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Full text of "Das rathaus in Nürnberg"

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Rathaus in Nürnberg 



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UND. MIT INTERSrUT 
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1891. 



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DAS 



RATHAUS IN NÜRNBERG. 




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Örnberg. 



VON 



ERNST MUMMENHOFF. 



MIT ABBILDUNGEN NACH ALTEN ORIGINALEN, MASSAUFNAHMEN ETC. 

SOWIE NACH A. VON ESSENWEINS entwürfen 

VON 

HEINRICH WALLRAFF. 



IM AUFTRAG 

UND MIT 

UNTERSTÜTZUNG 

DER STADT 

NÜRNBERG 




HERAUSGEGEBEN 
VOM VEREIN 

FÜR GESCHICHTE 
DER STADT 
NÜRNBERG. 



NÜRNBERG. 
VERLAG VON JOB. LEONH. SCHRÄG. 
1891. 



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Alle Rechte, insbesondere das Recht der Uebersetzung 
in andere Sprachen, vorbehalten. 






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Druck der Kgl. Bayer. Hofbuchdruckerei G. P. J. Bieling-Dietz in Nürnberg 




Vorwort. 



INE auf Quellen beruhende Geschichte des Nürnberger Rathauses 
gab es bis jetzt nicht. Der bekannte Nürnberger Ratsschreiber 
und Annalist Johannes Müllner bringt in seiner XII. Relation: 
»Von Erkauf- und Erbauung des Rathauses und wo zuvor 
das alte Rathaus müsse gestanden sein,« nur das über den 
Bau des älteren Rathauses am Salzmarkt gegenüber der St. Sebaldkirche von 
1332 bis 1340 bekannte Material und eine weitere Ausführung über das 
frühere Rathaus an der Tuchgasse, den Aufenthalt des Rats in Ulrich Hallers 
Haus und in dem Augustinerkloster. In seinen Annalen gibt Müllner an den 
betreffenden Orten noch einige weitere Nachrichten. Sie sind indes äufserst 
unvollständig und gehen nur bis zum Jahre 1600, mit welchem Zeitpunkt die 
Annalen abbrechen. 

Was dann die späteren Nürnberger Historiker, wie v. Wölckern in seiner 
Historia diplomatica Norimbergensis, J. H. von Falckenstein (Johannes ablndagine) 
in seiner Beschreibung der Stadt Nürnberg, Will in seinen Münzbelustigungen, 
V. Murr in seinen vornehmsten Merkwürdigkeiten der Stadt Nürnberg u. a. 
mitteilen, geht im wesentlichen nicht über das hinaus, was bereits Müllner auf 
Grund der Urkunden des Ratsarchivs festsetzte. 

Aber nicht allein unvollständig und lückenhaft sind diese Darstellungen, 
sie entsprechen auch oft, was bedenklicher ist, durchaus nicht der Wirklichkeit. 
Besonders ist es v. Murr, der mancherlei Irrtümer in die Geschichte des Rat- 
hauses eingeführt hat, die bis zum heutigen Tag auf seine Autorität hin als 



— VI — 

Wahrheit hingenommen werden. Auch später noch ist die Rathausgeschichte 
durch grobe Unrichtigkeiten entstellt worden. 

Da konnte es denn als ein unabweisliches Bedürfnis erscheinen, auf 
Grund der gleichzeitigen Quellen eine Geschichte des Rathauses zu schreiben. 

Als nun der wohl schon länger geplante Erweiterungsbau des Rathauses 
zur That wurde, brachte der Verein für Geschichte der Stadt Nürnberg die 
Herausgabe eines gröfseren Werkes über das Rathaus mit reichem künst- 
lerischen Schmuck an Grundrissen, Plänen und Prospekten des alten Baues 
und der Neubauten, an Zeichnungen und Aufnahmen einzelner merkwürdiger 
Bauteile und alter wie neuer Einzelheiten bei dem Stadtmagistrat Nürnberg in 
Anregung. Der Verein fand williges Entgegenkommen bei beiden städtischen 
Kollegien. Sie übertrugen ihm die Herausgabe des Werkes und bewilligten 
in dankenswerter Weise einen beträchtlichen Beitrag zur würdigen Durch- 
führung des Unternehmens. 

Dem Verfasser, der sich schon längere Zeit mit der Geschichte des 
Rathauses befafst hatte, ward der ehrenvolle Auftrag, den Text zu bearbeiten. 

Sein Plan ging nicht etwa blofs dahin, ausschliefslich eine Baugeschichte 
des Rathauses zu schreiben — dazu fehlte es in der älteren Zeit durchaus an 
Material — , auch der Hervorhebung der historischen Beziehungen, die sich 
an einzelne Räumlichkeiten knüpfen, der Schilderung kulturhistorischer Momente 
mufste zur Belebung des Bildes und zur Charakterisierung der Zeit ein ent- 
sprechender Raum gegönnt werden. Mit der Frage, wer der Erbauer des Rat- 
hauses, hing die historische Darlegung der Organisation des Bauamts enge 
zusammen, der sich eine weitere Ausführung über die Bestallungs- und Lohn- 
verhältnisse der Beamten der Peunt, der Meister, Gesellen und Arbeiter, sowie 
der Arbeitszeit anschlofs. 

Die Bauten der neuesten Zeit erforderten eine eingehende Behandlung 
auf Grund des vorliegenden Aktenmaterials und der Mitteilungen der beteiligten 
Hauptpersonen . 

In den Beilagen und Anmerkungen wurde das wichtigste Urkunden- 
material angefügt, das zur Beweisführung und näheren Erläuterung heran- 
zuziehen war, in der Abhandlung selbst aber nur zum kleinsten Teile bfenützt 
werden konnte. 

Ob es dem Verfasser gelungen ist, ein klares Bild von der Entstehung 
und Bedeutung des weitberühmten Baues zu geben, mag die Kritik entscheiden. 



— vir - 

Jeder, der mit ähnlichen Materialien gearbeitet hat, weifs zu beurteilen, mit 
welchen Schwierigkeiten die Sammlung und Sichtung eines so weit zerstreuten 
und umfangreichen Stoffes verknüpft ist, wie er hier aus den Stadtrechnungen, 
den unabsehbaren Reihen der Ratsbücher, Ratsmanuale nnd Aeltemmanuale, 
aus Urkunden, Akten und Chroniken auszuheben war, und wird deshalb etwaige 
Mängel und Ungleichheiten in der Ausführung entschuldigen. — 

Der mühevollen Bearbeitung des illustrativen Teils unterzog sich in 
selbstloser Weise, lediglich aus Liebe zur Sache Herr Architekt Heinrich Wallraff, 
der, von Herrn Direktor Dr. v. Essenwein mit der Bauleitung betraut, an erster 
Stelle hiezu berufen erschien. Da bei dem Werke von vornherein ein gröfserer 
Leserkreis ins Auge gefafst war, so ergaben sich damit auch die Gesichtspunkte 
für die Auswahl der Illustrationen. Neben den Grundrissen, Durchschnitten 
und Ansichten, die das Gebäude in seiner Gesamtheit veranschaulichen, und 
den noch vorhandenen alten Entwürfen wurden in erster Linie Abbildungen 
von zugleich kulturhistorischem Interesse berücksichtigt. Einzelheiten von archi- 
tektonischer und kunstgewerblicher Bedeutung konnten nur insoweit herange- 
zogen werden, als es die verfügbaren Mittel und der zu Gebote stehende 
Raum zuliefsen. 

Herr Architekt Wallraff führte auch die zeitraubenden Verhandlungen 
mit der artistischen Anstalt von Meisenbach in München, der die vorzügliche 
Ausführung der Abbildungen zu danken ist. 

Grofse Verdienste um das Werk erwarben sich der Direktor der Kunst- 
gewerbschule Herr Karl Hammer und Herr Prof Friedr. Wanderer, indem 
jener die Zierleisten, dieser das Titelblatt und die Initialen zeichnete, Arbeiten, 
die einen erwünschten Schmuck des Werkes bilden. 

Zu besonderem Dank fühle ich mich dem Herrn Kreisarchivar Dr. Heinrich 
dahier verpflichtet, der mir auch nach meinem Uebertritt in den städtischen 
Dienst die einschlägigen Archivalien zugänglich machte, ferner Herrn Direktor 
Dr. V. Essenwein, der mir gleichfalls in liberalster Weise die Benützung des 
Archivs des Germanischen Nationalmuseums gestattete. 

Weiter drängt es mich, dem Bibliothekar des Bayerischen Gewerbe- 
museums Herrn Dr. R6e, der mir bei der Deutung einiger Gemälde des kleinen 
Rathaussaals behülflich war, sowie Herrn Archivassistenten Dr. Schulze, der das 
Register fertigte, mich bei der Korrektur und auch sonst in liebenswürdigster 
Weise unterstützte, meinen wärmsten Dank auszusprechen. 



— VIII — 

Die Verlagsbuchhandlung von Velhagen & 'Klasing in Bielefeld und 
Leipzig überliefs mir mit gröfster Liebenswürdigkeit die Galvanos zu den 
Abbildungen Karls des Grofsen und der 4 Apostel von Albrecht Dürer; die 
Steinsche Buchhandlung (Th. Schiener) dahier gestattete die Reproduktion der 
von Direktor Hammer gefertigten Originalzeichnung des Peter Vischergitters; 
H. Kellers Verlagshandlung in Frankfurt a/M. endlich ermöglichte die Wiedergabe 
des in Direktor v. Hefner- Altenecks Werk über die Schmiedekunst publizierten 
Thürschlosses. Ihnen allen, sowie auch dem Herrn Verleger und der Hof- 
buchdruckerei Bieling-Dietz, welche mit einander wetteiferten, um die äufsere 
Ausstattung des Buches zu einer schönen uhd würdigen zu machen, sei hiemit 
der gebührende Dank ausgesprochen. 



Nürnberg, 2. Dezember 1890. 



Ernst MummenhofT, 

Stadtarchivar. 



Inhalt. 



I. Die ältesten Rathäuser bis zum Jahre 1340. Seite 

Das Rathaus an der Tuchgasse. Rathaus und Tuchhaus. Rathaus und 
Brothaus. Vorübergehende Zustände: der Rat in Ulrich Hallers Haus und im 
Augttstinerkloster. Das Ratbaus am Weinmarkt i — 10 

II. Das Rathaus am Salzmarkt bis zu seiner Restauration im Jahre 1520. 

Lage und Umfang des ältesten Rathauses am SaUmarkt. Nürnbergs Bedeu- 
tung und der Rathaussaal. Aelteste Bauperiode. Stürmung des Rathauses durch 
das aufrührerische Volk im Jahre 1348. Lochgefangntsse und Gänge. Aeufsere 
Beschafienheit. Läden, Krame und Gewölbe am und im Rathaus. Der Saal und 
dessen Ausstattung. Bestimmung des Saals. Die Ratsstube, die Losungstuben 
mit der Schatzkammer und dem Privilegienstüblein , die Librei und Kanzlei. 
Erweiterung des Rathauses durch Häusererwerb im 14. Jahrhundert und im 
Jahre 1440. Erbauung einer neuen Ratsstube im Jahre 1442. Die Kriegsstube, 
die Regimentsstuben und andere Gemächer. Bauten am Rathause, vornehmlich 
unter Meister Hans Beheim, dem älteren, in den Jahren 1502, 1503, 1505, 1508, 
1514 und 1515 II 88 

III. Die Saalrestauration in den Jahren 1520 und 1521 und die Zeit 
bis einschliefslich der Restauration vom Jahre 1613. 

Veranlassung und Art der Restauration. Beseitigung der Durchzüge im Saal. 
Die Decke kein Werk Hans Wilhelm Beheims, sondern aus dem Jahre 1521. 
Bemalung des Saals in Fresko nach Dürers Entwürfen. Die Veit Hirsvogelschen 
Glasgemälde. Das Peter Vischer-Gitter. Erweiterung des Rathauses durch Ankauf 
der Lorenz Staiberschen Behausung im Jahre 1527 und Verlegung des Ungeldamts 
^ in dasselbe. Erwerbung der Hermann von Wimpfenschen Behausung im Jahre 1559. 
Die Einrichtung eines Krams auf der Westseite zum sog. Herrengewölbe im 
Jahre 1544. Der Laben wolfbrunnen im grofsen Rathaushof. Feuer im Rathaus. 
Restauration des grofsen Rathaussaales im Jahre 1613 89 — 122 

rV. Der grofse Rathausbau von 1616 — 1622. Spätere Zustände. 

Ursprünglich einfacher Plan und dessen allmähliche Erweiterung durch Ein- 
beziehung der sämtlichen Häuser auf der Westseite. Häusererwerbungen. Grund- 
steinlegung. Fortgang des Baus. Angebliche Mängel. Bildschmuck über den 
Portalen zum Teil nach Entwürfen von Christoph Jamitzer. Jamitzers eigene 
Arbeit. An Stelle des abgefertigten Bildhauers Joachim Toppmann aus Magdeburg 
stellt Leonhard Kern den sämtlichen Bildschmuck der Portale her. Wiederauf- 
nahme des Baus auf der Süd Westseite. Notwendigkeit des Vorrückens in das 
Rathausgäfschen aus Gründen der Symmetrie. Entschädigung des benachbarten 
Hans Albrecht Haller. Grundsteinlegung. Ueble Reden in der Bürgerschaft 
wegen der grofsen Stadtbauten. Ungeduld des Rats. Innere Einrichtung und 
Ausstattung. Künstler. Spätere Zustände 123-158 



— X — 

V. Baumeister, Werkleute und Arbeiter. Seite 

Bedeutung des Rathausbaus. Der Rathausbaumetster. Frühere Meinung. 
Historische Entwicklung des Baumeisteramts seit dem 14. Jahrhundert. Die 
Ratsbaumeister — ursprünglich Deputierte oder Kommissare des Rats. Das 
Bauamt — ein Verwaltungsamt. Der SchaiTer und Anschicker der Peunt. Die 
Stadtwerkmeister. Die Steinmetzen — Architekten. Bedeutende bürgerliche 
Baumeister in Nürnberg. Bauherrn, Baumeister, Baudeputierte und Werkleutc. 
Entstehung der Fabel von der Erbauung des Rathauses durch Eustachius Karl 
Holzschuher. Gründe dagegen. Jakob Wolff der jüngere — der Rathauserbauer. 
Baubureau, Arbeitsräume, Steinmetzhtttte etc. Leben und Stellung der Bauwerk- 
meister. Die Arbeiter. Arbeitszeit, Lohn Verhältnisse, Verehrungen und Mahlzeiten 159 — 196 

VI. Neuere Zeit und neuere Bauten. 

Uebergang des Rathauses mit der Stadt an Baiem i. J. 1806. Organisation 
des Stadtmagistrats und Uebergabe von 11 Zimmern an denselben i. J. 181 8. 
Allmähliche Erwerbung der vom kgl. Landgericht, dem Kreis- und Stadtgericht, 
der k. Staatsschuldentilgungskasse, dem Stadtkomraissariat und dem k. Archiv- 
konservatorium besetzten Räumlichkeiten bis zum Jahre 1880. Restauration des 
grofsen Rathaussaals durch Pereira und Rorich 1824 — 1826. Anbringung zweier 
neuer nach dem Beheimischen Leuchter unter Prof. Wanderers Leitung gearbeiteten 
Hängeleuchter i. J. 1874. Restauration des kleinen Rathanssaals durch den Maler 
Christian Wilhelm Fues i. J. 1826. Sonstige Restaurationsarbeiten. Erwerbnng 
des Fick- u. Bachischen Hauses. Erweiterungsbauten nach den Plänen und unter 
der Leitung des Herrn Direktors v. E^enwein 197 — 244 

Beilagen 245-299 

Beweise und Erläuterungen 300—350 

Personen- und Orts- Verzeichnis 351 —365 

Verzeichnis der Abbildungen XI— XIV 



Verzeichnis der Abbildungen. 

Nr. Seite 

Titelblatt, gezeichnet von Prof. Wanderer. 

1. Zierleiste, Nürnberger Jungfrauenadler und Wappen der beiden 
Bürgermeister, von Kunstschuldirektor Hammer I 

2. Initiale D mit dem Nürnberger Wappen von Prof. Wanderer ... I 

3. Zierleiste mit dem alten Reichsadler, im Hintergrunde das alte Rat- 
haus und die später einbezogenen Privathäuser, von Hammer . . . . 1 1 

4. Initiale G von Wanderer il 

*5. Abrifs des alten Rathauses vom Buchgälslein bis zur Egidiengasse. 

Nach einer Handzeichnung der Stadtbibliothek vom Jahre 1616. . 12 

6. Längenschnitt einer gewöhnlichen Zelle des Lochgefängnisses 16 

7. Querschnitt derselben 16 

8 — II. Durchschnitte und Grundrifs einer Strafzelle des Loch- 
gefängnisses. (6 — II Mafsaufnahmen von Architekt Wallrafi) ... 17 

12 — 15. Durchschnitte und Grundrifs der Folterkammer. Nach Mafs- 
aufnahmen von demselben 19 

16. Adler an der östlichen Giebelseite des Rathaussaals. Nach einer photo- 
graphischen Aufnahme 27 

17. Grofser Rathaussaal. Nach einer photographischen Aufnahme . . 31 

18. Siegel König Ludwig des Baiers. Nach einer photographischen 
Aufnahme 35 

19. König Ludwig der Baier, Steinrelief an der Ostwand des grofsen 
Rathaussaales. Nach einer photographischen Aufnahme 39 

20. Norimberga und Brabantia, Steinrelief an der Ostwand des grofsen 
Rathaussaales. Nach einer photographischen Aufnahme 43 

21. Bro nzere lief über der Ratsgängleinsthür im grofsen Rathaussaal. Nach 
einer photographischen Aufnahme 47 

*22. Abbildung des Fried- und Freudenmahls im grofsen Rathaussaal 
am 25. September 1649 von Joachim von Sandrart. Nach dem gleich- 
zeitigen Stich von Wolfgang Kilian 49 

23. Abbildung des Schwedischen Löwens etc. Nach einem Kupfer- 
stich vom Jahre 1649 5' 

24. Richter mit einem Reichen und Bettler, Holzskulptur, ehemals 
in der Ratsstube, jetzt im germanischen Nationalmuseum. Nach einer 
photographischen Aufnahme . • . . 57 



— XII — 

Nr. Seite 

*2 5. Rats Stube. Nach einem Kupferstich vom Jahre 16 12 58 

26. Losungstüblein mit den 7 älteren Herren. Nach einer Handzeich- 
nung des kleinen Rieterbuchs im städt. Archiv ........ 61 

27. Tafelaufsatz von Wenzel Jamitzer. Reproduktion nach dem Stich 
von G. Chr. Wilder jun 65 

28. Karl der Grofse nach dem Gemälde Albrecht Dürers im germanischen 
Nationalmuseum 73 

29. Die sog. 4 Apostel nach den Gemälden von Albrecht Dürer in 

der alten Pinakothek in München 'J^ 

*30. Fagade der Ratsstube gegen die Rathausgasse von Hans Beheim. 

Nach einer Mafsaufnahme von Wallraff 80 

31. Chörlein im kleinen Rathaushof von Hans Beheim. Nach einer 
Mafsaufnahme von Wallraff 81 

32. Hofgalerie von Hans Beheim im grofsen Rathaushof. Nach einer 
photographischen Aufnahme 85 

•33. Beheimische Treppe im Aichamt, gezeichnet von Wallraff ... 87 

34. Thürklopferschild auf der Ostseite aus dem Anfang des 16. Jahr- 
hunderts 87 

35. Zierleiste mit dem Jungfrauenadler und auf den Seiten Dürer und 
Vischer von Hammer 89 

36. Initiale A von Wanderer 89 

*37. Gerichtsscene und Pfeiferstuhl. Wandmalereien an der Nordwand 

des grofsen Rathaussaals 93 

*38. Triumpfwagen Kaiser Maximilians. Ebendaselbst 95 

♦39. Messinggitter von Peter Vischer und seinen Söhnen. Nach der 

Zeichnung von Hammer 97 

40. Steinpfeiler am Peter Vischergitter von Sebald Beck. Nach einer 
photographischen Aufnahme 99 

41. Rückansicht desselben T03 

42. Der grofse Rathaussaal. Nach dem Gemälde von Lorenz Hofs in 

der städtischen Galerie 107 

43. Labenwolfbrunnen im grofsen Rathaushof '. .in 

44. Grofser Rathaussaal mit dem Lotto publico von 171 5 von Delsenbach 113 

45. Grofser Rathaussaal mit dem Peter Vischer -Gitter von Delsenbach 117 

46. Zierleiste mit der Renaissancefagade von Hammer 123 

47. Initiale V von Wanderer 123 

48. Erster nichtausgeführter Entwurf zum Rathausneubau. Nach 
einer Handzeichnung im germanischen Museum 127 

*49. Zweiter nichtausgeführter Entwurf vom Jahre 1616. Nach einer 

Handzeichnung daselbst 128 

50. Erinnerungsmedaille der Grundsteinlegung vom Jahre 1616 . . .131 

51. Mittleres Portal auf der Westseite 135 

52. Entwurf für die Erhöhung des Stadtgerichts im grofsen Saal v. J. 1619 140 



— XIII - 

Nr Seite 

53. Holzportal im nunmehrigen Standesamt von Hans Heinr. Abberk 

und Veit Dlimpel 146 

54. Kamin auf dem oberen Gange von Abrah. Grafs 147 

55. Teil der Decke im kleinen Rathaussaal 149 

*56. Gesellenstechen auf dem Gang des zweiten Stockwerks von Hans 

und Heinrich Kuhn. 1621 154 

57. Partie aus dem Gesellenstechen an der Gangdecke des zweiten 
Stockes 155 

58. Zierleiste. Schmiedeeisernes Oberlichtgitter des mittleren Rathaus- 
po^tals 158 

59. Initiale D mit dem Rathaus im Hintergrund von Wanderer 159 
•60. Ansicht des Rathauses, gezeichnet von L. Strauch, gestochen von 

H. Troschel 160 

61. »Eigentlicher Abrifs des Rathaufs zu Nurmberg.« Nach Merian l6l 
*62. Ansicht des Rathauses, gezeichnet von L. Strauch, gestochen von 

H. Troschel 168 

63. Eustachius Karl Holzschuher, Baumeister des Rats. Nach einem 

gleichzeitigen Kupfer 17 1 

*64. Ansicht der Westseite. Aufgenommen und gezeichnet von Wallraff 176 

65. Grundsteinmedaille vom Jahre 1619 177 

66. Ansicht der Rathaushalle von Süden. Nach einer Zeichnung des 
Baumeisters Jakob Wolff 180 

67. Rathaushalle von Norden iSi 

6S. Zierleiste mit v. Essenweins Portrait von Hammer 197 

6g. Initiale M von Wanderer . 197 

*70. Hofansicht des ersten v. Essenweinschen Projekts 206 

*7i. Durchnitt von Westen nach Osten durch den grolsen Hof, ge- 
zeichnet von Wallraff 208 

72. Kellergrundrifs des Rathauses, gezeichnet von Wallraff . . . 210 

73. Grundrifs des Erdgeschosses, gezeichnet von Steinlein. . . . 211 

74. Desgl. vom Zwischengeschofs, gezeichnet von Steinlein. . . 212 

75. Desgl. vom i. Stockwerk, gezeichnet von Wallraff. 213 

y6. Desgl. vom 2. Stockwerk, gezeichnet von Wallraff 214 

yj. Desgl. vom Dachgeschofs, gezeichnet von Wallraff 215 

*78. Durchschnitt von Norden nach Süden durch den grofsen Hof, 

den alten kleinen Hof und den grofsen Rathaussaal, gezeichnet von Steinlein 218 
79. Erster Entwurf zur obersten Stockwerkfagade nach der Theresien- 

strafse, gezeichnet von Wallraff 219 

•80. Ansicht der Ostseite und Durchschnitt durch den Neubau, gezeichnet 

von Wallraff 222 

81. Zweiter Entwurf zur obersten Stockwerkfagade nach der Theresien- 

strafse, gezeichnet von Wallraff 223 

•S2. Ansicht der Nordseite, gezeichnet von Steinlein 22$ 



— XIV — 

Nr. Seite 

83. Projekt zum Portal an der Theresienstrafse, gezeichnet von VVallraff 226 

84. Giebel des Solgerschen Hauses, gezeichnet von Wallraff . . 227 

85. Projekt zum Umbau der Treppe in der nordwestlichen Ecke des 
Rathauses, gezeichnet von Wallraff 229 

86. Haupttreppe im Neubau, gezeichnet von Wallraff 231 

87. »Schöne Treppe«, gezeichnet von Wallraff 233 

88. Treppe zum östlichen Chörlein in der Gemäldegalerie, nach einer 
photographischen Aufnahme 235 

89. Chörlein am Fünferplatz, gezeichnet von Wallraff 236 

90. Temperagemälde aus einem der zum Rathaus erworbenen alten 
Privathäuser 237 



Bemerkung für den Buchbinder. 

Die mit einem Sternchen versehenen selbständigen Abbildungen sind an 
der angemerkten Seite einzuheften. 





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I. 



Die ältesten Rathäuser bis zum Jahre 1340. 



Das Ratbaus an der Tuchgasse. Rathaus und Tuchhaus. Rathaus und 
Brothaus. Vorübergehende Zustände: der Rat in Ulrich Hallers Haus und im Augustiner- 
kloster. Das Rathaus am Weinmarkt. 




AS älteste bekannte Nürnberger Rathaus war an der 
heutigen Tuchgasse gelegen. Es ging durch vom 
Hauptmarkt zur Winklerstrasse,') war im Süden von 
dem mit No. 7 (S. 25 alt) beginnenden Häuserkomplex 
durch eine sogenannte Reihe geschieden ') und bedeckte 
nach Norden über die jetzigen Krame hinaus noch ein 
gutes Stück der Tuchgasse, 3) hier gleichfalls nur einen 
schmalen Durchgang, eine Reihe, übrig lassend. Im 
Osten, über den Hauptmarkt bis über die Liebfrauenkirche hinaus, an deren 
Stelle dazumal die Synagoge stand, dehnte sich das Judenviertel — der 
vicus Judaeorum — aus.*) 

Die Zeit der Erbauung entzieht sich jeglicher Bestimmung. Im 13. Jahr- 
hundert war es wohl schon in Gebrauch und blieb es bis in die dreifsiger 
Jahre des 14. Jahrhunderts, s) Das Gebäude dieses Rathauses war aber nicht 
blofs für die Sitzungen des Rates bestimmt, sondern diente auch einem der 
bedeutendsten Gewerbe jener Zeit — dem der Tuchmacher — als Schau- und 
Verkaufslokal. ^) In welcher Weise sich Rat und Handwerk in die Räumlich- 
keiten geteilt haben, ob etwa nach Stockwerken oder sonstwie, läfst sich aus 
den über alle Mafsen kärglichen Quellen nicht abnehmen. Wenn man den 
Rat auf das obere Stockwerk verwiesen hat, so ist das lediglich eine Ver- 
mutung, 7) die sich ohne Zweifel auf die Erwägung stützt, dafs dieser Teil des 
Hauses für die Versammlungen und Geschäfte des Rates am geeignetsten 
erscheinen mochte. 



— 2 — 

Noch kurz vor seinem Abbruch im Jahre 1569 wird das als höchst 
baufällig^) geschilderte Gebäude, von dem angenommen werden darf, dafs es 
den Umfang und im wesentlichen auch die Raumeinteilung von ehedem zeigte, 
des näheren beschrieben 9). Es bestand aus Erdgeschofs und einem Stockwerk. 
Unten war eine einzige grofse Halle, 1 1 8 Schuh lang und 24 Schuh breit, wo 
die Gostenhöfer, Schwabacher, Auracher und andere Tuchmacher ihre Waren- 
vorräte untergebracht hatten. Der obere Teil umfafste zwei Hallen, von denen 
die eine nach dem Markte zu den Zeichenmeistern eingeräumt war, während 
die andere, nach der Winklerstrafse gelegene, von den Wöhrder Schuhmachern 
benützt wurde. 

Der Beweis, dafs Rathaus und Tuchhaus in einem Gebäude unter- 
gebracht waren, wird durch eine ansehnliche Reihe von Stellen der Polizei- 
ordnungen des 14. Jahrhunderts erbracht, welche die Gebäulichkeit beider 
Häuser in den Ausdrücken »Haus« — prägnant gleich Rathaus — , »der Bürger 
Haus«, »Wathaus«, »Gewandhaus«, »Tuchhaus« völlig gleichsetzen.^) Eine nach 
der um 1330 erfolgten Verlegung des Rathauses geschehene Aufzeichnung läfst 
ferner Tuchhaus und altes Rathaus als ein und dasselbe Gebäude erkennen.'**) 

Also nicht etwa, wie man bisher allgemein angenommen hat,") nachdem 
der Rat das Haus an der Tuchgasse aufgegeben hatte, fing es an, den Tuch- 
machern als Schau- und Verkaufslokal zu dienen, es hatte vielmehr schon vorher 
den Zwecken des genannten Gewerbes nicht minder als denen des Rats ent- 
sprechen müssen. 

Die Lage des bekannten ältesten Rathauses ist daher mit jener des 
Tuchhauses gegeben. Dafs das Tuchhaus an der Gasse gleichen Namens lag, 
läfst sich für das 15. Jahrhundert mit unwiderleglicher Sicherheit feststellen.") 
Sein weiteres Vorstehen in die Gasse nach Norden geht aus Folgendem hervor. 

Als der Rat im Jahre 1569 dem benachbarten Caspar Neumeier den 
Abbruch des höchst baufälligen Hauses auf seine und seiner Nachbarschaft 
Rechnung gestattete, wurde ihm weiterhin als Entschädigung für die bedeutenden 
Kosten die Einziehung eines 12 Schuh breiten Streifens von dem durch die 
Niederlegung des Gebäudes freigewordenen Platze zugestanden. '3) 

Ueber die Ursachen, die den Rat um 1332 zum Auszuge zwangen, läfst 
sich urkundlich nichts feststellen. Wenn man die Baufälligkeit des Hauses und 
dessen ausgesetzte Lage »bei nur einigem hohen Wasserstande« dafür verant- 
wortlich gemacht hat, so sind das wieder Vermutungen, die indes nicht wenig 
für sich haben. Denn, wollte man auch annehmen, Unzulänglichkeit des 
Raumes und die Unzuträglichkeiten, die durch dessen Mitbenützung von Seiten 
eines Handwerks entstanden, das durch seine Schau, seinen bewegten Handel 
und sein lärmendes Treiben überaus lästig werden musste, hätten zum Ver- 
lassen gedrängt, so könnte alles dieses immer noch nicht das plötzliche Auf- 
hören der Eigenschaft des Hauses als Rathaus erklären. Und plötzlich mufs 
es vom Rat aufgegeben worden sein. Wie anders läfst es sich deuten, dafs 
er sich dazu verstehen konnte, in einem Privathause — dem des Ulrich Haller'*) 
— und in einem Kloster — dem der Augustiner 's) — seine Geschäfte zu 



- 3 — 

erledigen. Ein solcher, eines Gemeinwesens wie Nürnberg an sich unwürdiger 
Zustand konnte in der That nur infolge eines unvermutet erfolgten Ereig- 
nisses, das den Gebrauch des Rathauses verbot, durch plötzlich eingetretene 
Baufälligkeit, durch eine infolge eines elementaren Ereignisses verursachte wesent- 
liche Beschädigung sich gebildet haben. Die den Ueberschwemmungen aus- 
gesetzte Lage an und für sich allein aber kann es nicht gewesen sein, die, 
wie man angenommen,*^) zum Aufgeben des Hauses drängte, da das nunmehr 
benützte Hallerische Haus '7) dem Flusse noch näher lag und das Augustiner- 
kloster dem Ueberschwemmungsgebiet gleichfalls keineswegs entrückt, war. 

Vom Rathause an der Tuchgasse hat man bisher allgemein angenommen, 
es sei mit dem städtischen Brothause, das gleichfalls im Judenviertel gelegen 
war, und das der Rat dem Kloster Heilsbronn 1332 zur Sicherheit des von 
dem erkauften Hause am Salzmarkt zu reichenden Zinses verpfändet hatte, 
ein und dasselbe Gebäude gewesen. Diese Aufstellung geht auf den bekannten 
Rats- und Geschichtsschreiber Johannes Müllner '^) zurück und ist auf Grund 
seiner Autorität von den nachfolgenden Historikern ohne nähere Prüfung ihrer 
Berechtigung und Haltbarkeit als selbstverständlich hingenommen worden. »9) 

Folgende Stelle aus den ältesten Polizeiordnungen wird zum Beweise 
der behaupteten Identität ins Feld geführt: 

»Ez sol nieman mit mezzem sten ze verkaufen danne niederthalb*) 
des brothaus gein der brugke, ez sei grempler**) oder ander, danne 
er habe ain crame hie oben, da er inne ste<(.*°) 

Auf diese Stelle Bezug nehmend, folgert Müllner *^): »welche Wort 
abermal auf das alte Rathhaus oder Tuchhaus zeigen, von welchem nicht 
weit zur Brücken gewest,« und fügt zur Vervollständigung seines Beweises 
noch bei: »Es ist männiglich bekannt, dafs in vielen Städten gewöhnlich unter 
den Rathhäusern Brodlauben seyn.« 

Ein anderer Autor"') sucht Müllners Annahme durch den Hinweis auf 
die Thatsache fester zu begründen, dafs der Rat sich in Ulrich Hallers, dem 
Brothause benachbarter Wohnung versammelt habe. »So«, fahrt er wörtlich 
fort, »ist es um so wahrscheinlicher, dafs dies Brodhaus das alte Rathhaus 
gewesen, in dessen Nachbarschaft sich der Rath überhaubt manchmal, oder 
bis das neue Rathhaus erbauet war, versammlet hat.« 

Und das ist die ganze Beweisführung! 

Aber, darf man wohl mit Grund fragen, genügt denn auch die örtliche 
Bestimmung »unterhalb des Brothauses gegen die Brücke«, in Verbindung mit 
der weiteren Thatsache, dafs Brot- und Rathaus am vicus Judaeorum gelegen 
waren, zur Erbringung des Beweises der Identität derselben? 

Beide waren in demselben Viertel gelegen, beide waren Eigentum der 
Stadt, das ist nach allem erwiesen; aber auch weiter nichts, und der Rest ist 
Zuthat, die den Verhältnissen nicht entspricht. 



•) unterhalb. 
••) Krämer, Trödler. 



— 4 — 

Bei der ganzen Beweisführung ist eben übersehen, dafs das Rathaus 
schon damals, als es noch in dieser Eigenschaft bestand, auch als Schau- und 
Handelslokal zu dienen hatte. 

Nun vergegenwärtige man sich, was für Anforderungen an das enge, 
nur aus dem Erdgeschofs und einem Stockwerk bestehende Gebäude in der 
Tuchgasse gestellt werden müssen. Einmal war es durch die Sitzungen und 
Geschäfte des Rats in Anspruch genommen, weiterhin hatte es Räumlichkeiten, 
oder doch zum wenigsten einen sehr ausgedehnten Raum für das Tuchmacher- 
gewerbe zu bieten, drittens endlich soll es überdies noch als städtisches Brot- 
haus gedient haben. Man könnte allerdings denken, dafs das Haus seinen 
Namen erhalten habe von Brotlauben, die sich aufsen an demselben hinzogen. 
Dem widerspricht indes eine Stelle aus den ältesten Polizeiordnungen, welche 
den Verkauf des Brotes in das Haus selbst hineinverlegt.»") 

Zur weiteren Klärung der Situation ist eine Schilderung des damaligen 
Marktes, so weit eine solche bei der Armut und Unklarheit der Quellen möglich 
erscheint, kaum zu umgehen. 

Der Platz, der heutzutage unter dem Namen des Haupt- oder grünen 
Marktes bekannt ist, war bis um die Mitte des 14. Jahrhunderts vom Juden- 
viertel eingenommen.*) Auf der Nordseite erstreckte es sich bis zu Franz 
Hallers Haus,"^) das beim schönen Brunnen jetzt die nordwestliche Ecke bildet, 
gegen Süden bis zu dem jetzt Sandelischen, damals dem Fritz Behaim"^) 
gehörigen , südwestlichen Eckhause , im Norden wie im Süden eine Ver- 
bindungsstrafse nach Osten freilassend. Nach der letzteren Richtung dehnten 
sich die Judenhäuser mit ihren Strafsen bis in die Gegend des Zotenbergs»*), 
des heutigen Dötschmannsplatzes, aus. Wo jetzt die Frauenkirche sich erhebt, 
stand damals noch die Synagoge. Auch die westlich den Hauptmarkt abgrenzende 
Häuserreihe, von der Tuchgasse nördlich hinauf, bildete jüdisches Besitztum. Es 
waren jene Häuser, welche Kaiser Karl IV. durch Urkunde vom 3. April 1355 
dem Friedrich Schopper wegen seiner getreuen, Kaiser und Reich unablässig 
geleisteten Dienste zum Geschenk machte.^s) Die Urkunde bezeichnet sie als 
»aller Juden huser, die gelegen und begriffen sein von den broitdischen uncz*) 
an des Czenners hus mit hofsteden, gelegenheit und alles, das darzu gehört.« 
Die hier bis südlich zur Fleischbrücke hinab gehende Strafse hat damals den 
ganzen Marktverkehr umschlossen. Wo standen aber die Brottische welche die 
Urkunde erwähnt, aber ihrer Lage nach nicht näher bestimmt? Waren sie mit 
dem Brothaus identisch, stellten sie vielleicht ein Annex, eine äufsere Fort- 
setzung desselben dar, oder aber bestanden sie endlich selbständig für sich? — 
das sind die schwierigen Fragen, die sich aufdrängen. 

Eine Beschreibung des Marktes vor Beseitigung der Judenhäuser ver- 
danken wir dem Chronisten Sigmund Meisterlin."^) Seine Schilderung bezieht 
sich freilich auf 150 Jahre früher beseitigte Verhältnisse. Da sie aber zu 
anderweit verbürgten Nachrichten nicht nur in keinen Widerspruch gerät, 

•) bis. 



— 5 ~ 

sondern durch diese, soweit sie uns erhalten, weiter erhärtet wird, so wird man 
ihr bis in die vorgeführten Einzelheiten hinein zu folgen berechtigt sein. Und 
das um so mehr, als sie auf die Ueberlieferung zurückzuführen sein dürfte, die bei 
topographischen Verhältnissen und Umwälzungen so einschneidender Natur wie 
die hier in Rede stehenden sich mit gröfserer Lebendigkeit und Dauer als 
sonst fortzupflanzen pflegt. Nach Meisterlins Bericht standen auf dem Markte 
eine Anzahl Häuser und Häuslein, die Bänke der Metzger, die Läden der 
Bäcker, die Schränke der Pfragner,'^) die Brenten*) der Fischer,'^) die Läden 
der Fürkäuf linnen , die zum Teil der Stadt, zum Teil den Juden zu zinsen 
hatten. Unter den Bänken der Metzger kann nichts anderes als die unter dem 
Namen der Fleischbänke bekannte Oertlichkeit verstanden werden, die nach- 
weislich schon damals in der unmittelbaren Nähe des für dieses Gewerbe so 
unentbehrlichen Wassers gelegen waren.'s) 

Aus gleichzeitiger Quelle aber wissen wir, dafs das Brothaus bei den 
Fleischbänken seine Stelle hatte.»») 

Dann aber können die in der Urkunde Karls IV. erwähnten Brot- 
tische, die ja bis an die Fried. Schopper vom Kaiser geschenkte nördlich 
vom Tuchgäfschen am Markt gelegene Häuserreihe sich erstreckten , nur 
in dem einen Falle mit dem Brothaus identisch gewesen sein, wenn man sich 
dieses als ein langgestrecktes, auf der Mitte des Platzes gelegenes Gebäude 
vorstellen würde, das sich vom Fleischhaus bis zur Tuchgasse und noch darüber 
hinaus ausgedehnt hätte. Das ist auf keinen Fall annehmbar. Wie hätte ein 
solches Haus auf dem engen Platze, der ohnedies schon durch ein Gewirre 
von Kramen und Buden über alle Gebühr verstellt war, noch Raum finden 
sollen! Und unbedeutend konnte dieses Haus nicht sein. Mufsten doch neben 
anderem Brote sämtliche in der Stadt gebackenen Semmeln im Brothause feil- 
gehalten werden,»») was ohne Zweifel doch im Erdgeschosse geschah. Für eine 
gewisse Gröfse und Stattlichkeit des Gebäudes spricht dann noch der Umstand, 
dafs es beim Rathauskauf als Pfandobjekt angeboten und angenommen worden ist. 

Ein Doppeltes bleibt anzunehmen übrig. 

Entweder standen die Brottische der Urkunde Karls IV. mit dem Brot- 
hause überhaupt in keiner Verbindung. Und es ist ja immerhin möglich, dafs 
sie sich wie die Brotlauben bei der St. Sebald-**»^) und Lorenzkirche, bei den 
Dominikanern, bei der Frauenkirche oder auch beim späteren Rathause, das 
schon vorher als Kloster Heilsbronnisches Besitztum von der Überlieferung als 
Brothaus angesprochen wird, hier irgendwo an einem Hause oder sonst hin- 
zogen, wie ja auch später jenseits der Pegnitz ein Haus, genannt zur »Brot- 
laube« beim Langheimer, angetroffen wird.3°) 



•) Bottiche, Kufen. 
**) Man könnte auch anfangs geneigt sein, jene Brottische der Urkunde mit den 1424 vom 
Rat abgelösten und dann abgebrochenen Brotbänken, die sich vom Ratbaus ilber die Strasse nach 
der St. Sebaldkirche erstreckten, 01t identisch zu halten. Aber einerseits ist die Entfernung bis zum 
Markte eine zu grofse, dann aber die Schilderung Meisterlins mit einer solchen Annahme schwer 
in Übereinstimmung zu bringen, so dafs wir davon abzusehen haben. 



— 6 — 

Oder aber die Brottische, identisch mit Meisterlins Bäckerläden, waren 
weiter nichts als ein Annex, eine äufsere Fortsetzung des Brothauses, dessen 
Räume bei dem schnellen Anwachsen der Stadt und dem gesteigerten Ver- 
brauch des notwendigsten aller Nahrungsmittel nicht mehr als zureichend 
erscheinen mochten. 

Nehmen wir die wohlbeglaubigte Nachricht, dafs das Brothaus bei den 
Fleischbänken gestanden, im wörtlichen Sinne als den Fleischbänken unmittelbar 
benachbart, so wird auch jene Stelle der Polizeiordnungen, die den Messerem 
ihre Stände unterhalb des Brothauses, nach der Brücke hin zuweist, mit einem 
Schlage klarer und verständlicher. Es ist bemerkenswert, dafs Meisterlins 
Marktbericht die Messerer nicht aufTiihrt. Sie standen eben nicht nach dem 
Markte hin, konnten hier nicht stehen, da hier nach der Brücke zu die Kandel- 
giefser, und zwar direkt vor den Fleischbänken, ihre Krame hatten. So war es 
wenigstens i. J. 14653') und wird vorher auch kaum anders gewesen sein, da es 
nicht glaublich, dafs die Messerer, einmal im Besitz einer solch günstigen, von 
einem lebhaften Verkehr berührten Position, sich sollten haben verdrängen lassen. 

Die Thatsache, dafs hier auf der anderen Seite des Flufsarmes schon 
in alter Zeit die Schleifmühle sich befand, führt unwillkürlich zu der Frage, 
ob denn diese Mühle nicht etwa als ein letzter Hinweis und eine historische 
Spur des in nächster Nähe abgehaltenen Messerermarktes zu betrachten sei. 
Es liegt so nahe, anzunehmen, die Messerer hätten, angelockt durch die für 
ihr Gewerbe so gut zu verwertende Wasserkraft, gerade hier ihre Stände 
errichtet. Wenn nun auch diese Vermutung durch die, allerdings erst aus 
zweiter Hand 3") auf uns gekommene Nachricht, dafs die Schleifmühle erst im 
Jahre 1444 erbaut worden, hinfällig wird, so ist auf der anderen Seite die 
Annahme nicht nur nicht ausgeschlossen, sondern vollberechtigt, dafs der in 
der Nähe befindliche Messerermarkt mit den Anstofs zur Erbauung der Mühle 
gerade an diesem Orte gegeben habe. 

Befanden sich aber die Messererkräme nach dem Schleifersteg zu, so 
kann das Brothaus nur in einem Haus bei den Fleischbänken gesucht werden, 
das mit der einen Seite nach dem Markt, mit der anderen nach der heutigen 
Winklerstrasse hin sah. 

Demnach hätten wir uns die Situation etwa in folgender Weise zu 
denken. Auf der nördlichen Seite des Fleischhauses war das Brothaus und 
ihm benachbart Ulrich Hallers Haus 33) gelegen, dem sich noch einige weitere 
Häuser bis zu dem von diesem Häuserkomplex durch eine Reihe geschiedenen 
Rat- und Tuchhaus anschlössen. 

Kann nun auch bei der Armut der uns überlieferten Zeugnisse die 
bezeichnete Situation des Hauses nicht mit jener Wahrscheinlichkeit dargethan 
werden, die von der absoluten Sicherheit nur mehr um einen Schritt entfernt 
ist, so darf doch so viel wenigstens als erwiesen betrachtet werden, dafs Rat- 
und Tuchhaus einerseits und Brothaus andererseits ein einziges Gebäude nicht 
gebildet haben, dafs sie vielmehr als unterschiedliche Oertlichkeiten wohl aus- 
einanderzuhalten sind. Und das ist es, worauf an dieser Stelle in erster Linie 



hingewiesen werden sollte. Eine weitere Verfolgung des Gegenstandes unter 
Benützung von heute etwa noch nicht erschlossenen Quellen mag in Zukunft 
vielleicht etwas mehr Licht über Lage und Beschaffenheit des Brothauses und 
und des angrenzenden Marktes verbreiten, als dies jetzt nach Lage der Sache 
möglich ist. 

Wenn der Rat 1332 in Ulrich Hallers Haus und fast um dieselbe Zeit 
auch noch im Augustinerkloster tagte, so deutet das, wie bereits bemerkt, auf 
einen unvermutet eingetretenen Notstand hin. Das alte Rathaus war als un- 
brauchbar aufgegeben, das neue noch nicht fertig, vielleicht war noch nicht 
einmal bezüglich des Ortes, wo es erbaut werden sollte, Beschlufs gefafst worden. 

Der Zeitpunkt, in welchem der Rat sein Rathaus an der Tuchgase auf- 
zugeben sich gezwungen sah, ist in den Anfang der 30er Jahre, 1332 oder 
auch etwas früher, zu setzen. Das Jahr 1332 ist deshalb anzumerken, weil am 
7. September desselben ein Privathaus zu einer Ratssitzung benützt wurde, '3) 
und weil zweitens am 28. Juli 1332 der Kauf des Platzes, auf welchem dann 
das neue Rathaus erstand, abgeschlossen worden ist. Wenn nun auch, seitdem 
das alte Rathaus aufgegeben war, immerhin durch Beratungen und Erhebungen, 
welche sich auf die Wahl des Platzes bezogen, durch Verhandlungen, welche 
dem Abschlüsse des Kaufes vorhergiengen, Zeit in Anspruch genommen wurde, 
so ist doch wohl kaum anzunehmen, dafs alle diese verschiedenen Geschäfte 
einen übermäfsigen Zeitaufwand erfordert hätten. Man wird daher wohl nicht 
fehl gehen, wenn man das Jahr 1332, zum höchsten aber 1331 als das des 
Auszuges annimmt. 

Der interimistische Zustand wird weiterhin dadurch gekennzeichnet, dafs 
noch ein drittes Lokal am Weinmarkt als Rathaus in Verwendung gekommen ist. 

Folgende Stelle beweist dies: 

:»Ez hat her Marquart von dem Neuuenmarkte geben auz seinem aigen, 
daz des Utenhofers erbe ist, zwai pfunt geltes gemeiner münze ewiclich durch 
got ze Stegen und zu wegen, daz man die davon bezzem sol. Und ain pfunt 
zu dem prunnen vor dem rathause an dem weinmarkt und die dreu pfunt geltz 
sol man nemen auz den vir heusern, di etzwen*) ain haus warn und dez Cuntzen 
bei dem prunnen warn an dem araz an dem zotenberg.« 

Diese Stelle 34) ist einem der Bibliothek des Germanischen Museums 
angehörigen Fragment eines sog. Stadtbuches entnommen, das eine Reihe von 
Handwerks- und Polizeiordnungen enthält. Die Handschrift kann, soweit man 
sieht, kaum vor dem Jahre 1331 niedergeschrieben sein, wenn sie auch Be- 
stimmungen enthält, die ohne Zweifel früher getroffen worden sind. Auf 
Blatt 187 begegnet von der Hand, die den ursprünglichen Text niederschrieb, 
das Jahr 1330, auf Blatt 196 und 197 das Jahr 1331. Man wird vermuten 
dürfen, dafs die Aufzeichnung, soweit sie von der ersten Hand herrührt, nicht 
ganz der chronologischen Ordnung entbehrt, wie dies auch die angeführten 
Jahreszahlen zu erweisen scheinen. Da nun jene eben mitgeteilte Stelle 

•) ehedem. 



— 8 — 

unmittelbar einem Eintrag von 1330 folgt, so wird die Entstehung der darin 
beurkundeten Verpflichtungen zeitlich wohl kaum weit abliegen. 

Was noch an dem besprochenen Eintrage als auffallend hervorgehoben 
werden mufs, ist der Umstand, dafs der Teil, der mit den Worten »an dem 
weinmarkt« anhebt, sich als ein Zusatz späterer Hand erweist. Daraus ist aber 
zu folgern: Der ältere Eintrag ist zu einer Zeit entstanden, als sich der Rat 
des Hauses am Weinmarkte noch als Rathaus bediente. Als er dann 1340 
den Neubau am Salzmarkt bezogen hatte, sollte durch den Beisatz »am Wein- 
markt« die Örtlichkeit der beiden Häuser unterschieden werden. Der Rat 
hielt demnach, soll der Ausdruck Rathaus wirklich berechtigt sein, auf längere 
Zeit in einem Hause am Weinmarkt seine Versammlungen ab. War es auch 
nur provisorisch in Gebrauch, so mufs es andererseits, im Gegensatz zu Ulrich 
Hallers Haus und zum Augustinerkloster — die, weil nicht Besitztum der Stadt, 
den Namen Rathäuser gar nicht verdienen und wohl nur der augenblicklichen 
Verlegenheit abzuhelfen hatten — als ein der Stadt eigentümliches und seinen 
Namen verdienendes Rathaus angesehen werden, in dem sich der Rat, bis der 
Neubau am Salzmarkt i. J. 1340 beziehbar geworden, dauernd einrichtete. 

Oder sollte man etwa dieses Haus nicht in der Gegend des jetzigen 
Weinmarktes, sondern vielmehr immer noch in dem alten, an der Tuchgasse 
gelegenen zu suchen haben? Eine solche Annahme wäre ja keineswegs von 
vornherein auszuschliefsen. Läfst es sich doch urkundlich nachweisen, dafs, im 
16. Jahrhundert wenigstens, der Weinmarkt die Winklerstrafse hinab bis zur 
goldenen Gans 35) und auch wohl noch weiter hinunter reichte. Damals grenzte 
demnach das Tuch- und vormalige Rathaus mit seiner Westseite unmittelbar 
an den Weinmarkt. 

Gegen eine solche Annahme spricht aber zunächst der nachgewiesene 
Gebrauch anderweitiger Lokale zu Ratszwecken um jene Zeit, und zweitens 
hatte der Weinmarkt nicht einmal um die Mitte des 15. Jahrhunderts, geschweige 
denn in den dreifsiger Jahren des 14., eine so weite Ausdehnung erlangt. 
Nach Endres Tucher 3^) grenzte er im Osten an St. Sebalds Kirchhof und dehnte 
sich hier südlich bis in die Gegend oberhalb der Wage aus; im Westen bildete 
damals das Eckhaus »zum guldnen Ring«, das auf der Ecke von Karlsstrafse 
und Weinmarkt den Platz vor dem roten Rofs einnahm, die Grenze; dann 
gehörte damals allerdings schon ein gutes Stück der Karlsstrafse, vielleicht gar 
bis an die Karlsbrücke, zum damaligen Weinmarkt. 

Vor Erweiterung der Stadt aber um die Mitte des 14. Jahrhunderts war 
dieser Markt auf der Westseite noch enger begrenzt. Die vom Tiergärtnerthor 
herabkommende Stadtmauer, die die Richtung der Zistel- oder Albrecht-Dürer- 
strafse verfolgend durch den Gasthof zum roten Rofs lief, setzte die ganze 
Gegend der Jrher- und Weifsgerberstrafse aufserhalb ihres Ringes, indem sie 
in ziemlich gerader Linie auf den jetzt noch vorhandenen Mauerturm, den sog. 
Wasserturm an der Pegnitz beim Weinstadel, zugieng.37) 

In diesem Bezirke des Weinmarkts nun hat man zwei Häuser als Rathaus 
angesprochen: das Gasthaus zum roten Rofs und das dem Westchore der 



— 9 — 

St. Sebaldkirche gegenüberliegende (jetzt Bestelmeyerische) Eckhaus 3^), Winkler- 
strafse No. 37 (S. 75 alt), und hat den Beweis für die aufgestellten Annahmen 
darin gefunden, dafs beiden Häusern die Auszeichnung des städtischen Wappens 
zu teil geworden, das an dem letzteren Hause in Stein ausgeführt und jetzt noch zu 
bemerken ist, während es, wie berichtet wird, an ersterem in Farben angebracht war. 

Das Gasthaus zum roten Rofs kann niemals als Rathaus in Verwendung 
gekommen sein und der Umstand, dafs die Keller dieses Hauses in ihrer ganzen 
Anlage früher Gefangnissen nicht unähnlich gesehen haben sollen 3»), nicht als 
beweisendes Moment für die behauptete Eigenschaft herangezogen werden, da 
zunächst unterirdische Gefängnisse, wie sie ja bekanntlich unter dem 1340 
vollendeten Rathause angelegt worden sind, doch wohl kaum als ein wesent- 
liches Merkmal der damaligen Rathäuser betrachtet werden können. Johannes 
Müllner, der die vorhin erwähnten Gründe gegen die aufgestellte Annahme ins 
Feld führt, meint dagegen, »das diss Haus, so damahls hinterst in der Stadt 
gestanden, eine Bütteley oder Stockhaus gewest, in welchem man die Gefangene 
verwahret, und weilen es gemeiner Stadt zugehöret, auch derselben Wappen 
daran gemahlet gewest.« Auch dies kann für jene frühere Zeit nicht angenommen 
werden, aus dem einfachen Grunde, weil hier damals überhaupt kein Haus stand, 
die Stelle vielmehr durch Stadtmauer und Graben eingenommen war.*) 

Das Bestelmeyerische Eckhaus, dem Westchor der Sebalduskirche gegen- 
über (Winklerstrafse No. 37), darf wegen seiner mehr zentralen Lage schon eher 
als Rathaus angesprochen werden. Als drittes könnte endlich noch das Haus 
Karlsstrafse No. 23, zwischen dessen erstem und zweitem Stockwerk der Reichs- 
adler angebracht ist, den die Stadt gleichfalls zu führen berechtigt war,*®) in 
Betracht kommen. Aber es ist doch immerhin zweifelhaft, ob dieses Wappen 
nicht irgend einem anderweitigen Verhältnisse, das die Stadt gar nicht berührte, 
seinen Urspnmg verdankt. Im übrigen war das Haus bereits i. J. 1376 im 
Besitz des Konrad Schürstab, während es unter der Bezeichnung »zum schwarzen 
Adler« erst am i, März 15 10 urkundlich nachzuweisen ist.**) 

Einen Anhaltspunkt für die örtliche Bestimmung des Rathauses am 
Weinmarkt ergiebt femer der Umstand, dafs vor demselben ein Brunnen war. 
Leider läfst sich dessen Lage für das 14. Jahrhundert nicht mehr bestimmen; 
es wäre aber noch immerhin wertvoll, wenn die Ermittlung sich für das folgende 
Jahrhundert ermöglichen liefse. Lutz Steinlinger*") und Endres Tücher*^) führen 
in ihren Baumeisterbüchem einen Brunnen auf, ersterer den »prunn am wein- 
markt, dem Sebolt Schatz über gelegen«, letzterer einen solchen »mit vier 
eimem mitten auf dem weinmarkt.« Da von beiden Baumeistern keine weiteren 
Brunnen als auf dem eigentlichen Weinmarkt gelegen sich aufgeführt finden, so 
wird man kaum in der Annahme irre gehen, dafs um die Mitte des 15. Jahr- 
hunderts nur ein einziger sich dort befand. Dann aber war, so darf man weiter 



*) Keller unter der Strafse sind heutzutage noch bei dem gegenüberliegenden Odörferschen 
Hanse zn sehen, hier aber als die Reste des ehemals nördlich vorgelagerten, 1491 abge- 
brochenen Wirtshauses zum goldenen Ring zu betrachten. 



— lO — 

schliefsen, ein Jahrhundert und länger vorher wohl kaum mehr als ein Brunnen 
dort, und dieser war aller Wahrscheinlichkeit nach der nämliche, den später 
Steinlinger und Tucher vermerken. Leider läfst sich die Lage des dem Sebald 
Schatz gehörigen Hauses nicht mehr feststellen, und es bleibt uns zur Bestimmung 
nur noch Endres Tuchers Angabe, nach welcher jener Brunnen in der Mitte 
des Weinmarktes auch in der Nähe des damals Starkischen, später Gauckischen 
und jetzt Bestelmeyerischen Eckhauses**) seinen Platz erhält. 

Auf älteren Stadtplänen *5) aus dem Ende des i6. und dem Anfang des 
17. Jahrhunderts ist ein Brunnen mitten auf dem Weinmarkt und zwar auf der 
nördlichen Seite des Bestelmeyerischen Eckhauses vermerkt. Sind nun auch 
seit jener Zeit, da ein Brunnen in dem erwähnten Stadtbuch als vor dem Rathaus 
stehend bezeichnet wird, über 250 Jahre und seit Tucher und Steinlinger gleich- 
falls einen Brunnen dort auffuhren, bis Ende des 16. Jahrhunderts bei 150 Jahre 
vergangen, so wird man trotzdem in dem Brunnen jener Stadtpläne und dem 
früher dort erwähnten immerhin ein- und denselben erkennen dürfen. Denn 
es ist wenig wahrscheinlich, dafs man, wo sich einmal ein Brunnen mitten auf 
einem öffentlichen Platze befand, denselben sollte verschüttet haben, um in 
näclister Nähe einen neuen zu graben. 

In dem Umstände aber, dafs der hervorragendste der genannten Pläne 
in der Verzeichnung der Oertlichkeit des Weinmarktsbrunnens mit den früheren 
Quellen durchaus übereinstimmt, zeigt sich ein weiteres Moment, das die vor- 
getragene Vermutung bezüglich der Situation des Rathauses am Weinmarkt zur 
gröfsten Wahrscheinlichkeit, wenn nicht zur Gewifsheit erhebt. 

Im Rathause am Weinmarkt blieb der Rat bis zur Vollendung seines 
neuen Hauses im Jahre 1340. Zwar wissen spätere Chroniken für das Jahr 1349 
von dem Rathaus am Weinmarkt zu berichten, vor dem Karl IV. den Aufrührern 
die Köpfe habe abschlagen lassen,*^) allein entweder ist diese Nachricht unrichtig, 
da eine solche Exekution, die allerdings stattfand, ohne dafs aber der Ort 
derselben aus zeitgenössischen Quelleft bekannt wäre, an dem bezeichneten 
Orte nicht vollzogen worden, oder aber insofern ungenau, als nicht gesagt 
wird, dafs das alte Rathaus gemeint ist. 





II 



Das Rathaus am Salzmarkt bis zu seiner Restauration 

im Jahre 1520. 



Lage und Umfang des ältesten Rathauses am Salzmukt. Nürnbergs Bedeutung 
und der Rathaussaal. Aelteste Bauperiode. Stttrmung des Rathauses durch das auf- 
rührerische Volk im Jahre 1348. Lochgefangnisse und Gänge. Aeufsere Beschaffenheit. 
Läden, Krame und Gewölbe am und im Rathaus. Der Saal und dessen Ausstattang. 
Bestimmung des Saals. Die Ratsstube, die Losungsstuben mit der Schatzkammer und 
dem Privilegiensttiblein , die Librei und Kanzlei. Erweiterung des Rathauses durch 
Häusererwerb im 14. Jahrhundert und im Jahre 1440. Erbauung einer neuen Ratsstube 
im Jahre 1442. Die Kriegsstube, die Regimentsstuben und andere Gemächer. Bauten 
am Rathause, vornehmlich unter Meister Hans Behaim, dem älteren, in den Jahren 1502, 
»503. 1505» »508, 1514 und 1515. 




EGENUEBER dem Ostchor von St. Sebald am damaligen 
Salzmarkt oder dem heutigen Rathausplatz, zwischen 
diesem und dem Rathausgäfschen die Ecke bildend, er- 
streckte sich bis zur Rathausgasse durch bis ins Jahr 1332 
ein langes Haus, das dem Kloster Heilsbronn mit Erb 
und Eigen zustand. Am 28. Juli des genannten Jahres 
ging es durch Kauf zu ewigem Erbrecht gegen einen 
jährlichen Zins von loo |B Hellern, der jährlich in zwei 
Raten am St. Martins- und Walpurgistage an den Heilsbronnischen Klosterhof 
bei St. Laurenzen zu reichen war, mit allen Zugehörungen und Rechten in den 
Besitz des Rats der Reichsstadt Nürnberg über.^^) Es war in dem Bereich des 
Salzmarktviertels gerade da gelegen, wo dieses im Westen an das Weinmarkt- 
und im Norden an das Egidienviertel grenzte.-»^) Nach Osten, Süden und 
Westen stiefs es, wie noch heutzutage an die öffentlichen Strafsen, im Norden 
lehnte es sich an ein Patrizierhaus, das des Hermann Eysvogel, an.'»^) 

Das Rathaus war rings von der sogenannten Muntat*^) umgeben, einem 
Bezirk, der in der Gegend des Dominikanerklosters anhob und noch den Markt 
mit den beiden Brücken, das Kürschnerhaus, das Tuchhaus und die Wage mit 
ihren anliegenden Gassen in sich schlofs, und dessen Rechtswirkung sich darin 



— 12 — 

äufserte, dafs alle innerhalb seines durch das Zeichen der Muntat — ein Beil 
über einer abgehauenen Hand — kenntlich gemachten Gebietes begangenen 
Frevel durch bedeutend höhere Bufsen und Strafen zu sühnen waren. Diese 
Einrichtung, welche uns in einer Verordnung vom Jahre 1480 entgegentritt, 
die aber schon in einer früheren Zeit ihre Wurzeln hat, diente ohne Zweifel 
dem Zwecke, den im Herzen der Stadt gelegenen Bezirk, der Rathaus und 
Markt mit ihrem schneller pulsierenden Verkehr und Leben umfafste, gegen 
alle Ausschreitungen und Störungen möglichst sicher zu stellen. 

Es möge hier noch anzuführen gestattet sein, dafs der Rat den Platz 
im Osten des Rathauses, dessen Bestand durch eine etwaige Erweiterung des 
Friedhofes von St Sebald in Frage gestellt wurde, sich durch einen vom 
Pfarrer von St. Sebald ausgestellten Revers vom Jahre 1 364 zu sichern wufste.s«») 
Die Kirche besafs hier ein mäfsiges Areal zwischen dem neuerbauten Ostchore 
und der Behausung des Johannes Ebner, das sich nach Süden erstreckte und 
von einer öffentlichen Strafse — wohl dem heutigen Schulgäfschen — durch- 
schnitten wurde. Die^der Kirche auferlegte Beschränkung begründet die Urkunde 
mit dem Hinweis, dafs auf der andern Seite das Rathaus und viele Häuser 
stünden, in welchen stets vornehme Personen, Fürsten, Herzoge, Barone und 
edle Gäste herbergten, die ein Schauder ergreifen könnte, wenn auf dem so 
nahen Platze die Leiber der Verstorbenen beerdigt würden. 

Für die Frage der Ausdehnung des Rathauses am Salzmarkt in seiner 
ältesten Gestalt ist ein Prospekt, der es in seiner Beschaffenheit i. J. 1614 vor 
Augen fuhrt, von unschätzbarer Wichtigkeit, nichtsdestoweniger aber in seiner 
Bedeutung nach dieser Richtung noch gar nicht verwertet worden. Man pflegt 
sich gemeiniglich mit der Annahme abzufinden, s») der vom Kloster Heilsbronn 
erworbene Platz habe sich mit der Ausdehnung des Saales vollständig gedeckt; 
alles übrige aber sei erst in späterer Zeit zum Rathaus gezogen worden. Mit 
einer solchen Annahme kommt man indes, wenn man die weiteren Konsequenzen 
zieht, zu unlösbaren Schwierigkeiten und Unzuträglichkeiten. Wurde nämlich 
der Saal schon 1332 in seiner heutzutage noch bestehenden Gröfse erbaut, so 
bedurfte der Rat, um für seine verschiedenen amtlichen Geschäfte und Bedürf- 
nisse Raum zu gewinnen, immerhin noch weiterer Lokalitäten. Wo aber sollen 
diese sich befunden haben .^ Oder aber der Saal wurde in beschränkteren 
Verhältnissen gebaut, und die Amtszimmer wurden gleichfalls in dem Räume, 
den später der grofse Saal überdeckte, in irgend einer Weise, die wir heute 
nicht mehr zu erkennen vermögen, untergebracht. Von einem derartigen 
Zustand verlautet indes nie auch nur das Mindeste. Man wird nach der ganzen 
Architektur, soweit sie noch in Wirklichkeit ersichtlich oder auf älteren An- 
sichten uns entgegentritt, den Saalbau nicht allein für den ältesten, sondern, 
abgesehen von den späteren Erneuerungen, auch für den ursprünglichen Teil 
des Rathauses zu halten berechtigt sein. 

Betrachtet man die beigegebene Ansicht des Rathauses v. J. 1614, so 
fällt sofort ein mit dem Saalbau, der durch die drei Spitzbogenfenster ausge- 
zeichnet ist, direkt in Verbindung stehendes Annex mit dem Durchgangsthor 



— 13 — 

in die Augen. Dieses Annex, mit dem Rathause wie organisch verbunden, 
hat von jeher einen integrierenden Teil desselben gebildet und erschien dazu 
bestimmt, die Aemter der Stadt, die in der ältesten Zeit nur wenig Raum 
beanspruchten, in sich aufzunehmen. Es ist darauf aufmerksam zu machen, 
dafs das Annex, wie es auf dem Prospekt zur Abbildung gelangt ist, mit der auf 
der östlichen Seite befindlichen Ratsstube, die in ihrer ersten Anlage gleichfalls 
mit dem Saal als gleichalterig betrachtet werden darf, die gleiche Breite aufweist. 

Was die urkundlichen Belege für die aufgestellte Behauptung anlangt, 
so sind diese allerdings spärlich, aber doch hinreichend, um aufser dem Saal 
noch ein weiteres Gebäude als zum Rathaus gehörig nachzuweisen. Gleich die 
Stadtrechnung vom Jahre 1377, die älteste, welche uns erhalten ist, spricht 
wiederholt von dem Brunnen im Nebenhause ; s«) die vom Jahre 1381 verzeichnet 
einen Posten von 6 Schilling Hellern, die für das Schlofs an der Losungsstube 
»und von ausbessern von glesem in dem nebenhause« verausgabt worden. 
Ulman Stromer berichtet in seinem :^üchel von meim gesiechet und von 
abentewr« dass bei der Judenverfolgung im Jahre 1385 die reichen Juden auf 
die Burg und die armen in den Keller »in dem neben rathaus« gefangen 
gelegt worden seien.ss) Diese Ausdrücke zwingen beinahe zu der Annahme, 
dafs damals schon das erste der dem alten Rathaus benachbarten Privat- 
häuser, das Grundherrische, vom Rat erworben worden war. 

Wenn ferner, wie uns das aus sicherster Quelle bekannt ist,^^) die 
Grenze zwischen dem Salzmarkt und dem Egidienviertel im Jahre 1464 — und 
es darf dies für die frühere Zeit gleichfalls angenommen werden — durch das 
Rathaus lief, so ist damit ein Durchgang vorausgesetzt, der zugleich auch die 
Rathausgrenze markiert hat. Nimmt man alles in allem, die in der architek- 
tonischen Beschaffenheit des Saales begründete Annahme der von jeher gleich 
weit ausgedehnten Räumlichkeit desselben, die Thatsache, dafs die Gelasse im 
Erdgeschosse zu Läden und anderweitigen Zwecken dienten, während doch 
aufser dem Saal noch weitere Räumlichkeiten unentbehrlich waren, so dürfte 
damit der Beweis erbracht sein, dafs das besprochene Annex von jeher 
einen Bestandteil des Rathauses gebildet hat. 

Die Annahme eines so ausgedehnten Saales schon in der ersten Hälfte 
des 14. Jahrhunderts drängt indes unwillkürlich zu der Frage, ob denn schon 
in jener Zeit der Stadt eine solche Bedeutung beizumessen sei, die einen in der 
That so hervorragenden, ja erstaunlichen Bau gerechtfertigt hätte. Den besten 
Mafstab zur Beurteilung der kraftvollen Entwicklung und des frischen Gedeihens 
der verhältnismäfsig jungen Stadt bieten die höchst zahlreichen Handelsver- 
bindungen, die damals schon in der Nähe, wie in der Feme angeknüpft waren, 
und deren Netz immerfort zu erweitern und zu vervollständigen der Rat in der 
richtigen Erkenntnis, dafs die Stadt gerade ihrem ausgebreiteten Handel ihre 
Gröfse verdanke, als eine seiner vornehmsten Aufgaben erachtete. Damals 
schon erstreckte sich Nürnbergs Zoll- und Handelsfreiheit 54) südlich bis in das 
arelatische Königreich, umfafste im Westen die Niederlande und Flandern, 
besafs hervorragende Stützpunkte in den Rheinlanden, im mittleren und südlichen 



y 



— 14 — 

Deutschland. Nürnberger Kaufleute kamen in die Schweiz, dann nach Böhmen, 
Mähren, Oesterreich und Ungarn und hatten geschäftliche Verbindungen in 
Italien, das später einen Hauptanziehungspunkt für die jungen Nürnberger 
Kaufleute bildete. Vermöge der zentralen Stellung, die Nürnberg in Deutsch- 
land, ja man kann in gewissem Sinne sagen, in Europa einnahm, kreuzten sich 
in ihm die Handelswege ; es ward dazu ausersehen, eine Vermittlerrolle zwischen 
Nord und Süd, Ost und West zu übernehmen. Schon seitdem die Kreuzzüge 
den Orient und Occident in innigere Beziehungen gebracht, mufste sich in 
Nürnbergs Handel ein gewaltiger Aufschwung fühlbar machen, der in der Folge- 
zeit beständig an Kraft und Umfang zunahm. Die günstige Lage der Stadt 
forderte unwillkürlich die vermögenden und unternehmungslustigen Kräfte zum 
Grofshandelsbetriebe auf, der dann die thatkräftigsten und besten mit Reichtum, 
Ansehen und der einflufsreichen Sonderstellung des Patriziats belohnt hat. 

Eine natürliche Folge des weitverzweigten und hochentwickelten Handels 
war dann die gewerbliche Bedeutung der Stadt. Wir wissen aus den ältesten 
Handwerksordnungen, dafs sich das Gewerbeleben auf dem überaus günstigen 
Boden, der sich hier darbot, schon im Beginne des 14. Jahrhunderts zu reicher 
Blüte entfaltet hatte, und es ist nicht zu zweifeln, dafs der Aufschwung der 
Gewerbe mit dem des Handels noch viel weiter zurückgeht. 

Noch auf ein Doppeltes möchten wir zur Beleuchtung der damaligen 
Verhältnisse der Stadt, die eher zu klein als zu grofs gemessen werden, hin- 
deuten. Nürnberg stand in jener Zeit schon im Begriff, die Vorstädte, welche 
sich auf allen Seiten der zweiten Ummauerung bereits gebildet hatten, durch 
einen weiteren Mauerring zu umschliefsen, den letzten, den es im Laufe der 
Jahrhunderte, was diQ Richtung des Mauernzuges anbelangt, angelegt hat. 

Und wie gesund und behaglich mufste sich die Stadt in finanzieller 
Hinsicht fühlen, als sie wenige Jahrzehnte später, im Bewufstsein ihres Wohl- 
standes, den sie auch öffentlich zum Ausdruck zu bringen gewillt war, sich 
in dem sogenannten schönen Brunnen ein Denkmal setzte, das zugleich von dem 
hohen künstlerischen Sinne, der die regierenden Kreise durchdrang, beredtes 
Zeugnis ablegt. 

Kehren wir zu unserem Ausgangspunkte zurück. Eine Stadt, die nach 
einer kurzen* Geschichte mit den meisten Städten des Reiches, was Macht und 
Wohlstand betraf, einen Vergleich nicht zu scheuen hatte, die auf ihre Er- 
rungenschaften stolz sein durfte und eine noch glänzendere Zukunft vor sich 
ausgebreitet sah, eine solche Stadt konnte unmöglich jetzt, wo es galt, ein Haus 
zu errichten, das als »der Bürger Haus« die Bedeutung des ganzen Gemein- 
wesens wiederzuspiegeln bestimmt war, in irgend einer Weise kargen und 
zurückhalten. Gerade der Saal, auf dem Kaiser, Fürsten und die Abgesandten 
der Städte tagen sollten, mufste es laut verkünden, was die Stadt war und 
wofür sie sich selbst hielt. 

Ohne Zweifel schon bald nach Erwerb des Platzes begann der Bau, 
über dessen Verlauf uns leider nichts Näheres überliefert ist, unter der Amts- 
führung des damaligen Ratsbaumeisters Philipp Grofs, des Bruders des reichen 



— 15 — 

und durch die Stiftung des Heiliggeistspitals verdienstvollen Konrad GrofSjSs) 
und wurde nach achtjähriger Dauer am Dienstag nach Agathatag — 7. Februar — 
1340 vollendet.«^) 

Die Sage weifs davon zu berichten, dafs das Rathaus wenige Jahre 
nach seiner Vollendung bei dem Aufstand im Jahre 1348 von dem aufstän- 
dischen Pöbel gestürmt worden sei. Bei dieser Gelegenheit sollen die älteren 
archivalischen Schätze der Stadt der Wut des Volkes zum Opfer gefallen sein. 
Es geht auch die Sage, dafs die beiden Lücken in dem ältesten Privileg der 
Stadt, das Kaiser Friedrich II. ihr im Jahre 12 19 verliehen hatte, von dem 
Eindruck eines Schuhs, an dem die Urkunde hangen blieb, herrühre. Sigmund 
Meisterlein schildert in seiner 1488 angelegten Chronik der Stadt Nürnberg die 
Rathausplünderung folgendermafsen: 

»Zu disen zeiten ward durch die groben Hessen« — so nennt er die 
Aufrührer — »aus dem rathaus getragen alles, das von alter her behalten was 
an briefen, sigeln, büchern und klainot, wann sich des keiner verstund, auch 
alle freiheit, die diese statt hatt von allen kaisem, das leider ein grosser schat 
diser stat ist.« 57) 

Auch Johannes Müllner erzählt in seinen 1620 vollendeten Annalen, dafs 
der Pöbel an einem bestimmten Tage sich unter der Veste versammelt habe, 
mit grofsem Geschrei auf das Rathaus gelaufen sei und, da er in der Ratstube 
niemand gefunden, alle anderen Gemächer aufgestofsen und aufgebrochen, alle 
Schriften, Rechnungen, Bücher, Freiheitsbriefe, Register, Schuldbriefe über 
Häuser und Ewiggeld zerrissen und vernichtet habe, was man später mehr be- 
klagt als den Verlust an Geld. Damals seien, meint Müllner, ohne Zweifel 
viele alte Privilegien, welche die Stadt von den Kaisem als den Konraden, 
Heinrichen, Friedrichen verliehen erhalten, mehrernteils verderbt, vernichtet und 
abgethan worden, da jetzt weder Losungsbücher, Rechnungen noch Schriften, 
ja aufser einigen wenigen kaiserlichen Privilegien sonst fast gar nichts mehr zu 
finden, was vor dem Aufruhr vorhanden gewesen. Auch die Losungsstube 
oder Schatzkammer soll der Pöbel mit Gewalt geöffnet haben und in grofser 
Zahl eingedrungen sein. Als er hier einen ziemlichen Vorrat gefunden, hätte 
er den Rat Geizhälse und Schinder gescholten, der diese Schätze unrecht- 
mäfsiger Weise dem Schweifse der Bürgerschaft abgerungen und gar nicht be- 
trachtet hätte, dafs man dies alles und noch mehreres bedürfen könne. Deshalb 
hätte sich die Menge des Schatzes bemächtigt und nichts verschont unter den 
spöttischen Worten, der Haufen werde über Nacht schon wieder wachsen.s^) 

Alle diese Schilderungen sind indes nur mit äufserster Vorsicht auf- 
zunehmen. Keine von den zeitgenössischen Quellen weifs von diesem Van- 
dalismus des Aufruhrs von 1348. Müllner fufst hier allem Anschein nach zum 
Teil wenigstens auf die Meisterlinsche Chronik. Dieser aber schrieb etwa 
130 Jahre nach der Zeit des Aufruhrs, folgt in seinen Schilderungen ohne 
Zweifel der Ueberlieferung, die indes durch die Länge der Zeit getrübt und durch 
die Zuthaten, die der Phantasie des Chronisten entsprungen sind, vielfach aus- 
geschmückt oder vielmehr entstellt erscheint. 



— i6 — 

Aus der ersten Bauzeit stammen zunächst die in den ältesten Stadt- 
rechnungen wiederholt genannten, sich labyrinthartig unter dem alten Rathause 
hinziehenden gewaltigen Kellerräume, ausgedehnte Gänge mit daran liegenden 
Verliefsen, die den Namen Lochgefängnisse oder schlechthin »Loch« mit vollem 
Rechte geführt haben.*) Wer heute beim Scheine einer Laterne in die unter- 
irdischen Kerker, in die das Licht des Tages nicht dringt, hinabsteigt, der 
kann sich beim Anblick der engen und dumpfen Zellen eines leisen Schauers 
nicht erwehren. Zwölf von diesen Gelassen sind durch fortlaufende Numern 
bezeichnet; die zwei letzten weisen aufserdem oberhalb des Eingangs einen 
gemalten roten Hahn und eine schwarze Katze auf, wie auch sonst noch 
primitive Zeichnungen und Aufschriften, womit die Gefangenen die fürchterliche 
Einsamkeit zu unterbrechen versucht haben mögen, hie und da sichtbar sind. 








a. b. 

Gewöhnliche Zelle des Lochgefängnisses (B). a. Längenschnitt, b. Querschnitt. 

Die Ausstattung dieser Räume, welche einmal Uebertreter der Anordnungen und 
polizeilichen Gesetze,59) die sonst gewöhnlich ihre Vergehen auf dem Luginsland, 
dem Wasserturm oder anderswo verbüfsten, dann aber hauptsächlich die in 
Untersuchungshaft genommenen Verbrecher, und zwar oft auf Wochen, ja auf 
Monate hinaus und länger,^) aufzunehmen bestimmt waren, ist eine höchst 
klägliche. Die gebohlten, an den Wänden und der dachförmig zulaufenden 
Decke mit Holz verkleideten Zellen enthalten eine roh gezimmerte Bank und 
Pritsche mit Kopfbrett; in einigen sieht man noch die Spuren eines Heizapparats 
einfachster Art, der in einem Stein mit einem irdenen Kohlenbecken bestand. 
Zwei Verliefse nehmen ungefähr den doppelten Raum der übrigen ein und 
waren dazu bestimmt, drei Verbrecher neben einander in dem mit Löchern für 
Füfse und Hände versehenen aufziehbaren Seitenbrette der Pritsche wie in 
einem Bocke einzuspannen. Wer hier in solcher Lage zuzubringen hatte, der 
verkam fast im eigenen Schlamm und Gestank und dem seiner Genossen. War 
doch nur durch ein einfaches Loch im Boden, unter dem ein Kübel stand, 
für die Befriedigung menschlichen Bedürfnisses gesorgt. 



♦) Den Grundrifs der Lochgefangnisanlage s. Kellergrundrifs in Kap. VL 



— 17 — 



Da kam die magd und pracht mir speis, 

Da must ich lernen die hofweis, 

Essen auf einem alten kübel. 

Da stank der tisch so leichnamübel. 

Mit laub, zu nachts thet ich darein, 

Zu morgens mufst er mein tisch sein. 

Im loch afs ich das erste mal, 

Hett ich gehabt damals die wal. 

Wer ich viel lieber gewest im wald . . 



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Strafzelle (A). Durchschnitte mit Ansicht, a. gegen die Pritsche, b. durch die Pritsche, 
c. gegen die Thüre. d. Grundrifs der Zelle. 



Wir glauben das dem Dichter gern, der allem Anschein nach selbst ein 
Gast des Lochwirts war. 

Ein etwas gröfseres Lokal weist aufser Pritsche und Bank noch einen 
alten Tisch als Inventar auf. Dies war der Ort, wo, wie man vermutet, dem 
armen Sünder das Henkersmahl gereicht wurde. Alle diese Zellen waren durch vier- 
fache eisenbeschlagene Thüren, von denen zwei den Eingang, zwei den Gang vor 
demselben versperrten, abgeschlossen. Die Thüren in den Gängen, die im Jahre 



- i8 — 

1478 eingerichtet wurden,^) sollten jeder Unterhaltung der Gefangenen unter sich 
vorbeugen. Die Gänge selbst waren durch Oellampen, die in den Mauernischen 
standen, nur spärlich erleuchtet. 

Trotz dieser Abgeschlossenheit wurde es den Gefangenen möglich, sich 
mit einander zu unterhalten. 1698 klagten die Lochschöffen im Rat, dafs die 
Inquisition dadurch aufserordentlich erschwert werde. Der Lochwirt könne der- 
gleichen Unfug nicht jedes Mal verhüten. Durch Ratsverlafs vom 11. Juli ^3) wurde 
jetzt der Baumeister angewiesen, da jene Unterhaltungen durch die Lädlein 
an den Thüren gepflogen würden, solle er Stadtschlosser und Zimmermann 
einen Augenschein nehmen lassen, um, was ausgebrannt sei, reparieren und, 
wo es sein könne, den einen oder andern Vorschlag zu machen. Später kam 
es vor, dafs Papiere und anderes durch das Gitter am Lochgefängnis geworfen 
wurden. ^^) Diesem Uebelstande suchte der Rat durch bessere Verwahrung des 
Gitters abzuhelfen. Die Schlösser im Lochgefängnis wurden noch im Jahre 
1788 verbessert.^5) 

Für die zum Tode Verurteilten bestanden auf dem Gange zur Folter- 
kammer von der Schmiede her, welche die im Loch erforderlichen Arbeiten 
und Reparaturen, zumal die zur Tortur verwendeten Instrumente anzufertigen 
hatte , drei grössere )>Prisauns« mit einfacherem Verschlufs. Die eine von 
diesen Zellen wurde wohl im Jahre 1545 errichtet. Es fand sich nämlich 
damals noch so viel Raum vor, um eine »saubere prusaun zu den gefangenen, 
so umbs leben ligen und zu denen caplän verordnet werden«, bauen zu können, 
»wie die werkleut solchs hievor für gut angesehen«. ^^) Den Verurteilten war 
hier ein, zuweilen auch zwei Wächter zugesellt, die einen Selbstmord verhüten 
sollten. In ihren Kerkern brannte Licht bei Tage wie bei Nacht; den 
Gefangenen wurden zuweilen auch die Ketten gelöst, womit sie während der 
Untersuchungshaft gefesselt waren. ^7) 

An einem düsteren, vordem gleichfalls durch Doppelthüren abgeschlos- 
senen Gange las man früher an einer Thür die von der Zeit fast ganz 
ausgelöschten Worte : »Folterkammer 1511«, innen an der Wand hieng später 
eine Tafel mit dem grausamen Vers^^): 

»Male patratis sunt atra theatra parata«.*) 

Durch einen engen, niederen Eingang tritt man auf mehreren Stufen in ein 
hoch sich wölbendes schmales Lokal, dessen schreckliche Bestimmung noch aus 
den Ueberresten der vormaligen Einrichtung, einer Welle und einem oben an- 
gebrachten Querbalken mit Rolle, worüber das Seil lief, an welchem die zu 
Folternden in die Höhe gezogen wurden, hervorgeht. Die Folterkammer heifst 
in amtlichen Aufzeichnungen wie in alten Versen auch »Kapelle«, ohne Zweifel 
wegen ihrer Gestalt und hohen Wölbung; später — 1572 — ist auch von 
einer »alten Kapelle«**) die Rede ,^9) ein Beweis, dafs zwei Folterkammern 
bestanden, die auch unter der Bezeichnung »alte« und »neue Frage« vor- 

♦) Wer frevle Thaten begangen, den grause Spiele empfangen. 

♦♦) Sie befand sich wahrscheinlich mehr dem Eingang zu, nach der Ratbausgasse hin 
und wurde später allem Anschein nach mit zur Wohnung des Lochwirts verwendet. 



— 19 — 

kommen. 7«>) Hier also walteten der Stadtrichter und die beiden Lochschöffen 
unter dem wirksamen Beistand des Henkers und seines Knechtes, des sogen. 
Löwen, ihres schauerlichen und blutigen Amtes. Hier unten wird man lebhaft 
daran gemahnt, was man oben im hellen Sonnenlichte kaum glauben möchte, 



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Folterkammer (A). 
a. Querschnitte, b. Längenschnitt, c. Grundrifs. 



welch ein finsterer, böser Geist die damalige Justiz durchdrang und vom wahren 
Rechte ablenkte. Schon der Anblick der Marterwerkzeuge, die Aussicht auf 
die bevorstehenden Qualen war geeignet, das unglückselige Opfer zum Sprechen 
zu bringen. Und wenn der sogenannte Haspel sich drehte und ächzte und 
dem langsam Emporschwebenden unter lauten Schmerzensrufen und Wehe- 
geschrei, das hier unerhört in engem Räume verhallte, die Glieder und Sehnen 



— 20 — 

dehnte und auseinanderrifs, dann löste sich wohl manchem dieser Unglück- 
lichen die Zunge zu umfassenden Greständnissen, die Schmerz und Angst ein- 
gaben, und die mit der Wahrheit wenig oder gar nichts gemein hatten. Ent- 
sprach die Aussage den Erwartungen nicht, so wurde ein höherer Grad der 
Folter verfüg^. Man sagt, dafs vermittelst einer oben in der Folterkammer 
heute noch sichtbaren Öffnung der Verkehr mit dem im Rathaussaale an 
dessen Westende tagenden Stadtgericht, das durch Schranken und später 
durch Peter Vischers kunstreiches Gitter abgeschlossen war, unterhalten worden 
sei. In welchem Mafse eine derartige Korrespondenz zwischen oben und unten, 
ob sie zwischen Gericht und dem unten jedes Winks gewärtigen Henker statt- 
fand, ob sich die im Loch der Inquisition obliegenden Schöffen gleichfalls 
dieses Mittels zur Verständigung bedient haben, darüber läfst sich eine nähere 
Auskunft nicht erteilen. 

Im übrigen sicherte sich auch der Rat einen tiefgehenden, ja unbe- 
schränkten Einflufe auf den Gang des peinlichen Verfahrens. Nicht wenige 
seiner Entschliefsungen bestimmen den Grad der anzuwendenden Tortur und 
zeigen die Lochschöffen bei. der Inquisition als vom Rat durchaus beeinflufst 
und abhängig. 

Bis zum Jahre 1502 scheinen Henker und Löwe der Inquisition be- 
ständig beigewohnt zu haben. Damals verordnete nämlich der Rat, im Loch 
und in der Kapelle, darin die Gefangenen tortiert würden, solle eii^ besonderer 
Verschlag oder Abschlufs — »unterschid« wie es im Verlafs heifst — her- 
gestellt werden, damit Henker und Löwe nicht bei dem Bekenntnis der 
Gefangenen, sondern aufserhalb der Kapelle den Haspel ziehen könnten. 7') 

Aber nicht stets sind die Gefangenen im Lochgefangnis selbst verhört 
und »torquiert« worden. 1474 erhielten, um das hier noch anzuführen, die 
Ratsherrn Ruprecht Haller und Niklas Grofs zugleich mit dem Baumeister 
vom Rat den Auftrag, sich in der Schürstabin Haus, das, an der Rathaus- 
gasse gelegen, nunmehr zum Komplex des sogen. Fünferhauses gehört, nach 
einer Stätte umzusehen, wo die Gefangenen bequemer und .unter weniger 
Beschwernis für die Schöffen verhört werden könnten. 7«) 

Es will bei der sonst so kläglichen Beschaffenheit der Lochgefangnisse 
kaum glaublich erscheinen, dafs sogar ein Bad in demselben eingerichtet war. 
Freilich mufs gleich auch hinzugefügt werden, dafs es vollständig in Vergessen- 
heit geraten war und gewissermafsen erst wieder entdeckt werden mufste. 
Man stiefs darauf bei der Einnahme eines Augenscheins im Jahre 1592. Es 
war schon alt und verfault. Man beschlofs daher, ein neues zu bauen, 7 Schuh 
ins Geviert, von Riegelwerk, gespundet und ausgemauert, mit einem Kosten- 
aufwand für Material, Tagelohn und einem alten Ofen, den man von der Peunt 
nahm, von 12 fl. 7 |B und 7 /^,73) Es befand sich gleich bei des Lochwirts 
Wohnung und war lange Zeit im Gebrauch. Durch eine kranke Person war 
es, wie ein Ratsverlafs vom 30. Mai 1701 ersehen läfst, geraume Zeit zuvor 
infiziert worden. 74) Damit nun andere sich nicht auch die »Ungesundheit 
zuzögen«, beschlofs jetzt der Rat, diesem Unheil abzuhelfen und für den Fall, 



— 21 — 

dafs die Sache Grund habe, durch des Baumeisters Veranstaltung, soviel sich 
thun lasse, Wandel zu schaffen. 

Die Wohnung des Lochwirts oder Lochhüters befand sich nördlich von 
den ersten am östlichen Ende des Rathausgäfschens eingerichteten Kramen 
und war teils über- teils unterirdisch. 1516 wurde das Gewölbe neben des 
Lochhüters oberem Stüblein zu einer Kammer umgebaut, worin er schlafen 
konnte, die Tür zugemauert und ein kleines, wohlvergittertes Fenster ange- 
bracht. 's) Später war hier auch, von des Lochwirts Stube zugänglich, eine 
Verhörstube, wie dies ein Grundrifs vom Jahre 171 8 zeigt. Als in diesem 
Jahre des Lochwirts Weib ihre Niederkunft erwartete, wurde ihr zur Abhaltung 
des Kindbetts ein Teil des angrenzenden Krams einer Haubenmacherin am 
Rathausgäfslein :&mit den geringsten Kosten« zur Stube eingerichtet. 7«) 

Das Lochgefängnis ist noch als Ausgangspunkt der geheimen Gänge 
merkwürdig, die von hier aus nach verschiedenen Seiten der Stadt ausliefen. 77) 
Der heute noch häufig begangene, der die Verbindung zwischen Rathaus und 
Burg vermittelt, ist hochgewölbt, zum Teil durch den Fels gearbeitet, oben 
aber überall mit Backsteinen ausgemauert. Abzweigungen davon, die in 
Brunnen ausgehen und von denen eine, in einer Tiefe von etwa 32 Fuss unter 
der Sohle des Stadtgrabens weglaufend, angeblich in einem Garten hinter dem 
ehemaligen Sebalder Forsthaus an der Bucherstrafse oder nach anderen weiter 
hinaus in einem Garten in der Burgschmietstrafse endigt, sind durchaus durch 
den Felsen gearbeitet und zuweilen so eng und niedrig, dafs man sie nur mit 
Mühe begehen kann. 7») Von den sonstigen Gängen soll einer die östliche 
Richtung verfolgt und im Wald bei Dutzendteich ausgemündet haben. 7«) Bei 
Gelegenheit von Kanalisierungsarbeiten stiefs man vor einigen Jahren auch in 
der Schildgasse auf einen ziemlich hohen, wohlerhaltenen Gang. 

Über die ursprüngliche Anlage der unterirdischen Gänge und ihre 
Bestimmung verlautet in den ältesten Zeugnissen nichts. Wenn man in den 
Stadtrechnungen im Jahre 1383 auf die Einträge stöfst: »Item dedimus meister 
Raben 22 haller umb etlich heimlich werk, das er der stat gemacht hat, als 
Mertein Haller wol weiz« und: »Item dedimus meister Raben 10 JK 30 haller 
von dem heimlichen ding, daz er den burgern macht, als Martein Haller wol 
weiz« ***), so könnte man im ersten Augenblick versucht sein, an Arbeiten an 
den heimlichen Gängen zu denken. Doch scheinen die angesetzten Posten, 
namentlich der von 22 Hellem , für eine solche Anlage , selbst wenn 
die betreffenden Einträge nur Abschlagszahlungen im Auge gehabt haben 
sollten, zu niedrig, dabei ist die Fassung zu unbestimmt und dehnbar, als dafs 
eine solche Annahme gerechtfertigt erscheinen könnte. 

In den sechziger Jahren des 15. Jahrhunderts beschreibt der Stadt- 
baumeister Endres Tucher®*) die Gänge, welche in den Berg gehauen, aber 
nicht gewölbt waren und drei Wasserzuflüsse vom Stadtgraben vor dem Tier- 
gärtnerthor oberhalb der Brücke beim Vorwerk, vom Sinwelturm und aus dem 
Vestenberg beim Tiergärtnerthor zusammenführten und weiter zum Röhrenbrunnen 
auf dem Milchmarkt leiteten. Oben bei der Schmiedgasse verengerte sich 



— 22 — 

der Gang und hörte schliefslich ganz auf, worauf das Wasser durch auf- 
geschüttetes Erdreich zum Trog vor des Tyrolts Haus am Weinmarkt hinab- 
lief. Von der oberen Schmiedgasse kam dann noch ein weiterer Gang herab, 
der mehrfache kleinere Verzweigungen gehabt zu haben scheint. ®») Von einer 
Verbindung der Burg mit dem Rathaus weifs Tucher indes nichts zu 
berichten. Und es ist kaum anzunehmen, dafs er geflissentlich davon schweigt. 
146279), als eine Anzahl von Bürgern und Handwerksleuten, irregeleitet durch 
die »Wahrzeichen« einer Frau und eines Knaben, von einem Haus in der 
Kramergasse aus nach einem Schatz gruben, stiefsen sie in einer Tiefe von 
24 Schuh auf einen Gang, der ganz durch den Felsen gehauen war und zu 
dem Sammelkasten des Röhrenbrunnens am Milchmarkt hinabführte. Nach 
oben hin kam man an verschiedene Brunnen in Privathäusern an der oberen 
Schmiedgasse, ebenso weiter nach dem Tiergärtnerthor hin überall in Gängen, 
»die in ganzen fels gehauen waren«. An einigen Stellen lag noch der Stein- 
schutt darinnen, den man bei Seite räumen mufste, um durchzukommen. Fast 
zwei Monate gruben die Leute nach dem verheifsenen Schatz, zuletzt sogar 
unter der ausdrücklichen Erlaubnis der Herren Aeltem und mit deren Unter- 
stützung, aber ohne allen Erfolg. Endres Tucher selbst fuhr mit ihnen ein- 
mal in die Gänge hinab, die bei 12, 18, ja 24 Schuh tief unter der Erde 
sich hinzogen »und kroch die mit ine aus, als weit die geen«. 

Wäre damals der Gang vom Rathaus zur Burg bereits angelegt gewesen, 
so hätte Endres Tucher mit den Schatzgräbern darauf stofsen müssen, als er 
mit ihnen zum Röhrenkasten am Milchmarkt kam, auch hätte sich für ihn 
Gelegenheit ergeben, bei der Schilderung der Wasserzuleitung zum Milchmarkt- 
brunnen jenen Gang zu erwähnen. Um so weniger lag ein Grund zum 
Schweigen vor, als das Baumeisterbuch, in dem er seine Wahrnehmungen 
niederlegte, zur Information für zukünftige Baumeister dienen sollte und seinem 
ganzen Charakter nach als eine Art Geheimbuch gehütet wurde. Auch der 
Rats- und Geschichtsschreiber Johannes Müllner, der in seinen Annalen zum 
Jahre 1506 die den Brunnen am Milchmarkt speisenden Wasserleitungen mit 
ihren Gängen ebenso wie Endres Tucher schildert, weifs nichts von einem 
Gang, der damals Burg und Rathaus verbunden hätte. Nach seiner Darstellung, 
die zu bezweifeln kein Grund vorliegt, liefs man in dem genannten Jahr den 
Röhrenkasten am Milchmarkt abgehen und grub an dessen Stelle einen Schöpf- 
brunnen. Das frei gewordene Wasser aber leitete man jetzt in das Rathaus, 
wo es den Brunnen zu speisen hatte. 

Damals wurde indes der Gang noch nicht in seiner jetzigen Breite und 
Höhe zum Rathaus hinabgeführt, ja, man braucht nicht einmal anzunehmen, 
dass 1506 und überhaupt bis zum Jahre 1543 die Weiterführung des Wassers 
vom Milchmarkt zum Rathaus durch einen Gang stattfand, da sie hier auch 
durch eine einfache Röhrenleitung bewerkstelligt werden konnte. 

Alle jene Gänge aber, die Endres Tucher und Johannes Müllner «3) 
schildern und die wir zum Teil noch heutzutage sehr wohl nachweisen können, 
haben ursprünglich ganz ausschliefslich Wasserleitungszwecken gedient. Weil 



— 23 — 

sie nicht bis zum Rathaus reichten, konnten sie auch nicht einen Ausweg zur 
Flucht für den Rat darbieten. Um ein Ausfallsthor nach aufsen offen zu halten 
oder etwa die Aussetzung eines Beobachtungskorps oder Postens zu ermög- 
lichen, waren sie weder hoch, noch breit, noch bequem genug angelegt. Man 
hätte hier wohl gleich, da es ohne zu grofse Mühe und Kosten hätte geschehen 
können, ganz andere Verhältnisse und wohl auch andere Auswege geschaffen, 
als aufserordentlich tiefe und enge Gänge mit schlotartig sich hinaufziehenden 
Ausmündungen sie gewähren können. Noch in ihrem gegenwärtigen Zustande 
bieten sie für einen kräftigeren Mann stellenweise Schwierigkeiten, obschon 
doch anzunehmen ist, dafs der durch das an den Wänden heruntersickemde 
Wasser erweichte Sandstein im Laufe vieler Jahrhunderte sich abgebröckelt 
hat und durch häufigeres Begehen allmählich abgeschleift und etwas erweitert 
worden ist. 

Bemerkt sei auch, dafs in amtlichen Aufzeichnungen des Bauamts diese 7 
Gänge als »Wassergänge« ausdrücklich bezeichnet werden.^*) 

Der Gang vom Rathaus zur Burg ist erst im Jahre 1 543 angelegt worden. 
In einem Berichte des Baumeisters von diesem Jahre, ^s) der die aufserordent- 
lichen Kosten der vorgenommenen Bauten zusammenstellt, wird die )i>tholmb, 
so vom tiergärtnertor under das rathaus gefürt worden«, ein Werk, das der 
Baumeister flir ein besonderes oder Hauptgebäu erachtet, mit einem Kosten- 
aufwande von 2000 fl. aufgeführt. Müllner bemerkt ganz ausdrücklich, dafs 
man 1543 »in einem Gang unter der Erden fünf Schuh weit und acht Schuh 
hoch aus dem Stadtgraben beim Tiergärtnertor das Wasser zum Brunnen in 
das Rathaus geführt« habe.®^) Diese Anlage hing ohne Zweifel mit dem Bau 
der Bastei der Veste zusammen, die in den Jahren 1538 bis 1545 unter dem 
berühmten Festungsbaumeister dem Malteser Andrea Fazuni weiter hinaus- 
gerückt und mit den grofsartigen Kasematten versehen wurde, die noch heute 
unsere Bewunderung erregen. ^7) In diese Gewölbe, die sich unausgesetzt an 
der Grabenlinie der Bastei hinziehen, mündet der Rathausgang aus. Er ist 
gewissermafsen ein Teil des Befestigungswerks, dem er einverleibt ist. 

Bemerkt sei noch, dafs im selben Jahre ein weiterer Dohlengang vom 
Rosenbad*) an der Schildgasse »verporgen unter dem pflaster« in die Pegnitz 
beim Spital mit einem Kostenaufwand von nur 150 Gulden für Steine, Tröge, 
Seiher und andere Arbeit gefuhrt wurde. «s) Es war dies ein Kanal, wie so 
viele andere nur dazu bestimmt, das Abfallwasser fortzuleiten. / 

Es ist bezeichnend, dafs die Gänge in amtlichen Schriftstücken als 
geheime gekennzeichnet werden. Und sie wurden in der That geheim gehalten. 
Der Stadtbaumeister hatte sie alljährlich einer Besichtigung zu unterziehen, 
woran auch zwei Deputierte des Rats — im 18. Jahrhundert wenigstens — 
teilnahmen. Zur Ausbesserung der schadhaften Stellen aber waren — wie aus 
einem Bericht des Wolf Jakob Stromer vom 17. Mai 161 1 hervorgeht — zwei 
Steinmetzgesellen in Pflicht genommen, die »was sie gesehen und wozu sie 
gebraucht, verschwiegen und in geheim ihr leben lang zu halten«, angeloben 
*} Das Häuserquadrat zwischen Schild- und Brunnengäfschen (Brunnengäfschen 15). 



— 24 - 

mufsten. Als dieser Bericht, in welchem notwendige Reparaturen vorgesehen 
waren, im Rat zur Verhandlung kam, wurde sogar das Austreten der Rats- 
schreiber aus der Sitzung für nötig angesehen, ^s) 

Diese ängstliche Geheimhaltung hat ihren Grund ohne Zweifel in dem 
eigenartigen Charakter der unterirdischen Gäi^e. Sie bildeten, wie beispiels- 
weise der grofse Rathausgang, ein Annex des Fortifikationswerks der Burg. 
Dieses war vielleicht schon in früherer Zeit zum Zwecke der Bestreichung des 
Grabens mit Gängen oder Kasematten versehen gewesen. Mit der Anlage 
der Bastei wurde dann der Gang zum Rathaus ausgebaut, erweitert und aus- 
gemauert. Nun konnte die so wichtige Kommunikation zwischen dem Rat 
und der Besatzung der Burg nicht unterbrochen werden, zugleich aber war 
damit im Fall der Gefahr ein geheimer Weg zur Sicherung des Rats auf der 
Burg geöffnet. Die sogenannte * Ratssession ad annum 1734 und 1735 ®7) 
bestätigt unsere Aufstellung, indem sie mit Bezug auf den Ratsbehälter der nörd- 
lichen Wand der Ratsstube bemerkt: ^Alhier soll eine Thür in das Loch- 
gefängnis hinuntergehen, um im Fall der Not in Sicherheit zu seyn«. Der 
Verfasser dieser Ratssession hat bezüglich des ersten Punktes seiner 
Bemerkung, die doch auf eine Mitteilung von einer mit der Sachlage vertrauten 
Seite zurückzufuhren sein dürfte, durch die vor wenigen Jahren gemachte 
Entdeckung einer geheimen, zu den Lochgefangnissen führenden Thür in der 
Rückwand jenes Schrankes Recht erhalten; sollte er nicht auch wegen des 
Zweckes dieser Thür gut beraten gewesen sein? Und liegt jene Annahme 
nicht nahe genug und drängt sie sich nicht auch ohne jene Bemerkung ganz 
von selbst auf? 

Aus dem Jahr 1761 ist ein Bericht des Losungsamts über eine Be- 
sichtigung des Hauptganges zwischen Rathaus und Burg erhalten, die durch 
die sämtlichen älteren Herren vorgenommen wurde.®*) Seit 1755 war jede Visi- 
tation aus unterschiedlichen Hinderungsgründen unterblieben. Bei den nun- 
mehr im SeptemviratskoUegium eingetretenen Personalveränderungen hielt man 
eine neuerliche Besichtigung für geboten. Am Nachmittag des 18. Juni um 
halb 3 Uhr hatten sich in der Ratsstube die Älterenherren Karl Sigmund 
Ferdinand Grundherr, Johann Sigmund Pfinzing, Christoph Friedrich Stromer, 
Johann Adam Rudolf Karl Geuder, Qiristoph Jakob Waldstromer, Georg 
Burkhard Haller und Georg Friedrich Pömer, der Baumeister Christoph Andreas 
Imhof, sowie die beiden Losungsräte Friedrich Karl Scheurl und Sigmund 
Friedrich Löffelholz eingefunden. Bevor sie ihren Weg antraten, reichte ihnen 
der Anschicker Walther die gewöhnlichen Sürtouts und Mützen, der Bau- 
meister und der Stadtschlosser Sauer verriegelten und versperrten die Rats- 
stube, dem Lädlein am Fenster entnahm man die Schlüssel zum sogenannten 
Einstieg und schlofs damit den Wandbehälter auf, hinter welchem jener sich 
befand. Die Schneckenstiege hinunter beging man zunächst den Gang, der 
zum Waldamt Sebaldi führte, und die anstofsenden Gewölbe bis zum Aus- 
gang neben dem Fünferhaus und von da das Holzgewölbe des Lochgefäng- 
nisses. Der Gang zur neuen Tortur und zum scharfen Verhör war schon 



- 25 — 

allen bekannt, man ging daher gleich durch das Kindbetterstüblein, die 
Küche und Gänge bei den neuen Gefängnissen in die Wasserleitungsgänge 
bis zur eisernen Thür der Bastion beim Tiergärtnerthor. Von da verfügte 
man sich in die Hauptbastion vor der Veste und von dort in die dritte beim 
Vestnerthor. In den Nebenwerken oder Tenaillen wurde der Umgang durch 
eine kurze Rast unterbrochen. Überall hatte man das Gemäuer, die Schlösser und 
Anhaltstangen repariert und in gutem Zustande angetroffen. Durch die eiserne 
Thür des ersten Bollwerks wurde der Rückweg durch die Wasserleitungsgänge 
in die Ratsstube genommen. Zwei Stunden hatte die Besichtigung gedauert, die 
wie jene in den Jahren 17 14, 17 19, 1746, 1752 und 1755 ihren Verlauf 
genommen hatte. Dem Baumeister sprach das Kollegium für seine Mühewaltung 
und besonders für das Aufsperren der Thüren den gebührenden Dank aus. 

Es kann kaum Wunder nehmen, dafs bei der ängstlichen Geheim- 
haltung der unterirdischen Gänge selbst vor den Augen der weitaus meisten 
Mitglieder des kleineren Rats sich die Volksphantasie ihrer bemächtigte. Wie 
man sich hier in den sonderbarsten Vorstellungen und Erdichtungen erging, 
zeigt eine Schilderung aus der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts, die sich 
zwar selbst als eine »wahrhaftige« ankündigt, in der That aber mehr roman- 
tisch als wahr erscheint. 7^) 

Sie bemerkt zunächst, dafs die Lochgefangnisse zugleich mit dem Rat- 
haus erbaut worden seien und obschon es schon vordem solche Gefangnisse 
gegeben, so seien sie doch nicht von einer solchen Weitläufigkeit und mit 
verborgenen Gängen verbunden gewesen. Beim Eingang des Lochgefangnisses 
unten zur rechten Hand im neuen Gang, so fährt dann die Beschreibung fort, 
befindet sich ein mannshohes eisernes Thürlein, bei dessen Eingang eine starke 
Mauer, worin ein Stein, mit einem Kreuz bezeichnet, sich befindet. Mit 
geringer Mühe kann derselbe aus der Mauer gehoben werden, und es kann jetzt 
ein starker Mann durch das Loch ohne Anstofs gebückt durchgehen. Dann 
tritt in diesem Loch noch eine eiserne Thür mit vier grossen Schlössern zu 
Tage, deren Schlüssel in der Losungsstube in einer mit einem doppelten Q 
bezeichneten Truhe verwahrt liegen. Öffnet man aber diese Thüre, so kommt 
man zu einer Stiege mit 17 Staffeln, an deren Ende eine finstere, mit viel 
Eisenwerk versehene Kammer sich befindet, die den geheimen grofsen Schatz 
der Stadt verbirgt. Von hier geht man geraden Weges durch eine weitere 
und dann noch durch 16 eiserne, mit grofsen Schlössern allenthalben scharf 
vermachte Thüren, bis man ein Licht erblickt, das zwischen dem Tiei^ärtner- 
und Lauferthor durch ein eisernes Gitter bei einer Bastei vom Graben 
herunterscheint. Das Gitter aber gehört zum Lochgefängnis. 

Wenn man zu Eingang des Lochgefängnisses zur linken Hand weiter- 
geht, so kommt man durch 72 Thüren, bis man Licht erblickt. Bei der vier- 
zigsten Thür, unweit des Zeughauses, wurde Seifried Koler, ein alter Herr des 
Rats, weil er die Stadt dem König von Frankreich hatte zuspielen wollen und 
schon einige französische Soldaten in Weiberkleidem hatte einschleichen lassen, 
w^en seines hohen Alters eingemauert. 



— 26 — 

Zu Ende der T2 Thüren findet sich noch eine weitere. Wird sie 
geöffnet und das Steinwerk, das davor liegt, weggeräumt, so kommt man in 
ein dichtes Gebüsch im Dutzendteicher Wald. Dieser Ausgang ist vom 
Dutzendteich auf der linken Seite 21 17 Schritte entfernt, zum Kennzeichen 
stehen an der Stelle 3 im Dreieck gestellte Tannenbäume, und gleich daran 
ein Gebüsch von Kreuzbeeren, worin einstmals »etliche Schwarzbeermenscher «: 
den Ausweg gefunden und dem damaligen Bürgermeister Georg Koler Mit- 
teilung gemacht, dafs sie einen Schatz gefunden, worüber eine eiserne Thür 
angebracht wäre. Nachdem dann Georg Koler dies bei Rat berichtet hatte, 
wurde jener Ausgang besser verwahrt, den Weibern aber bei Leib- und Lebens- 
strafe ewiges Stillschweigen auferlegt. 

Durch alle diese Gänge nun gehen alle Jahre die zwei ältesten Herren 
des Rats mit einem Kanzlisten und dem Stadtschlosser, dem während des 
Gehens die Augen verbunden sind, die erst wieder geöffnet werden, wenn man 
zu einer Thür kommt. Bei dieser Gelegenheit werden die Schlösser visitiert 
und, soweit in der Eile geschehen kann, repariert. 

So der Bericht, der den Stempel des Unwahrscheinlichen und Erdich- 
teten an der Stirn trägt. Diese ausgedehnten Gänge mit ihren Heimlichkeiten, 
märchenhaften Verschlüssen und Ausgängen, haben wohl kaum jemals 
bestanden, wie sie hier geschildert werden. Dabei mufs es als höchst 
verdächtig auffallen, dass dieser angebliche Bericht den Verhältnissen, soweit sie 
heute noch erkennbar hervortreten, in keiner Weise Rechnung trägt. Je mehr 
man ihn betrachtet, um so mehr erscheint er in seiner romantischen Aus- 
stattung als eine wilde Ausgeburt einer müfsigen Einbildungskraft, worin nur 
ein winziger geschichtlicher Kern zu entdecken ist. 

Es wird übrigens heutzutage kaum noch möglich sein, das allem An- 
scheine nach weitverzweigte Netz der unterirdischen Gänge zu rekonstruieren. 
Die Eingänge sind jetzt verbaut, und die Gänge zum Teil wohl verfallen und 
verschüttet. In hohem Grade aber ist es zu bedauern, dafs ein Plan über 
ihre Ausdehnung und Verzweigung sich nicht erhalten hat. Und es hat in 
der That solche Pläne gegeben. Am 10. September 1762^9) berichtet der 
damalige Baumeister Christoph Andreas Imhof, der vom Rat zur Ausbesserung 
des Risses vom Lochgefängnifs beauftragt worden war, er sei wegen empfind- 
lichen Abganges seines Augenlichtes nicht im Stande gewesen, diese Arbeit 
selbst vorzunehmen, doch sei durch die geschickte Hand des Anschickers 
Johann Leonhard Maximilian Keil dem Schaden in doppelter Weise abge- 
holfen worden, indem derselbe »nicht nur den alten Kartenrifs gehöriger Orten 
wieder zusammengefüget, sondern auch anderweit decopiret und das Loch- 
gefangnus etwas gröfser hergestellet; über dieses aber annoch die unterirdischen 
Gänge in und aufserhalb der Stadt in der beigelegten Grundrifskarte zu 
mehrerer Beleuchtung dieser Geheimnisse mit einer rothfarbigen Linie vor- 
stellig gemacht.« Der Stadtbaumeister, der die drei Risse dem Rat in Vorlage 
bringt, empfiehlt den Verfertiger oberherrlicher Gnade und Protektion. Für 
seine Sorge und Mühe spricht ihm der Rat den gebührenden Dank aus und 



— 27 — 

beauftragt ihn zugleich, dem Anschicker >zu fernerweiten Aufmunterung seines 
Fleifses ein beliebiges Douceur aus der Amtskasse zuzustellen«. — Wenn es 
einmal gelänge, diesen Rifs aus der Verborgenheit, in der er vielleicht noch 
ruht, an das Tageslicht zu ziehen — mit einem Schlage würde er über 
Umfang und Richtung der unterirdischen Gänge die längst erwünschte Klar- 
heit verbreiten! 

Durch die mehrfachen Restaurationen, die das alte Rathaus im Laufe 
von beinahe sechs Jahrhunderten erfahren , hat sich dessen ursprüngliche 




Adler an der östlichen Giebelseite des Rathaussaales. 



Physiognomie mehr oder weniger verändert. Am entschiedensten hat sie sich 
ohne Zweifel auf der Ostseite erhalten. Aeufserlich tritt hier der durch ein mäch- 
tiges Rundbogenfenster mit gotischem Mafswerk durchbrochene Giebel hervor, 
dessen Fläche durch vom Gesimse aufsteigende starke Lisenen abgeteilt wird. 
Diese gehen fialenartig über die zwischenliegenden, durch gekuppelte Bögen belebten 
Füllungen hinaus und sind oben durch Kupferdächlein mit Kugeln abgeschlossen. 
Ein einfaches gotisches Chörlein inmitten zweier Fenster gleichen Stils ziert 
das darunter liegende Stockwerk. Bis auf einzelne Zuthaten späterer Zeit, wie 
z. B. die aufgesetzten Kugeln, darf diese Architektur als die ursprüngliche 
angesehen werden.*) Das den Giebel bekrönende Türmlein, in dem das Rats- 

♦) Abbildung der Ostseite s. Kapitel VI. 



— 28 — 

glöcklein hängt, wurde erst 1620 errichtet. Vorher hing dieses in einem Dach 
tiirmlein hinter dem Westgiebel, mufste aber infolge des Abbruchs i. J. 161 9 
seinen alten Platz räumen und wurde am 16. November des folgenden Jahres 
auf der Ostseite aufgehängt.^«) 

Der Ostseite entsprach die im Jahre 16 16 gefallene westliche Giebelseite. 
Wie ältere Rathausprojekte zeigen, war der Westgiebel durch ein wirkungs- 
volles Rundfenster durchbrochen; aufser dem Stadtwappen und dem Reichs- 
adler, die am alten Rathause und dessen früheren Anbauten wiederholt zu 
sehen sind, war oben am Giebel noch das böhmische Wappen angebracht; 
die Zwischenräume der Fialen waren durch phantastische Figuren, blasende 
Tritonen belebt,*) 9') ohne Zweifel Zuthaten späterer Zeit, die indes eine 
malerische Wirkung nicht verfehlten. 

Unten aber, im Erdgeschosse, befanden sich eine Reihe von Gelassen, 
die schon damals den Tuchscherern eingeräumt sein mochten, während sonst 
noch mancherlei Krame und Brotbänke schon in frühester Zeit an das Rat- 
haus angebaut waren und sich über die Strafse nach der St. Sebaldkirche hin 
ausdehnten. Um die nicht unbedeutende Summe von 4237 ^ 13 Schillinge 
und 3 Heller löste der Rat Im Jahre 1424 alle diese Krame und Bänke, deren 
Zahl sich auf 40 belief, mit den darauf ruhenden Lasten vollständig ab. Die 
sich anschliefsenden Restaurationsarbeiten fanden in der Bemalung des äufseren 
Rathauses, :^hinden, vomen, neben und under dem rothause«, sowie zweier 
Stuben und der Ausbesserung des Gemäldes »im rothause innen«, d. i. auf dem 
Saal, durch den Maler Meister Berchtold ihren Abschlufs.9») 

Es mag noch Erwähnung finden, dafs die am Rathause angebrachte 
goldene Rose, die als Zeiger diente, auch wohl dem Jahre 1423 angehört. 
Bezahlt wurde sie allerdings erst zwei Jahre später und der dafür berechnete 
Posten von i JK und 15 Schillinge Heller steht mit der Bemerkung: »das 
vordem vergessen und unbezalt was beliben« in der Stadtrechnung ver- 
zeichnet, w) 

Die Restauration von 1423 beseitigte indes nicht die Tuchschererläden, 
die unter dem Rathaus selbst sich befanden, aber über die Umfassungsmauer 
hinaus unter einem Dächlein etwas nach der Strafse hin vorstanden. 94) Bis zum 
Jahre 1483 waren sie dem Gewerbe der Tuchscherer ausschliefslich eingeräumt. 
Als aber damals jenen unter ihnen, die Bürger, Meister und verheiratet waren, 
das Recht zugestanden wurde, überall in der Stadt Läden zu errichten, darin 
zu scheren und feilzuhalten, ^s) kamen hier aufser den Tuchscherern, die nun- 
mehr nicht mehr allein auf den engen Raum, den das Rathausgäfschen bot, 
angewiesen waren, auch andere Gewerbe vor. Immerhin aber behaupteten 
die Tuchscherer vorläufig noch das Vorrecht auf die Rathausläden, bis sich 
allmählich andere Gewerbe mehr und mehr eindrängten, und die Gasse sogar 
ihren alten Namen, den sie von den Tuchscherern erhalten, mit dem des Buch- 
gäfschens vertauschen mufste. Den letzteren Namen gab ihr das Gewerbe der 



*) S. den Prospekt bei Seite 12. 



— 29 — 

Buchflihrer oder Buchhändler, wie wir sagen würden, die hier ihre Bücher und 
Bilder feilhatten. 

Von den Buchführem, die unterm Rathaus Kramläden hielten, nennen 
wir den bekannten Hans Guldenmund, der, wie Albrecht Dürer und andere 
Künstler, seine eigenen Erzeugnisse verlegte und vertrieb. Vor ihm hatte der 
Buchführer Bernhard Vogel den Laden innegehabt, nach ihm erhielt ihn der 
gleichfalls nicht unbekannte Hans Taubmann. Aufser einigen Tuchscherem, 
die hier immer noch ihren Platz behaupteten, stofsen uns fernerhin auf Friedrich 
Spengler oder Peyppus, eine berühmte Buchhändlerfirma, der Buchführer 
Bernhard Vischer, der Formschneider Hans Weigel und andere. 9<5) 

Aber auch unter dem südlichen Rathausdurchgang, der einfach »unterm 
Rathaus« hiefs, schlugen Buchführer neben anderen Händlern ihre Buden auf 
Schon 15 12 liefs der Rat einem Fremden, der unter dem Rathaus »Kunst- 
briefe« verkaufte und unter diesen einige mit Albrecht Dürers gefälschtem 
Handzeichen, gebieten, »dieselben zeichen abzuthun und der kains hie fail zu 
haben, oder wo er sich des widere«,*) solle »man im dieselben brief alle als 
ein falsch ♦♦) aufheben und zu ains rats banden nemen.«^?) Als im Jahre 1523 
viele Briefe, Gemälde und Büchlein gegen den Papst, den Kaiser und den 
König von England unterm Rathaus feilgehalten wurden, verbot der Rat den 
Verkaufes) 1527 wird ein Buchführer Caspar imterm Rathaus genannt, auf 
dessen Hab und Gut Beschlag zu legen der Rat einem gewissen Modschiller 
gestattet. 99) 1532 lehnt es der Rat dem Veit Stofs ab, »seine kunst« in der 
Frauenkapelle feU zu haben, dagegen will er ihm das Portal des Prediger- 
klosters oder das Rathaus »für ein malstatt« einräumen. '~) Im Jahre 1533 
ergieng ein Verbot gegen alles Feilhaben unterm Rathaus mit der weiteren 
Anordnung, dafs dieses selbst »mit allen dingen zum saubersten« gehalten werden 
solle.*°') Aber der Erfolg dieses Mandats war nur von kurzer Dauer. So wurde, 
um ein Beispiel anzuführen, 1 548 einem fremden Krämer erlaubt, seine nieder- 
ländischen gemalten Tücher acht Tage lang »unterm rathaus« feilzuhalten, ihm 
aber das Aufstellen von Truhen untersagt.***") 

Aufser den nach dem Rathausgäfschen hinausgehenden Tuchscherer- ^ 
laden waren noch weitere Krame im Erdgeschofs an Handelsleute aus den ^ \c;. ä 
verschiedensten Erwerbsklassen in Miete gegeben und zwar im ältesten Rat- ^oavacI ^A^^^-t^ 
hause sowohl, als auch in den vom Rat erworbenen vormaligen Privathäusem. ^""^ 
Unter dem später zu erwähnenden ZoUnerschen Haus hatte, wie das Zins- 
meisteramtsbuch von 1480 und den folgenden Jahren ausweist, kein Geringerer 
als Albrecht Dürers Vater, der Goldschmied gleichen Namens, des Holper 
Eidam, einen Laden, daneben der Schwertfeger Fritz Sturm, in dem anstofsen- 
den, unmittelbar an das alte Rathaus grenzenden Grundherrischen Haus 
waren Läden oder Krame an den Goldschmied Ulrich Feuchter, an Mathes 
Sidelmann und denSalwirt***) Hans Müllner vermietet.'^^) Im alten Rathaus aber 



♦Yi^^A^J^V'^v^ivv^ 



•) weigere. ♦•) Betrug. 

***) ursprünglich: sarwerke, sarwürke, sarwürhte; schliefslich abgeschwächt in sar- und 
salwirt = Panzermacher. 



— 30 — 

befanden sich damals drei Krame oder »Gaden«, die Hans von München, Konrad 
Pefsold und Heinrich Meichsner innehatten. »Hinter dem Rathaus« — also 
an der Rathausgasse — waren noch zwei Gewölbe, das eine, das früher 
gleichfalls als Laden gedient hatte, benützte damals der Baumeister zur Auf- 
bewahrung von grofsen Flaschen, Speisekesseln, Pfannen, Rosten, Durch- 
schlägen und anderem Hausrat, der wohl bei gröfseren Festlichkeiten gele- 
gentlich der Anwesenheit von Kaisem und fürstlichen Personen in Gebrauch 
kam, das andere war vermietet. ''^3) In den 30er Jahren des 16. Jahrhunderts 
aber bis zum Jahre 1551 hatte diese Läden, die auch späterhin an Buchfuhrer 
vermietet waren, der Buchfuhrer Hans Peter oder, besser bekannt unter dem 
Buchhändlernamen, Johann Petrejus " inne. 9^) 

Im Beginne des 16. Jahrhunderts findet man der städtischen Polizei- 
wache, den »Schützen«, ein Lokal, wohl ein Gewölbe »unterm Rathause«, auf 
dessen Südseite, in der Nähe der Tuchschererläden eingeräumt, wo ja später 
bekanntlich das sogenannte Schützengewölbe sich befand. Das Jahr 1526 
schlofs für die Stadt unter keinen verheifsungsvollen Auspizien. Die sozialen 
Bewegungen, die damals das Volksleben tief aufwühlten, verfehlten nicht, auch 
in Nürnberg bedenkliche Strömungen an der Oberfläche zu zeigen. Der Rat 
befürchtete »rumor, Schlachtung, feuer und auf lauf«. Sollte nun der Fall 
eintreten, dafs die Schützen auf der Gasse oder »unterm rathaus« sich der 
Bewegung nicht erwehren könnten und Hülfe erforderlich sein würde, so waren 
die Schützen auf der Gasse zu sofortiger Meldung an einen der Bürgermeister 
angewiesen. Die Schützen aber, mit denen »die wache unterm rathaus« erst 
gestärkt war, sollen bei den Hauptleuten aller bestellten Schützen Meldung 
thun und sie ermahnen, mit ihren Knechten in Harnisch und Wehr zum Rat- 
haus zu kommen. '°*) 1538 bestand die Wache unterm Rathaus aus sechs 
Mann. Jeder von ihnen erhielt damals als Neujahrsgeschenk i ^ neu mit der 
Weisung, »desto vleifsiger ze sein«.'°5) 

Mit der Erweiterung des Rathauses wurden auch Kellerräume unter 
demselben verfügbar, die der Rat einesteils zur Lagerung der städtischen Weine 
verwandte, anderenteils aber an Private vermietete. Martin Gratzer und die 
Gesellschaft der Halbwachsen hatten Keller und Tenne im Rathaus unter der 
Kanzlei für ihre süfsen Weine in Pacht, bis am 15. September 1506 der Rat 
beschlofs, der Stadtbaumeister Michel Beheim solle ihnen aufsagen und die 
Räume nicht mehr vermieten. '°^) 

Bezüglich der inneren Beschaffenheit und Ausstattung des Rathauses 
und vornehmlich des Saales bei seiner Vollendung fehlen gleichzeitige Nach- 
richten gänzlich. Ob Johannes Müllners Nachricht, '°7) es sei Kaiser Ludwigs 
Bild im Saale angebracht gewesen, aus einer gleichzeitigen Quelle geschöpft, 
ob sie der Ueberlieferung entnommen, oder als eine blofse Vermutung zu 
betrachten ist, mufs dahingestellt bleiben. Es ist dies auch von keinem wesent- 
lichen Belang, da die Annahme, die das am Ostende des Saales, rechts vom 
Erker befindliche Hautrelief als einen Schmuck des ältesten Rathauses in 
Anspruch nimmt, durch den der Skulptur eigentümlichen Stil als wohlbegründet 




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— 33 — 

angesehen werden darf. Der Kaiser ist in seinem Ornat auf dem Throne 
sitzend dargestellt, die rechte Hand umfafst das Scepter, die linke den Reichs- 
apfel, über seinem Haupte halten zwei schwebende Engel die Krone; die Füfse 
des Kaisers stützen sich auf zwei ruhende Löwen, von denen sich rechts und 
links zwei Adler erheben. Auf der anderen Seite des Erkers findet diese 
Skulptur ihr Pendant in einem Hautrelief, auf welchem zwei Frauengestalten 
dargestellt sind, von denen die eine in halbknieender Stellung der anderen 
auf einem Thronsessel sitzenden ein grofses Schwert, ein Paar Handschuhe 
und ein Stäbchen überreicht, welches die letztere, das Schwert mit der rechten 
Hand berührend, in Empfang nimmt. 

Man hat in der den Kaiser darstellenden Figur eine porträtähnliche 
Nachbildung finden wollen. *°^) Es ist dies bei näherer Betrachtung kaum zu 
glauben. Einen rohen Versuch mag man es nennen, von einem Erfassen aber 
der Individualität des Urbildes kann wohl nicht die Rede sein. Es mufs hier 
auf die noch nicht bekannte und deshalb doppelt merkwürdige Thatsache hin- 
gewiesen werden, dafs das ganze Bild nach einem Siegel Kaiser Ludwig des 
Baiers gearbeitet ist.*°9) Als neue Zuthaten erscheinen nur die beiden Engel» 
dann ist aber eine völlige Aenderung in der Stellung der Löwen eingetreten. 
Während sie auf dem Siegel mit den Köpfen nach der Mitte zu liegen, sind 
sie auf dem Relief umgekehrt mit den Köpfen nach aufsen abgebildet, eine 
Aenderung, die im Interesse der schöneren Anordnung sich als geboten erwies. 
Die Adler stehen auf der Skulptur mehr aufrecht und sind hier mehr heral- 
disch, weniger naturalistisch gehalten. Die Figur des Kaisers lehnt sich nach 
Form, Haltung und Gewandung nahe an das Vorbild an, nur erscheint die 
Gestalt, vielleicht mit Rücksicht auf das weiter vorgerückte Alter, etwas 
behäbiger. Das auf das Knie gestützte Scepter neigt sich leicht zur Seite, auf 
dem Siegel wird es frei und aufrecht getragen; der Reichsapfel ruht in wag- 
rechter Hand, während er auf dem Siegel mehr erhoben erscheint. Es sind 
dies kleinere Umgestaltungen, die der Künstler bei der Uebertragung aus der 
runden Form des Siegels in die rechteckige der Sku iptur eintreten lassen mufste. 

Es kann aber kaum fraglich sein, dafs er nach jenem Siegel gearbeitet 
hat. Da der Kaiser selbst nicht anwesend war, griff man zu dem Bilde, das 
sich zunächst darbot. Der Künstler erhielt vom Rat aus dem Archiv die 
Kaiser Ludwigsurkunde mit dem anhangenden Kaiserinsiegel, wonach er zu 
arbeiten hatte, und er entledigte sich seiner Aufgabe, so gut er konnte, wobei 
er sich jene kleineren Freiheiten gestattete, die in Anbetracht des völlig 
verschiedenen Zweckes sich als wünschenswert darstellten. 

Die damaligen Siegelbilder können übrigens keineswegs auf besondere 
Genauigkeit in der Charakteristik Anspruch erheben. Jenem Künstier, der 
wahrscheinlich nach dem Siegel des Handelsprivilegs vom 12. Septemcer 1332 
das Kaiserbild mit seinem Beiwerk verfertigte, war schon durch die Unvoll- 
kommenheit der Vorlage eine auch nur einigermafsen genaue Wiedergabe des 
Urbildes aufserordentlich schwer, wenn nicht gar unmöglich gemacht. Dazu 
kam dann noch das eigene Unvermögen, das sich nicht verleugnet. 

3 



— 34 — 

In der Bildung des Antlitzes zunächst zeigt sich die ganze Unbeholfen- 
heit und Ratlosigkeit des Künstlers, die es zu einer charakteristischen Wieder 
gäbe nicht kommen lassen und jenes verlegen, ja blöde lächelnde Gesicht 
hervorbringen, wie man es ähnlich auf älteren Skulpturen nicht selten findet. 
Vnd wie die Figur des Kaisers, so ist auch das Beiwerk, oben die Engel, 
unten die Löwen, bei denen man sich zunächst besinnt, ob man sie nicht für 
etwas anderes halten soll, ohne Verständnis und Beherrschung des Stoffes 
gearbeitet. Auch bei der zweiten Skulptur kann das Urteil wenig günstiger 
ausfallen: auch hier tritt der Mangel der dem Künstler zu Gebote stehenden 
Gestaltungskraft in der unbeholfenen Stellung und Formlosigkeit der Figuren, 
die bei der Handlung, die sie selbst vornehmen, zudem noch gänzlich un- 
beteiligt erscheinen, entschieden zu Tage. Der Ausdruck der Gesichter zeigt 
allerdings gegenüber den rohen Zügen des Kaisers einen merklichen Fort- 
schritt, was vielleicht darin seine Begründung finden mag, dafs den Künstler 
bei der für ihn schwierigen Aufgabe der porträtähnlichen Nachbildung die 
Kräfte verliefsen, während er in den beiden Nürnberg und Brabant symbo- 
lisierenden Idealgestalten durch keine bestimmte Vorlage , die er erreichen 
sollte, gebunden war. 

Die Wahl der hier dargestellten Stoffe würde zunächst durchaus jener 
Zeit, in der sich der Rathausbau seiner Vollendung zuneigte, entsprechen. 
Man wollte dem Reichsoberhaupte an erster Stelle eine besondere Ehre 
erweisen, indem man sein Bildnis auf dem Rathaus anbrachte, jenem Kaiser, 
der mehr als irgend ein anderer sich um das Gedeihen der Stadt besorgt 
gezeigt, und sich insbesondere als den wirksamen Förderer der Handels- 
interessen, die das Leben und Fortschreiten der Stadt bedingten, bewiesen 
hatte. Durch Privileg vom 12. September 1332 hatte er sämtliche von der 
Stadt bereits erworbenen Handels- und Zollfreiheiten bestätigt, darunter auch 
jene, die Herzog Johann von Lothringen, Brabant und Limburg für die Nieder- 
lande am 2. November 131 1 gewährt hatte. Der Handel mit den reichen 
Niederlanden war für die Stadt von aufserordentlicher Bedeutung, und sie 
wufste die hohe Wichtigkeit dieser Beziehungen zu schätzen. Das sollte auch 
ohne Zweifel bei dem zweiten Relief, der symbolischen Darstellung der 
Handelsbeziehungen zwischen Nürnberg und den Niederlanden, an hochoffizieller 
Stelle in feierlicher Weise zum Ausdruck kommen. Dabei kann zugleich die 
Annahme sehr wohl bestehen bleiben , dafs auch des Kaisers Gemahlin 
Margareta, der Erbtochter Wilhelms des Guten von Holland, deren Bild man 
in der sitzenden Figur vermutet hat, in aufmerksamer und zugleich hervor- 
stechender Weise eine Huldigung dargebracht werden sollte. Geht man von 
der hier dargeleg^ten Anschauung aus, so treten beide Reliefs zu einander in 
lebendige Wechselbeziehung, passen der Zeit wie dem Gegenstande nach auf 
das beste und schmücken mit vollem Rechte den Ort, den sie einnehmen. 

Zur Erklärung der Attribute, welche Nürnberg an die Brabantia über- 
reicht, sei darauf hingewiesen, dafs bis zum Ausgange der Reichsunmittelbar- 
keit jährlich im August ein Kanzleibote nach Brüssel und Lüttich abgefertigt 




Siegel des Handelsprivilegs König Ludwig des Baiers für Nürnberg vom Jahre 1332. 
Nach einer pohotographischen Aufnahme. 



3' 



— 37 — 

wurde, der ein Schwert von aufserordentlicher Gröfse, einen bleichgelben ledernen 
Gürtel, ein Paket mit Nähnadeln von sechserlei Art und einen Goldgulden zu 
überreichen hatte, "°) wodurch ohne Zweifel die Erneuerung der Handels- und 
Zollfreiheit ausgedrückt werden sollte. 

Können nun jene Skulpturen nach der Wahl der Stoffe sehr wohl in 
die Zeit der Erbauung des Rathauses versetzt werden, so ist ein Gleiches der 
Fall, wenn man die Form derselben einer näheren Betrachtung unterstellt. 
Abgesehen von der primitiven Darstellung im allgemeinen, wovon schon oben 
die Rede war, zeigt sich in der Anordnung und dem Flufs der Gewänder 
jener Charakter, wie er in der zweiten Hälfte des 14. Jahrhunderts beliebt war, 
aber auch schon in dessen erster Hälfte begegnet. 

Bezüglich der ehernen Tafel über der Thür am sogenannten Rats- 
gänglein, auf der die Mahnworte stehen: 

Eins manns red ist eine halbe red, J 

Man soll die teyl verhören bed — 
hat man geschwankt, ob sie nicht wohl der ältesten Periode des Rathauses 
zuzuweisen sei."*) Sie kann indes in ihrer jetzigen Gestalt unmöglich so weit 
zurückreichen. Die vorgeschrittene gotische Schrift mit den verschlungenen 
Initialen, die sich in scharfem und schönem Gusse vom Grunde abhebt, sowie 
das fliefsende Blattomament, das sie oben einfafst, läfst auf das erste Viertel 
des 16. Jahrhunderts schliefsen; wahrscheinlich ist sie bei der grofsen Saal- 
restauration 1520/21 anstelle einer älteren eingesetzt worden. Das Vorhanden- 
sein einer ähnlichen Tafel vor dieser Zeit bezeugt ein vor dem Ausbruch des 
ersten markgräflichen Krieges an Pfalzgraf Ludwig bei Rhein ergangenes 
Schreiben Markgraf Albrecht Achills,"') worin er seinem Unmut über ein von 
den Nürnbergem an den Pfalzgrafen gesandtes Schriftstück bezüglich der 
Heideckischen Händel Worte leiht. Unmöglich, schreibt er, könne das auf 
dem Rathaus zu Nürnberg gemacht sein; »wann wo das wäre, het villeicht ir 
einer des rats über sich gesehen, da stet geschriben: 

Eins manns rede, ein halbe rede, 
man soll sie verhören bede.« 

Schon in frühester Zeit mag auch der vor der Restauration i. J. 1520 
auf der Westseite zwischen den beiden Saalthüren angebrachte Pfeiferstuhl 
bestanden haben, von dem herab die Pfeifer und Posauner oder, wie sie auch 
hiefsen, die Hofierer zum Mahl und Tanz aufspielten, während unter demselben 
im 16. Jahrhundert bis 1546 drei von den sogenannten armen oder gemeinen 
Töchtern des Frauenhauses bei den Tänzen ihren Platz einnehmen durften. 
Im 15. Jahrhundert und vielleicht auch früher war es allen Weibern des Frauen- 
hauses gestattet gewesen, sich bei den Tänzen auf dem Rathause oder beim 
Derrer öffentlich zu zeigen. Im Jahre 1496 aber, in welchem der Rat eine 
strengere Handhabung der sittlichen Ordnung überhaupt eintreten liefs,"^) wurde 
dieses Privileg zurückgenommen, um dann späterhin in jenem beschränkteren 
Umfange auf hohe Fürbitte hin wieder eingeführt zu werden."*) 



vT' 



_ 38 - 

Man darf annehmen, dafs der Rathaussaal von Anfang an durch Gemälde 
geschmückt war. Sigmund Meisterlein schreibt in seiner Chronik, "s) das Rat- 
^ J haus sei mit Historien, genommen aus Valerius Maximus, Plutarch und Gellius, 
ausgemalt gewesen, und diese Historien hätten Ratsherren, Richter, Notare und 
Schreiber zur Gerechtigkeit anspornen sollen. »Aber,« setzt er hinzu, »das 
gemeld hat abgenommen und ist auch veracht das, was es bedeutet.« Urkundlich 
nachweisen lassen sich Gemälde im Rathause bereits 1378. Für den 17. Mai 
dieses Jahres steht in der Stadtrechnung für Reinigung des Rathauses, für 
Abwischung und Säuberung der Bilder ein Posten von ^/a JK Heller vor- 
getragen."^) In demselben Jahre wurden auf dem Rathause auch »lewhteysen 
vmb vnd umb . . zu dem thurney« angebracht."?) Damals mufs der Saal in 
seiner alten Holzdecke, in dem Schmuck seiner Gemälde und Banner einen 
eigenartigen Anblick gewährt haben. Ein gedämpftes Licht fiel durch die 
nicht klar durchsichtigen, bleigefafsten Gläser und milderte den oft grellen 
Farbenwechsel, der hier auf das Auge wirkte. Ob auch noch ein Teil der 
Kannen, die der Rat von Zeit zu Zeit anschaffte und mit Schildlein und Wappen 
bemalen liefs, zu Schmuck und Zier im Saal aufgestellt war, scheint doch ein 
wenig zweifelhaft. Wie aus einem Rathausinventar v. J. 1585"^) zu ersehen, 
waren sie dem Hauswirt in Verwahr gegeben und wurden bei den mannig- 
faltigen Festlichkeiten, denen der grofse Saal zu dienen hatte, benützt. Ja, 
selbst bei den Sitzungen des Rates, wenn sie andauernd und heifs wurden, 
verschmähte man einen guten Trunk keineswegs. "9) 

Es mögen auch noch die Armbrüste und Tartschen , welche der Rat 
von Zeit zu Zeit frisch bemalen und mit neuen Schildlein und Wappen aus- 
schmücken liefs, in der Ausstattung des Saales eine Stelle gefunden haben, "°) 
obgleich wir über einen solchen Zweck nichts Bestimmtes vernehmen. Paniere 
und Fähnlein aber liebte man an diesem Orte anzubringen. Das im Jahre 
1393 auf Geheifs des Rats entworfene Reichspanier, wofür der Seidennähter 
Martin Unger 5 |E, 16 Schilling Heller empfing, bekam seinen Platz auf dem 
Saal, wo auch wohl das 1383 angefertigte grofse Panier und das kleine Renn- 
fähnlein, die, aus Seide und Gold gefertigt, 11 ^ und 12 Schilling Heller 
kosteten, mit anderen Emblemen aufgehängt waren."') Kriegstrophäen sogar 
pflegte man zu Schmuck und Ehre in dem Saale anzubringen. Die drei in 
der Schlacht bei Pillenreuth erbeuteten Banner, von denen das Herzog Ottos 
mit den Gemälden der Pfalz und Bayerns geschmückt war, und die andern 
beiden ein kleineres und gröfseres schwarzweifses burggräfliches Panier dar- 
stellten, wurden der Jungfrau Maria, deren Name in der Schlacht als Losung 
ausgegeben war, geopfert und in der Liebfrauenkirche aufgehängt, drei Trom- 
meterbanner aber sollten auf dem Rathause den Sieg der Stadt verkündigen."*) 
Bei besonders festlichen Anlässen prangte der Saal in reichem Schmuck 
köstlicher Teppiche, die dann das Getäfel oberhalb der Sitze bedeckten. "3) So 
wurde es auch später gehalten, beispielsweise auch im Jahre 1792, als der Rat 
dem Collegium medicum bei seinem 200jährigen Jubiläum im Rathaussaal die 
gefärbten Tapeten zur Behängung desselben bewilligte. "^) 




König Ludwig der Baier, Steinrelief an der Ostwand des grofsen Rathaussaales. 
Nach einer photographischen Aufnahme. 



— 41 — 

Die Gröfse des Rathaussaales, sein monumentaler Charakter und sein . / 
künstlerischer Schmuck waren durch die verschiedenen Zwecke bedingt, denen 
er zu dienen hatte. Zunächst war seine Bestimmung eine^ein amtliche. Aber 
auch bei festlichen Anlässen öffentlicher wie privater Natur sollte er der Freude 
und Lustbarkeit seine Pforten öffnen. Jenem ersten und Hauptzweck wurde 
er gerecht , wenn alljährlich nach Ostern die Ratswahl stattfand , wenn die 
Handwerker und Werkleute in Eid und Pflicht genommen wurden, "s) wenn 
der innere Rat die Genannten des äufseren Rates berief, um ihnen seine Er- 
öffnungen zu machen."^) 

Auch die Herrn des kleineren Rats hielten sich zeitweilig im Rathaus- 
saale auf, sei es, um sich von den Anstrengungen der Sitzung ein wenig zu 
erholen, sich zu besprechen und zu unterhalten "^ ) oder auch die Gesuche und 
Anliegen der Bürgerschaft anzuhören und en^egenzunehmen. So war denn 
für Spiel und Kurzweil auf dem Rathaussaal Sorge getragen. Das Rathaus- 
inventar vom Jahre 1585 weifs von einer langen Schiefstafel mit zwölf 
Steinen, einem Kälterlein*), darein man die Kartensteine und Karten legt, sowie 
von einer weiteren langen Tafel zum Kügeleinschiefsen zu berichten. 

