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HEIMAT IM STAUFERLAND
Nummer 2
Schwäbisch Gmünd
Juli 1965
Das Kapitel Iggingen und die Pfarrei Lautern
Von Albert Deibele
4
DaÄ mittelalterliche Kapitel Iggingen ist
seit Jahrzehnten so sicher bezeugt, daß es
eigentlich nicht lohnt, sich weiter mit die¬
ser Frage zu befassen. Bevor ich meine
eigene Meinung abgebe, möchte ich auf
Stadtpfarrer Rudolf Weser (gest. 1942) hin-
weisen, der- sich ein Menschenleben hin¬
durch mit peinlichster Gewissenhaftigkeit
und größter Sachkenntnis mit der Erfor¬
schung unserer Heimat und besonders ihrer,
kirchlichen Verhältnisse abgegeben hat. Er
hat Hunderte von Originalurkunden gele¬
sen und die Ergebnisse seiner allerseits
anerkannten Forsdiungen in zahlreichen
Veröffentlichungen bekannt gemacht oder
in umfassenden Handschriften niederge¬
legt. Das Stadtarchiv Gmünd besitzt nicht
weniger als 65 Bande aus seiner Hand.
Weser gehört also, um das Wort von H.
Dangelmaier (siehe Heimat und Staufer¬
land, März 1965) zu gebrauchen, gewiß zu
den Männern, „die schon frühe aufge¬
standen sind“. Für Weser ist das alte
Landkapitel Iggingen eine Selbstverständ¬
lichkeit. In Band 35 seiner „Gamundiana“
schreibt er Seite 288: „Vor der Reforma¬
tion bestand ein Kapitel Lorch und ein Ka¬
pitel Iggingen“. In Band 65 Seite 417 glie¬
dert er diesen Inhalt: 1. Namen der Geist¬
lichen der Kapitel Lorch, Iggingen, Gmünd.
2. Vereinigung der Kapitel Lorch-Iggingen.
Dies genügt, um den Standpunkt Wesers
klarzustellen. Für H. Dangelmaier aber ist
Weser kein vollwertiger Zeuge, er will Ur¬
kunden haben. Diese sollen ihm geboten
werden. Doch zuvor möchte icli seine eige¬
nen Quellen untersuchen. Er gibt deren
vier an, nämlich: 1. Einen Eintrag in der
Pfarrchronik von Lautern um 1815. 2. Die
Oberamtsbeschreibung von Gmünd 1870.
3. Hoff mann Gustav: Kirchenheilige in
Württemberg 1932. 4. Zwei Urkunden, die
H. Konrektor Dietz in Gaildorf gelesen
haben soll (ohne weitere Angabe von Ort
und Datum der Ausstellung).
Dazu ist zu sagen: Die Pfarrchronik
von I.autern berichtet (nach H. Dangel¬
maier): „Von Lautern hatte vor 1808
das Landkapitel dieser Gegend seinen
Namen, wie auch mehrere hiesige Pfarrer
Dekane gewesen sind. Erst 1808 wurde
vom königlichen-katholischen Kirchenrat in
Stuttgart das Landkapitel mit dem Stift in
Gmünd vereinigt und der dortige Stifts¬
dekan Kratzer zum Dekan gewählt.“ Diese
Ausführungen können richtig sein, wenn
sie auf die Zeit von 1802 bis 1810 bezogen
werden, wie ich noch ausführeu werde. Die
Oberamtsbe.schreibung von 1870 und das
Werk von Hoffmann sind wissenschaftliche
Veröffentlichungen, allerdings nur Sekun¬
därliteratur. Woher sie ihre Nachricht von
einem mittelalterlichen Kapitel Lautern
hernehmen, ist aus ihnen.nirgends zu er¬
sehen. So bleiben also als wichtigste Zeu¬
gen die beiden Pergamenturkunden im
Hauptstaatsarchiv Stuttgart (Bestand Lim-
purg-Gaildorf Nr. 629 und 827 (nicht 627).
H. Dangelmaier schreibt über sie: „Der
Gewährsmann, Herr Konrektor Emil Dietz
in Gaildorf, berichtet, er habe sie selber
eingesehen. Hier handelt es sich nicht um
eine unkontrollierbare Notiz in irgend einer
obskuren Chronik, sondern um ernst zu
nehmende Archivalien.
Ich habe mich deshalb sofort wegen die¬
ser beiden Urkunden an Herrn Dietz ge¬
wandt. Das ist die Antwort, die er mir am
8. März 1965 gegeben hat: „Urkunden, aus
denen hervorgeht, daß Lautern Dekanat
(von H. Dietz unterstrichen) war, sind mir
nicht bekannt. Nur dem Buche von Gustav
Hoffmann, Kirchenheilige in Württemberg
1932, ist dies zu entnehmen. Woher H. weiß,
daß es ein Kapitel Lautern gab, ist nir¬
gends angegeben.“
Nun ließ ich mir die Fotos beider Urkun¬
den kommen, damit ich sie „schwarz auf
weiß“ besitze. Was ich vermutet hatte, traf
ein. Beide Urkunden wurden vollkommen
falsch gelesen.* Es handelt sich bei beiden
um die Besetzung der Pfarrei Gröningen.
