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Full text of "Deutsche Vierteljahrsschrift Für Öffentliche Gesundheitspflege 22.1890 Harvard"

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4,8 



Deutsche Vierteljahrsschrift 
fuer oeffentliche... 













































































































Boston 

Medical Library 
8 The Fenway 



LIBRARY OP HYGIENE 


FROM THE LIBRARY OF 

CHARLES HARRINGTON 

Instructor in Hygiene, 1SS5-1S9S 
Assistant Professor of Hygiene, 1S9S-1906 
Professor of Hygiene, 1906-1908 


GIFT OF 

MRS. CHARLES HARRINGTON 

November 30, 1908 


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Deutsche Vierteljahrsschrift 

für 

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öffentliche Gesundheitspflege. 


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Deutsche Vierteljahrsschrift 

für 

öffentliche Gesundheitspflege 


Herausgegeben von 


Prof. Dr. Finkelnburg in Bonn, Dr. Göttisheim in Basel, 
Prof. Dr. Augnst Hirsch in Berlin, Baurath Dr. Hobrecht in 
Berlin, Prof. A. W. v. Hofmann in Berlin, Prof. M. v. Pettenkofer 
in München, Regierungs- und Geh. Medicinal-Rath Dr. M. Pistor 
in Berlin, General-Arzt Prof. Dr. Roth in Dresden, Sanitäts-Rath 
Dr. A. Spiess in Frankfurt a. M., Oberbürgermeister 
T. Winter in Danzig. 


Redigirt 

von 

Dr. A. Spiess und Dr. M. Pistor. 

Frankfurt &. M. Berlin. 


Zweiundzwanzigster Band. 


Braunschweig, 

Druck und Verlag von Friedrich Vieweg und Sohn. 

1 8 9 0 . 


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Alle Bechte Vorbehalten. 


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Inhalt des zweiundzwanzigsten Bandes. 


Erstes Heft. 

Scito 

Bericht des Ausschusses über die fünfzehnte Versammlung: des „Deutschen 
Vereins für öffentliche Gesundheitspflege“ zu Strassburg i. E. vom 
14. bis 17. September 1889. 

Erste Sitzung. 

Eröffnung der Versammlung. 1 

Rechenschaftsbericht. 5 

Tagesordnung. 6 

Nr. I. Die hygienischen Verhältnisse und Einrichtungen 

in Elsass-Lothringen. 9 

Referat von Geh. Medicinalrath Dr. Krieger (Strass¬ 
burg i. E.). 9 

Nr. II. Maassregeln zur Erreichung gesunden "Wohnens . 20 

Antrag der Herren Strauss und Hartwig. 21 

Referat von Oberbürgermeister Dr. Miquel (Frank¬ 
furt a. M.). 23 

Correferat von Oberbaurath Professor Baumeister 

(Karlsruhe). 33 

I)iseu88ion. 3G 

Reichsgesetzliche Vorschriften zum Schutze des gesun¬ 
den "Wohnens. 58 

Zweite Sitzung. 

Nr. III. Anstalten zur Fürsorge für Genesende. 61 

Referat von Geheimrath Professor Dr. v. Ziemssen 

(München). 61 

Correferat von Bürgermeister Back (Strassbürg i. E.) 70 

Thesen. 78 

Discussion. 78 

Resolution. 82 

Nr. IV. Verhütung der Tuberculose. 82 

Referat von Professor Dr. Heller (Kiel). 82 

Schlusssätze.100 

Discussion.100 

Resolution.103 


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VI 


Inhalt des zweiundzwanzigsten Bandes. 


Dritte Sitzung. 

b Seite 

Neuwahl des Ausschusses.104 

Nr. V. Eisenbahnhygiene in Bezug auf die Reisenden . . 105 

Referat von Geh. Baurath Wiehert (Berlin).105 

Correferat von Professor I>r. Löffler (Greifswald) . . 124 

Pi8cii8sion.136 

Schluss der Versammlung.143 

Wasserversorgung und Flussverunreinigung. Von Dr. Fr. Pornblüth 

(Rostock).145 

[Kritiken und Besprechungen.] 

Arbeiten aus dem kaiserlichen Gesundheitsamte, Bd. V, Heft 1 und 2 

(Hueppe, Prag).159 

Dr. Adolf Ritter v. Kissling, kaiserlicher Rath: Sanitätsbericht von 

Ober-Oesterreich (Dr. E. Marcus, Frankfurt a. M.).107 

Medicinalrath Dr. Max Flinzer, königl. Bezirksarzt: Die Typhus- 
Epidemie in Chemnitz im Jahre 1888 und der Typhus daselbst seit 

dein Jahre 1887 . 168 

Dr. Christian Ströhmberg: Das Porpater Gymnasium in gesund¬ 
heitlicher Beziehung (E. Roth, Belgard).169 

J. Ruff: Das Buch der vernünftigen Krankenpflege (Wernich, Cöslin) 171 
Dr. Ludwig Hirt, a. o. Professor au der Universität Breslau: System 

der Gesundheitspflege.,.171 

Neu erschienene Schriften über öffentliche Gesundheitspflege (46. Vcrzeich- 


niss) . ..172 

Zweites Heft. 


Die Nutzbarmachung des Flusswassers für Wasserversorgungen. Von Stadt- 

baurath W. II. Lindley (Frankfurt a. M.).191 

Ueber die Bestimmung und die Grenzen des Luftwechsels in geschlossenen, 

von Menschen benutzten Räumen. Von Prof. H. Rietschcl (Berlin) . . 225 
Ueber Verbreitung des Typhus durch Milch. Von Dr. E. Roth (Belgard) . 238 
Wie kann der grossen »Sterblichkeit an Tubereulose unter den Kraukcn- 
pflegegenossensehafteu wirksam vorgebeugt werden? Nach einem am 
JO. December 1889 ira allgemeinen ärztlichen Verein zu Köln gehaltenen 

Vorträge von Geh.-Medicinalrath Dr. Oscar Schw T artz.246 

Ueber die Unterbringung der Obdachlosen vom hygienischen Gesichtspunkte. 

Von Bczirksphysicus Dr. L. Becker (Berlin).253 

Die Ueberwachung des Verkehrs mit Butter und Margarine in Berlin. Die 
Grenzen der Durchführbarkeit des Margarinegesetzes uud deren Gründe. 

Von Dr. C. Bischoff (Berlin).262 

[Kritiken mid Besprechungen.] 

Arbeiten aus dem kaiserlichen Gesundheitsamte, Baud V, Heft 3 

(Hueppe, Prag).287 

Prof. Dr. J. liosenthal: Vorlesungen über die öffentliche und private 

Gesundheitspflege.291 

Festschrift zur Feier des fünfzigjährigen Bestehens des Vereins pfälzi¬ 
scher Aerzte (E. Roth, Belgard).291 

Sanitätsrath Dr. Hüllmanu: Ueber obligatorische Ventilationseinrich¬ 
tungen in Neubauten (Prof. Baumeister, Karlsruhe).293 


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Inhalt des zweiundzwanzigsten Bandes. VH 

Seite 

Le tout ä l’egout en Belgique. Rapport fait par la Commission speciale 

composee de A. Devaux et F. Putzeys (Dr. Lissauer, Danzig) 294 
Dr. Leo Burgerstein: Axel Key’s schulhygienischo Untersuchungen 

(E. Roth, Belgard).295 

Dr. A. Collineau: L* Hygiene ä l’Ecole (E. Roth, Belgard).299 

Dr. Ludwig Martin: Aerztliche Erfahrung über die Malaria der 

Tropenländer (Dr. R. Wehm er, Berlin) ..301 

R. Emmerich und H. Trillich: Anleitung zu hygienischen Unter¬ 
suchungen (Dr. Büchner, München) ..304 

F. Hu eppe: Die Methoden der Bacterienforschung (Libbertz, Frank¬ 
furt a. M.). 305 

Dr. med. Pause: Die Naturgeschichte des Diphtheriepilzes und des ihm 

verwandten Scharlachpilzes (Wernich, Cösliu).305 

Piof. Dr. Julius Arnold: Ueber deu Kampf des menschlichen Körpers 

mit den Bacterien (Wernich, Cöslin).306 

Joseph Körösi: Kritik der Yaccinationsstatistik und neue Beiträge 

zur Frage des Impfschutzes (M. Schulz, Berlin).307 

E. Raven ez, Medecin major a l’Ecole de ca Valerie de Saumur: La Vie 

du Soldat (W. Roth, Dresden).308 

Dr. W. Derblich: Ein Menschenalter Militärarzt (W. Roth, Dresden) 313 
Dr. Th. Weyl: Die Theerfarben mit besonderer Rücksicht auf Schäd¬ 
lichkeit und Gesetzgebung hygienisch- und forensisch-chemisch 
untersucht (Dr. C. Bi sc ho ff, Berlin).313 

[Zar Tagesgeschichte.] 

Zehnter internationaler medicinischer Congress. Berlin 1890 . 318 

Sechszehnte Versammlung des Deutschen Vereins für öffentliche Gesund¬ 
heitspflege zu Braunschweig in den Tagen vom 11. bis 14. Septem¬ 
ber 1890.325 

[Kleinere Mittheilungen.] 

Volks- und Arbeiterbäder. 326 

[Hygienische Gesetze and Verordnungen.] 

Rundschreiben des Reichskanzlers vom 10. Januar 1890, betreffend Nach¬ 
richten über die Influenza-Pandemie.328 

Rundschreiben au die Vorstäude sämmtlicher ausschliesslich vom Reichs¬ 
versicherungsamte ressortirenden Berufsgeuossenscliaften vom 8. De- 
cember 1889, betreffend die Aufnahme von Bestimmungen über die 
erste Iiülfeleistung bei Unfällen in deu Unfallverhütungs- 

Vorschriften . 328 

Vertrag zwischen dem Königreiche Preussen uud dem Königreiche 
Belgien, betreffend Austausch von Nachrichten über ansteckende 

Krankheiten bei Menschen und Thieren.330 

Erlass königl. preussischen Ministeriums für Handel und Gewerbe vom 

18. Mai 1889, betreffend Vorschriften über die Einrichtung und deu * 

Betrieb von Spiegelbeleganstalten.332 

Runderlass königl. preussischen Ministeriums des Innern vom 15. April 
1889, betreffend die Bekämpfung der Schwindsucht in den 

Straf-, Gefangenen- und Besserungsanstalten.336 

Erlass grossherzoglich badischen Ministeriums des Innern vom 5. Juli 
1889, betreffend die Verhütung der Verbreitung der Tuber- 
culose.337 

Neu erschienene Schriften über öffentliche Gesundheitspflege (47. Verzeich¬ 
niss) . 340 


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VIII 


Inhalt des zweiundzwanzigsten Bandes. 


Drittes Heft. 

Seite 

Die Anstellung von Gesundheitsaufsehern in Berlin. (Nach einem in der 
Deutschen Gesellschaft für öffentliche Gesundheitspflege in Berlin ge¬ 
haltenen Vortrage.) Von Dr. M. Pistor.353 

Die Gründung von Baugenossenschaften mit beschränkter Haftpflicht zur 

Schaffung gesunder Wohnungen. Von Dr. E. Roth in Belgard .... 363 
Wasserversorgung und Flussverunreinigupg. Von Civilingeuieur W. Küm¬ 
mel (Hamburg) . . ..377 

Verbesserungen in der Gesundheitspflege der französischen Armee. Von 

Dr. W. Roth, Generalarzt .erster Classe.390 

Die Nahrungsmittelcontrolo in Berlin in Verfolg des Gesetzes vom 14. Mai 

1879. Von Dr. C. Bischoff (Berlin) ... 395 

Weitere Mittheilungen über die Bedeutung der Verunreinigungen des Trink¬ 
braun tweins. Von Dr. Fritz Strass mann, Privatdocenten für Staats- 

arzueikunde an der Universität Berlin.418 

Die gesundheitspolizeiliche Ueberwachung des Verkehrs mit Milch. Von 

Dr. med. Marx (Erwitte).430 

[Kritiken nnd Besprechungen ] 

Arbeiten aus dem kaiserlichen Gesundheitsamte. VI. Band, 1. lieft. 

(Dr. Hüppe, Prag).471 

Dr. Suter: Die Fleischvergiftungen in Andelfingen und Kloten 

(Dr. Stich, Nürnberg) ..473 

Dr. Th. Altschul: Ueber Wasserversorgung der Städte im Allge¬ 
meinen und die geplante Wasserversorgung Prags im Besonderen 

(Dr. E. Reichardt, Jena).477 

H. Trillich, zweiter Assistent an der königl. Untersuchungsanstalt für 
Nahrungs- und Genussmittel zu München: Die Münchener Hoch¬ 
quellenleitung aus dem Murgfallthale, nebst Beiträgen zur Unter¬ 
suchung des Trink- und Nutzwassers (Dr. E. Reichardt, Jena) . 478 
A. Bertscliinger: Untersuchungen über die Wirkungen der Sand¬ 
filter des städtischen Wasserwerkes in Zürich (Dr. E. Reichardt, 

Jena)..479 

J. Post: Musterstätten persönlicher Fürsorge von Arbeitgebern für 

ihre Geschäftsangehörigen (Schüler, Mollis).480 

Sanitätsrath Dr. Meilcke: Welche Aufgaben erfüllt das Krankenhaus 

der kleinen Städte und wie ist es einzuricliten? (M. Schulz, Berlin) 482 
Dr. Marx, praktischer Arzt: Untcrriclitsbuch für angehende Kranken¬ 
pflegerinnen (M. Schulz, Berlin).482 

[Vereine nnd Versammlungen.] 

62. Versammlung deutscher Naturforscher und Aerzte in Heidelberg 
vom 18. bis 23. September 1889. Bericht über die Section für 
Hygiene, Mcdicinalpolizei und gerichtliche Medicin. Von Regierungs¬ 
und Geh. Medicinalrath Dr. Schwartz (Köln).483 

Zehnter internationaler medicinischer Congress zu Berlin 1890 .... 489 

Deutscher Verein für öffentliche Gesundheitspflege. Sechzehnte Ver¬ 
sammlung zu Braunschweig in den Tagen vom 11. bis 14. Septem¬ 
ber 1890 . 492 

Nekrolog« Heinrich Vieweg. Nachruf von Rudolf Blasius.494 

[Hygienische Gesetze und Verordnungen.] 

Erlass königl. preussischen Kriegsministt riums, Medicinalabtheilung, 
vom 4. Januar 1890, betreffend Sanitäre Ortsbeschreibungen 
der Garnisonen.498 


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Inhalt des zweiundzwanzigsten Bandes. 


IX 


Erlass königl. preussischen Kriegsministeriums vom 11. März 1890, 
betreffend Trinkwasserbeschaffung in den Casernen .. . . 
Erlass königl. preussischen Kriegsministeriums, Medicinalabtheiluug, 
vom 7. November 1889, betreffend Bekämpfung der Lungen¬ 
schwindsucht . 

Rundverfügung königl. preussischen Ministeriums des Innern vom 1. März 
1890? betreffend die Anforderungen, welche in baulicher und gesund¬ 
heitlicher Beziehung an die Gast- und Schankwirthschaften 

zu stellen sind... 

Erlass königl. Polizeipräsidiums und Magistrats der Stadt Frankfurt a. M. 
vom 15. Januar 1890, betreffend Hygienische Verhaltungs¬ 
maassregeln bei ansteckenden Krankheiten. 

Neu erschienene Schriften über öffentliche Gesundheitspflege (48. Verzeich¬ 
niss) . 


Viertes Heft. 

Die Hygiene auf dem zehnten internationalen medicinischen Congresse in 

Berlin. Von Dr. E. Roth in Belgard. 

Ueber die Einrichtung, hygienische und volkswirtschaftliche Bedeutung 

der Grenzschlachthäuser. Von Dr. Tracinski in Myslowitz. 

Die Berliner Feriencolonieen. Von Stadtrath Borchardt in Berlin . . . 

[Kritiken und Besprechungen.] 

Dr. M. v. Pettenkofe'r: Die Verunreinigung der Isar durch das 
SchwemmsyBtem von München. Vortrag, gehalten im ärztlichen 
Verein zu München. Hygienische Tagesfragen, X. (Dr. A. Schuster, 

München) ... 

Cholera: Geschichte und Epidemiologie der Cholera. Von Generalarzt 
Dr. J. Fayrer in London.— Die Cholera in Indien. Von Dr. Erni 
Greiffenberg in Batavia. — Quarantänen. Von Stabsarzt Dr. 
Schuster in München.— Studien über die Aetiologie der Cholera. 
Von Prof. Dr. C. Cr am er in Zürich. — Jlit einem Vorworte von 
Dr. M. v. Pettenkofer. Hygienische Tagesfragen, VII. (Dr. Stich, 

Nürnberg)... 

Physicu8 Dr. J. J. Reineke: Der Typhus in Hamburg mit besonderer 
Berücksichtigung der Epidemieen von 1885 bis 1888 (Dr. Kollm, 

Berlin)... 

Dr. A. Baer: Die Trunksucht und ihre Abwehr. Ein Beitrag zum der¬ 
zeitigen Stande der Alkoholfrage (F. Strassmann, Berlin). . . . 

Repertorium der im Laufe des Jahres 1889 in deutschen und ausländischen 
Zeitschriften erschienenen Aufsätze über öffentliche Gesundheitspflege. 

Zusammengestellt von Dr. Alexander Spiess. 

Generalregister des XXL und XXII. Bandes. 


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Bericht des Ausschusses 

ü b e l* d i e 


Fünfzehnte Versammlung 

des 

Deutschen Vereins für öffentliche Gesundheitspflege 
zu Strassburg L E. 

vom 14. bis 17. September 1880. 


Erste Sitzung. 

Sonnabend, den 14. September, Vormittags 9 Uhr. 

Vorsitzender Ober Ingenieur Andreas Meyer (Hamburg) eröffnet 
die Versammlung mit folgenden Worten: 

„Meine geehrten Herren! Ich erkläre hiermit die fünfzehnte Versamm¬ 
lung des Deutschen Vereins für öffentliche Gesundheitspflege für eröffnet. 
Wir haben sicherlich Alle im letzten Jahre auf unseren verschiedenen 
Lebenswegen so viele heterogene Dinge erlebt, dass sich Viele von uns erst 
wieder in die Vereinsarbeit einleben müssen, welche wir vor Jahresfrist so 
erfolgreich in Frankfurt gefördert haben. Aber die Arbeiten unseres Vereins 
haben auch in der Zwischenzeit keineswegs geruht. Insbesondere hat die 
in Frankfurt eingesetzte Vereinscommission zur Berathung von Minimal¬ 
anforderungen an Wohnungen ihre Aufgabe sorgfältig durchgeführt, und wir 
werden gerade heute die Probe auf das Exempel haben, ob unser Verein in 
seinen Bestrebungen für den Fortschritt der öffentlichen Gesundheitspflege 
in Deutschland wirklich praktisch genug ist, um eine der bedeutendsten 
Fragen, die des gesunden Wohnens, schnell und kräftig weiter zu führen. 

„Es war auch sonst für uns im Ausschüsse diesmal ein leichte Arbeit, 
die Tagesordnung festzustellen. Ausser dem freundlichen Anerbieten von 
Strassburg, unserem Congress über die hygienischen Einrichtungen in Eisass- 
Lothringen Auskunft zu geben, haben wir das Glück gehabt, einen Gegen¬ 
stand auf die Tagesordnung zu bekommen, nach dem wir schon lange gestrebt 
haben, weil er mehr und mehr für die allgemeine Gesundheitspflege Wich¬ 
tigkeit erlangt: er betrifft das Wohlbefinden der Reisenden auf den Eisen¬ 
bahnen. Ich glaube, dass dieses Thema einer wissenschaftlichen Gliederung 
fähig ist und dabei so viele populäre Momente enthält, dass die verschiedenen 
Elemente unseres Vereins an der Behandlung desselben ein thätiges Interesse 
nehmen werden, und dass es so recht eigentlich für unseren Verein geeignet ist. 

Viertuljahraschrift für Gesundheitspflege, 1890. 1 


/ 


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2 Bericht-des Ausschusses über die fünfzehnte Versammlung 

„Auch hofft der Vorstand, die beiden anderen Themata: „Fürsorge für 
Genesende“ und „Verhütung der Tuberculose“, gut gewählt und eine Ueber- 
fülle der Tagesordnung vermieden zu haben, wodurch es möglich sein wird, 
Gründlichkeit der Discussion und eine behagliche Form der Verhandlungen 
zu erreichen. Dieses Mal haben wir Zeit genug, alle Fragen unserer Tages¬ 
ordnung sine ira et studio zu erledigen und doch an allen Veranstaltungen 
theilzunehmen, welche man* uns seitens der gastfreundlichen Stadt Strass¬ 
burg ausserhalb der Versammlungszeit vorbereitet hat. 

„Die Wahl der Stadt Strassburg zu unserem diesmaligen Versamm¬ 
lungsorte spricht für sich selbst. Wir freuen uns, dass unser Anschluss- 
bedürfnies an die Naturforscherversammlung, welche merkwürdiger Weise 
zum dritten Male nach einander den Westen Deutschlands aufsucht, uns 
Gelegenheit giebt, in die alte deutsche Reichsstadt einzuziehen. Nachdem 
wir nun hier angekommen sind, ist es für mich eine Ehre, dem Vertreter 
der Landesregierung, Herrn Unterstaat ssecretär v. Schraut, das Wort zu 
ertheilen, welcher die grosse Güte haben will, uns das Salz und Brot des 
freundlichen Willkommens zu reichen.“ 

Unterstaatssecretftr V. Sehraut: „Verehrte Herren! Namens der 
kaiserlichen Landesregierung heisse ich Sie im Reichslande herzlich will¬ 
kommen. Ihr Arbeitsgebiet ist ein ausserordentlich umfassendes und von 
hoher socialpolitischer Bedeutung für das allgemeine Wohl. Ich darf aus 
Ihrem reichen Programm in dieser Beziehung nur die Frage herausgreifen, 
die eben Ihr verehrter Herr Präsident auch bereits erwähnt hat, und die 
mir eine Frage socialpolitischer Bedeutung allerersten Ranges zu sein 
scheint, nämlich die feste und zweckmässige Eingliederung der Wohnungs¬ 
frage in das Öffentliche Recht. Wir, die öffentlichen Verwaltungen, sind 
Ihrem Verein doppelt zu Dank verpflichtet, weil Sie durch den Austausch 
Ihrer reichen Erfahrungen die Gesichtspunkte festlegen, nach denen wir in 
der Praxis dann verfahren können. 

„Nicht ohne Genugthuung kann ich hier vor Ihnen constatiren, dass 
die unermüdlichen Bestrebungen der Landesregierung im Interesse der öffent¬ 
lichen Gesundheitspflege im Reichslande sowohl bei der Bevölkerung als bei 
der Volksvertretung und bei den Gemeinden auf das lebhafteste Entgegen¬ 
kommen stossen. 

„Wir haben in den letzten zehn Jahren in nicht weniger als 161 Land¬ 
gemeinden und 7 Stadtgemeinden Wasserleitungen, sowohl für Trinkwasser 
als Nutzwasser, angelegt; 31 Trinkwasserleitungen sind zur Zeit in der Aus¬ 
führung und 57 Projecte werden auf Antrag der betheiligten Gemeinden zur 
Zeit ausgearbeitet. Zum Schutze der Städte gegen Ueberschwemmungsgefahr 
werden grosse Canäle von der deutschen Verwaltung angelegt, namentlich der 
grosse Illableitungscanal zum Schutze der früher von Ueberschwemmungen 
ausserordentlich stark beschädigten Stadt Strassburg. Zur Regulirung der 
NiederwasserBtände der Flüsse, um deren Wasser in den trockenen Sommer¬ 
monaten sowohl für die Interessenten als für die hygienischen Zwecke 
nutzbar zu machen, werden mächtige Reservoirs in den Vogesen angelegt, die 
zu den bedeutendsten auf dem ganzen Continente gehören. Dank einer 
vorzüglichen Wassergesetzgebung, einer günstigen Finanzlage und dem 


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des Deutschen Vereins f. öff. Gesundheitspflege zu Strassburg i. E. 3 

allgemeinen Verständnisse der Bevölkerung für derartige Anlagen werden 
in allen Theilen des Reichslandes grosse Entwässerungsanlagen und Fluss- 
correctionen ausgeführt. 

„Ich beschränke mich auf diese wenigen Worte und schliesse mit dem 
Wunsche, dass die diesjährigen Verhandlungen einen gedeihlichen Verlauf 
nehmen mögen, dass Sie sich in der alten guten Reichsstadt wohl gefallen 
und den Eindruck von hier mitnehmen mögen, dass im Reichslande die 
deutsche Cultur feste Wurzel geschlagen hat, zum Wohle der Bevölkerung, 
unter dem Schutze und zum Segen von Kaiser und Reich.“ 

Bürgermeister Back (Strassburg): „Meine hochverehrten Herren! 
Mit Recht erkennen die deutschen Städte in dem Vereine für öffentliche 
Gesundheitspflege einen treuen Freund und sachkundigen Berather in den 
wichtigsten Fragen des Gemeindelebens. Ueberall ist er ein willkommener, 
gern gesehener Gast. Wenn Strassburg mit besonderer Freude ihm heute 
seine Thore öffnet, so geschieht es schon desshalb, weil uns dadurch Gelegen¬ 
heit geboten wird, dem Verein gegenüber öffentlich eine Pflicht der Dank¬ 
barkeit zu erfüllen. Bei der tief greifenden äusseren Umgestaltung, welche 
unsere Stadt in den letzten Jahren erfahren hat und täglich noch erfahrt, 
sind Ihre Berathungen und Veröffentlichungen nicht nur der Stadt und der 
städtischen Verwaltung von besonderem Werth gewesen, sondern hervor¬ 
ragende Mitglieder Ihres Vereins, die ich zu meiner grossen Freude heute 
in Ihrer Mitte sehe, haben uns bei der Aufstellung des Bebauungsplanes 
für die neue Stadt in der bereitwilligsten und wirksamsten Weise unter¬ 
stützt. 

„Indem ich Sie desshalb in deu Räumen unseres Stadthauses auf das 
Herzlichste willkommen heisse, bin ich mir zugleich bewusst, dass mit dem 
Freunde und Berather auch der Richter in unserer Stadt Einzug gehalten 
hat, der mit kritischem, geübtem Blick unsere Zustände und Einrichtungen 
prüft, und ich erkenne es als eine Pflicht, diesem Richter Rechenschaft von 
unserem Thun und Lassen auf dem Gebiete der öffentlichen Gesundheits¬ 
pflege zu geben. 

„Durch das dankbar anzuerkennende Entgegenkommen unserer Landes¬ 
verwaltung und die verdienstvolle Arbeit des Herrn Geheimen Medicinalrath 
Dr. Krieger und seiner zahlreichen Mitarbeiter wird mir die Erfüllung 
dieser Pflicht leicht gemacht. Unser Rechenschaftsbericht befindet sich in der 
Ihnen als Festschrift überreichten Topographie der Stadt Strassburg. 
Dieselbe giebt ein getreues Bild von den zur Zeit hier bestehenden Zustän¬ 
den und enthebt mich der Aufgabe, Ihre kostbare Zeit mit ausführlichen 
mündlichen Darlegungen über die hier bestehenden Zustände in Anspruch 
zu nehmen. 

„Ihrem Urtheile vorzugreifen liegt mir völlig fern. Wenn Sie aber 
erwägen, dass wir — um nur das Wichtigste anzuführen — in dem letzten 
Jahrzehnt neben der die höchsten und mannigfachsten Anforderungen an 
die städtische Verwaltung stellenden Durchführung der Stadterweiterung, 
die im Grunde doch nur eine hygienische Maassregel in grossem Stile dar¬ 
stellt, eine allen öffentlichen und privaten Bedürfnissen in weitgehendstem 
Maasse Rechnung tragende Wasserleitung hergestellt haben, dass der Neu- 

1 * 


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4 Bericht des Ausschusses über die fünfzehnte Versammlung 

bau eines grossen Schlacht- und Viehhofes der Vollendung entgegengeht, 
und dass wir bestrebt gewesen sind, unser Sielnetz in einer den neuesten 
Anforderungen' entsprechenden Weise umzugestalten und zu erweitern, so 
werden Sie uns vielleicht doch das Zeugniss nicht versagen, dass wir ernst¬ 
lich bestrebt sind, den Geboten der öffentlichen Gesundheitspflege bei unserer 
Thätigkeit zu entsprechen. 

„Noch liegt mir ob, Sie auch im Namen Ihres Ortsausschusses zu be- 
grüssen. Derselbe ist bemüht gewesen, nicht nur die äusseren Einrichtungen, 
die für Ihre Berathungen erforderlich sind, herzustellen, sondern auch Ihnen 
den Aufenthalt hierselbst so angenehm als möglich zu machen. Wenn der 
Erfolg dieser Bemühungen in Folge von Umständen, insbesondere durch das 
gleichzeitige Tagen des deutschen Juristentages, nicht in jeder Beziehung 
Ihren Erwartungen entspricht, so bitten wir um gütige Nachsicht. 

„Ich schliesse mit dem Wunsche, dass Sie sich in unseren Mauern wohl 
fühlen, und dass Ihre Arbeiten unserer Stadt und dem gesummten Vater¬ 
lande zura Wohle gereichen mögen.“ 

Pl*0f©8S0r Dr. Strohl (Strassburg): „Meine Herren! Zu den zwei 
in so beredten Worten ausgedrückten Begrüssungen von Seiten des Landes 
und der Stadt gestatte ich mir noch eine dritte hinzuzufügen, eine einfache, 
bescheidene, doch nicht weniger herzliche von Seiten des ärztlich-hygieni¬ 
schen Vereins für Elsass-Lothringen, dessen Vorsitzer zu sein ich die Ehre 
habe. Seien Sie uns Alle herzlich willkommen!“ 

Vorsitzender Oberingeuieur Andreas Meyer: „Ich spreche 
Namens des Vereins den verbindlichsten Dank aus für die freundlichen 
Begrüs8ungsworte, die, wie gestern Abend von Seiner Durchlaucht dem 
Fürsten Hohenlohe, so jetzt eben von verschiedenen hervorragenden 
Seiten an uns gerichtet worden sind. 

„In der That sind wir Alle recht neugierig, zu sehen, was die Arbeiten 
dieses Gemeinwesens unter deutscher Verwaltung vor sich gebracht haben. 
Wenn von Herrn Bürgermeister Back in Bescheidenheit gesagt worden ist, 
dass sie aus Anregungen des Deutschen Vereins für öffentliche Gesundheits¬ 
pflege hervorgegangen sind, so möchte ich umgekehrt sagen: Diejenigen 
Mitglieder unseres Vereins, welche in den 70er Jahren die Ehre gehabt 
haben, an den grundlegenden Arbeiten für die Erweiterung-der Stadt Strass¬ 
burg theilzunehmen, und die nach so langer Zeit in der That heute in so 
grosser Zahl hier erschienen sind, dass man erkennen kann, es geht nicht 
so leicht zu Grunde, wer sich einem Vereine für Gesundheitspflege anschliesst, 
sie haben damals hier mehr gelernt, als sie hierher gebracht haben, und 
zwar besonders durch die ausserordentlich erfolgreiche Anregung des da¬ 
maligen Bürgermeistereiverwalters von Strassburg, Herrn Back, welcher 
jene Commissionsarbeit leitete. 

„Ich kann es mir noch sehr genau vorstellen, welches Erstaunen wir 
empfanden, als wir damals hierher kamen und sahen, in welcher ausser¬ 
ordentlichen Weise die nothwendigen Lebensbedingungen für einen grossen 
Wohnplatz im Laufe der letzten Jahrhunderte nach manchen Richtungen 
vernachlässigt waren. Das bauliche Elend mancher Stadttheile war gross. 


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des Deutschen Vereins f. öff. Gesundheitspflege zu Strassburg i. E. 5 

und so traurige Zustände der Abwässerung haben wir wohl in ganz Deutsch¬ 
land nirgends gesehen wie hier. 

„Allerdings sind ja auch die örtlichen Bedingungen schwierig, beson¬ 
ders auch durch die sehr wichtigen Interessen der Festung und die ausser¬ 
ordentlich niedrige Lage der Stadt. Es gehört ein Kampf dazu, solche 
sanitäre Schwierigkeiten zu besiegen, ein grosser Muth, diesen Kampf auf¬ 
zunehmen, und man sagt sich überall in Deutschland, dass dieser Muth 
hier vorhanden ist, dass der Kampf wirklich aufgenommen und sehr erfolg¬ 
reich weiter geführt ist. 

„Wenn man nun unser Streben hier so freundlich anerkennt, so ist das 
für uns ein Sporn, gerade hier mit Eifer und Ernst in unsere gewohnte 
Arbeitsthätigkeit einzutreten, in der besonderen Hoffnung, dass sie für die 
Stadt Strassburg fruchtbar sein werde.“ 

„Ich gebe zunächst unserem ständigen Secretär, Herrn Sanitätsrath 
Dr. Spiess, das Wort zur Erstattung des Rechenschaftsberichts über das 
letzte Vereinsjahr.“ 

Der ständige Secretär S&nitiltsrath Dr. Spiess (Frankfurt a. M.) 
verliest hierauf den 

Rechenschaftsbericht 

des 

Ausschusses des Deutschen Vereins für öffentliche Gesundheits¬ 
pflege für die Zeit September 1888 — 1889. 

Durch Beschluss der Vereinsversammlung in Frankfurt a. M. vom 15. Sep¬ 
tember 1888 wurde der Ausschuss für das Geschäftsjahr 1888 — 1889, 
wie folgt, zusammengesetzt: 

Oberbürgermeister Becker (Köln), 

Oberbürgermeister Bötticher (Magdeburg), 

Oberingenieur Andreas Meyer (Hamburg), 

Bürgermeister Fuss (Kiel), 

Professor Rietschel (Berlin), 

Geh. Sanitätsrath Dr. Graf (Elberfeld) und 
Dr. Spiess (Frankfurt), ständiger Secretär. 

Nach Schluss der Versammlung trat der Ausschuss zusammen und 
wählte gemäss §. 7 der Satzungen Oberingenieur Andreas Meyer zum 
Vorsitzenden und Oberbürgermeister Bötticher zum Stellvertreter des¬ 
selben für das Geschäftsjahr 1888 — 1889. 

Nachdem einige Zeit danach Oberbürgermeister Becker seinen Aus¬ 
tritt aus dem Ausschuss des Vereins erklärt hatte, hat der Ausschuss gemäss 
§. 7 der Satzungen an seiner Stelle Herrn Stadtbaumeister Stübben (Köln) 
cooptirt. 

Die auf der Frankfurter Versammlung gewälilte Commission zur 
Durcbberathung der von Herrn Professor Baumeister aufgestell¬ 
ten „Technischen Einzelvorschläge“, betr. Wohnungshygiene, war 


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0 Bericht des Ausschusses über die fünfzehnte Versammlung 

zusammengesetzt aus den Herren Oberbürgermeister Dr. Miquel, Professor 
Baumeister, Oberingenieur Meyer, Stadtbaumeister Stübben, Baurath 
Blankenstein (Berlin), Stadtbaurath Peters (Magdeburg) und Dr. Spiess. 
Nachdem Herr Baurath Blankenstein die auf ihn gefallene Wahl abgelehnt 
hatte, cooptirte die Commission noch die Herren Baupolizeiinspector Bargum 
(Hamburg) und Stadtbaurath Behnke (Frankfurt a. M.). Die Commission 
hielt vier Sitzungen in Frankfurt a. M. am 5. und 6. Januar und am 10. 
und 11. Februar d. J. und stellte den den Mitgliedern seitdem zugegangenen 
Entwurf technischer Grundzüge für ein Reichsgesetz zum Schutz gesunden 
Wohnens fest. 

Der Ausschuss trat am 17. und 18. Februar vollzählig zu einer 
Sitzung in Berlin zusammen. 

Der erste Gegenstand betraf den von der Commission übergebenen 
Entwurf für reichsgesetzliche Vorschriften zum Schutz des ge¬ 
sunden Wohnens und beschloss der Ausschuss, diesen Entwurf der 
nächsten Versammlung zur Durchberathung vorzulegen, auch denselben als 
Entwurf der Commission und vorbehaltlich eventuellen Aenderungeu seitens 
der Versammlung schon jetzt gleichzeitig mit der von der Frankfurter Ver¬ 
sammlung beschlossenen Eingabe dem Herrn Reichskanzler zu überreichen. 

Betreffs der von der Frankfurter Versammlung angenommenen Thesen 
über Oertliche Lage der Fabriken in Städten beschloss der Ausschuss, 
dieselben mit den Vorträgen der Referenten und der sich daran knüpfenden 
Discussion zahlreichen Regierungen und Behörden zur Kenntnissnahme und 
geneigten Berücksichtigung bei den Landesgesetzgebungen zu übersenden. 

In Bezug auf Ort und Zeit der Vereins Versammlung im Jahre 
1889 wurde beschlossen, mit Rücksicht auf die in diesem Jahre abermals im 
Westen Deutschlands tagende Naturforscherversammlung, Strassburg als 
Ort für den hygienischen Congress und als Zeit die Tage vom 14. bis 
17. September zu bestimmen. 

Als Themata wurden die in der Tagesordnung den Mitgliedern mit- 
getlieilten Gegenstände bestimmt und die Herren bezeichnet, die um Ueber- 
nahme der Referate ersucht werden sollten. Nach einigen später nöthig 
gewordenen Aenderungen lautet nunmehr die 

Tagesordnung: 

Freitag, den 13. September. 

8 Uhr Abends: Gesellige Vereinigung zur Begrüssung im Civilcasino, Sturmeck- 

ßtaden 1. 

Sonnabend, den 14. September. 

9 Uhr Vormittags: Erste Sitzung im Rathhause. 

Eröffnung der Versammlung. 

I. Die hygienischen Verhältnisse und Einrichtniigeii in Elsass-Lothringen* 

Referent: Geh. Medicinalrath Dr. Krieger (Strassburg i. E.). 

II. Maassregeln zur Erreichung gesunden Wohnens. Bericht der auf der 

letzten Versammlung gewählten Commission. 

Referenten: Oberbürgermeister l)r. Miquel (Frankfurt a. M.) t 
Oberbaurath Professor Baumeister (Karlsruhe). 


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des Deutschen Vereins f. öff. Gesundheitspflege zu Strassburg i. E. 7 

3 bis 6 Uhr Nachmittags: Besichtigungen. 

6% Uhr Abends: Festessen mit Damen in dem städtischen Concertsaale am 
Kleberplatz (Aubette) 

9 Uhr Abende: Beleuchtung des Münsters. 

Sonntag, den 15. September. 

Ausflug nach Odilienberg, Mennelstein und Barr. 

Montag, den 16. September. 

9 Uhr Vormittags: Zweite Sitzung im Rathhause. 

III. Anstalten zur Fürsorge für Genesende. 

Referenten: Geheimrath Professor Dr. v. Ziemssen (München), 
Bürgermeister Back (Strassburg i. E.). 

IV. Verhütung der Tuberculose. 

Referent: Professor Dr. Heller (Kiel). 

Nachmittags: Besichtigungen. 

8 Uhr Abends: Gesellige Vereinigung in den Festsälen des Rathhauses, auf 

Einladung der Stadt Strassburg. 

Dienstag, den 17. September. 

9 Uhr Vormittags: Dritte Sitzung im Rathhause. 

V. Eisenbahnhygiene in Bezug auf die Reiaeudefi* 

Referenten: Geheimer Baarath Wiehert (Berlin), 

Professor Dr. Löffler (Greifswald). 

Die Rechnungsablage für die beiden Jahre 1887 und 1888, für 
welche nur einmal Mitgliederbeiträge erhoben wurden, wurde vom Ausschuss 


geprüft und richtig befunden. 

Es betrug 

Cassensaldo am 1. Januar 1887 . 43*91 M. 

Einnahmen in den Jahren 1887 und 1888 . . 7722*80 „ 

mithin zusammen Einnahmen. 7766*71 M. 

dagegen an Ausgaben. 6950*96 „ 


bleibt fein Cassensaldo für 1889 von . . . 815*75 M. 

Im Juli d. J. ging ein Schreiben des vorbereitenden Comites für den 
zehnten internationalen medicinischen Gongress in Berlin, 1890, 
ein, worin dieses den Deutschen Verein für öffentliche Gesundheitspflege 
wie zahlreiche andere Körperschaften ersucht, einen Delegirten zu einer 
am 17. September in Heidelberg zusammentretenden Versammlung zum 
Zwecke der Feststellung der Hauptpunkte des Programms und der Organi¬ 
sation zu entsenden. Der Ausschuss beschloss in seiner Sitzung vom 
13. September, sein Ausschussmitglied Herrn Geh. Sanitätsrath Dr. Graf 
(Elberfeld) zu diesem Zwecke zu delegiren. 

Die Mitgliederzahl des Vereins betrug zu Ende des Jahres 1888 
1171. Von diesen sind im laufenden Jahre ausgetreten 109, davon 28 
durch Tod. Es sind dies die Herren 


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B XV. Versamml. d. D. Vereins f. öff. Gsndhpflg. zu Strassburg i. E. 

Professor Balzer (Eisenach), 

Dr. Brigel (Stuttgart), 

Dr. Classen (Hamburg), 

Geh. Sanitätsrath Dr. Cohn (Berlin), 

Rechtsanwalt Fischer (Hannover), 

Privatdocent Dr. Ludwig Fürth (Wien), 

Hofrath Professor Dr. Hagen (Erlangen), 

Ingenieur Hermann (Strassburg), 

Dr. Kraus (Darmstadt), 

Hofrath Dr. Krug (Chemnitz), 

Sanitätsrath Dr. lvuehnast (Pakosc), 

Professor Dr. Max Leidesdorf (Ober-Döbling), 

Sanitätsrath Dr. Mo sei er (Gleiwitz), 

Sanitätsrath Dr. Noetzel (Colberg), 

Sanitätsrath Dr. Noll (Hanau), 

Apotheker Oberdörffer (Hamburg), 

Geh. Sanitätsrath Dr. v. Pas tau (Dresden), 

Kaufmann Plambeck (Hamburg), 

Hofrath Dr. Rosenthal (Würzburg), 

Bauratli Schmidt (Breslau), 

Generalarzt Dr. Schubert (Berlin), 

Ober-Landes-Gericht8rath Dr. Silberschlag (Naumburg), 

Professor Dr. Soyka (Prag), 

Kreisarzt Dr. Veith (Weissenburg i. E.), 

Rentner Versmann (Hamburg), 

Medicinalrath Dr. Yolz (Ulm), 

Dr. Weygand (Bochum) und 
Stadtbaumeister Winkler (Altona). 

Neu eingetreten sind 180 Mitglieder, so dass der Verein zur Zeit 1 ) 
1242 Mitglieder zählt, von denen 304 in Strassburg anwesend sind. 


Vorsitzender Oberingenieur Andreas Meyer: „Meine Herren! 
Wenn wir aus der grossen Todtenliste des letzten Jahres ersehen, dass 
die in unserem Verein vertretene Wissenschaft nicht im Stande ist, uns die 
Mitglieder zu erhalten, da für den Tod kein Kraut gewachsen ist, so soll 
uns doch erhalten bleiben ihre Thätigkeit für die Wissenschaft, und wir 
wollen unsere Todten in treuem Angedenken behalten. Zu Ehren derselben 
bitte ich Sie, sich von den Sitzen zu erheben. (Geschieht.) 

„Statutengemäss habe ich die Pflicht, zwei stellvertretende Vorsitzende 
und zwei Schriftführer aus der Versammlung zu ernennen. Ich möchte 
Herrn Bürgermeister Back ersuchen, das Amt des zweiten Vorsitzenden, 
Herrn Geh. Sanitätsrath Dr. Lent (Köln), das Amt des dritten Vorsitzenden 
zu übernehmen. Herrn Dr. Stich aus Nürnberg bitte ich, unserem Herrn 
Secretär Dr. Spiess in dem Schriftführeramte zu assistiren. 

„Wir treten jetzt in unsere Tagesordnung ein.“ % 


*) Die Zahlen sind die nach Schluss der Versammlung festgestellten. 


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Hygienische Verhältnisse u. Einrichtungen in Elsass-Lothringen. 9 


Die hygienischen Verhältnisse und Einrichtungen 
in Elsass-Lothringen. 

Referent: Geh. Medicin&lrath Dl*. Krieger (Strassburg). 

„Meine Herren! Der ehrenvollen Aufforderung Ihres Ausschusses, die 
heutige Sitzung mit einem einleitenden Vortrage zu eröffnen, bin ich gern 
nachgekommen. Ich war mir dabei der Schwierigkeiten wohl bewusst, 
welchen das Referat über das mir gestellte Thema unterliegt. Diese Schwierig¬ 
keiten sind zweierlei Art. 

„Zunächst ist das Gebiet der öffentlichen Gesundheitspflege ein sehr 
grosses und umfangreiches, die Zeit ist knapp bemessen; ich muss mich 
desshalb in hohem Maasse beschränken. Wenn ich in zahlreichen Punkten 
nicht eingehend genug erscheine, so bitte ich dies damit zu entschuldigen, 
dass es ungemein schwierig ist, abzugrenzen und die richtige Mitte zu 
finden. 

„Noch weniger leicht ist die Abgrenzung nach der geschichtlichen 
Seite, und hierin beruht die zweite Schwierigkeit meines Referats. Ihr 
Ausschuss hat nicht allein die Darstellung der hygienischen Verhältnisse 
und Einrichtungen in Elsass-Lothringen als Status praesens verlangt, son¬ 
dern, wenn ich aus einem Briefe Ihres Herrn Secretärs wörtlich anführen 
darf: „ich soll ein Bild des Standes der öffentlichen Gesundheitspflege geben, 
namentlich insoweit , als fliese in Folge der früheren Verhältnisse sich 
anders gestaltet hat, als im übrigen Deutschland.“ 

„Damit ist ausgesprochen, dass Sie ein Eingehen auf geschichtliche 
Verhältnisse wünschen, was ich für meinen Theil um so lieber thue, als 
hier in Strassburg auch auf dem Gebiete der Geschichte der Medicin, wie 
in anderen Gebieten der Geschichte, mit Vorliebe Studien getrieben worden 
sind. Als Zeuge des Gesagten darf ich unsere Festschrift „Die Topographie 
der Stadt Strassburg“ anführen, mit deren Herausgabe mich die Landes¬ 
verwaltung betraut hat. Wie in der ersten Auflage, so ist auch in der 
zweiten Auflage der interessanten Geschichte der Hygiene ein weiter Raum 
gestattet. 

„Meine Herren! Wir leben im Reichslande auf einer alten Cultur- 
stätte — der ältesten in Deutschland —, wenn Sie nicht die Moselgegend 
und einzelne Theile des Rheinlandes ausschliessen: Die Städte Metz und 
Strassburg hatten schon zu römischer Zeit Wasserleitungen. Letztere finden 
Sie in der v Topographie beschrieben, und für die Herren, welche sich für 
dieselbe interessiren, habe ich die wenigen Reste, welche noch erhalten sind, 
aufgestellt. Die Römer bezogen ihr Trinkwasser aus den Vogesen, und 
leiteten es 26 km weit nach ihrer Stadt. Die römische Stadt wurde zer¬ 
stört; die sehr bedeutende Sammlung von Fundstücken, welche im vorigen 
Jahrhundert von Schweighäuser, Schöpflin und Anderen angelegt wurde, 
ist im Jahre 1870 bei der Belagerung verbrannt. Dass wir selbst in der 
Jetztzeit noch Anregungen von den Einrichtungen des grossen Culturvolkes 


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10 XV. Versamml. d. D. Vereins f. öff. Gsndhpflg. zu Strassburg L E, 

erhalten können, hat Ihnen der Vortrag des vorjährigen Referenten über 
Spitalwesen, des Herrn Prof. Cürschmann, gezeigt, der zum ersten Male 
und mit Erfolg die römische Art der Heizung in den Hamburger Baracken¬ 
bauten angewandt hat. 

„ Zahlreiche hygienische Einrichtungen verdankt Eisass - Lothringen 
dem Mittelalter: in Strassburg nenne ich nur unser Bürgerspital, das Waisen¬ 
haus, die St. Marxstiftung. Für die damalige Zeit war Vieles gut geordnet; 
ich gestatte mir, Ihnen als Beweis aus der reichen Geschichte unserer Stadt 
eine Pergamenthandschrift unseres städtischen Archives aus dem Jahre 
1440 herumzureichen. Es handelt sich um die Ordnung der Aussätzigen 
in längst vergangener Zeit. Die sauitätspolizeilichen Maassregeln sind hoch¬ 
interessant. Wenn auch der Aussatz schon längst verschwunden ist, so 
stehen wir mit jener Zeit doch noch in Verbindung. Das Vermögen des 
Aussätzigenhauses, sowie zahlreiche andere Stiftungen, sind auf unsere heu¬ 
tigen Kranken- und Wohlthätigkeitsanstalten übergegangen. Und das ist 
nicht allein hier, sondern in allen grösseren Städten des Reichslandes so. 

„Ausser den Anstalten und Stiftungen haben wir aber noch andere 
Beziehungen zum Mittelalter. Es lässt sich z. B. nachweisen, dass der 
Küchenzettel unseres Hospitals sich nicht wesentlich unterscheidet von der 
Beköstigung der Kranken vor 300 bis 400 Jahren und zwar nicht zum 
Schaden unserer Kranken. Denn, wenn manchmal mit Recht, manchmal mit 
Unrecht die Einrichtungen, welche wir nach 1870 im Reichslande vorgefunden 
haben, getadelt wurden: der Küchenzettel unseres Spitals ist stets unan¬ 
gefochten geblieben. 

„Aus einer späteren Periode gestatte ich mir aus demselben Archiv zwei 
Folianten vorzulegen: Sie sind betitelt: „Memorierte coUegii sanitatis“ und 
umfassen die Verhandlungen der Jahre 1701 bis 1731. Die Dickleibigkeit 
der Folianten legt Zeugniss ab, wie fleissig das Collegium gearbeitet hat. 
Und wenn ich Ihnen mittheile, dass dies Collegium gerade so zusammen¬ 
gesetzt war, wie der deutsche Verein für öffentliche Gesundheitspflege, nämlich 
aus Verwaltungsbeamten, Technikern und Aerzten, so werden Sie mir das 
„Alles schon dagewesen“ nicht streitig machen. Die Mitglieder des Collegium 
Sanitatis hiessen damals nur anders: den Herren Medicis waren die Ober¬ 
bauherren und Obercontagionsherren beigegeben; der Herr Ammeister 
(Bürgermeister) führte den Vorsitz. 

„Der Sturm der grossen Revolution hat Vieles weggerissen, was gut 
und gar wohl geordnet war: in dem Taumel einer absoluten Freiheit ver¬ 
schwand anfänglich jede Spur von medicinischer Polizei und öffentlicher 
Gesundheitspflege, auch unser Collegium Sanitatis hörte auf — ja es ver¬ 
schwand sogar aus dem Gedächtniss der damaligen Zeit. Denn als im Jahre 
1810 der für das Untereisass besonders auch auf dem Gebiete der Hygiene 
wohlverdiente Präfect Lezay-Marnesia, dessen schönes Standbild Sie am 
Theater finden, den Conseil de salubrüt errichtete, wurde dies als etwas 
ganz Neues gepriesen. 

„Wie gesagt, die grosse Reyolutiop hat manche zweckmässige Ein¬ 
richtung gründlich beseitigt, aber schon in den ersten Zeiten derselben 
machte sich das Bedürfniss und die Noth Wendigkeit einer Neuregelung auf 
dem Gebiete der Hygiene gebieterisch geltend. 


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Hygienische Verhältnisse u. Einrichtungen in Elsass-Lothringen. 11 

„Das grosse organische Gesetz vom 16. bis 24 August 1790 wies die 
Sanitätspolizei der Gemeindeverwaltung zu. Die Fassung dieses Gesetzes 
lässt der Verwaltung einen grossen Spielraum. Dieses wichtige Gesetz ist 
auch heute noch in Kraft und dient für zahlreiche Anordnungen auf dem 
Gebiete der Hygiene als Unterlage. Die Leistungen der Gemeindeverwaltung 
auf dem fraglichen Gebiete blieben indessen zunächst. vielfach hinter den 
gehegten Erwartungen zurück. Desshalb griff in der ersten französischen 
Republik die Landesgesetzgebung wieder vielfach ein und so entstanden 
in den späteren Zeiten der Republik beispielsweise die für die damalige 
Zeit trefflichen grundlegenden Gesetze über die medicinischen und pharma- 
ceutiscben Fachschulen, das Aerzte-, Apotheker- und Hebammenwesen, über 
das Spital wesen und die Wohlthätigkeitsanstalten, Etablissements insälubres, 
das Beerdigung^wesen u. s. w. Was später unter dem ersten Kaiserreich, 
während der Restauration und so fort bis zum Jahre 1870 auf dem Ge¬ 
biete der Gesetzgebung beigefügt wurde, ist im Verhältnis hierzu weniger 
bedeutend. 

„Als im Sommer 1871 Elsass-Lothringen unter deutsche Verwaltung 
kam, blieben anfänglich die sämmtlichen französischen Gesetze in Kraft. 
Eingeführt wurden jedoch im Laufe der Zeit an ihrer Stelle die Reichs¬ 
gesetze, welche auf Grund des Art. 4 der Reichsverfassung auf dem Gebiete 
der Gewerbe- und Medicinalpolizei erlassen worden sind. Auch wurden 
einige Landesgesetze erlassen zur Hebung von Missständen, welche sich 
ergeben hatten. Die Tendenz der deutschen Gesetzgebung in Elsass- 
Lothringen ist selbstverständlich dahin gerichtet, unter Schonung des Vor¬ 
gefundenen Brauchbaren und Guten die hier geltenden Rechtsnormen immer 
mehr in Uebereinstimmung zu bringen mit dem, was in Deutschland durch 
Wissenschaft und Erfahrung erprobt ist. 

„Wie sich die Sache im Einzelnen hierdurch gestaltet hat, soll bei 
Besprechung der einzelnen Zweige der öffentlichen Gesundheitspflege mit- 
getheiK werden. 

„Meine Herren! Wenn man mich fragt, welches Werk unter den sämmt¬ 
lichen hygienischen Einrichtungen in Elsass-Lothringen das bedeutendste 
sei, so werde ich ohne Bedenken die Rheincorrection nennen. Ein grosser 
Theil des Ober- und Unterelöass liegt in der Rheinniederung und war bis 
zu den jüngsten Jahrzehnten infolge der häufigen Ueberschwemmungen 
und der zahlreichen stagnirenden Altrheine Lieblingssitz des Wechselfiebers, 
sowie seiner Steten Begleiter: des Kropfes und Cretinismus. Um Ihnen nur 
einige Zahlen zu geben: im vorigen Jahrhundert bis zum Jahre 1820 waren 
80 Proc. der kranken Soldaten in Strassburg wechselfieberkrank, in den 40er 
und 50er Jahren noch rund 40 Proc., nach 1870 hatten wir immer noch 
2*4 Proc., jetzt haben wir kein halbes Procent mehr. Auch im übrigen 
Eisass ist das Wechselfieber so ziemlich verschwunden. Wir haben dies 
in erster Linie der Rheincorrection zu verdanken, zu welcher bekanntlich 
der badische Oberst Tulla die Anregung gab. Vom Jahre 1841 bis 1870 
sind über 21 Millionen Mark, von 1870 bis jetzt 20 1 /* Millionen Mark auf 
den Bau von Dämmen und ihre Unterhaltung verwendet worden; die erst¬ 
genannte Summe von Frankreich, die letztgenannte von dem verhfdtniss- 
inassig kleinen Lande Elsass-Lothringen. Diese grossen Summen waren 


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12 XV. Versamml. d. D. Vereins f. öff. Gsndhpflg. zu Strassburg i. E. 

nicht allein in ökonomischer, sondern auch in sanitärer Beziehung wohl 
angewendet. 

„Für die übrigen Flüsse des Landes ist in früherer Zeit wenig geschehen. 
Erst vom Jahre 1877 ab hat die Meliorationsbauverwaltung eine grosse 
Thätigkeit entwickelt: 630km Wasserläufe wurden von da ab mit einem 
Kostenaufwand von 2 1 / 2 Millionen corrigirt, 11000 km Wasserläufe geräumt 
(1 700000 Mark), 5000 ha sumpfiger Ländereien entwässert (560000 Mark). 
An fast allen Flüssen des Landes: 111, Breusch, Thur, Lauch, Fecht, Giessen, 
Süffel, Moder, Seilie, Nied sind derartige Arbeiten, und zwar im grossen 
Style, entweder ausgeführt oder im Bau begriffen, oder in Vorbereitung. 
Wenn es auch die Zeit nicht erlaubt, auf alle diese Arbeiten einzugehen, 
so darf ich doch nicht die Illhochwasserableitung bei Erstein übergehen, 
da dieselbe Gegenstand der Besichtigung sein wird. Die Illhochwasserab¬ 
leitung wird für die ganze untere Illgegend, insbesondere für Strassburg, 
von grossem sanitären Werthe sein, wie ein Blick auf die Ueberschwemmungs- 
karte der unteren 111 lehrt. Ich darf wohl weitere Mittheilungen dem 
technischen Leiterder Meliorationsverwaltung, Herrn Ministerialräth Fecht, 
überlassen, welcher die Führung der Theilnehmer an der Besichtigung über¬ 
nommen hat. 

„Auch für die Entwässerung und Reinigung der Städte ist manches 
geschehen. Wir haben zwar in keiner grösseren Stadt des Landes Schwemm- 
canalisation (für Metz ist eine solche geplant), dafür ist aber in zahlreichen 
Städten und Gemeinden doch Erhebliches für die sanitär befriedigende 
Entwässerung und Reinigung geschehen. In erster Linie verdient Colmar 
erwähnt zu werden, welches im Laufe des letzten Jahrzehnts neu canalisirt 
wurde, ebenso Bischweiler und andere Orte. Ueber die Verhältnisse in 
Strassburg finden sie eingehendere Aufschlüsse in der Topographie. Ein¬ 
heitlich lassen sich diese Fragen kaum regeln. Nur in Lothringen ist eine 
allgemeine Bezirkspolizeiverordnung in dem Jahre 1885 erlassen worden 
zur Hebung der schwersten Missstände auf dem Lande, hervorgerufen durch 
die Anlage der Dunggruben und Aborte. 

„In der Regel kommt es hier auf die Thätigkeit der Gemeindever¬ 
waltungen an. Ist dieselbe tüchtig und energisch, so gelingt es auch mittelst 
Ortspolizeiverordnungen, bessere Zustände zu schaffen. Ich möchte hier 
nur Schlettstadt anführen, woselbst bis vor wenigen Jahren die traurigsten 
Verhältnisse in dieser Richtung herrschten. Dem dortigen Bürgermeister, 
Herrn Spiess, ist es in kurzer Zeit gelungen, bessere Zuständfe zu schaffen 
oder doch wenigstens anzubahnen. In anderen Orten, z. B. im Kreise 
Hagenau, ist auch die Thätigkeit des Gesundheitsrathes auf diesem Gebiete 
rühmend hervorzuheben. 

.„Es schliessen sich naturgemäss die Einrichtungen zur Wasserversor¬ 
gung an. Auch hierfür ist ungemein viel im Laufe der letzten zwei Jahr¬ 
zehnte geschehen. Vor 1870 hatte unter den grösseren. Städten nur Metz 
eine Wasserleitung. Die Stadtverwaltung in Strassburg ist in den Jahren 
1877 bis 1879 mit der Errichtung einer centralen Wasserversorgung voran¬ 
gegangen; die Städte Mülhausen, Colmar, Hagenau, Bischweiler, Weissen- 
burg, Saargemünd,.Diedenhofen sind gefolgt. Ungemein ,segensreich war 
die Thätigkeit der Meliorationsbauyerwaltung auf diesem Gebiete. Durch 


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Hygienische Verhältnisse u. Einrichtungen in Elsass-Lothringen. 13 

dieselbe sind in nicht weniger als 161 Gemeinden des Landes, von 1877 
bis einschliesslich 1888,«Wasserleitungsanlagen ausgeführt worden, unter 
ihnen auch sehr bedeutende, wie die der Städte Saargemünd, Diedenhofen, 
Falkenberg; 31 derartige Anlagen sind zur Zeit in Ausführung begriffen 
und 57 Entwürfe liegen vor. In den Städten ist die Einführung der Wasser¬ 
versorgung in der Kegel aus eigener Initiative der Stadtverwaltungen erfolgt; 
auf dem Lande bedurfte es häufig einer wiederholten Anregung der Verwal¬ 
tung und staatlicher Beihülfe. 

„Meine Herren! Ich darf mich mit diesen wenigen Andeutungen be¬ 
gnügen. Das Ministerium hat nämlich schon vor anderhalb Jahren angeordnet, 
dass die Kreisärzte Berichte über die Wasserversorgung in Elsass-Lothringen 
erstatten sollen. Mit Genehmigung des Ministeriums sind diese Berichte 
von Herrn Kreisarzt Dr. Pawolleck in Bolchen zusammengestellt und im 
XIII. Bd. des „Archivs für öffentliche Gesundheitspflege in Elsass-Lothringen“ 
veröffentlicht. Der Verein für öffentliche Gesundheitspflege in Elsass-Lothrin¬ 
gen hat in seiner Generalversammlung zu Rappoltsweiler beschlossen, Ihnen 
Separatabdrücke zur Verfügung zu stellen. Jeder der Herren hat ausser 
der Festschrift einen derartigen Separatabdruck erhalten. 

„Auf dem Gebiete der Schulhygiene war der deutschen Verwaltung 
ein grosses Feld der Thätigkeit beschieden. Vor 1870 bestand der Schul¬ 
zwang nicht. Der Staat hatte demgemäss nicht in dem Maasse wie heutzutage 
die Pflicht, für das körperliche Wohl der Jugend zu sorgen. Eine der 
ersten Handlungen der deutschen Regierung war der Erlass der Verordnung 
vom 17. April 1871, durch welche der allgemeine Schulzwang eingeführt 
wurde. Infolge dessen hat sich die Schülerzahl erheblich vermehrt. Es 
musste an zahlreichen Orten für neue Schulen gesorgt werden. Bestim¬ 
mungen über die Anlage, Einrichtung und Ausstattung der Schulhäuser 
ergingen im Jahre 1876. Viele Hunderte von Schulhausueubauten erfolgten 
seitdem. Hunderte von Umbauten aus hygienischen Rücksichten. Wir müssen 
es dankbar anerkennen, dass der Staat unbemittelten Gemeinden reichliche 
Zuschüsse gewährt. 

„Die Anregung, welche der verstorbene Feldmarschall Freiherr v. Man- 
teuffel auf dem Gebiete der Schulhygiene gegeben hat, ist wohl noch in 
dankbarer Erinnerung. Ich darf wohl hierüber hinweggehen. Sie haben ja 
Gelegenheit, bei der Besichtigung des neuen Realschulgebäudes, sowie der 
von Herrn Beigeordneten Hochapfel geleiteten Ausstellung von Schuluten¬ 
silien und Handarbeitsunterrichtsgegenständen u. s. w. von manchem, was 
auf diesem Gebiete geschehen ist, sich selbst zu überzeugen. Ich gestatte 
mir nur rin Wort der Aufklärung: 

„Wenn Sie hier und in anderen Städten des Reichslandes Schulgebäude 
aus der Zeit vor 1870 und auch aus der ersten Zeit nach 1870 sehen, welche 
den heutigen Forderungen der Hygiene nicht entsprechen, so dürfen Sie 
nicht den Schluss daraus ziehen, dass damals besonders in den Städten kein 
Sinn für Schulhygiene geherrscht habe; im Gegenthril, zahlreiche Fehler 
gingen daraus hervor, dass man es recht gut machen wollte: man baute über¬ 
grosse Säle, um den Kindern ja recht viel Luft zu verschaffen, so dass man 
sie später theilen musste, übergrosse Fenster, die man der Construction halber 
mit Rundbogen versah, die unpraktisch sind und das Oberlicht nicht ausnutzen. 


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14 XV. Versamml. d. D. Vereins f. öff. Gsndhpflg. zu Strassburg i. E. 

„Meine Herren! Der Schulzwang hatte auch noch auf einem anderen 
Gebiete weitgehende Folgen. Das französische Gesetz vom 22. März 1841, 
betreffend die Beschäftigung der Kinder in den Fabriken, legte den Fabrik¬ 
betrieben wesentlich geringere Beschränkungen auf als die deutsche Gewerbe¬ 
ordnung, und» gestattete die Beschäftigung der Kinder schon vom achten 
Lebensjahre. Nach der genannten Schulverordnung wurde aber die Ver¬ 
wendung der bis zum 14. bezw. 13. Lebensjahre schulpflichtigen Knaben 
bezw. Mädchen zu einer regelmässigen Beschäftigung in Fabriken von der 
Genehmigung der Schulbehörden abhängig gemacht. Bei Kindern unter 
12 Jahren wurde die Genehmigung nicht ertheilt. Seit 1. Januar d. J. sind 
die Bestimmungen der. deutschen Gewerbeordnung (mit Uebergangsbestim- 
mungen) eingeführt und damit wird in kurzer Zeit diese Frage wie im 
übrigen Deutschland geregelt sein. 

„Dass die Frage, auf welche Weise „gesundes Wohnen“ für die gering 
bemittelte Bevölkerung erreicht werden kann, im Deutschen Reiche noch 
nicht gelöst ist, lehrt die heutige Tagesordnung; dass sie im Reichslande, 
besonders auch in Strassburg, noch nicht gelöst ist, werden Sie desshalb 
nicht verübeln können. Die auf diesem Gebiete jetzt noch gültige fran¬ 
zösische Gesetzgebung suchte das Ziel vorzugsweise durch das Decret vom 
13. April 1850 zu erreichen, welches bestimmt, dass in jeder Gemeinde, 
woselbst der Gemeinderath* dies für nothwendig erklärt, eine Commission 
zur Untersuchung ungesunder Miethswohnungen und zur Bezeichnung der 
sanitären Missstände ernannt werden soll. Die Zahl der Mitglieder ist auf 
5 bis 12 festgesetzt. Die Commission kann Wohnungen und Häuser als 
gänzlich unbewohnbar erklären. 

„Diese Commission bestand z. B. hier in Strassburg schon vor 1870, 
sowie auch nach 1870, und darf sich manchen Erfolges rühmen. Wiederholt 
wurde die Beobachtung gemacht, dass der moralische Druck, welchen die 
Besichtigung auf Miether und Vermiether ausübt, nicht gering anzu¬ 
schlagen ist. 

„Vollständig Befriedigendes kann das Gesetz desshalb nicht erreichen, 
weil das Verfahren gegen widerspenstige Vermiether oder Hauseigenthümer 
ein äusserst umständliches und dann auch, weil die Strafe von 100 Franken 
zu gering ist. Es kommt dem Hauseigenthümer billiger, eine geringe Strafe 
zu zahlen, als kostspielige Reparaturen vorzunehmen. 

„Zu erwähnen ist noch die Präfecturalverordnung vom 26. Januar 1857, 
welche der Sanitätspolizei Mittel an die Hand giebt, bei Missständen in 
Logirhäusern einzuschreiten. Sie ordnet die Besichtigung unter Beiziehung 1 
von Sachverständigen an; die Wohnräume sollen erst vermiethet werden, 
wenn sie gesund befunden werden. 

„In den beiden Verordnungen ist die Entscheidung der oft so schwierigen 
Frage, ob Wohnungen gesund und bewohnbar, welche sanitären Missstände 
zu heben sind, dem Gutachten der Sachverständigen überlassen. Minimal¬ 
forderungen, wie solche der Entwurf Ihrer Commission aufstellt, sind nicht 
gegeben. Auf der heutigen Tagesordnung ist auch die Besichtigung der 
St. Marxhäuser sowie der Sparcassenhäuser angesetzt. Sie können Ihnen 
als ein Bild dessen dienen, was auf diesem Gebiete durch die Initiative und 
Thätigkeit von Privaten, Vereinen und Corporationen erzielt worden ist. 


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Hygienische Verhältnisse u. Einrichtungen in Elsass-Lothringen. 15 

„Mit der Gewerbeordnung sind die französischen Bestimmungen über 
die Ütdb&issements insalubres, incommodes et dangereux ausser Kraft getreten. 
Herr Geheimerath Dr. Lent hat schon voriges Jahr den wesentlichen Unter¬ 
schied der französischen und deutschen Bestimmungen hervorgehoben. Nach 
den ersteren mussten ohne Weiteres die Etablissements erster Classe ausser¬ 
halb der menschlichen Wohnplätze errichtet werden, die Etablissements 
zweiter Classe konnten dahin verwiesen werden; dem Gesundheitsrath war 
die Begutachtung übertragen. Im Allgemeinen durfte man vom hygienischen 
Standpunkte aus mit den französischen Bestimmungen zufrieden sein. Die 
Gewerbeordnung ist noch zu wenig lange in Kraft, als dass wir jetzt schon 
hätten vergleichende Erfahrungen machen können; meines Erachtens hat sie 
aber doch auch nach dieser Richtung Gutes gebracht, insofern, als die gewerb¬ 
lichen Anlagen durch einen eigenen technischen Beamten, den Fabrik¬ 
inspector, beaufsichtigt werden. Eine derartige Beaufsichtigung bestand zur 
französischen Zeit nicht. 

„§.16 der Gewerbeordnung enthält im Gegensätze zu den französischen 
Bestimmungen nur die gewerblichen Anlagen, nicht die oft sehr belästigen¬ 
den oder auch gefährlichen Niederlagen, z. B. der Petroleumniederlagen. 
Bezüglich der letzteren bleiben die bisherigen französischen Bestimmungen 
in Kraft. 

„Vom gesundheitlichen Standpunkte ist von allen Gewerben das Metzger¬ 
gewerbe das wichtigste. Schon vor 1870 waren die sanitätspolizeilichen 
Vorschriften gute. Die öffentlichen Schlachthäuser gehörten zur ersten 
Classe, sowie die Privatschlachtbäuser in Städten über 10 000 Einwohner; 
in kleineren Gemeinden gehörten sie zur dritten Classe. Die Bestimmung, 
dass nach Errichtung eines öffentlichen Schlachthauses die Privatschiacht- 
häuser in ersteres verwiesen werden können, bestand schon lange zu fran¬ 
zösischer Zeit. In zahlreichen Städten war das Gewerbe durch besondere 
ortspolizeiliche Bestimmungen geregelt. 

„So schwierig es ist, ein bestimmtes Urtheil zu fallen, so darf ich doch 
sagen, dass das Reichsland, insbesondere das Obereisass, in den 60er Jahren 
dem übrigen Deutschland voraus war, insofern als 1870 schon 42 öffentliche 
Schlachthäuser bestanden. Ich darf wohl auch hierüber auf den Separat¬ 
abdruck verweisen, in welchem Sie alles Nähere in der Arbeit des Herrn 
Regierungs- und Medicinalrathes Dr. Götel finden. Ich möchte aus der¬ 
selben hier nur noch beifügen, dass auch nach 1870 auf diesem Gebiete 
weiter gearbeitet worden ist. Es sind seit jener Zeit nicht weniger als 
25 öffentliche Schlachthäuser gebaut worden; ausserdem wurde durch ziem¬ 
lich gleichlautende Bezirkspolizeiverordnungen auch auf dem Lande das 
Metzgergewerbe neu geregelt. Gleichzeitig wurde unter den genannten 
Verordnungen überall in Elsass-Lothringen die Fleischbeschau eingeführt, 
welche vor 1870 nur in einzelnen grösseren Städten und auch da nicht 
immer von Sachkundigen ausgeführt wurde. Jetzt sind überall, wo dies 
möglich ist, Thierärzte Fleischbeschauer. Auf dem Lande muss man sich 
freilich mit empirischen Fleischbeschauern behelfen. 

„Die französischen Gesetze stellten die Nahrungs- und Genussmittel 
unter die Aufsicht der Gemeindeverwaltung. Gegen die Fälschung der 
Nahrungsmittel waren Strafen verhängt. Vor 1870 geschah aber auf diesem 


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16 XV. Versamml. d. D. Vereins f. öflF. Gsndhpflg. zu Strassburg i. E. 

Gebiete wenig; nach 1870 wurde zunächst in Strassburg sowie in einigen 
anderen Städten wenigstens die Milchcontrole eingeführt; zur Controle der 
anderen Nahrungs- sowie der Genussmittel genügten aber weder die gesetz¬ 
lichen Vorschriften noch die Einrichtungen zur Controle. Nach Einführung 
des Nahrungsmittelgesetzes wurde die Sache wie im übrigen Deutschland 
geregelt. 

„Interessiren dürfte Sie, dass bei uns die Landwirthe selbst strenge 
Controle verlangen, wie aus den vorigjährigen Verhandlungen des Land- 
wirthschaftsrathes hervorgeht, welcher auf Antrag des Mülhauser Kreisvereins 
strenge Handhabung der Milchcontrole beantragte. 

„Eisass-Lothringen kannte vor 1870 ebenso wenig den Impfzwang 
als den Schulzwang. Wie aber trotzdem die grosse Mehrzahl der Kinder 
zur Schule ging, so wurde auch die grosse Mehrzahl der Kinder geimpft. 
Die Wiederimpfung wurde aber nur selten ausgeführt. Es ist selbstver¬ 
ständlich, dass nach 1870 das deutsche Impfgesetz mit der obligatorischen 
Impfuug und Wiederimpfung eingeführt wurde. Zur Zeit ist in dem Reichs¬ 
lande die Impfung fast ebenso wie im übrigen Reiche geordnet, wir sind 
sogar mit der Errichtung von Anstalten zur animalen Impfung vorange¬ 
gangen und denjenigen Herren, welche sich dafür interessiren, kann ich die 
hiesige Landesimpfanstalt zur Besichtigung empfAlen. 

„Impfgegner haben wir meines Wissens in keinem Theile des Reichs¬ 
landes; es müssten solche etwa unter den eingewanderten Deutschen sein; 
die Eisass-Lothringer sind viel zu vernünftig, als dass sie sich zur Gegner¬ 
schaft verleiten Hessen. Die Wohlthat der Impfung wird allgemein empfunden : 
Sie haben nur nothwendig, einen Blick auf den betreffenden Abschnitt Ihrer 
Festschrift zu werfen. Dr. Euinger hat berechnet, dass die Sterbefälle an 
Blattern durch die Impfung um einige hundertmal seltener geworden sind. 

„Dazu, dass die Zahl der Erkrankungen und Sterbefälle an Blattern 
besonders auch im Laufe der letzten 15 Jahre viel seltener geworden sind,, 
hat ausser der Impfung und Wiederimpfung auch die Regelung und Hand¬ 
habung der sanitätspolizeilichen Maassnahmen beigetragen. Das Reichsland 
ist häufig der Einschleppung von Blattern aus der Schweiz und Frankreich 
ausgesetzt; es gelang aber in der Regel, die Erkrankungen vereinzelt ver¬ 
laufen zu lassen. Vor 1870 bestand die Anzeigepflicht bei keiner Iiifections- 
krankheit; sie wurde 1871 für die Blattern, 1884 für die Cholera und dieses 
Jahr für das Wochenbettfieber vorgeschrieben. 

„Wie die Armengesetzgebung, so ist auch die Spitalgesetzgebung seit 
1870 geändert worden, sie beruht demnach noch im Wesentlichen auf den 
französischen Gesetzen, welche zwischen Hospitälern und Hospicien (Siechen- 
und Armenhäusern, Pfründneranstalten und Waisenhäusern), öffentlichen 
und privaten Anstalten unterscheiden. Alle Anstalten stehen unter staat¬ 
licher Aufsicht; letztere ist unter der deutschen Verwaltung geregelt worden* 

„Es lassen sich bei der Darstellung die Hospitäler kaum von den 
Hospicien trennen, weil fast alle unsere Hospitäler gleichzeitig auch Pfründner¬ 
anstalten sind, theilweise auch Waisenkinder aufnehmen. Wir haben in 
Elsass-Lothringen rund 130 derartige Hospital-Hospice mit ungefähr 12 00(> 
Betten, welche selbstverständlich ausserordentlich verschieden von einander 
sind. Die Gründung der Mehrzahl dieser Spitäler erfolgte im Mittelalter 


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Hygienische Verhältnisse u. Einrichtungen in Elsass-Lothringen. 17 

und zwar häufig bei Pestepidemieen, in anderen Fällen gingen sie aus den 
Leprosenhäusern hervor. 

„Die meisten ehemaligen kleinen Reichsstädte, besonders des Obereisass, 
verdanken jenen Zeiten ihre Spitäler; im Laufe der Zeit sind sie aber 
grossentheils neu gebaut oder umgebaut worden. Die Verhältnisse dieser 
Spitäler sind äusserst verschieden und verwickelt, so dass eine eingehendere 
Schilderung hier nicht möglich ist. Von den letzten Jahrzehnten sei nur 
gesagt, dass sanitäre Anregungen in der Regel auch seitens der Bewohner 
und Spitalcommissionen Entgegenkommen gefunden haben. Was speciell 
auf diesem Gebiete in Strassburg geleistet worden ist, wird Ihnen die Be¬ 
sichtigung der hiesigen Hospitäler und der Reconvalescentenanstalt zu be- 
urtheilen Gelegenheit geben. 

„Ausser den hiesigen Anstalten ist die Besichtigung des Bezirks-Armen- 
und Krankenhauses in Bischweiler noch auf der Tagesordnung. Ich glaube 
Ihnen die Besichtigung dieser Waisenanstalt, welche sich zum Ziele gesetzt 
hat, human und gut, aber billig zu verpflegen, auf das Dringendste empfehlen 
zu können. 

„Durch das jetzt noch gültige Gesetz vom Jahre 1838, welches vor¬ 
schreibt, dass jedes Departement zum Zwecke der Unterbringung seiner 
Geisteskranken eine Irrenanstalt haben oder sich einer privaten oder öffent¬ 
lichen Irrenanstalt anschliessen muss, hat Frankreich seiner Zeit einen 
grossen Schritt vorwärts gethan. Als das Reichsland 1871 in deutsche 
Verwaltung überging, war in demselben nur eine einzige Irrenanstalt, welche 
dem Bezirk Untereisass gehörte: Stephansfeld, und ein ganz ungenügendes 
Irrendepot im hiesigen Bürgerspital. Das Obereisass hatte sich nämlich Unter- 
elsass angeschlossen und Lothringen verpflegte seine Kranken in der bei Nancy 
liegenden Anstalt Mareville. Es liegt auf der Hand, dass Stephansfeld und 
das genannte Irrendepot nicht genügten. Seit 1870 hat denn auch Loth¬ 
ringen eine eigene Irrenstalt für 500 Kranke in Saargemünd erbaut. Stephans¬ 
feld wurde durch Erweiterung und Hinzuziehung der Zweiganstalt Hördt 
um das Doppelte vergrössert, so dass es jetzt etwa 1300 Kranke aufnehmen 
kann und ausserdem ist noch die hiesige psychiatrische Klinik für 120 Kranke 
gebaut worden. Die Besichtigung der letzteren sowohl wie die von Stephans¬ 
feld steht auf der Tagesordnung. 

„Ich möchte insbesondere auf die Anstalt Stephansfeld aufmerksam 
machen. Meines Wissens ist sie die grösste Irrenanstalt in Deutschland, 
da sie etwa 1300 Kranke hat; ich bin überzeugt, dass Sie dieselbe auch in 
ihrer Anlage und Einrichtung nach mancher Richtung mustergültig finden 
werden. Nach einem Gange durch die Männerabtheilung werden Ihnen die 
Wasserleitung, Canalisation, das Schwimmbad, die Lazarethbaracken, Leichen¬ 
haus, Colonie, Festplatz und Festsaal gezeigt werden. Wir haben alle diese 
Einrichtungen den letzten 12 Jahren und der Bereitwilligkeit zu verdanken, 
mit welcher der Bezirkstag die sehr erheblichen Mittel zur Vergrösserung 
und besseren Einrichtung seiner Anstalten bewilligt hat. 

„Ich darf diesen Gegenstand nicht verlassen, ohne die wohl einge¬ 
richtete evangelische Blödenanstalt in Bischweiler zu erwähnen, welche von 
«inem, wesentlich aus protestantischen Geistlichen bestehenden Verein im 
Jahre 1876 gegründet wurde und zur Zeit etwa 100 Zöglinge aller Con- 

Viortcljahnschrifl für Gesundheitspflege, 1800. 2 


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18 XV. Versamml. d. D. Vereins f. öff. Gsndhpflg. zu Strassburg i. E. 

fessionen verpflegt. Die Besichtigung dieser Anstalt steht gleichzeitig mit der 
der Siechenanstalt in Bisch weil er auf der Tagesordnung des nächsten Montag. 

„Die Anforderungen der öffentlichen Gesundheitspflege an Besserungs- 
und Strafanstalten sind in unserer humaneren Zeit viel grösser als früher. 
Die Verwaltung war desshalb gezwungen, auf diesen Gebieten in den letzten 
zwei Jahrzehnten eine grosse Thätigkeit zu entfalten. Nach aussen fallen 
in die Augen: der Neubau des Besserungshauses bei Hagenau für 400 bis 
■500 Knaben, welches von Sachverständigen als ebenso gut eingerichtet wie 
als wohl geleitet bezeichnet wird; die Adaptirung alter Casernen in Pfalzburg 
zu einem Arbeitshause, das allen hygienischen Anforderungen zur Unter¬ 
bringung von 300 Pfleglingen entspricht, und der Zellenbau in dem Zucht¬ 
hause in Ensisbeim mit 220 Isolirräumen. Von den 67 Amtsgefangnissen 
des Landes musste die Hälfte neu gebaut, der grössere Theil der anderen 
Hälfte umgebaut werden. Es giebt nicht eine einzige Anstalt, in welcher 
nicht tiefgreifende Einrichtungen aus sanitären Gründen vorgenommen werden 
mussten. 

„Abgeändert wurde insbesondere auch das französische System der 
General-Entreprise, nach welchem die Verpflegung der Gefangenen sowie 
die Verwerthung ihrer Arbeitskraft einem Unternehmer übergeben wurde. 
Hand in Hand hiermit ging die Regelung der Beköstigung, welche in ratio¬ 
neller Weise erfolgte. Die Belohnung ist insofern nicht ausgeblieben, als 
der Gesundheitszustand in den grösseren Anstalten nachweisbar ein viel 
besserer geworden. 

„Die Gesetze, welche zur Zeit der ersten französischen Republik zur 
Regelung des Begräbnisswesens gegeben wurden, sind heute noch in Kraft 
und allgemein bekannt. Leichenhäuser giebt es in dem Reichslande nicht, 
wenn man von Hagenau, Forbach und einigen anderen kleineren Gemeinden 
absieht, welche auf ihren Friedhöfen Räume haben, die zur Aufbewahrung 
von Leichen dienen können, in der Regel aber nicht benutzt werden. An 
Anregung, solche zu errichten, hat es weder zu französischer, noch zu deutscher 
Zeit gefehlt. Die Bemühungen sind stets gescheitert; in der Regel waren 
auch wichtigere sanitäre Fragen zu erledigen. Strassburg wird nun in Bälde 
mit der Errichtung eines Leichenhauses auf dem neuen Hauptfriedhofe vor¬ 
angehen und es ist dann zu erwarten, dass die anderen grösseren Städte 
des Landes langsam folgen werden. 

„In Frankreich bestand und besteht ebensowenig wie in Deutschland 
(wenn wir von einigen Staaten absehen) obligatorische Leichenschau. Einzelne 
Städte des Reichslandes haben jedoch schon lange auf eigene Kosten die 
Todtenschau und zwar gut geregelt, so Strassburg schon seit Anfang dieses 
Jahrhunderts. Im Laufe des letzten Jahrzehnts wurde in zahlreichen Ge¬ 
meinden des Reichslandes wenigstens die beschränkte Leichenschau (Besich¬ 
tigung, wenn der Gestorbene ärztlich nicht behandelt wurde) eingeführt. Bei 
etwa 25 Proc. der Bevölkerung ist diese Art der Leichenschau in Thätigkeit. 

„Es ist mir zweifelhaft, ob auch die Militärhygiene zu dem mir gestell¬ 
ten Thema gehört. Ich bin aber hier in der glücklichen Lage, auf die ein¬ 
gehende und vortreffliche Schilderung der militärhygienischen Verhältnisse 
zu französischer und deutscher Zeit in Ihrer Festschrift, der Topographie 
von Strassburg, durch Herrn Oberstabsarzt Dr. Sieber, verweisen zu können. 


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Hygienische Verhältnisse u. Einrichtungen in Elsass-Lothringen. 19 

„Ich bin mit der Besprechung der hauptsächlichsten hygienischen Ein¬ 
richtungen zu Ende. Es erübrigt mir noch, in Kürze mitzutheilen, wie sich 
das Medicinalwesen gestaltet hat. §.29 der Gewerbeordnung wurde schon 
im Jahre 1872 eingeführt; damit war das Aerztewesen wie in Deutschland 
geregelt, ebenso das Apothekerwesen, insofern die Zulassung zum Gewerbe¬ 
betrieb in Frage kommt. Zu französischer Zeit war die Ausübung der ärzt¬ 
lichen Praxis nur approbirten Aerzten erlaubt, jetzt ist sie, abgesehen von den 
bekannten Beschränkungen, frei; im Gegensätze hierzu hatten die Apotheker 
vor 1870 unbeschränkte Niederlassungsfreiheit, welche jedoch im Jahre 1877 
wegen der damit verbundenen Missstände aufgehoben werden musste. Auch 
die deutsche Pharmakopoe wurde eingeführt, sowie Anfang dieses Jahres die 
Bestimmungen der Gewerbeordnung, welche noch fehlten. Die kaiserlichen 
Verordnungen, betreffend den Verkehr mit Arzneimitteln u. s. w., sind nun¬ 
mehr die einzigen reichsgesetzlichen sanitäts- und medicinalpolizeilichen 
Bestimmungen, welche in Elsass-Lothringen nicht in Kraft sind. Es ist 
dies unterblieben, um sie nicht in Bälde wieder aufheben zu müssen, da ja 
bekanntlich der Verkehr mit Arzneien neu geregelt werden soll, ebenso der 
Verkehr mit Giften. Auf diesen Gebieten ist noch die französische Gesetz¬ 
gebung in Kraft. 

„Das Hebammenwesen ist dieses Jahr durch Einführung der bekannten 
Bestimmungen der Gewerbeordnung und durch ein Landesgesetz, welches 
das bisher gültige Gesetz vom 19. Ventose XI auf hob, sowie durch eine auf 
dem neuen Gesetz fussende Hebammenordnung neu geregelt worden, ln 
Deutschland ist die Ausbildungszeit der Hebammen eine viel kürzere als in 
Frankreich. Wir haben an der längeren Ausbildungszeit (neun Monate) fest 
gehalten. Als weitere bemerkenswert he Unterschiede führe ich an, dass das 
Creolin (Pearson) als obligatorisches Desinfectionsmittel den Hebammen 
dea Reichslandes vorgeschrieben wurde. Maassgebend hierfür war vor Allem 
die Thatsache, dass das Creolin viel weniger gefährlich als die Carbolsüure 
ist; ausserdem übertrifft es an Desinfectionskraft die Carbolsäure. 

„Die französische Verwaltung hat keine Medicinalbeamten im deutschen 
Sinne des Wortes. Das Institut der Cantonalärzte bezweckte, dem Lande 
Armen- und Impfärzte zu geben. Mit dem Uebergange des Landes in 
deutsche Verwaltung sind dem Ministerium sowie den Bezirkspräsidien 
Medicinalreferenten beigegeben worden, den Kreisdireetoren Kreisärzte, 
welche dieselben Functionen haben, wie die preussischen Physici. Auch die 
Prüfungsordnung ist nach preussischem Vorgänge geregelt. Das Institut 
der Cantonalärzte wurde beibehalten. 

„Als technischen Beirath benutzten die französischen Behörden die 
Gesundheitsräthe. Ich habe Ihnen schon mitgetheilt, dass das Institut der 
Gesundheitsräthe 1810 durch den damaligen Präfecten errichtet wurde; 
1848 wurde dieses Institut in ganz Frankreich eingeführt, es besteht auch 
heute noch. Bis zum Jahre 1886 sind die Verhandlungen der Gesundheits¬ 
räthe des Untereisass in fünf, die des Obereisass und von Lothringen in je 
einem Bande veröffentlicht. Vom Jahre 1886 ab werden die Verhandlungen 
im „Jahrbuch der Medicinalverwaltung u mitgetheilt. 

„Die deutsche Regierung hat das Institut der Gesundheitsräthe nur 
insofern geändert, als sie demselben Obliegenheiten nahm, welche einer der- 

2 * 


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20 XV. Versammle d. D. Vereins f. öff. Gsndhpflg. zu Strassburg i. E. 

artigen Körperschaft nicht zugemuthet und auch nicht ausgeführt werden 
können. Ich meine die Bearbeitung der medicinischen Statistik, in welcher 
sich jetzt das statistische Büreau des Ministeriums, die Kreisärzte und die 
Medicinalreferenten theilen. Der Leitung des statistischen Ministeriums ist 
es zu verdanken, dass die fragliche Bearbeitung so rasch als in irgend einem 
anderen Lande erfolgt. 

„Die Veröffentlichung der medicinischen Statistik findet in dem „Jahr¬ 
buche der Medicinalverwaltung in Elsass-Lothringen“ statt, in welchem Sie 
ausser der medicinischen Statistik und den Gesundheitsrathsverhandlungen 
Alles finden, was auf dem Gebiete der Medicinalgesetzgebung, der Sanitäts¬ 
polizei und der öffentlichen Gesundheitspflege interessirt. Früher wären 
diese Veröffentlichungen ausserordentlich zerstreut, jetzt sind dieselben in 
diesem Werke vereinigt, so dass es dem Medicinal- und Verwaltungsbeamten 
ein bequemes Nachschlagebuch bietet. 

„Ich darf dieses Gebiet nicht verlassen, ohne den ärztlich-hygienischen 
Verein zu erwähnen, welcher 1874 von dem damaligen Medicinalreferenten 
der Centralverwaltung, Ministerialrath Dr. Wasserfuhr, gegründet wurde, 
und jetzt von Herrn Professor Strohl in verdienstvoller Weise geleitet wird. 
Bei seiner Gründung hatte der Verein 26, heute hat er 170 Mitglieder. 
Dreizehn Bände des „Archivs für öffentliche Gesundheitspflege“, welches zur 
Zeit Regierungs- und Medicinalrath Dr. Götel in Colmar redigirt, legen 
Zeugniss ab von der Thätigkeit des Vereins. 

„Ich bin am Ende. Wenn Sie nach der Besichtigung der zahlreichen 
hygienischen Einrichtungen, welche auf der Tagesordnung genannt sind, 
finden, dass im Reichslande auf dem Gebiete der öffentlichen Gesundheits¬ 
pflege etwas geleistet worden ist, so bitte ich dies dem allgemeinen Auf¬ 
schwünge, den das Land, insbesondere aber die Stadt Strassburg genommen 
haben, den im Verhältniss zu den früheren Zeiten grösseren Mitteln, der 
wachsenden Theilnahme der Bevökerung an den Zielen der öffentlichen 
Gesundheitspflege, insbesondere aber dem sich täglich mehrenden Wissen 
auf diesem Gebiete zuzuschreiben. Ich schliesse mit dem Wunsche, dass 
Ihre Verhandlungen besonders nach letzterer Richtung fruchtbar sein mögen.“ 


Vorsitzender OberlngCnieor Andreas Meyer: „Ich spreche dem 
Geh. Medicinalrath Herrn Dr. Krieger den lebhaften Dank der Versamm¬ 
lung aus für seinen interessanten Vortrag. 

„Wir gehen jetzt zum zweiten Gegenstände der Tagesordnung über: 

Maassregeln zur Erreichung gesunden Wohnens. 

„Bevor ich aber Herrn Oberbürgermeister Dr. Miquel das Wort ertheile, 
muss ich berichten, dass soeben noch ein Antrag eingegangen ist von den 
Herren Rechtsanwalt Dr. St raus s (Gladbach) und Baumeister Hartwig 
(Dresden), welcher diesen zweiten Gegenstand, nämlich die Maassregeln zur 
Erreichung gesunden Wohnens, betrifft. Es ist ein sehr langer Antrag, 
und es ist mir natürlich nicht möglich gewesen, wie es eigentlich meine 


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Maassregeln zur Erreichung gesunden Wohnens. 21 

Pflicht dem Vereine gegenüber erheischte, diesen Antrag selbst ordentlich 
durchzusehen und auf seinen Inhalt zu prüfen, um über die geeignete Art 
seiner Behandlung Vorschläge an die Versammlung machen zu können. 
Selbstverständlich setze ich voraus, dass der Antrag in jeder Beziehung 
geeignet ist, im Verein vertheilt zu werden, und möchte also auch nicht 
von der Vertheilung abrathen, doch aber bei dieser Gelegenheit eine Bemer¬ 
kung aussprechen: Wir haben das ausgezeichnete Institut des ständigen 
Secretariats in unserem Verein, um welches wir von anderen Verbänden 
Deutschlands beneidet werden. Dieses ständige Secretariat hat eine Amts- 
8telle in Frankfurt und ist für alle Vereinsmitglieder im schriftlichen Verkehr 
stets zugänglich. Wenn eine derartige grosse Vereinsarbeit gemacht wird, wie 
sie in diesem Jahre in unserer Commissionsarbeit über das gesunde Wohnen 
vorliegt und schon vor Monaten in den gedruckten Tagesordnung zur öffent¬ 
lichen Kenntniss gebracht ist, so ist es nicht allein aufmerksam gegen die¬ 
jenigen Mitglieder, welche ihre Arbeit für den Verein eingesetzt haben, 
sondern ohne Zweifel vortheilhaft für den Gegenstand selbst, welcher doch 
vom Verein zum allgemeinen Besten erforscht werden soll, dass andere 
freiwillige Bearbeiter und Ueberarbeiter sich, wenn irgend thunlich, zumal 
wenn ihre Anträge so umfangreich sind, wie diejenigen der Herren Strauss 
und Hartwig, vorher mit dem ständigen Secretariat in Beziehung setzen 
und ihre Arbeiten ihm einsenden, damit der Vorstand im Stande ist, sie mit 
auf die Tagesordnung zu setzen und auf diese Weise nutzbar zu machen.“ 

Der Antrag der Herren Strauss und Hartwig, der nunmehr zur Ver¬ 
theilung gelangt, lautet: 

Die Unterzeichneten beantragen: 

I. 

1. Die Versammlung wolle erklären: 

a) dass in den seitens der Commission vorgelegten Einzelthesen schätz¬ 
bare und in vielen Beziehungen der Verwirklichung werthe Vor¬ 
schläge enthalten sind; 

b) dass indessen die zur gesetzlichen Lösung der Wohnungsfrage zu 
ergreifenden Maassregeln noch nicht in so ausreichender Weise vor¬ 
bereitet erscheinen, dass die Verhandlung über diesen Gegenstand 
schon jetzt als abgeschlossen betrachtet werden kann; 

c) dass insbesondere ein förmlicher Gesetzesvorschlag behufs Erreichung 
gesunden Wohnens scharf und systematisch zu unterscheiden habe 
zwischen den Vorschriften hinsichtlich der Errichtung und bau¬ 
lichen Unterhaltung der Gebäude (baupolizeilichen Bestim¬ 
mungen) und den Vorschriften über die gesundheitliche Be¬ 
nutzung der Wohnungen (wohnungspolizeilichen Bestimmungen) 
und dass er in letzterer Hinsicht die dem Wohnungsinhaber ob¬ 
liegenden Verpflichtungen deutlich vorzuschreiben habe, dass ein 
solcher Gesetzesvorschlag endlich das Enteignungsrecht und 
die daraus entspringenden Verpflichtungen der Gemein¬ 
den neben und getrennt von den vorerwähnten Bestimmungen zu 
behandeln habe. 

2. Versammlung wolle demnach in weiterer Verfolgung der Angelegenheit 
beschliessen, 

dass unter Berücksichtigung der angegebenen Dreitheilung (Baupolizei¬ 
ordnung, Wohnungspolizeiordnung, Enteignungsordnung) ein förm- 


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22 XV. Versaniml. d. D. Vereins f. öff. Gsndhpflg. zu Strassburg i. E. 

lieber Gesetzentwurf ausgearbeitet und demnächst dem Verein 
zur Beschlussfassung unterbreitet werd& 
wolle endlich die bestehende Commission mit der Ausarbeitung dieses 
Gesetzentwurfes .beauftragen. 

II. 

Für den Fall der Annahme des vorstehenden Antrages: 

Versammlung wolle der Commission zu erwägen anheim geben, 

1. ob nicht die in den vorliegenden Thesen (§§. 2 ,und 3) -angegebenen 
Mindestbreiten der.Höfe erhöht werden können behnfs Erzielung* 
grösserer Luft- und Lichtzuführung; 

2. ob nicht die in §. 5 gemachte Vorschrift bezüglich der Zahl der Ab¬ 
orte fallen gelassen und durch eine in die Wohnungspolizeiordnung auf- 
zunehmende Vorschrift ersetzt werden könne, welche die dauernde Rein¬ 
haltung und Lüftung der A.borte gewährleistet; 

3.. ob nicht für neue Gebäude eine etwas grössere lichte Höhe der Zim¬ 
mer als 2*5 m vorzuschreiben sei (§. 6, Nr. 1); 

4. ob nicht eine Vorschrift zu erlassen sei, welche die Errichtung des 
fünften Obergeschosses in grösseren Städten ermöglicht (§.6,_Nr. 2); 

5. ob nicht in §. 8, Nr. 3 bestimmt auszudrücken sei, dass bei dem Verbote 
der Kellerwohnungen nur solche Wohnungen gemeint seien, deren 
Umfassungsmauern unter der Erdoberfläche liegen; 

6. ob nicht die Vorschrift in §. 8, Nr. 4 in Verbindung mit dem sonstigen 
Inhalt dieses Paragraphen zu häufigen Missverständnissen und Zweifeln 
Veranlassung geben könne; 

7. ob nicht in der Vorschrift des §. 10 deutlich auszudrücken sei, dass die 
Innehaltung des vorschriftsmässigen Luftraumes dem Inhaber der 
Wohnung obliegt und ob nicht bei Bemessung dieses Luftraumes ein 
gewisser Spielraum zu belassen sei; 

8. ob nicht in den noch aufzustellenden Vorschriften über die Wohnungs¬ 
polizei namentlich eine Auzabl von Bestimmungen aufzuuehmen sei, welche 
eine gesundheitliche Benutzung der Wohnungen seitens der Inhaber ge¬ 
währleisten (z. B. Verbot der Durchfeuchtung der Wohnung, Verbot der 
Abfallablagerung an anderen als den vorgeschriebenen Stätten, Verbot 
der gesundheitswidrigen Verunreinigung der Wohnungen und der nach¬ 
theiligen Zerstörung derselben, Fürsorge für ausreichende Benutzung der 
vorhandenen Lüftungsaulagen u. s. w\); 

9. ob nicht im §. 11 der Thesen den Gemeinden gewisse Verpflich¬ 
tungen im Falle der Leerstellung oder Enteignung, der Wohnungen auf¬ 
zuerlegen seien, welche eine alsbaldige VViederverwerthung oder Neu¬ 
herstellung derselben gewährleisten; 

10. dass endlich die Handhabung des Gesetzes (Schlusssatz der Thesen) keines¬ 
wegs ausschliesslich den Baupolizeibehörden obliegen darf, sondern 
dass neben diesen Behörden besondere ans erfahrenen Aerzten^u bildende 
Wohnungspolizeibehörden einzusetzen sind, welche die vorhandenen 
Wohnungen in Bezug auf ihre dauernde gesundheitsmässige Benutzung 
überwachen. 

Strassburg i. E., den 14. September 1889. 

Dr. St rau s s (M.-Gladbach), 
Baumeister Hartwig (Dresden). 


Es erhält hierauf zunächst das Wort 


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Maassregeln zur Erreichung gesunden Wohnens. 


23 


Referent: Oberbürgermeister Dr. Hiquel (Frankfurt &. M.). 

„Meine hochverehrten Herren! Ich darf wohl zuvörderst namentlich 
fftr diejenigen verehrten Anwesenden, welche der letzten Generalversamm¬ 
lung des Vereins für öffentliche Gesundheitspflege in Frankfurt a. M. nicht 
beiwohnten, daran erinnern, dass wir auf dieser Generalversammlung be¬ 
schlossen : 

1 . 

Der Deutsche Verein für öffentliche Gesundheitspflege halt zur 
Bekämpfung der auch in Deutschland und nicht bloss in den grossen 
Städten bestehenden schweren Missstände im Wohnungswesen und 
der hieraus für die menschliche Gesundheit ^erwachsenden grossen 
Nachtheile und Gefahren neben den unablässig fortzusetzenden und 
zu erweiternden Bestrebungen der Staaten, der Gemeinden, der 
Vereine uud grosseren Arbeitgeber für die Vermehrung, Verbesse¬ 
rung und Preisermässigung der Wohnungen, namentlich der arbeiten¬ 
den Classen, eine einheitliche Gesetzgebung für ganz Deutschland 
oder mindestens für die Einzelstaaten für möglich und dringend 
erwünscht. 

2 . 

- Eine solche Gesetzgebung müsste unter insoweitiger Abänderung 
und Ergänzung der bestehenden verschiedenartigen und theilweise 
durchaus ungenügenden Bauordnungen: 

1) die im Interesse der Herstellung gesunder Wohnungen bei 
Neu- und Umbauten zu stellenden Mindestanforderungen 
vorschreiben; 

2) das Bewohnen unzweifelhaft ungesunder Wohnungen verbieten 
und unter den nöthigen Garantieen für die Eigenthiimer zur 
Durchführung dieses Verbots den Polizei- und Communal- 
behörden genügende Befugnisse einräumen, insbesondere die 
Beachtung der baupolizeilichen Zweckbestimmungen bei der 
Benutzung der Localitäten sichern; 

3) vor Allem die gesundheitswidrige Ueberfüllung der Mieths- 
wohnungen und die übermässige Verringerung des Luftraumes, 
namentlich in Schlafstellen, zu verhindern geeignet sein. 

„Hiermit hat der Verein zu der Wohnungsfrage von seinem Stand¬ 
punkte aus, der ja allerdings im Verhältniss zu der gesammten Wohnungs¬ 
frage nur ein einseitiger sein kann, eine ganz bestimmte und prägnante 
Stellung genommen. Der Verein hat hier ausgesprochen, die bestehenden 
Bauordnungen, die bestehenden Vorschriften über die Herstellung, Unter¬ 
haltung und Benutzung der Räume, welche zum längeren Aufenthalt von 
Menschen und zu menschlichen Wohnungen dienen, sind in Deutschland 
ungenügend und entsprechen den heutigen Anforderungen der öffentlichen 
Gesundheitspflege in keiner Weise. Er hat sodann ausgesprochen, das 
Reich ist competent, neue gesetzliche Bestimmungen für ganz Deutschland 


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24 XV. Versammle d. D. Vereins f. öff. Gsndhpflg. zu Strassburg i. E. 

zu erlassen, auf Grund der Reichsverfassung, welche die Gesundheitspolizei 
zur Competenz des Deutschen Reiches zählt. Er hat feiner ausgesprochen* 
dass gegenwärtig wenigstens bei der grossen Verschiedenheit der Sitten und 
Gewohnheiten in ganz Deutschland, bei der Verschiedenheit des Klimas, bei 
den verschiedenartigsten Anforderungen, die nach der Beschaffenheit der 
Verhältnisse der einzelnen Communen an Wohnungen zu stellen sind, bei 
den grossen Differenzen zwischen grossen Städten, kleinen Städten und dem 
platten Lande, es unmöglich sei, für alle Communen, für alle Provinzen, für 
alle Landestheile Deutschlands eine gleichmässige und erschöpfende Bauord¬ 
nung zu erlassen; dass das Reich, wenn es überhaupt sich dieser Frage 
bemächtigen wolle, daher nichts weiter thun könne, als Mindest¬ 
anforderungen stellen, die durchführbar erscheinen im ganzen Deutschen. 
Reiche, in allen Communen, in den Städten und auf dem platten Lande; das» 
daneben aber die volle freie Bewegung der Landesgesetzgebung, der Pro- 
vinzial- und Communal-Polizei-Autonomie auf diesem Gebiete erhalten bleiben, 
müsse, über diese Mindestanforderungen der Reichsgesetzgebung hinauszu¬ 
gehen nach den localen Bedürfnissen, nach dem Baumaterial, nach den 
besonderen Aufgaben, nach den Sitten und Gewohnheiten, wie sie sich im 
Bauwesen in den einzelnen Landestheilen herausgebildet haben. 

„Meine Herren, Sie haben eine Commission niedergesetzt, welche die 
Probe auf das Exempel machen sollte. Sie haben ihr den Auftrag gegeben* 
auf Grund dieser allgemeinen Beschlüsse des Vereins, solche Grundzüge ein¬ 
mal auszuarbeiten und damit zu zeigen, dass, wenn es hier heisst, es sei 
eine solche Reichsgesetzgebung möglich und dringend erwünscht, thatsäch- 
lich hierfür der Beweis durch formulirte Vorschläge gemacht werde. Diese 
Commission, deren Zusammensetzung Ihnen bereits mitgetheilt ist, bestand 
ja keineswegs aus Theoretikern, sondern aus in dem Bauwesen täglich 
beschäftigten praktischen Männern der Verwaltung und der Technik. Sie- 
können daher also von vornherein wohl mit einem gewissen Vertrauen an die 
Vorschläge herangehen, da sie mit einer steten Berücksichtigung der prak¬ 
tischen Durchführbarkeit aller einzelnen Vorschläge gemacht sind. 

„Diese Commission hat nun Grundzüge ausgearbeitet und hat nicht 
den Anspruch erhoben, ein formulirtes Gesetz vorzulegen. Wir haben 
geglaubt, dass das die Aufgabe dieses Vereins überhaupt nicht ist, sondern 
wir wollten bloss solches Material liefern, aus welchem die Reichsregierung^ 
nach Maassgabe des ihr zu Gebote stehenden oder zu stellenden viel gründ¬ 
licheren Materials über die Bestimmungen der bestehenden Bauordnungen 
in Deutschland, über die Art des Bauwesens u. 8. w. im Stande wäre* 
einen formulirten Gesetzentwurf aufzustellen. Wir haben uns aber nicht 
beschränkt auf blosse Resolutionen, auf die Proclamirung allgemeiner Ideen* 
auf die Angabe allgemeiner Richtungen, sondern wir sind weiter gegangen^ 
Wir haben formulirte Grundzüge aufgestellt, die unmittelbar schon, möchte 
ich sagen, an die Formulirung eines Gesetzes grenzen und fast schon 
Gesetzesparagraphen enthalten. 

„Meine Herren, die Mitglieder der Commission — ich glaube es in 
ihrem Namen sagen zu können — machen gar nicht den Anspruch, dasa 
das, was sie hier liefern, absolut erschöpfend ist, dass man nicht noch die 
eine oder die andere Bestimmung neben diesen Vorschlägen aufnehmen 


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Maassregeln zur Erreichung gesunden Wohnens. 25 

könnte; noch weniger aber machen sie den Anspruch, dass man nicht sehr 
wohl verschiedener Meinung sein kann über den Inhalt der einzelnen Be¬ 
stimmungen und Vorschläge der Commission. Ich glaube, der Zweck dieser 
ganzen Verhandlung würde von vornherein verfehlt sein, wenn die ausser¬ 
ordentlich verschiedenen Meinungen, namentlich der Techniker, über ein¬ 
zelne technische Vorschriften in den Grundzügen wesentlich Gegenstand der 
Discussion dieses Vereins würden. Damit würden wir überhaupt, glaube ich r 
verzichten, mit der Sache zu Ende zu kommen. Einzelne wichtige Fragen 
allerdings werden hier gründlich discutirt werden müssen; aber die Haupt¬ 
sache wird doch sein, dass wir aus der Discussion die Ueberzeugung ent¬ 
nehmen, diese Grundzüge enthalten solches Material für die Gesetzgebung, 
dass dadurch der von dem Verein zu erbringende Beweis wirklich geführt 
ist: einheitliche Vorschriften über das Bauwesen, über die Herstellung und. 
Benutzung von Wohnungen mittelst eines Reichsgesetzes sind praktisch 
möglich und durchführbar. Das ist nach meiner Meinung die Hauptaufgabe, 
die der Verein sich heute stellen müsste. 

„Meine Herren, wir haben uns b£i jedem von diesen einzelnen Vor¬ 
schlägen in der Commission gefragt: ist diese Vorschrift von der Art, das» 
ihre praktische Ausführung überall in allen Theilen Deutschlands und in 
allen Communen möglich ist? und sobald wir eine Bestimmung fanden, die 
in Vorschlag gebracht war, von der wir uns sagten, als Mindestanforderung 
geht das zu weit, man kann das nicht obligatorisch für ganz Deutschland 
und für alle Verhältnisse vorschreiben, dann haben wir die Bestimmung 
fallen lassen. Wir haben also in dieser Beziehung uns die aussersten 
Schranken auferlegt. Finden Sie Vorschriften, die noch in dieser Beziehung 
nach Ihrer Meinung zu weit gehen, so müssen die vorgeschlagenen Grund¬ 
züge geändert werden, denn wir dürfen hier nur dann auf Erfolg in dieser 
schwierigen Materie hoffen, meine Herren — und das ist auch der Grund, 
warum ich den mir sonst in vielen Beziehungen sympathischen Antrag der 
Herren Strauss und Hartwig von vornherein nicht acceptiren kann —, 
wenn wir uns auf das Aeusserste beschränken. Meine Herren, die Beschrän¬ 
kung ist aber auch nach einer anderen Seite sachlich geboten. Jeder prak¬ 
tische Verwaltangsbeamte und noch mehr die Techniker, die in der Verwal¬ 
tung arbeiten, wissen ja, dass man in dem Bauwesen nur ganz allmälig 
vorwärts kommt, und zwar aus dem einfachen Grunde, weil es nur in den 
allerbeschränktesten Kreisen möglich ist, auf die bestehenden Bauwerke 
durch die Gesetzgebung oder durch Polizeiverordnungen einzuwirken. Man 
wird daher namentlich in einer solchen allgemeinen Reichsbauordnung von 
vornherein die Bestimmungen beschränken müssen auf Neuherstellungen, 
und muss die Wirkung von dem allmäligen Umbau oder der allmälig fort¬ 
schreitenden Neuherstellung von Gebäuden mit der Zeit erwarten. Daher 
finden Sie in den Ueberschriften fast überall den Begriff Neuherstellung von 
Gebäuden, Neuherstellung der zum Aufenthalt von Menschen und zu mensch¬ 
lichen Wohnungen dienenden Gebäude u. s. w., und die Bestimmungen, die* 
unter diesem Titel stehen, sind auch immer so zu verstehen, dass sie sich 
eben nur beziehen auf nach Publication der Reichsbauordnung neu her¬ 
gestellte oder umgebaute Gebäude. Wenn es beispielsweise in 8) heisst: 
Kellerwohnungen sind unzulässig, so denken wir nicht daran, alle bestehen- 


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26 XV. Versaxnml. d. D. Vereins f. öff. Gsndhpfig. zu Strassburg i. E. 

den Kellerwohnungen auf einmal polizeilich für unzulässig zu erklären; 
denn dieser Satz steht unter der Unterschrift „Neuherstellung der zu längerem. 
Aufenthalt von Menschen dienenden Räume 44 . Es soll diese Bestimmung 
also nur heissen: in neuen Gebäuden dürfen Kellerwohnungen jetzt nicht 
mehr eingerichtet werden. So sind diese ganzen Bestimmungen zu ver¬ 
stehen mit denjenigen Ausnahmen, anf die ich später noch zurückkomme. 

„Meine Herren, ich habe nun schon den Einwand gehört: wenn für das 
ganze Reich derartige Bestimmungen mit so geringen Anforderungen erlassen 
werden, so .kann die Wirkung nur eine höchst massige sein; durchgängig 
verlangen ja die deutschen Bauordnungen schon viel mehr. 

„Meine Herren, diesen letzten Satz bestreite ich. Wer die deutschen 
Bauordnungen kennt und sich damit beschäftigt hat, kann darüber gar 
keinen Zweifel haben, dass auf keinem Gebiete eine buntscheckigere, lücken¬ 
haftere und ungenügendere Gesetzgebung in Deutschland noch bis auf den 
heutigen Tag besteht, als auf dem Gebiete des Bauwesens. Allerdings hat 
eine Reihe von grossen Städten in letzter Zeit ganz vorzügliche Bauordnungen 
erlassen; auch giebt es eine Reihe von Bauordnungen für grössere Bezirke, 
selbst für einzelne kleine deutsche Particularländer, die den Anforderungen 
— ich kann aber auch hier nur sagen nahezu — entsprechen. Wir haben 
aber ganze Landestheile, meine Herren, wo Bauordnungen, welche die 
Sanitätspolizei überhaupt berücksichtigen, gar nicht bestehen, ja ganze 
Landestheile, wo überhaupt keine Bauordnungen bestehen, wo noch ein 
vollkommen wildes Bauen statt findet. Wir haben die verschiedenartigsten 
alten und modernen Bauordnungen selbst in den fortgeschrittensten Städten 
noch, wo es nicht gelungen ist, zu zweckmässigen Bauordnungen zu kommen. 

„Die Berücksichtigung der Ansprüche der öffentlichen Gesundheitspflege 
in den Bauordnungen ist überhaupt ein Resultat der Entwickelung der 
letzten Decennien. Früher hatten die Bauordnungen sich nur zu beschäftigen 
mit den Verhältnissen zu den Nachbaren, mit der Standfestigkeit und mit 
der Feuersicherheit der Gebäude, aber die sanitäre Seite wurde überhaupt 
kaum berücksichtigt. 

„Nun sage ich, wenn wir diese, allerdings nur als Mindestanforderungen 
zu bezeichnenden Bestimmungen uns einmal in Gesetzeskraft denken, so 
werden wir für eine ganze Reihe von deutschen Landestheilen, kleinere und 
grössere Städte und namentlich auch für das Land einen ganz eminenten 
Fortschritt machen. Meine Herren, ich habe noch vor einigen Tagen eine 
ausführliche Zuschrift eines gerade mit dem Bauwesen auf dem Lande sehr 
vertrauten Herrn, des Kreisphysicus Dr. Lissauer, bekommen, der mir 
ganz mit Recht zuruft: Ihr sprecht immer von den grossen Städten; in 
den kleinen Städten und Dörfern auf dem Lande sind die Zustände weit 
schlimmer und weit gefährlicher. Ich sage also, wir würden für einen sehr 
grossen Theil Deutschlands allein mit diesen Bestimmungen einen ganz 
eminenten Fortschritt machen. Ja, ich könnte auch selbst grosse Städte 
bezeichnen, wo diese Vorschriften hier, obwohl Mindestanforderungen, noch 
längst nicht in Kraft sind, wo ich noch durchaus nicht weiss, ob der Magistrat 
oder der Bürgermeister, wenn er die Herren Stadtverordneten auffordern 
würde, solche Bestimmungen zu erlassen, damit auf einen guten Willen 
stiesse. Nicht überall, meine Herren, thut die Selbstverwaltung, deren ent- 


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27 


Maassregeln zur Erreichung gesunden Wohnens. 

schiedener Anhänger ich bin, das Richtige, und bisweilen ist es zweck¬ 
mässig, aus grösseren Kreisen heraus, aus einer unbefangenen Quelle heraus, 
die Gesetze zu machen. 

„Meine Herren, aber das ist nach meiner Meinung noch nicht die Haupt¬ 
wirkung, die eine solche Gesetzgebung haben würde, sondern dieselbe liegt 
darin, dass in dem Augenblicke, wo das Deutsche Reich sich dieser Materie 
bemächtigt, wo im Reichstage die Verhandlungen geführt.werden, wo ein 
solches Gesetz erlassen wird, die Aufmerksamkeit der ganzen Nation auf diese 
Frage gelenkt würde, alle Communalverwaltungen, alle Staatsverwaltungen 
gezwungen werden, sich mit der Frage zu beschäftigen. Die vielfach noch 
übrig gebliebenen vernachlässigten traurigen, ja kläglichen Zustände, meine 
Herren, sind ja nicht, wie überhaupt nicht im menschlichen Leben und 
namentlich nicht in Deutschland, Producte des bösen Willens allein oder des 
entgegenstehenden Interesses, ^ondenrvielfach Folge derGleichgültigkeit un d 
ich' darf es auch wohl sagen, der Unwissenheit auf diesem Gebiete. Erlässt das 
Reich eine solche Gesetzgebung, dann steht in Wahrheit das gesunde Wohnen 
auf der Tagesordnung der ganzen Nation, und es wird sich eine Reihe von 
Provinzen, Einzelländern und Communen mit diesen Mindestanforderungen 
nicht begnügen; es wird eine allgemeine Reform des deutschen Bauwesens 
auch durch weitergehende localpolizeiliche Bestimmungen eintreten. 

„Meine Herren, ich werde meinem viel kundigeren Herrn Collegen, 
Professor Baumeister, die Verteidigung der einzelnen technischen Bestim¬ 
mungen im Allgemeinen überlassen; ich habe Ihnen nur die allgemeinen 
Gesichtspunkte, von denen die Commission geleitet worden ist, zu bezeichnen; 
aber auf einen Theil der gemachten Vorschläge möchte ich etwas näher ent¬ 
gehen. Wir halten uns innerhalb der Competenz des Reiches. Dem Ver¬ 
nehmen nach hat der deutsche Hausbesitzerverein bei dem Herrn Reichs¬ 
kanzler den Erlass einer allgemeinen erschöpfenden deutschen Bauordnung 
in dem Sinne gewünscht, dass diese als Reichsgesetz unanfechtbar und 
unabänderbar ist durch die Landesgesetzgebung und durch die localen 
Polizei Verordnungen. Ich habe gelesen — ich weiss nicht, ob es richtig 
ist, vielleicht wird Herr Dr. Strauss uns nähere Auskunft darüber geben —, 
dass man seitens der Reichaverwaltung-diesen Antrag-wegen mangelnder 
Competenz abgelehnt hat, und ich bin auch persönlich der Meinung, dass 
das Reich zu dem Erlasse einer solchen Baupolizeiordnung nach der heutigen 
Reichsverfassung nicht befugt ist. Das Reich hat die Sanitätspolizei. Soweit 
diese Seite in den Bauvorschriften behandelt wird, ist das Reich unzweifel¬ 
haft competent. Aber das Reich kann in das übrige öffentliche Gebiet — und 
das ist ja öffentliches Recht der einzelnen Staaten — nach meiner Meinung 
nicht eingreifen; es ist ihm dazu keine Competenz eingeräumt. Wohl aber 
kann das Reich nicht bloss nach der sanitären Seite hin frei sich bewegen 
in Betreff der Vorschriften für die Herstellung, Unterhaltung, den Umbau 
von Wohnungen und Baulichkeiten, sondern auch Vorschriften erlassen in 
Betreff der Benutzung der hergestellten Wohnungen, soweit diese Benutzung 
eine sanitäre Seite hat. Diese Competenz des Reiches kann gar nicht be¬ 
stritten werden. 

„Meine Herren, wer die Art der Benutzung von Wohnrüumen in 
Deutschland kennt, namentlich in den grösseren Städten, wird sich sagen. 


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28 XV. Versamml. d. D. Vereins f. öff. Gsndhpflg. zu Strassburg i. E. 

dass mit blossen Vorschriften über die sanitäre Herstellung und bauliche Ein¬ 
richtung von Wohnräumen noch wenig genutzt würde, wenigstens dass damit 
die Frage gar nicht erschöpft ist. Die besten in ihrer baulichen Einrichtung 
untadelhaften Wohnräume können durch die Art der Benutzung doch im 
höchsten Grade gesundheitsschädlich sein, und das ist thatsächlich der Fall. 
Auf meine Anregung hat zuerst der Verein für Socialpolitik einmal genau, 
und zwar allerdings nur mit privaten Mitteln, aber doch von durchaus 
sachkundigen und praktischen Männern eine Enquete über die Wohnungs¬ 
zustande in den grossen deutschen Städten aufstellen lassen, und da hat 
sich doch so viel herausgestellt, dass der regelmässige Zustand der Ueber- 
füllung von mehr als 50 Proc. aller Wohnungen ist, dass der Cubikraum, 
der den einzelnen Schläfern in den einzelnen Wohnräumen zu Gebote steht, 
häufig his zu 3 cbm heruntergeht, dass in einzelnen Städten 23 Proc. aller 
Menschen überhaupt nur einen einzigen Raum haben, um sich mit ihrer 
Familie darin aufzuhalten, dass in allen Städten eine grosse Anzahl von 
Wohnungen ist, die gar keinen heizbaren Raum besitzeu, und dass diese 
und ähnliche Zustande — ich will sie nicht weiter schildern, denn sie sind 
Ihnen alle bekaunt — dauernder Natur sind. 

„Meine Herren, man hat früher geglaubt und namentlich ehe man sich 
dieser Frage eingehend bemächtigte, und namentlich zu einer Zeit, wo man 
sich scheute, überhaupt in diese wirthschaftlichen Fragen irgendwie dureh 
Bestimmungen seitens des Staates oder der Commune einzugreifen, wo man 
alles Vertrauen hatte auf die natürliche Entwickelung der Dinge, die immer 
zum Guten führe — in der Zeit hat man geglaubt, dass die sogenannte 
Wohnungsnoth, dass die übermässige Steigerung der Miethspreise, der 
Mangel an geeigneten Wohnräumen, die stetig schlechter werdende Be¬ 
schaffenheit derselben, weil auf immer geringere Localitäten, auf solche, die 
ursprünglich für menschliche Wohnungen nicht eingerichtet waren, gegriffen 
wird —, dass alle diese Uebelstände periodischer Natur seien, dass das vom 
Aufschwung der Industrie komme; von dem plötzlichen Zuströmen der 
Menschen in die grossen Städte, wo dann die Speculation nicht so schnell 
nachkommen könne mit der Herstellung neuer Wohnungen, und dass in 
Folge dessen allmälig die Wohnungsnoth sich wieder vermindern müsse, 
wenn der Zustrom abnehme, wenn wieder eine Zeit des Heruntergehens 
der industriellen Entwickelung komme, oder wenn die Bauspeculation ihre 
Interessen bei den hohen Miethspreisen in der Herstellung neuer Wohnungen 
gefunden und für genügende neue Wohnungen gesorgt habe. Meine Herren, 
ich habe mich überzeugt aus dem, was ich selbst in meinem Leben in den 
verschiedenen Städten erfahren habe, aus den Unterhaltungen mit den sach¬ 
kundigsten Männern in Deutschland über diese Dinge, aus den genauen 
Enqueten, die der Verein für Socialpolitik veranstaltet hat, aus den gleich- 
mässigen Berichten aus allen Ländern, namentlich aus England, Frankreich, 
Italien, Oesterreich, dass dieser Zustand einer gewissen Wohnungsnoth ein 
dauernder ist. Meine Herren, wir erleben, dass in gewissen Städten ein 
Ueberfluss an besseren Wohnungen vorhanden ist und gleichzeitig der 
äusserste Mangel an Wohnungen für sogenannte kleine Leute. Wir sehen, 
dass dieser Mangel an kleineren Wohnungen zu angemessenen Preisen und 
mit einigermaassen entsprechender Einrichtung sich nicht auf bestimmte 


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Maassregeln zur Erreichung gesunden Wohnens. 29 

Perioden beschränkt, sondern Jahrzehnte hindurch fortgeht. Ich sage nicht, 
dass dieser Zustand sich im Laufe der Entwickelung verschlechtert hat. 
Nichts wäre falscher, als zu glauben, dass die Wohnungsnoth ein Product 
der modernen Entwickelung ist, wie das von gewisser Seite so gern dar¬ 
gestellt wird, sondern die Zustände in den alten Städten, beispielsweise 
hier in Strassburg, waren vor Jahrzehnten und vor Jahrhunderten noch 
viel schlimmer; wir werden nur jetzt darauf aufmerksam. Ja, ich kann 
sogar, auch ohne Mitwirkung der Communen, ohnö erleichternde Bestim¬ 
mungen, ohne systematische Behandlung dieser Frage seitens des Staates, 
der Communen, der gemeinnützigen Vereine, doch eine gewisse Verbesserung 
]n den Verhältnissen constatiren. Nichtsdestoweniger bleibe ich bei dem 
Satze stehen: für die kleineren Wohnungen ist dauernd in den grossen 
Städten die Wohnungsnoth vorhanden. Meine Herren, das kommt ganz ein¬ 
fach daher, weil das Privatcapital, die Bauspeculation sich scheut, solche 
kleine Wohnungen herzustellen wegen der Schwierigkeit der Verwaltung und 
der häufigen Unsicherheit des Eingehens der Miethen und weil man in der 
Kegel bei Herstellung solcher Wohnungen sein Capital festlegt und es nicht 
wieder flüssig machen kann. Die Bauspeculation baut Häuser nicht zum 
dauernden Vermiethen, sondern zum Verkauf, denn das liegt in der Natur der 
Sache. Sie wird also am wenigsten geneigt sein, diese kleinsten Wohnungen 
herzustellen, weil ihr eigentlicher Zweck, das Coursiren ihres Capitals, hier 
am wenigsten erreicht werden kann. Daher ist es sehr wohl denkbar, dass 
wir im Uebrigen die allerbesten Wohnungsverhältnisse in den Städten haben, 
dass Miethen von 1000, 2000, 3000 Mark massig erscheinen gegenüber dem, 
was geliefert wird, dass dagegen der arme Mann 1 / 4 bis x / 3 seiner gesammten 
Einnahme zu verwohnen genöthigt ist und dabei doch noch nichts Rechtes hat. 

„Meine Herren, der Statistiker Dr. Schwabe hat einen Satz auf¬ 
gestellt, den Sie in allen Enqueten aller Länder bestätigt finden: je geringer 
die Einnahmen, je grösser die verhältnissmässige Ausgabe für Miethe. 
Wenn der Reiche l / 7 seines Einkommens verwohnt, so verwohnt der Anne y 3 . 
Ich habe in Frankfurt einmal in dieser Beziehung eine ganz genaue Enquete 
aufgestellt, indem ich in Erwägung des Druckes der theuren Wohnungen, 
unter welchem unsere kleinen städtischen Beamten litten, den Plan fasste, 
Miethswohnungen für diese zu bauen, indem ich mir sagte, die Stadt wird 
eine gute Rente bekommen und die Beamten werden viel billiger und 
gesunder wohnen, und da habe ich nun ermitteln müssen, dass unsere 
gesammten kleinen Beamten bis zu 2500 Mark Gehalt J / 3 , V 4 und sehr 
wenige etwas weniger als l / 4 verwohnten. Wir haben nun angefangen, 
solche Wohnungen zu bauen, und ich möchte Ihnen Allen dringend ans Herz 
legen, das auch einmal zu versuchen. Die Stadt hat eine 3y a procentige 
Rente vom Grund und Boden zum vollen Preise angerechnet, 4 1 /* Proc., in 
der neuesten Zeit 4 Proc. Zinsen vom Baucapital und */* Proc. Amortisation. 
Die Mietlien sind bedeutend billiger für die Beamten und die Wohnungen 
viel besser. Es sind aber keine Dienstwohnungen, sondern Miethswohnungen; 
was nicht hinein will, ist frei, und was heraus will, ist frei. Es geht aber 
kein Mensch heraus. Ich sage also, diese Zustände der Ueberfüllung der 
Wohnungen, des erzwungenen Missbrauchs, kann ich sagen, in der Benutzung 
sind stationär, folglich muss ihnen auch ein dauerndes Gesetz entgegenwirken. 


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30 XV. Versamml. d. D. Vereins f. öff. Gsndhpflg. zu Strassburg i. E. 

Wenn sie nur vorübergehend wären ,. wenn- sie, durch-besondere passagere 
Zustände veranlasst, bald-wieder verschwänden, so wäre es nicht richtig, in 
dieser Beziehung gesetzliche Bestimmungen zu treffen. Die Engländer, die ja 
immer doch als die wahren Manchestermänner bezeichnet werden, aber es 
nicht entfernt sind, sind lange nicht so ängstlich wie-wir, auf-Grand allge¬ 
meiner öffentlicher Interessen und gesundheitspolizeilicher Rücksichten auch 
einmal die Privatwillkür zu beschränken. Sie haben uns in dieser Beziehung 
das erste Vorbild gegeben, sie haben die eingreifendsten Bestimmungen schon 
* vor 20 Jahren und immer steigend nach dieser Richtung, die wir Ihnen hier 
vorgeschlagen, gemacht. Neuerdings ist Frankreich auf demselben Wege, 
und selbst Belgien hat in letzter Zeit ein Gesetz erlassen, welches freilich 
eine andere Seite vorzugsweise behandelt, nämlich die Vermehrung und 
Verbilligung der Wohnungen,— ein Gesetz, das mancher deutsche Staat 
und manche deutsche Stadt sich als Muster dienen lassen könnte. 

„Wir sind aber auch in Bezug auf die Vorschriften über Benutzung 
der Wohnungen im höchsten Grade vorsichtig gewesen, und ich gebe zu, 
dass dies auf diesem bestrittenen Gebiete in Deutschland auch ganz un¬ 
erlässlich ist, wenn man überall Erfolge erreichen will. Wir haben gesagt, 
abgesehen von den Vorschriften über die Beschaffenheit der Wohnräume, 
müssen vermiethete, als Schlaf räume benutzte Gelasse für jedes Kind 
unter zehn Jahren mindestens 5 cbm, für jede ältere Person mindestens 
10 cbm Luftraum haben. Auf dem letzten Congresse in Bezug auf das 
Wohnungswesen in Paris hat Dr. Du Menil, einer der verdientesten Männer 
auf diesem Gebiete, 16 cbm verlangt; Dänemark verlangt 16 cbm, der Canton 
Genf für Schläferstellen noch mehr; ich könnte Ihnen eine Reihe von Bestim¬ 
mungen nennen, die in Kraft sind und alle weiter gehen, als wir hier vor¬ 
geschlagen. Dennoch, meine Herren, halte ich es für klug, weil wir hier 
den ersten Schritt thun, nicht weiter zu gehen, als die Commission Ihnen 
vorgeschlagen hat. Es wird schon — und das ist die Kehrseite der Sache —, 
wenn diese Bestimmungen durchgeführt werden, eine Reihe jetzt benutzter 
Schlafräume in Miethshäusern geräumt werden müssen. Wenn Sie einibal 
eine genaue Aufnahme über die in den Miethsräumen den unteren Classen 
namentlich zu Gebote stehenden Luftquantitäten machen, werden Sie finden, 
dass schon bei rücksichtsloser Durchführung dieser Bestimmung von 10 cbm 
eine grosse Anzahl von Menschen obdachlos würde. Wo bleiben die Men¬ 
schen? Je höhere Anforderungen Sie stellen, je grösser wird die Zahl der 
überschüssigen Bevölkerung, die keine gesetzlich zulässige Wohnung hat, 
desto schwieriger also der Uebergang. Beschränken Sie andererseits im 
Anfang die Vorschriften,* und denkt man sich, dass im Laufe der Jalire diese 
Vorschriften zur Durchführung gekommen wären, dass wirklich in einer 
gegebenen Commune keine Schlafräume mehr gefunden werden, in denen 
die Schläfer nicht mindestens 10cbm Luft haben, dann kann man dem¬ 
nächst wieder einen Schritt weiter thun. Das Vorwärtsschreiten ist hier 
nicht ausgeschlossen. Machen Sie aber gleich einen zu grossen Schritt, so 
fallen Sie hinterher rückwärts. Darum haben wir uns hier auf die 10 cbm 
beschränkt. Ich war persönlich sogar noch bescheidener und wollte mich 
eigentlich mit 8 cbm begnügen, aber die Herren Techniker fanden das doch 
zu wenig, und wir haben uns darum schliesslich auf 10 cbm verständigt. 


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Maassregeln zur Erreichung gesunden Wohnens. 31 

„Meine Herren, wir wollen hier einen gesetzlichen Zwang nur gegen 
den Vermiether üben, nicht gegen den Eigentümer.. Wer seine eigene 
Wohnung bewohnt, soll hier noch unberührt bleiben. In Frankreich sind 
in dem jetzt vorliegenden Entwürfe eines Wohnungsgesetzes die Bestim¬ 
mungen auch direct ausgedehnt auf den Eigenthümer; aber wir haben 
gesagt, bei dem deutschen Freiheitsdurst und bei der unbedingten Ueber- 
zeugung von dem Rechte der souveränen Entscheidung auf seinem Grund 
und Boden den Eigenthümer in seinen eigenen Gelassen selbst zu beschrän¬ 
ken, das ist ein Schritt, den wir noch längst nicht wagen können; dabei 
muss man die staatliche Unterordnung so gelernt haben, wie das in Eng¬ 
land und Frankreich der Fall ist. Was dagegen den Vermiether betrifft, 
der ein Gewerbe aus der Benutzung seines Raumes durch Andere macht, so 
ist gar nicht abzusehen, warum dieser nicht ebenso soll behandelt werden 
können, als durch die Polizeiverordnungen, die in Deutschland zahlreich 
bestehen, der Vermiether von sogenannten Schlafstellen und Logirhäusern 
behandelt wird. 

„Welcher Unterschied, meine Herren, besteht dazwischen, ob ein Eigen¬ 
thümer seine Räume für unverheirathete Schläfer, die in der Stadt arbeiten, 
oder zu einem Logirhause einrichtet , oder ob er gewerbsmässig an Familien 
vermiethet? Ein innerer Unterschied gewiss nicht, und wenn Sie nach der 
Grösse der Gefahr und Schädlichkeit fragen, so sage ich, das Vermiethen an 
Familien, wo das Zusammenleben von Eltern, von erwachsenen und nicht¬ 
erwachsenen Geschwistern in einem ungeeigneten Raume in Frage steht, ist 
sittlich und sanitär weit mehr von der Gesetzgebung zu beachten, als die 
Schläferstellen solcher Personen, die den ganzen Tag in freier Luft arbeiten. 
Wir haben die Vorgänge in Deutschland, wir haben Bestimmungen über 
Schläferherbergen fast überall schon, die nicht bloss den zu Gebote stehen¬ 
den Cubikraum, sondern die Trennung der Geschlechter, die Art der Lüftung 
der Schlafstellen, die Beschaffenheit der Aborte u. s. w. vorschreiben, und alle 
diese Vorschriften haben erfahrungsmfissig — dies möchte ich Ihnen sehr ans 
Herz legen — nicht zu einer Verteuerung der Schläferstellen geführt. Ich 
hebe dies desshalb so scharf hervor, weil diejenigen, die nicht geneigt sind, 
solche Reformen durchzuführen, ja überall sofort mit dem Einwand kommen: 
Ihr schreibt hier die schönsten sanitären Bestimmungen vor; was wird der 
Erfolg sein? eine colossale Verteuerung der Wohnungen, und die armen 
Leute werden hinterher viel schlechter daran sein; wenn Ihr solche An¬ 
forderungen stellt, so müssen die Wohnungen bedeutend teurer werden. — 
Meine Herren, bei den Schläferstellen ist das nicht eingetreten. Man hat 
also doch früher seitens der Vermiether einen Missbrauch in der Ausnutzung 
getrieben, und sie konnten die Verminderung ihres Vorteils doch noch 
sehr gut ertragen- Als wir das Nahrungsmittelgesetz im Reichstage 
berieten, wurde auch immer der Einwand erhoben, ja, wenn Ihr solche 
genauen Vorschriften über die Beschaffenheit der Nahrungsmittel macht, 
wenn Surrogate bei gewissen Nahrungsmitteln gar nicht mehr zulässig sein 
sollen, so handelt Ihr nicht nützlich für die armen Classen, sondern im 
Gegentheil. Hier auch, meine Herren, hat die Erfahrung nach meiner 
Ueberzeugung das Andere gelehrt. Allerdings gebe ich zu, dass, wenn man 
zu weit geht, wenn man kein Maass zu halten versteht, wenn man auf ein- 


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32 XV. Versamml. d. D. Vereins f. öff. Gsndhpflg. zu Strassburg i. E. 

mal zu viel thun will, solche bedenkliche Folgen eintreten können; das will 
ich durchaus nicht bestreiten. Aber eine allmälige — denn auch auf diesem 
Gebiete kann man überhaupt nur allmälig vorwärts kommen — t eine con- 
sequente, planmässige, aber allmälig fortschreitende Gesetzgebung kann 
eine starke Veränderung in den Preisverhältnissen ganz gut vermeiden. 
Meine Herren, das haben die Erfahrungen des socialen Lebens auf anderen 
Gebieten auch gezeigt. Ich kann mich noch erinnern, als wir die Beschlag¬ 
nahme des Arbeitslohnes verboten, da hiess es: mein Gott, Ihr macht die 
ganzen Arbeiterclassen creditlos, das ist keine Wohlthat, das ist eine Plage. 
Nichts davon ist eingetreten; die Plage ist beseitigt, und ich halte immer 
noch die Aufhebung der Beschlagnahme des Arbeitslohns für die Aufhebung 
einer Plage und die Verstopfung einer Quelle der Erbitterung allerersten 
Hanges. 

„Wir haben noch eine Bestimmung getroffen, die die Einführung wesent¬ 
lich erleichtert. Wir haben gesagt, die Bestimmungen über die Benutzung 
sollen erst in fünf Jahren in Kraft treten, ausser dass nach zwei Jahren 
den Polizeibehörden die Befugniss gegeben ist, bei Wechsel der Wohnungen 
sie schon in Kraft treten zu lassen. Wenn man sich jetzt fragt, wonach 
richtet sich die speculative Herstellung von kleinen Wohnungen, so muss 
sich diese doch richten nach dem Bedürfnisse. Das Bedürfnis nach neuen 
Wohnungen ist aber heute gar nicht sicher zu bemessen, weil die Erfahrung 
lehrt, dass die Bevölkerung eminent steigen kann, ohne dass die Zahl der 
Miethsräume und Wohnräume sich vermehrt, indem die Bevölkerung immer 
enger zusammenrückt. Würde die Bestimmung von 10 cbm Luftraum durch¬ 
geführt sein, dann würde, wenn die vorhandenen Miethsräume gefüllt wären, 
ein weiteres Füllen derselben durch das Gesetz ausgeschlossen sein und die 
fortschreitende Vermehrung der Bevölkerung zugleich die Nothwendigkeit 
der fortschreitenden Vermehrung der Wohnräume herbeiführen, und dadurch 
wird gerade der Privatspeculation, den Bauunternehmern das Material an 
die Hand gegeben, das Bedürfniss an neuen Wohnräumen zu berechnen. Ich 
finde daher in diesen Bestimmungen — und sonst würde ich sie auch nicht 
Torschlagen — nicht die Beschränkung einer vernünftigen privaten ßau- 
thätigkeit, sondern geradezu eine Erleichterung für diese. Ebensowenig, 
meine Herren, glaube ich aber, dass der Hausbesitzerverein in diesen Be¬ 
stimmungen eine Benachtheiligung des soliden Hausbesitzers und Vermiethers 
finden kann; im Gegentheil, wie es auf allen Gebieten gegangen ist, so wird 
•es dann auch hier gehen: der solide Hausbesitzer wird von einer schlechten 
Concurrenz, möchte ich sagen, befreit, seine Wohnung muss ordnungsmässig 
bezahlt werden, wenn sie sich, den Gesetzen entsprechend, in ordnungs- 
mässigem Zustande befindet. Ich glaube daher, wenn wir sagen, in fünf 
Jahren ist dies durchführbar, so wird, wenn das Gesetz erlassen ist, jeder 
wissen, nach Ablauf von fünf Jahren musst du dich so einrichten, dass du 
nur Schlafräume in deinen vermietheten Wohnungen hast, welche 10 cbm 
Luftraum gewähren, so wird schon die Privatspeculation in fünf Jahren 
ausserordentlich angeregt werden. Sollte dennoch nach Ablauf von fünf 
Jahren ein Ueberschuss da sein, der kein Unterkommen fände, so würde ich 
gar nicht anstehen, für einen solchen einmaligen Uebergangszustand die 
Verpflichtung der Gemeinde aufzuerlegen, für solche Räume zu sorgen, falls 


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Maassregeln zur Erreichung gesunden Wohnens. 33 

nicht gemeinnützige Gesellschaften in dieser Beziehung gerade ihre nützliche 
Thätigkeit entwickeln. 

„Meine Herren, ich glaube, ich habe Ihre Aufmerksamkeit auf diesem 
Gebiete, auf welchem nichts schwerer ist, als sich zu beschränken, schon lange 
genug in Anspruch genommen. Ich empfehle Ihnen diese Vorschläge nicht in 
dem Sinne, als wenn ich glaubte, die Wohnungsfrage wäre damit gelöst. Meine 
Herren, eine solche, mit den ganzen socialen Zuständen und der Entwickelung 
der Gegenwart zusammenhängende Frage wird nicht auf dem einseitigen 
Gebiete der Sanitätspolizei gelöst. Neben diesen mehr negativen ge- und ver¬ 
bietenden Bestimmungen der Sanitätspolizei haben die Communen, wenn sie 
die Frage wirklich allmälig in ein besseres Fahrwasser bringen wollen, noch 
ganz andere Aufgaben. Die positive, auf die Vermehrung und Verbilligung 
der Arbeiterwohnungen gerichtete Thätigkeit findet hier bloss gewisser- 
maassen eine Basis, einen Halt. Auch insofern greifen diese beiden Rich¬ 
tungen der Thätigkeit in einander. Aber dass mit den blossen Verbietungen 
und Gebietungen der Sanitätspolizei die Sache längst nicht gelöst ist, liegt 
klar genug auf der Hand. Die Communen müssen in den nächsten hundert 
Jahren diese Frage, möchte ich sagen, jeden Tag vor Augen haben, denn sie 
ist nach meiner Ueberzeugung die wichtigste für die Wohlfahrt der Mensch¬ 
heit. In dieser Beziehung stimme ich ganz mit dem berühmten englischen 
Staatsmanne Disraeli und mit dem grossen französischen Nationalökonomen 
Blanqui überein. Wenn wir einmal, was erst in den letzten Jahrzehnten 
angefangen hat, in den Communen mit Hülfe des Staates, mit Hülfe der Arbeit¬ 
geber, mit Hülfe der gemeinnützigen Gesellschaften Jahre hindurch auf die 
Vermehrung der zur Disposition stehenden Bauplätze durch stete Erweiterung 
der Baufluchtlinien, durch Herstellung neuer zweckmässiger Anbaustrassen, 
durch Unterscheidung zwischen den verschiedenen Anbaustrassen in Betreff 
der Höhe der Strassenbeiträge, durch Zurdispositionsstellung meistens den 
Städten ohne jeden Nachtheil zu Gebote stehenden Credits, durch Heran¬ 
ziehung der Sparcassen und ihrer Einlagen für Herstellung solcher Wohnungen, 
wie das jetzt in Berlin vorgeschlagen ist, durch Fürsorge für eiue zweck¬ 
mässige Unterbringung der eigenen Beamten — von den Arbeitgebern ver¬ 
langen wir Communen gewissermaassen als eiue moralische Pflicht, dass sie 
für die Wohnungen ihrer Arbeiter sorgen, wir selbst aber denken noch sehr 
wenig daran, sei es unseren kleinen Beamten, sei es unseren städtischen 
Arbeitern in dieser Beziehung unter die Arme zu greifen —, wenn, sage 
ich, diese und andere Maassregeln, die hier aufzuführen nicht meine Sache 
ist, einmal längere Zeit consequent und systematisch durchgeführt werden, 
dann werden wir die Wohnungsfrage nicht lösen, meine Herren — denn 
■alle diese socialen Fragen werden überhaupt nicht gelöst —, aber fort¬ 
schreitend werden wir die Leiden und Uebelstände, die aus der schlimmen 
Lage unseres Wohnungswesens hervorgehen, mehr und mehr vermindern 
und theilweise ganz beseitigen.“ 

Correferent: Oberbaurath Professor Baumeister (Karlsruhe): 

„Meine Herren! Nach dem erschöpfenden Vortrage des Herrn Ober¬ 
bürgermeisters Miquel kann ich mich auf wenige ergänzende Bemerkungen 
beschränken. 

Vierteljahrsscbrift für Gesundheitspflege, 1890. 3 


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^34 XV. Versamml. d. D. Vereins f. öff. Gsndhpflg. zu Strassburg i. E. 

„Jeder, der sich mit den Bauordnungen befasst hat, insbesondere jeder 
städtische Techniker, der die Bauordnungen der verschiedenen deutschen 
Länder und Städte einmal unter den Händen gehabt hat, um sich eine neue 
Bauordnung für sein Gebiet, für seine Stadt zu machen, wird wissen, welche 
ungemeinen Unterschiede in den Bauordnungen vorhanden sind. Da hat 
nun Ihre Commission den Auftrag gehabt, in diesem ausserordentlich mannig¬ 
faltigen Gebiete einen Leitfaden zu spinnen. Wie sollte sie das thun? Sie 
hätte etwa das arithmetische Mittel aus den Extremen nehmen können, aber, 
meine Herren, das wäre undurchführbar gewesen in solchen Städten und 
Ländern, wo man sich bisher vielleicht mit blossen Redensarten begnügt 
hat, um das Bedürfnis« der öffentlichen Gesundheitspflege zu constatiren. 
Die Commission hat sich desshalb, wie Herr Dr. Miquel bereits gesagt hat, 
auf die Aufstellung von Mindestanforderungen beschränkt, welche durch¬ 
führbar erscheinen sowohl in dem dichtest bebauten Kerne einer Grossstadt 
als in einem Dorfe, überhaupt unter allen Umständen. Sie können glauben, 
dass unter den Mitgliedern der Commission selbst ziemlich grosse Meinungs¬ 
differenzen bei ziemlich vielen Punkten vorgekommen sind, um diese Mindest¬ 
anforderungen auf möglichst exacte Weise auszudrücken. Ich selbst war 
immer in dem Bestreben begriffen, weiter zu gehen; aber ich habe mich im 
Laufe der Berathungen der Commission überzeugen müssen, dass es nicht 
durchführbar ist, jetzt schon in einem allgemeinen deutschen Gesetze sehr 
viel zu verlangen. Das möchte ich besonders denjenigen Collegen sagen, 
welche mir schon kund gegeben haben, dass ihnen unsere Vorschläge gar 
dürftig erschienen sind. Ich gebe das ja zu; aber, meine Herren, wenn wir 
Mindestanforderungen mit dem Zwange des Gesetzes aufstellen, so ist damit 
gar nicht ausgeschlossen, dass gewisse Staaten und Bezirke, dass Städte und 
Stadttheile viel weiter gehen, als diese Mindestanforderungen von Reichs 
wegen gehen wollen. 

„Ein anderer Punkt, der hier allgemein erwähnt zu werden verdient, 
bezieht sich auf das Erforderniss von Licht und Luft, wie es in den §§. 2 
und 3 ausgedrückt worden ist. Das war ja das schwierigste Gebiet, welches 
der Commission zu behandeln oblag. Wenn Sie bedenken, wie sehr ver¬ 
schieden die Forderungen von Licht und Luft bis jetzt in unseren Ländern 
und Städten sind, und wie sehr verschieden auch der Einfluss dieser An¬ 
forderungen auf den Werth des Grundeigenthums ist, so könnte man etwa 
auf den Gedanken kommen, dass es undurchführbar wäre, hier ein einziges 
Minimum als maassgebend für das ganze Reich aufzustellen, dass es viel¬ 
mehr zweckmässig sein könnte, zweierlei oder dreierlei derartige Vorschriften 
zu geben, anwendbar z. B. die eine auf den Kern alter Städte, die zweite 
auf das Stadterweiterungsgebiet, wo man ohnedies mehr freie Bewegung 
hat, die dritte etwa noch auf das platte Land und auf kleine Orte. Aber, 
meine Herren, dann würden wir in die Schwierigkeit gekommen sein, diese 
dreierlei Kategorieen von einander genau abzusondern, Definitionen zu geben, 
was man denn unter dem Kern alter Städte, unter dem Stadterweiterungs¬ 
gebiet u. s. w. zu verstehen hätte. Solche Definitionen sind eben in jeder 
Stadt wieder verschieden, sie sind durchaus localer Natur und können kaum 
durch ein Reichsgesetz getroffen werden. Desshalb hat sich denn die Com¬ 
mission vorzugsweise auf den Standpunkt gestellt, Mindestanforderungen 


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35 


Maassregeln zur Erreichung gesunden Wohnens. 

für die gedrängten Stadttheile älterer Städte zu geben. Das finden Sie in 
§§. 2 und 3 behandelt, und es ist nun der lebhafte Wunsch auszusprechen, 
dass für Gebiete von Stadterweiterungen, für weiträumig gebaute Orte und 
für das platte Land ganz erheblich weiter gegangen wird, als diese Zahlen 
besagen. Ein solches Weitergehen ist einmal, weil es von örtlichem Gewinne 
begleitet ist, ein Fingerzeig, um nach und nach das ganze Gesetz zu ver¬ 
ändern, und wenn an einzelnen Orten solche gesundheitliche Fortschritte 
vielleicht in 10, in 20 Jahren gemacht werden, dann kann es an der Zeit 
sein, die reichsgesetzlichen Vorschriften allgemein zu verbessern und damit 
dem Wunsche derjenigen Herren nachzukommen, die schon jetzt ein solches 
Weitergehen wünschen. Es ist aber meines Erachtens auch aus anderen 
Gründen nöthig, die gesetzlichen Vorschriften für Licht und Luft zu trennen. 
Es ist nicht denkbar, dass in einer grossen Stadt, wie z. B. hier zu Strass¬ 
burg, eine und dieselbe Vorschrift für die ältesten und die neuesten Stadt¬ 
theile passt. Es müssen verschiedene Vorschriften gegeben werden, und 
wenn von Reichs wegen das Minimum gegeben ist, so muss jede Gemeinde 
sich überlegen, ob sie nicht für die Aussenbezirke und die Vororte ganz 
andere und zwar gesundheitlich viel weitergehende Vorschriften wählen soll. 

„Ausser dem Gesetze, das die Commission Ihrem Aufträge zufolge hier 
in seinen Grundzügen entworfen hat, giebt es aber eine ganze Reihe von 
Maassregeln, welche leider durch die Competenz des Reiches nicht getroffen 
werden, welche aber dennoch ebenso wichtig erscheinen, um der Wohnungs¬ 
frage abzuhelfen: das sind zunächst Veranstaltungen der Gemeinden, die 
mein Herr Vorredner bereits angeführt hat, die Sorge der Gemeinden für 
gute Verkehrsmittel nach den entferntesten Bezirken einer Stadt und den 
Vororten hinaus, die Sorge für eine stetige Ausdehnung des Bebauungs¬ 
planes, die Sorge für Dienstwohnungen, event. eine directe ßeihülfe oder eine 
erleichterte Belastung bei dem Bau kleiner Wohnungen. Dann sind es aber 
auch weitere baupolizeiliche Maassregeln, die nicht gesundheitlicher Natur 
sind, und die doch in sehr hohem Maasse auf den Preis der Wohnungen 
und folglich auf die Erzielung gesundheitlich guter Wohnungen Einfluss 
haben, nämlich gewisse Vorschriften über Feuerpolizei und Festigkeit der 
Gebäude, die Normen für die Herstellung neuer Strassen, für die Beiträge der 
Anstosser, die Behandlung von einzelnen isolirten Wohnhäusern. Das Alles 
sind Gegenstände, welche meines Erachtens ebenso sehr wie die sanitäre 
Seite von den Gemeinden behandelt werden müssen, um der Wohnungsnoth 
abhelfen zu können. Auf diese Dinge können wir uns ja hier nicht ein¬ 
lassen, weil wir nur ein Verein für öffentliche Gesundheitspflege sind; aber 
sie dürfen wohl nicht ganz unerwähnt bleiben, um dem Publicum deutlich 
zu machen, dass wir keineswegs beanspruchen, durch unseren Entwurf die 
Wohnungsfrage zu Ende zu bringen. Es muss noch Mancherlei ausserdem 
gleichzeitig geschehen. 

„Ich glaube, mich auf diese wenigen Bemerkungen für jetzt beschränken 
zu können, und behalte mir vor, wenn bei der Einzeldiscussion Fragen auf- 
tauchen, dann wieder das Wort zu ergreifen. 4 * 




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36 XV. Versamml. d. D. Vereins f. öff. Gsndhpflg. zu Strassburg i. E. 

Zunächst fand eine längere Discussion statt über die Art der Behand¬ 
lung der Frage, bei welcher Herr Rechtsanwalt Dr. St raus s den Antrag 
stellte, dass vor Eingehen in die Einzelberathung des von der Commission 
vorgelegten Entwurfs in eine Generaldebatte über Inhalt und Form der 
vorliegenden Thesen eingetreten werde und hierbei eine Abänderung seines 
mit Herrn Hartwig gestellten Antrages (s. oben) vorschlägt, dahin lautend, 
den Passus I, 2 so zu fassen: 

Versammlung wolle demnach in weiterer Verfolgung der An¬ 
gelegenheit beschliessen, dass die vorliegenden Thesen der Com¬ 
mission nebst den unter II. hier nachfolgenden Erwägungen und 
Wünschen der Reichsregierung als Gesetzesmaterial überwiesen 
werden und dass der Commission überlassen bleibe, eine geeignete 
einheitliche Redaction dieser Materialien und aller in der Versamm¬ 
lung mit Bezug hierauf noch zu fassenden Beschlüsse vorzunehmen. 

Die Versammlung beschliesst jedoch, von einer Generaldiscussion abzu¬ 
sehen und gleich in die Einzelberathung der einzelnen Thesen einzutreten. 

I. Strassen und Bauplätze. 

§• i. 

1. Die Anlage, Verbreiterung oder Veränderung einer Strasse darf nur 
auf Grund eines von der zuständigen Behörde festgesetzten Bebauungs¬ 
planes erfolgen. 

2 . Bei Festsetzung des Bebauungsplanes für einen Ortsbezirk muss ein 
angemessener Theil des ganzen Flächeninhaltes als unbebaubarer 
Grund für Strassen, Plätze oder öffentliche Gärten frei gehalten werden. 

3. Der Bebauungsplan kann für bestimmte Strassen oder Strassentheile 
das Zurücktreten der Baufluchtlinien hinter den Strassenfluchtlinien 
(Vorgärten), sowie die Einhaltung seitlicher Mindestabstände zwischen 
den Gebäuden (offene Bauweise) vorschreiben. 

4. Zur Aufhöhung der Strassen und Bauplätze dürfen nur Bodenarten 
verwendet werden, welche frei von gesundheitsschädlichen Bestand- 
theilen sind. 

Correferent Professor Baumeister glaubt, dass Absatz 1 einer 
Erläuterung nicht bedürfe, wohl aber Absatz 2. Die Commission habe 
sich die Frage vorgelegt, ob es wohl möglich sei, den Flächeninhalt, der 
unbebaut bleiben solle, durch eine bestimmte Zahl auszudrücken. Das 
erscheine aber nicht zweckmässig, weil der Procentsatz des unbebauten 
Grundes für Bezirke mit geringer Blocktiefe ganz anders aussehen müsse, 
als für Bezirke mit grosser Blocktiefe und vielleicht reichlichem Gartenland 
zwischen den Häusern. Es müsse desshalb diese Bestimmung als Princip 
zwar aufgenommen, sie könne aber nicht mit einer bestimmten Zahl erledigt 
werden. — Bei Absatz 3 sei die Ansicht der Commission gewesen, dass die 
Vorschrift über die Einrichtung von Vorgärten und über die offene Bauweise 
im Bebauungspläne, der ja der amtlichen Genehmigung unterliege, ent¬ 
halten sein solle, damit solche gleich von vornherein Jedermann bekannt 
gemacht und auf dem üblichen Wege erledigt werde. 


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Maassregeln zur Erreichung gesunden Wohnens. 37 

Bei der nun folgenden Abstimmung wird §. 1 in der von der Com- 
missiön vorgeschlagenen Fassung angenommen. 


II. Neuherstellung von Gebäuden. 

§• 2 . 

1. Die Höhe eines Gebäudes darf an der Strasse nicht grösser sein, als 
der Abstand desselben von der gegenüberliegenden Baufluchtlinie. 

2. Die zulässige grösste Höhe der an Höfen gelegenen Gebäudewände, 
welche mit den im §. 7 vorgeschriebenen Fenstern versehen sind, 
beträgt das Anderthalbfache des mittleren Abstandes von der gegen¬ 
überliegenden Begrenzung des unbebauten Raumes. 

3. Die mittlere Breite eines Hofes, auf welchen Fenster gerichtet sind, 
darf nicht unter 4 m bemessen werden. 

4. Ein Zusammenlegen der Hofräume benachbarter Grundstücke behufs 
Erzielung des Vorschriftsmässigen Abstandes oder der vorschrifts- 
mässigen Mindestbreite ist statthaft, insofern die Erhaltung der Hof¬ 
räume in unbebautem Zustande gewährleistet wird. 

5. Jeder unbebaut bleibende Theil eines Grundstücks muss zum Zweck 
seiner Reinigung mit einem Zugang von mindesten 1 m Breite und 
2 m Höhe versehen sein. 

Baumeister Hartwig (Dresden) beantragt zu Absatz 3 zu sagen: 
„Die mittlere Breite eines Hofes, auf welchen Fenster gerichtet sind, darf 
nicht unter 6 m bemessen werden.“ Da es sich hier nicht um bereits 
bebautes Gelände handle — für dieses sei im §. 3 eine Menge weitgehender 
Erleichterungen vorgesehen —, sondern um Neuherstellung von Gebäuden 
in Städten und auf dem Lande, also auf bisher unbebautem Boden, auf 
freier Feldfläche, so liege doch kein Grund vor, eine so weit gehende Aus¬ 
nutzung des Terrains zu gestatten und damit dem Grundstückwucher Thür 
und Thor zu öffnen, indem man Höfe bis zu dem unzulänglichen Maasse 
von 4 m gestatte. Es sei zweifellos, dass die Ansprüche an gesundheitliche 
Wohnungen sich in aufsteigender Linie befinden, dass man früher weitaus- 
schlechter gewohnt habe, dass die Anforderungen der Sanitätspolizei und 
der Aerzte fortdauernd wachsen, und da scheine es doch in hohem Maasse 
bedenklich, jetzt mit einem Reichsgesetze ein Mindestmaass von 4 m Hof¬ 
breite auf wenigstens hundert Jahre hinaus festzulegen, nachdem bereits die 
alte, berüchtigte und jetzt glücklicherweise beseitigte Berliner Bauordnung* 
die Mindestbreite des Hofes auf 6*m festgesetzt habe. Da es gar nicht; 
ersichtlich sei, welche Gründe gegen eine weitergehende Forderung sprechen,, 
beantrage er in Absatz 3 statt 4 m Mindestbreite 6 m zu setzen. 

Stadtbanrath Stöbben (Köln) hebt hervor, dass es sich in dem' 
Entwürfe überall um Minimalforderungen handle, die für alle Theile des 
Deutschen Reiches, für alle Städte und alle ländliche Ortschaften passen» 
sollen. Nun sei aber die Bauweise nicht überall in Deutschland die gleiche,, 
in einem erheblichen Theile des nordwestlichen Deutschland sei es noch] 


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38 XV. Versamml. d. D. Vereins f. öff. Gsndhpflg. zu Strassburg i. E. 

üblich, nicht grosse Miethscasernen zu errichten, sondern Einzelwohnungen 
zu bauen, ein System, dem man vom gesundheitlichen Gesichtspunkte gewiss 
nicht wünsche, Schwierigkeiten in den Weg zu legen. Folge dieses in Rhein¬ 
land, Westphalen, einem Theile von Hannover, in Oldenburg und Bremen 
vorwiegend üblichen Systems sei, dass man die Baustellen klein eintheile. 
Da nun aber in den Städten, in denen Einzelhäuser vorwiegen, auch Mieths¬ 
casernen gebaut werden, und der Werth des Bodens sich leider vielfach 
nach der dichtesten Ausnutzung, welche für Miethscasernen möglich sei, 
richte, so erreiche der Preis der Grundstücke meist eine solche Höhe, dass 
eine einzelne Familie eben nicht im Stande sei, sich einen grossen Platz zu 
kaufen. Desshalb sei der Schluss berechtigt, dass es möglich bleiben müsse, 
auf kleinen Baustellen Einzelwohnungen zu bauen, dass man wenigstens 
dort, wo das üblich sei, es nicht verhindern dürfe. Für Baustellen, wie sie 
am Rhein gang und gäbe seien, von 9, 8, ja selbst 7 und 6 m Breite, könne 
man nicht eine Mindestbreite für Höfe von 6 m feststellen, für das ganze 
ßausystem am Niederrhein sei dies eine Unmöglichkeit und darum habe er 
in der Commission darauf hingewiesen, dass man sich bei Grundzügen, die 
für das ganze Deutsche Reich Geltung haben sollen, auf 4 m beschränke. 
Ob diese Breite genüge oder nicht, hänge doch ganz davon ab, wie hoch 
man deneben emporbaue. Da hier nur Mindestanforderungen aufgestellt 
würden und den Ländern, Provinzen und Städten ausdrücklich anheim¬ 
gegeben werden solle, über diese Mindestforderungen je nach ihren Bedürf¬ 
nissen hinauszugehen, namentlich in Städten, wo es sich um jene grossen 
Miethscasernen handle, empfehle es sich, diese 4 m als Mindestforderung 
hier stehen zu lassen. 

Baumeister Hartwig (Dresden) findet durch die Ausführungen des 
Herrn Baurath Stübben sich erst recht in dem Verlangen bestärkt, an dem 
festzuhalten, was er vorgeschlagen habe, denn wer wolle ihm garantiren, 
dass die in den Rheinlanden übliche zurückhaltende Ausnutzung überall die 
Regel werde. In Berlin werde man für die Miethscasernen sicher die 4 m 
acceptiren und dadurch Verhältnisse schaffen, die schlimmer würden, als sie 
bei der alten Bauordnung gewesen seien. Für das Einzelhaus am Rhein 
könne die Reichsregierung ja Ausnahmebestimmungen treffen, der Verein 
könne keinesfalls eine Bestimmung, die für ganz Deutschland passen solle, 
nach den Localanfordernngen von Köln und den Rheinlanden bemessen. 

Correferent Professor Baumeister findet den Wunsch des Herrn 
Hartwig ganz gerechtfertigt für Stadterweiterungen, für Bauen auf bisher 
unberührtem Felde. Dieser Paragraph aber, wie überhaupt der ganze Ent¬ 
wurf, sei wesentlich gegründet auf die Zustände der vorhandenen Stadt¬ 
bezirke, auch auf das Innere alter Städte, denn auch dort gebe es noch 
Grundstücke, grosse Gärten u. dergl., die parcellirt würden. Die eigent¬ 
lichen Normen aber biete nicht Absatz 3, sondern Absatz 2, wo es heisse, 
dass die Gebäudehöhe auf das l 1 /* fache Maass des mittleren Abstandes, 
d. h. dev mittleren Hof breite, beschränkt werden müsse. Das gebe für die 
inneren Höfe ein genügend erscheinendes Maass von Licht und Luft für alle 
diejenigen Fenster, welche Wohnzimmern, Schlafzimmern, Küchen etc. zu- 


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Maassregeln zur Erreichung gesunden Wohnens. 3ff 

gehören. Der Absatz 3 habe seine Anwendung wesentlich für Fenster von 
Corridoren, von Treppeu, Abtritten u. dergl., und da scheine allerdings das 
Maass für solche inneren Grundstücke, wenn sie sich verdichten wollen, 
genügend zu sein. 

Referent Oberbürgermeister Dr. Hlqnel erwidert auf die Be¬ 
merkungen des Herrn Hartwig, der gesagt habe, wenn die Bestimmungen 
auf die Rheinlande nicht passen, so schade das nichts, dass es sich in dem 
ganzen Entwürfe um Mindestanforderungen handle, welche in allen Landes- 
theilen und überall Anwendung finden können. Auch die Befürchtung des 
Herrn Hartwig, dass in Berlin die Zustande sich verschlechtern würden, 
sei eine unnöthige, die heutige Bauordnung von Berlin bleibe bestehen, trotz 
des Reichsgesetzes, sofern sie weiter gehe. Wenn durch die Aufstellung 
von Minimalforderungen alle Entwickelung des Bauwesens auf Grund weiter 
gehender Localbauordnungen auf hören solle, dann allerdings würden die 
Grundzüge ein grosses Unheil anrichten. Aber davon sei keine Rede, man 
könne in die Local-, Provinzial- und Landesbehörden wohl das Vertrauen 
haben, dass sie da, wo die Verhältnisse es gestatten, mit ihren Bauordnungen 
weiter gehen. 

Sladtbaumeister Buch (Düsseldorf) bestätigt die Bemerkungen des 
Herrn Baurath Stübben in Betreff der Verhältnisse in den Rheinlanden 
und hält die Bestimmung von 4 m Mindesthofbreite für wohl überlegt und 
passend. Dagegen müsse er sich gegen Absatz 4 aussprechen. Seiner An¬ 
sicht nach solle man Bauten und Liegenschaften niemals von anderen, 
nebenliegenden Bauten und Liegenschaften abhängig sein lassen, jedes 
Grundstück solle für sich seine bestimmten Normen und Feststellungen haben, 
und das Zusammenlegen solle nicht gestattet sein, da daraus später oft 
grosse Schwierigkeiten entständen. Desshalb beantrage er, Absatz 4 ganz 
zu streichen. 

Baupolizei-Inspector BargUlll (Hamburg) bittet, den Absatz 4 
nicht zu streichen. Für das Grundeigenthum läge in der Möglichkeit, die 
Hofräume aus Theilen benachbarter Grundstücke zu bilden, eine Erleichte¬ 
rung, welche aus gesundheitlichen Rücksichten ohne Bedenken zugestanden 
werden könne, indem es vom sanitären Standpunkte einerlei sei, ob der 
unbebaut zu lassende Raum einem und demselben Grundstücke angehöre 
oder aus Theilen mehrerer Grundstücke gebildet werde. In Hamburg 
bestehe die hier angefochtene Bestimmung und habe sich irgeud welche 
Schwierigkeit, namentlich auch in Betreff der dauernden Beschränkung der 
Bebaubarkeit, nie ergeben. 

Oberbürgermeister Bötticher (Magdeburg) beantragt, eine Mindest¬ 
breite von 5 m für Höfe, auf welche Fenster gerichtet seien, anzunehmen, 
wie es auch die Magdeburger Baupolizeiordnung vorschreibe. Die von den 
Rheinlanden geschilderten Verhältnisse würden eine solche Hof breite als 
Minimum wohl zulassen, um so mehr, als Härten, die für die Privatbesitzer 
möglicherweise eintreten könnten, durch den §. 3 abzuhelfen wären, der aus- 


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40 XV. Versamml. d. D. Vereins f. öff. Gsndhpflg. zu Strassburg i. E. 

drfteklich vorschreibe, dass die Hof breite unter Umständen, wenn es sich um 
bebaute Grundstücke handle , sogar bis auf 2*5 m eingeschränkt werden 
könne. Dadurch sei also die Möglichkeit gegeben, dass da, wo es die Ver¬ 
hältnisse dringend nothwendig machen, unter ein Maass von 5 in herunter¬ 
gegangen werden könne. 

Geh. Medicinalrath Dl\ Krieger (Strassburg) hält vom sanitären 
Standpunkte einen Hof von 4 m Minimalbreite nicht für zu klein, wenn die 
Mauern, die Wände, die den Hof begrenzen, nur 6 m hoch sein dürfen. - Das 
sei das Wesentliche bei der Sache, dass die Wände rings herum nicht höher 
als 6 m sein dürften. Es könne durch einen derartigen Luftschacht in das 
Fenster gerade soviel Luft und Licht eindringen, als ceteris paribus in einen 
Hof von 6 m Minimalbreite mit 9 m hohen Umfassungsmauern. Hygienisch 
komme es viel mehr darauf an, dass der Hof gut und rein gehalten, als 
dass er 1 m grösser sei. 

Stadtbaurath Stfibben (Köln) bittet nochmals dringend, das Minimal¬ 
maass von 4 m zu belassen, das am Niederrhein gegenüber dem zur Zeit 
nach französischem Rechte noch bestehenden Minimalmaass von 1*9 m schon 
ein bedeutender Fortschritt sei und der ganzen niederrheinischen, west- 
phälischen und friesischen Bauweise einen gewaltigen Zwang anthue. Wenn 
sich die Bauweise des Einzelhauses den Zwang bis auf 4 m gefallen lassen 
werde, so sei dies Alles, was man im Interesse der Gleichförmigkeit bean¬ 
spruchen dürfe. Wenn man durch eine Vergrösserung der Minimalbreite 
der Höfe das Einzelhaus zum Untergang verurtheile, so werde man einen 
ganzen Sturm der Grundstücksbesitzer, Bauunternehmer und Baumeister 
des Reiches, z. B. in Köln, Düsseldorf, Crefeld, M.-Gladbach, Bremen und an 
zahlreichen anderen Orten heraufbeschwören. Gesundheitlich sei die Hof¬ 
breite an sich doch ganz gleichgültig, es komme doch nur darauf an, was. 
man an diese Hofbreite baue. Nachdem festgestellt sei, dass bei einem 
Hofraum von 4 m Breite nicht über 6 m hoch gebaut werden dürfe, sei auch 
scharfen hygienischen Anforderungen vollauf Genüge geleistet. 

Baumeister Hartwig (Dresden) zieht seinen Antrag, 6m als Hof¬ 
mindestbreite zu setzen, zu Gunsten des Vorschlages von Oberbürgermeister 
Bötticher, die Minimalbreite auf 5 m zu bestimmen, zurück. In Bezug 
auf das Zusammenlegen der Hof räume trete er den Vorschlägen der Commis¬ 
sion bei; es mache für die Besitzer keine Schwierigkeiten, höchstens für die 
Baupolizei, die es nicht unterlassen und übersehen dürfe, in der Baugenehmi¬ 
gungsurkunde ausdrücklich zu erklären, dass für immerwährende Zeiten 
der genehmigte Bau so gehalten werden müsse, wie er genehmigt sei. 

Hiermit ist die Discussion geschlossen. Bei der nun folgenden Abstim¬ 
mung werden zuerst die Anträge zu Absatz 3 und 4 abgelehnt und dann 
der ganze §. 2 in der Fassung der Commission angenommen. 


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Maassregeln zur Erreichung gesunden Wohnens. 41 

§. 3. 

1. Auf Baustellen, welche bereits höher beziehungsweise dichter bebaut 
gewesen sind, als die Vorschriften in §. 2 zulassen, treten im Falle 
eines Neubaues folgende erleichternde Bestimmungen ein: 

Die Höhe eines Gebäudes darf an der Strasse das Anderthalbfache 
des Abstandes bis zur gegenüberliegenden Baufluchtlinie und an den 
Höfen das Dreifache der Hofbreite betragen. 

Die Hofbreite darf bis auf 2*50 m eingeschränkt werden. 

2. Bei Anwendung dieser Bestimmungen darf jedoch eine Verschlech¬ 
terung der früher vorhanden gewesenen Luft- und Lichtverhältnisse 
des betreffenden Grundstückes keinesfalls herbeigeführt werden. 

Baumeister Hartwig (Dresden) erachtet auch die Hofbreite von 
2*50m und die Zulässigkeit der Bebauung in einer Höhe, welche die drei¬ 
fache Hofbreite ausmache, für eine viel zu weit gehende Beschränkung von 
Luft, Licht und Sonnenschein, sieht aber davon ab, einen dahin gehenden 
Antrag zu stellen, nachdem die Versammlung im vorhergehenden Paragraphen 
die Minimalbreite eines Hofes mit 4 m angenommen habe und schliesst 
sich der Hoffnung des Herrn Oberbürgermeisters Miquel an, der in dem 
hinreichenden Vorhandensein von gesunder Vernunft die Remedur für solche 
Luft und Licht beschränkende Bestimmungen erblicke. 

Correferent Professor Baumeister betont, dass auch diese Be¬ 
stimmung nur eine Mindestanforderung in sich schliesse und dass es jeder 
Stadt unbenommen bleibe, selbst für die ältesten Bezirke in ihrem Weichbilde 
statt 2*5 m beispielsweise auf 4 m hinaufzugehen. Es sei zu hoffen, das» 
dies in neueren Stadtheilen allgemein geschehe und dass die gesunde Ver¬ 
nunft nicht nur bei den einzelnen bauenden Grundbesitzern vorhanden sei, 
sondern auch bei den Gemeindeverwaltungen. Gerade diese Bestimmung, 
die sich auf bereits sehr dicht bebaut gewesene Bauplätze beziehe, sei 
sicherlich eine so sehr von örtlichen Verhältnissen abhängige, dass man bei 
ihrer Aufstellung ausserordentlich vorsichtig sein müsse, wobei man dann um 
so mehr hoffen dürfe, die Gemeinden werden, je nach dem Aussehen ihrer 
alten Stadtkerne, die Zahlen raodificiren. 

Referent Oberbürgermeister Dr. Miquel macht darauf aufmerk¬ 
sam, dass, so schwer es auch in der Praxis sei, die Verbesserung der Gebäude 
in alten Städten herbeizuführen, doch die Erfahrung lehre, dass, wenn der 
Kern einer alten Stadt auch nicht radical verbessert werde, doch die Besitzer 
von Häusern der alten Stadttheile durch die Coneurrenz mit den besseren 
Häusern und Strassen der Aussenstädte gezwungen würden, möglichste Ver¬ 
besserungen in ihren Häusern vorzunehmen, wodurch viele Missstände, die 
sich historisch herausgebildet hätten, allmälig beseitigt würden. Dann aber 
lege er auch auf Nr. 2 grossen Werth, wonach die erleichternden Bestim¬ 
mungen des §. 3 doch nie dahin führen dürfen, dass gegen die früheren 
Zustände eine Verschlechterung eintrete; in der Regel werde es eine Ver¬ 
besserung sein und damit müsse man sich bei diesen schwierigen Verhält¬ 
nissen im Inneren der Städte vorläufig begnügen. 


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42 XV. Versamml. d. D. Vereins f. öff. Gsndhpflg. zu Strassburg i. E. 

Bei der nun folgenden Abstimmung wird §. 3 in der Fassung der 
Commission angenommen. 


§. 4 . 

Ein Neubau ist nur dann zulässig, wenn für die genügende 
Beschaffung von gesundem Trinkwasser, sowie für den Verbleib der 
Abfallstoffe und Abwässer auf gesundheitlich unschädliche Art 
gesorgt ist. 

Referent Oberbürgermeister Dr. Miqnel erklärt, dass §. 4 aller¬ 
dings nichts weiter als eine Instruction für die Baupolizei sei,, der er die 
Befugniss gebe, da, wo sie die hier gestellten Fragen verneine, den Bau 
abzulehnen. Bestimmte Arten der Be- und Entwässerung habe die Com¬ 
mission nicht Vorschlägen können, weil in dieser Beziehung die Verhältnisse 
in Deutschland so ausserordentlich verschieden seien, dass es völlig unmög¬ 
lich sei, ein bestimmtes System aufzustellen. Wohl aber solle der Paragraph 
Zustände beseitigen, wie sie heutzutage noch vielfach beständen, dass die 
Baupolizeibehörde, entweder weil sie nicht befugt oder weil sie gar nicht 
auf die Sache aufmerksam sei, bei der Genehmigung von Neubauten sich 
gar nicht um die Frage kümmere, wo die Abwässer bleiben, welches Trink¬ 
wasser das Haus erhalte etc. In Zukunft müsse bei jedem Neubau diese 
Frage erörtert und entschieden werden, und dass sei schon an und für sich 
ein grosser Gewinn. 

Bei der Abstimmung wird §. 4 wie oben angenommen. 


§. 5. 

1. Die Zahl der erforderlichen Aborte eines Gebäudes ist nach der 
Anzahl der regelmässig in demselben sich aufhaltenden Menschen 
zu bestimmen. In der Regel ist für jede Wohnung ein besonderer,, 
umwandeter, bedeckter und verschliessbarer Abort anzulegen. 

2. Jeder Abort muss durch ein unmittelbar iti das Freie gehendes 
bewegliches Fenster lüftbar sein. 

3. Aborts-Fallrohre müssen aus undurchlässigen Baustoffen hergestellt 
und in der Regel als Luftrohre über das Dach hinaus verlängert 
werden. 

4. Die Fussböden und Decken der Ställe, sowie deren Trennungswände 
gegen Wohnräume sind undurchlässig herzustellen. 

5. Das Gleiche gilt für die Fussböden, Decken und Trennungswände 
solcher Geschäftsräume, hinsichtlich derer erhebliche gesundheitliche 
Bedenken vorliegen. 

6. Die Verwendung gesundheitsschädlicher Stoffe zur Ausfüllung der 
Fussböden und Decken ist verboten. 

Stadtbanmeister Buch (Düsseldorf) findet, dass der zweite Satz in 
Nr. 1 zu weit gehe, wenn er verfange, dass in der Regel für jede Wohnung 


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Maassregeln zur Erreichung gesunden Wohnens. 43 

ein besonderer Abort vorhanden sein solle. Vielleicht könne man eine Anzahl 
Raume als Minimalzahl für den Begriff „Wohnung“ in diesem Paragraphen 
angeben. Man könne doch nicht verlangen, dass beispielsweise in Miets¬ 
häusern mit lauter kleinen Wohnungen zu zwei Zimmern jede solche Wohnung 
einen eigenen Abort habe. 

Correferent Professor Baumeister betont, dass desshalb die 
Commission „in der Regel“ gesagt habe, weil auch sie der Ansicht sei, 
dass die Vorschrift nicht immer durchführbar sei und bei sonst guten Zu¬ 
ständen es genügen könne, wenn beispielsweise für je zwei Wohnungen zu 
zwei Zimmern, die ein gemeinsames Treppenhaus besitzen, ein Abtritt vor¬ 
handen sei. 

Gegenüber dem Antrag der Herren Hartwig und Strauss (s. oben II, 2), 
die Vorschrift bezüglich der Zahl der Aborte ganz fallen zu lassen uud 
dagegen Vorschriften aufzunehmen, welche die Reinhaltung und Lüftung der 
Aborte gewährleisten, mache er darauf aufmerksam, dass ihm das nicht aus¬ 
reichend erscheine und dass er es für durchaus erforderlich halte, auch die 
Zahl der Aborte zu bestimmen. Denn wenn in einer grossen Miethscaserne 
beispielsweise nur ein Abort vorhanden sei, so würde, wenn auch die grösste 
Reinlichkeit und Lüftung durchgeführt werde, doch die Zahl ganz entschieden 
nicht genügen. 

Rechtsanwalt Dr. Strauss (M.-Gladbach) beantragt, den ganzen 
Satz 2 in §. 1 zu streichen, da der Herr Correferent selbst zugegeben habe, 
dass er sich nicht immer durchführen lasse, und die im vorhergehenden Satze 
gegebene Vorschrift, dass mit Rücksicht auf die Anzahl der regelmässig in 
einem Hause sich aufhaltenden Menschen die Zahl der erforderlichen Aborte 
zu bestimmen sei, genüge. 

Referent Oberbürgermeister Dr. Miquel wünscht, dass der zweite 
Satz, wenn er auch nur eine Regel aufstelle, stehen bleibe, da er auch in 
dieser Richtung als instructive Regel für die Baupolizeibehörde sehr nütz¬ 
lich sei. Das Ideal müsse immer sein, dass jede Familie einen eigenen 
Abort habe, das sei nicht bloss eine sanitäre, sondern auch eine sehr wich¬ 
tige sittliche Frage. Gewiss sei, dass sich die Regel nicht überall durch¬ 
führen lasse und dass es Verhältnisse gebe, in welchen man davon ab weichen 
müsse; aber in einem Gesetz sei man oft genöthigt, solche Ausdrücke, wie 
„in der Regel“, zu gebrauchen, d. h. den Behörden gewisse Latitüden zu 
lassen. In allen deutschen Bauordnungen finde man weit gehende Dispen¬ 
sationsbefugnisse der Behörden und in der praktischen Handhabung der 
Baupolizei stosse man immer auf Verhältnisse, dass man schliesslich nicht 
anders könne, als dispensiren. Schaden könne es jedenfalls nicht, wenn 
dieser Regelsatz dahin führe, dass nach und nach das Bestreben bei allen 
Baupolizeibehörden sei, für jede Familie einen eigenen Abtritt zu schaffen. 

Stadtbaurath Stubben (Köln) macht darauf aufmerksam, dass 
gerade der von den Herren Hartwig und Strauss hervorgehobene Gesichts¬ 
punkt, dass es nämlich vorzugsweise auf eine dauernde Reinhaltung uud 


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44 XV. Versamml. d. D. Vereins f. ©ff. Gsndhpflg. zu Strassburg i. E. 

Lüftung der Aborte ankojnme, am besten gewährleistet werde, wenn jede 
Familie ihren eigenen Abort habe. Denn nur jene Aborte werden vorzugs¬ 
weise beschmutzt, die auch von anderen Personen benutzt werden. Die 
Sache sei so wichtig, dass es sich sehr empfehle, Absatz 2 aufrecht zu 
erhalten, um so mehr, als Absatz 1, in dem es nur heisse, „nach der Anzahl 
der regelmässig in einem Gebäude sich auf haltenden Menschen“ solle sich 
die Zahl der Aborte richten, doch nur sehr wenig besage, wenn er nicht 
durch den zweiten Absatz erläutert werde. 

Baumeister Hartwig (Dresden) erwidert, dass nach seinen Er¬ 
fahrungen umgekehrt diejenigen Aborte, die auch von anderen Miethern 
benutzt werden und dadurch unter steter Controle stehen, oft besser gehal¬ 
ten seien als diejenigen, die nur von einer Familie allein benutzt werden 
und nur der Controle dieser einen Familie überlassen seien. Ausserdem sei 
noch zu bedenken, dass, wenn für jede Wohnung, also auch die kleinen 
Wohnungen mit etwa zwei Zimmern, ein Abort geschaffen werden solle, dies 
oft in der Gestalt des Grundrisses so viele Schwierigkeiten mache, dass die 
gute Absicht ins Gegentheil verkehrt werde; desshalb bitte er sehr, von 
dieser Bestimmung Abstand zu nehmen. 

Bei der nun folgenden Abstimmung wird der Antrag Hartwig- 
Straus s abgelehnt und alsdann §. 5 in der Fassung der Commission an¬ 
genommen. 


m. Neuherstellung der zu längerem Aufenthalt von Menschen 

dienenden Bäume. 

§. 6 . 

1. Räume, welche zu längerem Aufenthalt von Menschen dienen, müssen 
eine lichte Höhe von mindestens 2*5 m haben. 

2. Höher als in dem vierten Obergeschoss, d. h. im vierten der über 
dem Erdgeschoss liegenden Stockwerke, dürfen Wohnungen nicht 
hergestellt werden. 

§• 7. 

1. Alle zu längerem Aufenthalt von Menschen dienenden Räume müssen 
bewegliche Fenster erhalten, die unmittelbar in das Freie führen. 
Erleichternde Ausnahmen sind zulässig, wenn auf andere Weise eine 
genügende Zuführung von Luft und Licht gesichert ist. 

2. In jedem solchen Raume soll die lichtgebeude Gesammtfläche der 
nach der Vorschrift in Absatz 1 noth wendigen Fenster mindestens 
ein Zwölftel der Grundfläche betragen. Für Geschäftsräume und 
Dachkammern sind Erleichterungen zulässig. 

Die beiden Paragraphen 6 und 7 werden ohne Discussion ange¬ 
nommen. 


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45 


Maassregeln zur Erreichung gesunden Wohnens. 

§. 8 . 

1. Der Fussboden aller Wolinräume muss über dem höchsten Grund¬ 
wasserstande, im Ueberschwemmung8gebiete über Hochwasser liegen. 

2. Die Fussboden und Wände aller zu längerem Aufenthalt von Men¬ 
schen dienenden Räume sind gegen Bodenfeuchtigkeit zu sichern. 

3 . Wohnungen in Kellern, d. h. in Geschossen, deren Fussboden unter 
der Erdoberfläche liegt, sind nicht zulässig. 

4. Zu längerem Aufenthalt von Menschen dienende Räume, insbesondere 
einzelne Wohnräume, dürfen in Kellern nur unter der Bedingung her¬ 
gestellt werden, dass der Fussboden höchstens 1 m unter, der Fenster¬ 
sturz mindestens 1 m über der Erdoberfläche liegt. — Erleichterungen 
sind statthaft, insofern die gewerbliche Verwendung der Räume eine 
grössere Tieflage erfordert. 

StadtbftUr&th Quedenfeldt (Duisburg) spricht sich gegen das unbe¬ 
dingte Verbot der Kellerwohnungen aus und beantragt Nr. 3 und 4 zusammen¬ 
zufassen, etwa so, dass im Allgemeinen Kellerwohnungen nicht zulässig seien, 
im einzelnen Falle aber gestattet werden können, wenn die Sohle nicht mehr 
als 1m unter der Erdoberfläche liege. Jedenfalls beantrage er in Nr. 4 
1 1 / J statt 1 m zu setzen. 

Rechtsanwalt Df. Stranss (M.-Gladbach) findet, dass die Nrn. 3 und 4 
nicht recht zusammen stimmen, und bittet die Commission hierüber um 
Aufklärung, ebenso wie darüber, wie die Commission sich die Fälle gedacht 
habe, wenn in Folge stärkerer Terrain Verschiedenheiten eine Wohnung nach 
der einen Seite zu frei liege, nach der anderen aber an den Berg stosse und 
.somit hier nach Nr. 3 als Kellerwohnung zu betrachten sei. 

Referent Oberbürgermeister Dr. Miquel stellt den Unterschied 
zwischen „Wohnung“ und „Wohnraum“ klar. Ein Raum, der zum längeren 
Aufenthalt von Menschen diene, ein Wohnraum, brauche keine Wohnung zu 
sein, während Wohnungen immer Räume seien, welche zum längeren Aufent¬ 
halt von Menschen dienen. Desshalb könne man vielleicht den Begriff 
Wohnung so definiren, dass Wohnungen solche Wohnräume seien, welche 
bestimmt seien, Menschen zum Aufenthalt zu dienen zu den Zeiten, wenn 
sie nicht anderswo ihres Berufes oder ihrer Arbeit wegen sich auf halten; 
also der Aufenthalt in der Nacht sei bei der Wohnung jedenfalls inbegriffen. 
Von der Wohnung unterschieden sei hier der einzelne Wohnraum. Beispiels¬ 
weise könne ein Portier, der mit seiner Familie im vierten Stock wohne, 
doch im Kellergeschoss einen Wohnraum haben, in dem er sich Tags über 
aufhalte, in dem er der Beschützung des Hauses wegen auch des Nachts 
schlafe; diese Fälle habe man nicht unbedingt ausschliessen wollen. Es sei 
dies aber etwas ganz Anderes als eine Familienwohnung: der Portier schlafe 
unten, da habe er einen Wohnraum, aber er wohne oben, wo seine Familie 
sich in der Regel auf halte. Wenn sich der Begriff „Wohnung“ auch nicht 
ganz bestimmt definiren lasse, so werde in der Praxis doch Jeder schliesslich 
wissen, was eine Wohnung sei und werde sich damit abfinden. 


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46 XV. Versamml. d. D. Vereins f. öff. Gsndhpflg. zu Strassburg i. E. 

Stftdtbaurath Quedenfeldt (Duisburg) findet, dass gerade für solche 
Wohnräume, wie sie oben beispielsweise für einen Portier als zulässig 
erklärt worden seien, das Verlangen, dass derFussboden der Kellerwohnung 
nicht tiefer als 1 m unter der umgebenden Erdoberfläche liegen dürfe, nicht 
durchzuführen sei, da alsdann das Untergeschoss so hoch über der Erde 
liege, dass es für Kellerräume nicht mehr brauchbar sei. 

Vorsitzender Obcrlngcnlcur Meyor erwidert hierauf, dass in dem 
Paragraphen nichts enthalten sei, was verhindern könne, ganz tiefe Keller 
als Vorrathskeller zu bauen; hier sei nur von Wohnräumen in den Keller¬ 
geschossen die Rede. 

Oberbürgermeister Bötticher (Magdeburg) ist der Ansicht, dass 
nach der Definition des Herrn Oberbürgermeister Dr. Miquel die hier 
Anwesenden wohl einigermaassen informirt seien, was unter Wohnung und 
was unter Wohnraum verstanden werden solle. Aber für die Fernerstehen¬ 
den werde die Sache nicht recht klar sein und er beantrage desshalb, in 
Nr. 4 die drei Worte: „insbesondere einzelne Wohnräume“ zu streichen und 
zu sagen: „Zu längerem Aufenthalt von Menschen dienende Räume dür¬ 
fen —“; dadurch werde seiner Ansicht nach die Sache deutlicher. 

Referent Oberbürgermeister Dr. Miquel findet, dass es zu weit 
gehe, wie der Antrag des Herrn Oberbürgermeister Bötticher dies bezwecke, 
unter allen Umständen das Wohnen in Einzelräumen im Kellergeschoss für 
einzelne Personen, die durch ihr Geschäft in der Nothwendigkeit seien, einen 
solchen Raum zu bewohnen, unbedingt verbieten zu wollen. Da der gesund¬ 
heitliche Nachtheil von gut gebauten und gut gelüfteten Kellerwohnungen 
durchaus nicht so sicher fest stehe, halte er es nicht für gerechtfertigt, in 
dieser Richtung allzu schroff vorzugehen. 

Bei der nun folgenden Abstimmung wird zunächst der Antrag 
Bötticher abgelehnt und hierauf der Antrag der Commission angenommen, 
wodurch der Antrag Quedenfeldt gefallen ist. 


IV. Benutzung der zu längerem Aufenthalt von Menschen 
dienenden Bäume. 

§. 9. 

1. Alle zu längerem Aufenthalt von Menschen bestimmten Räume dürfen 
nur nach ertheilter Genehmigung zu diesem Zweck in Gebrauch ge¬ 
nommen werden. 

2. Diese Genehmigung ist bei Neu- und Umbauten insbesondere dann 
zu versagen, wenn die betreffenden Räume nicht genügend aus¬ 
getrocknet sind. 

Sanitätsrath Dr* Hüllmann (Halle a. d. S.) vermisst in diesem 
Paragraphen die Erwähnung von Ventilationseinrichtungen, die doch jeden- 


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47 


Maassregeln zur Erreichung gesunden Wohnens. 

falls für die Austrocknung von Wohnräumen eine grosse Rolle spielen, ver¬ 
zichtet aber darauf, einen bestimmten Antrag zu stellen, weil die Commission 
sich mit dieser Frage nicht beschäftigt habe und er die Ventilation der 
Wohnräume für ausserordentlich wichtig und wohl werth erachte, dass sie 
einmal einer ganz speciellen Behandlung unterworfen und nicht hier so 
nebenbei abgemacht werde; es genüge ihm, hier seiner Ansicht Ausdruck zu 
geben, dass die Ventilation einen sehr hohen Werth für die Salubrität der 
Wohnräume habe. 

Hierauf wird §. 9 in der Fassung der Commission angenommen. 


§. 10 . 

1. Gelasse, deren Fenster den in §. 7 gegebenen Vorschriften nicht 
entsprechen, dürfen als Wohnräume nicht benutzt werden. 

2. Vermiethete, als Schlafräume benutzte Gelasse müssen für jedes Kind 
unter zehn Jahren mindestens 5 cbm, für jede ältere Person min¬ 
destens 10 cbm Luftraum enthalten. In Miethsräumen, für welche 
nach §. 7, Absatz 2 Erleichterungen zugelassen sind, müssen immer¬ 
hin, wenn sie als Schlafräume benutzt werden, auf jedes Kind unter 
zehn Jahren mindestens 0*1 qm, auf jede ältere Person mindestens 
0*2 qm lichtgebende Fensterfläche entfallen. Kinder unter einem 
Jahre werden nicht mitgerechnet. 

3. Diese Bestimmungen treten für bestehende Gebäude erst nach fünf 
Jahren in Kraft, können jedoch nach Ablauf von zwei Jahren bei 
jedem Wohnungswechsel in Wirksamkeit gesetzt werden. 

4. Angemessene Räumungsfristen, deren Beobachtung nötigenfalls im 
Zwangsverfahren zu sichern ist, sind von der zuständigen Behörde 
vorzuschreiben. 

Professor Dp. Löffler (Greifswald) wendet sich gegen den letzten 
Satz von Nr. 2: „Kinder unter einem Jahre werden nicht mitgerechnet 44 , da 
gerade die kleinsten Kinder des Lichtes noch mehr bedürfen als die älteren, 
und es nicht richtig sei, bei einer Bestimmung, die das Mindestmaass ver¬ 
langen solle, gerade diejenigen zu beeinträchtigen, die des Lichtes am 
meisten bedürfen. Desshalb beantrage er, den Satz: „Kinder unter einem 
Jahre werden nicht mitgerechnet 44 zu streichen. Da er es aber überhaupt 
für principiell falsph halte, dass für Kinder weniger Lichtfläche verlangt 
werde, als für Erwachsene, beantrage er weiter in Nr. 2 auch den Unter¬ 
schied der geforderten Lichtfläche bei Kindern und bei Erwachsenen fort¬ 
fallen zu lassen und den Satz so zu fassen: 

In Miethsräumen, für welche nach §. 7, Absatz 2 Erleichterungen 
zugelassen sind, müssen immerhin, wenn sie als Schlafräume benutzt 
werden, auf jeden Bewohner mindestens 0*2 qm lichtgebende Fenster¬ 
fläche entfallen. 

Referent Oberbürge rm ei Ster Dr. Miqnel erklärt, dass die Com¬ 
mission gerade so wie Herr Professor Löffler über das Bedürfniss von Luft 


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48 XV. Versamml. d. D. Vereins f. öff. Gsndhpflg. zu Strassburg i. E. 

und Licht der Kinder denke und dass sie lediglich aus Zweckmässigkeits¬ 
gründen, die in der Natur der Sache liegen, diesen Satz: „Kinder unter 
einem Jahre werden nicht mitgerechnet u , aufgenommen habe. 

Von Strafbestimmungen in Bezug auf die Benutzung der Wohnräume 
habe die Commission vollständig abgesehen, sie habe sich die Durchführung 
durch die Executivpolizei gedacht und sei der Ansicht, dass bei dem Vor¬ 
handensein solcher Vorschriften über die Benutzung von Miethräumen geord¬ 
nete Organe vorhanden sein müssen, welche die Wohnungspolizei handhaben. 
Da die Einrichtung bestimmter Organe, welche die ganze Wohnungsfrage 
zu behandeln haben, nicht Sache der Reichsregierung, sondern wesentlich 
Sache der Landesregierungen sei, sei hier nur der Grundsatz aufzustellen, 
dass, welche Organe es auch seien, die diese Vorschriften controliren, sie im 
Wege der Executivauflage im Administrativ verfahren diese Vorschriften 
durchführen sollen. Wenn diese Vorschriften nicht eingehalten würden, 
solle die Polizei das Recht haben, aufzugeben, dass die Wohnung in der 
gegebenen Zeit geräumt werde. Welche Zeit hier zugelassen werden müsse, 
hänge von den zur Disposition stehenden anderen geeigneten Räumlichkeiten 
ab, und desshalb schlage die Commission vor, zu sagen, die Polizei solle 
„angemessene Räumungsfristen“ stellen. Bei der auf Grund der Reichs¬ 
gesetzgebung über den Unterstützungswohusitz bestehenden Verpflichtung 
der Gemeinden, im Falle der Obdachlosigkeit eines Armen für ein Obdach 
zu sorgen, sei bisher dieses Obdach nicht definirt gewesen; nunmehr solle 
es gesetzlich definirt werden. Allerdings werde hierdurch in Zukunft die 
Armenverwaltung in vielen Gemeinden bedeutend mehr belastet werden, 
aber das theile diese Maassregel mit allen grossen Reformen zur Ver¬ 
besserung der Lage der arbeitenden Classen — und auf diese komme es 
hier doch in erster Linie an —, dass sie nur mit Opfern der besitzenden 
Classe n durchgefü hrt werden können. 

Oberbürgermeister Zweigert (Essen) befürchtet, dass es mit den 
hier vorgeschlagenen Bestimmungen gehen werde, wie-iuit den Bestimmungen 
in Betreff der Schlafstellen, dass sie nämlich auf dem Päpier stehen, aber 
nicht gehandhabt werden, wenn nicht gleichzeitig BestimmUUgen getroffen 
werden, wie das Verfahren weiter geregelt, wie die Coutrole geübt werden 
.solle und wie die in den §§. 10 und 11 geforderten Behörden zusammen¬ 
gesetzt sein sollen. Hierin liege die Hauptschwierigkeit. Darauf aber sei 
die Commission nicht eingegangen, wie die Controle der Wohnungen\und 
Miethsräume vorgenommen werden solle, ohne ein ganz unmögliches üud 
lästiges Eindringen in die Wohnungen, die sich Niemand werde gefalle^ 
lassen. 

Referent Oberbürgermeister Dr. Miqnel stimmt dem bei, dass 
die letzt aufgeworfene Frage die schwierigste im ganzen Entwurf sei. Aber 
wenn man Verbesserungen haben wolle, müsse man vorwärts gehen. Wenn 
Herr Oberbürgermeister Z weigert in Essen die Erfahrung gemacht habe, 
dass die Bestimmungen über die Schläferherbergen nicht durchgeführt seien, 
«o könne er andererseits versichern, dass an anderen Orten sie ganz streng 
durchgeführt seien. Und wenn vielfach die Polizeibehörden in Folge ihrer 


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Maassregeln zur Erreichung gesunden Wohnens. 49 

Organisation ihre Aufgabe in dieser Beziehung nicht gelöst haben, so sei 
dies ja gerade der Grund, dass an der Hand dieses Gesetzes besondere 
Organe dafür geschaffen werden müssen. 

Dass eine solche Reform nicht ohne pecuniäre Opfer möglich sei, habe 
er schon erwähnt. Aber wenn auch wirklich eine massige Vertheuerung 
der Wohnungen im Uebergangsstadium eintreten sollte, liege doch darin 
kein Grund, von dieser Reform, wenn sie als nothwendig erachtet sei, abzu¬ 
sehen; fast alle Bestimmungen der Sanitätspolizei kosten in ihrer Durch¬ 
führung Geld, und desswegen könne man Fortschritte auf dem Gebiete der 
Sanitätspolizei nur sehr allmälig machen. Darum sei die Commission in 
ihren Forderungen, betreffend Bemessung der Cubikmeterzahl, so vorsichtig 
gewesen, habe nicht, wie es England jetzt thue und in der Schweiz es schon 
seit länger bestehe, 14 cbm, sondern nur 10 cbm verlangt. Das werde 
noch keine übermässige Revolution hervorrufen und da, wo wirklich Menschen 
mit einem geringeren Luftraum als 10 cbm schlafen, sei auch das Resultat, 
solche Uebelstände zu beseitigen, ein erhebliches Opfer werth. 

Für die Dauer, wenn man von der Uebergangsperiode absehe, sei eine 
wesentliche Vertheuerung der Wohnungen nicht zu befürchten, da schon 
heute gut eingerichtete Miethsräume für kleinere Leute mit erbärmlich 
eingerichteten uud überfüllten Mietwohnungen zu gleichem Preise in 
Concurrenz treten und da man, wenn man sich mit mässigem Gewinne 
begnüge, Wohnungen zu noch billigeren Sätzen hersteilen könne, als für 
die schlechten Wohnungen mit den überfüllten Localitäten bezahlt werden. 
Aber selbst wenn die Wohnungen auf die Dauer etwas vertheuert würden, 
während sie bedeutend verbessert werden, so sei dies immer noch ein Fort¬ 
schritt gegen die heutigen Zustände, bei welchen die Wohnungen fortwährend 
vertheuert und durch die Ueberfüllung zugleich verschlechtert werden. 
Und wenn wirklich auf die Dauer das Wohnen für die Arbeiter zwar viel 
gesünder, sittlich weniger gefährlich werde, weniger Krankheiten entstehen 
— wodurch auch viele Kosten für die Arbeiterfamilie erspart werden —, aber 
die Wohnung etwas theurer werde, so werde auch der Standard of life des 
deutschen Arbeiters höher gestellt werden, denn schliesslich werde der Lohn 
sich danach richten müssen. Die Uebergangszeit bei allen solchen Fortschritten 
könne lästige Folgen haben und desshalb sei die Commission so vorsichtig 
vorgegangen, aber auf die Dauer werde es sicher zu einer Wohlthat für die 
arbeitenden Classen werden. Die Gründe, die gegen diesen Fortschritt 
angeführt seien, könne man fast bei jedem Fortschritt und bei jeder 
Anforderung zur Besserung geltend machen. 

Oberbürgermeister Zweigert (Essen) findet seine Frage, wie die 
Commission sich die Ausübung der Coutrole der von ihr gegebenen Vor¬ 
schriften denke, ohne Conflict mit den nun einmal bestehenden gesetzlichen 
und Verwaltungsbestimmungen, durch den Herrn Vorredner nicht beant¬ 
wortet; so lange das Verbot, welches das Betreten der Wohnung eines unbe¬ 
scholtenen Menschen nicht zulasse, nicht aufgehoben sei, halte er die 
Bestimmungen des §.10 für undurchführbar und dann frage er sich, ob in 
der That die Verbesserung der Wohnungsverhältnisse durch polizeiliche 
Vorschriften so viel werth sei, um das Verbot des Betretens der Wohnung 

VierteljahrMchrift für Gesundheitspflege, 1890. 4 


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50 XV. Versamml. d. D. Vereins f. öff. Gsndhpflg. zu Strassburg i. E. 

eines unbescholtenen Menschen, namentlich zur Nachtzeit, aufzuheben. So 
lange desshalb die Commission ihm nicht sagen könne, wie dieser §.10 
durchgeführt werden solle, halte er ihn für einen frommen Wunsch und von 
geringer praktischer Bedeutung. 

Referent Oberbürgermeister Dr. Miquel weist nochmals darauf 
hin, dass es sich hier um den Entwurf zu einem Reichsgesetz handle und 
dass das Reich eigene Organe, um seine Gesetze zur Ausführung zu bringen, 
mit Ausnahme weniger Gebiete, nicht habe und alle Gesetze durch die Organe 
der einzelnen Länder zur Ausführung gebracht werden. Das Reichsgesetz 
müsse daher die Schaffung dieser Organe den Einzelstaaten üherlassen. 
Einen Rechtssatz, dass die Behörden nicht berechtigt wären, in Privat¬ 
wohnungen einzutreten, kenne er in Deutschland nicht. Wohl kenne er den 
Satz, dass man nur unter gewissen Voraussetzungen eine Haussuchung 
abhalten dürfe, aber hier handle es sich nicht um eine Haussuchung, sondern 
um Feststellung von Zuständen zur Aufrechterhaltung gesetzlicher Bestim¬ 
mungen, ein Recht, ohne welches keine geordnete Verwaltung auskommen 
könne, und welches auch der Engländer, der doch wahrlich auch Freiheits¬ 
gefühl besitze und das Gefühl habe, dass er gegen unberechtigte Eingriffe in 
seine Wohnung sicher sein müsse, willig zuerkenne, wie sich Jeder überzeugen 
könne, der beispielsweise einmal in Manchester mit einem Wohnungscom- 
missär eine solche Revision mitmache; und was sich der Engländer gefallen 
lasse, könne sich der Deutsche im Interesse der Gesundheit und der Sittlichkeit 
des Volkes wohl auch gefallen lassen. Zu vergessen sei hierbei nicht, dass 
es sich nur um MiethsWohnungen handle. Ein Hausbesitzer, der das 
Gewerbe des Vermiethers betreibe, müsse sich eine Controle seines Gewerbes 
ebenso gut gefallen lassen, wie andere Gewerbetreibende. Dass dies mit 
den heutigen Organen der Polizei Verwaltung nicht möglich sei, gebe er zu, 
dazu seien besondere Wohnungsinspectoren erforderlich. 

Oberbürgermeister Zweigert (Essen) bekennt, dass er durchaus 
kein Gegner der §.10 und 11 sei, im Gegentheil deren Durchführung mit 
Freuden begrüssen würde. Er habe sich nur orientiren wollen, wie man 
sich die Durchführung denke. Durch die Erklärung des Herrn Oberbürger¬ 
meister Miquel sei er etwas beruhigt, aber eine vollkommene Garantie für 
die Durchführbarkeit der Vorlage scheine ihm bis jetzt nicht gegeben zu sein. 

Bei der nun folgenden Abstimmung wird der Antrag Löffler ab¬ 
gelehnt und der §. 10 in der Fassung der Commission unverändert an¬ 
genommen. 


§. ii. 

1. Räume, welche durch Verstösse gegen die vorstehenden Bestim¬ 
mungen in §§. 2 bis 8 oder sonstwie durch ihren baulichen Zustand 
gesundheitswidrig sind, sollen auf Grund eines näher anzuordnenden 
Verfahrens für unbrauchbar zum längeren Aufenthalt von Menschen 
erklärt werden. 


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51 


Maassregeln zur Erreichung gesunden Wohnens. 

2. Werden aus diesen Gründen ganze Häusergruppen oder Ortsbezirke 
für unbenutzbar erklärt, so hat die Gemeinde das Recht, den voll¬ 
ständigen Umbau zu veranlassen oder vorzunehmen. Es steht ihr 
zu dem Zweck bezüglich aller in dem umzubauenden Bezirk befind¬ 
lichen Grundstücke und Gebäude die Zwangsenteignung zu. Für das 
Enteignungsverfahren sind die Landesgesetze maassgebend. 

Baumeister Hartwig (Dresden) fragt, wie sich die Commission die 
Ausführung der in Absatz 2 enthaltenen Bestimmung gedacht habe. Mit 
dem Unbrauchbarerklären von Wohnungen werde das Vermögen, das darin 
stecke, ertraglos, für Null erklärt. Nun habe nach Absatz 2 die Gemeinde 
zwar das Recht, den vollständigen Umbau vorzunehmen und zu dem Zweck 
das Grundstück zu enteignen, aber sie habe nicht die Pflicht, dies zu thun. 
Hiernach könne also der Fall Vorkommen, dass ein grosses Quartier leer 
gestellt und nun dem wirthschaftlichen Zusammenbruch überlassen werde. 
Das könne doch nicht die Absicht der Commission sein, wahrscheinlich sei ihre 
Meinung doch gewesen, dass, nachdem die Gemeinde eine Häusergruppe für un¬ 
benutzbar erklärt habe, für sie denn auch die Pflicht entstehen solle, die Ent¬ 
eignung vorzunehmen, um den Grundbesitzer dem sonst unausbleiblichen Ruin 
zu entziehen und das enteignete und wegzubrechende Grundstück wieder 
neu herzustellen. Wenn die Commission dieser Ansicht sei, schlage er vor, 
im zweiten Absatz hinter das Wort „Recht“ einzufügen: „und die Pflicht“. 

Correferent Professor Baumeister erwidert, dass durch die 
Unbrauchbarkeitserklärung einer Wohnung doch nicht gleich der ganze 
Werth des Gebäudes vernichtet sei, in vielen Fällen lasse sich durch Ver¬ 
besserungsmaassregeln, die im Verhältniss zum Werth des Hauses nicht 
bedeutend seien, die Wohnung wieder in brauchbaren Zustand versetzen 
und ihr dadurch ein um so höherer Werth verleihen. 

Was nun die Hauptfrage betreffe, ob die Gemeinde neben dem Recht 
auch die Verpflichtung haben solle, den vollständigen Umbau ganzer Häuser¬ 
gruppen oder Ortsbezirke vorzunehmen, wenn diese für unbrauchbar erklärt 
»eien, so sei seine persönliche Ansicht die, dass den Gemeinden diese Pflicht 
auferlegt werden solle; in der Commission sei wohl die Ansicht vorwaltend 
gewesen, dass auch hier nach deutschen Begriffen die Einsicht der Gemeinden 
genügen werde, um von diesem Recht auch wirklich Gebrauch zu machen; 
für vorsichtiger halte er es allerdings, ihnen auch die Pflicht aufzuerlegen. 

Referent Oberbürgermeister Dr. Miquel würde kein Bedenken 
tragen, der Gemeinde die Verpflichtung des Wiederaufbaues auferlegt zu sehen, 
wenn das Verfahren, durch welches ganze Häusergruppen oder Ortsbezirke 
für unbenutzbar erklärt werden, der Gemeinde die nöthige Garantie für die 
Richtigkeit der Entscheidung böte. Weil dies aber nicht in der Hand der 
Gemeinde liege, weil sich wohl denken lasse, dass in manchen Staaten eine 
Entscheidung ohne die richtige Grundlage und ohne die Mitwirkung der 
Gemeinde von staatlichen oder anderen Behörden getroffen werde, erscheine 
es ihm bedenklich, so lange keine vollständige Garantie vorliege, eine solche 
Pflicht den Gemeinden aufzuerlegen. 

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52 XV. Versamml. d. D. Vereins f. off. Gsndhpflg. zu Strassburg L E. 

Dazu komme nun aber, dass die Sache nicht so gefährlich für die 
Finanzen der Gemeinde sei, wie sie aussehe, denn in der Regel werde es 
sich doch, wenn ganze Häusergruppen oder Ortsbezirke für unbenutzbar 
erklärt werden, um alte, baufällige Häuser handeln, deren Wiederaufbau, 
besonders da sie meist mitten in der Stadt gelegen seien, in der Regel gar 
kein schlechtes Geschäft sein werde. 

Was ihn wesentlich abgehalten habe, dafür zu sein, dass in die vor¬ 
liegenden Grundzüge die Verpflichtung der Gemeinden aufgenommen werde, 
sei der Umstand, dass die Frage, was die Gemeinde zu zahlen habe, abhängig 
von dem Inhalt der Enteignungsgesetze in den einzelnen Ländern sei. Das 
Reich sei vielleicht competent, in dieser Beziehung auch Bestimmungen in das 
Reichsbaugesetz aufzunehmen, vorläufig aber werde hier auf die Enteignungs¬ 
gesetze der einzelnen Länder hingewiesen und man wisse also gar nicht, 
nach welchen Grundsätzen die Enteignung stattfinde und was der Gemeinde 
zur Last falle. In England sei diese Frage eine der interessantesten gewesen. 
Da habe man die Cross Act gehabt , welche den Gemeindebehörden schon 
das Recht gebe, das hier vorgesehen sei, von dem aber nur sehr wenig 
Gebrauch gemacht worden sei, einestheils weil die Selbstverwaltungsorgane 
die Hausbesitzer selbst gewesen seien, anderntheils aber wegen der Enteig- 
nungsbestimmungeu. Gerade diese schlechten Häuser, in welchen Unmassen 
von Menschen zusammengepfercht seien, haben die grössten Erträgnisse 
gegeben und die Enteignung sei nach Maassgabe ihrer Erträgnisse in den 
letzten Jahren gegangen, wobei oft colossale Summen herausgekommen seien. 
Genau so sei es in Deutschland, aus den schlechtesten Localitäten werde in der 
Regel das grösste Erträgniss gezogen und daher sei es nöthig, Bestimmungen 
zu haben, die die Gemeinden in dieser Beziehung sichern. So lange solche 
Bestimmungen aber nicht da seien, erscheine es ihm bedenklich, ins Ungewisse 
hinein eine solche Verpflichtung den Gemeinden aufzuerlegen, wenn er auch 
zugestehen müsse, dass das eigentliche Correlat nicht das Recht, sondern die 
Pflicht sei. 

Banmeister Hartwig (Dresden) vermisst in den Bemerkungen der 
beiden Vorredner die Beantwortung der Frage, was aus den Grundstücks¬ 
besitzern werden solle, deren Vermögen man vernullt habe. Dass durch 
Verbesserungsmaassregeln oft abgeholfen werden könne und dass eine 
Besserung des baulichen Zustandes einer Wohnung oft zu höheren Mieths- 
erträgnissen führen werde, erkenne er vollkommen an; dabei aber handle es 
sich doch immer nur um einzelne Räume. Wenn aber ein ganzes Haus, das 
beispielsweise bis jetzt 5000 Mark Miethe getragen habe, plötzlich für unbe¬ 
nutzbar erklärt werde, so sei doch das Vermögen, welches eine Jahreseinnahme 
von 5000 Mark abgeworfen habe, einfach vernichtet. Und wenn sich eine 
Anzahl solcher Häuser in eiuem für unbenutzbar erklärten Viertel vorfande, 
so werden mit einem Male grosse Vermögen vernichtet, und Existenzen ohue 
jede Entschädigungsverpflichtung ruinirt, wenn die Gemeinde wohl das Recht 
habe zu expropriiren, nicht aber auch die Pflicht, sie mithin das Recht habe, 
leer stehen zu lassen. Die Commission habe doch jedenfalls nur die Absicht 
gehabt, gesunde Wohnungen zu schaffen, nicht aber ganze Vermögen im 
Betrage von Hunderttausenden und mehr zu vernichten. Wenn auch die Last 


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Maassregeln zur Erreichung gesunden Wohnens. 53 

für eine Gemeinde einmal etwas gross werden könne, wie Herr Ober¬ 
bürgermeister Miquel befürchte, so sei dies weniger schlimm, als wenn viel¬ 
leicht 20 bisher gut fundirte Hausbesitzer in den Verlust ihres gesammten 
Vermögens gerathen. 

Der Behauptung des Herrn Oberbürgermeister Miquel, dass die schlech¬ 
testen Häuser meist die höchsten Erträgnisse abwürfen, müsse er entschieden 
widersprechen. Die schlechtesten Häuser haben auch die schlechtesten 
Miether und das schlechteste Mietherpublicum, das meist nicht zahlen könne 
oder nicht zahlen wolle. Desshalb werde sich auch in den meisten Fällen die 
Expropriationssumme, wenn sie nach den Erträgnissen bemessen werde, 
nicht allzu hoch stellen. Somit bitte er nochmals dringend, den Gemeinden 
neben dem Recht auch die Verpflichtung aufzuerlegen. 

Medicinalratll Dr. Aub (München) ist gegen die Zufügung der Worte 
„und die Pflicht“. Der Vorschlag der Commission gehe schon weit genug, 
wenn man den Gemeinden das Recht einräume, diese einschneidende Bestim¬ 
mung durchzuführen, und es sei eine weise Beschränkung, nicht weiter zu 
gehen, die Gemeinden nicht zu zwingen. Es sei dies ein zweischneidiges 
Schwert, das man den Gemeinden in die Hand gebe und man solle sich 
vorerst mit dem begnügen, was die Commission vorschlage. 

Stadtbailrath StQbben (Köln) spricht sich gegen den Zusatz „und 
die Pflicht“ aus. Wenn man ein Haus oder mehrere Häuser für unbewohnbar 
erkläre, so confiscire man doch den Leuten ihr Vermögen nicht, man ver¬ 
hindere sie nur, Nutzen aus einem Umstande zu ziehen, der bis dahin anderen 
Leuten zum Nachtheil gereicht habe. Auch sei es in einem solchen Falle 
doch nicht gesagt, dass das Haus gar nichts mehr werth sei, sondern es 
handle sich oft nur darum, Mängel des Hauses zu beseitigen, oder schlimm¬ 
sten Falles das Haus ganz niederzulegen. Der Werth des Bauplatzes, also 
gewöhnlich der Hauptwerth der Besitzung, bleibe auf alle Fälle bestehen. 
Und nun trete die Frage ein, ob es zweckmässig sei, dass man die Wahl 
und Ausführung der Verbesserungsmaassregeln dem Eigenthümer überlasse, 
der ja in erster Linie sich dazu veranlasst fühlen werde, oder ob es zweck¬ 
mässiger sei, von vornherein allgemein auszusprechen, es sei Pflicht der 
Gemeinde, das zu thun. Das letztere würde eine ganz gewaltige Ueber- 
treibung dessen sein, was man bezwecke. Es genüge vollständig, sei aber 
auch unentbehrlich, dass die Gemeinde das Recht erhalte, einzugreifen, 
wenn der Eigenthümer nicht selbst vorgehe und wenn der Missstand nur 
durch einheitliches Handeln beseitigt werden könne. 

Stadtrath Hendel (Dresden) beantragt, den ganzen Absatz 2 fallen 
zu lassen. Der Fall, dass man ganze Häusergruppen oder Ortsbezirke aus 
Gesundheitsgründen für unbewohnbar erkläre, werde nur sehr selten Vor¬ 
kommen, praktisch werde die Frage kaum jemals eintreten. Auch sei die 
Frage, ob enteignet werden solle oder nicht und ob dies ein Recht oder 
eine Pflicht der Gemeinde sein solle, in keinem Falle eine hygienische, es 
sei eine ganz andere, eine staatsrechtliche und volkswirtschaftliche Frage, 
und mit der habe sich der Verein hier nicht zu beschäftigen. Lasse man 


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54 XV. Versaraml. d. D. Vereins f. öff. Gsndhpflg. zu Strassburg i. E. 

den ganzen Absatz 2 weg, komme man am besten über die Schwierigkeit 
ob Recht, ob Pflicht, ob Beides, hinweg. 

Oberbürgermeister Bötticher (Magdeburg) ist ebenfalls der 
Ansicht, der Absatz 2 gehöre nicht in die Materie hinein, der erste Absatz 
des Paragraphen besorge vollkommen das, worauf es ankomme. Wenn es 
sich um ganze Stadttheile handle, so sei ohnedies nach dem preussischen 
Gesetz vom 2. Juli 1875, betreffend die Anlegung und Veränderung von 
Strassen und Plätzen in Städten und ländlichen Ortschaften, der Polizei¬ 
behörde die Befugniss eingeräumt, aus hygienischen Gründen die Festsetzung 
neuer Fluchtlinien zu verlangen. 

Correferent Prof68SOr Baumeister spricht seine Ansicht dahin 
aus, dass, wenn es sich nicht um einzelne Räume, auch ein ganzes Haus 
handle, wo der Eigenthümer meist abzuhelfen im Stande sei, wenn es sich 
um ganze Häusergruppen oder Ortsbezirke handle, dann die Gesammtheit 
der Eigenthümer kaum in der Lage sein werde, gemeinsam vernünftige 
Maassregeln zu treffen, dass dann eine höhere Gesammtheit, und zwar in 
diesem Falle die Gemeinde, dafür eintreten müsse. Komme nun einmal ein 
solcher, gewiss seltener Fall vor, dass mit aller Vorsicht der Behandlung ein 
ganzer Bezirk für ungesund erklärt werde, dann sei es aüch entschieden die 
Pflicht der Gesammtheit, liier abzuhelfen. Es sei dies ein öffentlicher Uebel- 
stand von so grosser Bedeutung, dass die Gemeinde gar nicht umhin könne, 
mit Hand anzulegen. Dass ein Eingriff der Gemeinde in einem solchen 
Falle ihr grosse Lasten aufbürde, sei kaum zu befürchten. Die Art der 
Expropriation in Deutschland sei allerdings verschieden, aber doch nicht in 
dem Grade, dass dieser Umstand von einheitlichen Bestimmungen zurück¬ 
halten könnte ; wenn es sich um so umfangreiche Unternehmungen handle, 
werde doch der thatsächliche finanzielle Unterschied kein bedeutender sein. 

Den ganzen Absatz 2 wegzulassen, wie Herr Stadtrath Hendel bean¬ 
tragt habe, halte er nicht für thunlich, dann habe man eigentlich nichts ge¬ 
wonnen. Ein Haus für ungesund und unbrauchbar erklären, das könne 
auch jetzt schon geschehen, aber was jetzt fehle, sei, dass man keine 
Zwangsmaassregeln habe, um Eigenthümer oder Gemeinde zur Beseitigung 
dieses ungesunden Zustandes zu veranlassen. Das Zugeständnis der 
Zwangsenteignung an die Gemeinden gehöre dringend und nothwendig in 
den Gesetzentwurf. 

Referent Oberbürgermeister Dr. Miqnel ist, wie er schon er¬ 
wähnt habe, nicht principiell gegen die Auferlegung der Verpflichtung an 
die Gemeinden, nur unter den jetzigen Verhältnissen sei er es. Wenn bei¬ 
spielsweise in einer grösseren preussischen Stadt ein solcher Fall eintrete, 
so werde das königliche Polizeipräsidium einen Physicus hinschicken, der 
Physicus werde den Bezirk vom sanitätspolizeilichen Standpunkte für un¬ 
brauchbar zum Bewohnen erklären und an die Verwaltungsbehörden recur- 
riren; irgend welche Garantieen im Verfahren seien nicht gegeben. Die 
Frage, ob wirklich ein Haus für unbrauchbar zu erklären sei, sei eine sehr 
dtibjective, werde sehr verschiedenartig entschieden werden und da könne 


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Maassregeln zur Erreichung gesunden Wohnens. 55 

man doch nicht von der Gemeinde verlangen, dass sie die Last tragen und 
verpflichtet sein solle, zu expropriiren. 

Dass es schon sehr weit gehe, den Gemeinden das Recht der Enteig¬ 
nung einzuräumen, wie Herr Oberbürgermeister Bötticher gesagt habe, 
könne er nicht finden. So gut man den Gemeinden das Recht der Enteig¬ 
nung gewähre für Wegebau, für Strassenherstellung, für Verschönerung oder 
Verbreiterung einer Strasse, solle man ihr wahrlich doch auch das Enteig¬ 
nungsrecht geben, wenn es sich darum handle, gefährliche sanitäre Zustände 
zu beseitigen; dass die Gemeinden einen übermässigen Gebrauch von diesem 
Recht machen würden, sei nicht zu befürchten. 

Bürgermeister Back (Strassburg) theilt mit, dass in den Reichs¬ 
landen die Gemeinden das Recht haben, das einzelne Haus zu expropriiren, 
wenn die Gesundheitscommission dasselbe für unbewohnbar erkläre. Aber 
trotz der vielfach sehr ungünstigen Wohnungsverhältnisse Strassburgs sei 
hier die Commission zur Prüfung ungesunder Wohnungen doch nie so weit 
gegangen, ganze Häusergruppen oder Ortsbezirke für unbewohnbar zu er¬ 
klären. Somit könne er nach den eigenen Erfahrungen dem Absatz 2 
irgend eine besondere Bedeutung nicht beimessen. Wolle man ihn aber 
beibehalten, so müsse er wenigstens entschieden gegen den Zusatz „die 
Pflicht“ Einspruch erheben. Ein Hausbesitzer, dessen Haus als Wohnung 
unbrauchbar erklärt werde, verlange in der Regel nicht besser, als expro- 
priirt zu werden. Darin stimme er, in Anbetracht der Strassburger Ver¬ 
hältnisse, ganz Herrn Oberbürgermeister Miquel bei, dass die allerschlech¬ 
testen Wohnungen verhältnissmässig die weitaus höchsten Miethen tragen 
und die Geschworenen nur allzu geneigt seien, die Entschädigungen nach 
der Höhe dessen zu bemessen, was nach ihrer Auffassung der Eigenthümer 
an jährlicher Einnahme verliere, wodurch in Strassburg Entschädigungen 
zugesprochen worden seien, die so horrend seien, dass man jetzt fast jeden 
Versuch, auch im öffentlichen Verkehrsinteresse, zu expropriren, wenn es 
nicht absolut nothwendig sei, aufgegeben habe. Wenn Jemand aus dem 
Vermiethen ein Gewerbe mache und dies Gewerbe missbrauche, indem er 
einem Miether einen Raum überlasse, der nicht würdig sei, dass man einen 
Hund darin einsperre, so stehe dieser Vermiether auf demselben Standpunkte, 
wie der Kaufmann, der verfälschte Nahrungsmittel verkaufe und dem man 
diese confiscire, oder der Milchhändler, dem man seine gefälschte Milch 
ausschütte. Hier denke doch auch Niemand daran, dass die Gemeinde die 
Pflicht habe, diese Leute zu entschädigen, und ebenso wenig könne man 
die Gesammtheit der Steuerzahler verpflichten, Jemandem dafür zu ent¬ 
schädigen, dass sein Raum im öffentlichen Gesundheitsinteresse als unbe¬ 
wohnbar erklärt sei. 

Hiermit ist die Discussion geschlossen. Bei der nun folgenden Ab¬ 
stimmung wird zuerst der Antrag Hendel, den ganzen Absatz 2 in 
$.11 zu streichen, und dann der Antrag Hartwig, hinter dem Wort „Recht“ 
einzufugen: „und die Pflicht“, abgelehnt und hierauf der ganze §. 11 in 
der Fassung der Commission angenommen. 


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56 XV. Versamml. d. D. Vereins f. öff. Gsndhpflg. zu Strassburg i. E. 

Die Vorschriften dieses Gesetzes gelten als Mindestanforderungen 
und schliessen weitergehende Landes-, Provinzial- und Localverord¬ 
nungen nicht aus. 

Der Erlass von Ausführungsbestimmungen steht den Landes¬ 
behörden zu. 

Die Handhabung dieses Gesetzes liegt überall den Baupolizei¬ 
behörden ob, sofern nicht durch die Landesgesetzgebung anderweitige 
Bestimmung getroffen ist. 

Absatz 1 und 2 der vorstehenden Schlusssätze werden ohne Discussiou 
angenommen. Zu Absatz 3 ergreift das Wort 

Rechtsanwalt Dr. Stranss (M. - Gladbach), um sich gegen die vor¬ 
geschlagene Bestimmung zu wenden, dass die Handhabung dieses Gesetzes 
den Baupolizeibehörden obliegen solle, da alsdann das ganze Gesetz ein 
todtgeborenes Kind sein werde. Die Handhabung dieser Bestimmungen 
dürfe unter keinen Umständen lediglich den Baupolizeibehörden in die Hand 
gegeben werden, sondern sie müsse getheilt und theilweise den Baupolizei¬ 
behörden, theilweise den Wohnungspolizeibehörden zugewiesen werden. 
In dem ganzen Entwurf seien vorwiegend Bestimmungen für gesundes 
Bauen enthalten, die Bestimmungen für gesundes Wohnen seien viel 
zu wenig ausführlich und nehmen zu wenig Rücksicht darauf, wie diejenigen 
Wohnungen, die in einen sanitären Zustand versetzt seien, auch dauernd in 
diesem gesuudheitsmässigen Zustande erhalten werden. Hier gehöre noch 
eine Anzahl von Einzelbestimmungen hinein, wenn man wirklich durch¬ 
greifend den Missständen entgegentreten wolle, die in der That vorliegen. 
Jedenfalls müsse der Standpunkt festgehalten werden, dass Jedermann sich 
einen Eingriff in seine Freiheit gefallen lassen müsse, der Eigenthüruer 
wie der Miether, dass Jeder gezwungen werde, seine Wohnung sanitär zu 
benutzen, damit nicht dem Nachbar Schaden daraus entstehe. Dem Ge¬ 
danken müsse unter allen Umständen Ausdruck gegeben werden, dass es 
nicht nur gelte, bei der Herstellung der Wohnung sanitäre Zustände zu 
schaffen, sondern dass es Behörden geben müsse, welche fortdauernd dar¬ 
über wachen, dass die sanitär hergestellte Wohnung von Demjenigen, der 
sie inne habe, gleichviel ob Miether oder Eigenthümer, dauernd sanitär 
erhalten werde. Desshalb stelle er den Antrag, zu sagen: 

Die Handhabung dieses Gesetzes liegt überall den Baupolizei- 
und den Wohnungspolizeibehörden ob, sofern nicht durch 
die Landesgesetzgebung anderweitige Bestimmung getroffen ist. 

Im Uebrigen erkläre er in seines Mitantragstellers und in seinem 
Namen, dass sie nach dem Gange, den die Verhandlungen genommen haben, 
darauf verzichten, den von ihnen zu Anfang der Berathung gemeinsam 
gestellten Antrag zur Abstimmung zu bringen; es genüge ihnen, dies Mate¬ 
rial zu der Frage, über welche ja hier noch nicht das letzte Wort gesprochen 
sei, gegeben zu haben. 


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Maassregeln zur Erreichung gesunden Wohnens. 57 

Referent Oberbürgermeister Dr. Miquel constatirt nach dem 
eben Mitgetheilten zu seiner Freude, dass Interessengegensätze zwischen 
den vorgeschlagenen Reformen und den Interessen der Hausbesitzer ent¬ 
weder überhaupt nicht existiren oder doch nur von untergeordneter Bedeu¬ 
tung seien und dass der Anwalt der Deutschen Hausbesitzervereine, Herr 
Dr. Strauss, die vorgeschlagenen Reformen als solche ansehe, von denen 
der wirklich solide, auf Ordnung und Recht haltende Hausbesitzer eher 
Vortheil als Nachtheil haben werde; denn in manchen Beziehungen gehen 
die Herren ja noch weiter als die Commission. Es sei ganz sicher, dass die 
heutige Gesetzgebung dem Hausbesitzer in keiner Weise einen genügenden 
Schutz gegen den Miether gebe, der die Wohnung verwahrlosen und sani¬ 
tätswidrige Zustände in derselben entstehen lasse. Ob man dies aber auf 
dem Gebiete des Civilrechts behandeln oder unter den Begriff von polizeilich 
strafbaren Handlungen bringen könne, sei eine Frage, die der Verein hier 
nicht zu erörtern brauche. 

Wenn Hen* Dr. Strauss nun Bedenken hege gegen die Bezeichnung 
der Baupolizeibehörden als der competenten Behörden zur Behandlung der 
Sache, und wenn er desshalb „Wohnungspolizeibehörde“ zusetzen wolle, so 
erscheine es nicht verständlich, was er damit meine, da solche Behörden zur 
Zeit in Deutschland nicht beständen. Man habe die Wahl gehabt, ob man 
zur Ausführung des vorgeschlagenen Gesetzes die Organe der Gesundheits¬ 
polizei oder der Baupolizei bezeichnen wolle. Der Gesundheitspolizei, 
welche bis dahin in Deutschland in der Hauptsache die Controle dieser 
gesetzlichen Bestimmungen gehabt habe, fehle es fast überall an den er¬ 
forderlichen technischen Organen für die meisten hier zur Entscheidung 
kommenden Fragen. Die wesentlichste Grundlage aller Controle sei die 
Bautechnik und desshalb sei die Commission der Ansicht gewesen, es wäre 
am richtigsten, wenn die Baupolizei neben ihrer sonstigen Beaufsichtigungs- 
thätigkeit auch die sanitäre Seite der Bauten controlire, wenn diejenige 
Behörde, welche die bauliche Anlage für bestimmte Zwecke genehmigt habe 
und allein diese Zweckbestimmung kenne, nachher auch die Controle über 
die Innehaltung dieses Zweckes habe. 

Rechtsanwalt Div Strauss (M.-Gladbaeh) beantragt nunmehr statt 
des von ihm vorgeschlagenen Zusatzes: „und den Wohnungspolizeibehörden“ 
zuzufügen „und den Gesundheitspolizeibehörden“, um auf diese 
Weise präciser dem Gedanken Ausdruck zu geben, dass nicht bloss die Bau¬ 
polizeibehörde, sondern auch die Gesundheitspolizei mitwirken solle. 

Bei der nun folgenden Abstimmung wird dieser letzte Antrag 
Strauss angenommen und alsdann in dieser Fassung der ganze Schluss¬ 
paragraph. Mit dieser einzigen Aenderung wird hierauf der ganze Entwurf 
der Commission angenommen und beschlossen, den Ausschuss zu beauf¬ 
tragen, diesen Entwurf der Reichsregierung als Grundlage für ein Reichs¬ 
gesetz zum Schutze des gesunden Wohnens zu überreichen. 

Es lauten nunmehr nach den Beschlüssen der Versammlung die 


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58 XV; Versamml. d. D. Vereins f. öff. Gsndhpflg. zu Strassburg i. E. 

Reichsgesetzlichen Vorschriften zum Schutze des gesunden 

Wohnens: 

I. Strassen und Bauplätze. 

8 - 1 - 

1. Die Anlage, Verbreiterung oder Veränderung einer Strasse darf nur 
auf Grund eines von der zuständigen Behörde festgesetzten Bebauungsplanes 
erfolgen. 

2. Bei Festsetzung des Bebauungsplanes für einen Ortsbezirk muss 
ein angemessener Theil des ganzen Flächeninhaltes als unbebaubarer Grund 
für Strassen, Plätze oder öffentliche Gärten frei gehalten werden. 

3. Der Bebauungsplan kann für bestimmte Strassen oder Strassen- 
theile das Zurücktreten der Baufluchtlinien hinter den Strassenfluchtlinien 
(Vorgärten), sowie die Einhaltung seitlicher Mindestabstände zwischen den 
Gebäuden (offene Bauweise) vorschreiben. 

4. Zur Aufhöhung der Strassen und Bauplätze dürfen nur Boden¬ 
arten verwendet werden, welche frei von gesundheitsschädlichen Bestand¬ 
teilen sind. 

II. BTeuherStellung von Gebäuden. 

§• 2. 

1. Die Höhe eines Gebäudes darf an der Strasse nicht grösser sein, 
als der Abstand desselben von der gegenüberliegenden Baufluchtlinie. 

2. Die zulässige grösste Höhe der an Höfen gelegenen Gebäudewände, 
welche mit den im §. 7 vorgeschriebenen Fenstern versehen sind, beträgt 
das Anderthalbfache des mittleren Abstandes von der gegenüberliegenden 
Begrenzung des unbebauten Raumes. 

3. Die mittlere Breite eines Hofes, auf welchen Fenster gerichtet sind, 
darf nicht unter 4 in bemessen werden. 

4. Ein Zusammenlegen der Hofräume benachbarter Grundstücke behufs 
Erzielung des vorschriftsmässigen Abstandes oder der vorschriftsmässigen 
Mindestbreite ist statthaft, insofern die Erhaltung der Hofräume in unbe¬ 
bautem Zustande gewährleistet wird. 

5. Jeder unbebaut bleibende Theil eines Grundstücks muss zum Zweck 
seiner Reinigung mit einem Zugang von mindestens 1 m Breite und 2 m 
Höhe versehen sein. 

§• 3. 

1. Auf Baustellen, welche bereit s höher, beziehungsweise dichter bebaut 
gewesen sind, als die Vorschriften in §. 2 zulassen, treten im Falle eines 
Neubaues folgende erleichternde Bestimmungen ein: 

Die Höhe eines Gebäudes darf an der Strasse das Anderthalbfache des 
Abstandes bis zur gegenüberliegenden Baufluchtlinie und an den Höfen das 
Dreifache der Hofbreite betragen. 

Die Hofbreite darf bis auf 2*50 m eingeschränkt werden. 

2. Bei Anwendung dieser Bestimmungen darf jedoch eine Verschlech¬ 
terung der früher vorhanden gewesenen Luft- und Lichtverhältnisse des 
betreffenden Grundstückes keinesfalls herbeigeführt werden. 


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Maassregeln zur Erreichung gesunden Wohnens. 59 

§• 4. 

Ein Neubau ist nur dann zulässig, wenn für die genügende Beschaffung 
von gesundem Trinkwasser, sowie für den Verbleib der Abfallstoffe und 
Abwässer auf gesundheitlich unschädliche Art gesorgt ist. 

§ - 5 - 

1. Die Zahl der erforderlichen Aborte eines Gebäudes ist nach der 
Anzahl der regelmässig in demselben sich aufhaltenden Menschen zu be¬ 
stimmen. In der Regel ist für jede W r ohnung ein besonderer, umwandeter, 
bedeckter und verschliessbarer Abort anzulegen. 

2. Jeder Abort muss durch ein unmittelbar in das Freie gehendes 
bewegliches Fenster lüftbar sein. 

3. Aborts-Fallrohre müssen aus undurchlässigen Baustoffen hergestellt 
und in der Regel als Luftrohre über das Dach hinaus verlängert werden. 

4. DieFussböden und Decken der Ställe, sowie deren Trennungswände 
gegen Wohnräume sind undurchlässig herzustellen. 

5. Das Gleiche gilt für die Fussböden, Decken und Trennungswände 
solcher Geschäftsräume, hinsichtlich derer erhebliche gesundheitliche Be¬ 
denken vorliegen. 

6. Die Verwendung gesundheitsschädlicher Stoffe zur Ausfüllung der 
Fussböden und Decken ist verboten. 

HI. Neuherstellung der zu längerem Aufenthalt von Menschen 

dienenden Bäume. 

§• 6 - 

1. Räume, welche zu längerem Aufenthalt von Menschen dienen, 
müssen eine lichte Höhe von mindestens 2*5 m haben. 

2. Höher als in dem vierten Obergeschoss, d. h. im vierten der über 
dem Erdgeschoss liegenden Stockwerke, dürfen Wohnungen nicht hergestellt 
werden. 

8 * '• 

1. Alle zu längerem Aufenthalt von Menschen dienenden Räume 
müssen bewegliche Fenster erhalten, die unmittelbar in das Freie führen* 
Erleichternde Ausnahmen sind zulässig, wenn auf andere Weise eine ge¬ 
nügende Zuführung von Luft und Licht gesichert ist. 

2. In jedem solchen Raume soll die lichtgebende Gesammtfläche der 
nach der Vorschrift in Abs. 1 nothwendigen Fenster mindestens ein Zwölftel 
der Grundfläche betragen. Für Geschäftsräume und Dachkammern sind 
Erleichterungen zulässig. 

§• 8 . 

1. Der Fussböden aller Wohnräume muss über dem höchsten Grund¬ 
wasserstande, im Ueberschwemmungsgebiete über Hochwasser liegen. 

2. Die Fussböden und Wände aller zu längerem Aufenthalt von 
Menschen dienenden Räume sind gegen Bodenfeuchtigkeit zu sichern. 

3. Wohnungen in Kellern, d. h. in Geschossen, deren Fussböden unter 
der Erdoberfläche liegt, sind nicht zulässig. 

4. Zu längerem Aufenthalt von Menschen dienende Räume, insbesondere 
einzelne Wohnräume, dürfen in Kellern nur unter der Bedingung hergestellt 
werden, dass der Fussböden höchstens 1 m unter, der Fenstersturz mindestens 


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60 XV. Versamml. d. D. Vereins f. öff. Gsndhpflg. zu Strassburg i. E. 

1 m über der Erdoberfläche liegt. — Erleichterungen sind statthaft, insofern 
die gewerbliche Verwendung der Räume eine grössere Tieflage erfordert. 

IV. Benutzung der zu längerem Aufenthalt von Menschen 
dienenden Bäume. 

§• 9 - 

1. Alle zu längerem Aufenthalt von Menschen bestimmten Räume dürfen 
nur nach ertheilter Genehmigung zu diesem Zweck in Gebrauch genommen 
werden. 

2. Diese Genehmigung ist bei Xeu- und Umbauten insbesondere dann 
zu versagen, wenn die betreffenden Räume nicht genügend ausgetrocknet sind. 

§. 10. 

1. Gelasse, deren Fenster den in §. 7 gegebenen Vorschriften nicht 
entsprechen, dürfen als Wohnräume nicht benutzt werden. 

2. Vermiethete, als Schlafräume benutzte Gelasse müssen für jedes 
Kind unter zehn Jahren mindestens 5 cbm, für jede ältere Person mindestens 
10 cbm Luftraum enthalten. In Miethsräumen, für welche nach §. 7, Abs. 2 
Erleichterungen zugelassen sind, müssen immerhin, wenn sie als Schlafräume 
benutzt werden, auf jedes Kind unter zehn Jahren mindestens 0T qm, auf 
jede ältere Person mindestens 0*2 qm lichtgebende Fensterfläche entfallen. 
Kinder unter 1 Jahre werden nicht mitgerechnet. 

3. Diese Bestimmungen treten für bestehende Gebäude erst nach 
fünf Jahren in Kraft, können jedoch nach Ablauf von zwei Jahren bei jedem 
Wohnungswechsel in Wirksamkeit gesetzt werden. 

4. Angemessene Räumungsfristen, deren Beobachtung nöthigenfalls 

im Zwangsverfahren zu sichern ist, sind von der zuständigen Behörde vor¬ 
zuschreiben. Q 

§• 11 - 

1. Räume, welche durch Verstösse gegen die vorstehenden Bestim¬ 
mungen in §§. 2 bis 8 oder sonstwie durch ihren baulichen Zustand gesund¬ 
heitswidrig sind, sollen auf Grund eines näher anzuordnenden Verfahrens 
für unbrauchbar zum längeren Aufenthalt von Menschen erklärt werden. 

2. Werden aus diesen Gründen ganze Häusergruppen oder Ortsbezirke 
für unbenutzbar erklärt, so hat die Gemeinde das Recht, den vollständigen 
Umbau zu veranlassen oder vorzunehmen. Es steht ihr zu dem Zweck be¬ 
züglich aller in dem umzubauenden Bezirk befindlichen Grundstücke und 
Gebäude die Zwangsenteignung zu. Für das Enteignungsverfahren sind die 
Landesgesetze maassgebend. 

Die Vorschriften dieses Gesetzes gelten als Mindestanforderungen und 
schliessen weitergehende Landes-, Provinzial- u. Localverordnungen nicht aus. 

Der Erlass von Ausführungsbestimmungen steht den Landesbehörden zu* 

Die Handhabung dieses Gesetzes liegt überall den Baupolizei- und 
Gesundheitspolizeibehörden ob, sofern nicht durch die Landesgesetzgebung 
anderweitige Bestimmung getroffen ist. 


Schluss der Sitzung 3 ] /i Uhr. 


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Anstalten zur Fürsorge für Genesende. 


61 


Zweite Sitzung. 

M ontag, den 16. September, Vormittags 9 Uhr. 

Vorsitzender 0b6ringeni6Ur Meyer (Hamburg) eröffnet die Sitzung 
mit einigen geschäftlichen Mittheilungen und ertheilt sodann das Wort Herrn 
Geheimrath Dr. Ziemssen zum Referat über den dritten Gegenstand der 
Tagesordnung: 


Anstalten zur Fürsorge für Genesende. 

Referent: Geheimrath Professor Dr. v. Ziemssen (München). 

„Meine Herren! Mir ist die ehrende Aufgabe zugefallen, Ihnen über 
den ersten Gegenstand unserer heutigen Tagesordnung, „die Anstalten zur 
Fürsorge für Genesende“, Referat zu erstatten. Ich habe diese Aufgabe 
um so lieber übernommen, als die Reconvalescentenfrage vollauf geeignet 
ist, das Interesse des Vereins für öffentliche Gesundheitspflege zu erregen. 
Von welchem Gesichtspunkte man auch den Gegenstand betrachtet, vom 
ärztlichen und hygienischen oder vom socialen und administrativen Gesichts¬ 
punkte, überall tritt seine hohe Bedeutung sofort hervor. Dass die verehrte 
Vorstandsschaft unseres Vereins diese Frage auf die Tagesordnung unserer 
heurigen Jahresversammlung gesetzt hat, ist mir ein hocherfreulicher Beweis 
dafür, dass die Wichtigkeit dieser humanitären Institution in ihrem ganzen 
Umfange erkannt ist, und giebt der Hoffnung Raum, dass der Gedanke, 
Heimstätten für unbemittelte Reconvalescenten zu schaffen, einer praktischen 
Verwirklichung in Deutschland entgegengeht. 

„Ganz neu ist diese Frage für Deutschland nicht: wir haben ja An¬ 
fänge einer geordneten Reconvalescentenpflege in verschiedenen Städten 
unseres Vaterlandes; allein in ihrer Bedeutung für die Allgemeinheit, ich 
möchte sagen, in ihrer principiellen Bedeutung als hygienische und 
volkswirtschaftliche Institution beginnt sie bei uns erst jetzt genügend ge¬ 
würdigt zu werden. 

„Die westeuropäischen Staaten, Frankreich und England, sind uns schon 
sehr lange mit gutem Beispiele vorangegangen, und die dort gesammelten 
Erfahrungen sind für die praktische Beurteilung der ganzen Frage von 
grösstem Werthe. 

„Frankreich hat, so viel bekannt, die ersten Versuche mit Reconvale- 
scentenheimen aufzuweisen. Es waren das kleine Stiftungen für Genesende, 
welche schon im Anfänge des 17. Jahrhunderts von Privaten geschaffen 
wurden. Im weiteren Verlaufe des 17. und 18. Jahrhunderts erstanden in 
Paris Anstalten der Art in grösserer Anzahl, meist den grossen Hospitälern 
affiliirt. Alle diese Anstalten verschwinden indessen gegen das Ende des 
vorigen Jahrhunderts, von der Revolution und ihren Consequenzen hinweg- 


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62 XV. Versamml. d. D. Vereins f. öff. Gsndhpflg. zu Strassburg i. E. 

gefegt, und erst in der Mitte unseres Jahrhunderts erstehen sie von Neuem. 
Die grossartigen Stiftungen des Philanthropen Montyon legten die finan¬ 
zielle Basis dazu, und das Interesse Napoleon's III. für die Reconvalescenten- 
pflege gab den Impuls für die endliche Ilealisirung der grossartigen Pläne. 
So entstanden die beiden riesigen Asyle in Vincenues und im Vesinet. Das 
erstgenannte, im Jahre 1857 eröffnet, enthält mehr denn 500 Betten und 
ist ausschliesslich für Männer bestimmt. Das Asyl des Vesinet, nur für 
Weiber und Kinder bestimmt, umfasst einen Belegraum von 400 Betten, 
und zwar 350 für Weiber und 50 für Kinder. Zu diesen Instituten kommt 
dann in den sechziger Jahren noch das Asyl St. Eugenie in Lyon hinzu, 
welches der Initiative der Kaiserin Eugenie seine Entstehung verdankt. 
Dasselbe umfasst über 100 Betten und ist für Männer bestimmt. 

„Ausser diesen grossartigen öffentlichen Hospizen bestehen in Frank¬ 
reich noch eine Menge von Privatasylen mit specieller Bestimmung, so für 
Wöchnerinnen und besonders für Kinder. Diese Kinderasyle, zum Theil an 
der Seeküste gelegen, entfalten eine überaus segensreiche Wirksamkeit. 

„ln England hat die Fürsorge für Genesende, wenn die Spuren der¬ 
selben auch schon in das vorige Jahrhundert zurückreichen, doch erst in 
unserem Jahrhundert jene bedeutende Entwickelung erfahren, welche wir 
heute vor uns sehen. Der Bericht des Comites der Charity Organisation 
Society , welcher vor etwa 10 Jahren erschien, umfasst bereits 157 Anstalten 
für Reconvalescenteu mit einem Belegraum von über 5000 Betten. Dass 
darunter viele Specialinstitute sind, dass auch die Mehrzahl derselben nur 
während der Sommerzeit geöffnet, und dass factisch nur 48 von ihnen das 
ganze Jahr hindurch geöffnet sind, zeigt, wie verschieden die Organisation 
dieser ausschliesslich aus der Privatwohlthätigkeit hervorgegangenen An¬ 
stalten von der der grossen französischen Staatsasyle ist. 

„Ich kanu bei der Kürze der zugemesseuen Zeit auf die Entwickelungs¬ 
geschichte der englischen Reconvalescenteupflege, welche soviel des Inter¬ 
essanten bietet, nicht näher eingehen und muss auf das im Jahre 1882 
erschienene vortreffliche Werk des Medicinalraths Dr. Güter bock in 
Berlin, betitelt: „Die öffentliche Reconvalescentenpflege“, verweisen, welches 
die ganze Frage der öffentlichen Iteeonvalescentenpflege nach allen Richtun¬ 
gen hin erschöpfend behandelt. Dieses Werk hat ebenso wie die sonstige 
rastlose Thätigkeit dieses unermüdlichen Vorkämpfers für die Pflege der 
Genesenden ausserordentlich viel dazu beigetragen, die ganze Frage auch 
praktisch in Fluss zu bringen. 

„In Deutschland hatten wir bis vor Kurzem nur drei Reconvale- 
scentenheime, alle der Privatwohlthätigkeit entsprungen, die Münchener, die 
Strassburger und die Frankfurter Anstalt. 

„Die Münchener Anstalt ist die älteste. Sie wurde im Jahre 1861 von 
einem „Verein zur Unterstützung Hülfsbedürftiger, aus den Krankenhäusern 
austretender Reconvalescenten“ begründet. Die Anregung dazu ging von 
dem Kammerherrn Joseph von Mann aus, und die finanzielle Sicherung 
des Unternehmens gewährten grossartige Schenkungen des Königs Ludwig I., 
welcher das Protectorat übernahm, dann bedeutende Legate des Prinzen 
Carl von Bayern und verschiedener Privatleute. 


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63 


Anstalten zur Fürsorge für Genesende. 

„Zu den Mitgliederbeiträgen und den Revenuen des Vereins Vermögens, 
welches sich jetzt auf mehr denn 156000 Mark beläuft, wurden vom Stadt¬ 
magistrate München in der Folge die Zinsen der bedeutenden Stiftung des 
Münchener Bürgers Martin Adel mann zu dem gleichen Zwecke hinzu¬ 
gesellt. Adelmann hatte in seinem Testamente sein grosses Vermögen der 
Stadtgemeinde vermacht, um mit den Zinsen desselben „bedürftigen 
Personen ohne Unterschied der Religion, des Geschlechts, des 
Berufes und derHeimath, welche aus einem der hiesigen Kranken¬ 
häuser geheilt oder gebessert entlassen würden und noch nicht 
arbeitsfähig seien oder nicht sofort Arbeit oder Dienst finden 
könnten, Unterstützungen zu gewähren, welche denselben zur 
vollen Genesung behülflich sein oder ihnen möglich machen 
sollten, den Wiederantritt ihrer Berufsthätigkeit abzuwarten. a 
Grösse und Art der Unterstützungen sollten ganz dem Ermessen des 
Magistrats überlassen bleiben. Bedingung sollte nur sein, dass dieselben 
nicht an Unwürdige vergeben würden. 

„Die Verbindung dieser grossherzigen Adel mann’sehen Stiftung mit 
den Zwecken des Reconvalescentenvereins geschah durch einen Vertrag des 
Magistrates mit dem Verein, laut dessen die Kosten der (völlig unentgelt¬ 
lichen) Verpflegung der Genesenden vom Vereine und von der Adel- 
mann’scheu Stiftung alternirend bestritten werden, ein Verfahren, wel¬ 
ches bis heute in Kraft ist. Der Magistrat förderte auch in der Folge die 
humanen Bestrebungen des Vereins dadurch, dass er demselben ein ehe¬ 
maliges Schulhaus zur unentgeltlichen Benutzung überliess. Dasselbe um¬ 
fasst bisher allerdings nur einen Belegraum von 20 Betten. Neuerdings 
hat nun aber der Stadtmagistrat auf Anregung des energischen, in den 
Werken der Wohlthätigkeit unermüdlichen Vereinsvorstandes Rad Spie¬ 
ler 8eil. zum Zweck der Erweiterung der Reconvalescentenanstalt nicht 
nur das Haus, sondern auch den umfangreichen Grund und Boden, zusam¬ 
men im Werthe von ca. 125 000 Mark, dem Vereine geschenkt. Es ist 
nunmehr der Bau eines neuen Gebäudes auf diesem Areal im Gange, welches 
60 bis 100 Betten fassen und mit allen nothwendigen und wünschenswertheu 
Einrichtungen versehen werden wird. 1 

„Ich habe die Pläne hier aufhängen lassen, und bemerke zu denselben, 
dass in dem Neubau die Geschlechter vollkommen getrennt sind, dass 
Tagessäle ausser den Schlafsälen vorgesehen sind und dass das Gebäude, 
ausser Räume für die Reconvalescenten, auch eine Capelle, dann Bäder, 
Verwaltungsräume und einen, wenn auch nicht grossen Garten besitzt. 

„Was die Geschichte der vortrefflichen Strassburger Anstalt anlangt, 
so wird der Herr Correferent Ihnen über dieselbe Mittheilung machen. 

„Die dritte im Bunde ist die Frankfurter Reconvalescentenanstalt 
Main kur, welche 1869 vom Heiligengeist-Hospital, als eine Zweiganstalt der¬ 
selben, mit 26 Betten eingerichtet wurde. Die Anstalt ist eine ländliche und 
bisher nur im Sommer geöffnet. Eine Stunde von der Stadt entfernt, in Ver¬ 
bindung mit einem grossen, dem Hospital gehörigen Gutshofe, hat die Anstalt 
eine prächtige Lage unmittelbar am Main, umgeben von einem grossen 
Garten. In jeder Hinsicht vortrefflich gehalten, trägt sie durchaus den 


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64 XV. Versamml. d. D. Vereins f. öff. Gsndhpflg. zu Strassburg i. E. 

Charakter familiärer Behaglichkeit und lässt nur eins bedauern, dass sie 
nicht grösser ist und damit ihre segensreichen Wirkungen auf grössere 
Kreise der kranken Armuth ausbreitet. Die bedeutenden finanziellen Mittel 
des Heiligengeist-Hospitals und die vorzügliche Leitung dieser Humanitäts¬ 
anstalt lassen es indessen nicht zweifelhaft erscheinen, dass eine Erweite¬ 
rung der Anstalt nur eine Frage der Zeit ist. 

„Von Bedeutung ist ferner das österreichische, auf Staatskosten er¬ 
richtete Reconvalescentenhaus zu Währing bei Wien mit 102 Betten., 
Dasselbe ist aber schon im ersten Jahre seines Bestehens theilweise mit 
chronischen Kranken aus dem überfüllten Allgemeinen Krankenhause belegt 
und kann desshalb als seinem eigentlichen Zwecke nur bedingt dienend be¬ 
zeichnet werden. 

„Ich nenne feiner das in Lichterfelde bei Berlin seit dem Jahre 1886 
bestehende Reconvalescentenhaus der Johanniter mit 25 Betten; und 
endlich die beiden ländlichen Heimstätten für Genesende, welche die Ber¬ 
liner Stadtgemeinde auf ihren Rieselgütern Heinersdorf und Blankenburg, 
mit einem Belegraume von je 50 Betten, vorzüglich für die Reconvalescenten 
der Orts- und Berufscassen errichtet hat. Diese ländlichen Reconvalescenten- 
asyle, welche nunmehr anderthalb Jahre in Betrieb sind, bewähren sich 
recht gut, trotz der sanitären Bedenken, welche man anfangs wegen der Lage 
der Anstalten inmitten der Rieselfelder hegte. Insbesondere rühmen die 
schon "erstatteten ärztlichen Berichte die günstige Wirkung der Landluft, 
der Bewegung im Freien, des unbeschränkten Milchgenusses, auf die Er¬ 
nährung der Insassen, welche sich vor Allem durch rasche Zunahme des 
Körpergewichts zu erkennen giebt. Ob die aus allgemeinen hygienischen 
Gründen gewiss bedenkliche Lage der Asyle inmitten der Felder, welche 
fortwährend von dem Schmutzwasser der Metropole überrieselt werden, sich 
von Einfluss auf die Genesungsfortschritte oder auf die Gesundheitsverhält¬ 
nisse der Bewohner der Gutshöfe überhaupt erweisen wird, muss die Zeit 
lehren. Bisher haben, wie gesagt, keine gesundheitsschädliche und die 
Reconvalescenz störende Einflüsse constatirt werden können. Der Geschäfts¬ 
betrieb zwischen der magistratlichen Centralstelle und den Heimstätten ist 
möglichst einfach organisirt. Doch bringt natürlich die grosse Entfernung 
der Asyle von der Stadt und demzufolge der Transport der Genesenden 
hinaus und herein Schwierigkeiten mit sich. Ebenso wird es in den länd¬ 
lichen Heimstätten den Insassen schwer, sich neue Dienststellen resp. Arbeit¬ 
geber zu suchen, obwohl man den Genesenden auch in dieser Beziehung 
mit Rath und That an die Hand geht. Die letztgenannte Schwierigkeit, 
welche sich bei allen Asylen, die auf dem Lande, fern von den Städten ge¬ 
legen sind, geltend machen muss, hat in Paris zur Errichtung einer Filiale 
der grossen Asyle von Vincennes und Vesinet im Inneren der Stadt in der 
Rue de Charenton geführt, woselbst die aus dem Asyl Entlassenen für zwei 
Tage Unterkunft finden, um sich während dieser Zeit nach Arbeit umsehen 
zu können. 

„Endlich ist noch au Thatsächlichem aus der neuesten Zeit Zweierlei 
zu erwähnen. Erstens, dass in Nürnberg eine Reconvalescentenanstalt zu¬ 
nächst mit 24 Betten vom Magistrate eingerichtet wird. Die Anstalt soll 


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65 


Anstalten zur Fürsorge für Genesende. 

in die Nähe des Krankenhauses zu liegen kommen und der Betrieb mit dem 
des Krankenhauses in gewissem Zusammenhänge stehen. Zweitens hat ein 
Leipziger Bürger zur Einrichtung von Heimstätten für Genesende der Stadt 
Leipzig zwei Güter im Erzgebirge überlassen; etwas Genaueres über die 
Modalitäten dieser Schenkung ist bisher nicht bekannt geworden. 

„Das ist im Grossen und Ganzen der jetzige Stand der Reconvale- 
scentenangelegenheit in Deutschland. 

„Gestatten Sie nun, meine Herren, dass ich betreffs einiger princi- 
pieller Standpunktfragen, welche sich für resp. gegen die Errichtung 
von Heimstätten für Genesende geltend machen lassen, Ihre Aufmerksamkeit 
in Anspruch nehme. 

„Vom rein menschlichen Standpunkte bildet die Fürsorge für die Re- 
convalescenten genau genommen nur einen Bestandteil der öffentlichen 
Krankenpflege, und in der That ist es auch von Alters her als eine Aufgabe 
der Krankenanstalten des Staates, der Gemeinden oder der Privatwohl- 
thätigkeit angesehen worden, dem Unbemittelten in Krankheitsfällen Hülfe 
und Unterkunft bis zur Wiederherstellung seiner Gesundheit zu bieten. So 
geschah es denn in alten Zeiten, wie auch heute noch, dass die unbemittelten 
Kranken nach Ueberwindung des Krankheitsprocesses in den Spitälern ver¬ 
blieben bis zur völligen Wiederherstellung ihrer Kräfte und ihrer Arbeits¬ 
fähigkeit. 

„In unseren Tagen ist aber diese Aufgabe nicht mehr durchzuführen. 
Einerseits zwingt die Ueberfüllung der Krankenhäuser zu einer relativ früh¬ 
zeitigen Entlassung der Genesenden. Andererseits treibt auch die Sorge 
um die eigene Zukunft oder für die Existenz der Familie die Genesenden 
selbst dazu, die Krankenanstalten vor der Wiederkehr völliger Gesundheit 
zu verlassen. 

„Die reichsgesetzliche Regelung des Krankenversicherungswesens hat 
nun allerdings insofern Wandel geschaffen, als sie den Gemeinden, den 
Orts- und Berufsverbänden eine Organisation der Krankenpflege verlieh, 
welche es dem Kranken ermöglicht, mit weniger Sorgen in die Zukunft zu 
blicken und in Ruhe die Wiederkehr seiner Kräfte abzuwarten. Der Ge¬ 
nesende ist nun in der Lage, nach dem Verlassen des Krankenhauses mit 
Hülfe der Unterstützung, welche ihm die Krankencasse gewähren muss, so 
lange er nicht arbeitsfähig ist, in seiner Behausung die volle Genesung zu 
erwarten. 

„So werthvoll nun auch diese Seite des Krankenversicherungswesens 
ist, so entspricht sie doch nicht dem Ideal einer geordneten Reconvalesconten- 
pflege. Die praktische Erfahrung der letzten Jahre hat auch zur Genüge 
die Mängel aufgedeckt, welche hier bestehen. Mag der Genesende seine 
volle Kräftigung im Krankenhause oder in seiner Privatbehausung abwarten, 
in beiden Fällen zeigen sich Missstände, welche nur durch eine geord¬ 
nete Reconvalescentenp fl ege in besonderen Heimstätten ver¬ 
mieden werden können. 

„Der Aufenthalt im Krankenhause bis zur vollständigen 
Arbeitsfähigkeit hält die Reconvalescenz entschieden hintan. 
Die Kranken kommen zu wenig in die Luft, haben nicht genügend Bewe- 

Viertelj&hrMchrift für Gesundheitspflege, 1890. 5 


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66 XV. Versaraml. d. D. Vereins f. öff. Gsndlipflg. zu Strassburg i. E. 

gung im Freien und ermangeln desshalb so häufig des richtigen Recönvale- 
scentenappetites. 

„Ausserdem aber, und das möchte ich in erster Linie hervorheben, 
sind die Genesenden, so lange sie im Krankenhause ver¬ 
weilen, der Gefahr ausgesetzt, von ansteckenden Krank¬ 
heiten befallen zu werden. Erfahrungsgemäss sind Reconvalescenten 
von schweren Krankheiten für die Aufnahme von Infectionsstoffen in viel 
höherem Grade disponirt als Gesunde; sie schweben desshalb im Kranken¬ 
hause in der Gefahr, eine neue Krankheit zu acquiriren, eine Krankheit, 
welche, eben weil ihre Constitution durch die vorangegangene Krankheit in 
hohem Grade geschwächt ist, gewöhnlich schwerer als bei bisher Gesunden 
verläuft. In allen grösseren Krankenhäusern werden alljährlich eine An¬ 
zahl von Kranken während ihrer Reconvalescenz von Infectionskeimen, 
welche sich im Hause befinden, inficirt und erliegen nicht selten dieser 
neuen Krankheit. Keine, selbst die beste Spitaleinrichtung wird das ver¬ 
hüten können, um so weniger, als die Mehrzahl der grossen Krankenhäuser 
unter der Last permanenter Ueberfüllung leidet und desshalb für die Genesen¬ 
den keine besonderen Räume reserviren kann. Darum fort mit den Recon¬ 
valescenten aus den Krankenhäusern, sobald es ihr Kräftezustand gestattet! 

„Aber auch ausserhalb des Krankenhauses drohen den Genesenden 
gewisse Gefahren. Schlechte Wohnungen, ungenügende Erwärmung der 
Räume zur Winterszeit , mangelhafte Ernährung wirken ebenso nachtheilig 
als die fehlende Pflege, welche die Genesenden zwingt, ihren Haushalt selbst 
zu besorgen und ihr bischen Essen eigenhändig zu kochen. Wie nach¬ 
theilig derartige Hausarbeit z. B. in kinderreichen Familien auf die Mütter 
wirkt, welche nach schweren Krankheiten oder nach einem Wochenbette 
sofort den Haushalt im vollen Umfange zu besorgen genöthigt sind, das 
lehrt die tägliche ärztliche Erfahrung zur Genüge. 

„Erfahrungsgemäss tritt dann noch die Versuchung an die Genesenden 
der ärmeren Classen heran, dass sie in ihren bedrängten Erwerbsverhält¬ 
nissen die Arbeit früher wieder aufnehmen, als es ihre Körperkräfte gestatten, 
wodurch sie sich nur zu oft Rückfälle oder neue Erkrankungen zuziehen. 

„Es fehlt eben an der Zwischenstufe zwischen Krankheit und 
Arbeitsfähigkeit, auf welcher die Genesenden so lange, bis sie wieder 
vollkommen arbeitsfähig und im Stande sind, sich ihren Lebensunterhalt zu 
erwerben, in sorgsamer Pflege verharren. 

„Dass die Reconvalescenten in diesem Stadium, wo sie der ärztlichen 
Hülfe entrathen, sich frei bewegen und nach Arbeit urnthun können, noch 
ein Anrecht auf die communale oder Vereinshülfe besitzen, ist durch die 
reichsgesetzlichen Bestimmungen anerkannt, welche den noch arbeitsunfähig 
aus den Krankenhäusern Entlassenen eine wöchentliche Unterstützung im 
Betrage der Hälfte ihres Tagelohnes zubilligen. Nun lehrt aber die Erfahrung, 
dass diese an sich schon kaum ausreichende Geldunterstützung durchaus 
nicht immer für die Reconvalescenten oder in einer die Genesung derselben 
fördernden Weise verwendet wird. Bei den Verheiratheten werden die 
Mittel grösstentheils durch die Anforderungen der Familie absorbirt, während 
die Ledigen, durch die Unwirthlichkeit ihrer Schlafstellen und durch ihre 
Beschäftigungslosigkeit verführt, die Tage im Wirthshause zubringen. 


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Anstalten zur Fürsorge für Genesende. 07 

„Wir sehen also, hier besteht eine Lücke, welche durch eine geordnete 
öffentliche und private Reconvalescentenpflege in Anstalten in der glücklich¬ 
sten Weise ausgefüllt wird. 

„Endlich dürfen wir auch die günstigen moralischen Wirkun¬ 
gen, welche eine humane Reconvalescentenpflege auf die Insassen 
wohl eingerichteter Anstalten übt, nicht unterschätzen. Niemand 
ist für die Wohlthat einer liebevollen Pflege empfänglicher und dankbarer, 
als ein von schwerer Krankheit Genesender. In dem familiären Zusammen¬ 
sein mit Leidensgenossen, umgeben von freundlicher und aufmerksamer 
Pflege, kräftig genährt und frei in ihren Bewegungen nach aussen hin, 
fühlen sie sich glücklich und zufrieden und' sind in Folge dessen jeder 
günstigen Einwirkung auf Gemüth und Charakter zugänglich. Man kann 
diese ethische Seite einer geordneten öffentlichen Reconvalescentenpflege 
nicht hoch genug anschlagen. Insbesondere für die grosse Kategorie der 
isolirt dastehenden Dienstboten und Arbeiter männlichen und weiblichen 
Geschlechts, welche durch die langdauernde Krankheit ihren Dienst verloren 
haben und bei ihrem Austritte aus dem Krankenhause nicht wissen, wohin, 
sie ihr Haupt legen sollen, wirkt dieser Aufenthalt in dem behaglichen, 
familiären Kreise ihrer Genossen mit der strenge geordneten, aber doch 
volle Freiheit gewährenden Lebensweise auch moralisch ausserordentlich 
günstig. Auch finden die Pfleglinge in ihren Bemühungen um neue Dienstes¬ 
stellen und Arbeitsgelegenheiten nicht nur Zeit und Gelegenheit, sondern 
auch alle Hülfe in Rath und That. 

„Das Alles, meine Herren, ist nicht theoretisch construirt, das ist der 
täglichen Erfahrung entnommen. Seit einer langen Reihe von Jahren habe 
ich Gelegenheit, mich durch Verkehr mit den Inwohnern unseres Reconvale- 
scentenheimes über die Wirkungen der dortigen Verpflegung in körperlicher 
und psychischer Beziehung zu informiren. Da höre ich nur Worte aufrich¬ 
tigen Dankes und voller Anerkennung der Wohlthaten, welche ihnen diese 
Heimstätte gewährt. Schon der Umstand, dass nicht Einer diese behag¬ 
liche Stätte gern verlässt, dass die Mehrzahl der Inwohner um Verlänge¬ 
rung des Aufenthaltes bittet, ist gewiss der beste Beweis, wie wohl es ihnen 
iu dieser Heimstätte ist. Sie ersetzt ihnen eben die fehlende Familie und 
gerade in einer Zeit, in welcher das Gemüth warmherziger.Sorgfalt und 
liebevoller Pflege doppelt bedürftig ist. 

„Wenn also die Wirksamkeit dieser Heimstätten für Genesende der 
ärmeren Classen an sich schon eine zweifellos hochschätzbare ist, so ge¬ 
währen dieselben auf der anderen Seite auch den Krankenhäusern, 
sowie den communalen und Kassenverbänden entschiedene Vor¬ 
theile. In den Krankenhäusern der grossen Städte ist heutzutage leider 
Gottes die Ueberfüllung ein permanenter Uebelstand, auf dessen Beseitigung 
nicht mehr gerechnet werden kann. Neugebaute Spitäler, von denen man 
Abhülfe erwartet, zeigen, kaum dem Betriebe übergeben, dieselbe Ueber¬ 
füllung. Es ist desshalb eine Entlastung der Spitäler durch frühe 
Eliminirung aller entlassungsfähigen Reconvalescenten eine 
dringende Nothwendigkeit. Es hat das de facto auch gar keine 
Schwierigkeit. Die Aerzte und Verwaltungen unserer Münchener Kranken¬ 
häuser tragen längst kein Bedenken mehr, die Genesenden sehr frühzeitig 

5 * 


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68 XV. Versaraml. d. D. Vereins f. öff. Gsndhpflg. zu Strassburg i. E. 

in die Reconvalescentenanstalt zu entlassen, da sie wissen, dass dieselben 
drüben nicht nur der besten Pflege, sondern auch ärztlicher Ueberwachung 
theilhaftig sind, welche Garantie giebt, dass sie beim Eintritt von Rückfallen 
oder neuen Erkrankungen sofort ins Krankenhaus zurückgebracht werden. 

„Wo solche Heimstätten nicht bestehen, bleiben eben viele Reconvale- 
scenten so lange in den Krankenhäusern, bis sie wirklich arbeitsfähig sind. 
Wie viel Zeit und Platz das absorbirt, lehrt die einfachste Berechnung aus 
unserer Münchener Reconvalescentenanstalt. In den 10 Jahren 1879 bis 
1888 wurden in derselben 3509 Genesende verpflegt. Dieselben beanspruch¬ 
ten eine Verpflegungsdauer von 61 848 Verpflegungstagen. Da nach dem 
Jahresdurchschnitt in unserem Krankenhause auf jeden Kranken durch¬ 
schnittlich 20 Tage Aufenthalt zu rechnen sind, so hat die Reconvale¬ 
scentenanstalt in den genannten 10 Jahren dem Krankenhause für über 
300 Kranke jährlich Platz gemacht. Und das bei einem Belegraum von 
nur 20 Betten. Rechnen wir nach Vollendung der im Bau begriffenen 
Erweiterung der Anstalt auf 80 bis 100 Betten dieselbe Zahl von Ver¬ 
pflegungstagen auf den einzelnen Reconvalescenten, so wird die Anstalt 
künftighin das Vier- bis Fünffache leisten, also den Krankenhäusern Platz 
für 1200 bis 1500 Kranke schaffen. 

„Als einen weiteren Vortheil, den die Genesungshäuser den Communen 
und Berufsverbänden zu bringen versprechen, darf man wohl auch die ge¬ 
ringere n Verpflegungskosten in den Reconvalescentenasylen 
bezeichnen. Ich will mir in dieser Frage, in welcher mein verehrter 
Herr Correferent viel competenter ist, kein Urtheil erlauben, sondern nur 
meiner allgemeinen wirtschaftlichen Ueberzeugung, wie sie mir die lang¬ 
jährige Leitung einer grossen Krankenanstalt verschafft hat, Ausdruck 
geben, indem ich sage: Ein einfaches bürgerliches Familienhaus, 
in welchem es sich nur um Wohnen und Essen handelt, muss noth- 
wendig billiger arbeiten als der complicirte Betrieb eines Kran¬ 
kenhauses. In unserer Münchener Reconvalescentenanstalt betragen die 
Kosten pro Kopf und Tag circa 1 Mark 80 Pfennige, wobei allerdings 
der Werth des Grundes und des Hauses nicht verzinst zu werden braucht. 
Nun ist das doch immer schon erheblich billiger, als die Verpflegung in 
unseren Krankenhäusern, welche 2 Mark 50 Pfennige beträgt. Letzterem 
Satze entsprechen auch die Betriebskosten in den Berliner Krankenhäusern 
Friedrichshain und Moabit. Es bildet das also doch pro Jahr eine nicht 
unerhebliche Differenz in den Kosten. 

„Es ist indessen sehr wahrscheinlich, dass bei uns mit der Vermehrung 
der Zahl der Pfleglinge bei gleicher reichlicher Mundverpflegung die Kosten 
pro Kopf und Tag sich vermindern werden. In England arbeiten wenig¬ 
stens die Reconvalescentenheime durchweg billiger. Wie Güterbock mit¬ 
theilt, verausgabt z. B. das unter dem Protectorate der Gattin des früheren 
Ministers Gladstone stehende lteconvalescentenheim pro Tag und Kopf 
nur 1 Mark und 33 Pfennige für die Mundverpflegung. — Das sind denn 
doch Ziffern, welche den Stadtgemeinden, sowie den Orts- und Berufskassen 
zu denken geben. 

„Ich komme zum Schluss zu der Erörterung der Frage, welche 
Krankheiten oder besser Krankheitsresiduen zur Aufnahme 


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69 


Anstalten zur Fürsorge für (xenesende. 

in die Asyle sich eignen. In erster Linie kommen hier jedenfalls 
die acuten Krankheiten, die Verletzungen und Operationen , sowie das 
Wochenbett in Betracht. Erst in zweiter Linie kommen dann die chro¬ 
nischen Krankheiten zur Aufnahme. Unter ihnen treten am meisten 
hervor die allgemeinen Ernährungsstörungen, welche besonders bei den 
weiblichen Dienstboten und Arbeiterinnen in der Form der Bleichsucht und 
Anämie die Arbeitsfähigkeit erheblich beeinträchtigen. Daran reihen sich 
dann die chronischen Magenleiden und viele Leiden des Nervensystems. 

„Unbedingt von der Aufnahme auszuschliessen sind Geisteskrank¬ 
heiten, Epilepsie und andere Krampfformen, ansteckende 
Krankheiten, vor Allem die Syphilis, äusserlicheEkel erregende 
Leiden, z. B. manche chirurgische und Hautkrankheiten, 
übelriechende Affectionen, endlich der acute und chronische 
Alkoholismus. Was die Tuberculose anlangt, welche in den Berliner 
Heimstätten principiell von der Aufnahme ausgeschlossen ist, so sind wir 
in München nicht gegen die Aufnahme der Schwindsüchtigen, da wir uns 
nicht davon überzeugen können, dass bei der nöthigen Vorsicht ihrer Um¬ 
gebung Ansteckungsgefahr droht. Trotzdem aber haben wir die Tuber- 
culösen als chronisch Kranke im Allgemeinen zurückgestellt und ihnen 
nur dann die Aufnahme gewährt, wenn sie acute Zwischenfälle, z. B. Lungen¬ 
blutung, Pleuritis und andere Affectionen überstanden haben. 

„Selbstverständlich ist eine gute sittliche Qualification für die 
Aufnahme unerlässliche Vorbedingung, und ist desshalb auf vorherige Con- 
statirung der Moralität im Interesse der Disciplin und des guten Tones in 
der Anstalt seitens der maassgebenden Verwaltungsorgane mit möglichster 
Sorgfalt hinzuwirken. Auch in dieser Beziehung hat die enge Verbindung 
der Reconvalescentenanstalten mit den Krankenhäusern einen grossen Werth. 
Die Aerzte der letzteren gewinnen schon während des Krankheitsprocesses 
einen Einblick in das sittliche Verhalten des Patienten. In zweiter Reihe 
sichtet dann die Verwaltung, da sie einerseits das Vorleben vieler Spitals¬ 
insassen kennt, andererseits aber auch die nöthigen Mittel und Wege weiss, 
sich über die sittliche Führung des in Frage stehenden Individuums zu 
orientiren. Wir haben im Münchener Reconvalescentenhause in dieser 
Beziehung nie einen ernstlichen Anstand gehabt, und ich glaube nur desshalb, 
▼eil wir in unseren Krankenhäusern bei der Auswahl der Pfleglinge mit 
grosser Vorsicht zu Werke zu gehen pflegen. Diese unsere Erfahrung, die 
sich doch nunmehr über 28 Jahre erstreckt, widerlegt ebenso wie die Er¬ 
fahrungen der französischen und englischen Asyle die aprioristischen Be¬ 
denken, welchen früher wiederholt gegen die Durchführbarkeit einer strengen 
Disciplin unter den Genesenden Ausdruck gegeben wurde. Die ganze Lehre 
von den Schwierigkeiten, ein Genesungshaus mit geringem Verwaltungs¬ 
apparat in Disciplin zu erhalten, ist „graue Theorie“. Und wenn sich 
wirklich einmal unter den Insassen ein räudiges Schaf entpuppt, so ist die 
Anstalt ja sofort durch die Entlassung des betreffenden Individuums puri- 
ficirt. Das ist also keinesfalls ein Moment von praktischer Bedeutung. 

„Wirkliche Schwierigkeiten für die Errichtung einer Heimstätte für 
Genesende bietet einmal die Beschaffung der Mittel für die Einrich¬ 
tung der Anstalt und die Unterhaltung derselben einschliesslich 


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70 XV. Versamml. d. D. Vereins f. öff. Gsndhpflg. zu Strassburg i. E. 

der Verpflegung der Genesenden, zweitens die Frage, von wem die 
Anstalten errichtet werden sollen. Mein verehrter Herr Correferent 
wird wohl diese Fragen einer genaueren Würdigung unterziehen. Ich möchte 
nur hier meiner persönlichen Ueberzeugung kurz dahin Ausdruck geben, 
dass es für die Weiterentwickelung des Reconvalescentenwesens in Deutsch¬ 
land förderlicher sein dürfte, wenn die Gemeinden nur unterstützend und 
fördernd gegenüber diesen Institutionen sich verhielten, im Uebrigen aber 
die Errichtung und Unterhaltung derselben der freien Vereins- 
thätigkeit überliessen. Ich meine damit nicht nur die Thätigkeit von 
Privatvereinigungen ad hoc, sondern vor Allem die Thätigkeit der Be¬ 
rufsgenossenschaften, welche ja in ihrer Mehrzahl finanziell gut gedeihen 
und ihre Ueberschüsse ganz wohl für die Schaffung und Unterhaltung dieser 
trefflichen Institution verwenden können, um ihren Mitgliedern alle die 
Vortheile zu verschaffen, welche ich Ihnen, wie ich hoffe, einigermaassen 
überzeugend entwickelt habe. 

„Meine Herren! Gestatten Sie zum Schluss, dass ich dem Wunsche Aus¬ 
druck gebe, es möge diese wahrhaft humanitäre Institution in Ihrer Mitte 
recht viele warmherzige Freunde finden. Möge Jeder dazu beitragen, den 
grossen und edlen Gedanken der Verwirklichung entgegen zu führen, dem 
unbemittelten Genesenden eine Stätte zu schaffen, welche ihm möglichst 
den ganzen Inbegriff dessen bietet, was der wohlhabende Reconvalescent im 
Kreise seiner Familie findet, eine dem Körper wie dem Gemüthe 
gleichwohJthueude Heimstätte. 


Correferent: Bürgermeister Back (Strassburg i. E.): 

„Meine Herren! Der Herr Referent hat unter Darlegung der geschicht¬ 
lichen Entwickelung der Reconvalescentenpflege in Frankreich, England und 
Deutschland und der Einrichtungen der in Deutschland bestehenden An¬ 
stalten, insbesondere der Münchener, das Wesen und die Bedeutung der 
Anstalten für Genesende in so eingehender Weise besprochen und zugleich 
die Nothwendigkeit der Gründung besonderer Anstalten für Reconvalescenten 
meines Erachtens in so überzeugender Weise dargethan, dass mir meine 
Aufgabe leicht gemacht ist. Ich werde mich daher, seiner Aufforderung 
entsprechend, darauf beschränken, Ihnen einige Mittheilungen über die hier 
unter dem Namen Hospiz Lovisa bestehende Anstalt zu machen und daran 
einige allgemeine Bemerkungen über die Gründung und die Einrichtung von 
Reconvalescentenhäusem knüpfen. 

„Die hiesige Anstalt verdankt ihre Entstehung dem letzten Willen 
eines durch Gemeinsinn und ein hohes Maass von Menschenliebe aus¬ 
gezeichneten Strassburger Bürgers. Der am 20. August 1876 verstorbene 
Johann August Ehrmann vermachte sein ganzes, nahezu 2 Mill. Francs 
oder 1 600 000 Mark grosses Vermögen für gemeinnützige Zwecke, darunter 
einen Beitrag von etwa 850 000 Mark zur Errichtung und Unter¬ 
haltung einer Reconvalescentenanstalt, welche den Namen seiner 
Mutter Lovisa führen sollte. 

„Schon im September 1876 gelang es dem nach dem Willen des Stifters 
mit der Verwaltung der zu gründenden Anstalt betrauten Verwaltungsrath 


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71 


Anstalten zur Fürsorge für Genesende. 

des hiesigen Bürgerspitals für dieselbe in dem Vorort Ruprechtsau ein 
sehr geeignetes Landgut in der Grösse von 436 Ar zu dem ausserordent¬ 
lich massigen Preise von 58 600 Mark zu erwerben, dessen Gebäude mitten 
in einem grossen Park mit schattigen Alleen, Wiesen, Obst- und Gemüse¬ 
gärten liegen, wie der in diesem Saale aufgehängte Plan näher zeigt. Da 
die vorhandenen Gebäude — selbst mit Aufwendung grosser Kosten — sich 
nur in unvollkommener Weise für die Anstaltszwecke herrichten Hessen, so 
beschloss man, und zwar unter Nachahmung des Vorbildes von Vincennes, 
die Erbauung zweier Pavillons, eines für Männer und eines für Frauen, 
welche mit einander durch eine bei schlechtem Wetter den Pfleglingen zum 
Aufenthalt dienende Glasgallerie verbunden sind. Einer näheren Beschrei¬ 
bung dieser Gebäude glaube ich mich enthalten zu können, da die Grund¬ 
risse der einzelnen Stockwerke ebenfalls hier im Saale aufgehängt sind und 
allen den Herren, welche sich für die Anstalt näher interessiren, Gelegenheit 
gegeben war und ist, dieselbe zu besichtigen. Nur so viel sei erwähnt, dass 
in dem für die Frauen bestimmten Gebäude sich ausser dem zugleich als 
Aufenthaltsraum dienenden Speisesaale und den Schlafräumen der Pfleglinge, 
die Küche und Vorrathskammer, ferner die Wohn- und Schlafzimmer für 
die mit dem Dienst in der Anstalt betrauten Schwestern befinden, während 
das Männerhaus neben dem Speisesaale nur die erforderlichen Schlafzimmer 
enthält. Da sonach die für die Frauen bestimmten Räume kleiner sind, als 
diejenigen für die Männer, so wird im Sommer das vorhanden gewesene 
Hauptgebäude dazu benutzt, diejenigen Frauen und Mädchen, welche im 
Pavillon keinen Platz finden, dort unterzubringen. Von den übrigen vor¬ 
handen gewesenen Gebäuden dient eins als Gärtnerwohnung, in einem 
anderen sind die Waschküche und Badeeinrichtungen untergebracht. Sämmt- 
liche Räume sind geräumig, hell und leicht ventilirbar. Eine Wasserleitung 
mit sehr reinem und gutem Wasser versorgt alle Gebäulichkeiten, sowie den 
Gemüsegarten. — Ausser 10 Betten für das Warte- und Dienstpersonal 
besitzt die Anstalt zur Zeit 60 Betten. 

„Die durch die Neubauten, innere Einrichtung und Mobiliarausstattung 
entstandenen Kosten belaufen sich auf 175 200 Mark, so dass unter Hinzu¬ 
rechnung des vorerwähnten Ankaufspreises der gesammte Kostenaufwand 
für die Anstalt in runder Summe 234 000 Mark beträgt. Ein grosser Theil 
dieser Summe konnte aus den bis zur Eröffnung der Anstalt ganz zur Ver¬ 
fügung stehenden Zinsen des Dotationscapitals, sowie aus den bis jetzt 
alljährlich bewirkten Eiunahmeüberschüssen der laufenden Verwaltung be¬ 
stritten werden, so dass der heute vorhandene Capitalbestand nur um 
75000 Mark geringer ist, als der ursprünglich vorhandene. Da nach den bis¬ 
herigen Erfahrungen angenommen werden kann, dass auch in den nächsten 
Jahren Ueberschüsse aus der laufenden Verwaltung zu erwarten sind, so 
wird in einem verhältnissmässig kurzen Zeiträume, der Absicht des Ver- 
waltungsrathes entsprechend, das von dem Stifter hinterlassene ganze Capital 
von 850000 Mark für den Unterhalt der Anstalt wiederhergestellt sein. 

„Die Zinsen des gegenwärtig vorhandenen Dotationscapitals belaufen 
sich auf etwas mehr als 30 000 Mark; dazu kommen der Erlös aus ver¬ 
kauften, sowie der Werth der in der Anstalt selbst verwendeten Garten¬ 
erzeugnisse, welche sich in runder Summe auf 2000 Mark beziffern, so dass 


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72 XV. Versamml. d. D. Vereins f. öff. Gsndhpflg. zu Strassburg i. E. 

der Verwaltung alljährlich aus dem Dotationsvermögen ein Betrag von etwa 
32 000 Mark zur Verfügung steht. 

„Diese günstige Finanzlage hat den Verwaltungsrath veranlasst, in 
mehrfacher Hinsicht über den ursprünglich bestimmten Zweck der Anstalt, 
wonach in dieselbe nur Kranke aus dem Hospital aufgenommen werden 
sollten, hinauszugehen. Einmal in der Weise, dass auch Kranke aus der 
Stadt — und zwar grösstentheils Familienväter und Mütter —, deren 
Mittel in Folge der längeren Krankheit gänzlich oder grösstentheils verzehrt 
sind, zugelassen werden, wobei bemerkt werden mag, dass diese Kranken 
meistens in weit erschöpfterem Zustande ankommen, als die Spitalkranken, 
und dass desshalb der Aufenthalt dieser Kranken ein sehr viel längerer ist 
als deijenigen, die aus der Spitalpflege kommen. Sodann hat der Verwaltungs¬ 
rath geglaubt, im Sinne des Stifters zu handeln, wenn er die Anstalt auch 
scrophulösen Kindern öffnete. Dieselben erhalten ausser Kost und 
Pflege noch Bäder von Mutterlauge, welche in dankenswerther Weise von 
den Salinenbesitzern Herren Gagnerot & Comp, in Saaralben unentgeltlich 
der Anstalt überlassen werden. Endlich dient die Anstalt auch als Ferien - 
colonie, indem während der besseren Jahreszeit eine Anzahl schwächlicher 
Kinder für einen Zeitraum von durchschnittlich je fünf Wochen Aufnahme 
findet. 

„Ausser diesen sämmtlich unentgeltlich verpflegten Personen können 
auch — soweit der Kaum dies gestattet — solche Pfleglinge zugelassen 
werden, welche entweder selbst den auf 2*40 Mark täglich festgesetzten, 
aber in der Regel auf 2 Mark ermässigten Pflegesatz bezahlen oder für 
welche die Angehörigen, Arbeitgeber, Krankencassen u. dergl. auf kommen. 
Die Zahl dieser Personen ist jedoch eine ausserordentlich mässige und, wenn 
sie auch seit dem Bestehen der Anstalt allmälig langsam gewachsen ist, hat 
sie selbst im letzten Jahre die Ziffer 100 nicht überstiegen. 

„Unentgeltlich verpflegte Reconvalescenten haben seit der am 1. Juli 
1880 stattgehabten Eröffnung der Anstalt bis zum 31. März laufenden Jahres 
4097 an insgesammt 81549 Pflegetagen in dem Hospiz geweilt. Dazu kom¬ 
men noch 375 scrophulöse und schwächliche Kinder an 12 599 Pflegetagen, 
so dass sich die Gesammtzahl der bisherigen Pfleglinge auf 4472 mit 
94148 Pflegetagen beläuft. 

„Aus nahe hegenden Gründen ist der Zudrang zu der Anstalt in den 
besseren Jahreszeiten unverhältnissmässig stärker als in den schlechteren. 
Während in den Monaten Juli und August an vielen Tagen sämmtliche 
Betten besetzt sind, beträgt die Zahl der Pfleglinge im Winter oft kaum 
8 bis 10. 

„Die Verwaltung der Anstalt ist eine einfache und wenig kostspielige. 
Dieselbe wird von dem Director des Bürgerspitals im Nebenamte unter Bei¬ 
hülfe einer der beiden in der Anstalt befindlichen barmherzigen Schwestern 
geführt. Ausserdem sind drei Wärterinnen bezw. Dienstmägde und mit 
Rücksicht auf die sehr ausgedehnten Park- und Gartenanlagen ein Gärtner, 
der zugleich den Pförtnerdienst verrichtet , mit einem Gehülfen vorhanden. 
Dem Anstaltsarzt liegt die Verpflichtung ob, die Anstalt täglich zu besuchen. 

„Wer sich weiter über die Einzelheiten der Verwaltung, sowie über die 
ausserordentlich günstigen Erfolge der Anstaltspflege näher unterrichten 


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73 


Anstalten zur Fürsorge für Genesende. 

will, den erlaube ich mir auf den gedruckten Bericht der Herren Hospital- 
director Gerval und Anstaltsarzt Br. Wöhrlin hinzuweisen, von welchem 
eine Anzahl Exemplare zur Verfügung der Herren Vereinsmitglieder steht. 

„Uebrigens werde ich noch auf einzelne Punkte bei den folgenden 
allgemeinen Bemerkungen über die Reconvalescentenanstalten zurück¬ 
kommen. 

„Bevor ich zu diesen Bemerknngen übergehe, habe ich noch die Freude 
mitzutheilen, dass nach einem mir vorgestern zugegangenen Schreiben in 
Deutschland eine neue Reconvalescentenanstalt im Entstehen begriffen ist. 
Wie Herr Bürgermeister Arnecke in Dortmund, der zu seinem Bedauern 
hier nicht anwesend sein kann, schreibt, haben die dortigen städtischen 
Behörden einstimmig beschlossen, eins der Familienhäuser der städtischen 
Waisenanstalt zu einem Heim für männliche Genesende unter dem Namen 
„Kaiser-Friedrich-Heim“ einzurichten, und steht die Eröffnung desselben 
noch in diesem Herbste bevor. Die auf etwa 10 000 Mark bemessenen 
Kosten der ersten Einrichtung sollen ohne directe Belastung der Steuer¬ 
zahler aus Sparcassenüberschüssen gedeckt werden. 

„In den Ihnen vorliegenden Thesen vertreten der Herr Referent und 
ich die Ansicht, dass die Einrichtung und Unterhaltung von Anstalten für 
Genesende nicht Aufgabe des Staates und der Gemeinde sei, d. h., wie ich 
erläuternd bemerke, im Sinne der Auferlegung einer gesetzlichen Verpflich¬ 
tung. Es liegt mir fern, zur Begründung dieser Ansicht in eine theoretische 
Erörterung über den Begriff und die Aufgaben des Staates und der Gemein¬ 
den einzugehen, zumal diese Materie ja bekanntlich eine ausserordentlich 
bestrittene ist. Wie weit man auch die Grenzen dieser Aufgaben stecken 
mag, man wird immer Bedenken tragen müssen, die Steuerzahler mit Aus¬ 
gaben zu belasten, welche nicht durch das absolute Bedürfnis der Armen¬ 
pflege geboten sind, sondern Zwecken dienen sollen, die doch in mehr oder 
minderem Grade in das Gebiet der Wohlthätigkeitsbestrebungen hinüber 
spielen. Für das Deutsche Reich und die Einzelstaaten scheint mir Ange¬ 
sichts der ihnen durch die neuere Socialgesetzgebung auferlegten Riesen- 
aufgahen — wenigstens zur Zeit — jeder Gedanke an eine weitere Aus¬ 
dehnung der ihnen auf diesem Gebiete zufallenden Aufgaben ausgeschlossen. 
Uebrigens spricht auch die bisherige geschichtliche Entwickelung der Frage 
der Reconvalescentenhäuser für diese Ansicht, indem in keinem der in 
Betracht kommenden Länder der Staat sich an der Gründung oder Errich¬ 
tung betheiligt hat, mit alleiniger Ausnahme von Frankreich. Dort sind 
allerdings die Anstalten von Vincennes und Vesinet, die der Herr Referent 
bereits anführte, durch einen Act des Staatsoberhauptes hervorgerufen; der 
Staat betheiligt sich direct und indirect an den Kosten derselben; direct 
durch Anweisung auf das Staatsbudget für allgemeine Wohlthätigkeit, in¬ 
direct in der eigenthümlichen Weise, dass ein kaiserliches Decret vom 8. Mär& 
1855 den Unternehmern aller öffentlichen Arbeiten im Seinedepartement die 
Verpflichtung auferlegte, 1 Proc. der ihnen zukommenden Bausummen an 
die Cassen der gedachten Anstalten abzuführen. Man kann darin natürlich 
uur eine indirecte Staatsunterstützung der letzteren erkennen. Das Ergeb¬ 
nis ist so bedeutend, dass mehr als die Hälfte der Ausgaben der Anstalt in 
Vincennes aus diesem Fonds bestritten wird. 


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74 XV. Versamml. d. D. Vereins f. öff. Gsudhpflg. zu Strassburg i. E. 

„Selbstverständlich schliesst der vorhin aufgestellte Grundsatz nicht 
aus — und darin stimme ich mit dem Herrn Referenten vollständig überein —, 
dass die Gemeinden sich anregend und fördernd gegenüber der Reconvale- 
scentenpflege verhalten, wofür ja schon das eigene Interesse spricht. Der 
Gemeinde liegt zunächst die Verpflichtung der Armenpflege ob, und es kann 
ihr daher nicht gleichgültig sein, ob die Arbeitsfähigkeit eines Mannes, der 
im Falle der Erkrankung der Gemeinde zur Last fällt, gehoben und gebessert 
wird. In besonders wirksamerWeise können meines Erachtens die Gemein¬ 
den — wie dies ja in München, Berlin, Dortmund und anderen Orten ge¬ 
schehen ist — die Frage dadurch fördern, dass sie verfügbare Gemeinde¬ 
gebäude überlassen. Die gleichen Gesichtspunkte, welche für die Gemeinden 
die Förderung als empfehlenswerth erscheinen lassen, treffen meines Erachtens 
auch bei der Armenpflege und bei den Krankencassen jeder Art zu. Auch 
dann, wenn diese verschiedenen Corporationen mit herangezogen werden, 
wird der Privatwohtthätigkeit ein sehr breiter Spielraum zu ihrer Entfaltung 
gegeben sein. Der Herr Referent hat bereits darauf hingewiesen, dass die 
Lage des Unverlieiratheten und des Verheiratheten in dieser Beziehung eine 
völlig verschiedene ist. Der Unverheirathete mag aus den Beträgen, die er 
aus der Krankencasse empfangt, in der Lage sein, sich in der Reconvale- 
scentenanstalt einen Aufenthalt zu verschaffen; bei dem Familienhaupt, das 
lange krank gewesen ist, dadurch in seinen Verhältnissen bereits erheblich 
zurückgegangen ist, wird man doch zugeben müssen, dass die von den ver¬ 
pflichteten Corporationen herrührenden Beiträge grösstentheils den Familien¬ 
angehörigen zufliessen müssen. 

„Wenn man bei der Gründung einer Anstalt die Wahl des Ortes ins 
Auge fasst, so kann es wohl keinem Zweifel unterliegen, dass dieselbe thun- 
lichst ausserhalb der Stadt und entfernt von grösseren Häusercomplexen zu 
suchen ist. Ich möchte aber doch warnen, eingedenk des Spruches, dass 
das Bessere der Feind des Guten ist, in dieser Hinsicht allzu rigorose An¬ 
forderungen zu stellen. Man darf nicht aus den Augen lassen, dass die 
Pfleglinge grösstentheils aus überfüllten Sälen der Spitäler kommen und 
nach kurzer Zeit wieder in ihre niederen und engen Wohnungen zurück¬ 
kehren, die sich meistens nur in sehr mangelhaften hygienischen Verhält¬ 
nissen befinden. Zweckmässig scheint mir — und das ist von dem Herrn 
Referenten auch bereits angedeutet —, die Anstalt in mässiger Entfernung 
von der Stadt anzulegen. Es wird dann möglich sein, die Verwaltung, schon 
um der Kostenersparniss willen, in die Hand der sachkundigen Organe der 
Hospital Verwaltung zu legen, und Arzt, Apotheke, Kirche sind leicht zu 
erreichen, der Transport der Pfleglinge erfordert keine grossen Kosten, die 
Pfleglinge können sich des Besuches ihrer Angehörigen erfreuen und sind 
in der Lage, selbst die erforderlichen Schritte zur Neuerlangung von Arbeit 
nach erfolgter vollständiger Genesung zu thun. Meines Erachtens kann 
die Lage der hiesigen Anstalt inmitten einer Gärtnervorstadt, 4 km vom 
Hospital, 2 km von der eigentlichen Stadt entfernt, in der Nähe einer Station 
der Strassenbahn, als eine mustergültige bezeichnet werden. 

„Fasst man dann das Gebäude selbst ins Auge, so schliesse ich mich 
der Auffassung des Directors zu Vincennes an, dass ein Reconvalescenten- 
haus keine Caserne, kein Hospital, kein Gasthaus darstellen soll. Das Haus 


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75 


Anstalten zur Fürsorge für Genesende. 

muss, wie von Seiten des Herrn Referenten treffend ausgeführt worden ist, 
möglichst den Charakter des Familienhauses haben, keine grossen Schlafsäle, 
kleine Zimmer mit wo möglich zwei, höchstens vier bis sechs Betten. Daraus 
ergiebt sich von selbst, dass die einzelne Anstalt nicht für eine zu grosse 
Anzahl von Pfleglingen eingerichtet werden soll. Man hat Berechnungen 
darüber angestellt, wie hoch im Verhältniss zur Bevölkerungsziffer der in 
Betracht kommenden Stadt die Zahl der Pfleglinge bei Neugründung einer 
Anstalt bemessen werden muss. Ich habe dem Werke von Güterbock 
entnommen, dass man in England an maassgebender Stelle davon ausgeht, 
dass auf 5000 abgehende Hospitalkranke nicht weniger als 1500 aus der 
Verweisung an ein Reconvalescentenhaus Nutzen ziehen würden. Nach der 
Ansicht des Directors von Vincennes wird eine Reconvalescentenanstalt 
dann dem vorhandenen Bedürfniss gerecht werden, wenn sie in der Lage 
ist, etwa V 4 der in Hospitälern der betreffenden Stadt verpflegten Personen 
aufzunehmen. Für Strassburg mit einer Civilbevölkerung, die im Augen¬ 
blick vielleicht auf 110 000 Einwohner veranschlagt werden kann, hat sich 
bei sehr liberaler Beurtheilung des Bedürfnisses im einzelnen Falle die 
gegenwärtige Anstalt mit ihren 60 Betten als vollständig ausreichend 
erwiesen. 

„Wenn man einen Blick auf die Kosten wirft, die eine Reconvalescenten¬ 
anstalt verursacht, so muss man selbstverständlich zwischen den einmaligen 
und laufenden Kosten unterscheiden. Es sind mir bei der Durchblätterung 
der in Betracht kommenden Literatur wohl Berechnungen aufgestossen, wie 
hoch das einzelne Bett bei Errichtung einer Reconvalescentenanstalt zu 
stehen käme. Ich gehe auf diese Berechnungen nicht näher ein. Sie haben 
meines Erachtens keine grundsätzliche Bedeutung. Abgesehen davon, dass 
es sehr oft Vorkommen wird, dass bestehende Gebäude für die Zwecke der 
Reconvalescentenpflege aptirt werden, sind auch die Grundstückspreise, die 
Preise der Baumaterialien, des Baulohns in den einzelnen Orten so ver¬ 
schieden, dass meines Erachtens in dieser Hinsicht ein bestimmter durch¬ 
schlagender Grundsatz für Deutschland nicht aufgestellt werden kann. Anders 
liegt das meines Erachtens in Bezug auf die laufenden Ausgaben, also die 
Ausgaben abgesehen von den einmaligen Kosten der ersten Einrichtung und 
Ausstattung. Diese lassen sich meines Erachtens schon heute mit annähern¬ 
der Sicherheit in bestimmten Sätzen für den Kopf und Tag aufstellen. 

„München berechnet dieselben auf 1*80, Berlin auf 1*75, Strassburg^ 
für Erwachsene auf 1*90 Mark, für Kinder auf 1*42 Mark, indem es für 
letztere einen ermässigten Satz im Betrage von */ 4 desjenigen für Erwachsene 
annimmt. Es wird dabei jedoch zugegeben, dass diese Ermässigung etwas 
willkürlich gegriffen ist, da die Kinder von 7 bis 15 Jahren bezüglich der 
Beköstigung beinahe zu denselben Unkosten Anlass geben, wie die Erwach¬ 
senen. Man wird daher auch in Strassburg den Durchschnittssatz auf nicht 
höher als 1*75 bis 1*80 stellen können. Der Herr Referent glaubt, unter 
Hinweis auf englische Anstalten, insbesondere auf die unter Protection der 
Frau des bekannten Ministers Gladstone geleitete Anstalt, bei welcher 
ein Pflegesatz von 1*33 Mark angegeben wird, dass mit der Vermehrung 
der Zahl der Pfleglinge bei gleicher reichlicher Mundverpflegung die Kosten, 
für den Tag und Kopf sich erheblich vermindern würden. 


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76 XV. Versamml. d. D. Vereins f. öff. Gsndhpflg. zu Strassburg i. E. 

„Ich kann in dieser Hinsicht ein gewisses Bedenken nicht unter¬ 
drücken. Wenn ich den Etat der hiesigen Anstalt ansehe — und in München 
und Berlin sind die Verhältnisse nicht wesentlich verschieden —, so zeigt 
sich, dass diejenigen Generalkosten, welche auch bei einer erheblichen Zu¬ 
nahme der Pfleglinge so ziemlich dieselben bleiben würden, nämlich die 
allgemeinen Verwaltungskosten, der Unterhalt der Gebäude und des Gartens, 
Steuern und Feuerversicherung nur 17 Proc. der jährlichen Gesammtaus- 
gaben ausmachen, gegen 83 Proc. der mit der Zahl der Insassen unzweifel¬ 
haft wachsenden Kosten für Bedienung und Verpflegung. 55 Proc. der 
Gesammtausgaben fallen allein auf die Mundverpflegung mit Esseu und 
Trinken. So lange sonach — worüber natürlich die Herren Aerzte ent¬ 
scheiden werden — nicht eine Einschränkung in Bezug auf den Speisezettel 
stattflndet, werden meines Erachtens sehr ins Gewicht fallende Ersparnisse 
auch beim Wachsen der Anstaltsbevölkerung nicht erwartet werden könneu- 
Angesichts der merkwürdigen Uebereinstimmung der Sätze bei den doch in 
ganz verschiedenen Theilen Deutschlands liegenden Städten München, Berlin 
und Strassburg wird man sonach in den grösseren und mittleren Städten 
Deutschlands bei der Errichtung neuer Reconvalescentenanstalten einen täg¬ 
lichen Pflegesatz von 1*75 bis 1‘80 Mark wohl in Aussicht nehmen müssen. 
Uebrigens berechnet auch Vincennes, bei welchem mit Rücksicht auf die 
grosse, durchschnittlich 500 betragende Zahl der Pfleglinge die Generalkosten 
gegenüber den laufenden Ausgaben sehr zurücktreten, seinen Pflegesatz 
auf mindestens 2'40 Francs, sonach auf 1’92 Mark. 

„Wie bereits angedeutet, ist in allen Anstalten die Mundverpflegung^ 
eine sehr reichliche. Die Thätigkeit des Arztes und des Apothekers tritt 
vollständig in den Hintergrund; im Vordergründe steht der Koch. In den 
deutschen Anstalten erhalten die Pfleglinge fünfmal am Tage ihre Ver¬ 
pflegung: Morgens meistens Milchkaffee oder Milch mit Semmel; als zweite» 
Frühstück Bouillon oder Butterbrot mit Fleisch, Wurst, Käse; Mittags Suppe r 
Gemüse, Heisch (190 bis 250 g), Brot; Nachmittags Kaffee mit Milch oder 
Butterbrot mit Obst; Abends Suppe, Fleisch oder Wurst, Salat und dergleichen^ 

„Den örtlichen Gewohnheiten und der Lebensweise der Bevölkerung- 
entsprechend, giebt Strassburg ausserdem täglich l j 4 bis 1 /j Liter Wein r 
München selbstverständlich Mittags 1 / 2 Liter Bier für Männer und l / 4 Liter 
für Weiber, Abends 1 / 2 Liter für jede Person, während Berlin Vormittage 
neben Kaffee auch Cacao und Abends Thee verabreichen lässt. 

„Auch die durchschnittliche Dauer des Aufenthalts des einzelnen Pfleg¬ 
lings in den Reconvalescentenanstalten lässt sich nach den bisherigen Er¬ 
fahrungen bereits mit ziemlicher Sicherheit und für die einzelnen Anstalten 
nahezu übereinstimmend bestimmen. Strassburg hatte die normale Dauer 
des Verbleibs im Hospiz auf 14 Tage festgesetzt, jedoch eine Verlängerung 
nach Umständen zugelassen, München hatte eine bis vier Wochen angenom¬ 
men, Berlin in der Regel nicht über drei Wochen. In Wirklichkeit hat sich 
die Frage so gestaltet, dass in München wie in Strassburg die Pfleglinge 
durchschnittlich etwa 20 Tage verbleiben. Berlin besteht noch zu kurze 
Zeit, um meines Erachtens in dieser Beziehung maassgebende Erfahrungen 
zu besitzen. In Vincennes und Vesinet, wo man im Reglement den Aufent¬ 
halt auf 15 Tage bemessen hatte, wird der durchschnittliche Aufenthalt auf' 


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77 


Anstalten zur Fürsorge für Genesende. 

18 Tage berechnet. Man wird hiernach nicht fehlgehen, wenn man sich 
auf eine Dauer von etwa 20 Tagen einrichtet, wobei natürlich bei den ein¬ 
zelnen Pfleglingen eine Verkürzung bezw. Verlängerung stattfindet. 

„Die Verwaltung der Recouvalescentenanstalten ist, wie dies der Herr 
Referent bereits hervorgehoben hat, überall eine möglichst einfache, wie sich 
schon aus der geringen Stärke des Anstaltspersonals ergiebt. Für Strass¬ 
burg ist bereits erwähnt, dass bei dem Vorhandensein von 60 Betten zwei 
Schwestern und drei weibliche Dienstboten ansreichen, und ähnlich stellt 
sich das Verhältniss in den beiden Berliner Anstalten, wo bei je 40 Betten 
eine Schwester, eine Köchin und zwei weibliche Dienstboten neben einem 
männlichen Arbeiter für gröbere Arbeiten vorhanden sind. Dass in Strass¬ 
burg dem Gärtner noch ein Gehülfe beigegeben ist, erklärt sich aus der 
ungewöhnlich grossen Ausdehnung der Haus- und Gartenanlagen. 

„Die Bewältigung der Arbeit mit einem so schwachen Personal wird da¬ 
durch möglich, dass in allen Anstalten die Pfleglinge — soweit ihr Gesund¬ 
heitszustand dies zulässt — zu leichteren Arbeiten mit herangezogen werden. 
Das Ordnen der Betten, das Reinigen der Schlaf- und Aufenthaltsräume, das 
Decken der Tische wird meistens von den Pfleglingen besorgt; auch be¬ 
theiligen sich dieselben an der Bestellung der Gärten, sowie an dem Unter¬ 
halt der Wege und Promenaden. In Vincennes mit seiner grossen Bevölke¬ 
rung ist die Arbeit für diejenigen, welche sich an derselben betheiligen 
wollen, förmlich organisirt. Abgesehen von den vorerwähnten Beschäftigungen 
finden die Pfleglinge dort Gelegenheit, in Werkstätten zu arbeiten, deren für 
Schlosser, Schreiner, Tapezierer, Maler, Schneider und Schuhmacher vor¬ 
handen sind. Den Arbeitern kann dort auch eine Entschädigung von 
mindenstens 25 Centimes oder J / 4 Liter Wein für den Tag nach freier Wahl 
gewährt werden, welche sich je nach der Arbeitsleistung in verschiedenen 
Sätzen bis zu 1 Franc steigern kann. 

„Im Uebrigen ist in allen Anstalten den Insassen eine grosse Freiheit 
der Bewegung gestattet, und enthalten die Hausordnungen nur Bestimmungen 
über die Zeit des Aufstehens, des Schlafengehens, ferner der verschiedenen 
Mahlzeiten, denen natürlich pünktlich Folge geleistet werden muss. Als 
einzige disciplinarische Maassregel besteht die Entlassung des Pfleglings, 
wenu derselbe sich der Hausordnung nicht fügen will oder durch ein unwür¬ 
diges, ungesittetes Betragen Anlass zu gerechtem Tadel giebt. Nach dem 
übereinstimmenden Zeugnisse der Verwaltungen — und in dieser Beziehung 
schliesse ich mich aus den Erfahrungen der hiesigen Anstalt heraus unbe¬ 
dingt den Behauptungen des Herrn Referenten an — ist jedoch eine der¬ 
artige Maassregel nur in äusserst seltenen Fällen erforderlich, wie denn 
überhaupt die Handhabung der Ordnung und Disciplin iu den Reconvale- 
scentenhäusern nirgendwo auf besondere Schwierigkeiten gestossen ist. 

„Auf weitere Einrichtungen und Bestimmungen einzugehen, scheint 
mir nicht erforderlich, da dieselben sich nicht wesentlich von denjenigen 
anderer geschlossener Anstalten unterscheiden, und es hier doch nur darauf 
ankommen kann, das hervorzuheben, was für Reconvalescentenhäuser 
charakteristisch erscheint. 

„Ich schliesse daher, indem ich mich dem von Dr. Güterbock in seinem 
vortrefflichen, bereits erwähnteu Werke ausgesprochenen Wunsche an- 




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78 XV. Versamml. d. D. Vereins f. öff. Gsndhpflg. zu Strassburg L E. 

schliesse, dass die einmal angeregte Frage der Reconvalescentenpflege auch 
bei uns nicht von der Tagesordnung verschwinden und ihren berechtigten 
Platz unter den Culturaufgaben der Gegenwart behalten möge.“ 


Es lauten die von den beiden Herren Referenten gemeinschaftlich auf¬ 
gestellten 

Thesen: 

1. 

Heimstätten für Genesende sind für grössere Gemeinwesen ein 
dringendes Bedürfniss. 

2 . 

Für dieselben sprechen nicht bloss ärztliche, sondern auch 
sociale und administrative Erwägungen. 


3. 

Die Einrichtung und Unterhaltung solcher Anstalten ist nicht 
Aufgabe des Staates oder der Gemeinden, sondern ist der Vereins- 
thätigkeit und der Privatwohlthätigkeit zu überlassen. 


4. 

Es erscheint zweckmässig, die Heimstätten den Krankenhäusern 
anzugliedern und mit einer möglichst einfachen, aber sachverstän¬ 
digen Verwaltung zu versehen. 

5. 

Der familiäre Charakter der Heimstätten macht es nicht wün- 
schenswerth, dass den einzelnen Anstalten eine zu grosse Aus¬ 
dehnung (über 100 Betten) gegeben werde. 


6 . 

Geeignet zur Aufnahme sind in erster Linie die Reconvalescen- 
ten von acuten Krankheiten, von Verletzungen und Operationen, 
dann auch Wöchnerinnen, in zweiter Linie an chronischen Krank¬ 
heiten Leidende, wenn dieselben acute Verschlimmerungen erfahren 
haben. 

7. 

Principiell ausgeschlossen sind Geisteskrankheiten, Epilepsie, 
ekelerregende, chirurgische und Hautleiden, Lues und Alkoholismus. 

8 . 

Als nothweudige Vorbedingung für die Aufnahme ist eine gute 
sittliche Qualification zu fordern. 


Der Vorsitzende eröffnet hierauf die Discussion und erklärt zur 
Geschäftsordnung zunächst 

Correferent Bürgermeister Back in seinem und des Herrn Refe 
renteu Namen, dass die von ihnen aufgestellten Thesen hauptsächlich ein¬ 
zelne allgemeine Gesichtspunkte über Iteconvalescentenanstalten enthalten, 


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79 


Anstalten zur Fürsorge für Genesende. 

denen selbstverständlich noch andere Gesichtspunkte hätten hinzugefügt 
werden können. Es scheine ihnen desshalb nicht von Belang, die Thesen 
besonders durchzudiscutiren und über dieselben abzustimmen. 

Referent Gehei Dierath Professor Dr. v. Ziemssen findet einen 
wichtigen Hebel für die Förderung der Reconvalescentenhäuser darin, dass 
die Privatvereine oder die Gemeindebehörden, welche sich die Hebung der 
Reconvalescentenpflege angelegen sein lassen, die Vorstände der Orts- und 
Berufskassen heranzuziehen und für die Sache zu interessiren suchen. Das 
sei z. B. jetzt in München geschehen; man habe in den Vorstand des 
ReconvalescentenVereins ein Mitglied des Magistrats, nämlich den Vorstand 
des städtischen Krankenversicherungswesens hineingezogen und auch einen 
von den Rendanten der Ortskassen, wodurch dieselben nicht nur in der Lage 
seien, volle Einsicht zu erhalten, sondern auch wirklich Interesse dafür zu 
gewinnen und ihre Kassenüberschüsse vielleicht in der Richtung zu ver¬ 
wenden, dass sie gegen Bezahlung für ihre Mitglieder an der Belegung der 
Anstalt participiren, was für die Ortskrankenkasse ein entschiedener Vor¬ 
theil wäre. 

In Betreff der Kosten der Verpflegung in Reconvalescentenhäusern lasse 
sich nach den Darlegungen des Herrn Correferenten im Allgemeinen zwar 
noch nichts absolut Zutreffendes aussagen, soviel aber lasse sich doch 
immerhin schon behaupten, dass, wenn man pro Kopf und Tag 1*80 M. 
ansetze, dies gewiss gut gerechnet und die Verpflegung eine vollständig 
genügende sei. 

In Betreff des ganzen Wesens der Reconvalescentenpflege, wie dasselbe 
jetzt in Deutschland sich zu entfalten beginne, werde es sich erst allmälig 
heraussteilen, welches Bedürfniss vorwiegend und zuerst der Befriedigung 
bedürfe, ob die städtischen Reconvalescentenanstalten, welche das ganze 
Jahr offen seien, mit den Krankenhäusern in fortwährendem Verkehr stehen 
und dieselben hauptsächlich von den von acuten Krankheiten und Ver¬ 
letzungen Genesenden entlasten, oder die ländlichen Anstalten, welche 
nur im Sommer geöffnet seien und hauptsächlich chronische Kranke auf¬ 
nehmen, somit vorwiegend als Luftcurorte dienen. In München sei das 
erstere System in Anwendung: die Anstalt liege nicht weit von den Kranken¬ 
häusern; die Insassen können, wenn sie nur zu den Mahlzeiten richtig da 
seien, im Uebrigen nach Belieben ausgehen, Angehörige und Freunde 
besuchen und sich nach Arbeit umsehen. In Berlin umgekehrt seien die 
Anstalten entfernt von der Stadt auf den verschiedenen Rieselgütern und 
hier gebe man mehr den ländlichen Reconvalescentenheimen mit vorwiegend 
chronischen Kranken den Vorzug. Das seien zwei ziemlich verschiedene 
Richtungen; welche von beiden grössere Bedeutung für die Zukunft gewinnen 
werde, lasse sich zur Zeit noch gar nicht übersehen. 

Zunächst sei von Wichtigkeit, dass man die vermögenden Orts- und 
Berufskassen, die jetzt zum Theil Capitalien ansammeln, anrege, das Geld 
für die Einrichtung von Reconvalescentenhäusern zu verwenden, und dass 
man ihnen begreiflich mache, dass nicht nur ihre Mitglieder sich gut dabei 
stehen, sondern dass auch die Kassen pecuniären Vortheil von diesen An¬ 
stalten haben. 


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80 XV. Versamml. d. D. Vereins f. öff. Gsndhpflg. zu Strassburg i. E. 

Dr. Custer (Zürich) giebt einige Mittheilungen über die Reconvale- 
scentenpflege in der Schweiz, die besonders in der französischen Schweiz 
ihre segensreiche Wirksamkeit entfaltet habe. Die Stadt Genf besitze 
fünf Reconvalescentenanstalten: Zunächst das Hospice de convalescence im 
Zusammenhang mit dem Hospice general der Stadt, von Baronin Roth¬ 
schild auf einem von dem Staat dazu hergegebenen Terrain errichtet, 
nehme in 50 Betten unbemittelte Genfer Bürger unentgeltlich zur Ver¬ 
pflegung auf. Ein weiteres Reconvalescentenheim in Colovrex, eine Privat¬ 
anstalt mit 30 Betten, nehme reconvalescente Frauen und Mädchen auf zu 
einem täglichen Preise von 1 Franc. Ausserdem gebe es noch einige kleinere 
Asyle, ein durch freiwillige Beiträge erhaltenes für unbemittelte Frauen, 
eines für reconvalescente und kränkliche Kinder. 

Neuchätel besitze ein Höpital des convalescents , gegründet von einer 
besonderen Gesellschaft, die wenig bemittelte reconvalescente, blutarme und 
schwächliche Personen verpflege. Eine ähnliche Anstalt bestehe in Lausanne. 

Zürich habe bis jetzt eine Einrichtung für die Verpflegung von Recon- 
valescenten gehabt, welche von dem freiwilligen Armen verein ausgegangen 
sei, der im Sommer reconvalescente Personen in einer Pension auf dem 
Zürichberg zum Preise von 3 1 /* bis 4 Francs täglich untergebracht habe. 
Da dieser Betrieb aber zu kostspielig sei, sei nunmehr beschlossen worden, 
eine eigentliche Reconvalescentenanstalt in prachtvoller, gesunder Lage auf 
dem Zürichberg zu gründen, die im nächsten Frühjahre eröffnet werden 
solle. Ausgegangen sei die Gründung durch eine Anregung des auf dem 
Gebiete der Philanthropie Allen wohlbekannten Pfarrers Bion, des Stifters 
der Feriencolonieen, der sich davon überzeugt habe, wie nöthig es sei, nicht 
bloss für die schwächlichen Kinder, sondern auch für die kränklichen Er¬ 
wachsenen, wenn sie aus den Spitälern kommen, speciell für die Mütter, zu 
sorgen, und dem es gelungen sei, durch einen Aufruf aus freiwilligen Bei¬ 
trägen so viel Capital zusammen zu bringen, dass der Bau auf einem von 
einem Bauern ihm geschenkten Terrain auf dem Zürichberg in Angriff 
genommen werden konnte. Zunächst handle es sich um eine kleine Anstalt, 
die man aber mit der Zeit erweitern werde. Verbunden mit diesem Recon¬ 
valescentenheim solle eine Dienstbotenbildungsanstalt werden, wodurch man 
einerseits für die Anstalt genügendes Dienstpersonal erhalte, welches nicht 
viel koste, und andererseits junge Mädchen gut ausbilde, damit sie später 
•eine geeignete selbstständige Existenz finden können. 

Geh. Medicinalrath Dr. Krieger (Strassburg) theilt mit, dass auch 
in Mülhausen im Eisass in jüngster Zeit eine derartige Anstalt errichtet 
worden sei. Es sei daselbst ein grosses Anwesen mit Park angekauft und 
zu einer Reconvalescentenanstalt eingerichtet worden. 

StAdtbaumeister Mflnrer (Elberfeld) giebt zur Vervollständigung 
des vorliegenden Materials die Mittheilung, dass auch in anderen deutschen 
Städten solche Anstalten jetzt angestrebt würden. So werde voraussichtlich in 
Elberfeld im nächsten Jahre ebenfalls ein Erholungshaus, das zunächst für 
30 Betten bestimmt, von dem Bergischen Verein für Gemeinwohl nach ähn¬ 
lichen Grundsätzen eingerichtet werde, eröffnet werden, und seien die Mittel 


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Anstalten zur Fürsorge für Genesende. 81 

hierfür zum grossen Theile im Wege der Privatwohlthätigkeit bereits auf¬ 
gebracht. 

Pr0fe8S0r Dr* Gnttstndt (Berlin) erklärt die von dem Herrn Refe¬ 
renten geäusserten Befürchtungen, als könne die Lage der Reconvalescenten- 
häuser auf den Rieselgütern Berlins irgend eine Gefahr in sich bergen, für 
durchaus unbegründet. Seitdem die Rieselfelder eingerichtet seien, sei die 
ganze Bevölkerung jener Rieselfelder unter ärztliche Beobachtung gestellt 
und jedes Jahr werde ein genauer ärztlicher Bericht über die bei den Be¬ 
wohnern der Rieselgüter vorkommenden Krankheiten erstattet. Auf Grund 
dieser Beobachtungen könne man jeder Besorgniss entgegentreten, es könne 
den Einwohnern der Reconvalescentenhäuser irgend welcher Nachtheil von 
den Rieselfeldern erwachsen. 

Der von dem Herrn Referenten erwähnte Umstand, dass in den Berliner 
Reconvalescentenhäusern vorwiegend chronische Kranke verpflegt würden, 
habe seinen Grund darin, dass die Einrichtung in Berlin noch vollständig 
neu sei und noch nicht sämmtliche Organe mit dem Wesen der Reconvalescen- 
tenpflege genügend vertraut seien. Es bestehe die Absicht, nicht allein aus 
den Krankenhäusern Reconvalescenten dort aufzunehmen, sondern auch direct 
aus der Armenpflege und sei in jüngster Zeit dem entsprechende Aufforde¬ 
rung an die Armenärzte ergangen. 

Im Allgemeinen seien die Reconvalescentenhäuser nur als Ergänzungen 
der Krankenhäuser anzusehen und eine Verpflichtung in Bezug auf die 
Errichtung von Genesungshäusern schliesse sich an den Besitz der Kranken¬ 
häuser an, deren Zahl und Ausdehnung sich nach der Errichtung jener 
vermindern könne. Demgemäss sei es gewiss Sache der Verwaltung der 
Krankenhäuser, bezw. der Gemeinden, Mittel für die Errichtung von Recon¬ 
valescentenhäusern zu ihrem eigenen Vortheil anzuwenden. 