Im 18. Jahrhundert gingen auch die Ratsbeamten auf dem Saal 
spazieren, so dafs sich der Rat wegen dieser und anderer Unordnungen zu 
einem scharfen Mandat veranlafst sah. Die Gerichtsbeamten, Offizianten, Notare 
und Schreiber auf dem Rathaus, in den Gerichten, Aemtern und bei den Rats- 
deputationen kamen damals nicht mehr in Mänteln und schwarzen ehrbaren 
Kleidern, sondern nahmen sich heraus, in gefärbten, ja roten Gewändern zu 
erscheinen. Viele trugen keine Scheu, wie es in dem Erlafs heifst, im Rathaussaal 
und sogar ganz oben hinauf, wo öfters der Herrn Aeltem Herrlichkeiten sich 
befanden, herum zu spazieren. Diese Unordnungen und unanständigen Bezeug- 
ungen stellt jetzt der Rat mit obrigkeitlichem Ernst ab und läfst in allen Gerichten, 
Aemtern und, wo es sonst nötig, die oberherrliche Willensmeinung eröffnen. "8) 

Ein aufserordentlicher Andrang der Bürgerschaft und, wie es scheint, 
nicht gerade der besten Sorte fand zu Pestzeiten statt. Die Bürgermeister, die 
im Amt waren, wurden dann »von dem gemeinen, unruigen, unverschämbten 
volk« überlaufen und von dem umstehenden »gesindlich«**) bedrängt. Das Volk 
mengte sich sogar unter die Ratspersonen. Um solchen Unzuträglichkeiten 
abzuhelfen, liefs der Rat I562,"9) als das grofse Sterben in Nürnberg wütete, 
den Saal etwa in der Mitte durch Bänke abteilen, so zwar, dass ein Durch- 
gang gelassen wurde , in dem die Sladtknechte Aufstellung zu nehmen hatten, 
um dem unterhalb der Bänke befindlichen »gesindlich« den Zugang in den 
oberen Teil des Saals zu wehren, wo sich die Herrn des Rats aufhielten. Hatte 
mm Jemand etwas zu klagen oder anzubringen , so konnte er es durch einen 
Stadtknecht dem Bürgermeister oder einem andern Ratsherrn anzeigen lassen. 
»Und ist einem jeden dergestalt audienz geben worden, das er an dem einge- 



j 



•) Behältcrlein, Schrank. ••) Jm älteren Nürnberger Dialekt =: Gesinde, hier aber 
sich mit unserem »Gesindel« beinahe deckend. 



y 



— 42 — 

fangenen ort bleiben müssen und der Herr burgermaister oder die andern Herrn, 
so weit jeder gewollt, von den leuten sehen können.« 

Auch späterhin wurde der Ratssaal zu Pestzeiten in der angegebenen 
Weise abgeteilt, wie aus einem Ratsbeschlufs vom 30. Juli 1585 hervorgeht, 
der unter anderem folgendes besimmt'3°): 

»Und dieweil teglich allerlai gesinds herauf aufs rathaus lauft und sich 
one scheuhen unter die herrn des rats vermischt, sonderlich aber den herm 
burgermeistern gar ins angesicht sehen, ist bevolhen, die penke oder schranken, 
wie in den vorigen sterbsleuften geschehen, widerumb auf dem sal aufzumachen, 
damit das gemaine gesind abgehalten und nicht dermassen auf die herm des 
rats eindringen könne.« 

Wie schon bemerkt, hielt auch das Stadtgericht am Westende des 
Saales , in dem späterhin durch Peter Vischers Gitter geschaffenen Abschlüsse, 
seine Sitzungen. 

Grofse politische Versammlungen, Reichs- und Fürstentage, sowie kaiser 
liehe Hofgerichte haben gleichfalls in seinem Räume sattgefunden. Ein kaiser- 
liches Hofgericht tagte hier 1431 in der Palmenwoche 6 Tage lang, um die 
Anstände und Mifshelligkeiten zwischen Herzog Ludwig von Baiern-Ingoldstadt 
und Heinrich von Landshut beizulegen. '3») 1442, am Freitag nach Kantate, 
sah der Rathaussaal wiederum Kaiser und Fürsten des Reichs zu einem Hof- 
gericht versammelt. Erzbischof Jakob von Trier , die Bischöfe Albrecht von 
Eichstätt und Friedrich von Regensburg, Herzog Ludwig von Baiem, Markgraf 
Albrecht von Brandenburg, sowie viele Grafen , Herren , Ritter und Knechte 
wohnten demselben bei. Auf diesem Hoftage, der die Irrungen zwischen 
Markgraf Albrecht und Graf Johann von Oettingen beilegen sollte , trat der 
König den Stab, d. h. die Gerichtsgewalt, an den Grafen zu Neuenar, den 
Erbvogt zu Köln und Herm zu Alpen, ab. '3=) 

Auf dem Rathause vollzogen sich ferner die Huldigungen der Kaiser 
und römischen Könige, wenn sie nach Nürnberg kamen, jene z. B., die der 
Rat am Montag vor Simonis und Judä (26. Oktober) 1 500 König Maximilian 
darbrachte. '33) Karl dem V. wurde 1541 der Huldigungseid gleichfalls auf dem 
Saale vom Rate geleistet, worauf letzterer das Regiment und die Freiheiten 
der Stadt aufs neue bestätigt erhielt. Die Huldigung des Volkes nahm dann 
der Kaiser von einem vor dem mittleren Rathausfenster errichteten, mit 
schwarzem Tuche ausgeschlagenen Balkon entgegen. '3*) 

Kaiser Mathias empfing am 3. Juli 161 2 nach altem Herkommen die 
Huldigung des Rats auf dem Rathaussaal. '3s) Wegen der Wahl des Platzes 
für die Huldigung gemeiner Bürgerschaft war man anfänglich im Ungewissen. 
Der Platz vor dem Rathause erschien zu enge. Es konnte sogar der aben- 
teuerliche Gedanke aufkommen, einen Gang vom Rathaus hinüber in das 
benachbarte Hallersche Haus zu legen, die folgenden Häuser zu durchbrechen 
und am Markt über den Salzem den Huldigimgsstuhl zu errichten. Ein weiterer 
Plan war, bei dem Portal der Liebfrauenkirche oder vor dem Sitzingerischen 
Hause eine Bühne zu erbauen. Jenem ersten Plane aber stand im Wege, dafs 




Norimberga and Brabantia, Steinrelief an der Ost wand des grofsen Rathaussaales. 
Nach einer photographischen Aufnahme 



— 45 — 

die Gemächer der Häuser am Herrenmarkt nicht in der gleichen Höhe lagen. 
So hätte sich dann die Notwendigkeit ergeben, »bisweilen etiiche Staffeln ab-, 
bisweilen aufzusteigen,« ein Übelstand, der dem Kaiser hätte beschwerlich 
fallen können. Es blieb daher bei dem herkömmlichen Rathausplatz, nur wurde 
der Stuhl erweitert, die Herren M. Pfinzing, S. G. Holzschuher, Jer. Tetzel 
und C. Schlüsselfelder aber beauftragt, die Bürgerschaft zur Huldigung erfordern 
zu lassen und anzuweisen. Die Ausschmückung des Huldigungsstuhls mit 
^Tapezerei« hatte diesmal allem Anschein nach der Rat selbst zu besorgen. 
Im Juli war ihm durch seinen Syndikus in Würzburg, Bernhard Prätorius, die 
Nachricht zugekommen, dafs er die Burg selbst mit »Tapezerei« werde zieren 
müssen, ebenso den Huldigungsstuhl, der an den Stellen, wo kaiserliche Majestät 
stehen oder sitzen werde, mit Sammet zu belegen sei. Der Rat beschliefst 
nun, zunächst den Kammerfurier zu erwarten, um von ihm zu erfahren, ob 
gar keine Tapezerei mitgefuhrt werde, oder ob sie etwa nicht zeitig genug 
ankomme. In diesem Falle wolle man zusehen, ob man nicht bei einigen 
Geschlechtern, wie den Imhof, Haller, Pfinzing, Scheurl u. a., Teppiche entiehnen 
könne, um damit die vornehmsten Gemächer im Schlofs und den Huldigungs- 
stuhl zu bekleiden. Der Baumeister aber erhielt den Auftrag, den Stuhl 
unverzüglich zu richten und an seinem gewöhnlichen Ort aufmachen zu lassen. 

Selbst die Kaiserkrönung König Sigmunds zu Rom i. J. 1433 wurde 
durch glänzende Feste in Nürnberg gefeiert. Das Volk zündete auf dem 
Markte ein Freudenfeuer an, um das es herumtanzte, während Pfeifer und 
Posauner von St. Sebalds Chor herab musizierten. Am Tage darauf hielt der 
Rat, um den festlichen Tag noch besonders auszuzeichnen, einen Tanz auf 
dem Rathause ab. '3^) 

Die Anwesenheit der Kaiser pflegte noch durch besondere Lustbar- 
keiten mit Tanz und Spiel begangen zu werden. 1442 wurde dem Könige 
Friedrich III. neben den sonst üblichen Ehren noch ein Fest auf dem Rathaus 
veranstaltet, bei welchem vier Tänze aufgeführt wurden. Der Wein flofs in 
Strömen, dazu reichte man Obst, Konfekt, Trisanet*) und Datteln. Zur 
Repräsentation und Aufrechthaltung der Ordnung waren 8 Schützen**) auf der 
Rathaustreppe postiert, zwei im Saale selbst. Zur Beleuchtung dienten Wachs- 
und Unschlittlichter, wofür allein eine Ausgabe von 8 % neu und 10 (J ver- 
rechnet steht. '37) Als er 147 1 als Kaiser nach Nürnberg kam, folgte er einer 
Einladung des Rats mit dem Erzbischof Adolf von Mainz, dem Markgrafen 
Albrecht von Brandenburg und der venetianischen Botschaft zum Tanz auf 
dem Rathaus. So herablassend zeigten sich die hohen Gäste, dafs sie bei 
allen Frauen und Jungfrauen die Runde machten, um ihnen die Hand zu 
bieten. Dann setzten sie sich auf die Bank gegen Ruprecht Hallers Haus zu 
— der Südseite des Saales — und liefsen die Grafen, Herren, Ritter und 
Edelleute eine lange Weile tanzen und einen frischen Mut haben. Fast 

*) Trisanet, Trisenet, gebähete Semmelschnitten, mit Wein begossen und mit Zucker und 
gestofsenen Gewürzen bestreut. Schmeller-Frommann I, 675. Adelung, Wbch. 
••) Polizeiaufssher, Amtsknechte. Schmeller-Frommann II, 493. 



- 46 - 

vorwurfsvoll merkt der Chronist es an, dafs für den Kaiser kein besonderes 
Gestühl aufgerichtet gewesen sei. '3«) 

Bei seinem weiteren Aufenthalt in Nürnberg i. J. 1487 wurde auf 
Anordnung des Rates das Gestühl für ihn aufgeschlagen, alles Erforderliche 
für den Tanz vorgesehen und eine Tanz- und Reihenordnung aufgestellt. 
Ortolf Stromer, Sebald Rieter, Nikiaus Grofs, der junge, Anthoni Tucher und 
Gabriel Muffel waren die Festordner. »39) König Maximilian beteiligte sich bei 
seiner Anwesenheit in Nürnberg i. J. 1491 zweimal an einem Tanze auf dem 
Rathause. Das erste Mal, am 13. Juni, als der Wolkensteinerin Tochter mit 
dem jungen Alexius Haller Hochzeit hielt, waren mit ihm auch Markgraf 
Friedrich von Brandenburg und Herzog Albrecht von Sachsen zugegen. Auf 
Bitten der Frauen gab damals der König einen Söldnerhauptmann, der sich 
auf dem Zuge des Königs gegen Ungarn an einer Meuterei beteiligt hatte und 
nun in Nürnberg auf dem Markte hingerichtet werden sollte, frei. Es wird 
erzählt, dafs er in seiner ritterlichen Art die Worte gesprochen habe: »Hätten 
uns alle Fürsten und Grafen , Ritter und Knechte für ihn gebeten , ich 
hätte ihnen keine Gewähr gegeben, aber wir wollen euch gewähren und ihn 
freigeben. «'*°) 

Etwa vierzehn Tage später gab der König selbst einen Tanz auf dem 
Rathause, obschon er am selben Tage ein Gesellenrennen und -Stechen auf 
dem Markte hatte veranstalten lassen, wobei er in eigner Person im Rennzeug 
aufgetreten war. Mancherlei Tänze und Spiele auf welsche und niederländische 
Art liefs er auffuhren und Spiel treiben. Er selbst beteiligte sich an einem 
Schembart. Dann bewirtete er die Frauen — bei 240 — in der Fünferstube. 
»Solcher Schimpf*) des Tags und der Nacht kam ihm auf mehr als 1000 fl. 
rheinisch zu stehen. «''^') 
. J Hohe fürstliche Personen pflegte der Rat ebenfalls auf dem Rathaussaal 

zu ehren und zu bewirten. 1 592 hatte Markgraf Georg Friedrich von Branden- 
burg Hans Welser und Melchior Peutner gegenüber auf der Jagd merken 
lassen, dafs er in die Stadt kommen möchte, wenn er eingeladen würde.**') 
Als der Rat von dieser Aeufserung Kenntnis erhielt, ordnete er noch am 
selben Tage Hieronymus Krefs und David Harsdörffer zum Markgrafen ab und 
liefs ihn einladen. Der Markgraf entschuldigte sich, däfs er am selben Abend 
ftiglich nicht hereinkommen könne, er wolle aber am nächsten Tage erscheinen, 
unter der Voraussetzung allerdings, dafs er nicht lange aufgehalten werde. 

Der Rat traf nun alle Vorbereitungen zu einem fürstlichen Bankett. 
Der Rathaussaal wurde, wie zur Zeit der Ratswahl, mit Tapezerei bekleidet, in 
der Mitte oben bei der Ratsstube eine lange Tafel für seine "fürstliche Gnaden 
und zwei weitere Tafeln für seine Amtleute und Hofjunker angerichtet. Bei 
der Thür, durch die man zur Ratsstube ging, fand eine Kredenz mit ansehn- 
lichem Silbergeschirr Aufstellung. Hinter dem Gitter des Stadtgerichts sollte 
eine Musica von zwei Chören spielen. Herr Paulus Harsdörffer und Anthoni 
Geuder wurden verordnet, seine fürstliche Gnaden, wenn sie vor dem Rathaus 

•) Kurzweil. 




Bronzerelief über der Ratsgängleinsthiir im grofsen Rathaussaal. 
Nach einer photographischen Aufnahme. 



— 49 — 

abgestiegen, zu geleiten. Das Marschallamt befahl man Herrn Hieronymus 
Krefs und beschied die Herrn Jakob Imhof, Martin Haller, Paulus Koler, Hans 
Nützel, Ernst Haller, Paulus Beheim und Georg Volkamer zur Anordnung 
anderer notwendiger Dinge. Zu Truchsessen und Aufträgem der Gerichte 
hatte man dreifsig junge Leute aus den ehrbaren Geschlechtern erbeten. 

Als nun der Markgraf den 22. August mit Graf * Wilhelm zu Mannsfeld, 
Hans Albrecht Freiherm zu Wolfstein und anderen Adlichen, sechs Trummetem 
und im übrigen wenig Personen zum Lauferthor in die Stadt gezogen und 
bei Melchior Peutner *) abgestiegen war, liefs ihm der Rat alsbald einen Wagen 
mit Wein und einen zweiten mit Haber verehren und ihn dann durch die 
verordneten Herrn auf das Rathaus geleiten. Die Herrn Aeltem waren ihm 
hier bis zur Thür des Rathaussaals entgegengegangen, wo sie ihn unterthänig 
nachbarlich empfingen. Entblöfsten Hauptes sprach er hier seinen Dank aus. 
Dann führten ihn die Herrn Aeltem »als einen schweren Herm« zu einem 
sammeten Sessel, auf den er sich niederliefs, bis man die Speisen auftmg. 
Unterdes führte er mit den Herrn Aeltern allerlei Gespräche. Nachdem das 
Wasser gereicht worden, führte man seine fürstliche Gnaden zur Tafel und als 
dieselbe den obersten Platz eingenommen hatte, wurden auch die Grafen und 
Amtleute zur Tafel geführt. Seiner fürstlichen Gnaden zur linken safs Endres 
Imhof, die übrigen Herm des älteren Rats teilten sich ein, und die jetzt noch 
vom Rat zur Verfügung waren, warteten auf und sprachen denen vom Adel, 
die an den beiden anderen Tafeln Platz genommen, freundlich zu und leisteten 
ihnen gute Gesellschaft So verlief dieses Bankett »wohl und stattlich«. Der 
Markgraf erzeigte sich sehr fröhlich und zog gegen Abend zum Spittlerthor 
hinaus auf Schwabach zu. Am folgenden Tag veranstaltete er ein Jagen bei 
Laufamholz und liefs auf der oberen Bürg in Endres Kandlers Behausung ein 
fürstliches Jägermahl anrichten, wozu er den Nürnberger Rat einlud. Aus 
dessen Mitte fuhren einige hinaus. Sie wurden auf das stattlichste bewirtet 
und unter Verehmng von Wildprett vom Markgrafen entlassen, dem dagegen 
der Rat ein schönes Pferd verehren liefs. 

Zu erwähnen ist auch das grofse Friedensmahl, das Pfalzgraf Karl Gustav 
am 25. September 1649 auf dem Rathaus saal hielt, nachdem am 11. September 
auf dem Pellerschen Schlofs zu Schoppershof der Exekutions-Präliminar-Recets 
zwischen Schweden und den Reichsständen abgeschlossen war. '*3) Der Saal 
war mit kostbaren Tapeten geschmückt, an dem Messingleuchter bei dem 
Gitter hingen Bildnisse, an jenem bei der Ratsstube das Bild des Königs von 
Schweden, darüber schwebte ein Engel, unten stand ein Löwe mit zwei Tafeln, 
worauf die Worte zu lesen waren: »Mit Gott und ritterlichen Waffen!« und 
:&Victoria!« An dem Ost- und Westende des Saales hingen 6 prachtvolle von 
dem Zirkelschmied Hans Hautsch gefertigte Festinen aus lebenden in Flitter- 
gold eingebundenen Blumen und Früchten, welche sehr lustig anzuschauen. 
In der Mitte war die Fürstentafel aufgestellt, worüber sich an dem mnd 



•) Karlsstrafse Nr. 23. Jetzt Haus des Herrn Hofbuchdruckereibesitzers Dietz. 

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abgeschlossenen Ostende ein Baldachin von blauem und gelbem Taffet aus- 
spannte. Mehr nach den Fenstern zu hatte die Rittertafel Platz gefunden. 
Beide Tafeln waren 30 Fufs lang. Auf beiden Seiten des Saales standen zwei 
Kredenztische und in den vier Ecken waren Musikchöre aufgestellt. Ein 
weiterer Chor aus Lauten und Diskanten bestehend befand sich auf der Galerie 
über dem Messinggitter, während die Trompeter und Heerpauker innerhalb 
desselben aufgestellt waren. Am Nachmittag zwischen i und 2 Uhr erschienen 
der Generalleutnant Ottavio Piccolomini, duca di Amalfi, Karl Ludwig, Churflirst 
von der Pfalz, Pfalzgraf Karl Gustav und die übrigen Fürsten, Grafen und 
Herren, die sich in 6 verschiedenen Zimmern des zweiten Stockwerks ver- 
sammelten. Unterdes sprang aus dem Rachen eines im mittleren Rathaussaal- 
fenster aufgestellten Löwen, der in der einen Tatze ein Schwert und in der 
anderen einen Lorbeerzweig hielt, aus zwei Röhren roter und weifser Wein, 
unten wogle eine grofse Volksmenge, die das köstiiche Nafs aufzufangen 
trachtete. Um drei Uhr begaben sich die hohen Gäste unter Absingung des 
Ambrosianischen Lobgesangs und des Gloria in excelsis in den Saal. Gegen 
600 Speisen wurden in 4 Gängen aufgetragen, der fünfte bestand in auser- 
lesenen Gartenfrüchten, der sechste in Zuckerwerk. Während des Mahles 
spielten die Musikchöre, und wenn des Kaisers oder des Königs von Schweden 
oder anderer Fürstlichkeiten Gesundheit getrunken wurde , oder auf das 
Gedeihen des geschlossenen Friedens ein Umtrunk herumgieng, so wurden 
jedes Mal auf ein gegebenes Zeichen zwei Stücke auf der Burg gelöst. Die 
kurfürstlichen und anderen Gesandten verabschiedeten sich um ^1^2 Uhr in der 
Nacht. Die Zurückbleibenden ergingen sich noch in allerlei Lustbarkeiten. 
Sie zogen mit der Bürgerwacht zweimal um die Fürstentafel und liefsen zwei- 
mal Feuer geben. General Wrangel schofs seine Pistole in der Höhe des 
Fensters nach dem Fünferhaus zu mit den Worten ab : »Weil der Friede nunmehr 
geschlossen ist, so habe ich kein geladenes Gewehr mehr nötig«. Unterdessen 
gaben auch die unten am Rathaus postierten Soldaten eine zweifache Salve 
ab. Dann wurden die Bürger wieder abgeführt und es zogen jetzt gegen 
150 Neugeworbene mit Trommeln und Pfeifen auf, marschierten zweimal um 
die Fürstentafel und gaben abermals eine Doppelsalve ab, während die Soldaten 
auf der Gasse schössen und die Stücke auf der Veste gelöst wurden. Es war 
ein solch Rasseln und Prasseln, Blitzen und Donnern, dafs der eine den andern, 
ob er auch überlaut schrie, nicht verstehen konnte und die auf der Fürsten- 
tafel und auf dem messingenen Hängeleucbter bei dem Ratsgänglein brennenden 
Wachskerzen durch den Knall und Dampf erloschen, alle Fenster klapperten, 
ja Stücklein davon in den Saal sprangen. Keiner konnte den Anderen mehr 
sehen; »blos die köstlich mit Gold und Silber verschamarirte Kleidungen sah 
man schimmern. Endlich gingen sie mit grofsem Gefolge und Windlichtem 
auf die Veste, wo die Konstabier und Bürgerwacht die Stücke lösten, worauf 
unten die Musketen wieder antworteten. Als die Herren Generale hinauf- 
kamen, luden sie die Stücke selbst und brannten sie ab. Im Herabmarsch 
gaben die dem Rathaus gegenüber bei der Schau stehenden Musketiere gegen 







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sie Feuer, auch jene wieder, so dafs es gleichsam einer Rencontre ähnlich sah. 
Hierauf w-urden sie von dem kaiserlichen Herrn Obristen Ranfft, weil nunmehr 
Friede sei, scherzweise abgedankt und ihrer Dienste entlassen, wobei des Herrn 
Generalissimus Trompeter vor dem Rathause zu guter Letzt noch einmal sehr 
schön geblasen, dann auch die Pauker sich tapfer hören liefsen.« 

Eine Abbildung des Friedensmahls in einem grofsen Gemälde, auf 
welchem die teilnehmenden Personen mit Porträtähnlichkeit wiedergegeben 
sind, von dem gleichzeitigen berühmten Maler Joachim von Sandrad, befindet 
sich unter den Schätzen der städtischen Galerie. 

Auch sonst wurden öffentliche Feste auf dem Rathause abgehalten, 
wenn auch die Oeffentlichkqit eine beschränkte zu nennen ist, indem nur die 
Angehörigen der patrizischen und ehrbaren Familien zugelassen waren. 
Hieher zu rechnen ist das Mahl, welches 1381 auf dem Rathause gehalten 
wurde, als Burggraf Friedrich von Nürnberg den ehrbaren Frauen einen Hirsch 
gesandt hatte. Das Fest, welches dieses Geschenk veranlafste, war sicher ein 
glänzendes, da sich seine Kosten auf 26 )ffi und 16 (S Heller beliefen. ''^'^) 

Erwähnt sei dann der Tanz, welcher, wie Müllner erzählt, schon 1430 
nach alter Gewohnheit am Sonntag der Herren-Fastnacht auf dem Saale statt- 
fand. '^s) Grofse Lustbarkeiten waren weiterhin mit dem Turnier verbunden, 
das 1434 auf dem Markte abgehalten wurde und* bei dem sich an die 250 Helme 
beteiligten. Drei Nächte tanzte man damals auf dem Rathaussaale. Bei der 
auCsergewöhnlich zahlreichen Menge der Gäste , die der Saal bei dieser 
Gelegenheit in sich vereinigen sollte , hatte man durch Ausbrechen dreier v 
Fenster auf der Südseite und Ueberbauen der Tuchscherergasse vorsorglich den 
verfugbaren Raum um ein Bedeutendes erweitert, lieber den Tuchschererläden 
wurde damals getanzt.**^) Diese, durch ein momentanes Bedürfnis hervorgerufene, 
vorübergehende Rathauserweiterung, die wohl einzig in ihrer Art dasteht, zeigt, 
wie man, kurz entschlossen, dem Drange der Verhältnisse gerecht zu werden wufste. 

Seit dem letzten Viertel des 15. Jahrhunderts' +7) läfst sich eine Benützung 
des Rathauses zu den Gesellenstechen der jungen Patrizier bis 1561, wie den 
Hochzeiten der Geschlechter nachweisen, welche Festlichkeiten indes schon 
vorher auf dem Saale stattgefunden haben mögen. Erwähnt sei hier noch das 
Scharfrennen, das am Mittwoch vor Fastnacht 1522 in dem Saale vor sich 
ging.'*®) Zu Ehren der anwesenden Gäste wurde ein Tanz gehalten. Und als 
man dieselben nach Gebühr verehret, kamen in einer Mummerei etliche ver- 
putzte Personen mit Pfeifen, Trommel und grofsem Geleucht von Fackeln und 
Stablichtern. Von diesen wurde der Tanzsaal seiner Länge nach vom Gericht 
bis zu den Tafeln vor dem Brautstuhl mit grofsen, rauhen Kotzen*) überlegt. 
Es wurden auch zwei Rennpferde auf Brücken, die man auf die Stiege legte, 
hinaufgeführt, darauf bald zwei Renner safsen, Hans von Leonrod und Hans 
Thummer, die sich gegen einander zu rennen rüsteten. Inmittels wurden die 
Frauen und Jungfrauen, weil solches wunderlich zu sehen war, auf die Bänke 



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•) Grober, zottiger Wollenstoff zu Decken u. drgl. Schm.-Fr. I., 1317. 



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umhergestellet. Als nun jedem Renner eine Renntartsche vorgeschraubt und 
ein scharfer Spiefs eingelegt, und der ganze Saal mit Fackeln und Stablichtem 
durchleuchtet war, rannten sie zusammen mit laufenden Pferden, räumten beide 
Sättel, darauf ein grofses Geschäll der Fürsten, Trummeter und anderer Pfeifer, 
samt den Heertrommeln erfolgt, und wurden zur Stund dem Pfalzgrafen 
Friedrich, Statthalter des Reichsregiments, beide Tartschen die Staffeln beim 
Brautstuhl hinaufgetragen und hernach auch vor die anderen Fürsten gebracht 
und befunden, dafs der Edelmann nicht, aber der Thummer wohl getroffen 
hätte. Das wurde also öffentlich angezeigt. Es war auch der Augenschein 
dessen eine Anzeigung gewesen, denn der Edelmann schnell, der Thummer 
aber langsam gefallen war. Darauf thäten sie .den Rennhut ab und wurde 
jedem ein Kranz aufgesetzt, und also im Rennzeug ein Tanz gegeben. Und haben 
diesem Rennen und Tanz beigewohnt Pfalzgraf Friedrich, kaiserlicher Statt- 
halter bei dem Reichsregiment, Herzog Georg von Hessen, Ott Heinrich, Wolf- 
gang und Philipp, die Pfalzgrafen, der Bischof von Regensburg und andere mehr. 

Was ferner die Hochzeiten und den öffentlichen Verlobungsakt angeht, 
so bestimmt die Hochzeitordnung vom Jahre 148 5, '^9) dafs Lautmärungen, 
d. h. öffentliche Verlobungen, entweder in Privathäusem oder auf dem Rat- 
hause, nicht aber in einem Kloster stattfinden sollen. Ob übrigens ein der- 
artiger feierlicher Akt auf dem Saal oder in einem anderen Gemach vor sich 
ging, ist nicht ausgesprochen. Von beiden Teilen konnten aufser dem Schreiber 
und den auswärtigen Gästen noch 16 Teilnehmer vom Bräutigam beigezogen 
werden. Die Ordnung erlaubte dem Bräutigam , mit 7 seiner Freunde oder 
Gesellen der Braut in ihrem Hause Glück zu wünschen, ohne die, welche un- 
gebeten hingingen. Die Braut durfte , je nachdem sie Jungfrau oder Witwe 
war, zwei Jungfrauen oder Witwen zu sich bitten. Zu Ehrung der Gäste war 
das Kredenzen von Franken-, Rhein- oder einem anderen Wein desselben 
Ungeltes durch das Gesetz gestattet. 

Diese Ordnung schreibt weiter vor, dafs wer hinfur seiner Hochzeit 
halben einen Tanz auf dem Rathaus habe und deshalb »ain schenk« halten 
wolle, es nirgends anderswo halten solle, denn »auf dem rathaus in der stuben, 
so darzu beschieden und geordnet.« An Silbergeschirr und Trinkgefäfsen, an 
Bankdecken, Tisch- und Handtüchern*) kamen nur die vom Rat angeschafften 
und dem Hausknecht in Verwahr gegebenen zur Verwendung. Bezüglich des 
Essens und^Trinkens bestanden wiederum besondere Bestimmungen, die hier wie 
überall die polizeiliche Bevormundung des Volkes bis hinauf in die höchsten 
Schichten seitens des Rates beweisen. Diese so weitgreifende Einschränkung in 
Luxus und Komfort ist eine jener Aeufserungen polizeilicher Gesetzgebung der 
früheren Zeit, die den grofsen Abstand mittelalterlicher Anschauungen von den 
die individuelle Freiheit nicht beinträchtigenden modernen auf das deutlichste 
erkennen läfst. :&Mit essen und trinken soll es gehalten werden nach laut des 
gesetz nehst obbegriffen«, heifst es in der Ordnung. Das Menü war denn auch 

•) Servietten. 



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nach unseren Begriffen ungebührlich beschränkt. Rebhuhn, Haselhuhn, Fasan, 
Auerhahn, Pfau, gesotten oder gebraten, Hirsch- und Rehbraten, irgendwelches 
Hochzeitskraut durften nicht auf die Tafel kommen. Nur ein gebratener Kapaun 
war flir jeden Tisch als Luxusgericht gestattet. Afs jemand am Hochzeitstage 
keine Fleischspeisen, so konnten dafür ein oder zwei Gerichte an Fischen, aber 
»bescheidenlich«, eintreten. An Wein war nur Franken-, Rhein-, oder anderer 
Wein desselben Ungelts zu trinken gestattet. Nur wenn der Rat auswärtigen 
Gästen einen besonderen Wein verehrte , durfte auch den übrigen Geladenen 
davon gereicht werden. Alle diese Bestimmungen verpflichteten unter einer 
Bufse von 20 fl. Landeswährung. 

Nicht einmal die Bestimmung der Zahl und Art der Hochzeitsgäste stand 
im freien Ermessen des Bräutigams. Die Auswahl war fest abgegrenzt: Vater, 
Mutter, Ahnherren, Ahnfrauen, Geschwister und Geschwägerte von Braut* und 
Bräutigam hatten zum Hochzeitsmahle Zutritt; dazu konnten noch auswärtige 
Gäste kommen, und an Stelle gestorbener Eltern andere Personen geladen werden. 
Nach der Mahlzeit aber, wenn die Stadtpfeifer oder Hofierer vom Pfeiferstuhl 
zum Tanz aufspielten, war die Zahl der Gäste eine unbeschränkte. Aber bei 
Strafe von 10 fl. durfte ihnen nichts anderes als Obst und die vorgenannten 
Weine angeboten werden. 

Die Hochzeitsordnung vom Jahre 15 57 'S«) erlaubt nur vier »ungeverlicher« 
Essen oder Gericht unter Ausschlufs des vorhin genannten Geflügels. Hirsch- 
und Rehbraten werden indes unter den verbotenen Gerichten nicht mehr auf- 
geführt. Statt der vier Gänge ist auch ein »zimblich essen gesottener fische« 
erlaubt. Von Weinen dürfen Malvasier, Muskateller, Rainfal*), Pinol**) und 
andere kostbare welsche Weine nur dann auf die Tafel kommen, wenn sie der 
Rat einem Gast zu Ehren kredenzen läfst. 

Bezüglich der Zahl der einzuladenden Gäste sind gegen früher bedeutende 
Zugeständnisse gemacht. Aufser den Verwandten und auswärtigen Gästen, den 
zwei Brautführern und Brautfiihrerinnen sind für das Frühmahl 32 , für das 
Nachtmahl 40 Personen gestattet, doch kann eine in etwas modifizierte Ver- 
teilung der 72 Personen auf die beiden Mahlzeiten stattfinden. Dabei sind aber 
immer noch, wie die Ordnung naiv hinzufügt, die Pfeifer oder Hofierer, das 
Hausgesinde und Personen, die um Lohn dienen, nicht eingerechnet. 

Auf der anderen Seite aber brachten die Ordnungen des 16. Jahrhunderts 
auch wieder Beschränkungen. Die Hochzeiten durften sich nur mehr auf einen 
einzigen Tag ausdehnen, der althergebrachte Tanz begann gleich nach dem 
Frühmahle auf dem Rathause oder bei den nicht ehrbaren Familien in den 
Häusern, und ein Eierkuchen sollte nicht mehr wie früher gegeben werden. 
Nach dem Nachtmahl aber war ein Abendtanz im Haus des Bräutigams zwar 
gestattet, der Rathaussaal aber wurde zu diesem Zwecke nicht mehr bewilligt. 



♦) Wein von Rivoglio in Istrien , vinum rifolium , bei den Alten vinum Pucinum. 
Schmeller-Frommann II, S. 105. 

•♦) Ein ausländischer Wein; Lexer, mhd. Wbch. III, 340' »pinol von Cipern«. 



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Nicht jeder Familie wurde indes das Rathaus zur Hochzeit eingeräumt. 
Es war eine geschlossene Reihe von alten Geschlechtem, die Ratsfähigen und 
Ehrbaren überhaupt, die das Vorrecht genossen, ihre Hochzeiten mit Tanz und 
Lustbarkeit auf dem Rathaus halten zu dürfen, und die weiterhin bei festlichen 
Anlässen vom Rat geladen werden konnten. Im Jahre 15 21 war ihre Zahl genau 
normiert. In erster Linie waren natürlich die ganz alten Geschlechter, die 
urkundlich als solche schon 1332 vorkommen, berechtigt; aufser diesen werden 
in dem genannten Jahre noch il weitere Familien in zweiter und 16 in dritter 
Linie aufgeführt. »Diese neben verzeichnete geschlecht,« heifst es in der Zu- 
sammenstellung, >so dem rat und gemeiner Stadt dienen, sollen vor andern 
den Vorgang haben und geehrt werden solcher gestalt, dafs sie und ihre nach- 
kumen dieser alten wohlhergebrachten ehren sich gebrauchen mögen.« 

Die Ladezettel unterlagen der Kontrole der älteren Herren und des dazu 
bestellten Ausschusses. Es ist nicht ohne Beispiel, dafs Personen das Rathaus 
verweigert wurde, sei es nun, weil ihre Heirat nicht als standesgemäfs erschien, 
oder übler Lebenswandel oder die Art des von ihnen betriebenen Gewerbes 
als Hindernis betrachtet wurde; Krämer und Handwerker waren, wie von den 
sonstigen Ehrenvorrechten der Patrizier, auch hier ausgeschlossen, während Handel 
und Gewerbebetrieb im grofsen den Verlust der Vorzüge des Patriziats nicht 
nach sich zogen. 's») 

Bei Festlichkeiten allgemeiner Art hatte auch der gemeine Mann Zulafs. 
Anders kann nämlich ein Ratsbeschlufs vom 15. Februar 1503 nicht aufgefafst 
werden, der bestimmt, dafs :?>man heunt iderman zum tanz herauflassen, doch 
an der stigen heroben ufm haus . . schützen bestellen, und den leuten die 
were . . , doch nit ufm rathaus« nehmen solle. 's«) 
j J An den Rathaussaal im Osten unmittelbar angrenzend und von ihm aus 

durch das sogenannte Ratsgänglein zugänglich, befindet sich die Ratsstube, die 
hier bei der Erbauung des Rathauses schon wird eingerichtet worden sein, 
ebenso wie die Losungsstube von jeher auf der Westseite dem Saale benachbart 
war. Zum ersten Mal erwähnt wird die Ratsstube in einem Stadtrechnungs- 
eintrag V. J. 1378, der die Kosten einer damals vorgenommenen Bemalung und 
damit verbundenen Restauration mit 13 JJB und 14 (5 Heller berechnet. 's 3) Gerade 
zehn Jahre später erfolgte eine durchgreifende Veränderung der Ratsstube: 
die Fenster, welche zu wenig Licht einlassen mochten, wurden erweitert und 
erhöht, neue Gläser wurden eingesetzt, die Fenster mit eisernen Gittern ver- 
sehen und die Stube endlich noch ausgemalt. Die Summe der Kosten belief 
sich auf 45 IB und 4 Schilling Heller. '54) Es ist zu bemerken, dafs der letzte 
Eintrag der Stadtrechnung von der malten« Ratsstube redet, ein Ausdruck, der 
eine Neuanlage, sei es im alten Rathause selbst oder in einer neuerdings erst 
einbezogenen Räumlichkeit, voraussetzt. 

Im Jahre 1436 liefs der Rat eine Bemalung der Ratsstube durch Meister 
Luckenpack ausführen, wofür dieser 153 fl. erhielt. Seine Arbeit scheint indes nicht 
von Bestand gewesen zu sein, da 6 Jahre später der Maler Walch die Ratsstube 
»oben an der deck undsustan etlichen angesichten erleuchten und bessern« mufste.'ss) 



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Auf der Ostseite wurde ferner in den Jahren 1474 und 1475 gebaut, 
wobei auch die Ratstube in Mitleidenschaft gezogen wurde. Es beweisen dies 
die an den Beschlägen der Eingangsthüre und der beiden Wandschränke ein- 
geschnittenen Jahreszahlen. Es war demnach wohl mehr als eine einfache 
Restauration, und die Ratstube erhielt durch diese Bauarbeiten im allgemeinen 
wenigstens ihr jetziges Aussehen. Denn dem Ausgange des 15. Jahrhunderts 
gehört wohl die Wand- und Deckenvertäfelung an, nur der Stil der äufseren 
Umkleidung der erwähnten Wandschränke weisen auf das folgende Jahrhundert 




Richter mit einem Reichen und Bettler, Holzskulptur, ehemals über der Thür in der Ratstube. 
Nach einer photographischen Aufnahme. 

hin, die Erweiterung der Stube nach der Rathausgasse aber, die im Jahre 151 5 
vorgenommen wurde , mufste sich naturgemäfs den schon vorhandenen 
Teilen vollständig im Stile anpassen. Jene baulichen Aenderungen standen 
wohl mit der Errichtung eines weiteren Schwibbogens dem Rumel- oder dem 
späteren Fünferhause gegenüber zusammen, wodurch der dort vorkommenden 
5 Unsauberkeit« vorgebeugt werden sollte. "s^) Was den Rat 1494 veran- 
lagte, eine Zeit lang in dem benachbarten Hause des Marquard Mendel seine 
Sitzungen abzuhalten, "57) ob eine Reparatur irgendwelcher Art die zeitweilige 
Benützung der Ratstube untersagte, läfst sich weder aus den Aufzeichnungen 
der Ratsprotokolle noch der Ratsbücher abnehmen. 



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Zu bemerken ist noch, dafs über der Eingangsthür eine Holzschnitzerei 
in vollen Figuren aus der ersten Hälfte des i6. Jahrhunderts angebracht war, 
die, in ihren Hauptfiguren noch wohlerhalten, jetzt ein wertvolles Stück der im 
Germanischen Nationalmuseum verwahrten städtischen Kunstsammlung bildet. 
Ein Richter, auf einem Greife sitzend, hält in der einen Hand das Scepter der 
Herrschaft, in der anderen die Wage der Gerechtigkeit; zu seiner linken steht 
mit gebogenen Knieen, zum Bitten zusammengelegten Händen und flehenden 
Mienen ein Bettler, der als solcher durch die zerrissene Kleidung und umgehängte 
Tasche gekennzeichnet wird, zur rechten ein Reicher, der in sicherer Haltung 
und in dem Bewufstsein von der Macht seines Geldes in den Ledersack langt, 
gleich als könnte das Urteil des Richters einer solchen Lockung nicht wider- 
stehen, während sich doch schon die Schale zu Gunsten des Bettlers senkt. 

Die Komposition ist ein tiefdurchdachtes Kunstwerk, von grofser Natur- 
wahrheit, ja, man darf sagen, Realistik in der ganzen Durchführung; der Aus- 
druck der Gesichter ist so vortrefflich, die Behandlung der Gewänder und die 
Stellung der Figuren nicht minder zeugt von einer Sicherheit und Kraft künst- 
lerischen Schaffens, dafs nur ein hervorragender Meister als ihr Schöpfer in 
Anspruch genommen werden kann. Eine Aehnlichkeit in Auffassung und Aus- 
führung der Figuren mit denen des Kraftischen Hochreliefs über der Thüre 
der Stadtwage ist unverkennbar. Sie ist indes wohl aus dem Einflüsse des 
berühmten Nürnberger Plastikers und seiner Schule zu erklären. Dem Kostüm 
und dem Stile nach, wie er besonders in der bauschigen Behandlung der 
Gewandungen hervortritt, ist das Bildwerk einige Dezennien später anzusetzen. 

Links neben der Thür hing noch an der Wand ein Gemälde, das jüngste 
Gericht darstellend, das dem Michael Wolgemut zugeschrieben worden ist.'s8) 
Es bildet nunmehr auch einen Bestandteil der im Germanischen Museum aufge- 
stellten städtischen Kunstsammlungen. 

Mit kleinen Glasgemälden waren später auch die mit Butzenscheiben 
verglasten Fenster geziert: der Prospekt der Ratsstube v. J. 1677 zeigt die 
beiden Stadtwappen, während auf jenem v.J. 17 17 in den acht oberen Fenster- 
flügeln der Ostseite Darstellungen religiösen Inhalts zu sehen und die vereinigten 
Wappen in dem südlichen Seitenfester abgebildet sind. Die Ratssession ad 
annum 1734 bis 1735 spricht mit Bezug auf die vorderen Fenster von »artigen 
Sinnbildern« die »in die Scheiben gemahlt« seien. 

Für die Sitzungen des 42 gliederigen inneren Rats zogen sich längs den 
Wänden mit ledernen Kissen belegte Sitze hin, zu denen später oben rechts 
und links und unten links in den Ecken weitere Plätze fiir die Rechtskonsulenten 
kamen,*59) die zur Verhandlung wichtiger Materien vom Rat beigezogen wurden. 
Hinter den Sitzen bedeckten breite, mit Blumenwerk und den Stadtwappen 
durchwirkte Teppiche die Wände. Auch ein langes Polster fehlte nicht. *^*') 
Vor den Fenstern hingen grüne Vorhänge von Arlas.*) Sechs Leuchter 
von Messing kamen bei den Abendsitzungen zur Verwendung. Endlich wird 

*) Ein zu Arles in Burgund gewebtes Zeug , pannus Arelatensis. Schmeller-From- 
mann I, S. 142, 



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noch ein schwarzer Tisch, »so man zu kann thon«, in dem Inventarium vom 
Jahre 1585 erwähnt. Vielleicht waren aber schon damals und früher mehr 
Tische vorhanden. Gleich vom in der Stube, links vom Eingange stand, wie 
wir aus späteren Prospekten wissen, der Bürgermeistertisch, an dem die beiden 
regierenden Bürgermeister, sowie der jüngere Ratsschreiber Platz zu nehmen 
hatten, während die Sitze der übrigen Ratsherren der Tische entbehrten. An 
Utensilien , die sich auf demselben befanden , werden in späterer Zeit Tinte, 
Feder , Papier , Streusand und Bleiweifs *) eine brennende Wachskerze und 
eine Sanduhr genannt. Der ältere Bürgermeister sammelte hier die Vota 
und notierte sie, während der jüngere, der auch den Namen Pulterherr führte, 
die Kontrole ausübte.*^') 

Der ältere Ratsschreiber hatte in der nordöstlichen Ecke der Ratsstube 
seinen Platz. Vor ihm standen zwei kleinere Tische, der eine hatte die Rats- 
lade mit dem Einlauf und sonstigen Schriftstücken, die täglich vor und'nach der 
Session von einem Kanzleiboten von der Kanzlei in die Ratsstube verbracht 
und wieder hinaufgetragen wurden, aufzunehmen; der andere war zum Auslegen 
der Akten bestimmt, wurde aber auch zur Sammlung der Vota und Kontrole 
des vom alten Bürgermeister ermittelten Stimmenergebnisses benützt. Am Fenster 
hinter des älteren Ratschreibers Sitz war eine vierfache Sanduhr angeschraubt, 
einmal wohl zur Bestimmung der Zeit überhaupt, dann aber, um das verspätete 
Erscheinen der Ratsmitglieder kontrolieren und die Höhe der dadurch verwirkten 
Strafgelder bemessen zu können."^*) 

Wandschränke, Ratsbehälter genannt, der eine gleich beim Eingang 
rechts, der andere in der Wand gegenüber, verwahrten die Ratsordnungen )^und 
andere geheime Sachen«, — zum wenigsten der erstere; von dem geheimen 
Zweck des anderen war bereits oben die Rede, er ermöglichte es überdies 
noch, die Lochschöffen und hervorragende Ratsmitglieder, falls es nötig erschien, 
vor allen Blicken verborgen, zu den armen Gefangenen, gegen die das peinliche 
Recht angestrengt wurde, gelangen zu lassen. 

Oben links war endlich eine Tafel angebracht, die das Verzeichnis der 
zu Rat gehenden Herren, den sog. Ratsgang, enthielt. 

Kaum weniger bedeutsam als die den Sitzungen des inneren Rates 
dienende Ratsstube war jene Räumlichkeit oder vielmehr jene Räumlichkeiten, 
in denen das Losungsamt untergebracht war. Die Losunger — und zwar sind 
hier die beiden des Patriziats gemeint, nicht jener aus den Handwerkern, der 
von keinem bemerkenswerten Einflüsse war — genannt nach der Losung, einer 
Einkommensteuer, die je nach Bedürfnis von Zeit zu Zeit als looster Pfennig 
erhoben, zuweilen aber auch höher veranlagt wurde, bildeten die Spitze des 
städtischen Regiments. Die bevorzugte Stellung im Ratskörper, zu der sie sich 
schon früher emporgeschwungen haben, verdankten sie ihrer Amtseigenschaft 
als Verwalter der städtischen Finanzen. 

Die Losungsstube lag auf der Westseite des Rathauses, unmittelbar am 
Saal, und war mit diesem durch eine Thüre — die sogenannte Losungsthüre'^^) — 

♦) Bleistift. 



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verbunden. Schon 1383 wird der Losungsstube Erwähnung gethan-'^-^) Wir 
vernehmen, dafs sie damals mit einer inneren, eisernen Thüre versehen war. 
1463 erhielt sie eine zweite Thüre. '^s) Aus dem Zeugenverhör'^^) in Nikolaus 
Muffels Prozefs (1469) erhellt, dafs sie eine Art Gewölbe hatte, das durch eine 
äufsere und innere Thüre abgeschlossen war. Wie die Vernehmung zeigt, lagen 
dort Säcklein mit je 1000 Gulden Landswährung, verschlossen in einer Büchse, 
und neben dieser noch eine Anzahl Säcklein mit Münze. 

Nachdem die Losungstube noch 1433*^7) gewölbt worden war, erhielt 
sie im Jahre 1469'^^) »zwei gewelb ob einander«, das will sagen, sowohl der 
Raum im Erdgeschofs unter der Losungstube, als auch diese selbst wurden mit 
Wölbungen versehen. Ursprünglich stand den Losungern für ihre Amtsführung 
nur ein Zimmer, das dem Saal zunächstliegende, zur Verfügung. Aber mit 
dem Wachstum der Stadt und der Häufung der Geschäfte zeigte sich das 
Bedürfnis nach weiteren Lokalitäten. Schon im 15. Jahrhundert erstreckten sich 
übrigens die Losungsstuben bis zu dem späteren mittleren Rathausdurchgang, 
schlössen somit die erste vom Rate erworbene Behausung, die Grundherrische, 
auf dieser Seite in sich, und grenzten an das 1440 erkaufte Zollnersche Vorder- 
haus.'^) Das Gewölb, von dem vorhin die Rede, barg die Losungs- und 
Steuergelder und den Staatsschatz. Bei Gelegenheit des grofsen Rathausbaues 
(1616 — 1622) wurden hier vier Gewölbe eingerichtet. Das letzte nach Norden 
zeigte noch bis vor kurzem eine hübsche Vertäfelung. Es war das sogenannte 
Losungstüblein. Auf der Nordseite war ein Wandschrank, der eine Thür ver- 
deckte. Durch diese gelangte man in eine tiefe Mauernische. Rechts war und 
ist noch heute eine mit verzinntem Eisenblech beschlagene Thüre angebracht, 
über und über mit den Wappen des reichsstädtischen einköpfigen Adlers und 
des geteilten Schildes abwechslungsweise bedeckt. Auch auf der gegenüber- 
liegenden Seite ist die Mauernische durch eine Eisenthüre verschliefsbar. 

Die Thür zur rechten Hand verschlofs übrigens ursprünglich keineswegs 
blofs eine Mauernische , wie es bis vor kurzem hätte scheinen können. Erst 
im Jahre 1829 wurde hier vom Kreis- und Stadtgericht, das damals die Losung- 
stuben besafs und den unteren Raum bis dahin als Depositalgewölbe benützt 
hatte, die Thür an der Wendeltreppe, die in die Schatzkammer oder das Schatzge- 
wölbe der alten Reichsstadt hinabführte, vermauert, als der Stadtmagistrat dieses 
gleich am mittleren Thoreingang belegene Lokal zurück erhielt. '70) Nunmehr ist 
die hübsche Schneckenstiege wieder offen, so dafs man wieder direkt vom letzten 
Losungszimmer aus in die alte Schatzkammer der Reichsstadt gelangen kann. 

Trotz der in das Beschlag der obengenannten Thür eingeschnittenen 
Jahreszahl 1469 war die geschilderte Einrichtung damals noch nicht vorhanden. 
Jene Thür, ursprünglich anderswo angebracht, fand erst später hier ihre 
Wiederverwendung. Die Schatzkammer verdankt nämlich erst dem grofsen 
Rathausneubau von 161 6 — 1622 ihre Entstehung. Die Läden und Krame, die 
wir hier für die frühere Zeit nachgewiesen haben, blieben weit ins 16. Jahr- 
hundert und wohl noch länger bestehen. Sie fielen erst mit dem grofsen Bau, 
der hier, wie fast überall, durchgreifende Umwandlungen hervorrief. '7«) 




Losungsstüblein nach einer Handzeichnung des kleinen Rieterbuchs im städt. Archiv zu Nürnberg, 

Hier. Paumgartner, Hans Rieter, Wilib. Schlüsselfelder, End. Imhoff, Sebald Haller, Balth. Derrer, 

Phil. Geuder, die älteren Herren des Rats, im Losungsstüblein im Jahre 1578. 



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Die alte Losungsstube wurde 1431 in ihren Gemälden, Truhen, Behältern 
und Oefen erneuert. Ein Gleiches fand statt bei der Stiege, die vor derselben 
in die Hamischkammer hinabführte. Letztere grenzte demnach an das spätere 
Schatzgewölbe und ging wohl nach dem Hof hinaus. Jene Restauration aber 
entsprach allem Anschein nach den Wünschen und Anforderungen des Rats 
nicht, da ja schon, wie bereits bemerkt, die Stube nach zwei Jahren mit einem 
neuen Gewölbe versehen wurde , bei welcher Gelegenheit sie auch ein neues 
Gemälde erhielt. 1458 wurde sie noch durch zwei Tafeln geschmückt, einer 
alten, die auf Anordnung des Rats restauriert worden war und einer neuen, der 
Gegengabe eines Werkmanns für das ihm geschenkte Bürgerrecht. Sie stellte 
ein Marienbild dar. Das Fassen und Bemalen des Gehäuses kostete l IB 12 (5, 
das Ausbessem der alten Tafel 5 Ä 7 ß.''") 

Auch das ältere Archiv der Reichsstadt war in den Amtsräumlichkeiten 
der Losunger gelagert, deren Obhut es anvertraut war. 

Nicht geringes Interesse gewährt die Art und Weise, wie in der älteren 
reichsstädtischen Zeit und auch wohl noch später die archivalischen Schätze 
untergebracht waren. Es war eine Aufstellung so ursprünglich und systemlos, 
dafe es fast schwer wird, sich hineinzudenken. In Schachteln, Laden, Truhen, 
in Schränken, auf Brettern und unter den Bänken war ein umfangreiches Material 
aufgespeichert. Behalter mit Jahresregistem und Leibgedingbriefen standen in 
der Nähe des Ofens, in der Ecke neben dem oberen Fenster waren Läden 
auf einander gestellt, daneben rechts und links Lederbüchsen, hölzerne Läden 
und Schachteln, alle mit Buchstaben bezeichnet. Nach dem ZoUnerschen Hause 
zu stand eine Banktruhe, die zugleich als Sitz diente, mit Acht- und Straf- 
büchem, dem Heiltumsbuch, Zinsbüchern u. a. Unter dem mittleren Behälter unter 
der Bank in der vordersten Lade stand hier eine Schachtel mit den päpstlichen 
Bullen und Briefen, die sich auf das Heiltum bezogen. Bei der Heiltumsweisung 
pflegte man sie auch dem Volke zu zeigen. In der Büchertruhe lag das Heil- 
tumsbuch selbst, in das man eintrug, in welcher Ordnung die Heiltümer jährlich 
gewiesen wurden. Eine Stelle in der Losungstube nannte man einfach »unterm 
Bette«, weil dort vor Zeiten ein Bett gestanden hatte. Die Truhe »unterm Bette« 
enthielt alte Bücher und in einer Reihe von Schachteln Briefe und Schriften, 
mit Inhaltsbezeichnungen. In drei Fächern waren Register und Bücher beim 
Ofen aufgestellt Wenn man das unterste Fach räumte, stiefs man noch auf 
ein weiteres, das darunter war, »dorin auch vil und mancherlei schrift und 
bücher ligen, das alles man auch mit vleiss besehen müsste«. 

Unter den Bänken an den Fenstern waren Akten und Schriftstücke, 
sowie Rechenzettel der Amtleute aufbewahrt. 

Auf der Seite vom Ofen bis zum Fenster befanden sich unter den 
Bänken viele Läden mit Urkunden, die man häufiger im Jahre brauchte. An 
jeder war aufsen ein Inhaltsvermerk angebracht. Besonders waren darunter 
vertreten Bestallungsbriefe, Richtungen, Urfede- und Ewiggeldablösungsbriefe. 
Wenn diese Läden voll waren , so leerte man sie in andere aus, die in 
der Kammer oberhalb der Losungstube standen. Diese sollten dann gleich 



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mit einem Inhaltsvermerk versehen werden. In dieser Kammer lag noch 
mancherlei an Schriften in Schachteln und Läden, es standen daselbst auch 
die Zollschwerter mit den zugehörigen hölzernen Mustern, Trommeten, Hörner 
und anderes. Unter der Bank nach dem Zollnerschen Hause hin waren 
mancherlei Vidimus und Akten mit Zetteln, worauf die Vermerke standen, 
untergebracht. 

An dem langen Tisch vorn in der Losungstube waren drei Läden; die 
obere stand den Losungern zu, in den beiden anderen befanden sich allerlei 
Schriften und Zettel, »darnach man sich im jare von mancherlei Sachen und 
der Stuben notdurft wegen richten mufs.« 

Im Gewölbe an der Losungstube lagen gleich oberhalb der eisernen 
Thür auf einem Brett die Jahresregister der Losunger weit in die ältere Zeit 
zurückreichend. Im Fenster stand eine Schachtel mit den Rechenbriefen der 
Losunger, unter derselben eine Lade, gleichfalls mit alten Rechenbriefen gefüllt. 
An der eisernen Thür des Gewölbes hing ein Rotbuch in einem ledernen Sack, 
in das man die Bestallungen der Beamten, ferner die Schulden und andere 
Händel eintrug, die man gern im Gedächtnis oder geheim halten wollte. 
Ein älteres Rotbüchlein dieser Art war in einer eisernen Lade vor dem 
Gewölbe aufbewahrt. 

An der hölzernen Thür vor dem Gewölbe hing ein ledernes Futteral 
mit einem Rotbüchlein, das der Stadt Briefe und Freiheiten verzeichnete, dabei 
ein lederner Sack mit den Schlüsseln »zu denselben Sachen dienend«. '^9) 

Die Amtsbücher und Ratsprotokolle , die Aemter- und Brietbücher und 
die Verlässe der Herrn Aeltern waren in der Kanzlei aufbewahrt, dazu kamen 
dann noch seit Mitte des 15. Jahrhunderts als selbständiger Bestandteil die 
Kanzleiregistratur, seit 1559 ein zweites Archiv unter der Bezeichnung »gröfsere 
Registratur« und mit Beginn des 17. Jahrhunderts noch die »obere Registratur«, 
ganz abgesehen von den Registraturen der einzelnen Aemter. '73) 

Die festen und feuersicheren Räume der Losungstube bargen aber nicht 
allein den Staatsschatz der Reichsstadt, sondern in späterer Zeit auch einen reichen 
Vorrat an Gold- und Silbergefäfsen."^) Beinahe der ganze Reichtum an kost- 
baren Geräten, wie ihn der Silberzettel vom Jahre 1613 verzeichnet, war hier 
untergebracht. Im Gewölbe gleich zur rechten Hand über einem Tischlein 
stand zunächst das Silbergeschirr, welches bei den gewöhnlichen Mahlzeiten 
der Herren Verwendung fand, silberne und silbervergoldete Mayölein*), ein- 
fache und Doppelbecher, eine Menge silberner Schüsseln, silberne Salzfässer, 
.sowie ein silbernes Becken mit der zugehörigen Kanne, auf dem übrigen Teile 
des Gestells waren jene Silbergeschirre und Kredenzen aufgestellt, die nur bei 
aufserordentlichen Gelegenheiten in Gebrauch kamen , silberne Schalen , zum 
Teil mit Schmelzwerk verziert, Scheuern **) , Hofbecher und sogenannte 



*) Eine Art Becher. Vgl. das Mayol in der Schweiz, ein hohes, oben weiteres Trink- 
glas ohne Füfschen. Seh meller-From mann. I, 1576. 
**) Pokale. 



- 65 



Köpflein*), endlich ein silbervergoldetes kunstreiches Salzfafs samt einem mit 
Schmelz eingelegten Kruzifix. Grofse und kleine silberne Handbecken von 
getriebener Arbeit mit ihren Kannen, darunter zwei kleine, die ganz weifs 



gehalten und nur 
in der Mitte mit 
Schmelzbildern 
verziert waren, 
Schenkkannen, 
silbemeFlaschen, 
Kredenzen oder 

hohe silberne 
Schalen, 2 alte 
vergoldete, aber 
zierlich gearbei- 
tete Tischleuch- 
ter, zwei alte ver- 
goldete Kelche 
mit ihren Pate- 
nen, ein silbernes 
Bild des Salvator 
mundi, ein silber- 
nes Marienbild, 
endlich Schau- 
groschen und 
Schaupfennige 
waren in einem 
vierfach versperr- 
ten Behälter in 
dem Gewölbe 
oberhalb der 
Losungstube ver- 
wahrt. Dann be- 
fand sich im Ge- 
wölbe neben der 
Losungstube ein 

»Horologium 
oder Uhrwerk«, 
woran die Ver- 
zierungen ver- 
goldet waren, in 




Tafelaufsatz von Wenzel Jamitzer. Reproduktion ♦•) 
nach dem Stich von G. Chr. Wil4er jun. 



emem grünen 
hölzernen Ge- 
häuse. Es war vor 
Zeiten im Besitz 
Herzog Karls von 
Burgund gewesen 
und von weiland 
Peter Imhofs Ge- 
schäftsvormün- 
dern angekauft 
worden. Ferner 
stand in diesem 
Raum noch ein 
weiteres Uhrwerk 
in einem silber- 
nen »Futter«, 
woran das Silber 
1 Mark und 8 Lot 
wog. 

In dem sog. ge- 
heimen Privile- 
gienstüblein war 
wohl eins der kost, 
barsten Stücke 
verwahrt, deren 
sich die Reichs- 
stadt rühmen 
konnte. Es war 
dies der silberne 
Tafelaufsatz Wen- 
zel Jamitzers, der- 
selbe , der vor 
einigen Jahren 
der Stadt auf 
immer entfrem- 
det worden ist. 
Der erwähnte 



Silberzettel verzeichnet nämlich »ein schöne, silberne, verguldte credenz aufs 
zierlichst gemacht, wiegt 47 M. 4 1. 9 dl., zu 26 fl., von Wenzel Jamnitzer anno 

*) Ebenfalls ein Trinkgefafs, ohne Zweifel der runden Form sich nähernd. 
•*) Erschienen in Joh. Leonh. Schrags Verlag. Nürnberg. 



— 66 — 

1549 erkauft. Thut samt dem leikauf, futter und cordobanischem lederbesatz 
voriger silberzettel 1325 fl. 19 %, 10 dl.« 

In der oberen Stube neben der neuen Registratur befand sich ein schöner 
Tisch, mit vergoldetem Silber zierlich und künstiich eingelegt. Der Rat hatte 
ihn 1547 gleichfalls von Jamitzer um 300 fl. angekauft. 

Einzelne Becher und Majölein standen noch in anderen Zimmern, im 
Vormundamt, der Landpflegstube und dem Herrenkeller unter dem Rathaus 
zum täglichen Gebrauche bereit. 

Die Restauration der Losungstube i. J. 1431 scheint mit der Einrichtung 
der Librei oder Bücherkammer in Zusammenhang gestanden zu haben. 1429 
hatte der gelehrte und kunstliebende Probst bei St. Lorenz, Konrad Kunhofer, 
den der Rat selbst mit dem Titel Lehrer aller Künste und der Stadt Jurist 
belegt, "74) seine reiche Büchersammlung vermacht, eine Schenkung, die er im 
folgenden Jahre mit dem Zusätze bestätigte, dafs der ganze Bücherbestand als 
ein unzertrennliches Ganzes in einem Kloster oder wo und wie es dem Rat gut- 
dünken würde , aufbewahrt werden solle, '^s) Es scheint auf den ersten Blick 
erstaunlich, dafs der bedeutende Gelehrte sich schon zu Lebzeiten seines für 
die damalige Zeit her\'orragenden Bücherschatzes entäufserte, wenn er sich auch 
das Recht vorbehielt, die Bücher, »eins oder mer, wenn und wievil er wik, 
zum Studium in seine Wohnung zu nehmen. Aber Kunhofer war damals viel 
und lange von Nürnberg abwesend, so 1429 in Rom, 1431 in Eger und Würz- 
burg, und wollte sich ohne Zweifel der Sorge für die weitere Aufbewahrung 
während seiner Abwesenheit entledigen und den Schatz einer sicheren Obhut 
anvertrauen. '74) 

Diese Schenkung nun bildete den Grundstock der Nürnberger Stadt- 
bibliothek. Bis ein entsprechender Bibliothekraum eingerichtet, wurden die 
Bücher in einem Verschlage oder einem dazu hergestellten Alkoven*) aufbewahrt. 
1432 konnte die Sammlung in die Librei hinübergeführt werden. Die Stadt- 
rechnungen verzeichnen in diesem Jahre den Betrag von 5 JK 4 ß für 10 Pulte 
und eine Thür in der Librei, Kunhofers Schreiber erhielt damals an Trinkgeld 
I SB und I (i, »als man die bücher in die librei tet und auch von desselben 
Kunhofers kaltem zu füren und in die librei zu tun<c. Im folgenden Jahre, als 
man am Rathaus baute, wurde auch die Librei davon berührt, 1433 erhielt sie 
dann Glasfenster und zugleich Eisenwerk an Thüren, Fenstern, Läden, Behältern 
und Pulten. '76) 

Der Rat bewies von nun an durch die Sorge, womit er unausgesetzt 
auf die Vermehrung seines Bücherschatzes bedacht war, dafs ihm die Pflege 
höherer Interessen am Herzen lag. So liefs er, um von den zahlreichen Bei- 
spielen nur eines anzuführen,^ im Jahre 1488 einmal um 483 fl., 4 (i und 10 Heller 
179 Bücher und noch im selben Jahre ein auf Pergament gedrucktes Buch um 



•) In der betr. Jahresrechnung heifst es: stübich, das hier übrigens wohl kaum, wie es 
geschehen, mit Packfafs wiederzugeben sein dürfte , die oben gegebene Bedeutung erscheint 
zutreffender. Schmeller-Frommann II, 721 



- 6t - 

42 fl. durch den litterarisch gebildeten Hans Tucher ankaufen und »gemeiner 
statt liberei« einverleiben. ''7) Eine Ausleihung von Büchern und eine Benützung 
in der Bücherei selbst läfst sich gleichfalls für das 15. Jahrhundert, wenn auch 
nur zu Gunsten distinguierter Persönlichkeiten, nachweisen. Magister Hermann 
Reifsbergcr durfte 1461 in die Librei auf das Rathaus gehen, um darin zu 
studieren;*'^) der Barfiifserguardian entlieh 1464 Bücher daraus, wogegen er 
andere, wahrscheinlich als Pfand, hergeben mufste; '79) ebenso erhielt er 1474 
eine Konkordanzbibel aus der Ratsbücherei geliehen. *^**) 1468 liefs der Rat, 
um auch das noch zu bemerken, Bücher in der Librei durch den Juden Meyer- 
lein von Ulm unter der Aufsicht der Ratsschreiber einbinden. '^') 

1521 beratschlagte man im Rat wegen Verlegung der Librei in ein 
anderes Gemach, um das alte anderweitig verwenden zu können. '^*) 

Im Jahre 1538 wurde dann eine Anordnung getroffen, die für das 
Schicksal der Stadtbibliothek hochbedeutsam war und durch die eine selbständige 
grofse Büchersammlung erst begründet wurde. Weil hin und wieder, heifst es 
in dem erwähnten Beschlufs, viel gute Bücher zerstreut und in keiner Ordnung 
da liegen, soll »besichtigung und nachdenken geschehen, wo ein ordentliche, 
feine liberei zu bekommen und anzerichten sein möchte *®3) Worum es sich 
hier handelt, ist nichts anderes, als die Vereinigung und Unterbringung der 
Bibliotheken der aufgehobenen Klöster. Man dachte zunächst daran, sie im 
Augustinerkloster aufzustellen,'^^) verbrachte sie aber dannzu vorläufiger Aufbewah- 
rung in das Auditorium des Gymnasiums zu St. Egydien. ' Von da kam die 
vereinigte Sammlung zur endgültigen Aufstellung in das Predigerkloster, wo 
sie noch heute aufbewahrt wird. 

Nach allem, was in Erfahrung zu bringen, ist es durchaus unrichtig, 
dafs die seitherige Ratsbibliothek aus dem Rathaus geschafft und mit der 
Bibliothek im Predigerkloster vereinigt worden sei, wie man das gemeiniglich 
anzunehmen beliebt. In den Ratsprotokollen ist davon auch mit keinem Worte 
die Rede, während späterhin die Ratsbibliothek im Rathaus noch wiederholt 
erwähnt wird. So im Jahre ISSS'^^) Es war im Rat berichtet worden, wie 
das Gemach, worin die Librei aufgestellt war, so gar übel versehen und ver- 
wahrt sei, und auch eine grofse Unsauberkeit von Staub und Kot auf den 
Büchern liege und sonst im Gemach anzutreffen sei. Daraufhin erging die 
Anordnung, »dieselben pucher alle mit vleis vom staub und unsauberkeit 
reinigen und in die Stuben, darin der stat gesandten im reichstag alhie gesessen, 
tragen und alsdann dasselb gemach durch etlich werkleut besichtigen zu lassen, 
wie es wiederumb zu gerichten, zu bessern und zu verwaren sei, damit vemer 
nichts mer darin schaden nemen muge«. 

Zum Schlufs bestimmt der Verlafs, man solle die Angelegenheit wieder 
zur Sprache bringen und femer rätig werden, »wohin man die liberei verordnen 
wöll€. Das war am i. August des genannten Jahres. Die mit dieser Sache 
betrauten Herrn Joachim Haller und Hans Löffelholz berichteten darüber am 
16. August im Rat, »welchermafsen man die liberei auf dem rathaus zu bauen 
und zu bewaren für gut angesehen« und die Kosten auf etwa hundert Gulden 



— 68 — 

angeschlagen habe. Den Vorschlägen gemäfs wurde dann die Librei ge- 
baut. '86) 

An sonstigen Räumlichkeiten begegnet urkundlich gegen Ende des 14. Jahr- 
hunderts die Kanzlei '^'J auf der Ostseite, ohne Zweifel zu den ältesten Gemächern 
des Rathauses zählend. Seit dem Beginn des 16. Jahrhunderts ist schon von 
der )^alten Kanzlei« die Rede, '8*) die damals und wohl schon früher eine 
Nebenstube der eigentlichen Kanzlei bildete. Vor der Kanzlei — wir wollen das 
noch bemerken — war seit dem 6. Oktober 161 7 ein auf Pergament geschrie- 
benes, in Reime gefafstes und eingerahmtes Ratsdekret aufgehängt, das dem 
Unfug des Ueberlaufens der Kanzleibeamten und dem übermäfsigen Verweilen 
des Publikums in der Kanzlei zu steuembestimmt war. Es lautete folgendermafsen : 

Es soll sich niemandt vnderstehn 

In diese Cantzeley zu gehn. 

Wer denn darinnen hat zu thon, 

Sol sich zuvor anzeigen lohn 

Vnd nach Verrichtung seiner Sachen 

Sich ohn Verzug von dannen machen. '^9) 
Wir sind nicht darüber unterrichtet, wann die Grundherrische Behausung, 
die unmittelbar an das alte Rathaus grenzte,'^) zu diesem gezogen worden ist. 
Sicher geschah es lange vor 1440, dem Jahre der zweiten Neuerwerbung, höchst 
wahrscheinlich noch im 14. Jahrhundert.*) Denn die Neuerwerbungen hielten 
eben mit dem Bedürfnis, das sich in jener Zeit nur ganz allmählich entwickelte, 
stets gleichen Schritt. 

In dem genannten Jahre aber, am Tage St. Nerei und Achillei — 12. Mai — 
g^ng das »am Markt«, der St. Sebaldkirche gegenüber gelegene Haus der Brüder 
Eberhard und Peter, der Zollner, mit aller Zugehörung, wie es vom und hinten, 
und durch und durch begriffen und es ihr Vater selig, Gerhard Zollner, und sie 
selbst bisher innegehabt und hergebracht, durch Kauf an die Bürger und die 
Stadt zu Nürnberg über. '9') Es erstreckte sich vom Rathaus bis zum Fünfer- 
platze. Im Hinterhaus beschlofs der Rat am 29. November 1442 eine neue 
Ratsstube zu bauen. "9«) Die Umgestaltungen, die hier vorgenommen wurden, 
müssen immerhin durchgreifende gewesen sein, da ein Jahr später der Bau 
immer noch nicht vollendet war. '93) Es scheint, dafs die Bezeichnung »neues 
Haus«, unter der dieser TeU häufiger vorkommt, auf den Bau von 1442 zurück- 
zuführen ist. Die Ratsstube , wovon im Ratsverlafs die Rede , . war übrigens 
keine im eigentiichen Wortverstande , kein Ratssitzungszimmer. Sie wird als 
weit und geräumig geschildert, so dafs sie auch zu Hochzeiten benützt wurde. 
Ulrich Feuchter bewilligte der Rat zu seiner Tochter Hochzeit »das neue Haus 
der Stadt, des Zollner Haus« genannt, durch Beschlufs vom 3. Januar 1487 
zum Tanz. '94) Den Barchantwebem vergönnte er am 13. Oktober die »grofse, 
neue Stube in des Zollner Haus^< zur Schau ihrer Erzeugnisse, um mittlerweile 
ein anderes zu diesem Zwecke ausfindig zu machen. *95) Ebenfalls auf der Ost- 
seite gelegen waren die Kriegsstube, '96) die um die Mitte des 15. Jahrhunderts 
*) Wahrscheinlich ist dasS. 13 erwähnte Nebenhaas mit der ersten Erwerbang identisch. 



- 69 - 

nachzuweisen ist, und die Fünferstube, *97) in der die über Schmäh- und Frevel- 
sachen urteilenden Herren des Fünfergerichts nachweislich seit dem Ausgang 
des 15. Jahrhunderts ihre Sitzungen abhielten. Es kommt ihr indes wohl sicher 
ein höheres Alter zu. Im Verlauf der Zeit war übrigens die Fünferstube so 
baufällig geworden, dafs der Rat im Jahre 1519 Meister Hans Beheim den Auftrag 
zu erteilen sich veranlafst sah, sie zu stützen und vor dem Einfall zu bewahren. '»«J 
Die Fünferherm hielten dann ihre Sitzungen in der Ratsstube ab, bis 1522 das 
Fünfergericht in die gegenüberliegende Rumelsche Behausung an der Ecke von der 
Rathausgasse und dem Fünferplatz verlegt wurde, 'w) die der Rat am 17. Dezember 
15 19 von der Felicitas Rumel, der Witwe des Lienhard Rumel, erkauft hatte. »~) 
Es war damals, hauptsächlich auch wegen des in Nürnberg tagenden Reichs- 
tags, im Rathaus Mangel an Gemächern, und die Rumelsche Behausung sollte 
ursprünglich das Fünfergericht nur auf so lange aufnehmen, als die »Herr- 
schaften« in Nürnberg verweilen würden. Aber einmal übergesiedelt verblieb 
es in dem Rumelschen Haus, das die westliche Hälfte des nach dem Fünfer- 
platz zu gelegenen Gebäudes bildete, und der ganze aus drei Häusern bestehende 
Gebäudekomplex erhielt dann den Namen, den er noch heutzutage führt. '°') 
Ueber der Fünferstube wurde 1508 ein weiteres Lokal zu Verhandlungen und 
Tagleistungen xfür Botschafter, Herrschaften und andere fremde Personen« ein- 
gerichtet,"*") das mit der später genannten Reichsversammlungsstube identisch 
gewesen sein wird. Die Reichsversammlungsstube war ihrer Bestimmung gemäfs 
mit mehr Aufwand ausgestattet, als dies bei den meisten übrigen Gemächern 
der Fall war. Sie hatte grüne artesische Vorhänge, lederne Polster, gemalte 
Vorbänke, eine lange Tafel und drei Tische. Ein eigenartiger Leuchter hing von 
der Decke herab; er bestand aus dem Gehörn eines Elchs, der einen vergoldeten 
dreiköpfigen Lindwurm trug, von dem sieben Arme für die Lichter ausgingen."^) 

Ob dem 1507 organisierten Vormundamt »°3) und dem 1513 errichteten 
Landpflegamt ***<) besondere Stuben gleich damals schon zugewiesen wurden, 
ist nicht ersichtlich. Die Doktorstube, das Bureau der rechtskundigen Rats- 
konsulenten, bestand schon wohl um diese Zeit. 1585 ist bereits von der neuen 
Doktorstube die Rede."«) 

Erwähnt sei femer die Stube des Hauswirts oder Hausvogts, die als 
kaum entbehrlicher Raum bis in die früheste Zeit hinaufreichen dürfte. Einen 
Ratskeller, wie er in anderen Städten vorkommt, hatte das Rathaus nicht auf- 
zuweisen. Auch das Herrengewölbe auf der Westseite kann, wie wir später 
sehen werden, als solcher nicht in Anspruch genommen werden. — Des Haus- 
wirts vornehmste Aufgabe war es, fiir den Rat und dessen Untergebene Speisen 
und Getränke zu liefern, dann aber hauptsächlich die Mahlzeiten und Kolla- 
tionen zu bereiten und anzurichten, womit sich der ganze Rat oder auch ein- 
zelne Kollegien von Zeit zu Zeit des Amtes Mühen versüfsten.'^s) Zu diesem 
Behuf war ihm sogar ein nicht unansehnlicher Vorrat zum Teil kostbarer 
Geräte und Geschirre anvertraut, einfache und Dubletbecher, Majölein, Hof- 
becher und Schalen, ferner eine reiche Anzahl silberner Gabeln und Löffel."®) 
Auch erscheint das Zimmer der Hausvogtei mit einer besseren, ja künstlerischen 



— 70 — 

Ausstattung versehen. Zur Zeit des Ausgangs der Reichsfreiheit der Stadt 
hingen wenigstens in dem unteren Zimmer der Hausvogtei eine Reihe zum 
Teil wertvoller Gemälde, und nichts hindert anzunehmen, dafs es auch früher für 
den Empfang der Herren des Rats in entsprechender Weise ausgestattet war. **^) 

Ein Gast- und Wirtschaftsbetrieb war übrigens in früherer Zeit mit der 
Hausvogtei nicht verbunden. Es war dem Hauswirt vielmehr ausdrücklich 
untersagt, in und auf dem Rathaus Gäste über Nacht zu halten, zu hausen und 
zu herbergen, nicht minder aber ohne besondere Erlaubnis der Losunger Gäste, 
Gesellschaft und Zechleute auf dem Rathaus zu setzen oder ihnen das Zechen 
und Gastereienhalten zu gestatten. Nur die Ratsherrn und das dem Rate ver- 
pflichtete Personal durften bei ihm verkehren. '**5) Gegen den Rathauswirt 
Hans Kolmann waren 1600 unter anderen auch Klagen wegen Gästesetzens, 
nächtlichen Ab- und Zulaufens vom und zum Rathaus und Weinfölschung 
gestellt worden. **^) Er wurde zu Rede gesetzt, warum er aufser den Ratsherrn 
und Rathausverwandten soviel Zechleute zulasse, wer es ihm erlaubt habe, 
warum er den Wein also mische, was für eine Materie es sei, die er in den 
Reinfal thue, wohin die Schmier, die er angewendet, gekommen, ob er 
nicht wisse, dafs ihm letztere verboten worden, und dafs er vor anderen gerechte 
Weine fuhren solle? Diese Rüge fruchtete wenig. Schon im folgenden Jahre 
wiederholten sich die Klagen: es sei T'grofse Unordnung auf dem Rathaus mit 
täglichem und nächtlichem Zechen, Saufen, Spielen, Poltern« eingerissen, woraus 
:&dann allerlei Gefahr, sonderlich bei der Nacht, entstehen könne. «'^) 

Vom Rathauswirt ist wohl zu unterscheiden der »Weinschenk unterm 
Rathaus,« der den Wein für den Rat lieferte, aber auch Bier und Brot an ihn 
und an einzelne Ratsämter und Personen abgab. Er hatte unterm Rathaus 
eine Weinniederlage, betrieb daneben Weinhandel und übte das Zapfrecht über 
die Gasse aus. Er durfte übrigens ebensowenig wie der Rathauswirt Gäste 
setzen. Der Weinschenk unterm Rathaus, Pankraz Pilgram, hatte 16 19 an den 
Rat berichtet, *^) dafs der deutsche Hauskommenthur Paulus Odescalco, der 
Hauptmann Friedrich Koler und der Sohn des Ratsherrn Wolf Harsdörfer im 
Büttelstüblein ein Zechgelage gehalten. Auf Vorschlag Kolers war der Wache 
ein Eimer Wein bezahlt worden. Gegen Koler war noch vorgebracht worden, 
wie er »fast täglich dem Fressen und Saufen nachgehe, und wenn er auf die 
Trinkstube komme, sich ganz hochmütig und unbescheiden erzeige.« Er wurde 
darauf ernstlich zur Rede gesetzt, warum er seinen Soldaten zum Uebermafe 
selbst Ursache gebe, da er doch wisse, dafs es gegen ihren Artikelsbrief sei, 
wenn sie sich auf der Wache volltränken oder voll auf die Wache kämen. 
Dem Pilgram aber wurde angesagt, er solle das Zechen im Büttelstüblein nicht 
gestatten, da er nur ein Weinschenk sei und ihm das Gästesetzen nicht gebühre. 
1622 beklagte man sich im Rat über die grofse Beschwerung, die Pilgram mit 
seinen Weinen im Rathaus verursache. Durch das Ein- und Ausführen würde 
das Gebäude beschädigt: deshalb wurde ihm auf Allerheiligen der grofse 
Keller gekündigt und zugleich das Gästesetzen auf dem Rathaus verboten.'") 
1649 wendet sich der Inhaber des Kellers unterm Rathaus, Friedrich Engel- 



— Jl — 

hard, an den Rat um Einräumung des Büttelstübleins. Es sei ihm nicht möglich, 
sich im Keller allein :& hinzubringen und zu ernähren«, zumal es nicht jeden 
Gastes Natur ertragen könne, in einem dumpfen Keller zu zechen. Das 
bei der letzten Kälte eingebaute Kabinetlein könne nur mit Kohlen geheizt 
werden, was zur Folge habe, dafs die Gäste mehr durch Rauch und Dampf, 
als durch Getränke toll würden.»") Er erhielt aber einen abschlägigen Bescheid. 
Zugleich wurde bestimmt, dafs auch in Zukunft das Zechen im Büttelstüblein 
nicht geduldet werden solle.'") 1664 stellte der Rathausknecht, Jobst Windisch, 
das Gesuch, man möge ihm das Stüblein, das Friedrich Engelhard inne habe, 
zu einer bequemen Wohnung einräumen, oder aber, wenn es nicht abgegeben 
werden könne, ihm »einen kleinen Bau in der Nachbarschaft accomodieren« 
lassen. *'3) Es wurde indes dem Engelhard Keller und Stüblein, die »vorlängst« 
schon beisammen gewesen , in fernerem Bestand kontinuierlich belassen, für 
Windisch wollte man ein leeres Gewölbe unterm Rathaus herrichten, im Fall 
dies aber nicht thunlich sei, sollte er für Weib und Kind in der Nähe eine 
Wohnung mieten, er selbst aber auf jeden Fall des Nachts im Rathaus ver- 
bleiben und seines Dienstes der Gebühr nach warten."'^) 1683 wurde dem 
Weinschenken im Rathauskeller, Michael Eschenwecker, der die Weinvorräte 
von Friedrich Engelhards Wittwe übernommen hatte, auf seine Vorstellung 
»um ebenmäfsige Verstattung des Kaufkellers auf die Ordnung« gewillfahrt, 
dabei aber erinnert, darauf bedacht zu sein, wie der Weinmarkt, der Bürger- 
schaft zu Behuf, wieder »angerichtet und stabiliret werden möge.«"s) 

Sowol in der Hausvogtei als in dem Rathauskeller, der mit der späteren 
Wirtschaft »zum Löchlein« auf der Ostseite des Rathauses identisch gewesen 
sein mag, wurde das Wirtschaftsrecht durch die Inhaber im Laufe der Zeit 
erschlichen. Es kann dies erst im 18. Jahrhundert geschehen sein. Bei Nopitsch 
sind als Wirtschaften auf und im Rathaus im Jahre 1801 die Rathausvogtei, 
als Wirtschaft 2. Klasse, das Löchlein und der grüne Frosch oder Lochwirf ^) 
im Wirtsbuch vom Jahre 1807/8 "7) der Ratskeller unten, den der Wein- 
händler Georg Ortner, und der Ratskeller oder die Rathausvogtei, die der 
Weinhändler Moritz Lochner inne hatte, aufgeführt. Noch im Jahre 1808 
mufste Joh. Adam Sebastian Ortner, so hiefs der damalige Besitzer, der die 
Wirtschaft auf seines Vaters Namen weiter betrieb, das im Rathaus gemietete 
und zum Wirtschaftsbetrieb eingerichtete Zimmer mit Keller aufgeben, da ihm 
die k. Finanzdirektion gekündigt hatte. Er übte dann die auf dem Rathaus 
ruhende Wirtschaftsgerechtigkeit in seinem Hause, S. 884, dem nachmaligen 
Wirtshaus zur Stadt Regensburg, unter der Bezeichnung »zum unteren Rats- 
keller« aus. 1835 verkaufte der Magistrat die Gerechtigkeit an Leonhard 
Sucker."*) 

Mit Ausnahme der Losungsstube lagen alle diese Räumlichkeiten im 
östlichen, einige auch im südlichen Teile des Rathauses. Auf der Westseite 
war nach der letzten Neuerwerbung auch eine »neue Stube« entstanden, an 
der gegen Ende des 15. Jahrhunderts eine Ausladung gebaut worden war, die 
den Nachbarn die Aussicht benommen zu haben scheint. Auf ihre Bitten und 



— ^2 — 

unter Beisteuer des wohl in der Nähe wohnenden Stephan Fischer, der von 
den Unkosten 50 Gulden übernahm, liefs sie der Rat 1497 beseitigen."«) Diese 
neue Stube ist höchst wahrscheinlich eine von den später unter der Bezeichnung 
i) Regimentsstuben« vorkommenden Räumlichkeiten. Von ihnen befand sich die 
eine im ersten, die »obere«, die den Namen »Regimentsstube« vorzugsweise 
führte, im zweiten Stoclcwerk. Die letztere gehörte zu den vornehmsten 
Gemächern des Rathauses. Ob sie den eigentlichen Herren des Regiments, 
den 7 älteren Herren, oder etwa den Losungern, oder aber dem Umstände 
ihren Namen verdankte, dafs auch fürstliche Versammlungen in ihren Räumen 
stattfanden, läfst sich nicht entscheiden. Wenn übrigens einmal von der »Reichs- 
regimentsstube« die Rede ist, so dürfte diese Bezeichnung auf die vorher 
erwähnte Reichsversammlungsstube zu beziehen sein."«) Die Regimentsstube wurde 
von Zeit zu Zeit mit Gemälden und anderen kostbaren Zierstücken bedacht 
Dürer verehrte seine berühmten Tafeln, welche die 4 Komplexionen oder Tem- 
peramente oder die sg. 4 Apostel darstellen, dem Rat in die obere Regiments- 
stube.''°) Der Maler Nikolaus Juvenell schenkte gegen Ausgang des 16. Jahr- 
hunderts ein Gemälde in die Regimentsstube,"«') Hans Jamitzer 1600 das Bild 
seines Vaters Wenzel Jamitzer, wogegen er vom Rat eine Verehrung von 
50 Gulden erhielt."*) Das Porträt Kaiser Rudolfs II. , welches dieser durch 
seinen geh. Kammerdiener Joh. Haid 16 10 geschenkt hatte, liefs der Rat in 
seiner Regimehtsstube zu anderen kaiserlichen, königlichen und fürstlichen Bild- 
nissen kaiserlicher Majestät zu »allerunterthenigsten Ehren« aufhängen und 
dem Kammerdiener aus Erkenntlichkeit ein Trinkgeschirr senden."3) Sonst stand 
noch Martin Behaims berühmter »Apfel« oder Globus, den er 1492 im Auftrage 
der obersten Hauptleute Gabriel Nützel, Paul Volkamer und Nikiaus Groland 
angefertigt und der Stadt zum Andenken hinterlassen hatte, in der oberen 
Regimentsstube. ''*^) *) Von dem Mathematiker Johannes Prätorius liefs der Rat 
einen Globus anfertigen, der 1601 hier seinen Platz fand."^) Als Paulus Pfinzing, 
der sich viel mit der Feldmefskunst abgegeben und sie auch praktisch ausgeübt, 
so z. B. beide Reichswälder abgeritten und aufgenommen hatte, aus dem Leben 
geschieden war, präsentierten seine Erben dem Rat, der ihm schon bei Lebzeiten in 
Anbetracht seiner Geschäftsversäumnis und vielen Unkosten, die Pfinzing auf Maler 
und Instrumente hatte wenden müssen, Ersatz und Verehrung versprochen hatte, 
1600 die Instrumente und Bücher des Verstorbenen über Feldmessung und Per- 
spektive in die Regimentsstube. Die Aelternherm beschlossen dann,"*^) ihnen für 
das Präsent, welches alle von ihnen, die es zuvor noch nicht gesehen, selbst 
zu besichtigen sich erboten, 600 Gulden zu verehren. So war die Regimentsstube 
eine Art von Museum oder Kunstkabinet, wo man übrigens auch Kunstgegen- 
stände aufstellte, für welche man gerade keinen passenden Platz wusste. Als 
z. B. der Beheimische Leuchter i. J. 161 5 gemalt und vergoldet werden sollte, 
liefs man ihn im Rathaussaal abnehmen und in die obere Regimentsstube ver- 



*) Nach Ghillany und Ranner kam er später aus der Regimentsstube auf die Stadtbibliothek. 
Jetzt befindet er sich im Besitz der von Behaimischen Familie. 




Karl der Grofse. 
Gemälde Albrecht Dürers in der städt. Sammlung im germanischen Nationalmuseum. 
Aus H. Knackfufs* deutscher Kunstgeschichte. Bielefeld, Velhagen & Klasing, 1888. 



- 75 - 

bringen. "7) — Interessant sind die Vorbereitungen, die man für den Kurfiirstentag 
vom Jahre 1611 traf. Es erschien notwendig, die obere Regimentsstube mit 
»Tapezereien« auszuschmücken, die aber damals in Nürnberg in entsprechenden 
Sorten, womit »man bestehen könnte«, nicht zu haben waren. Damals 
hatte gerade der Losungsschreiber Marx Christoph Gugel eine Reise nach 
Frankfurt zu machen. Er erhielt den Auftrag, unter Zuziehung eines Sach- 
verständigen einen Ueberschlag zu machen, was man an Teppichen zur Aus- 
schmückung der Regimentsstube und des anstofsenden Saals brauchen würde. 
In Frankfurt sollte er dann mit Hülfe Karl Busenreuts niederländische Teppiche 
für die Regimentsstube und vergoldetes italienisches Leder für den Saal ein- 
kaufen und mit eigener Fuhr, sobald er Gelegenheit finden würde, herauf 
schicken, »damit mans zeitlich vor Ankunft der Herrn Kurfürsten haben möge.« 
Endres Imhof wurde noch ersucht, an Bekannte in Frankfurt zu schreiben, 
»solchen Sachen inmittels nach zu fragen«, damit, wenn Gugel ankomme, er 
alsbald zum Kauf kommen könne. Und da man in Erfahrung gebracht, dafs 
die Familie Lindner im Besitz eines schönen persischen Teppichs für eine runde 
Tafel war, so liefs man mit ihnen verhandeln, um ihnen denselben um einen 
leidlichen Preis abzukaufen."^) 

Die Ausschmückung scheint übrigens nicht ganz so durchgeführt worden 
zu sein, wie es der Rat ursprünglich beabsichtigte. So wurden namentlich, 
wie wir anderweitig erfahren, die erwähnten goldigen Ledertapeten in dem 
Nebensaale damals nicht angebracht. 

Ein gleichzeitiger Bericht schildert nämlich die Ausstattung der Regiments- 
stube und des anstofsenden Zimmers bis in die kleinsten Einzelheiten.''^) Sie 
war danach mit schönen Tapezereien bekleidet. Die sechs Fenster schmückten 
gemalte Wappen mit Bildern, und zwar das kurmainzische, das kurkölnische, 
und kurtrierische, es folgten drei kaiserliche Wappen mit goldenen Kronen, 
denen sich jenes der Krone Böhmen, das kurpfälzische, das kursächsische 
und kurbrandenburgische anschlössen. Im Eckfenster der Stube war ein 
weiteres Wappen angebracht, das nicht näher bezeichnet ist. An den Wänden 
hingen kostbare Gemälde; über der Eingangsthür die Bildnisse der ehemaligen 
Kurfürsten von Sachsen Herzog Friedrich, Johannes und Johann Friedrich, die, 
wie der Berichterstatter hinzufugt, künstlich gemalt waren. Es folgten vier 
Bilder in Lebensgröfse, das des regierenden Kaisers Rudolf IL, das Bild Karls 
des Grofsen, *) Kaiser Sigmunds »auf die alte tracht« und Kaiser Rudolfs I. 
Kaiser Karls und Sigmunds Bildnisse waren mit gutem Golde belegt und, was 
wichtiger, es waren ohne Zweifel jene, die Albrecht Dürers Hand gemalt hatte. In 
der Ecke befand sich ein nicht näher bezeichnetes »klein conterfect des kunst- 
reichen und weitberumbten maiers Albrecht Durers von Nurmberg«, wie sich 
der Berichterstatter in berechtigtem Lokalpatriotismus ausdrückt, daneben in 



•) Das Galyano hiezu, sowie die zu den beiden folgenden Abbildungen der Dürerschen 
Apostel wurden mir von der Verlagsbuchhandlung Velhagen Sc Klasing für das Rathauswerk mit 
gröfster Liebenswürdigkeit zur Verfügung gestellt. 



L 



- ^6 - 

Lebensgröfse, gleichfalls von Dürer herrührend, Adam und Eva, die Geschichte 
vom Zinsgroschen, die Dürerschen Bilder der 4 Apostel,*) endlich ein »Marienbild 
mit einem Kinde«, welches der Churfürst Friedrich von Sachsen 1522 der 
Stadt verehrt hatte. Der Bericht rühmt es als »künstlich gemalt«. Gegenüber 
hing Karls V. Bildnis vor seiner Kaiserkrönung, der Evangelist Lukas und 
Kaiser Maximilian II. »Und seind jetzt erzelte taffein« , heifst es naiv am 
Schlufs der Aufzählung, »von unterschiedlichen kunstreichen malern gemacht.« 

Die übrige Einrichtung der Regimentsstube wetteiferte an Farbenpracht 
mit den Teppichen und Gemälden, welche die Wände schmückten. In der 
Mitte befand sich eine lange Tafel mit farbigen türkischen Teppichen belegt. 
Sieben Schreibzeuge und Streubüchsen und daneben Papier, Federn, Schrift- 
röllchen und was sonst zum Schreiben gehört, stand und lag bereit. Auch zwei 
bemalte Sanduhren fehlten nicht. Neben der Tafel nach den Fenstern hin 
waren sechs Sessel von Nufsbaumholz für die Kurfürsten aufgestellt, deren 
Sitze schwarzer Sammet bedeckte, an den Ecken sechs Lehnstühle, jeder für 
eine Person, die mit gutem lündischen Tuch belegt waren, und auf der Seite 
nach der Thüre hin gleichfalls Lehnstühle für die kurfürstlichen Kanzler und 
Geheimsekretäre. Im übrigen standen noch sechs Lehnstühle in der Stube. 
Aufserdem waren drei lange, mit grünem lündischen Tuch überzogene 
Vorbänke, auf deren jeder drei oder vier Personen Platz fanden, für die kur- 
fürstlichen »gehaimste Räth« aufgestellt. An den sechs Fenstern und an den 
Bänken bei den Fenstern lagen lange Kissen mit schönem, farbigem türkischen 
Zeug überzogen. Der Tafel gegenüber im Eck stand ein mit einem schönen 
Teppich geschmückter Tisch, den silberne und goldene Pokale und Trinkgeschirre 
und in der Mitte eine Kredenzschale, die mit Zucker, Konfekt, Kollation und süfsem 
Wein versehen war, bedeckte. Über der langen Tafel in der Mitte hing ein hölzer- 
ner, vergoldeter Leuchter, dessen offener Kranz mit lauterem Golde überlegt war. 

Beim Ofen hatte man die Wand in die anstofsende Stube durchbrochen 
und in der so entstandenen Lücke , die durch eine besondere Thür und ein 
Gehäuse abgeschlossen wurde, einen Ofen aufgestellt. Den Eingang in dieses 
Zimmer vermittelten fünf Staffeln. Hier befand sich in der Mitte ein mit farbigen 
Teppichen bedeckter Tisch, worauf drei Schreibzeuge, drei Streubüchsen und 
Papier zum Schreiben einluden. Näher bei der Thür zog sich eine lange Staffel 
hin, gleichfalls mit farbigen Teppichen belegt. Acht mit Scharlachtuch und 
neun mit Sammet überzogene Stühle waren für die Kurfürsten und Räte be- 
stimmt, die hier nach Beendigung der Sessionen noch der Unterhaltung sich 
hingegen konnten. 

Grofse und kleine niederländische Tafelgemälde schmückten die Simse, 
die Wände aber prangten in schönem lündischen Scharlach. Vier grofse 
messingene Hängeleuchter, die mit der Stadt Wappen geziert waren, beleuch- 
teten dieses Prunkgemach. 

♦) In dem Inventar heisst es: „die zwen apostel Petrus und Paulus, des Durers band." 
Der Verfasser giebt eben nur, aus Bequemlichkeit oder Nachlässigkeit, die Hauptperson einer 
leden Tafel. 





Petrus und Johannes. Paulus und Markus. 

Nach den Gemälden Albrecht Dürers in der alten Pinakothek zu München. 

Aus H. Knakfufs' deutscher Kunstgeschichte. Bielefeld, Velhagen & Klasing, 1888. 



- 79 — 

Die ersten Jahrzehnte des 1 6. Jahrhunderts sind durch zahlreiche Bauten 1 
ausgefüllt, die wohl sämtlich auf den Steinmetzen und Werkmeister Hans Beheim \\ 
den älteren zurückzufuhren sind. 1502 zeigte sich ein »Schaden am Rathaus. '^ 
Der Baumeister und Peter Harsdörfer wurden beauftragt, ihn mit den Werkleuten 
zu besichtigen und zu beratschlagen, wie ihm zu begegnen sei.'3°) Der Schwib- 
bogen unter der Ratstube wurde darauf »verzwickt« und zugleich angeordnet, 
man solle zusehen, ob er sich wieder »reifsen« würde, und in diesem Fall die 
Angelegenheit wieder bei Rat zur Sprache bringen.'S') Ein Jahr später müssen 
die Werkleute den Grund des Rathauses untersuchen und die »Muster« einer 
Besichtigung unterziehen.'^») Dann wird beschlossen, man solle »das rathaus 
fürderlich verwaren und pessem, wie geratschlagt«. '33) Da in den Ratsproto- 
kollen von dem Bau des Jahres 1505 nicht die Rede ist, so mufs geschlossen 
werden, dafs er mit den Schäden, die 1502 und 1503 hervorgetreten waren, 
und deren Beseitigung man allem Anscheine nach verschleppt hatte, in Zu- 
sammenhang stand. Die Bauthätigkeit des Jahres 1505 war eine überaus rege. s/V 
Hans Beheim berichtet darüber an den Ratsbaumeister Michel Behaim,»3^) der sich 
damals zu Altdorf aufhielt. Meister Jörg •) habe angefangen , die Balken auf 
den mittleren Boden des Rathauses zu bringen, wo die Züge stehen sollten, das 
Zimmer sei ganz abgebunden, **) wie er aus dem Rechenzettel ersehen werde, 
die Zimmerleute, alle am grofsen Bau, rüsteten sich, zu heben, Burkhard Krell 
und Heinz Atzmann hätten das Gitter unterm Rathaus zum Lochgefängnis in 
Arbeit, die Tüncher hätten noch zu thun, würden aber noch die Woche fertig. 

Nach allem kann der Bau nicht so ganz unbedeutend gewesen sein. 
Am Donnerstag, den 11. Dezember 1505, berichtet Hans Beheim abermals an 
den Ratsbaumeister. Am Mittwoch seien die Sparren alle auf dem neuen Bau 
aufgerichtet, die Züge abgebrochen worden und bei dem bösen Wetter niemanden 
ein Leid geschehen. »Gott sei Lob und Ehr!« fügt der Berichterstatter hinzu. 
Meister Heinrich ♦♦♦) habe er um des Baumeisters und seiner selbst willen gebeten, 
Fleifs zu thun, damit der Bau mit dem ehesten gelattet und gedeckt werde, 
und ihm zugesagt, wenn er wahrnähme, dafs es rüstig von statten gehe, so 
woUe er ihn mit seinen Gesellen redlich halten. Das habe er ihm zugesagt. 
Meister Heinrich arbeite fürwahr mit grofsem Fleifs. Auch den Meister Jörg 
habe er gebeten, mit seinem Fleifs, wie er ihn bisher gezeigt, nicht nachzulassen, 
bis die Durchzüge und Säulen ganz wieder hinuntergebracht seien, woran am 
allermeisten gelegen sei. Säulen und Durchzüge seien genug vorhanden, »also 
dafs defshalb kein mangek. Zum Giebel lasse er, sobald Decker und Zimmer- 
leute abgingen. Steine hauen und wolle mit dem Bau beginnen, wenn anderes 
Wetter eintrete. »Lieber herr baumaister« , wendet er sich zum Schlufs an 



*) J^^S Stadelmann, Zimmermann, damals Stadtwerkmeister. S. Aemterbuch. 
**) abbinden, das Zimmerwerk nach Mafs abschneiden und bearbeiten, so dafs der Bau 
aufgerichtet werden kann. 

•••) Meister Heinrich , nicht näher zu bestimmen. Maurermeister mit dem Vornamen 
Heinrich oder Heinz werden im gleichzeitigen Aemterbuch genannt: Heinz Lauer, Heinz Hoffmann 
und Heinz Hubner. 



— 8o — 

Michel Behaim, »ich lafs euch wissen, ihr habt noch 40 kostlicher durchzug vor 
äugen, sein furwar pesser, dann 400 gülden, die will ich fleifsig gedachen und 
wol erheben lassen, wie ich euch jungst geschriben und ir mir also zu thun 
befohlen habt, alspald ichs neuer*) an den leuten an der arbait halb thun kann«. 

Der Umstand, dafs die Balken und Säulen von oben hereingelassen 
werden, läfst erkennen, dafs es sich um keinen Neubau handelte. Gingen doch 
alle diese Bauten mehr aus der Notwendigkeit hervor, dem Bedürfnisse des 
Augenblickes zu entsprechen , als dafs sie einem grofsen Plan entsprungen 
waren. Es waren meist nur Aenderungen , die aus schon Vorhandenem zu 
machen suchten, was eben zu machen war. 

Der Rat empfand es damals als etwas Schimpfliches , dafs Botschafter, 
hohe Herrschaften und andere Persönlichkeiten, die mit ihm in Beziehung 
traten, oder die sonst gütliche Handlungen und anderweitige Tagleistungen auf das 
Rathaus führten, auf dem Saal oder an andern Orten stehen und verhandeln 
sollten. Es stand das nicht im Einklang mit der Bedeutung einer »so tapferen 
und berühmten commun« , wie der Rat sich ausdrückt. Deshalb beschlofs er 
am 6. April 1508*35), oberhalb der Fünferstube eine weitere mit einem ziem- 
lichen Fletz **), wie das durch die dazu verordneten Herren und Sachverständigen 
des Rats begutachtet, und wozu bereits ein Visier***) und Kostenvoranschag 
gemacht worden, mit »ziemlichsten Kosten zum fürderlichsten« bauen zu 
lassen. Auch dieser Bau mufs, der ganzen Situation des Rathauses nach, auf 
der Ostseite, in einem der einbezogenen nördlichen Häuser vor sich gegangen 
sein, wahrscheinlich in jenem, das an den zweiten, den grofsen Hof, zunächst 
angrenzte; denn, wie wir aus dem eben erwähnten Ratsverlasse entnehmen, 
war den geschworenen »Weinkiesern« ****) im Hof des »neuen Hauses« ein 
Stüblein eingeräumt worden, das sie nunmehr, weil sie früh vor Tag und spät 
in die Nacht hinein die Thür offen liefsen, und der Rat merklich Fahrlässigkeit 
und Beschädigung, so mit Feuereinlegen und anderm auf dem Rathaus, 
der Kriegsstube oder sonst in künftige Zeit möcht begegnen, befürchtete, auf- 
geben mufsten, um sodann in Lenhard Rumeis dem Rathause gegenüber- 
liegender Behausung — dem nachmaligen Fünferhaus — gegen einen jährlichen 
Zins sich einzurichten. 

Trotzdem zeigte sich immer noch ein Bedürfnis nach weiteren Räumlich- 
keiten, dem durch die unter Hans Beheims des älteren Leitung in den Jahren 
15 14 und 1515 hergestellten neuen Gemächer abgeholfen werden sollte. Hans 
Beheim der ältere, mit seinem vollen Titel: Steinmetz, gemeiner Stadt Werk- 
meister, Anschicker und Buchhalter auf der Peunt, war ein für jene Zeit her- 
vorragender, äufserst thätiger Architekt.'^^) In seiner Hand war das gesamte 
Bauwesen der Stadt vereinigt; er hatte die Baupläne zu entwerfen und die 
Ausführung zu leiten, während der Stadtbaumeister, aus ratsfähigem Geschlecht 



♦) nur. 

**) Hausflur mit gepflastertem oder aus festgestampftem Lehm bestehenden Fufsboden. 
♦••) Entwurf. 
♦*♦♦) Weinkieser =: Weinprüfer oder Koster, verpflichteter Weinuntersucher. 




Chörlein im kleinen Rathaushof von Hans Beheim. 



\r- 



- 83 - 

und Ratsmitglied, die Oberleitung und Aufsicht führte und den ununterbrochenen, 
lebendigen Konnex zwischen Rat und Amt vermittelte. 

Meister Hans Beheims Thätigkeit ist durch eine Anzahl bedeutender 
Bauten bezeugt. Er war der Erbauer des gewaltigen, dem ehemaligen Zeug- 
hause gegenüberliegenden Kornhauses, das 1499 auf dem alten Stadtgraben, v 
da, wo vordem das innere Frauenthor die Stadt abschlofs, zu bauen angefangen 
wurde, des Kornhauses oder, wie es später bei seiner veränderten Bestimmung 
genannt wurde, der Kaiserstallung auf der Veste, der Herren- oder Fronwage 
an der heutigen Winklerstrafse und auch des Landauer Zwölfbrüderhauses, das 
gleichfalls an dem, durch Beseitigung von Mauer und Graben freigewordenen 
Platze beim Lauferschlagturm entstand. Neudörfer hebt rühmend hervor, dafs 
er, um alle seine Kunst und Architektur und was gewaltiger Visierung der 
Gebäu, die er zu Nürnberg und an anderen Orten gemacht und aufgerichtet, 
aufzuführen, sein Verzeichnis zu weit ausdehnen müsse.'s^) 

Um auf seine weitere Bauthätigkeit am Rathause überzugehen, so ist 
hier zunächst der Beschlufs zu erwähnen, den der Rat am 12. Januar 1514'^®) 
fafste. Weil aus Mehrung und Häufung eines Rats täglicher Geschäfte an not- ^ 

dürftigen Gemächern und Stuben Mangel erscheine, derhalben not sei, mehr ^ \,,v'>^*^^ 
Gemach zu bauen, solle man das Gebäu im hinteren Gemach des Rathauses 
fürderlich vornehmen, wie es durch Meister Hannsen Beheim in ein Visierung J 
gebracht und den Herren Aeltern angezeigt sei. 

Wieder also war es die Seite nach der jetzigen Rathausgasse hin , die 
dazumal »hinterm Rathaus« hiefs, die eine bauliche Umgestaltung erfuhr. Zu- 
erst wurden wol die beiden nördlich von der Ratsstube gelegenen Häuser für 
die Zwecke des Rates eingerichtet. Ihre Architektur, wie sie noch jetzt vor 
Augen, ist auf Hans Beheim zurückzuführen. Besonders beachtenswert ist an 
dem äufseren Bau allerdings nur das Thor, dessen Laibungen in Stäbe aufgelöst 
sind, die oben durcheinandergreifen. Das schön gearbeitete Bogenfeld des im 
Spitzbogen zulaufenden Thores ist unten durch einen ziemlich flachen Bogen 
abgesclüossen. In demselben erhebt sich auf dem mittleren, erhöhten Schild 
der kaiserliche Doppeladler, an den sich unten die Nürnberger Wappen 
lehnen: links vom Beschauer der Jungfrauenadler, rechts der geteilte Schild. 
Ein vielverschlungenes Band stellt die Verbindung der drei Wappen her und 
giebt Kunde, dafs dieser Bau 1515 vollendet worden. Im zweiten Drittel des 
Jahres 15 15 wurde auch die Ratsstube nach der Strafse hin erweitert. Am 
12. April»39) traf der vollversammelte Rat die Verfügung, man solle die ^^gemeine 
Ratsstube« nach der Gasse hin durch eine Ausladung, wie Hans Beheim ange- 
geben, erweitem, »zum schirsten« , sofern es ohne Verhinderung des anderen 
Gebäues geschehen könne. Der Bau war demnach in vollem Gange. Die 
Ausladung gegen die Gasse hin, worunter keine andere als die jetzige Rathaus- 
gasse zu verstehen ist, kann nicht ganz unbedeutend gewesen sein, wenn sie 
eine irgendwie bemerkenswerte Erweiterung der Stube bewirken sollte. Man 
hat jene Ausladung in dem spätgotischen Chörlein des kleinen Hofes suchen 
wollen.'*^) Aber, abgesehen davon, dafs dieses nicht nach der Gasse zu liegt, 

6* 



- 84 - 

kann es weder auf die Bezeichnung einer Ausladung überhaupt, noch aber 
insbesondere auf eine solche der Ratsstube, mit der es in gar keiner Verbindung 
steht, einen Anspruch erheben. Unter Ausladung kann hier nichts anderes 
gemeint sein, als ein Hinausrücken des Baues in die Gasse hinein. Noch jetzt 
ist ein solcher Vorsprung gleich am Rathaussaal sichtbar, wo oben ein steinerner 
Querbalken angebracht ist, den die Volkssage mit der Hinrichtung des Losungers 
Nikolaus Muffel in Verbindung gebracht hat, der aber bestimmt erscheint, dem 
vom Thorbogen auf die vorspringende Seite ausgeübten Schub zu begegnen. 

Auch bei der Ratsstube ist Beheims Thätigkeit in der äufseren Archi- 
tektur noch heutigen Tages erkennbar. Während das Erdgeschofs, in dem 
zwei grofse Thore den Durchgang vermitteln, sich ganz schmucklos darstellt, 
ist im Gegensatz hiezu der obere Teil in spätgotischer Manier auf das reichste 
ornamentiert. Die durch beide oberen Stockwerke durchgehenden Fenster- 
pfeiler sind in mehrfach gegliedertes Stabwerk aufgelöst. Die Fensterbalustraden 
sind doppelt über einander gelegt; zwischen dem unten abgeschrägten und 
dem oberen aus stark hervortretenden Stäben gebildeten Gesimse ziehen sich 
von schlanken Säulchen getragene Rundbogen — je vier unter jedem der vier 
Fenster — hin. Hinter diesen Galerien kommt das in starkem Relief heraus- 
gearbeitete Fischblasenomament auf das wirksamste zur Geltung. Auf der 
anderen, dem inneren Rathaushofe zugewendeten Seite nehmen das reizende 
Chörlein und mehrere Ornamente spätgotischen Stiles die ganze Aufmerksamkeit 
des Beschauers gefangen. Die spätgotische Architektur im grofsen Rathaus- 
hofe, die in einer weitausladenden Galerie von der südöstlichen Ecke bis über 
den ersten Thordurchgang des ersten Stockwerks sich ausdehnt, dürfte gleich- 
falls der Bauthätigkeit des Hans Beheim zuzuweisen sein. 

Bezüglich der im Innern vorgenommenen Bauten bemerkt Johann Neu- 
dörfer, dafs Beheim »das Rathaus inwendig mit solchen nützlichen Gemachen 
und zweien zierlichen Schnecken in kurzer Zeit ohne Verhinderung aller, so 
mit Aemtern darauf gewohnet, verfertiget, also dafs ers allein ein Flickwerk 
genannt hat, das doch«, wie er hinzufügt, »von männiglich heutigen Tags für 
einen schönen Bau geachtet wird.« 

Die inneren Umbauten erstrecken sich, soweit es noch sichtbar, auf die 
beiden Häuser nördlich der Ratsstube. Die hier befindlichen Gewölbe und 
Gänge des ersten Stockes tragen die unverkennbaren Merkmale des dem Hans 
Beheim eigenen Stiles an sich. Es folgen sich nächst der Ratsstube vier 
gewölbte Räume, von denen gleich der erste durch die eigenartige Behandlung 
der Rippenzusammenschlüsse in die Augen fällt. Die Schlufssteine sind durch 
die beiden städtischen Wappen gebildet; von den Rippen löst sich schwung- 
voll gearbeitetes Mafswerk an den oberen Enden ab und verleiht dem Räume 
einen freundlichen Charakter. Während das folgende Gewölbe nichts Beson- 
deres aufzuweisen hat, überrascht das dritte wiederum durch die Eigenart seiner 
Architektur. Getragen von einer in die Mitte gestellten Säule und von Pilastem 
und Konsolen in den Ecken und an den Seiten, zerfällt es in vier Kreuzgewölbe, 
Als Schlufssteine sind wieder die beiden Stadtwappen , eine Blume und ein 




Hofgalcrie von Hans Beheim im grofsen Rathaushof. 
Nach einer photographischen Aufnahme. 



- 87 - 

Menschenkopf, mit phantastisch geringeltem Haar umgeben, zur Verwendung 
gekommen, beides Motive, die der Meister auch sonst gern angebracht hat. 
Das letzte Gewölbe bietet bis auf die vom Erdgeschofs ins zweite Stockwerk 
hinaufgehende Stiege, die indes in ihrer Konstruktion eher als absonderlich 




Thttrklopferschild am Eingang bei der Wendeltreppe auf der Ostseite aus dem Anfang 

des i6. Jahrhunderts. 
Nach der Ornamentik der Schmiedekunst von Hefner-Alteneck. 



denn als schön und ansprechend bezeichnet werden mufs, nichts Bemerkens- 
wertes, man müfste denn die im Gewölbe befestigten starken eisernen Haken, 
deren Zweck nicht klar wird , dahin rechnen. Die Stiege darf wohl als eine 
von jenen beiden Schnecken angesprochen werden, von denen Neudörfer 
berichtet. Die andere, welche im ersten Haus sich durch alle vier Geschosse 
hinaufzieht, ist allerdings wegen ihrer gefälligen Anlage, der hübschen Behand- 



— 88 — 

lung der Stiegenuntersicht und des Gehäuses und wegen des zierlich gewun- 
denen Geländers einer besonderen Beachtung wert. Auch auf dem Gange 
begegnet überall die Eigenart des Meisters in Behandlung der Thüreingänge, 
der Gewölberippen, Schlufssteine, Konsolen und Ornamente. Mehrmals findet 
sich hier das von Beheim bevorzugte Blumenomament als Schlufsstein und 
auch sonst verwendet. 

Wenn wir noch in Würdigung der Hans Beheim am Rathaus zufallenden 
Bauthätigkeit Neudörfers Charakteristik, dafs der Meister selbst die geleistete 
Arbeit nur für ein Flickwerk gehalten, während doch jedermann den Bau als 
ein schönes Werk zu schätzen wisse , auf ihre Berechtigung untersuchen , so 
kann man meines Erachtens, je nach dem Standpunkt, den man einnimmt, 
jeder Meinung ihr Recht widerfahren lassen. Es ist beinahe selbstverständlich, 
dafs der begabte Meister in einer Thätigkeit, welche nicht viel mehr sein konnte, 
als eine durch gegebene Verhältnisse bedingte bauliche Umgestaltung, bei 
welcher er nicht nach einem grofsen Plane vorgehen konnte, ja sogar eine 
möglichst geringe Störung der in diesen Gebäudeteilen funktionierenden Aemter 
hervorrufen sollte, sich in seiner Schaffenslust auf das äufserste beschränkt sah 
und in einer solchen Thätigkeit keineswegs die Befriedigung eines bedeutenden 
Architekten finden konnte. Das veranlafste und berechtigte ihn, die Arbeit 
ein Flickwerk zu nennen. Sieht man andererseits vom Ganzen ab und beschränkt 
sich auf die Betrachtung der einzelnen Teile , die von der Formenfülle , über 
die der Meister verfügte, Zeugnis ablegen, so kann »männiglich« noch heutigen 
Tages den Bau für ein schönes Werk halten. 

Es sei hier endlich noch gestattet, auf eine charakteristische Eigentüm- 
lichkeit der auf Hans Beheim zurückgehenden Architekturen aufmerksam zu 
machen, die sich in der stilistischen Behandlung derThür-und Fensterlaibungen, 
die gewöhnlich das in Nürnberg häufige verschnittene Stabwerk zeigen, zu 
erkennen geben. Das Thor am Mautgebäude ist auf ganz dieselbe Weise 
ornamentiert wie das an der Ostseite des Rathauses. Es erstreckt sich die 
gleiche Behandlung bis auf das Tympanum mit seinen drei Adlern und tritt in 
einem Grade zu Tage, dafs man das eine für eine Kopie des andern halten 
könnte. Von auffallender Aehnlichkeit erscheint die Ausführung der Thürein- 
gänge am Unschlitthause , an der Fronwage, an der Kaiserstallung , an dem 
Landauerschen Zwölfbrüderhaus, alles Bauten, die unter Hans Beheims Leitung 
entstanden sind. Bemerkenswert ist endlich noch die Aehnlichkeit der Kon- 
struktion des westlichen Giebels der Maut und des nach Süden gerichteten 
Giebelbaues am Rathause. Beide Bauten weisen hier Motive auf, die — sonst 
der Nürnberger Architektur fremd — Analoga in den norddeutschen Backstein- 
bauten finden.'^*) 




III. 



Die Saalrestauration in den Jahren 1520 und 1521 und die 
Zeit bis einschliefslich der Restauration vom Jahre. 1613. 



Veranlassung and Art der Restauration. Beseitigung der Durchzüge im Saal. 
Die Decke kein Werk Hans Wilhelm Beheims, sondern aus dem Jahre 1521. Bemalung 
des Saals in Fresko nach DOrers Entwürfen. Die Veit Hirsvogelschen Glasgemälde. 
Das Peter Viicher-Gitter. Erweiterung des Rathauses durch Ankauf der Lorenz 
Staiberschen Behausung im Jahre 1527 und Verlegung des Ungeldamts in dasselbe. 
Erwerbung der Hermann von Wimpfenschen Behausung im Jahre 1559. Die Einrichtung 
eines Krams auf der Westseite zum sog. Herrengewölbe im Jahre 1544. Der Labcn- 
wolfbrunnen im grofsen Rathaushof. Feuer im Rathaus. Restauration des grofsen 
Rathaussaales im Jahre 161 3. 




^^ LS einen besonders hervortretenden Abschnitt in der Bau- 
i'^^y geschichte des Rathauses charakterisiert sich die Restauration 
'der Jahre 1520 und 1521. Wenn sie auch wohl ebenso 
wie die Umbauten der letzten Zeit durch vorhandene Mängel 
I und Unzuträglichkeiten gefordert wurde, so zeigte sich doch 
in ihr ein ganz anderer Geist. Jene Bauten waren ja im 
Grunde, nach des Baumeisters Hans Beheim eigenem Urteil, 
► nicht viel mehr ab ein Stück- und Flickwerk gewesen, der 
monumentale Charakter des Saales aber und seine hervorragende Bestimmung 
verlangte, falls eine durchgreifende Erneuerung eintreten sollte, zugleich auch, dafs 
diese eine in jeder Beziehung vollendete sei. Der gebildete und anspijichsvolle 
Kunstgeschmack des Jahrhunderts forderte gerade hier das Beste und Höchste. 
Veranlafst erscheint diese bedeutende Restauration, die einer vollständigen 
Erneuerung und Umgestaltung nicht unähnlich sieht, durch den Reichstag, der 
für das Jahr 1521 in Aussicht stand.'**) 

Im Anfang war man allerdings unschlüssig, ob man eine vollständige 
Erneuerung vornehmen lassen wollte: am 7. Mai 1520 ordnete der Rat eine 
engere Beratung und Begutachtung bezüglich der Frage an, ob die Decke auf 
dem Rathaus nur mit Farben anzustreichen oder von Neuem verbrettert werden 



— 90 — 

sollte."*3) Aber schon am 1 1 . Mai beschlofs er endgültig, dafs das Rathaus mit 
neuen Brettern vertäfelt und eine gute Anzahl Schreiner angestellt werde, damit 
die Arbeit von statttti gehe.'**) Die steinernen Pfosten der Fenster wurden 
belassen, wie sie waren, die Rautengläser aber durch Butzenscheiben ausge- 
wechselt.**5) Nach dem Rathausgäfschen hin zog sich über den Tuchscheerer- 
läden ein schmales Dächlein, das die harmonische Wirkung des Saalbaues 
beeinträchtigte. Man nahm es in Augenschein, beratschlagte, ob man es ohne 
Nachteil entfernen könne und liefs es endlich abbrechen.**^) Am 14. August 
beauftragt der Rat die deputierten Herrn, die Arbeiten zu besichtigen und da- 
rüber Bericht zu erstatten.'*^) Dann verlautet für das Jahr 1520 nichts Näheres 
mehr über die Restaurationsarbeiten. 

Ein Beschlufs vom 3. April 1521'*®) verfügt dann, dafs man die Bildlein 
auf dem Rathaus herabnehmen solle, ausgenommen die Kaiser, die vom bei 
den Fenstern ständen. 

Zugleich mit dem Saal wurde auch der westliche Anbau restauriert, wie 
dies die auf dem Prospekt vom Jahre 16 14 wiedergegebene Zahl oben zwischen 
den Fenstern bezeugt. 

Von den Arbeiten im Saal selbst hören wir erst wieder etwas im Früh- 
jahr des Jahres 1521. Besondere Schwierigkeiten ergaben sich bei den damals 
im Saal durchgehenden Querbalken, den »falschen Durchzügen« oder »Proten«, 
wie sie in den Ratsprotokollen genannt werden. Die »proten«, bestimmt eine 
Ratsverfügung vom 19. April 1521, »auf dem rathaus soll man mit thunen*)'*^) 
prettem vertefeln und des gemels halben soll man beratschlagen und herwider- 
pringen«, d. h. nach geschehener Vorberatung durch die Deputierten dem vollen 
Rat zur weiteren Beschlufsfassung vorlegen. Aber auch vertäfelt boten diese 
Durchzüge keinen erfreulichen Anblick. Wie aus allem hervorgeht, waren sie 
aus konstruktiven Gründen nicht leicht zu beseitigen. Ohne Zweifel hätte man 
sich sonst dazu verstanden, da sie die Wirkung der Decke nicht aufkommen 
liefsen. So beschlofs der Rat am 2 1. Juni 1 521 abermals, man solle besichtigen 
und beratschlagen mit den Werkleuten, ob die falschen Durchzüge oder Proten zu 
ändern seien.'s«) Aber nach langem »Bedenken« beliefs man sie laut Ratsbeschlufs 
vom 17. Juli mit den Kapitalen, aber ohne die Schilder, wie sie waren, »s«) 

Dafs diese Durchzüge keiner anderen Bestimmung dienten, als den Saal- 
bau, auf dem das gewaltige hölzerne Tonnengewölbe lastete, Halt und Festigkeit 
zu gewähren, beweist ein Ratsverlafe vom 14. April i6i4.*5«) Man fand, dafs 
die Durchzüge oder Zwergbalken den Saal »verstellten und ihm eine Ungestalt 
verursachten.« Meister Peter Carl erbot sich zwar, den Dachstuhl so zu ver- 
wahren , dass es keine Gefahr haben solle , wenn auch jene Balken entfernt 
würden. Andere aber hielten deren Beseitigung für gefährlich. Man befürchtete, 
auch, es würde zu viel Zeit und zu grofse Kosten erfordern. Es erschien des- 
halb ratsamer, die Durchzüge , deren 9 an der Zahl, zwar hinwegzuthun , an 
ihrer Stelle aber drei eiserne Stangen einzulegen und das Gemäuer damit zu- 
samm enzustofsen. An die Stangen. beschlofs man eiserne Leuchter zu hängen, 
♦) tannen. 



— 91 — 

also dafs es das Ansehen hätte, als wären jene allein der Leuchter wegen 
angebracht. Doch sollten die Stangen von gutem, zähen Eisen geschmiedet 
sein, damit jede Gefahr ausgeschlossen erscheine. 

Für die Beurteilung des Alters des Saalgewölbes sind diese Stellen von 
entscheidender Bedeutung. 1521 hatte der Rathaussaal eine neue Decke erhalten, 
die bei der Restauration vom Jahre 1613 bestehen blieb und noch heute besteht. 

Diese Aufstellung steht allerdings mit der landläufigen Annahme,*53) welche 
die Saaldecke dem Meister des schönen Rathausleuchters, dem Kunstschreiner 
Hans Wilhelm Beheim, zuweist, in entschiedenem Widerspruch. Aber, wie auch 
sonst nicht selten, mufs sich die manchmal so anspruchsvoll auftretende herge- 
brachte Meinung auch hier eine wesentliche Berichtigung gefallen lassen und 
zwar aus folgenden Gründen. 

Erstens steht im Scheitelpunkt des zweiten Gurts von Osten die Jahres- 
zahl 1 521 in römischen und an der entsprechenden Stelle im Westen die gleiche 
Zahl in arabischen Ziffern. Es ist nun wohl gesagt worden,*54) durch die An- 
bringung dieser Jahreszahl habe man nur die Erinnerung an die Renovation 
und Erweiterung v. J. 1521 festhalten wollen, und wenn auch in den meisten 
Fällen mit Sicherheit aus der Jahreszahl auf das Alter eines Monuments ge- 
schlossen werden könne, so würde doch ein solcher Schlufs im vorliegenden 
Falle trügerisch sein. Darauf ist zu erwidern: Eine an einem Baudenkmal an- 
gebrachte Jahreszahl kann, wenn dies besondere Gründe nicht verbieten, nur 
auf die Entstehungszeit bezogen werden, und es besteht am allerwenigsten ein 
Anlafs, sie gar als Beurkundung eines früheren, infolge ganz durchgreifender 
Umgestaltungen aufgehobenen Zustandes zu deuten. Gerade das 17. Jahrhundert 
war von dem Wert der eigenen Leistungen genugsam durchdrungen und über- 
zeugt, um sie auch der Nachwelt gegenüber in das gebührende Licht zu stellen, 
und es will wenig zum Charakter der damaligen Zeit passen , wenn man ihr 
eine so weitgehende Enthaltsamkeit zutraut, die eines nicht mehr bestehenden 
Werkes in durchaus unverständlicher Weise gedacht, des eigenen aber, das sie 
selbst an dessen Stelle setzte, auch nur mit einer Silbe zu erwähnen nicht für 
nötig befunden haben sollte. Ebenso wie man die Nachwelt über die Saal- 
restauration nicht in Zweifel gelassen, ebenso würde man gewifs nicht vergessen 
haben, auch auf ein so hervorragendes Werk, wie den Bau der gewaltigen 
Decke, wenn er damals in der That ausgeführt worden wäre, noch besonders 
aufmerksam zu machen, statt eine auf eine frühere Bauthätigkeit bezügliche 
Jahreszahl, die nur Verwirrung hervorrufen kann, anzubringen. 

Dann aber ist für unsere Beweisführung jener Ratsverlafs vom 14. April 
161 3 höchst bedeutsam. Er weifs nichts von einer neuen Saaldecke, spricht 
lediglich von der im Interesse der Schönheit und Sicherheit geforderten 
Ersetzung der Zugbalken durch eiserne Stangen und schliefst seinem ganzen 
Wortlaut und Sinne nach die Annahme eines Neubaues vollständig aus. Die 
eingelegten Eisenstangen sind noch heute vorhanden und selbst die Lage der 
früher den Saalbau stützenden Zugbalken wird auf beiden Seiten durch je neun 
Konsolen auf das bestimmteste bezeichnet. Nicht minder wichtig ist ein früherer 



— 92 — 

Ratsverlafs — vom 8. April 1613 — , der verfügt, dafs das obere hölzerne 
Gewölbe mit Bleiweifs angestrichen, und die Stäbe, sowie die obere goldene 
Rose vergoldet werden sollen. Von etwas anderem ist auch hier nicht die 
Rede. Ueberhaupt melden alle gleichzeitigen Nachrichten, Ratsverlässe und 
Rechnungen von der angeblichen Arbeit des Hans Wilhelm Beheim nicht das 
Geringste, während die Anfertigung des hölzernen Leuchters durch ihn urkund- 
lich sichergestellt ist. 

Endlich ist die Decke ihrer ganzen Struktur nach nicht ins 17., sondern 
in das vorhergehende Jahrhundert zu setzen. Dass 161 3 an ihr da, wo es 
nötig war , Restaurationen vorgenommen worden sind , wird nicht in Abrede 
gestellt. Wo die Durchzüge entfernt und die Eisenstangen eingelegt wurden, 
mufsten sogar Erneuerungen eintreten und können auch am Gesims wiederholt 
kurz vor dem Anstofsen an die Konsolen, wo ersetzte Teile sichtbar sind, 
bemerkt werden. Die Konsolen selbst aber sind von einer so reizenden natura- 
listischen Auffassung und einer Mannigfaltigkeit der Motive, wie sie nur die 
beste Zeit des 16. Jahrhunderts hervorgebracht hat. Die acht Kurfürstenwappen 
aber, die zu beiden Seiten auf je vier Konsolen stehen, gehören, ebenso wie 
die arabeskenartige Bemalung der Kassetten zwischen den Gurten der 10 Gewölbe- 
abteilungen, dem Jahre 161 3 an, während die in der Scheitellinie der Decke in 
Rauteneinfassungen angebrachten Reliefrosetten aus den Jahren 1520 und 1521 
stammen. Die kleinen Rosetten an den Durchschnitten der Gurten aber wurden 
zum gröfsten Teil durch neue, die allerdings wohl nach dem Muster der älteren 
gearbeitet waren, ersetzt. Endlich ist überhaupt das Konstruktive, unwesent- 
liche Erneuerungen abgerechnet, das Werk des 16. Jahrhunderts. 

Aus diesen Gründen aber ist die von Christoph Gottlieb von Murr in 
die Kunstgeschichte eingeführte Aufstellung, als sei Hans Wilhelm Beheim 
nicht allein der Verfertiger des Leuchters, sondern auch der Erbauer der Decke, 
in das Gebiet der Erfindung zu verweisen. Die Decke entstand vielmehr fast 
um ein Jahrhundert früher, und jene irrige Ansicht entsprang wahrscheinlich 
dem irrigen Schlüsse, dafe der Meister des kunstvollen Leuchters auch zugleich 
Meister der in ihrer Art nicht minder kunstvollen Decke, an der jener Leuchter 
hing, gewesen sein müsse. 

An die Restauration des Saals schlofs sich dann jene grofsartige Bemalung 
nach Dürers Entwürfen, worin er erst seinen eigentlichen Schmuck und Ruf 
fand. Schon der eben erwähnte Verlafs vom 19. April deutet auf diese 
Bemalung hin. Am 21. August aber taucht das Projekt der Bemalung in 
bestimmter und vorgerückter Gestalt auf. Der Rat ordnet an, es solle das Rat- 
haus nach Albrecht Dürers gemachtem Visier inwendig gemalt werden, die 
Taxe der Maler aber noch auf so lange anstehen, bis die Gemälde vollendet 
seien.'ss) Was die Bezahlung Dürers angeht, so beschlofs der Rat im 
Dezember, »56) ein Verzeichnis*) zu verlangen und zahlte ihm dann laut Jahres- 
rechnung von 1522 IOC fl. :&für seine viele mühe, die er mit visierung des 
rathauses gehabt, «»s?) 
•> Rechnung. 



- 93 - 

Nach diesen Stellen kann es nicht mehr zweifelhaft sein, dafs Dürer an 
der Ausführung der Gemälde im Saal nicht beteiligt gewesen. Thausing»^^) 
schliefst dies auch noch aus einem inneren Grunde, aus der Abweichung nämlich 
die das Gemälde im Saale von der Zeichnung Dürers unterscheidet. Dürer 
komponierte die ganze Darstellung — »des Gerichtes« — , bemerkt Thausing, 
ohne Zweifel genau für den Raum zwischen der linken Fensterwand und der 
nächsten Eingangsthüre, so dafs der blofs um eine Staffel erhöhte Richterstuhl 
unmittelbar an diese Thüre sich angelehnt hätte. Der Maler aber, welcher die 
Ausführung besorgte, vielleicht also Georg Penz, kam damit nicht ganz zurecht 
oder irrrte sich und setzte nun den Thron und die Gruppe mit dem Richter 
erhöht auf die Fläche oberhalb des Thürsturzes. Dadurch kam diese Haupt- 
gruppe teils aus der richtigen Linie einer friesförmigen Anordnung, teils blieb 
ein leerer Raum übrig, den der Maler durch Auseinanderrücken der vordersten 
Gruppen auszugleichen suchte. Durch diese Auseinanderzerrung verfallt die 
ganze wohl durchdachte Komposition der Isolierung und Formlosigkeit. Es ist 
nicht anzunehmen, dafs dieser MifsgrifT unter den Augen des erfindenden 
Meisters hätte vorkommen können.« 

Noch ein Ratsverlafs vom 14. September 1521*59) mufs hier Erwähnung 
finden, da er den Beweis vervollständigt, dafs die Ausführung der Gemälde im 
Saale andern Meistern übertragen war. Jener Beschlufs ordnet an, dafs man 
bezüglich einer Visierung zum Rathaus »fürderlich« beratschlagen, dann schleunigst 
nach derselben die Gemälde ausführen und die Arbeit mit zweien oder dreien 
Malern besetzen solle, damit sie bei den Wettertagen von statten gehe. 

Damit kann nur ein weiterer Entwurf gemeint sein , von dem leider 
nicht gesagt wird, ob er von Albrecht Dürer oder einem anderen herrühre. 

War femer diese neuere Visierung zur Ausführung im Saal bestimmt? 
Eine solche war ja längst durch Dürer entworfen und durch Ratsbeschlufs vom 
21. August zur Ausführung genehmigt worden. 

Oder aber — , es sollte vielleicht der neue Entwurf an der Aufsenseite 
des Saalbaues zur Ausführung gelangen. Die Aufsenwand war nämlich in früherer 
Zeit bemalt. Einige heutzutage noch sichtbare Spuren, verwaschene, kaum mehr 
erkennbare , viel weniger aber noch zu deutende grofse Flecken will man als 
die letzten Reste eines von Georg Penz angeführten Gemäldes erkannt haben."^) 
Als Beweis dafür wird ein späterer Zusatz zu Andreas Guldens Nachrichten 
angezogen: »Ao^ 1521 hat er (G. Penz) das Rathaus renovirt, welches zuvor 
von Hans GraflTen iS 1340 von neuem gemacht worden.« 

Wenn diesem verworrenen, unklaren und wegen seiner späten Entstehung 
kaum in Betracht kommenden Zusätze auch nur einige Beweiskraft innewohnen 
kann, so dürfte er allerdings auf die Bemalung der äufseren südlichen Rathaus- 
wand zu beziehen sein. Und das aus dem Grunde, weil nur hier von einer 
Renovation die Rede sein kann, während im Saale ganz neue Kompositionen 
zur Darstellung kamen. Nach einem Ratsbeschlufs vom i. September 1533 
stand Georg Penz in städtischer Besoldung und erhielt damals auch noch 4 Gulden 
als Verehrung für einen von ihm gefertigten Entwurf."^') Ob letzterer zur Ausführung 



— 94 — 

an der südlichen Rathauswand im Rathausgäfschen bestimmt war, darüber läfst 
sich schwerlich entscheiden. Von Dürer aber ist der Entwurf dazu gewifs 
nicht ausgegangen: wo von seinen Visierungen die Rede ist, wird ausdrücklich 
hervorgehoben, dafs sie auf dem Saale selbst zur Ausführung kommen sollten. 

Betrachten wir indefs den Wortlaut des Ratsverlasses vom 14. September: 
»Furderlich ein visirung zum rathaussal beratschlagen« etwas eingehender, so 
kann doch wohl nur, nachdem die Albrecht Dürers längst zur Ausführung 
angenommen und begonnen war, ein neuerlicher Entwurf für den Saal 
gemeint sein. 

Dann aber liegt die weitere Annahme nicht ferne, dafs wie der erste, 
so auch der zweite Entwurf Dürer zum Urheber hatte. Den ersten hätte er 
demnach vor dem 21. August, den zweiten nach dem 14. September bei Rate 
vorgelegt. Einen hohen Grad von Wahrscheinlichkeit aber gewinnt diese 
Annahme in dem Umstände, dafs die zwei grofsen Darstellungen im Rathaus- 
saale, abgesehen allerdings von dem in engerem Rahmen und, wie es scheint, 
mehr zum Zweck der Raumausfiillung ausgeführten Gemälde des Pfeiferstuhls, 
das mit dem der gerichtlichen Scene in unmittelbarer Verbindung steht, zwei 
ganz heterogene Vorwürfe, die Gerichtsscene und den Triumphzug Kaiser 
Maximilians behandeln. 

Es wird angenommen, Georg Penz habe die Gemälde auf dem Rathaus- 
saal allein ausgeführt.'^^) Es ist möglich, ja höchst wahrscheinlich, dafs er als 
einer der berufensten Schüler Dürers an ihrer Ausführung sich beteiligt hat, 
allein hat er sie nicht gemalt. Dies anzunehmen verbietet erstens die Kürze 
der Zeit. Nach dem 21. August konnten sie erst in Angriff genommen und 
in den Wettertagen , also bis zum Eintritt der kälteren und trüben Jahreszeit, 
sollten sie schon vollendet werden. Und der zweite Grund ist eben die That- 
sache , dafs der Rat zwei oder drei Maler anstellte , um diese Arbeit bald 
beendigt zu sehen.^^^) 

Die ganze Restauration überhaupt ging ihm viel zu langsam von statten. 
Am gleichen Tage, an dem er die Beschleunigung der Malerarbeiten anbefahl, 
ordnete er zugleich an, man solle den Baumeister zur Rede halten, warum trotz 
häufiger Mahnung »mit Verfertigung des rathhauses alle Sachen so langsam und 
verzügig zugingen,« da doch an Geld kein Mangel sei. Er solle allenthalben 
mehr Arbeiter anstellen, damit Zeit und Wettertage nicht vergeblich vorüber- 
gingen. 

Am 22. November'^^) konnte der Rat den Beschlufs fassen, Herzog 
Friedrich von Sachsen , wenn es ihm und den übrigen Fürsten genehm sein 
sollte, einen Tanz auf dem Saale anzubieten, wozu auch die Kammerrichter 
und andere Fremde geladen werden sollten. Zugleich erteilte er dem Bau- 
meister den Auftrag, die Gerüste auf dem Rathause abzubrechen. Jener Tanz 
aber fand dann am 27. November'^s) statt. Damals also war die Rathaus- 
restauration in jeder Beziehung vollendet. 

Hinsichtlich der bei den Rathausgemälden zur Anwendung gekommenen 
Technik stellt Moritz Thausing die Behauptung auf, weil Georg Penz nicht in 



- 95 - 

Fresko, sondern in Tempera oder Oel auf die Wand gemalt, sei die Arbeit 
von keiner langen Dauer gewesen."^) 

Es wird schwierig, wenn nicht unmöglich sein, nach den Restaurationen 
von 1613 und 1824 die ursprüngliche Technik mit unwidersprechlicher Sicherheit 
noch zu erkennen. Ein Verlafs vom Jahre 161 3, der die erste Restauration 
anordnet, bemerkt aber ausdrücklich, die Gemälde seien von »Wasserfarben 
gewest«.»^7) Es besteht kein Grund, dem klaren Wortlaut des Beschlusses zu 
mifstrauen. Im Jahre 161 3, als die Gemälde, wenn auch verblafst und verrufst, 
von dem Pinsel des erneuernden Malers noch nicht berührt worden waren, 
liefs sich noch sehr wohl erkennen, in welcher Weise sie ausgeführt waren, und 
es kann nach dem Wortlaut kein Zweifel bestehen, dafs sie ursprünglich in 
Wasserfarben, d. h. doch wohl in Fresko hergestellt waren. Es ist dies um so 
eher anzunehmen, als die Darstellungen auf der Ost- und Südwand, die doch 
wohl 161 3 in der gleichen Weise, wie die älteren, ausgeführt sein dürften, 
al fresco gemalt sind. 

Wie schon bemerkt sind es drei Darstellungen , die auf der 80 Fufs 
langen nördlichen Wandfläche angebracht sind. Auf dem Räume zwischen der 
Ostwand und der Eingangsthür des Saales ist ein Akt dargestellt, der zur 
Bestimmung dieses den Sitzungen des Stadtgerichtes dienenden durch ein Gitter 
abgeschlossenen Teiles in der innigsten Beziehung steht. Dürers Entwurf, von 
Willibald Pirkheimer angeregt, war nach einem von Lucian beschriebenen 
Gemälde des Apelles angelegt und ist noch in einer Federzeichnung vom 
Jahre 1522 in der Albertina zu Wien vorhanden.»^®) 

Der links neben dem Richterstuhl angebrachte Spruch: 
»Ein Richter soll kein Urthel geben, 
Er soll die Sach' erforschen eben«, 
der rechts in dem lateinischen Satze: »Nemo unquam sententiam ferat, prius- 
quam cuncta ad amussim perpenderit«, wiederholt wird, belehrt uns darüber, 
dafs hier und zwar in einem abschreckenden Beispiel zur wahren Pflege des 
Rechts aufgefordert werden soll. Auf einem Thronsessel sitzt der Richter, 
dessen Fähigkeit durch die langen Midasohren zur Genüge gekennzeichnet wird. 
Zu seiner linken flüstert der Argwohn (suspicio) auf ihn ein, zu seiner Rechten 
will die Unwissenheit (ignorantia) durch eine abwehrende Gebärde ausdrücken, 
dafs ihr der Thatbestand klar und offen liege. Auf Befehl des Richters, der 
sich in der Bewegung der rechten Hand energisch äufsert, schleppt die Ver- 
läumdung (calumnia) mit der Fackel in der Hand den Unschuldigen (insons), 
der mit erhobenen Händen seine Unschuld beteuert, bei den Haaren vor den 
Richterstuhl. In ihrem unmittelbaren Gefolge schreitet bleich und abgezehrt 
der Neid (invidia) inmitten der sie aufreizenden Täuschung (deceptio) und 
Arglist (fraus). 

Eine weitere Gruppe besteht aus dem frech sich gebärenden Irrtum 
(error), dem zur Seite die leichtgeschürzte Eile (acceleratio) und die das Schwert 
haltende Strafe (poena) schreiten. Unmittelbar hinter ihnen kommt in Trauer- 
gewändem die Reue (poenitentia) , einen Stab über den Vorausgehenden 



/ 



— g6 — 

haltend und den Kopf zurückwendend auf die Wahrheit (veritas), die, den 
Schlufs des Ganzen bildend, in reichem Schleppgewande, auf dem Kopf den 
breiten Federhut, in der linken Hand auf einer Schale als Symbol die Sonne, 
in der Rechten das Scepter haltend, herannaht. 

An diese Komposition zur rechten sich anschliefsend in dem Räume 
zwischen der westlichen und Mittelthüre ist der Pfeiferstuhl mit den sieben 
Stadtpfeifem zur Darstellung gebracht. Auf einem steinernen, mit Gold reich 
verzierten Balkone stehend und sitzend spielen sie zum Tanze auf, während 
um sie herum sich Gruppen von 7 reichgekleideten Personen gebildet haben, 
die, in lebhafter Unterhaltung begriffen, die malerische Wirkung des Ganzen 
erhöhen. Nach alter Ueberlieferung sollen in den Musikanten Porträts damals 
lebender Persönlichkeiten abgebildet sein, die festzustellen indes bisher noch 
nicht gelungen ist."^) Thausing findet, dafs bei »dem Dreiviertelprofile des 
links sitzenden Alten mit der Haube das bekannte Bildnis Wolgemuts benützt 
worden sei und zwar genau in der von Dürer aufgenommenen Stellung; in dem 
rechts ihm gegenüber Sitzenden soll trotz des angebrachten kurzen Bartes das 
kräftige Profil und die Haartracht an Lazarus Spengler erinnern; die inmitten 
dieser Beiden dargestellte Figur, ein dicker Mann mit Stumpfnase, kann nach 
ihm Willibald Pirkheimer darstellen , dessen Züge sie vielleicht ursprünglich 
getragen habe. Uns scheint eine solche Deutung eigenmächtig, gesucht und 
mehr wie zweifelhaft, und Thausing hat recht, wenn er, seine aufgestellten 
Vermutungen wieder in Frage stellend, am Schlüsse bemerkt, es müsse dahin- 
gestellt bleiben, ob ein so kräftiger Scherz, wie der, die beiden tonangebenden 
Männer der Stadt als aus Leibeskräften blasende Stadtpfeifer darzustellen, für 
damals noch als erlaubt und annehmbar angesehen werden dürfte. 

Auf der anderen Seite der Thüre kommt dann der in grofsen Verhält 
nissen und in weitester Ausnützung des Raumes gemalte Triumphzug Kaiser 
Maximilians zur Darstellung. Die Idee dieser Allegorie rührt gleichfalls von 
Willibald Pirkheimer her. Die Aasführung ist dieselbe wie auf »dem Meister- 
werke der Holzschneidekunst«, das Dürer als von ihm »erfunden, gerissen und 
gedruckt« im Jahre 1522 zuerst veröffentiichte.«'*^) 

Auf prächtigem, mit Gold reich geschmücktem Wagen sitzt der Kaiser 
in seinem Ornat. Vor, neben und hinter ihm stehen die Tugenden Prudentia, 
Fortitudo, Temperantia, Justitia und Victoria, Kränze haltend, die wiederum 
Tugenden symbolisieren. Victoria setzt dem Kaiser einen Kranz aufs Haupt. 
Neben dem Wagen schreiten Gravitas, Perseverantia, Securitas und Fidentia. 
Ueber dem Wagenhimmel , der durch die leuchtende Sonne geschmückt ist, 
sind die Worte angebracht: 

Quod In Celis Sol Hoc In Terra Cesar est; 
vor dem Wagenhimmel 

Veri Principis Imago. 

Von diesem auf den Kaiser herab hängt an einer Kette eine Tafel mit 
den Worten: 

In Manu Dei (Cor) regis est. 



— 97 — 

Statt des Wortes »Cor« ist ein Herz gemalt, und wir haben hier demnach 
ein altes, wenn auch zugleich höchst einfaches Rebus zu verzeichnen. 