Sie sind Wort für Wort gleich geschrieben,
nur daß jeweils andere Namen eingesetzt
sind. Die eine Urkunde mit dem Namen
Lautern stammt von 1540, die ältere mit
dem Namen Eschach von 1552. Es hat mich
sehr gewundert, daß es H. Dangelmaier
als katholischen Geistlichen nicht sofort
aufgefallen ist, daß der Eschacher (Lauter-
ner) Pfarrer Rener sowohl Dekan als auch
Kämmerer des Kapitels Lautern und zu¬
gleich noch Generalvikar von Augsburg
sein soll. Abgesehen davon, daß das Amt
des Kämmerers und Dekans nie in einer
Hand liegt, muß ihm doch bewußt sein,
daß ein einfacher Landpfarrer in Eschach
nie der mächtige Generalvikar von Augs¬
burg sein kann, 200 km vom Bischofssitz
entfernt. Der Generalvikar ist nach
kirchlichem Recht der Stellvertreter des Bi¬
schofs in der Verwaltung. Er soll Dr. theol.
et jur. can. und nicht gleichzeitig Seelsorge¬
geistlicher sein. Er hat den Vortritt vor
allen Geistlichen der Diözese. Und nun
höre man weiter; Es hat überhaupt keinen
Pfarrer Rener in Eschach gegeben. Der
Übersetzer der lateinischen Urkunde hat
das Wort „reverendi“ als Rener gelesen
und den ersten entscheidenden Satz bei¬
der Urkunden vollkommen falsch verstan¬
den. Der betreffende Satz lautet: „Vica-
rius reverendi in Christo patris et domini
domini Christophori episcopi Augustensis
in spiritualibus generalis decano et camera-
rio capituli in Eschach (Lautern) salutem
in domino. „Zu Deutsch: Der Generalvikar
des hochwürdigen Vaters und Herrn in
Christo, des Bischofs Christoph von Augs¬
burg, sendet dem Dekan und Kämmerer
des Kapitels in Eschach (Lautern) seinen
Gruß.“ So wenig es ein Kapitel Eschach ge¬
geben hat, so wenig hat es ein Kapitel
Lautern gegeben. Der Sinn ist folgender:
Der Generalvikar wendet sidi an Dekan
und Kämmerer des Kapitels und richtet
sein Schreiben an den Dekan, der zur Zeit
in Eschach (Lautern) sitzt. Der in beiden
Urkunden sowohl für Eschach wie für
Lautern angeführte angebliche „Pfarrer
Rener“ ist in beiden Fällen der Vorgänger
von Herrn Dangelmaier. Dekan - Balthas
Brenneysen, der von 1519 bis 1557 nachge¬
wiesen ist.
Die Dekanatssitze wechseln damals häu¬
fig. So leistet am 11. 4. 1499 Magister Lu¬
kas Keller seinen Eid als ewiger Vikar zu
Lautern. Unter den Zeugen befindet sich
Peter Betz, Dekan zu Weller (Spit. Arch.
XVI. 5), und am 24. 5. 1508 wird Jörg
Wagner als Kaplan im Spital vereidigt, wo
wiederum Peter Betz, diesmal als Dekan
in Bettringen, als Zeuge auftritt. (Spit-
Arch. I b 4). So sieht es mit den Quel¬
len von H. Dangelmaier aus. Statt weiterer
Ausführungen möchte ich nur eine Ur¬
kunde im Foto zeigen, die klipp und klar
beweist, daß es im Mittelalter ein Kapitel
Iggingen gegeben hat. Es ist ein Teil der
Urkunde, welcher von der Aufhebung der
beiden Kapitel Lorcli und Iggingen und
von der Gründung des Landkapitels
Gmünd berichtet. Im Münsterarchiv befin¬
det sich ein Originalpergamentband aus
dem Jahre 1588, der 16 Seiten umfaßt. Auf
dem Umschlag steht ganz verblaßt und ab¬
gegriffen: „Statuta Capituli Gamundani
et Ickingensis“. In schöner deutlicher.
Die Aufnahme dee Hauptfiiaatsarchivs Stuttgart zeigt die ersten Zeilen der Eschacher Urkunde von 1552
Schrift hat sich der übrige Text erhalten.
Das Foto zeigt einen Teil des Titelblattes.
Er lautet: „Statuta Capituli Gamun-
dani ex duobus Capitulis Lorchensi nimi-
rum et Ickingensi in unum corpus unamq.