Schliesslich möchte er in den von den Referenten aufgestellten Sätzen, 
denen er im Uebrigen vollständig beistimme, als charakterisches Merkmal 
für Reconvalescentenhäuser eine kurze Aufenthaltsdauer von höch¬ 
stens 21 # Tagen ausgesprochen sehen. 

Referent Geheimerath Professor v. Ziemssen spricht sich dagegen 
aus, eine bestimmte Zahl als längste Aufenthaltsdauer aufzustellen, die sich 
nachher in der Praxis doch nicht bewähre. In München werde jeder für 
die Anstalt bestimmte Reconvalescent auf ärztliche Bescheinigung hin von 
der Verwaltung auf 14 Tage eingewiesen; das sei das Minimum; es kämen 
nur Genesende in die Anstalt, die mindestens 14 Tage zu ihrer Erholung 
brauchten. Sei nun aber die Krankheit der Art gewesen, dass sie eine 
längere Reconvalescenz zur Folge habe, so werde auf Antrag des Arztes von 
8 zu 8 Tagen verlängert. Das richte sich ganz nach der Schwere der vor- 
angegangenen Krankheit, der Constitution etc.; für die leichteren Fälle sei 
meist eine Dauer von 14 Tagen geuügend; nach Typhus, Pneumonie und 
schweren Pleuraexsudaten verbleiben die Leute meist 4 Wochen in der 
Anstalt. Im Ganzen thue man wohl am besten, sich mit der von dem Herrn 
Correferenten aufgestellten erfahrungsmässigen Zahl von 20 Tagen als durch¬ 
schnittliche Verpflegungsdauer zu begnügen, zur Aufstellung eines grund¬ 
haltigen Etats genüge diese Zahl. 

Vierteljahrsschrift filr Gesundheitspflege, 1890. ß 


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82 XV. Versamml. d. D. Vereins f. öff. Gsndhpflg. zu Strassburg i. E. 

Vorsitzender Oberingenieur Meyer schliesst hierauf die Discussion 
und schlägt vor, der Verein möge den Ausführungen der Herren Referenten 
durch eine Resolution beitreten, die so laute: 

Der Deutsche Verein für öffentliche Gesundheits¬ 
pflege nimmt die Mittheilungen der Herren Referenten 
über die Anstalten zur Fürsorge für Genesende mit Dank 
und unter völliger Anerkennung des in diesen Vorträgen 
und Thesen für die Behandlung der Frage eingenomme¬ 
nen Standpunktes entgegen. 

Dieser Vorschlag wird einstimmig angenommen. 


Goh* Sanitätsrath Dr. Lent (Köln) übernimmt den Vorsitz und 
eröffnet die Verhandlung über den vierten Gegenstand der Tagesordnung: 

Verhütung der Tüberculose. 

Referent: Professor Dr. Heller (Kiel). 

„Meine Herren! Gerne habe ich der Aufforderung, ein Referat über 
die Verhütung oder Bekämpfung der Tuberculose zu übernehmen, Folge 
geleistet, da ich mich seit Langem mit dieser Krankheit beschäftigt habe. 
Dabei war ich mir der grossen Schwierigkeit wohl bewusst, welche darin 
liegt, dass diese Versammlung nur zum Theil aus Aerzten, zum Theil aus 
medicinischen Laien besteht. Es ist ersteren gar Vieles, was für letztere 
zum Verständniss gesagt werden muss,, vollkommen geläufig. 

„Als Bezeichnung der Krankheit werde ich mich vorwiegend des 
Ausdruckes „Tuberculose“, nicht „Schwindsucht“ , bedienen, da letztere ein 
engerer Begriff ist und nicht die im Kindesalter vorwiegenden Formen der 
Krankheit mit umfasst. 

„Seit den ältesten Zeiten ist die Schwindsucht bekannt und Gegenstand 
des lebhaftesten Interesses von Aerzten wie Laien. Seit etwa 100 Jahren 
sind die bei ihr vorkommenden Knötchen, Tuberkel, gefunden. 

„Seit alter Zeit galt die Schwindsucht für ansteckend. Seit 24 Jahren 
ist vonVillemin und vielen Anderen der Beweis hierfür durch Thierversuche 
geliefert. Seit 1882 ist durch Baumgarten und durch Koch ein Bacillus 
bei der Tuberculose nachgewiesen und von Letzterem durch ausgedehnte 
Untersuchungsreihen als unzweifelhafte Ursache dieser Infectionskrankheit 
festgestellt worden. Zahlreiche Arbeiten zum Ausbaue der Lehre schlossen 
sich seitdem an. 

„Durch diese, den letzten Jahren zu verdankenden gewaltigen Fort¬ 
schritte tritt mit Erkenntniss der Ursachen der Krankheit und der Natur¬ 
geschichte des Erregers derselben die Aussicht nahe, durch dessen Bekäm¬ 
pfung die Krankheit selbst einschränken zu können und damit erwächst 
auch die Pflicht, diese Aufgabe in Angriff zu nehmen. 

„Die Frage aber ist im Voraus zu erledigen, ob überhaupt die Tuber¬ 
culose von solcher Bedeutung ist, dass es berechtigt erscheint, gegen sie die 


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Verhütung der Tuberculose. 83 

gesetzgeberische Thätigkeit in Bewegung zu setzen und zum Theil tief in 
die materiellen Interessen einschneidende Maassregeln zu treffen. 

„Werfen wir einen Blick auf die Sterblichkeitslisten, so ist kein Zweifel, 
dass in ihnen die Tuberculose eine ganz gewaltige Rolle spielt. 

„Allerdings sind die Angaben von verschiedenen Orten her sehr ver¬ 
schieden. Während z. B. in Danzig und Gotha von je 10 000 Lebenden 
25 der Tuberculose verfallen, steigt die Zahl ihrer Opfer in Bonn, Frank¬ 
furt a. M. und Frankfurt a. 0., Düsseldorf, Leipzig und Strassburg auf 35, 
in Braunschweig, Mannheim, München und Wiesbaden auf 40, in Nürnberg 
auf 49, in Crefeld auf 58, in Wien auf 77, Remscheid auf 88. 

„Nicht mit Unrecht ist gegen die Richtigkeit dieser Zahlen Bedenken 
erhoben worden, weil die ihnen zu Grunde liegenden Sterbe-Anmeldungen 
zum grössten Theile von Laien herrühren und desshalb der Zuverlässigkeit 
entbehren. Es ist desshalb von Interesse, diese Sache auf Grund eines sorg¬ 
fältigen, wenn auch nicht sehr grossen Sectionsmateriales zu prüfen. Ich 
habe desshalb sämmtliche von 1873 bis 1883 im pathologischen Institute zu 
Kiel gemachten Sectionen zusammengestellt und daraus die Tuberculosefalle 
ausgezogen und auf je 10 000 Lebende gleichen Alters berechnet, zum Ver¬ 
gleiche mit den von Würzburg 1 ) gegebenen Zahlen. 

„Es ergiebt sich nun, obwohl Würzburg’s Arbeit nur die Lungen¬ 
schwindsucht berücksichtigt, welche jedoch im erwachsenen Alter sich so 
ziemlich mit der Tuberculose deckt, dass die für Preussen und Schleswig- 
Holstein gegebene Curve der aus dem Sectionsmateriale für Kiel berech¬ 
neten vom 16. Lebensjahre an ausserordentlich ähnlich verläuft. Es dürf¬ 
ten somit die Sterbe-Anmeldungen für diese Periode zuverlässig sein. 

„Für das Kindesalter dagegen, in welchem die Tuberculose nur selten 
als Schwindsucht auftritt, sind die gegebenen Zahlen nicht der Bedeutung 
der Krankheit entsprechend. Auf der Tafel I. (a. f. S.) hier zeigt gerade das 
erste Lebensjahr eine ganz ungewöhnliche Höhe, nämlich 245 von je 10 000 
Lebenden gleichen Alters; es fällt dann die Curve steil ab bis zum 15. Lebens¬ 
jahre, um dann wieder langsam zu steigen 2 ). 

„Von weit grösserer Bedeutung aber ist die Frage, welche Rolle die 
Tuberculose unter den Todesursachen spielt. Die II. Tafel (s. S. 85) zeigt diese 
Frage für die einzelnen Altersgruppen, aus 3314 Sectionen des Kieler patholo¬ 
gischen Institutes zusammengestellt; bei 738 Tuberculosefällen, im Ganzen 
= 22*09 Proc. aller Secirten, ergiebt sich für die Tuberculose eine sehr 
wechselnde Rolle nach dem Lebensalter. Während sie bis zum zweiten 
Lebensmonate fast nicht vorkomrat, steigt sie dann rasch und erreicht im 
Blütealter von 16 bis 20 Jahren ihre bedeutendste Höhe; bis 43*8 Proc. aller 
Verstorbenen fallen ihr hier zum Opfer, also fast so viele, als allen anderen 
Krankheiten zusammengenommen, also gerade in dem Alter, in welchem für 
die Masse des Volkes die Kosten für die Aufzucht und Erziehung auf¬ 
gewandt sind und beginnen sollen, Früchte zu tragen. 

1 ) Ueber den Ginfluss von Alter und Geschlecht auf die Sterblichkeit an Lungen¬ 
schwindsucht. Mittbeilungen aus dem Reichsgesundheitsamt II, S. 89, 1884. 

*) Ich darf hier jedoch auf diese Frage nicht näher eingehen, behalte mir dies für 
eine andere Gelegenheit vor. 

6 * 


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84 XV. Versamml. d. D. Vereins f. öff. Gsndhptlg. zu Strassburg i. E. 

„Welche gewaltige Bedeutung die Tuberculose als Todesursache hat, 
ergiebt sich ja aufs Klarste aus dieser Tabelle. 

„Aber diese hervorragende Stellung unter den Todesursachen ist noch 
lange nicht der volle Ausdruck für ihre volkswirtschaftliche Bedeutung. 


Tafel I. 

An Tuberculose starben von je 10 000 in gleichem Alter Lebenden: 



■ In Preussen nach Todtenscheinen (Würzburg). 

.In Schleswig-Holstein nach Todtenscheinen (Würz bürg). 

—— In Kiel nach 3314 Sectionen (Heller). 


„Stirbt Jemand an einer der übrigen Infectionskrankheiten, wie Nerven¬ 
fieber, Lungenentzündung und anderen, so wird er in der Regel nach meist 
kurzem Krankenlager hingerafft; sein Leben, seine Kraft, die auf seine Er¬ 
ziehung und Ausbildung verwandten Mittel sind für seine Familie und das 
Gemeinwohl verloren. Anders aber liegt es meist bei der Tuberculose. 
Ein Schwindsüchtiger siecht langsam dahin; ganz allmälig wird seine 


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85 


Verhütung der Tuberculose. 

Arbeitskraft vermindert; der Erwerb bleibt allmälig hinter dem Verbrauche 
zurück; Ersparnisse werden aufgezehrt, endlich erliegt er nach monate-, ja 
jahrelangem Siechthume, in welchem er von seiner Familie, von der Ge¬ 
meinde erhalten werden muss. Rein volkswirtschaftlich gerechnet ist 


Tafel II. 

An Tuberculose starben in Kiel von je 100 in gleichem Alter Gestorbenen 
nach 3314 Sectionen: 



daher durch einen Fall von Tuberculose dem Gemeinwohl ein weit höherer 
materieller Verlust zugefügt, als durch jeden rasch verlaufenden Krank¬ 
heitsfall. 

„Dazu kommt noch, dass ein Schwindsüchtiger in dieser langen Zeit 
ohne Unterbrechung eine Quelle der Ansteckung für seine Umgebung sein 
kann. 

„In diesen drei Punkten liegt also die grosse Bedeutung der 
Tuberculose: 1) in der grossen Sterblichkeitsziffer, 2) in der 
grossen materiellen Schädigung während der langen Krank¬ 
heitsdauer und 3) in der grossen Ansteckungsgefahr für Andere. 


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86 XV. Vcrsamral. d. D. Vereins f. öff. Gsndhpflg. zu Strassburg i E. 

„Aus all diesem ist wohl der Schluss gerechtfertigt, dass es im wesent¬ 
lichsten Interesse von Staat und Gemeinde liegt, wenn irgend eine, dann 
diese Krankheit zu bekämpfen, ihre Quellen nach Möglichkeit zu verstopfen. 

„Die Möglichkeit einer erfolgreichen Bekämpfung ergiebt sich aus den 
grossen Unterschieden in der Häufigkeit der Tuberculose überhaupt, beson¬ 
ders aber aus den so bedeutenden Unterschieden zwischen Stadt und Land¬ 
bevölkerung. 

„Auf Tafel III. habe ich nach Würzburg die Tuberculosesterblichkeit 
nach Stadt und Land getrennt für die einzelnen Regierungsbezirke dar¬ 
gestellt, woraus sich nicht nur wiederum die überaus grosse Häufigkeit der 
Tuberculose, sondern auch die sehr grossen Verschiedenheiten, welche zwischen 
den einzelnen Gegenden und wiederum die auffallenden Unterschiede 
zwischen Stadt- und Landbevölkerung sich ergeben. So sehen wir im All¬ 
gemeinen die Landbevölkerung günstiger gestellt, als die städtische, was 
besonders stark für die östlichen Regierungsbezirke gilt; so finden wir 
Marienwerder Land mit 14 von 10 000 Lebenden gegen 24 Stadt. In 
11 Regierungsbezirken aber überwiegt die Tuberculose auf dem Lande, und 
unter ihnen zeigt Sigmaringen 44 Tuberculosefälle auf dem Lande gegen 
23 der Stadtbevölkerung. 

„Schon Bokendahl 1 ) hat bei einer Untersuchung über die Tuberculose¬ 
sterblichkeit Schleswig-Holsteins darauf hingewiesen, dass aus klimatischen 
und geologischen Verhältnissen sich diese grossen Unterschiede nicht er¬ 
klären lassen. Es drängt sich unmittelbar der Schluss auf, dass es sociale 
Verhältnisse sein müssen, welche solches bedingen, damit aber Verhältnisse, 
deren Aenderung herbeizuführen nicht aussichtslos sein dürfte. 

„Wie ich schon im Anfänge erwähnte, ist durch die Untersuchungen 
von Koch ein ganz bestimmter, wohl charakterisirter, pflanzlicher Organismus, 
ein Bacillus, als die Ursache der Tuberculose unzweifelhaft nachgewiesen. 
Ebenso hat Koch gezeigt, dass dieser Bacillus einer höheren Temperatur 
als 30° C. bedarf, um, günstigen Nährboden vorausgesetzt, zu gedeihen. 
Ferner wächst der Tuberkelbacillus sehr viel langsamer als alle anderen 
Bacterien. Um also im Freien zu gedeihen, müsste der Bacillus neben 
geeignetem Nährboden wochenlang Tag und Nacht eine Temperatur von 
über 30° C. finden; auch dann noch würde er durch andere rasch wachsende 
Bacterien überwuchert und — wie man es oft an durch andere Bacterien 
verunreinigten Culturen sieht — unterdrückt werden. 

„Da diese günstigen Bedingungen eben nur im thierischen Organismus 
gegeben sind, so zieht Koch den zwingenden Schluss, dass der Tuberkel¬ 
bacillus in der freien Natur nicht, sondern nur im thierischen 
Körper sich zu vermehren und Dauersporen zu bilden vermag. 

„Weitere Untersuchungen von Fischer und Schill und Anderen haben 
ergeben, dass die Tuberkelbacillen ausserhalb des lebenden Körpers eine 
bedeutende Widerstandsfähigkeit gegen äussere Einwirkungen besitzen, 
so dass sie in einem faulenden Auswurfe bis 43 Tage, in lufttrockenem bis 
zu 186 Tagen ihre Ansteckungsfähigkeit bewahren können. 


*) Mittheilungen f. d. Verein Schleswig-Holsteiner Aerzte, X. Heft, 1885, S. 77. 


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Verhütung der Tubereulose. 


Tafel III. 

An Tuberkulose starben von 10 000 Lebenden. 


Regierungsbezirke: 

Danzig. 

Königsberg. 

Köslin. 

Erfurt. 

1 Marienwerder .... 


120 

130 

5 

i 


Gumbinnen 
Bromberg . 


Magdeburg 


Frankfurt a. O 
Schleswig . . 
Lüneburg . . 
Stralsund . . 


Aachen . 
Hannover 
Wiesbaden 


liiuiiiu: 


iiiiiiitniiiiiiiiiiiiiiiiniiiiiiii'iiHl 
IIIIDIIIIIIillllllinillllMHJI 

illllUliniiillllllillifllHHJ! 

I 

iiiiyiiiiiiniiiiiimiiiiiiiiiiiiiniiiil 
üiiiiiiiiiiiiiiiihmJ 

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ÜIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIUIIIIIIIIII 

iiiiiiiMuiiiiinniinuiiiiiiiuiyiiiiiü 

I.. 

tiiiiiiiiiiiiiiiiniiiiiiiiiiiiiinitiiiiiiiiiiiB 


Iiiiii 


liiiiiiiiiiiuiiiiiiiiiiuiiiiiiiniH 

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liiiiiiiiiiiiiiiioiiiiniiiiiiiiiiiiiiiiiniiiiiiii 

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ImuiimiiuimmiiBiiiiiiuiiiiiiiimfl 


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[iniiiiiinrnM 

liiiiiHiiiiiiiiuiiiiiiiimiiiiiiiiiiiiiiiiiiiniiiii 


liiitiiinBiflifiinniinuiiiTnuiiiiiiiiiiiiiiiiiiniuiiiiiJ 


Osnabrück 
I Düsseldorf 


Arnsberg. 


Münster.. 

In ganz Preussen .... 


iiiiiiii 


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Goog 























































88 XV. Versamml. d. D. Vereins f. öff. Gsndhpflg. zu Strassburg i. E. 

„Sodann haben vielfache Untersuchungen gezeigt, dass Bacterien nur 
an festen Körpern angetrocknet und durch Zerreiben von ihnen losgelöst, 
an feinsten organischen und unorganischen Theilchen haftend dem Staube 
beigemengt und so Thieren und Menschen zugeführt werden. 

/ „Um denjenigen unter Ihnen aber, welche mit diesen Dingen nicht 
vertraut sind, eine Vorstellung davon zu geben, wie unendlich gross die 
Zahl der ausgesäeten Keime ist, habe ich an einem aus dem AuBWurfe eines 
Schwindsüchtigen gemachten Präparate Zählungen vorgenommen und ge¬ 
funden, dass in 1 cbmm rund 1 Million Tuberkelbacillen enthalten sind. Die 
mit einem Hustenstosse aufgebrachte Auswurfsmenge misst circa 3 cbcm; 
mit jedem solchen Auswurfe werden also circa 300 Millionen Bacillen aus¬ 
geworfen; hustet ein Schwindsüchtiger nur jede Stunde einmal und bringt 
seinen gewöhnlichen Auswurf heraus, so entleert er jeden Tag 7200 Millionen 
Tuberkelbacillen. Bekanntlich aber husten Schwindsüchtige zeitweilig weit 
häufiger und befördern dem entsprechend auch weit mehr Bacillen ins Freie. 

„Zunächst ist nun die Frage zu erledigen, in welcher Weise der 
Tuberkelbacillus dem Menschen zugeführt wird? 

„Seit ältester Zeit hat man die Vererbung der Tuberculose für die 
Hauptursache der weiten Verbreitung erklärt, wohl nur desshalb, weil man 
nicht selten in bestimmten Familien die Tuberculose gehäuft Vorkommen sah. 

„Im eigentlichen Sinne wäre von Vererbung nur dann zu sprechen, 
wenn väterliche oder mütterliche Zeugungsstoffe oder beide bereits mit 
den Keimen des Bacillus zur Zeit der Zeugung behaftet wären. Im weiteren 
Sinne hat man auch die nachträgliche Ansteckung des sich entwickelnden 
Fötus entweder vom Vater oder von der Mutter her hierzu gerechnet 
Schon auf dem internationalen medicinischen Congresse zu Kopenhagen habe 
ich mich entschieden gegen diese Anschauung ausgesprochen*) und muss 
noch heute die Vererbung im engeren und weiteren Sinne als bedeutungs¬ 
los für die Verbreitung der Tuberculose ansehen. 

„Da aber auch heute noch eine Reihe von Forschern für diese An¬ 
schauung eintritt, so ist es wohl nöthig, die Hauptgründe, welche gegen 
diese Anschauung sprechen, kurz anzuführen, da wir einen aussichtslosen 
Kampf gegen diese Krankheit unternehmen würden, falls die Vererbung 
eine Rolle bei ihr spielte. 

„Von vornherein kann ja selbstverständlich an der Möglichkeit der 
erblichen Uebertragung nicht gezweifelt werden; in anderen Erfahrungen 
lag schon ein Wahrscheinlichkeitsbeweis vor; neuerdings sind nun ganz 
vereinzelte Fälle von fötaler Tuberculose bei Kälbern, ganz beweisend aller¬ 
dings nur ein Fall von Johne 2 ) bei einem aus einer tuberculösen Kuh ent¬ 
nommenen unreifen Kalbe nachgewiesen. 

„Die Seltenheit aber dieses Vorkommnisses erhellt aus den Erfahrungen 
der Schlachthäuser. Während z. B. im letzten Jahre über 13 Proc. aller im 
Kieler Schlachthause geschlachteten Kühe tuberculös gefunden 
wurden, waren unter 6300 fetten Kälbern nur 5 = 0*079 Proc., unter 
8300 nüchternen Kälbern kein einziges tuberculös gefunden. 

*) C**mpte reudu I, p. 27, Kopenhagen 1886. 

2 ) Fortschritte der Medicin 3, S. 198, 1885. 


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89 


Verhütung der Tuberculose. 

„Beim Menschen ist es aber bisher nach den übereinstimmenden Er¬ 
fahrungen aller pathologischen Anatomen nicht geglückt, fötale Tuberculose 
nachzuweisen; die wenigen angeblichen Fälle betrafen andere Krankheiten, 
meist wohl congenitale Syphilis. Unter 300 todtgeborenen Kindern, welche 
zum Theile von tuberculösen Müttern stammten, fand ich keinen Fall von 
Tuberculose. Unter ihnen waren besonders zwei von hochgradig tubercu¬ 
lösen Frauen, deren eine kurz vor, die andere nach der Entbindung an all¬ 
gemeiner Tuberculose starb, wohl ausgebildet und frei von Tuberculose. 
Bei der einen 1883 secirten Frau war sogar der Uterus stark tuberculös 
erkrankt und seine Schleimhaut enthielt grosse Mengen von Bacillen; die 
Erfüllung aller Organe der Mutter mit Bacillen war eine ganz unglaubliche, 
sogar innerhalb der Blutbahnen gelang mir ihr Nachweis. 

„Einen weiteren Beweis dafür, dass die Vererbung keine Rolle für die 
menschliche Tuberculose spielt, bietet auch Tafel II, welche zeigt, dass die 
Tuberculose im Säuglingsalter erst dann auftritt, wenn die für die Ent¬ 
wickelung der nach der Geburt eingeführten Bacillenkeime nöthige 
Zeit verstrichen ist, dann aber in raschester Weise an Häufigkeit zunimmt. 
Unter 541 Säuglingen bis zum Alter von 9 Wochen habe ich nur einen 
9 Wochen alten tuberculös gefunden, und bei diesem nur die Hirnhäute *). 

„Die unzähligen Thierversuche seit Villemin haben aber bewiesen, 
dass die Einführung tuberculösen Materiales in gesunde Thiere binnen 
wenigen Wochen die Entwickelung der Tuberculose herbeiführt. Bei den 
Jungen tuberculöser Thiere habe ich in zahlreichen Versuchen ebenso wenig 
wie Koch und Andere Tuberculose in den ersten Lebenswochen auftreten sehen. 

„Auch andere Erfahrungen sprechen gegen die Bedeutung der Vererbung; 
so besonders die wichtigen Untersuchungen Epstein’s 2 ), wonach die Kinder 
schwindsüchtiger Mütter, gesunden Ammen an die Brust gegeben, nicht tuber¬ 
culös werden, bei ihren eigenen Müttern dagegen dieser Krankheit erliegen. 

„Sodann sind anzuführen die Berichte aus gut eingerichteten Waisen¬ 
häusern, deren Bewohner zu einem grossen Theile von an Schwindsucht 
gestorbenen Eltern stammen. So ist nach Stich 8 ) in 8 Jahren im Nürn¬ 
berger Waisenhause nur ein Fall von Tuberculose vorgekommen; ebenso 
im Münchener Waisenhause 4 ) in 12 Jahren bei 613 Waisenkindern nur 
ein Fall, obwohl über die Hälfte derselben Vater oder Mutter oder beide an 
Tuberculose verloren hatten. 

„So können wir denn die Vererbung für den Menschen völlig ausser 
Acht lassen, da sie — wenn überhaupt vorkommend — nur eine äusserst 
geringe praktische Bedeutung hat. Die Lehre von der Vererbung der 
Tuberculose ist nur eine unberechtigte Umschreibung der That- 
sache, dass in zahlreichen Familien die Tuberculose sehr zahl¬ 
reiche Mitglieder hinrafft, eine Thatsache, welche sich einfacher da¬ 
durch erklärt, dass ein schwindsüchtiges Familienmitglied in der Lage ist, 
durch massenhafte Aussaat von Bacillen die übrigen Familienmitglieder und 
besonders junge Kinder anzustecken. 

J ) Vergleiche such S. 93. 

*) Vierteljahrsschrift f. prakt. Heilkunde 141, S. 103, 1879. 

8 ) Deutsches Archiv f. klin. Medicin 42, S. 219, 1887. 

4 ) Bollinger, Münch, med. Wochenschrift 1888, Nr. 29 und 30. 


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90 XV. Versamml. d. D. Vereins f. öff. Gsndhpttg. zu Strassburg i. E. 

„Selbstverständlich soll dabei nicht geleugnet werden, dass von Geburt 
oder durch andere Einflüsse minder widerstandsfähige Individuen, wie an¬ 
deren Krankheitskeimen, so auch den Tuberkelbacillen leichter zugängliche 
Angriffspunkte bieten werden. 

„Aber mit solcher Veranlagung kann sich die öffentliche 
Gesundheitspflege nicht beschäftigen. 

„Von den Quellen, aus welchen Tuberkelbacillen bezogen 
werden, kommen in erster Linie und weitaus alle anderen an 
Bedeutung übertreffend schwindsüchtige Menschen in Betracht. 

„Wer sich von der unendlichen Menge von Tuberkelbacillen überzeugt 
hat, welche jeder Schwindsüchtige zeitweilig mit seinem Auswurfe von sich 
zu geben pflegt, der wird nicht zweifeln, dass sie, besonders bei ihrer grossen 
Widerstandsfähigkeit gegen äussere Einflüsse, vollkommen genügen, die 
grosse Verbreitung der Tuberculose zu erklären. 

„Eine directe Uebertragung der Tuberculose von Schwindsüchtigen auf 
Gesunde ist wiederholt sicher gestellt. 

„So berichtet Reich, dass in Neuenburg, einem Orte von 1300 Ein¬ 
wohnern, alle 10 von einer schwindsüchtigen Hebamme im Laufe etwa eines 
Jahres entbundenen, aus sonst gesunden Familien stammende Kinder an 
tuberculöser Hirnhautentzündung gestorben seien, während von den von 
der anderen Hebamme entbundenen Kindern keines an Tuberculose erkrankte. 
Erstere hatte dija Gewohnheit, neu geborenen Kindern den Schleim zu aspi- 
riren und bei mangelhafter Athmung Luft einzublasen. In 9 Jahren seien 
sonst von circa 92 jährlich Geborenen nur zwei an derselben Krankheit 
erkrankt. 

„Weiter ist eine Reihe von Fällen veröffentlicht, in welchen bei ritueller 
ßeschneidung die Kinder Tuberculose von der Wunde aus bekamen, von 
welcher der schwindsüchtige Beschneider mit dem Munde das Blut anzu¬ 
saugen pflegte. 

„Auch die Muttermilch wäre hier zu erwähnen, obwohl Bang 1 ) bei 
einigen mit der Milch tuberculöser Frauen vorgenommenen Versuchen keine 
Ansteckung erzielte. Doch davon Näheres bei der Kuhmilch. 

„Eine grosse Reihe Erfahrungen, welche für indirecte Ansteckung 
sprechen, übergehe ich, da eine volle Beweiskraft ihnen nicht innewohnt; 
ich erwähne nur eine eigene. 

„Ich hatte unter den Kaninchen und Meerschweinchen des pathologi¬ 
schen Institutes zu Kiel nie Tuberculose, bis ich einige Thiere aus einer 
etwas verdächtigen Quelle erhielt und dazu setzte. Binnen einigen Wochen 
starben diese alle an Tuberculose und einige Wochen später begann unter 
den eigenen die Tuberculose und raffte im Laufe einiger Monate alle meine 
Thiere weg. Nach gründlicher Reinigung des Stalles blieben neu erworbene 
Thiere frei von Tuberculose. 

„So führt Cor net 2 ) sicher mit Recht die enorme Zunahme der Tuber¬ 
culose unter den Eingeborenen des Curortes Mentone auf den steten Ver- 


1 ) Tuberculosecongress 1888. Couipte rendu p. 70. 

2 ) Zeitschrift f. Hygiene V, S. 298, 1888. 


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Verhütung der Tuberculose. 91 

kehr mit den dort überwinternden Schwindsüchtigen zurück, nicht auf das 
Aufgeben der Landarbeit. 

* Besonders für Uebertragung der Krankheit von Schwindsüchtigen auf 
Gesunde spricht die Erfahrung des Ordens der barmherzigen Schwestern, 
welche, obwohl fast ohne Ausnahme als blühende, gesunde Mädchen ein¬ 
tretend, in überwiegendem Maasse der Schwindsucht als Opfer fallen. Einen 
zahlenmässigen Nachweis hat dafür in jüngster Zeit Cor net 1 ) erbracht. 
Er berichtet über die seit 25 Jahren in sämmtlichen Krankenpflegeorden des 
preussischen Staates vorgekommenen Todesfälle, die jeweiligen Todesursachen, 
Alter, Klosteijahre u. s. w. nach amtlichen Erhebungen. Es betreffen die 
Berichte jährlich durchschnittlich 4028 Schwestern oder Brüder mit 2099 
Todesfällen und eine Gesammtsumme von 87450 Personenjahren. Es ergab 
sich, dass 62*88 Proc. aller Verstorbenen der Tuberculose erlagen. Das 
Durchschnittsalter dieser Verstorbenen betrug nur 36*27 Lebensjahre, ob¬ 
wohl nur kräftige junge Mädchen und Männer von 18, meist 22 bis 
30 Jahren eintreten, deren Gesundheit ärztlich beglaubigt ist. Weiter ergab 
sich, dass die Sterblichkeit an Tuberculose im ersten Halbjahre der Ordens- 
thätigkeit sehr gering ist, dann aber rasch steigt, so dass sie bereits in den 
ersten fünf Jahren ein Drittel der Gesammtsterblichkeit ausmacht. Nach 
der Absterbeordnung hat ein Mensch, der das 17. Lebensjahr überschritten 
hat, im preussischen Staate durchschnittlich noch 41*17 Lebensjahre zu er¬ 
warten, in den Krankenpflegeorden nur 19*67 Jahre. Diese Verkürzung 
des Lebens kommt wesentlich auf Rechnung der Tuberculose. 

„Ich bedauere es, aus der höchst interessanten Arbeit der Kürze der 
Zeit wegen nicht mehr als diese wenigen Zahlen ausheben zu dürfen; diese 
aber beweisen, dass der Verkehr mit Kranken, unter welchen die Schwind¬ 
süchtigen hervorragend vertreten sind, eine Erhöhung der Sterblichkeit an 
Tuberculose auf s /s gegen V 7 bis l j h in der Gesammtbevölkerung bedingt. 
Dabei lässt sich annehmen, dass etwa mit dem Klosterleben verbundene 
Schädlichkeiten weit durch die übrigen günstigeren Verhältnisse ausgeglichen 
werden. 

„Es wäre nun vorauszusetzen, dass überall, wo zahlreiche Menschen 
verkehren, besonders in Städten, auch Tuberkelbacillen in mehr oder weniger 
grosser Menge vorhanden sein müssen. Aber zahlreiche Untersucher sind 
vergeblich bemüht gewesen, die Bacillen besonders an Orten, wo Schwind¬ 
süchtige sich aufhielten, nachzuweisen. Sicherlich waren die mangelhaften 
Methoden daran schuld. 

„Cornet 5 ) hat nun diese Lücke in unanfechtbarer Weise ausgefüllt. 
Seine Untersuchungen sind von entscheidender Bedeutung nach vielen Rich¬ 
tungen hin, besonders aber für die Vorbeugemaassregeln. Ich muss desshalb 
bitten, auf sie etwas näher eingehen zu dürfen. Cor net entnahm von den 
Orten, welche er auf Anwesenheit von Tuberkelbacillen prüfen wollte, Staub 
von solchen Stellen, auf welche sich der in der Luft zeitweilig befindliche 
Staub in natürlicher Weise frei abgelagert hatte; er wählte jedoch 
zugleich die Stellen so, dass eine directe Verunreinigung durch 


D Zeitschrift f. Hygiene VI, S. 65, 1889. 
*) Zeitschrift f. Hygiene V, S. 191, 1888. 


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92 XV. Versamml. d. D. Vereins f. öff. Grsndhpflg. zu Strassburg i. E. 

tuberculösen Auswurf, sei es durch Ausspucken, sei es durch Anhusten 
oder durch mit Auswurf beschmutzte Finger, Tücher, Gefässe oder sonstige 
Gegenstände fast undenkbar war. Bei Krankenzimmern wählte er mit Vor¬ 
liebe die hinter dem Kopfe des Kranken befindliche Wand, sowie die mitt¬ 
leren Querleisten am Kopfende des Bettgestelles, besonders da, wo dieses 
an die Wand anstiess und also Monate, vielleicht Jahre nicht berührt worden 
war, dann hochhängende Bilder, Uhrgehäuse und dergl. mehr. Von dem 
gewonnenen Staube wurde unter den jetzt üblichen, anderweitige Infection 
ausschliessenden Maassregeln je zwei bis vier Thieren eine gewisse Menge 
in die Bauchhöhle eingeführt; sämmtliche Thiere wurden, soweit sie nicht 
vorher schon anderen mit dem Staube eingeführten Krankheitserregern zum 
Opfer fielen, zwischen dem 38. und 50. oder 60. Tage getödtet. In jedem 
Falle wurden alle der Tuberculose verdächtigen, ebenso wie die unzweifel¬ 
haft tuberculösen Veränderungen auf Bacillen geprüft. 

„Cornet prüfte auf diese Weise in sieben Krankenhäusern 21 Kranken¬ 
säle mit Schwindsüchtigen, davon tödtete der Staub von zwei Sälen die Thiere 
früher schon durch andere Infectionserreger, aus 15 Sälen erzeugte er Tuber¬ 
culose. Von 170 Versuchen mit Staub aus den Zimmern von Schwind¬ 
süchtigen Privatkranken starben 73*5 Proc. der Thiere an Infectionskrank- 
heiten überhaupt, 20 Proc. an Tuberculose. 

„Im Allgemeinen ergab sich, wenn nur die nicht binnen kurzer Zeit 
gestorbenen Thiere in Rechnung gezogen werden, dass von Krankenhäusern 
47*6 Proc., von Irrenanstalten 17*6 Proc., von Privatwohnungen von Schwind¬ 
süchtigen 43*6 Proc. die Tuberculosekejme im Staube enthielten. 

„Von Strassen und anderen gelegentlich von Schwindsüchtigen benutzten 
Räumlichkeiten ist die Zahl der Versuche zu klein, um bindende Schlüsse 
zu gestatten. 

„Die Cor net’sehen Untersuchungen haben aber nach einer anderen 
Richtung hin werthvolle Aufschlüsse gebracht. Dass in mehr als 2 /a der 
von Schwindsüchtigen belegten Räume die Ansteckungskeime vorhanden 
waren, könnte nicht Wunder nehmen, wohl aber widerspricht der weit ver¬ 
breiteten Ansicht, dass die Tuberkelbacillen allerorts vorhanden seien, das 
Freibleiben von fast 2 / 3 solcher Räume. Es beweist aber diese Thatsache, 
welche nach Lage der Dinge nicht durch ungenügende Untersuchungs¬ 
methoden zu erklären ist, dass es möglich ist, auch die Umgebung von 
Schwindsüchtigen durch zweckmässige Maassregeln von An¬ 
steckungskeimen frei zu halten. 

„Es ergab die genaue Prüfung der Art und Weise, wie die betreffenden 
Schwindsüchtigen ihren Auswurf zu behandeln pflegten, dass überall da 
mit Sicherheit Tuberkelbacillen nachgewiesen werden konnten, wo die Kranken 
entweder ihren Auswurf auf den Fussboden oder ins Taschentuch entleerten, 
während bei Entleerung in Gefässe oder sonst ungefährlicher Beseitigung 
des Auswurfes auch nach Wochen- und monatelangem Aufenthalte die 
Räume von Keimen frei blieben. 

„Es wird also der bacillenhaltige Auswurf auf dem Fussboden getrock¬ 
net und durch die Füsse zu feinem Staube zerrieben aufgewirbelt und 
gelangt mit der bewegten Luft je nach der Schnelligkeit derselben überall 


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Verhütung der Tuberculose. 93 

in die Umgebung und kann dann gelegentlich eingeathmet werden, wenn er 
wieder in Bewegung gesetzt wird. 

„Noch leichter geschieht das mit dem ins Taschentuch entleerten Aus¬ 
wurf, der in der warmen Tasche getröcknet, beim Entfalten des Tuches 
zerrieben und staubförmig ausgesäet wird. 

„„Die Möglichkeit, durch einige richtig angewandte Vorsicht dielnfec- 
tionsgefahr bedeutend zu vermindern, vielleicht gänzlich zu beseitigen, 
ist im Grossen gerade durch diejenigen Krankenräume bewiesen, in welchen 
sich keine Bacillen fanden“ u (Cornet). 

„Darüber, dass solche in Staubform verbreitete Tuberkelbacillen am 
häufigsten für Ansteckung dienen, sprechen noch pathologisch-anatomische 
Erfahrungen, welche beweisen, dass für die Tuberculose die Einathmung der 
Keime die Hauptrolle spielt. 

„Denn während bei Kindern die Tuberculose des Hirns und seiner 
Häute eine hervorragende Rolle spielt, so dass bei 66*7 Proc. aller secirten 
Tuberculösen sie sich findet, fand ich sie nur bei 8*8 Proc. der an Tuber¬ 
culose gestorbenen Erwachsenen. 

„Die Erklärung liegt darin, dass im frühen Kindesalter nur durch die 
Nase geathmet wird, weil die Mundhöhle noch so eng ist, dass sie nur für 
die Zunge Platz hat; es werden desshalb die Infectionskeime bereits in den 
sehr engen Nasenhöhlen zurückbehalten, von wo sie in den durch Key und 
Retzius nachgewiesenen Lymphwegen bereite Verbreitungswege gerade 
nach den Hirnhäuten hin finden. 

„Etwas weniger wichtig, wenn auch immerhin besonders für das 
Kindesalter von Bedeutung, ist die Verbreitung der Tuberculose durch 
Thiere. Die Hausthiere, und unter ihnen besonders die Rinder, kommen 
hier in Betracht. 

„Vor Allem ist die directe Ansteckung durch die Milch von Wichtigkeit. 
Schon G e r 1 a crh hatte auf deren Gefährlichkeit hingewiesen. Aber erst in 
neuerer Zeit ist durch zahlreiche sorgfältige Untersuchungen, besonders von 
B® 11 # 1 )? von Bölling er 2 ) und Hirschberger 3 ) bewiesen worden, dass 
die Milch von tuberkulösen Kühen, auch wenn das Euter nicht selbst 
erkrankt ist, Tuberculose hervorzurufen vermag. Ebenso sind die Bacillen 
in der Milch mikroskopisch nachgewiesen. 

„Hirschberger fand 

bei hochgradiger Tuberculose die Milch in 80 Proc. infectiös, 

„ mittelgradiger „ „ „ „ 66 „ „ 

„ geringgradiger „ „„„33„ „ 

und zwar von Kühen, deren Euter frei von tuberculöser Erkran¬ 
kung waren. Bei Eutertuberculose sind die Bacillen immer in sehr 
grosser Menge in der Milch vorhanden. 

„Mit grosser Wahrscheinlichkeit spielt gerade die Milch bei der soge¬ 
nannten vererbten Tuberculose der Kinder eine Hauptrolle. Dafür spricht 

*) Deutsche Zeitschrift für Thiermedicin XT, S. 45, 1885, und Congr&s pour Petudo 
de la tuberculose 1888, Compte rendu p. 69. Paris 1889. 

*) 1. c. 

*) Deutsches Archiv f. klin. Medicin 44, S. 500, 1889. 


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94 XV. Versamml. d. D. Vereins f. öff. tisndhpflg. zu Strassburg i- E. 

besonders die Häufigkeit der Mesenterialdrüsentuberculose bei Kindern, 
also der Abschnitte des Lymphsystems, welche durch den Darm zugeführte 
Keime zunächst treffen müssen. Unter 248 tuberculösen Kindern zeigten 
45*5 Proc. Tuberculose der Mesenterialdrüsen (gegen 22*5 Proc. bei Erwach¬ 
senen). 

„Auch die Milchproducte sind noch gefährlich; die Butter nach Bang 
allerdings in sehr geringem Maasse; dagegen ist nach Galtier’s 1 ) Unter¬ 
suchungen Käse und Molken aus tuberculoser Milch infectionsfahig. Letzte¬ 
res muss besonders verhängnisvoll bei Molkencuren gegen beginnende Tu¬ 
berculose wirken. 

„Die Tuberculose ist nun aber bei Kühen ganz ausserordentlich häufig; 
die Kühe werden ausserdem bis zu dem vorgeschrittensten Stande der Krank¬ 
heit zur Milchgewinnung verwandt; es ist daher diese Quelle der An¬ 
steckung eine sehr wichtige. Wenige Zahlen mögen zur Beleuchtung der 
Frage dienen. 

„Zur Verfügung stehen Schlachthausberichte und solche aus der thier- 
ärztlichen Erfahrung. Allerdings sind Schlachthausbefunde als nicht völlig 
den örtlichen Verhältnissen entsprechend anzusehen, weil vor Allem das 
Schlachtvieh, wenn auch Vorwiegend aus nächster Umgebung, zum Theil 
doch auch, besonders bei Grossstädten, aus weiter Entfernung bezogen wird; 
sodann werden Schlachthäusern von vornherein keine Thiere zugeführt, 
bei welchen eine Beanstandung zu fürchten ist; solche Thiere werden viel¬ 
mehr ausserhalb des Schlachthausgebietes geschlachtet und verbraucht oder 
das Fleisch erst nach Entfernung alles Krankhaften in die Städte ein¬ 
geführt. 

„In Augsburg wurden nach Adam von 1877 bis 1886 2*91 Proc. aller 
(118 345) geschlachteten Rinder tuberculös gefunden. Im Schlachthause zu 
Liegnitz 2 Proc. (Jarmer); hier in Strassburg 1880 2*2 Proc. (Zündel), 
in Mühlhausen 3*41 Proc. (Mandel). In diesen Zahlen sind Ochsen, 
Stiere und Kühe zusammen§efasst, während gerade die letzteren, weil sie 
länger leben bleiben, in höherer Zahl tuberculös werden. In Kiel fanden sich 
1888 bei 10*73 Proc. aller Rinder Tuberculose; es waren darunter 940 
Ochsen mit 4*36 Proc., 1391 Bullen mit 4*1 Proc., 4856 Kühe mit 13*86 Proc. 

„Zürn glaubt nach seinen Erfahrungen 17 bis 20 Proc. des ganzen 
Viehstandes um Jena mit Tuberculose behaftet annehmen zu müssen, Wolf 
15 bis 20 Proc. der Gegend von Grünberg, Schanz 50 Proc. in Hohen- 
zollern-Sigmaringen, und Albrecht sogar 50 bis 60 Proc. des ganzen Netze¬ 
bezirks. Wenn nun auch diese letzteren Angaben ganz unglaublich hoch 
erscheinen, so zeigen sie doch im Verein mit den Schlachthausbefunden eine 
ganz erschreckende Verbreitung der Tuberculose bei den Rindern. 

„Weit hinter der Milch an Bedeutung für die Tuberculoseverbreitung 
steht das Fleisch. Die Mehrzahl der mit Fleisch oder Fleischsaft tubercu- 
löser Thiere angestellten Versuche sind ohne Erfolg geblieben (Nocardu. A.). 

„Von anderen Thieren wären noch Schweine und Hühner zu erwäh¬ 
nen, von welchen erstere sehr häufig an tuberculösen Processen der Drüsen, 
Knochen und Lungen leiden, letztere ganz besonders häufig an grossen käsigen 


*) Congres pour l’6tude de la tuberculose 1888, p. 81. 


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Verhütung der Tuberculose. 95 

Knoten des Darmes, welche an ihrer geschwürigen Oberfläche massenhafte 
Tuberkelbacillen dem Darminhalte heimischen und mit ihm entleeren. 

„Auch durch solche Entleerungen mit tuberculösen Darmgeschwüren 
behafteter Thiere ist eine Verbreitung der Tuberculose möglich, wenn sie 
auch kaum eine grosse Rolle spielen wird. 

Maassregeln gegen die Verbreitung. 

„Die Maassregelü, welche zur Verhütung der Tuberculose getroffen wer¬ 
den können, sind solche, welche von Seiten des Staates, der Gemeinde oder 
des einzelnen Menschen ergriffen werden können. Letztere, obwohl von 
sehr grosser Bedeutung, kommen hier nur soweit in Betracht, als sie etwa 
vom Staate oder von der Gemeinde in Anstalten u. s. w. vorgeschrieben 
werden können. 

„Wesentlich sind es staatliche und gemeindliche, welche uns hier angehen. 

„Für alle solche Maassnahmen gilt, dass sie vor Allem voraussichtlich 
den gewünschten Erfolg haben, dann, dass sie im richtigen Verhältnisse zu 
dem zu erzielenden Zwecke stehen und drittens, dass sie ausführbar sein 
müssen. 

„Es werden die Ansichten häufig nicht unbedeutend auseinandergehen, 
ob vorgeschlagene Maassregeln den drei Forderungen entsprechen. Es ist 
jedoch zweckmässig, die strengsten Forderungen scharf auszusprechen, da 
die Praxis schon selbst eine Abminderung nur zu gern am Geforderten ein- 
treten lässt. 

„Die Vorbeugungsmaassregeln sind zum Theil dieselben, 
wie sie auch gegen andere Infectionskrankheiten in Wirk¬ 
samkeit treten müssen, es werden somit weitergehende Ziele 
damit erreicht, als die Bekämpfung der Tuberculose allein. 

„Wenden wir uns nun zu den einzelnen Quellen der Tuberculoseerwer- 
bung, so haben wir zum Glück nicht nöthig, uns besonders mit der Ver¬ 
erbung zu beschäftigen, da sie eben, wie ich nachgewiesen habe, keine 
bedeutende Rolle spielt; wir würden sonst ihr machtlos gegenüber stehen; 
denn Maassregeln, wie Eheverbot Tuberculöser u. dgl., wie wohl empfohlen 
ist, wäre wirkungslos, die einzige wirksame Maassregel ja unmöglich. 

„Zum Glück aber sind wir laicht hierauf angewiesen, denn die Haupt- 
quejle der Verbreitung der Tuberculose sind Schwindsüchtige. 
Mit ihrem Aus würfe säen sie unglaubliche Massen von Tuberkelbacillen und 
deren Keime allenthalben aus, wo sie verkehren. Hier nur vermögen Vor¬ 
beugungsmaassregeln den Hebel anzusetzen. 

„Es handelt sich einmal darum, die Schwindsüchtigen dazu zu bringen, 
ihren Auswurf in für sie selbst und andere ungefährlicher Weise zu besei¬ 
tigen, zweitens an allen solchen Orten, an welchen viele Menschen, und 
darunter auch Schwindsüchtige, verkehren, solche Maassregeln zu treffen, 
dass unvorsichtig ausgesäete Tuberkelbacillen unschädlich gemacht werden. 

„Die unschädliche Beseitigung des Auswurfes ist dadurch zu erzielen, 
dass in allen öffentlichen Gebäuden, wie es bereits in vielen der Fall ist, 
in reichlicher Weise für die Benutzung der verkehrenden Menschen Spuck¬ 
näpfe aufgestellt und für deren regelmässige und zweckentsprechende Reini¬ 
gung gesorgt werde. 


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96 XV. Versamml. d. D. Vereins f. oft Gsndhpflg. zu Strassburg i. E. 

„Dasselbe liesse sich wohl für Fabriken, Werkstätten und dergleichen 
Arbeitsräume mit demselben Rechte erzwingen, wie andere Maassregeln zum 
Schutze der Arbeiter. 

„Wird nun auch in solcher Weise allen in solchen Gebäuden Verkeh¬ 
renden Gelegenheit geboten, ihren Auswurf in unschädlicher Weise zu be¬ 
seitigen, so wird doch nicht zu verhüten sein, dass trotzdem in solchen 
Räumen, besonders durch unreinliche, an den Boden spuckende Menschen, 
Bacillen im Staube sich finden. Um diese unschädlich zu machen, ist es 
unerlässlich, regelmässige feuchte Reinigung der Räume vorzunehmen. 

„Hierdurch allein kann das Austrocknen und die Zerreibung zu feinem 
Staube verhindert werden. Jedes trockene Auskehren erhöht die Ge¬ 
fahren, denn Auskehren und Abstäuben wird mit Recht nur als Umlagerang 
der Staubtheile von einem Orte nach einem anderen bezeichnet. 

„Diese Maassregeln durchzuführen wird in vielen öffentlichen Gebäuden 
keine Schwierigkeit bieten, so in Gerichten, Bahnhöfen, Posträumen, in Ca- 
sernen, Waisenhäusern, in Werk- und Armenhäusern und in Gefängnissen. 

„Ebenso wird wohl in Krankenhäusern, in welchen ja gerade die Schwind¬ 
sucht stark vertreten ist, falls es nicht bereits geschieht, eine strenge 
Durchführung solcher Maassnahmen auf keine Schwierigkeiten stossen, im 
Gegentheil, sie muss gefordert werden, wenn nicht in ihnen von anderen 
Krankheiten Genesende den Keim der neuen Kraukheit mit sich hinausnehmen 
sollen, und das zu einer Zeit, in welcher sie wohl gerade besonders für 
dessen Entwickelung günstigen Boden darbieten. 

„In den Eisenbahnwagen könnten ebenso gut, wie für Cigarrenasche 
Vorkehrung getroffen ist, ähnliche Einrichtungen für Hustende vorgesehen 
werden; die Gefahr gerade in von unreinlichen Schwindsüchtigen benutzten 
Wagen darf nicht gering angeschlagen werden. 

„Am meisten Widerstand wird sich von Seiten der Schule geltend 
machen. Dass Gründe der Aesthetik nicht gegen solche wichtige und un¬ 
erlässliche Maassregeln gelten können, versteht sich von selbst; aber man 
wird Gründe der Schuldisciplin gegen Einführung von Spucknäpfen geltend 
machen wollen. Doch wird dies kaum so schwer zu nehmen sein. Denn 
die Zahl der mit Auswurf behafteten Kinder wird nicht so gross sein, dass 
ihnen nicht solche Plätze angewiesen werden könnten, von denen aus sie 
ohne Störung und Aufsehen die Spucknäpfe erreichen können. Besonders 
aber liesse sich bei stark hustenden und auswerfenden Kindern die Be¬ 
nutzung des sehr zweckmässigen, von Dettweiler angegebenen Husten- 
fiäschchens anordnen und wohl auch erzwingen. Denn eher wäre der Aus¬ 
schluss solcher Kinder aus der Schule anzuordnen, als zu dulden, dass sie 
zur Quelle der Ansteckung für Mitschüler werden. 

„Ganz besonders aber müssen auch die Lehrer selbst, unter welchen 
ja Schwindsucht keine Seltenheit ist, zur strengen Beobachtung obiger 
Maassregeln angehalten werden. 

„Eine strenge Durchführung solcher Maassregeln in der Schule ver¬ 
spricht besonders auch sehr günstige Wirkung gegen die Diphtheritis zu 
haben. Es ist Thatsache, dass deren Erreger auch durch Menschen ver¬ 
breitet werden, welche nicht oder nur in geringem Maasse Erkrankungs¬ 
erscheinungen haben, oder bei welchen sie bereits völlig verschwunden sind. 


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97 


Verhütung der Tuberculose. 

„Diese Maassregeln in der Verwaltung unterstehenden Gebäuden müssen 
auch, soweit irgend möglich, auf private Anstalten ausgedehnt werden; die 
Handhaben dazu finden sich in dem Aufsichtsrechte. 

„Hierher gehören Institute, Pensionate, Krippen und Kleinkinderbewahr- 
aiistalten. 

„In hohem Maasse wünschenswerth wäre es, ähnliche Massregeln auch 
auf Gasthäuser. Wirthschaften, Theater und dergleichen ausdehnen zu können. 

„Ist es doch Cornet 1 ) gelungen, im Staube eines Hotelzimmers, in 
welchem eine tuberculose Sängerin gestorben war, nach Wochen noch 
Tuberkelbacillen nachzuweisen. 

„Wenn wir den gewaltigen Apparat betrachten, welcher gegen das Ein¬ 
dringen der Cholera, des Gelbfiebers, von Thierseuchen, gegen die Reb¬ 
laus u. s. w. in Beweguug gesetzt wird, so kann gegenüber den durch die 
Tuberculose bedingten enormen Schädigungen des Volkswohles kaum ein 
Zweifel nicht nur an der Berechtigung, sondern auch Verpflichtung zur Ein¬ 
führung von Maassregeln bestehen, welche, wenn auch in die Freiheit der 
Einzelnen eingreifend, nöthig erscheinen, dieser Geissei des Menschen¬ 
geschlechtes Einhalt zu thun. Zudem ist mit Bestimmtheit zu erwarten, 
dass solche Maassregeln, wenn erst ein- und streng durchgeführt, eine so 
bedeutende Verminderung der Tuberculose herbeiführen werden, dass ihre 
Anwendung seltener und immer seltener Vorkommen wird. 

„Die Vorbedingungen solcher Maassregeln sind in vielen Städten vor¬ 
handen, oder werden binnen Kurzem vorhanden sein, das sind öffentliche 
zweckentsprechende Desinfectionsanstalten. An sie muss sich die Ausbildung 
von Leuten anschliessen, welche die Desinfection zu ihrem Berufe machen. 

„Nach jedem Todesfälle von Tuberculose müsste vorschriftsmässig eine 
Desinfection nicht nur der Wäsche und Betten des Verstorbenen, sondern 
auch der Räume, in welchen er zugebracht , stattfinden. Nachher in solche 
Wohnungen Einziehende sind sonst in hohem Grade gefährdet. 

„Diese Forderung ist in erweiterter Form bereits auf dem sechsten 
internationalen Congresse für Hygiene und Demographie in Wien aufgestellt 
worden, wo in der ersten Section beschlossen wurde: 

1. Es ist wünschenswerth, dass in jedem Lande die Desinfection bei 
gewissen Krankheiten durch Gesetz obligatorisch gemacht werde; 

2. geschultes Personal und Desinfectionsmaterial bereit gehalten werde; 

3. nnter die Krankheiten, welche unbedingt Desinfection erheischen, ist 
die Tuberculose aufzunehmen. 

„Durch Mitwirkung der Aerzte wäre zu erstreben, dass Schwindsüch¬ 
tige auch im Verlaufe ihrer Krankheit wiederholt Desinfection vornehmen 
Hessen, da auch bei der grössten Reinlichkeit nicht ausgeschlossen ist, dass 
durch explosives Aushusten Auswurf in die Umgebung gebracht wird. 

„Von der Krankenpflege, vom Hebammenberufe Schwindsüchtige aus- 
*chliessen zu können, wäre sehr erwünscht, ebenso eine Ueberwachung des 
Ammenwesens. 

„Keinem Zweifel unterliegt es, dass mit Zubereitung und Verkauf 
von Lebensmitteln beschäftigte Schwindsüchtige in sehr wirksamer Weise 

>) J. e. S. 224. 

Vierteljahrsficbrift für Gesundheitspflege, 1890. 7 


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98 XV. Versamml. d. D. Vereins f. öff. Gsndhpflg. zu Strassburg i. E. 

die Tuberculose zu verbreiten vermögen. Ob aber eine ärztliche Ueber- 
wachung solcher, wie es, wenn ich nicht sehr irre, früher in Bayern der 
Fall war, erreichbar sein wird, ist sehr fraglich. Und doch ist der Ver¬ 
kauf von mit Wasser verdünnter Milch nur eine Schädigung des Geldbeu¬ 
tels, während mit ausgehusteten Tuberkelbacillen verunreinigte eine hohe 
Gefahr für Gesundheit und Leben in sich birgt. 

„Strassenreinigung darf nur feucht geschehen, da die Aufwirbelung des 
aus fein zerriebenem Material bestehenden Kehrichte für die Vorübergehen¬ 
den nicht ungefährlich ist, wenn auch, was die Tuberkelbacillen bei der grossen 
Vertheilung betrifft, weniger, als der Zimmerstaub der Schwindsüchtigen. 

„Ebenso muss Strassenbesprengung theils zur Verhütung der Staubauf- 
wirbeluug, theils zur Wegspülung desselben in viel reichlicherem Maasse, 
als seither meist üblich ist, gefordert werden. 

„Wir kommen nun zu den Maassregeln in Bezug auf Thiere als Ver¬ 
breiter der Tuberculose. 

„Dass hier die Milch an Bedeutung obenan steht, ist nach dem früher 
Mitgetheilten zweifellos; leider aber stehen wir ihr gegenüber machtlos da, 
wenn es sich um directe Maassregeln gegen Verbreitung der Tuberculose 
handelt, da sowohl mikroskopische wie experimentelle Prüfung auf Bacillen 
unmöglich für den täglichen Verkehr durchführbar ist. Es wird desshalb 
nichts übrig bleiben, als von anderer Seite her diesen Punkt anzufassen. 
Es ist nöthig, genaue Kenntniss über die Verbreitung der Tuberculose bei 
den Kühen zu erlangen, und die Stallungen festzustellen, aus welchen tuber- 
culöse Thiere stammen. Diese Stallungen müssen dann unter thierärztliche 
Controle gestellt und jedes Thier, welches den Beginn der Tuberculose zeigt, 
von der Milchgewinnung ausgeschlossen und dem Schlachtmesser geopfert 
werden. Desinfection von Stallungen und Stallgeräthe muss damit Hand in 
Hand gehen; strenge Ueberwachung des Stallpersonals, damit es nicht 
seinen Auswurf beliebig im Stalle von sich giebt, wird dann von selbst von 
den Landwirthen geübt werden. 

„Die Feststellung der Stallungen, aus welchen tuberculose Thiere 
stammen, ist jetzt bereits vielfach in Angriff genommen, so in Bayern und 
Preussen, soweit es sich um Schlachthausbefunde handelt. Da jedoch bisher 
nur ein gewisser Theil der Schlachtthiere in öffentlichen Schlachthäusern 
geschlachtet wird, welchen selbstverständlich die herabgekommensten Thiere 
überhaupt nicht zugeführt werden, so ist darauf zu dringen, dass die Tuber¬ 
culose der Rinder gesetzlich als eine Krankheit festgestellt werde, für 
welche die Anzeigepflicht und thierärztliche Ueberwachung auferlegt wird. 
Nur auf diesem Wege wird genaue Feststellung und damit Ueberwachung 
und Vernichtung der Thiertuberculose möglich werden. 

„Es ist nun von thierärztlicher Seite besonders die Schwierigkeit hervor¬ 
gehoben, die Tuberculose bei Rindern zu erkennen, es ist darauf hingewiesen, 
dass oft stark tuberculös gefundene Thiere in sehr gutem allgemeinem Er¬ 
nährungszustände sich befanden. Es kann dies jedoch hier nicht in Betracht 
kommen, da es sich nicht um Einzelfälle handelt, sondern um Thiere in der 
Tuberculose verdächtigen Stallungen. Schon auf dem internationalen thier¬ 
ärztlichen Congresse zu Brüssel 1885 sprach sich Lydtin dahinaus: „Heut- 


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Verhütung der Tuberculose. 99 

zütage vermag der Thierarzt in einem der Tuberculose verdächtigen Stalle 
die bereits befallenen Thiere ebenso leicht zu erkennen, als rotzkranke 
Pferde in einem mit Rotz behafteten Stalle.“ Ihm schliesst sich Gagny 1 ) 
an: „Es handelt sich nicht darum, mit Sicherheit die Tuberculose in allen 
ihren Entwickelungsgraden bei Thieren, welche z. B. auf dem Viehmarkte 
vorgeführt werden, zu erkennen, sondern nur darum, die Befallenen in einer 
Heerde, in welcher bereits ein Fall gefunden worden ist.“ Hierbei lassen 
sich dann in Zweifelsfällen die bacteriologischen Methoden zur Sicherung 
der Diagnose anwenden. 

„Nur kurz brauchen wir uns mit dem Fleische tüberculös gefundener 
Schlachtthiere zu beschäftigen. Es unterliegt keinem Zweifel, dass mit dem 
Fleischsafte tuberculöser Thiere nur äusserst selten bei Thierversuchen 
Tuberculose erzielt wurde. Andererseits aber steht es fest, dass die Infec- 
tion auf diese Weise geschehen kanu; es muss das auch als selbstverständ¬ 
lich bezeichnet werden, da die Tuberkelbacillen, wie ich zuerst 1883 und 
nach mir Andere nachgewiesen haben, im Blute gefunden werden. Zu 
welcher Zeit im Verlaufe der Krankheit sie ins Blut gerathen können, lässt 
sich nie voraus bestimmen. 

„So entschieden nun auch von den Meisten darauf gedrungen wird, dass 
jedes auch nur an einer einzigen Stelle tuberculös gefundene Thier dem 
Verbrauche entzogen und vernichtet werden soll, so muss andererseits zu¬ 
gegeben werden, dass bei sorgfältiger Entfernung und Zerstörung des 
tuberculösen Theiles und namentlich auch nach gründlichem Kochen und Braten 
solches Fleisch als unschädlich bezeichnet werden muss. Es erscheint daher 
als fraglich, ob eine so tief in den Geldbeutel einschneidende Maassregel, wie 
die völlige Vernichtung jedes tuberculös gefundenen Thieres, berechtigt ist. 

„Das in Preussen geltende, durch Ministerialverfügung vom 15. Sep¬ 
tember 1887 geregelte Verfahren scheint das vorläufig richtige: 

Eine gesundheitsschädliche Beschaffenheit des Fleisches von 
perlsüchtigen (= tuberculösen) Rindern ist der Regel nach dann 
anzunehmen, wenn das Fleisch Perlknoten enthält, oder das perl¬ 
süchtige Thier, auch ohne dass sich in seinem Fleische Perlknoten 
finden lassen, abgemagert ist. Dagegen ist das Fleisch eines perl- 
süchtigen Thieres dann noch für geniessbar zu halten, wenn 1) das 
Thier gut genährt, und 2) die Perlknoten ausschliesslich in einem 
Organe vorgefunden werden, oder im Falle des Auffindens in zwei 
oder mehreren Organen diese durch Organe derselben Körperhöhle 
und mit einander direct, oder durch Lymphgefässe oder durch solche 
Blutgefässe, welche nicht dem grossen Kreisläufe, sondern dem 
Lungen- oder dem Pfortaderkreislaufe angehören, verbunden sind. 

Im Uebrigen bleibt es dem Ermessen der Sachverständigen im 
Einzelfalle überlassen, ob und inwiefern nach dem geringen Grade 
der Ausbildung der Perlsucht und der übrigen gesunden Beschaffen¬ 
heit des Fleisches der Genuss des letzteren als eines nur minder- 
werthigen für statthaft zu erachten ist und dem entsprechend ein 
Verkauf desselben auf dem Schlachthofe unter Aufsicht und unter 


Tuberculose-CongresB 1888, S. 463. 


7* 


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100 XV. Versamml. d. D. Vereins f. öff. üsndhpflg. zu Strassburg. i. E. 


namentlicher Angabe der kranken Beschaffenheit des Fleisches 
folgen darf. 

„Für Schweine und andere Thiere gilt dasselbe, was über das Rind 
gesagt ist. 

Schlusssätze. 


I. Die Tuberculose ist die wichtigste Krankheit in volkswirth- 
schaftlicher Beziehung durch die hohe Sterblichkeit, durch 
die grosse materielle Schädigung während der langen Krank¬ 
heitsdauer, durch die grosse Ansteckungsgefahr für Andere. 

II. Die Hauptquelleu derselben sind: der Auswurf schwind¬ 
süchtiger Menschen, die Milch tuberculöser Kühe. 

III. Die dagegen zu ergreifenden Maassregeln sind: 

1. Anzeige- und Desinfectionspflicht bei Sterbe fällen tuber¬ 
culöser Menschen. 

2. Anzeigepflicht der Rindertuberculose und thierärztliche 
Ueberwachung und Desinfection der der Tuberculose 
verdächtigen Stallungen. 

3. Vorkehrungen zur Beseitigung des Auswurfes in allen 
öffentlichen und soweit möglich privaten, dem Menschen¬ 
verkehre dienenden Gebäuden und Einrichtungen, be¬ 
sonders Schulen, Verkehrsanstalten, Krankenhäusern und 
Gefängnissen. 


„Wer täglich mit dieser Krankheit zu thun hat, wer sieht, welche Fülle 
von Schmerzen und Thräneu, welches hohe Maass von menschlichem Leid und 
Elend gerade durch diese Krankheit, wie durch keine andere verursacht 
wird, wer weiss, welche Schädigung durch diese Krankheit der nationalen 
Wehrkraft zugefügt wird, der wird eine ernstliche Bekämpfung dieser Seuche 
für eine unabweisbare Pflicht erklären müssen. 41 


Vorsitzender Geh. Siinitätsratll Dr. Lent constatirt, dass nach 
Ansicht des Herrn Referenten die von ihm aufgestellten Schlusssätze nicht 
zur Abstimmung kommen sollen und eröffnet die Discussion. 

Geh. Sanitätsrutil Dr. Dcttweiler(Falkenstcin) hält für die nahezu 
einzigst wirksame Maassregel zur Verhütung der Tuberculose in 9 / 10 der 
Fälle den richtigen Gebrauch des richtigen Spucknapfes. Die Beweis¬ 
kraft der Cornet’sehen Untersuchungen sei bis jetzt unbestreitbar, ebenso 
der daraus gefolgerte Schluss, dass die Verbreitung der Tuberculose sich 
vorzugsweise an die Eintrocknung, Zerstäubung und Wiedereinathmung 
bacillenhaltiger Absonderungen knüpfe und die Uebertragungen durch directe 
Ueberimpfung, durch Nahrungsmittel etc. der Einathmungstuberculose gegen¬ 
über als verschwindend klein angenommen werden müssen. Aus diesem 
vorerst rein wissenschaftlichen Axiom ergebe sich nach dem Gesetz der 
causalen Therapie die praktische Folgerung, die Verhütung der Schwindsucht 
dadurch zu erstreben, dass der flüssige Auswurf Lungenkranker jederzeit 
an einem ihn feuchthaltenden Ort abgesetzt und von da aus in unschädlicher 
Weise zu gelegener Stunde beseitigt werden könne. Hierzu sei der mit 


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101 


Verhütung der Tuberculose. 

etwas Wasser gefüllte Spucknapf das bis jetzt beste Mittel gewesen; Taschen¬ 
tuch und Fussboden seien als unreinlich und gefährlich gar nicht mehr in 
Betracht zu ziehen. 

Nun entspreche aber der Zimmer- und Hausspucknapf auch bei best 
möglicher Ausstattung seinem eigentlichen Zweck nur zum sehr geringen 
Theil; der noch nicht ständig ans Zimmer, den Sessel oder das Bett gefesselte 
Lungenkranke werde auf seinen Spazier- und Berufsgängen, in allen öffent¬ 
lichen Räumen, in Geschäftshäusern, Schulen, Kirchen und auf der Reise 
meist nicht in d$r Lage sein, gerade einen Spucknapf im Bedürfnissfall zu 
linden, er werde somit gezwungen, ins Taschentuch oder auf den Fussboden - 
zu spucken oder zu verschlucken. Nach statistischen Berechnungen gebe 
es in Deutschland rund IV 2 Millionen Brustkranker, von denen etwa V 10 bett- 
und stuhlkrank sei, mithin der hygienischen Forderung eines ungehinderten 
Gebrauchs des Spucknapfs genügen könne, während die übrigen 9 / 10 oder rund 
1 300 000 Menschen ambulant seien und nicht immer den nöthigen Spuck¬ 
napf zur Hand haben können. Gering gerechnet werden von diesen Kranken 
täglich 3 1 /* bis 4 Millionen bacillenhaltige Sputa der Möglichkeit der Ein¬ 
trocknung und späteren Zerstäubung in die Atmosphäre preisgegeben und 
so stete Verbreiter der Krankheit sein. 

Hier also müsse man Abhülfe schaffen. Innerlich abtödtende Mittel 
gebe es nicht, es müsse also die Vernichtung und Unschädlichmachung des 
Krankheitskeimes ausserhalb des Körpers erstrebt werden und hierzu bedürfe 
es, da der Haus- und Handspucknapf für die Ambulanten nicht genüge, noth- 
wendig eines ambulanten, tragbaren Taschenspucknapfs, in der Art des 
von der Firma Gebr. No eile in Lüdenscheid angefertigten, der dem Hustenden 
ein unentbehrliches Toilettenstück werden müsse. Ohne diesen oder einen 
ähnlichen Taschenspucknapf seien alle sonst vorgeschlagenen oder in Anwen¬ 
dung gebrachten Mittel zur Verhütung der Schwindsucht vergeblich. Erbringe 
Jemand ein besseres Mittel, so werde er es mit Freuden begrüssen. So lange 
ein solches aber nicht erbracht sei, so lange die Cornet’sche Lehre von 
der grossen Gefahr eingetrockneter Sputa Lungenkranker nicht widerlegt sei, 
sei es Pflicht eines Jeden, dahin zu wirken, dass das durch die Cornet’sehen 
Untersuchungen gesteckte Ziel, die Beseitigung des feuchten Auswurfs, durch 
den vorgelegten oder einen verbesserten Apparat erreicht werde, dass Staat 
und Gemeinde angehalten werden, für ihre Gefängnisse, Schulen, Kranken-, 
Armen- und Waisenhäuser die Benutzung dieses oder eines ähnlichen 
Apparates seitens ihrer ambulanten Lungenkranken einzuführen, und dass 
besonders die Eisenbahnverwaltungen für die Sache interessirt werden, deren 
Personenwagen und Wartesäle wahre Zucht- und Brutstätten des schreck¬ 
lichen Leidens seien. 

Dr. Cornet (Reichenhall) tritt der bei Laien und auch vielfach noch 
bei Aerzten verbreiteten Ansicht entgegen, als ob Heredität und Disposition 
die Hauptrolle bei der tuberculösen Infection spiele, eine Meinung, die aus 
der vorbacillären Zeit herrühre und damals ein nothwendiges Glied zum 
Verständniss der Infection gewesen sei, während man heutzutage der 
Heredität und Disposition zur Erklärung nicht mehr oder wenigstens nicht 
mehr in hervorragendem Maasse bedürfe. Die Beobachtungen, dass unter 


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102 XV. Versamml. d. D. Vereins f. öff. Gsndhpflg. zu Strassburg i. E. 

besonderen Verhältnissen einmal Tuberkelbacillen auf den Fötus übergehen 
können, seien nicht zu bezweifeln, sie seien aber äusserst selten. Während 
nach Zusammenstellung von Befunden auf Schlachthöfen unter 860 000 
Stück Grossvieh 18 411 tuberculös befunden worden seien, seien unter 
400000 geschlachteten Kälbern nur 84 tuberculös gewesen, und zwar Kälber 
von drei bis fünf Wochen, während unter drei Wochen nur eines tuberculös 
gefunden worden sei. Die Thatsache, dass bei Kindern und Kälbern Tuber- 
culose so selten sei, habe man bekanntlich mit der Hypothese der latenten 
Tuberculose zu erklären gesucht, indem man angenommen habe, dass die 
kindliche Zelle eine so vermehrte Wachsthumsenergie habe, dass der Tuberkel¬ 
bacillus in ihr nicht zur Entwickelung kommen könne. Seine Impfversuche 
mit Embryonen tuberculöser Thiere, die stets negativ ausgefallen seien, sowie 
der Umstand, dass Impftuberculose stets an der Stelle auftrete, auf welcher 
die Impfung stattgefunden habe, die Tuberculose aber fast immer zuerst in 
den Lungen auftrete und nicht in der Bauchhöhle oder der Leber, wo das 
mütterliche Blut eintreten könne, seien Beweise dafür, dass die directe 
Vererbung eine praktische Bedeutung wohl nicht habe. 

Es bleibe dann noch die Frage, ob nicht eine Prädisposition die An¬ 
siedelung von Tuberkelbacillen erleichtere und er selbst habe diese Dis¬ 
position so zu erklären gesucht, dass vielleicht Kinder tuberculöser Eltern, 
schwächliche Kinder ein minder kräftiges Flimmerepithel besitzen als kräf¬ 
tige, gesunde Kinder, und dass in Folge dessen eine Infection mit Tuberkel¬ 
bacillen durch Einathmung leichter vor sich gehe. Doch spiele auch die 
Disposition heutzutage keine hervorragende Rolle mehr, seit durch zahllose 
Versuche unzweifelhaft feststehe, dass der Bacillus allein genüge, um Tuber¬ 
culose hervorzurufen; seit nachgewiesen sei, dass die kräftigsten, blühendsten 
Menschen keine geringere Sterblichkeit an Schwindsucht aufzuweisen haben 
als schwächliche, und dass die meist von tuberculösen Eltern stammenden 
Kinder des Münchener Waisenhauses nicht tuberculös werden, wenn mau 
verstehe, den Bacillus fernzuhalten. Wissenschaftlich sei kein einziger Fall 
bekannt, dass Menschen Bacillen ohne Schaden einathmen können, und es 
stehe für jeden praktischen Arzt fest, dass die kräftigsten Menschen von 
der Tuberculose befallen werden können. 

Die versuchte Bekämpfung der Disposition habe zu keinem Resultat 
geführt, da habe die contagionistische Prophylaxe wohl ihre Berechtigung, 
der Versuch, direct der Ansteckung zu Leibe zu gehen; denn die Contagion 
stütze sich auf Thatsachen, die Disposition auf Hypothese. Und hier stehe in 
erster Linie die Belehrung des Publicums, demselben immer wieder von Neuem 
mündlich und in Zeitungen und Kalendern u. dergl. die so einfache Lehre 
der Hygiene vorzuführen, dass die Schwindsucht, die eine ansteckende 
Krankheit sei, nicht durch die ausgeathmete Luft oder durch die Aus¬ 
dünstung des Kranken anstecke, sondern in der Regel durch den Auswurf, 
der, auf den Boden oder ins Taschentuch gespuckt, hier trockne und ver¬ 
stäube und dann eingeathmet werde, dass also, wenn man in das Taschen¬ 
tuch und auf den Boden spucke, man sich und seine Umgebung inficire und, 
wenn man dies nicht thue, man von der Tuberculose verschont bleiben 
werde, und dass man desshalb die Ansteckung vermeiden könne, wenn 
Jeder, der überhaupt an Auswurf leide, diesen Auswurf stets feucht halte, 


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Verhütung der Tuberculose. 103 

ihn nicht auf den Boden oder in ein Taschentuch, sondern in irgend ein 
Spuckgefass, das am besten ein wenig Wasser enthalte, spucke. 

Solche Spucknäpfe müssen in geschlossenen Räumlichkeiten, wo Men¬ 
schen verkehren, in Zimmern, Arbeits- und Fabrikräumen, Büreaus, Schulen, 
Amtsstuben, öffentlichen Localen, in Corridoren und Treppenhäusern in 
reichlicher Menge vorhanden sein. Ganz besonders aber seien in Spitälern 
jene Maassregeln auf das Strengste durchzuführen und ebenso in Curorten, 
in denen die Hygiene oft noch sehr daniederliege. 

Professor Dr. Oscar Wys8* (Zürich) weist auf die neueren Zu¬ 
sammenstellungen hin, welche für Baden und Bayern den unzweifelhaften 
Beweis geben, dass in allen denjenigen Bezirken, in denen Tuberculose 
bei Menschen häufig sei, auch die Tuberculose der Kühe eine bedeutende 
Steigerung zeige und umgekehrt. Auch bei den Kühen in der Schweiz, 
speciell des Appenzeller Landes, obgleich sie fast ständig im Freien seien, 
komme Tuberculose vor, wenigstens habe er sie bei Thieren, die dort 
geschlachtet worden seien, gefunden, wenn auch allerdings erheblich seltener 
als in anderen Gegenden. Auffallend sei ihm bei diesen Untersuchungen 
und Zusammenstellungen der Umstand gewesen, dass die Mehrzahl der 
tuberculösen Kühe bestimmten Ställen entstamme, meist Ställen von Händ¬ 
lern an den Grenzen, in denen anscheinend die Tuberculose beim Vieh 
endemisch herrsche. Desshalb sei es von höchster Wichtigkeit, dass man 
trachte, Milch von nicht tuberculösen Thieren zu erhalten, wie dies vielfach 
in Milchcuranstalten erstrebt werde und auch in Zürich in gleicher Weise 
versucht werden solle. Hier habe man schon jetzt strenge Bestimmungen 
für die Milch liefernden Landwirthe und habe neuerdings einen Thierarzt 
verpflichtet, bei den Kühen regelmässige Untersuchungen der Euter auf 
Tuberculose vorzunehmen, da es scheine, dass die Eutertuberculose viel 
häufiger sei, als man bisher angenommen habe, und die solchen Eutern ent¬ 
nommene Milch stets tuberculose Infectionskeime zeige. 

Vorsitzender Geh, Sunitätsrath Dr, Lent schliesst die Discussion 
und schlägt vor, da eine Abstimmung über die Schlusssätze des Referenten 
nicht wohl möglich, auch von diesem nicht beabsichtigt sei, folgende Reso¬ 
lution anzu nehmen: 

Der Deutsche Verein für öffentliche Gesundheitspflege 
nimmt mit Dank von dem Vortrage des Herrn Professor 
Heller über Verhütung der Tuberculose Kenntniss und 
erhofft von der Verbreitung der in diesem Vortrage und 
durch die Verhandlungen mitgetheilten Thatsachen über 
Entstehung, Verbreitung und Verhütung der Tuberculose, 
dass die Erkenntniss der Nothwendigkeit der Beachtung 
und Einführung der in dem Vortrage enthaltenen Maass¬ 
regeln immer mehr bei Behörden und Privaten Eingang 
findet. 

Die Versammlung stimmt dieser Resolution bei. 


Schluss 1 y* 2 Uhr. 


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104 XV. Versamml. d. D. Vereins f. öff. Gsndhpflg. zu Strassburg i. E. 


Dritte Sitzung. 

Dienstag, den 17. September, Vormittags 9 Uhr. 

Vorsitzender Oberingenieur Meyer eröffnet die Sitzung mit einigen 
geschäftlichen Mitteilungen und giebt der Versammlung Kenntnis» davon, 
dass ein Schreiben des Nestors der englischen Hygieniker, des 90jährigen 
Sir Edwin Chadwik, eingegangen sei. der sein lebhaftes Interesse an den 
Arbeiten des Deutschen Vereins für öffentliche Gesundheitspflege ausspreche, 
den Verein in herzlichen Worten begrüsse und ihm seine neuesten Publi- 
cationen übersende. 

Es erfolgt hierauf vor Eintritt in die Tagesordnung die 

Neuwahl des Ausschusses, 

welche nach §. 7 der Satzungen in der letzten Sitzung vorgenommen werden 
muss. Auf Antrag und Vorschlag des Herrn Commercienrathes Henne¬ 
berg (Berlin) erfolgt die Wahl, da von keiner Seite Widerspruch dagegen 
erhoben wird, mittelst Acclamation, und werden gewählt die Herren 

Oberbürgermeister Bötticher (Magdeburg), 

Bürgermeister Back (Strassburg), 

Geh. Sanitätsrath Dr. Lent (Köln), 

Professor Hermann Rietschel (Berlin), 

Stadtbaurath Stübben (Köln), 

Geheimrath Professor Dr. v. Ziemssen (München), 
welche in Gemeinschaft mit dem ständigen Secretär 

Sanitätsrath Dr. Spiess (Frankfurt a. M.) 
den Ausschuss für das Geschäftsjahr 1889 —1890 bilden. 

(Unmittelbar nach Schluss der Versammlung trat der Ausschuss zu 
einer Sitzung zusammen und erwählte nach §. 7, Absatz 3 der Satzungen 
Herrn Oberbürgermeister Bötticher zum Vorsitzenden und Herrn Geh. 
Sanitätsrath Dr. Lent zum stellvertretenden Vorsitzenden für das nächste 
Jahr.) 


Der Vo rsitzende bringt hierauf den letzten Gegenstand der Tages¬ 
ordnung zur Verhandlung: 


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Eisenbalinhygiene in Bezug auf die Reisenden. 


105 


Eisenbahnliygieiie in Bezug auf die Reisenden. 

Referent: Geh, Baurath Wiehert (Berlin). 

„Meine Herren! Durch den Vorstand des Deutschen Vereins für öffent¬ 
liche Gesundheitspflege ist an mich das Ersuchen gerichtet, einige Mit¬ 
theilungen über diejenigen Verhältnisse zu machen, welche bei der Beförderung 
der Reisenden auf den Eisenbahnen von Einfluss auf das gesundheitliche 
Wohlbefinden derselben sind, über diejenigen Einrichtungen, welche für 
diesen Zweck vorhanden und welche vielleicht erwünscht und erstrebens- 
werth sind, wobei indessen, um das Gebiet für die Besprechung über diesen 
Gegenstand nicht von vornherein zu sehr zu verbreitern, lediglich die Fahrt 
der Reisenden in Betracht kommen und der Aufenthalt auf den Stationen 
ausser Berücksichtigung bleiben sollte. Ich bin dem ehrenvollen Rufe um 
so lieber gefolgt, als ich die sachgemässe und einsichtsvolle Besprechung 
über diesen Gegenstand auch vom Standpunkte des Eisenb^hntechnikera 
nur als sehr erwünscht betrachten kann, indem ich annehme, djiss hierdurch 
am besten eine Aufklärung über die gebotenen Einrichtungen und deren 
Zwecke, über die Schwierigkeiten, allseitig befriedigende Zustände herbei¬ 
zuführen, in weiteren Kreisen Verthreitung finden kann und dadurch mit der 
Zeit alsdann auch die vielfach auftretenden Wünsche und Forderungen 
besser mit dem Erreichbaren in Uebereinstimmung kommen werden. 

„Es ist ja natürlich, dass der Reisende während der Fahrt, weiche- 
reichliche Müsse hierfür gewährt, Kritik an den vorhandenen Einrichtungen 
ausübt; er verfällt leicht dem Eisenbahnfieber und wird unruhig; das Geräusch 
regt ihn auf, der Staub belästigt ihn, die Hitze quält ihu, der Sitz wird ihm 
unbequem; je nach seiner Gemüthsart ergiebt er sich in das Unvermeid¬ 
liche, oder er empört sich über die Eisenbahnzustände, oder er grübelt über 
Verbesserungen zum Wohl der reisenden Menschheit, und nur zu oft 
erscheint als sichtbares Ergebniss der Reise ein Zeitungsartikel, eine Be¬ 
schwerde, ein Antrag auf Verbesserungen im Eisenbahnwesen. 

„Diese stete Mitarbeiterschaft des Publicums ist an sich erwünscht und 
dankbar anzunehmen und mitunter schon haben Anregungen auf diesem Wege 
nutzbringend zu Verbesserungen in der Einrichtung der Personenwagen ge¬ 
führt; aber Sie würden doch erstaunt sein, wenn Sie Einblick in das unge¬ 
heuerliche Material erhielten, welches auf diese Weise zusammengetragen 
wird, voll der entschiedensten Gegensätze der Ansichten und Wünsche. Da 
beantragt der Eine ein ungeheiztes Coupe im Interesse seiner Gesundheit,, 
der Andere ein gut erwärmtes, der Eine ausreichende Lüftung, der Andere 
möglichsten Lnftabschluss, der Eine hält die innere Verbindung der Coupes 
für seine persönliche Sicherheit nothwendig, während der Andere eine der¬ 
artige Einrichtung verdammt, bei welcher er durch die Neugierde der 
anderen Reisenden fortwährenden Belästigungen ausgesetzt ist. Da ist es 
schwer, auszugleichen und zu erkennen, nach welcher Richtung wohl am 
zweckmässigsten vorzugehen sein möchte. 


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106 XV. Versamml. d. D. Vereins f. öff. Gsndhpflg. zu Strassburg i. E. 

„Ich darf wohl aussprechen, dass die Eisenbahnverwaltungen im All¬ 
gemeinen die Wünsche der Reisenden in Betreff ihrer zweckentsprechenden 
und thunlichst angenehmen Beförderung zu erfüllen gesucht haben in dem 
Umfange, wie dies die Bauart der Betriebsmittel, die Betriebs- und wirth- 
schaftlichen Verhältnisse erlaubten. Hier liegen allerdings Schranken vor,, 
die in gebieterischer Weise weitfliegenden Plänen Halt gebieten und die 
Fortschritte auf ein verhältnissmiissig kleines Gebiet einengen. Die Eisen¬ 
bahnen sind Verkehrsanstalten, welche allen einzelnen Zweigen des Verkehrs 
gleich gerecht werden und sich selbst erhalten sollen. Es darf demnach im 
Grossen und Ganzen kein einzelner Verkehrszweig, soweit nicht etwa Rück¬ 
sichten auf das allgemeine Wohl in Frage kommen, Vorrechte vor einem 
anderen beanspruchen, muss vielmehr selbst die Kosten für seine Hand¬ 
habung und den entfallenden Antheil an der Verzinsung des Anlagecapitals 
aufbringen. Es wird daher der Personenverkehr nicht nur keinen Zuschuss 
vom Güterverkehr verlangen dürfen, sondern es müssen auch die in den 
verschiedenen Wagenclassen reisenden Personengruppen im Allgemeinen 
selbst für die Kosten ihrer Beförderung anfkommen. Da nun innerhalb 
gewisser Grenzen die Kosten der Beförderung annähernd im Verhältniss zu 
den zu befördernden Gewichten stehen, so muss, damit kein Reisender zu 
viel oder zu wenig bezahlt, das auf einen Jeden entfallende Wagengewicht 
und demgemäss auch der ihm zugewiesene Wagenraum annähernd nach 
dem Verhältniss der Fahrpreise bemessen werden. Aus diesen Erwägungen 
heraus, die allerdings im Einzelnen vielfachen und wesentlichen Abweichungen 
unterliegen, haben sich bestimmte räumliche Abmessungen für die Plätze in 
den einzelnen Wagenclassen herausgebildet, auf die ich später noch näher 
zurückkommen werde. Eine geringe Erhöhung dieser Abmessungen ist 
zwar allmälig eingetreten, einmal, weil die Bauart der Personenwagen ver¬ 
schiedene Verbesserungen erfahren hatte, dann auch, weil der Bau leistungs¬ 
fähigerer Locomotiven die Beförderung grösserer Lasten gestattete; da aber 
gleichzeitig eine ebenso erwünschte Zunahme der Fahrgeschwindigkeiten 
eintrat und durch anderweite Einrichtungen zum Besten der Reisenden, 
z. B. den Einbau von Aborten in den Personenwagen, die Mitführung von 
Schlafwagen u. 8. w., bereits -eine erhebliche Erhöhung des Zuggewichts 
herbeigeführt wurde, so konnte eine erhebliche Vergrösserung des jedem 
Reisenden zuzuweisenden Wagenraums nicht eintreten und erscheint auch 
bei dem jetzigen Stande der Technik ausgeschlossen. Bei der gleichartigen 
Entwickelung der Platzverhältnisse in den Personenwagen fast aller Länder 
kann wohl angenommen werden, dass dieselben den allgemeinen Anforde¬ 
rungen entsprechen, d. h. dass den Reisenden in Anbetracht aller übrigen 
Umstände für den billigsten Preis der grösstmöglichste Raum geboten wird, 
und dass dieser auch den Rücksichten auf die Sicherheit, Gesundheit und 
Bequemlichkeit der Reisenden noch genügt. Gross ist dieser Raum aller¬ 
dings nicht, aber er muss doch der Ausgangspunkt für alle weiteren Be¬ 
trachtungen bilden, und alle Wünsche und Bestrebungen, die etwa darauf 
abzielen, den Reisenden einen grösseren Raum — Bodenraum und Luft¬ 
raum — zu verschaffen, können nach den angestellten Betrachtungen auf 
Befriedigung kaum rechnen. Während nun auf der einen Seite dieser zur 
Verfügung stehende geringe Raum an sich zwar alle Uebelstände und 


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107 


Eisenbahnhygiene in Bezug auf die Reisenden. 

Unbequemlichkeiten des Aufenthalts in engen geschlossenen Räumen sehr 
stark zur Erscheinung treten lässt und noch eine weitere Vermehrung der¬ 
selben durch die Bewegung der Fahrzeuge herbeigeführt wird, durch welche 
Rütteln und Stossen, Geräusch, Luftzug und Staub verursacht wird, muss 
auf der anderen Seite doch auch berücksichtigt werden, dass die einzelnen 
Fahrten meistens nur kurze Zeit dauern und längere Fahrten gewöhnlich 
in grösseren Pausen zurückgelegt werden, somit die schädlichen Einwir¬ 
kungen einen wesentlichen Einfluss auf den allgemeinen Gesund¬ 
heitszustand der Reisenden nicht haben werden. Dagegen liegt allerdings 
die Möglichkeit vor, dass die Reisenden sich im einzelnen Falle — wegen 
starker Zugluft, wegen ungenügender oder zu starker Heizung, wegen der 
Unmöglichkeit, ein Bedürfnis zu befriedigen u. dergl. — eine Erkältung" 
oder ein sonstiges Leiden zuziehen können, und es ist daher nothwendig, 
durch zweckentsprechende Einrichtungen dieser Gefährdung der Reisenden 
möglichst vorzubeugen. 

„Meine Herren! Es kann schon mit Rücksicht auf die zur Verfügung 
gestellte kurze Zeit nicht meine Ansicht sein, Ihnen einen erschöpfenden 
Vortrag über die vorliegende Frage zu halten; ich nehme auch an, dass 
Ihnen für die erstmalige Erörterung im Verein weniger ein genauer tech¬ 
nischer Aufschluss, als vielmehr eine kurz erläuterte Uebersicht über alle 
hierauf bezüglichen Einrichtungen der Personenwagen erwünscht sein wird* 
die Ihnen im Einzelnen auf Ihren vielfachen Reisen zur Genüge bekannt 
geworden sein werden. Es wird auch nicht angängig sein, diejenigen 
besonders herauszuheben, welche etwa vorwiegend hygienischer Natur im 
Sinne der Bestrebungen Ihres Vereins sind, ich glaube vielmehr Alles 
erwähnen zu sollen, was geeignet erscheint, zur Sicherheit, Gesundheit und 
Bequemlichkeit, überhaupt zum Wohlbefinden der Reisenden beizutragen. 
Denn es wird sehr schwierig sein, hierin genaue Grenzen zu ziehen; zu 
unterscheiden, welche Maassnahmen etwa nur der Bequemlichkeit dienen, 
ohne auch für die Gesundheit vortheilhaft zu sein; festzustellen z.B., ob das 
Rütteln, das Geräusch während der P'ahrt nur unangenehm oder auch 
gesundheitsschädlich ist, und ob daher die Einrichtungen, welche bestimmt 
sind, derartige Einwirkungen zu beseitigen oder zu mildern, als gesund¬ 
heitserhaltende oder nur als angenehme zu bezeichnen sind. Vielleicht werden 
sich jedoch im Laufe der Besprechung bezw. bei künftigen weiteren Ver¬ 
handlungen Gesichtspunkte oder Merkmale für eine derartige Unterscheidung 
ergeben. 

„Der Bau der Personenwagen muss zunächst und vor allen Dingen 
den Anforderungen der Betriebssicherheit entsprechen. Die Grösse der 
Wagen ist beschränkt und richtet sich in Betreff der Länge nach der Grösse 
des zulässigen Radstandes entsprechend den Krümmungsverhältnissen der 
Bahn, in Betreff der Breite nach der Spurweite und nach der Entfernung 
der Geleise von einander. Die Höhe darf wegen der Schwerpunktslage de» 
Wagens nicht zu gross sein, um gefährliche Schwankungen zu verhüten. In 
den meisten Ländern sind die Umgrenzungsprofile für die Betriebsmittel 
gesetzlich festgesetzt und so bemessen, dass kein Theil derselben — weder 
ein fester, noch ein loser, z. B. die geöffnete Thür — über das sogenannte 
Normalprofil für den lichten Raum hinausragt, d. h. desjenigen Profils, 


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108 XV. Versamml. d. D.-Vereins f. üff. Gsndhpflg. zu Strassburg i. E. 

welches von allen Bauwerken neben und über dem Geleise freizuhalten ist. 
In Deutschland beträgt die grösste äussere Breite für Wagen ohne auf- 
schlagende Thüren in den Längswänden 3*150 m; Wagen mit aufschlagen- 
den Thüren können etwa 2*600m breit gebaut werden, wonach sich eine 
lichte Weite von 2*960 bezw. 2*470 m nach Abzug der Wandstärke ergiebt. 
Die Wagenuntergestelle werden in neuerer Zeit meistens aus Eisen her¬ 
gestellt, theils wegen der besseren Instandhaltung, theils wegen ihrer 
grösseren Sicherheit bei Unfällen; in England und Amerika werden auch 
heute noch die Untergestelle der Personenwagen, wenigstens der besseren, 
aus Holz gebaut, wodurch das Dröhnen während der Fahrt verringert wird. 
Je grösser der Radstand, d. h. die Entfernung der beiden äussersten Achsen, 
und je kleiner die ganze Länge des Wagenkastens im Verhältniss zum 
Radstande ist, um so ruhiger läuft der Wagen. Dreiachsige Wagen werden 
daher vielfach den zweiachsigen Wagen vorgezogen; Wagen mit zwei Dreh¬ 
gestellen verbesserter Bauart, sogenannte amerikanische Wagen mit vier 
und selbst sechs Achsen, kommen neuerdings auch in Deutschland mehr 
und mehr zu Ehren und laufen sehr ruhig, weil sie einen langen Radstand 
selbst bei engen Krümmungen gestatten. Von besonderer Wichtigkeit ist 
die Federung, für welche möglichst lange, aus einzelnen dünnen Stahl¬ 
blättern zusammengesetzte Federn von grosser Elasticität verwendet werden. 
Um die Stösse, das Dröhnen und Zittern noch mehr von dem Wagenkasten 
abzuhalten, ist mitunter noch eine zweite Federung zwischengeschaltet, oder 
es werden Gummi- bezw. Filzstreifen zwischen Untergestell und Wagen¬ 
kasten gelegt. Auch die gute Federung der Zug- und Stossvorrichtungen 
ist von grossem Einfluss auf das ruhige Fahren der Personenwagen. Die 
hauptsächlich verwendeten Speichenräder wirbeln den Staub auf, während 
gussstählerne Scheibenräder ein unangenehmes Klingen verursachen; bei 
Scheibenrädern aus Holz oder Papier ist das Geräusch nur gering, doch sind 
diese Räder weniger zuverlässig. Auch der Wagenkasten wird sehr kräftig 
gebaut, um den nötbigen Widerstand bei den unvermeidlich auftretenden 
Stössen und auch bei Unfällen zu bieten; die Seitenwände sind aus starken 
Hölzern gebildet, aussen mit Blech, innen mit Brettern verschalt, die Fuss- 
böden sind doppelt, die Wagendecken in der ersten und zweiten Wagen- 
classe doppelt, in den anderen Wagenclassen einfach bekleidet und vielfach 
mit einem besonderen Aufbau zur Vergrösserung des Wagenraumes und 
Verbesserung der Luftabführung versehen. Abgesehen von der Bauart und 
der zeitigen Beschaffenheit der Personenwagen hängt das ruhige Fahren 
derselben auch noch von der sorfältigen Verkuppelung derselben und wesent¬ 
lich von der Beschaffenheit des Oberbaues ab. Ungeachtet der Aufwendung 
grosser Kosten, Mühe und Sorgfalt bei der Unterhaltung der Bahngeleise 
und der Personenwagen sind Klagen über unruhiges Fahren in den Zügen 
leider nicht immer zu vermeiden; es ist indessen auch zu beachten, dass 
viele alte Personenwagen noch unvollkommen eingerichtet sind und dass 
die heute bekannten besten Einrichtungen ihrer grossen Kosten wegen nicht 
für alle Wagen, sondern vorzugsweise nur für die in den schnell fahrenden 
Zügen laufenden Personenwagen angewendet werden können. 

„Die Anordnung der Plätze im Wagen erfolgt nach verschiedenen 
Gesichtspunkten. Gewöhnlich werden Abtheile — Coupes — für eine 


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100 


Eisenbahnhygiene in Bezug auf die Reisenden. 

bestimmte Anzahl von Plätzen gebildet; diese Abtheile sind entweder von 
einander vollständig getrennt und nur durch die in den Längswänden des 
Wagens liegenden Thüren von aussen zugänglich — Coupewagen —, oder 
mit einander in Zusammenhang und durch Thüren in den Stirnwänden des 
Wagens zugänglich — Durchgangswagen —, oder unter sich zwar getrennt, 
aber mit einem gemeinschaftlichen Flurraum verbunden, der durch Thüren 
in den Längs- oder Stirnwänden des Wagens zugänglich sein kann — Wagen 
mit innerer Verbindung. Die Bildung von Abtheilen hat den Zweck, die 
verschiedenen Classen zu trennen, sowie auch für die Reisenden derselben 
Gasse Abscheidungen nach Gruppen — für Raucher, Nichtraucher, Frauen — 
zu ermöglichen. Auf den europäischen Eisenbahnen sind bekanntlich fast 
allgemein drei Classen mit Sitzplätzen eingeführt, daneben besteht noch 
vielfach eine vierte Classe mit Stehplätzen, für welche in der Regel die 
Bildung von Abtheilen im Wagen nicht stattfindet. 

„Die Art der Anordnung der Abtheile in den Wagen hat sich in den 
verschiedenen Ländern verschieden herausgebildet, entsprechend den Be¬ 
triebsverhältnissen und den Lebensgewohnheiten der Bevölkerung. Jede 
Art bietet Vortheile in der einen und Nachtheile in der anderen Beziehung, 
es lässt sich daher nicht aussprechen, dass die eine unbedingt den Vorzug 
vor der anderen verdient. Soweit lediglich das Thema dieses Vortrags in 
Betracht kommt, möchten folgende Punkte besonders zu erwähnen sein: 

Vortheile der Coupewagen: Vollständige Trennung der Abtheilungen 
für Raucher, Nichtraucher, Frauen; Herstellung bequemer Liegeplätze. 

Nachtheile der Coupewagen: Möglichkeit der Beraubung etc. ein¬ 
zelner Reisender, Nöthigung fortwährenden Sitzens während der Fahrt. 

Vortheile der Durchga ligswagen: Herstellung grosser Räume; Mög¬ 
lichkeit des Bewegens der Reisenden während der Fahrt; grössere 
Sicherheit gegen Beraubungen. 

Nachtheile der Durchgangs wagen: Ungünstige Anordnung der Ab¬ 
orte; kurze Sitze, die das Liegen nicht gestatten; Belästigung durch 
die Mitreisenden und das Zugpersonal; Zugluft. 

Vortheile der Wagen mit innerer Verbindung: Günstige Anordnung 
der Aborte, Herstellung bequemer Liegeplätze; doppelte Thüren nach 
aussen, daher keine Zugluft und Abkühlung beim Oeffnen der Thüren. 

Nachtheile der Wagen mit innerer Verbindung: Belästigung durch 
die Mitreisenden, wenn auch in geringerem Maasse wie bei den Durch¬ 
gangswagen; schmälere Sitze wie in den Coupewagen. 

„Auf den preussischen Staatsbahnen und wohl den meisten europäischen 
Eisenbahnen werden jetzt die Coupewagen für Fernzüge vorgezogen, 
während Durchgangswagen vielfach für den Nahverkehr in Gebrauch sind 
und Wagen mit innerer Verbindung mehrfach in Nachtzügen Verwendung 
finden. 

„In unmittelbarem Zusammenhänge mit der Platzvertheilung muss die 
Anordnung der Nebenräume, hauptsächlich der Wascheinrichtungen und 
Aborte, betrachtet werden. Die Einbauung der Aborte ist erst nothwendig 
geworden, als bei zunehmender Geschwindigkeit der Züge die Anzahl der 
Aufenthalte und die Aufenthaltszeiten mehr und mehr verringert wurden. 
So nothwendig das Vorhandensein eines Aborts in vielen Fällen für die 


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110 XV. Versamml. d. D. Vereins f. öff. Gsndhpflg. zu Strassburg i. E. 

Gesundheit der Reisenden ist, so zweifelhaft erscheint es doch, in welchem 
Umfange hierfür vorzusorgen sein möchte. Abgesehen von dem Verluste an 
nutzbaren Plätzen im Wagen und der Vergrösserung der todten Last der¬ 
selben ist das Vorhandensein der Aborte selbst bei sauberster Reinhaltung 
nicht angenehm für die Insassen der bepachbarten Coupes. Es ist beob¬ 
achtet, dass viele Reisende besonders dann nur ungern die Aborte benutzen, 
wenn dieselben unmittelbar neben den Coupes belegen sind, noch weniger 
gern, wenn dieselben, wie in den Durchgangswagen, andere Coupes durch¬ 
schreiten müssen, um zu dem Abort zu gelangen. Es sind daher die ver¬ 
schiedenartigsten Einrichtungen getroffen, um sowohl die Nachtheile für den 
Eisenbahnbetrieb möglichst gering zu machen, als auch die Benutzung der 
Aborte den Reisenden ohne Erweckung des Schamgefühls zu ermöglichen, 
ln früherer Zeit und zum Theil auch jetzt noch waren vielfach Aborte nur 
in den Gepäckwagen oder einzelnen Personenwagen eingerichtet mit daneben 
belegenem Wärteraum; diese Einrichtung kommt jedoch nur wenigen Reisen¬ 
den zu Gute, welche überdies die volle Zeit zwischen zwei Aufenthalten, die 
für Schnellzüge recht lang ist, sich ausserhalb ihrer Coupes auf halten 
müssen; demnächst wurde die Anlegung von Aborten neben den Frauen- 
eoupes und den Coupes erster Classe angestrebt, abgesehen von den 
Schlafwagen und den Wagen für besondere Zwecke. Soweit mir bekannt, 
sind auf den preussischen Staatsbahnen die bezüglichen Einrichtungen wohl 
die weitgehendsten; bei denselben ist der Grundsatz aufgestellt, dass in den 
schnell fahrenden Zügen im Allgemeinen von jedem Coupe aus wahrend der 
Fahrt ein Abort zu erreichen sein soll, sofern während einer Fahrtdauer 
von etwa drei Stunden kein genügender Aufenthalt vorgesehen ist; wogegen 
bei den übrigen Fernzügen eine geringere Anzahl von Aborten als genügend 
Angesehen werden darf. Für die Durchgangs wagen und die Wagen mit 
innerer Verbindung genügt ein Abort für den ganzen Wagen, da dieser von 
allen Coupes aus zugänglich ist, bei den Durchgangswagen allerdings nur 
mit starker Belästigung der Reisenden in den anderen Coupes, welche 
durchschritten werden müssen, während bei den Wagen mit innerer Ver¬ 
bindung der wesentliche Vortheil geboten ist, dass weder der Abort in 
unmittelbarer Verbindung mit dem Coupe steht, noch auch die Reisendeu 
in den anderen Coupes belästigt werden, überdies auch wegen der abge¬ 
schlossenen Lage des nur vom Flurraum zugänglichen Aborts kein Geruch 
in die Coupes dringen kann. Bei Coupewagen legt man entweder zwischen 
je zwei Coupes einen Abort, der von beiden zugänglich ist, oder man 
ordnet für jedes Coupe einen besonderen Abort an, so dass thatsächlich 
Wagen mit vier Aborten mehrfach Vorkommen. Häufig sind in den Ab¬ 
orten auch Wascheinrichtungen vorhanden, was bei langen staubigen Fahrten 
eine Wohlthat für die Reisenden ist. Sofern es der Raum gestattet, wird 
mitunter ein besonderer Waschraum zwischen zwei Coupes angeordnet, von 
welchem dann der Zugang zum Abort stattfindet. Unbedingt nothwendig ist 
die Anbringung besonderer Urinirbecken zur Verhütung von Beschmutzungen 
der Leibstühle. Nach jeder Fahrt muss eine sorgfältige Reinigung und 
Spülung stattfinden; eine Desinfection durch Carbol ist des Geruchs wegen 
nicht erwünscht. Sehr zweckmässig hat sich das Einlegen eines Stückes 
gewöhnlicher weisser Seife in die Urinirbecken erwiesen, wodurch der üble 


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111 


Eisenbalinhygiene in Bezug auf die Reisenden. 

Geruch fast vollständig beseitigt wird. Nach Vorstehendem werden haupt¬ 
sächlich die in den schnell fahrenden Zügen laufenden Personenwagen mit 
Aborten versehen, und zwar vorzugsweise die Wagen erster und zweiter 
Classe und theilweise diejenigen dritter Gasse, wogegen die Wagen vierter 
Classe, die nicht in Schnellzügen laufen, mit Aborten nicht ausgerüstet 
werden. 

„Die einzelnen Abtheile enthalten meistens sechs Sitzplätze erster Classe, 
acht Sitzplätze zweiter Classe, bezw. zehn Sitzplätze dritter Classe; diese 
Anzahl verringert sich in den Coupewagen mit Aborten auf fünf, bezw. 
sieben, bezw. neun, indem ein Platz wegen des Zuganges zum Abort fort¬ 
fallt. In den Personenwagen vierter Classe sind im Allgemeinen Sitzplätze 
nicht vorhanden; ob das Stehen während längerer Fahrt gesundheitsschäd¬ 
lich ist, vermag ich nicht zu beurtheilen; angenehm ist es gewiss nicht, 
aber das Bedürfniss für eine so billige Beförderung liegt unzweifelhaft in 
hohem Maasse vor, wenn Sie bedenken, dass allein auf den preussischen 
Staatsbahnen im Jahre 1887/88 über 61 Millionen Reisende — fast 
32 Proc. aller Reisenden — die vierte ('lasse benutzt haben; da die Mit¬ 
nahme von Traglasten gestattet ist, so ist den Reisenden die Möglichkeit 
gegeben, sich zeitweilig, soweit es die Besetzung des Wagens gestattet, zu 
setzen. 

„Zur Beurtheilung der Raum Verhältnisse erlaube ich mir Ihnen nach¬ 
stehend die bezüglichen Angaben für neuere Personenwagen der preussischen 
Staatseisenbahn Verwaltung in runder Zahl zu machen. Es entfällt auf 
jeden Platz: 



Erste Classe 

Zweite Classe 

Dritte Classe 

Vierte Classe 


in Durchgangswagen 



Luftraum .. 

2*24 cbm j 

1*50 cbm 

1*00 cbm 

0*80 cbm 

Bodenfläche.. . 

104 qm 

0*70 qm 

0*46 qm 

0*38 qm 

Sitzbreite. 

0*80 m 

0*60 m 

0*47 m 

— 


in Coupüwagen 



Luftraum. 

1*90 cbm 

1*28 cbm 

0 84 cbm 

— 

Bodenfläche. 

0*86 qm 

0*58 qm 

0*38 qm 

— 

Sitzbreite. 

0*82 m 

0*62 m 

0*50 m 

— 


„Es muss indessen hierbei berücksichtigt werden, dass thatsächlich 
alle Plätze eines Coupes nur sehr selten besetzt werden und alsdann nur 
auf kurze Zeit. Im Jahresdurchschnitt, und zwar für das Etatsjahr 1887/88, 
betrug die Besetzung der Plätze bei den preussischen Staatseisenbahnen nur 

8’9 Proc. für die erste Wagenclasse, 

20*5 „ „ „ zweite Wagenclasse, 

21*0 „ „ „ dritte Wagenclasse, 

31*0 „ „ „ vierte Wagenclasse, 

durchschnittlich 24*6 Proc. für alle Wagenclassen, wonach also auf jeden 
Reisenden das vierfache Luftquantum, als für jeden Platz nachgewiesen, 
entfällt. 


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112 XV. Versamml. d D. Vereins f. öff. Gsndhpflg. zu Strassburg L E. 

„Erscheint es an und für sich schon richtig, wenn dem Reisenden der 
höheren Wagenclasse ein dem gezahlten Preise entsprechend grösserer und 
besser ausgestatteter Raum zugewiesen wird, so ergiebt sich die Berechtigung 
hierfür auch noch aus dem Umstande, dasa die Länge der Fahrten im Allge¬ 
meinen um so grösser ist, in je höherer Wagenclasse die Reise zurückgelegt 
wird. Im Jahre 1887/88 wurden auf den preussischen Staatseisenbahnen 
von jedem Reisenden durchschnittlich zurückgelegt 

in der ersten Wagenclasse.95*5 km, 

„ „ zweiten Wagenclasse.47*1 „ 

„ „ dritten Wagenclasse.22*0 „ 

„ „ vierten Wagenclasse.31*6 „ 

Pass hiernach die Fahrten in der vierten Wagenclasse länger sind als in der 
dritten Wagenclasse, folgt wahrscheinlich aus dem Umstande, dass in den 
Nahverkehren Wagen vierter Classe nicht eingestellt sind, somit die grosse 
Anzahl Reisender dritter Classe in diesen Verkehren — z. B. auf der Berliner 
Stadteisenbahn — den Gesammtdurchschnitt sehr herunterdrückt. 

„Für die grössere Annehmlichkeit bezw. geringere Unannehmlichkeit 
des Reisenden kommt die Form und Beschaffenheit der Sitze sehr in Betracht, 
die allen Ansprüchen allerdings nicht genügen können. So lange es nicht 
Normalmenschen giebt, wird es nur möglich sein, die Sitze für'die Durch¬ 
schnittsmenschen herzustellen. Bei den neueren Personenwagen der preussi¬ 
schen Staatsbahnen beträgt die Höhe der Vorderkante des nach hinten 
etwas abfallenden Sitzes über Fussboden 0*47 m, die gesammte Sitztiefe ein¬ 
schliesslich der Rückenlehne in der ersten Wagenclasse 0*77, in der zweiten 
Wagenclasse 0*69, in der dritten Wagenclasse 0*52 m, die reine Sitztiefe bis 
zur Rückenlehne etwa 0*40 bis 0*48 m. Die Abmessungen der Sitz¬ 
breiten habe ich vorher schon angeführt. Auch die Form der Rücken¬ 
lehnen ist sehr schwierig so zu gestalten, dass grosse und kleine, dicke und 
dünne Menschen einen gleich guten Rückenhalt haben. Die Sitze in der 
ersten und zweiten Wagenclasse sind gepolstert; auch dabei gehen die 
Wünsche sehr aus einander, indem der Eine eine harte, der Andere eine 
weiche Polsterung vorzieht. Mehrfach liegen besondere Sitzkissen auf, die 
auf der einen Seite mit Stoff, auf der anderen Sfeite mit Leder bezogen 
sind, was im Sommer ganz angenehm ist. Bei den neueren Wagen sind 
die Sitze in der ersten und zweiten Wagenclasse meistens zum Ausziehen 
«ingerichtet und die Zwischenlehnen aufklappbar, so dass bei geringer 
Besetzung des Coupes das Liegen in der Längs- und Querrichtung des 
Wagens möglich ist; in der ersten Wagenclasse lassen sich auch vielfach 
die unteren Theile der Rückenlehnen umlegen, wodurch Kopfkissen gebildet 
werden. In der dritten Classe befinden sich feste hölzerne Bänke ohne 
Zwischentheilung; mehrfach sind die Sitze aus Latten oder durchbrochenen 
Fournieren gebildet, wodurch das Sitzen etwas elastischer wird; Versuche 
über die Anbringung einer besonderen Abfederung der Bänke sind gemacht, 
haben aber zu abschliessenden Ergebnissen noch nicht geführt. Während 
bei den gepolsterten Sitzen diese der Form des Körpers sich mehr oder 
weniger anschmiegen, ist dies bei den ungepolsterten Sitzen nicht der Fall; 
«s ist daher die richtige Form dieser Sitze sehr wichtig. Meistens sind 


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113 


Eisenbahnhygiene in Bezug auf die Reisenden. 

dieselben etwas ausgerundet, um ein festes Sitzen herbeizuführen, was wohl 
auch das Richtige ist; für kleine Personen, deren Füsse den Boden nicht 
erreichen, möchten gerade Sitze vielleicht vorzuziehen sein. 

„Auch abgesehen von der Beschaffenheit der Sitze ist die gesammte 
Ausstattung der Coupes der höheren Wagenclassen eine bessere. Von 
grosser Bedeutung für die Schalldämpfung ist die Polsterung der Wände 
und das Belegen des Fussbodens mit Wachsteppich oder Linoleum, wodurch 
zugleich auch die Abkühlung der Flächen verringert wird. Zur Verhütung 
des Klapperns der Thüren und Fenster sowie des Eindringens von Staub 
sind die Fugen durch eingelegte Gummi-, Plüsch- oder Filzstreifen abge¬ 
dichtet. Alle einzelnen Theile — Gepäcknetze, Luftschieber, Heizungs¬ 
einrichtungen u. s. w. — müssen so befestigt sein, dass kein Klappern 
und Klirren entstehen kann, da derartige Geräusche für die Dauer den 
Reisenden arg belästigen. Ebenso wichtig wie die Schonung des Ohres ist 
auch die Schonung des Auges. Es ist daher zweckmässig, für die Wand- 
und Sitzbekleidung Stoffe in einfachen stumpfen Farben und mit ruhigen 
Mustern zu verwenden; gestreifte und geflammte Muster verursachen leicht 
ein Flimmern vor den Augen. Zur Abhaltung der Sonnenstrahlen sind 
Fenstervorhänge vorhanden, jetzt wohl durchweg auch in der dritten Wagen- 
classe; dieselben müssen dicht in solchem Muster gewebt sein, dass das 
Auge einen ruhigen Halt hat; die blaue Farbe ist am besten, aber lichtecht 
nicht zu bekommen; vielfach werden hellbraune Stoffe aus Seide, Wolle 
oder Leinen verwendet, die das Auge nicht blenden. Im Winter werden 
vielfach Fussdecken eingelegt, Pelzdecken, Velourteppiche, geplüschte und 
ungeplüschte Cocusnussfaserdecken, auch Rohrdecken, um die Füsse trocken 
und warm zu halten. 

„Die Fenster in den Coupes erster und zweiter Classe sind so gross, 
dass selbst bei vorgezogenen Gardinen das Lesen keine Schwierigkeit macht. 
In den Wagen dritter Classe sind meistens aus constructiven Rücksichten 
neben den Thürfenstern keine Seitenfenster angeordnet, doch ist die Hellig¬ 
keit ebenfalls genügend. Bei Dunkelheit soll die Beleuchtung angemessen 
sein und mindestens das Lesen der Fahrscheine und der an den Wänden 
angebrachten Bekanntmachungen ermöglichen. Zu verlangen, dass man 
auch Zeitungen und Bücher bei künstlicher Beleuchtung lesen kann, scheint 
mir zu weit zu gehen; das Lesen im Wagen ist selbst bei Tage an¬ 
strengend und für das Auge schädlich, so dass ich glaube, es darf schon im 
Interesse der Gesundheit der Reisenden durch eine überhelle Beleuchtung 
dem Lesen nicht Vorschub geleistet werden. Die Beleuchtung erfolgt durch 
Oellampen, Kerzenlicht, Gaslicht, elektrisches Licht; die Verwendung von 
Petroleum ist wegen der Feuergefährlichkeit ausgeschlossen. Oellampen 
und Kerzen geben eine trübe, flackernde Beleuchtung; vorzüglich ist die 
Beleuchtung durch Gaslicht — Fettgas oder carburirtes Steinkohlengas —; 
besonders die Beleuchtung durch Fettgas nach der Einrichtung von Julius 
Pint sch in Berlin, wie sie zuerst bei den preussischen Staatsbahnen ein¬ 
geführt und jetzt fast ganz durchgeführt ist, dürfte allen billigen Anforde¬ 
rungen an Helligkeit, ruhiges Brennen und Sauberkeit entsprechen. Auch 
die Feuergefährlichkeit ist nach den langjährigen Erfahrungen eine überaus 
geringe und nur die Verkettung einer Reihe von Umständen führte zu dem 

VierteljahrMchrift für Gesundheitspflege, 1800 . 0 


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114 XV. Versamml. d. D. Vereins f. öff. Gsndhpflg. zu Strassburg i. E. 

grossen Unglück auf Station Wannsee, wobei mehrere Personen in einem 
Wagen verbrannten, der durch ausströmendes Gas angezündet wurde. Die 
Versuche, durch Anwendung elektrischer Beleuchtung jede Feuersgefahr zu 
vermeiden und zugleich eine grössere Helligkeit zu erzielen, haben bisher 
zu zufriedenstellenden Resultaten theils wegen der hohen Kosten, theils 
wegen des grossen Gewichts der Accumulatoren, theils wegen sonstiger 
Betriebsschwierigkeiten noch nicht geführt. Dass auch die Lampen durch 
vorzuziehende Gardinen geblendet werden können, brauche ich kaum be¬ 
sonders zu erwähnen. 

„Vom hygienischen Standpunkte eine der wichtigsten Fragen betrifft 
die Lüftung und die Heizung. Wenn Sie bedenken, wie schon in den 
gewöhnlichen Wohnräumen es kaum möglich ist, allgemein befriedigende 
Zustände zu schaffen, dass in Versammlungsräumen, in denen viele Menschen 
sich aufhalten, vielfach jammervolle Zustände herrsphen, so werden Sie 
gewiss milde urtheilen, wenn die Personenwagen nicht immer musterhafte 
Einrichtungen aufweisen, und wenn selbst die besten Einrichtungen nicht 
immer den gewünschten Erfolg haben. Einfach genug ist das Programm: 
zugfreie Absaugung der verbrauchten und Zuführung staubfreier Luft, 
gleichmässige, regulirbare Wärme, Vermeidung plötzlicher Abkühlung. Die 
Schwierigkeiten für die Durchführung sind indessen sehr grosse, zum Theil 
überhaupt nicht zu bewältigende. Der kleine Luftraum bedingt eine sehr 
starke Lufterneuerung, die ohne Zugluft kaum ausführbar ist; staubfreie 
Luft ist nicht zu haben; die dünnen Wände kühlen stark ab, so dass die 
Temperatur im Winter nicht gleichmässig zu halten ist, wie an sich auch 
schon die Luft am Fussboden kälter wie in der Nähe der Decke ist; jedes 
Oeffnen der Thüren kühlt die geringe Luftmenge im Coupe schnell ab, so 
dass starke Temperaturwechsel nicht zu vermeiden sind. Endlich ist die 
Anbringung umfangreicher Lüftungs- und Heizungseinrichtungen wegen des 
beschränkten Raumes nicht ausführbar. 

„Im Allgemeinen werden für Lüftung und Heizung getrennte Einrich¬ 
tungen angewendet, doch sind dieselben mitunter auch vereinigt. Die älteste 
und wirksamste Lüftung geschieht durch Oeffnen der Fenster, welche zu 
diesem Zwecke zum Herunterlassen und Feststellen in verschiedenen Höhen 
eingerichtet sind. Häufig sind über den Fenstern oder Thüren Oeffnungen 
vorhanden, die durch Schieber verschlossen werden können. Je nach der 
Windrichtung wird frische Luft eingedrückt, oder verbrauchte Luft ab¬ 
geführt, wobei die Thür- und Fensterfugen ebenfalls mitwirken müssen. 
Zur Verstärkung dieses natürlichen Vorganges werden vielfach Luftsauger 
und Luftfänger der verschiedensten Einrichtung angebracht; einfache Knie¬ 
rohre, deren eines Ende entweder in der Richtung des fahrenden Zuges 
oder in der entgegengesetzten geöffnet ist, während das andere in das 
Wageninnere mündet und daselbst durch einen Schieber verschlossen werden 
kann, bewirken eine scharfe Luftzu- bezw. -Abführung je nach der Geschwind 
digkeit des fahrenden Zuges; Luftsauger Wolpert’scher oder anderer Bau¬ 
art gewähren den Vortheil, bei jeder Windrichtung gut zu wirken. Die 
Absaugung der Luft erfolgt meistens von der Wagendecke aus, was im 
Sommer auch das Zweckmässigste ist, im Winter jedoch zu einer schnellen 
Abführung der geheizten, nach oben strömenden Luft führt. Es sind daher 


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115 


Eisenbahnhygiene in Bezug auf die Reisenden. 

auch Einrichtungen getroffen, um die an der Decke und den Wänden abge¬ 
kühlte, zu Boden sinkende Luft unten abzusaugen, während die frisch zu¬ 
geführte Luft an dem Heizkörper sich erwärmt und aufsteigt, durch welchen 
Vorgang Gegenströmungen entstehen, die auf möglichst gleichartige Erwär¬ 
mung der Coupes in den verschiedenen Höhenlagen einwirken. Wenn 
jedoch eine erhebliche Wirkung durch eine derartige Einrichtung erzielt 
werden soll, so müssen die Querschnitte der Luftabführungsröhren sehr 
gross sein, was wegen des beschränkten Raumes nur selten ausführbar ist. 
In neuerer Zeit werden die Personenwagen vielfach mit Dachaufsätzen ver¬ 
sehen, welche auf beiden Seiten Klappfenster haben, wodurch ein lebhafter 
Luftwechsel ohne sehr fühlbaren Zug erzielt wird. Die Luftzuführung 
erfolgt theils von der Decke, theils von den Wänden, theils auch vom Fuss- 
hoden aus; die Luft oberhalb des Wagens ist staubfreier, dagegen gemischt 
mit den Verbrenniingsgasen der Locomotive. Bei der Luftzuführung von 
unten, die dann gewöhnlich mit der Heizung in der Weise verbunden ist, 
dass die frische Luft an den Heizkörpern vorbeigeführt wird und sich an 
denselben vor ihrem Eintritt in die Coupes erwärmt, müssen Staubfänge 
angebracht werden, verlorene Räume in den Luftcanälen bei den Richtungs¬ 
wechseln, Drahtgeflechte, auch Baumwollenfilter. Erwähnen möchte ich 
noch eines früheren, bereits lange aufgegebenen Versuchs mit der Schar- 
rath’schen Porenventilation, bei welcher unterhalb der Decke des Coupes 
eine luftdurchlässige Zwischendecke aus Drahtgewebe und Stoff eingelegt 
war und die Luft durch Luftfänger oberhalb dieser Zwischendecke ein¬ 
gedrückt wurde, wobei der mitgerissene Staub und Russ zurückgehalten 
wurde. Wie schon erwähnt, befriedigen alle Lüftungsvorrichtungen in den 
Personenwagen nicht vollständig, besonders wenn die Wagen voll besetzt 
sind und stark geraucht wird. Ohne gelegentliche Zwangslüftung durch 
die geöffneten Fenster, selbst im Winter, ist dann nicht auszukommen; für 
gewöhnlich wird die Porenventilation der Wände von wohlthuendem Ein¬ 
fluss sein. 

„Vielleicht noch schwieriger ist die Frage der Beheizung der Coupes. 
Im Verhältniss zu dem geringen Raume sind die Abkühlungsflächen sehr 
gross; diese selbst bestehen nur aus dünnen Wänden mit vielen Fenstern 
und Thüren; durch den scharfen Luftzug während der Fahrt wird die Ab¬ 
kühlung noch beträchtlich vergrössert. Es ist demnach eine grosse Wärme¬ 
menge als Ersatz erforderlich. Der beengte Raum gestattet jedoch nicht 
die Anordnung grosser Heizkörper, die nur gelinde erwärmt werden, es 
müssen vielmehr kleine, scharf geheizte Heizkörper angewendet werden, 
deren strahlende Wärme in den kleinen Räumen recht unangenehm wird; 
auch verursacht der auf den Heizkörpern sich ablagernde Staub bei stark 
erhitzten Flächen einen unangenehmen Geruch. Selbst bei dem sorgfältig¬ 
sten Schutz der Sitze werden dieselben durch die strahlende Wärme der 
Heizkörper warm, was für das Sitzen lästig ist. Die geringe Luftmenge im 
Coupe wird beim jedesmaligen Oeffnen der Thüren abgekühlt; durch die 
Bedienung der Heizung selbst entstehen häufige Störungen und Belästigungen 
der Reisenden. Die Heizung auf längere Zeit gleichmässig zu erhalten, ist 
nicht erreichbar, theils wegen der allmäligen Abnahme des Brennstoffes, 
theils wegen des scharfen Wechsels der äusseren Temperatur bei der Fahrt 

8 * 


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116 XV. Ver&amml. d. D. Vereins f. ölt'. GsndlipUg. zu Strassburg i. E. 

eines Zuges auf weite Strecken bezw. zu verschiedenen Tageszeiten. Alle 
diese Umstände führen dazu, dass die Heizung der Personenwagen an sich 
schon nicht vollkommen sein kann, aber ihre Einwirkung auf die in dem¬ 
selben Raume fahrenden Personen ist überdies noch eine sehr verschiedene, 
je nach der Körperbeschaffenheit derselben und ihrer Bekleidung. Viele 
richten sich auf Heizung ein und sind unangenehm berührt, wenn dieselbe 
•einmal versagt; Andere fahren mit schweren Pelzen und Fusssäcken, weil 
sie demnächst über Land weiter reisen wollen. Dem Einen ist es zu kalt, 
dem Anderen zu warm, dieser öffnet das Fenster, wobei jener sich erkältet. 
Die Schwierigkeiten sind sehr bedeutend, und es ist daher nicht zu ver¬ 
wundern, wenn heute noch der Nutzen der Heizung der Personenwagen viel 
bestritten wird; in der Tliat sind Beschwerden über zu grosse Wärme fast 
ebenso zahlreich, wie solche über zu geringe Wärme, und Wünsche um Vor¬ 
handensein einiger ungeheizter Coupeen in jedem Zuge gehören nicht zu 
den Seltenheiten. Vergegenwärtigen Sie sich nun noch die Schwierigkeiten 
bei der Bedienung der Heizung auf den vielen Stationen durch immer 
anderes Personal, bei der Verwendung der verschiedenen Brennstoffe, die 
nicht immer in der nothwendigen Beschaffenheit zu erhalten sind, bei der 
Instandhaltung der Heizeinrichtungen in vielen Tausenden von Wagen, gar 
nicht zu reden von den sonstigen Betriebserschwernissen und den hohen 
Kosten, so werden Sie mir gewiss glauben, dass das Capitel der Heizung der 
Personenwagen nicht zu den angenehmsten der Eisenbahnverwaltung gehört. 

„Ursprünglich waren die Eisenbahnwagen ebenso wenig geheizt wie die 
Postwagen, und es wurde den Reisenden überlassen, sich durch passende 
Bekleidung gegen Kälte zu schützen. Mit der Vergrösserung des Eisen¬ 
bahnnetzes, der Zunahme des Verkehrs auf weite Strecken machte sich 
jedoch das Bedürfnis der Beheizung der Personenwagen immer mehr und 
mehr geltend, zunächst natürlich auf den im Norden belegenen Bahnen. 
Die von Russland kommenden Reisenden beschwerten sich über die Weiter¬ 
fahrt in ungeheizten Wagen auf den deutschen Bahnen, so dass es bald 
nöthig wurde, Abhülfe zu schaffen. Zunächst begnügte man sich mit der 
Heizung der Coupeen erster Classe durch Fusswärmer, eiserne Kästen, mit 
heissem Wasser oder Sand gefüllt, die auf den Boden des Coupees gelegt 
wurden und von Zeit zu Zeit ausgewechselt werden mussten. Diese Heizung 
wurde später auch auf die Coupeen zweiter Classe ausgedehnt, und ist auch 
jetzt noch auf einigen mehr südlich bezw. westlich belegenen Bahnen im 
Gebrauch (theilweise mit der Verbesserung, dass die Heizkasten mit Natron 
gefüllt sind). Die Heizung ist eine nur mässige und ungleiche, dabei ist 
die Störung der Reisenden recht unangenehm. Bei der Ausdehnung der 
Heizung auf die Personenwagen dritter und vierter Classe war die Bei¬ 
behaltung dieser Einrichtung nicht mehr möglich, und es trat vielfach, 
besonders bei den Wagen ohne Zwischenwände, die Ofenheizung an ihre 
Stelle. Es werden eiserne Kanonen- und Füllöfen der verschiedenartigsten 
Bauart angewendet, tkeils von innen, theils vom Dach aus zu heizen und 
mit Holzkohlen, Steinkohlen oder Kokes zu feuern. Alle diese Oefen haben 
den Vortheil der Einfachheit, der guten und schnellen Heizung; dagegen 
den Nachtheil, dass der Aufenthalt in der Nähe der Oefen wegen der 
strahlenden Wärme sehr unbequem ist; auch dünsten die Oefen mitunter 


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117 


Eisenbahnhygiene in Bezug auf die Reisenden. 

und ist die Feuersgefahr ziemlich gross. Häufig schon, besonders auf 
amerikanischen Bahnen, wo die Ofenheizung bisher allgemein Anwendung 
fand, sind schwere Unglücksfälle dadurch entstanden, dass bei Zug¬ 
entgleisungen die Wagen durch die umgeworfenen Oefen in Brand gesetzt 
wurden. An Stelle der unmittelbaren Ofenheizung findet auch die mittel¬ 
bare, sogenannte Luftheizung in verschiedenartigen Ausführungen viel¬ 
fache Verwendung. Gewöhnlich ist unterhalb des Wagens ein Ofen an¬ 
gebracht, an dessen Wänden sich die Luft erwärmt, die dann durch Canäle 
in die verschiedenen Wagenabtheilungen eingeleitet wird. Diese Heizung 
gewährt den Vortheil der gleichzeitigen Lufterneuerung, wobei allerdings 
viel Staub in den Wagen geführt wird; sie ist nicht immer ausreichend* 
bei Wagen mit Zwischenwänden nicht gleichmässig und überdies auch feuer¬ 
gefährlich. 

„Sehr vielfältige Anwendung findet die Heizung mit sogenannter prä- 
parirter Kohle, hauptsächlich für Coupewagen. Das Brennmaterial besteht 
aus Holzkohlenpulver, welches, mit Salpeter und Bindemittel gemischt, in 
ziegelartige Formen gepresst ist und die Eigenschaft hat, selbst bei sehr 
geringer Luftzuführung langsam fortzubrennen. Die Verbrennung erfolgt 
in eisernen Kasten, die gegen die Coupes vollständig abgeschlossen sein 
müssen, da bei der Verbrennung Kohlenoxydgas entsteht; in den ersten 
Jahren der Einführung dieser Heizungsart sind mehrfach aus Nichtbeachtung 
dieses Umstandes Erstickungsfälle bei Reisenden vorgekommen. Die Heiz- 
kasten sind meistens unterhalb der Sitze angeordnet, welche alsdann gegen 
Wärmeaufnahme gut geschützt sein müssen; die Heizflächen werden stark 
erwärmt, die heisse Luft tritt unterhalb der Sitze hervor und erwärmt zu¬ 
nächst die Beine der Reisenden in manchmal etwas unbequemer Weise. Es 
ist desshalb auch versucht worden, die Heizkasten in der Mitte der Coupes 
zwischen den Sitzen im Fussboden vertieft anzuordnen; doch sind hiermit 
wieder andere Unbequemlichkeiten verbunden, indem der Staub und die 
Feuchtigkeit sich dort ablagern und Unreinlichkeit und üblen Geruch ver¬ 
ursachen. Für Schlaf- und Salonwagen findet die Warmwasserheizung viel¬ 
fach Anwendung; dieselbe giebt eine gleichmässige Temperatur ohne 
strahlende Wärme. Auch Gasheizungen sind ausgeführt, die jedoch wegen 
der Möglichkeit des Ausströmens von Gas nicht ganz unbedenklich sind. 

„Alle diese Heizungsarten haben für den Betrieb den grossen Vorzug* 
dass dabei jeder Wagen unabhängig von anderen ist. Bei der Dampf¬ 
heizung dagegen erfolgt die Heizung aller Wagen eines Zuges von einer 
Stelle aus, entweder Vom Locomotivkessel oder von einem besonderen 
Dampfkessel, der in einem Wagen aufgestellt ist. Der Dampf wird durch 
eiserne, gut umwickelte Röhren von Wagen zu Wagen geführt, es tritt daher 
bei einer Unterbrechung der Leitung auch eine Störung der Heizung im 
hinteren Zugtheile ein. Der Dampf — mit einer Anfangsspanuung von 
zwei bis vier Atmosphären, je nach der Länge des Zuges und der Witterung — 
steigt aus dem Leitungsrohr in die Heizkörper, die entweder unterhalb der 
Sitze liegen oder in der Form von Heizschlangen an den Wagenwänden 
entlang geführt sind. Das Niederschlagswasser fliesst in die Leitungsrohre 
zurück und wird am Zugschluss abgeführt. Die Dampfheizung giebt eine 
gute, ziemlich gleichmässige Wärme; die Heizflächen werden nicht so warm. 


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118 XV. Versamml. d. D. Vereins f. öff. Gsndhpflg. zu Strassburg i. E. 

wie bei der Heizung durch präparirte Kohle; auch lässt sich bei dieser 
Heizung die Wärme verhältnissmässig noch am besten von allen Heizarten 
regeln. 

„Vor etwa drei Jahren haben bei den preussischen Staatseisenbahnen 
eingehende Berathungen über die Zweckmässigkeit der bisher zur Anwen¬ 
dung gebrachten Heizarten stattgefunden und auf Grund der gewonnenen 
Erfahrungen und in Berücksichtigung aller Verhältnisse ist man zu der 
Ueberzeugung gelangt, dass die Dampfheizung als die beste anzuerkennen 
sei und dass von einer Verbesserung der anderen Heizeinrichtungen eine 
gründliche Beseitigung der vielen aufgetretenen Uebelstände nicht zu 
erhoffen wäre. Der Herr Minister der öffentlichen Arbeiten hat sich diesem 
Gutachten angeschlossen und bestimmt, dass unter Beseitigung der vor¬ 
handenen Einrichtungen auf den Hauptbahnen allgemein zur Dampfheizung 
übergegangen werden solle, welche sich auf süddeutschen und anderen 
Bahnen seit langer Zeit bewährt hat und neuerdings auch auf den nord¬ 
amerikanischen Bahnen zur Einführung gelangt. Wie schwerwiegend dieser 
Entschluss ist, lässt sich daraus entnehmen, dass die Neueinrichtungen einen 
Kostenaufwand von drei bis vier Millionen Mark verursachen, welcher Be¬ 
trag für die zu beseitigenden Einrichtungen ebenfalls seiner Zeit aufgewendet 
worden ist. Wie kostspielig die Heizung der Personenwagen überhaupt ist, 
geht daraus hervor, dass für die Beheizung der Personenzüge auf den 
preussischen Staatseisenbahnen allein für die Beschaffung der Brennstoffe 
eine Million Mark im Etat dieses Jahres ausgeworfen ist, während die 
Gesammtkosten einschliesslich der Bedienungs- und Instandhaltungskosten 
mindestens auf zwei Millionen Mark jährlich zu veranschlagen sind. In 
den Coupes erster und zweiter Classe sind gewöhnlich Vorrichtungen vor¬ 
handen, vermittelst deren die Dampfheizung von den Reisenden selbst 
geregelt werden kann, wogegen für die dritte und vierte Wagenclasse die 
Regelung der Heizung auf Wunsch der Reisenden durch die Schaffner von 
aussen bewirkt wird. Thermometer sind meistens nicht vorhanden, auch 
ist deren Anbringung in den Wagen der preussischen Staatseisenbahn¬ 
verwaltung nicht beabsichtigt. Man hat früher mehrfach versucht, Thermo¬ 
meter in den Coupes anzubringen, doch wurden dieselben zerschlagen und 
entwendet; überdies ist die Temperatur selbst so verschieden an den Wänden, 
an der Decke, am Boden, dass die mittlere Temperatur niemals richtig an¬ 
gezeigt wird. Für den Beginn und das Ende der Heizung bestehen für die 
preussischen, sächsischen und oldenburgischen Staatsbahnen einheitliche 
Vorschriften; hiernach soll in der Zeit vom 1. October bis Ende April ge¬ 
heizt werden, wenn die äussere Temperatur unter + 5°R. sinkt, und es 
sollen in der Zeit vom 1. December bis Ende Februar die Züge nur aus¬ 
nahmsweise nicht geheizt werden. Ist mit dem Heizen einmal begonnen, so 
wird damit erst wieder aufgehört, wenn während dreier auf einander folgen¬ 
der Tage die Temperatur des Nachts nicht unter -}- 5°R. gesunken ist. 
Anzustreben ist eine mittlere Temperatur in den Coupes von +8°R., die 
auch schon auf der Abgangsstation nahezu erreicht sein soll. Aehnliche 
Vorschriften bestehen auch auf den anderen deutschen Eisenbahnen. 

„In engem Zusammenhänge mit der soeben erörterten Frage der Er¬ 
wärmung der Personenwagen im Winter steht diejenige der Abkühlung der 


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Eisenbahnhygiene in Bezug auf die Reisenden. 

Wagen im Sommer. Es ist nicht zu verkennen, dass der Aufenthalt in den 
Wagen bei starker Sonnenhitze unerträglich werden kann, wenn die Wände 
und Decken vollständig durchglüht sind; allein die Möglichkeit, hiergegen 
allgemeine Abhülfe zu verschaffen, ist nur sehr gering. Das Oeffnen der 
Fenster zur Erzeugung von Luftzug wird vielfach das einzige Mittel der 
Linderung bieten. In einzelnen besonderen Fällen hat man wohl die Wagen¬ 
dächer mit nassen Tüchern, selbst mit Rasenstücken belegt, doch lässt sich 
hiervon kein allgemeiner Gebrauch machen. Einzelne Wagen sind auch 
versuchsweise mit Sonnendächern versehen, die in einem kleinen Abstande 
vom eigentlichen Dach so aufgebracht sind, dass die Luft unterhalb durch¬ 
streichen kann. Für die preussischen Staatsbahnen ist angeordnet, dass 
die Personenwagen, welche in Züge eingestellt werden sollen, mindestens 
V 4 Stunde vorher gut gelüftet werden; auch sollen bei solchen Wagen, die 
lange Zeit in der Sonne gestanden haben, die Wagendecken mit Wasser 
begossen werden. Soweit irgend angängig, werden die Wagen unter Eisen¬ 
bahnhallen oder Schutzdächern aufgestellt. 

„Ich möchte mir erlauben, Sie nunmehr noch kurz auf einige Einrich¬ 
tungen in den Personenwagen aufmerksam zu machen, welche bestimmt 
sind, die Reisenden vor Körperbeschädiguugeu zu bewahren, bezw. denselben 
die Möglichkeit gewähren, im Falle des Eintritts einer Beschädigung oder 
einer Gefahr Hülfe herbeizuführen. Bekannt sind Ihnen die sogenannten 
Fingerschutzstreifen aus Holz oder Leder, welche die Thürfugen an der 
Angelseite der Coupöthüren decken. Dieselben werden in etwa 3 cm Ent¬ 
fernung an der inneren Wandfläche angebracht und müssen so breit sein, 
dass die umgelegten Finger nicht in die Fuge zwischen Thür und Thürsäule 
kommen können. 

„Bei den Durchgangswagen von einer äusseren Breite von 2‘9 bis 3‘1 m 
ist es äusserst gefährlich, den Kopf aus dem Fenster zu stecken, da bei 
doppelgeleisigen Bahnen die Mitten der Geleise auf freier Strecke nur 3*5 m 
von einander entfernt sind. Es waren daher früher Gitterstäbe vor die 
Fensteröffnungen geschraubt, welche das Herausstecken des Kopfes ver¬ 
hüten sollten. Bei dem schon erwähnten Unfälle auf Station Wannsee 
verbrannten jedoch in einem solchen Wagen mehrere Personen, weil die 
Thüren in dem umgestürzten Wagen sich festgeklemmt hatten und es nicht 
möglich war, die Reisenden aus den Fenstern, der Gitterstäbe wegen, heraus¬ 
zuziehen. Seitdem sind diese Gitterstäbe wieder beseitigt und es ist durch 
eine Anschrift an den Fensterrahmen sowie durch einen Anschlag in den 
Coupes auf die Gefahr hingewiesen, welche das Herauslehnen aus den 
Fenstern mit sich bringt. Ausserdem sind auch vielfach kleine Tischplatten 
vor die Fenster gesetzt, wodurch es an sich schon erschwert ist, den Körper 
aus dem Fenster zu biegen. Bekanntlich ist diese Unsitte sehr verbreitet, 
trotz der vielen Warnungen und der schon häufig herbeigeführten Erblin¬ 
dungen bezw. Augenentzündungen; durch die besprochene Einrichtung wird 
daher zugleich auch dieser Gefährdung der unvorsichtigen Reisenden ent¬ 
gegengetreten. 

„Ebenso gefährlich ist das Betreten der Plattformen bei den Durch¬ 
gangswagen während der Fahrt und desshalb durch besondere Placate 
über den betreffenden Thüren verboten. Ueberhaupt ist das selbstständige 


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120 XV. Versamml. d. D. Vereins f. öff. Gsndlipflg. zu Strassburg i. E. 

Oeffnen der Thüren durch die Reisenden allgemein verboten, um dieselben 
vor Gefährdungen zu behüten; die Seitenthüren können nur von aussen 
aufgemacht und sollen nur in Nothfällen von den Reisenden geöffnet werden. 
Nur einzelne Ausnahmen bestehen; bei der Berliner Stadteisenbahn z. B. 
müssen die Reisenden die Thüren selbst öffnen, verboten ist nur das Oeffnen 
vor dem völligen Stillstände des Zuges. Die inneren Thürgriffe sind bei 
diesen Wagen durch Schutzbügel so gesichert , dass durch unvorsichtiges 
Auflegen der Hand während der Fahrt ein unbeabsichtigtes Oeffnen der 
Thüren nicht eintreten kann. Auf den englischen Bahnen, bei denen meines 
Wissens das Selbstöffnen der Thüren nicht verboten ist, bezw. dem vor¬ 
zeitigen Verlassen der Coupes, welches durch die hohen Bahnsteige noch 
begünstigt ist, nicht entgegengetreten wird, ist die Anzahl der hierbei ver¬ 
unglückenden Personen eine erhebliche. 

„Bei eingetretener Gefährdung bezw. befürchteter Gefahr kann der 
Zug zum Stillstand gebracht werden, indem die in der Fahrtrichtung rechts 
aussen angebrachte Zugleine gezogen und damit dem Locomotivführer das 
Haltesignal gegeben wird. An Stelle der nicht immer sicher wirkenden 
Zugleinen sind auch andere Signaleinrichtungen — elektrischer oder pneu¬ 
matischer Art — in Gebrauch. Bei denjenigen Zügen, welche mit selbst- 
thätigen Bremsen ausgerüstet sind — auf den deutschen Eisenbahnen jetzt 
schon in sämmtlichen Schnellzügen und vielen Personenzügen —, befindet 
sich meistens ein Hebel in jedem Wagen bezw. Coupee, durch dessen Um¬ 
legen die Bremsung des ganzen Zuges ohne Zuthun des Locomotiführers 
bewirkt werden kann. 

„Leider sind schon wiederholt Fälle von Beraubungen beziehungsweise 
Tödtungen einzelner Reisender vorgekommen, worauf dann jedesmal eine 
wahre Fluth an Vorschlägen zur Abhülfe eingetreten ist, die indessen in 
der überwiegenden Mehrzahl als unbrauchbar sich erwiesen haben. Wird 
das Opfer im Schlafe überrascht oder durch narkotische Mittel betäubt, wie 
dies in derartigen Fällen meistens geschehen ist, so helfen alle Schutz¬ 
einrichtungen nur wenig, da der Betroffene sie nicht brauchen kann, bezw. 
der Räuber dieselben vorher unbrauchbar machen wird. Die vorgeschlagene 
Verbindung aller Wagenräume mit dem Zugführercoupe durch Sprachrohre 
oder Mikrophone, wodurch der Zugführer von allen ungewöhnlichen Ge¬ 
räuschen sofort Kenntniss erhalten soll, ist gut gemeint, aber kaum aus¬ 
führbar und würde den Reisenden auch höchst lästig sein. Dasselbe ist der 
Fall durch die Vorschrift, dass die Schaffner von den Trittbrettern aus 
während der Fahrt öfters die Coupes revidiren sollen, die, wenn ich nicht 
irre, auf italienischen Bahnen eingeführt ist, auf denen Beraubungen von 
Reisenden während der Fahrt mehrfach vorgekommen sind. 

„Von ebenso grosser Bedeutung für die Reisenden, wie die Einrich¬ 
tung der Personenwagen selbst, sind auch die Vorschriften für die Benutzung 
derselben. Auf den preussischen Staatseisenbahnen besteht die dankens- 
werthe Vorschrift, dass in den Fernzügen die Coupes erster, zweiter und 
dritter Gasse, soweit irgend thunlich, nur mit vier, sechs bezw. acht Per¬ 
sonen besetzt werden sollen. Auch besteht die Bestimmung, dass vor der 
Abfahrt sämmtliche Coupes, über die nicht bereits anderweite Bestimmung 
getroffen ist, geöffnet werden. Das Verfahren auf einigen auswärtigen 


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Eisenbahnhygiene in Bezug auf die Reisenden. 121 

Bahnen, einen Theil der Coupes zu schliessen und erst nach und nach zu 
öffnen, wenn die anderen Coupes vollständig gefüllt sind, kann ich nur als 
Unbilligkeit bezeichnen. Nach dem Betriebsreglement für die Eisenbahnen 
Deutschlands sollen in jedem Personenzuge mindestens ein Coupe zweiter 
Classe und ein Coupe dritter Gasse für Frauen Vorbehalten bleiben, auch 
sollen Coupes zweiter und dritter Classe für Nichtraucher vorhanden sein, 
während in den Coupes erster Classe nur mit Zustimmung aller Mit¬ 
reisenden geraucht werden darf. Um allen Ansprüchen möglichst zu ent¬ 
sprechen, ist für die preussischen Staatseisenbahnen angeordnet, dass in 
jedem Fernzuge mindestens die Hälfte aller Coupes zweiter Classe und der 
dritte Theil aller Coupes dritter Classe für Nichtraucher und Frauen Vor¬ 
behalten und als solche innen und aussen zu kennzeichnen sind. Für weite 
Strecken sind auch in den Wagen vierter Classe besondere Abtheilungen 
für Frauen eingerichtet. In den Frauencoupes ist das Rauchen verboten; 
dies war früher nicht besonders ausgesprochen, vielmehr als selbstverständ¬ 
lich angenommen; das ausdrückliche Verbot stellte sich jedoch mit Rück¬ 
sicht auf die Rauchlust russischer und anderer Damen als nothwendig heraus. 
In den Coupes für Nichtraucher ist das Rauchen grundsätzlich verboten; 
weder darf der allein fahrende Reisende rauchen, noch darf mit Zustim¬ 
mung aller Mitreisenden geraucht werden, noch auch darf selbst nur mit 
brennender Cigarre eingestiegen werden. Und wohl mit Recht, da die¬ 
jenigen, welche das Rauchen nicht vertragen können, es unangenehm empfin¬ 
den, wenn in dem Coupe vorher geraucht ist. Die Coupes für Nicht¬ 
raucher sind sowohl für Herren wie für Damen bestimmt , es findet indessen 
schon seit langer Zeit eine Bewegung gegen die Benutzung dieser Coupes 
durch Damen — wenigstens einzeln reisende Damen — statt, welche in die 
Frauencoupes verwiesen werden sollen, indem geltend gemacht wird, dass 
ebenso wie die Damen für sich das Recht in Anspruch nehmen, unter sich 
zu bleiben, dies auch den Herren zugestanden werden müsse. Die in früheren 
Jahren einmal angeregte Einrichtung besonderer Coupes für Säuglinge und 
deren Angehörige mit Vorrichtung zum Milchkochen u. s. w. mag wohl 
für diese sehr nützlich und für die anderen Reisenden sehr wohltliuend sein, 
ist meines Wissens jedoch bisher nirgends eingefülirt. Mit sichtbaren 
Krankheiten behaftete Reisende können ebensowohl wie solche, welche ihre 
Mitreisenden belästigen, von der Fahrt ausgeschlossen werden; ebenfalls 
dürfen feuergefährliche Gegenstände nicht mitgeführt werden. Endlich 
besteht die Bestimmung auf den deutschen Eisenbahnen, dass auf Wunsch 
auch nur eines Mitreisenden die Fenster auf der Windseite geschlossen 
werden müssen; es besteht also das Recht der Reisenden auf frische Luft, 
indem sie selbst gegen den Widerspruch einzelner Personen die Fenster auf 
der dem Winde entgegengesetzten Seite, im Sommer wie im Winter, offen 
halten können, und es bleibt den Reisenden überlassen, sich über das Oeffnen 
der Fenster in Güte zu einigen. 

„Für diejenigen Reisenden, deren Gesundheit es erfordert und deren 
Mittel es gestatten, bestehen noch besondere Einrichtungen, durch welche 
sie sich eine grössere Bequemlichkeit, als allgemein geboten ist, verschaffen 
können. Sehr angenehm ist zeitweise der Aufenthalt in grossen luftigen 
Aussichtswagen, die mitunter an den Schluss schnellfahrender Züge beim 


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122 XV. Versamml. d. D. Vereins f. öff. Gsndhpflg. zu Strassburg i. E. 

Durchfahren schöner Gegenden, besonders in den österreichischen Alpen¬ 
ländern, eingestellt werden. Für wohlhabende Reisende sind Salonwagen 
vorhanden, die mit allen Einrichtungen zur Bequemlichkeit aufs Beste ver¬ 
sehen sind; auch zweckmässig eingerichtete Kranken-Salonwagen zur Fahrt 
nach Badeorten werden zur Verfügung gestellt. Auf einzelnen Strecken 
sind Restaurationswagen in Betrieb, deren starke Benutzung wohl ein 
Zeichen für ihre Beliebtheit ist, die indessen die Züge stark belasten und 
nur für solche Züge vielleicht nothwendig erscheinen können, welche wegen 
ihrer beschleunigten Fahrt keine längeren Aufenthalte bei langer Fahrt¬ 
dauer haben. Mehrfach wird in solchen Fällen dem Bedürfniss dadurch 
Rechnung getragen, dass den Reisenden vollständige Mittagessen auf passend 
eingerichteten Brettern in die Coupes mitgegeben werden. Fast allgemein 
in Gebrauch gekommen sind die Schlafwagen, die zuerst in Nordamerika 
auf den dortigen weiten Strecken zur Einführung kamen, dann durch die 
Schlafwagen-Gesellschaften nach Europa übergeführt wurden. Doch ist bei 
den preussischen Staatsbahnen und auch auf anderen Bahnen der Schlaf¬ 
wagenbetrieb in den letzten Jahren in eigene Regie genommen. Für viele 
Reisende, welche Nachts weite Strecken zurücklegen und bei Tage Geschäfte 
zu erledigen haben, ist der Aufenthalt im Schlafwagen nicht nur angenehm, 
sondern nothwendig zur Erhaltung ihrer körperlichen und geistigen Frische. 
Es wird ihnen ein gutes langes und breites Bett mit wollenen Decken und 
frischer leinener Wäsche geboten, die Wagen sind mit Abort und Wasch¬ 
raum versehen und in jeder Weise aufs Beste eingerichtet; auch trägt die 
Anwesenheit eines ständigen Wärters, der überdies Trinkwasser, Kaffee, 
Wein u. 8. w. verabreicht , viel zur Annehmlichkeit bei. Die Anordnung 
der Schlaflager ist eine verschiedenartige; bei den neuen Schlafwagen in 
Deutschland sind Halbcoupes mit zwei Betten über einander und Ganz¬ 
coupes mit vier Betten angeordnet, die von Reisenden der zweiten Wagen - 
classe benutzt werden, während für die Reisenden der ersten Wagenclasse 
nur die unteren Betten eingerichtet werden, die oberen dagegen unbenutzt 
bleiben. Die Betten liegen quer zur Längsachse des Wagens, welche Lage 
im Allgemeinen vorzuziehen ist, weil bei dieser Lage das Rütteln und 
Schütteln des Wagens auf den Körper weniger ein wirkt. Bei den Pull- 
mann’sehen Schlafwagen sind die Betten der Länge nach angeordnet, je 
zwei über einander, durch eine Gardine von dem gemeinschaftlichen Wagen¬ 
raume abschliessbar. Wie schon erwähnt, sind auch die Sitze in den gewöhn¬ 
lichen Personenwagen erster und zweiter Classe vielfach zum Ausziehen 
behufs Herstellung von Schlaflagern eingerichtet, auch giebt es auf mehreren 
Bahnen sogenannte Schlafplatzwagen und Saloncoupes, in denen sich aus 
jedem Sitze ein geräumiges Schlaflager herrichten lässt, für welche indessen 
in der Regel Decken und Wäsche nicht verabreicht werden. 

„Auch solche Wagen, welche den Reisenden eine geringere Bequemlich¬ 
keit bieten, wie die gewöhnlichen, sind vorhanden, z. B. zweistöckige Wagen, 
die mehrfach zur Bewältigung des Massenverkehrs auf kurzen verkehrsreichen 
Strecken Anwendung finden. Der schon erwähnte Umstand, dass nur der 
vierte Theil der bewegten Plätze durchschnittlich besetzt ist, lässt erkennen, 
wie sehr der Verkehr in den einzelnen Zügen während ihrer Fahrt wechselt^ 
viel grösser ist aber noch der Wechsel des Verkehrs zu den verschiedenen 


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Eisenbahnhygiene in Bezug auf die Reisenden. 

Jahreszeiten, wodurch die Eisenbahnverwaltungen genöthigt sind, zur Be¬ 
wältigung des grössten Verkehrs eine bedeutende Anzahl von Personen¬ 
wagen vorräthig zu halten. Aber auch diese genügen nicht immer dem 
Massenandrange an einzelnen Tagen und bei besonderen Veranlassungen, 
und es würde wirthschaftlich höchst unvortheilhaft sein, auch für diesen 
aus8ergewöhnlichen Verkehr Personenwagen bereit zu halten, die vielleicht 
kaum vier- oder fünfmal im Jahre gebraucht werden. Es bleibt alsdann 
nur das Auskunftsmittel übrig, Güterwagen mit Sitzbänken auszurüsten und 
in Betrieb zu nehmen, was zwar zur Erhöhung der Annehmlichkeit der 
Fahrt für die in denselben befindlichen Reisenden nicht gerade beiträgt, in¬ 
dessen in Anbetracht der kurzen Fahrtdauer solcher Züge, die meistens nur 
zwischen grossen Städten und nahe gelegenen Vororten verkehren, auch aus 
gesundheitlichen Rücksichten unbedenklich erscheint. Für den Kriegsfall 
bildet bekanntlich die Beförderung der Truppen in ausgerüsteten Güter¬ 
wagen die Regel, ohne dass hierbei Nachtheile zu Tage getreten sind. Auch 
die Beförderung kranker bezw. verwundeter Soldaten auf Eisenbahnen im 
Kriege erfolgt in Güterwagen, in denen die Tragbahren nach verschiedenen 
Methoden eingesetzt oder eingehängt werden; für weite Strecken werden 
jedoch besondere Lazarethzüge aus Personenwagen vierter Classe gebildet* 
Alle Personenwagen vierter Classe in Deutschland, welche hierzu geeignet 
sind, sind daher zum bequemen Einbringen uud zum Einhängen der Trag¬ 
bahren, von denen in der Regel zehn in jedem Wagen Platz haben, von 
vornherein eingerichtet. Bei Unfällen auf Eisenbahnen geschieht die Be¬ 
förderung verletzter Personen in gewöhnlichen Polsterwagen, die von der 
nächsten Station möglichst schnell herbeigeschafft werden können. Bei 
einigen Bahnen stehen besonders hierfür eingerichtete Wagen für solche 
Fälle zur Verfügung, indessen wird die Herbei Schaffung derselben an die 
Unfallstelle doch nur in den seltensten Fällen möglich, bezw. nur mit grossen 
Zeitverlusten ausführbar sein, wenn nicht eine grosse Anzahl derartiger 
Wagen vorhanden ist. Bei den preussischen Staatsbahnen ist in der Weise 
Vorsorge zur ärztlichen Hülfeleistung getroffen, dass einmal in jedem zur 
Personenbeförderung bestimmten Zuge ein kleiner Rettungskasten mit¬ 
geführt wird, dann aber auch auf allen bedeutenderen Stationen Tragbahren 
und grosse Rettungskasten vorhanden sind. Die Rettungskasten enthalten 
Verbandstoffe, Medicamente, Gerätschaften, welche nach Art und Umfang 
durch die ärztliche Behörde festgestellt sind; die Kasten befinden sich unter 
Bleiverschluss und werden von den Bahnärzten in regelmässigen Zeiträumen 
auf ihre Vollständigkeit und die Unversehrtheit und Brauchbarkeit der 
Gegenstände untersucht. Ueber die Verwendung des Inhalts und die erste 
Hülfeleistung bis zur Ankunft des Arztes besteht eine besondere, ebenfalls 
von der ärztlichen Behörde festgesetzte Anweisung; ein Theil der Medica¬ 
mente ist ausdrücklich gekennzeichnet als nur für die Benutzung durch den 
Arzt bestimmt. 

„Nach jeder Benutzung eines Personenwagens durch kranke Personen 
findet eine gründliche Reinigung und unter Umständen eine Desinfection 
mittelst einer Lösung von Quecksilbersublimat statt, besonders bei einer 
vermutheten ansteckenden Krankheit (Cholera). Sind Epidemieen in ein¬ 
zelnen Landestheilen oder in fremden Ländern ausgebrochen, so werden 


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124 XV. Versamml. d. D. Vereins f. öff. Gsndhpflg. zu Strassburg i. E. 

besondere Anordnungen erlassen zur Verhütung des Einschleppens der 
Krankheiten, welche sich auch auf die Desinfection der Personenwagen 
beziehen. So wurde z. B. vor einigen Jahren, als die Cholera in den süd¬ 
lichen und östlichen Ländern Europas herrschte, der Transport der Aus¬ 
wanderer aus Rumänien und Galizien besonders geregelt und dieselben von 
der preussischen Grenze ab von den anderen Reisenden vollständig getrennt 
gehalten. Zu diesem Zwecke waren die betreffenden Personenwagen vierter 
Classe mit eigenen Aborten versehen, die so eingerichtet waren, dass die 
Excremente zur Verhütung der Ansteckungsgefahr nicht, wie dies sonst 
gebräuchlich ist, auf den Bahnkörper fallen konnten. Die Wagen selbst 
wurden nach jeder Fahrt gründlich gereinigt und desinficirt. 

„Meine Herren! Wenn ich hiermit schliesse, so hoffe ich, dass Sie aus 
meinen Mittheilungen entnommen haben werden, wie die Eisenbahnverwal¬ 
tungen bestrebt sind, allen gerechten Wünschen und Anforderungen der 
Reisenden thunlichst entgegen bezw. zuvor zu kommen, das als nothwendig 
Erkannte ohne Rücksicht auf Mühen und Kosten durchzuführeu und das 
Wünschenswert he in dem Umfange zur Anwendung zu bringen, als dies 
mit den sonstigen Erfordernissen des Unternehmens zu vereinigen ist. Wie 
auf allen Gebieten, so findet auch im Eisenbahnwesen ein stetiger Fort¬ 
schritt statt; gross sind die Errungenschaften, wenn man die jetzigen Zu¬ 
stände mit den früheren vergleicht, und wenn dennoch Manches zu wünschen 
übrig bleibt, so wollen wir hoffen, dass künftige Fortschritte es ermöglichen 
werden, den Reisenden mit der Zeit noch weitere Erleichterungen und An¬ 
nehmlichkeiten bei den Eisenbahnfahrten zu gewähren.“ 


Correferent Professor Dr. Löffler (Greifswald): 

„Meine Herren! Der Vortrag des Herrn Geheimrath Wiehert war 
gewiss von grossem Interesse für Sie alle. Er hat Ihnen einen allgemeinen 
Ueberblick gegeben über das, was auf dem Gebiete der Eisenbahnhygiene 
angestrebt und geleistet worden ist. Mir als Correferenten erübrigt nun, 
einige besonders bedeutungsvolle Punkte aus dem umfangreichen Material 
einer etwas eingehenderen Betrachtung zu unterziehen. 

„Unter den hygienischen Einrichtungen, welche Herr Geheimrath 
Wiehert in seinem Vortrage hervorgehoben hat, ist eine der wichtigsten 
die Ventilation der Eisenbahnwagen. Die Ventilation der Eisen¬ 
bahnwagen ist seit langer Zeit schon Gegenstand zahlreicher Versuche seitens 
der Eisenbahnverwalttingen gewesen. Man hat die verschiedensten Systeme, 
wie der Herr Referent sie kurz skizzirt hat, zur Anwendung gebracht; indes» 
bis vor einigen wenigen Jahren bestand noch keine wissenschaftliche Klar¬ 
heit darüber, ob nun die einzelnen Systeme wirklich auch wirksam waren 
oder nicht. 

„Im Jahre 1875 waren es zuerst Wolffhügel und Lang, welche 
über dieses wichtige Thema eine wirklich wissenschaftliche Untersuchung 
anstellten. Den Anlass dazu gab die damals in Brüssel stattfindende Aus¬ 
stellung für Rettungswesen und Gesundheitspflege. Wolffhügel war zu 
dieser Ausstellung von dem königlich bayerischen Cultusministerium al» 


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Eisenbahnhygiene in Bezug auf die Reisenden. 


Commissar gesandt worden und nahm Gelegenheit, sämmtliche damals aus¬ 
gestellten Apparate und Einrichtungen genau zu studiren und einzelne der¬ 
selben einer sorgfältigen wissenschaftlichen Prüfung zu unterziehen. Er 
hat seine Ergebnisse in einer ausgezeichneten Arbeit niedergelegt, welche 
in dem XII. Bande der Zeitschrift für Biologie erschienen ist. Zum ersten 
Male war in dieser Arbeit versucht worden, das, was die Ventilations¬ 
einrichtungen in Eisenbahnwagen leisten, nun auch quantitativ fest¬ 
zustellen. Bis dahin hatte man sich damit begnügt, entweder durch das 
subjective Gefühl zu ermitteln, ob die Luft in den Wagen gut oder schlecht 
sei, oder man hatte Rauch erzeugt und hatte beobachtet, wie lange Zeit der 
Rauch brauchte, um aus dem betreffenden Coupe entfernt zu werden, oder 
man hatte Flammen vor den Ventilationsöffnungen angebracht und hatte 
gesehen, ob die Flammen abgelenkt wurden oder nicht. Von einer wissen¬ 
schaftlichen Untersuchung, von einer Feststellung des Luftwechsels, wie er 
durch die Beschaffenheit der Ventilationseinrichtungen bedingt wurde, war 
nicht die Rede gewesen. Wolffhügel bediente sich der v. Pettenkofer’- 
schen Methode der Kohlensäurebestimmung als Hülfsmittel bei diesen Unter¬ 
suchungen. v. Pettenkofer hat bekanntlich den Grundsatz aufgestellt, 
dass proportional mit der Kohlensäuremenge, welche durch die Lungen aus¬ 
geschieden wird, auch die Verschlechterung der Luft steigt, dass mithin der 
Grad der Verderbniss der Luft in einem Wohnraume durch das Quantum 
von Kohlensäure, welches man nach einer gewissen Zeit in der Luft dieses 
Wohnraumes findet, gemessen werden kann. Jeder Mensch athmet eine 
gewisse Menge von Kohlensäure aus. Diese Kohlensäiiremenge ist eine für 
Individuen verschiedenen Alters und Geschlechtes verschiedene. Auch ist 
sie grösser bei der Arbeit als in der Ruhe, wie sich das aus den Unter¬ 
suchungen v. Pettenkofer , s ergeben hat. Als Mittelwerth für einen 
erwachsenen, nicht arbeitenden Menschen fand er 22*6 Liter Kohlensäure 
in der Stunde. Weiter war durch die Erfahrung festgestellt, dass eine Luft, 
welche mehr als 1 pro mille Kohlensäure enthält, als unangenehm empfun¬ 
den wird. Die ausgeathmeten 22*6 Liter Kohlensäure müssen desshalb auf 
ein so grosses Luftquantum vertheilt werden, dass sie nur höchstens ein 
Tausendstel desselben ausmachen. 

„Nun hat aber die in die Wohnräume einströmende Luft immer schon 
einen bestimmten Kohlensäuregehalt von 0*5 pro mille, wie v. Pettenkofer 
bei seinen Untersuchungen annahm. Diese Menge muss mit berücksichtigt 
werden. Nach einer einfachen Formel kann man dann leicht berechnen, 
wie gross der Ventilationsbedarf für einen Menschen in der Stunde sein 
muss. Nach der Formel von Schultze und Märcker ist der Ventila- 
k 

tionsbedarf v = -• Es bedeutet h die in der Stunde ausgeathmete 

P — <1 

Kohlensäuremenge in Cubikmetern, p den Grenzwerth, welchen die Kohlen¬ 
säure in der durch die Athmung verschlechterten Luft erreichen darf, und q 
den Kohlensäuregehalt der von aussen hinzutretenden Luft. Nehmen wir den 
Grenzwerth zu 1 pro mille, den normalen Gehalt der Aussenluft zu 0*5 pro mille 


an, so ergiebt sich ein Ventilationsbedarf von 
anderen Worten von 45 cbm. 


0*00226 

0*0005 


2^6 

0*5 


= —mit 


0*001 

Den Luftwechsel in einem bewohnten Raume 


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126 XV. Versamml. d. D. Vereins f. off. Gsndhpflg. zu Strassburg i. El 

fand y. Pettenkofer in der Weise, dass er in demselben zu Beginn des 
Versuches und wiederum nach Ablauf einer bestimmten Zeiteinheit den 
Kohlensäuregehalt bestimmte. Aus den gewonnenen Zahlen konnte man dann 
unter Berücksichtigung der in' dem Raume vorhanden gewesenen Menschen 
und des Cubikinhaltes desselben mit Hülfe einer von Seidel aufgestellten 
Formel den Luftwechsel rechnerisch feststellen. 

„Nach diesen von v. Pettenkofer fürWohnrüume festgestellten Prin- 
cipien untersuchte Wolffhügel den Luftwechsel in Eisenbahnwagen. Er 
machte Kohlensäurebestimmungen in Personenwagen, welche mit einer 
bestimmten Personenzahl besetzt und mit gewissen Lüftungseinrichtungen 
versehen waren und berechnete dann, wie viel Aussenluft in einer bestimm¬ 
ten Zeit in die Wagen eingetreten war. Da bei den Eisenbahnfahrten die 
Luft stets, wie er glaubte, mit dem constauten Kohlensäuregehalt der reinen 
atmosphärischen Luft von 0 4 pro mille in die Wagen eintrat, so legte er 
diesen Werth seinen Rechnungen zu Grunde. Der Ventilationsbedarf betrug 
dann auch nicht mehr 45 cbm, sondern nur 38 cbm, wenn er den Grenz¬ 
werth von 1 pro mille beibehielt. Die verschiedenen Lüftungsarten, welche 
er mit Lang untersuchte, genügten diesen Anforderungen nicht. Wir 
haben vorhin gehört, dass auf jede Person in einem Coupe im Durchschnitt 
etwa 1 cbm Luftraum entfällt. Um den hygienischen Anforderungen zu 
genügen, müsste dieser 1 cbm stündlich 38mal erneuert werden. Nach den 
Anschauungen der Techniker kann aber die Luft eines Raumes nicht mehr 
als dreimal in der Stunde erneuert werden, wofern nicht ein sehr unan¬ 
genehm empfundener Zug sich geltend machen soll. Gleichwohl wäre es 
nöthig, jenen ausserordentlich starken Luftwechsel herbeizuführen, wenn 
man den Grenzwertli von 1 pro mille beibehalten wollte. Wolffhügel 
fand nun bei seinen Versuchsfahrten, dass die Luft in Eisenbahnwagen noch 
allgemein als gut befunden wurde, selbst wenn sie einen Kohlensäuregehalt 
von 1*5 pro mille hatte. Er nahm desshalb für kleinere Räume, in welchen 
die Luft schnell erneuert würde und in welchen der rasche Luftwechsel den 
Ausdunstungsstoffen keine Zeit lasse zur Zersetzung, diesen höheren Grenz¬ 
werth als zulässig an. Dadurch wurde der Ventilationsbedarf natürlich 
herabgesetzt. Im äussersten Falle sollten für Eisenbahnwagen nur 21 cbm 
genügen. Aber auch diese 21 cbm wurden durch die gebräuchlichen 
Lüftungseinrichtungen, ohne dass erhebliche Belästigungen durch Zugluft 
hervorgerufen wurden, nicht gewährleistet. 

„Die Frage nach einer den wissenschaftlichen Anforderungen genügen¬ 
den Ventilation der Eisenbahnwagen hatte nun aber ein ganz besonders 
«rhöhtes Interesse dadurch, dass sie für den Transport der Verwundeten 
gelöst werden musste. Die Verwundeten werden zu 8 bis 10 in einem 
Wagen von rund 40 cbm Inhalt untergebracht. Sie haben mithin je5bezw. 
4 cbm Luftraum zur Verfügung, bedürfen also einer etwa zehnfachen Er¬ 
neuerung der Wagenluft in der Stunde. Sie haben die frische Luft gewiss 
viel nöthiger als die gesunden Reisenden, wesshalb denn auch die verschie¬ 
denen Militärverwaltungen sich veranlasst gesehen haben, dieser Frage ihre 
besondere Beachtung zu schenken. Auf der Ausstellung zu Brüssel hatle 
Rudolf Schmidt aus Ludwigshafen eine Einrichtung ausgestellt, welche 
nach seiner Ansicht vollkommen das und sogar mehr noch leisten sollte als 


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Eisenbahnhygiene in Bezug auf die Reisenden. 

das, was die Theorie verlangte. Sein System bestand aus mehreren Theilen, 
einmal aus Vorrichtungen zum Absaugen der Innenluft und dann aus solchen 
zum Zufuhren frischer Aussenluft. Zum Absaugen dienten runde Röhren, 
welche in den Ecken eines Verwundetentransportwagens angebracht waren, 
deren innere Oeffnungen dicht über dem .Wagenboden sich befanden und 
deren äussere auf dem Wagendach mit sogen. Wolpertsaugern versehen 
waren. Die Luftzuführungsapparate befanden sich theils unter, theils auf 
dem Wagen. Unter dem Wagen war ein auf den schmalen Seiten offener 
Blechkasten befestigt, in welchem sich eine Zunge bewegte, die sich selbst- 
Ihätig nach der Zugrichtung einstellte. Der durch die Bewegung des Zuges 
erzeugte Luftstrom traf gegen die Zunge und wurde durch dieselbe nach 
oben in den Mantelraum eines Meidinger Ofens geleitet. In diesem Raume 
sollte sich die Luft erwärmen, und alsdann erwärmt aus dem Mantel oben 
austreten. In die Decke des Waggons waren sogenannte Einbläser ein¬ 
gesetzt. Dieselben bestanden aus zwei in einander geschachtelten Trichtern, 
welche durch feste Scheidewände in verschiedene Abtheile getheilt waren, 
und deren Hals durch das Dach in den Wagen hineinragte. Vor dessen 
Oeffnung war ein Teller befestigt, so zwar, dass noch ein freier Raum 
zwischen Teller und Trichterrand blieb. Wenn nun ein solcher feststehender 
Trichter in der Zugrichtung bewegt wird, so wird mit grosser Kraft Luft 
in die der Zugrichtung zugekehrten Abtheile eingepresst; dieselbe stösst 
gegen den Teller und wird von dem Teller gegen die Wagendecke nach 
innen geschleudert. Auf diese Weise glaubte Schmidt am besten die 
warme Luft, welche bei der Beheizung in den oberen Schichten sich ganz 
besonders ansammelt, abkühlen und dadurch eine gehörige Durchmischung 
und gleichmässige Temperirung der ganzen Wagenluft erzielen zu können. 
Nach seinen Versuchen wurde mit dieser Einrichtung durch Zuggeschwindig¬ 
keit und Wind als Motoren ein ausserordentlich starker Luftwechsel erzeugt, 
welcher sich auf das 20- bis 30 fache des Wageninhalts belief, ohne dass 
dabei eine besondere Belästigung durch Zug erzeugt wurde. Wolffhügel 
prüfte nun dieses System mit der Kohlensäuremethode und kam dabei zu 
ganz anderen Resultaten. Er fand, dass der Luftwechsel nur etwa l / 4 bis 
1 4 von dem betrug, welchen Schmidt angab. Er folgerte daraus, dass 
das Schmidt 5 sehe System dem normirten niedrigsten Ventilationsbedarf 
von 21 cbm per Kopf und Stunde unter einigermaassen günstigen äusseren Be¬ 
dingungen genügen würde, nicht aber einem Ventilationsbedarf von 38cbm. 
Woher kam diese Differenz? Wolffhügel betonte damals, dass die Ver¬ 
suche von Schmidt nicht mit aller wissenschaftlichen Präcision ausgeführt 
wären, weil eben nur ab und an einmal die Luftströmung in einem solchen 
Saugrohr durch ein Anemometer gemessen sei und weil man ganz mit Un¬ 
recht und einer Anzahl solcher Anemometerbeobachtungen, welche auf der 
Station und während der Fahrt oder vielleicht auch nur auf der Höhe der 
Fahrt gemacht seien, eine mittlere Geschwindigkeit für die Saugewirkung 
berechnet und dieses Mittel einfach mit der Zahl der Sauger multiplicirt 
habe, ohne sich zuvor mit der Frage befasst zu haben, ob denn die Wirkung 
der vier Sauger eine gleichmässige sei. Derartige Untersuchungen waren in 
der That nicht genügend; es ist daher natürlich, dass Wolffhügel der 
Meinung war, durch seine Untersuchungen mit Hülfe der Kohlensäure- 


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128 XV. Versamml. d. D. Vereins f. öff. Gsndhpflg. zu Strassburg i. E. 

bestimmung eine sehr viel sicherere und zuverlässigere Auskunft über die 
Ventilationswirkungen des Systems gewonnen zu haben, als Schmidt mit 
den von ihm angestellten unvollkommenen Prüfungen. Im Laufe der Zeit 
kam Schmidt trotz der Wol ff h üg e 1’sehen Untersuchungen zu der An¬ 
schauung, dass seine Ansicht von der ausserordentlich starken Vcntilations- 
kraft seines Systems gleichwohl die richtige sein müsse. Er überlegte, wo 
denn wohl die Fehlerquelle bei jenen Versuchen liegen konnte und kam 
auf den Gedanken, dass die Aussenluft, welche in die Luftzuführungs¬ 
apparate eindringt, nicht, wie Wolffhügel in seinen Versuchen angenom¬ 
men hatte, constant 0*4 pro mille Kohlensäure enthalten haben könnte, wie 
die reine Luft im Freien, sondern dass dev Kohlensäuregehalt dieser den Zug 
umgebenden Luft häufig ein sehr viel höherer sein müsse, jedenfalls ausser¬ 
ordentlich schwanke. Sie alle haben gewiss die Erfahrung gemacht, dass 
selbst, wenn der Wind senkrecht zur Zugrichtung steht, gleichwohl bisweilen 
die Maschinengase in der Zugrichtung sich bewegen, sobald nämlich der 
Zug durch einen tieferen Terraineinschnitt führt, in Waldungen sich bewegt, 
oder wenn er unter eine Ueberdachung gelangt. Der Rauch dringt dann 
direct in die Coupes hinein, wenn irgendwo eine Oeffnung ist. Derartige 
Wahrnehmungen waren es, welche Schmidt zu der Ansicht führten, dass 
oin Eisenbahnzug von einer stark kohlensäurehaltigen Atmosphäre umgeben 
sei, dass mithin die durch Einbläser und Einpresser in die Wagen gepresste 
Luft einen sehr viel höheren Kohlensüuregehalt gehabt haben müsste, als 
Wolffhügel angenommen hatte, dass somit dessen Angaben nicht richtig 
sein könnten, dass vielmehr seine eigenen Resultate die richtigen seien. 

Auf Schmidt’8 Betreiben wurden nun hierauf bezügliche Unter¬ 
suchungen von verschiedenen Seiten angestellt, und zwar einestheils in 
Strassburg, dann auch in München. Diese Versuche ergaben, dass in der 
That auf den Perrons der rollenden Wagen der Kohlensäuregehalt der Luft 
vielfach sehr erheblich höher war als 0*4 pro mille, ja Port fand in einem 
Falle sogar einen Kohlensäuregehalt von 3*6 pro mille, also einen neunfach 
so hohen, wie ihn Wolffhügel angenommen hatte. 

„So weit war die Frage gediehen, als das königlich preussische Kriegs¬ 
ministerium und das Ministerium der öffentlichen Arbeiten Anlass nahmen, 
sich mit der Ventilation der Eisenbahnwagen, im Besonderen bei Verwundeten¬ 
transporten zu beschäftigen. Es bestand zunächst die Absicht, das System 
Schmidt in Wagen, welche zum Verwundetentransport hergerichtet waren, 
auf seine Brauchbarkeit zu prüfen, namentlich zu sehen, ob ein so erheblicher 
Luftwechsel damit erzielt werden könnte, wie Schmidt angab, und zugleich 
auch die Luftzufuhr durch Einbläser mit der durch Oberlichtklappen zu ver¬ 
gleichen. Es wurde ein Untersuchungsplan ausgearbeitet, und in gemein¬ 
samen Conferenzen mit den Delegirten der Eisenbahndirection Berlin, Eisen- 
bahndirector Werchan, Baumeister Leissner und Maschineninspector 
Garbe, von Geheimrath Koch und mir, als Delegirten des Kriegsministe¬ 
riums, die besondere Anordnung der einzelnen Versuche festgestellt. Wolff¬ 
hügel konnte an diesen Untersuchungen leider nicht Theil nehmen, da er 
zu jener Zeit gerade nach Göttingen berufen war. Zunächst war es von 
besonderer Wichtigkeit, die Brauchbarkeit der Kohlensäurebestimmungs¬ 
methode für derartige Untersuchungen festzustellen, vor Allem zu prüfen, 


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129 


Eisenbahnhygieue in Bezug auf die Reisenden. 

ob wirklich, wie Schmidt angegeben hatte, die Luft, welche einen fahrenden 
Zag umgiebt, einen anderen Kohlensäuregehalt hat als die Luft im Freien. 
Bei der grossen Zahl der hierauf bezüglichen Versuche stellte sich nun 
heraus, dass ein constanter Kohlensäuregehalt der in die Wagen eintretenden 
Luft nicht angenommen werden kann, dass derselbe vielmehr ausser¬ 
ordentlich wechselt. Wir fanden zwar nicht so hohe Zahlen, wie sie Port in 
Mönchen gefunden hatte, aber Zahlen wie 1*5 pro inille, 1*2 pro mille kamen 
mehrfach vor, während bisweilen auch nur 0*36 pro mille, 0*37 pro mille, 
0*38 pro mille gefunden wurden *). 

„Da der Kohlensänregehalt der Aussenluft sich als ein so wechselnder 
erwies, so mussten wir darauf verzichten, aus Kohlensäurebestimmungen 
nach der Seidel’sehen Formel den Ventilationseffect zu berechnen. Um 
über diesen ins Klare zu kommen, musste demnach ein anderes Verfahren 
angewandt werden. Dieses Verfahren bestand nun darin, dass die Menge 
der abströinenden und auch der zuströmenden Luft möglichst genau gemessen 
wurde. Es wurden zwei Intercommunicationswagen vierter Classe für die 
Versuche hergerichtet. Der eine Wagen trug einen Oberlichtaufbau mit 
Klappfenstern, der andere zwei Schmidt’sche Einbläser von 280 qcm 
Verschnitt auf dem Dache. Beide waren mit Mantelöfen ausgestattet, in 
deren Mantelraum die unter den Wagen befindlichen Luftfänger von 350 qcm 
Verechnitt eiumündeten. Auf den Ecken waren die Sauger befestigt, welche 
in langen Schächten von rund 190 qcm Querschnitt endigten. Die unteren 
Enden derselben, in welche sorgfältig geaichte Casella’sche Anemometer 
mit Hülfe von Blechgestellen eingeschoben wurden, waren leicht aufgebogen. 
Dieses Aufbiegen hatte den Zweck, die Beobachtung der Anemometer, 
welche durch kleine, über deren Zifferblättern eingesetzte Glasscheiben statt - 
fand, zu erleichtern. Es ergab sich nämlich sehr bald, dass die Luftströ¬ 
mungen in den Saugschächten sehr ungleichmässig waren, dass mithin eine 
continuirliche Controle derselben nöthig war. Das war nur möglich, wenn 
vor jeder solcher Oeffnung ein Beobachter sass, welcher den Gang des in 
diese ’Oeffnung eingeführten Anemometers andauernd beobachtete, und nach 
Ablauf je einer Minute den Stand desselben aufzeichnete. Es war desshalb 
für diese Versuche eine ausserordentlich grosse Zahl von Beobachtern nöthig. 
Sämmtliche Herren von den hygienischen Instituten in Berlin nahmen daran 
Theil, auch die Herren Stabsärzte, welche dorthin commandirt waren. Es 
wurden ausserdem von der Militärverwaltung noch eine grosse Zahl von 
einjährig freiwilligen Aerzten und eine Anzahl von Lazarethgehülfen zu den 
Versuchen commandirt, so dass häufig die Zahl der Personen, welche au 
den Beobachtungen sich betheiligten, 27 bis 30 betrug. Ich möchte diesen 
Umstand hervorheben, um Ihnen Klarheit darüber zu geben, wie ausser¬ 
ordentlich schwierig und umfangreich derartige Versuche sind, und wie 
Recht mein verehrter Herr Correferent hatte, wenn er die Eisenbahnver¬ 
waltungen in Schutz nahm gegen das allzu stürmische Drängen und Ver¬ 
langen uach Neuerungen. Eine einzige solche Untersuchung kostet, ganz 
abgesehen von der Geldfrage, unendlich viel Zeit und unendlich viel Arbeit. 

*) Die Kohlensäurebestimmungen sind nach der v. Petto nkofer’schen MethoJe mit 
allen C&utelen von den Herren Proskauer vom hygienischen Institut und Hole vom 
cheoBisch'hygieni&chen Laboratorium im I. Garnisonlazareth ausgeführt. Löffler. 

Vierteljahrvachrift für Gesundheitspflege, 1890. 9 


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130 XV. Yersamml. d. D. Vereins f. off. Gsndhpflg. zu Strassburg i. E. 

„Um zu gleicher Zeit die Temperatur gründlich zu beobachten, wurde 
jeder Wagen mit 14 Thermometern versehen, welche in verschiedenen Höhen 
angebracht wurden. Ferner wurden in jedem Wagen drei Koppe’sehe und 
ein Wurster’sches Hygrometer angebracht, um den Feuchtigkeitsgehalt der 
Luft zu bestimmen. Versucht wurde auch, die Menge der einströmenden 
Luft zu messen. Es wurden desshalb in den Bodeneinlass unter dem Ofen 
Anemometer eingesetzt, ebenso auch später in die durch die Wagendecken 
in das Wageninnere hineinragenden Hälse der Einbläser. Die Angaben 
dieser letzteren Anemometer waren indessen, wie ich gleich bemerken 
möchte, nicht sehr zuverlässig. In den Pulsatoren findet nicht ein einfaches 
Strömen statt, sondern ein fortwährendes Wirbeln der Luft, so dass das 
Anemometer bald vorwärts, bald rückwärts geht und man nur eine Resul¬ 
tante der Strömungsdifferenz erhält , welche der wahren Menge der ein- 
getretenen Luft nicht entspricht. Die durch die Klappfenster einströmende 
Luft konnte nicht anemometrisch gemessen werden. Um die Luftbewegung 
durch dieselben zu beobachten, wurden Papierstreifen vor ihnen angebracht. 
Es wurde noch, um die Gleichzeitigkeit der Beobachtungen zu sichern, eine 
Uhr mit elektrischem Läutewerk aufgestellt, welche immer nach Ablauf 
einer Minute ein Glockenzeichen gab. Dann notirten die betreffenden 
Beobachter den Stand der Anemometer. Ferner war ausserdem noch in 
einem Wagen ein CI auss’scher Apparat aufgestellt, welcher die Geschwin¬ 
digkeit des Zuges in jedem Moment aufzeichnete. Das war ausserordentlich 
wichtig, weil nämlich die Geschwindigkeit des Zuges nicht gleich bleibt ; sie 
schwankt fortwährend, selbst wenn auch der Maschinist mit ausserordent¬ 
licher Geschicklichkeit fährt. Ferner war in beiden Wagen, die mehrfach 
zu einem Sonderzuge vereinigt wurden, ein Sprachrohr angebracht, so dass 
man von einem Wagen zum anderen Mittheilungen machen konnte, ohne 
die Thür zu öffnen oder irgendwie die gegebenen Verhältnisse zu ändern. 

„Nun, meine Herren, ich kann hier auf die Einzelheiten der zahlreichen 
Versuchsfahrten, welche wir vorgenommen haben, nicht näher eingehen. 
Ich möchte Ihnen aber zeigen, in welcher Weise die gewonnenen Resultate 
anschaulich gemacht sind (Demonstration). Sie sehen hier die Darstellung 
einer Versuchsfahrt. Auf der Abscissenachse sind die Zeiten von Minute zu 
Minute aufgetragen. Die Abfahrtszeiten und Ankunftszeiten auf den verschie¬ 
denen Stationen sehen Sie deutlich markirt. Auf der Abscissenachse sind als 
Ordinaten die Zahlen für die Geschwindigkeit der Luft in den Saugschichten 
in Metern in der Secunde aufgetragen. Die betreffenden Zahlen sind aus 
den au den Anemometern abgelesenen Zahlen berechnet. Aus diesen Auf¬ 
tragungen haben sich die Ihnen vorliegenden Figuren ergeben. Bei unseren 
Versuchen sind nun abwechselnd die Luftzuführungsöffnungen geschlossen 
und geöffnet gewesen. Dabei hat sich gezeigt, dass bei geöffneten Luft¬ 
zuführungsöffnungen die Ventilation eine erheblich kräftigere gewesen 
ist, als wenn die Luftzuführungsöffnungen geschlossen waren. Wesent¬ 
liche Unterschiede in der Wirkung der Einbläser und der Oberlichtklappen 
sind nicht hervorgetreten. Es ergab sich aber weiterhin das über¬ 
raschende Resultat, dass selbst bei geschlossenen Luftzuführungsöffnungen 
die Ventilation noch eine ganz ausserordentliche war. Das wesentlichste 
Moment war stets die Zuggeschwindigkeit. Mit Zunahme derselben stieg 


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131 


Eisenbalmhygiene in Bezug auf die Reisenden. 

auch die Ventilationswirkung. Der Wind, selbst wenn er der Zugrichtung 
entgegenwehte, war von geringem Einfluss, erst bei einer Stärke von 10 bis 
12 Meter Geschwindigkeit hatte er einen gewissen Einfluss. Mehrfach 
betrug der Luftwechsel das 25fache des Wageninhaltes in der Stunde, und 
dabei empfanden die in dem Wagen Fahrenden nichts von unangenehmem 
Zug. Nur wenn die Oberlichtklappen geöffnet waren und wenn man direct 
unter den Oeffnungen stand, fühlte man, dass kalte Luft herabfiel. Von den 
Einbläsern, welche die Luft gegen die Wagendecke strömen Hessen, wurden 
solche unangenehme kalte Luftströme weniger hervorgerufen. Es wurde 
aber mehrfach als unangenehm empfunden, dass durch diese Einbläser hin¬ 
durch der Maschinenrauch in den Wagen hineingebracht wurde, wenn gerade 
der Wind den Rauch in der Zugrichtung bewegte. Es wurde ferner beob¬ 
achtet, dass durch die Windfänge, welche unter dem Wagenboden angebracht 
waren, sehr viel Staub eingeführt wurde. An allen Einströmungsöffnungen 
wurde der Gehalt der Luft an entwickelungsfähigen Keimen festgestellt; 
natürlich fanden sich da, wo der meiste Staub war, auch die meisten Mikro¬ 
organismen vor. Luftfänge unter den Wagen würden aus diesem Grunde 
durchaus nicht für Verwundetentransportwagen geeignet sein. Es zeigte 
sich ferner bei diesen Versuchen, dass die Temperatur in den Wagen trotz 
der Einbläser nicht gleichmässig in allen Schichten war. Es bestanden 
Temperaturdifferenzen von 10° und mehr zwischen der Oberzone und der 
Unterzone. In einem Versuche wurde auch Pulver abgebrannt, um die Zeit, 
in welcher der Pulverrauch durch die Ventilation beseitigt sein würde, fest¬ 
zustellen. Hierbei wurde ein merkwürdiges Phänomen beobachtet: im Nu 
war der ganze Wagen mit Pulverrauch erfüllt, nur unmittelbar über dem 
Wagenboden fand sich eine Luftschicht von 30cm Höhe, welche ganz frei 
von Rauch war und in welcher sich auch kein Pulverrauch ansammelte. 
Das war die Schicht, in welcher die von allen Seiten durch die Ritzen 
und Fugen hineinrieselnde kalte Luft sich am Boden nach den Absauge- 
öffnungen hin bewegte. Kein Wunder also, dass die Temperatur am Boden 
so viel niedriger war als an der Decke. 

„Meine Herren! Durch diese Versuche war bewiesen, dass eine ganz 
genügende Ventilation wohl erzielt werden kann, dass aber das, was man 
von einer Verbindung dieser künstlichen Ventilation mit der Heizung im 
Winter erwartete — eine gleichmässige Erwärmung der Wagen — noch 
nicht erreicht worden war. Die Lösung dieser Frage ist noch der Zukunft 
Vorbehalten. Höchst wahrscheinlich wird es erst durch eine geeignete Fuss- 
bodenheizung in Verbindung mit der Ventilation möglich sein, eine gleich¬ 
mässige Temperatur in den Wagen zu erzeugen. Aber das haben die 
Versuche gelehrt, dass wir berechtigt sind, au den Forderungen, wie sie die 
Hygiene aufstellt, festzuhalten. Es ist möglich, in einem Eisenbahnwagen 
von 40cbm Inhalt die Luft in der Stunde 25-, ja auch 30mal zu erneuern, 
ohne dass dadurch eine irgendwie erhebliche Störung des Wohlbefindens 
der Insassen durch Zug veranlasst wird. 

„Es sind dann natürlicherweise auch noch Versuche angestellt worden 
über die Ventilation nach dem Schmidt’schen System bei stehendem Zuge. 
Aus diesen ergab Sich, dass der Wind, welche Schmidt ganz besonders als 
Motor hierbei in Betracht ziehen wollte, auch bei stehendem Zuge recht 

9 * 


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132 XV. Versamral. d. D. Vereins f. öff. Gsndhpfig. zu Strassburg i. E. 

wenig Einfluss hat. Es Wurden desshalb später noch andere Versuche 
über die Ventilation stehender Wagen gemacht, in der Weise, dass der 
Mantel des Meidinger Ofens bis nahe an die Decke verlängert wurde. 
Wurde nun angeheizt, so zeigte es sich, dass, wenn der Bodeneinlass unten 
und die Sauger oben an der Decke geöffnet wurden, noch eine ganz erheb¬ 
liche Ventilation stattfand, dass noch etwa fünfmal in der Stunde der Wagen¬ 
inhalt erneuert wurde, bei einer Temperaturdifferenz der Innen- und Aussenluft 
von etwa 15° C. Diese Ergebnisse sind mit Hülfe von Kohlensäurebestim¬ 
mungen gewonnen worden. Sie sind sehr wichtig für die Verwundeten¬ 
transportzüge, welche ja vielfach in der Nacht still liegen. Wenn keine 
Ventilationseinrichtung bestände, so würde, sobald der eigentliche Motor, die 
Zuggeschwindigkeit, nicht vorhanden ist, die Luft in den Wagen stagniren 
und die Insassen sich sehr schlecht befinden. Glücklicherweise aber ist es 
doch möglich, mit Hülfe von geeigneten Mantelöfen oder anderen Heiz¬ 
apparaten durch die Temperaturdifferenz als Motor eine genügende Er¬ 
neuerung der Wagenluft herbeizuführen. 

„So viel, meine Herren, über die Ventilation der Eisenbahnwagen und 
diese Versuche. Es sind ja noch eine ganze Menge von anderen Resultaten 
dabei zu Tage getreten. Der Einfluss verschiedener Zuggeschwindigkeiten, 
verschieden geformter Querschnitte der Saugröhren, verschiedener Saug¬ 
köpfe ist untersucht worden. Es würde aber gewiss zu weit führen, wenn 
ich dies Alles vor Ihnen erörtern würde. Vielfach müsste ich Ihnen 
Zahlenreihen vorlesen; derartige detaillirte Angaben aber eignen sich nicht 
für den Vortrag. 

„Der zweite Punkt, meine Herren, welcher bei der Eisenbahnhygiene 
noch von ganz besonderem Interesse ist, ist die Infectionsgefahr, welche den 
Reisenden droht. Es ist ja ganz unzweifelhaft, dass beim Eisenbahnfähren 
vielfach die Reisenden durch Krankheiten von Mitreisenden gefährdet werden. 
Es giebt eine ganze Reihe von Krankheiten, gegen welche wir gar keinen Schutz 
haben. Wenn z. B. ein Reconvalescent von Scharlach auf der Bahn sich befindet, 
wenn z. B. ein an Scharlach erkrankt gewesener Schüler von einer Pension 
nach Hause reist, wie das ja gewiss vielfach vorkommt, und es befinden 
sich zufällig Kinder in demselben Wagen, so ist es sehr leicht möglich, dass 
eine Infection stattfindet. Gegen derartige Vorkommnisse sind wir natür¬ 
lich machtlos. Wir müssen da an die Aerzte den Appell richten, dass sie 
Reconvalescenten von Ausschlagskrankheiten nicht eher auf der Eisenbahn 
befördern lassen, als bis der Process abgelaufen ist, bis dieselben ein Subli¬ 
matbad genommen haben, also desinficirt sind. Es giebt aber noch einige 
andere Krankheiten, welche für die auf der Eisenbahn Fahrenden ganz 
besonders in Betracht kommen. Da ist vor allen Dingen die Tuberculose 
zu nennen. Meine Herren, wir haben ja gestern eigentlich schon dieses 
ganze Gebiet in genügender Weise hier durchgearbeitet, ich kann mich dess¬ 
halb darauf beschränken, dass ich meine Ansicht dahin ausspreche: es wäre 
wünschenswerth, wenn in den Wartesälen und vielleicht auch in den Coupes 
Anschläge angebracht würden, durch welche das Publicum ersucht wird, 
nicht auf den Wagenboden den Auswurf zu entleeren. Gerade die Wagen¬ 
böden, auf welchen fortwährend der Auswurf eintrocknet und dann ver¬ 
stäubt wird, können leicht eine ausserordentlich gefährliche Quelle der 


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133 


Eisenbahnhygiene in Bezug auf die Reisenden. 

Infection werden. Ich bin der sicheren Ueberzeugung, dass dieser einfache 
Appell schon sehr vielfach eine gute Wirkung hervorbringen wurde. Directe 
Verbote oder Gebote zu erlassen, dazu halte ich die Sache nicht geeignet. 
Ich glaube, dieselben würden auch keinen Erfolg haben; aber ein Appell an 
das Publicum wird gewiss Anklang finden. 

„Dann hat schon der verehrte Herr Correferent erwähnt, dass gegen¬ 
über der Cholera ganz besondere Maassregeln ergriffen worden sind. Unter 
dem 31. März 1887 ist von dem Herrn Minister der öffentlichen Arbeiten 
ein Erlass über die Behandlung der Eisenbahnpersonen- und Schlafwagen 
bei Choleragefahr ergangen, welcher alle einzelnen hier in Betracht kom¬ 
menden Punkte in der ausgiebigsten Weise erörtert. Die Desinfection ist 
in genauester Weise angegeben. Auf die näheren Details brauche ich wohl 
nicht näher einzugehen. Hervorheben möchte ich nur die Vorschriften über 
die Behandlung der Schlafwagen und der in denselben befindlichen Aus¬ 
rüstungsgegenstände. Es heisst in dieser Verordnung unter II.: 

1 . Werden von dem Laufe der Schlafwagen insalubre Gegenden berührt, 
in welchen Cholerafälle vorgekommen sind, so muss nach Beendigung 
der Fahrt die gebrauchte Wäsche unter Anwendung einer aus 1 Theile 
sogenannter lQOprocentiger Carbolsäure und 18 Theilen Wasser be¬ 
stehenden Carboisäurelösung desinficirt werden. Zur Wäsche sind 
zu rechnen die Laken, die Bezüge der Bettkissen und die Decken, 
sowie die Handtücher. 

2 . Die Closets sind mittelst der unter 1. bezeichneten Carboisäurelösung 
gründlich zu desinficiren. 

3. Ist ein Schlafwagen von einem nach ärztlichem Urtheil Cholera¬ 
kranken oder der Cholera verdächtigen Reisenden benutzt worden, 
so ist ausserdem die Desinfection des Wagens selbst erforderlich. 
Letztere hat in der unter I., Absatz 2 (durch VjooQ-Sublimatlösung und 
sechstägiges Lüften) vorgeschriebenen Weise zu erfolgen ; jedoch 
sind die von dem Kranken benutzten Bettkissen, Decken und beweg¬ 
lichen Matratzen nach der Bestimmung zu 6. der dem Erlasse vom 
18. Juli 1884 beigefügten Instruction für die Vornahme der Des¬ 
infection mit überhitzten Wasserdämpfen zu behandeln. 

„In dieser Instruction ist gesagt, dass die Wasserdämpfe mindestens 
100°C. haben, den Apparat fortwährend durchströmen, bei leicht zu durch¬ 
dringenden Gegenständen nicht weniger als eine Stunde, bei schwer zu 
durchdringenden nicht weniger als zwei Stunden einwirken sollen. 

„Ausser den acuten Exanthemen, der Tuberculose und der Cholera 
kommen aber noch einige andere Krankheiten in Frage, welche den Reisen¬ 
den auf der Eisenbahn Gefahr bringen können, so z. B. die Dysenterie, 
namentlich zur Sommerszeit; auch die Gefahr einer Typhusinfection ist nicht 
von der Hand zu weisen. Auch in dieser Hinsicht hat unsere Eisenbahn- 
verwaltung Vorsorge getroffen. Es ist eine Verordnung erlassen worden, 
in welcher diese Punkte in der eingehendsten Weise besprochen werden. 
Diese Verordnung datirt vom 2. Juli 1884. Sie lautet: 

Die während der warmen Jahreszeit erfahrungsmässig in erhöhtem 
Grade bestehende Gefahr der Verbreitung von Ruhr, Dysenterie und 
ähnlichen Krankheiten giebt mir Veranlassung, den Eisenbahnverwal- 


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134 XV. Versamml. d. D. Vereins f. öff. GsndbpHg. zu Strassburg i. E. 

tungen die sorgfältigste Beobachtung der im Interesse der öffentlichen 
Gesundheitspflege erlassenen nachfolgenden .Vorschriften in Erinnerung 
zu bringen: 

1. Die Bedürfnissanstalten auf den Bahnhöfen und in den Zügen 
sind sorgfältig rein zu halten und zu desinficiren. Für die 
Desinfection wird vorzugsweise die einfache Verbindung von 
roher Carbolsäure mit Kalk empfohlen: 100 Gewichtstheile 
gebrannten Kalkes werden mit so viel Wasser, als zur pulver¬ 
förmigen Lösung des Kalkes erforderlich ist, besprengt, nach 
dem vollständigen Erkalten des Pulvers giesst man 5 Gewichts¬ 
theile Carbolsäure in dünnem Strahle auf, mischt und schlägt 
das Pulver durch ein Sieb; man wendet dasselbe durch Auf¬ 
streuen oder Untermischen an. 

2. ln den zum Aufenthalt des Publicums bestimmten Räumen, 
Wartesälen, Vestibülen u. s. w., ferner in den Uebernachtungs¬ 
zimmern der Zugpersonale, in den Räumen (Baracken), welche 
bei Bauten von Arbeitern zum Wohnen benutzt werden, ist auf 
Reinlichkeit und gehörige Lüftung mit Strenge zu halten. 

3. Besondere Sorgfalt ist auf die Beschaffung ausreichenden und 
gesunden Trinkwassers zu verwenden. Die Beschaffenheit des 
Brunnenwassers ist erneut zu untersuchen und die Benutzung 
von nicht zweifellos gutem Wasser, sowie jede Verunreinigung 
der Stellen, von welchen Wasser zum Trink- und Hausgebrauch 
entnommen wird, und ihrer nächsten Umgebung zu verhindern. 
Den königlichen Eisenbahndirectionen wird die häufige und 
nachdrückliche Ueberwachung der Ausführung fieser Vorschriften 
zur besonderen Pflicht gemacht. 

„Sie sehen, meine Herren, gerade dieser wichtige Punkt, die Infections- 
möglichkeit mit schlechtem Trinkwasser, ist hier in ganz energischer Weise 
von Seiten des Herrn Ministers betont worden. Er hat verlangt , dass das 
Trinkwasser stets in gutem Zustande geliefert werden soll, und in einem 
Zustande, in welchem es nicht zu Infectionen Veranlassung geben kann. 
Wir würden, wenn diese Verordnung nicht erlassen worden wäre, gerade 
auf diesen Punkt einen ganz besonderen Nachdruck haben legen müssen. 
Gerade der Typhus und vielleicht auch die Dysenterie können durch das 
Trinkwasser verbreitet werden. Der Reisende, welcher nichts Anderes hat, 
als das, was ihm auf der betreffenden Station zur Verfügung gestellt wird, 
welcher sich also in einer gewissen Zwangslage befindet, muss gegen der¬ 
artige Infectionsgefahren ganz besonders geschützt werden dadurch, dass 
ihm ein gutes und nicht inficirtes Trinkwasser zur Verfügung gestellt wird. 

„Ausser den Krankheiten, welche ich soeben genannt habe, kommen für 
die Reisenden vielleicht noch in Betracht Hautkrankheiten der verschiedensten 
Art, ganz besonders Krankheiten der Kopfhaut. Gerade diese Krankheiten 
dürften sehr leicht übertragen werden, da ja die Mehrzahl der Personen 
sich mit dem Kopfe an die Polster anlehnt. Durch das fortwährende 
Schwanken und Erschüttern wird gewissermaassen der Kopf an den Polstern 
abgerieben. Wenn daher an demselben Krankheitskeime haften, so werden 
sie fest in die Polster eingerieben und werden bei dem zweiten, welcher 


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135 


Eisenbahnhygiene in Bezug auf die Reisenden. 

nun auf diese inficirte Stelle seinen Kopf legt, durch das Rütteln und 
Schütteln wieder in die Haut eingerieben werden. Wie soll man sich 
dagegen schützen? Auf verschiedenen Bahnen sieht man, dass über die 
Polster in Kopfhöhe Netze gespannt sind. Diese werden von Zeit zu Zeit 
abgenommen, gewaschen und neu aufgezogen. Ein gewisser Schutz wird 
dadurch sicher geboten. Ich glaube aber, gegen diese Gefahr thut der 
Reisende besser, sich selbst zu schützen. Er kann etwas unterlegen, wenn 
er sich anlehnt oder eine Kopfbedeckung aufsetzen. Dann ist die Gefahr 
vermieden. 

„Ich hätte nun noch einige andere Punkte der Eisenbahnhygiene zu 
besprechen; ich will mich in Bezug auf dieselben recht kurz fassen. 

„Von grosser Wichtigkeit ist gewiss das Schwanken und Stossen der 
Eisenbahnwagen, die fortwährende Erschütterung, welcher der Reisende aus¬ 
gesetzt ist und welche besonders in den letzten Wagen eines Zuges sehr 
lästig empfunden wird. Es giebt eine grosse Zahl von Menschen, welche 
durch das Rütteln der Eisenbahnwagen in ihrer Verdauung ganz erheblich 
geschädigt werden. Ja, es giebt Menschen, welche nach jeder längeren 
Eisenbahnfahrt mehrere Tage' lang mit Verdauungsstörungen zu kämpfen 
haben. Es ist vielleicht ein Zufall, dass gerade in der allerletzten Zeit von 
Seiten der Eisenbahnverwaltung auf diesen Punkt besonders Rücksicht 
genommen ist, vielleicht ist die Tagesordnung unserer diesjährigen Ver¬ 
sammlung hier in Strassburg nicht ganz ohne Einfluss darauf gewesen. 
Wie eine Zeitungsnotiz besagt, welche ich vor mir habe, hat sich vor 
Kurzem die Eisenbahnverwaltung veranlasst gesehen, mit Rücksicht darauf, 
dass noch immer Klagen über starkes Schwanken der Schlusswageu in den 
schnell fahrenden Zügen laut werden, zur Verminderung dieses Uebelstandes 
Folgendes anzuordnen : 

Es sind nur solche Wagen als letzte in die Züge eiuzustellen, 
welche sich besonders bezüglich der Achsen, Räder, Lager und 
Federn in vollständig gutem Zustande befinden; ferner sind auch 
die letzten Wagen fest zu kuppeln, auch ist beim Herabfahren auf 
starkem Gefälle rechtzeitig zu bremsen. Die Stations- und die 
Revisionsbeamten der Zugangsstationen haben den Zustand sowie 
die gute Kuppelung der letzten Wagen genau zu prüfen, die Zug¬ 
führer sowie die übrigen Fahrbeamten haben die Schlusswagen so 
viel wie möglich im Auge zu behalten und der Station sofort Mel¬ 
dung zu macheu, wenn der Gang des letzten Wagens ein unruhiger 
ist, oder wenn Klagen der darin fahrenden Reisenden laut werden. 
Die Station hat den betreffenden Wagen nötigenfalls der Werkstatt 
zur Prüfung oder Reparatur zuzuführen. Vielfach ist das Schwanken 
der Wagen lediglich der mangelhaften Geleislage zuzuschreiben; die 
Bahnmeister werden daher angewiesen, anf gute Geleislage fort¬ 
dauernd ihr Augenmerk zu richten. 

„Ich bin überzeugt, dass durch diese Verordnung den diesbezüglichen 
Wünschen, welche gewiss viele von Ihnen empfunden haben und vielleicht 
auch noch weiter zum Ausdruck bringen werden, entgegengekommen ist. 
Die Möglichkeit einer erheblichen Besserung liegt hier zweifelsohne vor. 
Auf den englischen Bahnen z. B. ist das Erschüttern ein sehr viel geringeres 


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136 XV. Versamml. d. D. Vereins f. öff. Gsndhpflg. zu Strassburg i. E. 

als bei uns; und da diese Erschütterungen entschieden gesundheitsschädlich 
sind, so ist ihre Beseitigung dringend zu wünschen. 

„Vor Kurzem hat in Berlin eine Aerzteversammlung stattgefunden mit 
dem Zweck, eine Vereinigung der Eisenbahnärzte des Deutschen Reiches 
herbeizuführen. Die angestrebte Vereinigung der Bahnärzte kam insoweit 
zu Stande, dass ein Ausschuss gewählt wurde, welchem die Aufgabe zu Theil 
wurde, so oft es thunlich erschiene, eine Versammlung der deutschen Eisen¬ 
bahnärzte einzuberufen. Die Versammlung hat beschlossen, dass die Ver¬ 
sammlungen der Eisenbahnärzte im Anschluss an die Versammlungen der 
Gesellschaft für öffentliche Gesundheitspflege oder auch selbstständig ab¬ 
gehalten werden sollen. Es wäre gewiss sehr zu wünschen, dass die Eisen¬ 
bahnärzte, welche doch gerade ganz besonders berufen sind, über die 
hygienischen Maassnahmen zu wachen, welche zum Schutze des Publicums 
erlassen sind, in engere Fühlung mit uns träten. Wir würden einen solchen 
Anschluss gewiss mit Dank begriissen. 

„Ohne jeden Zweifel hat unsere Eisenbahnverwaltung das lebhafteste 
Bestreben, nach Kräften allen hygienischen Anforderungen gerecht zu 
werden. Wir können ihr nicht dankbar genug sein, dass sie in diesem 
Bestreben andauernd fortfährt. Die deutsche Eisenbahnverwaltung kann 
überzeugt sein, dass ihr aus unserer Mitte gewiss immer die vollste Sym¬ 
pathie entgegengebracht werden wird.“ 


Bei der hiernach eröffneten Discussion ergreift, da sich zunächst Nie¬ 
mand meldet, 

Vorsitzender Oberingenieur Andreas Meyer das Wort zu einigen 
Mittheilungen, zu welchen ihn der Vortrag des Herrn Referenten anrege. 
In Bezug auf die Helligkeit der Coupes sei er nicht der Meinung, 
dass es richtig sei, das Licht zu beschränken, damit das Publicum vor 
Augen- oder Nervenkrankheiten beschützt werde, indem man es durch un¬ 
genügende Beleuchtung daran hindere, zu lesen. Er halte es doch für sehr 
wünschenswerth, helles Licht zu geben, mehr, als es bisher auf deutschen 
Eisenbahnen meist geschehe, obgleich ja in den letzten Jahren grosse Fort¬ 
schritte in der Helligkeit durch die Einführung der Gasbeleuchtung zu con- 
statiren seien. Dabei gehe er allerdings davon aus, dass es praktisch aus¬ 
führbar sein werde, eine elektrische Beleuchtung der Coupes einzurichten, 
wie er dies bei seiner diesjährigen Reise in Amerika gesehen habe, wo er 
kennen gelernt habe, wie angenehm es sei, wenn man in seinem Wagen 
unmittelbar nahe dem Sitz ein elektrisches Glühlicht entzünden oder ab¬ 
stellen könne. Der Reisende lese ja nicht nur Romane und Zeitungen, 
sondern in vielen Fällen wolle er sich nach angestrengter Tagesarbeit 
Abends im Zuge über seine Reise orientiren, wolle sein Tagebuch führen, 
in den Karten, Reise- und Cursbüchern studiren. Wenn man auf solche 
Weise im Zuge arbeiten könne, so trage dies wesentlich zur Förderung des 
Reisezwecks, zur Zeitersparniss und zur Behaglichkeit des Fahrgastes bei 
und nütze seinem Wohlbefinden. Desshalb solle die Eisenbahnverwaltung 
den Fahrgästen auf der Reise Gelegenheit geben, gut und scharf lesen zu 


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Eisenbahnhygiene in Bezug auf die Reisenden. 

können. Durch praktische Einrichtungen der verschiedensten Art *— das 
habe er in Amerika kennen gelernt — erziehe die Eisenbahnverwaltung all— 
mälig das Publicum, dass es auf der Reise selbstständiger werde, geschickter 
handle und sich angemessener benehme. 

Trinkwasser, gut und klar, befinde sich in Amerika in jedem ein¬ 
zelnen Durchgangswagen in einem grossen Behälter mit Eiskühlung und 
werde vom Publicum, namentlich im Sommer, sehr viel benutzt, von Vor¬ 
nehm und Gering, und das Publicum benehme sich dabei musterhaft. 

Die Rüttelung sei in den oft 16 bis 20 m langen amerikanischen 
Wagen, deren lange Unterbalken nur an den Enden auf zwei Drehschemel 
aufgelegt seien, viel geringer als in den hiesigen und man ertrage dadurch 
selbst die längsten Reisen in viel besserer Nervenfrische. Die Bewegung¬ 
sei wie eine sanfte Wellenbewegung, was namentlich bei den Schlafwagen 
sehr angenehm empfunden werde; ein solches Rasseln, Dröhnen und Schütteln r 
wie es hier vorkomme, existire dort gar nicht. 

Ueberhaupt sei die ganze Einrichtung der Schlafwagen in Amerika 
viel besser, als häufig noch in Deutschland. In Norddeutschland seien im 
vorigen Jahre neue, schöne und lange Schlafwagen eingestellt worden, diese 
seien aber zum grossen Unwillen der vielen Reisenden, welche wegen ihrer 
geschäftlichen Inanspruchnahme auf die Benutzung der Schlafwagen an¬ 
gewiesen seien, neuerdings wieder durch die alten unzulänglichen Schlaf¬ 
wagen mit ihrer gefährlichen Presskohlenheizung unter den Betten ersetzt 
worden. In diesen alten Schlafwagen sei das Closet so angebracht, dasa 
man es als anständiger Mensch ungern benutze, denn es habe keine Venti¬ 
lation nach aussen, das Fenster gehe in die Wagenabtheilung, wo der 
Wärter sei, der entfliehen müsse, wenn ein Fahrgast sich dort hinbegebe 
so dass man auf die Benutzung, wenn eben möglich, verzichte. In dem¬ 
selben Raume sei der Waschraum, der Waschapparat meist direct über dem 
Closetsitz! Wenn da eine Dame sich waschen wolle, sei das sehr misslich 
und bei dem starken Schütteln des Wagens oft ganz unerträglich. Da 
könne man wirklich in Amerika Vieles lernen! Die Anordnung, Instand¬ 
haltung und Spülung der Closets und die Einrichtung der Waschräume sei 
dort ausgezeichnet, in letzteren namentlich auch, was in Deutschland wenig¬ 
stens in den Coupe-Waschtoiletten ganz fehle, sei Seife im Ueberfluss und 
Handtücher, oftmals ganze Borte voll kleiner Handtücher, von denen Jeder 
sich eines herausnehme und nach dem Gebrauch in einen Wäschekorb werfe. 
Aehnliche Einrichtungen seien ohne grosse Kosten auch in den hiesigen 
Nachtwagen gewiss möglich. 

Die schwierigste Frage bei Eisenbahnwagen sei wohl die Lüftung 
und Heizung, der, wie eben mitgetheilt sei, auch seitens der deutschen 
Eisenbahnverwaltung volle Aufmerksamkeit geschenkt werde. Aber auch 
hier sei nach seinen persönlichen Erfahrungen noch Vieles zu verbessern. 
Er habe im letzten Winter vielleicht 9 oder 10 Nächte in deutschen Schlaf¬ 
wagen durchfahren müssen und sei dabei mehrmals durch die Heizung in 
die allerschlimmste Lage gekommen, denn selbst die Wasserheizung jener 
guten, jetzt wieder verschwundenen Schlafwagen habe sich damals noch 
nicht so behandeln lassen, dass es möglich gewesen wäre, eine bestimmte 
niedere Temperatur einzuhalten. Mehrmals habe er in solchen Nächten 


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138 XV. Versamml. d. D. Vereins f. öff. Gsndhpflg. zu Strassburg i. E. 

eine Temperatur von über 30° R. aushalten müssen und einmal habe er es 
sogar erlebt, dass die Reisenden — es sei eine sehr kalte Nacht gewesen 
und man habe kein Fenster aufmachen können — aus ihren Coupes heraus¬ 
gegangen seien und sich im Nachtgewande den Corridor entlang gestellt 
haben, weil sie es in den Coupes vor Hitze nicht haben aushalten können. 
Er meine, es könne doch nicht unmöglich sein, eine gewisse normale Tempe¬ 
ratur für die Wagen einzuführen. Selbstverständlich würden auch dann 
Klagen nicht aufhören, denn, wie der Herr Referent mit Recht gesagt habe, 
der Eine wolle es warm haben, der Andere kalt. Aber wenn man in den 
Schlafwagen z B. eine bestimmte Normaltemperatur von 8°, 10° oder 12° 
mit grosser Strenge durchführe, dann müsse doch für die Gesundheitspflege 
das Richtige erreicht sein. 

Die vorstehenden Bemerkungen habe er mitgetheilt, ohne irgend 
welche Anträge daran knüpfen zu wollen. Herrn Geh. Rath Wiehert sei 
der Verein sehr zu Dank verpflichtet, dass er in so vortrefflicher Weise das 
ganze Gebiet beleuchtet habe. Seine Mittheilungen seien aufklärend und 
beruhigend für das Publicum, welches dadurch erkenne, mit wie grossem Ernst 
die Frage des Wohlbefindens der Reisenden von den deutschen Eisenbahnver¬ 
waltungen erwogen werde, so dass es ohne Zweifel wünschenswerth wäre, dem 
Vortrag eine möglichst weite Verbreitung in der deutschen Presse zu geben. 

Professor Rietschel (Berlin) ist der Ansicht, dass man bei den 
Eisenbahnwagen möglichst wenig Luft direct zuführen, aber für eine geregelte 
Ableitung der Luft sorgen solle. Directe Lufteinführung sei entbehrlich, 
da die natürliche Lüftung bei einem Eisenbahnwagen in Folge der zahl¬ 
reichen Fugen schon eine bedeutende sei, wie aus den Untersuchungen von 
Herrn Professor Löffler hervorgehe. Bei jeder Lüftungsanlage müsse man 
vor allen Dingen darauf bedacht sein, dass die Luft sich zugfrei bewege; 
wenn man einem Eisenbahnwagen aber einen 25 fachen Luftwechsel mittelst 
directer Einströmung gebe, so sei es ganz unmöglich, Zugerscheinungen zu 
vermeiden. Die zugfreie Luftbewegung werde eher durch die natürliche 
Ventilation erreicht. Bei directer Einführung der Luft trete ausserdem der 
Uebelstand ein, dass stets Rauch und Staub in grosser Menge in den Wagen 
mit eingeführt werde, während bei der natürlichen Lüftung eine gewisse 
Filtration der Luft stattfinde. Künstliche Filter aus Watte oder Filz, deren 
Anwendung wohl von Eisenbahnverwaltungen versucht sei, könne man nicht 
anwenden, da, wenn sie als Filter wirklich wirksam seien, sie sehr wenig 
Luft durchlassen. Zu den Zugerscheinungeu in einem Eisenbahnwagen 
tragen neben der Lufteinführung übrigens auch die kalten Wände und be¬ 
sonders die grossen Coupefenster bei, indem die Luft sich an den kalten 
Scheiben abkühle, verdichte und herabsinke. Dem liesse sich wohl am 
ersten durch Doppelfenster abhelfen, wodurch die Wärmeabgabe der ein¬ 
fachen zur doppelten Scheibe sich etwa verhalte wie 5 zu 2 1 / 2 , also eine 
wesentliche Verminderung der Abkühlung erzielen werde. 

Was die Heizung der Eisenbahnwagen anbetreffe, so sei die Lösung 
dieser Frage schwieriger als die der Lüftung, weil die gleichmässige Erwär¬ 
mung des ganzen Coupes in allen seinen Theilen angestrebt werden müsse^ 
Geschehe dies nicht, so werden sich ira Coupe Inseln bilden, die an der 


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139 


Eisenbahnhygiene in Bezug auf die Reisenden. 

Lüftung und Erwärmung nur ungleichen Antheil nehmen. Zufriedenstellende 
Zustände werde man erst dann herbeiführen, wenn es möglich sei, den Fuss- 
boden massig zu erwärmen und einen aufsteigenden, gelind erwärmten Luft¬ 
strom an den Umfassungswänden herbeizuführen. Alsdann werde im Coupe 
eine richtige Circulation der Luft stattfinden und in Folge dessen eine gleich- 
massigere Durchwärmung der Räume eintreten. 

Noch erlaube er sich an Herrn Geheimrath Wiehert die Frage zu 
richten, wesshalb die Eisenbahnverwaltung die Dampfheizung bevorzuge und 
die Warmwasserheizung für Beheizung der Eisenbahnwagen ausgeschlossen 
habe, da doch, wie Herr Wiehert mitgetheilt habe, sie sich durchgängig 
bewährt habe und eine ausserordentlich gleichmässige Erwärmung gebe- 
Die Missstände, die Herr Oberingenieur Meyer erwähnt habe, dass in einem 
Schlafwagen die Regulimng der Wärmeabgabe bei der Wasserheizung eine 
sehr schwierige gewesen sei, seien vermuthlich dadurch zu erklären, dass sich 
in diesem Schlafwagen nicht eine Warmwasserheizung, sondern eine Heiss¬ 
wasserheizung befunden habe. In der Warmwasserheizung besitze mail 
unter allen Umständen eine leicht regulirbare Anlage und erziele durch die¬ 
selbe eine gleichmässige und milde Wärme, während dies von der Dampf¬ 
heizung nicht in dem Maasse gesagt werden könne. Lediglich durch Ventile 
lasse sich ein Dampfheizkörper nicht zufriedenstellend bezüglich der Wärme¬ 
abgabe regeln, man müsse denn zu anderen Hülfsmitteln greifen, die wiederum 
weitere Missstände im Gefolge haben. 

Correferent Professor Dr. Löffler bemerkt, gegenüber der Be¬ 
hauptung des Vorredners, die direct zugeführte Luft, wenn sie durch grössere 
Oeffnungen zugeführt werde, sei stets mit Staub und Rauch beladen, dasa 
bereits in der grossen Arbeit von Wolffhügel ein System von Altwood- 
Waterbury angegeben sei, welches auf mehreren amerikanischen Bahn¬ 
linien benutzt werde und darin bestehe, dass die Luft von beiden Seiten 
neben dem Tender entnommen und mittelst Schläuchen aus elastischem Kaut¬ 
schukzeug durch den ganzen Zug hingeleitet werde. Es gebe also Stellen,, 
an denen man ganz staubfreie Luft schöpfen könne; ob sich diese Entnahme 
von Luft vorn am Zuge in praxi bewährt habe, könne er nicht sagen. 

Die Ventilation durch die Poren der lackirten Wagenwände halte er 
für sehr unbedeutend, eine natürliche Ventilation finde nur statt durch die 
feinen Ritzen und Spalten der Thüren und Fenster. Nach den erwähnten 
Versuchen habe sich ergeben, dass durch eine an einer Kopfthür befindliche 
Ritze von nur */* mm Breite bei einer Zuggeschwindigkeit von 60 km die 
Luft mit grosser Kraft eindringe, so dass sie die ganze Luft im Wagen 
zusammenpressen könne. 

Im Uebrigen stimme er den Ausführungen des Herrn Professor Ri et sehe! 
durchaus bei. Die Abkühlung der Luft an den Fenstern sei in der That 
eine ganz erhebliche; wenn man etwas empfindlich sei und die Schulter in 
der Höhe des Fensters habe, so habe man nach kurzer Zeit eine unangenehme* 
Kühlempfindung an der Schulter. Darum halte er den Vorschlag der Doppel¬ 
scheiben für sehr beachtenswerth. 

Referent Geh. ßftlirath Wiehert theilt mit, dass Doppelscheiben 
an den Wagenfenstern in den besseren Salonwagen wie in Schlafwagen 


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140 XV. Versamml. d. D. Vereins f. öff. Gsndhpflg. zu Strassburg i. E. 

schon vielfach in Anwendung seien. Ueberall könne man sie freilich nicht 
anbringen, bei den gewöhnlichen Personenwagen würde sonst e\ne wesentlich 
grössere Wandstärke erforderlich sein, was das Gewicht der Wagen und die 
Kosten der Beschaffung bedeutend erhöhen würde. 

Was die Heizung betreffe, so wäre die beste Heizung wohl die Boden¬ 
heizung, wenn ein aus feuer- bezw. dampf dichtem Material hergestellter 
Boden dauernd warm gehalten würde. Noch besser wohl würde es sein, 
wenn man in ähnlicher Weise auch die Seitenwände erwärmte; ob das technisch 
ausführbar sei, scheine ihm sehr zweifelhaft. Die Warmwasserheizung 
habe für die Eisenbahnverwaltung den Nachtheil, dass jeder Wagen einen 
besonderen Heizofen nöthig habe, der einer fortwährenden Wartung bedürfe, 
dass die Heizungsanlage sehr schwer sei und den Wagen stark belaste und 
dass letzteres noch mehr «1er Fall sei, wenn man Wasserheizung mit gelinder 
Temperatur und dem entsprechend grösserer Heizfläche anwende. Dazu 
komme noch für die Reisenden, dass sich die Warmwasserheizung doch immer 
nur für den ganzen Wagen reguliren lasse und dass, wenn einmal die Heizung 
zu stark geworden sei, es nicht möglich sei, die Hitze wieder zu beseitigen. 
Bei der Dampfheizung sei in der Beziehung die Sache besser, da lasse 
sich die Regulirung für jedes Coupe vornehmen und auch mit Erfolg, wenn 
allerdings auch hier die Wirklichkeit nicht ganz der Theorie entspreche. 
Wenn man etwas wirklich Vorzügliches in Bezug auf die Regulirung der 
Heizung und Lüftung machen wolle, müsse man sehr weit gehen, wie dies 
früher beispielsweise in den besseren Wagen der prenssischen Ostbahu 
geschehen sei, indem man Dampfrohre in aus dreifachen Blechen bestehenden 
Kasten unter den Sitzen vollständig einschliesse und dann die stets warme 
Luft in den Kästen durch Klappen beliebig in das Coupe austreten lasse; 
doch belaste auch diese Einrichtung die Wagen bedeutend und sei sehrtheuer. 

In Betreff* der von dem Herrn Vorsitzenden gemachten Mittheilungen 
über amerikanische Bahnen müsse man wohl zugeben, dass dort 
— wenigstens in einzelnen Zügen — mehr geboten werde als in Deutschland; 
das lasse sich aber nicht Alles hier so anwenden. In Amerika sei das 
Bahnnetz nicht so dicht wie in Europa, besonders in Deutschland, der Zug 
fahre meist lange Strecken und zwar geschlossen, ohne Aenderung seiner 
Zusammenstellung. In Deutschland sei dies ganz anders, hier gebe es 
unzählige Kreuzungspunkte, das Publicum verlange überallhin durchgehende 
Wagen, in Folge dessen müssen stets Wagen umgesetzt, die Züge umrangirt 
werden; das mache alle solche Einrichtungen, wie sie sehr erwünscht und 
in Amerika in der That vielfach vorhanden seien, in Deutschland nicht ohne 
Weiteres anwendbar. Dann aber sei zu bedenken, dass die meisten jener 
amerikanischen Einrichtungen nur möglich seien bei Durchgangswagen und 
man müsse alle die Nachtheile mit in Jen Kauf nehmen, die dieses System 
nach den in Deutschland gemachten Erfahrungen für die Reisenden wie für 
die Eisenbahnverwaltungen mit sich bringe. In den Durchgangswagen, den 
Schlafwagen und Salonwagen sei Alles da, Trinkwasser, Seife, Handtuch, 
auch ein Wärter, für Coupewagen aber lasse sich dies nicht machen. 

Professor Dr. Gärtner (Jena) tritt in Bezug auf die Beleuchtung 
der Eisenbahnwagen den von dem Vorsitzenden geäusserten Ansichten bei, 

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Eisenbahnhygiene in Bezug auf die lleisenden. 

das Publicum habe das Bedürfniss zu lesen und dem müsse entsprochen 
werden. Am zweckmässigsten sei es, wenn dies durch elektrisches Licht 
geschehen könne, das auch in den Coupewagen an den Sitzen angebracht 
werde. Erschwert werde das Lesen allerdings auch sehr durch die Be¬ 
wegung des Wagens und sei desshalb auf möglichst gute Kuppelung der 
Wagen Bedacht zu nehmen. Ferner sei zu verlangen, dass in allen Coupes 
Spuckgläser resp. Spucknäpfe angebracht seien, gerade so gut wie Behälter 
für Cigarrenasche; Anschläge in den Coupes, man möge nicht auf den Boden 
speien, würden ohne diese ganz erfolglos sein. 

Wenn Herr Professor Riet schel gesagt habe, eine 25fache Erneuerung 
des Luftgehalts in den Wagen bedeute nothwendig Zug, so könne er dem 
nicht beistimmen. Wenn man in einem 6 m langen Wagen in seiner Längs¬ 
richtung die Luft 25 mal erneuere, so mache das eine Schnelligkeit ungefähr 
von Vjoo m in der Secunde, eine Luftströmung, die man nicht fühle, wenn 
man sich nicht gerade an eine Ritze setze. Ein Theil aber dessen, was als 
Zug aufgefasst werde, »ei die Abkühlung, welche von der Fensterscheibe 
herrühre und der durch Doppelfenster abgeholfen werden würde. 

Was die Heizung anbetreffe, stimme er dem bei, dass die Fussboden- 
heizung die beste sein würde; in welcher Weise sich dieselbe einrichten 
lasse, sei hier nicht zu entscheiden. Zu wenig sei noch betont, dass das 
Publicum im Sommer durch die grosse Hitze allzu sehr belästigt werde, 
besonders bei langen Fahrten durch schattenlose Ebenen; hier gebe es nur 
ein Mittel, das man in den Tropen allgemein anwende, weit von einander 
abstehende Doppeldächer, nicht die hier zu Lande bereits vielfach ange¬ 
wandten Doppeldächer, die so niedrig seien, dass kein freier Luftdurchtritt 
zwischen ihnen stattfinden könne und sie nur als ein Boden aufzufassen 
seien, sondern Doppeldächer, bei welchen das Schutzdach mindestens 15 bis 
20 cm vom Dach des Wagens entfernt sei und die Luft von allen Seiten 
zwischen den Dächern durchstreichen könne. Es komme ihm nicht in den 
Sinn, solche Doppeldächer für alle Wagen zu fordern, aber er glaube, es 
sollte doch die Möglichkeit gegeben sein, dass in heissen Sommeiononaten 
die durchgehenden Züge oder einige Wagen derselben Doppeldächer auf¬ 
gesetzt bekämen. 

Comnierzienmfh Henneberg (Berlin) ist der Ansicht, dass die 
Technik über genügende Hülfsmittel verfüge, um vielen der hier erwähnten 
Anforderungen zu genügen, die Hauptschwierigkeit bilde trotz des allgemein 
anzuerkennenden Wohlwollens der Eisenbahn verwalt ungen meist der Kosten¬ 
punkt, und die gründliche Lösung der Heiz- und Ventilationsfrage der Eisen, 
bahnwagen betrachte er nur als" eine Geldfrage. Weniger bei den Lüftungs¬ 
anlagen als bei der Heizung scheine ihm die Hauptgefahr zu liegen. Selbst 
wenn gar keine künstliche Ventilation vorhanden sei, liege doch die ernstliche 
Gefahr einer Kohlensäurevergiftung in Wirklichkeit wohl nie vor und mit 
einer massigen Lüftung der gewöhnlichen Züge sei wohl ohne allzu com- 
plicirte Ventilationseinrichtungen, wie solche beispielsweise für Lazarethzüge 
nothwendig seien, auszukommen. Anders sei es mit der Heizung, die that- 
sächlich das Moment sei, welches den Reisenden sehr ernster, gesundheits¬ 
schädlicher Gefahr aussetze. Die Zustände, wie sie durch Ueberheizung der 


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142 XV. Versamml. d. D. Vereins f. öff. Gsndhpfig. zu Strassburg i. E. 

•Coupes und durch darauf folgende sehr plötzliche Abkühlung entstehen, 
seien häufig geradezu unerträglich. Und zwar richte sich die Klage fast nie 
gegen ungenügende Heizung, sondern gegen die mangelhafte Regulirung 
•der Heizung, gegen den Umstand, dass es nicht möglich sei, die Wärme- 
Entwickelung mit dem Wärmebedarf jeweilig in Proportion zu setzen. Dess- 
wegen sei es auch zu bedauern, dass man neuerdings auf den preussischen 
Bahnen wieder zur Dampfheizung komme, die, abgesehen von der hohen 
Strahlung, die sie gebe, der exacten Regulirung die grössten Schwierigkeiten 
entgegensetze. Auch sei es sehr fraglich, ob es im Interesse des Publicums 
liege, dass die Regulirvorrichtung, die Hebel, an den Wänden, im Inneren 
•der Coupes angebracht seien, ob es nicht zweckmässiger sei, je nach den 
berechtigten Wünschen der Reisenden, die Regulirung durch das Zugpersonal 
vornehmen zu lassen. Jedenfalls müsse man suchen, die Dampfheizungen 
immer mehr zu verbessern, denn man werde eben mit der Dampfheizung 
noch längere Zeit zu rechnen haben, ebenso wie mit der Briquetheizung, 
nuf die noch zahlreiche Eisenbahnwagen eingerichtet seien, die aber eben¬ 
falls weiterer Verbesserungen fähig sei. 

.Was den Schutz gegen die Sommerhitze betreffe, so könne man ja aller¬ 
dings nicht verlangen, dass das ungeheure fahrende Material der Eisen¬ 
bahnen, so lange es sich auf der Station befinde, immer unter Schatteu- 
»dächern aufgestellt werde, aber es liesse sich doch vielleicht ermöglichen, 
dass wenigstens einige Stunden vor Rangiren des Zuges, wahrend die Wagen 
noch in der Sonne stehen, eine regelmässige Begiessung der Dächer mit 
Wasser stattfinden könne, so dass durch in den Sonnenstrahlen hervorge¬ 
brachte Verdunstung im Inneren der Wagen eine erträglichere Temperatur 
hergestellt werde, während die jetzt zuweilen geübte Methode, die heissen 
Wagen unmittelbar vor Bildung des Zuges mit einigen Eimern Wassers zu 
begiessen, ganz wirkungslos sei. 

Stadtbaurüth Quedenfeldt (Duisburg) sieht einen Hauptgrund der 
vielfachen Klagen und Beschwerden im Eisenbahnwesen darin, dass die von 
den Behörden erlassenen Anordnungen meist sehr gut seien, aber die Aus¬ 
führung mangelhaft gehandhabt werde und glaubt, dass es Aufgabe der 
Eisenbahnbehörden in ihrem eigensten Interesse sei, dahin zu wirken, dass 
-die sehr guten Anordnungen auch wirklich zur vollsten und richtigsten 
Ausführung kommen. 

Königl. Geueraldirectioiisrath Mahla (München) giebt einige 
Mittheilungen betreffs Doppelfenster. Hierüber seien bei den bayerischen 
Bahnen Versuche gemacht worden, die namentlich dadurch veranlasst worden 
seien, dass im Winter beim Heizen der Wagen ein starker Niederschlag an 
-den Fenstern entstehe, so dass das da gebildete Wasser von den Polstern 
herunterfliesse und diese verderbe. Durch Doppelfenster sei erreicht worden, 
.dass die Niederschläge sowie der Zug vermindert worden seien, aber ein anderer 
Uebelstaud habe sich ergeben, ln ganz kurzer Zeit seien die Fenster innen 
so verstaubt gewesen, dass Niemand mehr habe durchsehen können, so dass 
man sie wieder habe aus einander nehmen und reinigen müssen. Man habe sie 
«dann so gemacht, dass man sie von innen habe öffnen können, aber da habe 


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Eisenbahnhygiene'in Bezug auf die Reisenden. 

sich der Missstand ergehen, dass vielfach ein Klappern der Fensterscheiben 
eingetreten sei, so dass man schliesslich dahin gekommen sei, lieber etwas 
Zug in den Kauf zu nehmen als das Klappern. 

Was die Berieselung der Wagen mit Wasser betreffe, so seien auch hier¬ 
über bei den bayerischen Bahnen ganz eingehende Versuche angestellt worden, 
welche ergeben haben, dass es selbst bei ziemlich beträchtlichen Wassermengen 
höchstens gelinge, die Temperatur im Inneren des Wagens um 2° herabzusetzen, 
beispielsweise also von 30° auf 28°. Somit glaube er nicht, dass durch dieses 
Verfahren etwas Erhebliches erreicht werden könne. 

Correferent Professor Dr. Löffler wendet sich gegen die Ansicht 
von Herrn Henneberg, dass die Ventilation der Eisenbahnwagen nicht von 
so grosser Bedeutung sei, dass es gleichgültig sei, ob der Reisende etwas 
mehr Kohlensäure einschlucke oder nicht, und erinnert daran, dass es sich 
ja nicht um die Kohlensäure als solche handle, sondern dass bekanntlich die 
Kohlensäure nur der Maassstab für das schädliche Agens sei, für das noch 
nicht naher gekannte giftige Product der Athmung, das man bezeichnend 
Anthropotoxin nenne. Diese Producte seien nach neueren Versuchen von 
Brown-Sequard und Arsonval intensiv giftig. Da man aber zur Zeit noch 
keinen Maassstab für diese von allen Menschen und Thieren bei ihrer Lebens- 
thätigkeit producirten Gifte kenne, habe Pettenkofer als Maassstab die 
Kohlensäure angenommen, welche von den Menschen producirt werde, in 
der Annahme, dass die Production der Kohlensäure annähernd parallel ginge 
mit der Production jener schädlichen Substanzen. 

Vorsitzender Obei'illgenieur Meyer schliesst, da sich Niemand 
weiter zum Wort gemeldet habe, die Discussion und fügt dem von ihm über 
die amerikanischen Bahnen Gesagten noch hinzu, dass, wie er in Amerika die 
Ueberzeugung gewonnen habe, dass die besten Bauten dort von deutschen 
Ingenieuren gemacht seien, er ebenso davon überzeugt sei, dass sie auch 
das Eisenbahnwesen in Deutschland richtig fördern werden. An eine 
Unmöglichkeit, dies oder jenes zu ändern, glaube er‘nicht und erinnere nur 
an die kolossalen Aenderungen der Lebensgewohnheiten und der Verkehrs¬ 
einrichtungen in den Städten und auf dem Lande, die sich fortdauernd voll¬ 
ziehen. Und was in Bezug auf das Reisen anderswo erreicht sei, werde 
zweifelsohne auch in Deutschland nicht allein erreicht, sondern übertroffen 
werden. Und so bleibe ihm nur übrig, den Herren Berichterstattern für ihre 
ausgezeichneten und interessanten Mittheilungen den Dank des Vereins 
auszusprechen. 


Vorsitzender Oberingfcnicur Meyer: „Meine Herren! Beim Schluss 
unserer Versammlung fasse ich die Empfindung der Mitglieder, welche Sie 
gewiss ja bei vielen Gelegenheiten schon im Einzelnen ausgesprochen haben, 
hier zusammen, den Dank an die Regierung des Landes Elsass-Lothringen 
für die Aufmerksamkeiten, die uns hier nach allen Richtungen hin erwiesen 
worden sind, den Dank an die Stadt Strassburg, die uns vier Tage lang in 
ihrem Rathhause gehegt und gepflegt hat, und den Dank an alle die Herren, 


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144 XV. VersammL d. D. Vereins f. öff. Gsndhpflg. zu Strassburg i. E. 

welche uns geführt haben, um uns die interessanten Sehenswürdigkeiten der 
Stadt Strassburg und ihrer Umgebung bis in das Vogesengebirge hinein zu 
zeigen. Wir haben es diesen angenehmen Lebensbedingungen wesentlich 
zu verdanken, dass wir unsere Sitzungen mit einem so guten Resultate zu 
Ende führen konnten und in dieser Beziehung spreche ich auch allen den 
Herren, die ihre Arbeitskraft eingesetzt haben, um uns hier Referate und 
Vorträge zu halten, noch einmal den Dank des Vereins aus. Ich bin über¬ 
zeugt, dass unsere Versammlungen nie einen grösseren Ertrag gehabt haben, 
sowohl in Bezug auf das Resultat der Arbeit als auch in Bezug auf den 
Zusammenschluss der Mitglieder. Der Verlauf der letzten Jahresversamm¬ 
lungen zeigt, dass unser Vereinsleben in aufsteigender Linie begriffen ist. 
Ich schliesse die diesjährige Versammlung mit dem Wunsche, dass unser 
neuer Ausschuss uns auch für das nächste Jahr eine Stätte in Deutschland 
.ausfindig machen möge, wo wir ebenso fruchtbringend wie hier in Strassburg 
unsere Arbeiten fortsetzen können.“ • 

Oberbürgermeister Bötticher (Magdeburg) spricht Namens des 
Vereins den Dank dem Vorsitzenden aus, dessen ausserordentlich correcter 
Leitung es zu danken sei, dass die hochinteressanten Gegenstände der dies¬ 
maligen Tagesordnung in so gründlicher und erschöpfender Weise haben 
erledigt werden können. 

Schluss der Sitzung 12 1 / 2 Uhr. 


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Dr. Fr. Dornblüth, Wasserversorgung und Flussverunreinigung. 145 


Wasserversorgung und Flussverunreinigung. 

Von Dr. Pr. Dornblüth (Rostock). 


Die Stadt Rostock bezieht ihr Gebrauchswasser grösstentheils durch 
eine Wasserleitung, welche im Jahre 1866 in der moorigen Wiesen¬ 
niederung an der Warnow nahe oberhalb der Stadt angelegt ist. In drei 
gemauerten, aber nicht überwölbten Bassins wird hier das Wasser durch 
eine circa 1 m hohe Schicht weissen, nicht sehr feinkörnigen Sandes filtrirt, 
darauf in den auf dem höchsten Punkte der Stadt gelegenen Wasserthurm 
gepumpt und durch gusseiserne, in den Häusern bleierne Röhren in die 
Stadt vertheilt. Ausserdem besteht auch eine ziemliche Anzahlvon Privat¬ 
pumpbrunnen, die aber meistens kein gutes, oft sogar sehr schlechtes 
Wasser liefern, so dass auch als Trinkwasser theils aus diesem Grunde, 
theils wegen der Bequemlichkeit der« Hausleitungen meistens Leitungs¬ 
wasser benutzt wird. 

Schon seit einer Reihe von Jahren wurden öfters Klagen über die 
Beschaffenheit des Wassers laut: es war nicht immer klar, grössere Mengen 
desselben gaben moorige Niederschläge, Algen und kleine Wasserthiere 
machten es unappetitlich. Der Ort der Wasserentnahme war nicht einwurfs¬ 
frei, weil oberhalb derselben Gräben mit unreinem Wasser einmündeten, die 
allerdings nunmehr seit längerer Zeit abgeleitet und verschüttet sind; aber 
die Filter wirken nicht immer genügend und das Mauerwerk der Bassins 
in dem moorigen, grösstentheils aus organischen Resten bestehenden Unter¬ 
gründe ist durch Risse und Sprünge so undicht geworden, dass von den 
Seiten her mooriges, zum Theil durch versickerte Flüssigkeiten der unmittel¬ 
bar benachbarten Gasanstalt mit Ammoniak u. dergl. m. verunreinigtes Grund¬ 
wasser in das filtrirte Wasser eindringt. 

Wegen dieser Bemängelung des Leitungswassers und weil seine Menge 
den Bedarf oft nicht zu decken vermag — im Jahre 1886/87 lieferten die 
Wasserwerke 979 205 cbm Wasser, so dass bei 40000 Einwohnern etwa 
67 Liter auf den Kopf und Tag kamen, jetzt ereignet es sich aber nicht 
selten, dass wegen ungenügender Fülluug des Hochreservoirs obere Stock¬ 
werke gar nicht hoher Häuser zeitweilig kein Wasser erhalten — und weil 
eine Erweiterung der Wasserwerke an ihrem jetzigen Platze nicht ausführ¬ 
bar, auch nicht zweckmässig ist, hat die Stadt sich zum Bau vollständig 
neuer Wasserwerke entschliessen müssen, die ihr Wasser ebenfalls, in 
Ermangelung anderer Bezugsquellen, aus der Oberwarnow nehmen, aber 
weiter oberhalb der Stadt, auf dem festen, sandig-lehmigen Ufer des Warnow- 
thales erbaut und mit den neueren Ansprüchen genügenden Filtereinrichtungen 
in verdeckten Bassins versehen sein sollen. Die Pläne sind vollständig fertig, 
so dass dem Beginne des Baues in nächster Zeit entgegengesehen wird. Das 

Viert eljahrsschrift für Gesundheitspflege, 1600. JQ 


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146 


Dr. Fr. Dornblüth, 

Wasser der Oberwarnow ist nach vielfachen chemischen und bacterioskopisclien 
Untersuchungen (vergl. auch Uffelmann’s Hygienische Topographie der 
Stadt Rostock. Rostock, W. Werther, 1889) so gut, dass Einwendungen 
gegen seine Benutzung zur städtischen Wasserversorgung in keiner Weise 
zu erheben sind, es sei denn, dass sein Mangel an Härte und Kohlensäure 
ein besseres Trinkwasser wünschen Hessen, das aber, wie Brunnenanlagen 
und Tiefbohrungen ergeben haben, leider nicht zu beschaffen ist. 

Nun beabsichtigt die Stadt Güstrow, eine Schwemmcanalisation ein¬ 
zurichten , welche ihre sämmtlichen Abwässer in ein Nebenflüsschen der 
Warnow, die Nebel, einleiten soll, und zwar ohne vorgängige Reinigung: 
Nachdem dies von dem Director der Gas- und Wasserwerke in Altona, 
Herrn W. Kümmel, ausgearbeitete Project von der Güstrower Stadt¬ 
verwaltung angenommen war, hat die Landesregierung Einsprache erhoben, 
aber nicht etwa aus hygienischen Bedenken gegen die drohende Fluss¬ 
verunreinigung, sondern im Interesse der Schifffahrt, welche durch 
Schlammablagerungen in der Nebel und dem projectirten Schifffahrtscanal 
beeinträchtigt werden könnte. Die Nebel ist nämlich an sich zu klein, um 
schiffbar zu sein, soll aber durch Canal- und Schleusenbauten von Güstrow 
bis zu ihrer Einmündung in die Warnow, in der Nähe des Bützower Bahn¬ 
hofes , schiffbar gemacht werden. Diesem Einspruch ist Herr Kümmel 
durch Projectirung eines Klärbeckens nachgekommen, wozu ein durch den 
geplanten Canal abzuschneidender Bogen der Nebel benutzt werden soll, 
und die Regierung hat, gegenüber den von Rostock erhobenen Bedenken 
wegen der gesundheitswidrigen Flussverunreinigung, diesem Projecte zuge¬ 
stimmt, aber sich weitere Maassnahmen Vorbehalten, falls sich „irgend welche 
Uebelstände u ergeben sollten, und setzt dabei voraus, dass der Güstrower 
Magistrat die von dem Director Kümmel in seinem Berichte vom 20. Mai 
1889 angeregten Prüfungen des Nebelwassers anordnen und die Ergebnisse 
derselben auf Erfordern jederzeit dem Ministerium zugängig machen wird. 
Auch der Rostocker Magistrat hat schon jetzt monatlich mehrmals anzu- 
stellende sachverständige Untersuchungen des Warnowwassers oberhalb der 
anzulegenden Wasserwerke angeordnet. 

Die hygienischen Bedenken gegen die von Güstrow aus drohende 
Verunreinigung der Nebel und Warnow haben die Rostocker Bürger¬ 
vertretung (welche auf Befehl der Landesregierung nicht von Stadtver¬ 
ordneten, sondern von Bürgerrepräsentanten gebildet wird!) veranlasst, 
die Frage nochmals durch ihre ärztlichen Mitglieder prüfen zu lassen und 
den auf einer ausführlichen, von dem Verfasser dieser Darlegung verfassten 
Denkschrift ruhenden Antrag einstimmig anzunehmen, der dahin geht, dass 
der Magistrat aufgefordert wird, nochmals bei hoher Landesregierung vor¬ 
stellig zu werden, dass sie, eventuell nach Einholung eines Obererachtens 
vom Reichsgesundheitsamte, für wirksame Schutzmaassregeln gegen die 
drohende Verunreinigung der Nebel und Warnow Sorge trage. 

Die Stadt Güstrow, welche jetzt gegen 12000 Einwohner zählt und 
auf einer niedrigen Sandinsel inmitten einer moorigen Wiesenniederung 
liegt, die von dem Flüsschen Nebel durchflossen wird, beansprucht eine Art 
Gewohnheitsrecht auf die Einleitung ihrer Abwässer in die Nebel, weil diese 
durch Rinnsteine und kleine Wasserläufe seit jeher stattgefunden habe 


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147 


Wasserversorgung und Flussverunreinigung. 

Indessen haben der Magistrat und der technische Berather desselben, 
Herr Director Kümmel, doch zugehen müssen, dass es etwas Anderes sei, 
ob Rinnsteine (mit wenig Gefall) und natürliche Wasserläufe einen Theil 
der unreinen Abgänge wegführen, während das Meiste im Erdboden bleibt 
oder sich in die Luft verflüchtigt, oder ob durch Schwemmcanalisatiou wo 
möglich alle unreinen Stoffe schleunigst aus der Stadt in den Fluss ent¬ 
fahrt werden, und es ist gegenüber der Ministerialentscheidung, dass gegen 
Verschlämmung der Schifffahrtsstrasse Vorkehr getroffen werden müsse, auf 
diesem Gewohnheitsrechte nicht weiter bestanden worden. 

Die Nebel, ein Fluss von etwa 12 m Breite und 1 bis 2 m Tiefe, führt 
nach den Ermittelungen der Canalbauverwaltung bei Güstrow in der Secunde 
bei kleinstem Wasser 1*3 cbm, bei mittlerem Wasser 1*66 cbm, bei höchstem 
Wasser 11 cbm. Wie die Zeitdauer der verschiedenen Wassermengen sich 
verhält, ist in der Kümmel’scheu Rechtfertigungsschrift, der ich diese 
Zahlen entnehme, nicht angegeben. Herr Kümmel behauptet aber, dass 
dies Wasser durch die Sielwässer einer Stadt von 12000 Einwohnern nicht 
wesentlich verunreinigt werde, da die Güstrower Wasserwerke im heissesten 
Sommer bereits bis zu 1000 cbm pro Tag geliefert hätten, und die Siel¬ 
wässer Güstrows nicht entfernt mit denen von Breslau, Dresden, Magdeburg, 
München oder Hamburg-Altona verglichen werden könnten. 

Eine einfache Rechnung zeigt aber, dass, wenn die Güstrower Wasser¬ 
werke wirklich Tag für Tag 1000 cbm Wasser lieferten, was doch bisher 
nur im heissesten Sommer als höchstes Maass erreicht ist, dass dann erst 
SO Liter pro Tag und Kopf herauskämen, also höchstens die mittlere Menge 
der von städtischen Wasserwerken gelieferten Mengen (cf. Sander’s Hand¬ 
buch der öffentlichen Gesundheitspflege, 2. Aufl., 1885, S. 299) und dass also 
bei Weitem den grössten Theil des Jahres hindurch viel weniger Wasser 
durchströmt und die Abwässer also verhältnissmässig viel mehr unreine 
Stoffe führen müssen. So werden für die Wasserversorgung Hamburgs 206, 
Breslaus 65, Dresdens 68, Magdeburgs 92 Liter für den Tag und Kopf 
berechnet. Die Güstrower Schwemmsiele werden allerdings zunächst nur 
eine kleine Anzahl von Wasserclosetanschlüssen haben, doch macht dies 
bekanntlich, abgesehen von der nicht verbotenen, sondern gewünschten 
Vermehrung solcher Anschlüsse, für den Grad und die Gefahr der Fluss¬ 
verunreinigung sehr wenig aus, da die städtischen Abwässer auch ohne 
Fäcalien sehr viel fäulnissfähige Stoffe und durch Reinigungswasser, Urin, 
durchfallige Ausleerungen von Kranken, von denen namentlich die Aus¬ 
leerungen von Typhus- und Cholerakranken wohl ziemlich ausnahmslos den 
Sielen übergeben werden dürften, auch Infectionskeime enthalten. Hat 
doch noch jüngst die Königl. Preuss. Wissenschaftliche Deputation (October- 
sitzung 1888) ohne Widerspruch der Ausführung ihres Referenten, Geh. 
Reg.-Rath Prof. Dr. Robert Koch, zugestimmt: „Ob die städtischen Ab¬ 
wässer facalienhaltig oder nicht facalienhaltig sind, ist für etwa zu erwar¬ 
tende gemeinschädliche Verunreinigungen kaum von Bedeutung, höchstens 
insofern, als dieselben nach den chemischen Reinigungen um ein Geringes 
reicher an fäulnissfähigen Stoffen sind und aus diesem Grunde einer etwas 
stärkeren Verdünnung bedürfen.“ Wie sich Güstrow zum Unterleibstyphus 
verhält, ist mir nicht genau bekannt, doch soll derselbe dort keine seltene 

10 * 


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148 


Dr. Fr. Dornblüth, 

Krankheit sein; von der Cholera aber weiss man, dass sie alle Male, wenn 
Mecklenburg von derselben heimgesucht ist, nämlich 1832, 1850 und 1859, 
in Güstrow besonders schwer gehaust hat, so dass z. B. in der letzten 
Epidemie von 10 647 Einwohnern nicht weniger als 505 an der Cholera 
verstorben sind, womit die höchste Cholerasterblichkeit in allen mecklen¬ 
burgischen Städten erreicht ist. (Ackermann, Die Choleraepidemie des 
Jahres 1859 in Mecklenburg - Schwerin, Rostock, Leopold’s Universitäts- 
Buchhandlung, 1859.) 

Das Verhältniss zwischen den Mengen der Abwässer und der Wasser¬ 
menge des Flusses bezeichnet Herr Kümmel als ein günstiges, denn (siehe 
Bericht und Kostenanschlag, betreffend die für die Stadt Güstrow projectirte 
Sielanlage von W. Kümmel, Director der Gas- und Wasserwerke zu Altona, 
Druck von Waltenberg’s Rathsbuchdruckerei in Güstrow, d. d. 29. September 
1887) der Fluss habe täglich 102 000 cbm Wasser, die Abwässer würden 
1000 cbm Wasser mit vielleicht 10 cbm fester Schmutztheile dazu liefern. 
Mir scheint, dass 9: 100000 eine keineswegs unbedeutende Verunreinigung 
darstellt, besonders wenn man bedenkt, dass hier sehr wenig chemische 
bezw. mineralische Verunreinigungen, sondern ganz vorzugsweise faulniss- 
fähige Stoffe in Betracht kommen, da chemische Fabriken u. dergl. kaum 
vorhanden sind, wohl aber in Güstrow viel Ackerbau und Viehwirthschaft 
betrieben und mit den flüssigen Bestandtheilen des Dunges nicht sorgfältiger 
verfahren wird, als in anderen mecklenburgischen Städten, d. h. man lässt 
sie in Rinnsteine etc. laufen. In seinem neuesten schriftlichen Berichte, der 
auch der vorläufigen Entscheidung des Ministeriums zu Grunde gelegen hat, 
führt Herr Kümmel als „Thatsache von überzeugender Beweiskraft an, 
dass der zwischen der Stadt und der westlichen Vorstadt zur Nebel fliessende 
kleine Stadtgraben, welcher die Abflüsse einer Schwemmcanalisation von 
fünf Strassen, einschliesslich einer Anzahl von Wasserclosets, aufnimmt, seit 
den 13 Jahren des Bestehens dieser Canalisation weder den Stadtgraben 
durch Schlammmassen verunreinigt, noch sonstige Uebelfetände herbeiführt, 
wenn die sehr einfache Reinigung der Ausflussstelle rechtzeitig besorgt 
wird“. In Ackermann’s Cholerabuch (S. 91), das lange vor Einrichtung 
jener Schwemmcanalisation geschrieben ist, wird dieser Stadtgraben als durch 
viele Verwesungsproducte, den Inhalt vieler Rinnsteine und den Abfluss 
einer grossen Zahl von Mistgruben verunreinigt bezeichnet und mit der 
Häufigkeit von Cholerafällen in den angrenzenden Stadttheilen in Verbin¬ 
dung gebracht, und mir selbst ist noch dieser Tage von hochangesehenen 
Güstrower Einwohnern mitgetheilt, dass dieser Graben durch seine boaen 
Ausdünstungen grosse Belästigungen herbeiführe und ein öffentlicher Scan- 
dal sei. Ob daran nur die nicht rechtzeitig besorgte Reinigung der Aus¬ 
flussstelle schuld sein kann, will ich nicht entscheiden; aber dass ein kleines, 
nicht schnell, aber mit vielen Krümmuugen fliessendes Gewässer trotz starker 
Verunreinigung aus Sielen, Rinnsteinen, Düngerhaufen etc. als Beweis für 
die Unschädlichkeit solcher Verunreinigungen angeführt werden kann, ist 
mindestens sehr — wunderbar. 

Nachdem nun aber doch das Ministerium die unvermittelte Einleitung 
der Güstrower Sielwässer in die Nebel nicht zulässig befunden hat, soll auf 
den Rath des Herrn Kümmel eine Krümmung des Flusses gleich unterhalb 


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149 


Wasserversorgung und Flussverunreinigung. 

Güstrows, welche durch den zu erbauenden Schifffahrtscanal abgeschnitten 
wird, als Klärbecken benutzt oder nach dem Ausdruck des Herrn Kümmel 
zu einem Klärbecken ausgebildet werden, indem die Sohle 50cm unter der 
Canalsohle und der Sohle des einmündenden Sieles ausgebaggert werden soll. 
Dieser Bogen, der oben und unten mit dem Canal in offener Verbindung 
steht, würde etwa 300m lang und durchschnittlich 12 m breit sein und 
demnach eine Grundfläche von etwa 3600 qm zur Ablagerung des Schlammes 
haben, „der dann je nach Bedürfnis“, sagt Herr Kümmel, „regelmässig 
ausgebaggert und weggeschafft werden muss. Vor dem Eintritt in diese 
Ablagerung ist ein Gitterwerk vorgesehen, ein sogenannter Sandfang, welches 
alle (?) schwimmenden Theile zurückhält, damit auch diese nicht in die 
Nebel gelangen können“. 

Dieser sogenannte Sandfang kann natürlich ausser dem mitgeführten 
Sande der Sielwässer, z. ß. bei Regengüssen, nur gröbere schwimmende 
Theile zurückhalten, wie Kothbrocken, Papierstücke u. dergl. m.; die 
Hauptmasse der schwimmenden Verunreinigungen wird dagegen in das 
Klärbecken gelangen und bei der sehr geringen Stromgeschwindigkeit seines 
Inhalts diejenigen Bestandtheile zu Boden sinken lassen, die schwerer 
sind als Wasser, während die leichter schwimmenden und aufgelösten 
weiter schwimmen werden. Der Canal wird etwa 10 km unterhalb Güstrows 
durch eine Schleuse gesperrt werden, durch deren Schliessung die Abströ¬ 
mung vermindert, bei deren Oeffnung sie beschleunigt werden muss; indessen 
ist auf diese Schwankungen nicht viel Gewicht zu legen, sondern man wird 
annehmen dürfen, dass die gleiche Wassermenge sich hier fortbewegt, wie 
von Güstrow zufliesst, aber wegen des jedenfalls breiteren und tieferen 
Flussbettes mit langsamerer Strömung, als jetzt in der freien Nebel statt¬ 
findet. Es ist also nicht anders möglich, als dass faulnissfähige Stoffe auch 
in den Canal gelangen und ihre Umwandlungen dort fortsetzen oder be¬ 
ginnen, was für die Schiffer kaum gleichgültig sein dürfte. 

Wenn aber nach der soeben mitgetheilten Rechnung des Herrn 
Kümmel täglich 10 cbm fester Schmutztheile mit den Sielwässern in das 
Klärbecken gelangen, und wenn dann nur ein Drittel (es lässt sich wohl 
kaum berechnen, wie viel es in Wirklichkeit sein wird) in dem Klärbecken 
bliebe und als Schlamm zu Boden sänke, so würde dieser mit nur 50 Proc. 
Wasser doch täglich nicht weniger als 33 cbm Masse ergeben, die sich 
aber nicht gleichmässig über den ganzen Boden des Klärbeckens ausbreiten, 
sondern in der Nähe der Sielmündung am reichlichsten ablagern würde. 
Sollte die Ablagerung aber auch viel geringer sein, so ist doch unzweifel¬ 
haft, dass aus ihr eine starke Entwickelung von Fäulnissgasen sattfinden 
muss, die für die Umgebung und wegen der vorherrschenden Westwinde 
für die unter dem Winde liegenden Theile Güstrows nicht gleichgültig sein 
kann, und dass die von Herrn Kümmel zu ihrer Entfernung vorgeschlagene 
Ausbaggerung recht häufig erforderlich sein würde. Die Besei¬ 
tigung dieser Schlammmassen, welche bekanntlich ihr Wasser sehr zähe fest- 
lialten und desshalb wenig transportfähig und als Dünger kaum zu ver- 
werthen sind, würde ebenso wie die Baggerung immer wieder Arbeit und 
Kosten verursachen, von denen in dem Projecte mit keiner Silbe die Rede 
ist. Da aber die Baggerung die abgelagerten Bestandtheile nicht rein heraus- 


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150 


Dr. Fr. Dornblüth, 

hebt, sondern einen grossen Theil derselben lediglich aufwühlt, so würde 
durch diese Aufrührungen viel in den Canal hineingeschlämmt werden, wo¬ 
durch sein Wasser starke Verunreinigungen, sein Boden aber ebenfalls 
unwillkommene Schlammablagerungen erleiden würde. Die Nothweudig- 
keit von zwei Klärbecken, die abwechselnd in Wirksamkeit treten und von 
denen jedes zur Reinigung ausgesclialtet werden kann, ist in der Denk¬ 
schrift nicht in Erwägung gezogen. 

Die mechanische Ablagerung genügt aber bekanntlich über¬ 
haupt nicht zur Reinigung der Abwässer, da sie nur die schweren 
Sinkstoffe zurückhält, die leichteren, ungelöst schwimmenden wie die gelösten 
Stoffe aber ungehindert weiter ziehen lässt und wohl gar durch Fäulnis» 
der sich ablagernden Bestandteile und durch Bacterienbildung vermehrt. 
Fand doch Dr. Libbertz in den Sielwässern von Frankfurt a. M. bei bloss 
mechanischer Klärung ohne chemische Zusätze die entwickelungsfähigen 
Keime von 3 Millionen auf 3 350 000 im Cubikcentimeter vermehrt. Da aber 
nach verschiedenen neueren Untersuchungen Infectionskeime in Flusswasser 
längere Zeit lebens- und vermehrungsfähig bleiben können, so ist dies 
ungehinderte Einfliessen fäulnissfähiger und bacterienhaltiger, bezw. In¬ 
fectionskeime enthaltender Abwässer in einen kleinen Fluss mit geringer 
Wasserbewegung keineswegs gleichgültig für die auf demselben Fischerei 
und Schifffahrt betreibenden Personen, sowie für die Anwohner des Flusses, 
welche dessen Wasser zu Haushaltung»- oder Gewerbezwecken gebrauchen. 

Die Nebel fliesst etwa 18 km, was durch den Canal vielleicht auf 14 km 
verringert wird, unterhalb Güstrows mit einem Gefäll von im Ganzen 3m, 
welches dem Vernehmen nach durch mindestens zwei Schleusen gebrochen 
werden soll, nahe unterhalb Biitzow in die Warnow, welche dann in einem 
breiten Wiesenthale mit vielen Schlängelungen und geringer Stromstärke 
etwa 30 km weit an dem Städtchen Schwaan vorbei nach Rostock fliesst, 
wo sie durch einen künstlichen Damm zum Zwecke des Mühlenbetriebes 
aufgestaut ist. Das Gefäll ist auf dieser Strecke so schwach, dass bei 
stärkerem Zufluss in Regenzeiten und bei Schneeschmelze das Wasser bis 
in die Nähe von Bützow zurückgestaut wird und häufig, selbst wenn im 
Rostocker Mühlendamme alle Schützen geöffnet sind, die Wiesen weit und 
breit überschwemmt sind. Die bei Rostock abfliessende Wassermenge ist 
im Sommer 1885 nach langer Dürre und schneearmen Wintern einmal bis 
auf 5 cbm gesunken, bei Schneeschmelze einmal bis auf 200 cbm per Secunde 
gestiegen. Genauere Untersuchungen über die Stromgeschwindigkeit fehlen, 
aber der Augenschein bestätigt, dass dieselbe bei einer Breite von 50 m 
und einer Tiefe des Flusses von 3 bis 5*5 m nicht bedeutend sein kann. 
Auch ergiebt sich aus der Wassertiefe von selber, dass die durch den Wind 
hervorgerufenen Bewegungen der Oberfläche nicht in die Tiefe greifen 
können. 

Das Wasser der Nebel oberhalb Güstrows wird als sehr rein bezeichnet 
und von der Oberwarnow lässt sich dasselbe sagen. Die in der Hygienischen 
Topographie Rostocks ausführlich mitgetheilten Untersuchungen ergeben für 
das ungefähr an der Stelle der Wasserentnahme der neuen Wasserwerke 
geschöpfte Wasser im Täter 0*2904 feste Bestandtheile, wovon schwefelsaurer 
Kalk 0*0410, kohlensaure Magnesia 0*0284, kohlensaurer Kalk 0*1511, 


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Wasserversorgung und Flussverunreinigung. 

Chlorkalium 0*0084, Chlornatrium 0*0461, Thonerde 0*0010, Kieselsäure 
0*0110, weder salpetersaure Salze, noch salpetrige Säure oder Ammoniak. 
Die Gesammthärte belief sich auf 8 bis 9, die bleibende auf 3 bis 5 Grade; 
zur Oxydation der organischen Körper bedurfte 1 Liter Wasser 4 bis 5 mg 
Sauerstoff. — Die bacterioskopische Untersuchung ergab am 14. Januar 
1887 bei + 2° Wassertemperatur die geringste Anzahl Keime, nämlich 300 
im Cubikcentimeter, worunter keine die Gelatine verflüssigende, die höchste 
Zahl am 30. Juli 1887 bei 23° Wassertemperatur = 1900 mit 220 die 
Gelatine verflüssigenden, durchschnittlich 730 im Cubikcentimeter in neun 
durch das ganze Jahr vertheilten Untersuchungen. 

Wir haben also in der Nebel und Warnow ein ziemlich reines und 
recht weiches Wasser, also ein für die Entwickelung niederer Organismen 
günstiges. Dass aber gerade auf dem moorigen Grunde Bacterien sich ent¬ 
wickeln, welche die pathogenen Keime zerstören und in ausgezeichneter 
Weise für die Selbstreinigung des Flusses wirken, wie Herr Kümmel an- 
nimmt, dürfte doch wohl noch des Beweises bedürfen. Herr Kümmel ver¬ 
lässt sich auf die Selbstreinigung des Flusses so sehr, dass er in seiner 
neuesten Denkschrift nach Beschreibung seines Klärbeckenplanes ausdrück¬ 
lich sagt: „Eine chemische Reinigung der Abwässer ist nicht beabsichtigt, 
weil die Verunreinigung des Wassers durch chemisch gelöste Theile, ins¬ 
besondere organische Theile, Chlor, Ammoniak, salpetrige und Salpetersäure 
eine so geringe sein wird, dass die Selbstreinigung des Stromes genügt, um 
alle diese Verunreinigungen schon auf einem kurzen Laufe durch Oxydation 
und Umformung unschädlich zu machen. Wohl aber ist es die Absicht, die 
Mündungsstelle so einzurichten, dass, falls später eine chemische Reinigung 
der Abwässer, etwa nach Einführung obligatorischer Wasserclosets, erforder¬ 
lich werden sollte, dieses in einfachster Weise und ohne Umbauten jederzeit 
geschehen kann.“ 

Gegenüber der englischen Commission für Flussverunreinigung, die 
bekanntlich zu dem Urtheile gekommen ist, dass die Selbstreinigung immer 
so ungenügend war, dass man keinen Flusslauf seiner Selbstreinigung über¬ 
lassen dürfe, bezieht Herr Kümmel sich zum Beweise der letzteren auf die 
Oder bei Breslau und die Elbe bei Dresden, Magdeburg und Hamburg- 
Altona, ohne aber die Wassermengen und Stromgeschwindigkeiten, sowie 
die Verdünnung durch wasserreiche Nebenflüsse einer zahlenmässigen Ver¬ 
gleichung zu unterziehen. Breslau hat bekanntlich aufgehört, seine Siel¬ 
wasser in die Oder zu lassen, obwohl die chemischen Untersuchungen 
32 km unterhalb der Stadt eine nicht unbeträchtliche Selbstreinigung ergaben, 
denn die chemischen und mikroskopischen Untersuchungen haben vor der 
Inbetriebsetzung der Breslauer Pumpstation, welche jetzt die Sielwässer auf 
Rieselfelder bringt, zur Genüge dargethan, dass namentlich bei kleinen 
Wasserständen sich der Canalinhalt im Oderwasser meilenweit bemerklich 
macht. (Stadtbaurath Kaumann - Breslau als Referent in der Breslauer 
Versammlung des Deutschen Vereins für öffentliche Gesundheitspflege 1886, 
in Deutsche Vierteljahrsschrift etc. XIX, S. 67.) Magdeburg hat filtrirtes 
Elbwasser und liegt 270 km unterhalb Dresden, nachdem die Elbe eine 
ganze Anzahl wasserreicher Flüsse aufgenommen hat. Hamburg, welches 
Herr Kümmel ebenfalls als Beispiel für die Unschädlichkeit verunreinigten 


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Dr. Fr. Dornbliitl), 

Flusswassers aufführt, versorgt sich freilich mit unfiltrirtem Elbwasser, 
dasselbe ist aber bekanntlich so unrein, dass nicht nur alle Fremden, son¬ 
dern auch die Hamburger selbst es mit Recht für ungeniessbar halten, und 
dass es geradezu für die Häufigkeit des Typhus in Hamburg mit verant¬ 
wortlich gemacht wird ; die Altonaer Wasserwerke aber beweisen nicht, dass 
das Elbwasser an der Schöpfstelle bei Blankenese rein und gut ist, sondern 
dass aus dem besonders bei niedrigem Wasserstande offensichtlich schmutzi¬ 
gen und unappetitlichen Wasser durch gute Wasserwerke tadelloses Wasser 
gewonnen werden kann. Diese Wasserwerke haben bekanntlich grosse 
Klärbassins und verdeckte Sand- und Steinfilter, deren oberste Sandschicht 
oft erneuert werden muss, weil sie durch die zurückgehaltenen Schmutz- 
theile in stinkenden Schlamm verwandelt wird. 

Während also diese Beispiele den von Herrn Kümmel versuchten 
Beweis für die genügende Selbstreinigung der Flüsse keineswegs liefern, 
bin ich in der Lage, für unser Warnowwasser den entgegen¬ 
gesetzten Beweis zu führen, nämlich dass es eine genügende 
Selbstreinigung nicht bewirkt. 

Die Warnow bildet nämlich bei Rostock, bald unterhalb des vorhin 
erwähnten Mühlendammes, eine seeartige Ausbreitung, welche sich in der 
Breite von durchschnittlich 750m etwa 11km weit erstreckt, zuletzt noch 
im sogenannten Breitling sich 3 bis 4 km weit seitlich ausbuchtend, und 
dann vermittelst des Warnemünder Fahrwassers dos Dünenland der Ostsee 
durchbricht. In dieser ganzen Ausbreitung der Warnow, welche Rostock 
seinen (wendischen) Namen gegeben hat . ist eine Strömung gewöhnlich 
kaum zu bemerken, dagegen findet bei Warnemünde als Fluth und Ebbe, 
stärker aber in Folge herrschender Nordost- oder Südwestwinde ein wechseln¬ 
des Ein- und Ausströmen statt, welches den Spiegel der Warnow sehr häufig 
um b'a bis 2 m über und unter den Nullpunkt des Pegels hebt oder senkt, 
zuweilen sogar bis an den Mühlendamm und, allerdings selten, bis über 
denselben steigt und Salz- und Brakwasser hinauf bringt. Bei der grossen 
Sturmfluth im November 1872 erreichte das Salzwasser sogar die Wasser¬ 
werke und überraschte uns in der ganzen Stadt nicht nur durch versalzenen 
Kaffee, sondern auch durch versalzene Milch aus Milchhandlungen. 

Durch diesen Wasserwechsel vollziehen sich natürlich sehr beträchtliche 
Ausspülungen vermittelst des zwar salzigen, aber sonst reinen und klaren 
Ostseewassers; denn wenn die Wasserfläche von 14 Millionen Quadratmeter 
auch nur um */» m gehoben wird, so gehören dazu nicht weniger als 
4 Millionen Cubikmeter Wasser, die dann von der Ostsee herein- und 
wieder hinausströmen müssen. Ob auch die oft recht beträchtliche Wellen¬ 
bewegung auf dieser, im Ganzen ungefähr 14 Millionen Quadratmeter grossen 
Wasserfläche, etwa durch Sauerstoffaufnahme, eine reinigende Kraft auf das 
Wasser ausübt, wie man nach manchen Erscheinungen annehmen zu dürfen 
glaubt, mag dahin gestellt bleiben : jedenfalls handelt es sich nicht um 
stehendes, Fäulniss begünstigendes Sumpfwasser, sondern um eine Art 
Binnensee, die bekanntlich zur Ablagerung mitgeschwemmter Theile und 
zur Klärung des Wassers sehr geeignet ist. Auch fehlt es namentlich in der 
Nähe von Rostock wie im Breitling nicht an Moorboden, dem Herr Kümmel, 
wie oben erwähnt, besondere Reinigungskräfte zuzuschreiben geneigt ist. 


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Wasserversorgung und Flussverunreinigung. 153 

In den ersten, gegen 2 km langen und 1 / 2 bis 3 / 4 km breiten, von Osten 
nach Westen gerichteten Theil dieser Flusserweiterung ergiessen sich die 
Rostocker Abwässer, früher aus Rinnsteinen, jetzt aus den seit ungefähr 
20 Jahren nach und nach ausgeführten unterirdischen Sielen, von denen 
Wasserclosets durch allgemeines Verbot vollständig ausgeschlossen sind. 
Demungeachtet ist das Wasser der Unterwarnow und des Waraowausflussea 
stark getrübt, und wenn bei Warnemünde der Strom einläuft, also Ostsee¬ 
wasser hereinströmt, so zeichnet sich dies bis weit hinein in den Breitling 
durch bläuliche Färbung und Klarheit deutlich von dem schmutzig-grün- 
gelblichen Binnenwasser ab; auch haben chemische und bacterioskopische 
Untersuchungen des Warnowwassers ziemlich weit unterhalb der Stadt eine 
starke Vermehrung der festen Bestandtheile und der Bacterien (von 730 auf 
40000 im Cubikcentimeter) ergeben. Das heisst also, dass die 14 Millionen 
oder, wenn man die hafenartige Ausbuchtung des Breitling nicht mitrechnet,, 
mindestens 8 Millionen Quadratmeter grosse Wassermasse die Abwässer 
unserer Stadt von 40 000 Einwohnern nicht zu reinigen vermag, während 
das Güstrower Klärbecken von 3600 qm Grundfläche die Abgänge einer 
Stadt von 12 000 Einwohnern genügend reinigen soll. Auf die Rostocker 
Erfahrung gestützt, wage ich die entgegengesetzte Behauptung, dass das in 
Güstrow geplante Klärbassin nicht im Stande sein wird, die Verunreinigung 
der Nebel und Warnow durch faulende Stoffe und Infectionskeime zu hin¬ 
dern, und dass auch die genannten Flüsse zwischen Rostock und Güstrow 
dies nicht durch Selbstreinigung vollbringen werden. Unsere Erfahrung 
widerspricht aber auch der von Herrn Kümmel zu Gunsten seines Projecta 
angefülrrten Behauptung des Dr. Lepsius (Versammlung des Vereins für 
öffentliche Gesundheitspflege in Frankfurt a. M., Deutsche Vierteljahrsschrift 
XXI, S. 132), die Reinigung des Sielwassers von Schlammstoffen sei einfach 
als eine Function der Länge des Klärbeckens zu betrachten. Sonderbarer 
Weise sprechen beide Herren immer nur von den suspendirten, nicht aber 
von den gelösten faulnissfühigen Stoffen, noch von den schwimmenden und 
von jenen sich nährenden Bacterien, da doch die Klarheit eines Wassers 
keineswegs seine Unschädlichkeit verbürgt. Wenn aber Herr Kümmel 
aus dem Umstande, dass bisher in Rostock nachtheilige Folgen des Ein- 
fliessens unreiner Stoffe nicht nachgewiesen und dass namentlich während 
einer vor zwei Jahren in dem Städtchen Schwaan (15 km oberhalb Rostocks 
an der Warnow belegen) herrschenden Typhusepidemie keine Typhus¬ 
bacillen in der Warnow bei Rostock gefunden seien, die Unschädlichkeit 
dieses Wassers folgert. so sind doch die Schwierigkeiten solcher Nachweise 
und Untersuchungen zu sehr unterschätzt. Schwaan hat keine Canalisation r 
aber Höfe mit Dunggruben, welche die Typhusbacillen ebenso gut auf¬ 
genommen haben werden wie allen anderen Unrath; der Aufgabe aber, in 
der Warnow Typhusbacillen zu suchen, hat sich meines Wissens bisher 
noch Niemand unterzogen und wird es vernünftiger Weise auch Niemand 
thun, da das Auffinden in solcher Verdünnung doch immer nur die Sache 
eines beinahe wunderbaren Zufalles sein könnte^ 

Der Grundsatz, dass angerichteter Schaden nachgewiesen werden müsse, 
bevor gegen beabsichtigte Flussverunreinigung eingeschritten werden kann r 
widerspricht den vorbauenden und verhütenden Zwecken der öffentlichen 


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154 


Dr. Fr. Dornblüth, 

Gesundheitspflege und wird jedenfalls von der preussischen Regierung nicht 
anerkannt. Wollte man von der Verhütung absehen, so würde man sanitäre 
Schädlichkeiten nicht nur erst nach angerichtetem Schaden aufdecken, 
sondern oft überhaupt nicht mehr wieder gut machen können, z. B. bei 
Einschleppung von Krankheiten. Dass besonders ein Fluss, der nothwendig 
zur Wasserversorgung einer Stadt gebraucht wird, auch nicht einmal der 
Gefahr der Verunreinigung ausgesetzt werden darf, scheint mir ausser aller 
Frage zu stehen: denn die wasserbedürftige Stadt kann sich gegen diese 
Gefahr nicht schützen. Wenn selbst die Wasserwerke durch Klärbecken 
und vollkommene Filtereinricktungen gesichert werden können, so ist doch 
jedenfalls eine umständlichere und kostspieligere Anlage, genauere Ueber- 
wachung und kostspieligere Erhaltung nöthig für unreines als für reines 
Wasser, und es scheint mir nicht der Gerechtigkeit zu entsprechen, dass 
Kosten, die A. durch seine Einrichtungen veranlasst, nicht ihm, sondern B. 
auferlegt werden, um sich gegen die Folgen jener Einrichtungen zu schützen. 
Das ist meines Erachtens ein Grundsatz, den die öffentliche 
Gesundheitspflege niemals aufgeben darf. 

Nun beschränken sich aber die Folgen der Flussverunreinigung nicht 
auf die Wasserwerke, welche vielleicht geschützt werden können, sondern 
sie erstrecken sich auch auf alle Personen, die ausserhalb der Wasserwerke 
an, auf und in dem Wasser zu leben und zu hantieren haben, also auf 
Schiffer und Fischer, Müller, Gerber, die z. B. in Rostock einen Zweig der 
Warnow unterhalb des Mühlendammes zu ihrem Gewerbebetriebe gebrauchen, 
auf Hafenarbeiter, auf Eisversorgung u. a. m. Bei allen Zweifeln, die noch 
über die Verbreitungsweise der Cholera bestehen, darf doch nicht'ausser 
Acht gelassen werden, dass die Flussläufe sehr häufig die Bahn ihrer Ver¬ 
breitung bezeichnen, und für den Unterleibstyphus ist die Verbreitung durch 
Nutz- und Trinkwasser kaum noch zweifelhaft. 

Herr Kümmel giebt selbst zu, dass die Verunreinigung der Nebel 
künftig so stark werden könnte, dass dann weitere Reinigungsmaassregeln 
nothwendig sein könnten, und will dann solche an der Ausmündung seines 
Klärbeckens anlegen. Dabei ist nicht erwähnt, dass der zum Klärbecken 
bestimmte Bogen der Nebel an seinen beiden Enden mit dem Schifffahrts¬ 
canal in Verbindung steht und dass bei der Aufstauung durch Schleusen 
ein Einfliessen unreiner Stoffe in den Canal an dem oberen Ende jenes 
Bogens keineswegs ausgeschlossen ist. 

Herr Kümmel verhehlt auch nicht die Schwierigkeiten, Kosten und 
ungünstigen Nebenverhältnisse der chemisch-mechanischen Reinigung. Wer 
die Verhandlungen über diese schwierige Frage, namentlich auch die auf 
den Versammlungen von Breslau, Wien und Frankfurt a. M. aufmerksam 
verfolgt hat, wird sich nicht verhehlen, dass diese Art der Reinigung 
— vielleicht weniger durch die Kosten des Verfahrens an sich, als durch 
die erzeugten Producte — recht theuer ist und weder die Ausnutzung der 
Düngerstoffe, noch die wirksame Reinigung irgendwie verbürgt; man wird 
vielmehr, glaube ich, zu dem Urtlieil kommen, dass sie bis jetzt und in 
absehbarer Zeit nur ein Nothbehelf ist, wo die Möglichkeit, die Abwässer 
gründlich, d. h. durch das Rieselverfahren, zu reinigen, nicht gegeben oder 
unverhältnissmässig theuer ist. 


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155 


Wasserversorgung und Flussverunreinigung. 

Die Preussische Wissenschaftliche Deputation ist in ihrer Sitzung vom 
October 1888 zu der Entscheidung gekommen: „Dass die durch blosse 
chemische oder mechanische Mittel gereinigten Abwässer den Flüssen noch 
viele gelöste, fäulnissfahige Stoffe zuführen, welche eine Berücksichtigung 
der Wassermasse und Stromgeschwindigkeit des Flusses in jedem einzelnen 
Falle nöthig machen. u Und die rasche Vermehrung der Bacterien in den 
Wiesbadener Abwässern nach ihrer chemischen und mechanischen Reinigung 
ist durch Dr. A. Pfeiffer so sicher nachgewiesen, dass gerade dieser Punkt 
bei neu zu schaffenden Anlagen nicht übersehen werden darf. 

Das Berieselungsverfahren, nach dem Urtheil der Wissenschaft¬ 
lichen Deputation die einzige bis jetzt bekannte Reinigungsmethode städti¬ 
scher Abwässer, „welche dieselbe von Infectionsstoffen und von fäulniss- 
fähigen Stoffen so weit befreit, dass die Ableitung der Rieselwässer in 
öffentliche Wasserläufe ohne Weiteres geschehen kann“, scheint in Güstrow 
nicht ernstlich erwogen zu sein, obgleich sowohl die der Stadt gehörigen 
ausgedehnten Wiesen der Nebelniederung, als auch Ackerflächen im Norden 
der Stadt dazu vollkommen geeignet sind. Von letzteren sagt Herr Küm¬ 
mel selbst, dass sie technisch gar keine Schwierigkeiten bieten: „eine 
Pumpanlage hätte mit einer verliältnissmässig kurzen Rohrleitung das Canal¬ 
wasser auf die Höhe zu befördern 14 , beseitigt aber diese kurze Andeutung 
mit der Bemerkung: „im Betriebe würde sich diese Anlage wohl ziemlich 
theuer stellen. 44 

Als Referent für die betreffenden Verhandlungen der Wissenschaft¬ 
lichen Deputation hat S. R. Lissauer den doch gewiss nicht aus der Luft 
gegriffenen, sondern auf den vorliegenden Erfahrungen begründeten Aus¬ 
spruch gethan, dass die Betriebskosten bei dem System der Klärung etwa 
viermal so gross sind, wie bei der Berieselung, und in Güstrow, wo die 
Berieselung ohne Schwierigkeit einzurichten und durchzuführen ist, die 
mechanisch-chemische Klärung aber mindestens die gleichen Schwierigkeiten* 
Kosten und Unzuträglichkeiten bedingen würde wie anderswo, wird das 
Verhältniss gewiss nicht zu Ungunsteu der ersteren ausschlagon* 

Herr Kümmel bemängelt allerdings das Rieselverfahren durch folgende 
Ausführung: „Nach eigener wiederholter Anschauung kann ich nur sagen: 
die musterhaft angelegten und musterhaft verwalteten Rieselfelder bei Berlin 
beweisen, dass man unter sehr erheblichen finanziellen Opfern eine Berieselung 
dauernd ausführen kann. Wer aber glaubt, dass die Rieselfelder nicht sehr 
bös riechen und auf weite Strecken die Luft verderben, oder aber, dass die 
abfliessenden Drainagewässer unschuldig und geruchlos sind, der irrt gewal¬ 
tig; selbst beim gründlichsten Stockschnupfen werden die Odeurs dieser 
Abflüsse den Beweis liefern, dass man hier keineswegs unverdächtige Stoffe 
dem Flusse zuführt.“ 

Und ferner behauptet er: „Im Kreise der städtischen Verwaltungen 
wird die Anschauung, dass die Berieselung die billigste und zugleich die 
wirksamste Form der Verwerthung sei, entschieden in Abrede gestellt; man 
hält dort allgemein das Berieseln für die theuerste aller Methoden, sowohl 
bezüglich der Kosten der ersten Anlage, wie auch der des Betriebes, und 
glaubt nach den Resultaten der in Betrieb befindlichen Rieselfelder auch 
nicht au die unbedingte Wirksamkeit. Bei den absonderlich günstigen Ver- 


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156 


I)r. Fr. Dornblüth, 

hältnissen Danzigs und mancher englischen Städte kann dort eine Methode 
vortrefflich sein, welche für die grosse Mehrzahl anderer Orte eine unerhörte 
Belästigung und Belastung herbeiführt. Desshalb sind die Stadtverwaltungen 
fast ohne Ausnahme gegen die Einführung der Berieselung.“ 

Wenn angesehene Techniker solche Urtheile abgeben, so ist es kein 
Wunder, dass hygienisch nicht gebildete Magistrate von Rieselfeldern nichts 
wissen wollen. Was die Luftverderbniss auf Rieselfeldern betrifft, so muss 
ich mit anderen unbefangenen Beobachtern auf das Entschiedenste behaup¬ 
ten, dass ich bei meinen Besichtigungen ebenso wenig wie alle gleichzeitigen 
Besucher, mit denen ich darüber gesprochen habe, weder in Berlin, noch in 
Freiburg, noch in Breslau übele Gerüche wahrgenommen habe, obgleich ich 
weder an Stockschnupfen, noch an Unempfindlichkeit der Geruchsnerven 
leide, und dass das, was man unmittelbar an den Ausflüssen der Sielwässer 
riechen konnte, bei Weitem nicht so stark roch, wie ein frisch gedüngtes 
Ackerfeld. Die Fabel von der Luftverschlechterung in weiter Umgegend 
sollte man mittlerweile für abgethan halten, nachdem die Erfahrungen einer 
doch schon ganz stattlichen Reihe von Jahren die vorher hier und da ge¬ 
fürchteten Unannehmlichkeiten ebensowohl wie Gesundheitsstörungen der An¬ 
wohner sich als nichtig und unbegründet erwiesen haben. Gerade die genauen 
Beobachtungen über die Berliner Rieseldörfer, wo doch weitaus die grössten 
Flächen berieselt werden, wie die Mittheilungen Frankland’s aus Edin- 
burg lassen in diesen Beziehungen gar keinen Zweifel zu. Und dass end¬ 
lich die Drainagewässer gut angelegter und bewirtschafteter Rieselfelder 
durchaus einwandsfrei sind, ist doch auch gerade durch Berlin und die dort 
vielfach angestellten chemischen und bacterioskopischen Untersuchungen 
ganz ausser Zweifel gestellt. 

Von einsm unbedingt billigsten und in allen Fällen vorzuziehenden 
Verfahren kann freilich zunächst wohl keine Rede sein. Wo das Gebiet der 
Rieselfelder erst zu hohen Preisen angekauft, geebnet nnd zugerichtet 
werden muss, und wo die Sielwässer weit und hoch gepumpt werden müssen* 
da werden allerdings die Kosten beträchtlich sein und durch die Erträge 
wenigstens so lange nicht einigermaassen ausgeglichen werden, bis nicht die 
beste Art der Bestellung, der Anbauung etc., sowie die etwa nothige Er¬ 
gänzung der Rieseldüngung durch andere Düngerarten erfahrungsmässig 
festgestellt ist. Dass die Rieselung nicht die beste Verwerthung sei, kann 
Niemand glauben, der weiss, dass die Erzeugnisse der chemisch-mechanischen 
Reinigung überhaupt keine Verwerthung zulassen, sondern durch ihre Besei¬ 
tigung lediglich neue Kosten verursachen. Der Voreingenommenheit des 
Herrn Kümmel und der vom ihm herbeigezogenen Mehrzahl der Stadtverwal¬ 
tungen darf doch wohl mit Fug und Recht das jedenfalls unparteiische, 
wahrscheinlich auch unbefangenste Urtheil des Medicinalrath Dr. Lissauer 
als Referenten für die Wissenschaftliche Deputation, welches in dieser keine 
Anfechtung erfahren hat, gegeuübergestellt werden, dass die chemisch¬ 
mechanische Reinigung der städtischen Abwässer durchschnitt¬ 
lich viermal so grosse Kosten verursacht als die Berieselung. 

Zunächst würde ja freilich für Güstrow die nachträglich zugestandene 
Klärbeckenanlage die billigste Methode der Abwässerreinigung sein; aber 
sie ist eben keine Reinigung und wird dies noch weniger sein, wenn Closets 


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Wasserversorgung und Flussverunreinigung. 157 

in grosserer Zahl an die Siele angeschlossen werden, und für den Fall gesteht 
Herr Kümmel selbst die Notwendigkeit einer chemischen Reinigung zu. 
Er selber ist von den bis jetzt bekannten Reinigungsverfahren so wenig 
befriedigt, dass er sich gedrungen fühlt, die Hoffnung auszusprechen, es 
werde bis dahin eine bessere Methode ausfindig gemacht sein. Mir scheint 
aber, dass man wenigstens den wahrscheinlichen Kosten solcher chemischen 
Reinigungsanstalt, die auf dem moorigen Wiesenboden nicht unbedeutend 
sein dürften, die Kosten einer Rieselanlage gegen überstellen müsste, um die 
Frage beantworten zu können, ob es nicht besser ist, von vornherein sich 
zu einer wirklich nützlichen Anlage zu entschliesseu, als vielleicht später 
nach unnütz verwendeten Arbeiten und Ausgaben doch noch auf diese 
zurückgreifen zu müssen. 

Professor König, ein gewiss vorsichtiger und berufener Beurtheiler, 
sagt in seinem Referate für den Internationalen Congress in Wien: „Die 
Frage, welches Reinigungsverfahren das ökonomischste, d. h. das rentabelste 
ist, lässt sich im Allgemeinen nur local entscheiden. Unter allen Umständen 
dürfte die Reinigung durch Filtration und durch chemische Fällungsmittel 
nicht nur die unvollkommenste, sondern auch die unrentabelste sein; denn 
in demselben Maasse, als nach diesen beiden Verfahren die in Fäulniss 
begriffenen oder fäulnissfahigen Stoffe nur unvollkommen und zum Theil 
entfernt werden, wird auch ein Product aus den Abgangsmassen erzielt, 
welches nur geringe Mengen der nutzbaren Pflanzennährstoffe enthält und 
desshalb nur einen geringen Geldwerth besitzt.“ 

Herr Frankland widerlegt in seinem schriftlichen Referate und in 
seinem mündlichen Vortrage auf dem Wiener Internationalen Congresse 
durch die ausgedehnten Erfahrungen englischer Städte die Meinung, als 
seien städtische Abwässer ohne Fäcalien unschädlicher als die mit ange¬ 
schlossenen Wasserclosets, denn Urin, Waschwasser und anderes Schmutz¬ 
wasser der Häuser komme doch in die Siele, der Urin enthalte allein */ 7 
der verunreinigenden Kraft menschlicher Ausscheidungen, und die Wasser¬ 
closets verdünnen sogar durch den Mehrverbrauch von Wasser die Gesammt- 
menge der Abwässer. — Er ist der Meinung, dass Flüsse, aus denen Trink¬ 
wasser entnommen werden muss, wenn es sich nicht um sehr grosse Ströme 
bandelt, niemals zur Aufnahme städtischer Abwässer ohne Reinigung 
gebraucht werden sollten. Chemische Behandlung hat gleichförmig und 
deutlich (unifortnly and sig-nally) den Zweck der Reinigung verfehlt, und er 
hält noch heute den Satz der Fluss Verunreinigungscommission von 1870 
vollständig aufrecht, welcher lautet: „Es würde offenbar voreilig sein, den 
Möglichkeiten der Chemie irgend welche Grenzen zu setzen. Es mögen 
vielleicht künftig Agentien entdeckt werden, die fähig sind, sich mit den 
schmutzigen Bestandteilen städtischer Sielwässer zu verbinden und sie 
unschädlich zu machen; aber wir sind genöthigt, zuzugeben, dass die 
gegenwärtigen Hülfsmittel dieser Wissenschaft keine Hoffnung darbieten, 
dass die in den Abwässern gelösten Faulstoffe durch die Hinzufügung von 
Chemikalien zu der anstössigen Flüssigkeit niedergeschlagen und beseitigt 
werden können. Die chemischen Verwandtschaften dieser Faulstoffe sind 
so schwach und die Stoffe selbst sind in so ungeheuren Wassermengen 
gelöst, dass ihre Fällung eine Aufgabe von äusserster Schwierigkeit ist. — 


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158 Dr. Fr. Dornbliitb, Wasserversorgung und Flussverunreinigung. 

In der Rieselung und intermittirenden Filtration haben wir die Mittel, die 
Abwässer so zu reinigen, dass es, ohne sie zu verunreinigen, in Flüsse 
eingelassen werden kann. ... Ueberdies ist bei diesen Methoden eine wenn¬ 
gleich entfernte Möglichkeit vorhanden, die Kosten des Verfahrens zu ver¬ 
ringern und die Gewissheit, einigen Ersatz für die Ausgaben durch die auf 
dem Lande gewachsenen Früchte zu erhalten. 44 

Die Ergebnisse dieser Betrachtungen erlaube ich mir, in einigen Schluss¬ 
sätzen zusammenzufassen: 

1. Betreffs der Flussverunreinigung macht es keinen wesentlichen Unter¬ 
schied, ob an die Güstrower Canalisatiun noch mehr Wasserclosets 
angeschlossen werden oder nicht. 

2. Absetzung der mitgeschwemmten schweren Stoffe genügt nicht zur 
Reinigung der Sielwässer, da die meisten Faulstoffe und die In- 
fectionskeime weiter schwimmen. Unschädliche Entfernung des 
Niederschlages verlangt zwei Klärbecken, wird jedenfalls beträcht¬ 
liche Umstände und Kosten machen. 

3. Auf genügende Selbstreinigung der Nebel und Warnow darf nicht 
gerechnet werden: wegen der geringen Wassermenge und Strom¬ 
geschwindigkeit und wegen der an der Unterwamow vorliegenden 
Erfahrung. 

4. Die Reinigung der Güstrower Abwässer, d. h. ihre Befreiung von 
Faulstoffen und Infectionskeimen ist zu verlangen, weil Rostock 
betreffs seiner Versorgung mit Nutz- und Trinkwasser auf die 
Warnow angewiesen ist. 

5. Jede mechanisch-chemische Reinigung ist ungenügend, weil keine 
Methode bekannt und die Wahrscheinlichkeit der Auffindung einer 
solchen nicht vorhanden ist, durch welche alle Faulstoffe etc. sicher 
entfernt, bezw. unschädlich gemacht werden. Die bisher bekannten 
Methoden verursachen beträchtliche Anlage- und Betriebskosten. ' 

6. Die Einrichtung eines guten BerieselungsVerfahrens kann alle An¬ 
stände beseitigen. Güstrow besitzt genügende Ackerfelder und 
Wiesenflächen in unmittelbarer Nähe; weder die Anlagekosten, noch 
die Betriebskosten können so bedeutend sein, dass sie als Hinderniss 
anzusehen wären. 


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Arbeiten aus dem kaiserlichen Gesundheitsamte. 


159 


Kritiken und Besprechungen. 


Arbeiten aus dem kaiserlichen Gesundheitsamte. Band v. 

Heft 1 und 2. Berlin, Springer, 1889. Lex.-8. 393 S. 

Berckholtz: Untersuchungen über den Einfluss des Ein- 
trooknens auf die Lebensfähigkeit der Cholerabacillen. 

Die Untersuchungen über die Lebensfähigkeit der Cholerabacterien, wie 
sie von Koch und seiuen Mitarbeitern angestellt worden waren, hatten 
ergeben, dass diese Bacterien dem Austrockuen nur wenige Stunden, bis zu 
höchstens 24 Stunden, und dem Kampfe mit anderen Mikroorganismen in 
der Fäulniss nur einige Tage widerstehen konnten, und dies war später von 
mehreren Forschern bestätigt worden. Aus derartigen Ergebnissen war 
von Koch einerseits gefolgert worden, dass die Cholerabacterien keine 
Dauerformen bilden können, und weiter hatte er hierauf wesentlich seine 
rein contagiöse Auffassung der Choleraätiologie mit gestützt. 

Dem gegenüber hatte Referent eine neue Form im Entwickelungs¬ 
kreise der Cholerabacterien, die sogenannten Arthrosporen, gefunden und 
gelegentlich eine bedeutend grössere Widerstandsfähigkeit gegen das directe 
Eintrocknen bis zu 8 und selbst 28 Tagen ermittelt. Später fand M. Gru- 
ber, in Erweiterung eines Versuches von Schottelius, dass die Cholera¬ 
bacterien, und zwar gerade durch ihre Arthrosporen, befähigt sind, auch in 
der Fäulniss anderen Mikrobien länger zu widerstehen. 

Referent hatte auf Grund derartiger Ermittelungen gegenüber der rein 
contagiösen Auffassung von Koch und gegenüber der rein miasmatischen 
Auffassung von Pettenkofer wieder die contagiös-miasmatische Beobach- 
tungsweise experimentell begründet, wie sie, auf epidemiologische Thatsachen 
gestützt, bereits früher von Griesinger, Hirsch und Anderen angenommen 
worden war. 

Da die Widerstandsfähigkeit gegen das Trocknen in der Regel bei den 
bisherigen Versuchen sehr gering war, dürfte die vorliegende Arbeit um so 
mehr ins Gewicht fallen, als sie auf Veranlassung und unter Leitung von 
Gaffky angestellt wurde, welcher früher ebenso wenig wie Koch die posi¬ 
tiven Angaben des Referenten hatte bestätigen können. 

Beim Antrocknen an Deckgläsern und nachfolgender directer Prüfung 
im hängenden Tropfen wurde eine Widerstandsfähigkeit bis zu 2 Tagen 
beobachtet, beim Antrocknen an Glasscherben und Prüfung in Bouillon in 
Gläsern betrug die Widerstandsfähigkeit beim Antrocknen an der Luft bis 
zu 7 und beim Trocknen im Exsiccator bis zu 16 Tagen. Beim Antrocknen 
an Seidenfaden betrug die Zeit beim Antrocknen an der Luft bis zu 30 und 


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160 


Kritiken und Besprechungen. 

in späteren Versuchen bis zu 87, im Exsiccator bis zu 186 Tagen. Aehnlich 
war es beim Antrocknen an Leinwand. 

Im Allgemeinen waren die bei Brüttemperatur cultivirten Culturen, wie 
es Referent bereits mitgetheilt hatte, die widerstandsfähigeren. Verfasser 
sucht den Grund der gelegentlich grossen Widerstandsfähigkeit in der 
Gallerthülle der Bacterien, während Referent, der diesen Punkt früher selbst 
.genauer erörtert und in seinem Werthe erkannt hatte, auf Grund directer 
Versuche die dabei eintretende Bildung von Arthosporen für das Wichtigere 
hält. Bei der Schwierigkeit, morphologische Fragen der Bacteriologie zur 
Zeit allseitig befriedigend darzustellen, begnüge ich mich mit der Angabe, 
dass keine der vom Verfasser gefundeuen Thatsachen mit den Angaben des 
Referenten unvereinbar ist und dass einige seiner Angaben ganz direct für 
die Auffassung des Referenten sprechen. 

Von dieser Differenz der Auffassung, welche ich hier absichtlich nicht 
weiter erörtern will, abgesehen, erweitern die vom Verfasser gefundeneu 
Thatsachen die Angaben des Referenten über die gelegentlich grosse Wider¬ 
standsfähigkeit der Cholerabacterien gegen das Trocknen ganz bedeutend 
und stützen auf diese Weise die Bedeutung der miasmatischen Seite der 
Choleraätiologie. Praktisch dürfte gelegentlich in Betracht kommen, dass 
an Wäsche angetrocknete Cholerakeime noch nach Wochen und vielleicht 
sogar Monaten entwickelungsfähig sein können, und dass nicht nur feuchte 
Cholerawäsche infectionsfähig ist. 


Rahts: Beiträge zur Pockenstatistik des Jahres 1887. 

In dem Berichtsjahre sind in 78 Ortschaften 168 Todesfälle an Pocken 
vorgekommen, ausserhalb der preussischen Provinzen Ostpreusseu und 
Schlesien hatte keine deutsche Gemeinde mehr als drei Pockentodesfalle. 

Von den 168 Todesfällen entfielen 56 auf Kinder im ersten und 23 auf 
Kinder im zweiten Lebensjahre, also fast die Hälfte betraf diejenige Alters¬ 
klasse, welche der Schutzimpfung noch nicht unterworfen war. Ein weiteres 
Drittel, 57 Personen, fiel auf Personen über 30 Jahre, welche bei Inkraft¬ 
treten des Reichsimpfgesetzes nicht mehr wiederimpfpflichtig waren. Die 
Ergebnisse dieses Jahres sprechen sehr entschieden für den günstigen Ein¬ 
fluss der Impfung und der rechtzeitigen Wiederimpfung. 


Ergebnisse des Impfgeschäftes im Deutschen Reiche für 
das Jahr 1885. 

Von 1 374 436 impfpflichtig gebliebenen Erstimpflingen wurden geimpft: 
mit Erfolg 1 186 536, ohne Erfolg 38 366, mit unbekanntem Erfolg 5007, 
ungeimpft blieben 14479. Die Menschenlymphe ist bei 826 019, Thier¬ 
lymphe bei 420 480 Impfungen angegeben, woraus sich eine weitere Ver¬ 
drängung der Menschenlymphe durch Thierlymphe gegen die Vorjahre 
ergiebt. Im Allgemeinen scheinen die Erfolge der Menschenlymphe relativ 
einstweilen noch günstiger zu sein, doch scheint auf der anderen Seite mit 


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Arbeiten aus dem kaiserlichen Gesundheitsamte. 101 

zunehmender Beherrschung der Technik in der Behandlung der Thierlymphe 
vielfach auch bei Zunahme der Thierlymphe eine Zunahme der erfolgreichen 
Impfungen wahrnehmbar, z. B. in Anhalt, im Bezirk Leipzig, Anisberg, 
Constanz, im Neckarkreis. Bei der Verwendung von Thierlymphe ist viel¬ 
fach ein verspätetes Auftreten der Pusteln vermerkt. 

Unterbrechungen und Verschiebungen der Impfungen wegen Herrschen« 
von Infectionskrankheiten haben selten stattgefunden. Im Regierungs¬ 
bezirke Oppeln wurde die Verbreitung der Masern durch die Impfung in- 
direct begünstigt, ähnlich war es in einem Dorfe im Regierungsbezirke 
Merseburg, in der Stadt Sangerhausen und ausserdem in zwei Orten in 
Hessen. Bei einem Kinde in Weinheim (Baden) verliefen Masern und Impf¬ 
pusteln normal und ohne gegenseitige Störung neben einander. 

Von Nachkrankheiten sind starke Entzündung der Haut in der Nähe 
der Pusteln, Anschwellung und Entzündung benachbarter Lymphdrüsen, 
Entzündung und Eiterung der Unterhaut , aber auch öfters Rothlauf beob¬ 
achtet worden, ferner einige Fälle von brandiger Beschaffenheit der Impf¬ 
pusteln, ein Fall von Septicämie, dann Hautausschläge und vier Fälle von 
Syphilis in Tauberbischofsheim. 


Renk: Untersuchungen über das Verstäuben und Ver¬ 
dampfen von Quecksilber mit besonderer Berücksich¬ 
tigung der Verhältnisse in Spiegelbeleganstalten. 

In verschieden variirten Versuchsreihen versuchte Verfasser zunächst 
experimentell Quecksilber zu verstäuben und durch Luftströme das etwa 
gebildete staubförmige Quecksilber zu verbreiten. Die eine der Versuchs- 
anordnungen ergab positive Resultate und wurde eine Verschleppung von 
Quecksilberstäubchen bis auf 1*1 m in senkrechter Richtung nachgewiesen. 
ln Einklang hiermit steht das Ergebnis« über Untersuchungen des Staubes 
auf Spiegelbelegereien in Berlin und Nürnberg. In beiden Fällen enthielt 
der Staub neben Quecksilber auch Zinn. Da Zinn nicht verdampft und in 
den Beleganstalten hauptsächlich Zinnamalgam in verschiedenen Mischungen 
mit Quecksilber auf den Boden gelangt und dort zertreten und in Staub¬ 
form übergeführt wird, so muss Quecksilber unter den Verhältnissen dieser 
Anstalten auch mechanisch als Staub (und nicht bloss durch Verdampfen) 
in die Luft gelangen können. 

Eine zweite Versuchsreihe beschäftigte sich mit dem Verdampfen von 
Quecksilber. Die Ergebnisse dieser Versuche schwankten sehr. Bei einem 
directen Versuche über Verdampfen bei der Zimmertemperatur von 15° bis 20°C. 
wurde für den Quadratmeter Quecksilberoberfläche pro Tag eine Verdunstung 
von 4*08 g Hg berechnet, eine Menge, „welche 391 cbm Luft von 20° C. mit 
Quecksilberdampf zu sättigen oder 1954 cbm Luft von gleicher Beschaffen¬ 
heit mit einem Gehalte von 20 Proc. Quecksilberdampf zu versehen ver¬ 
mag“. 

Eine dritte Versuchsreihe beschäftigte sich mit der Aufnahme von Hg 
durch die Kleidung und ergab, dass unter Umständen recht beträchtliche 
Quecksilbermengen an den Kleidern haften können. 

Vierteljahrsscbrift für Gesundheitspflege, 1890. ] l 


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1G‘2 


Kritiken und Besprechungen. 

Für die Praxis kann man sich einen ungefähren Anhalt über die Ge¬ 
fahren für die Arbeiter bilden, wenn man zunächst annimmt, dass ein 
Arbeiter bei einer achtstündigen Arbeitszeit circa 3 cbm Luft ein- und aus- 
athmet, welche bei einem Gehalte von nur 1*5 mg im Cubikmeter dem Körper 
4*5 mg Quecksilber zuführen. Hierzu kommt, dass der Arbeiter an den 
Kleidern, dem Schuhwerk, in Haaren und Bart, Quecksilber verschleppt, so 
dass er auch ausserhalb der Fabrik nicht aufhört, Quecksilberdampf ein- 
zuathmen. Weiter kommt hinzu der flugfähige Staub mit gelegentlich hohem 
Quecksilbergehalte. Nimmt man den Staubgehalt pro 1 cbm mit 5 mg an, 
so würde dies 15mg Staub machen, welche der Arbeiter etwa zu athmen 
hätte, und diese 15 mg Staub würden bei einem Maximalgehalte von 
17 Proc. Hg in der Arbeitszeit 2*55 mg Quecksilber repräsentiren können. 
Der Staub dürfte an Bedeutung gegenüber dem Quecksilberdampfe hygienisch 
sehr zurückstehen. Für die Gewerbehygiene stehen dem entsprechend die 
Gefahren des Quecksilberdampfes in erster Linie. Bei der Unmöglichkeit, 
das Verdampfen zu verhüten oder nur erheblich einzuschränken, muss die 
Reinlichkeit im Betriebe, guter Verschluss des nicht zu verbrauchenden 
Quecksilbers, Sammeln des abfliessenden und verspritzenden Metalls unter 
Vermeidung von Staubentwickelung, reichliche Ventilation in den Vorder¬ 
grund treten, und dann muss zur persönlichen Hygiene der Arbeiter auf 
das Verschleppen durch die Kleider besser geachtet werden. 


Die Thätigkeit der im Deutschen Reiche errichteten An¬ 
stalten zur Gewinnung von Thierlymphe während des 
Jahres 1887. 

Dieser Bericht enthält eine Reihe interessanter Einzelheiten über tech¬ 
nische Fragen, die sich aber zu einem Auszuge wenig eignen. 


Renk: Gutachten, betreffend Verunreinigung der Werre bei 
Herford durch die Abwässer der H.’schen Stärkefabrik 
in Salzuflen (mit 4 Tafeln). 

Die Abwässer einer Stärkefabrik, welche zwischen zwei unterhalb dieser 
Fabrik »sich vereinigenden Flüsschen, Salze und Bega, liegt, hatten das 
Wasser dieser Flüsschen verunreinigt, so dass dieselben der Werre, in 
welche sie fliessen, viel zersetzungsfähiges Material zuführten, welches in 
der Werre in Zersetzung überging und dadurch in der unterhalb liegenden 
Stadt Herford, durch welche die Werre fliesst, hygienische Missstände ker- 
vorrief. Das Gutachten ist sehr interessant, weil es einen für derartige 
Dinge typhischen Fall darlegt, wie sie auch anderwärts mit kleinen Variationen 
in den letzten Jahren wiederholt beobachtet worden sind. Peccatur iutra 
rnuros et extra! Der Eigennutz der Fabrikbesitzer hatte es für gut befun¬ 
den, die Schmutzwässer der Stärkefabrik, welche allmälig durch eine Soda¬ 
fabrik, Pappfabrik, Gasfabrik erweitert worden war, anfangs ungereinigt in 
das Flusswasser gelangen zu lassen, welches bis zu der Fabrik als rein au- 


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Arbeiten aus dem kaiserlichen Gesundheitsamte. 163 

Zusehen ist und nur periodenweise durch eine weiter oberhalb liegende 
Zuckerfabrik etwas verunreinigt wird. Die Reelamationen der Stadt Her¬ 
ford hatten dann dazu geführt, dass die Fabrik ihre Abwässer theils durch 
Berieselung, theils durch Klärung reinigte und dann erst dem Flusse zu¬ 
führte. Es wurde nunmehr wiederholt constatirt, dass die Berieselung 
durchaus ungenügend war und dass die Kläranlage direct (während der 
Nacht) oder durch Benutzung eines unterirdischen Canals einfach oft um¬ 
gangen wurde. Soweit reichen die Sünden der Fabrik. Aber intra muros 
wurden ebenfalls Nachlässigkeiten constatirt. Die Stauwehre in der Werre 
oberhalb der Stadt Herford wurden nicht oft genug gezogen, um das Fluss¬ 
bett bei der Stadt sauber zu halten, so dass in dem ruhigen Wasser ober¬ 
halb der Wehre die zersetzungsfähigen Massen viel stärker in Fäulniss über¬ 
gingen, als es nötliig war. Ausserdem wurde direct beobachtet, dass von 
Herforder Industriellen selbst Schmutzwässer ungeklärt in die Werre abge¬ 
führt wurden, wohl im Vertrauen darauf, dass die oberhalb liegende Stärke¬ 
fabrik für allen Schmutz verantwortlich sei, nachdem einmal behördlich die 
Aufmerksamkeit auf dieselbe gerichtet war. 

Unter Berücksichtigung dieser Verhältnisse fordert der Bericht, dass 
die Stärkefabrik die Rieselanlage aufgiebt, weil dieselbe nach Lage der 
Oertlichkeit in jeder Richtung ungenügend ist, dass sie aber ihre Abwässer 
nur in geklärtem Zustande in den Fluss gehen lassen darf. Für die Klär¬ 
anlage werden Vorkehrungen gefordert, welche ein Umgehen unmöglich 
machen und eine Garantie für ausreichende Klärung bieten, wobei die 
Besonderheiten des Systems und der Klärmittel der Fabrik zur Wahl 
überlassen werden. Der Stadt Herford wird empfohlen, auch ihrerseits das 
Nöthige zu thun, und zwar soll das Flussbett durch rechtzeitiges und aus¬ 
reichendes Oeffnen des Wehrs gereinigt und rein gehalten werden, damit 
sich nicht in unmittelbarer Nähe der Stadt grössere organische Massen im 
Flussbette anhäufen, welche durch die Ruhe begünstigt, besonders im Sommer 
sonst leicht in Fäulniss übergehen müssen. Weiter wird auch von Seiten der 
anderen Industriellen und der Bewohner von Herford mit Recht gefordert, 
dass auch sie selbst dem Flusse innerhalb des Bezirkes kein Schmutzwasser 
Zufuhren. 


H. Jäger: Untersuchungen über die Wirksamkeit verschie¬ 
dener chemischer Desinfectionsmittel bei kurz dauern¬ 
der Einwirkung auf Infectionsstoffe. 

Durch die berühmte Untersuchung von Koch über den Werth der bis 
jetzt gebräuchlichen Desinfectionsmittel hatte sich ergeben, dass nur wenige 
dieser Mittel zu einer absoluten Desinfection ausreichen und den Infections- 
stoflf ohne besondere Berücksichtigung der einzelnen Krankheiten sicher 
vernichten. Die Zahl der absolut sicheren Desinfectionsmittel, zu dem 
Sublimat, Carbolsäure und Dampf gehörten, ist inzwischen nicht sehr ver¬ 
mehrt worden. Einerseits sind es gewisse Sulfosäuren, wie Aseptol, Ver¬ 
bindungen der bewährten Mittel zu Doppelsalzen (z. B. des Sublimats mit 
Chlornatrium) oder mit Mineralsäuren (z. B. Sublimat und Carbolsäure mit 

11 * 


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1G1 Kritiken und Besprechungen. 

Salzsäure oder Schwefelsäure), welche die Ausführung der absoluten Des- 
infection erleichtert haben, indem sie unter Umständen und mit Nebenwir¬ 
kungen in Wirksamkeit treten, welche früher nicht sofort erreichbar waren. 

Daneben machte sich aber bald die Nothwendigkeit geltend, für 
bestimmte Fälle, für besondere Desinfectionsverfahren oder bestimmte 
Infectionskrankheiten Mittel zu' besitzen, welche diesen Fällen angepasst 
sind, auch wenn sie zur absoluten Desinfection ungeeignet sind. In dieser 
Richtung liegen bereits Untersuchungen vor, welche auf die moderne Wund¬ 
behandlung besondere Rücksicht nehmen. Für die Klärung der Schmutz¬ 
wässer war von Liborius und Referenten nachgewiesen, dass der Aetzkalk 
ein sehr wirksames Desinfectionsmittel ist. In dieser specialisirenden Weise 
machte Jäger Versuche, welche die Desinfection von Thierställen ins Auge 
fassten und welche sämmtlich mit Reinculturen angestellt wurden, auf 
welche die Mittel nach Art einer Tünchung ein wirkten. 

Es ergab sich, dass jede der geprüften pathogenen Bacterienarten durch 
das eine oder andere Mittel unter diesen einfachen Bedingungen getödtet 
werden konnten, derart, dass das eine Mittel für diese, das andere für jene 
Krankheitserreger besser geeignet war. Eine kaum wahrnehmbare Wirkung 
in allen Fällen zeigten übermangansaures Kali und Eisenvitriol. Aetzkalk 
(Kalkmilch) und Chlorkalkmilch, welche praktisch grosse Bequemlichkeit in 
der Anwendung bieten, leisteten fast für alle Fälle Vorzügliches. Auch 
Steinkohlen- und Holztheer wirkten gut. Fünfprocentige Sodalösung, welche 
bis jetzt eigentlich nur zur Vorbereitung, zur Lösung der Eiweiss- und 
Fettschichten, benutzt wurde, wirkte ausserdem auf viele pathogene Keime 
tödtend. Kali- und Natronlauge von 7‘5 Proc. wirkten stark. Von diesen 
Mitteln haben Kalkanstriche neben ihrer Billigkeit den Vortkeil des Fixirens 
der Keime an den Wänden, Theer eignet sich für Eisen, während Chlorkalk 
und mit Mineralsäuern versetzte Carbolsäure an Eisen Rost erzeugen. Kali- 
und Natronlauge dürften wegen ihrer ätzenden Wirkung weniger in Betracht 
kommen. 

Carboisalzsäure und Chlorkalkmilch (1:3) tödteten als Anstrich selbst 
Milzbrandsporen; dagegen war die Wirkung dieser Chlorkalkmilch den Rotz- 
und Tuberkelbacillen gegenüber nicht sicher. Für diese Bacterienarten 
scheinen am geeignetsten reine Carbolsäure (3 bis 5 Proc.), Carbolsäure mit 
Salz- oder Schwefelsäure, dann Theer, Kreolin, Kresolin zu sein. 


L. Heim: Ueber das Verhalten der Krankheitserreger der 
Cholera, des Unterleibstyphus und der Tubereulose in 
Milch, Butter, Molken und Käse. 

Bei diesen Versuchen wurde den Verhältnissen des praktischen Lebens 
dadurch Rechnung getragen, dass die mit den Krankheitskeimeu versetzte 
Milch nicht in keimfrei gemachten, sondern nur in durch Ausspülen mit 
Leitungswasser gut gereinigten Gefässen aufbewahrt wurde. Je nach den 
Temperaturverhältnissen mussten desshalb die Krankheitserreger nicht nur 
mit den Milchsäurebacterien, sondern auch eventuell mit anderen Mikro¬ 
organismen in Concurrenz treten und die Säure musste bald stärker, bald 


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Arbeiten aus dem kaiserlichen Gesundheitsamte. 


165 


schwächer auf die Krankheitskeime einwirken. Im Einzelnen schwanken 
die Verhältnisse sehr. Auffallend ist besonders, dass im Quark die Cholera- 
bacterien bereits nach einem Tage nicht mehr nachweisbar waren, dass die 
Typhusbacillen nur einen, Tuberkelbacillen höchstens zwei Tage lang ent¬ 
wickelungsfähig waren. In Milch wurde als äusserste Dauer für Cholera 6, 
für Typhus 35, für Tuberculose 10 Tage gefunden ; in Butter für Cholera 32, 
für Typhus 21, für Tuberculose 30 Tage; in Molken für Cholera 2, für Typhus 1, 
für Tuberculose 14 Tage. Fertiger Käse stellte sich etwas anders als frischer, 
saurer Quark, und es wurde eine Dauer der Entwickelungsfähigkeit für 
Cholera bis 1, für Typhus bis 3 und für Tuberculose bis 14 Tage gefunden. 


Schiller: Beitrag zum Wachsthum der Typhusbacillen auf 
Kartoffeln. 

Der Nachweis der Dauerformen einiger Krankheitserreger hatte bis 
jetzt ein eigenthümliches Schicksal, welches sich aus der Schwierigkeit der 
Beobachtung und dem Wechsel der Anschauungen etwas erklärt. Die Form 
allein genügte nicht für alle Fälle, und die Formfrage wurde noch ver¬ 
wickelter, als sich herausstellte, dass es wahrscheinlich neben den früher 
allein beachteten Endosporen noch andere Dauerformen giebt. Doch meint 
Prazinowski jetzt wieder, dass es nur eine Form giebt, und dass lediglich 
die Kleinheit der Objecte die sichere Entscheidung der Formfrage erschwert, 
dass auch die Arthrosporen eigentlich nur Endosporen sind. Die besondere 
Färbbarkeit der Endosporen genügt in positiven Fällen meist zur Ent¬ 
scheidung, aber auch nicht immer, und ihr negativer Ausfall beweist nichts 
Sicheres gegen die Sporennatur. Die Dauer allein gegen künstliche Ein¬ 
griffe, Trocknen, Erhitzen, Chemikalien, ist ebenfalls nicht absolut entschei¬ 
dend, weil auch hier Uebergänge in der Widerstandsfähigkeit Vorkommen. 
Es bedarf desshalb stets einer sorgfältigen Berücksichtigung aller Factoren 
und der directen Beobachtung der Entwickelung. Unter Beachtung dieser 
Verhältnisse sei nur daran erinnert, dass die Endosporen der Tuberkel¬ 
bacillen, wie sie Koch auf Grund der Form und Widerstandsfähigkeit der 
Tuberkelbacillen beschrieben hat, jetzt wieder sehr bestritten werden. 
Umgekehrt sollten die Cholerabacterien wegen ihrer geringen Widerstands¬ 
fähigkeit gegen Fäulniss und Austrocknen keine Dauerformen bilden, während 
Referent auf Grund einer directen entwickeluugsgeschichtlichen Untersuchung 
Arthrosporen als Dauerformen glaubte aufstellen zu müssen, und während 
sich später die Dauer bedeutend grösser herausgestellt hat. Auch mit den 
Typhusbacillen entstanden ähnliche Unsicherheiten. Gaffky hatte auf 
Grund der Form und der Dauer gegen Austrocknen diesen Bacterien Endo¬ 
sporen zugesprochen. 