Die Allegorie ist bis ins Kleinste durchgeführt. Sogar die Räder des 
Wagens, sowie die beiden Leitseile, die Ratio als Lenkerin hält, sind durch 
Tugenden symbolisiert: jene durch Magnificentia, Honor, Dignitas, Gloria, diese 
durch Nobilitas und Potentia. 

Gezogen wird der Triumphwagen von 12 Paar Pferden, deren jedes von 
2 Tugenden geführt wird, und zwar von Moderatio und Providentia, Opportunitas 
und Alacritas, Velocitas und Firmitudo, Acrimonia und Virilitas, Audacia und 
Magnanimitas, SoUertia und Experientia. Eine solche bis ins Kleinste ausgeführte 
Allegorie war eben dem Geschmacke jener Zeit durchaus genehm , wie dies 
für das Gebiet der Dichtkunst am überzeugendsten der Theuerdank erweist, 
während sie in dieser Ausbildung unserer ästhetischen Anschauung und unserem 
Gefühl keineswegs mehr entspricht. Die Ausführung der Idee durch den 
Künstler ist übrigens ohne Zweifel von einer höheren Vollkommenheit als die 
Idee selbst. Zwar hat auch dieses Gemälde unter dem zersetzenden Einflüsse 
der Zeit und unter einer zweimaligen Restauration bedeutend gelitten, ja seinen 
ganzen ursprünglichen Glanz und Schmelz eingebüfst, aber wie durch einen 
Schleier schimmern noch heute die Spuren einstiger Schönheit und Vollkommen- 
heit. Insbesondere die Wagenpartie mit ihren vielen Personen ist in ihrer 
ganzen Gruppierung, dem Leben und der Bewegung, sowie andererseits dem 
edlen Ebenmafs und der Würde in der Auffassung als ein wahres Meisterwerk 
zu bezeichnen, um so mehr, wenn man bedenkt, dafs dem Maler durch den 
genau vorgezeichneten VorAvurf enge Grenzen gezogen waren. 

Der Vollständigkeit halber mufs aufser der früher schon besprochenen 
Tafel über der Thür am sogenannten Ratsgänglein, die höchst wahrscheinlich 
bei Gelegenheit der ersten Saalrestauration angebracht worden,'^«) auch noch 
der laut beigesetzter Jahreszahl 1521 im grofsen östlichen Fenster ein- 
gesetzten Glasgemälde, welche die drei Stadtwappen darstellen, Erwähnung 
geschehen. Wenn auch keine urkundliche Nachricht den älteren Veit Hirsvogel 
als den Meister derselben nachweist , so dürften sie trotzdem auf ihn , da er 
damals die Stelle eines Stadtglasers einnahm,'^') zurückzuführen sein. 

Einen weiteren künstlerisch vollendeten Schmuck erhielt der grofse Rat- 
haussaal in dem bronzenen Prachtgitter, das 1540 an dem westlichen Ende, 
wo jetzt noch die beiden steinernen Pilaster seine Stelle bezeichnen, zur Auf- 
stellung gelangte. Eine Verschrankung war hier, ohne Zweifel um den Umstand 
von dem eigentlichen Gerichte zu trennen, schon früher vorhanden gewesen. 
Kurz vor Aufstellung des neuen Gitters hatte man die alten Schranken abgehoben, 
mufste sie aber nochmals aufstellen lassen , um noch einmal das Halsgericht 
halten zu können.^^a) Das Messinggitter war ursprünglich nicht für das Rat- 
haus bestimmt gewesen. Die Gebrüder Ulrich, Georg und Jakob Fugger hatten 
es als Abschlufs ihrer an St. Anna in Augsburg angebauten Begräbniskapelle 
bei dem weitberühmten Rotgiefsermeister Peter Vischer in Nürnberg bestellt. "73) 
Lange Zeit arbeitete der Meister mit seinen Söhnen daran. Als es beinahe 

7 



- 98 - 

vollendet war, starb der letzte der Besteller, und es entstanden zwischen den 
Fuggerschen Erben und dem Künstler, dem man zum Vorwurf machte, sich 
bei der Ausführung nicht an den Vertrag gehalten zu haben, Uneinigkeiten. 
Ein Vergleich kam erst nach dem im Anfang des Jahres 1529 erfolgten Tode 
Peter Vischers zu stände. Die Fuggerschen Erben verzichteten darin unterm 
2. August des genannten Jahres sowohl auf das Gitter, als auch auf die bereits 
an den verstorbenen Meister gemachte Vorauszahlung im Betrage von 1437 
Gulden rh., 11 Schil. und 8 Hellem.»74) 

Im Jahre 1 530 boten Peter Vischers Söhne das sogenannte Fuggergitter 
zweimal dem Rat als Bruchmessing zum Kaufe an. Erst beim dritten Angebot 
erwarb es derselbe am 15. Juli 1530 um den Spottpreis von 6 Gulden für den 
Zentner als Bruchmessing und zahlte im ganzen nur 940 fl., 5 ft und 6 Schil- 
ling für das auserlesene Kunstwerk.'^s) Dabei wurde den Verkäufern noch die 
Bedingung gestellt, dafs sie im Fall der Aufstellung das Fehlende gegen billige 
Zahlung ersetzen sollten. Im folgenden Jahre wurde die völlige Herstellung des 
Gitters im Rate beschlossen, aber die grofsen Kosten verzögerten die Ausführung 
des Beschlusses. So lag es bis zum Jahre 1536 im Zeughaus und wäre dort 
in seiner Verborgenheit vielleicht nach und nach der Vergessenheit anheim- 
gefallen, wenn nicht ein äufserer Anlafs den Rat zur Aufstellung bestimmt hätte. 
Es war ihm zu Ohren gekommen , dafs Pfalzgraf Ott Heinrich es für seinen 
Schlofsbau in Neuburg verlangen werde. Da der Rat voraussah, dafs eine 
Weigerung ohne Zweifel die Ungnade des Fürsten nach sich ziehen und er 
das Gitter auch umsonst werde abtreten müssen, beschlofs er, um dem zu 
erwartenden Ansuchen durch Schaffung einer vollendeten Thatsache zuvorzu- 
kommen, am II. Februar 1536, dafs »dasselbig nochmals und aufs fiirderlichst 
den vorigen ratschlegen gemefs mit aufwendung des costens, so noch darauf 
gehört, zu verfertigen angeschafft und ins werk gepracht, auch ermelter 
massen aufgesetzt werden« solle.*7<>) 

Zugleich liefs er Meister Paulus Beheim, der Pfalzgraf Ott Heinrich wegen 
des Messinggitters Mitteilung gemacht, sagen, dafs er deshalb merklich Be- 
schwerde trage. Beheim solle sich dessen in Zukunft enthalten und dem Fürsten, 
falls er weiter von ihm gefragt werde, anzeigen, dafs »ein rat solch gitter auf- 
zusetzen schon in übung stend, auch hievor allwegen im willen gehapt, damit 
das ansuchen vom fursten verhütet werd«. 

Erst am 1 3. Mai zog der Rat die Angelegenheit weiter in Beratung und 
beschlofs, »das messinggitter . . beratschlagter massen ins werk« zu setzen, 
nämlich von jedem Zentner, der neu zu fertigen sei, 18 fl. zu geben und des- 
halb mit dem Meister eine Verschreibung aufzurichten. 

Hans Vischer vereinigte sich dann am 17. Mai mit dem Rat dahin, mit 
der »ausbereitung« des Gitters, »daran . . noch etliche ding, die bei dem 
gerissen muster . . verzeichnet . . , mangeln«, ohne Verzug anzufangen, die 
noch fehlenden Stücke von gutem Messingzeug, das er selbst dazu geben 
wolle, zu giefsen und das Werk in einem halben Jahr in allen TeUen zu voll- 
enden , es auf seine Kosten an der angezeigten Stelle »nach guter redlicher 




Steinpfeiler am Peter Vischergitter von Seb. Beck. 
Nach einer photographischen Aufnahme. 



7* 



— lOI — 

notturft« aufzurichten, zu befestigen und zu verwahren. Für die neuen Teile 
erhielt er i8 Gulden an guter Münze :^für zeug und arbeit« zugesichert.^^?) 

Statt des halben Jahres brauchte der Meister indes über vier volle Jahre 
trotz aller Vorschüsse, Mahnungen und Drohungen, wodurch ihn der Rat zu 
beschleunigter Arbeit zu bewegen suchte. Die bedrängte wirtschaftliche Lage 
Vischers, seine Verpflichtungen gegenüber seinen Gläubigem in Augsburg, 
Nördlingen und Hall trugen wohl hauptsächlich die Schuld an dieser vertrags- 
widrigen Verschleppung.»^») Am 25. April 1537 erhielt er bereits den zweiten 
Vorschufs von 100 fl. mit der Mahnung, das Werk zu fördern und aufzurichten. 
Am 28. August 1 537 bewilligte ihm der Rat wieder einen Vorschufs von ICX) fl., 
doch unter dem Beding, »dafs er dasselb werk furdem und ander arbeit ein 
Zeitlang hinter sich legen« solle; am 25. Oktober desselben Jahres wieder 100 fl.; 
daneben liefs ihm der Rat Scigen, er solle kein Geld mehr fordern, man werde ihm 
nichts mehr geben. Trotzdem erhielt er auf »emsig Ansuchen« laut Ratsbe- 
schlufs vom 18. Juli 1538 weitere 100 Gulden, zugleich aber auch den Befehl, 
keine andere Arbeit mehr unter die Hand zu nehmen, bis das Werk verfertigt 
sei. Am 4. November 1538 und 28. Februar 1539 wurde ihm wieder ein 
Vorschufs von je lOO Gulden mit den hergebrachten Mahnungen gewährt, am 
22. Apiil sogar 250 Gulden unter dem Ausdruck merklichen Mifsfallens des 
Rats an seiner langsamen Arbeit. Im September 1539 hielt Vischer nochmals 
um einen Vorschufs von 1 50 fl. an , er erhielt ihn ausbezahlt, aber mit der 
Drohung, die Arbeit bis Weihnachten zu fertigen, oder man werde ihn auf 
einen Turm gehen lassen. 

Das half endlich. Im Januar 1 540 wurde das Werk fertig um den Preis 
von 2796+ fl., welche Hans Vischer im ganzen erhielt, einschliefslich 6 fl. Trink- 
geld für seine Söhne und Knechte. Die von Vischer seit 1536 noch vorge- 
nommenen Arbeiten waren übrigens höchst bedeutend, da sie in jener Summe 
mit 1855 fl., I Ä und 12 Schillinge enthalten sind. Nach Vollendung des 
Werks gab der Rat seiner besonderen Zufriedenheit noch durch eine Verehrung 
von 150 Gulden an den Meister Ausdruck. 

Bevor das Gitter im Saal angebracht wurde , liefs der Rat noch , um 
besseres Licht zu schaffen, die äufseren beiden Fenster auf der Westseite dem 
mittleren gleich ausbrechen.»79) 

Die Aufstellung selbst begann am 19. April 1540 und soll durch den 
Erzgiefser Pankraz Labenwolf bewerkstelligt worden sein , nachdem er vorher 
noch einige Wappen und andere Verzierungen in halberhabener Arbeit hinzu- 
gefügt. Diese bei Doppelmayr"^**) zuerst auftauchende Nachricht läfst sich durch 
amtliche Quellen nicht erhärten. Aus ihnen erhellt weder die Thatsache der 
Mitarbeit des Labenwolf an dem Gitter, noch der Beihilfe desselben bei seiner 
Aufstellung. Die Ratsverlässe hätten es gewifs nicht verschwiegen. Und wie 
sollte man annehmen dürfen, dafs der Meister die Aufstellung seines endlich 
gelungenen, grofsartigen Werkes nicht selbst geleitet, dafs er sich den hohen 
Genufs, es aus seinen einzelnen Theilen zum wohlgefügten Ganzen werden zu 
sehen, sollte versagt haben ! Endlich ist es gewifs auch noch höchst bemerkens- 



— I02 — 

wert, dafs »Sebald Peck, pildthawr für die stayne arbait neben dem messing- 
gitter des statgerichts« laut Stadtrechnung am 30. März 1541 70 fl. Münze 
erhält,»®») während einer von Labenwolf am Gitter ausgeführten Arbeit nirgends 
gedacht wird. Wir glauben daher, dafs v. Murrs Nachricht so lange in 
gerechten Zweifel zu ziehen ist, als sie nicht durch authentische Angaben näher 
begründet werden kann. 

Am Gitter wurden endlich noch besondere Strebstangen angebracht, 
und, um es vor Rost zu bewahren, jemand aus dem Handwerk bestellt, der 
es jedesmal, wenn es anlief, wieder aufzupolieren hatte, wofür er 4 — 6 fl. 
erhalten sollte. Es mag noch Erwähnung finden, dafs man 1541 eine Säule 
zur Probe mit Fimifs anstreichen liefs, um zu sehen, »wie es thun wöU.« 

Die Anordnung des Rats, die eine zeitweise Reinigung und Aufpolierung 
anbefahl, scheint schlecht befolgt worden zu sein. Wenigstens zeigte sich das 
Gitter im Laufe der Zeit von Staub und Schmutz geschwärzt und die Bildwerke 
daran unkenntlich. Bei der Restauration des grofsen Rathaussaales im Jahre 
161 3 dachte man es zu reinigen. Die Rotschmiede forderten für eine solche 
Arbeit nicht weniger als 900 Gulden, eine Forderung, die dem Rat mit Recht 
zu hoch erschien. Er übertrug daher die Reinigung dem Stadttüncher Meister 
Wolf Seifner, welcher es unter Beiziehung seiner Gesellen mit Essig und anderen 
ätzenden Stoffen abwusch und mit Tripp — einer Art Sammet von Wolle — 
abrieb , wodurch es einen Glanz annahm , als ob es frisch und neu vom 
Gusse käme.*®*) 

Mehr als zwei und ein halbes Jahrhundert stand das Vischergitter zu 
einer »Zier und Schönheit« im Rathaussaale. Als dann 1806 die alte Reichs- 
stadt ihre Freiheit mit dem Uebergang an die Krone Baiem einbüfste, war es, 
wie um so manches andere, auch um dieses einzige Kleinod auf immer geschehen. 
Man hielt dafür, dafs es »entbehrlich« sei, und um eines finanziellen Vorteils, 
der in der ungeheuren Schuldenlast der Stadt doch nur wie ein Tropfen ver- 
schwand, kam es unter den Hammer. Um 12,057 fl. 18 kr. — der Zentner 
wurde als Bruchmessing mit 53 fl. 32 kr. bezahlt — wurde es dem 
Kaufmann Fränkel in Fürth zugeschlagen. Dieser verkaufte es mit 1000 Gulden 
Gewinn sofort an den Kaufmann Schnell in Nürnberg, der eine Thüre zur Probe 
einschmelzen liefs und dann das ganze in das südliche Frankreich verhandelte. 
Dort soll es sich im Garten eines Privatmanns bei Lyon befinden oder nach 
anderen älteren Nachrichten in Marseille. Die eingehendsten Nachforschungen 
nach seinem Verbleib sind bis jetzt ohne Erfolg geblieben.'^^) So mag es 
denn sein, dafs eine gleichzeitige Nachricht, wonach es in Lyon eingeschmolzen 
worden, das Wahre trifft."^^) 

Von dem Gitter besitzen wir zum Glück mehrfache Abbildungen. Ist 
es auf den älteren nur nebensächlich behandelt, so sind die kurz vor dem 
Abbruch durch den Architekten Haller, den Kunstfreund Bömer, den Maler 
Zwinger und den Prediger Wilder zum Teil bei der Nacht unter dem Schein 
von Talglichtern hergestellten Skizzen eher im Stande, die hohe Vollkommen- 
heit des verschollenen Kunstwerkes zur Anschauung zu bringen.^^s) 



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Steinpfeiler am Peter Vischergitter von Seb. Beck. 
Nach einer photographischen Aufnahme. 



— 105 — 

Das Rathausgitter, das zwischen zwei aus den Längseiten des Saals 
heraustretenden Steinpilastern in einer Länge von 10,70 und einer Höhe von 
3,56 m den Saal an seinem Westende durchsetzte, war, wie treffend bemerkt 
worden ist, in seiner Komposition wie eine Hausfagade gehalten, das Motiv 
eine Säulenreihe mit drei vorspringenden breiten Risaliten.'*®^) Acht glatte 
Säulen römisch-korinthischer Ordnung auf ebensovielen reichprofilierten Posta- 
menten ruhend tragen in ungleichen, aber auf beiden Seiten analogen Abständen 
das aus Architrav, Fries und Gesims bestehende Gebälk. Von den so gebil- 
deten Interkolumnien dienen das zweite, vierte und sechste, zugleich die breiteren, 
als Eingänge. Auf dem Gesims oberhalb der Seiteneingänge erheben sich in 
flachem Bogen geschlossene Giebelfelder, über dem Haupteingang ein recht- 
winkliger Aufsatz in Form einer Aedikula, von einem Giebelfelde gekrönt. 
Das Ganze war auf beiden Seiten im Geiste der reinsten Renaissance durch- 
geführt und auf das reichste ornamentiert. Die Giebelfelder über den beiden 
Seitenthüren schmückten die vier Kardinaltugenden, umrahmt von Tier- und 
Blattornamenten. In den Zwickeln des Hauptportals waren aufsen allegorische 
Männergestalten, innen Viktorien angebracht. Die Giebelfelder über den Seiten- 
thüren zeigten hier den Jungfrauenadler, dort das zweiteilige Stadtwappen, 
gehalten und umgeben von phantastischen Seetieren, Tritonen und Nereiden, oder 
von nakten kämpfenden Männern. Im Giebelfelde der Aedikula aber war der 
Salvator mundi inmitten von Engelsgestalten, in der linken die Weltkugel, die 
rechte zum Segen erhoben, dargestellt. Den Hauptfries belebten in der Mitte 
Gruppen spielender musicierender Kinder und kämpfender Centauren; daran 
schlössen sich zu beiden Seiten anmutig gewundene Rankenomamente von 
Akanthus, aus dem Blüten, Früchte, ganze Füllhörner, dann aber auch geflügelte 
Engelsköpfe, phantastische Tiergestalten und Sphinxe, sowie kämpfende wilde 
Männer in reicher und anmutiger Abwechslung hervorwuchsen. Weiter begegnen 
zwischen Pferdeschädeln aufgehängte Festons und Fruchtschnüre. Die Behand- 
lung des Frieses der Aedikula ist in gleichem Sinne gehalten. Auch sonst 
sind die sich darbietenden Flächen, selbst an den Verkröpfungen , dekorativ 
behandelt. Die Bögen der Eingangsthüren zeigen, wie selbst die Schlagleisten, 
eine reiche Profilierung. 

Die Füllungen zwischen den Säulen bilden geometrische Figuren, die 
an den Durchschnittspunkten mit gröfseren und kleineren Rosetten verziert sind. 

Die Verbindung zwischen Gitter und Wand wurde durch die noch 
jetzt vorhandenen Steinpilaster , ein Werk des Bildhauers Sebald Beck, ver- 
mittelt. In ihnen ist derselbe Geist der neueren Kunstrichtung ausgeprägt. Die 
Basen wie die Pilaster sind auf beiden Seiden durch Reliefs belebt. Das Motiv 
ist eine Art Aufsatz, in der Mitte durch einen Schild abgeteilt und oben in 
eine Schale ausgehend, aus der Flammen emporschlagen. Den oberen Teil 
stützen zwei nackte Frauengestalten, indem sie sich mit dem Rücken an ihn 
anlehnen, während ihre Füfse auf den auslaufenden Akanthuswindungen ruhen. 
Links wiederholt sich dasselbe Motiv, wenn auch bedeutend variiert: hier sind es 
zwei nackte Männergestalten, die den oberen Teil des Aufsatzes in analoger 



4 



— io6 — 

Weise halten. Aehnlich ist die dekorative Behandlung auf der anderen Seite 
der Pilaster. 

Die Kunstgeschichte hat ihr Urteil über das Rathausgitter längst gefällt, 
sie nennt es unter den Meisterwerken der rein ausgeprägten Renaissance an 
allererster Stelle. In diesem spätesten und zugleich bedeutendsten Werke 
seines Lebens hatVischer die letzten Fesseln der Gotik vollständig abgestreift 
und erscheint als der vollendete Meister der von Italien aus eingedrungenen 
Kunstrichtung. 

Wie wir früher bereits aus stilistischen Gründen geschlossen, hatte das 
Rathaus im zweiten Jahrzehnt des 1 6. Jahrhunderts schon die Ausdehnung, wie 
sie heute noch auf der Ostseite erkennbar ist. Es umfafste damak nämlich den 
ganzen Gebäudekomplex bis zum jetzigen Rathausneubau, und auf der Westseite 
hatte es die gleiche Ausdehnung. Hans Beheim hatte diese neuerworbenen 
Teile für die Zwecke des Rates hergerichtet, und noch 1520 war daran 
gebaut worden. Trotzdem waren auch jetzt noch nicht alle Aemter im 
Rathausgebäude selbst untergebracht: die Räume, die das Ungeldamt bean- 
spruchte, mufsten vom Ungeldamtmann selbst beschafft werden."^') im Jahre 
1527 ergab sich dann für den Rat eine günstige Gelegenheit, diesem Uebel- 
stande abzuhelfen. An das Rathaus schlössen sich nach Norden Privathäuser 
an, unmittelbar an dasselbe grenzte das Haus des Lorenz Staiber. Um 2800 
rheinische Goldgulden erwarb der Rat diese »frei lauter eigene« Behausung 
gegenüber St. Sebaldskirchhof, die nach Norden an das Haus des Herman 
Heinrich von Wimpfen stiefs und vom Rathausplatz bis zum Fünferplatz durch- 
ging.»®^) Es ist das südliche der beiden auf dem Prospekt v. J. 1614 als das 
>alte Umbgeld« bezeichneten Häuser. 

Am 18. Oktober 1527 bestimmte dann der Rat, dafs die Räume des 
neuerworbenen Hauses das Ungeldamt in sich aufnehmen sollten. Gegen einen 
Jahreszins von 40 Gulden wurde es dem Ungelter überlassen und demselben 
noch das Recht eingeräumt, Keller und Gewölbe, insoweit er sich ihrer nicht 
zu eigenem Gebrauch bedienen wolle, zu vermieten. Damit aber das Ungeld, 
wie es anfänglich geschehen, nicht über die Gasse getragen zu werden brauchte, 
liefs man da, wo es am bequemsten schien, eine Thür ins Rathaus durchbrechen.'*^) 

Als dann 1528 Sigmund Held zum Ungeldamtmann ernannt worden 
war, verfügte der Rat, er solle »zum fürderlichsten« in die Behausung neben 
dem Rathaus ziehen, dieselbe vom wie hinten mit seinen Schreibern, so lang 
es dem Rat gefalle, innehaben, jedoch keinen Zins daraus geben. Die Ver- 
mietung der Keller und Gewölbe wurde ihm untersagt und im übrigen bestimmt, 
dafs es seiner und seiner Schreiber Besoldung wegen wie bisher gehalten 
werden soUe.'^oj 

Ein weiteres Haus, das auf der Nordseite unmittelbar an das Staibersche 
anstiefs, ging 1559 ^^ das Eigentum der Stadt über. Am 8. Juli des genannten 
Jahres verkaufte nämlich der Ratsherr Christoph Groland als Vormund der 
Kinder des Dominicus Hermann und der Ursula von Wimpfen Behausung und 
Hofrait »in sanct Sebalduspfarr oberhalb des rathaus zwischen dem ungelt und 




Der grofse Rathaassaal. 
Nach dem Gemälde von Lorenz Hofs in der städt. Gallerie. 



— 109 — 

Ambrosy Boschens Behausung« wie die mit Vorder- , Mittel- und Hinterhaus 
von einer Gasse zur andern durch und durch mit Lichten, Trüpfen und anderen 
Gerechtigkeiten allenthalben umfangen und begriffen war, an Bürgermeister und 
Rat der Stadt Nürnbei^ als freilauteres Eigen um 5000 Gulden und 100 Thaler 
Leikauf, was in grober Münze, den Gulden zu 1 5 Batzen gerechnet, 5 1 1 3 Gulden, 
2 Pfund und 24 Pfennig ausmachte.'^') Dieses Haus wurde ebenso wie das 
Staibersche zum Ungeltamt verwendet und ist das obere der auf dem Prospekt 
V. J. 16 14 näher bezeichneten 2 schmalen Häusern. 

Auf dem ebengenannten Prospekt ist auf der südlichen Ecke ein 
Gewölbe rechts vom südlichen Durchgang, das sich auf der Westseite unter dem 
Rathaussaale, oder besser unmittelbar unter der Losungstube befand , als das 
Herrengewölbe bezeichnet. Dieses Gewölbe hatte bis zum Jahre 1 544 als Kram 
gedient. Als es dann leer stand, kam der Rat auf den Gedanken, den Eingang 
erweitem und mit einer Flügelthür versehen, den inneren Raum aber mit Bänken 
ausstatten zu lassen, »damit ein erber rat zu ungewitters oder heifsen zeiten 
darin enthalten und bisweilen in fiirfallenden Sachen darin bereden möge.« '9«) 
Im Oktober war dieser Kram zu einem »portal, darunter die hern (zu) unge- 
witters Zeiten steen und sitzen mögen«, schon »aller ding fertig und beschlüssig« 
gemacht.*93) Das Herrengewölbe wurde der Obhut des Lochhüters unterstellt. 
Alltäglich, wenn der Rat »aufstand«, mufste er es aufsperren und abends um 
zwei Uhr gen Nacht, wenn die Herrn vom Markt kamen, wieder zuschliefsen 
und also in »achtung haben, das kain unrainigkeit darein kume«. 

Um diese Zeit erhielt der grofse Rathaushof in dem reizenden Renais- 
sancebrunnen eine Zierde, die noch heute die Aufmerksamkeit des Beschauers 
in hohem Mafse zu fesseln geeignet ist. Aus einer von einem Steinpostament 
getragenen Bronzeschale erhebt sich auf einer mit vier Widderköpfen und da- 
zwischen aufgehängten Guirlanden geschmückten Base eine schlanke kanellierte 
Säule aus demselben Metallgufs. Von dem oberen weitausladenden Kapital 
speien acht Delphine das Wasser in die Brunnenschale. Oben steht ein Genius, 
der in der einen Hand ein Fähnlein hält. 

An der Säulenbase ist die Inschrift angebracht: 
Anno domini 1557. ^' L. 

Man hat daraus geschlossen, der ganze Brunnen sei in diesem Jahre 
gegossen worden. »94) Das ist indes keineswegs der Wahrheit gemäfs. Den Trog 
oder die Brunnenschale hat Pankraz Labenwolf laut Stadtrechnung schon 1 549 
gegossen.*9s) Es heifst in derselben wörtlich: 

»Item 142 gülden Pangratzen Lobenwolf, rotschmid, für den metallen 
gegossenen trog des rorenprunnens im hof des rathaus, so 793 Ä wigt, für den 
centner 18 fl. bezalt laut des jars manual.« 

Der weitere Teil des Brunnens, der Fufs mit der Säule und dem Auf- 
satz, ging dann laut der am Fufse angebrachten Jahreszahl erst 1557 aus der 
Giefshüte desselben Meisters hervor. Schon 1554 hatte das AeltemkoUegium 
wegen Vollendung des Brunnens beratschlagt. '9^) Er sollte aus zerbrochenem 
Büchsenzeug, sofern sich taugliches finden würde, gegossen werden. Man hielt 



— HO — 

aber damals für gut, diese Angelegenheit noch weiter in Beratung zu ziehen 
und mit Labenwolf ins Benehmen zu treten , um dann weiter beschliefsen zu 
können. So vergingen bis zur Vollendung des Brunnens immer noch 3 Jahre. 
Nach Pankraz Labenwolfs Tode hat noch sein Sohn Jörg an diesem 
Brunnen seine Kunst versucht. Jörg Labenwolf, der wie sein Vater Rotschmied 
war, hatte der Rat auf sein Ansuchen und mit Zustimmimg der Geschworenen 
seines Handwerks 1563 gestattet, die seinem Vater angedingte Arbeit ^völlig 
auszumachen«, ihm auch die Schmelzhütte und Behausung, die sein Vater vom 
Zinsmeisteramt bestandsweise inne gehabt, :>mit offner« Hand um den gewöhn- 
lichen Zins vermietet, »doch das er denselben nicht ansteen lasse, sondern alle 
halbe jar bezale.c Um sich den Rat günstig zu stimmen, hatte er sich in 
seinem Gesuch erboten, »ein kunststück an dem prunnen im rathaus zu machen,« 
darauthin wurde der Baumeister angewiesen, ihn zu vernehmen »was er machen 
woU und wie ers anschlag oder was es costen werd.«'*^?) Am 9. Dezember 1563 
wurde ihm aufgetragen, nach dem vorgezeigten Visier und Muster »zu einem 
umbgehenden Wasserwerk« zum Brunnen im Rathaus, weil er es dem Rat zu 
Ehren machen wolle, und sofern es nicht über 6 Thaler koste, dasselbe anzu- 
fertigen. Dazu wurde ihm »altes Zeug zum Giefsen« aus dem Zeughaus 
gegeben, zugleich aber auch befohlen, die Delphine an dem Brunnen nicht 
zu zerbrechen, »sonder also zu lassen, damit, wenn sein kunst keinen bestand 
hat, das mans wider aufsetzen könnt. «'9«) Es scheint demnach, dafs das beweg- 
liche Wasserwerk, das Jörg Labenwolf für den Rathausbrunnen anfertigte, 
in der That nicht von Dauer war, und der frühere Zustand wieder herge- 
stellt wurde. 

Bei den älteren Kunsthistorikern, wie Doppelmayr, '99) Murr^^o) ^nd 
Truckenbrot 3°') findet sich die mit den urkundlichen und monumentalen 
Beweisen unvereinbare Behauptung ausgesprochen , die Brunnensäule sei von 
Johann oder auch Johann und Benedik-t Wurzelbauer gefertigt worden. Vielleicht 
ist die Entstehung dieser Meinung mit der Herstellung einer neuen Wasser- 
leitung zum Rathaus aus der von dem AlmosmüUer Ruprecht 1619 in der 
Almosmühle gefundenen und 1620 vom Rat angekauften reichhaltigen Quelle 
in Zusammenhang zu bringen.3**") Benedikt Wurzelbauers Witwe erhielt für ein 
aus altem Zeug gegossenes Druckwerk zur Hebung des Wassers 1. J. 162 1 136 
Gulden ausbezahlt.3**3) Das ist aber auch alles , was in der Wurzelbauerischen 
Giefshütte für das Brunnenwerk gefertigt wurde. 

Was weiterhin die Bildung einer solchen irrigen Meinung begünstigen 
konnte, ist vielleicht die Thatsache, dafs Albrecht Grofs und der GiefeerHans 
Wurzelbauer im Sommer des Jahres 1620 im Auftrage des Rats zur Besichtigung 
der »Wasserkunst« Augsburg und München besuchten.3*>4) 

Endlich aber ist hier noch ein Ratsverlafs vom 14. Juni 1620 zu ver- 
zeichnen,3*»s) der folgendermafsen lautet: 

»Uf den vorgelegten obrifs eines neuen prunnens, so in dem rathaushof 
aufzurichten sein möchte, ist befohlen, eine kleine visierung durch den bildhauer 
possiren zu lassen, dieselbe widerzupringen und ferner röthig werden.« 



— III — 



Da wäre ja eine Stelle, die Doppelmayrs und Murrs Angaben erklären 
würde, auf die gestützt diese den Brunnen den Wurzelbauerschen Brüdern zu- 
zuschreiben sich versucht hätten fühlen können. Nur kann dieser Ratsverlafs 
nicht auf den Metallbrunnen, wie er im Rathaushof steht, bezogen werden, der 








Labenwolf-Brunnen im grofsen Rathaushof. 



aus urkundlichen und stilistischen Gj;ünden unbedingt Pankraz Labenwolf zu- 
geschrieben werden mufs. Eine Aenderung ist allerdings damals mit diesem 
Brunnen vorgegangen. Nachdem die Zwischengebäude von den alten Häusern 
einem geräumigen Hofe Platz gemacht hatten, verlangte es die Symmetrie, den 
Brunnen, der nunmehr ganz auf der Seite stand, in die Mitte des Hofes hinein- 
zurücken. Es könnte ja sein, dafs man anfangs bei den erweiterten Raum- 



— 112 — 

Verhältnissen auch an die Aufstellung eines gröfseren Brunnens gedacht hätte, 
der schliefslich doch nicht zur Ausführung kam, weil man ein so vortreflfliches 
Kunstwerk wie den Labenwolfschen Brunnen nicht bei Seite schieben wollte. 
Es ist aber ebensowohl denkbar, dafs die Fafsung jenes Ratsverlasses an einiger 
Unklarheit und Unbestimmtheit leidet, dafs er nur einen Teil des Brunnens im 
Auge hat, während er vom Brunnen überhaupt spricht. Und in der That, man 
hat wohl kaum daran gedacht, ihn durch einen anderen zu ersetzen, sondern 
erneuerte nur die Steinteile, die im Laufe der Zeit schadhaft geworden waren, 
bei der Versetzung. So kommt man denn, um die sich ergebenden scheinbaren 
Widersprüche zu lösen, fast mit Notwendigkeit zu dem Ergebnis, dafs im Jahre 
1620 nur ein Teil, und zwar der steinerne Brunnenfufs, neu aufgerichtet 
worden ist, eine Annahme, die um so glaubhafter erscheint, als das Dekorative, 
wie es in den hoch aufgelegten Festons zur Erscheinung kommt, auf diese Zeit 
hinweist. 

Eine Episode aus dem Jahre 1545 möchten wir nicht übergehen, schon 
aus dem Grunde, weil sie uns gewissermafsen in das innere Familienleben des 
Rats einen Blick thun läfst. Am Mittwoch den 16. Dezember morgens 
brach im Ratt^aus Feuer aus , das bald eine bedenkliche Ausdehnung 
gewann und das ganze Gebäude bedrohte. Während der Wochenpredigt in 
St. Sebald wurde erst Sturm geschlagen. Ehe man zu notdürftiger Rettung 
hatte kommen können, war bereits das Zimmer der Ratskonsulenten, die sog. 
Doktorstube, und alles, was darin war, in dem nächsten Stockwerke die Städte- 
stube und ferner im dritten Stockwerk ein weiteres Amtslokal ein |laub der 
Flammen geworden, während die Kanzlei nur mit grofser Mühe und, wie es im Rats- 
verlafs heifst, »mit überheftiger rettung schwerlich erhalten« werden konnte. 
Nach Beseitigung der Gefahr versammelte sich der Rat, um seine Mafsnahmen 
zu treffen. Höchst widerwärtig war ihm das »grofse Geschrei» , das darob 
entstanden. Er befürchtete, eines Rates Widersacher würden daraus grofse 
Frohlockung schöpfen. Um dem vorzubeugen, ordnete er an, alle Ratspersonen, 
auch die in der Kanzlei, sollten sich eines sonderlichen Schadens an Bücheni 
oder sonstigen Geheimnissen nichts merken lassen. Weil aber das Holz noch 
immer fortglomm, und zu besorgen war, das Feuer könnte wieder ausbrechen^ 
so sollten vertraute Leute zum Nachlöschen und Wachen in der nächsten Nacht 
aufgestellt, und dabei weder Mühe noch Kosten erspart werden. 

Der Rat trug sich weiter mit der Sorge, dafs auch draufsen ein grofses 
Geschrei wegen dieser Brunst entstehen möchte. Nach Beschlufs der Herren 
Aelteren wurde noch am selben Tag ein eilender Bote nach Frankfurt zu 
Erasmus Ebner abgefertigt, um ihm zu berichten, dafs das Feuer durch Gottes 
Gnade und der Bürgerschaft getreue Hülfe gnädiglich und ohne sonderen 
Scliaden, aufser was das Gebäude anbetreffe, zergangen sei. Wie es aber aus- 
gekommen, wüfsten die Herren des Rats noch keinen Grund, stünde aber noch 
in Erfahrung, welches man ihm darum anzeige, damit er, wenn etwa das 
Geschrei »grofs erschallen« würde, des Grunds ein Wissen habe und andere 
deshalb berichten könnte. 




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— 115 - 

Wie auch sonst zuweilen dachte man jetzt, nachdem die Gefahr beseitigt, 
erst an eine Sicherung für die Zukunft. Jetzt findet man, dafs an Eimern und 
Spritzen grofser Mangel gewesen, jetzt soll die erforderliche Zahl ins Rathaus 
geschafft und zu gelegener Zeit beraten werden, wie dieser und andere Mängel, 
die man wahrgenommen, zu bessern seien. Eine weitere Folge des Unfalls ist 
eine neue Schlotfegerordnung, die bereits am 7. Januar 1546 erlassen wurde. 
Da bisher, heifst es darin, das Schlotfegen auf dem Rathaus und im Fünferhaus 
unfleifsig und nachlässig gehandhabt worden, wefshalb die Schlote mehrmals in 
Brand geraten, so sei dem Schlotfeger deshalb eine sträfliche Rede zu halten und 
ihm aufzulegen, in Zukunft, so lange man einheize, die Schlote alle vier Wochen, das 
Stück um 15/^, zu fegen. Aufserdem wurde er angewiesen, alle Wochen einen 
Knecht herein zu schicken, damit man aller Sorgen entledigt sei, und der Haus- 
knecht in gleicher Weise instruiert, damit er für die Ausführung Sorge tragen könne. 

Gleich am Tage nach der Brunst liefs der Rat mit dem Hauswirt 
Pankradus Schwenter, seinem Weib und dem sämtlichen Gesinde ein Verhör 
anstellen. Insbesondere wurden sie befragt, ob und auf wessen Befehl am Morgen 
in dem betreffenden Ofen Feuer gemacht worden, da es doch den Winter noch 
nie geschehen sei. Der Befund war der, dafs die Köchin morgens um drei Uhr 
gen Tag *) auf der Schwenterin Befehl , da ein gar so kalter Morgen 
gewesen, den Ofen in der Doktorstube angeheizt habe. Da aber davon 
keine Anzeige gemacht worden, hatte man unterlassen, Schachteln und anderes 
hinwegzuräumen. Auf solche Weise war das Feuer entstanden. Als man es 
auf der Gasse wahrgenommen und dem Schwenter zugeschrieen hatte, er solle 
öffnen und nachsehen, hatte dieser den Leuten groben Bescheid (»böse teiding«) 
gegeben und sich ihnen gegenüber ganz unbescheiden mit Worten gehalten. 
Schwenter und sein Weib wurden darob scharf ins Verhör genommen, wie es 
zugegangen, wie sie sich gehalten und sonderlich, warum er getreuer Warnung 
entgegen sich so unbescheiden gezeigt. Die Schwenterin berief sich auf einen 
Kanzleibefehl, der ihr 14 Tage vorher gegeben worden war, dergestalt, dafs sie 
jene Stube, falls wieder ein kalter Morgen anfiele, heizen lassen solle. Dem sei 
sie nachgekommen und habe sich deshalb keines Schadens besorgt. Schwenter 
selbst erwiderte, dafs er von dem Einheizen nichts gewufst, und wollte auch 
der unbescheidenen Reden gegen die warnenden Personen nicht geständig sein. 

Die volle Schale des Zorns ergofs sich nun auf die Häupter des un- 
glücklichen Schwenter und seiner bösen Frau. Beide beteuerten ihre Unschuld 
und baten, es sie nicht entgelten zu lassen , versprachen, sich zu bessern und 
sich zu eines Rats Gefallen zu halten. 

Darauf erinnerte der Rat daran, wie oft er (Schwenter) gewarnt worden sei, 
ein anderes und besseres Wesen anzunehmen, nicht so zu fluchen, zu poltern 
und zu zanken. Aber es sei bis jetzt wenig Besserung erfolgt. Dies länger zu 
dulden, falle einem Rat ungelegen, weil alles Unglück und viel Unrats aus solchem 
Unwesen entspringe. Sofern er sich mit seinem Weib und Gesind anders und 
eingezogener, auch sonst seinem Erbieten gemäfs halten werde, wolle man gern 

*) um 5 Uhr morgens nach unserer Uhr. 

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— ii6 — 

mit seinem Weib auch handeln , sich gegen ihn der Gebühr nach zu halten. 
Desgleichen sollte seinem Weib auch »untergestofsen« und ihr angezeigt werden, 
ihrem Mann nachzugeben und zu schweigen, sonst gedächte man, sie länger nicht 
zu dulden. Da nun beide sich zu Gehorsam und eines Rats Gefallen sich zu 
halten erboten, wurde ihnen wieder angesagt, dafs ein Rat gute Ursache hätte, 
sie vom Amt und Rathaus zu weisen, aber er wolle ihr Alter ansehen und auf 
solch ihr Erbieten weiter zuwarten, wie sie sich halten würden. Insbesondere 
aber sollten sie zur Predigt gehen, ihr Gesinde auch dazu anhalten und also in 
Gottesfurcht leben, ihre Kinder auch nicht an Werktagen zu sich einheimsen, 
sondern dieselben bei ihrer Arbeit belassen und sich des täglichen Zankes ent- 
halten. Wo nicht, würde man mit ihnen des Jahres nicht erwarten, sondern sie 
unter der Zeit beurlauben.3*^) 



Beinahe loo Jahre waren seit der Restauration des Rathauses in den 
Jahren 1520 und 1521 verflossen. In dieser langen Zeit sind die Gemälde im 
Saale verblichen und verrufst, die Inschriften bis zur Unleserlichkeit unkenntlich 
geworden und die Farben der Decke verblafst. Ein Ratsverlafs vom 8. April 
16 13 besagt, »die Gemälde, die nur von Wasserfarben gewest«, seien »dermafsen 
abgeschossen und so russig, dafs mans fast nicht recht mehr sehen, weniger 
die Schriften lesen« könne.3°7) Der Rat konnte mit einer gründlichen Restauration 
unmöglich länger zuwarten, wenn er nicht die Existenz der Gemälde in Frage 
stellen wollte. Er trat daher mit vier Malern, Paul Juvenell, Georg Gärtner, 
Jobst Harrich und Gabriel Weyer in Unterhandlung. Nicht allein die Gemälde 
sollten erneuert werden, auch die hölzerne Decke beschlofs man mit Bleiweifs 
anzustreichen, die Stäbe und die obere grofse Rose zu vergolden. Das Bleiweifs, 
Leinöl und Gold lieferte der Rat und zahlte jedem Maler mit Gehilfen an Wochen- 
lohn 14 Gulden. Die übrigen Farben mufsten sich die Maler selbst beschaffen. 
Sie machten sich anheischig, die Arbeit so unter sich auszuteilen, dafe man 
nicht merken solle, dafs mehrere Hände an dem Werk zusammengewirkt hätten. 

Bevor die eigentliche Restauration begann , wurde das Pflaster im Saal 
aufgerissen, damit nicht später das vollendete Werk bei Vornahme dieser not- 
wendigen Arbeit durch den entstehenden Staub Schaden leide. Das Gerüst 
der Maler wurde mit Tüchern umzogen, damit man in die Losungstube gehen 
könne, ohne die Maler in ihrer Arbeit zu stören. Die Sitzungen des Stadt- 
gerichts fanden inzwischen in der Gerichtsstube statt. 

Um wenigstens einigermafsen einen Kostenüberschlag zu gewinnen, liefs 
der Rat zunächst vorn beim Gericht eine ganze Füllung zur Probe ausmalen. 
Es ist schon bemerkt worden, dafs damals die 9 Zugbalken durch drei eiserne 
Stangen ersetzt wurden. Am 16. Juni 161 3 beschlofs man,3***) unter dem 
Durchzug an der östlichen Saalwand gleichfalls eine Eisenstange einzuziehen 
und für das Westende eine weitere bereit zu halten, »dieweil anjetzo das all- 
bereit verfertigte Gemälde verderbt« würde. Auf das Projekt des Meisters 
Peter Carl, der auch den Dachstuhl im Pellerschen Hause erbaut und sich erboten 
hatte, den im Rathaussaal so abzuändern, dafs die Durchzüge überhaupt über- 




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— 119 — 

flüssig werden sollten, war der Rat nicht eingegangen, sowohl wegen der 
Gefahr, die er befürchtete, als auch wegen des gröfseren Kostenaufwandes und 
Zeitverlustes, da ein Aufbrechen des Daches dadurch nötig geworden wäre. An 
jene drei Eisenstangen gedachte man Leuchter zu hängen, so dafs es das Aus- 
sehen hätte, als ob jene Stangen nur der Leuchter wegen angebracht wären. 
Die Losungstube, die am Gewölbe schon seit langem bedeutende Risse 
zeigte, wurde gleichfalls einer Reparatur unterzogen, und der kaiserliche Ornat, 
welcher damals darin aufbewahrt war, wieder an seinen alten Platz in die Spital- 
kirche verbracht. 3*^) 

Die Restaurationsarbeiten im Saale begannen anfangs April. Am 7. April, 
erzählt die gleichzeitige Starkische Chronik, »hat Meister Wolf Seifner, der Stadt 
Tundher, . , uf gemelten Sal und nemlich erstlich unten im Gitter, darinnen 
das Stadtgericht je pflegt zu sitzen, angefangen zu rüsten bis oben an die runde 
Decke, wie auch das Getäfel und langen Truhe unten zurings herum mit Pleiweifs- 
farb mit Oel angestrichen und die Leisten vergoldet und die alten Gemälde 
und Figuren, wie dieselben vorhin gewesen, mit frischen Oelfarben wiederum 
erneuert. Hieronymus Braun, der Canzlist, hat die alte Schrift durch Patronen, 
welche Jobst Weigeluf Papier geschnitten, mit schönen, wolformirten, schwarzen 
Buchstaben an die weifse Wand gar zierlich geschrieben. Das Gerüst, daruf 
die Tuncher, die Maler und die Gesellen gestanden, ist kunstlich und wunder- 
barlich gemacht gewesen, denn die Ruststangen sind unten am Boden nicht 
eingelassen, sondern nur aufgesetzt, aber mit Zwerchriegeln und andern Stangen 
dermafsen ineinander gefafst und verbunden gewesen, dafs es sich nicht aus- 
einander geben noch weichen können. «3'°) 

Die Werkleute liefsen es sich bei ihrem Werke wohl sein. Wie zwei 
Jahre vorher beim Bau hinter dem Fünferhaus, liefsen sie sich täglich aus dem 
Rathauskeller einen Trunk auftragen. Das wollte dem Rat keineswegs behagen, 
und er liefs dem Rathauswirt Nefsmann verbieten, in Zukunft noch irgend etwas 
ohne Vorwissen der Losunger oder Deputierten herzugeben, man werde ihm 
sonst nichts bezahlen.^") 

Für die Hängeleuchter hatte der Rat durch den Rotschmied Melchior 
Nürnberger einige Entwürfe ausarbeiten lassen. Die Ausführung des ersten 
Entwurfs beanspruchte einen Kostenaufwand von 350 fl. , des zweiten einen 
solchen von 650, des dritten von 500, des vierten 550, des fünften 600 und 
des sechsten 4CX5 fl. Der ältere Rat wollte sich in der Sache nicht über- 
eilen, war auch der Meinung, dafs es nicht ratsam sei, eine so grofse Last an 
den Dachstuhl zu hängen, und beschlofs dann, auch noch andere Meister, wie 
Hans Rethalb, Christoph Jamitzer und Meister Hans, den Bildhauer, zu hören, 
ob sich nicht eine Art Leuchter herstellen lasse, die fein, fest und zugleich 
leicht sei. Die Herrn Aeltern fanden auch noch — und das war wohl die 
Hauptsache — dafs sie gar zu viel kosten würden. Man kam daher endlich 
— 14. August — zu dem Entschlufs, hölzerne Leuchter anfertigen zu lassen, wozu 
der Schreiner und Bildhauer Hans Wilhelm Beheim bereits mehrere Abrisse 
gefertigt hatte. Ein zweiter Bildhauer, Meister Hans, wurde gleichfalls um Her- 



— 120 — 

Stellung einiger Abrisse angegangen, Beheim aber der Auftrag erteilt, zur Probe 
einen Leuchter dem Abrifs gemäfs anzufertigen.^") 

Es blieb dann bei diesem einen Leuchter. Beheim mufste ihn, nachdem 
er ihn vollendet, noch verbessern, und erst am lo. Juli 1615 konnte er ihn auf 
dem Rathaussaal aufhängen. Er selbst bekam für seine Arbeit 400 fl., der 
Schlosser für die eisernen Schäfte 44 fl., der Drechsler für die Röhren und 
andere Arbeit, »über 2000 stuck, in allem 16 fl.« Der Leuchter wurde »nach 
entlichen Tagen abgenommen, in die ober Regimentstuben gelegt, gemalet und 
uberguldet.«3'3) Laut StadtrechnungS'^) vom 17. Mai 1620 erhielt der Maler 
Leonhard Prechtel oder Brechtel, von dem Andreas Gulden berichtet,3'5) dafs 
er im Vergolden und Praunern von guter Wissenschaft gewesen, dafür, dafs er 
den »neugemachten hulzemen Leuchter auf dem Rathaus« praunierte und ver- 
goldete, im ganzen 570 fl., und seine Gesellen noch 6 fl. Trinkgeld. »Hans 
Wilhelm Beheims Schreinerswittib« aber wendete der Rat, laut Eintrags vom 
28. August desselben Jahres, wegen des von ihrem Ehewirt »auf das Rathaus 
gemachten und verbesserten hultzernen Leuchters« noch eine Verehrung von 
36 fl. zu.3'6) 

Im übrigen war die Restauration des Saales schon Mitte August des 
Jahres 161 3 vollendet worden. 

Allerdings ging man damals noch mit dem Gedanken um, die Füllungen 
an der Ecke des Saals mit Spiegeln zu zieren, wie man bereits eine Probe an 
einer Füllung oberhalb der Ratsstube gemacht hatte. Und es scheint in der 
That, dafs auch diese Dekoration, die man für eine »Notdurft« ansah, noch 
ins Werk gesetzt woirde. Wieder war es der kunsttüchtige Hans Wilhelm 
Beheim, mit dem man deshalb verhandelte, »doch dafs solche Spiegel und Zierd 
etwas gröfser als der obgedachte gemacht« würden.3") 

Am 20. konnte das Gerüst abgebrochen werden,3»7) die vier Maler 
bekamen noch eine besondere Verehrung von je 20, die beiden Gesellen von 
je 6 fl., dem Maler Georg Gärtner aber liefs der Rat ansagen, was er dem 
Baumeister schuldig, solle er bezahlen, und stellte es letzterem zugleich anheim, 
einen Teil der Verehrung zurückzubehalten.^'^) 

Die Aufgabe, die die Maler innerhalb 4 Monate bewältigt hatten, war 
eine doppelte gewesen, einmal die Restauration der Gemälde der Nordwand, 
eine bei dem herabgekommenen Zustand derselben mühevolle und schwierige 
Arbeit. Die rein dekorativen Teile waren, wie es durchaus den Anschein hat, 
dem verderblichen Einflufs der Zeit fast völlig zum Opfer gefallen, wenigstens 
stammen sie in ihrer jetzigen Beschaffenheit zweifellos aus dem 17. Jahrhundert, 
ebenso wie die gemalten Schilder mit den Erklärungen zu dem Triumphzug, 
die allerdings durch Mifsverständnisse bei der letzten Restauration an einigen 
Orten sinnwidrig entstellt worden sind. Die Ost- und Südwand hingegen wurde 
mit neuen Malereien geschmückt, die man gewöhnlich dem Gabriel Weyer 
allein zuschreibt, obgleich es keineswegs feststeht, dafs die 3 übrigen Maler an 
ihnen nicht beteiligt waren. Im Gegenteil scheint nach allem, was uns bekannt, 
ihnen auch hier ein Anteil zugesprochen werden zu müssen. Denn zunächst 



Jungen 1613 



— 121 — 

ist es nicht glaublich, dafs Gabriel Weyer allein diese höchst umfangreichen 
Arbeiten in der verhältnismäfsig kurzen Zeit von 4 Monaten sollte ausgeführt 
haben, in der seine drei Kollegen nur die Restauration der nördlichen Wand 
vollendet hätten. Weiter aber ist hier auf einen bisher nicht hervorgehobenen 
Umstand hinzuweisen. An der Ostwand bemerkt man links in der Ecke unmittel- 
bar über dem Durchzug eine gemalte Tafel, die sich an die nördliche Wand 
anzulehnen scheint. Mit freiem Auge ist auf derselben nichts zu entdecken. 
Unter Zuhilfenahme eines Glases aber oder bei Betrachtung derselben in unmittel- 
barster Nähe liest man folgendes: 

Gabriel Weyer. 

Paulus Juvenel. ^^^^ Ammann. 

ME (Meister) .^ Harrich ^^^ (Gesellen) Sebas. Schicz. 

Görg Gärdner. ' ^enh. Sehers, 

und unter der Tafel mehr in die Ecke hinein: 

Jeroni. Gerdner. 
Chri. Ger. 
Görg Dom. 
David Laur. 

Damit scheint doch ausgesprochen zu sein, dafs diese Meister, Gesellen 
und Lehrjungen, wie bei dem Werk überhaupt, so auch gewifs bei den 
Gemälden der Ostwand, wo ihre Namen stehen, beteiligt waren. 

Was endlich Hans Stark über die Bemalung des Rathaussaales mitteilt, kann 
als eine Probe auf die Richtigkeit unserer Ansicht angesehen werden. Er schildert 
den Verlauf der Malerarbeiten folgendermafsen: »Den 6. Aprilis hat ein erbar 
Rat alhie bestellet und angenommen vier Maler, deren Namen Paulus Juvenell, 
Gabriel Weier, Jobst Harrisch und Gorg Gärtner, die den Rathaussaal, auch den 
kaiserlichen Triumpfwagen und alle Bilder, Figuren und Historien zu gerings 
herumb an den Wänden abseubem, mit frischen Oelfarben widerumb malen 
und vemeuern, auch die hulzen Leisten und Cartel oben an der Decken ver- 
gulden solten, darzu ein erbar Rat ihnen Silber, Gold, Oelfarben und alle andere 
Notturft geschaffet und einem jeden Maler alle und jede Wochen, so lang er 
daran arbeitet, für seine Arbeit 10 fl. zu geben gedinget «.s'"*) 

Gehen wir auf diese Malereien etwas näher ein, so ist links neben 
dem oberen Fenster der Ostwand die Charitas dargestellt, als Mutter, auf dem 
Schofs ein Kind haltend und ein zweites, das sich auf der anderen Seite an sie 
anschmiegt, umarmend. Unten spielen drei weitere Kinder mit Spielzeug, 
Vögelchen und Hund. Auf der anderen Seite des Fensters bemerkt man eine 
grofs und edel aufgefaiste Gruppe., Gerechtigkeit und Frieden an einander 
gelehnt, jene mit Schwert und Wage, diesen einen Lorbeerzweig emporhaltend. 
Ueber ihnen schwebt ein Genius, in der einen Hand den Palmzweig, in der anderen 
den Lorbeerkranz. Unten links sehen wir die wuchtige Gestalt des Herkules, 
wie er im Kampfe mit der lernäischen Hydra zum Streiche ausholt, rechts 
Pallas Athene mit dem Aegisschild und dem Speer, Sinnbildern der Stärke 
und der Weisheit. Ueber dem Chörlein in der Mitte liest man die Mahnworte : Salus 



— 122 — 

publica suprema lex esto! Darüber nährt ein Pelikan seine Jungen mit dem 
eigenen Blute, das Symbol einer unter Aufreibui^ der eigenen persönlichen 
Kräfte für das Ganze besorgten Staatsverwaltung. 

In den sieben Interkolumnien zwischen den Fenstern der Südseite sollen 
Musterbeispiele von Heldenmut, Edelsinn und Pflichttreue zur Nacheiferung 
anspornen. Als Kuriosum sei von diesen Gemälden jenes hervorgehoben, das 
den Konsul Manlius darstellt, wie er den eigenen Sohn, der gegen die Vorschrift 
sich in einen, wenn auch siegreichen Kampf mit dem Feinde eingelassen, durch 
das Fallbeil hinrichten läfst. Letzteres ist demnach nicht erst eine Erfindung 
des Guillotin, von dem es seinen Namen erhielt, sondern bereits um mehr als 
2|- Jahrhundert früher in Anwendung gekommen. 

Die Fensternischen schmücken Sinnbilder aus Geschichte xmd Sage, 
Natur und Fabel, zum Teil wahre Rätsel, die ohne die beigefügten Ueber- 
schriften kaum zu deuten sein würden, wie die Darstellung der Erdkugel, die 
auf einem Krebse ruht, mit der Erklärung: »Sic orbis iter«, oder einer aufge- 
hängten Schlaguhr, die den Spruch versinnbilden soll: »Ubi onus, ibi sonos!« 
oder auch einer aus einer Wolke ragenden Hand, die ein Herz in eine Zange 
prefst, mit den Worten: »Affectus comprimel«^'«) 

Kunstwerke ersten Ranges darf man übrigens in all' diesen Darstellungen 
nicht suchen, wenn man vor grofser Enttäuschung bewahrt bleiben will. Ins- 
besondere können sie in keiner Weise den älteren Gemälden nach Dürers 
Entwürfen an die Seite gesetzt werden. Immerhin aber haben sie, als sie noch 
in ihrer vollen Farbenpracht erglänzten, wesentlich dazu beigetragen, die Wirkung 
des grofsartigen Saales zu erhöhen. Jetzt freilich sind sie wieder verstaubt und 
verblichen, so dafs man das Einzelne nur mit Mühe verfolgen kann. 

Zu erwähnen sind endlich noch die in den unteren Saalfenstem auf der 
Ostseite im J. 1613 eingesetzten Glasmalereien. In architektonischer Umrahmung 
zeigen sie die Wappen und Namen der damals am Ruder stehenden älteren 
Herren, des Paulus Behaim, Georg Volkamer, Jakob Stark, Martin Haller, 
Hans Nützel, David Harsdorffer und Wolf Löffelholz. Flott in der Zeichnung 
und in leuchtenden Farben ausgeführt, treten am meisten die Blattomamente 
ins Licht, mit denen die 3 Fenster des Chörleins oben eingefafst sind. 

Bemerkt sei noch, dafs die ganzen Restaurationsarbeiten einen Kosten- 
aufwand von 3643 fl. 3 tt 27 h. erforderten.^'^) 




IV. 



Der grofse Rathausbau von 1616— 1622. Spätere Zustände. 



Ursprünglich einfacher Plan und dessen allmähliche Erweiterung durch Ein- 
beziehung der sämtlichen Häuser auf der Westseite. Häusererwerbungen. Grundstein- 
legung. Fortgang des Baus. Angebliche Mängel. Bildschmuck über den Portalen 
zum Teil nach Entwürfen von Christoph Jamitzer. Jamitzers eigene Arbeit. An 
Stelle des abgefertigten Bildhauers Joachim Toppmann aus Magdeburg stellt Leon- 
hard Kern den sämtlichen Bildschmuck der Portale her. Wiederaufnahme des Baus 
auf der Südwestseite. Notwendigkeit des Vorrückens in das Rathausgäfschen aus 
Gründen der Symmetrie. Entschädigung des benachbarten Hans Albrecht Haller. Grund- 
steinlegung. Ueble Reden in der Bürgerschaft wegen der grofsen Stadtbauten. Un- 
geduld des Rats. Innere Einrichtung und Ausstattung. Künstler. — Spätere Zustände. 




' ON allen Bauten, wodurch das Rathaus im Laufe früherer 
Jahrhunderte eine Erweiterung und Umgestaltung erfahren 
hat, ist der Neubau aus den Jahren 16 16 bis 1622 nach 
Umfang wie Bedeutung der bemerkenswerteste. Um ein 
Drittel erweiterte sich dadurch sein Gebäudekomplex. 

Wieder gab die Unzulänglichkeit der bestehenden 
Räume, sowie der herabgekommene Zustand, in dem sich 
das verödet stehende, unmittelbar an das alte Rathaus anstofsende alte Ungeld- 
amtsgebäude befand, Grund und Anlafs zur Inangriffnahme eines Neubaues. 

Es lag anfangs nicht im Plane des Rats , die ganze Westseite, wie sie 
sich jetzt vor Augen stellt, in den Bau mit einzubeziehen. Im Jahre 161 5 
beabsichtigte man nichts weiter , als das Ungeldhaus mit dem Rathaus zu 
einem einheitlichen Gebäude zu vereinigen. Von einem Aufgehen dagegen auch 
des Felix Schallerschen Hauses, das die nordwestliche Ecke des heutigen Rat- 
hauses einnahm, in den Neubau war damals noch durchaus abgesehen. 

Als man um diese Zeit mit dem Gedanken umging, den begonnenen 
Befestig^ngsbau am Wöhrderthürlein, wenn auch erst in zwei oder drei Jahren, 



i 



— 124 — 

weiter fortzusetzen, war man sofort darauf bedacht, einen starken Vorrat von 
Steinen, den man dazu und auch zu dem Rathausneubau benötigte, zu brechen 
und bei gutem Winterweg hereinzubringen. Bezüglich des Rathausbaues heifst 
es in dem betreffenden Verlasse: »Und dieweil auch das Ungelthaus nun eine 
gute Zeit öd stehet, und meine Herren Vorhabens, dasselbe zum Rathaus zu 
bringen, soll man die Werkleut, auch den Bildhauer Meister Hansen, darüber 
hören, etliche Visierungen machen und furderlich widerbringen. «3**) 

Ein Ratsverlafs vom 5. April i6i63'») nimmt die Schallersche Behausung, 
wie sie war, zur Aufnahme des Ungeldamts in Aussicht, ein Projekt, das dann 
auch zur Ausführung gelangte. Man darf sich überhaupt nicht vorstellen , als 
ob der Plan, den Bau im Geviert3"3) auch auf der Seite des Fünferplatzes durch- 
zuführen oder auch nur auf die ganze Westseite auszudehnen, mit einem Male 
im Rat beschlossen oder im Kopfe der Werkleute oder des Architekten ent- 
sprungen sei. Es zeigt dies schon der eben erwähnte Ratsverlafs, der am 
Schlufs ausdrücklich bestimmt, man wolle »der Gepeu halben seiner Zeit femer 
räthig« werden. 

Auch die Entwürfe, die dem Rat am 15. April 16163*^) vorlagen, fafsten 
nichts weiter als einen Neubau ausschliefslich der beiden Eckgebäude, des 
Saalbaues und der Schallerschen Behausung, ins Auge. Karl Eustachius 
Holzschuher hatte drei Entwürfe, »dreierlei Abrifs und Visirungen«, wie es im 
Verlafs heifst, in Vorlage gebracht, die ersehen liefsen, »wie der Rathauspau 
anzustellen, damit Felix Schallers Haus in eine gleiche Formb dazu gebracht 
werde.« Wir werden sehen, dafs dies nicht etwa den Sinn haben konnte, als 
ob die Schallersche Behausung auch mit dem Neubau zu einem einheitlichen 
Werk vereinigt werden sollte. 

Ueber die neuen Pläne liefs man zunächst noch den Werkmeister und 
Zimmermann Hans Schweher, den Schreiner, der Behem genannt, der kein 
anderer ist, als der uns bereits als Verfertiger des Leuchters bekannt gewordene 
Schreiner und Bildhauer Hans Wilhelm Beheim, und andere Bauverständige ver- 
nehmen und ihre Abrisse und Gutachten wieder in Vorlage bringen. Diese liefsen 
sich die gemachten Abrisse wohl gefallen, neigten aber trotzdem der Meinung zu, 
noch mehr an Gebäuden abzutragen und ein vollkommenes Werk herzustellen. 
Aber dazu bezeigte der Rat, wie er das bestimmt ausspricht, keine Lust. Er 
beläfst es bei dem mittleren der drei Abrisse. Die Fenster werden in gleiche 
Höhe mit denen des Schallerschen Hauses gestellt und hier mit dem Bau der 
Anfang gemacht3'5) Auch hieraus geht hervor, dafs dieses Haus vorläufig noch 
stehen blieb. Denn die Anordnung der Fenster des Neubaues in der gleichen 
Höhe mit denen des Schallerschen Hauses hat eben nur in diesem Falle einen 
vernünftigen Sinn. 

Am 29. November 16173*^) erst, als fast schon ij Jahr am Rathaus 
gebaut wurde, verlautet etwas davon, dafs man die vormalige Schallersche 
Behausung, die damals als Ungeldhaus diente, zum Rathaus nehmen wolle. Sie 
war damals noch ganz intakt. Ja, noch am 2. Dezember3*7) ist die Rede davon, 
dafs man die angrenzende Schwendendörffersche Behausung, falls sie etwa durch 



— 125 - 

den Abbruch des Ungeldhauses schadhaft werden, und Schwendendörffer dieselbe 
dem Rat anbieten sollte, ankaufen wolle. 

Unsere Behauptung, dafs der Rathausbau im Jahre 1616 nichtauf der nord- 
westiichen Ecke, sondern weiter südlich neben dem Schallerschen Haus seinen 
Anfang nahm, geht auch aus der Bauart hervor, wie sie sich in den jetzigen 
sog. Ansbachischen Gewölben zeigt. 

Es liegen hier hinter einander zwei gewölbte Räume, die für uns in 
Betracht kommen. Was besonders an ihnen auffalt, ist der Umstand, dafs das 
Niveau des zweiten Gewölbes um fast i Meter 70 cm. höher liegt als das des 
ersten. Acht steinerne Stufen führen vom ersten Raum in den zweiten hinauf. 

Eine Mauer von fast i^ Meter Dicke trennt die beiden Gewölbe von 
einander. Jedes derselben hat auf der Westseite zwei Fenster, von denen das 
erste im zweiten Räume mehr als zur Hälfte auf dem Durchschnitt der an der 
Lichtöffnung abgeschrägten Zwischenmauer steht. 

Wie sind diese höchst auffallenden Erscheinungen zu erklären, und was 
ist daraus zu folgern? 

An Stelle dieser Lokale stand ursprünglich das Schallersche und Poschische 
Haus. Das erstere, ein alter Holzbau, war nur durch eine mäfsig dicke Feuer- 
mauer von dem Poschischen Hause getrennt.3*^) Die i i Meter dicke Mauer 
kam erst im Jahre 16 16 dahin und erklärt sich als die ursprüngliche Umfassungs- 
mauer. Als man dann 161 7 den Bauplan erweiterte und auch auf das 
Schallersche Haus ausdehnte, beliefs man dieselbe, änderte auch das höhere 
Niveau in dem zweiten Räume nicht ab. Nur eine kleine Aenderung an der 
Mauer wurde erforderlich. Die Raumweite zwischen den im Erdgeschofs an- 
gebrachten quadratförmigen Fenstern mufste, um nicht gegen die Harmonie zu 
verstofsen, auch hier eingehalten werden. Infolge dessen kam aber das zweite 
Fenster von oben mehr als zur Hälfte auf dem Durchschnitt der ursprüng- 
lichen Umfassungsmauer zu stehen. Der Baumeister half nun diesem Uebelstande 
dadurch ab, dafs er eine Abschrägimg der vorstehenden Mauer eintreten liefs. 

Ebensowenig lag es aber in der ursprünglichen Absicht des Rats, die 
gotische Saalfront auf der Westseite abzubrechen und die Renaissancefagade 
bis zur südwestlichen Ecke fortzuführen. Hatte man doch am 13. Januar löiö^^^), 
als der erste Grund und Aufrifs dem Rat zur Beschlufsfassung vorlag, angeordnet, 
:&nach einem Stein zu trachten, der dem Gepeu an der Regimentstube etwas 
gleiche«, offenbar in der Absicht, eine durch die Verschiedenheit des Bau- 
materials eintretende störende Wirkung möglichst abzuschwächen. Man darf 
daraus schliefsen, dafs damals noch nicht einmal an eine Ausdehnung des Baus 
bis unmittelbar an den Saal gedacht worden ist. Erst in einem Verlafs vom 
3. August 1616 ist davon ausdrücklich die Rede.33o) Es wird darin bestimmt, 
dafs »das neue Gebeu am Rathaus oben von der Schallerschen Behausung an 
bis an den Saal vollführt werden« solle, wie bereits der Anfang gemacht sei. 

Ueber den Rathausneubau sind uns drei verschiedene Pläne erhalten. 
Der erste sei nur ganz nebenbei erwähnt. Ganz nüchterner Natur bezweckte 
er weiter nichts, als die verschiedenen ehemaligen Privathäuser auf der Westseite 



L 



— 126 — 

unter ein Dach zu bringen. Es ist kaum glaublich, dafs ein solches Projekt 
jemals ernstlich in Frage gekommen ist. Der zweite Plan, der sich, wie der 
eben erwähnte, in den Sammlungen des Germanischen Museums befindet, fafet 
den Neubau der mittleren Partie vom Schallerschen Haus bis zum Saal ins 
Auge. Der Dritte ist derjenige , der jetzt in dem Rathausbau verkörpert vor 
uns steht. Das mittlere Projekt, das nicht zur Ausführung gelangte , ist von 
höchstem Interesse. Die Gröfsenverhältnisse lassen es auf das deutlichste 
erkennen, dafs das Schallersche Haus nicht in Betracht kam. Es ist ein Gebäude 
mit Erdgeschofs und drei Stockwerken xmd ragt über den Saalbau hoch hinaus. 
Auf den beiden Ecken erheben sich Giebel, in der Mitte ein durch eine Gallerie 
abgeschlossener turmartiger Aufbau, auf dessen Plattform ein Kuppelbau, ähnlich 
wie bei den jetzigen Rathaustürmen, aufgesetzt ist. Die Seitengiebel, an die 
sich unten nicht weiter charakterisierte Figuren in liegender Stellung anlehnen, 
sind mit Kolossalfiguren der Minerva und des Mars bekrönt. Eine Galerie 
läuft auf jeder Seite vom Seitengiebel zum Mittelbau. Die Fenster, das Portal 
in der Mitte und die Seiteneingänge sind von Possenquadem eingefafet. Das 
erste Stockwerk liegt in der Höhe der Saalfenster. Der Uebergang vom neuen 
Gebäude zum Saalbau wird im Erdgeschofs durch drei grofse Eingangsthore 
am Saal, denen gleich daneben ein solches im Neubau entspricht, vermittelt, 
im ersten Stock durch eine Galerie, die vom Neubau an den drei Fenstern 
oder Thüren des Saales entlang läuft Bei einiger Aehnlichkeit , die dieses 
Projekt mit dem zur Ausführung gekommenen aufweist, ist es doch in seinem 
ganzen Eindruck wesentlich davon verschieden. Das ganze Gebäude ist mehr 
in die Höhe als in die Breite gebaut. Es ist infolge dessen weniger massenhaft, 
schwer und ernst, vielmehr von einer wohlthuenden Freundlichkeit und Anmut, 
wozu aufser dem schon bezeichneten Umstände die reiche Anwendung der 
Possenquader als Einfassung der Ecken, Fenster und Thore, sowie die aus- 
schliefsliche Verwendung derselben an den Giebeln wesentlich beitragen. Bei 
Ausführung dieses Projekts wäre uns — ein nicht zu unterschätzender Vorteil 
— der schöne gotische Giebel mit seinem in der That reizenden Rundfenster 
erhalten geblieben. Das angedeutete Projekt ist ohne Zweifel eins der ersten. 
Der jetzige Rathausbau läfst dann mit hoher Wahrscheinlichkeit auf ein 
weiteres Projekt folgern, das die Schallersche Behausung aus- und den Saal in 
den Neubau einschliefst, ein weiteres Stadium, an das man gedacht hat. Die 
Entfernung" vom zweiten Parterrefenster oben, wo die vorhin erwähnte erste 
Umfassungsmauer das Rathaus abschliefsen sollte, bis zum Hauptportal ist nämlich 
genau so grofs, wie die Entfernung von diesem bis zur alten südwestlichen 
Saalecke. Ich sage bis zur alten Saalecke, denn die jetzige steht um etwa 3 
Schritte südlicher. Dieses Projekt wäre ein durchaus symmetrisches gewesen. 
Da man aber, durch die Umstände genötigt, das obere Eckhaus mit einbezog, 
so wurde das Längenverhältnis auf beiden Seiten ein höchst ungleiches. Man 
wufste indes Rat zu schaffen , wenigstens den Fehler so weit zu korrigieren, 
dafs er nur bei genauerer Betrachtung auffallen kann. Der südliche Turm wurde 
nämlich weiter in das Rathausgäfschen vorgeschoben oder, besser gesagt, breiter 






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— 128 — 

gemacht. Dieser Plan mufs schon 1617, als man den oberen Eckturm zubauen 
begann, ins Auge gefafst worden sein, weil beide Türme vollständig miteinander 
harmonieren. So erreichte man, dafs die gröfsere Entfernung vom Mittelturm 
zum nördlichen Eckturm, die um 2 Fensteraxen differiert, bei der bedeutenden 
Ausdehnung des Gebäudes kaum noch ins Auge fällt. 

Der Rat entschied sich für das zweite von den drei Projekten, die ihm 
der Baumeister vorgelegt hatte. Um die Raumeinteilung klarer zu zeigen, erbot 
sich der Baumeister, eine hölzerne Visierung herstellen zu lassen. Sie lag dem 
Rat in der Sitzung vom 3. August 16 16 vor und wurde von ihm gutgeheifsen. 
Nach diesem Modell sollte der Bau von der Schallerschen Behausung bis zum 
Saal aufgeführt werden. Die Galerien mit den Figuren, die man geplant, beschlofs 
man wegzulassen und wegen des Turms es den deputierten Herrn anheimzu- 
stellen, in welcher Weise er zu den äufsersten Türmchen in Verhältnis 
gesetzt werde.330) 

Als das Projekt des Rathausbaues allmählich eine festere Gestalt anzu- 
nehmen begann, war der Rat zunächst auf die Erwerbung der für den Bau und 
sonst in Frage kommenden Nachbarhäuser bedacht. Unmittelbar an das alte 
Ungeld grenzte nach Norden die Behausung des Hans Posch, an welche sich 
jene des Felix Schaller anschlofs. Auf der Nordseite in der Theresienstrafse 
stiefs dieses an Hans Schwendendörffers Behausung, das durch den jüngsten Bau 
ersetzte ehemalige Polizeigebäude. 

Am II. März 16 16 verkaufte »der ehrbare Ambrosius Posch anstatt des 
ehrnvesten und hochgelehrten Herrn Johann Poschens, der Rechten Doctom, 
kurfürstiich pfalzischen Rats und Schultheifsen zu Heidelberg, dann der auch 
ehmvest Christoph Posch für sich selbsten« die ebenbezeichnete Behausung an 
den Rat um 9500 Gulden und 100 Goldgulden Leikaufs^«) 

Mit Felix Schaller stand der Rat schon anfangs April 16 16 in Kauf- 
unterhandlungen. Er bot ihm das auf der anderen Seite der Dielinggasse 
im Osten der Predigerkirche, jetzt des Portischen Instituts, gelegene Haus, 
das dazumal als Ungeldamt verwendet wurde, zum Tausche an. Der 
Rat schätzte dieses Haus auf 6000 Gulden und erklärte sich zu einer Drauf- 
zahlung von 2000 Gulden und 100 bis 120 Guldengroschen bereit. Obschon 
Schaller lieber um bares Geld abgeschlossen hätte, willigte er doch am 31. Mai 
gegen Herauszahlung der genannten Kaufsumme und eines Leikaufs von 120 
Guldengroschen in den Handel ein.33') 

In das Schallersche Haus zog nun aus der gegenüberliegenden Behausung 
der alte Ungelter Hans Heinrich Vogel mit seinem Amt. Er starb schon bald, 
und auch sein Nachfolger Paulus Ölhafen erfreute sich nur kurze Zeit der 
neuerworbenen Räume. Denn schon 161 7 sah man sich infolge des Umstandes, 
dafs Stiegen und Aufgänge im Rathausneubau durch das Schallersche Haus zu 
sehr verfinstert wurden, und man zudem wegen des alten Holzbaues Feuers- 
gefahrbesorgte, veranlafst, auch dieses Haus ganz in den Bau mit einzubeziehen.^^«) 
Um nun das Ungeldamt unterzubringen, wurden mit Heinrich HofTmann, dem Vor- 
mund der Kinder des Hans Hazoldt, wegen Erwerbung der auf dem Fünferplatz 



— 129 — 

auf allen Seiten freigelegenen Behausung Verhandlungen angeknüpft. Sie wurde 
denn auch in der That noch durch Urkunde vom 19. Dezember dieses Jahres 
durch den edlen, ehrnvesten, fürsichtigen und weisen Herrn Eustachius Karl 
Holzschuher, »der Zeit«, wie es in der Urkunde heifst, »eines auch edlen und ehrn- 
vesten Rats . . . verordneter Baumeister von Ihrer Herrlichkeiten wegen«, um 4000 
Gulden und 200 Gulden Leikauf erworben333) und das Ungeldamt hineingelegt. 
Erst im Jahre 1826 ist dieses immer noch unter dem Namen Ungeldhaus 
bekannte Gebäude abgetragen worden. An die Schallersche Behausung in der 
Dielinggasse grenzte die des Hans Schwendendörffer, die in unseren Tagen bis 
zum jetzigen Rathausneubau als Polizeigebäude gedient hat. Ihre Erwerbung 
war vorläufig noch nicht beabsichtigt , wurde vielmehr noch hinausge- 
schoben, bis später der Bau des hinteren Rathauses in Angriff genommen 
wurde. Doch zwangen die Verhältnisse den Rat bereits im Mai des folgenden 
Jahres, dieses Haus gleichfalls anzukaufen. Durch den Rathausneubau hatte 
es nämlich solche Risse bekommen, dafs man ohne Lebensgefahr nicht länger 
darin wohnen konnte und Schwendendörffer sich das Haus zum goldenen 
Kreuz *) hatte mieten müssen. Er verlangte nun vom Rat entweder käuf- 
liche Uebernahme oder aber Ersatz der entstandenen Schäden.334) Der 
Augenschein, den man von Ratswegen einnahm, bestätigte vollauf die Klagen 
Schwendendörffers. Das Haus war, wie sich zeigte, mit geringen Kosten 
nicht wieder herzustellen, ebensowenig war aber auch der Besitzer mit einem 
^»schlechten Abtrag« zufrieden. Der äufserste Kaufpreis, auf den er endlich 
einzugehen sich bereit finden liefs , betrug 7000 Gulden , wofür er es selbst 
überkommen. Er gab aber dem Rat zu erkennen, dafs er einen um so höheren 
Leikauf erwarte.335) So kam denn auch dieses Haus, das auf der einen Seite 
an das neue Rathaus und auf der anderen an Salomon Lendlein grenzte , um 
den genannten Kaufpreis und einen Leikauf von 100 Gulden in Gold, die damals 
einen Wert von 200 Gulden ausmachten, an die Stadt.33^) 

Man darf annehmen, dafs sofort nach Sicherstellung des Bauplatzes an 
die Vorbereitungen zum Bau selbst gegangen wurde. Die alten Häuser wurden, 
soweit es der Plan erheischte, abgebrochen und die Grundarbeiten vorgenommen. 
In den Steinbrüchen herrschte rege Thätigkeit. Die Fronfuhren leisteten Bürger 
und Fuhrleute. Im Juli , als der Steinvorrat schon bedeutend zu schwinden 
begann, brachten sie Beschwerde führend vor, dafs sie um den bisher gereichten 
Lohn nicht fahren könnten. Um eine Unterbrechung zu vermeiden beschlofs daher 
der Rat, »auf jedes Stück noch 30 /^ Fuhrlohn zu schlagen und sie zu ermahnen«, 
einen Rat »nit zu lassen« , oder mit anderen Worten , nicht zu streiken. ^37) 
St. Sebalduskirchhof diente als Lagerplatz für das Baumaterial. Im Beginn des 
Jahres 161 7 zeigte es sich, dafs viele der dort gelagerten possierten Steine 
schadhaft geworden waren, weshalb ein Verschlag von schlechten Brettern 
darüber errichtet wurde.33*) Für die Unterbringung der von den abgetragenen 
Gebäulichkeiten herrührenden Mauersteine war kaum noch Platz zu finden. 
Man sah sich schliefslich veranlafst, die Truhen aus dem Gewölbe unter der 
*) Albrecht Dürentrafse Nr. i. 



— I30 — 

Schulstube von St. Sebaldschulhaus auszuräumen, um die Steine hineinzuschlichten^ 
und mufste sich nach weiteren Gelegenheiten umsehen.339) Zum Teil wurden 
auch Holz, Steine und Ziegel, die vom Rathaus, Ungeld und dem Poschischen 
Hause herrührten, zum Bau von sechs neuen Prisaunen auf der Ostseite des 
Luginsland verwendet.^^«) 

Der IG. Juni 16 16 war der Tag der feierlichen Grundsteinlegung. 3-**) Vom 
Rat wohnten die damals am Staatsruder stehenden Mitglieder des älteren Rates 
Martin Haller, Jakob Stark , Johann Nützel , Paul Behaim , Georg Volkamer, 
Wolfgang Löffelholz, ferner die Ratsherrn Wilhelm Imhof, Georg Pfinzing, Georg 
Christoph Volkamer, Sigmund Gabriel Holzschuher, Ulrich Grundherr, Nikolaus 
Hieronymus Paumgärtner, sowie die beiden Ratsschreiber Christoph Girschner 
und Johannes Müllner dem Akte bei. Als Vertreter des Bauamts waren der schon 
genannte Paul Behaim als Bauherr und Eustachius Karl Holzschuher als Rats- 
baumeister, dann die Meister, Werkleute und sonstigen Arbeiter zugegen. 

Eine äufserst zahlreiche Volksmenge drängte sich, angelockt durch ein 
so seltenes Schauspiel, am Bauplatze. Der Zudrang war sp aufserordentlich, 
dafs die anwesenden Ratsherrn »hin und wiedergestofsen« wurden und, wie 
Hans Stark in seiner gleichzeitigen Chronik erzählt, nicht sicher sehen konnten. 
Der Baumeister Eustachius Karl Holzschuher, der einen auf die Grundsteinlegung 
geprägten Gedächtnisdreier unter die Volksmenge verteilte und dabei nach alter 
Gewohnheit das Haarrupfen vornahm, geriet dabei so ins Gedränge, dafs ihm selbst 
angst und bange wurde, andere aber auf das äufserste für ihn besorgt waren. 

Der erste Grundstein war mit Höhlungen versehen, in die man ein kristallenes 
Glas mit Wein und einen vergoldeten Silberbecher mit der Grundsteinmedaille 
stellte. Letztere zeigte auf der Vorderseite oben in der Mitte den zweiköpfigen 
Reichsadler mit dem österreichisch-burgundischen Schild auf der Brust, daneben 
auf der einen Seite das Jungfrauenwappen und auf der anderen den geteilten 
Nürnberger Adler, darunter und unten am Rande in einem Kranz von Lorbeer- 
zweigen die Wappen der sechs älteren Herrn, je drei zusammengestellt. Aufser- 
halb des Zweiges am Rande links ist noch das Wappen des Baumeisters 
Eustachius Karl Holzschuher angebracht. In dem zwischen den beiden Namen- 
reihen gelassenen Zwischenraum steht der Spruch: 

Aedificat dominus vigilans et protegit urbem 
und oben am Rande: Nostrae Christus fundamentum salutis. 

Die Rückseite bedeckt eine Inschrift in römischen Majuskeln , die in 
deutscher Uebersetzung also lautet: 

Unter dem Beistand des allgütigen und allmächtigen Gottes haben Rat 
und Bürgerschaft der Stadt Nürnberg dieses Rathaus, da es wegen der Enge 
des alten die öffentliche Wohlfahrt erforderte, unter Hinzunahme anderer Gebäude 
von Grund aus neu erbauen und erweitern lassen unter der Regierung des 
römischen Kaisers Matthias, allzeit Mehrers des Reichs, und als Väter des 
Vaterlandes und Septemvim des Staates Martin Haller, Jakob Stark, Johannes 
Nützel, Paulus Behaim, Georg Volkamer und Wolfgang Löffelholz, und der schon 
genannte Paulus Behaim und Eustachius Karl Holzschuher Bauherrn waren. 





Erinnerungsmedaille der Grundsteinlegung v. J. 1616. 



9* 



— 133 — 

Zum Andenken für die Nachwelt ist diese Münze in den ersten Eck- 
und Grundstein gelegt worden am lo. Juni 1616.3^') 

So konnte denn das grofse Werk mit Eifer und Energie gefördert werden- 
Die »in Holz aufgesetzte Visierung« diente als Vorbild und Richtschnur. In 
einem Ratsverlafs vom 3. August wird nochmals angeordnet, »solchem Modell, 
inmafsen allbereit der Anfang gemacht worden, bis under das Dach nachzugehen 
und also damit zu verfahren.« Für das Dach und den Turm, der die Mitte 
des Rathauses einnehmen sollte , lagen jetzt gleichfalls dreierlei Entwürfe vor. 
Der Abschlufs war als Galerie gedacht, die mit Figuren besetzt war. Nach 
Anordnung des Rats sollte dann von den »Galerien mit samt den Bildern« 
abgesehen werden. Bezüglich des Turms blieb es den deputierten Herren 
überlassen, »auf was Form und Manier derselbige, doch also gestellet werden 
möchte, damit er gegen den beiden anderen äufsersten Thürnlein seine Pro- 
portion habe. «33°) 

Um diese Zeit war schon das obere Thor mit dem Portal vollendet. 
Man wollte übrigens bemerkt haben, dafs der »Schlufsstein und die Säullein 
etwas krumb« ständen. Hans Wilhelm Beheim, der Schreiner, hatte mit der 
Sprache nicht heraus gewollt. Er erhielt daher den Auftrag, das »Portal mit 
allem Fleifs abzuwägen« und dem Rat »bei seinen büi^erlichen Pflichten anzu- 
zeigen, wie er es befunden.« Auch Hans Carl und der Zeugmeister wurden 
aufgefordert, in dieser Angelegenheit Bericht zu erstatten.343) Es hat indes 
nicht den Anschein, dafs die gemachten Ausstellungen begründet waren. Es 
liegen wenigstens keine Nachrichten vor, die weitere Belege dafür darböten 
und insbesondere von vorgenommenen Aenderungen erzählten. 

Im Anfang des Jahres 1617 sprach man davon, dafs auch mit Schliefsung 
der Gewölbe grobe Fehler begangen wären. Die Gratbögen sollten nicht im 
Zentrum zusammenlaufen. Man liefs daher einen oder zwei Meister, den Zeug- 
meister und Hans Carl nachsehen und sie bei Erinnerung ihrer Pflicht vernehmen, 
ob die Gewölbe recht geschlossen , was sie für Mängel daran befunden und 
wie denselben abzuhelfen wäre. Dabei wurde ihnen noch besonders eingeschärft, 
niemand zu Lieb oder zu Leid auszusagen. Aber die Werkleute und der 
Zeugmeister hielten dafür, dafs die Schliefsung wohl nicht auf andere Weise 
hätte erfolgen können. Auch Wolf Sper und andere alte Meister wurden 
gehört. Es scheint fast, als hätte man den Grund für die angeblich vorge- 
kommenen Fehler in der Krankheit des Meisters Jakob Wolfi" gesucht. »Und 
weil es mit Meister Jakob etwas besser wird,« so entschliefst sich der Rat, 
»noch etliche Tage mit zuzusehen und inmittels bedacht zu sein, ob von fremden 
Orten ein erfahrener Meister hieher gebracht w^erden könnte. «344) 

Im Mai 161 7 war das Stück des Rathausneubaus, das man zunächst in 
Angriff" genommen hatte, schon weit vorgeschritten. Man verhandelte damals 
bereits mit den Schreinern wegen der Decken in den neuen Gemächern und 
beschlofs, mit ihnen auf das nächste ein Abkommen zu treffen, doch so, dafs das 
Getäfel auf das beste und beständigste gefertigt werde. Der Schlosser hatte 
drei Muster von Schlössern vorgelegt. Sie erschienen indes zu plump, und 



— 134 — 

man bestellte noch weitere Muster bei anderen Schlossern. Wenn es auch 
weniger bemerkenswert , so will ich doch noch beifügen , dafs man für jede 
Thür, die von einem Gemach ins andere führte, einen Haupt- und eigenen 
Schlüssel anordnete. Die gleiche Bestimmung sah man jetzt schon auch für 
die Mittelthüren der oberen Gemächer vor.^^s) 

Leider erfahren wir über die Einrichtung und Ausstattung der Zimmer 
des ersten Stockes so gut wie gar nichts. Die Rechnungen der Peunt aus 
dieser Zeit, die uns Aufschlufs geben könnten, sind nämlich alle bis auf die 
einzige des Jahres 1622 verloren gegangen. Von den Räumlichkeiten, die 
hier aufeinander folgen , gehört die erste gewölbte , die jetzt in vier Zimmer 
abgeteilt ist, die ehemalige obere Losungstube, schon der im Jahre 1619 
beginnenden 2. Periode des Rathausneubaues an, die übrigen Zimmer sind in der 
Zeit von 16 16 — 161 8 entstanden. Sie waren alle ursprünglich getäfelt, und 
wahrscheinlich steckt in denen, die jetzt mit einer gewöhnlichen Decke geschlossen 
sind, die alte Holzvertäfelung noch dahinter. Aufser dem oberen Losungs- 
gewölbe befand sich im i. Stock die Gerichtsstube in zwei Gemächern neben- 
einander, dann die sog. Sternstube, die nach einer Beschreibung von etwa 1640 
»zu allerlei bürgerlichen und Nebenhandlungen und Audienzen angeordnet« war. 
Weiter folgte die Appellations- und Revisionsstube, welche gleichfalls 2 Gemächer 
umfafste, und gegenüber auf der anderen Seite die Kriegsstube.^*^) Nach 
Murr befanden sich unten die Steuerstuben und Zimmer des ehemaligen Land- 
pflegamtes.^7) 

Ein besonderes Interesse verdienen die Bildhauerarbeiten und die Meister, 
die sie entwarfen und ausführten. Joachim Toppmann, ein lediger Bildhauer 
von Magdeburg , und Jörg Müller von Rosa im Elsafs, sein Gesell , wurden 
zunächst vom Rat mit der Ausführung des Bildschmuckes über dem oberen 
Thor beauftragt. Sie begannen am 13. Mai 16 16 daran zu arbeiten. Am 
26. September konnte die erste steinerne Figur auf der rechten Seite des 
Portals mit dem Reichsadler in der rechten Hand und am S.Oktober die zweite 
mit dem Jungfrauenadler in der rechten Hand vermittelst der beiden Kranichzüge 
Rolla und ' Säusack aufgezogen werden. Sie waren aus grobem Sandstein 
gearbeitet, und jede wog bei 30 Zentner. Aber sie hatten nicht den Beifall 
der sachverständigen Künstler, man fand sie vielmehr »etwas mangelhaft«. 
Toppmann erbot sich zwar, sie zu verbessern, mufste indes noch besonders 
vom Rat dazu angehalten werden.^*®) 

Noch am 3. April 161 7 wurde Christoph Jamitzers Rat eingeholt, ob 
und welcher Gestalt den Figuren über dem oberen Thor zu helfen sei.3^9) 
Christoph Jamitzer aus der berühmten Goldschmiedfamilie dieses Namens, 
selbst Goldschmied , aber auch als Zeichner und Radierer bemerkenswert,««) 
wurde in technischen Fragen des Rathausbaues wiederholt als Sachverständiger 
beigezogen. Von ihm rühren die Entwürfe zu dem Bildschmuck des mittleren 
Portals her, die Tugenden Prudentia und Justitia und darüber der Pelikan. 
Er hatte den Entwurf im Oktober 16 16 dem Rat vorgelegt, der ihn guthiefs. 
Die Ausführung übernahm wiederum der Bildhauer Joachim Toppmann. Es 



— I3S — 

wurde ihm übrigens eingeschärft , sich genau an den Entwurf zu halten und 
zunächst den Schild in der Mitte, in den der Adler eingesetzt werden sollte, 
zu fördern. So konnte man mit dem Bau fortfahren und die Bilder späterhin 
jederzeit aufstellen. Jamitzer aber erhielt den Auftrag, dem Bildhauer die 
erforderlichen Anweisungen zu geben, sich indes ihm gegenüber »etwas 
bescheidener« d. h. weniger grob zu verhalten und nicht mit ihm umzugehen, 




Mittleres Portal auf der Westseite. 



>als wenn er sein Jung wäre«, damit er nicht verursacht werden möchte, davon 
zu gehen und die Arbeit gar liegen zu lassen.^s») 

Der kupfervergoldete Adler im mittleren Fronton war eine Arbeit 
Jamitzers. Nach seinem Ueberschlag sollte die Vergoldung allein i6o Dukaten 
kosten. Es bestand die Meinung, dafs er dabei 200 Thaler gar wohl verdienen 
würde, zumal ihm das Quecksilber unentgeltlich geliefert werde. Befragt, 
was er für das Treiben in Kupfer allein nehmen werde, da sich der Rat wegen 
des Vergoldens erst später entschliefsen wolle, stellte er seine Forderung zuerst 



- 136 - 

auf 200 Gulden, mäfsigte sie aber dann auf i6o. Auch das war dem Rat noch 
zu viel. Er befragte daher Meister Jakob Wolff, ob sich nicht in dem bereits 
aufgerichteten Schild ein in Stein ausgeführter Adler anbringen lasse. Jamitzer 
wollte man alsdann sagen, man wolle den Adler nicht von Kupfer, sondern 
von Stein machen lassen, er möge aber wegen seiner Mühe und Arbeit, die 
er bisher mit Anfertigung des Adlers und sonst gehabt, Rechnung stellen.35») 
Für Arbeitsversäumnis und Mühewaltung beim Rathausbau berechnete er jetzt 
6s Gulden, daneben für Arbeit, die er bereits an dem Adler vorgenommen, 
IOC Gulden. Der Rat liefs das Kupfer auf das Rathaus tragen, um die daran 
vorgenommene Arbeit zu sehen, lund alsdann eins und das andere räthig zu 
werden. «353) Auch die älteren Herren kümmerten sich um die Sache. Sie 
unterzogen sich der Mühe, das Kupfer und was Jamitzer daran gearbeitet, zu 
besichtigen, um ihn wegen seiner unbilligen Forderung zur Rede zu stellen und 
mit ihm ein Abkommen zu treffen.3S4) 

Wie wir anderweitig erfahren , wurden die Figuren der Justitia und 
Prudentia am Samstag den 5. und Montag den 7. April 161 7 über dem mitt- 
leren Portal aufgestellt, »vnd oberhalb derselben in der Mitten ein Pelikan, der 
mit seinem Schnabel sich selbst in die Brust hacket, dafs das Blut heraus leuft 
vnd seine Jungen dasselbe Blut drinken, gesetzt vnd vff ein schwarz kupfern 
Taffelein diese 4 Buchstaben mit Gold geschrieben P. L. E. S., darzu sind 
kommen 5 Dukaten.« Die Justitia bekam in die rechte Hand ein kupfernes 
Schwert, in die linke eine kupfervergoldete Wage, die Prudentia in die rechte 
einen am Rand vergoldeten und im übrigen versilberten Spiegel, in die linke, 
um die sich eine Schlange wand, ein Büschel Cypressen.^ss) Das Schwert 
und die Wage hatte der Messerschmied Seifried Drechsel, genannt Held, 
verfertigt. Für das Belegen mit Silber erhielt er 19 fl. 10 JK 6 dl., und 
für eine nochmalige Versilberung des Spiegels weiterhin 3 fl., 2 IB und 
3 dl., während der Goldschmied Peter Wiber für Vergoldung des Knopfes 
und Kreuzes am Schwert, die 19 Dukaten erforderte, 39 Gulden Lohn ausge- 
zahlt erhielt.356) Der Bildhauer Veit Dümpel bekam dann noch für die Befe- 
stigung von Wage, Schwert und Spiegel, sowie für Ergänzungen, die er an den 
Figuren über den Portalen vorzunehmen hatte, 10 Gulden.357) Diese letzten 
Arbeiten, die die genannten Meister ausführten, geschahen erst im Jahre 1622, 
als das Rathaus überhaupt seiner Vollendung entgegen ging. Die Figuren über 
dem mittleren Portal waren durch ein Bretterdach gegen Beschädigungen durch 
den Bau geschützt, das man am 10. Juli 1621 entfernte, als man den schwarzen 
und vergoldeten Adler anbrachte. So berichtet die Starkische Chronik, die 
zugleich erzählt, dafs auch der gemalte Adler mit dem Jungfrauenkopf und dem 
Kranz über dem oberen Thor und der halbe Adler mit den roten und weifsen 
Balken über dem unteren angebracht worden, »welches lugtig zu sehen«. ^s«) 

Die beiden Kolossalbilder der Prudentia und Justitia sind die einzigen 
Arbeiten Joachim Toppmanns, die vor dem Urteil der Sachverständigen stand- 
hielten, und das allein wohl aus dem Grunde, weil die Entwürfe von Christoph 
Jamitzer herrührten und dieser bedeutende Künstler ihn zu kontrolieren hatte. 



- 137 — 

Er entsprach sonst keineswegs den gehegten Erwartungen. Jamitzer sowohl 
als andere sachverständige Meister waren mit ihm durchaus unzufrieden. Im 
Februar 1617 hatte er wieder ein neues Bild angefangen. Das wollte man ihn 
noch vollenden, indes aber durch Meister Peter Carl, der damals fiir Pfalzgraf 
Friedrich am Heidelberger Schlosse arbeitete, Erkundigungen einziehen lassen, 
was es mit dem Bildhauer, den er empfohlen hatte, für eine Bewandtnis habe, 
ob er ein ^künstlicher Arbeiter« sei und auch mit grofser Arbeit bestehe. 
Zugleich wird er um Auskunft ersucht, ob es dort nicht auch »künstliche« 
Steinmetzen gebe.359) Toppmann verlangte, als er davon erfuhr, aus Unmut 
seine Abfertigung. Er erhielt dieselbe, sollte aber zuvor noch die Bilder über 
dem oberen Portal ändern und ihre Mängel berichtigen. Zum Abzug bekam 
er 30 Gulden.3^*») 

Der neuberufene Bildhauer, den der Zeugmeister und Hans Carl so 
aufserordentlich rühmten, war Leonhard Kern aus Forchtenberg im Würtem- 
bergischen. Er hatte sich längere Zeit in Italien umgesehen. Nach Deutsch- 
land zurückgekehrt, entfaltete er eine bedeutende Thätigkeit. Es wird von ihm 
gerühmt, dafs er viel treffliche Bilder aus Holz und Stein verfertigt und aus 
Elfenbein halb erhabene und volle Skulpturen, worin ihm zu seiner Zeit kaum 
einer gleichgekommen, sowie auch kleine Historien in Stechstein geschnitten 
habe.3^') Er war, wie an anderer Stelle hervorgehoben wird, ein »künstlicher 
geschwinder« Bildhauer, alles Lobs und Ehren wert. 

In Nürnberg ging er bei Christoph Jamitzer in Kost, dem er wöchentlich 
für sich und seinen Jungen 5 Gulden zahlte.^^') Er erbot sich zunächst, ein 
Bild über dem oberen Thore um 100 Gulden zu fertigen dergestalt, dafs, wenn 
er damit nicht bestehe, er die Arbeit wolle umsonst gethan haben. Man liefs 
ihm die Zehrung bezahlen und in der Steinhütte bei der Karthause mit einem 
Bilde die Probe machen.3^3) Um Mitte Mai 16 17 begann Leonhard Kern 
seine Arbeit und anfangs August kehrte er wieder nach Heidelberg zurück, 
um seine Thätigkeit bei Pfalzgraf Friedrich V., der ihn nur auf wenige Wochen 
an Nürnberg »geliehen hatte«, wieder aufzunehmen. 3<^») 

Wenn man die Arbeiten, die er jetzt und später in Nürnberg ausführte, 
näher ins Auge fafst, so erscheint das ihm wiederholt gespendete Lob nicht unbe- 
rechtigt. Er fertigte die Kolossalbilder der Repräsentanten der vier Weltreiche: 
Ninus, Cyrus, Alexander und Julius Caesar, »gar zierlich«, wie esheifst, »aus einem 
groben Stein . . . einen Jeden mit seinem Tier und Scepter.«3''*) Die Idee zu diesen 
Darstellungen taucht erst am 3. April 161 7 auf. Die beiden Figuren, die 
Toppmann für das obere Thor gefertigt hatte, dachte man anfangs in diesem Sinne 
umzuarbeiten und durch Beiordnung der hergebrachten Tiere zu qualifizieren. 
Jamitzer wurde deshalb um Rat gefragt, sowie auch weiter darüber, wie die 
beiden anderen ftir das untere Portal zu possieren seien.3^<) Aber die Topp- 
mannschen Figuren liefsen sich für diese neue Idee nicht verwenden. An ihre 
Stelle kamen links vom Fronton des oberen Thors und an dasselbe sich anlehnend 
in liegender Stellung der Gründer des ersten Weltreichs, Ninus, mit dem zwei- 
flügeligen Löwen als Symbol der beiden Hauptreiche Assyrien und Babylonien, 



- 138 - 

die er unter seinem Scepter vereinigte, auf der rechten Seite Cynis als Gründer 
des persischen Weltreiches mit dem Bär als Attribut. 

»Der hat«, wird in einer gleichzeitigen Chronik bemerkt, »unter seinen 
Zänen drei Ribben oder drei grofse Langzäne, bedeut das Kaiserthum der 
Persen und Meden, welches hat das vorige zu Babel zerstöret und ihme seine 
Flügel ausgerauft; das seindt die 3 vomembste König: Cyrus, Darius, Xerxes, 
welche das meiste in diesem Königreich gethan.«3^s) 

Den beiden Figuren über dem oberen Portal entsprechen die auf dem 
unteren, die Repräsentanten des mazedonischen und römischen Weltreichs, 
Alexander der Grofse und Julius Caesar. In der Mitte der beiden Bilder 
ist das Nürnberger Wappen mit dem halben Adler und dem halben SchUd 
zu sehen, das dem Jungfrauenadler über dem oberen und dem Reichs- 
adler über dem mittleren Thore entspricht. Das Alexander beig^ebene 
Tier, ein Panther oder Leopard mit vier Köpfen und vier Flügeln, soll die 
Länder vorstellen, aus denen sich dieses Weltreich zusammensetzte, und in die 
es wieder zerfiel, Griechenland, Asien, S)Tien und Egypten. Das römische 
Reich endlich ist versinnbildet durch Julius Caesar, dessen Tier nach Gestalt 
und Sage wohl als Wolf zu deuten ist. Die 10 Homer, die seinem Haupt 
entwachsen , bedeuten nach einer gleichzeitigen Interpretation die aus dem 
römischen Weltreich hervorgegangenen Reiche Syrien, Egypten, Asien, Griechen- 
land, Afrika, Spanien, Frankreich, Italien, Deutschland und England, »das klein 
Hörn in der Mitten*) bedeutet den Türken, welcher von den vordersten Hörnern 
abgestofsen, welches sind, Asia und Griechenland, die er innen hat. «3^) 

Für das Frühjahr 1619 war die Wiederaufnahme des Baues, und zwar 
auf der Südwestseite, in Aussicht genommen. Es wurde dadurch die Verlegung 
zunächst der Losungstube notwendig. Den Losungern wurde die neue Kriegs- 
stube fiir die Zeit des Baues zugewiesen, die Kriegsherrn mufsten sich mit des 
Hauswirts Gemach behelfen. Von der Hauswirtswohnung liefs man eine Thür 
in die nach der Theresienstrafse hinausgehende SchwendendörfTersche Behausung 
brechen und räumte dem Hauswirt hier soviel Gemächer ein, als er zu seiner 
Notdurft brauchte. 367) Die Krame des Johann Käferlein, des • Buchfiihrers 
Abraham Wagenmann an der Ecke des Buchgäfschens — jetzt Rathausg^fs- 
chen — , sowie des Hans Philipp Walch, der unterm Rathause Kupferstiche 
feilhielt, mufsten weichen. Den beiden ersteren wurde aufgegeben, ihre Krame 
in drei Tagen zu räumen, ihnen aber schliefslich eine Frist bis Lichtmefe 
zugestanden. Walch wurde sein Stand auch für später vorbehalten, für den 
Fall nämlich, dafs die Verhältnisse des neuen Rathauses ein Feilhalten unter 
demselben gestatten würden, und ihm der Zins inzwischen erlassen.3^) 

Nach einem Ratsverlafs vom 18. Januar 161 9 hatte man um diese Zeit 
die Inangriffnahme der Erdarbeiten bereits beschlossen. Für den Fall, dafs man auf 
die zum Lochgefangnis gehörigen Gewölbe stofsen sollte, war vorgesehen, den 
Grund mit Brettern verschlagen zu lassen.3^) 



*) In Starks Chronik steht: mit der Mitten. 



— 139 — 

Unten auf der Südseite war aus Gründen, die, wie wir oben des näheren 
entwickelt haben, durch die notwendig gewordene Aenderung des Bauplanes 
gegeben waren, ein Vorrücken des Baues in das Rathausgäfschen geboten. 
Hans Albrecht Haller, dem die angrenzende Behausung gehörte, fühlte sich 
dadurch geschädigt. Schon Ende Februar 1619 wendet er sich Beschwerde führend 
an den Rat. Durch den geplanten Rathausneubau werde seinem Hause nicht 
allein die Einfahrt, sondern auch das Aussehen benommen. Man möge ihm, 
falls er eine Aenderung vornehmen und eine neue Einfahrt bauen müsse, 
die Kosten ersetzen.s^o) Erst später kam diese Angelegenheit zum Austrag. 
1621 beschwert sich Haller wegen des ihm zugefugten Schadens. Seinen 
vorderen Gemächern werde durch den Rathausneubau Aussehen und Licht 
sowie die Einfahrt benommen, und zwei Krame kämen dadurch in Abgang. 
Er verlangt Schadenersatz. Man berät wegen Erstattung des Zinsausfalles und 
will die Kosten, die durch Veränderung der Einfahrt entstehen, auf den Stadt- 
säckel übernehmen. Die Krame am Rathausgäfschen, die fast zur Hälfte 
weichen mufsten, trugen einen Zins von 61 Gulden. Schliefslich bot man 
ihm 1000 Gulden Schadenersatz unter der Bedingung, dafe er diese Summe 
auf der Losungstube stehen lasse und die Erneuerung des Hauses auf eigene 
Kosten vomehme.s'«) Allem Anschein nach geschah sie später doch auf 
Ratskosten. Die Peuntrechnung v. J. 1622 führt wenigstens 42 Gulden auf, 
die dem Schreinermeister Joseph Grofs wegen Hans Albrecht Hallers Hausthür 
ausbezahlt wurden.37») 

Am 13. April 1619 wurde der Abbruch der Regiments- und Losung- 
stube , des westlichen Saalteils , sowie der »inwendigen« Gebäude im Hof 
beschlossen.373) Es vergingen indes noch Monate, bis dieser Beschlufs zur 
Ausführung gedieh. Am 17. Juni erst wurde die Losungstube ausgeräumt. 
Des Losungers Paulus Behaim Söhnlein besuchte sie an diesem Tage zum 
letzten Mal und erhielt zur Erinnerung daran einen auf das Reformationsjubel- 
jahr geprägten Goldgulden geschenkt.374) 

Die lange Verschleppung der Wiederaufnahme des Baues hing wohl 
damit zusammen , dafs der Steinmetz und Werkmeister Jakob Wolff erkrankt, 
und wegen seiner Leibesschwachheit auf ihn kaum noch zu rechnen war. Man 
mufste defshalb noch einen weiteren Werkmeister, der dem Bruder des Meisters 
Jakob Wolff — dem Meister Hans — beigeordnet wurde, anstellen. So wurde 
noch Niklas Teufel als dritter Werkmeister für den Rathausbau berufen.375) 

Im Juli waren die Vorarbeiten beendigt, und der 13. dieses Monats der 
Tag der feierlichen Grundsteinlegung auf der Südwestecke am Buchgäfschen. 
Der Grundstein war mit drei viereckigen Löchern versehen. In das eine kam 
eine Flasche mit Rotwein, in das andere eine mit Weifswein und in das dritte 
zwei Silberschillinge, deren Vorderseite unterhalb der drei Stadtwappen den 
ganzen Rathausbau, wie er geplant war, im Geviert zeigt, während auf der 
Rückseite in einer Kranzeinfassung die von Genien gehaltenen Wappen und 
in dem sich durchschlingenden Spruchbande die Namen der sieben älteren 
Herrn und des Baumeisters Eustachius Karl Holzschuher abgebildet sind. Unten 



— I40 — 

am Rand stehen die Namen des Steinmetzen und Baumeisters Jakob Wolff, des 
Modelleurs Georg Holdermann und des Goldschmieds Hieronymus Berghausen. *) 

Bei der Grundsteinlegung war diesmal aufser dem Baumeister »aus dem 
Mittel des Rats« Eustachius Karl Holzschuher kein Herr des Rats zugegen, 
von den Werkleuten waren anwesend der Anschicker in der Peunt David Ruprecht, 
die beiden Brüder und Baumeister Jakob und Hans Wolff, der Baumeister 
Nikolaus Teufel , der Bauschreiber Hans Koberger und die Arbeiter. Die 
Feierlichkeit ging in aller Stille vor sich. Um ein Gedränge wie das bei der 
Grundsteinlegung an der oberen Ecke im Jahre 1616 zu vermeiden, hatte man 
eine Stunde gewählt, da der zum Tode verurteilte Schneider Hans Ammos zum 
hinteren Thor hinaus zum Hochgericht geführt wurde.''«) 

Ein Projekt, das eine vollständige Aenderung auf der Westseite des 
Rathaussaales durch eine bedeutende Erhöhung des Gerichts, zu dem man 
dann auf 24 Stufen hinaufgestiegen wäre, hervorgerufen hätte, gelangte nicht 
zur Ausführung. 

Der Bau nahm nach unseren Begriffen seinen gemessenen Verlauf. 
Ende Mai 1621 war er im Hof bis zu den Gebäulichkeiten bei der Rats- 
stube vorgeschritten. Sie sollte auch abgetragen werden. Um den Staub 
abzuhalten wurde der Eingang zur Ratsstube und die Thür bei der Landpflegstube 
mit Teppichen verhängt und »bescheidene« Soldaten als Wache aufgestellt, 
welche die Leute abweisen und den Durchgang verwehren sollten.^'') Aber 
diese Anordnung gab Anlafs zu allerlei Stadtklatsch. Der Rat liefs daher die 
Teppiche und »Provisionen« wieder entfernen und befahl zugleich den Stadt- 
knechten an, niemand durchzulassen oder einen jeden »fürderlich hinauszu- 
schaffen«. Dem Aufwärter vor der Ratsstube trug er auf, die Ratsstubenthür 
nicht so lange, wie sein Brauch sei, offen zu halten.^^«) 

Die Bürgerschaft scheint überhaupt von den grofsen Stadtbauten, die 
bedeutende Summen verschlangen, nicht besonders erbaut gewesen zu sein. 
Der Stadtrichter Endres Tucher hatte zur Anzeige gebracht, dafs er von seiner 
Tochter, der Ehewirtin des Unschlittamtmanns Hans Sigmund Trainer, gehört 
habe, wie etliche Bürger bei dem Unschlitthaus sich böser, gefährlicher Reden ver- 
nehmen lassen, man solle die grofsen Bauten einstellen und dafür einen besseren 
Vorrat an Unschlitt und Schmalz anschaffen. Man werde noch einmal aufs Rathaus 
laufen und die Ratsherrn zum Fenster hinauswerfen müssen. Daraufhin liefs der Rat 
den Unschlittamtmann auf die Kanzlei erfordern und bei seinen bürgerlichen 
Pflichten verhören, wer solche gefährliche Reden ausgestofsen habe. Es war auch 
ein lateinisches Traktätlein im Druck ausgekommen, das allein den Zweck verfolgte, 
die Bürgerschaft in den Städten dem Rat aufsässig zu machen. Der Kaplan 
im Spital, Johann Mannich, hatte ein Exemplar an sich gebracht und dem Kirchen- 
pfleger überantwortet mit dem Vermelden, dafs bereits einige Bürger das An- 
sinnen an ihn gestellt hätten, dasselbe zu verdeutschen. Mannich liefs man nun 
gleichfalls vorfordem und vernehmen, wer diese Bürger seien. Zugleich l^^e 
man ihm auf, er solle, wenn ihm femer etwas davon zu Ohren komme, es 

*) Die Abbildung im folgenden Kapitel. 




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— 143 — 

unverzüglich zur Anzeige bringen. Der Buchführer Simon Halbmeier aber 
erhielt die Anweisung, dergleichen Bücher nicht in die Stadt zu bringen oder, 
wenn er schon einige Exemplare zur Hand gebracht, so solle er diese in der 
Kanzlei abliefern, s'^) Aber solche Mafsregeln verfingen nichts gegenüber der 
üblen Meinung der Bürgerschaft. Nach wie vor urteilte man auf das ungün- 
stigste über den Bau, rügte besonders, dafs er so langsam von statten gehe, 
und sprach die Vermutung aus , das sei eine Folge der übermäfsigen Kosten, 
die der Bau beanspruche. Der Rat forderte daher die zum Bau deputierten 
Herrn auf, »sich zusammenzufügen und mit einander zu unterreden«, wie der 
Bau zu fordern sei, damit er einmal zu Ende gebracht werde, den Baumeister und 
Anschicker aber anzuweisen, die Werkleute zu emsigerer Arbeit anzutreiben und 
den Bau mit Leuten zu übersetzen, damit das Stück, woran man gerade baue, 
noch vor Wintersanbruch gewifs unter Dach gebracht werde. Man solle dabei 
auf den Stadtzimmermann Hans Schweher nicht warten , bis er wieder »heil« 
werde, sondern die Zimmerei durch einen andern herrichten lassen, auch andere 
Bauten soweit möglich einstellen, bis der Rathausbau vollendet sei. Mit den 
Worten: »Das sei meiner Herren ernstliche Meinung« schliefst dieser Rats- 
verlafs in sehr energischer Tonart. 3®**) 

Trotzdem dauerte der Bau immer noch bis ins Jahr 1622 , obschon 
aufser den Werkmeistern und dem Palier 8 1 Xiesellen und 43 Handlanger dabei 
beschäftigt waren.3*') Der Rat liefs es an energischen Aufforderungen zu that- 
kräftigerer Förderung des Werkes nicht fehlen. Aber es scheint das wenig 
gefruchtet zu haben. Als im Beginn des Jahres 1622 Baumeister, Anschicker, 
Meister und Gesellen um eine Verehrung nachgesucht hatten , wurde ihnen 
diese wie zwei Jahre zuvor bewilligt. Aber der Ratsausschufs, der darüber zu 
beschliefsen hatte, trug zugleich den zum Rathausbau deputierten Herren auf, 
alle »insgemein zu mehrerem Fleifs zu ermahnen, insonderheit aber dem Herrn 
Paumeister und Anschicker, bessere Anordnung zu machen, damit die Arbeit 
von statten gehe und mehr, denn bishero geschehen, befürdert werde, dann 
es vor der Burgerschaft und fremden Leuten eine Schand, dafs man soviel 
Jahr mit diesem Geben umbgangen und die Hälft davon noch nicht fertig. . . «3**) 

Man, ersieht nebenbei aus diesem Verlafs auf das deutlichste, dafs der 
Ausbau des Rathauses im Geviert geplant war, wie das auch aus den Dar- 
stellungen der Rathausmedaillen und anderen Abbildungen hervorgeht, ein 
Projekt, das infolge der Ungunst der Verhältnisse, die der 30jährige Krieg 
hervorrief, der grofsen Kosten, die dem Stadtsäckel zu schwer wurden, und 
des Unwillens und Spottes der Bürgerschaft nicht zur Durchführung kam. 

Vom Tage nach diesem letzten Beschlufs, der vom 14. Februar 1622 
datiert, liegt ein weiterer vor, der, nachdem er jene Verehrungen bewilligt, 
dem Baumeister und Anschicker anbefiehlt, »den Pau zu befurdern und zu 
besetzen, dafs er nit so langsamb von statten gehe, welches nit allein« dem 
Rat »sonderauch« dem »Paumeister selbs bei der Burgerschaft verkleinerlich. Sie 
sollen auch«, heifst es am Schlufs des Verlasses, »Eins E. Raths und der Herren 
Deputierten Befehlen mit mehrerem Ernst, als bishero geschehen, nachkummen«.^*^) 



— 144 — 

Wir hören dann nichts Weiteres mehr von dem Bau, der bei der Rats- 
stube, deren Abbruch, wie wir gesehen, schon beschlossene Sache war, Halt machte. 

Wir kommen zu den Einrichtungs- und Ausstattungsarbeiten. Leider 
sind wir für die ganze Zeit bis auf das Jahr 1622 sehr schlecht unterrichtet, da 
die Rechnungen der Peunt in dieser Zeit mit Ausnahme der des genannten 
Jahres völlig verloren gegangen sind. Der Rat hat, das läfst sich aus einzelnen 
zufälligen 3^-») Posten der Stadtrechnung ersehen, höchst bedeutenden Aufwand 
nicht gescheut, um sein Haus würdig auszuschmücken. So zahlte er 1621 den 
Herrn Höfischen*) für vergoldetes Leder zu einigen Gemächern des Rathauses, 
das sie aus Italien bezogen hatten, 2587 fl. 6 (i 10 dl., gewifs eine höchst 
beträchtliche Summe für jene Zeit.3^5) Antonio Benevieni und Cosmo Sini 
bekamen für unterschiedliche Muster vergoldeten Leders, das für die ^Tapezaria« 
des Rathauses von Florenz nach Nürnberg gekommen, 12 Gulden.3®^) Noch 
im Februar 1622 erhielt der Tapetenhändler Philipp Molck, der einige Tapis- 
serieen für das Rathaus gezeigt hatte, 50 Gulden. ^^7) Bei dem blofsen Zeigen 
und Besehen der Muster blieb es wohl kaum, wie der bedeutende bei den 
Imhof gemachte Kauf beweist. 

Aus der ebenerwähnten Peuntrechnung v. J. 1622 erhalten wir übrigens 
immerhin noch reichhaltige Nachrichten über die Arbeiten der Schreiner, Bild- 
hauer, Maler und anderer Werkleüte. Es geht daraus zunächst mit Unwider- 
leglichkeit hervor, dafs die Decke des kleinen Rathaussaales oder des schönen 
Saals, wie er damals mit Recht genannt wurde, eine Arbeit des berühmten 
Kunstschreiners und Bildhauers Hans Wilhelm Beheim ist.3®®) Bis zum 
20. November 16 19 mufs sie im wesentlichen vollendet gewesen sein, denn 
an diesem Tage starb laut Totenregister »der ersam vnd kunstreich Hanns 
Wilhelm Böheim, Architectus vnd Schreiner am Schwabenberg. «3^) 

Noch im Jahre 1622 erhielt »M. Hanns Beheims sei. Witib aus Bevelch 
der Herrn Deputirten vff ihr Supplicirn vnd Bitten wegen der neuen Rathaus- 
salldeck« 150 Gulden ausbezahlt. 3®®) 

Nachträglich, im Jahre 1622, arbeitete noch der Bildhauer Emanuel 
Schweigger an den »8 Gesprengen zu den g^ofsen Ofaln« des neuen Saals. Er 
fügte wohl in die 8 Zwickel neben den ovalen Rahmen der beiden äufseren 
Gemälde die schönen Verzierungen ein. In den Fries, der die Decke umrahmt, 
besserte er aufserdem noch 8 Festinen ein, ohne Zweifel die 8 herabhangenden 
Zapfen, welche die 4 quadratformigen Kassetten schmücken. 390) 

Hans Wilhelm Beheim war ein Meister ersten Ranges. Schon zu seinen 
Lebzeiten fand er allgemeine Anerkennung. Er hat ohne Zweifel noch andere 
bedeutende Arbeiten angefertigt als den schönen Leuchter im grofsen Rathaus- 
saal und die Decke im kleinen, die wir als die seinigen nachweisen können. 
Aber sie allein genügen schon, seinen hervorragenden Kunstgeschmack und 
seine aufserordentliche Meisterschaft in der Handhabung der Technik darzuthun. 
Die Decke ist in der Anlage durch die Form der drei Hauptdeckengemälde 

•) Imhoff. 



— 145 — 

bedingt, ein oblonges in der Mitte, je ein ovales oben und unten, Arbeiten 
des Paul Juvenell, der sie um 400 fl. anfertigte,39«) Es darf wohl angenommen 
werden, dafs sich die beiden Meister Hans Beheim und Paul Juvenell wegen 
des Arrangements vorher mit einander ins Benehmen gesetzt haben. 

Die Gemälde haben sich ohne Zweifel, als sie noch in ihrer ursprüng- 
lichen Farbenpracht aus den kräftig heraustretenden Rahmen hervorleuchteten, auf 
das wirksamste von dem tiefer liegenden Grunde abgehoben , während sie jetzt 
durch Rufs und Staub verdunkelt und geschwärzt nicht mehr zu erkennen sind. 

Dasselbe gilt von den kleineren Gemälden, von denen zwei den Grund, 
der oben und unten neben den Rundgemälden noch übrig bleibt, ausfüllen, 
während die anderen acht in den länglichen Kassetten der friesartigen Decken- 
umrahmung angebracht sind. 

Die grofsen Gemälde bringen Horatius Codes, wie er die Tiberbrücke 
hinter sich abbrechen läfst, einen deutschen Kaiser, der von Tugenden umgeben 
ist, und den Einzug des Attila in Rom zur Darstellung, die kleineren meist 
Scenen aus der römischen Geschichte. *) 

Die übrigen Malereien, die mehr einen dekorativen Charakter trugen, 
und die gewöhnlichen Anstreicherarbeiten hatten die beiden Maler Gabriel 
Weyer und Georg Weingarten übernommen. Blattgold und Oel, dessen sie 
benötigten, wurde ihnen vom Bauamt geliefert. Gold fand reichlichste Ver- 
wendung. Der Goldschlager Hans Petz erhielt einmal für 18 Buch geschlagenes 
Gold, das er für die Maler zum neuen Rathaussaal, das Buch zu 14 Gulden, zu 
liefern hatte, nicht weniger als 252 Gulden ausbezahlt, weiterhin für 18 Buch Fein- 
gold zum Rathaussaal mit einem Buch Zwischgold **) zu V« und für ein Buch zu i 
Dukaten 92 fl. 4 )K 6 dl. und nochmals für 18 Buch zu i Dukaten 90 Gulden.^^«) 

Die Ausmalung des Saals war diesen beiden Malern im ganzen um 
350 Gulden verdingt worden. Aber es hat den Anschein, als ob sie zu den 
Künstlern der leichtsinnigeren Art gehört hätten. Sie wufsten nicht hauszuhalten, 
erhoben ihren Lohn, den sie wohl schon verbraucht hatten, bevor die Arbeit 
fertig war und verlegten sich dann aufs Betteln. Sie bekamen auch noch 
IOC Gulden, doch mit der Anweisung, den Wäpplein und Augen***) die 
gebührlichen Farben zu geben.^^a) 

Einen Teil der Arbeiten liefsen die Meister wohl durch ihre Gesellen 
ausführen, wie das Belegen von 34 eisernen, 20 grofsen eisernen und 10 hölzernen 
i& Fensterpfosten« mit Staniol an der Haupt- und den Hoffagaden, wofür Weyer 
noch 15 Gulden bekam.393) Für die Arbeiten an den Kaminen, Stiegenthüren 
und 'einigen Ofenfüfsen im oberen Saal erhielten sie zusammen 112 ^ 6 dl. 394^ 

Der kleine Rathaussaal hatte zwei Portale, von denen leider keines mehr 
vorhanden ist, eins zur Eingangsthür , das andere zu jener in den folgenden 
Saal gehörig, Arbeiten des Stuckateurs Valentin Khaut, der auch »die Einfassung 
zu dem schwarzen Blatt samt zweien Dachungen auf das Portal« fertigte.395) 

•) S. Anmerkung 391. — ••) Eine Sorte Blattgold, die auf der Kehrseite silbern aussieht. 
•••) Diese Wäpplein und Augen sind ohne Zweifel die bei dem Gesellenstechen ange- 
brachten, die ursprünglich gemalt waren. 

10 



[ 



— 146 — 

Diese Portale waren von marmoriertem Stuck.396) Von demselben Meister 
rührten wohl auch die übrigen Stuckarbeiten des kleinen Saals her. 

Der kleine oder schöne Saal, wie er genannt wird, war mit »marbel- 
steinemen Platten«, Platten von Soienhofen, ausgelegt. Michel Lotter von Solen- 
hofen lieferte nach einem Eintrag der Peuntrechnung vom Jahre 1622 146 sechs- 
eckige »marbelsteiner Platten zu 36 kr.«, die mit Abzug dreier zerbrochenen, 
wie die Rechnung hinzufügt, 85 fl. 6 5K 22 dl. kosteten. Mit einem Gehülfen 
und seinem Sohn legte er sie in fünf Wochen und drei Tagen.397) 




Holzportal im nanmehrigen Standesamt von Hans Heinr. Abbeck und Veit Dümpel. 

Die Schreinerarbeiten sowie die ganze übrige Ausstattung der Zimmer 
des zweiten Stockes war ungleich kostbarer und prunkvoller, als die im ersten. 
Oben waren nämlich die eigentlichen Repräsentationsräume, »die schönen 
Regimentsstuben«, wie es einmal heifst, »darinnen die Fürsten und Stände 
zusammenkommen, wenn sie Reichs- und anderer Handlungen halber oftmals 
in dieser Stadt anlangen , welcher Logiamenter grofse Zierlichkeit nicht zu 
beschreiben.« Sechs prunkvolle gröfsere und kleinere Gemächer folgten auf 
einander, auf das kostbarste eingerichtet und einer Galerie gleich mit den 
wertvollsten Gemälden und Kunstarbeiten aus den Werkstätten der berühm- 
testen Goldschmiede ausgestattet. 3^8) 



- 147 - 

Das^erste Zimmer gleich am Aufgang, die Regimentsstube, jetzt in drei 
Zimmer geteilt und bis vor kurzem als Standesamtsbureau in Gebrauch, 
hatte eine sog. Kredenz *) und eine getäfelte Decke, welch letztere aller 
Wahrscheinlichkeit nach unter dem jetzigen Plafond steckt. Die Seitenver- 
täfelung dagegen ist nicht mehr vorhanden. Ein Kunstu^erk ist das sog. ^Thür- 




Kamin auf dem oberen Gang von Albr. Grafs. 



gericht,« ein Portal, das ehemals die innere Thürseite umrahmte. Der Schreiner- 
meister Hans Heinrich Abbeck und der Bildhauer Meister Veit Dümpel hatten 
es verfertigt. Es war ihnen um 300 fl., 3 fl. Trinkgeld und einen Thaler für 
das Firnissen angedingt worden.399) Es steht jetzt nicht mehr an der alten 
Stelle. Schon bei der späteren Einteilung dieses Raumes in drei kleinere Zimmer, 
wodurch ein Vorplatz zu den Eingängen nötig wurde, mufste es zurückgeschoben 



•) Büffet, Schrank mit Aufsatz zur Aufstellung von Prunkgeräten. 



— 148 — 

werden und schlofs den Vorplatz nach dem Saal zu ab. Es kam dann die 
Zeit, die derartige Kunstwerke nicht mehr zu würdigen wufste. Es wurde 
wiederholt überstrichen, und von einer dicken Farbenkruste überdeckt stand es 
unerkannt und unbeachtet da. Erst in unserer Zeit wurde es aus seinem Ver- 
steck hervorgezogen, von der entstellenden Farbendecke befreit und im jetzigen 
Standesamt aufgestellt, dessen schönste Zierde es bildet.**^) 

Es ist ein Portal mit weitausladendem Gesims, auf den Seiten von je 
drei korinthischen Säulen in Dreieckstellung, je einer stärkeren kanellierten vom 
und zwei glatten Halbsäulen hinten, getragen. Die Mitte des Gesimses schmückt 
eine Cartouche mit seitlich sich anschmiegenden Engelgestalten, die von einer 
gekrönten Frauenfigur gehalten wird. Der Fries wird durch Festons haltende 
Putten, die in hohem Relief gearbeitet sind, belebt. Die Leiste oberhalb des' 
Frieses ist im Zahnschnitt ausgeführt, darüber zieht sich ein Eierstab. Die 
ganze Arbeit zeugt von äufserster Sorgfalt. Die verschiedenen Ornamente an 
den Basen wie an den Kapitalen, dann die Thüre selbst mit ihren zier- 
lichen Einzelheiten sind ein beredter Beweis der hohen Meisterschaft der 
beiden Künstler. Die verschiedenen zur Verwendung gekommenen Hölzer, 
das Eichenholz an den stärkeren Teilen, das ungarische Eschenholz mit seinem 
gedrungenen Maser, aus dem die Halbsäulen und einige Füllungen bestehen, 
und noch andere Holzarten , die verwendet worden sind , bringen eine 
wohlberechnete und wohlthuende Wirkung hervor. Die Arbeiten in den übrigen 
Zimmern des zweiten Stocks werden in den Rechnungen im einzelnen nicht 
aufgeführt. Die schönen Tafeldecken sind hier alle noch vorhanden, ebenso 
die vortreffliche Thürumrahmung in dem jetzigen Sitzungssaal, der vormals 
unter dem Namen der Silberstube oder des grünen Zimmers bekannt war, und 
die nicht minder bemerkenswerte Thürvertäfelung im Standesamt. 

Auch der grofse Rathaussaal mufste auf der Westseite, wo er stark 
mitgenommen war, neu vertäfelt werden. Der Rechnungseintrag über 
500 Gulden für die Schreinermeister Hans Dietz und Georg Pleyhel wegen 
Täfelung der neuen Gerichtsstube, für drei neue Behälter (Kälter), einige Bank- 
truhen und »den Brücken«, worunter wohl die Gerichtsschranke zu verstehen, 
kann sich nur auf den durch das Peter Vischer-Gitter am westlichen Saalende 
für das Stadtgericht abgeschlossenen Raum beziehen.*^') Die Gerichtsstube im 
ersten Stockwerk nämlich kann schon aus dem Grunde nicht gemeint sein, weil sie 
schon 161 7 fertig gestellt war. Es handelte sich eben um die Ersetzung des infolge 
des Neubaues abgebrochenen Teiles der Decke im grofsen Saal. Drei neue Tische 
und Stühle sowie andere Arbeit verfertigte dann noch der Schreiner Meister 
Kaspar Sprinckhart. Die dekorative Bemalung war hier schon im Jahre vorher 
und zwar wahrscheinlich durch Gabriel Weyer erneuert worden. 

Auch an dem Messinggitter war eine Aenderung erforderlich , die in 
der Verlängerung der Eingangsthür bestand und durch den Rotschmied Benedikt 
Wurzelbauer ausgeführt wurde.***") 

Im übrigen können uns noch die Quartalzettel der Schreiner, die sich zum 
gröfsten Teil auf die im Rathaus ausgeführten Arbeiten beziehen müssen, 




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— 151 — 

einen Begriff von der Bedeutung der inneren Einrichtung und Ausstattung 
geben. Hans Heinrich Abbecks erster Quartalzettel beläuft sich auf nicht 
weniger als 227 fl. 2 ^ 21 dl., sein zweiter auf 138 fl. 6 IB» 21 dl., sein 
dritter auf 211 fl. Meister Kaspar Sprinckharts zweiter Quartalzettel erreicht 
sogar die beträchtiiche Höhe von 626 Gulden.*°3) 

Von den Kaminen auf den Gängen sind die vier im zweiten Stockwerk 
besonderer Hervorhebung würdig. Von bedeutenden Verhältnissen, stark her- 
vortretendem architektonischen Aufbau und lebendig in der Behandlung des 
Bildschmuckes wirken sie auf das vorteilhafteste. An den Seiten unten lehnen 
sich männliche und weibliche Karyatiden , auf den Voluten lagern sym- 
bolische Gestalten , und vorn oben sind Götterfiguren angebracht : Apollo, 
Venus mit Amor, Juno und Minerva. Mit Recht bemerkt ein gleichzeitiger 
Berichterstatter, dafs »sie auf die lebendige Manier possiert und verfertigt« 
seien. Er spricht allerdings zunächst nur von den oben seitlich angebrachten 
Figuren, mit denen Abraham Grafs am 30. März 1 6 1 8 seine Arbeit begonnen, 
den vier Elementen »in Jungfrauengestalt«, die, nicht ganz in Lebensgröfse, 
seitlich an den Kaminen »zur Zier« ihre Aufstellung gefunden*®*) haben. 
Auf dem letzten Kamin ist nun allerdings oben rechts Arethusa mit der 
strömenden Urne , links eine Göttin , die ein pausbackiges Kindergesicht hält, 
— Wasser und Wind — angebracht, Symbole, welchen die des ersten Kamins 
mögen entsprochen haben, von denen die noch erhaltene Figur links eine 
Göttin mit Früchten — die Erde — darstellt. Acht Thonreliefs, je zwei 
zusammengehörig, schmücken unten die Vorderseite der Kamine. Sie behandeln 
mythologische oder historische Stoffe: die Landung der griechischen Flotte bei 
Tenedos, ein Gefecht vor Troja,*°5) Aeneas, der den Anchises trägt, die Ein- 
weihung Roms mit Romulus und Remus, die von der Wölfin gesäugt werden ; 
links auf der Seite : Curtius, der sich in den Erdschlund stürzt, und den Sabiner- 
raub und darunter das Brustbild Julius Caesars und endlich auf dem vierten 
Kamin Caesars Ermordung und einen römischen Triumphzug. 

Eine nicht geringe Verwirrung herrscht wegen der Urheberschaft der 
Stuckaturen in den Galerien des ersten und zweiten Stockwerks. Murr führt 
die mythologischen Darstellungen*) und das Gesellenstechen auf Abraham Grafs 
zurück. Er hat aber für seine Behauptung keinen anderen Beweis , als dafs 
jene mythologischen Figuren mit Blättern des genannten Meisters , von 
dem er vermutet, dafs er in Italien gewesen, Aehnlichkeit aufweisen. Er 
bemerkt dann selbst, dafs unter der letzten der allegorischen Darstellungen die 
Buchstaben H. K. angebracht seien, wird aber auf den Widerspruch, der hier 
vorliegt, nicht aufmerksam. '♦°*^) Lochner verleiten diese Anfangsbuchstaben, 
einen angeblichen Hans Kern als den Künstler in Anspruch zu nehmen. ♦°7) 
Ein Leonhard Kern, der die vier Monarchien über den Rathausportalen fertigte, 
ist uns bekannt geworden, später begegnet auch ein Johann Jakob Kern, Sohn 
des ebengenannten, der aber erst 1656 von seiner Studienreise in Italien zurück- 
kehrt.*°®) Von einem Bildhauer Hans Kern hingegen verlautet urkundlich nichts. 

*) Die einzelnen mythologischen Dantellungen s. unter Anmerkung 406. 



— 152 — 

Der Name beruht auf einer willkürlichen und unrichtigen Ergänzung jener beiden 
Anfangsbuchstaben. So will es freilich erscheinen, weiui man die urkundlichen 
2^ugnisse zu Rate zieht 

Nach einem Ratsverlafe vom 8. Oktober 1618 hatten damals die beiden 
Kalkschneider, wie sie genannt werden, Heinrich und Hans Kuhn von Weikers- 
heim, die Graf Philipp Ernst von Hohenlohe empfohlen hatte, dem Rat ihre 
Dienste angeboten. Baumeister und Deputierte werden nun beauftragt, sie 
einige Gemächer sehen und sich darüber aussprechen zu lassen, ob es nicht 
von Nöten sein werde , solche Arbeit bis auf den kommenden Frühling zu 
verschieben. '«*^) So weit sich ersehen läfst, traten sie damals noch nicht, son- 
dern erst 1621 in den Dienst des Rats. Die an der unteren wie oberen Galerie 
angebrachte Jahreszahl 1621 beweist, dafs die Stuckaturarbeiten hier im wesent- 
lichen damals schon vollendet waren. Der Ausweis darüber ist mit der Peunt- 
rechnung des Jahres 162 1 zu Grunde g^angen. Die Rechnung des Jahres 1622 
verzeichnet den Betrag von 180 Gulden »von der oberen vnd vnteren Galleria 
neben dem oberen Stockwerk mit den 2 Turnieren zu weisen. ^*''*) Der Fehler, 
der darin liegt, dafs hier von 2 Turnieren die Rede ist, während doch nur das 
eine im zweiten Stockwerk und die allegorischen Bilder im ersten gemeint sein 
können, thut nichts zur Sache. Es ist hier ohne Zweifel das letzte Hand- 
anlegen, Ausbessern und Ueberarbeiten gemeint. Sie müssen dann ihre 
Arbeiten an den Wänden der oberen und unteren Galerie wieder ent- 
fernen und die Wände neu überziehen, wofür ihnen noch 30 Gulden ausbe- 
zahlt werden. 

Von den Stuckaturen sind an erster Stelle jene des zweiten Stockwerks 
zu nennen, welche das am 28. Februar 1446 zur Verherrlichung der Hochzeit 
des Wilhelm Löffelholz mit der jungen Witwe Kunigunda Ebner, einer Tochter 
des Konrad Paumgartner, auf dem Marktplatz abgehaltene grofse Gesellenstechen 
der jungen Patrizier darstellen. 39 Helme waren damals eingeritten, jeder mit 
einem Rüstmeister, Stangenführer und zwei Fufsknechten , alle in der Farbe 
ihres Herrn gekleidet. Die Stecher ritten sämtlich in hohen Zeugen durch 
Wappen, Schild und Helmkleinod ausgezeichnet. Den Stechern hatte die Braut 
drei Kleinode ausgesetzt, ein Heftlein zu 12 fl., einen goldenen Ring zu 8 fl. 
und einen Kranz zu 4 fl. 

Am Montag vor Fastnacht, dem sog. Geilenmontag, ritten die Stecher 
von der Seite der Frauenkirche aus in die auf dem Markt errichteten Schranken, 
und es begann nun vor den auf Gerüsten aufserhalb der Schranken stehenden 
Zuschauern ein fröhliches Stechen, in dem sich Konrad Haller, Berthold Volkamer 
und Stephan Tetzel die Preise errangen. 

Als Vorlage für ihre Arbeit diente den Künstlern ein Gemälde, das sich 
der alte Berthold Volkamer, der selbst mitgestochen, »in seiner Behausung in 
St. Aegydien Gasse in einer grofsen Stuben auf ein ausgespanntes Tuch, jeg- 
lichen Stecher mit Farben und Cleinodien, mit Fleifs malen lassen, welche 
Behausung nachmals Herr Christoph Tetzel der Aeltere und Losunger erkauft 
und das vielgedachte Gestech vemeuern lassen.« 



— 153 — 

Unter Zugrundelegung dieses Gemäldes*) haben die Künstler ein durchaus 
selbständiges und bedeutendes Werk geschaffen. In starkem Relief sich abhebend, 
in einzelnen Teilen sogar völlig vom Grunde losgelöst, erweckt es in seiner 
bedeutenden Ausdehnung, in seinem Reichtum an Figuren, in der Lebendigkeit 
der Handlung, endlich in seiner untadelhaften Technik eine hohe Vorstellung 
von der Gestaltungskraft und Kunstfertigkeit seiner Urheber. Aus der Zeit seiner 
Entstehung ist wohl kaum etwas zu nennen, wodurch es irgendwie in Schatten 
gestellt würde, unsere Zeit aber hat nichts aufzuweisen, was ihm an die Seite 
gesetzt werden könnte. Die Künstler haben ihren Gegenstand völlig durch- 
drungen und dem Charakter der Zeit gemäfs, in der die Handlung spielt, zur 
Darstellung gebracht. Paare von Stechern, die sich zum Kampfe anschicken, 
auf einander losrennen, sich bedrängen, eins, das schon die Entscheidung des 
Kampfes in dem Sturz des einen Kämpfenden zur Anschauung bringt, dazwischen 
die sonst beteiligten Personen, die Kampfrichter in eifriger Unterhaltung, zu 
Rofs haltende Patrizier, Herolde, Rüstmeister und Stangenführer, Zinkenbläser 
und Schalksnarren, aufsen an den Schranken die dem Spiel mit Aufmerksam- 
keit folgenden Zuschauer, während vom Portal der Frauenkirche 3 Zinkenbläser, 
die hier unter anderen Personen Stellung genommen , ihre lustigen Fanfaren 
ertönen lassen — alle diese Einzelheiten sind zu einem grofsen und einheit- 
lichen Bilde zusammengefafst, das eine bedeutende Wirkung hervorruft, ja als 
ein wahres Meisterwerk bezeichnet werden mufs. 

Dieselben Künstler verfertigten nachweislich die Stuckarbeiten im Stüb- 
lein oberhalb der Bürgermeisterstube, das höchst wahrscheinlich mit dem lang- 
gestreckten Räume im zweiten Stock zwischen dem grofsen und kleinen Hof 
identisch ist. Hier sind als Hauptstücke die Personifikationen der Tugenden 
Glaube, Hoffnung und Liebe angebracht. Auch die schönen Stuckaturen an dem 
oberen Gewölbe der grofsen Rathaustreppe sind ihre Arbeiten. Weiterhin 
überziehen sie die 6 oberen Gemächer, darunter, wie bereits erwähnt, den kleinen 
Saal und fuhren die Stuckarbeiten in den beiden runden Gewölben im mittleren 
Turm und in den Zimmern der beiden Seitentürme und endlich noch jene im 
unteren Gemächlein am Saal aus. Im ganzen verzeichnet allein die 33. Wochen- 
rechnung der Peunt v.J. 1622 741 fl., die ihnen ausbezahlt wurden, darunter 
ein Trinkgeld für den Gesellen von t2 fl. und ihnen selbst zur Abfertigung 
100 Gulden. *'°) 

Von den Oefen, die jetzt nicht mehr vorhanden sind, scheinen besonders 
die des zweiten Stockwerks vorzügliche Arbeiten gewesen zu sein. Murr rühmt 
von ihnen, dafs sie den Beifall aller Kunstliebhaber verdienten. Sie waren 



•) Es ist dies fast mit Notwendigkeit anzunelimen. Der Ratsclireiber Müllner , der ein 
Zeitgenosse der Künstler war, schreibt über das genannte Gemälde, dafs es sich noch in der 
Behausung an der Egydienstrafse befunden, auch waren »in Stech- und Schembartbüchem viel 
Copien gemacht worden.« Auch Konrad Haller hatte es in seinem Buch von den Nürnbergischen 
Geschlechtern malen lassen 

S. übrigens Lochner in seiner Erläuterung zu dem Nürnberger Gesellenstechen v.J. 1446 
etc. radirt und herausgegeben von Phil. Walther. 2. Auflage. Nürnberg. Joh. Leonh. Schräg. 



— 154 — 

Arbeiten der Hafner Georg Vest und Jörg und Christoph Leupold, die sie 
162 T und 1622 anfertigten, jener den Ofen im kleinen Rathaussaal, wozu 
Benedikt Wurzelbauer, wenn wir Murrs Angaben folgen dürfen, die metallenen 
Bilder der Tiere und die Leisten bereits 16 19 gegossen hatte, sowie einen 
weifsen in der Silberstube, Jörg Leupold die übrigen.^") Leupold hatte auch 
Pfalzgraf Johann Friedrich von Pfalz-Neuburg Oefen zu liefern versprochen, 
hielt aber weder im einen noch im anderen Falle die Zeit ein. Der Pfalzgraf 
drängte beim Rat, und dieser liefs dann Deputierte und Baumeister vernehmen, 
was für Arbeit Leupold ins Rathaus zu fertigen habe, und ob sie noch zurück- 
gestellt werden könne- ♦") Die Auskunft, welche erfolgte, mufs wenig günstig 
für Leupold gelautet haben. Man liefs ihn nämlich »auf einen versperrten 
Turm gehen«, und auf des Baumeisters Klage, dafs er die Arbeiten für den 
Rat nicht fördere, sondern viel mehr für andere arbeite, zu Rede halten *'3). 
Er wurde zwar nach einigen Tagen auf Urfehde und mit Bezahlung der Atzung 
der Turmhaft entledigt, zugleich aber ebenso wie Georg Vest unter An- 
drohung des Turms angewiesen, die angedingte Arbeit innerhalb eines Monats 
auszuführen. Leupold gab man noch besonders zu verstehen, man könne ihm 
nicht gestatten, fremde Arbeit anzunehmen und dadurch die für den Rat über- 
nommene zu verzögern. Zugleich erhielt der Baumeister den Auftrag, die 
Platten mit dem ehesten legen zu lassen, damit sich Leupold nicht mehr 
entschuldigen könne. Pfalzgraf Johann aber bat man um Geduld : Leupold 
habe nötige Arbeit. Das war am 11. September 162 1.*'*) Am 30. April 1622 
waren indes weder die Oefen im Rathaus noch die für den Pfalzgrafen gesetzt. 
Leupold versprach nun wohl, in den nächsten drei Wochen einen Ofen im 
Rathaus und in 6 Wochen sechs für den Pfalzgrafen aufzustellen, -»'s) aber dieser 
mufste sich noch etwas länger gedulden. Am 27. Mai wird nämlich Leupold 
wieder einmal vom Rat aufgefordert, seinem Erbieten mit Setzung der Oefen 
im Schlofs zu Hilpoltstein in bestimmter Zeit nachzukommen, da ihm der 
Pfalzgraf bereits Geld geschickt habe. Man werde ihn sonst einen anderen 
Ernst erfahren lassen. '*'^) Doch hatte es damit vorläufig noch gute Wege. 
Im Mai etwa des folgenden Jahres verlangte der Rat — man mufs dessen 
Langmut bewundern — eine Erklärung von Leupold, worauf dieser sich dahin 
aussprach, er wolle die Oefen Pfalzgraf Johann Friedrichs zu Hilpoltstein noch 
vor dem i. August setzen, von denen des Rats aber könne er vor Winters- 
eintritt nicht mehr als die Kästen fertigen. Diese Erklärung liefs der Rat dem 
Pfalzgrafen mitteilen, dem Leupold aber eröffnen, er versehe sich zu ihm, 
dafs er die Oefen auf dem Rathaus noch vor Michaelis vollende. Sollte er 
aber noch länger säumig sein, so werde man ihn ins Loch einziehen und gar 
zur Stadt hinausweisen. Es wird ihm noch auferlegt, inzwischen aller anderen 
Arbeit müfsig zu stehen, der Baumeister aber soll sich zu »gemeiner Arbeits 
eines anderen Hafners bedienen. -♦* 7) 

Wie hervorragend und künstlerisch vollendet übrigens diese Oefen gewesen 
sein müssen, beweist wohl am unmittelbarsten die Peuntrechnung des Jahres 
1622. Die Quartalzettel des Hafnermeisters Georg Leupold beziffern sich auf 




Partie aus dem Gesellenstechen an der Gangdecke des zweiten Stockes 
von Hans und Heinrich Kuhn. 