Confraternitatem redacti. Anno 1588
mense Decembri“. Das heißt: „Satzungen
des Kapitels Gmünd, das aus zwei Kapiteln,
nämlich Lorch und Iggingen, zu einer Ein¬
heit und einer Bruderschaft vereinigt
wurde im Dezember 1588.“ Das zweite Bild
zeigt einen kleinen Teil des Vorworts. Die
deutsche Übersetzung lautet: „Wir Dekan
und Kämmerer, die übrigen Brüder des
Kapitels Gmünd und Iggingen die jetzt
vereint sind, sowohl Pfarrer als Kapläne,
welche die brüderliche Liebe unter uns
pflegen und keinen Zank und Streit un¬
ter uns aufkommen lassen wollen, haben
einmütig und mit Zustimmung aller, die es
angeht, im Dezember 1588 beschlossen, die
nachstehenden erneuerten Satzungen, wie
sie bisher in unseren Kapiteln von alters-
her ausgeführt und beobachtet wurden,
auch in Zukunft zu beobachten und ein¬
zuhalten als rechte Satzungen und Ge¬
wohnheiten unseres Kapitels Gmünd.“
Auch andere Ausführungen bedürfen der
Richtigstellung. Ich kenne den allergrößten
Teil des Schrifttums über Lautern; nirgends
aber habe ich gefunden, daß Lautern ein
Wallfahrtsort, ge.schweige ein berühmter
Wallfahrtsort gewesen sein soll. Keines¬
wegs möchte id\ damit abstreiten, daß auch
Lautern zu Wallfahrtsorten zu zählen ist;
denn wie viele Wallfahrtsorte hat es im
Mittelalter gegeben. Ich könnte in nächster
Umgebung von Gmünd ein Dutzend auf-
zählcn. Was H. Dangelmaier über den Sal¬
vator sagt, ist völlig irrig. Das Heiligtum
auf dem Salvator bestand längst, ehe Kas¬
par Vogt seit 1617 die Felskapellen umge¬
staltete. Der Chronist Fritz, ein Zeitgenosse
von Kaspar Vogt, will die Wallfahrt bis
in die Zeiten der Christenverfolgungen
hinauferlegen, und Ernst Edler von der
Planitz, hat in den Beilagen Nr. 7 und 8
der „Germania“ 1922 ernstlich den Versuch
gemacht, im Salvator die älteste christliche
Kultstätte auf deutschem Boden zu sehen.
Die Ansichten von Fritz und von Planitz
sind natürlich irrig; doch beweisen sie das
große Alter dieses Heiligtums. Um beim
Rechberg, der ebenfalls von H. Dangelmaier
angeführt wird, ist quellenmäßig die Wall¬
fahrt doch bis ins frühe 15, Jahrhundert
belegt. Die „elenden Kerzen“ in Lautern
sagen gar nichts. Es sind dies alte weitver¬
breitete Bruderschaften nach Art der Ar¬
menseelenbruderschaften, in denen sie auch
aufgegangen sind. Bei einer großen Wall¬
fahrt pflegen reichliche Opfergaben zu fal¬
len. Die einstige Kaplanei Lautern aber
konnte längere Zeit wegen schlechten Ein¬
kommens nicht besetzt werden und wurde
deshalb in die Spitalkapelle nach Gmünd
übertragen. Das spricht doch gegen eine
berühmte Wallfahrt.
Zur Geschichte des Land¬
kapitels Iggingen
Soweit die kirchliclien Nachrichten in
unserer Gegend reichen, heben sich zwei
Pfarreien durch ihre Größe aus allen an¬
deren heraus: Lorch und Iggingen. Die
Pfarrei Lorch dehnte sich von Gmünd bis
zum Wieslauftal aus, umfaßte also ein Ge¬
biet, das sich mit dem späteren Dekanat
deckte. Ähnlich mag es mit Iggingen
gewesen sein. Die Westgrenze seiner Pfar¬
rei lag am Wetzgauer Bach, so daß Gottes¬
zell und Rinderbach schon zur Pfarrei
Iggingen gehörten. Bald splitterten sich
aus diesen Urkirchen selbständige Pfar¬
reien ab. Bei Einsetzen von schriftlichen
Nachrichten umfaßte die Pfarrei Iggingen
noch Iggingen, Herlikofen, Mutlangen, Lin-
dach, Brainkofen, Schönhardt, Hussenho¬
fen, Zimmern und Hirschmühle. Die Be¬
deutung Iggingens als kirchlicher Mittel¬
punkt ist stets im Bewußtsein des Volkes
geblieben. So schreibt das „Saal- und Kom¬
petenzbuch von Gotteszell 1638“: Iggingen
ist die Hauptpfarrei, und die Kirche allda
wird die Haupt- und Mutterkirche genannt.
Als das Kirchenwesen in unserer Gegend
geordnet wurde, bestimmte man Lorch und
Iggingen zu Dekanatssitzen. Beide Deka¬
nate waren die am weitesten vorgesdiobe-
nen Posten des Bistums Augsburg. Wald¬
stetten gehörte schon zu Konstanz,
Gschwend nach Würzburg. Der Dekan
braucht durchaus nicht am dem Orte woh¬
nen, welches dem Kapitel den Namen gab.