Nachdem bereits vorher Zweifel an der Existenz der Gaffky’sehen 
Dauerform rege geworden waren, hatte besonders H. Büchner genauer 
ermittelt, dass die Typhusbacterien in dieser Weise keine Endosporen bilden. 
Verfasser bestätigt im Grossen und Ganzen dieses Ergebniss und findet, 
dass je nach den Culturbedingungen leichter oder schwerer sich Lücken bei 
den Stäbchen bilden, welche Endosporen Vortäuschen. Die sporenfreien, 


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166 


Kritiken und Besprechungen. 

trockenen Typhusbacillen waren in zwei Fällen nach einem Jahre resp. nach 
fast zwei Jahren noch entwickelungsfähig. Besonders interessant ist. dass 
die Reaction der Kartoffeln auf das Auftreten der als Endosporen gedeuteten 
Lücken von grossem Einflüsse ist und dass auch das Aussehen der Culturen 
auf Kartoffeln mit der Reaction sich ändert. 


Seil: Technische Erläuterungen zu dem Entwürfe eines 
Gesetzes über die Besteuerung des Branntweins. 

Diese Arbeit ist eine Fortsetzung der früher bereits im IV. Bande von 
Seil gegebenen Darstellung über denselben Gegenstand und behandelt 
besonders die literarische Seite ausserordentlich sorgfältig. In dieser Weise 
werden besonders die Verunreinigungen vom physiologischen und sanitäts¬ 
polizeilichen Gesichtspunkte zusammengestellt. Ein abschliessendes Urtheil 
über die bis jetzt gemachten Angaben und Untersuchungen ist jedoch noch 
nicht zu geben. Praktisch ist wohl hervorzuheben, dass Seil in Bezug auf 
die Verunreinigungen und hygienischen Bedenken den Kartoffelbranntwein 
nicht als den allein schuldigen Theil erklärt wissen will, sondern dass er 
auch die Getreide-, Frucht-, Obst-, liefen- und Tresterbranntweine als ebenso 
beachtenswertli hinstellt. Des Weiteren wird zu den Bestrebungen über 
Einführung des Reinigungszwanges erklärt, dass die technischen Verfahren 
noch nicht so spruchreif sind, um schon jetzt ein bestimmtes Verfahren 
vorschreiben zu können. 


Der Schluss der vorliegenden Hefte enthält einige Mittheilungen 
aus dem chemischen Laboratorium des kaiserlichen Gesundheits¬ 
amtes, welche sich zu einem Auszuge nicht eignen und sich besonders auf 
Einzelheiten analytischer Art beziehen. 

Moritz: Zur Glycerinbestimmung im Wein. 

Polenske: Ueber eine schnell auszuführende quantitative 
Bestimmung des Arsens. 

Polenske: Chemische Untersu chung verschiedener, im Han¬ 
del vorkommender Conservirungsmittel für Fleisch und 
Fleischwaaren. 

Rasenack: Analyse eines Mineralwassers aus Kamerun. 

Windisch: Ueber Methoden zum Nachweis und zur Bestim¬ 
mung des Fuselöls in Trinkbranntweinen. 

H u e p p e (Prag). 


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v. Kissling, Sanitätsbericht von Ober-Oesterreich. 


1G7 


I)r. Adolf Ritter v. Kissling, kaiserlicher Rath: Sanitätsböricht 
VOH Ober - Oesterreich (1819 bis 1887). Herausgegeben vom 
k. k. ober-österreichischen Landessanitätsrath in Linz. Linz, Verlag 
des k. k. ober-österreichischen Landessanitätsrathes, 1880. 4. 120 S. 

Das Erzherzogthum Oesterreich ob der Enns liegt zwischen 
dem 47. und 49. Grade nördl. Breite und zwischen dem 30. und 33. Grade 
östl. Länge. Sein Fläclienraum beträgt 217*90 geographische Quadrat¬ 
meilen und damit 4 Proc. des Flächenraumes der Österreich - ungarischen 
Monarchie, die Zahl der Ortsgemeinden 484. Ober-Oesterreich ist der wasser¬ 
reichste Theil unter den österreichischen Gebirgsländern und hierdurch 
werden das Klima und die Gesundheitsverhältnisse wesentlich beeinflusst. 

Die fast durchweg deutsche Bevölkerung zählt nach der Zählung von 
1881 759 620 Einwohner oder 3*1 Proc. Zuwachs gegen 1869, meist kräftige 
Menschen, die aber nur zu übermässig und frühzeitig dem Tabaksgenuss, 
der Trunksucht, der Rauflust sich hingeben. 

Die Statistik der Todesfälle und Geburten von 1819 bis 1887, also 
innerhalb eines Zeitraumes von 68 Jahren, wird genauer gegeben, wir 
müssen uns aber darauf beschränken, hier anzuführen, dass von 1860 bis 
1881 die Geburtsziffer durchschnittlich 30*8, die Sterbeziffer 27*9 betrug, 
also ein Ueberschuss von 2*9 sich ergab. Im Jahre 1886 war bei einer 
berechneten Bevölkerung von 771350 die Zahl der Todesfälle 26*7 pr. m. 
und die Sterblichkeit der Kinder im ersten Lebensjahre in verschiedenen 
Bezirken 21*8 bis 41*0 Proc. Ueber die Mortalität durch Infectionskrank- 
heiten liegen erst seit 1871 genauere Berichte vor. Kein Jahr verlief ohne 
Blattern, am meisten Opfer — 1460 — forderte das Jahr 1873, die wenig¬ 
sten — 62 — das Jahr 1885, um im Jahre 1886 wieder auf 251 zu steigen. 
Auch Scharlach, Masern, Keuchhusten lieferten viel Todesfälle, ebenso Croup 
und Diphtherie, während Typhus weniger benschend war und Intermittens, 
Ruhr und Cholera nur in wenigen Jahren mehr oder weniger stark auf¬ 
traten. Die Häufigkeit der Todesfälle an entzündlichen Krankheiten der 
Brustorgaue stellte sich in den letzten zehn Jahren im Mittel auf 76 pr. m. 
aller Sterbefälle, die mittlere Frequenz der Todesfälle an Lungenschwind¬ 
sucht ist von 99 pr. m. in früheren Jahren auf 104 pr. in. im letzten De- 
cennium gestiegen. Wuthkrankheit befiel von 1871 bis 1886 im Ganzen 
40 Personen. Gewaltsame Todesarten durch zufällige Beschädigungen kamen 
von 1877 bis 1886 zusammen 2246 vor = 2*9 jährlich auf 10000 Be¬ 
wohner, Selbstmorde 1057 = 1*4 auf 10 000 Bewohner, Mord und Todt- 
schlag 189 = 0*2 auf 100 Bewohner. 

Die Zahl der Aerzte ist im Verlaufe der Zeiten durchaus nicht proportional 
mit der Grösse der Bevölkerung gewachsen, sondern eher zurückgegangen. 
Krankenanstalten gab es 45 im Jahre 1886, Versorgungsanstalten (mit 
3886 Insassen) 154, eine Irrenanstalt mit etwa 600 Pfleglingen, Irrsinnige 
ausserhalb einer Anstalt 869 = 114 auf 100 000 Einwohner, Cretins 1104 
= 145 auf 100000 Einwohner, Taubstumme 868 = 114 auf 100000 Ein¬ 
wohner. Von Blinden erfahren wir nichts. Geimpft wurde kaum der zehnte 
Theil der Impffähigen und die Blattern forderten daher, wie schon erwähnt, 


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1G8 


Kritiken und Besprechungen. 

unausgesetzt ihre Opfer. 1881 trat in Linz ein officielles Institut für animale 
Vaccination ins Leben, das sieh sehr bewährte. 

Dev vorliegende, sehr lesenswerthe Bericht ist gut ausgestattet und 
durch schöne graphische Darstellungen und Karten bereichert. 

Dr. E. Marcus (Frankfurt a. M.). 


Medicinalratli Dr. Max Flinzer, königl. Bezirksarzt: Di© TyphUS- 

Epidemie in Chemnitz im Jahre 1888 und der Typhus 
daselbst seit dem Jahre 1837. Mit einem Plane der Stadt 

Chemnitz, zwei graphischen Tabellen, einem Lageplane der Wasser¬ 
leitungsfassung in Alt-Chemnitz und zwei Holzschnitten. Berlin, 
Hirschwald, 1889. 

Verfasser ist dem Auftreten des Typhus und seinen Entstehungs- 
Ursachen bis in das Jahr 1837 au der Hand eines allerdings, wie er selbst 
hervorhebt, recht dürftigen Materials nachgegangen, giebt kurze Abrisse über 
die Zahl der in Krankenhäusern behandelten Krankheitsfälle, sowie über die 
Gesammt-Typhussterblichkeit von 1837 bis 1869 nach den vorhandenen 
Aufzeichnungen und kommt zu dem bekannten Ergebniss, dass der Dann¬ 
typhus im Herbst und Sommer am häufigsten, im Frühjahr (meteorologische 
Jahreszeiten) am seltensten auftritt. Für die Zeitabschnitte 1870 bis 1873 
und 1874 bis 1882 sind schon recht brauchbare Aufzeichnungen, iu letzterer 
Zeitepoche sogar Meldungen durch die Aerzte gemacht worden; demgemäss 
konnte auch auf die Verbreitung der Krankheit nach Stadtgegenden, auf die 
verschiedenen Altersclassen und besondere Vorkommnisse näher eingegaugen 
werden. Während in den Jahren 1870 bis 1873 noch fast 1 pr. m. und 
über 1 pr. m. der Bevölkerung an Typhus starben, entfielen 1874 bis 1882 
niemals 0*5 Typhustodesfälle auf 1000 Bewohner; 1883 trat eine zeitweise 
geringe Steigerung ein, dann aber ging der Typhus in Chemnitz bis Ende 

1887 noch erheblich weiter zurück, wie die S. 21 verzeichnete Sterblichkeit 
beweist. Nach diesem Rückblick auf die letzten 50 Jahre wendet Flinzer 
sich der 1888er Epidemie zu, über welche von Anfang an recht sorgfältige 
Beobachtungen gemacht worden sind. Dass dessenungeachtet Einzelnes, 
z. B. über die Zuverlässigkeit der Zahl der Erkrankungen etc., zu wünschen 
übrig bleibt, wie Verfasser selbst angiebt, sei hier nur der Vollständigkeit 
halber erwähnt. 

Die Nachforschungen sind auch auf solche Personen ausgedehnt worden, 
welche die Krankheit aus Chemnitz verschleppt haben. 

Die Wasserbezugsquellen sind genau geschildert, das Wasser selbst 
wiederholt, leider etwas spät, untersucht worden; den Wohnungsverhält¬ 
nissen ist die nöthige Aufmerksamkeit zu Theil geworden; auch der Grund- 
wasserstand ist -nicht vergessen. Die Vertheilung der Kranken auf die ein¬ 
zelnen Stadttheile, Strassen, Häuser bis in die Stockwerke hinein ist erörtert. 
Die wenigsten Erkrankungen sind im Erdgeschoss, die meisten im zweiten 
Stockwerk vorgekommen. Insgesamuit erkrankten vom 1. Januar bis 31. Mat 

1888 2516 Personen, von welchen 261 starben; die grösste Zahl der Er- 


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Ströhmberg, Dorpater Gymnasium in gesundheitlicher Beziehung. 169 

krankungen (546) fällt in die Woche vom 12. bis 18. Februar, die meisten 
Todesfälle (36) kamen in der Woche vom 26. Februar bis zum 3. März vor; 
die Krankheit zeigte sich in 173 von 215 Strassen und in 1389 von 3573 
Häusern. 

Schliesslich hat Verfasser auch noch die Verschleppung der Krankheit 
in die Nachbarorte von Chemnitz in die Betrachtung hineingezogen und 
festgestellt, dass dieselbe eine sehr ausgedehnte gewesen ist. Trotz der 
fleissigen und sorgsamen Bearbeitung ist es Flinzer nicht gelungen, be¬ 
stimmte Entstehungs- und Verbreitungsgründe festzustellen; dass er dies in 
seinem Rückblick offen eingestellt, verdient Anerkennung; denn Ansichten 
und Behauptungen ohne eine feste Begründung können derartige Fragen 
nicht klären, vielmehr nur die Klärung der Frage erschweren. M. P. 


Dr. Christian ströhmberg: Das Dorpater Gymnasium in ge¬ 
sundheitlicher Beziehung'. Ein Beitrag zur Schulhygiene für 
Lehrer, Eltern und Aerzte. Mit Tabellen, Plänen und Curven- 
Dorpat, Druck von C. Mattiesen, 1888. Commissionsverlag von 
K. F. Köhler, Leipzig. 

Der Verfasser behandelt in der vorliegenden Arbeit einige Capitel der 
Schulhygiene in ihrer Anwendung auf die Verhältnisse des Dorpater Gym¬ 
nasiums. Im ersten Abschnitte werden das Gymnasialgebäude nach seiner 
räumlichen Lage und Ausdehnung, sowie die Unterrichtsräume nach ihren 
Grössenverhältnissen geschildert. Das Luftquantum wurde überall aus¬ 
reichend befunden und übertraf sogar die von Erismanh geforderte Grösse 
von 6*65 cbm pro Kopf durchschnittlich um fast 1 cbm. Durch fortlaufende* 
nach der Pettenkofer’sehen Methode sorgfältig ausgeführte Kohlensäure¬ 
messungen vor und während der Untenichtsstunden wurde festgestellt, dass 
der Kohlensäuregehalt während der Unterrichtsstunden im Allgemeinen 
zwischen 1 und 2 pr. m. sich bewegte; letztere Zahl wurde nur einige Male 
am Ende der vierten Unterrichsstunde um ein Weniges überschritten. Diese 
im Vergleich mit anderen Schulen hervorragend günstigen Resultate — bei¬ 
spielsweise fand Referent im Belgarder Gymnasium Kohlensäurewerthe bis 
zu 6 pr. m. am Ende des Vormittagsunterrichts — erklären sich einmal 
aus dem Luftcubus, dev durchschnittlich 7*5 cbm pro Kopf betrug (im Bel¬ 
garder Gymnasium durchschnittlich 4*8) aus den reichlich bemessenen Zwi¬ 
schenpausen, von denen je eine eine Dauer von 20 und 40 Minuten hat, und 
endlich aus einer sorgfältigen Lüftung während der Zwischenpausen. An 
der Hand vergleichender Untersuchungen aus anderen Unterrichtsanstalten 
wird der Nachweis geführt, dass, sobald einer dieser Factoren fortfallt, die 
Verhältnisse sofort ungünstig sich gestalten, falls nicht zweckmässige Ven¬ 
tilationseinrichtungen ergänzend eintreten. In einem besonderen Capitel 
wird die Beleuchtung behandelt. Bei Zugrundelegung eines Verhältnisses- 
der Glasfläche zur Bodenfläche von 1 : 5 kommt der Verfasser zu dem 
Resultate, dass die natürliche Beleuchtung in den sämmtlicheu (‘lassen des 
Gymnasiums als eine in hohem Grade mangelhafte bezeichnet werden muss* 


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170 Kritiken und Besprechungen. 

wofür ausser der unzureichenden Grösse der Fenster die Himmelsrichtung, 
die Enge der Strasse und die Nähe einer Kirche als Hinderniss für den 
freien Zutritt des Lichts in Betracht kommen. 

Die Subsellien des Dorpater Gymnasiums genügten bisher auch nicht 
den bescheidensten hygienischen Anforderungen, wesshalb die Einführung 
der Kunze’sehen Schulbank geplant ist. Trotz dieser unzweckmässigen 
Beschaffenheit der Subsellien, die ohne Rücksicht auf die Grösse der Schüler 
eine Plusdistanz bis zu 30cm zeigen, giebt der Verfasser zu, als krankhaft 
zu bezeichnende scoliotische Krümmungen der Wirbelsäule nur äusserst 
selten gefunden zu haben. In Bezug auf die Kurzsichtigkeit stimmt der 
Verfasser jenen Forschern bei, die für die Kurzsichtigkeit der Schüler die 
Schule verantwortlich machen wollen. Zwar wird zugegeben, dass es die 
ganze Beschäftigungsweise des Schülers ist, die das ungünstige Resultat zu 
Wege bringt, aber auch in dem Falle, wo die häusliche Beschäftigung als 
der Hauptschuldige erkannt wird, ist es das Erziehungsystem, das die Schuld 
trägt. Unter 478 Schülern des Dorpater Gymnasiums fand der Verfasser 
25*8 Proc. myopische Schüler, und zwar kamen auf 246 myopische Augen 
166 schwach myopische, 73 myopische mittleren Grades und nur 7 hoch¬ 
gradig myopische Augen (über — 6 D.). Ein Ansteigen des Grades der 
Kurzsichtigkeit mit der Höhe der Classen konnte nicht festgestellt werden; 
zwar versucht der Verfasser die hierbei gefundenen Unregelmässigkeiten 
in Uebereinstimmung zu bringen mit der Helligkeit der verschiedenen 
Classen, doch muss dieser Versuch als gänzlich missglückt bezeichnet wer¬ 
den. Die interessante Thatsache, dass Koppe elf Jahre früher, im Jahre 1870 r 
unter den Schülern desselben Gymnasiums 29*5 Proc. Myopen fand gegen¬ 
über 25*8 Proc. im Jahre 1887, also 3*6 Proc. mehr, obwohl in den Beleuch¬ 
tungsverhältnissen 'sowie in der Beschaffenheit der Subsellien sich nichts 
geändert hat, die Anforderungen an die Schüler aber jedenfalls nicht her¬ 
untergegangen sind, beweist, wie vorsichtig wir in der Deutung und Ver- 
wertlmng solcher einzelnen für sich betrachteten Thatsachen sein müssen,, 
und wie uns bei einer Vielheit von Ursachen für eine gegebene Thatsache 
einseitige Erklärungsversuche bei der Probe auf das Exempel im Stich, 
lassen. 

Das folgende Capitel behandelt die physische Entwickelung der Schüler 
und die Beeinflussung derselben durch die Schule, und wurden zu dem 
Zwecke Körperlänge und Brustumfang der sämmtlichen Schüler der Anstalt 
festgestellt. Das Resultat dieser Messungen war als ein günstiges zu be¬ 
zeichnen. 

In einem resümirenden Schlusscapitel macht der Verfasser an der Hand 
der gefundenen Thatsachen Vorschläge, wie den gefundenen Uebelständen 
nach Möglichkeit abgeholfen werden kann. Diese sachlich gehaltenen Winke - 
und Vorschläge, die an Behörden, Lehrer und Eltern gerichtet sind, be¬ 
schränken sich auf das Nothwendige und Erreichbare und gehen nirgend 
über das Ziel hinaus. Eine Reihe von Tabellen, übersichtlichen graphischen 
Darstellungen und Pläne des Schulgebäudes schliessen die fleissige und ver¬ 
dienstvolle Arbeit. E. Roth (Belgard). 


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Ruff, Vernünftige Krankenpflege. Hirt, System <1. Gesundheitspflege. 171 


Ruff: Das Buch der vernünftigen Krankenpflege. Prak¬ 
tische Winke und Belehrungen für Leidende und Genesende von 
weiland Prof. Dr. C. Reel am. Leipzig, C. F. Winter, 1889. 450 S. 
mit 40 in den Text gedruckten Abbildungen. 

Der Herausgeber, welcher gleich nach dem Tode Reclam’s denselben 
als Redacteur der „Gesundheit“ zu ersetzen berufen wurde, überkam auch 
einen literarischen Nachlass seines Vorgängers in Gestalt eines grösseren 
druckfertigen Materials zum vorliegenden Buche, welches ein Seitenstück 
zu Reclam’s „Buch der vernünftigen Lebensweise“ zu bilden bestimmt 
war. Eine strenge Sichtung des beiderseitigen geistigen Eigenthums der 
Herausgeber erweist sich als unausführbar. Welchem von Beiden die emsteren T 
welchem die rein feuilletonistischen, zu Gunsten der „Anregung“ eingeschalte¬ 
ten’Capitel zuzuschreiben sind, dürfte gleich schwer zu entscheiden sein,, 
wie die Frage, welches rationelle Princip der Eiptheilung der 21 Abschnitte 
zu Grunde gelegen haben könnte. Nr. 1 betitelt sich „Ernährung“, dann 
folgt hinter „Kleidung“, „Einrichtung eines Krankenzimmers“, „Wie soll 
ein gutes Bett sein?“, „Tageseinteilung“, „Der Papagei als Kranken¬ 
gesellschafter (27 Seiten!)“ noch einmal: (7.) „Obst“, „Hartes Brot“, 
„Speisen und Getränke“ ; darauf hinter „Abhärtung“ ein Abschnitt: 
11. „Trinkeuren“. Das Capitel 15 „Verbände“ hat den Inhalt: Special¬ 
ärzte bei den Alten — Chirurgie, Narkose, Lister’sches Verfahren, Anti- 
septik, Hyrtl, Semmelweiss, Sicherheit bei den Operationen, Reinlich¬ 
keit, Desinfectionsmittel, Blutstillung, Verbinden, Verbandformen, : — ein 
Inhalt, für den 21 Seiten (!) dem Verfasser genügten. Vielleicht hat er 
trotzdem nicht ganz Unrecht, wenn er für „Leidende und Genesende“ ein 
Mischgericht von Belehrung, wunderlichen Paradoxen, Scheincontroversen 
und scherzhaften Ueherraschungeu für die verdaulichste Lectüre hält. 

Wern ich (Cöslin). 


Dr. Ludwig Hirt, a. o. Professor an der Universität Breslau: SystöBl 
der Gesundheitspflege. Für die Universität und die ärztliche 
Praxis bearbeitet. Vierte vermehrte und verbesserte Auflage mit 
96 Illustrationen. Breslau, Maruschke & Berend, 1889. 

Das seit 1876 jetzt in vierter Auflage erschienene Werkchen hat eine 
verdientermaassen gute Aufnahme in den betheiligten Kreisen gefunden, 
wie die schnelle Aufeinanderfolge der Auflagen zeigt. Die Besprechung dea 
Inhaltes im XVII. Bande dieser Zeitschrift S. 585 trifft auch heute noch zu, 
da eine wesentliche Aenderung nach der Vorrede zur letzten Auflage nicht 
stattgefunden hat. M. P. 


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172 


Neu erschienene Schriften. 


Neu erschienene Schriften über öffentliche 
Gesundheitspflege. 

(46. Verzeichnis».) 


1. Allgemeines. 

Arbeiten aus dem kaiserlichen Gesondheitsamte (Beihefte zu den Veröffent¬ 
lichungen des kaiserlichen Gesundheitsamtes). V. Bd., 3. Heft. Berlin* 
Springer, 1889. 4. 243 S. mit 1 Tafel, 2 farbigen Karten und 6 Plänen. 
12 M. (V. Bd. compl. 28 M.). 

Armaingaud, Prof. Dr., Sur l’organisation de l’admiuistration de la sante 
publique. Bordeaux, impr. Gounouilhou, 1889. 8. 14 p. 

Araould, Jules, Nouveaux elements d’hygiene. 2. edition, mise au courant dea 
progres'de la Science. Paris, Balliere, 1889. gr. 8. 1404 p. avec 272 fig. 
20 Frc8. 

Bamps, Discours sur Tetat sanitaire de la ville de Hasselt. Hasselt,‘Klock, 1889. 
12. 8 p. 0*25 Frcs. 

Barthös, E., Manuel d’hygiene scolaire. Paris, 1889. 18. IV —141 p. 2*50 M. 
Bouchardat, A., Prof., Traite d’hygiene publique et privee basee sur Petiologie. 
3. edition, revue, oorrigee et augmentee de notes sur les maladies con- 
tagieuses, sur les divers modes de preservation et sur le cholera et la rage. 
Paris, Alcan, 1889. 8. CCLVII — 1100 p. 18 Frcs. 

Brouardel, P., Prof., Le congres international d’hygiene de Paris en 1889. 
Discours prononce ä la seance generale d’ouverture. Paris, Bailiiere, 1889. 
8. 3 Frcs. 

Celli, Angelo, Prof., Annali dell’ istituto d’igiene sperimentale dell’ universitä 
di Roma. Roma, tip. Fratetti Centenari, 1889. Vol. I, Ser. 1. gr. 8. 
XVI — 265 p. Vol. 1, Ser. 2. 188 p. 

Chadwick, Edwin, On preventive administration, as compared witb curative 
administration, as practised in Germany. London, Meldrum print., 1889. 8. 

19 p. 

Chadwick, Edwin, The present condition of sanitary Science. London 1889. 8. 

10 p. 

Convention sanitaire entre la republique orientale de l’Uruguay, l’empire du 
Bresil et la Republique argentine et Reglement respectif. (Traduction de 
M. Antonio Saenz de Zumaran.) Marseille, impr. Barlatier et Barthelet, 
1889. 8. 40 p. 

Deshayes, Charles, Guide de l’hygieniste ä Rouen, etudes sur la mortalite et 
l’assainissement. Fase. I. Rouen, Cagniard, 1888. 12. 58 p. 

Dujardin-Beaumetz, Dr., Conferences de therapeutique de l’höpital Cochin 
(1887 —1888). L’hygiene prophylactique. Microbes, ptomaines, dcsinfection* 
isolemeut, vaccinations et Segislatiou. Paris, Doin, 1889. 8. VIII — 2*25 p. 
avec fig. et planche chromolithographiee. 6 Frcs. 

Bmmerich, Rudolf, u. Heinrich Trillich, Anleitung zu hygienischen Unter¬ 
suchungen. Nach den im hygienischen Institut der königl. Ludwig-Maxi¬ 
milians - Universität zu München üblichen Methoden zusammengestellt. Mit 
einem Vorwort von I>r. Max v. Pettenkofcr. München, Rieger, 1889. 
gr. 8. IV — 318 S. mit 73 Abbildungen. 6*75 M. 


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Neu erschienene Schriften. 173 

Faralli, Giovauni, La riforma delP amministrazione sanitaria in Italia. Firenze, 
Collini, 1888. 12. 323 p. 

Fineschi, Giuseppe, Saggio di medicina eziologica. Siena, 1888. 8. 22 p. 

Flügge, C., Dr., Prof., Grundriss der Hygiene. Leipzig, Veit, 1889. gr. 8. 
XII —568 S. 11M. 

Oeorges, H., Lc^ons elementaires d’hygiene (programmes offlciels) pour l’enseigne- 
ment des ecoles normales primaires et des lycees. 7. ed. Paris, Delalain, 

1889. 12. VIII —328 p. 2 Frcs. 

Jardet, P., Dr., Questions d’bygiene. Hygiene des habitations; bygiene de 
l’enfance. Vichy, Bougarel, 1889. 8. 46 p. 

Kipper, Mich., Dr., Gesundheitslehre für das Volk. Wien, Deuticke, 1888. 
gr. 8. 67 S. 1*20 M. 

Krieger, Geh. Med.-Rath Dr., Topographie der Stadt Strassburg, nach ärztlich¬ 
hygienischen Gesichtspunkten bearbeitet. 2. Auflage. Festschrift für die in 
Strassburg tagende Versammlung des Deutschen Vereins für öffentliche 
Gesundheitspflege. Strassburg, Schmidt, 1889. gr. 8. VIII — 517 S. mit 
Tafeln, Karten und Plänen. 10 M. 

Kupfersehlfiger, Js., Prof., Elements d’hygiene et d’economie domestiques ä 
l’usage des ecoles de Alles. 2. edition. Liege, Vaillant-Carmanne, 1889. 12. 

202 p. 1*75 Frcs. 

de Labrouase, Dr., Service medical de colonisation. Projet de creation de 
medecine departementaux. Guelma, impr. Fons, 1889. 8. 22 p. 

Lefort, Paul, Prof., Aidememoire d’hygiene et de medecine legale. Paris, Bail- 
liere, 1889. 16. 272 p. 3 Frcs. 

Lithgow, R. A. D., Heredity: a study with special reference to disease. Lon¬ 
don, Bailiiere, 1889. 8. 246 p. 4 sh. 6 d. 

Omouton, F., Dr., Conferences sur l’hygieue, suivies de notions de medecine 
usuelle, ä l’usage des ecoles primaires, des pensions, des familles, etc. 4. edi¬ 
tion, revue et augmentee. Paris, Fourant, 1889. 8. VIII—136 p. acec. flg. 

Panizza, M., La riforma sanitaria in Italia. Roma, 1889. 8. 222 p. 5 L. 

Proust, De l’assainissement des ports. Rapport au Congres international 
d’hygiene et de demographie ä Paris en 1889. Paris, Challamel, 1889. 8. 

20 p. 

Rochard, Jules, Dr., Encyclopedie d’hygiene et de medecine publique. Paris, 
Lecrosnier et Babe, 1889. gr. 8. Le fascicule 3*50 Frcs., compl. 120 Frcs. 

Rosenthal, J., Prof. Dr., Vorlesungen über die öffentliche und private Gesund¬ 
heitspflege. Zweite vermehrte und verbesserte Auflage. Erlangen, Besold, 

1890. gr. 8. XVI — 664 8. mit 72 Abbildungen. 12 M. 

Rouasel, Theophile, De l’organisation de l’assistance medicale dans les campagnes 
(France). Rapport au congres international de l’assistance publique ä Paris 
en 1889. Le Mans, Monnayer, 1889. 8. 16 p. 

Ruata, Carlo, L’ordinamento sanitario al congresso d’igiene di Brescia. Citta 
di Castello, Lapi, 1888. 8. 22 p. 

Sehelmerding, Ernst, Hygienische Episteln für Lehrer und Eltern. Heraus¬ 
gegeben vom Deutschen Landeslehrerverein in Böhmen. I. Bd. Reichen¬ 
berg, Fritsche, 1889. 16. 552 S. 3 M. 

Schulz, Oscar, Dr., Kurze Anleitung zu hygienischen Untersuchungen. Sonder¬ 
ausgabe des zweiten Anhangs von J. Rosenthal’s „Vorlesungen über die 
öffentliche und private Gesundheitspflege, 2. Auflage“. Erlangen, Besold, 
1889. gr. 8. VI — 67 S. mit Abbildungen. 1*60 M. 

Sidky-Bey, Dr., Congres international d’hygiene et de Demographie ä Paris en 
1889. Administration des Services sanitaires et d’hygiene publique en 
Egypte. Paris, Impr. Davy, 1889. 18. 10 p. 

Uffelmann, J., Sechster Jahresbericht über die Fortschritte und Leistungen auf 
dem Gebiete der Hygiene. Jahrgang 1888. Braunschweig, Vieweg, 1889. 
gr. 8. IX — 308 S. 6 M. 


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174 Neu erschienene Schriften. 

Uffelmann, J., Prof. Dr., Handbuch der Hygiene. Zweite Hälfte. Wien, Urban 
& Schwarzenberg, 1889. gr. 8. VIII — 435 S. Mit Holzschnitten. 10 M. 

Weiser, M. E., Dr., Regts.-Arzt., Selbsthülfe bei Lebensgefahr, Unglücksfallen 
und Vergiftungen. Nebst praktischen Winken über Erkrankung durch In- 
fection (Ansteckung), Objecte, Mittel und Methoden der Desinfection. Hy¬ 
gienisches Handbüchlein für Jedermann. Wien, Weiser, 1889. 12. 47 S. 

0*80 M. 


2. Statistik und Jahresberichte. 

Bericht des Medicinalinspectors über die medicinische Statistik des Hambur- 
gischen Staates für das Jahr 1888. Hamburg, Druck von Rüter, 1889. gr. 4. 
23 S. mit zahlreichen Tabellen und Tafeln. 

Bertillon, J., Statistique des causes de deces dans les villes. Raport au Con- 
gres international d’hygiene et de demographie ä Paris en 1889. Paris, 
Challamel, 1889. 8. 10 p. 

Bertin-Sans, E., Prof., Rapport general sur les travaux des conseils d’hygiene 
publique et de •salubrite du departement de l’Herault. Annee 1887. Mont¬ 
pellier, irapr. Ricard, 1889. 8. XII — 188 p. 

Bertin-Sans, E., Prof., Rapport general sur les travaux des conseils d’hygiene 
publique et de salubrite du departement l’Herault. Annee 1888. Monpellier, 
impr. Hamelin, 1889. 8. XII — IGO p. 

Bottalico, Guiseppe, Relazione sulle condizioni igienico-sauitarie della citta di 
Bari nel 1888. Bari, Qissi e Avellino, 1889. 8. 20 p. 1 pl. 

Cantor, H., Jahresbericht des Olmützer Stadtphysicates für das Jahr 1888. 

5. Jahrgang. Olmütz, Holzel, 1889. gr. 8. 124 S. 2*70 M. 

Fauser, A., Dr. Stadtarzt, Medicinalstatistischer Bericht des Stadtarztes über das 
Jahr 1888. Im Aufträge des Gemeinderaths der Stadt Stuttgart verfasst. 
Stuttgart, Druck v. Hoffmanu, 1889. Fol. 14 S. 

Gautrelet, Dr., Conseils d’hygiene publique et de salubrite du departement de 
la Cöte d’Or. Compte rendu des travaux accomplis pendant l’annee 1887. 
Dijon, impr. Darantiere, 1889. 8. 152 p. 

Gusbeth, E., Das Sanitätswesen in Kronstadt im Jahre 1888. 5. Jahresbericht. 

Kronstadt, Allbrecht u. Zillich, 1889. gr. 8. 107 S. 1 M. 

Hoff, Emil Madsen, Kongelige Suudhedskollegium. Forhandlinger i Aaret 1887. 
Kjöbenhavn, Reitzel, 1889. 8. 496 p. 

Jahresbericht der Rigaschen Sanitätscommission für das Jahr 1888. Riga, 
Häcker, 18^9. 8. 47 S. 

Jahresbericht, Medicinisch-statistischer — über die Stadt Stuttgart vom Jahre 

1888. Herausgegeben vom Stuttgarter ärztlichen Verein. XVI. Jahrgang. 
Stuttgart, Metzler, 1889. 8. *89 S. 

Jahresbericht über die Verwaltung des Medicinalwesens, die Krankenanstalten 
und die öffentlichen Gesundheitsverhältnisse der Stadt Frankfurt a. M. 
Herausgegeben von dem ärztlichen Verein. 32. Jahrgang, 1888. Frankfurt a. M., 
Sauerländer, 1889. gr. 8. VI — 259 S. 3*60 M. 
v. Kerschensteiner, Dr., Geh. Rath, Obermedicinalrath, Generalbericht über die 
Sanitätsverwaltung im Königreich Bayern. (Neue Folge, 8. Band.) Das Jahr 
1886 umfassend. München, Literar-artist. Anstalt, 1889. Lex.-8. IV — 180 
und 47 S. mit 3 Kartogrammen und 3 Diagrammen. 6 M. 

Newsholme, A., The elements of vital statistics. London, Swan Sonnenschein, 

1889. gr. 8. XXIV — 326 p. 7 sh. G d. 

Panel, G., I)r., Bureau d’hygiene. Statistique medicale et demographique de 
la ville de Rouen (1. aunee, 1888). Rouen , impr. Lecerf, 1889. 8. 80 \k 
avec planches. 

Pilat, Dr., Rapport general sur les epidemies quit ont regne dans le departement 
du Nord pendant l’annee 1888. Lille, impr. Danel, 1889. 8. 43 p. 


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• Neu erschienene Schriften. 


175 


Rampal, L , Dr., Prof, et Prof. Dr. J. S. Roux, Compte rendu des travaux des 
conseils d’liygiene et de salubrite, pendant l’annee 1888. T. 19. Marseille, 
impr. Cayer, 1889. 8. 128 p. 

Rapport sur les travaux du couseil central et des conseils d’arrondissement 
d’hygiene publique et de salubrite du departement des Ardennes pendant 
les annees 1884,-1885, 1886, 1887 et 1888. Charleville, impr. Devin et Anciaux, 
1889. 8. XXVIII —246 p. 

Recueil des travaux du comite consultatif d’hygiene publique de France et 
des actes officiels de l’administration sanitaire. T. 18. Annee 1888. Paris, 
Bailiiere, 1889. 8. XII —647 p. 

Report, Seventeenth annual — of the Local Government Board, 1887—88. 
Supplement containing the report of the medicaL officer for 1887. London, 
Eyre & Spottiswoode, 1889. 8. 313 p. 27 pl. 7 plans. 

Report, Seventeenth annual — of Local Government Board 1887 — 88. Supple¬ 
ment in continuation of the report of the medical officer for 1887. 
Diarrhoea and diphtheria. London, Eyre aud Spottiswoode, 1889. fol. 
157 p., 1 pl., 1 map., 14 diag. 

Report, Detailed annual — of the registrar-general of births, deaths and mar- 
riages in Scotland to her Majesty’s Secretary for Scotland 1886. Edinburg, 
Neill, 1888. 8. 522 p. 1 diag. 

Report, Annual — of the sanitary commissioner with the Government of India. 
With appendices and returns of sickness and mortality among European troops, 
native troops, and prisoners in India 1887. Calcutta, 1889. fol. 220 p. 102 1. 

Report, Eleventh annual — of the Connecticut State Board of Health, 
1887 — 88. New Haven, Tuttle, Moorehouse & Taylor, 1889. 8. 574 p. 5 diag. 

Report, Annual — of the Illinois State Board of Health. Springfield, 1889. 
8. 355 p. 

Report, Fourth Annual — of the State Board of Health of the State of Maine 
for the year 1888. Augusta, Burleigh & Flynt, 1889. gr. 8. XII — 336 p. 

Report, Third annual — of the State Board of Health of the State of Ohio 
for the year ending October 31, 1888. Columbus, Westbote, 1889. 8. 247 p. 

Report, Tvelfth — of the State Board of Health of Wisconsin 1888. Madi- 
son, 1889. 8. 302 p. 

Statistik des Sanitätswesens in den im Reichsrathe vertretenen Königreichen und 
Ländern für das Jahr 1886. Wien, Gerold, 1889. Imp.-4. XLII — 250 S. 9*40 M. 

Travaux du conseil central d’hygiene publique et de salubrite du departement 
de la Seine inferieure pendant l’annee 1888. Rouen, imp. Cagniard, 1889. 
8. 444 p. 

Sähör, Heinrich, Dr., Stadtphysicus, Sanitätsrath, Fünfter Jahresbericht des 
Stadtphysicates über die Gesundheitsverhältnisse der königl. Hauptstadt 
Prag für das Jahr 1886. Prag, 1889. gr. 8. 443 S. mit Tafeln u. Tabellen. 

3. Wasserversorgung, Entwässerung und Abfuhr. 

Altschul, Theodor, Dr., Ueber Wasserversorgung der Städte im Allgemeinen 
und die geplante Wasserversorgung Prags im Besonderen. Prag, Calve, 1889. 
gr. 8. 68 —XI S. 1*60 M. 

Arnould, J., et A. J. Martin, La Protection des cours d’eau et des nappes 
souterraines contre la pollution par les residus industriels. Rapports au 
Congres international d’hygiene et de demographie ä Paris en 1889. Paris, 
Challamel, 1889. 8. 50 p. 

Assainiseement de Paris e soi-disant de la Seine. Egouts, Systeme de vidanges 
en usage; utilisation des eaux d’egout; Arretes prefectoraux etc. Par un 
egoutier. Paris, impr. Fally, 1889. 8. 44 p. 50 Cent. 

Bentivegna, R., Ingegneria sanitaria. Trattato di fognatura cittadina. Milano, 
1889. gr. 8. 605 p. con 160 fig. 18 L. 


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176 Neu erschienene Schriften. • 

Bertschinger, Alfred, Stadtchemiker, Untersuchungen über die Wirkung der 
Sandfilter des städtischen Wasserwerks in Zürich. Zürich, Druck von Zür¬ 
cher & Ferrer, 1889. gr. 8. 73 S. 

Burelle, Emile, Utilisation directe et transportpar cinalisatiou des vidanges de 
la ville de Lyon. Lyon, irapr. Mongin-Rusand, 1889. 8. 22 p. 

Chadwick, Edwin, Circulation or Stagnation: being a Translation of a Paper 
by F. 0. Ward read at the sanilary Congress held in Brussels in 1856 on 
the arterial and venous System for the sanitation of towns, witb a Statement 
of the progress for its completion made since then. London, Cassell & Co., 
1889. 8. 48 p. 1 sh. 

Chipm&n, Willis, The sewerage of small cities and towns. Brockville, 1888. 8. 10p. 

Colyer, F., Treatise on Water Supply. Drainage and sanitary Appliance3 of 
Residences, including Lifting Maschinery, Lighting and Cooking Appa- 
ratus. London, Spon, 1889. 12. 100 p. 6 M. 

Devaux, A., Dr., et Dr. F. Putzeys, Le Tout ä Tegout en Belgique. Bruxelles, 
Hayez, 1889. gr. 8. 53 p. 

JTanzago, Francesco, Per la fognatura di Padova. Padova, 1888. 8. 50 p. 

Fichera, F., Sistemazione sanitaria della citta di Ragusa; conduttura e distri- 
buzioue d’acqua, fognatura, copertura, stradali. Catania, 1889. 16. 190 p. 2 L. 

Fourniö, Question des eaux d’egouts de Paris. Versailles, Cerf, 1889. 8. 42 p. 

Gasch, Adf., Noch Etwas über Fabriksabwässer. Auf Wunsch des galizischen 
Landes-Fischereivereities veröffentlicht. Wien, Gerold, 1889. Lex.-8. 16 S. 

0*60 M. 

Hermite, E., L’Assainissement par l’electricite, Desinfection des vidanges, des 
eaux d’egout et purification des eaux d’alimentation ou des eaux indu¬ 
strielles au moyen des pricedes Hermite, brevetes en tout pays. Paris, Mas- 
son, 1889. 4. 16 p. avec figure. 

Leffmann, Henry, and William Bean, Examination of water for sanitary and 
technical purposes. Philadelphia, Blakiston, 1889. 8. VI —106 p. 

du Mesnuil et Joumet, De Tenlevement et de Putilisation des detritus solides 
(fumiers, boues, gadoues, debris de cuisine, etc.) dans les villes et les cam- 
pagnes. Rapports au congres international d’hygiene et de demographie ä 
Paris en 1889. Paris, Challamel, 1889. 8. 27 p. 

Meyer, H. C., Water-Waste Prevention. London, 1889. 8. 70 p. 6 M. 

Report of the coramittee on the pollution of water supplies appointed by the 
American Public Health Association. Concord, N. H., 1889. 8. 196 p. 

Btelzner, A. W., Prof., Dr., Freibergs Trink- und Brauchwasser. Ein geo¬ 
logisches Gutachten. Freiberg i. S„ Craz & Gerlach, 1889. 8. 39 S. 0*75 M. 

Vfacher, Francis, Defects in Plumbiug and Drainage Work. Manchester, Hey¬ 
wood, Deansgate & Ridgefield, 1889. 1 sh. 

Waring, George E., Sewerage aud land draiuage. New York, van Nostrand. 
1889. 4. 406 p. 29 pl. 

West, Ludwig, Ingepieur, Bericht über die an den bestehenden Wasserversor- 
gungsanlagen und Canalisirungen der Städte Breslau, Dresden, Berlin, Leip¬ 
zig, Chemnitz, Nürnberg, Graz, Pressburg, Znaim, Brünn und Olmütz ge¬ 
machten Wahrnehmungen, mit Rücksicht auf die in Czernowitz einzuführenden 
dergleichen Anlagen. Czernowitz, Pardini, 18§9. gr. 8. 34 S. 1 M. 

2une, Aug., Analyse des eaux potables et determination rapide de leur valeur 
h>gienique. Bruxelles, Lamertin, 1889. 8. 144 p. 

4. Strassen-, Ban- und Wohnungshygiene. 

Corfield, W. H., Dr., Prof., Les maisons d’habitation; leur Construction et leur 
amenagement selon les regles de Phygiene. Traduit et annote sur la 
seconde editiou par Dr. P. Jardet. Paris, Bailiiere, 1889. 16. 160 p. 
avec 54 fig. 2 Frcs. 


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Neu erschienene Schriften. 


177 


Dessaignes, Notice sur une eite de maisons d’ouvriers agricoles fondee ä 
Cbampigny-en-Beauce (Loir et Cher). Blois, irapr. Moreau, 1889. 8. 12 p. 

Dunscombe, Clement, Re-housing of the artizan and labouring classes in sani- 
tary dwellings. London, Sprague, 1889. fol. 45 p. 

Ferrand, E., Du chauffage moderne par les poeles mobiles et divers ä com- 
bustion lente, sommairement compare aux autres modes de chauffage. 
Lyon, Plan, 1889. 8. 23 p. 

Friotj Albert, Les vidanges et les eaux menageres au point de vue de Passai- 
nissement des habitations privees. Paris, Steinheil, 1889. 12. 339 p. 

4 Frcs. 

Fuchs, G., Beiträge zur Untersuchung der Luft auf ihren Kohlensäuregehalt. 
Dissertation. Würzburg, 1889. (Leipzig, Fock.) 8. 17 S. 

Gadaud, E., Salubrite des Habitations. Fosses fixes et tout ä l’egout en France 
et ä Petranger. Paris, Bernard, 1889. 4. 32 p. et 7 planches. 

Grancher et Richard, Action du sol sur les germes pathogenes. Rapports au 
Congres international d’hygiene et de demographie ä Paris en 1889. Paris, 
Challamel, 1889. 8. 22 p. 

Hüllmann, Dr., Sanitätsrath, Ueber obligatorische Ventilationsvorrichtuugeu in 
Neubauten. Vortrag. Magdeburg, Druck von Faber, 1889. 8. 22 S. 

Laborde, J. V., De l’intoxication par l’oxyde de carbone, ä propos de l’usage 
des poeles mobiles, et de la transfusion sauguine comme methode rationelle 
du traitement immediat de cette intoxication. Paris, impr. Goupy et Jour- 
dan, 1889. 8. 36 p. 

Pignant, P., Genie sanitaire. Principe d’assainissement des habitations des 
villes et de la banlieue. Dijon, Darantiere, 1889. gr. 8. 108 p. 1 fase. 

Röster, G., L’acido carbonico dell’ aria e del suolo di Firenze. Firenze, suc- 
cessori Le Moumer, 1889. 8. 107 p. con 16 tav., 6 fig. e 27 prosp. 5 M. 

Roulliet, A., Compte rendu sommaire du congres international des habitations 
ä bon marche ä Paris 1889. Paris, Impr. Nationale, 1889. 8. 53 p. 

Timby, The System of heating, cooling and ventilating. Washington, 1889. 8. 
7 p. 

Trelat, E., et Somasco, Du chauffage et de Paeration des habitations. Rap¬ 
port au congres international d’hygiene et de demographie ä Paris en 1889. 
Paris, Challamel, 1889. 8. 11 p. 

Vetter, L., Das Stuttgarter Schwimmbad, seine Geschichte, Einrichtung und Be¬ 
stimmung. Stuttgart, Metzler’s Sort., 1889. gr. 8. 61 S. Mit 1 Abbildung 
und 2 Plänen. 1 M. 


5. Schulhygiene. 

Burgerstein, Leo, Dr., Axel Key’s schulhygienische Untersuchungen. Ham¬ 
burg, Voss, 1889. gr. 8. VI — 34G S. mit 12 Curventafeln. 12 M. 

Delvaille, C., Dr., La Colonie sanitaire de vacances de Bayonne (en 1888) ä 
Saint-Jean-de-Luz. Bayonne, impr. Lamaiguere, 1889. 8. 11 p. 

Gaud, Edouard, De Paeration de la sedentarite dans les lycees d’interne. These. 
Paris, 1889. 4. 98 p. 

Gleitsmann, E., Kreisphysicus, Die ländlichen Volksschulen des Kreises Zauch- 
Belzig in gesundheitlicher Beziehung. Eine statistische Studie. Berlin, 
Enslin, 1889. 4. IV — 23 S. 2*75 M. 

v. Hippel, A., Prof., Dr., Dir., Ueber den Einfluss hygienischer Maassregeln auf 
die Schulmyopie. Giessen, Ricker, 1889. 4. 70 S. 3 M. 

Jahresbericht des Vereins für deutsche „Feriencolonien“ für arme und schwäch¬ 
liche Kinder der Stadt Prag 1888. Prag, Dominicus, 1889. gr. 8. 16 S. 
0*40 M. 

Jost u. Würth, Ueber das Schulbanksy&tem von Jost und Würth. Zürich, 
Orel, Füssli, 1889. 4. 12 S. mit 6 Abbildungen. 1*50 M. 

ViertetjahrMchrift für OeaundheiUpÜege, 1890. 12 


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178 Neu erschienene Schriften. 

Hembold, Dr., Med.-Rath, Zur Gesundheitspflege in der Schule. Vortrag, ge¬ 
halten in der Jahresversammlung württeinbergischer Reallehrer. Tübingen, 
Fues, 1889. gr. 8. 15 S. 0 40 M. 

Hiant, A., Dr., Le Surmenage intellectuel et les Exercices physiques. (Sur- 
menage intellectuel des enfauts; des adultes: lettres, savants, hommes livres 
aux professions liberales, artistes. Influence des exercices physiques.) Paris, 
Bailiiere, 1889. 16. VIII-312 p. 3 50 Frcs. 

Schimpf, E., Die seit 1870 neu erbauten Sehulhäuser Basels. 9 Ansichten in 
Lichtdruck, nebst Grundrissen, Situationen und erläuterndem Text. Basel, 
Schneider, 1887. Fol. 24 S. In Mappe. 12 M. 

Spataro, Donato, Ing., Bagni nelle scuole popolari. Roma, tip. Fratelli Cente- 
nari, 1889. gr. 8. 15 p. 

Steger, A., Rector, Die Förderung der Gesundheitspflege in den Schulen. Er¬ 
gebnisse des schulhygienischen Cursus in Berlin vom 17. bis 22. December 
1888. Merseburg, Stollberg, 1889. 8. 32 S. 0*50 M. 

6. Hospitäler und Krankenpflege. 

Asta-Buruaga, L., Las ambulancias civilis. Systema existente en Nueva York 
y su posible implantacion en Santiaga. Santiago de Chile, Imprenta nacional, 

1888. 8. 19 p. 

Böhm, C., Prof., Dr., UeberKrankenhäuser. Geschichte, Bau, Einrichtung und 
Betrieb derselben. Wien, Urban & Schwarzenberg, 1889. gr. 8. 92 S. 

Böhm, Max, Dr., Die erste Hülfe in Erkrankungsfällen bis zur Ankunft des 
Naturarztes, nebst Anhang. Chemuitz, Tetzner & Zimmer, 1889. gr. 8. 
78 S. 0*50 M. 

Brenneoke, Dr., Zur Reorgauisatiou des Ilebammenvvesens. Entgegnung an 
Herrn Prof. Dr. Ahlfeld. Magdeburg, Faber, 1889. gr. 8. 23 S. 1 M. 

Cuzent, G., L’Hospice civil et les Höpitaux de Brest. Brest, impr. Dumont, 

1889. 8. 437 p. 

Deneke, Th., Dr., Dir.-Assist., Mittheilungen über das allgemeine Krankenhaus 
zu Hamburg-Eppendorf. Unter Mitwirkung von Prof Dr. H. Curschmann 
bearbeitet. Braunschweig, Vieweg, 1889. gr. 8. VI — 79 S. Mit einem 
Situationsplan und 21 in den Text gedruckten Figuren nach Zeichnungen 
des Verfassers. 2*40 M. 

Dobröe, L. E., A manual of home nursing. With an introduction by Mary 
Scharlieb. London, Swan Sonnenschein, 1889. gr. 8. XIII — 154 S. 1 sh. 
6 d. 

Drouineau, G., Du classement des etablissements hospitaliers. Paris, Masson, 
1889. 8. 22 Frcs. 

Förö, C., Du traitement des alienös dans les familles. Paris, Alcan, 1889. 
18 jesus. VII — 172 p. 2*50 M. 

Festschrift zur Eröffnung des neuen allgemeinen Krankenhauses zu Hamburg- 
Eppendorf. Herausgegeben von den Aerzten des allgemeinen Krankenhauses 
unter Mitwirkung von DD. C. Eisenlohr, E. Fraenkel, C. G. Ilaase, 
Dir. Prof. A. Käst, DD. C. Lauenstein, M.Nonn, A. Saenger, M.Schede, 
F. Wolff. Hamburg, Mauke, 1889. gr. 4. VII—175 S. mit 1 Taf. 12 M. 

F Ossel , Victor, Geschichte des allgemeinen Krankenhauses in Graz. Graz, 
LeuBchner & Lubensky, 1889. 8. 139 p. 

Galtet, Louis, Le Service du prompt secours (theories hospitalieres), avec devis 
et plans dresses parM. Henri Mathieu, architecte. Paris, Steinheilrl889. 
8. 27 p. 

Gerval, 0., Dir., u. Dr. A. Woehrlin, Das Reconvalescentenhaus Hospiz Lovisa 
Bericht über die erste Betriebsperiode, 1. Juli 1888 bis 31. März 1889. 
Strassburg, Elsässische Druck- und Verlagsanstalt, 1889. gr. 8. 31 S. mit 
2 Plänen. 


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Neu erschienene Schriften. 


179 


Kühner, A., Erste Hülfe bei Erkrankungen und Unglücksfallen, nebst einer 
Belehrung zur Verhütung derartiger Zufälle. Frankfurt a. M., Knauer, 1889. 
gr. 8. 56 $. 1 M. 

Hencke, San.-Rath, Dr.. Welche Aufgaben erfüllt das Krankenhaus der kleinen 
Städte und wie ist es einzurichten? Nach langjähriger Erfahrung darge¬ 
stellt. Berlin, Enslin, 1889. gr. 8. IV —174 S. mit 7 Textholzschnitten 
und 6 Tafeln. 5 M. 

Monod, H., L’Assistance publique en France en 1889, discours prononce ä 
Pouverture du congres international de Passistance publique ä Paris, le 
28 juillet 1889. Paris, impr. Barre, 1889. 8. 29 p. 

Monat, F. J., Dr., and H. Saxon Snell, Hospital Construction and Manage¬ 
ment. Second edition. London, Churchill, 1889. 4. 35 sh. 

Mullier, Dr., Notice sur le nouvel höpital militaire de Bruxelles. Bruxelles, 
Manceaux, 1889. 8. 40 p. et 4 pl. 1*50 Frcs. 

t. Nussb&mn, Geh. Rath, Die erste Hülfe bei Verletzungen und einigen anderen, 
erschreckendeu Zufallen. 5. abermals vermehrte Auflage. Ausgsburg, 
Literar. Institut von Dr. M. Huttier, 1890. 16. 46 S. 0*20 M. 

Pinon, Administration et compatibilite hospitalieres. Paris, 1889. 12. 102 p. 

Potier, L., Reflexions sur Passistance publique ä la Campagne et plus parti- 
culierement sur Passistance de la vieillesse indigente. La Roche-sur-Yon, 
impr. Tremblay, 1889. 8. 37 p. 

Puech, Albert, Dr., La Leproserie deNimes (1163—1663) d’apres de documents 
inedits, avec Panalyse de deux livres de raison et la liste des lepreuse au 
XVIc siede. Nimes, Gervais-Bedot, 1889. 8. 86 p. 

Pegnard, A., Dans quelle mesure Passistance publique doit-elle etre obligatoire? 
Resultats obtenus dans les pays oü eile existe. Rapport au Congres international 
de Passistance publique ä Paris en 1889. Le Mans, Monnoyer, 1889. 8. 22 p. 

Poeenau, N. S., Charity Organization: ses methodes et ses theories, avec un 
compte rendu de son progres et des resultats qu’elle a accomplis dans les 
Etats-Unis de PAmerique. Rapport au congres international de Passistance 
publique ä Paris en 1889. Le Mans, Monnoyer, 1889. 8. 20 p. 

Schaefer, Dr., Leitfaden zum Unterricht der Wärter und Wärterinnen an öffent¬ 
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avec fig. 1 Frc. 

Derblich ? W., Dr., K. K. Oberstabsarzt d. R., Ein Menschenalter Militärarzt. 
Erinnerungen eines K. K. Militärarztes. Erster Theil. Hannover, Helwing, 
1889. 12. 169 S. 2 M. 

Förslag tili regiemente för sjukvärden i fölt. Stockholm, Norstedt, 1889. 8. 
332 p. 4 tab. 

Havard, V., Manual of drill for the hospital corps and Company bearers of the 
U. S. Army and National Guard. Bismarck, Dak., 1889. 16. 66 p. 

Lagneau, G., Mortalite des militares fran§ais dans les colonies. Orleans, impr. 
Girardot, 1889. 8. 33 p. avec tableaux. 

Mundy, J., u. H. Zipperling, Organische Bestimmungen und das Reglement 
für den inneren freiwilligen Sanitätsdienst im Kriege, dann die Beschrei¬ 
bung der Sanitätszüge des Souveränen Malteser-Ritter-Ordens G. v. Ö. B. etc. 
Vierte vermehrte und veränderte Auflage. Wien, Seidel, 1889. Lex.-8. 

VIII —91 S. mit ß Tafelu. 6 M. 

12 * 


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180 Neu erschienene Schriften. 

Ravenez, E., Dr., La vie du soldat au point de vue de l’hygiene. Paris, 
J. B. Bailliere, 1889. 12. 375 p. avec 55 figures intercalees dans le texte. 
3*50 Frcs. 

Roth, Wilh., Generalarzt, Dr., Jahresbericht über die Leistungen und Fort¬ 
schritte auf dem Gebiete des Militärsanitätswesens. Bericht für das Jahr 

1888. Suppl.-Band zur Deutschen militärärztl. Zeitschrift. Berlin, Mittler, 

1889. gr. 8. XIII —234 S. 5 M. 

Schöfer , Hans, Dr., Landesübliche Menagen und Kriegsverpflegung der k. k. 
Truppen. Darstellung und vergleichende Beurtheilung der verschiedenen 
landesüblichen Menagen, sowie der systematisirten Kriegs Verpflegung und 
des Reservevorrathes des k. k. Truppen, mit Rücksicht auf die bisher be¬ 
kannten Gesetze der Ernährung. Vom k. k. Militär-Sanitäts-Comite gekrönte 
Preisschrift. Wien, Deuticke, 1839. gr. 8. 152 S. mit 2 farbigen Tafeln. 
3-60 M. 

Statistischer Sanitätsbericht für das Jahr 1887. Im Aufträge des k. k. Reicbs- 
Kriegs - Ministeriums (Marine - Section) zusammengestellt von Maximilian 
Brillant. Wien, Braumüller, 1888. 8. 144 S. 

Weiser, M. E., Dr, Regts.-Arzt, Die Verbandpäckchen. Eine Sammlung aller dies¬ 
bezüglich für das k. k. stehende Heer und die k. k. Landwehr erlassenen 
Bestimmungen über Form, Inhalt, Tragart, Zweck, Gebrauchsweise, Auf¬ 
bewahrung, Conservirung, Evidenthaltung, Verrechnung und Ausgabe der¬ 
selben. Wien, Weiser, 1889. gr. 8. 4 S. 0*40 M. 

8. Infectionskrankheiten and Desinfection. 

Adriani, P., De tropische infectieziekten. Leeuw, 1889. 8. 121 p. 310 M. 
Anagnostakis, A., La methode antiseptique chez les anciens. Athenes, Wil¬ 
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notamment des rapports de la necrobiose avec les effets de certains microbes. 
Lyon, impr. Plan, 1889. gr. 8. 5 p. 

Arnold, Julius, Prof., Dir., Dr., Ueber den Kampf des menschlichen Körpers mit 
den Bacterien. 2. Abdr. Heidelberg, Winter, 1889. gr. 8. 46 S. 1*20 M. 
Baciyalupi, E. G., Immunity throug leucomaines. Translated by R. F. Rafael. 
New York, Vail, 1889. X — 170 p. 

Bard, L., Dr., De la propagation et de la prophylaxie des epidemies de diph- 
therie. Relation de l’epidemie d’Oullins. Lyon, impr. Plan, 1889. 8. 80 p. 
Baumgarten, P., Prof., Dr., Lehrbuch der pathologischen Mykologie. Vorlesungen 
für Aerzte und Studirende. Braunschweig, Bruhn, 1889. gr. 8. IV—973 S. 27 M. 
Bernheim, Hugo, Dr., Tascheubüchlein für den bacteriologischen Praktikanteu, 
enthaltend alle technischen Detailvorschriften zur bacteriologischen Labora¬ 
toriumsarbeit. Würzburg, Stüber, 1889. 12. 36 S. 1*20 M. 

Billington, C. E., Diphtheria: Its nature and treatment. New York, 1889. 8. 
326 p. Illustr. 12 sh. 6 d. 

Blanc, Emile, Dr., Action pathogene d’un microbe trouve dans les urines 
d’eclamptiques. Paris, Lecrosuier et Babe, 1889. 8. 24 p. avec fig. 

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8. 11 p. 

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Bostroem, E., Der menschliche Körper und die Bacterien. Dissertation. Giessen, 
1889 (Leipzig, Fock). 4. 23 S. 

Braem, Curt, Untersuchungen über die Degenerationserscheinungen pathogener 
Bacterien im destillirten Wasser. Inauguraldissertation. Königsberg, Koch, 
1889. gr. 8. 62 S. 1 M. 


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Neu erschienene Schriften. 


181 


Brühl, L., Dr., u. Secr. E. Jahr, Diphtherie und Croup im Königreich Preussen 
in den Jahren 1875 bis 1882. Ein Beitrag zur Ergründung, Einschränkung 
und Heilung dieser Krankheiten. Mit einem Vorwort von Hofrath Prof. 
Dr. M. J. Oertel. Berlin. Hirschwald, 1889. gr. 8. IV — 112 S. mit gra¬ 
phischen Darstellungen und einer Karte. 4 M. 

Cadet, J,, Essai historique sur la suette miliaire (1718— 1887). These. Paris, 
Ollier-Henry, 1889. 4. 81 p. 

Cameron, J. Spottiswoodc, Dr., Hints as tothe Working of the Infectious diseases 
(notification) Act, 1889. London, Hamilton, Adams & Co., 1890. 1 sh. 6 d. 

Carlberg, N., Dir., Statistik der Infectionskrankheiten in Riga für die Jahre 
1883 bis 1887. Im Aufträge der statistischen Commission der Stadt Riga 
herausgegeben und mit Erläuterungen versehen. Riga, Stieda, 1889. gr. 8. 
XX — 48 S. mit einer Planskizze der Stadt Riga. 4 M. 

Celli, A., Prof., e Dr., L. De Blasi, Stazione di vaccinazione antirabbiche. 
Relazione del suo primo anno di vita (1887 —1888). Palermo, Virzi, 1889. 
8. 52 p. 

Celli, A., e G. Guarnieri, Süll’ etiologia dell’ infezione malarica. (Estr. d. 

Atti d. R. accad. med. di Roma.) Roma, 1888. gr. 8. 28 p. 

Cholera, Nr. VII der Hygienischen Tagesfragen: Geschichte und Epidemiologie 
der Cholera von Generalarzt Dr. J. Fayrer in London. — Die Cholera in 
Indien von Dr. Erni-Greiffenberg. — Quarantänen von Stabsarzt Dr. 
Schuster. — Studien über die Aetiologie der Cholera von Prof. Dr. C. Cr am er. 
Mit einem Vorworte von Dr. Max v. Pettenkofer. München, Rieger, 1889. 
8. 125 S. 3*60 M. 

Cornet, Geo., Dr., Wie schützt man sich gegen die Schwindsucht? Hamburg, 
Verlags-Anstalt u. Druckerei A.-G., 1889. gr. 8. 40 S. 0*80 M. 

Courmont, J., Sur une nouvelle tuberculose bacillaire. Lyon, impr. Plan, 1889. 
8. 7 p. 

Cullingworth, Charles J., Puerperalfever a preventable disease, a plea for the 
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Churchill, 1888. 8. 36 p. 

Czaplewski, Eug., Untersuchungen über die Immunität der Tauben gegen 
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Davaine, C. J., Charbon, septicemie, parasitisme, microbisme. Paris, Bailliere, 
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Debierre, C., Prof., Les maladies iufectieuses. Microbes, Ptomai'nes et Leuco- 
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Debray, A., Dr., Etiologie de la choree. Bruxelles, Hayez, 1839. 8. 7 p. 
1-25 Frcs. 

Dealandes, G., Dr., Micro-organ'smes et Suppuration (etat actuel de la science). 

These. Montpellier, impr. Hamelin, 1889. 4. 82 p. 
Dubousquet-Laborderie, Dr., Causes des deces par maladies epidemiques et 
contagieuses dans la commune de Saint-Ouen et mesures de prophylaxie. 
Paris, Chaix, 1889. 8. 32 p. 

Feige, Ernst A. 0., Die Puerperalfieberepidemieen in der Charite seitGusserow 
bis einschliesslich 1885 mit besonderer Berücksichtigung der Aetiologie. 
Inauguraldissertatidu. Berlin, Schumacher, 1888. 8. 32 S. 

Felix, J., Dr., Despre prevenirea tuberculosei. Conferinta tinut a la atheneul 
roman la 27 Aprilie 1889. Bucuesci, tip. Wiegand, 1889. 8. 39 p. 
Fiessinger, C., Dr., La Grippe infectieure ä Oyonnax (Ain), Novembre 1888 ä 
Avril 1889. Paris, Doin, 1889. 8. 84 p. Avec un plan et 72 traces litho** 
graphies. 4 Frcs. 

Fiessinger, Dr., Note sur une epidemie de septicemie puerperale d’origine 
crysipelateuse. Paris, Doin, 1889. 8. 16 p. 

Foureur, Albert, Dr., Etüde sur la culture des microorganismes anaerobies 
(Thete.) Paris, Doin, 1889. 8. 73 p. avec 25 tig. 


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182 Neu erschienene Schriften. 

Freire, D., La mission du Dr. Sternberg au Bresil, la fievre jaune. Paria 
Bailliere, 1889. 8. Avec pl. 2*50 Frcs. 

Furnee, G. J. H. jr., Een fragment uit mijne beri-beri-aanteekeningen. (Het 
beri-beri-begrip) voorafgegaan door nader toegelicht vervolg op (de causa 
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Gallois, P., L’Hygiene moderne et la Suppression des maladies contagieuses; 
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Paris, impr. Quantin, 1839. 8. 24 p. 

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Gibier , P., Etiology and treatment of yellow fever. Translated by Joseph 
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Goliner, Dr., Diphtheritis und Croup (Bräune). Ihre Ursachen, Verhütung und 

- Heilung. Allgemeinverständlich dargestellt. Wiesbaden, Bechtold, 1889. 8. 
47 S. 075 M. 

Green; W., Ueber Tuberkelbacillen in alten ausgeheilten Lungenherden. Dis¬ 
sertation. Berlin, 1889 (Leipzig, Fock). 8. 29 S. 

Heule, A., Ueber Creolin und seine wirksamen Bestandteile. Dissertation. 
Göttingen, 1889 (Leipzig, Fock). 8. 37 S. 

Holba; Ed. Frdr., Die Bekämpfung der Diphtheritis. Auf Grund eigener Er¬ 
fahrungen verfasst. Hermsdorf, Sagan, Schönborn, 1889. gr. 8. IV — 9 S. 
0-50 M. 

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or rabies by M. Pasteur, during the last two years“. London, Hansard r 
1888. fol. 3 p. 

Jasiewicz, J., Quelques consideratious sur les causes de Pimmunite acquise 
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Jerosch, Gust., Experimentelle Untersuchungen über die desiuficirenden Wir¬ 
kungen von Höllensteinlösungen. Inauguraldissertation. Königsberg, Gräfe 
& Unzer, 18S9. gr. 8. 22 S. 1 M. 

Jones, Thomas G., Prevention of importation of yellow fever. Montgoinery, 

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Klein, E., The bacteria in asiatic cholera. London, Macmillan, 1889. 8. 176 p. 5 sh. 

Kreibohxn, ltud., Ueber das Vorkommen pathogener Mikroorganismen im Mund- 
secret. Inauguraldissertation. Helmstedt (GöttiDgen, Vandenboeck& Ruprecht), 

1889. gr. 8. 37 S. 0*80 M. 

Kühne, H., Dr., Recherche des bacteries dans les tissus animaux. Guide pra- 
tique, redige d’apres des travaux personnels. Edition fran^aise, par Martin 
Her man, avec prefaee par Ch. Firket. Liege, Nierstrasz, 1889. 12. 

XV T I — 60 p. 2 Frcs. 

Kukulus, R., Desinfection des Geburtshelfers in der Praxis. Dissertation. Ber¬ 
lin, 1839 (Leipzig, Fock). 8. 31 S. 

Landrö, Ch., Dr., Over de oorzaken der verbreiding van de Lepra. Een 
waarschuwend woord hoofdzakelijk gericht tot de bewoners van Suriname. 
’s-Gravenhage, Nijhoff, 1889. 8. 15 S. 

Lar di er, Dr., Hygiene publique. De l’isolement et de la desinfection dans la 
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La Torre, Felice, Osservazioni critiche sul metodo antirabbico Pasteur. Ber¬ 
gamo, Bolis, 1888. 8. 120 p. 

Lavrand, Dr., Prof., Congres sur Petude de la tuberculose chez Phomme et les 
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Legrain, E., Sur le bacille rouge de Globig. Nancy, impr. Berger-Levrault 
1889. 8. 4 p. 


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Neu erschienene Schrillen. 183 

Le Hardy, J. C., The rational method of preventing yellow fever on the South 
Atlantic coast. August», Richards, 1889. 8. 22 p. 

Liebermann, H., De l’etiologie de la phthisie pulmonaire et laryngee et de 
leur traitement ä toutes les periodes de la maladie. Paris, Masson, 1889. 
8. 83 p. 

Loewenstein, Jul., Die Impftuberculose des Praeputiums. Inauguraldisser¬ 
tation. Königsberg, Koch, 1889. gr. 8. 22 S. 0*80 M. 

LiLhrs, Carl, Beiträge zur Kenntnis® der Actinoroykosis des Menschen. Inaugural¬ 
dissertation. Göttingen, Vandenhoeck & Ruprecht, 1889. gr. 8. 36 S. 

1 M. 

Lunow, M., Beitrag zur Diagnose und Therapie der Actinoraykose. Königs¬ 
berg, Koch, 1889. gr 8. 29 S. 080 M. 

Maen&mara, C. N., Leprosy: a comraunieable disease. Second edition. London, 
Churchill, 1889. 8. 2 sh. 

Martin, A. J., Dr., Des epidemies et des maladies transmissibles dans leurs 
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337 p. 3 Frcs. 

Miller, W. D., Die Mikroorganismen der Mundhöhle. Die örtlichen und allge¬ 
meinen Erkrankungen, welche durch dieselben hervorgerufen werden. 
Leipzig, Thieme, 1889. gr. 8. XX — 305 S. Mit Illustr. 15 M. 

Montada, A., Oberapotheker a. D., Katechismus der Desinfection. Berlin und 
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Nachteheim, Hubert, Zur Kenntniss der Biologie der Cholerabacterien. In¬ 
auguraldissertation. Siegburg, Reckinger, 1888. 8. 34 p. 

Nissen, F., Zur Kenntniss der bacterienfeindlichen Eigenschaften des Blutes. 
Inauguraldissertation. Breslau, 1889. 8. 38 S. 

Oberdörffer, H. J., Ueber Einwirkung des Ozons auf Bacterien. Inaugural¬ 
dissertation. Bonn, 1889. 8. 22 S. und 1 Tafel. 

Olavide, Dr., Sur la contagion de la lepre et Norabre probable de lepreux qui 
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impr. Alcan-Levy, 1889. 8. 4 p. 

Onimus, Henri, De l’action de la lumiere sur les microbes. These. Paris, 18S9. 
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ticular supply of milk, 1889. London, Eyre & Spottiswoode, 1889. fol. 
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Paaser&t, Dr., Notes sur l’etiologie d’une epidemie de fievre typhoide a Bourg- 
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Pavone, A., Le lesioni istologiche prodotte nellamilza e nei reni degli animali 
a sangue caldo dalle inoculazioni del bacillo del tifo e delle ptomaine, e le 
sorti del ferro negli organi emopoietici e depuratori. Napoli, 1888. 8. 18 p. 

Pavone, A., Degenerazione grassa acuta del fegato e principalmente dei capi- 
lari epatici negli animali a sangue caldo, prodotto dal bacillo del tifo e 
dalle sue ptomaine. Napoli, 1888. 8. 18 p. 

Pekelh&ring , Estudios sobre o beri-beri nas Indias Neerlandezas, vertidos 
directamente do idioma hollandez e seguidos de commentarios e explica^ots 
pelo Dr. J. B. de Lacerda. Rio de Janeiro, Laemmert, 1889. 8. 44 p. 

Pepper, E., Dr., Contribution ä l’etude des epidemies de 1889 en Algerie, ä 
propos de la soi-disant epidemie de variole dans la region de Menerville: 
observations, traitement nouveau, documents officiels. Alger, impr. Fontana, 
1889. 8. 23 p. 


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184 Neu erschienene Schriften. 

Petit, L. H., Dr., Congres pour Petude dela tuberculose chez Phorameet chez les 
animaux. Premiere session (1888). Paris, Masson, 1889. 8. 7«.0 p. 

Petruschky, Job., Untersuchung über die Immunität des Frosches gegen Milz¬ 
brand. Inauguraldissertation. Jena, Fischer, 1888. 8. 28 p. 

v. Pettenkofer, M., Dr., u. Dr. H. v. Ziemssen, München eine gesunde Stadt. 
Zwei Gutachten: Die Typhusbewegung in München von 1851 bis 1887, von 
M. v. Pettenkoffer. — Ein weiterer Beitrag zur Typhusfrage von Dr. 
v. Ziemssen. München, Knorr & Hirth, 1889. gr. 8. 36 S. 

Pfeiffer, A., Dr., Kreisphysicus, Ueber die bacilläre Pseudotuberculose bei 
Nagethieren. Leipzig, Thieme, 1889. gr. 8. III — 43 *S. mit 3 Tafeln 
2-50 M. 

Pierre, M., Contribution ä Petude sur Pimpaludisme; diathese. (These.) Paris, 
Ollier-Henry, 1889. 4. 33 p. 

Pigeon, Ch., Dr., Nouveile etiologie des epidemies de cholera. Cause originelle, 
moyens de s’en preserver. Nevers, impr. Gourdet, 1889. 8. 16 p. 

Pourtald, V., La Rage. Considerations au point devue de sa genese, sa nature, 
son traitement. Paris, Davy, 1889. 8. 15 p. 

Proost, Les microbes et la vie: hygiene et agriculture. Bruxelles, Pollennis, 
1889. 8. 95 p. 

Raphael, L., Etudes pratiques sur le diphthere et le cholera. Paris, Bailliere, 
18. 276 p. 

Ringk, 0., Wie können wir Ansteckungskrankheiten, als Diphtheritis, Scharlach, 
Stickhusten, Tuberculose und ihren Epidemieen, mit Erfolg entgegentreten? 
Berlin, Steinitz, 1890. 8. 96 S. 

Rohrer, F., Zur Morphologie der Bacterien des Ohres und des Nasenrachen¬ 
raumes. Zürich, Meyer & Zeller, 1889. 8. III — 79 S. Mit 5 Tafeln in 
Farbendruck. 5 M. 

Roth, Otto, Dr., Wa9 kann und soll die Frau thun, um vor Wochenbettkrank¬ 
heiten geschützt zu sein? Zürich, Schröter u. Meyer, 1889. gr. 8. 16 S. 

0-40 M 

Ruata, Carlo, Difendetevi! (Diffendetevi dellafebbre tifoidea.) Citta di Castello, 
Lapi, 1888. 8. 24 p. 

Salgado y Faura, F., Monografia aeerca de la difteria. Con un prologo del 
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Schröter, L., Die Verbreitung der Luugenschwindsucht in der Schweiz nach 
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Söguin, M. P. E. M., Dr., Considerations generales sur les epidemies d’ictere 
catarrhal, ä propos d’une serie de cas observes dans les troupes casernees ä 
Lorient en 1889. These. Rochefort, impr. Theze, 1889. 8. 79 p. 

Simon, Jules, Nouvelles etudes sur la diphtherie. Paris, Masson, 1889. 8. 55 p. 
1*25 Frcs. 

Simon, Jules, De la nature de la diphtherie d’apres les nouveaux progres de 
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recueillie et redigee par Pierre J. Mercier. Paris, Steinheil, 1889. 
8. 15 p. 

Sirot, Octave, La tuberculose est eile vraiment parasitaire? iStude analytique. 
Beaune, Cretin-Pellion, 1888. 8. 32 p. 

Spear, J., Report to the Local Government Board upon a prevalence of typhoid 
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near Birkenhead. London, Eyre & Spottiswoode, 1889. fol. 10 p. 

Staehely, J. A„ Das gelbe Fieber und ähnliche epidemische Fieberkrankheiten 
in warmen Klimaten. Darmstadt, Druck von Hohmann, 1889. 8. 12 S. 

Thoinot, L. H., et E. J. Masselin, Precis de microbie medicale et veterinaire. 
Paris, Masson, 1889. 12. 424 p. 

Tschaeche, J.. Ueber Prophylaxis des Puerperalfiebers. Inauguraldissertation. 
Greifswald (Leipzig, Fock), 1889. 8. 23 8. 


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Neu erschienene Schriften. 


185 


Ungar, Ludwig, Dr., Ursachen und Verhütung der Scrophulose. Populäre Ab¬ 
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2 M. 

Verdierre, P., Le cholera en Espagne en 1885. (These.) Paris, irapr. Steinheid 
1889. 8. 32 p. 

Veyssiäre, Hygiene et salubrite publique. Rapport ä Monsieur le maire de* 
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1888 pour Petude de la tuberculose humaine et animale. Rouen, Lecerf r 

1888. 8. 24 p. 

Waibel, Kurze Anleitung zur Verhütung des Wochenbettfiebers, zum Gebrauche* 
für Frauen und Hebammen. Dillingen (Leipzig, Schneider), 1889. 8. 14 S. 
0*25 M. 

W&ssilieif, N. P., Ueber infectiösen Icterus. Wien, Urban & Schwarzenberg,. 

1889. gr. 8. 47 S. 075 M. 

Wittram, Ed., Bacteriologische Beiträge zur Aetiologie des Trachoms. Inaugural¬ 
dissertation. Dorpat, Karow, 1889. gr. 8. 77 S. 1*50 M. 

Wright, H. P., Leprosy an imperial danger. London, Churchill, 1889. 8. 
110 p. 4*80 M. 

Zengerl©, Max, Ueber Spätinfection im Puerperium. Inauguraldissertation. 

Tübingen, Fues, 1889. gr. 8. 28 S. 1 M. 
von Ziemssen, H., Pulmonary tuberculosis. Its etiology, Symptomatology and 
therapeutics. Translated by David J. Doherty. Detroit, Davis, 1888. 12. 

118 p. 

9. Hygiene des Kindes und Kindersterblichkeit. 

Amat, L., De la scrofule, histoire et doctrines, etiologie, prophylaxie dans la 
premiere enfance. Paris, Masson, 1889. 8. 136 p. 

Bertherand, E., Dr., Hygiene de Penfance algerienne. Deces, Naissances,. 
Maladies et Modes d’allaitement compares au point de vue des nationalites. 
Alger, impr. Fontana, 1889. 8. 24 p. 

Blaehe, R., Dr., Hygiene et Protection de Penfance au premier äge. Paris, 
Alcan-Levy, 1889. 8. 14 p. 

Coffignon, A., L’enfant ä Paris. La maternite. Les enfants assistes. Lea 
enfants malades. Les infirmes. Les sourds - muets. Les aveugles. Lea 
moralement abandonnes, etc. Paris, Kolb, 1889. 8. 440 p. 

Belage, A., Rapport sur le Service de la protection des enfants du premier 
äge dans le departement de la Gironde. Bordeaux, impr. Delmas, 1889. 8. 
153 p. 

Floquet et Ferrouillat, Enfants moralement abandonnes. Loi sur la protection 
des enfants maltraites ou moralement abandonnes, presentee au nom de 
M. Car not, president de la Republique frangaise. Rapport au Congree 
internationale de Passistance publique ä Paris en 1889. Le Mans, impr. 
Monnoyer, 1889. 8. 28 p. 

G&utrez, Eug., Dr., Prof., Du röle de Phygiene dans le developpement et 
Peducation des enfants, Conference faite au palais des Facultes de Cler- 
mont, le 1. mars 1889. Clermont-Ferrand, impr. Mont-Louis. 1889. 8. 

21 p. 

Golay, E., Conseils aux jeunes meres. Paris, Carre, 1889. 18. 3*50 Frcs. 
Klemmer, R., Dr., Fortschritt in der künstlichen Kinderernährung. Skizze. 
Pankreatin als Milchzusatz von Thdr. Timpe. Magdeburg, Wennhacke & 
Ziocke, 1889. gr. 8. 16 S. mit Textabbildungen. 0*50 M. 

L&ndouzy et H. Napias, Mesures d’ordre legislatif, administratif et medica 
prises dans les diverses pays pour la protection de la sante et de la vie de 
la premiere enfance. Rapports au congies international d’hygiene et de 
demographie ä Paris en 1889.- Paris, Challamel, 1889. 8. 16 p. 


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186 Neu erschienene Schriften. 

Laugere, Services des enfants assistes et de la protection des enfants du premier 
Age dans le departeraent deVaucluse pendant l’annee 1888 —1889. Avignon, 
Seguin, 1889. 8. 26 p. 

Legendre, Paul, Hygiene de Penfance. Choix des nourrices, leur hygiene ali- 
mentaire et leurs maladies au point de vue du lait. Paris, Steinheil, 1889. 8. 
49 p. 

Liötard, Protection des enfants du premier äge. Rambervillers, impr. Mejeat, 
1889. 8. 20 p. 

Monod, G., Nos enfants. Quelques conseils sur Phygiene de Penfance et sur les 
soins ä donner aux enfants au debut de quelques -unes de leurs maladies 
aigues. Paris, Fischbacher, 1889. 12. 1 Frcs. 

Monod, H., Enfants assistes. Rapport au Congres international d’assistanee 
publique ä Paris en 1889. Le Maus, impr. Monnoyer, 1889. 8. 30 p. 
Perpeira, Samuel M., Cartilla di higiene para diminir la mortalidad en los 
minos. Mexico, 1888. 8. 23 p. 

Pfeiffer, L., Geh. Med.-Rath, Pr., Regeln für die Wochenstube und Kinderpflege. 

2. Theil. Die gesundheitsgemässe Erziehung und häusliche Pflege des Kindes. 

3. erweiterte Auflage. Weimar, Böhlau, 1889. 8. VIII — 96 S. mit Holz¬ 
schnitten. 1 M. 

Rollet, Enfants assistes et Protection du premier äge dans le departement de 
PA in pendant Pexercice 1888. Bourg, impr. Annequin, 1889. 8. XLIV —69 p. 
Rollet, Des inodes de placement des eufans qui sont ä la Charge des admini- 
strations publiques, et des moyens pris ou ä prendre pour assurer leur mise 
en valeur physique, intellectuelle et morale. Rapport au congres inter¬ 
national de Passistance publique ä Paris en 1889. Le Mans, impr. Monnoyer, 
1889. 8. 56 p. 

Rouvier, J., Dr., Hygiene infantile. Impaludisme et Allaitement. Paris, Lecros- 
nier et Babe, 1889. 8. 8 p. 

Schreiber, Dr., Der Frauen- und Kinderarzt. Zeitschrift für Gesundheitspflege. 
Rathgeber bei Frauen- und Kinderkrankheiten. 1. Jahrgang 1889/90. 12 Nr. 
Berlin, Globig u. Crüger, 188). Heft 8. Vierteljährlich 060 M. 

Starr, Louis, Hygiene of the nursery, includiug the general regimen and feeding 
of infants and children, and the domestic management of the ordinary 
emergencies of early life. 2. ed. Philadelphia, Blakiston, 1889. 8. 280 p. 
Illustr. 1 Dollar. 

Sutils, Guide pratique des pesages pendant les deux premieres annees ä Pusage 
des medecin-inspecteurs. Paris, Steinheil, 1889. 12. 156 p., 2 pl., 1 tab.. 

Atlas. 28 1. oblong 12. 

Verrier, E., Dr., Hygiene de Penfance. Le Premier Age. 2. edition. Pari?. 
Savy, 1888. 12. V —127 p. 

Woas, Frau Anna, Das Normalkind. Praktische Anleitung für Mütter, Kinder 
gesund, schön und gut gross zu ziehen. 2. Aufl. Berlin, Pfeilstücker, 1889. 
12. VIII - 80 S. 

10. Variola und Vaccination. 

Barry, Dr., Report of an epidemic of small -pox at Sheffield during 1887 — 
1888. With an introduction by the medical offleer of the Local Govern¬ 
ment Board. London, Eyre & Spottiswoode, 1889. fol. 326 p. 25 maps. 
21 plans. 20 diag. 

Boyer, J., Dr., Service de vaccine de la ville de Lyon. Compte rendu general 
des Operation? du Service depuis son Organisation jusqu’en 1888 et Sta- 
tistique detaillee pour 1888. Lyon, impr. Delaroche, 1889. 4. 32 p. 
Commenge, 0., Dr., Anomalies vaccinales. Paris, Alcan-Levy, 1889. 8. 31 p. 
GuiUaume, Pierre-P.-J.-L., De la vaccination animale dans la region dujpiord. 
These. (Lille) Douai, 1888. 4. 58 p. 3 s« 


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Neu erschienene Schriften. 


187 


Köröai, Josef, Kritik der Vaccinationsstatistik und neue Beiträge zur Frage de» 
Impfschutzes. Zweiter erweiterter Abdruck. Berlin, Puttkammer und Mühl¬ 
brecht, 1890. gr. 8. 240 S. 6 M. 

Lacour, P., Dr., De la vaccine generalisee au cours des dermatoses, a propos 
d’une eruption vaccinale survenue chez un exzemateux et ayant determine 
la mort. Lyon, Plan, 1889. 8. 12 p. 

Lalagade, P., Etudes pratiques sur la vaccine. Paris, Masson, 1889. gr. 8. 
XV — 383 p. 6 Frcß. 

Lay et, A., Prof., Traite pratique de la vaccination animale. Paris, Germer 
Bailliere, 1889. gr. 8. XV — 320 p. avec 22 planches et figures dans le 
texte. 12 M. 

Leoni, Ottavio, Prof., L’istituto vaccinogeno dello stato in Roma. Roma, tip. 
delle Mantellate, 1889. fol. 14 p. 

Lyonnet, B., et G. Levrat, Relation d’une epidemie de variole observee a 
Lyon pendant les mois de janvier, fevrier et mars 1889. Lyon, impr. Vitte 
et Perrussel, 1889. 8. 47 p. 

Martin, Georges, Dr., Notes sur la vaccine animale ä Bordeaux. Bordeaux, 
impr. Gounouilhou, 1889. 8. 22 p. 

Proust, A., Rapport sur la vaccine. Paris, Iraprim. nationale. 8. 106 p. et 4 tab. 

Saussol, Dr., Epidemie de variole a Montpellier (decembre 1887 — sept. 1888). 
Montpellier, impr. Boehm, 1889. 8. 34 p. 

Saussol, Dr., Epidemie de variole ä Montpellier (decembre 1887—janvier 1889). 
Revaccination des ecoles, vaccination des creches. Montpellier, impr. Boehm, 
1889. 8. 14 p. 

Wallace, A. R., Vaccination proved useless and dangerous from fortyfive years 
of registration statistics. 2. ed. by A. Wheeler. London, Allen, 1889. 8. 

Woodward, William, A pamphlet on vaccination. Being a paper read (by 
request) at a meeting of the Worcester Young Men’s Christian Association. 
London, Simpkin & Marshall, 1888. 16. 31 p. 

11. Prostitution und Syphilis. 

Andronico, Carmelo, I dispensarii celtici e la nuova legge sulla profilassi e 
cura delle malattie sifilitiche. Messina, Capra, 1889. 8. 22 p. 

C&rlier, F., Les deux prostitutions. 2. edition. Paris, Dentu, 1889. 18. 515 p. 

Converset, Jules, Dr., Syphilis et Tatouage. These. Lyon, impr. nouvelle. 4. 
74 p. 

Pournler, Alfred, Legons sur la syphilis vaccinale. Recueillies par P. Por¬ 
ta Her. Paris, Lecrosnier & Babe, 1889. 8. 256 p. 

Legrain, E., Les microbes des ecoulements de l’uretre. Contribution a l’etude 
de l’etiologie et de la pathogenie des uretrites. Nancy, impr. Sordoillet, 
1889. 8. 104 p. et 8 planch. 

Legrain, E., Contribution ä la diagnose du gonococcus. Paris, Berger-Levrault, 
1889. 8. 14 p. 

Reumann, Isidor, Dr., Die Prophylaxis der Syphilis. Ein Beitrag zur Lösung 
der Prostitutionsfrage. Wien, Braumüller, 1889. gr. 8. 29 S. 1 M. 

Le Pileur, L., De la mortalite infantile caussee par la syphilis. Paris, Bail¬ 
iiere, 1889. 8. 1 Frc. 

Regolamento sulla prostituzione noche quello sulla profilassi e sulla cura delle 
mallatie sifilitiche. Approvati con decreto reale 27 marzo 1888. Verona, 
Franchini, 1888. 8. 16 p. 

Reuss, L., Dr., La Prostitution au point de vue de l’hygiene et de Padmini- 
stration en France et a l’etranger. Paris, Bailliere, 1889. 8. 636 p. 7'50Frcs^ 

Roux, G., Revue generale bacteriologique. Le gonocoque. Lyon, impr. Vitte 
et Perussei, 1889. 8. 23 p. 

Ruata, Carlo, Sulla profilassi delle sifilide. Cittä di Ca9tello, Lapi, 1889. 8. 17 p_ 


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188 


Neu erschienene Schriften. 


12. Gewerbe- und Berufshygiene. 

Cambassödös, Les usines de dechets de soie au point de vue industriel, 
hygienique et social. Montpellier, Coulet, 1889. 12. 145 p. 

Uavrand, II., Prophylaxie de i’intoxication saturnine chez les cerusiers. Lille, 
impr. Danel, 1889. gr. 8. 16 p. 

Lefebvre, Charles-J., De l’eczema des fileurs e varouleurs de lin. These. Lille, 
1888. 4. 52 p. 1 pl. 3 s. 

Monin, E., L’hygiene du travail. Guide medical des industries et profession?. 
Preface d’Yves Guyot. Paris, Hetzel, 1888. 12. 300 p. 

Post, Julius, Musterstätten persönlicher Fürsorge von Arbeitgebern für ihre 
Geschäftsangehörigen. I. Band. Berlin, Oppenheim, 1889. gr. 8. 380 S. 

Poupon , H., Dr., Des conditions de salubrite et de securite des ouvriers des 
grands chantiers publics. Pari?, impr. Mouillot, 1889. 8. 112 p. 

Wey 1, Th., Dr. Die Theerfarben, mit besonderer Rücksicht auf Schädlichkeit und 
Gesetzgebung hygienisch- und forensisch - chemisch untersucht. Mit einer 
Vorrede von Prof. Eug. Seil. 2. Lieferung. Berlin, Hirschwatd, 1889. gr. 8 . 
IV — 62 S. 2*60 M. 


13. Nahrungsmittel. 

Barillot, E., Manuel de Panalyse des vins. Dosage des elements naturel?, 
recherche analytique des falsifications. Paris, Gauthier-Villars, 1889. 8 . 
XII —131 p. avec fig. 3*50 Frcs. 

Böchamp, A., Prof., Le Lait: sa Constitution histologique et sa composition 
chimique. Paris, impr. Quantin, 1889. 8. 39 p. 

Berthier, Charles, Dr., Des intoxications par la morue rouge. Lyon, impr. Plan, 
1889. 8. 61 p. 

Brouardel, G. Pouchet, et P. Loye, Accidents causes par les substances ali- 
mentaire8 d’origrae animale, contenant des alcaloides toxiques. Rapports 
au Congres international d’hygiene et de demographie ä Paris en 1889. 
Paris, Challamel, 1889. 8. 10 p. 

Glarus, Dr., Die rationelle Ernährung für Gesunde und Kranke. Mit einer 
Farbentafel über die Zusammensetzung unserer Speisen und Getränke. 
Stuttgart, Weisert, 1889. gr. 8. 16 S. 060 M. 

Combo, Emile, De la transmission de la tuberculose par le lait; de l’hygiene 
des vacheries. Paris, 1888. 4. 56 p. 

Denröes, Les — alimentaires, lcurs alterations et lenrs falsifications. Conferences 
donnees au grand concours international de Bruxelles en 1888. Bruxelle?, 
Lamertin, 1889. 8. 338 p. 

Eltrner, Fritz, Dr., Die Praxis des Chemikers bei Untersuchung von Nahrungs¬ 
mitteln und Gebrauchsgegenständen, Handelsproducten, Luft, Boden, Wasser, 
bei bacteriologischen Untersuchungen, sowie in der gerichtlichen und Harn- 
Analyse. Ein Hülfsbuch für Chemiker, Apotheker und Gesundheitsbeamte. 
4. umgearbeitete und vermehrte Auflage. Hamburg, Voss, 1889. gr. 8. 
XXVII — 303 S. Mit zahlreichen Abbildungen im Text. 9 M. 

Guillaumet, Dr., Le Pain, Conference d’hygiene faite ä la Societe industrielle 
d’Amiens, le 20. fevr. 1889. Amiens, impr. Jennet, 1889. 8. 32 p. 

Herz, Frz. Jos., Dr., Die gerichtliche Untersuchung der Kuhmilch, Bowie deren 
Beurtheilung. Neuwied, Heüser, 1889. gr. 8. VIII —178 S. Mit Holz¬ 
schnitten, Tabellen und 1 Curventafel. 4*50 M. 

Jolles, Adolf, Dr., Die Milch. Eine chemisch-landwirthschaftliche Studie. Wien, 
Wien, landw. Ztg., 1889. 8. 16 S. 

König, J., Prof., Dr., Chemie der menschlichen Nahrungs- und Genussmittel. 
1. Thl. A. u. d. T.: Chemische Zusammensetzung der menschlichen 


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Neu erschienene Schriften. 


189 


Nahrungs- und Genussmittel. Nach vorhandenen Analysen mit Angabe der 
Quellen zusammengestellt. Mit einer Einleitung über die Ernährungslehre. 
3. sehr vermehrte und verbesserte Auflage. Berlin, Springer, 1889. gr. 8. 
XXVIII —1161 S. mit in den Text gedruckten Abbildungen. 25 M. 

Mende, H., Dr., San.-Rath, Leitfaden für Fleischbeschauer. Einbeck, Ehlers, 
1889. 8. 31 S. mit 4 Taf. 0*90 M. 

Peters, W. L., Die Organismen des Sauerteigs und ihre Bedeutung für die Brot- 
gährung. Inauguraldissertation. Strassburg, 1889. 4. 21 S. 

Russell, J. B., On the sanitary requirements of a dairy farm. By the medical 
officer of health of Glasgow. Drawn up at the request of and issued by 
the local anthority of Glasgow for the Information of persons engaged in 
the milk-supply of their district. Glasgow, Macdougall, 1889. 8. 10 p. 

Suter, J. J., Dr., Die Fleischvergiftungen in Andelfingen und Kioten. Nr. VI 
der Hygienischen Tagesfragen. München, Rieger, 1889. 8. 140 S. 3*20 M. 

Z&borowski, S., Les boissons hygieniques. Paris, Bailliere, 1889. 16. 160 p. 
avec fig. 2 Fr cs. 

14. Leichenverbrennung und Leichenbestattung. 

Besi, A., Die Beerdigung und Verbrennung der Leichen, betrachtet vom Stand¬ 
punkte der Religon, der Geschichte, der Hygiene, der Gesetzgebung, der 
Oekonomie und des Gefühles. Uebersetzt von E. Holzin ger v. Weidich. 
Regensburg, Verlagsanstalt, 1889. gr. 8. VII —118 S. 1*50 M. 

Pietra Santa, P. de, Modern cremation (compte rendu). Paris, irapr. Chaix, 
1889. 8. 28 p. 

Reber, B., La cremation. Histoire, hygiene, technique. Genf, Burkhardt, 
1889. 8. 71 p. 1-50 M. 

Robinson, W., Cremation and urn-burial or the cemeteries of the future. 
London, Cassell, 1889. 12. 209 p. 7 pl. 

Thompson, Henry, Prof. em. Sir, Die moderne Leichenverbrennung. Ihre 
Geschichte und Anwendung mit Unterweisung in den von der „Englischen 
Gesellschaft zur Einführung der Leichenverbrennung“ in neuerer Zeit ver¬ 
besserten Einrichtungen. Mit Bewilligung des Autors aus dem Englischen 
übersetzt von Dr. Paul Cohn. Berlin, Fischer, 1889. gr. 8. 67 S. 220 M. 

Wettig, Herrn., Die Leichenverbrennung und der Feuerbestattungsapparat in 
Gotha. Für Fremde und Einheimische herausgegeben. Gotha, Glaser, 1889. 
8. 34 S. mit 5 Lichtdruckbildern. 1 M. 

15. Verschiedenes. 

Alquier, A., Dr., Apercus hygieniques sur quelques types de navires de guerre 
dans la marine moderne (cuirasses, gardes-cötes, torpilleurs). These. Roche- 
fort, impr. Theze, 1889. 8. 51 p. 

Congrös international du repos hebdomadaire au point de vue hygienique et 
social ä l’exposition universelle internationale de 1889. Raports sommaires. 
Paris, impr. nationale, 1889. 8. 70 p. 

Galezowßky, X., et A. Kopff, Hygiene de la vue. Paris, Bailiiere, 1889. 16. 
350 p. avec 44 fig. 3 50 Frcs. 

Gottschalk, A., Dr., Valeur de l’influence de la consauguinite sur la production 
de Pidiotie et de Pepilepsie. These. Paris, impr. Davy, 1889. 8. 52 p. 

Knoblauch, B., Arbeiterbadeeinrichtungen. Ansichten und Grundsätze des 
Preisgerichts über die vom Deutschen Brauerbunde ausgeschriebene Preis¬ 
aufgabe. Berlin, Heymann, 1889. gr. 8. 15 S. mit einer lithographirten 
Tafel. 0-50 M. 

Lindenmeyer, 0., Wie kleiden wir uns vernünftig, gesund und billig? Stutt¬ 
gart, Zimmer, 1889. 8. 20 S. 0*50 M. 


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190 Neu erschienene Schriften. 

Moreau, Dr., De la contagion du crime et 6a prophylaxie. Paris, impr. Chaix, 
1889. 8. 11 p. 

Proceedings, The — of the Quarantäne Conference, held at Montgomery, Ala., 
on the 6th, 6th and 7th days of March, 1889. Montgomery, Ala., Brown 
Printing, 1889. 8. 144 p. 

Haue, Br., Untersuchungen über ein aus Afrika stammendes Fischgift. Dorpat, 
Karow, 1889. 8. 72 p. 150 M. 

Haydt, H., Ein gesunder Geist in einem gesunden Körper. Englische Schul¬ 
bilder in deutschem Rahmen. Hannover, Meyer, 1889. gr. 8. 266 S. Mit 
Illustr. 4 M. 

Hosenzweig, Zur Beschneidungsfrage. Ein Beitrag zur öffentlichen Gesund¬ 
heitspflege. 2. Auflage. Schweidnitz, Weigmann, 1889. gr. 8. 8 S. 0*40 M. 
Stinde, Jul., Smoking, its influence on the health. An hygienic sketch. Dres¬ 
den, Hoensch & Tiesler, 1889. 8. 24 S. 1 M. 

Stinde, Jul., L’art de fumer. L’usage du tabac et son influence sur la sante. 
Etüde de Science naturelle et d’hygiene. Dresden, Hoensch & Tiesler, 1889. 
8. 24 S. 0*60 M. 

Tissiö, Philippe, L’hygieue du velocipediste. Paris, Doin, 1888. 18. 336 p. 

Anhang: Alkoholismus. 

Bergeret, E., L’alcoolisme. Dangers et inconvenients de Tabus des boissons 
alcooliques. Nouv. edition. Paris, Bailliere, 1889. 12. VIII — 380 p. 3*50 Frcs. 
Ephremovitch, M. P., Une courte etude dans le domaine de l’alcoolisme. These. 
Paris, Ollier-Henry, 1889. 4. 72 p. 

Jacobs, A., De drinklust en zijne genezing. s’Gravenhage, Cremer, 1889. 8 . 
32 p. 

Kampf, E. J., Should the state take caro of the inebriates? (n. p.) 1888. l£. 

24 p. 

Herr, Norman, Inebriety; its etiology, pathology, treatment and jurisprudence. 
London, Lewis, 1889. 8. 503 p. 

Hovalevsky, P. J., Prof., Dr., Ivrognerie, ses causes et son traitement, traduit 
Jfpar Dr. Wold, de Holstein. Wien, Braumüller, 1889. gr. IC. 113 8 . 
1*50 M. 

Steele, J. D., Hygienic physiology, with special reference to the use of alcoholic 
drinks and narcotics. New York, 1889. 12. XII — 401 p. 5 sh. 


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Heinrich Vieweg f. 


Am 3. Februar 1890 starb in Braunschweig der Chef der Verlags¬ 
handlung unserer Vierteljahrsschrift, Herr Heinrich Vieweg, im 
Alter von 63 Jahren an den Folgen einer Lungenentzündung. 

Heinrich Vieweg, der letzte männliche Spross des Gründers 
der weltbekannten Verlagsfirma Friedrich Vieweg & Sohn in 
Braunschweig, war gleich seinen Vorfahren Friedrich Vieweg und 
Eduard View eg bemüht, seinem Geschäft den hohen Ruf zu erhalten 
und zu mehren, den sich dieses in mehr als hundertjährigem Be¬ 
stehen durch die Herausgabe einer grossen Reihe bedeutender wissen¬ 
schaftlicher Werke erworben hatte. Wenn Heinrich Vieweg, ein 
sehr vielseitig und fein gebildeter Mann, auch für fast alle Zweige 
der Wissenschaft, wie der Kunst und des Kunstgewerbes reges Inter¬ 
esse bethätigte, so waren es doch in erster Linie die Naturwissen¬ 
schaften und deren verwandte Disciplinen, die ihn vor Allem anzogen 
und ihn auch in persönlich nahe Beziehung zu gar manchen der 
angesehensten Vertreter der Naturwissenschaften brachten. 

Nichts lag deshalb näher, als dass die Gründer dieser Viertel¬ 
jahrsschrift in der sicheren Voraussetzung, bei Heinrich Vieweg 
auch für diesen jüngsten Zweig der Naturwissenschaften volles Ver- 
ständniss und Entgegenkommen zu finden, sich zunächst an ihn wegen 
Uebemahme des Verlags wandten. Die stattliche Reihe von Bänden 
der Vierteljahrsschrift beweist, wie glücklich diese Wahl war. In dem 
Verkehr zwischen Verleger und Redaction müssen wir es mit lebhaftem 
Danke anerkennen, in wie weit gehendem Maasse der Verleger stets 
bestrebt war, allen Wünschen der Redaction gerecht zu werden. Nur 


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II 


hierdurch war es möglich, dieser ältesten deutschen hygienischen Zeit¬ 
schrift die Stelle zu erringen, die sie heute unter den wissenschaft¬ 
lichen Zeitschriften einnimmt. 

Heinrich View eg war ein so edel angelegter, vielseitig ge¬ 
bildeter Mann, dass wir wohl mit Recht annehmen dürfen, dass es 
die Leser unserer Vierteljahrsschrift interessiren wird, über sein Leben 
und Wirken etwas Näheres zu erfahren und es wird deshalb das 
nächste Heft ein von befreundeter Seite gezeichnetes Lebensbild des 
Verstorbenen bringen. 

Wir aber werden das Andenken des Verstorbenen in Ehren 
hoch halten. 

Die Redaction der „Deutschen Vierteljahrsschrift 
für öffentliche Gesundheitspflege“. 


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Stadtbaurath W. H. Lindley, Nutzbarmachung des Flusswassers etc. 191 


Die Nutzbarmachung des Flusswassers für Wasser¬ 
versorgungen. 

Von Stadtbaurath W. H. Lindley (Frankfurt a. M.)*). 


Die Aufgabe der Wasserläufe und Flüsse ist eine zweifache, einestheils 
die Bewässerung des durchzogenen Gebietes, anderntheils die Ent¬ 
wässerung desselben. 

Die letztere Aufgabe kann in keiner Weise als eine solche zweiten 
Ranges betrachtet werden, im Gegentheil, sie ist die erste Aufgabe, wie dies 
sich zeigt, sobald irgend eine kleine Unterbrechung im Abfluss entsteht. 

Die Bewirkung der Entwässerung aber, selbst da, wo nur Ackerflächen 
in Betracht kommen, kann nicht anders als mit Verunreinigung verknüpft 
sein, wenn man die Wasserläufe vom Standpunkt der Wasserversorgung 
betrachtet, und diese Verunreinigung wird eine unbestreitbare und ernste, 
sobald die Entwässerung auch Städte und industrielle Anlagen berührt. 

Welche Vorkehrungen auch zur Verminderung oder zur Verhütung 
solcher Verunreinigungen angewendet werden mögen, es bleibt doch 
unbestreitbar, dass die sicherste Art, das von der Oberfläche durch Wasser¬ 
läufe und Flüsse abfliessende Wasser für die Versorgung der Städte nutzbar 
zu machen, darin besteht, das Wasser aufzufangen, bevor es von seinem 
Niederschlagsgebiete herabgelaufen, durch Städte und Ort¬ 
schaften gezogen und all den verunreinigenden Einwirkungen 
ausgesetzt worden ist. 

Die ideale Verwerthung des Meteorwassers besteht natürlich darin, das 
Wasser aufzufangen und abzuleiten, welches in den Boden gedrungen ist 
und seinen Lauf nach seiner endlichen Abflussstelle unterirdisch nimmt. 

Das unterirdische Wasser hat auch da, wo es auf natürlichem Wege 
wieder an die Oberfläche trat und Quellen bildete, naturgemäss seit den 
ältesten Zeiten die Bezugsquelle gebildet,' welche die Städte zuerst zu ihrer 
Versorgung heranzogen. 

In Bezug auf Qualität und Sicherheit vor Verunreinigung ist 
diese Art der Versorgung in erste Reihe zu stellen: in Bezug auf Quantität 
und Sicherheit vor Mangel jedoch entspricht dieselbe leider nur selten 
dem Bedürfniss, sobald eine grosse Bevölkerung zu versorgen ist; natürliche 
Quellen, die in Bezug auf Menge den Bedürfnissen grosser Städte entsprechen, 
sind äusserst selten. 


b Die vorstehende Abhandlung ist in ähnlicher Form in dem officiellen Bericht des 
Congris international de CutilUation des eaux ßuviaUs zu Paris, 1889, enthalten; mit Rück¬ 
sicht auf die geringe Verbreitung jener Verhandlungen in Deutschland wird der auf dem 
Congressc in französischer Sprache gehaltene Vortrag in Anbetracht der Wichtigkeit seines 
Inhaltes hier in deutscher Bearbeitung des Autors nochmals veröffentlicht. Red. 

Vicrteljahrsschrift für Gesundheitspflege, 1890. 22* 


/ 


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192 


Stadtbaurath W. H. Lindley, 

Die Thatsache, dass in der Regel die minimale Ergiebigkeit einer natür¬ 
lichen Quelle zeitlich mit dem maximalen Herbstbedarf zusammenfallt, erhöht 
dieses ungünstige Verhältniss in Bezug auf Quantität. Die Wasserversorgungen 
einer Anzahl Städte, welche ausschliesslich auf natürlichem Quellwasser be¬ 
ruhen, können genannt werden, welche weder den Erwartungen noch den 
Bedürfnissen entsprochen haben und woselbst zu anderen Arten der Wasser¬ 
versorgung, zur Ergänzung der Menge, hat gegriffen werden müssen. 

Das Quellwasser aber, welches durch eine Besonderheit der Schichten¬ 
gestaltung veranlasst wird, wieder an der Oberfläche als natürlich fliessende 
Quelle zu erscheinen, bildet nur einen geringen Bruchtheil des gesammten 
Wassers, welches als unterirdisches Wasser, sei es unter dem Namen 
Quell- oder Grundwasser, zum Abfluss gelangt. Während Mangel an Homoge¬ 
nität in den Schichten, das Vorhandensein undurchlässiger Lagen, den 
Austritt dieses Quellwassers veranlasst, gestatten homogene und mächtige 
Lagen poröser Schichten demselben einen ungestörten unterirdischen Verlauf 
und bilden, von demselben angefüllt, mächtige unterirdische Reservoire und 
Wasserläufe solchen unterirdisch verlaufenden Quellwassers. Dieses Wasser 
ist in seiner Qualität und in seiner Entstehung dem natürlich erscheinenden 
Quellwasser völlig gleich; nur durch die Zufälligkeit? dass kein tiefer liegen¬ 
der sichtharer Abflusspunkt vorhanden war, an welchem dasselbe sich ins 
Freie ergiessen konnte, ist dasselbe verhindert, als natürliche Quelle zu 
erscheinen und bedarf der künstlichen Aufschliessung mittelst Brunnen oder 
Gallerien. 

Die Erkennung und Auffindung dieses unterirdisch verlaufenden Quell- 
wasserfe war der weiteren Entwickelung des WasserversorgungsWesens Vor¬ 
behalten; auf dasselbe richtet sich nun naturgemäss der Blick, sobald auf 
der Oberfläche erscheinendes Quellwasser nicht erhältlich ist. 

Dasselbe ist an Qualität, sofern nicht künstliche, verunreinigende Ele¬ 
mente hinzutreten, dem natürlich austretenden Quellwasser gleich, ist aber 
in Bezug auf seine Quantität meistens günstiger gestellt. 

Die ausgedehnten, mit Wasser angefüllten porösen Schichten bilden in 
der Regel einen grossen unterirdischen Ausgleichsbehälter. Die Menge, 
welche zur Zeit des stärksten Verbrauches entnommen werden kann, ist 
unabhängig von der Menge, die zu dieser Zeit zufliesst; eine kleine Wasser- 
spiegelsenkung genügt bei der grossen Ausdehnung der unterirdischen 
wasserhaltenden Schichten, um däs während der nassen Jahreszeit aufge¬ 
speicherte Wasser während der Zeit des stärksten Verbrauches abzugeben. 

Eine Anzahl grosser Städte findet ihre Versorgung auf diese Art aus 
künstlich erschlossenem Quellwasser oder Grundwasser, und ist eine dauernde 
Versorgung gesichert, so lange die gesammte Entnahme innerhalb der Grenzen 
des gesammten natürlichen Zuflusses bleibt und eine dauernd zunehmende 
Senkung des unterirdischen Wasserspiegels verhütet wird, mit einem Worte, 
so lange man von den sich stets erneuernden Zinsen und nicht vom Capi¬ 
tal lebt. 

Es ist aber sowohl bei den Studien für solche Anlagen, als auch während 
der ersten Betriebsjahre schwierig zu entscheiden, welche Menge geschöpft 
werden kann, ohne den Wasservorrath im Untergründe zunehmend zu ver¬ 
mindern. 


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Nutzbarmachung des Flusswassers für Wasserversorgungen. 193 

Bei der meistens sehr bedeutenden Ausdehnung der unterirdischen Fläche, 
auf welcher der Wasserspiegel abgesenkt wird, ist es möglich, dass eine 
geringe Absenkung eine Cubatur ergiebt, die für sich allein ausreicht, um 
die betreffende Stadt Monate, manchmal Jahre lang, zu versorgen. Es ver¬ 
streichen daher Jahre, bevor der Beharrungszustand eingetreten ist und 
bevor erkannt werden kann, welcher Theil des geschöpften Wassers dem 
Vorrath, welcher Theil dem regelmässigen Zufluss entstammt. Diesem Um¬ 
stande ist es wohl zuzuschreiben, dass solche Anlagen vielfach in den ersten 
Jahren mit Hoffnungen betrachtet worden sind, die sich erst Jahre später 
als übertrieben erwiesen. 

In qualitativer Beziehung sind derartige künstlich erschlossene Quellen 
manchen Gefahren ausgesetzt. Die Absenkung des Wasserspiegels bewirkt 
naturgemäss von allen Seiten einen Zuzug. Diese Zuflüsse können auch 
Verunreinigungen bedeuten, und bedeuten solche bestimmt, sobald die 
Anlagen in unmittelbarer Nähe der Städte liegen und die Absenkung so 
stark ist, dass Zuflüsse aus dem Boden unter den Städten mit herangezogen 
werden. 

Auch die Bodenarten können solche Eigenschaften haben, dass das 
emporgehobene Wasser unbrauchbar wird. Ich verweise auf die Tegeler 
Grundwasser-Versorgungs- Anlage Berlins, woselbst durch einen chemischen 
und organischen Vorgang das Wasser völlig unbrauchbar wurde. 

Solche Vorkommnisse mahnen demnach zur Vorsicht, sowohl bei der 
Wahl, wie namentlich in der Beanspruchung, welcher man solche Anlagen 
aussetzt. 

Wo diese Anlagen zweckmässig ausgewählt sind, wo ihre Entnahme 
im Einklang mit dem dauernden Zuflusse steht, erfüllen sie ihren Zweck in 
vorzüglicher Weise. 

Als Muster solcher Anlagen kann das Wasserwerk der Stadt Dresden 
(von Salbach) genannt werden, welches das in den Kiesschichten vom 
Hinterlande her nach der Elbe abfliessende Quellwasser, bevor es zum Flusse 
gelangt, sammelt und in die Stadt befördert und eine Menge bis zu 25 000 cbm 
pro Tag liefert; ebenso das Wasserwerk der Stadt Cöln (Hegener), während 
die Werke in Düsseldorf (W. Lindley), Elberfeld und Bonn (Schneider) 
zum grössten Theil auch auf dieser Art der Versorgung beruhen. 

Ein Ideal in qualitativer und quantitativer Beziehung kann eine Ver¬ 
sorgung genannt werden, welche aus solchen natürlichen und aus solchen 
künstlich erschlossenen Quellen sich zusammensetzt, mithin eine com- 
binirte Versorgung durch natürlich fliessendes und künstlich 
erschlossenes Quellwasser, wobei die Wassermenge der natürlichen 
Quellen regelmässig zufliesst und verbraucht wird, das künstlich erschlossene 
Quellwasser jedoch aus seinem grossen unterirdischen Behälter nur dann 
und nur in der Menge geschöpft wird, als nöthig ist, um die im Sommer 
fehlende Menge zu ersetzen. 

Eine solche Versorgung hat die Stadt Frankfurt a. M., und ist das 
Zusammenwirken beider Anlagen durch die graphische Darstellung (Fig. 1 
a. f. S.) veranschaulicht. 

Die punktirte Linie von 12 000 cbm im Winter, auf 20 000 cbm im 
Sommer steigend, deutet den Verbrauch an, die ausgezogene Linie den 

Vierte\jahM9chrift für ftesundheiUpflege, 1890. ]3 


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194 Stadtbaurath W. H. Lindley, 

Quellenzulauf, die senkrecht schraffirte Fläche das durch künstlich erschlosse¬ 
nes Quellwasser ersetzte Deficit. 

Auch die Versorgung mit künstlich erschlossenem Quellwasser ist ab¬ 
hängig von günstigen örtlichen Verhältnissen, die nicht überall erreichbar 
sind, und nur selten werden Schichten von solcher Mächtigkeit und Aus¬ 
dehnung angetroffen, dass daraus die Bedürfnisse wirklich grosser Städte 
dauernd befriedigt werden können. 


Fig. l. 



Graphische Darstellung des Wasserverbrauchs der Stadt Frankfurt a. M. 
und deren Versorgung aus natürlich fliessenden Quellen mit Ergänzung durch künstlich 

erschlossene Quellen. 


Die Erwägung, welche in den einleitenden Sätzen Ausdruck gefunden 
hat, weist darauf hin, dass, wenn oberirdisch austretendes oder unterirdisch 
fliessendes Quellwasser nicht oder nicht in genügender Menge vorhanden 
ist, die nächst zweckmässige Versorgungsart unbestreitbar das Auffangen 
und das Aufspeichern des Wassers der oberflächlichen Wasser¬ 
läufe im Gebirge ist. Die Kosten sind oft bedeutend, aber qualitativ und 
quantitativ wird ein befriedigendes Resultat erzielt. 

Es ist zweckmässig, das Wasser im Gebirge aufzufangen, bevor es sich 
mit den Abschlämmungen der Thalläufe und mit Verunreinigungen aus den 
Städten beladen hat, die theils nur mit bedeutenden Kosten, theils über¬ 
haupt nicht aus dem Wasser wieder entfernt werden können, und ferner, 
bevor dasselbe seine Höhe verliert und die mit Kosten verknüpfte künstliche 
Hebung erforderlich macht. 

Es ist wahr, dass, sofern überhaupt zu solcher Sammlung und Auf¬ 
speicherung geeignete Gebirge und Thäler vorhanden sind, diese in den 


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Nutzbarmachung des Flusswassers für Wasserversorgungen. 195 

meisten Ländern an einzelnen wenigen Stellen und oft in grosser Ent¬ 
fernung von den zu versorgenden Orten liegen. 

Die Frage der Wasserversorgung wird immer mehr eine Lebensfrage 
für die {Bevölkerung und für die Industrie, und die Mengen, die gefordert 
werden, sind so bedeutend, dass ihre Leitung auf grosse Entfernungen 
(200 km und mehr) Kosten verursacht, die nur einen Bruchtheil des Preises 
bilden, der im Allgemeinen für das in den Städten gelieferte Wasser be¬ 
rechnet wird. 

Grosse Mengen lassen sich billig leiten; 100 000 cbm pro Tag können 
durch gusseiserne Röhren für dieselben Kosten pro Cubikmeter dreimal so 
weit geleitet werden, wie 10000cbm pro Tag. Die Kosten betragen auf 
eine Entfernung von 200km 4 Pfennig pro Cubikmeter, während der 
Wasserpreis in den Städten zwischen 5 Pfennig und 25 Pfennig, im All¬ 
gemeinen zwischen 8 und 15 Pfennig schwankt. 

Gerade der Umstand, dass es wenige für das Auffangen und Aufspeichern 
geeignete Gebiete giebt, deutet darauf hin, dass diese Art der Wasserver¬ 
sorgung durch die Gesetzgebung vorbereitet werden sollte. Es kann sich 
dabei nicht mehr um einzelne Städte, sondern um Städtecomplexe handeln; 
ausgedehnte Niederschlagsgebiete müssten für einzelne Versorgungsdistriete 
auserwählt und reservirt werden. Die zweiffellos bevorstehende Nothwen- 
digkeit, künftighin dieses Mittel zur Befriedigung des Bedürfnisses an Wasser 
zu ergreifen, sollte den Anlass jetzt schon dazu geben, Alles zu verhüten, 
was die Verwirklichung in der Zukunft erschweren oder vertheuern könnte. 

Es ist bekannt, welch grosser Theil der Gesammtkosten solcher Anlagen 
auf die Entschädigung entfallt, welche industriellen Etablissements bezahlt 
werden muss, die in den betreffenden Thälern sich angesiedelt haben, und 
entweder wieder entfernt oder in ihrem Betriebe beschränkt werden müssen. 
Es wäre eine lohnende Aufgabe, derartige Ansiedelungen an solchen Stellen 
zu verhüten und dieselben nach Punkten zu verweisen, wo sie dauernd, für 
sich wortheilhaft und für die Allgemeinheit nicht störend, bleiben könuten. 

Es unterliegt keinem Zweifel, dass derart im Gebirge aufgefangenes 
Wasser nötigenfalls einer vorherigen Filtration unterzogen, von einer 
Beschaffenheit ist, die in hygienischer Beziehung dem Quellwasser beinahe 
gleich kommt, in quantitativer Beziehung aber jedem Bedürfnis zu genügen 
vermag. 

Bei einer Vergleichung der Versorgung durch Quellwasser.mit 
jener durch Gebirgswasser ergiebt sich, dass diese drei Arten der Aus¬ 
nutzung des auf die Oberfläche fallenden und abfliessenden Wassers in 
qualitativer Beziehung in der Reihenfolge zu einander stehen, in der sie er¬ 
wähnt wurden, in quantitativer Zuverlässigkeit aber in der umgekehrten 
Reihenfolge. 

Es sind dies die drei Arten der Ausnutzung der Wasserläufe zu städti¬ 
schen Versorgungszwecken, die bei jeder Aufgabe zuerst in Betracht 
kommen und nur dann aufzugeben sind, wenn sie sich als ungenügend, 
undurchführbar oder aus sonstigen Gründen als nicht empfehlenswerth 
gezeigt haben, denn wenngleich erwiesen ist, dass grosse Mengen aus 
grossen Entfernungen ohne übermässige Kosten sich herleiten lassen, so 
sind doch die Fälle zahlreich, in welchen die Ausnutzung des Wassers nach 

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196 


Stadtbaurath W. H. Lindley, 

einer dieser drei Arten entweder überhaupt oder zur Zeit unthunlich ist; 
dann ist der naheliegende natürliche Wasserlauf oder Fluss als die von der 
Natur gegebene zweckmässige Zuleitung zu betrachten und demselben das 
Wasser an zweckmässiger Stelle in der Nähe der Stadt zu entnehmen. 

Wenn vorhin andere Arten der Versorgung als diejenigen bezeichnet 
wurden, zu welchen man zuerst greifen sollte, so soll damit durchaus nickt 
gesagt werden, dass nicht aus den in den unteren Thalläufen strö¬ 
menden Wasserläufen und Flüssen ein Wasser gewonnen werden 
könne, welches allen Zwecken entspricht und, gut filtrirt, auch den hygie¬ 
nischen Forderungen gerecht wird. 

Der Verfasser glaubt, begründet auf eigene Erfahrung, die Ansicht 
aussprechen zu dürfen, dass die Vorurtheile, welche vielfach grundsätzlich 
gegen die Verwendung von Flusswasser vorhanden sind, zu weit gehen. Viele 
Städte, in welchen eine in hygienischer Beziehung vollständig entsprechende 
Flusswasser-Versorgung erzielt werden könnte, müssen wegen dieses Yor- 
urtheilB über die Qualität des Flusswassers Jahre hindurch, einige sogar 
Jahrzehnte hindurch, alle jene ^tatsächlichen sanitären Missstände ertragen, 
welche der Mangel einer Wasserversorgung oder der Besitz einer unge¬ 
nügenden Versorgung unzweifelhaft mit sich bringt. 

Es wird wohl von Niemandem mit Recht bestritten werden können, dass 
die sanitären Nachtheile, welche in grossen Städten in den heissen Sommer¬ 
monaten entstehen, wenn Wasser gänzlich fehlt oder in ungenügendem 
Maasse vorhanden ist, ^tatsächliche sind und weit grösser sind, als der 
doch noch nicht bestimmt nachgewiesene Einfluss von kleinen Differenzen 
im qualitativen Werthe des Wassers. 

Wenn daher natürlich aufquellendes oder künstlich erschlossenes Quell¬ 
wasser oder Gebirgswasser nicht oder nur mit Kosten erzielbar ist, die 
ausser allem Verhältnis zum erreichten Zwecke stehen, und wenn ein Fluss 
vorhanden ist, welcher durch seinen Reinheitsgrad die Ausnutzung zu Ver¬ 
sorgungszwecken gestattet, so sollte ohne Zögern zu diesem als Bezugsquelle 
gegriffen werden. 

An dieser Stelle ist zu betonen, dass es viele Fluss Wasser-Versorgungen 
giebt, welche sogar in ihrer Qualität manchen Versorgungen weit voran 
sind, die mit grosser Mühe und Kosten aus den Quellen des Untergrundes 
hervorgeholt worden sind; man vergleiche qualitativ die jetzige Berliner 
Versorgung mit filtrirtem Wasser aus den Seen des Havelflusses mit der 
aus dem Tegeler Grundwasser seiner Zeit gewonnenen und nach den be¬ 
kannten Calamitäten wieder verlassenen Versorgung; ebenso die Versorgung 
der Stadt Warschau mit filtrirtem Wasser aus der Weichsel, mit der Grund¬ 
wasser-Versorgung der Stadt Halle oder mit der früheren Versorgung Wiens 
aus dem Grundwasser der jetzt aufgegebenen Kaiser-Ferdinands-Wasser¬ 
leitung. 

Bei dem allgemeinen Urtheil über die Qualität spielt die Temperatur, 
die Thatsache, dass das Quellwasser in der Regel kühler ist, eine grosse 
Rolle, und wenn auch der Werth der niedrigeren Temperatur und des Gehalts 
an Kohlensäure für einen geringeren Gehalt und Entwickelung von Keimen 
voll anerkannt wird, so liegt doch obiges Urtheil, betreffend-der Temperatur, 
wesentlich auf einem anderen Gebiete, d. h. auf jenem der Schmackhaftig- 


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Nutzbarmachung des Flusswassers für Wasserversorgungen. 197 

keit des Wassers zum Trinken. Im Sommer ist das Flusswasser allerdings 
an der Schöpfstelle wärmer, das Quellwasser an der Fassungs- oder Schöpf¬ 
stelle kälter; bis das Wasser aber in der Stadt zur Ablieferung kommt, ist 
auf dem langen Laufe durch die unterirdischen Reservoire und Röhren das 
Flusswasser abgekühlt, das Quell wasser dagegen erwärmt. Der Temperatur¬ 
unterschied ist nicht mehr so gross, wie vielfach angenommen, jedenfalls 
nicht so gross, dass dieserhalb eine quantitativ mangelhafte Versorgung an 
Stelle einer ausreichenden gewählt werden sollte. 

Unerschöpflichkeit in der Quantität ist auch eine wichtige Eigen¬ 
schaft städtischer Wasserversorgungen, die vielfach übersehen wird in dem 
Bestreben nach Idealem in Bezug auf Qualität, und Wassermangel ist ein 
Fehler, der vom sanitären Standpunkte schwerer wiegt, als manche der gering¬ 
fügigen Qualitätsdifferenzen. 

Man vergleiche heute die Wasserversorgung derjenigen grossen Städte, 
in welchen geklagt wird; in den seltensten Fällen wird über die Qualität, 
meistens über Wassermangel, manchmal über das vollständige Fehlen von 
Wasser geklagt. 

Welchen Werth für die Wasserversorgung, besonders grosser Städte, 
ein in erreichbarer Entfernung liegender, geeigneter und wasserreicher Fluss 
hat, wird erst da richtig gewürdigt, wo auch dieses Mittel fehlt. 

Bei einer Vergleichung der Versorgung mit Bergwasser und 
Thalwasser zeigt sich, dass, während die zuerst besprochenen drei Arten 
der Versorgung in qualitativer Beziehung die besten sind, die Versorgung 
aus Flüssen bei entsprechender Wahl und Anlage auch allen hygienischen 
Anforderungen entsprechen kann, aber den grossen Vortheil der praktischen 
Unerschöpflichkeit besitzt. 

An dieser Stelle einige Worte über die sogenannte gemischte Wasser¬ 
versorgung. 4 

Es liegt sehr nahe, dort, wo eine geringe Menge guten Quellwassers 
erreichbar ist, dasselbe für Trink- und Kochzwecke benutzen zu wollen, 
und für die anderen Zwecke ein minder gutes Wasser zu beschaffen. 

Eine Trink Wasserleitung mit Brunnen in der Strasse und eine Nutz¬ 
wasserleitung, welche das Wasser in die Häuser einführt, ist eine gefährliche 
Einrichtung. Die Aufmerksamkeit wird von der Qualität des Nutzwassers 
abgelenkt und die eingetauschten Gefahren und Bedenken sind grösser, als 
die erzielten Vortheile eines Quelltrinkwassers. 

Ebenso scheint eine doppelte Leitung, welche bis in die Häuser Trink¬ 
wasser und Nutzwasser getrennt führt, ganz abgesehen von den Kosten 
und der Complicirtheit der doppelten Anlage in den Häusern, unzweck¬ 
mässig. Diese Art der Versorgung käme überhaupt nur da in Betracht, wo 
das Quellwasser nur zu den Trinkzwecken ausreicht; die Menge ist dann 
aber so gering, dass ein geringfügiger Mitverbrauch zu anderen Zwecken 
das Quellwasser erschöpft; eine solche missbräuchliche Verwendung ist 
wohl überhaupt nicht zu verhüten, und in Folge des Mangels wird dann 
Nutzwasser zu Zwecken verwendet, für welche es weder geeignet noch 
bestimmt war. 

Der Ausspruch dürfte desshalb berechtigt sein, dass die allgemein 
indie^Häuser geleitete Wasserversorgung in ihrer Qualität allen 


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198 


Stadtbaurath W. H. Lindley, 

sanitären Anforderungen entsprechen und in ihrer Quantität 
dem vollen Haus verbrauch zu allen Zwecken genügen muss. 

Der Verbrauch aber, welcher hauptsächlich zur Erhöhung des Wasser¬ 
bedarfs im Sommer Anlass giebt, die Strassenbegiessung, Springbrunnen, 
Spülungen für Canäle und sonstige Anlagen, für welche ein minder gutes 
Wasser ausreicht, kann sehr wohl durch eine getrennte Versorgung befriedigt 
werden. Hierzu gehört ein weitmaschiges Röhrennetz, d. h. ein Röhrennetz, 
welches nicht durch sämmtliche Strassen der Stadt zieht. Wo das qualitativ 
werthvolle Wasser zwar für alle Zwecke des Hausverbrauchs, aber nicht 
für alle Zwecke der Stadt genügt, da ist eine derartige Ergänzungsanlage 
am Platze, damit das qualitativ werthvollere Wasser für diejenigen Zwecke 
reservirt werde, für welche seine Qualität einen Werth hat. 

Auch rein finanziell kann manchmal eine solche Anlage motivirt sein. 
Jede Wasserleitung muss dem maximalen Sommerconsum entsprechen; nimmt 
man der allgemeinen Versorgung Factoren ab, welche nur im Sommer zur 
Steigerung des maximalen Consums beitragen, so sichert man der ««rsteren 
eine regelmässigere und bessere Ausnutzung der grossen Capitalien, welche 
in ihren theuren Quellenzuleitungen oder Filteranlagen investirt sind und 
befriedigt den Zweck durch einfachere, von langen Leitungen und Filter¬ 
anlagen, und daher von schweren Zinsenlasten freie, billige Werke. 

Solche Anlagen können vielfach durch Verwerthung der alten Wasser¬ 
werke und Röhrennetze mit geringen Mitteln hergestellt werden. Eine 
solche Anlage ist z. B. in Frankfurt vorhanden, die bei maximalem Sommer¬ 
consum von 28 000 cbm pro Tag, durch 6000 cbm unfiltrirtes Flusswasser, 
Strassen- und Gartenbegiessungs - und öffentliche Spülzwecke befriedigt, 
und die theure Quellenleitung von diesem unnöthigen Zuwachs im Sommer 
entlastet. 

Nachdem ein Fluss oder Wasserlauf in seinem unteren Laufe als Ver¬ 
sorgungsquelle ausgewählt worden ist, kann Vieles schon in der Auswahl 
der Entnahmestelle geschehen, um der Versorgung gegenwärtig und 
künftig einen möglichst hohen Reinheitsgrad zu sichern. 

Durch Verlegung der Stelle weit stromaufwärts, manchmal unter Ah- 
sclineidung der Windungen des Flusses und sogar unter Verkürzung der 
Zuleitung, können bedenkliche Zuflüsse und Ansiedelungen umgangen 
werden; kurzsichtige Ersparung in dieser Richtung hat sich oft später 
gerächt. Die gemauerten Seetunnels der Wasserwerke Chicagos, jeder mehr 
als 3 km lang, sind Beispiele im grossartigen Maassstabe der Vorsorge, bei 
einem grösseren See die Sicherheit vor Verunreinigung zu erreichen. 

Das Wasser sollte so weit vom Ufer entfernt im Hauptstrome geschöpft 
werden, dass der Streifen des minder reinen, uferverfolgenden Landwassers 
vermieden wird. 

Die Eigenheiten des Flusslaufes, in weiter Ausdehnung oberhalb der 
Schöpfst eile, sind zu studiren und zu berücksichtigen; z. K haben grosse 
Flüsse oft an den beiden Ufern ganz verschiedenartiges Wasser, je nach 
der Bodenart der Niederschlagsgebiete, der oberhalb, auf der linken oder 
rechten Seite einmündenden Nebenflüsse, deren Wasser zuweilen abwärts, 
auf viele Meilen weit, im Strom getrennt bleibt. Von diesen kann das eine 


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Nutzbarmachung des Flusswassers für Wasserversorgungen. 199 

hygienisch besser und mechanisch reiner, daher auch leichter und billiger 
zu reinigen sein, als das andere. 

Neben diesen qualitativen Rücksichten kommen auch in erster 
Reihe Rücksichten auf Sicherheit der Versorgung in Betracht. Die 
Lage in der tiefen Flusssohle einer ausgewaschenen Concave des Ufers ist 
am vortheilhaftesten; wo diese nicht stabil ist, muss sie durch Regulirungs¬ 
arbeiten festgehalten werden. 

Die Wahl der Schöpfstelle ist von solcher Bedeutung, dass vielfach die 
übrige Gestaltung der Werke ihr gegenüber nebensächlich wird. 

Bei unregulirten Flüssen wird diese Wahl sehr schwierig; als Beispiel 
sei die Weichsel bei Warschau erwähnt; dieselbe führt ausserordentliche 
Sandmengen und verlegt ihr Bett mit erstaunlicher Geschwindigkeit. Ein 
Hochwasser von wenigen Tagen genügte, um die tiefe Stromrinne an dem 
einen Ufer vollständig zu versanden und am anderen Ufer, 800 m entfernt, 
woselbst vorher hohe Sandbänke lagen, eine-neue 28 Fuss tiefe Stromrinne 
zu schaffen. Dort musste der Fluss auf 7 km Länge regulirt werden, um 
ein stabiles concaves Ufer für die Schöpfstelle zu sichern; und die Pump¬ 
station musste, um gegen eine Zerstörung durch den launischen Fluss 
gesichert zu sein, auf das weit vom Ufer entfernte hochwasserfreie Terrain 
gelegt und durch ein 800 m langes Saugrohr mit der Schöpfstelle verbunden 
werden. 

Ein kaltes Klima erfordert besondere Vorkehrungen an der Schöpf¬ 
stelle, um die Wirksamkeit im Winter zu sichern. Die Hauptschwierigkeit 
bildet die Verstopfung durch Grundeis. Das im Flusse auf der Oberfläche 
in Bewegung gehaltene Wasser bleibt noch flüssig bei einer Temperatur um 
mehrere Grade unter dem Gefrierpunkt. Wenn dann die abnorm abgekühl¬ 
ten Wassertheilchen in ihrer rollenden Fortbewegung mit dem Boden in 
Berührung kommen, verlieren sie die rasche Bewegung, welche sie flüssig 
erhalten hat, und gefrieren. Roste, Gitter und alle derartige Einrichtungen 
verstopfen sich binnen wenigen Minuten. Das zweckmässigste Mittel, um 
Wasser, welches unter den Gefrierpunkt erkaltet ist, zu schöpfen, ist, das¬ 
selbe vorher eine kurze Zeit hindurch in einem Behälter in nahezu absolute 
Ruhe zu bringen; durch einen Process, welcher der Ablagerung umgekehrt 
ist, scheiden sich die kalten Theile als Eisnadeln aus, steigen zur Oberfläche 
und bilden eine Eisschicht, unter welcher vom Boden des Behälters das von 
Eisnadeln befreite Wasser entnommen werden kann. 

Bei Flüssen, deren Wasser viele schwebende Bestandtheile mitführt, ist 
die Schöpfstelle und die Art der Entnahme so zu wählen, dass das geschöpfte 
Wasser an und für sich thunlichst von diesen Substanzen frei ist; manch¬ 
mal lassen sich alte Flussarme als Ablagerungsbecken ausnutzen, um eine 
Vorreinigung zu bewirken; meistens ist aber damit eine Gefahr der Ver¬ 
unreinigung oder der Verschlechterung des Wassers verknüpft; nützlich 
können solche Hülfsmittel bei Hochwasser sein; sicherer ist es immer, 
unmittelbar aus dem reinen, fliessenden, starken Strom zu schöpfen; die 
mitgeführten, mechanisch pendenten Stoffe lassen sich aus dem Wasser 
beseitigen, eine durch Verunreinigung oder Stagnation entstandene Ver¬ 
schlechterung der Qualität aber nicht. 


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200 


Stadtbaurath W. H. Lindley, 

Bei Sand führenden Flüssen findet ein grosser Theil der Fortbewegung 
der Abschwemmungen in der Form eines Sandstromes auf dem Flussbodeu 
statt; dieser muss thunlichst von der Schöpfstelle ausgeschlossen werden; 
wenn dieselbe auf der Flusssohle angelegt wird, ist sie seitwärts und höher 
wie der tiefste Lauf der Flussrinne herzustellen und in der Richtung quer 
auf den Strom möglichst schmal. Länglich geformte Saugköpfe sollten 
desshalb mit der Längsachse in die Stromrichtung gelegt werden. 

Vorrichtungen, um die Saugröhren mit Druckwasser kräftigen Spülungen 
zu unterwerfen, sind die besten Mittel, solche frei zu halten; die langen 
Saugröhren der Altonaer Wasserwerke an der Elbe, unterhalb Hamburgs, 
sind seit 1860 auf diese Art vollständig frei gehalten worden; die Frei¬ 
haltung des langen Saugrohrs der Warschauer Wasserwerke beruht auf der¬ 
selben Anordnung. 

Das den Wasserläufen und Flüssen entnommene Wasser bedarf in 
beinahe allen Fällen vor seiner Verwendung einer Reinigung. 

Von Einigen wird das System befürwortet , das Wasser ungereinigt in 
der Stadt zu vertheilen und es den Hauseigentümern zu überlassen, den¬ 
jenigen geringen Theil, welchen sie zum Trinken und Kochen verwenden, 
zu filtriren, mit anderen Worten, die Decentralisation der Filtration des 
Wassers. Bei einer allgemeinen grösseren städtischen Wasserversorgung 
kann dieses System wohl überhaupt nicht in Betracht kommen, wenigstens 
nicht unter den in der Regel in Europa üblichen Verhältnissen. 

In der Stadt Hamburg ist ein solches System dadurch entstanden, dass 
die Herstellung der bereits vor dem Jahre 1860 in Aussicht genommenen 
Filter bis heute verschoben worden ist. 

Das Röhrennetz setzte sich dabei voll Schlamm und organischen Lebens 
und der Ruf nach einer Filtration des Wassers, welcher dort nicht allein 
aus hygienischen Kreisen, sondern aus der ganzen Bürgerschaft ertönt, 
beweist am besten, dass durch eine decentralisirte Filtration durchaus kein 
genügendes Resultat erzielt werden kann. 

Auch sinkt die Leistungsfähigkeit des Rohrnetzes in Folge der starken 
Incrustation und des Wucherns von Pflanzen und Thierleben im Inneren 
der Rohre und erfordert durch erhöhten Reibungsverlust erhöhte Betriebs¬ 
kosten. 

Hamburg, mit einem Verbrauch von über 130000cbm pro Tag, kann 
als ein Beweis für die Nothwendigkeit der centralen Reinigung des Wassers 
bei grossen städtischen Versorgungen angesehen werden; deren Einführung 
soll dort nun beschlossen sein. 

Die Mittel, das Wasser zu reinigen, beruhen: 

a) Auf der Ausnutzung natürlich vorhandener Verhältnisse durch die 
sogenannte natürliche Filtration. 

b) Auf der Anwendung künstlicher Mittel, Ablagerungsbecken und 
Filter. 

a) Natürliche Filtration. Im weiteren Sinne ist das Quellwasser 
wohl meistens ein durch natürliche Filtration beim Eindringen durch die 
Erdschicht gereinigtes Oberflächenwasser; aber der Begriff natürliche Fil¬ 
tration findet nur Anwendung auf die Ausnutzung der in der Natur vor- 


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Nutzbarmachung des Flusswassers für Wasserversorgungen. 201 

handeneu Sand- oder Kiesschichten zur Filtration des in einem Wasserlaufe 
oder Flusse fliessenden, manchmal getrübten Wassers. 

Es muss hierbei scharf unterschieden werden zwischen demjenigen 
Wasser, welches eine solche Anlage oft von der Landseite her in der Form 
von künstlich erschlossenem Quell- oder Grundwasser erhält, und 
demjenigen Wasser, welches aus dem Flusse als natürlich filtrirtes 
Flusswasser erhalten wird. Vielfach werden solche Anlagen, die lediglich 
das naturgemäss in die offenen Wasserläufe unterirdisch abfliessende Grund¬ 
wasser durch ihre Brunnen, Sammelgallerien oder Sammelröhren vor Ein¬ 
tritt in die Flüsse auffangen, mit Unrecht als Anlagen aufgeführt, die auf 
natürlicher Filtration beruhen; nur wenn die Menge, welche man einer 
solchen Anlage entnimmt, grösser ist, als die Menge des dortselbst von der 
Landseite her oder parallel mit dem Flusse ziehenden, unterirdischen Quell¬ 
wassers, findet eine Entnahme aus dem Flusse und dabei eine natürliche 
Filtration statt. 

Es ist zu untersuchen, ob dieser natürliche Filtrations Vorgang a priori 
in sich die Sicherheit für dauernde Wirkung birgt. Der Filtrationsvorgang 
ist naturgemäss ein Verstopfungsvorgang für das Filter; nur wenn alle aus 
dem Wasser auszuscheidenden, trübenden Bestandteile auf der Oberfläche 
des Filters und in der allerobersten Schicht zurückgehalten und von dort 
natürlich oder künstlich entfernt werden können, kann das Filter dauernd 
seine Wirksamkeit behalten. Sobald dies nicht der Fall ist, und namentlich 
wenn das Wasser trübende Bestandteile mit in die tieferen Schichten 
nimmt und diese erst dort zurücklässt, ist eo ipso der Filtrationsprocess 
gleichzeitig ein Process, um die ganze Filterschicht allmälig mit 
Schlammtheilen und organischen Substanzen zu' durchsetzen und zu ver¬ 
stopfen. 

Es gilt desshalb der Satz, dass die Ausscheidung der Schmutz¬ 
stoffe sich einmal und endgültig, das heisst vollständig in der 
dünnen allerobersten Schicht des Filters vollziehen muss, und 
dass die auszuscheidenden Stoffe periodisch entfernt werden 
müssen. 

Die natürliche Filtration beruht auf der Voraussetzung, dass dies auf 
der Fläche des Flussbettes erfolgt, dass die trübenden Bestandtheile auf 
der Oberfläche der Flusssohle zurückgehalten und von der Strömung des 
Wassers fortgeschwemmt werden. 

Diese Voraussetzungen treffen in natürlichen Wasserläufen kaum zu: 
die Verschiedenheit in der Strömungsgeschwindigkeit an verschiedenen 
Stellen schafft kein gleichmässiges Sandbett, sondern ein mit Geröll und 
Steinen durchsetztes Bett, welches dem trüben Wasser stellenweise das 
tiefere Eindringen in die Schichten gestattet; dasselbe wird demnach erst 
in den tieferen Schichten filtrirt. Auf diese Verhältnisse dürfte das fast 
ausnahmslose Fehlschlagen des Versuches, durch natürliche Filtration die 
Wassermenge für grosse Städte dauernd zu schaffen, zurückzuführen sein; 
m der Regel ist Abnahme der Menge und Verschlechterung der Qualität 
Hand in Hand gegangen, eine Thatsache, welche mit der allmäligen Ver¬ 
stopfung und Verschlammung der Schichten, durch die zurückgehaltenen 
organischen Substanzen, überein stimmt. 


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202 


Stadtbaurath W. H. Lindley, 

Die in Betracht kommenden, in der Natur vorhandenen Flächen sind 
allerdings sehr gross; auf der anderen Seite aber sind auch die Jahr ein 
Jahr aus entnommenen Wassermengen sehr bedeutende; wenn auch jedes 
Cubikmeter nur eine geringe Menge Trübungsbestandtheile in den Schichten 
zurücklässt, summiren sich diese zu einer sehr bedeutenden Schlammmenge, 
beispielsweise für eine Stadt von 200000 Einwohnern in zehn Jahren zu 
20 000 bis 40 000 cbm Schlamm. 

Aus dem gleichen Grunde ist auch jede sogenannte Vorfiltration, d. h. 
jede Filtration durch natürliche oder künstliche Sand- oder Kiesschichten, 
welche nur bestimmt ist, die gröberen Theile zurückzuhalten, illusorisch. 

Kommt das Wasser aus einem derartigen Vorfilter klar, dann ist die 
Nachfiltration überflüssig; kommt es aus demselben trübe, dann ist der 
Beweis geliefert, dass die organischen und in Zersetzung übergehenden 
Stoffe mit in den Körper des Filters eingeführt werden; mit anderen Worten, 
dass man das Wasser für die Stadt durch einen mit diesen organischen 
Substanzen geschwängerten Sand- oder Kieskörper zieht; dann ist der Vor¬ 
filter nicht nur eine nutzlose, sondern geradezu eine gefährliche Zuthat. 

Desshalb ist es auch zweckmässiger, das Wasser aus einem Flusse ohne 
jedwede sogenannte Vorfiltration zu entnehmen, dasselbe ist dann vorder- 
artiger Verschlechterung gesichert. 

b) Künstliche Reinigungsmittel. Die künstlichen Mittel zur 
Klärung und Reinigung des Wassers der Flüsse sind: 

1. die Ablagerung und 2. die Filtration. 

Das Verfahren der Ablagerung allein genügt nur dann, wenn im 
Verhältniss zur Menge sehr ausgedehnte Becken zur Verfügung stehen. 

Bei denjenigen Versorgungen, welche durch grosse, im Gebirge angelegte 
Behälter gespeist werden, beruht die Klarheit des Wassers zum grossen 
Theile auf Ablagerung der in die grossen Behälter getrübt eintretendeu 
Gebirgsbäche. 

Als Beispiele für den hierdurch erreichten Reinheitsgrad kann das 
bekannte Reservoir von La Oileppe und die grossen Reservoire des Wasser¬ 
werks der Stadt Manchester (von Bäte man) angesehen werden; bei letzteren 
lässt man das Wasser, zur thunlichsten Ausnutzung dieser klärenden Wir¬ 
kung durch Ablagerung, mehrere der fünf über einander angelegten Reser¬ 
voire durchziehen, bevor es zur Stadt abgeleitet wird. 

Aber auch bei manchen solchen Gebirgswasseranlagen hat sich die 
Hinzufügung einer Filtration als nöthig erwiesen; wo wesentlich Industrie¬ 
wasser geliefert wird, ist sie dabei vielleicht entbehrlich, vom hygienischen 
Standpunkte aber überall erwünscht. 

Zur Reinigung von Flusswasser wurde dieses Verfahren der einfachen 
Ablagerung in Hamburg bei dem 1845 bis 1849 von W. Lindley erbauten 
Wasserwerke angewendet, und bewährte sich, so lange die gefördeirte Menge 
in dem richtigen Verhältniss zum Inhalt der Becken stand, bezw. nicht zu 
gross wurde. Der Beweis, dass dieses Verfahren nicht in grossem Maas** 
stabe angewendet werden kann, liegt in der Thatsache, dass die vom Er¬ 
bauer schon vor 1860 bei demnächstiger Erweiterung der Werke in Aus¬ 
sicht genommene Filtration nun zur Ausführung kommen soll. 


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Nutzbarmachung des Flusswassers für Wasserversorgungen. 203 

Auch das der Stadt London gelieferte Wasser aus der Themse wurde 
früher nur durch Ablagerung geklärt; die Sandfiltration wurde dort zum 
ersten Male angewendet, und zwar, weil die Zeit nicht mehr genügte, um 
die feinsten suspendirten Theile durch Ablagerung zu entfernen und dess- 
faalb ein rascheres Mittel zu deren Ausscheidung nöthig war. 

Alle Erfahrungen weisen darauf hin, dass, sobald grössere Wasser¬ 
mengen zur Speisung einer Stadt gereinigt werden sollen, die Anwendung 
der künstlichen Filtration am Platze ist. 

Ebenso sehr aber, wie die Filtration hierbei eine nothwendige Ergänzung 
der Ablagerung geworden ist, bleibt die Vorbereitung durch Ablagerung ein 
Erforderniss für eine zweckmässige und billige Filtration. 

Nur Ausnahmeverhältnisse (besondere Eigenschaften des Wassers, 
Mangel an Raum u. s. w.) können dazu Anlass geben, auf die Vorbereitung 
durch Ablagerung zu verzichten und dafür die erhöhten Kosten der alleinigen 
Filtration aufzuwenden. 

Die zweckmässige Combination der Ablagerung und der Fil¬ 
tration ist in der Regel die beste Art, das Flusswasser für die 
Zwecke einer städtischen Versorgung zu reinigen. 

Sofern nicht natürliche Ablagerungsbecken, wie Seen und dergleichen, 
vorhanden sind, muss die Ablagerung durch künstliche Becken bewirkt 
werden. 

Für die künstliche Ablagerung sind zwei Systeme: a) das Wechsel¬ 
system und b) das continuirliche System, in Verwendung; ersteres giebt dem 
Wasser in den Becken eine Zeit lang vollständige Ruhe, letzteres eine lang¬ 
same, der Ruhe beinahe gleich kommende Durchströmung. 

Die zweckmässigste Dauer der Ablagerung hängt vollständig von 
örtlichen Verhältnissen ab. Ihre Ermittelung beruht auf der einfachen Fest¬ 
stellung der Procentsatze der suspendirten Theile, welche nach Verlauf von 
verschiedenen Zeiten sich aus dem Wasser durch ihre Schwerkraft allein 
ausscheiden. 

Für ihre Feststellung sind, neben hygienischen Rücksichten, die Kosten 
maassgebend, welche die Reinigung des Wassers durch die vereinte Wirk¬ 
samkeit von Ablagerung und Filtration verursacht. 

Die in dem Wasser befindlichen Bestandtheile sind zu unterscheiden in 
solche, welche durch einfaches Stehenlassen sich zu Boden senken, und in 
solche, welche zweckmässiger durch Filtration beseitigt werden. 

Die Ablagerung ist für die Beseitigung der gröberen, suspendirten 
Theile das billigste Verfahren; für die feineren, welche eine sehr lange 
Ablägerungsdauer und daher sehr grosse Becken erfordern würden, wird 
die Filtration zweckmässiger und billiger. 

Es handelt sich nicht mehr darum, möglichst viel durch Ablagerung 
aus dem Wasser zu beseitigen, sondern die Grenze zu bestimmen, wo die 
weitere Ablagerung auf hört billiger zu sein, als die Filtration, oder wo es, 
mit Rücksicht auf die Entwickelung der Keime im stehenden Wasser, zweck¬ 
mässig ist, die Ablagerung aufhören zu lassen. 

Die Entwickelung der letzten Jahre auf dem bacteriologisclien Gebiete 
weist auf die Wichtigkeit hin, die Ablagerungsdauer so viel als möglich 
abzukürzen, um die Vermehrung des organischen Lebens im Wasser ein- 


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204 


Stadtbaurath W. H. Lindley, 

zuschränken; desshalb ist es wichtig, die Ablagerung möglichst wirksam zu 
machen, d. h. in einer möglichst kurzen Zeit möglichst viel dem Wasser zu 
entziehen, oder mit anderen Worten, den Zweck mit möglichst kleinen 
Becken zu erreichen. 

Es ist daher wichtig, dass die Ablagerung vom Augenblick des Ein¬ 
tritts des Wassers in das Becken bis zum Augenblick des Austritts statt¬ 
findet und dass der ganze Rauminhalt des Beckens vollständig wirksam sei. 

Wechselsystem und continuirliches System. Bei demWechsel- 
systern findet die Füllung und Entleerung der Becken verhältnissmässig 
rasch statt; diese Perioden gehen für die Ablagerung zum grossen Theil 
verloren. Es erfordert auch einige Zeit, bis das rasch eingeleitete Wasser 
sich beruhigt, und beim Ablassen ist die Strömung in der Nähe des Ablasses 
so stark, dass feine Theile wieder mitgenommen werden. 

Bei dem continuirlichen System dagegen fliesst das Wasser regel¬ 
mässig am einen Ende ein, am anderen aus; jedes Becken wird ununter¬ 
brochen während der 24 Stunden von seiner durchschnittlichen Menge durch¬ 
flossen mit der ausserordentlich geringen, für die Ablagerung bestimmten 
Geschwindigkeit, welche der Ruhe beinahe gleich kommt; das Becken ist 
fortwährend in ablagernder Thätigkeit und hat keine Verlustzeiten, und was 
einmal abgelagert ist, bleibt im Becken. 

Beim Wechselsystem muss das Wasser um die Tiefe der Ablagerungs¬ 
becken höher als die Filter gehoben werden, ein Nachtheil, welcher, wenn 
die Gesammtförderhöhe 30 m ist, den Kohlenverbrauch der Förderungs¬ 
maschinen um 8 bis 10 Proc. erhöht; beim continuirlichen System liegt der 
Spiegel der Ablagerungsbecken nur wenig über jenem der Filter. 

Die Verringerung des Beckeninhalts im Verhältniss zu der zu klärenden 
Wassermenge hat noch den Vortheil, dass die Herstellung der Becken in 
Mauerwerk und deren Ueberwölbung möglich wird. 

Studien für die Ablagerungsbecken zur Klärung des Sielwassers der 
Stadt Frankfurt a. M. führten zu folgenden Schlüssen; dieselben verfolgen 
denselben Zweck, die Klärung durch Ablagerung, allerdings für das noch 
schwieriger zu klärende Schmutzwasser. Ihre Ergebnisse sind aber unmittel¬ 
bar auf Flusswasser anwendbar: 

a) Es ist nicht möglich, in einem breiten einheitlichen Becken die Wir¬ 
kung des Gesammtraumes für die Ablagerung zu sichern; 

b) bei der sehr langsamen Bewegung genügen geringfügige Kräfte, um 
eine locale Durchströmung zu verursachen, welche direct vom Ein¬ 
laufspunkte nach dem Auslaufspunkte zieht; 

c) das Wasser folgt dem kürzesten Wege, und die seitwärts liegenden 
Theile des Beckens werden, nachdem sie einmal angefüllt sind, nicht 
mehr regelmässig erneuert und bleiben demnach ausser Wirksamkeit; 

d) im Sommer, wenn das Wasser im Becken abgekühlt wird, beschränkt 
sich die locale Strömung auf die Oberfläche, das wärmere Wasser 
fliesst über das kältere hinweg nach dem Ausflusse und die unteren 
Theile des Beckens wirken nicht mit. Der Einfluss eines Bruch- 
theiles eines Grades in der Temperatur genügt, um diese Wirkung 
auszuüben. 


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Nutzbarmachung des Flusswassers für Wasserversorgungen. 205 

Diese Eigentümlichkeiten in den Bewegungen des Wassers fallen auf, 
sobald ein mit feinen, trübenden Substanzen beladenes Wasser in einem 
solchen Becken fortdauernd beobachtet wird. 

Die ausnutzbaren Kräfte sind allerdings klein; übersieht man sie, so 
wirken sie dem Zweck entgegen, erkennt man sie und nutzt sie aus, so 
wirken sie ebenso sicher dafür. 

Diese Beobachtung findet ihre Anwendung auf die Construction durch 
richtige Bemessung der Breite und Tiefe zur Länge des Beckens, wodurch 
die locale Durchströmung beseitigt werden und ein den ganzen Querschnitt 
durchziehender und den ganzen Beckenraum zur Wirkung bringender Durch¬ 
fluss gesichert werden kann. 

Die Ablagerungsbecken werden zu diesem Zweck in der Richtung der 
Strömung durch Längsmauern in einzelne Gallerien getheilt. Jede Gallerie 
wird schmal im Verhältniss zu ihrer Länge; 5 bis 6 m breit, bei 80 bis 120 m 
Länge; ihre Tiefe wird 2 bis 3 m. Dies ist durch nachstehenden Quer¬ 
schnitt (Fig. 2 u. 3) veranschaulicht. 


Fig. 2. 

Ablagerungsbecken. 



i.4 ■ I ■ *■ .. . 

Querschnitt am Einlauf-Ende. 


Fig. 3. 

Ablagerungsbecken. 



Querschnitt am Auslauf-Ende. 


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20C 



Stadtbaurath W. H. Lindley, 

Durch eine am Auslauf-Ende angebrachte Aichöffnung, welche das Wasser 
in die Zuleitung nach den Filtern führt, wird jeder einzelnen Gallerie genau 
die durch sie zu klärende Wassermenge entnommen. Diese Anordnung ist 
auf den beiden Längenschnitten (Fig. 4 u. 5) ersichtlich. 


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Auslauf-Ende des Ablagernngsbeckens mit Schieberkammer (a); Eintauchplatte, Klärwässer* 
Überlauf, Klarwassercanal und Ablauf nach den Filtern (6), Entleerung«Vorrichtung und 

Schlammablass (c). 


Da die Gallerien nur am Zulauf-Ende durch eine Oeffnung mit einander 
communiciren, wie aus dem Längenschnitt (Fig. 6) ersichtlich, wird jede 
Gallerie in ihrer ganzen Länge durch den ihr zugewiesenen Theil der 
Wassermenge durchströmt. 

Durch eine einfache Eintauchplatte, welche, am Auslauf-Ende angebracht, 
im Sommer das untere, im Winter das obere Wasser zum Abfluss kommen 
lässt, wird die Temperatur als Hülfsniittel herangezogen, um die volle Wirk¬ 
samkeit des Ablagerungsraumes in verticaler Richtung zu sichern. 


















Nutzbarmachung des Flusswassers für Wasserversorgungen. 207 

Die Platte reicht zwei Drittel bis drei Viertel der Tiefe in das Wasser 
hinein. Die Wirkung ist durch die nachfolgenden beiden Skizzen (Fig. 7 u. 8) 
dargestellt; die Pfeile sollen die Strömungsrichtung andeuten, die Curven 
Cnrren gleicher Temperatur darstellen. 

Fig. 6. 



Einlauf-Ende des Ablagerungsbeckens mit Communicationsöffnungen der einzelnen 

Gallerien. 


Fig. 7. 





Wirkung der Temperatur in den Ablagerungsbecken im Sommer. 
Eintauchplatte aufgezogen. 





Wirkung der Temperatur in den Ablagerungsbecken im Winter. 
Eintauchplatte gesenkt. 


Im Sommer steigt das eintretende wärmere Wasser nach oben, durch- 
fliesst das Becken, lagert ab und fällt beim Kälterwerden langsam nach 
unten. Die Eintauchplatte ist aufgezogen, der Abfluss findet unter derselben 
hindurch statt; das am längsten im Becken gewesene Wasser kommt stets 
zuerst zum Abfluss. 

Im Winter fällt das eintretende kältere Wasser zu Boden, das am 
längsten im Becken gestandene, am wärmsten gewordene und am meisten 
geklärte Wasser ist auf der Oberfläche und kommt, da die Eintauchplatte 
bis auf den Boden gesenkt ist, über deren Oberkante zum Abfluss. 


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208 


Stadtbaurath W. H. Lindley, 

Durch diese Anordnung ist der ganze Raum jeder Gallerie und jede 
einzelne Gallerie, daher auch die ganze Ablagerungsanlage, gleichmässig 
an der Arbeit der Klärung thätig und in voller Wirksamkeit. 

Was nun die Anwendbarkeit dieser Mittel in der Praxis betrifft, so 
werden durch die auf gleichen Grundsätzen beruhende Wirkung der Frank¬ 
furter Klärbecken in nur 6 Stunden Ablagerungszeit 90 Proc. der suspen- 
dirten Stoffe dem Wasser entzogen; diese rein mechanische Wirkung ist so 
bedeutend, dass durch chemische Fällungsmittel eine nennenswerthe Er¬ 
höhung der Ablagerung nicht erzielt werden konnte; die Durchflussgeschwin- 
.digkeit ist dabei 4 mm pro Secunde. 

Diese Grundsätze, auf die Reinigung von Flusswasser augewendet, werden 
nicht verfehlen, auf die Qualität einen günstigen Einfluss auszuüben. 

Dabei werden 15 bis 30 Stunden im Allgemeinen ausreichen, diejenigen 
Stoffe auszuscheiden, welche es zweckmässig ist durch Ablagerung zu ent¬ 
fernen; dies wäre bei 100 bis 120 m Länge eine Geschwindigkeit von 1 bis 
2 mm pro Secunde. 

Die für die Stadt Warschau zur Ausführung in Aussicht genommenen 
Ablagerungsbecken sind nach dieser Construction projectirt. 

Die zur Zeit bei den verschiedenen Wasserwerken in Gebrauch 
befindlichen Ablagerungsbecken sind meistens einfachster Construction, 
in der Regel grosse, offene, durch gepflasterte Erdböschungen oder durch 
Mauern umgebene Behälter, 2*5 bis 3*5 m tief, theils nach dem Wechselsystem, 
theik nach dem continuirlichen System; letzteres hat indess die verbreitetste 
Anwendung, namentlich dort, wo grosse Wassermengen in Frage kommen. 

Die Dauer der Ablagerung variirt dabei im Allgemeinen zwischen einen 
halben Tag bis fünf Tagen; ein bis anderthalb Tage ist die Regel. 

Die ausgedehntesten künstlichen Ablagerungsbecken sind jene der 
Londoner Wasserwerke; die Becken der East-London-Wasserwerke, welche 
zugleich der Aufspeicherung dienen, enthalten über vier Millionen Cubik- 
meter. 

Als das bewährteste Mittel, Wasser im grossen Maassstabe zu filtriren, 
muss das zuerst von Herrn James Simpson bei den Chelsea-Wasserwerken 
in London im Jahre 1839 angewendete künstliche Sandfilter betrachtet 
werden. 

Es sind allerlei Versuche gemacht worden, das Wasser durch künstliche 
Mittel, Schwämme, Tücher u. s. W., billiger zu filtriren. Diese Methoden 
beruhen alle auf Verringerung der angewendeten Fläche und auf Erhöhung 
der Filtrirgeschwindigkeit, ein Vorgang, der an und für sich die Wirksamkeit 
des Filters beeinträchtigt. 

Eine grössere Installation solcher künstlicher Gefässfilter mit Schwämmen 
und ähnlichen Mitteln ist in Astrachan versucht worden, jedoch, wie mir 
im vorigen Jahre vom Oberbürgermeister jener Stadt mitgetheilt wurde, 
fehlgeschlagen. 

Den gleichen Zweck verfolgen verschiedene in Amerika ausgeführte 
Gefässfilter, darunter das Hyatt- Filter -Verfahren, eine Combination von 
chemischen Zusätzen und Filtration, welches an verschiedenen Stellen in 
Amerika für beträchtliche Mengen im Betriebe ist. 


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Nutzbarmachung des Flusswassers für Wasserversorgungen. 209 

Der Ausspruch dürfte jedoch berechtigt sein, dass das für die 
Filtration von Wasser in grossem Maassstabe heute als zweck¬ 
mässig und bewährt anzusehende Mittel das horizontale Sand¬ 
filter ist. 

Dieses Sandfilter bestand bekanntlich schon in seiner ursprünglichen 
Form aus einem Becken mit wasserdichtem Boden und Wänden, in welches 
die Filtrirschichten horizontal eingebracht sind; die oberste Lage von circa 
75 cm ist Sand, darunter Schichten von Kies und Geröll in zunehmender 
Korngrösse von zusammen 1 m Stärke; in der gröbsten untersten Schicht 
liegen die Kanäle, welche das filtrirte Wasser sammeln und in die Ableitung 
nach dem Reinwasser-Reservoir führen. 

Das Filter wird angefüllt, bis das Wasser 1 m tief auf dem Sande steht. 
Sobald aus den Reinwassercanälen in der untersten Filtrirschicht Wasser 
entnommen wird, tritt ein Ueberdruck ein und das Filter kommt in Thätig- 
keit; das trübe Wasser zieht langsam durch den Sand nach unten und 
lässt die trübenden Bestandtheile auf der Oberfläche zurück. Das trübe 
Wasser wird oben zugeführt und das filtrirte von unten entnommen, bis die 
Ansammlung von Trübungsbestandtheilen die Reinigung der Sandfläche 
erforderlich macht. Dann wird das Filter entleert, die dünne oberste 
Schlamm- und Sandschicht entfernt und der Vorgang fangt von Neuem an. 
Ist auf diese Art nach und nach eine stärkere Sandschicht entfernt worden, 
so wird frischer Sand aufgebracht. 

Das heute angewendete Sandfilter beruht auf demselben Princip und 
hat auf den ersten Blick dasselbe Aussehen; durch die Erfahrung sind aber 
die Details sehr ausgebildet und das Verfahren ist vervollkommnet worden; 
and gerade die Details sind für das so empfindliche Filtrations verfahren 
von grösster Wichtigkeit. 

Zu den Vortheilen des künstlichen Filters im Gegensatz zu dem 
natürlichen Filter gehört in erster Linie der Vorzug der Zugänglichkeit; man 
kann vollständig über dasselbe verfügen, es einschalten und ausschalten 
nach Belieben, den die Filtration bewirkenden Ueberdruck nach dem Be- 
dürfniss reguliren, die Reinigung vornehmen, wann man will, die Schichten 
von Wasser befreien und durchlüften und die jedem Quadratmeter ent¬ 
nommene Wassermenge vollständig dem günstigsten Filtrationsverlaufe an¬ 
passen; die Erfahrung hat gelehrt, dass die Filtration des Wassers ein so 
subtiler Vorgang ist, dass diese unmittelbare Verfügung und Regulirbarkeit 
dabei ein unbedingtes Erforderniss wird. 

Im Gegensatz hierzu steht die Unzugänglichkeit des natürlichen Filters, 
die problematische Reinigung desselben durch die Flussströmung, die That- 
sache, dass die ganze Fläche, einerlei wie ihre Korngrösse beschaffen oder 
wie weit ihre Verschlammung vorgeschritten ist, unter demselben Filtrations¬ 
überdruck wirkt, und zwar in der Regel unter einem Druck, der weitaus 
dasjenige Maass überschreitet, welches bei künstlichen Filtern als zulässig 
erkannt worden ist. 

Eine gute Filtration verlangt vor Allem die Erfüllung der folgenden 
drei Grundbedingungen: Langsamkeit, Gleichmüssigkeit und Regel¬ 
mässigkeit. 

Viertalj*hrsftchrift für Gesundheitspflege, 1800. J 4 


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210 


Stadtbaurath W. H. Lindley, 

a) Langsamkeit der Filtration ist für die Ausscheidung der feinsten 
suspendirten Theile nöthig. Die zweckmässigste Geschwindigkeit hängt 
von der Beschaffenheit des Flusswassers ab und richtet sich daher nach den 
örtlichen Verhältnissen. 

Flusswasser von lehmigen Niederschlagsgebieten, in der Zeit anhaltenden 
Regen- oder Thauwetters, ist am schwierigsten zu filtriren. 

In Bezug auf die Filtrationsgeschwindigkeit, oder richtiger gesagt, 
Langsamkeit, d. h. auf die Ergiebigkeit pro Quadratmeter Sandfläche, ist 
seit den letzten 30 Jahren ein ständiger Fortschritt zu constatiren. 

Im Anfang der 60 er Jahre galt 3*6 cbm pro Quadratmeter und Tag 
durchschnittliche Ergiebigkeit einer gesammten Filtrationsanlage als ein 
zweckmässiges Maass. 

In dem bekannten Bericht des Herrn Kirkwood über seine Studienreise 
vom Jahre 1866 werden 3*5 bis 3*9 cbm pro Quadratmeter und Tag (11*52, 
12*00 und 12*79 Cubikfuss pro Quadratfuss) als die Erfahrungssätze der 
Herren Simpson, Gill, Duncan und Greaves, d. h. die Erfahrungen von 
London, Berlin und Liverpool, angegeben. Gill und Duncan gaben dieses 
als Maximum, Greaves und Simpson als Durchschnitt an. In letzterem 
Falle würde die maximale Menge höher ausfallen. Dieselbe betrug damals 
in einigen Londoner Wasserwerken 5 bis 7 cbm pro Quadratmeter und Tag. 

In den von Robert Rawlinson verfassten Suggestions des Local-Govern- 
ment-Board vom Jahre 1878 ist die maximale Menge bereits gesunken auf 
50 Gallonen pro Quadratfuss = 2*45 cbm pro Quadratmeter und Tag. 

Den Berechnungen der im Jahre 1874 erbauten überwölbten Filter 
Berlins waren 3 cbm pro Quadratmeter und Tag zu Grunde gelegt. Nach 
einer Mittheilung des Herrn Director Gill arbeiten die grossen Tegeler 
Filteranlagen Berlins, bestehend aus 21 Filtern, wovon 4 Reserve bilden, 
zur Zeit bei einer Lieferung von 87 000 cbm pro Tag in maximo mit 2*4 chm 
pro Quadratmeter und Tag. 

Den Filteranlagen der Stadt Warschau, welche seit Herbst 1886 im 
Betriebe sind, wurde 2*4 cbm pro Quadratmeter und Tag als maximale Menge 
zu Grunde gelegt. 

Diese maximale Filtrationsgeschwindigkeit ist zugleich die normale, 
weil, wie später erläutert wird, das Filter, nachdem es einmal regelmässig 
im Betriebe ist, fortdauernd mit dieser Filtrationsgeschwindigkeit beansprucht 
wird. 

Deren sorgfältige Bestimmung ist wichtig, weil von ihr, neben der 
Reinheit des Wassers, die Ausdehnung und demnach Kosten der Anlage 
abhängenj es ist besser, die Geschwindigkeit zu klein als zu gross zu 
wählen. 

Abgesehen von Ausnahmefallen, kann nach heutigen Anschauungen als 
bestes Maass der Normalgeschwindigkeit 1*8 bis 3 cbm, im Mittel 2*4 cbm, 
pro Quadratmeter und Tag angesehen werden. 

Die durchschnittliche Menge pro Quadratmeter arbeitender — d. h. 
nicht in der Reinigung befindlicher — Filterfläche ist wegen der geringeren 
Geschwindigkeit beim Anlassen eines frischen und Ablassen eines ver¬ 
brauchten Filters mit 85 Proc. der obigen Normalmenge anzusetzen, d. h. 
mit 1*5 cbm bis 2*5 cbm, im Mittel mit 2 cbm pro Quadratmeter und Tag. 


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Nutzbarmachung des Flusswassers für Wasserversorgungen. 211 

Hieraus bestimmt sich die erforderliche gleichzeitig arbeitende Filter¬ 
fläche, zu der noch die Reservefläche für die Reinigung kommt. Letztere 
variirt, je nach Grösse der Anlage, zwischen 10 und 20 Proc. der arbei¬ 
tenden Filterfläche, so dass für kleinere Anlagen ein Filter von sechs, für 
grössere ein Filter von zwölf als Reserve dient. 

b) Unter Gleichmässigkeit der Filtration ist zu verstehen, dass 
jedes Quadratmeter eines Filterbeckens mit gleicher Geschwindigkeit arbeitet. 
Dieses erfordert einen an jeder Stelle des Filters gleichmässigen Filtrations - 
Überdruck. 

Wegen der Reibung in den Reinwasser-Sammelcanälen unter den Filtrir- 
schichten ist diese Forderung nicht ganz erfüllbar; das Wasser auf den 
Filtern steht horizontal; das filtrirte Wasser muss durch die Reinwasser¬ 
canäle nach dem Ausfluss-Ende des Filters geleitet werden; hierzu ist 
Geschwindigkeit und Reibungsverlust nöthig; das Wasser steht demnach 
unter den Filtrirschichten am Ausfluss-Ende des Beckens unter eigner gerin¬ 
geren Spannung wie am entgegengesetzten Ende, und zwar uni di^e ver¬ 
brauchte Reibungshöhe. 

Bekanntlich beträgt der Filtrationsüberdruck bei Anfang der Filtration 
bei frisch gereinigtem Filter nur wenige Centimeter. Ist die Reibungshöhe 
in den Reinwassercanälen gross im Yerhältniss zu diesem Filtrations¬ 
überdruck, so ist der die Filtration bewirkende Ueberdruck am Ausfluss- 
Ende bedeutend grösser als am entgegengesetzten Ende, und dies gerade 
zu der Zeit, zu welcher die reine Sandoberfläche für eine vollkommene 
Filtration am wenigsten geeignet ist, der unzulässige Ueberdruck am Aus¬ 
fluss-Ende demnach das Wasser mit trübenden Bestandteilen in die Sand¬ 
schicht hineintreibt. 

Desshalb ist es unmöglich, bei Filtern, die zu enge Reinwassercanäle 
haben, eine gleichmässige Filtration zu erhalten; bei Anfang der Filtration 
wird entweder das Wasser nicht vollkommen klar, oder das Filter kann 
dann nicht mit derjenigen Geschwindigkeit arbeiten, die bei zweckmässiger 
Bemessung der Reinwassercanäle möglich wäre. 

Gleichmässigkeit der Filtration verlangt möglichst grosse Reinwasser- 
Sammelcanäle; während deren häufige Herstellung durch kleine durchlöcherte 
Steingutröhren das eine mangelhafte Extrem ist, bieten die bekannten, mit 
vollständiger Unterwölbung versehenen Filter der Lambeth Water Works 
das andere Extrem, welches die Gleichmässigkeit erzielt, aber andere Nach¬ 
theile hat, denn es ist erwünscht, bei jeder Entleerung der Filter nicht 
mehr Reinwasser aus den Filterschichten und Canälen ablassen zu müssen, 
als nöthig, damit die Entleerung mit möglichst geringem Zeit- und Wasser¬ 
verlust geschehen kann. 

Bei den Warschauer Filtern ist der Reibungsverlust in den Reinwasser- 
canälen auf Ömm begrenzt worden, was eine maximale Geschwindigkeit in 
den Reinwasser-Sammelcanälen von 8 bis 10 cm pro Secunde ergab. Bei 
dem sehr geringen Filtrationsüberdruck von 50 mm ist demnach nur 10 Proc. 
Ungleichmässigkeit vorhanden, bei 250 mm Ueberdruck nur 2 Procent. 
Messungen an den Filtern im Betriebe ergaben Resultate, die mit der Be¬ 
rechnung stimmten, und die ThatSache, dass die schwache Färbung, welche 

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212 


Stadtbaurath W. H. Lindley, 

einige Centimeter in die Sandschicht eindringt, mit alleiniger Ausnahme von 
einigen Quadratmetern unmittelbar am Einlauf auf der ganzen Filterfläche 
gleichmässig tief eingedrungen ist, liefert den Beweis, dass am Ausfluss- 
Ende praktisch kein stärkerer Ueberdruck herrscht, als am entgegengesetzten 
Ende. 

Ebenso wie die Gleichmässigkeit der Filtration für jedes einzelne 
Quadratmeter eines Beckens gefordert wird, muss dieselbe für jedes einzelne 
Becken der Gesammtanlage gesichert werden. Die Oberfläche jedes Filters 
befindet sich in einem anderen Zustande der Reinheit, und verlangt daher 
jedes Filter einen anderen Filtrationsüberdruck. 

c) Regelmässigkeit der Filtration bedingt, dass die normale 
'Geschwindigkeit von dem Augenblicke an, in welchem das Filter in vollen 
Betrieb gesetzt ist, bis zu dem Augenblicke seiner Ausschaltung regelmässig 
erhalten wird. 

Der Werth, welcher auf Regelmässigkeit gelegt wird, erklärt sich da¬ 
durch, dass in dem ganzen Filter, in dem Haften der feinen Schmutztheile 
an einander und an den Sandkörnern, in der Absonderung von Gasen im 
Inneren der Sandschichten u. s. w. bei der jeweils herrschenden Durchfluss¬ 
geschwindigkeit ein Gleichgewichtszustand eingetreten ist; Geschwindigkeits¬ 
änderungen heben diesen auf und können die Vollkommenheit der Filtration 
beeinträchtigen. 

Um Regelmässigkeit zu erzielen, ist vor Allem nöthig, die Filtration 
unabhängig zu machen von dem wechselnden Verbrauch der Stadt. Das 
Wasser muss tbunlichst regelmässig auf die Filter geliefert werden, nöthigen- 
falls durch getrennte Maschinen; die Filter müssen regelmässig die 24 Stun¬ 
den hindurch arbeiten und der Ausgleich zwischen regelmässigerLieferung 
der Filter und unregelmässigem Verbrauch der Stadt muss duroh das 
Reinwasserreservoir stattfinden. 

Dann muss der Filtrationsüberdruck vor jeder Verminderung oder 
Erhöhung durch das Steigen oder Fallen des Wassers im Reinwasserreservoir 
geschützt sein. Filter, bei welchen die Reinwassercanäle sämmtlich unmittel¬ 
bar, d. h. ohne Einschaltung eines zweckmässigen Regulirapparats, mit der 
gemeinsamen Reinwasserableitung sich verbinden, sind vom Standpunkte der 
Regelmässigkeit mangelhaft. 

Namentlich aber ist es nöthig, die Regulirung des Filtrationsüberdrncb 
in jedem Filter für sich unabhängig zu machen, denn jedes Filter bedarf, 
je nach dem Zustande der Sandoberfläche, einen verschiedenen Filtrations¬ 
überdruck. 

Bei frisch gereinigtem Filter wird die normale Menge mit einem Fil¬ 
trationsüberdruck von wenigen Centimetern geliefert; wie sich die Oberfläche 
mit abgesonderten Schlammtheilen zusetzt, steigt der erforderliche Ueber¬ 
druck, bis derselbe ein Maass erreicht, bei welchem die Filtration eingestellt 
und das Filter gereinigt werden muss; die Regelmässigkeit verlangt daher 
eine constante und genaue Regulirung des Filtrationsüberdrucks. 

Hier ist der Gegensatz zu der früheren Handhabung der Filtration, die 
heute noch vielfach an anderen Stellen besteht, zu betonen; dabei war der 
Filtrationsüberdruck mehr oder weniger constant, und die Menge, im 


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Nutzbarmachung des Flusswassers für Wasserversorgungen. 213 

Anfang gross, nahm ab nach Maassgabe der Verstopfung, bis das Filter 
wegen zu geringer Ergiebigkeit ausgeschaltet wurde, statt, wie vor¬ 
stehend angedeutet, die Menge so weit wie möglich constant zu halten, 
den Filtrationsüberdruck im Anfang gering, nach Maassgabe der Ver¬ 
stopfung, zunehmen zu lassen und das Filter, wenn der Ueberdruck 
ein gewisses Maximum erreicht hat, auszuschalten. 

Die Regulirung der Filtrationsgeschwindigkeit geschieht am 
zweckmässigsten wie folgt. Der Wasserspiegel auf den Filtern, d. h. die 
Wassertiefe über dem Sande, ist thunlichst constant zu halten. Daher 
wird der Filtrationsüberdruck am besten regulirt durch Regulirung des 
Wasserstandes in der Rein was serkammer, welcher maassgebend ist für die 
Spannung, unter welcher das Wasser in den Reinwassercanälen, unter den 
Filterschichten, steht; je niedriger dieser steht, desto grösser ist der 
Filtrationsüberdruck. 

Diese Regulirung findet am besten quantitativ statt, d. h. der Rein¬ 
wasserkammer des Filters wird genau und regelmässig diejenige Menge 
entnommen, welche der normalen Filtergeschwindigkeit entspricht, und der 
Filtrationsüberdruck stellt sich dann in der erforderlichen Höhe ein. 

Dies geschieht zweckmässig durch eine Aichöffnung; dabei findet die 
Regulirung entweder durch die Wärter oder selbstthätig statt. 

Bei den Berliner Filtern in Tegel befindet sich in der Reinwasser- 
kammer eine Scheidemauer, in welcher die Platte mit der rechteckigen Aich- 
öffnung angebracht ist. Durch einen Schieber auf der Zuleitung aus dem 
Reinwassercanal des Filters wird der Zufluss in die Aichkammer so regulirt, 
dass der Wasserspiegel auf einer constanten Höhe (circa 15 cm) über der 
Oberkante der Oeffnung steht; hierdurch wird der constante Abfluss gesichert. 

Bei den Warschauer Filtern ist die Regulirvorrichtung automatisch. 
Dieselbe ist auf Fig. 9 dargestellt; sie besteht aus einem verticalen, tele- 


Fig. 9. 



Automatische Regulirvorrichtung für Filter (Warschau). 


skopischen Rohr von 600mm Durchmesser; das äussere Rohr ist beweglich 
und an seinem oberen Ende mit zwei Aichöffnungen a (rechteckige, horizon- 


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214 


Stadtbaurath W. H. Lindley, 

tale Schlitze von 400 X 80 mm), versehen und an einer kräftigen Schwimmer¬ 
vorrichtung befestigt; die Aichöffnung wird hierdurch constant in einer 
bestimmten Tiefe unter dem Wasserspiegel in der Reinwasserkammer gehal¬ 
ten und entnimmt constant die festgestellte Menge, unabhängig von den 
Schwankungen des Wasserstandes 5, welcher im Inneren der Röhre mit dem 
Wasserstande im Reinwasserreservoir steigt und fallt. 

Vor Beginn der Filtration ist der Wasserstand in der Reinwasser¬ 
kammer auf gleicher Höhe mit jenem auf den Filtern. Sobald der Regulator 
in Gang gesetzt wird, senkt sich derselbe, bis der Filtrationsüberdruck A, 
der nöthig ist, um die normale Menge zu liefern, erreicht wird; der fort¬ 
schreitenden Verstopfung der Filterfläche entsprechend, senkt sich der 
Wasserspiegel und, demselben folgend, der Schwimmer in der Reinwasser¬ 
kammer, bis der maximale zulässige Filtrationsüberdruck erreicht ist. Um 
die Menge zeitweilig vermindern zu können, lässt sich die Länge der Aich¬ 
öffnung durch einen Ringschieber verkleinern. 

Neben diesen drei Hauptgrundlagen einer guten Filtration ist die rich¬ 
tige Wahl des Sandes und der Einbau der Filtrirschichten von 
grosser Wichtigkeit; ein möglichst reiner, scharfer, gleichmässiger uud 
ziemlich feiner Sand ist erforderlich. Für die Filtrirung des thonhaltigen 
Wassers der Weichsel in Warschau erweist sich, ausser der Wahl eines 
feinen Sandes, das Flach- und Dichtschlagen der Sandfläche nach jeder 
Reinigung als nöthig. 

Die in der Praxis übliche Stärke der Sandschicht variirt zwischen 
50 und 120 cm; jene der gesammten Filtrirschichten zwischen 120 und 
220 cm. Bei den überwölbten Filtern Berlins und Warschaus bestehen die 
Filtrirschichten aus 60 cm Sand und 60 cm Kies und Steinen. 

Die Kies - und Steinschichten folgen einander in zunehmender Korn¬ 
grösse. Jede Schicht hat die Aufgabe, das Hinuntergelangen der feineren 
Theile der oberhalb liegenden, in die grösseren Räume der unterhalb 
liegenden Schichten zu verhüten; deren Einbau erfolgt so, dass das filtrirte 
Wasser in der untersten Schicht frei und unbehindert auf dem kürzesten 
Wege in die Reinwassersammelcanäle gelangen kann. Das Typische der 
Anordnung der Filtrirschichten ist auf der am Schlüsse des Berichtes befind¬ 
lichen Tafel ersichtlich. 

Für die eigentliche Filtration genügt eine dünnere Sandschicht; die 
grössere Stärke soll eine mehrmalige Reinigung des Filters ermöglichen, 
ohne dass jedesmal eine frische Sandauffüllung nöthig wird; eine Tiefe von 
30 cm wird in 12 bis 20 Abschälungen von 1*5 bis 2*5 cm entfernt und 
dann auf einmal erneuert; die verbleibende Stärke soll dabei nie unter 
30 cm reducirt werden. 

Die grössere Stärke consumirt auch einen Theil des Filtrationsüber¬ 
drucks, vermindert daher die Wirkung, welche kleine Schwankungen auf 
die filtrirende Oberfläche ausüben würden. 

Interessant ist in Verbindung mit dieser Thatsache eine Zusammen¬ 
stellung, die über die Qualität des Wassers der Londoner Werke vor einigen 
Jahren veröffentlicht wurde. Die Qualität nahm nach derselben mit der 
Stärke der Filtrirsqbicht zu; wo die Filter nicht einzeln genau regulirt 


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Nutzbarmachung des Flusswassers für Wasserversorgungen. 215 

werden, ist diese „beruhigende“ Wirkung der stärkeren Sandschicht von 
besonderer Bedeutung. 

Die Grösse, in welcher die einzelnen Filter angelegt werden, variirt 
mit der Grösse der Gesammtanlage. 

Bei den Londoner Wasserwerken variirt dieselbe zwischen 1500 und 
4000 Quadratmeter; die überwölbten Filter Berlins wurden angelegt: 

In Stralau (1874), mit je. 3200 qm 

Die erste Serie in Tegel (1884), je .... 2200 „ 

Die zweite Serie in Tegel (1887), je ... . 2550 „ 

Die Warschauer überwölbten Filter, je . . . 2100 „ 

Für grössere Wasserwerke können 2000 bis 3000 qm als zweckmässige 
Einzelgrösse betrachtet werden. Die vorerwähnte Gleichmässigkeit der Fil¬ 
tration macht eine zu grosse Ausdehnung des einzelnen Filters unerwünscht. 

Eine Frage principieller Bedeutung ist jene des Schutzes des Wassers 
durch Ueberwölbung der Filter und der Ablagerungsbecken. 

Dass an sich der Schutz durch Ueberwölbung eine berechtigte Forderung 
für Behälter ist, die einen so empfindlichen Stoff wie Wasser für den Ge¬ 
brauch einer Stadt aufspeichern, ist wohl unbestreitbar. 

Alles was innerhalb zulässiger Grenzen geschehen kann, um die Qualität 
zu verbessern, sollte geschehen, auch wenn es Geld kostet. Von dem Augen¬ 
blicke, in dem das Wasser an der Entnahmestelle gefasst worden ist, sollte 
dasselbe verunreinigenden und schädlichen Einwirkungen entzogen werden; 
sein Weg sollte unterirdisch und vor allen Einwirkungen geschützt sein. 

In offenen Becken ist die Wirkung der Sonne und Wärme auf das ver- 
hältnissmässig wenig tiefe Wasser schädlich und ist dasselbe auch anderen 
verunreinigenden Einflüssen ausgesetzt. 

Auch nach der Richtung des Schutzes des Wassers durch Ueberwölbung 
ist ein regelmässiger.Fortschritt zu constatiren. Noch in den vierziger Jahren 
waren überwölbte Reservoire selbst für das klare und filtrirte Wasser eine 
Ausnahme. Heute befinden sich noch in vielen Ländern, namentlich in 
England und Amerika, zahlreiche Reservoire für das reine Wasser, die nicht 
überwölbt sind. 

Die Ueberwölbung bemächtigte sich naturgemäss zuerst dieser für reines 
Wasser bestimmten Behälter. 

Der nächste Fortschritt war die Ueberwölbung der Filter; die erste 
grosse Anlage überwölbter Filter ist die bekannte in Marseille; die in den 
Jahren 1873 bis 1887 erbauten Filter der Wasserwerke Berlins wurden 
8ämmtlich überwölbt; ich glaube nicht zu irren, wenn ich die überwölbten 


Filter, welche in Berlin 

an der Stralauer Station im Jahre 1874 mit . . 9 600 qm 

an der Tegeler Station im Jahre 1884 mit . . . 22 000 „ 
und ebendaselbst im Jahre 1887 mit. 28000 „ 


nach den Plänen des Herrn Directors Henry Gill vollendet wurden, als 
die bedeutendsten Anlagen dieser Art bezeichne; in Warschau sind zwei 
Gruppen überwölbter Filter von je 12 600, zusammen demnach 25 200 qm 
Sandfläche ausgeführt. 


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216 Stadtbaurath W. H. Lindley, 

Der nächste Schritt wird die Ausdehnung der Ueberwolbung auf die 
Ablagerungsbecken sein; es sind deren noch wenige ausgeführt; Warschau 
besitzt solche, da ein Theil der eben erwähnten Filter ohne Filtrirschichten 
als Ablagerungsbecken hergerichtet sind und benutzt werden; in aller Kürze 
sollen dieselben zu Filtern ausgebaut und durch definitive, überwölbte 
Ablagerungsbecken ersetzt werden, deren Typus auf Fig. 2 bis 6 dar¬ 
gestellt is.t. 

Die Vortheile der Ueberwolbung sind folgende: 

1. Die Qualität des Wassers wird vor Beeinträchtigung geschützt; das 
Wasser bleibt von dem Augenblicke an, in dem es aus dem Flusse 
geschöpft wird, bis zur Ablieferung in den Häusern, in möglichst 
kühl gehaltenen Räumen und Leitungen; hierdurch wird die Tempe¬ 
ratur im Sommer vor einer Erhöhung geschützt und die Einwirkung 
der Erdkühle auf das Wasser unterstützt; ebenso werden alle die 
lästigen und schädlichen Vorgänge der Entwickelung der Keime und 
der Vegetation und damit die Vermehrung der organischen Sub¬ 
stanzen im Wasser aufgehalten, die im Wasser, welches in flachen 
Becken der Sonnenhitze ausgesetzt ist, beobachtet werden. 

2. In dem kalten Winter des nördlichen und östlichen Europas wird 
die Temperatur des Wassers dadurch vor weiterem Sinken bewahrt, 
in der Regel sogar erhöht, eine Thatsache, die wichtig ist bei der 
Vevtheilung in den Häusern, da ein etwas wärmeres Wasser in den 
Hausleitungen weniger rasch einfriert. 

3. Die immerhin kostspieligen und empfindlichen Bauwerke werden vor 
den schädlichen Einwirkungen des Winters geschützt, die mit der 
Zeit zerstörend sind. 

4. Die Schwierigkeiten und Störungen, welche im Betriebe offener 
Becken im strengen Winter vielfach eintreten, werden vermieden, 
der Betrieb von diesen Einflüssen unabhängig gemacht. 

5. Das überwölbte und mit Erde bedeckte Filter kann im Winter wie 
im Sommer gereinigt werden und bedarf daher nur der überhaupt 
für die Reinigung nöthigen Reservefläche. Hierdurch lässt sich in 
kalten Klimaten die Ueberwolbung der Filter auch finanziell be¬ 
gründen. Offene Filter bei starker Kälte zu reinigen ist ausgeschlossen, 
der nasse Sand friert zu einer Masse; man müsste desshalb so viel 
Reservefläche haben, dass während starker Kälte gar nicht gereinigt 
zu werden braucht. Wenngleich nun in der Regel der Winter¬ 
verbrauch geringer ist, so wird doch in nördlichen Städten bei 
strenger Kälte der Verbrauch manchmal beinahe dem Sommer¬ 
verbrauch gleich; das Wasser wird des Nachts laufen gelassen, um 
das Einfrieren zu verhüten. 

Wenn auch das Flusswasser bei starker Kälte in der Regel klar 
ist, daher einen langen Lauf der Filter sichert, so bedeutet doch eine 
Reserve für mehrere Monate eine bedeutende Ausgabe, welche je 
nach den örtlichen Verhältnissen die Kosten der Ueberwölbung 
manchmal docken, manchmal sogar überschreiten kann. 


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Nutzbarmachung des FlussWassers für Wasserversorgungen. 217 

6. Das überwölbte Filter verstopft sich nicht so rasch als das offene, 
die Reinigung ist daher billiger. 

7. Der Schutz vor dem Winde, welchen die UeberwÖlbung giebt, ist 
auch für die Wirksamkeit der Ablagerung von Werth; die Frank¬ 
furter Klärbecken haben dies bewiesen. 

Der Typus eines solchen überwölbten Filters ist auf der am Schlüsse 
dieses Aufsatzes beigefügten Tafel gegeben, welche das Innere eines im 
Bau begriffenen Warschauer Filters darstellt. Constructiv sind folgende 
Punkte zu bemerken: Das Sohlgewölbe und die Sohlgurten, welche die auf 
den Pfeilern ruhende Last der Gewölbe und Erdüberschüttung gleichmässig 
auf die Grundfläche vertheilen und zugleich den wasserdichten Boden des 
Filters bilden; die Reinwassercanäle, welche aus Backsteinen, mit Zwischen¬ 
räumen versetzt, hergestellt und in der 28 cm starken Geröllschicht ein¬ 
gebettet sind; die Ausnutzung der Wölbung der Sohle, um die unterste 
Filterschicht nach den Reinwassercanälen zu stärker werden zu lassen. 

Die Filtrirschichten bestehen hier aus 

60 cm (24 Zoll) feinem Sand, 

5 „ (2 „ ) grobem Sand, 

8 „ (3 „ ) Erbsenkies, 

15 „ (6 „ ) Bohnenkies, 

15 „ (6 „ ) Nusskies, 

die untere Schicht bis zu 28 cm (11 Zoll Stärke) grosse Steine; demnach 
60 cm Sand und 60 cm Kies und Steine. Das Wasser stellt sich 1*2 m tief 
über die obere Sandschicht. 

Das Gewölbe wird durch Granitpfeiler von 38 cm im Quadrat getragen 
und besteht aus 12 cm stark in Backsteinen hergestellten Kuppelgewölben, 
die auf Mauerwerksgurten ruhen; die Pfeiler stehen in einem Abstande von 
4m von Mitte zu Mitte, die Backsteinpfeiler der Umfassungswände sind in 
der Höhe, in welcher die Sandschicht beim Reinigen mit Schaufeln abgeschält 
wird, durch Graniteinsätze geschützt. 

An der Umfassungswand sind die viereckig aufgemauerten Luftröhren 
der Filtrirschichten ersichtlich, ebenso das doppelt aufgebogene Bogenrohr, 
welches das Wasser auf das Filter mit thunlichst geringer Strömung liefern soll. 

Zur Lüftung und Beleuchtung des Inneren des Filters ist in jedem 
zweiten Kuppelgewölbe eine Lichtöffnung angebracht. 

Neben zweckmässiger Anlage ist richtige Handhabung der Filter 
im Betriebe für eine gute Filtration wichtig. 

Das eigentliche Filter besteht nicht so sehr in der Sandschicht, als in 
der feinen Schlamm schiebt, welche sich im Anfänge der Filtration auf deren 
Oberfläche bildet. Auf dieser Thatsache beruht die scheinbare Anomalie, 
dass das frisch gereinigte Filter weniger reines Wasser liefert, als das 
länger im Betriebe gestandene, und dass die Erhaltung eines krystallhellen 
Wassers bei frisch gereinigtem Filter schwieriger ist, wenn das Flusswasser 
ziemlich rein, als wenn dasselbe stark getrübt war. So wichtig die Ab¬ 
lagerung für die Schonung des Filters ist, beeinträchtigt sie die Klarheit 
des ersten Filtrates. 


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218 


Stadtbaurath W. H. Lindley, 

Die Bildung der ersten feinen Schlammschicht auf der Sandoberfläche 
muss hervorgerufen und unterstützt werden; nach Füllung der Filter¬ 
schichten mit reinem Wasser von unten wird das Filter mit trübem Wasser 
aufgefüllt und sollte dann ein bis zwei Tage stehen, ohne zu filtriren; die 
feine Schlammschicht bildet sich dann durch Ablagerung; erst dann wird 
das Filtriren begonnen, zunächst auf ein bis zwei Tage sehr langsam, damit 
die feine Filtrirschicht sich möglichst vollkommen ausbilde, bevor das Filter 
mit seiner normalen Geschwindigkeit in Betrieb gesetzt wird. 

Diese Beobachtungen veranlassen die Frage, ob es nicht richtig wäre T 
das Auffüllen eines frisch gereinigten Filters mit unabgelagertem 
Wasser oder, bei ziemlich klarem Flusswasser, mit eigens getrübtem 
Wasser zu bewirken; ob zu dieser Trübung eine faserige oder flockige, wo 
möglich anorganische Substanz, oder ein unschädlicher chemischer Process 
anwendbar wäre; diese Fragen sind, wenn auch Detail, doch vielleicht der 
Verfolgung werth. 

Sobald durch die fortschreitende Verstopfung der Filtration süberdnick 
die Höhe von 60 bis 65 cm erreicht, sollte das Filter gereinigt werden. 

Die Laufzeit des Filters zwischen jeder Reinigung variirt zwischen 
5 bis 6 Tagen und 3 Monaten und kann im Mittel wohl mit 3 bis 4 Wochen 
angenommen werden; in Warschau ist dieselbe 4 Wochen. 

Die Reinigung des Filters erfolgt durch Abschälung der dünnen 
obersten, 1 bis 2 cm starken Schlamm- und Sandschicht. Eine schwache 
Färbung des Sandes, mit einer deutlichen Abgrenzung nach unten, dringt, 
je nach der Art des Wassers, des Filters und des Betriebes oft tiefer, 3 bis 
10 cm unter die Oberfläche. Es ist in der Regel zweckmässiger, diesen 
gefärbten Sand auf dem Filter zu belassen; derselbe verhütet beim Wieder¬ 
anlassen des Filters das tiefere Eindringen der feinen Theile besser, als der 
reine Sand und hält mehr Stoffe in der obersten Schicht von Anfang an 
zurück; dagegen muss bei der letzten Reinigung, vor dem Einbringen 
frischen Sandes, auch der gefärbte Sand beseitigt werden. Der abgeschälte 
Sand wird meistens aus den Filtern in Schubkarren beseitigt; zu diesem 
Zwecke sind bei den gewölbten Berliner und Warschauer Filtern Karr¬ 
bahnen angelegt. 

Manche befürworten das Waschen des Sandes auf dem Filter selbst; 
da der wesentlichste Theil der Kosten der Filtration aus Zinsen und Amor¬ 
tisation der Anlagekosten besteht, ist es aber wichtig, die Reinigung thun- 
liehst abzukürzen und daher thunlichst zu vereinfachen; ein Warschauer 
Filter von 2100 qm wird von 15 Mann in 10 Arbeitsstunden gereinigt und 
von derselben Anzahl von Leuten in 4 Tagen mit frischem Sande aufgefullt. 
Der Preis des frischen Sandes bestimmt, ob es richtiger ist, den Sand zu 
waschen und wieder zu benutzen, oder stets neuen frischen Sand zu ver¬ 
wenden. Bei den Berliner Filtern wird der Sand mittelst einer sehr voll¬ 
kommenen mechanischen Waschmaschine mit Dampfbetrieb gewaschen und 
dann wieder verwendet. In Warschau wird der schmutzige Sand zur Auf¬ 
füllung von Terrain benutzt; frischer Sand ist dort billiger als das 
Waschen. 

Das Füllen des Filters bis zur Sandoberfläche sollte stets mit reinem 
Wasser und von unten geschehen. Durch zweckmässige Wahl der Höhen- 


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Nutzbarmachung des Flusswassers für Wasserversorgungen. 219 

läge des Filters im Verhält niss zu jener des Rein Wasserreservoirs lassen 
sich die Schwankungen des Wasserspiegels im letzteren ausnutzen, der Tags 
fallende Wasserstand zur Entleerung, der Nachts steigende Wasser- 
stand zur Füllung des Filters; ersteres durch einfaches Absperren der 
Trübwasserzuführung zum Filter, letzteres durch einfaches Eintreten des 
Wassers in die Filtrirschichten von unten. Hierdurch wird Wasserverlust 
vermieden. 

Luftröhren, in der Regel an den Umfassungswänden und thunlichst 
zahlreich angebracht, verbinden die Reinwassercanäle und die Hohlräume 
in den gröberen, unteren Filtrirschichten mit der Atmosphäre und gewähren 
der Luft bei der Füllung und Entleerung der Filter freien Austritt und 
Eintritt; es hat sich als zweckmässig erwiesen, bei jeder Filterreinigung 
auch die unteren Schichten von Wasser vollständig zu entleeren und der 
Einwirkung einer ausgiebigen Durchlüftung auszusetzen. 

Was die Kosten der Reinigung durch Ablagerung und künst¬ 
liche Filtration anbelangt, so betragen die Anlagekosten der offenen 
Filter in England nach einem alten Erfahrungssatze., einschliesslich aller 
Zu- und Ableitungsrohren, Apparate u. s. w., vollständig pro Quadratmeter 
Sandfläche 40 bis 50 Mark. 

Die überwölbten Filter Berlins kosten pro Quadratmeter Sand¬ 
fläche : 

a) Jene in Stralau.64 Mark 

b) Die erste Serie in Tegel.68 „ 

c) Die zweite Serie in Tegel.72 „ 

Die Warschauer überwölbten Filter kosteten pro Quadratmeter 
Sandfläche 80 Mark. 

Da letzterer Betrag den durch Zölle vertheuerten Materialien zuzu¬ 
schreiben ist, kann pro Quadratmeter 65 bis 75 Mark als die Kosten von 
überwölbten Filtern gelten. 

Sorgfältige neuere Berechnungen für eine grosse Anlage überwölbter 
Filter mit 48 000 qm Filterfläche ergaben rund 67 Mark pro Quadrat¬ 
meter. 

Ein gleichzeitig aufgestellter Anschlag für offene Filter mit den 
gleichen Material- und Arbeitspreisen ergab, dass diese 45 Mark pro Quadrat¬ 
meter, d. h. zwei Drittel von obigem Betrage, kosten würden. 

Eine Ueberwölbung bedeutet demnach eine Erhöhung der Kosten um 
50 Proc.; hieraus geht hervor, dass, wenn für die Winterreserve die Filter¬ 
fläche um 50 Proc. vergrössert werden müsste, die Kosten der Ueberwölbung 
aufgewogen wären. 

Die Kosten überwölbter Ablagerungsbecken zu den Preisen be¬ 
rechnet, die oben erwähnter Vergleichungsberechnung zu Grunde gelegt 
wurden, stellen sich pro Cubikmeter nutzbaren Inhalts auf 18 Mark, oder 
pro Quadratmeter bebauter Fläche auf 38 Mark. 

Die Kosten der Reinigung des Wassers durch Ablagerung in überwölbten 
Ablagerungsbecken stellen sich inclusive Zinsen und Amortisation der Anlage 
auf Vs bis V* Pfennig pro Cubikmeter, jene der Filtration in überwölbten 


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220 


Stadtbaurath W. H. Lindley, 

Filtern auf 3 / 4 bis IV 4 Pfennig pro Cubikmeter; von letzterem Betrage ist 
50 bis 60 Proc. Zinsen und Amortisation, 40 bis 50 Proc. Arbeitslöhne und 
Material. 

Die Erfolge, welche mit solchen Filtern im grossen Betriebe erreicht 
worden sind, beweisen den hohen Werth einer guten Filtration, sobald es 
sich darum handelt, das Wasser der Flüsse und Wasserläufe für städtische 
Versorgungen nutzbar zu machen. Es kann hier nur auf die zahlreichen 
Berichte über chemische und bacteriologische Untersuchungsergebnisse an 
solchen Wässern verwiesen werden. 

Erst seitdem die neueren Untersuchungen des Wassers den Schwer¬ 
punkt auf das bacteriologische Gebiet verlegten, ist der hygienische Werth 
des Filters voll erkannt worden; dessen Wirkung wurde früher auf Grund 
der chemischen Analysen als im Wesentlichen lediglich mechanisch be¬ 
trachtet. 

Der Zusammenhang zwischen Bacterien und Infectionsstoffen gewährt 
in der Anzahl der ersteren ein wichtiges Kriterion für die hygienische 
Beurtheilung des Wassers, welches in der chemischen Analyse nicht gegeben 
war. Wo Wasser für die Zwecke einer städtischen Versorgung filtrirt wird, 
ist eine fortlaufende bacteriologische Controle von höchstem Werth, ja für 
die wissenschaftliche Handhabung und Ausbildung des Verfahrens unent¬ 
behrlich. Eine solche wird über die Berliner Filter durch das hygienische 
Institut unter Leitung des Geheimraths Dr. Koch ausgeübt, in Warschau 
durch den bekannten Bacteriologen Dr. Bujwid, während, wenn man von 
der bacteriologischen Controle absieht, London das älteste und ausgedehnteste 
Controlamt über die hygienischen Eigenschaften des der Bevölkerung geliefer¬ 
ten Wassers besitzt. 

In den zwei Tabellen am Schluss des Berichtes sind die Ergebnisse der 
bacteriologischen Untersuchung des Wassers vor und nach der Filtration 
an den Warschauer und Berliner Filtern gegeben; man sieht daraus, dass 
eine, gute Filtration im Stande ist, den Gehalt an Mikroorganismen auf 
ein ausserordentlich geringes Maass zu vermindern. Als Anhaltspunkt sei 
erwähnt, dass 

der Gehalt des reinsten Quell¬ 
wassers bis. 20 entwickelungsfähige Keime, 

der früher in Deutschland ange¬ 
nommene zulässige Gehalt 

eines Trinkwassers .... 300 „ „ 

und die jetzt auf Grund der 
Berliner Betriebserfahrungen 
angenommene Grenze: 

a) im frisch filtrirten Wasser 50 bis 150 „ „ 

b) in dem Leitungswasser der 

Stadt höchstens. 300 „ „ 

pro Cubikcentimeter beträgt. Die Berliner Zahlen sind der Dr. Koch’sehen 
Zeitschrift für Hygiene entnommen; die Warschauer verdanke ich, neben 
manchen werthvollen daraus abgeleiteten Fingerzeigen, Herrn Dr. Bujwid. 


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Nutzbarmachung des Flusswassers für Wasserversorgungen. 221 

Diese bacteriologischen Ergebnisse weisen weiter darauf hin, dass das 
Wasser nach der Filtration so rasch wie möglich in der Stadt zur Ab¬ 
lieferung gelangen sollte. Jeder Aufenthalt ist von Uebel und daher auf das 
Thunlichste zu vermeiden. 


Die Ergebnisse der vorstehenden Betrachtung lassen sich in folgende 
Schlusssätze zusammenfassen: 

1. Die Aufgabe der Wasserläufe und Flüsse ist eine zweifache: Be¬ 
wässerung und Entwässerung. 

2. Entwässerung verunreinigt die Wasserläufe. 

3. Die qualitativ beste Nutzbarmachung für Wasserversorgungszwecke 
besteht darin, das Wasser aufzufangen, bevor es verunreinigenden 
Einflüssen ausgesetzt wurde. 

4. Qualitativ in erster Reihe kommt reines Quellwasser, natürlich aus¬ 
tretendes oder künstlich erschlossenes; dieses ist quantitativ für 
grosse Städte selten genügend. 

5. Durch Auffangen der Wasserläufe im Gebirge können qualitativ und 
quantitativ ausgezeichnete Versorgungen erreicht werden; geeignete 
Gebiete sollten für die Wasserversorgung der Städte und Länder 
reservirt werden. Gesetzgeberische Thätigkeit in dieser Richtung 
wäre erwünscht. 

6. Wo vorstehende Versorgungsarten ausgeschlossen sind, kann unbe¬ 
denklich zu einem Flusse, dessen Reinheitsgrad seine Benutzung zu 
Wasserversorgungszwecken gestattet, gegriffen werden. 

7. Die Unerschöpflichkeit ist dabei eine auch sanitär so werthvolle 
Eigenschaft, dass dadurch kleine Qualitätsdifferenzen aufgewogen 
werden. 

8. Die allgemeine in die Häuser geleitete Wasserversorgung sollte in 
Qualität allen sanitären Anforderungen entsprechen, in ihrer Quantität 
dem vollen Hausverbrauch zu allen Zwecken genügen. 

9. Für die Strassen- und Gartenbegiessung und für öffentliche Spül¬ 
zwecke kann eine Versorgung mit unfiltrirtem Flusswasser eine 
werthvolle Entlastung der allgemeinen Versorgung im Sommer 
bilden. 

10. Bei Entnahme aus Flüssen ist Auswahl und Ausbildung der Ent¬ 
nahmestelle von erster Bedeutung. • 

11. Die Reinigung des Wassers vor seiner Verwendung zur Versorgung 
der Städte ist nöthig. 

12. Der’Filtrationsvorgang ist ein Verstopfungsvorgang für das Filter. 

13. Bei der Filtration muss die Ausscheidung der Schrautzstoffe sich ein¬ 
mal und endgültig, d. h. vollständig in der dünnen allerobersten 


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222 Stadtbaurath W. H. Lindley, 

Schicht des Filters vollziehen und die ausgeschiedenen Stoffe perio¬ 
disch entfernt werden. 

14. Natürliche Filter entsprechen dieser Grundbedingung nicht. 

15. Die zweckmässige Gombination der Ablagerung und der künstlichen 
Filtration ist in der Regel die beste Art, das Flusswasser für die 
Zwecke einer städtischen Versorgung zu reinigen. 

16. Durch Vervollkommnung der Construction und der Wirkung der 
Ablagerungsbecken ist die Ablagerungsdauer thunlichst abzukürzen. 

17. Für die Filtration von Wasser in grossem Maassstabe ist das hori¬ 
zontale Sandfilter heute als das zweckmässigste und bewährteste 
Mittel anzusehen. 

18. Eine gute Filtration muss die drei Grundbedingungen erfüllen: 
Langsamkeit, Gleichmässigkeit, Regelmässigkeit; um dies zu erzielen, 
muss der Filtrationsüberdruck in jedem Filter für sich regulirbar 
und von äusseren Einflüssen unabhängig sein. 

19. Das Wasser muss von seiner Entnahme bis zu seinem Verbrauche 
thunlichst vor allen verunreinigenden und schädlichen Einwirkungen 
geschützt werden. 

20. Dieser Schutz wird in den Filter- und Ablagerungsbecken am besten 
durch Ueberwölbung derselben gesichert. 

21. Ausser der zweckmässigen Anlage ist die richtige Handhabung für 
die Erzielung einer guten Filtration unbedingt nöthig; der Bildung 
der feinen filtrirenden Schicht auf der Oberfläche, der Reinigung 
und der jedesmaligen Entleerung und Durchlüftung des Filters ist 
besondere Aufmerksamkeit zu widmen. 

22. Eine gute Ablagerung und Filtration ist im Stande, Flusswasser von 
suspendirten Substanzen vollständig zu befreien, die gelösten orga¬ 
nischen Substanzen in grossem Maasse zu zerstören und die ent¬ 
haltenen Mikroorganismen auf eine ausserordentlich geringe Anzahl 
zu reduciren, eine Anzahl, die manchmal jene!* im Quellwasser gleich¬ 
kommt. 

23. Mit diesen Mitteln ist es möglich, aus einem im Uebrigen für die 
Versorgung einer Stadt geeigneten Wasserlaufe oder Flusse für solche 
Städte, welche nicht in der Lage sind, durch Quellwasser ihre Ver¬ 
sorgung zu bewirken, eine durchaus gesunde und reichliche Ver¬ 
sorgung zu sichern. 

24. Der Besitz dieser Mittel ermöglicht überhaupt die Nutzbarmachung 
der Wasserläufe und Flüsse zur Versorgung der Städte, und sie 
bilden für solche Versorgungen werthvolle Bezugsquellen. 


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Nutzbarmachung des Flusswassers für Wasserversorgungen. 223 


Anhang. 


Ergebnisse der bacteriologischen Untersuchungen des Weichsel¬ 
wassers vor und nach der Filtration bei den Warschauer Wasser¬ 
werken. 




Weichselwasser 



vor 

der Filtration 

nach der Filtration 

Tag der Untersuchung 

gegenüber der 


im 



Czerniakowska» 

am Filter 

Beinwasser- 



strasse 


reservoir 



entwickelungsfähige Keime pro Cubikcenti- 




meter 


1887. 

1. September. 

1 100 

— 

54 

* 

5. October. 

510 

58 

45 

B 

4. November. 

1 300 

— 

40 

» 

5. December. 

2 120 

— 

250 

1888. 

13. Januar. 

480 

— 

25 

» 

10. Februar. 

2 200 

30 

32 

» 

9. März. 

1 500 

50 

462* 

» 

8. April. 

1 250 

57 

90 

» 

6. Mai. 

165 

60 

65 

8 

3. Juni. 

66 

12 

22 

» 

6. Juli. 

360 

101 

38 

» 

4. August . .. 

1 300 

260 

271 

8 

2. September. 

150 

39 

228 

8 

6. October. 

7 700 

17 

23 




f 30 1 


B 

6. November. 

320 

1 10 / 

130 

a 

8. December. 

2 900 


241 

1889. 

12. Januar. 

170 

30 

10 

a 

9. Februar. 

54 000 

406* 

1450* 

s 

9. März .. 

640 

0 

0 

a 

29. März. 

75 000 

70 

230 

a 

8. April. 

23 700 

— 

— 

8 

7. Mai. 

300 

27 

— 




[ 2 1 


S 

2. Juni. 

250 

l 13 | 



* Ueber die Grenze von 300 Keimen. 


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224 Stadtbauratb W- H. Lindley, Nutzbarmachung des Flusswassers etc. 

Ergebnisse der bacteriologischen Untersuchungen des Spree- 
und Tegeler Seewassers vor und nach der Filtration hei den 
Berliner Wasserwerken. 


Tag 

der 

U ntersuch ung 

Spreewasser 

an der Stralauer Anlage 

Tegeler Wasser 
an der Tegeler Anlage 

vor der 

Filtration 

nach der 

Filtration 

vor der 

Filtration - 

nach der 

entwickelungsfähig© 

Keime 

pro Cubikcentimeter 

entwickelungsfähige 

Keime 

pro Cubikcentimeter 

1885. 

2. 

Juni . . . 



5 475 

42 

118 

IS 

n 

9. 

fl * . • 



7 980 

22 

117 

39 

n 

16. 

n • • • 



6 100 

33 

115 

76 

» 

23. 

f» • • 



6 100 

41 

1 325 

194 

n 

30. 

» * ~ • 



4 400 

53 

880 

44 

' n 

7. 

Juli ... 



3 500 

j 28 

— 

42 

n 

14. 

I» • . • 



7 200 

j 200 

1 896 

120 

» 

21. 

n ... 



110 740 

1656* 

13 220 

49 

n 

28. 

9 ... 


. 

2 640 

54 

1 500 

48 

» 

4. 

August 



2 310 

70 

900 

28 

j» 

11. 

» • • 



3 600 

65 

1 100 

434* 

» 

18. 

• 



1800 

36 

179 

• 50 

n 

25. 

9 • 



11 900 

! 26 

4 410 

21 

n 

1. 

September 



3 360 

> 184 

600 

17 

n 

8. 

» 



960 

’ 1000*- 

1220 

• 100 

» 

15. 

i» 



4 500 

*4 

158 

' 56 

9 

22. 

n 



9 200 

44 

130 

55 

9 

29. 

9 



1 120 

30 

111 

31 * 

9 

6. 

October . 



3 192 

36 

160 

24 

9 

13. 

9 



1 204 

25 

519 

29 

9 

20. 

, 9 '* 



2 178 

36 

\74 

18 

' 9 

27. 

9 • ? 


1 

1 

4 840 

24 

173 

10 

»7 

3. 

November 


1 

8 500 

! * 80 

128 

82 


10. 

1 » 



2 520 

. 43 

. 250 

32 

n 

17. 



i 

6 000 

52 

60 

. 51 

9 

24. 



i 

31 500 

* 167 

251’ 

78 " 

9 

1. 

Decemb^r 


\ 

9 000 

117 • 

65 

' 10 - 

9 

8. 

9 


i 

2 700 

220 

440 

210 

9 

15. 

i 9 



5 880 

' 180 

1 290 

1500* 

9 

22. 

; 9 


i 

5 600 

34 

86 

260 

n 

29. 

1 

1» 


, 

4 000 

20 

149 

110 

1886. 

5. 

Januar . 


. 

4 500 

. .95 . . 

. . 80 

38 

9 

12. 

_ n • 


1 

1 400 

40 

170 

12 

9 

19. 

9 • 



1 100 

94 

92 

36 

9 

26. 

9 • 



29 000 

ioö 

54 

60 

9 

2. 

Februar . 


, 

20 000 

80 • 

13 600 

: 24 

9 

9. 

9 • 



5 900 

7 

15 

6 

9 

16. 

fl # 


* 

1 250 

Tö 

30 

2 : 

9 

23. 

» * 


4 

1 280 

• 8 

14 

8 

9 

2. 

Marz . . 


. 

1010 

8 

57 

3 

9 

9. 

9 • * 


. 

3 680 

112 

225 

10 

9 

16. 

n • 


. 

14 400 

210 

440 

70 

9 

23. 

n: * 


, 

32 700 

145 

16 500 

66 


30. 

• 



100 000 

2300* 

50 000 

104 


* lieber di4 Grenze von 300 Keimen. 


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Prof. H. Rietschel, Bestimmung u. Grenzen des Luftwechsels etc. 225 


Ueber die Bestimmung und die Grenzen des Luft¬ 
wechsels in geschlossenen, von Menschen benutzten 

Räumen. 

Von Professor H. Rietschel (Berlin). 


Zur Bestimmung des Luftwechsels in einem geschlossenen, von Men¬ 
schen benutzten Raume können — sofern von Vorgängen in demselben 
abgesehen wird, die besonderer Behandlung bedürfen — nach Maassgabe 
hygienischer Forderung zwei Methoden angewendet werden. Bei der einen 
bildet die durch Ausathmung und Ausdünstung der Menschen und die durch 
Verbrennungsproducte der Beleuchtung hervorgerufene Verunreinigung, bei 
der anderen die von Menschen und Beleuchtung an die Luft übertragene 
Wärmemenge die Grundlage. Sofern weder eine Verunreinigung der Luft, 
noch Wärmeabgabe an dieselbe in Frage kommen kann, ist man zur Be¬ 
stimmung des Luftwechsels auf ziemlich willkürlich angenommene Werthe, 
sogenannte Erfahrungszahlen, angewiesen. 

Bezüglich der ersten Methode wird zur Zeit bekanntlich nach 
v. Pettenkofer angenommen, dass die durch Ausathmung und Ausdünstung 
oder durch Beleuchtung hervorgerufene Luftverschlechterung proportional 
der durch die Ausathmung oder durch die Verbrennungsproducte bedingten 
Steigerung des Kohlensäuregehalts gesetzt werden kann, und v. Petten¬ 
kofer erklärt die Luft in einem Raume noch für sanitär zulässig, wenn der 
demnach gesteigerte Kohlensäuregehalt nicht über je 1 pro mille hinaus¬ 
geht. Im ungünstigsten Falle darf also der C0 2 - Gehalt auf 2 pro mille 
anwachsen, sofern auf die Steigerung durch die Menschen 1 pro mille und 
auf diejenige durch die Beleuchtung ebenfalls 1 pro mille entfällt. Eris- 
niann nimmt die zulässige Grenze noch niedriger und zwar zu 0*7 pro mille 
an. Setzt man als Durchschnittswerth den C0 2 -Gehalt der Aussenluft 
0*4 pro mille, so darf mithin die Zunahme desselben <bei Zuführung der Luft 
in einen geschlossenen, von Menschen benutzten Raum nicht mehr als 
0'6 pro mille (nach Erismann 0*3 pro mille) betragen. Der stündliche 
Luftwechsel, welcher für eine Person oder Flamme sich nach der v. Petten¬ 
kofer’sehen Forderung für den Beharrungszustand demnach ergiebt, kann 
unter den mitgetheilten Annahmen mit Hülfe des Ausdrucks 


0*0006. 

bestimmt werden, in welchem L den stündlichen Luftwechsel, K die stünd¬ 
liche G O* - Production der CO a - Quelle in Cubikmeter bedeutet. Folgende 

Vimteljahnschrift für Gesundheitspflege, 1890. ]rj 


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226 


Prof. H. Rietschel, 

Aufstellung enthält den hiernach bestimmten stündlichen Luftwechsel für 
verschiedene Personen und Lebensalter: 


Kräftiger Arbeiter bei der Arbeit (nach 

v. Pettenkofer). 

Kräftiger Arbeiter bei der Ruhe (nach 

v. Pettenkofer). 

Ein Mann .... (nach Scharling) 


» löjähr. Jüngling ( „ „ ) 

„ 17jähr. Mädchen ( „ „ ) 

n lOjähr. Knabe ( „ „ ) 

„ lOjähr. Mädchen ( „ „ ) 


K = 36 3 Liter, L = 


K = 266 „ 

K = 186 „ 

K = 17-4 „ 

K = 12-9 „ 

K = 103 „ 

K= 96 „ 


60*5 cbm 

L = 44*3 „ 
L = 31*0 „ 
L = 29*0 „ 
L = 21*5 „ 
L = 17 1 „ 
L = 16*0 „ 


Sofern nicht der Beharrungszustand in Frage kommt, sondern ange¬ 
nommen werden kann, dass vor Benutzung des Raumes der C0 2 -Gehalt in 
demselben ein geringerer ist, kann zur Bestimmung des Luftwechsels bezw. 
bei gegebenem Luftwechsel zur Bestimmung des C0 2 - Gehalts die umständ¬ 
lichere Formel von Hagenbach Anwendung finden, welche lautet: 


K 

L Pi-a-j- 

— (/,—«!> = log not - — 

p 2 —a — T 


in welcher, ausser den früheren Bezeichnungen, bedeutet: J den Inhalt des 
Raumes für eine Person in Cubikmeter, die Anfangs-, t f die Endzeit in 
Stunden, Pi und p 2 die C0 2 -Menge zur Zeit bezw. t 2 in 1 cbm des 
Raumes a die C0 2 -Menge in 1 cbm der eingeführten Luft in Cubikmeter. 

Die Formel ergiebt indess selbst bei kurzer Benutzung des Raumes in 
keiner Weise nennenswerth niedrigere Zahlen, da der C0 2 -Gehalt, wie auch 
aus dem Ausdruck sofort ersichtlich, zu Anfang stark ansteigt und sich sehr 
bald den Werthen des Beharrungszustandes, d. h. den mit der ersten For¬ 
mel berechneten, nähert. Beträgt z. B. für einen 16jährigen Jüngling der 
stündliche Luftwechsel, wie für die Pettenkofer’sehe Grenze berechnet, 
29 cbm, der Rauminhalt 6 cbm, dann wird bei einem Anfangs-C0 2 -Gehalt 
im Raume von nur 0*4 pro mille nach V 4 Stunde der C0 2 -Gehalt bereits 
auf 0*82 pro mille, nach einer x / 2 Stunde aber auf 0*95 pro mille angewachsen 
sein, also die zulässige Grenze von 1 pro mille so gut wie erreicht haben. 

Die angeführten Ausdrücke zur Bestimmung des Luftwechsels haben 
nur Gültigkeit unter der Annahme, dass die eingeführte Luft sich sofort 
gleichmässig mit der Zimmerluft mischt, bezw. dass der CO a -Gehalt der Luft 
an allen Stellen des Raumes der gleiche ist. Es ist dies allerdings nicht 
ganz zutreffend, indem meist nach der Decke zu der C0 2 -Gehalt etwas 
grösser ausfällt. 

Die Bestimmung des Luftwechsels nach Maassgabe des nicht zu über¬ 
schreitenden C0 2 -Gehalts wird wohl nur für solche Räume in Anwendung 
zu kommen haben, in denen regelmässig und für längere Zeit eine grössere 
Anzahl Menschen versammelt is"t und für welche nicht aus anderen Grün¬ 
den ein noch grösserer Luftwechsel, als der sich hiernach ergebende, ange¬ 
nommen werden muss (Tagesschulen, Institute etc.). Für verhältnissmässig 


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Bestimmung u. Grenzen des Luftwechsels in benutzten Räumen. 227 

grosse Raume, in denen nur wenig Menschen sich auf halten, würde der 
Luftwechsel nach Maassgabe des CO a -Gehalts so gering ausfallen, dass der 
unfreiwillige (natürliche) Luftwechsel in Folge Durchlässigkeit der Bau¬ 
materialien und der Fugen der Fenster, Thüren etc. häufig grösser sein 
würde als der geforderte, und man alsdann von künstlichen Lüftungsanlagen 
Abstand nehmen könnte. 

Was die zweite Methode — Bestimmung des Luftwechsels nach Maass¬ 
gabe der Wärmeabgabe durch Menschen und Beleuchtung — betrifft, so 
wird für dieselbe meist die Wärmeabgabe eines erwachsenen Menschen an 
die Luft bei einer Temperatur der umgebenden Luft von 20° C. nach 
v. Pettenkofer zu 100 Wärmeeinheiten pro Stunde, für Kinder die Hälfte 
und diejenige eines Cubikmeter Gases zu rund 6000 Wärmeeinheiten, also 
für die Normalgasflamme, welche 0*15 cbm pro Stunde verbraucht, zu 
900 Wärmeeinheiten angenommen. 

Der stündliche Luftwechsel in Cubikmeter, ausgedrückt in der Tem¬ 
peratur beträgt alsdann: 

W(l+at Q ) 

0-306 (t — t 0 y 

worin bedeutet: W die stündlich an die Luft abgegebene Wärmemenge, t die 
Zimmertemperatur, t 0 die Temperatur der einströmenden Luft, « den Aus- 
dehnungscoefficienten der Luft = 0 003665. 

Nimmt man innerhalb der in Frage kommenden Grenzen die Wärme¬ 
abgabe eines Menschen proportional der Temperaturdifferenz zwischen der 
Blut- und Lufttemperatur an, so hat man zu setzen für: 

einen Erwachsenen W = 6 (37 — t ), ein Kind W = 3 (37 — t), eine 
Normalgasflamme W = 900. 

Soll z. B. die Temperatur des zu lüftenden Raumes t nicht über 21° C. 
ansteigen, die Temperatur der eintretenden Luft nicht unter 16° betragen, 
so stellt sich für den Beharrungszustand der Luftwechsel, ausgedrückt in 
Luft von 16°, für einen Erwachsenen zu 66 cbm, für eine Normalgasflamme 
zu 622 cbm. 

Auch bei dieser Methode ergiebt sich aus gleichen Gründen wie bei 
der ersten keine nennenswerthe Verringerung des Luftwechsels, wenn die 
Temperatur im Raume vor Benutzung desselben geringer als t° angenommen 
werden kann. Es ist ferner für die Gültigkeit der ersten Formel ebenfalls 
vorauszusetzen, dass die eintretende Luft sich sofort mit der Zimmerluft 
mischt und dass die Wärmevertheilung im Raume eine ganz gleichmässige 
ist. Es entspricht letzteres der Wirklichkeit nicht und noch weniger als die 
gleichmässige Vertheilung der CO a , und hierin liegt eine Mahnung zur vor¬ 
sichtigen Anwendung dieser Methode. Bereits in den meisten Fällen, bei 
denen lediglich die Wärmeabgabe von den Menschen ausgeht, finden sich 
zwischen Fussboden und Decke nicht unbedeutende Temperaturdifferenzen, 
sofern aber die Wärmeabgabe in der Hauptsache von der Beleuchtung her¬ 
rührt, wachsen diese Temperaturdifferenzen sehr bedeutend an. Unter Berück¬ 
sichtigung dieses Umstandes lässt sich der erforderliche Luftwechsel in allen 

15* 


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228 


Prof. H. Rietschel, 

Fällen, in denen die Menschen sich in der kühleren Luftschicht aufzuhalten 
haben, wesentlich beschränken. 

Ein Gleiches ist' zu erreichen, wenn die Aussentemperatur wesentlich 
niedriger als die Innentemperatur ist, da alsdann die durch Menschen und 
Beleuchtung abgegebene Wärme zum Theil für die directe vorschriftsmässige 
Erwärmung des Raumes zu verwenden, mithin die Heizanlage schwächer zu 
betreiben ist. 

Die Wärmeabgabe des Menschen erfolgt durch Strahlung und Leitung. 
Der Einfluss der Strahlung von Menschen auf Menschen ist durch keinen 
Luftwechsel aufzuheben, nur die Erwärmung der Wände etc. durch Strahlung 
lässt sich im Winter durch geringeren Heizbetrieb, im Sommer durch vor¬ 
heriges Kühlen der Wände etc. ausgleichen. Für Bestimmung des Luft¬ 
wechsels kann alsdann der Theil der Wärmeabgabe, welcher durch Strahlung 
bedingt wird, unbeachtet bleiben. Leider ist derselbe nicht bekannt. Wenn 
man die Vorgänge in der Praxis berücksichtigt, kann dieselbe nicht gering 
und dürfte mit 40 Proc. der Total wärme nicht zu hoch angenommen sein, 
so dass also für den Luftwechsel nur 60 Wärmeeinheiten für 20° Zimmer¬ 
temperatur in Betracht zu ziehen sind. Der Luftwechsel erniedrigt sich 
dann bei dem angegebenen Beispiel für einen Erwachsenen von 66 auf 
39*6 cbm. 

Wollte man durch schwächeren Betrieb bezw. durch Kühlerhalten der 
Wände einen noch grösseren Theil der abgegebenen Wärme auszugleichen 
suchen, so würde man voraussichtlich ungünstige Verhältnisse schaffen. 
Die Wände etc. müssen vor Anwesenheit der Personen bereits niedrigere 
Temperatur als die später im Raume einzuhaltende besitzen. Geht man 
mit derselben zu weit herunter, so werden empfindliche Luftströmungen 
an den Wänden herab eintreten und andere Belästigungen herbeigeführt 
werden; ausserdem muss der Raum bei Beginn der Benutzung ange¬ 
messene Temperatur besitzen, die Heizanlage muss also im Winter ent¬ 
sprechend im Betriebe gewesen sein und wird ebenso wie die Wände etc., 
einmal erwärmt, an und für sich nicht so rasch erkalten, als dass der 
sonst unberücksichtigt zu lassende Theil der Wärmeabgabe durch Menschen 
und Beleuchtung auch wirklich für den Luftwechsel unberücksichtigt blei¬ 
ben kann. 

Ein Vergleich des nach beiden Methoden bestimmten Luftwechsels 
zeigt, dass die Einhaltung nicht zu hoher Temperaturen bei Gasbeleuchtung 
in einem Raume bei Annahme gleichmässiger Wärmevertheilnng wesentlich 
höhere Luftmengen erfordert, als die Einhaltung einer CO s -Grenze von 
1 pro mille, dass aber unter Berücksichtigung thatsächlicher Verhältnisse 
der Luftwechsel stark herabgedrückt werden kann. — 

Sofern weder der C0 2 -Gehalt noch die Wärmeabgabe in Frage kommen 
kann — und dieser Fälle giebt es viele —, finden die bereits erwähnten 
Erfahrungszahlen Verwendung; für die unter der Verwaltung des Ministeriums 
der öffentlichen Arbeiten stehenden preussischen Staatsgebäude werden so¬ 
gar die beiden vorerwähnten Methoden gar nicht angewendet, sondern müssen 
die unter dem 7. Mai 1884 vorgeschriebenen Werthe benutzt werden. Die¬ 
selben lauten: 


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Bestimmung u. Grenzen des Luftwechsels in benutzten Räumen. 229 

Krankenzimmer pro Kopf und pro Stunde.80 cbm 

Gefangene in Einzelhaft.30 „ 

Gefangene in gemeinschaftlicher Haft.20 „ 

Versammlungssäle, Auditorien, Geschäftsräume u. 8. w. . . . 20 „ 
Schulzimmer je nach dem Alter der Schüler .... 10 bis 20 „ 

Wie ersichtlich, sind die Werthe für die letzteren Fälle nach Maassgabe 
der hygienischen Forderung viel zu niedrig bemessen, auch nehmen sie keine 
Rücksicht auf den Unterschied zwischen Tages- und Abendbenutzung. 

Sofern nicht preussische Staatsgebäude in Frage kommen, die Tech¬ 
niker also nicht an obige Werthe gebunden sind, werden dem Luftwechsel 
vielfach die Angaben des Generals Morin zu Grunde gelegt, welche den 
hygienischen Ansprüchen wohl meist genügen. Der Vollständigkeit halber 
mögen dieselben hier folgen. Der stündliche Luftwechsel soll betragen für 


die Person: 

In Hospitälern für: chm 

gewöhnliche Kranke. 70 

chirurgische Operationssäle, Wöchnerinnen . 80 — 100 

Säle mit ansteckenden Kranken.150 

In Gefängnissen. 50 

In Casernen: 

bei Tage. 30 

bei Nacht.40 — 50 

In Werkstätten: 

gewöhnlichen. 60 

ungesunden.100 

In Theatern und Concertsälen.40 — 50 

In Versjtmmlungssälen: 

für längeren Aufenthalt. 60 

für kürzeren Aufenthalt. 30 

In Schulen: 

für Kinder.15 — 20 

für Erwachsene.25 — 30 

In Abendschulen.• . . . . 35 — 40 

In Ställen für das Pferd. 180 — 200 


Wenn die Hygiene Fordeningen stellt, muss die Technik bestrebt sein, 
dieselben zu erfüllen; es erscheint daher die Frage gerechtfertigt, ob die 
Technik den besprochenen Forderungen nachzukommen im Stande ist? 

An und für sich könnte diese Frage mit „Ja w beantwortet werden, 
doch da Luftwechsel Luftbewegung voraussetzt und die Luftbewegung ohne 
Zugempfindung stattfinden soll, so ist die Beantwortung der Frage doch 
nicht ohne Weiteres zu geben. 

Die beste Lüftungsanlage würde diejenige sein, welche an jedem 
Punkte Luftaustausch gestattete. In Wirklichkeit ist eine solche Anlage 
unmöglich; am gleichmässigsten vertheilt ist der Luftaustausch bei der 
unfreiwilligen (natürlichen) Lüftung, doch ist dieselbe für alle die Fälle, 
welche hier in Frage stehen, zu geringfügig. 


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230 


Prof. H. Rietschel, 

In der Regel wollen und können die Architekten für einen mittel- 
grossen Raum nur einen Zuluft- und einen Abluftcanal vorsehen, und 
meist erst dann, wenn die Querschnitte derselben dem Luftwechsel ent¬ 
sprechend sehr gross ausfallen würden, werden mehrere Canäle mit kleineren 
Querschnitten angeordnet. Bei dem grossen Luftstrome, der sich bei Vor¬ 
handensein nur eines Zuluftcanals von diesem aus in den Raum ergiesst, 
kann natürlich die zugfreie Bewegung sehr in Frage gestellt werden, ganz 
besonders, wenn die Lage und Mündung des Canals ohne besondere Er¬ 
wägung nach dieser Richtung gewählt worden sind. 

Da es darauf ankommt, den Luftstrom möglichst gleichmässig vertheilt 
durch den ganzen Raum hindurch zu leiten, ist die Frage der zweckmässig- 
sten Bewegungsrichtung der Luft vielfach erörtert worden. 

Durch die Körperwärme wird die den Menschen unmittelbar umgebende 
Luft im Wesentlichen eine aufsteigende Bewegung erhalten und nehmen da¬ 
her Viele als Regel an, auch der Ventilationsluft diese Bewegungsrichtung 
anzuweisen. Andere empfehlen umgekehrte Bewegungsrichtung, weil die 
reine Luft zunächst möglichst mit den Athmungsorganen in Berührung treten 
soll, sie lassen entweder die Luft an der Decke oder — wie gewöhnlich — 
etwas über Kopfhöhe in den Raum ein- und über Fussboden aus demselben 
austreten. 

Die Bewegungsvorgänge der Luft sind nun aber in einem erwärmten 
Raume durchaus nicht so einfacher Natur. Die Menschen und Heizkörper, 
die Umfassungswände und Fenster, die zufälligen Undichtigkeiten u. s. w. 
üben alle Einfluss auf die Bewegung der Luft aus und veranlassen je nach¬ 
dem verschieden starke oder schwache, aufsteigende oder herabsinkende, 
oder nach der Seite sich vertheilende Luftströme, auch werden sich häufig 
in einem Raume Luftinseln vorfinden, die an der Bewegung nur geringen 
Antheil nehmen. 

Im Allgemeinen wird man bezüglich der Temperatur der eintretenden 
Luft zwei Fälle bei Lüftungsanlagen unterscheiden können: die eingeführte 
Luft ist entweder wärmer oder kühler als die Zimmerluft, denn dass sie 
genau gleiche Temperatur mit der Zimmerluft besitzt, wird nur selten wirk¬ 
lich stattfinden. 

Ist die Luft wärmer, so strömt sie besonders bei geringer Eintritts¬ 
geschwindigkeit fast unmittelbar nach der Decke, bei grösserer Eintritts¬ 
geschwindigkeit setzt sie ausserdem die dem Luftstrome zunächst befind¬ 
liche Luft in lebhafte Bewegung. Je tiefer daher die Mündung im letzteren 
Falle liegt, desto leichter wird die eintretende Luft Zugerscheinungen her- 
vorrufen. 

Ist die eintretende Luft kühler als die Zimmerluft, dann wird sie herab¬ 
sinken, und zwar um so unmittelbarer, je langsamer die Eintrittsgeßchwiii- 
digkeit ist. Bei dem Herbsinken wird sie sich mit der Zimmerluft nach 
und nach mischen, je höher also der Eintritt gelegen ist, desto weniger 
fühlbar wird die Luftströmung werden. 

Es ist aus diesen Gründen nach des Verfassers Ansicht im Princip das 
Rathsamste, die Luft möglichst hoch in die Räume eintreten zu lassen; die 
Ableitung der Luft wird alsdann über Fussboden erfolgen müssen. Dieses 
Princip wird sich, so lange nicht Kühlhaltung der Räume bei Gasbeleucb- 


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Bestimmung u. Grenzen des Luftwechsels in benutzten Raumen. 231 

tung in Frage steht, fast stets durchführen lassen. Ist*Kühlhaltung der 
Räume gefordert und bildet die Beleuchtung die Hauptquelle der Wärme¬ 
entwickelung, scheint es rathsam, die Beleuchtungskörper, entgegen der 
Gepflogenheit in unseren Wohnräumen, möglichst hoch zu hängen und lieber 
die hierdurch im Bereich der Menschen verminderte Lichtmenge durch eine 
Vergrösserung der Flammenzahl auszugleichen. Man wird dann eine beson¬ 
ders warme Zone entfernt von den Anwesenden schaffen, welche in Bezug 
auf Lüftung für sich behandelt werden kann und bei welcher die Bewegungs¬ 
richtung der Luft von unten nach oben und die Ableitung von der Stelle 
der grössten Wärmeansammlung zu erfolgen hat. Natürlich ist jederzeit 
von Fall zu Fall Entscheidung über zweckmässige Anordnung der Luft¬ 
canäle zu treffen und soll diese Erörterung auch nur im Allgemeinen als 
Richtschnur dienen und darauf hinweisen, dass überall da, wo der Luft¬ 
eintritt hoch erfolgen kann, die zugfreie Lüftung am gesichertsten ist. 

Für die schnelle Yertheilung der eintretenden Luft ist die Geschwin¬ 
digkeit des Eintritts von Bedeutung, je höher der Eintritt liegt, desto 
grösser kann die Geschwindigkeit genommen werden; es wird also in der 
Regel von Vortheil sein, die Luft nicht nur hoch, sondern auch mit grosser 
Geschwindigkeit — bis etwa 2’0 m pro Secunde — eintreten zu lassen. 
Diese Anschauung steht freilich mit der bisherigen landläufigen in directem 
Gegensätze; durch verschiedene Ausführungen, Versuche und Beobachtungen 
hat Verfasser indess die Richtigkeit seiner Ansicht bestätigt gefunden. 
Natürlich ist bei der Wahl der Geschwindigkeit die Entfernung der gegen¬ 
überliegenden Wand in Rücksicht zu ziehen und noch manche Einzelheit zu 
beobachten, deren Besprechung indess hier zu weit führen würde. 

Trotz aller Ueberlegung und Vorsicht bei Anordnung der Lüftungs¬ 
canäle wird aber doch die Grösse des Luftwechsels, bei Forderung des 
Ausschlusses von Zugerscheinungen, innerhalb nicht zu weiter Grenzen liegen 
können. In einer Reihe von — besonders hygienischen Lehrbüchern — 
findet man die Annahme verzeichnet, dass zugfreie Lüftung nur möglich 
sei, wenn der stündliche Luftwechsel nicht mehr als der dreifache Inhalt 
des zu lüftenden Raumes beträgt. Diese Annahme hat sich aus der Praxis 
herausgebildct unter der Voraussetzung, dass für die Zu- und Abluft eines 
mittelgrossen Raumes nur je ein Canal zur Verfügung gestellt werden 
kann. Ohne Hinweis hierauf ist die Annahme eine durchaus unbegründete. 
Da nun allerdings, wie bereits erwähnt, in den meisten Fällen einem mittel¬ 
grossen Raume nur ein Zuluft- und ein Abluftcanal gegeben wird und 
gegeben werden kann, so sollen auch die folgenden Erörterungen nur für 
diesen als den ungünstigsten Fall Geltung haben. 

Unter Voraussetzung der Einströmung der Luft unter der Decke und 
mit nicht zu geringer Geschwindigkeit hat Verfasser durch Versuche fest¬ 
gestellt, dass in einem Raume von etwa 4 m Höhe der Luftwechsel selbst 
bei Einführung von Luft, deren Temperatur um etwa 4° bis 5°C. niedriger 
ist als die Zimmerluft, unter Berücksichtigung gewisser Verhältnisse bis auf 
das Fünffache des Rauminhalts gesteigert werden kann, ohne Zugerschei¬ 
nungen hervorzurufen. Ist die Höhe des Raumes eine grössere oder die 
einzuführende Luft wärmer als die Zimmerluft, mag sogar eine noch 
weitere Steigerung des Luftwechsels angängig erscheinen, allgemein gültige 


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232 Prof. H. Rietschel, 

Erfahrungen hierüber sind dem Verfasser indess bisher nicht bekannt 
geworden. 

Muss also unter den gemachten Voraussetzungen die Grenze des Luft¬ 
wechsels mit dem fünffachen Inhalt des Raumes als erreicht angesehen 
werden, so ist sofort die NothWendigkeit erwiesen, bei Bestimmung des 
Luftwechsels den Rauminhalt in Rücksicht zu ziehen. Es geht hieraus 
hervor, dass ohne eine diesbezügliche Controle die Bestimmung des Luft¬ 
wechsels weder nach der Grenze des zulässigen Kohlensäuregehalts, oder 
der einzuhaltenden Temperatur im Raume, noch nach den Vorschriften für 
die preussischen Staatsgebäude oder den sonstigen „Erfahrungszahlen“ 
erfolgen darf, sofern mit Sicherheit zugfreie Lüftung erreicht werden soll. 

Leider wird dies in der Praxis viel zu wenig beobachtet, und gerade 
von denjenigen, welche berufen sind, die Grösse des Luftwechsels vorzu¬ 
schreiben. Auf Grund der mitgetheilten Erwägungen ist m Bezug auf den 
C0 2 -Gehalt der Luft nebenstehende Tabelle aufgestellt worden; aus der¬ 
selben geht für den Beharrungszustand bei gegebenem Rauminhalt für die 
Person die dem Maximum des Luftwechsels entsprechende Menge der stünd¬ 
lich einzuführenden Luftmenge und der dieser für die verschiedenen Ge¬ 
schlechter und Lebensalter entsprechenden einzuhaltenden Grenze des COj- 
Gehalts hervor. 

Die Tabelle ergiebt, dass die v. Pettenkofer’sche Grenze von 1 pro 
mille bei dicht besetzten und nicht sehr hohen Räumen (Schulzimmern etc.) 
fast stets überschritten werden muss und dass somit Forderung und Er¬ 
füllung nicht in Einklang zu bringen sind. 

Rechnet man z. B. für ein vollbesetztes Schulzimmer von 4 m Höhe auf 
1 qm Bodenfläche einen Schüler im Alter von 16 Jahren, dann kommt auf 
denselben ein Luftraum von 4 cbm. Die Grenze des möglichen Luftwechsels 
ist dann ein solcher von 20 cbm pro Stunde. Die noch einzuhaltende Grenze 
des C0 2 -Gehalts stellt sich auf 1*27 pro mille; soll sie auf 1 pro mille 
herabgedrückt werden, dann ersieht man aus der Tabelle, dass der Luft¬ 
raum für den Schüler auf mindestens 6 cbm und der stündliche Luftwechsel 
auf 29 cbm gesteigert werden muss. Bei 3 cbm Luftraum für einen Schüler, 
wie solcher wohl auch Vorkommen mag, ist es nach der Tabelle selbst für 
Knaben im Alter von 10 Jahren nicht möglich, den C0 2 -Gehalt auf die 
v. Pettenkofer’sche Grenze herabzudrücken, es gelingt dies erst bei 
3*5 cbm Luftraum und 17 cbm stündlichem Luftwechsel. 

Eine Verminderung des C0 2 - Gehalts lässt sich nur durch eine Ver- 
grösserung des auf jede Person entfallenden Luftraumes herbeiführen. Ist, 
wie meist, die zu bebauende Fläche eines Gebäudes gegeben, so bleibt nur 
eine Vergrösserung der Stockwerkshöhe übrig, die naturgemäss auch nicht 
über ein gewisses Maass hinausgehen kann. 

Da sich der Luftwechsel, welcher aus der Forderung einer nicht zu 
überschreitenden Temperatur im Raume bei Annahme gleichmässiger Wärme¬ 
vertheil ung gefunden worden ist, wesentlich höher, als der nach dem zu¬ 
lässigen C0 2 -Gehalt ermittelte, stellt, würde in der Praxis ein voll besetzter 
Raum von nicht sehr bedeutender Höhe durch Lüftung allein nicht auf einer 
angemessenen Temperatur erhalten werden können. In der Praxis stellt 
»ich indess, wie bereits erwähnt, die Sache wesentlich günstiger, sofern 


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Bestimmung u. Grenzen des Luftwechsels in benutzten Räumen. 233 




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234 Prof. H. Rietschel, 

man mit den Verhältnissen zu rechnen versteht und die richtigen Anord¬ 
nungen trifft. 

Ausserdem stehen der Technik zur Herabsetzung des Luftwechsels noch 
verschiedene Mittel zur Verfügung. Im Allgemeinen lässt sich sagen, dass 
sich durch zweckmässige Wahl und Anordnung der Beleuchtung, durch die 
angemessene Disposition der Canäle und deren Mündungen, durch die 
passende Wahl der Eintrittsgeschwindigkeit und Temperatur der Luft und 
durch Benutzung der der Technik sonst noch zu Gebote stehenden Hülfs- 
mittel, mit dem erreichbaren statt dem berechneten Luftwechsel meist zu¬ 
friedenstellende Ergebnisse schaffen lassen. Da dies nicht so der Fall ist 
bei Zugrundelegung des zulässigen C0 2 -Gehalts, so gewinnt der letztere 
Fall besondere Bedeutung — natürlich unter der Voraussetzung, dass die 
gestellte Forderung selbst eine berechtigte ist. Das letztere ist bisher still¬ 
schweigend angenommen worden —, ob mit Recht, ist eine Frage, deren 
Erörterung nunmehr geboten erscheint. 

Zwei Forderungen sind es, die sich gegenüberstehen: Einhaltung einer 
gewissen C0 2 -Grenze und Vermeidung von Zugerscheinungen durch die 
Luftbewegung. An und für sich lassen sich beide Bedingungen durch 
genügend grosse Räume erfüllen, in sehr vielen Fällen aber sind — beson¬ 
ders in grossen Städten — derartige Räume nicht zu beschaffen. Es ist 
nötliig, hierbei als Beispiel immer wieder auf die Schulen hinzuweisen, die 
ganz besonders auf zweckentsprechende Lüftungsanlagen Anspruch machen 
müssen. 

Eine hygienische Erkenntniss kann sich nun freilich nicht von tech¬ 
nischen oder finanziellen Schwierigkeiten beeinflussen lassen; die Annahme 
des Luftwechsels nach Maassgabe des C0 2 -Gehalts beruht aber nicht auf 
einer hygienischen Erkenntniss, sondern ist in Ermangelung einer solchen 
angenommen worden. 

Die ausgeathmete C0 2 als solche ist es bekanntlich nicht, welche die 
Forderung eines kräftigen Luftwechsels bedingt, sondern die übrigen schwer 
oder bislang gar nicht zu bestimmenden Producte der Ausathmung und 
Ausdünstung, welche nur in Proportion zur ausgeathmeten C0 2 gesetzt 
werden. 

Die zulässige Grenze von 1 pro mille hat v. Pettenkofer mit Hülfe 
des Geruchs bestimmt; er fand, dass über 1 pro mille die Luft in einem 
von Menschen benutzten Raume, nach dem Geruch zu urtheilen, schlecht sei, 
dass sie als gut bei 0*7 pro mille C0 2 bezeichnet werden konnte. 

Wenn man den Geruch als maassgebend für die Beurtheilung der Luft- 
beschaffenhcit ansehen will, und in der That bildet der Geruch einen ziem¬ 
lich feinen Maassstab für die Luftbeschaffenheit, so wird man wesentlich 
verschiedene Ergebnisse finden, je nach der Classe Menschen, die in einein 
Raume versammelt sind. Personen, die der Reinlichkeit ferner stehen, 
werden durch ihre Kleider u. s. w. die Luft viel mehr verunreinigen, als 
Personen, deren Reinlichkeit ein selbstverständliches Lebensgebot ist. In 
beiden Fälleu wird aber die ausgeathmete C0 2 dieselbe sein können. 

Auch die Temperatur, welche in einem Raume herrscht, hat bei An¬ 
wesenheit von Menschen wesentlichen Einfluss auf die Gütebeschaffenheit 
der Luft, Je höher ein Raum erwärmt ist 9 desto grösser wird zwar auch 


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Bestimmung u. Grenzen des Luftwechsels in benutzten Räumen. 235 

voraussichtlich die Abgabe von Producten der Ausathmung und Ausdünstung, 
eventuell auch die Ausscheidung von C0 2 sein, ungleich grösseren Einfluss 
wird aber die raschere Zersetzung der Producte auf die Luftbeschaffenheit 
ausüben. Es ist daher in jedem voll besetzten Raume, dem Geruch nach zu 
urtheilen, stets die Luft besser bei verhältnissmässig niedriger als hoher 
Temperatur. Auf die Temperatur nimmt die Forderung bezüglich des C0 2 - 
Gehalts keine Rücksicht. 

Für Räume, in denen nur wenige Menschen sich aufzuhalten haben, 
ergiebt sich nach Maassgabe der C0 2 in Bezug auf den Rauminhalt ein sehr 
geringer Luftwechsel. Je geringer der Luftwechsel zum Rauminhalt aber 
ist, je ungünstiger wird die gleichmässige Vertheilung der reinen Luft im 
Zimmer, also die gleichmässige Durchlüftung des Raumes stattfinden. Es 
werden alsdann die Körper, welche der Luft durch Ausathmen und Aus¬ 
dünsten beigegeben werden, mehr Zeit gewinnen, sich an den Wänden etc. 
abzulagern und werden somit ihren verderblichen Einfluss nachhaltiger aus¬ 
üben können. 

Eine Lüftungsanlage wird ihren Zweck um so besser erfüllen, je 
mehr die eintretende Luft die verbrauchte Luft verdrängt, je weniger ein 
Mischen der reinen mit der verunreinigten Luft stattfindet. So wird in 
einem verhältnissmässig kleinen Raume, in welchem sich nur eine Person 
dauernd aufzuhalten hat, dem Geruchssinne nach zu urtheilen, eine schlechtere 
Luft herrschen, als wenn sich in demselben Raume bei doppeltem Luft¬ 
wechsel zwei Personen befinden. Für die Luftverhältnisse an sich würde 
es daher nur vortheilhaft sein, wenn die gelüfteten Räume keine zu be¬ 
deutende Höhe in Bezug auf die Bodenfläche besässen, doch soll damit nicht 
gesagt werden, dass das Bestreben unserer Zeit, möglichst grosse Räume zu 
schaffen, ein fehlerhaftes sei. Die Vergrösserung der Wände etc. führt zu 
einer Vermehrung des natürlichen Luftwechsels und die Vergrösserung der 
Höhe des Raumes zur Möglichkeit der Steigerung des künstlichen Luft¬ 
wechsels. 

Es soll nur darauf hingewiesen werden, dass das Verhältnis« des 
Luftwechsels zum Rauminhalt für die Wirkung der Lüftungsanlage von 
nicht zu unterschätzender Bedeutung ist und dass der Inhalt des Raumes in 
Bezug auf den C0 a -Gehalt für den Beharrungszustand zwar nicht in Frage 
kommt, wohl aber für den Geruchssinn. 

Wenn somit die Methode zur Bestimmung des Luftwechsels nach Maass¬ 
gabe des zulässigen C0 2 -Gehalts einestheils sich den verschiedenen Ver¬ 
hältnissen nicht in richtigerWeise anpasst, anderentheils vielfach zu unaus¬ 
führbaren bezw. unzureichenden Ergebnissen führt, so ist der Wunsch nach 
einer anderen Methode berechtigt. Wenn man sich auch nicht der Hoffnung 
wird hingeben können, eine solche zu finden, die den Einfluss der Aus¬ 
athmung und Ausdünstung, sowie der Beleuchtungsproducte auf die Gesund¬ 
heit des Menschen richtig kennzeichnet, so ist doch die Möglichkeit für eine 
Methode, welche bessere Ergebnisse als die bisherige liefert, nicht aus¬ 
geschlossen. 

Nach des Verfassers Ansicht würden schon wesentlich bessere und 
erreichbarere Verhältnisse geschaffen werden, wenn für Bestimmung des 
Luftwechsels lediglich die Wärmeproduction in Rücksicht gezogen würde. 


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/ 


236 Prof. H. Rietschel, 

Die Hygiene fordert zwar schon jetzt für die Gesundheit des Menschen die 
Einhaltung gewisser Temperaturen in einem geschlossenen Raume, auf die 
Einhaltung selbst wird aber ein viel zu geringes Gewicht gelegt. Eine 
Heizungs- und Lüftungsanlage wird in der Regel als gut befunden und ab¬ 
genommen, wenn nur mit derselben die vorgeschriebene Temperatur und 
der geforderte Luftwechsel in unbenutztem Zustande des Raumes erzielt 
werden kann. Auf die Verhältnisse, welche bei der Benutzung des Raumes 
eintreten, wird seltener Rücksicht genommen. Häufig findet man daher in 
Räumen, in denen sich dauernd Menschen aufzuhalten haben (Schulen etc.), 
eine zu hohe Temperatur und demzufolge auch besonders schlechte Luft, 
und glaubt dann lediglich den Grund in einer unachtsamen Bedienung der 
Anlagen suchen zu müssen, während sie durch die Anlage selber begründet 
sein kann. 

Wenn der Technik die Aufgabe gestellt würde, den grösseren Theil der 
von den Menschen abgegebenen Wärme (nach Früherem vielleicht 60 Proc.), 
sowie die in das Bereich der Menschen gelangende Wärme der Beleuchtung 
durch die Lüftung derart auszugleichen, dass die Temperatur nicht über 
eine gewisse Höhe (vielleicht 21° bis höchstens 23°C.) ansteigen dürfte, so 
könnten in den weitaus meisten Fällen nach jeder Richtung zufrieden¬ 
stellende Verhältnisse erzielt werden. 

Die Technik würde sich dann nicht einfach damit abfinden können, 
dass die gestellte Forderung eine unerfüllbare sei, denn ihr ständen eine 
ganze Reihe Mittel zur Erfüllung der Aufgabe zu Gebote; der Hygiene aber 
würde ein grösserer Einfluss auf die praktische Durchführung ihrer An¬ 
sprüche gegeben werden. Wenn gegenwärtig für die preussischen Staats¬ 
gebäude der Luftwechsel ohne Rücksicht auf die hygienischen Forderungen 
bestimmt wird, so muss der Grund dafür in der Mangelhaftigkeit und 
Unerfüllbarkeit der Forderungen gesucht werden, denn eine leitende Behörde 
könnte sich doch sonst den hygienischen Forderungen nicht derart ver- 
schliessen, als es gegenwärtig in Bezug auf den Luftwechsel der Fall ist. 

Wenn man 60 Proc. der von erwachsenen Personen abgegebenen Wärme 
durch den Luftwechsel ausgleichen will, erhält man je nach der Temperatur 
der einströmenden Luft und der im Raume gestatteten sehr verschiedene 
Luftmengen. 

Beifolgende Aufstellung giebt darüber Aufschluss. 


Temperatur 
der ein¬ 
strömenden 
Luft 

Temperatur der Zimmerluft 

18° 

19° 

20° 

21° 

22° 

23° 


Einzuführende Luftmenge in Cubikmeter 

15° C. 

71*1 

51*5 

37-6 

30*0 i 

241 

19*7 

16° „ 

101*9 

754 

51*7 

397 

31*0 

24*2 

17° „ 

237*5 

112*4 

69*3 

496 

37*5 

29*2 

18° „ 

— 

225-0 

104-3 

667 

47*0 

349 

19° „ 

— 

— 

219*0 

100-5 

62*8 

43*9 

20° , 

— 

— 

— 

201*4 

94’4 

60*8 


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Bestimmung u. Grenzen des Luftwechsels in benutzten Räumen. 237 

Für Kinder würde etwa die Hälfte vorstehender Wertbe in Ansatz zu 
bringen sein. Es ergiebt sieb aus dieser Aufstellung sofort, dass die Gren¬ 
zen des Luftwechsels sehr weite sind, je nach den gewählten Temperaturen. 
Ist mithin die Zimmertemperatur vorgeschrieben, so hat es der [Techniker 
durch Wahl der Temperatur der einströmenden Luft in der Hand, den 
erforderlichen Luftwechsel in das Bereich des Möglichen zu ziehen und die 
Anlage entsprechend zu gestalten. Ist der Luftraum für die Person ein 
sehr grosser, so wird die Temperatur der einströmenden Luft nicht besonders 
niedrig gewählt werden müssen, auch kann gewöhnliche Gasbeleuchtung 
noch Anwendung finden. Je kleiner aber der Luftraum sein soll, um so 
geringer wird die Temperatur der einströmenden Luft sein müssen, und 
bezüglich der Beleuchtung ist Vorsorge zu treffen, dass heisse Verbrennungs¬ 
gase entweder durch Anwendung elektrischer Beleuchtung vermieden oder 
kurzer Hand abgeführt werden, jedenfalls nicht in das Bereich der Personen 
gelangen können. Die Temperatur der einströmenden Luft setzt weitere 
Maassnahmen bezüglich der Einströmung voraus, damit Zugerscheinungen 
ausgeschlossen bleiben; je besetzter ein Raum daher ist, je sorgfältiger muss 
die Heizungs- und Lüftungsanlage gewählt, durchdacht und construirt sein, 
desto vielseitiger müssen die Hülfsmittel sein, um den Effect zu sichern. 

Bringt die Zeit eine bessere Methode zur Bestimmung des Luftwechsels, 
so ist diese nur mit Freuden zu begrüssen, vorläufig würden aber schon durch 
die strengere Betonung und Durchführung angemessener Temperatur in 
einem Raume bessere Verhältnisse, als durch die Forderung der Einhaltung 
eines nicht zu überschreitenden CO*-Gehalts, geschaffen werden. 

Diese Zeilen sollen in erster Linie die Anregung zur weiteren Behand¬ 
lung dieser wichtigen Frage geben. 


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238 


Dr. E. Roth, 


Ueber Verbreitung des Typhus durch Milch. 

Von Dr. E. Roth (Belgard). 


Je weiter wir in der Erkenntniss der Aetiologie der Infectionskrank- 
heiten vorschreiten, um so häufiger werden die Fälle, in denen die Verbrei¬ 
tung derselben — mit Einschluss des Typhus — unabhängig von Ort und 
Zeit stattfindet. Insbesondere sind es die Nahrungsmittel, deren Bedeutung 
als Infectionsvermittler auf Grund der Epidemieberichte der letzten Jahre 
zunehmend hervortritt. 

Wenn wir von dem Wasser als Genuss- und Reinigungsmittel absehen, 
nimmt unter den Nahrungsmitteln als Vehikel für Infectionsstoffe die Milch 
die erste Stelle ein. Dafür, dass die Milch als Nährmedium für pathogene 
Keime besonders geeignet ist, liegen eine Reihe von Versuchen vor. Heim 1 ) 
fand die Bacterien der Cholera in der Milch noch nach 6, die des Typhus 
nach 21 und 35 Tagen und die der Tuberculose nach 10 und unter Um¬ 
ständen noch nach 28 Tagen entwicklungsfähig, in der Butter entsprechend 
nach 32, 21 und 28 Tagen; im Käse hielten sich die Cholerabacterien nur 
einen Tag, Typhusbacillen bis zum dritten Tage, Tuberkelbacillen bis zu 
14 Tagen. 

Um gleichzeitig die specifischen Reactionen der Bacterien kennen zu 
lernen, cultivirte Löffler 2 ) die verschiedenen pathogenen Bacterien in 
Milch, die vorher mit Lackmuslösung versetzt war; die Typhusbacterien und 
Erysipelcoccen schienen etwas Säure, wahrscheinlich Milchsäure, zu pro- 
duciren, die Milzbrandbacterien einen alkalischen Körper, während die 
Tuberkelbacillen, Rotz- und Diphtheriebacillen keine bemerkenswerthe Ein¬ 
wirkung zeigten. 

Raskina 3 ) bereitete zwei Nährböden aus Milch, einen mit Beibehal¬ 
tung des Caseins und einen zweiten, wo das Casein durch Pepton ersetzt 
war. Auf diesen Milchnährböden cultivirte Raskina sechs Bacterienarten 
mit Erfolg, und zwar Rotzbacillen, Kommabacillen, Typhus- und Pneumonie¬ 
bacillen und den Staphylococcus aureus und albus. Diese Mikroorganismen 
wuchsen auf den Milchnährböden ebenso gut, manche sogar rascher als auf 
den Fleischnährböden. 


*) Heim, Ueber das Verhalten der Krankheitserreger der Cholera, des Typhus und der 
Tuberculose in Milch, Butter, Molken und Käse. Arbeiten aus dem kaiserlichen Gesund¬ 
heitsamte, V. Band, 2. Heft. 

2 ) Löffler, Ueber Bacterien in der Milch. Berliner Klinische Wochenschrift 1887, 
Nr. 33 und 34. 

3 ) Raskina, Ueber die Darstellung durchsichtiger fester Nährböden aus Milch und die 
Züchtung einiger pathogenen Bacterien auf diesem Nährboden. Aus dem klinisch-bacterio* 
logischen Laboratorium des Prof. Afanassjew in Petersburg. Wratsch 1887, Nr. 40 und 41. 


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239 


Verbreitung des Typhus durch Milch. 

Kitasato 1 ) fand, dass sich die Cholerabacterien in der Milch ver¬ 
mehren, so lange dieselbe nicht sauer reagirt; durch Kochen der Milch 
wurden dieselben zerstört. 

Hesse 2 ) endlich führte den Nachweis, dass die meisten unserer Nahrungs¬ 
mittel, insbesondere Milch, Fleischklösschen, gewürzte Fleischbrühe, Fleisch¬ 
aufguss, Eiweiss, Sülze, Erbsenbrei mit Schinkenbrühe, Milchgries und Kar- 
toffelstückchen als gute Nährböden für Typhus- und Cholerabacillen gelten 
können. Von 30 untersuchten Nährböden waren für Typhus und Cholera 
geeignet mindestens 12, für den Typhus allein ausserdem 9 und für Cholera 
einer. Die Typhusbacillen wuchsen im Allgemeinen besser als die Cholera¬ 
bacillen. 

Vorzugsweise kommen in Bezug auf Verbreitung der Infectionskrank- 
heiten durch Milch in Betracht Typhus, Scharlach und Tuberculose. 
Von geringerer Bedeutung ist die Uebertragung der Maul- und Klauenseuche 
durch die rohe Milch kranker Thiere; bisher nicht sicher erwiesen sind die 
Beziehungen der Diphtherie und der Pneumonie zur Milch. Eine Beziehung 
der Rinder-Peripneumonie zur Pneumonie des Menschen und ihre Ueber¬ 
tragung auf letzteren durch inficirte Milch wurde von Lecuyer behauptet, 
konnte aber nicht erwiesen werden. Gleichfalls bisher unerwiesen ist die 
Behauptung von Nolen und Poels, die die Lungenseuche des Rindes für 
identisch mit der Pneumonie des Menschen und für übertragbar auf letzteren 
erklären. 

Auch die Beobachtungen über Beziehungen von Diphtherie -Epidemieen 
zum Milchgenuss, wie solche vereinzelt aus England vorliegen — im Jahre 
1879 wurden solche Epidemieen aus Weybridge und Addlestone beschrieben, 
im Jahre 1883 aus Hendon und Putney — haben bisher eine anderweitige 
Bestätigung nicht gefunden. Uebertragungen von Maul- und Klauenseuche 
des Rindviehs auf den Menschen und deren Vermittelung durch die Milch 
kranker Kühe sind beschrieben von Briscoe, Bircher, Junker und 
Haarstück 3 ); die gekochte Milch erwies sich als nicht ansteckend. 
Hieraus dürfte es sich erklären, dass bei der Epizootie der Milchcuranstalt 
in Frankfurt a. M. im Jahre 1884 auf Grund der Berichte von 53 Aerzten 
Cnyrim zu dem Resultate kam, dass der Ausbruch der Seuche denjenigen 
Consumenten, welche der Anstalt treu geblieben waren, keinerlei Nachtheil 
gebracht bat. Auf der Erfahrung fussend, dass die gekochte Milch ohne 
jeden Nachtheil genossen werden kann, erlaubt das Reichs-Viehseuchen-Gesetz 
vom 23. Juni 1880 den Verkauf der Milch von maul- und klauenseuchen¬ 
kranken Kühen in gekochtem Zustande. 

Was die Tuberculose betrifft, so wurde die Infectiosität der Milch 
tuberculöser Kühe wiederholt experimentell festgestellt. Nicht nothwendig 
ist dazu, dass die Euter sichtbar tuberculös afficirt sind. Durch die 
bekannten Fütterungs versuche von Gerl ach, der die Milch perlsüchtiger 


9 Kitasato, Das Verhalten der Cholerabacterien in der Milch. Zeitschrift für Hygiene, 
V. Bd., S. 491 u. f. 

s ) Hesse, Unsere Nahrungsmittel als Nährböden für Typhus und Cholera. Zeitschrift 
für Hygiene, V. Bd., S. 527 u. f. 

3 ) cfr. Uffelmann’s Jahresberichte über die Fortschritte und Leistungen auf dem Ge¬ 
biete der Hygiene. 


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240 


Dr. E. Roth, 

Kühe an Kälber, Schweine und Schafe verfütterte, wurde die Infectiosit&t 
der Milch bewiesen. Diese Versuche wurden bestätigt von Aufrecht und 
Bollinger, von Demme und vor Allem von Koch, der den Nachweis 
führte, dass die Versuche in allen Fällen positiv ausfielen, wo das verfütterte 
Material bacillenhaltig war. 

Im Jahre 1881 konnte Hart auf dem medicinischen Congress in London 
bereits über 14 Epidemieen von Scharlach durch inficirte Milch berichten. 
Die Zahl der durch inficirte Milch entstandenen und bekannt gewordenen 
Typhusfälle gab Hart bei derselben Gelegenheit auf 8500 an. Um einige 
der bekannter gewordenen Epidemieen kurz zu erwähnen, so sind aus dem 
Jahre 1870 Epidemieen von Scharlach in Folge Milchgenusses beschrieben 
worden aus South-Kensington, St. Andrews und 1879 aus Fallowfield. Bei 
dieser letzteren von Airy beschriebenen Epidemie erkrankten innerhalb 36 
Stunden in 18 Familien 24 Personen an Scharlach, und zwar hatten die¬ 
selben sämmtlich die Milch aus derselben Meierei bezogen; in dieser Meierei, 
in der 20 Kühe gehalten wurden, lag zur Zeit des Ausbruches der Epidemie 
in der Familie des einen Melkers ein Knabe im Abschuppungsstadium des 
Scharlach. 

Deutlicher und näherliegend war der Zusammenhang zwischen Milch¬ 
genuss und Infection in einer von Bell beschriebenen Epidemie, die da¬ 
durch veranlasst war, dass reconvalescente Scharlachkranke das Melken 
der Kühe besorgt hatten. 

Eine besondere Berühmtheit hat die im November 1885 in Marylebone 
nach Genuss inficirter Milch beobachtete und von Dr. Klein beschriebene 
Scharlach - Epidemie erlangt. Die Zahl der Erkrankungen betrug 60, die 
sämmtlichen Erkrankten hatten die Milch aus der Hendon-Farm bezogen, 
wo um jene Zeit mehrere Kühe erkrankt waren. Die ersten Fälle traten 
auf, als man die Milch kranker Kühe mit der gesunden gemischt zum Ver¬ 
kauf zuliess. Das Incubationsstadium war zum Theil sehr kurz; ein Kind 
erkrankte schon am zweiten Tage nach dem Genuss der Milch. Ausser 
diesen 60 Fällen kamen in derselben Zeit nur noch drei Fälle von Schar¬ 
lach vor; bei diesen konnte der Genuss inficirter Milch ausgeschlossen 
werden. Hervorzuheben ist die Thatsache, dass alle diejenigen, welche 
die Milch gekocht genossen hatten, nicht erkrankten, und auch die meisten 
derjenigen, welche nur wenig rohe Milch zum Kaffee oder Thee genom¬ 
men hatten, frei blieben. Als besonders gefährlich erwies sich in dieser 
wie in anderen Epidemieen der Milchrahm. Klein wollte nun in den 
Absonderungen des Euters der kranken Kühe einen Mikrococcus gefunden 
haben, den er für den Erreger des Scharlach hielt. Auf Grund dieser 
Kl ein’sehen Beobachtungen neigt man in England vielfach der Meinung 
zu, dass die Kühe von einer Krankheit befallen werden können, die ent¬ 
weder identisch mit Scharlach oder doch dieser Krankheit sehr ähnlich ist, 
und dass die Milch von solchen Kühen Scharlach - Epidemieen verursachen 
kann. 

Widersacher gegen diese Lehre Klein’s traten in England auf in Thin 
und Crookshank. Letzterer fand in der Absonderung der Geschwüre am 
Euter der Kühe einen dem Klein’sehen Bacillus völlig ähnlichen Strepto¬ 
coccus, den er für den Erreger von cow-pox hielt auf Grund einer zufälligen 


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241 


Verbreitung des Typhus durch Milch. 

Impfung mit demselben. Aus dem Jahre 1888 liegt eine Mittheilung aus 
Cannes von Blanc vor, wonach dort mehrere Fälle von Scharlach nach dem 
Genuss von Milch solcher Kühe entstanden, die eigenthümliche Geschwüre 
am Euter hatten; ob freilich in diesen Fällen die Milch als die ausschliess¬ 
liche Ursache des Scharlach anzunehmen ist, ist.nicht festgestellt. 

Von den durch inficirte Milch verursachten Typhusepidemieen erwähne 
ich die im Jahre 1870 in Islington beobachtete und von Ballard beschriebene 
Typhusepidemie; hier erkrankten in 67 Häusern 168 Personen, darunter 
26 todtlich. Fast sämmtliche Fälle betrafen Familien, die ihre Milch von 
ein und demselben Milchhändler bezogen hatten; dieser Milchhändler und 
sieben seiner Hausgenossen gehörten zu den Erstinficirten. Aetiologisch 
wurde festgestellt, dass ein aus Holz gebauter Wasserbehälter mit der Cloake 
communicirte, und dass das Wasser desselben zum Reinigen der Milchgefasse 
wie auch zum Verdünnen der Milch benutzt wurde. 

Bei einer anderen Epidemie, die im Jahre 1873 in Leeds herrschte, 
erkrankten in 68 Häusern 107 Personen. Der Ersterkrankte war ein Milch¬ 
händler; vier Wochen später traten explosionsartig Typhusfälle in Familien 
auf, die von jenem Milchhändler die Milch bezogen. Immerhin war es nur 
ein geringer Procentsatz der Consumenten, der erkrankte, denn von sämmt- 
lichen Familien, die ihre Milch von jenem Milchhändler bezogen, hatten 
Erkrankungen 37*8 Proc., von den übrigen Familien des Ortes freilich nur 
5*3 Proc. und auch diese erst gegen das Ende der Epidemie. Auch hier 
war der Brunnen im Hause des Milchhändlers durch Grubeninhalt ver¬ 
unreinigt. 

Eine andere Epidemie beschrieb Murchison aus London im Jahre 
1873; hier erkrankten im Ganzen 320 Personen, und zwar sämmtlich in 
Familien, die ihren Milchbedarf aus derselben Milchfarm, wo seit längerer 
Zeit Typhus herrschte, erhielten. Auch in diesem Falle communicirte der 
Brunnen, aus welchem das Wasser zum Reinigen der Milchgefasse entnom¬ 
men wurde, mit der Abtrittsgrube. 

Aus demselben Jahre sind Epidemieen beschrieben worden aus Glasgow, 
Birmingham, Brighouse, 1875 aus Croydon und 1877 aus Ascott. In allen 
diesen Fällen war gleichfalls eine Verunreinigung des zum Reinigen der 
Milchgefasse benutzten Wassers durch Cloakeninhalt nachweisbar. Es handelt 
sich demnach in diesen Fällen im Grunde um Typhusepidemieen, die durch 
inficirte8 Wasser veranlasst sind, denn das Wasser war das ursprüngliche 
Vehikel der Typhuskeime. 

Auch bei der im Jahre 1883 in Cöln beobachteten Typhusepidemie, 
deren Verbreitung auf die Milch eines benachbarten Gutes, wo typhusähnliche 
Erkrankungen unter dem Dienstpersonal vorgekommen waren, zurückgeführt 
wurde, scheint das zum Spülen der Milchgefässe benutzte Wasser das ver¬ 
mittelnde Agens gewesen zu sein. Unter 270 Fällen von Abdominaltyphus, 
die vom Januar bis zum October vorkamen, waren 54 in den besseren Stadt- 
theilen belegene Häuser besonders stark betheiligt, die ihre Milch von jenem 
benachbarten Milchgut bezogen; das Hauptcontingent der Erkrankungen 
stellte das weibliche Geschlecht. 

Dieselben ätiologischen Verhältnisse zeigte eine im Jahre 1884 aus 
Upsala beschriebene Typhusepidemie, sowie die von Ali Cohen aus den 

Vierteljahrs Schrift für Gesundheitspflege, 1890. |0 


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242 


Dr. E. Roth, 

Jahren 1884/85 aus Groningen berichtete Epidemie; in Groningen erkrank¬ 
ten 58 Personen an Typhus, von denen 46 ihre Milch aus einer Milch¬ 
ökonomie bezogen, in welcher notorisch Abdominaltyphus herrschte; hier 
hatten die Dejectionen Gelegenheit, sich dem Brunnenwasser, das zum Spülen 
der Gefasse benutzt wurde, mitzutheilen. 

Aus der letzten Zeit liegen Beobachtungen über Milchtyphusepidemieen 
vor von Almquist in Göteborg, der im 21. Bande dieser Vierteljahresschrift 
fünf Typhusepidemieen beschreibt, die in Schweden bis zum Jahre 1888 
nachweislich durch verunreinigte Milch entstanden waren, darunter vier in 
Göteborg und Umgegend. Die Infectionen gingen aus von grösseren Milch- 
wirthschaften auf Gütern oder Bauerhöfen, von denen aus ein Theil der 
Stadt mit Milch versorgt wurde. In welchem Verhältniss die Zahl der 
Erkrankten zur Zahl der Abnehmer sich befand, ist nicht angegeben, auch 
ist in diesen Fällen nicht festgestellt, ob die Milch direct inficirt wurde 
oder erst indirect durch das zum Reinigen der Milchgefässe benutzte 
Wasser. 

Aus dem Jahre 1888 liegt noch eine Beobachtung von Brown aus 
England und eine aus Amerika von Har rington vor. Letzterer berichtet 
über Typhusfälle zu Cambridge in Massachusetts, die er auf den Genuss 
inficirter Milch zurückführt, ohne dafür einen anderen Beweis erbringen zu 
können, als dass 58 von 73 Fällen Familien betrafen, die ihre Milch aus 
derselben Productionsquelle bezogen, wo mehrere Wochen zuvor ein Fall 
von Abdominaltyphus vorgekommen war. 

Fälle, in denen die Milch selber inficirt war, sind seltener beschrieben 
worden. Hierher gehört die von Cameron beschriebene Typhusepidemie in 
Dublin aus dem Jahre 1878, sowie die in Melbourne beobachtete aus dem¬ 
selben Jahre. In Dublin erkrankten 26 Personen in Folge Genusses inficirter 
Milch, hier waren die Kinder des Milchhändlers an Typhus erkrankt und 
eine directe Verunreinigung der Milch mit Fäcalstoffen anzunehmen. 

Gleichfalls eine directe Infection der Milch durch Typhuskeime musste 
in den von mir im Juli 1889 in Belgard beobachteten Fällen von Abdominal¬ 
typhus angenommen werden. Am 3. Juli wurde der Arbeiter B., Garten¬ 
strasse 12 wohnhaft, in das städtische Krankenhaus aufgenommen, nachdem 
derselbe acht Tage vorher an Unterleibstyphus erkrankt war. Der p. Barz 
hatte während der letzten Wochen vor seiner Erkrankung ausserhalb Belgards 
in einem Walde gearbeitet und hier während der ganzen Zeit in einem Holz¬ 
schuppen auf Moos und Stroh genächtigt. Mitte Juli erkrankte in demselben 
Hause ein Kind der Frau K. an Unterleibstyphus. Diese Frau K. hält eine 
Kuh und betreibt einen kleinen Milchhandel; die zum Verkauf bestimmte 
Milch lagert in dem einzigen Wohnraume der Familie in einem Spinde, das 
in unmittelbarer Nähe des Bettes der erkrankten Tochter aufgestellt war. 
Von der Frau K. bezogen die Milch und erkrankten nach einander: 1) die 
Tischler Q.’schen Eheleute, gleichfalls Gartenstrasse gegenüber dem K.’schen 
Hause wohnend; hier erkrankte Ende Juli die Frau an schwerem, der Mann an 
leichtem Abdominaltyphus, das einzige Kind der Leute blieb gesund. 2) Frau 
Maler P., zwei Gehülfen und ein Lehrling, Marienstrasse wohnhaft, die Fran 
erkrankte an mittelschwerem, die beiden Gehülfen an leichtem und der Lehr¬ 
ling an schwerem Unterleibstyphus. 3) Frau G., Gartenstrasse zwei Häuser 


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243 


Verbreitung des Typhus durch Milch. 

von der Frau K. entfernt wohnend; dieselbe gab auf Befragen an, dass sie 
ebenso wie ihre beiden Kinder Ende Juli und Anfang August circa 14 Tage 
lang an Kopfschmerz, besonders Abends, sowie Hitze- und Frostgefühl und 
Durchfallen gelitten hätten. 4) Die Gemeindediaconissin Schwester L., Diener- 
fltrasse wohnhaft; dieselbe erkrankte um dieselbe Zeit an einem leichten 
Typhus, dessen Reconvalescenz sich jedoch über vier Wochen hinzog. Es 
sind dies sämmtliche Haushaltungen, die überhaupt damals von der Frau K. 
Milch bezogen; in sämmtlichen Familien traten in der Zeit von Ende Juli 
bis Anfang August Erkrankungen an Unterleibstyphus auf, und zwar er¬ 
krankten mit Ausnahme eines Kindes des Tischlers Q., des Malers P. und 
eines Kindes desselben die sämmtlichen Familienglieder und Hausgenossen, 
, im Ganzen 11 Personen, an Typhus. Alle inficirten Personen gaben zu, dass 
sie die betreffende Milch häufig auch ungekocht und zwar namentlich als 
Zusatz zum Kaffee genossen hatten. Die Kuh der Frau K. war gesund, 
jedoch wenig reinlich gehalten. 

Diese kleine Epidemie beweist mit der Sicherheit eines Experiments 
die ursächliche Beziehung der Milch zur Ausbreitung des Typhusgiftes, und 
zwar war im vorliegenden Falle die Milch direct durch das Gift verunreinigt, 
da eine Vermittelung durch das Wasser vollkommen ausgeschlossen war; 
weder findet sich auf dem Grundstück der Frau K. ein Hofbrunnen, der 
eventuell hätte inficirt werden können, noch kamen um jene Zeit anderweitige 
Erkrankungen an Typhus vor, die zu dem in Frage kommenden öffentlichen 
Brunnen in ätiologische Beziehung hätten gebracht werden können. 

In Fällen, wie dem vorliegenden, liegen für die Infection der Milch ver¬ 
schiedene Möglichkeiten vor: entweder die Milch wurde schon beim Melken 
inficirt, wenn dasselbe mit inficirten Fingern stattfand, eine Möglichkeit, die 
bei dem Reinlichkeitssinn der in Frage stehenden Menschenclasse leider 
sehr nahe liegt, oder die Milch wurde in der Stube inficirt, und zwar ent¬ 
weder gleichfalls durch inficirte Finger oder durch Verstäuben angetrockneter 
Dejectionen. 

Bei der grossen Verbreitung dieser kleinen Milchwirtschaften nament¬ 
lich in den überwiegend ackerbautreibenden Städten ist es zu verwundern, 
dass dieser Infectionsmodus nicht häufiger beobachtet wird. In Belgard 
existiren circa 115 solcher meist nur eine oder wenige Kühe haltender kleiner 
Milchwirtschaften; von diesen hatten 83 oder fast zwei Drittel keine be¬ 
sonderen Räume zum Aufbewahren der Milch, sondern die Wohn- und Schlaf¬ 
räume, in der Regel einen einzigen Raum darstellend, dienten gleichzeitig als 
Aufbewahrungsort der Milch. In der anderen Stadt des Kreises, in Polzin, 
waren von den 73 Milchwirtschaften auf die Schlafstuben als Aufbewahrungs¬ 
ort der Milch angewiesen 29, auf die Wohnstuben 3, auf Speisekammern 
beziehungsweise Küche 27, auf den Hausflur 1, auf besonderen Stuben 13. 
Dass solche Verhältnisse hygienisch absolut unzulässig sind, liegt auf der 
Hand. 

Dazu kommt, dass, von specifischen Giften abgesehen, die Luft der 
Wohn- und Schlafräume an und für sich durch ihren Reichtum an Spalt¬ 
pilzen geeignet ist, zersetzend auf die Milch zu wirken und zu Verdauungs¬ 
störungen der Consumenten namentlich des kindlichen Organismus Ver¬ 
anlassung zu geben. Wenn bei uns bisher in verhältnissmässig so geringem 

lß* 


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244 


Dr. E. Roth, 

Grade die Aufmerksamkeit sich dieser Infectionsquelle zuwandte, so erklärt 
sich dies daraus, dass die Mehrzahl der auf diese Weise vermittelten Infec- 
tionen der Erkenntniss entzogen blieben, sei es, weil es sich um Infectionen 
leichteren Grades handelte und desshalb eine Nachforschung unterblieb, oder 
weil die Aufmerksamkeit nicht darauf gerichtet war und desshalb, wie wir 
es besonders bei der durch die Perlsucht des Rindes vermittelten Tuberculose 
des Menschen beobachten, alle möglichen anderen Ursachen zur Erklärung 
herangezogen werden, die nächstgelegene aber ausser Acht bleibt. Schon 
allein die unendlich grosse Gefahr, die die Perlsucht des Rindviehs für das 
milchkaufende Publicum mit sich bringt, erfordert dringend Abhülfe. Dass 
die Perlsucht gerade in Milchwirtschaften unendlich häufig ist, dass oft 
mehr als die Hälfte der Milchkühe daran leidet, ist eine bekannte Erfahrung. 
Dass die Fütterung derselben, bei der häufig Küchenabfalle die Hauptrolle 
spielen, und die Haltung, der Mangel an Reinlichkeit, hierzu wesentlich bei¬ 
tragen, unterliegt keinem Zweifel. 

Von einer Untersuchung der Milch auf etwa vorhandene Typhusbacillen 
wurde Abstand genommen. Solche Untersuchungen infectionsverdächtiger 
Nahrungs- und Genussmittel werden in Bezug auf den einzelnen Fall in 
der Regel zu spät kommen, und nur wenn es gilt festzustellen, ob die Ursache 
noch andauert , sind dieselben unerlässlich. Auch haben wir uns in Bezug 
auf die Infection des Einzelnen den Modus nicht als eine einzige und ein¬ 
malige Invasion vorzustellen, sondern auch hier bedarf es einer gewissen 
Menge des Giftes, der Bacillen resp. des Toxins, um die Infection hervor¬ 
zubringen, einer Menge, die um so grösser sein wird, je widerstandsfähiger der 
Organismus, je geringer die Disposition desselben für die betreffende Infections- 
krankheit ist. Dazu kommt speciell bei den Typhusbacillen die Unsicherheit 
der Diagnose, wobei wir, nachdem auch das früher als charakteristisch ange¬ 
nommene Wachsthum auf der Kartoffel nicht mehr als zuverlässig angesehen 
werden kann, auf die Eigenbewegung der echten Typhusbacillen und auf die 
von Birch-Hirschfeld ermittelte Färbung der Typhusbacillen mit Phloxin- 
roth angewiesen sind. 

Diesen Gefahren gegenüber darf sich die öffentliche Gesundheitspflege 
nicht mit privaten Mitteln, mit wohlgemeinten Rathschlägen, die Milch vor 
dem Gebrauch abzukochen, begnügen, sondern es ist eine staatliche Controle 
anzustreben. 

Diese Controle müsste eine doppelte sein: eine veterinär-polizeiliche 
und eine medicinal - polizeiliche. Es muss verlangt werden, dass, wer 
eine Milchwirthschaft betreiben will, den Nachweis zu führen hat, dass 
sein Milchvieh gesund, insbesondere frei von Perlsucht ist. Dazu bedarf 
es einer fortdauernden Controle in Bezug auf rationelle Ernährung und 
Haltung des Milchviehs, die wieder eine hygienische Beschaffenheit der 
Stallung, insbesondere wasserdichte Herstellung und Sorge für genügenden 
Abfluss, zur Voraussetzung hat. Freilich ist die Perlsucht erst erkennbar, 
wenn sie einen gewissen Grad erreicht hat, aber wir haben einen an¬ 
nähernd sicheren Maassstab für die gesunde Beschaffenheit in der Herkunft 
des betreffenden Milchviehs, in dem Nachweis, dass dasselbe aus Heerden 
stammt, in denen Perlsuclit fremd ist, aus immunen Heerden. 


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245 


Verbreitung des Typhus durch Milch. 

Die gesundheitspolizeiliche Controle hat sich auf die Milchwirtschaft 
selber, die Reinlichkeit des Betriebes und namentlich die Lagerung der 
Verkaufsmilch in besonderen kühl und luftig gehaltenen Räumen zu 
erstrecken. 

Bei kleinen Betrieben ist die Milch seitens der Consumenten in eigenen 
Gefössen direct aus dem Stalle zu entnehmen. 

Sobald ein Fall einer ansteckenden Krankheit in einer Familie vor¬ 
kommt, die Milchhandel betreibt, oder sobald in einer grösseren Milch¬ 
wirtschaft ein Melker oder dessen Angehörige von einer solchen befallen 
werden, darf der Milchhandel nur dann weiter betrieben werden, wenn das 
Melken von dritten Personen gesunder Familien besorgt und die Lagerung 
so stattfindet, dass jede Gefahr einer späteren Infection ausgeschlossen ist. 

In Fällen, wo diese Maassnahmen nicht durchführbar sind, ist der 
Milchhandel für die Dauer der Krankheit zu untersagen. In England ist 
nach der Verordnung vom Jahre 1885 den Health officers in den Land- 
districten die Controle der Milchwirthschaften bereits übertragen; freilich ist 
zu einer erspriesslichen Wirksamkeit nothwendig, dass die Medicinalbeamten 
sich die erforderlichen Kenntnisse auf dem Gebiete der Veterinärmedicin 
aneignen. 

Neben diesen öffentlichen Maassnahmen empfiehlt es sich, durch Be¬ 
kanntmachung das Publicum darauf hinzuweisen, welchen Gefahren es sich 
aussetzt, wenn es seine Milch nicht aus einer geordneten, sauberen und gut 
geleiteten Milchwirthschaft entnimmt; dabei ist auf das Abkochen der Milch 
als Schutzmittel hinzuweisen, sobald dasselbe gründlich stattfindet, und 
eventuell als Ersatz einer verdächtigen Kuhmilch Milch einer anderen Thier¬ 
gattung, insbesondere Ziegenmilch, zu empfehlen, zumal Ziegen nicht an 
Perlsucht erkranken. 

Auch die Erfolge, die einzelne Privatgesellschaften als Controlorgane 
des Milchhandels in Kopenhagen, Stockholm, Göteborg, Ailesbury bei 
London, Mailand, Frankfurt a. M. und anderen Städten erzielt haben, lassen 
diese Einrichtungen, bei denen den Verkäufern gewisse sanitäre Bedingungen 
in Bezug auf Beschaffenheit des Futters, der Stallung, der Wirthschafts- 
locale und des Betriebes selber vorgeschrieben werden, nachahmenswerth 
erscheinen. 


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246 


Dr. Oscar Schwartz, 


Wie kann der grossen Sterblichkeit an Tuberculose 
unter den Krankenpflegegenossenschaften wirksam 
vorgebeugt werden? 

Nach einem am 30. December 1889 im allgemeinen ärztlichen Verein zu Köln 

gehaltenen Vortrage 

von 

Geh. Medicinalrath Dr. Oscar Schwartz. 


Bekanntlich ist durch die unter R. Koch’s persönlicher Leitung im 
'hygienischen Institut zu Berlin angestellten Versuche erwiesen, dass die 
Uebertragung des Tuberkelbacillus auf Gesunde durch den getrockneten 
Auswurf der Kranken stattfindet, welcher fein zerstäubt der Athemluft sich 
beimengt und durch dieselbe in den gesunden Körper aufgenommen wird. 
Die betreffenden Versuche, welche von Dr. Georg Cornet in Hospitälern, 
Gefängnissen und Privatwohnungen Schwindsüchtiger fortgesetzt wurden, 
finden Sie veröffentlicht im fünften Bande der diesjährigen Zeitschrift für 
Hygiene unter dem Titel: „Verbreitung der Tuberkelbacillen ausserhalb des 
Körpers“, welche Abhandlung wegen ihrer grossen hygienischen Bedeutung 
auf Veranlassung des Herrn Ministers v. Gossler unter die preussischen 
Medicinalbeamten in Separatabdrucken vertheilt worden ist. 

Dr. Cornet suchte nun auch die von ihm vertretene Verbreitungsart 
der Tuberculose durch die Sterblichkeitsstatistik nachzuweisen, namentlich 
durch die höhere Sterblichkeit an Tuberculose bei solchen Krankenpflege¬ 
genossenschaften, die sich während eines genügend langen Zeitraumes dem 
steten und engen Verkehre mit tuberculösen Kranken aussetzen müssen. 
Die von Dr. Cornet für eine zuverlässige Statistik aufgestellte Bedingung 
einer mindestens 25jährigen Beobachtung konnten zur Zeit nur die katho¬ 
lischen Krankenpflegeorden erfüllen, weil dieselben die ältesten sind und 
ihre Mitglieder in der Regel auf Lebenszeit an den Krankenpflegedienst 
binden. Es wurde desshalb auf Anordnung des Herrn Ministers v. Gossler 
von 38 Mutterhäusern katholischer Krankenpflegeorden über nachstehende 
Punkte amtliche Auskunft erbeten: 1) Zahl der eingetretenen Todesfälle, 
2) Todesursache, 3) Alter und Klosterjahre der Verstorbenen, 4) Krankheits¬ 
dauer, 5) Art der Beschäftigung während der letzten 25 Jahre. 

Die Resultate dieser von den Mutterhäusern der Krankenpflegeorden 
ertheilten Auskunft finden Sie auf S. 70 der Cornet’schen Abhandlung: 
„Die SterblichkeitsVerhältnisse in den Krankenpflegeorden“ (Separatabdruck 
aus der Zeitschrift für Hygiene, Bd. VI, 1889), in einer besonderen Tabelle 
angegeben, aus welcher hervorgeht, dass die Tuberculose, welche bei der 


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Sterblichkeit an Tuberculose unter Kraukenpflegegenossenschaften. 247 

übrigen Bevölkerung durchgehends nur V 7 » höchstens Vs sämmtlicher Todes¬ 
fälle herbeiführt, bei den katholischen Krankenpflegeorden 2 /s bis :l / 4 aller 
Todesfälle verursacht und das durchschnittliche Lebensalter der verstorbenen 
Mitglieder dieser Krankenpflegeorden nur 36 Jahre beträgt. 

Da die Mitglieder der Krankenpflegegenossenschaften vor ihrem Ein¬ 
tritt in dieselben ärztlich untersucht und als gesund erklärt werden, auch 
in der Lebensweise derselben kein geeigneter Anhaltspunkt gefunden wurde, 
um die ungewöhnlich hohe Sterblichkeitsziffer an Tuberculose zu erklären, 
so glaubt Dr. Cor net als hauptsächliche Sterblichkeitsursache bezeichnen 
zu müssen die unzweckmässige Behandlung des tuberculösen 
Sputums, wie solche in den meisten Hospitälern noch stattfinde, in welchen 
vorzugsweise das Krankenpflegepersonal beim Reinigen der Zimmer, des 
Mobiliars, der Bett- und Leibwäsche den schädlichen Verstäubungen des 
tuberculösen Sputums andauernd ausgesetzt sei. Dr. Cor net äussert sich 
über die bezüglichen Hospitalverhältnisse wie folgt (S. 73): 

„Während der Arzt, der durchdrungen ist von der Contagiosität der 
Tuberculose, ein sorgsames Auge auf die zweckmässige Beseitigung der 
Ansteckungsstofle haben wird, beschränkt sich der Andere darauf, dem 
Kranken ein Spuckglas geben zu lassen, und ist schon zufrieden, wenn er 
sich in demselben ab und zu von der Beschaffenheit des Sputums überzeugen 
kann. Ob aber der Kranke all seinen Auswurf dorthin entleert oder einen 
nicht unbeträchtlichen Theil ins Taschentuch wirft, die Bettwäsche damit 
beschmutzt und damit die Möglichkeit zur Verstäubung und Ansteckung 
giebt, darüber gehen die Meisten gleichgültig hinweg. Brauche ich doch 
nur zu erinnern, dass unter sieben Krankenhäusern in fünf virulente 
Tuberkelbacillen zu wiederholten Malen an der Wand und den Bettstellen 
nachgewiesen wurden, dass aber in zwei Krankenhäusern, in zwei mit zahl¬ 
reichen Phthisikern belegten Sälen, sich auch in unmittelbarer Nähe der 
Schwindsüchtigen keine Tuberkelbacillen fanden. So erklärt sich ohne 
Zwang die Differenz, dass die Schwestern bestimmter Krankenhäuser und 
damit bestimmter Orden ganz besonders gefährdet sein können und der 
Tuberculose noch öfter erliegen, als in anderen.“ 

Ich habe seit 40 Jahren tlieils als früherer Hospitalarzt, theils als amt¬ 
licher Revisor von Krankenanstalten die Berufsthätigkeit der verschiedenen 
Krankenpflegegenossenschaften, der katholischen und evangelischen, der 
geistlichen und weltlichen, genauer zu beobachten Gelegenheit gehabt, und 
kann, so sehr ich auch die Gefährlichkeit des unzweckmässig behandelten 
tuberculösen Sputums anerkenne, doch auch nach meiner Erfahrung die 
erbliche und durch schädliche Lebensweise erworbene Anlage 
als wesentlich mitwirkende Ursachen für die erhöhte Sterblichkeit an Tuber- 
culoae bei den Krankenpflegegenossenschaften nicht ausschliessen. Nach 
meiner Ansicht haben wir alle Ursache, auf diesem wissenschaftlich noch 
streitigen Gebiete vorsichtig zu sein und übereilte Schlussfolgerungen zu 
vermeiden, da die Frage über Verbreitung und Entstehung der Tuberculose 
unter den verschiedenen Krankenpflegegenossenschaften nicht nur eine 
theoretische, sondern eine im hohen Grade praktische Bedeutung hat. 
Würden wir doch vom Dr. Cor net’sehen Standpunkte aus lediglich das tuber- 




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248 


Dr. Oscar Schwartz, 

culöse Sputum unschädlich zu machen haben, um das Krankenpflegepersonal 
vor Tuberculose zu schützen und alle anderen auf die erbliche und erworbene 
Anlage sich beziehenden Schutzmaassregeln ausser Acht lassen können! 

Wenn Dr. Cor net zunächst annimmt, dass mit Rücksicht auf das bei¬ 
zubringende ärztliche Gesundheitsattest nur gesunde, kräftige Personen 
ohne familiäre Krankheitsanlage in die Krankenpflegeorden auf¬ 
genommen würden, so kann nach meiner Erfahrung das fragliche Attest 
leider eine derartige Garantie nicht bieten. Es wird ja auch gar nicht 
verlangt, dass der Arzt in dem Attest sich äussere über das Vorhandensein 
einer erblichen Krankheitsanlage oder eine für den Krankendienst geeignete, 
genügend kräftige Körperconstitution, sondern der Arzt soll nur bescheinigen, 
dass die aufzunehmende Person zur Zeit gesund sei. Wollten die Kranken¬ 
pflegegenossenschaften alle mit Krankheitsan 1 age n behafteten, nicht hin¬ 
reichend kräftigen Personen von der Aufnahme ausschliessen, so müssten 
sie in ähnlicher Weise, wie die Lebensversicherungsgesellschaften, zuver¬ 
lässige Erkundigungen einziehen über den Gesundheitszustand, eventuell die 
Todesursache der Grosseltern, der Eltern, der Geschwister, die in der Kind¬ 
heit bestandenen Krankheiten, namentlich Knochen- und Drüsenscropheln etc. 
Da aber derartige Erkundigungen nicht eingezogen werden, sondern nur 
eine Bescheinigung über den gegenwärtigen Gesundheitszustand verlangt 
wird, so werden thatsächlich auch Personen in die Krankenpflegegenossen¬ 
schaften aufgenommen, die mit erblichen Krankheitsanlagen behaftet sind, 
oder bereits in der Kindheit scrophulös waren und ausserdem eine zarte, 
für die Anstrengungen des Krankendienstes weniger geeignete körperliche 
Constitution besitzen. — Wenn Dr. Com et der Mitwirkung der erblichen 
Krankheitsanlage bei Verbreitung der Tuberculose unter den Krankenpflege¬ 
orden keinerlei Bedeutung zuschreibt, so ist dies nur dadurch erklärlich, 
dass dieser Forscher das Vorkommen der erblichen Tuberculose sowohl bei 
Thieren wie bei Menschen überhaupt in Abrede stellt, wie solches auch aus 
den bei Gelegenheit der letzten Versammlung des Deutschen Vereins für 
öffentliche Gesundheitspflege in Strassburg gehaltenen Vorträgen hervorgeht. 
Dem gegenüber kann ich mich nur auf die unbefangene klinische Erfahrung 
beziehen und die einwandfreien Beobachtungen von Johne (zur Casuistik 
der congenitalen Tuberculose, Deutsche Zeitschrift für Thiermedicin), von 
Merkel (Erster Bericht zur Sammelforschung über Tuberculose, Zeitschrift 
für klinische Medicin, Bd. VIII, 1886, S. 559), die Forschungen von Jani 
und Weigert (Vorkommen von Tuberkelbacillen im gesunden Iloden und 
Prostata von Phthisikern, Virchow’s Archiv, Bd. CIII, 1886, S. 522) und 
schliesslich auf das neueste Lehrbuch der pathologischen Mykologie von 
Prof. Baumgarten, in welchem auf S. 628 das überzeugendste Beweis¬ 
material für das Vorkommen der erblichen Tuberculose bei Thieren und 
Menschen zusammengestellt ist. Sind doch auch bei Gelegenheit des letzten 
Pariser Tuberculosencongresses von Ferrand und Landouzy eine Reihe 
exacter Beobachtungen mitgetheilt, welche das häufige Vorkommen erb¬ 
licher Anlage zur Tuberculose beim Menschen nicht bezweifeln lassen. Ich 
kann desshalb nicht zugestehen, dass bei der Sterblichkeitsstatistik der 
Krankenpflegeorden die erbliche Anlage zur Tuberculose ohne Weiteres als 
bedeutungslos zu bezeichnen sei. 


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Sterblichkeit an Tuberculose unter Krankenpflegegenossenschaften. 249 

Was ferner die Erwerbung einer tuberculosen Anlage durch den 
Krankenpflegedienst betrifft, so will ich die hygienische Bedeutung der von 
Dr. Cor net bei den Mitgliedern der Krankenpflegeorden beobachteten zu¬ 
friedenen, gleichmässigen und berufsfreudigen Gemüthsstimmung nicht unter¬ 
schätzen ; muss aber dabei hervorheben, dass der Krankendienst, wie solchen 
die Krankenpflegeorden in den meisten mir bekannten Hospitälern in Stadt 
und Land ausüben, doch auch mit besonderen gesundheitlichen Schäd¬ 
lichkeiten verbunden ist, welche vorzeitige Entkräftung, Blutarmuth, 
nervöse Schwäche und verminderte Widerstandsfähigkeit gegen 
Ansteckungskeime, namentlich gegen Tuberculose und Typhus, 
herbeiführen. Erkennt doch auch Dr. Cornet in seiner Abhandlung an, 
dass das weltliche Wartepersonal dem auf die Dauer die Kräfte auf¬ 
reibenden Krankendienste sehr bald sich zu entziehen pflege, während die 
Mitglieder der Krankenpflegeorden ununterbrochen und auf Lebenszeit 
den Schädlichkeiten des Krankendienstes ausgesetzt bleiben. In vielen mir 
bekannt gewordenen Hospitälern wird aus Sparsamkeitsrücksichten eine zu 
geringe Anzahl von Pflegepersonal angestellt, welches kaum für gewöhnliche 
Zwecke ausreicht; bei grösserem Krankenstände, namentlich beim Auftreten 
von Epidemieen, sich aber als durchaus unzureichend erweist. Wird 
dann noch ein Theil des Pflegepersonals von der ansteckenden Krankheit 
befallen, so wird der übrig bleibende Theil einer täglich sich steigernden 
Ueberbürdung, sowie Tag und Nacht andauernden Anstrengungen sich unter¬ 
ziehen müssen. 

Ein nach hygienischen Grundsätzen geregelter Tag- und Nachtdienst 
kann sehr häufig aus Mangel an Personal nicht eingerichtet werden, obgleich 
erfahrungsgemäss andauernde Entziehung des Schlafes das sicherste Mittel 
ist, um jeden menschlichen Organismus schnell zu entkräften und gegen 
äussere Schädlichkeiten widerstandsunfähiger zu machen. Dazu kommt, dass 
die Mitglieder der Krankenpflegeorden nicht nur die leichteren Arbeiten am 
Krankenbette, die oft grosse Umsicht und Ueberlegung erfordern, besorgen, 
sondern ausserdem aus Mangel an weltlichem Hülfspersonal die schwersten 
Hausarbeiten, Waschen, Bügeln, Scheuern, Kochen u. s. w., verrichten, 
sich dabei in Küchen, Wasch-, Bügel-, Trockenräumen, Badezellen, kalten 
und zugigen Gängen Erkältungen aussetzen und desshalb auch besonders 
häufig von katarrhalisch-entzündlichen Affectionen der Athmungsorgane, 
Bronchialkatarrhen und broncho-pneumonischen Krankheitsprocessen befallen 
zu werden pflegen. Auch nach der Cornet’sehen Tabelle starben von 
2099 Mitgliedern der Krankenpflegeorden 74 an Lungen- und Brustfell¬ 
entzündung ! Dass Alle, die von den Mutterhäusern als an Lungenschwind¬ 
sucht gestorben angegeben werden, auch an tuberculöser Phtisis gestor¬ 
ben seien, dafür fehlt ein geeigneter Nachweis, da Obductionen nicht gemacht 
wurden und auch das Sputum der während der letzten 25 Jahre Gestorbenen 
nicht auf Tuberkelbacillen untersucht werden konnte. 

Wenn man aber auch zugeben wollte, dass alle von den Mutterhäusern 
als Lungenschwindsucht registrirten Todesfälle der Tuberculose zufallen, so 
bleibt doch unentschieden, ob die Tuberculose die primäre Krankheit war, 
oder der Tuberkelbacillus nicht erst in dem katarrhalisch entzündeten 
Gewebe einen geeigneten Nährboden fand? Weist doch Dr. Cornet selbst 


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250 


Dr. Oscar Schwartz, 

an mehreren Stellen seiner Schrift sehr zutreffend auf die vorzüglichen 
physiologischen Wehractionen hin, welche der gesunde Organismus gegen 
die Invasion von Tuberkelbacillen besitzt, namentlich auf das Flimmer- 
epithelium der normalen Respirationsschleimhaut; er wird desshalb auch 
nicht bestreiten können, dass eine kräftige, gut ernährte, mit normalen 
Athmungsorganen versehene Krankenschwester besser vor der Lungen¬ 
schwindsucht geschützt sei, wie eine solche, die durch Ueberbürdung, Nacht¬ 
wachen und mangelhafte Ernährung geschwächt ist und ausserdem noch an 
chronischen Katarrhen der Athmungsorgane leidet. Sogar Prof. Baum- 
garten, der als pathologischer Anatom sich mit den physiologischen 
Wehractionen der lebendigen organischen Gewebe weniger befassen kann, 
legt in seiner neuesten, schon erwähnten Abhandlung über Tuberculose 
bezüglich der vorliegenden Frage nachstehendes Geständniss ab: „So wenig 
wir der Phagocytentheorie huldigen können, so sind wir davon überzeugt, 
dass die lebendeu Gewebe in Folge der ihnen inne wohnenden Er¬ 
nährungsenergie und Selbsterhaltungskraft den Infectionsorga- 
nismen einen gewissen Widerstand entgegenzusetzen vermögen.“ 

Eine weitere Schädlichkeit, welcher, die Krankenpflegeorden sich aus¬ 
setzen, ist die Entbehrung des frischen Luftgenusses durch Tag und Nacht 
andauerndes Verweilen in geschlossenen Räumen, die namentlich währeud 
der Dr. Cornet’schen 25jährigen Beobachtungszeit durchgehends noch sehr 
mangelhaft ventilirt waren. Datirt doch die Hospitalhygiene noch von sehr 
kurzer Zeit und müssen auch jetzt noch die schlecht dotirten Nieder¬ 
lassungen der katholischen Krankenpflegeorden in armen Landgemeinden 
mit den beschränktesten häuslichen Einrichtungen sich behelfen! — Das 
weltliche Wartepersonal nimmt mit Recht seine sogenannten Ausgehtage 
und auch längeren Urlaub in Anspruch, während seitens der Krankenpflege¬ 
orden nach meiner Beobachtung derartige für die Herstellung der Kräfte 
nach anstrengendem Dienste nothwendige Erholungen nicht beansprucht zu 
werden pflegen. 

Ein anonymer Recensent der Dr. Cor net’sehen Schrift hat sich ver¬ 
anlasst gesehen, in der diesjährigen Probenummer der Deutschen Medicinal- 
zeitung die von Dr. Cornet in durchaus sachlicher und wissenschaftlicher 
Weise bearbeitete Sterblichkeitsstatistik in der oberflächlichsten und 
ungehörigsten Art auf das confessionelle Gebiet hinüberzuziehen, die 
klösterliche Ascese mit ihren Bussen und Abtödtungen, Fasten und 
Kasteiungen, Nachtwachen und Selbstquälereien als die eigent¬ 
liche und wahre Ursache der Tuberculose in den Frauenklöstem 
anzuschuldigen und zu behaupten, dass der Bacillus des Herrn Koch in 
den beschaulichen Orden noch häufiger anzutreffen sei, wie in den 
Häusern der Krankenpflegerinnen! — Ich habe nun bei einer 15jährigen 
ärztlichen Leitung des Landesspitals in Sigmaringen, in welchem Vincentine- 
rinnen die Krankenpflege ausübten, von gesundheitsschädlichen Selbst¬ 
quälereien nichts wahrgenommen, und mich schon dort überzeugt, dass 
die katholischen Krankenschwestern weder durch kirchliche Vorschriften, 
noch Ordensregeln behindert sind, gesundheitsgemäss sich zu ernähren, 
zu schlafen und sich zu erholen. — Die Vincentinerinnen waren sogar von 
ihrem geistlichen Oberen angewiesen, eine dem rauhen Klima in Hohen- 


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Sterblichkeit an Tuberculose unter Krankenpflegegenossenschaften. 251 

Bollern entsprechende, besonders kräftige Nahrung zu gemessen, um 
sich für den Krankendienst möglichst lange berufsfähig zu erhalten. 

In dem grossen Kölner Bürgerhospital erhalten die Augustiner, wovon 
sich der Recensent entweder durch eigene Anschauung oder durch Erkun¬ 
digung bei den betreffenden dirigirenden Aerzten überzeugen kann, binnen 
24 Stunden, bei einem von 5 Uhr Morgens bis Abends spät andauernden 
Dienste, fünf aus nahrhaften Speisen und Getränken bestehende Mahl¬ 
zeiten, und würden auch gern ohne Scrupel und Gewissensbisse täglich 
7 Stunden schlafen, wenn der Krankendienst dies gestattete. 

Die jährlich publicirten kirchlichen Fastenvorschriften schliessen be¬ 
kanntlich alle mit schweren Arbeiten belasteten Personen, Kinder und 
Greise vom Fasten aus, verweisen alle Schwachen und Kranken an die 
bezüglichen Vorschriften des Arztes und verbieten also jede un- 
nöthige Beschädigung der Gesundheit. Wenn einmalige volle 
Mahlzeit mit gründlicher Sättigung neben vier Nebenmahlzeiten, sogenann¬ 
ten Collationen, zur Ascese gerechnet werden, dann würden die meisten 
Aerzte und unter diesen ich selbst zu den Erzascetikern gehören, da 
wir uns bei angestrengtem Dienste mit einer Hauptmahlzeit und nur zwei¬ 
maliger Collation begnügen. Wie soll man aber auch dann die Lebens¬ 
weise der orthodoxen Israeliten bezeichnen, die bekanntlich am Ver¬ 
söhnungstage keinerlei Nahrung zu sich nehmen, um nach mosaischer 
Vorschrift Geist und Willenskraft zu üben im Kampfe gegen die niederen 
sinnlichen Triebe? 

Ich kann nach meiner Beobachtung die Ernährungsweise der 
katholischen Krankenpflegeorden nicht als eine gesundheitsschäd¬ 
liche bezeichnen und stimmen in dieser Beziehung meine bezüglichen Er¬ 
fahrungen mit denen Cornet’s vollständig überein. — Ebenso muss ich 
anerkennen, dass Dr. Cor net durch den einwandfreien Nachweis, betreffend 
die Uebertragbarkeit der im Sputum Tuberculöser enthaltenen Bacillen auf 
Gesunde und durch die Einführung eines Desinfectionsverfahrens, welches 
an Einfachheit und Billigkeit alle anderen übertrifft, ein entschiedenes und 
grosses Verdienst um die allgemeine Hygiene, namentlich aber um den 
Hospitaldienst sich erworben hat. 

Ausser der möglichst strengen Beobachtung der von Dr. Cornet, 
namentlich in seiner Schrift: „Wie schützt man sich gegen die Schwind¬ 
sucht?“ gegebenen Vorschriften würde ich zum Schutze der Krankenpfleger 
und Krankenpflegerinnen, der katholischen wie evangelischen, der geist¬ 
lichen wie weltlichen, noch folgende Maassregeln mir vorzuschlagen erlauben: 

1. Anstellung eines nicht nur für den gewöhnlichen Hospitalbetrieb, 
sondern auch für einen höheren Krankenstand, namentlich für 
Epidemieen ausreichenden Pflegepersonals, so dass eine gesundheit¬ 
liche Regelung des Tag- und Nachtdienstes ermöglicht wird nach 
dem Grundsätze, dass nur Personen, die Nachts genügend geruht 
und geschlafen haben, für den anstrengenden Tagesdienst taug¬ 
lich sind. 

2. Anstellung eines besonderen Personals für die Verrichtung 
schwerer, mit dem Krankendienste nicht in unmittelbarer Be¬ 
ziehung stehenden Hausarbeiten. 


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252 Dr. Oscar Schwartz, Sterblichkeit an Tuberculose etc. 

3. Ausschluss aller schwächlichen, mit Krankheitsanlagen behafteten 
Personen von der Pflege tuberculöser Kranker; in grösseren Kranken¬ 
häusern von dem besonders schwierigen und gefährlichen Dienste 
auf den Stationen für innere Krankheiten und Verwendung ^dieser 
Personen für die Pflege chirurgischer Kranker, Augenkranker und 
Reconvalescenten. 

4. Möglichst frühzeitige Behandlung aller beim Krankenpflegepersonal 
auftretenden Erkrankungen, namentlich von Erkrankungen der 
Athmungsorgane, nötigenfalls durch sofortige längere Beurlau¬ 
bung in geeignete Kranken- und Genesungshäuser auf dem Lande. 
Wenn geeignete Ernährung, fortdauernder Genuss einer reinen Luft, 
geregelte Lebensweise bei ungestörtem Schlafe nicht ein mächtiges 
Schutzmittel gegen drohende Lungenschwindsucht wäre, würden 
die 25 Procent Heilungen bereits eingetretener tuber¬ 
culöser Lungenschwindsucht im Falkensteiner Sanatorium unerklär¬ 
lich bleiben, und ebenso unerklärlich die Heilungen localer tuber¬ 
culöser Erkrankungen durch chirurgische Operationen. 

Leider kommt es aber noch zu häufig vor, dass bei Errichtung von 
Krankenanstalten nur an das Bauwerk gedacht wird, nicht aber an den 
eigentlichen Anstaltsbetrieb, von dem doch Alles abhängt, an die An¬ 
stellung eines geeigneten Arztes und genügend zahlreichen und 
berufstüchtigen Pflegepersonals. 

Man steckt alles Geld in die Mauern, als ob das todte Material, mag 
man dasselbe nun nach dem Corridor-, nach dem Pavillon- oder Baracken¬ 
system hersteilen, Kranke heilen könnte. Wenn dann die grossen und kost¬ 
spieligen Bauten errichtet sind, fehlt es in der Regel an den nöthigsten 
Betriebsfonds, und sind Krankenpflegepersonal und Kranke auf den Haus¬ 
bettel und, wenn dieser nicht ergiebig, auf unfreiwillige Ascese ange¬ 
wiesen. 

Sollten die vorstehenden, auf einer langjährigen Erfahrung beruhenden 
Vorschläge bei allen Stiftern und Verwaltern von Krankenanstalten geneigte 
Beachtung finden, so wird auch eine nach Ablauf von zehn Jahren über 
die verschiedenen Krankenpflegegenossenschaften bearbeitete Sterblichkeits¬ 
statistik voraussichtlich ein günstigeres Ergebniss liefern. 


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D. L. Becker, Unterbringung der Obdachlosen etc. 


253 


Ueber die Unterbringung der Obdachlosen vom 
hygienischen Gesichtspunkte. 

Von Bezirksphysicus Dr. L. Becker (Berlin). 


Die sogenannte „Vagabundenfrage“ hat in den letzten Jahren mehr¬ 
fach die Congresse der Volkswirthschaftler und die Behörden beschäftigt. 
Professor Mendel hat dieselbe in geistvoller Weise vom psychiatrisch¬ 
gerichtsärztlichen Standpunkte aus beleuchtet. Die wichtigsten und werth- 
vollsten Angriffspunkte bietet diese Frage aber von hygienischer und sanitäts¬ 
polizeilicher Seite. 

Auf die sanitären Missstände und Gefahren der Anhäufung dieser in 
Schmutz und schlimmstem physischem Elend vorkommenen Bevölkerung hat 
Goltdammer in seinen Abhandlungen über die Kost- und Logirhäuser der 
ärmeren Volksclassen aufmerksam gemacht, hat die schaudererregenden 
Verhältnisse der früher in Berlin vorhandenen Pennen in drastischer Weise 
geschildert und die hygienisch in Betracht kommenden Punkte in Bezug 
auf Lage, Ueberfüllung, Lüftung, Wasserversorgung, Reinlichkeit und 
Abtrittseinrichtungen hervorgehoben. Pi stör hat in einem umfassenden 
Vortrage in der Versammlung des Deutschen Vereins für öffentliche Gesund¬ 
heitspflege zu Stuttgart 1879 die allgemeine Aufmerksamkeit auf jene 
Logirhäuser, Pennen, Asyle u. s. w. als „die Brutstätten für die grössten 
Schädigungen der allgemeinen Wohlfahrt“ gelenkt, und diejenigen For¬ 
derungen formulirt, welche vom' sanitätspolizeilichen Standpunkte gestellt 
werden müssen. Der erwähnte Vortrag von Pi stör, sowie die sich daran 
knüpfenden Erörterungen über die Unterbringung der Obdachlosen haben 
dieses Thema erschöpfend behandelt. 

In Folge dieser Anregungen haben sowohl Arbeitgeber als gemein¬ 
nützige Gesellschaften unter wohlwollender Bei hülfe der Staatsbehörden in 
den letzten Jahren an vielen Orten sowohl in den Industriebezirken als auch 
in den grossen Städten, wie München, Dresden, Breslau, Carlsruhe und 
Berlin, für die Unterbringung der ärmeren, wandernden Bevölkerung mannig¬ 
fache Vorkehrungen getroffen, welche die früheren Uebelstände zu ver¬ 
ringern geeignet sind. Uns sollen im Folgenden besonders die in Berlin 
getroffenen Einrichtungen zur Unterbringung der Obdachlosen beschäftigen. 

Es lassen sich aber diese Verhältnisse nicht besprechen, ohne dass man 
gleichzeitig einen Blick auf das Herbergswesen im Allgemeinen wirft, wie 
es sich in den letzten Jahren entwickelt hat. Die Romantik des „Wander¬ 
lebens“, des „Wanderburschenthums“, wie es von unseren Dichtern im 
Anfang dieses Jahrhunderts poetisch verherrlicht wurde, ist längst vorbei. 
Die gewaltige Entwickelung des Verkehrs und der Industrie in den letzten 


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254 


Dr. L. Becker, 

Jahrzehnten hat darin, wie in so manchen anderen socialen Verhältnissen 
des Handwerker- und Arbeiterstandes einen völligen Wechsel geschaffen. 
Aus welchen Elementen setzt sich denn heutzutage das „wandernde Publicum“, 
die sogenannte „fluctuirende Bevölkerung“ der grossen Industriebezirke und 
der grossen Städte zusammen? — Da sind zunächst ordentliche, strebsame 
Handwerker und Arbeiter, meist jüngeren Alters, die theils durch den Eifer, 
sich in ihrem Fache zu vervollkommnen, theils durch die Aussicht auf besseren 
Lohn getrieben, sich in die grossen Centralpunkte der Industrie begeben. 
Diese ordentlichen, ehrbaren Elemente der wandernden Handwerker- und 
Arbeiterbevölkerung finden ihr erstes Unterkommen entweder in den Innungs¬ 
herbergen oder in den „Herbergen zur Heimath“. Die Zahl der eigentlichen 
Innungsherbergen vermindert sich von Jahr zu Jahr. Die noch vorhandenen 
haben mehr oder weniger den Charakter gewöhnlicher Gastwirthschaften 
mit Arbeitsnachweis angenommen. Immer mehr haben die Innungen ihre 
Herbergsräume in die „Herbergen zur Heimath“ verlegt. So sind es hier in 
Berlin zur Zeit 15 Innungen, welche die Herberge zur Heimath in der Oranien- 
strasse 105/106 zu ihrem Innungslocal gemacht haben, die der Buchbinder, 
Bandagisten, Korbmacher, Fuhrleute, Handschuhmacher, Maler, Müller, 
Mechaniker, Optiker, Gärtner, Posamentirer, Schneider, Schuhmacher, Zahn¬ 
künstler, Gastwirthe, Seifensieder. Die in diesen Herbergen verkehrenden 
Leute müssen sich legimitiren können, werden polizeilich gemeldet und 
halten sich gegen Entgeld nur so lange darin auf, bis sie Arbeit gefunden 
haben. — Die Herbergen zur Heimath nehmen Jeden auf, der mindestens 
25 Pfennig für die Nacht bezahlen kann, wenn er sich nicht durch den 
Augenschein als betrunken oder unrein oder Vagabund erweist, und sich 
den Anordnungen des Hauses fügt; sie haben sich das Ziel gesteckt, dem 
Handwerker ein billiges, sauberes Obdach und billige, gute Kost in gesund¬ 
heitlich wohl angelegten Räumen zu gewähren. Sie sind keine Missions¬ 
und Bekehrungsanstalten und drängen selbst die regelmässige Morgen- und 
Abendandacht Niemandem auf; sie machen auch keinen Unterschied in den 
Confessionen. — Man muss den Herbergen zur Heimath die Anerkennung 
zollen, dass sie dem wandernden Publicum aus dem Handwerker- und Arbeiter¬ 
stande wesentliche und werthvolle Dienste leisten, indem sie ausser den eben 
genannten Bestrebungen einen anständigen Ton, sittliche Ordnung, Reinlich¬ 
keit und Sauberkeit befördern. Es bestehen in Berlin zwei solcher Herbergen 
zur Heimath, beide vom Evangelischen Verein begründet. Die Herberge 
zur Heimath in der Oranienstrasse 105/106 nahm im Jahre 1888, bei täglich 
150 Personen, im Ganzen 18 721 Gäste auf und verabreichte 49235 Essens¬ 
portionen zu 10 bis 15 bis 25 und 40 Pfennig. Die Speisen^werden schmack¬ 
haft, sauber und kräftig zubereitet; die Mittagsgäste essen an gedeckten 
Tischen in den gemeinsamen, grossen Tagräumen; sie sollen darin die 
Gewohnheiten des schlichten Bürgerhauses wiederfinden. Die Schlafsäle 
werden durch peinliche Reinlichkeit und umfassende Lüftung in gutem 
Zustande erhalten. — Die zweite Herberge zur Heimath in der August¬ 
strasse 81 nahm im Jahre 1888, bei täglich 100 Personen, im Ganzen 
11 335 Gäste auf. — Die Einrichtungen sind in beiden Herbergen zur 
Heimath gleich, der Preis der Betten beträgt je nach ihrer Güte 25, 30, 35, 
50 Pfennig bis 1 Mark. — Auch ein Arbeitsnachweis ist in den Herbergen 


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Unterbringung der Obdachlosen vom hygien. Gesichtspunkte. 255 

zur Heimath eingerichtet; im Jahre 1888 wurden daselbst 15 000 Arbeits¬ 
gelegenheiten für Handwerker und Arbeiter angemeldet. Dieser Arbeits¬ 
nachweis wächst mit jedem Jahre. 