— 157 — 

ganz erkleckliche Summen. Der erste vom 9. März beträgt 58 fl. 4 JK 6 dl., 
der zweite vom 28. Mai 83 fl. 4 )K 6 dl., der dritte vom 20. September 
167 fl. 4 JK 6 dl., der vierte vom 23. November erreicht gar die Höhe von 
350 fl. 6 )K 9 dl. Christoph Leupold steht nur mit einem Posten von 94 fl. 
4 Ä 6 dl. unterm 23. November vermerkt. Besonders schön war der grofse 
weifse Ofen in der oberen Stube oberhalb der Kriegsstube, den der Possierer 
Georg Vest und Meister Georg Leupold um den beträchtlichen Preis von 
300 fl., denen noch 50 fl. als Verehrung hinzugefügt wurden, verfertigten. 
Endlich sei noch erwähnt, dafs auch zwei eiserne Oefen im Rathaus Aufstellung 
fanden. Christoph Behaim erhielt dafür anstatt der sämtlichen Erben der 
Katharina Römerin 60 fl. ausbezahlt.-»*^) 



Seit dem Abschlufs des Rathausbaues im Jahre 1622 bis zu den 
Erweiterungsbauten in unseren Tagen haben bauliche Aenderungen von Belang 
nicht stattgefunden. Im Gegenteil, das Rathaus und insbesondere der Saal litten 
unter der Verwahrlosung, der sie zu Zeiten anheimfielen. Im Saal stieg 
das Publikum das Gitter hinan, so dafs sich der Rat 1716 zu einer 
Weisung an den Baumeister veranlafst sah, nach dem metallenen Gitter auf 
dem grofsen Saal sehen zu lassen, ob es durch das Hinaufsteigen der Leute 
gelitten habe.**^) Unbegreiflich aber erscheinen die Zustände, wie sie uns 1727 
entgegentreten. Nicht allein, dafs der Saal höchst unrein gehalten wurde, es 
hatten ihn sogar die Hunde zu ihrem Tummelplatze ausersehen, die haufenweise 
darin herumliefen. *) Fast scheint es demnach, dafs er ohne alle Aufsicht off*en 
stand, vielleicht sogar der Thüren entbehrte. Der Rat liefs den Knechten eine 
bessere Aufsicht anbefehlen und erteilte den weiteren Auftrag, die Hunde durch 
die Schützen hinwegpeitschen zu lafsen. '♦"*') Vielleicht legte dieser entsetzliche 
Zustand, der kaum glaublich erscheinen würde, wenn er nicht durch amtliche 
Quellen bezeugt wäre, den Gedanken einer Saalrestauration nahe, der um diese 
Zeit auftauchte , ohne indes zur Ausführung zu gelangen. Ein Bericht des 
Malers und Akademiedirektors Joh. Martin Schuster,^"') den dieser leider ohne 
Zeitangabe an den Stadtbaumeister erstattete, gibt uns darüber näheren Aufschlufs. 
Danach waren die Gemälde zur Hälfte völlig ruiniert. Die Gerichtsscene und 
die Malereien über den Fenstern waren kaum noch zu erkennen. Der 
Berichterstatter meint, die Inskriptionen könnten bleiben, aber es müfsten ganz 
neue Figuren erdacht werden. Dem Triumphwagen dagegen glaubt er durch 
Abwaschungen, wodurch der Staub und die gröfste Schwärze beseitigt würden, 
helfen zu können. Meister Wolf könnte ihm dabei helfen , der auch einen 
Oelkitt zu bereiten wüfste, um damit den Grund, wo er sich gehoben oder ab- 
geschält, wieder zu verstreichen. Er selbst aber gedachte dann in einer Art, 
die er in Rom gelernt , das Gemälde wieder zu erfrischen , ohne es viel mit 
Farben zu übermalen. Dies würde nur nötig erscheinen an jenen Stellen, die 
völlig abgesprungen wären. Dort aber gedachte er das Neue mit dem Alten so 

•) Ueber ähnliche und noch ärgere Zustände in den Kirchen s. Siebenkees, Materialien 
IV., S. 500, 501. 



- 158 - 

ZU verbinden, dafs man nicht im Stande sein sollte, die Stellen zu entdecken. Nur 
das Bedenken hatte er, ob das Gemälde die von ihm erwähnte Art aushalten 
würde, weil nur ein schwacher Grund vorhanden wäre. Es würde sich daher 
empfehlen, zunächst, um nichts zu verderben, an einem Kopf eine Probe zu 
machen. Sollte es gelingen, so würde das ganze Werk sehr schön zum Vor- 
schein kommen und beinahe als neu sich darstellen. Aber auf eine weitere 
Schwierigkeit war er noch gestofsen. Da der Triumphwagen viel Zieraten 
aufwies mit geschlagenem Gold an der Architektur, wo hinein dann schattiert 
worden, eine Art, die damals nicht mehr üblich, so war er ratlos, wie das 
Abgesprungene zu ersetzen wäre. Zwar sei ihm die Art wohl bekannt, das 
Gold auf der Mauer zu befestigen, nicht aber, wie es mit dem Alten zu vereinigen, 
ohne fleckig zu werden. Jedoch hoffte er, vielleicht jemanden zu finden, der 
damit vertraut wäre. 

Von dem Bericht ist noch der Schlufs für uns von Interesse. Joh. Martin 
Schuster war »durch fleifsiges Untersuchen und Nachforschen« zu dem Ergebnis 
gelangt, dafs drei Hände bei den Malereien beteiligt gewesen. Die ganze 
Invention rühre von Albrecht Dürer und sei von Georg Penz ausgeführt worden. 
Weil es dann schwarz geworden, woran der schlechte Grund nicht wenig Schuld 
getragen, habe es Paul Juvenell wieder übermalt und ausgebessert, wie er denn 
auch an verschiedenen Orten von seiner eigenen Invention hinzugethan, was 
man noch deutlich erkennen könne. Endlich bemerkt er noch, dafs die Figuren 
im Gericht von viel geringerer Qualität seien, als die übrigen. 

Dieser Bericht, der uns manches Neue über das damalige Restaurations- 
verfahren bietet , ist auch um deswillen von Wichtigkeit , als er zeigt , dafs 
verschiedene Hände, wie wir bereits nachgewiesen, bei den Gemälden im Saale 
beteiligt waren, und als er ferner den Beweis liefert, dafs damals die Gemälde schon 
manches von ihrer Ursprünglichkeit eingebüfst hatten. Kleinere und gröfsere 
geschichtliche Verstöfse, die sich der Berichterstatter zu Schulden kommen läfst, 
wollen wir ihm nicht anrechnen, da er nicht in der Lage war, sich nach dieser 
Richtung hin gründlicher zu unterrichten. 





V. 



Baumeister, Werkleute und Arbeiter. 



Bedeutung des Rathausbaus. Der Rathausbaumeister. Frühere Meinung. 
Historische Entwicklung des Baumeisteramts seit dem 14. Jahrhundert. Die Rats- 
baumeister — ursprünglich Deputierte oder Kommissare des Rats. Das Bauamt — ein 
Verwaltungsamt. Der SchafTer und Anschicker der Peunt. Die Stadtwerkmeister. 
Die Steinmetzen — Architekten. Bedeutende bürgerliche Baumeister in Nürnberg. 
Bauherrn, Baumeister, Baudeputierte und Werkleute. Entstehung der Fabel von der 
Erbauung des Rathauses durch Eustachius Karl Holzschuher. Gründe dagegen. Jakob 
Wolff der jüngere — der Rathauserbauer. — Baubureau, Arbeilsräume, Steinmetz- 
hütte etc. Leben und Stellung der Bauwerkmeister. Die Arbeiter. Arbeitszeit, Lohn- 
verhältnisse, Verehrungen und Mahlzeiten. 



AS Genie des Baukünstlers hat in dem Nürnberger 
Rathaus ein Werk geschaffen , das seine Stelle 
unmittelbar neben den bedeutenderen Bauten jener 
Zeit einnimmt. Einfach, grofs und edel wirkt dieser 
Bau, der seine Wesenheit und Bestimmung auf den 
ersten Blick offenbart. Die Fagade in einer Aus- 
dehnung von 86 Metern sich hinziehend hat trotz- 
dem nichts Einförmiges. Die drei dorischen Portale 
in der Mitte, oben und unten, die durch symbolische 
Bildwerke eine wohlthuende Belebung erfahren 
haben, dann die drei in breiter Grundlage aus dem 
Bau emporragenden Türme , von denen der mittlere besonders durch seine 
Mächtigkeit wirkt , haben ohne Zweifel den Zweck , die Längenwirkung des 

Die obere Abbildung bringt das schmiedeeiserne Oberlichtgitter des mittleren Rathausportals. 




— i6o — 

weitgestreckten Gebäudes abzuschwächen und den Eindruck der Einförmigkeit 
nicht aulkommen zu lassen. 

Der Eintritt in die grofse Rathaushalle, *) die im Erdgeschofs vom oberen 
bis zum mittleren Durchgang sich erstreckt, läfst es fühlen, dafs wir den Fufs 
in das »Haus der Stadt« einer der bedeutendsten Handelsmetropolen gesetzt 
haben. Dieser schöne und wirkungsvolle Raum , der Eleganz und Würde in 
sich vereinigt, hat auffallender Weise keinen eigentlichen Zweck, wenigstens 
keinen anderen, als dem Eintretenden die Bedeutung und Gröfse des Gemein- 
wesens, die Macht und Würde seiner Vertreter, die von diesem Hause aus seine 
Geschicke lenkten, zum Bewufstsein zu bringen. 

Man pflegt das Rathaus gemeiniglich den Werken der italienischen 
Renaissance zuzuzählen. In dieser Unbedingtheit des Urteils liegt zugleich seine 
Schiefheit. Ohne Zweifel zeigt sich das Rathaus vom Stile der italienischen 
Renaissance stark beeinflufst. Die Portale und Fenster mit ihren Giebeln, der 
bossenartige Ausbau der Ecken, die das Gebäude krönende Galerie, die geräumige 
Halle und der wirkungsvolle Hof mit den grofsen Rundfenstern, zwischen denen 
Pilaster sich erheben, während unter jenen Balustraden sich hinziehen, dieses 
und anderes weist auf einen Baumeister hin, der mit den Formen und dem 
Geist der italienischen Renaissance wohl vertraut war. Aber andererseits sind 
die Verhältnisse nicht von jener Schlankheit und Leichtigkeit, die wir an den 
italienischen Bauten bewundern, und bei aller Schönheit der Formen sind diese 
doch von gewisser Derbheit, die vielleicht auf die Beschaffenheit des Materials, 
vielleicht auf die Auffassung des Baumeisters, vielleicht auf beide Momente 
zurückzuführen ist. 

Diese Betrachtung führt auf eine weitere Frage, die sich bei Besichtigung 
eines bedeutenderen Kunstwerks in der Regel mit in erster Linie aufdrängt, 
die wir uns aber bis zum Schlufs unserer Ausführungen zurückgestellt haben, 
auf die Frage nach dem Rathausbaumeister. Es erschien uns förderlich, wenn 
nicht gar notwendig, vorher den ganzen Bau historisch vor uns erstehen zu 
sehen, um damit zugleich eine Reihe von Momenten zu gewinnen, die darauf 
hinweisen, in welcher Sphäre der reichsstädtischen Beamtenwelt wir den Schöpfer 
des Werks zu suchen haben. 

Es ist nahezu die einstimmige Annahme der späteren Nürnberger 
Historiker, die sich bis auf unsere Tage fortgepflanzt hat, dafs die Vorstände 
des reichsstädtischen Bauamts, die jeweiligen Baumeister des Rats, auch die 
Bauleiter und Bautechniker oder, wie wir sagen, Architekten gewesen seien. 
In unserem Falle wird Eustachius Karl Holzschuher, der alten Patrizierfamilie 
dieses Namens angehörig und Mitglied des kleineren Rats, als der Baumeister 
des Rathauses in Anspruch genommen. Dies ist die eingebürgerte Meinung, 
wenngleich auch hie und da, und auch schon im vorigen Jahrhundert, die 
gegenteilige Ansicht aufgetaucht ist, dafs der Baumeister des Rats nicht als 
der technische Leiter und Architekt der Stadtbauten zu betrachten sei. Schon 
der treffliche Kenner der Nürnberger Geschichte Georg Andreas Will, Professor 
*) Abbildungen s. weiter unten. 




c 



ei 



- 163 - 

an der Nürnbergischen Universität zu Altdorf, vertritt diese Meinung, wenn 
er im i. Bande seiner Münzbelustigungen, der 1764 erschien, auf Seite 403 
bemerkt : 

»Man mache sich einen richtigen Begriff von dem Baumeister der Stadt 
Nürnberg. Er ist kein Werkmeister, sondern ein ansehnliches Mitglied des 
inneren Rats daselbst, der das Bauwesen der Stadt dirigiret.« Das heifst doch 
wohl mit anderen Worten, der Nürnberger Baumeister ist kein Techniker vom 
Fach. Will fügt dann noch hinzu, dafs der Baumeister zuweilen auch Unter- 
baumeister heifse, weil noch eine Person aus dem älteren Rat zum Oberbau- 
meister oder, wie er eigentlich heifse, zum Bauherrn verordnet sei. 

Will trifft damit ohne Zweifel das Richtige. Der Baumeister war aus 
dem kleineren Rat als Vorstand des städtischen Bauamts verordnet, er war 
ständiger Referent und Kommissarius für den Rat in allen Bausachen, während 
der Bauherr der Referent des aus 7 Mitgliedern bestehenden älteren Rats war. 
Aufser ihnen bestand aber zu Zeiten und bei besonders hervorragenden Bauten 
noch eine eigene Kommission, die aus Herrn des kleineren Rats zusammen- 
gesetzt war, die sog. Bauherrn, denen gegenüber dann der Referent des 
Aeltemkollegiums als oberster Bauherr bezeichnet wurde. Ja manchmal, so 
z. B. zur Zeit des grofsen Rathausbaus, kamen sogar zwei oberste Bauherrn 
vor, Paulus Behaim und Georg Volkamer. 

Die Last des Amtes, die auf den Schultern des Baumeisters lag, war 
eine ungleich schwerere als jene , welche die obersten Bauherrn zu tragen 
hatten. Das Bauamt war eben eins der bedeutendsten und verzweigtesten 
Aemter der Reichsstadt, der Baumeister einer der hervorragendsten Beamten, 
obwohl iu3prünglich nichts weiter als ein Deputierter des Rats, wie wir schon 
vorhin bemerkten. Der Ausdruck »verordneter Baumeister c, der auch später 
häufiger begegnet, scheint noch auf dieses alte Verhältnis hinzudeuten. 

Es ist von aufserordentlicher Wichtigkeit für die Beobachtung der Ent- 
wicklung dieses Amtes, dafs in der älteren Zeit nicht et^'a ein Baumeister auftritt, 
sondern eine Reihe aus dem Patriziat oder doch aus den ehrbaren Geschlechtern 
hervorgegangener Mitglieder des kleineren oder gröfseren Rats sich in die 
Geschäfte des Amtes teilten. Im Beginn des 14. Jahrhunderts treten als Bau- 
meister, die vom Rat ernannt waren, auf Herr Sifrit Strecfadein und Herr 
Bertholt Forhtel in St. Sebaldpfarre, und in St. Lorenzpfarre Herr Otto Muffel 
und Herr Heinrich der Geuschmied. Schon das jedesmal gewissenhaft beigesetzte 
Prädikat »Herr« beweist, dafs wir es mit Angehörigen des patrizischen Standes 
zu thun haben.^'^) Im Jahre 1384 verrechnet die Stadtrechnung die Kosten 
der damals in Angriff genommenen Stadtbauten unter folgenden Ueberschriften : 
Konrad Schürstabs Bau, Karl Holzschuhers Bau am Pflaster in beiden Pfarren, 
Peter Stromers des altern Bau, »flössen in dem graben«, Prant Grofsen Bau 
an St. Katharinenbrücke, F. Pfinzings Bau an den Schranken, H. Volkmeyrs Bau 
am Fischbach, H. Volkmeyrs Bau an der Stadtmauer, Rüdiger Armbaurs Bau. 
Die Stadtrechnung v.J. 1386 nennt diese Baurechnungsherrn ohne Umschweife 
Baumeister. Sie führt zunächst den Steinmetzmeister Queterer auf, der mit 



— i64 — 

seinen Gesellen damals an der langen Brücke baute und dem Rat selbständig 
Rechnung legte. Dann aber erscheinen in derselben folgende Namen: Hertwig 
Volkmeyr, F. Pfinzing zu dem Brunnen, d. i. der schöne Brunnen, Weigel Graser, 
Pignot Weigel zu dem Pflaster, Jakob Slewitzer, Baumeister zu den Türmen, 
Armbauer, Baumeister zu den Türmen, Peter Grofs, Baumeister zu dem Brunnen 
von der Röhre unter der Burg, Konrad Baumgartner, S. Weigel, weiter Prant Grofs, 
»von den schranken zu machen hinter sant Kathrein«, C. Schürstab, junior, :»umb 
schranken, die man gemacht hat, und von vier gattem uf dem tiergartner (tor) 
und gen sant Johannis«, endlich die Baumeister zu dem Brunnen bei der Röhre 
am Milchmarkt, Sebald Vorchtel und Berthold Seckendorfer.'»"3) Es ist merkwürdig, 
dafs von den genannten Herren nur zwei dem kleineren Rat angehören, 
C. Schürstab und Sebald Vorchtel, während die übrigen lo, Hertwich Volkmeyr 
(1360), F. Pfinzing (1370), Weigel Graser (1374), Pignot Weigel (1370), Jakob 
Slewitzer (1367), Rüdiger Armbauer (1383), Peter Grofs (1372 oder 1377), Sigmund 
Weigel (1369), Prant Grofs (1358) und Berthold Seckendorfer (1373) den 
Genannten des gröfseren Rats entnommen sind.*) Bis auf Jakob Slewitzer, Rüdiger 
Armbauer und Berthold Seckendorfer sind sie aus dem Patriziat gewählt, 
diese drei aber gehörten zu der weiteren Klasse von Familien, von 
denen die Patrizier gleichfalls einen Teil bildeten , jener Klasse , die, durch 
Reichtum und Ansehen vor den übrigen Kreisen ausgezeichnet, dem eigent- 
lichen Patriziat am nächsten stand , aus der dieses eintretenden Falles sich 
ergänzte, und mit der es sonst näheren Verkehr unterhielt, der Klasse der 
Ehrbaren nämlich. 

Es ist nicht anders denkbar, der kleine Rat, der für die erwähnten 
Funktionen in seiner Mitte allein die geeigneten Kräfte nicht vorfand oder doch 
durch anderweite Aufgaben in der Mehrzahl seiner Mitglieder verhindert war, 
nahm hier noch ohne Bedenken zu dem gröfseren Rat, soweit er ihm sozial 
näher stand, seine Zuflucht, um aus dessen Ueberflufs seinen Mangel zu decken. 

Es braucht wohl kaum gesagt zu werden, dafs das Patriziat mit den wenigen 
ehrbaren Familien nicht gleich 13 der Seinigen, die sich als Architekten qualifiziert 
hätten, abgeben konnte. Die Genannten waren eben nichts anderes als aus 
dem gröfseren und kleineren Rate deputierte Herrn, in deren Händen die 
Rechnungsführung bei diesen Bauten ruhte, und denen infolge dessen auch eine 
Kontrole derselben ohne Zweifel oblag. Die Vielteiligkeit in der Organisation 
des Bauamts wich übrigens schon bald einer einheitlichen Ordnung. Im Jahre 
1 396, zufällig dem letzten des Schönbrunnenbaues, ist nur mehr ein Baumeister 
aufgeführt, Ulman Stromer, und im folgenden Jahre L.**) Stromer. '♦'3) Von nun 
an steht regelmäfsig ein Baumeister an der Spitze des städtischen Bauwesens und 
vereinigt in seiner Hand die sämtlichen Geschäfte, die sich vordem auf eine 
Reihe von Ratsdeputierten verteilten. Auch er war zunächst wohl ohne Zweifel, 
wie vorher die gleichzeitig auftretenden sog. Baumeister, nichts anderes als ein 
Deputierter des Rats. Nach und nach aber bei dem immerfort wachsenden 

*; Die beigesetzten Zahlen bezeichnen das Jahr des Eintritts in den gröfseren Rat. 
••; Wohl ein Schreibfehler statt U. = Ulman. 



- I6S - 

Umfang der Geschäfte wurde die Funktion zu einem ständigen Amt, mit dem 
auch ein fester Gehalt verbunden war. Die Baumeisterbücher von Lutz Stein- 
linger^'^) (1452) und Endres Tucher^'s) (1464 — 1476) ermöglichen nähere Einblicke 
in die Organisation dieses Amtes. Danach fiel die Aufsicht über die sämtlichen 
städtischen Gebäude, Mauern und Türme, Strafsen, Bnmnen und den Fischbach, 
die Instandhaltung derselben, die oberste Kontrole der in Angriff genommenen 
Bauten, der Werkleute und Arbeiter, die Sorge für Beischaffung des Baumaterials, 
die Ueberwachung der Kombei^er Steinbrüche, das ganze Feuerlöschwesen 
u. a. in den Geschäftsbereich des Baumeisters. Dazu kam dann noch die 
finanzielle Verwaltung und Vertretung des Amtes gegenüber dem Rat, dem er 
alljährlich Rechnung legte. Der Baumeister vermittelte, wie das die Ratsproto- 
kolle in unzähligen Fällen erkennen lassen, den Verkehr zwischen Amt und 
Rat, er referierte in dessen Sitzungen über alle Bauangelegenheiten der Stadt 
und brachte zur Ausführung, was jener nach seinem Bericht gutgeheifsen. So 
war er gewissermafsen ständiger Referent und Kommissarius in einer Person. 
Der technische Leiter des Bauamts war der »Schaffer und Anschicker auf der 
Peunt«, des Baumeisters Auge und Hand, der über die ganze Peunt die Aufsicht 
hatte, den Baumeister beriet und ihm vorarbeitete und an seiner Stelle die 
Geschäfte des Amtes wahrnahm. Weiterhin waren zwei und seit Anfang des 
1 7. Jahrhunderts drei Stadt- und Werkmeister angestellt, ein, dann zwei Stein- 
metzwerkmeister und ein Zimmerwerkmeister, unter deren unmittelbarer Aufsicht 
und Leitung die städtischen Bauten ausgeführt wurden.*'^) Nicht wenige 
Beispiele erbringen den Nachweis, dafs im einzelnen Falle der Anschicker, 
der Steinmetz oder Zimmermann bis zum 18. Jahrhundert herab alle bedeutenden 
Stadtbauten im Plan entworfen und dann zur Durchführung gebracht haben. 
Eine Ausnahme machen mehrfach die Befestigungswerke, welche zum Teil von 
eigens dazu berufenen oder angestellten Ingenieuren ausgeführt worden sind. 
Zur näheren Erläuterung teile ich einige bemerkenswerte Beispiele mit, 
die sich leicht um ein Beträchtliches vermehren liefsen.'»'^) 

Der Steinmetz Jakob Grimm, der auch am Bau des Chors von St. Lorenz 
thätig war,<»*) baute 1457 und 1458 die Brücke über die Pegnitz am Neuen- 
bau mit zwei Pfeilern und drei Schwibbogen, dann am Ausflufs der Pegnitz in 
und aufser der Stadt zwei Stege ohne Joch , worüber man reiten und fahren 
konnte. -»»9) 

Hans Beheim der ältere , Schaffer und Anschicker auf der Peunt, ist 
uns bereits als Erbauer der älteren Rathausteile, dann des Kornhauses auf dem 
alten Stadtgraben beim inneren Frauenthor, das jetzt als Maut dient, des Kom- 
hauses auf der Veste , der Herrn- oder Fronwage und des Landauer Zwölf- 
brüderhauses bekannt geworden. ■♦3°) 

An den grofsen Bauten im Spital zum heiligen Geist, die von etwa 1488 
bis weit in das 16. Jahrhundert sich ausdehnten und zunächst durch den Stein _ 
metz Ulrich Kraft und den eigens berufenen Baumeister Sebald von Moren 
ausgeführt wurden, hat Hans Beheim einen hervorragenden Anteil. Für den 
Um- und Neubau nämlich, der 15 11 in Angriff genommen wurde, arbeitete er 






— i66 — 

die Visierungen aus und leitete ohne Zweifel auch den Bau. Er selbst 
schreibt darüber in einer höchst bemerkenswerten Erläuterung, die er zu seinem 
Entwurf verfafst hatte, dafs er einem ehrbaren und weisen Rat, seinen günstigen 
Herrn, zu Ehrgn und Wohlgefallen und den armen Menschen im Spital zu 
einem Trost und guter Unterrichtung »ein eigentliche und merkliche visierunge« 
angefertigt habe, »erstlichen den grund, darnach ein auszug unter äugen, auch 
mer ein auszug, wie einer über das wasser pauen soll, alles eigentlich auf pier- 
ment gerissen , alles aus dem masstab meisterlichen verjüngt. Und dieselbige 
Verjüngung«, fährt er fort, »findt ein jeder werkman in der langen visierung in 
einem roten rifs getailt und ein rots A darvor geschrieben«. An den Rats- 
baumeister Michel Behaim schreibt er damals , dafs er die altern Herrn die 
Visierung zu dem Bau des neuen Spitals in der Ratsstube habe sehen lassen 
und sie mit Fleifs darüber unterrichtet. Die Antwort schicke er ihm jetzt als 
einem Baumeister und dazu »ein eigentlich register, alle noten darein kurz 
geschrieben. Pitt euch«, fugt er in seiner treuherzigen Weise bei, »nembt mein 
armen vleifs und dinst, den ich pisher mit dem pau hab gehabt, meins klain 
Vermögens für guet. Wo ich euer person und all den euern kan und mag 
gedienen, vint ir mich allzeit willig, damit vill seliger nacht geb euch gott.«^^«) 

Das im Jahre 1454 bei St. Sebald im reichsten spätgotischen Stil erbaute 
Almosenhaus mit der Schule, das leider 1809 dem nüchternen und unansehn- 
lichen Bau der Hauptwache hat weichen müssen, wurde 1520 für die Zwecke des 
Schauamts , das damals hineinverlegt wurde , wenn auch wohl nur im Innern, 
umgebaut. Hans Beheim hatte dazu »das visir gestellt. « ^^a) 

Ebenfalls im Jahre 1520 baute er auch an der Veste. Es liegt darüber 
ein Ratsverlafs vom 7. September vor, der so merkwürdig ist, dafs seine wört- 
Hche Wiedergabe angebracht erscheint. »Und maister Hannsen Behaim«, heifst 
es daselbst, »für rat beschicken, das er sich der gepeu auf der vesten understee 
und mit leuten überleg, das die und sonderlich im slofs zum furderlichsten gemacht 
und gevertigt werden und sich an solchem weder [vom] paumeister oder 
jemant anderm nicht verhindern lafs. Und solchen bevelh dem pau- 
meister auch eröffnen«. «3) 

Ist denn hier noch irgend ein Zweifel zulässig, wer die eigentliche Seele 
des Werks war, der Anschicker Hans Beheim, dem der Rat den ganzen Bau 
anvertraut hatte, oder der Ratsbaumeister, der hier vollständig bei Seite 
geschoben, ja nahezu desavouiert erscheint? 

Ueberhaupt erhellt aus allem, was uns über Hans Beheim bekannt wird, 
dafs in seiner Hand die sämtlichen Fäden des Amtes zusammenliefen. Neben 
seiner ausgedehnten Thätigkeit als Bauleiter hat er noch eine Menge von Ent- 
würfen geschaffen, und es darf als unbedingt sicher angenommen werden, dafs 
er die Arbeiten der übrigen Werkleute wesentiich beeinflufst hat. 

Die durch die grofse Flut des Jahres 1 595 unterspülte und baufällig 
gewordene Fleischbrücke wurde 1596 — 1598 wieder aufgebaut. Der damalige 
Zimmerwerkmeister Peter Carl, der sich als Ingenieur eines weitgehenden Rufes 
erfreute , war der Urheber des Plans , leitete die aufserordentlich schwierigen 



— i67 — 

Wasserbauarbeiten und errichtete ein kunstreiches Gerüst, während der alte 
Jakob Wolff, der Vater des Rathauserbauers, den Bogen ausführte. '♦s^) 

Von den Beweisstellen für die Urheberschaft des Peter Carl sei an diesem 
Orte eine einzige beigebracht, einmal, weil sie in ihrer Klarheit und Deutlichkeit 
einen Widerspruch überhaupt nicht erträgt, dann aber, weil sie einer älteren 
patrizischen Aufzeichnung entstammt, die hier doppelt schwer wiegt. Ich ver- 
danke sie der überaus freundlichen Mitteilung des Herrn Majors Freiherrn 
von Imhoff dahier. Sie hat folgenden Wortiaut: 

»Bauherr war Johann Welser, Baumeister Jacob Stromer. Der 
erste Stein wurde gelegt 1598, 3. Mai. 

Der Erfinder und Werkmeister war der berühmte Peter Carl*) 
von Nürnberg etc.« 

Für den Bau der Bastion von der Burg herunter bis zum Tiergärtner- 
thor berief der Rat den welschen Baumeister Signor Antonio Fazuni mit dem 
Zunamen il Maltese. In der Zeit von 1538 bis 1 545 vollendete dieser das grofs- 
artige Werk.«^) 

Von 1556 bis 1559 erbaute der Steinmetz Georg Unger die 4 grofsen 
Thomindtürme, die irrtümlicherweise gewöhnlich Albrecht Dürer zugeschrieben 
werden.«^) 

Der Plan für den Basteibau am Wöhrderthor war ein Werk des berühm- 
ten Ingenieurs Meinhard von Schönberg. Jakob Wolff der jüngere leitete als 
Steinmetz und Hans Schweher als Zimmermann den Bau, der 1613 begann 
und im folgenden Jahre vollendet wurde. ^3®) 

Hans Carl, des vorhingenannten Peter Carl Sohn, der sich vom einfachen 
Kandelgiefser zu einem berühmten Ingenieur emporarbeitete, nachdem er unter 
anderm in den niederländischen Kriegen die praktische Schule bei dem hervor- 
ragenden Obersten und Ingenieur Meinhard von Schönberg durchgemacht hatte, 
trat 1614 in den Dienst der Stadt Nürnberg, die alles aufgeboten hatte, ihn zu 
gewinnen, und ihn 1631 zu ihrem Zeugmeister erhob. Er baute 1620 und 1621 
die Rofsmühle und verstärkte, worauf wir besonders hinweisen, die Stadt 1621 
und 1622 durch Schanzen und Aufsenwerke. ^3^) 

Eine Rofsmahlmühle hatte der Rat schon längst zu erbauen beschlossen. 
Peter Carl sollte sie 1609 bereits errichten. Es erscheint geboten, darauf 



*) Im übrigen ist die Bedentang Peter Carls als Ingenieur und Baumeister schon ander- 
Mreitig hervorgehoben worden. Erzählt wird, dafs ihn Kurfürst Friedrich von der Pfalz 1616 — 
mit Genehmigung des Nürnberger Rats allerdings — nach Heidelberg berief. Hier entfernte er 
in dem 100 Fufs weiten Saal eines an der Residenz stehenden Turmes eine Säule von 8 Fufs 
Dicke, die den Dachstuhl nicht mehr zu tragen im Stande war, und fafste das Dach nach 
Herausnahme des alten überflüssigen Holzes zur Verwunderung aller durch ein künstliches 
Hängewerk zusammen. Der Saal, der zuvor bei einer flachen Decke nur eine Höhe von 24 Fufs 
gehabt hatte, erhielt jetzt eine solche von mehr als 50 Fufs. Der Erfolg war um so bedeutender, 
als die kurfürstlichen Baumeister Salomon de Chaas und Johann Schoch den Abbruch des 
Oebaudes fUr notwendig erklärt hatten. Durch dieses Werk erwarb er sich in hohem Mafse 
die Gunst des Kurfürsten , der , wie erzählt wird, sich öfters Über ihn bei Tafel unterhielt 
und erklärte, dafs er den alten Mann wie seinen Vater liebe. 435) 



— i68 — 

zurückzukommen, weil gerade der damalige Ratsverlafs den Unterschied der 
Aufgaben des Baumeisters und Werkmeisters auf das deutlichste hervorhebt. 
Abrifs und Ueberschlag waren im Rat vorgelegt worden, der dann befahl, man 
solle zunächst Meister Peter Carl noch einmal hören, ob er an dem in Aussicht 
genommenen Platz eine Mühle zu bauen sich getraue, die einen Bestand habe 
und nützlich gebraucht werden könne. Dem fügte er die Warnung bei, dafs 
er, im Fall Carl ihn in »vergebliche Unkosten« bringen sollte, sich an ihn 
halten und ihm das nicht ungestraft hingehen lassen werde. Geht der Meister 
auf diese Bedingungen ein , so soll er sich noch mit dem Stadtmeister Hans 
Seh weher ins Benehmen setzen, »weil ihre Vorschleg«, wie es im Ratsbeschlufs 
heifst, »nit allerdings zusammenstimmen . . . und alsdann dies Geben mit 
geringsten Unkosten ins Werk . . richten, doch das solch Gebeu dannoch 
auch seine Art nnd Zier hab und man nit einen Schimpf einlege. Dabei ist 
auch der Baumeister ersucht worden, alle Notturft zu disem Bau zu verordnen 
und darob zu sein, das derselb dem Obrifs und Furschlagen gemes gefertigt 
werde«. Danach fällt Entwurf und Bau dem Werkmeister, die Sorge für Bei- 
schaffung des Materials und die oberste Kontrole dem Baumeister zu.-"*») 

Wie wir uns das Zusammenwirken des Baumeisters und der Baudeputierten 
mit den Werkleuten um diese Zeit vorzustellen haben, zeigt eine »Relation der 
Herren Deputierten und der geschwornen Werkleut wegen des eingenombnen 
Augenscheins der buefswürdigen Kirchen und deroselben Verbesserung obge- 
dachts Spittals betr.« vom i. und 2. August i6ii. -♦'»') Meister Peter Carl, 
geschworner Zimmermann und Wasserschauer, und Stadtmeister Hans Schweher 
hatten jeder einen Abrifs ausgearbeitet, woraus zu ersehen war, wie die Kirche 
am Grund- und Oberbau zu renovieren sei. Die Abrisse hatten zunächst dem 
Rat vorgelegen, der dann bestimmte, man solle einen Augenschein einnehmen, 
um sich für den geeignetsten der beiden Pläne entscheiden zu können. Die 
Kommission, welche sich mit dieser Frage zu befassen hatte, bestand aus dem 
Baumeister Wolf Jakob Stromer, Georg Pfinzig und Hans Jakob Pömer 
als Deputierten des Rats, dann den geschwornen Werkleuten Stadtmeister 
Jakob Wolff dem älteren, Hans Schweher, Jakob Wolff dem jüngeren, Peter 
Carl, Zimmermann, und Balthasar Kohl, Werkmann im Spital. Am Donnerstag 
den ersten August nachmittags versammelten sie sich in der unteren Regiments- 
stube zur näheren Beratung und nahmen am Freitag Nachmittag nochmals eine 
Besichtigung vor. Die verordneten Spitalpfleger hatten eine Vemehmimg der 
genannten Werkleute in Gegenwart der deputierten Herrn verlangt. Sie rieten 
jetzt alle einstimmig zur Annahme von Meister Peter Carls Vorschlag und 
Abrifs. Es folgt dann eine genauere Auseinandersetzung der Werkleute, wie 
der Bau den Vorschlägen Peter Carls gemäfs im einzelnen ins Werk zu setzen sei. 

Aus diesem Beispiele ist zugleich abzunehmen, was der unzählige Male 
bis weit in das 17. Jahrhundert sich wiederholende Ausdruck »nach Rat der 
Werkleute« zu bedeuten hat.-^^") Er läfst erkennen, dafs sie die sachverständigen 
Techniker waren. Wie wir vorhin sahen, entstanden die Pläne zuweilen in einer 
Art Konkurrenz der Werkleute und unterlagen dann ihrer Wahl und Entscheidung. 



— i69 — 

Sie waren die geistigen Urheber derselben und führten sie zugleich aus. Bau- 
meister, Bauherr und Deputierte hatten die Aufsicht; der Baumeister insbesondere 
war nichts anderes als ein Verwaltungsbeamter, und von einer technischen 
Bildung und Thätigkeit kann von ihm in keiner Weise gesprochen werden. 
Wohl kam es vor, dafs er auf die Gestaltung der Pläne je nach dem Zwecke, 
dem der jeweilige Bau zu dienen hatte, einwirkte, wie ja auch der Rat selbst, 
den wir als den eigentlichen Bauherrn zu betrachten haben, Einflufs übte, da 
er seine eigenen Bedürfnisse am besten kannte. So ist es ja noch heute. 
Deshalb aber sagen zu wollen, Rat, Baumeister oder Deputierte seien wegen 
dieser ihrer Einflufsnahme als die eigendichen Väter des Gedankens und Planes 
zu betrachten, das wäre gewifs weit über das Ziel hinausgeschossen. Der 
eigentliche Architekt ist und bleibt doch immer derjenige, der das ihm in 
allgemeinen Zügen vorgezeichnete Bauprogramm schöpferisch im Plane verwirklicht 
und ins Dasein gesetzt. 

Verschiedene Umstände scheinen allerdings darauf hinzudeuten, dafs 
ungefähr mit Beginn des i8. Jahrhunderts sich diese Verhältnisse in etwas 
geändert haben. Ein Prospekt, der die beim Einzug Kaiser Karls VI. im Jahre 
17 12 errichtete Ehrenpforte darstellt, trägt unten die Worte C. F. Volcamer 
invenit, rechts N. Bölmann fecit; die Abbildung der Ehrenpforte Kaiser Franz' I. 
v.J. 1745 links C. C. Welser a. N. et R. Aedilis invenit, rechts J. M. Seligmann 
sculpsit.'«*^) Volkamer und Welser waren eben damals die Baumeister des Rats. 
Der Baumeister Christoph Andreas Imhof *) erhielt 1762 vom Rat den Auftrag, 
den Plan des Lochgefängnisses wieder auszubessern, eine Arbeit, die er wegen 
empfindlichen Abgangs seines Gesichts dem Anschicker Maximilian Keil über- 
tragen mufste.'»*^) Ohne Zweifel waren die Genannten nicht die einzigen, die 
sich zeichnerische Fertigkeiten angeeignet hatten. Aber es ist doch andererseits 
die Frage, ob dies allein schon hinreicht, um die Eigenschaft dieser Männer 
als wirkliche Baumeister sicherzustellen. Und da mufs denn gesagt werden, 
dafs dies nicht der Fall ist. 

Schon Wills Worte, die er 1764 aussprach: »Man mache sich einen 
richtigen Begriff von dem Baumeister der Stadt Nürnberg. Er ist kein Werk- 
meister, sondern ein ansehnliches Mitglied des Innern Rats daselbst, der das 
Bauwesen der Stadt dirigiret«, geben einen ganz bestimmten Fingerzeig. 

Auf ein Weiteres mufs noch hingewiesen werden. Aus den Jahren 1790/91 
und 1795/96 sind uns die Baurechnungen erhalten, die laut Ueberschrift von 
Georg Uz, Architekt, und Wilh. Bernhard Walther, Architekt, angefertigt worden 

•) Der genannte Christoph Andreas Imhof hat sich allem Anschein nach durch Kunst- 
reisen auf das Baumeisteramt, das er erstrebte, vorbereitet. Nachdem er sich zu Altdorf den 
Studien gewidmet, reiste er 1726 nach Strafsburg, von da durch Schwaben, Baiem und 
Tirol nach Italien und über Kämthen, Steiermark, Wien und Prag nach Nürnberg zurück, wo er 
am 22. Oktober wieder anlangte. Jn Rom zeichnete er unter der Anleitung des Filippo Vascani. 
Er erhielt 1728 den Accefs in der oberen Registratur, wurde am 17. April 1733 Assessor und 
Schöffe am Land- und Bauemgericht, 1737 am Untergericht, 1743 am Stadtgericht, 1752 kam 
CT in den Rat als junger Bürgermeister, 1756 wurde er Baumeister und trat 1763 wegen Augen- 
leidens zurück. 445) 



— i;o — 

sind.'»^^) Beide Architekten aber kehren in den betreffenden Aemterbüchern als 
die damaligen Anschicker der Peunt wieder. Wir sehen somit , in welchen 
Kreisen wir die Leute technischer Qualität zu suchen haben. 

Damit stimmen auch die Verpflichtungsformeln des Bauamtspersonals 
aus dem Ende des Jahrhunderts in auffallender Weise überein. In ihnen 
erscheint besonders der Anschicker als der sachverständige Bautechniker, der 
Baumeister dagegen als der Amtspfleger und verantwortliche Rechnungsleger.**') 
Dafs er sich in seinen Beruf mehr und mehr hineinarbeiten konnte und auch 
hineinarbeitete, dafs er für technische Fragen Verständnis zeigte und zuweilen 
auch selbst zeichnete und entwarf, soll nicht in Abrede gestellt werden, dagegen 
mufs andererseits fest und bestimmt aufrecht erhalten bleiben, dafs als die 
wirklichen Bautechniker die Anschicker und Werkleute zu betrachten sind. 

Diese Vorbemerkungen erschienen erforderlich, um der Frage nach dem 
Rathauserbauer näher treten zu können. Man wird vielleicht den Einwand 
erheben, dafs die vorhin geschilderten Verhältnisse doch nicht stets hätten 
die Regel bilden müssen und von den Baumeistern des Rats, wenn sie eine 
besondere Beanlagung fiir das Baufach zeigten — und gewifs stellte man stets 
nur den Ratsherrn auf diesen hervorragenden Posten, der mit besonderer Tüchtig- 
keit das gröfstc Interesse in sich vereinigte — ein solches Einleben und Einarbeiten 
in den technischen Teil des Amtes zu erwarten war, das sie befähigte, Pläne zu 
entwerfen und durchzuführen, mit einem Worte, sich als Architekten zu bethätigen. 
Gerade in unserem Falle scheine eine solche Ausnahme vorzuliegen, da man 
schon seit Jahrhunderten von Eustachius Karl Holzschuher als dem Rathaus- 
erbauer spreche. Wie sollte es glaublich erscheinen, dafs eine dem Bau wesentlich 
näher gerückte Zeit von dem wahren Sachverhalt keine Kenntnis gehabt habe. 

Aber ganz abgesehen davon, dafs man in früherer Zeit es nicht für 
nötig erachtete, derartigen Fragen mit der ganzen Schärfe der Kritik gegenüber 
zu treten, mufs besonders betont werden, dafs die Ansicht, welche Holzschuher 
für den Erbauer des Rathauses erklärt, nicht einmal in das Jahrhundert des 
Baues zurückreicht. Sie taucht in der Literatur erst volle 133 Jahre nach 
Vollendung des Rathausbaues auf Es ist der bekannte, aber auch sonst nicht 
stets unverdächtige Altdorfer Rechtshistoriker Joh. Christoph Gatterer, der 
in seiner 1755 erschienenen historia genealogica dominorum Holzschuherorum 
dem Ratsbaumeister Eustachius Karl Holzschuher aufser dem Bau des Schlosses 
zu Hersbruck und der Baumeisterwohnung auf der Peunt auch jenen des Rat- 
hauses zu Nürnberg ohne alle näheren Beweise zuerst zugewiesen hat. »Aber 
was zum unsterblichen Ruhme seines Namens gereicht«, bemerkt er, »er hat 
das heutige Nürnberger Rathaus , jenes glänzende und kunstreiche Werk, 
glänzender erneut und erweitert«. ^*^) Auf Gatterers Gewähr hin wird dann 
diese Behauptung zum unanfechtbaren Gemeingut der Nürnberger Geschichte und 
ist als solches auf Herkunft und Berechtigung nicht weiter mehr untersucht worden. 

Wie ein solcher Irrtum entstehen konnte, liegt nahe genug. Indem man 
ganz äufserlich am Worte kleben blieb und nicht für nötig hielt, die eigen- 
tümliche historische Entwicklung, wie sie in Nürnberg hervortritt, zu beachten, 



— 171 — 

kam man mit Notwendigkeit zu einer falschen Fassung des Begriffes »Baumeister«, 
legte ihm einen Inhalt bei, der ihm sonst ja im allgemeinen eigen ist, der aber 
für Nürnberg in keiner Weise als zutreffend gelten kann. 




Es wird zur weiteren Klärung der Sache beitragen, wenn wir die Lebens- 
verhältnisse unseres Ratsbaumeisters näher betrachten. Es ist zwar nur wenig, 
-was uns überliefert worden ist, aber es scheint genügend zur Gewinnung eines 
Urteils. Geboren am 20. März 1584 zu Nürnberg machte er 1600 im 



— 172 — 

Gefolge des kaiserlichen Gesandten Karl Nützel, 16 Jahre alt, also wohl als 
Page, eine Reise in die Niederlande, als jener zugleich mit Graf Salentyn von 
Ysenburg und Herman von Menderscheid Verhandlungen zur Anbahnung des 
Friedens in jenen vom spanisch-niederländischen Krieg schwer heimgesuchten 
Lande führen sollte. 1603 begab er sich nach Ungarn, wo er unter dem 
Oberst von Hof kirchen und dem Kapitän Kraft Graf von Hohenlohe als Fähnrich 
diente. 1606 nach Nürnberg zurückgekehrt verheiratete er sich im Dezember 
des folgenden Jahres mit Salome Steinhauser, wurde 1608 Genannter des 
gröfseren Rats und 161 1 alter Genannter im kleineren Rat. 1614 zum Bürger- 
meister berufen mufste er doch schon bald wieder unter die durch Arbeiten 
weniger in Anspruch genopimenen alten Genannten zurücktreten, als er nach 
Absterben Wolf Jakob Stromers noch im selben Jahre, am 9. August, als 
»gemeiner statt paumeister« Pflicht that. Bis zu seinem Tode, der am 
12. Februar 1639 erfolgte, bekleidete er dieses wichtige Amt^*^) 

Das ganze Vorleben Eustachius Karl Holzschuhers deutet nicht darauf 
hin , dafs er sich dem Baufache zu widmen beabsichtig^ hätte. Eher könnte 
es scheinen, dafs er die militärische Laufbahn zu beschreiten gewillt war. Oder 
hatte etwa er vor, das Militär- und Kriegswesen näher kennen zu lernen, um 
sich für den öflentiichen Dienst seiner Vaterstadt etwa als Kriegsherr vorzu- 
bereiten ? Es gibt ja Beispiele, dafs junge Patrizier -zu einem derartigen Zweck 
das Feld- und Kriegslager aufsuchten. So empfahl im Jahre 16 12 das Aeltem- 
kollegium Balthasar Rumeis, Pflegers zum Hohenstein , Sohn auf seine Bitten 
an den berühmten Obersten und Ingenieur Meinhard von Schönberg, um :&in 
Kriegsachen etwas« zu »versuchen«, verehrte ihm zur Ausfertigung 50 fl. und 
versprach ihm noch jährlich 40 fl. Zubufse, wenn er sich wohl halte.'^so) Hans 
Christoph Koler wandte sich 16 14 an die Herren Aeltern um Förderung mit 
einer Hülfe oder einem Wartgeld, wie es vordem andere auch erhalten, da 
er Vorhabens sei, sich wieder in die Jülichschen Lande zu begeben und unter 
dem vorgenannten Meinhard von Schönberg im Kriegswesen femer etwas zu 
versuchen«. Es wurden ihm 200 fl. in zwei Jahren als Zubufse versprochen 
und ihm davon die ersten 100 gleich bar ausbezahlt. Dabei machte ihm der 
Rat zur Pflicht, dem Kriegswesen beizuwohnen und bisweilen, »was drunten 
furlaufe, so oft er Gelegenheit habe, durch Schreiben« an »die Herrn Kriegs- 
verordneten zu berichten«. Man wolle, wenn er sich wohl halte, seiner femer 
eingedenk sein.-^s') 

Sonst sind mir nur zwei Patrizier aus jener Zeit bekannt, die sich in der 
Ausübung einer angewandten Wissenschaft hervorgethan hätten, aber nicht etwa 
auf dem Gebiete der Architektur, sondern auf jenem der angewandten Mathe- 
matik, der Feldmefskunst, — Paulus Pfinzing , Vater und Sohn. 1554 
am 29. August in Nürnberg geboren legte Paulus Pfinzing, der ältere und 
bedeutendere, hier den Gmnd zu seinen Kenntnissen in der Latinität und 
Mathematik, zu der er sich besonders hingezogen fühlte, besuchte mehrere 
Universitäten und vervollkommnete seine Wissenschaft auf weiten Reisen. Nach 
Nürnberg zurückgekehrt kam er 1587 in den Rat und stieg bis zur Würde 



— 173 - 

eines Landpflegers empor. In seinen Nebenstunden widmete er sich dem Studium 
der Mathematik. Ak dessen Frucht erschien 1598 der »Methodus geometrica 
oder kürzer wohlgegriindeter und ausführlicher Traktat von der Feldrechnung 
und Messung, wie solche zu Fufs, Rofs und Wagen an allen Orten ohne viele 
Mühe, allein durch sonderbare, behende und leichte Instrumente und andere 
Vortheile und Handgriffe zu gebrauchen und darzustellen* und 1 599 »Ein schöner, 
kurzer Extract der Geometriae und Perspectivae, wie die Perspectiva ohne Geo- 
metria nicht sein könne, hernach, wie die Perspectiva in ihren Werken auf drei 
Wege zu verstehen «.'♦5») Diese Werke waren auf die eigenen Erfahrungen ge- 
g^ndet Hatte er doch seine geometrischen Landschaftsaufnahmen beritten voU- 
führt.«3) Von Paulus Pfinzing sind noch Aufnahmen der Nürnberger 
Wälder und einzelner Gebietsteile, die er 1 594 zu einer Sammlung vereinigte, 
in einer höchst sauberen Ausfuhrung auf uns gekommen,^54) bei der es allerdings 
zweifelhaft erscheinen mufs, ob sie von seiner Hand herrührt. Denn in dem 
früher schon erwähnten Aeltemverlafs vom 8. Dezember 1600, der die Annahme 
der von seinen Erben dem Rat präsentierten Instrumente und Bücher über 
Feldmessung und Perspektive gegen eine Verehrung von 600 fl. gutheifst, ist 
von den Kosten die Rede, die er auf Maler und die Zurichtung der Instrumente 
habe verwenden müssen. Auch sein Sohn war in der Mathematik, der Feldmefs- 
und Befestigungskunst nicht unerfahren. E^rwähnt sei auch von ihm , dafs er 
ein Modell zu einer Handgehmühle anfertigte, das Meister Mathes Carl 
ausführte.«5) 

Aber es ist doch wenig wahrscheinlich, dafs Eustachius Karl Holzschuher 
Aehnliches angestrebt hätte. Wir vernehmen nämlich weder aus amtlichen 
noch aus sonstigen Mitteilungen irgend etwas dieser Art. Aus den Protokollen 
des Rats und der Herren Aeltern ist überhaupt erst seit dem Jahre 1608 einiges 
über ihn zu entnehmen, und dieses wenige ist bis auf die par Nachrichten 
über seine Aufnahme in den Rat ^s«) und seine Ernennung zum Baumeister 
ohne besonderen Wert.'^s^) Nach dem Verlafs vom 11. Januar 1608 läfst ihn 
der Rat mit Michel Steinhausers sei. Witwe auf das Rathaus erfordern und ihn 
auf das Hochzeitbüchlein examinieren.-^s«) 161 1 werden ihm zwei Waldspitzen 
bei Bimthon in der Gröfse von ungefähr 3 Morgen gegen i fl. jährlichen 
Eigenzins und eine Zinshenne vererbt, das darauf stehende Holz gegen Pfand 
an ihn abgegeben , die »geschlachte« d. i. hier verwendbare Eiche heraus- 
gehauen und auf die Peunt geführt.'*59) Nach allem kann nicht angenommen 
werden, dafs er von vornherein daran gedacht hätte, sich durch den Lehrdienst 
bei einem Kriegsingenieur auf den anzustrebenden Beruf eines Baumeisters der 
Reichsstadt vorzubereiten. Und was er dort gelernt hätte ihm als Baumeister 
weniger gedient, da die Befestigungsbauten der Stadt, wie wir das wiederholt 
sehen, nach den Plänen und unter Anleitung hervorragender Ingenieure aus- 
geführt wurden. Für das eigentliche Arbeitsgebiet aber, das wir dem Baumeister 
in unserem Sinne zuweisen, hätte er sich auch im Felde, wo es gilt Schanzen 
und Werke zu errichten, unter der Leitung eines wenn auch noch so geschickten 
Ingenieurs nicht ausbilden können. Um zu diesem Ziel zu gelangen , gab es 



— 174 — 

damals nur einen Weg, und der war den Angehörigen des Patriziats verschlossen. 
Oder will man etwa annehmen, dafs Patrizier sich damals dem Baufache 
gewidmet hätten, das nicht weniger und nicht mehr als ein Handwerk war? 
Vertrug es sich mit dem Begriff von Standeswürde und Ehre, sich einem solchen 
Beruf zuzuwenden ? Wo wollten sie ihre Studien machen , da technische 
Hochschulen und ähnliche Bildungsanstalten damals überhaupt nicht bestanden? 
Es blieb nichts übrig , als den einzigen damals möglichen Weg zu 
gehen, um sich die Fachbildung eines Architekten anzueignen. Und dieser 
Weg führte nur durch das Handwerk. Wer hier die höchste Stufe erklimmen 
wollte, mufste auf der niedrigsten beginnen. Lehrling, Geselle, Meister, — das 
waren die drei Stadien, die er zu durchschreiten hatte. Die berühmtesten 
Baumeister jener Zeit waren nicht mehr als Steinmetzmeister, deren Ruf die 
Bauwerke, die vor aller Augen dastanden, begründeten und verbreiteten. 
Auch nach der Betrachtung aus diesem Gesichtspunkte erscheint es als aus- 
geschlossen, dafs der Baumeister des Rats etwas anderes als ein eigentlicher 
Verwaltungsbeamter gewesen sei , wenn auch nicht in Abrede gestellt werden 
soll, dafs er auch in technischen Fragen mitratend wirkte und in solche that- 
sächlich eingriff. 

Wer war aber dann der wirkliche Architekt, der die Pläne zu den Bauten 
entwarf und zur Ausfuhrung brachte? Er ist, wie bereits angedeutet, unter dem 
technisch gebildeten Personal des Bauamts zu suchen. Es konnte vorkommen, 
dafs die Werkleute in gemeinsamer Beratung unter dem Baumeister die Pläne 
festsetzten. Aber es geschah das doch nur im allgemeinen, nnd einer war es 
doch stets, der sie im einzelnen ausbildete und für den Bau technisch fertig 
stellte. Unter den Anschickern und Werkmeistern aber haben wir ohne Aus- 
nahme die Architekten der städtischen Bauten zu suchen. 

Wollte man nach Analogie des Falles des bürgerlichen Hans Beheim 
schliefsen, der, wie schon erwähnt, die östlichen Teile des Rathauses ausbaute, 
so würde als Erbauer des Rathauses im 17. Jahrhundert der gleichzeitige An- 
schicker der Peunt David Ruprecht anzusehen sein. Es zeigt sich indes, wie 
aufserordentlich vorsichtig man solche Fragen behandeln mufs, ja es scheint 
unerläfslich, jeden Fall für sich einer besonderen Untersuchung zu unterstellen. 
Alle Beweismomente weisen in unserem Falle nämlich auf den damaligen Stadt- 
werkmeister und Steinmetz hin, auf Jakob Wolff. 

Jakob Wolff war der Sohn des gleichnamigen Steinmetzmeisters, der im 
Januar 1596 vom Rat aus Bamberg als »kunstreicher Meister« berufen bis zu 
seinem Tode im Jahre 161 2 als Werkmeister in reichsstädtischen Diensten stand.-»^) 
Bei dem Bau der Fleischbrücke in den Jahren 1596 — 1598 war der junge Wolff, 
wie es den Anschein hat, in aufserordentlicher Weise mit thätig. Vom 11. April 
1600 ist uns ein Aeltemverlafs erhalten, der interessante Aufschlüsse über ihn 
vermittelt. Es war referiert worden, dafs der Goldschmied Hans Petzolt ange- 
geben, wie kaiserliche Majestät einen Abrifs des Schlosses auf der Veste begehrt 
und auch der Steinmetzgesell Jakob Wolff der jüngere für sich einen Abrifs 
und Plan (Austeilung) berührten Schlosses »sehr artiich und kunstiich« gemacht 



— 175 — 

habe. Darauf hin beschloss der Rat, da man nicht wisse, ob kaiserlicher Majestät 
Begehren proprio motu oder auf Angeben anderer geschehen, und wie es damit 
im Grund bewandt sei, solle man dem Petzolt anzeigen, sich dieser Sachen 
femer nicht anzunehmen, sondern, wenn keine weitere Anregung erfolge, also 
ersitzen zu lassen und wo möglich zu sehen, dafs es nicht mehr auf die Bahn 
gebracht, sondern in Vergessenheit gestellt werde. Dem Losungschreiber 
Hieronymus Köler liefsen die älteren Herren vermelden, er solle dieses Werks 
halben in Ruhe stehen, denn es sei ihnen nicht lieb, dafs er sich dergleichen 
angelegen sein lasse, Jakob Wolff aber wurden jene Abrisse und Pläne 
abgefordert und dem Baumeister zugestellt , zugleich ihm auferlegt , über 
das, was er gemacht, Schweigen zu beobachten und niemand davon etwas zu 
sagen. Es wurde aber aueh beschlossen, ihm für die Anfertigung 50 Gulden 
zu verehren und mit ihm zu verhandeln, ob er sich gegen ein jährliches Dienst- 
geld auf eine Bestallung dergestalt einlassen wolle, dafs er ohne ihrer Herrlich- 
keiten Vorwissen und Willen sich nicht in fremde Dienste begeben wolle. Dabei 
wurde ihm noch mitgeteilt, dafs man ihm eine Reise in Deutsch- oder Welschland 
nicht wehren wolle, man sei vielmehr geneigt, ihm eine Hülfe dazu zu geben, 
sich auch seiner Mühe und Arbeit halben an der Brücke und anderer Orten 
mit ihm der Gebühr nach zu vergleichen.*^*) 

Der Rat suchte, wie man sieht, den jungen Künstler festzuhalten, ohne 
Zweifel, weil die von ihm angefertigten Abrisse und Pläne eine mehr als 
gewöhnliche Geschicklichkeit und Tüchtigkeit verrieten. Der junge Wolff ging 
sofort auf die Absichten der älteren Herren ein , wie ein Verlafs vom 5. Mai 
1600 darthut. Weil Jakob Wolff, dem jüngeren Steinmetzen, heifst es in dem- 
selben, um weiterer Versuchung und Erfahrung willen eine Reise nach Italien 
zu machen erlaubt sei, und die Herren des älteren Rats ihm eine Reisesteuer 
zu geben bewilligt hätten, solle man von ihm vernehmen, was er zum Reisegeld 
begehre, wie lange er auszubleiben gedenke*^') und, falls man ihn anstellen 
-wolle, was man ihm zur Besoldung geben solle. Inzwischen kam er aber noch 
um eine Ergötzlichkeit wegen seiner mit der Fleischbrücke gehabten Mühe 
und Arbeit ein. Darauf wurde ihm seitens der älteren Herrn laut Beschlufs 
vom 7. Mai 1600 zur Antwort gegeben, er wisse sich zu erinnern, was 
ihm an Dienstgeld, Reisekosten und anderen Verehrungen zuvor beschehen 
und gütlich bewilligt worden sei, und man halte dafür, er solle es 
dabei bewenden lassen und die Herrn mit einem mehreren verschonen. 
Wenn es ihm aber um ein Dutzend Gulden zu thun wäre , wolle es der 
Herr Baumeister auf sich nehmen und bei ihren Herrlichkeiten verant- 
-worten.-^^s) Am selben Tage wurde der Dienstvertrag zwischen Bürgermeister 
und Rat und Jakob Wolff abgeschlossen.-»^-») Es scheint demnach , dafs man 
von Seite des Rats eine endgültige Regelung des Dienstverhältnisses sobald wie 
möglich in aller Form vorgenommen zu sehen wünschte. Vielleicht war auch 
etwas Besorgnis mit im Spiel, der junge Steinmetz könne weitergehen und sich 
mit einem andern Herrn einlassen. In dem angezogenen Dienstvertrag läfst er 
sich in Dienstbestallung nehmen, obschon er noch kein Meister ist. Bürger- 



— 176 — 

meister und Rat versprechen, ihm die Zeit seines Gesellenstandes, »bis so lang er 
seine Meisterstück machen und ihren Herrlichkeiten als ein Werk- und Stattmeister 
an gemeiner irer Statt Gepeuen dienen würde, jährlich 50 Gulden Wartgelds zu 
geben.« Dazu wurde ihm jetzt ganz ausdrücklich bewilligt, sich noch ein Jahr 
oder zwei an auswärtige Orte zu begeben und in deutschen und welschen 
Landen der Gebäu halben etwas mehrers zu sehen und zu erfahren. Für jedes 
der beiden Jahre erhält er »zur Steuer am Raiskosten« 40 Gulden und zugleich 
das Versprechen, wenn er nach den 2 Jahren zurückkehren und seine Meister- 
stücke machen werde, wolle man ihm, es möge nun sein Vater noch am Leben 
sein oder nicht, als angehenden Werk- oder Stadtmeister dieselbe Besoldung 
und Unterhaltung geben , die sein Vater bisher gehabt habe. Er dagegen 
verpflichtet sich, bei keiner anderen Herrschaft sich in Dienst und Bestallung 
einzulassen , sondern von Dato an allein Bürgermeister und Rat der Stadt 
Nürnberg zu dienen. In der That, das mufste ein Mann von aufserordentlicher 
Begabung und bereits erprobter Tüchtigkeit sein, von dem man sich Aufser- 
ordentliches versprach, und den man sonst niemand gönnte sondern für alle Zukunft 
dem Dienst der Stadt erhalten wollte. Sonst hätte man ihm doch wohl kaum 
die für jene Zeit nicht gerade unansehnliche Unterstützung zu seiner weiteren 
Ausbildung in Deutschland oder Italien bewilligt. Fünf Jahre scheint der junge 
WolfT noch seinen Studien obgelegen zu haben. Erst 1605 erscheint er als 
Stadtwerkmeister in der ihm früher zugesagten Stellung.^^s) Der Ruf des jungen 
Meisters drang bald weit über die Ringmauern der Stadt. Fürstliche Personen 
suchten sich seines Rats und seiner Hülfe zu ihren Bauplänen und Bauten zu 
versichern, und er war bald mehr gesucht als sein Vater, der alte Jakob WolfT. 
Im Beginn des Jahres 1608 begab er sich mit Erlaubnis des Rats 
zugleich mit seinem Vater auf 8 Tage an den Hof Markgraf Christians von 
Brandenburg, um Vorschläge zu den von ihm in Aussicht genommenen Bauten 
zu machen. Aber sie sollen sich zu rechter Zeit wieder einstellen. '♦^) Im März 
dieses Jahres sehen wir beide 8 Tage bei Graf Wolf Jakob von Schwarzenberg, 
um ihm »zu seinem vorhabenden Schlofsbau zu rathen«, nachdem sie vorher 
hatten versprechen müssen, sich zu diesem Bau nicht bestellen zu lassen«. -»^7) 
Der junge WolfT darf dann im Mai wieder auf 2 Tage dorthin, im Fall »er alhie 
nichts nötigs zu versäumen hat«, ^^) ebenso im Juli '♦^) 1609. I^ August hatte 
Adam Werdensteiner im Auftrag des Bischofs zu Eichstätt ihn auf einige Tage 
nach Eichstätt begehrt. Der Rat beschlofs aber, weil man seiner des Brücken- 
baus zu Doos halben nicht entbehren könne, ihm ein Konzept zu einem 
Schreiben an den Bischof abzufassen , worin er sich mit Arbeit , die keinen 
Verzug leide, zu entschuldigen hatte; er besorge daher, man werde ihm die 
Erlaubnis nicht geben. Wenn der Bischof seiner noch in einigen Wochen 
bedürfen sollte, wolle er sich bemühen, die Erlaubnis zu erlangen,^^«^ ißu 
durfte er sich dann an den bischöflichen Hof nach Eichstätt begeben, erhielt 
aber ein Schreiben an den Bischof mit, er möge ihn nicht zu lange aufhalten, 
da man seiner bei den Stadtbauten nicht entraten könne, zugleich wurde seinem 
Vater, »dem alten Meister WolfT«, zu Gemüte geführt, er solle inzwischen desto 





Grundsteinmedaille vom Jahre 1619. 



— 179 — 

fleifsiger sein und sich des VoUsaufens enthalten.'»^») 1610 erbat sich ihn der 
Rat zu Schwabach zur Besichtigung der Schlagbrücke, was ihm zugestanden 
wurde*7») Wenig später willfahrte man auch den Bitten des Hans Adam von 
Wolfstein und gestattete Jakob Wolflf, auf etliche Tage einen Bau zu besichtigen, 
aber nur dann, »wenn er nichts zu versäumen hat^c.-^'s) Im August dieses Jahres 
hatte der Administrator der Pfalz um Ueberlassung des Meisters Peter Carl, 
der als Ingenieur und Baumeister einen Ruf hatte , an den Rat geschrieben. 
Peter Carl war damals infolge eines Grund- und Wasserbaus am Spital nicht 
abkömmlich, und der Rat schickte daher vorläufig Jakob Wolff an seiner Statt 
nach Heidelberg.'»^*) Im Mai 16 11 wurde ihm erlaubt, dem Freiherrn Heinrich 
Hermann zu Burk, Mulchling und Wilhelmsdorf »auf zwen tag . . zu vorhabenden 
Gepäu zu raten.« Dem Freiherm schrieb man, er möchte ihn über die Zeit 
nicht aufhalten, idann meine Herren seiner zu gemeiner Statt Gepeuen diser 
Zeit nit entrathen können«. Er selbst wurde in gleicher Weise verständigt. 
Wenn er die Zeit nicht einhalte, werde »man ihm sonst ein ander Mal 
nit erlauben «.-»^s) 

Im Frühjahr 16 16 gab ihm der Rat auf 4 Tage Urlaub zur Ausarbeitung 
von Abrissen zu den Bauten Markgraf Christians zu Frauenaurach , aber bei 
Strafe des Turms verbot er ihm länger auszubleiben und liefs zugleich 
dem Hauptmann und den Räten in Neustadt schreiben, dafs man ihm wegen 
der Stadtbauten keinen längeren Urlaub geben könne.'»^^) 

Aus diesen Mitteilungen ist zu ersehen, wie sehr man unseren Baumeister 
auswärts schätzte, wie hoch aber auch der Rat seine Dienste anzuschlagen 
wufste. Wenn man schon an fremden Residenzen seine Talente hochhielt und 
aus ihnen Nutzen zu ziehen suchte, in wie viel gröfserem Umfange darf man das 
vom Rat der Reichsstadt erwarten, in dessen Diensten er stand. Von gröfseren 
Bauten, an denen er allein oder mit anderen als Architekt thätig gewesen, 
nennen wir die Bastei am Wöhrderthor,*^?) die Baumeisterbehausung auf der 
Peunt^^s) und endlich sein Hauptwerk, das Rathaus. 

Was im besonderen die Erbauung des Rathauses angeht, so sehen wir 
aus dem Hervortreten des Meisters bei verschiedenen Anlässen, dafs ihm eine 
hervorragende Rolle zugeteilt war. Beinahe in allen technischen Fragen wird 
sein Gutachten eingeholt. Und wenn der Rat die übrigen Werkleute und 
Sachverständigen heranzieht, ohne Jakob Wolff weiter zu befragen, so handelt 
es sich jedesmal um angeblich beim Bau begangene Fehler, zu deren Fest- 
stellung man doch wohl kaum den leitenden Architekten, dem sie zur Last 
gelegt wurden, heranziehen konnte. -♦79) 

Einen weiteren Anhalt bietet die grofse Rathausdenkmünze vom Jahre 16 19. 
Sie zeigt auf der einen Seite die wohlgelungene Abbildung des projektierten 
Rathausbaues, darunter in kleiner Schrift: Jakob Wolff inv(enit). G. Holder- 
mann f(ecit). Je. Berckhausen per(fecit).'»^°) Demnach war Jakob Wolff 
der Erfinder und Zeichner der Medaille, Georg Holdermann der Modelleur, 
der sie gofs, Hieronymus Berckhausen der Künstler, der sie ciselierte und 
vollendete. Von dieser Denkmünze kam eine in den Grundstein des Rat- 



~ i8o — 

hauses, sonst erhielten die 7 älteren Herrn, die beiden obersten Bauherrn, 
der Baumeister , die beiden Ratsschreiber, die drei Losungschreiber und 
endlich der Meister Jakob Wolff, Steinmetz, je eine, während sich die übrigen 
Herrn des Rats, der Anschicker, die weiteren Werkmeister mit dem kleinen 
Rathausschaugroschen begnügen mufsten. Es ist aufserordentlich auffallend, 
dafs Jakob Wolff als der einzige von allen Werkleuten, den amtlich höher 
stehenden Anschicker nicht ausgenommen, jene grofse Rathausmedaille verehrt 
erhält. Ohne Zweifel bekommt er sie, weil er sie erfand und die Zeichnung 
anfertigte. Und warum, fragen wir, wurde gerade ihm diese Arbeit übertragen? 
Vermutlich deshalb, weil man ihn als den Schöpfer des Rathausplans für den 
geeignetsten hielt, und weil man ihm eine Ehre, auf die er ein Anrecht hatte 







H#-^ 



und auch wohl Anspruch erhob , nicht verkümmern wollte. So war ohne 
Zweifel die Auffassung. Anderenfalls wäre es in der That unerfindlich, dafs 
man dem gebrechlichen Mann, der damals so mit Leibesschwachheit behaftet 
war, dafs er keine Rechnung mehr führen konnte, eine solche krittliche Arbeit 
sollte übertragen haben. 

Und dafs diese Vermutung in der That mit der Wirklichkeit überein- 
kommt, das geht aus der gleichzeitigen Starkischen Chronik hervor, wo es bei 
Beschreibung der ebenerwähnten Rathausdenkmünze heifst:^^') 

»Und unten um den Rand stehen diese Namen Jacob Wolff von Nürn- 
berg, welcher ist der Steinmetz und Baumeister . . .« 
Immerhin könnte man noch einwenden, das Wort Baumeister sei hier 
allgemein zu fassen oder müsse doch nicht mit zwingender Notwendigkeit auf 
das Rathaus bezogen werden, obgleich dies schon aus dem Grunde mehr wie 
wahrscheinlich ist, als die angeführte Stelle gerade vom Rathaus handelt.'»^») Ein 



— i8i — 

weiterer Eintrag der Starkischen Chronik erscheint indessen geeignet, auch den 
leisesten Zweifel zu zerstreuen. 

»Donnerstag den 20. Mai (1619)«, berichtet sie, »haben ein erbar Rath 
den Jakob Wolff, Steinmetzen und iren furnemsten kunstreichen Stattmeister, 
welcher das neue Rathaus alhie mit allen Stuben und Gemachen entworfen und 
abgerissen und neben seinem Bruder Hans Wolff von schonen weifsen Steinen 
zum Theil ufgeführt , das man in etlichen Stuben wohnen und die furfallenden 
händel verrichten können, von solchem Bau abgeschafft und seinem Bruder 
Hansen den Nikolaus Teuffei, Steinmetz und Meister uf dem Pflaster, zugeordnet«. 




Rathaushalle. *) 

Als Ursache dieser »Enturlaubung« wird bezeichnet, Jakob Wolff habe sich 
täglich bezecht, der Arbeit nicht recht gewartet und vermeint, er könne nichts 
recht anordnen und verrichten, wenn er nicht einen guten Rausch getrunken. 
So sei er aber , wenn die deputierten Herren Aediles des grofsen , schweren 
Baus am Rathaus halben Ratschläge gehalten und seines Vorschlags und 
Bedenkens bedurft, entweder nirgend zu finden, oder doch nicht nüchtern 
gewesen, so dafs er keinen rechten, nützlichen Vorschlag habe geben können. 
Er soll auch das Stückgeld für die Steinmetzen eingenommen, ihnen aber nur 
den Taglohn gegeben, das übrige, was wöchentlich viele Gulden ausgemacht, 
jenen entzogen und zu seinen eigenen Nutzen verwendet haben. :^Weil man 
aber«, bemerkt Hans Stark weiter, »seiner als eines verstendigen und wol- 
erfahrenen Werkmeisters zusolchem Bau bedurft, ist er Jacob wieder angenommen, 
aber ihme das Zechen und die Wirthsheuser verboten und alle Tage ein Mas 
*) Aus Nürnbergs Gedenkbuch von WolflF u. Lochner. 2. Aufl. 2 Bde. Nürnberg.). L.Schrags Verlag. 



— l82 — 

Wein zu reichen versprochen worden, darbei er verblieben. Ist den 25. Febniari 
anno 1620 jar gestorben«. 

Eine hübsche Handzeichnung der Rathaushalle^^^) vom mittleren Durchgang 
aus gesehen, welche von Jakob Wolff selbst angefertigt worden ist, weist ihn 
gleichfalls als Architekten nach. Sie ist mit folgender Bemerkung versehen: 

»Von dem pflaster hinein dafs gewelb zum rahthaufs alhier zu nurmbei^ 
anzusehen von M. Jacob Wolffen meim schwager Steinmetzen: so das Rahthaufs 
alhier gebauet A^ 16 19. ist mihr von im verehrt worden«:. 

Das eigentliche Baubureau für den Rathausbau, wo die Pläne ausgearbeitet 
wurden, befand sich ohne Zweifel auf der Peunt , doch war noch ein zweites 
in einem an die Moritzkapelle an der Ecke dem Totengräber gegenüber ange- 
bauten Stübchen untergebracht. Vordem , als noch der Weinmarkt auf 
St. Sebaldskirchhof, dem alten Weinmarkt, bei der Augustinerkirche und dem 
Zachariasbad abgehalten wurde, war es von den Weinkiesern zur Prüfung der 
Weine benützt worden. Als aber 161 1 der Kurfiirstentag in Nürnberg abgehalten 
wurde, verlegte man den Weinmarkt von St. Sebalduskirchhof auf den neuen 
Bau, baute den Weinkiesern ein neues Stüblein am Weinstadel und überliefs 
das alte an der Moritzkapelle den Steinmetzmeistern und dem Bauschreiber. 
So lange der Rathausbau währte, kamen sie zweimal des Tages darin zusammen, 
berieten sich wegen des Baues und zechten auch häufiger dort. Lichtmefs 1623 
wurde es dann in ein Botenhäuslein verwandelt und eine Tafel , worauf ein 
Bote zu Fufs und ein Reiter zu Rofs gemalt waren, ausgehängt.*^^) 

Als Arbeitsraum für die Steinmetzen war eine grofse und weite Hütte 
in Haushöhe auf dem weiten Platze, wo früher die armen Sondersiechen 
gespeist worden waren, also auf der südlichen Seite von St. Sebalduskirchhof, 
schon im Mai 1616 errichtet worden. Erst am 12. Juli 1621 wurde sie wieder 
abgebrochen. -»^5) Auf der ganzen langen Seite aber von der Schul- 
stiege bis zum Weinmarkt und gegenüber dem Pfarrhof hatte man 161 7 
den Platz durch Schranken abgeschlossen. Hier lagerten die Bausteine. 
Neben der Schulstiege war im Mai 1616 noch eine weitere Steinmetzhütte für 
die Bildhauer und die fünfjährigen Steinmetzen erbaut und bald nachher — 
7. Juni 16 16 — erweitert worden. Es war ein Riegelbau, mit Steinen ausge- 
mauert, die Thüren und Läden mit Banden angehängt und mit Riegeln wohl 
verwahrt. Auch ein Ofen stand darin. Hier arbeiteten Joachim Toppmann, 
Abraham Grafs und Leonhard Kern.-»®^) Trotz aller Sicherheitsmafsregeln mufsten 
hier wie anderer Orten »Provisioner« Nachtwache halten. Die steinerne Kirchen- 
stiege, die zur Wage hinabführte, hatte man noch verschlagen lassen, alles aus 
dem Grunde, weil die fertig behauenen Steine , von denen mancher nach An- 
gabe der Chronik auf mehr als ein paar Gulden kam, von bösen Leuten schartig 
gemacht und verderbt wurden, trotzdem die Schützen dabei Wache hielten. Die 
Kirchenthür beim Mefsnerstüblein war gleichfalls gesperrt. 1622 am 6. Juli 
wurden diese Schranken wieder abgebrochen , so dafs man nun wieder rings 
um die Kirche gehen und fahren konnte, ebenso wurde die Kirchenstiege nach 
der Wage wieder aufgemacht. *®7) Die Bauhütte dagegen stand noch länger und 



- 183 - 

wurde erst am 9. November 1622 abgebrochen, Steine, Holz und Ziegel weg- 
geführt und der Kirchhof abgeräumt , wo dann die Ballbnbinder ihre Karren 
wieder an die Kirchenmauer stellten. 

Die Stuckateure oder, wie sie damals hiefsen , die Gipspossierer oder 
Kalkschneider Hans und Heinrich Kuhn modellierten im Predigerkloster. Wir 
erfahren das aus einem Ratsverlafs vom 21. Januar 1622, der den sparsameren Ver- 
brauch an Holz im Rathaus, im Fünferhaus und auf der Soldatenwache anbefiehlt. 
Bei dieser Gelegenheit wird der Baumeister ersucht, der Gipspossierer zwei 
Feuer im Predigerkloster so wie auch die des Bildhauers und Bauschreibers 
wo möglich mit altem Holz und Spänen aus der Peunt zu unterhalten.-»^^) 

Ueber Werkleute und Arbeiter ist noch einiges nachzutragen In der 
Zeit, in der wir stehen, erforderte der bedeutende Umfang der Baugeschäfte 
zwei Werkmeister. Als der ältere Wolff 16 12 starb, wurde dem jüngeren noch 
sein Bruder, Hans mit Namen, zugeordnet, »dieweil man bisher jeder Zeit zwen 
Maister von dem Steinmetzenhandwerk gehabt«. Für diese Stelle war zunächst 
Gedeon Facherer in Vorschlag gebracht worden. Man hatte es indes nicht 
für ratsam gehalten, sich näher mit ihm einzulassen, weil er anderer Orten mit 
seinen Bauten nicht viel Ruhm eingelegt hatte. Es blieb kein besserer zur Wahl, 
als eben des alten Wolff jüngerer Sohn Hans, der damals die Bauten des 
Kurfürsten von Mainz zu Aschaffenburg leitete. Man beschlofs, zunächst ihm 
eine geringere Besoldung anzubieten, als sein Vater sie erhalten, »wann er 
aber änderst nit zu erhaben sein sollte, ime gleich dieselbe reichen zu lassen«. '♦^9) 
Als dann im Jahre 16 19 auf Jakob Wolff wegen seiner Kränklichkeit kaum 
mehr zu rechnen war, wurde seinem Bruder Hans als weiterer Werkmeister Niklas 
Teufel beigegeben , so dafs also jetzt im ganzen , drei Werkmeister dem Bau 
vorstanden.-^^o) Die Tüchtigkeit dieser Leute, die, wie wir sahen, einen weiten 
Ruf genossen, wurde leider dadurch häufig sehr beeinträchtigt, dafs sie einem 
guten Trunk über alles zugethan waren. Schon 1614, als Jakob Wolff den Bau 
am Wöhrderthürlein leitete, sprach man von ihm, »das er sich stettigs den 
Trunk übergehen lasse«. Der Rat befahl deshalb, man solle »ihme defswegen 
drunter stofsen« und ihn ermahnen, des Baus fleifsiger zu warten, »damit derselb 
von statten gehe «.^9») Auch in der Wahl ihrer Zechlokale waren sie nicht immer 
wählerisch. So hatten Jakob und Hans Wolff mit anderen in einem Wirtshaus 
gezecht, als der Einspännige Michel Thoma daselbst von dem Fechter Hans 
Mayer lebensgefährlich gestochen war und kurz darauf seiner Wunde erlag. 
Der Rat liefs sie damals zu Rede setzen, warum sie nicht beim Bau blieben, 
sondern dem Zechen nachgingen.'»^») Dafs Jakob Wolff später wegen seiner 
Vorliebe für einen guten Trunk verabschiedet und nur um seiner hervorragenden 
Eigenschaften willen, die ihn als Baumeister unersetzlich machten, vom Rat wieder 
angestellt wurde, haben wir vorhin gesehen. Er mufste übrigens selbst um seine 
Begnadigung einkommen. Darauf hin machte sich der Rat dahin schlüssig, man 
wolle Meister Niklas Teufel nicht abschaffen, sondern ihnen beiden auferlegen, nach 
gemeinschaftlichem Rat zu handeln. Insbesondere aber solle einer von ihnen 
immer in der Steinhütte sein, damit die Steinmetzgesellen die Arbeit beförderten. 



— i84 — 

Meister Jakob wurde noch ganz besonders eingebunden , er solle des Baus 
fleifsig warten und des Trunks sich enthalten. Denn wenn er einen Tag aus- 
setze, oder sich volltrinke, werde man ihm den Taglohn abziehen und ihn im 
Loch mit Wasser und Brot ausnüchtern lassen. :^Um mehreren Ansehens willen« 
liefs man auch sein Weib auffordern und ihr zusprechen, sie solle ihn vom 
»Vollsaufen« abmahnen.-^^s) Es ist kaum verwunderlich, dafs es sich die Werk- 
leute unter solchen Umständen auch leicht und bequem machten. Wenige 
Monate nach Beginn des Baus zeigte sich bereits, dafs sie »so gar nachlässige 
arbeiteten. Deshalb sah sich der Rat zu der Verfügung veranlaßt, man solle 
besser auf sie Acht geben und, wenn nötig, noch einen weiteren Aufseher 
anstellen.'»94) Wie aufserordendich unzufrieden der Rat kurz vor Einstellung 
des Baus i. J. 1622 war, wie er Baumeister und Anschicker, Werkmeister und 
Arbeiter wiederholt mit Verweisen und Vorwürfen überhäufte, dafs der Bau 
so langsam fortschreite, haben wir bereits am Schlufs des vorigen Kapitels 
gesehen. Und doch mufs man Bauleitern wie Arbeitern ihr Recht widerfahren 
lassen. Rückhaltlos mufs man jene aufserordentliche Leistung anerkennen, die 
sich, zumal für jene Zeit, in dem höchst umfänglichen Bau darstellt, der, obgleich 
er den grofsen Rathaushof auf drei Seiten umschliefst und südlich weiter die 
Westseite des Saals begreift, in dem verhältnismäfsig kurzen Zeitraum von kaum 
mehr denn sechs Jahren vollbracht wurde. Es ist dabei in Betracht zu ziehen, 
dafs die Bauarbeiten zu jener Zeit im Winter mehr oder weniger stockten oder ganz 
eingestellt werden mufsten. So bestimmt ein Ratsverlafs vom 22. Dezember 
1621 , dafs man inmittelst alle anderen Fuhren, wozu die Pferde gebraucht 
würden, sowie den Rathausbau selbst einstellen solle, da man bei der herrschenden 
Kälte ohnedies wenig verrichten könne.-^^s) 

Zur näheren Beleuchtung der Verhältnisse in Bezug auf Arbeitszeit und 
Lohn mögen noch einige Mitteilungen hier eine Stelle finden. Es erscheint 
dabei, um Vergleiche zu ermöglichen, geboten, in die frühere Zeit sowohl als 
in die spätere zurück- und hinüberzugreifen. Kann auch nicht überall bei der 
Lückenhaftigkeit der Nachrichten und der Schwierigkeit der Materie ein Vergleich 
mit den Verhältnissen unserer Arbeiter gezogen werden, so wird er doch 
wesentiich dadurch näher gerückt. In jedem Falle aber erheben diese Mit- 
teilungen einen hervorragenden Anspruch auf unser Interesse, der allein schon 
ihre Veröffentlichung rechtfertigt. 

Die Arbeitszeit zunächst war, wie stets und überall, in erster Linie durch 
die jeweiligen Tageslängen bedingt. In Nürnberg insbesondere richtete sie sich 
mehr oder weniger nach der sog. grofsen Uhf, die der natürlichen Tagesteilung 
nach Sonnenauf- und Untergang oder dem Morgen- und Abendgaraus Rechnung 
trug und zur Zeit der längsten Tage 16 Tages- und 8 Nachtstunden, zur Zeit 
der kürzesten Tage umgekehrt 8 Tages- und 16 Nachtstunden schlug. Im 
15. Jahrhundert begann die Arbeit in der Zeit vom 29. August bis zum 
14. April mit dem Morgengaraus, der je nach der Tageslänge von 5^^ Uhr 
bis 8 Uhr eintrat; in der übrigen Zeit des Jahres vom 15. April bis zum 
28. August eine Stynde nach dem Morgengaraus um 5, S|^ oder 6 Uhr. Der 



- I8S - 

Feierabend fiel vom 1 8. Oktober bis zum 23. Februar mit dem Abendgaraus 
um 4, 4^ oder 5 Uhr zusammen, in der übrigen Zeit wurde die Arbeit eine 
halbe oder ganze Stunde vor dem Abendgaraus um 5, 5y, 6, 6^ und 7 Uhr 
beschlossen. Die Arbeitszeit bewegte sich mit Einschlufs der Mahlzeiten in 
dem Rahmen von 8 bis 14 Stunden. In der Zeit der kürzesten Tage vom 
5. November bis zum 6. Februar werden die Arbeiter nur einmal des Tages 
zum Mittagsmahl , das 3 Stunden nach dem Garaus eingenommen wird , um 
10 1^ oder II Uhr entlassen, Feierabend ist dann um 4J oder 4 Uhr. Werden 
die Tage länger, so schiebt sich die Suppe ein, die vom 7. Februar bis zum 
4, November 2, 3 und 4 Stunden nach dem Morgengaraus oder nach unserer 
Rechnung um 7, 7^, 8, Sj-, 9, g^ gegessen, während das Mittagsmahl nun 6 
oder 7 Stunden nach dem Garaus um 11, ii|^, 12, I2j- und i eingenommen 
wird. Vom 15. April bis 18. August ist den Arbeitern auch noch nachmittags 
um 3 oder 3^ Uhr eine Stunde zum Vespern gelassen, wie denn überhaupt 
das jedesmalige Austreten i Stunde währt. So war der Arbeitstag zur Zeit 
Lutz Steinlingers und Endres Tuchers^^«) bestimmt und eingeteilt und wohl längst 
schon in dieser Weise hergebracht. Bei einer späterhin ohne Zweifel eingetretenen 
Lohnverbesserung sind dann diese Arbeitszeiten mit ihren Ruhepausen zu 
Ungunsten der Arbeiter abgeändert worden.'»97) Nach der Ratsverordnung vom 
20. Oktober 1597 nimmt der Arbeitstag das ganze Jahr durch mit dem Morgen- 
garaus seinen Anfang. Das Mittagsmahl wird in diesem Mandat gar nicht 
erwähnt. In der Zeit der kurzen Tage vom i . Oktober bis zum 1 1 . März 
treten die Arbeiter nur einmal des Tages zur Suppe aus um 9^ oder 10 Uhr, 
während der langen Tage vom 12. März bis zum i. Oktober gehen sie zunächst 
3 bezw. 2 Stunden nach dem Garaus um 7, 7^-, 8| zur Suppe und um 12 
oder 12^ jedesmal auf eine Stunde zum Vesperbrot, das das Mittagsmahl mit 
zu vertreten hatte. Feierabend ist in den kurzen Tagen um 4^ oder 5, in den 
langen um 5, 5^ oder 6 Uhr. 

Betrachten wir noch die Lohnverhältnisse des Bauamtspersonals etwas 
näher, zunächst die des Baumeisters. In den ältesten uns erhaltenen Stadt- 
rechnungen findet sich keine Mitteilung über irgendwelche Besoldung, die den 
Baumeistern gewährt worden wäre. Da ihre Stellung zunächst keine andere 
war als die von Deputierten oder Kommissarien, so war eben eine besondere 
Bezahlung mit der Funktion, die sie auszuüben hatten, nicht verbunden. Erst 
im 15. Jahrhundert vernehmen wir von »Lohn und Liebung«, die man dem 
Baumeister bewilligte. So bezieht Endres Volkamer im Jahre 1430/31 »von 
48 vergangen wochen und i wochen hinüber < 100 |B Haller und an Liebung 
40 % Haller, »wan er das jar fast mer müe gehabt hett, dann andre jar.«^98) 
Auch die Besoldung Hans Kolers (1458/59) und Endres Tuchers (1470/71) 
betrug 100 )K neu. Dann aber mufs eine bedeutende Geldentwertung eingetreten 
sein. SeizPfinzing erhält 1487/88 bereits 200 tfc neu pro salario. Auf dieser Höhe 
erhält sich der Baumeistergehalt bis in die Soger Jahre des 16. Jahrhunderts. 
1560 ist er wieder um ein Bedeutendes gestiegen: fiir Joachim Tetzel ^gemeiner 
statt paumaister« sind »von pflegnus wegen desselben ampts das vergangene 



— 186 — 

jar 368 ffi n.« verrechnet. Wolf Jakob Stromers Bezug beträgt 1590/91 gleich- 
falls 368 IE n. oder 175 fl., wozu noch an Kostgeld für seinen Jungen 40 fl. 
kommen. Später ist seine Besoldung wieder zurückgegangen: 1610/ 11 hat er 
aufser dem Kostgeld für den Jungen nur mehr 140 fl. Als Wolf Jakob 
Stromer 1614 starb, dachte der Rat zunächst daran, die Stelle mit Jakob Pömer 
wieder zu besetzen. Wenn ihm nun einerseits sehr zugesprochen wurde, das 
Amt zu übernehmen, so machte man andererseits doch kein Hehl daraus, 
dafs er im Falle der Annahme alle anderen Aemter, auch die Pfleg- 
schaft der Zwölf brüderstiftung, niederlegen müsse, und dafs eine Erhöhung 
der Besoldung nicht stattfinden könne. Zudem wurde noch zur Bedingung 
gemacht, dafs er auf der Peunt in der Baumeisterwohnung, die man jetzt zu 
bauen sich entschlofs, wohnen sollte. Jakob Pömer zeigte indes nicht die 
geringste Lust, auf solche Bedingungen sich einzulassen. Es wurden deshalb 
mit Eustachius Karl Holzschuher Verhandlungen angeknüpft, zunächst auf Grund- 
lage des alten Gehalts, wovon man jedoch bald abging. Auch hier bestand der 
Rat darauf, dafs er auf der Peunt Wohnung nehmen solle , obschon Holz- 
schuher anfangs ebensowenig wie vorher Pömer etwas davon wissen wollte. 
Er meinte vielmehr, der Rat solle ihm in der Nähe der Peunt eine Wohnung mieten, 
und schlug die Glockengiefserische Behausung dazu vor. Darauf moclite der Rat 
nicht eingehen. Er sah allerdings selbst sehr wohl, dafs es beschwerlich sein 
möchte, mitten auf der Peunt zu wohnen, und liefs deshalb einen Augenschein 
einnehmen, ob nicht etwa in den an der Peunt gelegenen und dazu gehörigen 
Zinshäusern sich Gelegenheit böte, um »einem Paumeister eine gelegene Wonung 
zu verschaffen, aus der er zugleich zusehen könnte, wie es auf der Peunt 
zugehe, doch das er in allwege seine Schreibstube auf der Peunt habe.&*99) 
Schon im folgenden Monat war dann der Bau der Baumeisterwohnung auf der 
Peunt beschlossene Sache, und im Dezember des folgenden Jahres war das 
stattliche Gebäude bereits vollendet. 5«>o) In der Gehaltsfrage mufste sich der 
Rat zu bedeutenden Zugeständnissen bequemen. Holzschuhers Besoldung wurde 
auf 450 fl. festgesetzt und 1621 mit dem zweiten Quartal nochmals erhöht, so dafs 
er in diesem Jahre 524 fl. 20 (5, dann 1622 und die folgenden Jahre im ganzen 
604 fl. bezog.so') 

Zu dem Gehalt des Baumeisters kamen auch wohl noch besondere Ver- 
günstigungen oder »Ergötzungen«. Als Wolf Jakob Stromer 1597 bei den 
älteren Herrn einkam, ihm wegen seiner 13 Jahre lang am Wald- und Bau- 
meisteramt geleisteten treuen Dienste und beschwerlichen Mühe, »wofür ihm 
manchmal nichts worden, nach ihrem selbs gunstigen Willen und Erkantnus eine 
Ergetzung« zu thun, beschlossen sie, mit ihm zu verhandeln und von ihm zn 
hören, wie hoch er seine Schäden schätze »und mit was er sich contentiren 
lassen wolt«, auch nachzusehen, was seine Besoldung sei und zu bedenken, 
was ihm für die Zukunft wegen der Werkleute Mahlzeiten zu reichen sein möchte, 
»dieweil diser Zeit alle Ding sehr theuer seien, «s®*) 

Die Werkmeister und die übrigen Beamten der Peunt, wie Anschicker und 
Bauschreiber, waren auf Dienstvertrag angestellt und fest besoldet. Zu Hans 



- 187 - 

Grasers Zeit, der in den 30ger bis hinein in die 40ger Jahre des 15. Jahrhunderts 
Baumeister war, bezog der Schaffer und Anschicker Konrad Gürtler wöchentlich 
3 ^, also jährlich 156 )K alt, die nach unserm Geld, da in grober Münze aus- 
bezahlt wurde, ungefähr 120 fl. betrugen. Um die Mitte des 15. Jahrhunderts 
stieg die Besoldung des Anschickers auf jährlich 208 S alt oder 1 56 fl. nach 
unserer Rechnung. Auf der Peunt »in dem vorderen gemach, als man hinein- 
geht« , hatte er noch zinsfreie Wohnung , dazu Holzabfall und Späne zur 
Beheizung. Endlich bekam er noch für Abzahlung des Zimmerholzes, das der 
Waldhauer zur Stadt hereinführte, und für Kontrole des letzteren bei dessen 
Abrechnung mit dem Baumeister 60 dl. Trinkgeld an allen Goldfasten. 5*»3) 

Die Besoldung des Stadtwerkmeisters — des Steinmetzen wie des Zimmer- 
manns — betrug mit Einschlufs des Badegeldes jährlich 260 JK alt oder 195 fl. 
nach unserem Geld. Der Steinmetzwerkmeister erhielt aufserdem noch ein 
Voraus von jährlich 10 JK neu, oder 30 fl. nach unserem Geld, zu St. Michels- 
tag einen Stofs Holz oder 16 JK alt, gleich 12 fl. Freie Wohnung hatte er 
bis 1467 in dem nächsten Turm unterhalb des Tiergärtnerthors »gegen dem 
wasser herab« gehabt. Diese Wohnung hatte man damals Meister Hans Rup- 
precht wieder genommen und sie vermietet. Wegen seiner Ansprüche »eines 
thums und herberg halben« die ihm der frühere Baumeister Stephan Schuler 
versprochen hatte, zugleich als Besserung seines Lohns und für Ehrung 
und Trinkgeld werden ihm gemäfs Ratsverlasses vom 11. Mai 1467 alles in 
allem 40 JK neu, beinahe 120 Gulden in unserem Gelde, gegeben.s®*) 

Der Zimmerwerkmeister wohnte auf der Peunt zinsfrei und hatte Holz- 
abfall und Späne zum Brennen. Als Voraus hatte Meister Hans Dubinger 
20 fl. rh., gegen 65 fl. unseren Geldes, ausbezahlt erhalten, nach seinem Abgang 
gab man Meister Ekarius, der auf 10 Jahre angestellt wurde, 20 ft neu, oder 
etwa 60 fl.s°s) 

Eine Reihe von Dienstverträgen späterer Zeit ermöglicht es, Stellung 
und pecuniäre Lage der Werkleute klarer zu machen. Hans Beheim der jüngere 
tritt am 18, September 15 14 bei der Stadt als Steinmetzwerkmeister in Dienst 
Er verpflichtet sich, so oft man seiner zu der Stadt Bauten in und aufserhalb 
der Stadt bedarf, ohne Widerrede willig und gehorsam zu sein, es hindere 
ihn denn Leibesschwachheit oder andere redliche Ehehaft, und mit seiner 
Kunst, tägliche Handarbeit jedoch ausgenommen, treulich und fleifsig zu 
raten und zu helfen, doch stets auf der Stadt Kosten. Für Zehrung erhält er 
jeden Tag, den er aufserhalb der Stadt zubringt, 70 dl., an Bestallung und 
Gewartung alljährlich 40 fl. rh. und 4 Summer Haber. Ihm von auswärts an- 
getragenen Bauten soll er sich in keinem Falle ohne Wissen und Erlaubnis 
eines Rats unterziehen, s^^) 

Paulus Beheim, der Sohn des berühmten Anschickers und Baumeisters 
Hans Beheim und fast ebenso hervorragend wie dieser, schlofs am i. Mai 1536 
mit dem Rat einen Dienstvertrag ab, der uns erhalten geblieben ist. 5^7) Er 
verspricht darin, Bürgenneister und Rat zu dienen und bei ihnen in der Stadt 
ansässig zu sein. Zu den notdürftigen Bauten in- und aufserhalb der Stadt will 



— i88 — 

er sich mit Raten und Anschicken gebrauchen lassen, sie nach bestem Ver- 
stand beraten und, wie die ständige Formel heifst, »gemainer stat nutz und 
frummen getreulich furdem, schaden und nachteil warnen und verhüten« nach 
seinem besten Vermögen. Was er in der Zeit seines Dienstes Geheimes bei 
ihnen sieht und erfährt oder bisher erfahren und bemerkt hat, und was ihm 
sonst Ehren halber zu verschweigen gebührt, verspricht er sein Leben lang 
verschwiegen zu halten. Wenn er irgendwelche künstliche Arbeit anfertigen 
wird, will er sie zunächst dem Rat anbieten und sie ihm, wenn er sie begehrt, 
um einen billigen Preis überlassen. Ohne Wissen und Willen des Rats darf 
er für keine fremde Herrschaft irgendwelches Muster oder Kunstwerk machen, 
ein Punkt , der in allen weiteren Bestallungen wiederkehrt. . Mit solchem 
Dienst will er , ?> seinen lieben herren , einem erbern rat, verhaftet und 
verpflichtet sein«, so lange er das Steinmetzenhandwerk mit der Hand treiben 
kann, und dann ein Jahr zuvor kündigen. Wenn er sich so seines Dienstes 
geledigt, ist er nicht befugt, bei einer fremden Herrschaft Dienst anzunehmen. 
Sollte er sich aber je wieder »aufserhalb seines handwerks« in Dienst begeben 
wollen, so hat er bei der Stadt einzutreten, es sei »uf gewartung oder in ander 
wege.« Aufser seinem Wartgeld von 28 fl. jährlich erhält er einen Wochen- 
lohn von I fl. und zinsfreie Wohnung. 1538 kommt er beim Baumeister 
Sebald Pfinzing um seine Entlassung ein. Es gehe schon ins 15. Jahr, sagte 
er in seinem Gesuch, dafs er der Stadt treulich diene. Er sei eine einzelne 
Person und lasse sich an dem, was ihm der allmächtige Gott verliehen, genügen. 
Daher sei er willens, den Dienst aufzugeben und seine Herrn um günstigen 
Urlaub zu bitten. Damit diese aber nicht etwa meinen möchten, er wolle 
ganz mit Diensten von ihnen scheiden und ihr Diener nicht mehr sein, so ist 
er erbötig, falls sie seiner auf Gewartung bedürftig sein sollten, ihnen und 
keinem andern Herrn als ihnen zu dienen. Er lebt der Hoffnung, er werde 
sich gegen einen Rat in Ehren aller Gebühr nach halten, und gedenkt mit 
Gottes Hülfe bei gemeiner Stadt zu genesen und zu sterben, auch des jüngsten 
Tages allda zu verharren. Am Schlufs seines Schreibens bemerkt er, es sei 
sein Wunsch, sich zu Sebald Pfinzing zu verfügen, wenn er eine müfsige Stunde 
habe und mit Geschäften nicht überladen sei, um sich bei ihm, als seinem 
gnädigen Herrn, Rats zu erholen. Der eigentliche Grund, weshalb Paulus Beheiixi 
um seine Entlassung nachsuchte, war nichts anders als Unzufriedenheit mit 
seinen Bestallungsbedingungen. Wie er dann den älteren Herrn durch 
Sebald Pfinzing vortragen liefs, wünschte er, dafs »ihm darin etwas milterung 
geschehe«. Und zwar will er zunächst mit dem Wartgeld günstiger bedacht 
werden, dann jährlich 6 oder 7 Wochen nach seiner Notdurft verreisen und 
drittens fremden Herrschaften Muster und Kunstwerk auf ihr Verlangen machen 
dürfen. Wie grofse Stücke man auf Paulus Beheim hielt, geht daraus hervor, 
dafs man ihm seine beiden ersten Forderungen ohne alle Umstände bewilligte. 
Sein Wartgeld wird ihm von 28 auf 50 fl. aufgebessert, »darumb er einem rat 
und gemeiner stat Sachen und gepeuen soll ratsam und gewertig sein.« Wird 
ihm ein Bau von gemeiner Stadt befohlen und untergeben, so erhält er aufser- 



— i89 — 

dem noch seinen Wochenlohn. Wenn er verreist, so soll es allerdings zu 
einer Zeit geschehen, da »gemeiner stat Sachen und vorhabende gebeu dar 
durch nit verhindert werden.« Der dritten Forderung aber wegen der Muster 
und Kunstwerk kann man nicht nachgeben. Würde deshalb irgend ein Auftrag 
von einer fremden Herrschaft an ihn gelangen, so soll er den Aelternherm 
Bericht erstatten und den Bescheid erwarten. Auch sonst soll er keine Muster 
von sich geben, keine Herrschaft an den Rat oder die Aeltemherrn verweisen, 
um ihm die Erlaubnis zur Anfertigung von Mustern und Kunstwerken zu ver- 
schaffen, woraus gemeiner Stadt Nachteil entstehen könne, sondern das »für 
sich selbst« abschlagen. Im Fall er aber irgend etwas Künstliches machen 
würde, soll er es den Aelternherrn anzeigen und es ihnen vor anderen ausfolgen 
lassen. Auf Grund dieser Beschlüsse vom 14. Januar 1 539 wurde seine Bestallung 
wieder erneuert. Noch günstigere Bedingungen wurden ihm durch den Dienst- 
vertrag vom 26. August 1541 zugestanden. Er bekam noch die Wohnung auf 
der Peunt, die sein Vater innegehabt hatte, dagegen wird ihm auferlegt, alle Bauten 
inner- und aufserhalb der Stadt mit bestem Fleifse zu versehen und zu verwalten. 
Ferner wird ihm das Anschickeramt schon für die nächste Zeit in Aussicht 
gestellt. Wenn nämlich Hieronymus Köler auf künftige Fasten oder vorher 
zurücktritt, soll er es übernehmen, mit dem Ein- und Verkauf des Vorrats 
treulich handeln und in allem andern, »so der peunt anhengig ist, versehung, 
thun, in summa solichs ambt uf der peunt in allermassen, wie sein Vater seliger 
Hans Beheim gethan, verwalden und treulich davon rechnung halten«. Dafür 
erhält er dann aufser seinem früheren Bestallungsgeld von jährlich 50 fl. noch 
1 50 fl. in grober Münze. Und da er vor seiner Bestallung auch einige Wochen 
am Bau der Bastei vor der Veste thätig gewesen, so wird ihm »zu ergetzung 
desselben« die erste volle Vierteljahrsbesoldung aus den 1 50 fl. schon bis zum 
I. November versprochen. 

Der Steinmetzmeister Lienhard Schnabel tritt durch Bestallungsurkunde 
vom 6. Februar 1539 ^^^ '6- März ab in städtische Dienste, s«»^) Er über- 
nimmt im allgemeinen dieselben Verpflichtungen wie Paulus Beheim. »Für 
belonung und Verwaltung« der ihm »jedesmal« anbefohlenen Bauten wird er 
mit 52 6. Gehalt, 20 fl. Verehrung und 8 fl. für Wohnungszins bedacht. »Und 
so ich in gemeiner statt diensten Überland reisen würde«, sagt er in seinem 
Bestallungsrevers, »sollen sie mich beritten machen und mit zimlicher gepur- 
licher zerung versehen«. Er dagegen verspricht, die Stadt nicht zu steigern, son- 
dern sich an dem vereinbarten Lohn genügen zu lassen. Vom 28. September 1 540 
ab tritt er dann auf Lebenszeit in den Dienst der Stadt.5°9) Bemerkenswert 
und bezeichnend für damalige Verhältnisse ist ein Artikel in der neuen Bestallung, 
den man der Kürze halber als Eifersuchtsparagraphen bezeichnen kann, und 
der auch in weiteren Bestallungen Aufnahme gefunden hat. Für den Fall 
nämlich, dafs der Rat ihm noch einen oder mehrere Werkleute zuordnen oder 
einem derselben, wer der wäre, ein oder mehrere Bauten anvertrauen oder sie 
sonst neben ihm beschäftigen sollte, will er keine Einrede thun, sondern sich 
neben oder ohne dieselben nach des Rats Gelegenheit und Notdurft an dem 



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Ende und wozu er berufen und erfordert wird , gebrauchen lassen. Seine 
Besoldung wird ihm jetzt auf den bedeutenden Betrag von 100 fl. erhöht, dazu 
wird ihm freie , unverzinsliche Herberge mit entsprechender Beholzung einge- 
räumt. Auch seine Pensionsverhältnisse werden geregelt. Sollte er nämlich 
seinen Dienst nicht mehr versehen können , so ist ihm wöchentlich i fl. und 
»ziemliche« Herberge mit 6 Mäfs Brennholz sicher. Doch soll er zur Zeit 
seiner Abfertigung und weiterhin , wenn es die Gelegenheit erfordert , nichts 
desto weniger verbunden sein, auf Erfordern in der Stadt Sachen und Gehauen 
getreulich Rat und Unterweisung zu geben ohne Widerrede. Der Rat behält 
sich im übrigen vor, ihn seines Dienstes zu Urlauben, falls ersieh ungebürlich 
und ungehorsam zeigen würde, er selbst aber ist nicht befugt, irgendwie Urlaub 
zu nehmen. 

Bartholmes Grolock, der am 20. September 1561 als Anschicker ange- 
stellt wurde,5'<») war vorher als Bereiter und Aufseher der Steinbrüche , sowie 
als Pfleger der Wege und Stege und der Landbauten »gemeiner Stadt und der 
Landpflegstube« 4 Jahre lang thätig gewesen. Es ist interessant zu sehen, 
unter welchen Bedingungen diese Anstellung erfolgte. Nach seinem Dienst- 
vertrag vom 14. November 15525") bekam er, wenn er verritt und über Nacht 
vom Hause sein mufste oder bei Tag »seine Mahlzeit nicht erreichen konnte,« 
seine Zehrung , bei der er sich zum eingezogensten zu halten hatte , bezahlt, 
das Pferd aber mufste er^ selbst halten. Seine Besoldung war dem 
umfänglichen Dienst entsprechend eine bedeutende , 1 56 fl. in Münze, 
alle Quatember zahlbar , dazu 8 Summer Haber im Jahr. Bei der 
Erneuerung seines Dienstverhältnisses am i. November 1556s") stieg sie 
vom letztvergangenen Laurenzitag an auf 208 fl. ; die 8 Summer Haber 
blieben ihm wie zuvor. Grolock hatte über Einnahmen und Ausgaben 
in Verwaltung seines Amts an gebührlichen Orten Rechnung zu legen, so oft 
er dazu angehalten wurde. Ohne Wissen des Rats durfte er keinen Hauptbau 
an Wegen und Stegen, in den Steinbrüchen nichts ohne Genehmigung des 
Baumeisters unternehmen. Er soU thun, wozu er von ihm beauftragt wird, und 
sonst alles ausführen, wie einem getreuen Amtmann, Pfleger und Diener gebührt. 

Grolock bekam als Schaffer und Anschicker auf der Peunt die Anschicker- 
wohnung, die Paulus Beheim und andere Anschicker vor ihm innegehabt, 
»in allweg zins- und holzfrei«. Sein jährlicher Gehalt beträgt jetzt 200 fl. 
Dafür, dafs er die Verpflichtung übernimmt, die Aufsicht über Wege und Stege 
und die Steinbrüche »im Fall der Notdurft« zu führen und die Amtleute, die 
daselbst an seiner Statt angestellt werden, zu unterweisen und in Städten und 
Flecken zu den Bauten sich gebrauchen zu lassen, bewilligt man ihm noch 
besonders 52 fl. Auf Urlaub und Dienstaufgabe während der vereinbarten Zeit 
hat er keinen Anspruch, dagegen hat der Rat jederzeit das Recht, ihn zu 
Urlauben, und er mufs seine Entlassung ohne Widerrede annehmen. Grolock 
beschwerte sich dann im folgenden Jahr, dafs er mit den Gemächern, darin 
Meister Paulus Beheim sei. und andere Anschicker gewohnt, nicht ausreiche. 
Es wurde ihm darauf zu den vorigen Gemächern noch ein Stüblein gebaut, 



— 191 — 

dessen er sich zur Aufbewahrung seiner Rechnungen, Register und zu anderer 
seiner Notdurft bedienen könne.5'3) Erneut wurde Grolocks Bestallung am 
20. September 1565 auf 3 Jahre und von da auf 6 Jahre unter den alten 
Bedingungen.5'4) 

Jörg Unger, der Erbauer der grofsen Rundtürme an den 4 Hauptstadt- 
thoren, wurde durch Urkunde vom 9. April 1554 bestellt, s's) sich mit Raten 
und Anschicken zu der Stadt und Landschaft Gehauen gebrauchen zu lassen. 
Die Bedingungen sind dieselben wie die der früheren Steinmetzen, auch der 
Eifersuchtsparagraph hat Aufnahme gefunden. Seine Besoldung wird auf 2 fl. 
wöchentiich festgesetzt. Auf gleiche Weise sind die Bestallungsurkunden des 
Steinmetzen Wolf Lescher vom 6. März 1562 und vom 18. Februar 1568 
ausgefertigt, nur erhält er als Entgelt für die Beholzung jährlich 10 fl.s'^) 

Die Bestallungsbriefe der Zimmerwerkmeister weisen fast dieselben 
Bedingungen auf. Mathes von Sachsen trat 1513 bei der Stadt in Dienst, 5'7) 
ihr »mit seiner kunst und arbeit nach bestem vermögen getreulich« zu »raten 
und beholfen« zu »sein«, »doch al wegen auf iren costen und umb zimliche 
belonung, wie sie andern meistern seines gleichen ze Ionen« pflege. Für 
> Bestallung und Gewartung x bekommt er jährlich 12 fl. rh. Der Zimmermann 
Hans Besoldt, der sich durch Urkunde vom i. Februar [557 dem Rat auf 
8 Jahre verpflichtet,^'^) steht sich ebenso wie die Steinmetzen auf 2 fl. wöchent- 
licher Besoldung in Münze für Belohnung und Verwaltung der ihm befohlenen 
Gebäu und bekommt weiter freie Herberge und ziemliche Beholzung. Nach ihm 
wird Mathes Herdegen als Stadtwerkmeister und Zimmerer auf 8 Jahre vom 
12. Juli 1578 unter ganz gleicher Voraussetzung in Bestallung genommen.s'^) 

Der weitberühmte Zimmermann — wir würden in diesem Falle sagen 
Ingenieur — Meister Peter Carl von Hellingen bei Coburg verpflichtete sich dem 
Rat zu Nürnberg am 3. Juli 1581 als Stadtmeister auf Lebenszeit. In seinem 
Vertrag ist es ihm untersagt, sich ohne Erlaubnis des Rats bei fremden Herr- 
schaften um Dienst zu bewerben. Nicht einmal für Bürger und Inwohner, 
geschweige denn für Fremde, darf er einzelne Arbeiten in- oder aufserhalb der 
Stadt übernehmen.. Er soll sich vielmehr jederzeit sein Leben lang nur 
zu eines Rats und gemeiner Stadt Gehauen, wozu ihn ein Rat verordnet, als 
Zimmermann gebrauchen lassen und sich auch sonst gegen einen ehrbaren 
Rat und gemeine Stadt getreu und gewärtig verhalten und dem, was ihm auf- 
getragen wird, getreu nachgehen. Der Rat dagegen verspricht, ihm jährlich 
zu Pfingsten 80 Gulden Dienstgeld zu geben und mit der ersten Bezahlung 
Pfingsten 1582 anzufangen, ihn zinsfrei zu setzen und ihm jährlich 6 Mäfs Holz 
zu liefern. Aufserdem soll er jeden Tag, an dem er an den Stadtbauten arbeitet, 
noch ein Ort*) Gulden erhalten und mit dem Bürgerrecht begabt werden. So 
geschah es denn auch alsbald, worauf sich Meister Peter bei einem ehrbaren 
Rat unterthänig bedankte und dem Baumeister Tobias Tucher als Ratsvertreter 
und den beiden verordneten Zeugen in allen Punkten getreulich nachzukommen 
an Eidesstatt angelobte. 5»**) 
•) Quart oder Viertel. 



— 192 — 

Bestallungsbriefe von Anschickern und Steinmetzwerkmeistem aus der 
Zeit des grofsen Rathausbaues sind nicht auf uns gekommen. Wir werden 
indes bezüglich der Besoldungsverhältnisse des alten Jakob WolfT anderweitig 
unterrichtet und gewinnen damit zugleich einen Mafsstab zur Beurteilung der 
Lage des Sohnes, des Rathauserbauers. Als Jakob WolfT dem älteren und 
dem ebengenannten Stadtmeister Mathes Herdegen 1604 die Bestallung erneuert 
wurde, kam der erstere um eine »Addition« zu seiner Besoldimg, der andere 
um eine Verehrung bei Rat ein. Darauf hin beschlofs der Rat, dem Wolff, 
weil er viele Kinder habe und sich beklage, dafs er mit seiner Besoldung von 
2 fl. wöchentlich und 20 fl. vierteljährlich, in Summa 180 fl., nicht ausreichen 
könne, zu seiner Besoldung noch 20 fl. zu addieren und ihm alle Quartal 25 fl. 
und jetzt bei Aufrichtung der neuen Bestallung 36 fl. zu einem Bibal *) reichen 
zu lassen. Herdegen, der mit seiner Besoldung von 2 fl. wöchentlich sich 
zufrieden gezeigt, erhielt an Verehrung, die er sich ausgebeten, 4ofl.s*») Aus 
den Baumeisteramtsrechnungen aus der folgenden Zeits»«) ersehen wir denn 
auch, dafs die Wochenbezüge der Stadtmeister, der Steinmetzen sowohl wie 
der Zimmerleute, 2 fl. betragen. Es sind das aber lediglich die sog. Wochen- 
löhne, zu den^n , wie wir vorhin sahen, auch anderweitige Einnahmen sich 
gesellten. 

Was die Werkleute überhaupt angeht, so war deren Lohntaxe, die vor 
Jahren aufgestellt war, i. J. 1577 einer Revision unterzogen worden. Die Löhne, 
die vorher »wegen der langwierigen teuren zeit« einige Jahre übermäfsig 
gestiegen, wurden, um Bauherrn wie Werkleuten gerecht zu werden, wieder 
herabgesetzt und in »eine leidliche Tax« gebracht; aber die damals getroffene 
Ordnung bewährte sich durchaus nicht. Mannigfaltige Klagen wegen Zuwider- 
handlungen liefen ein, und der Rat mufste es am eigenen Leibe erfahren, dafs 
der gröfsere Teil der Werkleute um ein Bedeutendes über die Taxe hinausgriff, 
Dermafsen war die Bürgerschaft übernommen worden, dafs der gemeine Mann, 
der nur aus Bedürfnis baute, sich höchlich beschwert fühlte und vor dem ver- 
möglichen Bürger, der Luxusbauten aufführte, zurückstehen mufste. Denn 
dieser bewilligte seinen Werkleuten, um seine Bauten zu beschleunigen, höhere 
Löhne gegen die Ordnung. Zur Abstellung solcher Mifsbräuche, und weil 
Zinse und Haushaltungskosten gestiegen waren, wurde die Ordnung der Stein- 
metzen, Zimmerleute, Dachdecker, Tüncher und Kleiber abermals gebessert. 
Danach bekam der Meister jetzt im Sommer 84 dl. oder 21 kr., im Winter 
78 dl. oder 18 kr., der Geselle im Sommer 60 dl. oder 15 kr., im Winter 
55 dl. oder 13 J kr., der Mörtelrührer im Sommer 46 dl. oder 11^ kr., im 
Winter 38 dl. oder 9^ kr. Im Jahre 162 1 kamen dann die Bauwerkleute wieder 
um Lohnerhöhung ein, die ihnen denn auch durch Ratsverlafs vom 27. November 
gewährt und in die Bauordnung aufgenommen wurde. Der Taglohn stieg jetzt für 
den Meister im Sommer auf 96 dl. oder 24 kr., im Winter auf 80 dl. oder 
20 kr.; für den Gesellen im Sommer auf 72 dl. oder 18 kr., im Winter auf 
60 dl. oder 15 kr. 

•) Trinkgeld. 



— 193 — 

Die Taxen wurden trotz alledem bei den Bürgerbauten nicht eingehalten. 
So wollten 1613 die Steinmetzgesellen, welche im Grund an der neuen Graben- 
mauer beschäftigt waren, nicht mehr um 60 dl. Taglohn arbeiten und gaben vor, 
dafs sie bei den Bürgerbauten des Tags über 5 Batzen verdienen könnten. 
Der gewöhnliche Taglohn wurde nun wohl nicht vom Rat erhöht, aber in 
Anbetracht, dafs sie Leib und Leben wagen müfsten, ihnen »absünderlich und 
das es die anderen Gesellen nit wissen«, soviel zugelegt, dafs es 72 dl. aus- 
machte. Zugleich aber hielt man sie zu Rede, wer jene Bürger seien, die 5 
Batzen als Taglohn zahlten.s^s) 

Der Löhnungstag war von jeher der Samstag. Zu Endres Volkamers 
Zeit,S24) der in den 20ger und 30ger Jahren des 16. Jahrhunderts das Baumeister- 
amt verwaltete, empfingen die Arbeiter ihren Lohn um Vesperzeit oder bald 
danach. Der Baumeister ging dann mit dem Steinmetzwerkmeister und dem 
Anschicker allenthalben bei den Arbeitern herum , um sie auszuzahlen. Der 
Abend war aus dem Grund zur Löhnung gewählt worden, um ein Austreten 
der Arbeiter vor der Zeit zu verhindern. Hans Graser, der etwa von 1441 — 1452 
Baumeister war, lohnte am Samstag früh vor der Suppe.^'s) Er hatte dabei 
den menschenfreundlichen Zweck im Auge, den Arbeitern Gelegenheit zu 
bieten, schon am Morgen Fleisch, Brot und anderes, was um diese Zeit besser 
zu besorgen war als am Abend, durch ihre Frauen oder Kinder einzukaufen. 
So wurde es auch späterhin gehalten. Der Schaffer und Anschicker afs 
nach altem Brauch — so berichtet uns Endres Tuchers»^) — an jedem 
Freitag und Samstag beim Stadtbaumeister und war ihm dann am Freitag 
Nachmittag beim Geldeinzählen und am Samstag Morgen beim Entlohnen 
behülflich. Während des Baues der Bastei am Wöhrderthürlein i. J. 1613 wurde 
2>aus fürgebrachten Ursachen«, die leider nicht näher angegeben werden, ange- 
ordnet, die Arbeiter, die hier und auf der Peunt arbeiteten, nicht wie 
bisher am Samstag, sondern erst am Montag zu bezahlen. 5«7) Diese Einrichtung 
hatte indes nur kurzen Bestand. 16 14 bitten nämlich die Werkleute um Ein- 
führung der Löhnung am Morgen »wie es vor diesem gebreuchlich gewest«. 
Es wurde jetzt wieder »auf die alte Ordnung gerichtet«, doch zugleich die 
strenge Verfügung getroffen, dafs jene, die vor der Zeit von der Arbeit fort- 
gehen würden, ins Loch geschafft werden sollten, s««) Gegen Ende des 18. Jahr- 
hunderts und ohne Zweifel auch schon vorher zahlte der Baumeister eine 
Viertelstunde vor dem Morgengaraus unter Beihülfe des Anschickers in der 
Amtsstube auf der Peunt den Lohn an die Arbeiter aus. »Auf das fürderlichste«, 
schreibt die Ordnung vor, »damit sie ohne Zeitversäumnis ihrer Belohnung 
habhaft werden und zur rechten Zeit an die Arbeit kommen mögen. «5=9) 

Zu diesen Löhnen kam nach altem Herkommen noch eine Verehrung, 
die der Bauherr dem Meister wegen Abnützung des Werkzeugs, sowie wegen 
seiner beim Bau bewiesenen »Mühe , Sorg und Fleifses« zu gewähren 
pflegte. Die erwähnte Bauordnung vom Jahre 1597 hält eine solche Ver- 
ehrung und Erstattung an sich für billig und will, dafs es in Zukunft bei der- 
selben sein Verbleiben habe. Doch sollen wegen Bestimmung der Höhe Bau- 

13 



— 194 — 

Herr und Meister sich abfinden, letzterer aber sich bescheidentlich halten :»und 
die Verehrung zu hoch und zu übermäfsig nicht spannen«. Können aber 
beide Teile nicht übereinkommen, so haben die verordneten Herren an der 
Rüge zu entscheiden. Auch der Rat bewilligte eine derartige Verehrung und 
liberal, wie er sich durchgehends nach dieser Richtung hin seinem Personal 
gegenüber bewies, wartete er einmal nicht stets das Ende eines grofsen Baues 
ab, sondern liefs schon nach Verlauf eines gewissen Zeitabschnittes eine solche 
Vergünstigung eintreten, dann aber beschränkte er sie nicht etwa auf den 
leitenden Werkmeister allein, sondern gewährte sie dem gesamten Baupersonal. 

Im Dezember 1617 hatten die Werkleute zum ersten Mal um eine 
Verehrung wegen der »dise zwei Jar über verrichteten Gebeu am Rathaus« 
nachgesucht. Der darauf erfolgte Beschlufs der älteren Herrn vom 30. Dezember 
ging dahin 530), man solle ratschlagen, was auch dem Baumeister, Anschicker, 
Bauschreiber u. s. w. zu verehren sein möchte. Die Vorschläge der Depu- 
tierten zum Rathausbau fanden des Rates Billigung. Nach ihrem Gutachten 
erhielten am 2. Januar 161 8 verehrt: der Baumeister Eustachius Karl Holzschuher 
60 Guldengroschen, oder, den Guldengroschen zu 80 kr. in Münze gerechnet, 
80 Gulden; der Anschicker David Ruprecht 50 Guldengroschen oder 66 fl. 
13 Ä 4 dl.; Meister Jakob Wolff, Steinmetz, 60 Gulden; Meister Hans Wolff, 
Steinmetz, 50 Gulden; Meister Hans Seh weher, Zimmermann, 50 Gulden; 
Meister Hans Koberger, Bauschreiber, 24 Gulden; Hans Süfs, Meistergeselle, 
6 Gulden; jeder der 68 Gesellen 2 Gulden; jeder der 44 Handlanger i Gulden. 
Im ganzen wurden demnach etwas über 370 Gulden an Neujahrsverehrungen 
an Beamte, Werkleute und Bauarbeiter ausgezahlt. S3') Zwei Jahre später, am 
9. Februar 16 1953'), erhielt das gesamte beim Rathausbau beschäftigte Bau- 
personal, nachdem Meister, Gesellen, Lehrjungen und Handlanger sich deshalb 
an den Rat gewendet, die gleiche Verehrung. Da aber der Guldengroschen 
damals den höheren Kurs von i| Gulden hatte, so bekam der Baumeister 105 
und der Anschicker 87 fl. 10 )K. Die übrigen Werkleute empfingen alle ihre 
Verehrung in demselben Betrage wie zwei Jahre zuvor. Niklas Teufel wurde, 
wie das der Ratsverlafs vom 28. Januar 1620 bestimmte ^3*), als Steinmetz- 
meister gehalten, erhielt demnach wie Hans Wolff und Hans Schweher gleich- 
falls 50 Gulden. Die Ausgabe für Steinmetzen und Zimmerleute, 44 an der 
Zahl, betrug 88 Gulden, 60 weitere Personen erhielten je i Gulden, 51 Hand- 
langer jeder -^y und 54 Handlanger jeder ^ Gulden. Ende 162 1 wurde auf 
das Gesuch der Werkleute den Rathausbaudeputierten anheimgestellt, was man 
ihnen diesmal reichen solle. S33) Auch der Ratsausschufs befafste sich mit der 
Frage und ordnete an534)j wegen des Baumeisters und Anschickers solle man 
nachsehen, was ihnen zwei Jahre zuvor gegeben worden und ihnen dann die 
Guldengroschen, die sie erhalten, nach dem jetzigen Kurs auszahlen lassen. 
Die übrigen wurden ganz wie vor zwei Jahren gehalten. Der Baumeister 
bekam 130, der Anschicker 100 Gulden. 

Zu diesen Verehrungen gesellte sich wohl auch noch eine sogenannte 
Wintersteuer, ein Zuschufs, der wegen der im Winter ganz oder teilweise aus- 



- 195 - 

fallenden Tagelöhne gereicht wurde. 1619 erhielten Steinmetzen, Maurer- und 
Zimmergesellen die ihnen durch Ratsverlafs vom 13. Januar bewilligte Winter- 
steuer von je I Gulden mit der Vertröstung ausbezahlt, wenn sie bei künftigem 
Tagewachs die Arbeit mehr beförderten, wolle man sie besser bedenken.sss) 
Anfangs 1620 kamen die Stadtmeister und Steinmetzgesellen wieder um eine 
Wintersteuer ein, auf die man ihnen Hoffnung gemacht hatte. Die Aelternherm 
beschlossen darauf, man solle bedenken, wie es mit ihnen zu halten und was 
ihnen zu gewähren sei. 536) 

Noch eine weitere Vergünstigung wurde den Beamten der Peunt während 
der grofsen Teuerung im Jahre 1622 gewährt. Sie hatten sich wegen Auf- 
besserung ihrer Besoldungen und Löhne an den Rat gewandt, und der Bau- 
meister hatte ihr Gesuch in gutachtlichem Bericht befürwortet. Der Werkmeister 
und Zimmermann Hans Schweher, die beiden Werk- und Steinmetzmeister 
Hans Wolff und Niklas Teufel, der Anschicker David Ruprecht erhielten nun 
eine wöchentliche Zulage von i Gulden, die drei Röhrenmeister, der Dach- 
decker Georg Harsch, der Pflasterer Engelhard Straufs, der Tüncher Niklas 
Uebelein, der Spannvogt, der Bauschreiber, der Steinaicher, die beiden Schütt- 
meister und Fischbachaufseher, sowie die sämtlichen Steinmetzgesellen, Zimmer- 
leute, Dachdecker, Tüncher, Kleiber, der Wagenmeister und die Fuhrknechte 
eine solche von ^/a fl., endlich die Handlanger und Nachgeher ein Ort eines 
Guldens »als eine Uebergab mit offener Hand«, bis die Teuerung nachlassen 
und die Laufte sich bessern würden. Die Werkleute »auf der gemein« d.h. jene, 
die nicht im Dienst des Baumeisters arbeiteten, wurden durch diese Anordnung 
nicht berührt, sondern es wird ausdrücklich bestimmt, wenn sie die Bürger- 
schaft zu sehr übernehmen und deswegen Klagen gegen sie einlaufen würden, 
solle man sie auf die Ordnung verweisen. Dem Baumeister aber bewilligte 
man von nun an 2 fl. wöchentlich als Kostgeld für seinen Schreiber, das er 
bisher ohne Zweifel aus der eigenen Tasche hatte zahlen müssen. 537) Die 
Peuntrechnung vom Jahre 1622 verzeichnet denn auch unterm 4. Mai in der 

17. Wochenrechnung als »Uebermafs allen Meistern und Gesellen auch Handt- 
langem wegen der unaussprechlichen jählichen Deurung ausgetheilt 75 fl. 2 )K 
3 dl.«, unterm 11. Mai die »zum andern Mal . . • wegen der schröcklichen 
grossen Theurung vetterliche verwilligte Besserung oder Hinübergab allen Mai- 
stern, Gesellen, Handtlangem der Peunt ausgetailt«, 76 fl. 2 SB 3 dl.; unterm 

18. Mai in der 19. Wochenrechnung 76 fl. 13 dl. »zum dritten Mal wegen 
grofser Teurung zur Uebermafs gegeben«. Am 25. Mai, am i., 8. und 15. Juni 
stehen noch weitere an das Peuntpersonal gezahlte Zulagen von 78fl. 4SB6dl., 
von 77 fl. 2 ft 3 dl., von 76 fl. und endlich von 75 fl. 4 Ä 6 dl. vermerkt. 53«) 

Endlich wurden noch von Seiten des Bauamts selbst besondere Ehrungen 
gewährt, die in Geld und Mahlzeiten bestanden. Der Baumeister hatte hier 
das verlockende Beispiel des Rats und der übrigen Aemter stets vor Augen. 
Der Rat, der sich gern von Zeit zu Zeit allerlei Mahlzeiten und Erquickungen 
gönnte, huldigte stets dem Grundsatze: »Leben und leben lassen!« Es ist fast 
unglaublich, was da im Jahre aufging. 1622 wurden dem Hauswirt Kaspar 

i3* 



— 196 — 

König und dem Weinschenk Pankraz Pilgram im Rathaus für die nach 
der Stadtrechnung am 11. April auf dem Rathaus abgehaltene Mahlzeit, 
bei der auch für 171 fl. 31 kr. Igel*) verzehrt wurden, im ganzen 
918 fl. 17 ffi 4 h. ausbezahlt.539) Die Mahlzeit, die Hauswirt und Wein- 
schenk am zweiten Osterfeiertag , dem 22. April 1622, bei Gelegenheit 
der Ratswahl anrichten mufsten , kostete 632 fl. 9 (J. Für Wein , Bier und 
Brot, das der genannte Weinschenk im Geschäftsjahr 1622/23 für die Land- 
pflegstube und andere Stuben auf das Rathaus geliefert hatte, steht der beinahe 
unglaubliche Posten von 5844 fl. 8 (J 8 dl. verzeichnet. Im ganzen gingen 
bei Mahlzeiten und Kollationen in dem genannten Jahre 7395 fl. 17 p 8 dl. auf. 

Im Bauamt ging es verhältnismäfsig nicht weniger grofsartig zu. Im 
15. Jahrhrhundert sandte der Baumeister den Werkleuten und Stadtarbeitern 
nach altem Herkommen am h. Christabend eine Anzahl Sulzfische ins Haus. 
Am Johannisabend verehrte er gleichfalls nach altem Herkommen auf Stadt- 
kosten den Werkmeistern sowie dem Anschicker jedem ein Viertel guten 
Met und am Martinsabend ein Viertel guten Frankenwein. Auf eigene Kosten 
fügte er noch für jeden zu St. Martinstag eine Gans und zu Weihnachten 
einen Weck hinzus*^). Zur Zeit des grofsen Rathausbaues hatte sich der 
Umfang dieser Atzungen um ein Erhebliches erweitert. Die Peuntrechnung 
von 1622 verzeichnet vier Quartalnaahlzeiten, die der Baumeister den Meistern 
am 3. Februar, am 21. Mai, am 25. August und am 10. November auf Stadt- 
kosten veranstaltete. Es ging dabei allem Anscheine nach flott und lustig 
her, denn die Rechnung weist über 29, 42, 36 und 49 Gulden auf, die bei 
diesen Mahlzeiten, an denen ja nur die Meister teilnahmen, verzehrt wurden. 
Dazu kam am 21. Mai noch das sogenannte Schmiermahl, bei welchem es 
Semmeln, Wurst und anderes, sicher aber zum Imbifs auch den entsprechenden 
Trunk gab. Dieses Mahl kostete 1622 über 22 Gulden. An Met wurde am 
24. Juni, am Tag nach Johannis, altem Gebfauch nach eine beträchtliche 
Menge verzecht. Es sind über 37 Gulden dafür verrechnet. Gänse und Wein, 
die Eustachius Karl Holzschuher am 9. November den Werkleuten auf Stadt- 
kosten verehrte, kosteten nicht weniger denn 130 fl. 4 JBB 6 dl., Fische und 
Wecke am h. Christabend 78 Gulden. Endlich teilte der Baumeister noch 
ein besonderes Neujahr an die Beamten und Bediensteten der Peunt aus. Der 
Baumeister, die drei Stadtmeister und der Anschicker bekamen je einen Taler, 
der damals 3^ Gulden galt, der Wagenmeister 2 Gulden, 15 Fuhrknechte je 
^ Gulden, 9 Nachgeher, der Wagenschmierer und Strohschneider jeder J fl., 
der Schmied 2 -Gulden, die Schmied knechte je 2 Gulden, der Knecht 
im Marstall 9 Batzen, der Bauschreiner 2 Gulden, des Baumeisters Schreiber 
I Taler und die beiden Peuntwächter |- Gulden. In der That, das waren 
noch die gesegneten Tage der guten alten Zeit! 



•) Eine Art Backwerk von Mandeln in Form eines Igels. Nach ihm wurde das erwähnte 
Mahl »Igclmahl« genannt. Roth, Nürnbergisches Taschenbuch. L, 63. Nürnberg. J. L. Schrags Verlag. 




VI. 



Neuere Zeit und neuere Bauten. 541) 



Uebergang des Rathauses mit der Stadt an Baiem i. J. 1806, Organisation des Stadt- 
magistrats und Uebergabe von 11 Zimmern an denselben i. J. 181 8. Allmähliche Erwerbung 
der vom kgl. Landgericht, dem Kreis- und Stadtgericht, der k. Staatsschuldentilgungskasse, dem 
Stadtkommissariat und dem k. Archivkonservatorium besetzten Räumlichkeiten bis zum Jahre 1880. 
Restauration des grofsen Rathaussaals durch Pereira und Rorich 1824 — 1826. Anbringung zweier 
neuer nach dem Beheimischen Leuchter unter Prof. Wanderers Leitung gearbeiteten Hängeleuchter 
i. J. 1874. Restauration des kleinen Rathaussaals durch den Maler Christian Wilhelm Fues 
i. J. 1826. Sonstige Restaurationsarbeiten. Erwerbung des Fick- und Bachischen Hauses. 
Erweiterungsbauten nach den Plänen und unter der Leitung des Herrn Direktors v. Essenwein. 




IT dem gesamten übrigen Staatsgut der ' Reichsstadt 
Nürnberg ging am 15. September 1806 auch das 
Rathaus thatsächlich an die Krone Baiern über. Der 
seit der jüngsten Aemterreorganisation im Jahre 1805 
auf 26 Mitglieder beschränkte Rat, der vorläufig noch 
bestehen blieb, erledigte seine Geschäfte nach wie 
vor im Rathaus; für seine auf ein geringes Mafs 
zusammengeschrumpfte Tätigkeit indes dürften die 
Rats- und Bürgermeisterstube sowie die Kanzlei voll- 
ständig ausgereicht haben, bis dann mit seiner Auflösung im Jahre 1808 auch, 
diese Zimmer frei wurden. Der sämtiichen Räumlichkeiten bemächtigten sich 
die baierischen Behörden, denen die Wahrnehmung der verschiedenen Ver- 
waltungszweige übertragen war. Das Stadtkommissariat, das neuorganisierte 
Kreis- und Stadtgericht, das Landgericht, das Generalkommando, das Archiv- 
konservatorium für den Kreis Mittelfranken und die Spezialschuldentilgungs- 
kasse — sie alle nahmen in den ausgedehnten Räumen des Rathauses ihren 
Sitz. Eine Aenderung trat hier erst im Jahre 18 18 mit der Einführung der 
neuen Gemeindeorganisation ein. Am 23. November des genannten Jahres 
fand die feierliche öffentliche Verpflichtung des ersten Magistrats auf dem Rat- 
haus statt. Von den Räumlichkeiten im Rathause wurden ihm im ganzen 
elf Zimmer zu seiner Geschäftsführung überwiesen, darunter drei, die das 



— 198 — 

kgl. Generalkommando bisher benützt hatte, femer die zwei Zimmer des ehe- 
maligen Bürgermeisteramts und das Testamentsstüblein , im zweiten Stock- 
werk das Geschäftszimmer der Kommunaladministration. Aufserdem erhielt 
der Magistrat noch das ganze Gebäude der ehemaligen Polizeidirektion*) mit 
Ausnahme der schon an den Kommissär der Stadt Nürnberg überwiesenen 
Zimmer eingeräumt. Die Unterbringung der magistratischen Bureaux in zwei 
örtlich von einander getrennten Gebäuden war der exakten Erledigung der 
Geschäfte keineswegs förderlich und veranlafste den Magistrat schon wenige 
Wochen nach seinem Amtsantritt, auf weitere Räumung des Rathauses zu 
dringen mit dem Hinweis, dafs letzteres der Stadt überwiesen sei und einen 
Teil des Kommunalvermögens ausmache. Während die Regierung die Ein- 
gabe der Stadt vom 12. Dezember 18 18 noch abschlägig beschied und ins- 
besondere den Antrag auf Räumung der vom kgl. Landgericht besetzten 
Amtszimmer damit abwies, dafs erst dann daran gedacht werden könne, wenn 
bei der Vereinigung der Vorstädte und nächsten Umgebungen mit Nürn- 
berg zur Bildung eines neuen Gerichtsbezirks geschritten werde, hatte doch 
das weitere nachhaltige Betreiben dieser Angelegenheit endlich den er^'ünschten 
Erfolg. Das allerhöchste Reskript vom 24. März 1820 behält für den Staat 
nur mehr die unentgeltliche Benützung der vom Kreis- und Stadtgericht, der 
Spezialschuldentilgungskasse und dem Archivkonservatorium benützten Räum- 
lichkeiten vor, wobei es die Pflicht des Staats zur Beisteuer der Hälfte der 
Unterhaltungskosten anerkennt, während die Stadt das seither benützte PoHzei- 
gebäude abtritt, da nun das Rathaus zur Aufnahme der städtischen Behörden 
hinreicht. 

Am 5. August erfolgte die Ueberweisung. An unterirdischen Räumen 
wurden der Stadtgemeinde die ehemaligen Lochgefangnise mit den Wasser- 
leitungen in ihrem ganzen Umfang und damit auch der Verbindungsgang vom 
Rathaus zu den Vorwerken der Veste am Tiergärtnerthorgraben und die meisten 
Keller unter dem Rathaus übergeben. Von den meist kleinen und schlechten 
Gelassen im Erdgeschofs kam die Mehrzahl, im ganzen 20, an den Stadt- 
magistrat, darunter Holzlegen, Kammern und Krame auf der Südseite, und auf 
der West- und Nordseite 3 von den späteren sogenannten Ansbachischen 
Gewölben , während das kgl. Archiv acht Gewölbe und andere Gelasse im 
nördlichen Teil der Ostseite, am Rathausgäfschen und im nordwestlichen Rat- 
haus behielt. Das Spezialstempelbureau blieb vorläufig noch in dem Gewölbe 
auf der Südwestecke untergebracht. Weiterhin hatten das Stadtkommissariat, 
die Staatsschuldentilgungskasse, das Kreis- und Stadtgericht und die k. Finanz- 
kammer noch einzelne Gelasse im Erdgeschofs zur Verfügung. Im ersten Stock- 
werk oder Zwischengeschofs kamen an die Stadtgemeinde fünf Räumlichkeiten, 
darunter die beiden Gewölbe der ehemaligen Losungstube, der grofse Saal 
und die Ratsstube, während die übrigen Zimmer auf der Ostseite bis zur Rat- 
stube, sieben an der Zahl, dem k. Kreisarchiv verblieben. Im zweiten Stock- 
werk des Rückgebäudes und dem ersten des Vordergebäudes überkam der 

♦) Das Haus »zu den blauen Vögeln«, Theresienstrafse Nr. 9. 



— 199 — 

Magistrat die meisten Räume, im ganzen zwanzig, nur die Staatsschulden- 
tilgungsspezialkasse erhielt auf der Westseite gleich neben dem Saal vier 
Gewölbe, der Stadtkommissär zwei Zimmer und einen Nebenraum im Nord- 
ostteile und das Stadtgericht auf der Ostseite ein Arrestlokal im sogenannten 
grünen Zimmer. Das zweite Stockwerk im Vordergebäude und das dritte im 
Rückgebäude wurde mit Ausnahme von sechs im Nordostteile gelegenen 
schlechten Gelassen, die an den Stadtmagistrat kamen, und des kleinen Rat- 
haussaals, der wie der grofee der gemeinschaftlichen Benützung überwiesen 
wurde, dem kgl. Kreis- und Stadtgericht eingeräumt. Endlich ging der Dach- 
boden bis auf die beiden Ecktürme, welche dem k. Archiv zur Aufstellung 
von Archivalien zugeteilt wurden, in den Besitz der Stadtgemeinde über. 

Von den für den Stadtmagistrat bestimmten Räumen war die Rats- 
kanzlei, ein grofses Zimmer im zweiten Stock des Rückgebäudes, nicht abge- 
treten worden. Das k. Archiv hatte es mit Akten belegt und zeigte durch- 
aus keine Lust, dem berechtigten Verlangen des Magistrats auf Abtretung 
zu entsprechen, wenn dieser nicht als Ersatz das sogenannte Saigergewölbe, 
eigentlich mehrere gewölbte Räume auf der Nordwestecke, die später mit 
anderen wegen des hier untergebrachten Brandenburgisch-Ansbachischen 
Archivs den Namen der Ansbachischen Gewölbe erhielten, dem Archiv ein- 
geräumt würden. Es blieb schliefslich für den Magistrat nichts anderes übrig, 
als auf diesen Tausch einzugehen. Freilich bekam er aufser dem Ratskanzlei- 
zimmer mit seinen beiden Vorplätzen noch ein weiteres, das unmittelbar an 
das Archiv grenzte. Die übrigen Räumlichkeiten aber, die ihm bei der Extra- 
ditionsverhandlung noch auf der Ostseite des^ Rathauses in Aussicht gestellt 
worden waren, verblieben trotz des von ihm erhobenen Anspruchs im Besitz 
des Archivs. Nach diesen letzten Ueberweisungen konnte die Polizeiverwaltung 
noch im Jahre 1820 in den ehemals vom k. Landgericht benützten Zimmern 
imtergebracht werden. 