Ähnlich ist es ja audi bei den Landräten.
So wohnt in Gmünd der Landrat in Wald¬
stetten, ohne daß man deshalb von einem
Kreis Waldstetten sprechen würde. Iggin¬
gen gehörte ursprünglich zweifellos den
Herren von Rechberg. Durch sie kam Iggin¬
gen samt seiner Pfarrei schon sehr frühe
an das Kloster Gotteszell. Am 21. 1. 1349
stiftete Johann von Rechberg, genannt
von Bargau, die Widemhöfe (Pfarrhöfe)
und die Kirchen zu Iggingen und Herlikofen
dem Kloster Gotteszell. Nach seinem Tode
1357 gelang es Gotteszell, die sehr ver¬
wickelten Lehens- und Besitzverhältni.sse
an dieser Schenkung zu entwirren. (Ver¬
träge vom 9. 1. 1357 mit Kraft von Hohen¬
lohe, 1. 9. 1357 mit Ellw’angen, 19. 9.
1357 mit den Hauggen oder Hacken.) Nun
trachtete das Kloster darnach, sich die rei¬
che Pfarrei Iggingen einverleiben (incorpo-
rieren) zu lassen. Gelang dieses, so bekam
das Kloster das gesamte Einkommen der
Pfarrei und brauchte nur einen „ewigen
Vikar“ nach Iggingen zu schicken. Die
Einkünfte des Pfarrers bestanden damals
in der Hauptsache im Großzehnten, also
dem zehnten Teil der Getreideernte der
gesamten Markung und den Erträgnis.'^en
eines Bauernhofes von mehr als 30 ha.
Der Igginger Pfarrer, Pfaff Johann, ge¬
nannt Truchmann, kam als Kii'chherr nach
Heubach. Dort erklärte er am 19. 9. 1357
vor seinem Dekan, dem Pfarrer von Lau¬
tern, daß er auf die Widemhöfe, die Kir¬
chen und den Kirchensdiatz zu Iggingen
und Herlikofen verzichte. Nun konnten
die Verhandlungen mit dem Bischof ein¬
geleitet werden.
Für den Übergang wurde Konrad der
Kugler als Pfarrer und Kirchherr nach
Iggingen gesetzt. Allem Anschein nach war
es ein sehr betagter Herr, der nicht mehr
viel vom Leben erwartete. Am 7. 5, 1359
vermachte er Gotteszell einen großen Teil
seiner Einkünfte. Die Schenkung war ganz
im Stile eines Testamentes verfaßt und be¬
ginnt mit der damals üblichen Formel, „ich
habe eingesehen, daß dieser Welt Lauf
vergänglich und nichts sidierer ist als der
Tod und nichts unsicherer als die Zeit des
Todes.“ Und nun sdienkt er dem Kloster
den Großen Zehnten der Pfarrei und einen
Teil der Erträgnisse seines Pfarrhofes. Da¬
für sollen die Klosterfrauen sich seiner
Seel erbarmen durch „Beten, Singen und
Lesen“. Am 5. 1. 1372 hatte Gotteszell
sein Ziel erreicht. An diesem Tage wurde
die Kirche zu Iggingen von Bisdiof Jo¬
hann von Augsburg dem Kloster einver¬
leibt. Am 10. September 1379 wurde die
Incorporation von Papst Urban VI. bestä¬
tigt.