Das Publicum in den Herbergen zur Heimath bleibt in denselben meist 
nur so lange Zeit, bis eine Arbeitsstelle gefunden; diese Zeit dauert selten 
über acht Tage. Alsdann suchen und finden diese, wie erwähnt, ordentlichen, 
arbeitsamen und ehrbaren Elemente des Handwerker- und Arbeiterstandes 
ihr Unterkommen in den „Schlafstellen“, wie sie hier in Berlin so ausser¬ 
ordentlich zahlreich vorhanden sind; in der Regel für den Preis von 12 bis 
15 Mark pro Monat. Solche Schlafstellen bestehen in Berlin in enormer 
Anzahl; wohl in 9 / 10 aller Häuser Berlins wohnen Schlafstellenmiether. Es 
ist das die Folge der zu schwindelhafter Höhe gesteigerten Wohnungsmieths- 
preise. Unzählige Familien nicht nur aus dem Arbeiter- und Handwerker¬ 
stande, sondern auch aus dem kleineren Beamtenstande könnten den Preis 
für ihre Wohnung nicht erschwingen, wenn sie nicht in der Vermiethung 
der Schlafstellen eine Beihülfe fänden. Die ungesunden Zustände dieses 
Schlafstellenwesens und seine schlimmen Seiten in sanitärer und sittlicher 
Beziehung, wie sie besonders Anfangs der siebziger Jahre in den grossen 
Industriebezirken Oberschlesiens und Westphalens zu Tage getreten sind, 
hat Pistor in dem erwähnten Bericht in lebhaften Farben geschildert. Seit¬ 
dem haben auch hier in Berlin diese Verhältnisse die Aufmerksamkeit der 
Behörden auf sich gelenkt, und es ist ein Wandel geschaffen, welchen die 
rapide zunehmende Dichtigkeit der Bevölkerung der Hauptstadt dringend 
erheischte. Die Polizeiverordnung vom 17. December 1880 über das Schlaf¬ 
stellenwesen bestimmt: „Niemand darf in den von ihm und Beinen Familien¬ 
angehörigen benutzten Wohnräumen Anderen gegen Entgelt Schlafstelle 
gewähren, wenn nicht diq von ihm selbst, seinen Familienangehörigen und 
den Schlafleuten zu benutzenden Schlafräumlichkeiten folgenden Anforde¬ 
rungen entsprechen“: 

* a) Jeder Schlafraum muss für diejenigen Personen, welche derselbe für 
die Schlafzeit aufnehmen soll, mindestens je 3 qm Bodenfläche und je 
10 cbm Luftraum auf den Kopf enthalten. Für Kinder unter 6 Jahren 
genügt ein Drittel, für Kinder von 6 bis 14 Jahren genügen zwei 
Drittel jener Maasse. 

b) Kein Schlafraum darf mit Abtritten in offener Verbindung stehen. 

Ferner bestimmt die angeführte Verordnung, dass Schlafleute nur in 
solchen Räumen zum Schlafen untergebracht werden dürfen, welche nicht 
zugleich für Personen des anderen Geschlechtes zum Schlafen dienen. Die 
Schlafstellenwirthe müssen ihrem Polizeirevier eine vom Hausbesitzer zu 
unterschreibende „Anzeige über Aufnahme von Schlafleuten“ einreichen, in 
welcher die Anzahl der Familienmitglieder, die Anzahl der Schlafleute nach 
Geschlechtern enthalten ist, und eine Aufzählung der nach Länge, Breite 
und Höhe genau zu bezeichnenden Räume, welche zu deren Aufnahme ver¬ 
wendet werden sollen. Die Polizeibehörde ertheilt erst nach Einsicht dieser 
Anzeige dem Wohnungsinhaber nach Prüfung der von demselben vor¬ 
zuweisenden Schlafräume und soweit die erwähnten Bedingungen erfüllt 
sind, eine Bescheinigung, welche in der Wohnung aufzubewahren und auf 
polizeiliches Erfordern jedesmal vorzuzeigen ist. 


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256 


Dr. L. Becker, 

Ausser den Schlafstellen und Herbergen zur Heimath, in welchen letzteren 
immerhin noch mindestens 25 Pfennig für die Nacht bezahlt werden müssen, 
und in welchen mehr das bessere, ordentliche Publicum aus dem wandernden 
Handwerker- und Arbeiterstande verkehrt, soweit es nicht durch Familien¬ 
leben an einen festen Wohnsitz gebunden ist, giebt es nun noch die soge¬ 
nannten „Nachtherbergen u oder, wie man sie in Berlin nennt, „Pennen“. Das 
sind jene von Goltdammer aus den siebziger Jahren beschriebenen Spelunken, 
in welchen früher 60 bis 80 Obdachlose in Kellern oder stallartigen Raumen 
auf verfaultem Stroh zusammengepfercht nächtigten. Es lässt sich nun mit 
Befriedigung constatiren, dass dieselben seitdem in jener Weise aufgehört 
haben zu existiren. Wohl bestehen noch im Norden der Stadt an der 
Weichbildgrenze Wirthshäuser niedrigster Art, Schlupfwinkel der ver¬ 
kommensten Menschenclasse, in welchen vereinzelte Gäste auf dem Fuss- 
boden oder auf Bänken nächtigen. Das dürfte wohl in der Bevölkerung 
einer Grossstadt wie Berlin kaum auszurotten sein. Aber Massenquartiere 
der geschilderten Art giebt es nicht mehr. Dies ist die Folge der Polizei¬ 
verordnung vom 31. Januar 1880 über den Betrieb der Nachtherbergen 
oder „Pennen“. Dieselbe bestimmt, dass in einer Nachtherberge Personen 
verschiedenen Geschlechtes nicht aufgenommen werden dürfen, dass in jedem 
Schlafraum auf den Kopf der Schlafgäste mindestens 3 qm Bodenraum und 
10 cbm Luftraum kommen müssen; ferner muss für jeden Schlafgast eine 
besondere Lagerstätte bereit sein mit Strohsack, Strohkopfkissen und einer 
wollenen Decke. Alle 4 Wochen sind die Inlets und Kissen zu waschen 
und neu mit Stroh zu füllen; es muss Trinkwasser, Waschwasser und Wascli- 
geräth vorhanden sein. Sämmtliche Räume der Nachtherbergen müssen 
reinlich gehalten werden nach bestimmten Vorschriften, und (§. 8): „Wenn 
anscheinend mit ansteckenden oder sonst erheblichen Krankheiten behaftete 
Personen in den Nachtherbergen aufgenommen werden, oder wenn in die 
Nachtherberge aufgenommene Personen an den vorbezeichneten Krankheiten 
erkranken, so hat der Inhaber der Nachtherberge in jedem vorkommenden 
Falle hiervon unverzüglich bei dem Polizeirevier, in dem die Herberge 
belegen ist, Anzeige zu machen.“ 

In diesen „Pennen“ finden nun die schlechten Elemente des Hand¬ 
werker- und Arbeiterstandes Unterkommen, die Verarmten und Herunter¬ 
gekommenen, die in ihrer bürgerlichen Existenz Vernichteten; immerhin 
müssen auch sie noch 10 bis 20 Pfennig für dieses Unterkommen bezahlen. 
Das sind die eigentlich Obdachlosen, deren Unterbringung und Ueberwachung 
das Interesse der öffentlichen Gesundheitspflege und der öffentlichen Sicher¬ 
heit im höchsten Maasse in Anspruch nehmen. Aus welchen Elementen 
besteht die Schaar dieser gänzlich mittellosen Obdachlosen, dieser in Berlin 
als „Pennbruder“ bezeichneten Bevölkerung? Es befinden sich darunter 
nur sehr wenige ordentliche Arbeiter, die durch die Ungunst der Ver¬ 
hältnisse zeitweise arbeits- und mittellos geworden sind. Der grösste Theil 
davon aber sind, wie Goltdammer sie schilderte: „Trunkenbolde, gewerbs¬ 
mässige Bettler, Gelegenheitsdiebe und beschäftigungslose Herum Streicher, 
die keine feste Beschäftigung haben, sondern bald durch gelegentlich sich 
darbietende Arbeit, bald durch Betteln, bald durch Diebstahl sich eine 
kümmerliche Einnahme verschaffen, um den grössten Theil derselben alsbald 


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Unterbringung der Obdachlosen yom hygien. Standpunkte. 257 

wieder zu vertrinken; die meisten bieten das Bild äusserster Zerlumptheit 
und Verkommenheit und des grössten Schmutzes dar. u 

Wie das Ungeziefer in dem Schmutze der Haut und der Kleider dieser 
Leute seine unvertilgbaren Brutstätten findet, so haben auch die Keime aller 
ansteckenden Krankheiten in diesen körperlich und geistig heruntergekom¬ 
menen Menschen ihren geeignetsten Nährboden. Aus ihren Sammelstellen 
verbreitet diese vagabundirende Masse die Krankheitskeime überall hin, 
wohin sie sich auf ihren täglichen Wanderungen zerstreut , in die dichte 
Bevölkerung der Hauptstadt. Bekanntlich giebt es Infectionskrankheiten, 
welche gewissermaassen an dieser vorkommenen, vagabundirenden Menschen- 
classe haften, Flecktyphus und Bückfallfieber. 

Um diesen nächsten Gefahren für das allgemeine Wohl zu steuern, hat 
die Staatsbehörde an sämmtliche königliche Regierungen die Rundverfügung 
vom 25. März 1880 gerichtet: 

„Mit Rücksicht auf die Thatsache, dass vagabundirende und ver¬ 
kommene Personen leicht an Flecktyphus erkranken, und nicht selten 
zur Verbreitung dieser Krankheit beitragen, veranlasse ich die könig¬ 
liche Regierung unter Bezugnahme auf den Erlass vom 27. Januar 1880 
die Anzeige von Flecktyphus betreffend, die Polizeibehörde ihres Bezirks 
anzuweisen, mit Energie darauf hinzuwirken, dass alle derartigen obdach¬ 
losen Individuen in Erkrankungsfällen möglichst bald einer Kranken¬ 
anstalt überwiesen werden, um durch diese im sanitätspolizeilichen 
Interesse gebotene Maassregel der Ausbildung von Infectionsherden zeitig 
vorzubeugen.“ 

Die sanitätspolizeilichen Maassregeln in Folge der angeführten Ver¬ 
fügung können wohl den schlimmsten und nächsten Gefahren dieser Zustände 
entgegentreten; von Grund aus kann das Uebel aber nur beseitigt werden, 
wenn man es in seinen Ursprungsstötten aufsucht, in den nächtlichen Sammel¬ 
stellen der Obdachlosen. Hier müssen zweckmässige, prophylactische Maass¬ 
nahmen getroffen werden, hier muss man keine Mittel scheuen, die Gefahren 
der Entstehung und Ausbreitung von Epidemieen zu verhüten. Goltdammer 
sagt mit Recht: „Nicht den arbeitsscheuen und liederlichen Vagabunden zu 
Liebe, sondern in erster Linie im Interesse der städtischen Einwohnerschaft 
selbst und ihres Geldbeutels soll man hier den hygienischen Anforderungen 
genügen.“ 

Dass jene berüchtigten „Pennen“, wie sie Goltdammer aus den sieb¬ 
ziger Jahren beschrieben, entweder aufgehört haben oder doch wenigstens eine 
andere Beschaffenheit angenommen haben, ist ausser den erwähnten polizei¬ 
lichen Maassnahmen besonders der erfolgreichen Concurrenz zu danken, 
welche ihnen die „Asyle für Obdachlose“ bereiten. 

Zunächst sind mit hoher Anerkennung die beiden Asyle für Obdach¬ 
lose zu nennen, welche die Stadt Berlin der freien Vereinsthätigkeit, dem 
opferwilligen Wohlthätigkeitssinn seiner Einwohner verdankt. Die beiden 
Anstalten des „Asylvereins für Obdachlose“ bestehen schon seit 1869. 
Das Männerasyl in der Büschingstrasse 4 ist ein besonders zu dem Zweck 
errichtetes Gebäude. Seine Räumlichkeiten enthalten in drei grossen, hellen 
und gut ventilirten Sälen 300 Drahtbettstellen, auf welchen unter einer 
Drillichdecke die Insassen nächtigen. Die Räume sind leicht zu reinigen 

Viertelj&hmchrift für Gesundheitspflege, 189Q, j j 


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258 


Dr. L. Becker, 

und zu desinficiren, da sie mit geöltem Fussboden und Oelanstrich der 
Wände versehen. Die ausserhalb der Schlafsäle befindlichen Closets haben 
Wasserspülung und Wasserverschluss. Reichliche Waschgelegenheit, Bade¬ 
einrichtungen und Desinfectionsofen für die mit Ungeziefer behafteten 
Kleider sind vorhanden. Von den im Jahre 1887 aufgenommenen 107 798 
Männern badeten nur 14 373; von den 17 901 Frauen badeten ebenfalls nur 
1445 in der Anstalt. — Eine Controle der ankommenden Personen findet 
nicht statt. Abends und Morgens erhält jeder der Aufgenommenen eine 
warme Suppe mit Brot. Das Frauenasyl in der Füsilierstrasse 5 ist nur 
für 50 Frauen eingerichtet, hat aber sonst dieselben Einrichtungen wie das 
Männerasyl. — Diese beiden Asyle entsprechen wohl den hygienischen Anfor¬ 
derungen , wenn auch eine stärkere Benutzung der Bäder seitens der 
Ankömmlinge, vielleicht mit einem verschärften Druck seitens der Verwaltung, 
zu wünschen wäre. 

Die officielle städtische Armenpflege Berlins hatte bis vor Kurzem nur 
das „Asyl des städtischen Arbeitshauses“ eingerichtet, welches sowohl in 
seinen Räumlichkeiten als in seinen Einrichtungen höchst unvollkommen 
war. An Stelle desselben ist neuerdings das „Städtische Obdach“ erbaut 
und eingerichtet, welches ich im Folgenden theils aus eigener Anschauung, 
theils nach dem Bericht über dasselbe im Communalblatt dem Leser vor¬ 
führen will. ' 

Das Gebäude des „Städtischen Obdachs“, welches vor dem Prenzlauer 
Thore zwischen städtischem Siechenhause und Gasanstalt, durch etwa 1000 
Schritte breiten, freien Feldes von den ersten Häusern der Stadt getrennt, 
liegt, ist im October 1887 eröffnet und präsentirt sich als gediegener rother 
Backsteinbau einfachen Styles. Das „Städtische Obdach“ enthält zwei in 
manchen Beziehungen von einander getrennte Anstalten; 1) das Asyl für 
obdachlose Familien und 2) Asyl für nächtliche Obdachlose. In 
das erstere finden auf Anordnung der Armencommission solche Familien 
Aufnahme, welche in ihrer wirthschaftlichen Existenz vernichtet, verarmt 
und von ihren Hauswirthen wegen nicht gezahlter Miethe exmittirt“ sind. 
Dies Unterkommen dauert so lange, bis sie wieder Arbeit und anderweitige 
Wohnung gefunden. Das Asyl für obdachlose Familien befindet sich 
in dem dreistöckigen durchweg massiven Hause, welches aus einem Vorder¬ 
gebäude und zwei Seitenflügeln besteht. In dem Vordergebäude liegen zu 
ebener Erde die Wohnräume für den Inspector, den Hausvater und den 
Pförtner, ferner die Amtsstube. In der ersten, zweiten und dritten Etage 
sind die Schlafsäle für die weiblichen Mitglieder der obdachlosen Familien 
eingerichtet ; im Keller die Wirthschaftsräumlichkeiten, die Waschrolle und 
eine Aufseherwohnung. In dem rechten Seitenflügel liegen die Schlaf- und 
Aufenthaltssäle der männlichen Mitglieder der obdachlosen Familien (Ausser 
Knaben unter 6 Jahren, welche bei den Müttern untergebracht sind), das 
Büreau des Hausvaters, das Arztzimmer und der Warteraum für die zur 
ärztlichen Untersuchung vorzuführenden Personen; im linken die Aufenthalts¬ 
säle und der Speisesaal für die weiblichen Mitglieder der obdachlosen 
Familien. Es ist ferner ein grosses Sehulzimraer und ein Spielsaal für die 
Kinder vorhanden. Die einzelnen Stockwerke sind durch massive Treppen 
mit einander in Verbindung, das Hauptgebäude durch hohe belle Corridore 


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Unterbringung der Obdachlosen vom hygien. Standpunkte. 259 

mit den Seitenflügeln. Die obdachlosen Familien sind nach dem Geschlecht 
getrennt; am Tage ist es den Männern resp. Vätern gestattet, ihre Angehö¬ 
rigen zu besuchen. Sämmtliche Personen, welche im städtischen Familien¬ 
obdach Aufnahme finden, werden zunächst gebadet und ihre Kleider von 
Ungeziefer gereinigt; ihre sonstigen Effecten werden in der nahebei gelegenen 
städtischen zweiten Desinfectionsanstalt desinficirt. — Nach geschehener 
Reinigung erfolgt die Vorstellung bei dem Anstaltsarzt, welcher den Gesundr 
heitszustand der Personen prüft und bei vorhandener Krankheit die Noth- 
wendigkeit der Ueberführung in ein Krankenhaus feststellt oder die ärztliche 
Behandlung im Hause anordnet. — Die Corridore und Schlafsäle, welch 
letztere acht, zwölf und mehr Betten enthalten, sind mit einem 1 Vs m hohen 
Oelanstrich versehen, der die Abwaschung mit desinficirenden Flüssigkeiten 
zulässt. — Die Mahlzeiten werden in den Speisesälen eingenommen und 
bestehen Morgens und Abends aus Suppe mit Brot, Mittags aus Hülsen- 
früchten, Cerealien u. s. w., die wöchentlich viermal mit Fleisch, an den 
übrigen Tagen mit Rindertalg nähr- und schmackhaft zubereitet werden. — 
Ueberall in der Anstalt, sowohl auf den Fluren als in den Schlafsälen und 
Speisesälen, herrscht Ordnung und peinlichste Sauberkeit. — Den Familien¬ 
häuptern der obdachlosen Familien wird, so oft sie wollen, gestattet, sich in 
der Stadt nach einem Unterkommen umzusehen. Der Aufenthalt im Familien¬ 
obdach soll in der Regel acht Tage nicht überschreiten, während welcher 
Zeit die Aufgenommenen die Beschaffung einer Wohnung nachzuweisen ver¬ 
pflichtet sind. — In das Asyl für obdachlose Familien wurden vom 1. April 1888 
bis 31. März 1889 aufgenommen 5111 Personen, davon wurden Kranken¬ 
häusern überwiesen: 354; in der Anstalt ambulant behandelt: 621. 

Hinter dem Gebäude für obdachlose Familien und getrennt von ihm 
liegt das Gebäude des städtischen „Obdachs für nächtliche Obdach¬ 
lose“; dasselbe ist in Barackenform errichtet. Ein heller, luftiger Corridor 
durchzieht der Länge nach das Gebäude. Auf diesem Corridor münden zu 
beiden Seiten je 10 Schlafsäle; jeder Schlafsaal fasst 60 bis 70 Personen 
und ist mit ebensoviel hölzernen Lagerpritschen ausgestattet; desgleichen 
befindet sich an jedem Ende eines Saales eine Waschgelegenheit für je drei 
Personen. Die Säle selbst sind hohe, durch Ober- und Seitenlicht beleuchtete, 
mit aushebbaren Fenstern versehene Räume, die so breit angelegt sind, dass, 
wenn an beiden Seiten die Betten, das Kopfende gegen die Wand gerichtet, 
aufgestellt sind, in der Mitte noch ein recht bequemer Durchgang bleibt. 
Dampf heizungsröhren ziehen sich an den Breitseiten hin, darüber Canäle, 
welche frische Luft zuführen. Die Ventilation ist eine vorzügliche, die 
Heizung wird durch warme Luft bewirkt, und auf dem Corridor angebrachte 
Thermometer zeigen genau den Stand der Temperatur an, welche sich, eben¬ 
falls vom Corridor aus, je nach Bedarf erhöhen oder erniedrigen lässt. — Der 
Fussboden ist von Stein, die Wände haben Oelanstrich über 1*50 m hoch; 
sämmtliche Räume werden tagtäglich in gründlichster Weise gekehrt, mit 
Wasser gespült und mit fünfprocentiger Carbollösung die Pritschen, Fuss¬ 
boden und Wände desinficirt. — Die einzelnen Säle stehen durch den Ein- 
gaugsthüren gegenüberliegende Aqsgänge über einen weiteren Corridor mit 
den Closetanlagen, welche Wasserspülung und Wasserverschluss haben, in 
Verbindung. 

17* 


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260 


Dr. L. Becker, 

In sehr peinlicher Weise wacht das Aufsichtspersonal darüber, dass 
möglichst Viele der Nächtigenden die Wohlthat des Bades und der Des* 
infection der Kleider und des Gepäcks benutzen, eventuell findet zwangsweise 
die Körper- und Kleiderreinigung statt. Die Badeeinrichtung ist derartig, 
dass 20 Personen zu gleicher Zeit baden können; es sind sowohl Brause¬ 
als Wannenbäder vorhanden. Während die Personen sich im Bade befinden, 
erfolgt die Desinfection ihrer Kleider und ihres Gepäcks, welche inzwischen 
in numerirte Säcke gesteckt werden, in einem im Keller belegenen Des- 
infectionsofen, welcher durch Fahrstühle mit dem Baderaume in Verbindung 
steht. Fs können in einem Zeiträume von 20 bis 25 Minuten die Sachen von 
20 Personen von Ungeziefer und krankheitserregenden Stoffen befreit und 
dem Inhaber wieder übergeben werden. — In dem Jahre vom 1. April 1888 
bis ultimo März 1889 sind von den das Asyl für nächtliche Obdachlose auf¬ 
suchenden 211274 Männern 66 896,— von den 9492 Frauen 4715 Per¬ 
sonen gebadet und ihre Kleider desinficirt worden. 

Die Aufnahme der nächtlich Obdachlosen beginnt um 4 Uhr Nachmittags 
und dauert bis 2 Uhr Nachts. Jeder bis Abends SVa Uhr Aufgenommene 
erhält Abends 9 /io Liter Suppe, zu der 60 g Mehl, 5 g Butter und 5 g Salz 
verwendet werden; ausserdem 200g Brot. Eine gleiche Quantität Suppe 
erhält Jeder des Morgens beim Verlassen des Obdachs. 

Der ärztliche Dienst wird so gehandhabt, dass alle Kranke dem Arzt 
Morgens früh in der Anstalt vorgfeführt werden, wo dann bestimmt wird, ob 
der Kranke ambulant behandelt wird oder in ein Krankenhaus übergeführt 
werden muss. Fiebernde Kranke werden überhaupt nicht aufgenommen, 
sondern schon Abends, wenn sie sich zur Aufnahme melden, mit Hülfe der 
Polizei in eines der städtischen Krankenhäuser geschaßt. Für die Zeit einer 
herrschenden Epidemie ist auch ein ärztlicher Abenddienst vorgesehen. — 
In dem Jahre vom 1. April 1888 bis Ende März 1889 wurden von den im 
Ganzen 220 767 aufgenommenen Personen 2226 krank befunden und den 
Krankenhäusern überwiesen. 

Hinter der Anstalt für nächtliche Obdachlose, durch einen Hof getrennt, 
befindet sich in einem grossen Gebäude noch eine grössere Desinfections- 
anstalt, welche ihre eigentliche Verwendung bei schweren Epidemieen finden 
sollte. Da aber der kleine Desinfector des städtischen Obdachs zur Bewäl¬ 
tigung der Arbeit, wie sie sich späterhin herausstellte, bei Weitem nicht 
ausreichte, so wird jetzt die Desinfection der Kleider und Effecten der 
Obdachlosen durch diese (zweite) städtische Desinfectionsanstalt bewirkt. 
Drei grosse Dampfkessel, welche auch die Beheizung der Barackengebäude 
des städtischen Obdachs für nächtliche Obdachlose, sowie die Erwärmung 
des Badewassers derselben Anstalt besorgen, liefern den zur Desinfection 
nothwendigen Dampf. Die Desinfection erfolgt in vier Desinfectionsapparaten 
durch die Einwirkung directer und indirecter Dämpfe; ausserdem bei Leder¬ 
sachen u. s. w., die der enormen Desinfectionshitze (bis zu 120° R.) nicht 
'ausgesetzt werden dürfen, durch Behandlung mit Carbolsäure. 

Interessant ist es schliesslich noch, feinen Blick zu werfen auf die Unter¬ 
schiede der Zahlen der Besucher des städtischen Obdachs je nach den Jahres¬ 
zeiten: Die stärkste Aufnahme fand im Monat April 1888 mit 33 423 Per¬ 
sonen, die schwächste im Monat August 1888 mit 8253 Personen statt. Die 


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Unterbringung der Obdachlosen vom hygien. Standpunkte. 261 

grösste Zahl der im nächtlichen Obdach nächtigenden Personen pro Tag 
trifft auf den 3. März 1889 mit 1668 Personen (1595 Männern und 
73 Weibern), die niedrigste Zahl auf den 27. Juni 1888 mit 144 Personen 
(129 Männern und 15 Weibern). Von sämmtlichen im Jahre vom 1. April 
1888 bis Ende März 1889 im städtischen Obdach nächtigenden Personen 
wurden zum ersten Male aufgenommen: 8733 Personen. Aus dieser ver- 
hältnissmässig geringen Zahl der zum ersten Male Aufgenommenen ist der 
Schluss zu ziehen, dass sich in der Anstalt ein gewisses stationäres Publicum 
einfindet Auf den Charakter des die Anstalt frequentirenden Publicums 
werfen folgende Zahlen ein grelles Licht: Von den im Ganzen im erwähnten 
Zeiträume aufgenommenen 220 766 Personen mussten 7924 mit Hülfe der 
Polizei dem Amtsanwalt (in der Regel wegen Arbeitsscheu) zur Aburtheilung 
überwiesen werden. 

Das „Städtische Obdach“, wie es im Obigen beschrieben ist, entspricht 
durchaus allen hygienischen und sanitätspolizeilichen Anforderungen, die in 
Bezug auf die obdachlose Bevölkerung der Hauptstadt von hervorragenden 
Hygienikern aufgestellt sind, und mit Rücksicht auf die Ansteckungsgefahr 
und Verbreitung infectiöser Krankheiten gefordert werden müssen. Die 
Reinlichkeit und Ordnung in den Anstaltsräumen, die Gelegenheit unent¬ 
geltlicher Reinigung des Körpers und der Kleider, die Wärme der Räume, 
die Abend- und Morgenverpflegung haben alsbald die grosse Masse der 
Obdachlosen nach diesen Anstalten gezogen, während sich jene von Schmutz 
starrenden und alle Krankheitskeime in sich bergenden „Pennen“ entleerten. 
Mit Recht kann daher in dem Verwaltungsberichte des Magistrats zu Berlin 
behauptet werden, „dass das Städtische Obdach für nächtliche Obdachlose 
von ungemein segensreichem Einflüsse auf den Gesammtgesundheitszustand 
Berlins ist, einerseits durch die Möglichkeit, die bei Auftreten einer an¬ 
steckenden Krankheit in der Regel zuerst damit behafteten obdachlosen 
Personen sofort in die betreffenden Krankenanstalten zu schaffen, bevor sie 
den Ansteckungsstoff weiter getragen haben, andererseits aber durch die 
getroffenen Badeeinrichtungen und die Desinfection der Kleidungsstücke, 
wodurch mancher Krankheitsstoff im Keime vernichtet wird“. 


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262 


Dr. C. Bischoff, 


Die Uebcrwachung des Verkehrs mit Butter 
und Margarine in Berlin. Die Grenzen der Durch¬ 
führbarkeit des Margarinegesetzes und deren Gründe. 

Von Dr. C. Bischoff (Berlin). 


Seit dem Erlass und dem Inkrafttreten des Nahrungsmittelgesetzes 
vom 14. Mai 1879 ist in Berlin eine regelmässige Ueberwachung des Ver¬ 
kehrs mit Nahrungs- und Genussmitteln durch das königl. Polizeipräsidium 
eingeführt worden. Diese Controle wird derart ausgeübt, dass zwei Polizei¬ 
beamte in den ihnen durch den Leiter der Marktpolizei zugewiesenen 
Revieren theils aus den öffentlichen Verkaufsläden, theils auch auf Wochen¬ 
märkten oder aus Markthallen wöchentlich mehrmals Proben aller wichtigen 
Nahrungs- und Genussmittel in für die Analyse geeigneter Form und aus¬ 
reichender Menge entnehmen und in das Laboratorium des Verfassers dieser 
Zeilen befördern. Hier werden diese Waaren der Untersuchung und Be- 
urtheilung unterzogen. 

Die Zahl der Untersuchungen ist eine sehr erhebliche, und werden 
zur Zeit im Monat ungefähr 360 solcher Proben zur Untersuchung ein- 
gesandt, so dass im Laufe des Jahres zwischen 4000 bis 4500 Nahrungs- und 
Genussmittel in amtlichem Aufträge in meinem Laboratorium der Prüfung 
unterliegen. Mit diesen Arbeiten sind sechs Chemiker und ich selbst be¬ 
schäftigt. Ueber die Art der Nahrungs- und Genussmittel im Allgemeinen, 
welche in dieser regelmässigen Controle zur Untersuchung gelangen, die 
in solchem Umfange sicherlich an keiner Stelle Deutschlands ihres Gleichen 
findet, sowie über die analytischen Methoden und die Principien, welche bei 
der Beurtheilung dieser Waaren zur Anwendung kommen, werde ich mich 
in einem besonderen Aufsätze in dieser Vierteljahrsschrift über die Ergeb¬ 
nisse einer nunmehr zehnjährigen Controle des Nahrungsmittelverkehrs in 
Berlin äussern. In den vorgelegten Mittheilungen gestatte ich mir nur 
auf die Controle des Verkehrs mit Butter, dem wichtigsten Speisefette, 
insbesondere auch in Rücksicht auf das Gesetz vom 12. Juli 1887 über 
den Verkehr mit Ersatzmitteln für Butter, auf das sogenannte Margarine¬ 
gesetz einzugehen. 

Untersuchungen von Butter sind im Verlaufe der zehnjährigen Controle 
der Nahrungsmittel in Berlin schon seit 1879 in sehr ausgedehntem Um¬ 
fange ausgeführt worden. Es wurden im Allgemeinen in jedem Monat rund 
40 Proben von Butter zur Untersuchung gebracht. Da sich an die Ergeb¬ 
nisse dieser Prüfungen bei abnormen Befunden Verwarnungen der Ver¬ 
käufer durch die Behörde anschliessen, und in Verfolg dieser Verwarnungen 


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Ueberwachung des Verkehrs mit Butter u. Margarine in Berlin. 263 

häufig wiederum Ankäufe von Controlproben insgeheim ausgeführt werden, 
welche zur Ueberwachung der Beachtung der polizeilichen Verfügungen 
dienen, hat die Zahl der im Jahre lähfend zur Untersuchung gelangten 
Butterproben ungefähr die Höhe von 500 Proben erreicht, eine Zahl, welche 
wohl gestattet, zum Urtheile über die Durchschnittsqualität der markt¬ 
gängigen Waare Berlins zu gelangen. 

In dem verflossenen Jahre hat man vorübergehend versucht, die Zahl 
dieser Untersuchungen etwas einzuschränken. Zunehmende Klagen über 
die Beschaffenheit des in Rede stehenden Fettes haben jedoch sogar eine 
Steigerung des zu controlirenden Materials für zweckmässig und noth- 
wendig erachten lassen. Im Laufe des letzten Quartals des verflossenen 
Jahres und im Laufe des gegenwärtigen Jahres werden allmonatlich in 
öffentlicher Entnahme je 50 Proben der in den Verkaufsständen aus¬ 
gestellten Butter durch die mit der Probeziehung beauftragten Polizei¬ 
beamten in beliebiger Wahl entnommen und ausserdem in jedem Monat 
noch 15 Proben insgeheim auf den Märkten oder in den Markthallen und 
in Geschäften entnommen, welche vorzugsweise verdächtig sind, mit Mar¬ 
garine ohne genügende Beachtung der betreffenden gesetzlichen Bestim¬ 
mungen zu handeln. In jedem Monat gelangen mithin zur Zeit 65 Proben 
Butter regelmässig zur Controle, abgesehen von zufällig verfügten Unter¬ 
suchungen anderweitiger Butterproben. Im Laufe dieses Jahres werden 
der Untersuchung und Beurtheilung in meinem Laboratorium voraussicht¬ 
lich rund 800 Proben unterworfen werden. 

Butter im Sinne des Sprachgebrauches und im Sinne der gesetzlichen 
Auffassung ist das aus der Kuhmilch durch heftige mechanische Bewegung 
abgeschiedene Fett. Dieselbe kommt theils gesalzen, theils ungesalzen in 
den Handel. In Berlin findet man fast ausschliesslich gesalzene Butter und 
fast ausschliessb’ch eine Waare, welche noch die vom Butterungsprocess und 
der nachfolgenden Verarbeitung in der Butter regelmässig verbleibenden 
grösseren oder geringeren Mengen von Wasser und Käsestoff, Milchzucker 
und Salzen enthält. Die ausgelassene Butter oder Schmelzbutter, welche in 
Süddeutschland einen verbreiteten Handelsartikel ausmacht, kommt in Berlin 
nur selten in den Verkehr. 

Sieht man von den zufälligen, von der Bearbeitung herrührenden Neben- 
bestandtheilen der Butter als Handelswaare ab, so besteht das reine Butter¬ 
fett aus einer Reihe von Glycerinverbindungen der Fettsäurereihe, und sind 
von diesen Säuren zur Zeit in der Butter die folgenden vorgefunden worden: 
Essigsäure, Buttersäure, Capronsäure, Caprylsäure, Caprinsäure, Laurinsäure, 
Myristinsäure, Palmitinsäure, Stearinsäure, Arachinsäure und Oelsäure. 

Durch den erheblichen Gehalt an Glyceriden der niederen Fettsäuren, 
welche mfc Wasserdampf mehr oder weniger leicht flüchtig und in Wasser 
mehr oder weniger leicht löslich sind, unterscheidet sich das Butterfett 
von der Mehrzahl anderweitiger animalischer Fette, wie auch von der 
Mehrzahl der Pflanzenfette. Das Relativverhältniss der Glyceride dieser 
Säuren ist bis zu einem gewissen Grade in der Butter constant. Die Gren¬ 
zen dieser Constanz werden wir im Folgenden zu beurtheilen haben. Auf 
dem Bestehen einer solchen Gesetzmässigkeit in der Zusammensetzung des 
Butterfettes beruhen die neueren analytischen Methoden der Beurtheilung 


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264 


Dr. C. Bischoff, 

der Reinheit eines Butterfettes. Das gegenseitige Verhältnis der Glyceride 
in der Butter wird von Wynter-Blyth ungefähr wie folgt fixirt: 

Olein (Oelsäureglyceride). 42*21 

Margarin (Stearin- und Palmitinsäureglyceride) . . . 50*00 

Butyrin (Buttersäureglyceride). 7*69 

Caproin, Caprylin etc. 0*10 

100*00 

Aus neueren Untersuchungen des Butterfettes, und zwar insbesondere 
aus den Untersuchungen der flüchtigen Fettsäuren desselben, dürfte jedoch 
zu schliessen sein, dass der Gehalt an Caproin, Caprylin, Caprin ein weit 
erheblicherer sein muss. 

Bleibt man jedoch vorläufig bei den von Blyth gegebenen Zahlen als 
annähernder Unterlage zur Beurtheilung der vorhandenen Mengen von Fett¬ 
säuren in der Butter überhaupt, so rechnen sich diese Werthe um auf 

Oelsäure. 40*40 Proc. 

Stearin- und Palmitinsäure. 47*50 „ 

Unlösliche Fettsäuren .... 87*90 Proc. 

Buttersäure.' 6*72 „ 

Capronsäure, Caprylsäure. x „ 

Gesammtsäure der Butter . . . 94*62 Proc. 

Welche Bedeutung der Erwähnung dieser Zahlen beizumessen ist, wird 
der Verlauf dieser Erörterung ergeben. 

Butter als ein viel verbrauchter Handelsartikel wird selbstverständlich 
nicht selten aus gewinnsüchtiger Absicht verfälscht in den Handel kommen. 

Die Literatur verzeichnet eine sehr beträchtliche Menge angeblich nach¬ 
gewiesener oder in der Butter vorgekommener Verfälschungsmittel. Man will 
in derselben als Verfälschungsmittel mineralischer Natur folgende Stoffe vor¬ 
gefunden haben: Kreide, Thon, Schwerspath, Alaun, Borax, ja selbst Bleisalze. 
Von verfälschenden Zumischungen pflanzlichen Ursprungs werden Kartoffel¬ 
brei und Kartoffelmehl, ferner Getreidemehl, endlich auch Pflanzenöle, Cocos- 
fett etc., als verfälschende Zusätze animalischer Herkunft zerriebener weisser 
Käse und fremde animalische Fette der verschiedensten Art genannt. 

Erfahrungen in der Berliner Controle der marktgängigen Waare, im 
Verlaufe der Jahre an mehr als 6000 Butterproben in meinem Laboratorium 
gesammelt, haben als Verfälschungs- oder, falls dieser Name nicht immer 
berechtigt erscheint, als Entwerthungsmittel der Butter nur auffinden lassen: 

1) übermässige Mengen von Wasser, 

2) übermässige Mengen von Salz oder Käsestoff, 

3) Zumischung fremder Fette. 

Irgend welche Zusätze wie Kartoffelmehl, Getreidemehl, Kreide u. dergl. 
sind hier in Berlin nie beobachtet worden. 

Während die Erkennung eines übermässigen Gehaltes an Wasser, auch 
selbst an Salz und Käsestoff nicht allzu schwer möglich ist, da eben diese 
Bestandtheile beim Abschmelzen sich absondern oder absetzen und mehr oder 
weniger annähernd auch von dem Laien abgeschätzt werden können, ist die 


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Ueberwachung des Verkehrs mit Butter u. Margarine in Berlin. 265 

Zumiscbung der fremden Fette nur bis zu gewissem Grade erkennbar, und 
ist die Aufgabe, derartige Zumischungen festzustellen, selbst für den Chemi¬ 
ker oft eine unlösbare. 

In den Vorstadien des Nahrungsmittelgesetzes, als die praktische ana¬ 
lytische Chemie sich mehr der Ausbildung analytischer Methoden für den 
besonderen Zweck der Beurtheilung von Nahrungsmitteln befleissigte, trat 
als erste bemerkenswerthe, wissenschaftliche Methode der Butteranalyse im 
Jahre 1876 die von Hehn er und An ge 11 auf, welche sich auf die Bestimmung 
der Menge der unlöslichen Fettsäuren in dem Butterfett gründete. Hehn er 
verseifte eine gewogene Menge von reinem, abgeschmolzenem Butterfett mit 
alkoholischer Kalilauge, schied aus der klaren Seifenlösung durch Zusatz 
von Salz- oder Schwefelsäure die Fettsäuren ab und filtrirte sie auf gewo¬ 
genem Filter ab, auf welchem dieselben mit heissem Wasser zur Entfernung 
auch der schwer löslichen Fettsäuren (wie Laurinsäure) ausgewaschen wurden. 
Die Menge der unlöslichen Fettsäuren wurde gewogen, und fand Hehner 
bei seinen Untersuchungen 86*5 bis 87*5 Proc. unlöslicher Fettsäuren in der 
Butter vor. Es veranlasste ihn dies zu der Feststellung von 88 Proc. als dem 
seiner Ansicht nach anzuerkennenden Maximum der Gewichtsmenge von 
unlöslichen Fettsäuren in der Butter. Hehner verglich nach dieser Methode 
eine beträchtliche Anzahl anderweitiger Fette und beobachtete bei den thie- 
rischen Fetten, wie Schmalz, Talg, einen erheblich höheren, ziemlich constanten 
Procentsatz von 95*5 Proc. unlöslicher Fettsäuren. Es ergab sich, dass auch 
bei anderweitigen Fetten die Menge dieser unlöslichen Fettsäuren eine recht 
constante Grösse war, und dass die sogenannte Hehn er’sehe Zahl für die 
damals schon im Handel befindliche Kunstbutter, nach dem Mege-Mouries’- 
schen Verfahren hergestellt, ebenfalls nahezu 95*5 Proc. (unlösliche Fett¬ 
säuren) betrug. 

Hehner gründete auf diese seine Beobachtungen eine Art der Berech¬ 
nung der Menge eines Zusatzes von anderweitigen Fetten zur Butter und 
stellte für eine Butter, bei welcher z. B. 92 Proc. als die Zahl der nicht 
flüchtigen unlöslichen Fettsäuren gefunden wurde, die Formel auf: 

(95*5 — 87*5) : (92*0 — 87*5) = 100 : £, 
oder 8 : 4*5 = 100 : jc, 

x = 56*25 Proc. 

Er nimmt somit z. B. bei 92*0 Proc. unlöslicher Fettsäuren einen Zusatz 
von 56*25 Proc. anderweitiger Fette an. 

Als diese Methode bekannt wurde, hat man dieselbe lebhaft begrüsst, 
um so mehr, als sie eine der ersten Methoden mehr wissenschaftlicher Bear¬ 
beitung der Frage der Prüfung von Fetten gewesen und als sie in diese 
Art der Untersuchungen neue Gesichtspunkte hineintrug. 

Die Folge des lebhaften Interesses, welches die Methode erregte, war eine 
umfangreiche Controle ihrer Verwendbarkeit, und hierbei zeigte sich denn nach 
nicht allzu langer Zeit, ungefähr im Laufe der ersten zwei Jahre ihrer An¬ 
wendung in der Praxis, dass die Hoffnungen, welche man auf die Methode 
gesetzt, zwar oft erfüllt wurden, dass jedoch die Grenzen ihrer Anwendbar¬ 
keit weit enger zu ziehen waren, als die ursprünglichen Arbeiten Hehn er’s 
erwarten Hessen. Die Ansichten Hehn er’s von der Beschaffenheit des 


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266 


Dr. C. Bischoff, 

Butterfettes konnten nach den von ihm gedachten Zahlen sich für deutsche 
Verhältnisse nicht aufrecht erhalten lassen. 

Untersuchungen von Vieth in London ergaben, dass bei reiner Butter 
erheblich höhere Procentsätze von unlöslichen Fettsäuren Vorkommen 
können. Vieth fand bei seinen Untersuchungen in reiner Butter Zahlen 
von 89*0 bis 90*7 Proc. unlöslicher Fettsäuren. James Bell fand Schwan¬ 
kungen von 85*5 bis 89*8 Proc. Kretzschmar im Laboratorium der Ver¬ 
suchsstation zu Bonn fand Zahlen von 88*8 bis 89*6 für die gedachten Con- 
stanten. 

Von mir selbst im Verein mit Assistenten sind in dem Jahre 1879 bis 
1880 696 Proben von Butter untersucht worden, wie sie im Handel Berlins 
bei öffentlicher Entnahme den als Polizeibeamten bekannten Personen über¬ 
geben wurden. 

Die Untersuchung dieser Proben ergab folgenden Befund: 


Monat 

Zahl 

Gehalt an unlös- 

\ nach Hehner- 

der Proben 

liehen Fettsäuren 

1 Angell 



Maximum 

Minimum 

Januar . . . 

... 52 

89*70 

86*4 

Februar . . . 

... 47 

89*85 

86*06 

März .... 

... 54 

89*95 

86*54 

April .... 

... 67 

94-89 

85-85 

Mai .... 

... 89 

9331 

85-55 

Juni .... 

... 80 

94*98 

85*32 

Juli .... 

... 81 

89*99 

74*706 

August . . . 

... 52 

89*33 

84*58 

September . . 

... 41 

89*87 

85*46 

October . 

... 44 

89*88 

86*27 

November < . 

... 47 

89*96 

86*84 

December . . 

... 42 

89*92 

85*00 

Im Jahre . . 

... 696 




Bei weiteren Recherchen stellte sich heraus, dass die hohen Zahlen im 
April, Mai, Juni auf verfälschte Butter, Kunstbutter oder Gemische von 
Kunstbutter mit Butter zurückzuführen waren. Das regelmässige Auftreten 
hoher Fettsäurezahlen in ganz unverdächtigen Proben, welche in jedem 
Monat des Jahres vorgefunden wurden, liess auch mich die Hehner’schen 
Zahlen als nicht zulässige Grenzzahlen erkennen. Ausserordentlich bemerkens- 
werth unter diesen Proben war auch eine Butter, welche nur 74*706 Proc. 
unlöslicher Fettsäuren ergab. Diese Zahl wurde controlirt, und bei der 
Controle fanden sich 75*2 Proc. Es ist leider nicht möglich gewesen, mehr 
Material von dieser Butter zu erhalten, und habe ich nicht aufklären 
können, welche Ursache den niedrigen Gehalt an unlöslichen Fettsäuren ver¬ 
anlasst hat. 

Im Jahre 1881 wurden 477 Proben von Butter nach dem Hehner’schen 
Verfahren untersucht. Auch hier gebe ich die erhaltenen Resultate abgesehen 
von denjenigen Proben, welche zu Beanstandungen der Waare auf Grund 
nachgewiesener Zumischung von Kunstbutter oder auf Grund des Befundes 
reiner Kunstbutter führten. 


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Ueberwachung des Verkehrs mit Butter u. Margarine in Berlin. 267 


Monat 

Zahl 

Gebalt an 

unlöslichen 

der Proben 

Fettsäuren 



Maximum 

Minimum 

Januar . . . 

... 56 

89*98 

84*77 

Februar . . . 

... 46 

89*94 

86*59 

März .... 

... 47 

89*88 

86*28 

April .... 

... 35 

89*32 

86*17 

Mai .... 

... 46 

89*51 

85*06 

Juni .... 

... 27 

89*93 

85*07 

Juli .... 

... 38 

9133») 

86*00 

August . . . 

... 38 

89*94 

85*23 

September . . 

... 32 

89*92 

84*04 

October . . . 

... 22 

89*76 

84*55 

November . . 

... 49 

89*55 

84*06 

December . . 

... 41 

89*87 

85*27 

Im Jahre . . 

... 477 




Auch in dieser Zahlenreihe kehrt constant das Auftreten sehr hoher 
Zahlenwerthe für die unlöslichen Fettsäuren wieder. Auch hier war in der 
weitaus grössten Mehrzahl der Fälle gegen die hohen Zahlen nicht das 
geringste Bedenken zu erbringen, die Zahlen mussten somit normal sein. 

Die gleichen Ergebnisse aus den weiteren Controlen der Jahre 1882, 
1883 mitzutheilen, übergehe ich. 

Die sämmtlichen Untersuchungen, welche nach der Hehn er’sehen 
Methode im Verlauf der Butterprüfung in amtlicher Controle durch mich 
und meine Assistenten ausgeführt wurden und welche sich auf etwa 2000 
Butteranalysen beziffern, haben ergeben, 

dass die von Hehn er gewählten Grenzzahlen zu eng bemessen 
waren, und kam ich durch Controle notorisch reiner unzweifelhaft 
anzuerkennender Butter erster Firmen, wie dies auch an anderen 
Orten geschehen war, zu dem Resultat, dass man 90 Proc. nicht 
flüchtiger beziehungsweise unlöslicher Fettsäuren als das Maximum 
dessen, was bei einer Butter vorkommt, festhalten dürfe. 

Und selbst diese Zahl ist nach weiteren Ermittelungen in meinem Labora¬ 
torium noch in bestimmterWeise einer Begrenzung bedürftig befunden worden. 

Es war mir aus Treptow an der Tollense in einem gerichtlichen Fall 
ein ganzes Fass mit Stücken von Butter zur Untersuchung zugestellt worden, 
von welcher auswärts behauptet worden war, die Butter sei mit fremden 
Fetten gemischt. Zeugenaussagen in umfangreichem Maassstabe liessen 
keine Unterlage für die gutachtliche Behauptung gewinnen. Eine weitere 
Untersuchung wurde beantragt und ich mit derselben betraut. Die Butter 
war, als sie im Laboratorium eintraf, ausserordentlich stark ranzig, ich möchte 
sagen, nach dem Oeffnen des Buttergefässes roch das Laboratorium nach 
Buttersäure. Eine Reihe von Untersuchungen mit der Butter aus ver¬ 
schiedenen Butterstücken wurde vorgenommen. Es ergab sich in der 
Bestimmung der Hehn er’sehen Zahl ein Werth von im Mittel 91*2 unlös¬ 
licher Fettsäuren. 


*) Sehr stark ranzig. 


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268 


Dr. C. Bischoff, 

Der Zufall wollte es, dass ich damals eine ganz ähnliche Untersuchung 
in Berlin selbst gerichtlich auszuführen hatte, weil eine frische, nur durch 
Käsestoff zu stark verunreinigte Butter sehr schnell und bei Sommer¬ 
temperatur auffallend stark ranzig geworden und mehrfach in Folge des 
sich fortschleppenden Gerichtsverfahrens zu untersuchen war. 

Die Untersuchung, anfangs normale Zahlen gebend, lieferte schliess¬ 
lich, als der in der Butter vorhandene Käsestoff fast graugrün geworden 
und die Butter kaum noch als solche kenntlich war, Zahlen, welche bei 
mehreren Bestimmungen zwischen 91 und 92 Proc. unlöslicher Fettsäuren 
entsprachen. 

Es veranlassten mich diese Erfahrungen, welche noch durch Controle 
anderweitiger alter Butterproben bestätigt wurden, den Werth der Hehner’- 
schen Methode, abgesehen von der bereits nothwendig gewordenen Ein¬ 
schränkung durch die regelmässige Beobachtung bei den polizeilichen Con- 
trolen, als weiter der Einschränkung bedürftig zu erachten. Nur für frische 
oder wenigstens nicht allzu stark ranzige Butter ist die Grenzzahl „von 
90 Proc.“ unlöslicher Fettsäuren aufrecht zu erhalten. Wird die Butter 
ranzig, so kann der Gehalt an unlöslichen Fettsäuren zugleich in Folge von 
Verlust an flüchtigen Säuren mehr und mehr steigen, und bei stark ranziger 
Butter selbst bis auf 91 Proc. und darüber hinaufgehen. 

Weitere Untersuchungen haben dies mehr und mehr bestätigt. 

Die Angaben, welche die Literatur seiner Zeit geboten, dass die Ranzi- 
dität einer Butter keinen Einfluss auf die Brauchbarkeit der sogenannten 
Hehner’schen Zahl liefert, lassen sich nicht aufrecht erhalten. Welchen 
Einfluss die Ranzidität der Butter auf den Nachweis der flüchtigen Fett¬ 
säuren und auf die Deutung diesbezüglicher Befunde hat, werde ich mir 
erlauben, weiter unten auszuführen. 

Erwägt man nun, was die durch vielseitige Untersuchungen auf solche 
Weise modificirte Begrenzung der von Hehn er als Norm aufgestellten Zahlen 
für die Beurtheilung von Butter bedeutet, so ist als Ergebniss Folgendes 
festzuhalten. 

Es schwankt die Zahl der unlöslichen Fettsäuren der Butter bei reiner 
Butter von 84 bis 90 Proc. und bei ranziger Butter selbst über die letztere 
Zahl hinausgehend. 

Würde man nun von der Zahl 84 Proc. z. B. als einer normalen Butter 
entsprechend ausgehen und würde zu einer solchen Butter, deren Gehalt an 
unlöslichen Fettsäuren 84*0 Proc. betrug, Kunstbutter hinzusetzen, so würden 
34*78 Proc. Kunstbutter von einer Hehner’schen Säurezahl von 95*5 Proc. 
in einer solchen Butter enthalten sein können, ohne dass die von Hehner 
als Grenze fixirte Zahl von 88 Proc. überschritten würde, denn es ergiebt 
die Proportion 

(95*5 — 84) : (88 — 84) = 100 : x, 

11*5 4 = 100 : ar, 

die Zahl 34*78. 

Würde man der Beurtheilung eine Butter zu Grunde legen, welche 
90 Proc. nicht flüchtiger Fettsäuren enthielt, so würde bei Berücksichtigung 


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Ueberwachung des Verkehrs mit Butter u. Margarine in Berlin. 269 

des niedrigsten Werthes von 84 Proc. unlöslicher Fettsäuren die Proportion 
im Sinne der Hehner’schen Aufstellung dahin lauten: 

(95-5 — 84) : (90 — 84) = 100 : x , 

11-5 : . 6 = 100 : x, 

das Ergebniss ist 52*17 Proc. 

Mithin könnte in einer Butter von der Hehner’schen Zahl 90 Proc. 
nicht weniger als 52*17 Proc. Kunstbutter enthalten sein, ohne dass man 
nach den Erfahrungen, welche man bezüglich der Höhe der anzuerkennenden 
Grenzzahl von 90 Proc. unlöslicher Fettsäuren gesammelt hat, die Berechti¬ 
gung hätte, eine solche Waare auf Grund der Analyse als eine gemischte 
oder verfälschte zu erklären. 

Die Folge derartiger Erwägungen war und musste sein, dass die 
Hehner’sche Methode, anfangs lebhaft begrüsst, doch mehr und mehr von 
ihrer Bedeutung und Anwendbarkeit verlor. Sie bleibt ein empfehlens- 
werthes Hülfsmittel für die Beurtheilung, allein sie kann zur Zeit nicht mehr 
als eine ausreichende Unterlage für die Beurtheilung der Butter, ob rein, 
ob nicht rein, gelten, da dieselbe erfahrungsgemäss einen sehr erheblichen 
Spielraum in der Erkennbarkeit der Reinheit von Butter zulässt. Die Methode 
wird bei reichlicher Zumischung fremder Fette zur Butter in der Regel ein 
brauchbares Resultat liefern. Ueber die Höhe der Zumischung der Fette 
zu urtheilen, ermöglicht jedoch das Hehner’sche Verfahren nicht, wenn 
man nicht zufälliger Weise das Ausgangsmaterial, die angewandte reine 
Butter des etwaigen Gemisches, zu vergleichen im Stande ist. 

Das Princip der Hehner*sch^n Methode, die unlöslichen Fettsäuren 
der Butter zum Ausgangspunkt für die Beurtheilung zu machen, änderte 
nun E. Reichert dahin ab, dass er die flüchtigen Fettsäuren der Butter 
bestimmte und auf deren Menge die Beurtheilung der Qualität des Butter¬ 
fettes gründete. 

Reichert geht von einer stets gleichen Menge von 2*5g abgeschmol¬ 
zenen klaren Butterfettes aus und verseift dasselbe unter Zusatz von 1 g 
Kalihydrat und 20 ccm 80procentigen Weingeistes. Hierauf wird in 50 ccm 
Wasser gelöst, mit 20ccm verdünnter Schwefelsäure (1:10) versetzt und 
destillirt. Den ersten Antheil des Destillates, 10 bis 20 ccm, giesst man noch¬ 
mals zurück und destillirt von Neuem, bis 50 ccm abgefangen sind. Die in 
diesen 50 ccm vorhandenen Säuren werden nunmehr unter Zusatz von Lack- 
mustinctur mit l / 10 ccm Normal-Alkali titrirt und die verbrauchte Anzahl der 
von Vio ccm Normal-Alkalilauge wird als die zur Beurtheilung der Butter 
dienende Reichert’sche Zahl angegeben. 

Man vermag selbstverständlich bei diesem Verfahren nicht etwa alle 
flüchtigen Fettsäuren aus der Butter zu isoliren; man erhält jedoch, sobald 
die Vorschriften genau innegehalten werden, für die Vergleichung ver¬ 
schiedener Buttersorten ausgezeichnet verwerthbare Zahlen. 

Reichert fand nun, dass bei seinen Versuchen der Verbrauch von 
Vio Normal-Alkalilösung niemals unter 13 ccm lag und 14*95 ccm als Maxi¬ 
mum erreichte. 


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270 


Dr. C. Bischoff, 

Er nahm daher an, dass eine jede Butter, deren „Reichert’sche 
Zahl“ unter 13 liegt, als sehr verdächtig oder bestimmt als verfälscht zu 
bezeichnen sei, je nach der Grösse der gefundenen Zahl. 

Vergleichende Untersuchungen mit anderweitigen Fetten — er prüfte 
Cocosnussöl, Margarin, Schweinefett, Talg, Rüböl — ergaben, dass der Ver¬ 
brauch der y i0 Normal-Alkalilösung für die flüchtigen Fettsäuren dieser 
Fette ausserordentlich viel geringer war. Rüböl, Nierenfett verbrauchte 
0*25 ccm und Cocosnussöl 3*70 ccm als Maximum. 

Unter Berücksichtigung dieser Ergebnisse berechnete Reichert eine 
Formel, welche die Höhe der etwaigen Zumischung fremder Fette in der 
Butter zu erschliessen gestattet, wenn die Reichert’sche Zahl festgestellt 
ist. Allein auch diese Formel hat nach neueren Untersuchungen kaum mehr 
noch als historischen Werth, da sich in gleicher Weise, wie bei dem 
Hehn er’sehen Verfahren, die von Reichert angegebene Grenzzahl als zu 
eng bemessen herausgestellt hat. Das Butterfett ist in seiner Zusammen¬ 
setzung weit erheblicheren Schwankungen unterworfen, als dies Hehner 
und Reichert angenommen haben. 

Das Reichert’sche Verfahren wurde in der Praxis vielseitig geprüft, 
im Princip als richtig und anwendbar bestätigt, allein die Untersuchungen 
verschiedener Beobachter lieferten zum Theil erheblich niedrigere Werthe 
für die kritische Zahl der flüchtigen Fettsäuren nach dem Reichert’schen 
Verfahren. Nach einer von Fleischmann gegebenen Zusammenstellung 
fanden nachstehend genannte Beobachter die folgenden Werthe in Umrech¬ 
nung auf 2*5g Butterfett im Sinne des Reichert’schen Verfahrens: 


Ambühl .... 

. . . 14-20 bis 

15*55 

Munier .... 

. . . 9*20 

n 

14*50 

Reichardt . . . 

. . . 13*80 

D 

14*70 

Beckurts . . . 

. . . 15*60 

V 

17*50 

Meissl ..... 

. . . 13*50 

n 

15*90 

Sendtner . . . 

. . . 12‘12 

n 

16*25 

Birnbaum . . . 

. . . 12*45 

n 

15*30 


Insbesondere in den M u n i e r ’ sehen Arbeiten tritt zum ersten Male die 
Behauptung auf, dass die Zusammensetzung des Butterfettes mit der Jahres¬ 
zeit erheblich variire, und schlägt daher M u n i e r vor, für die verschiedenen 
Monate verschiedene Grenzzahlen festzusetzen, ein Vorschlag, der für die 
Praxis Bedeutung nicht haben dürfte, da wohl kaum ein Händler wissen 
kann, in welchem Monat z. B. irgend eine Dauerbutter producirt wurde. 

Das Reichert’sche Verfahren hat eine Reihe von Abänderungen 
erfahren, unter denen in erster Linie die Modification von Meissl zu 
nennen ist, welche Methode, als Reichert-Meiss 1 ’sehe Methode in der 
analytischen Chemie eingeführt, im Wesentlichen die Grundlage der weiteren 
Bearbeitung des ursprünglichen Reichert’schen Verfahrens bildet. 

Meissl verwendet zur Untersuchung 5g klares, abgeschmolzenes Butter- 
fett, verseift mit 2 g Aetzkali unter Zusatz von 50 ccm 70proc. Alkohol^ 
löst die trockene Seife in 100 ccm Wasser, zersetzt mit 40 ccm verdünnter 
Schwefelsäure (1 : 10), destillirt 110 ccm ab und titrirt nach Filtration von 
dem Destillat 100 ccm mit 1 ho Normal - Alkalilauge. Die gefundene Zahl 


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Ueberwachung des Verkehrs mit Butter u. Margarine in Berlin. 271 


wird um Vio vermehrt, und der so erhaltene Werth ist die kritische Zahl 
für 5 g Butterfett. 

Meissl fand bei Untersuchung von 17 unzweifelhaft reinen Butter¬ 
proben einen Verbrauch von 27 bis 31*8 ccm 'Vio Normal-Alkali. Er schloss 
daraas, dass ein Butterfett, dessen Destillat noch über 27ccm Vio Normal- 
Alkali zur Neutralisation erfordert, unbedingt als unverfälscht zu bezeichnen 
sei, dass jedoch schon bei Zahlen von 26 bis 27 ccm Vio Normal-Alkali¬ 
verbrauch ein Zweifel an der Reinheit derWaare berechtigt sei. Als untere 
Grenze empfiehlt derselbe 26ccm anzunehmen. Auch Meissl stellt für die 
Berechnung der Höhe eines Fettzusatzes zur Butter eine Formel auf, bei 
welcher er von der bei seinen Untersuchungen für die Butter aufgefundenen 
Mittelzahl von 28*8 ccm als Norm ausgeht und für anderweitige Fette 3 ccm 
als Mittelwerth annimmt. Die Formel, welche aus diesen Zahlen von Meissl 
aufgestellt wird, ist 

B = 3*875 (n — 3), 


worin n den gefundenen Werth für die verbrauchten Cubikcentimeter 
Vio Normal - Alkali bedeutet und B das in einem zweifelhaften Butterfette 
gesuchte Quantum wirklichen Butterfettes ergeben soll. 

Nach den gegenwärtigen Erfahrungen über die grosse Veränderlichkeit 
des Butterfettes hat auch diese Formel nur dann Werth, wenn man das 
Ausgangsmaterial kennt, d. h. wenn man weiss, welche Mengen von flüch¬ 
tigen Fettsäuren in einem zur Herstellung notorisch gemischter Butter 
benutzten Butterfette enthalten waren. 

Es sind nun, so lange die Reichert-Meissl’sehe Methode der 
Buttenintersuchung in die Praxis eingeführt ist, in sehr umfangreichem 
Maassstabe in meinem Laboratorium nach diesem Verfahren Butterunter¬ 
suchungen ausgeführt worden; im Jahre 1884 z. B. 432 Proben, im Jahre 
1885 473 Proben. Es ergaben sich bei diesen Untersuchungen öffentlich ent¬ 
nommener, von den Verkäufern ausdrücklich als Naturbutter bezeichneter 
Waaren im Jahre 


Zahl 

der Proben 


Schwankungen im Verbrauch 
des Gehalts an Y 10 Normal- 
Alkali von 


1884 .... 432 ... . 26*3 bis 31*3 

1885 .... 473 ... . 27*7 „ 33*0 


Auch aus diesen Zahlen war für mich nach der damals gewählten 
Methode zu entnehmen, dass im Allgemeinen 26 ccm Vio Normal-Alkali als 
ausreichende Menge zur Sättigung der flüchtigen Fettsäuren aus 5 g Butter¬ 
fett im Reichert-Meissl’sehen Verfahren angesehen werden dürfte. 

Beobachtungen, welche Sendtner an zweifellos reinem Butterfette 
anstellen konnte, ergaben ihm jedoch, dass die Zahl von 26 ccm im 
Reichert-Meissl’schen Verfahren nicht unter allen Umständen zu¬ 
treffend sei, und fixirte er unter gewissen Bedingungen schon die Zahl 
24 ccm als die für die Beurtheilung der Butter, ob verfälscht, ob rein, zu 
Grunde zu legende untere Grenzzahl. 

So lagen ungefähr die Verhältnisse, als das Gesetz über den Verkehr 
mit Ersatzmitteln für Butter vom 12. Juli 1887 erlassen wurde. Das Gesetz 
bezweckte, die Täuschung des Publicums durch den Verkauf von Surrogaten 


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272 


Dr. C. Bischof^ 

oder von Gemischen reiner Butter mit Surrogaten zu verhüten. Veranlassung 
zu dem Gesetze wurde die immer mehr und mehr Aufschwung nehmende 
Fabrikation der sogenannten Kunstbutter, welche zurZeit mit einer solchen 
Fertigkeit hergestellt wird, dass in frischem Zustande das in Rede stehende 
Fabrikat in der That wohl geeignet erscheint, das Publicum über die wahre 
Natur des Products zu täuschen. 

In Erwägung, dass die Rohmaterialien der Kunstbutterindustrie oder, 
wie heute der Name ist, der Margarinefabrikation, grosstentheils vom Aus¬ 
lande eingeführt werden, glaubte man zugleich mit einer Abnahme der 
Kunstbutterfabrikation, welche man aus dem Erlasse des Gesetzes erhoffte, 
eine Zunahme des Butterverbrauchs und eine Steigerung des Werthes der 
reinen Naturbutter erwarten zu dürfen. 

Das Gesetz, betreffend den Verkehr mit Ersatzmitteln für Butter vom 
12. Juli 1887 verlangt zunächst die Erfüllung einer Reihe von Aeusserlich- 
keiten bezüglich der Geschäftsräume und Verkaufsstände, in welchen Marga¬ 
rine gewerbsmässig feilgehalten wird. Es sollen die Verkaufsstellen von 
Margarine die deutliche, nicht verwischbare Inschrift „Verkauf von Marga¬ 
rine“ tragen. 

In Berlin werden die mit Butter und Margarine handelnden Geschäfte 
durch die Polizeireviere zunächst namentlich festgestellt und wird durch 
Befragen der Verkäufer und durch Prüfung der Gebinde ermittelt, ob in dem 
betreffenden Geschäfte Margarine geführt wird oder nicht. Wird neben 
Butter auch mit Margarine gehandelt, so wird darauf gesehen, dass in dem 
Geschäfte ordnungsmässige Placate hängen. Von Zeit zu Zeit werden bei den 
öffentlichen Entnahmen zu untersuchender Proben durch die Polizeibeamten 
und auch bei geheimen Ankäufen die Verkaufsstände aufs Neue controlirt, 
und vollzieht sich diese laufende Ueberwachung in einem den Butterhändlern 
nicht bekannten Kreislauf. 

Gleichzeitig mit diesen Controlen der äusseren Bezeichnung der Ge¬ 
schäftslocale erfolgt auch eine Feststellung daraufhin, ob die für denVerkauf 
dienenden Umhüllungspapiere mit dem Aufdruck „Margarine“ versehen sind. 
Auch die Gebinde werden untersucht, ob an ihnen gemäss der kaum je von 
Grosshändlern oder Fabrikanten umgangenen Vorschrift sich die Bezeich¬ 
nung „Margarine“ in der gesetzlich vorgeschriebenen Form, eingebrannt 
oder aufgemalt, vorfinde. 

Die Ermittelung der Befolgung dieser Aeusserlichkeiten des Gesetzes 
erfolgt somit zum grössten Theile zunächst im Vertrauen auf die Zuver¬ 
lässigkeit der Erklärungen der Verkäufer. 

Neben diesen Feststellungen, welche bei Zuwiderhandlungen nach Ver¬ 
warnungen entsprechende Strafanträge nach sich ziehen, findet jedoch, wie 
schon mitgetheilt, eine umfangreiche chemische Prüfung der in den Ge¬ 
schäften ausgestellten Waaren statt. Es werden allmonatlich 65 Proben, 
50 öffentlich und 15 insgeheim, entnommen, wobei auf die Art des Ver¬ 
kaufes, Bezeichnung, Umhüllungspapier, Placate in den Verkaufsständeu etc. 
geachtet wird und etwaige bemerkenswerthe Mittheilungen darüber in den 
Ankaufsanzeigen vermerkt werden. 

Die chemische Untersuchung aller dieser Proben geschieht nun mit 
Rücksicht auf den §. 2 des Margarinegesetzes, sowie auf den §. 10 des 


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Ueberwachung^des Verkehrs mit Butter u. Margarine in Berlin. 273 

Nahrungsmittelgesetzes, welche ja insofern mit einander parallel gehen, als 
in §. 2 des Margarinegesetzes die Vermischung von Butter mit Margarine 
oder anderen Speisefetten zum Zweck des Handels mit diesen Mischungen 
verboten ist, welches Verbot der §. 10 des Nahrungsmittelgesetzes auch 
als Nahrungsmittelverfälschung einschliesst. 

Welche Methode für die Untersuchung des Butterfettes auf Zumischung 
von Margarine oder anderen Speisefetten in Anwendung kommen soll, ist 
durch das Gesetz nicht vorgeschrieben worden. Man muss somit zur Zeit 
des Erlasses des Gesetzes von dem Gedanken ausgegangen sein, dass die 
damaligen Untersuchungen genügende Sicherheit zur Lösung der hier ge¬ 
stellten Aufgabe böten. 

Bis zum Erlass des Margarinegesetzes ist der Standpunkt der chemi¬ 
schen Untersuchungsmethode im Vorhergesagten charakterisirt worden. Für 
die Prüfung der Butter auf fremde Fette, ingleichen für die Prüfung von 
Margarine selbst bediente man sich in den analytischen Laboratorien mit 
Vorliebe des Reichert-Meissl’sehen Verfahrens. Die freie Vereinigung 
bayerischer Vertreter der angewandten Chemie hatte diese Methode als 
Norm für die analytischen Bestimmungen den von ihr zu bewirkenden 
Untersuchungen zu Grunde gelegt. 

Auch im kaiserlichen Gesundheitsamte hatte man im Wesentlichen nach 
den eingehenden Abhandlungen des Herrn Geheimen Regierungsrathes Prof. 
Dr. Seil: „Ueber Kunstbutter“ und „Beiträge zur Kenntniss der Milch¬ 
butter und der zu ihrem Ersätze in Anwendung gebrachten anderen Fette“ 
in den Arbeiten aus dem kaiserlichen Gesundheitsamte, Band I, nach dem 
Reichert-Meis sl’sehen Verfahren gearbeitet. 

Mit dem Erlasse des Margarinegesetzes trat die Frage nach der Zu¬ 
verlässigkeit der analytischen Methode für die Butteruntersuchung wieder 
in den Vordergrund. 

Veranlassung dazu war, dass der §. 2 des Margarinegesetzes die analy¬ 
tische Chemie vor die Frage stellte, ob ein Zusatz von kleinen Mengen von 
Naturbutter zur Margarine oder anderweitigen Speisefetten nachzuweisen 
sei oder nicht. Der Standpunkt der dem Chemiker gestellten Aufgabe ist 
hiernach im Allgemeinen ein entgegengesetzter gegenüber der früher in der 
Regel zu lösenden Frage, wie viel Kunstbutter beziehungsweise Margarine 
einer Mischbutter zugesetzt worden sei. 

Der Entwurf des §. 2 des Margarinegesetzes gestattete, dass zu 
100 Gewichtstheilen der nicht der Milch entstammenden Fette nicht mehr 
als 100 Gewichtstheile Milch beziehungsweise 10 Gewichtstheile Rahm in 
Anwendung kommen. Der betreffende Paragraph forderte somit eine be¬ 
stimmte Beschaffenheit der Margarine des Handels. Da man in der Milch 
als Maximum des Milchfettes ungefähr 4 Proc. annehmen darf, so würde das 
obige Gebot des §. 2 dahin zu präcisiren sein, dass auf 100 Gewichtstheile 
von anderweitigen Fetten nicht mehr als 4 Gewichtstheile Milchfett be¬ 
ziehungsweise natürliches Butterfett kommen dürfen. Letzteres wurde der 
Margarinefabrikation concedirt, weil nur unter Zusatz von Rahm oder Durch¬ 
arbeiten des Oleomargarins und der anderweitigen Speisefette mit Milch die 
den butterähnlichen Charakter der Margarine bedingenden Eigenschaften 
erhalten werden. 

Vierteljahrsschrift für Gesundheitspflege, 1890. IQ 


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274 


Dr. C. Bischoff, # 

Zahlreiche von den Margarine- und Mischbutterfabrikanten veranlasste 
Untersuchungen über Margarine unzweifelhafter Herkunft und unter Ver¬ 
hältnissen, welche genau zuliessen, den höchst möglichen Gehalt an Butter¬ 
fettin diesen Margarineproben festzustellen, hatten in der Zeit der Berathung 
des Margarinegesetzes zu dem Ergebnisse geführt, dass unter 24 Margarine¬ 
analysen, von verschiedenen Chemikern ausgeführt, in 19 Proben der Gehalt 
an Butterfett als höher festgestellt wurde, als derselbe nach der den Fabri¬ 
kanten bekannten Zusammensetzung der Margarine sein konnte. In diesen 
Analysen wurden selbst 9’12 Proc., 9*5 Proc., 10*52 und 15 Proc. Butterfett 
angeblich in Margarineproben gefunden, welche nur 1*8 Proc. Butterfett als 
Maximum enthalten konnten. 

Der Fehler musste somit in der Methode der Analyse selbst liegen, da 
von verschiedenen Beobachtern in gleicher Weise gleiche Unregelmässig¬ 
keiten der Befunde sich ergaben, und da selbst eine und dieselbe Margarine¬ 
sorte zu verschiedenen Analysenbefunden führte. Insbesondere auch die 
Untersuchungen von Fresenius, welche in einem Gutachten, datirt vom 
7. Juli 1887, an die Frankfurter Margarinegesellschaft erstattet wurden, 
führten zu relativ sehr beträchtlichen Differenzen bei der Untersuchung ein 
und desselben Oleomargarins und ein und desselben Zusatzöles, für die 
Fabrikation von Margarinbutter verwendet. 

Für die Klärung dieser Frage nun, welches die Fehlerquellen der bis¬ 
herigen Reichert-M eis sl’sehen Methode sind, hat sich durch umfassende 
Untersuchungen Wollny verdient gemacht. Allerdings ist auch heute die 
Frage noch nicht endgültig abgeschlossen. 

Wollny nimmt an, dass zunächst die bei der Reichert-Meissl’- 
schen Methode durch den Ueberschuss von Alkali unvermeidliche Anziehung 
von Kohlensäure aus der Luft, theils bei dem Process der Verseifung ohne 
Schutz, theils bei dem Abblasen des Alkohols eine erhebliche Fehlerquelle 
in die Methode hineintrage, da die Kohlensäure in das Destillat zum Theil 
mit übergeht, und hier bei der Titration mit Phenolphtalein als Indicator 
die Richtigkeit des Resultats beeinträchtige. 

Wollny hebt ferner hervor, dass zu starke Kali- oder Natronlauge mit 
dem Alkohol bei der Verseifung zu Verlusten durch Butterätherbildung 
führen muss, wobei selbstverständlich Antheile der flüchtigen Fettsäuren 
verloren gehen. Des Weiteren nimmt Wollny an, dass in Folge des Ver¬ 
bleibens von geringen Mengen Alkohols in der Seife bei dem Zersetzungs- 
process unter dem Einflüsse von Schwefelsäure oder Phosphorsäure eine 
Rückbildung von Butteräther statthabe, welche ebenfalls einen Verlust an 
Buttersäure beziehungsweise flüchtiger Säure bedingen könnte. 

Endlich einen ferneren störenden Einfluss auf die Sicherheit der Methode 
übt nach Wollny das Zusammenballen der Fettsäuren aus beim Ausscheiden 
mit Schwefelsäure. Die Verflüchtigung der Fettsäuren soll hierdurch be¬ 
hindert sein, so dass man, wenn die Schwefelsäure zur Seifenlösung bei 
ungenügender Erwärmung zugesetzt wird, leicht einen Theil der flüchtigen 
Fettsäuren nicht in die vorgeschriebene Menge des Destillates überführt. 

Wollny hat nun die Reichert-Meissl’sche Methode in Rücksicht 
auf diese seiner Ansicht nach bestehenden Fehlerquellen dahin modificirt, 
dass die Verseifung am Rückflusskühler mit schwacher alkoholischer Alkali- 


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Ueberwachung des Verkehrs mit Butter u. Margarine in Berlin. 275 

lößung bewirkt wird. Der Alkohol soll aus dem geschlossenen Kolben ab- 
destillirt werden, die Seife soll in heissem, destillirtem Wasser sich allmälig 
lösen , geschützt vor Kohlensäurezutritt. Die klare, kochend heisse Seifen- 
lösang wird mit einer verdünnteren Schwefelsäure, als sonst üblich, versetzt 
and sofort dem Destillationsversuch unterworfen. Die Destillation muss inner¬ 
halb einer halben Stunde beendet sein und darf erst beginnen, wenn die 
Fettsäuren zu einer klaren öligen Masse abgeschmolzen sind. 

Die Vorschläge Wollny’s sind von verschiedenen Analytikern in vollem 
Umfange angenommen worden. 

Insbesondere im Auslande hat nach dieser Methode Besana eine sehr 
beträchtliche Anzahl von Butterproben untersucht. 

Unter den süddeutschen Chemikern hat E. v. Raumer der Frage nach 
den Ursachen der Ungleichheiten in den Ergebnissen von Analysen nach 
dem Reichert-Meissl’schen Verfahren Arbeit und Kraft gewidmet und 
kommt derselbe zu dem Resultat, dass nicht sowohl die Kohlensäure bei 
der Ungleichheit der Ergebnisse der Analysen eine Rolle spielt, als vielmehr 
die Spaltung der Fettsäuren unter dem Einfluss des Alkalis, welche eine um 
so grossere Vermehrung flüchtiger Fettsäuren bedingen soll, je länger das 
Alkali der Seife nach dem Verjagen des Alkohols Gelegenheit hat, in der 
Wärme auf die Säuren der Seife einzuwirken. 

Der Kohlensäure weist E. v. Raumer nur ganz untergeordnete Bedeu¬ 
tung zu. 

Auch die von 0. Schweissinger angenommene Oxydation des Alkohols 
bei der Verseifung zu Essigsäure und die hierauf gegründete Ansicht von 
der Vermehrung der flüchtigen Fettsäuren erachtet v. Raumer als eine irrige. 
Er weist schliesslich nach, dass die Schwefelsäure ebenfalls nicht den von 
Wollny hervorgehobenen nachtheiligen Elinfluss übt und insbesondere nicht 
eine Abnahme, sondern eine Zunahme der flüchtigen Fettsäuren bewirke. 

Kurz gesagt: Die Arbeiten von E. v. Raumer treten im Wesentlichen 
den Anschauungen Wollny’s über die von Letzterem behaupteten Ursachen 
der Fehlerquellen der Reichert-Meissl’schen Methode entgegen, bringen 
den Werth letzterer Methode wieder in ihren alten Stand und haben nach 
den zahlreichen Beleganalysen, ausgeführt von den Herren Sendtner und 
v. Raumer, dargethan, dass man sehr wohl bei schnellem Arbeiten nach 
Reichert-Meissl wie nach Wollny zu denselben Ergebnissen oder doch zu 
dermaassen wenig abweichenden Ergebnissen gelangt, dass die Abweichungen 
innerhalb der analytischen Fehlergrenzen selbst liegen. 

Es ist darauf von Herrn Sendtner die frühere Form der Untersuchungs¬ 
methode nach Reichert-Meissl, welche in den Vereinbarungen der süd¬ 
deutschen Chemiker als Normalmethode gegolten, etwas genauer präcisirt 
worden, und dürfte diese Methode zur Zeit wohl in allen Laboratorien der 
bayerischen Vereinigung der Vertreter der angewandten Chemie zur Unter¬ 
suchung von Margarine wie von Butterfett dienen. Hauptbedingung ist 
Schnelligkeit und Sicherheit des Arbeitens in einem Zuge. Die Methode 
wird auch in meinem Laboratorium zur Zeit angewandt, nachdem auch hier 
bei Vergleichsuntersuchungen keine nennenswerth anderen Resultate nach 
der Wollny’schen Modification erhalten worden waren, welche letztere die 
Arbeit erheblich complicirt. 

18 * 


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276 


Dr. C. Bischoff, 

Das Verfahren, nach dem gegenwärtig alle in meinem Laboratorium 
eingeh enden Buttersorten oder Margarinesorten untersucht werden, ist das 
Reichert-Meissl’sche in der von Sendtner und v. Raumer angegebenen 
präcisen Fassung. 5 g des abgeschmolzenen und klar filtrirten Butterfettes 
werden in einem Rundkolben von 300 bis 350 ccm abgewogen und 10 ccm 
der alkoholischen Kalilauge (20 g Alkali : 100 ccm Alkohol von 70° Tr.) 
zugegeben. Unter öfterem Schütteln wird schnell auf dem Wasserbade 
verseift, mit dem Gebläse der Alkohol veijagt, und bei massiger Wärme 
in 100 ccm destillirten Wassers nunmehr die Seife schnell gelöst. Zu der 
auf etwa 50° C. erwärmten Lösung werden 40 ccm verdünnte Schwefel¬ 
säure (1 : 10) und einige Bimssteinstückchen hinzugegeben. Es wird sofort 
destillirt am Schlangenkühler und von dem auf 110 ccm angewachsenen 
Destillat 100 ccm nach Filtration wie üblich titrirt. 

Seitdem ich diese Methode im Laboratorium eingeführt habe, hat sich 
herausgestellt, dass nicht selten niedrigere Zahlen für sonst unzweifelhaft 
reine Butter erhalten werden, als dies bei früheren Untersuchungen der Fall 
war. Bei der grossen Zahl von Untersuchungen kann ich aus dem Ergeb¬ 
nisse derselben ein solches Resultat verallgemeinernd herauslesen. 

Nachdem nämlich die schnelle Erledigung der Einzeluntersuchung als 
Bedingung *ur Ausschliessung von Fehlerquellen hingestellt worden war, 
ist die Art der Massenuntersuchungen in meinem Laboratorium etwas ver¬ 
ändert worden. Früher wurden circa zehn Proben auf einmal im Trocken¬ 
schrank abgeschmolzen, nach Klarheit hinter einander und neben einander 
filtrirt, abgewogen, verseift und nach dem Verfahren von Reichert-Meissl 
ohne absichtliche Rücksichtnahme auf besonders schnelles Arbeiten weiter 
behandelt. 

So kam es wohl vor, dass die von Alkohol befreite Seife von einen) 
Tage zum anderen stehen blieb und dann erst gelöst, in der Lösung erwärmt, 
angesäuert und destillirt wurde. Heute werden laufend durchschnittlich 
immer vier Proben neben einander behandelt , und ermöglicht sich so ein 
rasches Hintereinanderarbeiten nach der von Sendtner und v. Raumer 
modificirten Reichert - MeissTschen Methode. Wie schon mitgetheilt, 
werden die durchschnittlich gefundenen Zahlen nach der gegenwärtigen 
Operationsweise etwas geringer. Leider ist nicht völlig auszuschliessen, dass 
auch früher bei der starken Inanspruchnahme der Thätigkeit gefundene 
niedrige Resultate nur darauf zurückzuführen sind, dass eben schnell und 
hinter einander gearbeitet wurde, so dass das mitgetheilte Urtheil nur als 
Durchschnitsurtheil angesehen werden mag. Im Jahre 1884 wurden z. B. bei 
einer Analyse von 432 nicht weiter verdächtigen Butterproben im Reichert- 
Meissl’schen Verfahren Zahlen erhalten, welche zwischen 26*3 und 31*3 
lagen. Im Jahre 1885 erhielt ich Zahlen von 27*7 bis 33*0 bei Untersuchung 
von 473 Butterproben, bei öffentlicher Entnahme ausdrücklich den entneh¬ 
menden Polizeibeamten als Naturbutter bezeichnet. 

Im Jahre 1885 wurden die Vereinbarungen der süddeutschen Chemiker 
betreffs der Untersuchung von Nahrungs- und Genussmitteln herausgegeben. 
Seit diesem Zeitpunkte arbeitete ich nach dieser Methode. Bestimmen lässt 
sich zur Zeit nicht mehr, wann schneller, wann langsamer. 


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Ueberwacliung des Verkehrs mit Butter u. Margarine in Berlin. 277 

Ich gebe aus den folgenden Jahren einige Zusammenstellungen, um 
darzuthun, wie in jener Zeit sich theils gemischte, theils verdächtige Proben 
in den Butterhandel Berlins eingeschlichen haben. 

Zum Beispiel im Monat Juli 1887 wurden 40 Butterproben untersucht; 
bei denselben schwankte die kritische Zahl, wie die folgende Tabelle zeigt. 



Datum 


Zahl 

der Proben 

Flüchtige Fettsäuren 



* 


Max. 

Min. 

4. 

Juli 1887 

... 4 

27*6 ccm VioNaOH 

24*1 

5. 

Ti 

» 

... 4 

26*2 

24*6 

6. 

n 

Ti 

. . . 4 

25*9 

23*3 (verdächtig) 

7. 

Ti 

Ti 

. . . 4 

29*4 

12*2 (Mischbutter) 

8. 

Ti 

Ti 

... 4 

27*5 

26*5 

9. 

Ti 

Ti 

... 4 

28*2 

5*8 (Mischbutter) 

13. 

Ti 

Ti 

... 4 

29*6 

26*2 

14. 

Ti 

n 

... 4 

28*6 

5*6 (Mischbutter) 

22. 

Ti 

Ti 

... 4 

27*6 

23*0 (verdächtig) 

28. 

Ti 

Ti 

... 4 

40 

25*8 

22*3 (verdächtig) 


Bei den Proben, welche die Reichert - Meissl’sche Zahl — ich will 
dieselbe in Kurze „kritische Zahl“ nennen —5*6, 7*8, 12*2 zeigten, ist ja 
jede weitere Discussion überflüssig; hier lag Mischbutter vor, „ausdrücklich 
als reine Naturbutter declarirt“. Die Zahlen 22*3, 23*3, 23*0 wurden von 
mir als verdächtig bezeichnet, wie dies, ich möchte sagen, nach dem Stand¬ 
punkte der damaligen allgemeinen Anschauungen über die Butterunter¬ 
suchungen nicht anders möglich war. Da jedoch zu jener Zeit sich in 
meinem Laboratorium bereits Erfahrungen herausgebildet hatten, dass 
namentlich, wenn Butter alt und ranzig war, mit dieser Beschaffenheit selbst 
eine Abnahme des Befundes an flüchtigen Fettsäuren nicht selten verbunden 
war, habe ich in den folgenden Monaten des Jahres oft Veranlassung nehmen 
müssen, Butterproben von 22 bis 23 ccm Reichert - Meissl’scher Säure¬ 
zahl, wenn stark ranzige Beschaffenheit vorlag, jedenfalls nicht allein des 
niedrigen Gehaltes an flüchtigen Fettsäuren wegen als zu beanstandende her¬ 
vorzuheben. Im Juli 1888, im Februar und März 1889 wurden z. B. für in 
öffentlicher Entnahme beschaffte Butterproben die folgenden Werthe erhalten: 

Zahl Anzahl der verbrauchten 
lMtum der p rü ben Cubikcm. V 10 Normal-Lauge 

Max. Min. 


2. Juli 

1888 . . . 

. . 4 

29*05 

25*40 

4. „ 

n . • • 

. . 4 

26*60 

24*20 

7- „ 

„ ... 

. . 4 

27*40 

2510 

9- n 

„ ... 

. . 4 

28*60 

26*90 

12. „ 

„ ... 

. . 4 

27*00 

24-20 

13. „ 

Ti 

. . 4 

30*00 

24*00 

17. „ 

Ti * 

. . 4 

29*40 

24*60 

19. „ 

Ti 

. . 4 

28*00 

25*80 

24. „ 

Ti • • • 

. . 4 

25*70 

23*50 

27. „ 

„ . . . 

. . 4 

27*40 

23*80 


40 


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278 Dr. C. Bischoff, 

Zahl Anzahl der verbrauchten 

der Proben Cubikcm. V 10 Normal-Lauge 
Max. Min. 

4 32 1 28*3 

3 27*9 24*8 

. 4 30*9 23*5 

2 30*3 9*0 (Mischbutter) 

4 29*7 16*6 (Mischbutter) 

. 4 31*4 28*3 

4 32*3 27*7 

. 6 31*1 23*8 

5 29*7 12*8 (Mi8chbutter) 

~36~ 

3 32*1 29*0 

4 31*1 29*2 

3 31*0 30*0 

2 30*7 27*1 

3 31*8 22*9 (verdächtig) 

4 29*5 2*5 (Margarine) 

5 30*1 12*1 (Mi8chbutter) 

5 29*7 26*5 

4 31*1 26*5 

3 30*3 24*4 

3 28*9 24*4 

39~ 

Aus diesen Zahlen geht zunächst, ohne Rücksicht auf die zweifellos 
verfälschten oder gemischten Butterproben, oder gar den Verkauf von Mar¬ 
garine an Stelle von Naturbutter hervor, 

dass in Folge der Benutzung der von den bayerischen Chemikern 
angenommenen Methode zur Untersuchung des Butterfettes bei 
raschem Arbeiten im Allgemeinen etwas geringere Werthe oder 
doch oft geringere Werthe gefunden werden, als dies nach dem 
früheren Verfahren der Fall war. 

Der Grund für diese Erscheinung darf sehr wohl in dem bei raschem 
Arbeiten möglichen Vermeiden von Fehlerquellen gesehen werden, welche 
bei dem früheren zeitlich kaum beschränkten Verfahren entstehen konnten. 
Gleichgültig mag es dabei bleiben, ob nun die Ursachen dieser Fehlerquellen 
durch die Untersuchungen Wo 11 ny’s, durch diejenigen von Sendtner 
und v. Raumer oder durch diejenigen von Filsinger und Anderen mehr 
oder weniger Aufklärung gefunden haben. 

Auch nach der Mansfeld ’ sehen Methode (Wasserverseifung) habe 
ich Versuche angestellt. Wir haben dieses Verfahren als nicht praktisch 
und nichts Sichereres bietend, als die sonstigen Methoden, verlassen. Ich 
will auch die Methode Goldmann’s (möglichst vollständige Abscheidung 
der flüchtigen Säuren) nicht unerwähnt lassen, wenngleich über dieselbe 
ja nur gesagt werden kann, was bereits von anderer Seite gesagt ist, dass 
nämlich der Erfinder jener Methode aus einem Verkennen der Principien 




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Ueberwachung des Verkehrs mit Butter u. Margarine in Berlin. 279 

deB Reichert-Meissl’sehen Verfahrens zu einer irrigen Deutung der 
Absichten jenes Verfahrens gekommen ist. 

Einige principiell bemerkenswerthe Methoden, wie die Angabe, dass es 
mittelst des Abbe’sehen Refractometers gelingen werde, Mischungen von 
Butter und Margarine als solche zu erkennen, desgleichen die Methode von 
Königs möchte ich zunächst namentlich erwähnen, indem ich mir im 
weiteren Theile dieser Arbeit Vorbehalten werde, auf die Grenzen der 
Genauigkeit, welche auch diesen Methoden bemessen sein dürften, zurück¬ 
zukommen. 

Zur Zeit liegen somit, um kurz den Standpunkt der analytischen 
Chemie gegenüber den hier schwebenden Aufgaben nochmals zu präcisiren, 
die Verhältnisse wie folgt: 

Für die Untersuchung des Butterfettes wie der butterähnlichen Kunst- 
producte ist die Methode von Reichert-Meissl, sei es nun in der 
Modification, welche derselben von Wollny gegeben wurde, sei es in der 
genaueren Fassung, welche seitens der süddeutschen Chemiker durch die 
neueren Untersuchungen von v. Raumer und Sendtner angenommen 
ist, die am meisten zweckentsprechende. Beide Methoden leisten nach An¬ 
sicht der süddeutschen Chemiker im Wesentlichen dasselbe. Ich schliesse 
mich diesem Urtheile an. 

Was kann nun die Methode überhaupt leisten gegenüber den beiden 
Fragen: 

1. Liegt im besonderen Falle eine Mischbutter vor, und innerhalb 
welcher Grenzen kann erwiesen werden, ob eine Butter rein ist 
oder nicht? 

2. Entspricht eine Probe von Margarine den Forderungen des Marga¬ 
rinegesetzes? Wie viel Procent Milchfett enthält die fragliche Mar¬ 
garine ? 

Ad 1. Es ist in den früheren Auseinandersetzungen bereits mitgetheilt 
worden, dass nach Untersuchungen von Sendtner die bayerischen Ver¬ 
treter der angewandten Chemie sich dahin geeinigt hatten, 26 ccm im 
Allgemeinen und 24 ccm in besonderen Fällen als sogenannte niedrigste 
kritische Grenzzahl für reine Butter anzuerkennen. 

Neuere Untersuchungen und umfassende Analysen meist auswärtiger 
Chemiker haben dargethan, dass diese Zahlen für viele zweifellos reine 
Buttersorten nicht als gültige aufzufassen sind. 

Hier sind in erster Linie die Untersuchungen von Spallanzani, 
Besana und Longi zu erwähnen, welche insbesondere über die Verhält¬ 
nisse der Butterbeschaffenheit in Italien umfassende Versuchsreihen ange¬ 
stellt haben und zu erheblich bemerkenswerth anderen Ergebnissen bezüg¬ 
lich der „kritischen Zahl“ gelangen, als dieselben bisher in Deutschland 
im Allgemeinen angenommen wurden. 

Die Untersuchungen von Pellegrino Spallanzani, übereinstim¬ 
mend und gleichzeitig mit denjenigen von Carlo Besana ausgeführt, 
ergaben: 

Dass die flüchtigen Fettsäuren in der Butter innerhalb weit erheb¬ 
licherer Grenzen schwanken, als früher angenommen wurde. 


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280 


Dr. C. Bischoff, 

Spallanzani fand, dass die Buttersorten der Provinz Reggio zur 
Neutralisation der in 5 g Butterfett enthaltenen flüchtigen Fettsäuren im 
vorgeschriebenen Untersuchungsgange 20*63 bis 30*60 ccm Vio Normal- 
Alkali erforderten. 

Besana fand bei seinen Untersuchungen 21*80 bis 30*19 als Grenzen 
der kritischen Zahlen. 

Die Untersuchungen von Antonio Longi, ebenfalls an unzweifelhaft 
echten italienischen Buttersorten angestellt, lieferten die Grenzwerthe 21*50 
bis 27*50 im Reichert-Meissl’schen Verfahren, beziehungsweise in etwas 
modificirter Methode 22*70 bis 28*55. 

Wichtige und sehr interessante Mittheilungen zur gleichen Frage 
giebt P. Vieth in London. In der Milchzeitung, 1889, Nr. 18, theilt 
Dr. Vieth zunächst 97 Butteranalysen französischer, schwedischer, holsteiner 
und in London hergestellter Butter mit, bei welchen die kritische Zahl 
zwischen 23*9 und 32*4 liegt. Nur in zwei Fällen liegen die Zahlen unter 25. 
Im weiteren Verlaufe seiner Abhandlung werden nun Mittheilungen über 
Buttersorten gemacht, welche sämmtlich von einem Gute herrührten und 
der Milchproduction einer Heerde von 60 Haupt entstammten. Die Unter¬ 
suchung dieser Butterproben ergab Zahlen von 20*4 bis 21*4. Vieth hat 
nun klarzustellen versucht, ob Beziehungen zwischen dem Abnehmen der 
flüchtigen Fettsäuren und der Fütterung, der Lactationsperiode, der Rasse 
bestehen, äussert sich jedoch schliesslich dahin, dass es ihm nicht gelungen 
sei, eine bestimmte Ursache für die abnorme Zusammensetzung der unter¬ 
suchten Buttersorten aufzufinden. Interessant ist, dass die Heerde, welche 
die abnorme Butter geliefert, im Verlaufe von drei Monaten der Controle 
schliesslich normale Zahlen für die flüchtigen Fettsäuren ergab. 

Das Resultat aller dieser Untersuchungen ist somit, dass in noch nicht 
aufgeklärterWeise unter Umständen das Butterfett doch erheblich geringere 
Mengen von flüchtigen Fettsäuren zeigt, als dies früher in den in Deutsch¬ 
land im Allgemeinen angenommenen Grenzzahlen zum Ausdruck gebracht 
worden war. 

Wir müssen zur Zeit die untere Grenze der Zahl für die flüchtigen 
Fettsäuren in dem Reichert-Meissl’schen Verfahren, beziehungsweise 
dessen Modificationen auf 20 bis 21 ccm V 10 Normal-Alkali fixiren, während 
früher 24 bis 26 als unterste Grenze angenommen wurde. 

Allerdings ist es bemerkenswerth, dass Buttersorten mit so geringen 
Säurezahlen, wie sie diese unteren Grenzzahlen ergeben, selten auftreten, 
und dass es wohl nur diesem Umstande zuzuschreiben ist, dass trotz zahl¬ 
reicher früherer Analysen, in Deutschland ausgeführt, so niedrige Zahlen 
bisher hier nicht oder nur ganz vereinzelt bemerkt worden sind. 

Bei den diesseits ausgeführten Butteruntersuchungen habe ich jedoch 
schon seit einer Reihe von Jahren mich veranlasst gesehen, Butter, welche 
die Reichert-Meissl’sche Zahl 23 zeigte, nicht zu beanstanden, da das 
doch immerhin nicht seltene Auftreten von Zahlen, welche unter 24 her¬ 
untergehen, es nahe legte, eine grössere Veränderlichkeit des Butterfettes 
anzunehmen und nach anderweitigen Gründen solcher niedrigen Zahlen zu 
suchen. 


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Ueberwachung des Verkehrs mit Butter u. Margarine in Berlin. 281 

Untersuchungen, welche in meinem Laboratorium über die Ver¬ 
änderungen der Butter beim Altern angestellt worden sind und über welche 
Dr. C. Virchow seiner Zeit im Repertorium der analytischen Chemie, VI, 
S. 489, berichtete, haben dargethan, dass, wenn Butter stark ranzig ist, 
meist niedrigere Werthe für die flüchtigen Fettsäuren gefunden werden, 
als dies sonst durchschnittlich der Fall ist. Es muss dies entweder mit 
einer weiter gehenden Zersetzung der flüchtigen Fettsäuren oder mit einer 
partiellen Verflüchtigung derselben Zusammenhängen. Wir haben bei stark 
ranziger Butter die sogenannte Reichert-MeissTsche Zahl auf 22 her¬ 
untergehen sehen, und selbst auf 21. 

Es wird somit bei der Beurtheilung der Butter auf Grund der analy¬ 
tischen Ergebnisse auch darauf ankommen, festzustellen, ob im besonderen 
Falle mit der etwa Vorgefundenen niedrigen kritischen Zahl eine hohe 
Ranzidität verbunden ist oder nicht. Ist letzteres der Fall, so muss man 
bei der Beantwortung der Frage, ob die Butter eines Zusatzes von Margarine 
verdächtig ist, im Urtheile sich noch reservirter halten. 

Auch auf den folgenden Umstand ist nach meiner Erfahrung sehr zu 
achten. Es wird im Grosshandel und, so viel mir bekannt geworden, nament¬ 
lich in Hamburg nicht selten alte Butter aufgebessert, indem man solche 
alte Butter wäscht, man sagt sogar, unter Anwendung von Sodalösung. 
Eine gewaschene ranzige Butter wird selbstverständlich noch erheblich 
niedrigere Mengen von flüchtigen Fettsäuren enthalten können. Wird nun 
eine solche alte gewaschene Butter als Zusatz zu anderweitiger Butter ver¬ 
wendet, wie dies bei der Herstellung von Butter zu bestimmten Preisen 
geschehen soll, so werden solche Gemische selbstverständlich niedrigere 
Säurezahlen ergeben, als im Allgemeinen für die Butter als Grenzwerthe 
aufgestellt werden. 

Welchen Einfluss z. B. das Auswaschen der Butter auf die kritische 
Zahl nach Reichert-Meissl in der Wollny’sehen Modification ausübt, 
ergiebt sich auch aus einer von Besana gefundenen Zahl, welcher den 
Werth 16*20 erhielt bei einer Butterprobe, welche vor der Analyse gewaschen 
worden war. Die Butterprobe muss hiernach merklich freie flüchtige Fett¬ 
säuren durch das Auswaschen verloren haben. 

Leider ist nun durch diese neueren vielseitigen Erfahrungen über die 
Veränderlichkeit des Butterfettes die Frage über die Beurtheilung desselben 
ausserordentlich erschwert oder eingeschränkt worden. 

Erwägt man, dass wir heute vor der Thatsache stehen, dass die der 
Beurtheilung zu Grunde zu legende kritische Zahl selbst bis auf 21 und 20 
heruntergehen kann, andererseits auf 31 bis 32 und selbst 33 steigt, so 
bietet die Erörterung der Beschaffenheit einer Butterprobe, ob reine, ob 
Mischbutter, heute die aus folgender Tabelle hervorgehende Sicherheit oder 
Unsicherheit: 




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282 


Dr. C. Bischoff, 


A. 

Angenommene 

8äurezahl 

reiner Butter 

B. 

Reichert- 
Meissl’sche 
Zahl der gefun¬ 
denen Mischung 
in den normalen 
Grenzen der 
Beschaffenheit 
des Butterfettes 

Mischung besteht aus 

Auf 100 kg 
Butterfett mög¬ 
licher Zusatz 

von Margarine 

ohne sichere 

Erkennbarkeit 

Proc. 

Butter 

Proc. 

Margarine 

Maximum 





kg 



26 

7812 

21*88 

28*01 



24 

71*88 

2812 

39*12 

33 


22 

65*62 

34-38 

52*39 



20 

59*37 

40-63 

68-43 



26 

92*58 

7*42 

8*01 



24 

85*18 

14-82 

17-40 

28 


22 

77*76 

22*24 

28*60 



20 

70*36 

29*64 

42 12 


f 

24 

92*00 

8*00 

8649 

26 

I 

22 

84*00 

16*00 

19*05 



20 

76*00 

2400 

32*58 


f 

22 

91*30 

8*70 

9-29 

24 | 








20 

82*60 

17*40 

21-07 

22 


20 

90*48 

9*52 

10-52 


Die Bedeutung dieser Zahlen ist die folgende: 

Geht man z. B. von einer Butter mit der kritischen Zahl 33 aus, so 
lassen sich dieser auf 100 kg 

28*01 kg Margarine 
39*12 „ 

52*39 „ 

68*43 „ 

zusetzen, um auf Mischbutter mit den kritischen Zahlen 26, 24, 22 und 20 
zu gelangen. Da letztere kritische Zahlen auch bei reiner Butter Vor¬ 
kommen können, ist der Chemiker unter den gedachten Verhältnissen nicht 
in der Lage, selbst so erhebliche Zumischungen mit Bestimmtheit zu 
erkennen. Entsprechende Schlüsse ergeben sich aus dem weiteren Inhalt 
der Tabelle. 

Aus dieser Aufstellung zeigt sich jedoch trotz der grossen Differenz 
in den kritischen Zahlen, dass die Methode von Reichert-Meissl mit 
ihren Ergänzungen durch andere Beobachter immer noch eine grössere 
Genauigkeit bietet, als die Methode von Hehner-Angell. Bei letzterer 
kommt man nach oben angegebenen Auslassungen z. B. auf nicht nach- 


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Ueberwachung des Verkehrs mit Butter u. Margarine in Berlin. 283 

weisbare Mengen selbst von 52 Proc. Margarine im Gemisch, während hier 
doch bei Annahme der höchsten Grenze immerhin nur etwa 40 Proc. von 
Margarine in der Butter übersehen werden dürften, wenn man ohne ander¬ 
weitige Ueberlegung an die durch die Beobachtung fixirten Grenzzahlen zu 
klammern sich berufen fühlte. 

Im Hinblick auf die äussersten Grenzfälle würde man somit die Genauig¬ 
keit der Reichert-MeissTschen Methode im Vergleich zu der von Hehner- 
Angell ungefähr auf 5:4 fixiren dürfen. 

In Wirklichkeit liegen jedoch die Verhältnisse in der Beurtheilung des 
Butterfettes auf Grund der Reichert-Meissl’schen Methode doch noch 
günstiger. 

Die häufiger auftretenden Grenzzahlen der Reichert - Meissl’schen 
Methode von 24 bis 30 sind gewissermaassen als der normale Kern anzu¬ 
sehen, um welchen sich abnorme Verhältnisse gruppiren können. Finden 
sich solche, so ist man nach den gegenwärtigen Erfahrungen bei Butter¬ 
untersuchungen berechtigt, für deren Zustandekommen seitens der Butter¬ 
händler abnorme natürliche Ursachen nachgewiesen zu sehen. Sind solche 
nicht vorhanden, so wird der Analytiker stets in der Lage sein dürfen, auch 
wenn zuweilen einmal eine Butterprobe aus unerklärlicher Ursache kritische 
Zahlen von 20 bis 23 ergeben hat, innerhalb dieser Grenzen liegende 
Waaren als des dringenden Verdachtes, Mischbutter zu sein, zeihen zu 
müssen. Butterproben von der kritischen Zahl 24 aufwärts müssen als 
Butter betrachtet werden. 

Sieht man sich gegenüber der jetzt dem Sachverständigen gebotenen 
Einschränkung im Urtheil die Anschauungen, welche z. B. in den vom dama¬ 
ligen Standpunkte der analytischen Chemie durchaus berechtigten Ansichten 
in der vorzüglichen Monographie von Herrn Professor Dr. Seil: „Ueber 
Kunstbntter“ in den Arbeiten aus dem kaiserlichen Gesundheitsamte zum 
Ausdruck gebracht wurden, dass man Butterproben, bei welchen im Reichert- 
Meissl’ sehen Verfahren Werthe von 24*8 bis 25*2 gefunden wurden, als 
verfälschte bezeichnete, so zeigt sich hier nur, wie eben das den Gegenstand 
betreffende Gebiet der Chemie der Nahrungsmittel ein in der Entwickelung 
begriffenes ist und wie noch vor vier fahren Anschauungen zu Verdächti¬ 
gungen führen konnten, welche sich heute nicht mehr aufrecht erhalten lassen. 

Zu der besonderen Frage der Erkennbarkeit, 

ob eine Mischbutter vorliege und in welchem Verhältniss, 
stellt sich somit nach dem gegenwärtigen Standpunkte und in Rücksicht auf 
die mannigfaltigsten Erfahrungen die Wissenschaft wie folgt: 

1. Die für die Beantwortung der Frage zur Zeit brauchbarste Methode 
ist diejenige von Reichert-Meissl, sei es nun, dass man die von 
Sendtner und v. Raumer, sei es, dass man die von Wollny 
angegebenen Vorsichtsmaassregeln bei der Befolgung der betreffen¬ 
den Methode anwendet. 

2. Einen besonderen Vorzug oder eine erhöhte Sicherheit bietet die 
Wollny’sehe Methode gegenüber der präcisirten Reichert- 
Meissl’sehen Methode nicht. 

3. Nach beiden Methoden erhält man für reines Butterfett kritische 
Zahlen, welche von 20 bis 33 schwanken. 


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284 


Dr. C. Bischoff, 

4. Die unter 24 belegenen Zahlen treten bei frischer Butter nur ganz 
ausnahmsweise auf und unter Verhältnissen, welche man wohl als 
abnorme, zur Zeit unaufgeklärte betrachten darf. 

5. Bei stark ranziger Butter können ausnahmsweise auch unter normalen 
Verhältnissen Zahlen, welche unter 24, selbst bis auf 21 herunter¬ 
gehen, aufbreten. 

6. Butter, welche stark ranzig war und durch Auswaschen von flüch¬ 
tigen Fettsäuren befreit wurde, ergiebt noch niedrigere Zahlen, als 
die genannten. 

7. Treten in grösseren Massen von Butter Säurezahlen unter 23 auf, 
so ist solche Waare als der Mischung mindestens in hohem Grade 
verdächtig zu bezeichnen. 

8. Geht die Säurezahl unter 20 herunter, so ist die Waare eine Misch¬ 
butter. 

9. Die Grenze des Zusatzes von Margarine oder eines anderweitigen 
Fettes zur Butter ist zur Zeit kaum mit annähernder Sicherheit zu 
bestimmen, wenn man nicht das Ausgangsmaterial kennt, mit welchem 
das Gemisch erzeugt wurde. 

10. In extremen Fällen könnten selbst 30 bis 40 Ptoc. Margarine in 
einer Mischbutter enthalten sein, ohne dass man einen solchen Zusatz 
mit Sicherheit erkennen könnte. Im Durchschnitt wird sich jedoch 
ein Zusatz von 15 bis 25 Proc. Margarin oder anderweitiger fremder 
Fette zur Butter verrathen. 

Den vorstehenden Erwägungen schliesse ich einige Betrachtungen an, 
welche auf anderweitige Methoden zur Erkennung der Reinheit des Butter¬ 
fettes sich beziehen, insbesondere auf die Verwendung der specifischen 
Gewichte des Fettes bei 100° C. nach Königs und die Verwendung des 
Brechungsexponenten des Butterfettes im Abbe’schen Refractometer nach 
Alexander Müller. Ich glaube, dass man zur Zeit sich den beiden 
Bestimmungsmethoden gegenüber nur reservirt verhalten darf. 

Die Versuche haben ergeben, dass anderweitige Fette ein niedrigeres 
specifisches Gewicht bei 100° C. zeigen, als das Butterfett. Fette mit gerin¬ 
geren Mengen flüchtiger Säuren haben ein geringeres specifisches Gewicht. 
Es dürfte daher auch anzunehmen sein, dass diejenigen Buttersorten, welche 
eine geringere Zahl für die flüchtigen Säuren ergeben, ein geringeres speci¬ 
fisches Gewicht bei 100°C. zeigen, so dass auch nach dieser Richtung die 
bisherigen Zahlen bezüglich des Grenzwerthes des specifischen Gewichtes 
des Butterfettes zu corrigiren sein werden. 

Dasselbe wird gelten von der Bestimmung des Brechungscoefflcienten 
im Abbe’sehen Refractometer. Man sollte annehmen und erwarten, dass, 
wenn die flüchtigen Fettsäuren sich verringern, die Butter somit procen- 
tisch mehr der reinen Oelsäure- und Palmitinsäure- oder Margarinesäure- 
glyceride enthält, auch der Brechungscoefficient solchen Butterfettes sich 
erhöhen wird, wie derselbe sich bei Fetten mit höherem Moleculargewicht 
überhaupt erhöht. 

Auch diese Methoden wird also dieselbe Unsicherheit beherrschen, wie 
die bisher üblichen chemischen Methoden der Butteranalyse, und zwar auf 
Grund der naturgemässen Verschiedenheit des Butterfettes selbst. 


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üeberwachung des Verkehrs mit Butter u. Margarine in Berlin. 285 

Ad 2. Der Fraget „Entspricht eine Probe von Margarine den Anfor¬ 
derungen des Margarinegesetzes?“ muss man sich zur Zeit wie folgt gegen¬ 
überstellen. 

Da in reinem Butterfett die Säurezahl von 20 bis 33 schwanken kann, so 
würden 4 Proc. Butterfett die Zahl 0*8 bis 1*32 ccm nach Reichert-Meissl 
bedingen. Es differiren diese beiden Zahlenwerthe um 0*52 ccm, welche 
Zahl allein etwa 2 bis 3 Proc. Butterfett entsprechen würde. Bei dies¬ 
seitigen neueren Untersuchungen der Margarine des Handels habe ich für 
letztere Zahlen von 0*4 bis 1*5 erhalten. Man kann pomit sagen: 

dass zur Zeit die Untersuchung von Margarine im Sinne des §. 2 
des Margarinegesetzes nicht mit grösserer Genauigkeit als inner¬ 
halb von Fehlergrenzen von 2 bis 3 Proc. Butterfett möglich ist; 
liegt jedoch die gefundene kritische Zahl einer Margarine unter 
1*32, so ist die Waare jedenfalls als den gesetzlichen Bestimmungen 
entsprechend zu erklären. 

Nach vorstehenden Gesichtspunkten und vorstehenden Methoden wurden 
nun seither und gegenwärtig je nach der Entwickelung der Anschauungen 
und der Klärung des Urtheils über den Werth der analytischen Methoden 
in Berlin in umfassendem Maassstabe amtliche Untersuchungen von Butter¬ 
sorten und auch von Margarineproben ausgeführt. 

Ich gebe untenstehend einige Zahlen der Beanstandungen, welche in 
den Monaten von Juni 1888 bis December 1889 erhalten wurden. Alle diese 
Beanstandungen beziehen sich auf Herstellung von Mischbutter, als Butter 
verkauft, mit wechselnden Gemischen von Fetten, und zwar wurden häufig, 
wie auch gerichtlich zugestanden wurde, 40 bis 50 Proc., ja selbst bis 60 Proc. 
Margarine in der Butter vorgefunden. 

Beanstandungen von Margarine an sich haben nicht stattgefunden. Die 
untersuchten Margarineproben wurden zwar häufig als „Butter“ schlechtweg 
verkauft, und ist dann der Verkauf als solcher strafbar gewesen. Allein die 
Waare entsprach den Anforderungen, welche das Gesetz an die Beschaffen¬ 
heit der Margarine stellt, innerhalb derjenigen Urtheilsgrenzen, welche man 
nach dem oben Gesagten innehalten muss. 

Die Zahl der Beanstandungen zugleich mit einer Angabe der Anzahl 
der Untersuchungen ist für die Monate Juni 1888 bis December 1889 z. B. 


aus der folgenden~Tabelle ersichtlich: 

Zahl der öffentlich Bean- 
entnommenen Proben standet 

Juni 1888 . 40 1 

Juli „ 40 1 

August „ ...... 40 4 

September „ 40 4 

October „ 40 2 

November „ .43 3 

December „ 37 4 

Januar 1889 . 40 5 

Februar „ 40 3 

März „ 39 2 

April „ 22 1 


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286 Dr. C. Bischoff, Ueberwachung des Verkehrs mit Butter etc. 


Zahl der öffentlich Bean- 
entnommenen Proben standet 

Mai 1889 . 20 1 

Juni „ .20 3 

Juli „ .21 3 

August „ .20 2 

September „ ...... 20 4 

October „ .20 3 

November „ .66 10 

December „ ...... 50 5 


Die beanstandeten Butterproben sind meistens Präparate kleinerer 
Geschäfte und kleinerer Fabrikanten, welche theils selbst mit Knetmaschinen, 
wie gerichtlich wiederholt festgestellt wurde, theils auch mit einfacheren 
Vorrichtungen diese Mischbutter im Glauben an die Nichterkennbarkeit 
solcher Gemische hersteilen. 

In der Regel habe ich die ungefähren Abschätzungen des Margarine¬ 
zusatzes, welche man aus den Analysen bei Annahme mittlerer Normal- 
werthe der Reiche rt-Meissl’sehen Zahl von 26 bis 28 herleiten konnte, 
in den gerichtlichen Verhandlungen sich bestätigen sehen. 

Unter den im November 1889 beanstandeten Proben fanden sich mehrere 
Proben, deren „kritische Zahl u zwischen 21 bis 22 lag. Da mir bekannt 
geworden war, dass mehrere 100 Centner solcher Butter, von welcher ich 
Stichproben untersuchen konnte, aus Hamburg hier eingetroffen waren, und 
ich solche Posten von Butter noch nie mit so niedriger Säurezahl vorgefunden, 
habe ich die Waare den Engrossisten gegenüber als Mischbutter erklärt, 
was sie jedenfalls auch gewesen ist. 

Auf die Prüfung der Butterproben auf Salz und Käsestoff, sowie Wasser 
unterlasse ich genauer einzugehen. 

Im Allgemeinen wird als Maximum des zulässigen Salzgehaltes 4 Proc. 
Kochsalz angenommen und als Maximum der Nichtfettstoffe (Wasser, Käse¬ 
stoff und Salz) eine Gesammtmenge von 20 Proc. 

Der vorliegende Artikel wird hoffentlich ein Urtheil darüber gestatten, 
in welchem Umfange und nach welchen Gesichtspunkten zur Zeit in Berlin 
sowohl die Controle des Butterverkehres im Sinne des Nahrungsmittelgesetzes, 
wie die Ueberwachung des Margarinegesetzes gehandhabt wird. 

Die Grenzen der sanitätspolizeilichen Ueberwachung der Butter und 
die Möglichkeit, dass trotz sorgsamer Controle und reichlich aufgewendeter 
Arbeit noch viel im Verkehr mit Butter dem Gesetz zuwider gehandelt werden 
kann, sind begründet in der normal schwankenden Beschaffenheit des in 
Betracht kommenden Fettes selbst. Vielleicht gelingt es, die zurZeit üblichen 
Methoden der Analyse noch etwas zu vervollkommnen und von vielleicht 
noch unbekannten Fehlerquellen zu befreien. Die schon jetzt bekannte 
Verschiedenheit der Butter an sich und die dadurch von selbst gebotene 
Zurückhaltung im Urtheil im besonderen Fall wird jedoch keine noch soj 
genaue Methode der Analyse aus der Welt schaffen. 


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Arbeiten aus dem kaiserlichen Gesundheitsamte. 


287 


Kritiken und Besprechungen. 


Arbeiten aus dem kaiserlichen Oesundheitsamte. Band V, 
Heft 3. Berlin, Springer, 1889. Lex.-8. S. 395 bis 637. 8 Tafeln. 

Renk: Sammlung von Gutachten über Fluseverunreinigung. 

Zweites Gutachten, betreffend die Canalisirung der Re¬ 
sidenzstadt Schwerin. Die Canalw&sser, welche jetzt in vielen kleinen 
Canälen in die Schwerin umgebenden Seen gelangen, haben durch Ver¬ 
schlammung in unmittelbarer Nähe der Stadt zu unleidlichen Zuständen 
geführt. Nach dem neuen Project sollen die Abwässer in vier Hauptcanälen 
in die Seen geführt werden. Der Berichterstatter hebt besonders die Gefahren 
hervor, welche durch die Senkstoffe bewirkt werden, die bei den fast stagni- 
renden Wässern der Seen das Wasser bald bedenklich verunreinigen müssen. 
Die Anlage von Kläranlagen wird als nothwendig bezeichnet, jedoch eine 
Uebergangsperiode bewilligt. 

Drittes Gutachten, betreffend Reinhaltung des Kötschen- 
baches bei Pössneck. Bei dieser in starker Entwickelung begriffenen 
Stadt handelt es sich besonders um Abwässer aus Wolltuchfabriken und 
Gerbereien, welche bei der Kleinheit des die Stadt durchfliessenden Baches 
diesen stark verunreinigen. Der an sich gute Vorschlag, die Abwässer der 
Fabriken gesammelt einer Kläranlage zuzuführen, erscheint nicht genügend, 
weil die Abwässer der Stadt selbst gleichfalls einer Reinigung bedürfen. 

Viertes Gutachten, betreffend die Canalisirung von 
Altenburg. Die alten, unzweckmässigen und die neuen besseren Canäle 
leiten die Hausabwässer in den Stadtbach, der aber zu klein ist, um solche 
Massen bewältigen zu können. Es wird desshalb gerathen, die Abwässer 
aus Wasserclosets, Pissoirs und Ställen nicht in die bestehenden Canäle ein¬ 
zuleiten. Lüftungseinrichtungen für dieStrassencanäle werden als wünschens¬ 
wert bezeichnet. 

Fünftes Gutachten, betreffend die Verunreinigung der 
Wakenitz, Trave und des Stadtgrabens bei Lübeck. Die Siel¬ 
wässer üben durch Senken der suspendirten Bestandteile und dadurch 
bewirkte Verschlammung der Flüsse einen entschieden sehr ungünstigen 
Einfluss. Das Vorkommen der Wasserpest oberhalb der Stadt ist von viel 
untergeordneter Bedeutung. Es wird gerathen, die Sielwässer fcicht mehr 
direct in die die Stadt umgebenden Wässer einzuleiten, sondern dieselben 
gesammelt abzuleiten und zur Berieselung zu verwenden oder sie unterhalb 
der Stadt zu reinigen und dann erst dem Flusse zuzuführen. 


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288 


Kritiken und Besprechungen. 


Rahts: Die Zahl der Geisteskranken in den Heil- und 
PfLegeanstalten des Deusehen Reiches, verglichen mit 
den Ergebnissen der letzten Volkszählungen. 

Am 1. Januar 1886 befanden sich in den Anstalten des Deutschen 
Reiches 21 790'männliche und 20 879 weibliche, zusammen 42 669 Geistes¬ 
kranke, d. h. auf 100000 Einwohner circa 91; davon waren in öffentlichen 
Anstalten 34 576, in Privatanstalten 8093. Ausserdem waren in anderen 
Krankenhäusern 1234, und zwar 515 männliche und 719 weibliche Geistes¬ 
kranke, so dass im Ganzen auf 100000 Einwohner etwa 94 in Anstalts¬ 
pflege befindliche Geisteskranke kommen. Die Vertheilung auf die einzelnen 
Bundesstaaten resp. die einzelnen Provinzen der Staaten war sehr ungleich. 
In Preussen z. B. waren in dem Verhältniss zur Bevölkerung die meisten 
in Berlin, dann in der Rheinprovinz, Hannover, Hessen-Kassau, Schleswig- 
Holstein, die wenigsten Geisteskranken in Posen, Ost- und Westpreussen in 
Anstalten. 


Im Vergleiche zu ausserdeutschen 
100000 Einwohner kommen: 

Landern 

ergab sich, 

dass auf je 

in England (1884) 

Geisteskranke in 

Anstalten . 

. . 268 

„ Belgien (1884) 


n 

Tt 

. . 157 

„ Frankreich (1883) 

T> 

n 

Tt 

. .134 

„ den Niederlanden (1886) 

rt 

Tt 

V 

. . 119 

„ Deutschland (1885) 

fl 

rt 

V 

. . 91 

„ Italien (1885) 

tt 

Tt 

V 

. . 69 

„ Norwegen (1885) 

Tt 

Tt 

Tt 

. . 68 

„ Oesterreich (1885) 

rt 

rt 

Tt 

. . 35 


Wahrscheinlich rühren diese grossen Differenzen weniger von der 
absohiten Zahl der Geisteskranken her, als vielmehr daher, dass der Pro¬ 
centsatz der in Anstalten verpflegten sehr differirt. Seit 1881 hat in Deutsch¬ 
land die Zunahme der in Anstaltspflege befindlichen Irren jährlich circa 
5 Proc. betragen und die oben angedeuteten Differenzen in den einzelnen 
Staaten und Provinzen sind vorzugsweise der gesteigerten und ungleich- 
mässig verbreiteten Fürsorge für die Vermehrung der Anstalten zuzuschreiben. 

72*81 Proc. litten an einfacher Seelenstörung, 7*67 Proc. an Seelen¬ 
störung mit Epilepsie (Hystero-Epilepsie), 4*95 Proc. an paralytischer Seelen¬ 
störung, 14*13 Proc. an Imbecillitnt, Idiotie oder Cretinismus, 0*44 Proc. an 
Säuferwahnsinn. 

Würzburg: Ueber die Bevölkerungsvorgänge in deutschen 
Orten mit 15 000 und mehr Einwohnern im Durch¬ 
schnitt der Jahre 1878 bis 1887. 

Die Sterblichkeit war am niedrigsten in Ludwigsburg, Weimar, Karls¬ 
ruhe, Wiesbaden, Frankfurt a. M., am höchsten in Erlangen, Beuthen, 
Meerane und Glauchau. Eine hohe Sterblichkeit war besonders in den 
zwischen Elbe und Saale gelegenen Bezirken, im süddeutschen. Hochland. 


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289 


Arbeiten aus dem kaiserlichen Gesundheitsamte. 

und dem äussersten Osten. Eine durch Rostock, Weimar, Koburg und Stutt¬ 
gart verlaufende Linie konnte als ungefähre Grenze festgestellt werden, in¬ 
sofern östlich dieser Linie hohe, westlich niedrige Sterblichkeit vorhan¬ 
den war. 

Die Grösse der Orte war von geringerem Einfluss als die geographische 
Lage. Am günstigsten waren im Allgemeinen die Orte mit 40 000 bis 
100000 Einwohnern, in den geringer bevölkerten war die Sterblichkeit im 
Allgemeinen höher, in den Grossstädten kam sowohl hohe, mittlere wie 
niedrige Sterblichkeit vor. 

Besonders erwies sich die Geburtsziffer von Einfluss auf die Höhe der 
Sterblichkeit, besonders muss die hohe Geburtsziffer zur Erklärung der 
hohen Sterblichkeit in den zwischen Elbe und Saale gelegenen Orten heran- 
gezogen werden. In Bayern dagegen war bei mittlerer oder selbst geringer 
Geburtsziffer eine hohe und umgekehrt am Niederrhein trotz hoher Geburts¬ 
ziffer niedrige Sterblichkeit. Der Geburtsüberschuss und die Todtgeburten 
standen in Abhängigkeit von der Häufigkeit der Geburten. Die Säuglings¬ 
sterblichkeit wirkte besonders auf geringe oder hohe, die Sterblichkeit der 
über ein Jahr alten Personen auf die mittelhohe Sterblichkeit bestimmend. 
Die Säuglingssterblichkeit war besonders im Westen und Nord westen eine 
geringe, im Süden und zwischen Elbe und Saale eine hohe. 

Lungenschwindsucht und acute Erkrankungen der Athmungsorgane 
veranlagten die zahlreichsten Todesfälle, aber die Höhe der Sterblichkeit 
an diesen Krankheiten stand nicht im Einklang mit der Höhe der Gesammt- 
sterblichkeit. Eher kann das letztere von der Sterblichkeit an Diphtherie, 
Croup und den acuten Darmkrankheiten gesagt werden. 

Ein die Schwindsuchtshäufigkeit beschränkender Einfluss kann allen¬ 
falls für die ganz niedrigen und für ^ie höchst gelegenen Orte, mit Aus¬ 
schluss der schwäbisch - bayerischen Hochebene, angenommen werden. Bei 
diesem Schlüsse und bei ähnlichen Ermittelungen von Finkelnburg über 
diesen Gegenstand möchte Referent bemerken, dass es vielleicht doch in 
Zukunft gut wäre, wenn die Bearbeiter dieses Gegenstandes sich etwas 
besser mit den einschlägigen Untersuchungen von Küchenmeister, 
Gauster, Brehmer und den von diesen citirten Autoren bekannt 
machten, damit die beginnende Klärung über die so eminent wichtige Frage 
der relativen örtlichen Immunität gegen Phthise nicht durch zu einseitige 
Beurtheilungen wieder in Frage gestellt wird. 

Heim: Versuche über blaue Milch. 

Verfasser hat einige der vom Referenten früher in Zweifel gelassenen 
Punkte durch sorgfältige Untersuchungen zu lösen gesucht. Er fand, dabei 
gewisse Variationen je nach den Aussenbedingungen, besonders den Nähr¬ 
böden, und giebt ein bequem praktisches Mittel an, sich blaue Milch zu 
halten. Die vom Referenten angenommene Sporenbildung vermochte Heim 
nicht zu finden. Dies steht im Einklang mit fast gleichzeitig veröffentlichten 
Untersuchungen von Scholl aus dem Laboratorium des Referenten (Fort¬ 
schritte der Medicin, 1889), welcher die Arbeit des Referenten noch nach 
anderen Richtungen ergänzte. 

VierteljAhraschiift für Gesundheitspflege, 1890. 29 


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290 


Kritiken und Besprechungen. 


Ergebnisse des Impfgesohäfts im Deutschen Reiche während 


der Jahre 1886 und 1887. 

Impfpflichtig waren: 1886 1887 

Erstimpflinge ..... 1409104 1418331 

Wiederimpflinge .... 1 166838 1205473 

Hiervon wurden geimpft: 1886 1887 

Erstimpflinge. 1 254 670 1 273 527 

Wiederimpflinge .... 1 124220 1 164091 


Die Zahl der vorschriftswidrig der Impfung entzogenen Kinder hat sich 
demnach von Jahr zu Jahr vermindert. 

Von 100 Impflingen wurden 1886 54*18, 1887 68*40 mit Thierlymphe 
geimpft, so dass eine beständige Zunahme der Thierlymphe zu beobachten ist. 

Masern, Scharlach und Keuchhusten veranlassten wiederholt Verschie¬ 
bungen des Impfgeschäfts, und speciell Scharlach verhinderte im sächsischen 
Bezirke Oschatz während des ganzen Sommers 1886 alle öffentlichen 
Impfungen; dasselbe war 1886 in einem mecklenburgischen Bezirke wegen 
Scharlach, in einem anderen wegen Keuchhusten der Fall, und in sechs 
dortigen Bezirken wegen Diphtherie. Varicellen verhinderten nicht überall 
die Impfung, und in Hessen wurde sie trotz Varicellen 1886 und 1887 
erfolgreich durchgeführt. 

Bei der Impftechnik ist zu erwähnen, dass bei Reinigung resp. Des- 
infection der Instrumente mit Salicylwatte und Carbolsäure einige Male 
geringere Erfolge und einmal bei Verwendung von Sublimatlösung vollstän¬ 
dige Erfolglosigkeit beobachtet wurde. Aus Bayern wird besonders als 
Erfahrungstatsache hingestellt : 

1. dass der Menschenlymphe in Bezug auf leichte Haftbarkeit der Vor¬ 
zug vor der Thierlymphe gebührt; 

2. dass die Haftbarkeit und Virulenz der Thierlymphe sehr schwankt; 

3. dass bei Thierlymphe die geringere Verantwortlichkeit des Impfarztes 
und der Wegfall der Schwierigkeit bei Beschaffung der Menschen- 
lymphe die geringere Haftbarkeit der Thierlymphe reichlich aufwiegt. 

Als Impfschädigungen sind starke Entzündungen der Haut in der Um¬ 
gebung der Impfstellen mehrfach beobachtet, des Weiteren Anschwellungen 
und Entzündungen benachbarter Lymphdrüsen, ebenso einige Male Entzün¬ 
dungen und Eiterungen des Unterhautzellgewebes, ohne bleibende Nach¬ 
theile. An Erysipel sind 1886 sieben und 1887 ein Todesfall verzeichnet ; 
bei den Erkrankungen ist nicht stets genügend zwischen wirklichem Erysipel 
und Erythem unterschieden, doch scheint Erysipel noch ziemlich häufig beob¬ 
achtet zu sein. Andere Erkrankungen sind selten vorgekommen, Blutver¬ 
giftungen und Syphilis sind nicht beobachtet. Ziemlich gross war die Zahl 
von Fällen von Impetigo contagiosa nach Verwendung eines bestimmten 
Impfstoffes. 

H eise: Zur Kenntniss des Rothweinfarbstofifes. Mittheilungen 
aus dem chemischen Laboratorium des kaiserlichen Gesundheits¬ 
amtes. Hueppe (Prag). 


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ßosenthal, Vorlesungen über die öffentl. u. private Gesundheitspflege. 291 


Prof. Dr. J. Rosenthal: Vorlesungen, über die öffentliche und 
private Gesundheitspflege. Zweite vermehrte und verbesserte 
Auflage. Erlangen, Besold, 1890. gr. 8. 664 S. 

Als vor wenigen Jahren die erste Auflage des vorgenannten Werkes 
erschien, fand es in dieser Vierteljahrsschrift l ) eine eingehende Würdigung. 
Welchen Anklang das Buch gefunden,- zeigt der Umstand, dass schon nach 
so kurzer Zeit eine neue Auflage nöthig wurde. In den Hauptcapiteln lehnt 
sich diese wesentlich an die erste Auflage an und hat nur hier und da die 
neueren Forschungen und Beobachtungen zugefügt. Der Hauptunterschied 
und auch der Hauptvorzug dieser zweiten Auflage gegenüber der ersten 
besteht aber darin, dass der Verfasser derselben zwei sehr wichtige Anhänge 
gegeben hat. Der erste Anhang enthält eine Zusammenstellung der im 
Deutschen Reiche geltenden, auf das Gesundheitswesen bezüglichen reichs¬ 
gesetzlichen Bestimmungen, wie das Nahrungsmittelgesetz, das Reichsimpf¬ 
gesetz a. m. A., der zweite, noch wichtigere und ausführlicher behandelte 
Anhang giebt eine kurze Anleitung zu hygienischen Untersuchungen und 
ist von Dr. Oscar Schultz verfasst. In ihm werden die Untersuchungs¬ 
methoden des Bodens, der Grundluft, der atmosphärischen Luft und der 
Luft der Wohnräume, des Wassers, der Nahrungsmittel, der Gebrauchs¬ 
gegenstände, der gewerblichen Gifte u. A. dargelegt und den Schluss dieses 
Anhanges bildet eine gedrängte, aber klare und übersichtliche Darstellung 
der bacteriologischen Untersuchungsmethoden. Es ist nicht zu bezweifeln, 
dass sich das Buch in dieser erweiterten Gestalt zahlreiche neue Freunde 
gewinnen wird. A. S. 


Festschrift zur Feier des fünfzigjährigen Bestehens des 

Vereins pfälzischer Aerzte, herausgegeben vom Vereinsaus- 
schusse, redigirt von Landgerichtsarzt Dr. Demuth in Frankenthal. 
Frankenthal, Louis Göhring & Comp., 1889. 

Wenn die Vorrede hervorhebt, dass in der vorliegenden Festschrift, die 
dem Begründer des Vereins pfälzischer Aerzte gewidmet ist, von den Mit¬ 
gliedern desselben, die fast ohne Ausnahme Aerzte in relativ kleinen Stellungen 
sind, nur bescheidene Früchte des praktischen Lebens geboten werden können, 
so möchte Referent dem gegenüber betonen, dass unter den zwanzig Arbeiten 
der Festschrift manche reife Frucht sich findet, und dass dieselben in ihrer 
Gesammtheit ein beredtes Zeugniss des wissenschaftlichen Geistes sind, der 
den Verein pfälzischer Aerzte erfüllt. 

Von Arbeiten aus dem Gebiete der öffentlichen Gesundheitspflege ist 
zunächst eine lesenswerthe Abhandlung von Demuth in Frankenthal „über 
Nährwerth der Nahrungsmittel“ zu erwähnen. Demuth übernimmt in dieser 


J ) Siehe Band XX, S. 648. 

19* 


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292 


Kritiken und Besprechungen. 

Arbeit den Versuch, da ihm die Nährgeldwertheinheiten von König, weil 
willkürlich gewählt und die Resorptionsverhältnisse der einzelnen Nahrungs¬ 
mittel ausser Acht lassend, nicht genügten, den Werth der Nahrungsmittel 
von zwei Seiten her zu betrachten und mit einheitlichen Zahlen zu vergleichen, 
und zwar einmal nach ihren physiologischen Wärmewerthen und zweitens in 
Bezug auf ihre Preiswürdigkeit unter Zugrundelegung des Marktpreises. 
Aus den vorliegenden Versuchen von Rubner, Rechenberg undDanilewsky 
ergaben sich als Durchschnittswerthe der Wärmeeinheiten für Fett 9800, für 
Eiweiss 5200 und für Kohlenhydrate 4100, so dass 100 g Fett in ihrer 
Wirkung in Bezug auf Entwickelung von W r ärme und lebendiger Kraft im 
Körper gleich sind 188 g Eiweiss und 240 g Kohlenhydraten und 100 g Eiweiss 
gleich 127g Kohlenhydraten. Werden die Kohlenhydrate = 1 gesetzt, so 
ist Eiweiss = 1*27 und Fett = 2*4, oder anders ausgedrückt: 1 g Fett leistet 
so viel wie 1*8 g Eiweiss und 2*4 g Kohlenhydrate. Zur Feststellung des 
Werthes der Nahrungsmittel dienten allein die Marktpreise, nicht der Bedarf 
des menschlichen Körpers. Unter Zugrundelegung von 110 der gebräuch¬ 
lichsten Nahrungsmittel und deren Durchschnittspreise während der letzten 
zehn Jahre berechnete der Verfasser, wie viel man von einem jeden Nahrungs¬ 
mittel für 1 Mark erhält und welche Mengen von Nahrungsstoffen — Eiweiss, 
Fett und Kohlenhydrate — darin enthalten sind. Danach verhält sich Eiweiss 
zu Fett und Kohlenhydraten wie 6*6: 2*4:1, und kosten 1 g Eiweiss 0,33, 
lg Fett 0*12 und lg Kohlenhydrate 0*05 Pfennig. Weiter suchte Verfasser 
die Resorptionsgrösse der wichtigsten Nahrungsmittel festzustellen. Hierbei 
finden die interessanten Versuche von Malfatti und Rubner Erwähnung, 
wonach Mais bei Zusatz von Käse viel besser, fast um die Hälfte besser 
ausgenutzt wird als für sich allein. Eine Reihe von Tabellen, enthaltend 
die Menge der Nährstoffe in je 100 g der Nahrungsmittel sowie diejenigen 
Mengen derselben, die zur Resorption gelangen, sowie eine Berechnung des 
physiologischen Wärme werthes nach der Resorptionsgrösse und endlich eine 
Berechnung des Geldwerthes in Pfennigen, den ein Kilo Nahrungsmittel 
repräsentirt, veranschaulichen die Resultate des Verfassers. Eine ver¬ 
gleichende Betrachtung über das Verhältniss der verschiedenen Ernährungs¬ 
weisen zu einander, insbesondere der vegetabilischen zur gemischten Kost, 
bildet den Schluss der sorgfältigen und dankenswerthen Arbeit. 

Erwähnens werth ist ferner eine Arbeit von Kar sch in Speyer „zur 
medicinischen Statistik und Topographie der Pfalz, mit besonderer Berück¬ 
sichtigung der Jahre 1876 bis 1885 u , die an der Hand der Statistik der 
Eheschliessungen, Geburten und Todesfälle ein Bild der Bewegung der Be¬ 
völkerung der Pfalz für die Jahre 1876 bis 1885 liefert. Für die topogra¬ 
phische Verschiedenheit der Kindersterblichkeit, die im ganzen Westrich eine 
geringere ist als in der Vorderpfalz, fand der Verfasser die Ui’sache in dem 
Umstande, dass im Westrich im Gegensatz zur Vorderpfalz dem Neugeborenen 
die Mutterbrust nur selten versagt wird und während längerer Zeit die ein¬ 
zige Nahrung bildet, eine Bestätigung der zuerst von H. Bernheim für 
einen grösseren Bezirk gefundenen Thatsache. Auch nach Bernheim ist 
das erklärende Moment für die Unterschiede in der Kindersterblichkeit der 
Regierungsbezirke Bayerns — der Pfalz einerseits und der übrigen Regierungs¬ 
bezirke anderseits — in erster Linie in der Verschiedenheit der Ernährung 


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Hüllmann, Obligatorische Ventilationseinrichtungen in Neubauten. 293 

zu suchen. In der Arbeit von Antz in Speyer „zum Kampf gegen die 
Tuberculose“ sind die dem heutigen Stande der Wissenschaft entsprechenden 
prophylaktischen Maassnahmen gegen die Ausbreitung der Schwindsucht 
kurz zusammengestellt. 

Von besonderem hygienischen und allgemeinem Interesse ist noch eine 
Arbeit von Ehrhardt in St. Ingbert „über Thomasschlacken-Pneumonie“, 
in der der Verfasser an der Hand eines sorgfältig beobachteten Materials 
den Nachweis führt, dass der Schlackenstaub an und für sich geeignet ist, 
typische Pneumonieen hervorzurufen, und dass es der chemische Reiz des 
Schlackenpulvers, vor Allem des darin enthaltenen kaustischen Kalks ist, 
der auf dem Wege der Einathmung bei dem Einen eine Bronchitis, bei dem 
Anderen eine katarrhalische Pneumonie, bei einem Dritten eine croupöse und 
wieder bei Anderen eine Mischform der beiden letzteren zu Wege bringt. 

E. Roth (Belgard). 


Sanitätsrath Dr. Hüll mann: Ueber obligatorische Ventilations- 
einriohtungen in Neubauten. Vortrag, gehalten in der Aerzte- 
kammer der Provinz Sachsen 1889. Magdeburg. 8. 22 S. 

Einen interessanten und anregenden Beitrag zur Wohnungshygiene liefert 
die vorliegende kleine Schrift, indem sie die bislang gewöhnlich nur in grossen 
oder in luxuriösen Gebäuden eingerichtete Ventilation auch auf kleinere 
Wohnungen übertragen will und ihren Einfluss auf Gesundheit und Baukosten 
untersucht. Es war dem Verfasser amtlich die Frage gestellt, ob sich die 
zwangsweise Einführung von Ventilationseinrichtungen in Neubauten an Stelle 
der jetzt polizeilich vorgeschriebenen Austrocknungsfristen empfehle? Er 
weist zunächst das Ungenügende der letzteren nach, welche, wenn auch auf 
mehrere Monate erstreckt, noch nicht unter allen Umständen und vollständig 
die Wasserhaltigkeit der Wände beseitigen. Referent stimmt dem zu, weil 
die auf Austrocknung einwirkenden Umstände, als Witterung, Baumaterial, 
Standort, eventuell Heizung, zu mannigfaltig sind, um mit wenigen Zahlen 
getroffen zu werden, daher auch meist den Behörden die Gestattung von 
Ausnahmen anheimgegeben ist, welche thatsüchlich ebenso oft Vorkommen 
mögen, wie die Regel. Hüllmann schildert ferner die gesundheitlichen 
Nachtheile des Feuchtigkeitsgehalts in Wänden und Zimmern, und umgekehrt 
die gesundheitlichen Erfolge, wenn an die Stelle der im feuchten Hause 
fehlenden Porenventilation eine künstliche Erneuerung der Zimmerluft tritt. 
Letzteres wird insbesondere durch das Beispiel einer Häusergruppe bei Halle 
erläutert, welche von vornherein mit einfachen Luftschäehten versehen war, 
überdies aber auch den Vorzug freier Lage besass. Für Beides — Schaden 
der Feuchtigkeit und Nutzen der Ventilation — werden auch Rechnungen 
angestellt, um, natürlich unter gewissen Voraussetzungen, die Bedeutung 
der Sache klar zu machen. Wenn nun die baupolizeilichen Austrocknungs¬ 
fristen unzuverlässig, bezw. ungenügend sind, um von Anfang an Luft¬ 
erneuerung durch die Hauswände zu sichern, so ist dieselbe eben auf 


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294 


Kritiken und Besprechungen. 

dem Wege künstlicher Ventilation zu erzielen. Die gesetzliche, d. h. für 
Neubauten obligatorische Anordnung solcher Ventilationseinrichtungen hält 
der Verfasser für unbedenklich, weil sie geringere Kosten verursachen, als 
Monate lange Austrocknungsfristen, und zudem ein dichteres Belegen von 
Schlafräumen gestatten. In der That ersetzt ja genügende Erneuerung der 
Luft in einem geschlossenen Raume den mangelnden Cubikinhalt desselben, 
und insofern würde die obligatorische Einführung der Zimmerventilation als 
Abhülfsmittel der Wohnungsnoth anzusehen, überhaupt nicht bloss für die 
„Trockenwohner“, sondern für die ganze Zukunft eines Hauses wichtig sein. 
Referent möchte noch hinzufügen, dass dann auch manche Baustoffe und Con- 
structionen eher zulässig würden, welche jetzt wegen Mangel an Porosität als 
ungesund gelten müssen. Nur hinsichtlich der Einzelheiten einer Venti¬ 
lationsanlage scheinen mir die in der Broschüre gemachten Vorschläge weniger 
empfehlenswerth. Den Abzugsschacht neben den Schornstein zu legen, ist 
ja gut, aber ihn durch Löcher mit dem letzteren in Verbindung zu setzen, 
sowie mehrere über einander gelegene Zimmer auf einen und denselben 
Schacht anzuweisen, könnte bei gewissen Witterungs Verhältnissen leicht 
unangenehme Störungen hervorrufen. Indessen will der Verfasser auch 
andere einfache Vorrichtungen zulassen. Der Kern der durch ihn auf¬ 
gestellten Forderung ist jedenfalls freudig zu begrüssen und verdient nament¬ 
lich Beachtung bei der jetzt in Anregung gebrachten Reichsgesetzgebung für 
gesundes Wohnen. Prof. Baumeister (Karlsruhe). 


Le tOUt ä l’ÖgOUt en Belgique. Rapport fait par la commission 
speciale composee de M. A. Bevaux , Br. en medecine , Inspedeur 
general du Service de sante civil et de Vhygiene au Ministere de VAgri- 
culture, de VIndustrie et des Travaux publics , et de M. F. Putzeys , 
Br. en medecine, professeur d’hygiene ä V Universite de Liege etc . 
Brüssel, Hayez, 1889. 8. 53 p. 

Die Verfasser, welche schon im Jahre 1886 gemeinschaftlich mit Herrn 
Roy er s über die verschiedenen Systeme der Städtereinigung im Allgemeinen 
der königlichen belgischen Gesellschaft für öffentliche Gesundheitspflege 
Bericht erstattet hatten, stellten sich in der vorliegenden Abhandlung die 
Aufgabe, speciell für das System des Totd äVegoui die Grenzen zu ziehen, 
innerhalb deren es anwendbar ist, und die wesentlichen Regeln anzugeben, 
welche bei dessen Einführung befolgt werden müssen. 

Unter Tout ä Vegout wird das englische oder einheitliche Sielsystem 
verstanden, bei dem alle menschlichen Fäcalien, alle Schmutz- und Tage¬ 
wässer durch unterirdische Canäle abgeführt werden, welches wir gewöhn¬ 
lich das System der Schwemmcanalisation nennen. Die Grundsätze, welche 
die Verfasser nun für die Einrichtung und den Betrieb dieses Systems der 
Städtereinigung aufstellen, sind den Erfahrungen, welche die englischen und 
deutschen Städte damit gemacht haben, entlehnt und daher dieselben, welche 
bei uns schon längst Gemeingut der theoretischen und praktischen Hygieni- 


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Burgerstein, Axel Key’s schul hygienische Untersuchungen. 295 

ker geworden sind. Dadurch aber, dass die Verfasser auch die alten ver¬ 
werflichen Canäle, welche in vielen belgischen Städten bestehen und zur 
Aufnahme aller möglichen Immunditien benutzt werden, unter den Begriff 
der egoutS subsumiren und an denselben eine eingehende Kritik üben, wird 
diese Arbeit eine Quelle reicher Belehrung über die bezüglichen Verhältnisse 
in den Hauptcentren der belgischen Bevölkerung, wie Brüssel, Antwerpen, 
Lüttich, Verviers, Spaa und Blankenberghe. Wir erfahren daraus, dass die 
Praxis der Städtereinigung in Belgien noch sehr im Argen liegt, dass zwar 
die Schwierigkeiten, welche die örtlichen Verhältnisse mit sich bringen, wie 
Ebbe und Fluth, Wassermangel der Flüsse u. s. w., oft sehr gross sind, dass 
es aber oft auch an Verständnis und Interesse für die Fragen der Hygiene 
fehlt, oft auch an einem rationellen, einheitlichen Plane bei der Anlage und 
der späteren Ergänzung des Canalnetzes, wie z. B. in Brüssel. 

In besonderen Abschnitten werden nun die unerlässlichen Bedingungen 
für die Einführung der Schwemmcanalisation behandelt, dann der Plan der 
Sielanlage, die Construction der Canäle, die Anschlüsse an die Hausleitungen 
und diese selbst bis in alle Einzelheiten besprochen und jedesmal die in 
den genannten belgischen Städten vorhandenen Mängel, wie die Vorschläge 
zu deren Abhülfe beleuchtet. Der Entwurf eines Sielsystems für die Stadt 
Enghien nebst einer dazu gehörigen Tafel sind als Anhang beigegeben, 

Wir begrüssen die Abhandlung als einen Beweis dafür, dass das richtige 
Verständniss für die Schwemmcanalisation auch in Belgien sich Bahn ge¬ 
brochen und so beredte und einflussreiche Vertheidiger gefunden hat, wie 
die Herren Verfasser, deren Bestrebungen wir den besten Erfolg wünschen. 

Dr. Lissauer (Danzig). 


Axel Key’s sdmlhygienisclie Untersuchungen. In deutscher 
Bearbeitung herausgegeben von Dr. Leo Burgerstein in Wien. 
Hamburg und Leipzig, Voss, 1889. 8. 346 S. mit 12 Curventafeln. 

Durch die vorliegende Uebertragung der schulhygienischen Unter¬ 
suchungen Key’s ins Deutsche hat sich der auf dem Gebiete der Schul¬ 
hygiene bereits bewährte Uebersetzer ein neues Verdienst erworben. Die 
deutsche Uebertragung giebt in 14 Capiteln einen das Wesentlichste der 
Key’schen Arbeit enthaltenden Auszug in abgerundeter und sprachlich 
vollendeter Form. Die Key’sehe Arbeit enthält die Resultate, zu denen das 
im Jahre 1877 eingesetzte Schulcomite gelangte, dessen Aufgabe es war, 
den Gesundheitszustand der schwedischen Schuljugend zu untersuchen und 
speciell festzustellen, ob die Schule selbst und mit ihrer Organisation zu¬ 
sammenhängende Umstände von der Art seien, dass sie auf die Gesundheit 
und die gesunde Entwickelung des Kindes schädlich einwirkten. 

Nach einer historischen Einleitung, aus der erwähnt zu werden ver¬ 
dient, dass Schweden in Bezug auf Einführung der Gymnastik in die Schulen 
und in Bezug auf Anstellung von Schulärzten allen anderen Ländern vor- 
angegangen ist, wird die Methode des Vorgehens des Schulcomit^s erörtert, 


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296 


Kritiken und Besprechungen. 

Hierbei verfuhr dasselbe nach der zuerst von Hertel in Kopenhagen be¬ 
nutzten Methode, soviel Primärangaben als möglich vom Elternhause zu 
erhalten, mit gehöriger Controle durch Lehrer und Aerzte. Hertel war auf 
Grund seiner sorgfältigen Untersuchungen der Kopenhagener Schulen zu dem 
Resultat gekommen, dass wenigstens ein Drittel der Kinder kränklich und 
schwächlich waren, und dass die Schule und die starke Arbeitsbelastung 
hierzu wesentlich beitrugen. Jeder Schüler erhielt ein Formular mit Frage¬ 
bogen, das von den Eltern resp. Aufsehern, dem ClassenVorstände und dem 
Arzte ausgefüllt und unterschrieben abgeliefert wurde. Von Krankheiten 
waren auf demselben benannt Bleichsucht oder Anämie, Nasenbluten, Nervo¬ 
sität, Appetitlosigkeit, öfterer Kopfschmerz, andere Augenkrankheiten, Kurz¬ 
sichtigkeit, Rückgrats Verkrümmung, Scrofeln, andere langwierige Krankheiten, 
andere zufällige (acute) Krankheiten; ausserdem wurden die allgemeinen 
Fragen gestellt: ist der Gesundheitszustand des Schulkindes vollkommen 
gut oder minder gut? 

Für die höheren, d. h. vollclassigen allgemeinen Schulen ergab die Be¬ 
arbeitung dieser Fragebogen, dass die höchste Kränklichkeit auf der Latein¬ 
linie herrschte, wo sie bis auf 50*2 Proc. hinaufging, die niedrigste auf der 
Reallinie, wo sie bis auf 39*6 Proc. herunterging. An den fünfclassigen 
Schulen waren die Verhältnisse nicht viel besser als an den vollclassigen 
Schulen, während an den dreiclassigen und zweiclassigen Pädagogien etwas 
bessere Gesundheitsverhältnisse gefunden wurden. Der Häufigkeit nach 
nahmen von den aufgezählten Krankheitszuständen die erste Stelle ein die 
Bleichsucht, die in den ersten Classen der sämmtlichen Schulen am häufigsten 
vorkam, diese Häufigkeit betrug für alle Classen zusammen 12*7 bis 17*7 Proc.; 
dann folgten Kopfschmerz, weiter Nasenbluten, Appetitlosigkeit, andere Augen¬ 
leiden (mit Ausnahme der Myopie), Scrofeln, Nervosität, die für alle Classen 
zusammen 1*6 bis 2*6 Proc. betrug, und Rückgratsverkrümmungen. Unter den 
chronischen Krankheiten, deren Häufigkeit für alle Classen der vollclassigen, 
fünf- und dreiclassigen Schulen zwischen 5*9 und 15*9 schwankte, nahmen 
Lungenleiden die erste Stelle ein. Eine Ausdehnung der Untersuchung auf 
den Gesundheitszustand der Schüler an den vorbereitenden Schulen Stockholms 
ergab erheblich niedrigere Werthe für die ersten Jahre, und zwar beginnend 
mit 19*8 Krankenprocent am Schlüsse des ersten Jahres und ansteigend 
in der vierten Classe bis auf 43*6 Proc. Diese Zahlen zeigen im Allgemeinen 
eine beachtenswerthe Uebereinstimmung mit den in Kopenhagen für die 
entsprechenden Altersclassen gefundenen Krankenprocenten, während die für 
die eigentlichen Schulen Stockholms gefundenen Werthe durchgehends höher 
sind als die für die dänischen Schulen gefundenen. Indem wir aus solchen 
Untersuchungen ein bestimmtes Durchschnittsmaass der Kränklichkeit für 
gewisse Altersclassen oder bestimmte Schulclassen gewinnen, sind wir in der 
Lage, in allen den Fällen, wo dieses Mittelprocent nach oben oder unten er- 
' heblich überschritten wird, auf ein Vorherrschen oder Zurücktreten besonderer 
sanitärer Missstände schliessen zu können. 

In dem Capitel „Kurzsichtigkeit“ finden wir die anderweitig gefundene 
Thatsache bestätigt, dass das Procent der Kurzsichtigen mit der Zahl der 
Classen, welche die betreffende Schule hat, ansteigt; die gefundenen Werthe 
bleiben hinter denen anderer Beobachter nicht unerheblich zurück. Nachdem 


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Burgerstein, Axel Key’s schulhygieuische Untersuchungen. 297 

inzwischen insbesondere durch die Arbeiten von Stilling,Weinbach,v. Hip¬ 
pel und Anderen der Einfluss und die Bedeutung der Schule gegenüber 
Jenen, die der Schule alle Schuld aufbürden wollten und die desshalh Myopia 
gravis und erworbene Myopie einfach zusammenwarfen, auf das richtige 
Afsass zurückgeführt worden, ist die ganze Frage der Schulmyopie in ein 
ruhigeres Fahrwasser gelangt. 

Die Untersuchungen des Comites erstreckten sich ferner auf die Arbeits¬ 
zeit der Schüler. Die für obligatorische Arbeit in der Schule normirte Zeit 
ist an den schwedischen Schulen die höchste, die nach den vorliegenden 
Untersuchungen in irgend einem Lande vorkommt. Die für die Arbeitszeit 
gefundenen mittleren Zahlen waren zum Theil ganz exorbitante: in den 
unteren Classen der vollclassigen Schulen mit 6 Stunden 24 Minuten 
beginnend, stieg dieselbe in den oberen Classen der Lateinschule bis auf 
10 Stunden 48 Minuten mittlerer täglicher Arbeitszeit; ja an einzelnen Schulen 
wurden für die oberen Classen 14 Stunden und darüber als nothwendige 
Arbeitszeit ermittelt. Der Gewinnung zuverlässiger Resultate aus einem 
Vergleich der Arbeitszeiten mit dem Gesundheitszustände der Schuljugend 
stehen in der Verschiedenheit der äusseren Verhältnisse so erhebliche Schwierig¬ 
keiten entgegen, dass eine Verwerthung, wie sie von Key innerhalb gewisser 
Grenzen durch Gegenüberstellung solcher Schüler, welche die mittlere Arbeits¬ 
zeit erheblich überschreiten und solcher, die unter derselben bleiben, ver¬ 
sucht worden, bindende Schlüsse nicht zulässt, wenn auch eine Beziehung 
beider zu einander keinem Zweifel unterliegt. 

Die folgenden Capitel behandeln gleichfalls auf Grund des der Commission 
gelieferten und von ihr gesichteten Materials das Vermögen der Schüler, 
dem Unterricht zu folgen und ferner die Schlafzeit und deren Verhältniss 
zum Gesundheitszustände der Schüler. Indem der Verfasser die für Schlaf, 
Mahlzeiten, Spiel, Körperbewegung etc. nothwendigen Stunden in Abrechnung 
bringt, resultirt diejenige Arbeitszeit, die mit Rücksicht auf die normale 
Entwickelung als zulässig erachtet werden kann — in den unteren Classen 
(vom 10. Lebensjahre) 6, in den oberen 9 Stunden tägliche Arbeitszeit —. 
Das Capitel „Schullocalität“ enthält die Kohlensäurobestimmungen Hey- 
mann’s, die mit den in Deutschland ausgeführten Untersuchungen im grossen 
Ganzen übereinstimmen. In Bezug auf Beschaffenheit und Grösse der Schul- 
localität sind eine Menge von Details vorgeführt, die geeignet erscheinen, die 
auf diesem Gebiete herrschenden Missstände zu illustriren und eine Formu- 
lirung der an Schullocale zu stellenden hygienischen Anforderungen und 
deren Beachtung vor Fertigstellung des Baues nothwendig erscheinen zu 
lassen. 

Ein anderes, besonders interessantes und wichtiges Capitel behandelt 
die Körperentwickelung der Schüler in verschiedenem Alter und enthält eine 
Reihe sehr werthvoller Details bezüglich des Verhaltens des Wachsthums 
nach Länge und Gewicht in den verschiedenen Stadien der Entwickelung. 
Die hierbei gefundenen Schwankungen zeigen eine bemerkenswerthe Ueber- 
einstimmung mit den im ersten Capitel gefundenen, den verschiedenen 
Stadien der Entwickelung entsprechenden regelmässigen Erhöhungen und 
Senkungen der Krankencurve. Die Krankencurve zeigt ihre erste Spitze 
mit Beginn der Pubertätsentwickelung; in dem Maasse, als diese Entwickelung 


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298 


Kritiken und Besprechungen. 

kräftiger einsetzt, sinkt die Curve Jahr für Jahr, bis die Entwickelung 
vollendet, wo die Curve am tiefsten steht und die Gewichtszunahme die 
allerstärkste ist. Unmittelbar nach Vollendung der Pubertätsperiode sehen 
wir den jährlichen Längen- und Gewichtszuwachs schnell abnehmen und 
die Krankencurve ebenso schnell ansteigen, um mit dem neunzehnten oder 
zwanzigsten Lebensjahre ihre zweite Spitze zu erreichen. Diese interessanten 
Ergebnisse der verschiedenen Widerstandskraft während der verschiedenen 
Entwickelungsphasen finden ihre Bestätigung durch die Untersuchungen 
in Kopenhagen. In dem folgenden Capitel finden wir die Vorschläge Key’s 
und der Commission betreffend die für die einzelnen Altersclassen zulässige 
Grösse der Arbeitszeit und das Verhältniss der Schularbeit zur Hausarbeit. 
Zwischen je zwei Unterrichtsstunden verlangt Key eine Pause von 15 Minuten. 

Das Capitel „die hygienische Aufsicht 41 enthält ein von Key entworfenes 
Regulativ, das die Stellung und die Befugnisse des Schularztes regelt und 
in den meisten Punkten als mustergültig angesehen werden kann. Hier ist 
auch zum ersten Male unter Nr. 5 von der Verhütung der Verbreitung 
ansteckender Krankheiten durch die Schule die Rede, ein Punkt, über dessen 
Vernachlässigung sich Referent schon früher gelegentlich der Besprechung 
des auf dem VI. internationalen Congress für Hygiene in Wien gestellten 
Themas „Aerztliche Ueberwachung der Schulen“ dahin geäussert hat, 
dass, wenn ein Kind Scharlach oder Diphtherie acquirirt, weil der Nachbar 
mit inficirten Kleidungsstücken oder Effecten zum Schulbesuch wieder zage¬ 
lassen wurde, dies sehr viel verhängnisvoller und in seinen Folgen weit- 
tragender ist, als wenn eine mangelhafte Beleuchtung bei angestrengter 
Thätigkeit der Augen dazu beiträgt, dass die Anlage zur Myopie in dem 
einen oder anderen Falle etwas früher zur Entfaltung kommt, als es sonst 
vielleicht der Fall gewesen sein würde, oder wenn die ungewohnte sitzende 
Lebensweise und der Mangel an Bewegung zu Ernährungsstörungen und 
Blutarmuth oder zu nervösen Beschwerden Anlass giebt. Diese Folgezustände 
des Schulbesuchs können bei sorgfältiger Ueberwachung seitens der Eltern 
und des Arztes bis zu einem gewissen Grade vermieden werden, wenn nicht 
anders, durch vorübergehende Entfernung des Kindes aus der Schule, die 
Ansteckungsgefahr dagegen ist bei mangelnder Vorsicht eine unvermeidbare 
und unberechenbare. Gegen diese Gefahren das Kind in erster Linie zu 
schützen, soweit es in seinen Kräften steht, ist Pflicht des Staates, wie es 
das Recht der Eltern ist, dies zu fordern* Dass hier noch Vieles zu thun 
übrig bleibt, lehrt die tägliche Erfahrung. Um nur Einiges zu erwähnen, 
ist nicht bloss der Grösse des Luftraumes und der Ventilation der Schulen 
grössere Aufmerksamkeit zuzuwenden, sondern Vor Allem durch Zusammen¬ 
wirken des Schularztes, des Hausarztes und des Lehrers auf die sorgfältigste 
Ausführung der Desinfection in jedem einzelnen Falle hinzuwirken, wobei in 
Ermangelung einer ausreichenden Desinfection auf dem Wege der Vereins- 
thätigkeit Kleidung und Schuleffecten unbemittelter Schüler zu erneuern 
sind; auch sollten von Infectionskraiiklieiten genesene Schüler bis auf Weiteres 
von den anderen Schülern isolirt gesetzt werden. Ferner bedürfen alle gemein¬ 
samen Unterrichtsmittel, insbesondere solche, die von einer Hand in die andere 


J ) Cfr. das Referat dieser Zeitscl rift, Bd. XX, Heft 2. 


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299 


Collineau, L’Hygiene ä l’ficole. 

gehen (Schülerbibliotheken), der sorgfältigsten Ueberwachung; sobald eine 
Infection derselben vermuthet werden kann, sind solche Bücher zu vernichten. 
Auch sollten in jedem Erkrankungsfall die Geschwister des Erkrankten so 
lange vom Schulbesuch ausgeschlossen werden, bis der Nachweis erbracht 
ist, dass eine ansteckende Krankheit nicht vorliegt. Endlich ist der Rein¬ 
lichkeit der Schullocale, vornehmlich der Subsellien und des Fussbodens, eine 
viel grössere Aufmerksamkeit als bisher zuzuwenden, desgleichen der Rein¬ 
haltung der Aborte und der Qualität des Trinkwassers. Kehren wir nach 
dieser durch die Wichtigkeit der Sache entschuldbaren Abschweifung zur 
Key’sehen Arbeit zurück, so ergab die Untersuchung der höheren Mädchen¬ 
schulen, wie das letzte Capitel zeigt, dass die Gesundheitsverhältnisse an den 
Mädchenschulen ebenso trostlos sind wie an den Knabenschulen Schwedens, 
und dass auch hier eine bedeutende Herabsetzung der einseitigen geistigen 
Anstrengung und eine weit grössere Förderung der körperlichen Entwicke¬ 
lung und physischen Erziehung ein dringendes Postulat ist. — Ein Auszug 
der Tabellen Key’s und 12 Curventafeln bilden den Schluss des Buches. 

Die Bedeutung der Key’sehen Arbeit für die Schulhygiene liegt in dem 
Umstande, dass in derselben für eine Reihe bisher theoretisch angenommener 
Beziehungen die zahlenmässige Unterlage gegeben ist. Aus dem reichen 
Inhalt derselben konnte Referent nur auf einige der wichtigsten Schluss¬ 
folgerungen hinweisen, doch dürften diese Hinweise genügen, recht Viele 
auch bei uns zum Studium des Werkes selber anzuregen. 

E. Roth (Belgard). 


L’HygiÖne & l’ficole. Pedagogie scientifique par Je Dr. A. Collineau, 
Professeur aux cours normaux de Ja societe pour Vinstruetion eleinen- 
taire , Laureat de VInstitut, Officier d’Academie. Paris , J. B. BailJiere 
et fils , 1889. 318 p. avec 50 figures intercalees dans Je texte . 

Der, Verfasser behandelt in dem vorliegenden Werke in elf Capiteln 
die Hygiene der Schule und die Beziehungen derselben zur Erziehungslehre, 
ohne indess wesentlich Neues zu bringen. Einzelne Abschnitte des Buches, 
insbesondere die auf die körperliche Erziehung bezüglichen, sind mit grosser 
Wärme geschrieben und interessant zu lesen. Nachdem zunächst die Schule 
nach ihrer Einrichtung und Beschaffenheit — Lage, Bauart, Grösse, Heizung 
und Beleuchtung — besprochen, folgt eine Erörterung über Subsellien, Unter¬ 
richtsmittel und Pausen. Wenn der Verfasser in einem besonderen Capitel 
über die Mahlzeiten in der Schule das Verlangen stellt, dass während einer 
der Pausen in einem besonderen Refectorium des Schulgebäudes den Kindern- 
eine gute und nahrhafte Mahlzeit gratis geliefert werde, so beweist eine 
solche Forderung, wohin wir bei einem Zuviel an Wärme schliesslich gelangen. 
Als Ursachen der Myopie werden mangelhafte Beleuchtung, Missverhältniss 
zwischen Tischhöhe und Grösse des Schülers und dadurch bedingte schlechte 
Haltung und schlechter Druck der Bücher beschuldigt. Nicht genügend wird 
hier der Unterschied zwischen den angeborenen schweren Formen und den 


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300 


Kritiken und Besprechungen. 

erworbenen leichteren Graden der Myopie betont. Wenn der Verfasser für 
das häufigere Vorkommen der Myopie in Deutschland die Anwendung der 
Schreib-Lesemethode verantwortlich machen will, so ist das nicht richtig, 
wie der Entwickelungsgang der erworbenen Myopie lehrt. Dass es gegen 
die unter allen Umständen gezwungene Körperhaltung, wie sie das Schreiben 
erfordert, kein besseres Correctiv giebt als methodische körperliche Bewegung 
und solche desshalb nach jeder Schreibübung als wünschenswerth zu ver¬ 
langen ist, ist zuzugeben. Mit Recht eifert der Verfasser gegen die geistige 
Ueberbürdung im Allgemeinen und die langen häuslichen Arbeiten im Be¬ 
sonderen, die, meist bei schlechter Beleuchtung ausgeführt, die Zunahme der 
Myopie begünstigen. „Mehr noch als Gelehrte erfordert der Dienst der 
Republik Männer. Von dem Tage an, wo die militärische Begeisterung in 
das Programm der Schule einzieht, wird die geistige Ueberbürdung ein 
unwiderstehliches Correctiv gefunden haben.“ 

In dem Capitel über die Disciplin in der Schule müssen wir uns den 
Vorwurf gefallen lassen, dass die körperliche Züchtigung, ein Ueberbleibsel 
aus barbarischer Zeit, bei uns in Deutschland noch viele Anhänger findet- 
Was die körperlichen Uebungen betrifft, so ist seit 1883 der Turnunterricht 
an allen öffentlichen Schulen Frankreichs obligatorisch eingeführt, jedoch 
ist die Ausführung dieser Verordnung noch eine sehr unvollkommene, da es 
nicht bloss an geeigneten Kräften, sondern auch an einheitlichen und aner¬ 
kannten Methoden fehlt. Erst im Jahre 1888 bereitete sich eine Besserung 
in dieser Beziehung vor. Nachdem die Stadt Paris angefangen hatte, im 
Jahre 1888 facultative Turncurse für Turnlehrer und Turnlehrerinnen ein¬ 
zurichten, fing das Project einer Art von Centralturnanstalt an, greifbare 
Gestalt anzunehmen. Wir erfahren ferner, dass die Einrichtung der Ferien- 
colonieen, die erst seit 1884 zunächst in Paris zur Ausführung gelangte, von 
Jahr zu Jahr an Boden gewonnen hat. Die letzten Capitel, darunter auch 
eins über die Suggestion als Erziehungsmittel, haben kein eigentlich hygie¬ 
nisches Interesse. In Bezug auf letzteres mag erwähnt werden, dass der 
Verfasser der Sache sehr enthusiastisch gegenübersteht und die Erfolge der 
Suggestion als moralisches Erziehungsmittel an der Hand der Erfahrungen 
Liebault’s, Berillon’s und Bernheim’s rühmend hervorhebt, schliesslich 
aber doch der Forderung Charcot’s sich anschliesst, dass erst weitere Unter¬ 
suchungen darüber Aufklärung geben könnten, unter welchen Umständen 
das Verfahren angewandt werden dürfe und unter welchen nicht. Noch 
weniger wie der Inhalt dieses Capitels selber sind die zur Illustration des Ge¬ 
sagten beigefügten Bilder „ wanoeuvres initiales “, „phinomenc de catalepsie“ etc. 
geeignet, die deutsche Wissenschaft aus ihrer Reserve gegenüber einer Er¬ 
scheinung heraustreten zu lassen, deren unmittelbare Folgen vielleicht 
manches Mal überraschend, deren mittelbare jedoch unter allen Umständen 
schädliche sind. Von den übrigen dem Werke beigefügten Zeichnungen 
waren wir den meisten derselben kurz zuvor in dem classischen Werke 
Arnould’s „ NotucauxelementscThygüne “ unter „ legroupescolaire u begegnet. 

E. Roth (Belgard). 


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Martin, Aerztl. Erfahrungen über die Malaria der Tropenländer. 301 


Dr. Ludwig Martin: Aerztliche Erfalmmgen über die Malaria 
der Tropenländer. Berlin, Jul. Springer, 1889. 8. 65 S. 

Auf Grund einer siebenjährigen umfangreichen praktischen Erfahrung 
im Sultanat Deli an der Nordostküste Sumatras, südlich von Atscheh, 3*5° 
nördlich vom Aequator, beschreibt Martin in seiner fesselnd geschriebenen 
Arbeit nicht nur die Malaria, sondern daneben auch im Vorübergehen kurz 
die anderen den Tropen eigenthümlichen Leiden, welche den Europäern den 
Aufenthalt daselbst erschweren. Als letztere nennt er: 

1. Die sich zur idiopathischen Hypertrophie des linken Herzens 
steigernde vermehrte Herzthätigkeit in Folge der durch die hohe 
Temperatur hervorgerufenen übermässigen Schweissabsonderung. 

2. Die ebenfalls durch die hohe Temperatur und die dadurch bedingte 
stärkere Flüssigkeitszufuhr hervorgerufene Hyperämie der Leber, 
verbunden mit Anschwellung derselben und verminderter Gallen¬ 
absonderung, zumal bei Alkoholmissbrauch. 

3. Die aus gleichen Gründen stammende und durch unvernünftige 
Furcht vor dem Genuss von Früchten gesteigerte Constipation. 

4. Die besonders bei sitzender Lebensweise und bei Frauen auftretende 
Anämie. 

5. Die durch Zusammenwirken verschiedener Umstände hervorgerufene 
Schlaflosigkeit. 

6. Die durch das eigenthümliche aufregende Leben bedingte Nervo¬ 
sität, die sich häufig zur Neurasthenie steigert und durch Alkohol¬ 
missbrauch und sexuelle Excesse, insbesondere die bei den unver- 
heiratheten Europäern übliche Maitressenwirthschaft, einen hohen 
Grad erreicht. 

7. Die gelbliche Veränderung der Hautfarbe, welche nicht mit 
dem sogenannten „Verbrennen“ durch die Sonne identisch ist. 

Alle übrigen, sonst dem Klima der Tropen zugeschriebenen krankhaften 
Veränderungen seien Folgen der in verschiedenartigsten Formen auftreten¬ 
den Infection mit Malariagift. 

Die Sterblichkeit an derselben betrug 1885 nach dem Berichte der 
indischen Regierung 17*18 Proc. der Gesaramtsterbliehkeit', während auf 
Cholera nur 1*95 Proc. und auf Pocken nur 0*408 Proc. entfielen. 

Als Träger des Giftes sei nicht ein Bacillus, sondern das amöbenartige 
„Plasmodium Malariae“ zu bezeichnen, welches die rothen Blutkörperchen 
unter Bildung eines schwarzen Pigmentes, des Melanins, zerstöre. 

Dasselbe verbreite sich besonders in Alluvialboden mit Sümpfen, in 
welchem unter der Tropenwärme fortwährender pflanzlicher Zerfall statt¬ 
finde, oder in verlassenen, früher bebauten Landstrecken, zumal in den 
vorher bebauten und entwässerten, nach einigen Jahren aber wegen auf¬ 
hörender Ertragsfähigkeit verlassenen und nun versumpfenden Tabaks¬ 
pflanzungen. „Dagegen schützten nur die grösste Wildniss oder voll¬ 
kommene Cultur eine Gegend vor Malaria.“ 


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302 


Kritiken und Besprechungen. 

Das Gift werde besonders durch den Luftzug verbreitet, der über in 
geringer Nähe befindliches höher gelegenes Land hinwegstreiche; daher 
seien besonders Flussniederungen und Bergabhänge gefährlich. Aus diesem 
Grunde lege man die Wohnhäuser thunlichst auf Hügeln an und stelle das 
Haus auf einen den alten Pfahlbauten ähnlichen Rost, umgebe das Haus 
auch mit einem Abzugsgraben. 

Die meisten Infectionen fänden statt beim Umgraben von Boden auf 
Pflanzungen, für Eisenbahnbauten u. dergl. Den bösartigsten Charakter habe 
die in den Flussdeltas mit Brackwasser (Mischung von Salz- und Süsswasser) 
bezw. in Salzwassersümpfen gebildete Malaria. 

Am meisten von der Erkrankung würden Europäer befallen, bei denen 
auch die schweren acuten Formen vorwögen, ihnen folgten die Chinesen, 
dann die Malayen und ihnen Gleichgestellte, während die von der Coromandel- 
küste (Madras) eingeführten Tamils, wie die Neger aus Afrika nahezu immun 
zu sein schienen. 

Am meisten erkrankten Männer und Frauen in der Blüthe der Jahre, 
doch sei kein Alter verschont und besonders gefährlich die Infection für 
Säuglinge bei den Europäern. 

Männer, überhaupt mehr im Freien beschäftigte Personen, erkrankten 
meist an acuten Formen, Frauen und an das Haus gefesselte Kaufleute 
und Beamte besonders an der chronischen Malariakachexie. 

Gefährlich und die Infection unterstützend wirke eine mit den Landes¬ 
gebräuchen im Widerspruche stehende Ernähning, z. B. nur durch Conserven, 
ferner Opiumrauchen, Opiummissbrauch und Excesse in Baccho et Yenere. 
Unberechtigt sei indessen die Furcht vor dem Verweilen im Freien während 
der erfrischenden Morgen- oder Abendstunden. 

Bäder müssten nicht im Freien, besonders nicht um Sonnenuntergang 
genommen werden, seien aber im Badezimmer ohne Gefahr; Trinkwasser sei 
zweimal zu filtriren. 

Die Incubation schwanke zwischen Stunden und Tagen, bei angeblich 
längerer Incubation handle es sich meist um Rückfalle. Die Krankheit trete 
plötzlich ohne Vorläuferstadium „in ewigem Wechsel der Erscheinungen“ 
stets mit Mangel an Appetit, ausserdem mit Temperatursteigerung, 
Schweissen und Milzschwellung auf als Interraittens, perniciöse und larvirte 
Intermittens, Remittens, Continua, Kachexie. Dabei befalle Quotidiana vor- 
zugsVeise Europäer, Tertiana Malayen wie Javaner und Quartana acclimati- 
sirte Chinesen und Tamils. 

Unter den larvirten Formen, gegen die besonders Antifebrin wirksam 
sei, seien neben den verschiedenen Trigeminusneuralgien auch intermitti- 
rende Coryza, sowie Schmerzen in den verschiedensten Nerven bemerkens- 
werth. Ferner komme eine mit sexueller Infection gar nicht zusammen¬ 
hängende foudroyante Entzündnng von Hoden und Nebenhoden, 
weiter plötzlich auftretende Muskel Infiltrationen und entzündliche 
Schwellungen der Glandulae iliacae externae, besonders der Rosen¬ 
müll er’sehen Drüsen, vor. 

Am schwersten sei die oft dem Typhus ähnelnde Remittens, doch 
verschaffe das glückliche Ueberstehen einer solchen eine gewisse Immunität 
gegen andere Malariaerkrankungen. 


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Martin, Aerztl. Erfahrungen über die Malaria der Tropenländer. 303 

Die Malariakachexie fasst Martin als directe Folge der Infection, 
nicht als Complication oder Ausgang anderer Formen auf. Schwere Locali- 
sationen seien der oft in 24 Stunden auftretende Verlust beider Hornhäute, 
sowie Gangrän anderer Stellen. Leberabscess und Endocarditis seien selten, 
häufig dagegen multiple Abscesse im Unterhautzellgewebe, im Gehörgange, 
neben dem After und an der Parotis. Knochenbrüche heilten schlechter. 

Die hydropische Form der Malaria sei vielfach in schweren Fällen der 
Beriberi gleich, von der es Martin überhaupt zweifelhaft ist, ob sie nicht 
schliesslich auf Malariainfection zurückzuführen sei. 

Ebenso seien die als Dysenterie bezeichneten Fälle, da ihnen die 
Contagiosität abginge, auf Malaria zurückzuführen, übrigens, wenn man 
nicht gleich im Anfänge grössere Chininmengen und reichlich Opium gäbe, 

— ausser durch Verlassen des Tropengebietes — schwer zu heilen. Das 
schwerste Bild der Darmmalaria böten die mit Cholera leicht verwechselten 
Fälle der Febris intermittens perniciosa algida s. cholerica. 

Endlich kämen noch eigenthümliche, leicht mit Tuberculose zu ver¬ 
wechselnde Lungenkatarrhe — neben Pneumonie und Pleuritis — vor. Es 
fehle aber der Tuberkelbacillus, und nach Verlassen der Tropengegend trete 
Heilung auf. 

Die Prognose richte sich nach Constitution, Alter, Lebensweise und 
Vermögens Verhältnissen (Möglichkeit der Rückkehr nach Europa), sei besonders 
trübe bei Germanenkindern und bei Alkoholmissbrauch. 

Eine allgemeine prophylactische Therapie durch Beseitigung der 
hygienischen Missstände sei leider aus wirthschaftlichen Gründen unaus¬ 
führbar. 

Für den Einzelnen sei ausser Vermeidung der erwähnten Schädlichkeiten 
wichtig, die Reise in die Tropen während der drei letzten Jahresmonate 

— mit Rücksicht auf die Regenzeit und ihre geringere Gefahr bezüglich 
der Malaria — vorzunehmen. Kleidung, Nahrung, Wohnung seien von 
Wichtigkeit. 

Bei der Therapie treten neben den verschiedenen Antipyreticis und 
Arsenik besonders Aufenthaltswechsel in verschiedenem Grade in Betracht : 
1) einfacher Wechsel des Platzes im Lande ohne Rücksicht auf dessen Salu- 
brität; 2) Aufenthalt an einem hochgelegenen oder als besonders gesund 
erkannten Platze, ebenfalls im Lande selbst; 3) Reise nach und Aufenthalt 
an einem innerhalb der Tropen gelegenen, aber von Malaria freien Orte 
(z. B. Singapore); 4) Heimkehr nach dem malariafreien Geburtslande, d. h. 
nach Europa. 

Bei der grossen Wichtigkeit, welche gegenwärtig, Dank unserer coloni- 
satorischen Thätigkeit, die Tropengegenden für uns haben, sei die kleine 
Schrift, welche gewissermaassen eine kurze Tropenhygiene enthält, der 
allgemeinen Aufmerksamkeit, zumal der in jene Gegenden gehenden Aerzte 
warm empfohlen. 

Dr. R. Wehm er (Berlin). 


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304 


Kritiken und Besprechungen. 


H. Emmerich und H. Trillich: Anleitung zu hygienischen 
Untersuchungen. Nach den im hygienischen Institut der königl. 
Ludwig-Maximilians-Universität zu München üblichen Methoden zu¬ 
sammengestellt. Mit einem Vorwort von Dr. Max v. Pettenkofer. 
Mit 73 Abbildungen. München, Rieger’sehe Universitäts-Buchhand¬ 
lung, 1889. kl. 8. 317 S. 

Bei den praktischen Cursen zur Vorbereitung der Physicatscandidaten 
hatte sich im Münchener hygienischen Institut längst das Bedürfniss heraus¬ 
gestellt, die wichtigsten hygienischen Methoden in einer kurz gefassten An¬ 
leitung den Hörern in die Hand zu geben. Die Beschränkung auf die 
gebräuchlichsten Methoden rechtfertigt sich hierbei schon dadurch, dass 
man von dem Physicatscandidaten, der gleichzeitig aus einer Reihe von 
Fächern Proben seines Wissens ablegen soll, unmöglich eine vollständige 
Kenntniss und Beherrschung aller hygienischen Untersuchungsmethoden, 
wie sie sich beispielsweise in dem Buche von Flügge dargestellt finden, 
verlangen kann. 

Dafür, dass unter den bekannten Methoden die einfachsten und zuver¬ 
lässigsten hier ausgewählt wurden, bürgt schon der wissenschaftliche Ruf 
des Instituts, aus welchem diese Anleitung hervorgegangen. Dieselbe 
berücksichtigt zunächst die meteorologischen Untersuchungen, die chemische 
Untersuchung von Luft und Wasser, die Untersuchung des Bodens, die 
bacteriologischen Prüfungsmethoden für Wasser, Luft und Boden, ferner 
die Untersuchung der Nahrungs- und Genussmittel und von Gebrauchs¬ 
gegenständen, endlich die Prüfung von Baumaterialien und die Unter¬ 
suchung von Ventilation und Beleuchtung. 

Der Inhalt ist somit für den eng bemessenen Raum des Büchleins ein 
ausserordentlich reicher. Es versteht sich, dass demgemäss Alles auf den 
knappsten präcisesten Ausdruck gebracht ist, der gewiss beim praktischen 
Gebrauche nur angenehm empfunden werden kann. Eine Auswahl zwischen 
verschiedenen, anscheinend gleich berechtigten Methoden würde den Prak¬ 
tiker, der sich nicht gerade fortwährend, sondern, wie dies beim Amtsärzte 
die Regel, nur vorübergehend mit hygienischen Untersuchungen zu beschäf¬ 
tigen hat, wohl eher stören als fordern müssen. 

Eine grosse Zahl einfacher, schematisch gehaltener Abbildungen erhöht 
wesentlich das Verständniss, sowie auch durch Beispiele für die Berechnung 
die praktische Benutzung allenthalben erleichtert wird. Wir glauben daher, 
dem sehr empfehlenswerthen Buche eine ausgedehnte Verbreitung weit über 
den Kreis des Münchener hygienischen Instituts mit Sicherheit Vorhersagen 
zu dürfen. 

Dr. Büchner (München). 


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Pause, Naturgeschichte des Diphtherie- ti. Scharlachpilzes. 305 


F. Hueppe: Die Methoden der Baoterienforschung. Vierte 
vollständig umgearbeitete und wesentlich verbesserte Auflage. Wies¬ 
baden, C. W. Kreidel, 1889. 8. 434 S. mit zwei Tafeln in Farben¬ 
druck und 68 Holzschnitten. 

I)a9 in vierter Auflage vorliegende Hueppe’sehe Lehrbuch ist eine voll¬ 
ständige Umarbeitung der früheren Auflagen. Es erschien dem Verfasser 
nicht genügend, die Fortschritte, welche die bacteriologische Methodik im 
Laufe der letzten Jahre gemacht hat, und welche „zum grössten Theil im 
Ausbau von Einzelheiten bestanden“, die es ermöglichten, „die biologischen 
Grundlagen der einzelnen Methoden immer besser zu erkennen“, einfach in 
den Plan der früheren Auflagen einzufügen. Eine vollständige Umarbeitung 
gestattete es, die Methoden biologisch besser zu entwickeln, historisch besser 
zu sichten, und damit die vom Verfasser von Anfang an erstrebte Objecti- 
vität der Darstellung besser durchzuführen. Der Umfang der neuen Auflage 
ist gegen den der beiden letzten aus dem Jahre 1885 um nahezu 200 Seiten 
vergrössert und die Zahl der Holzschnitte entsprechend vermehrt. 

Das Werk muss auch in dieser neuen Form als ein unübertroffenes 
Hand- und Nachschlagebuch für Lehrer und Vorgeschrittene und als ein 
objectiver und zuverlässiger Führer für Anfänger und Schüler bezeichnet 
werden. Libbertz (Frankfurt a. M.). 


Dr. med. Pause: Die Naturgeschichte des Diphtheriepilzes 
und des ihm verwandten Scharlachpilzes. Ein Weg¬ 
weiser zu einer rationellen Prophylaxe und Behandlung der Diphthe- 
ritis. Dresden und Leipzig, Pierson, 1889. 63 S. mit Tafeln und 

Zeichnungen. 

Wenn ein bejahrter Arzt, angeregt durch eine über drei Jahre dauernde 
Diphtherie-Epidemie an seinem Wohnort, erfasst von der subjectiven Wahr¬ 
scheinlichkeit eines ätiologischen Ideenganges, seinen Beitrag liefert zu den 
noch immer lückenhaften Theorieen über die unheilvollste aller auf Misch- 
infection beruhenden Volksseuchen, so wird ihm die Kritik die Beachtung 
nicht vorenthalten dürfen, welche jeder ernsten Arbeit gebührt. Mit Rück¬ 
sicht und Bescheidenheit sucht Pause sich an Oertel und Becker resp. 
deren Coccusentdeckungen anzulehnen und gegen Löffler,Klebs und Emme¬ 
rich Stellung zu nehmen. Wenn er dann im weiteren Verfolg auch die 
Weidenanpflanzungen, wie sie im Elbthal für die Korbmacherei gepflegt 
werden, eine Mucorart (Mucor salicinus, verkümmerte Form des Mucor race- 
mosus oder minimus), zur näheren Untersuchung, Beobachtung und Züchtung 
heranzieht und dahin gelangt, es als Resultat dieser Studien hinzustellen, 
dass die Mucorsporen identisch sind mit dem scheinbar von der Wissen- 

Viertelj&hrsschrift für Gesundheitspflege, 1890. 20 


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3Ö6 Kritiken und Besprechungen. 

schaft abgethanen „Micrococcus diphtheriticus“, dass jene in unsere Ton¬ 
sillen eindringenden Sporen die Diphtherie erzeugen, — so sieht er gleichzeitig 
auch selbst voraus: „Diese sorgfältig ausgeführten, wiederholt auf ihre Richtig¬ 
keit geprüften Beobachtungen werden mindestens für unvollständig erklärt, 
anders ausgelegt, gar bezweifelt werden.“ — Solchen Zweifeln Ausdruck 
zu geben und die Methode des Verfassers für unmethodisch und etwas ante- 
diluvian zu erklären, wird allerdings kaum irgend ein Referent, der durch 
die neuere bacteriologische Schule seinen Weg genommen hat, Anstand nehmen 
dürfen. Möge der Autor sich mit dem kargen Lohn, der allen seinen Con- 
sortialen auf dem Felde der mikrobiologischen Diphtherie-Erforschung zu 
ernten beschieden war, bis auf Weiteres trösten. 

Wern ich (Cöslin). 


Prof. Dr. Julius Arnold: Ueber den Kampf des menschlichen 
Körpers mit den Baoterien. Akademische Rede. Heidelberg, 
C. Winter, 1889. 46 Seiten. - . 

Der Verfasser stellte sich die gewiss nicht leichte Aufgabe, innerhalb 
des engen Rahmens einer akademischen Gedächtnissrede (welche dem An¬ 
denken des Reorganisators der Heidelberger Hochschule: Karl Fried¬ 
riche, gewidmet ist) die Quellen, Stätten und Bahnen der feacterieninvasion 
zu schildern, auf die Beschreibung jener Schutzvorrichtungen, mittelst 
welcher der menschliche Organismus seinerseits gegen das Eindringen und 
die Besitzergreifung von Seiten der pathogenen Mikroben sich wehrt, näher 
einzugehen und diejenigen Einrichtungen zu erörtern, wie sie in den vitalen 
Eigenschaften und der chemischen Zusammensetzung der Gewebe, der Säfte 
des Körpers vorgesehen scheinen, um die Entwickelung und Vermehrung 
solcher Lebewesen zu hemmen. 

Wie Arnold seinem Thema gerecht wird und das Ziel erreicht, nicht 
nur zur Beseitigung der zeitgenössischen Bacterienfurcht, sondern auch zum 
Erringen von Erfolgen im Kampfe mit den Krankheitserregern beizutrageu, 
wird zu erfahren jedem Leser der ruhigen und formvollendeten Betrachtung 
ein Genuss sein. Der Phagocytenlehre, insbesondere der „phagocytären“ 
Rolle der Leukocyten möchte Arnold den beanspruchten Werth für die 
Erklärung der „erworbenen Immunität nicht zuerkennen; hingegen bleibt 
den Leukocyten wohl die eigenartige Bedeutung, dass sie in Folge ihres 
WänderungsVermögens den Bacterien gegenüber eine Art allgegenwärtiger 
Existenz führen und sonach einen Einfluss auf dieselben auszuüben parat 
erscheinen, während Endothelien und Epithelien, denen man gleichartige 
bacterienfeindliche Tendenzen zuzusprechen bereit sein dürfte, immerhin 
erst beweglich werden müssen, um die supponirten Einwirkungen aus¬ 
zuüben. 

Jedenfalls stehen (und darin gipfelt die Rede) dem Körper hemmende 
Schutzvorrichtungen und Schutzeinrichtungen zu Gebote, auch gegen die¬ 
jenigen Mikroorganismen, welche eine Invasion, ja eine Besiedelung bereite 


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Körösi, Kritik der Vaccinationsstatistik. SO? 

vollzogen haben, welche ans einem ektanthropen Abschnitt ihrer Entwicke¬ 
lung den Fortschritt zur endanthropen Existenz gewannen (Verfasser braucht 
für diese Gegensätze die Ausdrücke „ektogen“ und „entogen“). — Im 
Kampfe zwischen menschlichem Organismus und Bacterien spielt zu Gunsten 
des enteren neben der durch die Gewebe wie durch äussere schwächende 
Momente herbeizuführenden Verminderung der Virulenz auch noch der 
zwischen den verschiedenen Mikroben arten bestehende Antagonismus seine 
keineswegs untergeordnete Rolle. Wern ich (Cöslin). 


Joseph Körösi: Kritik der Vaooinationsstatistik und neue 
Beiträge ZUr Frage des ImpfeOÜUtzeS. Berlin, Puttkammer 
und Mühlbrecht, 1889. gr. 8. 240 S. 

Der Verfasser hat neben seinen zahlreichen und vielseitigen statistischen 
Arbeiten auch die Impffrage in den letzten Jahren wiederholt behandelt und 
ist den Lesern dieser Vierteljahresschrift als ein warmer Vertreter derVacci- 
nation wohl bekannt. In dem vorliegenden Buche giebt er eine systematische 
Darstellung der für den Nutzen der Impfung ins Feld geführten Beweise 
und der Einwürfe der Impfgegner. Experiment und ärztliche Erfahrung 
sind für ihn nicht maassgebend, die Entscheidung liegt nach seiner Ansicht 
in der Statistik. Bisher hat diese aber Unzureichendes geleistet: Der viel¬ 
fach benutzte Vergleich der Blatternmortalitäten vor und nach der Einführung 
der Impfung und der Pockensterblichkeiten in gut und schlecht impfenden 
Ländern und Städten stellt nur eine indirecte Beweisführung dar. Ein 
directer Beweis für den Nutzen der Vaccination steht noch aus. Man hegte 
die Ansicht, dass derselbe nur geführt werden könne, wenn für grössere 
Bevölkerungsmengen die Zahl der sämmtlichen Geimpften und Ungeimpften 
bekannt wäre, um dann festzustellen, wie viele von den ersteren und wie 
viele von den letzteren an Pocken erkranken oder denselben erliegen. 
Solche Zählungen für ganze Länder anzustellen, ist aber unmöglich. 

Die von dem Verfasser erdachte neue Methode lässt nun einen ziffern- 
niässigen Nachweis des Einflusses der Impfung zu, ohne dass dazu die 
Kenntniss der Zahl der lebenden Geimpften und Ungeimpften nothwendig 
wäre. Bisher hat man nämlich nur bei den an Blattern erkrankten oder 
verstorbenen Personen den Impfzustand festzustellen gesucht. Körösi liess 
bei den an den verschiedensten Krankheiten behandelten und den ver¬ 
schiedensten Ursachen verstorbenen Personen aufzeichnen, welcher Alters¬ 
klasse sie angehörten und ob sie geimpft oder nicht geimpft waren. Er 
verfügt über Tabellen, von denen die eine den Impfzustand von 20 574 
n 19 ungarischen Hospitälern behandelten Personen, die zweite von 2115 
n denselben Krankenhäusern zu gleicher Zeit vorgekommenen Todesfälle 
Mithält. Endlich ist mit Hülfe der Medicinalbeamten der Impfzustand von 
10306 im Jahre 1886 in 10 ungarischen Städten verstorbenen Personen 
estgesteUt worden: Ueberall ist Alter und Todesursache resp. der Krankheit 
berücksichtigt. 

20 * 


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308 


Kritiken und Besprechungen. 

Als ein das neue Verfahren erläuterndes Beispiel sei die Art und Weise 
mitgetheilt, in welcher die Pockenmorbidität der Ungeimpften aus den 
Krankheitstabellen berechnet werden. 

Unter den 20 574 in ungarischen Hospitälern vorgekommenen Er- 
krankungsfällen waren die mehr als ein Jahr alten Personen mit 19 238 
Nichtblattern-Erkrankungen betheiligt. Unter diesen an Nicht blättern 
Erkrankten befanden sich 12*7 Proc. Ungeimpfte. Hätte nun die Impfung 
keinen Einfluss auf die Pockenmorbidität, so würden die Ungeimpften an 
den gleichzeitig vorgekommenen 1113 Blatternfallen ebenfalls mit ungefähr 
12*7 Proc. == 141 Erkrankungen betheiligt gewesen sein. Statt dessen 
betrug die Zahl der Pockeufälle bei Ungeimpften 465. Die unterlassene 
Impfung hatte also die Erkrankungsdisposition um das 37 s fache gesteigert. 

Auf ähnliche Weise wird berechnet, dass die Unterlassung der Yacci- 
nation die Gefahr, an Blattern zu sterben, um das 6fache vermehrt. Bei 
wirklich eingetretener Variola zeigten die Ungeimpften eine achtmal höhere 
Sterblichkeit als die Geimpften. 

Ein Einfluss der Vaccination auf Entstehung von Krankheiten ist nur 
bei den ungefährlichen Hautaffectionen nachzuweisen, welche bei Geimpften 
eine geringe Vermehrung der Häufigkeit zeigen. Zum Studium der inter¬ 
essanten Einzelheiten kann das Original nur dringend empfohlen werden; 
hier sei nur noch hinzugefügt, dass nach Berechnung des Verfassers diese 
Hautkrankheiten pro Jahr auf eine Million Menschen zweien das Leben 
kosten, während durch die Impfung etwa 2000 erhalten werden. 

ln dem letzten Theile des Buches findet sich eine gründliche Aus¬ 
einandersetzung der Irrthümer und Missbräuche, welche bei der Verwendung 
der Statistik durch die Impfgegner zu Tage treten. Den Schluss bildet 
eine scharfe Kritik iinpfleindlieher Schriften von Reitz und Vogt. 

Dem Werke ist eine graphische Uebersicht der Blatterusterblichkeiten 
in verschiedenen Ländern vor und nach Einführung der Impfung beige¬ 
geben. M. Schulz (Berlin). 


E. Ravenez, Medecitt major ä l’jZcolc de cavcderie de Saumur: La Viö 
du Soldat. Paris, J. B. Bailliere et fils, 1889. 8. 375 S. 

Die sehr rege wissenschaftliche Thätigkeit des französischen Sanitäts¬ 
dienstes hat wieder ein praktisch hygienisches Buch entstehen lassen, welches 
die Absicht verfolgt, die zweckmässigen hygienischen Einrichtungen der 
Armee in weiteren Kreisen bekannt zu machen, namentlich in einer auch 
den Soldaten verständlichen Form. Besonders hat hierbei der Verfasser die 
Zöglinge der Militärschulen vor Augen. 

Der Inhalt des Ganzen umfasst neun Capdtel. Das erste derselben ent¬ 
hält die Recrutirung, welche in allen französischen Hygienen immer 
besonders eingehend behandelt wird. Es werden Alter, Grösse, Gewicht, 
Muskelkraft und allgemeine Körperverhältnisse mit Bezug auf die grossen 
Militärstaaten besprochen, darauf folgen die Brauchbarkeit zu verschiedenen 


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309 


Ravenez, La Vie du Soldat. 

Waffen und die Gründe der Unbrauchbarkeit, die Gesichtspunkte für Wieder¬ 
einstellungen (Rengagements). Den Abschnitt schliesst ein Ueberblick über 
die Recrutirung der Officiere, welche in Frankreich entweder zu diesem 
Zwecke in der Polytechnischen Schule und der Militärschule von Saint-Cyr 
oder vom Unterofficier aus in der Infanterieschule zu Saint-Maixent, der 
Cavallerieschule zu Saumur und der Artillerie- und Genieschule zu Versailles 
ausgebildet werden. Bei Weitem die grösste Menge der Officiere kommt 
aus Saint-Cyr. 

Das zweite Capitel beschäftigt sich mit der Einstellung. Die brauch¬ 
bar befundenen Leute werden ärztlich untersucht und zu ihrem Truppen- 
theile geschickt, wo sie eine nochmalige ärztliche Untersuchung durch¬ 
zumachen haben, deren Resultat und deren Ergebniss in ein Register 
eingetragen wird. 

Das dritte Capitel beschäftigt sich mit der Verpflegung, welche im 
Frieden aus 1000g Brot, 300g Fleisch, 100g frischen Gemüsen und 30g 
trockenen Gemüsen besteht, zu diesen 1430 g fester Nahrung kommen 
2570 g Wasser oder flüssige Nahrungsmittel, so dass der Soldat täglich 5 kg 
Nahrungsstoffe einführt, bei einem Gesammtgewicht von 55 kg seines 
Gewichts. Bei dieser Verpflegung nehmen die Recruten ausnahmslos zu, 
dieselbe ist sogar besser als die der ländlichen Bevölkerung im Allgemeinen 
und speciell der gleichalterigen Gesellschaft von Paris. Für Kriegsverhält¬ 
nisse, Expeditionen etc. ist die Verpflegung reichlicher, doch nur sehr unbe¬ 
deutend, da nur statt 30 g 60 g trockenes Gemüse gereicht werden. Der 
Verfasser verlangt statt 300 g 500 g Fleisch. Eine Vergleichung der ver¬ 
schiedenen Armeen zeigt die Vertheilung der Ei weisskörper, der Kohlen»- 
hydrate und des Fettes. Es folgt sodann die Betrachtung der einzelnen 
Nahrungsmittel, Brot, Zwieback, Fleisch, Fisch, Gemüse, an welche sich die 
gelegentlichen Nahrungsmittel schliessen, unter denen Eier, Sardinen, Wurst 
und Käse verstanden werden. Den Conserven, deren Zubereitung durch das 
System Appert, die Austrocknung und die Kälte, beschrieben werden, wird 
eine specielle Besprechung und hohe Würdigung zu Theil. Weniger bekannt 
als diese Nahrungsmittel sind wohl die kraftgebenden Nahrungsmittel (vivres 
dynamogenes ), welche von dem französischen Marinearzt He ekel stammen. 
Sie bilden eine Mischung von Fleischpulver und einer aus Afrika stammen¬ 
den Bohne, welche nicht nur nährend wirkt, sondern auch in hohem Grade 
das Nervensystem anregt, so dass eine Gabe von 4 bis 6 g tägliche Marsch¬ 
leistungen von 40 bis 60 km möglich machen soll. Ausserdem soll diese 
Bohne ein vortreffliches Mittel der Wasserreinigung sein. Eine ähnliche 
Art der Ernährung ist auch bei Pferden angewandt, und soll ebenfalls gute 
Resultate gegeben haben. Weiter wird einer zusammengesetzten Verpflegung 
des Soldaten in der Form der Suppe jedoch mit der gehörigen Abwechselung 
das Wort geredet. 

Von den Getränken des Soldaten findet zunächst das Wasser nach 
seinen physikalischen und chemischen Verhältnissen eine eingehende Be¬ 
sprechung. Bei der Beurtheilung der Wichtigkeit gesunden Wassers für 
die Gesundheitsverhältnisse der Garnisonen wird auf die jetzt ins Leben 
tretende Versorgung der Pariser Casernen mit Quellwasser hingewiesen. 
Nach ihrer Abstammung werden die Wässer a]s Regenwasser, Quellwasser, 


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310 


Kritiken und Besprechungen. 

Flusswasser, Brunnenwasser, Sumpfwasser und Schneewasser besprochen, 
woran sich die verschiedenen'Reinigungsmethoden schliessen. Als dieselben 
sind chemische Methoden, Kochen, Destilliren und Filtriren, angegeben, bei 
letzterem die Filter von Chamberland, Maignen, sowie für grosse 
Massen von Wasser das Filter von Fonciel. Ueber die alkoholischen 
Getränke, deren physiologische und eventuell schädliche Wirkung gewürdigt 
wird, kommt der Autor zu dem Schlüsse, dass der Alkohol ein Nahrungs¬ 
mittel ist, dessen Verwerthung vom Klima und der zu leistenden Arbeit ab¬ 
hängig ist, dessen Gebrauch aber schwer sich regeln lässt. Von den Liqueuren 
ist in der französischen Armee der Absynth von besonderer Bedeutung; er 
wird nicht selten mit Kupfervitriol grün gefärbt. Vorr den gegohrenen Ge¬ 
tränken kommen Wein und Bier in Betracht; die allgemeine Behauptung, 
dass die deutschen Biere mit Salicylsäure versetzt seien, ist nicht aufrecht 
zu erhalten. Kaffee erhält der Soldat täglich im Frieden wie im Kriege, 
wozu grosse Kaffeemaschinen eingeführt Bind. Thee ist weniger nahrhaft 
und daher bei Nationen angebracht, die stark Fleisch essen. Cocablätter 
geben ebenfalls ein anregendes Getränk; über Versuche, in Deutschland das¬ 
selbe in die Kriegsverpflegung einzufahren, wie Verfasser angiebt, ist uns 
nicht? bekannt. Endlich empfiehlt er als hygienisches Getränk des Soldaten 
eine Mischung aus Glycin 1500, Zucker 1500, Weinsteinsäure 1500 und 
amorphem Quassein 0*008, wovon man 3*0 g in ein Liter siedendes Wasser 
wirft und dann abkühlen lässt. 

Das vierte Capitel behandelt die Wohnung des Soldaten. Die per¬ 
manente Form derselben stellen die Casernen dar, welche nach Lage und 
Bauplan gewürdigt werden. Von den seit 1874 in Frankreich erbauten 
findet das System Tollet Erwähnung; derartige Casernen sind in Besangon, 
Bourges, Autun, Cosne ausgeführt worden, trotz aller hygienischen Vortheile 
scheinen sie sich keine Freunde zu erwerben, wie die geringe Zahl der Aus¬ 
führungen beweist. Bei der Construction des einzelnen Zimmers wird statt 
der Tränkung des Fussbodens mit Theer die Anwendung eines ähnlichen 
Stoffes (Carbolinium avenarius) empfohlen. Bei der Frage des cubischen 
Raumes wendet sich Verfasser mit Recht gegen die Ueberschreitung der 
Belegungszahlen, für die Ventilation verlangt er die Behelfe der natürlichen 
Ventilation. Die Beleuchtung geschieht mit Petroleumlampen, die Heizung 
mit eisernen Oefen. Bei der Versorgung der Armee mit Bettzeug wird der 
Wunsch ausgesprochen, dass dies nicht Privatgesellschaften übertragen 
werden solle, sondern durch den Staat geschehe. Zur Desinfection von 
Kleidern und Bettzeug wird noch schweflige Säure empfohlen. Bäder sind 
seit 1883 in der Armee eingeführt, die Douchen werden aber nicht wie in 
der deutschen Armee angewendet, sondern mit einem Spritzenschlauche. Ueber 
die Kücheneinrichtungen wird erwähnt, dass 1887 eine Ausstellung statt¬ 
gefunden hat, wobei Fran^ois-Vaillant und Egrot prämiirt worden 
sind, letzterer ein Dampfapparat, ähnlich dem System Jenking, welches 
in Deutschland viel benutzt wird. Bezüglich der deutschen Casernen ist die 
Bemerkung unrichtig, dass die Wohnräume derselben für das Essen bestimmt 
wären und in denselben grosse Räume zum Exerciren (Salles de Manoeuvres) 
sich fänden, wenn damit nicht die Exercierhäuser gemeint sind. Die In- 
firmerie besteht aus 2 1 /* Proc. Betten bei den Fusstruppen und 3 Proc. bei 


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311 


* Ravenez, La Vie du Soldat. 

den berittenen Truppen; es gehören zu derselben eine Anzahl von Räumen 
zur Unterbringung von Kranken verschiedener Art, Bäder, Nebenräume für 
Aufsicht» • und Wartepersonal und eine Bibliothek. — Die Latrinen sind 
jetzt noch sehr mangelhaft, meist nur Gruben, jedoch werden auch aus ein¬ 
zelnen Gasernen Wasserclosets und Abtritte nach dem System Goux erwähnt. 
Den Schluss der Casernen bilden Wachlocale und Ställe. Bei den Höfen 
wird die Bepflanzung warm empfohlen. 

Von anderen genannten Unterkünften werden die verschiedenen Lager¬ 
baracken, sowie die während der Occupationen von den deutschen Truppen 
aufgefiührten anerkennend besprochen. Casematten bleiben immer eine höchst 
mangelhafte Wohnung. * 

Von temporären Wohnungen kommen das Cantonnement und die Lager 
in Betracht, bei denen die Zelte gegenüber allem festen Obdach sehr in den 
Hintergrund treten, trotzdem den Schutzzelten eine gewisse Bedeutung nicht 
abzusprechen ist. Als eine schnell aufzuschlagcnde Unterkunft wird eine 
mobile Baracke mit eisernem Gerippe und dreifachen Wänden und Doppel¬ 
dach empfohlen; weiter findet sich die in der französischen Armee eingeführte 
Zeltbaracke von Tollet (sehr zweckmässig, ogivaleForm und Eisengerippe), 
und endlich auch das Wagenzelt von Schaffer. 

Die Kleidung des Soldaten bildet den Gegenstand des fünften Abschnitts. 
Derselbe beschäftigt sich zunächst mit den Kleiderstoffen und geht dann auf 
die einzelnen Kleidungsstücke über. Der Czako der leichten Cavallerie, der 
mehr als 500g wiegt, wird entschieden verworfen, ebenso der über 1kg 
wiegende Helm der Kürassiere, das Käppi im Gewicht von 210 bis 230g 
^rd gelobt. Die ganze Armee trägt das sehr zweckmässige Halstuch. Der 
Rock des Officiers ist jetzt für die ganze Armee mit Ausnahme der Kürassiere 
der Dolman. Das mangelhafteste Kleidungsstück sind die viel zu weiten 
und schweren Hosen. Das Schuhwerk besteht in Schuhen mit Gamaschen, 
Schnürschuhen und Stiefeln, letztere werden vom Verfasser ungünstig beur- 
theilt. Das französische Kriegsministerium hatte 1887 eine Preisbewerbung 
auf Schnürschuhe, Gebirgsschuhe, Reitstiefel für lange llosen und solche für 
Lederhosen eröffnet. Es traten 280 Bewerber mit 573 Modellen auf, von 
denen vier Fussbekleidungen für Infanterie und eine für Cavallerie Beachtung 
fanden, aber nicht eingeführt wurden. 

Die Ausrüstung des Soldaten, welche das sechste Capitel bespricht, 
wiegt bei den Infanteristen feldmässig 26 kg 988 g, von denen die Schultern 
20 kg 238 g, die Hüften 1kg 493 g und der Rücken 5 kg 257 g zu tragen 
haben. Mit seinen persönlichen Bedürfnissen kommt der Infanterist auf 
30 kg, d. h. die Hälfte seines Körpergewichtes. Bezüglich der Cavallerie 
wird verlangt, dass das Pferd und nicht der Mann Alles zu tragen habe 
und namentlich wird das Anschlägen des am Bandelier getragenen Carabiners 
bei starken Gangarten als unerträglich bezeichnet. 

Das siebente Capitel beschäftigt sich mit der intellectuellen und 
physischen Erziehung des Soldaten. Bezüglich der ersteren tritt ihre 
Bedeutung dadurch recht in den Vordergrund, dass der siebente Theil von 
100 Recruten weder lesen^noch schreiben kann. Ihr Unterricht wird in 
drei Schulen verschiedenen Grades ertheiit, deren dritte die Möglichkeit giebt, 
dass die durch die zweite Classe gegangenen Unterofficiere zu Officieren vor- 


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312 


Kritiken und Besprechungen. * 

geschlagen werden können. Die körperliche Ausbildung beschäftigt sich mit den 
Märschen, der allgemeinen Ausbildung, Reiten, Voltigiren, Tanzen, Schwimmen. 

Das achte Capitel beschäftigt sich mit dem Sanitätsdienste der 
Armee. Nach einer zehnjährigen Statistik sind auf 1000 Mann 48*85 krank; 
20*67 Diensttage kommen auf einen Krankheitstag, 4*82 Krankheitstage auf 
100 Diensttage, die Dauer jeder Krankheit beträgt 7*04 Tage. Die Sterb¬ 
lichkeitsziffer in Frankreich ist 9*11 auf 1000, in Algier 14*05, bei den 
Feldzügen in Südoran und Tunis 1881/82 betrug die Sterblichkeit 43*65 
pro Mille. Im Allgemeinen ist in Frankreich die Sterblichkeit im Civil 
doppelt so hoch, als in der Armee, was gegenüber den in der Civilbevölkerung 
enthaltenen Kindern und schwächlichen Personen nur natürlich ist. Elin 
Vergleich der Mortalitätsziffer der verschiedenen Armeen ergiebt von 1873 
bis 1881 für Deutschland 4*9, England 7*25, Oesterreich 10*88, Italien 10*74, 
Russland 14*14 Todte pro Mille. Die geringen Zahlen für Deutschland 
werden auf die baldige Entlassung verdächtiger Individuen gezogen, in 
England auf die sehr reichliche Unterhaltung. In Frankreich haben die 
Fremdenlegion und die Infirmiers die höchste Sterblichkeit; die Krankheiten, 
welche den Tod verursachen, sind hauptsächlich Schwindsucht, Typhus, Malaria 
und Ruhr. Es finden weiter die verschiedenen Formen der Krankenpflege: 
auf dem Zimmer, in der Infirmerie, in den Hospitälern und in Bädern 
Besprechung. 

Die Kriegshygiene wird im neunten Capitel behandelt, und zwar 
ist zuerst die Verpflegung besprochen. Bei derselben sind der Beuerle’sehe 
Dampfkochtopf, ein beweglicher Feldbackofen und verschiedene Feldküchen 
erwähnt, sodann die Kleidung und Unterkunft. Bei Gelegenheit des Sani¬ 
tätsdienstes im Felde finden die Verlustzahlen der französischen Armee 
1870/71 Erwähnung. Dieselbe verlor 138 871 Mann, wovon 136 540 von 
der Landarmee und 2131 von der Marine. Die Sterblichkeit der Verwundeten 
betrug 21 Proc., bei den Deutschen nur 8*40 Proc.; von 22 Combattanten 
wurde einer getödtet und von 7 einer verwundet. Die Verbandpäckchen 
empfiehlt der Verfasser. Es folgt sodann ein kurzer Abriss der Reihenfolge 
der Hülfeleistung auf dem Schlachtfelde und hinter demselben im Sanitäts¬ 
zuge, ein Hinweis auf die Hygiene der Schlachtfelder bildet den Schluss. 

Wir stehen nicht an, das vorliegende Werk für ein recht werthvolles 
zu erklären, da es bei wenig Volumen einen gut geordneten reichhaltigen 
Inhalt hat, haben jedoch zwei Ausstellungen zu machen. Zunächst ist das 
Buch mit einer Anzahl ganz unnöthiger Bilder versehen, die gar nicht zum 
Verständniss nöthig sind, z. B. die Abbildung einer Aushebungscommission, 
sodann Exerzieren in Paris, ein Marsch in Oran etc. Es wäre besser gewesen, 
statt solcher Bilder schematische Darstellungen von dem Ineinandergreifen 
verschiedener Behörden im Kriege zu geben, wie solche das französische 
Kriegssanitätsreglement enthält. Die zweite Ausstellung bezieht sich auf 
die ganz thörichten Ausfälle, welche der Verfasser an den verschiedensten 
Stellen gegen Deutschland richtet. Ohne zu verkennen, dass von den deutschen 
Verhältnissen eingehend Notiz genommen worden ist, würde das Buch durch 
die Weglassung solcher Redensarten nur gewonnen haben. 

W. Roth (Dresden). 


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Derblicli, Ein Menschenalter Militärarzt. 


313 


Dr. W. Derb lieh: Ein MenSChcn&lter Militärarzt, Erinnerungen 
eines k. k. Militärarztes. Erster Theil. Hannover, Helwing, 1889. 
8. 169 S. 

Das vorliegende Buch enthält in 16 Capiteln die persönlichen Er¬ 
fahrungen eines k. k. Militärarztes, welche mit der Geschichte der Organisation 
seines Dienstzweiges eng verflochten sind und dabei eine Menge Anekdoten 
enthalten. Der positive Inhalt des Buches schildert die sanitären Zustande 
zu Krakau, wo Verfasser seine Dienstzeit begann, zur Zeit der Anwesenheit 
russischer Hülfstruppen 1849, die damalige Behandlung der Cholera und 
die ausserordentliche Verbreitung der Syphilis unter den Russen. Mit Ein¬ 
tritt friedlicher Verhältnisse wurde Verfasser nach Jaroslau versetzt. Seine 
Schilderungen aus dem inneren Leben der damaligen österreichischen Armee 
lassen die Behandlung des Soldaten als eine recht unwürdige erscheinen. 

Die weitere Dienstzeit führt den Verfasser zu einem Cavallerieregiment, 
mit dessen Officiercorps sehr angenehme Beziehungen eintraten, zumal das 
Regiment vielfach in Deutschland herum raarschirte; 1852 kam das Regiment 
nach Böhmen, und in demselben Jahre wurde der Verfasser nach Wien zur 
Sanitätscompagnie versetzt, deren Thätigkeit eingehend besprochen wird. 
Dieselbe war eine Schöpfung des Oberfeldarztes Dr. Dreier und erregte 
als neue Organisation allgemeines Aufsehen, wie dies besonders im Lager 
bei Olmütz hervortrat. 

Ausser den organisatorischen Fragen finden natürlich diejenigen Punkte 
besonders Beachtung, welche damals die österreichischen Militärärzte am 
bittersten berührten, so begrüsst Verfasser mit besonderer Freude die Wieder¬ 
bewilligung der Officiersabzeichen, welche den Militärärzten genommen worden 
waren. Der weitere Dienst des Verfassers führte denselben nach Serbien, 
dessen damalige und jetzige Zustände verglichen werden. 1854 wurde in 
die Wallachei marschirt, deren Zustände unter besonderer Berücksichtigung 
von Bukarest und des Wirkens des verewigten Generalinspecteurs Dr. Da* 
vila die erste bis 1856 reichende Hälfte des Buches abschliesst. 

Dasselbe ist unterhaltend geschrieben und enthält viele interessante 
Einzelheiten, von denen indessen manche nicht geeignet sind, der jetzigen 
militärärztlichen Generation in das Gedächtniss zurückgerufen zu werden. 

W. Roth (Dresden). 


Dr. Th. Weyl: Die Theerfarben mit besonderer Rücksicht 
auf Schädlichkeit und Gesetzgebung hygienisch- und 
forensisch-Chemisch untersucht. Lieferung 1 u. 2. Berlin, 
August Hirschwald, 1889. 8. 143 S. 

Das Werk ist eingeleitet durch eine Vorrede aus der Feder des Herrn 
Professor Dr. Seil, in welcher insbesondere hervorgehoben wird, wie die 
mehr, und mehr sich vervollkommnende Theerfarbenindustrie auf den ver¬ 
schiedensten Gebieten Absatzquellen sucht und auch für die Darstellung von 


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314 


Kritiken und Besprechungen. 

Nahrungs- und Genussmitteln einen grossen Theil ihrer Erzeugnisse zu ver- 
werthen bestrebt ist. Dies Bestreben ist selbstverständlich berechtigt und 
anzuerkennen; allein häufig steht man bei der Anwendung solcher neuen 
Erzeugnisse vor der Frage, ob dieselben auch den Anforderungen entsprechen, 
welche die öffentliche Gesundheitspflege an dieselben zu stellen verpflichtet 
ist, ob nicht auch etwa geringfügige Mengen dieser künstlichen Farbstoffe 
nachtheilige Folgen bei der Verwendung für Nahrungs- und Genussmitte] 
bedingen. 

Aus diesem Grunde begrüsst der Herr Verfasser der Vorrede das Werk 
des Herrn Dr. Th. Wey 1 als ein besonders bemerkenswertes. In demselben 
wurde der Versuch gemacht, in systematischen Untersuchungen über die 
Anwendbarkeit von Erzeugnissen der neueren Farbenindustrie ein Urtheil 
zu gewinnen. Die Aufgabe ist eine ausserordentlich weite und kaum mit 
der Kraft des einzelnen Forschers durchführbar. Herr Professor Dr. Seil 
spricht daher die Hoffnung und Erwartung aus, dass auch andere Fach¬ 
genossen auf der betretenen Bahn helfen werden, das Urtheil zu klären. 

Herr Dr. Th. Weyl theilt sein Werk in einen allgemeinen und einen 
speciellen Theil. Im ersten Theile werden der Begriff der Theerfarben, die 
wesentlichsten Herstellungsmethoden, ihre Handelsnamen, die Beschaffenheit 
der Handelswaaren im Allgemeinen erläutert. Es folgen Mittheilungen über 
giftige Theerfarben, und wird dessen gedacht, dass in der Literatur eine 
stattliche Reihe von Vergiftungen durch „Anilinfarben“ verzeichnet sei. In 
den meisten Fällen sind die angeblichen schädlichen Wirkungen der hier 
erörterten Theerfarben zurückzuführen auf nicht genügend gereinigten orga¬ 
nischen Farben anhaftende Verunreinigungen. In erster Reihe werden die 
häufigen angeblichen Vergiftungen durch Fuchsin erwähnt und wird hervor¬ 
gehoben, dass dieselben oft auf Arsen zurückzuführen sind, weil reines 
Fuchsin nach vielen Beobachtungen unschädlich ist. Auch das Corallin, 
welches namentlich beim Tragen von mit Corallin gefärbten Waaren Haut¬ 
ausschläge hervorgerufen haben soll, ist auf Grund seines Phenolgehalts 
den schädlichen Farben zugerechnet worden. Das reine Corallin ist nach 
vielen Beobachtern unschädlich. Aehnlich liegen die Verhältnisse bei den 
schönen Eosinfarben, welche in den Höchster Farbenwerken zu Erkrankungen 
geführt haben. Wahrscheinlich ist auch hier nur eine nachtheilige Bei¬ 
mengung der Farbstoffe die Ursache der Erkrankung, oder aber irgend eine 
schädliche Substanz im Betriebe der Darstellung. 

Auffallend ist, dass an dieser Stelle nicht der häufigsten aller Ursachen 
von Beschuldigungen von Theerfarben gedacht wird, nämlich der Art, wie 
die Theerfarben auf der pflanzlichen Faser fixirt werden, der Verwendung 
von Brechweinstein neben Tannin. Die meisten mit Theerfarben gefärbten 
Baumwollartikel, die baumwollenen Strümpfe, Tricots u. dergl., zeigen nach 
meinen Beobachtungen durch gerbsaures Antimonoxyd fixirte Farben. Zahl¬ 
reiche Fälle von angeblichen „ArsenVergiftungen“ durch Anilinfarben habe 
ich verfolgen können und festgestellt, dass lediglich Antimon, das durch 
Verkennung als Arsen angenommen worden war, in seinen nicht genügend 
ausgewaschenen Salzen die Ursache von schädlichen Wirkungen, wie Haut¬ 
erkrankungen, bedingte. 


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315 


Weyl, Theerfarben. 

Nach meinem Dafürhalten hätte der Vollständigkeit halber diese Ursache 
angeblich giftiger Anilinfarbenwirkungen, weil Beobachtungen von Erkran¬ 
kungen beim Tragen von Strümpfen, von Hutfutter, von Futter von Unter- 
beinldeidern etc. vorliegen, hier wohl erwähnt werden können. 

Aus der Statistik der Erkrankungen in Anilinfarbenfabriken, welche 
nur wenig positives Material bietet, leitet der Herr Verfasser mit Recht den 
wesentlichsten Beweis ab für die Ungiftigkeit der meisten Theerfarben. 

Als wirklich giftig sind die Pikrinsäure und deren Salze bekannt, ferner 
seit 1886 Martiusgelb, Safranin und Methylenblau durch Versuche von 
Cazeneuve und Lepine. 

Als giftig fügt der Verfasser selbst noch hinzu das Dinitrokresol, als 
Safransurrogat im Handel, welches im Jahre 1887 in Bremerhaven in An¬ 
wendung als Abortivum an Stelle von Safran eine tödtlich verlaufende Ver¬ 
giftung zur Folge hatte. 

Aurantiagelb (Hexanitrodiphenylamin) ist von dem einen Beobachter 
als giftig, von dem anderen als ungiftig bezeichnet worden. 

Nach bisherigen Untersuchungen ungiftig sind ferner Naphtolgelb S 
(sulfurirtes Martiusgelb), sowie einige zur Weinfärbung benutzte Azofarb¬ 
stoffe, Orange, Ponceau R, Pourpre, Jaune solide bezeichnet; ferner reines 
Fuchsin, Eosin, Erythrosin und Orange (es ist leider nicht ersichtlich, 
welches der vielen Oranges im Theerfarbenhandel hier gemeint ist). Auch 
des Dimethylamidoazobenzols erwähnt der Verfasser als ungiftiger Farbe 
unter dem Namen „Buttergelb“. Ich glaube« dass dieser Farbstoff über¬ 
haupt nur als Sulfosäure und dann als sogenannte Orange III in den Handel 
kommt, und ist der Name „Buttergelb u ein allgemein gebräuchlicher Name 
für diesen Farbstoff wohl nicht. 

Im Anschluss hieran theilt der Verfasser die gegen die Anwendung 
giftiger Farben ihm zugänglich gewordenen Gesetze mit, insbesondere das 
deutsche Gesetz vom 5. Juli 1887 und dessen Ergänzungsbestimmungen, die 
in England, Frankreich, Italien und Oesterreich-Ungarn geltenden Gesetze 
und Verordnungen. 

Nach Begrenzung des Zieles seiner Untersuchungen und Schilderung 
der Methode der Versuche geht Dr. Weyl im „speciellen Theil a nunmehr 
auf die Farbstoffe selbst ein, und liegen hierbei die Versuche des Verfassers 
vor, welche er über 

Nitrosofarbstoffe, 

Nitrofarb Stoffe 

und in der zweiten Lieferung über 

Azofarbstoffe 

angestellt hat. 

Unter den Nitrosofarbstoffen, welche verhältnissmässig selten Verwen¬ 
dung finden, wurde das Naphtolgrün B und das Solidgrün geprüft. 

An diesen Nitrosofarbstoffen stellt Dr. Weyl fest, dass beide vom Magen 
aus ungiftig wirken, dagegen bei subcutaner Einspritzung schädlich sind. 

Es dürfte sich vielleicht fragen, ob die subcutane Einspritzung das 
geeignet« Mittel ist, um zu entscheiden, ob der Genuss eines Farbstoffes 
schädlich ist oder nicht. Auch die Wirkungen eines äusserlich applicirten 
Farbstoffes dürften andere sein, als die eines subcutan injicirten. 


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31G 


Kritiken und Besprechungen. 

Auch dürfte es zweifelhaft sein, ob die verhältnissmässig grossen Dosen, 
welche bei diesen Versuchen zur Verwendung kommen, in ihren Wirkungen 
in Vergleich zu stellen sind mit den oft nur homöopathischen Mengen von 
Farbstoff, welche bei der Färbung eines Nahrungs- oder Genussmittels zur 
Anwendung kommen; ein in kleiner Menge genossener Stoff wirkt doch 
nicht selten völlig anders, als in grosser Menge genossen. Hier wird die 
Zukunft jedenfalls noch viel weiteres Material zur Klarstellung der auf¬ 
geworfenen Fragen zu erwarten haben. 

Unter den Nitrofarbstoffen untersuchte der Verfasser Martiusgelb, Bril¬ 
lantgelb, Dinitrokresol (Safransurrogat), Aurantiagelb, Naphtolgelb S und 
Pikrinsäure. 

Bezüglich der Pikrinsäure stellte Dr. Weyl fest, dass dieselbe zwar zu 
den giftigen Stoffen gerechnet werden muss, allein durchaus nicht so giftig 
sei, als im Allgemeinen angenommen werde. 

Safransurrogat, welches, wie angegeben, seiner Zeit einen Vergiftungs¬ 
fall in Bremerhaven veranlasste, ist sehr giftig, und zwar ist die Giftwirkung 
des Dinitrokresols stärker als diejenige der Carbolsäure. 

Das Martiusgelb wurde von dem Verfasser ebenfalls als giftig befunden. 
Es verursacht Erbrechen, Diarrhoe und Albuminurie. 

Der als Aurantia bekannte Farbstoff, welcher namentlich zur Färbung 
von Leder, auch von Wolle und Seide dient, ist, wie es scheint, individuell 
giftig, Fabrikate verschiedener Fabriken verhalten sich verschieden. Vielleicht 
sind auf Verunreinigungen die eigenthümlichen Hautreize zurückzuführen, 
welche in der Fabrik von Bindschedler & Busch bei der Herstellung des 
Farbstoffes bei Arbeitern beobachtet wurden. 

Das sogenannte Naphtolgelb S und das Brillantgelb sind ungiftige Farb¬ 
stoffe. Es sollte daher an Stelle des viel benutzten Martiusgelb in der 
Fabrikation der Teigwaarenbranche zum Färben der Maccaroni und Nudeln, 
sowie in der Nahrungsmittelindustrie überhaupt das Naphtolgelb S (Säure¬ 
gelb) verwendet werden, gleichgültig, ob zur Zeit das Gesetz auch die 
Anwendung von Martiusgelb für den gedachten Zweck nicht verbietet. 

Die zweite Lieferung des Werkes behandelt Versuche mit Azofarbstoffen. 
Nach einer Wiedergabe der Geschichte der Azofarbstoffe und der Methode 
ihrer Herstellung schildert der Verfasser zunächst die von anderen Autoren 
mit dieser Farbstoffclasse angestellten Versuche, welche dahin zusammen¬ 
zufassen sind, dass die von anderer Seite geprüften Azofarbstoffe sämmtlich 
unschädlich waren; insbesondere sind Farben geprüft worden, welche meist 
für die Färbung des Rothweins Verwendung finden, wie Echtroth B, C, D, 
Ponceau R, Tropäolin 000 und Säuregelb R. 

Von technisch verwendeten Azofarbstoffen untersuchte Dr. Weyl das 
Bisraarckbraun, Sudan I, Orange II, Ponceau 4 G, B, Orseilleersatz, Chry¬ 
soidin, Diphenylaminorange, Metanilgelb und Azarin, ferner Echtbraun, 
Wollscliwarz, Naphtolschwarz, Kongo, Azoblau und Chrysamin. 

Die Farbstoffe wurden theils in ihren Wirkungen vom Magen aus, theils 
nach Einspritzung unter die Haut geprüft. 

Von diesen Farbstoffen wirkten nur zwei vom Magen aus giftig und 
zwar Metanilgelb und Orange II. Allerdings sind die Mengen, welche hier 
verfüttert wurden, um ein Thier, einen Hund, zu tödten, recht beträchtliche, 


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Weyl> Thäerfarbeih 317 

z. B. 20 g Farbstoff in vier Tagen vom Metanilgelb und 14 g Farbstoff in 
18 Tagen vom Orange II (^-Naphtolorange). 

Sollte man nicht diese Versuche, wenn in der That die praktische Ver- 
werthbarkeit der Farbstoffe für die Nahrungsmittelindustrie in Frage kommt, 
durch Controle der Beobachtung von Thieren in längeren Beobachtungs¬ 
reihen, bei der Darreichung kleiner Mengen anstellen müssen? Mit den 
vorstehend angegebenen Mengen von Farbstoff kann man centnerweise 
Nahrungsmittel und Hectoliter von Genussmitteln färben. Wird man auch 
dann noch die Behauptung der Schädlichkeit aufrecht erhalten können, 
wenn es sich um kaum erkennbare Spuren solcher Farben handelt? Es sind 
dies Fragen, deren Lösung wohl der Zukunft noch Vorbehalten bleibt. 

Farbstoffe, wie Sudan, Neucoccin, Echtroth Ö, Xylidinroth und Azarin S, 
sind durchaus ungiftig. 

Einige, wie Bismarckbraun, Echtroth, Chrysamin R, bewirken Erbrechen 
und Diarrhoeen leichteren Grades. 

Naphtolschwarz wirkt vom Magen aus ungiftig, vom Unterhautzell- 
gewebe aus giftig. 

Der Verfasser reiht nun seinen Ergebnissen noch Betrachtungen an 
über Beziehungen der Constitution der Farbstoffe zu ihren Giftwirkungen, 
welche noch weiterer Bestätigung benöthigen werden. 

Es dürfte kaum möglich sein, aus der Untersuchung von zwei bis drei 
Farbstoffen einer Gruppe schon eine klare Einsicht in Beziehungen zwischen 
Constitution und Giftwirkung zu erlangen. 

Das Werk bietet in seiner Gesammtheit eine in seinem Rahmen wichtige 
Ergänzung unserer Kenntnis von den Eigenschaften der Theerfarbstoffe. 
Die Aufgabe ist eine ausserordentlich ausgedehnte. Hoffen wir, wie Herr 
Professor Seil in seiner dem Werke vorangeschickteu Vorrede sagt, dass 
der Herr Verfasser auf dem von ihm betretenen Wege weiter wandle, und 
dass sich auch die Beobachtungen anderer Fachgenossen über das gleiche 
Material — die Materie ist für den Einzelnen nicht zu bewältigen — der 
öffentlichen Gesundheitspflege Nutzen bringend zur Verfügung stellen. 

Dr. C. Bi sch off (Berlin). 


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318 Zehnter internationaler medicinischer Congress in Berlin. 


Zur Tagesgeschichte. 


Zehnter internationaler medicinischer Congress 

Berlin 1 890. 

Entsprechend dem Beschlüsse des neunten Congresses zu 
Washington wird in den Tagen vom 4. bis 9. August 1890 der zehnte 
internationale medicinische Congress zu Berlin stattfinden. 

Ein von den Delegirten der deutschen medicinischen Facultäten und der 
grösseren ärztlichen Gesellschaften des Deutschen Reiches erwähltes Orga¬ 
nisation scomite, welches aus den Herren 

Geh. Med.-Rath Prof. Dr. Virchow, Vorsitzendem, 

Geh. Med.-Rath Prof. Dr. v. Bergmann, 

Geh. Med.-Rath Prof. Dr. Leyden, Stellvertretern des Vorsitzenden, 

Geh. Med.-Rath Prof. Dr. Waldeyer, 

Dr. Lassar, Generalsecretär, 

Sanitätsrath Dr. Bartels, Schatzmeister, und 

Dr. Martin, sowie dem | 1# , _ _ . . 

Reg.- und Geh. Med.-Rath Dr. Pistor | C00 P t,rt a,s Beisitzer 

besteht, hat bereits seit Juni 1889 die Vorbereitungen zu einer würdigen 
Gestaltung des Congresses in die Hand genommen und mit Erfolg gefordert. 

Die allgemeinen Vorträge, für welche die namhaftesten Gelehrten ver¬ 
schiedener Länder gewonnen sind, werden im Circus Renz gehalten werden, 
während die Sectionssitzungen in dem Gebäude des Ausstellungsparkes 
stattfinden sollen. 

Hier wird auch in Verbindung mit dem Congress eine medicinisch- 
wissenschaftliche Ausstellung der neuen und neuesten Erzeugnisse auf dem 
Gebiete der Medicin und der einschlägigen naturwissenschaftlichen Disci- 
plinen veranstaltet werden (s. unten). 

Die Verhandlungen des Congresses vertheilen sich auf 18 verschiedene 
Sectionen, welche wir mit Bezeichnung der geschäftsführenden Mitglieder 
der betreffenden Abtheilungs-Vorbereitungscomites nachstehend zur Kennt - 
niss bringen und dazu Statut und Programm des Congresses, sowie das 
vorläufige Programm der 15. hygienischen Section und der Bedingungen 
für die Ausstellung hier folgen lassen. Redaction. 

Statut und Programm. 

Art. I. Der zehnte internationale medicinische Congress wird am 
Montag, den 4. August 1890 in Berlin eröffnet, und am Sonnabend, den 
9. August geschlossen werden. 


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Zehnter internationaler medicinischer Congress in Berlin. 319 

Art. II. Der Congress besteht aus den approbirten Aerzten, welche 
sich als Mitglieder haben einschreiben lassen und ihre Mitgliedskarte gelöst 
haben. Andere Gelehrte, welche sich für die Arbeiten des Congresses inter- 
essiren, können als ausserordentliche Mitglieder zugelassen werden. 

Die Theilnehmer zahlen bei der Einschreibung einen Beitrag von 20 Mark. 
Sie werden dafür je ein Exemplar der Verhandlungen erhalten, sobald die¬ 
selben erschienen sind. Die Einschreibung beginnt bei Beginn der Ver¬ 
sammlung. Sie wird auch vorher geschehen können durch Einsendung des 
Beitrages an den Schatzmeister 1 ) unter Angabe des Namens, der Stellung 
und des Wohnortes. 

Art. III. Der Zweck des Congresses ist ein ausschliesslich wissen¬ 
schaftlicher. 

Art. IV. Die Arbeiten des Congresses werden in 18 Abtheilungen 
(Sectionen) erledigt. Bei der Einschreibung haben die Mitglieder anzugeben, 
welcher oder welchen Abtheilungen sie sich vorzugsweise anschliessen 
wollen. 

Art. V. Das Organisationscomite wird in der Eröffnungssitzung des 
Congresses die Wahl des definitiven Bureaus veranlassen, welches aus einem 
Vorsitzenden, drei Seilvertretern desselben und einer unbestimmten Zahl von 
Ehrenvorsitzenden und Schriftführern bestehen soll. 

In den constituirenden Sitzungen der einzelnen Abtheilungen wird jede 
Abtheilung einen Vorsitzenden und eine genügende Zahl von Ehrenvorsitzenden 
erwählen, welche letzteren abwechselnd mit dem Vorsitzenden die Verhand¬ 
lungen zu leiten haben. Wegen der verschiedenen Sprachen wird aus 
den ausländischen Mitgliedern eine entsprechende Anzahl von Schriftführern 
ernannt werden. Die Verpflichtungen derselben beschränken sich auf die 
Sitzungen des Congresses. 

Nach dem Schlüsse des Congresses wird die Herausgabe der Ver¬ 
handlungen durch ein besonderes, von dem Vorstande zu bestimmendes 
Redactionscomite besorgt werden. 

Art. VI. Der Congress versammelt sich täglich, theils für allgemeine 
Sitzungen, theils für die Arbeiten der Abtheilungen. 

Die allgemeinen Sitzungen werden in der Zeit von 11 bis 2 Uhr 
abgehalten. Es werden drei solcher Sitzungen stattfinden. 

Die Zeit für die Abtheilungssitzungen wird durch die Abtheilungen 
selbst festgestellt, jedoch wird vorausgesetzt, dass keine Abtheilungssitzungen 
auf die für allgemeine Sitzungen bestimmten Stunden angesetzt werden. 
Gemeinschaftliche Sitzungen zweier oder mehrerer Sectionen können, soweit 
das Büreau des Congresses die entsprechenden Räume zur Verfügung stellt, 
beschlossen werden. 

Art. VII. Die allgemeinen Sitzungen sind bestimmt: 
a) für Verhandlungen, betreffend die Arbeit und die allgemeinen Ver¬ 
hältnisse des Congresses; 

h) für Vorträge und Mittheilungen von allgemeinem Interesse. 


*) Adresse: Dr. M. Bartels, Büreau des Hauses der Abgeordneten, Berlin SW., 
Uipzigerstrasse 75. Es wird um Beifügung einer Visitenkarte gebeten. 


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320 Zehnter internationaler mechanischer Congress in Berlin. 

Art. VIII. Vorträge in den allgemeinen, sowie in etwa Anzuordnenden 
ausserordentlichen Sitzungen sind denen Vorbehalten, welche von dem 
Organisationscomite dazu ersucht worden sind. 

Vorschläge, welche die künftige Thätigkeit des Congresses betreffen, 
müssen vor dem 1. Juli 1890 bei dem Organisationscomite angemeldet 
werden. Letzteres entscheidet darüber, ob diese Vorschläge geeignet sind, 
auf die Tagesordnung gesetzt zu werden. 

Art. IX. In den Sitzungen der Abtheilungen werden Fragen 
und Themata, die von dem Organisationscomite der Abtheilung aufgestellt 
sind, zur Erörterung gebracht. Die Berichte der durch das Comite 
ausgewählten Referenten, sowie die sonstigen zu dem Thema ein¬ 
gegangenen Mittheilungen und Anträge bilden die Grundlage der 
Verhandlung. Insofern die Zeit es erlaubt, können auch andere von 
Mitgliedern angemeldete und von dem Abtheilungscomite angenommene 
Mittheilungen oder Themata zur Verhandlung gelangen. Das Büreau jeder 
Abtheilung entschliesst über die Annahme solcher Mittheilungen und über 
die Reihenfolge, in welcher dieselben zur Verhandlung kommen sollen, jedoch 
nur insoweit, als dies nicht in der Sitzung selbst durch Beschluss der 
Abtheilung bestimmt worden ist. 

Abstimmungen über wissenschaftliche Fragen finden nicht statt. 

Art. X. Einleitende Vorträge in den Abtheilungen sind in der Regel 
auf die Zeit von 20 Minuten zu beschränken. In der Discus'sion sind 
jedem Redner nur 10 Minuten zugemessen. 

Art. XI. Alle Vorträge und Mittheilungen in den allgemeinen und 
Abtheilungssitzungen müssen vor dem Schlüsse der betreffenden Sitzung 
schriftlich an die Schriftführer übergeben werden. Das Redactionscomite 
entscheidet darüber, ob und in welchem Umfange diese Schriftstücke in 
die zu druckenden Verhandlungen des Congresses aufgenommen werden 
sollen. 

Die Mitglieder, welche an Discussionen theilgenommen haben, werden 
ersucht, vor dem Ende des Tages den Schriftführern einen schriftlichen 
Bericht über die Bemerkungen, welche sie während der Verhandlung gemacht 
haben, zuzustellen. 

Art. XII. Die officiellen Sprachen aller Sitzungen sind Deutsch, 
Englisch und Französisch. 

Die Statuten, sowie die Programme und Tagesordnungen werden in 
allen drei Sprachen gedruckt. 

Es ist jedoch gestattet, sich für ganz kurze Bemerkungen in den 
Sitzungen einer anderen Sprache zu bedienen, falls eines der anwesenden 
Mitglieder bereit ist, den Inhalt solcher Bemerkungen in einer der officiellen 
Sprachen wiederzugeben. 

Art. XIII. Der fungirende Vorsitzende der Sitzungen leitet die Ver¬ 
handlungen nach den in derartigen Versammlungen allgemein angenommenen 
(parlamentarischen) Regeln. 

Art. XIV. Studirende der Medicin und andere Personen, 
Herren und Damen, die nicht Aerzte sind, sich aber für die Verhandlungen 


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Zehnter internationaler medicinischer Congress in Berlin. 321 

der betreffenden Sitzung besonders interessiren, können von dem Vorsitzenden 
der Sitzung eingeladen werden oder auf Ersuchen Erlaubniss erhalten, der 
Sitzung als Zuhörer beizuwohnen. 

Art. XV. Mittheilungen oder Anfragen, betreffend Geschäftssachen 
einzelner Abtheilungen, sind an die Vorsitzenden dieser Abtheilungen zu 
richten. Alle übrigen Mittheilüngen und Anfragen sind an den 
Generalsecretär Dr. Lassar, Berlin NW., Carlstrasse 19, zu adressiren. 


Verzeichnis der [Abtheilungen und der Geschäftsführer 
der Organisationscomit£s. 

1. Anatomie: Hertwig, Berlin W., Maassenstrasse 34. 

2. Physiologie und physiologische Chemie: du Bois-Reymond, 
Berlin W., Neue Wilhelmstrasse 15. 

3. Allgemeine Pathologie und pathologische Anatomie: 
Virchow, Berlin W., Schellingstrasse 10. 

4. Pharmakologie: Liebreich, Berlin NW., Dorotheenstrasse 34a. 

5. Innere Medicin: Leyden, Berlin W., Thiergartenstrasse 14. 

6. Kinderheilkunde: Henoch, Berlin W., Bellevuestrasse 8. 

7. Chirurgie: v. Bergmann, Berlin NW., Alexanderufer 1. 

8. Geburtshülfe und Gynäkologie: Martin, Berlin NW., Moltke- 
strasse 2. 

“9. Neurologie und Psychiatrie : Laehr, Berlin-Zehlendorf. 

10. Augenheilkunde: Schweigger, Berlin NW., Roonstrasse 6. 

11. Ohrenheilkunde: Lucae, Berlin W., Lützowplatz 9. 

.12. Laryngologie und Rhinologie: B. Fränkel, Berlin NW., Neu¬ 
städtische Kirchstrasse 12. 

13. Dermatologie und Syphiligraphie: Lassar, Berlin NW., Carl¬ 
strasse 19. 

14. Zahnheilkunde: Busch, Berlin NW., Alexanderufer 6. 

15. Hygiene: Pistor, Berlin W., v. d. Heydtstrasse 13. 

16. M edicinische Geographie und Klimatologie (Geschichte und 
Statistik): A. Hirsch, Berlin W., Potsdamerstrasse 113. 

17. Gerichtliche Medicin: Liman, Berlin SW., Königgrätzerstr. 46a. 

18. Militärsanitäts wesen: Krocker, Berlin W., Magdeburger Platz 3. 


Abtheilung für Hygiene. 

Von den Delegirten der deutschen medicinischen Facultäten und den 
grösseren ärztlichen Gesellschaften des Deutschen Reiches sind die Unter¬ 
zeichneten zu Mitgliedern eines vorbereitenden Abtheilungscomites gewählt 
worden. In dieser Eigenschaft beehren wir uns zur Theilnahme an den 
Verhandlungen unserer Abtheilung höfiichst einzuladen. Es wird uns zur 
besonderen Ehre und Freude gereichen, unsere verehrten Fachgenossen 
recht zahlreich bei uns begrüssen zu dürfen. 

Wir bringen nachstehend das vorläufig festgestellte Programm der 
Abtheilnngsvcrhandlungen zur Kenntniss und bitten, etwaige weitere Vor- 

Vi«rteljahrc»chrift für Gesundheitspflege, 1890. 21 


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322 Zehnter internationaler medicinischer Congress in Berlin. 

schlage, sowie Anmeldungen von Vorträgen oder Demonstrationen recht bald 
an uns gelangen zu lassen. 

Das Organisationscomite für die Abtheilung für Hygiene. 

Flügge (Breslau). Gaffky (Giessen). Graf (Elberfeld). 

F. Hof mann (Leipzig). R. Koch (Berlin). Lehmann (Würzburg). 

Pi stör (Berlin). Uffelmann (Rostock). Wolffhügel (Göttingen). 

Alle die Abtheilung betreffenden Zuschriften wolle man an das geschäfts¬ 
führende Mitglied Dr. Pistor, Berlin W., v. d. Heydtstrasse 13 richten. 

Vorläufiges Programm der Abtheilung für Hygiene. 

1. Welche Maassregeln erscheinen gegen Verbreitung der Diphtherie geboten? 

Referenten: Dr. E. Roux, Chef de PInstitut Pasteur in Paris, 

Prof. Dr. Löffler (Greifswald). 

2. Gesundheitliche und sittliche Gefahren der Prostitution für die Bevölkerung. 
Maassregeln zur Bekämpfung der Prostitution im Allgemeinen wie im Be¬ 
sonderen und auf internationalem Wege. 

Referenten: Prof. Dr. Thiry (Brüssel), 

Prof. Dr. Kaposi (Wien). 

3. Hygiene in Anstalten zur Unterbringung grösserer Menschenmengen (Häuser 
für Obdachlose, Findelhäuser, Strafanstalten etc.). 

Referenten: Prof. Dr. Max Gruber (Wien), 

Prof. Dr. Erismann (Moskau), 

Sanitätsrath Dr. Baer (Berlin). 

4. Stand der Tuberculosenfrage. Internationale Maassregeln gegen Verbreitung 
der Krankheit. 

Referenten: Prof. Dr. Sormani (Pavia), 

Dr. Cor net (Berlin). 

5. Ueber das vermehrte Auftreten des Darmtyphus an einer Anzahl von mehr 
oder minder typhusfreien Orten nach jahrelangen Zwischenräumen. 

Referenten: Dr H. P. Wal cot, President of the state board of health 
of Massachusetts, Boston, U. S. A., 

Prof. Dr. v. Fodor (Budapest), 

Dr. Ernst Almquist, erster Stadtarzt in Gothenburg. 

6. Ueber Masseuernährung in Kriegs- und Epidemieenzeiten. 

Referent: Prof. Dr. Förster (Amsterdam). 

7. Sind die über die gesundheitswidrigen Einflüsse von Begräbnissplätzen 
bestehenden Ansichten noch, eventuell in wie weit haltbar? 

Referenten: Prof. Dr. Franz Hofmann (Leipzig), 

Regierungsrath Dr. Petri (Berlin). 

8. Ueber Kindersterblichkeit und Kinderernährung. 

Referent: Prof. Dr. Flügge (Breslau). 

Angemeldete Vorträge. 

1. Aetiologie und Verhütung -des Tetanus. Vortrag angemeldet von Prof. 
Dr. Sormani in Pavia. 

2. Aetiologie der Malaria-Infection. Vortrag angemeldet von Prof. Dr. Celli 
in Rom. 

3. Hygiene der Reisenden auf Eisenbahnen. Angemeldet von Dr. Ludw r ig 
Czatary, Edler v. Czatar, Sauitätsrath, Überinspector und Chefarzt der 
königl. ungarischen Staatsbahnen in Budapest. 

4. Zu Thema 2: Die Bedeut ung der venerischen Krankheiten bei der ärztlichen 
Controle der Prostituirten. Angemeldet von Prof. Dr. Neisser in Breslau. 


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Zehnter internationaler medicinischer Congress in Berlin. 323 

Internationale medicinisch-wissenschaftliche Ausstellung. 

I. Die Ausstellung wird am 2. August 1890, Vormittags 
11 Uhr, eröffnet und voraussichtlich am 11. August, Nachmit¬ 
tag 9 » geschlossen werden; sie findet im Landesausstellungs-Palast 
Platz, woselbst auch die Abtheilungssitzungen des zehnten internationalen 
medicinischen Congresses abgehalten werden. 

Die Einrichtung von Dunkel- und Experimentirräumen ist vorgesehen; 
auch sollen sachverständige Führung und Demonstrationen für die Mitglieder 
des Congresses in planmässiger Weise veranlasst werden. 

Folgende Gegenstände sollen, soweit der Platz reicht, zur Ausstellung 
gelangen: 

1. Neue oder wesentlich verbesserte wissenschaftliche Instrumente 
und Apparate für biologische und speciell medicinische Zwecke, ein¬ 
schliesslich der Apparate für Photographie und Spectralanalyse, soweit 
sie medicinischen Zwecken dienen. 

2. Neue pharmakologisch-chemische Stoffe und Präparate. 

3. Neueste pharmaceutische Stoffe und Präparate. 

4. Neueste Nährpräparate. 

5. Neue oder besonders vervollkommnete Instrumente zu operativen 
Zwecken der inneren und äusseren Medicin und der sich an¬ 
schliessenden Specialfächer, einschliesslich der Elektrotherapie. 

6. Neueste Pläne und Modelle von Krankenhäusern, Reconvalescenten- 
häusern, Desinfections- und allgemeinen Bade-Anstalten. 

7. Neueste Einrichtung für Krankenpflege, einschliesslich der 
Transportmittel und Bäder für Kranke. 

8. Neueste Apparate zu hygienischen Zwecken. 

9. Neuere medicinal - statistische und kartographische Dar¬ 
stellungen. 

10. Wissenschaftliche Präparate und Modelle aus dem Gebiete 
der Medicin. 

11. Medicinische Lehrmittel. 

12. Literarische Werke. 

II. Die Anmeldungen sind bis zum 15. Mai 1890 an das Büreau 
des Congresses (Dr. Lassar, Berlin NW, Karlstrasse 19) mit dem Vermerk 
„Ausstellungsangelegenheit“ einzureichen, auch ist eine gedruckte 
Visiten- oder Firmenkarte mit deutlicher Bezeichnung des Namens und des 
Wohnsitzes beizufügen. 

Jede Anmeldung ist in zwei Exemplaren anzufertigen; gleich¬ 
zeitig werden knapp gehaltene, aber genaue Notizen inhaltlicher Art erbeten, 
um diese eventuell als Material für den Katalog zu verwerthen. 

III. Die Entscheidung, ob und in welcher Ausdehnung die ange¬ 
meldeten Gegenstände zur Ausstellung zugelassen werden können, erfolgt 
durch die Gruppenvorstände, in zweifelhaften Fällen durch das centrale 
Organisationscomite. 

Die Nachricht über die getroffene Entscheidung wird den Anmeldern 
in kürzestey Zeit zugestellt. 

21 * 


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324 Zehnter internationaler medicinischer Congress in Berlin. 

IV. An Platzmiethe sind — und zwar zu Händen des Schatz¬ 
meisters Herrn Sanitätsrath Dr. Bartels, Berlin SW., Leipzigerstrasse 75, 
postwendend nach erfolgter Annahme der Anmeldung — vom Aussteller 
für jedes angefangene Quadratmeter Boden - bezw. Tischfläche 10 Mk., für 
jedes begonnene Quadratmeter Wandfläche 6 Mk. zu entrichten. Zu jedem 
an der Wand belegenen Quadratmeter Boden- bezw. Tischfläche wird Wand¬ 
fläche bis zu 2 m Höhe über Fussboden nicht berechnet , sofern der Aus¬ 
steller dieselbe benutzt. Bei von allen Seiten zugänglichen Objecten (frei¬ 
stehenden) ist ausser dem wirklich belegten Raume die Hälfte der um diesen 
befindlichen Gänge als Bodenfläche vom Aussteller zu bezahlen. 

V. Tische werden geliefert; Vitrinen, Schränke und andere Stellagen 
hat der Aussteller selbst zu beschaffen, doch muss deren Zulassung den 
Gruppenvorständen Vorbehalten werden. Besondere Ansprüche, wie Lieferung 
elektrischen Lichtes, Betriebskraft oder anderer Einrichtungen technischer 
Art sind näherer Vereinbarung Vorbehalten. 

VI. Die Versicherung sämmtlicher Ausstellungsgegenstände gegen 
Feuersgefahr wird, soweit eine Werthangabe auf der Anmeldung erfolgt ist, 
kostenfrei geschehen. Dagegen sind feuergefährliche Gegenstände von der 
Ausstellung ausgeschlossen. 

VII. Aus- und Einpackung wird für auswärtige Aussteller kostenlos 
übernommen; dieselbe wird nach Möglichkeit bestens besorgt, eine directe 
Verantwortung wird hierbei nicht übernommen. Hiesige Aussteller haben 
die Aus- und Einpackung, wie die Aufstellung ihrer Gegenstände selbst 
besorgen zu lassen. Die Expedition haben die Herren Jacob u. Valentin, 
Berlin 0., Holzmarktstrasse 65, übernommen. 

VIII. Die Einlieferung der Ausstellungsgegenstände hat bis zum 
20. Juli zu geschehen. Ausländische Aussteller haben vor der Absendung 
wegen Erfüllung der Zollformalitäten besondere Begleitscheine vom Aus- 
stellungsbüreau zu beziehen. Für Zollfreiheit ausländischer Sendungen sind 
bereits die erforderlichen Schritte gethan. 

X. Vor Schluss der Ausstellung dürfen die ausgestellten Gegen¬ 
stände nicht entfernt werden. 

Das engere Ausstellungscomite besteht aus folgenden Herren: Com- 
mercienrath Paul Dörffel, H. Haensch, Director Dr. J. F. Holtz, Director 
Dr. L. Loewenherz, Regierungsrath Dr. Petri, H. Windler und dem 
Generaisecretär des Organisationscomites Dr. Lassar. 


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Deutscher Verein für öffentliche Gesundheitspflege. 


325 


Deutscher Verein für öffentliche Gesundheitspflege. 


Sechzehnte Versammlung 

zu 

B raunsch w eig 

in den Tagen vom 13. bis 10. September 1S0O 

(unmittelbar vor der am 18. September beginnenden Versammlung Deutscher 
Naturforscher und Aerzte in Bremen). 


«Tagesordnung: 

Samstag, den 18. September. 

I. Krankenhäuser für kleinere Städte und ländliche Kreise. 

Referent: Geheimerath Dr. J. v. Kerschensteiner (München). 

II. Filteranlagen für städtische Wasserleitungen. 

Referenten: Professor Dr. Carl Frankel (Königsberg), 

Betriebsingenieur der stadt. Wasserwerke C. Piefke 
(Berlin). 

Sonntag, den 14. September. 

Aasflag naeh dem Harz: Harzburg, Radau-Wasserfall, Molkenhaus, 
Rabenklippen, Burgberg. 

Montag, den 15. September. 

III. Ueber die Verwendbarkeit des an Infectionskrankhciten leidenden 
Schlachtviehes. 

Referent: Obermedicinalrath Professor Dr. 0. Bollinger (München). 

IV. Desinfection von Wohnungen. 

Referent: Professor Dr. G. Gaffky (Giessen). 

Dienstag, den 16. September. 

V. Das Wohnhaus der Arbeiter. 

Referent: Herr Fritz Kalle (Wiesbaden). 

VI. Baumpflanzungeu und Gartenanlagen in Städten. 

Referent: Oberingenieur F. Andreas Meyer (Hamburg). 


Beitrittserklärungen zu dem Deutschen Verein für öffentliche Gesund¬ 
heitspflege (Jahresbeitrag ö Mark) nimmt der Unterzeichnete entgegen. 

Frankfurt a. M. t 1. April 189Ö. 

Der ständige Secretär: 

Dr. Alexander Spiess. 


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326 


Kleinere Mittheilungen. 


Kleinere Mittheilungen. 


Für Volks- lind ArbelterbÄder hat das von dem Deutschen Brauerbund zur 
Beurtheilung der auf der Berliner Ausstellung für Unfallverhütung ausgestellten 
Badeeinrichtungen niedergesetzte Preisgericht folgende Grundsätze aufgestellt: 

Das Brausebad muss unter den verschiedenen Arten von Arbeiter- und 
Volksbädern als das zweckmässigste bezeichnet werden, um die Reinlichkeit zu 
fördern und gleichzeitig als Erfrischung zu dienen. Für gewisse Gewerbebetriebe 
muss hierzu neben der Brause das Bedürfnis einer Wascheinrichtung anerkannt 
werden, an welcher es dem Badenden mögjich ist, sich von fest anhaftendem 
Schmutz zu säubern. Bezüglich des zur Herstellung von Brausebädern zu ver¬ 
wendenden 

Materials soll Alles vermieden werden, was porös und wasseranziehend ist 
oder was ermöglicht, dass sich in Ritzen und Fugen Schmutz festsetzt und die 
Sauberhaltung der ganzen Einrichtung erschwert oder gar unmöglich macht. 
Es muss anerkannt werden, dass der Industrie noch ein weites Feld behufs 
Herstellung eines geeigneten derartigen Baumaterials offen ist. Abgesehen von 
dem zu kostspieligen Schiefer lässt sich vorerst nichts Besseres zu den Wänden 
der Einzelzellen verwenden als Zinkwellblech. Erst in zweiter Linie ist die 
Verwendung der sogenannten Rabitz- oder Mauer-Wände zu empfehlen und auch 
nur dann, wenn die Oberflächen der Wände gut geglättet sind. Ein Oelfarben- 
anstrich hat auf die Dauer der Einwirkung warmen Wassers oder Seifenschaums 
nicht widerstanden. 

Die Wände sind 2m hoch und in etwa 10cm Abstand vom Fussboden zu 
errichten, damit zwischen den einzelnen Theilen eine möglichst ausreichende 
Ventilation Spielraum gewinnt. 

Der Fussboden ist gleichfalls für Wasser undurchlässig aus Asphalt, 
Cement oder Terrazzo herzustellen. Nicht nur der Billigkeit wegen verdient 
ersterer den Vorzug, sondern auch desshalb, weil das Betreten desselben mit 
entblössten Füssen am wenigsten unangenehm ist. Um das Eindringen des 
Wassers aus der Badezelle in den Ankleideraum zu verhindern, soll letzterer 
höher gelegt sein als diese. Um eine Stufe zu vermeiden, müsste der Fussboden 
im Ank eideraum hinreichendes Gefalle nach der Badezelle zu bekommen. In 
der Badezelle selbst soll im Fussboden eine muldenförmige Vertiefung angebracht 
sein, deren tiefste Stelle den Hauptstrahl der Brause empfängt und die beim 
Beginn des Bades so weit gefüllt wird, dass das Wasser dem Badenden bis zu 
den Knöcheln reicht. Hierdurch wird Gelegenheit geboten, sich vor der Brause 
gründlich einzuseifen, namentlich aber die Füsse zu reinigen. Der übrige Fufb- 
boden hat Neigung nach der Mulde, deren Kanten abzurunden sind. An der 
tiefsten Stelle sitzt das Abflussventil, an der höchsten ein Ueberlaufrohr, der¬ 
artig angebracht, dass vollständige Reinhaltung möglich, bezw. ein Eintreten des 
Wassers in den Ankleideraum verhütet wird. Diese Mulde dürfte in fast allen 
Fällen die Anlage einer besonderen Waschvorrichtung überflüssig machen. Seitlich 
möglichst geschützt gegen die Strahlen der Brause befindet sich ein Seifenapf. 
Jeder Lattenrost und im Baderaume selbst jede Verwendung von Holzwerk ist 
thunlichst zu vermeiden und nur insoweit zulässig, als es leicht zu entfernen 
ist. Auch muss dahingestellt bleiben, ob zwischen Ankleide- und Badezelle eine 
Thür angebracht werden soll. Obgleich eine solche nicht unbedingt nothwendig 
ist und die Aufrechthal tu ng der Sauberkeit erschweren kann, mag sie doch zum 
Schutz der Kleider vor Bespritzen nicht unter allen Umständen als überflüssig 


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Kleinere Mittheilungen. 327 

bezeichnet werden. Von der Aufstellung eines Holzschemels im Baderaume ist 
abzusehen, da er besonders geeignet ist, Krankheitsstoffe aufzunehmen und zu 
übertragen. Derselbe lässt sich durch einen Zinkwulst auf massiver Unterlage 
ersetzen. 

Die Br au 8 e ist schräg zu stellen; das vertical aus der Höhe herabstürzende 
Wasser ist namentlich schwächeren oder zu Blutwallungen neigenden Personen 
unzuträglich. Eine im Winkel von ungefähr 45° stehende und unter gelindem 
Druck ausströmende Brause würde das Richtige treffen. Am zweckmässigsten 
wird die Brause an der Scheidewand zwischen Ankleide* und Badezelle befestigt 
und aus einem Warmwasserreservoir mit 28° R. Austrittstemperatur gespeist. 
Die Zume8Bung eines Maximums an gewärmtem Wasser gilt für Volksbadean¬ 
stalten als ein für die Selbsterhaltungsfähigkeit wichtiges Princip, für Arbeiter¬ 
bäder in Fabriken erscheint sie überflüssig. Die Brause soll nur so lange laufen, 
als der Badende an der Kette zieht, um aber dem sei bei; während der Thätigkeit 
der Brause die Hände zum Waschen frei zu machen, ist es erforderlich, dass zu 
diesem Zweck an der Wand ein Haken passend befestigt wird. Beliebige Zulei¬ 
tung kalten Wassers erscheint selbstverständlich. 

Der Ankleideraum soll etwa ebenso gross sein wie die Badezelle und in 
ihm vorhanden sein: ein Stuhl, ein Eckbrett oder Klapptisch, Kleiderhaken 
(weit von einander, damit die Kleider auslüften), eveutuell ein Paar abwaschbare 
Gummisandalen mit Riemen über dem Mittelfuss, um nicht mit nackten Füssen 
den Steinfu8sboden direct betreten zu müssen, und schliesslich ein Stiefelknecht. 
Spiegel beschlagen in feuchten Räumen uud sind desshalb auf dem Corridor 
anzubringen. Kämme und Bürsten sind nicht auszulegen, weil durch ihren 
Allen gemeinsamen Gebrauch leicht Kopfhautkrankheiten übertragen werden 
können. 

Die Heizung ist für Arbeiterbäder in Fabriken am zweckdienlichsten durch 
Dampf zu bewirken. Es empfiehlt sich nach Möglichkeit die gesammte Bade¬ 
einrichtung in eiuen durchheizten Raum hineinzustellen. Sofern sich Fussboden- 
heizung hersteilen lässt, würde dieselbe besonderen Vorzug verdienen. Bei einer 
gewöhnlichen Dampfheizung sind die Heizkörper ausserhalb der Zelle und ins¬ 
besondere unterhalb der Fenster entlang zu führen. Damit auch Ankleideraum 
und Badezelle an dem Luftwechsel theilnehmen und nicht als todte Winkel ausser¬ 
halb desselben liegen bleiben, sind die oben erwähnten Abstände der Wände vom 
Fussboden innezuhatten. Peinlichst ist die Zuführung frischer, nicht erwärmter 
Luft durch unzweckmässig angelegte Fenster oder Ventilationsklappen zu ver¬ 
meiden. 

In Vorstehendem sind die Ansichten niedergelegt, welche das aus Vertretern 
der Wissenschaft, der Verwaltung, des Baufaches und der Praxis zusammen¬ 
gesetzte Preisgericht vereinbart hat. Die Aufmerksamkeit möge auf diese zum 
Theil Manchem selbstverständlich erscheinenden Gesichtspunkte gelichtet sein, 
sobald es sich um Einrichtung von Arbeiterbädern handelt. Namentlich dürften 
hierdurch die hygienisch wichtigsten Bedingungen, deren Ausserachtlasscn bisher 
dem Badewesen als ein nicht fortzuleugnender Mangel anhaftete, in der wünschens¬ 
werten Weise in den Vordergrund gezogen und der Weiterverbreitung einer 
der wichtigsten Volkswohlfahrtseinrichtungen Vorschub geleistet sein. 

Grösste Leistungsfähigkeit bei möglichst geringem Raum¬ 
bedarf. Geringe Kosten der Anlage und des Betriebes. Leichte 
und bequeme Reinhaltung des Bade- und Ankleideraumes. Fern¬ 
halten von Holz oder porösem Material. Rationelle Stellung der 
Brause (im Winkel von 45°) mit Rücksicht auf schwächliche Per¬ 
sonen etc. Gelegenheit, fester anhaftenden Schmutz, namentlich 
der Füsse, zu entfernen. Schutz gegen Erkältungen, daher Ver¬ 
meidung der Zuführung kalter Luft. A. S. 


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328 


Hygienische Gesetze und Verordnungen. 


Hygienische Gesetze und Verordnungen. 


Rundschreiben des Reichskanzlers vom 10. Januar 1890, betreffend Nach¬ 
richten über die Influenza-Pandemie. 

Der Director des Kaiserlichen Gesundheitsamt« hat den Wunsch geäussert, 
über die aus Anlass des gegenwärtigen Auftretens der Influenza gesammelten 
Erfahrungen unterrichtet zu werden. Es kommen für ihn insbesondere nach¬ 
stehende Punkte in Betracht: Die Zeit des ersten Auftretens in den verschiedenen 
Theilen des Reichs (Grossstädte, Stadt und Land überhaupt); die Verbreitungsart, 
unter besonderer Berücksichtigung der Hauptverkehrsstrassen (Eisenbahnen etc.); 
die in verschiedenen Gegenden hauptsächlich beobachteten Krankheitsformen, 
Heftigkeit und Dauer der Epidemie; etwaige Unterschiede, welche in Bezug auf 
das Befallenwerden einzelner Berufs- und Altersclassen beobachtet worden sind; 
das Verschontbleiben gewisser Gegenden oder Orte oder bestimmter Berufs- 
classen unter Angabe etwaiger Gründe dafür; endlich die Angabe von Vorbeugungs¬ 
mitteln oder Heilverfahren, welche sich besonders wirksam erwiesen haben. 

Eure etc. beehre ich mich zu ersuchen, mir dasjenige Material, welches dort 
über die bezeichneten Fragen seiner Zeit etwa zur Verfügung stehen sollte, gefälligst 
zugänglich machen zu wollen. 

Der Reichskanzler. 


Rundschreiben an die Vorstände säinmtticher ausschliesslich vom Reichs¬ 
versicherungsamte ressortirenden Berufsgenossenschaften vom 8. December 
1889, betreffend die Aufnahme von Bestimmungen über die erste HOlfe- 
leistung bei Unfällen in den Unfallverhütungsvorschriften- 

Die im Reichsversicherungsamte bearbeitete, ihrem Abschlüsse entgegen¬ 
gehende Statistik der Unfälle, für welche im Jahre 1887 von den Berufsgenossen¬ 
schaften Entschädigungen festgestellt worden sind (vergl. Amtliche Nachrichten 
des R. V. A. 1887, S. 164 ff.), lässt nach dem Inhalt der Zählkarten erkennen, 
dass die Folgen zahlreicher Unfälle wesentlich hätten abgeschwächt werden 
können, wenn die zur ersten Hülfeleistung vor Ankunft des. Arztes erforderlichen 
Verbandmittel etc. zur Hand gewesen und angewendet worden wären. Eine 
auffallend grosse Zahl erreichen namentlich solche Unfälle, bei denen anfänglich 
geringfügige Verletzungen (leichte Fingerbeschädigungen durch Splitter, unbe¬ 
deutende Verbrennungen und Aetzungen der Haut u. a.), deren Nachtheile bei 
schnellem Eingreifen sich wahrscheinlich hätten abwenden lassen, im weiteren 
Verlaufe einen schweren, oft sogar tödtlichen Ausgang genommen haben. 

Das Reichsversicherungsamt glaubt ein Mittel, welches einigermaassen dazu 
beitragen kann, jenen Uebelständen zu begegnen, darin erblicken zu sollen, dass 
in die von den Berufsgenossenschaften erlassenen beziehungsweise noch zu 
erlassenden Unfallverhütungsvorschriffcen unter Berücksichtigung der Ausdehnung 
und Gefährlichkeit der Betriebe Bestimmungen über die erste Hülfeleistung bei 
Unfällen aufgenommen werden. 


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329 


Hygienische Gesetze und Verordnungen. 

Wenn in der vorbezeichneten Richtung von der Mehrzahl der Berufsgenossen- 
schaften Schritte bisher nicht gethan sind, so dürfte dies auf das Bedenken 
zurückzuführen sein, dass Bestimmungen über die erste Hülfeleistung bei Un¬ 
fällen als Unfallverhütungsvorschriften insofern nicht anzusehen seien, als sie 
nicht dazu dienen, den Eintritt von Unfällen zu verhüten. Eine so enge .Auf¬ 
fassung des Begriffes der Unfallverhütung entspricht indessen nicht der Absicht 
des Gesetzgebers, wie dieselbe in den §§. 78 ff. des Unfallversicherungsgesetzes 
vom 6. Juli 1884 und den gleichartigen Bestimmungen der übrigen Unfallver¬ 
sicherungsgesetze Ausdruck gefunden hat. Wie die Tragweite eines Unfalles 
nicht allein durch das schädigende Ereignis» selbst, sondern auch durch Neben- 
umstände, insbesondere durch Handlungen und Unterlassungen bedingt ist, welche 
jenes Ereigniss begleiten oder ihm unmittelbar folgen, so kann auch die berufs¬ 
genossenschaftliche Unfallverhütung ihren Zweck nur dann erreichen, wenn sie 
ausser denjenigen Vorkehrungen, welche dem Eintritt von Unfällen vorzubeugen 
bestimmt sind, auch die Herstellung von Betriebseinrichtungen in sich schliesst, 
die jene mit dem Unfall in unmittelbarem Zusammenhänge stehenden Verhältnisse 
so gestalten, dass dadurch die Gefahr der Herbeiführung schwererer Unfallsfolgen 
möglichst abgewendet wird. 

In richtiger Würdigung dieser Gesichtspunkte ist neuerdings auch aus 
Arbeiterkreisen der Wunsch laut geworden, es möchte von Seiten der Berufs- 
genossenschaften dafür gesorgt werden, dass in den Betrieben Einrichtungen 
für die erste Hülfeleistung beständen. Dass es aber an zweckdienlichen Mitteln, 
welche auch dem Laien für die erste Hülfeleistung in die Hand gegeben werden 
können, heute nicht mehr fehlt, und dass die Wichtigkeit einer schon vor Zu¬ 
ziehung des Arztes eintretenden Fürsorge für Verletzte in den weitesten Kreisen 
Anerkennung findet, hat namentlich die im Jahre 1889 veranstaltete Deutsche 
Allgemeine Ausstellung für Unfallverhütung zur Anschauung gebracht. 

Das Reichsversicherungsamt hat seine oben dargelegte Auffassung bezüglich 
der Bestimmungen über die erste Hülfeleistung bei Unfällen bereits wiederholt 
und insbesondere dadurch zu erkennen gegeben, dass es der Einfügung solcher 
Bestimmungen in die Unfallverhütungsvorschriften mehrerer Berufsgenossen¬ 
schaften seine Genehmigung ertheilt hat. 

So enthalten die im Jahre 1886 genehmigten Unfallverhütungsvorschriften 
der Berufsgenossenschaft der Feinmechanik (Amtliche Nachrichten des R. V. A. 

- 1886, S. 190 ff.) die nachfolgenden Bestimmungen: 

Für die Betriebsunternehmer. 

In jedem Betriebe sind nach Maassgabe der Arbeiterzahl desselben 
genügendes Verbandmaterial und einfache Arzneimittel vorräthig zu halten, 
welche an die Verletzten sofort nach Eintritt des Unfalles verabfolgt werden; 
diese einfachen Arzneimittel hat die Genossenschaft bekannt zu geben. 

In den Werkstätten sind Anweisungen, betreffend die erste Behandlung 
Verletzter, in Placatform anzubringen, welche vom Genossenschaftsvorstande 
zu beziehen sind. 

In grossen Betrieben sind einige Personen in der ersten Behandlung 
Verletzter unterrichten zu lassen. 

Für die Arbeiter. 

Jede, auch die geringste Verletzung ist gegen Eindringen von Staub, 
Schmutz und dergleichen sorgfältig zu schützen, vrozu das im Betriebe 
vorräthig gehaltene Verbandmaterial zu benutzen ist. 

Arbeiten mit Säuren und giftigen Stoffen sind bei eintretender Ver¬ 
wundung sofort einzustellen. 

Bei Eintritt von Unfällen ist der nächste Vorgesetzte sofort zu benach¬ 
richtigen und für schleunige Herbeischaffung ärztlicher Hülfe Sorge zu 
tragen. • 


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330 


Hygienische Gesetze und Verordnungen. 

[Vergleiche auch die Unfallverhütungsvorschriften der Süddeutschen Textil¬ 
berufsgenossenschaft (Amtliche Nachrichten des R. V. A. 1887, Seite 216 ff.), der 
Südwestdeut8chen Holzberufsgenossenschaft (Amtliche Nachrichten des R. V. A. 
1888, Seite 304 ff.), der Leinenberufsgenossenschaft (Amtliche Nachrichten des 
R. V. A. 1889, Seite 102 ff.) u. a. Eine Uebersicht über die sämmtlichen bisher 
genehmigten einschlägigen Bestimmungen ist in der von dem Verbände der 
Deutschen Berufsgenossenschaften durch R. Platz herausgegebenen Zusammen¬ 
stellung der Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften Band 1, 
Seite 43 enthalten.] 

Das Reichsversicherungsamt darf den Vorständen derjenigen Berufsgenossen- 
schaften, welche in der gedachten Richtung bisher nicht vorgegangen sind, hier¬ 
nach ergebenst anheimstellen, der vorstehenden Anregung sowohl im eigenen 
Interesse wie in dem der Versicherten thunlichst Folge zu leisten. 

Das Reichsversicherungsamt. 

Dr. Bodiker. 


Vertrag zwischen dem Königreiche Preußen and dem Königreiche Belgien, 
betreffend Austausch von Nachrichten über ansteckende Krankheiten 
bei Menschen und Thieren* 

a) Erlass der preussischen Minister für Medicinalangelegenheiten 
und für Landwirthschaft vom 2. Juli 1889. 

Die königlich belgische Regierung hat den Wunsch einer Erweiterung der 
im Jahre 1873 mit Belgien getroffenen Vereinbarung über den directen Nachrichten¬ 
austausch beim Ausbruch ansteckender Menschen- und Thierkrankheiten und 
zwar dahin ausgesprochen, dass 

1. die contagiösen Augenentzündungen und die puerperale Septikämie fortan 
ausdrücklich der Anzeigepflicht unterworfen werden möchten; 

2. bei asiatischer Cholera und Pocken die Anzeige unmittelbar nach Fest¬ 
stellung der ersten Krankheitsfälle erfolgen möchte, bei den übrigen 
Krankheiten aber genügen würde, die Anzeige zu machen, sobald dieselben 
einen epidemischen Charakter angenommen hätten; 

3. die gegenseitigen Mittheilungen eintretenden Falles stattfinden sollen ohne 
Rücksicht auf die Eutfernung der Grenze von der in der Grenzproviuz 
bezw. dem Grenzkreise belegenen, durch den Seuchenausbruch betroffenen 
Ortschaft; 

4. die durch den Nachrichtenaustausch bedingte Correspondenz der beider¬ 
seitigen Localbehörden frankirt werde. 

Um dem Wunsche der königlich belgischen Regierung zu entsprechen, 
ersuchen wir Eure Hochwohlgeboren ergebenst, die Landräthe der Kreise Aachen, 
Eupen, Moutjoie und Malmedy mit einer bezüglichen Anweisung gefälligst zu 
versehen und dieselben zu beauftragen, vorkommenden Falles die entsprechenden 
Nachrichten vom 1. August 1889 ab direct und portofrei an die Präsidenten der 
Medicinalcommissionen der Provinz Limburg bezw. Lüttich oder Luxemburg 
gelangen zu lassen. Andererseits werden diese Behörden beim Auftreten der in 
Rede stehenden Menschenkrankheiten bezw. Viehseuchen in den in Betracht 
kommenden belgischen Gebieten die bezüglichen Nachrichten gleichfalls portofrei 
an die betreffenden Landräthe gelangen lassen. 

(Unterschriften.) 

An den königlichen Regierungspräsidenten Herrn v. Hoffmann, Hoch wohl- 
geboren zu Aachen. 


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Hygienische Gesetze und Verordnungen. 


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b) Erlass des belgischen Ministers für Landwirtschaft, Gewerbe 
und öffentliche Arbeiten vom 18. Juli 1889. 


Monsieur le President! 

Le Gouvernement de S. M. le Roi des Beiges et le Gouvernement de S. M. 
l'Empereur d’Allemagne, Roi de Prusse, se sont mis d’accord, dans le but d’orga- 
niser, entre les autorites competentes des provinces et des cercles rapproches 
des frontieres des deux pays, un ec hange d’informations relatives aux epidemies 
et aax epizooties. 

L’arran gern ent intervenu a cet effet a ete conclu sur les bases suivantes: 

1. Les maladies, dont il sera donne avis, sont: Le cholera asiatique, le 
typhus et la fievre typhoide, la variole, la fievre scarlatine, l’angine couen- 
neuse, la rougeole, la dyssenterie, l’ophtalmie contagieuse granulcuse, la 
fievre (septicemie) puerperale, et, en general, toutes les maladies epide- 
mique ou stransmissibles, ainsi que les epizooties. 

2. L’information sera donne pour le cholera asiatique et pour la variole des 
l’apparition des premiers cas. Pour les autres affections, eile ne sera obli- 
gatoire que lorsqutf la maladie aura pris un caractere epidemique. 

L’apparition de la dyssenterie ne sera signalce que lorsque cette maladie 
presentera un caractere malin. 

3. Les Communications seront adressees par lettres affranchies aux conseillers 
(Land rät he) des cercles d’Aix - la • Chapelle, d’Eupen, de Montjoie et de 
Malmedy par les President« des commissions medicales des provinces de 
Liege, de Limbourg et de Luxembourg residant respectivement ä Liege, 
Hasselt et Arlon. 

Par reciprocite les Communications ä transmettre d’Allemagne en 
Belgique seront adressees, aussi par lettres affranchies, par les conseillers 
(Landräthe) ci-dessus designes aux dits President« des commissions medi¬ 
cales des provinces beiges, denommes plus haut. 

4. Les informations seront donnees aussitot que les affections ci-dessus definis 
quant ä leur caractere existeront dans une localite quelconque de la 
province ou du cercle, quelle que soit la distance entre cette localite et 
la frontiere. 

5. Le present arrangement entrera en vigueur ä partir du 1°' Aoüt 1889. 

Je voits prie, Mr. le President, de vouloir bien, en ce qui vous concerne, 
observer exactement les Btipulations de l’accord intervenu: la baute utilite de 
cet accord ne vous echappera pas; son execution scrupuleuse permettra aux 
autorites competentes de prendre immediatemcnt les mesures necessaires pour 
arreter la marche des maladies contagieuscs des bommes et des animaux qui 
eclateraient dans les parties voisines de territoire des deux pays. 

Afin de faciliter Paccomplissement de leur mission aux autorites qui doivent 
intervenir, en vertu des dispositions en vigueur, lors de l’apparition d’epizoo- 
ties, vous voudrez bien faire connaitre, d’urgence, ä Mr. le Gouverneur de votre 
province les Communications concemant ces affections, qui vous seront faites, 
conformement ä l’arran gerne nt international. 


Agreez etc. etc. 


Le Ministre 

(signe) Leon de Bruyn. 


A Monsieur le President de la Commission medicale ä Limbourg, Liege, 
Luxembourg. 


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332 


Hygienische Gesetze und Verordnungen. 


Erlass königlich prenssischen Ministeriums für Handel und Gewerbe vom 
18. Mai 1889, betreffend Vorschriften über die Einrichtung uud den Betrieb 
von Spiegelbeleganstalten. 

Euer etc. übersende ich anbei ein Exemplar der Vorschriften über die 
Einrichtung und den Betrieb der äpiegelbeleganstalten mit dem Ersuchen, diese 
Vorschriften gegenüber den im Bezirk bestehenden oder noch entstehenden 
Quecksilber - Spiegelbeleganstalten durch auf Grund des §. 120, Abs. 3 der Ge¬ 
werbeordnung zu erlassende Verfügungen zur Durchführung zu bringen. 

Hierbei bemerke ich, dass Abweichungen von diesen Vorschriften da zuge¬ 
lassen werden können, wo besondere Eigenthümlichkeiten der Betriebsstatte oder 
des Betriebes nach sachverständigen Gutachten günstigere oder wenigstens ebenso 
günstige Bedingungen für die Gesundheit der Arbeiter darbieten, wie sie durch 
die Vorschriften erfordert werden, sowie dass für bereits bestehende Anlagen 
Uebergangsvorschriften, welche die in Betracht kommenden Verhältnisse billig 
berücksichtigen, nicht ausgeschlossen sind. 

Der Minister für Handel und Gewerbe. 

Vorschriften über die Einrichtung und den Betrieb der Spiegel¬ 
beleganstalten. 

§. 1. Die Herstellung von Quecksilberspiegeln darf nur in Räumen, welche 
zu ebener Erde belegen sind und entsprechend kühl gehalten werden können, 
erfolgen. 

Die Fenster aller Räume, in welchen die Möglichkeit einer Entwickelung 
von Quecksilberdampf und Quecksilberstaub vorliegt (quecksilbergefahrliche 
Räume), müssen nach Norden liegen. 

§.2. In den Arbeiteräumen dürfen Quecksilbervorräthe nicht gelagert 
werden. Die Aufbewahrung von Quecksilber hat in einem besonderen Raume, 
in verschliessbaren, gut gedichteten Behältern zu erfolgen. 

§. 3. In dem Belegraume darf nur das Belegen der Glastafeln, in dem 
Trockenraume dürfen nur solche Arbeiten, welche mit dem Trocknen der be¬ 
legten Glastafeln verbunden sind, vorgenommen werden. Diese Räume dürfen 
mit Wohn-, Schlaf- und Haushaltsräumen nicht in unmittelbarer Verbindung 
stehen. Die Thüren, welche die Verbindung derselben unter einander und mit 
anderen Arbeitsräumen herstellen, müssen guten Schluss haben, geschlossen 
gehalten werden und sind nur dann und so lange zu öffnen, als die Arbeit dieses 
erforderlich macht. 

Der Aufenthalt nicht beschäftiger Personen, sowie der Aufenthalt der 
beschäftigten Personen vor und nach der Arbeit und während der Pausen in 
diesen Räumen ist nicht zu dulden. 

Das Wischen (Putzen, Reinigen) der Glastafeln ist im Belegraume insoweit 
gestattet, als die letzte Fertigmachung der Gläser zum Belegen dieses unab- 
weislich erfordert, 

§. 4. Beim Anwärmen der Wischtücher ist die Verwendung von Kohlen¬ 
öfen in allen Arbeitsräumen untersagt. 

Im Belegraume und anderen durch Quecksilberverwendung gefährlichen 
Räumen dürfen zum An wärmen von Tüchern nur solche Wärmevorrichtungen 
(kleine Petroleumöfen u. a.) benutzt werden, bei welchen ein Ausstrahlen von 
Wärme und eine Erhitzung benachbarter Luftschichten auf das geringste Maass 
beschränkt bleibt. Werden hierzu Petroleumöfen verwendet, so dürfen die Ver¬ 
brennungsgase nicht in den Arbeitsraum, sondern nur in einen Schlot entweichen. 
Jede directe Heizung dieser Räume ist untersagt. Die Erwärmung der Luft bei 
Kälte und ebenso die Abkühlung der Luft bei hoher Sommerwärme ist für diese 
Räume nur durch Einführung vorgewärmter beziehungsweise abgekühlter Luft 


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Hygienische Gesetze und Verordnungen. 333 

zu bewirken. Die Temperatur der eiugeführten vorgewärmten Luft darf^niemals 
-4-15° C. (12° R.) überschreiten. 

In Lagerräumen, Wischraumen und anderen die Gesundheit der Arbeiter 
nicht gefährdenden Raumen ist die Benutzung gewöhnlicher eiserner Oefen ge¬ 
stattet: 

§. 5. Soweit die Witterung und der Gang der Fabrikation eB erlaubt, sind 
die Fenster der durch Quecksilberverwendung für die Gesundheit gefährlichen 
Raume vor und nach der Arbeit möglichst offen zu halten. . 

§. 6. Die Grösse der Beleg- und Trockenräume ist so zu bemessen, dass 
pro Kopf der darin beschäftigten Personen in den ersteren ein Luftraum von 
mindestens 40cbm, in den letzteren von mindestens 30ebm entfällt. Die Höhe 
der Räume muss mindestens 3*5 m betragen. 

Durch eine nicht auf natürlichen Temperaturdiflferenzen beruhende, während 
der Arbeitszeit stets wirksame Ventilationsvorkehrung (Anwendung einer Lock¬ 
feuerung ausserhalb der Räume, eines Gas-, Wasser- oder anderen Motors) ist 
dafür Sorge zu tragen, dass die Luft der Beleg- und Trockenräume bei ge¬ 
schlossenen Fenstern und Thüren durch Zu- und Abführung von mindestens 
60 cbm Luft pro Kopf und Stunde während der Arbeitszeit fortlaufend erneuert 
wird. Die frische Luft ist in die oberen Luftschichten der betreffenden Räume 
einzuleiten. Die Absaugung der Luft ist so einzurichten, dass die unteren Luft¬ 
schichten zuerst abgeführt werden. Zu- und Ableitung dürfen nicht an derselben 
Wand angebracht werden, sondern müssen sich möglichst gegenüberliegen und 
so eingerichtet sein, dass Zug vermieden bleibt. Der Arbeitgeber ist verpflichtet,, 
diejenigen Controlapparate zu beschaffen, welche von dem zuständigen Anfsichts- 
beamten als erforderlich bezeichnet werden, um festzustellen, ob die vorhandene 
Ventilationsanlage den gestellten Anforderungen entspricht. 

§. 7. Die Temperatur der Luft in den Beleg- und Trookenräumen ist 
möglichst gleichmässig zu halten. 

Erreicht an einem Tage die Temperatur der Luft in diesen Räumen die 
üöhe von 25° C. (20° R.) und darüber, so ist die Arbeit einzustellen und an diesem 
Tage nicht wieder aufzunehmen. 

In jedem Beleg- und Trockenraume ist ein Thermometer anzubringen, an 
welchem durch eine in die Augen fallende Marke die zulässige höchste Temperatur¬ 
grenze bezeichnet ist. Das Thermometer ist in Kopfhöhe und nicht an einer 
Umfassungswand oder in der Nähe einer Thür oder eines Fensters anzubringen. 

§. 8. Der Fussboden der Beleg- und Trockenräume muss aus glattem Asphalt- 
belag, ohne Fugen, Ritzen und Sprünge bestehen, mit leichter Steigung zu einer 
Sammelrinne für das auf den Boden gelangende Quecksilber und mit Sammel¬ 
becken. 

§. 9. Die Wände der Beleg- und Trockenräume sind, Bofern sie aus Mauer¬ 
werk bestehen, glatt zu verputzen. Wände aus Holz müssen aus gehobelten, gut 
gefugten und verkitteten Brettern hergerichtet sein und an der Decke und am 
Boden dicht schliessen. Wände und Decken sind mit Oelfarbenanstrich zu ver¬ 
sehen und allwöchentlich abzuwaschen. 

§. 10. Die Belegtische und Trockengestelle müssen so eingerichtet sein, dass 
das beim Antränken der Zinnfolie, beim Uebergiessen derselben mit Quecksilber, 
beim Pressen der belegten Platten und beim Trocknen der Spiegel abfliessende 
Quecksilber möglichst schnell in die aufgestellten Auffangsbehälter gelangt. 
Nach Schluss der täglichen Arbeitszeit ist der Belegtisch sorgfältig von Queck¬ 
silber zu säubern. 

Die Auffassungsbehälter sind so einzurichten, dass Bie vollkommen ver¬ 
schlossen sind, bis auf eine enge, dem Einlass des Quecksilbers dienende Oeflf- 
nung. Die Anbringung von Filtrireinrichtungen ist nur in den Behältern selbst, 
nicht auf den Belegtischen gestattet. 

Das Anreiben (Antränken) der Zinnfolie mit blossen Händen ist den Arbeitern 
zu untersagen. 


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334 


Hygienische Gesetze und Verordnungen. 

§.11. Id Belegraumen und in allen sonstigen Raumen, in welchen Queck¬ 
silber verwendet wird, ist die peinlichste Sauberkeit und Vorsicht zu beobachten. 
Jedes Verschütten und Verspritzen von Quecksilber ist möglichst zu vermeiden. 

Der Fussboden solcher Raume ist vor Beginn der täglichen Arbeit und vor 
Wiederbeginn d«r Arbeit nach voraufgegangener Pause teichlich mit Wasser zu 
besprengen und täglich nach Schluss der Arbeit nach reichlicher Besprenguog 
mit Wasser auszukehren. Kehricht, sowie der Inhalt von Sammelbecken im 
Fussboden ist täglich aus den Arbeitsraumen zu entfernen und in verschlossenen 
Behältern aufzuheben. 

Mit dem Auskehren solcher Räume dürfen in der Regel nur Personen be¬ 
auftragt werden, welche im Uebrigen bei der Arbeit mit Quecksilber nicht in 
gefährliche Berührung kommen. Wo dieses ausnahmsweise nicht ausführbar 
sein sollte, ist dafür zu sorgen, dass die Arbeiter mit dem Auskehren häufig, 
mindestens wöchentlich, abwechseln. 

§. 12. Zur Reinigung von Quecksilberabfallen sind, soweit dieselbe in den 
Beleganstalten selbst und nicht in besonderen Läuterungsanstalteu ausgeführt 
wird, gläserne Scheidetrichter zu verwenden. 

Die Reinigung quecksilberhaltiger Tücher, Lappen und Anreibeballen ist in 
gleicher Weise oder durch Auswaschen zu bewirken. Das Ausklopfeu solcher 
Tücher, Lappen und Anreibebatten ist untersagt, sofern es nicht auf mechani¬ 
schem Wege in verschlossenen, gegen Staub vollkommen undurchlässigen Be¬ 
hältern ausgeführt wird; auch sind gebrauchte Tücher möglichst häufig durch 
neue zu ersetzen. 

Die vorstehend bezeichnten Reinigungsarbeiten dürfen nicht in den Arbeits¬ 
räumen vorgenommen werden. In dem Aufbewahrungsräume für Quecksüber- 
vorrätlie sind sie gestattet. 

§. 13. Eine Beschäftigung in quecksilbergefahrlichen Räumen darf nur 
solchen Personen gewährt werden, welche eine Bescheinigung eines approbirtea 
Arztes beibringen, dass nach dem Ergebniss der körperlichen Untersuchung 
besondere Umstände, welche von der Beschäftigung in einer Spiegelbeleganstalt 
aussergewöhnliche Nachtheile für ihre Gesundheit befürchten Hessen, nicht vor¬ 
liegen. 

Die Bescheinigungen sind zu sammeln, aufzubewahren und dem nach §. 139 b 
der Gewerbeordnung zuständigen Aufsichtsbeamten auf Verlangen vorzulegen. 

§. 14. In Beleg- und Trockenräumen dürfen Arbeiter in den Monaten 
October bis einschliesslich April nicht länger als 8 Stunden, in den Monaten 
Mai bis einschliesslich September nicht länger als 6 Stunden tägHch beschäftigt 
werden. Nach Ablauf der Hälfte der täglichen Arbeitszeit in diesen Räumen 
ist eine mindestens zweistündige Pause zu gewähren. 

Eine ander weite Beschäftigung der Arbeiter seitens des Arbeitgebers ausser 
der vorstehend bezeichnten Zeit ist nur dann zulässig, wenn sie nicht in 
Räumen erfolgt, welche durch Quecksill>erverwenduug die Gesundheit der Arbeiter 
gefährden. 

Für Anlagen, in welchen Quecksilbererkrankungen der Arlmter häufiger 
auftreten, kann auf Antrag des nach §. 139 b der Gewerbeordnung zuständigen 
Aufsichtsbeamten die Maximalarbeitszeit von 8 beziehungsweise 6 Stunden täglich 
für die Arlieiter in Beleg- und Trockenräumen verkürzt werden. 

§. 16. Der Ar1>eitgeber hat die Ueberwachung des Gesundheitszustandes der 
von ihm in gesundheitsgefährlichen Räumen beschäftigten Arbeiter einem, dem 
Aufsichtsbeamten (§. 139 b der Gewerbeordnung) namhaft zu machenden appro- 
birten Arzte zu übertragen, welcher in zwei Wochen mindestens einmal eine 
Untersuchung der Arbeiter vorzunehmen und den Arbeitgeber von jedem Falle 
einer ermittelten Quecksilbererkrankung in Kenntniss zu setzen bat. Der Arbeit¬ 
geber darf Arbeiter, bei welchen eine Quecksilbererkrankung ermittelt ist, za 
Beschäftigungen, bei welchen sie mit Quecksilber in Berührung kommen, bis za 
ihrer völligen Genesung nicht zulaesen. 


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335 


Hygienische Gesetze und Verordnungen. 

§. 16. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, ein Krankenbuch zu führen oder 
unter seiner Verantwortung für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Einträge 
durch den mit der Ueberwachung des Gesundheitszustandes der in gesundheits¬ 
gefahrlichen Räumen beschäftigten Arbeiter beauftragten Arzt oder durch einen 
BetriebBbeamten führen zu lassen. Das Krankenbuch muss enthalten: 

1. den Namen dessen, welcher das Buch führt; 

2. den Namen des mit der Ueberwachung des Gesundheitszustandes der 
Arbeiter beauftragten Arztes; 

3. die Namen der erkrankten Arbeiter; 

4. die Art der Erkrankung und die vorhergegangene Beschäftigung; 

5. den Tag der Erkrankung; 

6. den Tag der Genesung, oder wenn der Erkrankte nicht wieder in Arbeit 
getreten ist, den Tag der Entlassung. 

Das Krankenbuch ist dem Aufsichtsbeamten, sowie den zuständigen Medicinal- 
beamten auf Verlangen vorzulegen. 

§. 17. Der Arbeitgeber hat alle in den durch Quecksilberverwendung 
gefährlichen Räumen beschäftigten Arbeiter mit vollständigem, möglichst an¬ 
schliessendem Arbeitsanzuge aus glattem dichtem Stoff ohne Falten und Taschen, 
mit einer Mütze und mit gut anliegendem Schuhwerk zu versehen. Jedem 
Arbeiter ist eine besondere, für ihn passende Arbeitskleidung zu überweisen. 

Der Arbeitgeber hat dafür Sorge zu tragen, dass die Arbeitskleider stets nur 
von denjenigen Arbeitern benutzt werden, welchen sie zugewiesen sind, und dass 
dieselben nach wöchentlichem Gebrauche stets gereinigt und während der Zeit, 
wo sie sich nicht im Gebrauche befinden, an dem für sie zu bestimmenden 
Platze aufbewahrt werden. 

§. 18. Ausserhalb der gesundheitsgefahrlichen Räume, doch in der Nähe 
derselben, ist für die in denselben beschäftigten Arbeiter ein nach Geschlechtern 
getrennter Wasch- und Ankleideraum und getrennt davon, sofern die Arbeiter 
nicht ausserhalb der Anlage speisen, ein Speiseraum einzurichten. Beide Räume 
müssen sauber gehalten und während der kalten Jahreszeit geheizt werden. 

In dem Wasch- und Ankleideraume müssen Gefässe zum Zweck des Mund- 
ausspnlens, die etw’a ärztlicherseits für erforderlich gehaltenen besonderen Mund¬ 
spülwässer, Seife und Handtücher, sowie Einrichtungen zur Verwahrung der¬ 
jenigen gewöhnlichen Kleidungsstücke, welche vor Beginn der Arbeit abgelegt 
werden, in ausreichender Menge vorhanden sein. 

In dem Speiseraume oder an einer anderen geeigneten Stelle müssen sich 
Vorrichtungen zum Erwärmen der Speisen befinden. 

Der Arbeitgeber hat den in gesundheitsgefahrlichen Raumen beschäftigten 
Arbeitern Gelegenheit zu gewähren, wenigstens einmal wöchentlich ein warmes 
oder kaltes Bad (je nach dem Wunsche des Arbeiters oder nach ärztlicher An¬ 
ordnung) zu nehmen. 

g. 19. Der Arbeitgeber hat eine Fabrikordnung zu erlassen, w r elche eiue 
Anweisung hinsichtlich des Gebrauches der im §. 17 l>ezeichneten Bekleidungs¬ 
stücke und hinsichtlich der Vorsichtsmaassregeln l>eim Arbeiten mit Quecksilber 
für die in gesundheitsgefahrlichen Räumen beschäftigten Personen, namentlich 
aber folgende Vorschriften enthalten muss: 

1. die Arbeiter dürfen Branntwein, Bier und andere geistige Getränke nicht 
mit in die Anlage bringen; 

2. die Arbeiter dürfen Nahrungs- oder Genussmittel nicht in die Arbeits¬ 
räume mitnehmen, dieselben vielmehr nur im Speiseraume aufbewahren. 
Das Rauchen und Schnupfen im Arbeitsraume ist zu verbieten. Das 
Einnehmen der Mahlzeiten ist den Arbeitern, sofern es nicht ausserhalb 
der Anlage stattfindet, nur im Speiseraume gestattet; 

3. die Arbeiter haben die Arbeitskleider in denjenigen Arbeitsräumen und 
bei denjenigen Arbeiten, für welche es von dem Betriebsunternehmer 
vorgeschrieben ist, zu benutzen; 


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336 Hygienische Gesetze und Verordnungen. 

4. die Arbeiter dürfen erßt dann den Speiseraum betreten, Mahlzeiten ent¬ 
nehmen oder die Fabrik verlassen, wenn sie zuvor die Arbeitakleider ab¬ 
gelegt , die Haare vom Staube gereinigt, Hände und Gesicht sorgfältig 
gewaschen, die Nase gereinigt und den Mund ausgespült haben. 

Das Tragen langer Bärte ist untersagt. 

§. 20. In jedem durch Quecksilberverwendung die Gesundheit der Arbeiter 
gefährdenden Arbeitsraume, sowie in dem Ankleide- und dem Speiseraume muss 
eine Abschrift oder ein Abdruck der §§. 1 bis 19 dieser Vorschriften und der 
Fabrikordnung an einer in die Augen fallenden Stelle aushängen. Jeder neu 
eiutretende Arbeiter ist, bevor er ziir Beschäftigung zugelassen wird, zur Be¬ 
folgung der Fabrikordnung, von welcher ihm ein Exemplar auszuhändigen ist, 
bei Vermeidung der ohne vorhergehende Kündigung eintretenden Entlassung zu 
verpflichten. 

Der Betriebsunternehmer ist für die Handhabung der Fabrikordnung ver¬ 
antwortlich und verpflichtet, Arbeiter, welche derselben wiederholt zuwider¬ 
handeln, aus der Arbeit zu entlassen. 

§. 21. Neue Anlagen, in welchen Quecksilberspiegel belegt werden sollen, 
dürfen erst in Betrieb gesetzt werden, nachdem ihre Errichtung dem zuständigen 
Aufsichtsbeamten (§. 199 b der Gewerbeordnung) angezeigt ist. Der Letztere- 
hat nach Empfang dieser Anzeige schleunigst durch persönliche Revision fest¬ 
zustellen, ob die Einrichtung der Anlage den erlassenen Vorschriften entspricht. 

§. 22. Im Falle der Zuwiderhandlung gegen die §§. 1 bis 21 dieser Vor¬ 
schriften kann die Polizeibehörde die Einstellung des Betriebes bis zur Her¬ 
stellung des vorschriftsmässigen Zustandes anordnen. 


Runderlass könSgl. prenssischen Ministeriums des Innern vom 15. April 1889, 
betreffend die Bekämpfung der Schwindsucht in deu Straf-, Gefangenen- 
und Besserungsanstalten. 

Euer Hochwohlgeboren übersende ich anbei Abschrift eines Gutachtens der 
Wissenschaftlichen Deputation für das Medicinalwesen vom 13. März d. J., 

betreffend die Bekämpfung der Verbreitung der Schwindsucht in öffent¬ 
lichen Anstalten, 

mit dem ergebensten Ersuchen, das darin bezeichnete Verfahren in den Straf-, 
Gefangenen- und Besserungsanstalten des dortigen Bezirks mit den durch die 
localen Verhältnisse bedingten Maassgaben anwenden zu lassen. 

Gleichzeitig füge ich eine seitens des königlichen Polizeipräsidenten hierselbst 
unter dem 7. Februar 1887 erlassene Anweisung >zum Desinfectionsverfahren bei 
Volkskrankheiten bei, um die darin empfohlenen Sicherungsmaassregeln unter 
Berücksichtigung der localen Verhältnisse und nach Maassgabe derselben geeig¬ 
neten Falles auch in den dortigen Anstalten zur Anwendung zu bringen. 

Die erforderlichen Ueberdruckexemplare dieser Verfügung und ihrer Anlagen 
folgen anbei. 

Der Minister des Innern. 

Berlin, den 13. März 1889. 

Gemäss dem hohen Erlass vom 15. Februar d. J. verfehlt die Unterzeichnete 
Wissenschaftliche Deputation nicht, über die in dem Bericht des Polizeipräsi¬ 
denten vom 24. Januar d. J. vorgetragenen Vorschläge zur Bekämpfung der 
Verbreitung von Schwindsucht in Gefanguissen nachstehend sich gutachtlich zu 
äussern. 

Nach den bisher geltenden Anordnungen sollen die Spuckgläser der mit 
Schwindsucht behafteten Gefaugenen mit einer Auflösung von Sublimat oder 


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Hygienische Gesetze und Verordnungen. 337 

Carbolsäure gefüllt und die Spucknapfe in den Krankenzimmern häufig mit 
reinem Sand versehen werden, dem Carbol beigemischt ist 

Der Bericht des Polizeipräsidenten hebt mit vollem Recht hervor, dass diese 
Bestimmungen eine zeitgemässe Aenderung erheischen. Denn sowohl Sublimat 
wie Carbolsäure sind giftige Substanzen, deren Aufstellung gerade in Gefäng¬ 
nissen erheblichen Bedenken unterliegen muss. Ueberdies ist die Wirksamkeit 
beider Substanzen, um die Tuberkelbacillen unschädlich zu machen und damit 
deren Uebertragung auf gesunde Gefangene zu verhindern, eine unsichere. 
Endlich haben die im hygienischen Institut hiersei bst unter Leitung von Geheim - 
rath Koch angestellten Untersuchungen zu dem Ergebniss geführt, dass für die 
Uebertragung der Tuberkelbacillen auf Gesunde nur der getrocknete Auswurf 
gefährlich ist, indem derselbe, fein verstaubt, der Athmungsluft zugeführt und 
durch dieselbe in den gesunden Körper aufgenommen werden kann. 

Hiernach erscheint die Desinfection des Auswurfs durch chemische Stoffe 
weder erforderlich noch räthlich. Vielmehr ist dafür Sorge zu tragen, dass der 
Auswurf sich nicht getrocknet der Luft beimischen kann. Zu diesem Zwecke 
ist zu verhindern, dass der Auswurf der Brustkranken auf Fussboden, Wände, 
Wäsche oder in Taschentücher entleert wird, er soll vielmehr in Spuckgläser ge¬ 
sammelt und diese häufig entleert und mit kochendem Wasser gereinigt werden. 

Auf diese Thatsache und Deduction stützt sich der S. 6 des Berichts formu- 
lirte Antrag: Die Verwendung des Sublimats für den in Rede stehenden Zweck 
ganz zu untersagen. 

Wir schliessen uns diesem Anträge als vollkommen begründet an, und haben 
zu den angeschlossenen Vorschlägen zur Verhütung der Verbreitung von Schwind¬ 
sucht in Gefängnissen Folgendes zu bemerken: 

1. Der Auswurf soll weder in Taschentücher noch in den Aufenthaltsraum, 
sondern in die überall aufzu stellenden Spucknäpfe entleert werden, welche 
letztere etwas Wasser enthalten. 

Wir stimmen dieser Vorschrift durchaus bei und halten es auch für 
sehr zweckmässig, wenn, wie es vorgeschlagen ist, alle Strafgefangenen, 
welche husten, an diese Art des Auswerfens gewöhnt werden. 

2. Alle Zellen, in welchen hustende Gefangene untergebracht waren, sollen 
bei etwaigem Wechsel der Insassen sorgfältig gereinigt und nach den ' 
bestehenden Vorschriften sorgfältig desinficirt werden. 

Diese Bestimmung dürfte auf die Zellen solcher Insassen zu beschränken 
sein, welche nach dem ärztlichen Urtheile an der Tuberculose erkrankt 
oder derselben verdächtig waren. 

3. Die Anschaffung eines geeigneten Desinfectionsapparates für die Straf¬ 
anstalten ergiebt sich als nothwendige Folge. 

4. Gefangene, welche nach ärztlicher Feststellung tuberculüs erkrankt sind, 
welche aber noch arbeiten können, sollen bei der Anfertigung von Ge¬ 
brauchsgegenständen soweit thunlich nicht beschäftigt, und von den 
gesunden Gefangenen möglichst fern gehalten werden. 

Auch diesen Vorschlägen schliessen wir uns an. 

Königl. Wissenschaftliche Deputation für das Medicinalwesen. 

An Seine Excellenz den Minister der geistlichen etc. Angelegenheiten Herrn 
r. Gossler. 


Erlass groashersogl. badischen Ministeriums des Innern vom 5. Juli 1889, 
betreffend die Verhütung der Verbreitung der Tuberculose. 

Die grossh. Bezirksärzte und grossh. Bezirksassisteuzärzte erhalten anbei 
eine Abschrift des von dem diesseitigen Medicinalreferenten erstatteten Vortrags 
zur Kenntnis an ah me und mit dem Aufträge, der Bekämpfung der Ausbreitung 
VlerteljmhrwchTift für Gesundheitspflege. 1890. 22 


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338 


Hygienische Gesetze und Verordnungen. 

der Tuberculose im Sinne der Schlussausführungen des Vortrages amtlich näher 
zu treten und dem entsprechend auf die Durchführung der zu genanntem Zwecke 
in Anregung gebrachten Maassnahmen angelegentlich Bedacht zu nehmen. 

lieber das Geschehene ist in dem Jahresberichte für 1888/89 näherer Auf¬ 
schluss zu geben. 

GrosBherzogliches Ministerium des Innern. 


Bericht der Medicinalreferenten über generelle Maassnahmen zur 
Verhütung der Verbreitung der Tuberculose. 


Mit Rücksicht auf die Opfer, welche die Tuberculose und insbesondere die 
der Lungen alljährlich unter der Bevölkerung und gerade unter dem leistungs¬ 
fähigsten Theile derselben fordert, muss die Bekämpfung dieser Krankheit als 
eine der wichtigsten Aufgaben der öffentlichen Gesundheitspflege bezeichnet 
werden. Im Grossherzogthum Baden starben in Folge dieser Krankheit: 


1882: 4836 Menschen = 12*4 Proc. der Verstorbenen u. 3*08 auf 1000 Einwohner 


1883: 4933 „ = 13*6 „ „ 

1884 : 4746 „ = 12*8 „ „ 


» 3*14 „ „ 
» 3*02 „ „ 


n 

n 


1885: 5131 

1886 : 4890 

1887 : 4486 


— 13*3 „ „ 

= 12*9 „ „ 

= 12*6 „ „ 


» 

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Die Frage nach der Verhütung der Verbreitung dieser Krankheit wird im 
engsten Zusammenhang betrachtet werden müssen mit, und der Umfang ihrer 
Beantwortung in erster Linie abhängen von dem Stande der Forschung nach den 
ursächlichen Momenten, in deren Gefolge die Krankheit auftritt. Während 
früher der Hauptwerth auf die Beseitigung der persönlichen, meist als hereditär 
betrachteten Disposition und die Kräftigung des Einzelorganismus gegenüber 
der in dieser Thatsache liegenden Bedrohung gelegt, wurde f eröffnet« sich mit 
der Entdeckung Robert Koch’s ein neues zukunftreiches Gebiet für die Be¬ 
kämpfung des -nunmehr als Seuche, als Infectionskrankheit erkannten 
Leidens. Nachdem ein Mikroorganismus in unzweifelhafter Weise als Grund¬ 
ursache der in dem menschlichen Körper im Verlaufe dieser Krankheit sich 
vollziehenden Veränderungen und Zerstörungen erkannt worden ist, darf die Hoff¬ 
nung gehegt werden, dass mit der zunehmenden Kenntniss der Lebensbedin- 
gungen dieses Mikroorganismus es auch gelingen werde, erfolgreiche, dem mensch¬ 
lichen Körper nicht schädliche Zerstörungsmethoden zu construiren und diesen 
verderblichen Gast möglichst vor dem Eindringen in den Körper abzuhalten. 
Die unmerklichen Anfänge der Krankheit, die weite Verbreitung derselben, die 
Vielseitigkeit des menschlichen Verkehrs, insbesondere in der Familie, sowie die 
bald constatirte Lebensfähigkeit des Tuberkelbacillus und seiner Dauerformen 
Hessen von vornherein annehmen, dass dieser Kampf nur ein sehr allmälig und 
langsam zum Ziele führender sein und es auch der Beachtung scheinbar unbe¬ 
deutender Umstände bedürfen würde, um in kleinen Etappen vorwärts zu kommen. 
Einen solchen Schritt vorwärts, und zwar von recht erheblicher Weite, stellen 
die Untersuchungen von Dr. Cor net — vergl. Zeitschrift für Hygiene, 1888, 
Heft V — unzweifelhaft dar und rechtfertigen deren Ergebnisse die allgemeine 
Beachtung, welche dieselben von allen Seiten gefunden haben, durchaus. 

Ausgehend von den zwei Thatsachen, dass die Tuberkelbacillen fast aus¬ 
schliesslich in dem Auswurfe der von der Lungentuberculose Befallenen ge¬ 
funden wurden und dass dieselben nur in die Luft gelangen können, wenn sie 
in Staub form verwandelt werden, verfolgt Dr. Cor net das Ziel, zu verhindern, 
dass die Sputa des iTuberculöaen in Staub verwandelt werden und vielmehr zu 
erreichen, dass dieselben in Flüssigkeit aufgefangen und dann vernichtet werden. 
Von diesem Grundgedanken ausgehend, empfiehlt derselbe in erster Linie die 
sorgfältige Benutzung flüssigkeithaltiger Spucknäpfe durch die 
derart Kranken. In der nicht unberechtigten Annahme, dass die Durch- 


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Hygieiuschö Gesetze und Verordnungen. 330 

führung dieser Maassregel in vielen Fällen eine mangelhafte sein wird, empfiehlt 
er sodann, dem Staube der von Tuberculösen benutzten Räume, Möbel, Kleider 
und sonstigen Gegenstände die grösste Aufmerksamkeit zuzuwenden und da¬ 
gegen eine gründliche Desinfection eintreten zu lassen. 

Es ist einleuchtend, dass es bei den Vielseitigkeiten des Lebens und da zahl¬ 
reiche , Tiityfeulöfcd bis Jcqrw vor* ihrem Ende sich noqh in dem Leben bewegen 
und verkehren, mit sehr grossen Schwierigkeiten verbunden sein wird, diese 
Anschauungen, die durch zahlreiche Unter suohimgen als zutreffend bestätigt 
werden, in die Privatpraxis einzuführen. Ausser der fortwährenden Belehrung 
und Aufklärung der Bevölkerung über die Natur der in Rede stehenden 
Krankheit wird auch die stete Hinweisung auf die Nothwendigkeit einer conse- 
quenten und eingehenden Desinfection ihre Wirkung nicht verfehlen, .be¬ 
sonders, wenn damit noch die Beschaffung leichter und unentgeltlicher Gelegen¬ 
heit zu diesem Verfahren durch Errichtung öffentlicher Desinfections- 
an st alten Hand in,Hand geht. 

Die moderne Socialgesetzgebung bewirkt eine erheblich ausgedehntere In¬ 
anspruchnahme der Krankenhausverpflegung von den vorzugsweise dis- 
ponirten und auch befallenen Bevdlkerungsclassen. In den Krankenhäusern sind 
die Tuberculösen stets massenhaft vertreten und daher auch hier prophylac- 
tische Maassnahmen vorzugsweise am Platze . und geboten. Dasselbe gilt von 
anderen staatlichen und Gemeinde-Instituten, in welchen eine grössere 
Anzahl Menschen in gegenseitigem Verkehr leben, wie Irrenanstalten, 
Kreispüegeanstalten, Waisen- und Pfründterhäuser, Gefängnisse, aber auch 
Privatanlagon dieser Art, wie Fabriken, Werkstätten, Bureaus u. s. w., werden 
in dieser Richtung alle Beachtung verdienen» Auf diese Verhältnisse einzuwirken, 
ist der .öffentlichen Gesundheitspflege, d. h. der : diese vollziehenden Staatsgewalt 
viel leichter möglich und kann es im GegeufchfeÜT als! eine in dem Aufsichtsrechte 
enthaltene Pflicht des Staates betrachtet Werden, auf entsprechende Maassnahmen 
hinzu wirken. 

Die, Wichtigkeit dieser Maassregeln würde es durchaus rechtfertigen, wenn 
die Bezirksaanitätsbeamten durch Genertderlas* veranlasst würden, Maass- 
regtiln im Sinhe der Unschädlichmachung * des Aufwurfes von Tuberculösen, 
sowie der , Desinfection der mit . solchen Kranken in Berührung gekommenen 
Gegenstände, und von solchen bewohnten oder bewohnt gewesenen Raume in 
den ihrer Leitung and Aufsicht unterstellten Anstalten zur Durchführung zu 
bringen, sowie auch anderwärts, wo die Möglichkeit der Uebertragung der 
T«bereuk)9e nahe liegt, in Verbindung mit den Aerzten und Ortsgeeundheits- 
räthen durch nachhaltige und dringende Empfehlung den bezeichneten Maass¬ 
nahmen Eingang zu .Verschaffen. 

Es ist dies um so mehr angezeigt und thunlich, als die erwachsenden 
Kosten, z. B, der Anschaffung von Spucknäpfen u. s. w., nicht erheblich sind and 
auch für grössere Gemeinwesen brauchbare und taugliche Dampfdesinfections- 
apparate schon um verhältuissmässig billigen Preis (mit Dampfentwickelungs¬ 
apparat 1000 bis 1200 Mark, ohne solchen 600 Mark) zu beschaffen sind. 


22 * 


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340 


Neu erschienene Schriften. 


Neu erschienene Schriften Uber öffentliche 
Gesundheitspflege. 

(47. Verzeichniss.) 


1. Allgemeines. 

Cape of Qood Hope. Reports of district sorgeon« on public health and special 
reports on the prevalence of contsgious diseases. Cape Town, Richards & Sons, 
Printers, 1889. Fol. 130 p. 

Dornblüth, Otto, Dr., Hygiene der geistigen Arbeit. Berlin, Fried, 1890. gr. 8. 
III — 68 S. 2 M. 

Fischern, F., Sistemazione sanitaria della cittä di Rsgnta. Catania, Giannotta, 

1889. 8. 179 p. 

Gesundheitsregeln, häusliche —. Im Aufträge des Berliner Vereins für häus¬ 
liche Gesundheitspflege. Inhalt: I. Das Kind im ersten Lebensalter, bearbeitet 
von Dr. Theodor Schüler (Berlin)« — II. Die erste Hülfe bei Unglücks- 
fallen. Nach den Samaritervorträgen des Herrn Geh. Rath Prof., Dr. v. Es- 
march bearbeitet von Dr. Theodor Schüler (Berlin).— III. Verbaltungs¬ 
regeln bei ansteckenden Krankheiten. Nach dem Englischen bearbeitet von 
Dr. Theodor Schüler (Berlin). Berlin, Springer, 1890. 8 BIMt schmal- 
Fol. in 16. gebr. 0*60 M. 

Guiraud, Dr., Manuel pratiqne d’hygiene, ä Pusage des mcdecins et des ötudisnts. 
Paria, Steinheil, 1890. 16. XXII — 675 p. m ec fl gares. 6 Fr cs. 

Hankel, Ernst, Dr., Bezärksacrzt, Der Bezirk Glanobau in gesundheitlicher Be¬ 
ziehung mit besonderer Berücksichtigung der beiden Städte Glhucbau und 
Meerane. Glauchau, Peschke, 1890. gr. 8. 53 S. mit 12 Plänen. 2*60 M. 

Hersehell, G., Health tronbles of city life. London, Hamilton, 1889. 8. 72 p. 
1 sh. 

Hirsch, Aug., Prof. Dr., Ueber die historische Entwickelnng der öffentlichen 
Gesundheitspflege. Rede. Berlin, Hirschwald, 1889. gr. 8.- 62 S. 1*20 M. 

Le Roy, P. A., L’Assistance publique en Alletnagne. Legislation: Statistiqne de 
1885. Paris, Berger-Levranlt, 1889. 8. X — 184 p. 

M&aek, Ferd., Ueber die Furcht krank zn sein oder zu werden, deren Ursachen, 
Erscheinungsformen, Folgen nnd Behandlung. Neuwied, Heoser's Verlag, 

1890. a III — 22 8. 

Mittheilungen -aus dem Verein für öffentliche Gesundheitspflege der Stadt 
Nürnberg. XII. Heft, 1889. Nürnberg, Ballhorn, 1890. 8. 128 S. mit 

13 Tafeln. 

Pagliani, Luigi, Prof., Relazione al consiglio superiore di sanita intorno allo 
ordinamento della direzione della sanita pubblica ed agli atti da essa com* 
piuti dal l ü luglio 1887 al 31 dicembre 1889. Roma, Parelli, 1890. Fol. 48 p. 
con 19 alleg. 

Parkes, Louis C., Dr., Hygiene and public health. London, Lewis, 1889. 8. 487 p. 
with illustrations. 9 sh.. 

de Pietra Santa, Dr, L’Association de protection sanitaire, sa raison d’etre et 
Bes statuta. Historique de la question. Paris, impr. Chane, 1889. 8. 16 p. 

Poore, G. V., London (ancient and modern), from the sanitary and itfedical 
point of view. London, Cassell, 1889. 8. 124 p. 3 pl. 5 sh. 


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Neu erschienene Schriften. 


341 


Report of proceedings of the first in Dual convention of the North Carolina 
Sanitary Association, held at Raleigh, February 6th and 7th, 1889. Raleigh, 
Edwards & Broughton, 1889. 8. 134 p. 

Rosenthal, J., Dr. Prof., Traite d’hygiene publique et privee. Traduit et an- 
note par le docteur ü. Lavrand. Bruxelles, A. Manceaux, 1889. 8. 

VIII — 658 p. avec 109 figures. 15 Fros. 

Simon, John, Sir, English Sanitary Institutions, reviewed in their course of 
development, and in some öf their political and social relations. London, 
Cassel 1 & Co., 1890. gr. 8. XV — 496 p. 

SitungeprotokoUe der acht Aerztekammern Bayerns vom 29. October 1889. 
München, Finsterlin, 1889. 0*60 M. 

Trsoska, F., Kateohismu« der Gesundheitslehre für die Schule. Königsberg i. Pr., 
Hartung, 1889. 8. 68 g. 0*50 M. 

Verhältnisse, Die hygienischen — der grösseren Garnisonsorte der österreichisch - 
ungarischen Monarchie. III. Präg. Wien, Frick, 1889. 12. V—162 S. 

Mit 22 Liniarskizzen, 2 Umgebungskarten und 14 graphischen Beilagen. 
1 M. 

Veröffentlichungen des kaiserlichen Gesundheitsamtes. 13. Jahrgang, 1889. 
Ergänzungsheft. Berlin, Springer, 1889. hoch 4. 160 S. 2 M. 

2. Statistik und Jahresberichte. 

Bookend&hl, J., Dr., Regierungs- und Medicinalrath, Gesammtbericht über das 
öffentliche Gesundheitswesen der Provinz Schleswig-Holstein, umfassend die 
Jahre 1886, 1887 und 1888. Kiel, Druck von Schmidt <fc Klaunig, 1889. 4. 
? 176 S. 9 M. 

BÖokh, Richard, Director, Statistisches Jahrbuch der Stadt Berlin. 14. Jahr¬ 
gang. Statistik der Jahre 1886 und 1887. Berlin, St&nkiewicz, 1889. gr. 8. 
XIII -- 670 & 

Cameron, Charles A., Report upon the state of public health and the sanitary 
work performed at Dublin during the year 1888. Also: annual report upon 
the analysis and inspection of food etc. Dublin, Falconer, 1889. 8. 100 p. 
1 map. 

Chervin, Arthur, Dr., Histoire statistique de la population fran^aise. Paris, impr. 
Quantin, 1889. 8. 64 p. 

Dubouaquet-L&borderie, Causes des deces par maladies epidemiques et con- 
tagieusei dans la commune de Saint-Ouen et mesures de prophylaxie. Paris, 
Chaix, 1889. 8. 32 p. 

Gebhart, G., Travaux des conseila d’hygiene publique et de salubrite du de- 
partement des Vosges en 1888. Epina), impr. Busy, 1889. 8. 166 p. 
Guinard, Victor, Compte rendu des travaux des conseils d’hygiene publique 
et de salubrite du departement de la Loire pendant les annees 1887 et 1888. 
Saint-Etienne, impr. Theolier, 1889. 8. 102 p. 

Jahresbericht, Zwanzigster — des Landes-Medicinal- Collegiums über das 
Medicinalwcsen im Königreich Sachsen auf das Jahr 1888. Leipzig, Vogel, 
1890. gr. 8. VIII —344 S. 

Janssens, E., Dr., Annuaire; demographie et tableaux statistiques des causes 
de depes. Bruxelles, Baertsoen, 1889. 8. 37 p. 1 map. 2 diag. 1 tab. 
Avec plan8 et diagrammes en Chromolithographie. 