Die vorhin geschilderte Austeilung der Räume im Rathaus zeigt ein 
überaus buntes Bild. Wie alle diese verschiedenartigen Aemter, die hier 
neben einander hausten, auf die Dauer in gutem Einvernehmen verkehren und 
auskommen sollten, daran war freilich nicht gedacht worden. Wenn aber der 
Stadtmagistrat etwa der Meinung war, dafs er sich nun des ruhigen Besitzes 
der ihm ausgeantworteten Räumlichkeiten erfreuen könne, so befand er sich 
damit in einem grofsen Irrtume. Bei der fort und fort gesteigerten Thätigkeit 
der im Rathaus untergebrachten Aemter trat immer mehr das Bestreben nach 
fortgesetzter weiterer Ausdehnung in den Vordergrund. 

Ganz besonders aber war es das k. Kreis- und Stadtgericht, welches, 
obschon es doch nicht mehr als ein Benützungsrecht im Rathaus genofs, 
immer wieder neue Räumlichkeiten forderte. Es kann heute kaum noch unser 
Interesse erregen, im einzelnen zu erfahren, wie hoch auf der einen Seite 
die Ansprüche gespannt wurden, und wie entgegenkommend auf der 
anderen Seite, soweit irgend möglich, das Verhalten der städtischen 
Behörden war, die der höheren Macht zu weichen hatten. Im übrigen 



— 200 — 

waren es ganz unhaltbare Zustände für beide Teile, am meisten aber für den 
Magistrat, der sich seines ihm zugesprochenen Besitzes nicht nur nicht erfreuen 
konnte, sondern sich Schritt fiir Schritt wieder aus demselben verdrängen 
lassen mufste. 

Höchst unerträglich wurde die Sachlage mit Einführung des öffentlichen 
Gerichtsverfahrens gleich zu Beginn des Jahres 1849. Einmal trat jetzt das 
k. Bezirksgericht wiederholt mit Ansprüchen auf weitere Vermehrung seiner 
Räumlichkeiten hervor, dann aber war die Abhaltung der öffentlichen Gerichts- 
verhandlungen auf dem kleinen Rathaussaal mit grofsen Mifsständen verbunden. 
Durch den ausferordentlichen Zudrang des Publikums wurde der Saal mit seinen 
neuen Wandgemälden in hohem Grade beschädigt. Bei der Unzulänglichkeit 
des Saales und bei der schlechten Beleuchtung mit Unschlittkerzen war eine 
hinlängliche Ueberwachung des Publikums nicht möglich. Letzteres stellte sich 
auf das zum Schutze der östlichen Wand angebrachte Geländer und zerstörte 
dabei die Bilder infolge des Andrangs oder gar mutwilliger Weise. Selbst 
eine öffentliche gerichtliche Auktion hielt man auf dem kleinen Rathaussaal 
ab, was der Magistrat in seinem darauf erhobenen Proteste nicht mit Unrecht 
als eine Entweihung bezeichnete. So kam es denn, dafs das kunstreiche Täfel- 
werk der Decke mit seinen reichen Vergoldungen und Versilberungen und 
die Gemälde in kürzester Zeit dem Verfall entgegengingen. Besonders im 
Winter, wenn bei den öffentlichen Sitzungen im überfüllten Saal das Wasser 
infolge der Ausdünstung von den Wänden herabrann, hatte die zweckwidrige 
Verwendung eine höchst bedenkliche Schädigung des Saals im Gefolge. Die 
Farben liefsen nacfi oder blätterten gar ab, die auf Oelgrund aufgetragenen 
Gold- und Silberdekorationen, welche die Deckenvertäfelung sowohl als auch 
die Wandverkleidung auf das reichste verzierten, kamen durch die Einwirkung 
der Feuchtigkeit so herab, dafs eine Neurestauration geboten gewesen wäre. 
Die Schreinerarbeiten, die an der Oberfläche meist aus Fournieren bestanden, 
hoben sich und drohten abzufallen. Eine Neurestauration berechnete man im 
Jahre 1860 auf mindestens 4500 Gulden. 

Es war dies indes nicht der einzige Mifsstand, den das Verweilen des 
kgl. Bezirksgerichts im Rathause hervorrief. Die neuen Bauveränderungen 
desselben im dritten Stockwerk des Hinterhauses waren wegen der Heizvor- 
richtungen in den vielen kleinen Zimmern, aus denen z. B. die Rauchrohre 
über die Gänge wegliefen, nicht ohne Gefahr. Dazu kamen noch andere 
hier nicht weiter zu bezeichnende unerträgliche Uebelstände, die Abhilfe 
erheischten. Ein energisches Vorgehen von Seiten des Stadtmagistrats war daher 
wohlbegründet. Das Uebel mufste an der Wurzel gefafst und der Stadt- 
magistrat Herr im eigenen Hause werden. Den staatlichen Anstalten, die 
die Stadt in ihrem Eigentum beengten und beeinträchtigten, nach und nach 
die Nutzungsrechte am Rathaus abzulösen, war jetzt das Ziel, auf das man 
unablässig lossteuerte. Zwar stiefs man auf mancherlei Hindernisse, aber endlich 
wurden die Bemühungen von dem verdienten Erfolg gekrönt. Der Gedanke 
an eine Regelung der Besitzverhältnisse durch Ablösung der staatlichen 



- 201 ■* — 

Nutzungsrechte am Rathaus war zuerst gegen Ende des Jahres 1857 aufge- 
taucht, am 31. Mai 1861 genehmigte das Finanzministerium den Vertrags- 
entwurf, wodurch das Finanzärar auf die Nutzungsrechte des k. Bezirksgerichts 
und Filialzahlamts gegen eine Ablösungssumme von 45000 fl. oder 77142 J/j 
87 4 verzichtete. Am 18. Januar 1862 wurde der Vertrag vor dem k. Bezirks- 
gericht verlautbart, und bis Ende Juli hatte dann letzteres die neuhergerichteten 
Räume im ehemaligen Postgebäude bezogen. 

Da inzwischen die Staatsschuldentilgungsspezialkassa, und zwar schon 
bis Ende Mai 1855, die im Rathaus benutzten Räumlichkeiten vollständig ver- 
lassen hatte, so blieben nur noch Stadtkommissariat und Archiv zurück. 

Das Stadtkommissariat wurde im Jahre 1872 aufgelöst, und damit waren 
drei der schönsten und geräumigsten Zimmer im ersten Stockwerk der Hauptfront 
für den Stadtmagistrat verfügbar. Das Nutzungsrecht jener zwei Zimmer auf der 
Nordseite aber, welche das Stadtkommissariat bis 1862 innegehabt hatte, und 
die dann 1872 dem Staatsanwaltsvertreter überwiesen worden waren, konnte 
erst im Jahre 1880 abgelöst werden, als mit Einführung der neuen Gerichts- 
organisation die Amtsanwaltschaft an den Stadtmagistrat überging. 

Zur Abtretung der Räume des kgl. Archivs, die 1862 nach dem Aus- 
zuge des kgl. Bezirksgerichts durch Zuweisung von weiteren Zimmern im dritten 
Stock des Rückgebäudes, des Schützengewölbes am Rathausgäfschen und einer 
Abteilung des mittleren Pavillons vermehrt worden waren, gab jenes selbst 
den ersten Anstofs, als es 1871 die Ablösung seiner Räumlichkeiten beim 
Stadtmagistrat in Anregung brachte. Obschon der Ablösungsvertrag ♦) zwischen 
dem Staatsärar und der Stadtgemeinde schon am 14. Januar 1873 verlautbart 
wurde, so dauerte es trotzdem immer noch über sieben Jahre, bis das k. 
Archiv die von ihm benützten Teile des Rathauses übergeben konnte. Es 
hing das damit zusammen, dafs das k. Staatsministerium des Innern von 
seinem ursprünglichen Plan, das mittelfränkische Archiv nach Eichstätt zu ver- 
legen, abgekommen war und jetzt ein neues Archivgebäude in Nürnberg selbst 
erbauen liefs. Am 16. Mai 1880 wurden dem Stadtmagistrat die Räume des 
Archivs überwiesen, und damit hatte er das Ziel langjähriger, unausgesetzter 
Bemühungen erreicht: er war jetzt unumschränkter Herr in seinem Hause. 

Während dieses langen Zeitraumes war der Stadtmagistrat stets darauf 
bedacht, so viel an ihm lag, die vornehmsten Repräsentationsräume, wie den 
grofsen und kleinen Rathaussaal, in einen ihrer künstlerischen und historischen 
Bedeutung entsprechenden Stand zu setzen und zu erhalten. Das sehr beschä- 
digte Wandgemälde im grofsen Rathaussaal, das den Triumphzug Kaiser 
Maximilians darstellt, liefs er im Jahre 1824 durch den Maler Pereira wieder 
erneuern, und zwar nach dem Verfahren, welches dieser bereits bei einem 
Gemälde der Sebalduskirche zur Anwendung gebracht hatte, wobei er sich 
zugleich verpflichtete, das Kolorit noch glänzender als bei jenem Gemälde zur 
Geltung zu bringen und die losgelösten Stücke wieder dauerhaft an der Wand 



•) Die Ablösungssumme wurde auf 20000 fl. = 34285 M 72 -^ festgesetzt. 



— 202 — 

ZU befestigen. Für seine Arbeit erhielt er 375 Gulden. Ob aber diese Restau- 
ration der ursprünglichen Beschaffenheit des Gemäldes vollständig gerecht 
wurde, darf billig in Zweifel gezogen werden. Sind doch nicht einmal die 
Unterschriften fehlerlos erneuert worden. Die weitere Wiederherstellung war 
das Werk des Malers Franz Wilhelm Rorich, der Ende Februar 1826 »für 
die mit vielem Fleifs bewerkstelligte Restauration des grofsen Rathaussaals « 
die ausbedungene Summe von 450 Gulden ausbezahlt erhielt. 

Bei Gelegenheit der Naturforscherversammlung im Jahre 1 845 wurde im 
Saal ein provisorischer Bretterboden zur Verdeckung der ausgetretenen Stein- 
platten flüchtig gelegt, der dann bestehen blieb. Ein Bauamtsgutachten vom 
13. April 1867 rü&t das schlechte Aussehen des Bodens und tadelt besonders, 
dafs er einen halben Fufs höher liege als die Schwellen der Eingangs- 
thüren, so dafs es nötig geworden war, ihn um einige Fufs zurückzuschneiden, 
infolgedessen ein gefährlicher Absatz entstanden war. Die Ersetzung dieses 
schlechten Bodens durch einen soliden eichenen und die abermalige Restau- 
ration der Gemälde, die das angeführte Gutachten vorschlug, kamen nicht zur 
Ausführung, da dringendere Arbeiten in den Vordergrund traten. Da der 
Saal aufser zu öffentlichen Festlichkeiten und Ausstellungen auch zu grofeen 
Konzerten Verwendung fand, so liefs man ihn im Jahre 1854 mit Gasbeleuch- 
tung versehen. Der kunstvolle Leuchter, den einst Hans Wilhelm Beheim 
angefertigt hatte, wurde zu diesem Zweck umgewandelt. Die beiden eisernen 
Kronleuchter, die, auf den Seiten des Saals angebracht, diesem zur Unzierde 
gereichten, beschlossen die städtischen Kollegien durch andere nach dem Vor- 
bilde des mittleren gearbeitete zu ersetzen. 

Sie wurden nach den Zeichnungen und unter der Leitung unseres vor- 
trefflichen Wanderer ausgeführt. Mit der Holzschnitzerei, Drechslerei, Schlosser- 
arbeit und Vergoldung kosteten sie 3000 Gulden, abgesehen von den Kosten 
der Gaseinrichtung. Der Rathaussaal wurde durch diese Kronleuchter um zwei 
hervorragende Kunstwerke bereichert. Sie bilden bei der innigen Harmonie, 
in der sie zu dem Beheimschen Prachtleuchter stehen, eine köstliche Zierde 
des monumentalen Raumes. Im November 1874 waren sie vollendet worden 
und an ihrem Platze. Dann wurde im folgenden Jahre auch noch der alte 
Leuchter unter der Oberleitung Wanderers restauriert und neuvergoldet. 

Als die Stadt im Jahre 1825 zur besseren Konzentrierung ihrer Aemter 
die Ven^'altung der Wohlthätigkeitsstiftungen vom Spital in den östlichen Teil 
des Rathauses verlegte, mufste das Kollegium der Gemeindebevollmächtigten 
die alte Ratstube räumen, deren es sich bisher als Sitzungssaal bedient hatte, 
und erhielt dafür den kleinen Rathaussaal zu diesem Zweck angewiesen. Er 
mufste übrigens vorher einer durchgreifenden Erneuerung unterzogen werden, 
deren Ausführung dem Maler Christian Friedrich Fues übertragen wurde. Er 
schmückte die Wände des Saals mit den Bildnissen des Konrad Grofs, der 
Brüder Hans und Peter Rieter, des Burkhard Sailer, des Konrad Mendel und 
Matthäus Landauer, des Wolf Münzer und Seifried Pfinzing und endlich des 
Hans Peyer, alles Männer, die sich im Laufe der Jahrhunderte durch wohl- 



— 203 — 

thätige Stiftungen hervorragende Verdienste um die Stadt erworben hatten. So 
wollte letztere , da die von den Stiftern verordneten Jahrtage nicht mehr 
gehalten wurden, für die Erhaltung ihres Andenkens auf anderem Wege Sorge 
tragen, und das um so mehr, als, wie es in dem magistratischen Beschlüsse 
heifst, ihre Namen schon anfingen, bei den meisten Zeitgenossen in Vergessen- 
heit zu geraten. Als der Stadtmagistrat am 14. März 1826 den Saal dem 
Gemeindekollegium überwies, konnte er sich in seinem Schreiben dahin aus- 
sprechen, er schmeichle sich, dafs die Art der Dekoration, welche zur Her- 
stellung einer Harmonie mit dem reichverzierten Plafond unerläfslich gewesen, 
den Beifall des Kollegiums finden werde, da durch dieselbe den grofsmütigen 
Stiftern, denen die Stadt Millionen verdanke, ein Denkmal gesetzt sei, das ihre 
zum Teil vergessenen oder doch nur wenig gekannten Namen vor Augen stelle 
und sie der ferneren Zukunft überliefere, »in der That«, wie es am Schlufs 
des Schreibens heifst, »der geringste Tribut, den wir ihnen schuldig sind«. 
Leider war, wie wir gesehen, der Bestand dieser Malereien infolge der im 
Saale abgehaltenen öffentlichen Sitzungen des Bezirksgerichts von keiner Dauer. 
Von den sonstigen Restaurationen, die das Rathaus in dieser Zeit erfuhr, mufs 
zunächst noch die Errichtung der beiden neuen Figuren der Justitia und Pru- 
dentia über dem mittleren Portal an Stelle der zerfallenden alten hervorgehoben 
werden. Der Magistrat wandte sich am 5. Oktober 1870 an den Direktor der 
Kunstgewerbeschule v. Kreling mit der Bitte, die Neuherstellung dieser 
Figuren durch einen Bildhauer eigener Wahl unter seiner Aufsicht ausführen 
zu lassen, v. Kreling übertrug die Arbeit dem Bildhauer und Lehrer an 
der Kunstgewerbeschule Johann Baumeister, der sich dann unmittelbar mit dem 
Stadtmagistrat in Beziehung setzte. Die alten an den beschädigten Stellen mit 
Gips ergänzten Figuren, die in einem Kreuzgang des Predigerklosters nieder- 
gelegt waren, wurden als Modell verwendet. Die Ausführung bot übrigens 
mehr technische Schwierigkeiten und forderte mehr Zeit, als der Bildhauer 
ursprünglich angenommen hatte. Er hatte anfangs 1450 Gulden für die ganze 
Arbeit verlangt, für zwei Hülfsmodelle in halber Gröfse nämlich 150 Gulden, 
für Auslagen an Stein hauerarbeit 100 Gulden, für das Punktieren 300 Gulden 
und für Bildhauerarbeit 300 Gulden. Die höheren Kosten ergaben sich haupt- 
sächlich deshalb, weil auch die Rückseite der Originale, was der Bildhauer 
anfangs übersehen hatte, künstlerisch durchgebildet war. Am 14. Juni 1872 
wurde demgemäfs der Vertrag dahin abgeschlossen, dafs Baumeister für jede 
Figur nach ihrer Vollendung und Ablieferung 1000 Gulden erhalten sollte. 
Die Steinblöcke, die aus einem Burgpreppacher Bruche stammten, lieferte der 
Stadtmagistrat. Im ganzen kosteten die beiden Figuren, deren Aufstellung am 
17. Juni 1873 stattfand, gegen 2700 Gulden. 

Auch die Rathaushalle hatte im Verlauf der Jahre durch Steinfrafs und 
auch sonst in einem Mafse gelitten, dafs eine Restauration als dringendes 
Bedürfnis erschien. Direktor Gnauth, um Vorschläge angegangen, legte im Juni 
1881 eine Farbenskizze vor, welche einen Abschlufs der Halle durch Gitter, 
einen Bodenbelag mit weifsen und roten Marmorplatten und die Ausschmückung 



— 204 — 

durch Abgüsse schöner, in Nürabei^ zerstreuter Embleme, Wappen, Statuetten 
etc. im Anschlufs an die Geschichte der Stadt und ihrer hervorragenden 
Familien vorsah. Dazu sollten dann noch Malereien kommen, so dafs sich die 
Halle ähnlich, wie sie in italienischen Städten z. B. Bologna, Pistoja, Florenz 
u. a. zu finden, dargestellt hätte. 

Die Ausbesserung der schadhaften Pfeiler und Gewölbe und die Abschlie- 
fsung durch Gitter ist dann ausgeführt worden, statt mit Marmor wurde der Fufs- 
boden mit Mettlacher Platten belegt. Zu den Renaissancegittem hatte Direktor 
Gnauth die ersten Entwürfe gefertigt, die dann Ingenieur Hergenröder nach Motiven, 
die^ich im Rathaus selbst vorfanden, umarbeitete. Die Ausführung übernahm 
Schlossermeister Leibold. Anfangs Juni 1882 waren alle Arbeiten vollendet 

Die stets fortschreitende Erweiterung des amtlichen Geschäftskreises, 
die für die Gegenwart merkbar hervortrat und für die Zukunft schon ihre 
Schatten warf, bedingte nach und nach auch eine ausgiebige Vermehrung der 
Rathausräumlichkeiten. Die städtischen Kollegien wandten dieser Angelegen- 
heit unausgesetzt ihre Sorge zu. Sie begnügten sich nicht etwa damit, 
ihre Absicht auf Erwerbung der dem Staat übergebenen Räumlichkeiten nach 
und nach zu verwirklichen, sondern suchten weiterhin durch den Ankauf des 
sog. Fick- und Bachischen Hauses , das auf der Nordseite an das Rathaus stiefs, 
und zwar am Fünferplatz an die Lokalitäten des k. Archivkonservatoriums 
und in der Theresienstrasse an das Polizeigebäude, den Bedürfnissen, welche 
die Zukunft an eine geregelte Geschäftsverwaltung stellen konnte und mufste, 
im vollsten Mafse gerecht zu werden. Am i. Dezember 1875 ging das genannte 
Haus um den Kaufschilling von 55,500 fl. oder 94,285 M. 73 dl. aus dem Besitz des 
Kaufmannes Wilhelm Hammerbacher in Dutzendteich an die Stadtgemeinde über. 

Als dann 1880 das kgl. Archiv die seither eingenommenen Räumlich- 
keiten verliefs, trat das Bedürfnis eines Neubaues mehr und mehr hervor. 
Das auf der Nordostecke gelegene Gebäude war in so hohem Grade baufällige, 
dafs die Belassung des eingetretenen Zustandes bedenklich und eine Reparatur 
ausgeschlossen erschien. Wie der Augenschein lehrte, war hier im Hofe schon 
vor langer Zeit ein Stützpfeiler angebracht worden, der inzwischen selbst 
wieder an mehreren Stellen geborsten war. Tiefe Risse zerklüfteten das Mauer- 
werk, und das Gewölbe, welches den Durchgang vom Rathaushof zum Fünfer- 
platz überspannte, war so sehr aus seiner ursprünglichen Form gewichen, dafs 
es den Einsturz drohte. Dazu kamen noch weitere unerträgliche Mifsstände. 
Unter diesen Umständen blieb nichts anderes übrig, als dieses Gebäude gänz- 
lich niederzulegen und von Grund aus wieder aufzubauen. 

In der Magistratssitzung vom 18. März 1881 wurde der Neubau beschlos- 
sen. Worauf es nun zunächst ankam war, festzustellen, in welcher Stockwerk- 
höhe und in welchem Stil er mit der zum Rathaushof hinausgehenden Fagade 
aufzuführen sei, um sich dem schon bestehenden Monumentalbau würdig ein- 
zufügen. Direktor Gnauth von der Kunstgewerbeschule, Direktor v. Essenwein 
vom Germanischen Museum und der kgl. Oberbaurat Solger wurden zu einer 
gutachtlichen Aeufserung in dieser Angelegenheit veranlafst, wobei ihnen nahe- 



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gelegt wurde, dafs man auf der Seite gegen den Fünferplatz eine schlichte, 
dem Stil der Nachbarhäuser angepafste Fagade wünsche. Doch werde man 
sich auch hier dem besseren Ermessen der Sachverständigen nicht verschliefsen. 

Es war eine doppelte Möglichkeit gegeben. Einmal konnte man, den 
Plan von 1616 wiederaufnehmend, die Hoffagade, wie sie sich schon auf den 
drei übrigen Seiten darstellt, auch auf der Ostseite fortsetzen. Es würde 
dadurch die gleiche Stockwerkhöhe im Vorder- und Rückgebäude erreicht 
worden sein. Aber gegen ein solches Projekt sprachen mancherlei Gründe. 
Zunächst waren es Erwägungen rein technischer Natur. In diesem Falle war 
es nämlich erforderlich, in der nordöstlichen Ecke, wo der Neubau an das 
bestehende Gebäude anzuschliessen war, einen geräumigen Lichthof zu belassen, 
um die dort gelegenen Gelasse notdürftig zu erhellen. Dadurch aber würde 
der unmittelbare Zusammenhang des alten und neuen Rathauses unterbwchen 
worden sein, und es hätte auch der Verkehr vom Hauptgebäude zum Neubau 
durch längere, teilweise dunkle Gänge bewerkstelligt werden müssen. Diese 
aber konnten zu einer entsprechenden Verbindung nicht geeignet erscheinen, 
wenn der Neubau in dem grofsartigen Stil des Hauptgebäudes fortgesetzt und 
damit in Einklang gebracht werden sollte. 

Bei der geringen Ausdehnung des Neubaues waren auf diesem Wege gröfsere, 
der bedeutenden Stockwerkhöhe des Hauptgebäudes entsprechende Räumlichkeiten 
nur in sehr beschränkter Anzahl zu gewinnen. Die Einrichtung kleiner Lokale, 
liefs sich aber deshalb nicht wohl durchführen, weil sie zu den bedeutenden 
Etagenhöhen (4,45 und 5,08 m.) aufser allem Verhältnis gestanden hätten. 

Da nun aber im Rathaus hauptsächlich an kleineren Lokalitäten Mangel 
war, so fiel damit auch das Projekt der Fortführung des Baues im Stil der 
Fagade des Hauptgebäudes. 

Endlich aber forderte die Wiederaufnahme des Renaissancestils den 
Abbruch der ganzen Ostseite, was einmal gar nicht in der Absicht des Stadt- 
magistrates lag, dann aber auch vom rein künstlerischen und historischen 
Standpunkte aus auf schwere Bedenken stiefs. 

Diese Gründe sprachen gegen einen Renaissancebau und für einen Bau 
in Anlehnung an den beizubehaltenden Teil des Rückgebäudes, dessen Etagen- 
höhen für die zu gewinnenden Räume genügend erscheinen konnten. Bei Ein- 
haltung dieser Höhenverhältnisse liefs sich das Aeufsere der ganzen Hofseite 
des Rückgebäudes im Einklang mit dem beizubehaltenden Teile desselben 
herstellen und auch das Innere in gehörige Verbindung bringen. 

Aber auch rein kunstgeschichtliche Momente sprachen durchaus für die 
Anwendung des gotischen Stils. Die südliche Partie des östlichen Flügels 
weist einzelne Teile spätgotischer Architektur von höchster Schönheit und 
besonderer kunstgeschichtlicher Bedeutung auf, so die vollendet schöne und 
merkwürdige Partie der Ratsstube auf der Ostseite und der Galerie im Hof, 
sowie die kunstreichen Gewölbe und Stiegen im Innern. Dieses interessante 
Stück mittelalterlicher Architektur erschien als der denkbar beste Anknüpfungs- 
punkt zu einer wahrhaft malerischen Neugestaltung des ganzen Ostflügels. 



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Dem Gewicht dieser Gründe konnte man sich um so weniger verschliefsen, 
als dadurch auch die Bedürfnisfrage auf das zweckmäfsigste gelöst erscheinen mufste. 

Der Feststellung des Bauprogrammes lag nun nichts mehr im Wege. 
Für jedes Stockwerk des Neubaus standen ungefähr 339 Quadratmeter zur 
Verfügung. Davon wurden auf den Lichthof 50, auf das Stiegenhaus 60 und 
auf die Gänge 50 Quadratmeter gerechnet, so dafs aufserdem noch 179 Qua- 
dratmeter verfügbar blieben. Das Erdgeschofs sollte einen Durchgang vom 
Fünferplatz zur Theresienstrafse und einen weiteren vom Lichthof zum grofsen 
Rathaushof, daneben die Wohnung der Hausmeisterin, ein Arrestlokal, ein 
Auszahlungszimmer und weitere kleinere Räume erhalten. Im ersten Stock 
waren Bureaux und Zimmer für die Polizei etc., im zweiten Stock die sämt- 
lichen Bureaux für die Unterrichtsstiftungen und Schulen und endlich im dritten 
Stock zwei Wohnungen vorgesehen. Der Neubau sollte noch zwei Keller 
erhalten, und im Hof nächst der Polizei aufser dem schon bestehenden Pump- 
brunnen noch ein zweiter Brunnen mit laufendem Wasser angebracht werden. 
Mit der Anfertigung der Pläne wurden die beiden Gotiker Direktor August 
V. Essenwein und der Professor an der Kunstgewerbeschule Hermann Steindorff 
gegen ein Honorar von je 1000 Mk. betraut, wobei sich der Stadtmagistrat 
bezüglich der Wahl der Entwürfe freie Beschlufsfassung vorbehielt. 

Anfangs September 1881 hatten sich die beiden Architekten bereit 
erklärt, die Anfertigung der Pläne im Mafsstab von 1 : 100 und bei den Details 
von 1 : 50 zu übernehmen, in den Tagen vom 14. bis zum 16. Januar 1882 
konnten diese dann zugleich mit einem modifizierten Projekt des städtischen 
Ingenieurs Theodor Hergenröder der öffentiichen Beurteilung im grofsen Rat- 
haussaal unterstellt werden. 

Beide Projekte waren insoweit gleichartig, als sie auf dem Baupro- 
gramme des Stadtmagistrats als Unterlage fufsten. So war hier wie dort der 
frühere Durchgang vom Fünferplatz zum Rathaushof aufgegeben, dagegen der zur 
Theresienstrafse belassen und die Seite nach dem Fünferplatz in schmuck- 
loserem Stile, der mit den angrenzenden Häusern im Einklang stand, behandelt. 
Nur ist die nach Osten gekehrte Seite im Essenweinschen Plan durch ein 
Chörlein belebt. In die Ecke auf der Nordseite aber ist ein wirkungsvoller 
Turm gestellt, den oben eine reich gegliederte Galerie mit Mafswerk und 
Zinnenkranz umgibt. Auch eine Schlaguhr, das ständige Wahrzeichen mittel- 
alterlicher Rathaustürme, ist nicht vergessen. 

Beiden Entwürfen gemeinsam waren femer die zwei Lichthöfe im nörd- 
lichen Teile des Neubaus und der Treppenturm im grofsen Rathaushof 

Im V. Essenweinschen Projekt nimmt dieser Turm, der eine sechseckige 
Form zeigt, nahezu die Mitte der Fagade ein. In seinem unteren Teile die 
schon gegebenen Motive weiter ausbauend, oben mit seinen grofsen, mehr an 
die kirchliche Architektur erinnernden gotischen Fenstern, worüber sich von 
kleinen Fenstern belebte Wimperge erheben, wirkt er durchaus malerisch und 
hätte, wenn zur Ausführung gelangt, eine Zierde des Hofes gebildet. Neben 
seinem eigentlichen Zweck, den er als Treppenturm zu erfüllen bestimmt war, 



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sollte er zugleich die Vermittlung abgeben zwischen dem nördlichen und südlichen 
Teil der Fagade, die infolge der unterschiedlichen Stockwerkhöhen auch eine 
unterschiedliche architektonische Behandlung erforderte. 

Auf der südlichen Hälfte war es nun möglich gewesen, die alte, in dem 
ganzen Zauber ihrer spätgotischen Formen wirkende Galerie wieder aufzu- 
nehmen und bis um den Turm herum, wo sie abschliefst, fortzuführen. Wäh- 
rend der Künstler hier mit feinem Verständnis auf gegebenen Motiven weiter- 
gebaut hat, erhebt er sich in dem nördlichen Teil zu vollster Selbständigkeit 
und schafft ein wahres Kunstwerk, bei dem besonders das zweite Stockwerk 
mit seinen spätgotischen, durch vorgelegte Bögen und Fialen reich geschmückten 
Fenstern und dem reizenden Chörlein, das auf der Nordecke den Abschlufs 
bildet, den Blick stets wieder aufs neue fesselt. 

Die Ueberleitung vom neuen gotischen zum älteren Renaissancebau 
wird durch ein zurücktretendes, ganz im Stil des Hauptgebäudes gehaltenes 
Bauglied auf das glücklichste vermittelt. Auf diese Weise tritt der gotische 
Bau als etwas Selbständiges, als ein Werk für sich hin. Man kommt kaum 
noch auf den Gedanken, dafs die östliche Seite des Hofes hätte im Stil des 
Hauptgebäudes durchgeführt werden sollen, um sich als durchaus gleichartig 
dem Ganzen harmonisch einzufügen, ja man wünscht es nicht einmal. 

Auch der Steindorffische Entwurf hat es sich nicht entgehen lassen, die 
schon vorhandene Galerie weiterzuführen. Aber abweichend von dem älteren 
Teil steigen äufserst schlank gehaltene Pilaster von unten auf, die Träger 
eines vollständigen Galeriebaus, der oben einen ganz im italienischen Stil 
gehaltenen, offenen und mit zwei Turmhelmen versehenen Gang enthält. 
Die Zwischenräume zwischen den Pilastern sind durch die Thüren und 
Fenster vollständig ausgefüllt, deren Architektur im ersten Stockwerk und 
der darüber sich hinziehenden Galerie reicher ausgebildet erscheint. Strenger 
gehalten ist das, wie im Essenweinschen Entwurf selbständig behandelte, sich 
anschliefsende neue Gebäude. Der Turm bildet den Abschlufs auf der nord- 
östlichen Ecke. Gotisch sich aufbauend und mit schräg gestellten Stiegen- 
fenstern versehen, ist er mit einem Aufsatz bekrönt, der seine Motive im 
wesentlichen der Architektur des Renaissancebaues entlehnt hat. So hat er 
ohne Zweifel die Bestimmung, durch die Mischung beider Stile die Ueber- 
leitung von dem neueren zum älteren Bau zu vermitteln. 

Das Hergenrödersche Projekt führt sich selbst als ein »modifiziertes« 
ein. Seine Bedeutung ruht nicht so sehr im architektonischen Auf- und Aus- 
bau, da es hier vereinfachend und modifizierend mehr oder weniger auf das 
Essen weinsche Projekt zurückgreift und dasselbe nach eigener Idee umgestaltet, 
sondern in dem Bestreben einer praktischeren Raumeinteilung, welches sich haupt- 
sächlich in der Verlegung der Haupttreppe in den Winkel zwischen altem und 
neuem Rathaus ausdrückt. 

Von diesen drei Projekten wurde das v. Essenweinische zur Durch- 
führung angenommen , allerdings mit mehrfachen Modifikationen. Einmal 
sollte nämlich bei der Raumeinteilung das Hergenrödersche zu Grunde gelegt, 






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die äufsere Ausstattung des einen Lichthofes in dem Fick- und Bachischen 
Hause architektonisch schön gehalten und das Niveau desselben so reguliert 
werden, dafs die geplanten sieben Stufen entweder ganz oder doch zum gröfsten 
Teil in Wegfall kämen. Femer wurde die Verlegung der einarmigen Haupt- 
treppe an die Stelle des projektierten Ganges angeordnet und von dem Turm im 
Hof überhaupt abgesehen, da man eine Wendeltreppe weder für notwendig 
noch auch für zweckmäfsig erachtete. Endlich wünschte noch der Stadt- 
magistrat die Ausstattung der Bekrönung und Bedachung des Turmes am 
Fünferplatz im Interesse der Sparsamkeit einfacher gehalten zu sehen. 

Jetzt aber erfolgte von einer anderen Seite eine Anregung, deren tief- 
einschneidende Bedeutung nicht verkannt werden kann. Prof. Konradin Walther 
wandte sich in einem längeren Memorial an den Stadtmagistrat, worin er auf 
das Mifsverhältnis hinwies, das zwischen dem verfügbaren Raum und den an 
ihn gestellten Auforderungen bestand. Die Projekte, wie sie vorlagen, hatten 
sich, wie natürlich, an das vom Stadtmagistrat gestellte Programm gehalten 
und nur in geringem Mafse in das Fick- und Bachische Haus hinübergegriffen, 
mehr schon allerdings der Hergenrödersche Entwurf. Für die Anforderungen 
aber, die das magistratische Programm stellte, war der verfügbare Raum nicht 
ausreichend gewesen, so dafs die Lichthöfe infolgedessen winzig ausfallen, die 
Gänge fast zu schmal für ein öffentliches Gebäude erscheinen, und zudem noch 
einzelne Gelasse sich eine Einschränkung gefallen lassen mufsten. Im v. Essen- 
weinschen Entwurf war, wie sich dieses Gutachten ausdrückte, der disponible 
Platz zu Gunsten der Bureaux und Lichthöfe auf Kosten der Verbindungsgänge 
ausgenützt, während im Steindorffschen die Verbindungsgänge auf Kosten der 
Bureauräume und Lichthöfe verbreitert und vermehrt worden waren. 

Das Hergenrödersche Projekt konnte 50 n m mehr als die anderen 
auf die Erweiterung des Lichthofes und der 'Treppe verwenden, indem es 
75 D ni., welche programmmäfsig im Neubau hätten Platz finden sollen, 
in den anstofsenden Gebäuden unterbrachte. Aber auch so war die 
Lösung keine befriedigende. Denn trotz des geräumigen Lichthofes waren die 
Hauptkorridore in sämtlichen Stockwerken nicht hell und trotz des geräumigen 
Treppenhauses die Treppe nicht bequem, weil die einzelnen Treppenläufe zu 
kurz und zu verschieden und auch die Podeste zu ungleich in der Länge sich 
darstellten. Auch die Lage der Treppe schien nicht unanfechtbar, weil infolge 
ihrer Anordnung auf der Westseite des Lichthofes die westliche Umfassungs- 
mauer des letzteren so weit nach Osten gerückt werden mufste, dafs dadurch 
für die Korridore des Neubaues eine direkte Beleuchtung ausgeschlossen war. 

Auf der andern Seite des Lichthofes, im Fick- und Bachischen Hause 
nämlich, befand sich bereits eine Treppe, die zwar nur bis in den ersten 
Stock dieses Hauses reichte, aber eine mindestens ebenso centrale Lage hatte, 
wie jene des Hergenröderschen Entwurfs. Wenn man diese Treppe zur Haupt- 
treppe umgestaltete, so hatte man damit den Aufgang in den Schwerpunkt 
des ganzen Gebäudekomplexes verlegt. Zugleich aber waren damit auch 
sonstige wichtige Vorteile erreicht. Denn die Kommunikation durch eine um 



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den Lichthof führende breite Galerie wurde dadurch wesentlich erleichtert, 
den Räumen überall genügendes Licht zugeführt, die HofFagade des Essen- 
weinschen Projekts, die man als ein architektonisches Meisterstück bezeichnen 
konnte, beibehalten und endlich die AusbUdung des Lichthofes in der dem 
monumentalen Charakter des Gebäudes entsprechenden Weise ermöglicht. 

Prof. Walther hatte zugleich Grundrisse der einzelnen Stockwerke beigelegt, 
die die Austeilung der Räume vergegenwärtigten, und eine Skizze des Hofes, die in 
dem Nürnberger Mischstil etwa des beginnenden 17. Jahrhunderts gehalten war. 

Indem nun das v. Essenweinsche Projekt sich den Grundgedanken der 
Waltherschen Vorschläge zu eigen machte, der, wir wiederholen es, dem 
ursprünglichen magistratischen Programm durchaus fremd war, gewann es 
zugleich mit dem Raum zur Erweiterung des Lichthofes und der günstigeren 
Anordnung der anliegenden Lokale auch die notwendige Grundlage zu einer 
harmonischen und malerischen Entfaltung der ganzen inneren Architektur. 
Diese wurde indes nicht im Sinne des Waltherschen Entwurfes ausgebildet, sondern 
die volle Selbständigkeit wahrend führte sie der Leiter des Baues im Anschlufs 
an den Neubau im Hof und nach dem Fünferplatz im spätgotischen Stile durch. 

Die Ausführung und Leitung des ganzen Baues übernahm Direktor 
Dr. August V. Essenwein laut Vertrag mit der Stadtgemeinde vom 10. August 1 883. 
Als Zeichner und Werkmeister wurde ihm der Architekt Heinrich WallräfT 
aus Gernsbach in Baden vom i. Oktober 1883 an beigegeben. 

Ende September 1884 konnte mit dem Abbruch der nordöstlichen 
Gebäudeteile am Fünferplatz durch die Bauunternehmer Bernhard HofTmann und 
Wolfgang Bieber begonnen werden, welche die Abbrucharbeiten zugleich mit 
den Erd-, Maurer- Steinhauer- und Verputzarbeiten übernommen hatten. 

Aber jetzt trat ein Ereignis ein, das dem Bauprojekt eine weitere Aus- 
dehnung und Gestalt gab. Wie im Jahre 1617 der äufserst schadhafte Zustand 
der Schwendendörferschen Behausung eine bedeutende Erweiterung des Bau- 
planes erheischte, ebenso zeigte sich jetzt in Folge der bei den Abbruch- 
arbeiten zu Tage tretenden Baufälligkeit der anstofsenden Gebäude deren Ein- 
legung und Einbeziehung in den Bauplan als mehr oder weniger unabweislich. 

Am 20. September 1884 wurde die Wahrnehmung gemacht, dafs der 
Seitenbau im Polizeihof, der die sogenannte alte Registratur und darüber im 
zweiten Stockwerk die Mägdekammer der Hausmeisterin enthielt, den Ein- 
sturz drohte. Itl» aller Eile mufsten diese Räume verlassen werden. Weiter 
aber erschien wenige Wochen später der bauliche Zustand des Fick- und 
Bachischen Hauses so bedenklich, dafs die Räumung der daselbst unterge- 
brachten Bureaux innerhalb einer Woche durch das Gutachten der Sachverständigen 
als notwendig bezeichnet wurde. Obgleich nun wohl ein Teil dieses Hauses hätte 
erhalten werden können, so waren doch die zur gutachtlichen Aeufserung aufgefor- 
derten Architekten für die Einlegung der ganzen Fagade. Allerdings stellten sich 
die Kosten für einen vollständigen Neubau höher, aber immerhin waren sie 
g-ering anzuschlagen gegenüber den Vorteilen, welche die freiereGrundrifsentfaltung 
und die Unabhängigkeit von den Stockwerkhöhen des alten Gebäudes darboten. 

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Auch zeigte sich die Widerlagsmauer des Gewölbes der Durchfahrt, die 
eine wesentliche Stütze der Fagade bildete, so schlecht, dafs an ein Stehen- 
bleiben derselben nicht zu denken war, dagegen zu befürchten stand, dafs nach 
ihrer Einlegung noch weitere Risse an der Fagade entstehen würden. 

Demgemäfs beschlossen die städtischen Kollegien die Niederlegung der 
ganzen Fagade des Hauses Nr. i am Fünferplatz. 

Es war ein glücklicher Umstand, dafs nur eine teilweise Umgestaltung 
der Pläne dadurch bedingt wurde, die die ganze Hofanlage so gut wie unbe- 
rührt liefs. Nur dafs man zur Erleichterung des Verkehrs auf dem Fünfer- 
platze den Bürgersteig vermittelst eines Bogens unter der vorstehenden Ecke 
des Gebäudes wegführte, rief auch dort eine kleine Aenderung hervor, die sich 
in einer Diagonalführung des ursprünglich gerade gedachten Durchgangs von 
der Südostecke des Hofes auf den Fünferplatz und in einer leichten Abschrä- 
gung dieser Ecke aussprach. 

Nach Ueberwindung aller Schwierigkeiten konnte endlich der Bau in 
Angriff genommen werden. Bis anfangs März 1885 war der Sockel so weit 
gediehen, dafs die Grundsteinlegung erfolgen konnte. In Anwesenheit der 
beiden Bürgermeister, der Vorstände des Gemeindekollegiums und einer Anzahl 
Mitglieder beider Kollegien wurde am 9. März die Grundsteinurkunde mit den 
5n diesem Tage erschienenen Zeitungen in einer Bleikapsel in den Grundstein 
eingesenkt. Die Urkunde hatte folgenden Wortlaut: 

>Heute Montag den 9. März 1885 wurde der Grundstein zum 
Ausbau des nordöstlichen Teiles des Rathauses gelegt. 

Dieser Neubau tritt an die Stelle zweier Privathäuser, von welchen 
das eine bereits von der Reichsstadt Nürnberg erworben und zum 
Rathausbau bestimmt worden, aber infolge der im Jahre 1622 erfolgten 
Einstellung dieses Baues in seinem früheren Zustand verblieben, während 
das zweite am i. Dezember 1875 von der Stadtgemeinde erkauft und 
gleich dem ersten bisher zu Bureauzwecken verwendet worden war. 
Der Plan zu diesem Bau wurde ersonnen und gefertigt von 
Herrn Dr. August von Essenwein, erstem Direktor des Germanischen 
Nationalmuseums dahier, welchem auch die Leitung des Baues über- 
tragen ist. 

Baumeister*) sind Herr Bernhard Hoffmann und Herr Wolf- 
gang Bieber, beide von hier. 

Hierüber wurde diese Urkunde errichtet und in den Grundstein 
des Neubaus eingelegt. 

Nürnberg, den 9. März 1885. 
Otto Freiherr von Stromer, Julius Stief, 

I. Bürgermeister. I. Vorstand, 

Christoph von Seiler, Martin Weigel, 

II. Bürgermeister. IL Vorstand der Gemeinde- 

bevollmächtigten. 

*) Sie waren nar Bauunternehmer. 



— 217 — 

Nachdem der Grundstein gelegt war, sprach Bürgermeister Freiherr 
von Stromer vor den üblichen drei Hammerschlägen die Worte: 

»In Treue gegen Kaiser und Reich, in Liebe zu König und 
Vaterland, zum Segen unserer Stadt.« 

Dann vollzogen auch die Festgäste und die übrigen Anwesenden die 
drei Hammerschläge, worauf Bürgermeister Freiherr von Stromer den Festakt 
mit einem Hoch auf Kaiser Wilhelm und König Ludwig schlofs. 

Der Bau nahm jetzt ungestört seinen Verlauf. Bis zum i. Oktober 1885 
war er so weit fortgeschritten, dafs das Hebefest gehalten werden konnte. 

Der Turm am Fünferplatz prangte oben im Schmuck von Kränzen und 
Fahnen in den deutschen, bayerischen und Nürnberger Farben, hoch oben 
winkte das hergebrachte Tannenreis. Deputierte beider städtischen Kollegien, 
darunter Bürgermeister Freiherr von Stromer und der Vorstand des Gemeinde- 
kollegiums Julius Stief, dann der Direktor des Germanischen Nationalmuseums 
Dr. V. Essenwein u. a., sowie eine Menge Zuschauer hatten sich auf dem 
Fünferplatz eingefunden. Der Zimmerpalier Karl Steger sprach dann mit weit 
vernehmlicher Stimme den von Stadtsekretär Markus Schüfsler gedichteten 
Zimmerspruch, der folgenden Wortlaut hatte: 

Gott grüfse Euch, die Ihr gekommen 
Zu diesem Fest, zum schönen Bau, 
Dem man die Hülle nun genommen. 
Zum Turm, von dem herab ich schau! 
Und wenn ich nun nach alter Sitte 
Den Spruch Euch sag als Zimmermann, 
So stell' ich, hohe Herrn, die Bitte, 
Hört mit Vergunst mich gnädig an. 

Schau ich umher in weitem Kreise, 
So winkt mir Nürnbergs stolze Pracht, 
Die einst und jetzt nach feiner Weise 
Entstanden durch der Bürger Macht. 
So will ich denn vor allen Dingen 
Das erste Glas — nun sei bereit 1 — 
Dem alten lieben Nürnberg bringen: 
Hoch leb* und blüh' es alle ZeitI 

Und da den Bau wir heute heben 
An diesem neuentstand'nen Haus, 
So mög ihm Gott den Segen geben, 
Viel hundert Jahre halt es ausi 
Es prange nur in Ruhm und 'Ehren 
Und sei vor Unglück stets gefeit I 
Das zweite Glas lafst mich jetzt leeren. 
Es sei dem Rathausbau geweiht I 



— 2l8 — 

Und die in diesem Hause walten, 
Und wirken werden immerdar, 
Sie möge Gott gesund erhalten 
Und mächtig schützen vor Gefahr. 
Das dritte Glas will ich erheben, 
Ich bring' es dem Beamtenstand: 
Die Bürgermeister sollen leben, 
Es leb' der ganze Ratsverband I 

Nun lafst mich eines Manns gedenken, 
Der viel des Schönen schon vollbracht, 
Den man die Arbeit hier sah lenken. 
Am Bau, den er sich ausgedacht 
Das vierte Glas will ich ihm weihen. 
Nun stimmet alle mit mir ein: 
Stets mög des Mannes Kunst gedeihen, 
Hoch leb' Direktor Essenwein I 

Das letzte Glas — ich bring es allen, 
Die Hand an diesen Bau gelegt. 
Die aufgerichtet diese Hallen, 
Mit Lieb' die Arbeit stets gepflegt; 
Und wie die Meister immer heifsen 
Und jeder Einzelne sich nennt: 
Das Werk wird ihren Namen preisen. 
Ein Hoch der Arbeit noch zum Endl 

Lebhafte Hochrufe begleiteten die einzelnen Trinksprüche. Als Kuriosum 
sei erwähnt, dafs von den fünf Gläsern, die der Palier in die Luft schleuderte, 
kein einziges zerbrach. Nach altem Brauch erhielten die sämtlichen beim Bau 
beschäftigten Arbeiter ein Geschenk. 

Während die weiteren Bauten auf der Nordseite vorbereitet wurden, 
mufsten im südöstlichen alten Teil noch unterschiedliche, zum Teil durch- 
greifende bauliche Aenderungen vorgenommen werden. Im Erdgeschofs waren 
in der Heizerwohnung winklige Wände und alte Kamine zu beseitigen, ein 
Teil des Vorplatzes bei der Wendeltreppe zu einer Küche für den Heizer 
abzugrenzen, ferner ein Gewölbe neben der Durchfahrt zur Aufnahme des 
Aichamts einzurichten. 

Im Zwischengeschofs, dem ersten und zweiten Stockwerk wurden dann 
noch Verbindungsgänge zum alten Rathaus hergestellt, was mehrfache bauliche 
Aenderungen in den hier gelegenen Zimmern hervorrief. 

Endlich kam noch die Centralheizung zur Durchführung. 

Es ist eine nicht gerade seltene Erscheinung, dafs der Plan eines Baues 
aus kleineren Anfängen heraus nach und nach in weitere Dimensionen tritt 
und so endlich zu dem Umfang und der Bedeutung ausreift, worin er sich in 



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— 221 — 

seiner Vollendung darstellt. Es hängt das oft von unberechenbaren Zufällig- 
keiten und nicht gleich bemerkbaren Umständen ab, die gebieterisch eine 
weitere Ausdehnung des Bauplanes verlangen, wie wir das ja sowohl bei dem 
älteren als auch dem neueren Bau wahrzunehmen Gelegenheit fanden. Oder es 
kommt auch vor, dafs die Lust des Bauherrn mit dem Fortschreiten des Werkes 
wächst und Gründe der Zweckmäfsigkeit und Schönheit zu einer Erweiterung 
des Projektes führen. So geschah es jetzt beim Nürnberger Rathausbau. 

Es hatte sich nämlich in weiteren Kreisen die Meinung gebildet, dafs 
auch die Fagaden des Fick- und Bachischen Hauses und der Polizei an der 
Theresienstrafse im Interesse eines einheitlichen und harmonischen Baues ein- 
zulegen seien. Direktor v. Essenwein sträubte sich anfangs gegen eine solche 
Erweiterung, und zwar mit gutem Fug. Er hob hervor, dafs das Rathaus 
schon so wie so eine lange Fagade aufweise ; sie auch noch in der Theresien- 
strafse weiter fortzuführen laufe dem Gesetz der Schönheit zuwider. Wenn 
nicht auf dieser Seite schon ein Turm stände, so hätte sich ein Weg geboten, 
die Fagade hier weiter besonders zu gestalten. Dies sei jetzt nicht wohl 
möglich. Dabei könne endlich der Platzverlust nicht unterschätzt werden, der 
sich infolge der Aenderung der Baulinie ergebe. 

Wie aber der oberste Leiter des Baus trotz- und alledem mit der 
Sicherheit eines zielbewufsten Meisters alle diese Hindernisse wie spielend 
überwunden, das lehrt zur Genüge die weitere Geschichte des Rathausbaus. 

Den Gedanken, auch die Fagade der beiden in Betracht kommenden 
Häuser an der Theresienstrafse der Würde des Gebäudes entsprechend auszu- 
gestalten, machte das Kollegium der Gemeindebevollmächtigten auf Antrag 
seines Mitglieds, des Rechtsanwalts Hermann Beckh, zu dem seinigen. Es 
konnte darauf hingewiesen werden, dafs bei einem Gebäude, dessen Inneres 
so trefflich hergestellt sei, auch das Aeufsere sich in entsprechender Weise 
darstellen, dafs mit der Einheit im Innern auch die einheitliche Fagade in 
harmonischem Einklang stehen müsse. Wenn jetzt die Gelegenheit versäumt 
werde, so könne leicht später einmal der Stadtverwaltung der Vorwurf gemacht 
werden, dafs sie es zur rechten Zeit unterlassen habe, einen einheitlichen Bau 
herzustellen. 

In der Sitzung der verstärkten, kombinierten administrativen Baukom- 
mission vom 17. März 1886 wurde die Frage des Neubaus der Rathausfagade 
auf der Seite der Theresienstrafse näher erörtert. An der Hand eines im 
gotischen Stile gehaltenen Entwurfes entwickelte v. Essenwein seine Gründe, 
weshalb sich eine Fortsetzung des Renaissancebaus nicht empfehle. Zunächst 
lasse sich die Weiterführung des kolossalen Rathausdaches nicht rechtfertigen. 
Zur Vermittelung sei dann aber ein Turm zu bauen, der den Minderaufwand 
des Renaissancebaues übersteigen werde. Was aber weiterhin gegen eine solche 
Fagade sprach, war der Umstand, dafs in Zukunft etwa notwendige Erwei- 
terungsbauten auf grofse Schwierigkeiten stofsen würden. Endlich erschien vom 
rein künstlerischen Standpunkt die Vorsetzung einer Renaissancefagade vor 
ein im übrigen gotisches Gebäude als eine architektonische Lüge. 



— 222 — 

Eine Untersuchung der beiden Häuser, die zunächst durch eine Sach- 
verständigenkommission vorgenommen wurde, liefs erkennen, dafs zwar das 
Gebälk und Dachholz ohne Ausnahme in gesundem Zustande sich befand, 
aber eine teils mehr, teils weniger geneigte Lage gegen die Hofseite ange- 
nommen hatte. Diesem Uebelstande hatte man überall mit Ausnahme 
der Dachböden durch Aufrippungen oder doppelte Fufsböden abzuhelfen 
gesucht. Dadurch hatten sich aber oft in ein und demselben Stock- 
werk verschiedene Fufsbodenhöhen bilden können. Durch das Aufrippen 
war ferner eine ungewöhnlich grofse Deckenstärke entstanden, die in einzelnen 
Fällen über 60 cm betrug, ein grofser Mifsstand, weil dadurch die Räume 
erheblich an Höhe eingebüfst hatten und das Gebälk unnötigerweise mit 
Schutt belastet war. 

Im Polizeigebäude zeigten sich die Balken zum Teil zu schwach und 
hätten an solchen Stellen erneuert werden müssen. 

Die Fagaden der beiden Gebäude aber erschienen im wesentlichen 
nicht schlechter, als irgend eine der Nachbarhäuser. Es wäre möglich gewesen, 
sie durch eine gründliche Reparatur in leidlich guten Stand zu setzen. 

Wenn nun zwar aus allem hervorging, dafs sich die fraglichen Gebäude- 
teile keineswegs, wie man wiederholt hören konnte, in einem unhaltbaren 
Zustand befanden, vielmehr bei einigen Verbesserungen und dem Verbleiben 
des Gebälks in der hergebrachten Lage stehen bleiben konnten, so durfte man 
sich doch auf der anderen Seite nicht verbergen, dafs damit zugleich auch alle 
seitherigen Mifsstände, wie die vielfachen Höhenunterschiede der einzelnen 
Räume, die geringen Stockwerkhöhen und anderes bleibend werden würden. 

Es war daher zu erwägen, ob man jetzt, nachdem man einmal genötigt 
war, den gröfsten Teil der gedachten Gebäude völlig einzulegen, nicht auch 
noch den kleineren Rest, wenn auch ohne dringende Notwendigkeit, aufgeben solUe. 

Wenn sich dagegen geltend machen liefs, dafs diese Gebäudeteile doch 
auch später erneuert werden könnten, so war andererseits der Unterschied 
zwischen damals und später gehörig ins Auge zu fassen. Liefs man die alten 
Teile stehen, so mufsten die daranstofsenden neuen Hoffagaden in den Stock- 
werkhöfen und Treppenzugängen mit dem Alten in Uebereinstimmung gebracht 
werden, und die Niveauverschiedenheiten wären damit in Permanenz erklärt 
worden. Diese konnten aber bei Erneuerung der Fagaden in Wegfall kommen, 
ein Umstand, der sowohl für die Zweckmäfsigkeit, als auch für eine ins Auge 
zu fassende spätere Vergröfserung gegen Osten von nicht zu imterschätzender 
Bedeutung erschien. 

Endlich aber kam noch in Betracht, dafs die Fagaden beider Gebäude 
sich in keiner Weise von den Nachbarhäusern unterschieden und den Zweck 
des Gebäudes nach aufsen auch nicht in leisester Weise andeuteten. Dies 
konnte bei Erneuerung derselben allerdings erreicht werden, und damit waren 
dann auch für einen etwaigen Weiterbau bestimmte Anhaltspunkte gegeben. 

Bezüglich des Stils der Fagade waren wiederholt verschiedene Ansichten 
aufgetaucht und auch jetzt noch nicht zum Schweigen gekommen. Immer 




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— 225 — 

noch erhoben sich Stimmen, die die Fortsetzung der Fagade im Stil des alten 
Renaissancebaues verlangten. Wir haben diese Frage schon vorhin gestreift. 
Aber es ist, selbst auf die Gefahr einer kleinen Wiederholung hin, notwendig, 
auf eine Erklärung des leitenden Architekten näher einzugehen, die dieser 
unterm 29. März 1886 zu den magistratischen Akten gab; notwendig deshalb, 
um ein für alle Mal allen unberechtigten Meinungen und Vorwürfen vollständig 
die Spitze abzubrechen. 

Direktor v. Essenwein führt darin zunächst an, dafs eine solche Idee 
keineswegs auf Originalität Anspruch erheben könne, vielmehr schon bei 
Herstellung der flüchtigen Skizzen, die er im Jahre 1883 für den Rathaus- 
bau angefertigt habe, Ausdruck gefunden und von ihm selbst vertreten worden 
sei. Es mufs indes hervorgehoben werden, dafs diese Idee damals eine ganz 
andere Grundlage hatte, da es noch nicht im Plane war, das Fick- und 
Bachische Haus auf der einen Seite gegen den Fünferplatz und auf der an- 
deren gegen die Theresienstrafse umzubauen, vielmehr die Absicht bestand, 
jenes Haus möglichst unberührt zu lassen, wenigstens keine nennenswerten 
Veränderungen daran vorzunehmen. Jener erste flüchtige Entwurf hatte nun 
allerdings den Anschlufs des Polizeigebäudes mit seinem Hof, aber auch 
nur dieses Gebäudes, an den Renaissancebau und zwar im Stil desselben ins 
Auge gefafst. Damals wäre dieser Weg unter den angeführten Verhältnissen 
der zweckentsprechende gewesen, jetzt aber verbot er sich infolge der indes 
vollständig geänderten Sachlage. 

Es war nämlich der gröfste Teil dos Fick- und Bachischen Hauses abge- 
brochen und neuaufgebaut worden und zwar, weil zusammenhangend mit dem 
östiichen Flügel des Rathauses, gotisch wie dieses. Weiter war geplant, dafs 
der Hof zwischen dem Vorder- und Hinterhause des Fick- und Bachischen Hauses 
und dem Polizeigebäude mit gotischen Bogengängen ausgeführt werden sollte. 

War es jetzt irgendwie berechtigt, die eine Seite ein- und desselben 
Gebäudes allein in einem durchaus verschiedenen Stil aufzuführen, während 
schon mit der Genehmigung der Pläne für den Umbau gegen den Fünferplatz 
technisch festgestellt war, in welchem Stil der Fagadenbau gegen die 
Theresienstrafse auszuführen seif Nicht mehr wie vordem hatte man es mit 
zwei vollständig getrennten Häusern in der Theresienstrafse zu thun, sie 
waren jetzt in eins verschmolzen, als ein einheiüicher organischer Teil mufsten 
sie sich nunmehr an das Begonnene oder Geplante anfügen. Die Grenz- 
mauer, welche sie früher in zwei Häuser schied, war gefallen, und beide 
Höfe in einen vereinigt, wodurch ein Einbauen bis tief in die noch stehenden 
Gebäudeteile notwendig geworden war. Die Herstellung eines Teils der 
Bogengänge im Renaissance- und des anderen im gotischen Stil schlofs 
offenbar eine Unmöglichkeit in sich , und so mufste von der Idee eines 
Umbaues des Polizeigebäudes im Stil der Renaissance Abstand genommen 
werden. 

Von den Mitte Juli 1886 in Vorlage gekommenen Projekten wurde jenes 
zur Ausführung genehmigt, das für den Galeriesaal im obersten Stockwerk, 

15 



226 



der an Stelle der ursprünglich geplanten Wohnungen in das Programm aufge- 
nommen war, statt des Seitenlichts ein Oberlicht vorsah. 

Diesem Entwurf wurde deshalb der Vorzug gegeben , weil er 
die bei hohem Seitenlicht notwendigen, hohen und reichzuverzierenden 
Fenster beseitigte und vier Wandflächen zum Aufhängen der Bilder 
darbot, während bei hohem Seitenlicht nur drei Seiten zur Verfügung 
standen. Weiterhin verzichtete man auf die Wimperge und Fialen, welche 
die Fenster des ersten Stockwerkes zieren sollten. Man ging dabei von 
der Erwägung aus, dafs gerade die einfacheren Fenster beim Neubau am 



Fünferplatz eine ange- 
nehme Wirkung her- 
vorriefen, dafs eine ein- 
fachere Behandlung 
auch auf dieser Seite 
mit dem anstofsenden 

Renaissancebau im 
Einklang stände, und 
ihre Verzierung um so 
eher entbehrt werden 
könnte, als die Fagade 
durch die Galerie des 
obersten Stockwerks 
schon einen reichen 

und mannigfaltigen 
Schmuck erhalte. 

Aber so ganz ohne 
Schmuck liefs sich der 
untere Teil hier nicht 

wohl durchführen. 

Wenn man von der 

Nordwestecke des 

Rathauses aus die 



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Projekt zum Portal an der 
Theresienstrafse. 



Renaissancefagade mit 
ihren drei mächtigen 
Portalen mit der Fagade 
an der Theresienstrafse 
verglich , so drängte 
sich unwillkürlich das 
Gefühl auf, dafs der 
untere Teil derselben, 
der bereits stand, eine 
zu nüchterne Haltung 
aufweise. Da zu er- 
warten war, dafs das 
Portal wegen der un- 
mittelbaren Nähe der 

neuen Haupttreppe 
sehr viel benützt werden 
würde, und die Fagade 
hier nicht wohl als 
eigentliche Rückseite, 
noch das Portal als 

Hinterthür gelten 
konnte, so erschien es 
in der That geboten, 



dasselbe architektonisch noch besonders hervorzuheben, es aber zugleich 
im Höhenverhältnis den grofsen Portalen auf der Westseite einigermafsen 
nahe zu bringen. Dies war nur möglich, wenn man den Schmuck etwas 
hinaufzog. Unmittelbar über dem Thorbogen waren die beiden Stadtwappen 
und aus Nischen schauend die Brustbilder zweier Landsknechte gedacht, 
welche zugleich das dort befindliche Polizeilokal als solches zu charakterisieren 
bestimmt waren. Diese beiden Figuren sollten zugleich die Kraft der Stadt 
und die Bereitwilligkeit ihrer Bürger zur Verteidigung von Stadt und 
Vaterland versinnbilden. Es war übrigens nach der Ansicht des leitenden 
Architekten auch möglich, allegorische Figuren wie an dem Hauptportale der 
Westseite zu verwenden, und' zwar den dort angebrachten Figuren der 
Klugheit und Gerechtigkeit entsprechend hier die Stärke und Treue. 



— 227 — 

Aus dem Entwurf, den der bauleitende Architekt zur Ausschmückung 
des nördlichen Portales ausgearbeitet hatte, ging dann das Chörlein hervor, 
das, in der Art des goldenen Dacheis in Innsbruck gehalten, von der reicheren 
bis in das zweite Stockwerk hinaufreichenden Architektur des ursprünglichen 




Giebel des Solgerschen Hauses. 



Planes absah, die Reliefverzierungen der beiden Landsknechte in einfacherem 
Rahmen aufnahm, die im ersten Entwurf von unten aufsteigenden Säulen weg- 
liefs imd oben durch Konsolen ersetzte. 

Noch eine Aenderung des Entwurfs wurde im September 1887 gut- 
geheifsen. Durch den Abbruch des Kick- und Bachischen Hauses war der 
alte, eigentümliche und höchst charakteristische Giebel an dem angrenzenden 
Solgerschen Hause blofsgelegt worden, jetzt wurde er wieder durch den 

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— 228 — 

Rathausneubau verdeckt. Um ihn wenigstens im Abbild zu erhalten, setzte 
man an Stelle der schon projektierten Giebel Kopien nach dem des Solger- 
schen Hauses. 

Die Aufstellung des aus Eisen und Holz bestehenden Dachstuhls fand 
Ende Mai 1888 statt. Das Ereignis verlief diesmal ohne besondere Feierlichkeit, 
doch erhielten die Arbeiter nach alter Gepflogenheit das übliche Geschenk. 

Nach dem Fortgang der Arbeiten liefs sich im September beurteilen, 
dafs die neuen Räume im Mai 1889 der Benützung übergeben werden könnten. 
Nur für den Galeriesaal empfahl sich die Abwartung des Spätsommers, da er 
erst bis dahin vollständig ausgetrocknet sein konnte. 

Nach der Beseitigung des oberen Teils des Gerüstes im neuen Hof 
zeigte sich, dafs der nach Osten sehende alte Giebel ohne allen Schmuck 
in seine Umgebung nicht passe. Durch die aufgesetzte Steinumrahmung erhielt 
er jetzt noch eine architektonische Gliederung und eine weitere Belebung 
durch Bemalung des glatten Giebelfeldes mit den drei Stadtwappen in einem 
Kranz mit Fruchtschnüren und Kartuschen. 

Eine Begehung des Baus war jetzt ohne Gefahr möglich. Der Ein- 
ladung des obersten Bauleiters folgend besichtigten unter dessen Führung der 
Verwaltungsausschufs und Magistrat am i. Oktober 1888 den Neubau und 
gewannen dabei ein überaus günstiges Bild des in künstlerischer wie praktischer 
Beziehung gleich vollkommenen Werks. 

Auf der nordwestlichen Ecke des alten Rathauses, wo drei Jahre 
vorher der nördliche Turm hatte gestützt werden müssen, erwies sich 
der vollständige Umbau der schlechten Treppe vom i. zum 2. Stock 
als durchaus notwendig. Sie sollte zugleich die Bestimmung erhalten, 
den starken Verkehr auf den andern Treppen zu entlasten. Das ursprüng- 
liche Projekt wurde mehrmals einer Umänderung unterzogen und dann ein 
ganz neues ausgearbeitet. Mit dem Antritt an der nordwestlichen Seite 
des grofsen Rathaushofes und einem Podest in der Mitte mündet sie 
zunächst im ersten Stock östlich vom Gange. Hier beginnt sie ganz auf 
der Nordseite und endet an der entsprechenden Stelle des zweiten Stockwerks, 
Sie ist in diesem Teil im Renaissancestil gehalten und zeigt an den Brüstungen 
reiche Mafswerkverzierungen, die bedeutende Anklänge an den Nürnberger 
Mischstil des 16. und 17. Jahrhunderts aufweisen. Ohne Zweifel stellt sie in 
praktischer Beziehung eine wesentliche Verbesserung dar und ist in künstlerischer 
Hinsicht ein neuer Schmuck, den das alte Rathaus erhalten hat. 

So kann man denn den Rathausbau als in allen seinen Teilen vollendet 
bezeichnen. 

Vollendet in des Wortes doppelter Bedeutung. Das Wort, dafs das 
Werk seinen Meister lobe, findet hier seine unbedingte Geltung. Um ganz 
inne zu werden, welch köstlichen Schmuck unsere Stadt in dem neuen Rathaus 
erhalten hat, möchte ein kleiner Rundgang durch seine Räume geboten 
erscheinen. 






Projekt zum Umbau der Treppe in der nordwestlichen Ecke des Rathauses. 



- 231 - 

Von der Theresienstrafse betrachtet fallen das originelle Chörlein über 
dem Eingang und die reichgehaltene spätgotische Galerie zunächst ins 
Auge. Die unteren Stockwerke zeigen im übrigen eine einfach behandelte 




Haupttreppe im Neubau. 



Wandfläche. So vereinigt die Fagade mit der Gemessenheit und Würde, die 
der Bedeutung des Hauses entspricht, andererseits wieder eine fröhliche Fülle 
und Mannigfaltigkeit der Formen. Von kräftigen, reichprofilierten Konsolen 
getragen tritt das Chörlein hervor, unten auf flachem Bogen ruhend, von sechs 
Eckpfeilern vom und auf den Seiten flankiert, unter denen als letzte Ausläufer 



— 232 — 

Tier- und Menschenköpfe angebracht sind. Das Dach ist mit geprefsten 
Kupferplatten gedeckt und durch echte Vergoldung gemustert. Die Grate, die 
wie der First vergoldete Randstreifen tragen, sind mit Krabben besetzt und 
gehen unten in Wasserspeier aus. Aus der Fensterbrüstung lugen zwei Ritter- 
gestalten, welchen der Architekt die Gesichtszüge der jetzigen Bürgermeister 
gegeben, bewehrt mit Streitkolben und Hellebarde zum Schutz der beiden 
Nürnbergischen Wappen , die an einem Eichenstamm hangen. Ein sich 
darum schlingendes Spruchband gibt mit den Worten: 

»Jetzt und allezeit 
Stark und schutzbereit« 
dem die Väter der Stadt beseelenden Gedanken der steten und kräftigen 
Obsorge zum Wohle der Bürgerschaft kurzen, aber energischen Ausdruck, 
während der unten an dem Bogen des Chörleins angebrachte Spruch: 
»Ordnung mit Fürsicht und Mut 
Schirmt Wohlfahrt, Leben und Gut« 
überhaupt die Tugenden einer tüchtigen Verwaltung hervorhebt und damit 
zugleich die Bedeutung des Hauses kennzeichnet. 

Den reichen spätgotischen Stil zeigt die stark ausladende, in vierzehn 
Bögen sich öffnende Galerie des dritten Stockwerks, die, von kräftigen Konsolen 
gestützt, in zwei Eck-Chörlein, die mit dem deutschen, baierischen und Stadt- 
wappen geschmückt sind, ihren Abschlufs findet. So präsentiert sich das 
Ganze als ein vornehmer und schmucker Bau, mit hohen Giebeln und zwei 
schlanken Dachreitern, die zugleich als Luftschächte dienen. 

Durch eine Eichenthüre, die mit hübschem Beschlag geziert ist, treten 
wir in die Rathaushalle. Ein gotischer Hof mit Galerien baut sich durch drei 
Stockwerke auf, ohne Zweifel das Malerischste, was das ganze Rathaus, die 
älteren Teile nicht ausgenommen, aufzuweisen hat. Der Hof, der sich westlich 
an die Treppenanlage anschliefst, ist im zweiten Stock an den Fensterbrüstungen 
mit reichem Mafswerkschmuck versehen, während er im übrigen eine einfache, 
aber wohlthuende Behandlung zeigt. Eine bequeme, mit zierlichen Wölbungen 
überdeckte Treppe, die an den Brüstungen von Mafswerk durchbrochen ist, 
führt unten vom Hof aus in kurzen Läufen in die verschiedenen Stockwerke, 
von denen das Parterre nach der Theresienstrafse die Räumlichkeiten der 
Polizei, der erste Stock die Einwohnerbureaux, der zweite die Amtszimmer 
der städtischen Bauabteilung und der dritte die Säle der Bildergalerie umfafst. 
Auf dieser Wanderung erkennt man erst, in welchem Mafse der Baumeister 
den Geist der alten Architektur in sich aufgenommen und von ihm sich hat 
durchdringen lassen. Wähnt man doch, die Meisterhand Hans Beheim des 
älteren habe hier gewaltet und den formschönen Schmuck, der uns überall 
entgegenblickt, ausgebildet. Und doch auf der anderen Seite wieder die 
selbständige Beherrschung des Stoffs im ganzen wie im einzelnen, die erst 
den wahren Meister kennzeichnet! All die kleinen Details, wie die reizend 
ornamentierten Schlufssteine, die Fratzen und phantastischen Tiergestalten an 
den Kapitalen und Konsolen, das anmutige und sehr sauber ausgeführte spät- 



— 235 — 

gotische Astwerk über dem Bogen der Treppe im Erdgeschofs mit den drei 
grimmigen Wappenlöwen, die den Nürnbergischen Jungfrauenadler und die 
Wappen des Deutschen Reichs und des Königreichs Baiem tragen, die humor- 




Treppe zum östlichen^Chörlein in der Gemäldegalerie. 

volle Verwendung der Maus, Schnecke und Kröte, womit die Konsolen dieser 
Wappenträger auf dem Gesims aufsitzen, die gleichfalls im spätgotischen Stil 
ausgeführten schmiedeeisernen Wandleuchter, endlich der in der gleichen Art 
gearbeitete, mit Blattornamenten umwundene und drei für Nürnberg charak- 






— 236 — 

teristische Türme tragende Hängeleuchter — alles und jedes trägt den Stempel 
des Echten, Wohldurchdachten, wahrhaft Künstlerischen an sich. 

Oben im zweiten Stock hat eine Holzgalerie im Stil der deutschen 
Renaissance, die früher im ehemaligen Polizeigebäude stand, Verwendung 




Chörlein am Fünferplatz. 



gefunden. Sie zieht sich durch den ganzen Gang. Der Fries des voi> Säulen 
getragenen Balkens zeigt hübsche Ornamentschnitzereien. In dem der Nürn- 
berger Architektur eigentümlichen Mischstil mit spätgotischem Mafswerk ist 
die Brüstung gehalten, die vordem in dem Fick- und Bachischen Haus sich 
befand und nunmehr vor der Galerie zum Abschlufs der Treppe verwendet ist. 




Temperagemälde aus einem der zum Rathaus erworbenen alten Privathäuser. 



- 239 — 

Noch andere Kunstarbeiten früherer Jahrhunderte sind an passender 
Stelle dem Bau hier eingefügt worden. Zunächst über dem Treppenbogen in 
einer Nische ein beim Abbruch des älteren Rathauses entdecktes Tempera- 
gemälde, das in einer zum Teil noch sichtbaren Architekturumrahmung einen 
unter der Leitung des Kantors singenden Chor in kirchlichem Gewände und 
mit hohen, farbigen Kappen darstellt. Das jetzt restaurierte Bild ist von guter 
Empfindung und Durchführung. An der entgegengesetzten Seite des Ganges 
befindet sich eine Thür zum Dachboden, mit Eisenblech beschlagen und in 
den Rauten mit dem geteilten Nürnberger Wappen geziert. Früher war sie 
im alten gotischen Teil, wo dieser sich an den Neubau anschliefst, im ersten 
Stock am Ausgange des Treppchens angebracht. 

Die Bildersammlung ist in drei Sälen untergebracht. Meisterstücke der 
Spätgotik smd hier die Treppenhäuschen, welche die Aufgänge zu den Chörlein 
und der äufseren Galerie umschliefsen. An dem einen sind oben in dem 
Bogen die Wappen der beiden Bürgermeister Otto von Stromer und Christoph 
von Seiler, an dem anderen die Namenszüge der Vorstände des Gemeinde- 
kollegiums Julius Stief und Martin Weigel zu sehen. Der innere Schmuck ist 
nicht weniger reich als der äufsere. Die Decke des einen zeigt die Sonne 
in der Mitte, und in den Ecken die vier Hauptwinde in voller Thätig- 
keit. In dem anderen ist der Mond als rundes, etwas ältliches Frauengesicht 
mit den Sternen, und in den Ecken phantastisches Nacht- und Höllengetier 
abgebildet. 

Treten wir hinaus und geniefsen den einzigen Blick über das romantische 
Gewirr der Dächer und Giebel hinauf zu den klassischen Formen der Türme 
der Burg, ein Bild, wert, einmal durch den Pinsel eines Paul Ritter festgehalten 
zu werden. 

Unten im Hof angelangt erfreuen wir uns noch einmal an dem einfach 
schönen Aufbau, treten dann durch das Thor, welches mit dem ehemals am inneren 
Xhor des Zeughauses prangenden und jetzt restaurierten, mächtigen Wappen des 
alten Reichs geschmückt ist, hinaus auf den Fünferplatz. In sieben Stockwerken 
erhebt sich hier der schmucke Turm, oben von trutzigen Ecktürmchen flankiert 
und mit einer reichen Galerie geschmückt. Daran schliefst sich der in edler 
Einfachheit wirkende Neubau des Fick- und Bachischen Hauses, an dessen Fagade 
ein Chörlein, dem früheren nachgebildet, ins Auge fällt. Dann thun wir noch 
einen Blick in den grofsen Rathaushof, um uns zu überzeugen, dafs es der 
Baumeister trotz der Schranken, die ihm durch die vorgeschriebene Abänderung 
des ursprünglichen Planes gesetzt wurden, auch hier verstanden hat, in Anlehnung 
an das Gegebene einen stilvollen und selbständigen Abschlufs der östlichen 
Seite herzustellen. 

Steigen wir nun in der nordwestlichen Ecke die steinerne Treppe hinan, 
so empfängt uns im ersten Stockwerk ein zum Bau von 1619 — 1622 gehöriger 
Vorplatz. Der Treppenaustritt ist von einer alten Steinbalustrade umgeben, 
von der Decke aber sehen aus vier Feldern Stuckaturen der Brüder Hans und 
Heinrich Kuhn auf uns herab. Charitas und Pax mit der Justitia sind nach 



— 240 — 

den Gemälden im grofsen Rathaussaal ausgeführt, in den beiden anderen 
Kassetten sehen wir die Viktoria inmitten von Trophäen, worüber ein Adler 
aufsteigt, dann die gleichfalls auf Trophäen sitzende Fama, wie sie der Tafel 
der Geschichte ruhmreiche Thaten eingräbt. 

Das Treppenpodest im ersten und zweiten Stockwerk ist aufserordentlich 
reich behandelt. Den unteren Teil hat der Künstler zu einer zierlichen Halle 
mit Netzgewölben ausgebildet, die, auf elliptischen Bögen ruhend, von Säulen 
toskanischer Ordnung getragen werden. Das mittlere Gewölbe ist mit dem 
Monogramm des Bildhauers Georg Leistner, das zur rechten mit einem Engels- 
kopf und das zur linken mit einem Löwenkopf geschmückt. Die übrigen 
Schlufssteine zeigen teils Zapfen mit Blattwerk, teils die einfache Rippen- 
profilierung. An der hinteren Mauer hat hier noch eine alte Eisenthüre Ver- 
wendung gefunden, die abwechselnd mit dem Reichsadler und einem heral- 
dischen Löwen geziert ist. 

Entsprechend dem unteren sind die Gewölbe über dem ersten Podest 
gehalten. Als Träger der Gurtbögen erscheinen hier die Brustbilder der beiden 
Vorstände des Gemeindekollegiums und des städtischen Baurats. 

Die Brüstung des zweiten Podestes zeigt nach dem Gang hin zierliche 
MafswerkfüUungen. In dem ersten Felde hält ein Engel die Wappen der beiden 
Bürgermeister, das zweite hat in der Mitte Laubwerkverzierungen, das dritte 
einfacheres Mafswerk. Den Pfeilern der Brüstung sind Säulen korinthischer 
Ordnung vorgesetzt, die auf reichornamentierten Konsolen stehen, und deren 
Schäfte kanelliert und mit Blattornamenten geschmückt sind. 

Die Decke des Ganges neben dem Podest ist in der alten Stuckmanier 
auf das zarteste ausgeführt. Die drei Felder haben in der Mitte je eine 
Kartusche. Aus der mittleren tritt ein Engelskopf heraus, Schilf blätter spriefsen 
hervor und aus diesen Ranken- und Blütenornamente, durch Fnichtschnüre ver- 
bunden, in denen sich Vögel und Schmetterlinge wiegen. Die Ausführung der 
beiden anderen Felder ist einfacher, aber in derselben Manier gehalten. 

Am Aufgang harrt eine Kompositensäule, die den Treppenabschlufe 
bildet , noch des schmückenden Aufsatzes , einer Justitia in Erzgufs. 
Die gewundenen Profilierungen der Treppenwange und des Säulenpostaments 
durchdringen sich gegenseitig. An dem Treppengeländer sind Pfosten wie 
MafswerkfüUungen auf das reichste gearbeitet. Von grofser Zierlichkeit erscheint 
das Gesims des oberen Podestes. Hier ist in dem mittleren Feld ein Wappen mit 
der Jahreszahl 1889, in den beiden äufseren Schildlein mit dem Monogramm des 
Erbauers und dem Steinmetzzeichen des Bauleiters angebracht, an die sich 
Flachornamente mit naturalistischen Motiven anschliefsen. 

Der Antrittspfosten des zweiten Podestes trägt eine reichgearbeitete 
schmiedeeiserne Blume. 

Oben im zweiten Stockwerk schliefst die Treppe mit einer im Stile des 
alten Renaissancebaus gehaltenen Balustrade ab. Von ihren Postamenten und 
aus ihren Füllungen schauen in Hochrelief gemeifselte Köpfe von Magistrats- 
mitgliedern. 



— 241 — 

Ueber der Treppe aber befindet sich das erste Feld des Gesellen- 
stechens, das jetzt in den wieder aufgefrischten Wappenfarben erglänzend mit 
der Stimmung des Ganzen wohl im Einklang steht. 

An Stelle der alten Treppenmauer wurde hier zur Aufnahme des 
Deckengebälks ein Unterzug angebracht, der von zwei reichen Konsolen getragen 
wird. Auf der Seite nach dem kleinen Gange ist ein neues Deckenfeld noch 
frei, um eine weitere künstlerische Zier in Stuck oder ein Gemälde aufzunehmen. 

Die Verbindung mit dem neuen Rathaus wird durch einen mit dem 
Eierstab profilierten Bogen vermittelt, der eine reichgearbeitete schmiedeeiserne 
Thür als Abschlufs erhalten wird. 

Lassen wir die Treppe im ganzen auf uns wirken , so müssen wir 
gestehen, dafs sie ebensosehr durch ihre Einheitlichkeit und Harmonie als 
durch ihren Reichtum unsere Bewunderung erregt. Der Künstler hat sich mit 
Liebe und Freude seines Gegenstandes bemächtigt, und es ist ihm gelungen, 
etwas Hervorragendes zu schaffen. Die Treppe aber dürfte kurz und bezeich- 
nend mit dem Namen »Schöne Treppe« zu taufen sein. 

Eine weitere Ueberraschung steht uns bevor, wenn wir einige Schritte 
weiter durch die erst neudurchgebrochene Thür in den Standesamtssaal ein- 
treten. Die Thüre ist nunmehr von einem Portal aus der Mitte des i6. Jahr- 
hunderts umrahmt, das der Peter Flötnerschen Schule angehört, ja vielleicht 
von ihm selbst entworfen wurde. Die Postamente zeigen als Verzierungen 
Trophäen. Die Säulen, unten mit Weinranken umwunden und oben kanneliert, 
tragen auf korinthischen Kapitalen ein reichornamentiertes Gesims, das aus dem 
Kierstab, einer gerifften Platte und einem mit Akanthus verzierten Karnies besteht. 

Ueber der Thür befindet sich ein Bogenfeld, in dessen Zwickeln ein 
männlicher und weiblicher Kopf aus Medaillons frei heraustreten, Ergänzungen, 
die dem Bauleiter wohl gelungen sind. Die Füllungen der Thür sind mit 
männlichen und weiblichen Figuren geschmückt, deren Gliedmafsen in Blatt- 
ornamente auslaufen. Die Umrahmung wird durch einen stark hervortretenden Band- 
streifen gebildet, in dessen Spiralen Kugeln liegen. Der Zusammenschlufs in den 
EIcken ist durch Rosetten gedeckt. 

Das offene Schlofs mufs als ein hervorragendes Werk der Kunstschlosserei 
des i6. Jahrhunderts bezeichnet werden. Das Portal besteht in seinen Haupt- 
teilen aus Eichenholz, der Fries des Gesimses aus ungarischem Eschenholz, 
während die grofsen Füllungen des übrigen Tafelwerks sich aus Tannenholz 
in Schrägbretterung zusammensetzen. 

Obschon das ursprüngliche Täfelwerk dem 17. Jahrhundert angehört, 
so bringt das hieherversetzte ältere Portal mit der sich anschliefsenden Wand- 
vertäfelung, das aus der Lorenzerschule stammt, keineswegs einen Mifston 
hervor, vielmehr macht das Ganze einen durchaus harmonischen Eindruck, als 
wäre es von jeher nicht anders gewesen. 

Mit nur unbedeutenden Ergänzungen konnte das ganze Täfelwerk auf- 
gestellt werden, und die hiedurch verursachten Kosten betrugen nur etwa 

1800 Mark einschliefslich der Bildhauerarbeit. 

16 



— 24^ ^ 

Wenn noch die Fenster nach den Entwürfen des Kunstschuldirektors 
Hammer durch den Maler Eisgruber ihren farbigen Schmuck erhalten haben, 
so ist dann ein Saal geschaffen, der, Würde, Schönheit und Reichtum in sich 
vereinigend, seiner Bestimmung in jeder Beziehung gerecht werden wird. 

Bemerkt sei noch, dafs im Nebenzimmer ein einfacheres altes Täfelwerk 
Verwendung gefunden hat. 

An dem glücklichen Gelingen des ganzen Werks hat wesentiichen 
Anteil der Architekt Heinrich Wallraff, der dem obersten Architekten ab 
Bauleiter beigegeben und dessen treuer Gehilfe und sichere Stütze war. Mit 
gründlichen Kenntnissen reiche Erfindungsgabe und feines Formgefiihl ver- 
bindend, dabei rührig und energisch, hat er unter v. Essenweins Oberleiiung 
dessen Ideen zum Teil in durchaus selbständiger Weise und doch ganz im 
Sinne des Meisters verkörpert. So hat er ihm die Arbeit wesentlich erleichtert. 
Die technische Ausführung sowie die Rechnungsführung lag ihm fast aus- 
schliefsUch ob, und dafs der Bau nicht blos schön, sondern auch solid ist, darf 
als sein besonderes Verdienst gerühmt werden. Es ist daher Pflicht des 
Chronisten, seinen Namen an dieser Stelle festzuhalten und der Nachwelt zu 
überliefern. 

Sonst erwähnen wir noch von den Zeichnern Christian Stein von Schopf- 
loch, der als solcher in den Jahren 1886 — 1889, allerdings mit Unterbrechungen, 
thätig war.*) 

Die Bildhauerarbeiten fertigten Johann Schiemer und Jakob Rotermund 
von hier. 

Die Erd-, Maurer-, Steinhauer- und Verputzarbeiten hatten die Bau- 
meister Bernhard Hoffmann und Wolfgang Bieber übernommen. 

Die Gesichtszüge dieser 6 zunächst am Bau Beteiligten sind ebenso 
wie die des obersten Bauleiters an den Konsolen des Treppenpodestes im 
2. Stockwerk des Neubaus zu sehen. 

Die Steinhauerarbeiten fiir die Renaissancetreppe im alten Rathaus 
wurden hergestellt von dem Bildhauer Johann Suter (Firma Schneider) die 
Bildhauerarbeiten von Georg Leistner. Die Granitstufen lieferten Wölffel und 
Herold in Bayreuth. Die Malerarbeiten stammen von Georg Loosen dahier. 

Im übrigen lieferten die Zimmerarbeit Michael Steger, die Dachdecker- 
arbeit Aug. Schönau, die Flaschnerarbeit Hans Raum, die Schreinerarbeiten 
J. Fleischauers Söhne, Johann Freytag, Adam Hiller, Friedrich Rufs, Joh. Endres, 
Karl Rorich und Georg Moser ; die Glaserarbeiten Georg Bingold , Hein- 
rich Hagenbauer und Joseph Roth; die Blitzableitung Konrad Höfler; die 
Eisenkonstruktionsarbeiten die Maschinenbau-Aktiengesellschaft Nürnberg und 



*) Im übrigen waren als Zeichner angestellt Georg Hutzelmeier von hier als Beihilfe, 
zur Aufzeichnung des ersten Essen weinschen Projekts; ungefähr 2 Monate im Frühjahr 1883 
Konrad Schultheifs, Architekt von hier, für das II. Projekt, der insbesondere die Pläne zu ante- 
graphieren hatte und etwa 6 Monate im Winter 1883/84 arbeitete; Andreas Götz von hier wurde 
bei der Ausführung 6 Monate, von März bis August 1885, verwendet. 



— 243 — 

Kaspar Berg ; die Schlosserarbeiten Albrecht Leibold und Sohn und Gustav Frey, 
sämtlich in Nürnberg; die Heizungs- und Ventilationseinrichtung Rietschel 
und Henneberg in Dresden; die Gaseinrichtung das städtische Gaswerk; 
die Rabitzverputzarbeiten Karl Bayerlein in Nürnberg ; den Fufsbodenbelag der 
Gänge Villeroy & Boch in Mettlach; den Asphaltbelag der unteren Gänge 
Georg Dörr in Nürnberg. 

Das Steinmaterial, soweit es zum gewöhnlichen unverputzten Mauerwerk 
Verwendung fand, lieferte Bemh. HofTmann in Nürnberg aus den Mögeldorfer 
und Röthenbacher Steinbrüchen ; dunklen Mainsandstein zu den Chörlein der 
Turmgalerie, dem Mafswerk, den Säulen, Gesimsen, den Bögen im Erdgeschofs 
des Hofs, den Bogenanfangen im Zwischengeschofs daselbst, den Treppen- 
wangen, Geländern und Fensterpfosten, endlich zu der Galerie mit ihren beiden 
Chörlein an der nördlichen Fägade die Gebrüder Adelmann in Bettingen bei 
Wertheim und die Gebrüder Wörner in Aschaffenburg; die letzteren auch 
den hellen Mainsandstein für die Bögen im Zwischengeschofs und die Bogen- 
aniange und Bögen im 2. und 3. Stockwerk des Hofs. Endlich wurde noch 
für die sämtlichen Treppenstufen und die starkbeanspruchten Säulen Granit 
aus dem Fichtelgebirge verwendet. *) 

Alle, die wir genannt, haben zu dem Gelingen des grofsen Werks, jeder in 
seiner Weise, beigetragen. 

So steht nun der Bau da, fertig und wohlgefligt, dem Bauherrn und 
Baumeister zu Ehre und Ruhm, der Stadt zu Nutzen und Zier, allen zur 
Freude 1 Möge er Jahrhunderte überdauern I 



Eingreifende Restaurationen einzelner Rathausteile werden noch wohl 
für längere Zeit in Aussicht stehen. Gegenwärtig **) wird das nördliche Portal 
des Renaissancebaus einer gründlichen Erneuerung unterzogen. Schon sind 
die Sockel, die schadhaften Teüe der Kapitale und der Aufsatz wiederherge- 
stellt, und die Aufstellung des Ninus und Cyrus mit ihrem bildlichen Schmuck, 
M^elche Bildhauer Georg Leistner nach den alten verwitterten Steinbildern 
anfertigte, steht bevor. Auch ist die Restauration des schadhaften mittleren 
und südlichen Portals und des figürlichen Schmuckes des letzteren nur noch eine 
Frage der Zeit. Die Kosten für die Wiederherstellung der sämtlichen Portale 
werden auf etwa 23,000 M. zu stehen kommen. 

Weiterhin wird auch zur Zeit der kleine Rathaussaal restauriert. Es ist 
früher bereits eingehend geschildert worden , in welchem Mafse der Saal 
hauptsächlich infolge der öffentlichen Gerichtsverhandlungen seit 1 849 herab- 
gekommen war. 1884 trat nun der Stadtmagistrat dem Gedanken näher, 
dieses hervorragende Werk des Hans Wilhelm Beheim in seiner alten Pracht 
wieder herzustellen. Aber erst 1889, als die städtischen Kollegien die Ver- 
legung des Standesamts aus dem kleinen Rathaussaal in den bisherigen Galerie- 
saal beschlossen, konnte der Plan der Restauration seiner Verwirklichung ent- 

*) Ueber die Kosten des Rathausbaus siehe den Rechnungsauszug in Beilage XIX. 

••) Oktober 1890. 

i6* 



— 244 — 

gegengeführt werden. Prof. Wanderer wurde mit dieser Aufgabe betraut. Er 
liefs zunächst zur Probe ein kleines Bild zugleich mit dem Rahmen der Decke, 
der es umgab, einer Reinigung unterziehen. Das Ergebnis war ein so günstiges, 
dafs nunmehr der Magistrat Wanderer um ein Gutachten bezüglich der Restau- 
ration der ganzen Decke anging. Wie die von letzterem angestellte Unter- 
suchung erwies, war die Decke bei der letzten Wiederherstellung mit ihren 
Gemälden, wohl mit Rücksicht auf die Kosten, von der Hand des Malers 
unberührt geblieben. Nur hie und da war durch Ueberpinselung mit Bronce 
der verrufsten Vergoldung etwas nachgeholfen worden. Es zeigte sich nun, 
dafs das durchweg aus Föhren- und Lindenholz bestehende Werk an allen 
Stellen, die nicht die weifse Grundierung und Vergoldung zeigten, mit einem 
nur schwach gebundenen Ueberzug versehen war. Nach seiner Entfernung 
trat jetzt das Holz in so gutem Zustande und so hübscher Naturfarbe zu Tage, 
dafs die Beibehaltung derselben in etwas dunkler Abtönung sich empfahl. 
Die Gesimsgliederungen erschienen auf diese Weise deutlicher und der Gesamt- 
eindruck nicht so schwerfällig als bei dem bisherigen ernst wirkenden Schwarz. 
Einen noch vorteilhafteren Eindruck machte das Ganze, als auch einige Bilder 
vorsichtig vom Rufs befreit waren. Bei ihrer saftigen und überraschenden Farben- 
frische und dem warmen Holzton der Umrahmung konnte die Feinheit der Stimmung 
nur gewinnen. Der Restaurator kam zu der Ueberzeugung, dafs bei gewissenhafter 
Erneuerung der Vergoldung in ihrem ganzen Umfange sich die Decke mit den 
schönsten ihrer Zeit wohl messen könne, und dafs beispielsweise das Augs- 
burger Rathaus mit Ausnahme des goldenen Saals keinen derartigen Plafond 
unter seinen berühmten Fürstenzimmern aufzuweisen habe. 

So wurde denn die Restauration des Saals in Angriff genommen. Nach 
Abschabung des schwarzen Ueberzugs mit geschärftem Eisen gab man dem 
Holzwerk einen gleichheitlichen holzartigen Ton, überstrich die ursprünglich 
weifsen Teile wieder mit heller Farbe und überzog sämtliche Leisten, Ornamente 
und Gesimsverzierungen, welche früher vergoldet waren, neu mit echtem Golde. 
Auch an die Reinigung und Wiederherstellung der Deckenbilder wurde 
gegangen. Maler Christian Bär hat sie bis auf zwei der grofsen Mittelbilder 
vollendet. Wenn dann auch noch die Seitenwände unter Wanderers Leitung 
in der zum Plafond stimmenden Weise bemalt sein werden, so wird der kleine 
Rathaussaal, der »schöne Saal«, wie er ehedem hiefs, seinem alten Namen 
wieder alle Ehre machen. Bemerkt sei noch, dafs die Kosten der Decken- 
restauration auf 4286 M. veranschlagt sind. 




Beilagen. 

I. 

Der Nürnberger Rat erwirbt zu emphyteutischem Recht vom Kloster Heils bronn 
dessen H ans in Nflrnh<>^g^ am Salzmarkt neben Hermann Eysvogels Haus gelegen. 
1332 Juli 28. 

In nomine domini amen. Ne in posterum possint attemptari calumpniis, 
qua in nostris gerunter temporibus, etemari solent memoria litterarum, igitur . . 
nos consules, scabini, jurati ac vniuersitas ciuium in Numberch recognoscimus 
et tenore presentium publice profitemur, quod nostre vniuersitatis ob vtilitatem 
euidentem matura prehabita deliberatione vnamini consensu a venerabilibus et 
religiosis dominis . . abbate ac conuentu monasterii in Halsbrunne Cysterciensis 
ordinis dyocesis Eystetensis, amicis nostris sinceris, conduximus domum sitam in 
Numberch in foro salis juxta domum Hermanni dicti E)^uogel ad ipsos et 
eorum monasterium proprietatis titulo pertinentem iure ephiteotico ab ipsis et 
eorum monasterio cum omnibus suis pertinentiis et iuribus, prout per litteras 
ipsorum sigillo sigillatas poterit apparere, perpetuo possidendam et quod ipsis 
ipsorumque monasterio predicto de eadem domo perpetuo nostre vniversitatis 
nomine annis singulis nomine census debemus et tenemur in Numberch in 
curia ipsomm sita iuxta parrochiam sancti Laurentii centum libras hallensium 
datiuomm, mediam videlicet partem in festo beati Martini et residuam in festo 
beate Walpurgis, presentare et soluere sine ipsorum dampno, laboribus et 
expensis. Pro cuius census securitate, que vulgo vrsaz *) dicitur, ipsis et eorum 
monasterio domum nostram, que vulgariter Brothaus dicitur, sitam prope vicum 
Judeomm iuxta domum Ulrici dicti Haller cum omnibus iuribus et pertinentiis 
ad ipsam infra et supra spectantibus presentibus obligamus ipsosque nomine 
monasterii eomm in veram dicte domus sibi obligate induximus et inducimus 
possessionem, tali adiecta conditione, quod ipsi, si de dicta domo ipsorum 
nobis locata non posset haberi vel colligi census prenotatus, habere debent 
respectum de ipso censu supra prefata nostra domo ipsis, prout predicitur, 
obligata. Si uero prefate domus ambe incendio vel modo quocumque alio 
deuastarentur, aut census predictus ab ipsis quouis modo non posset colligi vel 
haberi, tunc ipsis tenemur de nostre vniuersitatis bonis censum integre soluere 
prelibatum. Promittimus etiam predictis dominis, quod collector census nostre 
vniuersitatis, qui pro tempore fuerit, singulis annis ipsos de censu suo predicto 
de illo censu, qui coUigitur de duabus domibus antefatis, debeat ante omnia 



•) ursar, Ersatz, Vergütung, Unterpfand. Lexer, Wbch. IL, 2011. 



1 



— 246 — 

expedire, etiam ante quam ad nostrum vsum de censu perueniat aliquid pretaxato. 
Adicientes, quod nee nomine nostre vniuersitatis nee singularium personarum 
nostre eivitatis dietus eensus debet arrestari seu quomodolibet impediri quo- 
libet sine dolo, etiam si inter dietos dominos et nos, quod absit, seu ipsonim 
homines et nostros dissensio aliqua oriretur. Insuper promittimus, quod nullius 
tribulationis, turbationis, dissensionis seu neeessitatis eausa quaeumque nobis 
per dominos aut alias proueniente debemus diete domui nobis loeate aliquam 
exaetionem imponere siue steuram , per quam eensus predictis dominis et 
ipsorum monasterio dandus per nos minui valeat aut ei preiudieium generari. 
Promittentes etiam pro nobis nostrisque sueeessoribus nos omnia et singula 
premissa rata et grata et firma perpetuo habere et obseruare ae implere, nee 
eontrafaeere vel venire per nos vel alium seu alios de iure vel de facto aliqua 
ratione seu eausa, ingenio seu eautela. Pro quibus omnibus et singulis fide- 
liter et firmiter eonseruandis predietis dominis eorumque monasterio presentes 
damus nostre vniuersitatis sigillo ex eerta sententia eommunitas. Testes pre- 
missorum sunt eonsules eiuitatis hujus anni, videlieet Berhtoldus Pfintzing senior. 
Heinrieus Pilgrein. Cunradus Nutzzel. Ulrieus Chudorfer. Heinrieus Orüib. 
Hermannus Ebner. Cunradus Grossus. Weiglinus, filius Cunradi. Bernhardus 
de Novo foro. Friderieus Schoppen Friderieus Holtzsehuher. Johannes 
Muffel et Heinrieus Vorhtel. Item seabini huius anni, videlieet Albertus Ebner. 
Hermannus de Lapide. Cunradus Mentellein. VIrieus Haller. Cunradus Chater- 
peke. Cunradus Stromeir. Jorge Vorhtel. Hermannus Eysvogel. Berhtoldus 
Holtzsehuher. Cunradus Pfintzing, filius Frideriei. Cunradus Dyabolus. Ortlibus, 
gener Zennerii et Hermannus Weigel. De quorum omnium et nominatorum 
eonsensu premissa omnia et singula sunt peraeta. Datum Numbereh anno 
domini millesimo treeentesimo trigesimo secundo quinto kaln. augusti. 

Perg. Orig. mit anhangendem Fragment des Stadtsiegels. 
Aufschrift: Universitatis civium de Nuremberch super censu domus lapidee. 
und femer: Dieser brief ist vuwirdig vnd in anno 1572 verendert, alfe im 
ewiggelt buehlein de a^ 1555 a. fo. 141 zu finden. 

Kgl. allg. Reiehsarehiv in München. 



II. 

Abt Johannes und der Konvent des Klosters Heilsbronn überlassen dem Nürn- 
berger Rat ihr Haus am Salzmarkt zu emphyteutischem Recht. 1332 Juli 28. 

In nomine domini amen. Aetiones, quas mundus ordinat in presenti, 
maxime que testimonio indigent scripturarum, roborari debent memoria lit- 
terarum. Ideirco nos frater Johannes, abbas, et eonuentus monasterii in Hals- 
prunne ordinis Cystereiensis diocesis notum faeimus vniuersis tarn presentibus 
quam futuris, quod inspeeta speeiali amieitia et fauore ae promotione, quibiis 
prudentes viri . . eines Numbergenses sunt nos haetenus et nostrum monas- 
terium fideliter perseeuti, eonsiderataque soUieite eoncessione seu locatione in- 
fraseripta nostro monasterio multiplieiter profutura, premissa etiam plena deli- 
beratione, habito quam pluries solempni traetatu super eadem eoncessione ac 
locatione de expressa voluntate et vnanimi eonsensu omnium nostrum, domum 
nostram in Numbereh sitam in foro salis juxta domum Hermanni dieti Eys- 
vogel ex vno latere, et ex aliis tribus lateribus eireumdatur via publica, nobis 
nostroque monasterio predieto proprietatis titulo pertinentem prudentibus ac 
honestis viris . . consulibus . . scabinis ac vniuersitati ciuium in Numbereh 



— 247 - 

ipsonimque nomine vniuersitatis successoribus concessimus et locauimus pro 
nobis nostrisque successoribus vice et nomine monasterii nostri predicti ac 
concedimus presentibus et locamus iure emphiteotico a nobis nostrisque suc- 
cessoribus et monasterio nostro antedicto ad habendum, tenendum, possiden- 
dum, edificandum, locandum aliis personis hereditario seu precario iure aut 
alio quocumque modo et generaliter quiquid eis deinceps placuerit faciendum 
cum Omnibus et singulis, que infra predictos continentur confines, accessibus 
et egressibus suis et cum omnibus et singulis, que supra vel infra seu intra 
se habent, et omnibus ac singulis iuribus ac pertinentiis dicte domus saluo nobis 
tarnen iure dominii et proprietatis saluisque conditionibus infrascriptis, ita vide- 
licet, quod dicti emphiteotecarii nobis et monasterio nostro perpetuo annis 
singulis de dicta domo nostra centum libras hallensium datiuorum in Nürnberg 
in curia nostra iuxta parochiam sancti Laurentii sita, mediam scilicet partem 
in festo beati Martini et residuam in festo beate Walpurgis, sine nostro dampno 
et sine nostris laboribus et expensis presentare et soluere integre teneantur. Damus- 
que dictis ciuibus plenam potestatem possessionem dicte domus nostre et eins per- 
tinentiarum accipiendi sua auctoritate et deinceps retinendi, promittentes ipsis 
de dicta domo nostra eis litem vel controuersiam nuUo tempore inferre nee 
inferenti consentire, renuntiantes etiam expresse, quo ad omnia et singula 
suprascripta, exceptioni doli mali, debite iuris solempnitatis omisse, deceptionis 
cuiuscumque beneficii in integrum restitutionis, necnon ceteris iuris auxiliis, per 
que predicta aut aliqua ex predictis in toto uel in parte frustrari possent seu 
quomodolibet impediri, promittentes etiam nos omnia et singula premissa per- 
petuo firma, grata et rata habere et obseruare ac implere nee contra facere 
vel venire per nos vel alium seu alios de iure vel de facto aliqua ratione vel 
causa vel ingenio seu cautela. Pro quibus omnibus et singulis firmiter obser- 
uandis predictis ciuibus eorumque vniuersitati presentes damus sigilli nostri muni- 
mine ex certa scientia roboratas. Testes omnium premissorum et singulorum 
sunt fratres Fridericus, prior. Ortlibus. Chunradus, antiquus celerarius. Chun- 
radus, portarius. Chunradus de Bamberch. Waltherus, subprior. Chunradus, 
hospitalarius. Berhtoldus, pignotus. Gotfridus de Ebenreut. Chunradus, bur- 
sarius. HeinricuS; celerarius, et Erchenbertus, cantor, monachi domus nostre. 
Datum in Halsprunne anno domini millesimo trecentesimo trigesimo secundo 
quinto kln. Augusti. 

Perg. Orig. Mit anhangendem roten Prälatensiegel. 

Kgl. allg. Reichsarchiv zu München. 



III. 

König Karl IV. erlaubt dem Nüraberger Rat den Abbruch der Judenhäuser. 
1349 November 16. 

Wir Karl, von gots gnaden römischer kung, ze allen zeiten merer 
des reichs vnd kung ze Beheim, voriehen*) vnd tun kunt offenlich an 
disem brief allen den, die in sehent oder horent lesen, daz wir angesehen 
haben solchen gebrechen, der gemeinlich ist vntz**) her gewesen in der 
stat ze Närnberg , bei namen ***) dar an , daz in der selben stat kein 
grrozzer placz nicht enistf), dar an die leut gemeinlichen an ft) gedrenge 
kaufen vnd verkaufen mugen vnd andiren iren nucz schaffen. Dar vmb, 
wannftt) wir bedacht haben, daz es vns, dem reich, der stat vnd den bur- 

•) bekennen. ••) bis. •••) nämlich, f) en-, vorgesetzte Negationspartikel, ff) ohne, 
f tt) da, weil. 



— 248 — 

gern da selbest nucz vnd gut ist, haben wir den ratleuten vnd den burgern 
da selbest ze Nuremberg irlaubet vnd erlauben auch mit disem brief, das sie 
alle die judenhauser zu Nuremberg, die gelegen sint zwischen Frantzen des 
Hallers vnd Fritzzen des Beheims heuser, vnd dar zu di Juden schul vnd die 
vier Judenheuser, die czu mittelst zwischen den zwein strazzen vnd gegen 
Ulriches des Stromayrs haus gelegen sint, brechen miSgen vnd suUen vnd dar 
auz zwene pletzze machen, dy ewiclichen also bleiben vnd czu der stat ge- 
meinclich gehören, vnd also, daz für baz nymmermer dar vf kein haus so! 
gemachet werden, ausgenumen, daz man aus der judenschul sol machen eine 
kirchen in sant Marien ere vnser frawen vnd di legen vf den grozzen platz an 
ain sulch stat, da ez di burger aller peste dunket. Vnd dar vmb, wan 
wir wollen genczlich, daz dise vnsir erlaubung furgang hab, wollen wir, daz 
alle gab, Verleihung, brief vnd handfesten, di wir andern leuten geben vnd 
getan haben oder noch iemann anders teten oder geben vmb di vorgenanten 
judenhauser vnd judenschul, wizzend oder vnwissend, wider*) craft noch 
macht haben sullen, vnd widerrufen si nu offenleich gar vnd gentzlich an 
disem brief. Vnd dar vmb vorbiten wir allen vnsern vnd des reichs getreuen, 
di nu sind vnd noch zukumftik sint, daz si di obgenanten burger von diser 
vnsir gäbe wegen furbas in dheinen weis **) beschedigen odir betrüben, als 
lieb in sei, vnsir kunglich gnad ze behalden. Mit vrkund dis briefs, der 
versigelt ist mit vnserm kuniglichen ingesigel. Der geben ist zu Prag nach 
Cristes geburt dreuczehenhundert jar in dem neun und virczegisten jar an 
dem nehesten mantag nach sant Mertins tag in dem vierden jar vnser reich. 

Mit anhangendem Majestätssiegel. 
Perg. Orig. Unten: 

Kgl. allg. Reichsarchiv zu München. Ad relationem 

prepositi omnium 
scriptorum Friderici. 



IV. 

Wygeleis von Wolffstein , Schultheifs , und die Schöffen der Stadt Nürnberg 
Urkunden, dafs die Brüder Eberhard und Peter, die Zollner, ihr Eigenbaus gegenüber 
der St. Sebaldkirche mit aller Zugehöning an die Bürger des Rats und die Stadt zu 
Nürnberg verkauft haben. 1440 Mai 12. 

Ich Wygeleis vom Wolffstein, ritter, schultheifs, vnd wir die schöppfen 
der stat zu Nuremberg veriehen offenlich mit disem brief, daz für vns kome 
in gerichte herr Erhart Haller, ritter, die zeit burgermeyster zu Nuremberg 
von der burger wegen des rats und der stat daselbs zu Nuremberg, vnd er- 
zewgt als recht was mit den ersamen mannen hern Sigmunt Snöden vnd hern 
Fritzen Geyr, die sagten auff ir eyde, daz sie des geladen zewgen weren, daz 
Eberhart vnd Peter die Zollner, gebrüder, braht hetten mit hern Gerhart, irs 
vatters seligen, gescheffte, versigelt mit der stat zu Nuremberg insigel, daz die 
vorgenennten zewgen gesehen vnd gehöret hetten, daz er in sein eygen hawse 
an dem markt vnd gegen sand Sebolts kyrchen über gelegen in ir einshant 
geschickt hett. Vnd von demselben gewalte so hetten sie für sich vnd ir 
erben dasselb ir eygen hawse mit aller zugehorungen, als das vorn vnd hinten 
vnd durch vnd durch begriffen, vnd der genant ir vatter selig vnd sie das bis- 
her ynnengehabt vnd herbracht hetten, den vorgenannten bürgern vnd der stat 
zu Nuremberg recht vnd redlich verkaufft vnd zu kawffen gegeben heten vmb 

•) weder. ••) in keiner Weise. 



— 249 — 

ein redliche summ guidein, der sie von in wol bezalt weren, an andern iren 
nuzze gewendet vnd den rate vnd stat zu Nuremberg darumb quidt, ledig vnd 
lose gesagt betten, in den egenannten bürgern des rats vnd der stat zu Nurem- 
berg vnd iren nachkomen daselb eygen hawse zehaben vnd zenyessen vnd 
damit zu tun vnd zu lassen nach irem willen vnd gefallen furbafs ewigilich. 
Vnd dieselben Zollner hetten auch gelobt, den obgenannten bürgern des rates 
vnd der stat zu Nuremberg desselben hawses mit aller zugehorung also zu 
weren für eygen, als recht wer. Vnd des zu urkund ist in dirre brief mit 
vrteil von gerichte geben versigelt mit des gerichts zu Nuremberg anhangendem 
insigel. Geben an sand Nerey vnd Achillei tag nach Crists gepurte viertzehen- 
hundert vnd in dem viertzigisten jare. 

Perg. Orig. Mit anhangendem Stadtgerichtssiegel. Kgl. Kreisarchiv. 



V. 

Felicitas , Lienhard Rumeis Witwe , verkauft an Bürgermeister und Rat der 
Stadt Nürnberg ihre Behausung und Hofireit gegenüber dem Rathaus — das spätere 
Fünferhaus. — 1519 Dezember 17. 

Das Felicitas, weilandt Lionharten Rumeis, burger zu Nurmberg seligen, 
nachgelassene wittib, auf dato vor uns in gericht fiir sich und alle ire erben 
veijehen und bekannt, daz si aus ir und irer erben banden, gewere und gewalt 
ains aufrechjÄO, stetten, ewigen, entlichen und unwiderrueflichen kaufs, als si 
daz nach Ordnung geistlicher und weltlicher rechten am creftigisten und be- 
stendigisten thun solt und mocht, verkauft und zu kaufen gegeben, verkauft 
und gab auch den fürsichtigen, erbem und weisen herm burgermeister und rate 
der stat Nurmberg und iren nachkomen zu kaufen ir frei, eigen, unverkommert 
und unverpfendte behausung und hofreitin, so si gehabt hat alhie in sand Se- 
,bolds pharr gegen dem rathaus über an einem eck neben einem andern eins 
erbern rats behausung gelegen und vornen im eingang gegen nidergang der 
sunnen sehende, wie die durch und durch, vornen und binden mit allen iren 
rechten, Hechten, trupfen und gerechtigkeit umbfangen und begriffen were, 
vorbemeltem einem erbern rat und irn nachkomen hinfuro zu haben, zu nutzen, 
zumessen, zugeprauchen, zuverkaufen und damit als andern eines erbern rat ge- 
mainen, ligenden, freien, eigen guetern zuthun, was ihnen fuegte, und gelobte für 
sich und ir erben einem erbern rat und ir nachkomen solhs kaufs bestimbter 
aigen behausung für allermeniglichs irrung und ansprach zuwern, zufertigen und 
zuvertretten, wie aigens und der stat Nurmberg recht were, wann si ir sech- 
zehenhundert und fünfzig reinisch guldin an parm dargezelt gold gutlich und 
redlich darfür ausgericht bezalt, die si bekennte von ihnen empfangen und in 
im pessem nutz bewendet het. Darumb si einem erbern rate, ir nachkomen 
und gemaine stat Nurmberg für sich und ir erben und nachkomen quid, frei, 
unansprechig, ledig und los sagte mit Verzeihung vorberurter aigen behausung, 
nutzung, anspruchen und aller gerechtigkeit daran. Und zu becreftigung solhs 
Verkaufs hette die bemelt Verkäuferin einem erbern rat die urkund und brief 
über angezogene frei aigen behausung lautende, sovil si der an Schriften und 
sigeln beihendig gehabt, zugestellt und uberantwurt het, mit nemblicher zu- 
sagung, ob hinfliro ainich brief, register oder Schriften obbemelte behausung 
betreffende inner- und aufserhalb gericht furpracht und angezaigt wurden, daz 
dieselb tod, ab und uncreftig sein oder einem erbem rat und im nachkomen 
uberantwurt und eingegeben werden sollten allerding ungeverlich. Actum in 
judicio sexta post Lucie anno etc. XIX. 

Libet litterarum im städt. Archiv Bd. 33, Bl. iio, in. 



— 250 — 

VI. 

Lorenz Staiber, Bürger zu Nürnberg, verkauft Bürgermeistern und Rat daselbst 
seine Behausung gegenüber St. Sebalds Kirchhof zwischen dem Rathaus und Hein- 
rich Hermanns von Wimpfen Behausung gelegen. 1527 Mai 10. 

Das der erber Lorenz Staiber, burger diser stat, am eritag*) vor dato 
vor den erbern Jobsten Haller und Gabriel Füetrer als von ime hierzu sonder- 
lich erforderten nnd gepetten zeugen bekannt hat, das er am zwölften tag des 
monats januarii nechstverschinen von seins bessern nutz und fromen wegen sein 
frei lauter aigne behausung und hofrait hie gegen sant Sebalds kirchhof über 
zwuschen dem rathaus und Hainrichs Herman von Wimpfen behausung gelegen, 
wie die vornen und binden von ainer gassen bis an die andern mit allen iren 
rechten und gerechtigkeiten in den vier meum umbfangen were, und er nach 
besag ains permenten kaufbriefs under diz gerichts insigel ausgangen, anfahend 
wie diser gegenwertig kaufbrief, am datum mitwoch nach sant Leonhardstag 
den neunden des monats novembris des jars, als man zalt nach Crists unsers 
liebsten herrn gepurt funfzehenhundert und in dem neunzehenden jam, von Bruno 
Engel an sich erkauft und bisher ingehabt und besessen, aus vermug jetzbe- 
melter keuflichen ankunft und tittels den fursichtigen, erbern und weisen herrn 
burgermaistern und rate diser stat Nurmberg unsern gunstigen herrn und allen 
iren nachkomen von gemeiner statt wegen ains aufrechten redlichen kaufs auf 
ewig verkauft und zu kaufen gegeben hat, verkauft und gab ine auch die 
gegen wertiglich, wie er für alle Verhinderung bestendig und genugsam thun 
sollt und könnt, dergestalt, das nun furohin dieselben herrn und all ir nach- 
komen soliche behausung mit allen iren rechten inhaben, geprauchen, besetzen, 
entsetzen und in all ander weis damit handeln, thun und lassen möchten, als 
mit andern gemeiner stat Nurmberg aigen unverpfenten gutem. Obgenannter 
Lorenz Staiber, verkaufer, gelobt und versprach auch für sich, all sein erben 
und nachkomen, gemelte herrn, einen erbem rat, und all ir nachkomen in ge- 
meiner stat namen diz kaufs, wie vor geschriben steet, für frei und unbekomert 
ledig aigen für meinglichs gaistlichs und weltlichs anspruch und irrung, von 
wem, wie oder wie oft das beschehe, one all ir entgeltnus, costen und schaden 
an allen stetten und enden in und aufserhalb recht, da sie das über kurz oder 
lang zeit bedörfen werden, zu wem, zu vertigen und zu vertreten, vertig imd 
aufrecht zu machen, wie recht ist, bei verpfentnus sovil irer hab und guter, 
als wider si im recht mocht erlangt werden, all arglist und geferd hierin genzlich 
zu vermeiden, dann si ime bedingte kaufsummam achtundzweinzig hundert guldin 
reinisch an gutem gerechtem gold bar zu seinen banden darfur dargezellt, einge- 
antwurt und mit der that bezalt hetten, der er si, ir nachkomen luid gemeine 
stat für sich und all sein erben in der pesten form unansprüchig, ledig und 
los sagt, also das ime damber für solchs haus ainich weiter anforderung zuthun 
ewiglich nit geburn sollt, wollt sich auch demnach aller seiner gerechtigkeit, 
die er in ainich weis am selben haus gehabt, ewiglich und unwiderruflich ver- 
zigen und die sampt der gewere daran an merbenannte herrn, die kaufer, ire 
nachkomen und gemeine stat jetzo alsdann und dann als jetzo transferirt und 
gewendt haben, als er inen dann alle und jede briefliche urkund, sovil er der 
gehabt und gewufst, hieneben zugestellt hat, mit dem zusagen, ob der hinfuro 
über kurz oder lang zeit mer an tag kömen, das die ine auch behendigt 
werden oder, wo das nit beschehe, ine dannocht an disem kauf unschedlich 
und aller ding getödt und uncreftig sein sollten, alles ungeferlich. Dentur 
littere. Actum in judicio 6* post misericordias domini, 10. Mai 1527. 
Libri litterarum Bd. 41, Bl. 12 u. 13. 
*) Dienstag. 



— 251 



VII. 



Peter Vischers, des alten Rotschmieds sei., Erben vertragen sich mit Reymund, 
Antonios and Hieronymus, den Fuggem, wegen Wiederübemahme des für die weiland 
Ulrich, Georg und Jakob, die Fugger, verfertigten Messinggitters. 1529 August 2. 

Das auf dato vor uns in sitzenden gericht persönlich erschinen sind 
erstlich Caspar Meintzinger, Jörg Weybler, genannt Schüfsler, und Jörg Reyd- 
lock, alle drei weilund maister Peter Vischers , rotschmids , des alten burgers 
zu Nurmberg seligen , verordent testamentarii , zum andern Hanns Vischer, 
Kungund Schweyckerin , sein hausfrau , Jacob Vischer, Helena , sein eeweib, 
Paulus Vischer, Barbara, sein eefrau, Margreth Vischerin und Jörg Ringler, ir 
eewirt, des itztbenannten Peter Vischers des alten rotschmids seligen sone, 
schnür, döchter und dochtermann, zum dritten Barbara, weilund Peter Vischers 
des jung (so des alten obemelten Peter Vischers sone gewest ist) verlassene 
wittib, und mit ir bede obgemelte Caspar Menntzinger und Hanns Vischer, 
auch Hanns Beheim als testamentarii und vormund des nechstgemelten Peter 
Vischers des jungern aufgerichten und gethanen testaments und verlassen 
unmündigen kind mit namen Barbara, Margretha, Joseph, Ursula, Magdalena 
und Anna, geschwisterg^t, und zum vierten Ursula Vischerin, weilund Hermann 
Vischers verlassene dochter , itzund Paulus Beheims eefrau , und derselbig ir 
eewirt mit ir, alle des obernemiten alten maister Peter Vischer, des rod- 
schmids seligen, erben, auch obgemelter testamentvolstrecker und [angezaigter 
personen vormunder, und haben alle samentlich, sonderlich und ain iklichs für 
sich selbs , auch für sie , all ir erben und nachkomen offenlich verjehen und 
bekannt. Als weilund die edeln und vesten herrn Ulrich der alt, Georg und 
Jacob, die Fucker, gebruder selig zu Augspurg, dem oben ernennten maister 
Peter Vischer, dem alten rodschmid seligen zu Nurmberg, ain messings getter 
und werk, welchs er für ir der herrn Fucker cappel im closter zu unser lieben 
frauen bruder zu Augspurg machen hat sollen, angedingt und ime darauf und 
daran vierzehenhundert sibenunddreifsik gülden reinisch , ailf Schilling , acht 
haller also par geliehen und bezalt haben, an welchem messingen getter und 
werk auch ernennt maister Peter Vischer, der alt selig, in seinem leben etwa 
vil stuck gössen und gemacht het und aber darnach zwischen den ernennten 
herrn Fuckem seligen, .auch seidher den edlen und vesten herrn Reymunden, 
Anthonien und Iheronimusen, den Fuckem, gebrudern und vettern, als erben 
der vorgedachten herren Ulrichen, Georgen und Jacoben seligen und ernennten 
weilund maister Peter Vischern, rotschmid, dem alten seligen, auch irer aller 
oben gemelten wegen irrungen, mifsverstantnussen und zwitracht under anderm 
dergestalt furgefallen wem, dafs die mergedachten herr Fucker selig und die 
bestimpten herrn Reymundus, Anthonius und Iheronimus, die Fucker, vermaint 
haben, das solch getter und werk dermafsen nit, wie dasselb durch maister 
Peter , den alten seligen , furgenomen und angefangen worden und darauf 
veraer volbracht hat sollen werden, verdingt worden sein solt, defshalben dann 
also das mergemelt messing getter und werk nit ganz ausgemacht noch 
volendet worden, sonder unvolzogen plieben wer, und das dem allen nach sie 
alle die obemelte sich mit den merbestimpten herm Reymunden, Anthonien 
und Iheronimusen, den Fuckern, gebrudern und vettern , solchs getters und 
messing gezeugs, auch bemelter irrung halben dermafsen gutlich und freuntlich 
mit ainander vertragen und veraint hetten , das die gedachten herrn Fucker 
und all ir erben und nachkomen solchs verdingens des gemelten messingenen 
getters und werks halben mit tmd gegen maister Peter Vischer, dem alten 
rotschmid, durch die mergedachten herm Ulrichen den alten, Georgen und 



— 252 — 

Jacoben Fucker selig beschehen , gegen inen allen und iklichen xrnd sonst 
meniklichen von iren, irer aller erben und des gedachten maister Peter Vischers, 
des alten seligen, wegen aller ding genzlich und gar ledig, auch dasselb getter 
und Werkzeug ganz nit zunemen, noch das weiter ausmachen zu lassen verpunden 
sein ; darzu nit allein umb das alles, sonder auch verner umb ganz kain weiter 
bezalung^ über die vierzehenhundert sibenunddreifsik gülden, ailf Schilling, acht 
haller, defsgleichen sonst kain weitern costen, nachtail, schaden, noch interesse 
von defswegen, das sie die lierren Fucker und ire obernennt vatter, auch vetter 
selig solch getter und werk nit nemen, auch nit ausmachen haben lassen wollen, 
noch sonst in ainig ander wege, weder wenig oder vil, angesucht noch angelangt 
werden solten noch mochten ; und das auch herwiderumb sie alle oben gemelte 
anstat maister Peter Vischers, des alten seligen, weder umb die angezogen 
bezalten vierzehenhundert sibenunddreifsik gülden, ailf Schilling , acht haller, 
noch auch um das jen, was an gemeltem messingen getter gemacht und defs- 
halben von gossem messing und stucken verbanden ist, nit äingezogen werden, 
sonder das sie dieselben gössen stuck und messing, was zu solchem angedingten 
getter gehört het, irs gefallens verner vergiefsen, verprauchen , verendem und 
verkaufen, auch sonst allenthalben damit thun, handeln und fumemen solten 
und mochten, wie mit andern iren aigen hab und gutern. Darauf so versprachen 
und sagten zu sie alle obgemelte samentlich und ain iklichs in sonderhait 
wissentlich und wolbedechtlich, das weder sie, ir erben, noch sonst jemants von 
iren, auch weilund gedachts maister Peter Vischers des alten wegen solchs 
angedingten messingen getters , auch ainiger costen , nachtail , schaden oder 
interesse, den gedachter maister Peter Vischer, rotschmid der alt selig, oder 
sie solchs unverfertigten und nit genomen messingen getters oder sonst derhalben 
in ainig ander weg, wie die immer erdacht mochten werden, erlitten oder 
erleiden mögen hetten, weder zu den mergedachten herm Reymunden, Anthonien 
und Iheronimusen, den Fuckern, allen iren erben und nachkomen, noch sonst 
jemand andern von irent und irer vorgemelten vatter und vetter wegen ganz 
kain anspruch , vordrung oder clagen suchen prauchen haben solten , noch 
möchten , wenig oder vil , auch weder mit noch one recht an ganz kainen 
orten noch gerichten, dann sie sich solchs und sonst aller und iklicher anderer 
behelf, vortail und einred, die sie immer defshalben haben konnten oder 
möchten, genzlich und gar, itzt als dann und dann als itzt, in der besten und 
bestendig^sten form und mas, wie sie das nach dem rechten zum creftigisten 
thun solten, könnten und mochten, frei, quid, ledig und los*) gesagt haben 
wolten, alles in craft dits briefs, auch getreulich und ungeverlich. Actum und 
urkund ertailt in judicio 21 post vincula Petri, den 2. augusti 1529. 

Liber litt. Bd. 44, Bl. 60, 61. 



VIII. 

Hans Vischer verträgt sich mit dem Rat wegen der Ausbereitung des Fugger- 
gitters für den Rathaussaal. 1536 Mai 17. 

Hans Vischer bekennt, nachdem ein erber rat diser stat, unsere herren, 
das messe gitter, so verschiner jar den Fugkern gemacht worden, von im und 
seinen geschwisterigitten gekauft und bezalt haben und willens sein , dasselb 
aufm rathaus für den gerichtsring aufrichten zu lassen, daran aber noch etliche 
ding, die bei dem gerissen muster solchs gitters verzaichent sind, mangeln, 
das er sich mit ainem erbern rat defshalb nach volgender gestalt entlich und 



•) fehlt in der Urkunde. 



— 253 — 

wolbedechtlich veraint habe , nemlich, das er on allen verzug anfahen und die 
noch mangelnden stück am gitter von gutem messen zeug, den er selbs darzu 
geben, giefsen und in ainem halben jar, dem nechsten nach heut dato, künftig 
allerding fertigen, auch das ganz gieter auf seinen selbs costen an der gemelten 
stat nach guter redlicher notturft aufrichten, befestigen und verwaren soll und 
woll. Und wievil das mergedacht gitter nach seiner entlichen fertigung an 
messem zeug alsdann mer dann itzo gewichts haben werd, soll ain erber rat 
ime für jeden zentner derselben ubermafs für zeug und arbait achtzehen guidein 
an guter münz bezalen und geben. Testes Jörg Geuder, der jung, und Wilhelm 
von Wormbs. Actum ut supra. 

Conservatorium im städt. Archiv. Bd. 47, Bl. 145. 



IX. 

Leonhard Tacher , Verweser des Schultheifsenamts , und die Schöffen der Stadt 
Nürnberg beurkanden den am S.Juli 1559 durch die Vormünder der Dominicus Hermann 
von Wimp fenschen Kinder und dessen Witwe Ursula abgeschlossenen Verkauf des ober- 
halb des Rathauses zwischen dem Ungeld und Ambrosius Boschens Behausung 
gelegenen Hauses an Btlrgermeister und Rat der Stadt Nürnberg. 1561 November 5. 

Ich Leonhardt Tucher des innern raths, diser zeit schuldhaissen verweser, 
und wir die schöpfen der statt Nurmberg bekennen ofentlich mit disem brief, 
das an heut dato vor uns in sitzendem gericht erschinen seint die erbarn 
Sebastian Grolandt und Bonifacius Nöttelein, bede bürgere hie, als verordnete 
vormundere weilend des erbarn Dominici Herman von Wimpffens seliger ver- 
lasner kinder und Ursula, desselben von Wimpffen wittfrau, und haben für sich, 
ire pflegkinder und derselben erben ofentlich verjehen und bekant. Nachdem 
weilend der erber und weis herr Christof Grolandt, burger und des klainern 
raths hie, seliger, als der zuvor des obgenanten von Wimpffen kinder vormund 
gewesen, neben und mit desselben obgedachter witfrau die behaussung und 
hofraith, so er von Wimpffen uf sein absterben nach sich verlassen, alhie in 
sanct Sebalds pfarr gegen derselben pfarrkirchen über oberhalb des rathhaus 
zwischen hernach benannter herren kaufere ungelt und Ambrosy Boschens 
behausung gelegen, wie die mit dem fördern, mittel- und hinterhaus von einer 
gassen zu der andern durch und durch mit ihren hechten, trupfen und andern 
gerechtigkaiten allenthalben umbfangen und begriffen ist, am achten monatstag 
julii nechstverschinens neunundfunftigisten jars der wenigem zal, den emvesten, 
fursichtigen, erbarn und weisen herren burgermaistem und rath diser stat Nurm- 
berg, unsem gunstigen herren, für frei lauter aigen umb und für funftausent 
gülden und ernannter wittfrau hundert taler zu leikauf, thut bedes in grober 
münz, zu funfzehen patzen den gülden gerechnet, fünftausend einhundert drei- 
zehen gülden zwai pfund, vierundzwainzig pfennig, eines redlichen kaufs in 
bestendiger rechtsform verkauft und zu kaufen gegeben und inen ermelte kauff- 
summa durch die herren kauffere damals alsbald völlig entricht und bezalt. 

Dieweil aber solcher kauf den herrn kaufere bisher aus allerlei furfallen- 
den Verhinderungen nicht aufgericht worden, demnach so wolten si hiemit in 
bester und crefügster rechtsform die herren kaufere und ihre nachkomen umb 
die obbestimbte kaufsumma der funftausent einhundert dreizehen gülden, zwei 
pfund, vierundzwainzig pfennig ewiclich weiter unanspruchig, quit, frei, ledig 
und lofs gesagt, sich auch darauf für sich, ire pflegkinder und erben solcher 
behausungen und aller recht, gerechtigkait, spruch und forderung, so si in 
einig weifs oder weg daran gehabt, uf ewig verziehen, die an die herren 
kaufere und ihre nachkomen transferirt, gewendet, in ihre hende und gewalt 



— 254 — 

gesteh und si derselben neben uberantwortung aller darüber verlautend brief- 
licher Urkunden in nie, nutzlich possefs und gewehr gesetzt, sunderlich aber 
versprochen haben, si dises aufrechten kaufs und aller dawider furfallender 
irrung und eintrag halb, wie sich nach dergleichen frei aigner, guter und diser 
stat recht und gebrauch zimbt und geburt, an ire costen und scheden in und 
ausser rechtens gegen meniklich zugewehrn, zuvertigen, zuverantworten, zu- 
verfechten, zuverdretten und allerding richtig zu machen, dergestalt, das ihr 
ernvest und fursichtig erbar weifshait und derselben nachkomen solche vorder, 
mitler und hinder behausung mit allen iren zugehörungen als ihr erkauft, bezalt 
und mit rechtmessiger ankunft zu sich gebracht aigen gut furohin innen haben, 
nach irem gefallen pauen, nutzen und geprauchen und in all weifs und weg 
damit handien, thun und lassen selten und möchten, was si jeder zeit wolten 
und inen gefellig were, daran von inen den verkaufern, ihren pflegkindem, der- 
selben erben und nachkommen und sunst meniclichs unverhindert, ewiclich, 
alles getreulich und ongeverlich in bestendigster rechtsform. Disen kauf hat 
der erbar Iheronimus Spalter, losungschreiber hie, von eins erbarn raths wegen 
also angenommen. Zu urkunt ist dieser brief mit urthail von gericht zugeben, 
erkant und mit des gerichts zu Nurmberg anhangendem insigel versigelt. Geben 
mittwochen den fünften tag des monats novembris nach Christi unsers liebsten 
herren und seligmachers geburt im funfzehenhundert ainundsechzigisten jare. 

Perg. Orig. mit anhangendem Gerichtssiegel. Stadt Archiv. 



X. 

Ambrosius Posch anstatt des Johann Posch , der Rechte Doktom , kurfUrstlich 
pfalzischen Rats und Schultheifsen zu Heidelberg, und Christoph Posch verkaufen ihre 
Behausung und Hofreit zwischen dem vormaligen Ungeld und Felix Schallers Haus an 
den Rat zu Nürnberg. i6i6 März ii. 

Das an heut dato vor denen zue end bemelten beruffenen und erbettenen 
Herrn Gezeugen personlich erschienen sein der erbar Ambrosius Posch anstath 
des ehrvesten und hochgelehrten Herrn Johann Poschens, der Rechten Doctom, 
churfurstlichen pfälzischen Raths und Schultheissen zue Haidelberg, dann der 
auch erbar Christoff Posch für sich selbsten mit Zueziehimg weiland des erbarn 
Johann Poschens, ihres lieben Vattern seeligen, verordneten Testamentsexecutom, 
nemlichen des ehmvesten und hochgelehrten Herrn Pauli Frehers, gleichfals 
der Rechten Doctorn, für sich und den auch ehrbarn Heinrich Fumberger, 
seinen Mitexecutorn, dern abwesenden sie sich uf hemachbemelter Herrn Kaufere 
Ersettigen hierzue allerdings mechtigen und fiir sie guet zu sein versprochen 
und alda öffentlich bekannt und angezeigt haben, wie das sie die von obge- 
dachten ihrem lieben Vattern seeligen in seinem ufgerichten hinderlassenen 
Testament umb eine benante Suma Gelts ihnen zum voraus verschaffte Behausung 
und Hofraith alhier in st. Sebalder Pfarr, dieser Zeit zwischen eines erbarn Raths 
gewesenen Umbgelts und Felix Schallers Heusern gelegen, wie dieselbig mit 
allen und jeden ihren Liechten, Trupfen, Rechten und Gerechtigkeiten, Zue- und 
Eingehörungen allenthalben umbfangen, begriffen und anjetzo vor Augen were, 
eines aufrechten, redlichen, bestendigen und immerwehrenden Kaufs, als der zue 
Recht und sonderlich dieser Statt Statuten und wolgeordneten Reformation nach 
am cräftigsten und beständigsten geschehen soll, kann und mag, verkauft und 
hiemit in Graft dis zue kaufen gegeben haben wolten einem edlen, ehmvesten, 
fursichtigen und weisen Rath alhier, unsern gebuettend gnädigen Herrn und aller 
ihrer Herrlichkeiten Ambtsnachkommen für frei lauter aigen, allerdings unbe- 



- 255 — 

Schwert, unversetzt und unverpfändt für und umb neun tausend und fünfhundert 
Gulden gueter , ganger Münz , jeden derselben zu 1 5 Batzen oder 60 
Kreuzer gerechnet, also abgeredter, beschlossener, also baar ausbezalter Kauf- 
und ainhundert Goldgulden Leukaufsumma, welch Kaufsumma der neun tausent 
und fünfhundert Gulden, sowoln die ainhundert Goldgulden Leukauf, sie Ver- 
kaufere zue ihrem gueten Benuegen und sichern Händen empfangen zu haben 
bekenntlichen und gestendig waren und hierumben für sich und, wie gehöert, 
auch aller ihrer Erben wolehrngedachten einen erbam Rath, die Herren Kaufere, 
in der aller besten Form Rechtens uf entlich und ewig quit,frei, ledig und los 
gezelt haben wolten. Solchem nach und hierauf geredten und versprachen 
eingangs benante Verkaufere für sich und, wie bemeldt, auch alle ihre Erben 
mehrehi^edachten einen erbarn Rath, die Herrn Kaufere, und dero Herrlichkeiten 
Ambtsnachkommen dis ufrichtig getroffenen beschehenen Kaufs, auch aller hier- 
wider in gebührender Zeit furfallender Stritt, Irrung, Hinderung und Eintrag 
halben stattgebreuchige guete Wehrschaft, Fertigung und Vertretung zuethuen und 
zulaisten. Sie wolten sich auch aller und jeder zue solcher Behausung gehabter 
oder zu haben vermeinter Recht, Gerechtigkeit, Zuespruch und Anforderung 
genzlich imd allerdings verziehen, begeben und entäussert, solche alle mit 
einander an vielehmgedachten einen erbarn Rath, die Herrn Kaufere, und ihrer 
Herrlichkeiten Amtsnachkommen neben Ueberantwortung fünf permenter besigelter 
und einer papierenen Copia darüber verlautenden brieflichen Urkunten transferirt, 
gewendet und sie dern in guete, ruhige, nuzliche Possefs und Gewehr immittirt 
und eingesezt haben, mehrbemelte Behausung zunuzen, zunüessen, zuege- 
brauchen, zuverlassen oder gar anderweit widerumben zuverkaufen und sonsten 
in gemein damit zuethuen und zulassen, wie und was ihnen jederzeit eben 
beliebig und wolgefällig sein wurdt, unverhindert ihr Verkaufere, dero Erben 
und sonsten menicglichs von ihrentwegen, furbafs ewig, alles in bester Form, 
erbar, getreulich und ohne Gefehrde. Diesen Kauf hat von oftehmgedachts eines 
ehrbam Raths, der herm Kaufere, wegen die edle, ehrnveste, fursichtige und 
weise herrn Georg Pfinzing und Eustachius Carl Holzschuher, beede des innern 
Raths alhier, also angenommen.Testes die erbar und veste Georg Schleicher 
und Martin Seufridt Pfinzing. Actum 2ü-*) den 11, Martii anno 16 16. 

Lib. litt, im städt Archiv Bd. 129. Bl. 45 u. 46. 



XL 

Eustachius Karl Holzschuher , des inneren Rats und der Stadt Nürnberg ver- 
ordneter Baumeister, vertauscht namens des Rats mit Felix Schaller, Bürger und Ge- 
nanntem des gröfseren Rats zu Nürnberg, das Ungeldhaus in der Egydiengasse zwischen 
dem Gäfslein am Eingang und des Cäsar Calandrus, dann der Katharina Römerin 
Häusern gegen das der Predigerkirche gegenüber zwischen dem Poschischen und des 
LeoDhard SchwentendorfTer Behausung gelegene Eckhaus unter Daraufzalung von 
2000 Gulden in Münze und 120 Reichsguldengroschen Leikauf. 1616 Mai 31. 

Das an heut dato vor einem ehrlöblichen sizenden Stattgericht personlich 
erschienen sein der edel, ehrnvest, fursichtig, erbar und weis Herr Eustachius 
Carl Holzschueher, des innern Raths, und der Zeit eines auch edlen, ehrnvesten, 
fursichtigen , erbam und weisen Raths dieser Statt verordneter Paumaister, im 
Namen und aus sonderlich derowegen von ihren Erbar- und Herrlichkeiten 
habenden Bevelchs und neben ime der erbar und fumehm Felix Schaller, 
Burger und Genannter des gröfsern Raths alhier, und alda sambt und sonderes 
bekannt und angezeigt haben, wie das ehrngedachter ein ehrnvester Rath sowoln 

•) 2_a = Montag. 



— 256 — 

auch ernanter Schaller sich wegen derer beeder bishero ruhiglich ingehabter 
und besessener Häuser und nemblich ihrer Herrlichkeiten Umbgelthaus in st. 
Egidiengassen zur linken Handt des Eingangs eckfrei an ein Gäfslein zwischen 
dieser und des erbarn Caesar Calandrus und der andern Seiten an der erbam 
und tugentsamen Junkfrauen Catharina Römerin Heusern und dann berurts 
Schallers Eckbehausung an st. Egidiengassen gegen der Kirchen des Prediger- 
closters über, neben weilund des erbarn Hannsen Poschen seeligen Erben, 
hinten aber an des auch erbarn Leonhard Schwendendorffers Heusern gelegen, 
eines ufrichtigen, redlichen und unwiderruflichen Tauschs und Abwechslung 
vergliechen und verainigt haben , also und dergestalt, das ein ehmvester Rath 
bemelten Schaller vorangedeute ihre von weilund dem erbam und vesten 
Hieronymo Cölem, Losungschreiber seeligen, an sich gebrachte Behausung, so 
der Zeit eines erbam Raths Umbgelter bewohnt, ihme Schaller, hergegen aber 
er Schaller ihren Herrlichkeiten obgedachte sein Eckbehausung, so er von 
Hannsen Kölman seeligen erkauft, und also ein Theil dem andern solche 
Behausungen, wie gehöert, tauschs- und wechselsweis und solche auch für frei 
lauter eigen, unbeschwert und unbekommert cediren, übergeben, einräumen 
und abtreten, ihre Herrlichkeiten aber ihme Schaller noch darzue zwai tausent 
Gulden gangbarer gemainer Münz und Marksbezahlung und dann zum Leukaut 
ainhundert und zwainzig Reichsguldengroschen geben und bezahlen sollen, 
inmafsen dann albereit beschehen und besagter Schaller solche beede Posten 
an gueten baar dargezellten Gelt empfangen zu haben gestendig und bekenntlich 
wäre und derohalben für sich und seine Erben ehrngedachten einen ehrbam 
und ehmvesten Rath und dero Nachkommen ganz frei, quit, ledig und los 
gezellt und darauf je ain Theil dem andern hiemit wissentlich und wolbedächtig 
in Graft dieser Schrift, als solches am cräftigsten und bestendigsten immer sein 
und beschehen solt, könnt und möcht, diese ihre Eckbehausungen gegen 
einander für frei lauter aigen wurklich cedirt, abgetreten, übergeben und ein- 
gehändigt haben wolten, also und mit der austruekenlichen Mafs und Beschaiden- 
heit, das nunmehro jeder Theil solch sein eingetauscht und eingewechselt, auch 
mit gueten Titl an sich gebrachtes Haus als sein Eigenthumb possediren, besitzen, 
innen haben , nuzen , nuessen und gebrauchen und damit respective als dem 
Seinigen thuen und lassen soll und mög, wie und was er will, ungehindert von 
dem andem und sonsten menniglichs , inmassen sich dann jeder Theil seiner 
bishero auf seinem vertauschten und abgewechselten Haus und aller derselben 
Zue- und Eingehömngen , Rechten, Gerechtigkeiten , Zuespmch und Forderung 
genzlich verziehen, begeben und enteussert und jeder Theil dem andern solch 
sein eingetauscht Haus cräftiglich transportirt und dem in mhige nuzliche Possefs 
und Gewehr immittirt und eingesetzt und dabei zuegesagt und versprochen, 
je ein Theil dem andern dieses Tauschs und Abwechslung halben nach dieser 
Statt Nurmberg löblichen Reformation und Ordnung im und aufser Rechtens 
ufrichtige, guete Wehrschaft zuethuen und defswegen gegen menniglichs Eintrag, 
Hindemng und Irmng zu verfechten, zu vertretten und schadlos zu halten. Alles 
getreulich und ohne Gefährde. Diese Abwechslung, Cession und Uebergab haben 
beede Theil also angenommen. Actum in judicio 6^*) 31. Mai anno 1616. 

Liber litt, im städt. Archiv Bd. 129, Bl. 49 ff. 



♦) 6± •=. Freitag. 



— 257 — 



XII. 



Hieronymus Hoffmann, Genannter des gröfseren Rats, und Paulus Schreck, Bürger 
zu Nürnberg, verkaufen als Vormünder von Hans Hazolts hinterlassenen Kindern 
die dem Rathaus und dem Fünferhaus gegenüberliegende, an allen 4 Seiten frei- 
gelegene Behausung an den Rat zu Nürnberg. 161 7 Dezember 19. 