Die Incorporation hatte für Iggingen
sdiwere Folgen. Bis dahin wurde jedes
Jahr am Dienstag nach Fronleichnam zu
Iggingen der Kapitelstag (Versammlung der
Geistlichen) mit großer Feierlichkeit be¬
gangen. Der dortige Pfarrer hatte als Gast¬
geber die Geistlichen mit Speise und Trank
zu bewirten und auch die sonstigen nicht
unerheblichen Kosten zu tragen. Das war
früher dem reichen Pfarrherrn nicht
schwergefallen, wohl aber jetzt dem spär¬
lich besoldeten „ewigen Vikar“, besonders
nachdem ihm Gotteszell am 20. 9. 1437 und
am 20. 12. 1437 seine Einkünfte noch mehr
beschnitten hatte. Daher kam es, daß die
Kapitelstage nicht mehr regelmäßig in Ig¬
gingen abgehalten wurden, sondern wohl
am Sitz des jeweiligen Dekans, Dadurch
verlor Iggingen viel von seinem Glanz als
„Haupt- und Mutterkirche“ der Umge¬
bung, Das ganze Kapitel aber hatte sei-
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Gründungsiirkunde des Kapitels Gmünd, Oberer Teil der Titelseite
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Gründungsurkunde des Kapitels Gmünd 1588. Teil des Vorworts auf der Titelseite
nen Mittelpunkt und die straffe Führung
verloren. Es sdieint, daß die Pfarrer da¬
gegen bei Gotteszell ernstliche Vorhaltun¬
gen erhoben haben; denn am 30. 4. 1472
erklären Melchior Katz, Pfarrherr und
Dekan zu Essingen, und Hans Enderling,
Pfarrherr und Kämmerer zu Leinzell, so¬
wie Gotteszell, ,,daß wir miteinander lieb¬
lich und freundlich übereingekommen, daß
wir, der Dekan und Kämmerer, das Kapi¬
tel fürohin ewiglicli alle Jahre auf After¬
montag nach Fronleidinam in Iggingen in
der Pfarr halten sollen mit Singen und
Lesen und allen anderen Gottesdiensten,
wie denn das Kapitel vormals von alters-
her zu Iggingen gehalten worden ist. Dar¬
um gibt uns Gotteszell jährlich zwei Gul¬
den rheinisch. Dafür soll bestellt werden
alle göttliche Zier und Ornat, wie dann
Gott löblich und uns und der gemein Prie-
sicrschaft all weg auf solchen Tag ziemlich
und herbracht ist.“
Es war zu erwarten, daß über kurz oder
lang sich die Inhaber der Pfarrei gegen die
Besdineidung ihrer Einkünfte auflehnen wür¬
den. Im Jahre 1480 klagte Magister Friedrich
Härer, der „ewige Vikar“ von Iggingen, hef¬
tig gegen Gotteszell. Er ließ ausführen, daß
sich jetzt das gesamte Einkommen der Pfar¬
rei nur auf 70 Gulden belaufe. Wegen der
großen Ausdehnung der Pfarrei und der vie¬
len Filialen müsse er sich einen Gehilfen und
ein Pferd halten. Dem Gehilfen habe er 10
C ’’den jährlich zu bezahlen, und dessen Ver-
pllegung komme ihn auf weitere 16 Gulden.
Für sich selbst und die vielen Besudle an
Priestern, Laien und Verwandten brauche er
mindestens 70 Gulden jährlich. Dazu kämen
noch die Abgaben, die immer wieder an den
Bischof abzuführen seien. Außerdem müsse in
Betracht gezogen werden, „Iggingen ist Ka¬
pitelsort für das Landkapitel und ist es von
altersher gewesen“. Daher kämen viele Prie¬
ster zum Kapitel, die er bewirten müsse, und
denen zu Ehren ihm viele Ausgaben erwüch¬
sen. Er habe jetzt zwei Jahre die Pfarrei ver¬
sehen, habe Mangel und Armut ertragen und
Schulden gemacht. Gotteszell aber ließ aus¬
führen, der Kläger sei weder durch Gewohn¬
heit noch durch das Recht zu irgend welchen
Ausgaben verpflichtet, vielmehr würden diese
durch den Kämmerer, andere Mitglieder des
Kapitels und durch Gotteszell getragen. Au¬
ßerdem sei das Einkommen der Pfarrei viel
höher als Magister Härer angebe. Dieser habe
auch keineswegs einen Gehilfen und ein
Pferd nötig. Schließlich beschloß man, den
Fall dem Bischof vorzulcgen. Der Pfarrer
scheint keinen Erfolg gehabt zu haben; denn
seine Einkünfte blieben auch weiterhin recht
bescheiden.
Johannes Schrott
In der Reformationszeit ging das Kapitel
Lorch zum größten Teil zur neuen Lehre
über. Katholisch blieben nur Gmünd und
sein Gebiet und Wäschenbeuren. Weniger
groß waren die Verluste beim Kapitel Ig¬
gingen, weil zu ihm große Teile \'on
Gmünd, Rechberg und Ellwangen zähl-en.
Jahrzehnte lang gingen die Kämpfe für
und gegen die neue Lehre hin und her.
Der Augsburger Religionsfrieden 1555
brachte wenigstens eine Klärung über den
Besitzstand beider Konfessionen. Er be¬
stimmte für die Reichsstädte: wo bei ihnen
beide Konfessionen vertreten seien, .sol¬
len sie auch in Zukunft ungestört bleiben.
In Gmünd aber war nie eine evangelische
Gemeinde geduldet worden. Auf dieser
Grundlage wurde nun der Endkampf ge¬
gen die evangelische Minderheit aufge¬
nommen. Diaser nahm besonders heftige
Formen an, seit 1582 Johannes Schrott
zum Stadtpfarrer in Gmünd ernannt wur¬
de. Dieser Mann kannte keine Nachgiebig¬
keit und keine Halbheit. Unter ihm mu߬
ten die hiesigen Protestanten entweder
zum katholisdien Glauben zurückkehren
oder die Stadt verlassen. Hierin zeigte er
die gleiche Rücksichtslosigkeit wie auf der
anderen Seite das evangeli.sche Württem¬
berg gegen die Katholiken.