Lärmet, Service 6anitaire du departement du Doubs. Rapport pour Tannes 
1888—1889. Besanyon, impr. Millot, 1889. 8. 12 p. 

Natali, S., Topografie e statistica medica di Sinigallia. Milano, 1889. 8. 114 p. 
475 L. 

Patin, Ch., Rapport general sur les travaux du conseil d’hygiene et de salubrite 
du departement de la Seine depuis 1884 jusqu’ä 1886 inclusivement. Paris, 
impr. Chaix, 1889. 4, XVI —124 p. 


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342 Neü erschienene Schriften. 

Report, Detailed Annual — of the registrar- general of Ireland; containing a 
general abstract of the nnmbers of marriages, births and de&ths regiatered 
in Ireland, 1888. Dublin, Thom, 1889. Fol. 184 p. 

Report, Forty-seventh — relating to the Registry and Return of Births, Mar* 
riages, and Deaths in the Commonwealth of Boston for the year ending 
December31, 1888. Boston, Wright & Potter Print. Co., 1889. gr.B. X—433 p. 

Report, Twentieth Annual — of the Stale Board of Health of Massachusetts. 
Boston, Wright & Potter, 1889. gr. 8. LXXV — 325 p. 

Report, Annual — of the State Board of Health of San Diego for 1888. San 
Diego, Hildreth, 1889. 8. 98 p. 

Rioohi, Teobaldo, Relazione statistica della morbosita per l’anno 1887; della 
profilassi dell’ nomo nei siti di malaria; dell* esame ottometrico e eromatö- 
metrico, dal 1. gennaio 1885 al 31 decembre 1887. Bologna, Civelli, 1889. 
8. 35 p. 2 tab. 

Schwarte, Oscar, Dr., Geh. Medicinal- lind Regierungsrath, Sechster General* 
bericht über das öffentliche Gesundheitswesen des Regierungsbezirks Köln 
für die Jahre 1886, 1887 und 1888. Köln, Dumont-Schauberg, 1889. f gr. 4. 
II - 41 S. 2*60 M. 

Schweizerische Statistik. Herausgegeben vom statistischen Bureau des eid¬ 
genössischen Departements des Innern. 76. Lieferung. Inhalt: Die Bewegung 
der Bevölkerung in der Schweis im Jahre 1888. Zürich, Orell, Füssli, 1889. 
4. 37 S. 2 M. 

Statistik, Preussische —. Die Sterblichkeit nach Todesursachen und Alters* 
classen der Gestorbenen, sowie die Selbstmorde und Verunglückungen im 
preussischen Staate während des'Jahres 1887. Herausgegeben in f zwanglosen 
Heften vom königl. statistischen Büreau in Berlin. 99. Heft Berlin, Verlag 
des königl. statistischen Büreaus, 1889. Imp.-4. 205 S. 5*80 M. 

Statistik, Preussische —. Die Geburten, Eheschliessungen und Sterbefalie im 
preussischen Staate während des Jahres 1888. Nebst einem 1 Anhang, ent¬ 
haltend besondere Nachrichten über die Ehesohliesstaden in den Jahrdn 
1881 bis 1886. Berlin, Verlag des königl. statistischen Büreaus, 1890. Imp.-4. 
XX — 367 S. 9*80 M. 

Statistische Mittheilungen des Cantons Basel-Stadt. Bericht über den Civil- 
stand, die Todesursachen und die ansteckenden Krankheiten im Jahre 1888. 
Basel, Druck von Frehner & Rudin, 1889. 4. 67 S. 

Thibaut, Rapport sur les travaux du conseil central de sahibritö et des Con¬ 
seils d’arrondissement du departement du Nord pendant l’annee 1888. Lille, 
irapr. Danel, 1889. 8. XLVII —472 p. 

Thresh, J.C., An enquiry into the causes of excessive mortality in no. 1 district, 
Ancoats. London, Heywood, 1889. 8. 46 p! 6 d. 

Tribaut, Rapport sur les travaux du conseil central de salubrite et des oonteils 
d’arrondiseement du departement du Nord pendant l’annee 1888. Lille, impr. 
Danel, 1889. 8. XLVU — 472 p. 

3. Wasserversorgung, Entwässerung und Abfuhr. 

Bericht der Deputation für die Verwaltung der Canalisationswerke für die Zeit 
vom 1. April 1888 bis zum 31. März 1889. Berlin, Druck von Grunert,' 1889. 
8. 118 S. 

Jahresbericht über die Wasserversorgung von Zürich und Umgebung pro 188B 
Zürich, Druck von Ulrich, 1889. 4. 63 S. 

Kresnik, P., Dr., Die Sicherheits- und Benutzungsvorkehrungen bei Wasser¬ 
reservoir-Thalsperren. Wien, Spielhagen & Schurich, 1889. gr. 8. 24 S. 
mit einer Tafel. 1 M. 

Lepsius, B., Dr., Chemische Untersuchungen über die Reinigung des Sielwassers 
im Frankfurter Klärbecken unter Benutzung verschiedenartiger* Klärmetho- 


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Neu erschienene Schriften. 


343 


den, sowie über die Zusammensetzung des Mainwassers und des Klärbecken¬ 
schlammes. Nr. I der Mittheilungen aus dem chemischen Laboratorium des 
Physikalischen Vereins in Frankfurt a. M. Frankfurt a. M., Druck von 
Naumann, 1889. 8. 31 S. mit einer Tafel. 

Iiivon, Ch., Dr., Le Tout ä l’egout ä Marseille. Marseille, impr. Barlatier et 
Barthelet. 8. 16 p. 

Pignant, P., Ing., Genie sanitaire. Principes d’assainissement des habitations 
des villes et de la banlieue; Travaux divers d’assainissement; Epuration et 
utilisation agricolo des eaux d’egout. Dijon, impr. Darantiöre, 1889. 8. 
Fase. 1 — 3. 325 p. 

Folzhofer, Rud., Gemeinderath, Die nothwendige Ergänzung der Wasserver¬ 
sorgung Wiens mit besonderer Berücksichtigung der vorhandenen Bezugs¬ 
quellen. Zweite Auflage. Wien, Spielhagen & Schuricb, 1889. gr. 8. 82 S. 
040 M. 

Sanit&ry Condition of Melbourne. Second Progress Report of the royal 
Commission: Water Supply of the Metropolitan Area. Melbourne, Brain 
print., 1889. Fol. 24 p. with plan, 

Sanitary Condition of Melbourne. Third Progress Report of the royal Com¬ 
mission: Drainage and Sewerage. Melbourne, Brain print., 1889. Fol. 
XXV — 87 p. with 2 plane. 

TBchebull, Aut., Berg-Ingenieur, Ueber die Vermehrung der Hochquellen- 
WasBcrmenge. Eine geognostisch-bergmännische Studie. Vortrag. Wien 
(Linz, Raunecker), 1889. Fol. 7 S. mit 2 Fig. 0*40 M. 

TsehebuH, Ant., Quellwasser für Budapest. Eine geognostisch-bergmännische 
Studie. Wien, Raunecker, 1889. gr. 8. 27 S. 0 40 M. 

4. Strassen-, Bau- und Wohnungshygiene. 

Baumgarten , O., Studien über die Absorptionsfähigkeit der Bodenarten. Dis¬ 
sertation. Erlangen (Leipzig, Fock), 1889. 8. 38 S. 

Baupolizei-Ordnung für den Stadtkreis Berlin, vom 15. Januar 1887. Anhang: 
Polizeiverordnung, betr. die bauliche Anlage und die innere Einrichtung 
von Theatern, Circusgebäuden und öffentlichen Versammlungsräumen. Amt¬ 
liche Ausgabe. Berlin, Hayn, 1889. 8. 36 S. 0*15 M. (Hauptwerk und 
Anhang 0'75 M.) 

Müller et Cacheux, Les habitations ouvrieres en tous pays. 2. edition. Paris, 
Baudry, 1889. Texte et atlas de 78 plains. 60 Frcs. 

Polizeiverordnung, betr. die bauliche Anlage und die innere Einrichtung von 
Theatern, Circusgebäuden und öffentlichen Versammlungsräumen. Berlin, 
Ernst & Korn, 1889. Fol 20 S. 1 M. 

Rail ton, T. C., Conditions required for a healthy house. London, Heywood, 
1889. 12. 14 p, 2 d. 

Reimers | J., Ueber den Gehalt des Bodens an Bacterien. Dissertation. Jena 
(Leipzig, Fock), 1889. 8. 44 S. 

Schmitz, Laurenz, Dr., Gesundes Wohnen. Münster i. W., Aschendorff, 1889. 
gr. 8. 52 S. mit 8 Abbildungen. 075 M. 

5. Schulhygiene. 

l^Adda, E., Igiene della scuola e della famiglia. Codogna, 1889. 16. 160 p. 
2 M. 

Altschul, Theodor, Dr., Zur Schularztfrage. Eine schulhygienische Studie. Prag, 
Ehrliche Buch- u. Kunsthandlung (Bernhard Knauer), 1889. Lex.-8. 80 S. 
2 M. 

Bartels, Fr., Dr., Badeeinrichtungen innerhalb der Schulen, besonders der Volks* 
schulen, Jena, Mauke, 1889, gr. 8. 22 S. 0*40 M, 


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344 Neu erschienene Schriften. 

Barthös, E., Manuel d’hygiene scolaire, ä Zusage des instituteurs, des lycees’ 
Colleges etc. Paris, Rongier, 1889. 12. 2*50 Frcs. 

Bayr, Emanuel, Lehrer, Steile Lateinschrift. Wien, Pichler, 1890. 8. 98 S. 
mit Illustrationen. 160 M. 

Breegen , Maximilian, Dr., Ueber die Bedeutung behinderter Nasenathmung, 
vorzüglich bei Schulkindern, nebst besonderer Berücksichtigung der daraus 
entstehenden Gedächtniss- uud Geistesschwäche. Hamburg and Leipzig, 
Voss, 1890. 8. 34 S. 0*80 M. 

Dukes, Clement, Di*., An Address in School Hygiene, on medical guidance in 
the selection of schools for certain children. London, Cassell & Co., 1889. 
8. 1 sh. 

Dukes, Clement, Dr., Health at School, coneidered in its mental, moral, and 
physical aspects. New and enlarged edition. London, Cassell & Co., 1889. 
8. 7 sh. 6 d. 

Föret, A., Essai sur l’hygiene scolaire. Paris, irapr. Jouandeaux, 1890. 8. 43p. 

Gutsmann, Hermann, Dr., Die Verhütung und Bekämpfung des Stotterns in 
der Schule. Ein Beitrag zur Schulhygiene. Leipzig, Thieme, 1889. gr. 8. 20 S. 

K&ufF, J. f Die gerade Schrift bei gerader Körperhaltung. Anleitung, in kürsester 
Zeit zur deutlichsten und gewandtesten, der natürlichen Haltung des Kör¬ 
pers, sowie den Anforderungen unserer Zeit ganz entsprechenden Hand¬ 
schrift zu gelangen. Zur sicheren Selbsterlernung, sowie zum Gebrauche 
in Schulen von Fachmännern eingerichtet. 2 Theile. Köln, Rimbach & Licht, 

1889. kl. 4. IV — 33 S., wovon 16 lithogr. III — 46 S., wovon 18 lithogr. 
2*40 M. 

Ost, Dr, Sanitätssecretär, Die Frage der Schulhygiene in der Stadt Bern. Bern, 
Schmid, Franke & Co., 1889. 8. 247 S. mit einer Tafel. 3 M. 

Philipp, L., Das höhere Schulwesen im Königreiche Sachsen. Sammlung der 
auf dasselbe bezüglichen und der sonst einschlagenden Gesetze, Verord¬ 
nungen etc. Dresden, Meinhold, 1889. 8. V1H — 360 S. 3 M. 

R&tuld, L. M., De la myopie. Quelques considerations sur son etiologie et sa 
prophylaxie. These. Paris, Ollier Henry, 1889. 4. 58 p. 

Rembold, Sigmund, Dr., Medicinalrath, Schulgesundheitspflege. Tübingen, 
Laupp, 1889. 8. VIII —191 S. mit Figuren und eiuer Tafel. 3 M. 

Roscoe, Henry E., On the Ventilation of Schools. London, Danks & Co., 1889. 
8. 1 sh. 6 d. 

Verhandlungen des internationalen Congresses für Feriencolonieen und ver¬ 
wandte Bestrebungen der Kinderhygiene in Zürich am 13. und 14. August 
1888. Hamburg und Leipzig, Voss, 1889. 8. VIII —115 S. 2 M. 

6. Hospitäler und Krankenpflege. 

Acker, Ludw., Dr., Das Rothe Kreuz. Ein Umriss seiner Geschichte und seiner 
Aufgaben. Karlsruhe, Bielefeld, 1889. gr. 8. 51 S. 0*80 M. 

Brennecke, Dr., Die Frage der Geburts- und Wochenbettshygiene in foro der 
preussischeu Aerztekammern. Magdeburg, Faber, 1889. gr. 8. 33 S. 1 M. 

Burdett, Henry C., The hospital annual 1889: containing a review of the Posi¬ 
tion and requirements of the voluntary charities, and an exhaustive record 
of hospital work for the year. It will also be found to be the most useful 
and reliable guide to English hospitals, dispensaries, nursing institutions, 
and asylums. London, 1889. 12. 472 p. 

Coyecque, E., L’Hötel-Dieu de Paris au moyen ägc. Histoire et Documenta. 
T. 2: Deliberation du chapitre de Notre-Dame de Paris relatives ä THölel-* 
Dieu (1326 — 1539). Paris, Champion, 1889. 8. VII — 449 p. 

Eidam, W., Dr., Samariterbuch für Jedermann. Allgemeinverständliche An¬ 
leitung zur ersten Hülfeleistung bei Unglücksiallen. Braunschweig, Salle 

1890. 8. VIII—8 S. mit 73 Figuren. 0 80 M. 


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345 


Neu erschienene Schriften. 

Finkelnburg, Car], Prof. Dr., Ueber die Errichtung von Volkssanatorien für 
Lungenschwindsüchtige. Vortrag in der General Versammlung des Nieder- 
rheinischen Vereins für öffentliche Gesundheitspflege am 2. December 1889 
zu Düsseldorf. Nebst einem anschliessenden Referate von Jac. Zimmer¬ 
mann. Bonn, Strauss, 1890. gr. 8. 19 S. 0*80 M. 

Heilanstalten, Die — im preussischen Staate während der Jahre 1880 bis 1885. 
Berlin, Verlag des königl. statistischen Bureaus, 1889. Jmp.-4. XX — 302 S. 
8*20 M. 

Helfer, Der —. Blätter für Krankenpflege und Wohlthätigkeit. Herausgegeben 
von Dr. V. Bö hm er t und Dr. W. Bode. Erster Jahrgang. October 1889 
bis September 1890. 12 Nummern ( 3 / 4 Bogen). Leipzig, Duucker & Hum- 
blot, 1889. 4. 2 M. 

Horner, Jos., Dr., Die erste Hülfeleistnng bei Unglücksfällen und plötzlichen 
Erkrankungen, nebst Vorsichtsmaassregeln zur möglichsten ilintanhaltung 
solcher Zufalle, für Feuerwehren und Feuerwehrärzte zum Gebrauche beim 
Unterrichte. Wien, Deutike, 1890. 8. V — 122 S. mit 97 Holzschnitten. 2 M. 

Humphry, Laurence, A Manual of Nursing, medical and surgical. London, 
Griffin, 1890. gr. 8. With illustrations. 3 sh. 6 d. 

Lieber, Ang., Dr., Die erste ärztliche Hülfeleistnng bei Erkrankungen und 
Unglücksfallen auf Alpenwanderungen. Nach seinen Vorträgen in zwei 
Führer-lnstructions-Cursen zusammen gestellt. 2. Aufl. Innsbruck, Wagner, 

1889. 8. 84 S, 

de Moerlooee, H., MU«, Lois et reglements en vigeur en Belgiern* dans leur 
application ä la profession de sage-femme (deontologie). Bruxelles, impr. 
Berqueman, 1889. 8. V — 80 p. 2*60 Frcs. 

P&rvin, Theophilus, Prof. Dr., Lectures on Obstetric Nursing. London, Lewis, 

1890. 12. 2 sh. 6 d. 

Richard, Emile, Histoire de l’höpital de ßicetre (1250—1791); (une des maisons 
de l’Hopital-general de Paris). These. Paris, 1889. 4. 158 p. 1 pl. 

R ühlemann , G. A., Dr., Oberstabsarzt, Erste NächsteDhülfe bei Unglücksfällen. 
Ein kurzer Ratbgeber für Jedermann, namentlich für Militär, Schutzleute, 
Feuerwehr, Eiseubahnbeamte, Werkführer, Bergleute, Bauhandwerker, Rad¬ 
fahrer, Turner, Reisende, besonders als Taschenbüchlein für Samariter und 
zum Gebrauche beim Unterrichte der Unterofficiere über die erste Hülfe 
bei Unglücksfällen. Dresden, Höckner, 1889. 16. 70 S. mit 121 Abbildungen. 
0*60 M. 

Wood, C. J., A handbook for the nursing of sick children. London, Cassell, 
1889. 12. 256 p. 2 sh. 6 d. 

Woodhull, A. A., Provisional Manual for exerciee of Company bearers and 
hospital corps. Fort Leavenwortb, 1889. 12. 34 p. 

7. Militär- und Schiffshygiene. 

Alquier, Augustin L., Apercus hygieniques sur quelques types de navires de 
goerre dans la marine moderne. (Cuirasses, gardesootes, torpilleurs.) Dis¬ 
sertation. Bordeaux, 1889. 4. 49 p. 

v. Coler, Die militärärztlichen Bildungsanstalten zu Berlin, ihr Ursprung und 
ihre Entwickelung. Ansprache. Berlin, Hirschwald, 1889. gr. 8. 20 S. 0*60 M. 

Jeunhomme, P., Dr., L’hygiene militaire ä ^Exposition universelle de 1889. 
Paris, Rozier, 1890. 4. 67 p. 

van Leont, F. J., Dr., Geneeskundtg Jaarverslag nopens den Gezondheitstoestaud 
bij de koninklijke nederlandsche Marine gedurende het jaar 1887. Leiden, 
Groen, 1889. 8. 272 S. 

Myrd&ca, Paul, Dr., Regimentsarzt, Ergebnisse der Sanitätsstatistik des k. k. Heeres 
in den Jahren 1883 bis 1887. I. Theil: Ergebnisse der Rccrutirungsstatistik. 
Wien, Holder, 1889. gr. 8. 42 S. 1 M. 


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346 Neu erschienene Schriften. 

Sanitätabericht über die königlich preussische Armee, das XII. (königlich 
sächsische) nnd das XIII. (königlich württembergische) Arraeecorps für die 
Berichtsjahre vom 1. April 1882 bis 31. März 1884. Bearbeitet von der Medi- 
cinalabtheilung des königlich preossischen Kriegsministeriams. Berlin, Mitt¬ 
ler, 1889. gr. 4. VI —189 und 193 S. 10 M. 

8. Infectionskrankheiten und Desinfection. 

Aitken, Sir William, On the animal Alkaloids, the Ptomaines,' Leucomaines, and 
extractives in their pathological relatidns. Second edition enlarged. London, 
Lewis, 1890. gr. 8. 3 sh. 6 d. 

Arloing, S., tätude sur les proprietes des snbstances aolubles secretees par le 
bacillus heminecrobiophilu8. Lyon, impr. Plan, 1889. 8. 8 p. 

Babes, V., Sur les associations bacteriennes sur la concnrrence vitale da b&cille 
de la tuberculose. Congres pour Petude de la tnberculose chez Phomme et 
chez les animaux. 1. session. Paris, Masson, 1889.. 8. 21 p. 

Babes, V., et Eremia, Note sur quelques microbes pathogenes de Phomme. 
Bukarest, impr. Gobi, 1889. 8. 6 p. 

Baumgarten, P., Prof. Dr., Jahresbericht über die Fortschritte in der Lehre 
von den pathogenen Mikroorganismen, umfassend Baeterien, Pilze und Pro¬ 
tozoen. 4. Jahrgang, 1888. 1. Hälfte. Braunschweig, Schwetsobke, 1889. 
gr. 8. VII —256 S. 6 40 M. 

Baumgarten, P., Prof. Dr., Lehrbuch der pathologischen Mykologie. 2. Hälfte. 
2. Halbband« 2. Lieferung. (Schluss des Werkes.) Braunschweig, Bruhn, 1889. 
gr. 8. IV— 182 S. Mit 15 Textabbildungen, 5 davon in Farbendruck. 5*40 M. 
cplt. 27 M. 

Billmann, Lina, Hebamme, Wie verhütet man Kindbettflebor, Unterleibs- und 
Säuglingskrankheiten? Ein offenes Wort an die Frauen. München, Merhoff, 
1890. 12. 72 S. 0*75 M. 

Bongartz, Alfons, Ueber Scorbut. Dissertation. Würzburg, 1889. 8. 36 p. 

Bordoni -Uffir eduzzi, G., La rabbia canina e la cura Pasteur. 2. ed. Torino, 
Rosenberg <fe Selber, 1889. 8. 86 p. 2*50 L. 

Brown, A. M., The animal alkaloids, cadaveric and vital; or the ptomaines and 
leucomaines chemically, physiologically and pathological ly considered in 
relation to scientific medicine. With an introduction by A. Gautier. 2. ed. 
London, Hirschfeld, 1889. XXV — 252 p. 8. 7 sh. 6 d. 

Bütschli, 0., Prof., Ueber den Bau der Baeterien und verwandter Organismen. 
Vortrag. Leipzig, Winter, 1890. gr. 8. 37 S. mit einer Tafel. 

Bungeroth, Otto, Dr. Stabsarzt, Die Influenza, ihr Wesen und ihre Behandlung. 
Düsseldorf, Schrobsdorf, 1890. gr. 8. 12 S. 050 M. v 

Campbell, Harry, The causation of disease: an Exposition of thb Ultimate 
Factors which induce it. London, Lewis, 1889. 8. 12 sh. 6 d. 

Canalis, P., Studi sulla infezione malarica. Sulla varietä parassitaria delle forme 
semilunari di Laveran e sulle febbri malariche che da esse dipendono. 
Torino, Bona, 1889. 4. 32 p. 

Candler, C, The Prevention of Measles. London, 1889. 8. 390 p. 6 M. 

Canestrini, G. e R., Batteriologia. Milano, 1889. 16, leg. tela. 246 p. 1*50 L. 

Canitz, M., Dir., Die Influenza (Grippe), ihr Wesen, Verhütung und natur- 
gemässe Behandlung und Heilung. Berlin, Luck, 1889. gr. 8. 8 S. 0*20 M. 

Cawdle, Alfred, Rabies. Its course, and Symptoms: preventative and curative 
measure. London, Ridgway, 1889. 8. 8 p. 

Chambaud, Emile, Dr., La Fievre typhoide dans Parmee de Lyon. These. Lyon, 
impr. Plan, 1889. 8. 56 p. 

Collins, S. H., Yellow fever, a brief sketch of its natural and clinical history, 
together with some practical suggestions relating to the sanitary oontrol of 
yellow fever outbreaks. Indianapolis, Burford, 1889. 8. 7 p. 


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Neu erschienene Schriften. 347 

Courrent) P., Dr. y Une epidemie de scarlatine. Montpellier, impr. Boehm, 1889. 
8. 39 p. 

Danilewsky, B., La parasitologie comparee du sang. I. ei II. Petersburg, 
Kicker, 1889. gr. 8. 320 M. 

Dans, Geo., Dr., Die Influenzakrankheit, ihr Wesen und ihre Behandlung. Berlin, 
Fried, 1889. gr. & 31 8. 1 M. 

Dineur, fl, Nouveile methode simplifiee et rapide pour la recherche du bacille 
de Koch, dans les expectorations tuberculeutes. Bruxelles, A. Manceaux, 
1889. 8. 4 p. 0*50 Frc. 

Dif it, L, Dr., De la contagion de la phthisie pulmouaire et des moyens de 
s’en preserver; son traitement. Bennos, impr. Edeneur, 1890. 8. 22 p. 
Dock, G., Leprosy with a report on two oaaes. From the Trausact. of the Texas 
State med. assoc. 1889. 8. 6 p. 

Doehle, Beobachtungen öber einen Antagonisten des Milzbrandes. Kiel. 

Schmidt & Klaunig, 1889. 8. 15 S. 1 PI. 

Dubois, R., Les microbes lumineux. Lyon, impr. Schneider, 1889. 8. 24 p. 
Dubousquet- Laborderie et Jasiewios, Contribution ä l’etude clinique des 
maladies infectieuses aigues et ohronique. Attenuations et transformations. 
Clermont (Oise), impr. Daix, 1889. 8. 29 p. 

Bisen borg, J., Diagnostica batteriologica; tavole ausiliarie all’ esercizio pratico. 

Frad. di T. Ferretti. Milano, 1889. 8. 173 p. 10 L. 

Ihqnerra^ Carolas, Contribution a l’etude de la fievre du Magdalena. These. 
Paris, 1889. 4. 138 p. 

Fischer, M., Milzbrand beim Mensohen. Dissertation. Erlangen (Leipzig, Fock), 

1889. 8. 22 S. 

Fokker, A. P., Die Grundlagen der Bacteriologie. Rede, gehalten beim Nieder¬ 
legen. des Rectorats der Universität Groningen. Leipzig, Yogel, 1889. gr. 8. 
19 S. 0-80 M. 

Foureur, Albert, £tude sur la culture des micro-organismes anacrobies. These. 
Paris, 1889. 4. 70 p. 

Francia y Ponee de Leon) D. B., Unas palabras sobre el colera en Filipinas 
Epidemia de 1888/89. Manila, Tipo litogr. de Chofre, 1889. gr. 8. 40 p. 
Friek) A., Bacteriologische Mittheilungen über das grüne Sputum und über die 
grünen Farbstoff produoirenden Bacillen. Dissertation. Zürich (Leipzig, 
Fock), 1889. 8. 39 S. und eine Tabelle. 

Gaillard) J. E., Contribution ä l’ctude de la desinfection par les gaz. These. 
Paris, 1889. 4. 48 p. 

Ga») A., De l’identite de l’erysipele et de la lymphangite au point de vue 
bacteriologique. These. Paris, 1889. 4. 40 p. 

Goliner, J., Dr., Scropheln und englische Krankheit Ihre Ursachen, Behand¬ 
lung und Verhütung. Allgemein verständlich dargestellt. Weimar, Jüngst, 

1890. 8. 71 S. 1 M. 

Gr&ncher et Richard, Action du sol sur les germes pathogenes. Rapport. 
Paris, Challamel, 1889. 8. 22 p. 

Hauser) P., Nouvelles oonsideration relatives ä l’etiologie de la diphtherie. 

Bayonne-Biarritz, impr. Lamaiguere, 1889. 8. 31 p. 

Hegar, Alfred, Zur puerperalen Infection und zu den Zielen unserer modernen 
Geburtshülfe. Leipzig, Breitkopf & Härtel, 1889. gr. 8. 18 S. 0*75 M. 
Henke) Max, Die Phagocytenlehre Metschnikoff’s und der Gonococcus 
Nei88eri. Dissertation. Würzburg, Richter, 1889. 8. 27 S. 

HögyeS) Andr., Prof. Dr., Die experimentelle Basis der antirabischen Schutz¬ 
impfungen Pasteur’s, nebst einigen Beiträgen zur Statistik der Wuth- 
behandlung. Stuttgart, Enke, 1889. gr. 8. VIII —108 S. 4 M. 

HueppO) Ferd., Prof. Dr., Ueber den Kampf gegen die Infectionskrankheiten. 
Antrittsvorlesung, gehalten am 14. October 1889 in Prag. Berlin, Hirsch¬ 
wald, 1889. gr. 8. 36 S. 0*80 M. 




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348 Neu erschienene Schriften. 

InfectiouB Diseases Notifieation. A bill iotituled an act to provide for the 
notification of infectious diseases to local authorities, 27. August 1889. 
London, Eyre & Spottiswoode. 1889. Fol. 7 p. 

Influenza, Die —. Wesen, Yorbeugungsmaassregehi und Behandlung. Von 
einem praktischen Arete. Düsseldorf, Bagel, 1890. 8. 23 S. 0*50 M. 

Jolles, Maximilian, Dr., Zur Aetiologie der Influenza. Wien, Selbstverlag, 1890. 
gr. 8. 4 S. 

Kaupe, Wilhelm, Studium über die Wirkung einiger Desinficientia. Dissertation. 
Würzburg, Boegler, 1889. 8. 27 S. 

Kiener, Prof., Influence exercee par les decouvertes microbiennes sur la con- 
ception moderne de Petiologie et la nature des maladies. Leqons recueillies 
au cours d’anatomio pathologique generale (1888—1889). Montpellier, impr. 
Boehm, 1889. 8. 36 p. 

Kratz, Walther, Materialien zu einer Geschichte der „Influenza“ im Anschluss 
an eine genaue Bibliographie dieser epidemischen Krankheit. Leipzig, Levien, 
1890. 8. 16 S. 

Lamm er tj Gfr., Dr., Geschichte der Seuchen, Hungers* und Kriegsnoth zur Zeit 
des dreieBigjährigen Krieges. Wiesbaden, Bergmann, 1890. gr. 8. VIII — 291 S. 

8 M. 

Lavrand, H., De la cont&giosite di recte de la fievre typhoide. Lille, impr. 
Danel, 1889. 8. 10 p. 

Lewek, T., Üeber den Wacbsthumseinflass einiger nicht pathogener Spaltpilze 
auf pathogene. Dissertation. Freiburg (Leipzig, Fock), 1889. 8. 20 S. 

Martin, L., Aerztliche Erfahrungen aber die Malaria der Tropenlander. Berlin, 
Springer, 1889. gr. 8. VI — 65 S. 1*60 M. 

Martinotti, G., e 0. Barbaooi, PreBenza di bacilli del tifo neH’acqua pota- 
bile. Studio bacteriologico. Torino, 1889. 8. 15 p. . 

Mundy, J., Ueber die Influenza. Wien, Huber und Lahme, 1890. gr. 8. 16 S. 
1 M. 

New Haven Board of Health. Means to prevent the spread of typhoid fever. 
New Haven, 1889. 8. 1 sheet. 

New Haven Board of Health. Means to prevent the spread of scarlet fever 
and diphtheria, 2. Juni 1889. New Haven, 1889. 8. 2 1. 

Ollivier, A., Rapport general a M. le rainistre du commerce et de l’industrie, 
sur les epidemies pendant Pannee 1887. Paris, MaBSou, 1889. 4. 88 p. 

Page, D., Report to the Local Government Board upon an epidemio of enteric 
fever in the Northern Division of the Houghton - le - Spring rural sanitary 
. district, county of Durharo, Sept. 30, 1889. London, Eyre & Spottiswoode, 
1889. Fol. 11 p. 

Pavone, A., Studio istologico e batteriologico del fegato nella infezione car- 
bonchiosa umana e sperimentale, accompagnato da nuovi studii sulla morfo- 
logia del bacillus anthracis dentro e fuori Porganismo. Napoli, Taranto, 
tipografia del Commercio, 1889. gr. 8. 130 p. 

Pilat, Rapport general sur les epidemies qui ont regne dans le departement 
du Nord pendant Pannee 1888. Lille, impr. Danel, 1889. 8. 43 p. 

Pollet, Rapport sur les maladies contagienses et epieootiques parnes dans le 
departement du Nord pendant Pannee 1888. Lille, impr. Danel, 1889. 8. 
56 p. 

Prudden, T. Mitchell, The story of the bacteria and their rclations to health 
discaße. New York and London, Putnam, 1889. 16. 143 p. 75 C. 

Pütz, Herrn., Prof. Dr., Die Schutz- und Nothimpfung im Kampfe gegen Thier- 
scucheu. Leipzig, Felix, 1889. gr. 8. 28 S. 

Rapport des medecins des epidemies du departement de la Seine-Inferieure en 
1883. Rouen, impr. Caguiard, 1889. 8. 149 p. 

Reineke, J. J., Dr., Physicus, Der Typhus in Hamburg mit besonderer Berück¬ 
sichtigung der Epidemieen von 1885 bis 1888. Unter Benutzung amtlicher 


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Neu erschienene Schriften. 349 

Quellen bearbeitet. Hamburg, Friederichsen, 1890. Fol. IV—71 S. mit 
15 Phototypieen und 8 photolithographisoheu Tafeln. 6 M. 

Report, Atmual — on the contagious diseases, inepection, and transit of animals; 
with an appendix for the year 1888. London, Eyre & Spottiswoode, 1889 
8. 336 p. 23 pl. 4 mapa. 

Roose, Robson, Dr., Leprosy and its prevention, as illustrated by Norvegian 
experience. London, Lewis, 1889. 8. 3 sh. 6 d. 

Roux, Institut Pasteur. Microbie pratique. De la rage. Leqon recaejllie par 
MM. Tbiroloix et Critzman. Paris, impr. Goupy & Jourdan, 1889. 8. 
31 p. 

Scheibe, A., Mikroorganismen bei acuten Mittelohrerkrankungen. Dissertation. 
München (Leipzig, Fock), 1889. a 32 S. 

Sommerfeld, Tb., Dr., Hygiene der ansteckenden Krankheiten. Gemeinver¬ 
ständliche Belehrung über ihre Ursachen und die Mittel zur Verhütung 
ihrer Entstehung und Verbreitung. Wiesbaden, Sadowsky, 1890. 8. 116 S. 
2 40 M. 

Thaysen, L., Statistik der Diphtheritisfalle auf der medicinischen Klinik zu Kiel 
in den Jahren 1879 bis 1888. Dissertation. Kiel (Leipzig, Fock), 1889. 8. 
37 S. 

Thompson, J. A., and Shayton, G. H., Report upon an outbreak of typhoid 
fever in the Municipalities of Newton and Macdonaldtown; with a de- 
scription of the cause and modes of spread of this disease and suggestions 
for its prevention. Sydney, Potter, 1889. Fol. 28 p. 2 sh. 6 d. 

Van den Brink*, J. A., Bijdrage tot de ke^is van de werking van bet diph- 
therieferment. Acad. proo&chp., Utrecht, van Huffel, 1890. gr. 8. 84 p. 

Vlgerie, Armand E., De ila desmfectipp dans l’armee. Dissertation. Lille, 1888. 
4. 91 p. 

Vignal, William, Contribution o l’etudedea bacteriacees (le bacille mesentericus 
vulgatus). These. Paris, Masson,, 1889. 8. 198 p. avec 45 figures. 3*50 Frcs. 

Walter, Alex, Die Influecza. Ihre Heilung und Verhütung, ihre Geschichte 
und Natur. W r ien, Breitenstein, 1890. gr. 8. 40 S. IM. 

Waimann, Gustav, Dr., Bevor der Arzt kommt. Anleitung zur ersten Hülfe in 
den bedrohlich erscheinenden plötzlichen Zufällen ? geschrieben für die 
Familien auf dem Lande wie in der Stadt, die den Arzt nicht bald erreichen 
können. 2. (Titel-) Auflage. Breslau, Freund, 1890. 8. 31 S. 0*30 M. 

Zarnikow, C., Beitrag zur Kenntniss des Diphtheriebacillus. Dissertation. Kiel 
(Leipzig, Fock), 1889. 8. 45 S. 

9. Hygiene des Kindes und Kindersterblichkeit. 

Albrecht, Herrn., Dr., Die Ernährung des Kindes im frühesten Lebensalter. 
Wegweiser für Mütter, Hebammen und Kinderwärterinnen. Bern, Schmid, 
Fr&ncke & Co., 1890. 8. X —141 S. mit vier Tabellen. 1*25 M. 

Auvard et Pingat, Hygiene infantile ancienne et moderne (raaillot, berceau et 
biberon ä travers les äges). Paris, Rongier, 1889. 12. 79 p. avec 85 fig- 
1*50 Frcs. 

Casablanca, S. J.,.Rapports de l’inspecteur departemental du departement des 
Pyränees - Orientales sur le Service des enfants assisteea et secourus tempo- 
rairement pendant l’annee 1888 et le 1. semestre de 1889. Perpignan, impr. 
de l’Independant 1889. 8. 48 p. 

Cheadle, W. B., On the principles aud exact conditious to be observed in the 
artificial feeding of infants; the properties of artificial foods; and the dis¬ 
eases wbich arise from faulte of diet in early life. London, Smith, Eider 
& Co., 1889. 8. 221 p. 

Crevoiaier, L., Dr., £tude statistique sur la mortalite enfantine en Suiese peu- 
dant les dix annees 1876—1885. Bern, Wyss, 1889. 4. 41 p. 


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350 Neu erschienene Schriften. 

Garbini, Adriano, Educazione fisiea dei bambino: ginnastica igienica, ginxtstica 
medica, ginnastica dei sensi. Verona, Drucker, 1889. 12. 310 p. 

Laure, Georges, Des resultats fournis par la pesee quotidienne des enfants k la 
Hiaraeile. Th4se. Paris, 1889; 4. 69 p. 8 tab. 

Fallu, H., Conseil general de la Loire-Inferieure, session d’aoüt 1889. Service 
des enfants assiBtes; Protection du premier äge. Nantes,, impr. Mellinet, 
1889. 8. 48 p. 

Renard, Dr., Guide des meres et des nourrices, ou l’Art d’elever les enfants aa 
biberon, avec notice Bur les maladies des enfants en bas äge et leur traite- 
ment Cudot-Sainte-Alpais (Yonne), impr. de Sainte-Alpais, 1890. 8. 136 p. 

Sacket, S. P., Mother, nurse, and infant: a «nanoal e special ly adapted for the 
guidance of mothers and monthly nursei, comprising full instruction in 
regard to pregnancy, preparation for childbirth, and the care of . mother 
and child. New York, Campbell, 1889. 8. VIII — 887 p. 

10. Variola und Vaccination. 

Crookshank, Edgar M., History and Pathology of Vaccination. 2 VoL London, 
Lewis, 1890. gr. 8. 1100 p. with 22 coloured Plates. 36 sh. 

Gelli, Dr., Relation de deux epidemies de vairiole a la prison d&partementale 
de Bordeaux (1870 —1889). Bordeaux, impr. du Midi, 1889. 8. 11 p. 

de Guenin, Louis A. P. A., fitude sur le Service munioipal de la vaccination 
a Bordeaux. Dissertation. Bordeaux, 1888. 4. 49 p.. 3 pl. 

Figeon, G., Reflections snr le rapport cohcernant l’hrygilne de Parmea VaccU 
nation. 2. ed. Nevers, Gonrdet, 1889. 18. p* 

Schimmelpfennig, P., Ueberpostvaccinale HsmtausschlÄge, Dissertation. Halle 
(Leipzig, Fock), 1889. 8. 34 S. 

Wallace, Alfred R., Forty-five years* of 1 r^gistration statistics, proving j vacci¬ 
nation to be both useiest and dangeta«*. Id ' two parts. 2. edition with 
corrections, notes, and an äppendix“ by Alexander Wheeler. London; 
Allen, 1889. 8. 46 p. 1 pl. " 1 

i . ■ / i ■ i. - . t .. . . . , 

11. Prostittitiön und Syphilis. 

Achscharumoff, D. D., Pfostitütsija i eja reglementatsija. Riga, Blankensteina, 
1889. 8. 97 p. 

Belval, Th., Police des moeurs. Reglernentation et reglements.^ Bruges, impr. 
Houdmont, 1889. 8. 16 p. 

Lacour, P., De la vaccine general isee au cours des dermatoses a propos d’une 
eruption vaccinale survenue chez un eczemateux et ayant determine la mort. 
Lyon, impr. Plan, 1889. 8. 12 p. . 

Lepers, Georges A. J. B., Syphilis et paludisme. Dissertation. Lilie, 1889. 4. 50 p. 

Leven, Leonhard, Kurze gemeinverständliche Betrachtungen über das Wesen der 
Syphilis, ihre Behandlung und Verhütung. Elberfeld, Löwenstein, 1889. 8. 15 S. 

Mounier, G. J. D., Onderzoek naar de beteekenis van der statistick der vene¬ 
rische en syphilitische zickten bij de landmacht in het koninktijk der 
Nederlanden. ’s Hage, 1889. 8. XXXIV—1030 p. 12*60 M. 

Fatris de BroÖ, fitude sur la pathogenie des compÜcationB de la blennorragie 
(etiologie ancienne, etiologie nouvelle). These. Paris, 1889. 4. 61 p. 

ProkBoh, J. K., Die Literatur über die venerischen Krankheiten, von den ersten 
Schriften über Syphilis ans dem Ende des 15. Jahrhunderts bis zum Jahre 
1889, systematisch zusammengestellt. I. Bd. Allgemeiner TheiL Bonn, 
Hanstein, 1889. 8. IV — 492 S. Soll in 3 Bänden erscheinen. 14 M. 

Schultetus, B. W., De syphilis der onschuldigen. Keh warm, pleidooi voor 
moeders en kinderen toegelicht door eene Statistik. s’Gravenhage, Cremer, 
1889. 12. 97 p. 


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Neu erschienene Schriften. 


351 


12. Gewerbe- und Berufshygiene. 

Ch&ussende, H., Du mal des confiseurs (onyxis et perionyxis professionels). 
These. Lyon, impr. Gallet, 1889. 8. 66 p. et planches. 

Qi vre, P., De la tuberculose chez les ouvriers en soie. These. Lyon, impr. 
Pitrat aine, 1890. 4. 182 p. 

v* Hoyer, E., Prof., Der technische Verein und die Bestrebungen für das Wohl 
der gewerblichen Arbeiter zu Augsburg. München, Druck von Wolf, 1890. 
gr. 8. 40 S. 

Jorb&n, Nicolai, Vergleichende Untersuchungen der wichtigeren zum Nachweise 
von Arsen in Tapeten und Gespinnsten empfohlenen Methoden. Dissertation. 
Dorpat, Laakmann, 1889. 8. 72 S. 

L&porte } Reglementation et Inspection officielle des etablissements industriels 
dans les divers pays: Travail des femmes et des enfants dans les usines et 
manufactures. Rapport. Evreux, impr. Herissey, 1889. 8. 19 p. 

L&vaohe, Ing., Reglementation et Inspection officielle des etablissements in- 
dustriels dans les divers pays: Etablissements dangereux et insalubres. Rap¬ 
port, Evreux, impr. Herissey, 1889. 8. 18 p. 

M&my, H., Ing., Mesures präventives contre les accidents. Mesures prises par 
les industriels et les associations d’industriels en France et a l’ätranger 
pour prevenir lee accidents. Rapport. Evreux, impr. Herissey, 1889. 8. 8 p. 

Mantagasfca, Paul, Prof., Die Hygiene der Arbeit. Einzig autorisirte Ueber- 
setzung. Königsberg (Ostpreussen), Malz, 1890. 8. 108 8. *1 M. 

01x7) A., Ing., Reglementation et Inspection officielle dee etablissements indu¬ 
striels dans les divers pays: Mines, minieres, carrieres, chemins de fer, 
appareils ä vapeur. Rapport. Evreux, impr. Herissey, 1889. 8. 62 p. 

Rofeßbach, M. J., Dir., Prof. Dr., Tod durch arsenhaltige Tapeten oder Ver¬ 
giftung mit Phosphor. Für den Otto 1 sehen Giftmordprocess beleuchtet. 

, Jena, Doebereijier, 1889. 8. V — 80 S. 1*60 M. 

Seidel, M., Prof. Dr., Acute Phosphorvergiftung oder chronische Arsenvergiftung 
durch einen arsenhaltigen Wandanstrioh. Entgegnung auf dis Brocbüre: 
„Tod durch arsenhaltige Tapeten oder Vergiftung mit Phosphor.“ Für den 
Otto’schen Giftmordprocess beleuchtet durch Prof. Dr. M. J. Rossbach. 
Jena, Pohle, 1890. gr. 8. IV— 108 S. 1*50 M 

13. Nahrungsmittel, 

Bericht über die Ergebnisse der Berliner städtischen Fleischschau für das Jahr 
1888/89. Berlin, Druck v. Grunert, 1889. 8. 25 S. 

Cros, Theodore, Etüde micrographique du poivre noir et de ses falsifications. 
These. Montpellier, 1889. 4. 67 p. 

Dubois 0., Traite theorique et pratique des aliments et des boissons. Edition 
gratuite. Troyes, Martelet, 1889. 12. 168 p. 0 50 Frcs. 

Pinolini, Domenico, Le adulterazioni del vino; metodi per riconoscerle e leggi 
che le riguardauo. Torino, Loescher, 1889. 12. 256 p. 

Baue, Bruno, Untersuchungen über ein aus Afrika stammendes Fischgift. 
Dissertation. Dorpat, Laakmann, 1889. 8. 72 S. 

Buffin, Achille, Etüde du beurre et des ses falsifications. Lille, impr. Danel, 
1889. 8. 38 p. 

Snijders, A. J. C., Onze voedingsmiddelen, hunne samenstelling, voedingswaarde, 
toebereiding en verteerbaarheid, benevens de voornamste kenmerken hunner, 
dengdelijkheid. Zuthen, Thieme, 1889. 12. 228 p. 1 pl. 

Virchow, R., Ueber Nahrungs- und Genussmittel. Vortrag, gehalten im Saale 
des Berliner Handwerkervereins. 3. verb. Auflage. Hamburg, Verlagsanstalt 
und Druckerei A. G., 1890. gr. 8, 52 S. 0*80 M. 


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352 Neu erschienene Schriften. 

Zaborowski, S., Les boissons hygieniques. L’eau et les filtrep, l’eau glacee, les 
eaux minerales, les eaux gazeuses artificielles; les infusions, le the, le cafe, 
le lait; les fruits et les boissons de fraits, le cidre, le vin de raisin sec, la 
biere. Paris, Bailiiere, 1889. 12. 158 p. 

14. Leichenverbrennung und Leichenbestattung. 

Fay, Emile, Les Ciroetieres et la police des sSpultures. Traite pratique de 
legislation. 2e edition, revue et augraentee. Paris, Berger•Levrault, 1890. 
8. 239 p. 

15. Verschiedenes. 

Brauchli, M., Ueber die durch Tabak und Alkohol verursachte Intoxications- 
amblyopie. Wiesbaden, Bergmann, 1889. gr. 8. 57 S. mit 4 Tafeln. 2*40 M. 

v. Frey, Eugen, Der Kohlensäuregehalt der Luft in und bei Dorpat, bestimmt 
in den Monaten September 1888 bis Januar 1889. Dissertation. Dorpat, 
Schnakenburg, 1889. 8. 49 S. 

Proust, De l’assainissement des ports. Rapport. Paris, Challamel, 1889. 8. 

20 p. 

Roewer, Dr., Der Schiffsarzt, Mittheilungen für Aerzte über Schifffahrts¬ 
gesellschaften, Engagementsbedingungen, ärztlichen Dienst an Bord, be¬ 
sondere Krankheiten, Quarantänebestimmungen, Schemata zu Attesten etc. 
Berlin, Hirschwald, 1889. 12* 47 S. 1 M. 

Rouy, Henry, Congres international du repos hebdomadaire au point de vue 
hygienique et sociaL Sedan, impr. Laroche, 1889. 8. 11 p. 

Anhang: Alkoholismus. 

Brauchli, Ulr., Assistenzarzt, Ueber die durch Tabak und Alkohol Verursachte 
Intoxioationsamblyopie. Inauguraldissertation. Zürich (Wiesbaden, Berg¬ 
mann), 1889. gr. 8. 57 S. mit 4 Taf. 2*40 M. 

Marthaler, H., Pfarrer, Ein Wort über Gründung einer Trinkerheilanstalt im 
Canton Bern. Bern, Huber in Comra., 1889. 8. 71 8. 

Whyte, James, Secr., Verkürzt der Genuss von Alkohol das LebenV Autori- 
sirte IJebersetzung aus dem Englischen von Maurice Rhold. v. Stern. 
Zürich, Verlagsmagazin, 1889. gr. 8. 27 S. 0*40 M. 


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Dr. M. Pistor, Anstellung von Gesundheitsaufsehern in Berlin. 353 


Die Anstellung von Gesundheitsaufsehern in Berlin. 

(Nach einem in der Deutschen Gesellschaft für öffentliche Gesundheitspflege 
in Berlin gehaltenen Vorträge.) 

Von Dr. M. Pistor. 


Gesundheitsaufseher, inspectors of nuisances oder sanitary inspectors 
der Engländer sind ärztlich nicht vorgebildete Beamte, welche den kleinen 
Aufsichtsdienst in der öffentlichen Gesundheitspflege wahrzunehmen bestimmt 
sind, also Pflichten erfüllen sollen, welche in den Staaten des Deutschen 
Reiches bis dahin den gewöhnlichen Polizeibeamten obliegen, oder zum 
Theil auch, insbesondere in kleinen Städten und auf dem Lande, von ein¬ 
zelnen, besonders eifrigen und tüchtigen Amtsärzten (Physikern, Bezirks¬ 
ärzten) in sachkundigerer Weise, wenn auch oft gegen das eigene Interesse 
der Beamten erfüllt werden. 

Englischen Aerzten gebührt das Verdienst, wie den älteren Lesern 
dieser Zeitschrift bekannt ist, diese für eine sorgsame Ausübung einer ver- 
ständnissvollen, zielbewussten Gesundheitspolizei so bedeutungsvolle Ein¬ 
richtung geschaffen zu haben. (Vergl. Bd. V dieser Zeitschrift S. 51 ff., 
S. 177 ff.) Dr. John Liddle in Whitechapel, London, Dr. David Davies 
in Bristol und Dr. Trench in Liverpool haben vor allen Anderen jene Ein¬ 
richtung zu einer sehr fruchtbringenden für die Ausübung der öffentlichen 
Gesundheitspflege gemacht, wie aus den oben angeführten Stellen ersichtlich 
ist und heute auch durch die bezüglichen Gesundheitsberichte aus diesen 
und anderen englischen Städten bekundet wird. 

Durch das englische Gesundheitsgesetz (Public health act ) vom 
11. August 1875, Artikel 189 u. ff. ist die Anstellung dieser Beamten in 
Städten und auf dem Lande im Allgemeinen geordnet; die dienstlichen Ob¬ 
liegenheiten waren bereits unter dem 11. November 1872 durch eine An¬ 
weisung des Government board of health festgesetzt, welche am 10. März 
1880 von derselben Centralbehörde ohne wesentliche Aenderungen wieder 
veröffentlicht worden ist. Die einzelnen Bestimmungen finden sich nach 
lern Text von 1872 in wörtlicher Uebersetzung Band V dieser Zeitschrift, 
5. 213 ff. abgedruckt; hier sollen jene dienstlichen Pflichten der inspectors 
f nuisances nur in kurzen Zügen angedeutet werden. 

Die in Rede stehenden Beamten werden durch die zuständige Gesund- 
leitsbehörde, local board of health , bezw. den zu derselben gehörenden 
irztliehen Gesundheitsbeamten (medical officer of health) angewiesen oder 
tändeln selbstständig in den Grenzen der gesetzlichen Bestimmungen, sollen 
ich über alle die Gesundheit beeinträchtigenden Missstände durch zeitweise 
riederholte oder ausserordentliche Besichtigungen unterrichtet halten, ins- 

Vlertejjabrmchrift für Gesundheitspflege, 1890. 23 


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»94 


Dr. M. Pistor, 

besondere alle derartigen Missstände, wie Uebertretungen der sanitären 
Gesetze, sobald dieselben auf irgend eine Weise zu ihrer Kenntniss kommen, 
Belbst untersuchen. Diesen Beamten ist weiterhin die Ueberwachung gesund¬ 
heitsschädlicher Gewerbe, Beschädigungen der Wasserleitung, der Wasser¬ 
versorgung, des Verkehrs mit Nahrungs- und Genussmitteln, des Auftretens 
ansteckender Krankheiten, sowie die Ermittelung der dieselben begünstigen¬ 
den Umstände, wie Wohnungsüberfüllung etc., übertragen. Die Ausführung 
der gegen gleiche und andere Uebelstände von der Gesundheitsbehörde 
oder den Gesundheitsbeamten getroffenen Maassregeln soll der tnspedor of 
nuisances bis zu einem gewissen Grade selbst in die Hand nehmen oder 
leiten, sowie alle von der Gesuudheitsbehörde getroffenen Maassregeln über¬ 
nehmen. Ueber seine Thätigkeit hat der Beamte regelmässig Buch zu führen 
und dasselbe auf Erfordern dem ärztlichen Gesundheitsbeamten wie der 
Gesundheitsbehörde vorzulegen; den Sitzungen der letzteren hat er auf 
Ladung beizuwohnen, auch in Fällen, die zur gerichtlichen Entscheidung 
kommen, vor Gericht zur Vertretung zu erscheinen. 

Zu den Dienstpflichten jener tnspedors of nuisances gehören nach dem 
Gesundheitsgesetz von 1875 auch die jährlich mehrfachen Besichtigungen der 
Herbergen {common lodging houses ), der Arbeiterwohnungen, der Werk¬ 
stätten, Bäckereien, die Ueberwachung der Reinlichkeit in Strassen und 
Höfen u. a. m. 

Man wird zugestehen müssen, dass der Umfang dieser Thätigkeit kein 
geringer ist; die Erfolge einer gewissenhaften Wahrnehmung jener Pflichten 
aber liegen in den Gesundheitsberichten der englischen Gesundheitsbeamten 
klar zu Tage, wovon sich Jeder, der sich dafür interessirt, durch Einsicht 
in dieselben leicht überzeugen kann. 

Wenn nun auch englische Verhältnisse, insbesondere die grössere Dich¬ 
tigkeit der Bevölkerung in den grossen Handels- und Industrieplätzen, der 
rege Verkehr einer vagirenden Bevölkerung in denselben und andere Gründe, 
welche in der sehr freien Selbstverwaltung der Städte wie des platten Landes 
liegen, eine derartige besondere und tiefer eindringende Ueberwachung der 
die öffentliche Gesundheit schädigenden Uebelstände erforderlich machen, 
so lässt sich doch nicht läugnen, dass auch in Deutschland sowohl in Städten 
wie in ländlichen Bezirken reichliche Gelegenheit für eine derartige Ueber¬ 
wachung gegeben ist; es sei hier nur auf ältere Städte, wie Breslau, Mainz, 
Augsburg, Hamburg, Danzig, vielleicht auch Königsberg, Posen u. a. m., 
sowie auf diejenigen Landestheile hingewiesen, in welchen eine grossartige 
Industrie sich ausgebreitet hat. Wenn dort diejenigen Wohnungsverhält¬ 
nisse, wie ich dieselben später für Berlin näher bezeichnen werde, die Rein¬ 
lichkeit in Strassen, Häusern und Höfen, der Verkehr mit Nahrungsmitteln, 
die Pflege der Haltekinder, das Auftreten ansteckender Krankheiten von 
einem geschulten Personal niederer Gesundheitsbeamten dauernd und mit 
einem gewissen Sachverständnis überwacht werden könnte, so würden 
manche bis dahin ungekannten hygienischen Uebelstände an das Tageslicht 
kommen. (Vergleiche meine Generalberichte über das Gesundheitswesen im 
Regierungsbezirk Oppeln für 1875 und 1876 bis 1880, über Gewerbe- und 
Wohnungshygiene.) Derartige Missstände zu beseitigen, würde vielfach 
Schwierigkeiten bereiten und grosse Geldopfer verlangen, aber es würden 


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355 


Anstellung von Gesnndheitsaufsehem in Berlin. 

auch viele Uebelstände mit Leichtigkeit zu heben und vor allen Dingen auf 
Grund der gewonnenen Erkenntnis rechtzeitig Maassregeln zu treffen sein, 
um das weitere Umsichgreifen solcher gesundheitswidrigen Zustände zu ver¬ 
hüten — und die deutsche Gesundheitspflege vor ähnlichen trüben Bildern 
zu bewahren, wie solche seinerzeit, im sechsten und siebenten Jahrzehnt, in 
den alten englischen Städten und Stadttheilen (Whitechapel-London, Liver¬ 
pool, Bristol) grell hervortraten. Sind die gesundheitswidrigen Zustände 
erst soweit gediehen, wie dort in jener Zeit, dann ist eine Wendung zum 
Guten viel schwieriger und kostspieliger, als wenn man dieselben im Keime 
erstickt. 

Nach diesen allgemeinen Betrachtungen, welche ich später durch eine 
Besprechung der englischen Gesundheitsgesetzgebung im Verhältniss zu der 
deutschen fortzusetzen gedenke, wende ich mich dem eigentlichen Gegen¬ 
stände dieses Aufsatzes zu. 

Der erste Grundsatz der heutigen Gesundheitspflege, gesundheitsschäd¬ 
liche Zustände zu ermitteln und zu beseitigen, bevor die Noth dazu zwingt, 
nicht allein, um den Ausbruch ansteckender Krankheiten zu verhüten, son¬ 
dern auch, um für die Bewohner eines Ortes gesundheitsgemässe Bedin¬ 
gungen im Allgemeinen zu schaffen, errang sich etwa seit 1867 allmälig 
Anerkennung bei den Äerzten, um demnächst auch von der Verwaltung 
mehr und mehr in den Vordergrund gerückt zu werden. 

In den letzten Jahren meiner hiesigen amtlichen Thätigkeit hat sich 
mir wiederholt die Frage aufgedrängt, ob die Ausübung der Gesundheits¬ 
polizei in Berlin berechtigten hygienischen Anforderungen in dem vor¬ 
erwähnten Sinne entspricht; nach eingehenden Erwägungen bin ich zu der 
Ueberzeugung gekommen, dass dies in mancherlei Beziehungen nicht der 
Fall ist. 

Während die Nahrungsmittelüberwachung seit 1879 mit Nachdruck 
und Erfolg geübt, immer neue Stadttheile an die Schwemmcanalisation an¬ 
geschlossen und die Trinkwasserverhältnisse in den letzten Jahren durch 
die Neugestaltung der Tegeler Anlage erheblich gebessert, dadurch die all¬ 
gemeinen Bedingungen für die gesundheitlichen Verhältnisse der Bevölke¬ 
rung sehr wesentlich gefordert worden sind, erfreuen sich bis heute die 
Wohnungsverhältnisse keiner ausreichenden Beaufsichtigung. 

Ich bin weit entfernt, darauf hin wirken zu wollen, dass die Privat¬ 
wohnungen etwa nach Raummetern auf die Zahl der Bewohner hergestellt, 
beziehungsweise vermiethet werden, halte es aber für Pflicht der Gesund¬ 
heitspolizei, dafür zu sorgen, dass gesundheitsschädliche Räume zum Be¬ 
wohnen nicht zugelassen und Räume, welche vomMiether weiter vermiethet, 
also gewerblich ausgenutzt werden, z. B. Schlafstellen, Chambres garnies , 
Gasthofszimmer, sowie Räume, welche einer grösseren Anzahl von Menschen 
zum Aufenthalt dienen, Werkstätten, gesundheitsgemäss eingerichtet und 
von einer Grösse sind, welche für die Zahl der darin wohnenden beziehungs¬ 
weise arbeitenden Menschen nach bestimmten Grundsätzen hinreicht; dass 
ferner Werkstätten zur Herstellung von Lebens- und Genussmitteln, wie 
Kuchen-, Brot- und Zuckerwerkbäckereien, Wurstlereien, Gasthofsküchen 
und dergleichen als Schlafstätten nicht benutzt werden. 

23 ♦ 


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3Ö6 


Dr. M. Pistor, 

Dass alle diese Uebelstände sich auch hier wie an anderen Orten finden, 
ist und wird immer wieder für eine Anzahl durch einzelne zufällig zur 
Kenntniss des Polizeipräsidiums gelangte Fälle nachgewiesen. 

Nun sind zwar Vorschriften über die Belegung von Pennen, die Ver- 
miethung von Schlafstellen in den Polizeiverordnungen vom 31. Januar und 
7. Decemher 1880 vorhanden, die Ueberwachung der thatsächlichen Aus¬ 
führung jener Vorschriften aber dürfte kaum genügen. 

Der Umstand, dass nach der Volkszählung vom 1. December 1885 

1100 männliche und 
1665 weibliche 

zusammen 2765 Schlafgänger 

in Wohnungen mit nur einem Wohnraum eingemiethet waren, lässt es mir 
mindestens zweifelhaft erscheinen, dass den Bestimmungen der Verordnung 
vom 7. December 1880 thatsächlich Folge gegeben wird. 

Ueber die Vcrtheilung der Schlafleute auf die einzelnen Stadttheile und 
nach der Zahl der Wohnräume am 1. December 1885 ergiebt die nach¬ 
stehende, auf Grund der Mittheilungen des städtischen statistischen Amtes 
aufgestellte Ueber sicht das Nähere: 


Stadttheile 

Wohnungen von 

einem 

Wohnraum 

zwei 

Wohnräumen 

drei 

Wohnräumen 

Schlafleute 

Ein¬ 

wohner¬ 

zahl 

Schlafleute 

l , 

fl o 3 
Wog 
> 

Schlafleute 

Ein¬ 

wohner¬ 

zahl 

männl.j weibl. 

männl. 

weibl. 

m&nnl. 

weibl. 

Neu-Köln . . (VI) 

16 

7 

273 

51 

31 

886 

148 

49 

1733 

Friedrich - W ilhelm- 










stadt . . . (XII) 

10 

23 

486 

157 

57 

2403 

485 

109 

5225 

Alt-Köln ... (I) 

29 

28 

969 

219 

120 

3054 

454 

103 

4269 

Alt-Berlin. . • (I) 

38 

39 

1229 

249 

124 

3824 

561 

218 

6585 

Friedrichstadt . (11) 

36 

41 

1953 

444 

201 

7306 

1720 

422 

18861 

Spand. Viertel (IX) 

63 

82 

2874 

755 

461 

12870 

1923 

832 

23877 

Louisenstadt, dies¬ 










seits .... (VI) 

93 

195 

5242 

1305 

744 

19758 

4504 

1597 

| 45144 

Stralauer Viertel, 










westl. . . (Vlla) 

105 

171 

6915 

2088 

1142 

33684 

2922 

1398 

36563 

Louisenstadt, jene. 










westl. . . . (Va) 

113 

247 

8819 

2541 

1410 

37411 

2726 

1295 

33510 

ganz Berlin 

1100 

1665 

71767 

20650 

9966 

381888 

30346 

12170 

432009 


Betreffs der Werkstätten haben die im Jahre 1886 durch das Polizei¬ 
präsidium ungeordneten Erhebungen unter 14400 besuchten Werkstätten 60 
ermittelt, welche zu gesundheitlichen Bedenken Anlass gaben; dabei ist in- 


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Anstellung von Gesundheitsaufsehern in Berlin. 357 

dessen zu bemerken, dass die Prüfung lediglich durch Schutzleute und 
nicht durch Sachverständige stattgefunden, sich auch nicht darauf erstreckt 
hat, ob die vorbezeichneten Werkstätten zur Herstellung von Verzehrgegen¬ 
ständen und etwa gleichzeitig zu Schlafzwecken benutzt wurden. Eine 
derartige Verwendung ist nicht nur ekelerregend, sondern hat auch unter 
Umständen einen nicht unbedenklichen Einfluss auf die Gesundheit der 
Mitmenschen durch Weiterverbreitung von Pocken, Typhus, Diphtherie u. s. w., 
deren Keime an denjenigen Speisen leicht haften, welche nicht hinreichender 
Hitze zur Tödtung der Mikroben ausgesetzt wurden. Im Jahre 1889 haben 
und zwar lediglich im Monat Juli 9500 derartige Besichtigungen mit einem 
Ergebniss von 300 Beanstandungen stattgehabt; darunter befanden sich 
Werkstätten zur Herstellung oder Zubereitung von Nahrungs- oder Genuss¬ 
mitteln , von denen 20 gleichzeitig als Schlafstätten für das Personal 
dienten. 

Häuser, welche vorwiegend oder ausschliesslich Arbeiterwohnungen 
enthalten, bedürfen ebenso wie die schon erwähnten zum dauernden oder 
längeren Aufenthalt von Menschen bestimmten Räume einer ununterbrochenen 
gesundheitspolizeilichen Ueberwachung; es genügt nicht, dass der Physicus 
bei Feststellung des vermehrten Auftretens ansteckender Krankheiten oder 
der Schutzmann einmal eine Anzeige über diesen oder jenen Uebelstand 
macht, oder dass die Bewohner sich über Feuchtigkeit in der Wohnung, 
über Unsauberkeit in Haus oder Hof beklagen und dadurch eine ortspolizei¬ 
liche Untersuchung herbeiführen; es ist vielmehr im öffe ntlichen gesund¬ 
heitlichen Interesse nothwendig, dass diese Verhältnisse von der Behörde 
dauernd und zwar von Sachverständigen überwacht werden. 

Wohnungen dieser Art giebt es in fast allen Stadttheilen, im Centrum, 
wie im Westen und Osten, Norden und Süden, ganz abgesehen von den 
Massen-Miethsgebäuden für 800, 1000 und mehr Bewohner; davon kann 
man sich leicht überzeugen, wenn man nur die rechten Plätze aufsucht. 

Wer die Hoffnung hegt, dass bezügliche Anzeigen durch die Herbergs¬ 
und Schlafgänger, durch die Handwerksgesellen in den Werkstätten, durch 
die Bewohner gesundheitswidriger Räume und schlecht gehaltener Häuser 
erstattet werden sollen, giebt sich einer Täuschung hin. Es darf nämlich 
nicht übersehen werden, dass die ersteren aus Indolenz selbst mit der 
schlechtesten Unterkunft sich begnügen, die Gesellen und Arbeiter aber 
sich zu Anzeigen um so schwerer entschliessen, als sie stets eine Aufkündi¬ 
gung des BrotverhältnisBes, bezw. der Wohnungen daraufhin gewärtigen 
müssen. 

Auch eine sachverständige Ueberwachung der Sauberkeit in Häusern 
und Höfen würde bei manchen Grundstücken sehr angebracht sein. 

Ein anderer Punkt, welcher wohl einer gesundheitspolizeilichen 
Aufsicht zu unterwerfen sein dürfte, ist die Pflege der sogenannten Halte¬ 
kinder, welche zur Zeit auch der Schutzmann im Wesentlichen beaufsichtigt; 
es dürfte sich doch empfehlen, nach mit den betheiligten Factoren zu ver¬ 
einbarenden Grundsätzen dabei sachverständige Organe mitwirken zu 
lassen. 

Endlich bedarf die Ausführung der unter dem 7. Februar 1887 er¬ 
lassenen Polizeiverordnung, betreffend die Desinfection nach ansteckenden 


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358 


Dr. M. Pistor, 

Krankheiten, und der dazu gehörigen Desinfectionsanweisung dringend einer 
sachgemässen Gontrole, falls nicht, wie die im Laufe des Jahres 1887/88 
gemachten Erfahrungen zeigen, die Vorschriften zum grossen Theil und in 
vielen Fällen unbeachtet bleiben sollen. 

Auch nach der durch die städtischen Behörden zugebilligten Anstellung 
geprüfter Desinfectoren vom 1. April d. J. ab wird eine Controle jener Ge¬ 
meindebeamten nicht überflüssig sein. 

Ich begnüge mich damit, die vorgenannten hygienischen Punkte, welche 
nach meinem Dafürhalten einer anderen als der bisher geübten gesundheits¬ 
polizeilichen Aufsicht im Interesse des Gemeinwohles unterworfen werden 
müssen, vorläufig anzuführen. Dass auch noch andere Gebiete für eine 
solche Raum bieten, ist zweifellos. 

Die gesundheitspolizeiliche Aufsicht ist in Berlin bisher, wie in anderen 
deutschen Städten, von Polizeidienern, in erster Linie von Schutzleuten ge¬ 
übt worden, welche bei ihren Controlgängen etwa in die Augen fallende 
gesundheitswidrige Verhältnisse dem zuständigen Polizeirevier melden. Dort 
werden dieselben geprüft, der zweiten ortspolizeilichen Abtheilung des 
Polizeipräsidiums berichtet, welche dann entweder ohne Weiteres Abstellung 
verfügt oder aber vorher noch ein sanitäts- bezw. baupolizeiliches Gutachten 
erfordert. 

Ein Berliner Schutzmann aber soll, wie bekannt, den verschiedensten 
Anforderungen genügen, soll den Strassenverkehr überwachen, Häuser und 
Höfe auf Ordnung und Sauberkeit prüfen, an Fremde Auskunft ertheilen, 
Sicherheitsdienst üben, schlechte Wohnungen besichtigen und in gewisser 
Weise beurtheilen, die Pflege der Haltekinder controliren u. s. f. 

Dazu kommt noch erschwerend hinzu, dass diese Pflichten fortwäh¬ 
rend unter Hunderten von Beamten wechseln ; da darf es wohl nicht Wunder 
nehmen, dass Dinge, welche eine gewisse Vorbildung, sei es auch nur durch 
Erfahrung, erfordern, und das trifft für die Mehrzahl der hier in Frage 
kommenden Punkte zu, häufig eine nach der Anschauung und dem geringeren 
oder grösseren Verständniss des einzelnen Beamten sehr verschiedene Be- 
urtheilung erfahren, ganz abgesehen davon, dass die Ueberwachung der für 
die allgemeine Gesundheit wichtigen Bedingungen eine sehr ungenügende 
wird. 

Ich glaube ohne Uebertreibung sagen zu dürfen, Berlin ist seit der 
Einrichtung der Bezirks-Physicate im Jahre 1854 in der sanitätspolizei¬ 
lichen Ueberwachung der gesundheitswidrigen Verhältnisse nur wenig 
fortgeschritten; denn eine sachverständige ununterbrochene 
Ueberwachung jener Verhältnisse, welche im sanitätspolizeilichen Interesse 
aus den vorangeführten Gründen, insbesondere in einer Stadt mit mehr als 
1V* Millionen Einwohnern gefordert werden muss, findet heute so wenig wie 
vor 35 Jahren statt. 

Nun könnte man ja einwenden, dass die Sterbeziffer dessenungeachtet 
seit 1880 dauernd im Sinken begriffen ist und von 29*67 auf 21*87 Sterbe¬ 
fälle auf 1000 Einwohner gefallen ist, während diese Verhältnisszahl in den 
Voijahren 29*0 bis 30*0 pro mille betrug, die Sache stellt sich aber doch 
etwas anders, wenn man die einzelnen Jahre in Rechnung und Reihenfolge 
stellt; es starben auf 1000 Bewohner ohne Todtgeborene: 


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Anstellung von Gesundheitsaufsehern in Berlin. 859 


im 

Jahre 

1880 . . . . 

. . . 29*67 

pro 

mille 

77 

n 

1881 . . . . 

. . . 27-21 

n 

77 

77 

77 

1882 . . . . 

. . . 2581 

77 

7» 

n 

» 

1883 . . . . 

. . . 28*86 

n 

77 

77 

77 

1884 . . • . 

. . . 25*89 

n 

7) 

n 

77 

1885 . . . . 

. . . 24-36 

77 

77 

» 

n 

1886 . . . . 

. . . 25-64 

n 

7) 

n 

n 

1887 . . . . 

. . . 21-87 

n 

77 

n 

77 

1888 .... 

. . . 20*35 

n 

77 

77 

n 

1889 .... 

. . . 23*05 

7) 

77 


Wenn man von 1889, namentlich nach dem Schlüsse desselben, eine 
Voraussage für die Sterblichkeit im laufenden Jahre sich erlauben dürfte, 
so würde dieselbe nicht günstig lauten. 

Man ersieht aus vorstehenden Zahlen, dass eine feste Sterblichkeits- 
ziffer bis dahin keineswegs erreicht ist. Ausserdem aber dürfte eine weitere 
Herabminderung der Sterblichkeit, ausschliesslich der Todtgeborenen, unter 
25*0 pro mille, welche doch zur Zeit als Mittelzahl anzunehmen allein be¬ 
rechtigt erscheint, keine unbillige Forderung der öffentlichen Gesundheits¬ 
pflege sein. 

Unter den acuten ansteckenden Krankheiten hat die Diphtherie eine 
sehr erhebliche Anzahl und zwar: 


im Jahre 1880 . 36*1 pro mille 


77 77 

1881 ..... 

. . . 51-2 „ 

77 

77 77 

1882 .... 

. . . 62-8 „ 

77 

77 77 

1883 .... 

. . . 75-7 n 

77 

77 77 

1884 .... 

. . . 74-3 „ 

77 

77 77 

1885 .... 

. . . 57-2 „ 

77 

77 77 

1886 .... 

. . . 44-8 „ 

77 

77 77 

1887 .... 

. . . 43-0 „ 

77 

77 77 

1888 .... 

. . . 34-3 „ 

77 

77 77 

1889 .... 

. . . 345 „ 

77 

aller Todesfälle herbeigeführt. An Lungenschwindsucht aber, jener auf Ge- 

schlechter verzehrend 

und verheerend 

wirkenden Krankheit, ging in den 

gedachten Jahren: 




1880 . 


. . 117*63 pro mille 

1881 . 


. . 122*65 „ 

77 

1882 . 


. . 125-78 „ 

77 

1883 . 


. . 120-55 „ 

77 

1884 . 


. . 132-54 „ 

77 

1885 . 


. . 143-16 „ 

77 

1886 . 


. . 125*9 „ 

77 

1887 . 


. . 136*2 „ 

77 

1888 . 


'• • 145-1 „ 

77 

1889 . 


. . 135-2 „ 

77 

aller Verstorbenen zu 

Grunde; in den 

beiden letzten Jahren konnte Hals- 

Schwindsucht bei den Verhältnisszahlen nicht berücksichtigt werden, da zur 



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360 


Dr. M. Pistor, 

Zeit nur die vorläufigen Aufmachungen des städtischen statistischen Amtes 
für das Kaiserliche Gesundheitsamt vorliegen. 

Acute Infectionskrankheiten können die Blüthe einer Bevölkerung fort¬ 
raffen, schädigen indessen den Nachwuchs nicht wesentlich; die Schwind¬ 
sucht aber lässt nicht nur den Stamm morsch zusammenbrechen, sondern 
untergräbt auch die Lebensfähigkeit und Kraft der Nachkommenschaft. 

Mehr noch als die Verhütung der Entstehung und Verbreitung acuter 
ansteckender Krankheiten liegt nach meinem Dafürhalten der öffentlichen 
Gesundheitspflege ob, dafür zu sorgen, dass diejenigen gesundheitswidrigen 
Bedingungen getilgt werden, welche erfahrungsgemäss einer so in das Mark 
eines Volkes verheerend eindringenden Krankheit, wie es die Tuberculose 
ist, den Boden bereiteten. Auf diese Gefahren habe ich mir erlaubt, im 
Vierten Gesammtbericht über das hiesige öffentliche Gesundheitswesen S. 37 
und S. 103 unter Bezugnahme auf die bezüglichen traurigen Erfahrungen 
in Wien bereits hinzuweisen und dabei auch angedeutet, dass ungünstige 
WohnungsVerhältnisse nach meinem Dafürhalten die Verbreitung der Tuber¬ 
culose zu fordern geeignet sind. Enge, niedrige, schmutzige und überfüllte 
Wohnungen ohne Licht und Luft, wie man sie hier doch nicht so ganz 
selten auch nach dem Verschwinden älterer Stadttheile findet, dürften jeden¬ 
falls zur Förderung der Einzelgesundheit, insbesondere im kindlichen Alter, 
nicht beitragen, vielmehr Ernährungsstörungen aller Art begünstigen. 

Es scheint mir dies auch erklärlich, da eine reine Athmungsluft unter 
solchen Verhältnissen nicht vorhanden sein kann, vielmehr die Zimmerluft 
durch die Ausathmungsluft der Menschen, ganz abgesehen von anderen 
Schädlichkeiten nothgedrungen dauernd noch verschlechtert werden muss. 
.Der für eine normale Blutbildung so wichtige Gasaustausch in den Lungen 
kann daher nicht genügend stattfinden. Ein elender Körper aber wird einer 
Ansteckung durch Tuberkelbacillen leichter ausgesetzt sein, als eine kräftige 
Constitution. 

Mit Rücksicht auf diese Erörterungen dürfte es doch geböten er¬ 
scheinen, eine dauernde sachverständige Ueberwachung der Wohnungs¬ 
verhältnisse Berlins in den früher angedeuteten Grenzen in die Wege zu 
leiten; aus denselben Gründen dürfte sich auch eine sachverständigere Be¬ 
aufsichtigung der Pflege der Haltekinder empfehlen. 

Eine Controle der Ausführung der vorgeschriebenen Desinfection be¬ 
darf wohl einer Rechtfertigung nicht; Vorschriften, deren Befolgung nicht 
überwacht wird, bleiben ohne praktischen Werth, das lehrt Jeden die täg¬ 
liche Erfahrung im Verwaltungs- und sonstigen Leben. 

Wenn nun die vorberegten Lücken in der Ausübung der Gesundheits¬ 
polizei für Berlin zugestanden werden, so fragt es sich, in welcher Weise 
lässt sich Abhülfe schaffen. Eine erhebliche Vermehrung der Bezirksphysi- 
cate, an welche vielleicht in erster Linie gedacht werden könnte, empfiehlt 
sich nach meinem Dafürhalten zu diesem Zwecke nicht. Jener niedere ge¬ 
sundheitspolizeiliche Dienst ist sehr wohl durch praktisch geschulte Unter¬ 
beamte zu versehen, wie das Beispiel einer Anzahl englischer Städte, London, 
Liverpool, Manchester, Birmingham, Bristol u. s. w., schon seit Jahrzehnten 
beweist und die in neuester Zeit auch in Wien erzielten Erfolge bestätigen. 


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361 


Anstellung von Gesundheitsaufsehem in Berlin. 

Ich verweise in dieser Beziehung auf Georg Varrentrapp’s Schilderung 
jener Verhältnisse in englischen Städten im V. Bande dieser Vierteljahrs¬ 
schrift, S. 177 und bezüglich der Wiener Einrichtung auf die Jahresberichte 
des Wiener Stadtphysicates für 1883/84, S. 196 und 1885/86, S. 2 bis 4. 

Es ist aber auch zu berücksichtigen, dass jene Dienstleistungen, soweit 
sie sich auf eine regelmässige, von Zeit zu Zeit wiederkehrende Aufsicht 
derselben Häuser etc. beziehen, keine Beschäftigung ist, welche die Thätig- 
keit eines wissenschaftlich vorgebildeten Arztes erfordert und eines solchen 
würdig ist. Nach meinem Dafürhalten würden für diese Zwecke Polizei¬ 
beamte oder auch andere Personen, welche sich als zuverlässig schon be¬ 
währt haben, eventuell nach einer Probezeit von einem Jahr, als sogenannte 
Gesundheitsaufseher in bestimmt umgrenzten Bezirken nach Bedürfnis zu 
bestellen sein. 

Körperlich gesunde Männer, deren Zuverlässigkeit zweifellos ist, würden 
für jenen kleinen Dienst nach bestimmten Grundsätzen durch einige beson¬ 
ders dazu befähigte Bezirksphysiker theoretisch vorzubilden und für den 
praktischen Dienst zu schulen sein. Diese gesammte Vorbildung würde 
unter Oberaufsicht des Regierungs - Medicinalrathes zu erfolgen haben, 
damit die später stattfindenden, örtlichen, gesundheitspolizeilichen Prüfungen 
nach möglichst einheitlichen Grundsätzen für die ganze Stadt Berlin statt¬ 
finden könnten. 

Nach stattgehabter Ausbildung müssten die Anwärter eine theoretische 
wie praktische Prüfung nach näher zu bestimmenden Grundsätzen vor dem 
Stadtphysicus ablegen, nach deren Bestehen ein Befahigungszeugniss ertheilt 
wird, auf Grund dessen das Probejahr anzutreten sein würde. 

Derartige vereidete Beamte würden in disciplinarer Beziehung dem 
zuständigen Polizeihauptmann, in technisch - dienstlichen Angelegenheiten 
dem zuständigen Bezirksphysicus bezw. dem Polizeipräsidium zu unter¬ 
stellen sein und sich dauernd lediglich dem Aufsichtsdienst über gesund¬ 
heitswidrige Zustände der erwähnten Art zu widmen haben. Alle bezüg¬ 
lichen Anzeigen finden auf Formularen statt, während die gesammte 
dienstliche Thätigkeit in ein Tagebuch eingetragen werden muss, welches 
von dem zuständigen Physicus und dem Polizeihauptmann in bestimmten 
Fristen eingesehen und geprüft wird. 

Die erforderlichen Anzeigen würden durch die Hauptmannschaft an 
den Bezirksphysicus und demnächst an das betreffende Polizeirevier gehen 
müssen, würden aber nur an einer Stelle vollständig eingetragen werden, 
um überflüssige Schreiberei zu vermeiden. Nach seinem Ermessen requirirt 
der Polizeihauptmann auf die erstattete Meldung den zuständigen Bezirks¬ 
physicus zur Berichterstattung oder überlässt demselben die fernere Behand¬ 
lung der Sache; über letztere ist in einer Spalte des Formulars Vermerk des 
Amtsarztes zu machen, mit welchem die Sache dem Gesundheitsaufseher 
und demnächst dem zuständigen Revier zur Kenntnissnahme zugefer¬ 
tigt wird. 

Mehr als die vorstehende Skizze des praktischen Dienstes kann hier 
nicht gegeben werden; es sollte nur angedeutet werden, wie man sich den¬ 
selben in Anlehnung an die bestehende Organisation der Polizei denken 
kann; eine Gestaltung dieses Dienstes, wie derselbe in den englischen 


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362 Dr. M. Pistor, Anstellung von Gesundheitsaufsehern in Berlin. 

Städten oder auch in Wien geübt wird, wo die Wohlfahrtspolizei in den 
Händen der Stadtbehörden liegt, erscheint für Berlin nach Lage der Landes¬ 
gesetzgebung ausgeschlossen. 

Im Vorstehenden ist bereits erwähnt worden, dass die Aufseher den 
Hauptmannschaften als solchen zugetheilt werden sollen. Die Hauptmann¬ 
schaft würde dann einen Bezirk für sich und den Grundstock für die ört¬ 
liche Gesundheitspflege bilden. Ob für diesen Medizinalbezirk nun ein, 
zwei oder drei oder noch mehr Gesundheitsaufseher erforderlich werden, 
darüber kann nur die Erfahrung entscheiden. Vorläufig dürfte für jede 
Hauptmannschaft je ein Aufseher ausreichend sein. 

Diese Gesundheitsaufseher, welche lediglich ortspolizeilichen Inter¬ 
essen dienen, dürften von der Stadt Berlin zu besolden, im Einvernehmen 
mit dem Polizeipräsidium anzustellen und dann der Polizeibehörde dienstlich 
zu unterstellen sein. 

Sollte die Anstellung von Gesundheitsaufsehern zur Ausführung ge¬ 
langen, so würden daraus anderweite wichtige Aenderungen für die gesund¬ 
heitspolizeiliche Ueberwachung leicht hervorgehen können, welche hier nur 
erwähnt werden sollen; ich meine die Einrichtung von ordentlichen, d. h. 
thätigen Sanitätscommissionen für jede Polizeihauptmannschaft und eines 
Ortsgesundheitsrathes für Berlin, statt der jetzt nur dem Namen nach hier 
wie an fast allen anderen preussischen Orten über 5000 Einwohner auf 
Grund der königlichen Ordre vom 8. August 1835 bestehenden sogenannten 
Sanitätscommission. 

Dieser im Rahmen des vorgedachten Gesetzes, so lange dasselbe noch 
rechtsverbindlich ist, sehr wohl zu organisirenden Sanitätscommission oder 
dem Ortsgesundheitsrathe, wie ich die Einrichtung deutsch mit Vorliebe 
bezeichnen möchte, würde es dann obliegen, alle die gesammte Stadt oder 
grössere Theile derselben treffenden allgemeinen Maassregeln seiner Be- 
rathung und Erwägung zu unterwerfen und eventuell zur Beschlussfassung 
für die nach der heutigen Gesetzgebung zuständigen Behörden vorzubereiten. 
Oertiiche Schädlichkeiten hinwegzuschaffen, sowie für eine Hauptmannschaft 
allein etwa in Frage kommende ausgedehntere Missstände zu erörtern, 
müsste Sache der für jede Hauptmannschaft vorgeschlagenen Gesundheits¬ 
commissionen bleiben. 

Die vorstehenden Ausführungen sind im Wesentlichen dazu bestimmt, 
alle diejenigen, welche sich für einen weiteren Ausbau der öffentlichen Ge¬ 
sundheitspflege in Berlin und eine dem Zweck entsprechende Beaufsichtigung 
gesundheitswidriger Uebelstände, sowie eine zur Besserung derselben er¬ 
forderliche Ueberwachung der Ausführung getroffener Maassregeln inter- 
essiren, zum Nachdenken über derartige Einrichtungen in dem besprochenen 
Sinne anzuregen und für dieselben zu erwärmen. 


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Dr. E. Roth, Gründung von Baugenossenschaften etc. 363 


Die Gründung von Baugenossenschaften 
mit beschränkter Haftpflicht zur Schaffung gesunder 
Arbeiterwohnungen. 

Von Dr. E. Roth in Belgard. 


Jeder Versuch einer Lösung der Arbeiterschutzfrage, soweit dieselbe 
überhaupt zu lösen ist, muss seinen Ausgang von der Wohnung des Arbeiters 
nehmen als demjenigen Punkte, von dem alle sittliche und materielle Wohl¬ 
fahrt ausgeht. „Die Wohnung birgt die Civilisation in sich.“ Im Hause, 
in der Wohnung, in der Familie liegt der eigentliche Kern der socialen Frage. 
Jeder Arbeiterschutz setzt eine Activität des Arbeiters im Sinne desselben 
voraus. Die auf Arbeiterschutz und Arbeiterwohlfahrt gerichteten Bestre¬ 
bungen werden da die besten Erfolge zeigen, wo denselben der eigene und 
gute Wille des Arbeiters, der in letzter Instanz im Pflichtgefühl wurzelt, 
entgegenkommt. Die dazu nothwendigen ethischen Eigenschaften werden 
nirgend besser gezeitigt als am häuslichen Herde, in der Atmosphäre eines 
gesunden und geordneten Familienlebens, das wieder eine gesunde und 
behagliche Wohnung zur Voraussetzung hat. Diese Bedeutung der Wohnung 
als socialer Factor ist um so höher anzuschlagen, als die nothwendige intel- 
lectuelle Einsicht, das Verständniss für die Forderungen der Hygiene und 
des Arbeiterschutzes noch Vieles zu wünschen übrig lassen. Aufgabe der 
Schule ist es, dieses Verständniss durch geeigneten Unterricht zu wecken 
und zu fordern, des späteren Lebens, dasselbe durch kurz und gemeinver¬ 
ständlich gefasste Schriften zu befestigen, eine Aufgabe, die dem Verein für 
Massenverbreitung guter Schriften nicht dringend genug ans Herz gelegt 
werden kann. 

Wenn bisher von Wohnungsnoth und deren Abhülfe die Rede war, 
batte man vornehmlich die Verhältnisse der grossen Städte, insbesondere 
die Gefahren der grossen Miethscasernen im Auge. Seit einer Reihe von 
Jahren sehen wir hier die Stadt Vertretungen und Polizeiverwaltungen in 
gemeinsamer Arbeit bemüht, den grössten Missständen auf dem Gebiete der 
Wohnungshygiene nach Möglichkeit abzuhelfen; als Folgen dieser Be¬ 
mühungen ist ein Rückgang des Schlafstellen- und Aftermietherwesens in 
einer Reihe grösserer Städte zu verzeichnen, die Ueberfüllung einzelner 
Wohnungen ist geringer geworden, für die Massenquartiere sind besondere, 
den hygienischen Forderungen Rechnung tragende Bestimmungen erlassen 
und neue baupolizeiliche Forderungen sind vielfach an die Stelle der alten 
getreten. Wohl nirgend mehr finden wir in einer unserer Grossstädte 
Häuser wie die von Octavia Hill in London angekauften, oder Wohn- 
zustände wie in Whitechapel; im Gegentheil, unsere Miethscasernen zeigen 
vielfach palastartige Fanden in Stuck und Treppenhäuser in unglaublicher 


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364 


Dr. E. Roth, 

Polychromie an Wand und Decke, aber hinter diesem grossstädtischen 
Firniss findet sich vielfach ein grösserer Mangel in Bezug auf die noth wendigsten 
Lebenserfordernisse — Licht und Luft — wie in mancher galizischen Wald¬ 
hütte: je höher wir steigen, um so enger und dunkler werden die gemein¬ 
samen Flure und um so kleiner die Wohnungen, bis in dem Typus der 
Arbeiterwohnung — der einzigen Stube mit dem sogenannten Kochofen 
darin — die äusserste Grenze erreicht ist. Diese engen und vielfach dunklen 
Räume sind nicht dazu angethan, in dem Arbeiter das wolilthätigc Gefühl 
des Alleinseins und der'behaglichen Ruhe auf kommen zu lassen, wohl aber 
das Gefühl des Verlassenseins, und damit hat die Wohnung ihre Aufgabe 
verfehlt, ein Correctiv gegen die Anstrengungen der Berufsarbeit zu sein, 
ganz abgesehen von dem durch die hohen Miethpreise bedingten häufigen 
Wechsel derselben. 

Ein Theil dieser Schäden fällt in den kleinen und mittelgrossen Städten 
fort, wo es Miethscasernen im grossen Style nicht giebt und in der Regel 
vier bis acht kleinere Familien in einem Hause zusammen wohnen. Es ist 
richtig, dass sie hier nicht so dicht auf einander und über einander wohnen, 
aber neben einander wohnen sie vielfach ebenso dicht. Alle diese kleinen 
Wohnungen sind wie die Gasthofszimmer an einem gemeinsamen und viel¬ 
fach so schmalen Flur gelegen, dass die gegenüberliegenden Thüren in ein¬ 
ander schlagen; von diesem Flur aus tritt man sogleich in die Stube, die 
gleichfalls in den meisten Fällen zugleich Wohnstube, Schlafstube und Küche 
darstellt. Dazu kommt die vielfach schlechtere Beschaffenheit des Bau¬ 
materials — schlecht gebrannte oder gar bloss an der Luft getrocknete Ziegel 
finden hier noch häufige Verwendung, letztere allerdings vorwiegend auf dem 
Lande — und die mangelhaftere Bauausführung in den kleinen Städten, denn 
nirgend ist die Baupfuscherei grösser als in den kleinen und mittelgrossen 
Städten, wo mit Vorliebe Maurer- und Zimmerpolieren oder gar gewöhn¬ 
lichen Maurern die selbstständige Ausführung von Bauten übertragen wird. 

Bei der Untersuchung eines Theiles der Belgarder Arbeiterwohnungen 
in Bezug auf ihre räumlichen Verhältnisse fand ich unter 30 derselben 25, 
wo auf die einzelne Person weniger als 10 cbm Luftraum entfielen, darunter 
6 mit 5 cbm und noch weniger Luftraum pro Person. Ein grosser Theil 
dieser Wohnungen war ausserdem feucht in Folge mangelhafter Beschaffenheit 
des Baumateriales; dazu kommt, dass von einer Fundamentirung, einer Ab¬ 
schliessung der Bodenfeuchtigkeit durch Isolirschichten und einer Unter¬ 
kellerung dieser Arbeiterwohnhäuser fast nirgend die Rede ist. So ist in 
Belgard eine ganze Strassenseite aufgeführt, wo die Häuser direct auf den 
torfigen Untergrund ohne jegliche Ausschachtung des Mutterbodens und 
ohne jede Aufschüttung aufgebaut sind; die Bauausführenden waren in 
allen Fällen gewöhnliche Maurer. Unter den 25 schlechtesten Wohnungen 
fanden sich 12 Dachwohnungen , über deren Beschaffenheit in der Bau¬ 
polizeiordnung für Pommern keinerlei specielle Bestimmungen sich finden. 
Unter den insgesammt 592 Häusern der Stadt waren ferner 72 ohne Höfe, 
darunter 69 innerhalb der alten Stadtmauer gelegene 1 ). 


*) Cfr. des Verfassers: Ueber Wohnungshygiene, Deutsche Vierteljahrsschrift für 
öffentliche Gesundheitspflege, XXI. Bd., S. 139 u. f. 


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Baugenossenschaften zur Schaffung gesunder Arbeiterwohnungen. 365 

Was die Miethpreise betrifft, so wohnen die Arbeiter und kleinen Leute 
in den kleinen und mittelgrossen Städten nicht ganz so theuer wie in den * 
grossen Städten, wo in einzelnen derselben der Miethzins ganz enorm hoch 
und beispielsweise in Leipzig 30 bis 33 Proc. des Einkommens beträgt und 
dadurch die Arbeiter zum Aftermiether und Schlafstellenw.esen geradezu ge¬ 
zwungen werden, aber er beträgt doch noch 20 bis 23 Proc. des Jahres- 
ve^dienstes. Für eine solche Arbeiterwohnung, aus einer Stube mit oder 
ohne Kammer bestehend und in der Regel ohne besondere Küche, wird ein 
Miethzins von durchschnittlich 60 bis 80 Mark bezahlt, je nachdem es sich 
um eine Vorder- oder Hinterwohnung handelt. Die meisten dieser Mieths- 
häuser enthalten vier bis sechs Wohnungen und schwankt der Preis derselben 
zwischen 6000 und 9000 Mark, so dass ein solches Haus nach Abrechnung 
der nothwendigen Reparaturen, Abgaben etc. sich auf 3, höchstens 3 l /s Proc. 
verzinst und ein Heruntergehen der Miethen unmöglich ist. 

Meist noch schlechter liegen die Wohnungsverhältnisse auf dem Lande, 
insbesondere bei den Tagelöhnern der bäuerlichen und Gutsbesitzer. Dass 
diese vielfach noch aus Lehmfachwerk gebauten Tagelöhnerwohnungen, die 
in der Regel aus einer Stube und Kammer bestehen, deren Fenster nicht 
zum Oeffnen bestimmt sind, die meist keine besondere Küche und niemals 
einen Abort aufzuweisen haben, mit einem an das Haus angebauten und in 
der Mehrzahl an die Wohnstube angrenzenden Stall und dem Düngerhaufen 
vor dem Hause, dringend reformbedürftig sind, ist längst und allgemein 
anerkannt. Auch wurde neuerdings von Landwirthen selber eine Inangriff¬ 
nahme dieser Seite der Wohnungsfrage als nothwendig befürwortet. 

Wenn wir einen erheblichen Fortschritt in der Wohnungsfrage, so¬ 
weit derselbe die Verbesserung der Wohnungen nach der gesundheitlichen 
Seite betrifft, von einer reichsgesetzlichen Regelung auf der Grundlage 
der auf der fünfzehnten Versammlung des Deutschen Vereins für öffentliche 
Gesundheitspflege in Strassburg angenommenen Minimalforderungen erwar¬ 
ten dürfen, ist an der Lösung des anderen Haupttheiles der Wohnungs¬ 
reform, der Vermehrung derselben, jeder Einzelne mitzuwirken und mit¬ 
zuhelfen berufen, der ein Verständniss hat für die socialen Aufgaben unserer 
Zeit. Mehr und mehr blicht sich die Forderung Bahn, dass der Arbeit¬ 
geber verpflichtet ist, für ausreichende und gesunde Wohnungen seiner 
Arbeiter Sorge zu tragen. Allen voran hat der Staat als Arbeitgeber ein 
leuchtendes Vorbild auf diesem Gebiete der Arbeiterfürsorgo gegeben, dem 
sich eine grosse Zahl von Unternehmern und gemeinnützigen Gesellschaften 
angeschlossen hat. Musterhaft in Bezug auf Fürsorge für Arbeiter¬ 
wohnungen sind die Einrichtungen auf den preussischen Bergwerken, sowohl 
den flscalischen als den privaten. Von den grossen Unternehmern auf 
industriellem Gebiete dürfte es heute nur noch wenige geben, die die Frage 
der Arbeiterwohnungen nicht bereits praktisch in Angriff genommen haben. 
Von gemeinnützigen Vereinen sind es besonders der Technische Verein in 
Augsburg, der Verein „Arbeiterheim“ in Bielefeld, der Wiener Verein für 
Arbeiterwohnhäuser, der Central verein für das Wohl der arbeitenden Classen, 
der Deutsche Verein für Armenpflege und Wohlthätigkeit und eine grosse 
Zahl gemeinnütziger Baugesellschaften, die die Lösung dieser Frage sich 
zur Aufgabe gemacht haben. Wie wesentlich die materielle Lage des Arbeiters 


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366 


Dr. E. Roth, 

dadurch gebessert wird, dass derselbe für mässigen Preis ein ausreichendes 
* Unterkommen findet, lehren folgende Zahlen: bei einer Messingwaarenfabrik 
in nächster Nähe von Nürnberg wird der Miethzins für eine Arbeiter¬ 
wohnung auf 41 Mark, bei einer Papierfabrik unweit Nürnbergs auf 28 Mark, 
bei einer Baumwollspinnerei in Erlangen auf 72 Mark, bei einer Baumwoll¬ 
spinnerei in Hof auf 52 Mark pro Jahr berechnet; dem gegenüber kosten 
entsprechende Wohnungen in den betreffenden Städten, in Nürnberg 120 bis 
160 Mark, in Erlangen 100 Mark, in Hof 80 bis 100 Mark 1 ). 

Nach dem Vorgang der im Jahre 1878 in Hamburg und 1885 in Zürich 
stattgehabten Concurrenz von Entwürfen von Arbeiterwohnhäusern fand in 
der Zeit vom 28. Mai bis 11. Juni 1889 auf Anregung des Herrenkreises 
der christlichen Gemeinschaft St. Michael in Berlin eine Ausstellung von 
Entwürfen von Arbeiterwohnhäusern statt, an der sich über 100 Bewerber 
betheiligten. Bedingungen waren, dass das Haus solide, gesund, zweck¬ 
mässig und gefällig gebaut, dass die Einzelwohnung aus Stube mit oder ohne 
Kammer, Küche und Zubehör — Bodenraum, Keller und Stallung — bestehen, 
dass das. Einzelhaus höchstens zwei Wohnungen enthalten und nicht mehr 
wie zwei Häuser neben einander gebaut werden sollten. Diese Einschrän¬ 
kungen waren gemacht worden, um dem Miether durch einen geringen 
Aufschlag zur Miethe die allmälige Eigenthumserwerbung des Hauses zu 
ermöglichen. Diese Entwürfe, deren Beschreibung und Abbildung in der 
Deutschen Bauzeitung 2 ) sich findet, bezeichnen einen erheblichen Fortschritt 
in der Arbeiterwohnungsfrage, die dadurch theoretisch gelöst erscheint. Ein 
sehr hübsches Einfamilienhaus, bestehend aus Wohnstube, Schlafkammer, 
Küche, Boden und Keller, Ziegenstall und Abort kostete — ohne Grund - 
und Boden — 2500 Mark; wurden zwei Häuser an einander gebaut, so 
ermässigte sich der Preis auf 1750 Mark für jedes Haus. Noch billiger 
war ein anderer Entwurf, bei dem die Schlafkammer fehlte; ein solches 
Haus kostete einzeln 2000 Mark, als Doppelhaus je 1400 Mark, während 
bessere Häuser, bestehend aus zwei Stuben, Kammer u. s. w. einzeln gebaut 
auf 4200 Mark, als Doppelhaus auf 2750 Mark sich stellten. Alle diese 
Preise beziehen sich auf die Herstellung solcher Wohnhäuser im Massenbau. 

Nachdem in Belgard vor einigen Jahren eine Fabrik zur Herstellung 
von Cementhohlsteinen gegründet und die Brauchbarkeit dieser Steine zum 
Häuserbau nach dem hierorts und in anderen Gegenden, besonders im 
Herzogthum Braunschweig, gemachten Erfahrungen erwiesen worden, erschien 
mir der Cementhohlstein zur Herstellung der fraglichen Arbeiterwohnungen 
ganz besonders auch desshalb geeignet, weil er ein erheblich billigeres 
Baumaterial darstellt als der gewöhnliche Mauerstein. Der Cementhohlstein 
stellt eine Mischung von Cement und Kies dar im Verhältniss von 1:8 bis 10. 
Der Vorläufer desselben ist der Moni er’sehe Hohlstein aus Cement auf 
Eisenrippen 8 ); beiden gemeinsam ist das verminderte Eigengewicht und die 
geringe Wärmedurchlässigkeit. Ausser diesem Vorzug der geringen Wärme- 

*) Cfr. Amtliche Mittheilungen aus den Jahresberichten der mit Beaufsichtigung der 
Fabriken betrauten Beamten, XII. Jahrgang, 1887, S. 237. 

2 ) Deutsche Bauzeitung, XXIII. Jahrgang, Nr. 54. 

8 ) Das System Monier — Eisenrippen mit Cementumhüllung — herausgegeben von 
G. A. Wayss, Berlin 1887, Druck von A. Seydel u. Comp. 


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Baugenossenschaften zur Schaffung gesunder Arbeiterwohnungen. 367 

durchlässigkeit verhütet die um das Haus eirculirende Luftschicht ein Auf¬ 
steigen der Bodenfeuchtigkeit und unterscheidet den Hohlstein dadurch von 
den massiven Cementbetonhäusern, wie man sie durch Feststampfen des 
Cements in Formenkasten aus Eisen oder Holz hergestellt hat. Am be¬ 
kanntesten sind die Cementhäuser der Actienbaugesellschaft Victoriastadt 
bei Berlin, deren 28 cm dicke Wände aus einer Mischung von Cement, Stein¬ 
kohlenasche und Sand bestehen und nach den Mittheilungen der Gesell¬ 
schaft sich um circa 40 Proc. billiger stellen als Ziegelbauten. Andere 
Unternehmer haben statt der Steinkohlenasche Bruchsteinstücke als Zusatz 
genommen. Der in der hiesigen Fabrik des Maurermeisters Utech darge¬ 
stellte Cementhohlstein ist 50 cm lang, 30 cm breit und 30 cm hoch; 
die Dicke der Cementwandungen beträgt 5*5cm, bei Monier 2*5cm. Ein 
solcher Cementhohlstein entspricht inhaltlich achtzehn Mauersteinen. Was 
das Preisverhältniss beider zu einander betrifft, so kostet ein Cementhohl¬ 
stein 35 Pfennig, während 18 Mauersteine durchschnittlich 54 Pfennige 
kosten, also ein Preisverhältniss von 2 :3. Dazu kommt, dass an Arbeits¬ 
lohn erheblich gespart wird, da jeder Arbeiter im Stande ist, den Cement¬ 
hohlstein anzufertigen und später auch aufzustellen; Voraussetzung ist ein 
guter, vor Allem volumenbeständiger, fester Cement und guter, scharfer, 
grobkörniger und vor Allem lehmfreier Kies. Endlich wird der Grösse des 
Steines entsprechend ganz erheblich an Mörtel gespart. Aus den Versuchen 
von Lehmann und Nussbaum 1 ) wissen wir, dass der Mörtel der bei 
Weitem hygroskopischste Theil der Mauer ist, dass die Steine zwar anfänglich 
dem Mörtel Wasser entziehen, dasselbe aber später an den Mörtel wieder 
abgeben, so dass letzterer viel feuchter bleibt als der Stein. Lehmann und 
Nu88baum fanden in dem Mörtel 5 bis 6 Proc. freies Wasser, in dem von 
ihm eingeschlossenen Ziegel nur 0*23 bis 0*3 Proc. In alten Häusern findet 
man 0*3 bis 0*4 Proc. freies Wasser und Hydratwasser; als obere zulässige 
Grenze kann 1 Proc. angenommen werden. Nun steht allerdings die Festigkeit 
des Mauerwerkes in einer gewissen Beziehung zum Mörtel, da dieselbe zu 
einem Theil auf der Umwandlung des Calciumhydrates in kohlensauren Kalk 
beruht; je mehr die Mauer austrocknet, um so mehr wird das Hydratwasser 
durch Kohlensäure ersetzt, doch deckt sich Festigkeit der Mauer und Aus¬ 
trocknung nicht vollständig, denn auch im Inneren des Mauerwerkes findet 
Austrocknung statt und wird Hydratwasser abgeben, ohne dass dasselbe 
wie an den Aussenwänden durch Kohlensäure ersetzt wird. Der Cement¬ 
hohlstein in der Mischung von 1 zu 8 kann mit 6 kg pro Quadratcentimeter 
belastet werden, der Bruch erfolgt erst bei einer Belastung von 50 bis 60 kg 
pro Quadratcentimeter, so dass die Haltbarkeit und Tragbarkeit desselben 
keinem Zweifel unterliegt. Auch mag noch erwähnt werden, dass bei geeigneter 
Behandlung der Oberfläche der Cementhohlstein der decorativen Kunst im 
Allgemeinen und der Bemalung und Farbengebung im Besonderen keinerlei 
Schwierigkeiten bereitet. 

Ich füge Profil und Grundriss zweier solcher aus Cementhohlsteinen 
aufgeführter Häuser bei, und zwar Fig. 1 (a. f. S.) für ein Einfamilienwohnhaus, 
bestehend aus Stube, geräumiger Kammer, Küche, Vorflur und Keller, dessen 


*) Studien über Kalkmörtel und Mauerfeuchtigkeit, Archiv für Hygiene, Bd. IX. 


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Baugenossenschaften zur Schaffung gesunder Arbeiterwohnungen. 369 

Herstellung nebst Stallung und Abort im Einzelbau 1800 Mark, und Fig. 2 
für ein Arbeiterwohnhaus zu vier Wohnungen, bestehend aus je zwei 
Stuben und Zubehör, das im Einzelbau 4500 Mark kostet. Bei Anlage eines 
Zweifamilienhauses würde sich der Preis für Nr. 1 auf 1200 Mark, bei An¬ 
lage zweier an einander grenzender Arbeiterwohnhäuser zu je vier Wohnungen 
für Nr. 2 auf 3000 Mark ermässigen. Die Grössenverhältnisse ergeben 
sich aus den Zeichnungen. Daneben ist allen gesundheitlichen Forderungen 
Rechnung getragen: die ganze Grundfläche ist mit einer 15 cm starken 
Betonschicht bedeckt; in Terrainhöbe sind sämmtliche Fundamente mit 
starker Isolirpappe abgedeckt; auf der Balkenlage liegt eine 0'08m starke 
Betonschicht, welche als Stubendecke und Fussboden des Dachraumes dient; 
Stube und Kammer sind gedielt, Flur und Küche mit Cementfliesen belegt; 
der Ofen wird von der Küche aus gefeuert und heizt Stube und Kammer; in 
Stube und Kammer Anden sich je zwei Luftabzugsröhren; das Dach ist mit 
Cementdachplatten gedeckt. In dem für vier Familien bestimmten Arbeiter- 
wohnhause ist für jede der Familien Stallung und ein besonderer, verschliess- 
barer Abort und ausserdem eine gemeinschaftliche Waschküche vorgesehen. 
Demnach würde für das Familienwohnhaus, je nachdem es als Ein - oder 
Zwei-Familien Wohnhaus gebaut würde, ein jährlicher Miethspreis von 60 bis 
90 Mark eine Verzinsung des Baucapitals von 5 Proc. darstellen, so dass ein 
geringer Zuschlag genügend wäre, den Miether nach einigen Jahren zum 
Besitzer zu machen. In dem Wohnhause zu vier Familien würden die jähr¬ 
lichen Miethpreise für eine Wohnung 40 bis 50 Mark betragen, je nachdem 
das Wohnhaus für sich aUein oder zwei solcher Familienwohnhäuser neben 
einander aufgeführt würden. 

Jeder Versuch einer Lösung der Arbeiterwohnungsfrage muss bestrebt 
sein, den verschiedenen Wohnungsbedürfnissen Rechnung zu tragen. Obenan 
steht die Forderung von Ein - und Zwei - Familien Wohnhäusern. Sie sind 
das eigentliche Ideal einer Wohnung, denn hier ist der Miether wirklich zu 
Hause, und zwar ist es nicht sowohl der eigene Herd als vielmehr die eigene 
SchoUe, die das Ein- und Zwei-Familien Wohnhaus, das bestimmt ist, nach 
einer gewissen Zeit Eigenthum des Miethers zu werden, so ganz besonders 
werthvoU macht. Daneben aber werden wir auch in den kleinen Städten 
Familienwohnhäuser zu drei und vier Familien nicht entbehren können, da 
es immer eine grosse Zahl von Arbeitern geben wird, die den Werth des 
Eigenthums und der eigenen SchoUe, insbesondere auch nach der ethischen 
Seite niemals schätzen und verstehen lernen, und die andererseits der Ge¬ 
selligkeitstrieb solche Mehr-FamilienWohnhäuser bevorzugen lässt. Die 
Frage des Grund und Bodens fäUt in den kleinen und mittelgrossen Städten 
weniger ins Gewicht; wo die Städte über geeignetes Areal verfügen, werden 
sie gern bereit sein, solchen gemeinnützigen Bauunternehmungen Grund und 
Boden, sei es unentgeltbch oder gegen massige Pacht zu überlassen. Dass 
jselbst in der Umgebung grosser Städte, wo die zunehmende Erleichterung 
(der Verkehrs Vermittelung die Grenzen derselben weiter und weiter hinaus- 
Wdiiebt, der Preis des Grund und Bodens die Ausführung gemeinnütziger 
Bauprojecte kaum noch erschwert, beweisen die Resultate der Berliner Bau¬ 
genossenschaft in Adlershof bei Berlin, deren Mitgliederzahl von 56 im Jahre 
1886 auf 622 im Jahre 1889 gestiegen war; in den hier bisher gebauten 

[ Vierteljahmchrift für Gesundheitspflege, 1890. 24 


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870 


Dr. E. Roth. 


zwölf Zwei-Familienhäusern betrug die Jahresmiethe unter Hinzurechnung 
von 2 Proc. Abzahlung für eine Wohnung von zwei bezw. drei Stuben nebst 
Zubehör und Garten 180 bis 264*60 Mark, wobei der Miether in etwa zwölf 
Jahren Besitzer des Hauses wird. 

Wenn somit das Bedürfniss zum Bau von Arbeiterwohnungen nicht nur 
für die grossen, sondern vielfach noch in erhöhtem Maasse für die kleinen 
und mittelgrossen Städte als vorhanden zugegeben werden muss, so erübrigt 
die wichtigste Frage: wie lässt sich die Versorgung der Arbeiter und kleinen 
Leute mit gesunden, gefälligen und dabei billigen Wohnungen auf dem Wege 
der Selbst- und Gesellschaftshülfe am besten und schnellsten verwirklichen? 
Es kommen hier in Frage die Actienbaugesellschaften, die gemeinnützigen 
Baugesellschaften und die Baugenossenschaften. Alle drei stimmen darin 
überein, dass sie in letzter Linie die Erwerbung der von ihnen erbauten, in 
der Regel Ein- und Zwei - Familienhäuser seitens der Arbeiter bezwecken, 
dass sie aus Nichtbesitzern Besitzer machen wollen. Von den Actienbaugesell¬ 
schaften hat die Mehrzahl derselben den rein geschäftlichen Standpunkt 
etwas zu Gunsten des gemeinnützigen verschoben, indem die Antheilseigner 
statutarisch auf jeden Gewinn, der über eine gewisse Höhe hinausgeht, ver¬ 
zichten. Von den gemeinnützigen Gesellschaften sind sie dadurch unter¬ 
schieden, dass sich an ihnen überwiegend oder ausschliesslich Arbeitgeber 
betheiligen, die ein directes Interesse an der Verbesserung der Wohnungs¬ 
verhältnisse ihrer Arbeiter haben. Das Vorbild dieser Actienbaugesellschaften 
ist die von Dollfuss im Jahre 1853 gegründete Mühlhausener Gesellschaft, 
der ähnliche Gesellschaften in Gladbach, Dresden, Barmen, Berlin (Victoria¬ 
stadt und Alexandra) und anderen Städten folgten. Die Thätigkeit der 
Actiengesellschaften auf diesem Gebiete wird immer nur eine beschränkte 
bleiben, da sie das Vorhandensein grösserer Capitalien zur Voraussetzung 
haben und durch die Höhe der Actien eine Betheiligung grösserer Kreise 
von vornherein ausschliessen. Nach dem Actiengesetz von 18. Juli 1884 
müssen die Actien auf einen Betrag von mindestens 1000 Mark lauten; im 
Falle eines örtlichen Bedürfnisses kann freilich der Bundesrath für ein gemein¬ 
nütziges Unternehmen die Ausgabe von Actien zu einem geringeren, jedoch 
mindestens 200 Mark erreichenden Betrage zulassen, aber auch dann bliebe 
eine Betheiligung der in erster Linie interessirten Kreise, der Arbeiter und 
kleinen Leute, in der Regel ausgeschlossen. Dazu kommt, dass die Mit¬ 
gliedschaft des Actionärs durch Ueberlassung resp. Cession der Actie an 
Andere übertragbar ist, wodurch der Zusammenhang der Gesellschaft ge¬ 
lockert und die Verwaltung erschwert wird. 

Bei den gemeinnützigen Baugesellschaften fällt jeder Vortheil fort, den 
bei den Actienbaugesellschaften der Unternehmer dadurch hat, dass durch 
die Verbesserung der WohnungsVerhältnisse seiner Arbeitnehmer seine 
eigenen Interessen gefördert werden. Die erste derartige gemeinnützige 
Baugesellscliaft wurde in Berlin im Jahre 1848 gegründet; ihr folgten in 
den fünfziger und sechsziger Jahren solche in einer Reihe deutscher Städte. 
Auch sie sind Actienunternehmungen mit beschränktem Gewinnantheil, deren 
Ueberschüsse dem Unternehmen zu Gute kommen. Auch der in jüngster 
Zeit ins Leben getretene Verein zur Beschaffung eigener Wohnungen mit 
Grundbesitz für die deutschen Fabrikarbeiter (Arbeiterheim) in Bielefeld ist 


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Baugenossenschaften zur Schaffung gesunder Arbeiterwohnungen. 371 

gedacht als ein Verband von Actiengesellschaften, die in den verschiedenen 
Bezirken, wo der Bau von Arbeiterwohnungen noth thut, gegründet werden 
sollten. Nicht richtig erscheint die Beschränkung derselben auf die Fabrik¬ 
arbeiter. 

In den Baugenossenschaften, die nach Erlass des Genossenschaftsgesetzes 
Anfangs der siebziger Jahre in verschiedenen Städten gegründet wurden, 
traten neben selbstständigen Gewerbetreibenden und Menschenfreunden zuerst 
die Arbeiter selber als Unternehmer auf. Hierbei war der Uebelstand, dass 
nach dem alten Genossenschaftsgesetz vom 4. Juli 1868 und dessen Er¬ 
gänzung vom 19. Mai 1871 die Solidarhaft der Mitglieder bestand, die bei 
ungünstigen Zeitverhältnissen und schlechter Verwaltung in einzelnen Fällen 
für die Mitglieder verhängnissvoll geworden ist. Hierin liegt es haupt¬ 
sächlich begründet, dass das Genossenschaftswesen im Wohnungsbau bei 
uns in Deutschland, von einzelnen Ausnahmen abgesehen (Adlershof), keinen 
erheblichen Aufschwung genommen hat im Gegensatz zu den in England 
gezeitigten hervorragenden Erfolgen der Building Societies l ). 

Unter diesen Umständen dürfte das Gesetz, betreffend die Erwerbs- und 
Wirthschaftsgenossenschaften vom 1. Mai 1889, in Kraft getreten am 
1. October 1889, das die beschränkte Haftpflicht in Höhe der Geschäfts- 
antheile zulässt, berufen erscheinen, die Arbeiterwohnungsfrage ihrer prak¬ 
tischen Lösung um ein Erhebliches näher zu bringen. Hier ist die Möglichkeit 
gegeben, dass auch die Arbeiter und kleinen Leute der Genossenschaft bei¬ 
treten, da die Höhe der Geschäftsantheile unbeschränkt ist und ausserdem 
Antheilzahlungen zulässig sind, die nach dem Gesetz mindestens ein Zehntel 
der Geschäftsantheile betragen müssen. Dazu kommt, dass in den Geschäfts- 
antheilen der Genossenschaften den kleinen Leuten eine günstige Spar¬ 
gelegenheit gegeben ist, da dieselben eine bessere Verzinsung erwarten lassen 
als etwaige Spareinlagen bei den Kreissparcassen. Solche Baugenossen¬ 
schaften mit beschränkter Haftpflicht überall, insbesondere auch in den kleinen 
und mittelgrossen Städten ins Leben zu rufen, ist die hervorragendste und 
dringendste Aufgabe aller derjenigen, die sich dem social - reformatorischen 
Zuge unserer Zeit nicht verschliessen. Wenige intelligente Männer sind bei 
einiger Initiative im Stande, die schlummernden Kräfte zu erwecken und der 
gemeinsamen Sache dienstbar zu machen und die träge Masse für praktische 
Hygiene zu begeistern. Auch steht zu erwarten, dass der Staat als Unter¬ 
nehmer, wobei wir insbesondere die Eisenbahnverwaltungen im Auge haben, 
und die Communen im Interesse ihrer Unterbeamten und Arbeiter bestrebt 
sein werden, jedes derartige Unternehmen fördern zu helfen, und dies um 
so mehr, als der Staat auf anderen Gebieten, wo er als Unternehmer auftritt, 
nach dieser Richtung hin für seine Untergebenen zu sorgen sich verpflichtet 
hält, während andererseits einzelne grosse Communen in gleichem Sinne 
bereits selbstständig und mit Erfolg vorgegangen sind. Die dazu noth- 
wendigen Capitalien würden diesen Genossenschaften in den Kreissparcassen 
und insbesondere den Ueberschiissen derselben, die in erster Linie gemein¬ 
nützigen Zwecken dienen sollen, zu einem niedrigeren als dem sonst üblichen 


1 ) Cfr. Die Arbeiterwohnungsfrage und die Bestrebungen zur Lösung derselben von 
Otto Trüdinger in Stuttgart, gekrönte Zeitschrift. Jena 1888. 

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372 


Dr. E. Roth, 

Zinsfus8 zur Verfügung stehen. Der Einwand, dass ein Baubedürfniss in den 
kleinen und mittelgrosseh Städten nicht vorliege, ist nicht stichhaltig; das 
Bedürfniss ist immer vorhanden, wie die grosse Zahl der engen und schlechten 
und dabei theuren Arbeiterwohnungen zeigt, aber es wäre verkehrt, hier¬ 
gegen mit dem Radicalmittel der Massenbauten Vorgehen zu wollen und die 
Genossenschaft in schroffen Gegensatz zu den Hausbesitzern zu bringen. 
Das kann und soll nicht der Zweck der Genossenschaft sein, zumal die Höhe 
der Miethen in den meisten Fällen durch zu theures, weil unverständiges 
Bauen seitens der Hausbesitzer bedingt ist, und ein Heruntergehen derselben 
nicht möglich ist. Es handelt sich vielmehr darum, durch alljährliche 
Fertigstellung einiger weniger Häuser, verschieden je nach der Grösse der 
Stadt und deren socialer Entwickelung, zu zeigen, welche Anforderungen 
der Arbeiter an seine Wohnung stellen kann und stellen muss, und weiterhin 
dafür zu sorgen, dass in Zukunft alle Arbeiterwohnhäuser nach den Principien 
der Genossenschaft — solide, gesund, gefällig und dabei billig — gebaut 
werden. Auch empfiehlt es sich, statutarisch die Genossenschaft zu er¬ 
mächtigen, dass dieselbe bei ausreichenden Mitteln auch schlechte und be¬ 
sonders verwahrloste Häuser behufs Umbaues zu erwerben berechtigt ist 
Mit der Gründung einer solchen Baugenossenschaft mit beschränkter 
Haftpflicht sollte im verflossenen Winter in Belgard vorgegangen werden. 
Dieselbe unterblieb, als bekannt wurde, dass Belgard zum 1. April dieses 
Jahres seine bisherige Garnison verlor, wodurch eine grosse Zahl besonders 
auch kleinerer Wohnungen frei wurde. Unter diesen Umständen musste 
das Project vorläufig zurückgestellt werden. Da jedoch Statuten und Ver¬ 
tragsentwürfe auf Grund der gesetzlichen Bestimmungen bis in alle Einzel¬ 
heiten hinein bereits ausgearbeitet waren, wollte ich nicht unterlassen, 
dieselben als Anhalt für solche zu bildenden Baugenossenschaften mit 
beschränkter Haftpflicht hier anzufügeu. 

Statuten. 

1. In Gfemässheit des Gesetzes, betr. die Erwerbs- und Wirthschaftsgenossen- 
schaften vom 1. Mai 1889, in Kraft getreten am 1. October 1889, bilden 
die Unterzeichneten Genossen eine eingetragene Genossenschaft mit be¬ 
schränkter Haftpflicht zur Herstellung von Wohnungen. 

2. Die Genossenschaft hat ihren Sitz in.und bezweckt — unter Berück¬ 

sichtigung des Baubedürfnisses — die Herstellung gesunder und billiger 
Wohnungen. 

3. Zu diesem Zwecke sollen Ein- resp. Doppel - Familien Wohnhäuser und 
Miethshäuser zu drei und vier Wohnungen gebaut werden. Jede Wohnung 
soll aus zwei Stuben nebst Zubehör (Küche, Bodenraum, Stallung, Abort) 
bestehen; die Familienhäuser erhalten ausserdem ein Stück Gartenland. 
Auf Beschluss der Generalversammlung können auch baulich besonders 
verwahrloste Häuser von der Genossenschaft angekauft und den nothwen¬ 
digsten Forderungen der Bauhygiene entsprechend ausgebaut werden. 

4. Die Miethsverhältnisse in den Häusern der Genossenschaft, sowie der 
Verkauf derselben werden durch besondere Regulative geordnet, die als 
integrirende Theile der Statuten gelten. 

5. Die Interessen und Geschäfte der Genossenschaft werden von dem Vorstande, 
dem Aufsichtsrathe, der Baucommission und der Generalversammlung 
wahrgenommen. 


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Baugenossenschaften zur Schaffung gesunder Arbeiterwohnungen. 373 

fc. Vorstand, Aufsichtsrath und Baucommission werden in der ersten General¬ 
versammlung gewählt. Der Vorstand besteht aus drei, der Aufsichtsrath 
aus fünf, die Baucommission aus drei Mitgliedern. Die Wahlen hierzu 
erfolgen durch absolute Majorität auf die Dauer von drei Jahren. Accla- 
mationswahl ist zulässig, desgleichen Wiederwahl nach Ablauf der Wahl¬ 
periode. Bei Widerspruch gegen die Acclamationswahl erfolgen die Wahlen 
durch Stimmzettel. Erhält im ersten Wahlgange keiner der Candidatcn 
die absolute Majorität, so findet zwischen den Beiden, welche die meisten 
Stimmen haben, eine engere Wahl statt, bei Stimmengleichheit entscheidet 
das Loos. 

7. Der Vorstand vertheilt die Geschäfte unter sich; derselbe besteht aus dem 
Vorsitzenden, dem Schriftführer und dem Cassenführer. Derselbe hat die 
Genossenschaft in allen Angelegenheiten derselben nach innen und aussen 
zu vertreten, insbesondere auch gegenüber den Behörden, und kann zu 
solcher Vertretung einen aus seiner Mitte durch schriftliche Vollmacht 
ermächtigen. Alle die Genossenschaft verpflichtenden Beschlüsse und 
Urkunden sind von dem Vorsitzenden und einem zweiten Vorstandsmitgliede 
zu unterzeichnen. Die Zeichnung geschieht in der Weise, dass die 
Zeichnenden zu der Firma der Genossenschaft ihre Namensunterschrift 
fügen. Im Uebrigen ergeben sich die Hechte und Pflichten des Vorstandes 
au8 dem Gesetze. 

8. Die Baucommission hat den Bebauungsplan für das laufende Jahr nebst 
Kostenanschlägen aufzustellen und dem Aufsichtsrath zur Prüfung zu 
unterbreiten, die Verträge mit Bauunternehmern zu entwerfen, die Bauten 
zu beaufsichtigen und darüber zu wachen, dass die Häuser und Wohnungen 
in gutem Zustande erhalten bleiben. 

9. Der Aufsichtsrath entscheidet über die Ausdehnung der Bauthätigkeit 
unter Berücksichtigung des Baubedürfnisses und der finanziellen Lage der 
Genossenschaft und setzt die Kauf- und Miethpreise fest. Zu Beschlüssen 
desselben ist die Anwesenheit von mindestens drei Mitgliedern erforderlich. 
Die sonstigen Rechte und Pflichten desselben ergeben sich aus den 34 
bis 39 des Gesetzes. 

10. Sämmtliehe Aemter sind Ehrenämter. 

11. Die Generalversammlung findet als ordentliche Generalversammlung einmal 
in jedem Jahre innerhalb der ersten drei Monate des Kalenderjahres statt. 
Ueber die Verhandlungen der Generalversammlung ist ein Protokoll zu 
führen und in das Protokollbuch einzutragen. Das Protokollbuch hat alle 
gefassten Beschlüsse zu enthalten und ist von dem Vorsitzenden und einem 
zweiten Vorstandsmitgliede zu unterzeichnen. 

12. Die Generalversammlung ist beschlussfähig, sobald die Hälfte der Genossen 
anwesend ist. Erscheinen weniger als die Hälfte, so ist eine neue General¬ 
versammlung einzuberufen, welche allsdann beschlussfähig ist, wenn min¬ 
destens ... Genossen erschienen sind. Jeder Genosse hat eine Stimme. 
Das Stimmrecht kann nur persönlich ausgeübt werden. 

13. Ausserordentliche Generalversammlungen müssen vom Vorstande berufen 
werden 1) auf Beschluss der ordentlichen Generalversammlung, 2) auf 
schriftlichen Antrag von einem Drittel der Geuossen mit Beifügung der 
Gründe, 3) auf Antrag des Aufsichtsrathes, 4) in Gemässheit des §. 43, 
Absatz 3 durch einzelne Genossen. Der Vorstand hat alsdann die Ein¬ 
berufung innerhalb drei Wochen nach erfolgtem Anträge zu veranlassen. 

14. Die Generalversammlung fasst ihre Beschlüsse mit einfacher Majorität. 

15. Zur Auflösung der Genossenschaft, zur Aenderung der Statuten, sowie zum 
Ausschluss eines Genossen ist eine ^'Majorität der erschienenen Genossen 
erforderlich. 

16. Zeit und Ort der Generalversammlung sind vom Vorstande in der. 

Zeitung mit Angabe der Tagesordnung zweimal bekannt zu machen. 


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374 Dr. E. Roth, 

17. Die Beschlüsse der Versammlung sind gleichfalls in der. Zeitung 

bekannt zu machen. 

18. Die Mitgliedschaft wird erworben durch Unterzeichnung dieses Statuts und 
Eintragung in das Genossenschaftsregister. Nach der Anmeldung des 
Statuts zum Register bedarf es zum Erwerbe der Mitgliedschaft eines 
schriftlichen Antrages beim Vorstande und einer von dem Bei tretenden zu 
unterzeichnenden unbedingten Erklärung des Beitrittes. 

19. Die Mitgliedschaft kann nur am Schlüsse eines Geschäftsjahres endigen. 
Scheidet ein Mitglied freiwillig aus, so hat dasselbe sechs Monate vor 
Schluss des Geschäftsjahres dem Vorstande seinen Austritt schriftlich 
anzuzeigen. Der früheste Termin für einen freiwilligen Austritt wird auf 
das Ende des zweiten Geschäftsjahres festgesetzt, ausgenommen, wenn 
ein Genosse seinen Geschäftsantheil mittelst schriftlicher Uebereinkunft 
einem Anderen überträgt und dieser an seiner Stelle Genosse wird oder 
schon Genosse ist. Der Austritt kann ferner erfolgen auf Grund der 
Kündigung eines Gläubigers (§. 64 des Genossenschaftsgesetzes). 

Im Falle des Todes eines Genossen gilt derselbe mit dem Schluss des 
Geschäftsjahres, in welchem der Tod erfolgt ist, als ausgeschieden; bis zu 
diesem Zeitpunkte wird die Mitgliedschaft durch die Erben fortgesetzt. 
Die Erben können nur auf Grund schriftlicher oder gesetzlicher Vollmacht 
durch eine Person vertreten werden. 

Die Generalversammlung ist befugt, ein Mitglied auszuschliessen 1) wegen 
Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte, 2) wenn ein Genosse gegen die 
Genossenschaft unredlich verfährt oder die Erfüllung seiner Verpflichtungen 
gegen die Genossenschaft andauernd verweigert. 

20. Die Auseinandersetzung mit dem ausgeschlossenen Genossen erfolgt auf 
Grund der Bilanz. Demselben ist sein Geschäftsguthaben binnen drei Monaten 
nach dem Ausscheiden auszuzahlen. An den Reservefonds und das sonstige 
Vermögen der Genossenschaft kat er keinen Anspruch. Im Falle des Aus¬ 
schlusses auf Grund erwiesener Unredlichkeit oder Nichterfüllung seiner 
Verpflichtungen gegen die Genossenschaft verfällt auch das Geschäfls- 
guthaben des Ausgeschlossenen der Genossenschaft und fliesst in den 
Reservefonds. Reicht das Vermögen einschliesslich des Reservefonds und 
aller Geschäftsguthaben zur Deckung der Schulden nicht aus, so hat der 
Ausgeschiedene von dem Fehlbeträge den ihn betreffenden Antheil au die 
Genossenschaft zu zahlen. 

21. Die Höhe der GeschäftBantheile w T ird auf 100 Mark festgesetzt. Die Ge¬ 
nossen erwerben einen Geschäftsantheil entweder durch einmalige Zahlung 
von 100 Mark oder durch viertel- resp. halbjährliche Antheilszahlungen 
von 20 bis 50 Mark. Sobald 100 Mark eingezahlt sind, erhalten sie einen 
Geschäftsantheil. Die Genossen können bis zu zehn Geschäftsantheile 
nach einander erwerben. Vor Zulassung eines Genossen zu einem zweiten, 
dritten u. s. w. Geschäftsantheil hat derselbe eine vom Vorstande zu prüfende 
schriftliche Erklärung einzureichen, dass die vorhergehenden Geschäfts¬ 
antheile voll erworben und er einen weiteren zu erwerben beabsichtigt. 

22. Für jeden Geschäftsantheil, mag derselbe ganz oder erst theilweise er¬ 
worben sein, haften die Genossen in der Höhe von 100 Mark für die Ver¬ 
bindlichkeiten der Genossenschaft. 

23. Die Festsetzung des Beginnes des Geschäftsjahres bestimmt der Vorstand. 

24. Nach Ablauf des ersten Geschäftsjahres werden die Geschäftsantheile 
(soweit dieselben voll entrichtet sind) dividendenberechtigt. 

25. Die Rechnungen der Gesellschaft werden alljährlich auf den 31. December 
abgeschlossen und die Bilanz gezogen. Der Vorstand hat dafür zu sorgen, 
dass die Jahresrechnung rechtzeitig fertig gestellt wird. 

26. Die Jahresrechnung muss enthalten: a) die sämmtlichen Einnahmen und 
Ausgaben nach den Hauptrubriken geordnet; b) die Bilanz über den Stand 


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Baugenossenschaften zur Schaffung gesunder Arbeiterwohnungen. 375 

des Genossenschaftsvermögens am Jahresschlüsse; c) eine Berechnung, 
welche Gewinn und Verlust des Jahres zusammenstellt. 

In der Bilanz sind als Activa anzuführen: 1) der haare Cassenbestand, 
2) Wertpapiere, 3) der Werth der inzwischen gebauten Häuser nach 
Abschreibung von 5 Proc., 4) die ausstehenden Forderungen, 5) etwa vor¬ 
handenes Baumaterial. Als Passiva sind aufzuführen: 1) die Guthaben der 
Genossen, 2) der Reservefonds, 3) die aufgenommenen Darlehen nebst 
rückständigen Zinsen, 4) etwa noch zu deckeude Geschäftskosten. 

Die Jahresrechnung einschliesslich der Bilanz ist innerhalb zwei Wochen 
nach Schluss des JahreB fertig zu stellen, sodann vom Aufsichtsrath und 
drei vom Vorstande ernannten Revisoren rechnerisch und nach den Belägen 
zu prüfen und über das Ergebniss der Prüfung in der ordentlichen General¬ 
versammlung Bericht zu erstatten. Falls keine Einwendungen gegen die 
Rechnungslegung sich ergeben haben, erfolgt in der ordentlichen General¬ 
versammlung die Genehmigung der Bilanz. Die genehmigte Bilanz ist in 
der.Zeitung bekannt zu machen. 

27. Der Reingewinn wird in der Weise ermittelt, dass von der Einnahme in 
Abzug gebracht werden die Verwaltungskosten, die von den Grundstücken 
und Gebäuden zu entrichtenden Abgaben und Steuern mit Einschluss der 
Versicherungsprämien, die Zinsen der Darlehen nebst Amortisationsquote, 
angemessene Beträge für Reparaturkosten und von den für angekaufte 
Häuser eingehenden Zahlungen der den Auschaffungs- und Baukosten ent¬ 
sprechende Theil. Von dem Reingewinn sind 50 Proc. an den zur Deckung 
etwaiger aus der Bilanz sich ergebender Verluste zu bildenden Reserve¬ 
fonds zu zahlen, der Ueberrest zu einer der Höhe nach von der General¬ 
versammlung zu bestimmenden Dividende für die Geschäftsantheile zu 
verwenden. Uebersteigt die Dividende 6 Proc., so ist der Ueberschuss 
gleichfalls dem Reservefonds zu überweisen. 

28. Der Reservefonds ist in Staatspapieren oder bei einer Sparcasse anzulegen. 

29. Hat der Reservefonds die Hälfte der aufgenommenen Capitalien erreicht, 
so können die Ueberschüsse im Interesse der Genossenschaft nach Beschluss 
der Generalversammlung verwandt werden. 

Regulativ für Miethsverträge in Häusern der eingetragenen Bau¬ 
genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht in .... 

1. Die Genossenschaft vermicthet dem Herrn X. das in der_Strasse be- 

legene Wohnhaus nebst Garten, resp. die in dem Hause, ... Strasse, Nr. 

belegene_Wohnung auf ein Jahr und zwar für die Zeit vom .... 

bis_für eine jährliche Miethe von .... Mark. 

2. Der Miether ist verpflichtet, den Miethzins monatlich pränumerando an 
den Cassenführer der Genossenschaft zu entrichten. 

3. Eine Steigerung des Miethspreises kann nur auf Beschluss des Aufsichts- 
rathes erfolgen. 

4. Der Miether hat das Recht, drei Monate vor Ablauf der Contractzeit zu 
kündigen. Ohne solche Kündigung geht der Vertrag stillschweigend weiter. 

5. Eine Kündigung seitens des Vorstandes der Genossenschaft kann nur er¬ 
folgen: 1) wenn der Miether durch Trunkenheit oder unordentliches Leben 
den übrigen Hausgenossen oder den Nachbaren ein Aergerniss giebt; 
2) sobald ein Miether über drei Monate mit der Miethe im Rückstände 
bleibt; 3) wenn der Miether ohne Genehmigung des Aufsichtsrathes eigen¬ 
mächtige Veränderungen an und in der Wohnung vornimmt; hierher 
gehört auch Aftermiethung, Einrichtung von Schankwirthschaften u. a. In 
diesen Fällen hat die Räumung zu Ende des Monats zu erfolgen, in dem 
die Kündigung stattfand. Für etwaige Ausfälle resp. Beschädigungen ist die 
Genossenschaft befugt, sich an das Geschäftsguthaben der Miether zu halten. 


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376 Dr. E. Roth, Gründung von Baugenossenschaften etc. 

6. Garten und Hofraum sind stets sauber, letzterer ist in guter Cultur zu halten. 

7. Jede Beschädigung an dem ermietheten Genossenschaftseigenthum hat der 
Miether zu ersetzen. 

8. Alle nothwendig werdenden Reparaturen an und in dem Hause sind dem 
Vorstande anzuzeigen; dieselben werden nach Anhörung der Baucommission 
von der Genossenschaft ausgeführt. 

9. Beim Ausziehen sind sämmtliche Schlüssel, Fenster und Oefen in ordnungs- 
mässigem Zustande zurückzuliefern. 

10. Die Oefen werden für Rechnung der Genossenschaft im Sommer nach¬ 
gesehen; die fernere Reinigung liegt dem Miether ob. 

11. Die Reinigung des dem Hause zugehörigen Antheils der Strasse bleibt 
besonderer Vereinbarung Vorbehalten. 

12. Das Haus ist Abends um 10 Uhr zu schliessen und über Nacht geschlossen 
zu halten. 

13. Streitigkeiten der Miether unter einander oder mit den Nachbaren sind 
dem Vorstande zu unterbreiten und von diesem zu schlichten. 

14. Streitigkeiten, welche zwischen beiden Contrahenten über das Miethsver- 
hältniss entstehen könnten, werden unter Ausschluss der ordentlichen Rechts¬ 
hülfe durch ein Schiedsgericht entschieden, zu welchem jeder von beiden 
Theilen ein Mitglied wählt und welches durch die seitens der beiden Mit¬ 
glieder zu bewirkende Zuwahl eines Obmannes ergänzt wird. Dem Spruche 
des Schiedsgerichtes haben sich beide Theile unweigerlich zu unterwerfen. 

Regulativ, betreffend den Verkauf von Häusern der eingetragenen 
Baugenossenschaft mit beschränkter Haftpflicht in .... 

1. Will Jemand ein Haus der Genossenschaft erwerben, so hat derselbe eine 
Anzahlung von y i0 des Kaufpreises und eine jährliche Abzahlung von 
ebenfalls mindestens V 10 zu leisten. Sobald ein Drittel des Kaufpreises 
bezahlt ist, erfolgt die Eigenthumsübertraguug. Die noch verbleibende 
Restkaufsumme wird in gleichen Jahresraten wie bisher getilgt, falls der 
Miether nicht eine schnellere Tilgung vorzieht. Der Kaufgeldrest ist mit 
4 Proc. zu verzinsen und diese Verpflichtung hypothekarisch einzutrageu. 
Hypothekarisch ist ferner einzutragen, dass der Betreffende das Haus nur 
mit Bewilligung der Genossenschaft weiter verkaufen darf oder dass die 
Genossenschaft ein Vorkaufsrecht hat. — Mit Genehmigung des Aufsichts- 
rathes kann die jährlich zu tilgende Quote bis auf 5 Proc. ermässigt werden. 
Die Zahlungen können in Jahres-, Halbjahres- oder Vierteljahresraten erfolgen. 

2. Der Kaufpreis wird durch den Aufsichtsrath festgesetzt. Derselbe darf, 
um eventuelle Ausfälle zu decken und die Ansammlung des Reservefonds 
zu ermöglichen, den Selbstkostenpreis bis zu 30 Proc. übersteigen. 

3. Wird der Wohnungserwerbsvertrag durch die Schuld des Wohnungserwer- 
bers vorzeitig gelöst, so werden nur die baar eingezahlten Beträge nach 
Abzug einer zu vereinbarenden Abnutzungsquote zurückgezahlt. Wird der 
Vertrag ohne Schuld des Betreffenden gelöst, so erhält derselbe resp. die 
Angehörigen ausserdem die zugeschriebenen Zinsen (3y a Proc.). 

4. Die gerichtlichen Kosten des Hauserwerbsvertrags trägt der Käufer. 

5. Demselben liegt auch die Bezahlung der Feuerversicherung, die Unter¬ 
haltung des Gebäudes und des zugehörigen Strassentheils ob. 

6. Bis zum Eintritt des vollen Eigenthumserwerbes ist der Käufer nicht be¬ 
fugt, das Grundstück oder Theile desselben ohne Genehmigung der Ge¬ 
nossenschaft zu vermietheu. 

7. Streitigkeiten zwischen dem Käufer und der Genossenschaft sollen auf 
schiedsgerichtlichem Wege (cfr. Regulativ für Miethsverhältnisse Nr. 14) 
entschieden werden. 


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Civilingen. W. Kümmel, Wasserversorgung u. Flussverunreinigung. 377 


Wasserversorgung und FlussTerunreinigung. 

Von Civilingenieur W. Kümmel (Hamburg). 


Unter vorstehendem Titel hat Herr Dr. Fr. Dornblüth (Rostock) im 
ersten Hefte des laufenden Jahrganges den Lesern dieser Yierteljahrsschrift 
Mittheilungen gemacht über eine Differenz, welche zwischen den Ver¬ 
waltungen der Städte Rostock und Güstrow über die Einführung einer 
Canalisation bezw. der von dieser abzuführenden Abwässer in den Fluss 
Nebel entstanden ist. 

Herr Dr. Dornblüth hat diese Differenzen mit den Augen des 
Rostockers angesehen, er ist als Mitglied der Bürgerrepräsentation und 
Referent der Commission dieser Behörde in besonderer Weise interessirt, 
wie ich andererseits als Verfasser des Canalisationsprojectes und technischer 
Berather des Magistrates von Güstrow gleichfalls kein unparteiischer Beur- 
theiler der Frage sein kann; selbst beim besten Willen ist man vorein¬ 
genommen, wenn es sich um Thatsachen und Ausführungen handelt, welche 
der eigenen Initiative entsprangen. Herr Dr. Dornblüth hat meinen Namen 
in seinem Artikel so oft genannt, wendet sich so häufig direct an mich, dass 
ich gezwungen bin, die zum Theil unrichtig dargestellten Thatsachen richtig 
zu stellen, und die aufgeworfene Frage auch vom Standpunkte des Güstrow er 
Magistrates zu beantworten, welcher bisher auf die in den politischen Zeitungen 
der Stadt Rostock geführte Agitation niemals eingegangen ist. 

Die Darstellung des Herrn Dr. Dornblüth auf Seite 146, Abs. 2, ich 
sei einer Einsprache des grossherzoglichen Ministeriums gegen das Project, 
welche im Interesse der Schifffahrt gegen die Verschlammung des Flussbettes 
durch die Ablagerungen der Sielwässer erhoben sei, durch Projectining eines 
Klärbeckens nachgekommen, ist unrichtig. Auf Seite 3 der „Actenstücke, 
betr. die Sielanlage für Güstrow“, in welchen auf Seite 5 u. ff. mein Bericht 
vom 20. April 1889 abgedruckt ist, steht zu lesen, dass das Ministerium 
unterm 23. März 1889 vom Magistrate Bericht erfordert hat, „ob und in 
welcher Weise gegen eine Verunreinigung der Nebel Vorkehr getroffen sei“; 
auf Seite 4 daselbst beantwortet der Magistrat diese Anfrage unter Ein¬ 
sendung des Protokolles einer Sitzung vom 12. December 1888 dahin, dass 
zur Ablagerung der festen Bestandtheile ein Schlammfang von genügendem 
Umfange angelegt und ein neben dem künftigen Schifffahrtscanal von Be¬ 
stand bleibender Nebelarm als erweitertes Ablagerungsbassin eingerichtet 
werden solle. 

Mein Bericht vom 20. April 1889 ist durch das Ministerialschreiben 
vom 23. März veranlasst; in Folge dieses Berichtes hat das grossherzogliche 
Ministerium unterm 29. Mai 1889 resolvirt, „dass es zur Zeit davon absieht, 
wegen der Einführung der Abwässer in die Nebel dem Magistrate von 


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378 


Civilingenieur W. Kümmel, 

Landespolizeiwegen Auflagen zu machen, dass es sich aber weitere Mass¬ 
nahmen Vorbehalt, falls sich irgend welche Uebelstände ergeben sollten. Das 
Unterzeichnete Ministerium setzt voraus, dass der Magistrat die von dem 
Director Kümmel in seinem Berichte vom 20. vorigen Monats angeregten 
Prüfungen des Nebelwassers anordnen und die Ergebnisse derselben jederzeit 
dem Ministerium zugängig machen wird“. Da alle diese Actenstücke in 
einem Hefte abgedruckt sind, welches Herr Dr. Dornblüth in Händen hatte, 
so bin ich wohl berechtigt, mich über die unrichtige Darstellung beschwert 
zu fühlen. 

Auf Seite 153 unten schreibt Herr Dr. Dornblüth, dass „sich meines 
Wissens bisher noch Niemand der Mühe unterzogen hat, in der Warnow 
Typhusbacillen zu suchen, und wird es vernünftiger Weise auch Niemand 
thun“. Danach habe ich ja etwas sehr Unvernünftiges behauptet; ich bin 
aber nicht allein thöricht gewesen. Herr Professor Dr. Uffelmann in 
Rostock schreibt in „Hygienische Topographie der Stadt Rostock“ (einem 
Werke, das Herr Dr. Dornblüth doch gewiss kennt, auch auf Seite 146 
citirt) Seite 99: 

„Mit grosser Sorgfalt habe ich namentlich im Sommer 1887 das 
Oberwarnow- und das Leitungswasser auf Typhusbacilleu untersucht, 
nachdem mir zur Kenntniss gekommen, dass in Schwaan der Unter¬ 
leibstyphus ausgebrochen sei, und die Befürchtung sich aufdrängte, 
es möchten von dort Typhuskeime durch die Warnow bis hierher 
gelangen; doch ist es mir niemals gelungen, echte Typhusbacillen 
aufzufinden.“ 

Auf Seite 152, oben wird von den Altonaer Wasserwerken von Herrn 
Dr. Dornblüth gesagt, dass sie „aus offensichtlich schmutzigem und un¬ 
appetitlichem Wasser tadelloses Wasser gewinnen“, und dies dadurch erklärt, 
dass sie bekanntlich grosse Klärbassins und verdeckte Sand- und Steinfilter 
haben. Da ich als junger Ingenieur bei dem Bau der Altonaer Wasserwerke 
beschäftigt war, und nahezu sämmtliclie späteren Vergrösserungen von mir 
als deren Director ausgeführt sind, so bin ich gewiss competent, wenn ich 
erkläre, die Altonaer Wasserwerke haben ungewöhnlich kleine Klärbecken 
— l /a des Tagesmaximums — und nur offene, nicht ein einziges bedecktes 
Filter. Nach meinen Erfahrungen ist es wirklich vollständig gleichgültig 
für die Wirkung der Filter, ob dieselben offen oder verdeckt sind, die 
Hauptsache ist die richtige Korngrösse des Sandes und eine richtige Be¬ 
handlung. Unrichtig ist es ferner, „dass die oberste Sandschicht dieser 
Altonaer Filter oft erneuert werden muss, weil sie durch die zurückgehaltenen 
Schmutztheile in stinkenden Schlamm verwandelt wird“. Zum Vergleich 
führe ich an, dass pro Quadratmeter Filterfläche von einer Reinigung bis 
zur anderen filtrirt werden: 

vom Wasserwerke Stettin.54*3 cbm, 

„ „ Altona ..... 53 3 „ 

„ d Magdeburg . . . 408 „ 

„ „ Bremen .... 28*4 „ 

Diese vier Werke sind sich, was Grösse der Anlage, Art der Filter, 
Umfang des Betriebes u. s. w. betrifft, sehr ähnlieh, auch die gelieferten 


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379 


Wasserversorgung und Flussverunreinigung. 

Wässer stehen sich, was Gehalt an organischen Substanzen und Anzahl der 
Keime betrifft, sehr nahe. Der Abhub der Filter bei den Reinigungen ist 
stets von organischen und erdigen Stoffen verunreinigter Sand, niemals 
Schlamm, und besteht zwischen dem Altonaer Abhube und dem der übrigen 
Werke gar kein Unterschied. 

Nac^ diesen mehr nebensächlichen Richtigstellungen gehe ich auf den 
Kern der Sache ein. In meinem Projectsberichte vom 29. September 1887 
habe ich ausgeführt, dass zunächst die Verunreinigung der Abwässer eine 
so geringe sein würde, dass man sie ohne Bedenken in den Fluss einleiten 
könne, mindestens gelte dies für denjenigen zweifellos längeren Zeitraum, 
in welchem Wasserclosetts überhaupt nicht zulässig, die Einleitung der 
Fäcalien eine unbedeutende sein würde. Ob später eine Klärung und 
Reinigung der Abwässef sich als nothwendig herausstellt, sei heute noch 
nicht zu bestimmen, und fahre ich dann fort: 

„Jedenfalls folgt hieraus, dass die jetzt projectirte Canalisation 
so eingerichtet werden muss, dass sie ohne wesentliche Aenderung 
mit einer künstlichen Reinigung der Abwässer in Verbindung gebracht 
werden kann. Wie diese dann einzurichten, würde dem Fortschritt 
der Technik bis zu diesem Zeitpunkte entsprechend zu bestimmen 
sein. Heute ist diese Frage noch im Fluss und nicht soweit abgeklärt, 
dass es zweckmässig erscheint, schon jetzt zu projectiren, was erst 
in Jahren ausgeführt wird.“ 

Ich habe dann die Reinigungsverfahren eingehend beschrieben, das 
Röc kn er-Rothe-Verfahren als das zur Zeit technisch am besten durch¬ 
gebildete bezeichnet, die Berieselung aber nur gestreift, weil man deren gute 
und schlechte Seiten in Güstrow in Folge einer dort bestehenden Anlage zur 
Genüge kennt. Genau dasselbe würde ich unter gleichen Umständen auch 
heute noch schreiben, und befinde mich damit in Uebereinstimmung mit dem 
Collegen Herrn Stadtbaurath Stiibben, welcher in seinem mir erst jetzt 
bekannt gewordenen Berichte vom 31. December 1885, das Project der 
Canalisation von Schwerin erläuternd, schreibt, es sei nicht Aufgabe dieses 
generellen Projectes, die einzelnen Constructionen und Nebenanlagen zu 
projectiren. 

„Dasselbe gilt von den Reinigungsanlagen, welche vielleicht 
an dem Hauptauslasse — erforderlich werden. — Danach aber ist 
es nicht ausgeschlossen, dass man, um die Verunreinigung des Sees 
möglichst ganz zu vermeiden, sich zu einer Klärung des Canal¬ 
wassers veranlasst sehen wird, bevor man dasselbe in den See lässt. 
Zur Zeit scheint die beste Methode für diesen Zweck die von 
Franz Rothe Söhne u. s. w. zu sein.“ 

In Schwerin kann man die Abwässer nicht in einen rasch fliessenden 
Fluss ableiten, sondern nur in den grossen Schweriner See, welcher voll¬ 
ständig stagnirt, bei dem die Verunreinigung gewiss doch noch viel bedenk¬ 
licher wäre, als bei einem Flusse, zumal die Stadt sich gerade um und an 
dem See und seinen Nebenseen angebaut hat. Die Stadt Schwerin hat sich 
desshalb an das Reichsgesundheitsamt gewendet mit dem Ersuchen um Abgabe 
eines Gutachtens über die Canalisirung, die Frage, ob eine Reinigung der 


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380 Civilingenieur W. Kümmel, 

Abwässer nöthig und eventuell welches Verfahren das beste sei. Das 
von Herrn Regierungsrath Dr. Renk erstattete Gutachten (Mittheilungen des 
Kaiserlichen Gesundheitsamtes, Bd. V, Heft 3, S. 395 ff.) wird in folgenden 
Sätzen zusammengefasst: 

„Die Abwässer aus dem grossen System des Canalnetzes von 
Schwerin dürfen principiell nur in gereinigtem Zustande in den 
grossen Schweriner See eingeleitet werden. Mit Rücksicht jedoch 
auf die Neuheit des Reinigungsverfahrens und die örtlichen Ver¬ 
hältnisse, besonders die Grösse des Sees, kann eine Frist von zwei 
Jahren zwischen Vollendung der Canalisation und Einführung der 
Reinigung zugestanden werden, um die Möglichkeit zu schaffen, 
das beste Verfahren auszuwählen. Sollten jedoch innerhalb dieser 
Frist Missstände irgend welcher Art unerwartet auftreten, so müsste 
mit Feststellung dieser die Reinigung der Canalwässer sofort in 
Angriff genommen werden.“ 

In Betreff der Auswahl des Reinigungsverfahrens lehnt das Kaiserliche 
Gesundheitsamt es ab, zur Zeit einen Rath zu ertheilen, denn die ver¬ 
schiedenen bereits an einzelnen Orten durchgeführten Reinigungsverfahren 
seien bis jetzt noch nicht genügend erprobt, um ein zutreffendes Urtheil über 
dieselben geben zu können. Es würde voraussichtlich noch Jahre dauern, 
bis es dem Kaiserlichen Gesundheitsamte möglich sein würde, auch in dieser 
Hinsicht einen Rath zu ertheilen. 

Während das Kaiserliche Gesundheitsamt es ablehnt, ein Reinigungs¬ 
verfahren für Abwässer als das beste zu bezeichnen, erklärt Herr Dr. Dorn- 
blüth und mit ihm die Behörde der Stadt Rostock, dass einzig und allein 
die Anlage einer Berieselung die Stadt Rostock dagegen schützen könne, 
eine Verunreinigung der für die Trinkwasserversorgung unentbehrlichen 
Oberwarnow durch die Abflüsse der Güstrower Siele befürchten zu müssen. 
Als Autoritäten werden die stets benannten und längst bekannten aufs Neue 
ins Feld geführt. Dass Herr Professor J. König in seinem Werke „Die 
Verunreinigung der Gewässer u. s. w. u auf Seite 110 ff. eine ganze Anzahl 
von Bedenken gegen das Berieselungsverfahren vorbringt, dass Alexander 
Müller (a. a. 0. S. 123) das sonst durchsichtige und klare Wasser der 
Panke durch die Zuflüsse von den nördlichen Berliner Rieselfeldern bei 
Blankenburg getrübt, die Oberfläche mit Schaum bedeckt und das Wasser 
im Badebassin zu Pankow als eine starke Verdünnung des Abwassers von 
den Rieselfeldern erklärt, wird nicht berücksichtigt. Auch Geh. Rath Dr. 
Robert Koch’s Nachweis, dass das Abwasser der Berliner Rieselfelder sich 
durch einen hohen Gehalt von Bacterien auszeichnet, welche Gelatine ver¬ 
flüssigen und desshalb hygienisch verdächtig erscheinen, desselben Herrn in 
der Versammlung in Frankfurt (D. V. 1889, S. 99) mitgetheiltes Gutachten 
über die Wiesbadener Kläranlage: 

„es kann mit aller Bestimmtheit angenommen werden, dass bei 
einem hinreichenden Zusatze von Kalk auch eine vollkommene 
Desinfection zu erzielen ist“, 

die wiederholten Verhandlungen des Vereins für öffentliche Gesundheits¬ 
pflege, des internationalen Congresses in Wien, auf welchen stets Resolutionen, 


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381 


Wasserversorgung und Flussverunreinigung. 

welche die Berieselung als beste oder einzig wirksame Reinigungsmethode 
erklären wollten, nicht zur Annahme gelangten, sind nicht im Stande, Herrn 
Dr. Dornblüth’s Ansicht zu erschüttern. 

Dass der Magistrat zu Güstrow an alle die theoretisch construirten 
Anstände und hypothetischen Beschwerden vorläufig nicht glaubt, sondern 
verlangt, dass der Beweis für dieselben erbracht wird, kann man demselben 
doch nicht verdenken. Der Magistrat von Güstrow ist nicht die einzige 
Stadtverwaltung, welche sich der Anforderung widersetzt, kostspielige An¬ 
lagen und kostspielige Betriebe herzustellen lediglich auf die Möglichkeit 
hin, dass in zukünftigen Zeiten eine Verschlechterung des Flusswassers in 
Folge der beschlossenen Caualisirung möglicher Weise einmal eintreten 
könnte, so lange es nicht unbezweifelbar feststeht, dass die von ihr ver¬ 
langten Anlagen und Einrichtungen auch thatsächlich im Stande sind, die 
zu erwartenden bezw. behaupteten Uebelstände wirksam zu beheben. 

Andererseits hat aber der Magistrat in Güstrow es nicht unterlassen, die 
Beweisführung einer etwa möglichen Verschlechterung des Wassers im Flusse 
sehr zu erleichtern, indem er die beste ihm erreichbare Autorität, 'Herrn 
Professor Dr. Uffelmann, den Vorsteher des hygienischen Institutes in 
Rostock, ersucht hat, die regelmässigen Wasseranalysen zu übernehmen, und 
ist mit diesen bereits begonnen. Untersucht wird das Wasser chemisch, 
mikroskopisch und bacterioskopisch oberhalb der Stadt, eben unterhalb der 
Stadt, bei der Ortschaft Gülzow, in der Luftlinie 7km, in der Länge des - 
stark schlängelnden Flusslaufes 11 km unterhalb der Stadt, und bei der 
Ortschaft Wolken, in der Luftlinie 4*5 km, im Flusslaufe 10km unterhalb 
Gülzow, 21 km unterhalb Güstrow. Von hier bis zur Einmündung der Nebel 
in die Warnow sind noch 3*5km Flusslänge, von dieser Einmündung bis 
nach Rostock noch etwa 58 km Flusslänge. Da nun die Absicht besteht 
und erklärt ist, sofort mit geeigneten Maassregeln vorgehen zu wollen, sobald 
die erste Prüfungsstelle bei Gülzow eine bedenkliche Veränderung im Zustande 
des Flusswassers zeigt, so ist es gewiss für Rostock gefahrlos, zunächst bis 
zu dem Eintritte dieser Eventualität zu warten, wenn man bedenkt, dass 
von Gülzow bis Rostock das Flusswasser noch gut 70 km zu fliessen und 
Zeit hat, sich genügend selbst zu reinigen. 

An diese Selbstreinigung der Flüsse will freilich Herr Dr. Dornblüth 
nicht glauben, er will sogar das Gegentheil beweisen, weil die Unterwarnow 
sich nicht selbst reinigt. Leider ist das angezogene Beispiel völlig ungeeignet, 
diesen Beweis zu führen. Der etwa 12 km lange Flusslauf der Warnow 
von Rostock bis Warnemünde ist nur im uneigentlichen Sinne des Wortes 
ein Fluss, thatsächlich ist er ein sehr breiter See, zum Theil richtiger ein 
Sumpf, durch welchen der im Verhältniss zu der Fläche des Sees sehr wenig 
wasserreiche Fluss an der südwestlichen Uferseite fliesst. Sorgte nicht von 
Zeit zu Zeit ein richtiger Sturm dafür, dass ordentlich Meerwasser einströmte 
und das Schmutzwasser gründlich ausleerte, so würde der Zustand dieses 
Wasserlaufes, in welchen Rostock schon seit langen Jahren seine gesammten 
Abwässer ohne jede Reinigung abführt, ein völlig unerträglicher sein; bei 
heisser, trockener Witterung ist der Geruch ein so unangenehmer, dass nur 
der Eingeborene, welcher sich bekanntlich in der ganzen Welt an die 
schauderhaftesten Zustände zu gewöhnen pflegt, den wohl zu beseitigenden 


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382 


Civilingenieur W. Kümmel, 

Missstand als etwas Unvermeidliches erträgt. Bei einem derartigen Fluss¬ 
laufe, der daneben brackiges Wasser enthält, kann man von der Möglichkeit 
oder Wahrscheinlichkeit der Selbstreinigung nicht sprechen, man kann dann 
aber auch nicht schliessen, dass, weil hier die Selbstreinigung nicht eintritt, 
sie auch anderorts, wo die Verhältnisse wesentlich anders liegen, ebenfalls 
ausbleiben müsse. Rasch fliessende Ströme, bei welchen der im Wasser 
enthaltene Sauerstoff besonders wirksam auftritt, zeigen die Selbstreinigung 
in unzweifelhafter Weise. In meinem Berichte vom 20. April 1889 habe 
ich Bezug genommen auf die Analysen des Herrn Professor Dr. Hulwa in 
Breslau (König, a. a. 0. S. 102 ff.), in denen nachgewiesen ist, dass die 
Oder 32 km unterhalb Breslau, bei Dyherrnfurth, eine nahezu vollständige 
Selbstreinigung des in Breslau durch die Abwässer ausserordentlich verun¬ 
reinigten Flusses bewirkt hat, indem die Qualität des Wassers oberhalb 
Breslau und bei Dyherrnfurth beinahe gleich ist. 

Für die Nebel ist durch die bisher ausgeführten Analysen des Herrn 
Professor Dr. Uffelmann das Gleiche wahrscheinlich gemacht, ich kann 
noch nicht sagen bewiesen, weil bisher erst drei Reihen von Versuchen an¬ 
gestellt sind, und erst eine grössere Zahl beweiskräftig sein wird. Ich gebe 
die Resultate dieser Untersuchungen in nachstehender Tabelle, bemerkend, 
dass die Wasserproben am 7. November und 13. December 1889, sowie am 
17. März 1890 durch Herrn Apotheker Dr. Hollandt in sterilisirten Flaschen 
• mit aller Vorsicht genommen und sofort nach Rostock gebracht sind. Die 
Proben vom 13. December sind genommen während der Campagne einer 
etwa 2 km unterhalb Güstrow an der Nebel belegenen Zuckerfabrik, welche 
ihre Abflüsse gerieselt in den Fluss sendet, die Proben vom 17. März 
nach Beendigung dieser Campagne, also nach Auf hören der Abflüsse. Die 
gleichzeitig angestellten Analysen des filtrirten Wassers (Nr. 2, 6 und 11) 
habe ich in die Tabelle aufgenommen, weil sie, wenn auch für vorliegende 
Frage ohne Bedeutung, doch vielleicht anderweit Interesse bieten. (Siehe 
Tabelle Seite 384 bis 387.) 

Die Zahlen der Analysen zeigen, dass schon jetzt eine nicht unbeträcht¬ 
liche Verschlechterung des Flusswassers durch die dem Fluss zugeführten 
Abflüsse der Stadt stattfindet, dass diese Verschlechterung eine erheblich 
stärkere ist, wenn die Zuckerfabrik arbeitet, dass aber trotzdem bei Wolken, 
21 km unterhalb der Stadt, der Fluss seine reinigende Kraft in vorzüglicher 
Weise ausgeübt hat. Wenn sich die Zahl der entwickelungsfähigen Keime 
auf einer Flussstrecke von 10 km Länge von 6000 auf 1050, die Zahl der 
Gelatine verflüssigenden von 560 auf 65 vermindert hat und daneben der 
Gehalt an organischen Substanzen und Chlor heruntergegangen ist, so giebt 
es dafür keine andere Erklärung als diejenige, welche man mit Selbst¬ 
reinigung bezeichnet. 

Herr Dr. Dornblüth macht sich Sorgen (S. 149), wie wir die täglich 
in das Klärbecken gelangenden 33 cbm Schlamm beseitigen wollen. Zunächst 
freilich verstehe ich nicht, wie diese Zahl entstanden ist. Sielwasser enthält 
in der Regel im Cubikmeter etwa 8 / 4 kg feste und gelöste, durch Eindampfen 
zu gewinnende Rückstände. Bei normalen Zeiten, d. h. wenn es nicht regnet 
und lediglich das von dem Wasserwerke gelieferte Wasser in dem Canalnetze 
Abfluss findet, werden etwa 1000 cbm Abwässer in die Nebel geführt, welche 


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383 


Wasserversorgung und Flussverunreinigung. 

dann also etwa 750 kg feste und gelöste Stoffe beigemengt enthalten. Bei 
Regen kann die Menge grösser sein, sie braucht aber nicht grösser zu sein; 
bei heftigem Platzregen nach langer trockener Zeit wird unter Umständen 
die Menge des Strassenschmutzes und Pflastersandes, welche zum Abfliessen 
kommt, erheblich grösser werden. Daneben habe ich nach Wolf und 
Lehmann (Ziegler, Die Analyse des Wassers, S. 100) berechnet, dass 12 000 
Einwohner, wenn sie Alle Wasserclosetts benutzen, den Sielen 1090kgFäces 
und 1408 kg Harn zuführen würden. Mit Einschluss dieser Mengen und 
unter Berücksichtigung etwaiger aussergewöhnlicher Gewitterregen habe ich 
die höchste, den Sielen zugeführte Menge von festen Bestandtheilen auf 
10 cbm angegeben, niemals ist es mir in den Sinn gekommen, dass täglich 
10 cbm oder gar, wie Herr Dr. Dornblüth ausrechnet, 33 cbm Schlamm 
auszubaggern sein würden. Nicht einen halben Cubikmeter wird man durch¬ 
schnittlich rechnen können. Mit dieser geringen Menge fallen dann aber 
auch alle an die grossen Mengen geknüpften Bedenken. 

Für die Klärbeckenanlage bietet sich ein vorhandenes Flussbett von 
rund 360m Länge, welches am oberen und unteren Ende mit dem Schiff- 
fahrtscanale, in welchen das Wasser constant abfliesst, verbunden bleibt. 
Herr Dr. Lepsius hat bei der Versammlung in Frankfurt besonders betont, 
dass man recht lange Klärbecken zur Verfügung haben müsse. Die Frankfurter 
sind 80 m, das Güstrower 360 m lang, also doch gewiss lang genug, um zur 
vollen Wirksamkeit zu kommen. In Folge der grossen Breite wird die 
Geschwindigkeit des Wassers im Klärbecken eine so minimale gegenüber 
der im Canalnetze sein, dass die Ablagerung der suspendirten Stoffe eine 
möglichst vollkommene werden muss, die Beseitigung der gelösten Stoffe 
mag man dann ruhig der Selbstreinigung des Flusses überlassen. 

Stellt sich nun aber heraus, dass die Verunreinigung der Abwässer 
wesentlich grösser ist, als vorausgesetzt wurde, und die Kraft der Selbst¬ 
reinigung des Flusses nicht genügt, um diese Verunreinigungen zu reduciren 
und unschädlich umzuformen, so ist der Augenblick gekommen, entweder 
die für jetzt beabsichtigte Kläranlage durch Hinzufügung chemischer Fällungs¬ 
mittel zu vervollständigen oder aber zu einer Berieselungsanlage zu schreiten, 
falls diese sich als richtiger und wirksamer erweisen sollte. Das jetzt zur 
sofortigen Ausführung aufgestellte Detailproject ist so aufgestellt, dass es 
möglich ist, eine Reinigungsanlage nach Röckner-Rothe oder eine Pumpen¬ 
anlage für ein Berieselungsverfahren mit ihm jederzeit zu verbinden. 

Herr Dr. Dornblüth scheint zu glauben, dass ich ein strammer Gegner 
der Rieselanlagen sei; dies ist durchaus nicht der Fall, aber gerade so, wie 
er als Arzt sicher kein Mittel als Specificum für alle Fälle anerkennen wird, 
gerade so wahre ich mir als Techniker das Recht, ein Verfahren in dem einen 
Falle für vortrefflich zu erklären, welches ich unter anderen Umständen und 
Verhältnissen für durchaus ungeeignet bezeichnen muss. Eine Rieselanlage 
für die Abwässer Güstrows ist schwer herzustellen, während sie technisch 
gar keine Schwierigkeiten bietet. Zunächst fehlt es an einem geeigneten 
Rieselterrain; die ausgedehnten Wiesen und Weiden, welche die Stadt in der 
Nähe der Nebel besitzt, sind zum Berieseln nur zum Theil geeignet, soweit 
ihr Grundwasserstaud nicht zu hoch und Drainage möglich ist, anderenfalls 
würden sie durch das Rieseln sofort sauer und verdorben, für alles fernere 


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384 Civilingenieur W. Kümmel, 



Entnahme 



Chemischer Befund 1 

| Nummer 

Zeit 

Ort 

Allgemeine 

Beschaffenheit 

s! 

g 

Härte in 

deutschen Graden 

u 

o 

3 

o 

g 

i 

"5 

u 

4 

*i 

Zi 

0. 

E 

1 

7. Nov. 1889 
Morgens 

8 Uhr 

45 Minuten. 

Oberhalb 
der Stadt. 

Fast klar, geruchlos, nicht 
schlecht schmeckend, von 
der Farbe guten Fenster¬ 
glases. 

0-325 

10-8 

0*037 

sehr 
gering¬ 
fügige 
8puren i 

2 

Desgleichen 

Morgens 

9 Uhr. 

Sammelbrunnen 
unterhalb der 
Filter. 

Klar, geruchlos, gut 
schmeckend, von reiner 
Wasserfarbe. 

0*304 

10*8 

0*035 

desgl. 

3 

Desgleichen 

Morgens 

9 Uhr 

50 Minuten. 

Unterhalb der 
Stadt vor dem 
Einlaufe der 
Zuckerfabrik¬ 
wässer. 

Stark trübe von vielen 
gröberen schwebenden 
Partikelchen, liess sich 
aber klar filtriren, hatte 
flltrirt die Farbe gewöhn¬ 
lichen Fensterglases, Ge¬ 
ruch nicht schlecht, Ge¬ 
schmack fade. 

0*379 

11-0 

0*041 

Spuren 

4 

Desgleichen 

Mittags 

1 Uhr 

45 Minuten. 

Brücke vor 
Gülzow (11 km 
Flusslauf unter 
Nr. 3). 

Stark trübe von vielen 
schwebenden Partikelchen, 
hatte flltrirt die Farbe ge¬ 
wöhnlichen Fensterglases 
mit schwach gelblichem 
Bei ton, Geruch nicht 
schlecht, Geschmack fade. 

0*396 

10*8 

0*045 

gering 

Mengen! 

5 

Desgleichen 

Nach¬ 

mittags 

6 Uhr 

45 Minuten. 

Bei der Ort¬ 
schaft Wolken 
(21 km Fliisslauf 
unter Nr. 3). 

Massig trübe von feinen 
schwebenden Partikelchen, 
hatte flltrirt die Farbe ge¬ 
wöhnlichen Fensterglases, 
Geruch nicht schlecht, Ge¬ 
schmack ein wenig fade. 

0*348 

10*6 


gering 
Mengen \ 

I 

j. 

6 

13. Dec. 1889 
Morgens 

8 Uhr 

30 Minuten. 

Oberhalb 
der Stadt. 

Etwas trübe, geruchlos, 
nicht schlecht schmeckend, 
von der Farbe gewöhn¬ 
lichen Fensterglases. 

0*291 

10*6 

0*034 

1 

Spuren 

7 

Desgleichen 

Morgens 

8 Uhr 

45 Minuten. 

Sammelbrunnen 
unterhalb der 
Filter. 

Klar, geruchlos, gut 
schmeckend, von reinster 
Wasserfarbe, auch bei 
längerem Stehenlassen sich 
nicht verändernd. 

0*269 

10-5 

0*033 

Spuren 


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Google 









Wasserversorgung und Flussverunreinigung. 


385 


in einem Liter 

Mikroskopisch - bacterioskopischer Befund 

Stturo 

Ammoniak 

s Sauerstoflf- 

^ verbrauch 

- 

Phospliorsaure 

3U 

& 

< 

Infusorien 

Detritus 

üo 4) 

c .§ S 

~ £ ö 

*1*2 

G <2 

0.' ^ 

unter ihnen Galatine 
verflüssigend 

unter ihnen krank 
machende 

fr j sehr 
geringe 
Spuren 

i 

i 

7'6 | 

entspr. 
148 mg 
organ. 
Substanz 

geringe 

Mengen 

sparsam 

sehr 

sparsam 

etwas 

pflanz¬ 

lichen 

4. r »0 

60 

0 

0 

61 = 122 
organ. 
Substanz 

Spuren 

sehr 

sparsam 

keine 

keinen 

210 

25 

0 

1 

*n geringe 
Mengen 

| 

93 = 186 
organ. 
Substanz 

geringe 

Mengeu 

ziemlich 

viele 

vor¬ 

handen 

vielen 

3750 

450 

0 

geringe 
* Mengen 

11*2=224 

organ. 

Substanz 

nicht 

unerheb¬ 

liche 

Mengen 

ziemlich 

viele 

einige 

vielen 

3100 

300 

0 

1H| 

9*4 = 188 
organ. 

' Substanz 

geringe 

Mengen 

einige 

sehr 

wenige 

ziemlich 

vielen 

freien 

1800 

200 

0 

O 

! 

8*6 = 172 
organ. 
Substanz 

geringe 

Mengen 

sehr 

sparsam 

sehr 

sparsam 

massige 

Mengen 

feiner 

Detritus¬ 

masse 

600 

60 

0 

1 ° 

i 

6-5 = 130 
organ. 
Substanz 

geringe 

Mengen 

keine 

keine 

sehr 

geringe 

Mengen 

von 

feinstem 

Detritus 

30 

0 

1 

0 


VierteljahrBschrift für Gesundheitspflege, 1800. 25 


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386 


Civilingenieur W. Kümmel 



Entimhme 



Chemischer Befbod 

u 

<v 

p 

B 

B 

Ä 

Zeit 

Ort 

Allgemeine 

Beschaffenheit 

. 'S 
P g 
0) cs 

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P 

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rs 

u 

0 

2 

o 

g 

s 

7 

X 

i 

8 

13. Dec. 1889 
Morgens 

9 Uhr 

30 Minuten. 

Unterhalb der 
Stadt vor dem 
Einlaufe der 
Zuckerfabrik¬ 
wässer. 

Ziemlich trübe von vielen 
feineren und gröberen 
schwebendeu Theilchen, 
klar filtrirbar, von keinem 
schlechten Geruch und Ge¬ 
schmack , von der Farbe 
gewöhnlichen Fenster¬ 
glases. 

0*360 

108 

0*035 

Spores 

9 

Desgleichen 

Nach¬ 

mittags 

12 Uhr 

40 Minuten. 

Brücke vor 
Gülzow. 

Wie ad 3 

0*402 

10*7 

0*043 

Spora 

10 

Desgleichen 

Nach¬ 

mittags 

5 Uhr 

45 Minuten. 

Bei der Ort¬ 
schaft Wolken. 

Mässig trübe von feineren 
und gröberen schwebenden 
Theilchen, klar filtrirbar, 
nach dem Filtriren von der 
Farbe gewöhnlichen 
Fensterglases, geruchlos, 
etwas fade schmeckend. 

0-337 

10*5 

0*041 

_i 

Spora 

11 

17. März 
1890 
Morgens 

8 Uhr 

15 Minuten. 

Oberhalb der 
Stadt. 

Etwas trübe von sehr 
feinen schwebenden Par¬ 
tikelehen, geruchlos, nicht 
schlecht schmeckend, von 
der Farbe gewöhnlichen 
Fensterglases. 

0-297 

9*8 

0030 

i 

sehr 

gerinf« 

Spuren 

12 

Desgl. Mor¬ 
gens 8 Uhr 
25 Minuten. 

Sammelbrunneu 
unterhalb der 
Filter. 

Klar, geruchlos, gut 
schmeckend, fast von der 
Farbe reinen Quellwassers. 

0*274 

9-8 

0*029 

0 

13 

Desgleichen 

Morgens 

9 Uhr 

15 Minuten. 

Unterhalb der 
Stadt vor dem 
Einlaufe der 
Zuckerfabrik¬ 
wässer. 

Trübe von vielen feinen 
und groben schwebenden 
Bestandtheilen, aber klar 
filtrirbar, geruchlos, etwas 
fade schmeckend. 

0*358 

9*7 

0035 

OöO?^ 

14 

Desgl. Mor¬ 
gens 11 Uhr 
55 Minuten. 

Brücke vor 
Gülzow. 

Wie ad 13, jedoch nicht 
ganz so trübe. 

0*336 

9*8 

0-034 

seht 

geringe 

Spor» 

15 

Desgleichen 

Nach¬ 

mittags 

5 Uhr 

15 Minuten. 

Bei der Ort¬ 
schaft Wolken. 

Massig trübe von feineren 
und gröberen Partikelchen, 
klar filtrirbar, geruchlos, 
etwas fade schmeckend, 
von der Farbe gewöhn¬ 
lichen Fensterglases. 

0*321 

9*6 

j 

0*032 

( 

sehr 

gering 

Spora 


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Wasserversorgung und Flussverunreinigung. 


387 


in einem Litei 



Mikroskopisch 

- bacterioskopischer Befund 


Salpetrige Säure 

Ammoniak 

- Sauerstoff- 
verbrauch 

Phosphorsäure 

Algen 

Infusorien 

Detritus 

entwickelungs¬ 
fähige Keime 
pro 1 ccm 

unter ihnen Galatine 
vei*flüssigend 

unter ihnen krank 
machende 

puren 

i 

L_ 

geringe 

Mengen 

9*9 = 198 
organ. 
Substanz 

geringe 

Mengen 

wenige 

in 

massiger 

Zahl 

erhebliche 
Mengen 
feiner und 
gröberer 
Detritus¬ 
masse 

3100 

150 

0 

k_ 

geringe 

Mengen 

11*0 = 220 
organ. 
Substanz 

massige 
Mengen, 
aber etw. 
mehr als 
in Probe 
6,7,8, 10 

ziemlich 

viele 

sehr 

viele 

erhebliche 
Mengen 
feiner und 
grober 
Detritus¬ 
masse 

6000 

560 

0 

F 



geringe 

Mengen 

wenige 

weuige 

mässige 
Mengen 
feiner und 
gröberer 
Detritus¬ 
masse 

1050 

65 

0 

_ 

t 

0' 

7*4 = 148 
organ, 
Substanz 

geringe' 

Mengen 

nicht 

zahlreich 

sehr 

sparsam 

sehr feine 
Detritus¬ 
masse in 
massiger 
ilenge 

2000 

90 

0 

r o 

0 

6*2= 124 
organ. 
Substanz 

geringe 

Mengen 

ganz ver¬ 
einzelte 

0 

fast 0 

920 

90 

0 

0 

0 

8*9 = 178 

organ. 

Substanz 

geringe 

Mengen 

massige 

Mengen 

einzelne 

wenige 

ziemlicli 
viel grau- 
schwärz¬ 
licher 
Detritus 

1860 

150 

0 

0 

0 

8 6 = 172 
organ. 
Substanz 

geringe 

Mengen 

massige 

Mengen 

wenige 

ziemlich- 
viel grau- 
schwärzl. 
Detritus 

960 

105 

0 


0 

8*7 = 174 
organ. 
Substanz 

geringe 

Mengen 

massige 

Mengen 

sehr 

sparsam 

i 

ziemlich 
viel grau- 
schwärz¬ 
licher 
Detritus 

875 

i 

25 

80 

* 

0 


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388 


Civilingenieur W. Kümmel, 

Rieseln unbrauchbar werden. Besser geeignet ist eine Höhe nördlich von 
der Stadt, deren sonst wohl brauchbare Ländereien nicht einem Grossbesitzev, 
sondern vielen Kleinbesitzern gehören. Die Erwerbung genügend grosser 
Flächen, mindestens 50ha, von vielen Kleinbesitzern ist kaum ausführbar, 
so lange eine solche auf dem Wege der Zwangsenteignung nicht zulässig ist. 
Aber selbst wenn die Rieselländereien beschafft wären, wie kann man rieseln 
mit einem Wasser, dem Alles fehlt, was es zum Rieseln brauchbar machtV 
Der Dungwerth des Rieselwassers von Städten, welche Zwangsclosetts haben, 
bei denen also alle menschlichen Abgänge in die Siele gelangen, ist schon 
nicht gross, nahezu werthlos ist aber solches Sielwasser, welchem diese 
Abgänge principiell fern gehalten werden. In Güstrow will man aber unbe¬ 
dingt Wasserclosetts nicht zulassen, und nur unter ganz besonderen Umständen 
Ausnahmen gestatten. Man würde dort eine Rieselanlage hersteilen, welche 
Wasser von minimalem Dungwert he mit grossen Kosten aufpumpt, ohne 
irgend einen greifbaren und vernünftigen Zweck, das wäre doch gewiss 
verkehrt. 

Aus diesen Gründen habe ich mich bei den Vorverhandlungen gegen 
die Anlage eines Rieselwerkes ausgesprochen, während ich ohne solche triftige 
Gründe durchaus kein Gegner derselben sein würde. Auch hier ist wieder 
das Resultat der Analysen entscheidend; ergeben dieselben, dass die Abwässer 
später so reich an Dungstoffen werden, dass das Rieseln mit Erfolg betrieben 
werden kann, so werde ich sicher nichts gegen dessen Einführung mehr 
sagen, vorläufig halte ich das Verlangen der Rostocker, bezw. des Herrn 
Dr. Dornblüth, von vornherein und ohne Rücksicht auf die thatsächlichen 
Verhältnisse eine Rieselung anzulegen, für unberechtigt und übertrieben. 

Herr Dr. Dornblüth irrt, wenn er annimmt, dass der Güstrower 
Magistrat seinen Anspruch auf ungestörten Abfluss in den Fluss hätte fallen 
lassen, ganz im Gegentheil besteht derselbe darauf, wie bisher so auch ferner 
alle flüssigen Abgänge der Stadt in das natürliche Entwässerungsmedium, die 
Nebel, ableiten zu wollen, und sich dieses Recht in keiner Weise verschränken 
zu lassen. Für die Gesundheitsverhältnisse Güstrows, welches jetzt sehr 
schlechte Entwässerungsverhältnisse besitzt, ist die Verbesserung der Abflüsse 
eine Lebensfrage, welche durch vermeintliche, von den Güstrower Behörden 
für völlig unbegründet erachtete Einreden einer weit entfernten Stadt in 
keiner Weise beeinträchtigt werden dürfen. Berechtigten, d. h. als berechtigt 
nachgewiesenen Ansprüchen wird man dagegen in vollem Maasse entsprechen. 

Auf eine erneute Eingabe des Rostocker Magistrats hat das gross¬ 
herzogliche Ministerium durch Verfügung vom 22. October 1889 die gross- 
herzogliche Medicinalcommission in Rostock beauftragt, ein Gutachten in 
dieser Streitsache abzugeben. Bis heute ist dieses noch nicht zur Kenntniss 
gelangt, es ist also abzuwarten, was diese wissenschaftliche Behörde in der 
Sache zu sagen hat. Inzwischen sind die Pläne definitiv fertig gestellt, es 
wird der Bau der Siele noch in diesem Monate in Angriff genommen und 
thunlichst rasch gefördert werden, zum Nutzen der Stadt Güstro^, und 
sicher nicht zum Schaden der Stadt Rostock. 


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Wasserversorgung und Fluss Verunreinigung. 


389 


Erwiderung. 

Der Kernpunkt des Streites zwischen Herrn Kümmel und mir ist die 
Frage, ob die Nebel und Warnow, erstere ein sehr kleines und ruhig fliessen- 
des Flüsschen, letztere tief und von sehr geringer Stromgeschwindigkeit, im 
Stande sein werden, die demselben durch die projectirte Entwässerungs¬ 
anlage der Stadt Güstrow zuzuführenden Abwässer durch Selbstreinigung 
unschädlich für die nur der Warnow zu entnehmende Wasserversorgung 
Rostocks zu machen. Ich behaupte in Uebereinstimmung mit sämmtlichen 
hygienischen Autoritäten, dass solche Verunreinigung eines zu städtischer 
Wasserversorgung dienenden und nöthigen Flusses nicht zulässig ist; 
Herr Kümmel glaubt ohne andere Beweise, als die sogenannte Selbst¬ 
reinigung grosser, rasch fliessender Ströme, dass eine genügende Selbst¬ 
reinigung der Warnow stattfinden werde, und will die Einführung von 
Schutzmaassregeln erst nach geschehenem Nachweise ungerichteten Schadens 
ins Auge fassen. Ich führe das Beispiel der nicht genügenden Selbstreinigung 
der Unterwarnow als Wahrscheinlichkeitsbeweis an, dass die viel kleinere, 
wasserärmere, durch Wind und Wellen kaum bewegte Oberwarnow dazu 
auch nicht im Stande sein werde; Herr Kümmel macht die Unterwarnow 
zu einem stinkenden Sumpf — was der Wirklichkeit nicht entspricht —, 
will aber ähnliche Wirkungen für die Oberwarnow nicht gelten lassen. Der 
ganz einseitigen Hervorhebung der Klärungsverfahren gegenüber dem 
Berieselungsverfahren habe ich letzterem seine Stellung gewahrt und bin 
befriedigt, da Herr Kümmel erklärt, dass die Frage des Vorzugs von Fall 
zu Fall entschieden werden müsse. Weiteres habe ich niemals verlangt. 

Rostock, 19. April 1890. 

Dr. Fr. Dornblüth. 


Hiermit halten wir diese Angelegenheit für abgeschlossen. 

Redaction. 


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390 


Dr. W. Roth, 


Verbesserungen in der Gesundheitspflege 
der französischen Armee. 

Von Dr. W. Roth, Generalarzt erster Classe. 


Es ist unverkennbar, dass das Sanitätswesen der französischen Armee 
seit 1870 einen mächtigen Aufschwung genommen hat. So lange dasselbe 
unter dem Druck einer schematisirenden Verwaltung, ausgedrückt durch 
das Uebergewicht der Intendance über die Commandobehörden, stand, konnten 
die sachlichen Gesichtspunkte keinen Einfluss gewinnen. Nach dem Feld¬ 
zuge 1870 wurde vielfach das dem Sanitätscorps zum Vorwurf gemacht, 
was die unrichtige, einflusslose Stellung verschuldet hatte, namentlich der 
Mangel an Selbständigkeit der Initiative zum eigenen Handeln. Die Re¬ 
formen, welche in Frankreich auf allen Gebieten des Heereswesens Platz 
griffen, richteten sich denn auch auf den Sanitätsdienst. Jahrelange erbitterte 
Debatten endeten in dem Gesetz vom 16. März 1882, welches dem Sanitäts¬ 
dienst eine selbständige Stellung verlieh, welche durch ein Nachtragsgesetz 
vom 4. April 1889 jeder Einschränkung enthoben wurde. Nach Artikel 16 
haben die Directoren des Sanitätsdienstes in den Armeecorps (Corpsärzte), 
sowie die Chefs des Sanitätsdienstes in den Lazarethen, Ambulancen und 
pharmaceutischen Anstalten in Allem, was den Sanitätsdienst betrifft, Befehls¬ 
gewalt über das ganze militärische und civile Personal, welches dauernd 
oder vorübergehend ihrem Dienstzweig attachirt ist. Sie haben demnach 
über Pharmaceuten, Verwaltungsofficiere, Infirmiers der Lazarethe und Am¬ 
bulancen, sowie über Traintruppentheile und Mannschaften, die ihnen augen¬ 
blicklich von der Truppe für Zwecke des Sanitätsdienstes zugetheilt sind, 
Befehlsrecht. Die Verfügungen der Directoren oder Chefs des Sanitäts¬ 
dienstes werden von dem mit der Verwaltung beauftragten Personal in den 
Grenzen der Bestimmungen ausgeführt, in dringenden Fällen können sie 
unter eigener Verantwortung Ausgaben anordnen. Nach Artikel 18 weisen 
die Directoren des Sanitätsdienstes (Corpsärzte) alle Ausgaben des Sanitäts¬ 
dienstes an, sie sowie die Chefs des Sanitätsdienstes bestätigen die Geld- 
wie Materialausgaben der Pharmaceuten und Verwaltungsofficiere. Der 
Sanitätsdienst hat unter der Autorität der Commandobehörden auch die 
Beschaffung des Materials für die Lazarethe und Ambulancen sicher zu 
stellen. Diese wichtigen Bestimmungen zeigen, dass dem Sanitätsdienste 
dieselbe Disposition über Menschen, Material und Geld gegeben worden ist, 
wie den technischen Waffen. Dieses aus Amerika stammende, in Deutsch¬ 
land weiter entwickelte Princip hat unter den modernen grossen Armeen 
jetzt in Italien und Frankreich seine höchste Vollkommenheit erreicht, gewiss 
zum Wohle des Soldaten. 


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Verbesserungen in d. Gesundheitspflege d. französischen Armee. 391 

Allein auch in sachlicher Beziehung machen sich höchst bemerkens- 
werthe Bestrebungen geltend. Es gipfeln dieselben in einer Denkschrift 
über die Verbesserungen der Hygiene in der französischen Armee, welche 
der jetzige Kriegsminister de Freycinet (von Beruf Ingenieur und daher 
von besonderem Verständniss für hygienische Technik) an den Präsidenten 
gerichtet hat 1 ). Der Inhalt derselben ist auszugsweise folgender: 

Dank den Bemühungen der Vorgänger des Ministers und den Arbeiten 
des Sanitätscorps ist die Sterblichkeit im Frieden, welche 1870 12 pro mille 
betrug, jetzt auf weniger als 8 pro mille heruntergegangen. Auch diese 
Zahl ist noch zu hoch und lässt sich bei genauer Bekanntschaft mit ihren 
Bedingungen noch wesentlich vermindern. 

Am meisten haben die Truppen von Typhus gelitten, in 13 Jahren, 
von 1875 bis 1887, erkrankten daran 141 648 Mann und starben 21116, 
während dies in der Civilbevölkerung nur der siebente Theil war. Diese 
Steigerung liegt in der Anhäufung der Menschen und ihrer mangelhaften 
Unterbringung, zu deren Beseitigung die nöthigen Mittel von der Kammer 
werden gefordert werden. 

Die Entstehung des Typhus und seine Weiterentwickelung bedingen 
hauptsächlich die schlechte Beschaffenheit des Trinkwassers, die Verunrei¬ 
nigung des Bodens durch Schleusen, die Abtrittsgruben und andere Depots 
fäulnissfahiger Massen und endlich die schlechte Lage der Abtritte. 

Unter dem 13. Mai hat der Minister den diredeurs du Service de santö 
(Corpsärzten) über eine gewisse Reihe von Jahren eine eingehende Unter¬ 
suchung über die Typhusepidemieen mit besonderer Rücksicht auf das zur 
Verwendung kommende Wasser und seine Beschaffenheit in chemischer und 
bacterielogischer Beziehung, sowie bezüglich der angewendeten Reinigungs¬ 
methoden aufgegeben. Diese Erhebungen, welche der medecin-inspecteur 
Dujardin-Beaumetz leitete, ergaben vermöge der ausgezeichneten wissen¬ 
schaftlichen Arbeiten des Sanitätscorps ein sehr gutes Resultat, Proben aller 
Wässer wurden in Val-de-Gräce und einigen grossen Städten nach einheit¬ 
lichen Methoden untersucht. 

Die Militärunterkünfte Hessen sich nach ihrer Wasserversorgung 
in drei Gruppen theilen, 1) solche mit gutem Wasser, 2) solche mit Wasser, 
welches durch Filtration genügend gereinigt werden kann, 3) solche mit 
schlechtem Wasser. Letztere enthielten namentlich den Typhusbacillus, 
überhaupt lässt sich nach der Classification der Wässer die Geschichte der 
Typhusepidemieen verfolgen. Auch diese Arbeiten bestätigen, dass kein 
Wasser so gut gereinigt wird als natürliches Quellwasser, während das durch 
volkreiche Gegenden gegangene fast immer verunreinigt ist. 

Für die Wasserversorgung der Mihtärunterkünfte war es wichtig, die¬ 
selben an die Wasserversorgung der Städte anzuschliessen, zumal bei vor¬ 
handenen Quellwasserleitungen. Durch die 1889 gewährten Mittel konnte 
dieses bei 39 Garnisonstädten geschehen; in Paris sind seit März 1889 alle 
Casernen mit Wasser aus der Dhuis oder Vanne versehen. Es steht zu 
hoffen, dass in denselben jetzt das gleiche Verhältniss wie in der mit Quell- 


1 ) UHygiene dann PArm6e. Rapport au President de la Republique fra^aise (16. juin 
1889). Bulletin Service de Sant6 Militaire, p. 2115. 


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392 


Dr. W. Roth, 

wasser versehenen Caserne der Sappeurs-Pompiers eintreten wird, in welcher 
nur Vs der in anderen Casernen an Typhus Erkrankten vorkamen. In den 
anderen Localitäten hat man sich auf die Filtration des Wassers beschränken 
müssen. Zum Zweck der Feststellung der besten Filtrationsmethoden sind 
unter dem 20. September 1888 Commissionen zu Paris, Lille, Lyon, Mont¬ 
pellier und Bordeaux unter Vorsitz des general-inspecteur des Sanitätsdienstes 
L. Colin eingesetzt worden. Die Commission zu Paris hat gefunden, dass 
kein Filter eine absolute Sicherheit giebt, hat aber eins empfohlen, welches 
für die Praxis genügt. Es sind schon in 24 Militäranlagen, in denen sich 
kein Quellwasser zuleiten lässt, solche Filter eingerichtet, in 12 anderen 
grossen Garnisonen ist ihre Anlage im Gange. Es werden nur zu Nahrungs¬ 
zwecken, abgesehen von Wäsche, Besprengung der Strassen, Bädern und 
Spülung der Abtritte, auf jeden Mann täglich 5 Liter gerechnet. 

Ueberall, wo sich das Wasser gesundheitsschädlich erwies, sind bis zur 
Einführung der Filter die Brunnen geschlossen worden. Liess sich kein 
anderes Wasser beschaffen, so musste das Wasser gekocht werden, nur ein 
vorübergehendes Auskunftsmittel. 

Gleichzeitig wurden Erhebungen gemacht über die Zustände der Abtritts¬ 
gruben und ihre Reinigung. Die Gruben sind fast immer durchlässig und 
verunreinigen den Boden, die Abtritte lassen stinkende Gase austreten, wo¬ 
gegen Verschlüsse wirkungslos sind. Die Reinigung erfolgt vielfach in 
höchst primitiver Weise (proctäes barbares ), so dass die Bewohner mehrere 
Nächte den entsetzlichen Gestank einathmen müssen. Demgegenüber muss 
man überall da, wo man nicht die Canalisation ( tout ä l’egotd) einführen 
kann, wenigstens das Tonnensystem annehmen. Hiervon ausgehend, sind 
bereits in 189 Casernements, Lazarethen oder Militäranlagen die- festen 
Gruben in bewegliche mit Verbesserung der Abtrittsanlagen umgewandelt 
worden. Diese Arbeiten werden 1889 vollendet, sie haben 700 000 Francs 
gekostet, ausserdem Bind 100 000 Francs für die Anlage neuer Canäle und 
Reparaturen verausgabt worden. 

Es lässt sich nicht verkennen, dass trotz aller dieser Bestrebungen der 
Typhus bedingt ist durch die Gesundheitsverhältnisse der ganzen Städte, 
hauptsächlich sichern die Truppen eine reichliche Versorgung mit gutem 
Wasser und eine zweckmässige Canalisirung. Der Generalinspecteur Colin 
und Professor Brouardel bezeichnen mit Recht die Gesundheitsarbeiten 
in grossen Städten zur Beseitigung des Typhus als eine nationale Aufgabe. 

Ein vortreflliches Beispiel über die Wirksamkeit einer prophylactischen 
Maassregel bietet die Impfung. 1877 betrug die Zahl der Pockenkranken 
noch 1042, in den letzten vier Jahren ist sie auf jährlich 242 herunter¬ 
gegangen. Die Zahl der Todesfälle ist von 96 auf 16 ermässigt und zwar 
waren dies Reservisten, welche die Krankheit mitbrachten. Wenn man be¬ 
rücksichtigt, dass die deutsche Armee 1870/71 auf mehr als eine Million 
Soldaten nur 459 an Pocken verloren hat, während die viel schwächere 
französische Armee 23 400 Todte daran hatte, welche die Unterbringung 
sehr grosser Krankenzahlen bedingten, so kann über die NothWendigkeit 
der obligatorischen Impfung kein Zweifel bestehen. Seit dem 21. November 
1888 sind in den grossen Militärcentren Institute zur Beschaffung animaler 
Lymphe zugleich als Vorrath für die Mobilmachung eingerichtet. Die obli- 


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Verbesserungen in d. Gesundheitspflege d. französischen Armee. 393 

gatorische Impfung ist auch auf alle vorübergehend Einberufenen ausgedehnt 
worden. Die Methoden sind durch das technische Sanitätseomite in der 
vorsichtigsten Weise festgestellt worden. 

Die fortwährenden Einberufungen aus dem Civil in die Armee führen 
derselben beständig eine Anzahl ansteckender Krankheiten zu, wie Schar¬ 
lach, Parotiden, Diphtheritis ctc., während allerdings auch aus der Armee 
Uebertragungen ins Civil stattfinden können. Es bedarf daher eines be¬ 
ständigen Wechselverkehrs zwischen dem Minister des Innern und dem 
Kriegs minister zur Herbeiführung zweckmässiger Maassregeln. 

Die Desinfection wird in grossem Maassstabe geübt. Wenn ein 
einzelner Fall einer übertragbaren Krankheit auftritt, so werden das Bett¬ 
zeug, die Kleider und das Zimmer mit schwefliger Säure geräuchert, wächst 
die Zahl der Kranken, so werden das ganze Casernement und die Kammer 
desinficirt. Zur Zeit wird die Anwendung von Sublimat geprüft. Im vorigen 
Jahre sind in Val-de-Gräce und in vier Armeecorps Dampfdesinfections- 
öfen aufgestellt worden, zu denen in diesem Jahre noch mehrere hinzu- 
kommen, sowie Apparate, die auf der Ausstellung sich als zweckmässig 
gezeigt haben und jetzt von einer Commission geprüft werden. Die Ver¬ 
wendung der Waschmaschinen wird allgemein eingeführt. In den Zimmern 
wird die Undurchlässigkeit der FussbÖden und bessere Ventilation an¬ 
gestrebt. 

Ueberall ist der Sanitätsdienst wie das Genie bemüht, den Militär¬ 
gebäuden in gesundheitlicher wie zweckmässiger Einrichtung die besten 
Formen zu geben. Wo keine Schwemmcanalisation möglich ist, werden 
Tonnen eingeführt. Jedes Casernement bekommt eine nach Hospitalprin- 
cipien vollständig ausgestattete Infirmerie. Zur Isolirung der Kranken 
dienen zerlegbare Zelte und Baracken, die überall da verwendbar sind, wo 
ein Truppentheil sich entfernt von einer Krankenanstalt befindet. Die 
neueren antiseptischen Mittel, sowie überhaupt alle neueren Medicamente 
sind vorhanden. Für die kleinen Posten ohne Aerzte wird jetzt eine In¬ 
struction ausgearbeitet, wie sie sich in Tonkin sehr nützlich erwiesen hat. 
Für die körperliche Reinlichkeit sorgen kalte und warme Douchen, das 
Essen findet hauptsächlich in Speiseräumen statt. 

Die Denkschrift schliesst mit dem Hinweis darauf, dass die gute Gesund¬ 
heit einer Armee die erste Bedingung ihrer Schlagfertigkeit sei und dass 
dieser Gesichtspunkt für den Kriegs minister und seine Mitarbeiter das 
leitende Mcrment bilde. 

Auf diese Denkschrift hat in der Sitzung der Deputirtenkammer vom 
24. Juni der Abgeordnete Treille sich mit grosser Befriedigung über die 
Thätigkeit des Ministers Freycinet ausgesprochen und einige Bemerkungen 
bezüglich der Gesundheitsverhältnisse in Algier und Tunis hinzugefügt. 
Während die Armee in Frankreich 1886 nur 7*12 Todte vom Tausend ver¬ 
lor, betrug die Sterblichkeitsziffer in Algier 10*52 und in Tunis 14*88, war 
mithin doppelt so hoch als in Frankreich. Die Gründe hierfür liegen zu¬ 
nächst darin, dass Frankreich keine Colonialarmee besitzt, diese vielmehr 
erst geschaffen werden soll. Von sonstigen Gründen ist hervorzuheben, 
dass die Sodaten in Tunis sehr an Ungeziefer leiden, wodurch sie wegen 
Schlafmangel weniger widerstandsfähig sind. Dazu kommen die vielfachen 


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394 Dr. W. Roth, Verbesserungen in d. Gsndhpflg. d. franz. Armee. 

hygienischen Mängel. Die Einführung der obligatorischen Impfung in 
Frankreich ist mit Freuden zu begrüssen, sie sollte auch in Algier durch¬ 
geführt werden, dort hat aber die Einführung des Civilgouvernements an 
Stelle des Militärgouvernements die allgemeine Verbreitung der Impfung 
wesentlich beschränkt. Bezüglich der Verbreitung des Typhus kommt in 
den orientalischen Städten die Anhäufung von Abfallstoffen unmittelbar vor 
den Thoren in Betracht, womit sich die Begräbnisse ä fleur de terre weitere 
Schädlichkeiten verbinden. 

Besonders wichtig sind die vom Minister aufgestellten Gesichtspunkte 
für die Gesundheitsverbesserungen der grossen Städte. Wenn an Typhus 
1881 in Lille 3, in Toulouse 117 Soldaten starben, so zeigt dies grosse Ver¬ 
schiedenheiten der Garnisonen, gegenüber denen der Verlust in Tunis mit 
5000 Mann aber klein erscheinen muss. Bezüglich der Versorgung der 
Armee mit Dampfdesinfectionsöfen ist es nothwendig, dass dieselben im 
grösseren Maassstabe angeschafft, sowie auch, dass überall die als zweck¬ 
mässig erkannten Wasserfilter eingeführt werden. 

Der Kriegsminister erwidert, dass zur Förderung der Impfung in Algier 
Schritte beim Generalgouverneur geschehen seien, übrigens habe die Impfung 
Fortschritte gemacht, da 18 000 Araber sich in zwei Jahren hätten impfen 
lassen, ein bei der Abneigung der Bevölkerung werthvolles Resultat. 

Die Debatte zeigt evident, welches hohe hygienische Verständniss dem 
Minister Freycinet zukommt. Bei der Bedeutung hygienischer Fragen 
für alle Armeen werden auch wir von so klaren Auffassungen Nutzen ziehen 
können. 


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Dr. C. Bischoff, Nahrungßmittelcontrole in Berlin etc. 


395 


Die Nahrungßmittelcontrole in Berlin in Verfolg des 
Gesetzes vom 14. Mai 1879. 

Von Dr. C. Bischoff (Berlin). 


Seit dem Bestehen des Gesetzes vom 14. Mai 1879, betreffend den 
Verkehr mit Nahrungsmitteln, Genussmitteln und Gebrauchsgegenständen, 
ist in Berlin eine geregelte Controle der Nahrungs- und Genussmittel aus¬ 
geführt worden. In Vorbereitung dieser Ueberwachung werden von zwei Be¬ 
amten der Marktpolizei öffentlich aus den ihnen durch den Leiter der Markt¬ 
polizei jedesmal zugewiesenen Revieren wöchentlich an zwei bis drei Tagen 
durchschnittlich je 25 Proben von Nahrungs- und Genussmitteln entnommen. 

Dieselbeil gelangen mit einer Uebersieht über Bezugsquelle, Preis und 
Menge sofort zur Untersuchung nach meinem Laboratorium. Für die Proben 
selbst erhalten die Händler Werthbescheinigungen, deren Betrag ihnen bei 
günstigem Ausfälle der Untersuchung bezahlt wird. 

Im Monat werden 300 bis 350 Proben regelmässig zur Untersuchung 
eingeliefert. 

Ueber die Ergebnisse der Prüfungen berichte ich am Schlüsse jeden 
Monats zunächst an den Leiter der Marktpolizei unter Uebersendung einer 
Zusammenstellung derjenigen Proben, bei welchen eine Beanstandung der 
Waare erfolgen musste. Ueber diese Proben werden alsdann getrennte 
Ankaufsanzeigen ausgefertigt, auf welchen, über jeden einzelnen Fall, die 
Untersuchungsergebnisse mitgetheilt werden. 

Ueber die Resultate im Allgemeinen wird alsdann in jedem Monat noch 
ein besonderer Bericht an das königl. Polizeipräsidium erstattet. Zugleich 
werden tabellarische Zusammenstellungen sämmtlicher Befunde eingesandt, 
die quantitativen Resultate der Analysen, soweit solche ausgeführt werden, 
enthaltend. 

Die Auswahl derjenigen Nahrungs- und Genussmittel, auf welche sich 
die regelmässige Ueberwachung erstreckt, ist eine recht ausgedehnte. Man 
darf sagen, dass keines der wesentlichen Nahrungs- und Genussmittel von 
der Controle ausgeschlossen bleibt. Während sich naturgemäss in Rücksicht 
auf die hier übliche und aufs Vortrefflichste organisirte Fleischbeschau die 
Ueberwachung dieses Gebietes abgrenzt und auch die Milchcontrole zum 
grösseren Theil durch wohl unterrichtete Beamte, welche mit dem Verfasser 
dieser Zeilen in steter Verbindung sind und von demselben die technische 
Unterweisung erhalten, als gesondertes Gebiet in Berlin gehandhabt wird, 
sind durch mich und meine Assistenten die sämmtlichen chemischen und 
mikroskopischen Untersuchungen ausgeführt worden, welche eine geregelte 
Nahrungsmittelcontrole zu ihrer Durchführung beansprucht. 

Als nach dem Erlass des Nahrungsmittelgesetzes vom 14. Mai 1879 an 
mich seitens des Polizeipräsidiums die Anfrage herantrat, wie sich eine dem 


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396 


Dr. C. Bisi hoff, 

Zweck und Sinn des Gesetzes entsprechende Ueberwachung des Nahrangs- 
mittelverkehrs in einer Millionenstadt zu gestalten habe, glaubte ich, einer 
regelmässigen Ueberwachung und dem Vorbeugungssystem das Wort reden 
zu müssen und nicht dem Warten von Fall zu Fall. Ich erlaubte mir seiner 
Zeit die Ansicht auszusprechen, dass bald genug durch die Beamten des 
königl. Polizeipräsidiums bei Einleitung der regelmässigen Controle das 
Bestehen einer solchen den interessirten Kreisen, den Geschäftsleuten, fühlbar 
werden würde, und dass die Beachtung der in Verfolg solcher Controle er¬ 
lassenen Vorschriften und Verwarungen jedenfalls das zweckdienlichste Mittel 
sein möchte, um Vergehen oder Uebertretungen gegen das Gesetz vorzubeugen. 

Wenn sich in einer so grossen Stadt wie Berlin auch die Entnahme 
von etwa 350 Proben von verschiedenen Nahrungsmitteln im Monat fast 
sporadisch verstreut, so ist doch zu erwägen, dass bei der Organisation einer 
regelmässigen Controle und dem Nichtbekanntsein, an welchen Stellen dieselbe 
seitens der Behörde wöchentlich zu verschiedenen Malen eingeleitet wird, 
bald genug im Kreise der Handelswelt das Bewusstsein und die Voraus¬ 
beachtung solcher Beaufsichtigung seitens der Behörde sich Eingang ver¬ 
schaffen werde. 

Ein jeder Geschäftsmann sorgt, wenn unlautere Motive, die doch 
glücklicherweise selten sind, seinen geschäftlichen Grundsätzen nicht fern 
stehen, nach Möglichkeit selbst für Zufriedenstellung seiner Abnehmer. Oft 
genug verleiten auch manchen wohl falsche Vorspiegelungen und Unkennt- 
niss über die thatsächliche Beschaffenheit seiner Waare zu Missgriffen. 

Der Verfasser dieser Zeilen hat oft bedauert, wenn er aus den Gerichts¬ 
verhandlungen anderer Städte, welche durch die Presse Verbreitung fanden, 
ein seiner Meinung nach zu strenges Vorgehen der Behörden glaubte finden 
zu müssen. Wie soll der Verkäufer, wenn er in gutem Glauben handelt, 
sich im Einzelfalle über die saChgemässe Beschaffenheit seiner Waare bewusst 
werden? Auch hierorts haben erst Erfahrungen gesammelt werden müssen. 
Die Anklagebehörden haben mit Recht auch nach der Feststellung von 
Vergehen oder Contraventionen nicht Anklage erhoben, weil sie das Be¬ 
stehen des „dolus“, des Bewusstseins der Strafbarkeit, nicht feststellen 
konnten. Die Folge davon ist die Schaffung einer für Berlin vielleicht ver¬ 
einzelt dastehenden Maassnahme in der Handhabung der Nahrungsmittel- 
controle, dass nämlich die Kaufleute, bei welchen irgend ein verfälschtes 
oder verdorbenes Nahrungsmittel angetroffen wird, unter Mittheilung über 
die Beschaffenheit der bei ihnen Vorgefundenen Waare und Angabe der 
Gründe verwarnt werden, eine solche Waare weiter in den Verkehr zu 
bringen. Ein solches Vorgehen giebt dem Verkäufer Kenntniss von der 
Unzulässigkeit der Beschaffenheit seiner Waare und berechtigt bei der als¬ 
dann regelmässig erfolgenden und insgeheim ausgeführten Nachcontrole die 
Behörde zu dem Anträge bei der Anklagebehörde, 

im Falle des Verstosses gegen die Verwarnung die Wissentlichkeit 
des Verkaufes geltend zu machen und eventuell Fahrlässigkeit zu 
betonen, wenn von dem gleichen Lieferanten inzwischen etwa andere 
Waare gleicher Beschaffenheit bezogen worden sein sollte. 

Es kann nach diesseitigem Dafürhalten nicht Wille des Gesetzgebers 
sein, möglichst viele Handeltreibende mit dem schweren Gefühl zu belasten, 


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Nalirungsmittelcontrole in Berlin in Verfolg d. Gesetzes v. 1879. 397 

auf Grund irgend eines Verstosses in ihrem Gewerbe einer Bestrafung 
unterworfen zu sein. Das Nahrungsmittelgesetz will den Käufer vor Ueber- 
vortheilung und zwar wesentlich im sanitären Sinne schützen. Handelt 
es sich um ein Vergehen, in welchem ein bewusstes Unterlassen jeglicher 
Achtung vor dem Wohle der Mitmenschen auf Grund von Gewinnsucht sich 
ausspricht, so sollte ein solches mit möglichst schweren Strafen geahndet 
werden, wie sie das Gesetz an die Hand giebt. Handelt es sich jedoch um 
die zum Glück meisten Fälle kleinlicher Uebertretungen, welche kaum be¬ 
wusst begangen werden, so ist die Toleranz in erster Linie berechtigt, und 
erst, wenn sich wiederholte und vielleicht bewusste Verstösse feststellen 
lassen, möge die Strenge des Gesetzes walten. Nach solchen Grundsätzen 
ist die Beurtheilung von Verstössen gegen das Nahrungsmittelgesetz, fest¬ 
gestellt in Ausübung der öffentlichen regelmässigen Nalirungsmittelcontrole 
in Berlin, im weiteren Verlaufe derselben, durchgeführt worden. 

Wer Gelegenheit hat, gewissermaassen von einem weiteren Ausblick 
ein grösseres Gebiet der Untersuchungen dieser Art au übersehen, darf über 
Normales und Abnormes, über handelsgemäss Zulässiges oder Unzulässiges, 
über zu Duldendes oder zu Besserndes sich vielleicht durch die Macht 
der Verhältnisse eines umfassenderen Urtheils fähig erachten. Nur die 
Erfahrung und bei Massenverproviantirung nur die Massenerfahrung gestattet 
ein Urtheil darüber zu gewinnen, was man bei Nahrungs- und Genussmitteln 
in Rücksicht auf naturgemäss wechselnde Beschaffenheit derselben als normal 
zu erachten hat oder nicht. 

Das Nahrungsmittelgesetz stellte in dem §. 5 Kaiserliche Verordnungen 
in Aussicht, welche zum Schutze der Gesundheit Vorschriften erlassen sollten, 
nach denen bestimmte Arten der Herstellung etc. und des Verkaufes von 
Nahrungs- und Genussmitteln unter einer der wirklichen Beschaffenheit nicht 
entsprechenden Bezeichnung, sowie andere Verstösse gegen das Gesetz geregelt 
werden sollten. Leider sind von den sehnsüchtig erwarteten Verordnungen 
kaum nennenswerthe Ergänzungen des Gesetzes bisher bekannt geworden, 
während nach diesseitiger Auffassung es durchaus nicht schwer ist, den Ver¬ 
kehr mit Nahrungs- und Genussmitteln zu regeln ohne Härte gegen den 
Handel und zugleich mit Berücksichtigung berechtigter Ansprüche des 
consumirenden Publicums. 

Der Begriff „zum Schutze der Gesundheit“, von welchem der Erlass 
Kaiserlicher Verordnungen abhängig gemacht werden soll, ist allerdings dehn¬ 
bar und kann man aus diesen Worten je nach Deutung den Mangel gesetz¬ 
licher Bestimmungen zu rechtfertigen suchen. Allein wo fangt der Begriff 
„zum Schutze der Gesundheit“ an? 

Das Gesetz ist an und für sich zum Schutze der Gesundheit erlassen, 
wie aus den Motiven hervorgeht. Jede Nah rungsmittel Verfälschung ist, 
wenn man will, ein Vergehen gegen die Gesundheit der Mitmenschen. Eine 
an und für sich nicht schädliche Wässerung irgend eines Genussmittels ver¬ 
ringert seinen Nährwerth, ein Verkauf von Kunstbutter anstatt Naturbutter 
kann dem feinfühligen Consumenten, welcher von seiner Uebervortheilung 
Kenntniss erlangt, das Gefühl des Ekels und hiermit unzweifelhaft eine 
Störung seines Wohlbefindens hervorrufen. Ein Verkauf eines minderwerthigen, 
verunreinigten oder verfälschten Gewürzes beeinträchtigt die Geniessbarkeit, 


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398 


Dr. C. Bischoff, 

bezw. den Genuss, welcher von einem solchen Genussmittel erfahrungsgemäß 
vorausgesetzt wird. Es ist daher der Erlass von Vorschriften zum Schutze der 
Gesundheit auf Grund des §. 5 des Nahrungsmittelgesetzes stets in weiterer 
Form motivirbar, als dies bisher zur Geltung kam, und es ist bedauerlich, 
dass feste Anhaltspunkte fehlen, nach denen die Beurtheilung der Handels- 
waaren erfolgen soll. 

Weit entfernt, zu glauben, dass es erforderlich sei, für jedes einzelne 
Nahrungsmittel, wie es von verschiedenen Seiten wunschweise zum Ausdruck 
gebracht wurde, ein besonderes Gesetz oder eine besondere kaiserliche Ver¬ 
ordnung zu schaffen, wären bestimmte Directiven zu wünschen, welche nicht 
den einzelnen Chemiker oder einzelnen Corporationen derselben diese oder 
jene Maassnahme als vor Gericht einzig zu billigende oder dem Urtheil zu 
Grunde zu legende Vorschrift gestatten, sondern einheitlich regeln, was man 
fordern soll und im Einvernehmen mit berechtigten Interessen der Handels¬ 
welt verlangen darf. 

Es liegen in Verfolgung der vortrefflichen Absichten des Nahrungsmittel¬ 
gesetzes heute für den Chemiker die Verhältnisse so, dass er nach bestem 
Wissen selbst theils an der Hand eigener, theils in Anwendung und Aner¬ 
kennung der Erfahrung Anderer sich die Beurtheilungsnormen für Nahrungs¬ 
und Genu88mittel schafft. 

In wenigen Fällen kommt dem Chemiker und dem Gesetzgeber die 
Industrie selbst zu Hülfe. Anerkennenswerth sind die Festsetzungen des 
Verbandes der Deutschen Chocoladenwaaren - Fabrikanten, welche Normen 
für die Beurtheilung ihrer Fabrikate selbst festgestellt haben und sich den¬ 
selben durch Controle im eigenen Interessenkreise unterwerfen müssen. 

Wohl von der gleichen Quelle angeregt sind Vereinbarungen der Teig- 
waarenbranche bekannt geworden, welche leider nur noch einen geringen 
Theil der Interessenten zum Vorbilde und zur Nachachtung dienen. Versucht 
hat vor Jahren auch der Verein der Grossdestillateure der Verfälschung und 
falschen Bezeichnung gewisser Handelswaaren seines Gebietes Einhalt zn 
thun und z. B. denVertrieb von Waaren, welche unter der Bezeichnung von 
Fruchtliqueuren (Himbeerliqueur, Himbeersaft, Himbeerlimonade) Con- 
sumenten suchen, in bestimmte Grenzen einzuschränken. 

Allein die Ilauptthätigkeit in der Beurtheilung der Beschaffenheit der 
Mehrzahl von Nahrungs- und Genussmitteln liegt immer noch in der Hand 
des Chemikers, sei es des einzelnen, sei es der von chemischen Genossen¬ 
schaften, und wäre es wünschenswerther, man könnte der willkürlichen Be¬ 
urtheilung unter solchen Umständen die Anschauungen kaiserl. Verordnungen 
ein- für allemal entgegensetzen. 

Das Vorhandensein einer Gesundheitspolizei soll nach diesseitigem 
Dafürhalten sich auch bethätigen in dem Verlangen, möglichst Gutes zu 
erwirken und in dem Bewusstsein, dass mit dem, was der Handel bietet, 
auch dem Gefühl des Consumenten nach Unterlassung jeder Uebervortheilung 
und nach Ueberlassung einer den Verhältnissen nach möglichst guten, ge¬ 
sunden und preiswertheu Waare Rechnung getragen ist. 

Gewissermaassen organisirt ist die Beurtheilung einer grösseren Anzahl 
von Nahrungs- und Genussmitteln im Kreise der freien Vereinigung bayerischer 
Vertreter der angewandten Chemie, welche in regelmässigen Zusammenkünften 


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Nahrangsmitteicontrole in Berlin in Verfolg d. Gesetzes v. 1879. 399 

die Lücken des Gesetzes dadurch ausgefüllt haben, dass sie sich selbst Normen 
für die Beurtheilung von Nahrungs- und Genussmitteln geschaffen haben. 

In Norddeutschland ist die Entscheidung über das, was als normal und 
was als abnorm zu gelten habe, mehr Sache des einzelnen Beurtheilers. 

In Folgendem gestatte ich mir zunächst eine Uebersicht deijenigen 
Nahrungs- und Genussmittel zu geben, welche im Verlaufe von zehn Jahren 
seit dem Bestehen des Nahrungsmittelgesetzes in der öffentlichen und geregel¬ 
ten Controle zur Untersuchung gelangten. Ich schliesse an diese Aufzählung 
Angaben an, worauf sich die Untersuchung erstreckte, und was als abnorm, 
was als normal erachtet wird. Im Zusammenhänge hiermit erlaube ich mir, 
die Ergebnisse der Controle in ihren wesentlichsten Grundzügen und den 
gegenwärtigen Zustand mitzutheilen, aus welchem sich am besten erkennen 
lässt, ob eine solche geregelte Controle im Stande ist, bessernd in die Ver¬ 
hältnisse des Handels mit Nahrungs- und Genussmitteln einzugreifen. 

Regelmässiger Untersuchung wurden im Verlaufe der verflossenen zehn 
Jahre folgende Nahrungs- und Genussmittel unterworfen: 

Mehl, Brot, Gries und Teigwaaren; Kaffee, Thee, Cacao, Choco- 
Iade, Cichorien und andere Kaffeesurrogate; Zucker und sogenannter 
Fruchtzucker, Honig, insbesondere auch amerikanischer Honig; 
Pflaumenmus, grüne Conserven, insbesondere grüne Bohnen, Schoten, 
Gurken (Cornichons), theils in Büchsen, letztere auch frei verkauft, 
amerikanische Scheibenäpfel; von Gewürzen weisser und schwarzer 
gemahlener Pfeffer, gemahlene Zimmet-Cassia und Canneel, Piment 
und Gewürznelken, Muskatblüthe, Safran, Mostrich und Citronenöl. 
Von fetthaltigen Nahrungsmitteln: Butter und Margarine, Schmalz, 
insbesondere auch amerikanisches Schmalz, Speiseöl, insbesondere 
Provenceröl, Milch und Käse. Von flüssigen Nahrungs- und 
Genussmitteln: Wein, Bier, Branntwein und Spirituosen, Fruchtsäfte, 
insbesondere Himbeersaft, Himbeerlimonade und Himbeerliqueur; 
Selterswasser und Essig. 

Es darf wohl nicht als Uebertreibung gelten, wenn nach einer solchen 
Zusammenstellung der controlirten Waaren der Ansicht Ausdruck gegeben 
wird, dass die Mehrzahl der überhaupt der Controle unterstellbaren Bedarfs¬ 
artikel einer Ueberwachung unterlag. 

Ich gestatte mir, bevor ich auf die Einzelheiten der Controle und deren 
Beurtheilungsnormen eingehe, noch zu bemerken, dass einige der in vor¬ 
stehender Zusammenfassung genannten Waaren inzwischen aus dem regel¬ 
mässigen Turnus der Controle ausgeschieden wurden, weil sich herausgestellt 
hat, dass unnöthig Zeit, Arbeit und Geld lediglich für die Feststellung der 
Thatsache, dass eine Waare nur normal im Handel ist, aufgewendet wird. 

Andererseits sind im Laufe der Jahre neue Waaren in den Rahmen 
der Controle hineingezogen worden, da alljährlich seitens der Behörde unter 
gleichmässiger Anhörung des Leiters der Marktpolizei und des die Ueber¬ 
wachung der Forderungen des Gesetzes vom technischen Standpunkte con- 
trolirenden Chemikers Einschränkung oder Ausdehnung der Controle oder 
Verbleiben iip augenblicklichen Zustande der Controle verfügt wird. 

So sind die Untersuchungen von Brot, später auch von Mehl, in regel¬ 
mässigen Turnus eingestellt worden, da sich ergab, dass der Befund im 


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400 


Dr. C. Bischoff, 

Wesentlichen nach Einleitung der Controle nur negative Resultate, d. h. das 
Yorliegen normaler Beschaffenheit zu Tage förderte. Nur von Fall zu Fall • 
wurden späterhin diese Nahrungsmittel noch controlirt. In gleicher Weise 
sind von Gewürzen z. B. die Untersuchungen von Mostrich, ferner die Unter¬ 
suchungen von Pflaumenmus eingestellt worden, weil sich auch hier ergab, 
dass früher behauptete Verfälschungen, ferner etwa gesundheitlich zu be¬ 
anstandende Verunreinigungen durch Kupfersalze etc. nicht Vorlagen. 

Im Allgemeinen hat jedoch eine nahezu regelmässige Ueberwachung 
sämmtlicher weiteren vorgenannten Nahrungs- und Genussmittel in aus¬ 
gedehntem Maassstabe stattgefunden und findet auch gegenwärtig statt. In 
nachstehender Tabelle ist eine Uebersicht gegeben, in welchem Umfange 
pro Monat im verflossenen Jahre z. B. diese Controle gehandhabt wurde. 

Diese Uebersicht dürfte den Umfang der Controle abzuschätzen ge¬ 
statten und dürfte dieselbe auch ergeben, welche grosse Anzahl von Unter¬ 
suchungsobjecten im Zeiträume von zehn Jahren der Ueberwachung unterlag. 
Es wird auch aus derselben erhellen, dass eine solche Massencontrole ermög¬ 
lichen muss, ein Urtheil über normale oder abnorme Beschaffenheit von 
Handelswaaren zu gewinnen. 

Die Untersuchung im Einzelnen und die Beurtheilung der Waaren er¬ 
folgte nach nachstehenden Gesichtspunkten. 

1. Mehl. Festgestellt wurde Aschengehalt und Feuchtigkeit, ferner 
wurde dasselbe mikroskopisch geprüft. 

Vorgefunden wurde im Weizenmehl zuweilen Roggenmehl, im Roggen¬ 
mehl zuweilen Weizenmehl. Vereinzelt traten sogenannte Auswuchsmehle 
auf, aus ausgekeimtem Getreide erzeugt. Besondere Beachtung fanden 
schimmelnde Mehle, dumpfig riechend, oft stückig zusammengebacken und 
von Pilzmycelien durchsetzt. Auch durch Melilmilben und Milbenkoth, sowie 
durch die Larven von Käfern verunreinigte Mehle wurden vorgefunden. 
Vereinzelt fanden sich auch Schmierbrandsporen im Mehle. Stärkemehl 
anderweitiger Pflanzen, wie auch merkliche Mengen von fremdartigen Pflanzen¬ 
rudimenten wurden kaum je beobachtet. Im Allgemeinen darf ausgesprochen 
werden, dass eigentliche Verfälschungen des Mehles nicht vorgekommen und 
dass der durchschnittliche Zustand des Mehles in Berlin ein normaler ist. 
Es erklärt sich dies daraus, dass das Mehl innerhalb Berlin grösstentheils 
selbst in sehr bedeutenden, mit den besten Reinigungsmitteln ausgestatteten 
Mühlen gewonnen wird. 

Die Untersuchung erstreckte sich auf mehr als tausend Proben von 
Roggen- und Weizenmehl. 

2. Brot. Bestimmt wurde in der Massencontrole Aschengehalt, Feuch¬ 
tigkeitsgehalt, Prüfung der Asche auf Metalle, insbesondere auf Verwendung 
von Zinkvitriol, Kupfervitriol und Alaun, sowie Blei und Zink vom An¬ 
heizen des Backofens mit durch Oelfarbe gestrichenem altem Bretterholz. 

Abgesehen von Brot, welches, aus dumpfigeta Mehle gebacken, dumpfig 
roch und schmeckte, und von zufälliger stärkerer Verunreinigung durch 
Sand und Kalkstaub (es war Wandputsr beim Kneten in den Brotteig ge¬ 
fallen) sind abnorme Zustände von Brot gelegentlich der regelmässigen Con- 


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Nahrungsmittelcontrole in Berlin in Verfolg d. Gesetzes v. 1879. 401 



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Gesammteumme: 3964 





























402 


Dr. C. Bischoff, 

trole nicht wahrgenommen worden. Eigentliche Verfälschungen kamen nicht 
vor. Die Untersuchung erstreckte sich auf viele Hunderte von Brotproben, 
ausgeführt im Laufe mehrerer Jahre. 

3. Weizengries. In erster Linie wird mikroskopisch untersucht, 
demnächst der Aschengehalt und Feuchtigkeitsgehalt bestimmt. Sehr häufig 
sind durch Lagern verdorbene Griese verunreinigt durch Mehlmilben und 
deren Koth, auch durch Pilzmycelien, Käferlarven und Käfer selbst. Nicht 
selten sind Gemische von Maisgries, auch Reisgries mit Weizengries an¬ 
getroffen worden. Vereinzelt und wohl nur zufällig wurde Kartoffelstärke 
im Gries beobachtet. 

Mineralische Zusätze wurden nie gefunden. Die Untersuchung erstreckte 
sich auf viele Hunderte von Griesproben. 

Da Gries bei unzweckmässiger Lagerung sehr leicht zu verderben 
scheint, werden verhältnissmässig häufig, insbesondere durch Mehlmilben, oft 
erstaunlich stark verunreinigte Weizengriesproben angetroffen, welche als 
verdorben bezeichnet werden. 

4. Teigwaaren. Untersucht wurden gewöhnliche, gefärbte Faden¬ 
nudeln, ferner sogenannte Eiernudeln. Erstere auf die Natur des Farb¬ 
stoffes, letztere auf das Vorhandensein von Eisubstanz, eventuell auch auf 
künstliche Färbung. Zuweilen wurden durch Käferlarven (Anobium und 
andere) zerstörte Nudeln angetroffen. Als Farbstoffe künstlichen Ursprungs 
fanden sich nicht selten DinitrokresoL, ferner Martiusgelb, welche beiden 
Farbstoffe zur Zeit des Erlasses des Gesetzes vom 5. Juli 1887 über den 
Verkehr mit schädlichen Farben noch als unschädlich galten, während heute 
ihre Schädlichkeit nachgewiesen ist. Pikrinsäure ist niemals beobachtet 
worden. 

Unter Eiernudeln versteht der reelle Handel mit nicht unerheblichem 
Zusatze von Ei hergestellte Fabrikate, welche künstliche Färbung nach den 
Vereinbarungen der Mitglieder des Verbandes der Teigwaarenfabrikanten 
nicht erfahren sollen. Da der Eigehalt in den Eiernudeln insbesondere den 
Fettgehalt des Mehles erhöht, während die Steigerung an Eiweissstoff und 
Salzen nicht die durchschnittlichen Differenzen des Mehles selbst übersteigt, 
habe ich den Fettgehalt der Eiernudeln als Indicator für nennenswerthe 
Mengen von Ei in denselben benutzt. Es ist in geringwerthigsten Eier¬ 
nudeln mindestens 1 Proc. Fett zu verlangen. Gute Fabrikate lieferten 
2 bis 3 Proc. Aetherextract. 

Untersucht wurden einige Hundert Proben von Teigwaaren. Der dies¬ 
seitige Beurtheilungsmodus hat zur Folge gehabt, dass Fabrikate, welchen 
minimale Mengen von Ei gewissermaassen zum Schein zugesetzt wurden, 
aus dem Handel verschwunden sind. Die geringsten Fabrikate, welche seit 
Jahresfrist der Controle unterliegen, hatten mehr als 1*3 Proc. Aetherextract. 

5. Kaffee. Untersucht wurden gebrannte Kaffees in ganzer Bohnen¬ 
form, wie auch in gemahlener Form, ferner Rohkaffeesorten, letztere ins¬ 
besondere häufiger in letzter Zeit, da in Folge mehrerer Missernten erstaun¬ 
lich schlechte Waaren in den Handel gelangen. 


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Nahrungsmittelcontrole in Berlin in Verfolg d. Gesetzes v. 1879. 403 

Bei gebranntem Kaffee wurden Beimengungen von gebranntem Mais 
und von gebrannten Lupinen in ganzen Körnern gefunden, ohne entsprechende 
Declaration. Diese Fälle sind selten. Gemahlener Kaffee ist für Berlin ein 
sehr unbedeutender Handelsartikel. Meist wird der Kaffee erst vor den 
Augen des Abnehmers gemahlen, wenn derselbe die Waare in dieser Form 
verlangt. Gleichwohl wurde kurz nach Erlass des Nahrungsmittelgesetzes 
wiederholt sowohl gebrannter Roggen wie auch Cichorien im gebrannten 
gemahlenen Kaffee des Handels vorgefunden. In ganzer Form wurde ge¬ 
brannter Kaffee mit Rücksicht auf die seit einiger Zeit im Handel übliche 
Gepflogenheit, den Kaffee während des Brennprocesses mit Zucker beziehungs¬ 
weise Caramel zu glasiren, untersucht. Ich habe mich gegen diese Operation 
nicht ausgesprochen, da die Gründe, welche seitens der Fabrikanten für die 
Herstellung solcher glasirten Kaffees angegeben werden, sich nicht direct 
widerlegen lassen. Im Kaffeeaufguss ist der Consument an ein immerhin 
ziemlich dunkel gefärbtes Getränk gewöhnt. Die Fabrikanten glasirten 
Kaffees brennen den Kaffee meist schwächer, nach Angabe zur Erzielung 
besseren Aromas, und ersetzen das, was an Färbekraft alsdann dem Aufguss 
verloren geht, durch Caramel. Es kommt zwar vor, dass mehr Wasser im 
glasirten Kaffee als im unglasirten vorhanden ist; ich habe jedoch des Oeftern 
auch nennenswerthe Unterschiede im Wassergehalt nicht gefunden. 

Der Rohkaffee des Handels ist in den billigen sogenannten Santoskaffees 
zur Zeit oft eine ausserordentlich schlechte Waare. Taube, aus unreifen 
Früchten herrührende zusammengetrocknete Bohnen, durch Regen oder Wasser 
beschädigte und in eigenthümlicher Weise durch Bildung anfangs grüner, 
dann-schwarzer Farbstoffe mehr oder weniger veränderte Bohnen, Schalen, 
Holztheile, kleine Steine finden sich in oft erstaunlich hohem Procentsatz. 
Vielfach wird auch Havariekaffee angetroffen, welcher salzig schmeckt und 
je nach der Zeitdauer der Wasserbeschädigung nach dem Lagern unter nach¬ 
theiligen Einflüssen mehr oder weniger beschädigt oder selbst gänzlich ent¬ 
weichet erscheint. Ich habe Havariekaffee untersucht, welcher in gebranntem 
Zustande kaum Glanz besass und eher Kohlestückchen glich, als gebranntem 
Kaffee. Der Aufguss war eine schwach bräunliche Flüssigkeit von wider¬ 
lichem Geruch und Geschmack. Beim Brennen tritt Geruch nach Trimethylamin 
auf. Untersucht wurden mehrere Hundert Proben von Kaffee. Die Einführung 
stark verdorbener Kaffees hat noch nicht nachgelassen, wenngleich sich auch 
hier in Berlin ein Zustand der Besserung nicht verkennen lässt. 

6. Thee. Untersucht werden grüne und schwarze Thees. In demselben 
wird der Extractgehalt und Aschengehalt bestimmt, bei verdächtigem Befund 
des Extractes auch der Gerbstoffgehalt. Die aufgekochten Theeblätter werden 
zunächst makroskopisch und Verdächtiges auch mikroskopisch untersucht. 
Es sind im Laufe der Jahre mehrere Tausend Theeuntersuchungen ausgeführt 
worden. Aus denselben geht zunächst hervor, dass Verfälschungen mit 
nicht dem Theestrauch angehörigen Blättern gegenwärtig ausserordentlich 
selten sind. Ich habe bisher nur Blätter anscheinend einer Weidenart, 
ferner Blätter anscheinend vom Kaffeebaum herrührend angetroffen. Auch 
Rosenblätter habe ich in schwarzem Thee einmal bemerkt. In letzter Zeit 
hat diese Zumischung fremder Blätter erheblich abgenommen. Auch Kugel- 

26 * 


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404 


Dr. C. Bischoff, 

thee mit eingekneteten Sternchen und Theestaub mit Klebstoff geformt, 
welchen ich in den ersten Jahren der Controle des Oeftern zu bemerken 
Gelegenheit hatte — Thees, welche über 16 Proc. Asche lieferten, habe ich 
in Händen gehabt —, ist so gut wie völlig verschwunden. Theesorten, welche 
Zusatz von extrahirten Blättern erfahren haben, werden noch des Oeftern 
beobachtet. Absichtliche Vermehrung durch Mineralstoffe kommt kaum noch 
vor; zuweilen sind glaairte Thees, meist Kugelthee, mit Talkum oder Thon in 
ungehöriger Menge bestäubt. Thees, welche über 7 Proc. Asche liefern, sind 
solcher Beimengung verdächtig. Bas Färben der grünen Thees bot niemals 
Grund zur Beanstandung, da die verwendeten Farbstoffe unschädlich waren. 

Merkliche Besserungen der Waare im Laufe des Jahrzehnts der Controle 
sind nicht zu verkennen. 

7. Cacao. Untersucht wurde nur Cacaopulver. Festgestellt wird der 
Aschengehalt und Feuchtigkeitsgehalt; bei abnormer Höhe der Asche werden 
charakteristische Einzelbestandtheile derselben ermittelt, Phosphorsäure, bei 
Gelb- oder Rothfärbung der Eisengehalt, zuweilen die Alkalien. In erster 
Linie wird die mikroskopische Prüfung ausgeführt. 

Nicht selten werden Beimengungen von Weizenmehl oder Kartoffelmehl 
beobachtet. Auch übermässige Mengen von Cacaoschalenpulver zeigt unter 
Umständen das mikroskopische Bild. Zumischungen von Mineralstoffen sind 
seit zehn Jahren, abgesehen von Färbung bei der Behandlung mit Alkali 
wohl missfarbig gewordener Cacaopulver durch Eisenfarbstoffe, nicht bemerkt 
worden. Der Zusatz solcher Eisenfarbstoffe übersteigt nicht 1 Proc. Bei 
den sogenannten löslich gemachten Cacaopulvern findet man einen Gesammt- 
aschengehalt bis zu 9 Proc. 

Im Allgemeinen ist die Vermischung mit minderwerthigen Zusätzen, 
Mehlen etc., selten. Wo dieselbe geschieht, wird in der Regel der Zusatz 
durch entsprechende Etiquettirung gekennzeichnet. 

8. Chocolade. In erster Linie erfolgt die mikroskopische Unter¬ 
suchung, alsdann auch die Bestimmung des Aschengehalts. Bei besonderem 
Verdacht wird entfettet und die Jodzahl des Fettes bestimmt. Häufig werden 
als rein declarirte Chocoladen mit Mehlen gemischt vorgefunden. Man be¬ 
obachtet Weizenmehl, Kartoffelmehl und Reismehl; andere Mehlsorten sind 
selten. Von fremden Fetten habe ich Cocosnussbutter gefunden, welche 
namentlich neuerdings sich Eingang zu verschaffen sucht. Auch Sesamöl und 
Palmkernöl scheint vorzukommen. Ich habe bisher nur in ordinären Chocolade- 
sorten solche Zusätze angetroffen. 

Unter den Chocoladepulvern des Handels werden häufig Surrogat¬ 
gemische angetroffen, welche fast nur aus gebranntem Zucker und Mehlen, 
mit etwas Sandelholzpulver oder armenischem Bolus und dergleichen gefärbt, 
bestehen und Cacaomasse in nur verschwindendem Zusatz enthalten. So lange 
solche Gemische nur unter Namen wie „Suppenpulver“, „Gewürzpulver“ etc. 
im Handel sind, kann gegen dieselben nichts eingewendet werden. Unter 
der Bezeichnung Chocoladenpulver sind dieselben natürlich unzulässig. 

Im Allgemeinen herrscht in dem Verkehr mit Cacaofabrikaten in den 
Fabrikantenkreisen Deutschlands zur Zeit grosse Reellität. Falls Surrogate 


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Nahrungsmittelcontrole in Berlin in Verfolg d. Gesetzes v. 1879. 405 

verwendet werden, pflegen dieselben auch declarirt zu werden. Untersucht 
wurden im Laufe der Jahre mehr als 1000 Chocoladeproben. 

9. Cichorien und Kaffeesurrogate. Es werden mikroskopische 
Untersuchung, Aschenbestimmung, darin eventuell Sandbestimmung jund in 
besonderen Fällen auch Ermittelungen der wasserlöslichen Extractivstoffe 
ausgeführt. 

In der Cichorienfabrikation hat die Einführung der regelmässigen 
Controle bemerkenswerte Besserung geschaffen. Während früher in den 
ersten Jahren der Controle Cichorien mit selbst 20 Proc. Gesammtasche im 
Handel waren, und solche Waaren, welche einen Aschengehalt bis nur 10 Proc., 
welchen man als normal erachten darf, nur in seltener Minderheit auftraten, 
ist durch die Einführung besserer Reinigungsmaschinen zur Zeit ein völliger 
Wandel eingetreten. Es werden nur selten noch Cichorien bei mittlerem 
Feuchtigkeitsgehalt von circa 15 Proc. mit höherem Aschengehalt als 10 Proc. 
gefunden. 

Die Kaffeesurrogate haben selten zu Beanstandungen Veranlassung ge¬ 
geben. Zu hohe Verunreinigung durch Mineralstoffe bei Auswahl unreiner 
Rohmaterialien waren auch hier in der Regel der einzige Beanstandungsgrund. 

Die gelegentlich der Untersuchung dieser Waaren gleichzeitig ausge- 
führten Prüfungen der Umhüllungen der Packete haben früher häufig zur 
Constatirung von Bleifarben in den Etiquets und Hüllen selbst geführt. 
Mennige, Chromorange und Chromgelb ist oft gefunden worden. Gegenwärtig 
sind diese Verpackungen von der Bildfläche verschwunden. Man findet in 
der Regel nur organische. Farbstoffe aus der Gruppe der Azofarben. 

10. Zucker. In den ersten Jahren wurde der Rohzucker einer Controle 
unterworfen. Da Verfälschungen niemals constatirt wurden und nur in 
einzelnen Fällen beim Krümelzucker sich zufällige, jedenfalls beim Klein¬ 
händler erst eingetretene Verunreinigung, z. B. durch Reisgries, herausstellte, 
ist dieser Waare keine weitere Aufmerksamkeit geschenkt worden. 

Der gewöhnliche Kartoffelstärkezucker wird in Berlin mit den ver¬ 
schiedensten Essenzen versetzt und mit Farbstoffen, selbst mineralischen 
Farbstoffen, insbesondere Eisenocker, oft nicht unerheblich gemischt unter 
hochklingenden Namen in den Handel gebracht, wie „Birnzucker“, „Chocolade- 
fruchtzucker“, „Himbeerfruchtzucker“ etc. Es wurde auf die Unzulässigkeit 
dieser Bezeichnungen aufmerksam gemacht. Es sind sogar mit Mehl ver¬ 
mischte Stärkezucker aufgefunden worden. Gegenwärtig sind diese Zucker¬ 
arten als Blockzucker oder Stärkezucker schlechtweg im Handel. Alsdann 
ist gegen dieselben nichts einzuwenden. Die Verwendung schädlicher 
Essenzen und übermässige Färbung durch Mineralfarben, insbesondere Eisen¬ 
farben , ist letzthin nicht mehr wahrgenommen worden. Die Ermittelung 
etwaiger nicht vergährbarer Stoffe in diesen Zuckerarten hat keine Be¬ 
deutung, da die frühere Anschauung über die Schädlichkeit dieser nicht 
vergährbaren Stoffe sich zur Zeit nicht mehr aufrecht erhalten lässt. 

Untersucht wurden mehrere Hundert von Proben. 

11. Honig. Festgestellt wird der Wassergehalt, der Zuckergehalt vor und 
nach Inversion und bei auffälligem Befund ein Vergährungsversuch ausgeführt. 


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406 Dr. C. Bischoff, 

Insbesondere amerikanischem Honig wurde die Aufmerksamkeit zuge¬ 
wendet. Abgesehen von einzelnen Proben, welche fast nur aus Stärkesyrup 
bestanden, sind Verfälschungen von Honig kaum je constatirt worden. Jene 
Stärkezuckerhonige fanden sich in Flaschen abgefüllt auf hiesigen Märkten 
vor. Amerikanischer Honig, seitens der controlirenden Beamten aus Original¬ 
fässern entnommen, wurde nicht als verfälscht befunden. 

12. Pflaumenmus. Ermittelt wird der Gehalt an Kupfer, und zwar 
an gelöstem Kupfer, wenn vorhanden und Spuren übersteigend, quantitativ. 
Da das Pflaumenmus in kupfernen Kesseln eingekocht zu werden pflegt und 
in den Productionsländern des Pflaumenmuses man die Gewohnheit zu haben 
scheint, die Kessel mit scharfen Gegenständen auszuschaben, ist fast in 
säinmtlichein Pflaumenmus des Handels metallisches Kupfer vorhanden. 
Als Curiosum theile ich mit, dass in einem Fass mit Pflaumenmus bei einem 
hiesigen Grosshändler gelegentlich der amtlichen Controle sogar ein ganzes 
Stück vom Rande eines kupfernen Kessels vorgefunden wurde. Kleinere 
Metallflitterchen, welche von der Luft durch das Mus abgeschlossen sich in 
demselben vorfinden und kaum oxydirt beziehungsweise gelöst werden, 
erscheinen als indifferent. Grössere Mengen gelöster Kupfersalze, welche 
es hätten begründen lassen, den Genuss solchen Pflaumenmuses als schädlich 
zu erklären, sind bisher nicht beobachtet worden. Verdorbenes Mus, in 
welchem sich Fliegenmaden entwickelten, ist mehrmals Grund zur Be¬ 
anstandung gewesen. 

13. Grüne Conserven. Dieselben wurden erst im Verlauf der letzten 
drei Jahre, seit dem Erlass des Gesetzes über den Verkehr mit schädlichen 
Farben, in den Rahmen der Controle hineingezogen. Es wurden insbesondere 
französische Büchsenschoten, grüne Bohnen, ferner kleine Pfeffergurken 
(Cornichons) und die sauren grünen Gurken untersucht; vereinzelt gelangten 
auch grüne Reineclauden zur Untersuchung. 

Kupfer in gelöster Form wurde relativ häufig angetroffen, und rührte 
dasselbe in den meisten Fällen von Zubereitung dieser Conserven in kupfernen 
Kesseln her. In einzelnen Fällen wurde Zusatz von Kupfervitriol beim 
Einmachen ermittelt. Die Mengen des Kupfers sind an sich sehr gering. 
Da jedoch die Menge des Kupfergehaltes sich im Voraus seitens des Fabri¬ 
kanten kaum bestimmen lässt, ist selbstverständlich jede derartige Zubereitung 
zu verwerfen. 

Bestimmt wird in allen diesen Conserven das Kupfer in gewogener 
Menge des Fabrikats quantitativ. Untersucht wurden bereits mehr als 100 
Conserven. 

14. Getrocknete Aepfel. Zur Prüfung gelangen meist amerika¬ 
nische sogenannte Scheibenäpfel, welche in sehr häufigen Fällen zinkhaltig 
sind. Das Zink ist in Form von organischen sauren Salzen in den Aepfeln 
enthalten und gelangt in dieselben durch sehr unzweckmässiges Dörren der 
Aepfel auf verzinkten Drahthürden. Mir sind diese Verunreinigungen der 
Scheibenäpfel seit Jahren bekannt gewesen, und hat eine grosse inländische 
Conservenfabrik mich vor mehreren Jahren bezüglich der Bedeutung solcher 


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Nahrungsmittelcontrole in Berlin in Verfolg d. Gesetzes y. 1879. 407 

Verunreinigung durch Zink und welcher Ersatz zweckmässig für verzinkte 
Drahthürden zu wählen sei, um Rath gefragt. Der Zinkgehalt in den 
amerikanischen Scheibenäpfeln variirt von geringen Mengen bis zu nicht 
unerheblichen. Es kommen Scheibenäpfel mit bis zu 0*1 Proc. Zink vor, 
solche mit 0*05 Proc. gehören nicht zu den Seltenheiten. 

Untersucht wurden bisher gegen 50 dieser Art von Conserven. Die 
grösste Zahl derselben musste auf Grund des Zinkgehalts beanstandet 
werden. Es kommen jetzt jedoch bereits zinkfreie amerikanische Scheiben¬ 
äpfel im Handel vor, welche anscheinend auf Holzgittern getrocknet wurden. 

15. Pfeffer. Ausgeführt werden die Aschenbestimmung und die 
mikroskopische Untersuchung. Erstere giebt ein Urtheil über die Verwen¬ 
dung unreiner Materialien, zu viel Schalen, nicht genügend gereinigte Roh- 
waare; letztere giebt ein Urtheil über verfälschende Beimengungen anderen 
Ursprungs. 

Den in Süddeutschland seitens der freien Vereinigung bayerischer Ver¬ 
treter der angewandten Chemie aufgestellten Beurtheilungsnormen, welche 
nur 6*5 Proc. Gesammtasche bei schwarzem Pfeffer concediren, kann ich 
mich auf Grund umfassendster Ermittelungen nicht anschliessen. Ich muss 
nach Untersuchung von mehreren Tausenden von Pfefferproben es als den 
Handel übermässig erschwerend bezeichnen, wenn man einen Aschengehalt 
von im Maximum 9 Proc. nicht noch zubilligen wollte. 

Eine solche Höhe des Aschengehalts bedingt etwa 4 Proc. Sand und 
Erde, und ermöglicht bei der in den Colonieen üblichen Art der Ernte die 
Beschaffenheit des Inhalts der Pfefferballen kaum ohne ganz bedeutende 
Verluste an versteuerter Rohwaare, unter einen solchen Gesammtgehalt an 
Mineralstoffen herunterzugehen. 

Bei weissem Pfeffer concedire ich 4 bis 5 Proc. Asche. Es ist nicht 
möglich, bei weissem Pfeffer abzugrenzen, wie reif das Rohmaterial war. 
Der reife entschälte Pfeffer liefert den weissen Pfeffer. Mit der Reife des 
Pfeffers nimmt erfahrungsgemäss der Aschengehalt ab. Hat man noch merk¬ 
liche Procentsätze halbreifen oder unreifen Pfeffers darunter, was doch ledig¬ 
lich von unberechenbaren Verhältnissen der Ernte abhängt, so finden sich 
eben höhere Procentsätze von mineralischen Stoffen. Ich halte daher hier 
die toleranteste Auffassung der Verhältnisse nur zu sehr für geboten. 

Bei mikroskopischer Untersuchung sind mir bei Tausenden von in 
meinem Laboratorium ausgeführten und von mir bezüglich der Art der Ver¬ 
fälschung selbst idenficirten verfälschten Pfefferproben ausserordentlich zahl¬ 
reiche Verfalschungsarten begegnet. 

Chronologisch erwähne ich ein gelegentlich gerichtlicher Untersuchung 
aus dem Vorjahre des Nahrungsmittelgesetzes seitens des beschuldigten und 
demnächst geständigen Pfefferfabrikanten zugestandenes, durch die Unter¬ 
suchung ermitteltes Recept zur Pfefferfälschung, welches Maisgries und 
Gerstenmehl, Grünerde, als durch Wasser abschlämmbare Farbe, ferner 
Kohlenpulver, etwas spanischen Pfeffer, Pfefferschalen, auch ein wenig echten 
Pfeffer als Bestandteile ergeben hat. 

In Verfolg der Controle wurden die verschiedensten Verfälschungsmittel 
aufgefunden, und sobald Verwarnungen erfolgten, was zumeist massenhaft 


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408 


Dr. C. Bischoff, 

geschah, da relativ wenige Gewürzmühlen grösserer Leistungsfähigkeit den 
Handel Berlins versorgen, unterblieben die aufgedeckten Fälschungen, um 
neuen Platz zu machen, welche zuweilen sehr schwer zu entziffern waren 
und nur durch zufällige Feststellungen (Auffindung von Nadeln des Wach¬ 
holderbeerstrauches bei Fälschung durch extrahirte Wachholderbeeren) eine 
richtige Deutung erfuhren. 

Während heutzutage auf Grund der regelmässigen Controle die Ver¬ 
hältnisse so liegen, dass zwar verunreinigte, zu stark sandhaltige Pfeffer- 
probeu anzutreffen sind, eigentlich gefälschte Pfefferproben jedoch kaum zu 
5 Proc. gefunden werden, war in den ersten fünf Jahren und selbst noch 
länger nach dem Bestehen des Nahrungsmittelgesetzes die stete Einführung 
gefälschter Pfeffersorten, und zwar bis zu 50 bis 80 Proc., der verhandelten 
Pfefferwaare das Resultat diesseitiger Ermittelungen. 

Gefunden wurden von Verfälschungsmitteln Mehlarten: Roggenmehl, 
Gerstenmehl, Weizenmehl, ausserordentlich häufig Maismehl und Reismehl 
insbesondere in weissem Pfeffer, ferner Erbsenmehl und Leguminosenmehle 
überhaupt, Eichelmehl, gebrannte Eicheln, Kohlenpulver und gebrannte 
pflanzliche schwarze, kohlenähnliche Massen; ferner Hirsekleie, gemahlene 
Reisspelzen, abgepresste Mohnsamen, Palmkernmehl, zermahlene Nussschalen, 
Olivenkerne, Dattelkernmehl, Erdnussmehl, Buchweizenmehl, Wickensamen¬ 
mehl, gemahlene extrahirte Wachholderbeeren, gemahlener spanischer Pfeffer. 
Beimengungen von Pimentformbestandtheilen, sowie von Gewürznelken und 
Nelkenstielen habe ich nur als zufällige Beimischungen erächten zu müssen 
geglaubt, da sie sich leicht im Betriebe von Gewürzmühlen von selbst 
ergeben. Mineralische Stoffe, abgesehen von der als Färbemittel verwendeten 
Grünerde, habe ich nie zu beobachten Gelegenheit gehabt; höherer Aschen¬ 
gehalt ist auf unreines Rohmaterial und etwaige Verwendung von Pfeffer¬ 
staub oder Pfefferschalen als Zusatz zurückzuführen. Bemerken will ich, 
dass hierorts die von anderer Stelle bekannt gewordene angebliche Ver¬ 
fälschung mit Paradieskörnern niemals beobachtet wurde. Die Erkennung 
dieser Verfälschung ist sehr leicht, da die langgestreckten Stärkezellen der 
Paradieskörner charakteristisch von denen des Pfeffers verschieden sind und 
bei Besichtigung mit der Lupe sich die wulstigen, glänzend rothbraunen 
Schalen gemahlener Paradieskörner leicht von dem Pfeffer unterscheiden 
lassen. 

Zur Zeit sind für Berlin alle diese Verfälschungen auf ein Minimum 
reducirt. Die hiesigen Gewürzmühlen halten sich absichtlichen Fälschungen 
durchaus fern. Die auswärtigen bedeutenderen Gewürzmühlen sind durch die 
Concurrenz in gleicher Weise behindert. Nicht genügend sicher bleibt zur 
Zeit die Entscheidung, ob man extrahirte Pfefferkörner mit vermahlen habe. 

Bei weissem Pfeffer handelte es sich bisher meist um Zumischung von 
Reis, Maismehl und Palmkernmehl. Zur Zeit ist kaum noch ein Ver¬ 
fälschungsmittel bei monatlich durchschnittlich 20 bis 30 Untersuchungen 
in Berlin zu constatiren. Wohl aber weiss ich, da mir auch von ausserhalb 
zahlreiche Untersuchungen zugehen, dass in den Provinzen ein anderer 
Zustand herrschen muss, als in der Metropole. Nur durch Sand und 
Erde verunreinigte Pfeffersorten werden noch in häufigeren Proben ange¬ 
troffen. 


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Nahrungsmittelcontrole in Berlin in Verfolg d. Gesetzes v. 1879. 409 

16. Cassia. In erster Linie steht die mikroskopische Untersuchung, 
in zweiter die Aschenbestimmung und die etwaige Untersuchung abnormer 
Aschenmengen, insbesondere auf alsdann häufig vorhandene Eisenockerzusätze. 

Der Vollständigkeit und gleichzeitig der Curiosität halber erwähne ich, • 
dass in Verfolg chemischer Untersuchung hier in der Vorgeschichte des 
Nahrungsmittelgesetzes ein Recept erhalten wurde, welches aus Gerstenmehl, 
Maismehl, Chromroth und Eisenocker, mit Zimmet-Cassia-Oel parfümirt, 
„gemahlenen Zimmet u herstellte. Gelegentlich der reichhaltigen Controle, 
welcher mehr als 1000 Proben dieses gemahlenen Gewürzes unterworfen 
wurden, sind von Verfälschungsmitteln Mehle, insbesondere Roggen- und 
Weizenmehl, Gerstenmehl, Maismehl, nicht selten vorgefunden worden. 
Häufig war eine Zeit lang gemahlenes Zuckerkistenholz (Cedrela odorata). 
Beimengungen von Ocker werden von Zeit zu Zeit noch angetroffen, alsdann 
stets in Verbindung mit Weizenmehl oder Getreidemehl überhaupt. In der 
Regel ist in solchen Fällen auch Zucker zugesetzt. Gegen Verwendung von 
Cassia lignea kann kaum etwas eingewendet werden. 

17. Piment. Die Waare wird auf Aschengehalt und mikroskopisch 
untersucht. Ueber 8 Proc. Asche wird als zu hohe Verunreinigung durch 
mineralische Stoffe bezeichnet. Als Verfalschungsmittel sind verschieden¬ 
artige Mehle und insbesondere auch Umbra als Färbemittel in relativ reich¬ 
lichem Procentsatze gefunden worden. Verfälschungen mit Nelkenstielen 
sind selten. Gegenwärtig wird dies Gewürz hier in Berlin meist rein 
gemahlen im Handel angetroffen. 

18. Gewürznelken. Dieselben kommen zur Zleit nur selten gefälscht 
im Handel vor. Schwacher Geruch kann von Extraction herrühren beziehungs¬ 
weise vom Vermischen mit theilweise extrahirter Waare. Auch hier wird in 
erster Linie die Aschenbestimmung und demnächst die mikroskopische 
Untersuchung ausgeführt. Als Verfalschungsmittel habe ich abgepresste 
Mohnsamen, ferner braune Eisenfarbe beobachtet. Selten ergiebt die Be¬ 
stimmung des Nelkenöls einen Anhaltspunkt, da der Nelkenölgehalt auch 
bei frischer Waare sehr differirt. 

19. Muskatblüthe. Die Waare unterliegt zur Zeit immer noch 
recht häufigen Verfälschungen. Historisch erwähne ich eine früher von mir 
beobachtete Herstellung eines völlig nachgeahmten Gewürzes aus einem 
Gebäck von Mehl und geriebener Semmel, mit Macisöl parfümirt und mit 
Chromroth gefärbt. Es wurde eine solche Waare zweimal in Berlin im Handel 
angetroffen. Verfälschungen mit Maismehl, Reismehl und geriebener Semmel 
sind häufig. Am meisten wird jedoch gegenwärtig die wilde Macisblüthe, 
die sogenannte Bombaymacis, zur Verfälschung benutzt. Dieselbe wird, wie 
ich durch Untersuchung selbst ganzer Macisblüthe festgestellt habe, schon 
im ganzen Zustande der Waare zugesetzt. Untersucht sind wohl an 1000 
Proben dieses Gewürzes. 

20. Safran. Derselbe ist ausserordentlich häufig verfälscht im Handel. 
Die mikroskopische Untersuchung und Aschenbestimmung werden diesseits 


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Dr. C. Bischoff, 

ausgeführt und genügen in der Regel zur Controle des Gewürzes. Safflor, 
Ringelblumen, gefärbte Stärke, künstliche Theerfarbstoffe, Curcuma sind die 
häufigsten Bestandtheile der am hiesigen Ort verhandelten Waare. Kochsalz, 
Schwerspath, auch feiner Sand sind von mineralischen Bestandteilen ge¬ 
funden worden. Untersucht wurden bisher mehr als 100 Proben des 
Gewürzes. 

21. Mostrich. Nach Untersuchung einer sehr beträchtlichen Anzahl 
von Mostrichproben kommen eigentliche Verfälschungen des Senfes hierorts 
nicht vor. Behauptete Zusätze von Mehlen sind gegenwärtig nicht mehr 
zu finden. Zuweilen trifft man geringe Mengen von Cayennepfeffer, die ich 
jedoch nicht als Verfälschung anerkennen möchte. Zusätze von Ockerfarbe, 
welche früher beobachtet wurden, sind ebenfalls nicht mehr zu bemerken. 
Ausgefübrt wird die mikroskopische Untersuchung und die Aschenbestimmung. 

22. Citronenöl. Geprüft wird auf Zusatz von Alkohol und auf 
Beimischung fetter Oele. Auch auf Terpentinöl wird geachtet, doch ist 
letzteres selten. Verfälschungen sind ziemlich häufig. Jährlich gelangen 
etwa 40 Proben zur Untersuchung. Schon jetzt bessert sich der Zustand. 

23. Butter und Magarine. Die Ueberwachung dieser Waaren ist 
in einem besonderen Artikel des vorigen Heftes dieser Vierteljahrsschrift 
besprochen worden. 

24. Schmalz. Insbesondere dem amerikanischen Schmalz wird seitens 
der Behörde die Aufmerksamkeit zugewendet, da dasselbe sowohl in reinem 
Zustande, wie in stark verfälschter Waare in den Handel gelangt. Dio 
Fälschung besteht namentlich in Zusätzen von Baumwollsamenöl und Stearin. 
Bestimmt wird die Jodzahl des Fettes, seine Klarheit beim Abschmelzen 
(Fehlen von Wasser); ferner wird die Bechi’sche Reaction in jedem Falle 
ausgeführt. Reines Schmalz zeigt,eine Jodzahl von 59 bis 64 und lässt das 
Beehr sehe Reagens entweder unverändert oder färbt dasselbe nur in ge¬ 
ringem Grade grau. Mit Baumwollsamenöl vermischtes Schmalz zeigt intensive 
Färbung des Bechi’sclien Reagens und meist erhebliche Erhöhung der 
Jodzahl. — Wenn, wie dies gegenwärtig schon geschieht, das gemischte 
amerikanische Schmalz als amerikanisches Fett im Handel bezeichnet wird, 
ist gegen seine Zulässigkeit im Handel nichts einzuwenden. Unter Schmalz 
schlechthin versteht man in Norddeutschland Schweineschmalz, und ist daher 
bei Wahl dieser Bezeichnung auch reines Schweineschmalz zu verlangen. 
Seit dem Bestehen der Controle des Schmalzes ist der Verkehr mit diesem 
Artikel in solide, fest begrenzte Bahnen gelenkt worden, und kommt gegen¬ 
wärtig schon viel reines amerikanisches Schmalz in den Handel. Es haben 
mir schon Hunderte von Proben amerikanischen Schmalzes und hiesiger 
Fabrikate zur Untersuchung Vorgelegen. 

25. Provenceröl (Olivenöl). Es werden bedeutende Mengen ge¬ 
fälschter Provenceröle in den Handel eingeführt. Dieselben kommen meist 
schon aus Frankreich gefälscht hier an, und zwar sind die Hauptfälschungs- 


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Nahrungsmittelcontrole in Berlin in Verfolg d. Gesetzes v. 1879. 411 

mittel Sesamöl, Erdnussöl und Mohnöl. Bestimmt wird bei der Controle in 
erster Linie die Jodzahl , ferner das Verhalten in der Elaidinprobe und die 
Reaction mit Salpeter-Schwefelsäure. Letztere giebt vortreffliche Anhalts¬ 
punkte für die Ermittelung von Sesamöl. Die Zahl der hierorts constatirten 
Verfälschungen von Provenceröl ist eine sehr erhebliche. Oft decken sich die 
Grosshändler dadurch, dass sie dem Kleinhändler die Waare lediglich als 
„Speiseöl“ facturiren, während der Kleinhändler in dem Glauben ist, reines 
Provenceröl erworben zu haben und weiter zu geben. Gegen den Namen 
„Speiseöl“ ist nichts zu erinnern, da die als Fälschungsmittel benutzten 
Oele auch zu Speiseölen tauglich sind. Zur Zeit gestaltet sich der Verkehr 
mit dem Provenceröl im Verfolg der Controle schon zu einem weit reelleren. 

Zur Untersuchung gelangten bisher im Jahre circa 50 Proben von 
Provenceröl. 

26. Milch. Neben der durch Polizeibeamte Tag für Tag ausgeführten 
Controle.der Milch in den einzelnen Geschäften und auf den Verkaufswagen 
werden monatlich noch 10 Proben von Milch durch Polizeibeamte zu ge¬ 
nauerer chemischer Untersuchung an beliebigen Stellen entnommen. Ferner 
werden bei verdächtigem Befund in der tagtäglich ausgeführten Controle, 
sobald die specifische Gewichtsbestimmung und eine diesseits vorgeschriebene 
und seitens der Beamten mit ausgeführte optische Vorprüfung der Milch die 
Waare als zu gewässert oder zu fettarm und dergleichen erscheinen lässt, 
sämmtliche verdächtige Proben zur Untersuchung eingeliefert und vorläufig 
sicher gestellt. Die erste Bestimmung, welche nach Controle des specifischen 
Gewichtes diesseits alsdann ausgeführt wird, ist die Bestimmung des speci¬ 
fischen Gewichtes der Molken nach Coagulirung der Milch mit etwas Essig¬ 
säure in ganz bestimmtem, in meinem Laboratorium stets in gleicherweise 
eingehaltenem Arbeitsmodus. Nachrichten über den Befund erfolgen in 
etwa zwei Stunden nach Einlieferung der Proben in das Laboratorium, und 
erfolgt auf Grund derselben entweder Freigabe oder Vernichtung der Milch 
durch Ausgiessen. Milchproben, welche unter 1*0260 specifisches Gewicht 
der Molken ergeben, sind als gewässert zu bezeichnen, und deckt sich dieser 
Befund in der Regel mit einem geringen Gehalt an fettfreier Trockensub¬ 
stanz. Bestimmt wird ferner Trockenrückstand und Fett, beides gewichts¬ 
analytisch. Die Beurtheilung erfolgt im Anhalt an die hierorts geltende 
Polizei Verordnung. Die Erfolge der Milchcontrole sind als die denkbar 
günstigsten zu bezeichnen. Man darf sagen, dass die achtbaren Milchhändler 
Berlins sich mit der polizeilichen Controle durchaus ins Einvernehmen setzen. 
Es darf des Weiteren hervorgehoben werden, dass, wenn Contraventionen 
stattfinden, es bei der Schnelligkeit der Entscheidung über Fälschung oder 
normale Beschaffenheit in der Regel gelingt, die Bauern, welche den 
hiesigen Milchpächtern die Milch zuführen, als die strafbaren Elemente zu 
erkennen und zu verfolgen. Es darf unumwunden ausgesprochen werden, 
dass die Verhältnisse der Beschaffenheit der Milch in Berlin von Jahr zu 
Jahr sich besser gestaltet haben, und ist der Verband der Milchpächter 
Berlins allein und auch erfolgreich bestrebt, Elemente, welche nicht reellen 
Geschäftsprincipien folgen, aus ihrem Kreise verdrängt und strafrechtlich 
verfolgt zu wissen. 


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412 


Dr. C. Bischoff, 

27. Käse. Abgesehen von verdorbenen Käseproben sind namentlich 
falsch bezeichnete Käsesorten, sogenannte Sahnenkäse, in Berlin zur Unter¬ 
suchung gelangt. Ich bemerke, dass unter diesem Namen sich Käse im 
Berliner Handel finden, welche aus völlig erschöpfter Magermilch hergestellt 
wurden. Die Anregung zur Verfolgung dieser Artikel unter dem gedachten 
Namen „Sahnenkäse u ging von Interessentenkreisen aus. Verlangt wurde 
eine Bezeichnung, welche entweder über die Qualität nicht in Unkenntniss 
liess, oder welche aus allgemeinen Anhaltspunkten über die Form etc. entlehnt 
war. Heute, nachdem mehrfache der Sachlage nach geringfügige Bestrafungen 
eingetreten sind, auf Grund der Uebertretung der Verwarnung, minder- 
werthige falsch bezeichnete Käse nicht unter falschem Namen zu verkaufen, 
findet man solche Waare nur als „Magerkäse, Stückenkäse, Quadratkäse, 
Backsteinkäse u im Handel. Ich hebe hervor, dass diesseits selbst weniger 
als 1 Proc. Fett in solchem sogenannten Sahnenkäse gefunden wurde, während 
man in Halbmilchkäse bis zu 10 Proc. Fett und selbst noch erheblich mehr 
häufig antrifft. 

28. Wein. Zur Untersuchung gelangten die verschiedenartigsten 
Weine, meist im Preise geringere Weine des Handels. Monatlich werden 
durchschnittlich zehn Weine angekauft, im Jahre somit 120. Im Laufe der 
Jahre der Controle wurden einschliesslich der insgeheim angekauften Proben 
mehr als 500 Weine zur Untersuchung gebracht. 

Bestimmt werden specifisches Gewicht, Extract, Alkohol, Glycerin, Säure, 
Asche, Phosphorsäure, Schwefelsäure, Polarisation, bei Süssweinen auch der 
Zuckergehalt. 

Als Urtheilsnormen gelten zum Theil die Beschlüsse der im Jahre 1884 
im kaiserl. Gesundheitsamte tagenden Commission zur Berathung einer ein¬ 
heitlichen Methode für die Analyse der Weine. Des Weiteren werden die 
Mittheilungen der süddeutschen Chemiker zur Statistik der Weine und ander¬ 
weitige Mittheilungen aus diesem Kreise herangezogen und endliqh vielseitige 
Erfahrungen des eigenen Laboratoriums, welches privatim mehr als 300 
Weinproben im Jahre für grössere Weinhändler und einzelne Interessenten 
zu untersuchen hat. 

Ziemlich häufig werden noch übermässig gegypste Rothweine gefunden. 
In vielen Fällen sind Weine von geringwerthigster Beschaffenheit unter 
hochtrabenden Namen zum Verkauf gelangt. Gallisirte Grüneberger Rothweine 
wurden zu hohem Preise als Chateau Lafitte, selbst als Schlossabzugswein 
in den Verkehr gebracht. Hier hat zuweilen auch der Etiquettirungsfrage 
Rechnung getragen werden müssen und der nothwendigen und berechtigten 
Begrenzung der für dieselbe gelassenen Freiheit. 

Kunstweine im eigentlichen Sinne sind hier nie vorgefunden. Verkäufe 
von Wein unter bei Kenntniss von Wein unzweifelhaft falscher Bezeichnung 
finden sich häufig. Stark und übermässig gegypste Weine sind ebenfalls 
nicht selten zu entdecken, und da dieselben oft an der Grenze des von 
medicinischen Corporationen ausserdeutscher Länder als gesundheitsnach¬ 
theilig erklärten stehen, sind des Oeftern auch Weine, welche augenscheinlich 
durch Verschnitt starker kaliumsulfathaltiger Weine hergestellt wurden, als 
aus nicht genügend sorgfältig ausgewähltem Material hergestellt bezeichnet 


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Nahrangsmittelcontrole in Berlin in Verfolg d. Gesetzes v. 1879. 413 

worden. Unter den Ungarweinen wurden vielfach theilweise künstlich her¬ 
gestellte, mit Rohrzucker versüsste Weine vorgefunden. Wenn zu geringer 
Gehalt an phosphorsauren Salzen, ferner geringer Gehalt an Extraot im 
Allgemeinen und nach Zuckerbestimmung zu geringer Extractrest constatirt 
wurde, sind diesseits die Weine als für Medicinalungarweine nicht geeignet 
and eventuell auch als verfälscht bezeichnet worden. Im Allgemeinen herrscht 
jedoch zweifellos in der Beurtheilung der Weine noch grosse Unsicherheit 
vor, und habe ich gelegentlich gerichtlicher Gutachten über auswärtig bereits 
analysirte Weine oft genug beobachten können, wie es aufs Aeusserste 
wünschenswerth sei, den unsicheren Standpunkt der Unterlage gericht¬ 
licher Beurtheilung durch Kaiserliche Verordnung ein- für allemal zu be¬ 
seitigen. 

Im Allgemeinen darf ich aus eigener Erfahrung mich dahin aussprechen, 
dass „Weinfalschungen“ durchaus nicht so häufig Vorkommen, wie in Kreisen 
des Publicums geglaubt wird. Eigentliche Kunstweine unter den Trink¬ 
weinen sind so gut wie gar nicht im Handel Berlins. Verschnitt von Trauben- 
weinen mit Obstwein mag Vorkommen, entzieht sich jedoch dem sicheren 
Nachweis. Gezuckerte Ungarweine sind keine Seltenheit. Ueberhaupt ist 
es unter den Süssweinen viel leichter, künstliche Producte einzuführen, als 
unter den eigentlichen Trink weinen. 

29. Bier. Nachdem durch öffentliche Entnahme von Bierproben 
renommirter Brauereien und geachteter Ausschankstellen auswärtiger Biere 
die Beschaffenheit der in Berlin selbst gebrauten und der grössten Zahl der 
nach Berlin von ausserhalb eingeführten Biere durch diesseitige Untersuchung 
festgestellt worden, hat die Behörde geregelte Ankäufe von Bieren bei 
hiesigen Bierverlegern angeordnet, weil es offenkundig wurde, dass die auf 
dem Vermittelungswege, durch die Bierverleger den Consumenten zugeführten 
Biere Veränderungen erfuhren, welche sich als Verfälschungen darstellen 
mussten. Insbesondere ist auch den obergährigen Bieren die Aufmerksamkeit 
zugewendet worden. 

Das Berliner Weissbier, welches nicht nur eine locale Berühmtheit für 
sich in Anspruch nehmen darf, das Braunbier, sogenannte Lübbener Bier, 
ferner die sogenannten Weizenbiere, das Werder’sche Bier u. s. w. werden 
sehr häufig seitens der Bierverleger mit übermässigem Zusatze von Wasser 
versehen, alsdann bei dunklen Bieren mit Zuckercouleur nachgefarbt und, 
wenn zu wässerig schmeckend, auch mit einem Zusatz von Zucker oder 
Syrup versetzt. Dieser Missbrauch hat sich als sogenannte Usance in den 
Berliner Handel dermaassen eingenistet, dass die Bierverleger versucht haben, 
vor Gericht glauben zu machen, dass die Herstellung ihrer Fabrikate in der 
angegebenen Weise eine durchaus nothwendige sei. 

Die Gerichte haben in den verschiedenen Instanzen sich dieser An¬ 
schauung der Bierverleger über die Begriffsbestimmung Bier nicht ange¬ 
schlossen und sind in den allermeisten Fällen bei Constatirung derartiger 
Verfälschungen Verurtheilungen erfolgt. Letztere erscheinen um so berech¬ 
tigter, als oft kaum glaublich stark verdünnte, obergährige Biere sehr leicht 
Umschlagen und sauer werden, und da sie im Berliner Handel meist sogar 
als „Ammenbiere“ geführt werden, erscheint es um so berechtigter, der un- 


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Dr. C. Bischof?, 

massigen Verdünnung und dem Möglichwerden eines Verabreichens ver¬ 
dorbener Getränke an Stillende vorzubeugen. 

Leider haben einzelne Brauereien sich von einzelnen Bierverlegern ge- 
wissermaassen verleiten lassen, nun ohne Weiteres Biere abzugeben, welche 
kaum einer Stammwürze von 4 bis 5° Bg. entsprechen und welche natürlich 
alsdann den Bierverleger in Anbetracht ihrer dünnen Beschaffenheit nicht 
mehr verlocken, noch Veränderungen vorzunehmen. 

Seitdem die Controle besteht, haben diejenigen Brauereien, welche als 
geachtet bekannt sind, sich kaum zu einer Unterstützung der lediglich auf 
Gewinnsucht hinzielenden Versuche der Bierverleger hergegeben. Auch reelle 
Bierverleger lassen ausdrücklich durch Placate ihre Abnehmer davon in 
Kenntniss setzen, dass sie die betreffenden Biere ohne jeden Zusatz im 
Originallieferungszustande der Brauerei auf Flaschen ziehen. In einzelnen 
Fällen wird auf den Flaschen vermerkt, dass zu dem Biere ein Wasserzusatz 
stattgefunden habe. Alsdann liegt das Moment der Täuschung nicht vor, 
und kann ein als gewässert declarirtes Bier natürlich einer Beanstandung 
nicht unterliegen, es sei denn, dass durch die Wässerung ein verdorbener 
Zustand herbeigeführt wurde, welcher an sich zu einer Bemängelung Grund 
giebt. 

Eine energische Controle, welche im Monat zehn Bierproben regel¬ 
mässig zur Untersuchung stellt, hat schon wesentliche Erfolge aufzuweisen. 

30. Branntweine und Spirituosen. Es werden seit einiger 
Zeit ordinäre Branntweine, in' letzterer Zeit auch Rum, Cognac, Liqueure 
zur Untersuchung gebracht. Es erstreckt sich die Untersuchung zunächst 
auf Feststellung des Alkoholgehaltes, ferner auf etwaigen Fuselgehalt und 
endlich auf die Verwendung künstlicher Essenzen oder Aetherarten. 

Die Fuselölbestimmung erfolgte früher nach dem Otto’sehen Verfahren, 
nach Bekanntwerden des Rose’sehen Apparates mit diesem letzteren in der 
Herzfeldt’sehen Modification. Zuweilen erfolgt auch Feststellung des 
Extracts, wenn Verdacht auf Anwendung scharfer Gesellmackscorrigenda 
vorliegt. 

Es ist hier niemals fuseliger Branntwein als Bestandtheil von Schnäp¬ 
sen etc. constatirt worden, es sei denn, dass man Nordhäuser Branntwein etc. 
in Folge ihres Gehaltes an Kornfuselöl zu den fuseligen Branntweinen rechnen 
wollte. 

Bei der Feststellung des Alkoholgehaltes wurde auch dem Gesichts¬ 
punkte Rechnung getragen, dass ein bestimmter Minimalgehalt von Alkohol 
wohl zu verlangen sei, da heutzutage in Folge der hohen Spirituspreise ver¬ 
sucht wird, möglichst wenig Alkohol zu verabfolgen und durch künstliche 
Verschärfungsmittel den Geschmack derWaare stärker erscheinen zu lassen. 
Als solche Verschärfungsniittel sind mir im Berliner Handel verschiedene 
Präparate, im Wesentlichen Tinctura Capsici, vorgekommen. 

Die Untersuchung der billigeren Sorten Rum, Cognac und ähnlicher 
Spirituosen ist daraufhin gerichtet, dem Missbrauche der Abgabe von rein 
erkünstelten Fabrikaten als echte Waare zu steuern. Es werden in Berlin 
massenhaft aus künstlicher Rum-, Cognac-, Arracessenz künstliche Spirituosen 


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Nahrungsmittelcontrole in Berlin in Verfolg d. Gesetzes v. 1879. 415 

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erzeugt, welche ohne Unterschied als Arrac, Cognac, Rum declarirt werden. 
Neuerdings bricht der Name Kunstrum oder Verschnitt rum etc. sich Bahn. 

Die Zahl der Contra ventionen, welche nach dieser Richtung constatirt 
worden, ist bisher eine relativ beträchtliche gewesen. 

31. Fruchtsäfte. Unter den Fruchtsäften ist insbesondere der 
Himbeersaft wie auch die Himbeerlimonade und Himbeerliqueuv einer regel¬ 
mässigen und häufigeren Controle unterworfen, weil gerade dieser Saft am 
meisten als Genussmittel Verwendung findet, sei es als solcher, sei es im 
Selterswasser, sei es als Zusatz zu Speisen. 

Die Färbungen mit Fuchsin und anderen Farbstoffen, welche früher 
ausserordentlich häufig vorkamen und selbstverständlich bestimmt sind, der 
Waare den Schein einer besseren Beschaffenheit zu geben, sind aus dem 
Verkehr grösstentheils verdrängt. Das Gleiche gilt von der zuweilen noch 
auftretenden Verwendung künstlicher Himbeeressenzen, sogenannten künst¬ 
lichen Himbeeräthers, welcher in ein Präparat, das der Käufer nach Aus¬ 
sehen, Geruch und Geschmack beurteilt, und in welchem derselbe Geruch 
und Geschmack der Himbeere zu finden hofft, nicht hinein gehört. 

Die Präparate Himbeersaft und Himbeerlimonade unterscheiden sich 
nur durch einen grösseren oder geringeren Zuckergehalt, und das Präparat 
Himbeerliqueur durch einen grösseren Zusatz von Alkohol von einander. 

In der Hauptsache ist die Herstellung dieses Artikels jetzt in reelle 
Bahnen gelenkt, und nur vereinzelt treten bei unkundigen oder getäuschten 
kleinen Schankwirthen, welche nach alten Receptbüchern arbeiten, noch Ver¬ 
suche auf, mit Hülfe künstlicher Zusätze die betreffenden Fruchtsaftpräparate 
nacheuahmen. 

32» SelterswasBer. Die Untersuchungen des Selterswassers finden 
regelmässig statt, und erstrecken sich dieselben auf die Vorprüfungen, ob 
destillirtes oder reines Brunnenwasser zur Verwendung gekommen ist, sowie 
ob nicht durch Fahrlässigkeit in der Fabrikation das Selterswasser einen 
Knpfergehalt zeigt. 

Wird Salpetersäure, Ammoniak, salpetrige Säure gefunden, so bezeichne 
ich das Wasser als aus unreinen Materialien bereitet. Bei Auffindung von 
Kupfer wird unter Verwarnung bewirkt, dass die Impragnirapparate oder 
Ballons, welche innen verzinnt sein sollen, einer sorgfältigen Neuverzinnung 
unterworfen werden. 

Während früher in Berlin Verwendung von unreinem Brunnenwasser 
als Material für die Selterswasserfabrikation ausserordentlich häufig gefun¬ 
den wurde, ist gegenwärtig die Fabrikation in geregelte Bahnen gelenkt 
und kommen relativ selten Beanstandungen vor. Bemerken will ich, dass 
in Folge der Verwendung von nitroser Schwefelsäure nicht selten mit der 
Kohlensäure salpetrige Säure in das Selterswasser gelangt, so dass der 
Gehalt an salpetriger Säure allein nicht immer für Verwendung unreinen 
Wassers spricht. Auch einen besonders eigenthümlich liegenden Fall möchte 
ich an dieser Stelle berühren, nämlich das Auffinden von chlorsaurem Kalium 
im Selterswasser. Es stellte sich heraus, dass der Verfertiger dieses Selters¬ 
wassers ein altes Recept abgeschrieben, in welchem als Bestandteil Kalium 


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416 


Dr. C. Bischoff, 

chloratum (Chlorkalium) fungirte. Derselbe hatte regelmässig Kaliumchlorat, 
d. h. Kali chloricum an Stelle von Chlorkalium bezogen. 

33. Essig. Dem Essig im Berliner Handel ist Aufmerksamkeit ge¬ 
schenkt worden, weil derselbe meist in unverantwortlicher Weise verdünnt 
wird, so dass wir bei der Controle Essigproben begegnen, welche noch nicht 
2 Proc, Essigsäure enthalten. Die Bezeichnungen Weinessig, Bieressig, 
Obstessig werden mit Dreistigkeit Essigsorten gegeben, welche weder mit 
Wein, Bier noch Obst etwas gemein haben. Hingewirkt wird bei der Con¬ 
trole darauf, dass die Essigproben richtig bezeichnet werden, entweder als 
Essig schlechtweg oder als Spritessig. Von einem guten Speiseessig werden 
des Weiteren 4 Proc. Essigsäure verlangt, entsprechend den Anforderungen, 
welche in den Vereinbarungen der süddeutschen Chemiker aufgestellt 
wurden. Früher habe ich häufig mit Kochsalz versetzte Essige im Handel 
angetroffen. Verwendung von Mineralsäuren zur Verschärfung des Essigs 
ist hierorts niemals beobachtet worden. Spanischer Pfeffer wurde nicht 
selten gefunden, und lässt sich derselbe bei Geschmacksprüfung des Ver¬ 
dunstungsrückstandes von neutralisirtem Essig auffinden. Dünner, mit Essig¬ 
älchen durchsetzter Essig wird als verdorben bezeichnet und beanstandet. 


Nach dieser Schilderung der in den einzelnen Gebieten der Nahrungs¬ 
mitteicon trole in Berlin geltenden Gesichtspunkte, der Grenzen der Unter¬ 
suchung und ihrer Erfolge möchte ich mir erlauben, einige Worte über die 
Kosten der Controle hinzuzufügen. 

In einer Massencontrole wird die Arbeit selbstverständlich wesentlich 
dadurch erleichtert, dass man viele gleichartige Objecte zu gleicher Zeit zu 
untersuchen Gelegenheit hat. Eine solche Massencontrole ermöglicht als¬ 
dann auch, mit geringeren Gebühren für die Einzeluntersuchungen die erfor¬ 
derliche Arbeit zu leisten. Man muss hierbei auf den Ausgleich rechnen, 
welchen die geringere Arbeit mit unverdächtigen Proben und die stärkere 
Inanspruchnahme von Arbeitszeit und Arbeitskraft mit verdächtigen Proben 
wechselseitig bieten. 

Es beträgt die Gebühr für die Gesammtheit der Arbeit eines Monats 
circa 800 bis 900 Mark für Untersuchung von circa 300 Nahrungs- und 
Genussmitteln. Die Gebühren im Einzelnen sind z. B. normirt, wie folgt. 
Untersuchung von Mehl, Brot, Gries, Teigwaaren, Chocolade, Cacao, Cichorien 
und Kaffeesurrogate je 2 Mark; Untersuchung von Thee, Rohkaffee, Kupfer¬ 
bestimmung in Conserven, Pflaumenmus etc. ä 3 Mark; quantitative Be¬ 
stimmung von Zink in getrockneten Conserven 5 Mark; Untersuchung 
von Butter, Margarine, Schmalz ä 6 Mark; Untersuchung von Gewürzen 
aller Art, auch von Essig ä 1*50 Mark; Fettbestimmung im Käse 3 Mark; 
Prüfung von Provenceröl 2 Mark; Milchuntersuchung 4 Mark; Prüfung 
von Selterswasser sowie Himbeersaft ä 1 Mark; Untersuchung von Wein 
8 Mark, von Bier 9 Mark. 

Als ich diese Sätze Vorschlug, bin ich mir bewusst gewesen, dass dieselben 
nur bei relativ reichlicher Zahl gleichartiger Untersuchungen aufrecht zu 
erhalten seien. Andererseits habe ich auch von vornherein erwogen, dass 


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Nahrungsmittelcontrole in Berlin in Verfolg d. Gesetzes v. 1879. 417 

eine Ausdehnung des Umfanges der Einzeluntersuchungeil über den Zweck 
derselben hinaus ein- für allemal als zwecklos zu gelten habe. 

Was nützt z. B. die gesonderte Bestimmung von Salz, Käsestoff und 
Wasser in der Butter zur Beurtheilung derselben, wenn sich von vornherein 
beim Abschmelzen der Probe ergiebt, dass deren Gesammtmenge die Höhe 
von circa 20 Proc., welche noch als normal zugelassen wird, nicht erreicht. 

Was nützen Bestimmungen von alkoholischen Extracten in Gewürzen, 
wenn man aus denselben doch nichts erschliessen kann? Wozu sollen Aschen¬ 
untersuchungen von Thee z. B. führen, wenn die Aschenmenge an sich normal 
ist ? Welche Schlüsse will man aus Zucker- oder Fettbestimmungen oder 
quantitativen Stärkemehlbestimmungen in Chocolade ziehen, wenn nichts 
darüber fixirt werden kann, innerhalb welcher Menge man solche Bestand¬ 
teile zulässt? Haben Theobrominbestimmungen im Cacao, Coffeinbestim¬ 
mungen im Thee oder Kaffee für die praktische Beurtheilung der Waare 
als Handels waare irgend welchen Werth? 

Nach diesseitigem Dafürhalten macht man durch überflüssige Aus¬ 
dehnung der Einzeluntersuchungen die Massencontrole theils durch unthun- 
liche Erhöhung der Kosten, theils durch zwecklose Inanspruchnahme von 
Zeit unmöglich, ohne auch nur im Geringsten im einzelnen Falle mehr zu 
erreichen, als durch die Begrenzung der Untersuchung auf charakteristische 
Einzelheiten, welche die Beurtheilung der Objecte als Nahrungs- oder Genuss¬ 
mittel ermöglichen. 

Das Gesammtergebniss der Controle der Nahrungs- und Genussmittel 
in Berlin lässt sich dahin zusammenfassen, dass seit dem Bestehen des 
Nahrungsmittelgesetzes und dessen geregelter Ueberwachung im Verkehr 
mit vielen der in Betracht kommenden Gegenstände sich wesentliche Besse¬ 
rung eingestellt hat. 

Die Fabrikation von Chocoladen und Cacaofabrikaten, diejenige der 
gemahlenen Gewürze, die Cichorienfabrikation ist in wesentlich reellere 
Bahnen gelenkt; der Handel mit Thee, zum Theil auch schon deijenige mit 
Kaffee bietet Besseres als früher. Die Beschaffenheit der Milch ist 'eine 
durchaus bessere geworden. 

Die Fabrikation des Selterswassers, der Fruchtsäfte, der Branntweine 
steht sichtlich unter dem Einflüsse der Nahrungsmittelcontrole. Kurz, es 
ist kaum ein Gebiet, auf welchem sich nicht der Erfolg erkennen liesse. 

Die Gesammtarbeit im Verlaufe von zehn Jahren der Nahrungsmittel¬ 
controle hat beansprucht, über mehr als 40000 Proben von Nahrungs- und 
Genussmitteln ein Urtheil abzugeben. 


Viertelfahnaehrift für Gesundheitspflege, 1890. 


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418 


Dr. Fritz Strassmann, 


Weitere Mittheilnngen über die Bedeutung 
der Verunreinigungen des Trinkbranntweins. 

Von Dr. Fritz Strassmann, 

Privatdocenten für Staatsarzneikunde an der Universität Berlin. 


Die im Folgenden mitgetheilten Untersuchungen wurden zu einer Zeit 
begonnen, als die Frage nach der Bedeutung der Verunreinigungen des 
Trinkbranntweins noch von allgemeinstem, actuellem Interesse war. Durch 
die inzwischen erfolgte Aufhebung des die Entfuselung des Kartoffelspiritus 
fordernden §. 4 des Gesetzes vom 24. Juni 1887 ist der Gegenstand, zu dem 
die begonnenen Untersuchungen einen Beitrag liefern sollten, vorläufig in 
den Hintergrund getreten. 

Wenn unsere Versuche trotzdem fortgesetzt wurden und jetzt n^ch 
ihrem Abschluss hier mitgetheilt werden, so geschieht dies, weil mit einem der¬ 
artigen Beschluss der gesetzgebenden Factoren für die hygienische Wissen¬ 
schaft die aufgeworfene Frage natürlich noch nicht erledigt ist. Sollten 
neue Forschungen zu dem Resultate führen, dass die im käuflichen Brannt¬ 
wein vorkommenden Fuselmengen in der That eine besondere, gesundheits¬ 
schädliche Wirkung ausüben, so müsste die Hygiene immer von Neuem die 
Forderung der Reinigung desselben erheben, und es würde die Industrie 
schliesslich Wege finden müssen, um der technischen Schwierigkeiten Herr 
zu werden, die sich bis jetzt diesem Verlangen entgegenstellen. 

Vor Mittheilung der neu angestellt en Untersuchungen wird es not big 
sein, einen Rückblick zu geben über die bisher der Frage von den Verun¬ 
reinigungen des Branntweins gewidmeten Arbeiten. Dieser Rückblick kann 
von gedrängter Kürze sein, da aus neuester Zeit von der Hand Sell’s eine 
vortreffliche, im Wesentlichen erschöpfende Zusammenstellung der vorhan¬ 
denen Literatur vorliegt ! ). 

Magnus Huss, dessen Werk über „Chronische Alkoholkrankheit“ be¬ 
kanntlich in vielfachster Beziehung für die Lehre vom Alkoholismus von 
geradezu schöpferischer Bedeutung war, hat auch das Verdienst, als Erster 
vergleichende Thierversuche über die Wirkung von reinem und ungereinigtem 
Spiritus veranlasst zu haben. Diese Versuche, von Dahlström an drei Hun¬ 
den acht Monate lang angestellt, derart, dass zwei gereinigten, einer unge¬ 
reinigten Spiritus erhielt , ergaben keinen Unterschied in der Wirkung der 
beiden Getränke. 


*) Technische Erläuterungen zu dem Entwürfe eines Gesetzes, betreffend Aufhebung 
der §§. 4 und 25 des Gesetzes vom 24. Juni 1887 über die Besteuerung des Branntweins. 
Berichterstatter: Geheimer Regierungsrath Prof. Dr. Seil. Arbeiten aus dem kaiserlichen 
Gesundheitsamte V, 2, 1889. 


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419 


Verunreinigungen des Trinkbranntweins. 

Weitere solche vergleichenden Versuche sind dann von Dujardin- 
Beaumetz und Audige vorgenommen worden, nachdem diese Forscher 
bereits in einer früheren Arbeit die dosis toxica lefhalis, die tödtliche Gabe 
bei einmaliger Einverleibung für die verschiedenen Alkohole am Hunde fest¬ 
gestellt hatten. Sie hatten dabei nachweisen können, dass die Giftigkeit 
der betreffenden Körper steigt mit dem Moleculargewicht, und dass dem 
Amylalkohol, dem Hauptbestandtheil des Fuselöls, eine etwa fünfmal so heftige 
Wirkung zukommt, als dem reinen Aethylalkohol. 

Ihre vergleichenden Experimente haben Dujardin-Beaumetz und 
Audige an 18 Schweinen 3 Jahre lang durchgeführt und als Resultat der¬ 
selben ausgesprochen, dass die dauernde Zuführung massiger Mengen Alkohol 
bei diesen Thieren anatomische Veränderungen hervorzurufen vermag, die 
bei schlecht gereinigtem Alkohol bedeutend schneller und stärker auftreten 
als bei reinem. 

Ausgehend von der damals von mir als sicher angenommenen specifischen 
Wirkung der Fuselbestandtheile habe ich dann 1887/1888 an einer Anzahl 
von Hunden festzustellen versucht, welche der bekannten anatomischen Er¬ 
scheinungen des chronischen Alkoholismus wohl dem Alkohol selbst, welche 
seinen Verunreinigungen, Amylalkohol und Aldehyd 1 ), zuzurechnen sind. 
Während nun das Ergebniss meiner Versuche in anatomischer Beziehung ein 
sehr dürftiges war, schienen mir dieselben für die Bestimmung des Grades 
der deletären Wirkung, welcher reinem und ungereinigtem Alkohol zukommt, 
ein verwerthbares Material zu liefern. Ich zog aus denselben die Folgerung, 
dass bei Hunden ein Zusatz von 3 Proc. Amylalkohol zum Spiritus die Er¬ 
scheinungen des Alkoholismus bedeutend steigert und den tödtlichen Ablauf 
in weniger als der Hälfte der sonst nothwendigen Zeit herbeiführt, während 
ein Zusatz von 1 Proc. Amylalkohol zwar auch einzelne Symptome schwerer 
gestaltet, jedoch nicht fähig ist, den Eintritt des Todes auch nur in etwas 
zu beschleunigen. 

Der Widerspruch zwischen meinen Versuchsergebnissen und denen von 
Dujardin-Beaumetz und Audige veranlasste mich, die letzteren einer 
genauen Kritik zu unterziehen, deren Ergebniss folgendes war: Drei Punkte 
waren für die französischen Autoren die Grundlage ihres Urtheils. Erstens 
soll ein mit ungereinigtem Kornspiritus behandeltes Thier dem Alkoholismus 
erlegen sein. Das Sectionsprotokoll ergiebt indess einen so hochgradigen 
Fäulnisszustand bei diesem Thiere, dass die Abwesenheit einer anderen Todes¬ 
ursache keineswegs erwiesen erscheint. Zweitens wurden bei einem 2 1 /* 
Jahre mit unreinem Rübenspiritus behandelten Thiere sclerotische Ver- 


1 ) Ich benutze die Gelegenheit zur Richtigstellung eines Irrthums in meiner damaligen 
Arbeit. Gegen die Behauptung von Albertoni, dass in den Thierkörper eingeführtes 
Aldehyd denselben unverändert durch Harn und Expirationsluft verlässt, hatte ich angeführt, 
dass auch der Haru von Thieren, die weder Aldehyd noch Alkohol erhalten haben, im 
Destillat die Tollens’sche Reaction giebt. Die Arbeit Albertoni’s war mir damals nur 
im Referat zugänglich, und ich hatte aus diesem entnommen, dass Albertoni den Nachweis 
von Aldehyd nur durch diese Reaction geführt hatte. Aus dem mir inzwischen freundlichst 
zur Verfügung gestellten Original habe ich ersehen, dass Albertoni sich keineswegs auf 
die Tollens’sche Probe beschränkt hat, sondern noch mehrfache andere Reactionen an ge» 
wendet hat, um seinen interessanten Befund sicher zu stellen. 

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420 


Dr. Fritz Strassmann, 

änderungen in der Aorta gefunden ; ganz gleiche Veränderungen zeigte aber, 
wie aus den Versuchsprotokollen hervorgeht, ein um dieselbe Zeit getödtetes, 
ebenso lange mit reinem Rübenspiritus behandeltes Thier. Endlich worden 
von den drei am Schlüsse der Versuche getödteten Thiereu bei den beiden, 
die Aethylalkohol oder zehnfach gereinigten Kartoffelspiritus erhalten hatteu, 
keine Veränderungen, bei dem, das ungereinigten Kartoffelsprit erhalten hatte, 
eine Congestion von Lunge und Leber gefunden. Diese „Congestion“, die 
schliesslich als das einzige unanfechtbare Versuchsresultat übrig bleibt, habe 
ich als irgendwie beweisend für die Behauptung der beiden Autoren nicht 
ansehen können. 

Daher schien mir der Satz gerechtfertigt, dass die bisher vorliegenden 
Thierversuche nicht berechtigen, einen Maximalgehalt von 0*3 Proc. Fusel, 
wie ihn Baer früher verlangte, für unzulässig zu erklären und die absolute 
Reinheit des Trinkbranntweins als ein hygienisches Postulat hinzustellen, 
wie es dieser um die Lehre vom Alkoholismus hochverdiente Forscher in 
einer späteren Arbeit that, im Wesentlichen wohl auf Grund der oben ge¬ 
würdigten französischen Untersuchungen. 

Dass dem Thierexperiment, in solchen Fragen wesentlich toxikologischer 
Natur, eine uneingeschränkte Beweiskraft nicht beiwohnt, hob ich gleichzeitig 
hervor. So lange indess widersprechende, am Menschen gewonnene Er¬ 
fahrungen nicht vorliegen, wird man wohl berechtigt sein, das Thierexperiment 
als Grundlage der Beurtheilung festzuhalten. Solche Erfahrungen nun, vor 
denen, wenn sie vorhanden, das Thierexperiment unbedingt sich beugen 
müsste, scheinen denn doch noch nicht gegeben zu sein. 

Wie schon Magnus Huss hervorgehoben hat, dass sich die Erschei¬ 
nungen des chronischen Alkoholismus ebenso gut bei Personen zeigen, die 
Cognac, Arrac oder Rum, wie bei solchen, die Kartoffelbranntwein getrunken, 
so haben auch meines Wissens die in der Charite gemachten Untersuchungen 
keinen Zusammenhang zwischen der Art des consumirten alkoholischen 
Getränkes und dem Auftreten schwererer Erscheinungen des Alkoholismus 
ergeben *). 

Prof. Fürbringer, der als Director des grossen Berliner Kranken¬ 
hauses Friedrichshain gewiss Gelegenheit hat, über den Alkoholismus Er¬ 
fahrungen zu machen, schrieb mir nach Uebersendung der erwähnten Arbeit: 
„Auch ich habe stets die geringe Rolle des Quäle gegenüber dem Quantum 
und der Concentration betont, und kann klinisch bestätigen, was Sie 
experimentell gefunden.“ 

Wenn ferner von Lunier u. A. durch genaue statistische Untersuchungen 
festgestellt worden ist, dass in den Branntwein consumirenden Gegenden die 
schlimmsten Folgen des Alkoholismus (Verbrechen, Geisteskrankheiten, die 
durch ihn hervorgerufen wurden etc.) in höherem Grade sich geltend machen 
als in denen des Wein - und Biergenusses; so hat Zuntz unzweifelhaft mit 
Recht hervorgehoben, wie unendlich viele andere Momente, abgesehen von 
den Verunreinigungen, zur Erklärung dieser Thatsache herangezogen werden 


*) Dass auch reiner Aethylalkohol Epilepsie hervorrufen kann, ist inzwischen auch 
experimentell von Mairet und Combemale nnchgewiesen worden. Verhandlungen der 
Academie de m£decine zu Paris, referirt in Wiener med. Wochenschrift, 1888, S. 1743. 


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421 


Verunreinigungen des Trinkbranntweins. 

können. So die grösseren Mengen, in denen Branntwein gegenüber dem 
Wein und Bier genossen wird, die stärkere Concentration des Alkohols in 
jenem, die durchschnittlich grössere Armuth und die dadurch bedingten 
hygienischen Schäden der Branntwein consumirenden Bevölkerung und 
anderes mehr. 

Auch gegen eine zweite, stets für die besondere Schädlichkeit kleiner 
Fuselmengen herangezogene Arbeit, gegen die von Brockhaus, hat Zuntz 
berechtigte Ein würfe geltend gemacht. Wenn Brockhaus bei seinen Ver¬ 
suchen an sich selbst schon nach geringen Mengen Fusel üble Wirkungen 
sah, so führt Zuntz dies auf die unangenehme Erregung der Sinnesorgane, 
des Geruchs und des Geschmacks, durch das Fuselöl zurück. Wurde die 
Möglichkeit einer derartigen Erregung dadurch ausgeschlossen, dass man 
das Fuselöl in Capsules gab, so konnten solche Mengen, wie sie ein starker 
Potator bei Gebrauch eines sehr verunreinigten Branntweins täglich con- 
sumiren würde, ohne jeden Schaden genommen werden. 

Somit liegt die Bahu frei für weitere experimentelle Bearbeitungen des 
Gegenstandes. Die Richtung, in der diese sich zu bewegen hätten, habe ich 
bereits am Schlüsse meiner früheren Arbeit angedeutet. Wenn ich dort aus 
den geringen Unterschieden in der Wirkung reinen Alkohols und eines 
solchen mit 1*0 Proc. Fuselgehalt schloss, dass wahrscheinlich zwischen 
einem Alkohol mit 0*3 Proc. und reinem gar keine Unterschiede sich ermit¬ 
teln lassen würden, so galt es jetzt, diese Annahme positiv zu beweisen. 

Auf Antrag des Herrn Prof. Delbrück, der an meinen Untersuchungen 
regstes Interesse nahm, beschloss der Verein deutscher Spiritusinteressenten, 
zur Bestreitung der Kosten derselben einen namhaften Beitrag zu liefern. 
Herr Prof. Zuntz, in dessen Laboratorium bereits meine ersten Versuche 
ausgeführt worden waren, erklärte sich bereit, mir nicht nur dasselbe 
wiederum zur Verfügung zu stellen, sondern auch die Leitung und An¬ 
stellung der neuen Versuche gemeinsam mit mir vorzunehmen. In der Lage, 
die geplanten experimentellen Untersuchungen in ausgedehntestem Maass¬ 
stabe anstellen zu können, gestützt auf den Rath eines bewährten Physio¬ 
logen, konnte ich somit hoffen, für die Entscheidung der Frage abschliessende 
unanfechtbare Resultate zu erzielen. 

Es war unser Plan, die vergleichenden Versuche stets an jungen Thieren 
eines Wurfs anzustellen, um so jeden Einwurf gegen die Berechtigung des 
Vergleichs auszuscliliessen. Aber diese Methode, die sich mir bei ander¬ 
weitigen Experimenten von verhältnissmässig kurzer Dauer vortrefflich 
bewährt hatte, versagte bei diesen lange Zeit erfordernden Versuchen völlig. 
Wir haben vier Gruppen, im Ganzen 27 Hunde, derart in den Versuch ge¬ 
nommen, sie gingen alle nach kurzer Zeit zu Grunde. Zum grössten Theil 
war es die infectiöse Pneumonie junger Hunde, die sogenannte Staupe, die 
trotz aller Vorsichtsmaassregeln (neugebauter Käfige aus völlig desinficir- 
barem Material u. s. w.) ihre Opfer forderte. In einzelnen Fällen fand sich 
Nephritis, Periostitis, ein grosser phlegmonöser Abscess; in einer grossen 
Anzahl von Fällen vermochte die Obduction keine Todesursache nach¬ 
zuweisen. Mit Rücksicht auf diese überaus geringe Widerstandsfähigkeit 
junger Hunde sahen wir uns schliesslich genötliigt, von der Verwendung 
derselben Abstand zu nehmen, ohne ein brauchbares Resultat erhalten zu 


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422 


Dr. Fritz Strassmann, 

haben. Der Tod ereilte die Controlthiere, die überhaupt keinen Alkohol 
erhielten, diejenigen, die Rohsprit, diejenigen, die Reinsprit erhielten, in 
buntem Durcheinander. 

In einigen anderen Punkten haben sich freilich aus den vergleichenden 
Versuchen an jungen Thieren anscheinend nicht unwichtige Resultate 
ergeben; so z. B. für die Frage von der fettbildenden Wirkung des Alkohols. 
Ueber diese Punkte, die ja mit dem vorliegenden Thema in keinem engeren 
Zusammenhänge stehen, soll an anderer Stelle berichtet werden. 

Für die Untersuchung der Bedeutung der Verunreinigungen aber wurde 
es nöthig, auf das früher von mir benutzte Verfahren wieder zurückzugreifen, 
ausgewachsene Thiere verschiedener Herkunft von annähernd gleichem Alter 
und gleicher Grosse zu Versuchsobjecten zu nehmen. Von diesen erhielt 
nun der eine Theil einen 96procentigen Kahlbaum’schen Spiritus rectifica- 
tissimus, dessen absolute Fuselfreiheit festgestellt wurde, der andere einen 
Rohsprit, dessen Analyse, von Herrn Dr. Hayduck ausgeführt, folgendes 
Resultat ergab: Der Spiritus enthielt 84*8 Vol.-Proc. Alkohol, 0*344 Proc. 
Fuselöl (0*409 Proc. bezogen auf lOOprocentigen Alkohol), Aldehyd und 
Furfurol waren in Spuren, flüchtige Basen nicht vorhanden. Der Spiritus 
reagirte schwach sauer, die Säure wurde als Ameisensäure nachgewiesen. 
100 ccm des Rohspiritus bedurften zur Neutralisation 0*9 ccm l /io Normal- 
Natronlauge, auf Ameisensäure berechnet 0*004 Proc. 

Die ganze zu unseren Versuchen nothwendige Quantität dieses Roh¬ 
spiritus wurde auf einmal aus einem grossen hiesigen Branntweinlager ent¬ 
nommen. In diesem befinden sich in vier kolossalen Fässern die Producte 
von etwa 300 norddeutschen Brennereien gesammelt. Unser Rohspiritus 
war eine Mischung von vier gleichen aus den einzelnen Fässern entnommenen 
Theilen; er kann somit wohl mit Recht als eine Durchschnittsprobe des ge- 
sammten in Norddeutschland gebrannten Kartoffelspiritus angesehen werden. 

Reinspiritus und Rohspiritus wurden beide zu einer 30proc. Lösung 
verdünnt. Von dieser erhielt jeder Hund täglich per Schlundsonde die 
nach seinem Gewicht berechnete Menge. Wir sind hierbei derart vor¬ 
gegangen, dass die mit Reinspiritus behandelten Thiere immer ein Viertel 
mehr erhielten als die anderen; jene erhielten z. B. bereits 15 ccm pro 
Kilo des Körpergewichts, wenn diese erst 12 ccm bekamen und so fort. 
War in der That die deletäre Wirkung eines völlig gereinigten Spiritus die 
gleiche, wie die eines solchen mit dem angegebenen Fuselgehalt, und war es 
nur die Menge des Alkohols selbst, die hier schädlich wirkte, dann musste 
der Tod bei den erstgenannten Thieren entsprechend früher eintreten, als 
bei den zweiten. 

Der Gang der Versuche erhellt im Wesentlichen aus nebenstehender 
Tabelle. 

Zuerst von der Gruppe starb Hund IV, er ward am 16. Tage früh todt 
aufgefunden, er war immer am stärksten betrunken gewesen, übrigens auch 
jünger als die anderen, s / 4 bis 1 Jahr, während die übrigen 1 bis 1 , / 2 Jahre 
alt waren. Bei der Section fand sich ausgedehnte infectiöse Pneumonie, 
anscheinend etwas Fettleber, doch war mikroskopisch nichts nachzuweisen; 
er hatte bis zum Tode erhalten 10x15 + 5x 20 = 250ccm pro Kilo 
des Körpergewichtes Reinsprit. 


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Verunreinigungen des Trinkbranntweins. 



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423 


Während der ersten zehn Tage erhielten die Rohspritliunde 12 ccm, die Reinsprithunde 15 ccm pro Kilogramm ihres Körpergewichts, 
während der nächsten 105 Tage 16 resp. 20 ccm, von da an 20 bezw. 25 ccm. 



424 


Dr. Fritz Strassmann, 

Am 68. Tage früh wird Hund YI todt aufgefunden, nachdem er am 
Abend vorher bereits den Eindruck eines Sterbenden gemacht, er war ans 
dem Rausche nicht wieder aufgewacht. Bei der Section am Abend desselben 
Tages fand ich vorgeschrittene Fäulniss, die Organe erschienen sonst unver¬ 
sehrt, Lungen- und Trachealödem. Linker Ventrikel schlaff, gefüllt, harte 
Hirnhaut erscheint etwas sehnig getrübt, weiche stark injicirt, sonst normal, 
Stücke von Herz, Leber und Niere mikroskopisch untersucht, ohne Ab¬ 
weichungen, nur massige Fettleber; er hatte im Ganzen 10 X 15 + 57 
X 20 = 1290 ccm Reinsprit erhalten. Alle Thiere zeigten um diese Zeit 
gesteigerten Widerwillen gegen den Alkohol, der bei dem Gestorbenen immer 
am stärksten war. 

Am 90. Tage wird Hund III todt in Folge Rausches aufgefunden, er 
war bis dahin der munterste von allen. Die Section ergab bei hoher Fäulniss 
negatives Resultat: Im Urindestillat kein Aceton, aber Alkohol Bei Zusatz 
von Natronlauge und Jodjodkaliumlösung zur mittleren Portion des Destillates 
Ausscheidung eines reichlichen Satzes grüner Krystalle, auch die darüber 
stehende Flüssigkeit zeigt deutlichen Jodoformgeruch. Auf die forensische 
Wichtigkeit des Alkoholnachweises im Urin in Fällen zweifelhaften Alkohol¬ 
todes sei im Anschluss hieran beiläufig hingewiesen. * Auch die mikroskopische 
Untersuchung von Herz, Leber, Nieren, Ischiadicus, Muskeln, harter Hirnhaut, 
abgesehen von Fettleber, ohne Ergebniss. Es waren damals (Anfang Juni 
1889) gerade sehr heisse Tage, und war eine heftigere Wirkung des Alkohols 
unter dem Einfluss der Hitze unverkennbar. Die Messung der Thiere im 
Rausch ergab übrigens normale Temperatur: 38*2 bis 38*5. Nr. III hatte im 
Ganzen 10 X 12 + 79 X 16 = 1384 ccm Rohsprit erhalten. 

Hund VII, der Ende des dritten Monats einige Tage Steifigkeit im 
Hinterkörper gezeigt hatte, die sich aber wieder verlor, erscheint seit dem 
Beginn des fünften sehr hinfällig, wird am 128. Tage todt aufgefunden. 
Die Obduction ergab ausgedehnte infectiöse Pneumonie, mit einzelnen kleineren, 
dicht unter der Pleura liegenden Abcessen und Empyem; andere Organe, 
makroskopisch und mikroskopisch ohne Abweichungen, auch keine Fettleber; 
hatte im Ganzen 10 X 15 4* 115 X 20 -f 2 X 25 = 2550 ccm Reinsprit 
erhalten. 

Am 194. Tage wird Hund V todt aufgefunden, er ist seit etwa drei Tagen 
krank, es findet sich eine Pneumonie des linken Unterlappens; die übrigen 
Organe, einschliesslich der Leber, unversehrt, auch die peripheren Nerven 
frei; er hatte 10 X 15 + 115 X 20 + 68 X 25 = 4200 ccm Reinsprit 
erhalten. Seit Ablauf des vierten Monats etwa war bei ihm ein sehr scheues 
und ängstliches Wesen aufgefallen. 

Zum Vergleich wird am folgenden Tage Hund I bei vollkommenem 
Wohlbefinden durch Cyankali getödtet; die Organe normal auch bei mikro¬ 
skopischer Untersuchung, Lungen frei, trotz lange dauernder Bronchitis (ein¬ 
mal Aspiration bei der Sondirung); hatte 10x12 + 115 X 16 + 69x20 
= 3380 ccm Rohsprit erhalten. 

Hund II erhält noch bis zum 23-7. Tage weiter seine Portion, ist dabei 
andauernd wohl; an diesem Tage nöthigt das Ende unseres Rohspritvorrathes 
zum Abbruch des Versuches; bei ihm schienen mehrfach Hallncinationen 
aufzutreten, er bellte z. B. leblose Gegenstände an etc. 


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• Verunreinigungen des Trinkbranntweins. 425 

Es starben also im acuten Rausch: 

Nr. VI. nach 1290 ccm (pro kg ihres Körpergewichts) Reinsprit, 
n « !384 „ ( „ „ „ » ) Rohsprit. 

Es erlagen einer infectiösen Pneumonie: 

Nr. IV. nach 250 ccm | 

„ VII. „ 2550 „ J Reinsprit. 

. V. „ 4200 „ ] 


Getödtet wurde bei vollem Wohlbefinden Nr. I. nach 3385 ccm 
Es lebte noch „ „ „ „ II. „ 4240 „ 


| Rohsprit. 


Der geschilderte Verlauf entsprach allerdings nicht völlig unseren 
Plänen. Wir hatten gedacht, dass durch die Alkoholbehandlung eine chro¬ 
nische Vergiftung eintreten sollte, der schliesslich die Thiere erliegen würden. 
Die bis zum Tode genossenen Mengen der beiden Getränke sollten dann die 
Grundlage des Vergleichs bilden. 

Statt dessen ist, wie man sieht, der Tod, wo er eingetreten, nicht die 
Folge der chronischen Alkoholvergiftung an sich, sondern der unmittelbare 
Erfolg einer acuten Intoxication oder einer Lungenentzündung gewesen, 
und wir sind darauf angewiesen, die Mengen Alkohol zu vergleichen, die 
bis zu dem durch diese Ursachen bewirkten Eintritt des Todes den Thieren 
zugeführt worden waren. 

Legen wir uns die Frage vor, ob wir in der That berechtigt sind, aus 
den so gewonnenen Zahlen einen Schluss zu ziehen auf die mehr oder 
minder deletäre Wirkung der beiden alkoholischen Getränke, oder mit 
anderen Worten, ob wir auch den in Folge von Lungenentzündung und acutem 
Rausch eingetretenen Tod schliesslich als eine Wirkung der vorher¬ 
gegangenen Alkoholzufuhr betrachten dürfen, so kann man, wie uns scheint, 
diese Frage, wenn auch mit einer gewissen Reserve, bejahen. 

Unzweifelhafte Beziehungen zwischen Alkoholismus und Lungenentzün¬ 
dung hat die klinische Erfahrung festgestellt; Potatoren verfallen und erliegen 
der Pneumonie besonders leicht. Wenn nun von einer Anzahl Thiere, die unter 
ganz gleichen Bedingungen leben und nur durch die Zuführung verschieden 
grosser Mengen Alkohol sich unterscheiden, die einen der Pneumonie ver¬ 
fallen, die anderen nicht, so wird man mit einer gewissen Wahrscheinlich¬ 
keit annehmen, dass bei jenen ein höherer Grad von Degeneration, eine 
grössere Verminderung der Widerstandsfähigkeit durch den künstlichen 
Alkoholismus die Ursache der Erkrankung war. Und wenn, wie in unseren 
Beobachtungen, drei mit grösseren Dosen Reinsprit behandelte Thiere der 
Pneumonie erlagen, von den mit kleineren Dosen Rohsprit behandelten kein 
einziges, so ist die Wahrscheinlichkeit für die stärkere deletäre Wirkung 
der ersteren eine überaus grosse. 

Es kommt hinzu, dass zur selben Zeit und unter ganz denselben Ver¬ 
hältnissen eine Anzahl anderer Versuchstiere (Gallenfistelhunde etc.) mit 
den unserigen längere Zeit zusammen lebten, ohne dass eins derselben eine 
Pneumonie acquirirte. Besonders möchte ich aber noch darauf hinweisen, 
dass Hund I, der mit Rohsprit behandelt war und durch einmal bei der 
Sondirung erfolgte Aspiration von etwas Flüssigkeit eine lange dauernde 
Bronchitis davongetragen hatte, der somit gewiss zur Pneumonie disponirt 


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426 


Dr. Fritz Strassmann, 

schien, derselben doch nicht verfiel, sondern, entsprechend seinem besseren 
Allgemeinzustande, seiner grösseren Frische, von ihr frei blieb. Eine Ver¬ 
schlechterung des Allgemeinbefindens, eine geringere Munterkeit konnten 
wir im Gegensätze dazu bei unseren der Pneumonie erlegenen Thieren 
gewöhnlich schon eine geraume Zeit vor der Infection erkennen, und haben 
wir hier schon meist vor Eintritt der Pneumonie eine schlechte Prognose 
gestellt. „Der macht nicht mehr lange“, pflegte unser mit der Wartung der 
Thiere beauftragter Diener auf Grund des Verhaltens derselben im Allge¬ 
meinen und besonders bei der Fütterung in solchem Falle zu sagen, ohne 
dass bereits eine bestimmte Erkrankung vorlag, und diese Vermuthung traf 
fast immer zu. 

Können wir hiernach in gewissem Sinne die tödtliche Pneumonie als 
eine Function des chronischen Alkoholismus ansprechen, so liegt es mit der 
acuten Alkoholvergiftung ganz ähnlich. Wir wissen, dass der chronische 
Alkoholismus ganz besonders zu einem schweren Verlauf der acuten Ver¬ 
giftung disponirt, dass unter den dieser Erliegenden die grosse Mehrzahl 
Potatoren sind, „die ihren letzten Rausch mit dem Tode bezahlen“. Ist ja 
auch bei unseren Versuchst}]ieren der Tod durch Rausch nicht nach plötz¬ 
licher Steigerung der Alkoholdosis eingetreten, sondern nach einer schon 
längere Zeit hindurch angewandten Menge. Auch der Verwertliung der bei 
diesen Thieren gewonnenen Zahlen dürften wesentliche Bedenken daher 
nicht entgegenstehen. 

Wir können somit sagen, dass die Gesammtmenge des unseren 
Thieren pro Kilogramm zugeführten Alkohols bis zu dem hier¬ 
durch bedingten Tode bei dem Rohsprit keine geringere war als 
bei dem Reinsprit. Wenn unsere Zahlen sogar eher zu Gunsten des 
Rohsprits sprechen, so dürfte sich das leicht aus der grösseren Einzeldosis 
erklären, die den mit Reinsprit behandelten Thieren gegeben wurde. 

Ganz wesentlich in dem gleichen Sinne, im Sinne des Fehlens einer 
stärkeren deletären Wirkung unseres Rohsprits gegenüber dem Reinsprit, 
scheint mir auch das folgende Resultat der Fortsetzung unseres Versuchs 
an Hund II, dem einzig Ueberlebenden der Gruppe, zu sprechen. 

Wir hatten dies Thier am 237. Tage bei völligem Wohlbefinden ver¬ 
lassen nach einem Gesammtgenuss von 4240 ccm Rohsprit und einer ihm 
seit mehreren Monaten gegebenen täglichen Einzeldosis von 20 ccm pro Kilo¬ 
gramm. Vom 238. Tage an erhielt es statt dessen 22*5 ccm 30procentigen 
Reinsprit. Es zeigt sich indessen nach dieser Dosis eine so viel stärkere 
Trunkenheit (der Hund erhält seine Portion Mittags etwa um 1 Uhr und 
ist am nächsten Morgen noch „turkelig“, während er sonst am Abend 
bereits wieder nüchtern erschien); dass mit Rücksicht hierauf und auf den 
gleichzeitig sich einstellenden, allgemeinen Kräfteverfall am 248. Tage 
wieder auf 20 ccm Reinsprit heruntergegangen werden muss, die das Thier 
gut verträgt. Gewicht am 270. Tage 7610 g, am 300. Tage 7530g. Seit 
dem 316. Tage wird wieder versucht, ihm 22*5 ccm Reinsprit zu geben. In 
den ersten Tagen zeigt sich wohl stärkerer Rausch, aber keine bedrohlichen 
Erscheinungen. Am 322. Tage Morgens jedoch wird der Hund todt auf¬ 
gefunden, nachdem er am Abend vorher noch lebend, aber vollkommen 
besinnungslos gesehen worden ist. Alkoholverbrauch im Ganzen 4240 ccm 


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Verunreinigungen des Trinkbranntweins. 427 

Rohsprit und 1775 ccm Reinsprit (8 X 22*5 = 180 + 73 X 20 = 1460 
+ 6 X 22-5 = 135). 

Die Section am selben Tage ergab an Hirn und Hirnhäuten, Rücken¬ 
mark und peripheren Nerven anscheinend keine Abweichungen, ebenso wenig 
waren solche an den Organen der Brust- und Bauchhöhle zu constatiren, nur 
fiel auf, dass beiderseits die Nierenkapsel fest mit der Rinde verwachsen 
war. Am untersten Rande der rechten Lunge eine kleine atelectatische Stelle, 
doch nirgends Zeichen einer Pneumonie. Die mikroskopische Untersuchung 
der Leber wie auch der Nieren zeigte eine ganz normale Structur, die des 
Nervensystems ist noch nicht abgeschlossen. 

Es ergab sich also, dass, während 20 ccm Rohsprit gut vertragen wurden, 
eine Steigerung auf nur 22*5 ccm Reinsprit bedrohliche Erscheinungen und 
schliesslich den Tod hervorrief. Nur gleiche Mengen des reinen Getränkes 
wie des nicht gereinigten konnten gegeben werden; zwischen den Wirkungen 
beider war in diesem Falle ein Intensitätsunterschied nicht wahrzunehmen. 

Man kann demnach wohl, selbst bei grösster Vorsicht, auf Grund des 
vorliegenden Materials den Satz aussprechen: Für die stärkere deletäre 
Wirkung eines Spiritus yon 0*3 bis 0*5 Proc. Fusel (auf lOOProc. 
Alkohol berechnet) gegenüber einem völlig fuselfreien hat bis- 
her#weder die klinische Erfahrung noch das Thierexperiment 
Beweise erbracht, die hier mitgetheilten Versuche lassen im 
Gegentheil mit Wahrscheinlichkeit annehmen, dass eine solche 
stärkere Wirkung nicht existirt. 

Wir haben vielmehr allen Grund zu der Annahme, dass es der Alkohol 
selbst ist, der, im Uebermaass genossen, für alle die Schädigungen des Orga¬ 
nismus verantwortlich gemacht werden muss, die wir unter der Bezeichnung 
des chronischen Alkoholismus zusammenfassen. 

Welcher Art diese Schädigungen sind, kann in dieser nur ein specielles 
Thema der ganzen Frage behandelnden Arbeit natürlich nicht des Breiteren 
auseinander gesetzt werden. Nur so viel sei für die nicht medicinischen 
Leser dieser Zeitschrift, die dem betreffenden Gegenstände bisher noch ferner 
stehen, bemerkt: Es ist durch die Erfahrung festgestellt, dass eine Reihe 
von Organveränderungen, chronischer Magenkatarrh, Fett- und Schrumpfleber, 
chronische Nierenentzündung, Sclerose des Arteriensystems u. a. durch Alkohol¬ 
missbrauch hervorgerufen werden können; dasselbe gilt von nervösen, haupt¬ 
sächlich unter dem Bilde der multiplen Nervenentzündung verlaufenden 
Krankheiten, von der Epilepsie, von Geisteskrankheiten, nicht nur dem acuten, 
wie man längst weiss, durch Alkohol erzeugten Delirium tremens, sondern 
auch von chronischen Seelenstörungen. Es muss hier endlich der statistisch 
nachgewiesene Einfluss des Alkoholmissbrauchs auf Selbstmorde und Ver¬ 
brechen und die Thatsache erwähnt werden, dass seine krankheitserzeugende 
Wirkung auch noch auf die Nachkommenschaft des Trinkers sich erstreckt 
und körperliche wie geistige Degeneration derselben bewirken kann. 