Dafs an heut dato vor einem ehrlöblichen sitzenden Statgericht alhie 
persönlich erschienen seien die erbare Hieronymus Hoffman, Genanter des 
gröfsem Raths, und Paulus Schreck, beede Burger dieser Stadt, und weilant des 
auch erbarn Hannsen Hazolts, gleichfalls Burgers und Genanter des gröfsem 
Raths alhie seeligen, hinterlassener Kinder Vormundere und alda frei öffentlich 
bekant und angezaigt haben, wie dafs sie uf zuevor gehabten gueten, zeitigen 
Rath und Bedacht umb ihrer Pflegkinder bessern Nuz und Frommens willen, 
sonderlich aber an und bei ehrngedachtem Statgericht heutigs Tags, den 
19. Monatstags Dezembris, erlangten Decrets eines aufrechten, redlichen und 
bestendigen Kaufs, als der wieder meniglichs Anfechten am bestendigsten immer 
beschehen sollt, könt oder möcht, verkauft und zuekaufen gegeben hetten, 
verkaufen auch hiemit wissentlich und wolbedechtig vorberürter ihrer Pflegkinder, 
von ihren Eltern anerstorbene und ererbte frei lauter aigene, gegen meniglichen 
unversetzte, unverkümmerte und unverpfändte, in sant Sebalds Pfarr hinter dem 
Rathhaus , gegen dem Rath- und Fünferhaus über und an allen vier Orten frei 
gelegene Behausung und Hofraith alhie, wie die mit allen ihren Liechten, Trüpfen, 
Aus- und Eingängen und sonsten andern Rechten und Gerechtigkeiten ob und 
under der Erden allenthalben umbfangen und begrieffen und dieser Zeit vor 
Augen were, einem edlen, ehrnvesten, fursichtigen und hochweisen Rath dieser 
Statt Nürnberg für und umb viertausent Gulden gueter genger Münz und 
Marksbezahlung, je 1 5 Patzen oder sechzig Creuzer für einen Gulden gerechnet, 
sambt zweihundert Gulden jetztbemelter Wehrung also paar dafür ausgezahlter 
Kauf- und Leikaufsumma, welche dann die verkaufende Vormundere an Stat ihrer 
Pflegkinder also balden bei Aufrichtung dieses Kaufs empfangen zuehaben 
bekentlich und gestendig waren und hochgedachten einen edlen und ehrnvesten 
Rath in bester bestendigster Rechts- und Gewonheitsformb auf endlich, ewig und 
unwiderruflich ganz quit, frei, ledig und los gezehlt und dameben hiemit für 
sich, ihre Pflegkinder cräftiglich zuegesagt und versprochen haben wolten, 
hochgedachten einen edlen und ehrnvesten Rath und derselben Nachkommen 
dieses aufrichtigen, redlichen und bestendigen Kaufs, wie sich dem Rechten und 
dieser Stat löblichen Reformation und Ordnung nach gezimbt und gebiirt, gegen 
und wieder meniglichs Eintrag, Verhindemng, Zuespmch und Fordemng inr- und 
aufserhalb Rechtens auf ihrer Pflegkinder selbst aigenen Kosten zuege wehren, 
zueverfechten , zuevertretten und schadlos zuehalten. Sie wolten sich auch 
hiemit auf die albereit erfolgte Bezahlung für sich, ihre Pflegkinder und derselben 
Erben aller ihrer Rechten, Gerechtigkeiten, Zuespruch und Anfordemng, so sie 
bishero an und zue dieser Behausung jemals gehabt, genzlich und allerdings 
verziehen, begeben und enteufsert, dieselben alle mit einander an hochgedachten 
einen edlen und ehrnvesten Rath transferirt und gewendet, dieselben auch neben 
Behändigung und Einräumung aller und jeder darüber verlautenden brieflichen 
Urkunden, so viel sie deren bei Händen gehabt und ihnen wissent gewesen, 
in ruhige, nuzliche Possefs und Gewehr immittirt und eingesetzt und darneben 
versprochen haben, wo sich über kurz oder lang noch mehr über diese 
Behausung verlautende briefliche Urkunden befinden und an Tag kommen 
wurden , ihren Herrlichkeiten dieselben gleichfals ohne ainigen dero Entgelt 
oder Schaden zur Hand zu bringen und einzuräumen also und dergestalt, das 

17 



— 258 — 

ihre Herrlichkeiten sich derselben Behausung als ihres redlich erkauften und 
bezahlten Guets nunmehr wurklich unterfahen, zue dero Nutz gebrauchen, 
anderweit verkaufen oder sonsten dero Wohlgefallen nach damit handien, thun 
und lassen sollen und mögen, wie und was ihren Herrlichkeiten wolgefellig und 
gelegen sein wird, daran von ihnen Verkäufern, ihren Pflegkindem und sonsten 
meniglichs von ihrentwegen unverhindert furbafs ewig, getreulich und ohne 
Gefehrde etc. Diesen Kauf und Quittung hat der auch edel, ehmvest, fursichtig 
und weis herr Eustachius Carl Holzschuher, der Zeit eines edlen und ehmvesten 
Raths, unserer Herren verordneter Paumeister, von ihrer Herrlichkeiten wegen 
also angenommen. Actum in judicio 6_? ♦) 19. Decembris anno 1619. 

Liber litt. Bd. 129, Bl. 227, 228. 



XIII. 
Inventarium des hausrats auf dem Rathaus 

in anno etc. 1585 adj 4. mai beschrieben. 

Hernach volgt der hausrath auf das rathhaus gehörig, so ein hauswirth 
zu verwalten hat, welcher nach absterben Niclaus Nutzeis seligen in gegenwart 
herm Jacob Starken und Sigmunden Helds, losungschreibers, von neuem in- 
ventirt und beschrieben, welches alles dem angehenden hauswirt Martin Schmaltzen 
uberantwort und zugestellt worden. Actum eritagden 4. monatstagmai anno 1585. 

An Silbergeschirr. 
Item 4 vergulte, silbre, einfache topplet, jedes mit seiner deck. 
8 silbre magöUein. 17 silbere magoUein. 

6 gros silbere hofpecher mit einem deckel 

2 silberin schalen, knorret, inwendig vergült, jede auf dreien granatopfeln. 
32 beschlagene hiilzene löfel mit vergulten Stilen und der statt wappen. 
12 ganz silbere löfel mit vergulten granatopfeln. 
6 silbere löfel, daran nichts vergults. 

4 schöner silberer zum thail vergulter gebelein mit der stat wappen. 

2 silbere hofpecher vor der losungstuben. 

I silberes maigollein in der landpflegerstuben. 
I silberes maigollein in der vormundstuben. 

Nota, was Gabriel Eisvogel, hauskellner, in verwarung an Silbergeschirr, 
das ist ime hernach zu end sonderlich zugeschrieben. 

Zingeschirr. 
I gros englisch pratdeller mit 6 neuer ziner schussel zu sülzen. 

einem Spiegel. 60 ziner schussel einer gattung. 

6 grosse pratdeller. 22 englisch zilige**) schussel zu aller- 

5 alte grosse pratdeller. lei zugeprauchen. 

4 zerlegdeller. 7 englische klaine schusselein. 

6 deller, mittelmessig und klein. 23 englisch salzen schusselein. 

3 dieffe tellerla one ranft. 48 salzen schusselein. 

4 schusselring, darunter einer mit i schon gegossen handpeck sambt 
der stat wappen. der kandel. 

3 alte schusselring. i tief handpeck one kandel. 

6 englisch schussel zu hennen. 3 bar guter geetzter salzfeslein. 

6 englisch schussel zum gemues. 2 viertelkandel. 

3 alt gros schussel zu hennen. 2 maskandel. 

♦) 6a =: Freitag. — ♦•) zilich = mittelmäfsig, klein. Lexor, Wörterbuch HI., 1114. 



— 259 — 

Mehr zinngeschirr. 

3 neue teller zu grunteln. *) 30 alter wol genutzter efsdeller 

72 gros englisch efsdeller. 2 zine flaschen in futtern. 

48 klain englisch efsdeller in futem. 2 zine stentner. **) 
48 grosse hieiger efsdeller, auf einander 
zu gebrauchen. 

Messen geschirr. 

28 messe leuchter, gut, klein und grofs. 
I messene wasserkandeln. 

1 messes kleerpeck und i messen löfel darzu. 

5 sprutzen. 

Kupfer geschirr. 

2 grofs kupfere hefen mit deckein. 

1 neuen kupfern verzinten hafen zu der sulzprue. 

I grofsen kupfern vierecketen wasserzuber in der kuchen. 

I grofsen kessel zum fegen der schenkkandel. 

I kupfern kessel zum fischsieden. 

I grossen verzinten kessel zum igelsieden, 

1 neuen verzinten kessel zum fischsieden des igelmals. 

3 neue kessel zum igelwaschen. 

2 grofs kuelkessel. 

I kupferene spulstanden. ***) 
I grossen kupferen durchschlag. 
I kupfern wasserschöpfer. 

4 kupferene plech zu pastetten. 

I kupferes peck zum kuchlestaig. 
I kupferes laugenkessele ins padt. 
I kupferes pfendlein zum reuchen. f) 

Eissenwerk. 

1 grosse flaschen mit der stat wappen gestempft. 
8 guete plechene flaschen. 

2 andere flaschen. 

2 neue flaschen mit der stat wappen gemalt. 
I sechsmessige alte flaschen. 

I grosse eisseme pfannen zum fischsieden. 

3 zilicher pfannen. 

4 pratpfannen. 
I schopflöfiel. 

3 fäumlöffel. ft) 

1 aufziehenden pretter fff) • und zwen spiefs. 

6 grofs und klain pratspiefs. 
3 gemainer pratspiefs. 

2 grofs eisserene röst. 

3 triefufs tttt) unter die kessel zum fischsieden. 
I neuen triefufs. 

I triefufs unter den grossen kessel. 

1 eisseren pretter mit flugein in der hof kuchen. 

2 hoher eisserer feurpfannen. 

2 niderer eisserer feurpfannen. 



•) Gnindcl = Gründling. — ♦•) Stellfafs. Schmeller-Frommann II., 768. — •••) Spül- 
ständer. — f) räuchern. — ft) Schaumlöffel. — ftt) Bratenwender. — fttt) l^reifufs. 

17* 



— 26o — 

Leine dinglich.*) 

3 damaschkater tischtucher. 

12 alter damaschkater fatscheunle. **) 

12 gueter damaschkater fatscheinlein. 

1 damaschkates fatscheunlein zur collation. 

2 schöner gemodelter tischtucher uf der herrentisch. 
2 grosse tischtucher von kanista (?) arbait. 

2 grosse tischtucher von Lionischer arbait. 
I schon tischtuch von Lionischer arbait. 
6 fatscheinlein von Leonischer arbait, darunter 4 böser. 
24 schöner Leonischer fatscheunle. 

13 gemodelter tischtucher, gar bös. 
10 wasserfatscheinle, darunter 3 böse. 

59 gemodelter fatscheunle Lionischer arbait, darunter 1 1 bös. 
9 umbieg, darunter 7 bös. 
12 gemodelter handzwehel, ***) darunter ß bös. 
33 allerlei gemodelter handzweheln, darunter 18 par böser. 
16 gueter gemodelter handzwehel. 
16 tischtucher zum gebrauch des igels, darunter 6 böser. 

Hulzen schussel. 

4 gemalte, hulze obsschussel mit der stat wappen. 

4 gemalte, hulze aufhebschussel mit der stat wappen. 

Tapisserei. 

I ein schöner, grosser debicht mit bildern. In der mitten ein konig, als 

wenn er zu gericht sese. 
I mehr ein schöner, grosser debicht mit pildern. In der mitten ein weibs- 

pild, ein lauten in der hand haltende. 
I debich mit bildern und scheffereien. In der mitten etiiche weiber, an ein 

tisch sitzende. 

1 alten debicht mit wilden thim. 

2 schöner, grosse rucktucher mit scheffereien. 

4 klaine stuck-, ruck-, oder pfeilerdebich zu der tapitzerei, in die rathstuben 
gehörig. 

I grosser ruckdebich von klainem plumbergf) und thiern, auf den saal ge- 
hörig, 23^/2 ein lang, 2^/3 prat. 

I mehr ein solcher ruckdebicht, auf den saal gehörig, 12^/4 ein lang, 
2^8 ein prait. 

I aber ein solcher ruckdebich, auch auf den saal gehörig, 1 1 ein lang, 
2^8 ein prait. 

I mehr ein rucktuch solcher gattung, auf den saal zu gebrauchen, 17^/« ein 
lang und 1^/3 prait. 

I mehr gleicher gattung ein ruckdebich, ii ein lang und iVa prait. 

I mehr der gattung ein rucktuch, 9^/3 ein lang und iVa ein prait. 

I schmal rucktuch, 9^/2 ein lang und i ein prait, gleicher gattung. 

9 stuck ruckdebich obgemeldten gewurks, halten zusammen 22^/2 ein 
und jedes 1^/2 ein brait. 

I klain ruckdebichtiain, 1^/4 ein lang, i ein prait. 



•) Weifszeug. — ••) Fatzanet, Fatzanetlin, fatzeunlein -^ Taschentnch, hier wohl 
Serviettlein oder Handtüchlein. — ♦♦•) Servietten. — -f) Blumenwerk. 



— 26l — 

Mehr tappisserei. 

1 alter rucktebich mit plumperg und Nurmberger wappen, so vor jaren 

1/2 
in der ratstuben gewesen, 12^8 ein lang und i brait. 

I mehr ein solcher ruckdebich, 10^/2 ein lang, i — prait. 

I aber ein solcher ruckdebich, 8^/» ein lang, i — ein prait. 
I lang panklach *) mit grossem plumwerg und Nurmberger wappen, 22 ein 
lang, I— ein prait. 

I mehr ein solch panklach, 15V2 ein lang und i — ein prait. 

1/2 

1 aber ein solche panklach, ii^/s ein lang und i — ein prait. 

1/2 

2 item 2 stückle solcher gattung, 6 ein lang und i— ein prait. 

1 panklach gleicher Sorten, 14^/2 ein lang und i ein prait. 

2 stuck solcher gattung, 10V2 ein lang und i ein prait. 

3 stuck panklach mit welschen pildern, 11 ein lang, ^U prait. 

I panklach, grün in grün, mit plummen, hieiger arbeit, 19^/2 ein lang und 

bei einer ein prait. 
7 türkischer debich, gros und klain. 

14 gros und klein gemeiner tischdebich hieiger arbait, darunter 1 1 böfs. 
I alts, gruns, lundisch tuch über ein tisch. 
I guts, gruns, lundisch tuch über ein lange taffei. 
I neues, längs, gruns, lundisch tuch über ein gar lange taffei. 
6 stuck schwarz sammets, halten 9^/4 ein zu einem sessel. 
6 halbgrune seidene kufs **) in die regimentstuben gehörig. 

Barbierzeug. 

1 zines plat zu dem zwagstuel. ***) 1 kupferes wermöffele. 
3 messene barbierpeck. 2 kupfere stutzlein, ftt) 
3 messene barbierkandel. i zines zwagkesselein. 

2 messene degelein. f) 4 scheertiicher. 

2 kupfere helhafen. ff) 1 7 haartucher, darunter 2 pöser. 

I kupferes laugenfas und ein kupferes 3 alter haartucher. 

peck darüber. 

Im barbierstublein. 

I schwarz schreibtischlein. i alten barbierkessel. 

I aufhebtischlein. i ofenpenklein. 

Betgewanth. 

I sponpet. tttt) I polster. 

I unterpet, i strosack. 

I deckpet, in sterbsleuften ein bar- 
bierer darauf zu legen. 

•) Banktuch. — ••} Kissen. — •••) Badestuhl. — f) Tigelein. — ft) Helle, enger 
Raum zwischen dem Ofen und der Wand. Hellhafen, länglicher Kessel zum Wassersieden. 
Lexer I., 1232, 1234. — ftt* Stutze, Gefafs in Form eines abgestutzten Kegels mit Seitenhand- 
habe. Schmeller-Froramann IL, 802. — tttt) Spanbett, ein solches, dessen Pfiihl auf unter- 
gespannten Bändern liegt, Tragbett. Lexer II., 1066. 



— 262 — 

In der ratstuben. 

1 langen polster. S arlase grüne furhenge. 

42 liderene küfs. i schwarzen tisch, so man zu kan 

6 messene leuchter. thon. 

Im gericht auf dem saal. 
3 tisch. 4 furheng von grünem tuch. 

II vorpenk. i grüner arlasser furhang. 

2 klaine penklein. i kelterlein. 
20 liderene küfs. 

In der regimentstuben. 

I gefiernesten kalter mit zwai thüren. 3 gemainer vorpenk. 

1 schwarzen tisch. 2 liderene küfs. 

2 langer schwarzer taffein. i zines giefsfefslein mit einem kupfern 

1 lange schwarze forpank. peck. 

In der gerichtstuben. 

3 tisch. I schwarz kelterlein. 

2 vorpenk. i grofser, hulzener cast, mit eisen 

2 liderene kufs. beschlagen. 

4 grüner, wullener furheng. 

In der reichsversamblungstuben. 
I eichen gehurn, daran ein vergulten 8 gemalt forpenk, mit rotem leder 
lindwurm mit dreien köpfen und 7 überzogen, 

messen leuchtem. 3 andere vorpenk. 

3 tisch. 3 lange lidere pölster. • 
I lange taffei. 6 grüne arlese vorheng. 

Was dann die gemalten kunstlichen taffei seien, defsgleichen die taffei 
des Bairlands , die bleiben für sich selbsten , welche one vorwissen der herm 
eitern nit abgenummen sollen werden. 

Auf dem sal. 

I messen hangenden leuchter mit 2 tisch. 

16 rören. i lange tafel mit zwai forpenk. 

I lange schiefstafeln mit 12 stainen. 5 forpenk. 

I kelterlein, darein man die tafel- i lange vorpenk. 

stain und karten legt. i alten liderene sessel. 

I lange tafel zum kügeleinschiefsen. 2 hulzen trit mit staffeln. 

In der gülden stuben. 
I groser giesfasbehalter, mit zin be- i langevorpenk, mit leder beschlagen. 

schlagen, sambt dem giesfas und 2 kurze vorpenk, mit leder be- 

kupfem kesseln darunter. schlagen. 

I lange schwarze tafel. i hulzene vorpenk. 

I schwarzen tisch. 2 arlesene furheng mit dem stenglein. 

In der canzlei. 

I giesfasbehalter, mit zin beschlagen, 8 arlese furheng. 

sambt dem giesfas und ein zinnen 8 liderene küfs. 

kupferling *) und kupferen kessel. 7 stuel. 

I Schlaguhr. i lenglets tischlein. 

I hulzen behalter mit Schubladen, i kupfern kuelkessel. 



*) Gefäfs von Kupfer, besonders der Hellhafen. Schmeller-Frommann I., 1275. 



— 263 — 

In der alten doktorstuben. 

I tisch. I verglast behelterlein, darinnen aller- 

1 schwarze lange tafel. lei pücher. 

2 forpenk mit lederbeschlag. i stuel. 

2 liderene küfs. i behelterla mit 4 thurn. 

In der neuen doctorstuben oder registratur. 

2 tisch. I zienes g^efsfas mit einem kupferen 
I lange schwarze tafel. kesselein. 

I schlagurlein. 2 küfs. 

I kupferes schwankkesselein. 2 penkla. 
I gefirneust behelterla mit zwaien 
thurn. 

In der camern aii der registratur. 

I lange tafel. i zwifache tafel, daran alte münz. 

5 forpenk. i hulzener tritt oder penklein. 

Auf dem poden darob. 
3 vorpenk. 

Auf dem poden ob der doctorstuben. 

I hulzen hohen behalter. i ronten tisch. 

33 lange wixenewindliechter darinnen. 6 penk darzu. 

I andern hulzen behalter. 4 alte truhen. 

84 wichsene windliecht, mit stainiol 
überzogen, darinnen. 

Auf dem fordern poden. 
I lange truhen mit eissen beschlagen. 2 alte penk one glender. 

In des hauswirts stuben. 

1 giefsfasbehalter, mit zin beschlagen, sambt dem giesfas, kupferling und 
ein kupferes kesselein. 

2 tisch. 

1 vergitterts behelterlein an der want beim ofen. 

2 grüner arleser furhang. 

1 penklein. 

3 Schubladen unter den penk [lein]. 

4 gewundene eissene Stangen zum ofen stenglein. 

2 liderene polster, der ain pofs. 

2 pretter mit 4 eissen in der camem. 

Auf dem soler. 

I schwarzen behalter mit 4 thurlein, daran der stat wappen. 

I gefiemeister kalter mit 4 thurlein darueber. 

I weissen hulzen behalter dameben mit zwaien thurlein. 

I tisch. 

I forpank. 

II korb mit handhaben. 

II tragkörb zum protaufheben. 



— 204 — 

Im bad. 
2 Schemel. 2 scheffer. 

In der schuelstuben. 

1 giesfasbehalter mit zin beschlagen sambt dem giesfas und kupfern kesselein. 

2 tisch. 

1 lange schwarze tafel. 

2 lederene pöIster. 

3 forpenk, mit weissem leder überzogen. 
I penklein. 

In der alten obern registratur. 

I tisch. 2 forpenk. 

1 lange schwarze tafel. i schon tisch im kammerlein daran. 

Im gewelb neben der hofkuchen. 

4 runden hulzene standen. 6 hülzene siebe. 

2 grosser hulzener nepf. i haeres sieb. *) 

3 schaf mit dem adler gezaichnet. i waschpock. 

In der püttelstuben. 

I lange tafel. i kalterlein, darinnen das silberge- 

1 lange pank one glender. schirr stehet. 

2 penklein. 

In der funferstuben. 
I tisch. 

3 langer schwarzer tafel. 

1 tischdebich. 

2 lang vorpenk. 

I gefimeist trühelein beim offen. 

I längs und i kurz behelterlein beim tisch. 

6 liderene küfs. 

4 grüner, als 2 arleser und 2 leine furheng. 
I viertelkandel. 

I maskandel. 

I kupferes pfendlein zum reuchwerk. 
I kelterlein an der want vor der stuben. 
I lange forpank. 

1 kupferes peck mit eissen fuefsen zum haarm. **) 

In der nebenstuben. 

I tisch. 2 vorpenk. 

I lange tafel. 2 wiillene furhenge. 

Voigt was Gabriel Eisfogel, hauskellner, in Verwaltung hat. 

An Silbergeschirr. 

2 gros silbre hofpecher. 

4 weisse silberene maigoUein mit vergulten fuslein und raiffen, wegen 3 M. 
5 lot 2 q. o 4. 



♦) Haarsieb. — **) Harn. 



— 265 — 

An zingeschirr. 

2CX) schenkkandel im gewelb im rat- 8 maskandel zum pier. 

haushof. 4 seidelkandel zum wein. 

8 viertelkandel. 4 seidelkandel zum pier. 

2 dreiseidelkandel. 2 halbeseidel kandel. 

8 maskandel zum wein. 4 alte verzinnte plechene flaschen. 

1 kupferen schwankkessel. 

Klaidung. 

35 alt und neu schenkröck. 38 rote hütlein. 

Im weinkieserstüblein. 

36 zinene halbseidelpecher. i truhelein zu der alten wesch. 
I giesfas sambt dem kupferling und i kalterlein mit 2 turlein. 

handpeck. i truhen im fenster. 

1 tisch mit einer Schubladen. 1 kalterlein mit acht fachen, darein 

2 tisch, darauf man die kiespecher man die kieskändelein setzt. 
setzt. 8 laden zu den kieskendelein. 

2 truhen. 2 tischtucher. 

1 pank one glender. 2 handzweheln. 

2 tripanet *) stuel. i kupferen schwankkessel. 

Stadtbibliothek. 



XIV. 

Silberzettel der Stadt Nürnberg, 

vom Jahre 161 3. 
No. 

1. Ein silberne vergulte Scheuren von getriebener, jedoch 
schlechter Arbeit, wigt 21 M. 12 L. 2 Q. — /^. **) Zu 1 3 Fl. 
von einer Keuflin A.^ 1574 kauft. Thut sambt 6 Fl. 6 Seh. 

IG Hl. für ein lidem Futter und leinen Sack darzue . . FL 290. 6. 2. 

2. Ein schön silbern vergultes, kunstlich gearbeites Trinkgschirr, 
auf dem Deckel ein Weibsbild, auf ihrem Haubt ein Cron, 
in der rechten Hand einen Scepter und in der linken Hand 
einen fligenten Adler empor haltent, zu dero Füfsen ein Hund 
sitzent, wigt 16 M. 11 L. — Q. — ^ von Hansen Petzoldt, 
Goldschmid, A^ 161 2 pro 450 Fl. uberhaubt kauft. Thut . Fl. 450. — . — . 

3. Ein silbern vergultes Trinkgschirr, wigt 14 M. 14 L. 3 Q. 
— /^. Zu 15 FI. von Paulusen TuUner, Goldschmid, A^ 1577 

kauft. Thut sambt 6 Fl. für das Futter Fl. 229. 16. 6. 

4. Ein schön vergultes Trinkgschirr mit weit heraus getriebe- 
nen Knorrn, auf dem Deckel ein Engel, in der ainen Hand 
einen Palmzweig und in der anderen einen Cranz embor hal- 
tent, wigt 12 M. 8 L. I Q. — 4) vö" Hannsen Kellner, 
Groldschmid, gemacht und von Hansen Gebhart, Ambtman 
in der Schau, die Ji pro 27 Fl. A.^ 161 2 erkauft. Thut 

sambt dem Futter darzue Fl. 340. 18. 5. 

•) dreiftifsig. — ♦♦) Bezüglich des Gewichts sei bemerkt: i Mark ^16 Lot. i Lot 
= 4 Qaint. i Quint r= 4 ^. i Mark r= 240 Gramm, i Lot ^ 15 Gramm, i Quint =: 3,75 Gramm. 



— 266 — 

No. 

5. Ein silbern vergultes Trinkgschirr, wigt 12 M. 7 L. 3 Q. 

3 4- Zu 15 Fl. von Paulusen Tullner A^i577 kauft. Thut 

sambt 4 Fl. für das Futter Fl. 191. 8. 8. 

6. Ein alt silbern vergultes Trinkgschirr, wigt 12 M. 4 L. i Q. 
Zu 177» Fl. von Bonaventura Hegen A.° 1516 kauft Thut 

sambt 5 Fl. 8 S. II Hl. für Futter und Sack ... Fl. 220. i. 10. 

7. Ein schön vergultes knorretes Trinkgschirr, auf dem Deckel 
ein Engel, in der rechten Hand einen Cranz und in der 
andern einen Schild haltent, wigt 1 3 M. 1 5 L. — Q. — 4\- 
Zu 20 Fl. Münz von Hannsen Petzoldt A^. 161 3 erkauft. 

Thut sambt 5 Fl. für das Futter darzue Fl. 241. 5. — . 

8. Ein anders ebenmefsigen Forms Trinkgschirr, wigt gleicher 
Weifs II M. 13 L. — Q. — ^. Zu 20 Fl. Münz von Hann- 
sen Petzoldt, Goldschmid, A*i 161 3 kauft. Thut sambt 5 Fl. 

für das Futter darzue Fl. 241. 5. — . 

9. Ein silbern vergultes Trinkgschirr mit grofsen Knorren auf 
dem Deckel, der Ritter S. Görg, wigt 1 1 M. 9 L. 2 Q. — /^. 
Zu 20 Fl. von Hansen Kellner, Goldschmid, gemacht, und von 
Michel Liidel in Bezahlung seiner Nachsteuer der Losung- 
stueben übergeben. Thut sambt i Fl. 3 S. für die hülzeme 

Füchsen darzue Fl. 237. 3. — . 

IG. Ein alte, silbern vergulte, knorrete doppelte Scheum, wigt 
10 M. 5 L. — Q. — 4. Zu 23 Fl. von Hannsen Gebhart, 
Ambtman in der Schau, A^ 16 12 erkauft. Thut sambt 

4 Fl. für das Futter darzue Fl. 241. 10. — . 

1 1 . Ein silbern vergult hohes Trinkgschirr, auf dem Deckel ein 
geharnischter Man mit einem Spies, wigt 10 M. 5 L. — Q. 

— ^. Zu 1 7 Fl. von Hansen Gebhart A^ 1610 erkauft. Thut Fl. 175. 6. 3. 

12. Ein silbern vergultes Trinkgschirr mit sauber getriebenen 
Knorren, auf dem Deckel ein Engel, in der ainen Hand 
einen Palmzweig, in der andern Hand einen Cranz embor 
haltent, wigt 9 M. 1 5 L. 3 Q. — 4. Zu 20 Fl. Münz von 
Hansen Petzolt A^ 16 13 erkauft. Thut sambt 3 FL 7 S. 

6 Hl. für das Futter Fl. 203. i. 3. 

13. Ein silbern vergultes Trinkgschirr mit sauber getriebenen 
Knorren, auf dem Deckel ein Engel, in der ainen Hand 
einen Palmzweig und in der andern Hand einen Cranz embor 
haltent, wigt 9 M. 15 L. 3 Q. — 4. Zu 20 Fl. Münz von 
Hansen Petzolt A^ 161 3 erkauft. Thut sambt 3 Fl. 7 S. 

6 Hl. für das Futter darzue Fl. 202. 15. — . 

14. Mehr ein ander dergleichen Trinkgschirr, wigt 9 M 13L. 
"~ Q- — 4- Z" 20 Fl. Münz von Hansen Petzolt A^ 161 3 

erkauft. Thut sambt 3 Fl. 7 S. 6 Hl. für das Futter darzue . Fl. 199. 1 2. 6. 

15. Ein anders ebenmefsigen Formbs Trinkgschirr, wigt 9 M. 
13 L. — Q- — 4- Zu 20 Fl. Münz von Hansen Petzoldt 
A:^ 161 3 erkauft. Thut sambt 3 Fl. 7 S. 6 Hl. für das 

darzue gehörige Futter Fl. 199. 12. 6. 

16. Ein anders eben dergleichen Trinkgschirr, wigt 9 M. 4 L. 
I Q- — ^' Zu 20 Fl. Münz von Hansen Petzoldt A^ 1613 

erkauft. Thut sambt 3 Fl. 7 S. 6 Hl. für das Futter darzue . FI. 188. 13. 9. 



— 267 — 

No. 

17. Mehr ein solches Trinkgschirr gleichförmiger Arbeit, wigt 
9 M. 3 L. 3 Q. — ^. Zu 20 Fl. Münz von Hansen Petzolt 
Af_ 161 3 erkauft. Thut sambt 3 Fl. 7 S. 6 HI. für das Futter 

darzue Fl. 188. i. 3. 

18. Ein anders solches Trinkgschirr, wie ietztvorbeschriebene 
gearbeitet und gezieret, wigt 9 M. 3 L. 2 Q. — /^. Zu 20 Fl. 
Münz von Hansen Petzoldt A± 161 3 erkauft. Thut sambt 

3 Fl. 7S. 6 Hl. für das Futter darzue gehörig . . . . . Fl. 187. 15. — . 

19. Ein anders eben dergleichen Formbs Trinkgschirr, wigt 9 M. 
2 L. — Q. — /^. Zu 20 Fl. Münz von Hansen Petzolt A° 
161 3 kauft. Thut sambt 3 Fl. 6 S. 7 Hl. für das Futter 

darzue Fl. 185. 17. 6. 

Dieses Trinkgschirr ist Herrn Wolfen Löffelholtz, wegen 
das er sich auf ettlichen Reichstagen, auch andern Ver- 
schickungen in gemainer Stat angelegenen Sachen gutwillig 
gebrauchen lassen, per die Herrn Losungere auf den bei 
den Eltern ergangenen Verlafs verehrt worden adi 7. Juli 
A^ 1613. 

20. Ein vergulte doppelte Scheuren, wigt 9 M. — L. 2 Q. — 4. 
Zu 16 Fl. von Wenzel Gamitzer A^ 1 580 kauft. Thut sambt 

3V« Fl. für das Futter darzue Fl. 148. — . — . 

21. Ein vergultes Trinkgschirr, wigt 8 M. 12 L. — Q- — ^^ 
Zu 17V2 Fl. von Bernhardt, Goldschmid, A^ 1573 erkauft. 

Thut sambt 3 Fl. 4 S. 7 Hl. für das Futter darzue ... Fl. 156. 15. —. 

22. Ein vergult hohes Trinkgschirr, wigt 8 M. 1 1 L. 2 Q. 2 4. 
Zu 17V8 Fl. von Hansen Petzoldt A^ 1595 erkauft. Thut 

sambt 58/4 Fl. für das Futter darzue Fl. 158. 10. 7. 

23. Ein silbern vergult knorretes Trinkgschirr, auf dem Deckel 
ein Engel in der rechten Hand einen Cranz und in der 
linken Hand einen Palmzweig haltent, wigt 8 M. 2 L. i Q. 
— /^. Zu 20 Fl. Münz von Hansen Petzoldt, Goldschmid, 

A^ 161 2 erkauft. Thut sambt 3^/4 Fl. für das Futter darzue Fl. 166. i. 5. 

24. Ein ander solch Trinkgschirr ebenmefsigen Forms, wigt 8 M. 
2 L. — Q. — Zu 20 Fl. Münz von Hansen Petzolt A^ 1612 

kauft. Thut sambt 3^/4 Fl. für das Futter darzue .... Fl. 165. 15. — . 

25. Ein Silber vergultes, sauber gearbeites Trinkgschirr von ge- 
triebnen Knorren, auf dem Deckel ein gewapneter Man, in 
der ainen Hand einen Schild, in der andern einen Spies haltent, 
wigt 7 M. 12 L. 2 Q. — /!§>. Zu 20 Fl. Münz von Hansen 
Petzolt A^ 161 3 erkauft. Thut sambt 3 Fl. 7 S. 6 Hl. für 

das Futter darzue FI. 159. — . — . 

Dieses Trinkgschirr ist Grafen Friedrich von Solms, 
Ritter, und der e. unirten evangelischen Reichsstett bestelltem 
Obristen, als ihr G. alhier gewesen, per H. Görgen Volckamer 
und H. Ernst Hallern verehrt worden, zusambt 100 Fl. Gold, 
so darin gelegt worden. 5. Julij 16 16. 

26. Ein anders eben dergleichen Trinkgschirr, wigt 7 M. 1 1 L. 
I Q- — ^' Zu 20 Fl. Münz von Hansen Petzoldt A^ 16 13 

erkauft. Thut sambt 3 Fl. 7 S. 6 Hl. für das Futter dartzue Fl. 157. 8. 9. 



1 



— 268 -^ 

No. 

27. Ein silbern vergultes Trinkgschirr von getriebener knorreter 
Arbeit, auf dem Deckel ein gewapneter Man, in der ainen 
Hand einen Schild und in der andern Hand einen Spies 
haltent, wigt 7 M. 10 L. 3 Q. — /^. Zu 20 FI. Münz von 
Hansen Petzoldt AL 1613 kauft. Thut sambt 3 Fl. 7 S. 6 Hl. 

für das Futter darzue Fl. 156. 16. 3. 

28. Ein ander silbern vergultes, mit Knorren getriebenes Trink- 
gschirr, auf dem Deckel ein Engel, in der ainen Hand 
einen Palmzweig und in der andern einen Cranz haltent, 
wigt 7 M. 10 L. I Q. I 4- Zu 20 Fl. Münz von Hansen 
Petzoldt A?_ 1610 kauft. Thut sambt 18 S. für das hül- 

zeme Futter darzue Fl. 153. 15. 9. 

29. Ein anders eben dergleichen Formbs Trinkgschirr, wigt 
7 M. 9 L. I Q. 3 /ij. Zu 20 Fl. Münz von Hansen Petzoldt 
A^ 16 10 kauft. Thut sambt 18 S. für die hülzeme Füch- 
sen darzue Fl. 152. 13. 10. 

30. Ein silbern vergultes Trinkgschirr von getriebener Arbeit, 
auf dem Deckel ein gewapneter Man, in der ainen Hand 
einen Schild und in der andern einen Spies haltent, wigt 
7 M. 9 L. — Q. — /^. Zu 20 Fl. Münz von Hansen Petzolt 
A^ 1613 erkauft. Thut sambt 3 Fl. 7S. 6 Hl. für das Futter 

darzue Fl. 154. 12. 6. 

31. Ein anders dergleichen Trinkgschirr, wie das ietztbeschriebene, 
wigt 7 M. 5 L. 2 Q. — /^. Zu 20 Fl. Münz von Hansen Petzolt 
A^ 1613 erkauft. Thut sambt 3 Fl. 7 S. 6 Hl. für das Futter 

darzue Fl. 150. 5. — . 

32. Mehr ein solches Trinkgschirr, wigt 7 M. 5 L. — Q. — /^. 
Zu IG Fl. Münz von Hansen Petzolt A^ 161 3 kauft. Thut 

sambt 3 FI. 7 S. 6 Hl. für das Futter darzue Fl. 149. 12. 6. 

33. Ein anders ebenmefsigen Formbs Trinkgschirr, wigt 7 M. 
4L. 2 Q. Zu 20 Fl. Münz von Hansen Petzoldt A^ 16 13 

erkauft. Thut sambt 3 FI. 7 S. 6 HI. für das Futter darzue . FI. 148. 7. 6. 

34. Ein silbern vergult knorretes Trinkgschirr, auf dem Deckel 
ein Engel in der rechten Hand einen Cranz und in der 
linken einen Palmzweig haltent, wigt 7 M. 4 L. 2 Q. Zu 
20 FI. Münz von Hansen Petzolt, Goldschmid, A2_ 1642 er- 
kauft. Thut sambt 3V4 FI. für das Futter darzue .... FI. 148. 7. 6. 

35. Ein anders gleichen Formbs Trinkgschirr, wigt 7 M. 4L. 
I Q. Zu 20 FI. Münz von Hansen Petzoldt A£- 161 2 erkauft. 

Thut sambt 3V4 FI. für das Futter darzue Fl. 148. i. 4. 

36. Ein vergultes Trinkgschirr von getriebner Arbeit, auf dem 
Deckel ein gewapneter Man, in der ainen Hand einen Schild 
und in der andern einen Spies haltent, wigt 7 M. 3 L. 3 Q. 

— /^. Zu 20 FI. Münz von Hansen Petzoldt A^ 161 3 kauft. 

Thut sambt 3 FI.7S. 6 Hl. für das Futter darzue. ... FI. 148. i. 3. 

37. Ein anders dergleichen Trinkgschirr, wigt 6 M. 7 L. — Q. 

— /^. Zu 20 FI. Münz von Hansen Petzoldt A^ 161 3 kauft. 

Thut sambt 3^/4 FI. für das Futter darzue FI. 132. — . — . 



— 269 — 

No. 

Dieses Trinkgschirr ist Herrn Lienhart Grundherrn, wegen 
das er auf ettlichen Reichstagen, auch andern Verschickungen 
in gemainer Statt angelegnen Sachen sich willig und unver- 
drossen gebrauchen lassen, per die Herrn Losungere verehrt 
worden adi 10. Julij A^ 161 3. 

38. Ein vergultes Trinkgschirr von getriebener Arbeit, auf dem 
Deckel ein silberes Streufslein mit Farben geschmelzt, wigt 
5 M. 14 L. — Q. — 4. Zu 20 Fl. Münz von Hansen Petzoldt 

A^ 161 3 kauft. Thut sambt 3 Fl. für das Futter ... Fl. 120. 10. — . 

39. Ein ander Trinkgschirr ebenmefsigen Formbs, wigt 5 M. 
1 1 L. — Q. — /^. Zu 20 Fl. Münz von Hansen Petzoldt A^ 

161 3 kauft. Thut sambt 3 Fl. für das Futter darzue . . FL 118. —. — . 

40. Ein vergult knorretes Trinkgschirr, uf dem Deckel die Pru- 
dentia, wigt 5 M. 8 L. 2 Q. — /^. Zu 16 Fl. Grobgelt von Hansen 

Michel Haufsner, Goldschmid, AfL 1606 erkauft. Thut . Fl. 88. 10. —. 

41. Ein vergult knorretes Trinkgschirr in Form eines Wein- 
traubens, wigt 5 M. 4 L. I Q. 2 /i^. auf dem Deckel ein Streufs- 
lein von Blumwerk, mit Farben gemalet, von Hansen Petzoldt, 
Goldschmid, A^ 1610 die Mark pro 20 Fl. Münz kauft. 

Thut sambt 2 Fl. für das Futter darzue Fl. 107. 8. 2. 

42. Ein silbern vergultes Trinkgschirr mit getriebnen Knorren, 
auf dem Deckel ein Engel, in der ainen Hand einen Cranz 
und in der andern einen Palmzweig haltent, wigt 5 M. 4 L. 
I Q- — ^- Zu 20 Fl. Münz von Hansen Petzoldt A£. 161 3 

kauft. Thut sambt 3 Fl. für das Futter darzue Fl. 108. 6. 3. 

Dieses Trinkgschirr ist Herrn Bohifslaw von Michalowitz 
uf Seestädel und Neudorff etc., Rittern, Rom. Kais. Maj. Rath 
und Vicecanzlern der Cron Behaim, alldieweil er A^ 161 2 
in Kais. Maj. Anwesenheit alhier und beschehenen Vereh- 
rungen ihrer Maj. vornemben Officianten aus Unwissenheit 
präterirt, verehrt und neben einem eines e. Raths Entschul- 
digungsschreiben nach Prag geschicket worden 29. Januarij 
1616. 

43. Ein ander gleichförmiges Trinkgschirr, wigt 5 M. 4 L. — Q. 
— /^. Zu 20 Fl. Münz von Hansen Petzoldt A^ 161 3 kauft. 

Thut sambt 3 Fl. für das Futter darzue Fl. 108. — . — . 

44. Mehr ein solches Trinkgschirr, gleich wie die ietztbeschrie- 
bene zwai, wigt 5 M. 3 L. 2 Q. — /^. Zu 20 Fl. Münz von 
Hansen Petzoldt A.^ 161 3 kauft. Thut sambt 3 Fl. für das 

Futter darzue gehörig Fl. 107. 7. 6. 

45. Ein anders eben dergleichen Formbs Trinkgschirr, wigt 5 M. 
3 L. I Q. — 4. Zu 20 Fl. Münz von Hansen Petzolt Al. 

161 3 kauft. Thut sambt 3 Fl. für das Futter darzue . . Fl. 107. i. 3. 

46. Ein doppelte, knorrete alte Scheum, das ober Thail etwas 
nidriger als das untere, wigt 5 M. — L. — Q. — /^. Zu 

18 Fl. Thut sambt 3 Fl. für das Futter darzue . . . .FI. 93. — . — . 

47. Ein vergult knorretes Trinkgschirr in Form eines Wein- 
traubens, wigt S M. — L. — Q. — /i^. Zu 20 Fl. Münz von 



— 270 — 



No. 



Hansen Petzoldt A^ 1610 kauft. Thut sambt 2 Fl. für das 

darzue gehörige Futter Fl. 102. — . — . 

48. Ein silbern vergult knorretes Trinkgschirr in Form eines 
Weintraubens, auf dem Deckel ein Streufslein von Blumwerk, 
mit Farben gemalet, wigt 4 M. 1 5 L. i Q. — yi^. Zu 20 Fl. 
Münz von Hansen Petzolt, Goldschmid, Al. 16 10 kauft. 

Thut sambt 2 Fl. für das Futter darzue Fl. 100. 18. i. 

49. Ein ander dergleichen Trinkgschirr, wie ein Weintrauben 
geformet, wigt 4M. 1 5 L, — Q. — 4^. Zu 20 Fl. von Hansen 

Petzoldt A^ 161 2 kauft. Thut sambt 2— FL für das Futter 

4 
darzue / FI. 100. 17. 6. 

50. Ein vergultes Trinkgschirr, uf dem Deckel ein piramis, *) 
wigt 4M. 1 3 L. 3 Q. — 4^. Zu 15 Fl. von Wenzel Gamitzer 

A^ 1583 kauft. Thut sambt 2^/2 Fl. für das Futter darzue Fl. 75. 7. 9. 

51. Ein vergult knorretes Trinkgschirr in Form eines Wein- 
traubens, wigt 4M. 13 L. — Q. — /!&. Zu 20 Fl. Münz von 
von Hansen Petzoldt AiL 16 10 kauft. Thut sambt 2 Fl. für 

das Futter darzue Fl. 98. 8. i. 

52. Ein vergultes Trinkgschirr von getriebener knorreter Arbeit, 
auf dem Deckel ein Engel mit einem Cranz und Palmzweig, 
wigt 4 M. 9 L. I Q. — /ig>. Zu 20 Fl. Münz von Hainrich 
Strauben, Goldschmid, A^ 161 1 kauft. Thut sambt 2 V* FL 

für das Futter darzue Fl. 93. 16. 3. 

Dieses Trinkgschirr ist Marggrafen Sigmund zu Bran- 
denburg etc., als ihr Fl. G. neben dero Herrn Brüdern Marg- 
grafen Johann Görgen das erste Mal hiehero kommen, per 
H. Lienhart Grundherrn verehrt worden 31. Maij 161 5. 

53. Mehr ein solch Trinkgschirr ebenmefsigen Formbs, wigt 
4 M. 9 L, — Q. — /^. Zu 20 FL Münz von Hainrich Strauben, 
Goldschmid, A^ 161 1 kauft. Thut sambt 2^/2 FL für das 

Futter darzue FL 93. 15. — . 

54. Ein vergultes Trinkgschirr von getriebner Arbeit, wigt 4 M. 
8 L. — Q. — /^. Zu 16 FI. Grobgelt von Hansen Petzolt A2. 
1605 kauft. Thut sambt ^/2 FL für die hülzerne Füchsen 

darzue FL 72. 10, — . 

55. Ein vergult knorretes Trinkgschirr in Form eines Wein- 
traubens, uf dem Deckelein Streufslein von. Blumwerk, mit 
Farben gemalet, wigt 4M. 5 L. i Q. — /^. Zu 20 FL Münz 
von Hansen Petzoldt A^ 16 10 kauft. Thut sambt 2 FL für 

das Futter darzue FL 88. 8. i. 

56. Ein vergultes Trinkgschirr in Formb eines Kelchs mit einem 
Deckel, wigt 4 M. 4 L. 3 Q. — /^. Zu 15 FL von Wenzel 
Gamitzer A^ 1583 kauft. Thut sambt 2^/2 Fl. für das Futter 

darzue Fl. 66. 19. — . 

57. Ein vergult knorretes Trinkgschirr, sauber gearbeitet, wigt 
4 M. 4 L. 2 Q. — 4. Zu 16 Fl. von Hansen Petzoldt Af. 

1604 kauft. Thut sambt dem Futter darzue Fl. 71. 10. — . 



*) eine Pyramide. 



— 271 — 



No. 



Dieses Trinkgschirr ist Herrn Fridrich, Marggrafen zu Baden 
etc., Marggraf Görg Friedrichs zu Baden ehestem Herrn, seines 
Alters im 20 Jar, als ihr Fl. G. das erste Mal hiehero kommen, 
per H. Christoff Fuerer und Carl Schlüsselfelder verehrt worden 
10. Septemb. 16 14. 

58. Ein vergultes Trinkgschirr von getriebener Arbeit, auf dem 
Deckel ein Mänlein mit einem Schild vnd Spiefs, wigt 4 M. 
4L. I Q. I 4. Zu 16 Fl. von Hansen Petzoldt A^ 1609 

kauft. Thut sambt 40 Kr. für die hülzerne Füchsen darzue Fl. 68. 19. 7. 

Dieses Trinkgschirr ist Eliasen Ölhafen, Losungschreibern, 
vermög des den 3. Aprilis 161 5 bei den Herrn Eltern er- 
gangenen Verlasses per die Herrn Losungere verehrt worden 
8. Aprilis A^ 161 5. 

59. Ein vergultes Trinkgschirr von getriebner Arbeit, wigt 4 M. 
3 L. 2 Q. — /^. Zu 20 Fl. Münz von Hainrich Strauben A^ 

161 1 kauft. Thut sambt 2V8 Fl. für das Futter .... Fl. 86. 17. 6. 

60. Ein anders eben dergleichen Trinkgschirr , wigt 4M. 3 L. 
2 Q- — ^- Zu 20 Fl. Münz von Hainrich Strauben AfL 161 1 

kauft. Thut sambt 2 V« Fl. für das Futter darzue ... Fl. 86. 17. 6. 

Dieses Trinkgschirr ist Marggraffen Johan Görgen zu 
Brandenburg, als ihr Fl. G. neben dero Herrn Brüdern, 
Marggrafen Sigmunt, das erste Mal hiehero kommen, per 
Herrn Lienhart Grundherrn verehrt worden 30. Maij 161 5. 

61. Ein vergultes Trinkgschirr von getriebenen Knorren, auf 
dem Deckel ein Engel, in der ainen Hand einen Cranz, in 
der andern einen Palmzweig haltent, wigt 4M. i L. 2 Q. Zu 
20 Fl. Münz von Hansen Petzolt A^ 161 1 kauft. Thut sambt 

2^/3 FL für das Futter darzue Fl. 84. 12. 6. 

Dieses Trinkgschirr ist Herrn Veit Sigmunt Freiherm 
von Herberstain uf dessen Hochzeit, so er zu Graiz mit 
Freulein Benigna, des wolgebornen Herrn Hl. Ernfridt von 
Sauraw Tochter, gehalten, verehrt und durch gedachts Herrn 
von Sauraw Diener ihr G. zugeschicket worden i o. Januarij 1 6 1 6. 

62. Ein vergult knorretes Trinkgschirr in Form eines Weintraubens, 
wigt 3 M. 15 L. 3 Q. — /^. Zu 20 Fl. Münz von Hannsen 
Petzolt A^ 1610 kauft. Thut samt 20 Fl. für das Futter 

darzue Fl. 81. 13. 9. 

Dieses Trinkgschirr ist Hannsen Emeck, Obersteuer- 
schreiber der Cron Behaim, wegen das sie mit Auszahlung 
derer einem e. Rath bei den obersten Herrn Bohemischen 
Lantofficiern assignirten Gelder desto gutwilliger sein 
möchten, per Bernhartum Praetorium, Syndicum, verehrt 
worden 26. Novemb. 16 14. 

63. Ein klain vergultes Scheuerlein mit lenglichten alten Knorren, 
wigt 3 M. 1 5 L. 3 Q. — yi^. Zu 14 Fl. Münz von Joachim 
Finoldt A^ 1606 kauft. Thut sambt dem hülzem Futter 

darzue Fl. 56. 5. 7. 



— 272 — 

No. 

64. Ein vergult knorretes Trinkgschirr, wie ein Weintrauben 
geformbt, wigt 3 M. 14 L. 2 Q. — /^. Zu 20 Fl. Münz von 
Hansen Petzoldt A^ 16 10 kauft Thut sambt 2 Fl. für das 

Futter darzue Fl. 80. 2. 6. 

65. Ein vergultes Trinkgschirr, ist ein Kindlein mit einem ge- 
spannten Bogen , das sich von dem inwendigem Uhrwerk 
bewegt und umbtrehet, wigt an Silber 3 M. 1 1 L. 2 Q. — /^. 
Zu 17 Fl. von Wenzel Gamitzer A^ 1576 kauft. Thut 
63 Fl. 4 S. 4 Hl. Mehr costet das Futter und Uhrwerk darzue 

12 Fl. Thut Fl. 75. 4. 4. 

66. Ein vergultes Trinkgschirr in Form eines Weintraubens, wigt 
3 M. 9 L. — Q. 2 ^. Zu 20 Fl. Münz von Hansen Petzolt 

Ao. 1610 kauft. Thut sambt 2 Fl. für das Futter darzue Fl. 73. S. i. 

Dieses Trinkgschirr ist Wenzel Samnitz, Obersteuer- 
schreibern der Cron Behaim , wegen derer einem e. Rath 

100 
bei der Böhemischen Cammer assignirten — Fl.umbgueter 

Befiirderung willen per Bernhartum Praetorium verehrt worden 
26. Novemb. 1614. 

67. Mehr ein solcher Weintrauben, wigt 3 M. 7 L. 3 Q. 2 y^. Zu 
20 Fl. Münz von Hannsen Petzoldt A:^ 16 10 kauft. Thut 

sambt 2 FL für das Futter dazue Fl. 71. 16. 10. 

68. Ein vergult, getrieben bauchetes Trinkgschirr, mit Farben 
gemalet, auf dem Deckel ein gegossenes Streufslein, wigt 
3 M. 7 L. 3 Q. — /^. Zu 1 5 Fg. *) von Endresen Bstreich 
A^ 1582 kauft. Thut sambt i Fl. 13 S. 4 Hl. für das Futter 

darzue Fl. 53. 8. i. 

69. Ein vergult, knorret getriebenes Trinkgschirr in Form eines 
Weintraubens, wigt 3 M. 6 L. 2 Q. — /^. Zu 20 Fl. Münz 
von Hannsen Petzoldt A^ 1610 kauft. Thut sambt 2 Fl. für 

das Futter darzue Fl. 70. 2. 6. 

70. Ein ander dergleichen Weintrauben, wigt 3 M. 6 L. i Q. 2 /i^. 
Zu 20 Fl. Münz von Hannsen Petzoldt A^ 16 10 kauft. Thut 

sambt 2 Fl. für das Futter darzue Fl. 69. 19. 4. 

Dieses Trinkgschirr ist Christoffen Röfsner, Handelsdiener 
zu Prag, umb das er in Erhebung und Einnemung der 100 000 Fl. 
Böhemischer Schuld, so wol den Interesse darvon, viel Mue 
gehabt und seine Handelsgescheft derentwegen versäumen 
müssen, per Bernhart Praetorium, Syndicum, verehrt worden 
20. Januarii 1616. 

71. Ein vergult bauchetes Trinkgschirr, auf dem Deckel ein 
gegossen Streufslein, wigt 3 M. 4 L. 2 Q. 24^. Zu 15 Fg. 
von Endres Bstreich A^ 1582 kauft. Thut sambt i Fl. 40 Kr. 

für das Futter darzue Fl. 51. — . — . 

72. Ein zwifaches vergultes Scheurlein, wigt 3 M. 4 L. — Q. — ^, 
Zu 14 Fg. von Endresen Bstreich A^ 1584 kauft. Thut 

sambt dem hülzern Futter darzue Fl. 45. 14. 8. 



*; GuldengToschen. 



— 273 — 

No. 

73. Ein vergult Trinkgschirr von getriebner Arbeit , wigt 3 M. 

2 L. 3 Q. 2 yi^. Zu 20 Fl. Münz von Hansen Petzolt A° 16 10 

kauft. Thut sambt der hülzem Füchsen darzue ... Fl. 63. 2. 6. 

74. Ein vergult knorretes Trinkgschirr in Form eines Wein- 
traubens, wigt 3 M. 2 L. — Q. — /^. Zu 20 Fl. Münz von 
Hansen Petzoldt A^ 161 2 kauft. Thut sambt 2V2 Fl. für 

das Futter darzue Fl. 65. — . — . 

75. Ein vergulter glatter Hofbecher, auf dem Deckel ein Mänlein 
mit einem Spiefs und Schild, wigt 3 M. i L. 3 Q. 2 yi^. Zu 
14 Fl. Münz von Joachim Finoldt A^ 1606 kauft. Thut 

sambt ^/a Fl. für die hülzerne Füchsen darzue .... Fl. 44. 2. 8. 

Dieses Trinkgschirr ist Endresen Rinder wegen eines mit 

Marggrafen Joachim Ernst zu Brandenburg getroffenen 

Holzkaufes, welches Holz er hernach einem e. Rath alhie 

cedirt, verehrt worden 23. Junij 161 5. 

^^. Ein vergult Trinkgschirr in Form eines Weintraubens, wigt 

3 M. I L. 2 Q. — /^. Zu 20 Fl. Münz von Hansen Petzolt 

A^ 161 2 kauft. Thut sambt 2^/« Fl. für das Futter darzue Fl. 64. 10. — . 

Dieses Trinkgschirr ist Hannsen Bemhart, Handelsdiener 
zu Prag, umb das er neben Christoffen Röfsner mit Einnemung 
der 100 000 Fl. Böhemischer Schuld vielfeltig bemuet gewesen, 
per Bernhartum Praetorium, Syndicum, verehrt worden 
20. Januarij 16 16. 
Tj, Ein vergult, geetzt, sechseckichtes Trinkgschirr, auf dem 
Deckel ein Weibsbild , in der ainen Hand einen Schild, 
und in der ^andern einen langen Pfeil haltent, wigt 2 M. 1 5 L. 
— Q- 3 4- Zu 14 Fl. von Endresen Bstreich A^ 1561 kauft. 
Thut sambt 7 S. 9 Hl. für Futter und Sack darzue . . Fl. 41. 13. 6. 

78. Ein vergult getrieben Trinkgschirr, auf dem Deckel ein 
geharnischtes Mänlein, wigt 2 M. 15 L. — Q. 2 /i^. Zu 13^/4 Fl. 
von Endresen Bstreich A^ 1581 kauft. Thut sambt 6 S. 

3 Hl. für das hülzerne Futter darzue Fl. 40. 16. i. 

79. Ein vergultes Trinkgschirr, wigt 2 M. 15 L. — Q. \ ^. Zu 
14 Fl. von Martin Malfet A^ 1570 kauft. Thut sambt 10 S. 

für Futter und Sack Fl. 41. 14. — . 

80. Ein vergultes Trinkgschirr von getriebener Arbeit, auf dem 
Deckel ein klain Früchtlein, wigt 2 M. 14 L. i Q. — J^, Zu 
14 Fl. von Martin Malfet Aj^ 1570 kauft. Thut sambt 10 S. 

5 Hl. für Futter und Sack Fl. 40. 19. 9. 

81. Ein vergultes Trinkgschirr, auf dem Deckel ein geharnischtes 
Mänlein mit einem Spiefs und Schild, wigt 2 M. 14 L. — 
Q. — J^, Zu 138/4 Fl. von Endresen Bstreich A^ 1581 kauft. 

Thut sambt 6 S. 3 Hl. für das Futter Fl. 39. 16. 10. 

82. Ein vergulter ganz glatter Hoffbecher, auf dem Deckel ein 
Landsknecht mit einem Spies, wigt 2 M. 14 L. — Q. — ^, 
Zu 14 Fl. Münz von Joachim Finoldt A° 1610 kauft. Thut 

samt 10 S. für die hülzerne Füchsen darzue Fl. 40. 15. — . 

83. Ein vergultes Trinkgschirr, uf dem Deckel ein geharnischtes 
Mänlein mit einem Spies und Schild, wigt 2 M. 13 L. i Q. 

18 



— 274 — 

No. 

3^. Zu 13V4 Fl. von Endresen Bstreich A^ 1581 kauft. 

Thut sambt 6 S. 3 Hl. für das Futter Fl. 39. 7. i. 

84. Ein vergultes Trinkgschirr, uf dem Deckel ein Landsknecht 
mit einem Spiefs, wigt 2 M. 12 L. i Q. i /i^. Zu 15 Fl. von 
Caspar Widman A^ 1573 kauft. Thut sambt 9 S. ftir das 

Futter darzue Fl. 41. 19. 10. 

85. Ein vergult knorretes Trinkgschirr in Form eines Wein- 
traubens, wigt 2 M. 12 L. — Q. — /^. Zu 20 Fl. Münz von 

1/2 
Hansen Petzoldt A^ 1612 kauft. Thut sambt 2 — FI. für das 

4 

Futter darzue FI. 57. 2. 6. 

Dieses Trinkgschirr istDoctorLienharten Geudenstain, der 
Thumbprobstei zu Bamberg Verwaltern, auf dessen Hochzeit, 

so er zu Bamberg mit J Tochter, gehalten, per 

Lorenzen Hulfsen, verehrt worden 20. Maij 161 5. 

86. Ein anderer dergleichen Weintrauben, wigt 2 M. 1 1 L. 2 Q. 
— /^. Zu 20 Fl. Münz von Hansen Petzoldt A^ 161 2 kauft. 

1/2 

Thut sambt 2 — Fl. für das Futter darzue FL 56. 10. — . 

4 

87. Ein vergult getrieben Trinkgschirr, auf dem Deckel ein 
Früchtleia, wigt 2 M. 11 L. i Q. 2 /^. Zu 16 Fg. von 
Hannsen Petzoldt Al. 1609 kauft. Thut sambt 24 Kr. für die 

hülzerne Füchsen darzue Fl. 43. 12. 10. 

88. Ein anders gleichmefsigen Formbs Trinkgschirr, wigt auch 
2 M. II L. I Q. 2 4- Zu 16 Fg. von Hansen Petzoldt 
Aü- 1609 kauft. Thut sambt 24 Kr. für die hülzerne 

Füchsen darzue Fl. 43. 12. lo. 

89. Mehr ein solches Trinkgschirr, wie die ietztbeschriebene 
zwai geformbt, wigt 2 M. ii L. — Q. — i ^. Zu 16 Fg. 
von Hansen Petzolt A.^ 1609 kauft. Thut sambt 16 Kr. 

für die hülzerne Füchsen darzue Fl. 43. 6. 7. 

90. Ein vergulter knorreter Weintrauben, wigt 2 M. 10 L. 3 Q. 
2 4. Zu 20 Fl. Münz von Hannsen Petzoldt A^ 16 12 kauft. 

V« 

Thut sambt 2 — Fl. für das Futter darzue.. Fl. 55. 14. 3. 

4 

91. Ein vergult getrieben Trinkgschirr, auf dem Deckel ein 
spitziges Früchtlein, wigt 2 M. 10 L. 2 Q. 3 z^. Zu 16 Fg. 
von Hansen Petzoldt, Goldschmid, A° 161 9 kauft. Thut 

sambt 16 Kr. für die hülzerne Füchsen dartzue .... Fl. 42. 19. i. 

92. Ein vergulter knorreter Weintrauben, wigt 2 M. 10 L. 2 Q. 
— 4- Zu 20 Fl. Münz von Hannsen Petzolt A± 161 2 kauft. 

1/2 

Thut sambt 2 — Fl. für das Futter darzue Fl. 55. 5. — . 

4 

93. Ein vergult doppeltes Scheuerlein, wigt 2 M. 10 L. i Q. — /^. 
Zu 13^/» Fg. von Endresen Bstreich A^ 1564 kauft. Thut 

sambt dem hülzern Futter darzue Fl. 36. 2. — . 

94. Ein vergult getrieben Trinkgschirr, auf dem Deckel ein 
spitziges Früchtlein, wigt 2 M. 10 L. i Q. — 4- Zu 16 Fg. 
von Hansen Petzoldt A^ 1609 kauft. Thut sambt 16 Kr. für 

die hülzern Füchsen darzue FI. 42. 10. 4. 



— 275 



No. 



Dieses Trinkgschirr ist Görgen Friedrich Pömer, Bartlme 
Pömers Pflegers zu Herspnick Son, auf dessen Hochzeit, so 
er mit J. Juliana Marta , Hansen Joachim Nützeis Kastnern 
daselbst Tochter, aldo gehalten, per Herrn Jacob Starken, 
Losungherrn, verehrt worden 9. Maij 1614. 

95. Ein ander dergleichen Trinkgschirr ebenmefsigen Formbs, 
wigt 2 M. 10 L. — Q. 3 /^. Zu 16 Fg. von Hannsen Petzoldt 
A^ 1609 kauft. Thut sambt 16 Kr. für die hülzerne Füchsen 

darzue Fl. 42. 9. i. 

96. Mehr ein solches Trinkgschirr gleichen Formbs, wigt 2 M. 
10 L. — Q. i ^. Zu 16 Fg. von Hansen Petzoldt A^ 1609 

kauft. Thut sambt 16 Kr. für die hülzerne Füchsen darzue Fl. 42. 6. 7. 

97. Ein ander Trinkgschirr, den ietztbeschriebenen dreien 
durchaus ehnlich, wigt 2 M. 10 L. — Q. — /i^. Zu 16 Fg. 
von Hansen Petzoldt A^ 1609 kauft. Thut sambt 16 Kr. 

für die Füchsen darzue Fl. 42. 5. 4. 

98. Ein vergult getrieben Trinkgschirr, auf dem Deckel ein 
spitzig Fruchtlein, wigt 2 M. 9 L. 3 Q. 2 /^. Zu 16 Fg. von 
Hannsen Petzoldt A^ 1609 kauft. Thut sambt 16 Kr. für 

die hülzerne Füchsen darzue Fl. 42. 2. 10. 

99. Ein anders eben dergleichen Formbs Trinkgschirr, wigt auch 
2 M. 9 L. 3 Q. 2 /i^. Zu 16 Fg. von Hansen Petzoldt A° 1609 

kauft. Thut sambt 16 Kr. für das hülzerne Futter darzue Fl. 42. 2. 10. 

100. Mehr ein solches ebenmefsigen Formbs Trinkgschirr, wigt 
2 M. 9 L. I Q. 3 /i^. Zu 16 Fg. von Hansen Petzoldt A^ 1609 

kauft. Thut sambt 16 Kr. für die hülzerne Füchsen darzue Fl. 41. 14. i. 

10 1. Ein vergulter platter HoflTbecher, auf dem Deckel ein Lands- 
knecht mit einer Helmbarten, wigt 2 M. 9 L. i Q. — /^. Zu 
15 Fg. von Wenzel Gamitzer A_^ 1563 kauft. Thut sambt 

dem Futter darzue Fl. 39. 2. 2. 

102. Ein vergult getrieben Trinkgschirr, auf dem Deckel ein 
spitzig Früchtlein, wigt 2 M. 9 L. — Q. 2 /i§^. Zu 16 Fg. von 
Hannsen Petzoldt A^ 1609 kauft. Thut sambt 16 Kx. für 

die hülzerne Füchsen darzue Fl. 41. 7. 10. 

103. Ein vergult doppelt Trinkgschirrlein, wigt 2 M. 9 L. — Q. 

— 4- Zu 13V2 Fl. Grobgelt von Endresen Bstreich A^ 1564 

kauft. Thut sambt Futter und Sack Fl. 35. i. — . 

1 04. Ein vergultes Trinkgschirr von getriebener Arbeit, uf dem 
Deckel ein silberes geschmelztes Streufslein, wigt 2 M. 9 L. 

— Q- — ^- Zu 20 Fl. Münz von Hansen Petzoldt A° 161 3 

kauft Thut sambt 15 Kr. für die hülzerne Füchsen darzue Fl. 51. 10. — . 

105. Ein vergultes Trinkgschirr von getriebner Arbeit, uf dem 
Deckel ein sübern geschmelztes Streufslein von Blumwerck, 
wigt 2 M. 9 L. — Q. — ^. Zu 20 Fl. Münz von Hansen 
Petzoldt A^ 161 3 kauft. Thut sambt 15 Kr. für die hül- 
zerne Füchsen darzu Fl. 51. 10. — . 

Dieses Trinkgschirr ist Johann Teucher, churfürstl. Sächsi- 
schem Secretario, auf dessen Hochzeit, so er mit J. Barbara, 
Fridrich Lindemans Tochter zu Drefsden, gehalten, verehrt 
worden 17. Septemb. 1614. 

i8* 



— 276 — 

No. 

106. Ein vergult getrieben Trinkgschirr, auf dem Deckel ein 
spitziges Friichtlein, wigt 2 M. 8 L. 3 Q. 2 4. Zu 16 Fg. 
von Hansen Petzolt A^ 1609 kauft. Thut sambt 16 Kr. 

für die hülzern Füchsen darzue Fl. 41. 2. 10. 

107. Ein anders gleichmefsigen Formbs Trinkgschirr, wigt 2 M. 

8 L. 2 Q. 3 ;ig>. Zu 16 Fg. von Hannsen Petzoldt A.^ 1609 

kauft. Thut sambt 16 Kr. für die hülzerne Füchsen darzue Fl. 40. 19. i. 

108. Ein vergult doppeltes Trinkgschirr, wigt 2 M. 8 L. i Q. i /i^. 
Zu 13V2 Fl. Grobgelt von Endresen Bstreich A^ 1564 kauft. 

Thut sambt 9 S. i Hl. für Futter und Sack Fl. 36. 2. — . 

109. Ein vergultes Trinkgschirrlein, uf dem Deckel ein Mänlein 
mit einem Spiefs, wigt 2 M. 8 L. i Q. i 4- Zu 1 5 Fg. von 
Wenzel Gamitzer A/» 1563 kauft. Thut sambt 8 S. 9 Hl. 

für Futter und Sack Fl. 38. 4. 7. 

HO. Ein veröltes Trinkgschirr auf dem Deckel ein geharnischt 
Mänlein mit einem Spiefs, wigt 2 M. 7 L. 3 Q. 2 ^. Zu 
14 Fg. von Endresen Bstreich A^ 1561 kauft. Thut sambt 
6 S. 9 Hl. für Futter und Sack Fl. 35. 5. 6. 

111. Ein vergult zwifaches Scheurlein, wigt 2 M. 7 L. 2 Q. 8/^. 
Zu 16 Fg. von Thoma Türeken A^ 1556 kauft. Thut sambt 

1 Fl. 15 S. 5 Hl. für Futter und Sack Fl. 41. 9. 2. 

112. Ein vergulter glatter Hoftbecher, auf dem Deckel ein Män- 
lein mit einem Spiefs, wigt 2 M. 7 L. 2 Q. 2 /i^. Zu 1 5 Fg. 
von Wenzel Gamitzer A± 1563 kauft. Thut sambt 8 S. 

9 Hl. für Futter und Sack Fl. 37. 11. 8. 

113. Ein vergult knorretes Trinkgschirr in Form eines Wein- 
traubens, wigt 2 M. 5 L. — Q. — 4^. Zu 20 Fl. Münz von 
Hansen Petzoldt A^ 16 10 kauft. Thut sambt dem hül- 
zern Futter darzue Fl. 45. 5. — . 

Dieses Trinkgeschirr ist Johann Löwen eines e. Raths 
Agenten am kais. Hoff zu Prag, auf dessen Hochzeit, so er 
mit J. Johanna, Hansen Seltenschlags Tochter, zu Prag ge- 
halten, per Carl Göfswein verehrt worden 18. Martij AJL 16 14. 

114. Ein vergultes Trinkgschirr, auf dem Deckel ein Mänlein 
mit einem Spiefs, wigt 2 M. 3 L. 2 Q. 2 /i^. Zu 14 Fg. von 
Endresen Bstreich A.° 1576 kauft. Thut sambt 9 S. 6 Hl. 

für das Futter und Sack Fl. 31. 12. 10. 

115. Ein vergultes Trinkgschirr von getriebner Arbeit, wigt 

2 M 2 L. 3 Q. 3 ^. Zu 15V2 Fg. von Hansen Petzoldt A^ 

16 IG kauft. Thut sambt 6 S. 8 Hl. für das Futter darzue Fl. 34. 3. 6. 

Dieses Trinkgschirr ist Gerharten Mafs, des Raths zu 
Cöln, wegen das er etlich Jar hero die gebreuchliche Ge- 
schenk wegen der Zollfreiheiten in Namen eines e. Raths, 
unserer Herrn alhie, verrichtet, durch die ZoUambtleut prä- 
sentirt worden 20 Augusti 1614 

116. Ein vergultes Trinkgschirr, auf dem Deckel ein spitziges 
Früchtlein, wigt 2 M. — L. i Q. — ^. Zu 18 Fl. Münz von 
Hainrich Strauben A° 1612 kauft. Thut sambt 15 Kr. für 

das hülzerne Futter darzue Fl. 36. 10. 7. 



— 277 — 

No. 

Dieses Trinkgschirr ist Görgen Negelein, wegen das er 
verschiener Jahm mit der oberlendischen Zinszahlung und 
Ablösung der Haubtsummen viel Mue gehabt, per die Herrn 
Losunger verehrt worden 14. Octobris 161 5. 

117. Ein vergultes Trinkgschirr, gleichförmig dem ietztbeschrie- 
benem, wigt 2 M. — L. — Q. — ^. Zu 18 Fl. Münz von 
Hainrich Strauben A^ 1612 kauft. Thut sambt 1 5 Kr. für das 

hülzeme Futter darzue Fl. 36. 5. — . 

118. Mehr noch ein ander dergleichen Trinkgschirr, wigt i M. 
1 5 L. — Q. — 4- Zu 18 Fl. Münz von Hainrich Strauben 

A^ 1612 kauft. Thut sambt 15 Kr. für das Futter darzue Fl. 35. 2. 6. 

119. Ein silbern vergultes Trinkgschirr von getriebnen Knorren, 
auf dem Deckel ein geharnischter Man, in der ainen Hand 
ein Helleparten und in der andern einen Spiefs haltent, wigt 
9 M. 9 L. — Q. — ^. Zu 20 FI. Münz von Hansen Petzolt, 
Goldschmid, A^ 1613 den 18. Novembris erkauft. Thut 

sambt 15 S. für ein altes Futter darzue gerecht zumachen FL 192. — . — . 

120. Ein anders ebenmefsigen Formbs Trinkgschirr, wigt 8 M. 
4L. iQ. — 4" Zu 20 Fl. Münz von Hansen Petzoldt Af. 161 3 

erkauft Thut sambt 4 Fl. für ein neues Futter darzue . Fl. 169. 6. 8. 

121. Mehr ein vergult knorretes Trinkgschirr, auf dem Deckel 
ein gewapneter Man, in der ainen Hand einen blosen Saibel 
und in der andern einen Streitschild haltent, wigt 7 M. 4L. 
3 Q- — 4^' Zu 20 Fl. Münz von Hannsen Petzoldt A^' 1613 

kauft. Thut sambt 4 Fl. für ein neues Futter darzue . ..Fl. 149. i8, 10. 

Dieses Trinkgschirr ist Graffen Craffto von Hohenloe, 
Herrn zu Langenburg und Cranichfeld, Obersten und Ritter, 
uf dessen Beilager, so ihr G. mit Freulein Sophia, Pfalzgrävin 
bei Rhein, Herzogin in Bayern, Herrn Carl PfalzgrafTen bei 
Rhein Tochter, zu Neuenstain gehalten, per Hansen Sigmunt 
Fuerern verehrt worden 7. Maij 161 5. 

122. Ein vergult, knorret, getriebenes Trinkgschirr, auf dem Deckel 
ein spitziges Früchtlein, wigt 2 M. 2 L. i Q. — /i^. Zu 18 Fl. 
Münz von Hansen Petzoldt A^ 161 3 kauft. Thut sambt 

der hulzern Füchsen darzue Fl. 38. 16. 8. 

Dieses Trinkgeschirr ist Johann Jakob Wolff, der Statt 
Regenspurg Syndico, auf sein Hochzeit, so er mit Jungf. ^ 

Barbara, Abraham Widmans Tochter, gehalten, verehrt wor- 
den per Hans Endres Flick adi 3. Februar 1615. 

123. Ein ander dergleichen Trinkgschirrlein, uf dem Deckel ein 
geschmelztes Streufslein, wigt 2 M. iL. — Q. — /^. Zu 
18 Fl. Münz von Hannsen Petzoldt A.*' 161 3 kauft. Thut 

sambt 16 Kr. für die hulzern Füchsen darzue Fl. 37. 5. 5. 

124. Ein vergult glattes Trinkgschirrlein, uf dem Deckel ein 
spitziges Früchtlein, wigt i M. 9 L. — Q. — /^. Zu 18 Fl. 
Münz von Hansen Petzoldt A:^ 1613 kauft. Thut sambt 

der hülzem Füchsen darzue F. 28. 7. 10. 

125. Ein vergult getriebenes Trinkgschirr mit hohen Knorren, 
darauf allerlei Blumwerk sauber punzinirt, wigt 5 M. 14 L. 



— 278 



No. 



I Q. Zu 18 Fl. Münz von Hansen Rötenbeck, Goldschmid, 
den 26. Februarij A^ 16 14 kauft. Thut sambt 3^/2 Fl. für 

das Futter darzue Fl. 109. 10. 8. 

126. Ein silbern vergultes Trinkgschirr , uf den Knorrn allerlei 
Blumwerk artlich punzinirt, wigt 5 M. 14 L. — Q. — h^. 
Zu 18 Fl. Münz von Hansen Rötenbeck, Goldschmid, den 
26. Februarij A^ 16 14 kauft. Thut sambt 3^/2 Fl. für das • 

Futter darzue Fl. 109. 5. — . 

127. Ein silbern vergultes, knorretes Trinkgschirr, auf dem Deckel 
ein geharnischtes Mänlein mit einem Spiefs und Schild, wigt 
6 M. 2 L. 2 Q. — 4>' Zu 20 Fl. Münz von Hansen Petzoldt 
adi 30. Martij A°_ 1614 kauft. Thut sambt 3V4 Fl. für das 

Futter darzue Fl. 126. 7. 6. 

Dieses Trinkgschirr ist Graffen Philip Hainrich von 
Hohenloe, Waldenburger Lini, auf de^en Beilager, so ihr 
G. mit Freulein Dorothea Walburgis, auch Gräffin von Hohen- 
loe, Neuenstainischer Lini, zu Neuenstain gehalten, per Han- 
sen Sigmunt Euerer präsentirt worden 7. Maij 161 5. 

128. Ein ander dergleichen Trinkgschirr, wigt 6 M. iL. — Q. 

— j^. Zu 20 Fl. Münz von Hansen Petzoldt adi 30. Martij 

A^ 1614 kauft. Thut sambt 3V4 Fl. für das Futter darzue Fl. 124. 16. 3. 

129. Mehr ein solches Trinkgschirr, wigt 6 M. — L. 2 Q. 2 4- 
Zu 20 Fl. Münz von Hansen Petzoldt adi 30. Martij A.° 

1614 kauft. Thut sambt 3^4 Fl. für das Futter darzue , Fl. 124. 3. 9. 

130. Ein ander ebenmefsigen Formbs Trinkgschirr, wigt 6 M. 

— L. 2 Q. — /^. Zu 20 Fl. Münz von Hannsen Petzoldt, Gold- 
schmid, adi 30. Martij A^ 16 14 kauft. Thut sambt 3V4 Fl. 

für das Futter darzue Fl. 123. 17. 6. 

131. Ein hohes silbern vergultes Trinkgschirr, auf dem Deckel ein 
geharnischter Man mit einem Spiefs und Schild, wigt 6 M. 

II L. 2 Q. — /i^. Zu i8Fl. Münz von weiland H.Carl Nützeis 
Erben erkauft. Thut sambt 24 Kr. für ein hülzerne Füchsen 

darzue Fl. 122. 8. 8. 

132. Ein hoher getriebener HofTbecher, auf dem Deckel ein Weibs- 
bild, Ceres, wigt 6 M. 12 L. — Q. — ^. Zu 18 Fl. Münz 
von utsupra erkauft. Thut sambt 24 Kr. für ein hülzerne Füch- 
sen darzue Fl. 123. — . — . 

133. Einander, glatter, vergulter hoher HofTbecher, auf dem Deckel 
ein gewapneter Man mit einem Fahnen und Schild, wigt 
5 M. — L. 3 Q. — 4. Zu 18 Fl. Münz von weilant H. Carls 
Nützeis Erben A^. 16 14 erkauft. Thut sambt 24 Kr. für die 

hülzerne Füchsen darzu Fl. 91. 4. 8. 

134. Ein silbern vergultes Trinkgschirr von klainer getriebener 
Arbeit, uf dem Deckel ein Weibsbild mit einem Spiefs und 
Schild, wigt 2 M. II L. 3 Q. Zu 16 Fl. Münz von weilant 
H. Carl Nützeis seligen Erben A?. 16 14 erkauft. Thut sambt 

5 Patzen für ein hülzerne Füchsen darzue Fl. 44. i. 8. 

135. Ein vergultes Trinkgschirr von gemainer getriebener Arbeit, 
wigt 2 M. 9 L. I Q. — ^. Zu 16 ¥1, Münz von H. Carl 



— 279 — 

No. 

Nützeis seligen Erben A^ 1614 kauft. Thut sambt 20 Kr. 

für die hulzeme Füchsen darzue Fl. 41. 11. 8. 

136. Ein ander dergleichen Trinkgschirr , auf dem Deckel ein 
Landsknecht mit einem Spiefs und Schild, wigt 2 M. 8 L. 

2 Q- — ^' Zu 16 Fl. Münz von H. Carl Nützeis s. Erben 
Al 1614 erkauft. Thut sambt 20 Kr. für ein hulzeme 

Füchsen darzue Fl. 40. 16. 8. 

137. Ein schön silbern vergultes Trinkgschirr von getriebenen 
lenglichten Knorren, darauf allerlei Zier, auf dem Deckel 
das Bild Mercurii, wigt 12 M. 4L. 3 Q — 4- Zu 25 Fl. 
Münz von Christoff Gamitzer, Goldschmid, A^ 161 5 erkauft. 

Thut sambt 6 Fl. für das Futter darzue Fl. 313. 8. 4. 

Dieses Trinkgschirr ist etc. Ffalzgraffen Fridrich dem 
5., Churfürsten etc., als ihre churfl. Gnd. neben dero Gemahlin 
das erste Mal als ein Churfiirst hiehero gelangt, per Herrn 
Görg Volckamer verehrt worden 13. Junij 161 5. 

138. Ein ander dergleichen knorretes Trinkgschirr, jedoch ohne Zier 
auf den Knorren, auf dem Deckel ein Bild gleich wie Ceres, 
in der Hand ein Cornu Copiae haltent, wigt 10 M. 6. L. 
3Q. — Zu 25 Fl. Münz von Christoffen Gamitzer, Goldschmid, 

A^ 161 5 erkauft. Thut sambt 6 Fl. für das Futter darzue Fl. 266. 11. — . 

Dieses Trinkgschirr ist Frauen Elisabeth, Ffalzgrafen 
Fridrich, Churfürsten, Gemahlin, geborner Königin aus Eng- 
land etc., als ihr churfl. Gnd. neben dero Herrn Gemahl 
das erste Mal hiehero kommen, per Herrn Görg Volckamer, 
verehrt worden 13. Junij A± 161 5. 

139. Ein vergult silberes Trinkgschirr von getriebenen Knorm, 
auf dem Deckel ein Engel mit einem Falmzweig, wigt 3 M, 
14 L. 2 Q. Zu 19 Fl. Münz von Hansen Gebhardt, Ambtman 
in der Schau, kauft. Thut sambt 20 Kr. für die hulzeme 

Fuchsen darzue FI. 74. 11. i. 

140. Mehr ein ander eben dergleichen Formbs Trinkgschirr, wigt 

3 M. 13 L. 2 Q. Zu 19 Fl. Münz auch von Hansen Gebhardt 

kauft. Thut sambt 20 Kr. für die hülzerne Füchsen darzue Fl. 73. 7. 3. 

141. Ein silbern vergultes Trinkgschirr von getriebnen Knorrn, 
auf dem Deckel ein Streufslein, mit Farben gemalet, wigt 
3 M. IG L. I Q. — /^, Zu 17V2 Fl. Münz von Hannsen Feut- 
müUer, Goldschmid, A^ 161 5 erkauft. Thut sambt 22 Kr. 

für ein hülzerne Füchsen darzue Fl. 63. 14. 2. 

Dieses Trinkgeschirr ,ist Bartlme Fömer, Fflegem zu 
Herspruck, auf dessen Hochzeit, so er daselbst mit F. Ursula, 
weilant Gorgen Sigmunt Schurstabs, gewesnen Fflegers zu 
Fetzenstain und Stierberg, Wittib, einer gebornen Waldstro- 
merin, gehalten, per Herrn Wolffen Löffelholz verehrt wor- 
den 19. Junij 161 5. 

142. Ein vergultes Trinkgschirr mit lenglichten Knorrn, sechs- 
eckicht, auf dem Deckel ein gegossen Streufslein, mit Farben 
gemalet, wigt 2 M. 6 L. i Q. — Zu 16 fl Münz von einer 



— 28o — 

No. 

Keuflin A^ 1615 gekauft. Thut sambt 20 Kr. für die 

Füchsen darzue Fl. 38. 11. 8. 

143. Ein alt silbern vergultes Trinkgschirr, daran 52 alte haid- 
nische Pfenning, wigt 8 M. i L. — Q. — /^. Zu 22 Fl, von 
Hannsen Gebhardt, Amtman in der Schau, erkauft. Thut 

sambt 2V2FI. für das Futter darzue Fl. 179. 17. 6. 

144. Mehr ein vergultes Trinkgschirr von getriebenen Knorren, 
auf dem Deckel ein Engel mit einem Palmzweig, wigt 5 M. 
14 L. I Q. — /^, Zu 22 Fl. von Hannsen Gebhardt, Ambtman 

in der Schau, A^i6 16 kauft. Thutsambt dem Futter darzue Fl. 132. n. 10. 

145. Item ein ander vergultes Trinkgschirr mit lenglichten Knor- 
ren, auf dem Deckel das Bild Venus mit Cupidine, wigt 
5 M. 5 L. Zu 22 Fl. von Christoffen Gamitzer gearbeitet und 
von Hannsen Gebhardt A?. 16 16 kauft. Thut sambt 3 Fl. 

für das Futter darzue Fl. 119. 17. 6. 

146. Ein vergult knorretes Trinkgschirr, auf dem Deckel ein 
Engel mit einem Cranz und Palmzweig, wigt 6 M. — L. 

— Q- — ^' Z^ 20 Fl. von Hainrich Strauben, Goldschmid, 
adi 25. Aprilis A^ 16 16 kauft. Thut sambt 3®/* Fl. für das 

Futter darzue Fl. 123. 15. — . 

147. Ein ander dergleichen Trinkgschirr, wigt 5 M. 15 L. 2 Q. 

— y^. Zu 20 Fl. von Hainrich Strauben den 25. Aprilis A° 

1616 erkauft. Thut sambt 3^/4 Fl. für das Futter darzue Fl. 123. 2. 6. 

148. Mehr ein Trinkgschirr gleiches Formbs, wigt 4M. 15 L. 

— Q- — ^- Zu 20 Fl. von Hainrich Strauben, Goldschmid, 

A^ 1616 kauft. Thut sambt 3 Fl. für das Futter darzue Fl. 102. 13. 9. 

149. Ein vergult Trinkgschirr mit getriebnen Knorm, uf dem 
Deckel ein Engel mit einem Cranz und Palmzweig, wigt 
4M. 13 L. I Q. — 4&. Zu 20 Fl. von Hainrich Strauben, Gold- 
schmid, A^ 1616 erkauft. Thut sambt 3 Fl. für das Fut- 
ter darzue Fl. 99. 11. 3 

150. Ein ander eben dergleichen Trinkgschirr, wigt 4 M. 3 L, 

2 Q. — /^. Zu 20 Fl. von Hainrich Strauben, Goldschmid, 

A-1 16 16 kauft. Thut sambt 3 Fl. für das Futter darzue Fl. 87. 7. 6. 

151. Ein vergult knorretes Trinkgschirr, uf dem Deckel ein 
klaines Früchtlein, wigt 3 M. 4 L. 2 Q. — /^. Zu 20 Fl. von 
Hainrich Strauben, Goldschmid, A^ 16 16 kauft. Thut sambt 

3 Fl. für das Futter darzue Fl. 68, 12. 6. 

152. Mehr ein solches Trinkgschirr ebenmefsigen Formbs, wigt 
3 M. 3 L. 2 Q. Zu 20 Fl. von Hainrich Strauben, Goldschmid, 

A^ 16 16 kauft. Thut sambt 3 Fl. für das Futter darzue Fl. 67. 7. 6 

153. Ein schöne, sauber gearbeite, silbern vei^ulte Scheurn, wigt 
9M. 5 L. — Q. — /i^. Zu 18V2 Fl. vonEustachiiUnterholtzers 
s. Erben A^ 1616 erkauft. Thut sambt 3V2 Fl. für das Fut- 
ter darzue Fl. 175. 15. 6. 

1 54. Ein vergulte, alte Scheurn von getribenen Knorrn, sauber ge- 
arbeitet, wigt 8 M. 7 L. 3 Q. — 4. Zu 18V2 Fl. vonEustachii 
Unterholtzers seligen Erben A° [616 erkauft. Thut sambt 

3V2 Fl. für das Futter darzue Fl. 160. 8. ii. 



— 28l — 

No. 

155. Fin alt schönes Trinkgschirr mit getriebnen lenglichten 
Knorren, auf dem Deckel ein Kurisser mit einem Schild 
und Fahnen, wigt 8 M. 2 L. — Q. — >^. Zu 18V2 Fl. von 
Eustachii Unterholtzers s. Erben A^ 16 16 erkauft. Thut 

sambt 3V2FI. für das Futter darzue Fl. 153. 16. 6. 

1 56. Ein vergult knorretes Trinkgschirr , auf die ungerische 
Manier gearbeitet, wigt 7 M. 11 L. 2 Q. — yig^. Zu 18V2 Fl. 
von Eustachii Unterholtzers s. Erben Af. 1616 erkauft. 

Thut sambt 3^/2 Fl. für das Futter darzue Fl. 146. 6, 7. 

157. Ein Trinkgschirr von getriebener Arbeit, auf dem Deckel 
ein Weibsbild, in der rechten Hand ein Schwert und in 
der linken Hand einen Adler haltent, wigt 6 M. 14 L. 
~ Q- ~ '<&• Zu i8Va Fl. von Eustachii Unterholtzers s. Erben 

A^ 1616 kauft. Thut sambt 3 V2 Fl. für das Futter darzue Fl. 130. 13, 9. 

158. Ein silbern vergultes Trinkgschirr, uf dem Deckel ein 
geharnischter Man mit einem Spiefs und Schild, wigt 6 M. 
12 L. 2 Q. Zu 18^/2 Fl. von weilant Eustachii Unterholtzers 

s. Erben erkauft. Thut sambt 3 V2 Fl. für das Futter darzue Fl. 128. 19. i. 

159. Ein alt, vergult, knorretes Trinkgschirr uf die ungarische 
Art, auf dem Deckel ein Granatapfel, wigt 6 M. 10 L. 3 Q. 
Zu 18V2 Fl. von weilant Eustachii Unterholtzers s. Erben 

kauft. Thut sambt 3^/2 Fl. für das Futter darzue ... Fl. 126. 14. 4. 

160. Ein vergulter Becher mit getriebenen lenglichten Knorren, 
auf dem Deckel ein geharnischter Man, in der ainen Hand 
einen Schild, in der andern einen Spiefs haltent, wigt 6 M. 
6 L. I Q. Zu 18^/2 Fl. von weilant Eustachii Unterholtzers 

s. Erben kauft. Thut sambt 3 V2 Fl. für das Futter darzue Fl. 122. — . 4. 

161. Ein vergulter Becher, auf dem Deckel ein geharnischter 
Man, in der ainen Hand einen Schild und in der andern 
einen Spiefs haltent, wigt 6 M. 2 L. 3 Q. — Zu 18 V2 Fl. von 
weilant Eustachii Unterholtzers s. Erben kauft. Thut sambt 

3 Fl. für das Futter darzue Fl. 117. —. 10. 

162. Ein vergulter knorreter Becher, auf dem Deckel ein Engel 
in der ainen Hand einen Palmzweig und in der andern 
Hand einen Cranz haltent , wigt 5 M. 9 L. — Q. — /^. 
Zu 18^/2 Fl. von weilant Eustachii Unterholtzers s. Erben 

kauft. Thut sambt 3 Fl. für das Futter darzue .... Fl. loS. 18. 3. 

163. Ein vergult knorretes Becherlein, uf dem Deckel ein Weibs- 
bild, in der rechten Hand ein Lanzen und in der andern 
einen Schild haltent , wigt 2 M. 1 5 L. — Q. — >^. Zu 
15V2FI. von weilant Eustachii Unterholtzers s. Erben kauft. 

Thut sambt 16 Kr. für die hulzerne Puchsen darzue . .Fl. 45. 16. — . 

1 64. Ein vergult altes Trinkgschirrlein , mit Knorren einer Bim 
getriben , wigt 2 M. 3 L. 2 Q. Zu 15 ^h Fl. von weilant 
Eustachii Unterholtzers s. Erben gekauft. Thut sambt 16 Kr. 

für die hiilzeme Füchsen darzue Fl. 34. 12. 8. 

165. Ein vergult knorret Trinkgschirrlein, wigt i M. 11 L. — Q. 
— /^. Zu 1 5 */2 Fl. von weilant Eustachii Unterholtzers s. Erben 

erkauft. Thut sambt 16 Kr. für die hulzerne Puchsen darzue Fl. 26. 8. 4. 



— 282 — 

No. 

i66. Ein vergulter glatter Hoflfbecher, auf dem Deckel ein Mänlein, 
in der ainen Hand einen Spiefs und in der andern einen 
Schild haltent, wigt 2 M. 2L. — Q. — ^. Zu 16 Fl. A^ 1616 
kauft. Thut sambt 16 Kr. für die Büchsen darzue . . Fl. 34. 5. 4. 

167. Ein vergulter Hoffbecher mit getriebnen Spitzen, auf dem 
Deckel ein Weibsbild, in der ainen Hand einen Spiefs und 
in der andern einen Schild haltent, wigt 3 M. 13 L. — Q. 

— 4^. Zu 13^/4 Fl. von Hannsen Heher A?. 1616 kauft. 

Thut sambt 18 Kr. für die hulzerne Fuchsen darzue . . Fl. 52. 14. 4. 

168. Ein vergulter Becher von getriebener Arbeit, auf dem Deckel 
ein geharnischter Man, in der ainen Hand einen Spiefs und 
in der andern einen Schild haltent , wigt 3 M. 4L. — Q. 

— /i^. Zu 13*^/4 Fl. von Hannsen Heher A^ 16 16 kauft. 

Thut sambt 18 Kr. für die hülzeme Füchsen darzue . . Fl. 44.. 19. 9. 

169. Ein vergult nidriges Geschirr, wie ein halbe Scheum geformbt, 
mit einem Deckel, darauf ein weifses Streufslein, wigt 2 M. 

15 L. 2 Q. — 4- Zu 13^/4 Fl. von Hannsen Heher A^ 1616 

kauft. Thut sambt 16 Kr. für die hulzerne Füchsen darzue Fl. 41. i. 9. 

1 70. Ein ander dergleichen Geschirr, etwas schlechter gearbeitet, 
auf dem Deckel ein geharnischter Man mit einem Schild 
und Spiefs, wigt 2 M. 8 L. 2 Q. — 4. Zu 13^/4 Fl. von 
Hannsen Heher A^ 16 16 kauft. Thut sambt 16 Kr. für die 

die hulzerne Fuchsen darzue Fl. 35. i. 5. 

171. Ein silbern vergultes Trinkgschirr, auf dem Deckel ein 
geharnischter Man mit 2 Schilden, wigt 2 M. 4 L. — Q. — /^. 
Zu 13^/4 Fl. von Hannsen Heher A^ 1616 kauft. Thut sambt 

16 Kr. für die hulzerne Pnchsen darzue Fl. 31. 4. i. 

172. Ein vergult getriebenes Trinkgschirr, auf dem Deckel ein 
geharnischter Man mit einer Helmparten und Schild, wigt 
2 M. 3 L. — Q. — 4&. Zu 13^/4 Fl. von Hannsen Heher 
A± 1616 kauft. Thut sambt 16 Kr. für die hülzeme Füchsen 

darzue Fl. 30. 6. 10. 

173. Ein vergultes Trinkgschirr von getriebener Arbeit, auf dem 
Deckel ein Streufslein , wigt 2 M. 1 5 L. — Q. — /^, Zu 
13^/4 Fl. von Hannsen Heher A?. i6i6 kauft. Thut sambt 

16 Kr. für ein hulzerne Fuchsen darzue Fl. 40. 13. 2. 

Ist Johan Rudolf Pucher, kais. Maj. Secretario, auf dessen 
Hochzeit, so er zu Wien mit F. Eva von Römerstain, Wittib, 
gehalten, per Johan Löwen verehrt worden. 

174. Ein vergultes Trinkgeschirrlein von getriebener Arbeit, auf 
dem Deckel ein Streufslein, mit Farben geschmelzt, wigt i M. 
12 L. — Q. — 4- Zu 13^/4 Fl. von Hannsen Heher A± 161 6 

kauft. Thut sambt 16 Kr. für eine hulzerne Fuchsen darzue Fl. 24. 6. 7. 



Voigt beschrieben das Silbergschirr zur rechten Hand der 
Losungstuben Gewelbs, oben uf dem Bret über dem Tischlein 
stehent. 

Und erstlich auf dem fördern Thail solchen Brets, fom 
gen der Thür zue, ist das Silbergschirr, so zu der Herrn 
gewöndlichen Malzeiten ordinarie gebraucht wirt. 



— 283 — 

Ist von dem andern, so man nit ordinarie pflegt zu 
brauchen, mit den messenen Gewichten und Wagschalen unter- 
schieden. 

Sechzehen silberne Magöllein mit vergulten Raifen und 
Füefsen, wägen 13 M. 1 1 L. 3 Q. i /i^. Zu 12 Fl., so A.^ 1540 
von Melchior Bairn von neuem gemacht worden. Thut sambt 
I Fl. IG S. 7 Hl. für 2 Futter und Sack Fl. 166. 7. 9. 

Acht vergulte Magöllein , wägen 6 M. 1 5 L. — Q. 3 z^. 
Zu 14 Fl. von Melchior Bairn A^ 1540 gemacht. Thut sambt 14 S. 
für Futter und Sack Fl. 97. 19. 9. 

Zwai zwifache vergulte Dopplet, jedes in seinem Futter, 
wägen 7 M. 12 L. i Q. Thut Fl. 102. 5. — . 

Ein silbern vergultes Becherlein ohne Deckel, in Form 
eines knorreten Glases, mit der Stat Wappen, wigt i M. 4 L. i Q. 
3 4. Thut sambt dem Futter Fl. 18. 8. 3. 

Zwai silberne vergulte Salzvässer, wägen 2 M. 5 L, — Q. 
— 4- Zu 20 Fl. Münz von Hannsen Petzolt A^ 1610 kauft. 
Thut Fl. 46. 5. — . 

Fünf und zwainzig silberne Schüssel, wägen zusammen 
1 53 M. 8 L. — Q. — /^. Seint in zweien lidern Säcken verwahrt, 
hat die Mark gecostet 8 Fl. Thut Fl. 1228. — . — , 

Ein silberne Wasserkandel und Beck mit der Stat Wapen, 
wigt zusammen 19 M. 3 L. 2 Q. — ^ Zu 83/* Fl. Thut . . Fl. 168. 3. — . 



Auf dem andern Thail hieneben vermeldten Brets ist das 
Silbergschirr und Credenz, so nicht ordinarie gebraucht wird, 
Nemblich : 

Vier neuer vergulter Schalen, wegen zusammen 6 M. 12 L. 

— Q- — 4- Zu 12 Fl. Thut Fl. 81. — . — . 

Mehr ein solche vergulte Schalen, wigt i M. 7 L. 3 Q. Von 

einer Keuflin A^ 161 6 den 9. Martij erkauft pro Fl. 19. 9. 8. 

Vier neue silberne Schalen mit vergulten Raifen, wägen 

6 M. 8 L. Zu 9 Fl. Thut Fl. 58. 10. — . 

Sechs alte silberne Schalen, wägen 4 M. 1 5 L. — Q. — /^, 

Zu 8 Fl. Thut Fl. 39. IG. — . 

Sechs alte silberne Schalen mit Schmelzwerk an dem 

Boden, wegen 12 M. 10 L. — Q. — /^. Thut Fl. igi. — . — . 

Zwo alte Schalen, inwendig vergult, wegen 2 M. 4 L. — Q. 

— z^. Zu 9 Fl. Thut Fl. 2G. 5. — . 

Eine alte, vergulte knorrete Scheurn, wigt 5 M. 6 L. 2 Q. 
2 /^. Zu 14 Fl. 9 S. 2 Hl. von einem Unterkeufel A^. 1544 kauft. 

Thut sambt dem Uncosten, auch Futter und Sack Fl. 80. 8. — . 

Ein alter vergulter Kopf,, wigt 8 M. 2 L. — Q. — /^, 

Zu 12 Fl. Thut Fl. 97. IG. — . 

Ein anderer dergleichen silbern vergulter Kopf, wigt 5 M. 
10 L. 3 Q. 2 4. Zu 13 Fl. von einer Keuflin A^ 1550, kauft. 
Thut sambt 2 Fl. 8 S. 2 Hl. denselben wider zuseubern und zuzu- 
richten, auch für Futter vnd Sack Fl. 79. 12. 5. 

Ein schön vergultes Dopplet, wigt 5 M. 6 L. 2 Q. 2 /i^. 

Zu 14 Fl. Thut Fl. 8g. 8. — . 



— 284 — 

Vier einfache vergulte Dopplet, wägen 12 M. 6 L. 3 Q. 
Zu 13 FI. Thut sambt den Futtern Fl. 163. 19. 8. 

Sieben vergulte Hoffbecher mit einem Deckel, wägen 1 5 M. 
5L — Q. — /^. Zu 9 Fl. Thut Fl. 137. 16. — . 

Sechs silberne Hoffbecher, darunter ainer mit einem Fues 
und ainer Deck, wägen 9 M. 7 L. — Q. — /^. Zu 8 Fl. Thut Fl. 75. 10. — . 

Sechs andere silberne Hoffbecher, darunter auch ainer mit 
einem Fues und einer Deck, wägen 9 M. 6 L. — Q. — /^. Zu 
8 Fl. Thut Fl. 75. — . — . 

Mehr sechs andere silberne Hoffbecher, darunter ainer mit 
einem Fuefs und ainer Deck, wegen 9 M. 5 L. — Q. — /^, Zu 
8 Fl. Thut Fl. 74. 10. — . 

Zwen silberne Hoffbecher, deren ainer mit ainem Fuefs 
und ainer Deck, wägen 3 M. iL. — Q. — 4- Zu 8 Fl. Thut Fl. 24. 10. — . 

Sechs silberne gschlagene Becherlein, darunter ains mit 
ainem Fuefs, ohne Deck, wegen 4 M. 13 L. — Q. — 4. Zu 8 Fl. 
Thut Fl. 38. 10. — . 

Acht silberne weifse Hoffbecher, wägen zusammen 6 M. 
II L. iQ.— 4 Zu 7V8 Fl. von Sebalt Schreyem kauft. Thut Fl. 50. 5. — . 

Ein silbern vergult kunstliches Salzvafs mit einem ge- 
schmelztem Crucifix, wigt 3^/2 M. Silbers, von Qiristoffen Ritter- 
lein A^ 155 1 umb 90 Fl. uberhaubt kauft. Thut sambt 5 S. 9 Hl. 
für einen lidern Sack über das Futter Fl. 90. 5. 9. 

Ein silbern vergult klain Köpflein mit einer Deck, wigt 

I M. 4 L. I Q. I 4. Zu 13 Fl. von Michel Krueg A^ kauft. 

Thut sambt 6 S. für Futter vnd Sack Fl. 16. 16. — . 

Ein silbern Becherlein mit einem Fues ohne Deckel, wigt 
14 L. — Q. — 4. so weilant Elena MüUnerin A.^ 1 546 der Lo- 
sungstueben verschafft, angeschlagen pro Fl. 8. — . — . 

Voigt Verzaichnus etlicher Stuck alten ungebreuchlichen 
Silbergschirrs , so A^ 161 3 den 5. Octobris in das ober Gewelb 
ober der Losungstuben in einen vierfachen versperrten Behälter 
daselbst verwahrlich gethan worden. Nemblich: 

Erstlich: Ein grofs silbern Handbeck mit seiner Kandel 
von getriebner Arbeit, mit Herrn Ladislai Herrn von Stemberg, 
weilant Böhemischen Canzlers, Wappen de A.^ 1512, wigt zu- 
sammen 46 M. 8 L. 3 Q. — /i^, und absonderlich das Beclc 20 M. 
6 L. 3 Q., helt 13 L. 2 Q. 3 \ Thut fein 17 M. 7 L. 2 Q. Die 
Wasserkandel aber 26 M. 2L. i Q. Helt 13 L. 3 Q. 2 4. Thut fein 
22 M. 10 L. 2 Q. 3 4&. die feine Mark gerechnet pro 8 V2 Fl. Thut. Fl. 341 . 3. i - 

Ist von Augustin Tiechteln A'l 1528 erkauft worden. 

Dieses Handbeck sambt der Kandel ist A°- 161 5 Herrn 
Adam Herrn von Stemberg, obersten Burggraffen des König- 
reichs Behaim, wegen Befiirderung der Böhemischen Schuld 
und weil thails aufgewante Uncosten und Interesse auch wider er- 
stattet, per Bemhart Praetorium, Syndicum, verehrt worden. 

Zwo grofse silberne Schenkkandel, gleichfals mit dem Stem- 
bergischem Wappen, wägen zusammen 61 M. 8 L. — Q. — /^. 
die Mark pro 8 Fl. 9 S. gerechnet. Thut Fl. 519. 13. — . 

Kommen auch von Augustin Tiechtel her. 



— 28s — 

Dieser Schenkkandel aine, so gewogen 30 M. 6 L., ist hie- 
obgedachten\ Herrn von Stemberg mit und neben obermelten 
Handbeck und Kandel verehrt worden uts. Hat gestanden. Fl. 256. 13. 

NB. Die noch vorhandene Schenkkandel wigt 31 M. 2 L. 

Thut zu 8 Fl. 9 S Fl. 263. — . — . 

Zwo grofse silberne Flaschen, wegen zusammen 44 M. 6 L. 
2 Q. Zu 88/4 Fl. von Augustin Tiechteln A^ 1528 erkauft. Thut Fl. 388. 11. —. 

Ein silbern vergulte Kandel von getriebenen gewundenen 
Knorren, wigt 8 M. 4 L. 3 Q. — ^. Zu 13 Fgl von einer Keuflin 
A^ 1543 «erkauft. Thut sambt 4 Fl. 17 S. i Hl. für ein lideres 
Futter und leinen Sack darzu Fl. 112. 14. 3. 

Zwo silberne Kandel, wigt jede 7 M. 6 L. — Q. 2 4^. 
Thut zusammen 14 M. 12 L. — Q. — ^. Zu 8V2 Fl. Thut . Fl. 126. — . — . 

Zwo Credenz oder hohe vergulte Schalen in zweien 
schwarzen lidern Futtern, wägen zusammen 16M. 8 L. — Q. — /^. 
Zu 13V8FI. Thut Fl. 232. — . - . 

Mehr zwai dergleichen vergulte Credenz, in zwaien etwas 
hohem Futtern, wägen zusammen 17 M. 6 L. — Q. — /^. Zu 
13 Fl. Thut Fl. 226. 7. — . 

Item noch zwai andere Credenz beisammen in einem 
Futter, wägen 9 M. iL. — Q. — /^. Zu 11^/2 Fl. Thut sambt 

4 Fl. 3 S. für das Futter darzue Fl. 108. 7. — . 

Zwene schöne, alte, vergulte und zierlich gemachte Tisch- 
leuchter, wägen bede zusammen 1 3 M. — L. — Q. — /^, Zu 
16 Fl. Seint in unterschiedlichen zwaien schwarzen Futtern Fl. 208. — . — . 

Zwai silberne, klaine Wasserbeck, ganz weifs, allein in der 
Mitten mit geschmelzten Bildern. Darbei ein alte, silberne Wasser- 
kandel, tails vergiilt. Soll zusammen wägen 12 M. 4L. — Q. 

— 4&- angeschlagen pro Fl. 98. — . — . 

Nota: Es befinden sich nit mehr als diese zwai klaine, 
silberne Wasserbeck ohne Kandel, die wägen vermög des Schau- 
zettels 7 M. — L. — Q. — /i^. Also das solchen noch abgieng 

5 M., hingegen befindet sich hiebei stehente silberne tails ver- 
gulte Kandel von 10 M., so in vorigen Silberzettel nit kommen, 
dahero noch zugienge 5 M. 

Ein silberne, zum Tail vergulte Kandel, wigt 10 M. — L. 

— Q- — ^' Zu 10 Fl. Thut Fl. 100. — . — . 

Ein silbern vergultes Wasserkändelein, wigt 2 M. 6 L. 2 Q. 

Zu: Fl. Thut Fl. 26. 9. 4. 

Ein zwifach, alter, vergulter Kopf, wigt 4M. 1 5 L. 8 Q. 2 /i^. 

Zu 12 Fl. von einer Keuflin A^ 1543 kauft. Thut .... Fl. 64. 19. 7. 

Zwen alte vergulte Kelch mit seinen zugehörigen Patenen, 
ist der aine kupfern vergult und derowegen nicht angeschlagen. 

Der ander aber wigt 5 M. i L. 2 Q. — 4. zu 1 1 V2 Fl. Thut ... Fl. 61. 7. — . 

Ein silbern Bild Salvatoris, wigt 4M. 7 L. — Q. — /i^. 

Thut Fl. 35. 10. — . 

Ein silbern Marienbild, wigt 14 L. — Q. — 4. Zu 8 Fl. 

Thut Fl. 7. — . — . 

Drei hulzeme Köpflein ohne Deck mit silbern vergulten 

Raifen, uf 1 M. Silbers angeschlagen pro Fl. 9. — . — . 



— 286 — 

Vier und zwainzig silberne Schaupfenning mit der Bildnus, 
Königreichen und Landschaften Kaiser Carls des fünften sambt . 
denen darzue gehörigen Stempfeisen angeschlagen pro . . . Fl. i8i. — . — . 

Item drei silberne, 3 kupferne und 3 pleiene Schau- 
groschen, dergleichen in den Grund der Pastei an der Vesten 
A± 1538 gelegt worden, sambt einem stainern Modell darzue. Die 
silbern angeschlagen pro Fl. 6. 15. — . 

Item zwo Jüffel, mit Perlein, Gold und edlen Stainen 
geziert, in zwaien unterschiedlichen Futtern. 



Femers hat an Silbergschmeid der Hauswirt in seiner 
Verwahrung. 

Vier silberne vergulte Dopplet mit Decken, wägen zusammen 
12M. 4L. — Q. — 4- Zu 13 Fl. Thut sambt den Futtern 
darzue Fl. 160. 10. 4. 

Acht vergulte Magöllein , wägen 6 M. 1 5 L. — Q. ^ /^. 
Zu 14 Fl. von Melchior Baim Aa 1540 von neuem gemacht. 
Thut sambt 14 S. für Futter und Sack Fl. 97. 19. 9. 

Siebenzehen silberne unverguldte Magöllein , wägen zu- 
sammen 13 M. iL. I Q. — ^. Zu 10 Fl. Thut sambt dem 
Futter darzue. . Fl. 164. 5. — . 

Sechs silberne Hoffbecher, darunter ainer mit ainem Fues 
und einer Deck, wägen 9 M. 8 L. — Q. — 4. Zu 8 Fl. Thut Fl. 76. — . — . 

Zwo knorreter, inwendig vergulter Schalen , wägen 3 M. 
14 L. I Q. 2 /^. Zu 12 Fl. von Benedict Amman A^ 1582 
kauft. Thut Fl. 46. 15. 7. 

Achtzehen silberne Löffel, darunter zwölf mit vergulten 
Margranöpfleln, *) wägen 2 M. 14 L. i Q. — /^, das Lot umb 5 % 
alt von der Quickelbergerin A^ 1560 erkauft. Thut. ... Fl. 27. 10. 7. 

Zwen und dreifsig Löffel mit silbern vergulten Stielen, uf 
I Mark Silbers angeschlagen pro Fl. 9. — . — . 

Vier silberne Gäbelein mit der Stat Wappen, wägen 14 L. 
— Q- 3 4. Zu 15 Fl. von Martin Malfait A^ 1578 kauft. Thut Fl. 13. 6. — . 

Zwölf silberne Gäbelein, tails daran vergult, wägen i M. 
iiL. — Q. — ,^. Zu 16 Fl. von Hansen Petzoldt A^ 1608 
gemacht. Thut Fl. 27. — . — . 

Mehr ein silber verguldter Becher mit Knorren in Form 
eines Glafs, der Willkomm genannt, wigt i M. 4 Lot i Q. 2 /i^. 

Item eine silberne Schalen von getriebener Arbeit, wigt 
3 M. 14 Lot. 3 Q. 2 y^. **) 



So seint in dem ainen Losungstueblein : 
Vier silberne unvergulte Hoffbecher, wägen 2 M. 14 L. 3 Q. 
24. Zu 8 Fl. Thut Fl. 23. 9. — . 

Ein silberer Löffel, wigt 3 L. i Q. Zu 8 Fl. Thut .Fl. i. 12. 6. 



*) margram-, margran-apfel s. v. a. malagranatapfel, malum granatum, Granatapfel. 
Lexer I., 2015, 2047. — ••) die beiden letzten Einträge späterer Zusatz. 



— 28; — 

Im Gewelb daran. 

Ein Horologium oder Uhrwerk, daran die Zierd alle vergult, 
in einem hulzen grünem Geheus , so etwan Herzog Carls von 
Burgund gewest und von weilant Peter Imhoffs Gescheffts Vor- 
mündern erkauft worden, pro .... Fl. 40. — . — , 

Item ein Uhrwerk in einem silbern Futter, wigt das Silber 
I M. 8 L. — Q. — /^ und hat mitsambt dem Uhrwerck in allem 
gestanden Fl. 46. 17. 6. 



In dem Kalter vor der Losungstueben. 

Ein silberer Pecher ohne Fuefs und Deck , wigt 1 5 L. 

— /^, Zu 8 Fl. Thut Fl. 7. 10. 



In der Landpflegstuben. 

Ein silberes Magöllein mit vergultem Mundstuck und Fuefs- 
lein, wigt 12L. 2Q. — >^. Zu 8 Fl Fl. 6. 5. 



In dem Vormundambt. 

Zwen vergulte Pecher auf hohen Füefsen ohne Deckel, 
unten mit der Stat Wappen , wegen zusammen 2 M. — L. 3 Q. 
— /^. Zu 12 Fl. Thut Fl, 24. II, 



In dem Herrenkeller unter dem Rathauss. 

Zwen silberne HofiTbecher ohne Deck, wägen zusammen 
I M. 12 L. — Q. —4 Zu 12 Fl. Thut Fl. 17. 10. — . 

Vier silberne Magöllein mit vergulten Raifen, wägen 3 M. 
5 L. — Q. — 4. Zu 12 Fl. Thut FI. 33. 2. 9. 



In dem gehaimen Privilegi-Gewelblein. 

Ein schöne, silberne, vergulte Credenz, aufs zierlichst gemacht, 
wigt 47 M. 4 L. — Q. — 4. Zu 26 Fl. von Wenzel Gamitzer 
A^ 1549 erkauft. Thut sambt dem Leikauf, Futter und cardo- 
bonischem Sack besag voriger Silberzettel Fl. 1325. 19. 10. 



In der obern Stuben neben der neuen Registratur. 

Ein schöner Tisch mit vergultem Silber, zierlich und kunstlich 
gearbeitet, von Wenzel Gamitzer A?_ 1547 kauft, vermög voriger 
Silberzettel pro Fl. 330. — . 



Dem Silberzettel ist noch beigelegt folgende 

Specificatio 

des ehedem in der Rathhausvogtei befindlich gewesenen, nunmehro aber seit 4^, 

den 20. October 1779 in das woUöbl. Loosung-Amt gelieferten und allda asser- 

virenden Silber-Geschirrs. 

I. Item vier silber verguldte Doppelt mit Deckeln, auf derselben gemeiner 

Stadtwappen, wägen zusammen 12 M. 4 Lot, i Q., so auf dem Deckel mit 

Al- 1521 und 1522 bezeichnet. 

2- Item acht silber verguldte Magöllein, wägen zusammen 6M. 5 Lot, 3 Q. 3 /^. 



— 288 - 

3. Item siebenzehen silberne Magöllein, an den Füfslein und Mundstucken 
verguldt, wägen zusammen 1 3 M. — Lot, 2 Q. 

4. Item sechs silberne Hofbecher, darunter einer mit ein Fufs und Deckel, 
darauf ein Männlein, die Stadt -Wappen haltend, wägen zusammen 9 M. 
7 Lot, 2 Q. 

5. Item zwei knorrede, inwendig verguldte Schalen, auf dreien Granatäpfeln 
stehend, wägen 3 M. 14 Lot, i Q. 

6. Item achtzehen silberne Löffel, darunter zwölf mit gewundenen Knöpflein, 
wägen zusammen 2 M. 14 Lot, 3 Q. 34. 

7. Item einunddreifsig hülzerne Löffel mit silber vergulden Stihlen, darauf die 
Stadt-Wappen und das Silber daran auf ein Mark angeschlagen. 

8. Item vier silberne Gäbelein, daran theils verguldt, mit der Stadt-Wappen, 
wägen 14 Lot, — Q. 2 j^. 

9. Item zwölf silberne Gäbelein, daran theils verguldt, wägen i M. 10 Lot, 

3 Q- 2 4 

10. Item ein silber verguldter Becher mit Knorren in Form eines Glafs, der 
Willkommen genannt, wigt i M. 4 Lot, i Q. 2 ^. 

11. Item ein silberne Schallen, von getriebener Arbeit, wigt 3 M. 14 Lot, 
3 Q- 2 4. Städtisches Archiv. 



XV. 

Inventar des Lochgeföngnisses um das Jahr 1660. *) 

Lochgefängnifs hat 
in der Wohnstuben. 
I klein Crucifix. i Kandel-Recheh. 

Lutheri Hauspostill (ganz zerrissen). t Krügrechen. 
I alt bergamenten Buch, mit bibli- 9 Schiefsei -Rähmlein. 

sehen Figuren gemalet, 3 Wand-Kälterlein. 

I eisern Ofengitter. i mit Brettern verschlagen Gländer 

I Ofen uf einen eisern Fufs. (Stiegengländer). 

I dähen **) Bratöfelein mit eisern i Thür mit einer Schnallen. 
Thürlein. - 2 hölzerne Gattern. 

In der Cammer. 
I Kälterlein. i Bogenfenster mit einen eisern Git- 

1 grofse gläfserne Latern vor dem ter in der andern Cammer daran. 
Fenster. 

Unten im Loch. 

2 mössene Spritzen, i hölzerne Bank. 

8 Kandel, Schiefsei und Pfannen- i Spielstanden fSpiehlstanden). 

rähmlens. 2 Kohlpfannen (i Kohlpfannen). 

18 neue (und alte) zihne Kandel. 2 Anrieht (i Anrieht). 

12 Schiefsei, wägen 29^/4 Ä- i Brodmesser. 

I grofs küpfern Schaff mit i hölzern 1 hölzerne Kuffen. 

Deckel. 1 hölzerne Wannen» 

I hölzerne Butten. 2 alte Kälter im Gang. 

I Suttelschaff (SudelschafT). 2 alte hölzerne Vorbänk mit Gländem. 
I Schwankschaff. 



*) Das in Klammern Eingeschlossene ist dem sonst gleichlautenden Inventar vom 
10. Mai 1689 entnommen. — **) Der Tahen z=l Thon, thönem. Schmeller Frommann I, Sp. 597. 



— 289 



5 Hängeisen in Gewölblein an der 

Kindbetterinstuben. 
I alte, grofse, weifsgefegte Truhen. 
I mössinger Kochhafen, wigt 23 ft. 
3 eiserne Stohlhäfen (Stellhäfen). 

1 Badeöfelein sambt den Kessel*). 

2 eiserne Stöhlen zu einem Badbänk- 
lein,*) wegen iVa %• 

3**) grofse gläfseme Latem. 
I lange Brodhäng. 
I Fleischstock. 

1 Fleischparten. ***) 

2 Tischlein. 

5 Tischlein in vordem Gang. 

6 Bank ohne Gländer. 
2 verzihnte Kössel. 

2 ufhebende Bank in Eingang mit 
eisern Stöhlen (Stollen). 
24 Ketten sambt den dazugehörigen 
eisern Fesseln. 



1 eisern Vorhängstänglein mit 2en 
Vorhängen vor. 

2 Halseisen. 

I eisern Brech (eiserne Bretzen). 

I Geigen. 
23 mit Eisen beschlagene Kübel (18). 
21 Schlösser. 

6 neue den 7 Sept. 1653. (7. Sep- 
tember 1683 abgeben). 

I Gemachstuhl. 

5 Schraubenschliefsel. 

I Neber. 
13 Bankschrauben. 

I eisern Pickel (i eisern Bickel). 

1 eisern Schlägelein. 
5 Armesündermäntel. 

2 Leichtücher. 

2 weifse Küttel. 
2 zihnene Flaschen. 



In Bad. 



kupfern Badkessel. 

kupfern Schierloch sambt dem 

Türlein und Rauchrohr. 

Stangen mit 2 Haken, daran man 

salva venia den Kübel trägt. 



I Hängeisen mit einenKreuz(fehlt 1689). 

I eisern Gitter zum Brunnen. 

I eisern Gitter sambt einer Anlegket- 
ten mit langen Gliedern und einem 
Schlofs darvor im Holzgewölb. 



Im Kindbetter-Stüblein. 



Kufen mit den Adler 



I Faulbett. 
I Tisch. 
I hölzerne 

gebrent. 
I klein eisern Stänglein bei den Ofen. 
I Aufhebbänklein sambt 2en eisern 

Stöhlen. 



I Fürhang sambt einen eisern Stäng- 
lein. 

I Kälterlein in der Mauern zum Liech- 
tem. 

I Anrichttischlein mit 2 Stöhlen. 

I Aufhebbänklein ohne Stöhlen. 



I Wandteppich. 

I eiserne Zwerchstangen. 



In der alten Frag. 

2 eiserne Leichter mit 4 Liechtem. 



I Wandteppich. 
I Tisch. 

1 grofser Vorhang mit einer eisern 
Stangen. 

2 mössene Schirmleichter. 
2 Sanduhren. 

Kaiser Carls V. peinliche Halsge- 
gerichtsordnung. 



In der neuen Frag. 

Praxis rerum criminalium Michaeli 
Beuthers von Carlstatt. 

2 blechene Rauchfäng. 

2 mössing und zihnene Putscheer- 
tröglein. 

2 verzihnte Putscheer. 

I versperrt Kälterlein an der Stiegen. 

I Glöcklein. 



•) Diese Einträge fehlen im Inventar von 1689. — ••; ursprünglich 3, in 2 nachträglich 
mit Bleistift korrigiert. •♦•} Fleischbeil. 

19 



— 290 — 

kupfern Harmkössel und zihnener 2 Schermeisen '^•) im Gang an der 
Scherm. *) Mauern zu der neuen Verhör. 

* '' Später mit 

Tinte, dann 
durch- 
strichen. 



I eisern Ofenthür. 7 alte Fenster 

I hölzern Blasbälgl. noch 2 alte Scherben 

I Bank und Truhen. eisen. **) 

1 grofse Vorbank mit i Gländer. 8 alte Dischlein. 

2 Gewölber neben der Schützenstuben. 12 Kibel. 



2 Feuerbek (mit Bleistift). 

Städtisches Archiv. 



XVI. 

Ausführliche Beschreibung 

aller auf dem Rathaus in den obern schönen Zimmern befindlicher grofs- und 

kleinen Gemälden. 
Mit Anzeigung der Namen der Künstler, von weme jedes Stück ge- 
malet und verfertiget worden, wobei auch allezeit angemerket zu finden, welche 
Tafeln als Probestücke von den hiesigen Malern kraft ihrer Ordnung ge- 
macht und auf das Rathaus sind geliefert worden, wie auch, wer die schönen Sta- 
tuen an und über denen Caminen auf dem obern Gang und auch die auf den 
äufseren drei Portalen des Rathauses in Stein gehauen. Beschrieben von 
Georg Jacob Lang. Anno 1711. 



I. In der sogenannten Silberstuben. 

Ueber der Kammerthür siehet man die drei Contrefait der Herren 
Herzoge zu Sachsen, Gebrüdere, davon der mittlere Churfürst Johann Friederich 
mit der kaiserl. Krone in der Hand, sind von Lucas Cronach. 

2. In der Eckstuben. 

Ueber dem Fenster auf den Pfeiler sind 4 Brustbilder einiger 
Herzoge von Österreich , Kaisers Ferdinand II. Bildnufs mit dem Hut auf 
dem Haupt: sind Copeien. Ueber der Thür nach der andern Stuben ist 
das Bildnifs des berühmten Kriegsobristen Sebald Schirmers, dessen tapfere 
Thaten sind inwendig um die Rahm herum mit güldenen Buchstaben kürzlich 
exprimirt, gemalt von Georg Pentz. 

3. In der folgenden Stuben. 

Gleich über der Thür ist das Bildnifs des weltberühmten Arithmetici 
Johann Neudörfers mit seinem Sohn, gemalt von Nicoiao de Novo Castello, 
welches die Umschrift mit güldenen Buchstaben folgender mafsen austrucket: 
Johannes Neudorf, per Europam universam infinita discipulorum arithmetices 
graphices multitudine celebris, incomparabilis industriae exemplum, magnum 
ornamentum patriae, Reip: Norimb: cui desideratiss : civis. Effigiem v. aetat. 
LXIII. autor Nicolaus de Novo Castello, hospes, gr. er. D. D. Anno M.D.LXI. 

Femer zur rechten Hand gegen die Fenster die beide Bildnisse der 
Kaiser Ferdinandi IL, gemalt von Paul Juvenell, und Ferdinand! III., gemalt 
von Lauchs, ganze Staturen. 

Zur linken Hand ist der ganze kaiserliche Ornat abgebildet an dem 
Contrefait des Kaisers Mathiae von Paul Juvenell. 

•) Topf, ••) Scherben- oder Schermeisen, Eisen oder Rechen zum Aufhängen der 
• Scherben* und Gefafse. 



— 291 — 

Nechst diesem an der Wand gegen den Gang sind Bildnisse der beden 
Kaiser Rupolphi, I. und IL, der erste im römischen, der andere im spanischen 
Habit, auch vom Juvenel gemalet. 

Über der Thür gegen den Gang siehet man ein Bild Christi oder 
Ecce homo, halbe Figuren, gemalet von Jean de Maubeuge. 

An der Wand gegen den Ofen hin sind die beiden Bildnisse der 
Kaiser Caroli Magni und Sigismundi, welcher letztere die Heiligthümer hiesiger 
Stadt auf ewig zu bewahren gegeben, wie die alte deutsche Umschrift 
solches zeiget: 

Als um die Rahm an Bild Caroli Magni 

Dies ist die Gestalt und Bildnifs gleich 
Kaiser Carl, der das römisch Reich, 
Den teutschen unterthänig macht, 
Sein Cron und Kleidung hochgeacht 
Zeigt man zu Nürnberg alle Jahr 

mit andern Heiligthum offenbahr. imperavit a. XIV. 

Um die Rahm Sigismundi lautet es also: 

Diefs Bild ist Kaisers Sigmunds Gestalt, 
Der dieser Stadt so manigfalt 
Mit sundem Gnaden was geneigt. 
Viel Heilthums, das man jährlich zeigt, 
Das bracht er her gar offenbahr, 
Der klein Zahl vier und zwanzig Jahr. 

MCCCC imperavit an. XXVIII. 
Diese beide Bilder sind von der Hand Alberti Durers. 
Über der Thür, da man in die dritte Stuben gehen will, ist das Bildnifs 
des berühmten Goldschmids und Scheidkünstlers Wenceslai Jamnizers, gemalt 
von Georg Peutz. 

Unter diesem an der Wand gegen die Fenster ist des römischen Königs 
Ferdinandi IV. Bildnifs ganze Statur gemalet von Joachim von Sandrart, 
welches er in seinem Testament als ein Legat auf das Rathaus verschafft. 

Über denen Pilaren der Fenster sind noch vier Gemälde von hiesigen 
Meistern als Probstücke damaliger Ordnung gemäfs nach guten Kupferstichen 
gemacht, ist also i . die Erweckung der Tochter Jairi von alten Melchior Krieger 
gemacht. 2. die Samariterin mit Christo bei den Brunnen von Joh. Ermels, 
3. das Abendmahl und 4. ein Marienbild, von unbekannten alten Malern. 

4. Im Eingang der dritten Stuben ist 
über der Thür Simson und Delila, Halbfiguren vom Johann Murrer. 

Zur rechten Hand gegen die Fenster ist das Bildnifs Kaisers Josephi 
als römischen Königs, ganze Statur, von Marco Liberi. 

Neben dem Ofen an der Wand gegen den Gang ist die Historie, wie 
Moses von seinen Eltern in Körblein ins Wasser gesezet wird; ist eine gute 
und fleifsige Copei nach Carl Lot, gemacht von Joh. Leonhard Kramer. 

Unten zu beiden Seiten der Thür ist an der Wand gegen die Fenster 
der untere grofse Rathaussaal in Perspectiv, worinnen die Huldigung Kaisers 
Leopoldi vorgestellet, gemacht von Ruprecht*) Hauer. 

Es ist an dieser Tafel wohl zu ästimiren, dafs, ohnerachtet die Figuren 
der Herren des Raths so klein, und die Gesichter mit wenig Strichlein 
exprimiret, sie doch so eigentlich gemacht sind, dafs, wer sich noch eines und 
des andern alten Herrn erinnert, desselben Gleichheit ganz wohl discerniren 

*) Archiv für zeichnende Künste 12, S. 33: Johann. 

19» 



— 292 — 

kan , wie an den Bildnissen des Herrn Burckhard Löffelholz und Herrn 
Willibald Schlüsselfelders, auch andern zu observiren. 

Zur andern Seiten ist die äufsere Faciata des Rathhauses abgebildet mit 
dem Volk, welches am Tage des Friedensschlusses, den springenden Wein 
aufzufangen , in artiger Confusion durcheinander winndend vorgestellet ist, 
gemacht von Barth. Wittig. 

Zwischen diesen erstbemelten beiden Tafeln ist über der Thür ein 
Marienbild mit dem Kindlein von Lucas Cronach. Unter dem Bild stehet 
mit güldenen Buchstaben folgendes: 

Hanc effigiem Fridericus, dux Sax. S. R. I. arch. et elector, in regi- 
mine hie imperatorio agens an. M. D. XXII. memoriae erga huc ponen- 
dam curavit. 

5. Im schönen Saal. 

Über der Thür siehet man eine hohe Tafel in vergoldter Rahm, vor- 
stellend etliche Nimpfen mit Faunis und dem Mercurio, der ihnen den kleinen 
Jupiter zur Auferziehung übergeben. Gemalt von Joachim von Sandrart, welches 
er auch in seinem Testament zu seinem Angedenken auf das Rathhaus verschafft. 

Zur rechten gegen die Fenster ist St. Lucas als ein Maler vorgestellet, 
wie er die Jungfrau Mariam sammt dem Kind abgemalet, gemacht von Martin 
Hemskerck von Brüssel. 

Auf der andern Seite der Thür ist Familia sacra oder die Jungfrau Maria 
bei ihren Eltern nebst 2 Engeln gemalt von Georg Jacob Lang. 

Auf der andern Seiten der Thür ist neben dem Marmelportal zu sehen 
Adam und Eva von Alb. Dürer. Auf der andern Seiten sind die vier Apostel 
St. Petrus, St. Paulus, St. Johannes und St. Marcus, vorstellend die 4 Com- 
plexiones, vom Alb. Dürer. 

Neben der untern Thür ist St. Hieronimus ganze Figur, gemalt vom 
Johan Lys, einem Niederländer. 

Auf der andern Seite gegen die Fenster stehet Abraham mit Jsaac 
auf dem Holz liegend , ganze Figuren , von Heinrich Poppen als ein Prob- 
stück gemacht. 

Zwischen diesen beiden Stücken über der Thür ist zu sehen ein gemalt 
Crucifix von Daniel Savoye, einem Franzosen; die Luft und Landschaft aber 
hat Johann Ermels dazu gemacht. 

In diesem schönen Saal ist die ganze Oberdecke oder Platfond von Paul 
Juvenel gemalt und bestehet aus drei grofsen und 10 kleinen Gemälden, 
deren das grofse obere die Heldenthat des Horatii, das untere die That 
M. Curtii, das mittlere aber einen Kaiser mit allen Tugenden umgeben vorstellet. 
In den 10 kleinen Nebenstücken sind gleichfalls römische Historien, mehrsten 
Theils die Liebe zum Vaterland ausbildende, als des Curtii, des Scaevolae, 
Scipionis, Celiae, *) der Horatiorum und Curiatiorum. 

6. In der untersten oder sogenannten Regimentsstuben 
ist gleich über der Thür Cain und Abel, ganze Figuren von alten Daniel 
Preisler. 

Zur rechten Hand gegen die Fenster die Bildnisse Kaisers Leopoldi 
und dero ersten Gemahlin Margaretha, einer spanischen Infantin, ganze Staturen, 
gemalt von Joh. Lauchs. 

An der Wand neben dem Ofen ist Hercules, wie er den Antaeum zu 
zerdrücken von der Erden in die Luft hebet , gemacht von Francisco Floris 
von Brüssel. 

•) D. i. Clöliae. 



— 293 — 

Zur andern Seiten unten neben der Thür gegen den Gang ist ein Bildnifs 
Christi, vom Kreuz genommen, in der Mutter Schoofs und vor selbigen 
St. Johannes und St. Elisabetha in andächtigen Actu, von G. J. Lang. 

An der untersten Wand 

siehet man das grofse Friedens-Banquet, welches der schwedische Generalissimus 
Pfalzgraf Carl Gustav auf den Rathhaussaal gehalten , vorgestellet , mit lauter 
Contrefaiten derer damals anwesenden Herren Abgesandten , deren Namen 
meistentheils auf denen zu beiden Enden stehenden Pilaren mit goldenen Buch- 
staben verzeichnet zu finden, welche auch alle Schreiber dieses memoriter zu 
zeigen und zu nennen wissen, gemalt von Joachim von Sandrat. 

Über der kleinen Thür, so in die hinterste Kammer dem grofsen Saal 
vorbei führet, ist noch ein sehr schön Gemälde von Michael Herr, die Bufse 
der Niniviten bei der Predigt Jonae vorstellend, mit vielen Figuren. 

In der hintersten Kammer 

befindet man mehrentheils gute und schlechte Probstücke der alten und 
neuen hiesigen Maler nebst noch einigen alten Gemälden, und sind folgender- 
mafsen rangirt: 

1 . Ist gleich über der Thür eine gar schöne grofse Landschaft von dem 
alten Wilhelm von Bemmel. Neben dieser ist 

2. Judith mit ihrer Magd und des Holofernis Kopf, ein Probstück von 
Michael Kestner. 

3. Eine halbe Figur, Marcus evangelista, gar alt, ohne Namen. 

4. Ein Prospect von St. Peters Kirche in Rom mit dem grofsen metallen 
Altar, gemacht von Johann Hauer als sein Probstück. 

5. Die Battaille der Amazonen von Falkenburg. Probstück, 

6. Ein oval Contrefait der Königin Christina von Schweden von Joachim 
von Sandrart. Dieses Stück ist vor Zeiten viele Jahr mitten über dem Friedens- 
Banquet aufgemacht gewesen, nachmals aber aus gewissen Ursachen abgenom- 
men und an jezigen Ort gestellt worden. 

7. Unten an der Wand gegen Osten ist das vom Fürsten Picolomini 
beim Friedensschlufs gehaltene Feuerwerk, von Michael Herr gemalt, zu sehen, 

8. Auf den Halbkälterlein stehet zuvorderst eine schöne perspectivische 
Vorstellung des Rathhaussaals von oben gegen das Stadtgericht hinab, sehr 
curios mit vielen contrefaitischen Figuren gemalt von Lorenz Hoss an. 1626. 

9. Neben diesem ein Stück von allerhand Wildvögeln von N. Held, 
sein Probstück. 

10. Die BataUle Josuae und der Amalekiter nach Exod. XVII. 9. 10. 
von Joh. Philipp Lemke A. 1651 gemalt, ehe er nach Italien gereist. 

1 1 . Das Gesetz, die Kunst und der Krieg von dem berühmten Michael 
Herr. Probstück. 

12. Eine Grablegung Christi vom jungen Krieger. Probstück. 

13. In dem Pfeiler am Fenster gegen Mittag hängt ein Stück, den 
alten blinden Tobias vorstellend, von Daniel Schöner. Probstück. 

14. Die Grablegung Christi von . . Vogel. Probstück. 

15. Ober diesem eine Landschaft von Falkenburg. 

16. Die 2 Jünger mit Christo zu Emaus von Erhard Schultheifs. Halb- 
figur. Probstück. 

17. Zu oberst über vorigen St. Laurentius auf dem Rost. Alt. Probstück. 

18. Ein Marienbild mit dem Kindlein von Joh. Langmayr. Probstück. 
19 und 20. Die 4 Apostel nach Alb. Durer copiret. Halbfiguren. 



— 294 - 

21. Die Opferung der 3 König von Distau. Probstück. 

22. Adam und Eva von Schmidt. Prob.stück. 

23. Eine Grablegung Christi ohne Namen. Probstück. 

24. Susanna mit den 2 alten Richtern von Hirschmann. Probstück. 

25. Ein gar alte, fleifsige Landschaft von Wasserfarben, darin Bergwerks- 
arbeiter, ohne Namen. 

26. Ein gar alte Tafel, darauf Ahasverus und Esther mit vielen Ge- 
bäuden, ohne Namen. 

27. Eine Kirche von Juvenel gemalt. 

28. Die Historia, wie die Domiris ihres Feindes Kopf in sein eigen 
Blut eintaugen läfst, nach Rubens Kupferstichen gemalt von Christian Rupprecht. 
Probstück. 

Die Bildhauerarbeit auf den Gängen hat gemacht Abr. Grafs, die 
Bilder aber auf den äufseren grofsen Portalen der alte Kern. 

Den weifsen*) Ofen in der Silberstuben hat gemacht Georg Vest, 
Stadthafner. 

Stadtbibliothek. 



XVII. 
Bericht des Malers Joh. Martin Schuster an den Baumeister 

die Restauration des grofsen Rathaussaals betr. O. J. Vor 1738. 

Hoch edel geborener, hochweiser Herr Herr. 
Gnädiger Herr. 

Belangend den grofsen Saal auf den Rathaus, so habe auf dero gnädigen 
Befehl die Sache so viel möglich untersuchet und befinde , dafs beinahe das 
halbe Theil völlig ruiniret und widerum ganz von neuem müste gemachet 
werden , dann in dem Gericht und selbige ganze Seite hinunter über den 
Fenstern siehet man an den meisten Orten kaum, was es gewesen, und könte 
es bei der Inscription verbleiben, allein es müsten ganz neue Figuren erdacht 
werden, gegenüber aber auf der andern Seiten, wo der Wagen ist, welcher sehr 
schön gemalt, wäre, wie mich nach meiner Einfalt gedünket, folgender Gestalt 
zu helfen. 

Erstlich müste solche stückweis mit Wasser fleifsig gewaschen werden, 
damit der Staub und die gröste Schwärze so viel möglich abgenommen, worzu 
dann Meister Wolff am besten dienen wird, welcher auch eine Oehlkitte zu machen 
weifs, wormit er an Statt des Grundes diejenige Plätze, welche sich aufgehoben 
oder, wie man sagt, abgeschehlet, widerumb verstreichen kan. Hernach wolte 
ich auf eine sonderbare Art, die ich in Rom erlernet, das gemalte widerum 
erfrischen, ohne solches viel mit Farben zu übermalen, nur an denjenigen 
Orten, wo es abgesprungen, welches ich mir getraue mit den andern so zu 
vereinigen, dafs man auch nicht sehen soll, wo es gewesen. Nur finde diese 
Schwierigkeit, dafs ich nicht weifs, ob das gemalte obberührte Ort erdulten 
werde , weilen ich vermerket , dafs sehr schwacher Grund vorhanden. Wäre 
demnach vonnöthen, wo es Ihro Hochadelichen Herrlichkeiten gnädigst belieben 
solte, an einem Kopf in den Gemalte eine Probe zu thun , dann wenigstens 
nichtes kan verderbet werden. Wo es nun solte reüssiren, so würde das ganze 

*) in einem anderen Exemplar noch: und zierverguldten. 



— 295 — 

Werk sehr schön hervorkommen und fast als neu erscheinen. Noch eine andere 
Schwerigkeit habe funden, davor bis dato keinen Rath weifs, nehmlich weilen 
der Wagen und viel Zierrathen an der Architektur mit geschlagenen Gold 
angetragen und hernach darein schattiret ist , , welche Art heute zu Tag nicht 
mehr üblich, als sehe ich nicht, wie dem an theils Orten abgesprungenen zu 
helfen. Zwar ist mir wohl bekannt die Art, das Gold auf die Mauren feste 
zu machen, aber nicht weifs ich, wie es mit den alten zu vereinigen , dafs es 
nicht fleckigt wird , jedoch möchte sich vielleicht jemand finden , der hiervon 
einige Wissenschaft hätte, dann ich in solchen gar keine Pratic habe. 

Weilen ich aber von den schwachen Grund gedacht, als erachte noth- 
wendig, Ihro Hochadelichen Herrlichkeiten in Unterdänigkeit zu entdecken die 
Manier, welche sich diejenigen bedienen, die in Welschland auf die Mauer mit 
Oehlfarben malen, wie ich dann gesehen in Florenz in den alten Palaz des 
Grofsherzogs einen Saal und unterschiedliche Kammern , welche schon über 
hundert Jahre gemalet und davon noch nicht das Geringste abgesprungen, dann 
bei solchem Malen an den Grund sehr viel gelegen. Sie haben aber solchen 
folgender Gestalt gemacht, als erstlich haben sie Kalch, Sand und zu Pulfer 
gestofsenen Bachstein und damit auf die blofse Mauer die erste Hand gegeben. 
Wann solches wohl ausgedrucknet , haben sie abermahl genommen Kalch, 
gestofsenen Bachstein und den Schlacken von den Eisen, welches die Schmide 
wegwerfen, zu Pulver gestofsen und diese drei eines so viel als des andern mit 
Eierklar und Leinöhl angemacht und damit widerum die Mauer überkleitet. 
Wann es dann nun wohl ausgedrucknet, haben sie einen Oehlgrund darauf 
gegeben und hernach gemacht, was sie gewollt. Dieser Manier könte man sich 
bedienen, wo es Ihro Hochadelichen Herrlichkeiten belieben sollte, in den Saal 
an denjenigen Orten, welche ganz weggeschlagen werden sollen, und versichert 
es eine ewige Dauer. 

Endlich habe Ihro Hochadelichen Herrlichkeiten unterdänigst hinterbringen 
wollen, dafs durch fleifsiges Untersuchen und Nachforschen in den Saal dreierlei 
Hand vermerket. Erstlich ist die ganze Invention von Albrecht Dürrer gezeichnet 
und nach seinem Tot hinterlassen worden, welches lange hernach etwan umb 
das Jahr 1604 von Georg Penfs gemalet worden, und nach wenig Jahren, weilen 
es bald schwarz worden, darzu ohne Zweifel der schlechte Grund nicht wenig 
beigetragen , hat solches Paul Juvenell widerum übermalet und ausgebessert, 
wie er dann an unterschiedlichen Orten von seiner eigenen Invention etwas 
hinzu gethan, welches man gar deutlich kennet. Auch hat mich gedünket, 
dafs die Figuren in dem Gericht von viel geringerer Qualität sind als die andern. 
Und dieses ist es, was Ihro Hochadelichen Herrlichkeiten und dero gnädigen 
Befehl ein Genügen zu thun osserviret, mithin verbleibe 

Ihro Hochadelichen Herrlichkeiten 

unterdänigst ergebener 

Johann Martin Schuster. 

• Stadt. Archiv. 

XVIII. 
Beschreibung 

des kleinen Rathaus -Saals in Nürnberg. Aufgenommen am 21. und 22. Sep- 
tember 1836, von Georg Paul Amberger. S. Nr. 1524. 

Der Plafond ist von schöner Bildhauerarbeit, versilbert und (mit) ver- 
goldeten Randen. Es befinden sich in demselben 3 grofse und mehrere kleinere 
historische Gemälde von berühmten Meistern. 



— 296 — 

An der Wand nördlicher Seite befindet sich das Bildnifs des verstor- 
benen Königs Maximilian Joseph I. von Bayern im Krönungsomate. Rechts 
und links dieses Bildnisses sind zwei Tafeln in blauem Grund angebracht, 
worauf mit goldner Inschrift die Grundzüge der von obengedachten höchst- 
seligen Königs Majestät gegebenen Constitution geschrieben stehen. Vor dem 
Bildnifs des Königs Max steht die Büste Sr. Majestät König Ludwigs I. mit 
dem Motto: :& Gerecht und beharrlich. ^s 

Die Tafel rechts enthält: 

MDCCCXVIII: 

Bayern! — diefs sind die Grundzüge der aus Unserem freyen Ent- 
schlufse euch gegebenen Verfassung. — Sehet darin die Grundsätze eines 
Königs, welcher das Glück Seines Herzens und den Ruhm Seines Thrones nur von 
dem Glück des Vaterlandes und von der Liebe Seines Volkes empfangen will! 

Freyheit der Gewissen und gewissenhafte Scheidung und Schützung 
dessen, was des Staates und der Kirche ist; 

Freyheit der Meinungen mit gesetzlichen Beschränkungen gegen den 
Mifsbrauch; 

Gleiches Recht der Eingebornen zu allen Graden des Staatsdienstes 
und in allen Beziehungen des Verdienstes; 

Gleiche Berufung zur Pflicht und zur Ehre der Waffen, Gleichheit der Gesetze 
und vor dem Gesetze, Unpartheylichkeit und Unaufhaltbarkeit der Rechtpflege ; 

Gleichheit der Belegung und der Pflichtigkeit ihrer Leistung; 

Ordnung durch alle Theile des Staats-Haushaltes, rechtlicher Schutz des 
Staat-Credits und sichere Verwendung der dafür bestimmten Mittel. 

Die Tafel links enthält: 

XXVII. May. 

Wiederbelebung der Gemeinde -Körper durch die Wiedergabe der Ver- 
waltung der ihr Wohl zunächst berührenden Angelegenheiten; 

Eine Standschaft — hervorgehend aus allen Klassen der im Staate an- 
sässigen Staatsbürger, mit den Rechten des Beirathes, der Zustimmung, der 
WUligung, der Wünsche und der Beschwerdeführung wegen verletzter verfas- 
sungsmäfeiger Rechte, — berufen, um in öffentlichen Versammlungen die Weis- 
heit der Berathung zu verstärken, ohne die Kraft der Regierung zu schwächen ; 

Endlich eine Gewähr der Verfassung sichernd gegen willkürlichen Wechsel, 
aber nicht hindernd das Fortschreiten zum Bessern nach geprüften Erfahrungen. 

Neben dieser Tafel fängt die lange Wand mit der Thüre des Eingangs 
in der Mitte östlicher Seite an. 

Über dem Ofen ist in einem Viereck das Nürnberger Stadtwappen, 
gehalten von 2 Genien und über demselben die Worte: Urbis Honos. *) 

Nach diesem findet man die Bildnisse folgender Stifter gemalt von dem 
berühmten Maler Christian Fues und sämtlich in Lebensgröfse mit ihren Wap- 
pen und Jahrzahl. 

Conrad Grofs 1339. Burkhard Sayler 1390. Hans Rieter 1437. 