(Schluß folgt)
Schiffbruch und mußte daher aus dem Amt
aussdieiden. So streng waren damals die
Sitten: wer geschäftlich gescheitert war,
war bürgerlich tot. Eilas Wassermann zog
später nach Tübingen. An seiner Stelle
wurde David Heimann in das Vorsteheramt
gewählt, der freilich wenige Wochen da¬
nach stirbt. Darauf tritt sein Bruder Louis
Heimann in das Vorsteheramt ein, der Va¬
ter des bekannten Gmünder Rechtsanwalts
David Heimann. Hermann Gutmann, Da¬
vid Mayer und Louis Heimann werden
nach Ablauf ihrer Amtszeiten noch mehr¬
mals in das Vorsteheramt gewählt. Da die
Gemeinde für einen Rabbiner zu klein
war — ein Umstand, der für die ganze
Zeit ihres rund fünfzigjährigen Bestehens
gelten sollte — kam dem jeweiligen Reli¬
gionslehrer große Bedeutung zu. Das Ge¬
meindeleben erhielt von ihm wesentliche
Impulse.
Vorsänger (Rerigi.onslehrer)
Dei jüdischen Religionslehrer, auch Vor¬
sänger genannt, waren geprüfte Volks-
Mit klarem Auge sah Schrott, daß vor
allem die kirchlichen Verhältnisse im Gmün¬
der Gebiet zu ordnen seien. Ein katholi¬
sches Dekanat Lorch gab es schon seit
Jahrzehnten nicht mehr, und das Kapitel
Iggingen war so sehr erschüttert, daß auch
dort keine Dekanats wählen mehr durch¬
geführt wurden. Am 13. Oktober 1588
wandte sich Bürgei'meister und Rat an
den Bischof von Augsburg und legten ihm
die kirchlichen Mißstände im Gmünder Ge¬
biet dar. Man darf annehmen, daß dieses
Schreiben durch Stadtpfarrer Schrott ver¬
anlaßt wurde. Der Rat führte aus, es sei
ein großer Fehler, daß die Geistlichen in
Gmünd und Umgebung keinen Dekan hät¬
ten, sondern nur noch zwei Kämmerer,
nämlich die Pfarrer von Gmünd und Ig¬
gingen, welche sie jedoch nicht so respek¬
tieren, wie sie sollten. Zudem führe der
Pfarrer von Iggingen einen gar ärgerli¬
chen Lebenswandel. Darauf ordnete der
Bischof am 3. 11. 1588 eine Visitation des
Gmünder Gebietes an. Schrott benützte die
Anwesenheit des bischöflichen Kommissärs,
um alles für die Neuordnung der kirch¬
lichen Verhältnisse vorzubereiten. Noch im
Dezember 1588 versammelten sich die ka¬
tholischen Geistlichen der früheren Kapi¬
tel Lorch und Iggingen und beschlossen,
ein neues Kapitel Gmünd aufzustellen und
genehmigten dessen Satzungen. Diese wa¬
ren von Stadtpfarrer Schrott entworfen
worden und fußten auf denen von 1513.
Am 5. 5. 1589 wurden sie vom Bischof
Marquard genehmigt. Nun wurde Stadt¬
pfarrer Schrott zum 1. Dekan des Land¬
kapitels Gmünd gewählt. Im Handbuch
des Dekanatsamtes Lorch, begonnen 1520,
taucht zum letztenmal der Name Land¬
kapitel Iggingen auf. Stadtpfarrer Schrott
schreibt auf Seite 28 B: „Anno a Christo
nato 1596 1. octobris erat frequens capi-
tulum Idchingen-Gmündt“, also: Am 1.
Oktober 1596 trat das Kapitel Iggingen-
Gmünd zusammen. Zu ihm gehörten da¬
mals Gmünd, Mögglingen, Weiler, Heuch¬
lingen, Iggingen, Zimmerbach, Bettringen,
Spraitbach, Wetzgau, Leinzell, Lautern,
Wäschenbeuren, Alfdorf (war damals noch
katholisch), Straßdorf.
Bei dem großen Übergewicht der Stadt
Gmünd gegenüber den anderen Gemein¬
den ist es nicht auffallend, daß in der Re¬
gel die StadtpfaiTer von Gmünd zu De¬
kanen gewählt wurden. Doch schon 1621
nach dem Tode von Stadtpfarrer Schrott
wählten die Geistlichen den Magister Se¬
bastian Haug, Pfarrer zu Weiler, zu ihrem
Dekan. Wohl nicht ohne scharfen Druck
seitens der Reichsstadt legte dieser schon
1625 das Dekanat wieder nieder. Nun folg-
schullehrer. Dazu hatten sie weitere Prü¬
fungen als Vorsänger abzulegen. Die jüdi¬
schen Lehramtskandidaten besuchten in
Württemberg das Seminar Eßlingen.