Nun ist seit geraumer Zeit an vielen Orten die Thatsache constatirt 
worden, dass die durch den Alkoholismus bedingten Schädigungen in un¬ 
heimlicher Weise zunehmen. Ist es auch vor Allem im hohen Norden, wo 
dieses Wachsthum am stärksten hervorgetreten ist , so zeigen es doch auch 
in erheblichster Weise die Länder Mitteleuropas. Um nur eine, wohl die 


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428 


Dr. Fritz Strassmann, 

jüngste, diese Frage streifende Veröffentlichung anzuführen, so hat Garnier, 
der Director des Irrenasyls beim Pariser Polizeipräsidium, nachweisen können, 
dass dort innerhalb von 15 Jahren die Zahl der alkoholistischen Irren sich 
verdoppelt hat. (Annales d’hygiene 1890, Nr. 1.) 

Mit dem Wachsthum des Uebels und mit seiner Erkenntniss hat nun 
auch, allenthalben der Widerstand gegen dasselbe sich zu regen begonnen. 
Wo es die heftigsten Verwüstungen bewirkte, in Schweden, wo ein ganzes 
ruhmreiches Volk der Alkoholvergiftung elend zu erliegen drohte, hat man 
auch die ersten energischen Maassregeln ergriffen und ein strenges, die Ge¬ 
legenheit zum Branntweinconsum ausserordentlich beschränkendes Schank- 
systera, das sogenannte Gothenburger System, eingeführt. Norwegen folgte; 
in beiden Ländern ist der Verbrauch seitdem ausserordentlich zurück¬ 
gegangen, auf Vs i n Schweden, auf x /i in Norwegen. Mit gleicher Absicht 
und ähnlichem Erfolge haben die Niederlande ein etwas anderes System 
adoptirt. Kein Parteiunterschied hat sich in allen drei Ländern bei der 
Annahme dieser wahrhaft sanitären Maassregeln geltend gemacht. Die in 
den Kreisen der deutschen Mässigkeitsbewegung gehegte Erwartung, dass 
auch das Deutsche Reich in ähnlicher Weise vorgelien möge, wird hoffent¬ 
lich bald in Erfüllung gfehen. 

Dass derartige Restrictionsmaassregeln allein den Erfolg verbürgen, 
ist nie behauptet worden. Allseitig hat man daneben eine lebhafte, belehrende 
Agitation und eine Reihe positiver Maassregelu erstrebt, die von Niemandem 
besser zusammengefasst worden sind, als von dem Referenten über diese 
Frage auf dem Wiener internationalen Hygienecongresse, von Guillaume 
(Neuchätel, ref. im Centralblatt für allgemeine Gesundheitspflege VII, S. 47). 
Hier Anden sich in ausgedehntester Weise alle Punkte berührt, die als in- 
directe Ursachen des Alkoholmissbrauchs im Volke angesehen werden können, 
Mängel der Erziehung, des Unterrichts, der socialen Einrichtungen für die 
Arbeiterwelt, alle Abhülfsmaassregeln dagegen, die wieder als indirecte 
Hülfsmittel im Kampfe gegen das grosse Volksübel betrachtet werden können, 
von den Schulsparcassen und Jugendbibliotheken und Hauswirthschafls- 
schulen für Mädchen bis zu den Arbeitsvermittelungsbüreaus und den 
schnapsfreien Volksvergnügungslocalen. 

So kurz und wenig erschöpfend die vorstehenden Notizen über den 
Stand der Alkoholfrage sein konnten, sie dürften zur Genüge zeigen, eine 
wie umfassende und schwierige Aufgabe die Bekämpfung des chronischen 
Alkoholismus darstellt. Sollen die in dieser Richtung gemachten An¬ 
strengungen in der That von Erfolg begleitet sein, so wird es der vollstän¬ 
digsten Concentration aller verfügbaren Kräfte bedürfen, jede Zersplitterung 
derselben, jede Ablenkung auf Bahnen, die nicht zum Ziele führen können, 
muss sorgfältig vermieden werden. 

Von diesem Gesichtspunkte aus dürfen meine Untersuchungen vielleicht 
eine gewisse Berechtigung beanspruchen. 

Liest man die Mittheilungen mancher französischer Autoren, so gewinnt 
man fast den Eindruck, als handele es sich nur darum, einen absolut 
reinen Alkohol herzustellen und die Frage der Trunksucht wäre im Wesent¬ 
lichen gelöst. 


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420 


Verunreinigungen des Trinkbranntweins. 

Ein solcher Standpunkt scheint mir eine ebenso bedenkliche Einseitig¬ 
keit darzustellen, als wenn, wie es von anderer Seite geschieht, alles Heil 
im Kampfe gegen den Alkoholismus von dem Ersatz des Branntweins durch 
Wein und Bier erwartet wird. 

Dass beide Anschauungen bis zu einem gewissen Grade berechtigt sind, 
will ich keineswegs bestreiten. Für die ganz besondere Schädlichkeit stark 
fuselhaltiger Branntweine habe ich ja in meiner ersten Arbeit selbst neue 
Belege beigebracht, und ebenso wenig bezweifle ich, dass die Einführung 
leichter Wein- und Biersorten an Stelle des Branntweins vielfach Nutzen 
bringen mag. 

Aber wenn Mendel 1 ) sagt: „Polizeili6he Bevormundung und Beschrän¬ 
kung der Concessionen für Branntweinausschank haben nicht viel Erfolg 
aufzuweisen“ — die skandinavische Mässigkeitsgesetzgebung und ihre Er¬ 
folge scheinen dem ausgezeichneten Psychiater unbekannt geblieben zu 
sein —, „dagegen hat sich als das beste Mittel gegen den Branntwein die 
Verdrängung desselben durch andere spirituöse Getränke, unter denen vor 
Allem das Bier hervorzuheben ist, erwiesen und in der mehr und mehr zu¬ 
nehmenden Ausbreitung des Genusses dieses Getränkes besonders durch 
eine möglichst billige Herstellung desselben liegt die Hauptwaffe gegen den 
Branntwein“, so sei es gestattet, dem gegenüber folgende Thatsache an¬ 
zuführen 2 ). 

In die sämmtlichen Classen der Bevölkerung offen stehende, von Forel 
begründete Trinkerheilstätte zu Ellikon bei Zürich wurden in den ersten 
drei Quartalen 1889 34 Patienten aufgenommen. Von diesen war die Ur¬ 
sache der Trunksucht in acht Fällen Wein allein, in acht Wein und Bier, 
in vier Schnaps, Wein, Bier und Most, in zwei Bier allein, in zwei Most 
allein, in zwei Wein und Most, in zwei Fällen Bier und feine Liqueure, in 
zwei Wein und feine Liqueure, in einem Falle Schnaps und Most, in einem 
Schnaps allein, in einem Bier und Schnaps, in einem Dennler-Bitter allein. 

Also 12 Fälle von Trunksucht bei ungünstigster Berechnung in Folge 
von Branntwein gegen 22 durch Wein und Bier. Ich glaube, die Sprache 
dieser Zahlen ist beredt genug. 

*) Artikel: Delirium tremens, Eulenburg’.s Real-Enevklopädie V, 1886. 

2 ) Mittheilungen des Deutschen Vereins gegen den Missbrauch geistiger Getränke, 1889, 
Novemberheft. 


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430 


Dr. med. Marx, 


Die gesnndheitspolizeiliche Ueberwachung 
des Verkehrs mit Milch. 

Von Dr. med. Marx (Erwitte). 


Die sanitätspolizeiliche Ueberwachung des Verkehrs mit Milch erstreckt 
sich in der Regel nur auf den Verkehr mit Kuhmilch, neben dem Fleische 
das wichtigste Nahrungsmittel, das wir dem Thierreiche entnehmen. 

Für eine Bevölkerungsclasse des Staates, für die Kinderwelt, ist Milch 
das einzige Nahrungsmittel im ersten Lebensjahre. Berücksichtigt man, 
wie selbst in ländlichen Kreisen, nach ärztlicher Erfahrung, das Selbststillen 
der Mütter abnimmt, wie ferner die Kinderernährung durch Surrogate der 
Muttermilch, die verschiedenen Kindermehle, auf die Dauer nicht der Be¬ 
nutzung der Kuhmilch entrathen kann, dass die Milch für Kranke ein wich¬ 
tiges, oft das einzige Nahrungsmittel ist, so liegt es auf der Hand, dass die 
Milch ein wichtiges Substrat der öffentlichen Gesundheit ist, mit der sich 
zu beschäftigen die Sanitätspolizei allen Grund hat. 

Wenn auch eben gesagt wurde, dass die Milch des Verkehrs, und damit 
das Object der sanitätspolizeilichen Controle die Kuhmilch ist, so darf die 
Bedeutung der Ziegenmilch für das Volks wohl und die Gesundheit der 
arbeitenden Classen nicht unterschätzt werden. 

Pappenheim (Handbuch der Sanitätspolizei, 2. Aufl. Berlin, 1870, 
S. 444) äussert sich über die beiden genannten Milcharten folgender- 
maassen: „Während die Kuhmilch sehr gewöhnlich als Milch, Butter und 
Käse auch aus dem Nährorte der Kuh exportirt wird, bleibt die Milch der 
Ziege der Regel nach, wo sie ermolken wird.“ 

Mit diesem Ausspruche, der sich auf die Erfahrung des täglichen Le¬ 
bens stützt, ist gleich gesagt, dass die Ziegenmilch kein Object des Verkehrs 
abgiebt, daher auch in dem hier in Rede stehenden Sinne keiner sanitäts¬ 
polizeilichen Ueberwachung unterliegen kann. 

Eine Ausnahme hiervon empfiehlt sich nur in den Staaten, in denen die 
Ziegenmilch auch eine Handelswaare ist, wie z. B. in Italien. Hier sind 
mehrfach Massenerkrankungen, die durch Ziegenmilch verursacht waren, 
beobachtet. Eine derartige Beobachtung ist nachstehende: 

„Unlängst ist von Ratti bei Gelegenheit einer im Borgo Rioni zu Rom 
nach dem Genüsse von Ziegenmilch zur Beobachtung gelangten Massen¬ 
erkrankung beziehungsweise Vergiftung bewiesen worden, dass das Col- 
chicin durch die Milchdrüsen eliminirt werden kann. Zugleich musste mit 
hoher Wahrscheinlichkeit angenommen werden, dass der Gehalt der frag¬ 
lichen Milch an Colchicin die Ursache jener Erkrankungen, .welche unter 
den Symptomen der Cholerine, zum Theil auch der Cholera, in die Erschei- 


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Gesundheitspolizeiliche Ueberwachung des Verkehrs mit Milch. 431 

nung traten, abgegeben hatte. Colchicin wurde auch in den von den Pa¬ 
tienten erbrochenen Massen aufgefunden.“ 

Bemerkenswerth ist, dass die Ziegen, deren Milch so nachtheilige 
Eigenschaften hatte erkennen lassen, nach der Aufnahme des mit Colchicin 
vermengten Futters vollkommen gesund geblieben waren. 

Die Bedeutung der Ziegenmilch für das Volks wohl erhellt daraus, dass 
die kleinen Handwerker, die Tagelöhner, die Fabrikarbeiter, sobald sie nur 
einigermaassen günstig situirt sind, eine oder mehrere Ziegen halten. 

In Arnsberg z. B. trieb vor 20 Jahren täglich ein Ziegenhirt eine 
Heerde von mehreren Hunderten dieser Thiere zur Weide, die Eigenthümer 
der Ziegen waren die „kleinen Leute“. In Warstein mit seiner Arbeiter¬ 
bevölkerung besteht diese Einrichtung noch heute. Es kommt hierbei in 
Betracht, dass die Ziege kein grosses Anlagecapital erfordert, leicht zu er¬ 
nähren ist und wenigen Krankheiten unterliegt. 

„Die Ziege ist als Nahrungsspender so wichtig, dass die dürftigen 
Classen, wenn es von keiner anderen Seite geschieht, von uns darauf auf¬ 
merksam gemacht werden müssen, Ziegen zu halten.“ (Pappenheim 1. c. 
S. 445.) 

Die sanitätspolizeiliche Ueberwachung des Verkehrs mit Milch ver¬ 
folgt den Zweck, dass dem Consumenten nur gute, unverdorbene Waare 
geliefert werde, die seine Gesundheit nicht schädigt, und dass ihm ferner 
keine minderwerthige, verfälschte Milch für vollwerthig verkauft werde. 

Dass sie eine nothwendige Maassregel im Interesse der öffentlichen 
Gesundheitspflege ist, erhellt aus Folgendem: 

In Basel waren von 175 Proben in die Stadt gebrachter Milch, welche 
in den Jahren 1865 und 1866 unter Leitung von Prof. Goppelsröder 
untersucht wurden, nur 18 Proc. unverfälscht, alle übrigen mehr oder 
weniger gewässert oder entrahmt, und in nicht wenigen Fällen betrug der 
Wasserzusatz 20 bis 40 Procent. 

Aus London berichtet Alfred Wanklyn, städtischer Chemiker zur 
Prüfung der Nahrungsmittel, in seinem 1874 erschienenen Werkchen über 
Milchanalyse, dass er die Milch aus allen Londoner Arbeitshäusern bis 
auf eins untersuchte, und von den 65 Proben nur sechs ganz normal, alle 
übrigen mehr oder weniger verfälscht gefunden habe. Aehnlich lauten die 
Berichte aus allen Orten, wo regelmässige Milchuntersuchungen gemacht 
werden. 

Dem Geldwerthe nach berechnet sich das Nahrungsmittel, welches auf 
diese Weise der Bevölkerung einer grösseren Stadt, und zwar hauptsächlich 
dem ärmeren und arbeitenden Theile, entzogen wird, auf Tausende und 
Hunderttausende. (Ueber Nutzen und Einrichtung der Milchcontrole in 
Städten, von Dr. Heuser, Barmen. Deutsche Vierteljahrsschrift für öffent¬ 
liche Gesundheitspflege, IX. Band, 1877, S. 43 ff.) 

Nachdem dann Heuser noch angeführt hat, dass die Milchcontrole in 
einer ganzen Anzahl grosser Städte nur lässig und unvollkommen betrieben 
wird, wegen des mangelnden Verständnisses der städtischen Behörden für 
diesen wichtigen Zweig der öffentlichen Gesundheitspflege, und wegen der 
zu bewältigenden sachlichen Schwierigkeiten, auch die Unmöglichkeit be¬ 
rührt hat, den Milchhandel zu concentriren, wie das beim Fleische mit 


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432 Dr. med. Marx, 

Hülfe von Schlachthäusern erreichbar ist, stellt er für die Ausführung der 
Milchcontrole nachstehende Aufgaben hin: 

„Man ist daher auf einzelne unvermuthet vorgenommene Revisionen 
angewiesen, und der Nutzen der Controle ist in erster Linie abhängig von 
der Häufigkeit, mit welcher diese Revisionen vorgenommen werden, und in 
zweiter von der Zweckmässigkeit des dabei geübten Verfahrens.“ 

Ueber die Verbreitung der Milchfalschung und die daraus resultirende 
NothWendigkeit der polizeilichen Controle führt J. Feser (Die polizeiliche 
Controle der Marktmilch, zwei Vorträge, Leipzig 1878, S. 7) noch Folgen¬ 
des an, nachdem er die vorhin angeführten Zahlen aus Basel und London 
genannt hat: 

„Die Vossische Zeitung enthielt am 17. Juni 1877 eine amtliche Notiz 
aus Köln, nach welcher bei einer stattgehabten Untersuchung der in diese 
Stadt gebrachten Milchvorräthe nicht weniger als 525 Liter als verfälscht 
anerkannt wurden. Von dieser bedeutenden Quantität waren 134 Liter 
zur Hälfte, 391 Liter sogar bis zu 3 4 mit Wasser gemischt.“ 

4n München fanden sich nach demselben Autor im Jahre 1877 auf 
18 355 vorgenommene Untersuchungen 97 Milchfälschungen vor. 

In Paris war im Jahre 1871 die durch die Eisenbahn in die Stadt ge¬ 
brachte Milch zu 44Proc. verfälscht, 1872 verminderte sich das Fälschunga- 
verhältniss auf 34 Proc.; 1873 auf 16 Proc. 

Von der Nothwendigkeit der Controle der Marktmilch überzeugt , trat 
die Reichsregierung der Frage näher, ob der genannte Verkehr auf Grund 
des Nahrungsmittelgesetzes vom 14. März 1879 einer einheitlichen Rege¬ 
lung für den Umfang des Reichsgebietes zu unterwerfen sei. 

Im Erlasse königl. preuss. Ministeriums vom 28. Januar 1884, betref¬ 
fend den Verkehr mit Milch, wird ausgeführt, dass diese einheitliche Rege¬ 
lung des Milchverkehrs unausführbar sei, der Herr Reichskanzler daher von 
dem Plane Abstand genommen habe. Es wird dann in demselben Erlasse 
des Weiteren ausgeführt, dass eine einheitliche Regelung des Milchverkehrs 
sich nicht für das Gebiet des Preussischen Staates empfehle, diese Materie 
vielmehr den Bezirksregierungen je für ihren Kreis zu ordnen zu überlassen 
sei. Bei der Abfassung derartiger Polizeiverordnungen sollen die allge¬ 
meinen Gesichtspunkte, die in dem Anhang zum angezogenen Ministerial¬ 
erlass aufgestellt sind, zweckentsprechende Berücksichtigung finden. 

Für den Bundesstaat Bayern regelt der Erlass königl. bayerschen 
Staateministeriums vom 20. Juli 1887 den Milchverkehr. Für die Reichs¬ 
hauptstadt Berlin besteht die Polizeiverordnung vom 6. Juli 1887, betreffend 
denVerkehr mit Milch, sowie die Ausführungsanweisung hierzu vom 19. De- 
cember 1887. Ausserdem bestehen entsprechende Polizeiverordnungen für 
die meisten grossen Städte des Reiches, wie Leipzig u. a. 

Nach den angezogenen Verordnungen beginnt die sanitätspolizeiliche 
Ueberwachung des Verkehrs mit Milch mit der Productionsstelle dieses 
Nahrungsmittels, d. i. der Kuh und der Behandlung und Aufbewah¬ 
rung der Milch seitens des Producenten, setzt sich fort auf den 
Transport der Waare zum Markte oder Milchhändler in der Stadt, 
und erstreckt sich endlich auf die zum Verkauf feilgeboiene Waare 
auf dem Markte. 


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Gesundheitspolizeiliche Ueberwachung des Verkehrs mit Milch. 433 

Die Maassnahmen der Sanitätspolizei bei Ausübung der Milchcontrole 
stützen sich auf Beobachtungen aus dem Gebiete der Veterinärmedicin, auf 
solche aus der Pathologie des Menschen und auf Lehren der Hygiene, sowie 
bei Controle der Marktmilch auf chemisch-physikalische Thatsachen. 

Die Kuh als Milchspenderin erregt das gesundheitspolizeiliche 
Interesse durch die ihr zu Theil werdende Nahrung und Pflege seitens 
des Besitzers, des Milchproducenten, sodann durch etwaige Krankheiten, 
die die producirte Milch gesundheitsschädlich für den Menschen machen. 

Unter den Krankheiten, die eine sanitätspolizeiliche Beanstandung 
der Milch nothwendig machen, sind solche zu unterscheiden, die die Milch 
selber betreffen — die sogenannten Milchfehler — und solche Krank¬ 
heiten des Thieres, die den Genuss der von demselben stammenden 
Milch durch mögliche Krankheitsübertragung für den Menschen gesund¬ 
heitsschädlich machen. 

Von einem ausserordentlich weittragenden Einfluss auf die Qualität 
der Milch ist die Nahrung der Kuh. Es ist zum mindesten ein 
schwer wiegender Irrthum und Mangel an Beobachtung über die Vorgänge 
im landwirtschaftlichen Betriebe, wenn man, sich bloss auf physiologische 
Raisonnements stützend, eine fast völlige Unabhängigkeit der Milch- 
heschaffenheit von der Nahrung lehrt, da ein wichtiger Theil der Milch- 
bestandtheile aus einem directen Zerfall der Drüsensubstanz des Euters 
hervorgeht. 

Thiere, die der Milchproduction dienen, müssen ein gehaltreiches Futter 
bekommen. Es ist besonders Werth darauf zu legen, dass die Eiweisskörper 
in genügender Menge in der Nahrung vorhanden sind. 

„Nur ein reichlich mit Eiweiss gespeistes Euter besitzt eine grosse 
Leistungsfähigkeit und liefert eine gute Milch. Bei armer Fütterung hin¬ 
gegen sinkt der Gehalt an Fett und Trockensubstanz unter die für gute 
Marktmilch statthaften Minimal werte.“ (Dr. Schmidt-Mülheim: Ueber 
die Aufgaben der Veterinärmedicin auf dem Gebiete der Milchhygiene, 
Archiv für animalische Nahrungsmittelkunde, IV. Band, 2, S. 20.) 

Bei der Ernährung der Milchkuh ist zu unterscheiden zwischen Weide- 
gang und Stallfütterung. 

Die naturgemässeste Ernährung der Kuh findet in Deutschland in den 
Gegenden, wo gute Milch producirt wird, vom Mai bis Ende October durch 
Weidegang statt, so in den durch ihre Rindviehzucht und Leistungen im 
Molkereibetriebe berühmten Districten von Ostfriesland und Holstein, in 
den Weiden des Niederrheins, der Lippe, der Ruhr, in Süddeutschland, in 
Tirol und der Schweiz auf den Almen. 

„Die naturgemässe Nahrung des Rindes bilden Gräser und Futter¬ 
kräuter in frischem Zustande, und lediglich die klimatischen Verhältnisse 
unserer Breiten haben dahin geführt, einen Theil des Futters trocken zu 
verabfolgen.“ (Schmi dt-Mülheim 1. c., S. 22.) 

Es ist Aufgabe der landwirtschaftlichen Vereine, zunächst durch Be¬ 
lehrung in diesem Punkte zu wirken und den einzelnen Milchviehbesitzern 
die Schädigungen vorzuführen, die ihnen durch schlechte Weiden erwachsen, 
indem sie minderwertiges Vieh ziehen, das dann auch weiterhin schlechte 
Milch liefert. Segensreich hat in dieser Beziehung im westphälischen Sauer- 

Yiertelj&hroschrift für 0 eaundheitapflege, 1890. 28 


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434 


Dr. med. Marx, 

lande und am Haarstrange, wo von Natur gute Weiden fehlen, die Ein¬ 
führung des Wagner’sehen Futterbaues gewirkt. ^ 

Wo in der Weide directe Schädlichkeiten für das Milchvieh und damit 
für die producirte Milch liegen, ist ein Angriffspunkt für die Sanitätspolizei 
vorhanden. Es lehrt dies die Polizeiverordnung der königl. Regierung zu 
Arnsberg vom 9. Januar 1883, Amtsblatt S. 22. §. 1 dieser Verordnung 

lautet: Die Eigenthümer, Nutzniesser oder Pächter von Wiesen und Weiden 
sind verpflichtet, Maassregeln zur Verhütung und Vertilgung der Herbst¬ 
zeitlose zu treffen, insoweit durch häufiges Auftreten dieser Pflanze ein 
erheblicher Schaden zu befürchten ist. 

Die Rinder sind gegen die Wirkungen des giftigen Princips der Herbst¬ 
zeitlose bekanntlich sehr empfindlich. Ausserdem ist die von den Thieren 
gelieferte Milch in hohem Grade gesundheitsschädlich, besonders für kleine 
Kinder. 

Da Colchicum autumnale auf Wiesen überall in Deutschland und der 
Schweiz vorkommt — besonders zahlreich habe ich die Pflanze auch im 
Herbst 1870 beim Marsche durch die Eifel auf den dortigen Wiesen ge¬ 
sehen —, so dürfte es im sanitätspolizeilichen Interesse angebracht erschei¬ 
nen, die Maassregeln zur Vertilgung dieser Pflanze zu allgemeiner Geltung 
zu bringen. 

Eine andere Pflanze, die in ihren Spielarten vielfach auf feuchten 
Weiden wächst und einen nicht zu verkennenden Einfluss auf die Be¬ 
schaffenheit der Milch der Weidekühe ausübt, ist der Hahnenfuss, besonders 
Ranunculus acris. 

Leunis charakterisirt die Hahnenfuss arten folgendermaassen: „Scharfe, 
mehr oder weniger giftige, blasenziehende Kräuter, durchs Trockene ihre 
Schärfe und Giftigkeit verlierend und dann unterm Heu den Thieren un¬ 
schädlich“ ; im Gegensatz zu Colchicum autumnale, die auch getrocknet im 
Heu sehr giftig wirkt. 

Eine eigene Beobachtung möge dieses erläutern. Auf einem benach¬ 
barten Gute, das circa 20 Milchkühe hat, erhielt mehrere Jahre nach ein¬ 
ander die Milch einige Wochen nach Beginn des Weideganges — Ende Mai — 
einen bitteren Geschmack. Die Butter konnte schlecht gewonnen werden. 
Die Abnehmer der Butter in Essen machten Aussetzungen an der Waare. 
Eiu Rundgang durch die Weide, die in vier Abschnitte getheilt war, ergab 
auf dem gerade zu der Zeit vom Vieh begangenen Theile, der tiefliegend 
und feucht war, das massenhafte Vorhandensein von Ranunculus acris. Eine 
Nachfrage bei einem Mitgliede der landwirtschaftlichen Versuchsstation zu 
Münster ergab, dass die Ursache der schlechten Beschaffenheit von Milch 
und Butter im Futter der Thiere zu suchen sei, und die genannte über¬ 
sandte Pflanze wahrscheinlich die Ursache dafür abgebe. Ausstechen der 
Wurzeln, Trockenlegung und entsprechende Düngung wurden als Abhülfe 
empfohlen. 

Wenn hier eine Abhülfe mehr durch Belehrung zu erwarten ist, hat 
die Sanitätspolizei bei einem anderen Theile von Weiden, die von Milchvieh 
begangen werden, die Aufgabe, energisch einzugreifen. 

In Gegenden mit Hüttenbetrieb kann es leicht Vorkommen, dass gif¬ 
tige Metalle in die Pflanzen übergehen oder auf denselben haften 


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Gesundheitspolizeiliche Ueberwachung des Verkehrs mit Milch. 435 

bleiben. Die Pflanzen werden vom Milchvieh abgeweidet. Ehe die Thiere 
aber an einer chronischen Metallvergiftung erkranken und dadurch die Auf¬ 
merksamkeit auf die vorhandene Schädlichkeit gelenkt wird, kann das Gift 
schon längere Zeit in das Secret des Euters übergegangen sein und Gesund¬ 
heitsschädigungen beim Menschen, besonders in der Kinderwelt, bewirkt 
haben. 

Interessant und belehrend sind in dieser Beziehung die Beobachtungen 
von Taylor (S. A. Die Gifte in gerichtlich medicinischer Beziehung, 2. Aufl., 
übersetzt von Dr. R. Seydeler, Köln 1863, S. 444 ff.). 

In einem Process, der wegen Vergiftung von Weidevieh gegen den 
Besitzer eines Werkes, das Blei verarbeitete, angestrengt war, untersuchte 
Taylor den Boden, das Gras und Wasser auf den Feldern, wo Thiere ver¬ 
giftet waren. Das Resultat war, dass der Boden einiger Felder, auf denen 
das Vieh geweidet hatte, aus verwitterter Schlacke alter Bleiwerke bestand, 
mit der oberflächlich Dammerde lose vermischt war. Die Menge des Bleies: 
Mischungen von kieselsaurem und kohlensaurem Bleioxyd, schwankte zwischen 
1*6 bis 2*4 Proc. Der ganze auf diesen Feldern befindliche Graswuchs, be¬ 
stehend aus Gräsern, Unkraut, Pfriemenkraut, Disteln und Sträuchern, lieferte, 
trotzdem sein Wachsthum nicht gelitten hatte, im Aschenrückstande eine 
Menge Blei. 

In Anbetracht, dass es eine wichtige und ungewöhnliche Frage war, 
zu bestimmen, ob Pflanzen aus einem bleihaltigen Boden Blei aufnehmen 
und so das Futter des Weideviehs giftig machen, nahm Taylor Erde von 
vier verdächtigen Feldern. Es wurden in diese vier Proben Senf und 
Kresse gesäet, ebenso zur Gegenprobe in gewöhnliche Dammerde, die blei¬ 
frei war. Nach circa acht Tagen wurden die aufgegangenen jungen Pflan¬ 
zen abgeschnitten und einer chemischen Untersuchung unterworfen. Die 
vegetabilische Masse wurde getrocknet, verbrannt und in der Asche eine 
nachweisbare Menge Blei gefunden. Die Asche der Pflanzen, die in der 
Gartenerde gewachsen waren, erwies sich als bleifrei. Auf diese Weise war 
folgerichtig bewiesen, dass Pflanzen auf bleihaltigem Boden Blei in ihre 
Gewebe aufnehmen. 

Dass Blei in die Milch übergeht, ist nach den Untersuchungen und 
Beobachtungen von Gerl ach, von Gorup-Bes anez und Feser erwiesen. 
Von den Arsenikalien haben nach Zorn schon Orfila, Dünger und 
Flandin den Uebergang ins Blut, in die Secrete und Excrete des thieri- 
schen Organismus nachgewiesen. 

In Gegenden mit Hüttenbetrieb, in dem arsenhaltige Erze verarbeitet 
werden, führen die Thiere durch Verzehren der von dem natürlich gleich¬ 
falls arsenhaltigen Hüttenrauch befallenen Futtergewächse ihrem Organis¬ 
mus unaufhörlich ansehnliche Quantitäten dieses metallischen Giftes ein 
und erkranken hiernach an chronischer Arsenikvergiftung. 

Hiernach kann es keinem Zweifel unterliegen, dass die Milch von 
Thieren, die in der Nähe von Hüttenwerken oder auf metallisch verunrei¬ 
nigtem Boden weiden, Gefahren für die menschliche Gesundheit birgt. 

Man soll daher die Vergiftung der Weiden in der Nähe von Hütten¬ 
werken durch zweckentsprechende Anordnungen zu verhüten suchen. Vor¬ 
sichtshalber würde auch auf die Gefahr für das Weidevieh aufmerksam zu 

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436 


Dr. med. Marx, 

machen sein. Sicher aber ist die Milch, die von solchem Vieh 
stammt, das der Gefahr einer chronischen Metallvergiftung 
beim Weidegange ausgesetzt ist, vom Verkehr auszuschliessen. 

Von geringerer sanitätspolizeilicher Bedeutung sind die Eigenschaften 
der Milch, die sie nach dem Verzehren gewisser Pflanzen seitens des Milch¬ 
viehs annimmt und die der Milch einen fremden Geschmack oder eine von 
der Norm abweichende Farbe verleihen. Es soll damit aber nicht gesagt 
sein, dass solche Milch den Anforderungen entspricht, die an eine zulässige 
Marktwaare gestellt werden müssen. 

Nach dem Verzehren von Galiumarten nimmt die Milch eine gelbrothe, 
nach der Aufnahme von Rubia tinctorum eine rothe Farbe an. Die Allium- 
arten — Allium cepa, Allium sativum, Allium porrum — theilen der Milch 
einen Lauchgeruch und ihren specifischen Geschmack mit. Nach dem Ver¬ 
füttern der Artischoke (Cynara scolymus), verschiedener Distelarten, von 
Rainfarn (Tanacetum vulgare), den Blättern und Knollen der Stoppel- oder 
Herbstrübe nehmen Milch und Butter einen bitteren Geschmack an. 

Milch, die in ausgesprochenem Maasse diese Veränderungen für die 
Sinne zeigt, ist als minderwerthig zu bezeichnen oder ganz vom Markt¬ 
verkehr auszuschliessen. 

Nach Beendigung des Weideganges für das Milchvieh tritt im Herbst 
die Stallfütterung an seine Stelle für die Dauer der Wintermonate. 

Die Vegetabilien werden in getrocknetem Zustande gereicht, nebst 
Mehl, Kleie und verschiedenen Abfallstoffen des landwirthschaftlicheu Be¬ 
triebes in Verbindung mit sogenanntem Kraftfutter. Die Stallfütterung ist 
von einschneidender Bedeutung für die gesundheitliche Beschaffenheit der 
Milch. 

Der Hauptfehler, der bei der Stallfütterung begangen wird, ist das 
Verabreichen der billigen Abfallstoffe und der Futtersurrogate. Die ge¬ 
lieferte Milch und die aus derselben hergestellten Molkereiproducte sind 
von einer geringeren Qualität. 

Eines der verbreitetsten Futtermittel im landwirthschaftlichen Betriebe 
ist die Kartoffelschlempe. In manchen Gegenden Deutschlands basirt 
die ganze Viehhaltung auf Verwendung der Schlempe. 

Bei Schlempefütterung bilden sich im Harn der Kühe reizende Sub¬ 
stanzen, die bei längerer Einwirkung auf die Fussenden der Thiere einen 
entzündlichen Hautausschlag, die sogenannte „Schlempemauke“, hervorrufen. 
Die gleichen reizenden Substanzen treten nun auch in die Milch über, da 
das Euter nicht bloss ein Secretions-, sondern auch in hohem Maasse ein 
Excretionsorgan ist. In Folge dieses Uebertrittes ist die bei Schlempe- 
fütterung gewonnene Milch für Kälber giftig, so dass diese eingehen. 

Kinder erkranken nach dem Genuss von Schlempemilch an schweren 
Magen-und Darmkatarrhen; nach Henniger auch an Wundsein und Nässen 
in den Hautfalten, namentlich in der Scrotal - Schenkelfalte. Diese Erschei¬ 
nungen dürften ein Analogon der Schlempemauke beim Thiere darstellen. 

Henniger beobachtete eine andere Art der Uebertragung der Schlempe¬ 
mauke auf den Menschen. Ein Sohn des Besitzers einer an Schlemperoauke 
erkrankten Kuh, der das Melken derselben besorgte, erkrankte vier Tage 
nach dem Auftreten der Krankheit bei dem Thiere an einer Entzündung des 


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Gesundheitspolizeiliche Ueberwachung des Verkehrs mit Milch. 437 

linken Daumens, auf welchem sich rundliche Bläschen bildeten. Eine Lymph- 
angitis aufwärts bis zu den Achseldrüsen war die Folge. Andere Körper- 
theile erkrankten später in ähnlicher Art. Der linke Zeigefinger hatte eine 
kleine Wunde gehabt, die Henniger für die Eingangspforte des Virus hält. 
(Deutsche Vierteljahrsschrift für öffentl. Gesundheitspflege, XX. Band, Sup¬ 
plement, S. 82 und Thiermedicinische Rundschau 1887, 11, S. 143.) 

Von ähnlicher ungünstiger Wirkung auf den Organismus der Milch¬ 
kühe und damit der producirten Milch sind die Rückstände der 
Zuckerrübenfabrikation, namentlich dann, wenn die Thiere zu viel 
davon bekommen, oder kein entsprechendes Quantum Trockenfutter (Spreu, 
Häcksel, Heu) zugegeben wird. Es sind die Rübenschnitzel und die 
Melasse, die hier in Betracht kommen. In beiden Rückständen sind erheb¬ 
liche Mengen Kalisalze enthalten, die nach dem Verfüttern in die Milch 
übertreten und weiterhin Gesundheitsschädigungen beim Consumenten der¬ 
selben herbeiführen können. 

Endlich sind-noch die Rückstände der Oelfabrikation in ihrer Be¬ 
ziehung zur Milchproduction zu erwähnen. Dieselben finden als sogenannte 
Kraftfuttermittel vielfache Verwendung. 

Ein verbreitetes Kraftfutter ist Erdnusskuchen. Derselbe unter¬ 
liegt vielen Verfälschungen, wie die Berichte der landwirtschaftlichen 
Versuchsstationen ergeben. Nach Schmidt-Mülheim 1. c., S. 21 ist von 
zuverlässigen Beobachtern mitunter eine abführende Wirkung der Milch bei 
Kindern festgestellt, die von Kühen erzielt war, die mit Erdnusskuchen ge¬ 
füttert wurden. 

Bedenklicher noch erscheint die reichliche Fütterung von Raps- und 
Rübsenkuchen an Milchkühe. Diese Kuchen enthalten immer Bei¬ 
mengungen von Ackersenfsamen. In letzterem sind beträchtliche Mengen von 
Myrosin und Myronsäure enthalten, die den stechenden Geruch des.Senföls 
verbreiten. Nach der Verfütterung der genannten Oelkuchen nimmt die Milch 
einen bitteren, scharfen Beigeschmack an, als wenn sie ranzig wäre. Die Milch 
erzeugt bei Kälbern — und wahrscheinlich auch bei Kindern — Durchfalle. 

Auclv Baumwollen samenmehl ist ein beliebtes Futtermittel, welches 
wie der Erdnusskuchen vielfach verfälscht wird und schon desshalb einen 
ungünstigen Einfluss auf die Milch ausüben kann. Das unverfälschte Mehl 
ist leicht dem Verderben ausgesetzt. Die Milch nimmt, falls das Futter¬ 
mittel nicht von tadelloser Qualität ist, einen muffigen Geschmack an und 
verursacht Magen- und Darmkatarrhe, wie mir aus eigenen einschlägigen 
Beobachtungen bekannt geworden ist. 

Bei diesen Missständen, die die Stallfütterung für die Qualität der 
Milch involviren kann, mag es nicht Wunder nehmen, wenn Schmidt- 
Mülheim bei der Betrachtung der Stallfütterung in Beziehung zur Milch¬ 
production zu nachstehendem Ergebnisse gelangt: 

„Schon die Grundprincipien der modernen Fütterungsmethoden müssen 
vom hygienischen Standpunkte aus bekämpft werden und es muss gefordert 
werden, dass alle Futtermittel, welche schädliche animalische Stoffe, scharfe 
Substanzen, Fäulnissalkaloide, ätherische Oele, Bitterstoff oder dergl. in 
irgend nennenswerther Menge enthalten, von der Verwendung im Milch¬ 
stalle streng ausgeschlossen bleiben.“ 


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438 


Dr. med. Marx, 

Zur Vermeidung der ungünstigen Folgen, die die Stallfütterung beim 
Milch producirenden und Milch verkaufenden Landwirth leicht mit sich 
bringt, sind in grösseren Städten sogenannte Milchcuranstalten in Betrieb 
gesetzt worden, so in Aachen, Bonn, Crefeld, Düsseldorf, Elberfeld, Köln, 
Wiesbaden, Frankfurt a. M., Stuttgart, Berlin, Wien. 

In diesen Anstalten werden die Kühe von zuverlässiger Abstammung 
und Gesundheit unter sorgfältiger Pflege und unter günstigen Ernährungs¬ 
verhältnissen gehalten. Es wird überall nur Trockenfutter gereicht, und 
zwar pro Tag und Thier 22 bis 27 Pfund Heu, 10 bis 14 Pfund Ge¬ 
treidemehl und 1 bis 1 Va Loth Salz. Das Getränk ist überall reines Trink¬ 
wasser. Der Preis der Milch schwankt zwischen 30 und 60 Pfennige für 
das Liter. 

Nicht nur das Futter ist von Einfluss auf die producirte Milch beim 
Milchvieh, auch das den Thieren verabreichte Trinkwasser ist in dieser 
Hinsicht zu beachten. Gerade dem Trinkwasser der Milchkühe wird in der 
Regel die geringste Beachtung geschenkt. Auf dem Lande in kleinen 
Wirthschaften stillt das Milchvieh seinen Durst oft genug aus jeder Mist¬ 
pfütze, weil kein besseres Wasser von den Thieren erreicht werden kann. 

Zur Erläuterung möge nachstehende Notiz der deutschen allgemeinen 
Zeitung für Landwirthschaft (1889, 18) dienen: „Wie nothwendig gutes 
Trinkwasser den Hausthieren ist, hatte der Pächter eines grösseren Gutes 
des Siegkreises zu verzeichnen. 14 Die Kälberaufzucht auf diesem Gute war 
mit den allergrössten Schwierigkeiten verknüpft. Noch misslicher stand es 
mit den Molkereiproducten. Der Pächter schickte Milch und Butter an die 
chemische Versuchsstation zu Bonn und fügte auch das Wasser bei, das den 
Kühen als Trank diente. Die Versuchsstation theilte mit, dass das Wasser 
so viel Salpetersäure und salpetrige Säure enthalte, dass es weder für Men¬ 
schen noch Thiere benutzt werden dürfe. Die Brunnen, denen das Wasser 
entnommen wurde, lagen im Kuhstalle bezw. zwischen Kuhstall und Dünger¬ 
stätte. 

Den Brunnen, die den Bedarf an Trinkwasser für den Menschen lie¬ 
fern, wird mit Recht längst ein lebhaftes Interesse der Sanitätspolizei ent¬ 
gegen getragen. Dieselbe Ueberwachung des Trinkwassers ist den Brunnen 
in den Wirthschaften zu schenken, die Milch für den Verkehr liefern, 
sowohl mit Rücksicht auf die Qualität der vom Thierkörper producirten 
Milch, als auch mit Rücksicht darauf, dass schlechtes Wasser, das zum 
Spülen der Milchgefasse benutzt wird, diese und die darin aufbewahrte und 
transportirte Milch gesundheitsschädlich machen kann. Letzterer Umstand 
wird weiter uuten noch eingehender berührt werden müssen. 

Ausser der Ernährung der Milchkuh ist die ihr zu Theil wer¬ 
dende Pflege von Einfluss auf die gelieferte Milch. 

Es ist hier zunächst zu fordern, dass Milchvieh, dessen Milch in den 
Verkehr gebracht wird, in geräumigen und luftigen Ställen gehalten wird, 
wenn die Jahreszeit den Weidegang verbietet. Der Stallboden soll un¬ 
durchlässig sein. Ein besonderes Augenmerk ist auf Reinlichkeit im Stalle 
zu richten. Die Excremente der Thiere müssen durch reichliches Streu¬ 
material aufgefangen, der angesammelte Dünger täglich aus dem Stalle 
entfernt werden. 


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Gesundheitspolizeiliche Ueberwachung des Verkehrs mit Milch. 439 

Als Streumaterial wendet der Besitzer gewöhnlich das Stroh seiner 
Cerealien an. In stroharmen Jahren und Wirthschaften wird mit Vortheil 
von der Torfstreu ausgedehnter Gebrauch gemacht. Durch dieselbe wer¬ 
den die Excremente, besonders auch der Harn, sehr gut aufgesaugt und den 
Thieren ist ein reinliches Lager gewährt. 

Gute Einstreu und geräumige Stallungen tragen neben entsprechender 
Lüftung zur guten Beschaffenheit der Stallluft bei. Je dunstiger und 
schlechter die Luft ist* in der die Thiere sich auf halten müssen, desto 
geringer ist die Haltbarkeit der Milch. 

Eine andere Maassnahme, die das Wohlbefinden der Milchthiere und 
damit den Milchertrag nicht unerheblich steigert, ist die Hautpflege der 
Kühe. Das Putzen und Striegeln der Milchkühe wird in der landwirt¬ 
schaftlichen Fachpresse und den Vereinen dringend empfohlen. 

Besondere Sorgfalt verdient auch das milchspendende Organ: das Euter. 
Die Molkereigenossenschaften machen es ihren Lieferanten zur Pflicht, das 
Euter vor jedem Melken zu reinigen. Dasselbe Erfordern ist an jeden Milch¬ 
producenten zu stellen, der Milch auf den Markt bringt. Bei Unreinlichkeit 
des Euters erhält die Milch einen specifisch widerlichen, moschusartigen 
Geruch und Geschmack, die an die Excremente der Thiere erinnern. 

Endlich ist noch der Art des Melkens Erwähnung zu thun. 

Bekannt ist, dass die zuerst ermolkene Milch dünner und fettärmer ist, 
als die zuletzt aus dem Euter getriebene. Es muss daher jedesmal gut 
ausgemolken werden und die gesaminte Quantität der ermolkenen Milch gut 
gemischt werden. 

Während des Melkens sollen die Thiere ruhig behandelt werden. Stossen 
und Schlagen derselben ist zu vermeiden. Das Thier, das von kundiger Hand 
gemolken wird, geräth in einen traumäknlichen Zustand, ähnlich wie man 
ihn heim Wiederkäuen beobachtet. 

Die Hände der melkenden Person sind vor Beginn der Melkarheit 
einer gründlichen Reinigung zu unterwerfen. Als beste Art des Melkens 
empfiehlt Schmidt-Mülheim aus hygienischen Rücksichten das Melken 
mit eingezogenem Daumen, wie es im Allgäu und der Schweiz allgemein ge¬ 
bräuchlich ist. 

Die ermolkene Milch muss bei jeder Melkezeit in irgend grösseren 
Betrieben, besonders da, wo Milch für den Markt producirt wird, aus den 
Eimern, in die gemolken wird, ausserhalb des Stalles in ein grösseres 
Sammelgefäss geschüttet werden, um eine gleichmässige Mischung zu 
erzielen. Das Sammelgefäss muss bei warmer Witterung mit einer passen¬ 
den Kühlvorrichtung versehen sein. Im Einguss befindet, sich ein 
feines Sieb, das gröbere Verunreinigungen von der eingeschütteten Milch 
abscheidet. 

Die Nothwendigkeit der Kühlung und Lüftung frisch ermolkener Milch 
wird durch eine Beobachtung von Newton und Wallace erhärtet. 

Das gleichzeitige Erkranken von 40 Persouen unter den Erscheinungen 
einer heftigen Gastroenteritis wurde durch Milch veranlasst, welche noch 
warm in die Kannen gegossen und dann ohne jeden Versuch einer Kühlung 
und Lüftung, während der heissesten Jahreszeit in den wärmsten Tages¬ 
stunden, acht englische Meilen transportirt wurde. 


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440 


Dr. med. Marx, 

Man vermochte nach dem Stas’sehen Verfahren in der Milch krystalli- 
nische Nadeln zu isoliren, die Alkaloidreactionen gaben und bei einer Katze 
Erbrechen und CoHaps zur Folge hatten. 

Der gewonnenen Milch muss sich das sanitätspolizeiliche Interesse sofort 
weiterhin zuwenden, insofern als gewisse Eigenschaften derselben sie von 
der Zulässigkeit als Marktwaare ausschliessen. Es sind dies die sogenannten 
Milchfehler. 

Die Polizeiverordnung für Berlin vom 6. Juli 1887, betreffend den Ver¬ 
kehr mit frischer Kuhmilch, sehliesst von diesem in §. 2, a. solche Milch aus, 
die blau, roth oder gelb gefärbt, mit Schimmelpilzen besetzt, bitter, 
schleimig oder angesäuert ist, Blutstreifen oder Blutgerinnsel 
enthält. 

Blaue Milch und die mit Schimmelpilzen besetzte. Bei diesem 
Fehler der Kuhmilch ist zu unterscheiden zwischen der blauen Farbe beim 
Melken — dem Blaumelken — und dem Blauwerden mehrere Stunden, 
nachdem die Milch in Gefässen im Keller gestanden hat. 

Bei dem Bl au melken ist die Milch sogleich bläulich, wenn sie aus der 
Zitze kommt, sehr dünn, wässerig, scheidet unverhältnissmässig wenig Rahm 
aus. Der vorhandene ltahm hat wenig Zusammenhang, so dass die darunter 
stehende blaue Milch durch scheint. Schlechte Ernährung und Krankheiten 
sind meistens die Ursache des Blaumelkens. 

Beim Fehler des Blauwerdens zeigt die Milch gleich nach dem Aus¬ 
melken normale Beschaffenheit. Nach 24 Stunden bemerkt man an der Ober¬ 
fläche des Rahms einen oder mehrere blaue Punkte, die sich allmälig ver- 
grössern, in einander fliessen, und so wird nach und nach die Oberfläche 
des Rahms mit einer blauen Schicht überzogen, oder es bleibt bei einem 
oder mehreren mehr oder weniger grossen Punkten und Flecken. Nachdem 
die Ausbildung des blauen Pigmentes an der Oberfläche des Rahmes ihre 
Grenze erreicht hat, schreitet der Process auf die darunter liegenden Theile 
der Milch fort, so dass allmälig der ganze unter dem Rahm befindliche 
Theil der Milch blau wird, und zwar von oben herabsteigend. Im späteren 
Verlauf des Processes verliert der Rahm seinen Glanz, es treten auf dem¬ 
selben erhabene gelbe Punkte auf, die Zusammenflüssen und schliesslich 
die Oberfläche der Milch mit einer Haut überziehen. In dieser Haut kann 
das blosse Auge, noch mehr aber das Mikroskop, Schimmel in Gestalt von 
Flechten und moosartigen Gebilden entdecken. 

Manche Autoren betrachten diese Schimmelbilduug als die Ursache der 
blauen Färbung, wahrscheinlich beruhen jedoch beide Erscheinungen auf 
demselben Processe. Nach Steinhof’s Beobachtungen hat bei kühlem 
Wetter das blaue Pigment, bei warmer Witterung die Schimmelbildung das 
Uebergewicht. Die aus blauer Milch gewonnene Butter hat eine schmutzig 
weisse Farbe, wird leicht ranzig trotz Salzzusatz und ist von unangenehmem 
Geschmacke. Das blaue Pigment bleibt in der Buttermilch. 

Dass der Fehler der blauen Milch auf den Bacillus cyanogenus zurück¬ 
zuführen ist, hat die königliche technische Deputation für das Veterinärwesen 
in einem Gutachten vom 17. November 1886 ausgesprochen. Der Bacillus 
cyanogenus gehört nach der Zopf’sehen Eiutheilung der Spaltpilze zu den 


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Gesundheitspolizeiliche Ueberwachung des Verkehrs mit Milch. 441 

Bacteriaceen und unter diesen zum 5. Genus: Bacillus, zu derselben Species, 
in der Bacillus tuberculosis u. a. figuriren. 

Blaue Milch ist von eigentümlichem, bitterm und muffigem Geschinacke, 
ebenso die daraus gewonnene Butter. Dieselbe ist ekelerregend und für 
Kinder wahrscheinlich auch direct gesundheitsschädlich. Daher ist blfue 
und mit Schimmel besetzte Milch vom Verkehr auszuschliessen. 

Dasselbe gilt von der gelben Milch, welche eine seltene Erscheinung 
und sehr wenig beobachtet ist und mit Ausnahme des Farbenunterschiedes 
alle Erscheinungen des Blauwerdens der Milch darbietet. Fuchs nannte 
den Erreger dieses Milchfehlers Vibrio xanthogenus. 

Die rothe Milch oder das Blutmelken wurde schon 1565 von Simon 
de Vallembert erwähnt; sie entsteht durch die Beimengung von Blut zur 
Milch. Das Blut ist der Milch entweder streifenweise beigemengt, oder es 
zeigt sich vollständig damit vermischt. In letzterem Falle ist die Milch 
gleichmässig röthlich gefärbt. Die Beimengung von Blut zur Milch ist Folge 
von activer Blutcongestion nach dem Euter, von Euterentzündungen, von 
Verletzungen des Euters oder von anhaltendem rohen Ausmelken. Die innige 
Vermischung von Blut mit Milch beim Ausmelken ist als ein Symptom des 
Milzbrandes oder fauliger Fieber von ominöser Bedeutung. Dass nach 
Fütterung verschiedener Pflanzen sich eine rothe Farbe der Milch einstellt, 
wurde schon bemerkt. 

Die Sanitätspolizei hat nach Vorstehendem allen Grund, jede rothe Milch 
vom Verkehr auszuschliessen, da sich nachträglich nicht feststelleu lässt, von 
welchem Thiere die Milch stammt und was der Grund der Rothfärbung ist. 

Die schleimige oder lange Milch ist von zäher Beschaffenheit, 
tropft nicht ab, wenn sie aus einem Gefässe in ein anderes geschüttet wird, 
sondern zieht lange Fäden, ähnlich wie- das rohe Hühnereiweiss. 

Der Rahm hat diese fadenziehende Beschaffenheit in noch höherem 
Grade als die ganze Milch. Er ist von fadem, süsslichem Geschmack, 
schäumt beim Verbuttern stark und giebt eine schmierige , schlecht 
schmeckende und nicht haltbare Butter. 

Dieser Milchfehler kommt in den warmen Sommermonaten, aber nicht 
häufig, vor. Wo er sich einmal eingenistet hat, da ist er, wie der Fehler 
des Blau Werdens, schwer zu vertreiben, und hat viele Schädigungen in der 
Mi Ich wirth schaft im Gefolge. Die eigentliche Ursache dieses Milchfehlers 
ist noch nicht hinlänglich erforscht. Während A. Müller eine Pflanze, 
Pinguicula, als Ursache dieses Milchfehlers anspricht, beschuldigt Haubner 
ungesunde Nahrung und ein Ferment, das sich durch äussere Verhältnisse 
bilde und auch gesunde Milch durch Ansteckung zum Langwerden bewege. 

Nach Fürstenberg enthält die fadenziehende Milch nicht unbedeutende 
Mengen kohlensauren Ammoniaks, das als ein Zerfallsproduct organischer 
stickstoffhaltiger Körper anzusehen ist. Die schleimige, fadenziehende Milch 
enthält nach Girardin 5 bis 11 Proc.. Albumin, statt des normalen halben 
Procents. Diese Milch hat demnach Aehnlichkeit mit der Biest- oder Colo¬ 
strummilch. 

Wegen der ekelerregenden und gesundheitsschädlichen Eigenschaften, 
die der langen oder schleimigen Milch inne wohnen, ist dieselbe vom sanitäts¬ 
polizeilichen Standpunkte aus als Marktware unzulässig. 


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442 


l)r. med. Marx, 

Die bittere oder faulige Milch. Die bittere Milch der Kühe ist 
manchmal Folge von ungeeignetem Futter. Die aus bitterer Milch ge¬ 
wonnene Butter bat den gleichen bitteren Geschmack. In hiesiger Gegend 
ist die Milch zur Herbstzeit in manchen Wirtbschaften bitter, wegen des 
reichlichen Fütterns von Stoppelrüben (Brasicca) an die Milchkühe. Die 
Thiere sollen von zu grossen Gaben der Knollen und Blätter dieser Pflanze 
Durchfall bekommen. Die producirte bitter schmeckende Milch ist für Kinder 
im ersten Lebensjahre entschieden gesundheitsschädlich, indem dieselben 
Durchfalle und Erbrechen nach dem Genüsse derselben acquiriren. 

Thierärzte schreiben das Bitterwerden der Milch einem gastrisch¬ 
galligen Zustande des Milchviehs zu. 

Endlich ist noch dem Aufbewahrungsorte der Milch Aufmerksam¬ 
keit zu widmen, wenn man die Ursachen der bitteren oder fauligen Milch 
erforscht. Gelangen nämlich faulige Ausdünstungen und mit ihnen Sporen 
der Fäulnisserreger in den Aufbewahrungsraum für Milch, so kann rasch 
ein Bitterwerden derselben eintroten. 

Das schon angeführte Gutachten der königlich technischen Deputation 
für das Veterinärwesen vom 17. November 1886 äussert sich über diesen 
Punkt in folgender Weise: „In den aus der Fäulniss thierischer Abfalle her- 
rührenden Gasen sind zweifellos Sporen der Fäulnisserreger in grosser Menge 
vorhanden. Gelangen solche Sporen auf die in geschlossenen Räumen auf¬ 
gestellte Milch, so können sie unter gewissen Umständen in kurzer Zeit eine 
faulige Umsetzung derselben, und damit den Fehler der bitteren und fauligen 
Milch hervorrufen. u 

Es besteht nach Vorstehendem gewiss alle Berechtigung dazu, die bittere 
und faulige Milch vom Verkehre auszuschliessen. 

Einer fehlerhaften Säftebereitung im Thierkörper entspringt nach den 
Ansichten von Parmentier und Deyeux die zu rasch sauer werdende 
Milch. Bei diesem Fehler reagirt die Milch sofort nach dem Abmelken sauer, 
indem sie Lackmus röthet und beim Erhitzen sogleich gerinnt, während die 
der normalen Milch eine amphotere ist. Es ist am zweckmässigsten, hier 
einer naturgemässen Abweichung der Milch von der normalen Beschaffenheit 
zu gedenken, die dies -Nahrungsmittel ebenfalls als Marktwaare unstatthaft 
erscheinen lässt. 

Alle Polizei Verordnungen, betreffend den Verkehr mit Milch, schliesseu 
die Milch, die in den ersten fünf bis sechs Tagen nach dem Kalben der Kuh 
aus dem Euter abgesondert wird, vom Verkehre aus. Diese Milch wird 
B i e 81 m i 1 c h genannt oder Colostrum. 

Das Colostrum der Kuh ist gelblich, riecht eigenthümlich, schmeckt 
salzig, reagirt meist schwach sauer, ist schleimig-klebrig wie die lange Milch, 
mehr oder wenig dickflüssig, enthält 14 bis 38 Proc. Trockensubstanz und 
in dieser sehr viel Eiweiss, gerinnt wie die zu rasch säuernde Milch beim 
Kochen. Bei der mikroskopischen Untersuchung finden sich in der Biestmilch 
rundliche, mit sehr feiner Membran umgebene Körperchen, die viel grösser 
sind als die Milchkügelchen der normalen Milch, und Fetttröpfchen und im 
Zerfall befindliche Drüsenzellen des Euters enthalten (Colostrumkörperchen). 
Da hiernach die Biestmilch, sowohl hinsichtlich der Menge als auch 
der Beschaffenheit der einzelnen Bestandteile nach, erheblich von der nor- 


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Gesundheitspolizeiliche Ueberwachung des Verkehrs mit Milch. 443 

malen Milch abweicht, so ist es nicht zu verwundern, dass sie von den 
menschlichen Verdauungswegen nicht vertragen wird. Der kindliche Magen 
ist besonders empfindlich dagegen. 

Das Verbot dieser Milch als Marktwaare ist daher vollständig gerecht¬ 
fertigt, ebenso wie das der zu rasch sauer werdenden Milch. 

Es wurde oben gesagt, dass die sanitätspolizeiliche Controle der Milch 
sich in zweiter Linie auf die Krankheiten des Thieres erstrecken 
muss, bei denen die Befürchtung obwaltet, oder als begründet durch die 
Erfahrung erwiesen ist, dass die Krankheitserreger auf den Men¬ 
schen übertragen werden. 

Die Polizeiverordnung für Berlin vom 6. Juli 1887 schliesst solche 
Milch vom Verkehre aus, die von Kühen stammt, welche an Milzbrand, 
Tollwuth, Perlsucht, Pocken, Gelbsucht, Rauschbrand, Ruhr, 
Eutererkrankungen, Pyämie (Septicämie), Vergiftungen, Maul- 
utid Klauenseuche oder fauliger Gebärmutterentzündung 
leiden. 

Eine Handhabe zur wirksamen Controle des Milchverkehrs bietet bei 
einem Theil der angeführten Thierkrankheiten das Reichsgesetz vom 
23. Juni 1880 zur Abwehr und Unterdrückung der Viehseuchen. §. 9 dieses 
Gesetzes verpflichtet die Besitzer von Hausthieren, die (§. 10) an Milzbrand, 
Tollwuth, Maul- und Klauenseuche, Lungenseuche leiden, zur Anzeige dieser 
Krankheiten bei der zuständigen Polizeibehörde. Es ist daher nicht schwer, 
den Milchverkauf aus durchseuchten oder seucheverdächtigen Stallungen 
hintanzuhalten. 

Für die in diesem Reichsgesetz nicht genannten Krankheiten, die in 
der angezogenen Polizeiverordnung aufgeführt sind, wird sich das öffent¬ 
liche Verbot des Milchverkaufs von Thieren, die an denselben leiden, 
empfehlen. Eventuell müsste die polizeiliche Untersuchung der trotzdem 
in den Verkehr gebrachten Milch, durch Gesicht, Geruch, Geschmack oder 
endlich die Stallprobe, dazu dienen, um den Milch verkauf von Kühen, die 
an den genannten Krankheiten leiden, zu inhibiren. 

Dass die Milch von Kühen, die an Milzbrand leiden, für den Menschen 
gesundheitsschädlich wirkt, ist schon lange bekannt. Der Genuss der Milch 
und des Fleisches der an Milzbrand leidenden Thiere muss aufs Strengste 
untersagt werden. Unserer Zeit blieb es Vorbehalten, sowohl den Krank¬ 
heitserreger, den Bacillus anthracis, als auch seinen Uebergang in die Milch 
und die weitere Uebertragbarkeit desselben nachzuweisen. Fes er consta- 
tirte schon 1879 die Gegenwart von Milzbrandbacillen in der Milch eines 
mit Milzbrand inficirten Schafes. 

Fes er zieht aus seinen Versuchen folgenden Schluss: „Die Milch von 
am Anthrax erkrankten Thieren ist, auch wenn dieselbe völlig normales 
Aeussere darbietet, in hohem Grade virulent, und kann dieselbe zur Ver¬ 
breitung des Milzbrandes leicht beitragen, wenn solche mit verletzten Körper¬ 
geweben in Berührung gebracht wird und eine natürliche Impfung ver¬ 
anlassen kann.“ 

Die Versuche von Chamberland und Moupons haben den Ueber¬ 
gang von Milzbrandbacillen in die Milch auf experimentellem Wege nach- 


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444 


Dr. med. Marx, 

gewiesen. Als Versuchsthiere dienten Meerschweinchen, die kürzlich ge¬ 
worfen hatten. Denselben wurde der Milzbrand inoculirt, dem die Thiere 
dann bald erlagen. Die sowohl im Leben als nach dem Tode entnommene 
Milch ergab in Ochsenbouillon Culturen von Milzbrandbacillen, die wiederum 
auf andere Meerschweinchen verimpft wurden und den Tod dieser Thiere 
herbeiführten. Im Blute derselben fanden sich Milzbrandbacillen. 

Wenn von der Tollwuth der höchst wahrscheinlich vorhandene 
Krankheitserreger auch noch nicht sicher constatirt ist, so ist sein Ueber- 
gang in die Milch bei wuthkranken Thieren nicht zweifelhaft, wie folgende 
Beobachtungen ergeben. Von einem in der Lactation begriffenen, eben an 
Wuth gestorbenen Kaninchen wurden im Institute Pasteur’s zwei Lapins 
mit Herzblut, zwei mit der Milch des Kaninchens und eins mit Milch, der 
etwas Brustdrüsengewebe zugesetzt war, geimpft. Das letztbezeichnete Thier 
starb an typischer Wuth. 

Nocard beobachtete, dass die Milch zweier wuthkranker Thiere that- 
sächlich das Wuthgift enthielt, während sie bei einem anderen wuthkranken 
Thiere frei von demselben war. 

Bar dach meldet aus demselben Institute, dass mit der Milch einer 
von einem wuthkranken Wolfe gebissenen Frau bei Kaninchen und Meer¬ 
schweinchen durch subdurale Injection typische Wuth erzeugt wurde. 
(Deutsche Vierteljahrsschrift für öffentliche Gesundheitspflege, XX. Band, 
Supplement, 1888, S. 82.) 

An dritter Stelle betrachten wir die Gefährlichkeit der Milch von 
perlsüchtigen Kühen. 

Ueber diese Thierkrankheit haben sich die Ansichten der Forscher 
mannigfach geändert. Die vorhandene Literatur ist eine sehr ausgedehnte, 
so dass Johne eine besondere Geschichte der Perlsucht geschrieben hat. 

Nachdem man im vorigen Jahrhundert die Perlsucht für Syphilis des 
Rindes gehalten hatte — daher der Name Franzosenkrankheit — und das 
Fleisch und die Milch perlsüchtiger Thiere aufs Entschiedenste vom mensch¬ 
lichen Genüsse ausschloss, begann man im Anfänge dieses Jahrhunderts 
jene irrthümliche Ansicht aufzugeben. Erst Virchow beschäftigte sich 
eingehender mit der Histologie der Perlknoten und bezeichnete sie als 
Lymphosarkome. Gerl ach in Hannover trat für die tuberculöse Natur 
der Perlsucht in die Schranken. In neuerer Zeit sind die meisten Autoren 
der Ansicht, dass Tuberculöse und Perlsucht identisch sind, besonders seit 
der Entdeckung des Tuberkelbacijlus durch R. Koch. 

Virchow sagte in einem am 10. März 1880 in der Berliner medicinischen 
Gesellschaft gehaltenen Vortrage in dem Resume über seine Versuche mit 
Milch tuberculöser Kühe: „Aber es exculpirt keineswegs die Milch der perlsüch¬ 
tigen Kuh- Ich kann daher nicht weiter gehen, als dass ich allerdings den 

Verdacht, dass die perlsüchtigen Producte schädlich wirken, aufrecht erhalte.“ 

Ebenda hebt derselbe Autor hervor, dass bei der Frage nach der Schäd¬ 
lichkeit der Milch besonders in Betracht komme, ob die Kuh an perlsüch¬ 
tiger Erkrankung des Euters leide, oder ob die Perlsucht in anderen Organen 
localisirt sei. 

Bollinger fand in dem Euter einer perlsüchtigen Kuh, sowohl in den 
befallenen Drüsenpartien, als auch in dem milchälmlichen Safte der Aus- 


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Gesundheitspolizeiliche Ueberwachung des Verkehrs mit Milch. 445 

führungsgänge, zahlreiche Tuberkelbacillen. Impfungen mit dem Drusen- 
secret erzeugten beim Meerschweinchen echte Miliartuberculose. 

Es sind zahlreiche Versuche angestellt, um auf experimentellem Wege 
die Schädlichkeit der Milch von tuberculösen Kühen, die nach den vor¬ 
stehenden Beobachtungen von Bollinger Tuberkelbacillen enthalten kann, 
festzustellen. Siedamgrotzky, der mit Anderen auf Veranlassung des könig¬ 
lich sächsischen Ministeriums in der Thierarzneischule zu Dresden Versuche 
darüber anstellt«, „ob und wie weit der Genuss von Fleisch und Milch perl¬ 
süchtiger Rinder für den Menschen nachtheilig sei“, recapitulirt die bei den 
Experimenten, die in den Jahren 1878 und 1879 angestellt wurden, ge¬ 
wonnenen Erfahrungen dahin, dass dieselben kein Resultat ergeben haben, 
durch welches die Behauptung, es könne durch Genuss der Milch oder des 
Fleisches perlsüchtiger Rinder auf den Menschen Tuberculose übertragen 
werden, eine positive Stütze erhalten hätte. 

Zu einem mehr positiven Resultate gelangt May; „Also nur wenn eine 
Generalisation der Tuberculose gefunden wird, scheint die Milch infectiöser 
Natur zu sein. Dabei braucht aber, wie Versuch 24 zeigt, das Euter oder 
die Euterhälfte durchaus nicht selbst erkrankt zu sein.“ 

Den Beweis am Krankenbette, dass die Milch perlsüchtiger Kühe Tuber¬ 
culose beim Menschen zu erzeugen im Stande ist, erbrachte Dem me in 
seinem Jahresberichte über die Thätigkeit des Jenner’sehen Kinderspitals 
in Bern pro 1882. Er beobachtete, dass in vier Fällen notorische Darin- 
tuberculose bei Kindern sich einstellte, die hereditär absolut nicht belastet, 
aber mit roher Milch perlsüchtiger Kühe aufgefüttert wurden, und fügt hinzu, 
dass er den Nachweis der Natur des Leidens sowohl klinisch als auch anato¬ 
misch zu erbringen vermochte. Im Allgemeinen hält Dem me die Gefahr 
der Tuberculoseübertragung durch Milch für keine sehr grosse. 

Die pädiatrische Section auf der Freiburger Versammlung deutscher 
Naturforscher und Aerzte ist dieser Ansicht beigetreten. (Deutsche Viertel¬ 
jahrsschrift für öffentliche Gesundheitspflege, 16. Band, Supplement und 
S. 40.) 

Endlich möchte ich noch eine Beobachtung aus dem ärztlichen Intelli- 
geiftblatt (1876, 4) anführen, die einem Experimente täuschend ähnlich 
sieht. In einem Dorfe bei Amosbach in Unterfranken zeigte ein fünfjähriger 
Knabe seit einiger Zeit Spuren eines Unterleibsleidens. Es trat Bauch¬ 
wassersucht auf, ohne dass die Ursache dafür klar war, obwohl geschwollene 
Lymphdrüsen im Adomen als Packete fühlbar waren. Nach mehreren 
Wochen trat der Tod ein unter den Erscheinungen der Abzehrung. Bei der 
Section fand sich Tuberculose, namentlich der Lymphdrüsen des Unterleibes, 
aber auch der serösen Häute und der Lungen. 

Aetiologisch war aufs Bestimmteste nachzuweisen, dass durch zwei 
Generationen keine Tuberculose in der Familie, weder von väterlicher noch 
mütterlicher Seite, vorgekommen war. Dagegen hatte der Knabe Jahre 
lang von einer Kuh kuhwarme Milch genommen. Die Kuh magerte ab und 
als sie desshalb nicht lange vor dem Tode des Kindes geschlachtet wurde, 
fand man sie perlsüchtig. 

Die angeführten Beobachtungen rechtfertigen die Maassregel der Sani¬ 
tätspolizei, die die Milch perlsüchtiger Kühe vom Verkehre ausschliesst, voll- 


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446 


Dr. raed. Marx, 

kommen, wenn auch die Gefahr der Krankheitsübertragung nicht so gross 
sein mag, wie Gerl ach u. A. glauben. 

Es liegt ferner auf der Hand, dass die Milch bei Erkrankungen des 
Thieres an .Pocken, Gelbsucht, Rauschbrand, Ruhr, Eutererkrankungen, 
Pyämie sanitätspolizeilich beanstandet werden muss, wie bei den schon ge¬ 
nannten Krankheiten, bei denen die Uebertragung und damit die Gesund¬ 
heitsschädigung des Menschen feststeht. 

Bei diesen Krankheiten der Milchthiere ist sowohl diese Gefahr der 
Krankheitsübertragung als auch die veränderte Zusammensetzung der 
Milch während ihres Bestehens im Thierkörper maassgebend gewesen für 
das sanitätspolizeiliche Verbot. 

Ueber eine ansteckende Euterkrankheit theilt Professor Dr. Zürn im 
dritten Bande der deutschen Zeitschrift für Thiermedicin Folgendes mit: 
Aus Holstein wurden ihm von mehreren Milchwirthschaften Proben einer 
fehlerhaften Kuhmilch übersandt. Die Milch reagirte sauer, der Bodensatz 
enthielt eine Menge Epithelzellen und Eiterkörperchen, ferner eine eminent 
grosse Zahl beweglicher Mikrococcen, sowie eine grosse Anzahl Mykothrix- 
fäden. Er mahnt alle Thierärzte zur grössten Achtsamkeit auf das etwa auf¬ 
tretende Uebel, da die wirtschaftlichen Interessen und vielleicht gar die 
menschliche Gesundheit bedroht seien. 

Dass die Milch von Tliieren, die an einer Vergiftung leiden, vom 
Marktverkehr auszuschliessen ist, bedarf kaum noch der Erwähnung, wenn 
man sich vergegenwärtigt, dass die Gifte fast alle schnell in die Milch über¬ 
gehen und darin nachgewiesen werden können. Dieser Punkt wurde schon 
berührt, als die Schädlichkeiten der Weide für die producirte Milch be¬ 
sprochen wurden. 

Auch die Milch von allen mit Arzneimitteln behandelten Thieren ist 
vom Verkehre auszuschliessen, weil die Medicamente, die vielfach ja auch 
Gifte sind, schnell in die Milch übergehen und ihre Beschaffenheit, Ge¬ 
schmack etc. und Bekömmlichkeit verändern, sodann auch, weil die diffe¬ 
renten Arzneimittel dem Thierkörper manchmal in grossen Gaben einverleibt 
werden, so dass die in die Milch übergetretenen Mengen genügen, die Ge¬ 
sundheit des Menschen, besonders des Kindes, zu schädigen. • 

Betreffend denüebergang der Arzneistoffe in dieMilch finden sich 
im „Praktischen Arzt“ (1882, Nr. 2, S. 33 und 34) folgende Angaben von 
M. Stumpf: 

1. Das Jod geht rasch in die Milch über und verschwindet beim Men¬ 
schen sofort nach Beendigung der Jodzufuhr wieder. Beim Pflanzen¬ 
fresser dauert der Jodgehalt der Milch länger an. Eine therapeu¬ 
tische Verwendung jodisirter Milch ist zu verwerfen. Das Jod ist in 
der Milch nicht als Jodkali gelöst, sondern an das Casein gebunden. 

2. Der Alkohol geht beim Pflanzenfresser nicht in die Milch 
über. 

3. Blei geht bei Zufuhr kleiner Mengen nur in Spuren in die Milch 
über. Der Bleigehalt der Milch überdauert einige Zeit die Bleizufuhr. 

4. Salicylsäure geht auch bei Darreichung grosser Dosen nur in ge¬ 
ringen Mengen in die Milch über, beim Menschen in etwas grösseren 
Mengen als J^eim Pflanzenfresser. 


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Gesundheitspolizeiliche Ueberwachung des Verkehrs mit Milch. 447 

Die Schädlichkeit der Milch, die von Thieren stammt, die an Maul- 
und Klauenseuche leiden, ist durch mehrfache Beobachtungen festgestellt. 
So finden sich im „ Thierarzt u (1882, Nr. 11, S. 247) folgende Beob¬ 
achtungen: Mehrere Menschen erkrankten nach dem Genüsse von Milch 
aphtenseuchekranker Kühe. Sie litten an einem Bläschenausschlage im 
Munde und an den Lippen, der sehr schmerzhaft war. Bei Vielen trat 
Uebelkeit, Erbrechen und blutiger Durchfall ein. 

Zwei Kinder im Alter von sechs bis acht Jahren tranken heimlich 
zweimal frische, rohe Milch von Kühen, die an der Maulseuche erkrankt 
waren. Sie bekamen wunde Stellen an der Schleimhaut des Mundes, auch 
schwollen die Lippen unförmlich an. Nach sechs Tagen wurden die wunden 
Stellen trocken, nach 14 Tagen waren die Kinder geheilt. 

Aus eigener Beobachtung könnte ich noch aus dem Sommer 1889 an¬ 
führen , dass beim Herrschen der Maulseuche unter den Thieren in der 
Kinderwelt aphtöse Ausschläge der Mundschleimhaut, mit diarrhöischen 
Stühlen, die aashaft stinken, begleitet, eine gewöhnliche Beobachtung sind. 

Wenden wir uns jetzt zu denjenigen Gesichtspunkten, die sich der 
Sanitätspolizei beim Aufbewahren der eben gewoMienenKuhmilch — 
sei es beim Producenten, sei es beim Milchhändler — sowie beim Trans¬ 
port der Waare bieten. 

Da die Milch ein leicht dem Verderben ausgesetztes Naturproduct ist, 
so liegt der Gedanke nahe, das Verderben desselben durch Zusatz von Con- 
servirungsmitteln hintanzuhalten. Die Polizeiverordnung für Berlin vom 
6. Juli 1887 schliesst in §. 2 d. alle Milch vom Verkehre aus, die irgend 
welche fremdartige Stoffe, insbesondere auch sogenannte Conservirungs- 
mittel irgend welcher Art, enthält. 

Des Zusatzes fremdartiger Stoffe zur Milch soll weiter unten bei den 
Verfälschungen der Milch gedacht werden. Hier seien nur die Zusätze 
genannt, die in der Absicht gemacht werden, die Milch haltbarer zu 
machen. 

Ein gewöhnlicher Zusatz zur Milch zu Conservirungszwecken ist der 
von Soda. Dieselbe wird zugesetzt, um einen Säuregehalt in alt gewordener 
Milch zu neutralisiren, oder auch, um frische Milch länger als gewöhnlich in 
süssem Zustande zu erhalten. (Analyse und Verfälschung der Nahrungs¬ 
mittel von James Bell, übersetzt von Dr. J. Rose neck, II. Band, Berlin 
1885, S. 45 und 46.) 

Die Gegenwart der Soda wird dadurch erwiesen, dass die Milch ver- 
haltnissmässig viel Asche giebt und dass diese bei Säurezusatz aufbraust. 
Die normale Milchasche enthält nach Soxhlet’s Angaben 1*5 bis 2*0 Proc. 
C0 2 , während das kohlensaure Natron 41*2 Proc. davon besitzt. 

ßr: E. Pfeiffer giebt folgende Reaction auf kohlensaures Natron an, 
wenn der Minimalzusatz 1 g auf das Liter beträgt. 

„10 ccm der zu prüfenden Milch werden mit 10 ccm Alkohol und mit 
einigen Tropfen Rosolsäurelösung (1 :100) gemischt. Reine Milch nimmt 
hierdurch nur eine bräunlichgelbe Farbe an, während NaHC0 3 und Na 2 C0 3 
enthaltende Milch mehr oder weniger rosenroth gefärbt erscheint. Ein Zu¬ 
satz von 0*1 Proc. NaHC0 3 lässt sich durch diese Reaction namentlich 


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448 


Dr. med. Marx, 

dann noch mit grosser Schärfe erkennen, wenn gleichzeitig die nämliche 
Probe zum Vergleiche mit normaler Milch ausgeführt wird.“ 

Benzoesäure, Borax und Borsäure werden in neuerer Zeit vielfach als 
Conservirungsmittel der Milch gebraucht. Zum Nachweis dieser Zusätze hat 
Meissl ein Verfahren angegeben, das selbst kleine Mengen derselben nach¬ 
zuweisen gestattet. 

Das Verfahren zum Nachweis der Benzoesäure endigt damit — die 
ganze chemische Laboratoriumsarbeit hier zu beschreiben, dürfte als abseits 
vom Thema liegend angesehen werden — dass dieselbe aus einem Aether- 
extract der Milch herauskrystallisirt. Borsäure bräunt Curcumapapier, das 
in einer Ammoniakatmosphäre blau wird. Zum Nachweis der Salicylsäure, 
die ebenfalls als Conservirungsmittel vorkommt, dient die bekannte violette 
Farbenreaction, die Eisenchlorid mit derselben eingeht. 

Ein weiteres Interesse hat die Sanitätspolizei beim Aufbewahren der 
Milch seitens des Producenten oder Milchhändlers rücksichtlich der Ge- 
fässe und der Räume, in denen dies geschieht. 

Der Anhang zum Erlass der Minister des Innern, der Landwirtschaft 
und Medicinalangelegenheiten vom 28. Januar 1884, betreffend die Regelung 
des Verkehrs mit Milch, sowie die schon mehrfach angeführte Polizei Verord¬ 
nung für Berlin vom 6. Juli 1887, verbieten das Aufbewahren von Milch 
in Gefassen aus Kupfer, Messing, Zink, in Thongefässen mit schlechter 
Glasur und Eisengefassen mit bleihaltiger Emaille. 

In gleichem Sinne spricht sich Pappenheim aus: „Für Milchwirth- 
schaften, Käse- und Butterbereitungen, die für den Handel arbeiten, und 
für den Handels - Milchtransport muss man kupferne (messingene), zinkene 
und bleiglasirte Gefasse verbieten und nur solche von verzinntem Eisen¬ 
blech, von Holz oder tadellose Thongefasse zulassen.“ 

Die Milch braucht nicht schon sauer zu sein, um aus Gefassen von 
Kupfer oder Zink Metallverbindungen aufzunehmen und damit für denCon- 
sumenten Gesundheitsstörungen herbeiführen zu können. 

Gefässe mit Bleiglasur können in der Glasur unzersetztes Bleicarbonat 
oder leicht zersetzbares Bleisilicat enthalten und daher säuerliche Milch 
bleihaltig machen. Denselben Effect können thönerne Gefasse mit Bleiglasur 
haben, wenn in der Lasur überschüssiges Bleioxyd enthalten ist oder das 
Bleisilicat der Glasur rissig und bestossen ist. 

„Porcellan, Sanitätsgut, Töpfer- und Steingutwaaren sind am besten 
zu Küchengeräthen zu verwenden. Aber auch hier darf keine bleihaltende 
Glasur vorhanden sein, weil selbst Milch beim längeren Stehen oder 
Kochen in solchen Gefassen Blei zu lösen vermag.“ (F. L. Sonnen- 
s c h e i n ’ s Handbuch der gerichtlichen Chemie, neu bearbeitet von 
Dr. A. Classen, Berlin 1881, S. 550.) 

Wird die Milch in einwandsfreien Gefassen aufbewahrt, so kommt es 
weiterhin darauf an, um eine gute Marktwaare zu liefern, dass dieselbe in 
frischem, süssem Zustande bleibt, nicht säuert. 

Säuerung tritt bei der Milch sehr leicht ein und wird durch den 
Bacillus der Milchsäuregährung, der den Milchzucker in Milchsäure über¬ 
führt, veranlasst. Hohe Temperaturen begünstigen die Säuerung der Milch, 
niedrige hemmen diesen Process. 


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Gesundheitspolizeiliche Ueberwachung des Verkehrs mit Milch. 449 

Daher empfiehlt der Anhang zum Ministerialerlass vom 28. Januar 
1884 im §. 1: „Durch passende Kühlung und Kühlvorrichtung ist thun- 
lichst darauf hinzuwirken, dass die Milch weder bis zur Abfuhr nach dem 
Markte, noch auf dem Transporte säuert.“ 

Die Kühlung wird durch Einsetzen der Milchgefässe in kaltes Wasser, 
das Eisstücke enthält, bewirkt oder man lässt die Milch über einen Milch¬ 
kühler laufen. Bei letzterer Kühlungsart passirt die Milch vielfach gewundene 
Köhren, die von Eiswasser umgeben sind. Die gebräuchlichsten Milchkühler 
sind die von Lawrence und Knapp. Bei der Erörterung der besten Arten 
der Milchaufbewahrung ist das Swartz’sche Eiskühlungsverfahren nicht zu 
übergehen. 

Das Swartz’sche Eiskühlungsverfahren besteht darin, dass die Milch 
unmittelbar nach dem Melken geseihet und rasch durch Eis auf 2 bis 4° R. 
abgekühlt wird. Die Abkühlung findet in hohen, ovalen Gefässen von 
Weissblech statt, die in Eiswasser stehen. Der untere Rand dieser Milch¬ 
gefässe ist mehrfach durchlöchert, damit das kalte Wasser auch den 
Boden des Gefässes kühlen kann. Wird die Milch zehn bis zwölf Stunden 
auf dieser Temperatur erhalten, so ist der Rahm von der Milch geschieden. 
Der Rahm sowohl als die Magermilch gewinnen durch dieses Verfahren eine 
solche Haltbarkeit, dass sie selbst im Sommer längere Zeit sich gut halten 
und einen weiteren Transport vertragen. In allen besseren und grösseren 
Wirtschaften ist das Swartz’sche Verfahren eingeführt, falls dieselben 
nicht für eine Genossenschaftsmolkerei liefern. 

Das sanitätspolizeiliche Erforderniss beim Milchtransporte ist die 
Erhaltung einer möglichst niedrigen Temperatur. 

Da die metallenen Milchgefässe die Wärme gut leiten, so sind dieselben 
mit schlechten Wärmeleitern, Stroh, Heu, Sägespänen oder dergleichen, zu 
umgeben und die directen Sonnenstrahlen während des Transportes durch 
zweckmässige Bedachung abzuhalten. Der Milchwagen muss gute Federn 
haben, damit die Milch nicht zu heftigen Erschütterungen ausgesetzt ist. 
Es tritt sonst ein theilweises Ausbuttern ein, das die Meier und Käser als 
„Warmbuttern“ bezeichnen. 

Um die Bewegung der Milch in dem Gefässe selbst möglichst ein¬ 
zuschränken, empfiehlt sich eine hohe Anfüllung der Milchtransportgefässe. 
Es muss jedoch so viel Raum gelassen werden, um eine Ausdehnung der 
Milch durch Erhöhung ihrer Temperatur nicht zu hindern. 

In allen grösseren Betrieben, die Marktmilch produciren, sind eigene 
Milchwagen zu fordern. Dieselben müssen mit Eisbehältern versehen sein 
und Wandungen haben, die schlechte Wärmeleiter sind. Die Milch wird 
zweckmässig durch Krahne nach aussen geleitet. Für die Krahne gilt hin¬ 
sichtlich des Materials dieselbe Vorschrift wie für die Milchaufbewahrungs- 
gefässe; sie dürfen nur aus gut verzinntem Kupfer oder Messing bestehen, 
wie der Anhang zum Ministerialerlass vom 28. Januar 1884 vorschreibt. 

Zur wirksamen Controle und zur Erleichterung des Selbstschutzes der 
Consumenten sollen die Krahne des Milchwagens in einer festen, nicht ab¬ 
nehmbaren Aufschrift angeben, welche Art von Milch, ob „Vollmilch“, 
„Magermilch“, „halbe Milch“, „Rahm“, sich durch dieselben aus dem Be¬ 
hälter entleert. 

Vierteljahraschrift für Gesundheitspflege, 1890. 29 


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450 


Dr. med. Marx, 

Bei den geschlossenen Milchwagen ist ausserdem noch der Vortheil her¬ 
vorzuheben, dass der Wagenführer der Milch keinen Wasserzusatz machen kann. 

Die Milch zur Kinderernährung wird zweckmässig in Flaschen mit 
Kapselverschluss auf besonderen Wagen in die Wohnung der Abnehmer ver¬ 
sandt, wie dies Hart mann in Berlin angegeben hat oder wie es bei den 
städtischen Milchcuranstalten, z. B. in Frankfurt a. M. und Berlin, geschieht. 

Die sanitätspolizeiliche Forderung der Milchkühlung während des 
Transportes wird durch die S. 439 mitgetheilte Beobachtung von Newton 
und Wallace begründet. Diese Forscher halten das beim Transporte der 
Milch in Folge des Schütteins und der mangelhaften Kühlung gebildete Gift 
für nahe verwandt dem Vaughan’sehen Tyrotoxicon. Dass in der Milch 
ein krystallisirendes Ptomain sich bilden kann, welches dem Tyrotoxicon 
sehr nahe steht, hat Vaughan selbst festgestellt. Er fand, dass Milch, 
welche er in einem Glase verschlossen aufbewahrte, nach Ablauf von drei 
Monaten Ptomaine enthielt, die krystallisirten und toxisch auf Thiere 
wirkten. 

Tyrotoxicon wurde von Vaughan auch in gefrorenem Rahm gefunden, 
der bei 18 Personen der Stadt Law ton Vergiftungserscheinungen hervor¬ 
gerufen hatte. Auch vermuthet dieser Forscher einen ätiologischen Zusam¬ 
menhang zwischen diesem Ptomain der Milch und der Cholera infantum gravis 
(Deutsche Vierteljahrsschrift für öffentliche Gesundheitspflege, XIX. Band, 
Supplement, S. 68 und 69). Uffelmann (Fünfter Jahresbericht über die 
Fortschritte und Leistungen auf dem Gebiete der Hygiene, Jahrgang 1887, 
von Professor S. Uffelmann, Supplement zu Bd. XX der Deutschen Viertel- 
jahrsschr. f. öffentl. Gesundheitspflege, S. 84) hält diesen ätiologischen Zu¬ 
sammenhang zwischen Tyrotoxicon und Cholera infantum durch die Arbeiten 
Vaughan’s nicht für erwiesen. 

Für Lieferung einer guten Verkehrsmilch ist ferner der Aufbewah¬ 
rungsort derselben — sei es beim Producenten, sei es beim Milchhändler — 
von grosser Bedeutung. 

Der Milchkeller soll eine möglichst niedrige und dabei gleichinässige 
Temperatur haben. Ferner muss durch gute Ventilation hinreichend für 
trockene und frische Luft gesorgt sein, weil hierdurch die Fermente am 
ehesten von der Milch fern gehalten werden. Der Milch muss weiterhin ein 
grosses Lufbquantum zur Verfügung stehen, der Milchkeller muss ge¬ 
räumig sein. Es ist namentlich zu verwerfen, dass die Milchgefasse in Etagen 
über einander stehen. Bei dieser Aufstellung der Milchsatten, die man 
namentlich in den kleinen Wirthschaften vielfach verbreitet findet, während 
der Winterszeit, wo die Milchgefasse in der Wohn- oder Spinnstube unter 
der Decke oder an der Wand in einer Holzetage aufgestellt sind, kühlt sich 
die Milch ungleichmässig ab. Die höher stehenden Satten werden von einer 
wärmeren Luft umgeben, als die tiefer stehenden. 

Da jede Unreinlichkeit im Milchkeller die Bildung von Fermenten nach 
sich zieht, so ist auf eine möglichst leichte Reinigung Gewicht zu legen. 
Der Keller soll gewölbt und in den Wänden und im Fussboden gegen das 
Eindringen von Wasser gedichtet sein. 

Auch der Nachbarschaft des Milchkellers ist entschiedene Aufmerk¬ 
samkeit zu widmen. Der Aufbewahrungsraum für die Milch soll nicht in 


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Gesundheitspolizeiliche Ueberwachung des Verkehrs mit Milch. 451 

der Nähe von Kranken- und Schlafzimmern sein, damit in die Milch keine 
Krankheitserreger oder Fermente übergehen, sich in derselben vermehren 
und beim Consumenten krankmachend wirken. Daher wird auch sanitäts¬ 
polizeilich verlangt, dass Personen, die Krankenpflege üben oder mit Kranken 
in Berührung kommen, sich von allen Verrichtungen im Milchkeller fern¬ 
halten. 

Dass die Milch ein vortreffliches Nährsubstrat für Mikroparasiten ist, 
haben die Untersuchungen Löffler’s (Berliner klinische Wochenschrift, 
1887, S. 33 und 34) ergeben. Löffler fand in der Milch den Hüppe’schen 
Milchsäurebacillus,'den sogenannten Kartoffelbacillus, den aeroben Butter¬ 
säurebacillus. Ausserdem stellte er fest, dass in der Milch pyogene Coccen, 
die Coccen des Erysipels, die Pneumoniecoccen Frankel’s, sowie Typhus- 
und Cholerabacillen sich sehr gut entwickeln, die Cholerabacillen unter Er¬ 
zeugung eines Alkali, die übrigen eben genannten Spaltpilze unter Erzeugung 
einer Säure. 

Die gleiche Sauberkeit, wie sie für den Aufbewahrungsraum der Milch 
erforderlich ist, muss von den Milchgefässen gefordert werden. In den 
Wirthschaften, die Verkehrsmilch liefern, sind nur noch Geschirre aus 
Weissblech Jn Gebrauch. Nach jedesmaliger Benutzung muss die scrupu- 
loseste Reinigung erfolgen in der Weise, dass die Gefässe mit kochendem 
Wasser oder heissen Wasserdämpfen ausgespült bczw. gedämpft werden, 
dem dann ein Trocknen mit einem reinen Handtuche folgt, wie es der An¬ 
hang zum Ministerialerlass vom 28. Januar 1884 empfiehlt. 

Diese Art der Reinigung ist dem Spülen und Waschen mit kaltem 
Wasser entschieden vorzuziehen. Ist nämlich das Wasser unrein oder infi- 
cirt mit Krankheitskeimen, so können diese durch das Spülen in das Milch- 
gefass gelangen und darin haften bleiben, um sich nachher der eingefüllten 
Milch mitzutheilen und darin weiter zu gedeihen. 

Zur Illu8trirung dieser schon wiederholt ausgesprochenen Anschuldigung 
der Milch als Krankheitsvermittlerin sollen jetzt einige einschlägige 
Beobachtungen folgen. 

In Islington erkrankten in den Monaten Juli und August 1870 in 
67 Häusern 167 Personen an Typhus. Es fiel dem beobachtenden Arzte, 
Ballard, bei der Nachforschung nach der Entstehungsursache der Krankheit 
auf, dass sämmtliche Erkrankte ihre Milch von demselben Milchmaune be¬ 
zogen. Dieser selbst erlag der Krankheit. Nachforschungen auf dem Hofe 
ergaben, dass die 11 Milchkühe und der Stall u. s. w. allen hygienischen 
Anforderungen entsprachen. Dagegen fand sich eine Cisterne — ein in die 
Erde eingelassener Holzkasten — die von gutem Leitungswasser gespeist 
wurde und aus der das Wasser zum Spülen der Milchkannen genommen 
wurde. Die Wände des Cisternenkastens waren morsch und von Ratten 
durchlöchert. Die Gänge der Ratten führten zu einer entfernt gelegenen 
Latrine. Beim Anfüllen des Wasserbehälters ergoss sieb das Wasser in die 
Rattengänge, nahm Gase und Inhalt aus der Latrine auf und floss beim 
Sinken des Niveaus im Kasten dorthin mit Infect ionsstoffen beladen zurück. 

Der Beobachter, Ball ard, hält es für höchst wahrscheinlich, dass die 
Krankheitskeime in die Milch gelangt sind durch die geringe Menge infi- 
cirten Wassers, das nach dem Spülen in den Milchgefässen zurückblieb 

29* 


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452 Dr. med. Marx, 

(Deutsche Vierteljahrsschrift f. öffentl. Gesundheitspflege, III. Band, 1871, 
S. 120 bis 124). 

Noch schlimmer als das Spülen der Milchgefässe mit inficirtem Wasser 
ist der Zusatz desselben zur Milch, die Milchfalschung mit Krankheitskeime 
führendem Wasser, wie dies eine Beobachtung Simpson’s aus Calcütta 
über die Entstehung von Cholera durch Milchgenuss beweist. 

Am Bord des im Hafen von Calcütta liegenden Schiffes „Ardenclutta“ 
traten plötzlich neun Cholerafälle auf. Zehn Leute dieses Schiffes erhielten 
ihre Milch von einem Eingeborenen, der sie, wie wir gleich sehen werden, 
mit verunreinigtem Wasser versetzte. Der Letzte der Zehn blieb gänzlich 
verschont, er^hatte nur sehr wenig Milch getrunken. Ebenso blieben frei 
von der Erkrankung acht Mann der Besatzung, die conservirte Milch 
genossen hatten, und drei Mann, die gar keine Milch tranken. Es ergab 
sich, dass der Milchverkäufer die nach dem Schiffe gelieferte Milch mit etwa 
25 Proc. Wasser aus einem Tank verfälscht hatte, der nahe bei seinem 
Hause lag und in dessen Umgebung sich Cholerakranke befanden. Dejectionen 
der Letzteren waren notorisch in den Tank gelangt, ebenso war Wäsche von 
ihnen in demselben gereinigt worden. Als der weitere Bezug derselben ver¬ 
boten wurde, traten keine Cholerafälle mehr auf unter der Schiffsbesatzung. 
(Diese Zeitschrift, XX. Band, Supplement, S. 81 bis 82.) 

Ebenda findet sich eine Typhusepidemie in Groningen erwähnt, die 
Ali Cohen 1884 bis 1885 beobachtete. Von 58 Patienten bezogen 46 ihre 
Milch von einer Farm, die vom Abdorainaltyphus befallen war. Der Autor 
glaubt den Schluss ziehen zu dürfen, dass die Milch durch das von Dejec¬ 
tionen Typhuskranker inficirte Trinkwasser die Krankheitserreger aufge¬ 
nommen und weiter verbreitet habe. 

„Dass die Kuhmilch Ursache von Krankheiten verschiedener Art'sein 
kann, ist Jedem bekannt. Dass sie auch Infectionskrankheiten zu erzeugen 
vermag, wird in Deutschland scheinbar wenig geglaubt, in England allge¬ 
mein als feststehend angenommen. So berichten die medicinischen Blätter 
des letztgenannten Landes auch neuördings wiederum von „Milktyphoids** 
in Bristol, St. Pancras, London, Gatorhad, von einer durch inficirte Milch 
hervorgerufenen Diphtheritisepidemie in Hendon und in Putney. Die That- 
sachen, welche uns mitgetheilt werden, sprechen für die Wahrscheinlichkeit, 
dass Milch Krankheiten dieser Art erzeugen könne, absolut beweisend sind 
sie jedoch nicht.“ (Diese Zeitschrift t XVI. Band, Suppl. aus 1884, S. 39.) 

Almquist (Erfahrungen über die Verschleppung von Tvphusgift durch 
Milch, Archiv für animalische Nahrungsmittelkunde, IV. Band, S. 11, August 
1889) beschreibt fünf Epidemieen von Typhus, von denen vier auf Gothen¬ 
burg entfallen. In allen Fällen ging die Infection von Typhuskranken auf 
Bauernhöfen aus, die Milchwirthschaft hatten, und befiel die Milchabnehmer 
in der Stadt. „Ist auf einem Gute mit Milchwirthschaft der Typhus aus¬ 
gebrochen, so ist die Gefahr sehr gross, dass auch die Milch das Gift auf¬ 
nimmt.“ Man wird die Gefahr der Verbreitung des Typhus durch Milch nur 
dann energisch bekämpfen können, wenn man die Milchwirthschaften unter 
die strengste Controle stellt. Unter den gegenwärtigen Verhältnissen er¬ 
fahrt der Städter erst, wenn er krank wird, dass draussen auf dem Lande 
der Typhus herrscht. 


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Gesundheitspolizeiliche Ueberwachung des Verkehrs mit Milch. 453 

Als Schutzmaassregeln werden empfohlen das Verbot des Milchverkaufes 
von inficirten Gütern und die freiwillige Controle der Milchproducenten, wie 
sie Pan um mit bewährtem Erfolge in Kopenhagen eingerichtet hat. 

• Nachdem in den bisherigen Erörterungen diejenigen Gesichtspunkte 
hervorgehoben sind, die die Milch als Object für Maassnahmen der Sanitäts¬ 
polizei, auf dem Wege von ihrem Ursprünge bis zum Markte, erscheinen 
lassen, wenden wir uns jetzt zur sanitätspolizeilichen Controle der zum Ver¬ 
kauf gestellten Milch: der Marktmilch. 

Hier ist es Aufgabe der sanitätspolizeilichen Ueberwachung, den Con- 
sumenten, da er selbst hierzu in den seltensten Fällen im Stande ist, vor 
Vermögensschädigungen zu behüten, dass er nicht eine Flüssigkeit als Milch 
kauft, die diese Benennung nicht mehr verdient. Bei einem Theile der 
Consumenten, bei kleinen Kindern und Kranken, wird gleichzeitig eine 
Gesundheitsschädigung verhütet, wenn sie vor dem Consum eines minder- 
werthigen Hauptnahrungsmittels bewahrt werden. Die Aufgabe der Controle 
der Marktmilch oder richtiger gesagt der Milch, die auf dem Markte feil¬ 
geboten wird, ist hauptsächlich die Entdeckung von Milchfälschungen. 
Die gewöhnlichste Art der Milchfälschung wird durch Wasserzusatz bewirkt. 

Ehe wir zur Untersuchung der Milch auf diese Verfälschungen schreiten, 
sollen noch einige seltenere Arten der Milchfälschung erwähnt werden. 

Der Anhang zum Ministerialerlass vom 28. Januar 1884 erwähnt die 
Verfälschungen der Milch mit Stärke, Mehl, Dextrin, Zucker u. s. w. nur 
nebenbei, weil sie kaum noch Vorkommen. 

Chevallier handelt unter den Falsifications du lait über den Zusatz 
einer Anzahl fremder Materien zu der Milch, nachdem er zuerst gesagt, dass 
die gewöhnliche betrügerische Manipulation im Milchhandel die sei, eine 
gewisse Menge Rahm abzunehmen und dann der abgerahmten Milch Wasser 
zuzusetzen. „C’est alorsque pour dissimuler cette manipulation, le falsifica- 
teur introduit dans le lait des substances etrangeres, destinees, soit ä 
augmenter la densite ou ä relever la saveur fade et plate, que possede ce 
liquide etendu de l’eau, j3oit ä dissimuler la creme qui ä ete enlevee en don- 
nant la consistance et l’opacite convenables, soit ä marquer la teinte bleuätre 
que prend le lait allonge d’eau. Parmi les premieres on a trouve le euere 
de canne ou de fecule, la farine, l’amidon ou la fecule, la dextrine, les in- 
fusions de matieres amylacees (riz, orge, son), parmi les secondes les 
matieres gommeuses (gomme arabique, gomme adragante) les jaunes d’oeufs 
les blancs d’oeufs etc.“ 

Nachdem dieser Autor die Erkennung der verschiedenen angeführten 
Verfälschungen durchgegangen, auch Beobachtungen über versuchte Falsi- 
ficationen in den Noten unterm Texte angegeben, kommt er zu dem Schluss- 
urtheil, dass der Zusatz fremder Substanzen zur Milch nicht so häufig ist, 
als einige Autoren behauptet haben, da es nothwendig sei, dass die fremde 
Substanz, um dem Fälscher Vortheil zu bringen, niedrig im Preise stehe, dass 
sie geruch- und geschmacklos sei, dass sie die Milch beim Kochen nicht 
gerinnen oder anbrennen lasse und dass sie die Dichtigkeit des Wassers bei 
einer Auflösung in demselben genügend vermehre: Eigenschaften, die be¬ 
kanntlich selten oder nie bei den genannten Fälschungsmitteln vereinigt sind. 


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454 


Dr. med. Marx, 

In gleichem Sinne äussert sich Dämmer: „Alle anderen Arten der 
Verfälschung, Zusätze von Mehl, Zucker, Hirn und allen möglichen und 
unmöglichen anderen Stoffen zur Milch, wie sie vielleicht einmal ein ganz 
besonders bornirter Betrüger machte oder machen könnte, spielen erfahrungs- 
gemäss eine völlig untergeordnete Rolle.“ 

Zur Erkennung dieser selteneren Milchfälschungen würden theils das 
Mikroskop, theils chemische Reagentien verhelfen. 

Unter dem Mikroskop lassen sich die in der Kälte zugesetzten Stärke¬ 
körner , die im Sedimente der Milch sich vorfinden, als solche erkennen. 
Wäre eine Fälschung mit Hirnmasse von Thieren versucht, so Hessen sich 
die Häute der kleinsten Gefässe mikroskopisch nachweisen. 

Gequollene Stärke lässt sich durch die bekannte Jodreaction auffinden, 
nur ist hierbei viel Jodlösung erforderHch, weil erst nach der Sättigung der 
Eiweissstoffe mit Jod das weiter zugesetzte Jod für die Stärkereaction dis¬ 
ponibel wird. 

Es wird selten erforderlich sein, behufs Erkennung dieser Verfälschungen 
zu diesen technisch-wissenschaftlichen Hülfsmitteln zu greifen. Der geübte 
Milchuntersucher beurtheilt die Milch schon nach Farbe, Geruch, Geschmack, 
ob sie solch grober Fälschungen verdächtig ist. 

Die bei weitem meisten Milchfälschungen geschehen durch mehr oder 
minder starkes Abrahmen und nachfolgenden Zusatz von Wasser. 
Es ist einleuchtend, dass diese beiden Arten betrügerischer Manipulationen 
beim Milchverkauf am häufigsten Vorkommen müssen, da sie keine Aus¬ 
lagen für den fälschenden Zusatz erfordern, sogar durch die theilweise 
Rahmgewinnung noch extra einen Gewinn abwerfen. 

Werden der Milch nicht unverhältnissmässig grosse Mengen Wasser 
zugesetzt, so wird ihr äusseres Aussehen und der Geschmack für einen 
nicht besonders Kundigen kaum verändert. Wird die Rahmschicht, die 
sich nach acht oder zwölf Stunden gebildet hat, abgenommen, so ist im Aus¬ 
sehen und Geschmack der Milch eine kaum bemerkbare Veränderung ein¬ 
getreten. 

Auf die Erfahrung hin, dass die gewöhnlichste Milchfalschung durch 
Wasserzusatz ausgeführt wird, gründeten Uffelmann und später Soxhlet 
eine besondere Art der Milchcontrole. Sie gingen von dem Gedanken aus, 
dass gewöhnliches Quell- und Brunnenwasser fast immer salpetrige Säure 
und Salpetersäure enthält, in Folge des Nitrificationsprocesses im Boden, 
den die Meteorwässer durchsickern, ehe sie in die unterirdischen Reservoirs 
gelangen. Reinlich behandelte und unverfälschte Milch enthält von diesen 
aber nichts. Ergiebt sich demnach, dass bei den vorhandenen empfindHchen 
Reactionen auf salpetrige Säure und Salpetersäure sich diese in der Milch 
finden, so ist ein Wasserzusatz erfolgt. 

Es liegt aber andererseits auf der Hand, dass derartige complicirte 
chemische Reactionen, wie sie bei Anstellung dieser Prüfung erforderlich 
sind und bei denen ausserdem noch leicht Täuschungen unterlaufen können, 
sich nicht für die gewöhnliche Praxis der sanitätspolizeilichen Ueberwachuug 
des Verkehrs mit Milch eignen. 

Es dürfte dagegen bei der Milchprüfung in sanitätspolizeilicher Hinsicht 
die bacteriologische Untersuchung eher Resultate ergeben. 


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Gesundheitspolizeiliche Ueberwachung des Verkehrs mit Milch. 455 

Wie wir die Trinkwasseruntersuchung nicht mehr allein auf den chemi¬ 
schen Nachweis gewisser Körper beschränken, von denen empirisch fest¬ 
steht, dass sie ein Trinkwasser für den Gebrauch suspect machen, vielmehr 
nach R. Koch zu wissen verlangen, ob viel Spaltpilze, und wo möglich 
welche Art, in dem fraglichen Wasser sind —, ebenso dürfte von der bacte- 
riologischen Untersuchung der Milch, die ja, wie oben angeführt, ein gutes 
Nährsubstrat für Spaltpilze abgiebt, ein Aufschluss über die gesundheits¬ 
schädliche Beschaffenheit dieses Nahrungsmittels im gegebenen Falle zu er¬ 
warten sein. 

Bei der Milchcontrole auf dem Markte oder beim Milchhändler handelt 
es sich darum, eine Milchfalschung möglichst sofort zu entdecken. Die 
Resultate dieser ersten Untersuchung wissenschaftlich zu begründen und 
zur Handhabe für das Strafverfahren gegen den Betrüger zu machen, ist 
Aufgabe der chemischen Analyse und der polizeilichen Stallprobe. 

Nachdem die Milch zunächst auf ihr äusseres Ansehen, Farbe, Geruch 
und Geschmack geprüft ist, wird das specifische Gewicht derselben 
bestimmt. Das specifische Gewicht der Milch — einer Flüssigkeit — kann 
auf zweierlei Weise bestimmt werden: durch das Pyknometer und durch 
das Aräometer. 

Das Pyknometer (Dichtigkeitsmesser) ist ein Glasfläschchen von be¬ 
kanntem Inhalte, dessen Stöpsel ein Thermometer enthält. Zur Bestimmung 
des specifischen Gewichtes einer Flüssigkeit wiegt man das Fläschchen zuerst 
mit der zu untersuchenden Flüssigkeit gefüllt, nachher mit destillirtem 
Wasser. Mittelst Division des ersten Gewichtes durch das zweite erhält 
man das specifische Gewicht der Flüssigkeit. 

Wenn auch nicht so genau, so doch allgemein gebräuchlich, weil directe 
Resultate liefernd, ist die Bestimmung des specifischen Gewichtes der Milch 
mit der Senk wage oder dem Aräometer. Das hierzu gebräuchliche Instru¬ 
ment ist das Lactodensimeter von Quevenne-Müller. Die Scala der¬ 
selben trägt die Grade von 14 bis 42. Die Zahlen bedeuten Tausendtel 
über das specifische Gewicht des Wassers = 1000. 

Fiir die Begrenzung der Scala ist maassgebend gewesen, dass das 
höchste beobachtete specifische Gewicht bei der Milch 1041 ist, und dass 
eine Mischung gleicher Theile reiner Milch und reinen Wassers ein speci- 
fisches Gewicht von 1014 bis 1016 zeigt. (Die Milchprüfungsmethoden und 
die Contole der Milch in Städten von Dr. 0. Vieth, Bremen 1870, S. 9.) 

Da die Wärme alle Körper ausdehnt und Flüssigkeiten folglich leichter 
macht für die Senkwage, so muss die Temperatur der zu prüfenden Milch 
stets berücksichtigt werden. Die Erfahrung hat gelehrt, dass bei mittleren 
Temperaturen fünf Grade Celsius einen Grad am Lactodensimeter ausmachen. 

Nach dem Vorgänge von Bouchardat und Quevenne ist man dahin 
übereingekommen, die Bestimmungen des specifischen Gewichtes der Milch 
bei einer Temperatur von 15° C. (12° R.) auszuführen. Die bei anderen 
Temperaturen gefundenen Zahlen werden auf diese Normaltemperatur nach 
der für jedes Instrument normirten Correctionstabelle reducirt. 

Ausser dieser Correction ist noch zu beachten, dass frisch gemolkene 
Milch, weil sie noch Gase enthält, um 0*5 bis 1° leichter ist, als nach einigen 
Stunden. Zur Austreibung der Luftarten kann man die Milch auf 40° C. 


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456 Dr. med. Marx, 

erwärmen und dann auf 15° C. abkühlen und jetzt das specifische Gewicht 
bestimmen. 

Bei der Wichtigkeit der Temperaturbeobachtung beim Untersuchen der 
Milch mittelst des Lactodensimeters hat man in neuerer Zeit Milchwagen 
construirt, bei denen das Thermometer am oberen Ende der Scala ange¬ 
bracht ist. Man liest die Zahlen für die Temperatur und das specifische 
Gewicht gleich an einem Instrumente ab. (Die Kuhmilch, ihre Behandlung 
und Prüfung im Stall und in der Käserei von 0. Dietzsch, Zürich 1889.) 

Nach vielfachen Beobachtungen hat man gefunden, dass das specifische 
Gewicht gut gemischter Milch von unseren Kühen einige Zeit nach dem 
Melken, je nach dem Rahmgehalt, zwischen 1029 bis 1034 schwankt. 

Wird von den Factoren, aus denen das specifische Gewicht der Milch 
resultirt, einer theilweise oder nahezu ganz aus derselben entfernt, so muss 
natürlich eine Veränderung in der Gewichtsangabe des Lactodensimeters 
eintreten. 

Der Milchbestandtheil, der sich auf natürlichem Wege von der Milch 
abscheidet, ist der Rahm, das Milchfett, der leichteste Milchbestandtheil. 

Bei ruhigem Stehen der Milch steigt der Rahm nach oben. Wird die 
Rahmschicht, die sich z. B. nach 8 bis 12 Stunden gebildet hat, abgenommen, 
so wird das specifische Gewicht ein höheres sein, als vor dem Abrahmen, 
es schwankt jetzt zwischen 1031 bis 1036. Setzt ein Milchfälscher dieser 
Milch Wasser zu, so kann dadurch das specifische Gewicht wieder in die 
Grenzen der Vollmilch herabgedrückt werden. 

Das Lactodensimeter ist also nicht im Stande, allein über die gute 
Zusammensetzung einer Marktmilch Aufschluss zu geben. 

Um Vollmilch und halb abgerahmte, welch letztere meistens noch ge¬ 
wässert ist, von einander unterscheiden zu können, bedarf es der Fest¬ 
stellung des Rahmgehaltes. Dies geschieht mit dem Rahmmesser 
oder Cremometer von Chevallier. 

Das Cremometer ist ein 20cm hohes, 4cm weites, cylindrisches Glas- 
gefäss mit Fuss. Die Erfahrung hat gelehrt, dass diese Höhe und Weite 
die zweckmässigsten für das Aufrahmen der Milch sind. 5 cm unterhalb 
des oberen Randes liegt der Nullpunkt. Von da ab nach unten sind 
100 Theilstriche eingebeizt. 

Um den Rahmgehalt einer Milch zu bestimmen, wird das Cremometer 
langsam damit angefüllt, bis genau zum Nullpunkte. Zur Verhütung von 
Schaumbildung lässt man die Milch an den Wänden des Cylinders herab- 
flie8sen. Nach dem Anfüllen des Gefässes lässt man dasselbe bei einer 
Temperatur von 15° C. 24 Stunden ruhig stehen. Nach dieser Zeit ist der 
Rahm nach oben gestiegen und man kann an den Theilstrichen der Scala 
die Volumenprocente des Rahms in der untersuchten Milch direct ablesen. 

Nimmt man jetzt mit einem kleinen gestielten Löffelchen die Rahm¬ 
schicht ab und bestimmt das specifische Gewicht durch Einsenken des Lacto¬ 
densimeters in die darunter stehende Milch, so findet sich, dass dasselbe 
ira Vergleiche zu der Ermittelung vor der Rahmausscheidung um 2 7* bis 
3 V 2 Grade gestiegen ist. Halb abgerahmte Milch zeigt im Cremometer 
6 bis 8 Volumprocente. Nach Entfernung des Rahms findet sich das speci¬ 
fische Gewicht um l 1 /^ bis 2 Grade erhöht. Beträgt die Differenz des 


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Gesundheitspolizeiliche Ueberwachung des Verkehrs mit Milch. 457 

specifischen Gewichtes vor und nach dem Abrahmen weniger als zwei Grad 
bei einer Waare, die als Vollmilch verkauft wird, so ist ein Zusatz von 
Wasser anzunehmen nach dem vorhin Gesagten. Liegen die Aräometergrade 
in den für normale Milch angegebenen Grenzen, finden sich aber weniger 
als 10 Volumprocente Rahm, so ist die untersuchte Milch mit halb abge¬ 
rahmter vermischt. 

In derselben Weise kann bei einer als halb abgerahmt feilgebotenen 
Milch auf den Zusatz ganz abgerahmter geschlossen werden, wenn die 
Aräometergrade vor und nach dem Abrahmen 1 1 / 9 bis 2 Grad differiren, wie 
es die Norm ist, wenn aber weniger als 6 Volumprocente Rahm gefunden 
wurden. 

Die ganz abgerahmte oder Magermilch hat ein schwach bläuliches 
Aussehen und zeigt ein um 3 bis 5 Tausendtel höheres specifisches Gewicht 
als die Vollmilch. Dasselbe schwankt zwischen 1032 bis 1037, im Mittel 
1*0345. 

Nach Chr. Müller (Anleitung zur Prüfung der Kuhmilch, 4. Auflage, 
Bern 1877, S. 22) nimmt man die Bestimmung des specifischen Gewichtes 
der Milch vor dem Aufrahmen, die Rahrnmessung und die Ermittelung des 
specifischen Gewichtes der abgerahmten Milch an derselben Probe im Cremo* 
meter vor. 

Müller 0* c. S. 22) kommt nach Anführung einzelner Beispiele von 
Milchuntersuchungen und entdeckten Milchfälschungen nach der ange¬ 
gebenen Methode zu folgendem Schluss: „Es lassen sich aus den gewonnenen 
Resultaten sehr leicht allgemeine Regeln oder Bestimmungen aufstellen, die 
sowohl dem Polizeipersonale für die obrigkeitliche Beaufsichtigung des Milch¬ 
handels, als auch den Käsern in den Käsereien zur bestimmten Richtschnur 
dienen. Lactodensimeter, Cremometer und Thermometer lassen sich in einem 
kleinen Etui vereinigen und können stets zur Hand sein. Die Corrections- 
tafeln werden zweckmässig auf Pappdeckel oder Leinwand aufgeklebt. ... 
Die Angaben der Instrumente sind so präcis und die Handhabung so ein¬ 
fach, dass in kurzer Zeit der damit Arbeitende die nöthige Sicherheit und 
Fertigkeit erlangt.“ • 

Ausser der beschriebenen Methode der Rahmmessung hat man noch 
andere Wege eingeschlagen, um rasch zu einem Urtheile über den werth¬ 
vollsten Bestandtheil der Milch, das Fett, zu gelangen. Es sind dies die 
optischen Methoden der Fettbestimmung in der Milch. 

Der Anhang zum Ministerialerlass vom 28. Januar 1884 hegt gegen 
diese Art der Fettbestimmung in der Hand von Nichtsachverständigen Be¬ 
denken. 

Bei Besprechung der optischen Methoden der Fettbestimmung in der 
Milch hat man sich zu vergegenwärtigen, dass die Milch ihrer Hauptmenge 
nach ausWasser besteht, in welchem Eiweiss, Milchzucker und mineralische 
Salze in gelöstem, Käsestofl* in stark gequollenem Zustande, der einer 
Lösung ähnlich ist, vorhanden sind. Das Milchfett findet sich in den ge¬ 
nannten, das Milchserum bildenden Bestandtheilen in Form kleiner Tröpf¬ 
chen, den Milch- oder Butterkügelchen, vertheilt. Eine Flüssigkeit, die 
Fett in dieser Weise vertheilt enthält, nennen wir eine Emulsion. Ein Licht¬ 
strahl, der in eine Emulsion einfällt, wird beim Auftreffen auf ein Fett- 


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458 


Dr. med. Marx, 

tröpfclien abgelenkt. Die Ablenkung wird beim Auftreffen auf jedes weitere 
Fetttröpfchen vermehrt, so dass dieselbe schliesslich eine vollkommene wird 
und der Lichtstrahl die Flüssigkeit nicht mehr durchdringt, dieselbe daher 
undurchsichtig erscheint. Es ist also als Thatsache anzusehen, dass mit 
der Zahl der in der Milch vorhandenen Fettkügelchen die Undurchsichtig¬ 
keit derselben zunimmt. 

Andererseits muss diesen physikalischen Erwägungen aber auch hinzu¬ 
gefügt werden, dass die Milchkügelchen in der Milch verschiedene Grössen 
haben. Der Durchmesser der grössten beträgt nach Vieth O’Olmm, der 
der kleinsten O'OOlö mm. Durch die verschiedenen Oberflächen der ab¬ 
lenkenden Butterkügelchen fällt die Ablenkung der Lichtstrahlen ver¬ 
schieden aus. 

Ein Beweis hierfür ist die Wahrnehmung, dass die Fettbestimmung 
auf optischem Wege in der Magermilch, die vorzugsweise nur noch Fett¬ 
kügelchen von kleinem Durchmesser enthält, gegen die gewichtsanalytischen 
Resultate stets zu hoch ausfällt, bei Rahm aber, der an grossen Fettkügel¬ 
chen reich ist, zu niedrig wird. 

Niedriger müssen ferner diö Angaben ausfallen, wenn die Fettkügel¬ 
chen nicht einzeln frei im Serum schwimmen, sondern zu grösseren Con- 
glomeraten vereinigt sind, oder wenn sich bei unzweckmässig transportirter 
Milch schon der Warmbutterungsprocess eingestellt hat. 

Ausser diesen Bedenken objectiver Art, die die optischen Fettbestim¬ 
mungen bei der Milchcontrole hervorrufen, kommt es noch auf die sub- 
jective Empfindlichkeit des untersuchenden Auges für Lichtstrahlen an. 
Der Eine findet etwas schon deutlich sichtbar, was der Andere noch un¬ 
deutlich wahrnimmt. 

Die gebräuchlichsten Instrumente zur optischen Fettbestimmung in der 
Milch sind: 

1 . Das Lactoskop von Donne. 

Don ne construirte 1843 seinen Apparat, der aus zwei cylindrischen, 
in einander verschiebbaren Metallhülsen besteht. Die beiden Enden des 
Cylinders sind durch Glasplatten verschlossen, die durch eine Schraube ein¬ 
ander genähert und von einander entfernt werden können. Von oben her 
mündet ein kleiner Trichter in den cylindrischen Raum des Instrumentes, 
das an einem unten angebrachten Stiele vor das Auge gehalten wird. Das 
ganze Instrument hat demnach Aehnlichkeit mit der einen Hälfte eines 
Feldstechers. 

Die Milchprobe soll in einem dunklen Raume angestellt werden. Nach¬ 
dem Milch durch den Trichter in den cylindrischen Hohlraum eingeschüttet 
ist, hält man das Instrument vor ein Auge, während das andere geschlossen 
ist und sieht durch die Milchschicht nach einer vor einem dunklen Hinter¬ 
gründe aufgestellten Stearinkerze, die einen Meter entfernt ist und die eben 
nicht mehr sichtbar sein soll. Aus den Drehungen des Oculars, die durch 
eine Scala angezeigt werden, liest man den Fettgehalt der Milch ab. 
Bouchardat und Quevenne haben 88 Analysen allgestellt, nach deren 
Angabe man beurtheilt, wie viel Grade am Lactoskop Grammen Fett im Liter 
Milch entsprechen. Zwischen 27 und 50 Grad sollen die Ungenauigkeiten 
des Instrumentes nicht mehr als 4 bis 5 Gramm Fett auf das Liter betragen. 


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Gesundheitspolizeiliche Ueberwachung des Verkehrs mit Milch. 459 


2. Das Vogel’sche Lactoskop besteht aus zwei halbkreisförmigen 
Glasplatten, die in einer Messingfassung parallel in einem Abstande von 
5 mm eingekittet sind. Zur Anstellung der Probe werden 3 ccm der zu 
untersuchenden Milch mit 100 ccm reinem Brunnenwasser gemischt und von 
der Mischung in das Lactoskop gegeben. Erkennt man durch die im Lacto¬ 
skop befindliche Mischung noch die Contouren einer Kerze, so wird die 
Probe wieder in das Mischglas zurückgebracht und in dieses 0*5 ccm Milch 
zugeschüttet. Nach gutem Durchschütteln wird wieder eine Probe in das 
Lactoskop gebracht, bis die Contouren des Lichtkegels eben verschwinden. 
Hiermit ist die Untersuchung beendet. 

Um aus den bei diesen Proben erhaltenen Zahlen den procentischen Fett¬ 
gehalt der Milch bestimmen zu können, giebt Seidel folgende Formel an: 


X = 


232 

m 


+ 0-23, 


in der x den gesuchten procentischen Fettgehalt, in die zur optischen Probe 
verbrauchten Cubikcentimeter Milch bedeuten. 

Ausser Lactoskopen von Seidlitz und Reischauer und dem Heus- 
ner’sehen Milchspiegel sei noch als zuverlässigstes Instrument 

3. Feser’s Lactoskop näher beschrieben. 

Ueber die Leistungen desselben äussert sich der Erfinder also: „Da 
die Richtigkeit der Scala meiner optischen Probe erst ihren Werth verleiht, 
so habe ich auf ihre Darstellung alle Sorgfalt verwendet und kann ver¬ 
sichern, dass sich dieselbe in für die Milchcontrole ausreichender Ueber- 
einstimmung mit der chemischen Analyse befindet, was bisher noch keiner 
optischen Methode gleich gut gelungen war. Bei ganzer Milch gehen die 
Differenzen selten über 0*25 Proc., bei abgerahmter nie über 0*5 Proc.“ 

Die Beschreibung des Instrumentes möge hier mit den Worten Feser’s 
folgen: „Eine farblose Glasröhre enthält in ihrem unteren verengten Tlieile 
einen festgestellten Milchglascylinder, der von der gegenüber liegenden 
durchsichtigen Wand des äusseren Glasmantels seiner ganzen Höhe und 
Breite nach 4*75 mm weit entfernt ist und auf einer der Glaswand zu¬ 
gekehrten Fläche mehrere schwarze, gleichmässig starke Querlinien in be¬ 
stimmter Entfernung eingebrannt enthält. 

„Die den Milchglascylinder umgebende Glasröhre trägt eine einge¬ 
brannte Scala, welche 

1 . den zur Ausführung der Probe erforderlichen Milchzusatz — bis 
zum Nullpunkte — angiebt; die Milchmenge beträgt für den zur 
Milchcontrole bestimmten Apparat genau 4 ccm; 

2 . an der linken Seite der Graduirung eine Eintheilung in Cubikcenti¬ 
meter für die Messung des zur Endigung der Probe nöthig gewese¬ 
nen Wasserzusatzes hat; 

3. an der rechten Seite der Scala die aus dem Wasserverbrauch be¬ 
rechneten Fettprocente angiebt. 

„Zur Milchuntersuchung werden genau 4 ccm Milch mit einer Pipette 
in das Instrument gebracht. Die Milch reicht genau bis zum Nullpunkte. 
Jetzt wird gewöhnliches Brunnenwasser in kleinen Absätzen in die senk¬ 
recht gehaltene Glasröhre gegossen und ständig umgeschüttelt, bis die 


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460 


Dr. med. Marx, 

dunklen Querlinien des Milchglascylinders „gerade deutlich sichtbar 
werden und abgezählt werden können“. 

Damit ist die Prüfung beendet. Die vorhandenen Fettprocente werden 
rechts an der Scala, wie angegeben, abgelesen. 

Ueber die Brauchbarkeit seines Lactoskops citirt der Erfinder dann 
noch folgendes Urtheil von Gerber in Thun (Schweiz), den er einen un¬ 
serer tüchtigsten und erfahrensten Milchkenner nennt. „Für rasche quanti¬ 
tative Rahmbestimmung ist F e s e r 1 s Lactoskop das unbedingt beste bis 
jetzt erschienene Instrument, und es wird wohl kaum bald eine praktischere 
und dabei, was eben die Hauptsache ist, so exacte Marktprobe geben.“ 

Zur Bestimmung des Fettgehaltes der Milch dient ferner das von 
March and erfundene Lac tob utyr omet er. Dasselbe besteht aus einer 
30 cm langen, 12 mm weiten Glasröhre, die an einem Ende geschlossen ist. 
Vom geschlossenen Ende ab ist die Röhre durch eingebrannte Striche in 
genau drei gleiche Theile getheilt, deren jeder genau 10ccm Rauminhalt 
hat. Die oberste Abtheilung enthält eine weitere Theilung in Zehntel, die 
ersten vier Zehntel auch noch eine solche in Hundertel. 

Zur Fettbestimmung füllt man die Röhre bis zur untersten Marke mit 
der gut gemischten Milch. Hierauf giesst man bis zur zweiten Marke 
Aether zu und schüttelt mehrere Minuten kräftig, bis sich der Aether in 
der Ruhe nicht mehr abscheidet. Den schliessenden Daumen lüftet man 
ab und zu, um Luft entweichen zu lassen. Endlich fügt man bis zur ober¬ 
sten Marke Weingeist von 89 bis 90 Proc. Tralles hinzu und schüttelt 
wiederum kräftig. 

Der Vorgang bei dieser Untersuchung ist der, dass der Aether das 
Milchfett löst, dass die Mischung von Aether und Weingeist das Milchfett 
ausscheidet. Dies sammelt sich als klare Flüssigkeit auf dem Gemisch von 
der oberen Marke an. Um eine Coagulation der Eiweissstoffe durch den 
Alkohol zu verhüten, hat man der Milch vorher zwei bis drei Tropfen einer 
25 procentigen Kali- oder Natronlauge zugesetzt. 

Zur Beschleunigung des Aufsteigens der Fettlösung setzt man das 
Lactobutyrometer aufrecht in ein Blechgefäss mit Wasser, das durch eine 
kleine Spiritusflamme genau auf 38° C. — höchstens 40° C. — erwärmt 
wird. Nach einer viertel Stunde ist die Mischung klar. Jeder Strich der 
Scala bedeutet 1 mm = Vio ccm. Nach einer beigefügten Tabelle findet 
man dann, wie viel Procente Fettlösung den abgelesenen Millimetern ent¬ 
sprechen. 

Die aräometrische Fettbestimmungsmethode nach Soxhlet 
beruht auf demselben Princip, wie beim Lactobutyrometer. 

Aus einer grösseren Menge Milch (200 ccm) wird das Fett durch 
Natronlauge, Aether und Alkohol als ätherische Lösung abgeschieden, daun 
aber nicht gemessen, sondern das specifische Gewicht derselben mit einem 
feinen, zu' diesem Zwecke besonders construirten Aräometer gemessen. Ta¬ 
bellen geben dann nach dem gefundenen specifischen Gewichte den wirk¬ 
lichen Fettgehalt an. Auch diese Methode liefert recht genaue Resultate, 
die wenig oder gar nicht von der gewichtsanalytischen abweichen. 

Für die Controle des Marktverkehrs ist sie jedoch nicht geeignet wegen 
des feinen und complicirten Instrumentariums. 


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Gesundheitspolizeiliche Ueberwachung des Verkehrs mit Milch. 461 

Der Anhang zum Ministerialerlass vom 28. Januar 1884 nimmt Von 
allen Apparaten, die eine Aetherfettlösung herstellen behufs Bestimmung 
des Butterfetts in der Milch, Abstand. 

Ist durch den bisher beschriebenen Gang der Milchcontrole eine Han¬ 
delsmilch entdeckt, die im Verkehr zu beanstanden ist, so ist als weiteres 
Untersuchungsmittel die Stallprobe anzustellen, namentlich dann, wenn 
der Lieferant bezw. der Verkäufer behauptet, die Milch sei nicht verfälscht, 
vielmehr von derselben Beschaffenheit, wie sie von den Milchkühen gemol¬ 
ken wurde. 

Die Stallprobe wird nach den Anweisungen von Di etzsch in der 
Weise angestellt, dass sich zwei Organe der Milchpolizei in den fraglichen 
Stall begeben, wo sie zugleich das Futter, Reinlichkeit und Ordnung im 
Stall, den Zustand der Milchthiere u. s. w. zu beachten haben, und dem 
vollständigen Ausmelken aller Kühe beiwohnen, von denen die beanstandete 
Milch herstammen soll. 

Die Stallprobe muss womöglich schon am nächsten Tage, spätestens aber 
bis zum dritten Tage nach dem Melken der verdächtigen Milch erfolgen. 
Handelt es sich um verfälschte Milch, so ist das Melken durch einen un¬ 
parteiischen, sachverständigen Melker zu besorgen. Die gewonnene Milch 
muss gut gemischt werden und erst von der gemischten Milch darf ein halbes 
Liter zur weiteren Untersuchung entnommen werden, wobei die Milch der 
Stallprobe zur Grundlage für die Beurtheilung der verdächtigen Milch gilt. 

„Wir bemerken noch ganz besonders dabei, dass die frisch gemolkene 
Milch durchaus nicht gleich nach dem Melken im Stall mit der Milchwage 
gewogen werden darf, da sie noch Luft und andere Gase enthält und auch 
viel zu warm ist. Sie muss erst durch sanftes Rühren von Luft und Gasen 
befreit werden und dann möglichst nahe auf 15°C. abgekühlt werden. 
Wird dieselbe innerhalb der ersten drei Stunden dann gewogen, so muss 
man noch einen halben Grad mehr dazu nehmen, da sich das specifische 
Gewicht noch etwas vermehrt. 

„Kleine Differenzen im specifischen Gewicht, dem Fettgehalt, können 
in jeder Milch von einem Tage zum anderen Vorkommen, und müssen folg¬ 
lich unberücksichtigt bleiben. Bei einer Differenz von 1° an der Milch wage 
oder von 0*5 Proc. Fettgehalt ist dieselbe aber zu beanstanden.“ 

Der Anhang zum Ministerialerlass vom 28. Januar 1884 lässt den 
Entlastungsbeweis der Stallprobe dann als misslungen gelten, wenn 

1 . seit dem Melken der beanstandeten Probe nachweislich zu einer 
Fütterungsmethode übergegangen worden ist, welche notorisch eine 
Verschlechterung der Milch zur Folge hat, und wenn 

2 . zwischen der beanstandeten und der aus dem Stall entnommenen 
Probe Differenzen in der Weise sich ergeben, dass das specifische 
Gewicht der Stallprobe um zwei Grad von demjenigen der beanstan¬ 
deten Probe abweicht und dass 

3. der Fettgehalt der Stallprobe um mehr als 0‘3 Proc., die Trocken¬ 
substanz um 1 Proc. höher gefunden wird, als in der beanstandeten 
Probe. 

Zur endgültigen und entscheidenden Untersuchung bietet sich endlich 
die chemische Untersuchung im Laboratorium. 


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462 


Dr. med. Marx, 

Im Laboratorium werden von dem chemischen Sachverständigen zu¬ 
nächst alle die Milchproben wiederholt an der confiscirten Milch, die zu 
ihrer polizeilichen Beanstandung geführt haben. 

Nachdem etwaige Conservirungsmittel nachgewiesen, oder der Zusatz 
von Mehl, Stärke u. s. w. zum Dickmachen abgerahmter Milch aufgedeckt 
ist, wird die Reaction der Milch, die amphoter sein, d. h. beide Lackmus¬ 
farben verändern soll, festgestellt, das specifische teewicht eruirt, die Rahm¬ 
menge volumetrisch bestimmt, der Fettgehalt optimetrisch gesucht. 

Sodann handelt es sich wesentlich um die Bestimmung des Fettgehaltes 
und der Trockensubstanz auf gewichtsanalytischem Wege. Während der 
mittlere Fettgehalt der Milch 3*30 Proc. beträgt, nimmt der Anhang zum 
Ministerialerlass vom 28. Januar 1884 2*4 Proc. als unterste Grenze in der 
vollen, ganzen Milch an. Bei der halb abgerahmten Milch ist in der Regel 
die Hälfte Fett weniger vorhanden. Gewöhnlich liegt der Fettgehalt unter 
1*5 Proc. Bei ganz abgerahmter Milch, wo das Aufrahmungsverfahren durch 
Stehenlassen der Milch erfolgte, findet sich durchschnittlich ein Fettgehalt 
von 0*7 Proc., bei centrifugirter Magermilch ein solcher von 0*3 Proc., nach 
Dietzsch (1. c. S. 64) 0*20 bis 0*60 Proc. 

Die Trockensubstanz, d. i. Fett, Eiweissstoffe, Milchzucker, Salze, be¬ 
trägt bei der Vollmilch durchschnittlich 12*25 Proc., schwankt zwischen 
11 und 14 Proc., als niedrigste Grenze müssen 10 Proc. gefordert werden. 
Bei der halb abgerahmten Milch ist die Trockensubstanz l 1 /* bis 2 Proc. 
niedriger, bei Magermilch ist die unterste Grenze 9 Proc. 

Den systematischen Gang der Milchanalyse giebt E. Pfeiffer in fol¬ 
gender Weise an (die ausführliche Wiedergabe sämmtlicher chemischer 
Operationen ist als nicht zum Thema gehörig weggelassen): Das erste, was 
mit der Milch vorzunehmen ist, ist die Prüfung ihrer Reaction, da sich diese 
am schnellsten zu verändern pflegt. Es wird zu diesem Ende je ein Tropfen 
der gut durchgeschüttelten Milch auf je ein Stück empfindlichen blauen und 
rothen Lackmuspapieres gebracht und der Tropfen nach kurzem Verweilen 
abgeschleudert. Der Platz, auf dem der Tropfen haftete, zeigt dann die 
Reaction der Milch, Vorbedingung bei dieser Untersuchung ist eine absolut 
ammoniak- und säurefreie Atmosphäre. 

Ist die Milch sauer, oder stark sauer, so kann jetzt bei hinreichendem 
Quantum eine kleine Menge für die Säurebestimmung abgemessen werden. 
Die Säurebestimmung erfolgt durch Titriren mit l /jo Normal-Natronlauge in 
die mit dem vierfachen Quantum destillirten Wassers verdünnte Milch, der 
vorher einige Tropfen concentrirter Lösung von Phenolphtalei'n in 50 pro- 4 
centigem Weingeist zugesetzt sind. Der Säuregehalt wird ausgedrückt in 
Cubikcentimetern der verwandten Natronlauge. Die verbliebene Milchmenge 
wird nochmals gut durchgemischt und dann zunächst das specifische Gewicht 
mittelst des Aräometers (Lactodensimeters) bestimmt. 

Nach Ermittelung des specifischen Gewichtes werden genau 10 g Milch 
abgewogen zur Bestimmung der Eiweisskörper, des Fettes und des Milch¬ 
zuckers. Das Abwägen hat rasch zu geschehen, um Verluste durch Ver¬ 
dunstung zu vermeiden. — Die Bestimmung sämmtlicher Eiweisskörper 
geschieht nach Ritthausen durch eine Kupfersulfatlösung, wie sie zur 
Bereitung der Fe liling’sehen Lösung verwandt wird. 


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Gesundheitspolizeiliche Ueberwachung des Verkehrs mit Milch. 463 

Der gebildete Niederschlag wird durch ein gewogenes Filter filtrirt 
und bei 100° C. getrocknet; dann wird das Filter sanunt dem Rückstände 
eine Stunde lang in dem Szombathi-So xhle fachen Aetherextractions- 
apparate dem siedenden Aether ausgesetzt und nach kurzem Trocknen ge¬ 
wogen. Durch Wägung wird jetzt bestimmt, wie viel Fett extrahirt ist, 
d. h. Butterfett in 10 g Milch enthalten war. Ebenso findet man durch 
Wiegen die Menge der vorhandenen Eiweisskörper. 

Dann wird das Filter geglüht zur Bestimmung der in dem Eiweiss¬ 
niederschlage enthaltenen Salze. 

In dem durch Fällung der Eiweisskörper gewonnenen Filtrat wird mit¬ 
telst Fehling’scher Lösung der Milchzucker bestimmt. 

Zur Bestimmung der Trockensubstanz werden 4 g Milch in einem 
Platinschälchen abgewogen und bei 100° C. das Wasser abgedunstet. Der 
Gewichtsunterschied zwischen dem vorher gewogenen Schälchen und nach 
dem Trocknen ergiebt den Gehalt an Trockensubstanz in 4 g Milch. 

Endlich wird die Platinschale behufs Ermittelung der feuerbeständigen 
Salze geglüht. 

Es ist bei der Besprechung der sanitätspolizeilichen Milchcontrole 
wiederholt von Magermilch die Rede gewesen. Es könnte den Anschein 
gewinnen, als seien ihre Merkmale nur angeführt zur Erkennung von Milch- 
falschung, dieselbe aber im Verkehr nicht weiter zu berücksichtigen. Dem 
ist aber keineswegs so. 

Magermilch wird in gutem, süssem Zustande in Milchwirthschaften ge¬ 
wonnen, in denen das Swartz’sche Aufrahmungsverfahren oder Centri- 
fugenbetrieb bestehen. Dieselbe kann von Bäckern und Conditoren mit 
demselben Vortheile wie ganze Milch gebraucht werden. In Städten bietet 
sie der ärmeren Bevölkerung ein immerhin werthvolles Nahrungsmittel. Im 
Haushalte ist sie in hiesiger Gegend, in den Wirthschaften mit Swartz’- 
schern Verfahren die gewöhnliche Gebrauchsmilch. Die Sammelmolkereien 
geben die Magermilch um wenige Pfennige das Liter «an ihre Lieferanten 
zurück. 

Die Controle des Verkehrs mit Magermilch hat darauf zu sehen, dass 
dieselbe beim Verkaufe als solche bezeichnet wird durch nicht abnehmbare 
Aufschrift auf den Milchtransportgefässen. Ihr specifisches Gewicht wird, 
wie schon oben angegeben, mit dem Lactodensimeter bestimmt. 

Lassen sich entstandene Zweifel über eine etwaige Verwässerung nicht 
anders beseitigen, so muss der Trockenrückstand bestimmt werden, der, wie 
schon gesagt, in minimo 9 Proc. betragen soll. 

Von einer Fettbestimmung dürfte im Verkehr zu abstrahiren sein, da 
der Käufer von Magermilch auf den Fettgehalt eo ipso verzichtet. 

Da die Milch ein ebenso leicht dem Verderben ausgesetztes, wie un¬ 
entbehrliches Nahrungsmittel ist, ging man schon lange darauf aus, die 
Milch in einer Form zu conserviren, in der sie sich nicht bloss kürzere Zeit 
für den Marktverkehr hält, sondern nach Art der Conserven längere Zeit 
ihre Brauchbarkeit bewahrt. 

Da die Milch auch in dieser Form ein Gegenstand des Verkehrs ist, 
so muss sich die sanitätspolizeiliche Ueberwachung des Verkehrs mit Milch 


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464 


Dr. med. Marx, 

auch auf die Milchconserven erstrecken. Von der für Familien sehr 
brauchbaren Soxhlet’sehen Methode der Milchconservirung zur Kinder¬ 
ernährung durch Sterilisirung derselben und Luftabschluss, soll hier ab¬ 
gesehen werden, da sie mehr privaten Charakters und Sache des Einzel¬ 
nen ist. 

Eher ist einen Augenblick beim Pasteurisiren der Milch zu verweilen. 
Pasteur hatte Getränke, besonders Biere, die sich in geschlossenen Ge- 
fässen befinden, durch Erwärmen auf eine Temperatur, welche noch unter¬ 
halb der Siedehitze des Wassers liegt, conservirt und zum Transporte auf 
grosse Entfernungen, selbst in die Tropen, geeignet gemacht. Es lag nahe, 
diese Methode auch zur Haltbarmachung der Milch anzuwenden. 

Einen neuen Anstoss erhielt dieser Gedanke, als 1880 auf der Düssel¬ 
dorfer Ausstellung Carl Becker (früher Landwirth in Kessebüren bei 
Unna) ein neues Aufrahn^ungsverfahren der Milch vorschlug und Apparate 
dazu ausstellte. Er Hess die Milch in Gefassen, die denen beim Swartzi¬ 
schen Verfahren ähnlich sind, aber oben luftdicht geschlossen werden, zwei 
Stunden lang auf 60° C. erwärmen und dann wieder rasch auf 12 bis 15°C. 
abkühlen. Die Aufrahmung sollte viel rascher als beim Sw art z’ sehen Ver¬ 
fahren beendet sein, die Magermilch ebenso süss bleiben. 

Diese Art der Aufrahmung hat sich zwar keinen Eingang verschafft, 
aber es fand sich, dass die so behandelte Milch in merklicher Weise halt¬ 
barer war, als in gewöhnlicher Weise aufbewahrte, dass sie ferner von Lab 
unter sonst gleichen Umständen weit langsamer zum Gerinnen gebracht 
wird als frische, und dass sie beim Gerinnen unter Einwirkung von Säuren 
kein klumpiges, sondern ein breiartiges, feinflockiges Coagulum absetzt. 

Weitere Beobachtungen ergaben, dass so behandelte Milch besser, 
leichter verdaut wird, weil sie den Verdauungssäften ein lockeres Gerinnsel 
in grosser Oberfläche liefert gegen frische Kuhmilch mit ihrem klumpigen 
Coagulum, das manche Verdauungsapparate beschwert. 

Im Milchhandel und Molkerei wesen macht man von dem Pasteurisiren 
der Milch, behufs längerer Haltbarmachung, ausgedehnten Gebrauch. In 
diesen Betrieben findet der Pasteurisirungsapparat von Thiel Anwendung. 
Die Milch fliesst bei demselben durch einen Cylinder mit welliger Oberfläche, 
der von einem Mantel umgeben ist. Der Zwischenraum zwischen Mantel uud 
Cylinder ist mit Wasser gefüllt, das durch einen Dampfstrom auf 80 bis 90° C. 
Wärme erhalten wird. Die Milch ist am Ende des Cylinders auf 75 bis 85° C. 
erhitzt. Sofort passirt sie nunmehr einen anderen Cylinder, der einen Kühl¬ 
mantel mit Eiswasser hat. Die heisse Milch wird beim Passiren desselben 
ra^ch auf 10 bis 12° C. abgekühlt. Die so behandelte Milch ist länger halt¬ 
bar als frische Kuhmilch, an Geschmack fast gar nicht verändert. Ihre 
Empfindlichkeit gegen Labeinwirkung ist um circa 13 Proc. herabgesetzt. 

v. Ge uns hat im hygienischen Institute zu Amsterdam Untersuchun¬ 
gen über die Einwirkung des Pasteurisirens auf die Milch angestellt und 
gefunden, dass in der pasteurisirten Milch die Milchsäuregährung um drei, 
fünf und sechs Tage aufgeschoben wird, während der Process in gewöhn¬ 
licher Milch schon mit dem zweiten Tage begann. 

Zweitens stellte sich heraus, dass bei einem Verfahren, wie es R. Koch 
zur Zählung der im Trinkwasser vorhandenen Spaltpilze anwenden lehrte. 


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Gesundheitspolizeiliche Ueberwachung des Verkehrs mit Milch. 465 

sich in 1 ecm pasteurisirter Milch 5000 in Gelatine entwickelungsfähige 
Spaltpilze befinden, während nicht pasteurisirte im gleichen Quantum min¬ 
destens 2 500000 Pilze enthielt. 

Nach diesen Beobachtungen dürfte das Pasteurisiren der Marktmilch, 
vorausgesetzt, dass sie vor dem Verfahren allen sanitätspolizeilichen Forde¬ 
rungen entsprach, von diesem Standpunkte aus nicht zu beanstanden sein. 
Die in den Verkehr gebrachte Milch dieser Art muss aber als solche kennt¬ 
lich gemacht sein bezw. verkauft werden. 

Wenden wir uns jetzt zu den eigentlichen Milchconserven. 

Pappenheim kennt seinen Erfahrungen nach nur eine Art conser- 
virter Milch, die im Handel vorkommt: das Milchextract der Anglo-Stoiss 
Condensed MMc-Company von Cham. 

Dass der Umsatz dieser Gesellschaft ein bedeutender sein muss, erhellt 
aus dem, was sie selbst über die Ausdehnung ihres Betriebes angiebt: In 
einer „Erwiderung der Anglo-Swiss Condensed Milk-Company in Cham 
auf die Verdächtigungen des Herrn Dr. Soxhlet in Wien und des Herrn 
H. v. Liebig in Dinkelsbühl, d. d. Cham, im April 1879“ wird der Consum 
im Jahre 1878 auf 18 Millionen Büchsen oder 900 Wagenladungen angegeben. 

Die Fabrikation der condensirten Milch ist an und für sich eine einfache. 
Die Milch wird, so wie sie von den Kühen kommt, wiederholt geseihet, und 
dann im luftleeren Raume, in Vacuumapparaten, unter Zusatz einer gewissen 
Menge Rohrzucker, auf ein Drittel ihres Volumens, bis zur Consistenz von 
dickem Honig, eingedampft und hierauf sofort in luftdicht schliessende ver¬ 
zinnte Blechbüchsen gegossen. 

Nach dieser Fabrikationsmethode muss die condensirte Milch alle Milch- 
bestandtheile in unveränderter Form erhalten, selbst das Casein ist nicht 
unlöslich geworden. Das Präparat besteht zur Hälfte aus Rohr- und Milch¬ 
zucker, zu y 4 aus den übrigen festen Milchbestandtheilen, zu V 4 aus Wasser. 
Mit der fünffachen Menge Wassers vermischt, giebt dasselbe eine Flüssigkeit, 
die normaler Kuhmilch vollständig gleich sein soD und beim Stehen noch 
Rahm abscheidet. Die condensirte Milch ist demnach mit den Conserven 
zu vergleichen, die unsere Hausfrauen aus Früchten u. s. w. mittelst Rohr¬ 
zuckers herstellen. Gute condensirte Milch mit einem Oeltropfen unteres 
Mikroskop gebracht, muss normale Butterkügelchen, grosse Krystalle von 
Rohr- und Milchzucker und einzelne Krystalle von milchsaurem Kalk zeigen. 
Rohrzucker bildet ziemlich grosse monoklinische Prismen; Milchzucker vier¬ 
seitige, schiefe Prismen; milchsaurer Kalk stellt Büschel kleiner Nadeln vor, 
welche die Form von Pinseln haben. 

Ausser diesen Merkmalen muss die Sanitätspolizei an gute condensirte 
Milch die Anforderungen stellen, dass: 

1 . zu dem Präparate unverfälschte, allen sanitären Anforderungen ent¬ 
sprechende Milch verwandt wird; 

2 . der Fabrikant für eine gewisse chemische Zusammensetzung der 
Milchconserven garantirt; 

3. jeder Büchse eine genaue Gebrauchsanweisung und eine Durchschnitts¬ 
analyse beigegeben werde; 

4 . die Büchsen frei von Blei und anderen gesundheitsschädlichen Metallen 
sind. 

Vierteljahrsschrift für Gesundheitspflege, 1890. 30 


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466 


Dr. med. Marx, 

N. Gerber giebt an, dass bis jetzt keine Verfälschungen der conden- 
sirten Milch nachgewiesen wurden. 

Zur Gegenüberstellung diene Nachstehendes (diese Zeitschrift, XVI. Bd. 
Supplement 1884, S. 42): „Im Uebrigen darf ich nicht vergessen, zu be¬ 
merken, dass Meissl eine durch Erhitzen conservirte Milch untersuchte, 
und das Fett zum Theil in ranzige Säure übergegangen, das Eiweiss eben¬ 
falls zum Theil wesentlich verändert (Pepton, Parapepton, Brucin, Tyrosin 
und Ammoniak) fand. Sicherlich war das Präparat, wie auch Low hervor¬ 
hebt, kein gutes; aber der Befund Meissl’s zeigt doch, dass man auf die 
Qualität der Milchconserven ebenso sehr wie auf die der Fleischconserven, 
Acht geben muss.“ 

Besonders dürfte auch auf die mögliche Bildung von Ptomainen zu 
achten sein. 

Ausser der condensirten Milch werden noch in den Handel gebracht 
als Präserven: Cacaomilch, Kaffeemilch, medicamentöse condensirte Milch. 
Jedoch scheint der Consum dieser Präparate kein bedeutender zu sein, da 
sich in der mir zugänglichen Literatur, ausser der Benennung, nirgends ge¬ 
nauere Angaben über Zusammensetzung und Fabrikations weise finden. Es 
ist zu bedenken, dass, je complicirter die Zusammensetzung ist, desto leichter 
eine absichtliche Fälschung und ein spontanes Verderben des Präparates 
möglich sind. 

Ein anderes Verfahren der Präservirung der Milch ist das von Scher ff 
in Wendisch-Buchholz bei Berlin im Jahre 1881 patentirte. 

Dasselbe besteht darin, dass man die möglichst rein gewonnene Milch 
in Glasfiaschen bringt, diese mit ausgedämpften Korken verschliesst und 
die Korke durch Klammern am Flaschenhalse befestigt. Die so vorbereiteten 
Flaschen werden in einem dampfkesselartigen Apparate zwei Stunden lang 
unter einem Drucke von zwei bis drei Atmosphären auf 120° erhitzt. Nach 
dem Herausnehmen der Flaschen werden auf die Korke mit Paraffin getränkte 
Flanellscheiben gelegt, durch die die während des Abkühlens eindringende 
Luft filtrirt wird. Nachdem schliesslich der Kork genügend tief in den 
Flaschenhals eingetrieben ist, wird über denselben eine Paraffinschicht ge¬ 
bracht. Die also behandelte Milch hält sich lange, doch zeigt sie nach Jahres¬ 
frist eine eigenthümliche Zersetzung, die sich durch einen bitterlichen Ge¬ 
schmack und Ausscheidung der Protei'nsubstanzen bemerkbar macht. 

Als Mängel des nicht zersetzten Präparates sind eine gelbbraune Färbung 
und Ausscheidung einer compacten Rahmschicht an der Oberfläche zu nennen. 

Die sanitätspolizeilichen Anforderungen an diese Milch dürften in der¬ 
selben Weise zu formuliren sein, wie bei der condensirten auf Seite 465. 

Nach Dr. J. Munk besitzt die Sc her ff’sehe conservirte Milch vor 
der condensirten Milch den Vorzug, dass nichts hinzugefügt worden ist 
(Schmidt’s Jahrbücher der in- und ausländischen Medicin, redigirt von 
Dr. A. Winter, Band 192, Nr. 11, S. 163.) 

Seit Kurzem kommt im Handel auch eine moussirende Milch vor: die 
moussirende Milch Ahlborn’s. 

Dieselbe enthält keinen Alkohol, ist auch nicht durch Gährung, sondern 
durch Sättigung von Magermilch mit Kohlensäure hergestellt. Dieselbe soll 
nicht nur angenehm schmecken, sondern sich auch sechs bis sieben Wochen 


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Gesundheitspolizeiliche Ueberwachung des Verkehrs mit Milch. 467 

halten. (Diese Zeitschrift, XVIII. Band, Supplemente, 1886, Seite 81.) 
Erfahrungen, die der Sanitätspolizei als Handhabe bei der Ueberwachung 
des Handels mit diesem Milchpräparat dienen könnten, liegen bisher nicht vor. 

Im Anschluss hieran liegt es nahe, noch zwei moussirende Präparate 
zu erwähnen, die aus Milch gewonnen werden und in neuerer Zeit in den 
Verkehr gelangen. Es sind dies Kumys und Kefir. 

Kumys ist ein geistiges Getränk, das durch die Gährung von Stuten¬ 
milch im südöstlichen und südlichen Russland von der dortigen nomadisi- 
renden Bevölkerung hergestellt wird. Zur Darstellung des Kumys wird die 
Stutenmilch mit altem Kumys versetzt, der als Ferment dient. 

Durch die Einwirkung des Ferments geht der Milchzucker zunächst in 
Fruchtzucker über, der dann der Gährung unterliegt und in Alkohol und 
Kohlensäure zerfallt. 

Der Kumys ist milchweiss, riecht säuerlich, an den specifischen Geruch 
des Pferdes erinnernd, schmeckt prickelnd und angenehm säuerlich, mit 
einem Nachgeschmäcke von bitteren Mandeln. (Stahlberg, Gesammelte 
Vorträge über Kumys, Leipzig 1873.) 

Der Kumys wird bei uns in Milchcuranstalten, da er die Ernährung 
sehr günstig beeinflusst, als diätetisches Heilmittel aus Kuhmilch hergestellt 
und in den Handel gebracht. Er erfordert dort somit ein sanitätspolizeiliches 
Interesse. Da bei dieser Bereitungsart frische, ungekochte Kulimilch ver¬ 
wendet wird (Der praktische Arzt, 1879, VI, S. 144), trifft bei der sanitäts¬ 
polizeilichen Ueberwachung dieser Bereitungsstellen das früher Gesagte über 
Milchcontrole zu. 

Der Kefir ist gleichen Ursprungs. Die am nördlichen Abhange des 
Kaukasus wohnenden tartarischen Stämme benutzen seit undenklichen Zeiten 
die Kuhmilch zur Kefirbereitung, der bei ihnen als Heil- und Genussmittel 
im Gebrauch ist. (S. Brainin, Ueber Kefir, ein neues Heilgetränk. Allgemeine 
medicinische Centralzeitung 1884, S. 40, 41, 88.) 

Gut präparirter Kefir stellt eine stark moussirende, schäumende 
Flüssigkeit dar, von der Consistenz eines gleichmässig dicken, weissen Rahmes, 
hat einen prickelnden, angenehm säuerlichen Geschmack und riecht ähnlich 
wie Buttermilch. Im Vergleich zu Kumys enthält der Kefir mehr Milch¬ 
säure, dagegen weniger Kohlensäure, weniger Alkohol und hat einen "besseren 
Geschmack. 

•Das Ferment des Kefirs ist der Kefirpilz, Bacillus caucasicus (Kern), 
der nach der Zopf’sehen Eintheilung der Spaltpilze zu derselben Species 
mit Bacillus cyanogenus, Bac. tuberculosus, Bac. anthracis gehört. Der 
Kefirpilz bildet nach Brainin (1. c.) 5 mm bis 5 cm grosse gelblichweisse 
blumenkohlartige Conglomerate oder Körner. Diese Gebilde sollen nach der 
Angabe der Bergbewohner auf den höchsten Bergen unter der Schneegrenze, 
auf eigentümlichen Gebüschen wachsen. 

In wie weit der Kefirpilz möglicherweise eine sanitätspolizeiliche Be¬ 
achtung verdient, muss die weitere Erfahrung lehren. Die zur Kefirbereitung 
verwandte Kuhmilch muss der sanitätspolizeilichen Ueberwachung unter¬ 
liegen, ebenso wie die Anstalten, die dies Präparat für den Handel her- 
stellen. 


30* 


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468 


Dr. med. Marx, 

Die gesundheitspolizeiliche Ueberwachung des Verkehrs mit 
Milch concentrirt sich daher in folgende Punkte: 

1 . Die sanitätspolizeiliche Controle des Verkehrs mit Milch ist noth- 
wendig, um die Consumenten dieses wichtigen Nahrungsmittels vor 
Schädigungen an Gesundheit und Vermögen zu bewahren. 

2 . Die sanitätspolizeiliche Ueberwachung des Verkehrs mit Milch ist 
durch besonders vorgebildete Organe der Marktpolizei, durch häufige, 
unvermuthete Entnahme von Proben aus der gut gemischten Markt¬ 
milch auszuüben. 

3. Von den Milchproducenten, den Landwirthen, ist zu fordern, dass 
sie für gute Stallfütterung und Weide, gute Haltung und Pflege der 
Milchthiere in gesunden Stallungen Sorge tragen. Die Milch, von 
Kühen, die mit Abfallstoffen des landwirtschaftlichen Betriebes ge¬ 
füttert werden, oder die Weiden in der Nähe von Hüttenwerken, die 
giftige Erze verarbeiten, begehen, ist vom Marktverkehr auszu- 
scbliessen. — Durch geeignete Belehrung in den landwirtschaftlichen 
Vereinen ist die Sanitätspolizei zu unterstützen. 

4. Vom Verkehr auszuschliessen ist die Milch, die in den ersten sechs 
Tagen nach dem Kalben gemolken wird, die Milch von arzneilich be¬ 
handelten Kühen, die Milch von Thieren, die an Milzbrand, Tollwut, 
Perlsucht, Pocken, Gelbsucht, Rauschbrand, Ruhr, Eutererkrankungen, 
Pyämie, Vergiftungen, Maul- und Klauenseuche oder fauliger Ge¬ 
bärmutterentzündung leiden, ebenso diejenige Milch, die mit den 
sogenannten Milchfehlern behaftet ist. 

5. Bei dem Melken ist grosse Reinlichkeit zu beobachten; diese Ver¬ 
richtung hat von sachkundiger Hand zu geschehen. Die ermolkene, 
für den Verkehr bestimmte Milch muss gleich nach dem Melken 
ausserhalb der Stallung in einem Sammelgefässe abgekühlt werden. 

6 . Die Aufbewahrung der Verkehrsmilch darf nur in Gefässen aus 
Weissblech stattfinden und hat in Räumen zu geschehen, die 
trocken, luftig, kühl, von Schlaf- und Krankenzimmern gehörig ent¬ 
fernt sind. 

Kranke Personen oder Krankenpfleger haben sich jeder Be¬ 
rührung mit der Milch strengstens zu enthalten. 

Milchwirthschaften, in denen Infectionskrankheiten, besonders 
Typhus (Unterleibs-), ausgebrochen sind, ist der Milch verkauf so 
lange zu untersagen, bis die Krankheiten erloschen und dies durch 
den Kreisphysicus festgestellt ist. 

7. Der Transport der Milch zum Markte hat in Gefässen zu geschehen, 
die mit passender Kühlvorrichtung versehen sind, ferner auf Wagen 
mit guten Federn, um starkes Stossen der Milch zu verhüten. 

Milchgefässe und Krähne der geschlossenen Milchwagen sind 
mit nicht entfernbaren Aufschriften zu versehen, die ihren Inhalt 
anzeigen. 

8 . Die bis hierher ausgesprochenen sanitätspolizeilichen Forderungen 
sind am besten durch die sogenannte freiwillige Controle der Milch¬ 
producenten zu erreichen. Dieselben gestatten dabei einer Commission 
von drei Mitgliedern die ständige Controle ihrer Milchwirthschaft 


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Gesundheitspolizeiliche Ueberwachung des Verkehrs mit Milch. 469 

und aller Verhältnisse, die auf dieselbe in gesundheitlicher Rücksicht 
Bezug haben. 

9. Die Controle der Milch auf dem Markte hat in der Weise stattzu¬ 
finden, dass aus dem gut gemischten Inhalte eines Milchgefässes 
eine Probe entnommen und diese in den Rahmmesser gebracht, die 
Temperatur der Milch möglichst auf 15° C. gebracht und durch Ein- 
senkeu der Milchwage das specifische Gewicht der Milch bestimmt 
wird. 

Vollmilch wiegt: 1*029 bis 1*034; 

Halb abgerahmte Milch: 1*031 bis 1*036; 

Magermilch: 1*032 bis 1*037. 

Nach 24 Stunden hat sich bei ruhigem Stehen der Milch der 
Rahm im Cremometer abgeschieden und der Rahmgehalt der Milch 
wird volumetrisch bestimmt. 

Vollmilch hat eine Rahmschicht von 10 bis 14 Volumprocent ; 
halb abgerahmte eine Rahmschicht von 6 bis 8 Volumprocent. 

Nach Abnehmen des Rahms zeigt die Vollmilch an der Senk wage 
2Vs bis 3 1 /? °, halb abgerahmte IV 2 bis 2°. mehr, als vor dem Ab¬ 
rahmen. 

Beträgt diese Differenz bei Vollmilch weniger als 2°, so ist ein 
Zusatz von Wasser anzunehmen. 

Finden sich bei derselben Milch weniger als 10 Volumprocente 
Rahm bei richtigem specifischem Gewicht, so ist halb abgerahmte Milch 
zugesetzt. 

Finden sich bei halb abgerahmter Milch weniger als 6 Volum¬ 
procente Rahm bei richtigem specifischem Gewicht, so ist ganz ab¬ 
gerahmte Milch zugesetzt. 

10. Für geübtere Organe der Marktpolizei ist das Feser’sche Lactoskop 
ein geeignetes Instrument zur Fettbestimmung der Marktmilcb. 

11. Unter den Methoden der Fettbestimmung durch Herstellung einer 
Aetherfettlösung ist die Soxhlet’sche aräometrische die genaueste. 

12 . Die Stallprobe hat unter Aufsicht der Organe der Milchcontrole 
stattzufinden, das Melken der Kühe hierbei muss von einem unpar¬ 
teiischen Melker besorgt werden. Die Stallprobe erstreckt sich nur 
auf die Beurtheilung einer Vollmilch. 

Die Stallprobe entlastet den Milchfälscher nicht, wenn a) in der 
Zwischenzeit zu einer schlechteren Fütterungsart der Thiere über¬ 
gegangen ist; b) zwischen der Milch der Stallprobe und der be¬ 
anstandeten 2° Unterschied im specifischen Gewicht gefunden werden; 
c) der Fettgehalt der Stallprobe um 0*3 Proc., die Trockensubstanz 
derselben um 1 Proc. höher gefunden wird, als in der verdächtigen 
Milch. 

13. Die endgültige Entscheidung über die Zusammensetzung der Milch 
liefert die chemische Analyse derselben. Bei derselben sind die 
Untersuchungen der Marktpolizei in derselben Weise von sachver¬ 
ständiger Hand zu wiederholen, um gleichzeitig auch über die Ge¬ 
wissenhaftigkeit und Kenntnisse dieser Organe eine Controle zu 
haben. 


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470 Dr. med. Marx, Ueberwachung des Verkehrs mit Milch. 

Bei den chemischen Operationen ist stets daran zu denken, dass 
die Milch rasch durch Verdunstung an Gewicht verliert. 

Die wichtigsten Bestimmungen der chemischen Analyse sind die 
des Fettgehaltes und der Trockensubstanz der Milch. Vollmilch 
enthält durchschnittlich 3*30 Proc. Butterfett, in minimo 2*4 Proc. 

Halb abgerahmte Milch enthält unter 1*5 Proc. Butterfett. Ganz 
abgerahmte Milch hat nach dem Aufrahmen durch Stehen der Milch 
0*7 Proc. Fett, nach dem Centrifugiren 0*3 Proc. Butterfett. 

14. Der Verkehr mit conservirter Milch muss sanitätspolizeilich überwacht 
werden. 

Das Pasteurisiren der Milch, behufs Conservirung derselben, 
unterliegt keinen sanitätspolizeilichen Bedenken, erscheint vielmehr 
in manchen Fällen empfehlenswert zu sein. 

15. Condensirte Milch muss aus guter frischer Kuhmilch hergestellt sein, 
jede Büchse des Präparates soll eine Gebrauchsanweisung und Durch¬ 
schnittsanalyse tragen, das Material der Büchsen darf keinen sanitäts¬ 
polizeilichen Bedenken unterliegen. 

Die Sc her ff’sehe Milchpräserve verdient vor der condensirten 
Milch den Vorzug. 

16. Die Curanstalten, die Kumys und Kefir in den Handel bringen, 
müssen der sanitätspolizeilichen Ueberwachung unterliegen. 


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Arbeiten aus dem kaiserlichen Gesundheitsamte. 


471 


Kritiken und Besprechungen. 


Arbeiten aus dem kaiserlichen Gesundheitsamte. VI. l.Heft. 

Berlin, Springer, 1890. Lex.-8. 157 S. 

Petri: lieber die Verwerthung der rothen Salpetrigsäure- 
Indolreaetion zur Erkennung der Cholerabacterien. 

Verfasser giebt zunächst eine genaue historische Darstellung der Frage 
und der aus der Kritik der bisherigen Ermittelungen zu ziehenden Schlüsse. 
Unter Verwendung der hieraus sich ergebenden Resultate in Bezug auf die 
Zusammensetzung der Nährlösungen machte Petri Versuche mit Schwefel¬ 
säure mit und ohne gleichzeitigen Zusatz von Kaliumnitrit, und dehnte 
seine Versuche auf eine grosse Reihe von Bacterienarten aus. Hierbei erhielt 
er mit 74 Species negative Resultate, während mit Schwefelsäure + Nitrit 
19 positive Resultate ergaben, und von diesen wieder ergaben 4 ebenso wie 
Cholera eine Rothfärbung auch bei Zusatz von Schwefelsäure allein (B. lactis, 
Proteus vulgaris, Pr. mirabilis, Pr. olens); die Rosafärbung bei Schwefel¬ 
säure + Nitrit bei Milzbrandbacillen gehört chemisch aber zu einer anderen 
Gruppe und soll keine Indolreaction sein. 

Das Nitrit entsteht nicht durch Oxydation aus Ammoniak, sondern 
durch Reduction aus Nitrat. 

Diese chemische Reaction genügt hiernach allein nicht zur Diagnose 
der Cholerabacterien. 

Die Thätigkeit der im Deutschen Reiche errichteten An¬ 
stalten zur Gewinnung von Thierlymphe während des 
Jahres 1888. 

Technische Einzelheiten, welche sich zum Excerpte wenig eignen. Die 
Rücksicht auf die Gewinnung von recht viel Impfmaterial scheint bei allen 
Anstalten im Vordergründe zu stehen und die Erfahrungen mit der hollän¬ 
dischen Methode, welche die Uebertragungsmöglichkeiten von Krankheiten 
bis fast zum Verschwinden beseitigt, finden in Deutschland noch viel zu wenig 
Beachtung, wie die noch sehr häufigen Impfkrankheiten leider beweisen. 
Nach dieser Hinsicht wäre ein Fortschritt in qualitativer Hinsicht durch die 
consequente Cultur von Thier zu Thier sehr wünschenswerth und dürfte auf 
die Dauer kaum zu umgehen sein. 

Ohlmüller: Versuche über die desinflcirende Kraft der 
synthetischen Carbolsäure im Vergleich zu Carbolsäure, 
der Pharm, germ. und zu Carboischwefelsäure. 

Die Unterschiede der beiden Carbolsäuren sind so gering, dass sie nicht 
in Betracht kommen. Die desinflcirende Wirkung der Mischung von roher 


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472 


Kritiken und Besprechungen. 

Carboisäure mit Schwefelsäure ist stärker, als diejenige einer Mischung mit 
der in der Pharmakopoe vorgeschriebenen oder der synthetischen Carbolsäure. 
Die Mischung, welche mit verdünnter Schwefelsäure hergestellt wird, war 
ebenso wirksam, wie die mit concentrirter Säure hergestellte. 

Rahts: Ergebnisse der amtliehen Foekensterbe- und 
Foekenerkrankungsstatistik im Deutschen Reiche vom 
Jahre 1888. 

Im Jahre 1888 sind 110 Pockentodesfälle vorgekommen, von denen 
88 = Vs der Gesammtzahl in Grenzbezirken verzeichnet sind, auf das 
eigentliche Binnenland fielen nur 16 Todesfälle. Die Städte Oesterreichs 
hatten das 136 fache, Ungarns das 30fache, Belgiens das 24fache, Englands 
das 16 fache, der Schweiz das 2 fache der Pockensterblichkeit der deutschen 
Städte ; die Grossstädte des Deutschen Reiches hatten gegenüber fast allen 
übrigen Grossstädten eine verschwindende Pockensterblichkeit. Die 'in 
Deutschland vorgekommenen Pockenerkrankungen betrafen verhältnissmässig 
viele im Auslande geborene Personen, während die durch Impfung geschützte 
eingeborene Bevölkerung wenig gefährdet war. Die einmal erfolgreich voll¬ 
zogene Schutzpockenimpfung verlieh für die ersten Jahrzehnte des Lebens, 
die erfolgreiche Wiederimpfung für die ganze Lebensdauer einen fast abso¬ 
luten Schutz vor schweren Pockenerkrankungen. 

Seil: Mittheilungen aus dem chemischen Laboratorium 
des kaiserlichen Gesundheitsamtes: 

7. Polenske: Chemische Untersuchung verschiedener, 
im Handel vorkommender Conservirungsmittel für 
Fleisch und Fleischwaaren. 

Nach diesen Untersuchungen spielt Borsäure die wichtigste Rolle in 
den Handelspräparaten. 

8. Polenske: Untersuchung eines „Deutsche Butter¬ 
farbe“ genannten Präparates. 

Der Farbstoff war Orleanfarbstoff. 

Seil: Ueber die Reinigung von Rohspiritus und Brannt¬ 
wein nach dem Verfahren von Traube und Bodländer. 

Das Verfahren ist ein Fortschritt, doch gelingt es durch die Schichten- 
bildung allein nur, eine wesentliche Herabminderung des im Rohsprit vor¬ 
handenen Fuselöls, aber keine vollständige Entfernung desselben herbei¬ 
zuführen. Die absolute Fuselfreiheit dürfte sich wohl nur unter Mitwirkung 
der Colonne erreichen lassen, die im Patente vorgesehen ist. 

Prag. Hueppe. 


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Suter, Fleischvergiftungen in Andelfingen und Kloten. 473 


Dr. Suter: Die Fleischvergiftungen in Andelflngen und 
Kloten. Nr. VI. der Hygienischen Tagesfragen. München, Rieger, 
1889. 8. 140 S. 

Die Fleischvergiftung in Andelfingen im Jahre 1839 bietet, obwohl 
sie ziemlich genau ärztlich beobachtet war, nach Ansicht des Verfassers 
noch verschiedene Schwierigkeiten in Bezug auf ihre Diagnose. Während 
Biermer, Bollinger und Liebermeister dieselbe als eine septische Ente¬ 
ritis betrachten, hat Griesinger die Behauptung vertreten, es handle sich 
bei derselben um eine Form von Typhus. Dieser Auffassung war auch der 
langjährige Chef des Zürcherischen SanitätsWesens, Herr Regierungspräsident 
Dr. U. Zehnder, und Verfasser der vorliegenden Schrift stellt sich mit der¬ 
selben ebenfalls auf diesen Standpunkt. Die weitaus grösste Zahl der 
Kliniker, die ihr Urtheil in dieser Angelegenheit abgegeben haben, stellen 
sich auf Seite der oben erwähnten Professoren und lassen die wenigen 
Veteranen, welche die Epidemie damals selbst beobachtet haben, allein bei 
ihrem Typhusglauben. 

Im Jahre 1878 wiederholte sich nun fast an derselben Stehe wie vor 
40 Jahren ein Ereigniss ähnlicher Art: die Fleischvergiftung in Kloten, 
und Verfasser glaubt nun im Interesse der Lösung der Frage, ob Typhus 
durch Genuss verdorbenen Fleisches entstehen könne oder nicht, die beiden 
Fälle von Massenerkrankung in Folge von Fleischvergiftung detaillirt be¬ 
sprechen zu müssen. Zu diesem Zwecke hat derselbe die zahlreichen im 
Zürcherischen Staatsarchiv befindlichen Acten über die Epidemie in Andel¬ 
fingen, ferner einen Vortrag des Regierungspräsidenten Dr. U. Zehnder 
und die zahlreichen Erhebungen und Aufzeichnungen des vom damaligen 
Sanitätsdirector in die betreffenden Gemeinden als Sanitätscommissär ge¬ 
sandten Bezirksamtes Dr. C. Zehnder über die Epidemie in Kloten benutzt, 
um durch die Zusammenstellung dieser Arbeiten dem Wege, welchen die 
Forschung zur Lösung der strittigen Frage einzuschlagen hat, eine bestimmte 
Richtung zu geben. 

Es ist selbstverständlich unmöglich, in einem Referate die umfangreichen 
Zahlenangaben wiederzugeben, wesshalb für diejenigen, welche sich für die 
Details dieser Arbeit interessiren, auf das Original verwiesen werden muss; 
wir heben hier nur die zur Beurtheilung nöthigen Anhaltspunkte hervor. 
Am 10. Juni 1839 waren zu einem Sängerfeste in dem Dorfe Klein-Andelfingen 
737 Sänger, darunter 141 Minderjährige, zusammengekommen. Zur Bewir- 
thung derselben wurde in einer einfachen Festhütte kalter Kalbsbraten und 
Schinken, nebst Landwein und Brot gereicht. Bier und Wasser wurde sehr 
wenig getrunken, obwohl letzteres gut und rein war. Ueber das gebotene 
Essen klagte die Mehrzahl der Festtheilnehmer; weder dem Auge noch der 
Zunge boten sich Kalbsbraten und Schinken einladend dar; nur wenige 
Festtheilnehmer wollten in Bezug auf Aussehen, Geruch und Geschmack 
nichts Auffallendes wahrgenommen haben; ein Metzger, der beim Auspacken 
und Zerschneiden der Bratenstücke mit half, meinte, dass die oberen Lagen 
ein frisches Aussehen gehabt hätten, die tieferliegenden seien schlecht, sogar 
blauschwärzlich gewesen und hätten stark nach Knoblauch gerochen. Erst 




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474 


Kritiken und Besprechungen. 

am dritten Tage nach dem Feste wurden die ersten Erkrankungen bekannt, 
dann aber nahm die Zahl der Erkrankten jäh zu bis zum sechsten Tage, so 
dass schliesslich von den 737 Sängern 444, darunter 74 von 141 Minder¬ 
jährigen erkrankt waren; von diesen hatten 95 Braten, Schinken, Brot und 
Wein, 15 nur Schinken, Brot und Wein und 31 nur Braten, Brot und Wein 
genommen; von den übrigen Erkrankten liegen keine genauen Angaben 
über das Genossene vor. — Die Dauer der Incubation war bei den ver¬ 
schiedenen Gliedern ein und derselben Familie meist eine verschiedene. 

Zu gleicher Zeit mit diesen Erkrankungen traten ganz ähnliche Er¬ 
scheinungen auf an Personen, die nicht am Feste Theil genommen, dagegen 
Fleisch aus derselben (Möckli’sehen) Metzgerei bezogen hatten. Einige 
Familien hatten von dort am 7. Juni bezogenes Fleisch genossen und blieben 
gesund, dagegen erkrankten solche, die am 8. Juni dortselbst gekauftes 
Kalbfleisch gegessen hatten, ebenso alle die, welche am 11. Juni einem 
Hochzeitsschmause anwohnten, bei dem Fleisch aus der Möckli’sehen 
Metzgerei verzehrt wurde. Nicht bloss nach dem Genuss von Kalbfleisch, son¬ 
dern auch nach dem von Rindfleisch erkrankten die Kunden des Metzgers. 

Was die Symptomatologie der Massenerkrankung anlangt, so sollen 
nach Dr. Fehr, der circa 250 Erkrankte behandelte, in der Regel Mattigkeit, 
Schwindel, Kopf-, Nerven-, Rücken- und Bauchschmerzen, bald die einen, 
bald die anderen vorwaltend gewesen sein. Daneben bestanden Diarrhöen, 
Brechreiz und wirkliches Erbrechen, Frösteln, hier und da Schüttelfrost. 
Appetit fehlte ganz; die Zunge war stark belegt, übler Geruch entquoll dem 
Munde und bei Vielen zeigte sich in der Mundhöhle, besonders unter der 
Zunge, eine den Mercurialgeschwüren ähnliche Affection; die Augen waren 
glänzend, die Pupillen erweitert; die Conjunctiva sclerae injicirt, das 
Gesicht stark geröthet und der Ausdruck desselben hatte viel Aehnlichkeit 
mit demjenigen bei einer beginnenden Hirnentzündung. Magen und Unter¬ 
leib waren gegen Druck empfindlich; die Haut war heiss, trocken, selten 
zeigte sich Schweiss, der dann einen säuerlichen unangenehmen Geruch hatte. 
Urin spärlich, saturirt. Stuhlausleerungen übelriechend, hatten ein flockiges, 
gelblichbraunes Aussehen. Puls frequent, hart, die Zunge war stark be¬ 
legt. Unter Schweiss und dünnen Stühlen verloren sich diese Erscheinungen, 
es traten Verstopfung, profuse, übelriechende Schweisse ein; in der dritten 
bis vierten Woche traten auch diese Symptome zurück, die grosse Schwäche 
verlor sich, ebenso das erbärmliche Aussehen der Kranken. In den tödtlich 
verlaufenen Fällen waren die unwillkürlichen aashaft riechenden Stuhlaus¬ 
leerungen oft mit Blut vermischt. 

Mehrmals wurden Ansteckungen des Pflegepersonals beobachtet; die 
Zahl der Gestorbenen betrug 2 Proc. Es liegen sechs Obductionsbefimde 
vor, die jedoch unvollkommen sind und für Typhus eigentlich nichts Charak¬ 
teristisches bieten; nur einmal wird von erhabenen und entzündeten Stellen 
im Ileum gesprochen, die bei längerer Dauer der Krankheit wahrscheinlich 
geschwürig geworden wären. — So weit die Berichte über Andelfingen. 

Am 30. Mai 1878 war ein Sängerfest in Kloten. Ausser 696 Sängern 
nahmen 6000 bis 7000 Gäste an dem Feste Theil. In der Festhütte gab 
es beim Festmahle unter Anderem Bratwürste und Kalbsbraten, über den 
sofort von verschiedener Seite geklagt wurde; auch die Bratwürste wurden 


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Suter, Fleischvergiftungen in Andelfingen und Kloten. 475 

getadelt, sie hätten keinen Schnitt, seien bröckelig zerfallen und hätten 
schmieriges Aussehen. — Am 2. Juni wurde in Kloten noch ein Jugendfest 
gefeiert, an dem 283 Kinder und 33 Erwachsene Theil nahmen; dabei wurden 
auf dem Roste gebratene Wurste, Brot und Wein verzehrt. In der auf diese 
beiden Feste folgenden Woche erkrankten massenhaft Personen, die an 
denselben Theil genommen hatten, im Ganzen 651. Ausserdem solche, welche 
Fleischwaaren aus dem Schlachthause zu Kloten bezogen hatten. Von der 
Menge der Festbesucher, welche nur Wein und Wasser getrunken hatten, 
ist Niemand erkrankt. Auch hier ist die Dauer der Incubation bei den 
verschiedenen Gliedern derselben Familie eine verschiedene, wahrscheinlich 
abhängig von der Quantität und Qualität des jeweils genossenen Fleisches. 

Unter den Symptomen war bei den einen Mattigkeit, Benommenheit, 
Appetitlosigkeit, Kopfschmerz constant; bei anderen traten gastrische Er¬ 
scheinungen in den Vordergrund: Uebelkeit, Erbrechen, Diarrhöe oder Ver¬ 
stopfung; Fieber nicht selten mit instinctivemSchüttelfrost; auch Nasenbluten, 
Kopfschmerz, Apathie, Druckempfindlichkeit des Leibes, Milztumor. Unter 
kritischen Schweissen und reichlicher Urinsecretion Hessen in der zweiten 
oder dritten Woche, in selteneren Fällen später, die Erscheinungen nach, die 
Kranken wurden ruhiger, schliefen besser, das Bewusstsein hellte sich auf; 
Todesfälle traten bei nicht ganz 1 Proc. auf. Die Reconvalescenz war selbst 
in leichten Fällen eine äusserst langsame. Milzschwellung ist in 66 Proc. 
constatirt. Ueber den Gang der Fiebertemperaturen liefert das vorHegende 
Material leider in den weitaus meisten Fällen keine sicheren Anhaltspunkte, 
doch sind 107 Fälle verzeichnet, in denen 40 Grad und darüber erreicht wurden. 
Eiweiss wurde in 24 Fällen gefunden. Bronchialkatarrh fehlte ganz. Unter 
den CompUcationen sind Darmblutungen, Perforations-Peritonitis, Thrombosen, 
Pneumonieen, Pleuritiden, Pericarditis, Strumitis und Epidydimitis genannt; 
Recidive wurden acht beobachtet. Im Verlauf der Epidemie traten nun eine 
Reihe von Erkrankungen (74) bei Personen auf, die an dem Feste keinen 
Theil genommen hatten, die aber mit den primär Erkrankten in irgend 
welche Berührung gekommen waren; einzelne von diesen führten zu Haus- 
epidemieen. Auch die secundären Erkrankungen boten nach Verfasser in 
ihrer grossen Mehrzahl alle pathognomischen Erscheinungen des Typhus, 
und Hess sich ganz besonders Roseola, Milztumor, Ileocoecalgeräusch fast 
immer nach weisen; alle Erkrankten genasen; einige Fälle verHefen gänzHch 
fieberlos. Complicationen fehlten, Reconvalescenz langsam. 

Die meisten der sechs mitgetheilten Obductionsbefunde lassen durch die 
Schwellung der Peyer’sehen Plaques und soHtären FoUikel den Typhus- 
process erkennen, doch fehlen in einigen diese charakterischen Zeichen 1 ): 
wie Infiltration oder Verschwärung oder Narbenbildung der Peyer’schen 
Plaques, der soHtären FolHkel, Milzschwellung. Es ist nicht zu bestreiten, 
dass die Epidemieen zu Andelfingen und Kloten sehr grosse Aehnlichkeit 
unter sich haben; an beiden Orten fällt die grösste Zahl der Erkrankungen 
in die ersten zehn Tage; eine mehrtägige Incubation war in jedem Falle da; 
in Kloten scheint dieselbe etwas kürzer gewesen zu sein, als zu Andelfingen; 


*) Die markige Schwellung der Peyer’ßchen und solitären Drüsen kommt auch bei 
Intestinalmykosen vor. (Ref.)* 


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476 


Kritiken und Besprechungen. 

neben schweren Fällen war die Mehrzahl der Erkrankungen leicht zu nennen 
und der Verlauf ein günstiger; in Andelfingen 2 Proc., in Kloten 1 Proc. 
Todesfälle. Die Symptome der Andelfinger Epidemie stimmen mit denen 
genau überein, wie sie die Schön lein’sehe Schule aufstellte, und finden sich 
in der Klotener Epidemie wieder, wenn auch ergänzt durch die im Verlauf 
der 40 Jahre, welche zwischen beiden Epidemieen liegen, errungenen Fort¬ 
schritte in der Diagnostik des Typhus. Roseola und Milzschwellung traten 
in der Klotener Epidemie auf, in der Andelfinger kannte man diese Symptome 
noch nicht; dagegen fehlt in der Klotener Epidemie die stark erweiterte 
und reactionslose Pupille, die in der Andelfinger fast constant war. 

Schwer mit dem „Typhus“ in Einklang zu bringen ist die in beiden 
Epidemieen beobachtete Verstopfung, die kurze Incubationsdauer, der rasche 
Abfall des Fiebers; auffallend ist die oft beobachtete, stark entwickelte Roseola, 
die frühzeitig aufgetretene starke Milzschwellung; dennoch hält Verfasser 
unbeirrt an der Diagnose „Typhus“ fest, es dem Leser überlassend, wie er sich 
mit diesen auffallenden Beobachtungen zufrieden geben will. Leider fehlen 
die Nachweise von Typhusbacillen, die erst zwei Jahre nach der Klotener 
Epidemie im Darme nachgewiesen wurden. Lassen nun die Symptomatologie 
und pathologische Anatomie keinen Zweifel, dass wir es in Andelfiugen wie 
in Kloten mit Abdominaltyphus zu thun haben, sagt Verfasser, so bieten die 
secundären Erkrankungen den vollgültigen Beweis dafür; die Zeit der 
meisten secundären Erkrankungen fällt an beiden Orten in die vierte und 
fünfte Woche nach dem Feste. 

Alles in Allem recapitulirt Verfasser, dass sich nicht nur die beiden 
Epidemieen in Kloten und Andelfingen gleich sind, sondern dass sie beide 
von dem typischen Bilde des Abdominaltyphus in keiner irgendwie erheb¬ 
lichen Weise abweichen. 

Unter den Ursachen der Massenerkrankung in Andelfingen wurde, wie 
es im Geiste jener Zeit lag, im Anfänge der Massenerkrankung selbstver¬ 
ständlich ein „genius epidemicus“ angenommen, unterstützt durch grosse 
Hitze, Gewitter, dann nahm man eine Kupfervergiftung an, die jedoch nach 
sorgfältigster Untersuchung der Geschirre u. s. w. ebenfalls fallen gelassen 
wurde; auch an andere Gifte dachte man zu Anfang der Epidemie, doch 
blieben die Nachforschungen resultatlos. Dem Bier und Wein konnte die 
Schuld nicht beigemessen werden, denn Alle, welche nur getrunken und nichts 
gegessen hatten, blieben gesund. Schliesslich musste das krankmachende 
Agens in dem Braten und Schinken gesucht werden und da bieten die Acten 
die gründlichsten Aufschlüsse dafür. Es kann nicht Sache des Referenten 
sein, die genauen Details dieser Actenbelege hier wiederzugeben, es muss 
vielmehr auf das Original verwiesen werden. Verfasser spricht die Ver- 
muthung aus, dass ein von dem Metzger Möckli geschlachtetes Kalb wahr¬ 
scheinlich krank war, und dass von diesem die Infection ausging. 

Die Ursachen der Massenerkrankung in Kloten sind dieselben; die Art 
der Zubereitung des Fleisches war dieselbe wie in Andelfingen. Der Wein, 
das Bier, das Wasser, die Geschirre waren mit Entschiedenheit als Ursachen 
der Erkrankung auszuschliessen, so dass man förmlich dazu gedrängt wurde, 
das Fleisch als alleinige Ursache anzusehen; die Schlachtstelle war im 
höchsten Grade unreinlich, der Schlächter ein höchst verrufener Geschäits- 


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Altschul, Wasserversorgung der Städte. 477 

mann; derselbe hat nachgewiesener Maassen zwei kranke Kälber gekauft 
und verarbeitet. 

Verfasser führt dann noch drei kleinere Gruppenerkrankungen nach 
Fleischgenuss an in Birmenstorf, Würmles und Fluntern und bespricht dann 
in einer Schlussbetrachtung die verschiedenen Möglichkeiten der Diagnose, 
kommt aber zu der festen Ueberzeugung, an der Identität der beiden Epide- 
mieen mit dem Abdominaltyphus festhalten zu müssen, muss jedoch zugeben, 
dass man wohl eine eigenthümliche, bis jetzt ätiologisch noch nicht ermittelte 
Abart des Typhus annehmen müsse ] ). — Ob eine Ptomainvergiftung vorliegen 
könne, erörtert Verfasser nicht. Dr. Stich (Nürnberg). 


Dr. Tb. Alt schul: Ueber Wasserversorgung: der Städte im 
Allgemeinen und die geplante Wasserversorgung 
Prags im Besonderen. Prag, J. G. Calve’sche k. k. Hof- und 
Universitäts- Buchhandlung, 1889. gr. 8. 68 — XI S. 

Eine äusserst empfehlenswerthe, sachgemässe Schrift über Wasser¬ 
versorgung. Die erste Besprechung behandelt das Trinkwasser und die 
Infectionskrankheiten. Hier werden die verschiedenen Ansichten über Schäd¬ 
lichkeit und Unschädlichkeit zusammengestellt und kritisch beleuchtet, die 
Ansichten Pettenkofer’s und Koch’s, die Untersuchungen auf Bacterien 
und das Für und Wider klar vor Augen gebracht. Der Schluss der Be¬ 
sprechung lautet: „Hat man aber die Wahl zwischen mehreren Bezugs¬ 
quellen, dann wird man unbedingt jener den Vorzug geben, die die physi¬ 
kalische, chemische, mikroskopische und biologische Reinheit in höherem 
Maasse besitzt, und dies auch dann, wenn die Kosten für diese auch 
bedeutend höher sind, als für ein minder gutes Wasser, das im Nothfalle 
allenfalls auch noch zulässig wäre.“ 

Der zweite Abschnitt behandelt die Quantität des Trink- und Nutzwassers. 
Hier werden nun ebenso eingehend die Verhältnisse erwogen, die Mengen 
besprochen, welche hier und da an Wasser verbraucht werden; so verbraucht 
München-Gladbach 15*3 Liter Wasser für den Kopf und Tag, Bochum 226*6. 
Die bei Weitem grösste Zahl der Städte mit Wasserversorgung verbraucht 
noch nicht 100 Liter für den Kopf und Tag, der Mehrverbrauch beruht, 
wohl hauptsächlich auf Fabriken oder sonst besonders massenverbrauchenden 
Einrichtungen. Die bisher angenommene Durchschnittsmenge von 150 Liter 
ist demnach schon als eine hohe, ausreichende zu bezeichnen, wenn nicht 
besondere Verhältnisse vorliegen. Es wird ferner der Veränderungen bei 
Quellleitungen gedacht in der Abnahme der Wassermenge, sodann auch der 
Anwendung von Filtern, künstlichen oder natürlichen, und ausgesprochen: 
„dass man der totalen oder auch nur der partiellen Flusswasserversorgung 
am besten, wo es uns überhaupt möglich ist, aus dem Wege gehen wird.“ 


*) In Amerika sind ähnliche nahezu incubationslose Typhuserkrankungen bekannt; 
dortselbst sind jedoch die Lungeuerscheinungen stark ausgeprägt. 


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478 


Kritiken und Besprechungen. 

Hierauf folgt „die geplante Wasserversorgung der Stadt Prag“. Wenn 
auch hier nur örtliche Verhältnisse mitspielen und die Gleichgültigkeit 
einiger Civilpersonen, dagegen die Regsamkeit der medicinischen Kreise 
bekunden, die Schwierigkeiten hervortreten, welche bei einer solchen Anlage 
in jedem Gemeinwesen sich zu zeigen pflegen, so ist doch auch dieser Ab¬ 
schnitt sehr lehrreich und bezeugt den Ernst der Auffassung und die grosse 
Zahl der Vorarbeiten. 

Schliesslich folgt noch das Gutachten des Vereins deutscher Aerzte in 
Prag über den Bericht der Wasserversorgungscommission. 

Dies Büchelchen ist in jeder Hinsicht bezüglich der beregten Fragen 
zu empfehlen. Dr. E. Reichardt (Jena). 


H. Trillich, zweiter Assistent an der königl. Untersuchungsanstalt für 
Nahrungs- und Genussmittel zu München: Dl6 Müll ebener 

Hochquellenleitung aus dem Murgfallthale, nebst Bei¬ 
trägen zur Untersuchung des Trink- und Nutzwassers. 

Nr. VIII. der Hygienischen Tagesfragen. München, M. Riegersche 
Universitäts-Buchhandlung, 1890. gr. 8. 114 S. 

Seit 1886 besitzt München eine Quellwasserleitung aus dem Murgfall- 
thale; die Quellen sind von München 40 bis 45 km entfernt und liegen 
etwa 100 m über dem Normalpunkte Münchens, so dass genügend natür¬ 
licher Druck vorhanden ist. Herr Trillich hat sich nun der anerkennens- 
werthen Arbeit unterzogen, wie man mehr und mehr zur Quellleitung geführt 
wurde und endlich die Entfernnng nicht scheute, um Quellwasser und Hoch¬ 
druck in natürlichem Vorkommen zu erreichen. Der zweite Abschnitt bringt 
die Untersuchungen von dem Wasser in verschiedenen Zeiten, aus den ver¬ 
schiedenen Quellen, welche gefasst wurden u. s. w.; der dritte Theil bringt 
Untersuchungen über die Bestimmung der freien Kohlensäure im Wasser; 
endlich folgen noch ortspolizeiliche Vorschriften und die Wasserleitungs¬ 
ordnung. Man erhält so ein recht gutes Gesammtbild der hier einschlagen¬ 
den Verhältnisse. 

Bei der Bestimmung der freien Kohlensäure weist Trillich mir einen 
Rechnungsfehler nach, den ich sehr gern und dankbar anerkenne. Ich 
empfahl bei der Untersuchung der Einwirkung von Kohlensäure haltendem 
Wasser auf Bleiplatten die Methode der Bestimmung der freien Kohlen¬ 
säure nach Pettenkofer und benutzte gemäss den Angaben desselben 
Rosolsäure; Trillich findet Phenolphtalei'n noch schärfer. Alkalibicarbonate 
werden nicht angezeigt, wohl aber freie Kohlensäure, welche ich (Archiv 
der Pharmacie, 1887, Bd. 225, S. 1051) mit Kalkwasser oder Natronlauge 
titrirte und nun die an den Kalk oder das Natron gebundene Kohlensäure 
berechnete. In Wirklichkeit muss die Menge der dadurch gebundenen 
Kohlensäure verdoppelt werden, da die Reaction beendet ist, sobald nur 
Bicarbonat vorhanden ist, und demnach ist gleich viel Kohlensäure an dem 
Bicarbonat gebunden oder letzteres durch die Titrirung gebildet worden, so 
dass die Rechnung Ca0:2C02 oder Na 2 0:2C0 3 lauten muss. 


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Bertschinger, Sandfilter der städtischen Wasserwerke in Zürich. 479 

Die Arbeit von Trillich bespricht aber diese Methoden überhaupt sehr 
ausführlich und klar, so dass der Aufklärung Suchende auf diese selbst ver¬ 
wiesen wird und das Studium nur zu empfehlen ist. 

Dr. E. Re ich ar dt (Jena). 


A. Bertschinger: Untersuchungen über die Wirkungen der 
Sandfilter des städtischen Wasserwerkes in Zürich. 

Zürich 1889. gr. 8. 73 S. 

Diese Schrift beleuchtet den Einfluss der Filtration des Wassers sehr 
ausführlich, namentlich hinsichtlich des Auftretens der Bacterien. So sehr 
ich reine, natürliche Quellen bevorzuge, welche ohne jede Filtration zur Ver¬ 
wendung gelangen, so liegt hier doch ein Wasser der äusserst reinen 
Schweizerseen vor, welches unter den Fluss- und Seewässern sich gewiss 
aiu ersten zur Verwendung als Genusswasser eignet. 

Filtrirtes und unfiltrirtes Seewasser ergaben in 100000 Thln. Wasser: 



unfiltrirt 

filtrirt 

Alkalien, als Na^O. 

0*25 

0*25 

Magnesia, als MgO. 

0*97 

0*98 

Kalk, als CaO.. . 

616 

6*23 

Eisenoxyd und Thonerde . . . . 

012 

0*20 

Kieselsäure. 

0*34 

0*40 

Chlor. 

014 

0*13 

Salpetersäure, als NjO;, . . . . 

0*15 

0*15 

Schwefelsäure, als S0 3 . 

091 

0*94 

Kohlensäure, gebunden berechnet 
aus dem Alkalinitrat .... 

5*03 

5*10 

Organische Substanz. 

1*88 

1*52 

Abdampfrückstand. 

15*40 

15*24 

Glührückstand. 

1403 

14*32 


Die Zusammensetzung zeigt demnach ein sehr reines, weiches Wasser. 
Dasselbe wird entfernt vom Lande aus einer Tiefe von 12 m entnommen. 

Die Filter bestehen aus grobem Kies, als unterste Lage, etwas feinerem 
Gartenkies, aufliegend, dann grobem und zu oberst feinem Sand; das Wasser 
steigt von unten auf. Sehr bald bildet sich oben eine Schicht feinen 
Schlammes, welche zunächst das Filtriren regelt, bei stärkerer Ablagerung 
aber hemmt, worauf dann das Filter durch stärkeren Wasserstrom geschlämmt 
und gereinigt wird. Das dann zuerst durchlaufende Wasser ist nicht völlig 
klar, sobald aber wieder etwas Schlamm sich abgesetzt hat, tritt die voll¬ 
ständige Klärung ein. Drei Filterkammern sind überwölbt, zwei ungedeckt; 
im Jahre 1887 machten sich derartige Abschlämmungen bei den über¬ 
wölbten Filtern durchschnittlich je nach 77 Tagen nöthig, bei den offenen 
je nach 48 Tagen. 

Nun folgen die sehr zahlreichen Bestimmungen der Bacterien, von 
Ammoniak und albuminoidem Ammoniak, organischer Substanz, verglichen 


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480 


Kritiken und Besprechungen. 

mit Druck und Geschwindigkeit des Durchflusses u. s. w., auf welche hier nur 
verwiesen werden kann; sehr lehrreich aber für einschlagende Fälle. 

Ammoniak findet sich nur in äussersten Spuren und ebenso auch das 
sogenannte albuminoide Ammoniak. Die Zahl der Bacterien bezieht sich 
auf Cubikcentimeter Wasser und betrug beispielsweise im unfiltrirten Wasser 
473, im filtrirten nur 4, gewöhnlich enthält aber das filtrirte Wasser mehr 
derselben, 20, 30, 40 u. s. w. Man ersieht deutlich hierbei, wenn Fehler 
der Filter Vorlagen u. s. w. Ueber die Methode der Cultur und der Unter¬ 
suchungen, wie der grossen Zahl der mitgetheilten Versuche ist das 
Büchelchen selbst einzusehen, welches eine grosse Menge Mühe und Arbeit 
beweist. Dr. E. Reichardt (Jena). 


J. Post: Musterstätten persönlicher Fürsorge von Arbeit¬ 
gebern für ihre Geschäftsangehörigen. I. Band. Berlin, 
Oppenheim, 1889. gr. 8. 380 S. 

Unter obigem Titel veröffentlicht Professor Dr. J. Post in Hannover 
den ersten Band eines Werkes, welches die Aufmerksamkeit Aller auf sich 
ziehen dürfte, welche sich um die Zustände unserer industriellen Bevölkerung 
bekümmern. Vielfache Studienreisen und ausgedehnte Verbindungen haben 
den Verfasser in den Stand gesetzt, eine lange Reihe hervorragender Wohl¬ 
fahrtseinrichtungen der verschiedensten Art theils nach eigener Anschauung, 
theils nach den zuverlässigsten Berichten bis in alles Detail zu schildern, ja 
sogar seine Darstellungen durch Ansichten und Pläne zu illustrlren. Der 
bisher erschienene Band behandelt lediglich das, was zur Fürsorge für 
Kinder und junge Leute geschaffen worden. 

Man staunt über den Reichthum an wohlthätigen Einrichtungen, der da 
vor dem Leser ausgebreitet wird, übeF alle diese Anstalten, die sich schon 
der Wöchnerin, des Wickelkindes annehmen, das Kind vor seinem Schul¬ 
eintritt überwachen, für dessen Erholung und Unterhaltung, für Gewöhnung 
zur Ordnung und Arbeit, für Uebung in nützlichen Beschäftigungen sorgen; 
welche ferner den Mädchen im erwerbsfähigen Alter ein gesundes, ange¬ 
nehmes, fröhliches Heim, verbunden mit hauswirthschaftlichem Unterricht 
aller Art bieten; welche dasselbe für die Knaben leisten, denselben durch 
Bibliotheken, Fortbildungsschulen, durch Unterricht in Musik uud Gesang, 
im Turnen zur weiteren körperlichen und geistigen Ausbildung die Möglich¬ 
keit bieten; welche endlich beide Geschlechter durch Sparcassen und andere 
Spareinrichtungen, durch die Erleichterung der Erlernung eines Berufes die 
Mittel schaffen, eine ordentliche Stellung ber ihrem Austritt aus dem Eltern¬ 
hause oder aus dem bisher vom Arbeitgeber gebotenen Heim zu erringen. 

Das ist wohl dem Verfasser selbst nie eingefallen, diese geschilderten 
Anstalten als Muster zu betrachten, welche ohne Weiteres nachgeahmt 
werden könnten. Hier, wenn irgendwo, heisst es: Eines schickt sich nicht 
für Alle. Gar Manches dürfte auch weit besser dem Gemeinwesen, sei es 
dem Staate, sei es dem einzelnen Orte, zur Ausführung zugeschoben werden. 


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Post, Musterstätten persönl. Fürsorge v. Arbeitgebern i ihre Arbeiter. 481 

als den Privaten. Es mag beispielsweise des Sparcassenwesens der Unter¬ 
fichtsanstalten gedacht sein. Wozu schon die jungen Leute, die Kinder ge¬ 
schieden halten nach Dienstherren, nach Confessionen, nach Vermögens- 
Stand etc., statt sie in der Gemeinschaft möglichst vieler Dinge aufwachsen, 
sich möglichst kräftig als Angehörige eines Gemeinwesens, als gleichberech¬ 
tigte Glieder eines Volkes sich fühlen zu lassen! 

Doch ja — der Verfasser glaubt an die Möglichkeit, die gute alte 
Zeit durch „ein aufgeklärtes Patriarchenthum“ wieder aufleben zu lassen. 
Dann muss freilich Alles um diesen Mittelpunkt, diesen Patriarchen sich 
gruppiren. Dieser steht an der Spitze, nicht als der Herr, sondern als der 
Vater; er regiert, aber nicht über seine Untergebenen, sondern über seine 
Familienangehörigen; er behandelt sie in der Weise als seinesgleichen, wie 
ein Vater seine Kinder. Ich bezweifle nicht, solche Verhältnisse können 
allerdings Vorkommen — je nach dem Volkscharakter, je nach den politi¬ 
schen und den Erwerbsverhältnissen, hier leichter, dort schwieriger. Aber 
sie können nicht beliebig geschaffen werden. — Vor Allem aber können nur 
bevorzugte Naturen Patriarchen werden, Naturen, die nicht nur alle Herzen 
an sich zu ziehen vermögen, wie ein Magnet, sondern deren Blick, deren 
Wort die ebenso seltene als geheimnissvolle Macht hat, fast in unbewusster 
Weise den Willen eines Jeden, der mit ihnen in Berührung kommt, zu 
lenken, sein ganzes Denken und Thun zu beeinflussen. Verbindet sich 
damit ein edles Herz, ein echt religiöser Sinn, dann kann ohne allen Zweifel 
Grosses und Wohlthätiges geschaffen werden. Aber wie oft trifft dies zu? 
Und wie oft ist dieses Patriarchenthum nur hohler Schein, nur Blendwerk? 

Der Herr Verfasser wird darauf gefasst sein müssen, dass gar Manches 
anders beurtheilt wird, als er von seinem Standpunkte aus es thut. Eins 
aber wird ihm Niemand bestreiten können, dass jede Institution, wie er sie 
so beredt geschildert, erst dann ihre volle Wirksamkeit entfalten kann, wenn 
ein Einzelner oder einzelne Wenige mit ihrem ganzen Herzen und aller 
ihrer Begeisterung dafür einstehen. Es braucht nicht das Haupt eines Ge- 
sohäfte8, nicht seine ersten Beamten zu sein; der untergeordnetste Ange¬ 
stellte kann oft einem solchen Unternehmen den Lebensodem seiner Be¬ 
geisterung einhauchen. Diese Bedeutung des einzelnen Individuums ist ein 
Hauptgrund, warum solche „Musteranstalten“, an andere Orte übertragen, 
so oft nicht gedeihen, warum sie nicht einfach nachgeahmt werden können. 

Zur blossen knechtischen Nachahmung des Vorgeführten hat Professor 
Post seine Schilderungen nicht verfasst, wohl aber zum Beweis, wie 
Schönes und Grosses — oft mit kleinen Mitteln — geschaffen werden 
kann, wie mannigfach die Mittel und Wege sind, auf denen die Wohlfahrt 
der Arbeiter gefördert werden kann; sie sind geschrieben zur Aneiferung 
für alle die, welche in dieser oder jener Stellung Aehnliches zu schaffen 
vermöchten. Dem interessanten Buche sind recht viele Leser zu wünschen, 
bei denen die Samenkörner aufgehen, welche der Verfasser durch seine 
Arbeit auszustreuen hofft. Schüler (Mollis). 


Y ierteljahruBchrif t für Gesundheit «pflege, 1800. 


31 


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482 


Kritiken und Besprechungen. 


Sanitätsrath Dr. Mencke: Welche Aufgaben erfüllt das 
Krankenhaus der kleinen Städte und wie ist es ein¬ 
zurichten? Berlin, Th. Chr. Fr. Enslin, 1889. gr. 8. 174 S. 

Das Elend, welches der Verfasser als junger Arzt bei einer Cholera¬ 
epidemie in den Behausungen der Armen kennen lernte, zeitigte in ihm den 
Gedanken, am Orte seiner Thätigkeit, einer Stadt von jetzt 2500 Ein¬ 
wohnern, ein Krankenhaus zu gründen. Durch Inanspruchnahme der Privat- 
wohlthätigkeit und selbstloses Handeln gelang es ihm nach langen Be¬ 
mühungen, vor 20 Jahren zum Ziele zu kommen. Sein Buch enthält eine 
klare Darstellung der mannigfachen Erfahrungen, welche er bei Herbei- 
schaffung der Mittel, dem Bau, dem Betriebe und der Verwaltung gemacht 
hat, und giebt denjenigen, welche seinem nachahmungswerthen Beispiele 
folgen wollen, werthvolle, auch die Einzelheiten berücksichtigende Rath¬ 
schläge. 

Die Anlage der Anstalt und ihre Ausstattung ist durch Pläne erläutert. 
Wenn an zwei Stellen der Luftraum für jedes Bett auf 300 cbm angegeben 
wird, so ist dies natürlich als ein Druckfehler zu erachten. Den Verhält¬ 
nissen der Zeichnung würde die Zahl 30 entsprechen. 

M. Schulz (Berlin). 


Dr. Marx, praktischer Arzt: XJlltCrriohtSbUCll für angehende 
Krankenpflegerinnen. Paderborn, Schoeningh, 1889. 8. 125 S. 
mit 15 Abbildungen. 

Das Buch enthält in kurzer, leicht fasslicher Form eine übersichtliche 
Zusammenstellung desjenigen, was die Krankenpflegerin wissen muss, und 
der Umstand, dass dasselbe bereits in zweiter Auflage erschien, giebt den 
Nachweis seiner praktischen Brauchbarkeit. In Bezug auf die öffentliche 
Gesundheitspflege ist der Abschnitt, welcher die ansteckenden Krankheiten 
behandelt, von besonderem Interesse. Die Behörde kann im Allgemeinen 
nur die Absonderung eines Kranken veranlassen und für genaue Ausführung 
der Schlussdesinfection Sorge tragen. Die Beseitigung der Ansteckungskeime 
während der Krankheit fällt naturgemäss in der Hauptsache dem Warte¬ 
personal zu. Der Verfasser hat diesem Umstande Rechnung getragen und 
vielfach Belehrungen über das Desinfectionsverfahren eingeflochten. Es 
würde aber die Vollständigkeit des Abschnittes erhöht haben, wenn er nicht 
nur für Cholera, sondern auch für die anderen ansteckenden Krankheiten 
genauere Verhaltungsmaassregeln über die Behandlung der inficirten abge¬ 
legten Wäsche gegeben hätte. 

Auch die Vorschrift, Schwindsüchtigen Speigläser mit Sublimatlösung 
zu verabfolgen, würde nach den Ergebnissen und Untersuchungen von 
Gaffky und Schill besser eine Abänderung und zwar im Sinne der Cor- 
net’schen Vorschläge erfahren. M. Schulz (Berlin). 


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G‘2. Versaraml. deutscher Naturforscher u. Aerzte in Heidelberg. 483 


Vereine nnd Versammlnngen. 


62. Versammlung deutscher Naturforscher und Aerzte 
in Heidelberg vom 18. bis 23. September 1889. 

Bericht über die Section für Hygiene, Medicinalpolizei 
und gerichtliche Medicin. 

Von Regierungs- und Geh. Medicinalrath Dr. Schwartz (Köln). 

Nach Beendigung der ersten allgemeinen Sitzung vom 18. September 
constituirten sich die beiden vorgenannten Sectioncn unter Einführung des 
Herrn Hofrath Prof. Knauff im Sitzungssaale des pathologisch-anatomischen 
Instituts, welcher sich durch Raum und Beleuchtung zu Vorträgen mit 
Demonstrationen als sehr geeignet erwies. Es wurde beschlossen, die Section 
für gerichtliche Medicin Morgens von 9 bis 11 Uhr, die Section für Hygiene 
und Medicinalpolizei von 11 bis 1 Uhr tagen zu lassen, um, wie bei der 
letzten Versammlung in Köln, den Mitgliedern beider Sectionen die Ge¬ 
legenheit zu bieten, nach Befinden sich an allen Vorträgen zu betheiligen. 

Erste Sitzung am 19. September Vormittags. 

Herr Knauff widmet warme Worte der Erinnerung an die Verdienste 
des leider zu früh verstorbenen Prof. Soyka, welcher sich an den Arbeiten 
der vorigjährigen Versammlung noch so eifrig betheiligt hatte und in das 
die diesjährigen Sectionssitzungen vorbereitende Comite gewählt war. Nach¬ 
dem die Versammlung zum Andenken an den Verstorbenen sich erhoben 
hatte, erhielt das Wort: 

1. Herr Kral (Prag): Ueber expeditive Herstellung einiger 
fester, undurchsichtiger Nährböden. 

Der Vortragende hebt hervor, dass die natürlichen Nährböden (Kartoffel, 
Rüben, Obst, rohes und gekochtes Fleisch) keine constante Zusammensetzung 
hätten und desshalb auch keine constante, zu Vergleichen geeignete Bilder 
der auf ihnen cultivirten Mikroorganismen bieten könnten. Zur Herstellung 
solcher Bilder seien aber die künstlichen Nährböden, welche sich aus 
bestimmten Mengenverhältnissen pulverisirter Bestandteile bereiten lassen, 
weit mehr geeignet. Die Bereitung der künstlichen Nährböden sei auch 
weniger zeitraubend wegen ihrer stets constanten Form (Scheibe). Der 
Vortragende beschreibt dann die drei allen Anforderungen entsprechenden 
Nährböden: die Reis-, Weizenbrot-und Fleischscheiben, welche über¬ 
all leicht zu beschaffen seien, und hofft, dass bei Benutzung derselben die 
makroskopische Differentialdiagnose der Mikroorganismen sich mehr ver¬ 
vollkommnen werde. 

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484 62. Versammlung deutscher Naturforscher und Aerzte 

Herr Kral schloss seinem Vortrage an: die Demonstration eines sehr 
reichhaltigen und instructiv im Versammlungszimmer aufgestellten bacterio- 
logischen Museums, welches aus einer grossen Reihe von Dauerpräparaten 
bestand, die in Glasdosen und zugeschmolzenen Reagensröhrchen aufbewahrt 
waren und zu Unterrichts zwecken als sehr geeignet empfohlen wurden. 

2. Herr Bernheira (Würzburg): Sind diePlUBSverunreinigungeii 
durch grosse Städte an einer erhöhten Sterblichkeitsinten¬ 
sität dicht unterhalb derselben statistisch nachweisbar? 

Der Vortragende hebt die negativen Resultate hervor, welche die 
chemischen Analysen zum Beweise der Gesundheitsschädlichkeit ver¬ 
unreinigter Flusswässer ergeben hätten. Nach den Untersuchungen von 
Brunner und Emmerich (Zeitschrift für Biologie, Bd. X, S. 52) für die 
Isar, nachdem sie alle Stadtbäche und verunreinigenden Zuflüsse von München 
aufgenommen, in ihren chemischen Bestandtheilen nur sehr wenig verändert 
worden. Der Rückstand habe um 3*8 mg, organische Substanz um 3*4 mg, 
suspendirte Stoffe um 5*3 mg zugenommen, der Chlorgehalt sei ganz unver¬ 
ändert geblieben. Nach Hulwa habe das Oderwasser 32 km unterhalb der 
Königsbrücke in Breslau nach seiner Verunreinigung innerhalb der Stadt wieder 
einen solchen Grad chemischer Reinheit erlangt, dass ein Einfluss der Canal¬ 
wässer nicht mehr nachzuweisen war. Da das verunreinigte Flusswa9ser 
weder zum Kochen noch zum Trinken benutzt werde, kann der Vortragende 
nur in den Krankheitskeimen, welche den Senkstoffen anhaften, bei ver¬ 
minderter Strömung sich am Flussufer absetzen, dort eintrocknen und der 
Aussenluft sich beimischen, die einzig mögliche Quelle von etwaigen 
Gesundheitsschädigungen durch verunreinigte Flüsse vermuthen. 
Um den gesundheitsschädlichen Sedimentirungsprocess an den Ufern eines 
verunreinigten Flusses zu verhindern, genüge auch eine grosse Wassermasse 
nicht, wenn die Stromgeschwindigkeit eine geringe sei. Die Schwemm¬ 
kraft eines Flusses, welchem die Fortschaffung des städtischen Unraths über¬ 
lassen werde, sei die Resultante der Wassermasse und Stromgeschwindigkeit. 

Ob das Eintrocknen bacterienhaltiger Sedimentirungen am Ufer ver¬ 
unreinigter Flüsse nun wirklich Krankheiten herbeiführe, könne am 
besten durch die vergleichende Sterblichkeitsstatistik zweier Städte ermittelt 
werden, von welchen nur eine bei sonst gleicher geographischer Lage und 
gleichen hygienischen Verhältnissen in der Nähe eines stark verunreinigten 
Flusses liege. Als zu einem derartigen Vergleich geeignete Städte bezeichnet 
der Vortragende Altona und Bremen, von welchen Altona unmittelbar unter¬ 
halb der Siele Hamburgs, Bremen weit entfernt von einer derartigen Veronrei- 
nigungsquelle liege. Die Einwohnerzahl, Religion, Sitten, Beschäftigung und 
Lebensweise sei in beiden Städten die gleiche, ebenso die klimatischen, geolo¬ 
gischen und socialen Einflüsse. Beide Städte lägen an grossen Flüssen und hät¬ 
ten Wasserversorgung und Strassenreinigung in gleicher Weise durchgeführt 

Nach der vom kaiserlichen Gesundheitsamte veröffentlichten Sterblich¬ 
keitsstatistik der Städte des Nordsee-Küstenlandes pro 1877 bis 1886 starben 
in Altona durchschnittlich im Jahre 444 Personen mehr als in Bremen, und 
zwar vorzugsweise an acuten Infectionskrankheiten und acuten 
Krankheiten der Verdauungsorgane. So lange nicht ein anderer Factor 


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485 


in Heidelberg vom 18. bis 23. September 1889. 

nachzuweisen sei, welcher die auffallende Sterblichkeitserhöhung der Stadt 
Altona im Vergleich zu allen übrigen ungefähr gleich grossen Städten des 
Nordsee-Küstenlandes erkläre, könne man nur die Lage der Stadt Altona 
dicht unterhalb der Siele Hamburgs als Ursache beschuldigen. Der Vor¬ 
tragende ist sich aber wohl bewusst, dass noch weitere die Kräfte eines 
Einzelnen überschreitende Untersuchungen erforderlich seien, um die vor¬ 
liegende Frage der gesundheitsschädlichen Flussverunreinigung, von welcher 
die Zukunft der Schwemmcanalisation abhänge, ihrer Lösung näher zu bringen. 

Bei der Discussion bezeichnete HerrWernich (Cöslin) die Trinkwasser¬ 
versorgung von Altona als eine ungeeignete. 

Herr Schwartz fragte den Vortragenden, in welcher Art in Bremen 
und Altona die Todesursachen ermittelt würden, ob eine durch sachkundige 
Organe ausgeführte Leichenschau dort bestehe? Wenn die Todesursachen 
den Standesämtern lediglich durch die Angehörigen der Verstorbenen ange¬ 
zeigt würden, sei die Sterblichkeitsstatistik nur mit grosser Vorsicht und 
Einschränkung wissenschaftlich zu verwerthen. 

Auch Gaffky (Giessen) und Guttstadt (Berlin), der letztere unter 
Anführung drastischer Beispiele, bestritten die Zuverlässigkeit der in der 
Sterblichkeitsstatistik angegebenen Todesursachen. 


Zweite Sitzung am 19. September Nachmittags. 

Herr Wern ich (Cöslin): Streitiges und Gewisses über den 
Aussatz (Lepra). 

Der Vortragende zieht aus dem auffallenden Anschwellen der Lepra- 
Literatur in den letzten Jahren den Schluss, dass der Aussatz wieder häufiger 
vorkomme, was sich auch in den russischen Ostsee-Provinzen statistisch 
nachweisen lasse. Es müsse desshalb die Einschleppung der Krankheit in 
Central-Europa mit wachsamem Auge verfolgt werden. Die Verwendung 
chinesischer Arbeiter, die erfalirungsgemäss zur Lepra disponiren, bei einer 
norddeutschen Dampfergesellschaft, wie solche kürzlich in den Zeitungen 
berichtet werde, scheine bedenklich. 

Herr Gärtner (Jena) glaubt, dass lepröse chinesische Arbeiter für 
den schweren Schiffsdienst zu schwach seien und desshalb auch nicht ange¬ 
stellt würden. 

Herr Alsberg wies hin auf die geringe Disposition der kaukasischen 
Rassen für Lepra. 

Herr Sonnenberger (Worms): Die Entstehung und Ver¬ 
breitung der Krankheiten durch gesundheitsschädliche 
Milch. 

Der Vortragende nimmt nach ihrer Entstehung folgende Gesundheits¬ 
beschädigungen durch Milch an: 1) durch Krankheiten der milchgebenden 
Thiere (Maul- und Klauenseuche, Tuberculose); 2) durch Uebergang chemischer 
Schädlichkeiten aus dem Verdauungscanale der Thiere in die Milch (Colchicin, 
Schlempefütterung etc.); 3) durch die sogenannten Milchfehler; 4) durch 
Verschleppung vonInfectionskrankheiten (Typhus, Diphtherie); 5) durch die 
mannigfachen Zersetzungsprocesse der Milch; 6) durch giftige Metalle, die 


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486 62. Versammlung deutscher Naturforscher und Aerzte 

aus den Aufbewahrungsgefassen in die Milch übergehen. Gegenüber diesen 
mannigfachen Gesundheitsbeschädigungen durch Thiermilch erscheine die 
Muttermilch als Kinderernährungsmittel unersetzlich und sei es Pflicht 
der Sanitätspolizei, den Milchverkehr auf wirksamste Art überwachen zu 
lassen, um die vorgenannten Schädlichkeiten zu verhüten. 

Herr Alsberg (Cassel) besprach die Gefahren der Milchviehfütterung 
mit gewerblichen Abfällen und wünscht, dass die Milch für Kinder nur in 
abgekochtem Zustande in den Handel gelange. 

Herr Bernheim glaubt, dass die giftigen Futterstoffe nur eine unter¬ 
geordnete Bedeutung hätten gegenüber den bacillären Verunreinigungen 
und weist auf die Erfolge des Soxhlet’sehen Verfahrens hin. 

Herr Janke (Bremen) wünscht, dass noch weitere Untersuchungen 
angestellt würden, um minderwerthige, für den Verkauf zu beanstandende 
Milch chemisch sicher zu erkennen. 

Her Vortragende wies schliesslich auf einen Fall seiner eigenen Er¬ 
fahrung hin, in welchem die Milch von nachweisbar an Klauenseuche er¬ 
krankten Kühen unbeanstandet sei verkauft worden; Herr Knauff erwiderte, 
dass gegen derartige gesetzwidrige Verkäufe sofortige Anzeige seitens der 
Aerzte die beste Abhülfe schaffen werde. 


Dritte Sitzung am 21. September Vormittags. 

Herr Aufrecht (Magdeburg): Ueber das geeignetste Bausystem 
für allgemeine Krankenhäuser. 

Der Vortragende führte zunächst aus, dass es beim Bau eines allgemeinen 
Krankenhauses darauf ankomme, alle auf das Krankenhaus angewiesenen 
Kranken in grösster Anzahl aufzunehmen und dieselben in möglichst kurzer 
Zeit mit einem möglichst geringen Kostenaufwande wieder herzustellen. Diese 
Aufgaben können nur gelöst werden, wenn man zu beschaffen im Stande sei: 

1. Ausreichende Zufuhr von Licht, resp. Sonnenlicht und reiner Luft 
nach dem Sprichwort: Dove entra il sole , non entra il mcdico. 

2. Gute, alle Zeit bereite ärztliche Behandlung. 

3. Geeignete ausreichende controlirte Pflege und Wartung. 

4. Zweckmässige Ernährung. 

5. Billigste Erzielung der vorgenannten Forderungen. 

Das Pavillonsystem, wie solches im Pariser UöpUcd Larwoisiere und 
auch im Magdeburger allgemeinen Krankenhause durchgeführt sei, entspreche 
allen Anforderungen. Die zur Ventilation dienende Luft werde aus den ent¬ 
fernten Gärten in möglichst reinem Zustande zugeführt, das ärztliche Personal 
könne bei Anlage gedeckter Verbindungsgänge mit grösster Bequemlichkeit 
die Kranken besuchen und das Wartepersonal, namentlich den Nachtwachen¬ 
dienst controliren. Auch stellten sich die Kosten für Heizung und Warte¬ 
personal beim Pavillonsystem billiger wie beim Barackensystem, und bezog 
sich Herr Aufrecht dabei auf den Bericht der Berliner Stadtverwaltung, in 
welchem die Betriebskosten des nach dem Pavillonsystem errichteten Hospitals 
in Friedrichshain und des nach dem Barackensystem hergestellten Moabiter 
Lazareths mitgetheilt seien. 


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487 


in Heidelberg vom 18. bis 23. September 1889. 

Bei der Discussion bemerkte Herr Guttstadt, dass das Pavillonsystem 
auch vom preussischen Kriegsministerium empfohlen sei. 

Herr Schwartz erkannte an, dass das Bausystem des Magdeburger 
Krankenhauses, welches er 1881 bei Gelegenheit einer damals in Nord¬ 
deutschland herrschenden Recurrensepidemie durch eigene Anschauung kennen 
gelernt, sich unter Leitung des Vortragenden bisher gut bewährt habe. Es 
seien ihm aber auch nach dem Corridorsystem in kleineren Städten und auf 
dem Lande errichtete allgemeine Krankenhäuser bekannt geworden, die in 
curativer und finanzieller Beziehung gute Erfolge nachzuweisen im Stande 
seien. Bei Einrichtung von Krankenanstalten könne nicht systematisch ver¬ 
fahren werden; man müsse sich nach den verschiedenen localen Verhältnissen 
richten, sich nach der Decke strecken, um, wenn nicht das Beste, dann doch 
möglichst Gutes zu erreichen. Die Hauptsache beim Hospitalbetriebe sei 
eine gute ärztliche Leitung, unterstützt durch ein pflichtgetreues, geschultes 
Pflegepersonal; er habe in kleinen, aufs Einfachste eingerichteten Kranken¬ 
anstalten oft sehr günstige Heilresultate gesehen. Es gehe mit den Hospitälern, 
wie mit den Privatwohnungen, es gebe unordentlich und unreinlich gehaltene 
Paläste und ordentlich und reinlich gehaltene Hütten. In letzteren sei die 
Gesundheit besser geschützt, wie in den ersteren. 

Herr Aufrecht erwiderte, dass sein Vortrag sich nur auf grossstädtische 
Verhältnisse bezogen und ihm die Hospitaleinrichtungen auf dem Lande und 
in kleinen Städten weniger bekannt geworden seien. 

Herr Gärtner bemerkte, dass Mangel an Raum sogar in Grossstädten 
den Pavillonbau unmöglich machen könne und habe auch das Corridor- 
Bystem seine Vortheile und gute Resultate erzielt. 

Herr Krocker empfahl für Hospitäler die Fussbodenheizung im Interesse 
einer vertical aufsteigenden Ventilation als die einzig richtige Heizmethode. 

Herr Stamm (Wiesbaden): Seuchenerzeugung, Verbreitung 
und Ausrottung. 

Der Vortragende bezeichnete es als einen Irrthum, wenn man heutigen 
Tages die Mikroben, so bedeutsam dieselben auch als Erreger von patholo¬ 
gischen Veränderungen im Organismus seien, als ursprüngliche Veranlassung 
von Seuchenausbrüchen ansehe. Wenn die bei den Erkrankten vorkom¬ 
menden Mikroben zu Giftparasiten werden, so seien daran die den Menschen 
umgebenden sittlich - gesellschaftlichen und wirthschaftlichen Verhältnisse 
schuld, deren Erforschung und Besserung sich die Demohygiene zur 
Aufgabe gestellt habe. Die Einschränkung des Flecktyphus werde nur 
möglich durch Besserung der localen wirthschaftlichen Verhältnisse, wodurch 
auch die Pest ausgerottet werde, ohne dass man die Pestmikroben gefunden. 
Das Gleiche gelte vom Puerperalfieber, dem Hospitalbrand, der Lepra. Die 
Bacteriologie dürfe nur den Anspruch machen, eine Hülfswissenschaft der 
Öffentlichen Gesundheitspflege zu sein und nicht Alleinherrscherin werden. 

Herr Rohrbeck: Ein Beitrag zur Desinfeotionskraft des 
W asser dampfes. 

Der Vortrag ist bereits ausführlich in der deutschen medicinischen 
Wochenschrift mitgetheilt worden. 


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488 62. Versammlung deutscher Naturforscher und Aerzte. 


Vierte Sitzung am 21. September Nachmittags. 

Herr Schottelius: lieber das Verhalten der Tuberkelbacillen 
im Erdboden. 

Der Vortragende theilte eingehend die Ergebnisse seiner Versuche über 
die Lebensdauer der Tuberkelbacillen im Erdboden mit. Nachdem tuberculöse 
Lungen, entsprechend den bei Beerdigungen stattfindenden Verhältnissen, 
unter die Erde vergraben worden, wurden nach 2 x /a Jahren bei Untersuchung 
der humusartigen Substanz Tuberkeln in grosser Zahl nachgewiesen. Mit 
den letzteren gelangen Reinculturen und Impfungen, wobei 80 Proc. der 
Thiere, welche die Infection von Sepsis und Tetanus überstanden hatten, an 
Tuberculose zu Grunde gingen. 

Herr Löffler möchte nicht vorzeitig aus den mitgetheilten Versuchen 
praktische Consequenzen ziehen, da eine Weiterentwickelung der Tuberkel¬ 
bacillen in der Erde nicht angenommen werden könne. 

Herr Gärtner verwies auf die bisherigen Untersuchungen, nach welchen 

die Erde schon in nächster Nähe der Kirchhöfe keimfrei gefunden worden sei 

% 

Herr Büchner (München): Ueber die Milzbrandinfection von 
der Lunge aus. 

Der Vortragende erörterte die Thatsaclie, dass beim Meerschweinchen 
durch Einführung von Milzbrandstäbchen in die Lunge (Injection oder 
Inhalation in die Trachea) eine locale Lungenentzündung entstehe, 
während Allgemeininfection erfolge, wenn stäbchenfreies Sporenmaterial 
eingeführt werde. Die Stäbchen seien also gegenüber den Sporen als 
abgeschwächtes Giftmaterial zu betrachten. Frisches Blut zerstöre 
die Milzbrandstäbchen, während die Sporen in frischem Blute auskeimen. 

Herr Löffler: Heber eine neue Methode zum Färben der 
Mikroorganismen. 

Der Vortrag ist bereits ausführlich erschienen im Centralblatt für 
Bacteriologie und Parasitenkunde, VI. Bd., S. 209. 

Herr Gräser (Bonn): Heber die erfolgreiche Anwendung des 
Chinins zur Verhütung des Malariaflebers. 

Der Vortragende berichtet, er habe die bezeichnete Arznei (lg auf ein 
Glas Genever) auf seiner Reise nach Ostindien prophylactisch verordnet und 
zwar am Tage der mutlimaasslichen Eruption. 

Herr Gärtner bemerkte, dass nach seiner Erfahrung mit dem Namen 
Malaria die verschiedensten Krankheitsprocesse bezeichnet würden. Nur so 
könne man sich erklären, dass von zweifellos zuverlässigen Beobachtern über 
den Werth des Chinins als Prophylacticum gegen Malaria gegentheilige 
Ansichten beständen. 


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Zehnter internationaler medicinischer Congress in Berlin. 489 


Zehnter internationaler medicinischer Congress 
zu Berlin 1890. 


Vorläufiges Festprogramm. 

Sonnabend, den 2. August. 11 Uhr: Eröffnung der Ausstellung. 
Sonntag. Bleibt frei. 

Montag. 11 Uhr: Eröffnung des Congresses im Circus Renz. 

4 Uhr: Eröffnung der Abtheilungen im Ausstellungspark. 

9 Uhr: Empfang im Ausstellungspark, mit Damen. 
Dienstag. Sitzungen der Abtheilungen von 8 Uhr Morgens bis 5 Uhr 
Nachmittags im Ausstellungspark. 

Abends 8 Uhr: Empfang im Itathhause. 

Mittwoch. Allgemeine Sitzung von 10 bis 2 Uhr. 

Abends 7 Uhr: Sections-Diners. 

Donnerstag. Abtheilungssitzungen von 8 bis 5 Uhr. 

Abends Ball. 

Freitag. Sitzungen der Abtheilungen von 8 bis 5 Uhr. 

Nachmittags Hoffest für Eingeladene. 

Ausserdem voraussichtlich noch andere Veranstaltungen, event. 
mit Damen. 

Sonnabend. Früh: Abtheilungssitzungen. 

12 Uhr: Schlusssitzung des Congresses im Circus Renz. 
Abends: Abschiedsfest, gegeben von den Aerzten Berlins, 
mit Damen. 

Programm der Verhandlungen der Abtheilung XV. 

Hygiene. 

Organisationscomite. 

Geschäftsführendes Mitglied: Dr. Pistor, Berlin, W., von der Heydtstr. 13. 

Dr. Flügge, Breslau; Dr. Gaffky, Giessen; Dr. Graf, Elberfeld; 

Dr. F. Hof mann, Leipzig; Dr. R. Koch, Berlin; Dr. K. B. Lehmann, 
Würzburg; Dr. Uffelmann, Rostock; Dr. Wolffliügel, Göttingen. 


I. Referate. 

1. Welche Maassregeln erscheinen gegen Verbreitung der Diphtherie 
geboten? 

Referenten: Dr. E. Roux, Chef de l’institut Pasteur in Paris; 
Dr. Löffler, Greifswald. 


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490 Zehnter internationaler medicinischer Congress in Berlin. 

2. Gesundheitliche und sittliche Gefahren der Prostitution für die Be¬ 
völkerung. Maassregeln zur Bekämpfung der Prostitution im All¬ 
gemeinen wie im Besonderen und auf internationalem Wege. 

Referenten: Dr. Tkiry, Brüssel; Dr. Kaposi, Wien. 

3. Hygiene in Anstalten zur Unterbringung grösserer Menschenmengen. 
(Häuser für Obdachlose, Findelhäuser, Strafanstalten etc.) 

Referenten: Dr. Max Gruber, Wien; Dr. Erismann, Mos¬ 
kau; Dr. Baer, Berlin. 

4. Stand der Tuberculosenfrage. Internationale Maassregeln gegen Ver¬ 
breitung der Krankheit. 

Referenten: Dr. Sormani, Pavia; Dr. Cor net, Berlin-Reichen- 
hall. 

5. Ueber das vermehrte Auftreten des Darmtyphus an einer Anzahl 
von mehr oder minder typhusfreien Orten nach jahrelangen Zwischen¬ 
räumen. 

Referent: Dr. Ernst Almquist in Gothenburg. 

6. Ueber Massenernährung in Kriegs- und Epidemieenzeiten. 

Referent: Dr. Förster, Amsterdam. 

7. Sind die über die gesundheitswidrigen Einflüsse von Begräbniss- 
plätzen bestehenden Ansichten noch, event. inwieweit haltbar? 

Referenten: Dr. Franz Hof mann, Leipzig; Dr. Petri, Berlin. 

8. Ueber Kindersterblichkeit und Kinderernährung. 

Referent: Dr. Flügge, Breslau. 

II. Vorträge. 

1. Dr. Sormani, Pavia: Aetiologie und Verhütung des Tetanus. 

2. Dr. Geo. M. Sternberg, Baltimore: Bacteriologische Untersuchun¬ 
gen über Gelbfieber, mit Demonstrationen. 

3. Dr. Celli, Rom: Ueber die Aetiologie der Malaria-Infection, mit 
Demonstrationen. 

4. Dr. Günther, Dresden: Ueber die Verwendung gebrauchter Watte 
und getragener Kleidungsstücke zur Herstellung von Bekleidungs¬ 
gegenständen. 

5. Dr. Eugen Fazio, Neapel: a) Die Bacterien der Mineralwässer. 
Untersuchungsmethode. Classification. Biologische und hygienische 
Bedeutung, b) Die Mikroorganismen der frischen essbaren Vege- 
tabilien. 

6. Zu Thema 2: Dr. Neisser, Breslau: Die Bedeutung der veneri¬ 
schen Krankheiten bei der ärztlichen Controle der Prostituirten. 

7. Charles R. Drysdale, M. D., London: a) Ueber die Behandlung 
der Canalwässer zu London, Paris und Berlin, b) Die zu starke 
Vermehrung der Bevölkerung als wichtige Ursache frühzeitigen 
Todes; Mittel dagegen. 

8. Dr. E. Almquist, Gothenburg: Ueber die Biologie der Typhus- 
bacterien und die localistische und contagionistische Theorie. 

9. Susini, Vertreter der Argentinischen Republik: Die sanitäre Con¬ 
vention von Rio de Janeiro, 


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Zehnter internationaler medicinischer Congress in Berlin. 491 

10. Dr. E. Below, Kansas-City, U. S. A.: Ueber Welthygiene. 

11. Dr. Altschul, Prag: Ueber die Durchführbarkeit der ärztlichen 
Schulaufsicht. 

12. Dr. Heinrich Schuschny, Budapest: Schulhygienische Betrach¬ 
tungen in Ungarn. 

13. Dr. Valude, Paris: Ueber den antiseptischen Werth der Anilin¬ 
farben. 

14. Dr. Victor Desguin, Antwerpen: Ueber die prophylactische Be¬ 
deutung der Impfung. 

15. Dr. Renk, Halle: Ueber den Gehalt der Marktmilch an Schmutz¬ 
stoffen. 

16. Dr. 0. Bujwid, Warschau: a) Ueber Pasteur’sche Schutzimpfung 
gegen Tollwuth in Warschau, b) Bacteriologische Untersuchungen 
der Luft und des Trinkwassers in Warschau. 

17. Dr. Kremiansky, St. Petersburg; Ueber den erfreulichen Zustand 
der Wissenschaft und der Praxis in Betreff der tuberculösen Krank¬ 
heiten und besonders in Betreff der sichersten internationalen Mittel 
gegen die Verbreitung und Sterblichkeit der Tuberculosis auf 
mikroben-ursächlicher Basis. 

18. Dr. Obtulowicz, Buczacz: Ueber Flecktyphus - Epidemieen (in 
Galizien). 

19. Dr. M. Grub er, Wien: Zwei Mittheilungen über Desinfections- 
mittel. 


Ausserdem sind in Bezug auf Eisenbahnhygiene noch folgende Referate 
angemeldet, welche in besonderer Sitzung in einem eigenen Raume zur 
Verhandlung gelangen. 

1. Das Rettungswesen bei den Eisenbahnen. 

Referent: Oberbahnarzt Dr. Herzog, München. 

Correferent: Sanitätsrath Dr. Eckardt, München. 

2. Die Ernährung des Fahrpersonals während der Fahrt. 

Referent: Dr. Beetz, München. 

3. Hygiene des Eisenbahnwesens und der Eisenbahnreisenden. 

Referent: Dr. von Czatary, Pest. 

4. Ueber Uebernachtungs- und Unterkunftsräume für das Fahrpersonal. 

Referent: Dr. Stich, Nürnberg. 

5. Körperliche Erfordernisse für den Eisenbahndienst. 

Referent: Dr. Schwechten, Berlin. 

6. Einfluss der Aerzte auf den Eisenbahnbetrieb. 

Referent: Dr. Braehmer, Berlin. 


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492 


Deutscher Verein für öffentliche Gesundheitspflege. 


Deutscher Verein für (deutliche Gesundheitspflege. 

Sechzehnte Versammlung 

zu 

B r a u n s e li w ei g 

(nicht, wie früher angekündigt, vom 13. bis 16. September, sondern) 

. in. den Tagen vom 11. "bis 14. September 1800. 


Tagesordnung: 

Mittwoch^ den 10. September. 

8 Uhr Abends: Gesellige Vereinigung zur Begrüssung in Behneke’s Saalban, 
Damm Nr. 16, rechts. 


Donnerstag; den 11. September. 

9 Uhr Vormittags: 

Erste Sitzung in der Aula der Technischen Hochschule. 

Tagesordnung: 

Eröffnung der Versammlung. 

I. Krankenhäuser für kleinere Städte nnd ländliche Kreise. 

Referent: Geheimerath Dr. J. v. Kerschensteiner (München). 

II. Filteranlagen für städtische Wasserleitungen. 

Referenten: Professor Dr. Carl Frankel (Königsberg), 

Betriebsingenieur der städt. Wasserwerke C. Piefke 
(Berlin). 

3 bis 6 Uhr Nachmittags: Besichtigung nach Wahl: 

1. Herzogliches Krankenhaus (medicinische, chirurgische und geburts- 
hülfliche Abtheilung). — Schule an der Okerstrasse. 

2. Schule am Bültenwege. — Städtisches Schlachthaus. — Brauerei von 
Fr. Jürgens. 

3. Jutespinnerei. — Friedrichstift. — Schule an der Maschstrasse. — 
Wurstfabrik von Reinecke. 

4. Sammlungen der Herzogi. Technischen Hochschule. — Conserven- 
fabrik von Grahe & Co. 

Für die Besichtigungen 2. und 4. werden auf dem Spielplätze der 
Schule am Bültenwege die Schulspiele der Schülerinnen der 
höheren Töchterschule und auf dem kleinen Exercierplatze die 
Schulspiele der Gymnasiasten vorgeführt werden. 

6y ä Uhr Abends: Festessen mit Damen in Behneke’s Saalbau (Damm Nr. 16, 
rechts). Preis des Gedeckes 5 Mark. 

Nach dem Essen Concert im Garten des Saalbaues. 


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493 


Deutscher Verein für öffentliche Gesundheitspflege. 

Freitag, den 12. September. 

9 Uhr Vormittags: 

Zweite Sitzung in der Anla der Technischen Hochschule. 

Tagesordnung: 

III. Ueber die Verwendbarkeit des an Infectionskrnnkheiten leidenden 
Schlachtviehes. 

Referent: Obermedicinalrath Professor Dr. 0. Bollinger (München). 

IV. Desinfection von Wohnungen. 

Referent: Professor Dr. G. Gaffky (Giessen). 

Nachmittags: Besichtigungen nach Wahl: 

1. Städtisches Wasserwerk.— Städtische Reinigungsstation nach Rothe- 
Röckner’schem System. 

2. Marienstift. — Städtische Schule an der Leonhardstrasse. — Herzogi. 
Neues Gymnasium.*— Conservenfabrik von Koch. 

7 Uhr Abends: Festvorstellung im Herzogl. Hoftheater. 

Nach Schluss derselben gesellige Vereinigung im Wilhelmsgarten. 


Sonnabend, den 13. September. 

9 Uhr Vormittags: 

Dritte Sitzung in der Aula der Technischen Hochschule. 

Tagesordnung: 

V. Das Wohnhaus der Arbeiter. 

Referent: Herr Fritz Kalle (Wiesbaden). 

VI. Baumpflanzungeu und Gartenanlagen in Städten. 

Referent: Oberingenieur F. Andreas Meyer (Hamburg). 
Nachmittags: 

1. Besichtigung von Sehenswürdigkeiten der Stadt unter Führung 
von Mitgliedern des Ortsausschusses. 

2. Excursion nach der Heilanstalt in Königslutter. 

8 Uhr Abends : Gesellige Vereinigung auf dem Altstadtrathhause (Altstadtmarkt 
Nr. 7) auf Einladung der Stadt Braunschweig und des Vereins für öffent¬ 
liche Gesundheitspflege im Herzogthum Braunschweig. 

Sonntag, den 14. September. 

Ausflug nach dem Harz: Harzburg, Radau-Wasserfall, Molkenhaus, 
Rabenklippen, Burgberg. 


Theilnahme an der Versammlung. 

Die Theilnahme an der Versammlung in Braunschweig ist nur den Mitgliedern 
des Deutschen Vereins für öffentliche Gesundheitspflege gegen Vor¬ 
zeigung ihrer Mitgliedskarte gestattet. 

Nach §. 2 der Statuten ist zur Mitgliedschaft jeder berechtigt, der Interesse 
an öffentlicher Gesundheitspflege hat und den Jahresbeitrag von 6 Mark zahlt. 

Behörden, Stadtgemeinden und Corporationen können dem Verein 
mit einem oder mehreren Vertretern als Mitglieder beitreten und zahlen für 
jeden Vertreter 6 Mark per Jahr. 

Beitrittserklärungen zu dem Deutschen Verein für öffentliche Gesund¬ 
heitspflege nimmt der Unterzeichnete entgegen, vom 10. September an auf dem 
Anmeldebnrean in Braunschweig 
in Behneke’s Saalbau, Damm Nr. 16, rechts. 

Frankfurt a. M., Juli 1890. 

Der ständige Secretär: Dr. Alexander Spiess. 


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494 


Nekrolog. 


Nekrolog. 


Heinrich Vieweg« 

Nachruf von Rudolf Blasius. 

Am 3. Februar dieses Jahres starb zu Braunschweig der Verlagsbuchhändler 
Hans Heinrich Rudolf Vieweg in seinem 64. Lebensjahre nach einer eben 
überstandenen Grippe an einer schweren doppelseitigen Lungenentzündung. 

Als Georg Varrentrapp im Jahre 1867 eine eigene Section für Hygiene 
auf der Naturforscherversammlung in Frankfurt a. M. ins Leben rief und sich 
bald darauf das Bedürfniss herausstellte, eine Zeitschrift zu haben zur Verbrei¬ 
tung der hygienischen Ideen in weiteren Kreisen unseres Volkes, da war es 
Heinrich Vieweg, berathen durch Franz Varrentrapp, den Bruder unseres 
berühmten Hygienikers, der willig die Hand dazu bot, den Druck und Verlag 
der ersten, ausschliesslich der Hygiene gewidmeten wissenschaftlichen Zeitschrift 
in Deutschland, unserer Deutschen Vierteljahrsschrift für öffentliche Gesund¬ 
heitspflege, zu übernehmen. 

Sie erschien 1869. Die Redaction führten Reclam, dann seit 1871 G. Var¬ 
rentrapp, seit 1875 G. Varrentrapp und A. Spiess, seit 1886 A. Spiess 
und M. Pistor. Im Aufträge der Versammlung deutscher Naturforscher und 
Aerzte wurde sie zuerst herausgegeben von Göttisheim, Hobrecht, Reclam, 
G. Varrentrapp und Wasser fuhr, dann betheiligten sich nach und nach an 
der Herausgabe Esse, Hofmann, v. Pettenkofer, Roth, Sander, Winter, 
Spiess, Hirsch, Pistor und Finkelnburg. Im Sinne aller dieser um die 
Hygiene hochverdienten Männer fand unsere Vierteljahrsschrift in Heinrich 
Vieweg einen immer bereiten Förderer und Freund. Ihm ist es nicht zum 
wenigsten zu verdanken, dass unsere Wissenschaft einen so raschen Aufschwung 
genommen und dass unsere Zeitschrift nach Inhalt und Ausdehnung einen immer 
grösseren Wirkungskreis sich erobert hat. 

Selten hat es ein Verleger so verstanden, den alten Ruhm seines Namens, 
an den sich seit dem Wiedererwachen der exacten Naturforschung in Deutsch¬ 
land so viele Namen unserer bedeutendsten Männer der Wissenschaft knüpften, 
in so glänzender Weise zu erhalten und zu vermehren. Die ganze deutsche 
Wissenschaft trauert um ihn, ganz besonders schmerzlich ist sein Tod für uns 
Hygieniker, die wir ihm zu tiefem unauslöschlichem Danke verpflichtet sind, ihm, 
mit dem die Reihe der hervorragenden Männer seiner Familie erloschen ist 

Nahezu 100 Jahre stand ein Vieweg an der Spitze des berühmten Verlags¬ 
geschäftes. Friedrich Vieweg begründete dasselbe 1786 in Berlin, vermählte 
sich mit der Tochter von Joachim Heinrich Campe und zog 1799 nach 
Braunschweig. Wegen längerer Kränklichkeit nahm er 1825 seinen damals 
28jährigen ältesten Sohn Eduard als Theilnehmer in sein Geschäft auf und 
legte diesem die jetzt noch bestehende Bezeichnung, Friedrich Vieweg und 
Sohn, bei. Eduard Vieweg arbeitete ganz im Sinne und Geiste seines Vaters 
weiter und gab dem Verlage mehr und mehr die Richtung auf naturwissenschaft¬ 
liche Werke. Diese verfolgte sein einziger Sohn Heinrich in noch erhöhtem 
Maasse, als er 1866 in das Geschäft eintrat und dasselbe 1869 nach dem Tode 
seines Vaters selbstständig übernahm. 

Heinrich Vieweg wurde am 17. Februar 1826 zu Braunschweig geboren 
und empfing seine Jugendbildung auf dem Gymnasium seiner Vaterstadt, besuchte 
von Ostern 1843 an das Collegium Carolinum, ging im Frühjahr 1845 nach 
München und trat hier zu dreijähriger Lehrzeit in die von dem mit seinem 
Vater befreundeten Buchhändler R. Oldenbourg geleitete „Literarisch-artistische 
Anstalt der J. G. Cotta’sehen Buchhandlung“ ein. Er nutzte den Aufenthalt in 


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Nekrolog. 495 

München für die Erlernung seines Berufes, versäumte aber nicht, aus der viele 
künstlerische Anregungen bietenden bayerischen Residenzstadt mannigfaltige 
Nahrung für seinen Geist zu ziehen. So verkehrte er viel mit einem jungen 
Dänen, Theodor Lind aus Kopenhagen, der später ein noch jetzt blühendes 
Verlagsgeschäft in seiner Heimath gründete, war ein häufiger Gast im Hause 
des Professors Julius Schnorr von Carolsfeld und kam mit vielen Künstlern 
zusammen, wie Hess, Wilhelm Kaulbach, Rottmann und seinen Lands¬ 
leuten Pfeiffer, Nickol und Schulz. Diesen gesellte sich ein junger Medi- 
ciner, David Brauns aus Braunschweig, hinzu, der für Yieweg mit die Ver¬ 
anlassung gab, nach Heidelberg zu gehen, und dort von Herbst 1848 bis Michaeli 
1850 auf der Ruperto Carolina Naturwissenschaften zu studiren. Flott kneipte 
er mit den „Vandalen“, wohnte mit seinen Freunden Brauns, zur Zeit Professor 
in Halle, und dem jetzigen Professor Dr. Brockhaus zusammen und schloss 
manche Freundschaft mit geistesverwandten Studiengenossen, deren wissen¬ 
schaftliche Arbeiten er später in seinen Verlag nahm, wie z. B. mit den nach- 
herigen Professoren Henle, Hettner u. s. w. 

Von der Hochschule zurückgekehrt, diente er auf Wunsch seines Vaters in 
dem Herzoglich Braunschweigischen Husaren - Regiment (heute Nr. 17), wurde 
Landwehr -Officier und ging für die Jahre 1852 und 1863 nach der Centrale des 
deutschen Buchhandels, nach Leipzig, um dort bei der Firma F. A. Brock- 
hau8 seine geschäftliche Ausbildung zu vollenden. Nach mehreren grösseren 
Reisen ins Ausland, namentlich nach Oesterreich-Ungarn, England und Nord¬ 
italien, vermählte er sich 1855 mit Fräulein Helene Brockhaus und wurde 
Mitarbeiter des väterlichen Geschäftes, das eine ausserordentliche Vielseitigkeit 
darbot. Ausser der Verlagsbuchhandlung umfasste dasselbe die „Schulbuch¬ 
handlung“, einen Sortimentsbuchhandel, die Buchdruckerei, die Schrift- und 
Stereotypengiesserei, ein Institut zur Anfertigung von Holzschnitten, eine Ziegelei 
und eine grosse Papierfabrik in dem benachbarten Gute Wendhausen, dessen 
Bewirthschaftung auch von der Familie Vieweg geleitet wurde. Alles dies hatte 
er nach dem am 1. December 1869 erfolgten Tode seines Vaters selbstständig 
weiter zu führen. Ein ganzer Mann war dazu nöthig, nicht nur, um das Bestehende 
in dem richtigen Gleise weiter zu führen, sondern auch, um zur rechten Zeit das 
Neue zu berücksichtigen und mit den Zwecken eines Verlagsbuchhändlers in 
Verbindung zu bringen. Für die Bedürfnisse der Gegenwart hatte Heinrich 
View eg einen ausserordentlich feinen Blick und selten täuschte er sich in der 
Zweckmässigkeit seiner für die Befriedigung solcher Bedürfnisse bestimmten 
Unternehmungen. Dabei Hess er sich durchaus nicht von Utilitätsrücksichten 
allein leiten, manches Buch entsprang seinem Verlage, das diesem zu hohem 
Ruhme gereichte, ohne irgend welche materielle Vortheile zu bringen. 

Immer weiter und weiter dehnte sich der Kreis der Gelehrten aus, die 
View eg ihre Werke an vertrauten. Grössten theils sind es Chemiker, Physiker 
und Techniker, wie v. Liebig, Wöhler, v. Hofmann, Otto, Fresenius, 
Knapp, Kolbe-Clausius, Wiedemann, Müller-Pouillet, Rühlmann- 
Reulaux, Weisbach, aber auch Physiologen, Naturhistoriker und Mathema¬ 
tiker, wie v. Helmholtz, Tyndall, Karl Vogt, C. E. v. Baer, Graf Keyser¬ 
ling und J. H. Blasius, Zippel, Bertram, Dedekind, Dirichlet, 
Riemann, Scheffler, Schlömilch u. s. w. Hier interessiren uns namentlich 
die Hygieniker, wie Fodor, Hornemann, Lassar und namentlich v. Petten- 
kofer, der eine Reihe seiner hygienischen Arbeiten im Verlage von Vieweg 
erscheinen liess. 

Ein Hauptverdienst Heinrich Vieweg’s war es, seine Firma auch der 
periodischen Literatur dienstbar zu machen, 1861 wurde der Globus, eine 
illustrirte Zeitschrift für Länder- und Völkerkunde, 1866 das Archiv für 
Anthropologie, Zeitschrift für Naturgeschichte und Urgeschichte des Men¬ 
schen, dann 1869 unsere Vierteljahrsschrift und 1886 die Naturwissen¬ 
schaftliche Rundschau gegründet. 


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496 Nekrolog. 

Bei dieser ansserordentlich vielseitigen Thätigkeit war es für View eg ein 
natürliches Bedürfniss, geistige und körperliche Ausspannung sich öfters 
zu gönnen. Ein ausgewählter Kreis von Männern der Wissenschaft und hervor¬ 
ragenden Persönlichkeiten der Stadt Braunschweig fand sich oft in den glän¬ 
zend, aber so überaus wohnlich eingerichteten Räumen seiner in dem alten 
Campe’sehen Parke erbauten Villa zusammen, um dort inmitten der kostbaren 
Kunstsammlungen die Gastfreundschaft des Wirthes, seiner kunstsinnigen Ge¬ 
mahlin und seiner Kinder zu gemessen. Schon als Schüler war H. Vieweg für 
die Kunst begeistert, er selbst zeichnete und radirte damals mit viel Erfolg. 
Mit dem feinsten Verständniss für alle Zweige der Kunst und des Kunsthand¬ 
werks suchte er die von den Vätern ererbten Kunstschätze durch Sammeln auf 
häufigen längeren Reisen nach Italien und regelmässige Besuche der Kunstmärkte 
in Paris, Köln und München, vielfach unterstützt durch den sachverständigen 
Rath von Wilhelm Bode, zu erhalten und zu vermehren. Ein wahres Museum 
von Kunstschätzen enthält die Vieweg’sehe Villa, eine reiche Bildergallerie 
von Italienern, altniederländischen und holländischen Meistern, zwei prachtvolle 
Reliefs von Luca und Andrea della Robbia, altdeutsche Holzschnitzereien, eine 
Sammlung von Handzeichnungen und Kupferstichen, altvenetianische Gläser, 
alte Porcellane und Glasmalereien, Krüge, Emaillen, Bronzen, Zinngegenstände, 
Teppiche und Gobelins. Unerschöpflich reich war für den aufmerksamen Beob¬ 
achter die Masse der Kunstgegenstände, die in der nach den Plänen von 
Constantin Uhde 1880 erbauten Villa mit feinstem Verständniss, den einzelnen 
Räumen und deren Benutzung angepasst, aufgestellt waren. Wer, wie Schreiber 
dieses, das Glück hatte, als Freund und Arzt Jahrzehnte lang im Vieweg’schen 
Hause aus- und einzugehen, der wird niemals die schönen anregenden Stunden 
vergessen, die er dort verleben konnte. 

Heinrich Vieweg war eine echt deutsche Natur, ernst, bedächtig prüfend, 
mit Fleiss und Ausdauer die gesteckten Ziele verfolgend. Ueber ein reiches 
Maass von Wissen verfügend, war er doch unermüdlich bestrebt, dasselbe zu 
erweitern und zu vertiefen, oft zum Schaden seiner Gesundheit, indem er die 
Nächte zum Arbeiten und Lesen zu Hülfe nahm und erst früh am Morgen das 
Nachtlager aufsuchte. Dabei war er einfach und schlicht in seinem Wesen, 
jedem auffälligen Auftreten abhold, bescheiden und ohne alle Spur des modernen 
Streberthums, ein Feind aller äusseren Ehren und Auszeichnungen. Sein Gemüth 
war weich und warm empfänglich für alles Grosse und Schöne, menschen¬ 
freundlich und grossmüthig war er Vielen ein Wohlthäter, am liebsten ganz in 
der Stille. 

Seine körperliche Erholung fand Vieweg auf seinen Reisen, und in Wald 
und Feld im Sport der Jagd und Fischerei. Unvergessliche Stunden werden es 
für Jeden sein, der mit ihm im Freien dem Sport obliegen konnte. Selten 
findet man wohl jetzt noch einen so vorzüglichen Jäger und Naturbeobachter 
in einer Person vereinigt. Schon früh war Vieweg auf die freie Natur hin¬ 
gewiesen, theils durch die schöne ländliche Lage seines väterlichen Besitzthums, 
theils durch den öfteren Aufenthalt auf seinem Gute Wendhausen. Der grosse 
View eg’sehe Park lag damals ziemlich am äussersten Ende der Stadt, so dass 
nicht selten Rehböcke, Füchse, Hasen aus den benachbarten Waldungen dorthin 
übertraten und eine willkommene Beute des jugendlichen Jägers und seiner 
Spielkameraden wurden. Mit meinem Vater, dem Zoologen J. H. Blasius, 
wurde Jagd auf Fledermäuse gemacht, auf dem Collegium Carolinum fand sich 
ein Kreis von Natur- und Jagdfreunden zusammen, wie Fr. v. Veltheim, 
Rudolph Henneberg, David Brauns, so dass schon früh der Sinn für 
Naturbeobachtung in Heinrich Vieweg weitere Anregung und Ausbildung 
fand. Später machte er mehrere grössere Jagdtouren, darunter eine mit seinem 
Freunde David Brauns nach Norwegen. Seine Hauptjagd Unternehmung bildete 
eine Reise, die er 1874/75 mit dem Naturforscher Th. v. Heuglin in das 
Gebirgslaud am Rothen Meere zwischen Suakim und Massaua unternahm. Reiche 


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Nekrolog. 497 

Jagd- und wissenschaftliche Ausbeute war der Reiseerfolg (beschrieben von 
Heuglin in seiner Reise in Nordost-Afrika, Schilderungen aus dem Gebiete 
der Beni Amer und Habab etc., zwei Bände, Braunschweig, G. Westermann, 1877). 

Seit 1877 war er in Folge einer schweren Erkrankung asthmatisch leidend, 
musste sich in Folge dessen vom öffentlichen Leben mehr und mehr zurück¬ 
ziehen und pflegte zur Gesundung jeden Sommer mehrere Monate nach Reichen¬ 
hall zu Dr. J. v. Liebig zu gehen und dann als Nachcur sich seinen grossen 
in der Nähe in Ober-Oesterreich belegenen Fischereien zu widmen. Die Herbst¬ 
monate wurden einem längeren Aufenthalte in Wendhausen gewidmet. Im 
weiten Umkreise waren die benachbarten Jagden zugepachtet, ein kleiner Kreis 
von Jagdfreunden fand sich dort zusammen, um Erholung von dem städtischen 
Hetzen und Treiben zu finden. Vorzügliche Hunde besass der Jagdherr, oft 
wurden sie auf Ausstellungen mit ersten Preisen ausgezeichnet, die Jagd wurde 
auf alle Weise verbessert, böhmische Rebhühner und Fasanen zur Belebung von 
Wald und Flur ausgesetzt, das Raubzeug vertilgt und in schonendster Weise 
echt weidmännisch die Jagd ausgeübt. Nicht das Todtschiessen war der Zweck, 
sondern der Sport, die Naturbeobachtung und das Bestreben, unsere zerrütteten 
Jagden wieder zu heben. — In den letzten Jahren suchte Vieweg seine Erholung 
vom Geschäftsleben vielfach beim Fischfang. Wie Allem, was er that, ein leiten¬ 
der Gedanke, ein bew r usstes Ziel zu Grunde lag, so war auch bei diesem Sport 
nicht der eigentliche Fang die Hauptsache, sondern das Beobachten der Fische 
in ihren biologischen Verhältnissen, und namentlich die Hebung der Fischzucht. 
Oft sprach er es aus, dass noch immer in nationalökonomischer Beziehung viel 
zu wenig Werth auf die Bevölkerung unserer Flüsse mit Fischen gelegt würde, 
dass man immer noch mehr für die Massenproduction dieses Nahrungsmittels 
thun müsse. Er selbst befleissigte sich, mit gutem Beispiele voranzugehen, 
massenweise liess er Fischbrut aus den Fischzüchtereien kommen, pachtete die 
Gewässer in der Nähe von Wendhausen, die Mehrzahl der Bäche des Nordharzes, 
und erreichte es, dass in den letzten Jahren die total durch Raubwirthschaft ent¬ 
völkerten Harzbäche wieder dicht mit Forellen besetzt waren. Allen diesen Be¬ 
strebungen Vieweg’s lag der Gedanke zu Grunde, gemeinnützige Einrichtungen 
als leuchtende Beispiele zu schaffen. 

Viel zu früh ist seiner Thätigkeit durch den jähen Tod ein Ziel gesetzt. 
Mit Glücksgütern reich gesegnet, in trautem Familienkreise, hatte er in den 
letzten Jahren den schweren Schicksalsschlag zu ertragen, dass ihm sein einziger 
Sohn Eduard, ein vorzüglich begabter junger Mann, der eben im Begriffe 
stand, in das Geschäft einzutreten, im November 1887 durch den Tod entrissen 
wurde. Zwei Jahre später ist ihm der Vater jetzt zur ewigen Ruhe nachgefolgt 
und schläft nun neben ihm im Kreise der Familienglieder des 100jährigen Ge¬ 
schlechtes der Vieweg-Campe vor seiner Villa unter den traurig im Winde 
rauschenden Buchen und Ulmen,, die der Urgrossvater im vorigen Jahrhundert 
als junge Bäumchen dort pflanzen liess. 

Bis zuletzt beschäftigte er sich mit Plänen, die hygienische Literatur zu 
erweitern. Seit Jahren hoffte er von dem Altvater unserer Wissenschaft, Max 
v. Pettenkofer, das längst ersehnte Manuscript zu einem Lehrbuche der öffent¬ 
lichen Gesundheitspflege zum Drucke zu erhalten, er sollte es nicht mehr erleben 1 
Hoffen wir, dass es der trauernden Wittwe Helene Vieweg-Brockhaus und 
der einzigen Tochter Helene Vieweg, die ganz im alten View eg’sehen Geiste 
das berühmte Verlagsgeschäft fortsetzen wollen, beschieden sein möge, auch 
diesen letzten Wunsch unseres unvergesslichen Todten erfüllen zu können. 

Braunschweig, Charfreitag, 4. April 1890. 


Vierteljahrsschrift für Gesundheitspflege, 1890. 


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498 


Hygienische Gesetze und Verordnungen. 


Hygienische Gesetze nnd Verordnungen. 


Erlass königl. prenssischen Kriegsmiuisteriums, Medicinalabtheilnng, 
vom 4. Januar 1890, betreffend Sanitäre Ortsbeschreibungen der 

Garnisonen. 

Wenngleich seitens einzelner Sanitätsofficiere als Arbeiten zur militärärzt- 
lichen Prüfung die ausführlichere Beschreibung einzelner Garnisonen nebst 
Garnisonanstalten erfolgt ist, so hält es die Abtheilung nunmehr doch für er¬ 
forderlich, eine genaue Ortsbeschreibung, besonders vom Standpunkte der Gesund¬ 
heitspflege aus, von allen Garnisonen nach einem bestimmten Plane anfertigen 
zu lassen. Wird doch durch derartige einheitlich bearbeitete Ortsbeschreibungen 
nicht nur eine willkommene Handhabe zur Beurtheilung hygienischer und 
statistischer Fragen im Allgemeinen geboten, sondern es wird auch allen Sanitäts- 
officieren einer Garnison — zumal den neu in eine solche versetzten — die 
Möglichkeit gewährt, sich über die Gesundheits- und Krankheitsverhältnisse 
ihres Ortes, über die hygienischen Verhältnisse ihrer Garnison und der Ca- 
sprnen etc. einen schnellen und richtigen Ueberblick zu verschaffen. Wie wichtig 
und nothwendig die Kenntnisse dieser Verhältnisse für jeden Sanitätsofficier sind, 
der an der Erhaltung der Gesundheit der Truppen, an der hygienischen Anforde¬ 
rungen entsprechenden Beschaffenheit der Unterkunftsräume, der Wasserver¬ 
sorgungen u. 8. w. für die Mannschaften mitzuwirken hat, dessen bedarf es 
keiner Erwähnung. Auch lassen die bisherigen zum Theil in anerkennenswerther 
Weise gelieferten Ausführungen zu den Jahresberichten, betreffend die Gesundheits¬ 
pflege (vergl. Aerztliche Rapport- und Berichterstattung IH. A. 2. a. — f.), eine 
gedeihliche Ausnutzung erst zu, wenn derartig genaue, einheitliche Garnison- 
beschreibungen vorliegen. Erleichtert wird die Aufstellung derselben sehr 
wesentlich durch die vielfach vorhandenen veröffentlichten Arbeiten ähnlicher 
Art von Civil- und beamteten Aerzten über Städte, Kreise, Regierungsbezirke etc. 

Euer Hoch wohlgeboren ersucht demnach die Abtheilung, von jeder Garnison, 
in der ein activer Militärarzt sich befindet, eine Ortsbeschreibung mit besonderer 
Berücksichtigung der die Gesundheitspflege betreffenden Gesichtspunkte in 
doppelter Ausfertigung herstellen zu lassen, von denen die eine bei dem Garnison- 
lazareth der Garnison — bezw., wo ein solches nicht vorhanden, bei den Dienst¬ 
acten des jedesmal rangältesten Sanitätsofficiers — aufzubewahren, die andere 
hierher zur Vorlage zu bringen sein wird. 

In denjenigen Garnisonen, in denen mehrere Sanitätsofficiere sich befinden, 
wollen Euer Hochwohlgeboren gefälligst nach Ermessen verschiedene Abschnitte 
der Arbeit unter die Sanitätsofficiere vertheilen und besonders ältere Assistenz¬ 
ärzte mit den Arbeiten beauftragen. Einem älteren dazu geeigneten Sanitäts¬ 
officier — bezw. dem Garnisonarzt — würde dann die Leitung der Arbeit und 
die Zusammenstellung der ganzen Beschreibung zuzutheilen sein. Die Mit¬ 
wirkung von Sanitätsofficieren, welche zwar einem anderen Armeecorps angehören, 
aber in einer Euer Hochwohlgeboren Geschäftsbereich zugehörenden Garnison 
stehen, wollen Euer Hochwohlgeboren durch Vereinbarung mit dem zuständigen 
Corpsgeneralarzt herbeiführen. Besonderes Gewicht wird auf das Hinzufugen von 
Plänen und Zeichnungen aller wichtigen Casernen- und Lazaretheinrichtungen 
gelegt. 


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Hygienische Gesetze und Verordnungen. 499 

Die Abtheilung glaubt versichert sein zu können, dass auch ohne besondere 
Mitwirkung und Inanspruchnahme der Truppentheile und der militärischen Ver¬ 
waltungsorgane eine dem Zweck entsprechende Garnisonbeschreibung wird ge¬ 
liefert werden können,- da im Allgemeinen nur Anforderungen gestellt sind, denen 
die mit den hygienischen Verhältnissen ihrer Garnison uud ihres Truppentheils 
vertrauten Militärärzte selbstständig wohl genügen können. Sollten jedoch einzelne 
Theile der Bearbeitung ausnahmsweise ohne besondere Mitwirkung der genannten 
Behörden etc. nicht zu fertigen sein, so würde auf diese zunächst verzichtet 
werden, doch sieht die Abtheilung in solchen Fällen der Vorlage eines Berichtes 
entgegen. 

Euer Hochwohlgeboren wollen gefälligst die Anfertigung der Arbeiten fort¬ 
laufend im Auge behalten, überwachen und unterstützen, und auch die fertig¬ 
gestellten Arbeiten in Bezug auf die Richtigkeit der in ihnen enthaltenen Angaben 
einer genauen Durchsicht und Prüfung unterwerfen. Der Einreichung der 
Arbeiten wird bis zum 1. September d. J. entgegengesehen, doch wollen Euer 
Hochwohlgeboren früher fertig gestellte Arbeiten auch von diesem Zeitpunkte 
hierher gefälligst zur Vorlage bringen. Einem von Euer Hochwohlgeboren auf¬ 
gestellten Vertheilungsplan der Arbeiten wird demnächst entgegengesehen. 

Schliesslich sei auf die seitens des kaiserl. und königl. österreichischen 
und ungarischen Kriegsministeriums herausgegebenen Bände: „Die hygienischen 
Verhältnisse der grösseren Garnisonorte der österreichisch-ungarischen Monarchie“, 
von denen die über Graz, Budapest und Prag erschienen sind, hingewiesen. 

v. Coler. 


Erlass königl. preußischen Kriegsministeriums vom 11. März 1890, betreffend 
Trinkwasserbeschaffung in den Casernen. 

Die hierher gelangten Berichte über Epidemieen geben Veranlassung, aufs 
Neue die Aufmerksamkeit auf die Beschaffung von gesundlieitsmässigem Trink¬ 
wasser für die Mannschaften in den Casernen u. s. w. zu lenken und lassen es 
als erforderlich erscheinen, dass regelmässig sich wiederholende Prüfungen der 
für die Mannschaften bestimmten Trinkwässcr seitens der zuständigen Sanitäts- 
officiere vorgenommen werden. Die Bestimmung darüber, in welchen Zeiträumen 
diese Prüfungen zu veranstalten sind, nach Anhörung deö Corpsgeneralarztes 
treffen zu wollen, wird das königliche Generalcommando sehr ergebenst ersucht. 

Diese Prüfungen würden sich auf die Besichtigung der Brunnen und ihrer 
Umgebung, der Sammelbecken oder der Röhrenleitung und auf die physikalische 
Beschaffenheit des Wassers aus den einzelnen den Bataillonen (Abtheilungen etc.) 
zur Verfügung stehenden Wasserentnahmestellen zu erstrecken haben. 

Ueber die Ausführung dieser Prüfungen geht den Sanitätsofficieren eine 
besondere Anweisung zu; die Ergebnisse der Prüfungen werden den Commando- 
bebörden von den betreffenden Militärärzten vorgelegt werden. 

Wenn ein Trinkwasser auf Grund der physikalischen Prüfung und Beur- 
theilung durch den zuständigen Sanitätsofficier als verdächtig bezeichnet wird, 
so veranlasst letzterer die chemische Untersuchung des Wassers durch die Lazareth- 
dispensiranstalt. Ist diese mit den dazu erforderlichen Geräthen nicht ausge- 
stattet, 80 ist die Untersuchung beim Corpsgeneralarzt zu beantragen, bei dem 
auch eine etwa erforderliche chemisch - bacteriologische Untersuchung beantragt 
werden muss. Ergiebt die chemische bezw. chemisch - bacteriologische Unter¬ 
suchung, dass ein Trinkwasser ungeeignet oder gesundheitsgefährdend ist, so 
muss es für die Mannschaften unzugänglich oder unschädlich gemacht werden. 

Dies geschieht da, wo die ausreichende Versorgung mit gutem Wasser aus 
nicht zu beanstandenden Brunnen, Quellen u. s. w. oder ohne zu grosse ökono- 

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500 


Hygienische Gesetze und Verordnungen. 

mische Belastung anderweitig, z. B. durch Anlegung von abbessynischen Röhren¬ 
brunnen, sichergestellt werden kann, durch vollständige Ungangbarmachung der 
Wasserquelle, durch Zuschüttung des betreffenden Brunnens u. s. w. 

Wo der Gebrauch des zum Trinken beanstandeten Wassers aus Wassermangel 
oder aus besonderen Gründen als Nutzwasser zu wirthschaftlichen Zwecken ge¬ 
stattet bleiben muss, genügt nicht das blosse Verbot der Entnahme von Trink¬ 
wasser durch Anbringung eines bezüglichen Anschlags an den Brunnen, sondern 
es ist nothwendig, dass die Pumpvorrichtung stets gut verschlossen werde, und 
dass der Schlüssel zum Oeffnen der Vorrichtung sich im Verwahrsam einer über 
die Bedeutung der Maassregel unterrichteten geeigneten Persönlichkeit befinde, 
welche zu bestimmten Zeiten die Entnahme des Nutzwassers anzuweisen und zu 
überwachen hat. 

Gelingt es nicht, an Stelle des beanstandeten Trinkwassers bald ein anderes, 
geeignetes zu beschaffen, so darf den Mannschaften nur gekochtes Wasser ver¬ 
abreicht werden, bis die nach den örtlichen Verhältnissen gebotenen, und mit 
allen zur Verfügung stehenden Mitteln zu beschleunigenden Maassnahmen zur 
Beschaffung eines brauchbaren Wassers, bezw. zur Reinigung oder entsprechenden 
Desinficirung des Brunnens u. s. w. vollendet sind. Von Filterapparaten wird 
in der Regel Abstand zu nehmen sein. 

Ein seiner Wasserbeschaffenheit nach einmal beanstandeter Brunnen wird 
nicht eher zur Lieferung von Trinkwasser zuzulassen sein, als bis sich nach 
einem auf chemischer und bacterioskopischer Prüfung des Wassers beruhenden 
Urtheil des Corpsgeneralarztes die Ungefährlichkeit des daraus geschöpften 
Wassers annehmen lässt. 

Ueber etwaigen Anschluss an allgemeine städtische u. s. w. Wasserleitungen 
verbleibt es bei den bisherigen Bestimmungen. Von jeder baulichen Veränderung 
und Ausbesserung an Brunnen, Wasserleitung und dergleichen muss seitens der 
Verwaltungsbehörden den Truppen- etc. Commandos so früh Mittheilung gemacht 
werden, dass für die Dauer der Bauausführung rechtzeitig für etwa erforderliche 
anderweitige Regelung der Wasserversorgung Maassnahmen getroffen werden 
können. 

Auch erscheint es nothwendig, dass bei allen Fragen, welche die Wasser¬ 
versorgung betreffen, die zuständigen Sanitätsofficiere von den Truppen- etc. 
Commandos zur Mitwirkung herangezogen werden. 

Dem königlichen Generalcommando darf das Kriegsministerium hiernach 
das Weitere sehr ergebenst anheimstellen. 

gez. v. Verdy. 


Auf Grund der vorstehenden Verfügung an die königlichen Generalcommandos 
sind die den Mannschaften zum Trinken dienenden Wässer einer regelmässig 
sich wiederholenden Prüfung zu unterwerfen. Die Zeiträume, in denen dieselbe 
vorzunehmen ist, werden sich wesentlich nach den örtlichen Verhältnissen, nach 
der Beschaffenheit des Wassers und der Art der Entnahmestelle richten. Auch 
werden bei Ausbruch von Epidemieen u. s. w. ausserterminliche Wasserprüfungen 
erforderlich sein. 

Die Prüfung wird von dem Stabs- bezw. Oberstabsarzt bei jedem Bataillon 
(Abtheilung u. s. w.) unter Zuziehung der Assistenzärzte — bei einzeln stehenden 
Schwadronen von den betreffenden Assistenzärzten — vorgenommen und erstreckt 
sich auf Besichtigung der Brunnen und ihrer Umgebung u. s. w. und auf 
Prüfung der physikalischen Beschaffenheit (Farbe, Niederschlag, Geruch, Ge¬ 
schmack, Wärme) einschliesslich der Reaction der einzelnen Proben aus den den 
bezüglichen Bataillonen (Abtheilungen u. s. w.) zur Verfügung stehenden Wasser¬ 
entnahmestellen. Bei den örtlichen Besichtigungen ist die Aufmerksamkeit auf 
etwaige gesundheitswidrige Lage der Brunnenkessel, schlechte Beschaffenheit 
der Pumprohre, Verunreinigung des Grundes und Bodens in der nächsten Um¬ 
gebung des Brunnens u. s. w. zu richten. 


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Hygienische Gesetze und Verordnungen. 501 

Die auf Grund der örtlichen und physikalischen Prüfung durch den Sanitäts- 
officier etwa für erforderlich erachtete chemische bezw. bacteriologisch-chemische 
Untersuchung von Wasserproben wird theils in Lazarethdispensiranstalten, wo 
sich Militärapotheker befinden, theils in den hygienisch - chemischen Unter¬ 
suchungsstellen bezw. Laboratorien vorgenommen. Im Allgemeinen • dürfte es 
ausreichen, wenn die verlangten chemischen Untersuchungen von Wasserproben 
ohne Weiteres in den Garnisonlazarethen, nach Maassgabe des Anhanges zwei 
des Gesundheitsdienstes im Felde der Kriegssanitätsordnung von den Militär¬ 
apothekern ausgeführt werden, falls dieselben zuvor ihre genügende Befähigung 
dazu dargethan haben. Von dem Ausfall dieser Untersuchungen ist der Corps¬ 
generalarzt in Kenntniss zu setzen. 

Erscheint eine eingehende chemische oder bacteriologisch-chemische Unter¬ 
suchung angezeigt, so wird dieselbe in der hygienisch-chemischen Untersuchungs- 
Stelle auf Befehl des Corpsgeneralarztes vollzogen. 

Erwünscht ist es, wenn die Sanitätsofficiere sich an den chemischen bezw. 
bacteriologisch-chemischen Untersuchungen der Lazarethdispensiranstalten u. s. w. 
rege betheiligen und selbst dergleichen Untersuchungen vorzunehmen in der 
Lage sind. 

Die Prüfungsergebnisse, sowie die etwaigen chemisch bezw. bacteriologisch- 
chemischen Untersuchungsergebnisse sind seitens der Sanitätsofficiere in eine 
für jede Wasserentnahmestelle besonders anzulegende Liste, welche nach bei¬ 
liegendem Muster anzufertigen ist, einzutragen. Diese Liste ist nach jeder Ein¬ 
tragung den Truppen- etc. Commandos zur Kenntniss vorzulegen, auch haben 
sich die Corpsgeneralärzte von der Beschaffenheit und Führung der Listen bei 
ihren Lazarethbesichtigungen wie auch durch Einfordern der Listen in Kenntniss 
zu setzen. Es wird diesseits veranlasst werden, dass die Muster zu den Ein¬ 
tragungen der Wasserbefunde den Sanitätsofficieren von den Garnisonlazarethen 
geliefert werden. 

Von Vorstehendem wollen Euer Hoch wohlgeboren gefälligst dem königlichen 
Generalcommando im Vortragswege Kenntniss geben und sodann die unter¬ 
stellten Sanitätsofficiere mit entsprechender Weisung versehen. 

v. Coler. 


Erlass königlich preussischeii Kriegsministeriums, Medlcinaiabtheilung, vom 
7. November 1889, betreffend Bekämpfung der Lungenschwindsucht. 

Nachdem durch neuere Untersuchung festgestellt ist, dass besonders der 
Auswurf der an Lungenschwindsucht Erkrankten oder derselben verdächtigen 
Personen die Uebertragung von Tuberkelbacillen auf Gesunde vermittelt, ist, ab¬ 
gesehen von den für Infectionskrankheiten im Allgemeinen in Betracht kommen¬ 
den Maassregeln in den Militärlazarethen, strenge Fürsorge dahin zu treffen, dass 
der Auswurf der an dieser Kraukheit leidenden Personen möglichst unschädlich 
gemacht werde. Zu diesem Zwecke wollen Ew. Hohlwohlgeboren gefälligst da¬ 
hin wirken, 

1 . dass die Montirungsstücke, welche die Kranken ins Lazareth mitbringen, 
desinficirt w r erden; 

2 . dass die Schwindsüchtigen möglichst abgesondert von den anderen Kran¬ 
ken gelagert werden; 

3. dass sie in den Lazarethen angehalten werden, niemals in ein Tuch, auf 
den Fussboden oder an die Wände, sondern immer nur in ein zweck¬ 
entsprechendes Gefäss (Speiglas oder Spucknapf) zu spucken, welches stets 
mit etwas Wasser gefüllt ist und täglich mit kochendem Wasser oder 
fünfprocentigem Carbolwasser gereinigt wird; 


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502 Hygienische Gesetze und Verordnungen. 

*• 

4. dass etwa durch Unvorsichtigkeit vorkommende Verunreinigungen des 
Bodens durch Scheuern mit kochendem Wasser oder mit fünfprocentigem 
Carbolwasser beseitigt werden; 

5. dass alle Bett- und Leibwäsche, sowie die Krankenkleider der Tuberculösen 
abgesondert von den übrigen Stücken beim Waschen ausgekocht und des* 
inficirt werden; 

6 . dass Matratzen, wollene Decken und sonstiges Bettzubehör desinficirt 
werden; 

7. dass die Bettstellen mit fünfprocentigem Carbolwasser gewaschen werden; 

8 . dass der Fussboden unter und neben der Bettstelle gründlich mit kochen¬ 
dem Wasser oder mit fünfprocentigem Carbolwasser gereinigt wird; 

9. dass die Wand in der Nähe des Bettes mit fünfprocentigem Carbolwasser 
abgewaschen wird; 

10 . dass die wegen Tuberculose als dienstunbrauchbar bezw. invalide zu ent¬ 
lassenden Mannschaften vor ihrem Ausscheiden nicht mehr in ihre Quar¬ 
tiere oder in Revierbehandlung übergehen, sondern unmittelbar aus dem 
Lazareth zur Entlassung gelangen. 

Indem die Abtheilung bezüglich der durch vorstehende Anordnung noth- 
wendig gewordenen, anderweitigen Ausstattung der Garnisonlazarethe mit Spei¬ 
gläsern und Spucknäpfen auf die Verfügung vom 3. September 1889 (430/8. 89. 
M. A.) Bezug nimmt, wird hierzu ergänzend bestimmt, dass künftig für jeden 
Raum (auch in der Dispensiranstalt, den Vorrathsräumen, den Geschäftsräumen, 
den Fluren u. s. w.) ein Spucknapf aufgestellt wird. Diese Spucknäpfe sind aber 
nicht mit Sand und Sägespänen zu füllen, sondern mit einer geringen Menge 
Wasser, so dass der hinein gelangende Auswurf immer feucht erhalten wird. 

Der königlichen Intendantur wollen Ew. Hochwohlgeboren hiervon gefälligst 
Kenntniss geben, damit die Beschaffung der Speigläser und Vertheilung der 
Spucknäpfe in der vorangegebenen Weise vorgenommen werde. 

v. Coler. 


Rundverflfgung königl. preusaischen Minister!um8 des Innern vom 1* Min 
1890, betreffend die Anforderungen, welche in baulicher und gesundheit¬ 
licher Beziehung an die Gast- und Schankwirthschaftcn zu stellen 

sind* 

In den mittelst Ausschreibens vom 26. August 1886 *) mitgetheilten „An¬ 
forderungen, welche in baulicher und gesundheitlicher Beziehung an die Gast- 
und Schankwirtbschäften zu stellen sind“, ist im 4. Absatz des §. 3 wörtlich 
folgende Anordnung getroffen: 

Kellergeschosse dürfen als Schlafräume für Gäste überhaupt nicht, 
als Schanklocale aber nur unter den Bedingungen beuutzt werden, dass 
die Fussboden nicht tiefer als einen Meter unter der Oberkante der 
vorbeiführenden Strasse belegen und dass die bezüglichen Räume gegen 
das Eindringen und Aufsteigen der Erdfeuchtigkeit geschützt sind. 

Der Wortlaut dieser Bestimmung hat zu dem Bedenken Anlass gegeben, dass 
dieselbe mit Sicherheit nur auf die unmittelbar an der Strasse hegenden, nicht 
aber auch auf solche Kellerlocale anzuwenden sein würde, welche sich auf den 
von der Strasse entfernten, an Höfen oder in Gärten belegenen Grundstücktheilen 
befinden, dass es aber im Uebrigen auch im Interesse der Gesundheitspolizei 


l ) Siehe diese Vierteljahrsschrift, Bd. XIX, S. 357. 


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Hygienische Gesetze und Verordnungen. 503 

nicht gerechtfertigt sein würde, für Kellerlocale der letzteren Art die Höhenlage 
der Strasse maassgebend sein zu lassen. 

Zur Beseitigung dieser nicht unberechtigten Zweifel erhält im Einverständ¬ 
nis mit den Herren Ministern der geistlichen- und Medicinalangelegenheiten 
und der öffentlichen Arbeiten der 4. Absatz des §. 3c der genannten „Anforde¬ 
rungen“ folgende Fassung: 

Kellergeschosse dürfen als Schlafräume für Gäste überhaupt nicht, 
als Schanklocale aber nur unter den Bedingungen benutzt werden, 
dass die bezüglichen Baume gegen das Eindringen und Aufsteigen der 
Erdfeuchtigkeit geschützt und dass die Fussböden nicht tiefer als einen 
Meter unter dem umgebenden Erdboden belegen sind. Bei ungleicher 
Höhenlage des umgebenden Erdbodens ist die Tiefenmessung von einem 
Meter im Durchschnitt vorzunehmen. 

Unter Bezugnahme auf mein Ausschreiben vom 26. August 1886 ersuche ich 
Ew. Hoch wohlgeboren ergebenst, von dem Inhalt dieses Erlasses die Behörden, 
welchen die Ertheilung der Concession zum Betriebe der Gast- und Schank- 
wirthschaften zusteht, zur geeigneten Beachtung gefälligst Kenntuiss zu geben. 


Erlaas königl. Polizeipräsidiums nnd Magistrats der Stadt Frankfurt a. M. 
vom 15. Januar 1890, betreffend Hygienische Verhaltungsmaassregeln 
bei ansteckenden Krankheiten. 

Es ist häufig die Wahrnehmung gemacht worden, dass bei einem grossen 
Theile des Publicums die gegen Weiterverbreitung ansteckender Krankheiten, 
wie Scharlach und Diphtherie, nöthigen Vorsichtsmaassregeln nicht bekannt sind, 
oder dass solche zu beobachten versäumt wird; es erscheint demnach, obwohl 
zur Zeit keinerlei solche ansteckende Krankheit hier besonders häufig oder 
epidemisch aufgetreten ist, rathsam, nach dem Vorgänge anderer deutscher Städte, 
zur Belehrung des Publicums und zur Verminderung der Ansteckungsgefahr in 
vorkommenden Einzelerkrankungsfallen die nachfolgenden vom Gesundheitsrath 
aufgestellten „hygienischen Verhaltungsmaassregeln bei ansteckenden Krankheiten, 
insbesondere bei Scharlach und Diphtherie“ hiermit zur öffentlichen Kenntniss 
zu bringen und deren Beobachtung ernstlich zu empfehlen. 

Der Polizeipräsidept: Der Magistrat:] 

(gez.) Frhr. v. Müffling. (gez.) Miquel. 

Hygienische Verhaltungsmaassregeln bei ansteckenden Krankheiten^ 
insbesondere bei Scharlach und Diphtherie. 

§. i. 

Ansteckungsfähigkeit. 

Scharlach und Diphtherie sind ansteckend sowohl durch directen Verkehr 
Erkrankter mit Gesunden, als auch mittelst Uebertragung durch Kleider, Gebrauchs¬ 
gegenstände und dergleichen, und zwar während der ganzen Dauer der Krankheit, 
Scharlach namentlich auch noch während der Abschuppungsperiode. 

§• 2 . 

Isolirung der Kranken. 

Scharlach und Diphtheriekranke müssen, sobald das Auftreten der Krankheit 
erkannt oder mit einiger Wahrscheinlichkeit vermuthet wird, von den übrigen 
Hausbewohnern getrennt oder in ein Hospital verbracht werden. 


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504 


Hygienische Gesetze und Verordnungen. 

Am besten werden gesunde Kinder aus dem Hause entfernt, sofern nicht 
nach Entscheidung des Arztes eine Weiterverschleppung der Krankheit durch 
dieselben zu befürchten ist. 

Der Kranke ist, wo möglich, in ein eigenes thunlichst abgesondertes Zimmer 
zu bringen, welches nur diejenigen Möbel und sonstigen Gegenstände enthalten 
darf, die während der Dauer der Krankheit nöthig sind. Insbesondere sind aus 
dem Zimmer Teppiche und Polstermöbel, sowie gefüllte Wäsche- und Kleider¬ 
schränke fern zu halten. 

Verbleibt der Kranke in dem Zimmer, in welchem er erkrankt ist, so ist 
dasselbe in der eben angedeuteten Weise zu leeren, falls dies ganz zu Beginn 
der Krankheit geschehen kann. Später müssen die zur Zeit im Zimmer 
befindlichen Möbel und Gebrauchsgegenstände jeglicher Art bis nach Beendigung 
der Krankheit in demselben verbleiben. Ist die Entfernung einzelner Stücke nicht 
zu umgehen, so sind dieselben vor Gebrauch nach den unten angegebenen Regeln 
zu desinficiren. 

Die Isolirung Scharlach- und Diphtheriekranker muss so frühzeitig und so 
vollständig, wie nur möglich, durchgeführt werden, namentlich sollen Gesunde, 
die mit den Erkrankten zu thun haben (Mütter, Krankenpflegerinnen u. s. w.) 
mit den übrigen Hausbewohnern gar keinen Verkehr haben oder nur nach gründ¬ 
lichem Waschen und Kleiderwechsel. 

Die Geschwister erkrankter Kinder sind vom Verkehr mit anderen Kindern 
(insbesondere vom Besuch der Schulen, Kinderhorte, Kleinkinderschulen etc.) 
fernzuhalten, bis der Arzt diese Maassregel nicht mehr für erforderlich hält. 

Gebrauchsgegenstände jeglicher Art, welche in dem Krankenzimmer sich 
befunden haben, dürfen nur nach sorfältigster Reinigung von Anderen benutzt 
werden. — Der Erkrankte soll eigenes Trink- und Essgeschirr haben, das nicht 
in der Küche mit dem anderen Geschirr gemeinschaftlich gespült werden darf. 

Besuche des Kranken sind unzulässig. 

§• 3. 

Das Krankenzimmer. 

Das Zimmer, in welchem sich der Kranke befindet, muss stets gut gelüftet 
werden und im Winter massig geheizt sein. Ueble Gerüche beseitige man lediglich 
durch Entfernung der Geruchsquelle (Entleerungen, Verbandstücke etc.) und durch 
wiederholte ausgiebige Lüftung; Räucherungen mit wohlriechenden Stoffen be¬ 
wirken keine Desinfection und verdecken nur den Geruch, beseitigen aber nicht 
die schädlichen Bestandtheile der Luft. 

Der Fussboden des Krankenzimmers muss täglich mit Wasser aufgezogen 
werden. Ist derselbe oder die Bettstelle oder ein anderer Gegenstand im Zimmer 
von dem Kranken verunreinigt worden, so soll die Reinigung mit einer öprocentigen 
Carbollösung erfolgen, die man käuflich erhält, oder die man sich so darstellt, 
dass man von der käuflichen, gereinigten concentrirten Carbolsäure 50g mit 
1 Liter Wasser unter starkem Umrühren mit einem Holz vorsichtig mischt. 

Speisen und Getränke dürfen im Krankenzimmer weder aufbewahrt, noch 
von irgend Jemandem ausser dem Kranken genossen werden. Von dem Kranken 
übrig gelassene Speisereste dürfen von anderen Personen nicht genossen werden 
und sind sofort zu beseitigen. 

Auswurf, Urin, Nasenschleim der Kranken sowie das von ihnen gebrauchte 
Gurgelwasser sind in Gefässen aufzufangen, welche zu einem Viertel mit 5 pro- 
centiger Carboisäurelösung gefüllt sind, und dann gleich in den Abtritt zu schütten. 

Benutzung der Abtritte durch die Kranken ist unzulässig. 

§• 4. 

Die Kranken. 

Die Kranken müssen möglichst rein gehalten werden und ist in Bezug auf 
das Waschen derselben nach Vorschrift des Arztes zu verfahren. 


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505 


Hygienische Gesetze und Verordnungen. 

Nach Ablauf der Krankheit müssen die Kranken, bevor sie mit Gesunden 
wieder verkehren, ihren Körper einschliesslich der Kopfhaut und Haare in einem 
warmen Seifenbade und, falls dies nicht thunlich ist, durch Abwaschen mit warmem 
Seifenwasser sorgfältig reinigen und sodann reine Wäsche und in der Krankheit 
nicht benutzte oder doch desinficirte Kleider anlegen. 

§. 5. 

Die Wäsche. 

Die Leib- wie Bettwäsche des Kranken muss rein gehalten und möglichst 
häufig erneuert werden; dies ist bei der nöthigen Vorsicht durchaus unge¬ 
fährlich. 

Alle vom Kranken während der Erkrankung benutzte Leib- und Bettwäsche, 
sowie alle anderen im Krankenzimmer benutzten waschbaren Gegenstände, nament¬ 
lich auch die Taschentücher, müssen sofort nach Aussergebrauchstellung, ohne 
vorher geschüttelt oder ausgestäubt zu werden, in 2procentiger Carbolsäure- 
lösung (20 mg concentrirter gereinigter Carbolsäure auf 1 Liter Wasser wie oben 
§. 3, Abs. 2 gemischt) mindestens 24 Stunden eingeweicht, dann V a Stunde in 
Wasser gekocht und mit Schmierseife (Kaliseife) gewaschen werden. 

Geringwerthige Gebrauchsgegenstände, Verbandstücke, Bettstroh und der¬ 
gleichen, sind bei Aussergebrauchsetzung zu verbrennen. 

§. 6 . 

Desinfection nach Ablauf der Krankheit. 

Nach Ablauf der Krankheit sind alle benutzten waschbaren Gegenstände in 
der in §. 5, Abs. 2 angegebenen Weise zu behandeln. 

Benutzte, nicht waschbare Kleidungsstücke, Betten, Kissen, Matratzen, 
Decken, Teppiche, Polstermöbel, Bücher, Spielsachen (soweit sie nicht verbrannt 
werden) und dergleichen sind vorsichtig, ohne Schütteln, in mit 2procentiger 
CarbolsäurelÖ8ung angefeuchtete Leintücher einzuschlagen und so einem mit guten 
Desinfectionseinrichtungen versehenen Hospital zu übermitteln. Eine öffentliche 
Desinfectionsanstalt befindet sich im städtischen Krankenhause (s. §. 8) und im 
Bürgerhospital. Werthlose Gegenstände, wie Bettstroh, unbrauchbar gewordene 
Kleidungsstücke und dergleichen, sollen verbrannt werden und zwar kleinere 
Gegenstände im Ofen, solche von grösserem Umfange in einer öffentlichen Des¬ 
infectionsanstalt. 

Polirte Möbel sind mit Petroleum, Bilder mit Rahmen, Metall- und Kunst- 
gegenstände und dergleichen mit trockenen Lappen scharf abzureiben. 

Nicht polirte Möbel, sowie Fussböden, Thüren, Fenster und Holzbekleidungen 
ohne Politur sind mit Öprocentiger Carboisäurelösung tüchtig abzuscheuern. 

Tapeten und gestrichene Wände und Decken sind mit Brot trocken und 
scharf abzureiben, nachdem der Fussböden des Zimmers vorher mit öprocentiger 
Carboisäurelösung stark angefeuchtet ist. 

Das zum Abreiben der Wände verwandte Brot und die am Boden befind¬ 
lichen Krumen, sowie die benutzten Lappen werden nachher verbrannt. 

Nach dieser gründlichen Desinfection des Krankenzimmers und sämmtlicher 
darin befindlichen Gegenstände muss das Zimmer noch mindestens 24 Stunden 
tüchtig gelüftet werden und kann alsdann wieder in Gebrauch genommen werden. 

Wenn der Kranke in ein Hospital gebracht worden ist, bo sind die in 
diesem Paragraphen anempfohlenen Maassregeln für die von demselben vorher 
benutzten Wohnräume ebenfalls erforderlich. 

§• 7 . 

Nur die im §. 6 angegebenen Maassregeln bieten einen annähernd sicheren 
Schutz gegen Weiterverbreitung der Krankheit. 

Sollte es aber im einzelnen Falle nicht möglich sein, die vorstehenden Maass¬ 
regeln streng durchzuführen, so sind nach Ablauf der Krankheit oder nach Ver- 


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506 Hygienische Gesetze und Verordnungen. 

bringung des Kranken in ein Hospital wenigstens folgende Maassregeln zu 
empfehlen. 

Unter allen Umstanden reinige man den Kranken nach §. 4. 

Man behandle Kleider, Wäsche und Bettzeug des Kranken, soweit sie waschbar 
sind, nach §. 5, Abs. 2, die nicht waschbaren gebe man zum Desinficiren fort 
(§. 6, Abs. 2), entferne sonst zunächst weder Möbel noch andere Gegenstände aus 
dem Krankenzimmer, reinige Bettstelle, Fussboden etc. nach Vorschrift des 
§. 6, Abs. 5 und lasse sodann das Zimmer bei offen erhaltenen Fenstern mög¬ 
lichst lange unbenutzt stehen. 

§. 8 . 

Transportwesen. 

An einer ansteckenden Krankheit Leidende dürfen unter keinen Umständen 
mittelst öffentlicher Fuhrwerke (Droschken, Omnibus, Pferdebahnen, Eisenbahnen) 
in ein Hospital oder in eine andere Wohnung verbracht werden, sondern aus¬ 
schliesslich mittelst der dazu bestimmten Krankenwagen der Hospitäler. 

Das Gleiche gilt für den Transport zu desinficirender Gegenstände in eine 
öffentliche DesiDfectionsanstalt. Die betreffenden Sachen werden von dem 
städtischen Krankenhause, bezw. auf telephonisches Anrufen, durch die Polizei¬ 
reviere, abgeholt und auch zurückgeliefert. 

Die Desinfection in dem grossen Desinfectionsapparat des städtischen Kranken¬ 
hauses (einschliesslich Transport) erfolgt unentgeltlich, sobald der behandelnde 
Arzt die Mittellosigkeit der betreffenden Familie bescheinigt. 

§• 9. 

Leichen. 

Leichen an Scharlach oder Diphtherie Verstorbener sarge man, nach Fest¬ 
stellung des sicheren Todes durch den Arzt, ungewaschen und in ein in 5pro- 
centige Carboisäurelösung getauchtes Leinentuch gehüllt ein und sorge für 
thunlichst rasche Ueberführung der Leiche aus der Wohnung in eine der 
Leichenhallen der Friedhöfe. 

Zum Zwecke solcher, im sanitären Interesse höchst wichtigen 
möglichst frühzeitigen Beisetzung in einer Leichenhalle genügt es, mit 
einer ärztlichen Bescheinigung des eingetretenen Todes (selbst noch vor An¬ 
meldung auf dem Standesamt) die alsbaldige Beisetzung bei der Friedhofs¬ 
commission oder dem nächsten Polizeirevier zu beantragen, worauf in kürzester 
Frist die Abholung der Leiche mittelst Leichenwagen der Friedhofscommission 
erfolgt. 

Nach der Begräbnissordnung ist im Falle der Beistellung von Leichen der 
Verzicht auf die Beiordnung von Leichenbegleitern zulässig, so dass hierdurch 
die Kosten der Beistellung und Beerdigung sich niedriger stellen, als die 
tarifmässigen Kosten einer Beerdigung ohne Beistellung. 

Die in den vorstehenden Sätzen für Scharlach und Diphtherie angegebenen 
Vorschriften finden unter vom Arzt zu bestimmenden Modificationen auch bei 
anderen ansteckenden Krankheiten Anwendung. 

Der städtische Gesundheitsrath. 


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Neu erschienene Schriften. 


507 


Neu erschienene Schriften über öffentliche 
Gesundheitspflege. 

(48. Verzeichni88.) 


1. Allgemeines. 

Arbeiten aus dem kaiserlichen Gesundheitsamte. (Beihefte zu den Veröffent¬ 
lichungen des kaiserlichen Gesundheitsamtes.) VI. Bd., 1. Heft. Berlin, 
Springer, 1890. Lex.-8. 157 S. 6 M. 

Avon y Dr., Wie schützen wir uns vor Krankheiten? Allerband Betrachtungen 
und Winke. Leipzig, Klemm, 1890. gr. 8. 48 S. 060 M. 

Brou&rdel, Prof., et Dr. Reusa , Le Congres international d’hygiene de Paris 
(1889). DiscourB prononcc ä la seance genörale d’ouverture. Paris, Bailliere, 
1890. 8. 128 p. 

Canalia, Pietro, Dr., e Ing. R. Bentivegna, Rivista d’igiene e sanita pubblica 
con bollettino sanitario amministrativo compilato sugli atti ufficiali del mi- 
nistero delP intomo. I. Anno, No. 1. Roma, 1890. 8. 40 p. (Erscheint alle 
14 Tage.) Pro Jahr 12 L. 

Congrös international d’hygiene et de demographie ä Paris en 1889. Compte 
rendu publie par le secretariat general du Congres. Paris, Societe d’edit. 
scientif. 1890. gr. 8. 15 Frcs. 

Dämmer f O., Dr., Handwörterbuch der öffentlichen und privaten Gesundheits¬ 
pflege. Für Medicinalbeamte, Aerzte, Apotheker, Chemiker, Verwaltungs¬ 
beamte, Beamte der Kranken- und Unfallversicherung, Fabrikbesitzer, 
Fabrikinspectoren, Nationalökonomen, Landwirthe, Ingenieure u. Architekten. 
1. Lfg. (compl. in 10 bis 12 Lfg.). Stuttgart, Enke, 1890. Lex.-8. 80 S. 2 M. 
(compl. 20 bis 24 M.). 

Delaunay, Rapport adresse au sous-secretaire d’etat des colonies sur le fonctionne- 
ment du service hygienique et medical de la section des colonies frangaises 
ä l’exposition universelle de 1889. Paris, impr. des journaux ofßciels, 1889. 
8. 48 p. 

Göronne, Dr., Kreisphysicus, Uebersicht der von der königl. Regierung zu 
Düsseldorf über das Medicinal- und öffentliche Sanitätswesen erlassenen Ver¬ 
ordnungen, unter Mitwirkung von Mitgliedern des Medicinalbeamtenvereins 
des Regierungsbezirks Düsseldorf vollständig revidirt und bis zum Ende des 
Jahres 1888 ergänzt. Düsseldorf, Schwann, 1890. Lex.-8. VII — 384 S. 6 M. 

Gesundbeitsregeln für die Schuljugend. Zusammengestellt von der Hygiene- 
S 2 ction des Berliner Lehrervereins. Mit einem Begleitworte von W. Siegert. 
Berlin, Issleib (Schuhr), 1890. 22 S. 0*30 M. 

de Giaxa, V., Manuale d’igiene publica. Fase. 1—4. Milano, 1889. ä 1 L. 

Herschell; G., Health troubles of city life. 2. ed. London, Swan Sonnenschein, 
1890. 8. 88 p. 1 sh. 

Mantegazza, P., Almanacco igienico popolare. Anno XXV. Milano, 1890. 32. 
158 p. 0 50 L. 

Murillo, Adolphe, Prof., Hygieue et Assistance publique au Chili. Traduction 
d’fimile Petit. Lagny, irapr. Roger & Chernoviz, 1889. 8. VIII — 459 p. 
et planches. 




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508 Neu erschienene Schriften. 

Musso, Giovanni, La vigilanza Banitaria sull’ annona' ed i laboratorii chimici per 
l’analisi delle sostanze alimentari e le ricerche Bulle condizioni igieniche dei 
comuni. Torino, 1889. 8. 141 p. 

Napias, Henri, Dr., L’Assistance publique dans le departement de Sarabre-et- 
Loire. Paris, Lecrosnier <fe Babe, 1890. 8. VIII — 92 p. 

Nencki, M. f Ein eidgenössisches Hygiene-Institut oder Subvention der canto- 
nalen Anstalten. Schreiben an den Präsidenten des bernischen cantonalen 
Aerztevereins Herrn Prof. Th. Kocher. Bern, Schtnid, Francke & Comp, 
gr. 8. 19 S. 0*80 M. 

Kochard, J., Encyclopedie d’hygiöne et de raedecine publiques. Tome I. Paris, 
Lecrosnier & Babe, 1889. gr. 8. Avec figures et 1 planche. 17*50 Frcs. 

Rochard, Jules, Dr., Influeuce que les Sciences exactes ont exercee sur Part de 
guerir et de conserver la sante. Paris, Gauthier-Villars, 1890. 8. 39 p. 

Sanitary Condition of Melbourne. Final Report of Royal Commission to 
inquire into and Report upou the —. Melbourne, Brain print., 1890. Fol. 

60 p. 

Schüler, Th., Häusliche Gesundheitsregeln. Im Aufträge des Berliner Vereins 
für häusliche Gesundheitspflege. 3 Blatt. (Das Kind im ersten Lebensalter.— 
Erste Hülfe bei Unglücksfällen. — Verhaltungsmaassregeln bei ansteckenden 
Krankheiten.) Berlin, Springer, 1890. Schmal-Fol. (in 16. gebrochen). 
0*50 M. 

Simon, Sir John, English sanitary institutions, reviewed in their course of 
development, and in some of their political and social relations. London, 
Cassel], 1890. 8. 511 p. 

Tarra, E., Ricettario d’igiene ed economia domestica. Como, 1890. 32. 165 p. 
1 L. 

Thoinot, H. L., Dr., Cours d’hygiene, deuxieme annee, ouvrage redige con- 
formement aux programmes revises des ecoles normales d’instituteurs et 
d’institutrices. Avec preface du Dr. Brouardel. Paris, Delagrave, 1890. 
18. VIII — 203 p. avec 12 figures. 2 Frcs. 

Verhältnisse, Die hygienischen — der grösseren Garnisonsorte der österreichisch¬ 
ungarischen Monarchie. IV. Kaschau. Wien, Frick, 1890. 8. V —154 S. 
Mit 2 Linearskizzen im Texte, 1 Umgebungskarte und 19 weiteren graphi¬ 
schen Beilagen. 1 M. 

Verhandlungen der deutschen Gesellschaft für öffentliche Gesundheitspflege za 
Berlin, 1889. Berlin, Grosser, 1890. gr. 8. III —120 S. 2 M. 

Verhandlungen und Mittheilungen des Vereins für öffentliche Gesundheits¬ 
pflege in Magdeburg, XVII. Jahresheft. Redaction: Oberstabsarzt a. D. 
Dr. Rosenthal. Magdeburg, Faber, 1890. 8. XIX —142 S. 2*50 M. 

Wollmar, Moritz, Ueber Ursachen der Krankheiten und Mittel, dieselben zu 
verhüten. Vortrag im Gewerbeyereine zu Dresden, März 1890. Dresden, 
Winter, 1890. 8. 16 S. 0 40 M. 

2. Statistik und Jahresberichte. 

Belin, A., Rapport general sur les travaux du conseil central d’hygiene publique 
et de salubrite de Seine-et-Oise pendant l’annee 1888. Versailles, impr. Cerf, 
1890. 8. 99 p. 

Bericht des Medicinalinspcctorates über die medicinische Statistik des Ham- 
burgischen Staates für das Jahr 1889. Hamburg, Druck von Rüler, 1890. 
gr. 4. 22 S. und 32 Tafeln. 

Bertin-Sans, E., Prof., Rapport general sur les travaux des conseils d’hygiene 
publique et de salubrite. Montpellier, impr. Hamelin, 1890. 8. XII —102 p. 

Böokh, R., Dir., Die Bevölkerungs- und Wohnungsaufnahme vom 1. December 
1885 in der Stadt Berlin. Im Aufträge der städtischen Deputation für 
Statistik bearbeitet. l.Heft. Berlin, Simion, 1890. Imp.-4. VIII- 102 S. 6 M. 


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509 


Neu erschienene Schriften. 

Erben, Joseph, Dir., Statistisches Handbuch der königl. Hauptstadt Prag und 
der Vororte Karolinenthal, Smichow, königl. Weinberge und Zizkow für die 
Jahre 1887 und 1888. Prag, Verl. d. stat. Comm., 1889. gr. 8. 379 S. 

Jabionski, Jean, Dr., Itecueil des travaux du conseil central d’hygiene publique 
et de salubrite et des conseils d’bygiene d’arrondissement du departement 
de la Vienne, et Rapport general sur la Constitution mcdicale et sur les 
epidemies de l’annee 1888. Poitiers, impr. Millet, 1889. 8. 112 p. 

Jahresbericht, Medicinisch-statistischer — über die Stadt Stuttgart vom Jahre 

1889. Siebenzehnter Jahrgang. Stuttgart, Metzler, 1890. 8. 86 S. 

Krieger, J., Dr., Geh. Med.-Rath, Jahrbuch der MedicinalVerwaltung in Eisass- 

Lothringen. III. Band, Jahrgang 1890. Strassburg, Schmidt, 1890. Lex.-8. 
VII — 217 S. 5 M. 

Norges officielle Statistik. Tredie Raekke. Beretning om Sundhedstilstanden og 
Medicinalforholdene i Norge i Aaret 1887. Udgiven of Direktoren for det 
civile Medicinalvaesen. Christiana, Aschehong, 1889. 8. 419 p. 

Pistor, M., Dr., Reg.- u. Geh. Medicinal-Rath, Das öffentliche Gesundheitswesen 
und seine Ueberwachung in der Stadt Berlin während der Jahre 1886, 1887 
und 1888. Hierzu ein Anhang für die Stadt Charlottenburg. Füufter Ge- 
sammtbericht. Berlin, Enslin, 1890. gr. 8. X — 378 S. mit 3 Tafeln. 

Rapport sur les travaux du v conseil central de salubrite et des Conseils d’arron- 
dissement du departement du Nord, pendant Tanne© 1888. Lille, Danel, 1889. 
8. 519 p. 

Raymondaud, E., Dr., Rapport general sur les travaux des conseils d’hygiene 
publique et de salubrite du departement de la Haut-Vienne pendant les 
annecs 1886 —1887. Limoges, impr. Plainemaison, 1889. 8. 259 p. 

Report, Annual — of the Illinois State Board of Health. With an appendix 
embracing coroners’ inquests, meteorological tables, Illinois army board of 
medical examiners, official register of physicians and midwives. Springfield, 

1890. 8. 404 p. 

Report, Annual — of the Ohio State Board of Health. Columbus, The West¬ 
bote, 1889. 8. 352 p. 

Schoefl, Robert, Dr., Statthaltereirath, Landessanitätsreferent, Sanitätsbericht des 
k. k. Landessanitätsrath es für Mähren für das Jahr 1888. IX. Jahrgang. 
Brünn, Winiker, 1890. gr. 4. 175 S. 6 M. 

3. Wasserversorgung, Entwässerung und Abfuhr. 

Amould, J., Dr., et Dr. A. J. Martin, Rapports sur la protection des cours 
d’eau et des nappes souterraines contre la pollution des residus industriels. 
Le Maus, impr. Monnoyer, 1890. 8. 67 p. 

Bentivegna, R., Ing., e Dr. A. Sclavo, Un caso d’inquinamento in una con- 
duttura di acqua potabile perlo sviluppo della „Crenothrix Kühniana“. Roma, 
Soc. tip.-ed. Laziale, 1890. Lex.-8. 16 p. 

Cantalupi, Antonio, Risanamento della citta. Delle costruzione dei canali di 
fognatura e dei diversi mezzi impiegati per traduire all’ esterno le acque 
larde e la defezioni. Milano, Brigola, 1890. 8. 189 p. 

Gegen das Schwemmsystem. Bemerkungen zu dem Aufsatze vou Geh. Rath 
v. Pettenkofer „Gut Ding braucht Weile“ in den „Münchener Neuesten 
Nachrichten“, Nr. 72 bis 82, 1890. München. Literarisch-artistische Anstalt 
(Riedel), 1890. 8. 23 S. 0*30 M. 

Jurisch, Konrad Wilhelm, Dr., Privatdocent, Die Verunreinigung der Gewässer. 
Eine Denkschrift, im Aufträge der Flusscommission des Vereins zur Wahrung 
der Interessen der chemischen Industrie Deutschlands. Berlin, Gaertner, 
1890. gr. 8. VIII-117 8. 10 M. 

LepBius, B., Dr., Chemische Untersuchungen über die Reinigung der Sielwässer 
im Frankfurter Klärbecken, sowie über die Zusammensetzung des Klär- 


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510 


Neu erschienene Schriften. 

beckenschlammes. Zweite Abhandlung. Frankfurt a. M., Naumann’s Druckerei, 
1890. 8. 27 S. mit einer graphischen Tafel. 

Mauriac, E., Dr., Hygiene urbaine. L’assai nissement de Bordeaux. Bordeaux, 
Feret, 1890. 8. 72 p. 2 Frcs. 

v. Noöl, L., Stadtbaurath, Die ältere Wasserversorgung der Residenzstadt Cassel. 
Historisches und Technisches. Cassel, Hühn, 1890. gr. 8. IV — GO S. 
Nebst einer Uebersichtskarte. 1*20 M. 

v. Pettenkofer, Max, Dr., Die Verunreinigung der Isar durch das Scbwemra- 
system von München. Vortrag. Hygienische Tagesfragen, X. München, 
Rieger, 1890. gr. 8. 51 S. 120 M. 

Prausnitz, Wilhelm, Dr., Der Einfluss der Münchener Canalisation auf die Isar 
mit besonderer Berücksichtigung der Frage der Selbstreinigung der Flüsse. 
Hygienische Tagesfragen, IX. München, Rieger, 1890. gr. 8. 94 S. mit 
5 Zeichnungen und 2 Karten. 3 M. 

Reeves, R. Harris, Sewer Ventilation and sewage treatment. London, Sinclair, 
Tweedie & Co., 1890. 16. 63 p. 

Rietseh, Prof,, Hecherches bacteriologiques sur les caux d’alimentation de la 
ville de Marseille. Marseiile, impr. Barlatier & Barthelet, 1890. 8. 28 p. 
Trillich, Heinrich, Die Münchener Hochquellenleitung aus dem Mangfallthale. 
Nebst Beiträgen zur Untersuchung des Trink- und Nutzwassers. Hygienische 
Tagesfragen, VIII. München, Rieger, 1890. gr. 8. 114 S. mit 3 Karten. 
3 G0 M. 

d© Vries, Hugo, Prof., Die Pflanzen und Thiere in den dunklen Raumen der 
Rotterdamer Wasserleitung. Bericht über die biologischen Untersuchungen 
der Crenothrix-Commission zu Rotterdam vom Jahre 1887. Fischer, 

1890. gr. 8. 73 S. 

Wanklyn, J. Alfred, and Ernest T. Chapman, Water-analysis: a practical 
treatise on the examiuation of potable water. 7. ed. London, Trübner, 1889. 
12. 213 p. 

Zimmermann, 0. E. R., Die Bacterien unserer Trink- und Nutzwässer, ins¬ 
besondere des Wassers der Chemnitzer Wasserleitung. I. Reihe. (Aus: 
„Bericht der naturwissenschaftlichen Gesellschaft zu Chemnitz“.) Chemnitz, 
Bülz, 1890. 8. 106 p. 2 80 M. 

4. Strassen-, Ban- und Wohnungshygiene. 

Aster, Georg, Entwürfe zum Bau billiger Häuser für Arbeiter und kleine Familien 
mit Angabe der Baukosten. Gera, Bauch, 1890. hoch 4. Mit 16 lithogr. 
Tafeln. 3 M. 

Bohrend, E., Ueber die Bedeutung der Mikroorganismen für die im Erdboden 
stattfindende Nitrification. Dissertation. Erlangen (Leipzig, Fock), 1889. 8. 
32 S. 

Bovet, V., Dr., De Pantisepsie des materiaux de construction. Paris, Carre, 
1890. 8. 18 p. 

Boyd, R. W., The ABC of ahealthy house: being hints to householders according 
with the rules of her Majesty’s Office of Works, for buildings under their 
control. London, Simpkins, Marshall & Co., 1889. 12. 46 p. 

Du Mesnil, 0., Dr., Hygiene ä Paris. L’Habitation du pauvre. Avec une pre- 
face par Jules Simon de Pinstitut. Paris, J.-B. Baiiliere, 1890. 8. 222 p. 
Du Mesnil, Dr., et Journet, De Penlevement et de Putilisation des detritus 
solides (fumiers, boues, gadoues, debris de cuisine etc.) dans les villes et les 
campagnes. Le Mans, impr. Monnoyer, 1890. 8. 27 p. 

Fothergill, J. Millner, The town dweller, hiß needs and wants, with an intro- 
duction, by B. W. Richardson. London, Lewis, 1889. 12. 130 p. 
Qrdhant, N., Les Poisons de Pair, l’acide carbonique et Poxyde de carbone. 
Asphysie et empoisonnement par les puits, le gaz de Peclairage, le tabac ä 


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Neu erschienene Schriften. 511 

fumer, les poeles, les voitures chauffees etc. Paris, Bailiiere, 1890. 8. 320 p. 
avec 21 figures intercalees dans le texte. 3*50 Frcs. 

Müller, E., Prof., et 0. Du Mesnil, Dr., Des habitations ä bon marche au point 
de vue de la construction et de la salubrite. Paris, Balliere, 1890. 8. 15 p. 
Sachs j Eug., Dr., Wohnungsnoth im Lichte der Gesundheitslehre. Vortrag. 

Dresden, Albanus, 1890. gr. 8. 20 S. 0*75 M. 

Trölat, lÜmile, et Somasco, Hygiene urbaine ct rurale. Le Chauffage et l’Aera- 
tion des habitations. Le Mans, impr. Monnoyer, 1890. 8. 11 p. 

Vacher, Francis, Defects in plumbing and drainage work. London, lleywood, 

1889. 12. 83 p. 

Yaillant, A., A propos des logements ä bon marche. Magasins et Logements 
de la Societe civile cooperative de consommation du XVIIIe arrondissement 
de Paris, 14, rue Jean-Robert. Paris, impr. Barre, 1890. 8. 47 p. 

Wolff, Alfred R., Eng., The Ventilation of Buildings. New York, 1890. 8. 32 S. 

5. Schulhygiene. 

Bericht des Comites für Feriencolonieen armer kränklicher Schulkinder der 
Stadt Karlsruhe, erstattet für das Jahr 1889. Karlsruhe, Druck von Müller, 

1890. 8. 12 S. 

Cohn, Hermann, Prof. Dr., Ueber den Einfluss hygienischer Maassregeln auf die 
Schulmyopie. Bemerkungen zu der von Prof. v. Hippel unter obigem 
Titel veröffentlichten Schrift. Hamburg, Voss, 1890. gr. 8. 50 S. 1 M. 
Quyot-Daubös, Physiologie et Hygiene du cerveau et des fonctions intellectuelles: 
memoire, raisonnement, calcul, enchainement des idees, le travail cerebral, 
l’education, la fatigue mentale, le surmenage. Paris, ä la Bibliotheque 
d’education attrayante, physique et intellectuelle, 1890. 18 jesus. 245 p. 
3 Frcs. 

Jank©, Otto, Grundriss der Schulhygiene. Für Lehrer und Schulaufsichtsbeamte. 

Hamburg, Voss, 1890. 8. 95 S. 1*50 M. 
de Jong, W., Beitrag zur Entwickelungsgeschichte der Myopie, gestützt auf 
Untersuchung der Augen von 3930 Schülern und Schülerinnen. Dissertation. 
Leiden, Groen, 1889. 8. 72 p. 

Kollmann, J., Prof. Dr., Die Schulhygiene und ihre neueste Forderung. Frei¬ 
burg i. Br., Fehsenfeid, 1890. gr. 8. 24 S. 0*50 M. 

Lagrange, F., L’Hygiöne de l’exercice chez les enfants et les jeunes gens. 
Paris, 1889. 18. IV—312 p. 3*50 M. 

Pichery, J. L., Gymnastique des ecoles. Paris, Rongier, 1890. 8. Avec 30 fig. 
5 Frcs. 

Schubert, Paul, Dr., Ueber Heftlage und Schriftrichtung. Hamburg, Voss, 1890. 

gr. 8. 28 S. mit einer Figuren- und zwei Schrifttaieln. 0*80 M. 
Sommerfeld, Th., Dr., Die ansteckenden Krankheiten und die Schule. Wies¬ 
baden, Sadowsky, 1890. gr. 8. 15 S. 0*20 M. 

Wingerath, H. H., Kurzsichtigkeit und Schule. Berlin, Friedberg & Mode, 
1890. gr. 8. III - 37 S. 0*60 M. 

6. Hospitäler und Krankenpflege. 

Bianchi, Emilio, La croce rossa italiana, il suo passato e il suo awenire. Con- 
ferenza publica. Pisa, Nisti, 1889. 8. 28 p. 

Caneva Zanini, Giuseppe, Studio sul servizio sanitario pei poveri in Milano. 
Milano, Colombo, 1889. 8. 30 p. 

Craven, Mrs. Dacre, A quide to district nurses. London, Macmillan, 1889. 12. 
157 p. 

Cullingworth, Charles J., A manual of nursing, medical and surgical. 3. ed. 
London, Churchill, 1889. 16. 198 p. 2 sh. 6 d. 


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512 Neu erschienene Schriften. 

Duner, G., Haudbok för sjukvärdare. Stockholm, Norstedt <fe Söner, 1889. 12. 
223 p. 

Eschbacher, G., Dr., Medicinalrath, Die Badischen Kreispflege-Anstalten nach 
den Erfahrungen und Ergebnissen der Freiburger Anstalt. Freiburg i. Br., 
Druck von Wagner, 1890. 8. IV—54 S. 0*80 M. 

Kiesewetter, F., Dr., Die Krankenpflege in der Familie. Zur Aufklärung und 
Unterstützung in der häuslichen Krankenpflege und als Lectüre für Jeder¬ 
mann herausgcgebeu. Dritte unveränderte Auflage. Wiesbaden, Sadowsky, 
1690. gr. 8. VIII — 534 S. mit 37 eingedruckten Abbildungen, geb. 5 M. 

Le Roy, P. A., L’assistance publique en Allemagne, Iegislation, statistique. 
Paris, Berger-Levrault, 1889. 8. 3*50 Frcs. 

Mauriac, E., Dr., L’Organisation des secours publics en cas d’accidenta en 
Allemagne, et en Autriche-Hongrie. Bordeaux, Feret, 1890. 8. 44 p. 1 Frc. 

Nursey Health Tracts: Scarlet Fever; Diet for young children; Diphtheria; 
Sound teeth for children. London, Babyhood, 1890. 2 d. each. 

Putzeys, F., et E. Putzeys, Hygiene des agglomerations militaires. Description 
de l’hopital militaire de Bruxelles. Liege, Nierstrasz, 1889. 8. 126 p. 5 pl. 
et fig. 4 Frcs. 

Salvadori, Carlo, La croce rossa italiana. Conferenza per festeggiare il genet- 
liaco di S. M. Umberto. Codongno, Cairo, 1889. 8. 30 p. 

Starr, L., Hygiene of the nursery. 2. ed. London, Lewis, 1890. 8. With 
25 Illust. 3 sh. 6 d. 

Tollet, C., De rassistance publique et des hupitaux jusqu’au XIXe siede. Plan 
d’un Hotel-Dieu attribue ä Philibert Delorme. Paris, 1889. Fol. 113 p. 
32 pl. 

Tollet, C., Les hopilaux au XIX e siede. Etudcs, projets, discussions et pro- 
grammes relatifs ä leur construction. L’hopital civil et militaire de Mont¬ 
pellier. Paris, 1889. Fol. 266 p. 23 pl. 

7. Militär- und Schiffshygiene. 

Annual Report of the Surgeon General of the Army to the Secretary of War, 
for the year 1888/89. Washington, Government Printing-office, 1889. 8. 207 p. 

Brillant, M., Dr., Fregattenarzt, Statistischer Sanitätsbericht über die k. k. Kriegs¬ 
marine für das Jahr 1888. Im Aufträge des k. k. Reichs-Kriegsministeriums 
(Marine-Section). Wien, Braumüller, 1889. Lex.-8. 187 S. mit Abbildungen. 
6 M. 