•) An der Ostwand links noch das Virgilische (Aeneis VI., 220 : Discite justitiam 
moniti et non temnere divos, rechts das Horazische (Carm. lib. III. od. 3): 

Justum ac tenacem propositi vinim 
Non civium ardor prava jubentium, 
Non valtus instantis tyranni 
Mente quatit solida. 



297 — 



Zwischen diesen Stiftern hängt eine grofse Tafel mit vergoldetem Rahm 
und Glas mit folgender Inschrift: 

Erinnerung an den Aufenthalt der Ludwige von Bayern in Nürnberg. 

König Ludwig L 

1826 1827 1828 

1832 



Kaiser 


Ludwig 


IV. 


'3'5 


1316 


i3»8 


1322 


1323 


1324 


1325 


1326 


1331 


»332 


1333 


1335 


1336 


1337 


1338 


1340 


1341 


1342 


1344 


1345 


1346. 



1830 
1836. 



1833 



Nach dem letztgenannten Stifter Hans Rieter kommt die Eingangsthüre 
in zwei Flügeln, deren, jeder verziert, das Nürnberger Stadtwappen in sich hält 
Ober der Thüre liest man die Worte: Non sibi, sed rei publicae. 

Nun folgen wieder 3 Stifter, wie die ersten, von Maler Fues gemalt, 
Peter Rieter 1450. Mathaeus Landauer 1501. 

Conrad Mendel 1487. 

Diese Wand ist nun zu Ende, in der Ecke derselben befindet sich der 
zweite Ofen. 

Die Wand südlicher Seite enthält rechts eine Tafel in blauem Grunde 
mit den Namen folgender Stifter mit goldner Schrift: 
1363 Conrad und Hans Waldstromer. 17 10 Helena Rosina Dillherr. 



1418 Katharina Haller. 
1427 Hiltpolt Krefs. 
1483 Jörgen Keyper. 
1487 Konrad Toppler. 
15 14 Konrad Hörn. 
1592 Wolf Furter. 
1606 Egidi Arnold. 

1637 Hans Eiser. 

1638 Tobias Elsenheimer. 
1670 Christoph Dörrer. 

1674 Georg Friedrich Behaim. 

1696 Johann Leonhard Stöberlein. 

1697 Johann ChristofT Muffel. 
1702 Johann David Hirschvogel. 

1706 Johann Paul Seuter. 

1707 Christoph Magnus Fetzer. 

1708 Ursula Schmaus. 



1722 Burkhard Löffelholz. 

1726 Susanna Regina Nützel. 

1727 Justina Ulzmann. 

1732 Egidi Christoph Walther. 
1737 Sibilla WoUrab. 

1741 Magdalena Marchdrenckner. 

1742 Georg Joachim Seger. 
1744 Maria Magdalena Förch. 
1748 Anna Pampelius. 

1752 Löffelholz-Held. 

^753 Georg Christoph Volkamer. 

1754 Georg Michel. 

1760 Jacob Muscat. 

1764 Magdalena Clara Lottes. 

1767 Maria Magdalena Metzger. 

1769 Anna Magdalena Günther. 

1789 Susanna Margaretha Erman. 



Nach dieser Stiftungstafel folgen wieder 3 Stifter in Lebensgröfse , wie 
die vorhergehenden von Fues gemalt: 

Wolfgang Müntzer 1580. Lsaac Peyer 1761. 

Seyfried Pfinzing 161 7. 

Hierauf folgt nun die zweite Tafel mit den Namen folgender Stifter: 
1228 Conrad Waldstromer. 1324 Graft Lang. 

1280 Friedrich Ebner. 1360 Berthold Haller. 

1283 Adolph von Nassau. 1382 Marquard Mendel. 

1295 Conrad von Neumark(t). 1440 Gabriel Tetzel. 

1309 Friedrich Holzschuher. 1445 Conrad Kühnhofer. 

1307 Hermann Schürstab. 1492 Sebald Schreyer. 



— 298 — 



1586 Johann Aichholz. 
161 8 Sigmund Herel. 
1620 Tobias Holl. 
1623 Bartholome Viatis. 
1626 Hans Fenitzer. 
1639 Elisabetha Kraufs. 
1665 Andreas Cramersfelder. 
1679 Georg Stubenrauch. 
1689 Heinrich Bernhard Straub. 
1694 Heinrich von der Recke 
1708 Peter Förtsch. 
17 IG Katharina Röfsler. 



17 II Christoph Wilhelm Friedrich Carl 

Tucher. 
17 14 Hermann Felix Welser. 
17 19 Gottlieb Sander. 
1727 Christoph Lazarus Haller. 
1731 Johann Conrad Graf. 
1745 Elisabetha Ottendörfer. 
1745 Sophia Katharina Zepp. 
1748 Barbara Präbes. 
1754 Carl Friedrich Welser. 
1756 Renata Elisabetha Palm. 



1764 Johann Sigmund Pfinzing. 
1776 Felicitas Hörmann-Lödel. 
Diese Wand ist nun ebenfalls zu Ende und da die westliche Seite die 
9 Fensterstücke enthält, so ist diese Beschreibung geschlossen. 

Nürnberger Chronik. Nachrichten von Georg Paul Amberger. Stadt- 
bibliothek. Amb. 93^, 2° 6. Band, S. 282—288. 



XIX. 
Zusammenstellung 
der Baukosten für den Rathaus-Neubau und 



-Umbau. 



Gebäudeteile 


Bewillierter Kredit 


verausgabt bis zum 
t. November 1890 


für Abteilung A. 


Mark 


Pf. 


Mark 


Pf. 


Neubau am Fünferplatz mit dem Uhr- 
turm bis zur inneren Mauer des südlichen 
Kreuzgangs vom neuen Hof zusammen 

Abteilung B. 
Neuer Hof, neue Haupttreppe und Neu- 
bau an der Theresienstrafse zusammen 

Abteilung C. & £. 
Umbauarbeiten in den alten Teilen des 
Rathauses, Herstellung der Verbindungs- 
gänge, Mauerdurchbrüche, Herausbrechen 
der alten dunklen Treppe in der Nord- 
westecke des alten Hauptgebäudes und 
Herstellung einer neuen Treppe daselbst, 
Bauarbeiten bei Einrichtnng der Central- 
heizung etc. zusammen 

Abteilung D. 
Reserve für Reinigung, Strafsenbeleuch- 
tung, Herstellung des alten Adlerthores, 
Geschenk an die Arbeiter bei der Hebe- 
feier und sonstige im Kostenanschlag nicht 
enthaltene kleinere Arbeiten zusammen 


146 170 
260225 

41330 

8586 


37 
29 

30 
42 


143999 
237650 

40910 

'799 


84 
II 

89 
83 


sämtliche Kredite zusammen 

hievon verausgabt 


456315 38 
424 360 67 


424360 


67 


Kreditrest 


31954 


71 





— 299 — 

In vorstehenden Ausgaben sind die Thüren und Ofenmäntel der Gemälde- 
galerie, ferner einige in reicher Schmiedearbeit auszuführende Gitterabschlüsse, 
drei Figuren, ein Brünnlein in dem neuen Hof und sonstige kleinere Arbeiten 
noch nicht inbegriffen, so dafs immer noch ein Aufwand von lo OOO bis 1 2 ooo Mark 
zur vollständigen Vollendung des Baues erforderlich wird und als Erübrigung 
nur etwa 20000 Mark angenommen werden dürfen. 

Die Kosten für die Bauleitung sind in vorstehender Zusammenstellung 
nicht inbegriffen. 

Ferner wurden während des Baues für mehr oder weniger durch denselben 
veranlafste Arbeiten folgende Specialkredite bewilligt: 

Für Verbesserung der Heizerwohnung im Erdgeschofs 
an der Rathausgasse zusammen 2500 cM — 4- 

Für Änderungen während des Baues veranlafst durch 
andere Verwendung der geschaffenen Räume zusammen . . 730 » — >^ 

Für Einrichtung der Hausmeisterwohnung neben dem 
grofsen Rathaussaal zusammen 500 » — » 

Architektonische Ausschmückung des gegen den neuen 
Hof Hegenden alten Giebels und Bemalung desselben zusammen 2435 » — » 

Herstellung eines Ganges und Einrichtung von »Sammel- 
arresten« in den Ansbachergewölben 4300 >^ — ^ 

Wiederherstellung des nördlichen Rathausportals zu- 
sammen 10500 » — >' 

Einrichtung des seitherigen Bildersaales zum Trauungs- 
saal zusammen 6250 » — > 

Restaurierung der Decke des Hauptganges im zweiten 
Stockwerk des Rathaushauptbaues (Gesellenstechen) zusammen 469 1 » — ^ 

Summa 3 1 906 » — » 

Nach der gütigen Mitteilung des Herrn Architekten Wallraff. 




Beweise und Erläuterungen. 



1) Da Rathaus und Tuchhaus ein Gebäude bildeten (s. Anm. 6), so gilt 
von jenem bezüglich der Oertlichkeit dasselbe, was über dieses mitgeteilt wird. 
Endres Tucher bemerkt in seinem Baumeisterbuch:*) »Das gefslein zwischen dem 
Gärtner und dem gewandthaus am Marckt, das ist auch der gemein, und der stat 
paumeister mufs die thore hinten und voren dafür machen.« — In einer Urkunde 
vom 23. Januar 1487**) ist von der »aigen behausung zwischen her Paulus 
Volckamers und Ulrich Starken heuser hinter dem tuchhause« die Rede, die 
als Nr. 3 und 5 Winklerstrasse (S.Nr. 39 und 38) zu bestimmen sind. S. auch Urk. 
V. 6. Juli 1523 u. 26. April 1525 (Lib. litter. tom. 36, fol. 93 und tom. 39, fol. 16). 

2) S. Lochner, Topographische Tafeln zur Geschichte der Reichsstadt 
Nürnberg, Tafel IX, wo das Haus des Hans Gärtner (f 1 504) als südlich an das 
Tuchhaus angrenzend angegeben ist. In Bezug auf das Gartnersche Haus aber 
enthält das Ratsbuch Nr. 6 auf Blatt 275 einen Ratsbeschlufs vom 5. April 1498 
der unsere Behauptung belegt: ' 

»Hannsen Gärtnern am vischmarkt zu sagen, ein erber rat wolle es uf ditz-, 
mal der reihen zwischen dem tuchhaus und seinem haus lassen pleiben, wie vor 
doch aus keiner gerechtikeit, sunder einer lautern gunst, und der paumeister solle 
das hinter tor bewaren, wie vor, der paumeister solle auch solichs in sein puch 
vleissig einschreiben.« 

3) S. S. 2. 

4) S. Beilage III. Ein höchst inkorrekter Abdruck dieser Urkunde findet 
sich bei Würfel, Nachrichten von der Judengemeinde zu Nürnberg, S. 133, ein 
Regest bei Huber, Regesta imperii Karoli IV., S. 95. Eine genaue Wiedergabe 
nach dem Original erschien daher höchst wünschenswert. 

5) S. S. 7. In den Jahrbüchern des 15. Jahrhunderts (Städtechroniken, 
Bd. 10, S. 121) begegnet z. J. 13 13 folgende Nachricht: »Item da ward sant 
Moritzen cappeln angefangen und gepaut auf sant Seboltz kirchhof, di vor ist 
gestanden am Vischmark, da jetzund steet das Tuchhaus.« Ist diese Nachricht 
richtig, so stand das Rat- und Tuchhaus erst kurze Zeit an seiner Stelle, als es 
der Rat um 1330 verliefs. Es erheben sich übrigens mehrfache Bedenken gegen 
die Angabe der Jahrbücher. Abgesehen von der Schwierigkeit, die sich aus dem 
Grunde ergiebt, dafs der Rat, kaum im Genufs seines neuen Hauses, dasselbe 
sollte aufgegeben haben, spricht auch Meisterlins Angabe (Städtechroniken, Bd. 3, 
S. 154) dagegen, nach welcher die Moritzkapelle auf dem Salzmarkt stand. Das 
Tuchhaus lag aber nicht innerhalb des Salzmarkt-, sondern des Weinmarktviertels. 
Anderweitig wird berichtet, dafs die Moritzkapelle ursprünglich auf dem Platze 



•) Herausgeg. von Lexer in der LXIV. Publikation des litterarischen Vereins in Stutt- 
gart, S. 266. 

•♦) Libr. Üttcr. tom. 4, fol. 151 im städtischen Archiv. 



— 30I — 

des späteren Kürschnerhauses, das südlich von der Frauenkirche, an der Stelle 
des jetzigen Telegraphengebäudes sich befunden *), ihre Stelle gehabt. So in allen 
Darstellungen über Nürnberger Geschichte. Ich finde diese Nachricht auch in 
^er »Relation oder Beschreibung derer Kirchen, Klöster und Kapellen zu Nürn- 
berg, von denen Stiftungen, Erbauung und was sonsten mit selben vorgegangen«, 
einem Manuskript aus dem l8. Jahrhundert zwar, aber auf ein älteres Original zurück- 
gehend. Lochner, der in seinen Jahrbüchern Heft 2, Abteilung 2, S. 197, 198 die Urkunde 
Bischof Wulfings von Bamberg vom 6. September 1313, worin der Verlegung der St. 
Moritzkapelle >intra limites parochialis ecclesie sancti Sebaldi eiusdera civitatis in 
vico Judeorum sita in cimeterium eiusdem parochialis ecclesie« die Zustimmung 
erteilt wird, nimmt, übereinstimmend mit Meisterlins Bericht an, dass die Kapelle 
vordem im Salzmarktviertel — »auf dem Salzmarkt« — gestanden sei. Es liegt 
nahe, in der angezogenen Stelle der Jahrbücher »Tuchhaus« in »Schuchhaus« zu 
emendieren. Dieses lag im Salzmarktviertel und zwar zwischen dem Engelbrechts- 
gäfschen und dem Platze südlich von der Kirche (Städtechroniken, Bd. I, S. 413, 
Anra. 2), war sonach mit dem Kürschnerhaus identisch. 

6) Ich teile nachfolgend die beweisenden Stellen aus J. Baader, Polizei- 
ordnungen aus dem 13. bis 15. Jahrhundert (Stuttgart, gedruckt auf Kosten des 
litter. Vereins 1861), S. 162 — 166, der leichteren Uebersicht wegen mit. Es sei 
übrigens bemerkt, dass Baaders Aufstellung, der cod. man. 314 des k. Kreisarchivs, 
welcher die ältesten der von ihm publizierten Ordnungen enthält, sei nach Schrift- 
charakteren und Stil gegen Ende des 13. Jahrhunderts angelegt, sich in keiner 
Weise halten läfst. Gerade die Schriftcharaktere verweisen die am frühesten dort 
aufgezeichneten Ordnungen, wie die des im germanischen Nationalmuseum unter 
Nr. 6028a 2^ verwahrten sogenannten »Stadtbuches,« in die erste Hälfte des 
14. Jahrhunderts, was freilich nicht ausschliefst, dafs ihre Abfafsung weiter 
zurückliegt. 

Man vergleiche die folgenden Stellen, welche die Identität des alten Rat- 
hauses mit dem Tuchhause erbringen: 

»Man hat auch gesetzt, daz nieman kain gra tuch noch kain leinen tuch 
sol ze liehte setzen noch verkaufen dez freitages noch an dem samstage denne in 
dem wathause**). Swer ez dar über her für setzet oder verkaufet anderswa, der gibt 
ze buze ie von dem stücke sehtzig haller. 

Ez sol auch niemand sten mit grauen noch mit leinem tuch ze marckt, 
er enhabe denne ain panc in dem wathause, da er uffe ste an dem freitage und 
dem samstage. Swer das bricht, der gibt ie von dem tage sehtzig haller. 

Swer auch warf***) machet und daz verkaufen wil, er welle denne selber 
tuch daraus machen, der sol es in hasp garnes weise f) verkaufen auf dem 
tuch hause und anders nindertff ; swer daz brichet, froue oder man, der muz 
geben ie von dem pfunde warfes zwene Schilling haller ze puze. 

Man sol auch von dem wathause ze cinse geben ie von dem loden vier 
haller e man daz zaichen daran lege. 

Ez ensol auch nieman kainen loden verkaufen noch zaichen denne auf der 
burger haus; swer daz bricht, der gibt ie von der ein ainen haller und suln auch 
die loden niht lenger machen denne ain halbes pfunt ein bei sehtzic haller ie 
von dem tuche. 



*) Städte-Chroniken Bd. 11 S. 495, Anm. 4. Korresp. v. u. f. Deutschi. 1869, Nr. 134. 
♦•) Gewandhaus, Tuchhaus. 
♦♦♦j Aufzug oder Kette eines Gewebes, Werfte, Zettelgam. Schm.-Fr. II, 994. Lexer, 
mhd. Wbch. III, 689. 

t) wie gehaspeltes Garn. 
f t) nirgends. 



— 302 — 

Ez suln auch alle tage zwene maister ze dem minsten sein auf der burger 
haus, da man die loden verkauft, so man tagemesse leutet, das si leute furdern 
mit dem zaichen; und swaz loden niht hinauf is komen , so man tagemezze vol 
aus geleutet hat, der sol man dez selben tages niht zaichen. 

Ez suln auch die maister die lodön besehen unde zaichen an der stat auf 
dem hause, da si beweiset sint an daz lieht, an kainer andern stat. 

Ez sol auch niemant chein tuch verchaufen noch dingen auf dem hause 
untz di tuch elleu gezeichent werden, die auf dem hause sein. Wer daz bricht, 
der kauft oder hingibt, der gibt ie vom tuch Ix haller. 

Und swenn di tuch gemachet werdent, so sol man si dann tragen uf daz 
haus und suln si die maister lazzen beschauen, di di burger von dem rat dez 
selben jares darüber gesetzet haben; swelhes tuch dann gereht ist, daz süln si 
zaichen, welhes aber ungereht ist, daz sol man vj eilen lank absneiden und darzu 
dez seihendes tuch auch vj (eilen) lank abreizzen, daz man sehe, daz ez versagt*) 
sei, und darzu sol der, der daz selbe tuch gemachet hat, ain lialb pfunt haller 
ze pezzerung geben. 

Man sol auch ein ieglich futer tuch, wenn ez gemachet wirt, tragen uf 
daz haus, daz ez di maister besehen, ob ez gereht sei oder niht, ist ez dann 
gereht, so sol man ez zaichen, und ist ez aber ungereht, so sol man do von ze 
pezzerunge geben xxx haller. 

Man sol auch dehaine tuch niendert anders verkauffen dann uf dem haus 
und niht e, ez sei dann vor gezaichent; und wer daz brech und ain tuch oder 
mer verkauft anderthalben oder verfiirte, e dann ez gezaichent würde, der sol 
geben ij pfund haller. 

Und ist ain tuch gerecht und gezaichent, daz sol man dannoch niendert 
anders verkauffen dann uf dem haus; swer daz brichet, der gibt ij pfunt haller. c 

Aus dem im germanischen Nationalmuseum befindlichen Stadtbuch ist noch 
beizufügen (fol. Ciiij): 

»Man sol auch von dem gwanthause ze cinse geben ie von dem loden 
vier haller, e man daz zaichen daran lege. 

Ez ensol auch nieman kainen loden verkaufen denne auf der burger haus. 
Swer daz brichet, der gibt ie von der ein einen haller. c — 

7) Joh. Müllners XII. Relation: von Erkauff- und Erbauung des Rathauses 
und wo zuvor das alte müsse gestanden sein. — v. Wölkern, in seinem Bericht 
von Erbauung des Rathauses etc., der allerdings nichts weiter als ein unkorrekter 
Abdruck von Müllners Relation ist. Abgedr. Historia Norimb . diplom. Erster 
Periodus etc. S. 299 ff. — Murr, Beschreibung der vornehmsten Merkwürdigkeiten 
in der Reichsstadt Nürnberg etc. 2. Auflage, 1801, S. 347. — Will, Münzbe- 
lustigungen, I. Tl., S. 399. Joh. ab Indagine (J. H. von Falckenstein), S. 414. 
(Abdruck des v. Wölkernschen Berichts). — Wolff und Lochner, a. a. O., S. 71. 
Nach ihnen befanden sich im Erdgeschosse die Brotbänke, wonach das Haus 
Brothaus genannt sei. S. weiter unten, S. 3 ff. 

8) Schon in einem Ratsverlafs vom 21. März 1551 wird das Tuchhaus als 
alt und baufällig geschildert. Der halbe Teil nach der goldenen Gans zu (Rats- 
verlafs vom 6. April 1551) war nach dem Urteil der Werkleute so baufällig, dafs 
man den Einfall besorgte. Um dem vorzubeugen, erachteten es die Werkleute 
für notwendig, es mit einem steinernen Fufs zu versehen, den sie auf 500 fl. und 
wenn ganz um das Haus, auf lOOO fl. anschlugen. Damals dachte man übrigens 
schon daran, es abbrechen zu lassen und eine gute Beisteuer zur Erbauung eines 
neuen Tuchhauses von den Nachbarn zu erhalten. Von einigen Kramen, die man 

•) verworfen. 



— 303 — 

auf des Neumair Grund errichten könnte, erwartete man ein nicht geringes Ein- 
kommen. Endlich beschlofs man, bevor man sich auf irgendwelchen Bau einlasse, 
zu bedenken, wie man an einem anderen dem Handel günstig gelegenen Ort ein 
neues Tuchhaus errichten könne. 

9) Bauamtsregistratur im städtischen Archiv, tit. Via, Nr. 31 (5). 
10) »Ez habent gesaczt der schultheizz und di burger vom rat, daz man 
alliu gekarten tuch sol machen von flemischer wollen und sol di machen xxxij 
eilen lang und nicht lenger und voUiglichen zweier eilen breit. Und sol auch 
die anders nindert verkaufen dann auf dem alten rathause, do auch di meister 
di besehen sollen. Und suln auch di da zeichen mit der burger zaichen, e dann 
man di verkauf.« (Sog. Stadtbuch im germ. Nationabnuseum. fol. Ciiij. b. — S. a. 
Baader, a. a. O., S. 165). Dieser Eintrag gehört nicht der ältesten Hand des 
Kodex an, unterscheidet sich indes wieder in seinen Schriftzügen von dem fol- 
genden, der also lautet: »Es haben gesetzt der schultheizz und die burger vom 
rat, das kein verber, der maisterwerk würken sol, niht mer sol haben danne ein 
gestüdel. Und sol auch kein tuch, daz er würkt, nicht hingeben, verkaufen, ver- 
schikken, noch niemant antwürten, er hab ez dann vor geantwürt den czeichen- 
meister auf daz tuchhause. Und sol auch von iedem tuch geben sehtzig haller 
und davon sol den czeichenmeistern werden czwen haller. Actum nativitate 
domini Ixiiij.« Der vorhergehende Eintrag, früher als der zuletzt angeführte, liegt 
zwischen 1340 und 1364. Es ist der einzige, der das alte Rathaus erwähnt. 

11) Müllner in seinen Annalen zum Jahre 1332. Derselbe, XII. Relation. 
— V. Wölkern, a. a. ü., S. 298. — lohannes ab Indagine, S. 414. — Will, a. 
a. O., Bd. I, S. 399. — Murr, a. a. O., S. 348. — Wolff u. Lochner, a. a. O., 
S. 71. — Lochner, die noch vorhandenen Abzeichen Nürnberger Häuser, S. 56. 

12) In der »Chronik bis zum Jahre 1434« (und deren Fortsetzung) heifst 
es bei .der Schilderung des Hochwassers v. J. 1545 (Städtechron. I, S. 412) 
allgemein: »und das wasser stemmet bei der flaischprucken untz zu dem 
gewanthaus an dem markt.« Die im IIL Band der Städtechroniken abgedruckte 
Beschreibung »K. Friedrich III. und die Reichsstadt Nürnberg 1440 — 1444« gibt 
auch die Austeilung der Quartiere für das Gefolge der fürstlichen Personen an; 
(S. 367, 368). Zwei Ratsglieder, Paulus Grundherr und Hans Koler, hatten sich 
mit der Aufgabe der Quartierverteilung zu befassen. »Dieselben bestalten Erhart 
Schürstabs haus zunehst an der Schopperin haus (Hauptmarkt Nr. 17 und 15, 
früher S. Nr. 16 und 17), her Frantzen Bircheymers haus (Hauptmarkt 19, früher 
S. 15) und auf der andern seiten des Freyen heuser (Hauptmarkt 13 einen Teil 
von II, früher S. 18 und 19) und die andern heuser (den Rest von Hauptmarkt 
1 1 und 9, früher S. 19 und 20) bis zu dem gewanthaus und auch dasselb tuch- 
haus« etc. In Erhard Schürstabs Haus wurden des Königs Leute, die Obersten, 
untergebracht; Markgraf Johanns und Albrechts von Brandenburg und Herzog 
Ludwigs von Baiern Grafen, Herren, Ritter und Knechte in Franz Pirkheimers 
Haus; des Erzbischofs von Trier und aller Bischöfe Prälaten, Grafen etc. in des 
Freyen unterm Haus, und des Herzogs von Sachsen und seines Bruders Grafen 
etc. in des Freyen gröfserem Haus. »Wann auch ettwe vill von der stet frund 
hie waren, die wurden bescheiden in daz tuchhaus.« (Vgl. hiezu Lochner, Topo- 
graphische Tafeln etc. Tafel IX). S. weiter Baader, a. a. O., S. 51 und 180. 
— Lexer, Tuchers Baumeisterbuch, S. 177. — Vgl. oben Anm. I. 

13) Lochner im Anzeiger für Kunde der deutschen Vorzeit, Jahrgang 
1853, Nr. 6. 

14) J. A. Will, kleine Beiträge zu der Diplomatik und deren Literatur, 
S. 109 ff., teilt ein vom kaiserlichen Notar und bambergischen Kleriker, Herdegnus 
quondam Chunradus de Bamberg, unterm 7. September 1332 ausgestelltes 



— 304 — 

notarielles Instrument mit, nach welchem an diesem Tage in Ulrich Hallers Haus 
wegen Beratung der gegen die in Nürnberg auftretenden Ketzer anzuwendenden 
Mafsregeln eine Sitzung abgehalten wurde, an der der Schultheifs, die Bürger- 
meister und Schöffen der Stadt, Hermann von Stein, bambergischer Kanoniker, 
Pfarrer bei St. Sebald und Ketzerrichter, Heinrich Cantor und Wernherr von 
Breiteneck, bambergische Kanoniker, sowie andere namentlich angeführte Kleriker 
teilnahmen. Müllner bemerkt in seiner XII. Relation, dafs man dergleichen Ver- 
sammlungen in Ulrich Hallers Haus um diese Zeit mehr finde. 

15) In fast allen Ratsgängen oder Rats Verzeichnissen findet sich eine auf 
die Vollendung des Rathauses im Jahre 1340 und die vorhergehende Benützung 
des Augustinerklosters durch den Rat bezügliche Aufzeichnung. Ich gebe sie 
nach einem Ratsgang im städtischen Archiv, der, soviel mir bewufst, der älteste 
bekannte ist und sich ausdrücklich als eine Abschrift einer früheren Aufzeichnung 
gibt. Auf fol. 2 b dieses Büchleins liest man folgenden Eintrag: »Anno 1491 iar 
in den pfingstfeiertagen, do schreib ich Michel Beheim der elter diefs puchlein 
ab von Ruprechtz Hallers seligen puchlein, und stet darinnen, wer alle iar mit 
einander purgermeister sein gewest, alle frag, und hebt sich an anno 1340 iar 
und nit lenger; darnach hebt es sich an anno 1340 iar und vert alle iar untz 
auf anno 1410 iar, als hernach geschriben stet. Das selb puchlein leih mir 
Hans Haller, gesessen an sant Seboltz kirchhoff.« 

Der genannte Ruprecht Haller, der das Original verfasste, ist der erste 
seines Namens. Er wurde geboren (Biedermann, Patriziat, Tafel CXI) 1419, 
stieg die ganze Stufenleiter der Würden bis zum Losunger hinan und starb, 
reich an Ehren und an Gütern, im Jahre 1489. Der genannte Hans Haller war 
sein Enkel. 

Die Notiz über die Vollendung des Rathauses und die Benützung des 
Augustinerklosters durch den Rat steht auf Blatt 3 und lautet, wie folgt: 

»Anno 1340 iar am eritag nach sant Agatha tag der heiligen junk- 
frauen und merterin, zu diesser zeit ist volpracht und gepaut worden das rathaus 
hie czu Nürnberg, das vor ein prothaus was des clostrs zu Hailsprun und dar- 
nach also gemeiner stat Nurmberg vererbt ist alle iar umb hundert pfund novi, 
und des rathaus ist paumeister gewest herr Philip Grofs der alt und ee das 
rathaus ganz volpracht und gepaut ward, do gingen die burger des ratz in rat 
zu den Augustinern in das closter zu Nurmberg, got hab lob, und zu der zeit 
ist burgermeister gewest und worden am eritag nach Agathe als hernach stet etc.« 

16) VVolff und Lochner, a. a. O., S. 71. 

17) S. S. 7. 

18) Annalen z. J. 1332. — XII. Relation. 

19) V. Wölkern, a. a. O., S. 299. — Johannes ab Indagine, S. 414. — 
Will, Münzbelustigungen, a. a. O., S. 399. — Murr, a. a. O., S. 348. — Wolff 
und Lochner, a. a. O., S. 71. 

20) Baader, a. a. O., S. 158. 159. 

21) Will, a. a. O., S. 400. 

22) Baader, a. a. O., S. 197. »Man sol auch alle semein, die alle pecken 
in dirre stat pachent, vaile halten in der stat brothause bei den flaischbenken 
gelegen und anders nindert in kainem prothause. 

Man sol auch kaine semel zwischen frümesse und cumplet niht vaile haben 
an der pecken laden in ir heusern; swer der gesetzte dehaine bricht, der gibt 
als ofte Ix haller.« 

Das Feilhalten der Semmeln — und späterhin des Brotes überhaupt — 
war demnach vom frühesten Morgen bis zum Eintreten der Nacht in den Haus- 
läden verboten. 



— 305 — 

Unter den weiter erwähnten Brothäusern sind die Brotbänke zu verstehen, 
die sich an vielen Stellen der Stadt befanden. S. auch Anm. 13. — Das städt- 
ische Brothaus wird noch bei Baader, a. a. O., S. 196, erwähnt: >Ez ensol auch 
pecken kainer, der aine brotpank hat, ausserhalb dem prothaus der burger ze 
seiner banc mit im selber oder in selber lazen brot vaile haben«. 

23) S. den bei Würfel, Historische, genealogische und diplomatische Nachr 
richten zur Erläuterung der niirnbergischen Stadt- und Adelsgeschichte, S. 296 ff. 
abgedruckten Vergleich des^ Schultheifsen Konrad Grofs mit seinen Söhnen vom 
20. Dezember 1 349, aus welchem einmal die bezeichnete Situation des Behaimischen 
Hauses, dann aber auch noch die Lage der Fleischbänke an der Brücke gleichen 
Namens und an ihrem heutigen Orte erwiesen wird. S. auch Lochner, Geschichte 
der Reichsstadt Nürnberg zur Zeit Kaiser Karls IV., S. 50 u. 51. Lochner, 
Topographische Tafeln etc. Tafel VIII. 

24) Der Zotenberg umfafste nicht blois den heutigen Dötschmannsplatz, 
sondern auch die Gegend beim Jakobsbruder. S. Lochner, Geschichte der 
Reichsstadt Nürnberg etc., S. 40, 41. S. auch die bei Würfel, histor. Nachr. 
von der Juden - Gemeinde in Nürnberg, S. 130, 131 abgedruckten Urkunden 
V. J. 1 349 über die von Karl IV. dem Ulrich Stromer am Zotenberg geschenkten 
Judenhäuser. 

25) Lochner, a. a. O., S. 201, wo es in der 7. Zeile des Abdrucks statt 
>vnd den broitdischen« — »von den broitdischen« heifsen mufs. Nach einer 
Notiz Lochners wurde ein zweites Exemplar der Urkunde — das erste befindet 
sich im städtischen Archiv — bei der von Forsterschen Auktion im Jahre 1863 
vom k. Kreisarchiv erworben. Dieser Umstand spricht dafür, dafs das erwähnte 
Haus einen Teil der kaiserlichen Schenkung bildete. 

26) Städtechroniken, Bd. HI, S. 159. 247. 

27) Ueber Fleischbänke und Brothaus etc. ist das Nötige in der Abhand- 
lung selbst gesagt. S. das sog. Bürgerbuch im germ. Museum, wo es bezüglich 
der Pfragner heifst: »Ez habent auch verpoten mein herren der richter und die 
burger vom rat gemeinclich, daz kaine burger mit pfragenkaufe sten sol auf dem 
kirchofe noch auf dem milchmarkte. Si suln iren pfragenkauf vaile haben vorn 
an dem markte, oder man pfendet si ie dez tages umbe zwene Schillinge haller 
ane*) geste und ane die, die ez selber pauwen.c S. auch Baader, a.a.O., S. 192. 

28) Wegen der Fischer vgl. Baader, a. a. O., S. 168, 169. Demnach 
sollen an den Fasttagen die Weiber keine Fische feil haben zu Markte, Heringe 
dürfen vom am Markt an der Strafse und >in dem gederalein**) daselbest< nicht 
verkauft werden nach Ostern, bis es neue Heringe gibt; ein Gleiches gilt von 
den Bückingen. Es soll ferner keine Frau auf dem Markt von der Brücke bis 
an den Stock Krebse oder Fische feil haben. Den fremden Fischern ist an den 
Fasttagen ihre Stelle unterhalb »der Stege« ***), den einheimischen oberhalb der- 
selben angewiesen u. s. f. 

29) Müllner sagt in seiner XII. Relation: »Es sind zwar auch vor Alters 
bei St. Sebalds Kirch Brodbänk gewest, die sind Anno 1372 abgebrochen und 
dafUr denen Becken die Orth zwischen den Pfeilern, so heutiges Tags die Brod- 
lauben genennet, angewiesen worden«. — S. auch Städtechronikeri, Bd. X, Anm. 6. 

Lochner bemerkt in seiner Geschichte, bzw. Chronik der Reichsstadt 
Nürnberg, I. Buch, S. 80 (Manuskript auf der Stadtbibliothek): >So zogen sich 
um den Chor von St. Sebaldskirche schon damals (um 1340) Buden, die zwischen 



♦) ausgenommen. 
**) Diminutiv von Gadem, Gaden, Gemach, hier: Laden, Bude. 
♦♦♦) Stiege. 

20 



— 306 — 

den äussern Pfeilern gleichsam eingeschoben und teils zum Brodverkauf, teils zu 
Eisenkrämen bestimmt waren. Sie kommen alle als Erbbesitz vor, und nur durch 
die aus jener Zeit bereits herrührenden Urkunden über Verkauf oder Vererbung 
dieser mit dem gemeinsamen Namen der Brotlauben bezeichneten Buden weifs 
man etwas von ihnen, ohne jedoch über ihre Entstehung, die wahrscheinlich so 
alt ist, als die Kirche selbst, etwas sagen zu können. Auch bei den übrigen 
Kirchen der alten Zeit waren sie; an St. Lorenzkirche sogar bis auf die Zeit der 
Reformation eine Garküche; an der katholischen Kirche fangt man jetzt (in den 
6oer Jahren) an, sie zu beseitigen«. Die fremden Bäcker verkauften ihr Brot 
hauptsächlich bei dem Predigerkloster. Baader, a. a. ü., S. 198. 

30) In tom. 27 Conservat., fol. 152, des städtischen Archivs findet sich 
eine Urkunde vom 8. April 1521 ingrossiert, worin Lorenz Edelstein dem Martin 
Schlauch die Bezahlung einer Frist mit lOO fl. von der 350fl. betragenden Kauf- 
summe für die Erbschaft an seiner Behausung tbei dem Lannckhamer gelegen, 
die protlaub genannt« quittiert. Bei der Quittierung der letzten Fristzahlung vom 
23. Mai 1522 (Cons. 29, fol. loo) wird das Haus näher bezeichnet als »beim 
Lannckhaimer prunnen über gelegen.« 

Ein Ratsverlafs vom 18. Dezember 15 15 (Ratsbuch 10 im k. Kreisarchiv 
dahier, fol. 278) bestimmt, dafs »der durchgank der protlauben in weiland Niclas 
Karls haus gegen dem Lankhamer über, itzo Fritzen Milla zustendig . . unverpaut 
und offen pleiben soll«. 

Nach Lochner, Abzeichen etc., S. 63 ist das Lanckheimersche Haus mit 
L. 117, jetzt Kaiserstralse Nr. 9, identisch. ^ 

31) S. Baader, a. a. O., wo es in der »Ordnung vom Aufheben und von 
Untersuchung aller Gewichte und Mäfserlein« bei der Beschreibung des im Wein- 
marktviertel einzuhaltenden Weges, S. 180 heifst: »Und sol an den kandel- 
giessern gen der Pegnitz wartz anheben und den gang hindurch untz zu der 
appotecken und alsdann dieselben zeil den markt hinauf bis an sanct Sebolds 
kirchen« etc. 

Die erwähnte Ordnung wurde zum ersten Mal am Samstag nach Aller- 
heiligen 1457 vollzogen, und es ist daher auf S. 6 diese Jahreszahl statt 1465 
zu setzen. Bei Endres Tucher (Lexer, S. 200) wird um diese Zeit die »pruck 
vor dem slachhaus und der kandelgiesser gank« erwähnt. In der Beschreibung 
des Weinmarktviertels ist die Marktlinie folgendermafsen angegeben (ebenda S. 133)' 
»und also für Paulus Rietter, Ketzel, Birkamer, Freyen, Gärtners am Fisch- 
marckt heusern hinab am Marckt für die trog und kandelgiesser kreme pifs an 
die Pegnitz« etc. 

32) Müllers Annalen zu diesem Jahr. 

33) Es ist dieses Hallerische Haus nicht zu verwechseln mit dem südlich 
vom Rathaus liegenden, jetzt Heimeranischen Hause, Hauptmarkt Nr. 28, noch 
mit dem den Markt auf der Südseite begrenzenden Hause Nr. 24. 

34) Diese Stelle findet sich zuerst mitgeteilt bei Lochner, Abzeichen, S. 57. 

35) In einer Urkunde vom 26. April 1525, durch welche Sigmunt Oertel 
und Elsbeth, weiland Wolffen Beringsdorfers sei. hinterlassene Witwe, als Vor- 
münder dem Konrad Herz die Ablösung von 40 Gulden Eigenzins quittieren, 
wird das Haus, auf dem sie standen, bezeichnet als »behausung und hofrait hie 
in sand Sebalds pfarr, unden am weinmarkt zwischen Hans Umbhauens und Hanns 
Wagners heusern gelegen, zu der gülden gans genannt.« (Litter. 39, fol. 16 im 
städtischen Archiv.) 

36) Lexer, a.a.O., S. 128. Es findet sich hier die Bestimmung, dafs am 
Mittwoch vor der Heiligtumsweisung Stock und Schranken aufgestellt werden sollen 
bei des Schoppers Hinterhaus *die andern auf sant Seboltz kirchhoff an der stigen 



— 307 — 

gegen der wag . . . , die dritten auf sant Seboltz kirchhoff an der stiegen gegen 
dem VVeinmarkt . . . , die vierden aussen im pflaster vor den zweien gittern an 
sant Seboltz kirchhoff gegen den Milhnarkt« . . . 

Damit ist eine bestimmte Abgrenzung des Weinmarkts nach Osten, und 
zwar, worauf es uns hier in erster Linie ankommt, nach Südosten gegen die Wage 
hin gegeben. Man könnte dagegen allerdings eine Stelle aus Lutz Steinlingers 
12 Jahre früher (145 2) abgefafstem Baumeisterbuch und einem in dasselbe einge- 
legten, von späterer Hand geschriebenen Zettel anführen (Mitteilungen, Heft 2., 
S. 41 und 46, Anm. 3), welche einen Brunnen am Weinmarkt vor der Wage 
nennen; aber aufser der oben aus Tuchers Baumeisterbuch mitgeteilten, auf das 
deutlichste sprechenden Stelle dürfte anzumerken sein, dafs Tucher den Brunnen 
vor der Wage ohne weitere Bestimmung nennt, während er jenen auf der Mitte 
des heutigen Weinmarktes, auf dem Platze nördlich des Bestelmeyerschen Hauses 
durch den Zusatz »mitten auf dem Weinmarkt« örtlich bestimmt. War vom 
W^einmarkt schlechthin die Rede, so hat man die Gegend der Wage kaum mit 
inbegriffen. 

Nach Westen hin hat das Haus zum güldenen Ring, welches, an das Eck- 
liaus der Karlsstrafse und des Weinmarkts Nr. 1 1 auf der Nordseite angebaut, die 
Passage beim roten Rofs einengte, ohne Zweifel die Grenze gebildet. Müllner 
führt in seinen Annalen am Schlufs des Jahres 1489 Folgendes aus: »Es ist difs 
I489te Jahr das Würthshaus am Weinmarkt zum guldnen Ring genannt abge- 
brochen und hinweggeräumt worden, weil die Strafse daselbst gegen dem neuen 
Thor sehr eng gewest. Der Keller, so zu solchem Würthshaus gehört, ist noch 
vorhanden. Darein wird heutigs Tags der Wein, so an den Weinmärkten über- 
bleibt, eingestofsen. Denselben hat man, weil er unter das blofse Pflaster kommen 
ao 1494 mit Letten beschlagen.« Nur das Jahr 1489 ist in Müllners Ausführung 
unrichtig. Noch am 2. April 1491 wurde nämlich das Haus zum güldenen Ring 
dem Wirt Rudolf auf Widerruf gegen einen ziemlichen Zins zu verlassen vom Rat 
beschlossen. (RathsbuchV., fol. 174.) Es mufs aber wohl recht baufällig gewesen 
sein, da einmal der Wirt für allen Schaden gutstehen mufste, und am 18. August 
schon vom Abbruch des Hauses berichtet wird. Der Rat beschliefst an diesem 
Tage (ebendas., fol. 192), dafs von dem alten Holz, das von Leonhard Tetzels 
verkauftem Haus zum güldenen Ring abgebrochen werde, ein Stadel oder Schupfen 
mit zwei oder drei Siedkesseln (zum Bierbrauen) von »schlechtem gepeu« ober- 
halb des Lederhauses aufgerichtet werde. Die weiteren Ratsbeschlüsse vom 
10. November und 31. Dezember 1491 und 6. März 1494, die die Erbauung der 
Keller bestätigen, weiter auch die Errichtung von Kramen bezeugen und endlich 
die Ueberschlagung mit Lehm, wie Müllner es erzählt, beweisen, zeigen im kon- 
kreten Falle, wie Müllner hier, wie sonst, sich bei seinen Darlegungen auf die 
älteren Quellen, die ihm das Ratsarchiv darbot, gewissenhaft stützt. 

Wenn noch yn Jahre 1507 am 21. Juni (Litt. 22, fol. 125b; Lochner, 
topographische Tafeln etc. XIV) das Haus zum goldenen Ring erwähnt wird, so 
ist das nicht anders zu erklären, als dafs sich der Name von dem abgebrochenen 
Hause auf das folgende übertrug. Die jetzt noch nördlich von dem Hause Wein- 
markt Nr. II sich bei 15 Schritt weit unter der Strafse auf das rote Rofs zu 
hinziehenden Keller dürften zugleich den Umfang des früher dort gestandenen 
Hauses markieren. — Bei Pßster und Nopitsch ist statt der von Müllner über- 
nommenen Jahreszahl des Abbruches 1489 die durch das Ratsbuch rektifizierte 
1491 zu setzen. 

Dafs der Weinmarkt auf der Südwestseite schon die heutige Karlsstrafse 
umfafste, geht aus der »Ordnung vom Aufheben und von Untersuchung aller 
Gewichte und Mäfserlein« bei Baader, a.a.O., S. 174 ff. hervor, wo auf Seite 180 

20* 



— 3o8 — 

ein Teil des von den mit der Untersuchung betrauten Ratspersonen einzuschlagen- 
den Weges also bezeichnet wird: »und in der Froschauc (jetzige Augustiner- 
strafse) >bis wider an di Pegnitz und an Hannsen Stromers hausse an der langen 
brücken (Dörrerbrüclce beim bayerischen Hof, S. Lexer, a. a. O., 335) anfahen 
und den weinmarckt hinauf und für das ihrerbade*) imd was auf der linken 
band ist, bis zu dem neuen thorec etc. 

Wie ich nachträglich noch finde, kann kein Zweifel bestehen, dafs der 
Weinmarkt sich im 15. Jahrhundert bereits bis zur Dörrerbrücke — beim bayeri- 
schen Hof — erstreckte. Die Jahrbücher des 15. Jahrhunderts bemerken z. J. i486 
(Städtechron., S. 379): »In dem jar machet man die stainen prucken unten am 
Weinmark peim Derrerc. 

37) Müllner, XII. Relation und deren Wiederholungen bei v. Wölkern, 
J. ab Indagine, Murr, Will, a. d. a! O. Dafs die Mauer in der That mitten durch 
den früheren Gasthof »zum roten Rofs« lief, dafiir gibt einen sicheren Anhalts- 
punkt ein alter Mauerturm in der Lammsgasse vom Eingang von der Albrecht 
Dürerstrafse das dritte Haus rechts, das die Richtung genau bestimmt. Die Mauer 
ging durch den Hof der Dietzischen Druckerei, wie sich bei einem Bau daselbst zeigte. 

38) Murr, a. a. O., S. 347. Lochner, Abzeichen, S. 55 fF. 

39) Müllner, XII. Relation u. s. w. 

40) Noch jetzt häufiger an den alten städtischen Gebäuden im vereinigten 
Stadtwappen zu sehen, auch allein, in einem prächtigen alten Exemplar, an der 
Ostseite des Rathaussaalbaues. S. S. 27. 

41) Lochner, Abzeichen, S. 59 ff. 

42) Mitteilungen etc., n., S. 95. 

43) Lexer etc., S. 190. 

44) Ulrich Starken Haus am Weinmarkt wird schon in Tuchers Baumeister- 
buch (Lexer, a. a. O., S. 146) und in der »Tucherschen Fortsetzung der Jahr- 
bücherc bis 1469 (Städtechroniken, Bd. V, S. 495) im Jahre 1487 erwähnt. 
Gaukisch war das Haus nach Murr, Merkwürdigkeiten, S. 347, dann Meisterisch. 
Lochner, Abzeichen, S. 55. 

45) ^E^' ^^^ von Hier. Braun 1608 gefertigten grofsen prächtigen Stadt- 
plan und den Stadtplan im sog. Pfinzingbuch im kgl. Kreisarchiv, das, von Paulus 
Pfinzing gefertigt und 1594 zu einer Sammlung vereinigt, Karten und Pläne 
über Nürnberg, dessen Gebiet u. a. enthält. 

46) Lochner, Abzeichen, S. 58. Wenn Lochner hier bemerkt, dafs es 
überhaupt zu bezweifeln, ob die allerdings verhängten Leibes- und Lebensstrafen 
vollzogen worden seien, und man sich nicht mit der Verbannung begnügt habe, 
so ist dagegen auf die in seinem Karl IV., S. 85 ff. aus einem alten Achtbuche 
mitgeteilten Strafurteile über die Aufrührer zu verweisen, welche dort als wirklich 
vollzogen vermerkt sind. 

47) Siehe Beilage I. u. II. Von diesen Urkunden steht die erste in den 
Selectis Norimberg. V. Teil, S. 3 — 5, aber mit so vielen, oft sinnstörenden 
Fehlern, dals es sich verlohnt hat, sie nach dem jetzt im städtischen Archiv 
verwahrten Originale abermals zu edieren; die zweite ist meines Wissens noch 
nicht veröffentlicht worden-, sie ist indes wichtig und interessant genug, um gleich- 
falls der Vergessenheit entzogen zu werden. 

Was den auf dem Rathause haftenden Eigenzins anlangt, so war er, da er 
das Eigentumsrecht des Rates an seinem vornehmsten Gebäude ausschlofs, eine 
widerwärtige und drückende Last. Es ist anzunehmen, dafs Schritte zu seiner 
Ablösung vom Rat geschehen sind. Nach einem Verlafs vom 10. April 1473 



*) Bad in der Irrergasse nach Lochner (Häuserab£. S. 22) S. No. 260. 



— 309 — 

(Ratsbuch I, fol. 22 1) ist der Rat geneigt, den Handel mit dem Abt von Heils- 
bronn von des Gelds wegen, »das im ein rat von dem rathaus gibtc, fallen zu 
lassen, und empfiehlt die Abwicklung dieser Angelegenheit dem Jobst Haller und 
Peter Harsdorfer. Aus dem Zusatz zur Kaufsurkunde v. J. 1332 (S. 246) geht 
dann hervor, dafs 1572 bezüglich des Rathauszinses eine Veränderung getroffen 
worden ist. Das erwähnte Ewiggeldbüchlein ist im k. Kreisarchiv nicht mehr 
vorhanden. Näheres würde wohl noch das Ratsmanual von 1572 ergeben. Das 
k. Kreisarchiv verwahrt unter den Archivaüen des Klosterverwalteramts Heilsbronn 
noch die Quittungen über den vom Rat in den Jahren 1679 — 17 12 bezahlten 
Rathauszins, welcher damals auf 50 fl. 7^/2 Kreuzer fixiert erscheint. — 

48) S. die Beschreibung der Viertel bei Tucher, Baumeisterbuch, a. ä. O., 

s. 133—135. 

49) Baader, a. a. O., S. 50, wo in der Ordnung v. J. 1480 betr. »Frevel 
und Schmähungen, die innerhalb der Muntät geschehen«, eine Umgrenzung der 
Muntat gegeben ist. Bezügüch des Zeichens der Muntat siehe ( Wolflf und) Lochner, 
a. a. O., S. 79. Im Bd. II der Städtechroniken, S. 628 heifst es in Deichslers 
Chronik v. J. 15OT: »Item in dem jar an der mitwochen nach Sebastians tag da 
komm umb mittenaht ein grofs güfs*) und gieng am Vischmarck in das Tuch- 
gesslein, da die munta, die gemalt band, am eckhaus . . < lieber die Rechtswirkung 
der Muntat (Baader, a. a. O. , S. 49, 50.) vergl. auch Ratsbuch IV., fol. 65, 
nach welchem, gemäfs Beschluis vom 4. September 1484, Betz Dürr wegen frevler 
Worte in der Muntat 8 Tage und Nächte auf ein versperrtes Kämmerlein gesetzt 
wird. Durch Verlafs vom 29. April 1512 (Ratsbuch X, fol. 3) wird Burkhard Praun 
und Heinz Knod, die vor dem Rathaus in der Muntat »einen unlust angefangen 
und einander gewundtc hatten, eine Haft von 14 Tagen und Nächten auf einem 
versperrten Turm, die sie gleich am folgenden Tag anzutreten haben, zudiktiert. 
Die Hallerwiese — um dies hier noch anzufügen — stand seit dem 23. Mai 1482 
gleichfalls unter dem Schutze der Muntat. Rumor und Unzucht **) soll in gleicher 
Weise wie in der Muntat bestraft »und sollen auch defshalb die zaichen der 
montat uf der wisen ufgehangen werden.« (Ratsbuch III, fol. 190.) 

Die Tafel der Muntat war auch in dem Rahmgarten der Tuchmacher vor 
dem Frauenthor 1572 angeschlagen. BR. tit. XXXI, Nr. 151, ebenso am »Zoll- 
haus«, d. i. der Fronwage, wie aus einem Verlafs v. J. 1599 — H. 12 fol. 60 — 
hervorgeht, endlich am Wildbad, wie ein Ratsverlafs vom 31. Mai 1598 beweist: 
»Nachdem sich bis anhero im wildbad allerlei hadereien zugetragen, als ist bevohlen, 
an gedachts wildbad ein oder zwei mundattäflfelein anschlagen zu lassen, per 
herrn paumeister.« 

50) Abgedruckt in Bd. I. der Städtechroniken, S. 422. 

51) Lochner in dem Werk »Das Königreich Bayern in seinen alterthüm- 
lichen, geschichtlichen, artistischen und malerischen Schönheiten etc. mit begleiten- 
dem Text von v. Ch rg 11, S. 207, 208 huldigt dieser Anschauung. Er 

nimmt an, das alte Rathaus habe nur die 3 Fenster des Saalbaues, wie er auf der 
Ansicht von 16 14 erscheint, umfafst und sich an die beiden Häuser des alten 
Ungelds unmittelbar angeschlossen, — eine ganz unhaltbare Aufstellung, die durch 
die nachgewiesene umfängliche Rathauserweiterung vor Erwerbung jener beiden 
Häuser, in die das Ungeld hineinverlegt wurde, i. J. 1527 widerlegt wird. So 
kommt denn Lochner zu dem Schlufs, »dafs die älteste Gestaltung des Saales, 
sowie des ganzen Hauses gar nicht mehr nachweisbar« sei; »dafs das von Philipp 
Grofs 1332 und 1340 erbaute Rathaus zwar auf dieser Stelle stand, aber diesen 



*)1 Ueben chwemmung. 
•♦) Zuchtlosigkeit. 



— 3^o — 

Saal weder in dieser Gestalt noch Ausdehnung enthielt, dafs viehnehr ursprünglich 
hier mehrere Gemächer sich befanden, welche in einer spätem Zeit, als man sich 
weiter nördlich ausdehnte, durch Wegnahme der Scheidewände zu einem Saale 
umgewandelt worden sind. » Möglich, c fahrt er fort, »dafs die Ostwand mit dem 
Erker die einzige aus der frühesten Zeit stammende Reliquie ist; die Südseite ist 
wahrscheinlich erst später mit ihr in Einklang gesetzt worden und von der West- 
seite ist es eine bekannte und zugestandene Sache.« 

Es sind dies lauter Behauptungen, für die auch nicht das geringste Beweis- 
moment beigebracht werden kann, hervorgerufen durch die überlieferte Meinung, 
von der Lochner nicht abgehen mochte, das älteste Rathaus am Salzmarkt habe 
sich über den Flächenraum des Saales hinaus nicht erstreckt. Die Architektur 
der Ostfront spricht aber durchaus dafür, dafs der Saal gleich anfangs in seiner 
heute noch bestehenden Breite angelegt worden, nicht minder auch das Mafswerk 
über der mittleren Saaltüre, wie endlich die auf den älteren Prospekten zur Dar- 
stellung gelangte Architektur der W^estseite, die jener auf der Ostseite konform 
erscheint. Wenn Lochner meint, es sei »eine bekannte und zugestandene Sache,« 
dafs die Westseite erst später mit der Ostseite in Einklang gesetzt sei, so mag 
ja eine derartige Ansicht früher als berechtigt und plausibel Beifall gefunden 
haben; sie ist aber nichtsdestoweniger, ebenso wie das von der Südseite Gesagte, 
abzuweisen, da sich nichts zu ihren Gunsten, alles zu ihren Ungunsten anführen läfst. 

Auch in Lochners topographischen Tafeln (Nr. VII) ist die Situation den 
Verhältnissen nicht entsprechend zur Darstellung gekommen. Auch hier ist das 
Ungeldamt im früher erwähnten Annex als unmittelbar angrenzend angegeben, 
während doch, wie aus den archivalischen Nachrichten und dem Prospekt von 
1614 hervorgeht, noch zwei Häuser dazwischen lagen. 

52) Stadtrechnung v. J. 1377 im k. Kreisarchiv, Frage L: »Item dedimus 
xxxiij haller umb den prunn in dem nebenhause.« 2. Frage: »Item dedimus Ix 
haller von zwein eimern zu pessern in dem nebenhause,« 

53) Städtechroniken I, S. 25. 

54) I. F. Roth, Geschichte des Nürnbergischen Handels, 3. und 4. KapiteL 
Die Urkunde Kaiser Ludwigs, die Zollfreiheit der Nürnberger betr., vom 12. Sep- 
tember 1332 steht bei Murr, Urkunden der vornehmsten Orte, mit denen die 
Reichsstadt Nürnberg Zollfreiheiten errichtet hat, S. 13, und in genauer Wieder- 
gabe des Originals: Städtechroniken I. S. 222, 223. Die Zollfreiheit Herzog 
Johannes von Lothringen, Brabant und Limburg für Nürnberg vom 2. November 1311 
bei Lochner, Nürnberger Jahrbücher, 11. Heft, S. 176. 

55) Philipp war der Bruder, nicht der Sohn des Konrad Grofs. Siehe 
Lochner, Kaiser Ludwig der Bayer und die Stadt Nürnberg, S. 30, Anm. 64. 
S. oben Anm. 15. 

56) S. Anfh. 15. In der Chronik aus Kaiser Sigmunds Zeit bis 1387 
(Städtechroniken, Bd. L, S. 348) ist gleichfalls dieses Jahr, nicht aber das 
Datum vermerkt. 

57) Städtechroniken III, S. 146. Müllners Annalen z. J. 1348. Lochner, 
Jahrbücher I, 109. 

58) Johannes Müllners Annalen z. J. 1348. 

59) (Wolff und) Lochner, a. a. O., S. 79. 

60) Stadtrechnung 1377, Frage IV, im k. Kreisarchiv: »Item dem loch- 
meister xxxvj haller zu kost von einem plinten, der drei tag in dem loch 
gevangen lag. 

Item dem lochmeister ij |B und xvij (5 zu kost von dem Rofslaub von siben 

und fünfzig tagen, die er in dem loch gelegen waz, und die darin verzert hat.« 

Stadtrechnung 1378, Frage IV.: »Item dedimus dem lochhüter von einer. 



— 3" — 

die er drei wochen gehalten hat, und dem züchtiger und dem leben, daz in die- 
selben verpranten von dez Unglauben wegen und mit allen Sachen v 5BB üj P h.« 

Stadtrechnung 1381, Frage II.: »Item dedimus den lochhuter xxvij phaller 
von drein, die neun tag in dem loch waren gelegen, und den man die oren 
absneit, darumb daz sie einen pfaffen heten beraubt.« 

Stadtrechnung 1381, Frage IV.: »Item dedimus dem wuntarzt ij Jft Ix haller 
von dem Beheim, der in dem loch gevangen lag und der im selber die kein 
absneit, daz er in heilt. 

Item dedinus dem lochmeister ij JK xvij p haller zu kost von dem egenanten 
Beheim, der dreifsig tag in dem loch waz gelegen gevangen.« 

Endres Tucher berichtet in seinem Memorial (Städtechroniken, II. Bd., 
S. 12), dafs bei der Ankunft der Heilttimer in Nürnberg die Diebe vom Galgen 
herabgenommen und die Gefangenen aus dem Loch gelassen worden seien. Unter 
diesen war einer, der schon i*/» Jahre gefangen lag. 

Im übrigen mögen noch folgende die Lochgefängnisse betreffenden Ein- 
träge aus den Stadtrechnungen eine Stelle finden: 

1377, Frage VIII.: »Item dedimus dem smid ij |B haller von zwei gittern 
zu vertigen in dem loch und von zwei neu(en) slezzern zu machen und von 
andern sach, dez not waz in dem loch.« 

1378, Frage VIII.: »Item dedimus viij p haller von dem loch unter dem 
rathause zu pezzern und zu weiskelken.« 

1381, Frage VI.: »Item dedimus vij p haller von dem ofen in dem loch 
zu machen.« 

61) Handschrift in der Amb. Sammlung der Stadtbibliothek* 129. 2^ eine 
Nürnberger Chronik bis 16 13 enthaltend, worin sich Bl. 82 ff. unter der Überschrift 
»Lochordnung« das auch sonst begegnende Gedicht über das Lochgeföngnis abge- 
schrieben findet, das einmal in den »Mitteilungen des Vereins fiir Geschichte der 
Stadt Nürnberg« abgedruckt zu werden verdiente. 

62) Ratsbuch II, fol. 207 : »Item dem baumeister zu befelhen, tür in gangen 
im loch zu machen, dadurch die gefangenen destminner miteinander gereden können.« 

63) Ratsmanual unter obigem Jahr und Datum. 

64) Ratsbeschlufs vom 20. Dezember 1744. 

65) Ratsbeschlufs vom 18. September 1788. 

66) Ratsbuch 23, fol. 59. 

67) A. Streng, das Zellengefangnis zu Nürnberg. Unter II eine Schilderung 
des Nürnberger Lochgefängnisses und der Kriminaljustiz der Reichsstadt. Was 
übrigens Streng hier über »redende« und »schweigende Bank« bemerkt, bezieht 
sich keineswegs, wie er annimmt, auf das Stadtgericht, sondern auf den kleinen Rat. 

68) V. Murr, vornehmste Merkwürdigkeiten der Stadt Nürnberg, 2. Aufl. S. 352. 

69) Ratsmanual 1571/72 H. 12, fol. 36. Verl. vom 19. März 1572. 
»Hannsen Werner im loch uf sein sag in die alten kapeilen führen, den jenen, so 
ine besagt, ime under äugen fuhren und auf der laitern wehe thun.« 

70) Rathausinventar v. J. 1583. Beilage Nr. 13. S. 258 ff. 

71) Ratsbuch VII, fol. 279. 

72) Ratsbuch I, fol. 234. 

73) Bauamtsregistratur im städt. Archiv tit. LXXVni, 276. 

74) Ratsmanual. Verl. von genanntem Jahr und Datum. 

75) Ratsbuch XI, fol. 32: »Item das gewelb neben des lochhüters obern 
Stublein unter dem rathaus soll man zu einer cammern machen, darin er slaffen 
müg, auf gemainer stat cost, doch das die thür zugemauert und darob ein dein 
venster wol vergittert gemacht werd. paumeister, 1516, secunda post Alexii.« (2 I.Juli.) 



— 312 — 

76) Bauamtsregist. tit. VI» c. S. auch Ratsmanual 17 17/18. Verl. vom 
30. Juli und 2. August. 

Tf) Auch aufser diesen geheimen Gängen, welche die Stadt angelegt hatte, 
scheinen in früherer Zeit vor der Judenvertreibung i. J. 1349 noch andere, von 
denen Meisterlin zu berichten weifs, bestanden zu haben. S. Städtechroniken in, 
247: > patent etiam subterranei meatus in eo loco, ubi nunc fons prosilit, in quibus 
scelerata gens (sc. Judaei) pignori oblocata absconderat. legi a domo illa, quam 
a Judeis Haller emerant, juxta pretorium usque ad sinagogam meatum fuisse sub- 
terraneum. c 

78) Gust. von Kern-Kernried, k. bayr. Ingenieur-Oberst, geschichtliche 
Abhandlung über die Befestigung der Stadt Nürnberg etc. (Manuskript v.J. 1836 
in der städt. Bibüothek, Will I, 5 b, S. 10.) 

79) Stylus Curiae Nuribergensis unterschiedhcher Judicia: etc, nebst einer 
wahrhafften Beschreibung der Loch-Gefangnifs zu Nürnberg unter dem Rathaus etc., 
auch häufig als Manuskript vorkommend. 

80) Stadtrechn. v. J. 1383, Frage X. 
8t) Baumeisterbuch a. a. O., S. 184 fF. 

82) Ebenda, S. 285, 286. 

83) Müllners Annalen zu den Jahren 1506 und 1543. 

84) Altes Bauamtsrepertorium im städt. Archiv, angelegt in den Jahren 
1761 — 1793 von den damaligen Baumeistern Christian Andreas Imhof und 
C. C. Grundherr. In dem Index zu den ersten 7 Bänden unter »Heimliche Gänge« 
die Bemerkung: »waren bereits Ao 1656 so sehr eingegangen, dafs man nicht 
wissen kunnte,^wo die Einstieg . ., um den Morast herauswerfen zu können, jedoch 
wurden die Röhren im Wassergang ausgeschraubt und gereinigt.« 

85) Bauamtsreg. im städt. Archiv. 

86) Baader, Beiträge zur Kunstgeschichte Nürnbergs, 2. Reihe, S. 9. 

87) Gedruckte Tafel, die Austeilung der Ratsstube veranschaulichend, in 
der Stadtbibl. und sonst. 

88) Im städt. Archiv unter »Heimliche« Gänge. 

89) Akt im städt. Archiv. 

90) Starkische Chronik in der Stadtbibl., Bd. VII, fol. 238. 

91) Aufser der Handzeichnung in der Stadtbibliothek kommt noch häufig 
ein gleichzeitiger Stich vor, der nach jener Zeichnung angefertigt ist. 

92) Baader, Beiträge zur Kunstgeschichte Nürnbergs, II. Reihe, S. 2. Jahr- 
bücher des 15. Jahrhunderts in den Städtechroniken, X. Bd., S. 142: »do (1424) 
wurden die krom und protlauben vor dem rothaus über den weck abgeprochen.» 
und das. Anmerk. 6. — Baader giebt 60 Krame an, ich haben deren bei 40 in 
dem btr. Jahresregister gezählt. Die Jahreszahl 1423 bei Baader, a. a. O., ist falsch. 
Die Ablösung erfolgte am 28. August, nicht am 22., wie in den Städtechroniken steht. 

93) Baader, a. a. O., S. 3. Jahresregister T425. 

94) Stadtrechnung 1381, Frage III: »Item dedimus ij tt xxx haller von 
dem dach unter dem rathause ze machen.« Vgl. Ratsverlafs vom 21. Juli (Sabato post 
Margarethe) Ratsmanual 1520: »Nach gehaptem ratslag ist ertailt, das alt techlein 
unterm rathaus ob der tuchschererleden abprechen zu lassen, paumeister.« 

95) Lochner im Anzeiger für Kunde der deutschen Vorzeit etc., Jahrg. 
1859, Sp. 372. 

96) Zinsmeisteramtsbücher im städt. Archiv. 

97) Ratsbuch IX, fol. 260. 

98) Baader, a. a. O., H, S. 52. 

99) Ratsbuch XIV, fol. 96. 

loo) Ratmanual 1532/33, H. 3, fol. 9. Verlafs vom 5. Juni 1532. 



— 313 — 

lOi) Ratsmanual 1533/34, M- 5» ^ol. 18. Verlafs vom 28. August 1533. 

102) Ratsmanual 1548/49, H. i, fol. 39. Verlafs vom 19. April 1548. 

103) Endres Tucher a. a. O., S. 287 flf. 

104) Ratsbuch XIII, fol. 214, 215. Es werden allerdings schon früher 
Söldner zu Fufs (gende soldner) »unter dem rathausec erwähnt; z. B. Stadtrech- 
nung 1382, Frage IV: >Item dedimus zwelf genden soldnern v JK und Ix haller, 
die siben nacht uf der Strassen und unter dem rathause gehut hetten, do unser 
herre der kunig hie waz zu penthecosten«. Auch eine Nachtwache »auf dem 
rathausec wurde 1442 und 1444, als Friedrich III. in Nürnberg weilte, bestellt. 
(Städtechron. Bd. III, S. 359, 383). Diese Wachen waren aber, wie der Zusammen- 
hang selbst ergibt, keineswegs stationär, sondern wurden blofs für die bewegten 
Tage der Anwesenheit des Kaisers auf dem Rathause und an andern Orten 
angeordnet. 

105) Ratsmanual 1537/38, H. 10, f. 9, Verlafs vom 9. Januar 1538. 

106) Ratsbuch VIH, fol. 288. 

107) Müllners Annalen z. J. 1340. 

108) J. P. Walther u. G. W. K. Lochner, Bild-Werke aus dem Mittelalter 
etc., S. 18. 

109) S. Römer-Büchner, die Siegel der deutschen Kaiser etc., S. 42, wo 
noch weitere Literatur sich angegeben findet. Monum. Boica IX. tab. 3 und XI 
tabula VII, Nr. 36. Weiter ist nachzusehen die Siegelbeschreibung zur Urkunde 
Kaiser Ludwigs des Baiern in den Chroniken der deutschen Städte, Bd. I, 
S. 222, 223. Unsere Vermutung, dafs das Bildwerk nach der Urkunde vom 
12. September 1332 angefertigt sei, stützt sich darauf, dafs sie jene Kaiser Lud- 
wigs-Urkunde ist, die dem Rathausbau zunächst liegt. 

Iio) Murr, Urkunden der vornehmsten Orte etc., S. 38, wo die Ueber- 
sendung der erwähnten Gegenstände nach Brüssel angeführt ist. Sog. Apochae*) 
recepti gladii besitzt das städtische Archiv eine ganz beträchtliche Reihe von 
1641 — 1777 ausgestellt von König Philipp IV. von Spanien — 1659, von Karl IL 
von Spanien 1669 — 1706, von Karl VI., König vonKastilien und deutschem Kaiser 
17 17 — 1736, Maria Theresia, Königin von Ungarn — Böhmen etc. 1742 — 1745; 
König Ludwig XIV v. Frankreich 1746 — 1 748 ; Kaiserin Maria Theresia 1749 — 1777. 

Der Uebersendung des Schwertes geschieht schon früh Erwähnung. Gleich 
die älteste Stadtrechnung v.J. 1377 enthält auf fol. 131 folgenden Eintrag: »Item 
dedimus C., dez Michel Gruntherren knecht, vj gülden von dem swert zu tragen 
gen Prabant. Item dedimus ei iterum viij gülden, die wir dem wirt sagitten 
daselbst, daz er dasselb swert vertigen sol, als reht ist, unum pro l )K x haller. 
Summa xüij IB xj (J viij haller. actum sabbato in die Anthonii anno Ixxvij®. 

Idem dedimus umb ein swert, daz gen Prabant gehört, ij )K xviij ß haller. 
Actum Nicolai anno Ixxx® (1380). Item wir sanden dem wirt zu Brabant viij 
guidein. Item do gab wir Thomas dem Cauffer vj guidein, der daz egenannt 
swert tregt. Actum epiphonie dominica anno Ixxxi^.t (1381) 

Weiteres s. Walther und Lochner a. a. O.^ S. 18. Roth a. a. O., IV, 
II ff. Lochner gibt an, dafs die Gymnasialbibliothek zu Nürnberg ein solches 
Schwert bewahre, das nicht zur Absendung gelangt sei; ein Gleiches möchte ich 
von zwei gewaltigen Schwertern annehmen, die sich im Verwahr des k. Kreis- 
archivs dahier befinden. 

II l) Lochner in dem angeführten Buch: Das Königreich Bayern etc., 

S. 207. 

112) Städtechroniken, Bd. II, S. 358, Anm. i. 



*) Empfangsbestätigungen. 



— 314 — 

113) Siebenkees, Materialien etc., IV, S. 586. 587. — Ratsbuch VI, 
fol. 171. Verlafs vom 7. Juni: »Den armen töchtern im frauenhaus sol verpotten 
werden, das sie zu ainichem tanz, der ufm rathaus oder zum Derrer gehalten wird, 
nit mer geen sollen. Actum quinta Willibaldi.c 

114) Bezüglich des strengeren Vorgehens gegen die leichtfertigen Sitten 
von Seiten des Rats sei auf zwei Ratsverlässe verwiesen, die kulturhistorisch ein 
nicht geringes Interesse in Anspruch nehmen dürfen. Sie sind vom 7. Juni 1496 
und lauten: »Und nachdem ein unordenliche, böse, fürwitze leichtfertikeit an den 
erbem tenzen auferstanden ist durch das wort: »Was kan sie?« mit halsen*) 
und leichtfertiger ubung, sol ein iglicher der oberkait seinen töchtern und sunen, 
auch ein gut freunt dem andern sagen, seine kind zu warnen, do vor sein und 
solichs nit zu üben, auch die Jungfrauen und frauen sich also zu halsen nit 
gestatten, damit solichs abgestellt werde. — Defsgleichen zu verpieten, das frauen 
und junkfraueii, so des tages oder nachtz über die gassen oder Strassen geen, 
ir haupt und angesicht nit verstellen oder schürzhembd und ander nit uf den köpf 
annemen, sunder offenbar mit unbedecktem angesicht und anders nit, dann das sie 
wol erkenntlich sein, wandeln sollen.« 

Ein weiterer Verlafs vom selben Tage richtet sich gegen die Prunksucht: 
»Dem pfenter zu sagen, das er umb die kurzen mentel, auch umb die grossen 
lätz stattlich (zu) rügen solle.« — Ratsbuch VI, fol. 171. 172. Der zuerst ange- 
führte Verlafs wurde am 23. Juli 1496 wiederholt: »Es ist erteilt die erbem 
jungen gesellen, die ufm haus pflegen zu tanzen, zu warnen, das sie nit mer üben 
an den tenzen, »was kan si,« dann welcher es darüber übet, der werde geschmecht, 
im die frau von der hant genommen. Hanns Rumet sol in die wamung thun.« 

115) Städtechroniken HI, 154. 245. 

116) Stadtrechnung 1378, Bl. 44. — Städtechr. III, 155, Anm. I. 

117) Stadtrechnung 1378, Bl. 69. Unter »leuteisen« sind wahrschein- 
lich Wandleuchter zu verstehen. 

118) S. Beilage XIH, S. 258 ff. 

119) Die Stadtrechnungen bieten dafür zahlreiche Belege, wovon einige 
hieher gesetzt seien: 

Stadtrechnung 1377, fol. 48b: »Item dedimus i % vnd vij ß haller umb 
wein, do die burger als lang uf dem hause warn.« 

Ebenda, fol. 49: »Item dedimus ^/a IK haller pro vino supra domum an 
sand lohans tag zu sunwenden, da die burger des morgens uf dem hause warn.« 

Ebenda, fol. 50: »Item dedimus xxij (S haller pro vino super domum und 
um erper**), do der kunig uf dem hause tantzt.« 

Ebenda 50: »Item dedimus xvj (J haller pro vino supra domum, da die 
purger als lang uf dem hause warn von Hansen im Hoff wegen und Philipp 
Grozz wegen.« 

Ebenda, fol. 71a: »Item dedimus xij ß haller \pro vino super domum, do 
man teidingt***) mit Albrecht dem Rindsmaul uf dem hause.» 

Weitere Beispiele liefsen sich in Fülle beibringen. 

120) Baader, a. a. O., S. i, bemerkt, dafs sie »im Rathause hingen.« 

121) Ders. S. 2 und Anmerkung. 

122) Städtechroniken 11, S. 346. 347. 489. 530. 

123) Rathausinventar v. J. 1583. S. 258 ff. 

124) Akt, das Jubiläum des CoUegii medici betr. im Stadtarchiv. 



*) Umarmen. 
••) Erdbeer. 
♦•♦) verhandelt. 



— 315 — 

125) Ein in der Bauamtsregistratur, tit. Lviij, Nr. 285 des städtischen 
Archivs enthaltener »Kürzliche Procefs der Handtwerksgehorsamb, so alle Jar nach 
Ostern uf dem Rathaussaal gehalten werden soll« etc. beginnt: »Wann man 
järlichen nach Ostern die Handwerksgehorsamb mit den Werkleuten uf dem 
Rathaussaal fürnimbt, pflegt man es damit also zu halten.« 

126) S. Ratsbücher und Ratsmanualien. 

127) Ratsverlässe aus dem 17. Jahrhundert. 

128) Ratsman. 1736/37 H. i fol. 34. Verl. v. 11. April 1736. 

129) Pestordnung im Stadtarchiv. 

130) Sterbsachen das. v. J. 1585 — 1600. 

131) Städtechroniken I, S. 379. 

132) Ebenda III, S. 366. 

133) Ebenda I, S. 413. 

134) Müllners Annalen z. J. 1541. 

135) Aelternmanual Nr. 26, f. 31. Verlafs vom 9. Juni 16 12; fol. 37, Ver- 
lafs vom II. Juni l6l2 und fol. 46 f., Verlafs vom 29. Juni l6l2. 

136) Ratsbuch I, fol. 388. II, 20. X, 19. 

137) Jahresregister IE, Bl. 464. Städtechr. . III, 375, 394. 

138) Das. XI, S. 517. 

139) Das. S. 530. 

140) Das. S. 564, 565. 

141) Das. S. 732, 733. 

142) Müllners Annalen z. J. 1592. 

143) V. Murr, Besch. der vornehmsten Merkwürdigkeiten etc. 2. Auflage, 
S. 363 ff. und Manuskript auf der Stadtbibl. 

144) Stadtrechnung 1381, Frage VIII. 

145) Annalen z. J. 1430. 

146) Städtechroniken II, S. 25. Lochner im Anzeiger für Kunde d. d. V. 
1859, Sp. 370. 

147) S. die Ratsbücher dieser Zeit. 

148) Müllner, Annalen 1522, nach denen die Schilderung wiedergegeben. 

149) Baader, Polizeiordnungen, S. 71 ff*. 

150) Stadtbibliothek, Ambergersche Sammlung. 

151) Städtechroniken, Bd. i, Beilage IX zu Ulmann Stromers »Püchel von 
meim gesiechet vnd von abentewrt 1348 — 1407, S. 214 ff. 

152) Ratsmanual 1 502/1 503 Heft 12, fol. 9. 

153) Stadtrechnung 1378, Frage X. 

154) Baader, Beiträge etc. 2. Reihe, S. 2. 

155) Das. S. 4. 

156) Ratsbuch II., fol. 21. Verlafs v. J. 1475, zwischen 2. und 19. Sept. 

157) Ratsbuch VI, fol. 79. Unterm 14. Oktober wird dem Baumeister 
von Rats wegen befohlen, in Markart Mendels Haus, solange Rat darin gehalten 
wird, Brennholz zu führen und mit dem Mendel von wegen seines Brennholzes, 
das man gebraucht hat, ein Abkommen zu treffen. Das Hallerische Haus, (jetzt 
Hauptmarkt Nr. 28) ging durch die eheliche Verbindung der Ursula Haller mit 
Marquard Mendel in des letzteren Besitz über. S. Lochner, Geschichte der 
Reichsstadt Nürnberg (Manuskript auf der Stadtbibliothek), S. 981. Biedermann, 
Patriziat, Tafel CXI. 

158) Murr, a. a. O., S. 359. Ratssession 1734 bis 1735, woraus hervor- 
geht, dafs es ein aufgehängtes Bild war. 

159) Prospekt v. 17 17. Ratssession ad annum 1734 bis 1735. 

160) Schon die Stadtrechnung vom Jahre 1378 enthält in Frage XI einen 



- 3'6 - 

darauf bezüglichen Eintrag: »Item dedimus iiij )K Ix haller umb einen polster in 
die ratstuben.« Das Rathausinventar verzeichnet unter der Rubrik »In der rath- 
stuben: i langen polster, 42 liderene kü(s, 6 messene leuchter, 5 arlase grüne 
furhenge, i schwarzen tisch, so man zu kan thon.« 
i6t) Ratssession ad annum T734 bis 1735. 

162) Die im k. Kreisarchiv verwahrte Ratsordnung vom Jahr 1617 
(MS. Nr. 912.) bestimmt in dieser Beziehung Folgendes: »Erstlich, so ein burger- 
meister einem rath bei der kloken zu erscheinen erfordert und ausgeleitet ist, 
alsdann soll der elter oder jünger burgermeister von stund an die zwei sand- 
ührlein, deren eines, nemblich das kleiner, zu dem leuten und das ander und 
grössere zu den rathszaichen verordnet, miteinander umbkehren und darnach 
beede burgermeister pflichtig sein, welche rathsperson zu ausgang ietztvermeldter 
uhr in rath kombt, das sie von demselben nach auslaufung des kleinen ührleins 
ein kreuzer und nach dem andern zwen kreuzer zur straf fordern und nehmen 
sollen. Wer aber solches verachtete und darüber niedersesse, den sollen die 
burgermeister haissen ausdretten und darumb ein frag thuen, wie es demselben 
solle verwiesen werden. Da aber einer so spath käme, nemblich nach dem chor- 
leiten, derselbe soll zwen Schilling in gold oder sechs kreuzer verfallen sein. 

Es möcht auch einer ohne erhebliche Ursachen so spath kommen, wann 
fast der rath aufstehen wolte, und die ührlein aufgehaben weren, oder das ober- 
wehnte geld niederzulegen verachtet und darüber niedersefs, den sollen die herrn 
burgermeister haissen ausdretten und ein frag thuen, ob ihm das rathszaichen soll 
gegeben werden oder nicht, c 

163) Auf einer Handzeichnung des 17. Jahrhunderts in der Sammlung von 
Handzeichnungen und Holzschnitten von G. P. Amberger, Stadtbibl. 104. fol., 
auf welcher »der erste Tanz, so auf dem Rathaussaale gehalten worden ist« 
dargestellt wird, trägt diese Thüre, in der ein Losunger die Stiege hinabschreitet, jene 
Bezeichnung. 

164) Stadtrechnung 1383, Frage X: »Item dedimus ix (J haller von einem 
sluzzel zu der Innern eisnein tür in der losungstuben zu machen.« 

165) Ratsbuch i, Verlafs vom 22. September 1463 (v. post Mathaei). 
S. meinen Artikel in der deutschen Biographie Bd. 22, S. 444 fF. 

166) Städtechroniken, XI. Bd., S. 764. 
• 167) Baader a. a. O., S. 3. 

168) Städtechroniken X, S. 315. 

169) S. die von J. Petz in der Archival. Zeitschrift X, 152 fF. mitge- 
teilte Losungsordnung v. J. T458, worin wiederholt auf das benachbarte ZoUnersche 
Haus hingewiesen wird. 

170) Magistratischer Akt. 

171) S. die Zinsmeisteramtsbücher im städtischen Archiv. 

172) Baader a. a. O., S. 3. 

173) Petz a. a. O., S. 170 ff. 

174) Gleichzeitige Briefbücher der Reichsstadt. 

175) J. Petz in den Mitteilungen des Vereins für Geschichte der Stadt 
Nürnberg, Heft 6, S. 121 ff. 

176) Baader, a. a. O., S. 3. Petz a. a. O., S. 135. 

177) Anzeiger ftlr Kunde der deutschen Vorzeit, Jahrgang 1873, ^P* ^^^• 
Petz a. a. O. 

178) Ratsbuch I, fol. 14. 
T79) Das. fol. 58. 

180) Petz a. a, O., S. 145. 

181) Ratsbuch I, fol. 153. 



— 317 — 

182) Ratsmanual v.J. 1521, H. i, fol. 18, 25. April: »Beratschlagen, wue 
man die librei hinrichten mocht, damit die alt zu einem gemacht gepraucht mocht 
werden. Herr H. Ebner. Paumeister.c 

183) Ratsbuch XIX, fol. 179. 1538 November 12. 

184) Ratsmanual 1538 H. 8, fol. 7, 12. November. 

185) Ratsmanual 1555, Heft 4, fol. 32. 

186) Ratsmanual 1555, Heft 5, fol. ii. 

187) Stadtrechnung 1382, Frage V. »Item dedimus- herrn Mertein in die 
kanzlei iij gülden von dez briefs wegen vom ungelt , unum pro l iS ij ß» summa 
iij Ä vj (5 haller.« 

188) In einer Urkunde des Heiliggeistspitals v. J. 1507 Septr. 22 (prov. 
Nummer v. 86) wird ein Rechtsgeschäft >uf dem rothaus in einer Stuben an der 
canzlei, die alt canzlei genannt,« vorgenommen. 

189) Starkische Chronik Bd. 6, fol. 229. Siebenkees, Materialien IV, S. 570. 

190) Dafs das Grundherrische Haus das erste der vom Rat erworbenen 
Privathäuser war, geht aus den Einträgen der älteren Zinsmeisteramtsbiicher im 
städtischen Archiv hervor, die wir nachstehend, soweit sie in Betracht kommen, 
beibringen : 

Zinsmeisteramtsbuch Nr. 10. v. J. 1480: 
Unter des Zolners haus. 

A. Item Albrecht Thurer, goltschmid, des Holpers aiden, gibt 4 guidein reinisch 
aus seinem laden. 

B. Item Fritz Sturm, schwertfeger, gibt 5 guidein reinisch aus einem laden. 

Unter des Gruntherrn haus. 

C. Item Ulrich Feuchter , goltschmid , gibt aus des Gruntherrn haus ein jar 

14 guidein werung. 

D. Item Mathes Sydelman gibt 5 guidein werung. 

E. Item Hans Mullner*), salwirt, gibt 5 guidein werung aus einem kram. 

Unter dem rathaus. 

Item Hans Glaser gibt alle jar 3 guidein werung. 

E. Item Hans von München gibt aus dem gaden vor dem rathaus 4 guidein 
reinisch. 

F. Item Conrad Pefsolt gibt aus dem mittelen gaden daselbst 4 gülden reinisch. 

G. Item Paulus Meischner gibt aus dem eckkrara an der scherergassen 5 guidein 
werung, als im herr Mertein Holzschuer verlassen hat anno etc. im Ixvii. 

Hinter dem rathaus. 

H. Item ein gewelb, gepraucht jeczunt der stat paumäister. 

J. Item lorg Feuerer gibt ein jar 3 guidein reinisch aus einem gewelb. 

Zinsmeisteramtsbuch Nr. il v. J. 1481. 

Nota man hat die zwen A — 

crem ab lassen gen. B. — 

Die folgenden Einträge stimmen mit denen von 1480 überein, nur ist der 
erste Eintrag über die Krame unterm Rathaus durchstrichen und daneben bemerkt: 
»Notta, man lest den auch ligen hinfur.« 



•) Von späterer Hand »Albrecht Dürer« übergeschrieben, der nach Abgang seines alten 
Ladens A und Freiwerdung des Müllnerschen Krams diesen übernahm. 



- 318 - 

Das Zinsmeisteramtsbuch Nr. 12 v. J. i486 — die dazwischen fallenden 
Jahrgänge 1482 — T485 fehlen — spricht nicht mehr von dem Grundherrischen 
und ZoUnerschen Haus, sondern verzeichnet die sämtlichen Krame als unter dem 
Rathaus gelegen: 

Unter dem rathaus. 

A. Item unter dem neuen haus ob dem rathaus sind zwen krem abgangen, das 

B. rot a und das rot b. 

C. Item Ulrich Feuchter, goltschmid, gibt aus dem nechsten haus am rathaus ein 
iar 14 guidein werung. 

D. Item Mathes Sydelman gibt 5 guidein werung aus seinem kram. 

E. Item Albrecht Thurer, goldschmid, gibt 5 guidein werung aus seinem kram. 

E. Item Hans von München gibt aus dem gaden vor dem rathaus 4 gülden 
reinisch. 

F. Item Cunrat Pesolt gibt aus dem mittein gaden daselbst 4 gülden reinisch. 

G. Item Paulus Meischner gibt aus dem eckkram an der scherergafs 5 gülden 
werung als im den herr Mertein Holczschuer seliger verlassen hat anno etc. Ixvijf.. 

Aus der S. 248 abgedruckten Urkunde geht hervor, dafs das Zollnersche Haus 
im Jahre 1440 an den Rat durch Kauf überging. Es führte, obschon es zum 
Rathaus gezogen war, den alten Namen weiter. Da die nördlich vom ZoUnerschen 
Hause belegenen Gebäude der Reihe nach als das Staibersche, Wimpfensche, 
Poschische und Schallersche nachzuweisen sind, so mufs die Grundherrische 
Behausung südlich von der ZoUnerschen gelegen gewesen sein und somit unmittel- 
bar an das älteste Rathaus angegrenzt haben. Dazu kommt, dafs die Aufzeichnug 
des Zinsmeisteramtsbuchs mit der Aufzählung der Läden uud Krame auf der West- 
seite mit den nördlichen beginnt und nach Süden weiter geht. Also auch so 
erscheint das Zollnersche Haus das nördliche, es folgt dann südlich sich anschUefsend 
das Grundherrische und endlich das alte Rathaus. Die Läden rot A und B, die 
von 1480 auf 148 1 eingingen, der Laden und die Krame rot C, D und E, von 
denen die ersteren zum ZoUnerschen, die letzteren zum Grundherrischen Haus gehörten, 
werden i486 auf einmal als »unter dem rathaus« befindUch angeführt. Dabei wird 
von den allerdings abgegangenen Kramen A und B bemerkt, dafs »sie unter dem 
neuen haus ob dem rathaus« sich befunden. Neues Haus aber wird auch sonst 
das Zollnersche (s. S. 68) wiederholt genannt. 

191) S. Beilage Nr. IV, S. 248, 249. 

192) Ratsbuch vom Jahre 1441 — 1461, fol. ^6, Baader, a. a. O., S. 4. 

193) Ratsbuch v. J. 1441 — 1461 , fol. 114. Verlafs vom l. November: 
»Zum pau an des Zolners haus sein geben Hanns Tetzel, Ulrich Haller und der 
paumeister.« Die in den Mitteilungen des Vereins für Geschichte der Stadt 
Nürnberg von mir nach Lochner Geschichte (Chronik) der Stadt Nürnberg, Manu- 
skript im städtischen Archiv, S. 705 wiedergegebene Ansicht, nach welcher die 
Stube in des ZoUner Haus mit der Herrntrinkstube ob der Wage gleichbedeutend 
sei, wird durch die thatsächlichen Beweise, die in Anmerk. 190 und Beilage IV 
gegeben sind, vollständig widerlegt. Lochner ist auch hier durch seine falsche 
Ansicht, die die Verhältnisse des Rathauses viel zu klein mifst und gleich zwei 
nicht unbeträchtliche Häuser aus dem Gebäudekomplex des Rathauses streicht, 
irregeführt worden. 

194) Ratsbuch IV, fol. 2 18. 

195) Ratsbuch V, fol. 246. 

196) Die Kriegsstube scheint beim Ausbruch des ersten markgräflichen 
Krieges 1449 errichtet worden zu sein; ich sage »scheint« , da es keineswegs 
ausgeschlossen ist, dafs sie nicht auch schon früher in Kriegszeiten zusammenzu- 



— 319 — 

treten hatte. In der ersten Kriegsordnung des genannten Jahres (Städtechroniken 
Bd. II, S. 244) heifst es: »Nota von kriegsherrn . . . Item des ersten gab man 
aus dem rate fiinfe und einen von der gemein, die ob den hernach geschriben 
Sachen nach und vor tische safsen in einer besundern stuben.c S. a. a. O., S. 244, 
Anm. I und S. 245, wonach Karl Holzschuher, Berthold Volkamer, Er hart Schür Stab, 
Konrad Baumgärtner, der ältere, Ulman Hegnein und Anton Talner mit der 
»bestellung des kriegs nnd aller Ordnung des kriegs« durch Ratsbeschlufs vom 
3. Juli betraut und am 5. September »aber ernstlich gepeten« wurden, »fleifs in 
den kriegsleuften zu tun«. — S. S. 80. — Christoph Scheurls Epistel über die 
Verfassung der Reichsstadt Nürnberg 15 16, Städtechr. XI, S. 781 ff. berichtet 
gleichfalls, dafs die 7 Kriegsherren »ir eigenes hierzu ausgesonderts gemach — die 
kriegsstuben genannt« — innehatten, »darein sie zuer zeit der notturft zusam 
kumen und alda irem ampt auswarten mugen.« 

197) Das in der Amberger Sammlung der Stadtbibliothek befindliche Manu- 
skript 386. 2^: »Beschreibung des heiUgen Reichs Stadt Nürnberg Rathsordnung, 
wie dieselbe zu österlicher Zeit järlich angeordnet werden soll,« S. 10 setzt die 
Errichtung des Fünfergerichts durch den Rat und das diesem fiir dasselbe erteilte 
Privileg de non appellando in das Jahr 1470. Nur das letztere ist richtig. Wie 
das Privileg selbst darthut,*) wurde schon damals das Fünfergericht als ein sehr 
altes Institut betrachtet. In den 20ger Jahren des 15. Jahrhunderts finde ich die 
Fünferherrn wiederholt in den Stadtrechnungen erwähnt, — z. B. Stadtrechnung 
1423, Frage I.: »Item dedimus xv haller umb wein den fünfen, die nach tisch 
hie oben sitzen«. Aus jenen Einträgen geht indes keineswegs hervor, dafs die 
Fünferherren schon damals ein eigenes Sitzungslokal innehatten, obgleich dies ja 
an und für sich keineswegs unmögüch wäre. Bestimmt genannt finde ich die 
Fünferstube am 17. September 148 1 (Ratsbuch III, fol. 128): »Item die herren 
losunger die fiinferstuben zu besichtigen, die zu erschütten, mit fenster zu für- 
sehen und zu pauen zu bestellen. Actum feria secunda Lamperti.« 

198) Ratsmanual 15 19/ 20, Heft 8, fol. 5. Verlafs vom 15. November 15 19 
(tertia post Martini): »Maister Hannsen bevelhen, das er die fiinferstuben under- 
pulzen und vor einfallen fürderlich bewar« (en soll). 

199) Ratsmanual 1521/22, Heft il, fol. 20. Verlafs vom 5. Februar 1522: 
»Es ist bei einem gesammten rate ertailt, so lang die herrschaften werden hie sein, 
die fLlnf nit mer in der ratstuben, sondern in des Rumeis behausung zu halten. 

burgermeister.« 

200) Siehe Beilage 5, S. 249. 

201) Schon durch Urkunde vom 27. November 1472 (städt. Archiv) hatte 
der Rat von den Vormündern Katharina Lorenz Schürstabs sei. Geschäfts ein 
Haus an der Rathausgasse zwischen Hieronymus Rumeis und Konrad Sensen 
Häusern erworben. Es ist dies das vorspringende Haus, Rathausgasse Nr. 16. 
Nach der gleichzuerwähnenden Urkunde lag es der Ratstube gegenüber. Am 
8. März 1521 verkaufte dann der Goldschmied Michel Krug seine Behausung und 
Hofreit neben seinem Eckhaus am Obstmarkt »in der ecken an sein hofrait und 
an der andern selten an die alten eines erbern rats behausung gegen der ratstuben 
Über stossend und vornen neben weiland Linhart Rumeis haus, jetzo auch einem 
erbern rat zugehörig, gelegen« an den Rat. Dieses Haus kann kein anderes sein 
als die östliche Hälfle des zum Fünferplatz sehenden Fünferhausgebäudes, das, 



•) »Wiewol in der gemelten statt Nüremberg zu Vermeidung und zu fUrkommen aufrure, 
frevel und widerwertikeit, so sich daselbs begeben und erwachsen, gar von alter herkomen 
gebraucht und geübet sei, daz under andern iren Ordnungen, regiment und Satzungen 
ettlich erber tttglich man von und aus irem ratte , so die fünf genannt , geordent , gesatzt und 
gekisst werden.« v. Wölckem, der Nfimbergischen diplomatischen Historie zweiter Periodus, p. 699. 



— 320 — 

wie der Augenschein zeigt, einstmals aus zwei Häusern bestand. Abgeschlossen 
wurde der unter der Bezeichnung > Fünferhaus« bekannte Gebäudekomplex durch 
die Erwerbung vom 17. Dezember 15 19, deren Verlautbarung wir, weil sie die 
Verlegung des Fünfergerichts aus dem Rathaus ermöglichte, unter den Beilagen 
wiedergegeben haben. — Roth, Genanntenbuch, S. 63, weifs von der Erbauung 
des Fünferhauses im Jahre 1521, Nopitsch, Wegweiser S. 47, von einer solchen 
im Jahre 15 19 zu berichten. Beides ist unrichtig. Von einem Neubau des Fünfer- 
hauses um diese Zeit ist nichts bekannt. Die Jahreszahl 1521 auf der Westseite des 
Rumelschen Hauses über dem schönen Wappen des doppelköpfigen Adlers bezieht 
sich wohl auf die Einsetzung desselben zur Charakterisierung des Hauses als städ- 
tisches Eigentum. Auch mögen damals Reparaturen und Veränderungen daran 
vorgenommen worden sein. 

202) S. S. 80. 

203) Müllner erzählt zum Jahre 1 507, um Ostern bei der Ratswahl sei das 
Vormundamt errichtet und in eine feste Ordnung gebracht worden, wozu zu 
bemerken, dafs die endgültige Organisation des Amts erst durch Ratsbeschlufs 
vom 2. November 1507 ins Leben trat. Der betr. Verlafs lautet (Ratsbuch VIII, 
fol. 395): »Item die neu Ordnung von wegen der Vormundschaft und pessening 
etlicher gesetz darzu dinstlich sind aber einmals in gesamettem rat gehört und 
zugelassen, wie das alles nach rat der gelerten in verzaichnus gestellt ist. her 
Cunrat Imhof.» Im Jahre vorher hatte sich der Rat, vermittelst Schreibens vom 
20. Februar, von der Republik Venedig das mit einem Begleitschreiben des Dogen 
Leonardus Lauredanus d. d. 8. November 1 506 versehene, venezianische Vormund- 
schaftsrecht, das bei der Organisation des gleichen Nürnberger Amtes als Vorbild 
zu dienen hatte, erholt. Es ist das Verdienst unserer Stadtverwaltung, diese höchst 
wertvolle Ordnung — das Compendium legum ac ordinum reipublicae Venetae de 
tutelis puppilorum, ein Pergamentbändchen von 30 Blättern in 4®., auf das 
sauberste geschrieben und auf fol. S» , wo die Ordnung beginnt, mit gefalligen 
Randverzierungen geschmückt — erworben zu haben, die sich jetzt unter den 
Cimelien der Stadtbibliothek (Amb, 526.40 ) befindet. Abgedruckt ist sie bei 
Wagenseil, de civitate Noribergensi etc. S. 206 ff. 

204) Ratsbuch X, fol. ICX), lOT.: »Item es ist bei einem gesameten rat 
ertailt, dweil sich der flecken halb, so gemaine stat auf dem land hat imd 
irer anheng und zugehörung bisher vil mangels erzaigt, auch dieselben flecken 
nicht so fleissig, als die notturft ist, verwaltet werden aus Ursachen der menig 
der oberpfleger, so ainem ieden flecken sein zugegeben, und demnach für gut 
angesehen, das aus angezaigten Ursachen Hinf personen verordnet, denen die 
lands und flecken Verwaltung soll bevolhen werden, und was inen zu schwer 
sein wollt, möchten si solhs an ain rat gelangen lassen, und sollen derselben 
personen drei aus dem rat und die andern zwen sunst von den erbern werden 
genommen, per herren Jeronimum Ebner und Wilhelm Birchhaimer. Actum sabato 
post Francisci« (8. Oktober). S. auch Scheurls Epistel, Städtechroniken XI, 
S. 798 und Anm. i. 

205) Pflicht des Hauswirts oder Hausvogts im städtischen Archiv. — Stadt- 
rechnungen. 

206) V. Murr, Die vornehmsten Merkwürdigkeiten der Reichsstadt Nürn- 
berg S. 379. 

207) Aelternmanual Nr. 15, fol. 39, 40. Verlafs vom 6. Mai 1600. 

208) ebendaselbst fol. 160. Verlafs vom 29. August 1601. 

209) ebendaselbst Nr. 30, fol. 135. Verlafs des Ausschusses vom 
14. Dezember 1619. 

210) Ratsmanual 1622, H. i, fol. 66. Verlafs vom 10. Mai 1622. 



— 321 — 

2 M ) Magistratischer Akt. 

212) Ratsmanual 1649, ^- 3» *^°^- ^7- Verlafs vom 9. Juni 1649. 

213) Ratsmanual 1664, H. 4, fol. 58. Verlafs vom 21. Juli 1664. 

214) Ratsmanual 1664, H. 5, fol. 8. Verlafs vom 5. August 1664. 

215) Ratsmanual 1683, H. 2, fol. 89. Verlafs vom 24. Mai 1683. 

216) Nopitsch, Wegweiser für Fremde in Nürnberg, 1801. S. 204. 

217) Manuskript Nr. 46, 2I im Stadtarchiv, fol. 123, 126. 

218) Ratsbuch VI, fol. 243. S. auch Müllners Annalen z. J. 1497. 

219) Starkische Chronik auf der Stadtbibliothek, Bd. 3, fol. 534, wo es 
heifst: »Darauf (1611 im September) ein ernvester Rath diser Stat ihr Rathhaus an 
den furnembsten Orten, wie auch des Reichs Regimentstuben weissen, ausscheubern 
und putzen lassen, auch ire Burgerschaft durch ein offen angeschlagen Edict ver- 
manen und gebieten lassen, den frembden Herren alle Ehr, Liebs und Guts zu 
beweisen.« 

Die obere Regimentstube kann hier nicht gemeint sein, da sie bereits her- 
gerichtet war und bei ihrer Ausstattung mit Teppichen auch nicht geweifst werden 
konnte. Auch an die untere Regimentstube, der wir nie unter diesem Namen 
begegnen, kann kaum gedacht sein, dagegen eher an die Reichsversammlungstube, 
deren Name ja fast dasselbe besagt. 

220) Des Johann Neudörfer Schreib- und Rechenmeisters zu Nürnberg Nach- 
richten von Künstlern und Werkleuten etc., herausgegeben von Dr. G. W. K. Lochner 
(X. Publikation der von R. Eitelberger von Edelberg publizierten Quellenschriften 
für Kunstgeschichte und Kunsttechnik des Mittelalters und der Renaissance), 
S. 132. Demnach nicht in die Losungstube, wie Thausing meint. 

221) Aelternmanual Nr. 14, fol. 112. Verlafs vom 22. Dezember 1597. 

222) Stadtrechnung vom Jahre i6cx)/l, 22. Dezember 1600. 

223) Jahrbuch des österreichischen Kaiserhauses Bd. X, S. LIX. Mitteilungen 
des Archivsekretärs Dr. Hans Petz. Briefbuch CCXXIX, fol. 79. 

224) Dr. F. W. Ghillany, Geschichte des Seefahrers Ritter Martin Behaim. 
Nürnberg 1853. S. 72. Müllners Annalen z. J. 1272 unter Behaim. 

225) Stadtrechnung, 10. Januar 1601. 

226) Aelternmanual Nr. 15, fol. 59, 60. Verlafs vom 8. Dezember i6cx). 
Stadtrechnung i6cx), 13. Dezember. — Im Aelternmanual 14, fol. lli findet 
sich unterm 19. Dezember 1597 nachstehender Eintrag: »Nachdem sich Paulus 
Pfinzing erpotten, einen Abrifs auf beden Waiden, wie es allenthalben auf berürten 
Waiden beschaffen, zu machen, dieweil dann solchs eine hohe Notturft, ist erteilt, 
ermeltem Herrn Pfinzing acht Summera Habern auf ein Pferd, so er darzu gebrauchen 
mus, ins Haus und dann notwendige Zerung auf dem Land, wenn er mit 
solchem Abreissen umbgehet, für sich und einen Diener folgen und passiren zu 
lassen. H. L. Tucher. J. F. Tetzel.c 

227) Starkische Chronik, Band S, fol. 361. 

228) Aelternmanual Nr. 25, fol. 121, 122. Verlafs vom 5. September 1611. 
f 229) Starkische Chronik, Band 3, fol. 531. ff. 

230) Ratsbuch 7, fol. 214. Verlafs vom 6. Mai 1502. 
\^^ 231) Ratsmanual v. J. 1502, secunda post exaudi — 9. Mai — . 

232) Ratsmanual 1 502/ 1 503, Heft 12, fol. 9. quarta post Valentini 
(15. Februar) 1503. 

233) Ratsmanual 1 502/ 1 503, Heft 12, fol. il. sexta post Valentini 
(17. Februar) 1503. 

234) Unter den Briefen an Michel Behaim VII (1488 — ISIO), im Archiv 
des germanischen Nationalmuseums. 

235) Ratsbuch VHI, fol. 438. 

21 



— 322 — 

236) Baader a. a. O., S. 14. 

237) Neudörfer a. a. 0., S. 3. 

238) Ratsbuch X, fol. I13. 

239) Ratsbuch X, fol. 221. 

240) Wolff und Lochner a. a. O., S. 82. 

241) A. Essenwein, Norddeutschlands Backsteinbauten im Mittelalter, S. 15. 
R. V. Rettberg, Nürnbergs Kunstgeschichte, S. 62. 

242) Mtlllners Annalen zum Jahr 1521. 

243) Ratsmanual 1520/21, Heft i, fol. 23. Verlafs vom 7. Mai 1520. 

244) ebenda, Heft 2, fol. 2. 

245) ebenda, Heft 3, fol. 10. Verlafs vom 19. Juni. 

246) ebenda, Heft 3, fol. 20. Verlafs vom 30. Juni und Heft 4, fol. 8. 
Verlafs vom 21. Juli. 

247) ebenda, Heft 5, fol. 11. 

248) ebenda, Heft 12, fol. 9. Daselbst weiter: »Man soll auch ratschlagen, 
ob man in in die obern Stuben kan ein kamin machen und herwider pringen. 

Hans Ebner, paumeister.c 

249) Ratsmanual 1521/22, Heft i, fol. 13. 

250) ebenda, Heft 3, fol. 18. Dazu noch: »defsgleichen der ofen in der 
neuen Stuben auf die andere seiten zuesetzen und was das cost an beden orten 
sein werd und solchs herwiderbringen. H. Muflfel. C. Eurer. 

paumeister.€ 

251) ebenda, Heft 4, fol. 17. 

252) Ratsmanual 1613/14, Heft i, fol. 20. 

253) Christopf Gottlieb von Murr, Beschreibung der vornehmsten Merk- 
würdigkeiten in der Reichsstadt Nürnberg etc. 2. Auflage. 1801. S. 353. 

254) Lochner, in »das Königreich Bayern in seinen alterthümlichen, 
geschichtlichen, artistischen und malerischen Schönheiten etc.« II, S. 212. 

255) Ratsmanual 1521/22, Heft 5, fol. 21. Verlafs vom 21. August: »Nach 
Albrecht Durers gemachten visir soll man das rathaus inwendig malen lassen uad 
die tax der maier belang anstellen, bis solchs gevertigt wirdet. paumeister.« 

256) ebenda, Heft 9, fol. 15. Verlafs vom 5. Dezember: »Von Albrechten 
Durern ein verzeichnus nemen und die pei den eiteren hern hörn und alda rettig 
werden, was man ime für sein muhe thon sol. burgermeister senior.« 

257) Jahresregister v. J. 1522. 

258) Moritz Thausing, Dürer, 2. Bd., S. 165, 166. 

259) Ratsmanual 1521/22, Heft 6, fol. 2 1 . Verlafs vom 14. September 1521: 
»Furderlich ain visirung zum sal des rathaus ratschlagen und dann der mit schleu- 
nigem gemeld nachgeen und mit zweien oder dreien malern übersetzen, das es 
bei den wettertagen von statt gee. Herr W. Birkhamer. Cristof Coler. 

Baumaister.« 

260) Neudörfer-Lochner, S. 137. 

261) Ratsmanual 1533/34, Heft 5, fol. 20. Verlafs vom i. September: 
»Jörgen Bentzen, maier, sein besoldung vor hinausgeben, darneben mit 4 fl. ver- 
ehren für die gemachte visirung.« Diese Stelle kann übrigens in keinem Falle 
beweisen, dafs die »Visirung« für das Rathaus und hier fiir das äufsere Rathaus 
bestimmt war. Viel weniger aber kann aus den kaum noch sichtbaren Spuren 
der Bemalung auf der Südseite geschlossen werden, dafs dieselbe von G. Penz 
herrühre, wie dies bei Lochner (Wolff und Lochner, a. a. O., S. 79) unter Zuhülfe- 
nahme der von Lochner selbst für apokryph gehaltenen Stelle geschieht. Will 
man ehrlich sein, so mufs man bekennen, dafs über den Maler der Gemälde an 
der äufseren südlichen Rathauswand nichts bekannt ist. Völlig irre geht aber 



— 323 — 

Lochner, wenn er an anderer Stelle (Johann Neudörfers Nachrichten S. 137) meint, 
dafs Dürer den Entwurf zu den Malereien an der äufseren südlichen Rathauswand 
hergestellt und Georg Penz sie dann ausgeführt habe. Dürers Visiening war, wie 
der Ratsverlafs vom 21. August ausdrücklich besagt, für den inneren Saal 
bestimmt. S. Anmerkung 255. S. auch Mitteilungen des Vereins für Geschichte 
der Stadt Nürnberg, Heft VIII, S. 246, wo die Bestallungsurkunde des Georg Benz 
vom 31. Mai 1531 abgedruckt ist. 

262) Thausing, a. a. O., S. 163, 166. Neudörfer — Lochner, S. 40. 

263) S. S. 93 und Anm. 259. 

264) Ratsmanual 1521/22, Heft 9, fol. 6. 

265) Jahresregister 1521. Zehnte Frage: > Item 44 ft n. 14 P 4 hlr cost 
der tanz, den fürsten 4. post Catherine auf dem rathaus gehalten.« 

266) Thausing a. a. O., S. 163. 

267) Aelternmanual Nr. 27, fol. i. Verlafs vom 8. April 1613. 

268) Thausing a. a. O., S. 164. 

269) ebenda, S. 168. 

270) S. S. 37. 

271) Neudörfer-Lochner , S. 147: »Er der alte Veit (Hirsvogel) war 
geboren ao 1461, war 30 jähr stadtmeister, starb 1525 am heiligen Christabend.« 

272) Ratsmanual 1540/41, Heft i, fol. 37. Verlafs vom 26. April 1540: 
>Die schranken am gericht, dweils abgehoben, wider zurichten lassen, damit mans 
halsgericht halten könd. baumaister « 

273) Neudörfer-Lochner, S. 30. Baader a. a. O., Heft i, S. 25. 

274) Lochner a. a. O., S. 30. S. Beilage. 

275) S. Beilage VII, S. 251, 252. Baader a. a. O., S. 26. Franz v. Soden, 
Beiträge zur Geschichte der Reformation, S. 362. 

276) Hans Vischer hatte wohl schon vorher an dem Gitter gearbeitet. 
Vgl. den Ratsverlafs vom 31. Januar 1534 im Ratsmanual 1533/34, Heft 11, 
fol. 7: »Hannsen Vischer über das, so ime vor bewilligt ist, nichzit verrer zuge- 
lassen, soll bei ains rats gescheft bleiben. N. Groland.« 

Die übrigen auf die Herrichtung und Aufstellung des Gitters bezüglichen 
Verlässe sind im Folgenden zusammengestellt: 

»Maister Paulussen Behem zu undersagen, das ein rat ob seim anzeigen 
des messinggitters halben, so er bei herzog Othenrichen gethan, merglich beschwerd 
trag, das er sich derhalben hinfüro difs oder dergleichen anzeigens mefs und 
weder bei dem noch anderen fursten ereffnen, zudem auch, so er weiter vom 
fürsten derhalben gefragt wurt, ime anzeigen sol, das ein rat solch gitter aufze- 
setzen schon in Übung stend auch hievor alwegen in willen gehapt, damit das 
ansuchen vom fursten verhütet werd. Her M. Pfinzing. C. Nutzel.t 

Ratsmanual 1535/36, Heft 12, fol. Ii. Freitag 11. Februarii 1536. 

»Als hievor von Peter Vischers seligen erben ein zirlich messin gitter umb 
ein gute summa gelts erkauft, der meinung, das ein erber rat dasselbig aufs rat- 
haus, da man das statgericht pflegt ze halten, zu einer zierd und Schönheit auf- 
setzen lassen wollt, wie dann auch durch eins rats werkmaistere derhalben und 
wie es füglich fürgenommen werden möcht, stattlich und wolbedechtlich ratschleg 
geschehen, und aber dasselbig noch bisheer allerlai Ursachen, sonderlich aber des 
uncostens halben, so noch darauf gewendt werden mufs, bis es den ratschlegen 
gemefs verfertigt würt, also unvolnzogen verpliben, ist bei gesampten rat durch 
das merer erteilt, dweil zu besorgen (wie dan algereid ein rat von weitem 
angelangt), das hertzogOtt Heinrich, pfalzgraf etc., darumb schreiben und desselbigen 
gitters zu seim neugemachten bau gen Neuburg begern möcht, wölchs dan ein 
rat sein f. gn. mit fugen und on ungnad nit wol waigern und versagen könnten, 



~ 324 — 

und also das gitter umbsonst hinwegkommen würd, das dann dasselbig nochmals 
und aufs filrderlichst den vorigen ratschlegen gemefs mit aufwendung des costens, 
so noch darauf gehört, zu verfertigen angeschafft und ins werk gepracht, auch 
ermelter massen aufgesetzt werden soll, per herrn Christoff Koler und baumeister 
II. Februarii iSSÖ.c Ratsbuch 17, fol. 171. ' 

»An Herrn Christoff Colers statt, so hie vor, damit das gitter aufs rathaus 
volles ins werk pracht und gefurdert wurd, zu eim sollicitator und anhalter ver- 
ordnet gwest, seint beschieden Herr Cle. Volkamer. Herr M. Pfinzing.c 
Ratsmanual H. 1. fol. 31. Dinstag, 9. Mai 1536. 

»Das messin gitter, so aufs rathaus ans gericht zufertigen erteilt, soll berat- 
schlagter massen ins werk gepracht, nemlich das von jedem centner, sovil dem 
noch dazu kommen werden, 1 8 fl. gegeben und in ^/s jar gfertigt, derhalben auch 
mit dem maister ein verschreibung aufgerichtet werden soll. Herr Cle. Volkamer. 
Herr M. Pfinzing.c 

Ratsmanual 1536/37, H. I, fol. 56. Samstag, 13. Mai 1536. 

»Hannsen Vischer sein beger, das er seine zehen ausstendigen losungen 
stucksweis betzalen mocht, ableinen und sagen, man lals es bei jüngstem bescheit 
pleiben. B. Derrer.« 

Ratsmanual 1536/37, Heft 2, fol. 22. Sambstag 3. Juni 1536. 

»Maister Hannsen Vischer, dem giesser, so das messin gitter aufs haus zum 
gericht gehörig zu verfertigen unter banden hat, soll man abermals 100 f. hinaus 
geben, doch an ime treiben, das das werk gfUrdert und aufgericht werd. 

per herrn dementen Volckhamer. eodem die ut supra.c 
Ratsbuch 18, fol. 152. 25. April 1537. 

»Hannsen Vischer, dem giesser, seint zu Verfertigung des messin gitters aufs 
rathaus zum gericht gehörig abermals 100 fl. hinauszegeben bewilligt, doch mit 
dem beding, das er dasselb werk fUrdern und ander arbeit ein zeit lang hinter 
sich legen soll, per herrn . . Volkhammer und herrn Hannsen Geuder. eodem, 
ut proxime diec 28 August 1537. Ratsbuch 18, fol. 192. 

»Hannsen Vischer, dem giesser, hat man des angedingten messin gitters 
halben aufs rathaus zum gericht gehörig abermals 100 fl. hinauszegeben bewilligt, 
doch daneben ime sagen lassen, kein ferner gelt mehr zefordern mit misströstung, das 
ime etwas ferners gegeben werde, per herrn dementen Volkhamerc. 25. October 
1537. ebend. fol. 208. 

»Hannsen Vischer, dem giesser, seint auf sein empsig anhalten zuverfer- 
tigung des messin gitters, auf das rathaus gehörig, abermals loofl. hinausgegeben, doch 
im gsagt, kein andere arbeit mehr unter haut zenemen, dis werk sei dann ver- 
fertigt, mit betrohung, wo er solchem nit volg thun, wird ine ein rat straffen, 
per herrn dementen Volckhamerc 18. Juli 1538. ebend. 19, fol. 43. 

»Hannsen Vischer, dem giesser, hat man auf sein beger des messingitters 
halben, aufs rathaus zum gericht gehörig, abermals lOO fl. hinauszugeben bewilligt, 
doch das ers furderlich ausmachen soll, herr Cle. Volkamer 4. novembris 1538.« 
ebend. 19, fol. 85. 

»Hannsen Vischer, dem rotgiesser, ist von wegen des messin gitters, aufs 
rathaus zum gericht gehörig, abermals 100 fl. hinauszegeben bewilligt, doch mit 
dem anhang, dass man ime nichts mehr geben werd, er hab dan solch gitter 
gefertigte 28. Februar 1539. ebend. 19, fol. 214. 

»Maister Hannsen Vischer, dem giesser, ist abermals von wegen des messin- 
gitters, aufs rathaus gehörig, 250 fl. hinauszegeben bewilligt, doch mit bevelch, solch 
arbeit zu fürdern. per Herrn dementen Volkhamer.c 22. April 1 539. ebend. 19, fol. 233. 

Maister Hannsen Vischer, dem messinggiesser, seint aufsein anhalten aber- 
mals 1 50 fl. hinausgegeben, doch ime daneben gesagt worden, das werk mit dem 



— 325 — 

messin gitter hiezwischen Weihnachten zufertigen oder wo nit, werd man ine auf 
ein thurn geen lassen, per herrn Cle. Volckamer. 26. Sept. 1539.« ebend. 20, fol. ^5- 

»Dieweil des messen gitter auf den sal im rathaus fiirs gericht gar gefer- 
tigt, ist verlassen, dasselbig bis montag anfahen aufzurichten und damit fürzufaren. per 
herrn dementen Volckamer. Eodem die utsupra.c 16. April 1 540. ebenda fol. 130. 

»Hannsen Vischer, dem giesser, des messin gitters halben abermals 50 fl. 
hinausgeben lassen auf rechnung. Herr Cle. Volkamer.c 
Ratsmanual 1540/41, H. 3, f. 12. Freitag 4. Juni 1540. 

»Die Strebstangen zum messin gitter aufm haus auf meiner herrn costen fer- 
tigen und machen lassen, daneben aber bedenken, auch etlicher schöpfen, son- 
derlich Jergen Römers gutbedunken vernemen, wie es mit den gerichtstischen 
und fürzügen anzerichten, damits in guter Ordnung were; solches wiederpringen. 
»Herr M.Pfintzing. Baumeister. c ebend. 1540/41, H. 3,f. 3i.Donerstag 17. junii540. 

»Item maister Hannsen Vischer, dem rotschmid, soll man auf sein begern 
fiir die neu gemacht arbeit am messen gitter ainundzwainzik gülden pro resto 
und für ausberaiten der alten arbeit fünf gülden zugeben von rats wegen an- 
sagen. Dieweil im erstlich der centner neuer arbeit umb achtzehn gülden ange- 
dingt worden in ainem halben jar zuverfertigen, so lass mans also dabei pleiben 
und wann ers in sollicher zeit verfertigt het, wer der messing nit in aufschlag 
kumen. Das er aber so lang damit umbgangen, das der messing und ander 
ding teur worden, daran sei er selbs schuldig. Des ausberaitens halben ^ber, 
auch von wegen des angezogen abgangs sollen etliche verstendige maister be- 
schickt und darin verhört, auch ir anzaigen wider pracht werden, per herr 
Clement Volckamer und herr Caspar Nützel. Actum sambstag 21. augusti 1540. 

Nachmals ist im wider auf sein anlangen zusagen bevolhen, was er neu 
am gitter gemacht, das wöll man ime nach laut des Vertrags bezalen imd mer 
nit, dieweil ers selbst gesaumbt hab. Sovil aber das alt, das er allein ausbe- 
rait hat, belangt, dieweils die geschwomen taxirt, das genug sei zwen gülden 
vom centner zu geben, sol mans auch dabei pleiben lassen und also mit im han- 
deln. Und damit das gitter vor rost verhüettet, soll nach ainem auf dem hand- 
werk getrachtet werden, ine umb ain zimblichs als auf vier, fünf bis in sechs gül- 
den zubestellen, der es allzeit, wann es anlaufen wurde, wider auspallire. per 
die obgemelten bede herrn. Actum donnerstags 26. augusti 1540. 

Damach ist auf sein abermals gethans ansuchen bevolhen, ime am rest des 
bemelten messen gitters halben die begerten fünfzik gülden jetzo hinauszugeben. 
per herrn Clement Volckamer. Actum sambstags 4. septembris 1540. 

Als er aber hierauf abermals ain merere belonung begert, ist im dasselb 
abgelaint und zu sagen bevolhen worden, meine herrn lassens bei voriger hand- 
lang pleiben, doch soll man ime aus guten willen fÜnfzik gülden verern und ine 
damit abweisen, per herr Sebastian Gross. Actum sambstags 1 1 . septembris im 
1540 jar.c Ratsbuch 20, fol. 162. 

»Hannsen Vischer, so das gross messen gitter gemacht hat, soll man auf 
sein statlich anhalten noch über alles vorigs empfahen und taxirte summa geben 
hundert gülden per herr Sebastian Gross und herr Jobst Tetzel. Eodem die, ut 
sttpra.c 15. novembris 1540. ebend. fol. t8o. 

»Maister Hannsen Vischer, dem giesser, des messin gitters halben, dweils gar 
verfertigt, abermals 50 fl. auf rechnung geben lassen. Herr Cle. Volkamer.c 

Ratsmanual 1539/40, H. 11, f. 25. Sambstag, 31. januarij 1540. 

»Am messin gitter beim gericht ein saul zu eim muster mit iirnifs anstreichen 
lassen und zusehen, wie es thun wöll.« Paumeister. 

ebend. 1541/42, H. 5., f. 9. Donerstag 19. augusti 1541. 

277) S. Beilage Vm, S. 252, 253. 



— 326 — 

278) V. Soden a. a., O., S. 363, Anm. 

279) Ratsmanual 1539/40, H. 14, foL i. 1540 März 3. »Die drei fenster 
im gericht dem mittlem gleichförmig ansprechen und machen lassen, damits desto 
mer Hecht geben mögen, baumeister.« 

280) Joh. Gabriel Doppelmayrs histor. Nachricht von den Nürnbergischen 
Mathematicis und Künstlern . . Nürnberg 1730. S. 290. von Murr a. a. O., S. 352. 
Danach auch Baader a. a. O., H. i, S. 28. Bergau im Repertorium für Kunstge- 
schichte, Bd. 2. 

281) Jahresregister v. angeführten Jahr. S. Baader a. a. O., S. 27. 

282) Franz v. Soden, Kriegs- und Sittengeschichte der Reichsstadt Nürn- 
berg. Bd. I, S. 321. 

283) Baader a. a. O., S 28. Bergau im Repertorium für Kunstwissenschaft 
Bd. 2, S. 55, 56. Monsieur Charles de Saint Victor in Lyon oder auf Chäteau 
de Chamousset ä Saint-Laurent de Chamousset, Rhone, hat sich auf meine Anregung 
mit einer Reihe von Altertumsforschern in Verbindung gesetzt, mündlich und schriftlich 
sich erkundigt, aber nichts in Erfahrung bringen können. Er glaubt fest behaupten zu 
dürfen, dafs sich das Kunstgitter nicht in Frankreich befindet,und die sachverstän- 
digen Künstler und Forscher, denen er die Soldanschen Lichtdrucke vorlegte, 
behaupten dasselbe: ein solch bedeutendes Kunstwerk müfste einmal zum Vor- 
schein gekommen sein, wenn es sich in der That in Frankreich befinden sollte. 

284) V. Murr, Beschreibung der vornehmsten Merkwürdigkeiten, schreibt in 
seinem Handexemplar, das sich auf der Stadtbibliothek befindet: »Es (das Gitter) 
wurde am 4ten Nov. 1806 für . . Fl. an den ehemaligen Juden Fränckel losgeschlagen. 
Es wog 225^/2 Centner. Der Centner wurde ä 53 Fl. und 32 kr. versteigert. 
Drei Gitterthüren wurden in Nürnberg, alles übrige aber in Lyon ein- 
geschmolzen, c — Schnell spricht in einem Briefe an den Bauinspektor von 
Haller v. 7. August 1807 von nur einer in Nürnberg eingeschmolzenen Thüre. 
Bergau a. a. O., S. 6, Anm. 8. 

285) Bergau a. a. O., S. 55. 
a86) ebenda, S. 57 ff. 

287) Wolff u. Lochner, Nürnbergs Gedenkbuch, S. 73. 

288) Siehe Beilage VI, S. 250. 

289) Ratsbuch 14, fol. 96. 1527 Oktober 18: »Es ist beim rat erteilt, 
dass aus allerlei guten und beweglichen Ursachen die behausung oben am rathaus, 
wie die von Lorenz Staibern erkaufl worden, auf einen jeden ungelter gewidmet 
sein soll, und soll daraus ein jedes jar nit mehr denn vierzig gülden zins von einem 
ungelter genommen werden. Dagegen soll er macht haben, die keller und 
gewelb, sovil er der für sich nit geprauchen will, zuverlassen. Man sol auch, 
wue das am bequemsten sein wil, ein thur aus solichem haus in das rathaus prechen, 
damit das ungelt nit mehr wie pisher gescheen, über die gasse getragen werd.« 

290) ebenda, fol. 176, 177. Verlafs vom 18. März. 

291) Siehe Beilage IX, S. 253, 254. 

292) Ratsmanual 1544/45, H. 5, fol. 38. Verlafs vom 3. September 1544- 

293) ebenda, H. 7, fol. 26. Verlafs vom 22. October 1544. 

294) Lochner a. a. O., S. 75. 

295) Jahresregister vom genannten Jahr. S. auch Baader a. a. O., H. 2., S. 59. 

296) Aeltemmanual No. 2, fol. 137. Verlafs vom 6. September. 

297) Ratsmanual v. J. 1563, H. 9, fol. i. Verlafs vom 25. November. 

298) ebenda, H. 9, fol. 28. 

299) Doppelmayr, historische Nachricht von den Nürnbergischen Mathe- 
maticis und Künstlern. Nürnberg 1730. S. 298. 

300) V. Murr a. a. O., S. 351. 



— 327 - 

301) Truckenbrot, Nachrichten zur Geschichte der Stadt Nürnberg. 
1785. I Bd., S. 351. 

302) Bauamtsregistratur, E. 117. 

303) ebenda, Act. LXXVIU, No. 488 v.J. [621: » Wenedict Wurzelpeurin, 
rotschmiedin, von dem andern truckwerk in der almosmüel von alten zeuch zu 
giessen zalt 136 fl.< 

304) Jahresregister 1620: »Item Albrecht Gross, bildhauer, und Hans Wur- 
zelbauer, welche zu besichtigung der Wasserkunst nach Augsburg und München 
verreist, zur zehrung verehrt, receperunt adi 4. augusti fl. 36.« Späterhin bekommen 
sie noch als weitere Verehrung ausgezahlt 24 Fl. 

305) Ratsmanual 1620, H. 2, fol. 79. 

^06) Die einschlägigen Verlässe stehen im Ratsmanual 1545, H. i, fol. 37, 
dann im gleichzeitigen Ratsbuch. 

Das Aktenmaterial, das in Flammen aufging, war nicht unbedeutend, wie 
aus nachfolgendem Verlassdes AelternkoUegiums vom 25. Dezember 1545 hervorgeht: 
»Als bei meinen herm, den eitern, ein verzeichnus verlesen, was in der 
doctorstuben filr handlungen und Schriften verprunnen, ist verlassen: 

Erstlich der marggrefischen Sachen halben, die der pastei halben geübt 
worden, Matessen Ebner zuzesprechen, nachzesuchen, ob nit sein schweher, herr 
Cle. Volkamer, etwas hinter ime gelassen, das solche Sachen antreffe, dasselbig 
alsdan zur hant ze pringen. per herrn Hanns Ebner. 

2. Der Bambergischen sachen halben soll bei d. Kötzlern und Niklas Nöte- 
lein erkundigung gschehen, was sie solchs dings noch beihanden, als dan zu be- 
sichtigen, was davon kommen oder noch beihanden sei, damit man gruntlichs 
wissen haben mög. per Ul. Venndenhaimer. 

3. Dweil auch vil rechtshandlung in diser Stuben gewest, sol dem Teobalden 
gen Frankfurt gschriben werden, anzeig zethun, was er darin gelassen, als dan zu 
seiner widerkunft ime bevolhen werden, zu besichtigen, was noch vorhanden, so- 
vil müglich widerzuergenzen. per di ratschreiber. 

4. Als auch unter andern reichshandlungen vil guter ratschleg der münz 
halben verprunnen, sol derhalben an herrn Michl Hanen, Strafsburgischen sindicum, 
gschriben werden umb copi derselben, dweil er auch im ausschuss gewest, auf 
meiner herrn costen. per herrn Jero. Holzschuher. 

5. Was sonst ander sachen belangt als die xi und neunjerigen bundshand- 
lungen, item die rechtfertigung der markstein halben bei Velden etc. 

Item Herman Schwarms handlungen, 
Item Apsbergers sach zu Gmünd, 

Item etliche alte religionssachen belangend, die soll man also ruhen lassen, 
dweils vast alles hin und verprunnen ist.c 

Verlässe der Herrn Aeltern N^ i. Sabbatoipsa Stephani. 25. Dezember 1545. 

307) Aelternmanual 27, fol. i. Verlafs vom 8. April 1613. 

308) ebenda, fol. 35. Verlafs vom 16. Juni 1613. 

309) Ratsmanual 1613/14, H. i, fol. 20. Verlafs vom 14. April 1613. 

310) Starkische Chronik, Bd. 3, fol. 264, 265. 

311) Ratsmanual 1613/14, H. 1, fol. 25. Verlafs vom 16. April 1613. 

312) Ratsmanual 1613/14, H. 5, fol. 51,52. Verlafs vom 14. August 1613. 

313) Starkische Chronik, Bd. 5, fol. 36 c. 

314) Stadtrechnung, 1620 Mai 17. 

315) Bei Neudörfer-Lochner, S. 201. 

316) Stadtrechnung 1620, Aug. 28. 

317) Starkische Chronik, Bd. 4, fol. 265: »Dasselbe Gerüst haben die 
' Tuncher gar hinweg räumet den 20. Augusti dises Jares.c 



— 328 



FI. 


% 


80. 




16. 




34- 


30 



318) Ratsmanual 1613/14, H. 5, fol. T^. Verlafs vom 25. August 1613. 

319) Die sämtlichen allegorischen Malereien auf dem Rathaussaale sind 
abgebildet in dem höchst seltenen und feinen Werkchen: Emblemata politica in 
aula magna curiae Noribergensis depicta, quae Sacra virtutum suggerunt raonita 
prudenter administrandi fortiterque defendendi rempublicam. Mit Titelblatt und 
einem weiteren Blatte, das die Wappen der Stadt und der im Rathaussaal zur 
Abbildung gekommenen Wappen der älteren Herrn darstellt, enthält es 34 saubere 
Kupfer von Peter Iselburg. 1617. 4. 

320) Peuntrechnung v. J. 1613, die über die Arbeiten im Rathaus- 
saal des genauem Aufschlufs geben würde, ist nicht mehr vorhanden. Für die 
Arbeiten der Maler sind uns in einem von berufener Hand nachgetragenem Exem- , 
plare von Meyers Kleiner Chronik der Reichsstadt Nürnberg, das durch Schen- 
kung in den Besitz der Bibliothek des Vereins für Geschichte der Stadt Nürnberg 
übergegangen, höchst wertvolle Aufzeichnungen erhalten, die sich z. T. als Auszüge 
aus der genannten Peuntrechnung darstellen. Wir theilen sie im Nachstehenden mit. 

Anschlag ohne Gold. 

4 Centner Schieferbleiweils ä 20 Fl. 
I > Schildleinsbleiweifs . . . 
3 » Leinöl ä 11V2 FL . . . 
Wöchentliche Ordonnanz für die 4 Maler ä 86 Fl 

auf */4 Jahr oder 14 Wochen für solche . 784. 

914. 30" 
Kosten vom 11. April bis 10. Juli auf 12 Wochen 

den Malern 680. 

flir f. Gold, 49 Buch ä 3V» Fl. 6 4 ä i»/* 

Oel 441 JKi pro Centner 12 Fl 52 

Farben. 
300 % SchJeferweils ä ip^/i Fl.f 59,15 
75 > » ä 25 »I 18,75 

375 » Schildleinsweifs ä f5»/4 Fl. . . 
87 > Kreidemehl ä 5 /^ pro % . . 
33 > Leim ä 10 kr. » » 

26 > Silberglätte ä 21 4 » » • • 
38 » Diethäuflein*) Bartsteine**) ä 3 ^ 

5 eiserne Stangen 4698 % vom O. zu schmelzen 

und machen 1 1 Fl 515 

Das Eisen alt ä Centner 2V8 Fl 117 

Taglohn für Tünchen, Zimmern und .... 

Schreiner 

Kupferschmid wegen der Rosen 

Schlosser 

Zinner wegen der alten Leuchter .... 

Rüststrick 

für 94 Rosen Chr. Gerlach, Holzdrechsler, k 5 kr. 
578 Rüststricke und Stränge, Nägel etc. aus 

der Peunt geholt 



'73- 


2. 


•/»• 


52. 


7- 


24. 


78. 






59- 




18. 


I. 


6. 


3- 


5- 


4- 


6. 


2. 


I. 


12. 


-- 


.2: 


17- Fl.«/*. 
I054-4I7- 


515- 


7- 


19. 


117. 


2. 


24. 


100. 


6. 


21. 


41. 


4- 


6. 


25- 






9- 


I. 


15- 


9- 






19. 


4- 


12. 


7- 


7- 





15. 8. 5. 



*; V« Metxe. **) ob =: Bar- oder Parstcin = GipsV 



862.— 12. 
I916.4. 29. 



— 329 — 



Verehrung der Maler Fl. )K ^' 

28. August 80. 

13. Dezember 24. 

den Gesellen 

28. August 12. 

13. Dezember 2 



für 
für 
für 
für 
für 



Reparatur 1613 kostet der 

Maier Lohn .... 
für Gold dem Goldschlager 
für Farbe .... 
für Leinöl .... 

für Leim 

für Tüncherarbeit . . 
Zimmerleutearbeit . 
Steinmetzen. . . 
Dachdecker. . . 
Bretter und Holzwerk 
Nägel .... 
für Stricke und Stränge 
für Schreinerarbeit 
(Ür Kupferschmied. . 
für Drechsler . . . 
für Schlosser . . 

für Glaser .... 
für Schilde mit der Chur 

fürsten Wappen . , 
für Pousirerformen. . 
für Pousirerarbeit . 
fÜrZinngiefserarbeit zu den 

Leuchtern. . . . 
fÜrSeile zum Rüsten 205 )K 

Rüststricke ä 24 /^ 
für Reinigung der Schalen 

der Leuchter . . 
für neue Schalen dem Beck 

Schlager .... 



Fl. 

1459- 
550. 

330. 

91- 

10. 

171. 

23- 
24. 

9- 
59. 

7- 
8. 

59- 
24. 
II. 
II. 
II. 



Rathaussaal. 



6. 

.21. 

10. 

21. 

6. 
12. 
22. 
12. 
II. 

3. 

7- 
24. 
2. 26. 
S. 18. 
2. 24. 
8. 10. 
2. II. 



4. 

7- 
4- 
4- 
5. 
I. 

5- 
I. 

3. 
4. 



52.—.-. 
12. - .— . 
40.—.—. 

8. 4- 6. 

19. 4. 12. 

2. 3. 24. 

I. I. 20. 



filr Rotschmiedarbeit, das 
Postament zum Gitter 
zu säubern .... 

Dem Tüncher das Gitter 
abzuwaschen .... 

Dem Seifensieder 4 Fafs 
Seifenlauge zum Abwa- 
schen ä 10 kr. . 

Dem Schlosser, die Kur- 
fürstenschilde aufzuhän- 
gen mit Schrauben . . 

DemGlaser, deraltenHerrn 
Wappen in das Chörlein 
zu machen .... 

Dem Maler, die herzog- 
lichen Hüte und den böh- 
mischen über die Schilde 
zu malen 

Für das Patroniren und 
Schreiben der Inschrif- 
ten über dem Triumph- 
wagen und die Embleme 

Dem Formschneider Jobst 
Weigel, die Patronen zu 
schneiden 

fiir 4 eiserne Stangen . . 

für gemeine Ausgaben 

Sa.: 3643- 3.27 



4. 6. 



I. I. 19. 



-. 5. 18. 



9. I. 18. 



4. 4. 28. 



4. 2. 24. 



30.-.—. 



36.-. 

532. 5. 

22. 3. 



15. 
19. 



Gerechnet 



321) Ratsmanual 1615/ 16, H. 7, 

322) Ratsmanual 1616/ 1 7, H. l. 



214 
9^ 



fol. 
fol. 



28. 
12. 



I IB. 

I Fl. 

Verlafs vom 9. October. 16 15. 



zu 
zu 



323) Ein solcher Plan lag allerdings später vor, wie das die Rathaus- 
denkmünzen zeigen. 

324) Ratsmanual 1616/17, H. i, fol. 42. 

325) Ebenda, H. i, fol. 51. Verlafs vom 17. April 1616. 

326) Ratsmanual 1616/ 17, H. 8, fol. 

327) Älternmanual Bd. 29, fol 53. 

328) S. Rathausprospekt von 16 14. 

329) Älternmanual No. 28, fol. 89. 

330) Ratsmanual 1616/ 17, H. 5, fol. 

331) Beilage No. X, S. 254, 255. 



II. 



27. 



— 330 — 

332) Beilage No. XI, S. 255, 256 und Ratsmanual 1616/17, H. i, fol. 12. 

333) Beilage No. XII, S. 257, 258. 

334) Ratsmanual 1618/ 19, H. 2, fol. 19. 

335) Ebenda, fol. 6t. 

336) Jahresrechnung v. J. 1618, fol. 14D. 

337) Ratsmanual 1616/17, H- 4» ^^^- S^- 

338) Ebenda, H. 11, fol. lO. Verlafs vom 11. Januar 1617. 

339) Ebenda, H. 10, fol. 22. Verlafs vom 18. Dezember 1616. 

340) Starkische Chronik, Bd. 6, fol. 122, 123. Johann Christian Sieben- 
kees, Materialien zur Nürnbergischen Geschichte, 4. Bd., S. 507, 508. 

341) Starkische Chronik, Bd. 7, fol. 76. Will, Münzbelustigungen, Bd. i, 
S. 405 und die Tafel zu S. 395, wo die grolse Grundsteinmedaille, S. 401, wo 
der Gedächtnisdreier und S. 409, wo die Schaumünze zum Gedächtnis des Rat- 
hausbaues von 1619 abgebildet sind. 

342) In der lateinischen Fassung lautet die Aufschrift: »Deo opt. max. ausp. 
praetorium hoc ob prioris angustiam publica necessitate exigente S. P. Q. N. 
adjectis aliis aedificiis a fundamentis denuo erigi et amplificari fecit; Rom. Imp. 
Matthia semper Aug., P. F. patribus vero patriae et reip. septemviris Martino Hal- 
lero, Jacobo Starckio. lohanne Nutzelio, Paulo Behaimo, Georgio Volcamero et 
Wolfgango Löffelholtzio : Aedilib. jam dicto 'P. Behaimo et Eustachio Carole 
Holzschuhero. Cujus angulari et fundamentali primo lapidi in posteritatis memo- 
riam hoc numisma insertum fuit, IV id. Jun. MDCXVl.« lieber die Kosten der 
Herstellung der Gedenkmünzen gibt das Verzeichnis aus den Rechnungsbelegen 
V. J. 16 16 Aufschlufs: 

»Verzeichnufs was der Schilling, so den 10. Juny im Grund des vor- 
habenden neuen Rathauspau gelegt worden sampt den Gedächtnuspfennigen 
und andern hernach gegossenen vier und zwainzig Schillingen cost haben. Erst- 
lich gab ich Georg Holdermann, Possierem, von dem Schillng zu Fl. (J /^. 

possiern 3. 4. 6. 

Item Endres Flötnern, Kunstgiefsern, von einem zu giefsen, 
welcher gewogen 5 Loth weniger ^/a Q für das Loth i |J zahlt, 

thut mit sampt eim Thaler Giefserlohn 6. 

Hannsen Weidthoffen, Goldschmieden, davon zu verschneiden 3. 

Item nam ich in der Schau zu den hienach gegossenen vier und 

zwainzig Schillingen 70 Reichsthaler, die thun 105. — . — . 

Davon dem Flötner vom einem zue giefsen V» P zahlt .... 
Mehr begert gedachter Flötner, so er an den 24 Schillingen an 

umbgiefsen eingebüest 

Item Hanns Weidthoffen, Goldschmid, von den 25 Schillingen weis 

auszusieden und anderer Besserung daran zahlt 

Letzlichen Christian Mahlern von vier Mark Gedechtnuspfennigen 
zu machen für Silber- Schneid- und Macherlohn zuesamen, 
die Mark umb 15 Fl. zahlt - . . . 60. — . — . 

195- 3- 4. 
AZ t6i6 26 Schaugroschen wegen des erweiterten Rathauses gemacht 
worden, so gecostet 135 Fl. 3 )K. 4 /i?>. Stück 

Davon ist in den Grund gelegt worden 1 

Den 6 Herrn Eltern 6 

Herrn Ernst Hallern I 

H. Paumeister I 

den 2 Ratschreibern 2 

den 3 Losungschreibern 3 



>• 3- 


4- 


. 12. 


— . 


■• 3. 


— . 


• 4- 


6. 



- 331 — 

B. Prätorio, Syndico, i. — H. Wolff HarsdörfFer verkauft i. Und seint noch 
übrig lo.« 

343) Ratsmanual \6\6li7, H. 5. fol. 55. Verlafs vom 12. August 1616. 

344) Ratsmanual !6l6/'i7, H. 11, fol, 68. Verlafs vom 3. Febr. 1617 und 
fol. 53 v. 28. Jan. 

345) Ratsmanual 16 17/ 18, H. i, fol. 73. Verlässe vom i. Mai. 

346) Kurze Beschreibung der Stadt Nürnberg am Nordgau, Handschrift 
auf der Stadtbibliothek, fol. 63 ff. 

347) Murr a. a. O., S. 359. 

348) Starkische Chronik, Bd. 7, fol. 110. Siebenkees a. a. O., Bd. 3 
S. 187. Ratsman. 1616/17, H. 8, fol. 29. Verlafs vom 30. Oct. 1616. 

349) Ratsman. 1616/17, H. 14, fol. 4. Verlafs vom 3. April 1617. 

350) Doppelmayr a. a. O., S. 215. 

351) Ratsmanual 1616/ 17, H. 8, fol. 29. Verlafs vom 30. October 16 16. 

352) ebenda, H. 13, fol. 65. Verlafs vom 27. März 1617. 

353) ebenda, fol. 72. Verlafs vom 28. März 1617. 

354) ebenda, H. 14, fol. 4. Verlafs vom ^. April 1617. 

355) Starkische Chronik, Bd. 7, fol. 306, 307. Es heifst dort weiter: 
>Von dem schwarzen Adler, von Kupfer zu possiren und machen, hat man dem 
Christof Gamitzer, Goldschmid, geben 100 FL, die kupferne Tafel oder Füllung, 
daran der Adler gemacht, am Feuer zu vergolden, sind 160 Ducaten, und den zwi- 
fachen Kopf und die Fufs zu vergolden, sind kommen 14 Ducaten, das Kupfer 
hat man dem Gamitzer aus der Peunt gegeben, c 

356) Peuntrechnung vom Jahre 1622. 37. Wochenrechnung vom 20. September. 

357) Peuntrechnung 1622. 

358) Starkische Chronik, Bd. 7., fol. 307. 

359) Ratsmanual 1616/17, H. ii, fol. 68. Verlafs vom 3. Februar 1617. 

360) ebenda 1617/ 18, H. i, fol. 73. Verlafs vom 15. Mai 161 7. Starkische 
Chronik. Siebenkees a. a. O. Bd. 3, S. 187. 

361) Joachim von Sandrart, Teutsche Academie, II. Teil, III. Buch, 24. 
Kap. S. 342. Doppelma)n: a. a. O., S. 228 ff. 

362) Starkische Chronik, Bd. 7, 1 10 u. 1 1 1 . Siebenkees a. a. O., Bd. 3, S. 188. 

363) Ratsmanual 1617/18, H. 14, fol. 12. Verlafs vom 7. April 1617. 

364) ebenda, 1617/18, H. 14, fol. 4. Verlafs vom 3. April 1617. 

365) Starkische Chronik, Bd. 7, foL, 113. Siebenkees a. a. O., S. 191. 

366) Starkische Chronik, Bd. 7, fol. II2, 113. Siebenkees a. a. O., S. 189, 190. 

367) Ratsmanual 161 8/19, H. 9, fol. 6. Verlafs vom 20. November 1618. 

368) ebenda, H. ii, fol. i u. 21. Verlafs vom 14. und 20. Januar 1619. 

369) ebenda, H. 11, fol. 16. Verlafs vom 18. Januar 1619. 

370) ebenda, H. 12, fol. 44. Verlafs vom f. März 16 19. 

371) Aelternmanual No. 31, fol. 227. Verlafs vom ii. Juli 1621. 

ebenda » 233. > » 14. August 1621. 

ebenda » 345. » » 14. Februar 1622. 

Ratsmanual 1621/22, H. 10, fol. 47. Verlafs v. 28. Dezember 1621. 
Die 1000 Fl. erhielt er laut Stadtrechnung vom J. 162T, fol. 138: »Item 
Hans Albrecht IJaller in Ansehung sein Behausung wegen vorhabenden Rathaus- 
geben zimblich geschmälert worden, erstattet Fl. lOOO. 

Nota, ist ime ein Zinsbrief de dato i. Februar 1622 zugestellt worden.« 

372) Peuntrechnung 1622, 41. Wochenrechnung. 

373) Aelternmanual No. 30, fol. 10. 

374) Stadtrechnung 1619, fol. 152: »Item adi dito (l6l9Juni 17.) Herren 
Pauli Behaims Losungern Söhnlein, als die alte Losungstuben aufgeraumbt worden 



— 332 — 

und er solche zum letzen Mal besichtigen wollen, zur Gedachtnus verehret einen 
Goldgulden, so auf das Jubeljar gemacht worden, thut Fl. 2, ffi l- 

375) Aelternmanual No. 30, fol 10. 