Die Aufgaben der Religionslehrer gin¬
gen, namentlich in Gemeinden ohne Rab¬
biner', wie Gmünd eine war, weit über die
kantoralen Funktionen hinaus. Sie hatten
den öffentlichen Gottesdienst zu gestalten,
Predigen zu haltei^ den Religionsunter¬
richt zu erteilen, wie überhaupt seelsorge¬
rische Aufgaben aller Art zu erfüllen;
außerdem hatten sie die Sitzungen des Vor¬
steheramts zu leiten. Schließlich hatte der
Religionslehrer in Gmünd als Schochet
(Schächter) zu fungieren, d. h. nach rituel¬
len Vorschriften zu schlachten. Der erste
Lehrer, den noch die Privatgemeinde an¬
stellte und besoldete, war Bernhard Adler.
Er war zugleich Lehrer in Aufhausen, wo
es eine jüdische Volksschule gab. In
.Gmünd besucliten die jüdischen Schüler die
evangelische Volksschule, bzw. eine der
höheren Schulen (Reallyceum, Töchter¬
schule).
ten sich 128 Jahre hindurch die Stadtpfar¬
rer von Gmünd als Dekane, bis nach dem
Tode von Stadtpfarrer Johann Sebastian
Kolb 1753 Anton Schedel, der Pfarrer von
Schechingen, zum Dekan gewählt wurde.
Das wurde in Gmünd sehr übel aufge¬
nommen. Mit aller Macht betrieb man die
Loslösung der Stadt von dem Landkapitel.
Nach langen Verhandlungen wurde dieses
Ziel erreicht, indem die hiesige Pfarrkir¬
che 1761 zur Stifts- oder Kollegiatkirche
erhoben wurde. Zehn der hiesigen Geist¬
lichen erhielten den Titel ‘Kanoniker. Sie
wählten sich den hiesigen Stadtpfarrer Jo¬
hann Josef Doll zu ihrem Stiftsdekan und
trennten sich mit Genehmigung des Bi¬
schofs vollständig vom Landkapitel Gmünd,
Nun gab es also zwei Dekane, nämlich in
Schechingen den Dekan des Landkapitels
Gmünd und in Gmünd den Stiftsdekan.
Anton Schedel starb 1771. Sein Nachfolger
wurde der Pfarrer von Lautern, Michael
Ziegler. In Gmünd folgten auf Johann
Josef Doll als Stiftsdekan Franz Xaver
Debler von 1776 bis 1798 und auf ihn
Thomas Kratzer. Als Gmünd 1802 wdirt-
tembergisch wurde, hob der Staat sofort
das Kanonikat auf. Thomas Kratzer aber
scheint weiter als Dekan für die Stadt
gewirkt zu haben. Damals mag amtlich
oder nidit amtlich der Name „Dekanat
Lautem“ auf gekommen zu sein. In Würt¬
temberg war es nämlich Sitte, die Ämter
nach dem Sitze ihres Inhabers zu benen¬
nen. Doch möchte ich mich darüber nicht
auslassen. Das recht zweifelhafte „Deka¬
nat Lautern“ hätte sowieso nur eine recht
kurze Lebensdauer gehabt. 1809 starb
nämlidi Dekan Ziegler in Lautern, und
noch im selben Jahr wurde Thomas Krat¬
zer zum Dekan des Landkapitels Gmünd
gewählt. So könnte sich der Eintrag im
Pfarrbuch von Lautern ohne weiteres er¬
klären. Im folgenden Jahre wurden staat-
licherseits die Dekanate abgegrenzt (Bei¬
lage Nr. 53 zum Kgl. Württ. Staats- und
Regieruhgsbl. 1810). Da ist wiederum eine
Rede von einem Dekanat Lautern, wie
auch in dem ganzen reichen Urkundenbe¬
stand durch die Jahrhunderte hindurch
sich audi nicht die geringste Spur eines
solchen entdecken läßt. Während dieser
ganzen Zeit tritt Lautern als Pfarrei nicht
mehr hervor eis irgend eine andere kleine
Landgemeinde. Damit schließe ich meine
Ausführungen über das Landkapitel Ig¬
gingen.
Die in diesem Aufsatze angeführten Ur¬
kunden können im Original oder in Foto¬
kopien im Stadtarchiv eingesehen werden.
Sie wurden von H. Dr. Nitsch ab geschrieben.
wenn nötig übersetzt und zeitlidi geordnet in
unserer Urkundensammlung niedergelegt.
Außerdem wurden benützt die Arbeiten von
Stadtpfarrer Weser und Bruno Klaus: „Zur
Gesdh. d. kirclil. Verhältn. in der Reichsst.
Gmünd. WVL 1904.“
Nachwort
Herr Pfarrer Dangelmaier sdirieb mir zur
Frage des Kapitels Lautern nachträglich noch
folgendes: „Idi habe.. .vom Augsburger Or¬
dinariat folgenden Bescheid erhalten: „Über
die frühere Einteilung der Diözese Augs¬
burg .. .informiert unter Quellenangabe das
Werk: Friedr. Thudichum, „die Diöz . . .Augs¬
burg .. .Tübingen 1908.“ Dort findet sich
bei... den Ardiidiakonaten ... 8. Lautra, 9.