Derblioh, W., Dr., Oberstabsarzt i. R., Ein Menschenalter Militärarzt. Er¬ 
innerungen eines k. k. Militärarztes. Hannover, Helwing, 1890. 8. V—181 S. 
2 M. 

Duponchel, E., Traite de medecine legale militaire. Paris, 1890. 18. XI — 683 p. 
8 M. 

Lammert, Gottfried, Geschichte der Seuchen-, Hungers- und Kriegsnoth zur 
Zeit des dreissigjährigen Krieges. Wiesbaden, Bergmann, 1890. 8. 298 S. 

Navy, Statistical report of the health of the — for the year 1888. London, 
Hansard, 1889. 8. 225 p. 6 charts. 

Santanera, Dr., Relazione raedico-statistica sulle condizioni sanitairie delTeser- 
cito Italiano nell’anno 1887. Roma, Voghera, 1889. 8. 243 p. 

8. Infectionskrankheiten und Desinfection. 

Almeras, Dr., Antisepsie preventive de la tuberculose ä Menton; Moyen cer- 
tain d’obtenir la generalisation de cette pratique dans les stations frequen- 
tees par les tuberculenx. Le Mans, impr. Monnoyer, 1890. 8. 7 p. 

Apöry, Pierre, Contribution ä l’etude de la fievre dengue. Constantinople, 
Christides, 1889. 12. 29 p. 


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Neu erschienene Schriften. 513 

Appelrath, J., Ueber die acute infectiöse Osteomyelitis. Dissertation. Bonn 
(Leipzig, Fock), 1890. 8. 38 S. 

Atti dell’Istituto antirabico fondato in Bologna nel 1889. Bologna, Janicbelli, 

1889. 8. 22 p. 1 pl. 

Augias, A., La scarlattina; Studie ed osservazioni. Treviglio, 1889. 8. 43 p. 
Aymes, E., Du röle de l’eau potable dans l’etiologie de la fievre typhoide. 

These. Montpellier (Leipzig, Fock), 1889. 4. 40 S. 

Bacigalupi, E. G., L’immunite par les leucomaines. 2. edition. Paris, Delarue, 

1890. 8. 3*50 Frcs. 

Bahr, M., Untersuchungen über die Virulenzunterschiede beim Staphylococcus 
aureus. (Ein Beitrag zur Aetiologie der Wundinfectionskrankheiten.) Dis¬ 
sertation. Würzburg (Leipzig, Fock), 1889. 8. 34 S. 

Beckh, August, Ueber die antibacterielle Wirkung einiger Anilinfarbstoffe. 

Dissertation. Nürnberg, Stich, 1889. 8. 38 p. 

Bertin - Sans, E., Prof. Dr., De la proximite des puits et des fosses d’aisances 
com me cause de fievres typhoides a Montpellier, rapport presente le 12. de- 
cembre 1889 au conseil central d’hygiene publique et de salubrite del’Herault. 
Montpellier, impr. Boehm, 1890. 8. 12 p. 

BischofF, L., Der Typhus abdominalis in der Garnison Landau während der 
Jahre 1816 bis 1869. Dissertation. Erlangen (Leipzig, Fock), 1890. 8. 22 S. 
Bitter, H., Das Creolin. Dissertation. Breslau (Leipzig, Fock), 1890. 8. 32 S. 
Boschetti, Frederigo, Sülle principali cause di diffusione della tubercolosi e 
mezzi meglio adatti a rimoverle aicurameute e nel piü breve tempo possibile. 
Udine, Doretti, 1889. 8. 17 p. 

Bossi, L. M., L’influenza. Relazione di studii fatti in rapporto all* epidemia 
attualmente dominante nei continenti Europeo e Americano. Genova, 1890. 
12. 70 p. 1*60 L. 

Boyer, Jean L. M., Essai sur l’etiologie et la nature de la meningite cerebro¬ 
spinale epidemique. These. Bordeaux, 1889. 4. 52 p. 

Braem, Curt, Untersuchungen über die Degenerationserscheinungen pathogener 
Bacterien in destillirtem Wasser. Dissertation. Königsberg i. Pr., Liedtke, 
1889. 8. 63 S. 

Braseh, M., Beiträge zur.Kenntniss der Pathogenese der acuten allgemeinen 
Miliartuberculose. Dissertation. Heidelberg (Leipzig, Fock), 1890. 8. 50 S. 
Breganze, N., Sulla rabbia canina. Studio analitico-storico-statistico con osser¬ 
vazioni critiche sulla teoria dei microbi e sull’ inoculazione rabica del 
Pasteur. Milano, Civelli, 1889. 8. 49 p. 

Budin, P., Dr., Les Sages-Femmes et l’antisepsie. Paris, Doin, 1890. 8. 20 p. 
Cadet, J., Essai historique sur la suette militaire, 1718 —1887. These. Paris 
(Leipzig, Fock), 1889. 4. 84 p. 

Cantani, A., L’influenza: lezione clinica. Napoli, Detken, 1890. 16. 27 p. 1 L. 
Gart, E., Dr., Contribution ä l’etude de l’actinomycose chez l’homme. Paris, 
Ollier-Henry, 1890. 8. 84 p. 

Celli, A., e E. Marohiafava, Sülle febbre malariche predominanti nelle estate 
e nell’ autunno in Roma. Roma, Tipogr. Centenari, 1889. gr. 8. 36 p. 
Challan de Belval, Dr., Contribution ä l’etiologie de la fievre typhoide. Le 
Mans, impr. Monnoyer, 1890. 8. 12 p. 

Charrin, Michel, Contribution ä l’etude de la varicelle. Thüse. Saint-Etienne, 
1889. 4. 123 p. 

Chenzinski, C. J., Mikroorganismen der Malaria. Odessa, Schultz, 1889. 8. 
66 p. 1 pl. (Russisch.) 

Colombo, G., L’influenza: conferenza. Milano, Civelli, 1890. 16. 34 p. 0*50 L. 
Cornet, Georg, Dr., Wie schützt man sich gegen die Schwindsucht? 2. Auflage. 

Hamburg, Verlagsanstalt und Druckerei, A.-G., 1890. gr. 8. 40 S. 0‘80 M. 
van den Corput, Dr., Le Cremation microbienne. Guerre aux microgermes 
pathogenes. Le Mans, impr. Monnoyer, 1890. 8. 7 p. 

Vierteljahrsschrift für Gesundheitspflege, 1890. 33 


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514 Neu erschienene Schriften. 

Corolleur, Louis H. M., Contribution ä l’etude des fievres coniinues dans leg 
pays chauds. (Nouvelle Caledonie.) These. Bordeaux, 1889. 4. 82 p. 1 tab. 
8 diag. 

Courmont ; J., Substances solubles fayorisantes fabriquees par un bacille tuber- 
culeux. Lyon, impr. Plan, 1890. 8. 4 p. 

Cygnaeus, Walter, Studies öfver typhus bacillen. These. Helsingfors, 1899. 
4. 36 p. diag. 3 pl. 

Destrde, Les theories de la contagion dans la maladie. These. Bruxelles 
(Leipzig, Fock), 1890. 8. 20 S. 

Deströe; E., et E. Gallemaerts, La tuberculose en Belgique. Bruxelles, Hayex 
(Leipzig, Fock), 1889. 8. 141 p. 

Eehalier, A., Dr., De l’incubation de Perysipele. These. Paris, Steinheil, 1989. 
8. 34 p. 

Smbden; 0., Eine Masernepidemie in Heidelberg im Jahre 1888. Dissertation. 

Heidelberg (Leipzig, Fock), 1890. 8. 61 S. 

Faber; K., Om Tetanus som Infektions sygdom. Kjobenhavn, 1890. 8. 160 p. 
3*75 M. 

Fernie; W. T., Influenza and common Colds: the causes, character and treat* 
ment of each. London, Percival, 1890. 8. X —124 p. 2 sb. 

Ferrari; Ambrogio, e Erminio Corsini, Sul bacillo procianico. Osaervarioni 
ed esperienze. Parma, Battei, 1889. 8. 18 p. 

Fiessinger; Charles, La grippe infectieuse a Oyonnax (Ain) novembre 1888 ä 
avril 1889. Paris, Doin, 1889. 8. 181 p. 35 diag. 

Filol; L., L’influenza: notizie di medicina popolare e consigli di igiene. Roma, 
Perino, 1890. 8. 16 p. 0*50 L. 

Freire, Domingos, Statistique des vaccinations au moyen des cultures du microbe 
attenue de la ficvre jaune, pendant l’epidemie de 1888 —1889. Rio-Janeiro, 
de Pinheiro, 1890. 8. 39 p. 

FuehS; M., Ein anaerober Eiterungserreger. Dissertation. Greifswald (Leipzig. 
Fock), 1890. 8. 27 S. 

Fuster; J., Estudios de la grippe 6 influenza. Traduccion de la historia de las 
epidemias de esta enfermedad, que contiene la monografia clinica de la 
affecion catarral, de Mr. J. Fuster. Granada, 1890. 8. 67 p. 

Gaube; Raymond, Dr., La diphth£rie a Bordeaux. Paris, Steinheil, 1890. 8. 
69 p. 

Gauthier; G., Du Zona epidemique et de l’etiologic de cette affection. Lyon, 
impr. Plan, 1890. 8. 8 p. 

Gelderbloni; Rudolf, Beiträge zur Lehre von der Schutzimpfung. Ueber den 
Verlauf der Aspergillus-Mykose nach voraufgegangencr einmaliger Infection, 
unter besonderer Berücksichtigung der Cornea. Inaugural - Dissertation. 
Siegburg, Reckinger, 1889. 8. 31 S. 

de Giaxa; V., Dr., Le Bacille du cholera dans le sol. Paris, Carre, 1890. 8. 30 p. 
Ginsberg; S., Casuistische Beiträge zur Kenntniss der Actinomycose des Men¬ 
schen. Dissertation. Berlin (Leipzig, Fock), 1890. 8. 30 8. 

Giore; P., De la tuberculose chez les ouvriers en soie. These. Lyon, impr. 
Pitrat aine, 1890. 4. 182 p. 

Grasset; J., Prof., Legons sur la grippe de l’hiver 1889/90. Paris, Masson, 1890. 
8. 99 p. 

Guinon; Louis, Les infections secondaires dans la scarlatine. Paris, Steinheil. 
1889. 8. 24 p. 

Haupt; A., Dr., Die Bedeutung der Erblichkeit der Tuberculose im Vergleich 
zu ihrer Verbreitung durch das Sputum. Vortrag. Berlin, Grosser, 1890. 
gr. 8. 40 S. 

Hieber; A., Die Typhusepidemie in Hofen. Beitrag zur Lehre der Entstehung 
und Verbreitung dieser Infectionskrankheit. Dissertation. Freiburg (Leipzig, 
Fock), 1890. 8. 14 S. und 1 Plan. 


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Neu erschienene Schriften. 515 

Holl) M., Experimentelle Untersuchungen über den Nachweis der Typhus¬ 
bacillen. Dissertation. Erlangen (Leipzig, Fock), 1890. 8. 51 8. 

Jaoobi, A., A Treatise on Diphtheria. New York, 1890. 8. 252 p. 12*50 M. 
Jankownki, Jos., Das Denguefieber (Influenza). Beiträge zur Kenntniss des¬ 
selben mit Berücksichtigung der letzten Epidemie. St. Gallen, Kreutzmaun, 
1890. 8. 32 S. 0 40 M. 

Jasiewicx, Dr., La Grippe et les Maladics infectieuses. Clermont, impr. Daix, 
1890. 8. 20 p. 

Jerosch, Daniel, Experimentelle Untersuchungen über die desinficirenden Wir¬ 
kungen von Höllensteinlösungen. Dissertation. Königsberg i. Pr., Liedtke, 
1889. 8. 23 p. 

Jousee&ume, Dr., Influence des microbes sur Porganisme humain. Paris, impr. 
Leve, 1890. 8. 21 p. 

Keating, J. M., Scarlet fever, and how to nurse it. New York, Babyhood Pub. 
Co., 1890. 32. 11 p. 5 C. 

Kellersm&nn, A., Zur Aetiologie der puerperalen Peritonitis. Dissertation. 

Würzburg (Leipzig, Fock), 1890. 8. 37 S. 

Keralake, Frank, Hydrophobia; its cause, and its prevention by muzzling. 
London, 1890. 12. 57 p. 

Kladakis, P. M., Ueber die Einwirkung des Leuchtgases auf die Lebensthätig- 
keit der Mikroorganismen. Dissertation. Berlin (Leipzig, Fock), 1890. 8. 
28 S. 

Köhler! Maassregeln gegen die Einschleppung übertragbarer Thierkrankheiten 
mit besonderer Berücksichtigung Deutschlands. Vortrag. Berlin, Druck von 
Becker & Hornberg, 1890. 8. 37 S. 

Kühne, H., Practical guide to the demonstration of bacteria in animal tissues. 
(For the use of students and practitioners.) Translated with the content of 
the author and edited by Vincent Dorm er Harris. London, Bailiiere, 
Tindall & Cox, 1890. 12. 61 p. 

Kusnesow, A. Ch., Prof. Dr., und Dr. F. L. Herrmann, Influenza. Eine ge¬ 
schichtliche und klinische Studie. Nach dem Russischen bearbeitet von 
Dr. Josef V. Drozda. Wien, Safär, 1890. gr. 8. V—105 S. 3 M. 
Landrö, Ch., Over de oorzakea der verbreiding van de lepra. Een waartchuwend 
woord hoofdzakelijk gereicht tot de bewoners van Suriname, ’s G raven hage, 
Nijhof, 1889.. 8. 15 p. 

l«egr&nd, H., Dr., Contribution ä Petude de la prophylaxie sanitaire maritime 
moderne du cholera. These. Paris, Steinheil, 1890. 8. 63 p. 
l>emoine, Dr., Contribution ä Petude de la contagion de la dysenterie. Lyon, 
impr. Plan, 1890. 8. 19 p. 

Lennmalm, F., Skarlakansfeberns uppträdande i Svorige. Upsala, Berling, 

1889. 8. 142 p. 6 pl. 

Xj’Honon, Louis, Du beriberi. Considerations etiologiques et pathogeniques. 

These. (Bordeaux) Brest, 1889. 4. 73 p. 

Lion, G., Essai sur la nature des endocardites infectieuses. These. Paris, 
Steiuheil, 1890. 4. 146 p. 

Logerais, Jean P. H., Relation d’une epidemie d’oreillons qui s’est declaree ä 
Brest au 2. regiment d’infanterie de marine. These. Bordeaux, 1889. 4. 
46 p. 

Luoanus, H., Untersuchungen über Verbreitung und Ansteckungsfähigkeit des 
Trachoms auf Grund des Materials der Marburger Augenklinik. Dissertation. 
Marburg (Leipzig, Fock), 1890. 8. 29 S. 

Magelaaen, A., Ueber die Abhängigkeit der Krankheiten von der Witterung. 
Deutsch von Walter Berger. Leipzig, Thieme, 1890. gr. 8. VI —106 S. 
mit 10 lith. Tafeln. 4 Mark. 

Mayr, Ernst, Die Malaria in Erlangen während der letzten 30 Jahre. Dissertation. 
Nürnberg, Schärte!, 1889. 8. 24 p. 


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516 Neu erschienene Schriften. 

de Moutard, A. P., A l’occasion d’une epidemie d’ictere obeervee parmi les 
troupes de Brest. These. Bordeaux (Leipzig, Fock), 1889. 4. 32 S. 

Oberdörffer, H. J., Ueber die Einwirkung des Ozons auf Bacterien. Inaugural- 
Dissertation. Bonn, 1889. 8. 22 S. 

Pochmann, Em., Dr., Die Influenza. Ihre Geschichte, Symptomatologie, Patho¬ 
logie, Aetiologie, Diagnose und Prophylaxis. Ihr Wesen, als nicht bacteriell 
und als nicht infectiös, wissenschaftlich begründet. Ferner das Entstehen 
und Erlöschen der letzten Epidemie in Linz, an der Hand der meteorolo¬ 
gischen Beobachtungstabelle dieser Station erläutert. Linz, Fink, 1890. gr. 8. 
93 S. 2*50 M. 

Porter, Alexander, The diseases of the Madras famine of 1877/78. Madras, 
Government Press, 1889. 8. 262 p. 9 pl. 

Hebel, F. M., Over de spontane verzwakking der virulentie van den Diphtherie- 
bacil. (Klebs-Loeffler.) Dissertation. Utrecht (Leipzig, Fock), 1890. 
8. VIII — 112 S. und 3 Tabellen. 

Reich, Ed., Prof. Dr., Studien über Creolin. Ans dem Gesichtspunkte der 
Medicin und Hygiene und des allgemeinen Nutzens unternommen. Berlin, 
Klein, 1890. gr. 8. XIV— 152 S. 3 M. 

Rosöe, A., Die Leihbibliotheken bei Epidemieen und ansteckenden Krankheiten 
überhaupt. Ein Mahnruf an Allel Berlin, Sauernheimer, 1890. gr. 8. 16 S. 

1 M. 

Salomonsen, C. J., Bakteriologisk Teknik for Medicinere. 2. Udg. Kjobenhavn, 
PhilipBen, 1889. 8. 223 p. 

Sehart&u, Karl, Ein Beitrag zur Kenntniss der Actinomycose. Inaugural- 
Dissertation. Kiel, Gnevkow & v. Gellhorn, 1890. gr. 8. 43 S. 1*20 M. 

SeheUong, 0., Dr., Die Malariakrankheiten unter specieller Berücksichtigung 
tropenklimatischer Gesichtspunkte. Auf Grund von in Kaiser-Wilhelms- 
Land (Neu-Guinea) gemachten Beobachtungen. Berlin, Springer, 1890. gr. 8. 
X —166 S. mit eingedruckten Abbildungen und 9 lith. Tafeln, ö M. 

Sehettini, Vito V., La difterite ed il suo antisettico specificamente sovrano. 
Taranto, Parodi, 1889. 8. 13 p. 

Sehröter, Ludwig L., Die Verbreitung der Lungenschwindsucht in der Schweiz 
nach Höhenlagen dargestellt aus ihren Sterblichkeitsverhältnissen während 
der elf Jahre 1876 bis 1886. Dissertation. Berlin, Schuhmacher, 1889. 8. 
29 S. 

Simons, O. G., Ueber Erysipel und Puerperalfieber. Dissertation. Würzburg 
(Leipzig, Fock), 1890. 8. 17 S. 

SmirnofF, >P., Ueber das Vorhandensein pathogener Mikroorganismen in den 
Gelenkkapseln bei einigen Infectionskrankheiten. Petersburg, Javlonski 
& Perott, 1889. 8. 52 S. (Russisch.) 

Sonntag, H., Ueber die Bedeutung des Ozons als Desinficiens. Dissertation. 
Göttingen (Leipzig, Fock), 1890. 8. 44 S. 

Spear, J., Report to the Local Government Board upon epidemie prcvaleuce of 
measles in the Staffordshire potteries in 1888 — 89. London, Eyre & Spot- 
tiswoode, 1889. Fol. 13 p. 6 diag. 

Speneer, John C., Review and translation in part from the German of the 
recent article on the cycle of evolution of the malaria - parasite of tertian 
intermittent fever, by Camilla Golgi. San Francisco, 1889. 8. 14 p. 1 pl. 

Spielhagen, F., Ueber Desinfection ärztlicher Bürsten. Dissertation. Berlin 
(Leipzig, Fock), 1890. 8. 31 S. 

Stilling, J., Anilin-Farbstoffe als Antiseptica und ihre Anwendung in der Praxis. 
Erste Mittheilung. Strassburg, Trübner, 1890. gr. 8. 

Studer, iSmile F. J., iStude sur la fievre jaune. These. Nancy (Leipzig, Fock), 
1889. 4. 87 p. 

Tisaot, J., Dr,, Fievre dengue et Grippe, d’apres l’epidemie de 1889 —1890. 
Chambery, Impr. nouvelle, 1890. 8. 23 p. 


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Neu erschienene Schriften. 517 

Tollh&usen, P., Untersuchungen über Bacterium phosphorescens Fischer. Dis¬ 
sertation. Würzburg (Leipzig, Fock), 1889. 8. 36 S. 

Valentini, Leonardo, Dr., Sulla utilitä pratica delle desinfezioni degli ambienti 
nel tetano enzootico. Roma, Soc. tip.-ed. Laziale, 1890. Lex.-8. 5 p. 

Viney, J. E., Influenza: its preventiön, Symptoms and treatmcnt. London, 
Lewis. 1890. 8. 6 d. 

Vinson, E. L., Coutribution a l’etude du tetanos. De l’etat actuel de nos con- 
naissances sur les causes du tetanos. These. Paris, Ollier-Henry, 1890. 8. 
63 p. 

Violi, J. B„ L’influenza a Constantinople. Constantinopel, 1890. 8. 18 p. 

Violi, J. B., Un Congres medical a Rome, au XVIII. siede sur l’influenza. Con¬ 
stantinopel, 1890. 12. 4 p. 

Violi, J. B., La peste bubonica a Jeni - Cheh’ir ed il colera iu Mesopotamia: 
lettera. Modena, 1889. 8. 3 p. 

Weis«, J., Ueber den Tetanus als Infectionskrankheit. Dissertation. Erlangen 
(Leipzig, Fock), 1889. 8. 23 S. 

Williams, C. J. B., Pulmonary consumption; its etiology, pathology, and treat- 
ment; with an analysis of 1000 cases to exemplify its duration and modes 
of arrest. Second edition enlarged and rewritten by C. T. Williams. New 
York, Longmans, Green & Co., 1890. 8. XX — 446 p. 5 Doll. 

Willoughby, Edward F., The Natural history of specific diseases; or, Studie® in 
aetiology, Immunity, and prophylaxis. London, Lewis, 1890. 8. 64 p. 

Zagari, G., Sulla cosi detta tubercolosi zoogleica o pseudo-tubercolosi bacillare. 
Napoli, Stabil - tipogr. d. Unione nelle Convento di S. Antonio a Tarsia, 
1890. gr. 8. 8 p. 

Zagari, G., Sul passaggio del virus tubercolare pel tubo digerente del cane. 
Napoli, Detken, 1890. gr. 8. 49 p. 

9. Hygiene des Kindes und Kindersterblichkeit. 

Auvard, A., Le Nouveau-ne. Physiologie, hygiene, allaitement. Maladies les plus 
frequentes et leur traitement. Paris, Doin, 1890. 18. 84 p. 150 Frcs. 

Jardet, P., Hygiene de l’enfance. Conseils pour elever les enfants. Vichey. 
Bougarel, 1889. 8. 29 p. 

Krykus, Helene, Dr., Mortalite des enfants heredo-syphilitiques. Paris, Ollier- 
Henry, 1890. 4. 48 p. 

Laura, S., La protezione della vita dei bambini. Torino, Bruno, 1889. 8. 15 p. 

Lermuse&u, Coutribution ä l’etude du lait au point de vue de l’allaitement 
artifleiel des nourrissons. Paris, Masson, 1890. 8. 32 p. et 1 fig. 1 Frc. 

Paillotte, R., Notes sur I’alimentation des nouveau-nes. These. Paris, Stein¬ 
heil, 1890. 4. 64 p. 

Pamard, Dr., Sur les reformes a apporter a la loi Roussel, concernant la pro¬ 
tection des enfants du premier äge. Lo Mans, impr. Monnoyer, 1890. 8. 7 p. 

Wiechowsky, W., Ueber die Ernährung kleiner Kinder. Prag, Deutscher Verein, 
1890. gr. 8. 16 S. 0*20 M. 

10. Variola und Vaccination. 

Ablass, R., Die Impfung. Neugeborener. Dissertation. Greifswald (Leipzig, 
Fock), 1889. 8. 37 S. u. 3 Tab. 

Bauer, M., Dr., Die Schutzpockenimpfung und ihre Technik. Mit besonderer 
Berücksichtigung der Impfschäden, ihrer Verhütung und Behandlung. Stutt¬ 
gart, Enke, 1890. gr. 8. IV — 91 S. 2*40 M. 

Courrent, P., Dr., Rapport sur les vaccinations et revaccinations pratiquees dans 
la circonscription de Tuchan (Aude) en 1889. Montpellier, impr. Boehm, 
1890. 8. 8 p. 


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518 Neu erschienene Schriften. 

Goldschmidt; Dr., Vaccine obligaioire et Vaccine animale. Pariß, Germer 
Bailliere, 1890. gr. 8. 37 p. 

Hay, M., Die Kuhpockenimpfung in Deutschland, Holland, Belgien und Oester¬ 
reich. Wien, Perles, 1890. gr. 8. VI — 98 S. 2 M. 

MargouliefF, R., Mademoiselle, Gontribution a l’etude de la variole contractee 
par le foetus dans la cavite uterine. Paris, Steinheil, 1889. 8. 64 p. 
Payerne, P., De l’Institut vaccinal de Lyon, avec etude comparative sur diffe¬ 
rentes methodes de vaccination. These. Lyon, impr. Plan, 1890. 4. 

76 p. 

Report; Annual — on Vaccination in the Madras Presidency, by the inspector of 
vaccination to the sanitary commissioner for Madras for the year 1888—89. 
Madras, Gov. Press, 1889. Fol. 34 p. 

Report; Annual — on Vaccination in the Penjab, for the year 1888 — 89. Lahor«, 
1889. Fol. 15 p. 

Roepcke, F., Kreisthierarzt a. D., Die animale Lymphanstalt, deren Anlage, 
Einrichtung und Betrieb. Stuttgart, Enke, 1890. gr. 8. 90 S. mit 32 Ab¬ 
bildungen. 2*40 M. 

Vaccination Commission. First Report of the Royal commission appointed 
to inquire into the subject of vaccination. London, Eyre & Spottiswoode, 
1889. Fol. 138 p. 5 diag. 

Verardini; Ferdinando, Rapporto generale delle vaccinazioni e rivaccinazioni 
eseguite nelle provincie delP Emilia, Marche ed Umbria e dei casi di vaiuolo. 
Bologna, Gamberini & Parmeggiani, 1889. 8. 30 p. 

11. Prostitution und Syphilis. 

Barthölemy, T., Syphilis et sante publique. Paris, Bailliere, 1890. 18. XIV 
— 368 p. Avec 5 planches. 3*50 Frcs. 

Braus; Dr., Die Syphilis und ihre steigende sociale Gefahr. 2. Auflage. Düssel¬ 
dorf, Bagel, 1890. gr. 8. 47 S. 0*75 M. 

Buhe; Eduard, Zur Lehre von der hereditären Lues. Dissertation. Berlin, 1889. 
8. 31 p. 

Foumier, A., Syphilis et mariage. 2. ödition. Paris, Asselin & Houzeau, 1890. 
8. 6 Frcs. 

Legendre; Albert J. Contribution ä l’etude de la syphilis par conception. 
These. Bordeaux, 1889. 4. 55 p. 

Neumann; Isidor, Prof. Dr., Die Regelung der Prostitution vom juridischen 
und medicinischen Standpunkte. Wien, Braumüller, 1890. 8. 40 S. 
Schuster; Dr., Wann dürfen Syphilitische heirathen? Berlin, Enslin, 1890. 
gr. 8. 28 S. 1 M. 

Westerberg; 0. M., Prostitutionens reglementering. Stockholm, Carlson, 1890. 
8. 144 p. 4*50 M. 

12. Gewerbe- und Berufshygiene. 

Amtsberiohte der eidgenössischen Fabrikinspectoren für die Jahre 1888 und 
1889. Herausgegeben vom schweizerischen Industrie- und Landwirthschafts- 
Departemcnt. Aarau, Sauerländer, 1890. gr. 8. 146 S. 1*80 M. 
Jahresbericht des grossherzogl. badischen Fabrikinspectors für das Jahr 1889. 
Herausgegeben im Aufträge des grossherzogl. Ministeriums des Innern. Mit 
Beilage. Karlsruhe, Bielefeld’s Hofbuchhandlung, 1890. gr. 8. V — 73 S. 
Beilage VI —231 S. 4M. 

Jahresberichte, Die — der königl. bayerischen Fabrikinspectoren für das Jahr 
1889. Mit einem Anhang, betr. den Vollzug der Gewerbeordnung beim 
Bergbau. München, Ackermann, 1890. gr. 8. VI —136 S. Mit 5 Tafeln. 
2*80 M. 


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519 


Neu erschienene Schriften. 

Kocks, L., Ueber die Sterblichkeit an Tuberculose in der Rheinprovinz bezüg¬ 
lich ihrer Abhängigkeit von industrieller Beschäftigung. Dissertation. Bonn, 
(Leipzig, Fock), 1890. 8. 33 S. 

Kuborn, Hyacinthe, Dr., Sur Petat sanitaire (maladies, mortalite, longevite) des 
ouvriers dans les exploitations charbonnieres pendant les dernieres annees, 
specialement dans la province de Liege. Le Mans, impr. Monnoyer, 1890. 

8. 11 p. 

Meyners d’Estrey, Dr., La Maladie des cafeiers an Bresil. Versailles, impr. 
Cerf et fils, 1890. 8. 6 p. 

Seiffert, A. Johs., weil. Zahnarzt, Die Leiden, welche sich ans der Beschäftigung 
der Zahnärzte und Zahnkünstler entwickeln, ihre Verhütung, Besserung und 
Heilung. Dresden, Weiske, 1890. gr. 8. IV — 39 S. 1 M. 

Weintr&ud, W., Untersuchungen über Kohlenstaubmetastase im menschlichen 
Körper. Dissertation. Strassburg (Leipzig, Fock), 1890. 8. 38 S. 

13. Nahrungsmittel. 

Bölison, F., Prof., Les falsifications des denrees alimentaires. Amiens, impr. 
Yvert & Tellier, 1890. 16. 47 p. 

Berthier, Charles, La morue rouge. These. Lyon, 1889. 4. 60 p. 

Bonnet, V., Precis d’analyse microscopique des denrees alimentaires. Caracteres, 
procedes d’examen, alterations et falsifications. Avec une preface par 
M. Leon Guignard. Paris, Bailiiere, 1890. 8. 200 p. 

Duclaux, La chimie et Pindustrie du lait. Paris, impr. nat., 1890. 8. 16 p. 
de Freudenreich, Ed., De la teneur du lait en bacteries. Paris, Carre, 1890. 
8. 7 p. 

Gallavardin, Dr., Conversation du lait en utilisant trois lois de la physique. 
Lyon, impr. Plan, 1890. 8. 4 p. 

Günther, Traugott, Studien über die Untersuchung des Mehles zum Zwecke 
der Backfahigkeit. Dissertation. München, Itieger, 1889. 8. 40 p. 

1 diag. 

Hasterlik, Alfred, Kritische Studien über die bisherigen Methoden zum Nach¬ 
weise fremder Farbstoffe im Weine. Dissertation. München, Rieger, 1889. 

8. 86 p. 

Lajoux, Henri, Rccherches et documents du laboratoire municipal de la ville 
de Reims. L’eau potable. Le lait Le vin. Documents divers. 2. ed. Reims, 
Matot-Braine, 1889. 8. 142 p. 1 map. 

Luton, A., Dr., Le Lait (point de vue biologique). Reims, Matot, 1890. 8. 
14 p. 

Rouchös, Noel, Annuaire des laitiers - nourrisseurs de Paris, et de la banlieue. 
I® annee. 1” edition de 1890. Paris, impr. Noizette, 1890. 18. VIII—71 p. 
5 Frcs. 

Sapolini, G., Dei funghi velenosi. Conferenza popolare. Milano, Civelli, 1890. 
8. 24 p. 

Schaffer, F., Einfache Methoden zur Prüfung der wichtigsten Nahrungsmittel. 

Bern, Kaiser, 1890. gr. 8. 70 S. 1*50 Frc. 

Schnitze, W., Dr., Warum Bier nicht aus Gläsern getrunken werden soll. 
Untersuchung, ausgeführt vom Standpunkte des Biertrinkers und vom Stand¬ 
punkte der deutschen sowie der österreichischen Sanitätsgesetzgebung. Wien, 
Verlag der österreichischen Versuchsstation für Brauerei und Mälzerei, 1890. 
4. III — 54 S. 1*80 M. 

Villain, L., et V. Basoou, Manuel de Pinspecteur des viandes. 2e edition, revuc, 
corrigee et augmentee. Paris, Carre, 1890. gr. 8. VIII — 652 p. avec 
67 figures noires et en couleur et 13 planches en Chromotypie. 20 Frcs. 
Walley, T., A practical Guide to Meat-Inspection. London, Pentland, 1890. 8. 
188 p. With 28 Illustr. 10*20 M. 


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520 Neu erschienene Schriften. 

Wedderburn, A. J., A populär treatise on tbe extent and Charakter of food 
adu Iteration9. Washington, Gov. print. off., 1890. 

Yeo, J. B., Food in health and disease. London, Cassell, 1890. 12. 586 p. 9 sh. 

14. Leichenverbrennung und Leichenbestattung. 

Goppelsroeder, Friedrich, Prof. Dr., Ueber Feuerbestattung. Vortrag. Mül¬ 
hausen i. E., Wenz & Peters, 1890. gr. 8. 108 8. nebst 5 Abbildungen. 
Salomon, Georges, La Cremation en France (1797 —1889). Paris, Dentu, 1890. 
8. 51 p. avec 7 fig. 


15. Verschiedenes. 

Louisiana State Board of Health. Plates illustrating the quarantine system 
of Louisiana. New Orleans, Buckley, 1889. 12. 7 pl. Obi. 

Wehmer, Rieh., Dr., Medicinal-Assessor, Die häufigsten Gesundheitsstörungen 
der Alpinisten, ihre Verhütung und erste* Behandlung. München, Lindauer, 

1889. gr. 8. 26 S. 1 M. 

Anhang: Alkobolismus. 

Audigö, Proce9 - verbaux sommaires du Congres international pour l’etude des 
questions relatives ä l’alcoolisme, ä Paris 1889. Paris, irapr. nat., 1890. 8. 

28 p. 

Baer, A., Sanitätsrath, Dr., Oberarzt, Die Trunksucht und ihre Abwehr. Ein 
Beitrag zum derzeitigen Stand der Alkoholfrage. Wien, Urban & Schwarzen¬ 
berg, 1890. gr. 8. 83 S. 2*50 M. 

Habitual Drunkards. Documents relative to proposed legislation (limited to 
Scotland) for iuebriety, caused by disaese, which is curable and proper 
treatment. Edinburgh, Oliver & Boyd, 1889. 8. 60 p. 1 sh. 

Mitchell, Kate,'The drinkquestion: its social and medical aspects. London, 
Swan, Sonnenschein & Co., 1889. 12. 254 p. 2 sh. 6 d. 

Thomeuf, Alcoolisme subaigu; de l’alcoolisme chez les femmes. Paris, Bailliere, 

1890. 8. 31 p. 


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Dr. E. Roth, Die Hygiene auf dem zehnten intern, med. Congresse. 521 


Die Hygiene auf dem zehnten internationalen 
medicinischen Congresse in Berlin. 

Von Dr. E. Roth in Belgard. 


Einen erschöpfenden Bericht über alle das grosse Gebiet der Hygiene 
betreffenden Erörterungen und Verhandlungen des zehnten internationalen 
medicinischen Congresses zu geben, ist einem Einzelnen nicht möglich; 
wurden doch hierher gehörige Fragen nicht bloss in der Section für Hygiene, 
sondern auch in den Sectionen für Kinderheilkunde, für innere Medicin, für 
medicinische Geographie und Klimatologie und für Eisenbahnhygiene ver¬ 
handelt. Wenn somit eine Beschränkung auf die Verhandlungen der Section 
für Hygiene von vornherein gegeben war, so durften doch ihrer Bedeutung 
entsprechend die hygienischen Vorträge der allgemeinen Versammlungen 
nicht unberücksichtigt bleiben. 

Von den Vorträgen der allgemeinen Sitzungen kommen in Frage die 
Vorträge der Herren R. Koch: „Ueber bacteriologische Forschung“, Bou- 
chard (Paris): „Ueber den Mechanismus der Infection und Immunität“ 
und Axel Key (Stockholm): „Die Pubertätsentwickelung und das Verhält- 
niss derselben zu den Krankheitserscheinungen der Schuljugend“. 

Robert Koch gab in seinem Vortrage „über bacteriologische For¬ 
schung 44 in lichtvoller Weise einen Ueberblick über das Fort schreiten der 
bacteriologischen Forschung seit ihrem Beginne vor nunmehr 15 Jahren. 
Trotzdem der Vortragende die Bemerkung vorausgeschickt hatte, dass er 
eigentlich nichts Neues vorzubringen habe, nur einige Mittheilungen über 
die Ergebnisse noch nicht völlig abgeschlossener Versuche, war doch die 
wissenschaftliche Welt voller Erwartung, nach längerer Zeit einmal wieder 
einen Blick in die Werkstatt des Meisters thun zu dürfen. Mit zunehmen¬ 
der Spannung folgte die Versammlung den durch Schärfe und Klarheit aus¬ 
gezeichneten Mittheilungen. Als ein Beispiel, wie vorsichtig man in der 
Beurtheilung der Kennzeichen selbst wohl bekannter Bacterien sein müsse, 
führte der Redner seine Untersuchungen über die Hühnertuberculose an. 
Hier war Koch wegen Mangels frischen Materials genöthigt gewesen, sich 
allein auf das mikroskopische Bild zu verlassen und dadurch veranlasst 
worden, die Bacillen derselben für identisch mit denen der menschlichen 
Tuberculose zu halten, ohne sich gewisse Abweichungen erklären zu können. 
Erst als er, in den Besitz frischen Materials gelangt, im Stande war, die 
Untersuchungen in der Richtung der Cultur und des Thierversuches zu ver¬ 
vollständigen, konnte er die Bacillen der Hühnertuberculose als eine für sich 
bestehende, aber den echten Tuberkelbacillen sehr nahe verwandte Art fest- 
Vierteljahrsschrift für Gesundheitspflege, 1800. 33 * 




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522 


Dr. E. Roth, 

stellen. Diese Erfahrung ist geeignet, die grosse Schwierigkeit solcher 
Untersuchungen zu illustriren und zu zeigen, welche Vorsicht diesen Fragen 
gegenüber nothwendig ist. 

In Bezug auf die grosse Gruppe der exanthematischen Infectionskrank- 
heiten, deren Erreger mittelst der üblichen bacteriologischen Methoden bis¬ 
her nicht festgestellt werden konnten, neigt Koch der Annahme zu, dass es 
sich bei diesen gar nicht um Bacterien, sondern um andere organisirte 
Keime, vielleicht Protozoen, ähnlich denen der Malaria, handelt, deren Ent¬ 
wickelungsgang und Lebensbedingungen sich zur Zeit noch unserer Kennt- 
niss entziehen. 

Nachdem dann der Vortragende der Ptomaine und deren Bedeutung 
für das Wesen der Krankheit Erwähnung gethan und an der Hand der 
Thatsachen den Vorwurf zurückgewiesen, dass die Bacteriologie bisher prak¬ 
tische Erfolge nicht gezeitigt habe, kommt er zum Schluss auf seine vor 
sieben Jahren begonnenen Versuche, das Wachsthum und die Vermehrung 
der Tuberkelbacillen ausserhalb und innerhalb des Thierkörpers so weit zu 
verhindern, dass sie für den Körper unschädlich werden. So leicht es gelang, 
in Reinculturen die Tuberkelbacillen durch chemische Mittel in diesem Sinne 
zu beeinflussen, so wirkungslos erwiesen sich dieselben Mittel, wenn sie an 
tuberculösen Thieren versucht wurden. 

„Trotz dieses Misserfolges habe ich mich von dem Suchen nach ent- 
wickelungshemmenden Mitteln nicht abschrecken lassen und habe schliess¬ 
lich Substanzen getroffen, welche nicht allein im Reagenzglase, sondern auch 
im Thierkörper das Wachsthum der Tuberkelbacillen aufzuhalten im Stande 
sind. Alle Untersuchungen über Tuberculose sind, wie Jeder, der damit 
experimentirt, zur Genüge erfahren hat, sehr langwierig; so sind auch meine 
Versuche mit diesen Stoffen, obwohl sie mich bereits fast ein Jahr beschäf¬ 
tigen, noch nicht abgeschlossen, und ich kann über dieselben daher nur so 
viel mittheilen, dass Meerschweinchen, welche bekanntlich für Tuberculose 
ausserordentlich empfänglich sind, wenn man sie der Wirkung einer solchen 
Substanz aussetzt, auf eine Impfung mit tuberculösem Virus nicht mehr 
reagiren, und dass bei Meerschweinchen, welche schon in hohem Grade an 
allgemeiner Tuberculose erkrankt sind, der Krankheitsprocess vollkommen 
zum Stillstand gebracht werden kann, ohne dass der Körper von dem Mittel 
etwa anderweitig nachtheilig beeinflusst wird.“ 

Diese Worte bedeuteten den Höhepunkt des Congresses. Unter dem 
gewaltigen Eindruck derselben steht noch heute die Welt, nicht bloss die 
ärztliche, überall, so weit die Kunde davon gedrungen ist, dem Augenblicke 
entgegenharrend, wo es dem Ingenium Robert Koch’s gelungen sein wird, 
der Menschheit die Heilung der Tuberculose zu verkündigen. 

Die Rede Bouchard’s „über den Mechanismus der Infeotion und 
Immunität“ bot ein überwiegend theoretisches Interesse. Bouchard steht 
auf dem Boden der Phagocytenlehre, schreibt aber daneben den Körper¬ 
säften, Geweben und dem Blutplasma nach vorangegangener Infection und 
während derselben bactericide Eigenschaften zu. Durch langsame Abkühlung 
und Immobilisirung seiner Versuchsthiere war der Vortragende im Stande, 
die Widerstandsfähigkeit derselben gegen die Bacterien bedeutend herab- 


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Die Hygiene auf dem zehnten intern, med. Congresse in Berlin. 523 

zusetzen; die Bacterien dringen alsdann in die Blutbahn vor, weil der 
Phagocytismuß und der Schutz der Lymphzellen wegfällt. 

Auf die Frage der Immunität übergehend, definirt Bouchard dieselbe 
als denjenigen Zustand, in welchem sich der Körper nach einer vorauf¬ 
gegangenen, nicht tödtlich verlaufenen, zufälligen oder absichtlichen In- 
fection (Impfung) befindet, und in welchem er gegen die pathogenen Wir¬ 
kungen der Mikroorganismen geschützt ist. In diesem von Bouchard 
bacterienfeindlich genannten Zustande sind die Phagocyten im Stande, etwa 
eingedrungener Bacterien Herr zu werden und den Organismus vor Neu¬ 
erkrankungen zu schützen. Die Art und Weise, wie die Bacterien auf den 
Thierkörper wirken, kann eine sehr verschiedene sein. Mit Uebergehung 
anderer Wirkungsarten legt Bouchard das Hauptgewicht auf die chemische 
Wirkung der Bacterien und die Beeinflussung des vasomotorischen Centrums 
durch die Stoffwechselproducte der Mikroorganismen. Bouchard selbst 
konnte einen solchen Stoff nachweisen, der, in die Blutbahn gelangt, lähmend 
auf das vasodilatatorische Centrum wirkt. Fieber und Vergiftungserschei- 
nungen sind die Folge dieser Ausscheidungsproducte der Bacterien; je mehr 
dieselben sich im Blute anhäufen, um so weniger sind die Phagocyten im 
Stande, der Bacterien Herr zu werden. Schliesslich bereiten die Stoffwechsel¬ 
producte den Bacterien selber den Untergang, indem sje ihre Vermehrung 
dadurch hindern, dass sie den Körper nach und nach in den bactericiden 
Zustand versetzen. 

Für die natürliche Immunität sieht Bouchard die Ursache in einer 
grösseren Widerstandsfähigkeit und höheren functioneilen Thätigkeit des 
vasomotorischen Centrums, Gedanken, wie sie ähnlich Referent im XXI. Bande 
dieser Vierteljahrsschrift zum Ausdruck gebracht hat. Impfte Bouchard 
immunen Thieren jenen Stoff ein, der das vasodilatatorische Centrum lähmt, 
so verloren die Thiere ihre Immunität, indem die schützende Diapedese aus¬ 
bleibt. 

Der Vortrag Bouchard’s über eins der schwierigsten Probleme der 
Medicin fand allseitigen Beifall. 

Herr Axel Key (Stockholm) berichtete über die Resultate seiner inter¬ 
essanten und sorgfältigen Beobachtungen über „die Pubert&tsentwicke- 
lung und das Verhältniss derselben zu den Krankheitserscheinungen 
der Schuljugend“. Die Ergebnisse stützen sich auf Messung, Wägung 
und Untersuchung von 15 000 Besuchern der höheren Schulen und Univer¬ 
sität und 3000 Mädchen, und waren auf einer Reihe von Tafeln in graphi¬ 
scher Form zur Anschauung gebracht. 

Wie viel auch in anderen Ländern über Schulhygiene geschrieben und 
auf Specialcongressen debattirt worden ist, so umfassende und fortlaufende 
Untersuchungen wie in Dänemark und Schweden sind bisher in keinem 
anderen Lande ausgeführt worden. Bekanntlich war.es Hertel in Kopenhagen, 
der zuerst im Jahre 1881 den Gesundheitszustand der Schüler zahlenmässig 
feststellte. Durch die Resultate dieser Untersuchungen veranlasst, setzte die 
Regierung in Dänemark und später in Schweden Schulcommissionen ein, welche 
die Organisation des ganzen höheren Schulwesens prüfen sollten. Dieser Com¬ 
mission für Schweden gehörte der Vortragende als ärztliches Mitglied an. 


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524 


Dr. E. Roth, 

Die Untersuchungen Axel Key’s haben ergeben, dass man in Bezug 
auf das Längenwachsthum und die Gewichtszunahme der Kinder drei Ent¬ 
wickelungsperioden unterscheiden kann. Bei Knaben ist das Wachsthum 
bis zum achten Jahre sehr stark; von dieser Zeit bis zu Ende des vier¬ 
zehnten Jahres tritt eine bedeutende Verzögerung desselben ein, um vom 
fünfzehnten bis siebenzehnten Jahre wiederum zu steigen. Längen- und 
Gewichtszunahme laufen nicht immer parallel; erstere verläuft schneller und 
erreicht ihr Maximum im sechszehnten, letztere erst im neunzehnten Lebens¬ 
jahre. Bei Mädchen ist die schwächere Entwickelungsperiode unmittelbar 
vor der Pubertät nicht so deutlich ausgesprochen und erreicht ihr Ende 
schon mit dem zwölften Lebensjahre; das Maximum der Längenzunahme 
tritt bei ihnen drei Jahre früher auf als bei Knaben. Die Gewichtszunahme 
ist am stärksten im vierzehnten Lebensjahre, das überhaupt das kräftigste 
Jahr der Entwickelung bei Mädchen ist. 

Vergleichen wir beide Geschlechter, so sind die Knaben den Mädchen 
in der Entwickelung bis zum elften Jahre überlegen; vom elften bis zum 
sechszehnten Jahre kehrt sich das Verhältniss um, vom sechszehnten Jahre 
an haben wieder die Knaben das Uebergewicht. In Bezug auf dieselben 
Verhältnisse in anderen Ländern führte der Vortragende an, dass die 
amerikanischen Knaben während der Pubertätsperiode länger und schwerer 
sind als die Knaben in Schweden, welche sonst alle übrigen Knaben über¬ 
ragen und im neunzehnten Jahre auch die amerikanischen überholen. Nabe 
kommen den schwedischen die Hamburger und dänischen Knaben; am klein¬ 
sten sind dieselben in Belgien und Nord-Italien. Die Reifeperiode ist in 
Amerika und Italien bei Knaben und Mädchen ein Jahr früher beendet. 

Diese in verschiedenen Ländern gewonnenen statistischen Ergebnisse 
lassen jedoch directe Vergleiche desshalb nicht zu, weil die socialen Ver¬ 
hältnisse, vor Allem die materielle Lage, unter der die Kinder aufwachsen, 
beträchtliche Unterschiede bedingen. Bezügliche Untersuchungen an 4000 
Schülern der Stockholmer Volksschulen ergaben, dass bei den wohlhabenderen 
das schnellere Wachsthum ein Jahr früher beginnt, als bei ihren minder gut 
situirten Altersgenossen; bei diesen dauert der Nachlass des Wachsthums 
vor der Pubertät länger als bei den wohlhabenden; der Eintritt der Puber¬ 
tätsperiode wird für sie verspätet, und zwar bei den Knaben um ein Jahr, 
bei den Mädchen um zwei Jahre. Hat aber die letztere erst einmal be¬ 
gonnen, so erfolgt die Entwickelung um so rascher, so dass sie in demselben 
Jahre wie bei den wohlhabenderen Kindern beendet ist; ein Beweis, dass 
der kindliche Organismus eine beträchtliche Spannkraft besitzt, die durch 
äussere ungünstige Umstände zwar zurückgedrängt werden kann, jedoch 
mit aller Kraft wieder zur Geltung kommt, sobald der Druck auf hört, vor¬ 
ausgesetzt, dass derselbe gewisse Grenzen nicht überschreitet. 

Das Vorausgehen des Längenwachsthums vor der Gewichtszunahme 
muss als ein gesetzmässiges erachtet werden, wie besonders auch aus den 
Untersuchungen über das Wachsthum der Kinder in den verschiedenen 
Jahreszeiten erhellt, Untersuchungen, wie sie zuerst von dem Pastor Mai¬ 
ling-Hansen in Kopenhagen an den Zöglingen einer Taubstummenanstalt 
angestellt wurden. Danach kann man drei Entwickelungsperioden im Jahre 
unterscheiden: die erste reicht vom November bis zum März-April, während 


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Die Hygiene auf dem zehnten intern, med. Congresse in Berlin. 525 

welcher Zeit die Zunahme an Länge und Gewicht eine sehr geringe ist; 
dann folgt bis zum Juli-August eine Periode, während welcher die Länge 
bedeutend zunimmt, das Gewicht aber nur geringe Aenderungen zeigt; end¬ 
lich in der dritten Periode findet bei nur geringer Längenzunahme eine 
anfangs schwache, dann aber starke Gewichtszunahme statt. Von besonderer 
Wichtigkeit wäre es, festzustellen, in wie weit dieses Verhalten ein natürlich 
begründetes oder durch äussere Momente, insbesondere die Schuleinrich¬ 
tungen, veranlasst ist. 

Was nun den Gesundheitszustand der Schuljugend während der Puber¬ 
tätsentwickelung betrifft, so wurde durch statistische Ermittelungen in 
Schweden festgestellt, dass von 15 000 Kindern mehr als ein Drittel krank 
Bind; auf der Lateinlinie der vollclassigen Schulen stieg die Krankheitsziffer 
sogar bis auf 50*2 Proc. Von der Kurzsichtigkeit abgesehen, die auch Key 
nicht zu den eigentlichen Schulkrankheiten rechnet, litten 13*5 Proc. an 
habituellem Kopfweh, 13 Proc. an Bleichsucht, dann folgten allgemeine 
Schwäche, Rückgratsverkrümmungen u. a. Die Thatsache, dass zu Beginn 
und Ende der Schulzeit der Procentsatz der Kranken am grössten ist, in 
den mittleren Schuljahren am geringsten, weist darauf hin, dass dies Ver- 
hältniss nicht eine Folge der Schuleinrichtungen ist, sondern seinen Grund 
hat in der Gesetzmässigkeit der Pubertätsentwickelung; den verschiedenen 
Stadien der Entwickelung entsprachen regelmässige Erhöhungen und Sen¬ 
kungen der Krankencurve. Diese zeigt ihre erste Spitze mit Beginn der 
Pubertätsentwickelung; in dem Maasse, als diese Entwickelung kräftiger 
einsetzt, sinkt die Curve von Jahr zu Jahr, bis die Entwickelung vollendet 
ist; jetzt steht die Curve am tiefsten und die Gewichtszunahme am höchsten. 
Unmittelbar nach Vollendung der Pubertätsperiode sehen wir den jährlichen 
Längen- und Gewichtszuwachs schnell abnehmen und die Krankencurve 
ebenso schnell ansteigen, üm mit dem neunzehnten oder zwanzigsten Jahre 
ihre zweite Spitze zu erreichen. Diese interessanten Ergebnisse der ver¬ 
schiedenen Widerstandskraft während der verschiedenen Entwickelungs¬ 
phasen finden ihre Bestätigung durch die Untersuchungen in Kopen¬ 
hagen. 

Noch ungünstiger liegen die Gesundheitsverhältnisse bei den Mädchen; 
hier waren durchschnittlich 61 Proc. krank; eine Zahl, die im 13. Lebens¬ 
jahre auf 65 Proc. und später sogar auf 68 Proc. ansteigt. Die Ursache 
hierfür findet Key in der Erziehungsweise der Mädchen, deren Schulen, 
nach dem Muster der Knabenschulen eingerichtet, denselben ein unzulässiges 
Maass an Arbeitslast zumuthen; beläuft sich doch schon in den untersten 
Classen die durchschnittliche tägliche Stundenzahl, die zur Erledigung des 
obligatorischen Pensums nothwendig ist, auf 7 Stunden und darüber, um 
nachher rasch und stetig zu steigen bis auf 11 und 12 in den oberen Classen, 
wobei noch keine Privatstunde und facultative Lehrstunde einberechnet ist. 
Dadurch muss die zum Essen, Spielen, Erholen und vor Allem zum Schlaf 
unerlässlich nothwendige Zeit gekürzt werden, und doch ist gerade der 
Schlaf für das Gedeihen der Kinder von der allergrössten Bedeutung; für 
die jüngeren Schulkinder ist eine Schlafzeit von mindestens 10 bis 11 Stunden, 
für die älteren von mindestens 8 bis 9 Stunden dringend nothwendig, ein 
Bedürfniss, das nirgend befriedigt wird. 


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526 


Dr. E. Roth, 

Indem wir aus solchen Untersuchungen ein bestimmtes Durchschnitts- 
maass der Kränklichkeit für gewisse Altersclassen oder bestimmte Schul- 
classen gewinnen, sind wir in der Lage, in allen den Fällen, wo dieses 
Mittelprocent nach oben oder unten erheblich überschritten wird, auf ein 
Vorherrschen oder Zurücktreten besonderer sanitärer Missstände schliessen 
zu können. Insbesondere konnte der Nachweis geführt werden, dass die 
Länge der Arbeitszeit einen bestimmten Einfluss auf die Gesundheit der 
Kinder ausübt, dass, je mehr die für jede Classe berechnete mittlere Arbeits¬ 
zeit überschritten wurde, um so grösser auch die Krankenziffer gefunden 
wurde. 

Die Schlussfolgerungen aus diesen Key’sehen Untersuchungen ergeben 
sich von selber. Die Arbeitsbelastung der Schuljugend muss stets im 
richtigen Verhältniss zum EntwickelungsStadium derselben stehen. Soll die 
Gesundheit der Jugend nicht untergraben werden, so müssen die Anforde¬ 
rungen den verschiedenen Entwickelungsphasen angepasst sein. Dabei ist 
zu berücksichtigen, dass vor der Pubertätsperiode die Fähigkeit der Schüler, 
dem Unterricht zu folgen, am geringsten ist; erst mit der weiteren Entwicke¬ 
lung wächst diese Fähigkeit. Mit einem Hinweis auf Rousseau und einem 
Gtat Johann Peter Frank’s, des Vaters der Schulhygiene, schloss der 
Redner seine bedeutsamen Ausführungen. 


Wenden wir uns jetzt zu den Verhandlungen der Seotion für Hy¬ 
giene, so haben wir es dem unermüdlichen Eifer des Vorsitzenden derselben, 
des Herrn Pi stör, zu danken, wenn das sehr reichhaltige Programm der 
Section in acht Sitzungen zur Erledigung gelangte. Dem Vorsitzenden standen 
als Ehrenpräsidenten zur Seite die Herren John Billings (Washington), 
Thiry (Brüssel), Sörensen (Kopenhagen), Jetchef (Bulgarien), Grant 
Bey (Cairo), Georg Buchanan (London), Proust (Paris), Pagliani 
(Rom), van Overbeck de Meyer (Utrecht), M. Gruber (Wien), Felix 
(Bukarest), Eris mann (Moskau), Almquist (Gothenburg), Schmid (Bern), 
Susini (Buenos Ayres). 

Vor Eintritt in die Tagesordnung der ersten Sitzung begrüsste Herr 
v. Ziemssen die Versammlung im Namen des Deutschen Vereins für öffent¬ 
liche Gesundheitspflege und lud die Mitglieder, insbesondere auch die ausser- 
deutschen, zu der im September in Braunschweig stattfindenden Versammlung 
des Vereins ein. 

Das erste Thema, das die Section beschäftigte, betraf die „Gesund¬ 
heitlichen und sittlichen Gefahren der Prostitution für die Be¬ 
völkerung. Maassregeln zur Bekämpfung der Prostitution im 
Allgemeinen und im Besonderen und auf internationalem Wege“. 
Referenten waren die Herren Thiry (Brüssel) und Kaposi (Wien). 

Herr Thiry gab in beredten Worten ein Bild des gegenwärtigen 
Standes der Prostitutionsfrage. Um die Gefahren der Prostitution einzu¬ 
schränken, stehen uns administrative, hygienische und speciell ärztliche 
Maassregeln zu Gebote. In erster Linie ist die Einzelprostitution, die Pro¬ 
stitution der Strasse gänzlich zu untersagen und dieselbe auf behördlich 
concessionirte Bordelle zu beschränken, weil nur hier eine sorgfältige Ueber- 


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Die Hygiene auf dem zehnten intern, med. Congresse in Berlin. 527 

wachung durchgeführt werden kann. Die Ueberwachung dieser Häuser hat 
den Zweck, die davon ausgehenden sittlichen und gesundheitlichen Gefahren 
auf das geringste Maass zu beschränken, sie muss desshalb eine ununter¬ 
brochene Bein. Diese Häuser dürfen nicht an den Hauptverkehrsstrassen 
oder in der Nähe öffentlicher Schulen, Casernen, Theater oder industrieller 
Etablissements gelegen sein. 

Die ärztlichen Untersuchungen sind in möglichst kurzen Zwischen¬ 
räumen, mindestens zweimal wöchentlich, vorzunehmen, um einer Infections- 
gefahr soweit möglich vorzubeugen; dieselben müssen ferner mit der grössten 
Sorgfalt und Vollständigkeit in einem geeigneten Untersuchungszimmer aus¬ 
geführt werden. Krank befundene Frauenzimmer sind umgehend einem 
Hospital zu überweisen, wo sie bis zu ihrer definitiven Heilung verbleiben; 
ob die Heilung eine vollständige, entscheidet endgültig der Gesundheits¬ 
beamte. Für grössere Städte empfiehlt sich die Errichtung von besonderen 
Krankenhäusern, in kleineren müssen ärztliche Consultationen durch geeignete 
Aerzte unentgeldlich ertheilt werden. 

Die hygienischen Maassnahmen betreffen präventive Untersuchungen 
der besonders exponirten männlichen Bevölkerungsclassen, in erster Linie 
der Soldaten. Solche Untersuchungen, wie sie bei uns und in anderen 
Ländern schon lange bestehen, sind seit einigen Jahren auch in der bel¬ 
gischen Armee durchgeführt worden und haben sich nach der prophylac- 
tischen Seite, insbesondere auch in Bezug auf die frühzeitige Aufdeckung 
der Infectionsquellen ausserordentlich bewährt. Thiry wünschte eine weitere 
Ausdehnung dieser Untersuchungen auf die Marine und Handelsschiffe, auf 
die Glashütten und grösseren industriellen Etablissements. 

Eine besondere Aufmerksamkeit erfordert die hereditäre Syphilis. 
Ausser den angegebenen Maassregeln zur Einschränkung der Syphilis im 
Allgemeinen ist es die Pflicht der Aerzte, auf alle Weise dahin zu wirken, 
dass Syphilitische nicht eher heirathen, als bis vollständige Heilung einge¬ 
treten und die Gefahr des Auftretens von Recidiven möglichst geschwunden 
ist. In gleicher Weise haben die Aerzte ihr besonderes Augenmerk der 
Verbreitung der Syphilis durch hereditär syphilitische Kinder einerseits 
sowie durch inficirte Ammen andererseits zuzuwenden. Ganz besonders ist 
darauf hinzuwirken, dass syphilitische Mütter ihre Kinder selber nähren 
und während der Lactation sich einer energischen antisyphilitischen Cur 
unterziehen. Ist die Mutter ausser Stande, selber zu nähren, so muss das 
Kind künstlich ernährt und einer seinem Alter und Kräftezustand angemesse¬ 
nen antisyphilitischen Cur unterzogen worden. Die Untersuchung der zu 
Ammen geeigneten Personen erfordert eine besondere Sorgfalt. 

Eine Verbreitung der Syphilis durch die Schutzpockenimpfung ist bei 
Anwendung animaler Lymphe, die unter Berücksichtigung aller hygienischen 
Vorsichtsmaassregeln hergestellt ist, auszuschliessen. 

Sollen aber die Aerzte zu einer Ueberwachung und erspriesslichen 
Wirksamkeit nach dieser Richtung hin befähigt sein, so bedarf der klinische 
Unterricht an den Universitäten einer Erweiterung und Vertiefung. 

Herr Kaposi (Wien) geht in der Begründung seiner Thesen, die mit 
denen des ersten Herrn Referenten in der Hauptsache übereinstimmen, 
davon aus, dass wir mit der Prostitution als einer culturhistorischen*That- 


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528 


Dr. E. Roth, 

sache zu rechnen haben. Die Geschichte lehre, dass alle bezüglichen Ver¬ 
suche mit Einschluss der drakonischsten Maassregeln das Institut der Pro¬ 
stitution nicht auszurotten vermocht hätten. Andererseits stehe aber auch 
fest, dass, je zügelloser und freier die Prostitution sich ausbreite, um so 
mehr auch die Syphilis an Ausbreitung und Intensität zunehme. Desshalb 
sei es Aufgabe der Behörden und Aerzte, die Gefahren der Prostitution 
nach Möglichkeit beseitigen zu helfen. Jeder auch nur halbwegs oder tem¬ 
porär durchgeführte Versuch, die Prostitution zu überwachen und einzudämmen, 
habe jedesmal auch eine Abnahme der Syphilis zur Folge gehabt, wie die 
Erfahrungen in Wien, Berlin und anderen Städten gezeigt hätten. 

Regelung der Prostitution bedeutet für uns Verhütung und Einschränkung 
der Syphilis. Desshalb liegt die grösste Gefahr in der geheimen Prostitution 
der nicht überwachten Personen. Je früher wir die syphilitischen Erkran¬ 
kungen aufdecken und Specialspitälern zur Behandlung überweisen, um so 
vollkommener lösen wir unsere Aufgabe. Diese Regelung des Prostitutions¬ 
wesens will Kaposi, um sie jeder, wenn auch oft nur scheinbaren Willkür 
zu entrücken, nicht auf dem Verordnungswege, sondern im Wege des Ge¬ 
setzes durchgeführt wissen. Als besonders nachahmenswert wird der von 
der österreichischen Regierung im vorigen Jahre an das Abgeordnetenhaus 
gelangte Gesetzentwurf empfohlen, weil derselbe nicht bloss die Prostituirten, 
sondern alle diejenigen, auch männlichen Personen — Lehrlinge, Gewerbs- 
gehülfen, Fabrikarbeiter u. a. — trifft und mit Strafe bedroht, die wissentlich 
der Verbreitung ansteckender Krankheiten Vorschub leisten. 

Die Frage der räumlichen Verteilung der Prostituirten kann nach 
Kaposi nicht allgemein gültig geregelt werden, sondern richtet sich nach 
den örtlichen Verhältnissen; weder wird es überall möglich und thunlich 
sein, Bordelle zu errichten, noch auch sich empfehlen, Prostitutions - Gettos 
zu schaffen. Ausser in Bordellen soll es den Prostituirten gestattet sein, 
zu zwei bis fünf in einem gemeinschaftlichen Haushalte zu wohnen, so zwar, 
dass die eine als Jahresmietherin, die anderen allenfalls als Aftermietherinnen 
sich dort auf hielten. 

Um der von etwaigen Recidiven drohenden Gefahr einer Weiterver¬ 
breitung nach Möglichkeit vorzubeugen, dürfen Prostituirte, die wegen Lues 
im Hospital behandelt und von dort geheilt entlassen wurden, nicht sofort 
zu ihrem Gewerbe zurückkehren, sondern bleiben im Allgemeinen noch 2 Jahre 
unter ärztlicher Controle. Nur unter besonderen Umständen kann eine Abkür¬ 
zung dieser Sperre verfügt werden. Behufs Durchführung dieser Maassregel 
empfiehlt es sich, mit den Prostitutionsspitälern Arbeitsasyle zu verbinden. 

Als Präventivmaassnahmen empfiehlt Kaposi endlich methodische 
Ueberwachung der dem Wehrstande angehÖrigen Mannschaft, sowie ferner 
der in Fabriken und Gewerben beschäftigten Personen, in denen der gemein¬ 
schaftliche Gebrauch von Werkzeugen oder Geräthen üblich oder missbräuch¬ 
lich statthat, und endlich der überhaupt in grösseren Gemeinschaften 
befindlichen Arbeiter. 

Die Durchführung dieser Maassregeln hat zur Voraussetzung eine 
gründliche Unterweisung der angehenden Aerzte in Dermatologie und Syphilis. 
Dieselbe muss an allen Universitäten als obligater Lehr- und Unterrichts¬ 
gegenstand eingeführt werden. 


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Die Hygiene auf dem zehnten intern, med. Congresse in Berlin. 529 

Auf Vorschlag des Vorsitzenden wird an die Referate der sachlich dazu 
gehörige Vortrag des Herrn Neisser (Breslau) angeschlossen: „Die Bedeu¬ 
tung der venerischen Krankheiten bei der ärztlichen Controlo der 
Prostituirten.“ 

Herr Neisser (Breslau) spricht sich gleichfalls für eine gesetzlich und 
staatlich geregelte Prostitution aus. Neben der constitutioneilen Syphilis 
beansprucht die gleiche Wichtigkeit die Gonorrhoe; zur Erkennung beider 
ist eine sorgfältige und in Bezug auf die Gonorrhoe auch zeitraubende 
Untersuchung nothwendig. Der Vortragende macht dabei auf eine für das 
ansteckende Stadium der Syphilis absolut charakteristische Pigmentanomalie 
am Halse aufmerksam, das Leukoderma syphiliticum, bestehend in einer 
weisslichen Verfärbung in Folge Verschwindens des Pigments, die sichtbar 
bleibt, so lange das ansteckende Stadium dauert, nachdem die anderen Zeichen 
bereits sämmtlich geschwunden sind. Gonorrhoe aus den Veränderungen 
der Schleimhaut und deren Absonderungen diagnostiren zu wollen, ist unmög¬ 
lich, da bei der chronischen Form jede Veränderung fehlen und bei der 
acuten dieselbe durch alle möglichen Manipulationen vorher beseitigt sein 
kann. Ausschlaggebend und beweisend ist allein die mikroskopische Unter¬ 
suchung auf Gonococcen, und wenn dieselbe auch zeitraubend ist, ist sie 
doch zur Erreichung des Zweckes unbedingt erforderlich. Bei der ersten 
derartigen Untersuchung der sämmtlichen 1572 puellae publicae in Breslau, 
bei der sechs bis sieben Aerzte täglich vier Stunden beschäftigt waren, wurden 
216 mit Gonorrhoe inficirt befunden. Die Gonorrhoen waren entweder rein 
cervicale oder rein urethrale oder aus beiden gemischt. Im Gegensatz 
zu diesen Untersuchungen der Prostituirten ergab die Untersuchung von 
188 weiblichen Insassen des Arbeitshauses nur einige wenige Gonorrhoe¬ 
kranke, woraus zu schliessen ist, dass die Ruhe, deren sich die Insassen hier 
erfreuen, ein gutes Mittel ist, die Gonorrhoe zur Heilung zu bringen. 

In Breslau ist der Beweis geliefert, dass diese Untersuchungen durch¬ 
führbar sind, wenn und soweit die nöthigen ärztlichen Kräfte vorhanden 
sind. Zur Zeit werden von dem Polizeiphysicus daselbst täglich 15 bis 20 
Prostituirte untersucht. Freilich erfordert die Durchführung dieser Maass¬ 
nahmen Geld, da die Zahl der Verpflegungstage für die Prostituirten mit der 
grösseren Zahl der Kranken erheblich zunimmt, aber diese Sorge darf uns 
nicht abhalten, die als nothwendig erkannten Forderungen zur Geltung zu 
bringen. Diese Forderungen fasst Neisser zum Schluss dahin zusammen, dass 
erstens eine Vervollständigung der bisher geltenden Controluntersuchungen 
dahin stattzufinden hat, dass die Secrete mikroskopisch auf Gonococcen 
untersucht werden, und zweitens die controlirende Thätigkeit der Aerzte in 
eine wirklich prophylactisch-hygienische umgewandelt wird; letzterer Zweck 
lässt sich am besten dadurch erreichen, dass das bisherige Verfahren der 
Controle unter polizeilicher Directive in ein ärztliches Ambulatorium umge¬ 
wandelt wird. 

In der Discussion betont Herr Felix (Bukarest) gegenüber dem 
Standpunkte der Vorredner, dass ausser und neben den Aerzten auch die 
Sittenpolizei in der vorliegenden Frage mitzusprechen habe. Von diesem 
Standpunkte aus könne nicht zugegeben worden, dass die Bordelle der 
Einzelprostitution vorzuziehen seien, so sehr sie auch die Controle und früh- 

Vierteljahrsschrift für Gesundheitspflege, 1890. 34 


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530 


Dr. E. Roth, 

zeitige Erkennung der Syphilis erleichtern helfen; denn die Bordelle wirken 
ansteckend und anlockend auf das weibliche Geschlecht, was die Prostitution 
der Einzelnen nicht thue. Am gefährlichsten erachtet auch Felix die 
geheime Prostitution, in der er die hauptsächlichste Quelle der Verbreitung 
der venerischen Krankheiten erblickt. Die Gefahren derselben einzudämmen, 
dürfte sich eine vorsichtige Belehrung der jungen Leute in den höheren 
Classen empfehlen nach dem Muster der in allen Prostitutionshäusern 
Bukarests befindlichen populären Verhaltungsmaassregeln, die sich auf 
Reinlichkeit, Waschungen u. Aehnl. beziehen. 

Herr Drysdale (London) erwartet von gesetzlichen Maassnahmen auf 
diesem Gebiete nicht viel und spricht sich gegen das Monopol der Bordelle 
aus. 

Herr Neu mann (Wien) plädirt für seinen schon anderweitig gemachten 
Vorschlag, die Syphilitischen während der ganzen Dauer des condylomatösen 
Stadiums, also mindestens zwei Jahre lang, von jedem geschlechtlichen Ver¬ 
kehr fern zu halten. Ueber das Wie und Wo zu entscheiden, sei Sache der 
Behörden. Für uns Aerzte handelt es sich um die Frage, unter welchen 
Umständen wir die Syphilis am schnellsten und sichersten zu diagnostiren 
und derselben präventiv entgegenzutreten im Stande sind. Dazu sind in 
erster Linie ein geeignetes Untersuchungslocal und in zweiter Linie Aerzte 
erforderlich, die in diesen Untersuchungen erfahren und unterrichtet sind. 
In Consequenz dieser seiner Forderungen spricht sich Neumann für Bor¬ 
delle aus sowie dafür, dass Dermatologie und Syphilis an allen Universitäten 
Unterrichts- und Prüfungsgegenstand werden. 

Für Herrn Huizinger (Groningen) ist die psychologische Seite der 
Frage das Bestimmende. Wie alle anderen Aeusserungen des menschlichen 
Fühlens und Wollens, so steht auch der Geschlechtstrieb unter dem Einfluss 
der Umgebung: je mehr derselbe herausgefordert wird, um so excessiver 
entwickelt er sich, und um so näher liegt die Gefahr der Syphilis. Desshalb 
kann es nicht Pflicht des Staates sein, denselben suggestiv zu fördern, 
sondern seine Aufgabe hat sich auf die Ueberwachung der Prostitution in 
dem Sinne zu beschränken, dass der ungezügelte Geschlechtstrieb zurück¬ 
gedrängt wird. 

Nachdem sich an der weiteren Discussion noch die Herren Pipping- 
sköld (Helsingfors) und Campana (Genua) betheiligt, wünscht Herr Crocq 
(Brüssel), indem er sich den Thesen der Herren Referenten anschliesst, dass 
die Versammlung, da es sich nicht um eine wissenschaftliche, sondern um 
eine praktische, eine Verwaltungsfrage handle, über die Thesen abstimme 
und dieselben zu den ihrigen mache, ein Vorschlag, der nicht die Zustimmung 
der Versammlung findet. 


Das zweite Thema, das die Section für Hygiene beschäftigte, lautete: 
„Welche Maassregeln erscheinen gegen Verbreitung der Diph¬ 
therie geboten?“ Referenten waren die Herren Roux (Paris) und Löff¬ 
ler (Greifswald). 

Herr Roux ging in seinem Referat, das auf Beschluss der Versammlung 
zur Verlesung gelangte, da er selber durch Krankheit am Erscheinen ver- 


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Die Hygiene auf dem zehnten intern, med. Congresse in Berlin. 531 

hindert war, davon aus, dass er den Klebs - Löffler’sehen Bacillus als 
Ursache der Diphtherie anerkennt. Neben diesem Bacillus giebt es noch 
eine Reihe von Mikroben, die gleichfalls häutebildende Eigenschaften auf der 
Schleimhaut entfalten. Je früher die Krankheit erkannt wird, um so eher 
sind wir im Stande, die Ausbreitung derselben, insbesondere durch Isolirung 
der Kranken, zu verhüten. Die Beobachtung, dass die Bacillen längere Zeit 
in der Mundhöhle persistiren, nachdem die Membranen bereits geschwunden 
sind — in einem Falle wurden sie von Roux noch drei Tage nachher 
gefunden —, legt uns die Verpflichtung auf, Diphtheriekranke zum allgemeinen 
Verkehr nicht eher zuzulassen, als bis wir sicher sind, dass sie nicht mehr 
Träger des Diphtheribacillus sind. 

Ausserhalb des menschlichen Körpers behalten die in den Membranen 
enthaltenen Bacillen lange Zeit ihre Infectiosität, und zwar um so länger, 
wenn sie vor Licht geschützt aufbewahrt werden. In ein und derselben 
Membran findet man neben Bacillen, die stark virulent sind, solche, die 
keine Virulenz zeigen,, und daneben alle möglichen Zwischenstufen in Bezug 
auf Virulenz. Die Uebertragung durch dritte Personen unterliegt nach 
Roux keinem Zweifel, und sind desshalb Besuche bei Diphtheriekranken auf 
das geringste Maass zu beschränken und auch dann nur unter Beobachtung 
besonderer Vorsichtsmaassregeln: Anlegen eines besonderen Ueberkleides 
und desinficirende Waschungen von Gesicht und Händen. Beschmutzte Leib¬ 
und Bettwäsche ist, ehe dieselbe zur Wäsche gegeben wird, durch kochen¬ 
des Wasser oder durch strömenden Dampf zu desinficiren. Eine besonders 
sorgfältige Desinfection erfordern die Wohnungen, in denen Diphtherie¬ 
kranke gelegen haben, sowie das von ihnen benutzte Fuhrwerk. Endlich 
sollen die Schulkinder möglichst oft auf den Zustand ihres Halses unter¬ 
sucht werden, insbesondere zu Zeiten, wo Diphtheriefälle unter ihnen vor¬ 
gekommen. 

Herr Löffler hat gleichfalls beobachtet, dass der Diphtheriebacillus in 
der Mundhöhle des Menschen längere Zeit persistiren kann, nachdem die 
Membranen und sämmtliche Symptome bereits geschwunden sind; so wurden 
die Bacillen in einzelnen Fällen noch nach drei, vier und fünf Tagen, in 
einem sogar noch vier Wochen nachher gefunden. In Berücksichtigung 
dieses Falles verlangt Löffler, dass Diphtheriekranke mindestens vier 
Wochen vom Schulbesuch ausgeschlossen werden müssten, eine Forderung, 
die im Allgemeinen wohl bereits jetzt überall erfüllt wird, wenn auch die 
bezügliche Rundverfügung vom 14. Juli 1884 eine stricte Bestimmung 
darüber nicht enthält, sondern die Wiederzulassung zum Schulbesuch ab¬ 
hängig macht von einer ärztlichen Bescheinigung, dass entweder die Ge¬ 
fahr der Ansteckung beseitigt oder dass die für den Verlauf der Krankheit 
erfahrungsgemäss als Regel geltende Zeit abgelaufen ist; als solche werden 
für Scharlach und Pocken sechs, für Masern und Rötheln vier Wochen 
statuirt. 

Löffler wandte sich sodann zu der anderen Frage: Wie lange halten 
sich die Erreger der Diphtherie lebensfähig? Im eingetrockneten Zustande 
an Seidenfäden gingen sie nach drei bis vier Wochen zu Grunde, während 
sie vor dem Eintrocknen geschützt sehr viel länger lebensfähig blieben. 
Wenn auch diese Untersuchungen von Löffler und Roux zur Zeit noch 

34* 


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532 


Dr. E. Roth, 

nicht abgeschlossen sind, scheinen sie doch geeignet, die Erfahrungen der 
Praxis und die neuerlichen Beobachtungen von Johannessen „Vorkomm¬ 
nisse von Diphtherie in Norwegen“ zu bestätigen, wonach sich das Virus 
der Diphtherie in einzelnen Häusern bis zu zwei und drei Jahren in infections- 
fähigem Zustande hielt. Immer schienen es feuchte, dumpfe und schmutzige 
Wohnungen zu sein, in denen das Diphtheriegift durch so lange Zeit conser- 
virt wurde. 

Was die Diphtherie derThiere betrifft, insbesondere der Tauben, Hühner, 
Kälber, Schweine u. a., so steht dieselbe nach Löffler in keiner Beziehung 
zur menschlichen Diphtherie. Der Bacillus der menschlichen Diphtherie ist 
niemals bei einer dieser Thierspecies gefunden worden, ln diesem Jahre 
hat Herr Klein in London eine Krankheit bei den Katzen geschildert, welche 
unmittelbar vor, während und nach Erkrankungen von Diphtherie beim 
Menschen auftreten sollte. Diese Katzen bekamen eine eigentümliche 
Röthung des Rachens, Schluckbeschwerden, Husten und Schwäche in den 
Beinen; bei den zu Grunde gegangenen Thieren fand Klein eine Broncho¬ 
pneumonie und eine Nephritis, bei der die Rinde stark verfettet war. Klein* 
bringt diese Krankheit der Katzen in Zusammenhang mit der Diphtherie des 
Menschen, weil er in einigen Fällen Bacillen fand, die mit dem menschlichen 
Diphtheriebacillus identisch sein sollten. In einem anderen Falle wollte 
Klein Kühe durch Impfung diphtheritisch gemacht haben, und zwar sollten 
die Bacillen in die Milch übergegangen sein, weil Katzen, die zufällig von 
dieser Milch tranken, von der nach Klein identischen Krankheit befallen 
wurden. Diese Behauptungen Klein’s können nach Löffler vorläufig 
nicht als erwiesen erachtet werden. Es kommt hinzu, dass der Diphtherie¬ 
bacillus in der Milch bei 20 Grad sehr gut gedeiht und durch die Milch 
weiter verbreitet werden kann, woraus sich die Nothwendigkeit ergiebt, den 
Milchverkehr auch nach dieser Richtung hin aufs Sorgfältigste zu über¬ 
wachen. 

In Bezug auf die Hülfsmomente, die das Haften des Diphtheriebacillus 
begünstigen, erwähnt Löffler, dass der Diphtheriebacillus bei Scharlach- 
und Maserndiphtherie gefunden worden sei, und dass demnach Scharlach 
und Masern einen geeigneten Nährboden für das Haften des Diphtherie¬ 
bacillus schaffen. In gleicher Weise wirken, wie das Thierexperiment zeigt, 
Läsionen der Schleimhaut dispositionsbegünstigend. Beim Menschen nimmt 
Löffler ein Eindringen des Diphtheriebacillus auch durch die intacte Schleim¬ 
haut als möglich an, wesshalb er beim Herrschen von Diphtherie eine 
prophylactische Behandlung des Rachens mit antiseptischen Mitteln, schwachen 
Sublimatlösungen und aromatischen Mundwässern empfiehlt, während Roux 
dieselben nur curativ angewandt wissen will. 

Eine Beziehung meteorologischer Factoren zum Auftreten der Diphtherie 
ist bisher nicht erwiesen. Die Angaben von Brühl und Jahn, die sich auf 
die bei uns in Preussen ganz unsichere Mortalitätsstatistik stützen, sind 
widerlegt durch die Morbiditätsstatistik, die, weil auf Angaben von Aerzten 
beruhend, viel zuverlässigere Schlüsse gestattet und bestätigt wird durch die 
Statistik der grossen Krankenhäuser, sowie durch die Heeresstatistik. Danach 
nimmt die Diphtherie nicht von Osten nach Westen ab, sondern das Maxi¬ 
mum fällt auf einen Strich zwischen Ems und Oder, während von hier nach 


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Die Hygiene auf dem zehnten intern, med. Congresse in Berlin. 533 

Westen und Osten die Diphtherie abnimmt. Auch die sorgfältigen Unter¬ 
suchungen von Johannessen konnten bisher keinerlei Beziehungen der 
Diphtherie zu meteorologischen Factoren erweisen; einzig das Zusammen¬ 
strömen vieler Tausende von Fischern zum Fischfang, wie es zu bestimmten 
Jahreszeiten und an bestimmten Orten Norwegens stattfindet, und die da¬ 
durch geschaffenen ungünstigen hygienischen Verhältnisse hatten einen den 
Ausbruch der Diphtherie begünstigenden Einfluss. 

In der sich an diese Referate anschliessenden lebhaften Discussion, 
an der sich die Herren Wachsmuth (Berlin), C. Frankel (Königsberg), 
Petri (Berlin), Drysdale (London), Litthauer (Schrimm), Kowalski 
(Wien), Jacusiel (Berlin), Alt schul (Prag) und Erismann (Moskau) be¬ 
theiligten, betonte Herr Frankel (Königsberg), dass auch auf der Schleim¬ 
haut Gesunder der Diphtheriebacillus wiederholt gefunden worden sei, in 
einem Falle von Löffler selber. Frankel fand den Diphtheriebacillus in 
seinem eigenen Speichel. Die Specifität des Diphtheriebacillus wird durch 
diese Befunde ebenso wenig erschüttert, wie diejenige des Diplococcus der 
Pneumonie oder der Eitercoccen dadurch, dass sie gleichfalls bei gesunden 
Menschen gefunden werden. Wohl aber nöthigen diese Thatsachen, für das 
Zustandekommen der Infection einen zweiten Factor anzunehmen, das ist 
die besondere Disposition des betreffenden Individuums. Als das disponirende 
Moment nimmt Fränkel eine Läsion der Schleimhaut an, die er, soll eine 
Infection zu Stande kommen, in jedem Falle für nothwendig hält. 

Herr Petri wendet sich gegen die Schlussfolgerung Wachsmuth’s, 
dass die trockene Abfuhr der Müllgruben an der Ausbreitung der Diphtherie 
schuld sei, indem er auf seine bezüglichen Untersuchungen des Müllstaubes 
hinweist, die denselben als relativ arm an Mikroorganismen und als über¬ 
wiegend anorganischer Natur erwiesen hätten. 

Herr Drysdale will die Prophylaxe der Diphtherie hauptsächlich in 
die Familie und in das Haus verlegt wissen, wobei er auf die Canalgase als 
ursächliches Moment hinweist. Drysdale hält eine sechswöchentliche Qua¬ 
rantäne für wünschenswert)!. 

Herr Litthauer betont die Mangelhaftigkeit der Wohnungsanlagen in 
kleineren Orten, die vielfach eine Desinfection derselben illusorisch machen. 

Herr Kowalski hält anhaltende antiseptische Gurgelungen für noth¬ 
wendig, um die Vermehrung der Diphtheriebacillen hintanzuhalten. Eine 
vierprocentige Carbollösung erwies sich als wirksam, während schwächere 
Lösungen keinen Einfluss zeigten. Durch solche Gurgelungen wurde erreicht, 
dass nach achttägiger Anwendung, trotzdem noch Membranen vorhanden 
waren, keine Bacillen mehr gefunden wurden. 

Herr Jacusiel spricht sich gegen die prophylactischen Gurgelungen 
aus, die entweder, falls sie wirksam sein sollen, so stark sein müssten, dass 
Vergiftungserscheinungen nicht sicher vermieden werden könnten oder aber 
überhaupt nichts nützten. Wie man im Wochenbette diese prophylactische 
Behandlung sehr bald wieder aufgegeben habe in Folge ungünstiger Er¬ 
fahrungen, so solle man auch hier davon Abstand nehmen. 

Herr Altschui erwähnt eine hartnäckige Diphtherie-Epidemie, von der 
eins der elegantesten Viertel Prags heimgesucht wurde; es handelte sich 
ebenso wie bei den Beobachtungen Heubner’s um einen neuen, an der 


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534 


Dr. E. Roth, 

Peripherie gelegenen Stadttheil. Altschul findet das erklärende Moment 
in dem Umstande, dass die Häuser neu und in Folge dessen feucht waren. 
Im Anschluss hieran spricht sich Altschul gegen zu weit gehende pro- 
phylactische Maassregeln, insbesondere gegen eine vierwöchentliche Quaran¬ 
täne der Schulkinder aus. 

Herr Eris mann kann in der Anhäufung der Menschen und der Enge 
der Wohnungen ein das Auftreten und die Ausbreitung der Diphtherie be¬ 
günstigendes Moment nicht erblicken, da es nicht die grossen Städte seien, 
wo mörderische Diphtherie - Epidemieen wüthen, sondern ländliche Ort¬ 
schaften, wo ganze Generationen von Kindern aussterben. 

In einem Schlussworte giebt Löffler zu, dass neben der Bacteriologie 
auch die Epidemiologie voll berücksichtigt werden müsse. 

Vielleicht ist dies bei den Verhandlungen nicht immer in ausreichen¬ 
dem Maasse der Fall gewesen. So wenig die Klein’sehen Beobachtungen 
im bacteriologischen Sinne beweisend und ein wandsfrei sind, so darf doch 
nicht vergessen werden, dass schon vor Klein wiederholt Uebertragungen 
der Diphtherie vom Menschen auf Katzen und umgekehrt beschrieben 
worden sind. Solche Beobachtungen sind veröffentlicht von Bruce Low 
aus dem Jahre 1888, sowie von G. Turner in einem officiellen Berichte an 
das Gesundheitsamt. Eine andere Beziehung zwischen Thier und Mensch, 
ob ursächlich oder zufällig, bleibe dahin gestellt, wurde gelegentlich dreier 
Diphtherie - Epidemieen in ländlichen Ortschaften beobachtet; in allen drei 
Fällen war der Diphtherie-Epidemie eine Epidemie von Croup bei Pferden 
vorausgegangen, und in allen drei Epidemieen betrafen die ersten Erkran¬ 
kungsfälle Kinder von Kutschern. Ich erwähne die Fälle, trotzdem eine 
solche Beziehung zur Zeit nicht angenommen wird. 

Was in prophylactischer Beziehung besonders notli thut, ist eine ein¬ 
heitliche Regelung der Anzeigepflicht. Mit Recht betonte Herr Löffler, 
dass unsere preussische Statistik, weil überwiegend auf Laienangaben be¬ 
ruhend, überhaupt keine sichere Unterlage bietet, um epidemiologische 
Betrachtungen daraus ableiten zu können. Dazu kommt, dass bei uns viel¬ 
fach Sacharlachdiphtherie, Maserndiphtherie und Diphtherie anderer Organe 
unter Diphtherie gemeldet und unter dem Namen Bräune alle möglichen 
Formen des Erstickungstodes zusammengefasst werden. Nur so viel geht 
aus unserer Statistik hervor, dass die Diphtherie seit 1886 in Preussen 
allgemein, in örtlicher Beziehung aber schon seit 1883 und 1884 erheblich 
abgenommen hat; speciell in Berlin ist die Krankheit nach den Mittheilungen 
des städtischen statistischen Amtes seit 1883 um mehr als die Hälfte zurück¬ 
gegangen. 

In Bezug auf die Verbreitung der Diphtherie durch den Verkehr sind 
es hauptsächlich zwei Punkte, deren kurze Erwähnung hier noch gestattet 
sein mag, nämlich die Verbreitung der Diphtherie durch den Gewerbebetrieb 
und durch die Schule. Es ist eine alltägliche Erfahrung, dass Gewerbe¬ 
treibende, Bäcker, Fleischer, Milchhändler u. a., in der an den Verkaufsraum 
angrenzenden Wohn- und Schlafstube ihr diphtheriekrankes Kind pflegen 
und mit derselben Hand, die eben das kranke Kind gepinselt oder die 
krankhaften Absonderungen entfernt hat, unmittelbar darauf ihre Waaren 
dem Publicum verabfolgen. Es muss den Cousumenten mehr wie bisher die 


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Die Hygiene auf dem zehnten intern, med. Congresse in Berlin. 535 

Garantie geboten werden, dass keine infectionsverdächtigen Waaren in den 
Handel gebracht, dass Kranke und Pflegepersonal ausser jeder Verbindung 
mit dem Gewerbebetriebe bleiben, mag es sich um Herstellung oder Verkauf 
von Waaren handeln. Was die Schule betrifft, so hat die Rundverfügung 
vom 14. Juli 1884, die einen erheblichen Fortschritt auf dem Gebiete der 
Schulhygiene bedeutet, zur Voraussetzung, will sie ihren Zweck, die Ver¬ 
breitung ansteckender Krankheiten durch die Schule zu verhüten, erfüllen, 
ein geordnetes Zusammenwirken der Sanitätspolizei und der Schulbehörden. 
Vor Allem ist in jedem Falle auf die sorgfältigste Ausführung der Des- 
infectionsmaassnahmen hinzuwirken. Nun ist aber eine ausreichende Des- 
infection der Effecten, insbesondere der Schulbücher, kaum durchführbar, 
und die Desinfection der Kleidungsstücke wird Mangels geeigneter Des- 
infectionsanstalten gleichfalls vielfach unvollkommen iind ungenügend bleiben. 
In diesen Fällen, also in allen Städten ohne Desinfectionsanstalten, müsste 
auf dem Wege der Vereinsthätigkeit für Neubeschaffung von Kleidung und 
Schuleffecten unbemittelter Schüler Sorge getragen werden; auch sollten von 
Infectionskrankheiten genesene Schüler bis auf Weiteres von den anderen 
isolirt gesetzt werden. Ein anderer Punkt, der Beachtung verdient, sind 
die gemeinsamen Unterrichtsmittel, insbesondere solche, die von einer Hand 
in die andero gehen, wie die Bücher der Schülerbibliotheken; diese bedürfen 
der sorgfältigsten Ueberwachung: sobald eine Infection derselben anzu¬ 
nehmen oder zu vermuthen ist, müssen solche Bücher vernichtet werden. 
Endlich wäre zu verlangen, dass der Reinlichkeit der Schullocalität, vor¬ 
nehmlich der Subsellien und des Fussbodens, eine grössere Aufmerksamkeit 
als bisher zugewandt würde, nachdem der Staub als Infectionsträger für 
eine Reihe von Krankheiten auch experimentell nachgewiesen ist. 


Das dritte Thema, das die Section beschäftigte, betraf den „Stand der 
Tuberculosenfrage; internationale Maassregeln gegen Verbreitung 
der Krankheit“. Referenten waren die Herren Cor net (Berlin-Reichenhall) 
und Sormani (Pavia). 

Herr Cor net beschränkte sich in seinen Ausführungen auf die indivi¬ 
duelle Prophylaxe. Die praktische Nutzbarmachung der grossen Entdeckung 
des Tuberkelbacillus sei bisher hinter den Erwartungen zurückgeblieben. 
Entsprechend der tausendfältig festgestellten Erfahrung, dass die Eingangs¬ 
pforten oder die zugehörigen Lymphdrüsen die intensivste und extensivste 
Ausdehnung der Erkrankung zeigen, haben wir die Lungentuberculose in 
der weitaus grössten Mehrzahl der Fälle als eine Inhalationstuberculose auf¬ 
zufassen. Die intrauterine Uebertragung, für deren Vorkommen man mit 
Noth und Mühe drei bis vier Fälle aus der Literatur zusammengebracht hat, 
ist ein so seltenes Vorkommniss und das Zustandekommen derselben so 
wenig aufgeklärt, dass dasselbe in Bezug auf die Verbreitung der Tuber- 
culose als bedeutungslos ausser Acht gelassen werden kann. Bezügliche 
Vergleiche mit anderen Infectionskrankheiten, insbesondere Pocken, Milz¬ 
brand und Syphilis, sind gänzlich zurückzuweisen; speciell bei Pocken und 
Milzbrand ist das ganze Blut- und Gefässsystem mit den specifischen Mikro¬ 
organismen durchsetzt, so dass hier ein Uebergang in die Secrete und Ex- 


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536 


Dr. E. Roth, 

crete wohl verständlich ist. Wenn wir nichtsdestoweniger die Kinder 
tuberculöser Eltern öfter als andere Menschen an Tuberculose erkranken 
sehen, so sieht Cor net die hauptsächlichste Ursache hierfür in der ver¬ 
mehrten und fortgesetzten Ansteckungsgelegenheit. Im weiteren Verlaufe 
giebt jedoch Cornet zu, dass eine Reihe von Thatsachen, vor Allem der 
Umstand, dass schwächliche Individuen sowie Reconvalescenten von bestimm¬ 
ten Krankheiten zur Tuberculose besonders disponiren, das Mitwirken dis- 
ponirender Momente, bestehend in von den Eltern ererbten chemischen oder 
morphologischen Eigenthümlichkeiten, wahrscheinlich machen. Eine solche 
Disposition kann nicht bloss von tuberculösen, sondern überhaupt von ge¬ 
schwächten, kachectischen, krebskranken und anderen Individuen auf die 
Nachkommen vererbt werden. 

Die Hauptgefahr liegt jedoch in der Contagion, die wir zu verhüten 
bestrebt sein müssen. Hierzu ist Feuchthaltung der Sputa und deren Un¬ 
schädlichmachung das erste und wichtigste Erforderniss. Eine Desinfection 
der Sputa ist nicht möglich und allgemein durchführbar; es genügt, die¬ 
selben feucht zu halten und in die Aborte zu entleeren, da sie in Fäulniss- 
gemengen bald zu Grunde gehen. Bezügliche Versuche ergaben, dass die 
Bacillen im trockenen Zustande ein halbes Jahr lang lebensfähig bleiben, 
während sie in Fäulnissmengen nach 35 Tagen zu Grunde gehen. Behufs 
Durchführung einer Desinfection der Wohnungen und Effecten muss die 
Tuberculose anzeigepflichtig gemacht werden. Ausserdem ist nothwendig 
eine sorgfältige Ueberwachung aller tuberculoseverdächtigen Nahrungsmittel, 
thierärztliche Controle der Ställe und Milchanstalten. Da der Fleischsaft 
nur bei generalisirter Tuberculose Bacillen enthält, sind sanitätspolizeiliche 
Bestimmungen in dem Sinne zu treffen, dass das Fleisch von Thieren, welche 
entweder schon abgemagert oder an mehr als einem Organe an Tuberculose 
erkrankt sind, vom Verkaufe ausgeschlossen wird, dass dagegen anderes 
Fleisch zwar zuzulassen, aber als minderwerthig zu bezeichnen ist, um ein 
gründliches Durchkochen desselben zu veranlassen. Durch die Verordnung 
des Herrn Ministers vom 27. Juni 1885 ist übrigens für Preussen diesem 
Verlangen des Herrn Cornet bereits Rechnung getragen. Schliesslich wurde 
die Gründung von Heilanstalten für Schwindsüchtige als im öffentlichen und 
privaten Interesse gelegen erklärt und eine zweckmässige kräftige Ernährung 
und Vermeidung von Ueberanstrengungen als geeignet, dispositionsvermin¬ 
dernd zu wirken. 

Herr Sormani erörtert die vom internationalen Standpunkte aus zur 
Bekämpfung der Tuberculose nothwendigen hygienischen Maassnahmen. 
Herr Sormani steht mit seinen Forderungen, betreffend eine internationale 
Prophylaxe gegen die Verbreitung der Tuberculose, auf dem Boden der Be¬ 
schlüsse des internationalen Congresses für Hygiene und Demographie, der 
im August v. J. in Paris tagte. Wie dieser, verlangt Sormani eine sorg¬ 
fältige Ueberwachung der Hotels und Hotel garnis, der Villen und Privat¬ 
wohnungen in den Bädern und Wintercurorten für Schwindsüchtige. Um 
eine Desinfection derselben leicht und vollständig durchzuführen, sind die¬ 
selben zweckentsprechend zu möbliren. Die Desinfection hat unter der 
Leitung von Technikern, die im Dienste der betreffenden Stadtgemeinde 
stehen, in regelmässigen Zwischenräumen zu erfolgen. Dasselbe gilt von 


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Die Hygiene auf dem zehnten intern, med. Congresse in Berlin. 537 

den Transportmitteln zu Wasser und zu Lande, den Eisenbahnwagen und 
Dampfschiffen; dieselben sind gleichfalls in periodischen Zwischenräumen 
einer sorgfältigen Desinfection zu unterwerfen. 

Des Weiteren empfiehlt Herr Sormani eine Ueberwachung der Grenzen 
in Bezug auf die Einfuhr inficirten Viehes und gewisser Nahrungsmittel 
(condensirte Milch, Butter, Fleischconserven). Endlich sind die grossen 
industriellen Etablissements, in denen Arbeiter verschiedener Nationalitäten 
mit einander in Berührung kommen, und in denen die Gefahr der An¬ 
steckung besonders nahe liegt, nach dieser Richtung zu überwachen. 

In der sich anschliessenden Discussion giebt Herr Gärtner (Jena) ein 
kurzes Resume seiner interessanten experimentellen Untersuchungen, betref¬ 
fend die Heredität der Tuberculose. Zu dem Behufe wurden weisse Mäuse 
geimpft und durchschnittlich 110 Tage am Leben erhalten. Die Maus trägt 
19 bis 21 Tage. Den Thieren wurden Injectionen von aufgeschwemmten 
Tuberkelbacillen in die Bauchhöhle gemacht, wo sie in nächster Nähe des 
Eierstockes und der Eileiter sich fanden. Im Ganzen wurden inficirt 
102 Mäuse, und zwar 71 Weibchen und 31 Männchen. Die Männchen 
lebten durchschnittlich nur 97 Tage, die Weibchen 122 Tage. Von diesen 
71 Weibchen wurden 25 Würfe erzielt; fünfmal haben Weibchen zweimal 
geboren. In allen Würfen kamen zu Stande 116 Junge. Von den Weibchen, 
die geboren hatten, wurden zehn unmittelbar nach der Geburt getödtet, und 
ergab sich das Mesenterium vollständig durchsetzt mit Tuberkelknoten. Die 
Jungen wurden in der Regel zwei bis drei Stunden nach der Geburt unter¬ 
sucht, also zu einer Zeit, wo die Möglichkeit nicht mehr ausgeschlossen 
werden konnte, dass das Thier nach der Geburt inficirt sein konnte. Behufs 
Tödtung wurden die Jungen in siedendes Wasser getaucht, sodann die Haut 
abgelöst, die ganzen Gedärme entfernt und die äusseren Oeffnungen durch 
Ausglühen der oberflächlichen Schleimhaut von etwa eingedrungenen Tuber¬ 
kelbacillen befreit. Sodann wurden die Thiere im Mörser zerstampft und 
nach Anfeuchtung der Masse Meerschweinchen in die Bauchhöhle geimpft. 
Mit diesem Material wurden 36 Meerschweinchen inficirt; von diesen gingen 
6 an Sepsis zu Grunde. Von den restirenden 30 starben 2, deren Section 
vorgeschrittene Tuberculose als Todesursache ergab. Bei Canarienvogel¬ 
eiern gelang der Nachweis der Uebertragung in zwei von neun Fällen. 
Trotz dieser positiven Ergebnisse schreibt Gärtner der intrauterinen Ueber¬ 
tragung eine nennenswerthe Bedeutung nicht zu, da so günstige Bedingungen 
wie bei seinen Versuchen im Allgemeinen beim Menschen sich nicht vorfinden 
würden. 

Im weiteren Verlaufe der Discussion, an der sich die Herren Armani 
(Neapel), Drysdale (London) und Below (Mexico) betheiligen, erwähnt 
Herr Felix (Bukarest) die Bedeutung der Tuberculose in Bezug auf die 
Schule. Felix hält es in Uebereinstimmung mit einem auf dem vorjährigen 
internationalen Congresse für Hygiene in Paris gefassten Beschluss für noth- 
wendig, tuberculose Kinder, sobald sie Auswurf haben, vom Schulbesuche 
auszuschliessen. In Bezug auf die Zulässigkeit des Fleisches perlsüchtiger 
Thiere vermisst Felix fein sicheres und einheitliches, auf wissenschaftliche 
Erfahrungen gestütztes Vorgehen, da die Anschauungen der Thierärzte über 


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538 Dr. E. Roth, 

diesen Punkt weit aus einander gingen und in Folge dessen auch die Praxis 
eine sehr verschiedene sei. 


Das vierte Thema, das die Section beschäftigte, betraf die „Hygiene 
in Anstalten zur Unterbringung grösserer Menschenm&ssen. (Häuser 
für Obdachlose, Findelhäuser, Strafanstalten etc.)“. Referenten waren die 
Herren M. Grub er (Wien), Erismann (Moskau) und Baer (Berlin), von 
denen Ersterer am Erscheinen verhindert war. 

Herr Erismann giebt einen erschöpfenden Bericht über die Hygiene 
der Findelhäuser als Anstalten zur Unterbringung grösserer Menschen¬ 
mengen. Nicht die zweckmässige Organisation des Findelwesens sei Gegen¬ 
stand der Discussion, sondern die Einrichtung der Findelhäuser, aber beides 
hänge innig zusammen, so dass man nicht umhin könne, sich bis zu einem 
gewissen Grade auf das Findelwesen einzulassen. Die grosse Ausdehnung 
des Findelwesens in Russland rechtfertige es, dass die russischen Einrich¬ 
tungen in erster Linie berücksichtigt wurden. Im Anschluss an Rauch- 
f u 8 8 u. A. muss der Begriff der Findelpflege wesentlich erweitert und als 
ein Theil der Armenpflege betrachtet werden, als die Hülfe aller sittlich und 
materiell verlassenen Kinder. 

An einzelnen Orten sind Anstalten entstanden, deren Wirkungskreis 
eine solche Ausdehnung erlangt hat, dass sie ihren Verpflichtungen nicht 
mehr nachkommen können, während in anderen Ländern die Findelpflege 
wesentlich den Gemeinden übertragen blieb; in beiden Fällen hatte das 
mangelhafte Verständnis für die Aufgaben solcher Anstalten zur Folge, dass 
der grösste Theil der Kinder schon im ersten Lebensjahre mit dem Tode 
abging. Dies hatte zur Folge, dass viele solcher Anstalten bald nach ihrer 
Einrichtung wieder geschlossen wurden, während andererseits die unge¬ 
nügende Organisation der Armenpflege in den Gemeinden und die mangelnde 
Aufsicht zur Entstehung des Gewerbes der sogenannten Engelmacherinnen 
Anlass gab. Da aber das massenhafte Verschwinden in den Findelhäusern 
mehr Aufsehen machte, als das langsame Verschwinden derselben in der 
Privatpflege, so kam man dazu, den Findelhäusern das Recht ihrer Existenz 
überhaupt abzusprechen. Es ist das entschieden zu weit gegangen, und die 
einzige Consequenz, die man aus diesen Erfahrungen ziehen darf, ist die, 
die Organisation der öffentlichen Pflege für verlassene Kinder auf eine viel 
breitere Basis zu stellen, als es bisher der Fall war. 

Unter den Vorwürfen, die man den Findelhäusern macht, ist der schwer¬ 
wiegendste der, dass die Sterblichkeit der aufgenommenen Kinder eine ex- 
cessive ist. In der That starben während des 125jährigen Bestehens der 
Findelhäuser in Petersburg und Moskau von den aufgenommenen Kindern 
in Petersburg nicht weniger als 82y 2 Proc., in Moskau 74 Proc.; einige 
70 Proc. betrug die Sterblichkeit in den französischen und Österreichischen 
Findelhäusern, und erst in letzter Zeit sank sie auf circa 30 Procent. Die 
Mortalität in den Findelhäusern war also zwei- bis dreimal so gross als die 
Durchschnittssterblichkeit der neugeborenen Kinder in der Bevölkerung, die 
in Deutschland 23, in Frankreich 16 bis 18 und in Russland circa 26 Proc. 
beträgt, und sie war auch grösser als die Mortalität der unehelichen Kinder 


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Die Hygiene auf dem zehnten intern, med. Congresse in Berlin. 539 

— in Deutschland 30 bis 40 Proc. —, eine Zahl, der sich die in einzelnen 
Findelhäusern in letzter Zeit erreichten Ziffern nähern. 

Als Gründe für diese excessiv hohe Sterblichkeit in den Findelhäusern 
wurden angegeben erstens der schlechte Zustand, in dem sich viele Kinder 
bei der Aufnahme befinden, zweitens der Ammenmangel und drittens die 
Anhäufung von Säuglingen und die dadurch bedingten Nachtbeile. 

Das Durchschnittsgewicht der aufgenommenen unehelichen Kinder be¬ 
trug 3150 g bei einem Durchschnittsalter von fünf Tagen. Da nun das 
normale Durchschnittsgewicht 3000g bis 3200g beträgt, so erscheint das 
Durchschnittsgewicht der Findlinge nicht zu niedrig, zumal wenn wir 
berücksichtigen, dass sie in den ersten Tagen nach der Geburt an Gewicht 
verlieren. Dem entsprechend wurden nur 9 Proc. aller in das Petersburger 
Findelhaus aufgenommenen Kinder als schwach entwickelt bezeichnet; auch 
fallt die grösste Mortalität nicht auf die ersten Tage nach der Aufnahme, 
sondern auf die zweite und dritte Woche. 

In zweiter Linie wird in den Berichten vieler Findelhäuser der Mangel 
an Ammen als ein Factor der grossen Sterblichkeit bezeichnet, und in der 
That macht sich in den russischen Findelhäusern ein mit den Jahren zu¬ 
nehmender Ammenmangel bemerklich. Im Jahre 1888 hatten in Petersburg 
bereits 478 Kinder keine Amme; es mussten also sehr oft Ammen zwei 
und mehr Kinder stillen, was zur Folge hatte, dass die Kinder hungrig 
blieben. Aber auch in qualitativer Beziehung sind die Ammen schlechter 
geworden. Die Mehrzahl derselben sind schlecht genährte Individuen, 
welche durch Noth und Hunger in das Findelhaus getrieben werden. Bei 
dem notorischen Ammenmangel ist es nicht zu verwundern, wenn die Aerzte 
in ihren Anforderungen an die Qualification derselben sehr nachsichtig sind; 
so werden vielfach Ammen angenommen, deren Lactationsalter in keinem 
Verhältnisse zum Alter der Kinder steht; müssen sie dann noch zwei oder 
drei Kinder stillen, so kommen sie sehr bald körperlich ganz herunter. 
Während der Fastenzeit bekommen sie ausserdem die Fastenkost, und der 
Milchgehalt sinkt dem entsprechend bedeutend. Hierdurch wird die künst¬ 
liche Ernährung provocirt. Wiederholt hat man in Findelhäusern Versuche 
mit künstlicher Ernährung gemacht, die bei Versuchen im Kleinen günstige 
Resultate ergaben; sobald man aber zur Massenernährung der Kinder über¬ 
ging, traten die ungünstigsten Folgen der künstlichen Ernährung hervor: 
ein rapides Anwachsen der Sterblichkeit in Folge Erkrankungen des Di- 
gestionstractus. In 30 Proc. hatte die künstliche Ernährung Gewichts¬ 
abnahme und in weiteren 20 Proc. keine Gewichtszunahme zur Folge. Ver¬ 
suche mit sterilisirter Milch, die in letzter Zeit gemacht wurden, hatten 
bessere Resultate, doch kann bei der Kürze der Beobachtungsdauer ein 
Urtheil darüber zur Zeit noch nicht abgegeben werden. 

Günstiger in Bezug auf die Ernährungsverhältnisse befinden sich die 
österreichischen Findelhäuser in Wien und Prag. Hier werden nur Kinder 
aufgenommen, deren Mütter einige Zeit in der Anstalt als Lehrmaterial sich 
aufgehalten haben, und die vier Monate in der Anstalt als Amme ver¬ 
bleiben, wobei sie während der ersten siebzehn Tage nur ihr eigenes Kind 
nähren. 


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540 


Dr. E. Roth, 

Was endlich drittens die Anhäufung von Säuglingen und die hieraus 
hervorgehenden Nachtheile betrifft, so sind die beiden Findelanstalten in 
Russland auf je 500 Säuglinge eingerichtet, enthalten aber oft je 1000 
bis 1500 Säuglinge. Diese Ueberfüllung ist die Folge des russischen 
Systems der offenen Büreaus, während bei den Aufnahmebedingungen in 
Oesterreich diese Gefahr ziemlich fern liegt, und während in den öster¬ 
reichischen Findelhäusern sehr viele Kinder nur eine bis zwei Nächte in der 
Anstalt zubringen, bleiben sie in den Findelanstalten von Petersburg und 
Moskau drei bis vier Wochen, um dann in Aussenpflege gegeben zu werden. 
Hierzu kommt als weiterer Uebelstand die Schwierigkeit, gute Pflegeeltern 
in hinreichender Zahl zu finden, und die mangelnde Controle. Nicht selten 
kommt es vor, dass Frauen, die gute Nahrung haben, sich als Pflegerinnen 
melden und Kinder erhalten, um dieselben, zu Hause angekommen, anderen 
Frauen zu übergeben, die überhaupt keine Nahrung haben, in vielen Fällen 
sogar nicht einmal eine Kuh; in anderen Fällen sind die Pflegerinnen 
während des grössten Theiles des Tages ausserhalb beschäftigt und über¬ 
geben während dieser Zeit die Kinder alten Frauen zur Pflege. Alle diese 
Missstände erklären sich daraus, dass die Controle nach dieser Richtung in 
Russland eine mangelhafte und die Thätigkeit der dazu angestellten Beamten 
eine rein formelle ist. 

Von den Todesfällen kamen 16 Proc. auf die Anstalt selber, die übrigen 
starben in Aussenpflege. Eine mangelhafte Organisation der Aussenpflege 
ist aber ferner geeignet, diejenige Landbevölkerung, die sich vorwiegend 
mit Findelpflege beschäftigt, in gesundheitlicher Beziehung erheblich zu 
schädigen: einmal ist festgestellt eine Zunahme der Verbreitung der Syphilis 
durch die Pfleglinge des Findelhauses, und zweitens eine Zunahme der 
Säuglingssterblichkeit im Allgemeinen in derjenigen Localität, die sich mit 
vorwiegender Findelpflege ausserhalb beschäftigt. Besser sind die Verhält¬ 
nisse der Aussenpflege in den österreichischen Findelhäusern; hier wird auf 
einen gewissen Culturzustand der Pflegeeltern, garantirt durch Zeugnisse 
der Gemeindebehörden und der Seelsorger, Werth gelegt. Nach Ablauf 
eines Jahres werden hier Control Wägungen vorgenommen. Auch in Frank¬ 
reich ist im letzten Jahrzehnt eine Besserung der Verhältnisse der Aussen¬ 
pflege eingetreten. 

Es erhellt hieraus, dass die hohe Sterblichkeit in den Findelanstalten 
eine Folge der mangelhaften Organisation derselben und der Aussenpflege 
ist. Der grösste Uebelstand ist die Concentration der Findelpflege auf ein¬ 
zelne grosse Anstalten. Da das in den österreichischen Anstalten adoptirte 
System der Findelpflege die geschilderten Nachtheile in viel geringerem 
Grade besitzt als die anderen Systeme, kann dasselbe als Uebergangsstufe 
zu einer rationellen Organisation der Findelpflege betrachtet werden; doch 
ist es nicht angezeigt, das Findelwesen gleichmässig zu gestalten, sondern 
es muss den Verschiedenheiten der einzelnen Länder in socialer und ökono¬ 
mischer Beziehung Rechnung getragen werden. 

Zum Schluss resumirt Erismann seine Forderungen dahin, dass an 
die Stelle der grossen centralen Findelhäuser kleinere für geringere territo¬ 
riale Einheiten bestimmte Anstalten geschaffen werden, die möglichst durch 
die Organe der Selbstverwaltung ins Leben zu rufen wären. Der gewerb- 


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Die Hygiene auf dem zehnten intern, med. Congresse in Berlin. 541 

liehe Ammendienst ist auf das Nothwendigste zu beschränken und zu diesem 
Zweck mit jeder Findelanstalt eine öffentliche Gebäranstalt zu verbinden. 
Auch ist das Stillen des Kindes durch die eigene Mutter durch Unterstützung 
der letzteren ausserhalb des Findelhauses anzustreben. Besondere Vorsicht 
und Umsicht erfordert die Uebergabe der Kinder auf das Land und die 
Auswahl der Pflegeeltern; die in Aussenpflege gegebenen Kinder müssen 
einer systematischen ärztlichen Controls unterliegen. Syphilitische Kinder, 
die keine Muttermilch erhalten, sind künstlich zu ernähren und dürfen erst 
dann in Aussenpflege gegeben werden, wenn keine Gefahr der Ansteckung 
mehr vorhanden ist. 


Herr Baer berichtet über die Hygiene in Strafanstalten. Die wich¬ 
tigste und zugleich schwierigste Frage hierbei ist die der Fürsorge für aus¬ 
reichende Mengen von Athmungsluft. Nachdem durch eine Discussion, die 
durch Jahrzehnte hindurchgeführt worden, entschieden ist, dass aus straf¬ 
rechtlichen und moralischen Gründen die Einzelhaft für gewisse Katagorieen 
von Gefangenen noth wendig ist, haben wir der Einrichtung derselben unsere 
besondere Aufmerksamkeit zuzuwenden. Am wichtigsten ist die Zumessung 
des Luftraumes für den Gefangenen in Einzelhaft. Die Zellengrösse zeigt 
in den verschiedenen Staaten geringe Unterschiede; in den meisten Ländern 
beträgt sie 30 cbm. In Deutschland gewährt das älteste Zellengefängniss 32, 
dasjenige in Moabit 27 cbm Luftraum. Man darf hierbei nicht auf dasjenige 
Minimum herunt'ergehen, das in Bezug auf Luftbeschaffenheit zulässig 
erscheint, sondern es muss der Einfluss auf das Gemiith mit in Rechnung 
gezogen werden, und dieser ist um so nachtheiliger, je kleiner die Zelle ist. 
Die im Jahre 1884 zusammengetretene Commission von Gefängnissdirectoren, 
Verwaltungsbeamten und Aerzten kam in Bezug auf den Bau von Zellen¬ 
gefängnissen zu dem Resultat, dass als Minimum für eine Zelle 25 cbm Luft¬ 
raum festzuhalten seien bei 8 qm Grundfläche, wenn die Zelle zum Aufenthalt 
bei Tag und Nacht bestimmt ist; soll die Zelle nur zum Schlafen und zum 
Aufenthalt in der arbeitsfreien Zeit dienen, so ist ein Luftraum von 16 cbm 
ausreichend. Voraussetzung ist hierbei, dass das Zellenfenster mindestens 
1 qm gross ist und zur Hälfte bis unter einem Winkel von 90 Grad nach 
innen zu öffnen ist; dessgleichen muss den sonstigen hygienischen Forderungen 
in Bezug auf Heizung, Reinlichkeit und Erholung Rechnung getragen werden. 

Die Frage, ob es vom hygienischen Standpunkte als zulässig zu erachten 
ist, einen Gefangenen längere Zeit in Einzelhaft zu halten, muss nach den in 
den verschiedensten Ländern gemachten Erfahrungen positiv bejaht werden, 
vorausgesetzt, dass das System rationell ausgeführt wird. Wenn der Ge¬ 
fangene regelmässig beschäftigt, wenn auf seine körperliche und geistige 
Individualität Rücksicht genommen, wenn er vor Allem in ärztlicher Be¬ 
ziehung sorgfältig überwacht wird, dann ist die Einzelhaft durchaus unschäd¬ 
lich, dann hat sie keinen krankmachenden Einfluss. Nach den in Moabit 
gemachten Erfahrungen vertragen besonders jugendliche Gefangene die 
Einzelhaft sehr gut. Die Sterblichkeit war eine sehr günstige und betrug 
circa 12 Proc. In den elf Jahren kamen unter 50 000 Gefangenen sieben 
Todesfälle durch Selbstmord vor, und zwar zwei bei Gefangenen in Ge¬ 
meinschaftshaft, fünf bei Gefangenen in Einzelhaft. Endlich kamen in 


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542 Dr. E. Roth, 

der Einzelhaft Geistesstörungen etwas häufiger vor als in der Gemein¬ 
schaftshaft. 

In letzterer verlangt Baer als Mindest-Luftraum pro Kopf der Gefan¬ 
genen für Arbeitsräume 15, für Schlafräume 12 cbm bei 4 qm Grundfläche. 
Die Arbeitsräume dürfen nicht zugleich als Schlafräume benutzt werden. 
Es empfiehlt sich, die gemeinschaftlichen Arbeitsräume als Baracken auf 
dem Hofe einzurichten, um Luft und Licht in genügender Menge zur Ver¬ 
fügung zu haben. 

Aus moralischen und sanitären Gründen sind die gemeinschaftlichen 
Schlafräume zu verwerfen. In alten Gefängnissen sind in den grossen 
Schlafsälen eiserne oder hölzerne Schlafkojen anzubringen, in neuen dagegen 
gemauerte Schlafzellen zu errichten. 

In der Discussion zollt Herr Drysdale den deutschen Gefängnissen 
alles Lob. Die Findelhäuser erklärt Drysdale für einen Unsegen, eine 
Art Staatsmord. Dass man ohne dieselben auskommen könne, dass Privat- 
wohlthätigkeit und Gemeindepflege völlig ausreichen, für die unehelichen 
Kinder zu sorgen, bewiesen die Verhältnisse in England. Mit Recht betont 
Eris mann dem gegenüber, wie auch er bereits hervorgehoben, dass sich 
Eines nicht für Alle schicke, aber Herr Drysdale sei den Beweis schuldig 
geblieben, wie viele von den sogenannten Haltekindern auch in England zn 
Grunde gingen; darüber fehle es an jeder Statistik. 


Ueber das vermehrte Auftreten des Darmtyphus an einer 
Anzahl mehr oder minder typhusfreien Orten nach jahrelangen 
Zwischenräumen» als das fünfte Thema der Section für Hygiene waren 
zu Referenten ernannt die Herren H. P. Walcot (Boston), von Fodor 
(Budapest) und E. Almquist (Gothenburg), von denen die beiden Ersteren 
am Congress theilzunehmen verhindert waren. 

Herr Almquist erwähnt, dass in einer Reihe deutscher, englischer und 
schwedischer Städte der Typhus abgenommen habe, nachdem Canalisirungs- 
arbeiten zur Ausführung gelangt waren. Aber der Beweis einer ursächlichen 
Beziehung zwischen beiden Factoren sei desshalb schwer zu erbringen, weil 
viele Krankheiten eine gewisse Periodicität in ihrem Verlauf zeigten; es 
müssten desshalb längere Zeiträume vor und nach Ausführung der sanitären 
Arbeiten berücksichtigt werden. Dass der Typhus durch Drainirungs- und 
Wasserleitungsanlagen stark beeinflusst wird, muss zugegeben werden, 
jedoch darf die Bedeutung dieser Arbeiten nicht soweit überschätzt werden, 
dass man meint, eine epidemische Ausbreitung des Typhus an jenen Orten 
sei für die Zukunft ausgeschlossen. Die Erfahrungen der letzten Jahre 
haben gelehrt, dass der Typhus in verschiedenen Städten, wo er scheinbar 
abgenommen hatte, wieder zunahm und zeitweise eine epidemische Aus¬ 
breitung gewann; solche Erfahrungen liegen vor aus Wien, Budapest und 
mehreren amerikanischen Städten, dessgleichen haben eine Reihe gut cana- 
lisirter Städte im letzten Jahrzehnt ausgebreitete Typhusepidemieen gehabt, 
wie beispielsweise Zürich, Wiesbaden, Chemnitz, Hamburg und Berlin. Bei 
einigen dieser Epidemieen muss der Zusammenhang derselben mit dem 
Trinkwasser als erwiesen angenommen werden, keineswegs aber bei allen. 


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Die Hygiene auf dem zehnten intern, med. Congresse in Berlin. 543 

Ausser dem Trinkwasser giebt es eine Reihe von Factoren, die zur Aus¬ 
breitung des Typhus in Beziehung stehen können, vor Allem auch die Milch, 
und es ist unsere Aufgabe, nicht bloss jede Epidemie für sich, sondern auch 
die einzelnen Fälle und die einzelnen Herde epidemiologisch möglichst klar 
zu stellen. Speciell in Gothenburg scheint das Wasser bei der Verbreitung 
des Typhus keine Rolle zu spielen, während die Milch häufig kleinere 
Epidemieen veranlasst hat; neben fortgesetzten Studien über die Biologie 
der Typhuserreger ist von besonderer Wichtigkeit die genaue Durchforschung 
und Verfolgung des Verlaufes der Krankheitsherde. 

Nachdem im Anschluss hieran auf Vorschlag des Vorsitzenden Hr. Kober 
(Georgetown) seinen Vortrag über „Aetiologie des Typhus“ verlesen, 
macht Herr Babes darauf aufmerksam, dass im Wasser wie in den Leichen 
Typhöser Bacillen Vorkommen, die eine ausserordentlich grosse Aehnlichkeit 
mit echten Typhusbacillen haben und nur durch sehr sorgfältige Untersuchung 
von denselben unterschieden werden können. Im Wasser und Boden hat 
Babes niemals echte Typhusbacillen gefunden, wesshalb er zur Vorsicht 
gegenüber Befunden von Typhusbacillen in diesen Medien mahnt. 

Herr Drysdale erwähnt, dass seit der Canalisation von London der 
Typhus daselbst erheblich abgenommen hat. In dem ihm unterstellten 
Spital kommen in der Regel nur vier bis fünf Fälle von Abdominaltyphus 
im Jahre zur Aufnahme. Diese Fälle sind durch Contagion entstanden, und 
zwar sind die hauptsächlichsten Vermittler Milch und Wasser, seltener 
Cloakengase, während der Boden bedeutungslos ist. 

Herr Altschul betont, dass Prag weder eine eigentliche Canalisation 
noch eine eigentliche Trinkwasserleitung hat. Es ist desshalb hier möglich, 
den Gang der Epidemieen unabhängig von derartigen sanitären Einrich¬ 
tungen zu studiren. Vornehmlich ist es das Inundationsgebiet der Moldau, 
das in den einzelnen Jahren ausgebreitete Typhusepidemieen zeigte; hier 
waren es bestimmte Häuser, die in den auf einander folgenden Jahren immer 
wieder vom Typhus heimgesucht wurden; daneben bestand bei der Epidemie 
des Jahres 1885 ein zweiter Infectionsherd ausserhalb des Inundations- 
gebietes (cfr. die instructiven Tafeln und Diagramme der Jahresberichte des 
Stad tphy s i cats). 

Herr Körösi weist für die Typhusepidemie in Budapest an der Hand 
der Krankenmeldungen nach, dass auf den äusseren, ärmeren Stadttheil, 
der auf unfiltrirtes Wasser angewiesen ist, eine grössere Zahl von Infections- 
krankheiten überhaupt entfallt. Während aber von allen übrigen Infections- 
krankbeiten nur etwa zwei- bis dreimal so viel zur Anmeldung gelangen, 
wie in der übrigen Bevölkerung, kommen vom Typhus sechs- bis achtmal 
so viel Fälle zur Anmeldung. Körösi schliesst hieraus, dass die Versorgung 
mit unfiltrirtem Wasser als eine der Ursachen anzusehen ist, die die Ver¬ 
mehrung des Typhus begünstigen. 


„lieber Massenemährung in Kriegs- und Epidemiezeiten u gab 

Herr Förster (Amsterdam) ein erschöpfendes Referat. Herr Förster unter¬ 
suchte die Massenernährung nach zwei Richtungen, der quantitativen 
und qualitativen. Die Mittelzahlen von v. Voit, der für einen erwachsenen 


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544 


Dr. E. Roth. 


Arbeiter als Norm für tägliche Nahrungszufuhr 120 g Eiweiss, circa 60 g 
Fett und 500 g Kohlenhydrate verlangt, sind in neuerer Zeit, soweit es sich 
um einen gegenseitigen Ersatz der verschiedenen Nahrungsmittel handelt, 
vielfach bestritten worden. Speciell in Bezug auf die Eiweissstoffe stellte 
Hirschfeld die Behauptung auf, dass die von v. Yoit verlangten Eiweiss¬ 
mengen zu gross wären. Nach den Erfahrungen der Physiologen vertreten 
sich die einzelnen Körper nach ihren Yerbrennungswerthen, und in der That 
gelingt es, den Eiweissbestand eines Thieres oder eines Menschen mit einer 
^unerwartet niedrigen Eiweissmenge zu erhalten, wenn nur reichlich Fett 
oder Kohlenhydrate zugeführt werden. Diese Eiweissmenge ist sogar 
unter Umständen noch kleiner als diejenige Menge, welche beim vollen 
Hunger im Körper zerstört wird. Wir sehen also, dass eine nach den Angaben 
von Voit’s zusammengestellte Kost theurer ist, als sie den physiologischen 
Werthen nach anscheinend sein könnte; das theurere Eiweiss kann durch 
die physiologisch gleichwerthigen, aber billigeren Kohlenhydrate ersetzt 
werden. Dies ist die Meinung Hirschfeld’s, die eine Stütze in der Er¬ 
fahrung findet, dass ein Kartoffeln essender Tagelöhner muskelkräftiger 
sein kann, als ein Fleisch essender Gelehrter. Ein schwacher Körper kann 
aber auf die Dauer keine schwere Arbeit verrichten; leistet er schwere 
Arbeit, dann wird der Muskel stärker, und hierzu, zu dieser Massenzunahme 
des Muskels ist Eiweiss nöthig ebenso wie zu dem Wachsthum in der 
Jugend oder zum Ersatz nach schwerem Krankenlager. 

Es ist also zuzugeben, dass der Bestand des Körpers auch mit relativ 
geringen Eiweissmengen unterhalten werden kann, aber wir haben es hier 
nicht mit physiologischen Problemen zu thun, sondern unsere Frage lautet: 
Ist diese auf experimentellem Wege gefundene Thatsache so zwingend, dass 
sie entgegen den bisherigen Erfahrungen unbedenklich in das tägliche Leben 
und speciell zum Zwecke der Massenernährung in abnormen Zeiten über¬ 
tragen werden darf? Das ist nun keineswegs der Fall. Sehr bald würden 
in der Praxis der Massenernährung an Stelle der schon an und für sich 
geringen Eiweissmengen thierischer Abkunft ausschliesslich pflanzliche 
voluminöse Eiweissstoffe gesetzt werden. Der Schwerpunkt liegt aber in 
anderer Richtung. Bisher haben wir das Nahrungseiweiss entweder als 
Ersatz für zu Grunde gegangene Zellen oder als eine im Körper sich zer¬ 
setzende Substanz betrachtet, statt welcher Fette und Kohlenhydrate gesetzt 
werden können. Damit ist aber w*eder die chemische noch die physiolo¬ 
gische Function des Eiweiss erschöpft. Zunächst wird unter Umständen, 
die täglich Vorkommen können, eine einigermaassen angestrengte Arbeits¬ 
leistung zu einem Mehrzerfall im Körper führen, wofür in der Nahrung 
Ersatz geschafft werden muss. Sodann werden aus den im lebenden Körper 
sich zersetzenden Eiweissstoffen stickstoffhaltige Substanzen gebildet, von 
denen einzelnen für gewisse Organe eine charakteristische physiologische 
Bedeutung zukommt; so müssen die Verdauungsfermente in ausreichender 
Menge producirt werden, falls nicht die Nahrungsaufnahme erschwert oder 
unmöglich gemacht werden soll. Aus Versuchen, die im Laboratorium des 
Professor Zuntz angestellt wurden, wissen wir ferner, dass bei eiweiss- 
reicher Kost sich die Ausnutzung der Fette im Darmcanal erheblich gün¬ 
stiger gestaltet, als bei eiweissarmer Nahrung. In dieser Beziehung ist ein 


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Die Hygiene auf dem zehnten intern, med. Congresse in Berlin. 545 

Ersatz durch stickstofffreie Nahrungsstoffe ausgeschlossen. Auf die Dauer 
führt demnach jede stickstoffarme Nahrung zu einer Schädigung der Darm* 
function. Hierdurch gewinnen die bei Ernährung der Gefangenen gemachten 
Erfahrungen eine wissenschaftliche Unterlage. 

Was nun schon für das gewöhnliche Leben gilt, erfordert in noch 
höherem Maasse Beachtung zu Zeiten von Epidemieen für die Geschwächten 
und Reconvalescenten. Dazu kommt noch eine andere. Erwägung. Viel¬ 
fache Erfahrungen beweisen, dass eine geschwächte oder gestörte Verdauungs¬ 
function die Disposition zu einer Reihe von Infectionskrankheiten begünstigt; 
wir werden also Alles zu vermeiden haben, was zu einer Schwächung der 
Darmfqnction zu führen geeignet ist, wie es jede eiweissarme und kohlen¬ 
stoffreiche Nahrung thut. 

Endlich ist die Beschaffenheit der Säftemischung von hervorragendem 
Einfluss auf den Verlauf der Krankheiten. Bei dem Absterben der Bacterien 
im menschlichen Körper spielt, das Blutplasma eine bedeutende Rolle, und 
auch hier dürfen wir den Ei weissstoffen die grösste Bedeutung vindiciren. 
Wie Pan um nachwies, nehmen bei ungenügender Eiweisszufuhr auch die 
Eiweissstoffe des Blutes ab, und die Untersuchungen, die Redner nach dieser 
Richtung hin anstellte, scheinen zu beweisen, dass die Disposition für die 
Infectionskrankheiten zunimmt bei längere Zeit fortgesetzter eiweissarmer 
Nahrung. 

Was die qualitativen Verhältnisse der Nahrung, die Auswahl der Speisen 
betrifft, so bedarf dieselbe zu Kriegszeiten kaum einer Aenderung gegen¬ 
über gewöhnlichen Zeiten. Anders zu Epidemieenzeiten. Hier hat die 
Ernährung die Aufgabe, den Erkrankten die für sie passenden Speisen und 
Getfänke zu liefern; dieselben müssen so beschaffen sein, dass sie den durch 
die Krankheit eingetretenen Verlust zu ersetzen geeignet sind. Nach Förster 
dürfte die käufliche Städtemilch nicht von vornherein als besonders geeignet 
für diesen Zweck zu erachten sein; während nämlich im Magen und oberen 
Theil des Dünndarm.3 bei gewöhnlicher Nahrung nur verhältnissmässig 
wenig Bacterien gefunden wurden, nahm die Zahl derselben erheblich zu 
bei Fütterung mit Städtemilch. Dieselbe wäre also erst nach voraus¬ 
gegangener Sterilisirung resp. Pasteurisirung in Gebrauch zu ziehen, wie 
solches in Amsterdam bereits seit Jahren seitens einer Gesellschaft zur 
Ausführung gelangt. 

Neben der zweckmässigen Auswahl der Speisen und Getränke wäre 
Alles zu vermeiden, was zur Verschleppung von Krankheitskeimen Ver¬ 
anlassung geben kann, ein Punkt, der zu Zeiten von Epidemieen ganz be¬ 
sondere Beachtung verdient. Dieser Aufgabe dienen alle Gesetze und Ver¬ 
ordnungen, die sich auf Nahrungsmittel, Untersuchungsämter, Fleischschau, 
Seuchenverhütung u. s. w. beziehen. Dabei ist ein besonderes Augenmerk 
auf alle Anstalten zu richten, in welchen die Beschaffung der Nahrungsmittel 
für breite Volksschichten stattfindet; infectiöse Pirkrankungen unter dem 
Personal derselben. sind rechtzeitig festzustellen und eine Isolirung der 
Erkrankten zu veranlassen; bei Zunahme der Pirkrankungen käme die 
Schliessung solcher Anstalten während der Dauer der Pipidemie in Frage. 
Auch haben sich populär gehaltene Belehrungen des Publicums vielfach be* 
währt. Alle diese Maassnahmen sind jedoch in Zeiten der Noth nur dann 

Viertttljfthrsschrift für GeaundheiUpflegc, 1890. 35 


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546 


Dr. E. Roth, 


wirksam und mit Erfolg durchzuführen, wenn sie in seuchefreien und Friedens¬ 
zeiten vorbereitet wurden. Hier kommen in Frage alle diejenigen Einrich¬ 
tungen, in denen meist auf Grund localer Verhältnisse schon jetzt die 
Massenernährung geübt wird. Hierher gehören die verschiedenen Wohl- 
thätigkeits-Speiseanstalten, Krankenhausküchen und Suppenanstalten, sei es 
auf Grund öffentlicher oder privater Wohlthätigkeit, ferner die Kaffee- und 
Theehäuser und vor Allem die Volks- und Fabrikküchen, Volks- und Arbeiter¬ 
speisehäuser. An diese mehr öffentlichen Einrichtungen schliessen sich die 
Milchgesellschaften, die Brotfabriken und in letzter Instanz die privaten 
Speisehäuser, letztere soweit sie geeignet und gewillt sind, die bezüglich der 
Nahrung vorgeschriebenen Anordnungen durchzuführen. Eine solche gesund- 
heitsgemässe Regelung von Kost- und Gasthäusern würde eine sachverständige 
ärztliche Leitung im Anfang und eine spätere fortgesetzte Controle zur 
Voraussetzung haben. 

Eine Discussion schloss sich an dies das Thema nach allen Richtungen 
erschöpfende Referat nicht an. 


Für das letzte Thema „Sind die über die gesundheitswidrigen 
Einflüsse von Begräbnissplätzen bestehenden Ansichten noch, even¬ 
tuell inwieweit haltbar?“ waren zu Referenten ernannt die Herren 
F. Hof mann (Leipzig) und Petri (Berlin), von denen Ersterer am Er¬ 
scheinen verhindert war. 

Herr Petri beginnt sein Referat, in dem er jeden schädlichen Einfluss 
der Begräbnissplätze zurückzuweisen sucht, mit der Bacteriologie, da diese 
den supponirten Schäden der Begräbnissplätze einen gewissen Anhalt durch 
die Vermuthung zu gewähren schien, dass die pathogenen Bacterien in der 
Leiche sich vermehren und vom Boden in Wasser und Luft gelangen könnten. 
Die Versuche von Esmarch’s, wonach diese Bacterien innerhalb relativ 
kurzer Zeit zu Grunde gehen, wurden im Reichsgesundheitsamte in Bezug 
auf die Tuberculose fortgesetzt und vervollständigt. Diese über eine Reihe 
von Jahren sich erstreckenden Untersuchungen ergaben, dass die pathogenen 
Bacterien in dem beerdigten Thierleichnam innerhalb eines Zeitraums von 
wenigen Tagen bis zu drei Monaten zu Grunde gingen, und zwar gingen 
die Cholerabacillen innerhalb weniger Tage bis zu 14 Tagen, die Typhus¬ 
bacillen innerhalb 14 Tagen und die Tubercelbacillen längstens innerhalb 
drei Monaten zu Grunde; zwar waren in vereinzelten Fällen die Bacterien 
noch längere Zeit durch das Mikroskop nachweisbar, aber der Thierversuch 
ergab, dass dieselben nicht mehr virulent waren. Der frühere oder spätere 
Untergang der Bacterien ist von einer Reihe äusserer Umstände abhängig, 
jedenfalls sind sie schon zu Grunde gegangen, ehe noch der Verwesungs- 
process beendet ist. 

Wie allgemein, wurde auch auf Kirchhöfen das Grundwasser frei von 
Bacterien gefunden. Nur für den Fall, dass die Leichen unterhalb des 
Grundwasserspiegels liegen, giebt Petri für die unmittelbare Nähe des 
Grabes einen Uebergang der Bacterien in das Grundwasser zu, jedoch nicht 
der pathogenen Bacterien, da diese nach den v. Esmarch 1 sehen Versuchen 
in feuchten Medien noch schneller zu Grunde gehen als in trockenen. 


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Die Hygiene auf dem zehnten intern, med. Congresse in Berlin. 547 

Auch die chemischen Verhältnisse des Grundwassers der Kirchhöfe zeigen 
nach den darüber vorliegenden Untersuchungen, insbesondere von v. Petten- 
kofer und Hof mann, keine durch die Zersetzung der Leichen bedingte 
Veränderung. Auch neuerdings im Hamburger Gebiete vorgenommene 
Untersuchungen ergaben, dass der Gehalt an salpetriger Säure, Ammoniak 
und Chlor in den bei den Kirchhöfen befindlichen Brunnen nicht von dem 
in anderen Brunnen ahweicht. Die Ptomaine werden entweder durch die 
chemischen und physikalischen Kräfte des Bodens zersetzt oder in den 
grossen Massen des Grund Wassers so weit verdünnt , dass sie ohne Ge¬ 
fahr sind. 

Was die Fäulniss- und Leichengase, insbesondere die Kohlensäure be¬ 
trifft, so können dieselben in Grüften sich wohl einmal so reichlich ansam¬ 
meln, dass sie eine Gefahr involviren, für die Kirchhöfe kommt dies Moment 
jedoch höchstens als ästhetisches in Betracht. 

Au der Discussion betheiligten sich die Herren Gärtner (Jena) und 
Litthauer (Schrimm). 

Während Herr Litthauer auf einen Specialfall exemplificirt, betont 
Herr Gärtner, dass über das Andauern der Tuberkelbacillen im Boden die 
Acten noch nicht geschlossen seien, wobei er auf die Versuche von Sc hot- 
telius hinweist, nach denen sich die Tuberkelbacillen zwei Jahre im Boden 
hielten; allerdings scheine diese längere Dauerhaftigkeit, wie auch Herr 
Petri betonte, durch eine damit einhergehende Abschwächung derselben 
theilweise compensirt zu werden. In Betreff der übrigen Punkte stimmt 
Herr Gärtner dem Herrn Referenten bei, vorausgesetzt, dass die Boden¬ 
verhältnisse günstig sind. So.ergaben Bodenuntersuchungen des Jenenser 
Kirchhofes, dass derselbe sich bacteriologisch wie gewöhnlicher anderer 
Boden verhält. Anders liegen die Verhältnisse, wenn die Leichen zum Theil 
im Wasser liegen und der Boden sehr porös ist und das Wasser in Folge 
dessen schnell strömt, ln einem solchen Falle fand Gärtner das Grund¬ 
wasser auffallend durch Bacterien verunreinigt. Für solche Fälle muss zu¬ 
gegeben werden, dass Bacterien aus den Särgen in das Grundwasser und in 
die Brunnen gelangen können; freilich dürften sich dieselben nur kurze Zeit 
lebensfähig halten, aber wie weit sie geführt werden, entzieht sich unserer 
Kenntniss und ist abhängig von der Schnelligkeit des Strömens und von der 
Beschaffenheit des Bodens. Daraus ergiebt sich, dass wir die Unschädlich¬ 
keit der Kirchhöfe nur insoweit behaupten können, als dieselben gut und 
zweckmässig angelegt und gut verwaltet sind, eine Einschränkung, der der 
Herr Referent zustimmt. 


Ausser diesen vom Organisationscomite der Section aufgestellten Refe¬ 
raten lag noch eine grosse Zahl von Vorträgen vor, die Dank dem Eifer der 
Section und insbesondere des Vorsitzenden sämmtlich zur Erledigung ge¬ 
langten. So weit der Raum es gestattet, soll über dieselben noch in Kürze 
berichtet werden. 

Herr Celli begann seinen Vortrag „über Malaria“ mit einer Aus¬ 
einandersetzung der geographischen und zeitlichen Ausbreitung der Krank¬ 
heit. Keine Bodenformation ist sicher und kein Boden schützt vor Malaria. 

35 » 


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548 


Dr. K Roth, 

Die Ursache derselben sind die Plasmodien, um deren ätiologische Fest¬ 
stellung und genauere Erforschung der Vortragende sich bleibende Verdienste 
erworben hat. Weiter erörtert Celli die Beziehungen der Plasmodien zu 
anderen Mikroorganismen, die verschiedenen Localisationen derselben und 
die Abhängigkeit der Malariaformen von klimatischen Einflüssen, ins¬ 
besondere Temperatur und Feuchtigkeit. Während im Sommer und Herbst 
in Italien und in den Tropen die schweren Formen überwiegen, sehen wir 
im Winter diejenigen Formen auftreten, wie sie bei uns in Deutschland 
Vorkommen. Diesen verschiedenen Formen der Krankheit scheinen auch 
verschiedene Entwickelungsstufen des Parasiten zu entsprechen. In hygieni¬ 
scher Beziehung ist der wichtigste Factor die fortschreitende Bodencultur, 
mit der wir die Malaria überall verschwinden sehen. Ausserdem empfiehlt 
Celli die Errichtung möglichst zahlreicher Beobachtungsstationen behufs 
Feststellung der Beziehungen der Malaria zu meteorologischen und geologi¬ 
schen Factoren. 

Der Vortrag wurde erläutert durch zahlreiche ausgezeichnete Präparate 
von Malariaplasmodien aus dem Hirne von an perniciöser Malaria Ver¬ 
storbenen. 

Gleichzeitig mit dieser Demonstration zeigte Herr Jäger (Ulm) mikro- 
skqpische Präparate einer in einem Falle sogenannter Weil’scher Krankheit 
geworinenen Bacterienart; dieselbe zeigte auf der Gelatine ein charakteristi¬ 
sches Wachsthum. Gleichzeitig mit den Fällen Weil’scher Krankheit in 
Ulm wurde in einer oberhalb gelegenen Ortschaft eine mit Gelbsucht einher- 
geheude Geflügelkrankheit beobachtet; aus den Organen eines der daran 
verendeten Thiere konnten dieselben Bacterien gezüchtet werden. 

Ueber Aetiologie und Prophylaxe des Tetanus sprach Herr Sor- 
mani (Pavia). Wie Versuche ergaben, passirt das Tetanusgift den Digestions- 
tractus, ohne im Geringsten von seiner Virulenz und Lebensfähigkeit zu 
verlieren. In den Excrementen einer Reihe von Thieren, insbesondere von 
Hunden, Kaninchen und Hühnern, können die Erreger des Tetanus enthalten 
sein und finden hier die günstigsten Bedingungen zu ihrer Vermehrung. 
Durch die Ausleerungen dieser Thiere wird der Boden mit Tetanusbacillen 
verunreinigt. Die Prophylaxe kann nur eine individuelle sein, bestehend in 
einer sorgfältigen Reinigung und Desinfection aller Wunden, die eine In- 
fection mit dem Erreger des Tetanus vermuthen lassen. 

Ein erhebliches praktisches Interesse beanspruchten die Vorträge der 
Herren Günther (Dresden) und Renk (Halle). 

Herr Günther sprach über die sogenannte graue Watte und be¬ 
gann seinen anregenden Vortrag mit einem Hinweise auf die Entätehungs- 
und Entwickelungsgeschichte der grauen Watte unter Vorführung entsprechen¬ 
der Proben des Rohmaterials. Wir sahen Verbandwatte-Reste und Reste 
alter Kleidungsstücke, die in dem Moment aus der Fabrik entnommen 
waren, wo sie in den Wolf gesteckt werden sollten, wo sie also vor ihrer 
Verarbeitung keiner Reinigungsmethode mehr unterzogen worden waren; 
Theile dieser Watte waren deutlich mit Blut und Eiter imprägnirt. Ein 
grosser Theil dieser Unreinlichkeiten wird in den Reinigungsmaschineu 


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Die Hygiene auf dem zehnten intern, med. Congresse in Berlin. 549 

mechanisch ausgeschieden, aber sicher nicht Alles. Versuche des Professor 
Neelsen in Dresden ergaben, dass die fertige Watte zwar um etwa die 
Hälfte weniger Bacterien enthält als das Rohmaterial, dass sie aber immer 
noch sehr reich ist an entwickelungsfähigen Keimen. Unter diesen Bacterien 
wurden auch pathogene gefunden, insbesondere der Staphylococcus. Während 
ein kleiner Theil dieser Watte dunkel gefärbt wird, gelangt der grössere 
Theil, so wie er ist, also bloss mechanisch gereinigt, in den Fabrikations¬ 
betrieb. Es unterliegt also keinem Zweifel, dass, wenn pathogene Keime 
darin geblieben sind, dieselben in die Welt hinauswandern und unter gün¬ 
stigen Bedingungen zur Entstehung von Eiterungen, Panaritien u. s. w. Ver¬ 
anlassung geben können. Während der Verarbeitung sind diese günstigen 
Bedingungen weniger bei den Arbeitern in den Wattefabriken als bei den¬ 
jenigen Arbeitern zu erwarten, die mit der Verarbeitung der Watte zu thun 
haben und mit stechenden Werkzeugen arbeiten, wie Schneider, Kürschner u. a. 

Im hygienischen Interesse ist es dringend nothwendig, dass die ge¬ 
brauchte Verbandwatte aus dem Verkehre unbedingt ausgeschieden wird. 
Vor einigen Monaten ist eine bezügliche Verordnung im Königreiche Sachsen 
erschienen, die den An- und Verkauf von Watte aus Krankenhäusern ziem¬ 
lich hart bestraft; aber solche Verordnungen müssen, wenn sie wirksam 
sein sollen, allgemein durchgeführt werden, da sonst der Import aus den 
Hadersortirungsanstalten von Ländern, wo ein solches Verbot nicht besteht, 
die Verordnung illusorisch zu machen geeignet ist. Was zweitens die Ver¬ 
wendung der übrigen Sorten gebrauchter Watte betrifft, so dürften sie nicht 
eher gewerbliche Verwendung finden, bevor sie nicht gründlich im Dampf¬ 
topfe sterilisirt worden sind, wozu nach den in Jena angestellten Versuchen 
der Zeitraum einer Stunde ausreichend ist (cfr. die bezüglichen Beschlüsse 
des sechsten internationalen Congresses für Hygiene und Demographie in 
Wien: „Die Hadern und die Reste von Verbandstoffen in den Kranken¬ 
häusern müssen zerstört werden“). 

Im Anschluss an diesen Vortrag wies Herr Günther auf eine billige 
Sorte von Tuchschuhen hin. Das Rohmaterial, aus dem die Sohlen bestehen, 
wird aus den fürchterlichsten Lumpen hergestellt; indem dieselben zer¬ 
kleinert und durch einen Kleister in Form von Tafeln auf einander geklebt, 
sodann durchnagelt und mit etwas besserem Filz besetzt werden, ist der 
Schuh fertig. Da der Gewerbebetrieb in der Regel nur ein vorübergehender 
ist, ist es schwierig, prophylactisch dagegen vorzugehen, trotzdem die An¬ 
nahme Vieles für sich hat, dass durch Verstaubung der Lumpen nach Ent¬ 
fernung des Kleisters Infectionskeime frei werden, und dies vielleicht einer 
von den vielen dunklen Wegen ist, auf dem Infectionskrankheiten verbreitet 
werden. 

Im Anschluss hieran mag ein Apparat zur Prüfung von Staub¬ 
respiratoren Erwähnung finden, den Herr Michaelis (Berlin) in der letzten 
Sitzung der Section für Hygiene vorführte. Diese Prüfung, die der Vortragende 
zu einer obligatorischen gemacht wissen wollte, hätte sich zu erstrecken ein¬ 
mal darauf, ob und inwieweit derselbe den Staub bei der Inspiration zurück¬ 
zuhalten vermag, und zweitens, welchen Widerstand der Respirator der 
Inspiration entgegensetzt, oder mit anderen Worten, welche Arbeit er den 
Lungen bei seinem Tragen zumuthet. Der zu prüfende Respirator befindet 


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550 


Dr. E. Roth, 

sich unter einer Glasglocke, in der Staub aufgewirbelt und durch einen 
Blasebalg dem Respirator zugeführt wird; von hier aus gelangt die Luft in 
ein mit Wasser gefülltes Kölbchen. Functionirt der Respirator gut, d. h. 
hält er allen Staub zurück, so bleibt das Wasser im Kolben staubfrei. Durch 
Verbindung dieses Kolbens mit einem Manometer ist man dann weiter im 
Stande, den Widerstand zu bestimmen, den die Luft im Respirator erleidet 
Als das relativ beste System eines Respirators hat sich dem Vortragenden 
eine Construction ergeben, die basirt auf der Construction der menschlichen 
Nase; wie diese, ist der Respirator durch Scheidewände in verschiedene 
Zellen getheilt, die mit einem rauhhaarigen Stoffe überkleidet und mit Gly¬ 
cerin befeuchtet sind. 

Herr Renk demonstrirte an drei Tafeln den Gehalt der Marktmilch 
an Sehmutzstoffen, die aus je einem Liter Milch gewonnen waren. Nach¬ 
dem der Vortragende in Halle beobachtet hatte, dass die Milch, wenn sie 
einige Zeit gestanden, einen schwärzlichen Bodensatz zeigte, begann er seine 
Untersuchungen, die in der Weise ausgeführt wurden, dass ein Liter Milch 
in einem Maasscylinder zwei Stunden lang ruhig stehen gelassen wurde; als¬ 
dann wurde der grösste Theil abgegossen, der Rest abgehebert, sodann mit 
Wasser verdünnt und wieder aufgestellt, bis man den ganzen Rückstand in 
reinem Wasser hatte. Dieser wurde sodann filtrirt, getrocknet, gewogen 
und auf Glasplatten aufgeklebt. Darauf, dass diese Bodensätze hauptsäch¬ 
lich excrementitieller Natur sind, hatte zuerst Soxhlet aufmerksam gemacht, 
eine Annahme, die Renk durch die mikroskopische Untersuchung bestätigen 
konnte. Es liegt auf der Hand, dass wir mit diesem Verfahren nur die 
groben Verunreinigungen festzustellen im Stande sind, da die Bacterien sich 
nicht niederschlagen. Im Durchschnitt betrug der Rückstand der Hallenser 
Milch 12*2 mg im Liter, und zwar schwankend von 0*6 bis 72*5 mg. 

Untersuchungen von Milchproben aus Leipzig und Berlin ergaben 
erheblich bessere Resultate. Innerhalb der einzelnen Städte konnte ferner 
festgestellt werden, dass je nach der Bezugsquelle sich die einzelnen Proben 
deutlich von einander unterschieden. Unter 82 Proben waren nur zwei, iu 
denen das Ergebniss der Wägung Null war, und zwar zwei aus Berlin, aber 
auch hier waren kleine Mengen Substanz auf dem Filter sichtbar. 

In prophylactischer Beziehung würde durch eine vorangehende Waschung 
des Euters sich Vieles bessern lassen. Wie viel wir durch strenge Hand¬ 
habung von milchpolizeilichen Vorschriften zu erreichen im Stande sind, 
lehren bezügliche Vergleiche zwischen Berlin und Leipzig einerseits, wo 
genaue Vorschriften über den Marktverkehr mit Milch existiren, und Halle 
andererseits, wo dies nicht der Fall ist. Für zukünftig zu erlassende Ver¬ 
ordnungen dürfte es sich empfehlen, in dieselben die Bestimmung auf¬ 
zunehmen, dass die Milch nach ein- oder zweistündigem Stehen einen deut¬ 
lichen Bodensatz nicht aufweisen darf. 

Ueber Impfung sprach Herr Desguin (Brüssel). Wir entnehmen 
aus seinem Vortrage, dass Brüssel seit 1882 ein Centralimpfinstitut für 
animale Lymphe besitzt, das das ganze Jahr hindurch arbeitet, von W'oche 
zu Woche neue Kälber impft und an jeden Arzt des Landes unentgeltlich 


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Die Hygiene auf dem zehnten intern, med. Congresse in Berlin. 551 

Lymphe abgiebt. In der Discussion wird der Vorzug der animalen Lymphe 
allgemein anerkannt. 

Ueber die Pasteur’sehen Schutzimpfungen sprachen die Herren 
Bujwid (Warschau) und Liceaga (Mexico). Herr Bujwid berichtet über 
die Resultate, die mit der Schutzimpfung gegen die Hundswuth v in Warschau 
seit 1886 erzielt wurden. Sein Appell, dass es an der Zeit sei, in allen 
Grossstädten Europas Impfanstalten gegen die Tollwuth zu errichten, ver- 
anlasste Herrn Petri zu betonen, dass die deutschen Hygieniker, Dank den 
vorzüglichen administrativen Maassregeln, nur ein sehr geringes Interesse 
an der Errichtung von Impfinstituten gegen die Tollwuth hätten, worauf 
Herr Bujwid seine These dahin einschränkt, dass die Errichtung solcher 
Institute nothwendig sei in Ländern, in denen die Tollwuth häufig vor¬ 
komme, und in anderen Ländern an der Grenze dieser Länder. 

An der weiteren Discussion betheiligt sich noch Herr Babes (Bukarest). 
Derselbe hält da, wo die Hundswuth in Folge strenger Regelung der Hunde¬ 
frage gar nicht oder nur äusserst selten vorkommt, die Errichtung solcher 
Impfanstalten nicht für nothwendig, wie er überhaupt die Hundswuthimpfung 
der Regelung der Hundefrage gegenüber nur als eine provisorische Maassregel 
angesehen wissen will. In Bezug auf die Impfung selber muss die genaue 
Regelung des Krankheitsverlaufs und der Krankheitsdauer beim Kaninchen als 
das Hauptkriterium für den Beginn der Impfung beim Menschen angesehen 
werden. Zum Zweck genauer Fixi^ung des Virus empfiehlt Babes die von 
ihm schon lange empfohlene Methode, das Virus ein- bis zweimal durch Meer¬ 
schweinchen zu leiten, wodurch das Virus gestärkt und geregelt wird. Die Ver¬ 
suche, welche in Bukarest betreffs der Schutzimpfung bei Hunden und Pferden 
— nach dem Bisse — angestellt wurden, gaben keine absolut befriedigenden 
Resultate. Babes wendet beim Menschen eine intensivere Methode an als 
Pasteur; besonders bei Wolfsbissen am Kopfe konnten nur durch Anwendung 
des ganz frischen Virus sichere Resultate erzielt werden. Zur Illustrirung 
der Wirksamkeit der Schutzimpfung erwähnt Babes den Fall, wo in einem 
Dorfe zwölf Menschen und dreissig Thiere von einem wüthenden Wolfe ge¬ 
bissen wurden; die Menschen wurden nach zwei Tagen in Behandlung genom¬ 
men und gerettet, während alle dreissig Thiere — Ochsen, Pferde, Schafe, 
Schweine und Hunde — an Wuth zu Grunde gingen. Die mit dem Gehirn 
wüthender Wölfe geimpften Kaninchen gingen oft spät zu Grunde und das 
Virus konnte bisher nicht fixirt werden. Im Ganzen werden in Bukarest 
jährlich circa 300 Menschen geimpft; bei mehr als der Hälfte derselben 
konnte die Wuth des Hundes experimentell nachgewiesen werden. Im ersten 
Jahre war die Sterblichkeit der geimpften Personen 0 Proc., im zweiten 
0*9 Proc. und im dritten Jahre wieder 0 Proc. Bei von wüthenden Wölfen 
Gebissenen, die nicht während der Behandlung erkrankten, betrug die Sterb¬ 
lichkeit 7*7 Proc. 

Herr Lortet (Lyon) sprach über pathogene Mikroben, die er in dem 
tiefen Schlamme des Genfer Sees gefunden. Lortet will in dem Schlamme 
am Boden des Genfer Sees in einer Tiefe von 40 bis 100 m ausser anderen 
sehr zahlreichen Bacterien auch typische pathogene Bacterien gefunden 


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552 Dr. E. Roth, Die Hygiene auf dem zehnten intern, med. Congresse. 

haben, und zwar nennt er als solche den Septicämie-Erreger, den Erreger 
des Tetanus, des Typhus und der Tuberculose. Dieselben Bacterien wurden 
von dem Vortragenden auch in den Filtergalerien der Lyoner Wasserleitung 
gefunden. Lortet giebt nicht an, dass die Bacterien durch Cultur und 
Impfung als solche festgestellt wurden, sondern erwähnt nur, dass der 
Schlamm sich als schädlich erwies und Thiere, denen derselbe eingeimpft 
wurde, schnell zu Grunde gingen; nur von einer Bacterienart ist erwähnt, 
dass sie bei Thieren typische Ulcerationen hervorzurufen im Stande war. 
Eine Bestätigung dieser Befunde bleibt abzuwarten. 

Ueber Immunitätsversuche bei Tauben und Hühnern sprach 
Herr Canalis (Genua), über Abschwächung der Bacterien Herr Gibier 
(New York). Durch einwandsfreie Versuche, die Herr Canalis in Neapel an¬ 
stellte, wurde der Nachweis geführt, dass die Inanition die Immunität der 
Tauben und Hühner gegen Milzbrand auf hebt. Wurden diese Thiere mit 
Milzbrand geimpft, so blieben dieselben bei gewöhnlicher kräftiger Fütterung 
während der ersten acht Tage gesund; liess man dieselben jetzt hungern, so 
erkrankten sie einige Tage später an Milzbrand, während Controlthiere, die 
weiter kräftig gönährt wurden, gesund blieben. Dass hierbei nicht die in 
Folge der Inanition eintretende Herabsetzung der Temperatur, sondern allein 
und ausschliesslich die Inanition selber das wirkende Agens ist, konnte der 
Vortragende durch weitere Modificationen seiner Versuche erhärten. 

Zur Schulhygiene sprachen Herr Alt schul (Prag) „über die Noth- 
wendigkeit von Schulärzten“ und Herr Schuschny (Budapest) über 
„Schulhygiene in Ungarn“. Endlich sprachen 

Herr Drysdale (London) „über die zu starke Vermehrung der Be¬ 
völkerung als wichtige Ursache frühzeitigen Todes und 
Mittel dagegen“, 

Herr Obtulowicz (Galizien) „über Flecktyphusepidemieen und 
deren Verbreitung in Galizien und Podolien“, 

Herr Ramirez di Strellano „über Cholera“ und Herr Susini 
(Buenos Ayres) „über die internationale Convention von Rio 
Janeiro“, 

Vorträge, auf die an dieser Stelle weiter einzugehen der Raum verbietet. 

Wenn wir schliesslich noch erwähnen, dass die mit dem Congress ver¬ 
bundene Ausstellung in der Abtheilung „Hygiene“ ein sehr reichhaltiges 
Bild derselben brachte, das noch weiter ergänzt wurde durch die Gelegenheit, 
die hervorragenden hygienischen Einrichtungen der Reichshauptstadt durch 
den Augenschein kennen zu lernen, so sind wir uns bewusst, nicht ein 
erschöpfendes Bild der Hygiene, wie sie auf dem zehnten internationalen 
medicinischen Congress sich darstellte, gegeben, sondern nur die wichtigsten 
Daten fixirt und die Bedeutung des Congresses auch nach dieser Richtung 
hin festgestellt zu haben. 


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Dr. Tracinski, Ueber die Bedeutung der Grenzschlachthäuser. 553 


Ueber die Einrichtung, hygienische und volkswirt¬ 
schaftliche Bedeutung der GrenzschlachtMuser. 

Von Dr. Tracinski in Myslowitz. 


Einer der glänzendsten Erfolge der hygienischen und sanitären Be¬ 
strebungen der Neuzeit ist entschieden der Umstand, dass die Ueberzeugung 
von der Nothwendigkeit öffentlicher, gemeinsamer Schlachtstätten in immer 
weiteren Kreisen Raum gewinnt. Trotzdem diese Ueberzeugung staatliclier- 
seits bereits in dem Schlachthausgesetze vom 18. März 1868 und späterhin 
in dem Abänderungsgesetz vom 9. März 1881, welche Gesetze den Gemein¬ 
wesen die Mittel an die Hand geben, die ausschliessliche Benutzung der 
öffentlichen Schlachstätten zu erzwingen, Ausdruck gefunden hat, war zu¬ 
nächst die Auffassung doch die allgemeinere, dass die Errichtung der kost¬ 
spieligen Schlachthäuser ein angenehmer, aber durchaus nicht nothwendiger 
Luxus sei, den sich eben nur die grössten Gemeinden erlauben dürften. 
Dieser irrthümlichen Auffassung gegenüber hat die stetige Betonung der 
ausserordentlichen sanitären Bedeutung gemeinsamer Schlachtstötten einen 
schweren, aber jetzt wohl gesicherten Sieg davongetragen. Denn nicht anders 
ist die erfreuliche Erscheinung zu deuten, dass nunmehr auch schon eine 
Reihe Gemeinden von zehntausend Einwohnern und darunter öffentliche 
Schlachthäuser entweder bereits errichtet, oder doch beschlossen haben, und 
dass in einer weiteren grossen Zahl kleiner Stadtgemeinden dieselbe Frage 
eifrig discutirt wird. Die schnelle Aufeinanderfolge dieser Schlachthaus¬ 
bauten berechtigt zu der Hoffnung, dass in absehbarer Zeit sämmtliche Privat¬ 
schlachträume wenigstens in den Städten verschwunden sein werden. 

Diese Privatschlächtereien, zu welchen besonders in kleinen Städten zu¬ 
weilen die ungeeignetsten Räume dienen mussten, waren aller sanitätspolizei¬ 
lichen Aufsicht zum Trotz in der Mehrzahl der Fälle Stätten der Unsauberkeit 
und des Ekels, welche die Luft mit gräulichen Miasmen, den Boden und das 
Wasser mit dem allerschlimmsten Nährsubstrat für allerhand pathogene Mi¬ 
krobien verunreinigten. Sie waren aber auch oft genug Stätten der Thier¬ 
quälerei und des unlautersten, gewinnsüchtigen Geschäftsbetriebes, welcher 
sich nicht scheute, Fleisch kranker Thiere durch zweckmässiges Zurichten 
gesund erscheinen zu lassen und durch den Verkauf desselben das körperliche 
Wohl nnd das Leben Hunderter zu gefährden. Die obligatorische Trichinen¬ 
schau schützt gegen diese Gefahren nicht, denn sie vermag nur trichinen- 
und stark finnenkrankes und allenfalls solches Schweinefleisch vom Verkaufe 
auszuschliessen, welches grobe anderweitige pathologisch - anatomische Ver¬ 
änderungen zeigt, nicht aber das Fleisch von tuberculösem, milzbrandigem, 
septicämi8chem Vieh. Ja, wir sind der Ansicht, dass die allgemeine obliga- 


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554 


Dr. Tracinski, 

torische Trichinenschau in dieser Beziehung eher nachtheilig gewirkt hat, 
weil sie geeignet war, den Consumenten und Behörden ein unbegründetes 
Sicherheitsgefühl einzufiössen. Gegen diese Gefahren würde ja nicht einmal 
die regelrechte Fleischbeschau durch einen approbirten Thierarzt, so eretre- 
benswerth dieselbe auch sonst sein mag, genügende Sicherheit bieten, wenn 
sie sich nicht auf das eben geschlachtete, noch völlig unzerlegte Thier 
erstrecken, und, wenn vor Allem nicht eine Feststellung des Gesundheits¬ 
zustandes des Thieres vor dem Schlachten vorangehen könnte. 

Allen diesen Anforderungen kann lediglich in einem öffentlichen, unter 
der Leitung und steten Aufsicht eines Thierarztes stehenden Schlachthause 
genügt werden, und es liegt auf der Hand, dass ein in dieser Weise geleitetes 
Schlachthaus geradezu zu einer Beobachtungsstation für den Gesundheits¬ 
zustand des Viehes der nächsten Umgegend und auch der importirenden Gegend 
wird. Oft genug ist es ja vorgekommen, dass Polizeibehörden erst aus den 
Schlachthäusern Kenntniss erhielten von einer in ihrem Bezirk herrschenden 
Viehseuche und dass Gross Viehzüchter sich erst hier Raths erholen konnten 
über die Ursachen, warum ihre Heerden kränkelten und abmagerten. Es 
ergiebt sich übrigens hieraus von selbst, wie wünschenswerth es ist, dass bei 
jedem öffentlichen Schlachthause, nur von diesem und seinen Viehställen räum¬ 
lich sicher getrennt, Beobachtungsställe für verdächtiges Vieh und weiterhin 
auch Krankenställe vorhanden seien, wie dies ja auch bei den meisten Schlacht¬ 
häusern der Fall ist. Der Umstand ferner, dass die Zufuhr des lebenden 
Schlachtviehes an einen einzigen ausserhalb der Stadt und fast stets unmit¬ 
telbar an der Eisenbahn gelegenen Ort, das öffentliche Schlachthaus, statt¬ 
findet, giebt nicht zu unterschätzende Vortheile sanitätspolizeilicher Natur 
gegenüber dem Anfahren des Viehes durch Strassen und Gassen bis zu den 
einzelnen Privatschlachtstätten, abgesehen von der Belästigung, welche hier¬ 
durch dem Publicum immerhin erwuchs. Aber auch die Herrichtung des 
Fleisches kann im Schlachthause selbst viel exacter und sauberer geschehen, 
als in einer Privatschlächterei. Denn abgesehen davon, dass das jetzt all¬ 
gemein eingeführte Hallensystem, bei welchem gemeinsame grosse Hallen 
zum Schlachten einer bestimmten Thiergattung eingerichtet sind, den ein¬ 
zelnen Schlächtern Gelegenheit giebt, gegenseitig eine von der Concurrenz 
unwillkürlich gebotene und sehr wirksame Controle zu üben, bietet das 
öffentliche Schlachthaus die bequemsten Einrichtungen zum Reinigen des 
Fleisches durch reichliches Wasser mittelst Spritzenschläuche u. s. w. Das 
ausgeschlachtete Fleisch kann in vorzüglich eingerichteten Kühlkammern 
auf bewahrt und vor dem Verderben geschützt werden — ein Umstand, der 
volkswirtschaftlich von grösserer Bedeutung ist, als es auf den ersten Blick 
der Fall zu sein scheint. Von ebenso grosser volkswirtschaftlicher Be¬ 
deutung ist die Errichtung sogenannter Freibanken in den öffentlichen 
Schlachthäusern. Hier wird unter strengster Aufsicht jenes Fleisch feilge¬ 
boten, welches an sich nicht gesundheitsschädlich, aber durch gewisse Erkran¬ 
kungen der Thiere doch minderwertig geworden ist und demgemäss zu einem 
entsprechend billigeren Preise abgegeben werden soll und kann. Solche 
Freibanken sind eine Wohltat für die ärmere Bevölkerung, sie sind aber 
nur in den öffentlichen Schlachthäusern möglich, welche allein genügende 
Sicherheit für die sachgemässe Beurteilung der einzelnen Fleischstücke 


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Hygien. u. volkswirthschaftl. Bedeutung der Grenzschlachthäuser. 555 

bieten und somit jede Gefährdung der Consumenten ausschliessen. Jenes 
gemeinsame Schlachten endlich, das Schlachten gewissermaassen in der 
Oeffentlicbkeit, schützt das Schlachtvieh viel wirksamer vor Thierquälereien, 
als es alle Polizeivorschriften in Privatschlächtereien thun könnten. Darum 
nehmen auch gerade die Thierschutzvereine ein eminentes Interesse an der 
Errichtung öffentlicher Schlachthäuser und bemühen sich unausgesetzt, durch 
entsprechende Vorschläge die Einführung der schnellsten und schmerzlosesten 
Methoden der Thiertödtung zu bewirken. 

Die eben angeführten Erwägungen sprechen mit solch überzeugender 
Kraft für die Nothwendigkeit öffentlicher Schlachthäuser, dass dieselbe im 
Princip wohl ausnahmslos anerkannt sein dürfte. Anders steht es mit der 
Frage der Rentabilität. Besonders in kleinen Gemeinden ist diese Frage die 
brennendste; hier wird sehr oft die Ansicht vertreten, dass ein öffentliches 
Schlachthaus sich nie aus sich selbst rentire, dass entweder die Gemeinde- 
casse erhebliche Zubussen leisten müsse, oder dass bei entsprechender Höhe 
iler Schlachttarife die Fleischpreise nothwendiger Weise eine bedeutende 
Steigerung erfahren müssten. Die bisherigen Erfahrungen — und dieselben 
sind bereits recht umfangreiche — haben die Grundlosigkeit dieser Befürch¬ 
tungen ganz unzweifelhaft erwiesen. Es machen sich bei regelrechter Ver¬ 
waltung die Schlachthäuser nicht nur durchweg bezahlt, sondern sie gewähren 
oft auch noch erhebliche Ueberschüsse, welche entweder im Sinne des Gesetzes 
vom 18. März 1868 zur Ermässigung der Schlachtgebühren oder Vervoll¬ 
kommnung der Schlachthäuser, oder oft auch weniger legal unter dem Deck¬ 
mantel des Schlachthausetats zu anderweitigen Communalausgaben verwendet 
werden. Myslowitz, eine Stadt von circa 8000 Seelen, welche seit l 1 /* Jahren 
ein sehr hübsches und trotz der später zu erwähnenden, gegenwärtig ungün¬ 
stigen Verhältnisse sich gut rentirendes Schlachthaus im Betriebe hat, ist 
im Begriffe, ein Kühlhaus für 50 000 Mark zu erbauen, welches lediglich aus 
den Ueberschüssen bezahlt werden soll. Dauernde Steigerung der Fleisch¬ 
preise ist nirgends beobachtet worden, und es liegt auf der Hand, dass die 
relativ geringen Tarifsätze bei der grossen Bequemlichkeit und Arbeits- 
ersparniss im öffentlichen Schlachthause, zumal dann die Privatschlachträume 
anderweit Verwendung finden, auf die Fleischpreise einen fühlbaren Einfluss 
nicht ausüben können. Ist es doch Thatsache, dass nur in den seltensten 
Fällen seitens der Fleischer die im Gesetz vorgesehene Entschädigung für 
die Privatschlachträume beansprucht worden ist. 

Wenn somit schon die Schlachthäuser insgemein eine eminente hygie¬ 
nische und volkswirtschaftliche Bedeutung haben, so treten bei den Grenz¬ 
schlachthäusern, das heisst bei den an der Landes- resp. Zollgrenze be- 
legenen öffentlichen Schlachtstätten, eine Anzahl Factoren hinzu, welche 
diese Bedeutung beträchtlich erhöhen, weil sie dieselbe über das ganze 
Reich, mindestens aber über einen grossen Bezirk auszudehnen geeignet sind. 
Besonders nach zwei Seiten hin können die Grenzschlachthäuser bei richtiger 
Leitung und Ausnutzung die bedeutungsvollste Wirksamkeit entfalten. Ver¬ 
sorgung des Landes mit billigem und gutem Schlachtvieh resp. Fleische, und 
Schutz gegen die Einschleppung von Viehseuchen aus den Nachbarländern. 

Seit Jahrzehnten ist im oberschlesischen Industriebezirke die Nahrungs¬ 
frage, insbesondere bezüglich der Fleischversorgung, keine so brennende 


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556 


Dr. Tracinski, 

mehl 4 gewesen, als seit dem Juli vorigen Jahres, nachdem für alles aus 
Russland und Oesterreich kommende Vieh ein Einfuhrverbot erlassen worden 
ist, welches noch zur Stunde fast unverändert besteht. Der oberschlesische 
Bergwerks- und Hüttenarbeiter ist im Laufe der letzten Jahrzehnte durch 
die culturellen Fortschritte auch dieser Gegend und durch den wohlwollend 
humanitären Sinn der Arbeitgeber in die Lage versetzt worden, seinen Mehr¬ 
verdienst zur Aufbesserung nicht nur von Wohnung und Kleidung, sondern 
vor Allem auch der Ernährungsweise zu verwenden. Er ist zu der Einsicht 
gelangt, dass es besonders die Fleischnahrung ist, welche die Leistungs¬ 
fähigkeit des Arbeiters verdoppelt, und so konnte man die erfreuliche That¬ 
sache constatiren, dass dort, wo noch vor zwanzig Jahren Brot und Schnaps 
die Hauptnahrung war, nunmehr Fleisch, und hauptsächlich gutes Schweine¬ 
fleisch, die erste Stelle auf dem Speisetische einnimmt. Der Consum an 
Schweinefleisch ist dem entsprechend im oberschlesischen Industriebezirk ein 
ganz enormer geworden —- davon war Jeder überzeugt, der je durch unsere 
yolksreichen CJolonieeii fuhr und hier einen Fleischladen am anderen, alle wohl 
versorgt mit schönem Fleische, sah. Ist es nun schon Thatsache, dass ganz 
Deutschland in sehr erheblichem Grade auf den Fleischiraport aus dem Ans¬ 
lande, besonders Oesterreich und Russland, angewiesen ist, welche auf ihren 
ungeheuren Weideländereien das Vieh stets billiger werden züchten können 
als Deutschland, so gilt diese Thatsache für Oberschlesien in noch viel 
höherem Maasse. Oberschlesien producirt eine im Verhältniss zum Verbrauch 
ganz verschwindend geringe Zahl von Schlachtvieh. Und da es wie ein 
Keil zwischen die beiden Nachbarreiche hineinragt, welche fast unmittelbar 
an der Grenze gutes und billiges Schlachtvieh anbieten, wogegen aus dem 
Inlande die hohen Transportkosten allein schon das Vieh sehr vertheuern, 
so ist es ganz naturgemäss, dass Oberschlesien seinen Hauptbedarf ans 
diesen Nachbarstaaten decken muss, und es ist unbestreitbare Thatsache, 
dass es ihn gedeckt hat. 

Vor dem Jahre 1889 sind auch Einfuhrverbote, aber nur für Wochen 
oder höchstens Monate erlassen worden; das diesmalige Verbot besteht nun 
schon ein Jahr und welche Folgen es für die Fleischversorgung des Indu¬ 
striebezirkes hatte, erhellt aus der Thatsache, dass das Schweinefleisch seitdem 
etwa um 100 Proc. theurer, dabei erheblich schlechter geworden und über¬ 
haupt schwer zu haben ist. Es ist nicht übertrieben, wenn es heisst, dass 
im Industriebezirke Schweinefleisch eine Delicatesse geworden sei. Dem ent¬ 
sprechend sind natürlich die Preise von Rindfleisch und Geflügel auch 
gestiegen, der Hammel dagegen ist vom Fleischmarkte ganz verschwunden 
und wird nur noch zu besonders kostspieligen Schleckereien von weither 
verschrieben. Diese eminente Preissteigerung des Hauptnahrungsmittels 
vernichtet die Vortheile, welche den Arbeitern aus den meist durch Aus¬ 
stände erzwungenen Lohnerhöhungen flössen. Sie ist geeignet, gerade hier 
in den Grenzdistricten Unzufriedenheit unter der Arbeiterbevölkerung hervor¬ 
zurufen, wenn diese sieht, dass sie unmittelbar hinter der Grenze das Fleisch 
um 60 Proc. billiger bekommen könnte. Und ein grosser-Theil dieser Be¬ 
völkerung ist unterrichtet genug, um sich sagen zu können, dass diese, wir 
müssen schon sagen künstliche Preissteigerung in directem Gegensätze steht 
zu den Principien der heutigen Socialpolitik. 


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Hygien. u. volkswirthschaftl. Bedeutung der Grenzschlachthäuser. 557 

So hat denn auch die Regierung versucht, durch gewisse Concessionen 
die Härte des Einfuhrverbots zu mildern; zunächst wurde die Einfuhr von 
ungarischen Schweinen auf genau vorgeschriebenen Transportwegen gestattet. 
Biese Erlaubuiss bietet nur illusorische Vortheile, denn die ungarischen 
Schreine eignen sich lediglich zur Gewinnung von Schmalz; Koch- und Brat¬ 
fleisch aber, auf welches es hier änkommt, liefern nur die mageren russischen 
und österreichischen Landschweihe. Da nun die Einfuhr ausgeschlachteten 
Fleisches gestattet ist, so griffen die unmittelbar an der Grenze wohnenden 
Fleischer zu dem Auskunftsmittel, dass sie Schweine in Russland resp. 
Oesterreich auf kaufen, an der Grenze schlachten und die zerlegten Thiere 
nunmehr über die Grenze bringen, wo sie erst von unseren Fleischbeschauern 
auf Trichinen untersucht werden. Es liegt auf der Hand, dass dieses Ver¬ 
fahren, abgesehen von dem Umstande, dass es nur eben die engsten Grenz- 
districte nothdürftig mit Heisch versorgen kann, seine ganz bedenklichen 
Seiten hat. Da eine thierärztliche Untersuchung vor dem Schlachten nicht 
stattgefunden hat, ist gar keine Sicherheit dafür geboten, dass durchweg nur 
gesundes Fleisch eingeführt wird, eine Sicherheit, die um so mehr gefordert 
werden muss, als die Einfuhr aus gesundheitlich nicht genügend bekannten 
Gegenden erfolgt. Das Schlachten selbst pflegt drüben in den primitivsten 
Räumen und somit wohl auch in unsauberster Weise zu geschehen, und dass 
durch den Transport auf einfachen Wagen im Regen oder in der Sonnen¬ 
hitze, sowie durch das Ab- uncl Wiederaufladen im Zollraume das Fleisch an 
Güte und Appetitlichkeit nicht gewinnt, bedarf kaum einer Erwähnung. 
Dagegen soll nicht unerwähnt bleiben, dass man hier in Myslowitz oft genug 
auf dem Pflaster der nach Russland führenden Strasse die hässlichen Blut¬ 
spuren dieser Transporte sehen kann. Neben dieser Fleischeinfuhr im 
Grossen besteht in den Grenzorten noch gewissermaassen ein Import im 
Kleinen, insofern, als täglich Hunderte von Menschen über die Grenze gehen, 
um drüben die zollfreien vier Pfund Fleisch resp. Schmalz einzukaufen. 
Gegen Oesterreich hin hat die Regierung in neuester Zeit bewilligt, dass 
alles Schwarzvieh eingeführt werden könnte, wenn es drüben an der Grenze 
eine bestimmte Quarantäne durchgemacht hätte. Dieselbe besteht darin, 
dass die Schweine in einer hierzu eingerichteten Anstalt, der sogenannten 
Contumazirungsanstalt, eine Zeit lang von dem zuständigen beamteten 
Thierarzte beobachtet und dass dann erst die gesund gebliebenen Thiere 
direct auf die Eisenbahn verladen und über die Grenze gebracht werden. 
So geeignet dieses Verfahren auf den ersten Blick erscheint, die Einschleppung 
einer Seuche nach Deutschland ohne erhebliche Schwierigkeiten zu verhindern, 
so bleibt sie doch dem erstrebten Zwecke ziemlich fern, weil die Schweine¬ 
händler oder derzeitigen Besitzer sich in ein unverhältnissmässig grosses 
Risico hineingedrängt fühlen, welches einzugehen nur die Kühnsten wagen. 
Sie machen die Einwendung, dass gerade dieses Zusammenpferchen ganzer 
Transporte gelegentlich eine grosse Zahl von Schweinen durchseuchen und 
den Besitzer so gut wie ruiniren könne. Die Contumazanstalt zu Biala 
machte trotz ihrer sonstigen baulichen Vollkommenheiten auf mich thatsächlich 
den Eindruck, als ob besonders die verdächtigen Thiere nicht sicher genug 
nach den einzelnen Transporten abgesondert wären. Zweitens wird der 
berechtigte Einwand erhoben, dass das Contumaziren erhebliche Unkosten 


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558 Dr. Tracinski, 

verursache und sowohl dadurch, als durch die unvermeidlichen Gewichts¬ 
verluste der Thiere den Preis derselben erhöhe. In voller Würdigung dieser 
Umstände hat die Regierung die Gontumazirungszeit erst auf zehn, dann 
auf fünf Tage festgesetzt und in allerjüngster Zeit, dem beständigen Drängen 
der Interessenten nachgebend, sogar auf nur zwei Tage herabgemindert. 
Diese Zeit ist zu kurz, um auch nur einige Sicherheit bieten zu können, 
wenn wir in Betracht ziehen, dass die Incubatiönszeit der Klauenseuche bis 
zu sechs Tagen beträgt. Sie ist aber noch zu lang, um nicht den Schmuggel 
zu einem lohnenden Geschäft zu machen. Welchen Umfang derselbe durch 
diö Sperrmaassregeln angenommen hat, erhellt aus der einzigen Thatsache 
zur Genüge, dass in zwei benachbarten Controlbezirken unserer Grenzstrecke 
gegen Oesterreich im vergangenen Jahre allein 1400 geschmuggelte Schweine 
abgefangen worden sind. Hiernach ist anzunehmen, dass auf derselben 
Strecke 8000 bis 10 000 Schweine glücklich die Grenze passirten — und 
das trotz der kostspieligen Vermehrung der Grenzaufseher und Gendarmen 
und trotz dem aufreibendsten Dienste derselben. Diese illegale Einfuhr bedingt 
eine ungeheure Gefahr für den diesseitigen Viehstand, und diese Gefahr wächst 
natürlich mit den Schwierigkeiten, welche der gesetzmäßigen Einfuhr ent¬ 
gegenstellt werden, und vor Allem auch mit der Dauer der Sperrmaassregeln. 
Und es liegt nahe, mit dieser Gefahr das wiederholte sporadische und 
anscheinend spontane Auftreten der Klauenseuche, wie es besonders auch in 
unserem Bezirke oft beobachtet wird, in drsächlichen Zusammenhang zu 
bringen. Nicht unerwähnt soll bleiben, dass die an der Grenze abgefangenen 
Schweine einfach durch den Thierarzt untersucht und dann ohne Weiteres 
veräussert werden — eine Maassnahme, welche sicher nicht geeignet ist, jene 
Gefahren zu vermindern. 

Nach all diesen Erwägungen dürfen wir wohl die auch sonst schon oft 
ausgesprochene Ansicht vertreten, dass auch die vollkommensten Sperr¬ 
maassregeln keinen absolut sicheren Schutz gegen die Einschleppung 
von Viehseuchen gewähren, dass sie nidht einmal genügen, um unseren 
Viehexport nach anderen Nachbarländern zu schützen, da Frankreich noch 
heute seine Grenze für unser Vieh nicht geöfihet hat. Dagegen ist es ganz 
zweifellos, dass sie die Fleischpreise iinverhältnissinässig erhöhen und da¬ 
durch das Wohl besonders der arbeitenden, auf reichliche Fleischnahrung 
angewiesenen Bevölkerung beeinträchtigen. 

Von diesem Standpunkte aus muss es auffallend erscheinen, dass man 
noch nicht einmal den ernstlichen Versuch gemacht hat mit einer Einrichtung, 
welche schon vor 17 Jahren gesetzlich vorgesehen und welche seitdem 
wiederholt von verschiedenen Seiten als geeignet empfohlen worden ist zur 
Verhütung von Seucheneinschleppung, ohne mit den oben erwähnten Nach¬ 
theilen verbunden zu sein. 

Durch das Gesetz vom 2. Mai 1873 und die Verordnung vom 14. des¬ 
selben Monats wurde die Errichtung und der Betrieb von Grenzschlacht¬ 
häusern unt6r folgenden Bedingungen bewilligt^ Die Schlachthäuser sind an 
geeigneteii Einbruchsstellen gegen Russland zu errichten und unter die 
Aufsicht eines beamteten Thierarztes zu stellen. In diesen Grenzschlacht¬ 
häusern darf Hornvieh, welches eben eingeführt worden, nach sechsstündiger 
Beobachtungszeit und einer Fütterung ohne Weiteres geschlachtet und das 


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Hygien. u. volkswirthschaftl. Bedeutung der Grenzschlachthäuser. 559 

Fleisch entweder im Orte selbst verbraucht oder weiter ins Inland verschickt 
werden. Der Ein trieb und das Schlachten des Viehes, sowie die Verwerthung 
resp. Versendung des Fleisches und der Abfälle wurde ausführlich in der 
erwähnten Verordnung vorgeschrieben. Man hatte damals auch von com- 
petenter Seite auf die Errichtung solcher Schlachthäuser grosse Hoffnungen 
gesetzt und geglaubt, dass weitere Sperrmaassregeln dadurch unnöthig 
würden. Aber es verging ein Jahrzehnt und darüber, ohne dass die an der 
Grenze gelegenen Gemeinden sich daran begaben, von jener Erlaubniss 
Gebrauch zu machen, wahrscheinlich weil sie die Rentabilität dieser An¬ 
stalten bezweifelten. Gegen Ende des vorigen Jahrzehnts erst, nachdem die 
Regierung diesen Unternehmungen sich immer wieder günstig und geneigt 
gezeigt hatte, jene Erlaubniss auch auf die Schweine und gegen Oesterreich 
auszudehnen, entstand eine Reihe von Schlachthäusern entweder in der Nähe 
der Grenze, wie in Hirschberg, Waldenburg, Ratibor, Gleiwitz, Beuthen, 
Leobschütz, Landshut, Bunzlau, Rybnick, oder unmittelbar an der Grenze 
gelegen, wie hier in Myslowitz. Die Regierung hat zwar, wohl mit Rück¬ 
sicht auf neu auftauchende Bedenken, trotz immer wieder und von den ver¬ 
schiedensten Seiten eingereichter Petitionen bisher noch nicht bewogen 
werden können, die Sperrmaassregeln für diese Schlachthäuser aufzuheben. 
Aber es erscheint zweifellos, dass sie dem Drucke der Verhältnisse nach¬ 
geben und für die Zukunft während der Grenzsperre den an der Grenze 
gelegeuen Schlachthäusern die in dem Gesetze von 1873 vorgesehene Aus¬ 
nahmestellung einräumen wird. Und sie wird dies um so leichter thun 
können, je sorgfältiger bei der Anlage und dem* Betriebe dieser Grenz¬ 
schlachthäuser alle Bedingungen erfüllt werden, welche zur Verhütung von 
Seucheneinschleppung geeignet erscheinen. 

Was zunächst die Anlage der einzelnen Gebäude, den inneren Ausbau, 
die Technik und Verwaltung anbelangt, so werden sich ja die Grenzschlacht¬ 
häuser naturgemäss denjenigen Erfahrungen anzupassen haben, welche bei 
den Binnenschlachthäusern bislang gemacht worden sind. Nach diesen 
Erfahrungen sind die Schlachthäuser ausserhalb der Stadt, und zwar, wenn 
irgend möglich, unterhalb der vorherrschenden Windrichtung und an meinem 
zur Aufnahme der gereinigten Abwässer geeigneten Flusslaufe anzulegen. 
Die Absperrung der Gesammtanlage nach aussen muss eine vollkommene 
sein, so dass die Zu- und Abfuhr und insbesondere auch die Entfernung 
der Abfallstoffe und Nebenproducte nur auf den hierzu bestimmten Wegen 
und unter strengster Controle geschehen kann. Innerhalb dieses Complexes 
befinden sich die einzelnen Gebäude: Ställe und Schlachthallen, Darm¬ 
wäsche , Dampfkesselanlage und Maschinenhaus, Kühlhaus, Abwässer- 
Reinigung, Trichinenschauamt und Verwaltungsgebäude. Die Ställe und 
Schlachthallen werden für jede Thiergattung, also Rinder, Schweine und 
Kleinvieh gesondert gebaut, und zwar immer in der Weise, dass jeder Stall 
möglichst unmittelbar an der zugehörigen Schlachthalle sich befindet, so 
dass das Vieh nicht durch weite Höfe transportirt zu werden braucht. Am 
zweckmässigsten dürften sich nach Falk diejenigen Anlagen erweisen, bei 
welchen die Schlachthallen gewissermaassen wie die Häuserfronten einer 
Strasse einander gegenüber und parallel, dahinter aber als zweite Parallele 
die betreffenden Ställe gelegen sind, so dass das Schlachtvieh von hinten in 


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560 


Dr. Tracinski, 

die Schlachthalle geführt, das ausgeschlachtete Fleisch aber vorn verladen 
werden kann. Innerhalb der Schlachthalle befinden sich möglichst bequeme 
Apparate zum Auf hängen des geschlachteten Viehes, Spritzschläuche mit 
unbeschränktem Wasserzufluss und in der Schweineschlachthalle die Brüh¬ 
kessel. Wenn schon in der Schweineschlachthalle jedes Schlachthauses die 
Aufstellung nicht eines, sondern einer Reihe von Brühkesseln im Interesse 
grösserer Sauberkeit erwünscht ist, so ist dies in einem Grenzschlachthause 
dringende Nothwendigkeit mit Rücksicht auf den Umstand, dass man hier 
in erhöhtem Maasse darauf gefasst sein muss, unter den geschlachteten 
Thieren nach der Eröffnung derselben kranke zu finden. Diese Rücksicht 
erheischt auch eine besondere Sorgfalt bei der Anlage der Schlachthalle für 
krankes Vieh. Dieselbe muss gleich den später zu besprechenden Kranken¬ 
ställen räumlich von den übrigen Anstalten völlig getrennt und wohl aus¬ 
gestattet sein mit den Apparaten, welche zur Vernichtung kranken oder 
verdorbenen Fleisches und zur Desinfection der Abfälle dienen. Eine gleiche 
räumliche Absonderung ist nothwendig für eine etwa anzulegende Ross¬ 
schlächterei, hier muss es sogar als Norm gelten, dass Stall und Schlacht¬ 
halle ganz ausserhalb des übrigen Complexes liegen und eine besondere 
Zufahrt haben. Die Anlage des Kesselhauses, des Maschinenraumes, des 
Trichinenschauamtes und Verwaltungsgebäudes unterscheidet sich nicht 
wesentlich von derjenigen aller Schlachthäuser, dagegen haben die Grenz¬ 
schlachthäuser, wenn anders sie die möglichste Bürgschaft gegen Ein¬ 
schleppung von Seuchen bieten sollen, bei der Einrichtung der Beobach¬ 
tungsställe, der DarmVräsche, der Abwässer - Reinigung und bei der 
Verwerthung der Nebenproducte (Häute, Klauen, Hörner, Haare u. s. w.) 
und insbesondere auch bei der Leitung und thierärztlichen Aufsicht be¬ 
stimmte Forderungen zu erfüllen, vor deren Besprechung wir zunächst 
noch einige andere, den Begriff der Grenzschlachthäuser betreffende Punkte 
erwähnen wollen. 

Es erscheint zunächst bezüglich der geographischen Lage, wie es ja 
auch schon der Name andeutet, die Voraussetzung berechtigt, dass die 
Grenzschlachthäuser unmittelbar an der Grenze gelegen sein müssen. Diese 
Voraussetzung aber zur conditio sine qua non zu machen, ist nicht gnt 
durchführbar, ist auch nicht unbedingt nothwendig. Es ist ja klar, dass, so 
lange eine Grenzsperre gegen Einfuhr von Vieh besteht, Grenzschlachthäuser 
mit (fern Privileg der Einfuhr überall, auch ausserhalb des Connexes mit 
grösseren Gemeinden, reüssiren, stellenweise sogar ausserordentliche Ueher- 
schüsse geben würden. Mit dem Zeitpunkte der Aufhebung der Grenz¬ 
sperre wäre aber auch die Lebensfähigkeit dieser Schlachthäuser dahin, da 
sie nicht als Gemeindeschlachthäuser fortbestehen könnten. Von jener Be¬ 
dingung kann aber auch ohne grosse Gefahr abgesehen werden, wenn nur 
das Schlachthaus unmittelbar an der Eisenbahn liegt und die Möglichkeit 
gegeben ist, dass der Viehtransport ohne jeden Aufenthalt in durchaus 
undurchlässigen, leicht zu desinficirenden Eisenbahnwagen und unter sach- 
gemässer Aufsicht hindurchgehen kann. Freilich legt in dieser Beziehung 
die unzweifelhafte Thatsache, dass die Gefahr der Seucheneinschleppung mit 
jedem Kilometer grösserer Entfernung zunimmt, ziemlich eng zu ziehende 
Schranken auf. In jedem Falle ist es erforderlich, dass das Schlachthaus 


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Hygien. u. Volkswirtschaft!. Bedeutung der Grenzschlachthauser. 561 

seine eigene Verladerampe besitzt, welche nie zur Einfuhr von anderem, 
etwa Zucht- oder Mastvieh, benutzt werden darf. 

Bei der Anlegung von Beobachtungs- und Krankenställen ist ausser auf 
absolut sichere Absonderung auch noch auf genügende Grösse der Räum¬ 
lichkeiten zu achten, da man jederzeit vor der Eventualität steht, eine 
erheblichere Zahl von verdächtigen oder kranken Thieren unterbringen zu 
müssen. 

Von allergrösster Bedeutung aber und mit erheblichen technischen 
Schwierigkeiten verknüpft ist die Lösung der Aufgabe, die Abwässer und 
den Magendarminhalt in solcher Weise zu behandeln, dass sie sicher von 
jedem Kraukheitsstoffe befreit und ohne Gefahr der Seuchenverschleppung 
aus dem Schlachthause hinausgeführt werden können. In den meisten 
Schlachthäusern ist es bislang üblich, in den Kaldaunenwäschen den festen 
Inhalt des Verdauungscanals in besondere Behälter zu werfen, welche von 
Zeit zu Zeit in die gemeinsame Düngergrube entleert werden; die Abspül¬ 
wässer dagegen, Urin u. s. w. werden zusammen mit den Abwässern der 
Schlachthalle nach einem oft genug mehr als dürftigen Sedimentirungs- 
verfahren hinausgeleitet. Wenn die Gesundheitsverhältnisse unter dem Vieh¬ 
stande des Nachbarstaates keine Veranlassung zu besonderen Vorsichts¬ 
maassregeln geben und die Grenze für den Schweineimport frei ist, wäre 
gegen dieses Verfahren, so weit es die localen Verhältnisse gestatten, nichts 
einzuwenden. Anders wird dies, wenn die Grenzschlachthäuser für den Fall 
der Sperre das Privileg der Einfuhr erhalten sollen. In diesem Falle ist 
die Regierung verpflichtet, den Grenzschlachthäusern die Bedingung auf¬ 
zuerlegen, dass zur Reinigung der Abwässer das zur Zeit als bestes an¬ 
erkannte Verfahren eingerichtet werde. 

Und welches Verfahren als das beste oder doch mindestens als das 
sicherste zu betrachten sei, darüber giebt die bacteriologische Untersuchung 
der gereinigten Abwässer genügenden Aufschluss. In der letzten Zeit hat 
das von Ilulwa angegebene Verfahren viel von sich reden gemacht, und ist 
auch an dieser Stelle einmal des Ausführlicheren besprochen worden. Dieses 
Verfahren besteht darin, dass in einem Sammelbassin erst die Abwässer mit 
Kalkmilch und dann mit einer von Hulwa angegebenen breiartigen Flüssig¬ 
keit gemischt werden. Wenige Minuten nach dieser Mischung schlagen sich 
sämmtliche Unreinigkeiten und die Mischungssubstanzen als ziemlich dichter 
Satz am Boden nieder, über welchem sich die geklärte Flüssigkeit nunmehr 
fast krystallklar und geruchlos präsentirt. Die bacteriologische Prüfung 
dieser Abwässer hatte nach v. Sehlen das Ergebniss, dass dieselben frei 
von allen entwickelungsfähigen Keimen seien und in dieser Beziehung so¬ 
wohl als auch bezüglich ihrer chemischen Eigenschaften unbeanstandet 
jedem Flusslaufe zugeleitet werden könnten. Sogar pathogene Bacterien 
von der Virulenz der Milzbrandbacillen, welche vorher dem Abwasser zu¬ 
gemischt wurden, erwiesen sich nach der Hulwa’schen Behandlung bei der 
Thierimpfung als völlig unwirksam. Dieselben Resultate hatten auch schon 
frühere Untersuchungen von Schlockow und Cohn ergeben. Dieses Ver¬ 
fahren ist, soweit mir bekannt, im hiesigen Bezirke praktisch verwerthet im 
Beuthener Schlachthause und einigen Knappschaftslazarethen. Im Zabrzer 
Knappschaftslazareth hatte ich Gelegenheit, das Verfahren von Hulwa 

Vicrteljahrsschrift für Gesundheitspflege, 1890. 


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562 


Dr. Tracinski, 

selbst ausgeführt zu sehen und war erstaunt über die fast absolute Klarheit 
der vorher schwarzen, pestilenzialisch stinkenden Abwässer. Die Rückstände, 
welche von Zeit zu Zeit vom Boden der Sammelbassins herausgeschaufelt 
werden, sind so dicht, dass sie in kurzer Zeit getrocknet und dann um so 
leichter entfernt werden können. Sie geben ein vorzügliches Düngemittel, 
welches Eisen nur als Eisenoxyd enthalten soll. Die von der oberschlesischen 
Knappschaft’ nach dieser Richtung hin gemachten Versuche haben sehr 
günstige Resultate geliefert. Die baulichen Anlagen für dieses Reinigungs¬ 
verfahren sind gering. Sie bestehen bei genügendem Gefälle nur aus drei 
Bassins; wo das Gefälle nicht genügt, ist die Errichtung eines Pumpwerkes 
erforderlich. Als zweites, auch recht gutes Reinigungsverfahren wird das 
Müller’sehe, im Waldenlnirger Schlachthause geübte, gerühmt; nähere 
Untersuchungen über dasselbe sind mir nicht bekannt geworden. 

Wenn somit den Grenzschlachthäusem sehr wohl die Aufgabe gestellt 
werden kann, ihre Abwässer nicht anders, als in durchaus unschädlichem 
Zustande hinauszuleiten, wäre noch die Frage zu erörtern, ob es statthaft 
sei, dass die festeren Darmcontenta getrennt und ohne jede Behandlung auf 
die Felder hinausgefahren werden dürfen. Es ist als feststehend zu erachten, 
dass diejenige Viehseuche, gegen welche unsere Grenze am häufigsten und 
andauerndsten gesperrt ist, die Maul- und Klauenseuche, durch den Koth 
der kranken Thiere nicht übertragbar ist. Gegen diese Krankheit also 
könnte den Schlachthäusern eine besondere Desinfection des Darininhaltes 
von Schweinen füglich erlassen werden. Anders aber verhält sich die Sache, 
wenn Sperrmaassregeln gegen die Einschleppung von Milzbrand oder Rinder¬ 
pest und Lungenseuche getroffen werden sollen. Es ist Erfahrungstatsache, 
dass besonders die beiden letzteren Seuchen auch durch die Kothabgänge 
der kranken Rinder weiter verschleppt werden können und das Freigeben 
der Rindereinfuhr für die Grenzschlachthäuser müsste darum ausnahmslos 
an die Bedingung einer sorgfältigen Desinfection der Fäcalien geknüpft 
werden. Und da das Verbot der Rindereinfuhr nicht nur aus Russland, 
dem Heimathlande der Pest, sondern auch aus Oesterreich, trotzdem dieses 
gegen Russland durch gute Quarantänen geschützt ist und seine Pest- 
epidemieen seitdem entschieden abgenommen haben, ein fast beständiges 
geworden ist, so wäre in den Grenzschlachthäusern von vornherein auf die 
dauernde Einrichtung eines genügend sicheren Desinfectionsverfahrens für 
Rinderfäcalien Bedacht zu nehmen. Am zweckmässigsten erschien von 
diesem Standpunkte aus eine vollständige Sonderung der Darmwäsche für 
Rinder, Ziegen und Schafe, von welcher die Darmcontenta entweder reichlich 
mit Wasser geschwemmt in die gemeinsamen, etwa Hulwa’schen Klärbassins, 
oder in besondere Desinfectionsapparate gehen. Letzteres hat den Vortheil, 
dass der Desinfection der Fäcalien von Thieren, welche nach dem Schlachten 
als krank befunden worden sind, eine grössere Aufmerksamkeit gewidmet 
werden könnte. 

Fügen wir nun noch hinzu, dass auch alle thierischen Rohproducte, 
also Klauen, Hörner, Häute, zum mindesten nur in völlig trockenem Zu¬ 
stande, bei dem geringsten Verdachte aber auf eine Krankheit des ge¬ 
schlachteten Thieres erst nach vorangegangener Behandlung mit Chlorkalk¬ 
lauge, Wolle und Borsten aber nach erfolgter Calcination in Ballen sicher 


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Hygien. u. Volkswirtschaft!. Bedeutung der Grenzschlachthäuser. 563 

verpackt das Schlachthaus verlassen dürfen, dass das letztere endlich im 
Besitze einer hohe Temperaturen erzielenden Talgschmelze und eines 
Siemens’schen Ofens zum Verbrennen kranker Thiere sein muss, so haben 
wir alle Momente beisammen, welche dem Grenzschlachthause den Charakter 
einer Seuchenstation zu nehmen geeignet sind. 

Wenn aber die Grenzschlachthäuser ihrem Zwecke, nicht nur die Grenz¬ 
orte und deren Umgebung, sondern eventuell auch das Binnenland mit 
Fleisch zu versorgen, genügen sollen, so müssen sie mit Kühlräumen aus¬ 
gestattet sein, welche es ermöglichen, grössere Quantitäten Fleisch bei 
mangelndem Absätze wenigstens einige Tage hindurch vor dem Verderben 
zu schützen. Diese Kühlhäuser gehen natürlich weit über den Rahmen 
eines gewöhnlichen Eiskellers hinaus. Es sind grosse Räume, in welchen 
bei guter Ventilation die Temperatur durch Eis oder auf maschinellem Wege 
möglichst niedrig gehalten wird. Die meisten Grenzschlachthäuser sind 
bereits im Besitze solcher Kühlräume; in Myslowitz wird, wie oben erwähnt, 
mit dem Bau eines solchen demnächst begonnen. Diese Kühlhäuser müssen 
möglichst am Eisenbahngeleise so gelegen sein, dass das kalte Fleisch 
ohne längere Berührung mit der wärmeren Aussenluft, am besten Nachts, in 
geeignete Waggons verpackt werden kann. Gegen die Versendung frischen 
Fleisches auf grosse Entfernungen hin wurde stets der Einwand erhoben, 
dass dadurch das Fleisch entwerthet werde. Dieses Problem muss indessen 
in einer Zeit, in welcher man die Einfuhr frischen Fleisches sogar über den 
Ocean für eine technische Möglichkeit hält, spielend leicht gelöst werden. 
Zwei Voraussetzungen sind zu dieser Lösung unbedingt nothwendig: Der 
Bau specieller Fleiscliwaggons mit schlecht wärmeleitenden Wänden und im 
Sommer mit Kühlvorrichtungen, und die Genehmigung seitens der Eisen¬ 
bahnverwaltungen, dass frisches Fleisch als leicht verderbliche Waare aus¬ 
schliesslich mit Eil- und Personenzügeu bei billigen Frachtsätzen zu beför¬ 
dern sei. Auf diese Weise wäre es sehr wohl möglich, dass Fleisch, welches 
heute im Myslowitzer Grenzschlachthause ausgeschlachtet wurde, bereits 
morgen vollständig frisch in den Berliner Markthallen feilgehalten wird. 

Es liegt auf der Hand, dass die Beaufsichtigung und oberste Leitung 
eines Instituts mit so vielen und umständlichen Einzelanstalten und vor 
Allem auch mit der ausserordentlichen Verantwortlichkeit der Oeffentlichkeit 
gegenüber, nicht anders als eine durchaus musterhafte, durchaus peinliche 
sein darf. Wenn schon in den gewöhnlichen Schlachthäusern die grösste 
Sauberkeit und Unterordnung unter die bestehenden Schlachthausvorschriften 
erstes Erforderniss ist, so ist dies noch viel mehr der Fall in einem Grenz¬ 
schlachthause, wo jede Uebertretung dieser Vorschriften von weittragenden 
Folgen hygienischer und veterinärpolizeilicher Natur begleitet sein kann. Es 
wird somit erstens die Leitung nur einem Fachmanne, das heisst einem 
staatlich geprüften Thierarzte von erprobter Tüchtigkeit und Energie an¬ 
vertraut, und dieser mit weitestgehender Disciplinargewalt ausgestattet 
werden, wie dies auch thatsächlich in fast allen Grenzschlachthäusern der 
Fall ist. Zweitens wird diese Disciplinargewalt unterstützt durch ein zu¬ 
verlässiges Aufsichtspersonal, dessen Zahl nach der Grösse des Schlacht¬ 
hauses und dem Umfange des Betriebes, keinesfalls aber zu karg bemessen 
ist. Bei der Wahl dieses Personals ist es mit Rücksicht auf die leicht 

M* 


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564 Dr. Tracinsfci, (Jeher <lie Bedeutung der Grenzscblachthäusor. 

gewaltthätigen Elemente, welche in einem Schlachthause zu hantiren pflegen, 
gar nicht unwichtig, auf gewisse äussere, Achtung gebietende Eigenschaften 
Werth zu legen. Endlich untersteht jedes Grenzschlachthaus einer besonders 
scharfen Ueberwachung seitens der zuständigen beamteten Veterinärpersonen. 

Die nahe liegenden und von vielen Seiten geltend gemachten Bedenken, 
die wir auch oben schon kurz erwähnten, dass Grenzschlachthäuser, wenn 
sie mit all dem geschilderten Apparat ausgestattet sein sollen, ein viel zu 
kostspieliges Institut seien, verlieren ihr Gewicht gegenüber der Erwägung, 
dass im Falle der Viehsperre jeder Fleischer und Grossschlächter gern 
bereit sein wird, gegen die Möglichkeit der Einfuhr frischen Fleisches einen 
erhöhten Schlachttarif zu zahlen. Die Gemeinden wären aber auch berech¬ 
tigt, einen höheren Schlachtsatz zu beanspruchen, ohne eine wesentliche 
Erhöhung der Fleischpreise befürchten zu müssen; denn diese Erhöhung 
könnte niemals auch nur annähernd der Preissteigerung gleich kommen, 
welche im Falle der Grenzsperre durch das Missverhältnis zwischen An¬ 
gebot und Nachfrage verursacht wird, und unter welcher wir gegenwärtig 
in Oberschlesien zu leiden haben. Endlich sind die Grenzschlachthäuser 
stets in der Lage, bei Aufhebung der Grenzsperre den kostspieligsten Theil 
des Apparates ausser Betrieb zu setzen; die Grenzsperre dagegen würde 
nöthigen Falles länger beibehalten werden können, da sie durch die Function 
der Grenzschlachthäuser mindestens erträglicher gemacht würde. So würde 
die gerechte Intention der Regierung, den Viehstand unseres Landes vor 
einem Seucheneinbrnche zu bewahren, auch nach dieser Richtung hin Rech¬ 
nung finden. Erwähnen wir nun noch als selbstverständlich, dass die 
Regierung berechtigt ist, bezüglich des in die Grenzschlachthäuser einzu¬ 
führenden Viehes den Nachweis der Provenienz aus einem zur Zeit seuche¬ 
freien District des Auslandes zu verlangen, so dürfte die so combinirte 
Maassnahme: Grenzsperre mit freier Einfuhr in bestimmt zu bezeichnende, 
zweckentsprechend eingerichtete Grenzschlachthäuser schlechterdings allen 
Anforderungen genügen, welche wir an derartige Schutzmaassregeln zu 
stellen überhaupt berechtigt sind. Und sie würde die Grenzschlachthäuser 
dazu machen, wozu sie durch ihre ganze Anlage und die Intention der 
betreffenden Grenzorte bestimmt sind: zu Bezugsquellen des besten und 
darum nothwendigsten Nahrungsmittels für unser Volk. 


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Stadtmtli Borchardt, Berliner Feriencolonieen. 


5G5 


Die Berliner Feriencolonieen. 

Von Stadtmtli Borchardt in Berlin. 


Als nach dem grossen Aufschwünge, welcher sich durch die glänzenden 
Erfolge der Jahre 1870 bis 1872 in allen Schichten des deutschen Volkes 
bemerkbar machte, in Folge von Ueberspeculationen ein schlimmer Rück¬ 
schlag eintrat, durch welchen der Unterschied der begüterten Classen gegen 
die ärmeren stärker als sonst hervortrat, wurden von wohlwollenden Menschen 
die verschiedensten Vereine gegründet, um dem socialen Elende nach Mög¬ 
lichkeit zu steuern. 

Zu solchen Vereinen zählt mit in erster Reihe der „Verein für häus¬ 
liche Gesundheitspflege“, welcher durch die hochherzigen Gesinnungen 
Ihrer Kaiserlich und Königlichen Hoheit des Kronprinzen und der Frau 
Kronprinzessin des Deutschen Reiches und von Preussen ins Leben gerufen 
wurde. 

Zweck dieses Vereins ist „die Förderung der Gesundheitspflege in der 
Familie durch Verbreitung richtiger Kenntnisse, und praktische Veranstal¬ 
tungen auch auf volkserziehlichem Gebiete“. 

Zu den Aufgaben des Vereins gehören u. A.: 

Gewährung von zweckentsprechender Hülfe, erleichterte Beschaffung 
von ärztlichem Rathe und von Pflege, namentlich für Frauen und 
Kinder, Herstellung und Unterstützung von Feriencolonieen, Bade¬ 
anstalten, Milchversorgungsanstalteu, Kinderbewahranstalten, Volks¬ 
kindergärten, sowie Ausbildung, Beschäftigung u. s. w. von Kranken¬ 
pflegerinnen. 

Die Thätigkeit des Vereins erstreckt sich auf Berlin und wendet sich 
vornehmlich den ärmeren Kreisen der Bevölkerung zu. 

Das segensreiche Wirken dieses Vereins ist bekannt; es genügt, auf die 
allseitig gerühmte Thätigkeit der Victoriaschwcstcrn und auf die volks¬ 
tümliche Einrichtung von Feriencolonieen hinzuweisen. 

Von diesem letzteren Zweige des Vereins für häusliche Gesundheit soll 
hier etwas ausführlicher die Rede sein. 

Will man an irgend ein Uebel die bessernde Hand anlegen, so muss 
man von der Wurzel anfangen. 

Dass die-Wohnungsverhältnisse jeder Grossstadt der Gesundheit ihrer 
Bewohner nicht immer dienlich sein können, ist selbstredend; die früher in 
Berlin bestandene Bauordnung hat zur Verbesserung des Gesundheits¬ 
zustandes, namentlich der ärmeren Bevölkerung, wahrlich nicht beigetragen. 
Und so war es denn natürlich, dass der Verein für häusliche Gesundheits¬ 
pflege, welcher sich ja die Aufgabe gestellt hat: die weniger Bemittelten 
über Förderung der Gesundheit aufzuklären, welcher sich durch seine Organe 


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566 


Stadtrath Borchardt, 

in jedem einzelnen Falle unterrichtet, wie es in den Wohnungen und Haus¬ 
haltungen dieser bedürftigen Menschen aussieht, sich davon überzeugen 
musste, dass, um zu bessern, man in erster Reihe danach zu trachten habe, 
die Gesundheit der Kinder zu heben. 

Es ist bekannt, dass der Aufenthalt in niedrigen, dumpfigen Räumen, 
welche, selbst wenn sie ventilirt werden, nur die von Staub und Miasmen 
erfüllte Luft enger Höfe aufnehmen, ungenügende Ernährung, welche häufig, 
in Folge der Beschäftigung der Eltern, nicht einmal zu regelmässigen Zeiten 
stattfindet, die Gesundheit der Kinder untergräbt. Hierzu tritt der Umstand, 
dass gerade die Kinder der ärmeren Classe oft schon mit Skroplieln behaftet 
zur Welt kommen. Auch kann wohl behauptet werden, dass die gehässigen 
Anschauungen, welche durch die Verschiedenheit des Besitzers irdischer Güter 
hervorgerufen und genährt werden, sich am ehesten beschwichtigen lassen, 
wenn man den Eltern zu erkennen giebt, wie sehr man besorgt ist, die 
bessernde Hand an das Loos ihrer Kinder zu legen. 

Und so wurde denn bereits Ausgangs der 70er Jahre von dem Vereine 
die Errichtung von Feriencolonieen ernstlich in Erwägung gezogen. Am 
26. März 1880 reichte das Vereinsmitglied Herr Professor Ewald eine 
Denkschrift ein, welche Vorschläge enthielt, nach denen vorgegangen werden 
sollte. Der Vorstand, von der Wichtigkeit und der Bedeutung dieses Unter¬ 
nehmens durchdrungen, setzte ein Specialcomite für Feriencolonieen ein. 
Die thatkräftigste Unterstützung erhielt dasselbe durch die hohe Protectorin 
Ihre Kaiserlich Königliche Hoheit die Frau Kronprinzessin und Hochdero 
erlauchtem Gemahle. 

Der leitende Gedanke war: 

„schwächlichen und in der Genesung begriffenen Kindern würdiger 
und in dürftigen Verhältnissen lebender Eltern während der grossen 
Sommerferien Erholung in guter Luft, an einem gesunden Orte, in 
Sool-, See- oder Stahlbädern unter geeigneter Aufsicht zu bieten. 44 

Das Augenmerk wurde auf die Familien kleiner Handwerker und 
Arbeiter gerichtet, die, wenn auch ein spärliches, so doch regelmässiges Ein¬ 
kommen haben und sich in der Lage befinden, das für die Feriencolonieen 
angenommene Kind vorschriftsmässig ausstatten zu können. Diese Aus¬ 
stattung soll bestehen aus 

a) für Knaben: 

zwei Paar Stiefeln oder ein Paar Stiefeln und ein Paar Leder¬ 
schuhen, drei Hemden, drei Taschentüchern, drei Paar Strümpfen, 
einer Mütze, einer Zahnbürste, einem Stück Seife und vier Post¬ 
karten. 

b) für Mädchen: 

zwei Kleidern, einem wollenen Unterrocke, zwei Paar Leder¬ 
schuhen, drei Hemden, drei Taschentüchern, drei Paar Strümpfen, 
einer warmen Jacke oder einem Umschlagetuche, einem Hute, 
einer Zahnbürste, einem Stück Seife und vier Postkarten. 

Ferner aus einem Kistchen, in welchem diese Sachen Platz finden und 
das von dem Kinde bei der Reise getragen werden kann. Es sollen nicht 
Familien vorgeschlagen werden, welche aus eigener Kraft ihren Kindern 
eine Erholungszeit zu bereiten im Stande sind. Das Alter der Kinder darf 


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Berliner Feriencolonieen. 


567 


vom 8. bis 14. Lebensjahre reichen, da Kinder unter 8 Jahren meistens 
körperlich noch so zurück sind, dass sie zu viel Umstäude machen und sich 
oft weder allein reinigen noch ankleiden können. Das schulpflichtige Alter 
wurde gewählt, weil die Kinder sich zum grössten Theile aus den Besuchern 
der städtischen Gemeindeschulen reerutiren. 

Ausgeschlossen sind bösartige und mit Untugenden behaftete Kinder; 
um dies festzustellen, wurde die Einsicht des letzten Schulzeugnisses gefordert. 
Ferner finden keine Berücksichtigung Kinder, welche an einer unheilbaren 
Krankheit, an Krämpfen, Veitstanz, Hautausschlägeu oder au vorgeschrittenen 
Herzfehlern leiden, die stark unreinlich sind oder Ungeziefer haben. Gerade 
letzterer Zustand kann zu grossen Belästigungen für die übrigen Kinder 
führen. Das Schlimmsto aber, was einer Colonie widerfahren kann, ist, dass 
ein Kind mitgenommen wird, welches den Keim einer ansteckenden Krankheit 
in sich trägt. Es führt dies selbstredend zur sofortigen Aullösung der 
Colonie. Desshalb ist es den Eltern recht ans Herz zu legen, dass, falls in 
den letzten sechs Wochen vor Beginn der Ferien bei irgend einem Mitgliede 
der Familie oder bei einem Mitbewohner eine ansteckende Krankheit aus¬ 
brechen sollte, sie dies offen zu sagen haben. Die Eltern sind auf die ver¬ 
hängnisvollen Folgen aufmerksam zu machen und daran zu erinnern, wie 
schmerzlich es für sie selbst wäre, wenn ihr eigenes Kind, anstatt sich zu 
erholen, mit einer Krankheit, die es sich in der Feriencolouie zugezogen 
hätte, nach Verlauf weniger Tage zurückkehren würde. Es ist das Versprechen 
durchblicken zu lassen, dass, wenn ihr Kind aus solchem Grunde nunmehr 
Zurückbleiben muss, es im nächsten Jahre Berücksichtigung finden würde. 

Das waren im Grossen und Ganzen die Gesichtspunkte, welche das 
Comite beim Beginn seiner mühe- und man darf wohl sagen sorgenvollen 
Arbeit leiteten, und diese Anschauungen sind auch jetzt nach zehnjähriger 
Thätigkeit die gleichen geblieben. Das Comite ist sich der grossen Verant¬ 
wortlichkeit, welche auf ihm ruht, voll und ganz bewusst. Es wurden Frage¬ 
bogen entworfen, die von den Ermittelnden mit der grössten Peinlichkeit aus¬ 
gefüllt werden müssen. Diese Fragebogen enthalten auch das Gutachten der für 
denVerein aus reiner Menschenliebe thätigen Aerzte, welche nach der Unter¬ 
suchung sich zu äussern haben, ob das betreffende Kind für ein Sool-, See¬ 
oder Stahlbad oder für einen Landaufenthalt empfohlen wird. Führer oder 
Führerin, welchen das Kind überwiesen wird, haben kurz vor der Abreise 
sich durch Besuch der Familie zu überzeugen, ob sich an dem Befunde seit 
der ärztlichen Untersuchung etwas geändert hat. Auch war es keine kleine 
Aufgabe, passende Aufenthaltsorte zu finden. Die Kinder sollen in gesunden, 
freundlichen Räumen untergebracht werden; es müssen Localitüten zur 
Disposition stehen, gross genug, um bei ungünstigem Wetter als Spielplatz 
zu dienen. Die Kinder sollen kräftige Nahrung gegen mässiges Entgeld 
erhalten. In den Orten darf keine epidemische Krankheit zuvor grassirt 
haben, auch soll in den gewöhnlichen Landcolonieen eine Gelegenheit für 
kalte Bäder sein. 

Das Comite trat mit den Kreisphysici in Verbindung; es wurden kleine 
Comites aus den Bewohnern der Ortschaften gebildet, so dass also jede Colonie 
ärztlichen Beistand und Beaufsichtigung erhielt. Es galt ferner, für geeignete 
Begleitung zu sorgen, denn die Feriencolonieen sollen auch ein erziehliches 


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568 Stadtrath Borchardt, 

Moment bilden.' Entrückt den dumpfen Wohnungen der Grossstadt, der 
durch die Beschäftigung der Eltern und grösseren Geschwister hervorgerufenen, 
unregelmässigen Lebensweise, werden die Kinder daran gewöhnt, jede Ver¬ 
richtung am Tage zur festgesetzten Zeit vorzunehmen, und alle Erscheinungen 
in Gottes freier Natur mit scharfem Auge zu beobachten und darüber nach¬ 
zudenken. So musste man sich nach humanen, sittlich rein denkenden, 
unterrichteten Männern und Frauen umschauen, welche ihre Ferienzeit dem 
schönen Zwecke opfern wollten. 

Und Alles gelang in vorzüglicher Weise. Die Einwohner Berlins spendeten 
Mittel. Männer und Frauen übernahmen die mühseligen und verantwort¬ 
lichen Recherchen. Aerzte erboten sich, die Kinder kostenfrei zu untersuchen. 
Anerbietungen aus Ortschaften zur Aufnahme der Colonieen gingen ein, und 
der Chef der Gemeindeschulverwaltung, Herr Stadtschulrath Prof. Dr. Bertram, 
sorgte für passende Lehrer und Lehrerinnen. 

Noch waren Viele misstrauisch gegen dies für Berlin neue Unternehmen. 
Man meinte: die Kinder würden verwöhnt, sie hätten es während der vier 
Wochen zu gut, kehrten nachher in ihre ärmlichen Verhältnisse zurück und 
würden um so unzufriedener mit ihrem Schicksale sein. Die kurze Erholung 
würde bald wieder der früheren Schlaffheit Platz machen. Und so ist es 
denn erklärlich, dass der Anfang ein bescheidener war. 

Es gingen 1881, «dem ersten Jahre des Unternehmens, 8000 Mark ein 
und es wurden unter Berücksichtigung der erforderlichen Anschaffungen 
54 Knaben und 54 Mädchen entsandt. Aber gleich dieser erste Versuch war 
von durchschlagendem Erfolge. Die Kinder gewannen sich die Liebe der 
Einwohner in den Ortschaften, in welchen sie sich befanden, durch gesittetes, 
freundliches Wesen; ihr heiterer Gesang, ihre munteren Spiele fanden all¬ 
seitigen Beifall. Sie schlossen Freundschaft sowohl unter einander als auch 
mit den Kindern begüterter Eltern; man bereitete ihnen kleine Feste, man 
veranstaltete für sie kleine Lotterien. Sie waren folgsam, verehrten ihre 
Lehrer und Lehrerinnen und kehrten gestärkt an Geist und Leib in ihre 
Heimath zurück. Auf den Bahnhöfen wurden sie von den Mitgliedern des 
Comites und von ihren Angehörigen empfangen. Manches Mutterauge glänzte 
in Thränen der Dankbarkeit über das blühende Aussehen ihres Lieblings. 
Die Kinder wurden im darauf folgenden Winter von den Recherchenten weiter 
beobachtet, und als nun die Auskunft der Rectoren dahin lautete, dass die 
Feriencolonieenlcinder mit sichtlichem Erfolge schneller vorwärts gekommen 
seien als früher, da sah man, dass man sich auf richtiger Fährte befand. 

Eine kurze Schilderung des Lebens iu einer Colonie dürfte von Inter¬ 
esse sein: 

Die selbstständige Thätigkeit der Führer und Führerinnen beginnt, 
so wie der Eisenbahnzug sich in Bewegung setzt und die Kinder dem Einflüsse 
der Eltern entzogen sind. Bald machen die kleinen Menschen sich unter¬ 
einander bekannt; es werden ihnen Instructionen fürs Aussteigen ertheilt, 
das Taschengeld von jedem Kinde wird aufgeschrieben und in Verwahrung 
genommen. An Ort und Stelle angelangt, säubern sie sich, nehmen die erste 
Mahlzeit und es geht sofort an die Einrichtung des Schlafsaales. Jedes 
Kind erhält Haken und Nummer und hat so zum Aufhängen seiner Sachen 
einen bestimmten Platz. Aufgestanden wird Morgens 6 Uhr. Bei der Morgen- 


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Berliner Feriencolonieen. 


569 


toilette zeigt sich auffallend, wie sehr in den ärmeren Familien die Körper¬ 
pflege vernachlässigt wird. Die Kinder müssen auf Commando das Waschen 
lernen: Körper bis zu den Hüften entblössen, Seife und Seifelappen zur Hand; 
Hände, Gesicht, Ohren, Kopf, Hals, Arme, Brust. Ein Gleiches gilt vom 
Reinigen des Mundes und vom Kämmen der Haare. Oft müssen die Be¬ 
gleiter eingreifen. Dann werden die Stiefel geputzt, ein kurzes Morgen¬ 
gebet gesprochen und das erste Frühstück eingenommen. Nach dem Früh¬ 
stück macht jedes Kind sein Bett, die grösseren helfen den kleineren. Dann 
werden die Kleider gereinigt, Excercier- und Marschübungen, Lieder ein- 
studirt. Das zweite Frühstück wird mitgenommen und fort geht’s zum Baden 
und in den Wald. Zum Mittagessen gehen die Kinder in geordneten Zügen 
an den Tisch, und auch hier zeigen sich anfangs viel Unmanieren; sie müssen 
an ein gesittetes Benehmen beim Essen gewöhnt werden. Nach dem Mittag¬ 
brot beschäftigt sich die Gesellschaft mit Spielen und Vorlesen; Lieder 
werden raemorirt, Tagebücher geschrieben. Die Mädchen beschäftigen sich 
auch mit Handarbeiten. Nach dem Vesper Spaziergang in militärischer 
Ordnung mit Gesang, belehrende Unterhaltung. Nach dem Abendessen 
Bewegungsspiele und Freiübungen. Am Dienstag jeder Woche schreiben 
alle Kinder an ihre Angehörigen. Abwechselnd erhalten sie Aufsicht über 
Kämme, Handtücher, Wichse, Schuhbürsten etc.; gleichfalls abwechselnd 
decken immer zwei Kinder den Tisch und räumen ihn ab. Alle werden 
zum Putzen der Messer und Gabeln herangezogen. Um 9 Uhr geht’s 
ins Bett. 

Von allen Seiten hob sich nun das Interesse für dies gemeinnützige 
Unternehmen. Trotzdem indessen die Mittel reichlicher flössen, konnte doch 
nur ein Bruchtheil der bedürftigen Kleinen in unserer Millionenstadt Be¬ 
rücksichtigung Anden. So fasste man denn ins Auge: durch Bildung von 
Halbcolonieen wenigstens etwas nachzuhelfen. 

Für Halbcolonieen sammeln sich die Kinder an verschiedenen Punkten 
der Stadt zur frühen Nachmittagsstunde; dann fahren sie mit ihrem Lehrer 
oder ihrer Lehrerin per Pferde-, Dampf bahn oder per Dampfschiff nach 
Orten, welche in der Nähe Berlins liegen. Dort erhalten sie zum Vesper 
Milch und Weissbrot und zum Abend belegte Butterbrote, Suppe oder Milch; 
sie baden, spielen und singen. In der Nähe jeder Halbcolonie befindet sich 
eine Badeanstalt. Dass solche Halbcolonieen keine Vollcolonieen zu ersetzen 
im Stande sind, liegt auf der Hand. Dieselben stellen sich viel wohlfeiler 
und sind immerhin eineWohlthat für Kinder, welche nicht zu den schwäch¬ 
lichsten gehören oder für die der Aufenthalt in einem Sool-, See- oder Stahl¬ 
bade nicht durchaus erforderlich ist. 

Je mehr sich die Einrichtung der Feriencolonieen die Sympathie der 
Bevölkerung erwarb, um so reichlicher flössen die Mittel, und so konnten 
im Jahre 1889 bereits 1006 Kinder in Voll- und 1003 Kinder in Halb¬ 
colonieen, also im Ganzen 2009 Kinder, gesandt werden. Welches Vertrauen 
die Behörden und andere grosse Körperschaften in die Thätigkeit des Comites 
setzen, erhellt schon aus dem Umstande, dass die städtische Waisenver¬ 
waltung, viele Kirchengemeinden, die königl. Artilleriewerkstatt, ein grosser 
Theil Fabrikbesitzer die ihrer Obhut anvertrauten Kinder, sowie die Kinder 
braver Arbeiter, welche einer Erholung bedürfen, dem Comite überweisen 


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570 Stadtrath Borchardt, Berliner Feriencolonieen. 

und mit in die Feriencolonieen schicken. Viele, viele Erfahrungen sind in 
dem zehnjährigen Zeitabschnitt gesammelt worden. 

So heilsam und wohlthuend der Aufenthalt in Berg und Wald den 
Kleinen sein mag, so ist doch die Zahl derjenigen, für welche die Aerzte 
Sool- oder Seebäder wünschen, ungleich überwiegender. Gerade Sool- und See¬ 
bäder sind aber während der Ferienzeit von wohlhabenden Menschen so 
stark besucht, dass für die Feriencoloniekinder, für welche doch nur ein 
mässiges Entgeld bezahlt wird, schwer Unterkommen zu finden ist. Wenn¬ 
gleich nun die Schulverwaltung in humanster Weise kranken Kindern für 
die Monate Juli und August Dispens ertheilt, so hält es überaus schwer, 
für diese Monate geeignete Lehrer und Lehrerinnen zu finden, da diesen 
die Erlaubnis, ihre Ferienzeit monatelang auszudehnen, nicht ertheilt 
werden kann. 

Es ist aber den Bemühungen des Comites gelungen, alljährlich eine 
grössere Anzahl solcher Heilbäder zu belegen. 

Auch die Halbcolonieen werden fortdauernd verbessert. Man errichtete 
1889 Halbcolonieen, in welchen die Kinder sich den ganzen Tag befanden; 
und es ward der Versuch mit einer Soolbadhalbcolonie gemacht. Die Kinder 
der letzteren erhielten einen über den anderen Tag im Admiralsgartenbad 
am Vormittage ein Soolbad, 3 /$ Liter Milch und Weissbrot, spielten im dortigen 
Garten zwei Stunden und ruhten sich am Nachmittage in ihrer Behausung; 
den folgenden Tag wurden sie, gleich den anderen Halbcolonieen, ins Freie 
geführt. 

Alle diese Versuche sind von günstigem Erfolge begleitet gewesen, so 
dass man beabsichtigt — wenn die Mittel es gestatten — die segensreiche 
Thätigkeit nach allen Richtungen hin auszudehnen. 

Wer je beim Beginn der Ferien die Colonieen hat abreisen und beim 
Schlüsse der Ferien zurückkehren sehen, wer je eine der zahlreichen Halb¬ 
colonieen in der Nähe Berlins besucht hat, der muss die Ueberzeugung ge¬ 
winnen, dass hier nicht allein viel geschieht, um menschliches Elend zu lindern, 
sondern, dass man auch bestrebt ist, die Classenunterschiede nach Möglichkeit 
auszugleichen. 

Und dies Bestreben findet Anerkennung bei Arm und Reich! 


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v. Pettenkofer, Verunreinigung der Isar. 


571 


Kritiken und Besprechungen. 


Dr. M. v. Pettenkofer: Die Verunreinigung der Isar durch 
das Schwemmsystem von München. Vortrag, gehalten im 
ärztlichen Verein zu München. Hygienische Tagesfragen, X. München, 
Rieger, 1890. gr. 8. 51 S. 

Dieser Vortrag v. Pettenkofer’s bildet, wie aus dem Vorwort hervor¬ 
geht, eine Entgegnung auf die Ein wände, welche II. Ranke im ärztlichen 
Vereine zu München, und die isarabwärts von München gelegenen Städte in 
einer Petition an das Ministerium gegen die Einleitung der Fäcalien Münchens 
in die Isar erhoben hatten. Der Umstand, dass die Frage der Fäcalien- 
einleitung in die Flüsse zur Zeit nicht bloss für München, sondern noch für 
eine ganze Reihe von Städten eine brennende ist, dürfte für sich allein 
schon genügen, auf den Inhalt dieser Schrift aufmerksam zu machen, in 
welcher der berühmte Altmeister der Hygiene seine Anschauungen in dieser 
Richtung ausspricht und begründet 1 ). 

v. Pettenkofer’s Vortrag ist in sechs Capitel eingetheilt: I. Fäcalien- 
menge von München und Wassermenge der Isar. II. Trinkwassertheorie und 
Verunreinigung der Isar. III. Entwickelung der Anschauungen über Fluss¬ 
verunreinigung durch Canalisation. IV. Allgemeines Verbot gegen Einleitung 
der Siele in Wasserläufe ohne vorhergehende Reinigung, deren Berechtigung 
und praktische Handhabung. V. Gegenwärtiger Grad der Verunreinigung 
der Isar bei und durch München. VI. Wie viel Fäcalien vQn München jetzt 
schon in die Isar kommen und warum man in München abschwemmen muss, 
noch ehe Rieselfelder angelegt sind. 

Im ersten Capitel berechnet v. Pettenkofer auf Grund der von Voit 
experimentell festgestellten Zahlen über die Menge der Excremente, welche 
ein erwachsener Mann im Tage durchschnittlich ausscheidet (1254 g Harn 
und 131g Koth), die Menge dieser Auswurfstoffe für den Tag auf die ganze 
Bevölkerung Münchens (280000 Einwohner). Hierbei macht er jedoch gleich 
darauf aufmerksam, dass nicht diese ganze Masse für die Flussverunreini¬ 
gung in Betracht gezogen werden dürfe, da die Excremente zum grossen 
Theil aus Wasser, theilweise auch aus mineralischen Stoffen bestehen, während 
für die Flussverunreinigung nur die organischen Stoffe in Rechnung gesetzt 
werden dürfen. Nach Abzug von Wasser und mineralischen Bestandtheilen 
bleiben für eine Person und einen Tag nur 73 g organische Stoffe, was für 
die Bevölkerung Münchens im Tage 20 440 kg ausmacht. Aber selbst diese 
Zahl, welche gegen die 360 500kg, die man erhält, wenn man das ganze 
Gewicht der Excremente in Rechnung zieht, wie Ranke unrichtiger Weise 

*) Uebrigens vervvri.se ich aut' tlie seitdem unter dem Titel: „Die Zulässigkeit der 
direeten Einleitung der Fäcalien in die Isar für München“, München, Rieger’sche Univer¬ 
sitätsbuchhandlung, veröffentlichte Discussion im Münchener ärztlichen Verein. Ref, 


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572 


Kritiken und Besprechungen. 

gefchan, ein gewaltiges Minus darstellt, ist noch zu hoch, denn sie würde 
nun dann richtig sein, wenn München von lauter erwachsenen Männern 
bewohnt wäre. 

Dieser Fäcalienmenge steht nun, selbst wenn man nur den niedrigsten 
Wasserstand der Isar in Rechnung zieht, den man unbedenklich zu wenig¬ 
stens 40 cbm in der Secunde annehmen darf, eine Wassermenge von 3454 
Millionen Liter oder Kilogramm im Tage gegenüber und es erfahren die 
ersteren in Folge dessen durch die Isar eine Verdünnung, so dass nur 6 mg 
organische Stoffe auf ein Liter Wasser treffen, also G Milliontel. 

Die Verunreinigung der Isar durch die Fäcalien ist somit eine ganz 
minimale und sie würde auch noch als eine solche bezeichnet werden müssen, 
wenn sie das Doppelte betrüge. Sie würde auch im letzteren Falle in Freising 
nicht zu bemerken sein, selbst wenn die sogenannte Selbstreinigung der 
Flüsse in der That nicht vorhanden wäre. 

Ein ganz wesentlicher, aber wie es scheint sehr weit verbreiteter Irrthum 
ist die Annahme, dasS die Isar am häufigsten im Sommer wasserarm und 
die Flussverunreinigung desshalb da am gefährlichsten sei. Aus den Unter¬ 
suchungen von Böcking geht aber hervor, dass im Durchschnitt drei Vier¬ 
tel der gesammten jährlichen Wasserfracht der Isar auf die Monate April 
mit October kommen und nur ein Viertel derselben noch auf das übrige 
Halbjahr trifft. Und das trifft auch in trockenen Jahren zu. Wenn man für 
die Sommerszeit nur Mittelwasser rechnet, so hat Böcking dafür noch vor 
dem Einlaufe des Schwabingerbaches mindestens 90 Secundencubikmeter 
gefunden. Gerade im Sommer, bei höchstem Wasserstande, der auf die 
Monate Mai bis September fallt, muss die Isar am reinsten sein, und die 
grösste Verunreinigung fällt mit dem tiefsten Wasserstande zusammen, der 
in der kältesten Zeit, in den Monaten Januar und Februar, beobachtet wird. 

Im zweiten Capitel wendet sich v. Pettenkofer gegen die Anhänger der 
sogenannten Trinkwassertheorie, die befürchten, dass die isarabwärts gelege¬ 
nen Städte, welche sämmtlich Grundwasser als Trinkwasser benutzen, durch 
Vermittelung der Isar jetzt viel mehr von Typhus bedroht sein sollen. 
Abgesehen davon, dass der Typhus in München eine seltene Krankheit 
geworden ist und dass der Zusammenhang von Cholera- und Typhusepidemieen 
mit dem Trinkwasser in keiner Weise nachgewiesen ist, sind diese Befürch¬ 
tungen aber schon desshalb unbegründet, weil die Bewohner der betreffenden 
Städte nicht Isar-, sondern Grundwasser trinken, und der Spiegel des Grund¬ 
wassers in allen diesen Orten höher liegt als der Flussspiegel, so dass also 
der Fluss kein Wasser an Grund und Boden abgeben kann, sondern Wasser 
von daher aufnimmt. Es kommt allerdings zuweilen vor, dass die Brunnen 
mit dem Isarstande steigen und fallen, allein dieses Steigen bei hohem Wasser¬ 
stande der Isar rührt nicht davon her, dass Isarwasser in das Grundwasser 
eindringt, sondern vielmehr davon, dass das Grundwasser zurückgestaut wird, 
weil es nicht mehr wie vorher in die Isar abfliessen kann. Den Beweis für 
die Richtigkeit dieser Anschauung liefert die chemische Analyse des Wassers. 
Auch wenn hier und da ein Brunnen bei steigendem Grundwasser und gleich¬ 
zeitigem Steigen des Flusses trübe wird, so braucht das gar nicht vom Ein¬ 
dringen trüben Flusswassers abgeleitet zu werden; denn wenn das Grund¬ 
wasser in Folge plötzlicher und starker Stauung in die Höhe getrieben wird, 


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573 


v. Pettenkofer, Verunreinigung der Isar. 

so schwemmt es leicht so viel von der vorher nicht benetzten Bodenschichte 
ab, durch welche es aufsteigt, dass das Brunnenwasser etwas davon getrübt 
erscheinen kann. 

Aber selbst wenn, wie dies bei sehr raschem Steigen des Flusses in 
Folge starker Regengüsse oder von Schneeschmelze unter Umständen geschieht, 
wirklich Wasser vom Flusse durch die porösen Isarufer eine kurze Strecke 
landeinwärts dringt, bis das gestaute Grundwasser die compensirende Höhe 
erreicht hat, so wird das eindringende Flusswasser durch eine Bodenschicht 
horizontal filtrirt und dadurch ebenso gereinigt , wie das Cloakenwasser 
durch die Rieselfelder. 

Erheiternd wirkt es, dass die zuerst von v. Pettenkoferim Jahre 1854 
hervorgehobene Thatsache, dass sich die von Cholera epidemisch ergriffenen 
Orte wesentlich in Flussthälern finden und gruppiren, jetzt gegen ihn ins 
Feld geführt wird, obschon er schon damals zugleich nachgewiesen hat, dass 
diese epidemiologische Thatsache unmöglich vom Trinkwasser oder von einer 
Infection der Brunnen und Wasserleitungen abgeleitet werden kann. Be¬ 
weisend für diesen Satz ist, um nur ein paar Beispiele anzuführen, dass die 
Cholera in Indien, ihrer Heimath, vorwaltend nur flussaufwärts und nicht 
flussabwärts geht, dass Hauser das Gleiche für die letzte Choleraepidemie 
in Spanien nachgewiesen hat, und dass auch in Bayern im Jahre 1854 die 
Choleraortsepidemieen im Donauthale nur von der Mündung des Lechs bei 
Rain bis Regensburg und nicht weiter flussabwärts gingen, dass sie sich 
auch im Isarthale wesentlich auf die Strecke von München bis Landshut 
beschränkten. Warum ging es nicht weiter, wenn der Fluss das einfache 
Transportmittel war? 

Typhus und Typhusepidemieen verhalten sich aber gerade so wie Cholera 
und Choleraepidemieen. 

Wie wenig berechtigt die Trink wassertheorie ist, das zeigen auch die 
experimentellen bacteriologischen Forschungen, durch welche nachgewiesen 
worden ist, dass pathogene Mikroorganismen und namentlich Cholera-, Typhus- 
und Milzbrandkeime ins Wasser gebracht bald zu Grunde gehen, wenn das 
Wasser in seinem natürlichen Zustande gelassen, nicht sterilisirt wird. 

v. Pettenkofer glaubt bestimmt, dass Cholera- und Typhusbacillen von 
München, welche bei Bogenhausen oder Ismaning in die Isar gelangen, in 
Freising (30 km) nicht mehr lebendig oder infectionstüchtig ankommen, und 
wenn sie auch ankämen, dass doch keine Infection von Menschen zu befürchten 
ist, denn dazu gehört nicht bloss eine gewisse Qualität, sondern auch eine 
gewisse Quantität des Infectionsstoffes, und dass diese in den Körper gelangt, 
verhindert die bis fast ins Millionenfache gehende Verdünnung, welche die 
Bacterien ebenso wie die Stoffe in den Excrementen der Menschen in der 
Isar erleiden. Ausserdem besitzt unser Organismus in seinen Zellen und 
Säften die Fähigkeit, fremde Organismen, so lange sie ihm nicht in zu grosser 
Menge einverleibt werden, zu vernichten. 

Heutzutage fürchtet sich jeder Laie vor Bacterien und Bacillen, wenn 
er nur das Wort hört, und denkt nicht daran, dass sie eigentlich die grössten 
Wohlthäter der Menschen sind. Wir wären längst in organischem Unrath 
erstickt, wenn diese kleinsten Wesen den Unrath nicht verzehren würden. 
Die Bacterienwelt ist uns so unentbehrlich, wie die Pflanzenwelt, obschon ea 




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574 Kritiken und Besprechungen. 

auch in dieser einige Giftpflanzen giebt, wie unter den Batterien pathogene. 
Dcsswegen dürfen wir auch nicht erschrecken, wenn wir in der Isar Bacterien 
finden, wenn nur keine grössere Menge pathogener darunter ist. Gewisse 
Bacterienarten vermehren sich selbst im reinen Wasser ausserordentlich 
schnell. Unser Münchener Leitungswasser aus dem Mangfallthale z. B. 
enthält iin frischen Zustande nur etwa fünf Keime im Cubikcentiineter, lässt 
man es aber pilzdicht verschlossen im Zimmer stehen, so steigt die Zahl 
der Bacterien in vier Tagen auf 315000 im Cubikcentimeter = 315 Millionen 
im Liter, ohne dass man dem Wasser mit blossem Auge auch nur das 
Mindeste ansieht. 

Wenn daher, wie Prausnitz gefunden hat, in der Isar oberhalb München 
219 und in Freising 3221 Bacterien sind, darf man sich darüber nicht 
wundern, denn das Sielwasser von München, das unterhalb Bogenhausen in 
die Isar geht, enthält 181 500. Ich wundere mich nicht, sagt v. Pettenkofer, 
dass nach Einmündung des Ilauptsieles und des Eisbaches so viele Bacterien 
in der Jsar sich fanden, sondern nur darüber, dass sie schon in Ismaning 
um 23 Proc., in Garching um 67 und in Freising um 79 Proc. wieder abge¬ 
nommen haben. 

FAn sehr lehrreiches Beispiel für die Abnahme der Bacterienzahl im 
Flusswasser ist der Bacteriengehalt der Rhone bei Lyon, welche Stadt mit 
filtrirtem Rhonewasser versorgt wird, obschon oberhalb die grösste Stadt 
der Schweiz alle Wasserclosets durch die Siele in die Rhone entleert. Die 
Entfernung der Stadt Lyon von Genf beträgt etwa 100 km in der Luftlinie, 
aber warum sollten nicht doch viele Bacterien herabschwimmen, namentlich 
bei dem raschen Laufe des Flusses; aber doch wurden bei der bacteriolo- 
gischen Untersuchung im freien Rhonewasser nur 51 Keime im Cubikcenti¬ 
meter, und in den Filtergalerien gar nur 7 gefunden, wahrscheinlich, weil 
keine grösseren Ortschaften von Genf bis Lyon am Flusse liegen und dieser 
Zeit zu seiner Selbstreinigung findet. 

v. Pettenkofer führt noch mehrere derartige schlagende Fälle von 
rascher Selbstreinigung von Wasserläufen an, bezüglich deren ich aber der 
Kürze halber auf die Abhandlung selbst verweisen muss. 

Es muss ja zugegeben werden, dass uns zur Zeit noch das volle Ver- 
ständniss für diese Selbstreinigung der Flüsse fehlt, dass wir sie vorerst 
nicht zu erklären vermögen, aber dies ist kein Grund, sie zu leugnen oder 
zu bezweifeln. Mit Chinin wird das Wechselfieber geheilt und doch ver¬ 
mag Niemand zu erklären, warum und wie das zuwege gebracht wird. 

Die Bacterien im Flusswasser werden aber auch nicht weniger, wenn 
man die Fäcalien ausschliesst. Der schlagendste Beweis dafür ist die Spree 
in Berlin. Sie enthält oberhalb Berlin 6141 Bacterien, innerhalb Berlin 
zeit- und stellenweise über 500 000 und unmittelbar unterhalb Berlin über 
1 Million im Cubikcentiineter; mit der weiteren Entfernung von Berlin 
nimmt diese Menge wieder ab. 

Den Schluss dieses Abschnittes bildet die Versicherung v. Petten- 
kofer’s, dass er, trotzdem er ein unentwegter Widersacher der Trinkwasser¬ 
theorie sei, doch ein Trinkwasserfanatiker sei, und gutes Wasser für jeden 
menschlichen Wohnort für viel wichtiger halte, als guten Wein und gutes 
Bier. Desshalb habe er auch beim Hygienecongress in Wien einer von 


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575 


v. Pettenkofer, Verunreinigung der Isar. 

Hüppe forinulirten Resolution zugestimmt, die ja eigentlich doch nur sagen 
will, dass man überall das beste und reinste Wasser wählen soll. In dieser 
Zustimmung erblicke Ranke aber mit Unrecht einen Widerspruch mit seinen 
Ansichten über die Verunreinigung der Isar durch die Schwemmcanalisation. 

In der Einleitung zum dritten „Entwickelung der Anschauungen über 
Flussverunreinigung durch Canalisation“ überschriebenen Capitel geht 
v. Pettenkofer auf deu ihm von Ranke gemachten Vorwurf, dass er seine 
Ansichten über die Flussverunreinigung durch Canalisation geändert habe, 
ein. Er giebt zu, dass er früher anderer Ansicht gewesen sei, aber durch 
weiteres Forschen und weitere Erfahrungen seine früheren Anschauungen 
als irrige erkannt und sie daher verlassen habe und nicht mehr zu ihnen 
zurückkehren könne. Wie so das gekommen ist, zeigt dann der folgende 
geschichtliche Rückblick: 

Im Jahre 1867 liess die Stadt Basel ein von v. Pettenkofer erstattetes 
Gutachten drucken, in welchem er den Rath gab, die Fäcalien von den Sielen 
fern zu halten, weil er damals noch glaubte, dass dadurch das Sielwasser 
viel reiner erhalten würde und unbedenklicher in den Rhein geleitet werden 
könnte und die Fäcalien der Landwirthschaft zu Gute kämen. 

Dann folgten die Untersuchungen über das vonZenetti in der Ludwigs¬ 
und Maxvorstadt von München neu erbaute Sielsystem, in welches Fäcalien 
nicht eingeleitet werden durften. Die Ergebnisse dieser von v. Pettenkofer 
selbst gemeinschaftlich mit Prof. Dr. Feichtinger ausgeführten Unter¬ 
suchungen erschütterten seinen theoretischen Baseler Standpunkt gewaltig, 
denn es stellte sich heraus, dass das Münchener Sielwasser viel mehr in 
Wasser gelöste organische Stoffe enthielt, als das Sielwasser der englischen 
Stadt Rugby, wo alle Fäcalien abgeschwemmt wurden. Zugleich aber ergab 
sich unzweifelhaft, dass das Münchener Sielwasser trotz des polizeilichen Ver¬ 
botes Abtrittgrubeninhalt führte, v. Pettenkofer äusserte sich damals, im 
Jahre 1869, noch sehr zweifelhaft über die Frage, ob man dieses Sielwasser 
in die Isar einleiten könne. Er hielt damals schon weitere Untersuchungen 
über die Frage der Flussverunreinigung für nothwendig, und auf seine Ver¬ 
anlassung hin entstand die Bearbeitung der Frage, wie weit sich das Wasser 
der Isar in seinem Verlaufe durch München chemisch nachweisbar verändere, 
durch Emmerich und Brunner. Die Ergebnisse dieser Arbeit waren so 
beruhigend, dass v. Pettenkofer daraus berechnete, dass München und auch 
alle Isarstädte unbedenklich sämmtliche Fäcalien in die Isar abschwemmen 
können. 

Da man aber bei Schlussfolgerungen, welche schwer wiegende, praktische 
Consequenzen haben, vorsichtig sein und kritisch verfahren muss, so ver- 
anlasste v. Pettenkofer im Jahre 1888, da seit 1875 sich die Bevölkerung 
Münchens um mehr als 90000 Personen vermehrt hatte und auch viele neue 
Siele erbaut worden waren, Dr. Prausnitz, die Untersuchungen des Isar¬ 
wassers unterhalb Münchens zu wiederholen und das Wasser nicht nur 
chemisch, sondern auch bacteriologisch zu prüfen. Erst als auch die Resultate 
von Prausnitz so beruhigende waren, wie die von Brunner und Emmerich, 
schrieb v. Pettenkofer seine Artikel in den Münchener Neuesten Nach¬ 
richten: „Zur Einführung des Schwemmsystems in München“, in welchen er 
rückhaltlos für die Einleitung der Fäcalien in die Isar eintrat. Das hat nun 


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57f> Kritiken und Besprechungen. 

die Isarstädte von Freising bis Plnttling in so grosse Aufregung versetzt, 
dass sie sich mit der Bitte an das königl. Staatsministerium des Innern 
wendeten, „im Interesse der öffentlichen Gesundheit die Einführung der 
Fäcal- und Harnstoffe der Stadt München durch die Münchener Canäle in 
die Isar ohne vorgängige genügende und durchgreifende thatsächliche Reini¬ 
gung des Cloakenwassers nicht genehmigen zu wollen“, und dass auch im 
Landtage eine Interpellation der Regierung erfolgte, wie sich diese in obiger 
Frage zu verhalten gedenke. 

Nach dieser Darstellung der geschichtlichen Entwickelung der Frage des 
Schwemmsystems fährt v. Pettenkofer dann weiter fort: „Dass es in Mün¬ 
chen, wie in jeder canalisirten Stadt zum Schwemmsystem kommen müsse, 
hat man schon früher eingesehen und hat es auch Liebig zugestanden, den 
man so gern als exclusiven Tonnenapostel anführt!“ Als Beleg hierfür führt 
v. Pettenkofer eine Aeusserung Liebig’s an, die dieser im Jahre 1867 
dem Kaiser Napoleon gegenüber machte, als Napoleon ihn fragte, wie man 
die ungeheure Masse von Abfallstoffen der Stadt Paris, die einen horrenden 
Werth für die Landwirtschaft besässen, dieser zu Nutze machen solle. 
Liebig erwiderte darauf, für Paris handle es sich in erster Linie, sich dieses 
für die Stadt unnützen und schädlichen Ballastes zu entledigen auf die 
leichteste und schnellste Weise. Die Beseitigung des Unrathes grosser 
Städte sei eine Frage der Gesundheit, Reinlichkeit und Wohlanständigkeit 
und wenn dieses Interesse mit den Interessen der Landwirtschaft in Con- 
currenz trete, so sei gar nicht fraglich, dass die Interessen der Landwirt¬ 
schaft den Erfordernissen der Gesundheit weichen müssen. 

Auch Ranke habe sich, so führt v. Pettenkofer weiter aus, endlich 
zum Schwemmsystem bekehrt, obwohl er früher die Abfuhr als bestes Städte¬ 
reinigungsverfahren verfocht, allein er verlange jetzt, dass man in München 
erst schwemmen dürfe, nachdem Rieselfelder angelegt seien, und behaupte, 
dass man durch unmittelbares Abschwemmen in die Isar den ganzen Fluss 
unterhalb Münchens verpeste und zum Baden, Viehtränken, Waschen u. s. w. 
unbrauchbar machen würde. Es werden da Verbote des Einleiteus von 
Sielen und Fäcalien in die Flüsse von England und Preussen angeführt, 
und wir müssen nun sehen, wie weit diese Verordnungen für München und 
die Isar maassgebend und wie weit die Befürchtungen der Isarstädte be¬ 
gründet sind. 

Dies führt zum vierten Capitel des Vortrages von v. Pettenkofer. 
Dass es Städte giebt, welche ihre Siele in Flüsse einleiteten und diese bis 
zur Unerträglichkeit verunreinigten, ist nichts Neues. Dies schliesst aber 
nicht aus, dass es Fälle geben kann und giebt, wo eingeleitet werden kann, 
ohne dass eine lästige oder schädliche Flussverunreinigung entsteht, v. Pet¬ 
tenkofer hat schon früher auf Grund der Erfahrung den Satz ausgesprochen 
und hält ihn auch jetzt noch aufrecht, dass gewöhnliches Sielwasser mit 
Fäcalien keinen Fluss auf eine längere Strecke verunreinigen kann, welcher 
mindestens die fünfzehnfache Wassermenge von der des Sieles führt und 
keine geringere Geschwindigkeit als das Wasser in den Sielen bat, die 
durchschnittlich zu 0*6 m in der Secunde angenommen wird. Die Geschwin¬ 
digkeit der Isar ist aber mehr als das Doppelte und die Wassermenge mehr 
als das Dreifache, selbst beim niedersten Wasserstande. 


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577 


V. Pettenkofer, Verunreinigung der Isar. 

Wassermenge und Geschwindigkeit sind entscheidend und kann sowohl 
der Mangel der einen wie der anderen Ursache sein, dass sich ein Fluss 
auf weitere Strecken verunreinigt. Am häufigsten ist die zu langsame 
Bewegung des Wassers die Ursache, selbst wenn die Wassermasse eine sehr 
grosse ist, das ist ebenso bei der Themse in London und der Seine in 
Paris, wie bei der Spree in Berlin der Fall, und zeigt sich auch bei der 
Trave in Lübeck. Bei der Geschwindigkeit der Isar aber ist es unmöglich, 
dass sich etwas auf dem Grunde absetzt und dort in Zersetzung übörgeht, 
wie v. Pettenkofer näher darthut. 

Weil man einige Flüsse durch städtische Canäle und Siele stark ver¬ 
unreinigt fand, machte die wissenschaftliche Deputation für das Medicinal- 
wesen in Berlin beim königl. preussischen Ministerium kurzen Process und 
verbot das Ministerium überhaupt die Einleitung ungereinigten Sielwassers 
in die Flüsse. Da braucht man allerdings keine mühsamen und langwierigen 
Erhebungen von Fall zu Fall; es ist eine Schablone, welche Büreaukratie 
und Medicinalpolizei überall bequem anlegen kann, und hat man in Preussen 
bis jetzt wenigstens principiell daran festgehalten, wenn auch praktisch das 
Princip vielfach durchlöchert wird. 

Es folgt nun eine Schilderung der Sachlage in der Frage der Einleitung 
des Canalwassers und der Fäcalien in die Flüsse in den Städten Köln, Bonn 
und Mainz, wo überall trotz des Verbotes thatsächlich die Fäcalien ganz 
oder theilweise in die Flüsse gehen. 

Hierauf wendet sich v. Pettenkofer zur Besprechung der einschlägigen 
Verhältnisse in Frankfurt a. M. Dort hat man allerdings eine Strecke fluss¬ 
abwärts, bis Griesheim, verunreinigt gefunden, und mussten Klärbassins an¬ 
gelegt werden, aber unterhalb Griesheim, das etwa 3 km unterhalb der Ein¬ 
mündungsstelle des Frankfurter Sielsystems in den Main gelegen ist, war 
von einer Verunreinigung des Mains auch nichts mehr zu constatiren. Orte, 
welche 30km unterhalb Frankfurt liegen, wie Freisiug unterhalb München, 
würden von den Frankfurter Sielen ebenso wenig spüren, als Freising von 
den Münchener. Ferner wird die Verunreinigung des langsam fliessenden 
Mains, in dem sich beim Auslaufe der Siele Sedimente bilden müssen, von 
den Schwemmgegnern sehr übertrieben. 

Die Münchener Canalisationscommission, welche im September 1878 in 
Frankfurt war, begab sich in einem Kahne an die Auslassstelle und sah 
allerdings an der Oberfläche schwimmende Koththeile, ebenso Papier und 
schleimige Fetzen, aber Geruch war nicht bemerkbar und wurden lebende 
Fische gesehen. 

v. Pettenkofer tritt dann gegen die übertriebene Furcht vor der Ein¬ 
leitung der Fäcalien in die Flüsse auf. Er bezeichnet diese Furcht als 
ebenso grundlos wie die, welche viele Menschen anfangs in Berlin und Paris 
vor den Früchten* der Rieselfelder hatten, da sie auf einem mit lauter 
menschlichen Fäcalien überschwemmten Boden gewachsen; aber bald kaufte 
und verzehrte man sie mit Vergnügen, ähnlich wie Ranke in Gennevilliers 
das von den Rieselfeldern ablaufende Wasser trank, ohne daran zu denken, 
was da Alles darin sein könnte. 

Wer gegen Flussverunreinigung so empfindlich ist, darf nicht einmal 
daran denken, dass auch die Fische ihre Excremente ins Wasser lassen und 

Vierteljahnschrift für Gesundheitspflege, 1890. 37 




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57Ö Kritiken und Besprechungen. 

alle Wasservögel das Gleiche thun, gar nicht zu gedenken der Masse von 
Gewürm und anderem Gethier, das im Wasser lebt und stirbt. Für den 
gewöhnlichen gesunden Menschen kommt es immer nur auf den Grad der 
Verunreinigung an. Ganz rein ist kein Wasser, wie kein Mensch ohne Sünde. 

Dass man mit dem Mainwasser bei Griesheim nicht hätte Thiere trän¬ 
ken können, wie behauptet wurde, hält v. Pettenkofer aus Gründen, die 
er näher angiebt, für geradezu unglaublich. 

In Würzburg benimmt sich der Main viel anständiger als in Frankfurt. 
Die Stadt lässt da ihre Siele mit Fäcalien schon lange in den Fluss münden, 
ohne dass diese eine sichtbare lästige Flussverunreinigung hervorrufen. 

Selbst Kissingen, ein viel besuchter und weltberühmter Badeort, hat in 
jüngster Zeit die Erlaubniss erhalten, in die Saale abzuschwemmen, und es 
wird erzählt, dass die angelnden englischen Badegäste zumeist an Stellen 
zu sehen seien, wo Fäcalien in den Fluss gelangen, ein Zeichen, dass dadurch 
die Fische in der Saale nicht verscheucht werden. 

Die Berufung der Isarstädte auf England und Preussen ist für München 
keinenfalls maassgebend. In England besteht kein allgemeines Verbot gegen 
Einleitung der Fäcalien in offene Wasserläufe, sondern wird auch von Fall 
zu Fall entschieden. In England spielen übrigens, ebenso wie in Sachsen, 
nicht die Fäcalien, sondern die Abfälle einer riesigen Industrie die Haupt¬ 
rolle. Das Verbot in Preussen hat auch mehr eine theoretische als prak¬ 
tische Grundlage und Bedeutung, und hat schon zu vielen Ungerechtigkeiten, 
ja selbst zu Schäden geführt, obschon es einen guten Zweck verfolgt. Das 
kaiserliche Gesundheitsamt in Berlin scheint desshalb den älteren einfachen 
Standpunkt der wissenschaftlichen Deputation nicht mehr einzunehmen, 
denn es entscheidet, wie aus seinen Veröffentlichungen hervorgeht, von Fall 
zu Fall, und v. Pettenkofer bezweifelt, dass das kaiserliche Gesundheits¬ 
amt ein Gutachten über München im Sinne Ranke’s erstattet hätte, wenn 
sich die Isarstädte an dasselbe gewendet hätten. 

In dem nun folgenden Capitel bespricht v. Pettenkofer den gegen¬ 
wärtigen Grad der Verunreinigung der Isar bei und durch München. Jeder, 
der sich über die Verunreinigung der Isar durch München und über Selbst¬ 
reinigung des Flusses ein Urtheil bilden will, kann sich selber leicht durch 
den Augenschein ein richtiges Bild davon machen, wenn er sich, am besten 
an einem schönen Tage und wenn das Isarwasser klar ist, an den Haupt¬ 
auslass der Münchener Canäle begiebt, der sich etwa zehn Minuten unter¬ 
halb der Bogenhausenerbrücke am linken Isarufer befindet. Das Sielwasser 
hat da allerdings eine sehr schmutzige Farbe, aber es ist fast niemals auch 
nur die Spur eines Geruches davon wahrzunehmen. Auch bei längerem 
Beobachten dessen, was da Alles daher schwimmt, lassen sich nie KothbaUen 
oder Abtrittspapiere bemerken, trotzdem sehr viele Abtritte Münchens in die 
Siele gehen. Diese Bestandtheile scheinen auf dem Wege durch die Siel« 
zerrieben zu werden, denn die Geschwindigkeit des Wassers in den Canälen 
Münchens ist doppelt so gross als jene in den Frankfurter, wo sie durch¬ 
schnittlich zu 0*3 m in der Secunde angegeben wird. 

An der Ausflussstelle erscheint das Isarwasser auf der linken Isarseite 
bis einige Meter in den Fluss hinein sehr trübe und schmutzig; geht man 
aber hart am Ufer flussabwärts, so sieht man, dass die schmutzige Farbe 


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V. Pettenkofer, Verunreinigung der Isar. 5?9 

sich sehr bald mehr und mehr verliert, und wenn man gegenüber der 
Maffei’sehen Maschinenfabrik in der Hirschau kommt, so erscheint die Isar 
wieder so klar, wie oberhalb des Sieleinlaufes. Hier und da schwimmt ein 
Stück Holz, ein Putzlumpen, Korke etc. auf dem Wasser, aber nichts, was 
uns ekelt. 

Dieses Siel mündet nun schon seit mehreren Jahren da in die Isar, 
aber noch nie hat man eine Klage über Flussverunreinigung gehört. Erst 
in neuester Zeit, nachdem das Schwemmsystem, das in München schon seit 
Jahren theilweise und stillschweigend bestand, von den Gemeindebevoll¬ 
mächtigten officiell beantragt wurde, zeigte das königl. Flussbauamt dem 
Magistrat an, dass bei Ismaning an der Curve, welche da die Flusscorrection 
macht, sich die Isar von den Abfällen aus der Stadt doch sichtbar ver¬ 
unreinigt zeige. 

v. Pettenkofer begab sich sofort in Gesellschaft einer magistratischen 
Commission an die bezeichnete Stelle, um Wasser für eine chemische, mikro¬ 
skopische und bacteriologische Untersuchung zu entnehmen und den Zu¬ 
stand des Ufers zu besichtigen. Die Isar war in Folge eingetretenen Thau- 
wetters sehr trübe. An einer Stelle, wo zwischen Senkfaschinen, die sich 
etwas vom Ufer losgelöst hatten, und dem Ufer fast stagnirendes Wasser 
sich befand und im Fluss schwimmende Körper leicht liegen oder hängen 
bleiben, wurden diese gesammelt, v. Pettenkofer zählt genau Alles auf, 
was gefunden wurde, allein es waren grösstentheils Korke, Gemüseblätter, 
Federn u. s. w., kurz Dinge, die zumeist wahrscheinlich nicht aus dem Siele, 
sondern aus den Stadtbächen stammten. Von der gleichen Stelle zwischen 
Ufer und Faschine wurde ferner eine Flasche voll Schlamm und von mehreren 
Stellen des Flusses selbst Wasserproben zur Untersuchung mitgenommen. 
Der Schlamm, der im nassen Zustande eine schwarze Farbe hatte und sehr 
verdächtig aussah, war aber ohne jeden Geruch. Die schwarze Farbe rührte, 
wie die mikroskopische und chemische Untersuchung ergab, von Steinkohlen¬ 
pulver her, sonst bestand der Schlamm aus feinem Isarsand und abgestor¬ 
benen Pflanzentheilen. Sein Gehalt an organischer Substanz, Stickstoff und 
Phosphorsäure blieb weit unter demjenigen gewöhnlicher Gartenerde zurück. 

Weder auf der Oberfläche des Ufers, noch in dem Sedimente im Wasser 
fand sich etwas, was auf eine schädliche Verunreinigung der Isar oder auf 
Fäcalmassen hingedeutet hätte, und demnach konnte schon voraus geschlossen 
werden, dass auch das freie Wasser als rein davon befunden werden würde. 
Dieser Schluss wurde denn auch durch die chemische Analyse bestätigt. Die 
Bacterienzahl kann nicht angegeben werden, da das Wasser erst drei Tage 
nach der Entnahme zur Untersuchung kam; aber pathogene Bacterien be¬ 
stimmter Arten konnten nicht gefunden werden. 

v. Pettenkofer fasst sein Urtheil über dieses Wasser in folgende 
Worte zusammen: „Wenn das am 7. März bei Ismaning geschöpfte Isar¬ 
wasser im klar filtrirten Zustande — die Isar ging, wie erwähnt, an diesem 
Tage in Folge des Thauwetters sehr trübe — unter der Bezeichnung 
Brunnenwasser oder Quellwasser an eine königl. Untersuchungsanstalt für 
Nahrungs- und Genussmittel gekommen und gefragt worden wäre, ob es als 
Trink- und Nutzwasser verwendet werden dürfe, so hätte die Antwort unbe¬ 
dingt bejahend ausfallen müssen.“ 

37* 


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580 


Kritiken und Besprechungen. 

Den Inhalt des letzten Capitels bildet die Erörterung der Fragen: Wie 
viel Fäcalien von München jetzt schon in die Isar kommen und warum man 
in München in die Isar abschwemmen muss, noch ehe Rieselfelder angelegt 
sind ? 

In seinen Artikeln: „Zur Einführung des Schwemmsystems in München“ 
hat v. Pettenkofer angenommen, dass schon gegenwärtig nicht 20 Proc. 
der Fäcalien von den 280 000 Einwohnern Münchens der Landwirtschaft 
zu Gute kommen, und dass vielleicht schon 80 Proc. in Stadtbäche und Siele 
und von da in die Isar gelangen, und ist auch heute noch dieser Ansicht. 
Das passt nun den Herren, welche gegen die Abschwemmung sind, gar nicht, 
und Ranke spricht von 130000 bis 140000 Tonnen wagen, jeden zu 
1^2 cbm Fäcalien, die jährlich in München ausgeführt werden. Es fragt 
sich daher, was aus der Isar werden müsste, wenn diese nicht auf die 
Rieselfelder geleitet, sondern alle durch Siele in die Isar gelassen würden. 

v. Pettenkofer ist fest überzeugt, dasB, wenn dies geschieht, die Isar 
ihr Aussehen so wenig ändern wird, dass selbst der schärfste Blick ihm 
nichts ansieht, wenn es einmal nach Freising kommt, denn er weiss, wie er 
sagt, jetzt schon, dass diese Fäcalien in den Tonnen zu 98 Proc. aus blossem 
Wasser bestehen und nur zu 2 Proc. aus anderen Dingen, von denen auch 
Vieles ganz unschuldiger Natur ist. Es hat sich dies bei den Untersuchungen 
herausgestellt, welche Prof. Soxhlet im Vorigen Jahre an dem Inhalt der 
Tonnen, welche die Latrinenreiniger zur Weiterversendung auf die Eisen¬ 
bahn fahren, ausgeführt hat, und die genau die gleiche, wahrscheinlich noch 
eine gehaltreichere Waare enthalten, als die ist, welche in den Tonnen sonst 
wohin gefahren und theils an erlaubten, theils an unerlaubten Plätzen, sogar 
in Stadtbäche und Siele entleert wird. 

Rechnet man nun sogar 150 000 Tonnen im Jahre, so treffen auf jeden 
der etwa 300 Werktage 500 Tonnen, die abgefahren werden müssen, und 
somit auf jeden der zwölf Latrinenreiniger Münchens, welche allein zu diesem 
Geschäfte berechtigt sind, täglich 41 Fuhren, v. Pettenkofer lässt es da¬ 
hin gestellt sein, ob alle Unternehmer so viele Tonnen und so viele Pferde 
haben. Rechnet man aber weiter mit diesen 500 Tonnen zu je l l / s cbm 
Fäcalienfracht, wiewohl diese letztere Annahme auch etwas zu hoch zu sein 
scheint, so enthalten dieselben 750000 kg, wovon jedoch 735 000 kg blosses 
Wasser und nur 15 000 kg etwas Anderes sind. 

Nimmt man nun auch noch an, was aber sicherlich nicht ganz zutrifft, 
dass diese 15 000kg nur aus Harn und Koth von Menschen stammen, und 
stellt man ihnen das Minimum der Isar bei München, 40 Secundencubik- 
meter, gegenüber, was im Tage 3 454 000 000 kg beträgt, so treffen auf 
1 Liter Wasser nicht einmal ganz 4^ 

Da nun die Isar bei ihrer grossen Geschwindigkeit von diesen Stoffen 
nichts liegen lässt oder anhäuft, sondern sie stets weiter führt, und auf dem 
Wege verändert und zerstört, so ist da nicht das Geringste zu besorgen. 

Die Analysen Soxhlet’s über den Gehalt des Tonneninhalts an Phos¬ 
phorsäure geben aber noch ein anderes Maass für die Menge von Harn und 
Koth, und wie viel davon von der gegenwärtigen GesammtbeVölkernng 
Münchens durch die Latrinenreiniger und wie viel auf anderem Wege fort¬ 
geschafft wird, es ergiebt sich daraus, dass schon jetzt mindestens die 


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v. Pettenkofer, Verunreinigung der Isar. 581 

Hälfte säromtlicher Fäcalien in die Isar geht. Trotzdem wird diese bis jetzt 
nicht verunreinigt und wir sind auch für die Zukunft einer Besorgnis« über 
Verunreinigung des Flusses überhoben, weil das Ganze, selbst bei Nieder¬ 
wasser, eine so ausserordentliche Verdünnung erfährt. * 

v. Pettenkofer erklärt äich ebenfalls als einen Freund der Rieselfelder, 
aber er erblickt in ihnen keinen directen Nutzen für die Gesundheit der 
Stadt München, wenn sie errichtet, und keinen Schaden für die Isar abwärts 
gelegenen Orte, wenn sie vorerst nicht errichtet werden und unsere Siele 
anstatt auf Rieselfelder noch eine Zeit lang in die Isar gehen. Von den 
Rieselfeldern hat nur die Laudwirthsehaft einen directen Nutzen, aber von 
einer Verzögerung der Durchführung des Schwemmsystems erleidet der 
Gesundheitszustand der Stadt München einen grossen Schaden. 

Durch unsere Assanirungswerke ist die jährliche Mortalitätsziffer 
Münchens in den letzten 20 Jahren von 42 auf 30 pro mille gesunken, d. h. 
es würden jetzt jährlich 3360 Menschenleben mehr zu Grunde gehen und 
100800 Erkrankungen mit 2 016 000 Verpflegstagen zu verzeichnen sein, 
wenn wir noch die alten Verhältnisse hätten. 

Die Erfahrung hat überall gezeigt, dass mit dem Verschwinden der 
Abtrittgruben und mit der Durchführung des Schwemmsystems und der Ein¬ 
führung der Wasserclosets die Mortalität wesentlich eine geringere geworden 
ist. Wenn man den Nutzen der vollständigen Durchführung des Schwemm¬ 
systems nur zu 2 pro mille Todesfälle der Bevölkerung annimmt, so ent¬ 
spricht das für München schon im Jahre einem Weniger von 560 Todes¬ 
fällen, 16800 Krankheitsfällen und 336000 Verpflegstagen mit all ihren 
traurigen Folgen und Kosten. 

Wenn München das Schwemmsystem vollständig durchführen kann, 
ohne vorerst Rieselfelder auzulegen, so ist es eine Gewissenssaclie, es nicht 
noch auf viele Jahre hinauszuscliieben, sondern es sobald als möglich zu 
thun. Erst zu warten, bis die Rieselfelder angelegt sein werden, kostet so 
und so viele Menschenleben. 

Von landwirtschaftlicher Seite liegt es natürlich nahe, die Rieselfelder 
unter dem Vorwände der Isarverunreinigung lediglich der Stadt München 
aufzuladen, während es in diesem Falle lediglich Sache der Landwirthe 
ist, aus dem Sielwasser Nutzen zu ziehen. — Aber auch die Rieselfelder auf 
der Garchinger Haide werden leichter und schneller zu Stande kommen, 
wenn München in die Isar abschwemmen darf und wirklich abschwemmt. 
Wenn die Grundbesitzer hören, dass München zum Rieseln gezwungen ist, 
werden sie für ihre unfruchtbaren Ilaidefläelien unerschwingliche Preise ver¬ 
langen. Wenn aber München in die Isar leitet, wird es Sache des land¬ 
wirtschaftlichen Vereins, die Frage der Berieselung zu instruiren und in 
die Hand zu nehmen. Die Stadtverwaltung von München wird gewiss gern 
mithelfen und für den schönen Zweck, welchen die Rieselfelder zum Nutzen 
des allgemeinen Besten verfolgen, gern auch Opfer bringen. 

„Die Anlage von Rieselfeldern“, so schliesst v. Pettenkofer seinen 
Vortrag, „sind mir eine cura posterior.“ 

Dr. A. Schuster (München). 


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582 


Kritiken und Besprechungen. 


Cholera: Geschichte und Epidemiologie der Cholera. Von Generalarzt 
Dr. J. Fayrer in London. — Die Cholera in Indien. Von Dr. Erni 
Greiffenbefrg in Batavia. — Quarantänen. Von Stabsarzt Dr. 
Schuster in Mönchen. — Studien über die Aetiologie der Cholera. 
Von Prof. Dr. C. Cramer in Zürich. — Mit einem Vorworte von 
Dr. M. v. Pettenkofer in München. Hygienische Tagesfragen, VII. 
München, Rieger, 1889. 8. 125 S. 

Dass die Cholera, so beginnt Herr v. Pettenkofer sein Vorwort, immer 
noch zu den hygienischen Tagesfragen gehört, wird von Niemand bestritten 
werden. Auch wenn die Krankheit nicht bei uns herrscht, verdient sie 
besprochen zu werden, denn sie ist nicht nur eine medicinische, sondern 
ganz besonders eine praktisch volkswirtschaftlich wichtige Frage. Es ist 
daher sehr zu begrüssen, dass zunächst Fayrer in London und Greiffen- 
berg, z. Z. in Basel, Gelegenheit genommen, dieselbe jetzt zu besprechen, 
wo die Cholera mit ihren Schrecken nicht leibhaftig vor uns steht. Die 
Ansichten der beiden Autoren decken sich nicht nur vielfach, sondern stim¬ 
men in vieler Beziehung mit denen überein ; welche schon Dr. Schneider 
in Soerabaya in Java über Cholera mitgetheilt hat. An diese Arbeiten 
schliesst sich nun die eines Franzosen Dr. Vignard, von welcher Dr. 
Schuster das Wesentlichste durch Uebersetzung dem deutschen Publicum 
zugängig gemacht hat. Diesen Arbeiten reiht sich zum Schlüsse an die 
eines Naturforschers, des Dr. Cramer, Prof, der Botanik in Zürich. Obschou 
die genannten vier Arbeiten nicht den geringsten persönlichen Zusammen¬ 
hang haben, kann man doch daraus lernen, in welchen Richtungen Beob¬ 
achtung, Experiment und kritische Beurtheilung sich weiter zu bewegen 
haben. Pettenkofer hält es nun für angezeigt, die hohe Bedeutung der 
Wichtigkeit der Cholerabacillusentdeckung K o c h ’ s voll und ganz anzu¬ 
erkennen, er verwahrt sich aber dagegen, die ätiologischen Anschauungen 
Koch’8 über das Zustandekommen von zeitlich und örtlich auftretenden 
wirklichen Choleraepidemieen zu den seinigen zu machen 1 ). 

Dieser kurzen Einleitung reiht sich der Vortrag Fayrer’s über 
Geschichte und Epidemiologie der Cholera an; Verf. bespricht die Art 
ihres Auftretens und ihrer Verbreitung, ihre geographische Vertheilung, ihr 
Verhältniss zu Jahreszeit und Klima, zu meteorologischen und localen Be¬ 
dingungen und zuletzt die Maassregeln, welche die Erfahrung als die wirk¬ 
samsten zu ihrer Milderung oder Verhütung hat erkennen lassen. Die 
Cholera ist eine Seuche, die mit denen des Mittelalters viele gemeinschaft¬ 
liche Züge hat; sie durchschreitet die Erde zonenweise, verbreitet sich in 
tropischen, gemässigten und Polarregionen, befällt alle Menschenrassen, unbe¬ 
rechenbar und launenhaft in ihrem Auftreten. Die Cholera ist eine alte 
Krankheit, wird bereits von Celsus, Aurelianus, auch von arabischen 
Schriftstellern erwähnt (1364). In Europa finden wir anfangs des 16. Jahr- 


*) Cfr. Pettenkofer: Zum gegenwärtigen Stand der Cholerafrage. München 1887, 
und Pettenkofer: Der epidemiolog. Theil des Berichtes der deutsch. Choleracommission. 
München 1888. 


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Cholera. 


583 


hunderte Aufzeichnungen über Cholera. In England wird eine Epidemie 
aus dem Jahre 1726 erwähnt. 1722 bis 1724 trat sie in Norddeutschland 
auf u. s. w. Die erste, am heftigsten bei Jessone in Bengalen auftretende Pan¬ 
demie verbreitete sich über ganz Indien, wanderte über Ceylon an die Ostküste 
Afrikas, Malakka, Molukken, Philippinen, Japan, China, Persien, Russland. In 
der zweiten Pandemie 1836 bis 1837 verbreitete sich die Cholera, von Bengalen 
ausgehend, nach Westen zu in zwei Richtungen durch Cabul, Bokhara nach 
Orenburg, durch Mesopotamien, Arabien über Suez nach Aegypten und in 
der anderen Richtung durch Persien, Transkaukasien nach Astrachan und 
von da herüber nach Russland; sie erreichte Deutschland durch Polen über 
Danzig, Oesterreich durch Galizien, erschien in Grossbritannien, Frankreich 
und den Niederlanden beinahe zu gleicher Zeit, ergriff dann Spanien, Por¬ 
tugal, Frankreich und Italien; dann sprang sie nach Canada, verbreitete 
sich den Lorenzostrom aufwärts und durch Detroit nach Nordamerika, Mexiko, 
Westindien, Südamerika, China und Japan. Die dritte Pandemie 1846 bis 
1863 wanderte von Indien nach Persien, Sibirien, dann zur Türkei, ergriff die 
Donaufürstenthümer, Ungarn, Kleinasien, Syrien, Aegypten, andererseits ergriff 
sie über Astrachan das europäische Russland und Deutschland (1848). 
1848 bis 1849 war sie in England, den Niederlanden, Belgien, 1849 bis 1850 
in Schweden, Oesterreich, Frankreich und Italien. 1848 erschien sie in 
Nordamerika, 1849 in Canada. Von 1852 ab erschien die Cholera in Europa 
in all den Ländern, welche sie vorher heimgesucht hatte, wieder, zu welchen 
sich noch Dänemark und Spanien gesellten. Die vierte Pandemie 1865 
bis 1875 nahm abweichend von dem früher eingeschlagenen Wege ihren Lauf 
nach Westen durch Arabien und Suez; ergriff fast gleichzeitig die Länder 
des Nordens und Ostens Europas, Westindien und Nordamerika, sprang nach 
Asien und brach 1875 in Syrien aus. Die letzte Pandemie begann 1883 in 
Aegypten, sprang nach Toulon, Marseille, Lombardei, Norditalien, Nord¬ 
frankreich und ergriff zwei englische Häfen, verbreitete sich aber dort nicht. 
1885 erschien sie in Spanien. Von Italien kam sie über Triest nach Istrien, 
Kärnthen und Buda-Pesth. Sie gelangte nach Japan und Südamerika. 

Verfasser bespricht nun die geographische Vertheilung, Verhalten, Vor¬ 
bedingungen und Gang der Epidemie. Zunächst werden die Länder und Städte 
aufgeführt, die von den Epidemieen bisher ganz oder beinahe ganz verschont 
blieben, dann die Orte, aus denen die Cholera nie verschwindet, endemisch ist. 
Unter diesen spielt Aegypten und einige Theile Russlands eine grosse Rolle; 
die Cholera, sagt Verfasser, kommt sporadisch, endemisch oder epidemisch vor; 
die wirkliche Ursache des epidemischen Einflusses kennen wir nicht, sei die¬ 
selbe eine veränderte Beschaffenheit der Atmosphäre oder ein weit verbreitetes 
Miasma von bestimmter Art, sei es ein Mangel oder ein Uebermaass elektri¬ 
scher oder magnetischer Spannung von verschiedenen Feuchtigkeitsgraden 
vom Ozongehalt u. s. w. Die Cholera unseres Landes (nostras) ist in gewissen 
Stadien von der in Indien nicht zu unterscheiden. Verfasser hält sie für iden¬ 
tisch mit cholera asiatica. Die Plötzlichkeit und Bösartigkeit gewisser Aus¬ 
brüche der Cholera sind merkwürdig. Verfasser erzählt eine Reihe solcher 
auf Schiffen, denen in einzelnen Fällen ebenso plötzlich ein Abfall folgte. — 
Abgesehen vom gesundheitsschädlichen Zustande eines Ortes ist die Lage des¬ 
selben und sein physikalischer Charakter ins Auge zu fassen, ebenso die Höhen- 


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584 


Kritiken und Besprechungen. 

läge, die Bodenbeschaffenheit, der geologische Charakter eines Landstriches. 
Nicht immer trifft mit der grössten Dichtigkeit der Bevölkerung die Intensität 
der Cholera zusammen; die Niederschläge sind von beträchtlichem Einfluss, 
der Zustand des Grundwassers, seine wechselnde Höhe und Stagnation. 

Was die Verbreitung der Cholera anlangt, so erklären Theorieen von 
der Ansteckung und Verbreitung durch den menschlichen Verkehr nicht 
die Bewegung der Epidemieen, denn thatsächlich liegen an Hauptverkehrs¬ 
linien Orte, die am wenigsten zu leiden haben, während andere, weniger 
leicht erreichbare, schwer heimgesucht wurden; die Cholera scheint eine 
Vorliebe für gewisse Districte, ja für Strassen und Häuser zu besitzen; 
Schwankungen ihrer Intensität gehören zu den bekanntesten Erscheinungen. 

Verfasser kommt nun auf die Aetiologie der Cholera zu sprechen und 
findet in den Symptomen und den Allgemeinerscheinungen derselben Vieles, 
was dafür spricht, dass sie nur eine andere Art von Fieber sei; der Cholera¬ 
typus variirt in verschiedenen Epidemieen und diese charakteristischen Ver¬ 
schiedenheiten sind zweifellos durch meteorologische und locale Ursachen 
beeinflusst. Verfasser führt nun die verschiedenen Theorieen über die 
Ursache der Cholera an: Miasmatisches Gift, Pilze (nach Pettenkofer — 
erdgeboren), den Koch’sehen Bacillus. Verfasser erkennt rückhaltslos den 
Werth dieser bacteriologischen Forschungen an, glaubt aber nicht, dass ein 
Mikrobe als die Lösung eines Problems, wie das der Choleraursache, ange¬ 
nommen werden könne. Keine der aufgestellten Theorieen über die Aetiologie 
der Cholera befriedigt bisher den Verfasser; die primäre Ursache oder der 
Factor, besser Gruppe von Factoren, welche die Cholera verursachen, sind 
nach dem Standpunkte unseres Autors noch immer unbekannt; alle Maass¬ 
regeln, welche sich auf die Ansteckungstheorie stützen, sind bisher unwirk¬ 
sam geblieben. „Die wirksamsten Schutzwaffen sind Reinlichkeit, reine Luft, 
reines Wasser, gute Nahrung, Kleidung, Wohnung, gesunde Lebensweise.“ 
(Diese Anschauung scheint doch sehr dafür zu sprechen, dass Verfasser ein 
heimlicher Anhänger der Ansteckungstheorie ist. Ref.) Quarantänen und 
Cordons hält er für unnütz, hält aber die Behörden für berechtigt, „Maass¬ 
regeln zu ergreifen, welche, ohne irgendwie einschränkend für die persön¬ 
liche Freiheit zu sein, Schutz bieten gegen mögliche Quellen der Infection 
(also doch! Ref.), und allen bekannten praktischen Mitteln gegen die Ein¬ 
schleppung oder Verbreitung der Krankheit volle Wirksamkeit verschaffen.“ 

Verfasser bespricht nun die verkehrsbeschräukenden Maassregeln und 
deren Resultate, bringt zur Illustration der unheilbringenden Cordonmaass- 
regeln einige Zeitungsabschnitte und betont, dass man glücklicherweise in 
Britisch-Indien einschränkende Maassregeln aufgegeben habe und sich dort 
nur auf sanitäre Verbesserungen allein verlasse; er kann dabei die Bemerkung 
nicht unterdrücken, dass die Schiffscholera die Ansteckungstheorie einiger- 
maassen zu unterstützen scheine. 

Zum Schluss bespricht Verfasser die allgemeinen und besonderen 
Vorsichtsmaassregeln gegen Cholera, bespricht die Quarantänemaassregeln, 
die er für einen Uebergriff in die persönliche Freiheit und, was die Haupt¬ 
sache ist, für unnütz erklärt; er theilt die Maassregeln mit, welche das 
britische Gesundheitsamt zur Desinfection, der Reinigung der Schiffe, 
Effecten und Personen getroffen hat, und wendet sich nochmals gegen den 


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Cholera, 


585 


Nutzen der Quarantäne, weil dieselbe das Vorhandensein einer „epidemischen 
Atmosphäre“ übersehe, ohne welche eine epidemische Krankheit sich nicht 
verbreitet. Kann die Quarantäne der Ausbreitung der Cholera nicht Vor¬ 
beugen, dann ist sie eine barbarische Bedrückung, welche den Handel auf¬ 
hebt, den internationalen Verkehr hemmt, das Leben gefährdet und das 
Staatsvermögen vergeudet. 

Was ist nun Pflicht jedes einzelnen Angehörigen eines Gemeinwesens 
im Interesse seiner selbst, seines Haushalts, Dorfes, Stadt oder Landes, wenn 
die Cholera droht oder schon aufgetreten ist V -Er soll eine sorgfältige Lebens¬ 
weise beobachten, sich sorgfältig kleiden, mässig im Essen und Trinken 
sein. Furcht, Uebermüdung, Erkältungen, starker Temperaturwechsel, 
Abführmittel, unverdauliche Nahrung, besonders Obst, sind zu vermeiden. 
Man achte auf Ventilation, Versorgung mit reinem Trinkwasser, verhindere 
Menschenanhäufungen. Kranke sind zu pflegen, ihre Excremente zu des- 
inficiren, ebenso ihre Gerätschaften, die betreffenden Zimmer und Häuser. 
Quarantänen vermeide man. Je energischer diese Maassregeln durchgeführt 
werden, desto vollständiger wird unsere Immunität gegen die Seuche sein, 
die jetzt schlummert, aber jeden Augenblick wieder erscheinen kann. 

An den Vortrag des Sir Fayrer reiht sich dann eine Arbeit über „die 
Cholera in Indien“ von Dr. Erni Greiffenberg in Basel an. Verfasser 
versucht, gestützt auf seinen siebenjährigen Aufenthalt in Indien an der Hand 
eigener Beobachtungen die Berechtigung oder Unrichtigkeit der Koch’sehen 
Lehre zu beleuchten. Seine Beobachtungen stammen aus Sumatra und sind 
schon desshalb interessant, weil die Einschleppung der Krankheit nur durch 
Schiffe möglich ist, wesshalb man denken sollte, dass der Ausgangspnnkt der 
Epidemieen stets leicht zu finden und in den Hafenstädten sein müsse, was 
sich jedoch nicht bestätigte. Die Cholera trat gewöhnlich in der heissen 
Zeit auf und verschwand in der Regenzeit. Trotz aller Quarantänemaass¬ 
regeln kam die Cholera über See und verbreitete sich einmal flussaufwärts 
ins Thal des Atjehflusses, ein anderes Mal quer über das Land und dann 
flussabwärts.“ Die Cholera schritt nicht regelmässig von einem Posten zum 
anderen vorwärts, sondern übersprang hier und dort einen, um dann erst 
viel später bei dem Uebersprungenen Einkehr zu halten. Daraus leitet 
Verfasser einen Beweis für die Richtigkeit der Pettenkofer’sehen Lehre 
ab und fügt als einen weiteren Beweis für die localistische Auffassung von 
der Cholera die Beobachtung bei, dass die Choleraherde örtlich scharf 
begrenzt waren. Durch Verlassen der Choleralocalität kann man eine 
Epidemie coupiren; auch dafür führt Verfasser ein Beispiel vor und bespricht 
dann die Frage nach der Ursache der Cholera. Dem Koch’schen Bacillus 
steht er sehr ungläubig gegenüber, weil alle Experimente bei Thieren miss¬ 
lungen sind, auf welche Koch freilich selbst keinen grossen Werth legt; 
ferner weil die Koch’sche Behauptung, dass der Cholerabacillus auffallend 
schnell beim Eintrocknen zu Grunde gehe, in directem Gegensatz zu den 
Erfahrungen in Indien stehe; dort verschwindet die' Cholera durch den 
Regen und tritt in der trockenen Zeit auf. Einen weiteren Beweis gegen 
die Koch’sche Lehre findet Verfasser darin, dass Koch selbst in einigen 
Fällen von Cholera seinen Bacillus nicht gefunden hat, und darin, dass trotz 
der Tausende von Untersuchungen noch nie ein tödtlicher Fall von Cholera 


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586 


Kritiken und Besprechungen. 

beim Menschen verursacht wurde; die Ansicht des Verfassers geht dahin, 
dass die Bacterien, welche die wirkliche Ursache der Cholera sind, lange 
lebensfähig sein müssen, es muss ihnen eine Dauerform eigen sein, ihre 
Entwickelung und Verbreitung muss durch die trockene Jahreszeit begün¬ 
stigt, durch die nasse Jahreszeit gehemmt werden. 

Was die Verbreitung der Cholera anlangt, so giebt der Verkehr von 
Cholerakranken mit Gesunden in der That selten Veranlassung zur An¬ 
steckung im Gegensatz zur Koch’sehen Lehre. Dass die Durchseuchung 
Immunität bedinge, wie Koch behauptet, ist nach Verfasser ebenso unrichtig, 
wie die, dass die Europäer leichter an Cholera erkranken, als die Neger und 
Eingeborenen, denn dieses Verhältniss treffe eben bei allen Affectionen der 
Digestionsorgane zu; übrigens sei es ein Unding, in Indien von einer Statistik 
zu reden, wo selten Jemand von einem Arzt etwas wissen wolle, wo selten 
Jemand weiss, wie alt er ist; mit der indischen Statistik kann man alles 
Mögliche und Unmögliche beweisen. 

Es folgt nun eine Arbeit von Stabsarzt Dr. A. Schuster: Quaran¬ 
tänen. Die Contagionisten bei der Lehre von der Cholera sind Anhänger, 
die Localisten sind Gegner der Quarantänen; diese Trennung in zwei Lager 
lässt sich sogar nach Nationen erkennen; die ältesten und überzeugtesten 
Gegner der Quarantänen sind die Engländer, trotz der Anfeindungen, 
welche sie von den meisten anderen Nationen erfuhren, weil sie in geeigneten 
Fällen dadurch die epidemische Ausbreitung der Cholera nicht verhindert 
haben, allein die Engländer stützen sich darauf, dass sie in England seit 
1866 keinen epidemischen Ausbruch der Cholera mehr gehabt haben, 
obschon in englischen Häfen kein Schiff mehr der Quarantäne unterworfen 
wurde. — In Italien hatte man in den Cholerajahren 1884, 1886 und 1887 
Quarantänen eingeführt durchgehends ohne Erfolg, und nun will dasselbe 
in Zukunft von dieser Maassregel absehen. Strenge Verfechter der Quaran¬ 
tänen sind die Türkei und Frankreich; in Deutschland verwerfen die¬ 
selbe die Auhänger Pettenkofer’s als nutzlos, während die Koch’sehe 
Schule dieselben als zweckentsprechende Maassregel ansieht. 

Die Engländer sind auf dem Wege praktischer Erfahrungen dazu 
gekommen, die Quarantänen als nutzlos anzusehen; sie haben gesehen, dass 
die Vorschriften entweder gar nicht angewendet oder umgangen werden, 
während die Franzosen diese Erfahrungen noch weniger gemacht haben und 
desshalb die Quarantäne vertreten, sagt Vignard, ein Gegner der Quaran¬ 
tänen; derselbe betont, dass dieser unselige Standpunkt der Franzosen durch 
das zu ausgesprochene Ueberwiegen des ärztlichen Standpunktes käme. 
„Die beamteten Aerzte sind zu sehr Therapeuten und zu wenig Hygieniker“ 
(sic!). Was Vignard unter Hygienikern versteht, beweist der Satz, dass 
die Aerzte den unbedingt nothwendigen Bedingungen für Handel und 
Schifffahrt zu wenig Rechnung tragen. Vignard ist gegen die von den 
Franzosen verlangte Aufstellung von staatlichen Aerzten an Bord der 
Schiffe; am wenigsten praktischen Erfolg konnte die Choleraquarantäne im 
Orient haben; Vignard hat selbst 20 Jahre im Orient gelebt und hat dort 
ein Marinehospital geleitet, war selbst Vorstand einer Quarantäne. Auf 
Grund seiner persönlichen Erfahrungen kommt er zu dem Satz: „Nachdem 
die Quarantäne absolut nicht zu verwirklichen ist, so bildet sie eine nicht 


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Cholera. 


587 


nur unnöthige, sondern entschieden schädliche Einrichtung“ (begreiflich! 
d. Ref.); denn 1) eine Isolirung der Schiffe ist unmöglich, weil der Platz dies 
nicht gestattet; 2) die Desinfection der Gegenstände, welche den Infections- 
stoff verschleppen könnten, ist eine lächerliche Farce; für letztere Behauptung 
führt Yignard nun in der That die für deutsche Aerzte unbegreiflichsten 
Thatsachen auf (vergl. S. 90 u. ff. dea Schriftchens); 3) ein Personal, das 
sich seiner Pflichten im Orient bewusst wäre, giebt es im Orient nicht. 
Yignard wünscht desshalb die Quarantäne durch ein System der sanitären 
Inspection ersetzt, durch welche eine Einschleppung der Cholera eher ver¬ 
hindert werden kann. 

Der vorstehenden, im Referat wiedergegebenen Arbeit schliesst sich noch 
„eine Studie über die Choleraätiologie“ von Prof. Dr. C. Cramer an. 
In der Einleitung setzt Verfasser die Unterschiede zwischen den Autoch- 
thonisten und Ephodisten aus einander; letztere unterscheiden sich wieder 
in Contagionisten und Localisten, unter letzteren sind wieder zwei ver¬ 
schiedene Richtungen zu bemerken: die Näge 1 i’sehe und Pettenkofer’sehe; 
erstere nimmt die Nothwendigkeit zweier Pilzformen an, letztere eine Pilz- 
form unter dem Einfluss örtlicher und zeitlicher Momente. Die Wahl der 
Mittel zur Verhütung von Epidemieen muss je nach dem contagionistischen 
oder localistischen Standpunkte, den man einnimmt, eine wesentlich ver¬ 
schiedene sein. Die Contagionisten werden die Vernichtung des Cholerapilzes 
in erster Linie ins Auge fassen, die Localisten dagegen werden hoffen, durch 
gute Haus- und Ortsentwässerung, Canalisation und Wasserversorgung allein 
zum Ziele zu gelangen. Die Anschauung der Autochthonisten ist unhaltbar; 
schwerer isk es zu entscheiden, welche Richtung der Ephodisten die richtige 
ist: die rein contagionistisohe (Koch), die diblastische (v. Nägeli) oder die 
monoblastische (v. Pettenkofer). Verfasser meint nun, dass das explosions¬ 
artige Anschwellen zahlreicher Epidemieen sehr für ektogene Entwickelung 
derselben spräche, ebenso die oft rapide Abnahme derselben; ferner der 
Umstand, dass die Cholera z. B. nicht überall endemisch ist, und die ver¬ 
schiedene Dauer des Incubationsstadiums. Den Hauptbeweis gegen die rein 
contagionistische Auffassung sieht Verfasser in der Bedingtheit der räum¬ 
lichen und zeitlichen Verbreitung der Cholera, in der örtlich und zeitlich 
variirenden Intensität derselben an verschiedenen Orten und am gleichen 
Orte, in der constanten Immunität gewisser Orte für Cholera, und zwar 
sowohl verschiedener Städte als auch verschiedener Stadttheile, in der rela¬ 
tiven Immunität der Schiffe, selbst Kulischiffe. Diese Erscheinungen können 
nicht durch Verkehrsverhältnisse erklärt werden, auch lassen sie sich nicht 
auf Schwankungen der individuellen Disposition oder die Wirkung der 
Durchseuchung zurückführen, sondern es muss die Oertlichkeit selbst ent¬ 
weder constant oder zeitlich eine maassgebende Rolle spielen. Verfasser 
bespricht nun die Choleramikroben und ihre Infectionstüchtigkeit. Absolut 
sicher ist der Zusammenhang zwischen der Cholera und dem Koch’sehen 
Bacillus nur durch das Experiment zu beweisen, und das hat bei der Cholera 
seine grossen Schwierigkeiten: am Menschen lässt sich nicht experinientiren, 
gesunde Thiere sind immun; erst krank gemachte Thiere reagiren auf die 
Koch’sehen Experimente. Zweifellos festgestellt ist nur das constante, 


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588 


Kritiken und Besprechungen. 

meist massenhafte Vorkommen des Choleraspirillums. Wenn das Cholera- 
spirillum die alleinige Ursache der Erkrankung ist, wie vermag dasselbe 
den sauren Mageninhalt zu passiren, warum wird es bei seiner grossen 
Empfindlichkeit von den anderen Bacterien des Darmes nicht sofort ver¬ 
nichtet, warum erkranken dann nicht nahezu alle Menschen? fragt Verfasser. — 
Ausdehnung, Intensität und zeitlicher Verlauf verschiedener Epidemieen 
hängen mit der ektogenen Erzeugung von. Choleragift auf beschränkterem 
oder ausgedehnterem Gebiete zusammen. Das Wasser muss im Allgemeinen 
als ein für die Vermehrung des Choleracontagiums ungünstiges Medium 
bezeichnet werden; weit eher scheint sich der Boden zur Erzeugung des 
Cholerakeimes zu eignen; man ist zu dieser Annahme gezwungen, wenn 
man der über alle Zweifel erhabenen Immunität gewisser Orte einigermaassen 
Beachtung schenkt und nicht etwa annehmen will, dass es nur Zufälligkeiten 
waren, dass an solchen Orten, z. B. Lyon, die Cholera nicht ausbrach. 

Dass die Cholera durch Personen, vielleicht sogar durch Gesunde, 
sowie durch Verbrauchsgegenstände, besonders Leibwäsche, verschleppt 
werden kann, steht fest. Aber ob Epidemieen dadurch veranlasst werden 
können, ist sehr zu bezweifeln, dazu bedarf es nach Verfasser eines ektogen 
vermehrten Infectionsmaterials. Durch die Luft kann ( der Cholerabacillus 
wohl nicht verbreitet werden, denn derselbe geht durch Austrocknen rasch 
zu Grunde, und Sporen sind an demselben ausser von Hueppe (Koch und 
Gaffky verneinen dies) noch nicht nachgewiesen und aus feuchtem Boden 
können Bacillen selbst durch scharfe Luftströmungen nicht weggeführt 
werden. Wesentlich besser steht es mit der Verbreitung der Cholera durch 
das Wasser, wohin durch den verunreinigten Boden leicht Spirillen in Masse 
gelangen können, allein das Studium der Geschichte des Typhus und der 
Cholera beweisen streng genommen das Gegentheil der Trinkwassertheorie; 
für München z. B. ist mit dem Trinkwasser absolut nichts anzufangen. 

Verfasser kommt auf Grund seiner Studien zu der festen Ueberzeugung, 
dass sowohl das endemische als epidemische Auftreten der Cholera wie auch 
des Typhus allgemein und ungezwungen nicht auf die Verbreitung des Con- 
tagiums durch Trink wasser zurückgeführt werden kann, dass man ohne eine 
ektogene Entwickelung absolut nicht auskommen kann. In Folge seiner halb 
localistischen Anschauung stimmt er bezüglich der prophylactischen Maass- 
regeln 1) für Reinhaltung des Bodens (Orts- und Hausentwässerung, Canali- 
sation, Trinkwasserversorgung); 2) für das Verlassen von Choleraorten so¬ 
weit dies angängig ist; 3) für Evacuirung von Spitälern und Casernen, die 
sich als Choleraherde erwiesen haben; 4) für grösste Reinlichkeit des Ein¬ 
zelnen und ganzer Bevölkerungen; 5) für Kochen des Trinkwassers; 6) für 
zweckmässige Auswahl und Behandlung der Speisen und Getränke; 7) für 
richtige Desinfection der Cholera-Dejectionen, -Wäsche u. s. w.; 8) für An¬ 
zeigepflicht der Aerzte, um die ersten Fälle rasch zu erkennen und 9) selbst¬ 
verständlich für geordnetes Leben bei Beginn einer Epidemie, für Vertbeilung 
gesunder Speisen an Arme, für Vertheilung warmer Kleider, für Einrichtung 
eines öffentlichen Sanitätsdienstes. 

Dr. Stich (Nürnberg). 


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Reineke, Typhus in Hamburg. 


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Physicus Dr. J. J. Reineke: Der Typhus in Hamburg mit be¬ 
sonderer Berücksichtigung der Epidemieen von 1885 
bis 1888. Hamburg, Friedrichsen, 1890. Fol. 71 S. 

Die schweren Typhusepidemieen, welche in den Jahren 1885, 1886 und 

1887 die Stadt Hamburg heimgesucht und die Aufmerksamkeit der dortigen 
ärztlichen Kreise in hohem Grade in Anspruch genommen hatten, veranlassten 
den Verfasser, eingehende Untersuchungen über das Auftreten des Typhus 
überhaupt in Hamburg anzustellen. Die hochinteressanten Ergebnisse der¬ 
selben, die, gestützt auf ein umfangreiches statistisches Material, einen 
ausserordentlich werthvollen Beitrag zur Lösung der noch mannigfache 
Räthsel bietenden Typhusfrage gewähren, hat der Verfasser in der vor¬ 
liegenden, überaus dankenswerthen Abhandlung niedergelegt. 

In dem ersten Abschnitte werden die Ergebnisse der Statistik erörtert. 
Das statistische Material greift bis zum Jahre 1820 zurück, von wo ab amt¬ 
liche Todesbescheinigungen existiren, während vom Jahre 1871 ab eine zu¬ 
verlässige Sterblichkeitsstatistik für den ganzen Hamburgischen Staat vom 
Medicinalrath Kraus vorhanden ist. Trotz der grossen Fehlerquellen der 
ersteren, und trotzdem die zweite weit über die Stadt Hamburg hinaus¬ 
greift, lassen sich doch mit Sicherheit einzelne grosse Typhusepidemieen 
feststellen, so die von den Jäliren 1826, 1842, 1846, 1857, 1885, 1886 und 
1887. Die in den einzelnen Jahren sehr wechselnde und namentlich durch 
das Auftreten von Pocken und Cholera sehr steigende Gesammtsterblichkeit 
wird durch den Typhus nicht wesentlich beeinflusst. In keinem Jahre fehlt 
der Typhus, in den Jahren der erhöhten Sterblichkeit ist auch die Typhus¬ 
sterblichkeit eine erhöhte, wie sich aus den einzelnen Tabellen ergiebt. Der 
Verfasser weist auf Grund dieser Tabellen nach, dass die von Vrrchow 
eingeführten, bereits über den Typhus von Hamburg veröffentlichten stati¬ 
stischen Zahlen des Procentsatzes der Gesammtsterblichkeit verschiedene 
Fehlerquellen haben und dass eine richtigere Statistik sich nach dem 
Procentsatze der Einwohnerzahl richten muss. Nach dieser Berechnung 
fallt die höchste Typhussterblichkeit 18*6 pro 10 000 in das Jahr 1842. 
Im Jahre 1820 betrug dieselbe 7*6 pro 10000, von da ab steigend mit 
mässigen Schwankungen bis zum Jahre 1842 und von da ab ebenso sicher 
abfallend bis 2*5 pro 10 000, höchstens 4*2 pro 10 000 in den Jahren 
1876 bis 1885. Doch auch in diesen auf- und absteigenden Curven treten 
einzelne Schwankungen mit stärkeren Epidemiejahren in den dreissiger 
Jahren und in den Jahren 1846, 1847, 1857, 1865, 1866 und 1885 bis 

1888 auf. Im Ganzen erweist sich die Curve der Typhussterblichkeit in 
Hamburg ähnlich wie in andereji Städten, nur dass das Ansteigen, sowie 
das Abfallen etwas langsamer erfolgt, als wie in diesen. Wie bei den 
meisten norddeutschen Städten treten die Epidemieen am heftigsten auf in 
den Monaten December bis Januar, und obgleich auch zu allen Jahreszeiten 
grössere und geringere Epidemieen Vorkommen, sind doch die Monate Juni 
und Juli die günstigsten. Erkrankungsberichte sind erst seit 1872 vorhanden, 
da erst von dieser Zeit ab Meldungen der Medicinalbeamten erfolgen. Die 
graphischen Darstellungen ergeben eine Krankheitscurve, die der Sterblich- 


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590 


Kritiken und Besprechungen. 

keitscurve im Ganzen parallel ist. Der Verfasser weist darauf hin, dass ein 
richtigeres Resultat zu erlangen wäre nach einer Berechnung des Procent¬ 
satzes der Erkrankungen in den einzelnen Monaten. Da indessen diese Arbeit 
zu mühevoll, und im Wesentlichen dasselbe Resultat ergeben würde, hat er 
davon Abstand genommen. Auch in der Erkrankungscurve zeigen die Monate 
December und Januar den höchsten Stand und Mai und Juni den niedrigsten. 
Naturgemäss steigt die Krankheitsziffer etwas eher und fällt etwas zeitiger, 
als wie die Sterblichkeitsziffer. Da die Monate December und Januar, welche 
die höchste Curve zeigen, in zwei verschiedene Jahre fallen und die niedrigste 
Curve im Juni und Juli fällt, so erscheint der Vorschlag des Verfassers, 
Epidemiejahre aufzustellen, in denen die höchste Steigerung und der höchste 
Abfall in ein Jahr zusammengefasst sind, ganz zweckmässig. Er rechnet 
das Epidemiejahr demnach vom 1. Juli des einen Jahres bis 30. Juni des 
anderen Jahres. Auch nach dieser Art der Berechnungen treten in der 
graphischen Darstellung die drei Epidemiejahre jedoch viel schärfer als nach 
der gewöhnlichen Darstellung hervor. Die Sterblichkeit in den einzelnen 
Epidemieen ist nicht ganz sicher festzustellen, da bis zum Jahre 1885 nicht 
so sichere Anzeigen für die Erkrankungen als für die Todesfälle existiren, 
und bis dahin auch die Anmeldungen der in den Krankenhäusern vorge- 
kommeneu Typhuserkrankungen fehlen. Trotz dieser Mängel ist nach den 
zusammengestellten Tabellen durchweg zu ersehen, dass die Sterblichkeit 
im Allgemeinen um so geringer, je grösser die Epidemieen sind. Kein 
richtiges Bild ergiebt die Zusammenstellung der Erkrankungen und Todes¬ 
fälle der einzelnen Monate, da die Todesfälle naturgemäss nicht von denen 
im Monat vorgekommenen Erkrankungen herrühren können und die Annahme, 
dass der Tod einen Monat später als die Erkrankung erfolgt, doch in einer 
grossen Anzahl von Fällen nicht zutrifft. Seit dem Jahre 1885 sind durch 
Kraus Zählblättchen eingeführt, aus denen sich die Sterblichkeit in den 
einzelnen Monaten feststellen lässt. Danach erscheint die Sterblichkeit der 
Epidemie beim Abfallen grösser als beim Ansteigen. Die andauernd grösste 
Sterblichkeit ergeben die Mouate December und Januar, in denen die Er¬ 
krankungen bereits abnehmen. Die Betheiligung der einzelnen Altersclassen 
bei den Erkrankungen ergiebt, dass die jüngeren Jahrgänge vor Allem bis 
zum 30. Jahre am meisten betroffen werden und von diesen hauptsächlich 
das Lebensalter von 15 bis 25 Jahren. 

Es stellt sich heraus, dass unter den letzteren viel mehr Zugezogene, 
oder in der Stadt erst kürzere Zeit befindliche Personen von der Krankheit 
befallen werden, als wie Eingeborene. In diesen Jahren bilden die Fremden 
den grössten Bestandtheil der Einwohner und zwar l J h der Gesammtz&hL 
In den späteren Jahrgängen nimmt die Zahl der Zugezogenen immer mehr ab. 
Es erscheint daher die Annahme gerechtfertigt, dass die Bevorzugung der 
jüngeren Jahrgänge bei dem Befallenwerden vom Typhus hauptsächlich darauf 
beruht, dass die Zugezogenen darin die grösste Anzahl bilden, und dass die 
Eingeborenen eine gewisse Immunität erwerben. Diese Annahme wird be¬ 
stätigt bei Vergleich mit der Landbevölkerung der Umgebung der Stadt. 
Hier ist der Zuzug von Fremden in den jüngeren Jahrgängen geringer und 
es ragt auch danach die Erkraukungsziffer in den AltersclasSen von 25 bis 
30 Jahren nicht wesentlich aus der allgemeinen Erkrankungsziffer hervor. 


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Reineke, Typhus in Hamburg. 

Bei Vergleich mit anderen Bezirken, in denen die Landbevölkerung vor¬ 
wiegt, wie z. B. in Schleswig - Holstein, tritt dieselbe Erscheinung zu Tage. 
Dort werden hauptsächlich die höheren Altersclassen befallen. Eine Er¬ 
klärung dafür wurde in dem Umstande gesucht, dass in den Städten die 
jüngeren Lebensalter sich grösseren Schädlichkeiten aussetzen und einen 
schlechteren Lebenswandel führen, als wie die älteren Lebensalter. Dies 
ist aber für Hamburg nicht zutreffend, was der Verfasser daraus beweist, 
dass das Militär, welches aus Hamburg recrutirt wird, nur eine sehr geringe 
Betheiligung an der Erkrankungsziffer der jüngeren Jahrgänge liefert. Er 
glaubt, dass jedes Alter gleichmässig zur Erkrankung disponirt, dass aber 
ein längerer Aufenthalt in der Stadt eine gewisse Immunität hervorbringt. 

Nach der Betheiligung der einzelnen Berufsarten ergeben die Zusammen¬ 
stellungen des Verfassers, dass diejenigen am meisten befallen werden, in 
denen der grösste Zuzug Fremder herrscht, also hauptsächlich Gesellen, 
Lehrlinge, Dienstboten. Auch die wohlhabenden Classen werden nicht vom 
Typhus verschont, wobei einzelne Ortschaften bevorzugt werden; so wird 
Uhlenhorst mit reicher Bevölkerung stärker befallen als Barmbek mit 
armer Bevölkerung. Dies führt zur Frage der örtlichen Verbreitung, worüber 
Kraus seit 1876 sehr interessante graphische Darstellungen giebt. Trotz 
der verschiedenen Fehlerquellen, welche der Verfasser darin nachweist, lasst 
sich doch ein brauchbares Resultat daraus erzielen. 

Danach haben trotz der starken Ausbreitung der Epidemieen in den 
Jahren 1885 bis 1887 in allen Districten grosse Unterschiede in den ein¬ 
zelnen ohgewaltet und zwar der Art, dass einzelne Vororte auffallend 
weniger betroffen wurden. Es zeigen sich sämmtliche an der Elbe gelegenen 
Bezirke des Centrums am stärksten, und allmälig nach der Peripherie ab¬ 
nehmend in radialer Ausbreitung die Vororte schwächer befallen, was auch 
der Verbreitung des Verkehrs, der in Hamburg vom Mittelpunkte aus gleich¬ 
mässig nach allen Seiten hin statt findet, entspricht. Betreffs der zeitlichen 
Ausbreitung in den einzelnen Orten und den einzelnen Epidemieen ergeben 
die Zusammenstellungen unzweifelhaft, dass letztere gleichzeitig stattgefunden 
und nicht etwa, von einem Punkte ausgehend, sich nach und nach über 
andere Districte verbreitet haben. Die Betheiligung der Geschlechter ist 
eine sehr ungleichmässige. Was das Befallenwerden einzelner Häuser anbe¬ 
trifft, so kommen zwar in den einzelnen Epidemieen dieselben Häuser öfter 
mit mehrfachen Erkrankungen vor, doch haben sich keine Typhushäuser 
auffinden lassen. 

In dem zweiten Abschnitt behandelt Verfasser das Trinkwasser und 
untersucht, inwieweit dies, wie von verschiedenen Seiten behauptet wird, an 
der Entstehung des Typhus schuld sei. Hamburg bezieht sein Trinkwasser 
ans der Elbe und zwar in unfiltrirtem Zustande, 6 km oberhalb der Aus¬ 
mündungsstelle der Sielabflüsse. Nun wird behauptet, dass mit der jedes¬ 
maligen Fluth das Wasser der Siele bis zu der Schöpfstelle getragen werde, 
und da dieses auch Typhusstühle und somit auch Typhusbacillen enthalte, 
werde das Trinkwasser mit diesen vermischt und erzeuge wieder Typhus. 
Die angestellten Untersuchungen, wie weit die Fluth das Wasser treibe, 
haben ergeben, dass, abgesehen von der wechselnden Stärke der Fluth bei 
heftigen Stürmen in den Sommermonaten, diese thatsächlich das mit den Siel- 


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Kritiken und Besprechungen. 

abflüssen vermischte Unterwasser bis in die Schöpfstelle treibe. Die chemischen 
Untersuchungen des Wassers bezüglich des Chlorgehalts und die theoretische 
Berechnung aus den Wassermengen, welche durch die Fluth fortgetrieben 
werden, lassen es indessen nicht zweifelhaft erscheinen, dass die Verdünnung 
der etwa eingeführten Typhusstühle eine ganz colossale ist. Nach dem 
Verhältniss der Wassermassen berechnet sich diese auf das 720 millionen¬ 
fache. Wenn auch dagegen eingewendet werden kann, dass die Vermischung 
des Sielwassers nicht gleichmässig stattfindet, dass ferner die Typhusbacillen 
im Wasser sich sehr schnell vermehren, so weist Verfasser diese Einwände 
dadurch zurück, dass bei dem öfteren Wechsel von Ebbe und Fluth die Ver¬ 
mischung des Wassers wesentlich anders als in Binnenflüssen stattfindet, 
und zweitens, dass die Zeit von 15 Stunden, welche von dem Einlaufen des 
Sielwassers bis zur Ableitung des Trinkwassers vergehen, für die Ver¬ 
mehrung der Typhusbacillen viel zu kurz ist. Der Annahme, dass sich die 
Typhusbacillen in den Hausreservoiren vermehren müssten, widerspricht 
aber der Umstand, dass das von den Seeschiffen entnommene Trinkwasser, 
welches direct aus der Elbe in der Gegend der Schöpfstelle entnommen wird 
und dort oft bei hoher Temperatur Wochen und Monate lang verweilt, 
niemals Typhus erzeugt hat, auch dann nicht, wenn in der Stadt heftige 
Epidemieen herrschten. Ferner kam verschiedentlich Typhus in Familien 
vor, in denen nur gekochtes Wasser getrunken wurde. Auch der an und 
für sich wahrscheinlichere Fall, dass das Wasser die Bacillen ablagere auf 
Hausgeräthe, Nahrungsmittel etc., dadurch dann Infection herbeiführe, wird 
von dem Verfasser für Hamburg als unwahrscheinlich dargestellt. 

Er weist durch die Zusammenstellung der verschiedenen Curven der 
grössten Flutlihöhe und des höchsten Typhusstandes nach, dass diese keines¬ 
wegs Zusammentreffen, da die ersteren auf die Sommermonate, die letzteren 
auf die Wintermonate entfallen. Viel eher stimmen die höchsten Typhus¬ 
stände aus anderen Städten, wie Bremen, Chemnitz, Basel, mit der höchsten 
Fluthcurve in Hamburg. Dass aber die Ausbreitung des Typhus in Ham¬ 
burg nicht in Zusammenhang steht mit der Wasserversorgung, beweist der 
Verfasser auch aus der Geschichte der Entstehung der Siele und der 
Wasserleitungen. Gerade in den Jahren, in denen die grösste Wahrschein¬ 
lichkeit der Aufnahme des Sielwassers in das als Trinkwasser dienende Elb¬ 
wasser bestand, war die Verbreitung des Typhus am geringsten, und zu der 
Zeit, als die Wasserversorgung noch durch Brunnen und nicht durch Elb¬ 
wasser stattfand, sind ganz hohe Typhuscurven zu verzeichnen. Es bleibt 
nur die Aunahme übrig, dass noch ein anderes Moment hinzugekommen 
sein muss, welches namentlich die Ausbreitung des Typhus in den letzten 
Jahren herbeigeführt hat. Ein solches wird gefunden in den bedeutenden 
Erdarbeiten, welche nöthig waren, um den Zollanschluss von Hamburg an 
das Reich zu bewerkstelligen. Diese fanden hauptsächlich in einem Gebiete 
statt, welches von jeher bewohnt war und die grössten Massen organischer 
Bestandteile enthielt, auch an der Elbe gelegen, meist völlig durchfeuchteten 
Boden hatte. Die stärkere Ausbreitung des Typhus seit dem Jahre 1885 
fällt mit den grösseren Bauten und Ausgrabungen zusammen. Verfasser 
weist nach, dass gerade während dieser Zeit verschiedene Anstalten, 
Casernen u. s. w., welche ebenfalls ungekochtes Hamburger Leitungswasser 


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Reineke, Typhus in Hamburg. 

benutzten, entweder frei von Typhus blieben, oder nur einige eingeschleppte 
Fälle hatten. So scheint also kein Zusammenhang in Hamburg mit der 
Wasserversorgung zu sein. 

Der Verfasser bespricht hierauf die Typhusverhältnisse Altonas, auch 
dort traten zu gleicher Zeit, wie in Hamburg, heftige Typhusepidemieen auf, 
die graphischen Zusammenstellungen ergeben für Epidemiejahre dieselben 
Curven, wie in Hamburg, während diese für bürgerliche Jahre erhebliche 
Verschiedenheiten zeigen. Es ist darauf zurückzuführen, dass die Epidemieen 
in Altona gewöhnlich einige Monate später ihren Höhepunkt erreichen, wie 
in Hamburg; während in Hamburg der Abfall im Januar erfolgt, tritt 
dieser in Altona im März ein. Zugleich zeigt die Curve in Altona einen 
kleinen Abfall im Januar, um bis zum März desto höher anzusteigen. Die 
Monate Juni und Juli sind für beide Städte die günstigsten. Da die Städte 
Hamburg und Altona in einander übergehen, so ist es natürlich von Interesse, 
festzustellen, ob auch die Unterschiede im Verlauf der Epidemieen an den 
Grenzen beider Städte allmälige Uebergänge zeigen. Dies ist nicht der Fall, 
die desfallsigen Untersuchungen haben ergeben, dass sich die Unterschiede 
in den Curven genau an die politischen Grenzen anschliessen. Offenbar muss 
hier ein Umstand mitwirken, der sich genau den politischen Grenzen anpasst. 

Nachdem der Verfasser die dafür in Anspruch genommenen Verkehrs¬ 
verhältnisse zurückgewiesen, findet er einen Grund in den eigenthümlichen 
Wasserverhältnissen. Altona bezieht sein Trinkwasser aus der Elbe, etwa 

11 km unterhalb der Stadt. Es erhält demnach ein mit sämmtlichen Siel¬ 
abflüssen der Städte Hamburg und Altona vermischtes Wasser, das nach den 
früher aufgestellten Berechnungen eine 120 millionenfache Verdünnung der 
Typhusstühle, die auf Hamburg auf das 720 millionenfache berechnet wurden, 
enthält. Bedenkt man nun, dass die Zahl der in die Elbe gelangenden 
Typhusstühle während der Epidemieen im December eine ausserordentlich 
viel grössere ist, so wird das Verhältniss so verändert, dass nur eine 

12 mülionenfache Verdünnung in Altona stattfindet. 

Dafür besitzt Altona vortreffliche Sandfilter, die nach den bisherigen 
bacteriologischen Untersuchungen für gewöhnlich ihre Schuldigkeit thnn. 
Auffallend ist aber, dass die im December 1885 und 1886 von verschiedenen 
Stellen des Leitungswassers entnommenen Proben ausserordentlich grössere 
Entwickelung der Bacteriencolonieen zeigen, als eine zu anderen Zeiten, 
und dass unmittelbar darauf eine explosionsartige Steigerung des Typhus in 
Altona erfolgt. Dieselben Verhältnisse zeigen sich an vielen an der Elbe 
liegenden kleineren Ortschaften ausserhalb Altonas, die ihr Trinkwasser 
aus der Altonaer Leitung beziehen, während einzelne der nicht angeschlosse¬ 
nen Ortschaften fast frei von Typhus bleiben. Bei den immerhin häufigeren 
Ausnahmen davon glaubt Verfasser nicht, dass das Trinkwasser allein diese 
Verhältnisse hervorgebracht hat. Ebensowenig glaubt er, dass eine Durch¬ 
seuchung ähnlich wie bei Pocken und anderen Exanthemen stattgefunden 
und ein wechselndes Abfallen und Ansteigen der Krankheit verursacht 
habe. Verfasser glaubt, dass andere Verhältnisse noch hinzugekommen sein 
müssen, welche das eigenthümliche Auftreten der Typhusepidemieen erklären. 