376) Starkische Chronik, Bd. 7, fol. 76. -lieber die Anfertigungskosten 
und die Austeilung der Gedächtnisschillinge und Groschen geben die Rechnungs- 
belege V. J. 16 19 näheren Aufschlufs. 

»Verzeichnus alles Uncostens der Schilling und Gedachtnufsgroschen, so 

wegen des neuen Rathaus gemacht und den Herren des Rats etc. neben 

andern Officianten (die hiemit bemühet) zum Gedechtnuls verehret worden seint. 

Fl. JK ^, 

Georg Holdermann, Possierern, von den ersten Schilling zue possiren 30. — . — . 

Hieronimus Berckhaufs, Goldschmid, darvon zu verschneiden . . 35. — . — . 

Christian Mahlern für 50 Stuck der deinen Schilling zalt, die 5 Mark 
: Loth 2 Q. gewogen, die Mark 18 Fl. thuet mit Reifsung 

der Visierung und Schneidung der Stock 105. 6. 9. 

Endres Flöetner, Kunstgiesern, uf die 80 empfangene Guldengroschen, 
die 8 Mark, 3 Loth, 2 Q. gehalten, daran er 17 grofse Schilling, 
so 7 Mark, 3 Loth, 1 /i^. gewogen, gegossen und ausge- 
macht, von jedem 1^/2 Fl. Ihne pro resto hinauszalt . . . 11. 5. i, 

Hannsen Geiger, Goldschmid, auch filr dergleichen grossen Schilling 

zue giesen und zu verschneiden 6 Fl. und fürs Silber 5 Fl. 11. — . — . 

Und nochmaln Endres Flöetnern von einem grossen Rathaus- 
schilling, der 6 Loth i^/a Q. gewogen, fürs Silber und zue 

giesen zahlt 6» 6, 22. 

Summa dieses Uncostens thuet 200. i. 8. 

Item 17. Juli Guldengroschen 50 

Item 18. Augusti Guldengroschen 30 thun 80 Fg. zu 84 kr. . . I12. — . — . 

372^^ I. 8. 
Ao. 1619 den 14. Augusti ist von den Herrn Losungern Bevelch geschehen, 
die neugemachten grofsen Schaugroschen zu Gedachtnus des neuen Rathauses 
hernachverzaichneten Herrn und andern Personen auszutailen 

nemblich 
I Herrn Hannsen Nützel 



I Herrn Paulusen Beheim 

I Herrn Georgen Volckamer 

I Herrn Lienhart Grundhern 

I Herrn Martin Pfinzing 

I Herrn Endres Imhoff 



als den Herrn Eltern. 



1 Herrn Hannsen lacob Pömer I als neben H. Volckamer und H. Im- 
1 Herrn Christof Fürer | hoff zu diesem Rathausbau Deputierten. 



I Herrn Eustach. Carl Holzschuer, Paumeistern. 

\ 
i 



I Christoff Girschner ) , ., 

I Johann MüUer Ratschreiber. 



I Marxen Christof Gugel 1 

I Eliasen Ölhafen > I-osungschreibern. 

I Christoffen Schlauderspachern | 
I M. Jacob Wolffen, Steinmetzen. 

So ist ein solcher Pfennig in den Grund gelegt und drei nach München 
verschickt und verehrt worden. 



— 333 — 

Item von denen von Christian Maler verfertigten kleinen Rathausschau- 
groschen soll verehrt werden 

42 jedem Herr des Rats, darunter auch die von den Handwerken begriffen, 
ein Stuck. 

1 Christophoro HöfFlich, Canzlisten, welcher die Inscription darzue gemacht. 

2 David Ruprecht, Anschickern. 

I M. Hans Schweher, Zimmermann. 

I M. Hans Wolffen 1 Steinmetzen. 



I M. Niclasen Teuffei 

I in Grund mit verlegt worden. 

377) Ratsmanual 1621/22, H. 2, fol. 89. Verlafs vom 28. Mai 1621. 

378) ebenda, H. 3, fol. 24. Verlafs vom 5. Juni 162 1. 

379) Aelternmanual No. 31, fol. 229. Verlafs vom 12. August 1621. 

380) ebenda, fol. 230, Verlafs vom 12. August 1621. 

381) Stadtrechnung 1622, fol. 156, vom 19. Februar. 

Im Beginn des Jahres 1618 (2. Januar) waren laut Jahresrechnung aufser 
den Werkleuten 68 Gesellen und 44 Handlanger und 1620 44 Steinmetzen und 
Zimmerleute, ferner noch 60 Personen und 51 Handlanger beschäftigt. 

382) Aelternmanual No. 31, fol. 344. Verlafs vom 13. Februar 1622. 

383) ebenda fol. 344, 345. Verlafs vom 14. Februar 1622. 

384) Die Stadtrechnung verzeichnet nur jene für die Einrichtung erlaufenen 
Kosten, die nicht im Bauamtsetat vorgesehen waren, sondern sich erst nachträglich 
ergaben, die eigentlichen Kostenbeträge waren in den Rechnungen der Peunt notiert, 
die, wie bereits bemerkt, fiir diese Zeit bis auf die einzige vom Jahre 1622 verloren 
gegangen sind. 

385) Stadtrechnung 1621, fol. 124. 

386) ebenda, fol. 128. — An anderen Ausgaben verzeichnen die Stadt- 
rechnungen: 

Stadtrechnung 1620: »Item adi 16. dito (16. Juni) für 2 starke 
Mahlschlösser *) fiir das grofse Gitter in der Cammer an der neuen In- 
terimslosungstuben. .,....,, I . — . — . 

Item adi 18. dito (18. August) zahlt M. Balthasar Schöner, 
Schlossern, von den Kältern, Truhen und Schubläden in der neuen 
Kriegstubencammer zu beschlagen laut Zettels 23. 6. 8, 

Item adi 1 1 . dito ( 1 1 . Mai) Georg Holdermann, Wachspos- 
sierern, so jeden Herren Eltern eine Visirung des Rathauses, mit Wachs 
possirt, presentirt, verehret , 200. — . — . 

Item adi 8. Juni anno 162 1 zalt Christof Dorn für 250 Ein 
leibfarben, rotten, weifsen und grünen Taffet, zu 23 und 27 kr. die Ein, 
so zum Theil zu den gemachten Fähnlein in die Kriegstuben verbraucht 
worden und zum Theil noch vorhanden sein, thut laut Zettels . . . lOO. 6. 8 

Item adi 23. Juni 1621 zalt Mathes Seltzan, Daschnern, für 8 Ein 
lange lideme Remblein in das Losungstublein sambt 40 messene Nägelein . — . 8. — 

Item adi dito zalt für grün Macheur und Scheder zu Fürhängen 
in das eine Losungstublein und Cammer daran zu gebrauchen . . . 15. 12. 6 

Item adi 6. dito (6. Juli) zalt Leonhard Prechtel, Malern, für 
3 Tisch und Schreibpult in den neuen Losungstublein, wie auch 6 
Glenderstuel grün anzustreichen und die Ofenfries zu malen. ... 9- 5- — 



*) Das Mahlschlofs, eine Nürnberger Erfindung und Hans Ehemann (t 1551) zugeschrieben, 
konnte ohne Schlflssel auf- und zugemacht werden. 



— 334 — 



J 



Item adi 19. dito zalt Sebald Stoy, Kandelgiefser , für die 
Giesfas in di bede neue Losungstublein, so zusammen gewogen 43 iK> 

4 Lot, das % zu 9V2 Batzen, thut laut Zettels 

Item adi 3. Augusti anno 1621 zalt den Dilherrischen für 3 Stuck 
gruen Macheier zu Fürhängen in die Losungstuben zu 6 Fl. das Stuck, thut 
laut Zettels 

Item adi dito von einem Uhrlein in das Losungstublein zuzurichten 

Item adi zalt Sebald Stey, Kandelgiefser, für das Giefsfas in 
der neuen Losungstuben sambt den Giefskalter, so zusammen gewogen 
18 iffi, 28 Lot, das Ä 9^/2 Batzen, thut laut Zettels 

Item adi dito (4. August) zalt Paulo Gademann, Schneidern, 
für allerlei Arbeit, so er auf das Rathaus gemacht, thut laut Zettels 

Item adi dito (16. August) zahlt Christof Gerlach, Holzdrechsel, 
für allerlei Arbeit, so er in die Losungstuben verfertigt, laut zweier Zettel 

Item adi 29. dito (29. August) den Malern die Tisch in der 
Kriegstuben grün anzustreichen 

Item adi 2. dito (2. October) zahlt Leonhard Prechtel, Malern 
von aller Herrn Losunger Wappen in die neue Losungstuben zu malen 

Item adi 22. October anno 1621 zahlt Melchior Guttermann, 
Kupferschmid, für allerlei Arbeit, so er wegen der Losungstuben 
verfertigt, laut Zettels 

Item adi 13. dito (13. März) zweien Zimmerleuten, so in Losung 
stubengewölb unter der Stund gearbeitet 

Item Lorenz Sträuchen, Malern, wegen präsentirter Kupferstuck 
des neuen Rathaus alhie verehret 

Item adi 8. dito (8. März 1622) einem Arbeiter, so mit Ver 
fertigung der geheimen Losunggewelber sich vleissig erwiesen . . 

Item adi dito (10. Mai) zalt Clara Michel Reutterin für 9 Ein 
arlase Franzen zu den Bänken auf dem Rathaussaal 

Item adi 12. dito (12. August) zalt Leonhard Prechtel, Malern, 
von Herrn Leonhard Grundherren, Losungers, Wappen in die Losung- 
stuben zu malen und zwei 2 Stuel gruen anzustreichen .... 

Item adi 25. Septembris zahlt Caspar und Hans Hezeln, Ge 
wandschneidern, für 34V4 Ein grüns Tuchs zu 2^/4 Fl. zu Furhengen in 
das Gericht, thut laut Zettels 

Dan für 4^/3 Ein dergleichen Tuchs zu 2^/4 Fl., thut . . . 

Und für 2^/4 Ein ut supra 

Item adi 26. dito (26. September) M. Georg Pleyel, Schreinern, 
für das Getäfel in den Kämerlein an dem einen Losungstublein zu machen 

Mehr für 50 Nägel dazu 

Item adi dito ( 1 9. October) zahlt M. Paulus Gademann, Niclas 
ßetzold und Hans Neuman für 4^/4 Ein gruen lindisch zu 2^/4 Fl,, so 
in die Taxstuben gebraucht worden, laut Zettels 

Item adi 3. Jener 1623 zalt Paulo Gademann, Schneidern, 
von einem grünen Tebich in die Burgermeisterstuben zu verfertigen 

laut Zettels 

Item adi 17. Mai anno 1622 zweien Schreinersgesellen, so 2 

Tag in Losungstublein gearbeitet, verehret , 

Item adi dito (23. Juli 1623) zalt M. Paul Gademan, Schnei- 
dern, von einem grünen wüUenen Tischdebicht in die Burgermaister- 
stuben zu machen 

Item adi 27. dito (27. Februar 1624) zalt für Negel zu den 



27. 10. 4. 



18.— ,~. 






II. 


19. 


— . 


16. 


4. 


— . 


3» 


12. 


— . 


— . 


19. 


— . 


18. 


— . 


— . 


9- 


17- 


10. 


— . 


5- 


— . 


25. 

r 


— . 


— . 


I. 


10. 





I. 4. 



94. 3. 8. 

13- 7-- 
6. 3. 8. 

3- — 
— . 4. -. 



13- >• 3- 



I. — . — . 



6.-.-. 



6. —.8. 



- 335 - 

Tebichen der Stuben auf dem Rathaus, da der Craistag sol gehalten wer- 
den, laut Zettels i. 7.—.« 

387) Jahresrechnung 1620/21. »Item Pliilipp Molcken, einem Ta- 
pezierhändler , so etliche Tapezereien für das Rathaus sehen lassen, 
verehret. Recepit i. Februar 1622 50. — . — .« 

388) Peuntrechnung 1622, fol. 5. »Schreiner Adi 16. Februarij M. Hanns 

Beheims see. Witib aus Bevelch der Herren Deputirten uf ihr Suplicirn und Bitten 
wegen der neuen Rathaussalldeck hinnach zalt Fl. 18. % I. /^ 20. < 

389) Totenregister im k. Kreisarchiv dahier. 

390) Peuntrechnung 1622, fol. 5. »Adi 16. dito (16. Novembris) Emanuel 
Schweiggern, Bilthauern, von den 8 Gesprengen zu den grofsen Ofaln des neuen 
Sals zu 8 Fl. und von den 8 Vestinen zu 4 FL, so an disen Fris noch eingebessert, 
laut Zetels Fl. 96. c 

391) Peuntrechnung 1622, fol. 25. 29. November, 47. Wochenrechnung: 
»Paulus Juveneln, Malern, von den dreien grofsen Stücken obn in der neuen Sall- 
döcken zu machen verdingt Fl. 400. c 

Bei der Bestimmung der Gemälde im kleinen Rathaussaal waren wir ledig- 
lich auf die Gewährschaft Murrs (Vornehmste Merkwürdigkeiten, 2. Ausg., S. 375) 
angewiesen. Zu der Zeit nämlich, als der Abschnitt über den Rathausbau und 
die Ausstattung des kleinen Saals gedruckt wurde, war die Restauration des letz- 
teren noch nicht in Angriff genommen und die Gemälde noch von einer dicken 
Rufs- und Staubkruste überdeckt. Jetzt sind die zur Darstellung gekommenen 
Vorgänge im allgemeinen wieder zu erkennen, bei einzelnen fallt es allerdings auch 
jetzt noch schwer, da sie im Laufe der Jahrhunderte aulserordentlich gelitten haben. 
Von den Deckengemälden hat Murr das mittlere, einen Kaiser mit Tugenden 
umgeben, und das nördliche, Horatius Codes, richtig bestimmt, unrichtig dagegen 
das südliche, welches er fUr den Einzug Attilas in Rom hält. Diese Erklärung 
will schon aus dem Grunde nicht zusagen, weil Attila nicht in Rom war, wenn- 
gleich andererseits wieder angeführt werden kann, der Maler sei hier schlecht 
beraten gewesen. Es darf übrigens bei der Deutung der Gemälde im kleinen 
Rathaussai nicht aus den Augen verloren werden, dafs in denselben Tugenden 
des Altertums wie der christlichen Zeit zur Darstellung gelangen. Fast sämtliche 
Bilder führen uns hervorragende Muster von Heroismus und Geistesgröfse vor, 
die beinahe ausschliefslich dem römischen Sagenkreise entnommen sind, wäh- 
rend das mittlere Deckengemälde in idealer Auffassung das christliche Zeitalter 
als den Inbegriff und die höchste Ausbildung aller göttlichen und menschlichen 
Tugenden verkörpern will, denen gegenüber jene des Altertums nur als Vorbilder 
erscheinen, ja in einen gewissen Gegensatz treten. 

Auf einem Throne, dessen Baldachin von den Krallen eines Adlers und 
einem Engel gehalten wird, sehen wir den Kaiser, dem die Krone von einer aus 
den Wolken ragenden Hand dargereicht wird, um die sich ein Spruchband schlingt 
mit den Worten: »Per meritum coronam regni Providentia.« Um, neben und über 
dem Kaiser stehen und schweben alle nur denkbaren göttlichen und menschlichen 
Tugenden, durch ihre Embleme kenntlich gemacht. 

Das südliche Deckenbild kann nun auf keinen Fall den angeblichen Einzug 
des Attila in Rom vorstellen, es mufs vielmehr ebenso, wie das Gegenstück Horatius 
Codes vorfuhrt, eine bedeutende Heldenthat des Altertums vergegenwärtigen. 
Und je mehr man das Gemälde betrachtet, um so mehr kommt man zu der Über- 
zeugung, dafs es, wie es schon 1 7 1 1 von dem Maler Georg Jakob Lang erklärt 
wurde, den Marcus Curtius vorstellt, wie er im Begriffe steht, sich in den Abgrund 
zu stürzen. Der Schauplatz des forum Romanum, sowie die ganze Handlung, 



— 336 — 

das sich hoch aufbäumende Pferd, auf dem der Held sitzt, der Schreck, der sich 
in dem Antlitz des die Hände ringenden Weibes ausdrückt — alles würde sich 
dem Vorgang anpassen, stutzig macht allerdings das unmittelbar vor den Pferde- 
hufen liegende nackte Kind, sowie weiter der Umstand, dafs derselbe Vorwurf 
auch in einem der kleineren Gemälde behandelt ist. 

Auf der anderen Seite bestärkt uns in unserer Meinung wieder der Um- 
stand, dafs in Jobst Ammans »Newe Liuische Figuren«, Frankfurt 1578, die Be- 
gebenheit mit überraschender Ähnlichkeit wiedergegeben ist. 

Es hat überhaupt beinahe den Anschein, als ob Jobst Ammans Büchlein zu der 
gröfseren Mehrzahl der Gemälde im kleinen Rathhaussaal die Vorlagen abgegeben 
hätte. Von den kleineren sind bei Amman abgebildet: 

1. Der Kampf der Horatier und Curiatier. 

2. Mucius Scävola. . 

3. Clölias Flucht. 

4. Marcius Coriolanus läfst sich durch die Bitten seiner Mutter be- 
wegen, mit Rom Frieden zu machen. 

5. Marcus Curtius. 

6. Scipio übergibt dem AUucius seine Braut. 

7. Hannibals und Scipios Unterredung vor der Schlacht bei Zama. 
Bei diesem letzten Gemälde ist die Situation die gleiche, wie bei Jobst 

Amman. Die feindlichen Heere sind durch einen Flufs geschieden, eine Dar- 
stellung, die keineswegs als historisch gelten kann. 

Dem von Livius überlieferten älteren römischen Sagenkreis gehört noch 
das 8. Bild an, welches die Verurteilung des Titus und Tiberius durch ihren 
Vater Brutus wegen Verrats am Vaterlande darstellt. 

Der späteren römischen Geschichte ist der Vorgang entnommen, wie 
Kaiser Trajan dem Obersten der Leibwache zum Zeichen der Amtsgewalt das 
Schwert mit den VVorten übergibt: »Für mich, wenn ich recht handele, wider 
mich, wenn ich Unrecht thue.« Auch an der Südwand des grofsen Rathaus- 
saales findet sich diese Scene, wenn auch etwas modificirt, unter den kleineren 
Darstellungen. (S. auch Emblemata politica, Bl. 30). 

Ein weiteres Bild schildert einen Vorgang nach den mittelalterlichen Gestis 
Romanis. Drei Königssöhne, denen der Vater sterbend mitgeteilt, nur einer von 
ihnen sei sein rechter Sohn, die anderen Bastarde, sollen, um die Ansprüche auf 
den Thron zur Entscheidung zu bringen, auf den Leichnam des Vaters schiefsen. 
Der jüngste Sohn weigert sich und wird dann als Königssohn anerkannt. Der- 
selbe Vorwurf ist an dem Hertensteinischen Haus in Luzern von Holbein darge- 
stellt. (S. Woltmann, Holbein und seine Zeit, S. 140), poetisch ist er von Hans 
Sachs behandelt (Hans Sachs von Keller, 2. Bd. Bibl. des litter. Vereins. CIII. 
S. 268 ff.). 

392) Peuntrechnung 1622, fol. 2$. 16. März, 10. Wochenrechnung; 23. August, 
33. VVochenrechnung und 9. November, 44. Wochenrechnung. 

393) Peuntrechnung 1622, fol. 25: »Adi 3. Augusti, die 30. Wochenrechnung. 
Gabriel Weyher und Georg Weingarten, beeden Malern, von obern Rathaussaal 
föllig dem Fürding nach auszumachen 350 Fl. verdingt, als sie aber zuvorgehabten 
manigfaltigen Taglohen nichts abgewart, ist ihnen auf ihr Betteln noch einhundert 
Gulden hienach zu geben verwilligt worden, jedoch, das sie die Wäppelein und 
Augen ihre gebührliche Farben geben sollen Fl. 450.« 

Peuntrechnung 1622, fol, 25. 23. August, 33. Wochenrechnung: »Gabriel 
Weyhern, Malern, von 34 eisenen Fensterposten ufn Rathaus mit Steniöel zu über- 
legen zu 10 kr., dann von 20 grofsen eisenen und 10 hülzenen Fensterpfosten zu 
20 kr. laut seines Zettels FL 15.« 



— 337 — 

394) Peuntrechnung 1622, fol. 25. 21. Dezember, 50. Wochenrechnung: 
»Gabriel Weyher, Malern, und auch Georgen Weingarten von den obem Rathaus- 
saal Kamminen, Stiegentirn, Fensterpfosten und von etlichen OfenfÜefsen zu vollen- 
den laut ihres Zetels Fl. 1 12. % 4 /^ 6.« 

Diese Art Maler betrieb die Kunst durchaus geschäfts- und handwerksmäfsig, 
wie sie denn im allgemeinen auch nicht anders als Handwerker geachtet wurden. 
Dies des näheren auszuführen, behalte ich mir für einen anderen Ort vor. Hier 
noch zwei weitere Einträge der Peimtrechnung von 1622, die allein schon diesen 
Beweis erbringen dürften. 

9. März, 9. Wochenrechnung: »Gabriel Weyhern von einem Adler in die 
Santgruben, uf die Schutt und an ein Kornberger Büchsen zu malen SB 6.« 

22. Juni, 24. Wochenrechnung: »Gabriel Weyher, Maler, von 6 Knöpfen von 
Holz anstatt der mössenen ufn Hohenstain und selbige Prunnen zu vergolden, dann 
von einer zerbrochenen Taffei in die Kirchen Katharina von Wasserfarben und an 
dreien Wappen in die obere und unter Wag Fl. 3 )8B 7 ^ i/.t 

395) Wegen der Thätigkeit des Valentin Khaut sind folgende Einträge in 
tom. V. des von dem Baumeister Christoph Andreas Imhof angelegten Bauamts- 
repertoriums vom Jahre 1761, S. 496 und 497 im städtischen Archiv von Belang. 
Da die zugehörigen Archivalien nicht mehr vorhanden sind, so mögen jene Ein- 
träge, denen gleichfalls eine beweisende Kraft innewohnt, hier eine Stelle finden. 

1 . Extract, was Valentin Khaut, Stuccadorer, wegen seiner auf dem Rathaus 
gemachten Arbeit begehret und was er von dem Bauamt empfangen hat. 

2. Verzeichnifs, wie Meister Valentin Khaut, Stuccadorer, seine Bezah- 
lung wegen zweier Portale im obem Saal des Rathauses nach und 
nach empfangen hat. 

3. Verzeichnifs, was Hanns und Heinrich Khon, Gebrüdere und Kalk- 
schneidere, wegen Arbeit auf dem Rathaus nach und nach em- 
pfangen haben. 

4 — 12. Von No. 4 bis No. 12 inclusive sind lauter Quittungen Valentin 
Khauts, Stuccadorers, über nach und nach erhaltene Bezahlung. 

13. Verzeichnifs, was Valentin Khaut, Stuccadorer, aufserhalb seines Ge- 
dings auf das alhiesige Rathhaus gemacht hat. 

14. Überschlag, was die Einfassung zu dem schwarzen Blat sammt zweien 
Dachungen auf das Portal kosten mögte. 

15. Concept Schreibens an Johann Khun, Kalchschneider , dafs er die 
Rathhaus Portale gar ausbessern und vollenden solle. 

16. Memoriale Valentin Khaut, Stuccadorer, um eine Ergötzlichkeit wegen 
seines bei der Arbeit auf dem Rathhaus erlittenen Schadens. 

396) Nach V. Murr a. a. O., S. 371 war das Portal neben der Hauptthür im 
kleinen Rathaussaal von Marmor, eine Behauptung, die durch die zweifellosen Ein- 
träge des genannten Bauamtsrepertoriums widerlegt wird. Das Portal war eben 
in Marmoranstrich gehalten, und so kommt Murr dazu, von einem marmornen 
Portal zu sprechen. 

Wegen der Gebrüder Kuhn s. S. 339. 

397) Peuntrechnung 1622, fol. 64, 27. Juli, 30. Wochenrechnung: »Michel 
Lotter von Solnhoffen die erste Wochen von den marbelsteinen Platten in obern Saal 
zu legen 6 Taglohn mit seiner Herreis zu i Fl. und sein jungen Sohn V« Fl- P^- 9- 

Michel Lotter von Solnhoffen die ander Wochen 6 Tagelohn selbander 
zu I Fl. und 6 Taglohn zu ^/g Fl. zalt wegen der Platten Fl. 15.« 

10. August, 31. Wochenrechnung, fol. 65: »Michael Lotter von Solnhoffen 
die dritte Wochen von oberen Rathaussaal zu pflastern selbander, jedem des 
Tags I FL, und seinen klein Sohn Va Fl. Fl. 15.« 

22 



- 338 - 

Ebenso die 4. und 5. Wochenrechnung je 15 Fl. 

3!. August, die 34. Wochenrechnung: »Michel Lotter von Solenhofen zur 
Abfertigung der Rathausplatten 3 Tag Taglohn zu 1 Fl., sein klein Sohn 3 Tag- 
lohn zu ^/s FL, 2V2 Fl. Zehrung und Verehrung FL 7.€ 

398) Auf das Rathaus kamen alle Probestücke der Nürnberger Maler. 

S. Beilage XVI, S. 290 ff., auch nach einem in der Form etwas differie- 
renden Exemplar abgedruckt im Archiv für die zeichnenden Künste. Leipzig, 
Weigel. 1866. 12. Jahrgang, S. 31 ff. 

Aus Murr a. a. O. S. 363 ff. ist ferner zu ersehen, welch' ein Reichtum an Ge- 
mälden in den oberen Zimmern des Rathauses vereinigt war. Auch kostbare Gold- 
schmiedearbeiten waren hier ausgestellt, wie schon die Bezeichnung »Silberstube« 
darthut und weiterhin aus dem Silberzettel zu ersehen ist. 

399) Peuntrechnung 1622, 9, Novembris, 44. Wochenrechnung: »M. Hanns 
Heinrich Abbeck, Schreinern, und M. Veit Dümpel, Bilthauern, zusammen für ihr 
in der zwischen beeden Rathaussälln stehenden obern Stuben verfertigtes Thier- 
gericht verdingt umb 300 FL mit 3 FL Trinkgelts, 1 Daller von der Bildhaiier- 
arbeit zue firneusen und ihme Dümpel von der Waag, Schwert, Spiegel neben 
Ergenzung der Bilter ob dem Portaln 10 FL zalt FL 316 )K 2 ,1^ 3.« 

400) Nach der gütigen Mitteilung des Herrn Bürgermeisters v. Seiler. S. 
auch magistratischen Akt. 

401) Peuntrechnung 1622, fol. 5: »Adi dito (30. März) M. Hanns Dietzen 
und Georg Pleyhel, beeden Schreinern, von der neuen Gerichtsstuben zu täffein, 
sampt 3 neuen Kältern, etlichen Banktruhen und den Brücken zu machen, zalt 
laut seines Zetels Fl. 500.« 

402) Peuntrechnung 1622, fol. 70, 17. August, 32. Wochenrechnung: »M. 
Hanns Wurzelbaurn, Rotschmid, von der mossenen Thür im Gericht ufm Rathaussaal 
zu erlengern 227^/2 FL und für 4 Ventil, die 51^/» )K zu 20 Patzen, in Wasser- 
thurn FL 294.« 

403) Peuntrechnung 1622, fol. 5. 

404) Starkische Chronik VII, fol. iii. 

405) Murr a, a. O., S, 363. 

406) Murr a. a. O., S. 362. 

Es sind, von der nördlichen Wand angefangen, folgende: 

1. Apollo und das Seeungeheuer, welches die Gegend um Troja 
verwüstete. 

2. Apollo erschiefst seine Geliebte Koronis mit einem Pfeil. 

3. Narcissus betrachtet sich in einer Quelle. 

4. Pyramus ersticht sich bei einem Springbrunnen. 

5 . Perseus mit Medusens Haupt, deren Rumpf vor ihm liegt. Unten Vulkan. 

6. Neptun auf einem Wagen von Seepferden gezogen. 

7. Apollo bindet Marsyas. 

8. Medea flüchtet sich mit Jason auf die Argo. 

9. Jason giefst dem Drachen den einschläfernden Saft auf den Kopf. 

10. Der Drache, der das goldene Vliefs bewacht, in der Luft, da- 
vor eine erschrockene Person knieend. 

11. Medea flüchtet sich in den Tempel der Sonne aus dem Gefang- 
nisse, in das sie ihr Vater Aeetes hat bringen lassen. 

12. Neptun und Amymone. (Diese Abbildung in dem jetzt vom Gang- 
abgeschlossenen Zimmer der Magistratsbibliothek). 

407) Lochner in seiner geschichtlichen Erläuterung zum Nürnberger Ge- 
sellenstechen vom Jahre 1446, radirt und herausgegeben von PhiL Walther, S. 9. 



— 339 — 

408) Doppelmayr a. a. O., S. 232. 

409) Ratsmanual 1618/19, H. 7, fol. 41, 

410) Peuntrechnung 1622, fol. 39, 23. August, 33. Wochen- 
rechnung: »Hans und Heinrich Kuhn, beeden Kalkschneidern, von dem 
Stüblein ob der Burgermeisterstuben sampt selbiger gewölbter Stiegen 

ganz zu verfertigen Fl. 170. 

Von der obern und untern Galleria neben dem obern Stock- 
werk mit den 2 Turniern zu weisen, verdingt „ 180. 

Item von den 6 Gemächern zu 15 FL, darunter vom Saal allein 
20 Fl. zu überziehen, thut „ 95. 

Dann von den 2 runden Gewölben oben in mittlem Thurn . „ 60. 

Und von beeden Thürnen „ 35. 

Auch von beden Wenden der obern und untern Galeria wider 
abzuthun und von Neuen zu überziehen „ 30. 

Schliefslich von dem untern Gemächlein am Sali „ 24. 

Ihrem Gesellen zum Drinkgelt ,, 12. 

Und ihnen zur Abfertigung , lOO. 

Thut zusammen Fl. 741. 

41 1) Murr a. a. O., S. 369. 

412) Ratsmanual 1621/22, H. 6, fol. 43. Verlafs vom 4. September 1621. 

413) Ebenda, fol. 54. Verla£s vom 7. September 1621. 

414) Ebenda, fol. 66. 

415) Ebenda 1622, H. i, fol, 29. 

416) Ebenda, H. 2, fol. 15. 

417) Ratsmanual 1623/24, H. i, fol. 75, 76. Verlafs vom 8. Mai 1623. 

418) Peuntrechnung 1622, fol. 16. 

419) Ratsmanual 1716/17, H. 4, fol. 155. Verlafs vom 5. August 1716. 

420) Ratsmanual 1727/28, H. i, fol. 44. Verla£s vom 24. April 1727. 

421) S. Beilage XVII, S. 294, 295. Ueber J. M. Schuster s. Naglers 
Künstlerlexicon, Bd. 16, S. 8$. 

422) Murr, Journal zur Kunstgeschichte, Bd. 6, S. 60. Nach einer Mittei- 
lung des Herrn Kreisarchivars Dr. Hans Petz in Bamberg gehören diese Auf- 
zeichnungen aus einem im kgl. allgem. Reichsarchiv befindlichen Kodex der Zeit 
zwischen 1301 und 1303 an. 

423) S. die betreffenden Stadtrechnungen im k. Kreisarchiv Nürnberg. 

424) Mitteilungen des Vereins für Geschichte der Stadt Nürnberg, H. 2, 
S. 1 5 ff. 

425) Endres Tuchers Baumeisterbuch der Stadt Nürnberg (1464 — 1475) 
herausgegeben durch Dr. Math. Lexer. Publ. des litter. Vereins in Stuttgart. 

426) Aemterbüchlein im k. Kreisarcliiv Nürnberg. 

427) Ich selbst kann mit eine Reihe weiterer Beispiele dienen. Im übri- 
gen verweise ich auf Baader a. a. O., 2. H., S. 14 ff. auch Neudörffer a. a. O. 

428) Korrespondent von und für Deutschland 1858, S. 221, 261. Augs- 
burger Postzeitung vom 18. und 19. Mai 1858. Ratsbuch 1, fol. 116. »Item meister 
Jacob Gryme ist aufgenommen zu einem baumeister des baus zu sant Lorenzen und 
sol den versehen mit guten treuen. Act. fer. tercia post Luce 1466.« 

429) Urkunden im städtischen Archiv. 

430) S. S. 83. 

431) Städtisches Archiv. Spital. Prov. Nummer 2272. 

Vgl. weiter folgende Ratsbeschlüsse: Ratsbuch No. 5, fol. 25. Verlafs vom 
8. Juli 1488. >Item es ist erteilt, den pau zu dem neuen spital furzenemen nach 
rate der werkleute diser statt und den schrägen, so die werkleute von W^urz- 

22* 



— 340 — 

bürg zu setzen geraten haben, under wegen zu lassen. Actum feria 3. ipsa die 
Kiliani. c 

Ebenda, fol. 105. Verlafs vom 31. October 1489. »Item es ist erteilt, den 
pau in das wasser zu dem neuen spital für zunemen mit zweien bogen und einem 
pfeiler bei sechs schuch dick, wie die frömbden werklute von Rottenburg und 
Nördlingen geraten haben. Actum sabbato vigilia omnium sanctorum.« 

Ebenda No 6, fol. 120. Verlafs vom 17. Sept. 1495. »Sebolten von Moren 
als einem paumeister des grossen paues zum neuen spital sollen zu demselben pau 
vierhundert eichen zu pfelen nach rat der walthern gegeben werden an enden, wo 
es dem wald am minsten schedlich ist. Actum ut supra.c 

Ebenda No. 7, fol. 90. Verlafs vom 8. August 1499. »Sebolten von Mom 
als paumeister des paus zum neuen spital sollen zweihundert stamen holz aus dem 
wald zu pfelen zu desselben spitals pau gegeben werden. Ut supra.c 

432) Wenn Johannes Müllner in seinen Annalen z. J. 1454 bemerkt: »Man 
hat dis Jahr das Almosenhaus auf St. Sebalds Kirchhof, darauf die Schul ist und 
das Haus daran mit der Uhr, in welchem der Amtmann der Munzschau wohnet, 
neugebauet,€ so kann damit nicht zugleich gesagt sein, dafs damals schon die 
Schau ihre Stätte in diesem Hause hatte, vielmehr nur der Zustand, wie er sich 
zu Zeiten Müllners darstellte, gemeint sein. Ein Ratsverlafs vom 16. Februar 1520 
(Ratsbuch No. 11, fol. 271) läfst dies deutlich erkennen: 

»Es ist nach vleissiger besichtigung und gehaptem ratschlag von eim erbern 
rat beslossen, das man gemeiner stat schau in das almusenhaus auf sant Sebolts 
kirchhof richten und dasselb mit gepeuen darzu fertigen soll, wie geratschlagt und 
durch maister Hansen Beheim, Steinmetzen, in visir gestellt ist. paumeister.« 

433) Ratsmanual 1520/21, H. 6, fol. 3. Verlafs vom 7. Sept. 1520. 

434) Starkische Chronik, Bd. 2, fol. 298: »Den 25. Septembris (1598) in 
dieser Wochen hat man angefangen imten das Holzwerk, daruf das Steinwerk 
gesetzt, heraus zu thun, das gewaltige Gepeu durch Maister Peter, der es gemacht 
hat, ist alles in die Peunt geführt worden. Man hat die Pfeiler im Wasser abgesegt.« 

Er war demnach der Ingenieur, der die Grundbauten leitete. Dafs auch 
andere Werkleute mit berieten und der Rat selbst dreinredete, ist natürlich und 
thatsächUch. 

Ratsmanual 1597/98, H. 5, fol. 17 bestimmt: »Dieweil die Notturfl erfor- 
dert, das man Meister Peter Carel und Erasmusen von Bamberg der Flaischbrucken 
halben gegen einander anhören und ihr Bedenken darüber einnemen thue, seien 
dazu neben Herren Paumeisteren und Anschickeren auf der Peunt beschieden die 
Herren Eltern samptlich.« 

Wir teilen hier noch einige Ratsverlässe mit, ijdie nach dieser Richtung 
hin einige Aufklärung zu geben im Stande sind. 

Ratsmanual 1595/96, H. 13, fol. 33. Verlafs vom 7. April 1596: »Nachdem 
die Werkleut desBogens halben an der Flaischbrucken underschiedlicher Meinung seien 
und eins Theils darfur halten, das derselbig nur auf 12, theils aber auf 15 bis in 
16 Schuch zu richten sein möcht, ist bei den Herren Eiteren verlassen, solchen 
Bogen von den genzeinen *) Wasser an auf 1 5 Schuch hol zu tirigiren, doch die 
Pfahl änderest nit dann gerad (und nit, wie Meister Peter Carol mit den krummen 
Pfählen fürgeschlagen haben soll) einzuschlagen, in Massen von Alters hero ge- 
breuchlich gewesen, und damit das Werk desto besser und bestendiger sein und 
bleiben mög, die Stirn mit einem starken angeloffenen Pfeiler gegen den Markt 
zu uf 40 und auf der anderen Seiten gegen dem Lankhamer zu uf 30 Schuch 
richten zu lassen. Dieweil auch gedachter Meister Carol die Wochen 6 und Maister 

*) jenseitig. 



— 341 — 

Hans Schwer 5 Fl. zum Wochenlohn haben, aber aller anderer Gepeu abstehen 
und diesem meiner Herren Bau allein ab- und auswarten wollen, soll man mit 
ihnen deswegen handien und übereinkommen, doch solchen Lohn allein auf die 
Zeit richten, so lang berürter Pau wirdtc ♦). 

Aelternmanual No. 14, fol. 125. Verlafs vom 20. April 1598: »Auf Maister 
Jacob Wolffen, Stainmetzen, Ansag, welcher Gestalt sich leronymus Gwand- 
schneider beschwere, das man die Flaischprucken so gar hoch machen wolle und 
das mundlich Referirn, das Maister Peter Carl, Zimmerman, wider meiner Herren 
Befehl den Schwibogen vom Flufs nur 12 und nit 15 Schuch hoch zu machen 
vermaine, als ist befohlen, das die Herrn Eltern Nachmittag auf der Vesterpastei, 
da das Pockgestell gemacht wirdet, zusammenkummen und ferner räthig werden 
sollen. ' Paumaister.c 

Ebenda, 1598/99, H. 3, fol. 31. 1598 Juli 3. »Dieweiln Maister Peter Carl 
und Hans Schweher, bede Zimmerleut, mit dem Pockgestell an der Fleischbrucken 
fertig seien und aber gedachter Maister Carl pitten thuet, man woll dasselbe be- 
sichtigen lassen, als ist befohlen, ihm Carl zu sagen, das meine Herren ihm da- 
rüber vertrauet, jedoch nichts desto weniger den Herren Paumeister und andere 
Werkleut gleichsam fiir sich selbsten solch Pockgestell besichtigen lassen und auf 
den Herren Paumeister setzen, an was für Arbeit er Maister Carln und den 
Schweher anjetzo weisen woll. Paumaister.c 

Ebenda, fol. 44. 1598 Juli 8. »Auf das mündlich Referiren, wie das Maister 
Peter Carl, unangesehen derselbig schon alberait von der Flaischbrucken abge- 
schafft worden, Maister Jacob WolfFen, Steinmetzen, dahin zu bereden vermein, 
das er den Bogen in einer gleichen Dickne hinüber schliessen und sich nicht 
irren lassen soll, was hiebevor beratschlagt und bedacht worden, ist bei den 
Herren Eltern verlassen und befohlen, berürten Bogen hievor wol bedachter 
Massen zu schliessen, als nemlich die Uexsen**) und Bogen mit einander schliessen 
und verbinden zu lassen und gedachts Maister Peter Carls Einstreuen nicht in 
Acht zu haben. Herr Paumaister.c 

Ebenda, 1598/99, H. 5, fol. 6. Verlafs vom 12. August: »Die Prusthöch 
auf der Fleischbrucken und derselben Ausladungen soll man dem gemachten Abrifs 
und Model gemefs jedoch nur glatt machen, aber in den Burgermeisterzettel schrei- 
ben und setzen lassen, das man weder in berürte Ausladung noch anderer Orten 
auf dieser Brücken keine Kram noch Pänk nimmermehr machen lassen soll, jussu 
seniorum. H. Paumaister.c 

Ratsmanual 1598/99, H. 6, fol lO. Verlafs vom 12. September 1598: »Maister 
Peter Caroln, Zimmermann, soll man anzaigen, meine Herren wifsten ihme der 
Zeit in sein Vatterland zu verreisen nicht zu erlauben, wann er aber das Bock- 
gestell unter der neuen Flaischbrucken werd herfürgebracht haben, alsdann möcht 
er wider ansuchen. H. Paumaister.c 

Ratsmanual 1598/99, H. 6, fol. 21. Verlafs vom 18. September 1598: 
»Dieweiln so wol Maister Peter Caroln, Zimmerman, als auch Maister Jacob Wolff, 
Stainmetzen, für guet ansehen thuet, das das Bockgestell unter der neuen Flaisch- 
brucken aufs ehist hinweg gethan werde, als ist bei den Herren Eltern befohlen, 
solchem nachzuvolgen. H. Paumaister.c 

Die übrigen auf Peter Carl und den Bau der Fleischbrücke bezüglichen 
Ratsbeschlüsse und sonstigen gleichzeitigen Nachrichten gedenke ich einmal an 

*) wShrt. — *^i Die Uechsen, die Höhlung unterm Arm, die Achselhöhle, die Achsel, 
Schulter. Schmeller-Frommann L, 25, 26. In der Baukunst der Bogen- oder Gewölbezwickel. 
Peter Carl wollte Jakob Wolflf bewegen, den Brückenbogen Überall in der gleichen Dicke mit 
getrenntem Zwickelmauerwerk nach althergebrachter Art aufzuführen, der Rat bestand dagegen 
auf die Ausfähruug des beschlossenen Projekts, wonach der Bogen im Verband mit dem Zwickel 
oder Üchsenmauerwerk zu erbauen sei. 



— 342 — 

anderem Orte vollständig zu veröfFentlichen. Mitgeteilt sei noch die Stelle der 
Starkischen Chronik, Bd. 2, fol. 298, die den Bau des Brückenbogens Meister 
Jakob Woltf, dem älteren, zuweist: 

* Diese Brücken hat gepaut Meister lacob, Steinmetz von Bamberg.« 

435) Doppelmayr a. a. O., S. 213. 

436) S. Baader a. a. O., H. 2, S. 9. 

437) Baader a. a. O., S. 10. 

438) Aelternmanual Bd. 25, fol. 103. 1611 Aug. 2. »Nachdem auf Mein- 
hard von Schönberg gethane unterschidliche Vorschleg wegen des Baues beim 
Lauferthor und Bevestigung der Statt aus Befehl und Anordnung des Herren 
Paumaisters zwo Visirungen gefertigt und den Herren Eltern zu besichtigen vor- 
gelegt worden, und ihre Herrlichkeiten des von Schönberg erstem Vorschlag, das 
nemblich bei dem Lauferthor sowol als beim Wehrderthurlein eine Bastei hinaus 
gelegt werden solte, für rathsamer und nutzlicher als den andern oder mittlem 
Vorschlag angesehen, als ist verlassen und befohlen, demselben, nemblich dem 
ersten Vorschlag, nachzugehen, jedoch, weil das Gemeur bei dem Lauferthor noch 
gut und noch wol lenger dauren mag, die Maurn beim Wehrderthurlein aber sehr 
paufellig, mit der Pastei daselbs einen Anfang zu machen und wenn dieselbe ver- 
fertigt, als dann wegen der andern beim Lauferthor auch räthig zu werden und 
ist auf des Herren Baumeisters und der Herren Zugeordneten rathsames Bedenken 
und Gutachten gestellet, ob bei dem Wehrderthurlein der Ausgang aus der 
Statt unter der Pastei durch ein Gewelb oder neben der Pastei hinaus zu 
fuhren. Actum in Obwesen der Rathschreiber, uns angesagt 23. Juli durch den 
Herren Paumeister.« 

Aelternmanual 25, fol. 106, 107. 161 1 Aug. 5. 

»Uf das mundlich Furbringen, das der Herr Paumaister Vorhabens sei, 
sein verfertigtes hulzenes Model der Pastei, so bei dem Wehrder Thurlein erpauet 
werden soll, gen Rotenburg zu füren und den Meister Jacob mit sich zu nemen, 
daselbs dessen von Schönberg Gutachten darüber einzunemen und ob derwegen 
nit vonnöten, ime aus der Herren Kriegsverordneten Mittel jemand zuzuordnen, 
ist verlassen«, nicht darauf einzugehen, sondern er soll bei Gelegenheit herkommen, 
»damit man seine Meinung auf dem Augenschein vernemen und die Gelegenheit 
des Orts aigentlich absehen und abmessen lassen könne, die weil die Sach Ver- 
zug wol leiden mag und meine Herren ohne des Vorhabens, erst auf künftigen 
Frueling einen Anfang mit diesem Pau zu machen. Kriegsherrn.« 

Ebenda, fol. 112. 1611 August 14. 

>Uf Herren Ernst Hallers aus Rotenburg an die Herren Kriegsverordnete 
gethanes Schreiben und Bericht, das der Oberste Meinhard von Schönberg sich 
entschuldigt, wie er difsmal nit hierher kummen könne, doch seinen Ingegnier 
Adam Stapf hieher geschickt, der im Wirthshaus zum Bitterhold die Herberg 
genummen, dabei auch des von Schönberg Instruction abgelesen worden, so im 
derselbe mitgeben, ist verlassen und befohlen, sein Rofs, die Uncosten zu ringern, in 
den Marstall zu verordnen, ine aber beim Zeugmeister einzulosieren und zuvorderst 
in Glubd zu nemen, was ime wegen der Gelegenheit diser Stadt vertrauet wird 
oder er sonst erfehrt, in Geheimb und gegen meniglich verschwigen zu halten, 
ihne nachmals seiner Instruktion gemes eine Charten der Landschaft um dise 
Statt machen, wie auch die Basteien, so man beim Wehrderthurlein und Laufer- 
thor hinaus zu legen Vorhabens, abstecken zu lassen, wie auch Meister Jacob, 
Steinmetzen, und den Zeugmaister zuzuordnen, dabei sein die Herren Kriegs- 
verordnete ersucht worden, bei ime stettigst ab- und zuzugehen und mit Vleiss 
zuzusehen, das er keine Copei behalte, wann er auch von^ihinnen verraisen wirde, 



— 343 — 

alles Papir, auch die Schreibtafel, so er gebrauchen möchte, von ime abzufordern etc. 
und sonsten, was er aufreissen oder sonst verrichten wirdt, widrumb vorzulegen, 
ferner räthig zu werden. 

P. Beham. G. Volckamer. Paumeister. Kriegsherrn.« 

Ratsmanual 1612/13, H. il, fol. 34. Verlafs vom i. Februar 161 3. 
»Nachdem vor zweien Jahren von meinen Herren decretirt worden, mit dem Pau 
an der Stattmauren beim Wehrderthurlein verschinen*) Jar in Ruhe zu stehen, 
heur aber mit demselben fortzufahren, soll man künftige Tag die gemachte 
Visierungen und Abriss vorlegen "und was man befehlen wolle, räthig werden, 
damit man zu rechter Zeit mit solchem Bau einen Anfang mache, inmittels aber 
Anordnung thun, damit am Stainvorrath kein Mangel erschein. Deputirte. 

Paumeister.« 

Ratsmanual 161^/13, H. il fol. 47, Ratsverlais vom S.Februar 1613. »Den 
Herrn Paumeister soll man erinnern, Meister Jacob Wolff, Steinmetzen, innerhalb 
8 Tagen, den nechsten, nichts zu befehlen, damit er den Schönbergischen Abriss 
des Gepeues beim Wehrderthurlein verfertigen möge.« 

Ebenda, H. 12, fol. 27. Verlafs vom 27. Februar 1613. »Uf der Herren 
Deputirten Relation, was massen sie sich zusammenverfuegt und wegen des vor- 
habenden Baues bei dem Wehrderthurlein die vorhandene Abriss und Visirungen 
ersehen und nochmals befunden, wie des von Schönbergs vorgeschlagener mittler 
Weg der rathsambste, wie dann auch vor zweien Jahren von meinen Herren 
albereit darauf geschlossen worden, **) ist befohlen, dem nachmals also nachzugehen 
und mit dem Bau furderlich ein Anfang zu machen, damit die Statt vor Winters 
widerumb geschlossen werde, und weil man den Graben verschneiden und weiter 
hinausrucken mus und dabei das Gefehrlichste ist, wann das Spannwerk nit recht 
versehen und verwaret wird, ist ferner verlassen, Meister Peter Carls und andrer 
Zimmerleut Gutachten darüber absonderlich auch zu hören, sonsten aber noch zu 
sehen, wie es vor Jahren gehalten worden, wann man solche Hauptpeu an der 
Stattmauren gefuhrt, ob und was Gestalt die Burgerschaft daran ge fronet und 
darauf zu bedenken, ob anjetzo auch ein solch Scharwerk ***) anzustellen. Weil 
auch Sebald Hentzen Garten getroffen wird, das er ein Stuck von demselben 
wird hergeben müssen, mit ime desswegen zu handien. Deputirte.« 

Ebenda, 1614/15, H. 8, fol. 14. Verlafs vom 14. November 1614. 
»Wegen des geführten Hauptpaues an der Stattmauren beim Wehrderthurlein soll 
man Jakob und Hans, die Wolff, bede Steinmetzen, jedem mit 50 Guldengroschen, 
Hansen Schweher, Zimmerman, mit 40 Flgr., den Anschicker auf der Peunt mit 
60 Flgr., den Pauschreiber Hansen Koburger mit 20 Fl. verehren, der Frauen 
Carl Tetzlin auch, das sie dem Herrn Paumeister ihr Gartenhaus dise Zeit über 
vergünnet, 24 Flgr. verehren. Paumeister.« 

439) Aelternmanual 27, fol. 75. Verlals vom 15. Oct. 161 3. 

»Nachdem man nur zeithero mehrmals nach einem Ingegnero, der auf 
Erpauung der Vestungen und andre Sachen, so in Kriegsleufen von Nöten, einen 
grundlichen Verstand hat, getrachtet und aber Maister Peter Carl Zimmermans 
Sohn, der sonsten seins Handwerks ein Kandengiesser, sich durch Befurderung 
des Obristen von Schönberg in solchen Sachen mit Vleis geubet, wie er dann 
albereit sich in etlicher Fürsten Bestallungen eingelassen, ist auf die Herren 
Kriegsverordnete gestellet, sich seiner Qualiteten bei gedachtem von Schönberg 
recht zu erkundigen und mit ime auf eine monatliche Bestallung zu handien, doch 
das er sich andrer Bestallungen ledig mache. Kriegsherrn.« 

*) verflossen — ♦♦) Vergl. indes oben S. 342. •♦•) Frondienst. 



— 344 — 

Ebenda, fol. 122. Verlafs vom li.März 16 14. 

>Uf das mundlich Furbringen, das Hanns Carl, Maister Peter Carls Sohn, 
im Niderland bei Meinhard von Schönberg und anderer Orten sich als ein 
Ingegneur geubet und so weit bekannt worden, das ihne der Churfurst zu 
Brandenburg in Bestallung genummen, von dem er monatlich 10 Reichsthaler zu 
gewarten hab, und das derwegen, wie vor disem auch dafür gehalten worden, er 
nit von Händen zu lassen, sonder in ein Wartgelt zu nemen, welchs ime neben 
der churfurstlichen Bestallung geraicht werden möchte, dieweil ime die churfurst- 
liche Bestallung Gelegenheit machen möchte, nfich ferrer etwas zu versuchen, ist 
verlassen, mit ime auf ungeverlich 80 Fl. zu handien und weil er albereit etliche 
Monat aufgewartet, ime 50 Fl. zu verehren und sein die Herren Landpfleger 
ersucht worden, ine zue Prob das Ambt Lauf in Grund legen zu lassen, her- 
gegen aber bei Jeronymo Braun solches abzustellen.« 

Ebenda 27, fol. 255. I, April 1615. 

»Uf das mundlich Furbring(en), das Hanns Carl, Ingegneur, seiner Branden- 
burgischen Bestallung nunmehr geledigt, derwegen von Nöten sein werde, im alhie 
eine Bestallung aufzurichten, dann man ime an andern Orten auch nach trachte, 
und hat er bisher alhie järlich nur 80 FL Wartgelt gehabt, ist den Herren Kriegs- 
verordneten befohlen, mit ime wegen einer Bestallung auf das nechste zu handien, 
doch das er darneben kein andre Bestallung anneme und dem Waldampt seine 
Abriss auch fertige und ist ihnen zugelassen, ime des Lieutenants Wonung im 
Zeughaus einzuräumen. Es ist auch befohlen, Benedict Löhner, des gewesnen 
Zeugmeisters Son, der ein Puchsenmeister in Dennemarckt gewest, auch 50 Fl. 
für ein järlich Wartgelt reichen zu lassen. Kriegsherrn.« 

ebenda, No. 30, fol. 179. Verlafs vom 20. März 1620 . . . »Dabei 
sein die Herren Kriegsverordnete ersucht worden, weil der von Leubelfing nun- 
mehr bei der Hand, mit Zuziehung Hansen Carls zu bedenken, wie bei disen 
sorglichen Leufen im Notfall dise Statt in der Eil etwas besser zu verwahren. 

Kriegsherren.« 

Ratsmanual 1620/21, H. 3, fol. 53. Verlafs vom 5. Juli 1620. 

:/Ul Herren Joachim Ernst, Marggraven, Schreiben, das sein F. G. Hannsen 
Carl hieher zu raisen erlaubt hat, mit Begern, ine über 3 oder 4 Wochen nit 
aufzuhalten, ist befohlen, den Bau der Rofsmuhl nunmehr unter die Hand zu 
nemen, den Grund abstechen und dazu räumen und den Carl notwendige An- 
weisung dazu thun zu lassen. Paumaister.« 

Aelternmanual No. 31, fol. 'j'j. Verlafs vom 26. August 1620. »Uf der 
Herrn Kriegsverordneten vorgelegtes Bedenken und Verzeichnus, was gestalt 
gemeine Statt bei disen sorglichen Leuften, sonderlich, wann der Spinola seinen 
Zug herauf in dise Land nemen wurde, etwas besser zu verwaren, wie die 
Wachen anzustellen, auch an was Orten und in was Anzal das Geschütz zu 
plantiren, wie die Batterien zu machen und was dazu gehörig, ^ ist befohlen, weil 
ein Teil albereit ins Werk gerichtet, mit dem Übrigen auch fortzufaren und 
künftigen Montag alsbalden einen Anfang zu machen und zwar bei dem Ein- 
und Ausflufs der Pegnitz und wo es sonsten die Notturft unumgenglich erfordert, 
defsgleichen auch bei den Stadtthoren notwendige Anordnung zu thun .... 

Und weil der Wohl*) beim Einflufs der Pegnitz für schedlich geachtet 
wirdt und derwegen daselbs vermög Hans Carls Gutachten ander Verordnung 
und Verwarnung zu thun, damit ein Wach auf disem Wohl angeordnet werde, 
und doch nit ratsamb, die Statt difs Orts zu öffnen, soll man einen Steg über die 

». Wall. 



— 345 — 

£isrors machen, wie vor disera auch gewest und Hansen Carl, wie er vermeint, 
die Statt diss Orts zu verwahren, abstecken zu lassen . . . .< 

Ebenda No. 31, fol. 85. Verlafs vom 15. September 1620. »Nachdem 
die Mappa und Obriss der Circumferenz diser Statt durch Herrn Paulus Pfinzing, 
Hansen Carl und Endres Albrecht verjungert worden, soll man solche Johann 
von Leubelfing, Obristen, auch D. Hülsen und Johann Saxonium zu Altdorf 
sehen lassen, doch sie alle ersuchen, dieselbe in guter Geheimb zu haben und 
keine Copien davon machen zu lassen, nochmals sie alle zusammen zu erfordern 
und ihre Gutachten wegen Fortificinmg diser Statt anzuhören. Kriegsherrn, c 

Dafs er die Rofsmühle erbaute, folgt aus der Starkischen Chronik, sowie 
aus den Stadtrechnungen, woraus auch die durch ihn ausgeführte Stadtbefestigung 
sowie seine Thätigkeit als Kriegsingenieur bezeugt wird. 

Die Stadtrechnung von 1620, fol. 138 verzeichnet 9453 Fl. 2 ^ Air Ver- 
fertigung von Geschützen durch Hans Carl, dann ebenfalls auf seinen Namen 
2952 Fl. 3 Ä 10 A^ »für die Rofsmühl über dasjenige ,' so aus der Peunt 
hergeben €. 

1621/22 verrechnet die Stadtrechnung für ihn aufser 2952 Fl. 3 IB 10 >^ 
vom vorigen Jahr noch 1985 Fl. 4 ^ lO 4i wegen der Rofsmühle und wegen der 
Fortifikation vor der Stadt und des Ravelins vor dem Hallerthürlein 1068 Fl. 
10 p 2 yl^. 

1622/23, fol. 137. »Item verrechnet Hans Carl, Ingegneur, das wegen des 
neuen Fortificationswerks umb den Gostenhof dieses jar Unkosten aufgangen, 
besag seiner Rechnung 9163 Fl. 5 (J 2 4.« 

Ebenda, fol. 144 auch: »Hanns Winderlein, einem Werkmeister von Ulm, 
so wegen Aufrichtung der hiesigen Schanzen verschrieben worden, lOO Fl.« 

1623/24, fol. 135. 3. März 1624: »Item verrechnet Hans Carl, Ingegneur, 
das wegen der neugemachten Spütz-*) oder Streitwägen, welche bei dem Fuss- 
volk gebraucht werden, Unkosten aufgangen, besag seiner Rechnung 

632 Fl. 10 |i 8 h. 

Und das nach Vollendung der Fortifikationgebeu umb hiesige Stadt alle 
Materialien und Schanzzeug wieder an seine gebührende Ort zu liefern, auszu- 
bulzen, ausbessern, ausgeben worden 378 Fl. 8 ß. 

So sei den Werkleuten, so in Wartgeld wegen der Fortification gearbeitet, 
bezalt worden 1189 Fl.« 

Von Johann Carl sind mir zwei Abbildungen bekannt, die eine**) stellt ihn 
in überhalber Figur dar, das Mefszeug in den Händen, vor ihm auf einem Tisch 
das Modell eines Geschützes; oben rechts erblickt man durch eine Fensteröffnung 
die Kirche St. Trinitatis zu Regensburg, die er 1630 erbaute. Auf der anderen 
Abbildung ist er dargestellt, den Zirkel in der Hand, in der Halle des Zeughauses 
stehend. Links sieht man in eine Reihe mit Geschützen ausgestatteter Gemächer, 
rechts präsentirt sich durch die FensteröflTnung im Hintergrund ein Teil der Stadt 
Nürnberg, im Vordergrunde wird die Gegend von einem Ingenieur trigonometrisch 
aufgenommen. Beide Abbildungen tragen die Ueberschrift: Johann Carl, Zeug- 
meister und ingegnieur in Nürnberg, ward geboren Ao. 1587, 13. Januar. 

Von den Unterschriften geben wir die der letzteren: 

Wann durch der Augenlicht die reichbegabte Sinnen 
Zu bilden mügUch ist, ligt manches kunst beginnen 
Auf diesem blat entdeckt, dass einen solchen Mann 
Gebildet zeigt, der langst der Welt hat kund gethan 

•) Spitz wägen. Spitz, die keilförmige Spitze des Heeres» Vorhut, Schlachtordnung, 
s. Schmeller-Fromniann II, 693. Also Streit-, Schlacht wagen. - ♦♦) von J. Sandrart 1662 
gestochen. 



— 346 — 

Wie er so wohl gelehrt, Carthaunen lassen blitzen, 

Und ferner auf den Feind im Kriege feuer sprützen. 

Als schöne Kunstgebäu aufführen in der Statt; 

Daher sein Ehren-Lob sein stätes wachstuhm hat. 
Zu sonderbahren Ehren und Unsterblichen Andenken Seinem vielgeEhrten 
Herrn Gevattern und aller kunstgeübten der buchsen - meisterey, verfertiget und 
überreichet durch Lucas Schnizer A. O, R. 1665. 

440) Ratsmanual 1609/ 10, H. 7, fol. 35, 36. Verlafs vom 17. October 1609- 

441) Bauamtsregistratur tit. CXXVIII, No. 436. 

442) Ratsmanualien und Ratsbücher. 

443) Stadtbibliothek und sonst. 

444) S. S. 26. 

445) Ich verdanke diese Notizen der Freundlichkeit des Herrn Majors 
Freiherrn von Imhoff, der mir auch das von seinem Ahnherrn angefertigte Studien- 
und Planbuch zur Einsicht übergab. Von der bedeutenden Sammlung des Wolf 
Jakob Stromer unterscheidet es sich dadurch, dafs es eigenhändige Zeichnungen 
nach Vorlagen enthält, während dieses sich als eine Sammlung fremder Entwürfe 
darstellt, wie die Zeichen I. W. (Jakob Wolff) und HI W. (vielleicht Hans und 
Jakob Wolff) klärlich beweisen. 

446) Baurechnungen im städtischen Archiv. 

447) Pfiichtenbuch im städtischen Archiv. 

448) Gatterer beruft sich a. a. O. auf Joh. Conr. Spoerlii oratio academica 
de curia Norimbergensi ante hos centum annos splendidius renovata atque 
amplificata. Altorfii A. 17 19 Nonis April, publice habita; dann auf Chr. Gottl. 
Schwarz, Memoria saecularis curiae Norimbergensis etc. Altorfii 16 19. Aber ver- 
gebens wird man hier nach näheren Beweisen suchen. 

449) S. Gatterer a.a.O., S. 159. Roth, Genanntenbuch, S. 108. 

450) Aelternmanual No. 26, fol. 16. Verlals vom 13. Mai 1612. 

Der junge Georg Gottfried Rumel brauchte übrigens mehr an Geld, als 
dem Rat Recht war, wie folgender Aelternverlafs beweist: Aelternmanual No. 26. 
fol. 136. Verlafs vom 19. Dezember 161 2. >Uf Balthasar Rumeis Schreiben, 
seinen Sohn Georg Gottfried Rumel mit einer Wintersteur zu helfen, dann er in 
25 Fl. Schulden gemacht, ist befohlen, ime die 30 Fl., so ime an seiner Pension 
noch ausstendig, verfolgen zu lassen, jedoch durch ein Schreiben verweisen, das 
er sich in S(;hulden einstecke, da er doch wissen soll, das man ime nitt allwegen 
werde Geld schicken, c 

451) Aelternmanual No. 27, fol. l8l. Verlafs vom i. August 1614. 

452) Doppelmayr a. a. O., S. 83, 84. Will, Gelehrtenlexikon Bd. 3, 
S. 156, 157- 

453) Aelternmanual No. 14, fol. ill. Verlals vom 19. Dez. 1597. 

454) Im k. Kreisarchiv dahier. 

455) Peuntrechnung 1622, fol. 5. 

456) Ratsmanual 1614/15, H. i, fol. l. Verlals vom 26. April 1614. 
»Herr Eustachius Carl Holzschuer hat als einer des Raths und Schöpf in sitzendem 
Rat Pflicht gethan. Burgermeister.« 

457) Ratsmanual 1614/15, H. 4, fol. 60. Verlafs vom 9. August 1614. 
»Herr Eustachius Carl Holzschuer hat als gemeiner Statt Paumeister Pflicht gethan.« 

458) Ebenda J607/8, H. 11, fol. 2, 3. 

459) Ebenda 1611/12, H. 2, fol. 39. Verlafs vom li. Mai 1614. H. 3, 
fol. 51. Verlafs vom ii. Juni 16 14. 

460) Ratsmanual 1595/96, H. 10, fol. 5. Verlafs vom 5. Januar 1596. 
«Dieweil Jacob Wolf, Steinmetz zu Bamberg, ein kunstreicher Meister sein soll und 



— 347 — 

sich für einen Stattmeister alhie gebrauchen lassen will, solle man mit ime handien 
und do er wöchentlich 2*/« oder 3 Fl. zusambt den Accidentalien nemen thut, 
auf acht Jahr bestellen, c S. die Aemterbüchlein. 

461) Aelternmanual No. 15, fol. 16. 

462) Ebenda, fol. 25. 

463) Ebenda, fol. 27. 

464) Bestallungsrevers des Jakob Wolf! vom 7. Mai 1600 im k. Kreis- 
archiv. S. n, K. 52, L. 2, No. 355. 

465) Aemterrechnung v. J. 160 5. 

466) Ratsmanual 1607/8, H. ii, fol. 17. Verlafs vom 19. Januar 1608. 

467) Ebenda, H. 12, fol. 66. Verlafs vom 8. März 1608. 

468) Ebenda, 1 608/9 H- 2, fol. 64. Verlafs vom 24. Mai 1608. 

469) Ebenda, H. 4, fol. 20. Verlafs vom 4. Juli 1608. 

470) Ebenda, 1609/10, H. 5, S. 51. Verlafs vom 30. August 1600. 

471) Ebenda, 1611/12, H. i, Abteil. 2, fol. 2. Verlafs vom 4. April 1611. 

472) Ebenda, 1610/11, H. i, fol. 25. Verlafs vom 19. April 1610. 

473) Ebenda, H. i, fol. 43. Verlafs vom 26. April 1610. 

474) Ebenda, 1612/13, H. 5, fol. 64. Verlafs vom 31. August 16 12. 

475) Ebenda, i6il/!2, H. 2, Abt. 2, fol. 4. Verlafs vom 20. Mai 161 1. 

476) Ebenda, 1616/17, H. i, fol. 92. Verlafs vom 30. April 1616, 

477) S. Anm. 438, S. 343. 

478) Da der Bau der Baumeisterwohnung erst nach dem Tode Wolf 
Jakob Stromers i. J. 1614 vom Rat angeregt wurde, so kann sie unmöglich 
wie spätere Chroniken und Aufzeichnungen wollen, von deren Zuverlässigkeit 
man gerade bei solch kleinen Anlässen einen Begriff bekommt, von ihm erbaut 
worden sein. Die Ratsverlässe, die wir wiedergeben, nennen den Werk- 
meister, dem der Bau zuzuschreiben ist, nicht, sind aber nichts desto weniger 
beachtenswerth. 

Ratsmanual 1614/15, H. 7. Verlafs vom 13. October 1641. >Uf die vor- 
gelegte Relation und Visirung der vorhabenden Wonung, so dem Herren Pau- 
maister auf die Peunt erpauet werden soll, ist befohlen, weil ratsamer und 
füeglicher sein möchte, den Platz auf der Peunt frei zu erhalten und das Gepeu, 
daran diser Zeit die Feurkufen stehen, auch hinweg zu räumen, eine andere 
Gelegenheit auszusehen, sonderlich, ob nit an dem Ort, da diser Zeit die Fuhr- 
knechtstuben ist, diese des Herrn Paumaisters W^onung am fueglichsten könte 
erpauet werden, und den Bericht widerzubringen. H. P. Beham. 

H. W. LöfTelholz. E. Imhof.c 

Ebenda 1614/15, H. 9. Verlafs vom 20. Dezember 161 5. »Wegen des 
neuen Hauses auf der Peunt für den Herrn Baumeister soll man den Stainmetzen 
und Zimmerleuten, Meister und Gesellen, under sich auszuteilen 36 FL, dem 
Anschicker 6 Fl. verehren. Paumeister.c 

Im letzteren Verlafs erhält der Baumeister, wie es doch sonst gewöhnlich 
bei Bauten geschieht, bei denen er die Oberaufsicht geführt hatte, gar keine 
Verehrung. Dafs Jakob Wolff der eigentliche Erbauer des Baumeisterhauses war, 
geht aus den auffallenden Aehnlichkeiten hervor, die einzelne Bauteile mit denen 
des Rathauses haben. Man beachte hier z. B. die Bossenquadern auf den Ecken 
und die Nasen bei den Fensterumrahmungen. Wie Jakob Wolff die sonstigen 
Bauten der Stadt als ihrem berufensten Werkmeister zugewiesen wurden, so rührt auch 
aller Wahrscheinlichkeit nach der in seinen Dimensionen gar nicht so unbedeutende 
Bau dieses Hauses von ihm her. Wenn von einer eigentlichen Bauthätigkeit des Rats- 
baumeisters aus'den oben erörterten Gründen überhaupt nicht die Rede sein kann, so 
noch viel weniger in diesem FaJle, wo der neuangestellte Eustachius Karl Holzschuher 



— 348 — 

als Nichttechnicker ohne Zweifel Mühe genug hatte, um sich in dem Verwaltungs- 
ressort des Amtes zurechtzufinden, und kaum daran denken konnte, auf etwas 
Weiteres als dieses sein Augenmerk zu richten. So erklärt es sich dann auch, 
dafs er bei den Remunerationen leer ausging. 

479) S. S. z. B. S. 133. 

480) Siehe auch Will, Münzbelustigungen, Bd. i, Titelbild u. S. 412, weiter 
die Rechnungsbelege v.J. 1619 in Anm. 376. 

481) Starkische Chronik, Bd. 7, fol. ^^, 

482) Ebenda, Bd. 7, fol. 53. 

483) Früher im Besitz des Herrn Magistratsrats und Antiquars Barbeck, 
jetzt im germanischen Nationalmuseum. 

484) Starkische Chronik, Bd. 8, fol. 158. 

485) Ebenda, Bd. 7, fol. 307. 

486) Ebenda, Bd. 8, fol. 88. 

487) Ebenda, Bd. 8, fol. 52. 

488) Ratsmanual 1621/22, H. 11, fol. 43. 

489) Ebenda 1612/13, H. i, fol. 71. Verlafs vom 8. Mai 1612. 

490) Aelternmanual No. 30, fol. 10. Verlafs vom 13. April 1619. 

491) Ratsmanual 1614/15, H. 2, fol. 8. Verlafs vom 8. Mai 1614. 

492) Ratsmanual 1617/18, H. 5, fol. 78. Verlafs vom 10. September 1617. 

493) Ratsmanual 1619/20, H. 4, fol. 42. Verlafs vom 8. Juli 1619. 

494) Ebenda, 1616/17, H. 9, fol. 65. Verlals vom 9. Dezember 1616. 

495) Ebenda, 1621/22, H. 10, fol. 36. Verlafs vom 22. Dezember 1621. 

496) Endres Tuchers Baumeisterbuch a. a. O., S. 60 ff. Lutz Steinlingers 
Baumeisterbuch a. a. O., S. 60 ff. 

497) Gedrucktes Ratsmandat. 

498) Stadtrechnung des bezeichneten Jahres, ebenso bei den folgenden 
Angaben. 

499) Aelternmanual No. 27, fol. 181. Verlafs vom 2. August 1614. Ebenda, 
fol. 183. Verlafs vom 5. August 161 4. 

500) S. den Verlafs vom 20. Dezember 161 5 in Anm. 478, wodurch den 
Werkleuten nach Vollendung des Baues eine Verehrung ausgesetzt wird. 

501) Stadtrechnungen. 

502) Aelternmanual No. 14, fol. 70. Verlafs vom 23. März 1597. 

503) Endres Tucher a. a. O., S. 33. 

504) Ebenda, S. 35. 

505) Ebenda, S. 37. 

506) Bestallungsrevers Hans Beheims, des jüngeren, v. 18. September 1514 
im k. Kreisarchiv dahier. Originalpergamenturkunde mit anh. Siegeln S. V., L. 90/2, 
No. 325. 

507) Bestallungsrevers Paulus Beheims, Originalpergamenturkunde im k. Kreis- 
archiv, wo auch die übrigen hier benutzten Aktenstücke. — Dazu noch folgende 
Ratsverlässe: Ratsmanual 1535/36, H. i, fol. 5. Verlafs vom 3. April 1535. 
»Meister Paulussen Behams erpieten, das er meinen Herrn zu gefallen on gelt zu 
und von geen wöU, zu dank anzunemen und soll ime doch hiefÜr wochenlich 
sein gewonlicher sold auch gegeben und daneben bei Hans Beham nach eim 
andern, den man an sein stat ziehen mecht, freigehalten werden. 

H. Christ. Koler. H. Hanns Haller.« 
Ratsmanual 1535/36, H. 11, fol. 14. Verlafs vom 17. Januar 1536. »Mit 
meister Paulussen Behem ze handien, ob er sich widermals wölt lassen bestellen, 
wie hoch, und das er sich anderer auswendiger Dienst verzeihen soll, solchs wider- 
pringen. H. Geuder.« 



— 349 — 

Ebenda, H. ii, fol. i8. Verlafs vom 21. Januar 1536. »Mit meister 
Paulussen Behem handien und bestallung aufrichten dergstalt, das er sich sein 
leben lang zu meinen herrn verschreiben und dagegen zu seinem bisher gehapten 
wochenlon und gülden noch weiter jarlich 28 fl. wartgelts gewertig sein. Doch 
weil er herzog Ott Henrichen noch i^/j jar verpunden, das er nach ausgang 
solcher zeit sich nit weiter zu sein f. g. versprechen, sonder eim rat allein 
pflichtig sein, dazu auch das hinausreiten, so er auf 5 oder 6 mal anschlecht, 
mindern solt, sovil möglich. H. M. Pfintzing. H. H. Geuder.« 

Ebenda, H. 11, fol. 20. Verlafs vom 22. Januar 1536. »Meister Paulussen 
Beham auf sein ferner anlangen sagen, ein rat wöll ine erlassen, sich sein leben 
lang zu verpflichten, doch aber dergestalt, das er, so lang er das hantwerk treiben 
wöll, seim selbs erpieten nach, eim rat umb den sold, wie nechst hievor fol. 18 
gemeldet, on ainich Steigerung dienen und volgends, so er vom hantwerk absten 
wolt, sonst keinem andern herrn, dan eim rat, sein leben lang mit pflichten zu 
thun, auch, so er vom hantwerk absten, dasselbig eim rat ein ganzes jar zuvor 
ansagen soll, dermassen ihm ein bestallung geben. H. M. Pfintzing. 

H. Geuder. Ratschreiber, c 

Ebenda, H. 13, fol. 7. Verlafs vom 7. März 1536. »Mit maister Paulussen 
Beham nochmals seiner bestallung halben handien und ime seine vorhabende 
beschwerd zu benemen, auch sein vater derhalb anzesprechen, ine zu bewegen, 
sich an der gestellten bestallung genügen ze lassen. H. M. Pfintzing. 

H. Geuder. € 

Ebenda, H. 13, fol. 8. Verlafs vom 8. März 1536. »Mit meister Paulussen 
Beham auf sein bewilligen die gestellte bestallung fürgen lassen. 

Daneben auf des Behams anzeig der koln halben, wo die zu bekommen 
sein mochten, sonderlich des Willenfelsischen gehiilz und ander furschlag halben 

ratschlagen und bedenken, was derhalben zu thun sein möcht 

^ H. M. Pfintzing. H. Geuder. c 

Ratsmanual 1536/37, H. 2, fol. 6. Verlafs vom 23. Mai 1536. »Uf meins 
g. h. von Eistets begern, meister Paulussen Beham abfertigt, sein f. g. zu irm 
bau rätig sein, doch ime sagen, das er sich über 10 oder ufs lengst 12 tag nit 
lafs aufhalten, derhalben auch ein wilferig antwurt schreiben. H. Geuder. 

Ratschreiber. € 

Ebenda, Heft 9, fol. 9. Verlafs vom 7. Dezember 1536. »Die zwen stein- 
precher aufm steinpruch, darumb, das si etlichen paurn , di meiner herrn stein 
flirn sollen, keine aufladen wollen, über das si wol gehapt, sonder di paurn also 
leer von inen wek faren lassen müssen, jetzo ins loch legen lassen. 

Daneben mit m. Paulussen Beham handien, das er alle woch zwei mal in 
den steinpruch reiten und also zusehen sol, damits recht darin zugee. 

S. Schürstab. A. Tetzel.c 

Ebenda, H. 9, fol. 13. Verlafs vom ii. Dezember 1536 »Daneben 

meister Paulussen nochmals ansagen, die steinpruch eins, zwei oder dreimal zu 
bereiten und zu sehen, das es recht zugee. Baumeister. L. Derrer.c 

Ratsmanual 1537/38, H. i, fol. 8. Verlafs vom 10. April 1537. »Mit m. 
Paulussen Beham handien, das er seim ampt vleissiger, dan bisher, auswarten, 
sonderlichen auch sein vatter zu zeiten verdretten soll. H. H. Rieter. Wolf Tucher. c 

Ebenda, H. 5, fol. 7. Verlafs vom 31. Juli 1537. *^^* meister Paulussen 
Behem widermals handien und ime mit ernst untersagen, sich auf der peunt und 
bei den werkleuten mehr finden zu lassen und dem ampt vleissiger auszuwarten.« 

Ratsmanual 1538/39, H. 4, fol. 15. Verlafs vom 29. Juli 1538. Es wird 
ihm abgeschlagen, zu Herzog Ott Heinrich zu reisen, da man seiner nicht ent- 
raten kann. 



— 350 — 



Ratsmanual 1540/41, H. 6, fol. 31. Verlals vom 13. Sept. 1540. »Meister 
Paulussen Behem zusprechen, sich zur gepeu bsichtigung prauchen zu lassen, bis 
meine herrn weiter versehen werden. H. Seb. Pfintzing.« 

Ratsmanual 1541/42, H. I, fol. 16. Verlals vom 29. April 1541. >M. Pau- 
lussen Behem an des verstorbenen Burkerten Krele stat zu eim unterkeufel erbs 
und eigens verordnen und zur pflicht kommen lassen. H. Geuder.c 

Ebenda, H. 5, fol. 26. Michel Klinkenpeck, den Steinmetzen, an M. Paulus 
Behems stat, dweil er wider in di peunt angenommen ist, zu eim unterkeufel erbs 
und eigens anordnen und mit pflichten verfertigen, daneben nach eim andern pau- 
schauer trachten imd widerpringen. W. Schlisselfelder.« 

508) Bestallungsrevers im k. Kreisarchiv. Originalpergamenturkunde S. V, 
K. 90, L. 2, No. 534, 

509) Ebenda, Originalpergamenturkunde S. V, K. 90, L. 2, No. 602. 

510) Ebenda, Originalpergamenturkunde S. V, K. 90, L. 2, No. 560. 

511) Ebenda, Originalpergament Urkunde. 

512) Ebenda, Originalpergamenturkunde. 

513) Bemerkung zur Urkunde v. J. 1562. Aelternverlafs vom 18. Febr. 1562. 

514) Urkunden im k. Kreisarchiv. S. V, K. 90, L. 2, No. 561. 

515) Ebenda, S. V, K. 90, L, 2, No. 553. 

516) Ebenda, S. V, K. 91, L. i, No. 615 und 616. 

517) Ebenda, S. V, K. 90, L. 2, No. 524. 

518) Ebenda, S. V, K. 91, L. i, No. 611 und 612. 

519) Ebenda, S. V, K. 90, L. 2, No. 568. 

520) Manuscript im städt. Archiv 82, No. 229, fol. 20. 

521) Aeltemmanual No. 20, fol, 191. yerlafs vom 16. Mai 1604. 

522) Baumeisteramtsrechnungen im städtischen Archiv. 

523) Ratsmanual 1613/14, H. I, fol. 25. Verlafs vom 13. April. 

524) Endres Tuchers Baumeisterbuch a. a. O., S. 62. 

525) Ebenda, S. 292. Er war Baumeister bis zur Uebernahme des Amts 
durch Lutz Steinlinger, der etwa 1452 Baumeister wurde. 

526) Ebenda, S. 69. 

527) Ratsmanual 1613/14, H. 7, fol. 51. Verlafs vom 11. October 1613. 

528) Ebenda, 1614/15, H. 2, fol. 8. Verlafs vom 28. Mai 1614. 

529) Bauamts Pflichtbuch im städt. Archiv. Bauamtsregistratur. 

530) Aeltemmanual No. 29, fol. 59. 

531) Stadtrechnung dieses Jahres. 

532) Ratsmanual 1619/20, H. 11, fol. j6, Verlafs vom 28. Januar 1620, 

533) Ebenda, 1620/21, H. 10, fol. 47. Verlafs vom 28. Dezember 1621. 

534) Aeltemmanual No. 31, fol. 344. Verlafs vom 12. Febr. 1622. 

535) Ratsmanual 1618/19, H. 10, fol. 58. 

536) Aeltemmanual No. 30, fol. 151. Verlafs vom 12. Januar 1620. 

537) Ratsmanual 1622/23, H. I, fol. 41, 42, Verlafs vom 3. Mai 1622. 

538) Peuntrechnung v. J. 1622. 

539) Stadtrechnung 1622. 

540) Lutz Steinlinger a. a. O., S. 53. Tucher a, a. O., S. 125. 

541) Das letzte Kapitel ist auf Grund der einschlägigen magistratischen 
Akten bearbeitet. Nähere gütige Aufschlüsse verdanke ich weiterhin der Liebens- 
würdigkeit des Herrn Direktors Dr. v. Essenwein und des Herrn Architekten WallrafF. 




Personen- und Ortsverzeichnis. 



Ab b eck, HansHeinr., Schreiner, 147. 151. 338. 
Adelmann, Gebr., in Bettingen bei Wert- 
heim, 243. 
Adler, Haus zum schwarzen, (Karlsstr. 23) 9. 
Aegidienstr. s. Egidienstr. 
Aichholz, Joh., 298. 
Albrecht, Endres, 345. 
Alb rech t-Dttrerstrafse 8. 129. 308. 
Almosenhaus bei St. Sebald 166. 340. 
Almosmühle 327. 
Alpen, Herr zu, 42. 
Altdorf 79. 163. 169. 345. 
Amberger, Georg Paul, 295. 298. 
Ammann, Benedict, 286. 

— Hans, Malerges., 121. 

— Jobst, 336. 
Ammos, Schneider, 140. 

Ansbach ische Gewölbe im Rathaus 125. 

198. 199. 299. 
Apsberger 327. 
Araz, Häuser an dem, 7. 
Archiv (im Kathaus) 198. 199. 201 u. a. 
Archiv gebäude, neues, 201. 
Arelatisches Königreich 13. 
Armbauer, Rüdiger, 163. 
Arnold, Egidi, 297. 
Aschaffenburg 1S3. 243. 
Atzmann, Heinz, 79. 
Augustinerkloster 2. 3. 7. 8. 67. 304. 

— Kirche 182. 
Augustinerstrafse 308. 
Augsburg 97. loi. 251. 327. 

— Rathaus 244. 
Aurach, Tuchmacher aus, 2. 

B. (Vergl. P.) 

Bachisches Haus s. Fick- und Bachisches H. 
Bad im Lochgefangnis 20. 
Baden, Markgraf Friedrich, 271. 

— Görg Friedrich, 271. 



Baer, Christ., Maler, 244. 
Baiern 102. 169. 197. 237. 262. 

— Ludwig I., König, 296. 297. 

— Ludwig IL, König, 217. 

— Ludwig, Herzog, 42. 303. 

— Maximilian Josef L, König, 296. 

— Otto, Herzog, 38. 

Bair, Melch., Goldschm., 283. 286. 
Bamberg 174. 274. 303. 304. 340. 342. 346. 

— Bisch. Wulfing von, 301. 

— Konrad de, Mönch in Heilsbronn. 247. 
Barfüfserbrticke s. Brücken. 
Bauhütte an der Moritzkapelle 182. 

— auf St. Sebaldskirchhof 182. 183. 
Baumeister, Joh., Bildhauer, 203. 
Baumgartner s. Paumgartner. 
Bayerlein, Karl, 243. 

Bayreuth 242. 

Beck, Sebald, Bildhauer, 102. 105. 
Beckh, Herm., Rechtsanwalt, 221. 
Behaim 305. 

— Christoph, 157. 

— Fritz y^ Eck haus am Markt), 4. 248. 

— Georg Friedrich, 297. 

— Martin, 72, 321. 

— Michel, Ratsbaumeister, 30. 79. 80. 166. 
304- 321. 

— Paul, Bauherr, Losunger, 49. 122. 130. 
»39. 163. 330. 331. 332. 343. 347. 

Beheim. 

— ? 3"- 

— Hans, 69. 79. 80. 83. 84. 85. 88. 89. 
106. 165. 166. 174. (der J.) 187. 189. — 
232 derAell. — 251. 340. 348. 

— > Hans Wilh., Kunstschreiner u. Bildhauer, 
91. 92. 119. 120. 133. 144. 145. 202. 

243. 335- 

— Paulus, Anschicker, 98. 187. 188. 189. 
190. 251. 323. 348. 349. 350- 

Beheimischer Leuchter 72. 
Bemmel, Wilh. von, Maler, 293. 



353 — 



Benevi'eni, Antonio, 144. 
Berchtold, Maler, 28. 

Berckhausen (Berghausen), Hieron., Gold- 
schmied, 140. 179. 332. 
Berg, Kaspar, 243. 
Beringsdorfer, Wolf, 306. 
Bernhard, Goldschmied, 267. 

— Hans, Handlungsdiener, 273. 
B e s o 1 d t , Hans, Anschicker, 191. 
Bestelmeyerisches Haus (Winklerstr. 37) 9. 

10. 307. 
Bettingen bei Wertheim, 243. 
Betzold s. Petzold. 

Bieber, Wolfg., Bauunternehmer, 209. 216. 242. 
Bingold, Georg, Glasermeister, 242. 
Birnthon 173. 

Bitterhold, Wirtshaus zum, 342. 
Boch s. Villeroy. 

Böhmen 14. 18. 75.247.269.271.272. 273. 284. 
Börner 102. 
Bologna 204. 
Bosch (Posch), Ambros. (Haus des), 109. 12$. 

128. 130. 253. 254. 255. 256. 318. 

— Christ., 128. 254. 

— Joh., Dr. jur. und Schulth. in Heidelberg, 
128. 254. 

Botenhäuschen an der Moritzkapelle 182. 
Brabant 34. 310. 313. 
Brandenburg, Markgrafen von, 

— AI brecht Achilles, 37. 42. 45. 303. 

— Christian, 176. 179. 

— Friedrich, 46. 

(— Friedrich V., Burggraf von Nürnberg, 53.) 

— Georg Friedrich, 46. 

— Joachim Ernst, 273. 344. 

— Johann, 303. 

— Johann Georg, 270. 271. 

— Sigismund, 270. 271. 

Braun, Hieron., Kanzlist, 119. 308. 344. 
Brecht el (Prechtel», Leonhard, Maler, 120, 

333. 334. 
Breiten eck, Werner von, 304. 
Brotbänke 5. 28. 302. 305. 
Brothaus (angebl. altes Rathaus) 3. 4. 5. 6. 

245. 302. 304 305, 
Brotlaub en 3. 4. 5. 306. - Haus zur, 5. — 
Brottische 4. 5. 6. 305. 
Brücken: 

Barfüfserbrücke (MuseumsbrÜcke) ix. 

Dörrer- oder lange Brücke 165. 308. 

Fleischbrücke 3. 4. $. 6. ii. 166. 174. 
175- 303- 305- 306. 340. 341- 



Karisbrücke 8. 

Katharinenbrücke 163. 

Maxbrücke (Brücke am Neubau) 165. 182- 
Brückenstege beim Pegnitzein- und ausflufs 

165. 344. 
Brückenstege aufserhalb der Stadt 165. 
Brüssel 34. 292. 313. 
Brunnen 165. 

— unter der Burg 164. 

auf dem Milchmarkt 21. 22. 164. 

— vordem Rathaus amWeinmarkt 7.9.1 0.307. 

— im (neuen) Rathaus 22. 23. iioflT. 

— im Rathausneubau 206. 
-- schöner 4. 14. 164. 

— vor der Waage 307. 
Brunnengäfschen 23. 

Bst reich, Endres, Goldschmid, 272 — 276. 
Bucherstrafse 21. 

Buchgäfschen (vergl. Rathausgäfschen) 138. 
Burg (vergl. Vcste) 339. — Bastion, 167. 

— Friedensfeier 1648 daselbst, 50. 

— geheime Gänge, 2t. 22. 24. 

— Juden das. gefangen gesetzt, 13. 
Burgpreppacher Steinbruch 203. 
Burgschmietstrafse 21. 

Burg und, Karl, Herzog von, 65. 287. 
Burk, Mulching u. Wilhelmsdorf, Heinr. Herrn 

Freiherr zu, 179. 
Busenreut, Karl, 75. 
Büttel ei s. Stockhaus. 

C. (Vergl. K.) 
Calandrus, Cäsar, 255. 256. 
Carl, Hans, Zeugmeister, 133. 137 167. 343. 

344. 345- 
— Mathes, 173. 

— Peter, Zimmermeister und Werkmeister, 
90. 116. 137. 166 167. 168. 179. T91. 
340. 341. 343 344. 

Caspar, Buchhändl.er; 29. 
Chaas, Salom. de, Pfalz. Baumeister, 167. 
Chamousset, Chäteau de, 326. 
Coburg 191. 
Collegium medicum 38. 
Cramersfelder, Andr., 298. 
Cr an ach, Lucas, 290. 292. 
Cunz „bei dem prunnen" 7. 
Czenner siehe Zenner. 
D 

Dänemark 344. 

Dielinggasse s. Egidiengasse. 

Dietz, Hans, Schreiner, 148. 338. 

Dietz, Hofbuchdr., (Haus, Karlstr. 23) 308. 



353 — 



Dilherr 334. 

Dilherr, Helena Rosina, 297. 

Di 8t au, Maler, 294. 

Dörr, Georg, 243. 

Dörr er (Derrer), Balth., 161. 324. 

— Christ., 297. 

— Lafsla, 349. 
Dörrerbrflcke s. Brücken. 
Dötschmannsplatz 4. 305. 
Dominikanerkloster 5. 11. 29. 67. 183, 

203. 306. 

— Kirche 128. 255. 256. 
Dorn, Christ., 333. 

— Görg, Malerlehrl., 121. 

Drechsel, Seifr., gen. Held, Messerschm., 136. 
Dresden 243. 275. 
Dubinger, Hans, Zimmermeist«r, 187. 
Dttmpel, Veit, Bildhauer, 136. 147. 338. 
Dürer, Albr. d. alt., Goldschmied, 29. 317. 318. 

— Albr., 29. 72. 75 92- 93- 94- 95- 96. 158. 
167. 291. 292. 293. 295. 322. 323. 

Dürr, Betz, 309. 

Dutzendteich (Angebl. Ausgang des geh. 
Ganges das.) 21. 26. — 204. 



Ebenreut, Gottfried de, Mönch in Heils- 
bronn, 247. 
Ebner, Albert, 246. 

— Erasmus, II2. 

— Friedrich, 297. 

— H., 317. — Hans, 322. 327. 

— Hermann, 246. 

— - Hieronymus, 320. 

— Johannes, 12. 
Kunigunde, 152. 

— Mathes, 327. 
Edelstein, Lor., 306. 
Eger 66. 

Egidienstr. (Dielinggasse, vergl. Theresienstr.) 

128. 129. 152. 153. 255. 256. 
Egidienviertel 11, 13. 
Ehemann, Hans, 333. 
Eich statt 201. 349. 

— Albr., Bisch, von, 42. 176. 
Eis er , Hans, 297. 
Eisgruber, Maler, 242. 

Eisvogel, Gabriel, Hauskellner im Rathaus, 

258. 264. 
Ekarins, Zimmermeister, 187, 
E Isafs 134. 
Elsenheimer, Tob., 297. 



Eme ck , Hans, böhm. Obersteuerschreiber, 271 . 

Endres, Joh., Schreiner, 242. 

Engel, Bruno, 250. 

Engelbrechtsgafschen 301. 

Engelhard, Friedr., Wirt im Rath., 70. 71. 

England 29. 

Erasmus von Bamberg 340. 

Er man, Sus. Marg., 297. 

Ermels, Job., Maler, 291. :;92. 

Eschen wecker, Mich., Rathauskellerwirt, 7 1 • 

Essenwein, Aug. v., Dr., Direkt, des Germ. 

Nationalmuseums in Nürnberg, 204. 206. 

207. 209. 216. 217. 218. 221. 225. 242. 
Eysvogel, Herm., Haus am Salzmazkt, 11 

245. 246. 

F. (vergl. V.) 

Facherer, Gedeon, Steinmetzmstr., 1 83 . 

Falken bürg, Maler, 293. 

F a z u n i , Antonio , il Maltese, Festungsbau- 
meister, 23. 167. 

Fenitzer, Hans, 297. 

Feuchter, Ulr., Goldschm., 29. 68. 317. 318. 

Feuerer, Jörg, 317. 

Fez er, Christ. Magnus, 297. 

Fichtelgebirge, Granit vom, 243. 

Fick- und Bachisches Haus 204. 208. 209. 
221. 225. 227. 238. 239. 

Finoldt, Joachim, 271. 273. 

Fischbach, der, 163. 165. 

Fischer, Stephan, 72. 

Fischmarkt 300. 309. 

Flandern 13. 

Fleischauer, J., 242. 

Fleischbänke 5. 6. 304. 305. 

Fleisch brücke s. Brücken. 

Fleischhaus (Schlachthaus) 5. 6. 306. 

Flick, Hans Endres, 277. 

Flötner, Endres, Kunstgiefser, 330. 332. 

Flötnersche Schule (Peter Flötner) 241. 

Florenz 144« 204. 295. 

Floris, Franziscus, Maler, 292. 

Förch, Maria Magdal., 297. 

Förtsch, Peter, 298. 

Forchtel s. Vorchtel. 

Forchtenberg, Ort im Würtemb., 137. 

Forster 305. 

Forst haus, Sebalder, 21. 

FrSnkel, Kaufm. in Fürth, 102. 326. 

Frankfurt a. M. 75. 112. 327. 

Frankreich 25. 326. 

- Ludwig XIV., König von, 3^3- 

23 



354 



Frauenaurach 179. 

Frauenhaus, Töchter des, 37. 314. 

Frauenkirche, Liebfrauenk., Marienk., Ma- 
rienkap., Mariensaal, Kaiserkap., Kapelle 
auf dem Platz, i. 5. 29. 38. 42. IS«- "53- 
248. 301. 306. 

Frauenthor, inneres, 83. 165. 

— äufseres, 309. 
Freher, Paul, 254. 
Frey, Gust., Schlosser, 243. 
Frey, Häuser des, 303. 306. 
Frey tag, J., Schreiner, 242. 
Fröschau (Augustinerstrafse) 308. 
Frosch, grüner, (Lochwirtschaft, vergl. Rat- 

hauskellerwirtschaft) 71. ' 
Fünferhaus 20. 24. 50. 57. 69. 80. 115. 

119. 183. 249. 257. 319. 320. 
Fünfer platz 68. 69. 106. 124. 128. 204. 

205. 206. 208. 209. 216. 217. 225. 226. 

239. 298. 319. 
Für er, Christ, 271. 322. 332. 

— Joh. Sigm., 277. 278. 
Fürstenhaus 249. 
Fürth 102. 

Fucs, Christ. Friedr., Maler, 202. 296. 297. 
Fuetrer, Gabr., 250. 
Fugger, Anthoni, 251. 

— Georg, 97. 251. 

— Hieron., 251. 

— Jacob, 97. 2SI. 

— Reymund, 251. 

— Ulrich, 97. 251. 
Furnbergcr, Heinr., 254. 
Furter, Wolf. 297. 

G. 

Gademann, Paul, Schneider, 334. 

Gänge, geheime, 21. 22. 23. 24. — 25 Be- 
sichtigung. — 26 Kartenrifs. — 27. 312. 

Gärtner, Georg, Maler, 116. 120. 121. 

Gans, Haus zur goldnen, 8. 302. 306. 

Gärtner, Hans, Haus des, am Fischmarkt, 
300. 306. 

Gaswerk, städtisches, 243. 

Gatterer, Joh. Christ., 170. 

Gauckisches Haus (Winklerstr. 37) 10. 308. 

Gebhard, Hans, Schauamtmann, 265. 266. 
279. 280. 

Geiger, Hans, Goldschm., 332. 

Ger, Christ, Malerlehrl., 121. 

Gerdner, Hicron , Malerlehrl., 121. 

Gerlach, Christ., Holzdrechsler, 328. 334. 



Gernsbach in Baden 209. 
Geudenstain, Lienh., Dr., 274. 
Geuder, Anthoni, 46. 

— Hans, 324, 348. 349. 350- 
Joh. Ad. Rud. Karl, 24. 

— Jörg der jüngere, 253. — Phil., 161. 
Geuschmied, Heinr., Baumstr., 163. 
Gewandhaus s. Tuchhaus. 
Gewandschneider, Hier., 341. 
Geyr, Fritz, 248. 

Girschner, Christ., Ratsschreiber, 130. 332. 
Glaser, Hans, 317. 
Glockengiefsersches Haus 186. 
Gmünd 327. 

Gnauth, Adolph, Arch., Direktor der Kunst- 
gewerbeschule, 203, 204. 
Göfswein, Carl, 276. 
Götz, Andr., 242. 
Gostcnhof 345. 
Gostenhöfer Tuchmacher 2. 
Graben, „flössen in dem", 163. 
Graf, Joh. Conrad, 298. 
Gräff, Hans, Maler. 93. 
Gras er, Hans, Baumstr., 187. 193. 

~ Weigel, 164. 
Grafs, Abr., Bildhauer, 151. 182. 294. 
Grat z er, Martin, 30. 
Greiz (Graiz) 271. 
Grimm, Jak., SteinmeU, 165. 339. 
Groland, Christ., 106. 253. 

— Nicol., 72. 323. 

— Sebastian, 253. 

Grolock, Barth., Anschicker, 190. 191. 
Grofs, Albr., Bildhauer, iio. 327. 

— Joseph, Schreiner, 139. 

Grofs, Konrad (Spitalstifter), 15. 202. 246. 296. 
305. 310. 

Nicl., Ratsherr, 20. — der jüngere, 46. 

— Peter, 164. 

— Phil., Ratsbaumstr., 14. 304.309. 3io- 314- 

— Prant, 163. 164. 

— Sebastian, 325. 

— Weiglin, 246. 

Grundherr, Christ. Cari, Baumeister, 312. 
^ Karl Sigm. Ferd., 24. 

— Lienh., 269. 270. 271. 332. 334. 

— Michel, 313. 

— Paulus, 303. 
~ Ulrich, 130. 

Grundherrisches Haus („neben rathaus") 

13. 29. 60. 68. 317. 318- 
Günther, Anna Magdal., 297. 



355 — 



Gürtler, Konr., Anschicker, 187. 
Gugel, Marx Christ., Losungschr., 75. 332. 
Gaillotin (Guillotine) 122. 
Gulden, Andr., 93. 120. 
Guldenmund, Hans, Buchhändler, 29. 
Guttermann, Melchior, Kupferschmied, 334. 
Gymnasium zu St. Egidien 67. 

H. 

Hagenbauer, Heinr., Glaser, 242. 
Haid, Jos., kaiserl. Kammerdiener, 72. 
Halbmeier, Simon, BuchfÜhrer, 1 43 . 
Halbwachsen, Gesellschaft der, 30. 
Hall loi. 
Hall er, die, 42. 45. 306. 315. 

Architekt u. Bauinsp., 102. 326. 

— Alexius, 46. 

— Berlhold, 297 

— Christ. Lazarus, 298. 
Erhart, 248. 

— Ernst, 49. 267. 330. 342. 

Franz (Haus beim schönen Br.), 4. — 248. 

— Georg Burkhard, 24. 
Hans, 304. 348. 

— Hans Albrecht, 139. 331. ' 
Joachim, 67, 

-— Jobst, 250. 

— Katharina, 297. 

— Konrad, 152, 153. 

- Martin, 21. 49. 122. 130. 330. 

— Ruprecht, 20. 45. 304. 

— Scbald, 161. 

- Ulrich, 2. 3. 6. 7. 8. 245.246.304.318. 

— Ursula, 315. 
Hallerthürlein 345. 
Hallerwiese 309. 

Hammer, Karl, Direktor der Kunstgewerbe 

schule, 242. 
Hammerbacher, Wilh., Kaufmann, 204, 
Han, Michel, Strafsburger Syndicus, 327. 
Hans, Meister, Bildhauer, 119. 
Harr ich, Jost, Maler, 116, 121. 
Harsch, Georg, Dachdecker, 195. 
Harsdörffer, David, 46. 122. 

— Paul, 46. 

— Peter, 79. 309. 

— Wolf, 70. 331. 
Hauer, Joh., Maler, 293. 

— Ruprecht, Maler, 291. 
Hanptmarkt (Herrenmarkt) i. 4. 5. 6. 45. 

152. 248. 300. 303. 305. 306. 340. 
Hauptwache 166. 



Haufsner, Michel, Goldschmied, 269. 
Haut seh, Hans, Zirkelschmied, 49. 
Hazoldt, Hans, 128. 257. 
Hegen, Bonaventura, 266. 
Hegnein, Ulman, 319. 
He her, Hans, 282. 
Heideckische Händel 37. 
Heidelberg 128. 137. 167. 179. 254. 
Heilsbronner Haus in Nürnberg 3. 5. 11. 
12. 245. 304. 309- 

— Kloster, 3. 5. 11. 245. 246. 247. 309. 

— Mönche, 247. 
Berthold, pignotus. 
Erkenbert, cantor. 
Friedrich, prior. 
Gottfried de Ebenreut. 
Heinrich, Kellermeister. 
Konrad, Kellermeister. 
Konrad, Pförtner. 
Konrad, hospitalarius. 
Konrad, bursarius. 
Konrad de Bamberg. 
Ortlieb. 

Walther, subprior. 
Heimeransches Haus 306. 
Heinrich, cantor, Bamb. Kleriker, 304. 
Held 297. 

— Nicolaus, 293. 

- Seifrid (Drechsel), Messerschmied, 136. 

- Sigmund, 106. 258. 
Hellingen, Ort bei Coburg, 191. 
Hemskerck, Martin, Maler, 292. 
Henneberg s. Rietschel. 
Hentz, Sebald, 343. 

Herbertstein, Veit Sigm., Freiherr von, 271. 

Herdegen, Mathes, Anschicker, 191, 192. 

Herdegnus „quondam Chunradus de Bam- 
berg", Bamb. Kleriker u. kaiserl. Notar, 303. 

Herel, Sigmund, 298. 

Hergenröder, Theod., Ingenieur, 204. 206. 
207. 208. 

Herold, Bayreuth, 242. 

Herr, Michel, Maler, 293. 

Hersbruck 170. 275. 279. 

Hertensteinisches Haus in Luzem 336. 

Herz, Konrad, 306. 

Hessen, Georg, Herzog von, 54 

Hezel, Caspar, \ _ , 1. .j 

^ ) Gewandschneider, 334. 

- Hans, t 

Hill er, Adam, Schreiner, 242. 
Hilpoltstein 154. 
Hirschmann, Maler, 294. 

»3* 



- 356 - 



Hirschvogel, Joh. David, 297. 

— Veit, Glasmaler, 97. 323. 
Hochgericht 140. 

Höf flieh, Christ., Katskanzlist, 333. 
Höfler, Konrad, 242. 
Hör mann — Lödel, Felicitas, 298. 
Hoffmann, Bernhard, Bauunternehmer, 209. 
216. 242. 243. 

— Heinrich, 128. 

— Heinz, Maurermeister, 79. 

— Hieronymus, 257. 
Hofkirchen, Oberst von, 172. 
Hohenlohe, Dorothea Walpurgis, 278. 

— Kraft, Graf von, 172. 277. 

— Phil. Ernst, Graf von, 152. 

— Phil. Heinrich, 278. 
Hohenstein 172. 337. 
Holbein 336. 

Holdermann, Georg, Modelleur, 140. 179. 

330. 332- 333. 
HoU, Tobias, 298. 
Holland, Margaretha von, 34. 

— Wilhelm der Gute von, 34. 
Holper, Schwiegervater von A. Dürer dem 

älteren, 29. 317. 
Holzschuhe r. Berthold, 246. 

— Eustachitts Karl^ Ratsbaumeist'er, 124. 
129. 130. 139.140. 160. 170 ff 186. 194, 
196. 255. 258. 330. 332. 346. 347. 

— Friedrich, 246. 297. 

— Hieronymus, 327. 

— Karl, 163. 319. 

— Martin, 317. 318. 

— Sigmund Gabriel, 45. 130. 
Hörn, Konrad, 297. 

Hofs, Lorenz, Maler, 293. 
Hubner, Heinz, Maurermeister, 79. 
Hüls (Hüls), Dr., 345. 

— Lorenz, 274. 
Hntzelmeier, Georg, Bauzeichner, 242. 

J. 

Jakobsbrnder, bei dem, 305. 
Jamitzer, Hans, 72. 

— Christ., 119. 134. 135. 136. 137. 279. 
280. 331. 

— Wenzel, 65. 66 72. 267. 270. 272. 275. 
276. 287. 291. 

Im hoff, die, 45. 144. 

Christoph Andreas. Baumeister, 24. 26. 
169. 312. 337. 

— Endres, Baumeister, 49. 75. 161. 332. 347. 



Hans, 314. 

— Jakob, 49. 

— Konrad, 320. 

— Peter, 65. 287. 
Wilhelm, 130. 

Innsbruck 227. 

St. Johannis 164. 

Irherbad 308. 

Irherstr. 8. 

Italien 14. 137. 144. 151. 169. 175. 

Judenhäuser 4. 247. 248 305. 

— Synagoge 1. 4. 248. 
Judenviertel (vicus Judaeorum) i. 3.4.245. 

247. 301. 
Jülichsche Lande 172. 
Juvenel, Nicolaus, Maler, 72. 

— Paul, Maler, 116. 121. 145. 158. 290. 

291. 292. 294. 295. 335. 

K (VergL C) 
Käferlein, Joh., 138. 
Kärnthen 169. 
Kaiser und Könige, deutsche, 

Ferdinand IL, 290. 

Ferdinand III., 290. 

Ferdinand IV., 291. 

Franz I., 169. 

Friedrich IL, 15. 

Friedrich IIL, 4$. 303- 313- 

Joseph L, 291. 

Karl der Grofse, 75. 291. 

Karl IV., 4. 5. la 247. 30$. 308. 

Kari V., 42. 76. 286. 

Kari VL, 169. 

Leopold, 291. 292. 

Ludwig der Baier, 30—34. 297. 310. 313. 

Matthias, 42. 130. 290. 330. 

Maximilian I., 42. 46. 94 96 ff. 201. 

Maximilian II , 76. 

Rudolph I., 75. 291. 

Rudolph IL, 72. 75. 291. 

Sigmund, 45. 75. 291. 3x0. 

WUhelml., 217. 
Kaiserstall ung (Komhaos auf der Veste) 

83. 88. 
Kandier, Endres, 49. 
Karl, Nicolaus, Hans des, 306. 
Karlsbrücke s. Brücken. 
Karlsstrafse 8. 9. 307. 
Kart hause, Steinbutte bei der, 137. 
Katerbeck, Conrad, 246. 
Katharinenbrücke s. Brücken. 



— 357 — 



Katharinenkirche 337. 
Keil, Job. Leonh. Max., Anschicker, 26. 169. 
Kellner, Hans, Goldschmied, 265. 266. 
Kern, Maler, 294. 

— Hans, 151. 

— Johann Jakob, 151. 

— Leonhard, Bildhauer, 137. 151. 182. 
Kestner, Michael, Maler, 293. 
Ketzel 306. 

Keyper, Jörg, 297. 

Khaut, Valent., Stuckateur, 145. 337. 

Klinkenpeck, Michel, Steinmetz, 350. 

Knod, Heinz, 309. 

Ko barger, Hans, Bauschreiber, 140. 194. 343. 

Köhler, Hieronymus, Anschicker, 189. 

Köler, Hieronymus, Losungschreiber, 175.256. 

Köln, Erbvogt ron, 42. — 276. 

König, Kaspar, Rathaaswirt, 196. 

Kötzler, D., 327. 

Kohl, Balthasar, Werkmann im Spital, 168. 

Koler, Christoph, 322. 324. 348. 

Friedrich, Hauptmann, 70. 
-- Georg, Bürgermeister, 26. 

Hans, Baumeister, 185. 303. 

— Hans Christoph, 172. 

— Paulus, 49. 

— Seifried, 25. 

Kolman, Hans, Rathauswirt, 70. 256. 
Kornburg, Steinbrüche bei, 165. 138. 139. 
Kornhaus, auf der Veste (Kaiserstallung), 83. 
88 165. 

— grofses (Maut), 83 88. 165. 309. 337. 
Kr£me, am Rathaus, 28. 138. 139. 
Kraft, Adam, 58. 

— ülr., Steinmetz, 165. 

Kr am er, Joh. Leonh., Maler, 291. 

Kramergasse 22. 

Kr aufs, Elisab., 298. 

Kreling, v., Kunstschuldirektor, 203. 

Krell, Burkh., 79. 350. 

Krefs, Hieron., 46. 49. 

— Hiltpolt, 297. 

Kreuz, Hans zum goldnen (Albrecht - Dflrer- 

strasse i), 129. 
Krieger, Melch., Maler, 291. 293. 
Krug, (Krueg), Mich., Goldschm., 284. 319. 
Küdorfer, Uhr., 246. 
Kürschnerhaus (Schuchhaus) ii. 301. 
Kuhn, Hans, Kalkschneider, 152. 183. 239. 

337- 339 

— Heinrich, Kalkschneider, 152. 183. 239. 

337. 339. 



Kunhofer (Kühnhofer), Konrad, Probst etc 

66. 297. 
Kunstgewerbeschule 204. 



Labenwolf, Jörg, iio. 

— Pankraz, Erzgiefser, i o i . 1 02 . 1 09 . 1 1 o. 1 1 1 . 
Lammsgasse 308. 

Landauer, Matth., 202. 297. 
Landauer Zwölfbrüderhaus 83. 88. 165. 
Landshut, Heinr. von, 42, 
Lang, Georg Jakob, 290. 292. 293. 335. 

— Kraft 297. 

Langheimer (Lankhamer), beim, 5.306. 340. 
Langmayr, Joh., Maler, 293. 
Lauchs, Joh., Maler, 290. 292. 
Lauer (Laur), David, Malerlehrl., 121. 

— Heinr., Maurermstr., 79. 
Lauf, Nürnberger Pflegamt, 344. 
Laufamholz 49. 
Lauferschlagturm 83. 
Lauferthor 25. 49. 342. 
Lauferthorbastei 342. 
Lauredanus, Leonard, Doge von Venedig, 320. 
Lederhaus 307. 

Leibold, Albr., Schlosser, 204. 243. 
Leistner, Georg, Bildh., 240. 242. 243. 
Lemke, Joh. Phil., Maler, 293. 
Lendlein, Salom., 129. 
Leonrod, Hans v., 53. 
Lescher, Wolf, Anschicker, 191. 
Leubelfing, Joh. von, Obrist, 344. 345- 
Leupold, Christoph, Hafner, 154. 157. 

— Jörg, Hafner, 154. 157. 
Liberi, Marco, Maler, 291. 
Librei (Bibliothek) 66 ff. 
Limburg 34. 310. 
Lindem an, Barbara, 275. 

— Friedr., 275. 
Lindner, die, 75. 

Lochgefängnis 16. 18. 24. 25. 26. 138. 

169. 184. 193. 198. 310- 3"- 31»- 
Lochwirt 21. 71. 
Lochner, Moritz, Weinhftndler, 71. 
Löchlein, Wirtschaft zum, 71. 
Lödel 298. 
Löffel holz, Burkhard, 292. 297. 

— Hans, 67. 

— Sigm. Friedr., Los.-Rat, 24. 

— Wilhelm, 152. 

— Wolfg., 122. 130. 267. 279. 330. 347. 
Löhn er, Zeugmeister, 342. 344. 



- 358 - 



Löhn er, Bened., Büchseumeister, 344. 

Loosea« Georg, Maler, 242. 

Lorenzkirche 5. 66. 165. 306. 339. 

Lorenzerpfarrei 163. 245. 247. 

Lot, Carl, Maler, 291. 

Lothringen, Joh. Herzog von, 34. 310. 

Lot t er, Mich., von Solnhofen, 146. 337. 338. 

Lottes, Magdal. Clara, 297. 

Lowe, Joh, Agent, 276. 282. 

Lüdel, Michel, 266. 

Lüttich 34. 

Luckenpack, Maler, 56. 

Luginsland, Turm, 16. 130. 

Luzern 336. 

Lyon 102. 326. 

Lys, Joh., Maler, 29a. 

M. 

Mähren 14. 

Magdeburg 134. 

Mahl er (Maler), Christ., 330. 332. 333. 

Mainz, Erzb. von, 45. 183. 

Malfet, Martin, 273. 286. 

Mannich, Joh., Kaplan, 140. 

Mansfeld, Graf Wilhelm von, 49. 

Marchdrenckner, Magdal., 297. 

Markt, grttner, s. Hauptmarkt. 

Marseille 102. 

Marstall 342. 

Martin („in der Kanzlei") 317. 318. 

Maschinenbau- Aktiengesellschaft in Nüm* 

berg 242. 
Mafs, Gerhard, 276. 
Mathes von Sachsen, Anschicker, 191. 
Maubeuge, Jean de, Maler, 291. 
Mautgebäude (Kumhaus) 83. 88. 165. 309. 
Mayer, Hans, Fechter, 183. 
Meichsner, Paul, 30. 317. 318, 
Meintzinger, Casp., 251. 
Meisterisches Haus 308« 
Mendel, Konrad, 202. 297. 
— Marqu., 57. 297. 315. 
Mend erscheid, Herrn, von, 172. 
Mentellein, Konr., 246. 
Messerermarkt 6. 
M et t lach ^Ort bei Trier) 204. 243. 
Metzger, Maria Magdal., 297. 
Meyerlein, Jude aus Ulm, 67. 
Michalowitz, Bohifslaw von, böhm. Vice- 

kanzler, 269. 
Michel, Georg, 297. 

Milchmarkt(Röhrenbr. das.) 21. 22. — 305.307. 
Milla, Fritz, 306. 



Mittelfranken, Archiv, 197 201. 

Modschiller 29. 

Mögeldorf, Steinbrüche bei, 243. 

Moick, Phil., Tapetenhändler, 144« 335. 

Moren, Beb. von, Baumeister, 165. 340. 

Moritzkapelle 182. 300. 301. 

Moser, Georg, Schreiner, 242. 

Müller, Jörg, Bildhauerg. aus dem Elsafs, 134. 

Müllner, Elena, 284. 

— Hans, Panzermacher, 29. 317. 

— Joh., Ratsschr., 130. 332, 
München iio. 327. 332. 

- Hans von, 30. 317. 318. 
Münz er, Wolf, 202, 297. 
Muffel, Gabriel, 46. 

— Jakob, 322. 

— Johannes, 246. 

— Joh. Christ , 297. 

— Nico! , Losunger, 60. 84. 

— Otto, Baumeister, 163. 
Mulching s. Burk. 
Muntat II. 12. 309. 
Murrer, Joh., Maler, 291. 
Muscat, Jac, 297. 
Museumsbrücke s. Brücken. 

N. 

Nassau, Adolf von, 297. 
Negelein, Görg, 277. 
Nefsmann, Rathauswirt, 119. 
Neu bürg 98. 323. 

— Nicolaus de Novo castello, 290. 
Neudorf 269. 

Neudörfer, Joh., 290. 321. 

Neuenar, Grf. v., 42. 

Neues Thor 307. 308. 

Neuenmarkt (Neumarkt), Bernhard von , 246. 

— Konrad von, 297. 

— Marqu ard von, 7. 
Neuenstein 277. 278. 
Neumann, Hans, 334. 
Neumair 303. 
Neumeier, Casp., 2. 
Neustadt 179. 
Niederlande 13. 34- 344- 

— Tücher daher, 29. 172. 

— Wolle daher („flemische"), 303. 
Nördlingen 101. 340. 
Nöttelein, Bonifacius, 253. 
Nöttelein, Niclas, 327. 

Nürnberg, Friedrich V., Burggraf von, 53. 
Nürnberger, Melch., Rotschmied, 119. 



— 359 — 



Nützel, Caspar, 323. 325. 
Gabriel, 72. 
~ Hans, 49- 122. 130. 330. 332. 

— Hans Joachim, 275. 

— Jaliana Martha, 275. 

Karl, kaiserL Gesandter, 172. 278. 279. 

— Konrad, 246. 
- Nicl, 258. 

— Sosanna Regina, 297. 

o. 

Oberbürg 49. 

Obstmarkt 319. 

Odescalco, Paul, Deutsch-Ord. Comm., 70. 

Odörfersches Haus 9. 

Oelhafen, Elias, Losungschr., 271. 332. 

Paul, Ungelter, 128. 
Oertel, Elsbeth, 306. 

— Sigmund, 306. 
Oesterreich 14. 290. 

— Maria Theresia von, 313. 
Oettingen, Joh. Graf v., 42. 
O r 1 1 i e b , gener Zenneri, 246. 

— Heinr., 246. 

— Mönch zu Heilsbronn, 247 
Ortner, Georg, Weinhändler, 71 

— J. A. Seb., 71, 
Ottendörfer, Elisabeth, 298. 

P. i^vergl. B.) 

Palm, Renata Elisabeth, 298. 
Pampelius, Anna, 297. 
Paumgärtner, Konr , 152. 164. 319. 

— Nicol. Hieron., 130. -- 161. 
Pegnitz 5. 23. 165. 306. 308. 344. 
Pellerhaos 116. 
Pellerschlofs zu Schoppershof 49. 

Penz, Georg, Maler, 93. 94. 158. 290. 291. 

295- 322. 323- 
Pereira, Maler, 201. 
Pessold, Konr., 30. 317. 318. 
Petrejus (Peter), Hans, Buchhändler, 30. 
Petz, Hans, Goldschlager, 145. 
Petzenstein 279. 
Petzolt , Hans, Goldschmied, 174. 175. 

265 - 278. 283. 286. 
Petzold (Betzold), Niclas, 334. 
Peunt 134. 140. 144. 153. 165. 170. 173 

174. 179. 182. 183. 186. 187. 189. 190. 

193- 195. 196 33«-333- 34©. 343- 345- 347- 

349 350 
PeutmttUer, Hans, Goidschm., 279. 



Peutner, Melchior, 46 49. 
Peyer, Jsaac, 202. 297. 
Peyppus, Buchhändler, 29. 
Pfalz, Grafen von der, Elisabeth v. England, 279, 
~ Friedr., Reichsstatth., 54. 137. 167. 279. 

— Johann Friedr., 154 

— Karl, 277. 

— Karl Gustav, 49, $0. 293. 

— Karl Ludwig, Kurf., 50. 

— Ludwig, 37. 

— Ott-Heinrich, 54. 98. 323- 349- 
Sofia, 277. 

Wolfgang, 54. 
Administrator der, 179. 
Pfinzing, Berthold, 246. 

— Friedrich, 163. 164. 246, 

— Georg, 130 168. 255. 

— Joh. Sigm., 24. 298. 

— Konrad, 246. 

— Martin, 45. 323. 324. 325 332. 349. 

— Paul, 72. 172. 173. 308. 321. 345- 

— Seb., Baumeister, 188. 350. 
Seifried, 202. 255. 297. 

— Seiz, 185. 
Pflaster 164. 

Piccolomini, Ottavio, 50. 293. 
Pilgram, Heinrich, 246. 

— Pankraz, Weinschenk, 70, 196. 
Pillenreuth, Schlacht bei, 38. 
Pirkheimer, Franz, 303. 306. 

— Wilib., 95. 96. 320. 322. 
Pistoja 204. 

Pleyhel, Georg, Schreiner, 148. 334. 338. 
Pömer, Bartolom. 275. 279. 

Georg Friedr., 24. 275. 

Hans Jakob, 168. 332. 

Jakob, 186. 
Polizeigebäude 128. 129. 198. 204. 221. 

222. 225. 238. 
Polizeilocal, neues, 226. 232. 
Popp, Heinrich, Maler, 292. 
Portisches Institut 128. 
Posch s. Bosch. 
Postgebäude 201. 
Präbes, Barbara, 298. 
Prätorius, Bemh., Syndic , 45, 271. 272. 273. 

284. 331. 
— Joh., Mathem., 72. 
Prag 169. 248. 269. 272. 273. 276. 
Praun, Burkhard, 309. 
Prechtel s. Brecht el. 
Predigerkl. s. Dominikanerkloster, 



36o — 



Preis 1 er, Daniel, Maler, 292. 

Prisauns (unter dem Rathaus) siehe Loch- 

gefangnis. 
Pucher, Joh. Rud., 282. 



Qucterer, Steinmetzmeister, 163. 
Quickelbergerin, die. 286. 



Rabe, Werkmeister, 21. 
Ranfft, Obrist, 53. 
Ranner 72. 
Rathaus: ♦) 

— ältestes an der Tuchgasse, i ff. 6. 7. 8. 
300—303. 304. 

— am Weinmarkt, 7. 8. 9. 10. 

' neues am Salzmarkt, 5. 7. 8. 11 ff. 250. 
257. — Inventar 258 ff. 

— Bau von 1616-1622, 123 ff. 
~ Neubau, 204 ff. 298—299. 

— Archiv (veigl. Archiv), 63. 

— Brunnen s. Brunnen. 

— Galeriesftle, 226. 228. 232. 

— Gesellenstechen, Sculptur im Korridor 
des 2. Stocks, 151 ff. 

— Halle, im alten Bau, 160, 182. 203. 
im Neubau, 232. 

— Hof, 84. 239. 

— Kriegsstube, 134. 

— Losungstube, 59 ff., 134. 
^ Ratsstube, 56 ff. 

— Regimentsstttbe, 72. 147. 148. 

— Saal, grofser, 12. 13. ?8. 30—56. 89 ff. 
116 ff. 148. 201. 202. 309. 31C 

— Saal, kleiner, 144 ff. 200.202.203.243—244. 

— Schatzkammer, 25. 60. 

— Schöne Treppe, 240. 

— Stemstube, 134. 

— Turm am Neubau, 239. 

— Verhörstube, 21. 

— Vogtei (Wirtsch.), 69. 70. 71. 138. 
Rathausgasse 11, 20. 30.57.69. 83. 299. 319. 
Ra t h a u s g ä f s c h e n (Tuchscherergäfschen, Bttch- 

gäfschen) 11. 20. 21. 28. 29. 30. 53. 

90. 94. 126. 138. 139. 201. 
Rathausplatz s. Salzmarkt. 
Raum, Hans, Flaschner, 242. 
Recke, Heinr. v. der, 298. 



Regensburg 277. 345. Bisch, von, 42. 54. 

Reihe (enge Gasse) beim ältest. Rathaus 1.6. 

Reifsberger, Herrn., Mag, 67. 

Rethalb, Hans, 119. 

Reut t er, Qara, Frau des Michel R., 334. 

Reydlock, Jörg, 251. 

Rheinlande 13. 

Rieter, Hans, 61. 202. 296. 297. 349. 

— Paul, 306. 

— Peter, 202. 297. 

— Seb., 46 

Rietschel und Henneberg, Dresden, 243. 

Rinder, Endres, 273. 

Rindsniaul, Albrecht, 314 

Ring, Wirtshaus zum goldnen, 8. 9. 307. 

Ringlcr, Jörg, 251. 

Ritter, Paul, Maler, 239. 

Ritterlein, Christ., 284. 

Rivoglio, Wein aus, 55. 

Römer, Görg, 325. — Kathar., 157. 255. 256. 

Römersteiu, Eva von, 282. 

Röfsler, Katharina, 298. 

Röfsner, Christ., Handlungsdiener, 272. 273. 

Röthenbach, Steinbrüche bei, 243. 

Rötenbeck, Hans, Goldschm., 278. 

Rom 45. 66. 169. 294. 

Rorich, Franz Wilh., Maler, 202. 

— Karl, Schreiner, 242. 
Rosa, Ort im Elsafs, 134. 
Rosenbad (a. d. Schildgasse) 23. 
Rofs, Gasth. zum roten, 8. 9. 307. 308. 
Rofsmühle 167. 344. 345. 
Rotermund. Jak., Bildhauer, 242. 
Roth, Jos., Glaser, 242. 
Rothenburg 340. 342. 344- 
Rubens, Maler, 294. 

Rudolf, Wirt zum goldnen Ring, 307. 
Rnmel 57. 69. 80. 

— Balthasar, 172. 346. 

— Felicitas, 69. 249. 

— Georg Gottfried, 346. 

— Hans, 314. 319. 320. 

- Hieronymus, 319. 
Lienhard, 69. 80. 249. 319. 

Rupprecht, Christian, Maler, 294. 

— Hans, Stadtwerkmeister, 187. 
Ruprecht, AlmosmUller, iio. 

- David, Anschicker, 140.174. 194. 195. 333. 
Rufs, Friedr., Schreiner, 242. 



*) Von den Lokalitäten des Rathauses sind nur die wichtigsten angegeben und diejenigen 
Stellen, wo dieselben eingehender besprochen werden. 



- 361 - 



Sachs, Hans, 336. 
Sachsen 290. 303. 

— Albrecht, Herzog von, 46. 

— Friedrich, Karf., 76. 292. 

— Friedrich, Herzog, 75. 94. 

— Johann, Herzog, 75. 

— Joh. Friedrich, Herzog (Kurf.), 75. 290. 
Sailer, Burkh., s. Sayler. 

Saint Victor, Charles de, 326. 

Salzern, am Markt tlber den, 42. 

Salzmarkt (Rathausplatz) 3.8. 11. 12. 13. 106. 
245. 246. 300. 301. 310. 

Salzmarktviertel 11, 301. 

S a m n i t z , Wenzel , böhmischer Obersteuer- 
schreiber, 272. 

Sandelisches Haus 4. 

Sander, Gottl., 298. 

Sandrart, Joach. v., Maler, 53. 291. 292* 

293. 
Sauraw, Benigna von, 271. 

— Emfried von, 271. 
Savoye, Daniel, Maler, 292. 
Sazonius, Joh, 345. 
Sayler, Burkhard. 202. 296. 

Seh all er, Felix, Haus des, 123. 124. 125. 

126. 128. 129. 254. 255. 256. 318. 
Schatz, Seb., am Weinmarkt, 9. 10. 
Schau, die, 50. 166. 265, 266, 279. 280. 

330. 340. 
Sehers, Leonh., Malerges., 121. 
Scheurl 45. 

— Fr. Karl, Losungsrat, 24« 
Schicz, Seb., Malerges., 121. 
Schiemer, Joh., Bildhauer, 242. 
Schildgasse 21. 23. 
Schirmer, Seb., 290. 
Schlachthaus s. Fleischhaus. 
Schlauch, Martin, 306. 

Schlaudersp acher, Christ, Losungschrei- 
ber, 332. 

Schleicher, Georg, 255. 
Schleifersteg 6. 
Schleifmtthle 6. 
Schlüsselfelder, Karl, 45. 271. 

— Wilibald, 61. 292. 350 
Schmaltz, Martin, Rathauswirt, 258. 
Schmaus, Ursula, 297. 
Schmiedgasse 21. — obere, 22. — 
Schmidt, Maler, 294 

Schnabel, Lienh., Steinmetzmeister, 189. 
Schneider 242. 



Schnell, Kaufm., 102. 326. 

Schnizer, Lucas, 346. 

Schoch, Joh., pfalz. Baumeister, 167. 

Schön au, Aug., Dachdeckermeister, 242. 

Schönberg, Meinh. v., Obrist, 167. 172 342. 

343. 344. 
Schöner, Balthasar, Schlosser, 333. 

— Daniel, Maler, 293. 
Schopfloch 242. 
Schipper, Friedr., 4. 5. 246. 
Schoppersches Haus 303. 306. 
Schoppershof 49. 
Schranken, an den, 163. 164. 

— hinter St. Kathar., 164. 
Schreck, Paul., 257. 
Schreyer, Seb., 284. 297. 
Schuchhaus s. Kürschnerhaus. 
Schürstab 20. 

— Erhart, 303. 319. 

— Georg Sigm., 279. 

— Hermann, 297. 

— Katharina, 319. 

— Konrad, 9. 163. 164. 

— Lorenz, 319. 

— Sebald, 349. 

— Ursula, 279. 
Schüfsler (vergl. Weibler). 

— Markus, Stadtsekretlr, 217. 
Schutt 337. 

Schuler, Steph., 187. 

Schutlgäfschen 12. 

Schulhaus zu St. Sebald 130. 166. 182. 340. 

— zu St. Lorenz 241. 
Schultheifs, Erhard, Maler, 293. 

— Konr., Arch., 242. 

Schuster, Joh. Mart., Maler und Akademie- 
direktor, 157. 158. 294- 295- 
Schwabach 49. 179. 
Schwab acher Tuchmacher 2. 
Schwaben 169. 
Schwabenberg 144. 
Schwärm, Herrn., 327. 

Schwarzenberg, Wolf Jak Graf von, 176. 
Schweden 49. 50. 

— Christine, Königin von, 293. 
Schweher, Hans, Stadtzimmermann, 124. I43- 

167 168. 194. 195- 333- 340. 341- 343- 
Schweigger, Eman., Bildhauer, 144- 335- 
Schweiz 14* 

Schwendendörffer, Hans, Haus des, 124. 
128. 129. 138. 209. 

— Leonh, 255. 256. 



— 302 — 



Schwenter, Pankr., Hauswirt im Rathaus, 115. 
Schweyckcrin, Kunig., 251. 
Sebaldkirche 5. 9. 11. 28. 45. 68. 112. 
166. 201. 248. 301. 305. 306. 

— Kirchhofs. 12. 106. 129. 182. 183. 250. 
300. 301. 304. 306. 307. 340. 

— Pfarrhof 182 

— Pfarrei 163 244.249 253 254.257.301.306. 
Secken dorfer, Berth., 164 

Seestädel 269. * 

Seger, Georg Joachim, 297. 

Seifner, Wolfg., Stadttüncher, 102. 119. 

Seiler, Christ, v., II. Bürgermeister, 216 239. 

Seligmann, J. M., 169. 

Seltenschlag, Hans, 276 

— Johanna, 276. 
Seltzan, Mathes, Taschner, 333. 
Sens, Konr., 319. 

Seuter, Joh. Paul, 297. 

Sini, Cosmo, 144. 

Sinwelturm 21. 

Sitzingersches Haus 42. 

Slewitzer, Jak., 164. 

Snöd, Sigm., 248. 

Solger, Oberbaurat, 204. 

Solgersches Haus 227. 228. 

Solms, Friedrich Graf von, 267. 

Solnhofen 146. 337. 338. 

Sondersiechen 182. 

Spalter, Hieron., Losungschreiber, 254. 

Spanien, Karl II. von, 313. 

— Karl VI. von, 313. 

— Philipp IV. von, 313. 
Spengler, Friedr., Buchh , 29. 

— - Lazar., Ratsschreiber, 96. 
Spar, Wolf, Werkmeister, 133. 
Spinola, General, 344. 

Spital, neues, 15. 23.165. 166. 168. 179. 317. 

339. 340. 

— Kirche, 119. 168. 
Spittlerthor 49. 

Sprinckhart, Kasp., Schrein., 148. 151. 
Stadelmann, Georg, Stadtwerkraeister, 79. 
Stadtbefestigung 8. 9. 14. 163. 167. 193. 

342. 343- 344. 345- 
Stadt bibliothek (vergl. Librei) 66 ff. 72. 
Stadtgraben 21. 23. 83. 165. 343. 
Stadtmauer s. Stadtbefestigung. 
Stadt Regensburg, Gasthaus, 71. 
Stadt werkmeisterwohnung 187. 
Staiber, Lor., 106. 109. 250. 318. 326. 
Stapf, Adam, Ingenieur, 342. 



Stark, Jak., 122. 130. 258. 275. 330. 

— Ulrich, Haus des, 300. 308. 
Starkisches Haus (Winklerstrafse 37) 10. 308- 
St auf er, die Herren, 253. 

Steger, Karl, Zimmerpalier, 217. 

— Mich., Zimmermstr., 242. 
Steiermark 169. 

Stein, Christ., Bauzeichner, 242. 

- flerm. von, 246. 304. 
Steinbrüche 129. 165. 190. 243. 349. 
Steindorff, Herm., Prof., 206. 207. 208. 
Steinhauser, Michel, 173. 
Steinhauser, Salome, 172. 
Steinhütte bei der Karthause 137. 
Steinlinger, Lutz, Baumeister, 10. 185. 350. 
Sternberg, Adam von, 284. 285. 

— Ladisl. von, 284. 

Stey (Stoy), Sebald, Kandelgiefscr, 334. 
Sticf, Jul., Komm.-Rat, 216. 217. 239. 
Stierberg 279. 

Stockhaus, angeblich im Roten Rofs, 9. 
Stöber lein, Joh. Leonh., 297. 
Stofs, Veit, Bildh., 29. 
Strafsburg 169. 327. 

Straub, Heinr., Goldschm., 270. 271. 276. 
277. 280. 

— Heinrich Bernh., 298. 
Strauch, Lorenz, Maler, 334. 
Straufs, Engelh., Pflasterer, 195. 
Strec fadein, Sifir., Baumeister, 163. 
Stromer, Christ. Fried., 24. 

— Hans, 308. 

- Jak., Baumeister, 167. 
Konrad, 246. 
Ortolf, 46. 

Otto Frhr. v., I.Bürgermeister,2i6.2i 7. 239. 

— Peter, 163. 
Ulman, 13. 164. 

- Ulrich, 248. 305. 

- Wolf Jakob, 23. 168. 172. 186. 346. 347. 
Stuben rauch, Georg, 298. 

Sturm. Friedr., Schwertfeger, 29. 317. 

Sucker, Leonh., 71, 

Süfs, Hans, Meisterges , 194. 

Suter, Joh , Bildh., 242. 

Sydelmann (Sidelmann), Mathes, 29. 317 318. 



Talner, Anton, 319. 
Taubmann, Hans, Buchhändler, 29. 
Telegrapheugebäude 301. 
Tetzel, Anthoni, 349. 



- 363 - 



Tetrel, Christoph, Losunger, 15a. 

— Gabriel, 297. 

— Hans, 318. 

- Jeronimusi 45. 

— Jobst Friedr., 321. 

- Joachim, Baumeister, 185. 

- Jobst, 325. 

- Karl, Witwe des, 343. 

- Leonhard, 307. 

- Stephan, 152. 

T euch er, Joh., sftchs. Sekretär, 275. 
Teufel, Konrad, 246. 

- (Teuffei), Niclas, Steinmetz und Meister 
auf dem Pflaster, 139. 140. 181. 183. 194. 
195- 333- 

Theobald 327. 

Theresienstrafse (Dielinggasse, Egidienstr. ) 

138. 198. 204. 206. 221. 225. 226. 231. 

232. 298. 
Thoma, Michel, Einspänniger, 183. 
Thomas, der „Cawffer", 313. 
Thummer, Hans, 53. 54. 
Tiechtel, August, 284. 285. 
Tiergärtnerthor 8. 21. 22. 23. 25. 

— -bastion 25. 164. 167. 187, 

- -graben 198. 
Tirol 169. 
Toppler, Konrad, 297. 

Toppmann, Joachim, Bildhauer aus Magde- 
burg, 134. 136. 137 182. 
Trainer, Hans Sigm., Unschlittamtmann,' 140. 
Trier, Jakob, Erzbischof von, 42. 303. 
Tucher, Anthoni, 46. 

— Christ. Wilhelm Friedrich Carl, 298. 
Endres, Stadtrichter, 140 

— Endres, Baumeister, 10. 22. 165. 185 
Hans, 67. 

— Leonhard, 253. 

— Lienhard, 321. 
Tobias, Baumeister, 191. 

- Wolf, 349. 

Tuchgasse i. 4. 5. 7. 309. 

Tuchhaus (Gewandhaus, Wathaus, vergl. Rat- 
haus, ältestes,) i. 2. 3. 6. 11. 300 301. 
302. 303. 

Tuchscherergasse s. Rathausgäfschen. 

Tuchschererläden am Rathaus 28. 30. 90. 

Tullner, Paulus, Goldschmied, 265. 266. 

Türck, Thomas, 276. 

Türme 164. 165. 308. runde, 167. 191. 

Tyrolts Haus am Weinmarkt 22. 



u. 

Ue beiein, Nicl., Tüncher, 195. 
Ulm 67. 345. 
Ulzmann, Justine, 297. 
Umbhau, Hans, 306. 
Ungarn 14. 46. 172. 

— Eschenholz aus, 148. 241. 
Ungeldamt 106. 109. 124. 128. 129. 310. 
Ungeldhaus 123. 124. 125. 129. 130. 253. 

254. 255. 256. 309. 
Unger, Georg, 167. 191. 
Unger, Mart., Seidennähter, 38. 
Unschlitthaus 88. 140. 
Unterholtzer, Eustachius, 280. 281. 
Utenhofer 7. 
Uz, Georg, Architekt, 169. 

V. 

Vase an i, Filippo, 169. 

Velden 327. 

Venedig 45. 320. 

Venndenhaimer, Ulr., Ratsschreiber, 327. 

Vest, Georg, Hafner, 154. 157. 294. 

Veste, die, (vergl. Burg) 25. 50. 166. 

— Bastei 23. 189. 286. 341. 

— Komhaus 83. 165. 

— Schlofs 174. 

— Vorwerke 198. 

— unter der, 15. 
Vestnerberg 21. 
Viatis, Bartholomäus, 298. 
Vicus Judaeorum s, Judenviertel. 
Villeroy und Boch m Mettlach 243. 
Vis eher, Bemh., Buchhändler, 29. 
Vi scher, Barbara, 251. 

Hans, 98. loi. 251. 252. 323-324. 325- 
Helene, 251. 
Hermann, 251. 

— Jacob, 251. 

- Joseph, 251. 
Magdalene, 251. 

- Margaretha, 251. 

— Paul, 251. 

Peter, 20. 42. 97. 98. 106. 148. 251. 

252. 323. 

Peter, jun., 251. 252. 
Ursula, 251. 
Vögeln, Haus zu den blauen, (Theresien- 
strafse 91 198 
Vogel, Maler, 293. 

- Bernhard» Buchhändler, 29. 

— Hans Heinrich, Ungelter, 128. 



364 - 



Volkamer (Volkmeyerl, Berthold, 152- 319. 

— Clemens, 324. 325. 32;. 

— Christ. Gottl., 169. 

— Endres, Baumeister, 185. 193. 

- Georg, 49. 122. 130. 163. 267. 279. 
330. 332. 343. 

— Georg Christ., 130. 297. 

— Hertwig, 163. 164. 

— Paul, 72. 300. 

Vorchtel, Berthold, Baumeister, 163. 

— Heinrich, 246. 

— Jörg, 246. 

— Sebald, 164. 
Vorstädte 14. 198. 

w. 

Wache 183. 

Wage, Herren-, Fron-, kleine, 8. 11. 58. 83. 

88. 165. 182. 307. 309. 337. 
Wagenmann, Buchhändler, 138. 
Wagner, Hans, 306. 
Walch, Maler, 56. 

— Hans Philipp, Kupferstichhändler, 138. 
Waldamt Sebaldi 24. 344. 
Waldenburger Linie der Grafen von Hohen- 

lohe 278. 
Waldstromer, Christ. Jak., 24. 
-- Hans, 297. 

— Konrad, 297. 

— Ursula, 279. 

Wallraff, Heinr., Arch., 209. 242. 299. 
Walther,. Anschick er, 24. 

— Egidi Christoph, 297. 

— Konradin, Arch., Prof., 208. 209. 

— Phü., 153. 

-- Wilhelm Bernhard, Arch., 169. 
Wanderer, Friedr, Prof, 202. 244. 
Wasserleitung vergl. Gänge, geheime, 22. 

23. 25. HO. 198. 
Wasserturm a. d. Pegnitz 8. 16. 338. 
Wathaus s. Tuchhaus. 
Weib 1er, gen. Schttfsler, Jörg. 251. 
W ei d hoff, Hans, Goldschm., 330. 
W ei gel, Hermann, 246. 

— Pignot, 164. 

— Seiz, 164. 

W ei gel, Hans, Formschneider, 29. 

— Jobst, 119. 329. 
Weigel, Martin, 216. 239. 
Weikersheim 1.52. 

Weingarten, Georg, Maler, 145. 336. 337. 
Weinmarkt 182. 306. 307. 308. 

— Rathaus am, 7. 8. 10. 



Weinmarkt, Tyrolts Haus am, 22. 
Weinmarktviertel 11. 300. 306. 
Weinschenke unter dem Rathaus 70. 71. 
Weinstadel 8. 182. 
Weifsgerberg asse 8. 
Welser, Christ. Carl, 169. 
- Carl Friedrich, 298. 

— Hans, 46. 

— Hermann Felix, 298. 

— Jak , Bauherr, 167. 
Werdensteiner, Adam, 176. 
Werner, Hans, 311. 
Wertheim 243. 

W e y h e r (Weyer), Gabr. , Maler, 116. 1 20. 121. 

145- 148. 336. 337. 
Wiber, Peter, Goldschm., 136. 
Widman, Abraham, 277. 

— Barbara, 277. 

— Caspar, 274. 
Wien 95. 169. 282. 
Wildbad 309. 
Wilder, Prediger, 102. 
Wilhelmsdorf s. Burk. 
Willenfels 349. 

Wimpfen, von, Haus derselben, 318. 

— Donün. Herm , 106. 253. 
-- Heinr. Hermann, 250. 

— Herm. Heinr, 106. 

— Ursula, 106. 253. 

Windcrlein, Hans, Werkmeister in Ulm, 345. 

Windisch, Jobst, Rathausknecht, 71. 

Winklerstrasse i. 2. 6. 8. 9. 83. 300. 

Witt ig, Barth., 292. 

W Öhr der, Schuhmacher, 2. 

Wöhrderthorbastei 167. 179. 193. 342. 343. 

Wöhrderthürlein 123. 183. 193. 342. 343. 

Wolf fei & Herold in Bayreuth 242. 

Wörner, Gebr., in AschalTenburg 243. 

Wolff, Meister, 157. 294. 

Wolf f, Hans, 119. 124. 139. 140. 181. 183. 194. 

195- 333. 343- 346. 

— Jakob, der ältere, 167. 168. 174. 176. 
183. 192. 341. 342. 346. 

Jakob, der jüngere, 133. 136. 139. 140. 
167. 168. 174—182. 183. 184. 194. 332. 
34a. 343 346 347. 

Wolff, Johann Jakob, Syndikus von Regens- 
burg, 277. 

Wolff st ein, Hans Adam Frhr. v., 179. 

— Hans Albr. Frhr. v., 49. 

— Wigeleis v., Schulth., 248. 
Wolgemut, Mich., Maler, 58. 96. 



- 365 - 



Wolkenstein 46. 

Wollrab, Sibilla, 297. 

Worms, Wilhelm von, 253. 

Wrangel, schwed. General, 50. 

Würzburg 45- 66. 339. 

Worzelbaaer, Benedikt, iio. iii. 148. 154. 

327- 
Johann, iio. iii. 327. 338. 

Y. 

Ysenburg, Salentyn Graf von, 172. 

Z. 

Zachariasbad 182. 
Zenner 246. 



Zenners Haus 4. 

Zepp, Sophie Kathar., 298. 

Zeughaus 25. 83. 98. 239. 344. 345- 

Zistel (Ztssel)gasse 8. 

Zollhaus (Maut) s. Komhaus. 

Zollner, Eberhard, 68. 248, 

— Gerhard, 68. 248. 

— Peter, 68. 248. 

— Haus der, 29. 60. 63. 64. 68. 249. 316. 
317. 318. 

Zotenberg 4. 7. 305. 
Zwinger, Maler, 102. 
Zwölfbrüderstiftung 186. 



Nachstehend verzeichnete störende Druckfehler bittet man vor Gebrauch 
des Buches zu berichtigen: 

S. 23 Z. 26 lies Antonio statt Andrea. 

30 » 2 lies Paul statt Heinrich Meichsner. 
90 > 23 lies prettem statt prettem. 
90 » 9 von unten lies 161 3 statt 1614. 
95 » 4 von unten lies gebarenden statt gebärenden. 
122 • 16 von oben sonus statt sonos. 
147 • 6 von oben Abr. statt Albr. 
193 »II von oben lies 15. statt 16. Jahrh. 
289 » 5 lies Stollhäfen statt Stellhäfen. 
312 • 21 von oben lies Christoph statt Christian. 
320 »12 von unten lies Wilibald statt Wilhelm. 
347 > 24 von unten lies 161 4 statt 1641. 
347 * 15 von unten lies 1614 statt 161 5. 
350 • 5 von oben lies Kreeln statt Krele. 
In der letzten Zeile von Seite 202 ist nach der Vorlage Hans Peyer gesetzt worden, 
während der Ratskonsulent , der 1761 die Stiftung errichtete, Isaac Peyer von Flach und 
Ha&lach hiefs. 




Johann Leonhard Schräg 

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MAR 1 1990