Lorch ... Ob Iggingen zeitweise Dekanats¬
sitz gewesen ist, müßte aus Urkundenstudien
erschlossen werden.“ Sofort ließ ich mir das
Werk von Thudichum kommen, das ja „unter
Quellenangabe informiert. „In einem kurzen
Vorwort zur Diözese Augsburg schreibt Thu¬
dichum S. 67: „Die alte Einteilung der Diöz.
Augsburg bietet das Werk von Plazidus
Braun, Bd. I, AUGSB. 1823. Braun macht
keine Angaben über alte handschriftliche
Verzeichnisse (vom Einsender gesperrt), son¬
dern folgt vielmehr .. .den Vorarbeiten von
Karl Stengel, Friedl und anderen.“ So also
ist die Quelleniage. Ich ließ mir natürlich
auch das Werk von Plazidus Braun kommen
und fand das Urteil von Thudichum voll¬
ständig bestätigt. Es ist allerdings riditig,
daß Braun in seinem Werke sehr oft von
einem Dekanat Lautern, nie von einem De¬
kanat Iggingen spricht; er führt aber nicht
eine einzige urkundlic^ie Quelle an. Seine
Gewährsmänner sind (bei Lorch und Lau¬
tern) die Dekane Rink-Donzdorf (gest, 1825)
und Kratzer — Gmünd (gest. 1824). Rink hat
sich durch die Erforschung der rechbergi-
schen Geschichte verdient gemacht, von Krat¬
zer ist nichts Ähnliches bekannt. Wenn er die
ihm unterstellten Archive der Münsterpfar¬
rei und des Dekanatamtes studiert hätte, so
hätte er feststellen müssen, daß nirgends auch
nur eine Spur von einem Dekanat Lautern
zu finden ist. Das Stadtarchiv hat das ge¬
samte Münsterarchiv fotokopieren lassen, und
bis heute sind sämtliche Urkunden bis 1500
(auch diejenigen vom Dekanatsarchiv) abge-
sdirieben, so daß ich also für meine Behaup¬
tung einstehen kann. Das Werk von Braun
ist aber so mangelhaft, daß es als Quelle
abgelehnt werden muß. Wenn er Straßdorf
und Oberbettringen an „die Remse“, Iggin¬
gen, Spraitbach und Schechingen an die
„Leine“ legt, so will ich nicht viel dagegen
sagen. Schlimm wird es aber, wenn er beim
Kapitel Lorch von einem „ehemaligen Pfarr-
dorf Arnbach“ spricht, das nie bestanden hat,
wenn er ,,Hausholtz“ nicht eindeutig als
Hundsholz (heute Adelberg) feststellen kann,
wenn er „Rinderbach“ als evangelisdien
Pfarrort anführt, „von dem nicht einmal das
Andenken mehr übrig ist“, wenn er „Wechs-
heim (Weschesheim)“ und „Wezgau“ (!) als
zweierlei Dörfer anführt, wo dodi beidesmal
dasselbe Wetzgau gemeint ist. Zudem stem¬
pelt er „Wechsheim“ zu einem evangelischen
Pfarrdorf. Daneben hat er auch noch „Welz¬
heim“. Ferner ist nach ihm ,,Tannheim“
(Tanau) ein evangelisches Pfarrdorf. Rin¬
derbach, der Georgishof und die Gotteszeller
Mühle gehören nach ihm zum Dekanat Lorch,
während sie doch stets nach Iggingen zähl¬
ten. Dazu sind sehr viele Orts- und Familien¬
namen bis zur Unkenntlichkeit verstümmelt.
Ein solches AVerk ist als Quelle abzulehnen.
Damit sind für mich die Auseinanderset¬
zungen über das „Kapitel Lautern“ zu Ende,
A.D.
Das leere Grab
Heinrich Negelin war zuvor Pfarrherr in
Sdhwäbisch Gmünd
In der langen Reihe der Augsburger
Weihbischöfe nimmt der aus dem Bistum
Konstanz stammende Theologe Heinricli
Negeäin eine Sonderstellung ein. Nach
dem Tode des Weihbischofs Johann III.
Kerer (1431—1506) bewarb sich um das
Amt der Pfarrherr von Esslingen, Dr.
Georg Maiershofer, der auch eine Probe¬
predigt im Hohen Dom zu Augsburg hal¬
ten mußte. Daraus darf man schließen, daß
er sich zur Übernahme der kurz vorher
gestifteten Dompredigerstelle bereit er¬
klärt hatte. Das Domkapitel trat für ihn
beim Augsburger Bischof, Heinrich IV. von
Das Kapitel Iggingen und die Pfarrei Lautern
Von Albert Deibele (Schluß von Nr. 3, Juli 1965)