In dem folgenden Abschnitte werden des Näheren die Ursachen 
erörtert, welche von besonderem Einfluss auf die Entstehung des Typhus in 

Viertel) ah ruchri ft fUr Gesundheitspflege, 1890. 3Q 


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Kritiken und Besprechungen. 

Hamburg sein können. Eigentümlich ist das Ansteigen der Typhuscurve 
bis zum Jahre 1842, in welchem der grosse Brand war, von da an das 
allmälige Absteigen bis jetzt, nur unterbrochen durch grössere oder kleinere 
Schwankungen. Es zeigt sich nun, dass nach dem grossen Brande Hamburg 
in ausserordentlicher Weise verbessert worden ist. Durch Bau von Abzugs¬ 
canälen für die Siele, durch Bau Qiner Wasserleitung für Trinkwasser und 
durch Herstellung breiter, luftiger Strassen. Ebenso wie in anderen Städten 
haben diese Verbesserungen den Erfolg gehabt, dass die Typhusepidemieen 
nachgelassen haben. Allerdings ist der Erfolg nicht immer gleichmässig 
gewesen und haben sich trotzdem noch stärkere Epidemieen in einzelnen 
Jahren gezeigt. Es sind einzelne Orte, zu denen Hamburg gehört, über¬ 
haupt mit Vorliebe vom Typhus befallen. Jedenfalls sind noch andere 
Ursachen dazu vorhanden, die in den örtlichen Verhältnissen liegen und 
deren man nur schwer Herr werden kann. Für Hamburg mögen zweifellos 
verschiedene Verhältnisse bis zum Jahre 1888 mit von Bedeutung gewesen 
sein: so das mangelhafte Trinkwasser, die vielfach schlechte Beschaffenheit 
der Aborte, die nicht vollständig durchgeführten Anschlüsse an die Siele 
und mangelhafte Spülung; jedoch vor Allem ein wesentlicher Punkt, die 
Lage des Centrums und Hauptverkehrsader der Stadt an der Elbe auf 
Marschboden. Wenn auch dieser Marschboden zum Theil ausgefüllt ist und 
die Häuser auf Pfahlrosten stehen, so ist es doch unausbleiblich, dass bei 
Neubauten, bei Anlagen von Wasser- und Gasleitung der alte Marschboden 
aufgegraben wird. Im ausgedehntesten Maasse geschah dies durch die 
Neubauten während des Zollanschlusses seit 1884. In dieser Zeit trat noch 
ein Umstand hinzu, der jedenfalls von besonderer Bedeutung gewesen ist, 
nämlich die ausserordentliche Trockenheit der Baujahre. Dies führt natur- 
gemäss auf das Verhalten des Grundwassers und zu der Frage, ob das 
Schwanken der Typhuscurve mit diesem im Zusammenhänge steht, wie in 
anderen Städten nachgewiesen ist. Für Hamburg sind gleichmässige Beob¬ 
achtungen über den Stand des Grundwassers nicht vorhanden, da dasselbe 
von verschiedensten Momenten, Ebbe und Fluth, beeinflusst wird. Es kann 
nur im Allgemeinen gesagt werden, dass seit Einführung der Canalisation 
ein Sinken des Grundwassers stattgefunden hat und auch während der 
Trockenheit der Jahre 1885 bis 1887 ist zweifellos ein Sinken des Grund¬ 
wassers beobachtet worden. Verfasser stellt dann auch fest, dass im Allge¬ 
meinen während der stärkeren Typhusepidemieen seit den 20 er Jahren 
stets grosse Trockenheit geherrscht hat und dass in den regenreichen Jahren 
nur wenig Typhus dagewesen ist. Er stellt vergleichende Curven für 
längere Zeiträume und weite Gebiete auf, die dies zu beweisen suchen. 
Schliesslich glaubt er annehmen zu dürfen, dass nur bei Zusammentreffen 
günstiger kosmischer Verhältnisse mit anderweitigen Schädlichkeiten ein 
Anwachsen des Typhus, verursache, so dass derselbe in Hamburg nur durch 
das Zusammentreffen der Dürre mit den Aufgrabungen in den letzten Jahren 
entstanden sei. In Altona habe ebenfalls die Trockenheit mit dem stärkeren 
Vorhandensein der Typhusbacillen im Trinkwasser das Anwachsen des Typhus 
verschuldet. Wenn auch in feuchten Jahren ein Nachlass des Typhus in Ham¬ 
burg beobachtet wurde, so hat es doch kein Jahr gegeben, in dem nicht mehr 
oder weniger Fälle vorkamen. Dies beweist, dass das Auftreten desselben 


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Reineke, Typhus in Hamburg. 

ausserdem doch noch von anderen Umständen abhängt, als bloss von den 
meteorologischen Verhältnissen und dem davon abhängenden Grundwasser- 
stande. Es müssen jedenfalls verschiedene Bedingungen Zusammentreffen, die 
es bewirken, dass der vorhandene Typhusbacillus die Krankheit hervorbringt. 

Zuerst individuelle Disposition, Acclimatisation, Durchseuchung u. s. w., 
deren Einfluss er schon bei Beginn der Arbeit eingehend behandelt hat. 
Ferner kommt er darauf zurück, dass bei allgemeiner erhöhter Sterblichkeit 
auch die Typhuserkrankungen sich häufen und dass die allgemeine Morbi¬ 
dität und Mortalität in feuchten Jahren von jeher in Hamburg geringer 
waren, als in trockenen. Der Verfasser hat nun aus den statistischen 
Tabellen festzustellen gesucht, welche Erkrankungen in den trockenen Jahren 
die hohe Sterblichkeitsziffer zu Stande gebracht haben und ob ausser den 
Ausschlagskrankheiten auch noch die Krankheiten der Verdauungsorgane 
dabei mitgewirkt haben. Es ist ihm nur gelungen, für die Zeit nach 1874 
brauchbares Material zu Anden, durch welches ein stärkeres Hervortreten 
der Brechdurchfälle* bei Kindern nachgewiesen wird. Wenn auch ein 
Zusammenhang von Brechdurchfall und Typhus nicht nachgewiesen werden 
kann, so ist es doch immerhin wahrscheinlich, dass eine grosse Menge 
Fäulnisserreger, welche zu diesen Zeiten vorhanden sind, besonders bei 
schlechten hygienischen Verhältnissen, den Darm zur Aufnahme des Typhus¬ 
bacillus vorbereiten. Die vorliegenden vergleichenden Curven zwischen dem 
Auftreten des Typhus und der Brechdurchfälle verlaufen in den Jahren der 
Sommerepidemieen 1881 bis 1883 und in den trockenen Winterepidemiejahren 
1886 und 1887, in welchen letzteren auch Winterepidemieen für Brechdurch¬ 
fall Vorkommen, auffallend parallel zu einander. Auch sonst sind gastrische 
Erkrankungen bei Typhusepidemieen nicht selten beobachtet worden. Es 
ist daher wohl anzunehmen, dass die diese hervorrufenden Krankheitserreger 
den Verdauungscanal empfänglich machen für Typhusbacillen. Da indessen 
die Erkrankungen von Typhus und Epidemieen von Brechdurchfall oft genug 
auch nicht zusammenfallen, so scheinen doch noch andere Umstände dazu 
kommen zu müssen, um das* gleichzeitige Auftreten zu veranlassen. 

Verfasser geht nun auf die Entwickelung der Typhusbacillen überhaupt 
ein, von denen es nicht zweifelhaft ist, dass sie facultative Saprophyten 
sind, die auch ausserhalb des Körpers im Boden gedeihen und sich halten 
können. Treten günstige Bedingungen für ihre Entwickelung ein, wie 
geeignete Witterungs- und Bodenverhältnisse, so werden sie sich ins Unend¬ 
liche vermehren können und bei geeigneten Transportmitteln in den Darm 
gelangen und dort unter günstigen Verhältnissen zur Entwickelung kommen. 
So sieht der Verfasser in dem Zusammenwirken aller dieser verschiedenen Mo¬ 
mente die Ursache zur Entstehung der Typhusepidemieen auch in Hamburg. 

Dies ist der wesentliche Inhalt der sehr mühevollen und sorgsamen 
Arbeit. Mit grossem Geschick ohne Voreingenommenheit für einen bestimm¬ 
ten Standpunkt hat der Verfasser das reiche Material mit Beherrschung der 
einschlägigen Literatur gruppirt und in fesselnder Darstellung verarbeitet. 
Literaturangaben, zahlreiche statistische Tafeln und Curven, sowie Pläne 
sind ztftn Theil in den Text gedruckt, zum Theil als Anhang beigegeben. 

Dr. Ko lim (Berlin). 


38* 


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Kritiken und Besprechungen. 


59G 

Dr. A. Baer: Die Trunksucht und ihre Abwehr. Ein Beitrag 
zum derzeitigen Stande der Alkoholfrage. Wien und Leipzig, 
Urban & Schwarzenberg, 1890. Lex.-8. 82 S. 

Seit A. Baer in seinem bekannten Werke: „Der Alkoholismus“ eine 
umfassende Darstellung dieses Gegenstandes gegeben hat, sind zwölf Jahre 
verstrichen, eine lange Frist für ein Thema, welches gleich diesem andauernd 
im Vordergründe der wissenschaftlichen Erörterung geblieben ist. Man wird 
es daher freudig begrüssen, dass der Autor wenigstens von dem für die 
praktische Hygiene wichtigsten Abschnitt des Gesammtgegenstandes, von der 
Trunksucht und ihrer Abwehr, eine erneute Darstellung gegeben hat, zumal 
zu einer derartigen Darstellung Niemand berufener erscheinemkann, als gerade 
Baer, der das gesammte für diese Frage in Betracht kommende, ebenso um¬ 
fangreiche als vielfach zerstreute Material beherrscht, wie kaum ein Anderer. 

Der erste Theil der vorliegenden Schrift ist der Schilderung der Folgen 
der Trunksucht gewidmet, und zwar wird hier wieder zunächst der Einfluss 
desselben auf das physische Leben entwickelt. Die bei englischen Lebens¬ 
versicherungsgesellschaften festgestellte längere Lebensdauer vom Alkohol 
sich enthaltender Personen, die zunehmende Zahl der Todesfälle durch Delirium 
tremens, der auf Alkoholmissbrauch zurückzuführenden Unglücksfalle wie 
Selbstmorde mit der Grösse des Alkoholconsums Anden sich hier durch ein 
ausserordentlich reiches, auf die meisten Länder Europas und auf die Ver¬ 
einigten Staaten von Amerika sich erstreckendes Zahlenmaterial belegt, ein 
Zahlenmaterial, das für Alle, die sich mit einschlagenden Fragen beschäf¬ 
tigen, eine vorzügliche Quelle darstellen wird. Dasselbe gilt von dem zweiten 
und dritten Abschnitt, der vor Allem die Zahl der durch Trunksuöht sich 
entwickelnden Geisteskrankheiten, sowie der auf dieser Basis entstehenden 
Verbrechen behandelt. Bei diesem letzten Abschnitt wird auch die Bedeutung 
der Truuksucht für das Familienleben, wie sie statistisch in der Zahl der 
desshalb erfolgten Ehescheidungen sich darstellt, sowie ihr Einfluss auf die 
Entstehung von Verarmung und materiellem Nothstand berücksichtigt. 

Der zweite Theil behandelt die Abwehr und zwar gesondert in diejenigen 
Maassregeln, die dem Staat, diejenigen, die privater Thätigkeit obliegen. 
Unter letzteren wird die bessere Erziehung der Kinder der arbeitenden 
Classen, die Schaffung gesunder Wohnungen und besserer Nahrung für diese, 
die Einrichtung von Volkskaffeehäusern und die Bildung von Mässigkeits- 
vereinen erwähnt. Der Staat kann der Trunksucht entgegen wirken durch 
Einschränkung der Production und des Handels mit berauschenden Getränken, 
vor Allem aber der Zahl der Schankstätten, durch hohe Branntweinsteuer 
gegenüber mässiger Besteuerung der nicht oder wenig alkoholhaltigen Getränke, 
ferner durch Bestrafung der öffentlichen Trunkenheit, durch Schaffung der 
Möglichkeit, den Gewohnheitstrinker zu entmündigen und in Trinkerheil¬ 
stätten zwangsweise unterzubringen; endlich durch Sorge für die Reinhaltung 
des Spiritus, speciell für dessen Entfuselung. Was den Grad der Reinigung 
anbetrifft, so hält Baer eine absolute Fuselfreiheit für geboten; Referent hat 
seinen abweichenden Standpunkte vor Kurzem in dieser Zeitschrift dargelegt» 

Dr. F. Strassmann (Berlin). 


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Repertorium der i. J. 1889 erschienenen Aufsätze etc. 


597 


Repertorium 

der 

im Laufe des Jahres 1889 in deutschen und ausländischen Zeitschriften 
erschienenen Aufsätze über öffentliche Gesundheitspflege. 


Zusammen gestellt von Dr. Alexander Spiess. 


Inhalt. 


I. Allgemeine Organisation der 
öffentlichen Gesundheitspflege. 

Seite 

1. Allgemeines.598 

2. Gesundheitsgesetzgebung.600 

a. Gesetzgebung.600 

b. Gesetze, Verordnungen etc. • 600 

3. Gesundheitsbehörden und Organisa¬ 
tion des .Sanitätsdienstes.608 

4. Vereine für öffentliche Gesundheits¬ 

pflege, Versammlungen, Ausstellun¬ 
gen etc.899 

5. Hygienischer Unterricht und hygie¬ 
nische Institute.610 

II. Medicin alstatistik. 

1. Allgemeines.611 

2. Hygienische Topographieen und hy¬ 
gienische Jahresberichte • • - • • 611 

3. Bevölkerungsstatistik.613 

4. Morbiditätsstatistik.613 

5. Mortalitätsstatistik.614 

HE. Hygiene des Kindes. 

1. Allgemeines.615 

2. Kindersterblichkeit.615 

3. Kinderernährung u. Milch Versorgung 616 

4. Fürsorge Für kleine Kinder • . . . 619 

5. Augenentzündung der Neugeborenen 619 

IV. Schulhygiene. 

1. Allgemeines.620 

2. Ueberbürdung der Schüler und ärzt¬ 
liche Beaufsichtigung der Schule . . 621 

3. Krankheiten in den Schulen.... 622 

4. Augen und Ohren der Schulkinder 

und Schreibmethode.622 

5. Schulbauten und Schuleinrichtungen 623 

6. Schulbäder s. Badeanstalten (IX, 6.) 688 

7. Feriencolonieen.624 

V. Infectionskrankheiten. 


1. Allgemeines 


.624 

Anhang: Anzeigepflicht bei an¬ 
steckenden Krankheiten . . . 626 


Seite 

2. Krankheitskeim und Schutzimpfung . 627 

a. Allgemeines.627 

(C. Untersuchungsmethoden • 627 

ß. Krankheitskeim .... 628 
y. Schutzimpfung u. Immu¬ 
nität .632 

<f. Phagocyten.633 

e . Ptomaine . ..634 

b. Tuberkelbacterien.635 

c. Pneumoniebacterien .... 637 

d. Malariabacterien.637 

e. Typhusbacterien.637 

f. Cholerabacterien und Cholera¬ 
impfungen .638 

g. Gelbfieberbacterien uud Gclb- 

fleberimpfungen.640 

h. Leprabacterien und Lepra¬ 
impfungen .640 

i. Syphilisbacterien...... 640 

k. Variolabacterien.641 

l. Actinomyces . ..641 

m. Diphtheriebacterien . . . . 641 

n. Erysipelbacterien.641 

o. Tetanushacterien.641 

p. Milz- u. Rauschrandhacterien 

und -Impfungen.642 

q. Hundswuthbacterienu.Hunds- 

wuthimpfungen.643 

r. Rotzbacterien u. Rotzimpfun¬ 
gen .644 

8. Bacterien und Schutzimpfun¬ 
gen bei anderen Infections¬ 
krankheiten der Menschen und 
Thiere.. 645 

3. Typhus.. • 848 

4. Malariafieber und Tropenkraukheiten 650 

5. Cholera.851 

6. Pest.852 

7. Gelbfieber.653 

8. Diphtherie.654 

9. Scharlach.655 

10. Masern und Rötheln.656 

11. Influenza und Dengue.. 657 

12. Puerperalfieber.657 

Anhang: Wochenbetthygiene und 

Hebainraenwescn.659 


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598 Repertorium der L J. 1889 in 

Seite I 


13. Tuberculose und Perlsucht . . . 660 

14. Pneumonie.664 

15. Erysipelas.665 

16. Weil*sehe Krankheit ...... 665 

17. Variola (s. VII, 1.).676 

18. Syphilis (s. VIII, 2.).681 

19. Meningitis cerebro-spinalis .... 666 

20. Tetanus.666 

21. Lepra. 667 

22. Pellagra.668 

23. Trichinose.668 

24. Andere epidemische und infectiose 
Krankheiten des Menschen .... 668 

25. Milzbrand und Rauschbrand . . . 669 

26. Hundswuth.670 

27. Actinomycosis.671 

28. Andere infectiose Thierkrankheiten 672 

VI. Militärhygiene. 

1. Militärsanitätswesen.674 

2. Lazarethe.675 

3. Verwundeten- und Krankentransport 675 

VH. Pocken und Impfung. 

1. Variola . . . ..676 

2. Vaccination .......... 676 

3. Gefahren der Impfung.679 

VIII. Prostitution und Syphilis. 

1. Prostitution.680 

2. Syphilis . ..681 

IX. Bauhygiene. 

1. Allgemeines ..682 

2. Strassen und Untergrund.683 

3. Wohnungen und Aufenthaltsräume . 683 

4. Gast- und Logirhäuser.685 

5. Hospitäler u. Reconvalescentenbäuser 685 

Anhang: Krankenpflege u. Isolirung 687 


deutschen und ausländischen 


8eite 

6. Badeanstalten.688 

7. Luft, Ventilation und Heizung • . . 688 

Anhang: Rauchbelästigung ... 691 

8. Beleuchtung.691 

X. Oeffentliohe sanitäre Werke. 

1. Allgemeines.691 

2. Wasserversorgung.692 

3. Entwässerung (Canalisation) .... 695 

4. Entfernung der Excremente und des 

Kehrichts ..696 

5. Flusswasscr und Fluss Verunreinigung 696 

6. Verwendung u. Unschädlichmachung 

des Canalwassers und der Excremente 
(Berieselung etc.).697 

7. Desinfection.698 

8. Quarantänen.703 

XE. Nahrungsmittel und geistige 
Getränke. 

1. Allgemeines.704 


2. Untersuchung von Nahrungsmitteln . 705 

Anhang: Butter und Kunstbutter 705 

3. Fälschung von Nahrungsmitteln • • 706 

4. Gesundheitsschädigung durch Nah¬ 


rungsmittel .706 

5. Fleischschau und Schlachthäuser . . 707 

6. Trinkwasser und Eis.709 

7. Geistige Getränke.711 

Anhang: Alkoholismus.712 

XU. Gewerbe- und Berufs¬ 
hygiene .713 


Anhang: Anämie der Bergarbeiter 
und Anchylostomum duodenale 716 

XIII. Leichenwesen. 716 

XTV. Verschiedenes.717 


I. Allgemeine Organisation der öfftentliohen Gesundheits¬ 
pflege. 


1. Allgemeines. 

Arbeiten aus dem kaiserlichen Gesundheits¬ 
amte. (Referat.) D. Vjhrschr. f. off. Gesund¬ 
heitspflege (Braunschweig) XXI, S. 489. — 
Berliner klin. Wchschr. XXVI, S. 939. — 
Aerztl. Vereins-Bl. (Leipzig) XVIII, S. 57, 
423. 

Arnould; Jules. Neue Elemente der Hy¬ 
giene. (Referat.) D. Vjhrschr. f. öff. Ge- 
sundhspflg. (Braunschweig) XXI, S. 609. — 
D. militärärztl. Zeitschrift (Berlin) XVIII, 
S. 313. — Rev. d’hyg. (Paris) XI, S. 352. — 
Mouv. hyg. (Brüssel) V, S. 126. 

Bagshawe, Die preventive Seite der Heil¬ 
kunde. (Referat.) San. Rec. (London) X, 
S. 590. 


Baker , H. B., Die Wichtigkeit der öffent¬ 
lichen Gesundheitspflege für Dörfer. Ann. 
Hyg. (Philadelphia) IV, S. 321. 

Blyckaerts, F., Die Hygiene auf dem 
Lande. Mouv. hyg. (Brüssel) V, S. 101. 

Coniy fimile R., Ueber den Fortschritt der 
Hygiene in der Argentinischen Republik. 
(Referat.) Zeitschrift für Schulgesundheits¬ 
pflege (Hamburg) II, S. 152. 

Dorablüth, F., Gesundheitspflege in Haus 
und Familie. (Referat.) D. Vjhrschr. f. 
öff. Gsndhpflg. (Braunschweig) XXI, S. 338. 

Ebertz, Englische Stimmen über sanitäts¬ 
polizeiliche Tagesfragen. Vjhrschr. f. ger. 
Med. (Berlin) LI, S. 447. 

Emmerich, R., und H. Trillich, Anlei¬ 
tung zu hygienischen Untersuchungen. (Re- 


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Zeitschriften erschienenen Aufsätze über öff. Gesundheitspflege. 599 


ferat.) D. med. Wchschr. (Berlin) XV, 
S. 847. — Fortschr. d. Med. (Berlin) Vll, 
S. 797. 

Flügge, Grundriss der Hygiene. (Referat.) 

D. med. Wchschr. (Berlin) XV, S. 1048. 
V. Fodor, J., Die Frau in der Hygiene. 
D. med. Wchschr. (Berlin) XV, S. 587, 
610, 654. 

Goliner , Allgemeine Gesundheitspflege. 
Hygienische Briefe. (Referat). Schmidt’s 
Jahrb. (Leipzig) CCXXI, S. 108. 

Hirt; Ludwig, System der Gesundheitspflege. 
(Referat.) Berliner klin. Wchschr. XXVI, 
S. 406. — Fortschr. d. Med. (Berlin) VII, 
S. 78. — Schmidt’s Jahrbücher (Leipzig) 
CCXXI, S. 217. — Münchner med. 

Wchschr. XXXVI, S. 399. — D. militär- 
ärztl. Ztschr. (Berlin) XVIII, S. 44. — 
Centralbl. f. Bacteriol. und Parasiten künde 
(Jena) V, S. 416. 

Hygiene, Die — und ihre Bedeutung als 
Wissenschaft. Verhandlungen des Preussi- 
schen Abgeordnetenhauses in den Sitzungen 
am 4. und 5. März 1889. Ztschr. f. Med.- 
Beamte (Berlin) II, S. 189. 

Kastan, Gesundheitspflege in Haus und 
Schule, ein Lesebuch für Eltern und Er¬ 
zieher. (Referat.) Monatsbl. f. öffentl. 
Gsndhpflg. (Braunschweig) XII, S. 61. 
Kupfferschlaeger, Elemente der Hygiene 
und des Hauswesens zum Gebrauch in 
Mädchenschulen. (Referat.) Mouv. hyg. 
(Brüssel) V, S. 128. 

Laennec, T., Bericht über die praktischen 
Untersuchungen über den gegenwärtigen 
Stand der internationalen sanitären Pro¬ 
phylaxe von Vignard. Gaz. iued. de 
Nantes VII, S. 65. 

Mahd, Die muselmännischen Pilgerfahrten 
im Hedjaz 1887 bis 1888. Hygienische und 
sanitäre Betrachtungen. Rev. d’hyg. (Paris) 
XI, S. 322. 

Moellcr, A., Die Hygiene auf der belgischen 
Academie de medecine während des Jahres 

1888. Mouv. hyg. (Brüssel) V, S. 133. 
Napias, H., Die Hygiene vor hundert 

Jahren. Rev. d’hyg. (Paris) XI, S. 594. 
Pagliani, L., Schule zur Vervollkommnung 
in der öffentlichen Hygiene. Salute pubb. 
(Perugia) II, S. 58. 

Peters, Hygienische Rückerinnerungen an 
Paris. Verhandl. und Mitth. d. Ver. f. 
öff. Gsndhpflg. in Magdeburg XVII, S. 115. 
Poore, G. V., London früher und jetzt vom 
sanitären Standpunkte. Publ. Health 
(London) 1888/89, S. 335, 360. 
Repertorium der im Laufe des Jahres 
1888 in deutschen und ausländischen Zeit¬ 
schriften erschienenen Aufsätze über öffent¬ 
liche Gesundheitspflege. Zusammengestellt 
von Dr. Alexander Spicss. Deutsche 
Vjhrschr. f. öff. Gsndhpflg. (Braunschweig) 
XXI, S. 631. 

Roohard, Jules, Die Hygiene im Jahre 

1889. Rev. des deux mondes (Paris) CX VI, 
S. 54. 


Rochard, Jules, Ueber die Bedeutung 
der Hygiene. Mouv. hygiene (Brüssel) V, 
S. 363. 

Roohard , Jules, Handbuch der socialen 
Hygiene. (Referat.) Ann. d’hyg. publ. 
(Paris) XXI, S. 442. 

Rohe, George H., Ein Handbuch der Hy¬ 
giene. Abhandlung über die Principien und 
Praxis der Präventiv - Medicin vom ameri¬ 
kanischen Standpunkte. (Referat.) Ann. 
d’hyg. publ. (Paris) XXII, S. 103. 

Rosenthal, Vorlesungen über die öffent¬ 
liche und private Gesundheitspflege. (Re¬ 
ferat.) Münchner med. Wchschr. XXXVI, 
S. 830. 

Rundschau über sanitätspolizeiliche Auf¬ 
gaben und Leistungen. Vjhrschr. f. ger. 
Med. (Berlin) L, S. 336; LI, S. 162. 

Sani täte wesen, Mittheilungen über das — 
in der Argentinischen Republik. Veröff. d. 
kaiserlichen Gesundheitsamtes (Berlin) XIII, 
. S. 624. 

Schmidt-Mülheim, Ueber die Aufgaben 
der Thiermedicin auf dem Gebiete der 
öffentlichen Gesundheitspflege. Centralbl. 
f. allg. Gsndhpflg. (Bonn) VIII, S. 1. — 
Monatsbl. f. öff. Gsndhpflg. (Braunschweig) 
XII, S. 35, 55. — (Referat.) D. Mcd.-Ztg. 
(Berlin) X, S. 762. — Centralbl. f. Bac- 
teriologie und Parasitenkunde (Jena) V, 
S. 423. 

Schriften, Neu erschienene — über öffent¬ 
liche Gesundheitspflege (43. Verzeichniss). 
D. Vjhrschr. f. öff. Gsndhpflg. (Braunschweig) 
XXI, S. 167; (44. Verzeichniss) S. 362; 
(45. Verzeichniss) S. 532. 

Schulz, Oscar, Kurze Anleitung zu hygie¬ 
nischen Untersuchungen. (Referat.) Chem. 
Centralbl. (Hamburg) LX, S. 981. 

Thome, R. T., Ueber den Fortschritt der 
Präventivmedicin in den letzten 40 Jahren. 
Transact of the Ep idem. Soc. (London) VII, 
S. 1. 

Uffelmann, J., Handbuch der Hygiene. 
(Referat.) Ztschr. f. Med.-Beamte (Berlin) 
II, S. 408. — Schmidt’s Jahrb. (Leipzig) 
CCXXIII, S. 208. — Münchner med. 
Wchschr. XXXVI, S. 415. — Schweiz, 
ärztl. Corr.-Bl. (Basel) XIX, S. 626. 

Vignard, V., Internationale sanitäre Pro¬ 
phylaxe. Ann. d’hyg. publ. (Paris) XXI, 
S. 165. 

Walcott, H. ?., Vorbeugende Medicin in 
Massachusetts. Boston med. and surg. 
Journ. CXX, S. 573, 597, 625. — Med. 
Communicat Mass. med. Soc. (Boston) 1889, 
S. 319. 

Williams-Freeman, J. P., Ueber den 
Einfluss des Stadtlebens auf die allgemeine 
Gesundheit, mit besonderer Berücksichti¬ 
gung von London. San. Rec. (London) 
XI, S. 49, 101, 215. 

Zuochi, Carlo, Der gegenwärtige Zustand 
der öffentlichen Fürsorge in Italien. Giorn. 
della reale societä italiana d’igiene (Mailand) 
XI, S. 449. 


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600 Repertorium der i. J. 1889 in 

2. Gesundheitsgesetzgebung, 
a. Gesetzgebung. 

Bärard, Ämile, Die Gesetzgebung über 
die Viehseuchen und ihre Anwendung. 
(Referat.) Ann. d’hyg. publ. (Paris) XXI, 
S. 460. 

Dujardin-Beaumetz, Gesetzgebung, betr. 
prophylactische Hygiene. Bull. gen. de 
therap. (Paris) CXVI, S. 433. 

Faralli, G., Ucber einige Aenderungen an 
dein Gesetzentwürfe zum Schutze der öffent¬ 
lichen Gesundheitspflege in Italien. Giorn. 
d. Soc. florent. d’ig. (Florenz) V, S. 8. 

Fazio, E., Sanitäre Gesetzgebung und öffent¬ 
liche Gesundheitspflege. Riv. ital. di terap. 
e ig. (Piacenza) IX, S. 6. 

Hart, Erliest, Das neue Gesundheitsgesetz, 
besonders in Beziehung zur Sanitätsver¬ 
waltung. San. Rec. (London) X, S. 305. 

Kuby, Die Medicinalgosetzgebung im König¬ 
reiche Bayern. (Referat!) Berliner klin. 
Wcbschr. XXVI, S. 407. 

Martin, A.-J., Ueber die sanitäre Gesetz¬ 
gebung in Frankreich. (Referat.) Rev. 
d’hyg. (Paris) XI, S. 766. — Ann. d’hyg. 
publ. (Paris) XXII, S. 321. 

Paladini , R., Ministerialerlass, betr. Aus¬ 
führungsverordnung zu dem Gesetze zum 
Schutze der öffentlichen Gesundheit in 
Italien. Gazz. med. lomb. (Mailand) XLVI1I, 
S. 474. 

Paolini, E. P., Eine Lücke im Gesetzent¬ 
würfe zum Schutze der öffentlichen Gesund¬ 
heit in Italien. Arch. ital. di pediat. 
(Neapel) VII, S. 138. 

Sanitätsgesetze , Die — in den Land¬ 
tagen. Wiener med. Wchschr. XXXIX, 
S. 1902. 

Willoughby, E. F., Das italienische Ge¬ 
setz, betr. die öffentliche Gesundheit von 
1889. Vubl. Health (London) II, S. 326. 

b. Gesetze, Verordnungen etc. 

Abdeckereiwesen, Rundschreiben des 
gvossherzogl. bad. statistischen Büreaus 
vom 9. Jan. 1889, betr. d. —. Veröff. 
d. kaiserlichen Gesundheitsamtes (Berlin) 
XIII, S. 548. 

Abfuhrwesens der Fäcalstoffe , Cir¬ 
cularverfügung der königl. Regierung zu 
Düsseldorf vom 11. Mai 1888, betr. die 
Zweckmässigkeit einer Uebernahme des — 
seitens der Städte. Central bl. f. allg. 
Gsndhpflg. (Bonn) VIII, S. 110. 

Abwässern, Bekanntmachung des Rathes 
der Stadt Dresden vom 8. Juni 1889, 
betr. die Ableitung von — aus den Ab¬ 
ortsgruben nach den öffentlichen Schleussen. 
Veröff. d. kaiserlichen Gesundheitsamtes 
(Berlin) XIII, S. 733. 

Abwässer, Französisches Gesetz vom 
4. April 1889, betr. Landwirthschaftliche 
Verwerthung der — von Paris und Reini- 


deutschen und ausländischen 

gung der Seine. Veröff. d. kaiserlichen 
Gesundheitsamtes (Berlin) XIII, S. 319. 

Aerztlichen Standesvertretung, Kgl. 
preussische Verordnung vom 25. Mai 1887, 
betr. die Einrichtung einer —. Reichs- 
Med.-Kal. f. 1890 (Leipzig), S. 108. 

Ansteckende Krankheiten, Erlass d. 
königl. bayerischen Ministeriums d. 1. vom 
16. Mai 1889, betr. Mittheilungen über — 
an die königl. Militärbehörden. Reichs.- 
Med.-Kal. f. 1890 (Leipzig), S. 57. 

Ansteckenden Krankheiten, Polizei¬ 
verordnung der königl. Regierung zu 
Düsseldorf vom 1. August 1887, betr. das 
Verfahren bei —. Gesundheit (Frank¬ 

furt a. M.) XIV, S. 88. 

Ansteckenden Krankheiten, Verord¬ 
nung des königl. Reg. - Präsidenten des 
Reg.-Bez. Merseburg vom 6. Febr. 1889, 
betr. Anzeige von —. Veröff. d. kaiserl. 
Gesundheitsamtes (Berlin) XUI, S. 561. 

Ansteckenden Krankheiten, Verord¬ 
nung des Reg.-Präsidenten des Reg.-Bcz. 
Königsberg vom 20 Febr. 1889, betr. die 
Entsendung von Medicinalbeamten bei —. 
Veröff. d. kais. Gesundheitsamtes (Berlin) 
XIII, S. 204. 

Ansteckenden Krankheiten, Circular 
grossherzogl. mecklenburgschen Ministe¬ 
riums vom 20. Febr. 1889 an die Kreis¬ 
physiker, betr. Anzeige der im Verlauf 
von — Verstorbenen. Veröff. d. kaiserl. 
Gesundheitsamtes (Berlin) XIII, S. 247. 

Ansteckenden Krankheiten, Bekannt¬ 
machung des Rathes der Stadt Dresden 
vom 20. Febr. 1889, betr. die Anzeigepflicht 
bei —. Veröff. d. kaiserl. Gesundheits¬ 
amtes (Berlin) XIII, S. 655. 

Ansteckender Krankheiten, Polizei- 
verordnnng des königl. Reg. - Präsidenten 
des Reg.-Bez. Lüneburg vom 23. Febr. 
1889, betr. die Aenderung der Polizei¬ 
verordnung vom 30. Septemb. 1884, betr. 
Maassregeln gegen die Verbreitung —. 
Veröff. d. kais. Gesundheitsamtes (Berlin) 

XIII, S. 664. 

Ansteckender Krankheiten, Erlass 
des Reg.-Präsidenten des Reg.-Bez. Osna¬ 
brück vom 13. März 1889, betr. Maass¬ 
regeln gegen die Verbreitung —. Veröff. 
d. kais. Gesundheitsamtes (Berlin) XIII, 
S. 408. — Gesundheit (Frankfurt a. M.) 

XIV, S. 284. 

Ansteckender Krankheiten, Verfü¬ 
gung des königl. Regierungspräsidenten in 
Danzig vom 15. März 1889, betreffend 
Verhütung der Uebertragung — durch 
Schulkinder. Zeitschr. f. Schulgesund- 
heitspflg. (Hamburg) 11, S. 494. 

Ansteckender Krankheiten , Polizei¬ 
verordnung der königl. Regierung zu 
Aurich vom 30. Mai 1889, betr. Maass¬ 
regeln gegen die Verbreitung —. Med.- 
Gesetzgeb. (Berlin) 1889, S. 17. 

Ansteckender Krankheiten, Verfü¬ 
gung der königl. Regierung zu Aurich 


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Zeitschriften erschienenen Aufsätze über öff. Gesundheitspflege. 601 


vom 26. Juli 1889, betr. die Verhütung 
der Uebertragung — durch die Schulen. 
Zeitschr. f. Schulgesundheitspflg. (Hamburg) 
II, S. 620. 

Ansteckender Krankheiten , Anwei¬ 
sung der königlichen Regierung zu Aurich 
für die Kreis* und Ortsschulinspectoren, 
Schulvorstände, Lehrer und Anstaltsvor¬ 
steher vom 26. Juli 1889, betr. Maass¬ 
regeln zur Verhütung der Uebertragung — 
durch öffentliche und private Schulen, 
Erziehungsanstalten, Kinderbewahrnnstal- 
ten, Spielgärten etc. Zeitschr. f. Schul¬ 
gesundheitspflege (Hamburg) II, S. 622. 

Ansteckender Krankheiten, Bestim¬ 
mungen des Rathes der Stadt Dresden, 
betr. die Verhütung der Verbreitung — 
durch die Schulen. Zeitschr. für Schul¬ 
gesundheitspflege (Hamburg) II, S. 42. 

Ansteckender Krankheiten, Verord¬ 
nung des k. k. Landessch ul rathes für Böh¬ 
men vom 9. April . 1888, betr. Hintan- 
haltung der Verbreitung — durch die 
Schulen. Gesundheit (Frankfurt a. M.) 
XIV, S. 381. 

Arbeiterkasernen, Verfügung d. königl. 
Regierung des Regierungsbezirks Merse¬ 
burg vom 18. Febr. 1889, betr. —. 
Veröff. d. kais. Gesundheitsamtes (Berlin) 
XIII, S. 392. 

Arbeiterwohnungen, Königl. belgisches 
Gesetz vom 9. August 1889, betr. die — 
und die Errichtungen von Schutzcomit£s. 
Veröff. d. kais. Gesundheitsamtes (Berlin) 
XIII, S. 778. — D. Gemeinde-Ztg. (Berlin) 
XXVIII, S. 220. — Mouv. hyg. (Brüssel) 
V, 8. 309. 

Arbeitsr&qme , Circularerlass des königl. 
preuss. Ministers für Handel etc. vom 
28. Febr. 1889, betr. gesunde und gefahr¬ 
lose Beschaffenheit der — gewerblicher 
Anlagen. Veröff. d. kaiserl. Gesundheits¬ 
amtes (Berlin) XIII, S. 299. — Zeitschr. 
f. Med.-Beamte (Berlin) II, S. 213. — 
Reichs-Med.-Kal. f. 1890 (Leipzig), S. 32. 

Arsen und Zinn, Kaiserl. deutsche Ver¬ 
ordnung vom 10. April 1888, betr. die 
Untersuchung von Farben, Gespinnsten 
und Geweben auf —. Reichs-Med.-Kal. 
f. 1890 (Leipzig), S. 1. 

Bauliche Anlage, Circularerlass königl. 
preuss. Ministeriums d. I. und der öffent¬ 
lichen Arbeiten vom 12. Octob. 1889, 
betr. die Polizeiverordnung über die — 
und die innere Einrichtung von Theatern, 
Circusgebäuden und öffentlichen Versamm¬ 
lungsräumen. Centralbl. d. Bauverw. 
(Berlin) IX, S. 447. 

Beerdigung menschlicher Leichen, Polizei¬ 
verordnung des Regierungspräsidenten des 
Regierungsbezirks Aurich vom 3. Juli 1888, 
betr. die —. Reichs-Med.-Kal. f. 1890 
(Leipzig), S. 53. 

Beerdigung menschlicher Leichen, Poli¬ 
zeiverordnung des Regierungspräsidenten 
des Regierungsbezirks Stade vom 13. Sept. 


1889, betr. —. Veröff. d. kais. Gesund¬ 

heitsamtes (Berlin) XIII, S. 732. 

Begr&bnisspl&tzen, Verfügung d. königl. 
preuss. Ministeriums d. I. u. der geistl. etc. 
Angelegenheiten vom 10. Sept. 1889, betr. 
die Einholung und Bezahlung der Gut¬ 
achten der Medicinalbeamten bei der Prü¬ 
fung von zu — bestimmten Grundstücken. 
Veröff. d. kais. Gesundheitsamtes (Berliu) 
XIII, S. 719. 

Bierdruckapparate, Polizeiverordnung 
im Regierungs - Bezirk Hildesheim vom 
26. Juli 1888, betr. die —. Veröff. d. 
kais. Gesundheitsamtes (Berlin) XIII, S. 142. 

Bierdruckapparate , Polizeiverordnung 
des Regierungspräsidenten des Regierungs¬ 
bezirks Stade vom 27. Nov. 1888, betr. —. 
Veröff. d. kais. Gesundheitsamtes (Berlin) 
XIII, S. 425. 

Bi erdrück Vorrichtungen, Verordnung 
der herzogl. anhaitischeu Regierung vom 
6. Juni u. 23. August 1889, betr. die 
Reinigung der —. Veröff. d. kais. Ge¬ 
sundheitsamtes (Berlin) XIII, S. 692. 

Bleihaltigen Stanniols, Polizeiverord- 
nung des Polizeipräfecten von Paris vom 
13. Nov. 1888, betr. das Verbot — zum 
Einwickeln von Nahrungsmitteln. Veröff. 
d. kais. Gesundheitsamtes (Berlin) XIII, 
S. 644. 

Blei und Zink, Erlass königl. ungarischen 
Ministeriums d. 1. vom 6. Juni 1889, betr. 
Verwendupg von — bei für Nahrungs¬ 
und Genussmittel, Getränke etc. verwen¬ 
deten Gegenständen. Ztschr. f. Nahrungs¬ 
mitteluntersuchung (Wien) 111, S. 152. 
Blei- und zinkhaltigen Gegenstän¬ 
den, Bekanntmachung des königl. Polizei¬ 
präsidiums zu Berlin vom 20. Dec. 1888, 
über die durch das Reichsgesetz vom 
25. Juni 1887, betreffend den Verkehr 
mit — etc., betroffenen Erzeugnisse und 
Gewerbe. Veröff. des kais. Gesundheits¬ 
amtes (Berlin) XIII, S. 41. 

Branntwein, Königl. schwedische Ver¬ 
ordnung vom 29. Mai 1885, betr. die Be¬ 
dingungen für den Verkauf von — und 
anderen gebrannten oder destillirten Spiri¬ 
tuosen Getränken. Veröff. d. kais. Ge¬ 
sundheitsamtes (Berlin) XIII, S. 205, 225. 

Branntwein, Polizeiverordnung der fürst¬ 
lich schaumburg-lippischen Landesregierung 
vom 20. April 1888, betr. die Verabfol¬ 
gung von — und anderen alkoholhaltigen 
Getränken. Veröff. d. kais. Gesundheits¬ 
amtes (Berlin) XIII, S. 196. 

Butterhandel, Königl. niederländisches 
Gesetz vom 23. Juni 1889, enthaltend 
Bestimmmungen zur Verhütung von Be¬ 
trug im —. Veröff, d. kais. Gesundheits¬ 
amtes (Berlin) XIII, S. 478. — Ztscbr. f. 
Nahrungsm.-Unters. (Wien) III, S. 47. 

Carbonnatronöfen, Circularerlass königl. 
preuss. Ministeriums d. I. vom 2. Octob. 
1888, betr. Gesundheitsschädlichkeit der —. 
Centralbl. f. allg. Gsndhpflg. (Bonn) VIII, 


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602 Repertorium der i. J. 1889 in 

S. 34. — Med.-Gesetzgeb. (Berlin) 1889, 
S. 8. — Arch. f. Verwaltungsrecht (Berlin) 
XV, S. 3. 

Centralheizungsanlagen, Erlass königl. 
preuss. Ministeriums d. I. und der offentl. 
Arbeiten vom 7. u. 28. Oct. 1889, betr.— 
in fiscalischen Gebäuden. Minist.-Bl. f. d. 
ges. inn. Verw. (Berlin) L, S. 174. — Arch. 
f. Verwaltungsrecht (Berlin) XV, S. 291. 

Cigarren , Verordnung des grossherzogl. 
badischen Ministeriums vom 18. Mai 1888, 
betr. die Einrichtung und den Betrieb der 
zur Anfertigung von — bestimmten An¬ 
lagen. Veröff. d. kais. Gesundheitsamtes 
(Berlin) XIII, S. 332. 

Desinfection, Instruction des Wiener Stadt- 
physicats zur Ausführung der —. Ztschr. 
f. Nahiungsm.-Unters. (Wien) III, S. 127. 

Desinfeotion, Erlass k. k. österreichischen 
Ministeriums d. I. vom 16. März 1888, 
betr. die — mit strömendem Wnsserdampf. 
Veröff. d. kais. Gesundheitsamtes (Berlin) 

XIII, S. 223. 

Desinfection, Erlass des k. k. Österreich. 
Ministeriums d. I. vom 28. März 1889, 
betr. die obligatorische — der Kleider etc. 
der im Gerichtsgefängnisse eingelieferten 
Individuen. Veröff. d. kais. Gesundheits¬ 
amtes (Berlin) XIII, S. 681. 

Desinfeotion , Kundschreiben des gross¬ 
herzogl. mecklenburgischen Ministeriums 
vom 12. April 1889, betr. die — von 
Eisenbahnviehwagen. Veröff. d. kais. Ge¬ 
sundheitsamtes (Berlin) XIII, S. 333. 

Desinfeotion , Bekanntmachung der Poli¬ 
zei Verwaltung der Stadt Nordhausen vom 
2. Nov. 1889, betr. die — der zum Haar¬ 
schneiden gebrauchten Instrumente. Veröff. 
des kais. Gesundheitsamtes (Berlin) XIII, 
S. 720. 

Desinfeotion an Bord, Erlass d. Staats- 
secretärs des deutschen Beichs-Marine-Amts 
vom 16. Sept. 1889, betr. —. Veröff. d. 
kais. Gesundheitsamtes (Berlin) XIII, S. 718. 

Desinfectionsordnung für städtische 
Schulen von der Schuldeputation der Stadt 
Breslau vom 21. März 1888. Veröff. d. 
kaiserlichen Gesundheitsamtes (Berlin) XIII, 
S. 300. — Reichs-Med.-Kal. f. 1890 
(Leipzig), S. 48. — Ortsgesetze (Berlin) 
XX, S. 255. — Gesundheit (Frankf. a. M.) 

XIV, S. 284. — D. Gemeinde-Ztg. (Ber¬ 
lin) XXVIII, S. 242. 

Desinfectionsverfahren , Bekannt¬ 
machung des herzogl. Sachsen - altenburgi¬ 
schen Ministeriums d. I. vom 14. Sept. 

1889, betr. das — bei ansteckenden Krank¬ 
heiten. Veröff. d. kaiserl. Gesundheits¬ 
amtes (Berlin) XIII, S. 790. 

Diphtherie, Polizeiverordnung des königl. 
Regierungspräsidenten des Regierungsbez. 
Coblenz vom 18. Sept. 1889, betr. An¬ 
zeigepflicht bei —. Veröff. d. kaiserl. 
Gesundheitsamtes (Berlin) XIII, S. 665. 

Diphtherie, Bekanntmachung grossherzogl. 
raeckleub. Ministeriums vom 20. Decb. 


deutschen und ausländischen 

1888, betr. die —. Veröff. d. kais. Ge¬ 
sundheitsamtes (Berlin) XIII, S. 129. 

Diphtherie, Königl. spanische Verordnung 
vom 29. Octob. 1888, betr. Bekämpfang 
der —. Veröff. d. kais. Gesundheitsamtes 
(Berlin) XIII, S. 414. 

Diphtherieerkrankungen, Rundschrei¬ 
ben grossherzogl. mecklenburgischen Mini¬ 
steriums vom 2. März 1889, betr. Anzeige 
von Todesfällen und —. Veröff. d. kais. 
Gesundheitsamtes (Berlin) XIII, S. 270. 

Entleerung der Schulen in Brand- 
und Panikfällen, Verfügung der königl. 
Localschulcommission in München vom 
17. Dec. 1885, betr. allgemeine Vorschrif¬ 
ten für schnelle —. Ztschr. f. Schul¬ 
gesundheitspflege (Hamburg) H, S. 300. 

Epidemieen, Polizeiverordnung des gross¬ 
herzogl. hessischen Kreisamtes Mainz vom 
12. Mai 1887, betr. Maassregeln zur Ver¬ 
hütung und Einschränkung von — im 
Kreise Mainz. Veröff. d. kais. Gesundheits¬ 
amtes (Berlin) XIII, S. 427. 

Epidemischer Krankheiten , Rund¬ 
schreiben des herzogl. braunschweigischen 
Obersanitätscollegiums vom 17. April 1889, 
betr. Anzeige —. Veröff. d. kais. Gesund¬ 
heitsamtes (Berlin) XIII, S. 680. 

Färben der Eier, Erlass d. k. k. österr. 
Ministeriums d. I. vom 24. April 1889, 
betr. die Unzulässigkeit der Verwendung 
von Anilinfarben zum —. Veröff. d. kais. 
Gesundheitsamtes (Berlin) XIII, S. 682. 

Fleischbeschau, Erlass des grossherzogl. 
badischen Ministeriums d. I. vom 14. Dec. 
1888, betr. die —. Veröff. d. kais. Ge¬ 
sundheitsamtes (Berlin) XIII, S. 544. 

Fleischbeschau, Rundschreiben d. gross¬ 
herzogl. badischen statistischen Bureaus 
vom 19. Jan. 1889, betr. die —. Veröff. 
d. kais. Gesundheitsamtes (Berlin) XIII, 
S. 530. 

Fleischbeschau, Polizei Verordnung der 
königl. Regierung des Regierungsbezirks 
Posen vom 1. Aug. 1889, betr. — für 
eingeführtes Schweinefleisch. Veröff d. 
kais. Gesundheitsamtes (Berlin) XIII, S. 575. 

Fleisches, Verordnung der herzogl. an- 
lmltischen Regierung vom 24. Nov. 1888, 
betr. den Verkauf und Genuss des — 
von kranken, verletzten und verendeten 
Thieren, sowie das Verfahren mit unge- 
niessbnrem Fleische und den Cadaveru 
von kranken Thieren. Veröff. d. kais. 
Gesundheitsamtes (Berlin) Xni, S. 443. 

Fleisches, Verordnung des Senates der 
Stadt Bremen vom 21. Febr. 1889, betr. 
die Einführung geschlachteten — und die 
Untersuchung des Schlachtviehes und des 
frischen Fleisches auf dem Schlachthofe. 
Veröff. d. kais. Gesundheitsamtes (Berlin) 
XIII, S. 458. 

Friedhöfe, Königl. spanischer Erlass vom 
17. Febr. 1886, betr. die Anlage neuer —. 
Veröff. d. kais. Gesundheitsamtes (Berlin) 
XUI, S. 779. 


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Zeitschriften erschienenen Aufsätze über öff. Gesundheitspflege. 603 


Gemeinde&rzten, K. k. österr. Gesetz 
vom 21. Dec. 1888, betr. die Bestellung 
von —. Veröff. d. kais. Gesundheitsamtes 
(Berlin) XIII, S. 511. 

Genickstarre (Meningitis cerebrospinalis), 
Erlass d. kgl. preuss. Minister, d. geistl. etc. 
Angelegenheiten vom 23. Nov. 1888, betr. 
die epidemische t —. D. Vjhrschr. f. öff. 
Gsndhpflg. (Bruunschweig) XXI, S. 528. — 
Vjhrschr. f. ger. Med. (Berlin) L, S. 391. — 
Centralbl. f. allgem. Gsndhpflg. (Bonn) 
VIII, S. 285. — Ztschr. f. Med.-Beamte 
(Berlin) II, S. 25. — Reichs-Med.-Kal. f. 
1890 (Leipzig), S. 31. — Med.-Gesetzgeb. 
(Berlin) 1889, S. 2. — Ztschr. f. Schul¬ 
gesundheitspflege (Hamburg) II, S. 98. 

Genickstarre, Bestimmungen über — im 
Königreiche Preussen: Provinz Schlesien 
vom 13. April 1889; Reg.-Bez. Bromberg 
vom 8. Juni 1889; Reg.-Bez. Magdeburg 
vom 21. Febr. 1889; Reg.-Bez. Erfurt 
vom 20. Mai 1889; Reg.-Bez. Schleswig 
vom 4. Jan. 1889; Reg.-Bez. Hildesheim 
vom 10. Dec. 1888; Reg.-Bez. Arnsberg 
vom 9. Aug. 1889; Reg.-Bez. Düsseldorf 
vom 21. Dec. 1888. Veröff. d. kaiserl. 
Gesundheitsamtes (Berlin) XIII, S. 651. 
Genickstarre s. auch Kopfgenick¬ 
krampf. 

Gesundheitstechnik , Verordnung des 
königl. italienischen Ministeriums vom 
31. Juli 1888, betr. Unterweisung der 
Aerzte etc. in der —. Verötf. d. kaiserl. 
Gesundheitsamtes (Berlin) XIII, S. 585. 

Gewerblichen Anlagen, Bekannt¬ 
machung des kaiserl. deutscheu Reichs¬ 
kanzlers vom 2. Jan. 1889, betr. eine 
Abänderung des Verzeichnisses der —, 
welche einer besonderen Genehmigung be¬ 
dürfen. Veröff. d. kais. Gesundheitsamtes 
(Berlin) XIII, S. 69. 

Hebammen, Verfügung des grossherzogl. 
hessischen Ministeriums vom 12. Nov. 1888, 
betr. Dienstanweisung für die —. Veröff. 
d. kaiserl. Gesundheitsamtes (Berlin) XIII. 
S. 639. — Med. - Gesetzgebung (Berlin) 
1889, S. 9, 11. 

Heb&mmenordnung für Elsass-Lothrin- 
gen vom 24. Mai 1889. Reichs-Med.-Kal. 
f. 1890 (Leipzig), S. 80. 

Hebammenwesen , Kaiserl. deutsches 
Gesetz für Elsass-Lothringen vom 25. März 
1889, betr. das —. Reichs-Med.-Kal. f. 
1890 (Leipzig), S. 79. 

Hebammenwesen , Erlass kaiserl. Mini¬ 
steriums für Elsass-Lothringen vom 24. Mai 
1889, betr. das —. Reichs-Med.-Kal. 
f. 1890 (Leipzig), S. 86. 

Hebammenwesen, Polizeiverordnung der 
fürstl. schaumburg-lippischen Landesregie¬ 
rung vom 23. Febr. 1888, betr. das — im 
Fnrstenthum Schaumbnrg-Lippe. Veiöff d. 
kais. Gesundheitsamtes (Berlin) XIII, S. 173. 

Henneberg’schen Desinfectoren, Ver¬ 
fügung königl. preuss. Kriegsministeriums 
vom 16. Nov. 1888, betr. die —. Veröff. 


d. kaiserl. Gesundheitsamtes (Berlin) XIII, 
S. 129. 

Hitzschlag, Verfügung des königl. preuss. 
Kriegsministeriums vom 18. Juli 1889, 
betr. Vorkehrungen gegen den — . Veröff. 
d. kaiserL Gesundheitsamtes (Berlin) XIII, 
S. 719. 

Hundswuth, Polizeiverordnung in Brüssel 
vom 11. April 1889, betr. —. Mouv. 

hyg. (Brüssel) V, S. 209. 

Impetigo contagiosa, Bekanntmachung 
des grossherzogl. mecklenburgischen Mini¬ 
steriums vom 6. Dec. 1888, betr. Ver¬ 
hütung der —. Medicin.-Gesetzgeb. (Berlin) 
1889, 8. 1. 

Impfgeschäft, Verfügung d. königl. preuss. 
Ministers der geistl. etc. Angelegenheiten 
vom 18. Sept. 1888 an sämmtliche Re¬ 
gierungspräsidenten, betr. das Auftreten 
einer ansteckenden Ausschlagskrankheit 
beim —. Vjhrschr. f. ger. Med. (Berlin) 
L, S. 185. 

Impfgeschäft, Verordnung grossherzogl. 
mecklenburgischen Ministeriums, betr. —. 
Veröff. d. kaiserl. Gesundheitsamtes (Berlin) 
XIII, S. 258. 

Impfli8ten, Grossherzogl. hessische Ver¬ 
fügung von» 26. April 1889, betr. die 
Gesammtimpfung der Jahre 1887 u. 1888, 
insbesondere die Führung der —, die jähr¬ 
lichen Uebersichten und Impfberichte. 
Reichs-Med.-Kal. f. 1890 (Leipzig), S. 68. — 
Med.-Gesetzgeb. (Berlin) 1889, S. 26. 
Impfstofferzeugungsanstalt, Königl. 
italienische Verordnung vom 22. Nov. 1888, 
betr. Errichtung einer staatlichen —. Veröff. 
d. kaiserl. Gesundheitsamtes (Berlin) XIII, 
S. 101. 

Impfstoffes, Erlass königl. württembergi- 
schen Ministeriums d. I. vom 11. Febr. 
1889, betr. die Beschaffung des — für die 
öffentliche Impfung im Jahre 1889. Veröff. 
d. kaiserl. Gesundheitsamtes (Berlin) XIII, 
S. 247. 

Impfung, Erlass des königl. Württemberg. 
Ministeriums des Innern, betr. die Beschaf¬ 
fung des Impfstoffes für die öffentliche — 
im Jahre 1889. Württemb. med. Corr.-Bl. 
(Stuttgart) L1X, S. 55. 

Impfung, Erlass des königl. Württemberg. 
Ministeriums des Innern vom 20. Novbr. 

1888, betr. das Vorkommen von Aus- 
schlagsepidemieen bei der —. Veröff. d. 
kais. Gesundheitsamtes (Berlin) XIII, S. 318. 
— Med.-Gesetzgeb. (Berlin) 1889, S. 1. 

Impfung, Verordnung des k. k. österr. 
Justizministeriums vom 11. Dec. 1888, 
betr. die Einführung der obligatorischen 
Revaccination, bezw. — in sämmtlichen 
Strafanstalten. Veröff. d. kaiserl. Gesund¬ 
heitsamtes (Berlin) XIII, S. 549. 

Infectionskrankhelten, Erlass des k. k. 
östen-. Ministeriums d. I. vom 12. März 

1889, betr. die Berichterstattung über —. 
Veröff. d. kaiserl. Gesundheitsamtes (Berlin) 
XIII, S. 319. 


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G04 Repertorium der i. J. 1889 in 

Infectionskrankheiten, Erlass der k. k. 
nieder-österr. Statthalterei vom 9. April 
1889, betr. Maassnahmen gegen — in 
Sommerfrischorteu. Veröff. d. kaiscrl. Ge¬ 
sundheitsamtes (Berlin) Xlll, S. 682. 

Influenza^ Erlass des königl. preuss. Mini¬ 
steriums für Landwirtschaft etc. vom 
15. Dec. 1889, betr. die — unter den 
Pferden. Veröff. d. kaiserl. Gesundheits¬ 
amtes (Berlin) XIII, S. 775. 

Kauffahrteischiffe, Königl. preussische 
Polizeiverordnung vom 14. Nov. 1888, betr. 
die Gesundheitspflege an Bord der —. 
Veröff. d. kaiserl. Gesundheitsamtes (Ber¬ 
lin) XIII, S. 28. — Reichs- Med.- Kal. f. 
1890 (Leipzig), S. 26. 

Kauffahrteischiffen, Verordnung des 
Senats der Stadt Hamburg vom 19. Nov. 
1888, betr. die Gesun Iheits- und Kranken¬ 
pflege an Bord von —. Veröff. d. kaiserl. 
Gesundheitsamtes (Berlin) XIII, S. 87. 

Kauffahrteischiffe , Verordnung des 
grossherzogl. mecklenburgischen Ministe¬ 
riums des Innern vom 14. Jan. 1889, 
betr. die Verpflegung der Schiffsmann¬ 
schaften und die Gesundheitspflege an Bord 
der —. Veröff. d. kaiserl. Gesundheits¬ 
amtes (Berlin) XIII, S. 346. 

Kindbettfiebers , Erlass königl. preuss. 
Ministeriums der geistl. etc. Angelegen¬ 
heiten vom 22. Nov. 1888, betr. die Ver¬ 
hütung des —. D. Vjhrschr. f. öff. Gesund¬ 
heitspflege (Braunschweig) XXI, S. 523. — 
Veröff. d. kaiserl. Gesundheitsamtes (Berlin) 
XIII, S. 8. — Vjhrschr. f. ger. Med. (Ber¬ 
lin) L, S. 384. — Ztschr. f. Med.-Beamte 
(Berlin) II, S. 26. — Ceutrafbl. f. allg. 
Gsndhpflg. (Bonn) VIII, S. 227. — Reichs- 
Med.-Kal. f. 1890 (Leipzig), S. 27. — 
Arch. f. Verwaltuugsrecht (Berlin) XV, 

S. 10. — Prager med. Wochenschr. XIV, 

S. 30. 

Kindbettfieber , Polizeiverordnung der 
iurstl. schaumburg-lippischen Landesregie¬ 
rung vom 24. Febr. 1888, betr. Maass¬ 
regeln beim Auftreten des —. Veröff. d. 
kaiserlichen Gesundheitsamtes (Berlin) XIII, 

S. 145. 

Kindbettfieber s. auch Puerperal¬ 
fieber. 

Knochen, Häuten, thierischen Ab¬ 
fällen und Lumpen , Polizei Verord¬ 
nung des grossherzogl. Kreisamtes Mainz 
vom 30. Aug. 1889, betr. die Lagerung 
von —. Ortsge.'etze (Berlin) XX, S. 473. 

Kopfgenickkrampfes, Polizeiverordnung 
des Oberpräsidenten der Provinz Branden¬ 
burg vom 14. Dec. 1888, betr. die gegen 
Verbreitung der Gehirnrückeumarkshaut- 
entzündung oder des — zu ergreifenden 
Maassnahmen. Veröff. <L kaiserl. Gesund¬ 
heitsamtes (Berlin) XIII, S. 161. 

Kopfgenickkrampfes, Polizeiverordnung 
für den Regierungsbezirk Stralsund vom 
18. Febr. 1889, betr. Maassnahme gegen 
Verbreitung der Gehirnrückenmarkshaut- 1 


deutschen und ausländischen 

entzündung oder des —. Med.-Gesetzgeb. 
(Berlin) 1889, S. 17. 

Kopfgenickkrampfes, Polizei Verordnung 
tur den Regierungsbezirk Magdeburg vom 
21. Febr. 1889, betr. Maassnahme gegen 
die Verbreitung der Gehirnrückeumarks- 
hautentzündung oder des —. Med.-Ge¬ 
setzgeb. (Berlin) 1889, S. 17. 

Kopfgenickkrampfe8, Polizeiverordnung 
des königl. Polizeipräsidenten zu Berlin 
vom 31. März 1889, betr. Maassnahmen 
gegen die Verbreitung der Gehirnrücken¬ 
mark shautentzündung oder des —. Veröff. 
d. kaiserl. Gesundheitsamtes (Berlin) Xlll, 
S. 244. — Reichs-Med.-Kal. f. 1890*(Leip- 
zig), S. 39. — Med.-Gesetzgeb. (Berlin) 
1889, S. 17. 

Kopfgenickkrampf &. auch Genick¬ 
starre. 

Kranken- und Pfründneranstalten, 

Verordnung des grossherzogl. badischen 
Ministeriums des Innern vom 20. Jan. 
1889, betr. die sanitätspolizeiliche Ueber- 
wacliung der —. Veröff. d. kaiserl. Ge¬ 
sundheitsamtes (Berlin) XIII, S. 679. 

Krankheitsmeldungen , Bekanntmad». 
der königl. Regierung in Schleswig vom 
17. Jau. 1889, betr. ärztliche —. Med.- 
Gesetzgeb. (Berlin) 1889, S. 16. 

Kuhmil ch, Bekanntmachang des Käthes 
der Stadt Dresdeu vom 18. Febr. 1889, 
betr. den Verkehr mit —. Veröff. des 
kaiscrl. Gesundheitsamtes (Berlin) XIII, 
S. 655. 

Lungensehwindsucht , Rundverfögung 
des königl. Regierungspräsidenten des Re¬ 
gierungsbezirks Düsseldorf vom 10. Juni 
1889, betr. Uebertragung der — auf Ge¬ 
sunde. Veröff. des kaiserl. Gesundheits¬ 
amtes (Berlin) XIII, S. 639. 
Lungenschwindsucht s. a. Schwind¬ 
sucht, Tubereulose. 

Lungenseuche, Verordnung des briti¬ 
schen Geheimen Raths vom 17. Dec. 1888, 
betr. —. Veröff. d. kaiserl. Gesundheits¬ 
amtes (Berlin) XIII, S. 303. 

Margarine, Bekanntmachung des Polizei¬ 
präsidenten von Berlin vom 18. Oct. 1889, 
betr. —. Veröff. d. kaiserl. Gesundheits¬ 
amtes (Berlin) XIII, S. 664. 

Maul- und Klauenseuche, Verfügung 
königl. württemb. Ministeriums des In¬ 
nern vom 27. Juli 1888, betr. Maassregeln 
zur Bekämpfung der —. Veröff. d. kais. 
Gesundheitsamtes (Berlin) XIII, S. 114. 

Maul- und Klauenseuche, Verfügung 
des königl. württembergischen Ministeriums 
des Innern vom 26. Januar 1889, betr. 
Maassregeln zur Bekämpfung der —. Ver- 
öffentl. d. kaiserl. Gesundheitsamtes (Ber¬ 
lin) XIII, S. 348. 

Maul- und Klauenseuche, Erlass des 
königl. Württemberg. Ministeriums des In¬ 
nern vom 15. Mai 1889, betr. Maassregeln 
wider die —. Veröff. d. kaiserl. Gesund¬ 
heitsamtes (Berlin) XIII, S. 457. 


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Zeitschriften erschienenen Aufsätze über öff. Gesundheitspflege. 605 


Maul- und Klauenseuche, Rundschrei¬ 
ben d. grossherzogl. hessischen Ministeriums 
des Innern vom 4. Mai 1889, betr. Maass¬ 
regeln gegen die —. Veröff. d. kaiserl. 
Gesundheitsamtes (Berlin) XIII, S. 442. 

Milchverkehr, Polizeiverordnung der Poli¬ 
zeibehörde der Stadt Wandsbeck vom 
1. Juli 1889, betr. den —. Ortsgesetze 
(Berlin) XX, S. 309. 

Missbrauche geistiger Getränke, 
Polizeiverordnung zu Hildesheim, betr. Be¬ 
kämpfung des —. D. Gemeinde - Zeitung 
(Berlin) XXVIII, S. 295. 

Nahrungsmitteln, Bekanntmachung des 
köoigl. Polizeipräsidenten von Berlin vom 
18. April 1889, betr. die Verwendung 
gesundheitsschädlicher Farben bei der Her¬ 
stellung von —. Veröff. d. kaiserl. Ge¬ 
sundheitsamtes (Berlin) XIII, S. 281. 

Neubauten, Bekanntmachung des Rathes 
der Stadt Leipzig vom 19. Juni 1889, 
betr. — Veröff. d. kaiserl. Gesundheits¬ 
amtes (Berlin) XIII, S. 520. 

OefFentliche Gesundheitspflege, Aus¬ 
führungsbestimmungen zu dem Gesetz, 
betr. — in Italien. Giorn. della reale 
societi italiana d’igiene (Mailand) XI, 
S. 767. 

OefFentliche Gesundheitspflege, Ge¬ 
setz des Staates New-York, betr. die — 
und die Medicinalstatistik. Veröff. d. kais. 
Gesundheitsamtes (Berlin) XIII, S. 744. 

Ofenklappen , Polizei - Verordnung der 
königl. Polizeidirection in Stettin vom 

I. April 1884, betr. Beseitigung der — 
in Stettin. Ortsgesetze (Berlin) XX, S. 42. 

Organisirung des Sanitätsdienstes 

in den Gemeinden in Böhmen, Gesetz vom 

* 23. Febr. 1888 und Durchführungsver¬ 
ordnung zu demselben vom 8. Febr. 1889, 
betr. —. Oesterr. San.-Beamte (Wien) 

II, S. 108, 145, 181. — Veröff. d. kais. 
Gesundheitsamtes (Berlin) XIII, S. 378; 
s. auch S. 394. 

Pelade, Erlass des französischen Ministers 
des öffentlichen Unterrichts vom 10. Oct. 
1888, betr. die Bekämpfung der —. Ver- 
öffentl. d. kaiserl. Gesundheitsamtes (Ber¬ 
lin) XUI, S. 224. 

Perlsucht, Circularerlass königl. preuss. 
Ministeriums für Land wir thschaft etc. vom 
11. Sept. 1888, betr. Ermittelungen über 
die Verbreitung der — unter dem Rind¬ 
vieh. Centralbl. f. allg. Gsndhpflg. (Bonn) 
VIII, S. 29. 

Perlsucht, Rundschreiben des grossherzogl. 
mecklenburg. Ministeriums vom 27. Dec. 
1888, betr. Erhebungen über die Ver¬ 
breitung der — unter dem Rindvieh. 
Veröff. d. kaiserl. Gesundheitsamtes (Ber¬ 
lin) XIII, S. 282. 

Pferdefleisch, Grossbritannisches Gesetz 
vom 24. Juni 1889, betr. den Verkauf 
von — zur menschlichen Nahrung. Veröff. 
d. kaiserl. Gesundheitsamtes (Berlin) XIII, 
S. 744. 


Puerperalerkrankungen, Erlass der 
k. k. niederösterreich. Statthalterei vom 
25. März 1889, betr. Vorkehrungen ge¬ 
gen —. Veröff. d. kaiserl. Gesundheits¬ 
amtes (Berlin) XIII, S. 445. 

Puerperalfiebers, Verordnung des königl. 
ungarischen Unterrichtsministeriums vom 
Jahre 1889, betr. Hebammeninstruction 
zur Verhütung des —. Prager medicin. 
Wochenschr. XIV, S. 249. 

Puerperalfieber s. auch Kindbett¬ 
fieber. 

Quarantäneordnung der Republik Co¬ 
lumbia vom 28. Mai 1888. Veröff. d. 
kaiserl. Gesundheitsamtes (Berlin) XIII, 
S. 380. 

Bauch- und Russbelästigung, Statut 
der Stadt Gera vom 30. Juli 1886, betr. 
die Beseitigung der — durch Feuerungs¬ 
anlagen in der Stadt Gera. Ges. - Ing. 
München) XII, S. 183. — Gesundheit 
Frankfurt a. M.) XIV, S. 237. 

Rothlauf der Schweine, Rundschrei¬ 
ben königl. belgischen Ministeriums vom 
11. Sept. 1888, betr. den —. Veröff. d. 
kaiserl. Gesundheitsamtes (Berlin) XIII, 
S. 40. 

Rothlauf- und Schweineseuche, Be¬ 
kanntmachung des grossherzogl. mecklen¬ 
burgischen Ministeriums vom 20. März 
1889, betreff. Schutzmaassregeln gegen 
die —. Veröff. d. kaiserl. Gesundheits¬ 
amtes (Berlin) XIII, S. 260. 

Rotz, Rundschreiben des Regierungspräsi¬ 
denten des Regierungsbezirks Danzig vom 
10. Mai 1889, betr. die Stalldesinfection 
bei — (Wurm) der Pferde. Veröff. d. 
kaiserl. Gesundheitsamtes (Berlin) XIII, 
S. 530. 

Sanitäre Verhältnisse, Erlass des k. k. 
Österreich. Ministeriums des Innern vom 
13. Dec. 1888, betr. die periodische Be¬ 
richterstattung über wichtige —. Veröff. 
d. kaiserl. Gesundheitsamtes (Berlin) XIII, 
S. 300. — Prager med. Wchschr. XIV, 
S. 17. — Ztschr. f. Nahrung8m.-Unters. 
(Wien) III, S. 16. 

Sanitätscomnii8Sionen, Verordnung des 
k. k. österr. Statthalters von Vorarlberg 
vom 13. Juni 1889, betr. Bestimmungen 
über die Einrichtung und den Wirkungs¬ 
kreis von —- zur Durchführung des §. 14 
des Gesetzes vom 12. Febr. 1888. Veröff. 
d. kais. Gesundheitsamtes (Berlin) XIII, 
S. 548. 

Sanitätsdienstes, K. k. österr. Gesetz, 
gütig für das Land Vorarlberg, vom 
2. Febr. 1888, betr. die Regelung des — 
in den Gemeinden. Veröff. d. kaiserl. 
Gesundheitsamtes (Berlin) XIII, S. 350. 

Sanitätsdienstes, K. k. österr. Gesetz, 
gültig für das Herzogthum Bukowina vom 
18. März 1888, betr. die Organisation 
des — in den Gemeinden. Veröff. d. 
kaiserl. Gesundheitsamtes (Berlin) XIII, 
S. 365. 


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606 Repertorium der i. J. 1889 in 

Sanitätsdienstes , Verordnung des k. k. 
österr. Statthalters in Böhmen vom 8. Febr. 
1889, betr. die Durchführung des Lan¬ 
desgesetzes vom 23. Febr. 1888, zurOrga- 
nisirung des — in den Gemeinden Böh¬ 
mens. Veröff. d. kaiserl. Gesundheits¬ 
amtes (Berlin) XIII, S. 394. — Prager 
med. Wochenschr. 3QV, 8. 107, 121. 

Sanitätsvertrage , Internationales Sani¬ 
tätsregulativ vom 26. Nov. 1887 zu dem 
zwischen Brasilien und den Republiken 
Argentinien und Uruguay unter Vorbehalt 
der Ratification vom 25. Nov. 1887 ab¬ 
geschlossenen —. Veröff. d. kaiserl. Ge¬ 
sundheitsamtes (Berlin) XIII, S. 320, 335. 

Schafräude, Bekanntmachung des gross¬ 
herzoglich badischen Ministeriums d. Innern 
vom 20. Febr. 1889, betr. Maassregeln 
gegen die —. Veröff. d. kaiserl. Gesund¬ 
heitsamtes (Berlin) XIII, S. 410. 

Schlachten von Pferden, Polizeiver¬ 
ordnung des Oberpräsidenten der Provinz 
Brandenburg vom 14. Dec. 1888, betr. 
das —, Eseln und den Verkauf des 
Fleisches. Veröff. d. kaiserl. Gesundheits¬ 
amtes (Berlin) XIII, S. 195. 

Schlachthof, Ortsstatut des Bürgermeisters 
der Stadt Detmold vom 30. Jan. 1889, 
betr. den öffentlichen — und das Verbot 
der Benutzung von Privatschlachtstätten in 
Detmold. Ortsgesetze (Berlin) XX, S. 93. 

Schlaf Stellen W68en8 , Polizeiverordnung 
des Regierungspräsidenten des Regierungs¬ 
bezirks Erfurt vom 26. Juli 1888, betr. 
die Regelung des —. Ortsgesetze (Berlin) 
XX, S. 157. 

Schlafstellenwesen , Polizeiverordnung 
des Regierungspräsidenten des Regierungs¬ 
bezirks Potsdam vom 17. Juui 1889, betr. 
das —. Veröff. d. kaiserl. Gesundheits¬ 
amtes (Berlin) XIII, S. 520. 

Schulgebäude, Circular-Erlass des königl. 
preuss. Ministeriums der geistlichen etc. 
Angelegenheiten vom 24. Jan. u. 7. Juli 
1888, betr. Entwürfe für einfache länd¬ 
liche — nebst dazu gehörigen Erläuterun¬ 
gen. Centralbl. f. allg. Gsndhpflg. (Bonn) 
VIII, S. 174. 

Schulkinder, Verfügung der königl. Re¬ 
gierung des Regierungsbezirks Hildesheini 
vom 23. Juli 1888, betr. die Gesund¬ 
heit der —. Veröff. d. kaiserl. Gesund¬ 
heitsamtes (Berlin) XIII, S. 376. 

Schulschluss, Bekanntmachung d. gross- 
herzogl. badischen Oberschulrathes vom 
3. Juli 1889, betr. den — bei anstecken¬ 
den Krankheiten. Veröff. d. kaiserl. Ge¬ 
sundheitsamtes (Berlin) XIII, S. 691. 

Schutz der Arbeiter, Erlass des Brun¬ 
ner Magistrats an die Fabrikbesitzer vom 
20. Febr. 1889, betr. den — gegen Tu- 
berculose, Trachom und Blattern. Veröff. 
d. kaiserl. Gesundheitsamtes (Berlin) XIII, 
S. 777. 

Schutz der Kinder, Königl. belgisches 
Gesetz vom 28. Mai 1888 betr. den — beim 


deutschen und ausländischen 

Betriebe von Gewerben im Umherziehen. 
Veröff. d. kaiserl. Gesundheitsamtes (Ber¬ 
lin) XIII, S. 249. 

Schutzpocken - Impfung: * Erlass des 
königl. preussiseben Ministeriums der geist¬ 
lichen etc. Angelegenheiten vom 18. Sep¬ 
tember 1888, betr. das Auftreten an¬ 
steckender Ausschlagskrankheiten im Zu¬ 
sammenhänge mit der —. D. Vjhrschr. f. 
öff. Gsndhpflg. (Braunschweig) XXI, S. 357. 
— Reichs-Med.-Kal. f. 1890 (Leipzig), 
S. 19. — Jahrb. f. Kinderheilk. (Leipzig) 
XXX, S. 139. 

Schutzpockenimpfung:, Anordnungen, 
betr. das Auftreten ansteckender Aus¬ 
schlagskrankheiten im Zusammenhänge 
mit der —: Bayern vom 22. Jan. 1889; 
Sachsen vom 5. Febr. 1889; Baden vom 
14. Octob. 1888; Sachsen - Weimar vom 
22. Octob. 1888; Anhalt vom 15. Octob. 
1888; Lippe vom 10. Octob. 1888; Eisass- 
Lothringen vom 26. Sept. 1888. Veröff. d. 
kais. Gesundheitsamtes (Berlin) XIII, S. 448. 

Schweinezungen, Schreiben des deut¬ 
schen Reichskanzlers vom 18. Dec. 1888, 
betr. die Einfuhr amerikanischer —. Ver- 
öffentl. d. kaiserl. Gesundheitsamtes (Ber¬ 
lin) XIII, S. 27. 

Schwindsucht, Erlass königl. preussischen 
Ministeriums des Innern vom 15. April 
1889, hetr. Bekämpfung der Verbreitung 
der — in Strafgefangenen- und Besserungs¬ 
anstalten. Veröff. des kaiserl. Gesund¬ 
heitsamtes (Berlin) XIII, S. 731. — Cen¬ 
tralbl. f. allgem. Gsndhpflg. (Bonn) Vlll. 
S. 354. — Ztschr. f. Med.-Beamte (Berlin) 
II, S. 366. — Reichs-Med.-Kal. f. 1890 
(Leipzig), S. 35. — Med. - Gesetzgeb. (Ber¬ 
lin) 1889, S. 17. — Arch. f. Verwaltungs¬ 
recht (Berlin) XV, S. 148. 

Schwindsucht, Verordnung königl. Poli¬ 
zeipräsidiums zu Berlin vom 12. April 
1889, betr. Maassnahmen gegen Verbrei¬ 
tung der —. Deutsche Vjhrschr. f. öff. 
Gsndhpflg. (Braunschweig) XXI, S. 529. — 
Centralbl. f. allg. Gsndhpflg. (Bonn) VIII, 
S. 284. — Veröffentl. d. kaiserl. Gesund¬ 
heitsamtes (Berlin) XUI, S. 268. — Med.- 
Gesetzgeb. (Berlin) 1889, S. 16. 

Schwindsucht siehe auch Lungen¬ 
schwindsucht , Tubereulose. 

Spiegelbeleganstalten, Erlass königl. 
preuss. Ministeriums für Handel und Ge¬ 
werbe vom 18. Mai 1889, betr. Vorschrif¬ 
ten über die Einrichtung und den Betrieb 
von —. Veröff. d. kAiserl. Gesundheits¬ 
amtes (Berlin) XIU, S. 582. — Ministe- 
rial-Bl. f. d. ges. inn. Verwalt. (Berlin) 
L, S. 77. — Ztschr. f. Med.-Beamte (Ber¬ 
lin) II, S. 279. 

Spiegelbeleganstalten, Erlass königl. 
bayerischen Ministeriums vom 30. Juli 
1889, betr. Vorschriften über die Ein¬ 
richtung und den Betrieb von —. Veröff. 
d. kaiserl. Gesundheitsamtes (Berlin) X1H, 
S. 584. 


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Zeitschriften erschienenen Aufsätze über öff. Gesundheitspflege. 607 


Sterblichkeitsverhältnisse in den 
Krankenpflegeorden, Circular königl. 
preuss. Ministeriums der geistl. etc. An¬ 
gelegenheiten vom 10. Oct. 1889, betr. 
Empfehlung der von Dr. Georg Cornet 
herausgegebenen Schrift: Die —. Minist.- 

||B1. f. d. ges. inn. Verw. (Berlin) L, S. 211. 

Strassenoanalanlage, Polizeiverordnung 
der Polizeiverwaltung der Stadt Kreuznach 
vom 6. Nov. 1889, betr. den Anschluss 
der bebauten Grundstücke, welche an einer 
mit einer öffentlichen unterirdischen Ent¬ 
wässerungsanlage versehenen Strasse liegen, 
an die öffentliche —. Ortsgesetze (Berlin) 
XX, S. 549; s. auch S. 555. 

Tollwuth, Königl. englische Verordnung 
vom 9. Juli 1889, betr. Maassregeln gegen 
die — in der Metropole. Veröff. d. kaiserl. 
Gesundheitsamtes (Berlin) XIII, S. 693. 

Trichinen , Polizeiverordnung der königl. 
Regierung des Regierungsbezirks Posen vom 
21. März 1889, betr. die Untersuchung 
von Schweinefleisch auf —. Veröff. d. kais. 
Gesundheitsamtes (Berlin) X1U, S. 246. 

Trichinen und Finnen, Polizei Verord¬ 
nung des königl. Regierungspräsidenten des 
Regierungsbezirks Erfurt vom 8. Mai 1889, 
betr. die mikroskopische Untersuchung des 
Schweinefleisches auf —. Mit Ausiüh- 
rungsbestimmungen. Veröff. des kaiserl. 
Gesundheitsamtes (Berlin) Xlll, S. 505, 506. 

Triohinenkrankheit, Rundschreiben des 
grossherzogl. badischen Ministeriums vom 
18. Nov. 1888, betr. die —. Veröff. d. 
kais. Gesundheitsamtes (Berlin) XIII, S. 531. 

Trichinenschauer, Bekanntmachung des 
herzogl. braunschw. Obersanitätscollegiums 
vom 30. Sept. 1888, betr. die Nachprüfung 
der —. Veröff. d. kaiserl. Gesundheits¬ 
amtes (Berlin) XIII, S. 205. — Reichs- 
Med.-Kal. f. 1890 (Leipzig), S. 74. 

Trillkwasser, Runderlass des königl. ital. 
Ministeriums des Innern vom 6. Febr. 1889, 
betr. das — in den Gemeinden des Reiches. 
Veröff. d. kaiserl. Gesundheitsamtes (Berlin) 
XIII, S. 777. 

Trunksucht, Badische Gesetzgebung gegen 
die —. D. Gemeinde-Ztg (Berlin) XXVIII, 
S. 293. 

Tuberculose, Verfügung des königl. Poli¬ 
zeipräsidenten in Berlin vom 12. April 
1889 an die Vorstände der dortigen Pri¬ 
vatirrenanstalten, betr. Vorsich ts maass¬ 

regeln zur Verhütung einer Uebertragung 
der — in Privatirrenanstalten. Ztschr. f. 
Med.-Beamte (Berlin) II, S. 254. 

Tuberculose, Verordnung d. grossherzogl. 
badischen Ministeriums des Innern vom 
5. Juli 1889, betr. die Verhütung der 
Verbreitung der —. Veröff. des kaiserl. 
Gesundheitsamtes (Berlin! .XIII, S. 692. 

Tuberculose (Perlsucht) des Rindviehs, 
Anordnungen der deutschen Bundesregie¬ 
rungen, betr. Ermittelungen über die Ver¬ 
breitung der —. Veröff. d. kaiserl. Ge¬ 
sundheitsamtes (Berlin) XIII, S. 189. 


Tuberculose (Perlsucht) des Rindviehs, 
Bekanntmachung des herzogl. braunschwei¬ 
gischen Obersanitätscollegiums vom 27. Sep¬ 
tember 1888, betr. statistische Erhebungen 
über die Verbreitung der —. Veröff. d. 
kais. Gesundheitsamtes (Berlin) XIII, S. 222. 
Tuberculose, s. auch Lungenschwind¬ 
sucht, Schwindsucht. 

Unterweisung, Erlass d. königl. preuss. 
Ministeriums der geistl. etc. Angelegen¬ 
heiten vom 22. Dec. 1888, betr. Einrich¬ 
tung von Cursen zur — von Seminar¬ 
turnlehrern in den Fortschritten der Ge¬ 
sundheitspflege und Heilgymnastik der 
letzten Jahrzehnte. Veröff. d. kais. Ge¬ 
sundheitsamtes (Berlin) XIII, S. 636. — 
Ztschr. für Schulgesundheitspflege (Ham¬ 
burg) H, S. 493. 

Veterinärwesens, Erlass königl. ungari¬ 
schen Ministeriums für Ackerbau, Industrie 
und Handel von 1888, betr. die Regelung 
des —. Veröff. d. kaiserl. Gesundheits¬ 
amtes (Berlin) XIII, S. 11. 

Viehschlachten8 , Erlass königl. Mini¬ 
steriums des Innern und der geistl. etc. 
Angelegenheiten vom 14. Jan. 1889, betr. 
die allgemeine Durchführung der zur Ver¬ 
meidung unnöthiger Thierquälerei bei der 
jüdischen Methode des — zu treffenden 
Maassnahmen. Veröff. d. kaiserl. Gesund¬ 
heitsamtes (Berlin) XIII, S. 114. 

Viehseuchen , Grossherzogl. sächsische 
Ausführungsbestimmungen vom 17. April 
1889 zu dem Reichsgesetze vom 23. Juni 
1889, über die Abwehr und Unterdrückung 
der —. Veröff. d. kaiserl. Gesundheits¬ 
amtes (Berlin) XIII, S. 532. 

Volksschulen , Ausschreiben des herzogl. 
sachsen-meiningenschen Staatsministeriums 
vom 15. März 1889, betreff, die Anlage 
von — auf dem Lande. Veröff. d. kaiserl. 
Gesundheitsamtes (Berlin) XIII, S. 734. 

Wassergases, Erlass königl. preussischen 
Ministeriums der etc. Medicinalangelegen- 
und für Handel und Gewerbe vom 25. Mai 
1889, betr. Verwendung des — für Heiz-, 
Beleuchtungs- und Brennzwecke. Ztschr. 
f. Med.-Beamte (Berlin) II, S. 251. 

Wassergas , Kreisschreiben des schweize¬ 
rischen Bundesrathes vom 13. Juli 1888, 
betr. —. Veröff. d. kaiserl. Gesundheits¬ 
amtes (Berlin) XIII, S. 225. 

Wasserleitung, Ortsstatut für die Stadt 
Merseburg vom 5. — 8. Oct. 1886, betr. 
die öffentliche städtische —. Ortsgesetze 
(Berlin) XX, S. 382. 

Wasserversorgung Wiens, Erlass d. 
k. k. österr. Ministeriums des Innern vom 
24. Juni 1889. betr. die —. Veröff d. 
kaiserl. Gesundheitsamtes (Berlin) XIII, 
S. 735. 

Weinfälschung, Französisches Gesetz vom 
14. Aug. 1889, betr. —. Veröff. d. kais. 
Gesundheitsamtes (Berlin) XIII, S. 549. 

Wöchnerinnenasylen, Circularerlass d. 
königl. preuss. Ministeriums der etc. Medi- 


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608 Repertorium der i. J. 1889 in 

cinalaugelegenheiten vom 23. Nov. 1888, 
betr. Gründung von —. Ztschr. f. Med.- 
Beamte (Berlin) II, S. 93. 

3. Gesundheitsbehörden und Organi¬ 
sation des Sanitätsdienstes. 

Aerztekammer für die Provinz Branden¬ 
burg und Berlin. Aerztl. Vereinsbl. (Leipzig) 
XVIII, S. 84, 85, 130, 131, 250, 251, 444. 

Aerztekammer für die Provinz Hannover. 
Aerztl. Vereinsbl. (Leipzig) XVIII, S. 170. 

Aerztekammer für die Provinz Hessen- 
Nassau. Aerztl. Vereinsbl. (Leipzig) XVIII, 
S. 12, 13, 245, 376. 

Aerztekammer für die Provinz Ost- 
preussen. Aerztl. Vereinsbl. (Leipzig) XVIII, 
S. 53, 54, 291, 292. 

Aerztekammer für die Provinz Pommern. 
Aerztl. Vereinsbl. (Leipzig) XVIII, S. 166. 

Aerztekammer für die Provinz Posen. 
Aerztl. Vereinsbl. (Leipzig) XVIII, S. 242. 

Aerztekammer für die Rheinprovinz. 
Aerztl. Vereinsbl. (Leipzig) XVIII, S. 10, 
245. 

Aerztekammer für die Provinz Sachsen. 
Aerztl. Vereinsbl. (Leipzig) XVIII, S. 248, 
249, 443, 444. 

Aerztekammer für die Provinz Schlesien. 
Breslauer äiztl. Ztschr. XI, S. 17. — 
Aerztl. Vereinsbl. (Leipzig) XVIII, S. 9. 

Aerztekammer für die Provinz Schleswig- 
Holstein. Aerztl. Vereinsbl. (Leipzig) XVIII, 
S. 131, 172, 173, 442, 443. 

Aerztekammer für die Provinz Westfalen. 
Aerztl. Vereinsbl. (Leipzig) XVIII, S. 48, 
241, 242. 

Aerztekammer für die Provinz West- 
preussen. Aerztl. Vereinsbl. (Leipzig) XV1H, 
S. 50, 245. 

Aerztekammem, Bericht über die —, 
unter Zuziehung von Vertretern der Aerzte- 
kammern geführten Verhandlungen der 
Wissenschaftlichen Deputation tür das 
Medicinalwesen. Vjhrschr. f. ger. Med. 
(Berlin) LI, S. 171. 

Aerztekammern, Die Verhandlungen der 
bayerischen — im Jahre 1889. Protokolle 
der Sitzungen vom 29. Oct. 1889. Münch¬ 
ner med. Wchschr. XXXVI: Niederbayern, 
S. 835. — Pfalz, S. 834. — Oberpfalz 
und Regensburg, S. 836. — Oberfranken, 
S. 840. —- Mittelfranken, S. 841.— Unter- 
franken , S. 844. — Schwaben - Neuburg, 
S. 847. — Oberbayern, S. 852. — Aerztl. 
Vereinsbl. (Leipzig) XVIII, S. 43, 320, 
321, 370. 

Aerztekammern, Der Gesetzentwurf be¬ 
treffs Errichtung von — in Ungarn. Wiener 
med. Wchschr. XXXIX, S. 1025, 1061. 

Aerztetag, Der siebenzehnte Deutsche — 
D. med. Wchschr. (Berlin) XV, S. 577. 

Armstrong, H. E., Ueber die Ausbildung 
und die Eigenschaften der ärztlichen Ge¬ 
sundheitsbeamten. Publ. health (London) 
II, S. 226. 


deutschen und ausländischen 

BailletlX, Parallele zwischen der Organi¬ 
sation der öffentlichen Sanitätsverwaltuog 
in Brüssel und in Antwerpen. (Referat.) 
Mouv. hyg. (Brüssel) V, S. 465. 

Ballard, E., Aerztliche Gesundheitsbeamtc; 
ihre Schulung und die Art der Ausübung 
ihrer Thätigkeit. Brit. med. Joum. (London) 
1889, II, S. 449. 

Baräo, Aus dem Berichte über die Thatig- 
keit des brasilianischen General - Gesund- 
heits - Inspectorats. (Referat.) VerÖff. d. 
kais. Gesundheitsamtes (Berlin) XIII, S. 38. 

Below , Sanitätspolizeiliche Zustände in 
Mexico und internationale Ziele der Hy¬ 
giene. Tagebl. d. 62. Naturforschervers. 
(Heidelberg), S. 633. 

Berlioz, K. , Project der Gründung eines 
Gesundheitsamtes. Dauphin^ m£d. (Gre¬ 
noble) XIII, S. 98, 148, 169. 

Bertin - Saus, E., Generalbericht über die 
Arbeiten des conseil d 1 Hygiene et de so/v- 
brite publique. (Referat.) Ann. d’hyg. publ. 
(Paris) XXI, S. 276. 

Bonflglio, Salvatore, Das communale Ge¬ 
sundheitsamt und seine Zusammensetzung. 
Giorn. della reale societA italiana d’igiene 
(Mailand) XI, S. 88. 

Briggs, J. R., Ein Wort für ein Staats¬ 
gesundheitsamt. Texas Health Jonro. 
(Dallas) I, S. 345. 

Burgess, D. M., Der Sanitätsdienst in der 
Havanna, Insel Caba. Proc. of tbe Quarant. 
Conf. Montgomery, Ala., 1889, S. 114. 

Erlass des k. k. österreichischen Ministe¬ 
riums d. I. vom 13. Dec. 1888, betr. die 
periodische Berichterstattung über wich¬ 
tige sanitäre Verhältnisse. Veröff. d. kaiser¬ 
lichen Gesundheitsamtes (Berlin) XIII, 
S. 300. — Prager med. Wchschr. XIV, 
S. 17. — Ztschr. f. Nahrungsm. - Unters. 
(Wien) III, S. 16. 

Gesetz , K. k. Österreich. — vom 21. Dec. 
1888, betr. die Bestellung von Gemeinde- 
ärzten. Veröff. d. kaiserlichen Gesund¬ 
heitsamtes (Berlin) XIII, S. 511. 

Gesetz, K. k. Österreich. — vom 18. März 
1888, betr. die Organisation des Sanitäts¬ 
dienstes iu den Gemeinden, gültig für das 
Herzogthum Bukowina. Veröff. d. kaiserl. 
Gesundheitsamtes (Berlin) XIII, S. 365. 

Gesetz vom 23. Februar 1888 und Durch¬ 
führungsverordnung zu demselben vom 
8. Februar 1889, betr. Organisirung des 
Sanitätsdienstes in den Gemeinden in 
Böhmen. Oesterr. San. - Beamte (Wien) 
II, S. 108, 145, 181. — Veröff. d. kaiserl. 
Gesundheitsamtes (Berlin) XIII, S. 378; 
s. auch S. 394. 

Gesetz, K. k. österreichisches —, gültig 
für das Land Vorarlberg, vom 2. Februar 
1888, betr. die Regelung des Sanitäts¬ 
dienstes in den Gemeinden. Veröff d. 
kaiserlichen Gesundheitsamtes (Berlin) XIII, 
S. 350. 

Gesetz des Staates New - York, betr. die 
t öffentliche Gesundheitspflege und die Medi- 


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Zeitschriften erschienenen Aufsätze über öff. Gesundheitspflege. 609 


cinalstatistik. Veröff. d. kaiserlichen Ge- 
sundheiUamtes (Berlin) XIII, S. 744. 

GotW&ud, Generalbericht über die Arbeiten 
des eonseil cP Hygiene et de salubrite publique 
im Departement Douhs während der Jahre 
1885, 1886 und 1887. (Referat.) Ann. 
d’hyg. publ. (Paris) XXI, S. 282. 

H&Tiland, Vorschläge für eine behörd¬ 
liche, geographische Ueberwachung von 
Krankheiten. (Referat.) San. Rec. (London) 
X, S. 585. 

Henrot) Henri, Vorschlag zur Organisation 
der öffentlichen Gesundheitspflege. (Re¬ 
ferat.) Ann. d’hyg. publ. (Paris) XXI, 

S. 458. 

Internationalen Sanitftts - Prophy¬ 
laxe, Discussion über den gegenwärtigen 
Zustand der — in der eödete de medecine 
publique. Rer. d’hyg. (Paris) XI, S. 67, 
158, 251. 

Internationalen Sanitftts - Regle¬ 
ments, Entwurf eines — vom Präsidenten 
der Republik Columbia in Südamerika. 
Veröff. d. kaiserlichen Gesundheitsamtes 
(Berlin) XIII, S. 430. 

Lindboe, H., Ueber die norwegische Sani¬ 
tätsreorganisation von 1888. Tidskr. i 
mit. Helsov. (Stockholm) XIV, S. 12. 

Hc Connaohie , G., Der Gesundheits¬ 
beamte und seine Thätigkeit im Auge des 
Laien. San. Journ. (Glasgow) XIII, S. 289. 

Mnnn, W. P., Functionen und Pflichten 
der Gesundheitsräthe. Am. Lancet (Detroit) 
Xm, S. 288. 

Newsholme, Arthur, Die Pflichten und 
Schwierigkeiten der Sanitäts - Inspectoren. 
San. Rec. (London) X, S. 411. 

Protokoll über die Verhandlungen des 
verstärkten Obermediciualausschusses in 
seiner Sitzung vom 29. November 1888. 
Münchner med. Wchschr. XXXVI, S. 53. 

Rives, W. C., Die Bedeutung und Noth- 
wendigkeit von örtlichen Gesundheitsräthen. 
Journ. of the Am. med. Ass. (Chicago) 
XIII, S. 403. 

Roussel, Th., Die Organisation des ärzt¬ 
lichen Dienstes auf dem Lande. (Referat.) 
Rev. san. de la Province (Bordeaux) VII, 
S. 163. 

Ruata, C., Ueber die Stellung der Communal- 
ftrzte nach dem neuen italienischen Sanitäts¬ 
gesetz. Salute pubbl. (Perugia) II, S. 289. 

SaJlitfttSwachen , Einrichtung der — in 
Berlin. D. Gemeinde-Ztg. (Berlin) XXVIII, 
S. 211. 

Schlockow , Der preussisebe Physicus. 
Zweite Auflage. (Referat.) D. Vjhrschr. 
f. öff. Gsndhpflg. (Braunschweig) XXI, 
S. 611. 

da Silva, L. A., Ueber die Organisation 
des Gesundheitsdienstes in den über¬ 
seeischen Provinzen. Correio med. de 
Lisbao XVIII, S. 21, 31, 41, 51, 61, 73, 
81, 93, 103, 116, 122, 134, 142, 153, 
181, 189, 202, 211, 223, 230, 237; XIX, 
S. 5, 12, 24. 

Vierteljahrsschrift für Gesundheitspflege, 1890. 


Sonderegger , Die Reorganisation des 
schweizerischen Sanitätswesens im Jahre 
1889. Schweiz ärztl. Corr.-Bl. (Basel) 
XIX, S. 353; s. auch S. 726. 

Spiess, A,, Das städtische Sanitätswesen 
in Frankfurt a. M. im Jahre 1888. Jahres¬ 
bericht der Verwaltung des Medicinal- 
wesens etc. der Stadt Frankfurt a. M. 
XXXII, S. 57. 

Stadtarstes, Ueber die Thätigkeit des — 
in Frankfurt a. M. Centralbl. f. allg. 
Gsndhpflg. (Bonn) VIII, S. 440. 

Verordnung, Königl. preussische — vom 
25. Mai 1887, betr. die Einrichtung einer 
ärztlichen Standesvertretung. Reichs-Med.- 
Kal. f. 1890 (Leipzig), S. 108. 

Verordnung des k. k .österr. Statthalters 
in Böhmen vom 8. Febr. 1889, betr. die 
Durchführung des Landesgesetzes vom 
23. Februar 1888 zur Organisirung des 
Sanitätsdienstes in den Gemeinden Böhmens. 
Veröff. d. kaiserlichen Gesundheitsamtes 
(Berlin) XIII, S. 394. — Prager med. 
Wchschr. XIV, S. 107, 121. 

Verordnung des Regierungspräsidenten 
des Reg.-Bez. Königsberg vom 20. Febr. 
1889, betr. die Entsendung von Medicinal- 
beamten bei ansteckenden Krankheiten. 
Veröff. des kaiserlichen Gesundheitsamtes 
(Berlin) XIII, S. 204. 

Verordnung des k. k. österr. Statthalters 
von Vorarlberg vom 13. Juni 1889, betr. 
Bestimmungen über die Einrichtung und 
den Wirkungskreis von Sanitätscommissio¬ 
nen zur Durchführung des §. 14 des 
Gesetzes vom 12. Febr. 1888. Veröff. d. 
kais. Gesundheitsamtes (Berlin) XIII, S. 548. 

Wernich, Der Entwickelungsgang im 
preussischen Medicin&lwesen. II. Die Re¬ 
formbewegungen im ärztlichen Stande. 
D. Med. Wchschr. (Berlin) XV, S. 771, 
794. — (Referat.) D. Med.-Ztg. (Berlin) 
X, S. 859. 

Zuechi , Carlo, Die Sanitätsreform in 
Italien. (Referat.) D. Vjhrschr. f. öff. 
Gsndhpflg. (Braunschweig) XXI, S. 497. 

4. Vereine für öffentliche Gesund¬ 
heitspflege, Versammlungen, Aus¬ 
stellungen etc. 

Arnould, Jules, Die allgemeine deutsche 
Ausstellung für Unfallverhütung. Rev. 
d’hyg. (Paris) XI, S. 831. 

Ausstellung, Die — für Unfallverhütung 
in Berlin. Centralbl. d. Bauverw. (Berlin) 
IX, S. 171, 206, 248, 267, 306, 344, 
372, 395. 

Ausstellung, Die — für Unfallverhütung 
in Berlin mit besonderer Berücksichtigung 
der österreichischen Abtheilung. Wiener 
med. Wchschr. XXXIX, S. 1539, 1580. 

Becker, L., Die deutsche allgemeine Aus¬ 
stellung für Unfallverhütung in Berlin 
1889. D. Vjhrschr. f. öff. Gsndhpflg. 
(Braunschweig) XXT, S. 594. 

39 


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610 Repertorium der i. J. 1889 in 

Brestowski, August, Der VII. internatio¬ 
nale Congress für Hygiene und Demo¬ 
graphie in Paris. Ztschr. f. Nahrungsm.- 
Unters. (Wien) IH, S. 174, 194. 

Büsing, Von der allgemeinen Ausstellung 
für Unfallverhütung in Berlin 1889. D. 
Bauzeitung (Berlin) XXIII, S. 217, 241, 
275, 317, 338, 365. 

Deutschen Vereins für öffentliche 
Gesundheitspflege,. Bericht über die 

XIV. Versammlung des — zu Frankfurt 
a. M. vom 13. bis 15. September 1888. 
D. Vjhrschr. f. öff. Gsndhpflg. (Braun¬ 
schweig) XXI, S. 1. 

Deutschen Vereins für öffentliche 
Gesundheitspflege, Tagesordnung der 

XV. Versammlung des — zu Strassburg 
i. E., September 1889. Deutsche Viertel- 
jahrsschr. f. öff. Gsndhpflg. (Braunschweig) 
XXI, S. 544. — Centralbl. f. allg. Gsndhpflg. 
(Bonn) VHI, S. 232. —Veröff. d. kaiserl. 
Gesundheitsamtes (Berlin) XIII, S. 551. — 
Vjhrschr. f. ger. Med. (Berlin) LI, S. 254. — 
Portschr. d. Med. (Berlin)-Vll, S. 673. — 
D. Med.-Ztg. (Berlin) X, S. 800. — Ges.- 
Ing. (München) XII, S. 383. — D. Gem.- 
Ztg. (Berlin) XXVIII, S. 205. — Gesund¬ 
heit (Frankfurt a. M.) XIV, S. 150, 248. — 
Centralbl. d. Bauverw. (Berlin) IX, S. 318. — 
Journal f. Gasbeleuchtung und Wasserver¬ 
sorgung (München) XXXII, S. 805. — 
Ztschr. f. Nahrungsm.-Unters. (Wien) III, 
S. 233. 

Deutschen Vereins für öffentliche 
Gesundheitspflege, Bericht über die 
XV. Versammlung des — zu StrassbOrg 
i. E., September 1889. D. med. Wchschr. 
(Berlin) XV, S. 812, 829, 850. — Ztschr, 
f. Med.-Beamte (Berlin) II, S. 391. — 
Münchner med. Wchschr. XXXVI, S. 673, 
691, 710, 724, 742. — Ges.-Ing. (München) 
XII, S. 635, 665, 729. — D. Gemeinde- 
Ztg. (Berlin) XXVIII, S. 230. — D. Med.- 
Ztg. (Berlin) X, S. 800, 894, 908, 920. 
931, 942. — Gesundheit (Frankfurt a. M.) 
XIV, S. 274, 291, 308. — Wiener med. 
Wchschr. XXXIX, S. 1446, 1485, 1526. 

Drouineau, G., Der internationale Congress 
für Hygiene in Paris 1889. Rev. san. de 
la Province (Bordeaux) VII, S. 138, 153, 
161, 169, 177. 

Drouineau, G., Die Hygiene auf der Aus¬ 
stellung in Paris im Jahre 1889. Rev. san. 
de la Province (Bordeaux) VII, S. 89, 105. 

Drouineau, G., Die internationalen Con- 
gresse für Hygiene und die öffentliche 
Hülfeleistung. Rev. san. de la Province 
(Bordeaux) VII, S. 129. 

Hartmann, Konrad, Die Deutsche Allge¬ 
meine Ausstellung für Unfallverhütung. 
Ges.-Ing. (München) XII, S. 7, 323, 353. 
Internationalen Hygienecongr esses, 
Beschlüsse des VI. — zu Wien 1887. 
Veröff. d. kaiserlichen Gesundheitsamtes 
(Berlin) XIII, S. 447, 460. — Ges.-Ing. 
(München) XII, S. 53, 81. 


deutschen und ausländischen 

Lent, Bericht über die am 7. Juli 1888 
in Düsseldorf stattgehabte Generalver¬ 
sammlung des Niederrheinischen Vereins für 
öffentliche Gesundheitspflege. Centralbl. f. 
allg. Gsndhpflg. (Bonn) VIII, S. 57. 

Martin, A.-J., Die Hygiene auf der allge¬ 
meinen Ausstellung in Paris im Jahre 1889. 
Rev. dHiygiine (Paris) XI, S. 481, 577, 793. 

Napias, H., und A.-J. Martin, Project 
znr Reorganisation der Societe de medecme 
publique et cPhygiene professionelle. Rev. 
d’hyg. (Paris) XI, S. 996. 

Reuss, L., Die Hygiene auf der allgemeinen 
Ausstellung in Paris. Ann. d’hyg. publ. 
(Paris) XXU, S. 1, 113, 220, 305, 497. 

Rosenthal, Hygienische Umschau in Magde¬ 
burg für 1888/89 nebst Jahresbericht des 
Vereins für öffentliche Gesundheitspflege. 
Verhandl. u. Mitth. d. Vereins f. offentl. 
Gsndhpflg. in Magdeburg XVH, S. V. 

Schwarte, Die Sectionen für Hygiene und 
Staatsarzneikunde (gerichtliche Medicin und 
Medicinalpolizei) der 61. Versammlung 
deutscher Naturforscher und Aerzte in 
Köln. D. Vjhrschr. f. öff. Gsndhpflg. 
(Braunschweig) XXI, S. 267. 

Spaet, Franz, Die medicinische und hygie¬ 
nische Abtheilung auf der Pariser Welt¬ 
ausstellung. Münchner med. Wchschr. 
XXXVI, S. 720, 757, 775. 

Stübben, J., Die XIV. Versammlung des 
Deutschen Vereins für öffentliche Gesund¬ 
heitspflege zu Frankfurt a. M. vom 13. bis 
16. September 1888. Centralbl. f. allg. 
Gsndhpflg. (Bonn) VHI, S. 74. 

Verein für öffentliche Gesundheits¬ 
pflege in Wiesbaden, Aus dem —. 
Centralbl. f. allg. Gsndhpflg. (Bonn) VIII, 
S. 188. 

Vereine für öffentliche Gesundheits¬ 
pflege, Zusammenstellung der —. Reichs- 
Med.-Kal. f. 1890 (Leipzig), S. 138. 
Vereins für öffentliche Gesund¬ 
heitspflege im Hersogthum Braun- 
SOhweig, Bericht über die Versamm¬ 
lungen des — am 16. Nov. und 21. Dec. 
1888. Monatsbl. f. öff. Gsndhpflg. (Braun¬ 
schweig) XD, S. 71. 

Verhandlungen der deutschen Gesell¬ 
schaft für öffentliche Gesundheitspflege in 
Berlin. Ztschr. f. Schulgesundheitspflg. 
(Hamburg) n, S. 84. 

VÜlaret, Die Ausstellung für Unfallver¬ 
hütung in Berlin. Berlin, klin. Wchschr. 
XXVI, S. 531, 555. 

5. Hygienischer Unterricht und 
hygienische Institute. 

Belval, Th., Der hygienische Unterricht 
in den technischen Schulen. Monv. hyg. 
(Brüssel) V, S. 217. 

Erlass des königl. preuss. Mini>teriums der 
geistl. etc. Angelegenheiten vom 22. Dec. 
1888, betr. Einrichtung von Cursen zur 
Unterweisung von Seminarturnlehrern in 


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Zeitschriften erschienenen Aufsätze über öff. Gesundheitspflege. 611 


den Fortschritten der Gesundheitspflege 
and Heilgymnastik der letzten Jahrzehnte. 
Veröffentlichungen des kaiserlichen Gesund¬ 
heitsamtes (Berlin) XIII, S. 637. — Zeit- 
schrift für Schulgesundheitspflege (Ham¬ 
burg) II, S. 493. 

Silier, C., Der erste hygienische Cursus 
für Schulbeamte in Berlin vom 17. bis 
22. Dec. 1888. Ztschr. f. Sch ul gesund- 
heitspflg. (Hamburg) II, S. 205. 


Hygienemuseum8, Zur Errichtung eines 

Landes-in Prag. Prager med. Wchschr. 

XIV, S. 403. 

Hygienischen Institute, Die — im 
preussischen Abgeordnetenhause. Berliner 
klinische Wochenschrift XXVI, S. 242, 
265. 

UfFelmann, Der Unterricht in der Hygiene 
auf den Universitäten. Berliner klin. 
Wchschr. XXVI, S. 765. 


n. Medioinalstatistik. 


1. Allgemeines. 

Billings, J. S., Lebens- und Medicinal- 
Statistik. Med. Rec. (New-York) XXXVI, 
S. 617, 645. 

Internationaler Congress für Hy¬ 
giene und Demographie zu Paris, 
1889. Rev. d’hyg. (Paris) XI, S. 665. 

Kronfeld , A., Die Bevölkerungsfrage. 
Wiener med. Wchschr. XXXIX, S. 263, 
299. 

IiCVasseur, E., Französische Demographie. 
Rev. san. de la Provinee (Bordeaux) VII, 
S. 74, 93, 99. 

SanitfttSBtatistik Oesterreichs pro 1885. 
Wiener med. Wchschr. XXXIX, S. 266. 

Schleissner, G., Medicinalstatistik. Ugeskr. 
f. Laeger (Kopenhagen), XX, S. 337. 

Schultz , 0. T., Die NothWendigkeit der 
Einführung eines einheitlichen Systems für 
die Lebensstatistiken. Am. Pract. and 
News (Louisvilla) VIII, S. 68. 

Statistik des österr. Sanitätswesens im 
Jahre 1886. Wiener med. Wchschr. XXXIX, 
S. 1324. 

2. Hygienische Topographieen und 
hygienische Jahresberichte. 

Alten , G., Das öffentliche Gesundheits¬ 
wesen im Reg.-Bez. Lüneburg in den Jahren 
1883 bis 1885. (Referat.) Veröff. d. 
kaiserlichen Gesundheitsamtes (Berlin) 
Xin, S. 43, 437. 

Arnstein , Ueber die GesundheitsVerhält¬ 
nisse des Kreises Ratibor mit besonderer 
Rücksicht auf Kindersterblichkeit, Pocken, 
Diphtherie, Typhen und Tuberculose. 
Vjhrschr. f. ger. Med. (Berlin) L, Suppl. 
S. 166. 

Blasius, R., Der Gesundheitszustand der 
Städte des Herzogthums Braunschweig in 
dem Jahre 1887/88. Monatsbl. f. öff. Gesund- 
heitspflg. (Braunschweig) XII, S. 113,145. 

Blasius, R., Nachrichten über den Gesund¬ 
heitszustand der Städte des Herzogthums 
Braunschweig vom November 1888 bis 
October 1889. Monatsbl. f. öff. Gsndhpflg. 
(Braunschweig) XII, S. 14, 30, 46, 62, 
78, 110, 138, 140, 142, 182, 196, 198. 


Clöment , E., Lyon; Ethnographie, Demo¬ 
graphie, Boden, Topographie, Klimatologie. 
(Referat.) Rev. d’hyg. (Paris) XI, S. 444. 

Garnisonsorte, Die hygienischen Verhält¬ 
nisse der grösseren — der österreichisch¬ 
ungarischen Monarchie. (Referat.) Militär¬ 
arzt (Wien) XXIII, S. 110. 

Ge8Undheitsstand , Wöchentliche Nach¬ 
richten über den — und Gang der Volks¬ 
krankheiten im In- und Auslande. Veröff. 
d. kaiserl. Gesundheitsamtes (Berlin) XIII, 
S. 1, 19, 33 etc. 

Gesundheits Verhältnisse, Die — in 
Russland während der Jahre 1884 und 
1885. Veröff. d. kaiserlichen Gesundheits¬ 
amtes (Berlin) XIII, S. 33. 

Gesundheitsverhältnisse von Brüssel 
in den Jahren 1885 und 1886. Veröff. 
d. kaiserlichen Gesundheitsamtes (Berlin) 
XIII, S. 23. 

Gesundheitswesen im Seine-Departe¬ 
ment von 1881 bis 1883. Veröff. des 
kaiserlichen Gesundheitsamtes (Berlin) XIII, 
S. 52. 

Gesundheitswesen, Oeffentliches — in 
England 1886. Veröff. d. kaiserlichen Ge¬ 
sundheitsamtes (Berlin) XIII, S. 66. 

Gesundheitszustand in Eisass - Loth¬ 
ringen im Jahre 1886. Veröff. d. kaiserl. 
Gesundheitsamtes (Berlin) XIII, S. 218. 

Gesundheitszustand in Norwegen im 
Jahre 1885. Veröff. d. kaiserlichen Ge¬ 
sundheitsamtes (Berlin) XIII, S. 24. 

Heyfelder, Die Stadt Buchara, ein Ana¬ 
chronismus in hygienischer Beziehung. Ge¬ 
sundheit (Frankfurt a. M.) XIV, S. 330, 343. 

Jahresbericht, Siebenter — über den 
öffentlichen Gesundheitszustand und die 
Verwaltung der öffentlichen Gesundheits¬ 
pflege in Bremen. (Referat.) Vjhrschr. 
f. ger. Med. (Berlin) LI, S. 249. 

Jahresbericht, Achter — des Landes- 
Medicinalcollegiums im Königreich Sachsen 
auf das Jahr 1886. (Referat.) Vjhrschr. 
f. ger. Med. (Berlin) LI, S. 241. 

Jansseus, E., Demographische und medi- 
cinische Statistik und Zusammenstellung 
der Todesfälle in Brüssel im Jahre 1888. 
Bull, de l’Acad. r. de med. de Belg. 
(Brüssel) III, S. 135. 

39 * 


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612 Repertorium der i. J. 1889 in deutschen und ausländischen 


Jeanty, J., Medicinische Topographie der 
Provinz Luxemburg. (Referat.) Mouv. 
hyg. (Brüssel) V, S. 422. 

Katerbau , Das öffentliche Gesundheits¬ 
wesen im Reg.-Bez. ^rnsberg während der 
Jahre 1883, 1884 und 1885. (Referat.) 
Veröff. d. kaiserlichen Gesundheitsamtes 
(Berlin) XIII, S. 577. 

Krieger , Die hygienischen Verhältnisse 
und Einrichtungen in Eisass - Lothringen. 
Referat auf der XV. Versammlung des 
Deutschen Vereins für öffentliche Gesund¬ 
heitspflege in Strassburg im Eisass, Sept. 
1889. Gesunilheit (Frankfurt a. M.) XIV, 
S. 274. —(Referat.) Ztschr. f. Med.-Be¬ 
amte (Berlin) II, S. 391. — Ges.-Ing. 
München) XII, S. 637. — D. med. Wchschr. 
Berlin) XV, S. 812. — Münchner med. 
Wchschr. XXXVI, S. 674. — D. Med.-Ztg. 
(Berlin) 1889, S. 894. — Wiener med. 
Wchschr. XXXIX, S. 1446. 

de Lavradio, B., Ueber den Gesundheits¬ 
zustand von Rio de Janeiro im Jahre 1887. 
Ann. d. Acad. de med. do Rio de Janeiro 
IV, S. 267. 

IiCnt, Köln. Festschrift für die Mitglieder 
und Theilnehmer der 61. Versammlung 
deutscher Naturforscher und Aerzte. (Re¬ 
ferat.) D. Vjhr8chr. f. Öffentl. Gsndhpflg. 
(Braunschweig) XXI, S. 498. 

Marian, A., Bericht über die sanitären 
Verhältnisse der Stadt Aussig im Jahre 
1888. Prager med. Wchschr. XIV, S. 59. 

Pardo, Gesundheitliche Verhältnisse in 
Constantinopel. Gaz. d. höp. de l’empire 
ottoman (Constantinopel) III, Nr. 42, 43. 

Pimentei, A., Die medicinisch- hygie¬ 
nischen Einrichtungen von Rio de Janeiro. 
Brazil-med. (Rio de Janeiro) IV, S. 153. 

Rapmund, Das öffentliche Gesundheits¬ 
wesen des Reg.-Bez. Aurich in den Jahren 
1883 bis 1885. (Referat.) Veröff. d. kaiser¬ 
lichen Gesundheitsamtes (Berlin) XIII, 
S. 79. 

Reiche, Karl, Das öffentliche Gesundheits¬ 
wesen des Reg.-Bez. Marienwerder. (Re¬ 
ferat.) Veröff. d. kaiserlichen Gesundheits¬ 
amtes (Berlin) XIII, S. 184. 

Richter, H. 0., Das Medicinal- und Sanitäts¬ 
wesen im Reg.-Bez. Erfurt. (Nach dem 
Generalbericht für 1881 bis 1885.) (Re¬ 
ferat.) Veröff. d. kaiserlichen Gesundheits¬ 
amtes (Berlin) XIII, S. 235. 

V. Riesling, Adolf, Mittheilungen aus dem 
Sanitätsberichte von Oberösterreich (1819 
bis 1887). (Referat.) Veröff. d. kaiser¬ 
lichen Gesundheitsamtes (Berlin) XIII, 
S. 727. 

Rockwitz, C., Das öffentliche Gesundheits¬ 
wesen des Reg.-Bez. Cassel in den Jahren 
1880 bis 1885. (Referat.) Veröff. d. 
kaiserl. Gesundheitsamtes (Berlin) XIII, 
S. 570. 

Saint-Pöre, Eug., Die Hygiene der Stadt 
Toulouse. (Referat.) Ann. d’hyg. publ. 
(Paris) XXII, S. 183. 


Schmitz , W., Ueber die Gesundheits¬ 
verhältnisse des Kreises Beckum. Vjhrschr. 
f. ger. Med. (Berlin) L, S. 315. 

Schultz, R., Gesundheit»- und Krankheits- 
Verhältnisse in Upsala^ 1888. Upsala 
Läkare f. Forh. XXIV, S. 293. 

Sp&eth, F., Seuchengeschichte der Stadt 
Ansbach. Friedreich’s BL f. ger. Med. 
(Nürnberg) XL, S. 45. 

Spiess, Alexander, Witterungs- *und Ge¬ 
sundheitsverhältnisse von Frankfurt a. M. 
im Jahre 1888. Frankfurter Journal 1889, 
Nr. 85, 93. 

Spiess, Alexander, Witterungs- und Ge¬ 
sundheitsverhältnisse von Frankfurt a. M. 
vom December 1888 bis November 1889. 
Frankfurter Journal 1889, Nr. 52, 132, 
192, 295, 352, 442, 524, 696, 784, 859, 
933. 

Stricker, Wilh., Geschichte der öffentlichen 
Gesundheitspflege in der Stadt Frankfurt 
a. M. während des achtzehnten Jahrhun¬ 
derts. Arch. f. path. Anat (Berlin) CXVII, 
S. 199. 

Uffelmann, J., Hygienische Topographie 
der Stadt Rostock. (Referat.) D. Vjhrschr. 
f. öff. Gsndhpflg. (Braunschweig) XXI, 
S. 500. — Monatsbl. f. öff. Gsndhpflg. 
(Braunschweig) XII, S. 101. 

Unterlugauer , J., Die sanitären Ver¬ 
hältnisse in Bosnien und der Herzegowina. 
(Referat.) Oesterr. San.-Wes. (Wien) I, 
S. 70, 81. 

Voigt, Mittheilungen aus dem General¬ 
berichte über das Sanitäts- und Medici nal- 
wesen im Reg.-Bez. Magdeburg, umfassend 
die Jahre 1883, 1884, 1885. (Referat.) 
Veröff. d. kaiserlichen Gesundheitsamtes 
(Berlin) XIH, S. 110. 

Weiss, A., Das öffentliche Gesundheits¬ 
wesen des Reg. - Bez. Düsseldorf in den 
Jahren 1883 bis 1885. (Referat.) Veröff. 
d. kaiserlichen Gesundheitsamtes (Berlin) 
XIII, S. 157. 

Wemich, Vierter Generalbericht über das 
Sanitäts- und Medicinalwesen im Reg.-Bez. 
Cöslin, umfassend die Jahre 1883, 1884, 
1885. (Referat.) Berliner klin. Wchschr. 
XXVI, S. 407. 

Wiebeoke, B., Mittheilungen über das 
öffentliche Gesundheitswesen im Reg.-Bez. 
Frankfurt a. 0. während der Jahre 1883 
bis 1885. (Referat.) Veröff. d. kaiserl. 
Gesundheitsamtes (Berlin) XUI, S. 217. 

Z&hor, Heinrich, Fünfter Jahresbericht des 
Stadtphysikates über die Gesundheitsver¬ 
hältnisse der königl. Hauptstadt Prag für 
das Jahr 1886. (Referat) Vjhrschr. f. 
ger. Med. (Berlin) IJ, S. 470. — Schmidt’s 
Jahrb. (Leipzig) CCXXIV, S. 109. — 
Prager med. Wochenschrift XiV, S. 399, 
411. 

Zeuschner , Gesundheitsverhältnisse im 
Reg.-Bez. Danzig in den Jahren 1883 bis 
1885. (Referat) Veröff. d. kaiserlichen 
Gesundheitsamtes (Berlin) XXII, S. 139. 


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Zeitschriften erschienenen Aufsätze über öff. Gesundheitspflege. 613 


3. Bevölkerungsstatistik. 

Bevölkerungszunahme Berlins 1879 
bis 1888. Ztschr. d. königl. Preuss. Stat. 
Bur. (Berlin) XXIX, S. L. 

Bewegung der Bevölkerung in 
Preussen, 1883 bis 1887. Zeitschr. d. 
königl. preuss. stat. Btireaus (Berlin) 
XXIX, S. IX. 

Bewegung der Bevölkerung, Die — 
der Stadt Magdeburg im Jahre 1887. 
Veröff. d. kaiserlichen Gesundheitsamtes 
(Berlin) XIII, S. 240. 

Bewegung der Bevölkerung in Frank¬ 
reich im Jahre 1888. France möd. (Paris) 
1889, U, S. 1223. — Gaz. möd. de l’Algörie 
(Algier) XXXIV, S. 156. 

Chervin , Die Zahl der Kinder in der 
Familie nach der Abnahme der Bevölke¬ 
rung von 1886. Rev. d'hyg. (Paris) XI, 
S. 119; s. auch S. 534. 

Elben , Stand und Zusammensetzung der 
Bevölkerung der Stadt Stuttgart im Jahre 
1888. Med.-stat. Jahresber. über die Stadt 
Stuttgart XVI, S. 14. 

Geburten, Eheschliessungen und 
Sterbefalle bei der Civil- und Militär- 
bevölkerung des preussischen Staates im 
Jahre 1888. Ztschr. d. königl. Preuss. 
Stat. Bur. (Berlin) XXIX, S. 101. 

Geissler, A., Die Bewegung der Bevöl¬ 
kerung im Königreiche Sachsen während 
des Jahres 1887. Ztschr. d. k. sächs. 
statist. Büreaus (Dresden) XXXV, S. 111. 

Geissler, Arthur, Die Fruchtbarkeits- und 
Sterblichkeitsverhältnisse in sämmtlichen 
Städten Sachsens während des Jahrtunfis 
1881 bis 1885. (Referat.) Berliner klin. 
Wchschr. XXVI, S. 142. 

Lackner, 0., Die Bewegung, insbesondere 
die Sterblichkeit der Bevölkerung Magde¬ 
burgs im Jahre 1888 und 1889. Verhandl. 
und Mitth. d. Ver. f. öff. Gsndhpflg. in 
Magdeburg XVII, S. 128. 

Lagneau, Gustave, Demographische Studie 
über die Verminderung und die Vermeh¬ 
rung der Familien. (Referat.) Schmidt’s 
Jahrb. (Leipzig) CCXXII, S. 184. 

Maira, 0., Die Bewegung der Bevölkerung 
von Chile während der 10 Jahre 1875 bis 
1885. Rev. m6d. de Chile (Santiago de 
Chile) XVIII, S. 105. 

Merkel, G., Statistische Mittheilungen über 
die Bewegung der Bevölkerung Nürnbergs 
im Jahre 1888. Mitth. aus dem Verein 
f. öff. Gsndhpflg. der Stadt Nürnberg XII, 
S. 1. 

Mireur, Die Bewegung der Bevölkerung 
in Marseille, in Frankreich und in den 
Staaten Europas. (Referat.) Rev. san. de 
la Province (Bordeaux) VII, S. 94. 

Nippold, 0., Die Bevölkerungs-Bewegung 
in der Stadt Freiberg in der Zeit von 
1801 bis 1880. Zeitschrift d. k. sächs. 
statistischen Büreaus (Dresden) XXXV, 
S. 44. 


Nivelet, F., Studie über drei Hauptursachen 
der Entvölkerung in Frankreich: Malthu¬ 
sianismus, Kindercholera, Lungenschwind¬ 
sucht. (Referat.) Ann. d’hyg. publ. (Paris) 
XXI, S. 270. 

Ogle, W., Die behauptete Entvölkerung der 
ländlichen Districte in England. Journ. 
of the r. Stat. Soc. (London) LU, S. 205. 

Spiess, A., Uebersicht des Standes und der 
Bewegung der Bevölkerung der Stadt Frank¬ 
furt a. M. im Jahre 1888. Jahresber. d. 
Verwalt, d. Medicinalw. etc. der Stadt 
Frankfurt a. M. XXXII, S. 13. 

Würzburg, Arthur, Ueber die Bevölke¬ 
rungsvorgänge in deutschen Orten mit 
15 000 und mehr Einwohnern im Durch¬ 
schnitt der Jahre 1878 bis 1887, mit 
besonderer Berücksichtigung der Jahre 
1885, 1886 und 1887. Arbeiten aus d. 
kaiserl. Gesundheitsamte (Berlin) V, S. 438. 
— (Referat.) Veröff. d. kaiserl. Gesund¬ 
heitsamtes (Berlin) XIII, S. 675. — Aerztl. 
Vereinsbl. (Leipzig) XVIII, S. 428. 

4. Morbiditätsstatistik. 

Erkrankungz- und Sterblichkeits- 
Verhältnisse in der italienischen Armee 
während der Jahre 1884, 1885 und 1886. 
Veröff. d. kaiserlichen Gesundheitsamtes 
(Berlin) XIII, S. 47. 

Erkrankungsverhältnisse , Aus den 

statistischen Nachrichten über die — der 
Beamten vom Verein deutscher Eisenbahn- 
Verwaltungen im Jahre 1887. Veröff. d. 
kais. Gesundheitsamtes (Berlin) XIII, S. 714. 

Hol8ti, II., Ueber den Einfluss des Alters 
und des Geschlechts auf die Morbidität. 
(Referat.) Jahrb. für Kinderheilk. (Leipzig) 
XXIX, S. 150. 

Infeetionskrankheiten in Italien, 2. 
Halbjahr 1888 und 1. Halbjahr 1889. 
Veröff. d. kaiserlichen Gesundheitsamtes 
(Berlin) XIII, S. 387, 662. 

Infectionskrankheiten in Spanien 1888. 
Veröff. d. kaiserlichen Gesundheitsamtes 
(Berlin) XIII, S. 406. 

Lardier , Ueber die epidemischen Krank¬ 
heiten im Departement der Vogesen im 
Jahre 1888. Bull. möd. des Vosges (Ram- 
bervillers) III, Nr. 12, S. 83. 

Morbiditätsstatistik Bayerns, Beiträge 
zur. — Veröff. d. kaiserlichen Gesundheits¬ 
amtes (Berlin) XIII, S. 604. 

OhlmQller, Wilhelm, Ergebnisse der Mor¬ 
biditätsstatistik Nürnbergs aus dem Jahre 
1888. Mitth. aus d. Ver. f. öff. Gsndhflg. 
der Stadt Nürnberg XII, S. 42. 

PerroncitO, E., Ueber die herrschenden 
Krankheiten in Sardinien. Giorn. d. r. 
Accad. di med. di Torino XXXVII, S. 446. 

Petrescu , Statistische Tabellen über die 
Morbidität und Mortalität in Folge von 
ansteckenden und epidemischen Krankheiten 
in der rumänischen Armee. (Referat.) Rev. 
d’hyg. (Paris) XI, S. 734. 


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614 Repertorium der i. J. 1889 in 

Püat, C., Bericht über die Epidemieen des I 
Jahres 1888 im Departement du Nord. 
Rap. d. trav. du Cons. centr. de salubr. 
du dep. du Nord (Lille) XLVII, S. 283. 

SpieBSj A., Die Gesundheit«- und Sterb¬ 
lichkeitsverhältnisse in Frankfurt a. M. im 
Jahre 1888. Jahresbericht der Verwaltung 
des Medicinalwesens etc. der Stad Frank¬ 
furt a. M. XXXII, S. 25. 

Weinberg , W., Krankheiten und andere 
Todesursachen in Stuttgart im Jahre 1888. 
Med.-stat. Jahresbericht über die Stadt 
Stuttgart XVI, S. 24. 

5. Mortalitätsstatistik. 

Bemheim , H., Die Intensitätsschwan¬ 
kungen der Sterblichkeit in Bayern und 
Sachsen und deren Factoren. (Referat.) 
Berliner klin. Wchschr. XXVI, S. 142. 

Bertilion« Statistik der Todesursachen in den 
Städten. (Ref.) Rev. d’hyg. (Paris) XI, S. 783. 

Bertilion , J., Ueber die Häufigkeit der 
hauptsächlichsten Todesursachen in Paris 
im Jahre 1888. Gaz. hebd. de m6d. 
(Paris) XXVI, S. 118. — (Referat.) Rev. 
d’hyg. (Paris) XI, S. 365. 

Circular des königl. preuss. Ministeriums 
der geistl. etc. Angelegenheiten vom 10. Oct. 
1889, betr. Empfehlung der von Dr. Georg 
C o r n e t herausgegebenen Schrift: Die 
SterblichkeitsVerhältnisse in den Kranken¬ 
pflegeorden. Minist.-Bl. f. d. ges. inn. Verw. 
(Berlin) L, S. 211. 

Comet , Die Sterblichkeitsverhältnisse in 
den Krankenpflegeorden. Ztschr. f. Hyg. 
(Leipzig) VI, S. 65. — (Referat.) Centralbl. 
f. allg. Gsndhpflg. (Bonn) VIII, S. 460. — 
Fortschr. d. Med. (Berlin) VII, S. 350. — 
Schmidt’s Jahrbücher (Leipzig) CCXXIII, 
S. 175. — Münchner med. Wochenschrift 
XXXVI, S. 653. — Berliner klin. Wchschr. 
XXVI, 803. — Centralbl. f. Bacteriol. u. 
Parasiten künde (Jena) V, S. 732. — Prager 
med. Wchschr. XIV, S. 432. — Rev. d’hyg. 
(Paris) XI, S. 851. 

Elben , Gestorbene in Stuttgart im Jahre 
1888. Med.-stat. Jahres - Ber. über die 
Stadt Stuttgart XVI, S. 16. 

Farinha, Todesursachen in Rio de Janeiro. 
(Referat.) Veröflf. d. kaiserl. Gesundheits¬ 
amtes (Berlin) XIII, S. 297. 

FÜrnrohr, Beiträge zur Mortalitätsstatistik 
der bayerischen Städte. (Referat.) Aerztl. 
Vereins-Bl. (Leipzig) XVIII, S. 34. 

Geburts- und fcJterblichkeitaverh&lt- 
nisse der Städte Berlin, München und 
Hamburg im Jahre 1888. Veröff. d. kaiserl. 
Gesundheitsamtes (Berlin) XIII, S. 276. 
Geburts- und Sterblichkeitsverhält- 
nisse der Städte Breslau, Nürnberg und 
Leipzig im Jahre 1888. Veröff. d. kaiserl. 
Gesundheitsamtes (Berlin) XIII, S. 313. 

Gussmann y E., Sterblichkeit in Stuttgart 
im Jahre 1887. (Referat.) Veröff. d. kaiserl. 
Gesundheitsamtes (Berlin) XUI, S. 185. 


deutschen und ausländischen 

HayneB) E. J. 0., Die Registrirung der 
Todesfälle in Neu-Süd-Wales. Australas. 
med. Gaz. (Sydney) VIII, S. 301. 

Körösi, J., Die Sterblichkeit der Stadt 
Buda-Pest in den Jahren 1882 bis 1885 
und deren Ursachen. (Referat.) Veröff. 
d. kaiserlichen Gesundheitsamtes (Berlin) 
XIII, S. 186. — Berliner klin. Wchschr. 
XXVI, S. 142, 407. 

Körösi, J., Die Sterblichkeit in Budapest 
im Jahre 1888. (Referat.) Ztschr. f. 
Nahrungsm.-Unters. (Wien) III, S. 117. 

Kolb, Die Mortalität der Strafanstalt Kaisers¬ 
lautern seit ihrer Errichtung. (Referat) 
Münchner med. Wchschr. XXXVI, S. 886. 

MaoLaurin, H. N., Vergleichende Ueber- 
sicht der Sterblichkeit an bestimmten 
Krankheiten in den verschiedenen Colonieen. 
Practitioner (London) XLII, S. 305. 

V. Mayr, Die Sterblichkeit im Deutschen 
Reiche während des Jahres 1887. Münchner 
med. Wchschr. XXXVI, 8. 237. 

Prinzing, Sterblichkeit und Infections- 
krankheiten in Ulm 1861 bis 1888. Würt- 
temhg. Med. Corr. - Bl. (Stuttgart) LIX, 
S. 89, 97. 

Spiess , A., Tabellarische Uebersicht der 
im Jahre 1888 in Frankfurt a. M. vorge¬ 
kommenen Todesfälle. Jahresber. d. Verw. 
d. Medicinalw. etc. der Stadt Frankfurt 
a. M. XXXII, S, 43. 

Statistik der Sterblichkeit in Städten 
Italiens, Zur — 1885. Ztschr. d. königl. 
preuss. stat. Bür. (Berlin) XXIX, S. IV. 

Sterbefälle , Jahresausweis der — in den 
grösseren österreichischen Städten und 
Gemeinden im Jahre 1888. Ztschr. f. 
Nahrungsm.-Unters. (Wien) III, S. 20. 

Sterbliehkeit , Nachweisung der — in 
Orten mit 15 000 und mehr Einwohnern 
im Jahre 1888. Veröff. d. kaiserl. Gesund¬ 
heitsamtes (Berlin) XIII, S. 454. 

Sterblichkeit , Vierteljährliche Nachwei¬ 
sungen der — in Orten mit 15000 und mehr 
Einwohnern. Veröff. d. kaiserl. Gesundheits¬ 
amtes (Berlin) XIII, S. 96, 372, 622, 786. 

Sterblichkeit , Monatliche Nachweisun¬ 
gen der — in Orten mit 15 000 und mehr 
Einwohnern. Veröff. des kaiserlichen Ge¬ 
sundheitsamtes (Berlin) XIII, S. 15, 89, 
149, 231, 287, 355, 433, 497, 563, 615, 
671, 723. 

Sterblichkeit, Wöchentliche Nach Weisun¬ 
gen der — in deutschen Städten mit 40000 
u. mehr Einwohnern. Veröff. d. kais. Gesund¬ 
heitsamtes (Berlin) XIII, S. 2, 20, 34 etc. 

Sterblichkeit, Nachweisungen über die — 
in einigen grösseren Verwaltungsgebieten 
des In- und Auslandes (Rheinland, West¬ 
falen, Hessen, Braunschweig, Oesterreich, 
Ungarn, Schweiz, England, Belgien, Nor¬ 
wegen). Veröff. d. kaiserlichen Gesundheits¬ 
amtes (Berlin) XIII, S. 97, 373, 623, 687. 

Sterblichkeit, Monatliche Nachweisungen 
der — in den Städten des Auslandes. Veröff. 
d. kaiserl. Gesundheitsamtes (Berlin) XIII, 


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Zeitschriften erschienenen Aufsätze über öff. Gesundheitspflege. 615 


S. 18, 92, 152, 234, 290, 358, 436, 500, 
566, 616, 674, 726. 

Sterblichkeit, Wöchentliche Nachweisun¬ 
gen der — in Städten des Auslandes. 
Veröff. des kaiserl. Gesundheitsamtes (Ber¬ 
lin) XIII, S. 3, 21, 35 etc. 
Sterblichkeit im Königreiche Sachsen 
während des Jahres 1887. Veröff. d. kaiserl. 
Gesundheitsamtes (Berlin) XIII, S. 96. 
Sterblichkeit in Christians: 1886. Veröff. 
d. kaiserlichen Gesundheitsamtes (Berlin) 
XIII, S. 54; 1887, S. 68. 
Sterblichkeit im Hamburgischen Staate 
während des Jahres 1887. Veröff. d. kaiserl. 
Gesundheitsamtes (Berlin) XIII, S. 159. 
Sterblichkeitaverhältnisse, Die — im 
Staate Hamburg 1888. Veröff. d. kaiserl. 
Gesundheitsamtes (Berlin) XIII, S. 571. 
SterblichkeitsTerhältnisse, Statistische 
Nachweisung der — in einigen grösseren 


deutschen Orten im Jahre 1887. Münchner 
med. Wchschr. XXXVI, S. 207. 

Todesursachen, Die — in den Provin¬ 
zial- und Bezirkshauptorteu Italiens 1885. 
Veröff. d. kaiserlichen Gesundheitsamtes 
(Berlin) XIII, S. 64. 

Wernieh, A., Ueber das Sterblichkeits¬ 
plus in Gross- und Kleinstädten. (Referat.) 
Centralbl. f. med. Wiss. (Berlin) XXVII, 
S. 77. — Schmidt’s Jahrb. (Leipzig) CCXXI, 
S. 79. — Deutsche med. Wchschr. (Berlin) 
XV, S. 508. 

Westerlund, F. W., Die Todesfälle unter 
1 Jahr in Finnland 1872 bis 1886. Finska 
Läk. Sällsk. handl. (Helsingfors) XXXI, 
S. 599. 

Wood, T. F., Ueber die Todesursachen in 
Nord • Carolina und Vorschläge über zu¬ 
künftige Verhütung. Rep. of the North- 
Carolina Board of Health U, S. 113. 


HL Hygiene des Kindes. 


1. Allgemeines. 


Blaehe, R., Ueber die Hygiene und den 
Schutz der Kinder im frühesten Lebens¬ 
alter. (Referat.) Ann. d’hyg. publ. (Paris) 
XXII, S. 231. 

Coriveaud, A., Ueber methodische Wägun¬ 
gen der Säuglinge. Gaz. hebd. de med. 
(Paris) XXVI, S. 190. 

Curgenven, J. Brendon, Kindermord, 
Kinderernährung und das Kinderschutz¬ 
gesetz von 1872. San. Rec. (London) X, 
S. 409, 461. 


I>omblÜth, F., Gesundheitspflege des Kin¬ 
des. (Referat.) D. Vjhrschr. f. öff. Ge- 
sundhpflg. (Braunschweig) XXI, S. 608. — 
Jahrb. für Kinderheilk. (Leipzig) XXX, 
S. 367. — Ztachr. f. Scbulgsndhpflg. (Ham¬ 
burg) II, S. 627. 

Bpstein, Alois, Ueber antiseptische Maass¬ 
nahmen in der Hygiene neugeborener Kin¬ 
des. (Referat.) D. Med.-Ztg. (Berlin) X. 
S. 116. — Centralbl. f. Gynäk. (Leipzig) 
XIII, S. 112. — Centralbl. f. Chir. (Leip¬ 
zig) XVI, S. 101. 

Golay, E., Hygiene und Erziehung der Kin¬ 
der. Rathschläge für junge Mütter. (Refe¬ 
rat.) Ann. d’hyg. publ. (Paris) XXII, S. 496. 

Greenley, T. B., Die Behandlung der Kin¬ 
der im ersten Lebensjahre, hygienisch, 
diätetisch und medicinisch. Journ. of Am. 
med. Ass. (Chicago) XIII, S. 507. 

Ker, Alice J. S., Wie man Kinder gesund 
und glücklich macht. Health Lect. (Edin- 
burg) 1889, 9, S. 25. 

Xj6Uf, A. H. P., Die physische Erziehung 
der Kinder. Arch. of Pediat. (Philadelphia) 


VI, S. 630. 

Iftiötard, Ueber die Verbreitung der wich¬ 
tigsten Kenntnisse über Kinderhygiene durch 


Vertheilung von Verhaltungsmaassregeln 
bei der Anzeige von Geburten. Rev. san. 
de la Province (Bordeaux) VII, S. 3. 

Mensinger, „Wie können unsere Kleinen 
gedeihen?“ Gesundheit (Frankfurt a. M.) 
XIV, S. 153, 168. 

Napias, H., Ueber einen Punkt der Hygiene, 
betreff, die Neuentbundenen und kleinen 
Kinder. (Referat.) Ann. d’hyg. publ. (Paris) 
XXI, S. 167. 

Buff, S., Die junge Mutter. Aerztliche 
Rathschläge und Winke für junge Frauen. 
(Referat.) Schmidt’s Jahrbücher (Leipzig) 
CCXXII, S. 107. 

Uffelmann, Handbuch der öffentlichen 
Hygiene des Kindes. (Referat.) Rev. d’hyg. 
(Paris) XI, S. 177. — Ann. d’hyg. publ. 
(Paris) XXI, S. 565. 

2. Kindersterblichkeit. 

Board , R. 0., Die Ursachen der Kinder¬ 
sterblichkeit. Northwest. Lancet. (St. Paul) 
IX, S. 197. 

Bertilion, Jacques, Ueber den Einfluss der 
Ernährung der Kinder auf ihre Sterblich¬ 
keit in Berlin. Rev. d’hyg. (Paris) XI, 
S. 429.— Ann. d’hyg. publ. (Paris) XXI, 
S. 546. 

Bürvenich , E., Ueber die Ursachen der 
Kindersterblichkeit in den grossen Fabrik¬ 
städten. Ann. de la Soc. de m6d. de 
Gand LXV1I, S. 288. 

Grimshaw , Th. W., Kindersterblichkeit 
in Dublin. Dublin J. of med. sc. 1889, 
S. 1.— (Referat.) Centralbl. f. med. Wiss. 
(Berliu) XXVII, S. 782. 

Landouzy } Die Kindersterblichkeit in Paris 
in Beziehung zur Tuberculose. (Referat.) 
D. med. Wochensch. (Berlin) XV, S. 489. —- 


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616 Repertorium der L J. 1889 in 

D. Med.-Ztg. (Berlin) X, S. 598. — 
Schmidt,’« Jahrb. (Leipzig) CCXXI, S. 79. 
Meinert, Untersuchungen über den Ein¬ 
fluss der Lufttemperatur auf die Kinder¬ 
sterblichkeit an Durchfallskrankheiten. (Re¬ 
ferat.) Breslauer ärztl. Ztsclir. XI, S. 50. 
Le Pileur, L., Ueber die durch Syphilis 
bedingte Kindersterblichkeit. (Referat.) 
Wien. med. Wchschr. XXXIV, S. 1250. 
Rheiner, D. G., Untersuchungen über 
Säuglingssterblichkeit in der Schweiz mit 
Vergleich der Verhältnisse anderer Staaten 
und mit näherer Berücksichtigung des 
Cantons St. Gallen. (Referat.) Jahrb. f. 
Kinderheilk. (Leipzig) XXIX, S. 150. 
Roy-Duc, Ueber Kindersterblichkeit: Ueber 
Milch von Omnivoren und ihre Verwen¬ 
dung bei der Ernährung der Neugeborenen. 
(Referat.) Ann. d’hyg. publ. (Paris) XXII, 

S. 190. 

Säuglingssterblichkeit in sächsischen 
Fabrikstädten. D. Gemeinde-Ztg. (Berlin) 
XXVIII, S. 27. 

White, A. C., Die Beziehungen der Woh¬ 
nungen der Armen zur Kindersterblichkeit. 
Sanitarian (New York) XXIII, S. 506. 
Würzburg, A., Die Säuglingssterblichkeit 
im Deutschen Reiche während der Jahre 
1875 bis 1877. (Referat.) D. Vjhrschr. f. öff. 
Gsndhpflg. (Braunschweig) XXI, S. 490. — 
Aerztl. Vereinsbl. (Leipzig) XVIII, S. 57. 
V. Wyss, Vorschläge der Commission zur 
Verminderung der Säuglingssterblichkeit. 
(Referat.) Münchner med. Wochenschr. 
XXXVI, S. 35. — Schweiz, ärztl. Corr.-Bl. 
(Basel) XIX, S. 19. 

3. Kinderernährung und Milchver¬ 
sorgung. 

Bang, B., Die Gefahren durch tuberculose 
Milch. Congr. p. l’etude de la tubercu¬ 
lose 1888, Paris, I, S. 69. 

Bartley, E. H., Ueber einige Irrthümer in 
Bezug auf die Nahrungsmittel der Kin¬ 
der, mit besonderer Berücksichtigung des 
übermässigen Genusses von Süssigkeiten. 
Brooklyn med. Journ. III, S. 14. 
Böchamp , A., Die Milch, ihre histolo¬ 
gische und chemische Zusammensetzung. 
Rev. scient. (Paris) XLIII, S. 673, 745. 
Böchamp, A , Constitution der Kuh-, Esel- 
und Frauenmilch. (Referat.) Chem. Cen- 
tralbl. ((Limburg) LX, S. 293. 
Bekanntmachung des Rathes der Stadt 
Dresden vom 18. Febr. 1889, betr. den 
Verkehr mit Kuhmilch. VerÖff. d. kaiserl. 
Gesundheitamtes (Berlin) XIII, S. 655. 
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Brustkindern. Chem. Ztg. (Berlin) 1889, 
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S. 760. — Centralbl. f. Bacteriol. u. Pa¬ 
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618 Repertorium der i. J. 1.889 in deutschen und ausländischen 


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Zeitschriften erschienenen Aufsätze über öff. Gesundheitspflege. 619 


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Wyss, 0., Die Milch vom Standpunkte des 
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Corr.-Bl. (Basel) XIX, S. 559. 

Wyss, 0., Ueber den Milchschlamm, ein 
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Tagebl. d. 62. Naturforschervers. (Heidei¬ 
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Med.-Ztg. (Berlin) X, S. 1005. — Münch¬ 
ner med. Wchschr. XXXVI, S. 761. 

Zaleski, St. Szcz., Ueber die Einwirkung 
der Nahrung auf die Zusammensetzung 
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ferat.) Jahrb. für Kinderheilk. (Leipzig) 
XXIX, S. 153. — D. Med.-Ztg. (Berlin) 
X, S. 722. 

Zaubzer, Zum Milchconsum der Stadt Mün¬ 
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Krankenh. zu München IV, S. 437. 

4. Fürsorge für kleine Kinder. 

Blache, R., Der Kinderschutz im Depar¬ 
tement der Seine; allgemeine Statistik und 
einige neue Resultate der Anwendung des 
„Gesetz Rousell“ im Jahre 1887. Union 
m6d. (Paris) XLV1I, S. 229. 

Coriveaud , A., Ueber Aenderungen in 
der Beaufsichtigung der kleinen Kinder. 
Journ. de m6d. de Bordeaux XIX, S. 301. 

Drouine&U, G., Kinderschutz und Kinder¬ 
hygiene auf der Ausstellung in Paris 1889. 
Rev. san. de la Province (Bordeaux) VII, 
S. 97. 

Druffel, In welcher Weise sind die den 
Armenverbänden zur Last fallenden Neu¬ 
geborenen unterzubringen? Vjhrschr. für 
ger. Med. (Berlin) L, Suppl., S. 126. — 
(Referat.) Schmidt’s Jahrbücher (Leipzig) 
CCXXUI, S. 72. 


Dubois, Joseph, Historische Studie nach 
römischem und französischem Recht übel 1 
den Schutz der Kinder und das Verhält- 
niss der gefundenen, verlassenen und armen 
Kinder. (Referat.) Ann. d’hyg. publ. (Paris) 
XXII, S. 561. 

Jönot, Die medicinische Ueber wach ung der 
Kinder. (Referat.) Ann. d’hyg. publ. 
(Paris) XXII, S. 233. 

Landouzy und Napias, Ueber legis¬ 
lative, administrative und ärztliche Maass¬ 
regeln zum Schutze der Gesundheit und 
des Lebens der ersten Kindheit in den ver¬ 
schiedenen Ländern. (Referat.) Deutsche 
Med.-Ztg. (Berlin) X, S. 835. — Rev. d’hyg. 
(Paris) XI, S. 676. — Rev. san. de la 
Province (Bordeaux) VII, S. 137. 

Iiedö, Ueber die Resultate des Schutzes 
der Kinder Im frühesten Lebensalter im 
Departement der Seine, von 1879 bis 1889. 
(Referat.) Ann. d’hyg. publ. (Paris)' XXII, 
S. 335. 

Martin, A. J:, Ueber Kinderschutz. Rev. 

d’hyg. (Paris) XI, S. 289. 

Rollet, Ueber die Unterbringung von Kin¬ 
dern, welche in öffentlicher Unterstützung 
stehen und über die Mittel für ihre phy¬ 
sische, intellectuelle oder moralische Er¬ 
ziehung. (Referat.) Rev. san. de la Pro¬ 
vince (Bordeaux) VII, S. 172. 

Titzner, Die Kinderheilcolonieen in Staraja 
Russa und anderen Curorten Russlands. 
(Referat.) Jahrb. für Kinderheilk. (Leipzig) 
XXIX, S. 147. 

Verpflegung, Zur — von Kindern in 
Kinderpflegeanstalten (Waisenhäusern etc.). 
Arch. f. Kinderheilkunde (Stuttgart) X, 
S. 161. 

5. Augenentzündung der Neu¬ 
geborenen. 

Ahlfeld, Die Verhütung der infectiösen 
Augenerkrankungen in der ersten Lebens¬ 
woche. (Referat.) D. med. Wochenschr. 
(Berlin) XV, S. 34. — Arch. f. Kinder¬ 
heilk. (Stuttgart) XI, S. 155. 

Caro, R., Zur Prophylaxe der Blenorrhoea 
neonatorum. (Referat.) Arch. f. Kinder¬ 
heilk. (Stuttgart) XJ, S. 157. 

Kehrer, Prophylaxis der Blennorhoea neona¬ 
torum. Beitr. z. klin. u exper. Geburtsk. 
u. Gynäk. (Giessen) II, H. 3. — (Referat.) 
Arch. f. Kinderheilk. (Stuttgart) XI, S. 154. 

Konrad , Die Prophylaxis der Blennorrhoea 
neonatorum. (Referat.) Arch. f. Derm. 
u. Syph. (Wien) XXI, S. 854. 

Konrad, Ueber die Verhütung derblennor- 
rhoischen Augenentzündung Neugeborener. 
(Referat.) Centralbl. für Gynäk. (Leipzig) 
XIII, S. 6. 

Kom, Ludwig, Ueber die Verhütung der 
Augenentzündung der Neugeborenen. Arch. 
f. Gynäk. (Berlin) XXXI, Heft 2. — (Re¬ 
ferat.) Arch. f. Kinderheilk. (Stuttgart) 
XI, S. 77. 


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620 Repertorium der i. J. 1889 in 

Lamhofer, Die Blennorrhoea neonatorum. 
Schmidt’s Jahrb. (Leipzig) CCXXI, S. 201. 
— (Referat) Centralbl. f. Bacteriol. u. 
Parasitenkunde (Jena) VI, S. 115. 

IiWOW , J., Zur Prophylaxe der Blennor¬ 
rhoea neonatorum. (Referat.) Arch. für 
Kinderheilk. (Stuttgart) XI, S, 154. 

Mules , P. H., Ophthalmia neonatorum. 
(Referat.) Arch. f. Kinderheilk. (Stutt¬ 
gart) XI, S. 159. 

Nebel, A., Zur Prophylaxe der Ophthalrao- 
blennorrhoea neonatorum. Ztschr. f. Ge- 


deutschen und ausländischen 

burtah. u. Gynäk. (Stuttgart) XIV, S. 185. 
— (Referat.) Arch. f. Kinderheilk. (Stutt¬ 
gart) XI, S. 153. 

Skrebitzky, A. J., Ueber das Vorkommen 
der Ophthalmoblennorrhoea neonatorum in 
St. Petersburg. (Referat.) Arch. f. Kin¬ 
derheilk. (Stuttgart) XI, S. 156. — Arch. 
f. Dermat. u. Syph. (Wien) XXI, S. 854. 
Sonnensteillf Franz Josef, Zur Aetiologie 
der Orbitalphlegmone bei Neugeborenen. 
(Referat.) Schmidt’s Jahrbücher (Leipzig) 
CCXXIV, S. 49. 


IV. Schulhygiene. 


1. Allgemeines. 

Altschul, Th., Petition des Vereins deut¬ 
scher Aerzte in Prag um die Einführung 
des Halbtagsunterrichtes .an den Prager 
Gymnasien. Prager med. Wchschr. XIV, 
S. 27, 36. 

Altsohul , Theodor, Verhandlungen des 
Vereins deutscher Aerzte in Prag über die 
Frage des ungetheilten Unterrichts an den 
dortigen Gymnasien. Ztschr. f. Schul- 
gsndhpflg. (Hamburg) II, S. 19. 

Axel Key, Schulhygienische Untersuchun¬ 
gen. (Referat.) Gesundheit (Fraukfurt a. M.) 
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(Paris) XI, S. 1017. 

Bell, A. N., Die physiologischen Ver¬ 
hältnisse und die sanitären Erfordernisse 
des Schullebens und des Schulhauses. Sani- 
tarian (New York) XXIII, S. 329, 415, 
533. 

Bresgen, Maximilian, Ueber die Bedeutung 
behinderter Nasenathmung, insbesondere 
bei Schulkindern. Ztschr. f. Schulgsndhpflg. 
(Hamburg) II, S. 507. 

Burgerstein , Leo, Die Schulgesundheits- 
pHege im österreichischen Ingenieur- und 
Architektenverein in Wien. Ztschr. f. Schul¬ 
gsndhpflg. (Hamburg) 11, S. 219, 280. 

Burgerstein , Leo, Nachtrag zu dem Be¬ 
richte über die Schulgesundheitspflege auf 
dem VI. internationalen Congresse für 
Hygiene und Demographie in Wien. Ztschr. 
für Schulgesundheitspflege (Hamburg) II, 
S. 132. 

Custer , G., Das revidierte zürcherische 
Schulgesetz und die Schulgesundheitspflege. 
(Referat.) Ztschr. f. Schulgsndhpflg. (Ham- 
' bürg) II, S. 408. 

Daviller , Die Beziehung der Hygiene zur 
Erziehung. Bull. möd. d. Vosges (Rara- 
berviller) III, Nr. 11, S. 75. 

Delvaüle , Die Hygiene des Schülers. 
(Referat.) Ann. d’hyg. publ. (Paris) XXII, 
S. 307. 

DelvaiUe, Ueber verschiedene Punkte der 
Schulhygiene. Ztschr. f. Schulgsndhpflg. 
(Hamburg) II, S. 466. 


Dind, Ueber Reformen in der Schulhygiene 
des Canton* Waadt. (Referat.) Ann. d’hyg. 
publ. (Paris) XXII, S. 109. 

Dükes, C., Gesundheit der Schule vom 
psychischen, moralischen und physischen 
Standpunkte aus betrachtet. (Refer.) Ztschr. 
f. Schulgsndhpflg. (Hamburg) U, S. 305. 

Dukes, C., Ueber Schulhygiene und über 
die ärztliche Hülfe bei der Auswahl von 
Schulen für gewisse Kinder. Lancet (London) 
1889, II, S. 889. 

Brismann, Fr., Die Schulhygiene auf der 
Jubiläumsausstellung der Gesellschaft für 
Beförderung der Arbeitsamkeit in Moskau. 
(Referat.) Ann. d’hvg. publ. (Paris) XXII, 
S. 189. 

Eulenberg, H., und Th. Bach, Schul- 
gesuudheitslehre. Das Schulhaus und das 
Unterrichtswesen vom hygienischen Stand¬ 
punkte für Aerzte, Lehrer, Verwaltungs- 
beamte und Architekten. (Referat.) D. 
Vjhrschr. f. öff. Gsndhpflg. (Braunschweig) 
XXI, S. 617. — Schmidt’s Jahrb. (Leipzig) 
CCXXIV, S. 111. — Ztschr. f. Schul¬ 
gsndhpflg. (Hamburg) II, S. 365. — Ge¬ 
sundheit (Frankfurt a. M.) XIV, S. 329. 

Heinemann , J., IX. deutscher Congress 
für erziehliche Knabenhandarbeit in Ham¬ 
burg, September 1889. Ztschr. f. Schul- 
gesundheitspflg. (Hamburg) II, S. 596. 

v. Hoepflingen, Heinrich, und Bergen- 
dorf, Die Verhandlungen des deutsch¬ 
österreichischen Mittelschultages über die 
Einführung des obligaten Turnunterrichtes 
in die Gymnasien. Ztschr. f. Schulgesund¬ 
heitspflege (Hamburg) II, S. 284. 

Janke, 0., Die Holzschnitzerei in der 
Schülerwerkstatt vom hygienischen Stand¬ 
punkte. Ztschr. f. Schulgsndhpflg. (Ham¬ 
burg) II, S. 457. 

Janke, 0., Die schulhygienische Abtheilung 
des Hygiene-Museums in Berlin. Ztschr. 
f. Schulgsndhpflg. (Hamburg) II, S. 9. 

Kahlo, M., Der Arbeits- oder sogenannte 
Handfertigkeitsuntfrricht vom pädagogi¬ 
schen und gesundheitlichen Standpunkte. 
Verhandl. und Mitth. d. Ver. t öff. Ge- 
sundheitspflg. in Magdeburg XVU, S. 46. 


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Zeitschriften erschienenen Aufsätze über öff. Gesundheitspflege. 621 


Kollmann, Ueber den Einfluss der Schule 
auf die körperliche Entwickelung der Jugend. 
(Referat.) Schweiz, ärztl. Corr.^Bl. (Basel) 
XIX, S. 750. 

Kottmeier, Schulgesundheitspflege in Bre¬ 
men. D. Gemeinde-Ztg. (Berlin) XXVIII, 
S. 170. 

Ia&ndsberger, Das Wachsthutp im Alter 
der Schulpflicht. (Referat.) Central bl. f. 
allg. Gsndhpflg. (Bonn) VIII, S. 193. 

Magner, Eduard, Ueber die Bedeutung 
der Jugendspiele, und ihre Einführung an 
Mittel- und Volksschulen. (Referat.) Zeit¬ 
schrift f. Schulgesundheitspflg. (Hamburg) 
II, S. 629. 

M&ngenot, Die Schulhygiene in den Primär¬ 
schulen von Wien u. Budapest. Rer. d’hyg. 
(Paris) XI, S. 144. 

Raydt , H., Ein gesunder Geist in einem 
gesunden Körper. Englische Schulbilder 
in deutschen Rahmen. (Referat.) Zeit¬ 
schrift f. Schulgesundheitspflg. (Hamburg) 
II, S. 499. 

Reusa, L., Die nationale Vereinigung zur 
physischen Erziehung. Ihr Ziel, ihre Orga¬ 
nisation. Ann. d’hyg. publ. (Paris) XXI, 
S. 36. 

SehuLhygienisehen Gesetzes - und 
Verordnungsbestimmungen in der 
Schweiz, Uebersicht der —. (Referat.) 
Ztschr. f. Schulgsndhpflg. (Hamburg) 11, 
S. 49. 

Schuschny, Heinrich, Die in den jüngsten 
ungarischen Schulberichten enthaltenen 
hygienischen Aufsätze. Ztschr f. Schul¬ 
gesundheitspflege (Hamburg) II, S. 651. 

Sigel , Zur Schulhygiene. Gesundheit 
(Frankfurt a. M.) XIV, S. 33. 

Sigl, Otto, Militärische Gymnastik in den 
Mittelschulen. Monatabl. f. öff. Gsndhpflg. 
(Braunschweig) XII, S. 17. 

Spiess, W., Das Primärschulwesen Berns 
und die geistige und körperliche Entwick¬ 
lung unserer Schuljugend. (Referat.) Zeit¬ 
schrift f. Schulgsndhpflg. (Hamburg) II, 
S. 53. 

Stewart, J. N., Ueber Schulhygiene. Rep. 
of the Board of Health of Wisconsin (Ma- 
dison) XII, S. 192. 

Straus, J., Die Ernährung in den Primär¬ 
schulen« Ann. d’hyg. publ. (Paris) XXI, 
S. 231. 

Unhygienisehes aus den Wiener Schu¬ 
len. Gesundheit (Frankfurt a. M.) XIV, 
S. 299. 

Völlers, G., Gie Gesundheitspflege und der 
Werkstattunterricht. Zeitschr f. Schul¬ 
gesundheitspflege (Hamburg) II, S. 171. 

Waller, Jessie 0., Geistige und physische 
Erziehung der Kinder. Nineteenth Cen¬ 
tury (New York) XXVI, S. 659. 

WireniUB , Alexander, Schulhygienisches' 
vom dritten Congresse der Gesellschaft 
russischer Aerzte. Zeitschrift für Schul¬ 
gesundheitspflege (Hamburg) 11, S. 273, 
334. 


2. Ueberbürdung der Schüler und 
ärztliche Beaufsichtigung der 
Schule. 

Baginsky, A., Ueber den gegenwärtigen 
Stand der Schularztfrage. D. Med. - Ztg. 
(Berlin) X, S. 543; s. auch S. 553. 

Bertram, Ueber den gegenwärtigen Stand 
der Schularztfrage. D. Med.-Ztg. (Berlin) 
X, S. 543; s. auch S. 553. 

Burgerstein , Leo, Temperaturregistri- 
rung in den Schulen zu Amiens. Ztschr. 
f. Schulgsndhpflg. (Hamburg) II, S. 76. 

Burgerstein, Leo, Untersuchung der höhe¬ 
ren Töchterschulen Schwedens, besonders 
in schul hygienischer Beziehung. Ztschr. 
f. Schulgsndhpflg. (Hamburg) II, S. 635. 

Dornblüth, Fr., Schularzt und Hausarzt. 
Jahrb. f. Kinderhk. (Leipzig) XXIX, S. 268. 

Graf, Der Schularzt. Referat für die Sitzung 
der wissenschaftlichen Deputation vom 
24. Oct. 1888. Aerztl. Vereins-Bl. (Leip¬ 
zig) XVIII, S. 208. 

Isayet, Generalbericht über die ärztliche 
Schulbeaufsichtigung in Bordeaux während 
der zwei Semester des Jahres 1888. Rev. 
san. de la Province (Bordeaux) VII, S. 42. 

Meynert, Theodor, Die durch die Ueber¬ 
bürdung in den Mittelschulen bedingten 
Nerven- und Geisteskrankheiten. (Referat.) 
D. Med.-Ztgi (Berlin) X, S. 784. 

Pemice, P., Erstes Jahr der Sanitäts- 
inspection in den Schulen des mandamento 
morde pieta von Palermo. (Referat.) Ann. 
d’hyg. publ. (Paris) XXII, S. 197. 

Riant, A., Die geistige Ueberbürdung und 
die körperlichen Uebungen. (Referat.) 
Mouv. hyg. (Brüssel) V, S. 255. 

Roskam, A., Die ärztliche Beaufsichtigung 
der Schulen und der Epidemieen. Gaz. 
m6d. de Li&ge I, S. 229, 241. 

Schmidt , F. A., Zur Ueberbürdungsfrage 
in Frankreich. Ztschr. f. Schulgsndhpflg. 
(Hamburg) II, S. 157. 

Schularzt in Breslau. Centralbl. f. allg. 
Gsndhpflg. (Bonn) V1H, S. 183. 

Schularztes, Anstellung eines — in Forst. 
D. Gemeinde-Ztg. (Berlin) XXVIII, S. 32. 

Sohularztfrage, Verhandlung der wissen¬ 
schaftlichen Deputation für das Medicinal- 
wesen in Preussen, Oct ober 1888. Centralbl« 
f. allg. Gsndhpflg. (Bonn)VHI, S. 169. — 
Ztschr. f. Med.-Beamte (Berlin) II, S. 56. — 
Veröff. d. kaiserlichen Gesundheitsamtes 
(Berlin) XIII, S. 132. — D. Gemeinde- 
Zeitung (Berlin) XXVIII, S. 43, 97. — 
Ztschr. f. Schulgsndhpflg. (Hamburg) II, 
S. 191. — Aerztl. Vereins-Bl. (Leipzig) 
XVIII, S. 7. 

Ströhmberg, C., Feststellung einer einheit¬ 
lichen Methode zur Untersuchung von 
Schülern. Nachlese vom dritten Congresse 
der Gesellschaft russischer Aerzte. Ztschr. 
f. Schulgsndhflg. (Hamburg) II, S. 402. 

Virchow, Der Schularzt. Referat für die 
Sitzung der wissenschaftlichen Deputation 


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622 Repertorium der i. J. 1889 in 

vom 24. Oct. 1888. Aerztl. Vereins-Bl. 
(Leipzig) XVIil, S. 203. 

Warner, F., Bericht Uber Untersuchungen 
in 14 Schalen Londons. Brit. med. Journ. 
(London) 1889, II, S. 187. 

Wyttenbaeh , Organisation des Scbul- 
sanitätsdienstes für die Stadt Bern. Schweiz, 
ärztl. Corr.-Bl. (Basel) XIX, S. 237. 

3. Krankheiten in den Schulen. 

Ansteckender Krankheiten, Gutach¬ 
ten der sächsischen Aerztekammer über 
den Schulschluss wegen —. Zeitschr. f. 
Schulgsndhpflg. (Hamburg) II, S. 135. 

Abweisung der königl. Regierung zu 
Aurich für die Kreis- und Ortsschulin¬ 
spectoren, Schulvorstände, Lehrer und An¬ 
staltsvorsteher vom 26. Juli 1889, betr. 
Maassregeln zur Verhütung der Uebertra- 
gung ansteckender Krankheiten durch öffent¬ 
liche und private Schulen, Erziehungs¬ 
anstalten , Kind erbe wahranstalten, Spiel¬ 
gärten etc. Ztschr. f. Schulgesundheits¬ 
pflege (Hamburg) II, S. 622. 

Baginsky, A., Ueber Rückgratsverkrüm¬ 
mungen der Schulkinder. (Referat.) Bres¬ 
lauer ärztl. Ztschr. XI, S. 87. 

Bekanntmachung des grossherzogl. ba¬ 
dischen Oberschulrathes vom 3. Juli 1889, 
betr. den Schulschluss bei- ansteckenden 
Krankheiten. Veröff. d. kaiserlichen Ge¬ 
sundheitsamtes (Berlin) XIII, S. 691. 

Bestimmungen des Rathes der Stadt 
Dresden, betr. die Verhütung der Ver¬ 
breitung ansteckender Krankheiten durch 
die Schule. Ztschr. f. Sch ul gesund hpflg. 
(Hamburg) II, S. 42. 

Fleury, Die Entlassung aus Casernen und 
Lyceen zu Zeiten von Epidemieen, vom 
hygienischen Gesichtspunkte. (Referat.) 
Ann. d’hyg. publ. (Paris) XXII, S. 341. 

Körner , Otto, Kann die Schule für das 
häufige Auftreten der Chorea minor 
während des schulpflichtigen Alters mit 
verantwortlich gemacht werden ? Deutsche 
Vjhrschr. f. öff. Gsndhpflg. (Braunschweig) 
XXI, S. 415. — (Referat.) Schmidt’s Jahrb. 
(Leipzig) CCXXIV, S. 69. — D. Med.-Ztg. 
(Berlin) X, S. 1203. 

Baquer, Ueber eine Chorea-Epidemie. (Re¬ 
ferat.) D. Med.-Ztg. (Berlin) X, S. 498. — 
Centralbl. f. med. Wiss. (Berlin) XXVII, 
S. 448. — Wien. med. Wchschr. XXXIX, 
S. 979. 

Müller, Ernst, Die Verhütung der Rück¬ 
gratsverkrümmung. Gesundheit (Frankfurt 
a. M.) XIV, S. 202, 219. 

N&USS, Rud., Ansteckende Krankheiten in 
der Schule. Aerztliche Winke zum Er¬ 
kennen derselben. Für Lehrer und Väter. 
(Referat.) Zeitschr. f. Schulgesundhpflg. 
(Hamburg) II, S. 435. 

Buff, J., Die Verbreitung ansteckender 
Krankheiten durch die Schule. (Referat.) 
D. Gemeinde-Ztg. (Berlin) XXV11I, S. 155. 


deutschen und ausländischen 

Bussel, Eine Epidemie in einer Schule, 
(Referat.) Ann. d’hyg. publ. (Paris) XXI. 
S. 261. • 

Sehulschluss bei ansteckenden Krank¬ 
heiten. Aerztl. Mitth. a. Baden (Karlsruhe) 
XUII, S. 113. 

Seidel , Hermann, Die Prophylaxe der 
Skoliose. Monatsbl. f. öff. Gesundheitspflg. 
(Braunschweig) XII, S. 81. 

Sevestre, Ueber einige Punkte, betr. Pro¬ 
phylaxe der contagiösen Krankheiten in 
den Schulen und Gymnasien. (Referat.) 
Rev. d’hyg. (Paris) XI, S. 687. 

Verfügung des königl. Regierungspräsi¬ 
denten in Danzig vom 15. März 1889, 
betr. Verhütung der Uebertragung an¬ 
steckender Krankheiten durch Schulkinder. 
Ztschr. f. Schulgesundheitspflg. (Hamburg) 
II, S. 494. 

Verfügung der königl. Regierung zu Aurich 
vom 26. Juli 1889, betr. die Verhütung 
der Uebertragung ansteckender Krankheiten 
durch die Schulen. Ztschr. f. Schulge¬ 
sundheitspflg. (Hamburg) n, S. 620. 

Verfügung der königl. Regierung des 
Reg.-Bez. Hildesheim vom 23. Juli 1888, 
betr. die Gesundheit der Schulkinder. 
Veröff. d. kaiserlichen Gesundheitsamtes 
(Berlin) XIU, S. 376. 

Verordnung des k. k. Landesschulrathes 
für Böhmen vom 9. April 1888, betr. 
Hintanhaltung der Verbreitung ansteckender 
Krankheiten durch die Schulen. Gesundheit 
(Frankfurt a. M.) XIV, S. 381. 

Walford , E., Ueber den Einfluss des 
Schliessens von Schulen auf eine Masern¬ 
epidemie in Cardiff. San. Rec. (London) 
X, S. 513. 

Voakum, F. E., Die Schule als Krankheits¬ 
factor. Texas Health Journ. (Dallas) H, S. 1. 

4. Augen und Ohren der Schulkinder 
und Schreibmethode. 

Cohn, Hermann, Die neuesten Forschungen 
über die Entstehung der Kurzsichtigkeit. 
Breslauer ärztl. Ztschr. XI, S. 117. 

Daiber, J., Die Schreib- und Körper¬ 
haltungsfrage. ihr jetziger Stand, ihre 
künftige Lösung. (Referat.) Centralbl. f. 
allgemeine Gesundheitspflege (Bonn) VHI, 

S. 381. 

Dürr, E., Die horizontale Lesestütze. Ztschr. 
f. Schulgsndhpflg. (Hamburg) H, S. 267. 

Feilehelffeld, W., Statistischer Beitrag 
zur Kenntniss der Refractionsveränderungen 
bei jugendlichen und erwachsenen Personen. 
Archiv f. Ophthalmol. (Berlin) XXXV, 
S. 113. — (Referat.) Schmidt’s Jahrb. 
(Leipzig) CCXXII, S. 263. 

V. Hippel, Ueber den Einfluss hygienischer 
Maassnahmen auf die Schulmyopie. (Re¬ 
ferat.) Berlin, klin. Wchschr. XXVI, 
S. 920. — D. med. Wchschr. (Berlin) 
XV, S. 908. — Monatsbl. f. öff. Gsndhpflg. 
(Braunschweig) XII, S. 189. 


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Zeitschriften erschienenen Aufsätze über öff. Gesundheitspflege. 623 


Humphreys, Ueberanstrengung und Ueber- 
arbeitung in Schulen und mangelhaftes 
Sehvermögen. (Referat.) San. Rec. (London) 
X, S. 589. 

Keferstein , Ueber die Entstehung der 
Kurzsichtigkeit. Berlin, klin. Wchschr. 
XXVI, S. 545. — (Referat.) Schmidt»* 
Jahrb. (Leipzig) CCXXIV, S. 60. 

Kirchner, M., Untersuchungen über die 
Entstehung der Kurzsichtigkeit. Ztschr. 
f. Hyg.' (Leipzig) VII, S. 397. 

Kotelmann , Wie schrieb man im Mittel* 
alter ? Ztschr. f, Schulgsndhpflg. (Hamburg) 
II, S. 215. 

de Met8, Refraction und Farbensinn in 
den Schalen von Antwerpen. Ann. de la 
Soc. m&L-chir. de Lifcge XXVIII, S. 108. — 
Referat.) Ztschr. f. Schulgesundheitspflege 
Hamburg) II, S. 497. — Mouv. hyg. 
(Brüssel) V, S. 130. 

Meyer 9 Wilh., Die Lage des Heftes beim 
Schreiben. (Referat.) D. Med.-Ztg. (Berlin) 
X, S. 762. 

Motais, Augenhygiene in den Schulen in 
Frankreich. Gaz. des höp. (Paris) LXII, 
S. 1213. 

Motais, Schulmyopie in Mittel-Frankreich. 
(Referat.) Ann. d’hyg. publ. (Paris) XXII, 
S. 304. — Rev. d»hg. (Paris) XI, S. 688. 

Sehmaije, Julius, Steilschrift oder Schräg¬ 
schrift? Ein Schulhygienischer Beitrag. 
Ztschr. f. Schulgsndhpflg. (Hamburg) II, 
S. 375. — (Referat.) Centralbi. f. allg. 
Gsndhpflg. (Bonn) VIII, S. 386. 

Sohmidt-Bimpler, H., Schule und Auge. 
(Referat.) Ztschr. f. SchulgeHundheitspflege 
(Hamburg) II, S. 694. 

Schmidt - Simpler , H., Kurzsichtigkeit 
und ihre Beziehung zum Bau der Augen¬ 
höhlen. (Referat.) Zeitschrift f. Schulge¬ 
sundheitspflege (Hamburg) II, S. 438. 

Schmidt - Rimpler, H., Zur Frage der 
Schul - Mvopie. Arch. f. Ophth. (Leipzig) 
XXXV, S. 249. 

SehmiegeloWj E., Zur Frage der Häufig¬ 
keit von Ohrenkrankheiten unter den 
Schulkindern in Dänemark. Zeitschr. f. 
Schulgsndhpflg. (Hamburg) II, S. 443. 

Schubert, Paul, Die Einführung der Steil¬ 
schrift in den Schulen. (Referat.) Ztschr. 
f. Med.-Beamte (Berlin) II, S. 209. 

Schubert, Paul, Ueber Heftlage und Schrift¬ 
richtung. Zeitschrift f. Schulgesundheits¬ 
pflege (Hamburg) II, S. 61. (Referat.) 
Centralbi. f. allg. Gsndhpflg. (Bonn) VIII, 
S. 378. 

Schubert, Paul, ZurVertheidigung der Steil¬ 
schrift. Ztschr. f. Schulgsndhpflg. (Ham¬ 
burg) II, S. 387. — (Referat.) Centralblatt 
f. allg. Gsndhpflg. (Bonn) VIII, S. 386. 

Seggel , Zur Kurzsichtigkeitsfrage. (Re¬ 
ferat.) Centralbi. f. allg. Gsndhpflg. (Bonn) 
VIII, S. 131. 

Wachs, Oscar, Messung der Tageshelle in 
Schulen. Ztschr. f. Schulgsndhpflg. (Ham¬ 
burg) II, S. 571. 


5. Schulbauten und Schul¬ 
einrichtungen. 

Altsohul, Theodor, Die Ausstellung von 
Schulbänken in Prag. Zeitschr. f. Schul¬ 
gesundheitspflege (Hamburg) II, S. 591. 

Aussohreiben des herzogl. sachsen-meinin- 
genschen Staatsministeriums vom 15. März 
1889, betr. die Anlage von Volksschulen 
auf dem Lande. VeröfF. d. kaiserlichen 
Gesundheitsamtes (Berlin) XIII, S. 734. 

Burgerstein, Leo, Zur künstlichen Be¬ 
leuchtung der Schulzimmer. Zeitschr. f. 
Schulgsndhpflg. (Hamburg) II, S. 17. 

Camelly, T., Ventilation und Heizung von 
Schulen; Heizungsmethoden; natürliche 
und künstliche Ventilation; die Vorzüge 
der letzteren; Kosten; Luftfilter. Brit. 
med. Journ. (London) 1889, I, S. 614. — 
(Referat.) San. Rec. (London) X, S. 503. 

Circul&rerl&SS des königl. preuss. Mini¬ 
steriums der geistl. etc. Angelegenheiten 
vom 24. Januar und 7. Juli 1888, betr. 
Entwürfe für einfache ländliche Schul¬ 
gebäude nebst dazu gehörigen Erläuterun¬ 
gen. Centralbi. f. allg. Gsndhpflg. (Bonn) 
VIII, S. 174. 

Claus, H., und M. Hintrftger, Mädcheir- 
Volks- und Bürgerschule in Neutitschein. 
Allg. Bauzeitung (Wien) LIV, S. 32. 

Daniels , Kleinkinderschule in Siegburg. 
Centralbi. d. Bauvei w. (Berlin) IX, S. 119. 

Hültr&ger, Carl, Volks- und Bürgerschule 
für Mädchen in Mährisch-Schönberg. Allg. 
Bauzeitung (Wien) LIV, S. 96. 

Ignatjew, W., Einige Daten zur Beur- 
theilung der Schulluft in bacterioskopischer 
Beziehung. (Referat.) D. Med.-Ztg. (Berlin) 
X, S. 472. 

Kahm, Volksschule und Wohnhaus zu Elt¬ 
ville. D. Bauzeitg. (Berlin) XXIII, S. 407. 

Kaiser-Friedrich-Gymnasium, Das 
— in Frankfurt a. M. Jahresber. d. 
Verwalt, d. Medicinalw. etc. d. Stadt 
Frankfurt a. M. XXXII, S. 97. 

Kugler, Josef, Heizung, Lüftung und Reini¬ 
gung der Schulen. Ztschr. f. Schulgesund¬ 
heitspflege (Hamburg) II, S. 523. 

IaOrenz , A., Die heutige Schulbankfrage. 
(Referat.) Centralbi. f. allg. Gsndhpflg. 
(Bonn) VUI, S. 53. — Prager med. Wchschr. 
XIV, S. 60. 

Presl, F. C., Schulbankstudien. Oesterr. 
San.-Beamte (Wien) II, S. 100, 134, 164. 

Ströhmberg , Christian, Das Dorpater 
Gymnasium in gesundheitlicher Beziehung. 
(Referat.) Prag. med. Wchschr. XIV, S. 365. 

TaufFer, Eugen, Aerztlicher Bericht über 
die hygienischen Verhältnisse der königl. 
ungarischen Staatsoberrealschule in Temes- 
v&r während des Schuljahres 1887 bis 1888. 
Zeitschr. f. Schulgsndhpflg. (Hamburg) II, 
S. 109. 

Verfügung der königl. Local - Schul¬ 
commission in München vom 17. Dec. 
1885, betr. allgemeine Vorschriften für 


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624 Repertorium der i. J. 1889 in 

schnelle Entleerung der Schulen m Brand- 
und Panikfallen. Ztschr. f. Schulgsndhpflg. 
(Hamburg) II, S. 300. 

Wendorf, F., Die Kaiser Friedrichs-Schule 
in Emden. D. Bauzeitung (Berlin) XXIII, 

S. 555. 

6. Schulbäder s. Badeanstalten IX, 6, 

• S. 688. 

7. Feriencolonieen. 

Bauseh, W., Zur Frage der Feriencolonieen. 

Gesundheit (Frankfurt a. M.) XIV, S. 17. 
Bericht über die Düsseldorfer Feriencolo¬ 
nieen, Soolbad und Milchcuren für kränk¬ 
liche und schwächliche Schulkinder pro 


deutschen und ausländischen 

1887. Gesundheit (Frankfurt a. M.) XIV, 
S. 18. 

Bericht über die Feriencolonieen armer 
kränklicher Schulkinder zu Nürnberg im 
Jahre 1889. Mitth. aus d. Ver. f. oflf. 
Gsndhpflg. der Stadt Nürnberg XII, S. 108. 
Feriencolonieen in London. D. Ge- 
meinde-Ztg. (Berlin) XXVIII, S. 280. 
IntemationalenCongress für Ferien¬ 
colonieen und verwandte Bestrebungen 
der Kindergesundheitspflege, Bericht über 
den — am 13. und 14. Aug. 1888 in Zürich. 
Centralbl. f. allg. Gsndhpflg. (Bonn) VHI, 
S. 185. 

Sommerfrische schwächlicher Schulkin¬ 
kinder. D. Gemeinde-Ztg. (Berlin) XXVIII, 
S. 144. 


V. Infections - Krankheiten. 


1. Allgemeines. 

Alesßi, G., Ueber die Uebertragbarkeit der 
Infectionskeime durch Fliegendejectionen. 
(Referat.) D. med. Wchschr. (Berlin) XV, 
S. 933. 

Almquist, Ernst, Ueber Einfluss von Jah¬ 
reszeit und Witterung auf das Auftre¬ 
ten von Infectionskrankheiten. (Referat.) 
Schmidt’s Jahrbücher (Leipzig) CCXXIII, 
S. 176. — D. Med.-Ztg. (Berlin) X, S. 68. — 
Centralbl. f. Bacteriol. u. Parasitenkunde 
(Jena) V, S. 90. 

Arloingj S., Beitrag zum Studium der 
Widerstandsfähigkeit des Organismus gegen 
pathogene Mikroorganismen. (Referat.) D. 
Med.-Ztg. (Berlin) X, S. 83. — Centralbl. f. 
Bacteriol. u. Parasitenk. (Jena) V, S. 518. 

Atkinson, F. P., Die Verhütung epidemi¬ 
scher Krankheiten. Edinburgh med. Journ. 
XXXV, S. 811. 

Atkinson, F. P., Ursprung, Verbreitung 
und Abnahme von Infectionskrankheiten. 
Edinburgh med. Journ. XXXV, S. 130. 

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schwemmungen. Ann. Hyg. (Philadelphia) 
IV, S. 347. 

Bertillon, Relative Häufigkeit der Infections¬ 
krankheiten in einzelnen Ländern. (Referat). 
Vjhrschr. f. ger. Med. (Berlin) LI, S. 239. 

van Bibber, W. C., Ueber die Ausbreitung 
ansteckender Krankheiten und deren Ver¬ 
hütung. Maryland med. Journ. (Baltimore) 
XXII, S. 201. 

Bibliotheksbücher , Krankheitsverbrei¬ 
tung durch — in Dresden. D. Gemeinde- 
Ztg. (Berlin) XXVIII, S. 99. 

Bouohard , C., Praktischer Werth der 
Kenntniss der Krankheitsursachen. Union 
m6d. (Paris) XLVII, S. 505. 

Bouloumiö , P., Prophylaxe der epidemi¬ 
schen und contagiösen Krankheiten. Union 
m&L (Paris) XLVU, S. 98. 


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fectionskrankheiten. Ztschr. für Med.- 
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Cadet de Gassioourt, Die Uebertragungs- 
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Campbell; Harry, Ursachen d. Krankheiten. 
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Charrin, Ueber secundäre Infectionen. Journ. 
de pharm, et chim. (Paris) XIX, S. 282, 329. 

Clemens, T., Die Vernachlässigung d. Mund¬ 
höhle ♦und des Rachens am Krankenbett 
und in dem Krankenzimmer. Ein Beitrag 
zur Prophylaxis der Infectionskrankheiten. 
Allgem. med. Centr.-Ztg. (Berlin) LVÜI, 
S. 725, 749. 

Comby, Bericht über die Schutzmittel 
gegen die Uebertragung contagioser Krank¬ 
heiten in den Kinderspitälern. BulL^t 
mem. de la Soc. m6d. des höp. de Paris 
VI, S. 248, 267, 287, 299, 319. — (Refe¬ 
rat.) Centralbl. f. Bacteriol. und Parasiten¬ 
kunde (Jena) VI, S. 583. 

Davies , A. M., D^r Zusammenhang von 
Mi Ich Versorgung und Krankheit. Provi- 
dence med. Journ. (Leicester) VHI, S. 386. 

Davis, N. S., Commissionsbericht über den 
Einfluss meteorologischer und topographi¬ 
scher Verhältnisse auf die Verhütung 
acuter Krankheiten. Transact. of the 
Illinois med. Soc. (Chicago) XXXIX, S. 41. 

Dujardin-Beaumets, Infection und In- 
toxication. (Referat.) Centralbl. f. Gynäk. 
(Leipzig) XIII, S. 367. 

Fichhorst , Hermann, Ueber die exanthe- 
raatischen Krankheiten. D. med. Wchschr. 
(Berlin) XV, S. 820. 


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Zeitschriften erschienenen Aufsätze über öff. Gesundheitspflege. 625 


Erlass des Regierungspräsidenten des Re¬ 
gierungsbezirks Osnabrück vom 13. März 
1889, betr. Maassregeln gegen die Ver¬ 
breitung ansteckender Krankheiten. Veröff. 
d. kaiserl. Gesundheitsamtes (Berlin) XJII. 
S. 408. — Gesundheit (Frankfurt a. M.) 
XIV, S. 284. 

Erlass des k. k. österr. Ministeriums des 
Innern vom 12. März 1889, betr. die Be¬ 
richterstattung über Infectionskrankheiten. 
Veröff. d. kaiserl. Gesundheitsamtes (Ber¬ 
lin) XÜI, S. 319. 

Erlass der k. k. niederöstenr. Statthalterei 
vom 9. April 1889, betr. Maassnahmen 
gegen Infectionskrankheiten in Sommer¬ 
frischorten. Veröff. d. kaiserl. Gesundheits¬ 
amtes. (Berlin) XIII, S. 682. 

Finlayson, J., Die neueren Ansichten über 
die Zeit der Ansteckung und der Incu- 
bation bei Infectionskrankheiten, mit be¬ 
sonderer Berücksichtigung des Ausschlusses 
solcher Fälle von den Schulen. Glasgow 
med. Journ. XXXI, S. 321. 

Freyvogel, Ueber Anlegung und Führung 
endemiologischer Ortspläne. (Referat.) Tage¬ 
blatt der 62. Naturforschervers. (Heidel¬ 
berg), S. 615. 

Gallois, P., Die neuere Hygiene und die 
Unterdrückung der ansteckenden Krank¬ 
heiten. Rev. scient. (Paris) XLIV, S. 5. 

Haynes, S., Ueber Krankheitverhütung. 
Brit. med. Journ. (London) 1889, II, S. 1275. 

Hern&ndez Briz, B., Uebertragung der 
ansteckenden Krankheiten durch Fliegen. 
Arch. de med. y cirurg. d. 1. ninos (Ma¬ 
drid) V, S. 71. 

Heubner, Otto, Ueber den Genius epide- 
micus. Schmidts Jahrb. (Leipzig) CCXX1I, 
S. 85. — (Referat.) Centrabl. f. Bacteriol. 
u. Parasitenkunde (Jena) VI, S. 110. 

Hueppe, Ferdinand, Ueber den Kampf 
gegen die Infectionskrankheiten. Berliner 
klin. Wochenschr. XXVI, S. 989, 1014. 
— (Referat.) Ztschr. f. Med.-Beamte (Ber¬ 
lin) II, S. 207. 

J&siewioz und Dubousquet -Labor- 
derie, Beitrag zum klinischen Studium 
der Beziehungen der Infectionskrankheiten 
unter einander; Abschwächung und Um¬ 
wandlung. Bull, de la Soc. de m£d. prat. 
de Paris 1889, S. 551. — Journ. de med. 
de Paris XV, S. 452, 472, 485. 

Internationaler Vertrag mit Deutsch¬ 
land, betr. die Epidemieen und Epizootien. 
Mouv. hyg. (Brüssel) V, S. 328. 

Kiener, Einfluss der Entdeckung der Mi¬ 
kroben auf die neuere Auffasssung der 
Aetiologie und Matur der Krankheiten. 
Gaz. hebd. d. sc. m£d. de Montpellier XI, 
S. 145, 181. 

Klein, E., Ueber einige infectiöse Krankheiten 
der Menschen und der niederen Thiere. 
Transact. of the Epid. Soc. of London VII, 
S. 47. 

Koch, Robert, Die Bekämpfung der Infec¬ 
tionskrankheiten, insbesondere der Kriegs- 
Vierteljahrsschrift für Gesundheitspflege, 1890. 


seuchen. (Referat.) Centralbl. f. Bac¬ 
teriol. u. Parasitenkunde (Jena) V, S. 261. 
— Schweiz, ärztl. Corr.-Bl. (Basel) XIX, 
S. 152. —* Ann. d’hyg. publ. (Paris) XXII, 
S. 191. 

Laneereaux, Uebertragung contagiöser 
Krankheiten durch unreine Instrumente. 
(Referat.) Rev. d’hyg. (Paris) XI, S. 1030. 

Lanoereaux, Ueber die Uebertragung 
contagiöser Krankheiten durch Kämme, 
Bürsten und Rasiermesser. (Referat.) Rev. 
san. de la Province (Bordeaux) VII, S. 167. 

Lardier, Ueber die Prophylaxe der epi¬ 
demischen Krankheiten auf dem Lande. 
(Referat.) Rev. d’hyg. (Paris) XI, S. 733. 

Linden, K. E., Einfluss der atmosphäri¬ 
schen Verhältnisse auf die Entstehung der 
Rose, der Lungenentzündung und der 
Katarrhe. Ztschr. f. klin. Med. (Berlin) 
XVI, S. 447. 

Mo Swiney, S. M., lsolirung anstecken¬ 
der Krankheiten. Dublin Journ. of med. 
Sc. LXXXV1I, S. 193. — Med. Press 
and Circ. (London) XLVU, S. 335. 

Meyer, George, Zur Statistik der Volks¬ 
seuchen. Berliner klin. Wchschr. XXVI, 
S. 826, 906. 

Napias, H., Epidemieen, Endemieen, an¬ 
steckende Krankheiten. Veröffentlichungen 
der europäischen Duanenbehörden in China. 
Rec. d. trav. du Comii6 consult. d’hyg. 
publ. de France (Paris) XVIII, S. 398. 

Nasmytll , T. G., Contagien und Krank¬ 
heit. San. Journ. (Glasgow) XIII, S. 193. 

Nielly, M., Infection. Dict. encycl. d. sc. 
m6d. (Paris) XV, S. 672. 

Ost, Zur Prophylaxe der ansteckenden Kin¬ 
derkrankheiten. Schweiz, ärztl. Corr.-Bl. 
Basel) XIX, S. 73; s. auch S. 83. — 
Referat.) Schmidt’s Jahrbücher (Leipzig) 
CCXXIV, S. 245. — Ztschr. f. Schul¬ 
gesundheitspflege (Hamburg) II, S. 180. 

Petresco, Ueber die epidemischen und an¬ 
steckenden Krankheiten in der rumäni¬ 
schen Armee. (Referat.) Ann. d’hyg. 
publ. (Paris) XXII, S. 238. 

Polizeiverordnung der königl. Regierung 
zuAurich vom 30. Mai 1889, betr. Maass¬ 
regeln gegen die Verbreitung ansteckender 
Krankheiten. Med. - Gesetzgeb. (Berlin) 
1889, S. 17. 

Polizeiverordnung d. königl. Regierungs¬ 
präsidenten des Regierungsbez. Lüneburg 
vom 23. Febr. 1889, betr. die Aenderung 
der Polizei Verordnung vom 30. Sept. 1884, 
betr. Maassregeln gegen die Verbreitung 
ansteckender Krankheiten. Veröff. d. kais. 
Gesundheitsamtes (Berlin) XIII, S. 664. 

Polizeiverordnung der königl. Regierung 
zu Düsseldorf vom 1. Aug. 1887, betr. 
das Verfahren bei ansteckenden Krank¬ 
heiten. Gesundheit (Frankfurt a. M.) XIV, 
S. 88. 

Polizeiverordnung d. grossherzogl. hess. 
Kreisamtes Mainz vom 12. Mai 1887, betr. 
Mnassregeln zur Verhütung und Einschrän- 

40 


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626 Repertorium der i. J. 1889 in 

kung von Epidemieen im Kreise Mainz. 
VeröfF. d. kaiserl. Gesundheitsamtes (Ber¬ 
lin) XIII, S. 427. 

QueirolOj Der Schweiss bei den Infections- 
krankheiten. (Referat.) Deutsche Med.-Ztg. 
(Berlin) X, S. 770. 

Bansome , Arthur, Ueber die Dauer der 
Infectionsfähigkeit von Scharlach, Pocken, 
Masern, Mumps und Diphtherie. (Referat.) 
Arch. f. Kinderheilk. (Stuttgart) X, S. 286. 

Baven, Thos. F., Ueber die extreme Dauer 
der Infectiosität bei Masern, Mumps, 
Pocken, Scharlach und Diphtherie. (Re¬ 
ferat.) Arch. f. Kinderheilk. (Stuttgart) 
X, S. 288. 

Bummo, G., und L. Bordoni, Giftigkeit 
des Blutserums von Menschen und Thieren 
im normalen Zustande und bei Infections- 
krankheiten. Riforma med. (Neapel) V, 
S. 1503, 1508. 

Sahli, H., Ueber die modernen Gesichts¬ 
punkte in der Pathologie der Infections- 
krankheiten. (Referat.) Berliner klinische 
Wchschr. XXVI, S. 35. — D. Med.-Ztg. 
(Berlin) X, S. 1115. — D. militärärztl. 
Ztschr. (Berlin) XVIII, S. 43. 

Soherbel , Simon, Die Schleichwege der 
Infection. Gesundheit (Frankfurt a. M.) 
XIV, S. 226. 

Severi, A., Ueber die Genese der Krank¬ 
heiten, die auf pflanzlichen Parasiten be¬ 
ruhen. Sperimentale (Florenz) LXIV, S. 176. 

Sevestre, Prophylaxe der contagiösen Kin¬ 
derkrankheiten. Progres m6d. (Paris) X, 
S. 565; XI, S. 2. 

Simpson, A., Einige Ursachen von ver¬ 
meidbaren Krankheiten. Glasgow med. 
Journ. XXXII, S. 269. 

Sonnenberger, Die Entstehung und Ver¬ 
breitung der Krankheiten durch Milch. 
(Referat.) Tagebl. d. 62. Naturforscher- 
vers. (Heidelberg), S. 607. — Chem. Cen- 
tralbl. (Hamburg) LX, S. 544. 

Stamm, Theodor, Seuchen-Erzeugung,-Ver¬ 
breitung und -Ausrottung. Tagebl. der 
62. Naturforschervers. (Heidelberg), S. 609. 
— D. Med.-Ztg. (Berlin) X, S. 1019. 

Uffelmann , J., Trinkwasser und Infec- 
tionskrankheiten. (Referat.) Centralbl. f. 
Bacteriol, und Parasitenkunde (Jena) V, 
S. 89. — Wiener med. Wchschr. XXXIX, 
S. 1386. 

Voiturez, Die Ansteckung in den Kinder¬ 
hospitälern. Journ. des sc. m6d. de Lille I, 
S. 562. 

Welch, W. H., Betrachtungen über einige 
äussere Quellen von Infection. Med. Rec. 
(New York) XXXVI, S. 85. — Journ. of 
the Am. med. Ass. (Chicago) XIII, S. 73. — 
Maryland med. Journ. (Baltimore) XXI, 
S. 201. 

WÜCOX, R. W., Ansteckende Krankheiten 
in Sommerfrischen. St. Louis, med. and 
surg. Journ. LVI, S. 344. 

WolfF, Max., Ueber Vererbung von Infec- 
tionskrankheiten. (Referat.) Deutsche med. 


deutschen und ausländischen 

Wchschr. (Berlin) XV, S. 90. — Deutsche 
Med.-Ztg. (Berlin) X, S. 731. — Jahrb. 
f. Kinderheilk. (Leipzig) XXX, S. 124. 

Woodhead, Sims., Milch als Krankheits¬ 
ursache. (Referat.) Arch. f. Kinderkeilk. 
(Stuttgart) XI, S. 66. 

Anhang: 

Anzeigepflicht bei ansteckenden 
Krankheiten. 

Bekanntmachung des Rathes der Stadt 
Dresden vom 20. Febr. 1889, betr. die 
Anzeigepflicht bei ansteckenden Krank¬ 
heiten. VeröfF. des kaiserl. Gesundheits¬ 
amtes (Berlin) XH1, S. 655. 

Bekanntmachung der königl. Regierung 
in Schleswig vom 17. Jan. 1889, betreff. 
Aerztliche Krankheitsmeldungen. Med.- 
Gesetzgeb. (Berlin) 1889, S. 16. 

Biddle, D., Anzeige der Infectionskrank- 
heiten. Lancet (London) 1889, 11, S. 666. 

Brouardel, P., Anzeige der Todesursachen; 
Mitte], sie mit der ärztlichen Geheimniss- 
pflicht vereinbar zu machen; obligatorische 
Anzeige bei epidemischen Krankheiten. 
Rec. d. trav. du Comit6 cons. d*hyg. publ. 
de France (Paris) XVIII, S. 410. 

Circular grossherzogl. mecklenburgischen 
Ministeriums vom 20. Febr. 1889 an die 
die Kreisphysiker betr. Anzeige der itu 
Verlauf von ansteckenden Krankheiten 
Verstorbenen. VeröfF. des kaiserl. Gesund¬ 
heitsamtes (Berlin) XIII, S. 247. 

Erlass des königl. bayerischen Ministeriums 
des Innern vom 16. Mai 1889, betr. Mit¬ 
theilungen über ansteckende Krankheiten 
an die königl. Militärbehörden. Reichs- 
Med.-Kal. f. 1890 (Leipzig), S. 57. 

Farquharson, B., War die obligatorische 
Anzeige ansteckender Krankheiten von Er¬ 
folg? San. Rec. (London) XI, S. 207. 

Goldie, George, Die Nothwendigkeit der 
Anzeige bei ansteckenden Krankheiten und 
die Schwierigkeiten derselben (Referat.) 
San. Rec. (London) X, S. 485. 

Jaumes, A., Die Anzeigepflicht bei Todes¬ 
fällen u. epidemischen Krankheiten. Mont¬ 
pellier med. XII, S. 341. — Journ. de 
med. de Paris XVI, S. 661, 673, 685. 

KlingelhöfFer, Ergebniss der zufolge der 
Meldepflicht von den Aerzten polizeilich 
erstatteten Anzeigen von Infectionskrank- 
heiten im Stadtkreise Frankfurt a. M-, nach 
Zahl, Monaten und Art der Krankheit, 
Jaliresber. der Verw. d. Medicinalw. etc. 
der Stadt Frankfurt a. M. XXXII, S. 89. 

Marcus, E., Die Anzeigepßicht im Regie¬ 
rungsbezirk Osnabrück. Deutsche med. 
Wchschr. (Berlin) XV, S. 773. 

Munro , A. C., Die Resultate einer zehn* 
jährigen Anzeigepflicht für ansteckende 
Krankheiten in Jarrow. Lancet (London) 
1889, I, S. 1298. 

Polizei Verordnung: des königl. Regie¬ 
rungspräsidenten des Regiernngsbez. Co- 


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Zeitschriften erschienenen Aufsätze über öff. Gesundheitspflege. 627 


bien* vom 18. Sept. 1889, betreff. An¬ 
zeigepflicht bei Diphtherie. Veröff. des 
kaiserl. Gesundheitsamtes (Berlin) XIII, 

5. 665. 

Rundschreiben grossherzogl. mecklenb. 
Ministeriums vom 2. März 1889, betr. 
Anzeige von Todesfällen und Diphtherie¬ 
erkrankungen. Veröff. d. kaiserl. Gesund¬ 
heitsamtes (Berlin) XIII, S. 270. 
Rundschreiben des herzogl. braunschw. 
Obersanitätscollegiuros vom 17. April 1889, 
betr. Anzeige epidemischer Krankheiten. 
Veröff. d. kaiserl. Gesundheitsamtes (Ber¬ 
lin) XIII, S. 680. 

Schniid; Die Anzeige der übertragbaren 
Krankheiten und der Todesfälle. Bev. med. 
de la Suisse Rom. (Genf) IX, S. 660. 
Smith, P. C., (Jeber die Wirkung des Ge¬ 
setzes von 1889, betr. die Anzeigepflicht 
bei ansteckenden Krankheiten. San. Joura. 
(Glasgow) XIII, S. 353. 

To mklns , Henry, Anzeigepflicht bei In- 
fectionskrankheiten. (Referat.) San. Rec. 
(London) X, S. 380. 

Verordnung des königl. Regierungspräsi¬ 
denten des Regierungsbez. Merseburg vom 

6. Febr. 1889, betreff. Anzeige von an¬ 
steckenden Krankheiten. Veröff. d. kaiserl. 
Gesundheitsamtes (Berlin) XIII, S. 561. 

Whitelegge, A., Anzeige ansteckender 
Krankheiten. Publ. Health (Londou) II, 
S. 167. 

2. Krankheitskeim und Schutz¬ 
impfung. 

a. Allgemeines. 

«. Untersuchungsniethoden. 

Abel, Karl, Ein neuer Thermostat und Ther* 
moregulator zum sofortigen Einstellen und 
absoluten Constantbalten jeder beliebigen 
Temperatur nach Lautenschläger. Cen- 
tralbl. f. Bacteriol. und Parasitenkunde 
(Jena) V, S. 707. 

Celli, A., Ueber neuere Nahrungsmittel als 
Culturboden für pathogene Keime. An- 
nali dell’ istituto d’hygiene speriraentale 
(Rom) I, 2. — (Referat.) Centralbl. f. 
Bacteriol. und Parasitenkunde (Jena) V, 
S. 169. 

Cs&plewski, E., Zur Anlage bacteriologi- 
scher Museen. Centralbl. f. Bacteriol. u. 
Parasitenkunde (Jena) VI, S. 409. 
Flormann , A., Ueber die Tinction des 
Actinomyces bovis. Ztschr. f. wissensch. 
Mikroskopie (Brnunschweig) VI, S. 190. 
— (Referat.) Fortschr. d. Med. (Berlin) 
VII, S. 915. 

Foater, R. A., Untersuchung von Bacterien 
mittelst Culturen. Am. month. Micr. Journ. 
(Washington) X, S. 124. 

Gabbi, U., Ueber eine neue und rasche 
Methode des Färbens des Pneumobacillus 
von Fränkel. Riforma med. Roma V, 
S. 182. — (Referat.) Centralbl. f. Bac¬ 
teriol. u. Parasitenkunde (Jena) V, S. 805. 


Günther, Carl, Zur bacteriologischen Tech¬ 
nik. Deutsche med. Wchschr. (Berlin) XV, 
S. 400. — (Referat.) Centralb. f. Bac¬ 
teriol. u. Parasitenk. (Jena) VI, S. 247. — 
Chero. Centralbl. (Hamburg) LX, S. 44. 

Hedenius, P., Ueber pathogene Bacterien 
und neue Mikroskopirlampen. Upsala 
Läkaref. Förh. XXIV, S. 306. 

Herman, M., Rasche Färbungsmethode der 
Tuberkelbacillen in Flüssigkeiten und orga¬ 
nischen Geweben. Ann. de PInstit. Pasteur 
(Paris) III, S. 160. 

Hueppe, F., Ueber die Verwendung von 
Eiern zu Culturz wecken. (Referat.) Schmidt’s 
Jahrb. (Leipzig) CCXXIII, S. 236. 

Hueppe, F., Die Methoden der Bacterien- 
forschung. (Referat.) Centralbl. f. allg. 
Gesundheitspflege (Bonn) VIII, S. 443. — 
D. med. Wchschr. (Berlin) XV, S. 500.— 
Berliner klin. Wchschr. XXVI, S. 312. — 
Münchner med. Wchschr. XXXVI, S. 170. 
— Fortschr. d. Med. (Berlin) VII, S. 439. — 
Centralbl. f. Bacteriol. u. Parasitenkunde 
(Jena) VI, S. 518. 

Jeff!rie8, J. A., Eine neue Methode, anae¬ 
robe Culturen darzustellen. Med. News 
(Philadelphia) LIV, S. 347. 

Kitas&to, S., Die negative Indolreaction 
der Typhusbacillen im Gegensatz zu an¬ 
deren ähnlichen Bacillcnarten. Ztschr. f. 
Hyg. (Leipzig) VII, S. 515. 

Ritt, Th., Bacteriologische u. pathologisch 
histologische Uebungen für Thierärzte und 
Studirende der Thierheilkunde. (Referat) 
D. Med.-Ztg. (Berlin) X, S. 1114. — 
Münchner med. Wchschr. XXXVI, S. 793. 
— D. Ztschr. f. Thiermed. (Leipzig) XV, 
S. 143. — Centralbl. für Bacteriol. und 
Parasitenkunde (Jena) VI, S 465. 

Kr AI, Franz, Ueber expedite Herstellung 
einiger fester, undurchsichtiger Nährböden 
und Demonstration eines bacteriologischen 
Museums. (Referat.) Tagebl. d. 62. Natur- 
forschervers. (Heidelberg), S. 604. — Chem. 
Centralbl. (Hamburg) LX, S. 544. 

Kr&l, Franz, Weitere Vorschläge und An¬ 
leitungen zur Anlegung von bacteriologi- 
sehen Museen. (Referat) Centralbl. f. 
Bacteriol. und Parasitenkunde (Jena) V, 
S. 392. 

Krasilstchiek, J., Neuer Petroleumofen 
mit willkürlich regulirbarer Temperatur. 
Ann. de l’Inst. Pasteur (Paris) III, S. 166. 

Kühne, Praktische Anleitung zum mikro¬ 
skopischen Nachweis der Bacterien im 
thierischen Gewebe. (Referat.) Deutsche 
Vjhrschr. f. öff. Gsndhpflg. (Braunschweig) 
XXI, S. 352. — D. med. Wchschr. (Ber¬ 
lin) XV, S. 500. — Vjhrschr. f. ger. 
Med. (Berlin) L, S. 381. — Schmidt’» 
Jahrbücher (Leipzig) CCXX1V, S. 98. — 
Monatsbl. f. öff. Gsndhpflg. (Braunsrhweig) 
XII, S. 13. — D. militärärztl. Ztschr. 
(Berlin) XVIII, S. 130. — Centralbl f. 
Bacteriol. und Parasitenkunde (Jena) V, 
S. 358. 

40* 


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628 Repertorium der i. J. 1889 in 

Kühne, Ueber Färbung der Bacillen in 
Malleusknoten. (Referat.) D. Med.-Ztg. 
(Berlin) X, S. 261. — Centralbl. f. raed. 
Wiss. (Berlin) XXVII, S. 15. — Schmidts 
Jahrb. (Leipzig) CCXXII, S. 120. — Cen- 
tralbl. für Bacteriol. und Parasitenkunde 
(Jena) V, S. 136. 

Loeffler, F., Eine neue Methode zum 
Färben der Mikroorganismen, im Beson¬ 
deren ihrer Wimperhaare und Geissein. 
Tagebl. der 62. Naturforscherversamm¬ 
lung (Heidelberg), S. 617. — Centralbl. 
für Bacteriologie und Parasitenkunde 
(Jena) VI, S. 209. — (Referat.) Fort¬ 
schritte d. Med. (Berlin) VII, S. 952. — 
Schmidt’s Jahrbücher (Leipzig) CCXXIV, 

S. 225. 

Martin, Hermann, Schnelles Verfahren zur 
Färbung des Tuberkelbacillus in organi¬ 
schen Flüssigkeiten und Geweben. Annales 
de l’Inst. Pasteur (Paris) III, S. 160. — 
(Referat.) Centralbl. f. Bacteriol. u. Para¬ 
sitenkunde (Jena) V, S. 843 

Ostwalt , Ein Wasserdampfsterilisations¬ 
apparat zum Gebrauche in der Praxis. 
(Referat.) Prager med. Wchenschr. XIV, 

S. 147. 

Petri, R. J., Ueber den Gehalt der Nähr¬ 
gelatine an Salpetersäure. Centralbl. f. 
Bacteriol. und Parasitenkunde (Jena) V, 

S. 457, 679. 

Plaut, Hugo, Zur Conservirungstechnik. 
Centralbl. f. Bacteriol. u. Parasitenkunde 
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Deutsche Med.-Zeitg. (Berlin) X, S. 162, 
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XV, S. 244. — Centralbl. f. Bacteriol. 
und Parasitenkunde (Jena) V, S. 248. — 
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Wochenschr. (Berlin) XV, S. 240. — 
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D. militärärztliche Ztschr. (Berlin) XVIII, 
S. 179. — Centralbl. f. Bacteriol. und 
Parasitenkunde (Jena) V, S. 137. — Prager 
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schritte d. Med. (Berlin) VII, S. 192. — 
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(Referat.) Ztschr. f. Med.-Beamte (Ber¬ 
lin) II, S. 207. — Deutsche Med.-Ztg. 
(Berlin) X, S. 710. — D. militirärzt). 
Ztschr. (Berlin) XVIII, S. 487. — Chem. 
Centralbl. (Hamburg) LX, S. 47. 

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aus dem kaiserl. Gesundheitsamte (Berlin) 
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Schmidt’s Jahrb. (Leipzig) CCXXI, S. 159. 


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Zeitschriften erschienenen Aufsätze über öff. Gesundheitspflege. 639 


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lin) X, S. 1139.— Centralbl. f. Bacteriol. 
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ner med. Wchschr. XXXVI, S. 569. — 
D. Med.-Ztg. (Berlin) X, S. 356. — D. 
mil.-ärztl. Ztschr. (Berlin) XVIII, S. 131. — 
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Zeitschriften erschienenen Aufsätze über off. Gesundheitspflege. 647 


hervorgerufen werden. (Referat.) D. med. 
Wchschr. (Berlin) XV, S. 588. — Fortschr. 
d. Med. (Berlin) VII, S. 796. — Schmidt’s 
Jahrb. (Leipzig) CCXXIV, S. 98. 

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Wchschr. (Berlin) XV, S. 793. — Schmidt’s 
Jahrb. (Leipzig) CCXXIV, S. 14. 

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S. 745. 

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(Referat.) D. Med.-Ztg. (Berlin) X, S. 1004. 
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S. 760. — Centralbl. f. Bacteriol. u. Pa¬ 
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Jahrb. (Leipzig) CCXXIV, S. 15. — Cen¬ 
tralbl. für med. Wiss. (Berlin) XXVII, 
S. 647. — Centralbl. f. Bacteriol. u. Pa¬ 
rasitenkunde (Jena) VI, S. 355. 

Park, Roswell, Versuche mit pyogenen Bac- 
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coccus tetragenus fand. (Referat.) Cen¬ 
tralbl. f. Chir. (Leipzig) XVI, S. 670. 

Peraire, Maurice, Einfluss der Mikroorga¬ 
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tritis infectiosa und Therapie derselben. 
(Referat) Centralbl. f. Gynäk. (Leipzig) 
XIII, S. 876. 

Pfeiffer, üeber einen neuen Kapselbacillus. 
Ztschr. f. ’ Hyg. (Leipzig) VI, S. 145. — 
(Referat.) Fortschr. d. Med. (Leipzig) VII, 
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Parasitenkunde (Jena) VI, S. 13. 

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Bacteriol. und Parasitenkunde (Jena) VI, 
S. 670. 

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de PAcad. d. sc. (Paris) CVIII, S. 1273. 

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lauer ärztl. Zeitschr. XI, S. 107. — (Re¬ 
ferat.) Centralbl. f. Bacteriol. u. Para¬ 
sitenkunde (Jena) VI, S. 442. 

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f. Bacteriol. u. Parasitenkunde (Jena) V, 
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tralbl. f. Bacteriol. u. Pnrasitenkunde (Jena) 
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648 Repertorium der i. J. 1889 in 

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Tizzoni und G-iovannini , Ueber einen 
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(Referat.) Centralbl. f. med. Wiss. (Berlin) 
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positiven Ergebnisse der Carcinom- Ueber- 
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Otitis media suppurativa ausgehende und 
durch den Bacillus pneumonia (Friedlän- 
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Centralbl. für med. Wiss. (Berlin) XXVll, 
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Parasitenkunde (Jena) V, S. 423. 

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(Jena) V, S. 614. 

Zaufal, E., Neue Fälle von genuiner acu¬ 
ter Mittelohrentzündung, veranlasst durch 
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Centralbl. f. med. Wiss. (Berlin) XXVII, 
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Zaufal, E., Ueber den Bacillus Fried - 
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deutschen und ausländischen 

(Referat.) Centralbl. f. Bacteriol. u. Para¬ 
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Auger , Ueber eine Art der Ausbreitung 
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Baker, H. B., Bericht über eine Typhus¬ 
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(Lansing) XVI, S. 186. 

Bartholow, R., Die vermeidbaren Ursachen 
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Beeson , H. O., Eine mögliche Quelle der 
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Berthet, Ueber eine Hausepidemie von 
Typhus in Folge directer Ansteckung durch 
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S. 557. 

Bertin, Bericht über eine Typhusepidemie 
im Pensionat St. Joseph in Nantes. Gaz. 
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D. med. Wchschr. (Berlin) XV, S. 77. 

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näen) geherrscht hat. Ann. d’hyg. publ. 
(Paris) XXI, S. 118. 

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(Paris) XXI, S. 1. — Rec. d. trav. du 
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(Paris) XVIII, S. 487. — (Referat.) D. 
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(Referat.) Journ. f. Gasbeleuchtung und 
Wasserversorgung (München) XXXII, S. 339. 

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S. 80. 


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Zeitschriften erschienenen Aufsätze über öff. Gesundheitspflege. 649 


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(München) XXXII, S. 337. 

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m&l. et chir. de Bordeaux, 1889, S. 26. 

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14, 17. — Breslauer ärztl. Ztschr. XI, 

S. 33, 45. — Wiener med. Bl. XII, S. 37, 
51, 67. — Gesundheit (Frankfurt a. M.) 
XIV, S. 55, 69, 83. — (Uebersetzt.) Giorn. 
internaz. d. sc. med. (Neapel) XI, S. 280. 
— (Referat.) Centralbl. f. allg. Gsndhpflg. 
(Bonn) VIII, S. 242. — D. med. Wchschr. 
(Berlin) XV, S. 223. — Berliner klin. 
Wchschr. XXVI, S. 407. — D. Med.-Ztg. 
(Berlin) X, S. 395. — D. militärärztl. 
Ztschr. (Berlin) XVUI, S. 281. — Prager 
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von 1889 in Berlin. D. med. Wchschr. 
(Berlin) XV, S. 977. 

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Wasserversorgung (München)XXXlI, S.217, 
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(Referat.) Journ. f. Gasbeleuchtung und 
% Wasserversorgung(München) XXXII, S. 338. 

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Reuss, L., Der Typhus in München. Ann. 
d’hyg. publ. (Paris) XXI, S. 551. 

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Juli und August 1888. Bulletins de la 
Soc. med. de PYonne (Auxerre) XXIX, 

S. 57. 


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(Baltimore) XXII, S. 101. 

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D. med. Wchschr. (Berlin) XV, S. 575. 
Vaill&rd , Ueber Typhus in seinem Ver- 
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de hop. (Paris) LXII, S. 1315. 

Vaillard, Zur Aetiologie des Typhus. Bull, 
et m6m. de la Soc. m£d. d. höp. de Paris 
VI, S. 505. — Gaz. hebd. d. m4d. (Paris) 
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in Paris. Rev. d’hyg. (Paris) XI, S. 1049. 
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XIII, S. 57. 

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1888, betr. die Verhütung des Kindbett¬ 
fiebers. D. Vjhrschr. f. öff. Gsodhpflg. 
(Braunschweig) XXI, S. 523, — VeröfF. 
d. kaiserl. Gesundheitsamtes (Berlin) XIII, 
S. 8. — Vjhrschr. f. ger. Med. (Berlin) 
L, S. 384. — Ztschr. f. Med.-Beamte 
(Berlin) II, S. 26. — Centralbl. f. allg. 
Ges'.indhpflg. (Bonn) VIII, S. 227. — 
Reichs-Med.-Kal. f. 1890 (Leipzig), S. 27. — 
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S. 10. — Prager med. Wchschr. XIV, S. 30. 

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kaiserl. Gesundheitsamtes (Berlin) XIII, 
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des Kindbettfiebers. Rückblick auf die 
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(Referat.) D. Med.-Ztg. (Berlin) X, S. 761. 
— Centralbl. f. med. Wiss. (Berlin) XXVU, 
S. 716. — Schmidt’s Jahrbücher (Leipzig) 
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Schmidt’s Jahrbücher (Leipzig) CCXXIV, 
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„Anweisung“ vom 22. Nov. 1888. Ztschr. 
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sung zur Verhütung des Kindbettfiebers 
vom 22. Nov. 1888 in der Form eines 
„Auszuges“ zu bringen. Ztschr. f. Med.- 
Beamte (Berlin) II, S. 205. 

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Zeitschriften erschienenen Aufsätze über öff. Gesundheitspflege. 659 


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Schweiz, ärztl. Corr. - Bl. (Basel) XIX, 
S. 308. 

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S. 226. 

Varnier, H., Puerperale Infection; die 
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(Paris) II, S. 33, 97, 129, 161. — Nice 
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Waibel, Kurze Anleitung zur Verhütung 
des Wochenbettfiebers zum Gebrauche für 
Frauen und Hebammen. (Refer.) Münch¬ 
ner med. Wchschr. XXXVI, S. 671. 

Widal, F., Studien über Puerperalinfection, 
Phlegmasia alba doleus und Erysipel. (Re¬ 
ferat.) Centralbl. f. Gvnäk. (Leipzig) XIII, 
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Wright, A. H., Die Verhütung von Puer¬ 
peralfieber. Canad. Pract. (Toronto) XIV, 
S. 325. 

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Ahlfeld, Die Reorganisation des Hebamraen- 
wesens. Entwurf einer neuen Hebammen¬ 
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näkol. (Stuttgart) XVI, S. 378. — (Re¬ 
ferat.) Berliner klin. Wocbenschr. XXVI, 
S. 742. — Ztschr. f. Med.-Beamte (Ber¬ 
lin) n, S. 240. 

Amon, Brauchen wir eine Hebammen¬ 
reform? Münchner med. Wchschr. XXXVI, 
S. 151, 168. 

Battlehner, Auf welche Weise und mit 
welchen Mitteln soll die Hebamme bei 
einer Gebärenden das antiseptische Ver¬ 
fahren ausüben? (Referat.) Archiv für 
Gynäk. (Berlin) XXXV, S. 498, 537. — 
Centralbl. f. Gynäk. (Leipzig) XIII, S. 566. 

Bauer, Ein Wort über die Nachprüfungen 
der Hebammen. Ztschr. f. Med.-Beamte 
(Berlin) II, S. 1. 

Chazan, S., Zum Hebammenwesen. Cen¬ 
tral bl. f. Gynäk. (Leipzig) XIII, ß. 698. 

Dind, Organisation der Sanitätspolizei der 
Hebammen im Canton Wallis. Schweiz, 
ärztl. Corr.-Bl. (Basel) XIX, S. 219. 

DyrenfUrth, M., Glossen zur Hebammen¬ 
frage, mit Rücksicht auf den Circular¬ 
erlass vom 22. Nov. 1888. Ztschr. f. 
Med.-Beamte (Berlin) H, S. 33. 

Erlass kaiserl. Ministeriums für Eisass- 
Lothringen vom 24. Mai 1889, betr. das 
Hebammen wesen. Reichs-Med.-Kal. für 
1890 (Leipzig), S. 86. 

Fehling, Zur Reform des Hebammen¬ 
wesens. D. med. Wchschr. (Berlin) XV, 
S. 551. 

Freund, H. W., Vorschläge zur Reform 
des Hebammenwesens in Elsass-Lothringen. 


(Referat.) Deutsche Med.-Ztg. (Berlin) X, 
S. 639. — Centralbl. f. Gynäk. (Leipzig) 
XIII, S. 717. 

Freyer, Wie ist unser Hebammenwesen 
rationell zu bessern? (Referat.) Deutsche 
Vjhrschr. f. öff. Gsndhpfig. (Braunschweig) 
XXI, S. 166. — D. Med.-Ztg. (Berlin) 
X, S. 288. — Centralbl. f. Gynäk. (Leip¬ 
zig) XIII, S. 297. 

Friedländer, Die Hebammenprüfung im 
Jahre 1889. Ztschr. für Med.-Beamte 
(Berlin) II, S. 348. 

Gesetz, Kaiserl. deutsches — für Elsass- 
Lothringen vom 25. März 1889, betr. das 
Hebammenwesen. Reichs - Medi - Kal. für 
1890 (Leipzig), S. 79. 

Hebammenordnung für Elsass-Lothrin¬ 
gen vom 24. Mai 1889. Reichs-Med.-Kal. 
f. 1890 (Leipzig), S. 80. 

Hörder, Zur Frage der Suspension der 
Hebammen bei Scharlach. (Referat.) Cen¬ 
tralbl. f. Gynäk. (Leipzig) XIII, S. 161. 

Homer, J., Unser Hebammenwesen, so¬ 
wie einige Vorschläge zur Reform des¬ 
selben. Centralbl. f. Gynäk. (Leipzig) Xlll, 
S. 113. 

Karlinski, J., Zur Aetiologie der Puer¬ 
peralinfection der Neugeborenen. (Referat.) 
Schmidt’s Jahrb. (Leipzig) CCXXI, S. 53. 
— Jahrb. f. Kinderhk. (Leipzig) XXIX, 
S. 132. 

Klein, Gustav, Die Beziehungen der neuen 
preussischen „Anweisung lür die Heb¬ 
ammen zur Verhütung des Kindbettfiebers“ 
zur ärztlichen Thätigkeit. Deutsche med. 
Wchschr. (Berlin) XV, S. 390. 

Iioeb, M., Tödtlich verlaufende Puerperal¬ 
erkrankungen, verursacht durch die Thrä- 
nensackblenorrhoe einer Hebamme. D. 
Med.-Ztg. (Berlin) X, S. 708. 

Krevet, lieber das Verhältniss der Aerzte 
zu den Hebammen bei dem jetzigen Stande 
der Antisepsis und Demonstration einer 
Hebammentasche. (Referat.) Tagebl. d. 62. 
Naturforschervers. (Heidelberg), S. 475. — 
Arch. f. Gynäk. (Berlin) XXXVI, S. 539. 
— Centralbl. f. Gynäk. (Leipzig) XIII, 
S. 734. 

Mann, J., Zum Hebammenwesen. Cen¬ 
tralbl. f. Gynäk. (Leipzig) XIII, S. 713. 

Martin, A., Bericht über die neueren 
Vorschläge zur Reform des Hebammen¬ 
wesens. D. med. Wchschr. (Berlin) XV, 
S. 140, 160. 

Martin, H., Wie kann unsere Frauenwelt 
bei der nothwendigen Reform des Heb- 
amroenwesens helfend eingreifen? (Refe¬ 
rat.) D. Med.-Ztg. (Berlin) X, S. 287. — 
Centralbl. f. Gynäk. (Leipzig) XIII, S. 297. 
— Giorn. delle reale societä ital. d’igiene 
(Mailand) XI, S. 54. 

NeBemann, Ueber Pemphiguserkrankun¬ 
gen in der Praxis einer Hebamme nebst 
Bemerkungen über Pemphigus acutus neo¬ 
natorum. Ztschr. f. Med.-Beamte (Berlin) 
II, S. 102, 148. 

42* 


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660 Repertorium der i. J. 1889 in 

Philipp, Die Aufgaben zur Sicherung ge- 
sundheitsgemässer Geburts- und Wochen¬ 
bettspflege. (Referat.) D. med. Wchscbr. 
(Berlin) XV, S. 814. — Ztschr. f. Med.- 
Beamte (Berlin) II, S. 337. 

Polizei Verordnung der fürstl. sebaumb.- 
lippeschen Landesregierung vom 23. Febr. 
1888, betr. das Hebammenwesen im Für¬ 
stenthum Schaumburg-Lippe. Veröff. d. 
kaiserl. Gesundheitsamtes (Berlin) Xlll, 
S. 173. 

Schmidt, Arthur, Einiges über die gegen¬ 
wärtigen Hebammenverhältnisse im Kreise 
Steinau, unter Berücksichtigung der „An¬ 
weisung“ vom 22. Nov. 1888. Ztschr. f. 
Med.-Beamte (Berlin) II, S. 65. 

Silomon, Die Einführung der Anweisung 
für die Hebammen vom 22. Nov. 1888 
in die Praxis. Zeitschr. f. Med.-Beamte 
(Berlin) II, S. 80. 

Solowij, A., Zum Hebammenwesen.- Cen¬ 
tral bl. f. Gynäk. (Leipzig) XIH, S. 595. 

Valenta, A., Wie soll an den Hebammen¬ 
schulen die Antiseptik gelehrt und deren 
Anwendung in der Praxis gefördert wer¬ 
den? (Referat.) Centralbl. f. Bacteriol. 
u. Parasitenkunde (Jena) V, S. 778. 

Verfügung des grossherzogl. hessischen 
Ministeriums vom 12. Nov. 1888, betr. 
Dienstanweisung für die Hebammen. Veröff. 
d. kaiserl. Gesundheitsamtes (Berlin) XIII, 

S. 639. — Med.-Gesetzgeb. (Berlin) 1889, 

S. 9, 11. 

Verordnung des königl. Ungar. Unter¬ 
richtsministeriums vom Jahre 1889, betr. 
Hebammeninstruction zur Verhütung des 
Puerperalfiebers. Prager med. Wchschr. 
XIV, S. 249. 

Weisl, Zur Hebammenfrage. Centralbl. f. 
Gynäk. (Leipzig) XIII, S. 697. 

Woohenbetthygiene , Zur Frage der 
Geburts- und —. D. med. Wchschr. (Ber¬ 
lin) XV, S. 993. 

13. Tuberculose und Perlsucht. 

Adam, T., Die Tuberculose des Rindes beim 
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Aguirre, F., Ueber die Tuberculose in 
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1888 (Paris) I, S. 159. 

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der Tuberculose in Mentone. (Referat.) 
Ann. d’hyg. publ. (Paris) XXII, S. 242; 

8. auch S. 313. 

Anordnungen der deutschen Bundes- 
Regierungen, betr. Ermittelungen über die 
Verbreitung der Tuberculose (Perlsucht) 
des Rindviehs. Veröff. d. kaiserlichen 
Gesundheitsamtes (Berlin) XIII, S. 189. 

Arloing, Mittel zur Verhütung der Ueber- 
tragung der Tuberculose der Thiere auf 
den Menschen; Ausrottung der Tuber¬ 
culose der Thiere durch sanitätspolizeiliche 


deutschen und ausländischen 

Maassnahmen. Congr. p. l’ötude de U 
tuberculose 1888 (Paris) I, S. 159. 

Arloing , Tuberculose vom Gesichtspunkt 
der Sanitätspolizei und der Nahrungs¬ 
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comp. Path. (London) XXIX, S. 393. — 
(Referat.) Rev. d’hyg. (Paris) XI, S. 1005. 

Bang, B., Tuberculose bei den Haustbieren 
in Dänemark. Tidsskr. f. Vet. (Kopen¬ 
hagen) XIX, S. 181. 

Barcones, E. M., Praktische Winke zur 
Vermeidung der Uebertragbarkeit der 
Lungenschwindsucht. Bol. de med. nav. 
(Madrid) XII, S. 77. 

Bayard, M., Ueber die localen Beziehun¬ 
gen zwischen der Perlsucht und der Tuber¬ 
culose des Menschen. (Referat.) Fortschr. 
d. Med. (Berlin) VII, S. 191. — D. Med.- 
Ztg. (Berlin) X, S. 1161. 

Bekanntmachung des herzogl. Ober- 
Sanitäts-Collegiums vom 27. Sept. 1888, 
betr. statistische Erhebungen über die 
Verbreitung der Tuberculose (Perlsucbt) 
des Rindviehs. Veröff. d. kaiserlichen 
Gesundheitsamtes (Berlin) XH1, S. 222. 

Bericht der Medicinal - Referenten ober 
generelle Maassnahmen zur Verhütung der 
Verbreitung der Tuberculose. AerztL 
Mitth. a. Baden (Karlsruhe) XLI1I, S. 105. 

Betti, T., Ueber Prophylaxe der Tuhercnlo<se. 
Raccoglitore med. (Forli) VIII, S. 289. 

Bollinger, Die Prophylaxis der Tuberculose. 
Münchner med. Wchschr. XXXVI, S. 631, 
Wien. med. Bl. XH, S. 616. — Allgem. 
Wien. med. Ztg. XXXIV, S. 572. — (Refe¬ 
rat.) D. Med.-Ztg. (Berlin) X, S. 1056.— 
D. Ztschr. f. Thiermed. (Leipzig) XV, 
S. 447. — Centralbl. f. Bacteriol. und 
Parasitenkunde (Jena) VI, S. 711. 

Bollinger, Ueber die Infectiostut des 
Fleisches bei Tuberculose. (Referat.) 
Münchner med. Wchschr. XXXVI, S. 554. 

de Brun, H., Die Lungenschwindsucht in 
Syrien; Tuberculose und Impalndismus. 
Congr. p. Petude de la tuberculose 1888, 
(Paris) I, S. 171. 

Brush, E. F., Die Verwandtschaft zwischen 
Tuberculose beim Menschen und beim Rind. 
Med. News (Philadelphia) LIV, S. 469.— 
Boston med. and surg. Joum. CXX, 
S. 467. — New York med. Journ. XL1X, 
S. 645. 

Butel, G., Die Gefahren durch Fleisch und 
Milch von tuberculösen Thieren und die 
Mittel, sie zu verhüten. Congr. p. Petude 
de la tuberculose 1888 (Paris) I, S. 100. 

Chandon, Zur Weiterverbreitung der 
Tuberculose. Vereinsbl. f. pfälz. Aerxte 
(Frankenthal) V, S. 216. — (Referat) 
Münchner med. Wchschr. XXXVI, S. 886. 

Chauveau, A., Die infectiöse Natur der 
Tuberculose. Congr. p. l’ötüde de la tuber¬ 
culose 1888 (Paris) I, S. 25. 

Circular-Erlass Königl. preuss. Ministe¬ 
riums Pur Landwirtschaft etc. vom 11. 
September 1888, betr. Ermittelungen über 


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Zeitschriften erschienenen Aufsätze über öff. Gesundheitspflege. 6G1 


die Verbreitung der Perlsucht unter dem 
Rindvieh. Centralbl. f. allg. Gsndhpflg. 
(Bonn) VIII, S. 29. 

Cock, J. W., Schutz des Tabakkauens ge¬ 
gen Phthise. Texas Oour.-Rec. Med. (Dallas) 
VI, S. 221. 

Congress, Der internationale Tuberculose- 
— in Paris. Centralbl. f. allg. Gsndhpflg. 
(Bonn) VIII, S. 32. 

Congress zum Studium der Tuberculose 
des Menschen und der Thiere zu Paris, 
vom 25. bis 31. Juli 1888. 1. Sitzung: 

Zur Frage der Uebertragung des Tuberkel¬ 
virus durch Milch, Kleischsaft und Lymphe. 
(Referat.) Jahrb. f. Kinderheilk. (Leipzig) 
XXIX, S. 146. 

Cornet; Georg, Die Prophylaxe der Tuber¬ 
culose. Berlin, klin. Wchschr. XXVI, 
S. 250, 277, 308. — (Referat.) D. med. 
Wchschr. (Berlin) XV, S. 238. —Münch¬ 
ner med. Wchschr. XXXVI, S. 205, 222. — 
D. Med.-Ztg. (Berlin) X, S. 300. — Centralbl. 
f. Bacteriol. und Parasitenkunde (Jena) 
VI, S. 468. — Wiener med. Wchschr. 
XXXIX, S. 775. 

Cornetj Ueber die Wege der Tuberculose- 
Infection. Allg. Wien. med. Ztg. XXXIV, 
S. 246. 

Cornetj Georg, Wie schützt man sich gegen 
die Schwindsucht? (Referat.) Centralbl. 
f. allg. Gsndhpflg. (Bonn) VIII, S. 373. — 
Zeitschr. f. Medicinal - Beamte (Berlin) II, 
S. 250.’ 

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Aetiologie der Pleuritis und der Tuber¬ 
culose. M6m. et bull, de la Soc. de m6d. 
et chir. de Bordeaux, 1889, S. 367. 

Cosgrove , E. M., Die Verbreitung der 
Tuberculose durch Ansteckung. Med. Press, 
and Circ. (London) XLVII, S. 407. 

Daremberg , Instructionen für das Volk 
bezüglich der Tuberculose. (Referat.) D. 
Med.-Ztg. (Berlin) X, S. 848. 

Derville, Ueber tuberculose Infection der 
Frauen durch den Coitus. (Referat.) 
Centralbl. f. Gynäk. (Leipzig) XIII, S. 23. 

Desguin, Coromissionsbericht über die ein¬ 
gegangenen Preisarbeiten: „Ueber die hy¬ 
gienischen Maassregeln zur Verhütung der 
Entwickelung und Ausbreitung der Tuber¬ 
culose in Belgien.“ Bull de l’Acad. roy. 
de med. de Belgique (Brüssel) III, S. 485. 

Desplans , Denis, Ueber die Rolle der 
Erblichkeit in der Aetiologie der Lungen¬ 
schwindsucht. (Referat.) D. Med. - Ztg. 
(Berlin) X, S. 1159. 

Desträe, E., und E. Gallemaerts , Die 
Tuberculose in Belgien. M6m. de l’Acad. 
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Dettweiler , Ein Taschen fläschchen für 
Hustende. Verhandl. d. Congr. f. innere 
Med. (Wiesbaden) 1889, S. 258. — D. 
med. Wchschr. (Berlin) XV, S. 490. — 


Therap. Monatsh. (Berlin) III, S. 216. — 
Referat.) Centralbl. f. allg. Gsndhpflg. 
Bonn) VIII, S. 303. 

Dettweiler’s Taschen fläschchen für die 
Sputa bei Phthise. Brit. med. Journ. 
(London) 1889, II, S. 825. 

Drysdale , C. R., Lungenschwindsucht bei 
Eheleuten; mögliche Ansteckung. Brit. 
med. Journ. (London) 1889, II, S. 604. 

V. Düring, E., Ein Fall von Impfiuberculose. 
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und Parasitenkunde (Jena) V, S. 831. 

SSngelxnann, F., Kann eine Uebertragung 
der Tuberculose durch die Wohnräume 
erfolgen? Berlin, klin. Wchschr. XXVI, 
S. 6. — (Referat.) Schweiz, ärztl. Corr.-Bl. 
(Basel) XIX, S. 159. — Ann. d’hyg. publ. 
(Paris) XXI, S. 557. 

Erlass königl. preuss. Ministeriums des 
Innern vom 15. April 1889, betr. Be¬ 
kämpfung der Verbreitung der Schwind¬ 
sucht in Strafgefangenen- und Besserungs¬ 
anstalten. Veröff. d. kaiserlichen Gesund¬ 
heitsamtes (Berlin) XIII, S. 731. — Cen¬ 
tralbl. f. allg. Gesundhpflg. (Bonn) VIII, 
S. 354. — Ztschr. f. Med.-Beamte (Berliu) 
II, S. 366. — Reichs-Med.-Kal. f. 1890, 
(Leipzig) S. 35. — Med.-Gesetzgeb. (Berlin) 
1889, S. 17. — Arch. f. Verwaltungsrecht 
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med. Soc. (Philadelphia) XCVIII, S. 439. — 
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van Esveld , Fleisch und Milch als Ur¬ 
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Uebertragbarkeit des Erysipels. (Referat.) 
Arch. f. Kinderheilkunde (Stuttgart) X, 
S. 371. 

'Woodring, C. P., Ansteckungsfälligkeit 
des Erysipels. Med. and surg. Rep. (Phila¬ 
delphia) LX, S. 512. 


16. WeiPsche Krankheit. 

Baginsky, Zur Lehre von der sogenannten 
WeiPsehen Krankheit. (Referat.) Jabrb. 
f. Kinderheilk. (Leipzig) XXX, S. 144. 

Fraenkel , A., Zur Lehre von der soge¬ 
nannten Wei 1’sehen Krankheit. D. med. 
Wchschr. (Berlin) XV, S. 165; s. auch 
S. 177. — (Referat.) Schmidt’s Jahrb. 
(Leipzig) CCXXII, S. 134. — D. Med.- 
Ztg. (Berlin) X, S. 91. — Münchner med. 
Wchschr. XXXVI, S. 51. — Centralbl. f. 
med. Wiss. (Berlin) XXVII, S. 463. — Cen¬ 
tralbl. f. Bacteriol. u. Parasitenkunde (Jena) 
V, S. 671. — Wien. med. Wchschr. XXXIX, 
S. 189. 

Goldenborn , E., Zur Frage über die 
Weil’sehe Krankheit. Berliner klin. 
Wchschr. XXVI, S. 734. 

Goldsohmidt, F., Die Weil’sehe Krank¬ 
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S. 276. 

Hüber, Die neue Infectionskrankheit Wei Ps 
in der Armee. (Referat.) D.- Med.-Ztg. 
(Berlin) X, S. 68. 

Stirl, Otto, Zur Lehre von der infectiösen 
fieberhaften, mit Icterus complicirten 
Gastroenteritis (W eil’ sehe K rankheit). 
D. med. Wchschr. (Berlin) XV, S. 798.— 
(Referat.) Centralbl. f. Bacteriol. u. Para¬ 
sitenkunde (Jena) VI, S. 574. 

Vierordt, Hermann. Ein Beitrag zur fieber¬ 
haften Gelbsucht (WeiPsche Krankheit). 
Internat, klin. Rundschau (Wien) 1889, 
Nr. 4. — (Referat.) D. Med.-Ztg. (Ber¬ 
lin) X, S. 1199. 

Weißs, Markus, Zur Kenntniss und zur 
Geschichte der sogenannten WeiPschen 
Krankheit. (Referat.) Prager med. Wchschr. 
XIV, S. 526. 

Wertber, Morbus We i li i. D. med. Wochen¬ 
schrift (Berlin) XV, S. 1063. 

Windscbeid, F., Zwei Fälle von WeiP- 
scher Krankheit. D. Arch. f. klin. Med. 
(Leipzig) XLV, S. 132. — (Referat.) 

Schmidt’s Jahrbücher (Leipzig) CCXXIV, 
S. 28. 


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66G Repertorium der i. J. 1889 in deutschen und ausländischen 


17. Variola s. VII, 1, S. 676. 

18. Syphilis s. VIII, 2, S. 681. 

19. Meningitis cerebrospinalis. 

Bestimmungen über Genickstarre im 
Königreich Preussen: Provinz Schlesien 
vom 13. Apr. 1889; Reg.-Bez. Bromberg 
vom ^ un * 1889; Reg.-Bez. Magdeburg 
vom 21. Febr. 1889; Reg.-Bez. Erfurt 
vom 20. Mai 1889; Reg.-Bez. Schleswig 
vom 4. Jan. 1889; Reg.-Bez. Hildesheim 
vom 10. Dec. 1888; Reg.-Bez. Arnsberg 
vom 9. Aug. 1889; Reg.-Bez. Düsseldorf 
vom 21. Dec. 1888. Veröff. d. kaiserl. 
Gesundheitsamtes (Berlin) XIII, S. 651. 

BHfenm, Hermann, lieber Meningitis cerebro¬ 
spinalis epidemica. Münchner med. Wchschr. 
XXXVI, S. 446, 466. 

Bonome, A., lieber die Aetiologie der epi¬ 
demischen Cerebrospinalmeningitis. Arch. 
per. le sc. med. (Turin) XIII, S. 431. 

Bozzolo , C., Die Bacterioskopie als 
diagnostisches Criterium der Meningitis 
cerebro*spinalis. La Riforma med. (Rom) 
V, S. 266. — (Referat.) D. med. Wchschr. 
(Berlin) XV, S. 506. — Centralbl. f. Bac- 
teriol. u. Parasitenkunde (Jena) V, S. 774. 

Corney, B. G., Epidemie von Cerebrospinal- 
Meningitis auf den Fidji - Inseln, 1885. 
Transact. of the Epid. Soc. of London VII, 
S. 110. 

Erlass des königl. preuss. Ministeriums der 
geistl. etc. Angelegenheiten vom 23. Nov. 
1888, betr. die epidemische Genickstarre 
(Meningitis cerebrospinalis). D. Vjhrschr. 
f. öff. Gsndhpflg. (Braunschweig) XXI. 
S. 528. — Vjhrschr. f. ger. Med. (Berlin) 
L, S. 391. — Centralbl. für allgem. 
Gsndhpflg. (Bonn) VIII, S. 285. — Ztschr. 
f. Med. - Beamte (Berlin) II, S. 25. — 
Reichs-Med.-Kal. f. 1890 (Leipzig), S. 31. — 
Medicin'al-Gesetzgeb. (Berlin) 1889, S. 2. — 
Ztschr. f. Schulgsudhpflg. (Hamburg) II, 
S. 98. 

FoA, P., u. G. Bordoiü-Uffreduzzi, 

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Schweizer ärztl. Corr. - Bl. (Basel) XIX, 
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(Referat.) Ceutralbl. f. med. Wiss. (Berlin) 
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Nowlin, J. S., Epidemie von Cerebro¬ 
spinalmeningitis. South. Pract. (Nashville) 
XI, S. 235. 


Polizei-Verordnung des königl. Polizei¬ 
präsidenten zu Berlin vom 31. März 1889, 
betr. Maassnahmen gegen die Verbreitung 
der Gehirnmarkhautentzündung oder des 
Kopfgenickkrampfes. Veröff. d. kaiserL 
Gesundheitsamtes (Berlin) XIII, S. 244. — 
Reichs-Med.-Kal. f. 1890 (Leipzig), S. 39 — 
Med.-Gesetzgeb. (Berlin) 1889, S. 17. 
Polizeiverordnung für den Reg. - Bez. 
Magdeburg vom 21 Febr. 1889, betr. 
Maassnahme gegen die Verbreitung der 
Gehirnrückenmarkshnutentzundung oder des 
Kopfgenickkrampfes. Med.-Gesetzgeb. (Ber¬ 
lin) 1889, S. 17. 

Polizeiverordnung für den Reg. - Bez. 
Stralsund vom 18. Febr. 1889, betr. Maass¬ 
nahme gegen Verbreitung der Gehirn¬ 
rückenmarkshautentzündung oder des Kopf¬ 
genickkrampfes. Med.-Gesetzgeb. (Berlin) 
1889, S. 17. 

Polizeiverordnung des Oberprasidenten 
der Provinz Brandenburg vom 14. Dec. 

1888, betr. die gegen Verbreitung der Ge¬ 
hirnrückenmarkshautentzündung oder des 
Kopfgenickkrampfes zu ergreifenden Maass- 
nahraen. Veröff. d. kaiserl. Gesundheits¬ 
amtes (Berlin) XHI, S. 161. 

Biohter, Zur Incubationszeit der Menin¬ 
gitis epidemica. (Referat.) Arch. f. Kinder- 
heilk. (Stuttgart) X, S; 363. 

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nique (Chicago) X, S. 228. 

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der acuten Meningitis cerebrospinalis. (Re¬ 
ferat.) Arch. f. Kinderhk. (Stuttgart) X, 
S. 365. 

Wittenmeier, Zur Statistik und Aetiologie 
der Meningitis cerebrospinalis im Canton 
Blieskastel. Vereinsbl. d. pfälz. Aerzte 
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(Jena) VI, S. 298. 

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nalis epidemica in Hamburg. (Referat.) 

Centralbl. f. Bacteriol. u. Parasitenkunde 
(Jena) V, S. 95. 

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cerebrospinalis in Hamburg. Festr. zur 
Eröffn, d. allg. Krankenhauses zu Hamburg 
(Hamburg) 1889, S. 119. — (Referau) 
Schmidt’s Jahrb. (Leipzig) CCXXIII, S. 138. 
— Centralbl. f. Bacteriol. u. Parasiten¬ 
kunde (Jena) VI, S. 298. 

20. Tetanus. 

Amon, Zur Aetiologie des Tetanus. Münch¬ 
ner med. Wchschr. XXXVI, S. 862. 

Jeannel und Iiaulanie, Untersuchungen 
über Natur und Ursache des Tetanus. Gaz. 


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Zeitschriften erschienenen Aufsätze über öff. Gesundheitspflege. 667 


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Aetiologie des Tetanus. (Referat.) Centralbl. 
f. Bacteriol. u. Parasitenkunde (Jena) VI, 
S. 20. 

Iaumniozer, J., Beiträge zur Aetiologie 
des Tetanus. Wiener med. Presse 1889, 
Nr. 10 bis 12. — (Referat.) D. Med.-Ztg. 
(Berlin) X, S. 938. 

Peiper, Zur Aetiologie des Trismus und 
Tetanus neonatorum. (Referat.) D. med. 
Wchschr. (Berlin) XV, S. 217. — Arch. 
f. Kinderhk. (Stuttgart) XI, S. 75. 

R&um, Johannes, Zur Aetiologie des Te¬ 
tanus. (Referat.) Centralbl. f. Bacteriol. 
u. Parasitenkunde (Jena) V, S. 387. 

Tizzoni, Aetiologie des Tetanus. (Referat.) 
Wiener medicin. Wochenschrift XXXIX, 
S. 1281. 

Widenmann y Ad. u. Ag, Zur Aetiologie 
des Tetanus. Württemb. ärztl. Corr. - Bl. 
(Stuttgart) 1889, Nr. 8. — (Referat.) 
Ceutralbl. f. med. Wiss. (Berlin) XXVII, 
S. 504. — Centralbl. f. Bacteriol. u. Pa¬ 
rasitenkunde (Jena) V, S. 387. 

21. Lepra. 

Abraham) P. S., Lepra und ihre Ursachen. 
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VIII, S. 118. — Practitioner (London) XLI1I, 
S. 153. — Journ. of the Am. med. Ass. 
(Chicago) XIII, 8. 119. — Prov. med. 
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Lepra. (Referat.) Centralbl. f. Chir. (Leip¬ 
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BasooU) Beobachtungen eines Falles von 
Aussatz beim Rindvieh im Schlachthaus 
von Boulogne-sur-Seine. (Referat.) Rev. 
d’hyg. (Paris) XI, S. 364. 

Brocq) L., Die Discussion über die Con- 
tagiosität der Lepra auf der Academie de 
medecine in Paris. (Referat.) Arch. f. 
Dermatologie und Syphilis (Wien) XXI, 
S. 385. 

Contagiositftt) Ueber die — der Lepra 
in Schwyz. Schweiz, ärztl. Corr. - Bl. 
(Basel) XIX, S. 569. 

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von der Lepra. Arch. roum. de m6d. et. 
chir. (Paris) II, S. 1. 

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VIII, S. 123. — (Referat.) D. Med.-Ztg. 
(Berlin) X, S. 998. — Fortschr. d. Med. 
(Berlin) VII, S. 471. — Centralbl. f. med. 
Wiss. (Berlin) XVII, S. 479. — Centralbl. 
f. Bacteriol. u. Parasitenk. (Jena) V, S. 518. 


Ferrari , Ueber Lepra in Italien und be¬ 
sonders in Sicilien. — (Referat.) Arch. f. 
Dermatologie und Syphilis (Wien) XXI, 
S. 261. 

Gairdner ) W. T., Eine interessante Er¬ 
fahrung über Lepra bezüglich gewisser 
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„Ist Lepra durch Impfung übertragbar?“ 
(Referat.) Arch. f. Kinderhk. (Stuttgart) 
X, S. 381. 

Hansell) G. A., Erblichkeit der Lepra. 
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S. 1. — (Referat.) Centralbl. f. Bacteriol. 
u. Parasitenkunde (Jena) V, S. 321. 

Hellat) Die Lepra (Aussatz in den Ostsee¬ 
provinzen). (Referat.) D. med. Wchschr. 
(Berlin) XV, S. 470. 

Hoegh, K., Lepra, mit besonderer Berück¬ 
sichtigung ihres Vorkommens in Wisconsin. 
Rep. of the Board of Health of Wisconsin 
(Madison) XII, S. 154. 

Kaurül) E., Beobachtungen über die Ur¬ 
sachen der Lepra. Norsk. Mag. f. Laege- 
vindensk. (Christiania) IV, S. 133. — 
(Referat.) D. Med. - Zeitung (Berlin) X, 
S. 997. 

Jjandrö, Chs., Ueber die Contagiosität der 
Lepra. Schweizer ärztl. Corr.-Bl. (Basel) 
XIX, S. 764. 

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wegen und die besonderen Leprahospitäler. 
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MorroW) Prince A., Eigene Beobachtungen 
von Lepra in Mexiko und auf den Sand- 
wichs-Inseln. New York med. Journ. L, 
S. 85. 

MorroW) Prince A., Ursachen der Entvölke¬ 
rung der Sandwichs Inseln ; die Wirkung 
der eingeführten Krankheiten Syphilis und 
Lepra. (Referat.) Arch. f. Derm. und 
Syph. (Wien) XXI, S. 593. 

Münch) Die Contagiosität dev Lepra und 
die gegen dieselbe in Russland zu ergreifen¬ 
den Maassregeln. Monatsschr. für prakt. 
Dermat. (Hamburg) IX, S. 412, 454, 
508. — (Referat.) Wiener med. Wchschr. 
XXXIX, S. 480. 

NevC) E. F., Lepra in Kaschmir; ihre 
Verkeilung und ihre Aetiologie. Lancet 
(London) 1889 ? II, S. 900, 999. 

OrvananoS) D., Lepra (Uebel des heil. 
Lazarus) in Mexiko. Gac. m6d. (Mexico) 
XXIV, S. 281. 

Fetersen) O., 43 Fälle von in St. Peters¬ 
burg beobachteter Lepra. (Referat.) Cen¬ 
tralbl. f. med. Wiss. (Berlin) XXVII, S. 382. 

Fetersen) 0., Ueber die Verbreitung der 
Lepra in Russland. (Referat.) Schmidts 
Jahrb. (Leipzig) CCXXII, S. 31. — Centralbl. 
f. Bacteriol. u. Parasitenkunde (Jeua) V, 
S. 321. 

Pringle ) R., Die Zunahme der Lepra in 
Indien; ihre Ursachen, ihre wahrschein¬ 
lichen Folgen und die Mittel zu ihrer 
Verhütung. Transact. of the Epidem. Soc. 
(London) VUI, S. 152. 


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668 Repertorium der i. J. 1889 in 

Profeta , G., lieber Aetiologie und Patho¬ 
genese der Lepra. Giorn. internaz. d. sc. 
roed. (Neapel) XI, S. 561. 

Richards , V., Eine geographische Skizze 
der Lepra and die Frage ihres Zusammen¬ 
hanges mit dem Genuss von Fisch in Ben¬ 
galen, Behar, Orissa und Assam. Indian, 
med. Gaz. (Calcutta) XXIV, S. 257. 

Schultze, F., Zur Kenntniss der Lepra. (Refe¬ 
rat.) Schmidts Jahrb. (Leipzig) CCXXII, 
S. 20. — Centralbl. f. med. Wiss. (Berlin) 
XXVII, S. 369. 

Sentinon , G., Die Lepra in Spanien und 
Mittel, ihre Ausbreitung zu verhüten. Gac. 
med. catal. (Barcelona) XII, S. 609. 

Shields, A., Lepra in Australien. Austral, 
med. Journ. (Melbourne) XI, S. 274. 

Simon, Ueber die Lepra in Canton. Rev. 
d’hyg. (Paris) XI, S. 66. 

SmirnofT, G., Ist der Aussatz ansteckend? 
Monatsh. f. prakt. Derm. (Hamburg) IX, 
S. 291. 

Sutliff, F. B., Lepra in Hawaii. Occidental 
med. Times (Sacramento) III, S. 172. 

Toja , Floriano, Ueber die Aetiologie der 
Lepra. (Referat.) D. Med.-Ztg. (Berlin) 
X, S. 998. 

Vo88iU8, A., Ueber die Uebertragbarkeit 
der Lepra auf Kaninchen. Ztschr. f. ver¬ 
gleichende Augenheilkunde (Leipzig) VI, 
S. 1. — (Referat.) Centralbl. f. Bacteriol. 
u. Parasitenkunde (Jena) V, S. 231. 

V. Wahl, E., Ueber die Contagiosität der 
Lepra. St. Petersburg, med. Wchschr. 
VI, S. 361. 

Weraioh, Lepra-Herde in modernen Cultur- 
ländern. Allg. WienT med. Ztg. XXXIV, 
S. 497. 

Weraich, Streitiges und Gewisses über 
den Aussatz. (Referat.) Tagebl. d. 62. 
Naturforschervers. (Heidelberg), S. 606. 

Wesener , F., Uebertragungsversuche von 
Lepra auf Kaninchen. (Referat.) D. med. 
Wchschr. (Berlin) XV, S. 241. 

Zambaco, Die Lepra in der Türkei. Bull, 
de PAcad. de med. (Paris) XXII, S. 148. 

Zuriaga, Die Lepra in Parcent (Provinz 
Alicante). (Referat.) Arch. f. Derm. u. 
Syph. (Wien) XXI, S. 385. 

Zuriaga, Neuere Beweise für die Möglich¬ 
keit der Ansteckung der Lepra. Ann. de 
dermnt. et syph. (Paris) X, S. 637. 

22. Pellagra. 

Gemma, A. M., Ueber die Aetiologie der 
Pellagra. (Referat.) D. Med.-Ztg. (Berlin) 
X, 214. 

Gucci, Die Pellagra in der Provinz Florenz. 
(Referat.) Vjhrschr. f. Derm. und Syph. 
(Wien) XXI, S. 384. 

Roszezkowskl, Der lombardische Aus¬ 
satz, Pellagra. Die im Sorokschen Kreise 
des hessarabischen Districtes beobachteten 
Fälle. (Referat.) Arch f. Derm. u. Svph. 
(Wien) XXI, S. 384. 


deutschen und ausländischen 

23. Trichinose. 

Jones, W. A., Ueber einen Fall von 
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1889, II, S. 658. 

Mills, J. T., Trichinosis. Rep. of the 
Board of Health of Ohio (Columbus) 111, 
S. 142. 

Rundschreiben des grossh. badischen 
Ministeriums vom 18. Nov. 1888, betr. 
die Trichinenkrankheit. Veroff. d. kaiserl. 
Gesundheitsamtes (Berlin) XIII, S. 531. 
Schilling, Zur Trichinose. Ztschr. f. Med.- 
Beamte (Berlin) II, S. 289. 

Turner, Dawson F. D., Trichinose. Lancet 
(London) 1889, I, S. 934. — (Referat.) 
Centralbl. f. Bacteriol. u. Parasitenkunde 
(Jena) VI, S. 190. 

24. Andere epidemische und infec- 
tiöse Krankheiten des Menschen. 

Arnaudet, Der Krebs in einer Gemeinde 
der Normandie; Ansteckung und Ausbrei¬ 
tungsart dieses Leidens. Union m£d. (Paris) 
XLVI1, S. 613. 

Baginsky, A., Ueber Cholera infantum. 
(Referat.) Deutsche Med.-Ztg. (Berlin) X, 
S. 1016, 1050. 

Ballard, E., Eine neue Infectionskrankheit. 
(Referat.) Münchner med. Wochenschr. 
XXXVI, S. 323. 

Bongers, P., Die Sommerdiarrhoe der Säug¬ 
linge. D. med. Wchschr. (Berlin) XV, 
S. 601. — (Referat.) Schmidts Jahrbücher 
(Leipzig) CCXX1V, S. 160. — Centralbl. 
f. Bacteriol. u. Parasitenkunde (Jena) VI, 
S. 387. 

Bordas, F., Mumps; Untersuchungen über 
die Ursachen ihrer Ansteckung. Compt. 
rend. de la Soc. de biol. (Paris) I, S. 644. 
Braun8ChW6ig, Ueber Allgemeininfeclion 
von der unversehrten Augenbindehaut aus. 
Fortschr. d. Med. (Berlin) VII, S. 921. 
Bumm, E., Zur Aetiologie der septischen 
Peritonitis. Münchner med. Wochenschr. 
XXXVI, S. 715. — (Referat.) Tagebl. d. 
62. Naturforschervers. ^Heidelberg), S. 467. 
— Arch. für Gynäk. (Berlin) XXXVI, 
S. 528. — Centralbl. f. Gynäk. (Leipzig) 
XIII, S. 730, 779. 

Demme, R., Ueber eine Parotitisepidemie. 
Med.-chir. Centralbl. (Wien) XXIV, S. 51. 
— (Referat.) Schmidt’s Jahrb. (Leipzig) 
CCXXI, S. 251. — Jahrb. f. Kinderheilk. 
(Leipzig) XXX, S. 170. — Centralbl. f. 
Bacteriol. u. Parasitenk. (Jena) V, S. 769. 
Fabre , Paul, Ueber drei Epidemieen von 
Parotitis. (Referat.) Jahrb. f. Kinderhk. 
(Leipzig) XXX, S. 170. 

Ferrand, Ueber ansteckende Mumps. France 
m6d. (Paris) 1889, I, S. 265. 

Garcia Cachazo, E., Ueber die Natur 
des Keuchhustens und seine Behandlung 
durch die Vaccination. Gac. med. de Gra¬ 
nada VIU, S. 455. 


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Zeitschriften erschienenen Aufsätze über öff. Gesundheitspflege. 669 


Guillaume y Ueber die Prophylaxis der 
Gastro-Enteritis bei kleinen Kindern. (Re¬ 
ferat.) Schweizer ärztl. Corr.-Bl. (Basel) 
XIX, S. 619. 

Harkill} A., Untersuchung über die ver- 
schiedeneu Theorien, betr. Ursache und 
Natur des acuten Rheumatismus und über 
dessen Behandlung. Prov. med. Journ. 
(Leicester) VIII, S. 141, 272. 

Huguenin, Beitrag zum Studium der in- 
fectiösen, diphtheritischen Myocarditis. (Re¬ 
ferat.) D. Med.-Ztg. (Berlin) X, S. 117. 

Hu8emann, Th., Die Gastroenteritisepi¬ 
demie von Christiania (Nov. 1888). D. 
med. Wchschr. (Berlin) XV, S. 960. 

Kap08i) M., Bemerkungen über die jüngste 
Zoster - Epidemie und zur Aetiologie des 
Zoster. Wien. med. Wchschr. XXXIX, 
S. 961, 1001. 

KartuliS) Zur Aetiologie der ägyptischen, 
katarrhalischen Conjunctivitis. (Referat.) 
Arch. f. Kinderheilkunde (Stuttgart) XI, 
S. 158. 

Kilham J E. B., Eine Epidemie von Pem¬ 
phigus neonatorum. Am. Journ. of Obst. 
(New York) XXII, S. 1039. 

Kraft y E., Eine auf dem Emigranten- 
schiffe „Musca“ beobachtete eigenthümliche 
fieberhafte Krankheit. Norsk Magazin f. 
Lägevid. (Christiania) 1889, Nr. 3. — 
(Referat.) D. Med.-Zeitung (Berlin) X, 
S. 647. 

I«&S8ale ; C., Eine Keuchhustenepidemie. 
Montpellier m&d. XII, S. 485. 

I«egrouX; Ueber Isolirung bei Keuchhusten 
und über die Schwere dieser Krankheit 
gegenüber von Scharlach. Bull, et m6m. 
de la Soc. m6d. d. hop. de Paris VI, 
S. 290. 

Mavrogäny-Pascha, Ueber Dysenterie. 
(Referat.) Ann. d’hyg. publ. (Paris) XXI, 
S. 465. 

Miehaux, Ueber die Infectiosität des Krebses. 
(Referat.) D. med. Wchschr. (Berlin) XV, 
S. 833. 

Mircoli; Stefano, Epidemische mycotische 
Nephritis bei Kindern. (Referat.) Fortschr. 
d. Med. (Berlin) VII, S.301. — Centralbl. 
f. med. Wiss. (Berlin) XXVII, S. 527. 

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quirirte Milzbrandinfection, nebst Bemer- 


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670 Repertorium der i. J. 1889 in 

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und Parasitenkunde (Jena) V, S. 503. — 
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(Berlin) X, S. 731. — Centralbl. f. Bac- 
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des Milzbrandes. Arch. f. path. Anat. 
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tralbl. f. Bacteriol. u. Parasitenkunde (Jena) 
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Berger, Walter, Neue Beiträge zur Kennt- 
niss der Wuthkrankheit. (Refer.) Schmidt’s 
Jahrb. (Leipzig) CCXXIV, S. 179. 

Bujwid , Ueber verschiedene Arten der 
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tralbl. f. med. Wiss. (Berlin) XXVII, S. 171. 


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du Comit6 consult. d’hyg. publ. de France 
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Nooard, Ueber die Ursacheu der Zunahme 
der Hundswuth in Frankreich. Bull, de 
l’acad. de m6d. (Paris) XXI, S. 373. — 
(Referat.) Centralbl. f. med. Wiss. (Ber¬ 
lin) XXVH, S. 437. 

Pasteur, Statistik der Hundswuth im In¬ 
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(Brüssel) V, S. 365. 

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nen 50 Jahren 1839 bis 1889 in der 


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Zeitschriften erschienenen Aufsätze über off. Gesundheitspflege. 671 


Grafschaft Gör*-Gradisca in Folge Bisses 
wnthverdächtiger oder wüthender Hunde 
bei Menschen vorgekommenen Erkrankun¬ 
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(Wien) II, S. 365. 

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kaiserl. Gesundheitsamtes (Berlin) XIII, 
S. 69. 

Verordnung, Königl. englische — vom 
9. Juli 1889, betr. Maassregeln gegen die 
Tollwuth in der Metropole. Veröfl’. d. 
kaiserl. Gesundheitsamtes (Berlin) XIII, 
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diVestea, A., u. G. Zagari, Die Ueber- 
tragung der Hundswuth durch die Nerven. 
Ann. de l’lnst. Pasteur (Paris) III, S. 237. 

di Vestea, A., u. G. Zagari, Neue Un¬ 
tersuchungen über die Wuthkrankheit: 
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Nerven im Gegensatz zu deijenigen durch 
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sc. med. (Neapel) XI, S. 81. — (Referat.) 
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d’hyg. (Paris) XI, S. 274. 

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tralbl. f. med. Wiss. (Berlin) XXVII, S. 24. 

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mycose beim Menschen. Arch. f. klin. 
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Ausführungsbestimmungen , Gross- 
herzogl. sächsische — vom 17. April 1889 
zu dem Reichsgesetze vom 23. Juni 1888, 
über die Abwehr und Unterdrückung der 
Viehseuchen. Veröff. d. kaiserl. Gesund¬ 
heitsamtes (Berlin) XIII, S. 532. 

Babes, V., Die Aetiologie der seuchenhaften 
Hämoglobinurie des Rindes. Arch. f. path. 
Anat. (Berlin) CXV, S. 81. 
Bekanntmachung grossherzoglich meck¬ 
lenburgischen Ministeriums vom 20. März 
1889, betr. Schutzmaassregeln gegen die 
Rothlauf- und Schweineseuche. Veröff. d. 
kaiserl. Gesundheitsamtes (Berlin) XIII, 
S. 260. 


deutschen und ausländischen 

Bekanntmachung des grossherzogl. badi¬ 
schen Ministeriums d. I. vom 20. Febr. 1889, 
betr. Maassregeln gegen die Schafräude. 
Veröff. d. kaiserl. Gesundheitsamtes (Berlin) 
XIII, S. 410. 

Billings, Frank S., Die Rinderseuche in 
den Vereinigten Staaten mit besonderer 
Beziehung zu ihrer Aehnlichkeit mit dem 
gelben Fieber. (Referat.) Centralbl. f. Bac¬ 
teriol. u. Parasitenkunde (Jena) V, S. 703. 

Billings, Frank S., Schweineseuche. (Re¬ 
ferat.) Fortschr. d. Med. (Berlin) VII, 
S. 77. — D. med. Wchschr. (Berlin) XV', 
S. 702. 

Bleisch und Fiedeler, Beitrag zur Kennt- 
niss der Schweinesenche. Ztschr. f. Hyg. 
(Leipzig) VI, S. 401. 

Brouardel , Die Schweissfrieselepidemie 
von Poitou. (Referat.) Arch. f. Kinderhk. 
(Stuttgart) X, S. 375. 

Butel , Prophylaxe der Peripneumonie. 
(Referat.) Rev. d’hyg. (Paris) XI, S. 1007. 

Cornil und Chantemesse, Die Pneumo- 
Enteritis der Schweine. Rec. de med. 
vet. (Paris) VI, S. 213. — (Referat.) 

Centralbl. f. med. Wiss. (Berlin) XXVD, 
S. 399. 

Degive, A., Prophylaxe der contagiösen 
Pleuropneumonie des Rindes. Vet. Journ. 
and Ann. of Comp. Path. (London) XXIX, 
S. 233, 327. 

Eberth, J. C., und C. Sohimmelbuach, 

. Ein weiterer Beitrag zur Kenntniss der 
Frettchenseuche. Arch. f. pathol. Anat. 
(Berlin) CXVI, S. 327. — (Referat.) Cen¬ 
tralbl. f. Bacteriol. u. Parasitenkunde (Jena) 
VI, S. 87. 

Erlass königl. ungarischen Ministeriums 
für Ackerbau, Industrie und Handel von 

1888, betr. die Regelung des Veterinär- 
wesens. Veröff. d. kaiserl. Gesundheits¬ 
amtes (Berlin) XIII, S. 11. 

Erlass des königl. Württemberg. Ministe¬ 
riums des Innern vom 15. Mai 1889, 
betr. Maassregeln wieder die Maol - und 
Klauenseuche. Veröff. d. kaiserl. Gesund¬ 
heitsamtes (Berlin) XUI, S. 457. 

Erlass des königl. preussischen Ministe¬ 
riums für Landwirtschaft etc. vom 15. Dec- 

1889, betreff, die Influenza unter den 
Pferden. Veröff. d. kaiserl. Gesundheits¬ 
amtes (Berlin) XIII, S. 775. 

Fiedeler und Bleiseh, Die Schweine¬ 
seuche in Krzanowitz. Arch. f. wissensch. 
u. prakt. Thierhk. (Berlin) XV, S. 321. 

Galtier, V., Bestimmung der Thierarten, 
welche dnrch spontane Contagion oder 
durch Inoculation die infectiöse Pnenmo- 
enteritis, die man bisher als eine aus¬ 
schliessliche Krankheit der Schweine ansah, 
erwerben können. Compt. rend. de PAcad. 
d. sc. (Paris) CV1II, S. 626. — (Referat.) 
Centralbl. f. Bacteriol n. Parasitenkunde 
(Jena) VI, S. 187. 

Galtier, V, Die Pneumoenteritis des Schwei¬ 
nes , ihre Uebertragung auf das Schaf. 


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Zeitschriften erschienenen Aufsätze über off. Gesundheitspflege. 673 


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XIV, S. 57, 113. — (Referat.) Centralbl. 
f. Bacteriol. u. Parasitenkunde (Jena) VI, 
S. 54. 

Galtier, V., Neue Beweise der Uebertrag- 
barkeit der Pneumoenteritis auf verschie¬ 
dene Tbiernrten. Compt. rend. de PAcad. 
d. sc. (Paris) CVIII, S. 822. — Journ. de 
med. v£t. et zootechn. (Lyon) XIV, S. 225. 

Galtier u. Violet, Ueber die anstecken¬ 
den Krankheiten des Pferdes, gewöhnlich 
nls Typhus bezeichnet. Journ. de m6d. 
v6t. et zootechn. (Lyon) XIV, S. 281, 347. 

Harenburg , Wie die Lungenseuche ver¬ 
schleppt werden kann. Berl. thierärztl. 
Wchschr. V, S. 331. 

Hoffmann, L., Zusammenstellung der im 
Berichtsjahre 1888 in Stuttgart und 
nächster Umgebung hauptsächlich vorge¬ 
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Jahresber. über die Stadt Stuttgart XVI, 
S. 72. 

Jahresbericht über die Verbreitung der 
Thierseuchen im Deutschen Reiche. (Refe- 
ferat.) Fortschr. d. Med. (Berlin) VII, 
S. 194. 

Klein, E., Bemerkungen über die Aetio- 
logie der Schweineseuche. (Refer.) Schmidt’s 
Jahrb. (Leipzig) CCXXII, S. 120. — Cen¬ 
tralbl. f. Bacteriol. u. Parasitenk. (Jena) 

V, S. 322. 

Klein, E., Ein weiterer Beitrag zurKennt- 
niss der infectiösen Hühnerenteritis. Cen¬ 
tralbl. f. Bacteriol. u. Parasitenkunde (Jena) 

VI, S. 257. — (Referat.) Schmidt’s Jahrb. 
(Leipzig) CCXX1V, S. 227. 

Klein, E., Ueber eine acute infectiöse 
Krankheit des schottischen Moorhuhnes 
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u. Parasitenkunde (Jena) VI, S. 36. 

Xiisicyn, Uebertragung von Pferderotz auf 
Katzen. (Referat.) Centralbl. f. Bacteriol. 
u. Parasitenkunde (Jena) VI, S. 396. 

IjUcet , Ueber die infectiöse Natur der 
Euterentzündung der Kühe. Rec. de m£d. 
v6t. (Paris) VI, S. 423. 

XiUOet, Ueber eine neue Septicämie der 
Lapins. Ann. de PInst. Pasteur (Paris) 
III, S. 401. 

ljustig, Das Contagium der Influenza der 
Pferde. (Referat.) Centralbl. f. Bacteriol. 
u. Parasitenkunde (Jena) V, S. 223. 

Malvoz, E., Die contagiöse Peripneumonie 
des Rindes. Ann. de la Soc. mäd.-chir. 
•de Li&ge XXVIII, S. 426. 

McDuffi.0, W. C., Krankheiten, die vom 
Menschen auf niedere Thiere übertragen 
werden. Med. Rec. (New York) XXXV, 
S. 278. 

Peters, F., Das Grundwasser in seinen 
Beziehungen zur Brustseuche des Pferdes. 
D. Zeitschr. f. Thiermed. (Leipzig) XV, 
S. 1. 

Peuchu, M., Ueber den Rotz beim Schafe. 
Compt. rend. hebd. des s£ance de la soc. 
de biol. (Paris) 1889, Nr. 12. — (Referat.) 

Vierteljahrsschrift für Gesundheitspflege, 1800. 


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(Jena) VI, S. 172. 

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Rotzkrankheit. Berlin, thierärztl. Wchschr. 
V, S. 17, 25, 33, 81. 

Riedel , Alfred, Bericht über eine kleine 
Epidemie von Schweissfrieselerkrankungen 
in Hallerndorf. Münchner med. Wchschr. 
XXXVI, S. 164. — (Referat.) Arch. f. 
Derm. and Syph. (Wien) XXI, S. 762. 

Rundschreiben des Reg.-Präsidenten des 
Reg.-Bez. Danzig vom 10. Mai 1889, betr. 
die Stalldesinfection bei Rotz (Wurm) der 
Pferde. Veröff. d. kaiserl. Gesundheits¬ 
amtes (Berlin) XIII, S. 530. 

Rundschreiben des grossherzogl. hessi¬ 
schen Ministeriums d. 1. vom 4. Mai 1889, 
betr. Maassregeln gegen die Maul - und 
Klauenseuche. Verödend, d. kaiserl. Ge¬ 
sundheitsamtes (Berlin) XIII, S. 442. 

Rundschreiben königl. belgischen Mini¬ 
steriums vom 11. Sept. 1888, betr. den 
Rothlauf der Schweine. Veröff. d. kaiserl. 
Gesundheitsamtes (Berlin) XIII, S. 40. 

Ruysch, W. P., Die Ausrottung derconta- 
giösen Peripneumonie des Grossviehes in 
den Niederlanden. (Referat.) Mouv. hyg. 
(Brüssel) V, S. 369. 

öemmer, E., und Noniewicz, Die 
Schweineseuchen. Oesterr. Monatschr. f. 
Thierh. (Wien) XIV, S. 145. 

Stichler, John W., Die Maul- u. Klauen¬ 
seuche in ihren Erscheinungen bei Men¬ 
schen und Thieren und ihre Beziehung zu 
menschlichem Scharlachfieber als Prophy- 
lacticum. (Referat.) Arch. f. Kinderhk. 
(Stuttgart) X, S. 369. 

Straus , Ueber ein Mittel zur schnellen 
Diagnose des Rotzes. (Referat.) Centralbl. 
f. med. Wiss. (Berlin) XXVII, S. 654. 
Verbreitung der Lungenseuche im 
Deutschen Reiche während des Jahres 1887. 
Veröff. d. kaiserl. Gesundheitsamtes (Berlin) 
XIII, S. 170. 

Verbreitung der Maul- u. Klauen¬ 
seuche im Deutschen Reiche im Jahre 
1887. Veröff. d. kaiserl. Gesundheitsamtes 
(Berlin) XIII, S. 98. 

Verbreitung der Rotzkrankheit im 

Deutschen Reiche im Jahre 1887. Veröff. 
d. kaiserl. Gesundheitsamtes (Berlin) XIII, 
S. 83. 

Verfügung des königl. württemb. Mini¬ 
steriums d. I. vom 26. Jan. 1889, betr. 
Maassregeln zur Bekämpfung der Maul¬ 
und Klauenseuche. Veröff. d. kaiserl. Ge¬ 
sundheitsamtes (Berlin) XIII, S. 348. 

Verfügung königl. württemb. Ministeriums 
des Innern vom 27. Juli 1888, betreff. 
Maassregeln zur Bekämpfung der Maul¬ 
und Klauenseuche. Veröff. d. kaiserl. Ge¬ 
sundheitsamtes (Berlin) XIII, S. 114. 

Verordnung d. britischen geheimen Raths 
vom 17. Dec. 1888, betr. Lungenseuche. 
Veröff. d. kaiserl. Gesundheitsamtes (Berlin) 
XIII, S. 303. 

43 


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674 Repertorium der i. J. 1889 in deutschen und ausländischen 


Welch, W. H., Vorläufige Mittheilung von 
Untersuchungen über die Ursache der 
Schweinecholera. John Hopkins Hosp. 
Rep. (Baltimore) 1, S. 9. 


| Zopf, W P , Zur Kenntniss der Infcctions* 
krankheiten niederer Thiere u. Pflanzen. 
(Referat.) Centralbl. f. Bacteriol. u. Para- 
siteukunde (Jena) V, S. 415. 


VL Militärhygiene. 


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die schweizerischen Sanitätsofficiere. (Re¬ 
ferat.) Berlin, klin. Wochenschr. XXVI, 
S. 549. — Wiener med. Wchschr. XXXIX, 
S. 46. 

Brillant , M., Statistischer Sanitätsbericht 
über die k. k. Kriegsmarine für das Jahr 
1887. (Referat.) Militärarzt (Wien) XXIII, 
S. 126. 

Burlureaux, C., Gesundheitszustand der 
französischen Armee im Jahre 1887. Arch. 
de med. et pharm, mil. (Paris) XIV, S. 471. 

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med. (Buenos-Aires) V, S. 328. 

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157, 169, 193. 

Coustan , A., Ueber die Ermüdung und 
ihre Beziehung zur Aetiologie der Erkran¬ 
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Kriege. Arch. de med. et pharm, mil. 
(Paris) XIV, S. 89, 293. 

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Erfahrungen eines alten Militärarztes. 
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Derblich, W., Der Militärarzt im Felde. 
(Referat.) Fortsohr. d. Med. (Berlin) VII, 
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Derblich, W., Ein Menschenalter Militär¬ 
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Erni-Greiifenberg, Die Behandlung der 
Verwundeten im Kriege der Niederländer 
gegen das Sultanat Atjeh. (Referat.) D. 
militärärztl. Ztschr. (Berlin) XVIII, S. 233. 

dö Frey einet, Die Hygiene in der fran¬ 
zösischen Armee. Ann. d’hyg. publ. (Paris) 
XXII, S. 90. —Tribüne m6d. (Paris) XXI, 
S. 266, 281. — Rev. san. de la Provence 
(Bordeaux) VII, S. 83. — (Uebersetzt.) 
Wien. klin. Wchschr. II, S. 719. 

Fröhlich, Herrn., Geschichte des königlich 
sächsischen Sanitätscorps. (Ref.) Militär¬ 
arzt (Wien) XXIII, S. 86. 

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Altes und Neues. Med. Press and Circ. 
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Herpain, Ueber pflanzliches und thierisches 
Albumen in der Ernährung der Soldaten 
und der Gefangenen. Mouv. byg. (Brüssel) 
V, S. 49. 

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Armee. Thür, ärztl. Corr. - Bl. (Weimar) 
XVIII, S. 344. 

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leistung in Kriegszeiten, Paris den 17. bis 
20. Juli 1889. Militärarzt (Wien) XX1I1, 
S. 143, 164. 

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Organisation des russischen Feld-Sanitäts¬ 
dienstes. Militärarzt (Wien) XXIII, S. 129, 
137. 

Laffont, Medicinischer Bericht über den 
Feldzug von 1887/88 im französischen 
Sudan. Arch. de m6d. nav. (Paris) LI, 
S. 161, 259, 338, 426; UI, S. 35, 122, 225. 

Lagneau , G., Ueber die Sterblichkeit der 
französischen Seeleute und Soldaten in den 
Colonien. Bull, de PAcad. de med. (Paris) 
XXI, S. 183. — Gaz. d. höp. (Paris) 
LX11, S. 172. — (Referat.) D. militÄr- 
ärztl. Ztschr. (Berlin) XVIH, S. 489. — 
Rev. d’hyg. (Paris) XI, S. 349. 

Notter, J. L., Die Ernährung des Soldaten 
mit Beziehung auf Gesundheit und Leistungs¬ 
fähigkeit. Journ. of the r. N. Service Inst. 
(London) XXXIII, S. 537. 

Ochwadt, A., Welche feste und dauernde 
Grundlage muss der Organisation der Armee- 
sanität gegeben werden V Militärarzt (Wien) 
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Port, Gedanken über den Ausbau der Kriegs¬ 
krankenpflege. Münchner med. Wchschr. 
XXXVI, S. 9. 

Ravenez, E., Das Leben des Soldaten vom 
Standpunkte der Hygiene. (Referat.) D. 
militärärztl. Ztschr. (Berlin) XVIII, S. 490. 

Roth, W., Jahresbericht über die Leistungen 
und Fortschritte auf dem Gebiete des 
Militär-Sanitätswesens. XI11. Jahrgang für 
das Jahr 1887. (Referat.) D. Med.-Ztg. 
(Berlin) X, S. 21. 

Roth, W., Jahresbericht über die Leistun¬ 
gen und Fortschritte auf dem Gebiete des 
Militär-Sanitätswesens. XIV. Jahrgang, für 
das Jahr 1888. (Referat.) D. med. W’chschr. 
(Berlin) XV, S. 1078. 

Rubino, Der militärärztliche Unterricht in 
Italien. Riforma med. (Rom) V, S. 331, 
337, 343, 349. 

Rydygier, Vorschlag zur Einführung von 
Fortbildungscursen für Militärärzte. Militär¬ 
arzt (Wien) XXIII, S. 105. 


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Zeitschriften erschienenen Aufsatze über oft'. Gesundheitspflege. 675 


Sanitätsbericht über die deutschen Heere 
ira Kriege gegen Frankreich 1870/71. 
IV. A.: Seuchen. (Referat.) D. med. 
Wchschr. (Berlin) XV, S. 598, 618, 660, 
894. 

Schneider, Ueber die neueren Fortschritte 
der Hygiene in der Armee. (Referat.) 
Kev. d’hyg. (Paris) XI, S. 709. 

Sehöfer, Hans, Ueber die Ernährung des 
Soldaten im Frieden und im Kriege. (Re¬ 
ferat.) Militärarzt (Wieu) XXI11, S. 117. 

Sehöfer , Haus, Landesübliche Menagen 
und Kriegsverpflegung der k. k. Truppen. 
(Referat.) Militärarzt (Wien) XXIII, 
S. 180. 

Thornton, J. II., Die Expedition nach den 
Black Mountains im Jahre 1888. Indian 
med. Journ. (Laliore) IX, S. 145. 

Verfügung des königl. preuss. Kriegs- 
Ministeriums vom 18. Juli 1889, betr. 
Vorkehrungen gegen den Hitzschlag. 
Veröff. d. kaiserlichen Gesundheitsamtes 
(Berlin) XIII, S. 719. 

Wahlberg, C. F., Versuch einer kurzen 
Anleitung in der Tactik der Sanitätstruppen. 
D. militärärztl. Ztschr. (Berlin) XVIII, 
S. 49. 

Zemanek, Adolf, Einige Mängel der Militär- 
Sanitätsstatistik und die Möglichkeit ihrer 
Beseitigung. Militärarzt (Wien) XXIII, 
S. 73, 81. 

2. L a z a r e t h e. 

Almaz&n, V. R., Ueber Hygiene der Militär- 
Lazarethe, mit Anwendung auf Cartagena. 
Bol. de med. nav. (Madrid) XII, S. 117, 
138, 197. 

Burlureaux, C., Schwierigkeiten der Iso- 
lirung und Vorzüge der Antiseptik in den 
Krankensälen der Militärhospitäler. Ann. 
d’liyg. publ. (Paris) XXI, S. 481. 

G&hde, Ilenkioi Hospital, Ein Beitrag zur 
Geschichte der transportablen Kriegs- 
Barackenlazarethe. D. militärärztl. Zeit¬ 
schrift (Berlin) XVIII, S. 97. — (Referat.) 
Militärarzt (Wien) XX11I, S. 167. 

Ghirlt, E., Die Ausstellung von Lazareth- 
Material im Landesausstellungsgebäudc zu 
Berlin. Kriegerheil (Berlin) XXIV, S. 43. 

Kuli, A., Vorschläge zur Errichtung von 
Casernen und Hospitälern auf Lagerplätzen. 
Tidskr. i mil. Helsov. (Stockholm) XIV, 
S. 41. 

Xiasarethbaracken auf der Ausstellung 
für Unfallverhütung zu Berlin. Ges.-Ing. 
(München) XII, S. 647. 

Xiazarethes, Die Ausstellung für den Wett¬ 
bewerb um die von Ihrer Majestät der 
Kaiserin und Königin Augusta eingesetzten 
Preise für die beste innere Einrichtung 
eines transportablen — zu Berlin. Deutsche 
militärärztliche Zeitschrift (Berlin) XVIII, 


S. 284. — Wiener med. Wochenschrift 
XXXIX, S. 1139. 

Mullier, Ueber das Militärhospital in 
Brüssel. Arch. med. beiges (Brüssel) 
XXXV, S. 73. 

Port, Die Improvisationskunst auf dem 
Verbandplatz. Münchner med. Wochen¬ 
schrift XXXVI, S. 305. — (Referat.) 
Deutsche med. Wochenschrift (Berlin) XV, 
S. 1079. 

Port, Ueber Schirmbetten und Freiluft- 
lazarethe. (Referat.) Militärarzt (Wien) 
XXIII, S. 6. 

Waldhauer, sen., und Windelbandt, 

Errichtung und Einrichtung transportabler 
Baracken und Barackenlazarethe. Deutsche 
Ztschr. f. Chir. (Leipzig) XXIX, S. 197. 

3. Verwundeten- und Kranken¬ 
transport. 

Baumann, Gustav, Vom Gefechtplatze in 
das Feldlazareth. D. militärärztl. Ztschr. 
(Berlin) XVIII, S. 545. 

Bouloumiö, P., Verwundetentransport im 
Kriege; Umwandlung des gewöhnlichen 
Transportmaterials zu Hülfsmaterial. Bull, 
de la Soc. de med. prat. de Paris 1889, 
S. 189. — Journ. de med. de Paris XVI, 
S. 184, 202, 222, 253, 260, 286. 

Chauvel, Ein neuer Apparat für den ersten 
Verband bei Verwundeten am Schlachtfelde. 
Militärarzt (Wien) XX11I, S. 187. 

Baase, Die schmalspurige Feldeisenbahn 
im Dienste der Feldsanitätsanstalten. D. 
militärärztliche Zeitschr. (Berlin) XVIII, 
S. 337. 

Lau, Anleitung zur Herrichtung von Eisen¬ 
bahngüterwagen zum Krankentransport, 
besonders auch unter Benutzung von Be¬ 
helfsmaterial. (Referat.) D. militärärztl. 
Ztschr. (Berlin) XVIII, S. 418. 

Nikolai , Das erste Obdach der Kriegsver¬ 
wundeten. (Referat.) Militärarzt (Wien) 
XXIII, S. 6. 

Port, Ueber die Einrichtung von Hülfs- 
lazarethzügen. Münchner med. Wchschr. 
XXXVI, S. 233. — (Referat.) Centralbl. f. 
Chir. (Leipzig) XVI, S. 726. 

Scheibe, Ueber Versuche mit Lagerungs¬ 
vorrichtungen für die Beförderung Schwer¬ 
verletzter, beziehungsweise Schwerkranker. 
D. militärärztl. Ztschr. (Berliu) X VIII, 
S. 193. — (Referat.) Militärarzt (Wien) 
XXIII, S. 190. 

Smith, Christen, Illustrirte Beschreibung 
einiger neuer Apparate zum Verwundeten- 
Transport. (Referat.) Militärarzt (Wien) 
XXIII, S. 198. 

Wehr, Ueber die Grundsätze der Leistung 
der ersten Hülfe bei Verwundeten im 
nächsten Kriege. (Referat.) Wiener med. 
Wchschr. XXXIX, S. 2086. 


43* 


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676 Repertorium der i. .1. 1889 in deutschen und ausländischen 


VH. Pocken und Impfung. 


1. Variola. 

Araozan, X., Der Isolirpavillon für Pocken¬ 
kranke in Pellegrin im Jahre 1888. Journ. 
de med. de Bordeaux XV11I, S. 364. 

Blanc , W., Variola, Vaccine und Tuber- 
culose. Clinique (Brüssel) III, S. 305. 

Blatternepidemie in Sheffield. Gesund¬ 
heit (Frankfurt a. M.) XIV, S. 236. 

de Clercq , Blatternepidemie. (Referat.) 
Mouv. hyg. (Brüssel) V, S. 342. 

Collins, W. J., Eine Pockenepidemie in 
London. Illustr. med. News (London) II, 
S. 7. 

Collins, W. J., Kuhpocken in Sussex, mit 
Bemerkungen über das Wesen dieser 
Krankheit. Lancet (London) 1889,1,S. 1129. 

Crookshank , E., Ueber einen Ausbruch 
von Kuhpocken in Wiltshire. (Referat.) 
Schmidt’s Jnhrb. (Leipzig) CCXX1I, S. 176. 

Grdgoire , J., Beobachtung und Betrach¬ 
tung über zwei Blatternepidemieen, 1878 
und 1888. Loire med. (St. Etienne) VIII, 
S. 92. 

Hillmantel, J. L., Bericht über eine 
neuere Pockenepidemie. North Am. Pract. 
(Chicago) I, S. 536. 

Hofmann, Gustav, Zur Aetiologie der Va¬ 
riola. Prag. med. Wchschr. XIV, S. 105. 
— (Referat.) D. Med. - Ztg. (Berlin) X. 
S. 1169. — Schmidt’s Jahrb. (Leipzig) 
CCXXII, S. 134. — Centralbl. f. Bacteriol. 
u. Parasitenkunde (Jeua) VI, S. 169. 

Kluczenko , Ein Beitrag zur Varicellen- 
frage. Oesterr. San.-Beamt« (Wien) II, 
S. 46, 67. 

Lemaistre , P., Ueber die Ansteckungs¬ 
fähigkeit der Pocken während des Erup¬ 
tionsstadiums. Journ. de la Soc. de m6d. 
et pharm, de la Haute-Vienne (Limoges) 
XIII, S. 95. 

Lyonnet, B., und G. Levrat, Eine 
Blatternepidemie io Lyon zu Anfang 1889. 
Province m6d. (Lyon) III, S. 77, 125, 
148, 169. 

Müller, E., Pockenepidemie im Canton 
Zürich in den Jahren 1885 und 1886. 
Schweiz, ärztl. Corr.-BI. (Basel) XIX, S. 91. 

Müller , M., Rückblicke auf die letzte 
Blattemepidemie von Dec. 1888 bis Ende 
April 1889. Prager med. Wchschr. XIV, 
S. 217. 

Oldham , Falconer, Eine Blattemepidemie 
in einer Schule. (Referat.) Ann. d’hyg. 
publ. (Paris) XXI, S. 437. 

P14, E. F., Beitrag zur Kenntniss der letzten 
Blatternepidemie. Crön. m&d.-quir. de la 
Habana XV, S. 296. 

Pockenepidemie in Sheffield. San. Rec. 
(London) X, S. 515. 


ProUBt, A., Pockenepidemie im Departement 
Morbihan; Instructionen betr. prophylaoti¬ 
scher Maassregeln. Rec. d. trav. du Comit£ 
cons. d’hyg. publ. de France (Paris) XVIII, 
S. 106. 

R&htS , Beiträge zur Pockenstatistik des 
Jahres 1887. Arbeiten aus d. kaiserl. Ge¬ 
sundheitsamte (Berlin) V, S. 37. — (Re¬ 
ferat.) Aerztl. Vereinsbl. (Leipzig) XVII, 
S. 423. 

Roland, Ueber die Pockenepidemie in Poi- 
tiers im Winter 1887 bis 1888. Poitou 
m6d. (Poitiers) III, S. 145. 

Sharp, J., Fünfundzwanzig Falle von 
Blattern mit Bemerkungen über Diagnose, 
Prognose und Verhütung der Blattern. 
Kansas City med. Index X, S. 91. 

StUTge, H. H., Ueber eine Pockenepidemie 
unter den Kaffem in Freneskei. Brit. med. 
Journ. (London) 1889, I, S. 352. 

Taylor, L. H., Pocken in Nanticoke. Anti. 
Hyg. (Philadelphia) IV, S. 342. 

Wawrinsky, R., Bemerkungen über eine 
kleine Pockenepidemie in Stockholm wäh¬ 
rend des Jahres 1884. (Referat.) D. Med.- 
Ztg. (Berlin) X, S. 1169. 

2. Vaccination. 

Barbier , H.. Animale und menschliche 
Vaccine. Gaz. m6d. de Paris VI, S. 409, 
424, 438. 

Barofüo, F., und L. Bodio, Vaccination, 
Revaccination und Blattern in Italien in 
den Jahren 1885 und 1886. Giora. med. 
d. r. esercito (Rom) XXXVII, S. 3. 

Bertelö, Ueber animale Vaccination und 
die Conservirung von Kalberlyrophe. Arch. 
de m6d. et pharm, milit. (Paris) XIV, 
S. 425. 

Billings , F. S., Inoculation; Vaccination. 
Buffalo med. and surg. Journ. XXV11I, 
S. 581. 

Bitter, H., Ueber die Verbreitung der Vaccine 
und über die Ausdehnung des Impfschutzes 
im Körper des Impflings. (Referat.) D. 
med. Wchschr. (Berlin) XV, S. 662. 

Bougon, Erbliche Uebertragung der vacci- 
nalen Immunität. Rev. scient. (Paris) 
XUV, S. 412. 

Bruinsma, G. W., Zur Enquete über die 
Vaccinationsverhältnisse in Holland. Ne- 
derl. Tijdschr. v. Geneesk. (Amsterdam) 
XXV, S. 97. 

C&gny, P., Animale Vaccination. Bull, et 
mem. de la Soc. de m£d. prat. de Paris 
1889, S. 76. 

Cantlie , J., Inoculation und Vaccination 
bei Pocken unter den Chinesen. Brit. 
med. Journ. (London) 1889, II, S. 761. 


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Zeitschriften erschienenen Aufsätze über öff. Gesundheitspflege. 677 


Carini, A., und M. Ortolani, Ueber 
Glycerinlymphe. Sicilia med. (Palermo) I, 
S. 575. 

Carsten, B., Bericht über die Kuhpocken¬ 
impfung in Holland im Jahre 1888. 
Nederl. Tijdschr. v. Geneesk. (Amsterdam) 
XXV, S. 756. 

CartWright , H., Vaccination in Japan. 
Lancet (London) 1889, I, S. 1051. 

ChalybfiUB , Soll man nur auf einen 
oder auf beide Arme impfen? (Referat.) 
Schmidt’» Jahrbücher (Leipzig) CCXXII, 
S. 180. 

Chambard, E., Ueber die animale Vaccina¬ 
tion im städtischen Impfinstitut zu Lyon. 
(Referat.) Schmidt’s Jahrbücher (Leipzig) 
CCXXII, S. 179. 

Chambon, Ueber Zufälle bei Impfkälbern. 
Rev. d’hyg. (Paris) XI, S. 237. 

Deutl, Josef, Beiträge zur animalen Impfung. 
(Referat.) Revue d’hygiene (Paris) XI, 
S. 455. 

Düms, Ueber Impfung und Pocken. D. 
Vjhrschr. f. öff. Gsndhpflg. (Braunschweig) 
XXI, S. 405. 

Dujardin-Beauinetz, Ueber Schutz¬ 
pocke uimpfung. Bull, de g6n. de th6rap. 
(Paris) CXVI, S. 193. — Gaz. med.-chir. 
de Toulouse XXI, S. 68, 73, 81. 

Durand, Vaccinale Selbstinoculation. M4m. 
et bull, de la Soc. de m£d. et chir. de 
Bordeaux 1889, S. 295. 

Ergebnisse des Impfgeschäfts im 
Deutschen Reiche für das Jahr 1885. 
Arbeiten aus d. kaiserl. Gesundheitsamte 
(Berlin) V, S. 58. — (Referat.) Aerztl. 
Vereinsbl. (Leipzig) XVIII, S. 424. 
Ergebnisse des Impfgeschäftes im 
Deutschen Reiche während der Jahre 1886 
u. 1887. Arbeiten aus dem kaiserlichen 
Gesundheitsamte (Berlin) V, S. 538. — 
(Referat.) Aerztl. Vereinsblatt (Leipzig) 
XVIII, S. 424. 

Ergebnisse des Impfgeschäfts, Tabel¬ 
larische Uebersicht der — im Deutschen 
Reiche für das Jahr 1887 nebst einer 
vergleichenden tabellarischen Zusammen¬ 
stellung der entsprechenden Ergebnisse 
aus den Jahren 1883 bis 1886. Arbeiten 
aus dem kaiserl. Gesundheitsamte (Berlin) 
V, S. 581. 

Erlass königl. württemb. Ministeriums des 
Innern vom 11. Febr. 1889, betr. die 
Beschaffung des Impfstoffs für die Öffent¬ 
liche Impfung im Jahre 1889. Veröff. d. 
kaiserlichen Gesundheitsamtes (Berlin) XIII, 
8. 247. — Württemb. med. Corr.-Bl. 
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1888 im Stadt- und Landkreise Frankfurt 
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Rev. sau. de la Province (Bordeaux) VII, 
S. 4, 14, 26, 37, 52, 59, 68, 76, 86, 101, 
115, 127, 142, 150, 154; Anfaug s. VI, 
S. 93 u. ff. — (Referat.) D. Vjhrsehr. 
für öffentliche Gssundheitspflege (Braun- 
schweig) XXI, S. 621. — Rev. d’hyg. 
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Layet, Lympherzeugungsanstalt des Depar¬ 
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Leoni, Ottavio, Das staatliche Lymph- 
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678 Repertorium (1er i. J. 1889 in deutschen und ausländischen 


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den Soldaten im Jahre 1888. Arch. m£d. 
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(Referat.) Schmidt’s Jahrbücher (Leipzig) 
CCXXII, S. 178. 

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Revaccination. Gaz. hebd. d. sc. med. de 
Bordeaux X, S. 244. 

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Ein Leitfaden für Studirende und Impf¬ 
ärzte. (Referat.) D. Vjhrschr. f. öffentl. 
Gesndhpflg. (Braunschweig) XXI, S. 355. 
— D. med. Wchschr. (Berlin) XV, S. 345. 
— Monatsblatt f. off*. Gsndhpfl. (Braun¬ 
schweig) XII, S. 77. — Jahrb. f. Kinderhk. 
(Leipzig) XXX, S. 232. 

Pissin, Animale Lymphe und Herpes ton- 
surans. D. med. Wchschr. (Berlin) XV, 
S. 305, 327. 

Pissin, Bericht aus dem Institut für ani¬ 
male Vaecination. Berlin, klin. Wchschr. 
XXVI, S. 881. 

Pölohen, Entgegnung auf den „Beitrag 
zur Beurtheilung des Werthes der animalen 
Lymphe von Medicinalrath Dr. Wiebe“. 
(Referat.) Schmidt’s Jahrbücher (Leipzig) 
CCXXII, S. 177. 

Rapmund, Das Reichsimpfgesetz nebst 
Ausführungsbestimmungen. (Referat.) D. 
Vjhrschr. f. öff. Gsndhpflg. (Brnunschweig) 
XXI, S. 356. — Berliner klin. Wchschr. 
XXVI, S. 407. *— Fortsehr. d. Med. 
(Berlin) VII, S. 78. 

Rei8sner , Zur Geschichte und Statistik 
der Menschenblattern und der Schutzpocken¬ 
impfung im Grossherzogthume Hessen. 
(Referat.) Berliner klin. Wchschr. XXVI, 
S. 407. — D. Med.-Ztg. (Berlin) X, S. 216. 

Rembold , S., Die allgemeine Durchfüh¬ 
rung der animalen Impfung in Württem¬ 
berg. (Referat.) Schmidt’* Jahrb. (Leipzig) 
CCXXII, S. 177. 

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und Wiederimpfungen bei dem 5. afrika¬ 
nischen Jägerregiment im Jahre 1888. Arch. 
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gen im Departement du Nord im Jahre 
1888. Rap. trav. Cons. centr. de salubr. 
du d6p. du Nord (Lille) XLVII, S. 401. 

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Impftechnik. Neue Ministerialinstruction 
vom 21. November 1888, betr. die Vaeci- 
nationen und Revaccinationen in der Armee. 
Rev. d’hyg. (Paris) XI, S. 240. 


Risel, Neuere Arbeiten über Pockenimpfung. 
(Referat.) Schmidt’s Jahrbücher (Leipzig) 
CCXXII, S. 75, 170, 271. 

Rodet, A. J., Die Vaccineimpfungen. Rev. 
de med. (Paris) IX, S. 258, 449, 801. 
(Anfang s. VIII, S. 841, 915.) 

Saltet, R. H., Ueber Kuhpockenimpfung. 
Nederl. Tijdschr. v. Geneesk. (Amsterdam) 
XXV, S. 181. 

SaUBSOl , Blatternepidemie in Montpellier 
vom Deceraber 1887 bis Januar 1889. 
Revaccination in den Schulen, Vaecination 
in den Krippen. Gaz. hebd. d. sc. naed. 
de Montpellier XI, S. 87; s. auch S. 446. 

Schulz, M., Einige Versuche in Dezug aut 
Kälberimpfung. (Referat.) Schmidt’s Jahrb. 
(Leipzig) CCXX1V, S. 71. 

Schutzpookenlmpfuilg , Beiträge zur 
Beurtheilung des Nutzens der — nebst 
Mittheilungen über Maassregeln zur Be¬ 
schaffung untadeliger Thierlymphe. (Re¬ 
ferat.) I). Vjhrschr. f. öffentl. Gsndhpflg. 
(Braunschweig) XXI, S. 353. 

Ser&flno, R., Impfung und Blattern in 
Neapel im letzten Dccennium 1878 bis 1887. 
Riv. d’ig. prat. e sper. (Neapel) II, S. 17. 

Simon, P., Ueber die Revaccination bei 
Kindern. Rev. med. de Pest (Nancy) XXi, 
S. 104. 

Stackler, Vergleich der Resultate von 
Impfungen auf dem Arm und auf dem 
Bein. Bull. gen. de therap. (Paris) CXVII, 
S. 16. 

Stumpf, L., Die Abgabe von Thierlymphe 
an die Amtsärzte. Münchner med. Wchschr. 
XXXVI, S. 165. 

Stumpf, L., Ergebnisse der Schutzpocken¬ 
impfung im Königreiche Bayern im Jahre 
1888. Münchner med. Wchschr. XXXVI, 
S. 774, 787, 807. 

Thierlymphe, Die Thätigkeit der im 
Deutschen Reiche errichteten Anstalten zur 
Gewinnung von — während des Jahres 
1887. Arbeiten aus dem kaiserl. Gesund¬ 
heitsamte (Berlin) V, S. 139. — (Refe¬ 
rat.) Aerztl. Vereinsbl. (Leipzig) XVlll, 
S. 424. 

Thumwald , Die Menschenblattern und 
die Kuhpockenimpfung mit Berücksichti¬ 
gung der neuesten Erfahrungen in der 
Armee. (Referat.) Militärarzt (Wien) XXIII, 
S. 189. 

Titeca, G., Pocken u. obligatorische Impfung. 
Bull, de PAcad. r. de med. de Belg. 
(Brüssel) III, S. 172. — (Referat.) Mouv. 
liyg. (Brüssel) V, S. 160. 

Titeca, G., Vaecination und Revaccination 
in der belgischen Armee. (Referat.) Mili¬ 
tärarzt (Wien) XXIU, S. 94. 

Titeca, G., Blattern und Zwangsimpfung. 
Bull, de la Soc. de m6d. de Gand LVI, 
S. 187. 

Tolödano, Revaccinationen im Jahre 1889 
in den städtischen Schulen des VII. Arron¬ 
dissements von Paris. Bull, de la Soc. de 
m6d. prat. de Paris, 1889, S. 893. 


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Zeitschriften erschienenen Aufsätze über öff. Gesundheitspflege. 


TTllmann, Zur Impfung des Jahres 1889. 
Vereinsb). d. ptalz. Aerzte (Frankenthal) 

V, S. 63. 

TJlloa, J. C., Obligatorische Vaccination. 
Monitor med. (Lima) V, S. 49, 97, 145. 

Verfügung, Grossherzoglich hessische — 
vom 26. April 1889, betr. die Gesammt- 
impfung der Jahre 1887 und 1888, ins¬ 
besondere die Führung der Impflisten, die 
jährlichen Uebersichten und Impfberichte. 
Reichs - Med. - Kalender f. 1890 (Leipzig), 
S. 68. — Med. - Gesetzgeb. (Berlin) 1889, 
S. 26. 

Verordnung grossherzogl. mecklenburgi¬ 
schen Ministeriums, betreff. Impfgeschäft. 
Veröff. d. kaiserl. Gesundheitsamtes (Ber¬ 
lin) XIII, S. 258. 

Verordnung, Königl. italienische — vom 
22. Nov. 1888, betreff*. Errichtung einer 
staatlichen Impfstofterzeugungsanstalt. Ver- 
öffentl. d. kaiserl. Gesundheitsamtes (Ber¬ 
lin) XIII, S. 101. 

Verordnung des k. k. Österreich. Justiz¬ 
ministeriums vom 11. Dec. 1888, betreff*, 
die Einführung der obligatorischen Re- 
vaccination, bezw. Impfung in sämintlichen 
Strafanstalten. Veröff*. d. kais. Gesund¬ 
heitsamtes (Berlin) XIII, S. 549. 

Violi, Ueber Vaccination. Gaz. med. d’Orient 
(Constantinopel) XXXI, S 43. 

Voigt, L., Die Technik der Impfung. (Refe¬ 
rat.) Schmidt’s Jahrb. (Leipzig) CCXXII, 
S. 179. 

Weber, Bericht über animale Vaccine. 
Bull, de la Soc. de med. prat. de Paris, 
1889, S. 662. 

Widenmann , Schutzpockenimpfung im 
Stadtdirectionsbezirk Stuttgart 1888. Me¬ 
dio. -stat. Jahresber. über die Stadt Stutt¬ 
gart XVI, S. 67. 

Wilks, J., Je nner’s Untersuchung der 
Ursachen und Wirkungen der Variola- 
Vaccine. Lancet‘(London) 1889, I, S. 213. 

Wolff, M., Ueber Vaccination neugeborener 
Kinder. Arch. für path. Anat. (Berlin) 
CXVII, S. 357. — D. med. Wchschr. 
(Berlin) XV, S. 507. — (Referat.) Ber¬ 
liner klin. Wchschr. XXVI, S. 1090. — 
D. Med.-Ztg. (Berlin) X, S. 335; s. auch 
S. 336. — Münchner med. Wochenschr. 
XXXVI, S. 241. — Centralbl. f. med. 
Wiss. (Berlin) XXVII, S. 757. — Ceu- 
tralbl. f. Bacteriol. u. Parasitenkunde (Jena) 

VI, S. 584. — Wiener med. Wchschr. 
XXXIX, S. 857. — Prager med. Wchschr. 
XIV, S. 161. 

Woodward, W., Ein Pamphlet über Vac¬ 
cination. (Referat.) San. Rec. (London) X, 
S. 450. 

3. Gefahren der Impfung. 

Althaus, Epilepsie nach Vaccination. Brit. 
med. Journ. (London) 1889, II, S. 719. 

Anordnungen, betr. das Auftreten an¬ 
steckender Ausschlagskraukeiten im Zusam- 


679 

menhange mit der Schutzpockenimpfung: 
Bayern vom 22. Jan. 1889; Sachsen vorn 
5. Febr. 1889; Baden vom 14. Oct. 1888; 
Sachsen-Weimar vom 22. Oct. 1888; An¬ 
halt vom 15. Oct. 1888; Lippe vom 10. Oct. 
1888; Eisass - Lothringen vom 26. Sept. 
1888; Veröff*. d. kaiserl. Gesundheitsamtes 
(Berlin) XIII, S. 488. 

Bekanntmachung des grossherzoglich 
mecklenb. Ministeriums vom 6. Dec. 1888, 
betr. Verhütung der Impetigo contagiosa. 
Med. - Gesetzgeb. (Berlin) 1889, S. 1. 

Brouardel , P., Bericht über die Zufälle 
nach Vaccinationen zu Aspieres (Aveyron) 
im März 1885. (Referat.) Schmidt’s Jahrb. 
(Leipzig) CCXXII, S. 173. 

Chambard, E., Ueber einen Fall von vac- 
cinaler Psoriasis und über die Bedeutung 
dieser Affection. (Referat.) Schmidt’s Jahrb. 
(Leipzig) CCXXII, S. 173. 

Commenge, Impfanomalieen. Union med. 
(Paris) XLV1I, S. 313, 349, 425, 520, 
534, 602; 

Erlass des königl. preussischen Ministeriums 
der geistlichen etc. Angelegenheiten vom 
18. September 1888, betr. das Auftreten 
ansteckender Ausschlagskrankheiten im 
Zusammenhänge mit der Schutzpocken¬ 
impfung. D. Vjhrschr. f. öff*. Gsndhpflg. 
(Braunschweig) XXI, S. 357. — Vjhrschr. 
f. ger. Med. (Berlin) L, S. 185. — Reichs- 
Med. - Kal. f. 1890 (Leipzig), S. 19. — 
Jahrb. f. Kinderhk. (Leipzig) XXX, S. 139. 

Erlass des königl. württembergischen Mini¬ 
steriums des Innern vom 20. November 
1888, betr. das Vorkommen von Aus- 
schlagsepidemieen bei der Impfung. Veröff*. 
d. kaiserl. Gesundheitsamtes (Berlin) XIII, 
S. 318. — Med.-Gesetzgeb. (Berlin) 1889, 
S. 1. 

Hervieux, Fünf Fälle von Impfsyphilis. 
Bull, de PAcad. de med. (Paris) XXII, 
S. 116. — (Referat.) D. Med.-Ztg. (Ber¬ 
lin) X, S. 847. — Arch. f. Derm. u. Syph. 
(Wien) XXI, S. 871. 

Hervieux, Impfung mit Geschwürbildung; 
Epidemie von Motte-aux-Bois. Bull, de 
l’Acad. de med. (Paris) XXII, S. 230; s. 
auch S. 496, 516. — (Referat.) Deutsche 
Med.-Ztg. (Berlin) X, S. 1129. 

Hutchinson, J., Drei tödtliche Fälle von 
gangränöser Ulceration des Armes nach 
Vaccination. Arch. of Surg. (London) I, 
S. 97. 

Hutchinson, J., Ueber ungewöhnliche Re¬ 
sultate der Vaccination. Arch. of Surg. 
(London) I, S. 193. 

Hutchinson, J., Ein Fall von Vaccine- 
Prurigo während 12 Jahren und mit zu¬ 
nehmender Stärke. Arch. of Surg. (Lon¬ 
don) I, S. 161. 

Lacour , P., Ueber generalisirte Vaccine 
bei Hautkrankheiten; bei Gelegenheit eines 
Impfausschlags mit tödtlichem Ausgange 
bei einem Eczematöscn. Lyon möd. LXI, 
S. 537. 


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680 Repertorium der i. J. 1889 in 

Leloir , H., Die Epidemie geschwüriger 
Vaccine in Motte-au-Bois; ihre Natur. 
Bull. m6d. (Paris) III, S. 1419. 

Martin , S. C., Ein prägnanter Fall von 
Misserfolg der Vaccination. Boston med. 
and surg. Journ. CXX, S. 398. 

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Lancet (London) 1889, II, S. 288. — 
(Referat.) Arch. f. Derm. u. Syph. (Wien) 
XXI, S. 871. 

Melichar , L., Ueber Impetigo contagiosa 
nach der Schutzpockenimpfung. Allgem. 
Wien. med. Ztg. XXXIV, S. 581. 
Morel-Lavallöe , A., Vaccinale Syphilis. 

Union med. (Paris) XLVII, S. 685. 
Peiper, E., Zur Krage der Uebertragung 
der Tuberculose durch die Vaccination. 
Internat, klin. Rundschau (Wien) III, 
S. 10, 72. — (Referat.) Miiuchner med. 
Wchschr. XXXVI, S. 279. — Jahrb. f. 
Kinderheilk. (Leipzig) XXX, S. 142. — 
Central bl. f. Bacteriol. u. Parasitenkunde 
(Jena) V, S. 395. 

Portalier , Differentialdiagnose der Impf- 
syphilis. (Referat.) D. Med.-Ztg. (Berlin) 


deutschen und ausländischen 

X, S. 651. — Arch. f. Derro. u. Syph- 
(Wien) XXI, S. 282. 

Schmitz, L., Nachforschung über eine in 
Folge der öffentlichen Impfung aufgetre¬ 
tene ansteckende Krankheit. Vjhrschr. f. 
ger. Med. (Berlin) L, Suppl., S. 122. — 
(Referat.) Schmidt’s Jahrbücher (Leipzig) 
CCXXIV, S. 72. — Centralbl. f. Bacte- 
riologie und Parasitenkunde (Jena) VI, 
S. 469. ^ 

Signorinf, Impfung und Syphilis. (Re¬ 
ferat.) Schinidt’s Jahrbücher (Leipzig) 
CCXXIV, S. 71. — Jahrb. f. Kinderheilk. 
(Leipzig) XXX, S. 140. — D. Med.-Ztg. 
(Berlin) X, S. 651. 

Violi, Vaccination und Syphilis. (Referat.) 
Jahrb. f. Kinderhk. (Leipzig) XXX, S. 141. 
— Vjhrschr. f. Derm. u. Syph. (Wien) 
XXI, S. 421. 

Weiss, A., Der Impfaasschlag nach Thier¬ 
lymphe im Jahre 1887. Ergänzungsheft 
d. Centralbl. f. allg. Gsndhpflg. (Bonn) II, 
S. 287. — (Referat.) Centralbl. f. Bac- 
teriologie und Parasitenkunde (Jena) V, 
S. 652. 


VIII. Prostitution und Syphilis. 


1. Prostitution. 

Barduzzi, D., Ueber die öffentliche Pro¬ 
phylaxe der Syphilis in Beziehung zur 
Prostitution. Riforma med. (Rom) V, 
S. 326, 332. — (Referat.) Arch. f. Derm. 

• u. Syph. (Wien) XXI, S. 841. 

Barthdlemy, Bewachung der Prostitution 
und Prophylaxis gegen Syphilis. (Referat.) 
D. Med.-Ztg. (Berlin) X, S. 1053. 

Controle, Erweiterung der bisherigen ärzt¬ 
lichen — prostituirter Frauenspersonen in 
Breslau. D. Gemeinde-Zeitung (Berlin) 
XXVIII, S. 231. 

Deloynes , Vorschlag zur Regelung der 
Prostitution. (Referat.) Centralbl. f. allg. 
Gsndhpflg. (Bonn) VIII, S. 202. 

Diday, Methodische Ueberwachung der 
Prostitution. Gaz. hebd. (Paris) XXXVI, 
S. 229. — (Referat.) Schmidt’* Jahrb. 
(Leipzig) CCXXII, S. 68. 

van Dooremaal, J. C., Der nationale 
Congress gegen die Prostitution. Geneesk. 
Courant (Tiel) X LIII, Nr. 7, 8, 10, 11. 

Erler, Joseph, Der Kampf gegen die Pro¬ 
stitution. D. Gemeinde-Zeitung (Berlin) 
XXVIII, S. 213, 221. 

Forel, Aug., Einige Worte über die regle- 
mentirte Prostitution in Kiew und über 
die sexuelle Hygiene. Schweiz, ärztliches 
Corr.-Bl. (Basel) XIX, S. 513. 

Gamberini, Siebenundzwanzigster Bericht 
über die Prostitution in Bologna im Jahre 
1888. Giorn. ital. delle mal. ven. e della 
pelle (Mailand) 1889, Nr. 1. — (Referat.) 


Arch. f. Derm. u. Syphilis (Wien) XXI, 
S. 841. 

Klingelhöffer , Ueberwachung der Pro¬ 
stitution und Erkrankungen der Prostituirten 
an Syphilis. Jahresber. d. Verwalt, d. 
Medicinulwesens etc. der Stadt Frank¬ 
furt a. M. XXX11, S. 86. 

Leloir, Beitrag zu den Gefahren der ge¬ 
heimen Prostitution. Ann. de Derm. et 
de Syph. (Paris) 1888, Nr. 7. — (Refe¬ 
rat.) Arch. f. Derm. u. Syph. (Wien) 
XXI, S. 113. 

Neisser, Ueber die Verbreitung der vene¬ 
rischen Krankheiten unten den Prostituirten. 
(Referat.) Berliner klin. Wchschr. XXVI, 
S. 967. 

Neumann, J., Die Prophylaxe der Syphi¬ 
lis. Ein Beitrag zur Lösung der Prosti- 
tutionsfrage. Klin. Zeit- und Streitfragen 
(Wien) III, S. 141. 

Pellizzari, C., Prostitution und öffentliche 
Prophylaxe der Syphilis. (Referat.) Archiv 
f. Dermatologie u. Syphilis (Wien) XXI, 
S. 406. 

de Pietra Santa , Die Prostitution in 
Italien. (Referat.) Centralbl. f. allgem. 
Gsndhpflg. (Bonn) VIII, S. 199. 

Pippingsköld , Einige Worte über die 
Prostitution ; ihre Definition, ihre Ursachen 
und ihre unerlässliche prophylactische 
Ueberwachung. (Referat.) Ann. d’hvg. 
publ. (Paris) XXI, S. 272. 

Profeta, Ueber Prostitution. (Referat). 
Arch. f. Derm. u. Syph. (W r ien) XXI, 
S. 841. 


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Zeitschriften erschienenen Aufsätze über öff. Gesundheitspflege. 681 


Reuse, L., Die Prostitution vom Stand¬ 
punkte der Hygiene und der Verwaltung 
in Frankreich und dem Auslande. (Referat!) 
D. Vjhrschr. f. offentl. Gesundheitspflege 
(Braunschweig) XXI, S. 502. — D. med. 
Wchschr. (Berlin) XV, S. 934. 

Schrank, J., Die Prostitution in Wien, in 
historischer, administrativer und hygieni¬ 
scher Betrachtung. (Referat.) Ann. d’hyg. 
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der Eltern aaf die Nachkommen bezüglich 
deren Infectionsdisposition. (Referat.) Arch. 
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einer Familie. (Referat.) Arch. f. Derm. 
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Meyer, H., Zur Verhütung der Ausbrei¬ 
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Gaz. d. hop. (Paris) LXII, S. 897, 913. — 
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S. 122. 

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taria tarda. (Referat.) Arch. f. Derm. u. 
Syph. (Wien) XXI, S. 436. 

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völkerung der Sandwichs-Inseln ; die Wir¬ 
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lis und Lepra. (Referat.) Arch. f. Derm. 
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Aerzte ihre ärztliche Thätigkeit fortsetzen? 
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(Referat.) D. Med.-Ztg. (Berlin) X, S. 1079. 

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f. Kinderheilk. (Leipzig) XXX, S. 190. — 
Arch. f. Derm. u. Syph. (Wien) XXI, 
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(Wien) XXI, S. 436. 

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Steinbach, Ein Fall von räthselhaftcr Lues- 
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Syph. (Wien) XXI, S. 284. 

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Paris XVI, S. 585. 

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Derm. u. Syph. (Wien) XXI, S 871. 


IX. Bauhygiene. 


1. Allgemeines. 

Baupolizei, Zur sanitären — in kleinen 
Orten. Oesterr. San.-Beamt. (Wien) II, 
S. 234. 

Bekanntmachung des Raths der Stadt 
Leipzig vom 19. Juni 1889, betr. Neu¬ 
bauten. Veröff. d. kaiserl. Gesundheits¬ 
amtes (Berlin) XIII, S. 520. 

Circular-Erlass königl. preuss. Ministe¬ 
riums des Innern und der öffentlichen 
Arbeiten vom 12. Oct. 1889, betr. die 
Polizeiverorduung über die bauliche Anlage 
und die innere Einrichtung von Theatern, 
Circusgebäuden und öftentl. Versammlungs¬ 


räumen. Centralbl. d. Bauverw. (Berlin) 
IX, S. 447. 

Haider, Feld., Mittheilungen über bau¬ 
liche Einrichtungen zur Förderung der 
Gesundheitspflege in Wohuhäusem etc. Ge¬ 
sundheit (Frankfurt a. M.) XIV, S. 177. 

Lehmann und Hussbaum, Studien über 
Kalkmörtel- und Mauerfeucktigkeit. Arch. 
f. Hyg. (München) IX, S. 139, 223. — 
(Referat.) Fortschr. d. Med. (Berlin) VII, 
S. 916. — Chem. Centralbl. (Hamburg) 
LX, S. 94, 336. 

Newman, F., Die Beziehungen der Ge¬ 
sundheitsämter und Gesundheitsbeamten zu 
den Verbesserungen der sanitären Eiurich- 


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Zeitschriften erschienenen Aufsätze über öff. Gesundheitspflege. 083 


tungen in den bestehenden Gebäuden. 
Fror, of the Ass. of Municip. and san. 
Engineer (London und New York) XV, 
S. 101. 

Nu88baum , Christian , Literaturberichte 
über Bauhygiene. Ges. - Ing. (München) 
XII, S. 26, 132, 196, 231, 270, 551, 617, 
714, 792, 826. 

2. Strassen und Untergrund. 

Anders, J. M., Die Ventilation von Städten; 
sanitärer Werth offener Plätze. Med. and 
surg. Rep. (Philadelphia) LX, S. 731. 

Arnould, J., und A.-J. Martin, Ueber 
den Schutz des Grundwassers gegen die Ver¬ 
unreinigung durch die Industrieabt alle. (Re¬ 
ferat.) Rev. d ? hyg. (Paris) XI, S. 736. — 
Ann. d’hyg. publ. (Paris) XXII, S. 326. 

Blasius, Strassenbefestigung und Strassen- 
reinigung. Correferat auf der XIV. Ver¬ 
sammlung des Deutschen Vereins für 
öffentliche Gesundheitspflege zu Frankfurt 
a. M., September 1888. D. Vjhrschr. f. öff. 
Gsndhpflg. (Braunschweig) XXI, S. 235. — 
(Referat.) Centralbl. f. allg. Gsndhpflg. 
(Bonn) VIII, S. 94. 

Cera80li , W., Die Thätigkeit der Com¬ 
mission zur Assanirung des Untergrunds 
von Rom. Bull. d. Com. spec. d’ig. d. 
nunicip. di Roma X, S. 85. 

Fränkel, C., Untersuchungen über Brunnen- 
desinfection und den Keimgehalt des 
Grundwassers. Ztschr. f. Hvg. (Leipzig) 
VI, S. 23. — (Referat.) Centralbl. f. allg. 
Gesundheitspflege (Bonn) VIII, S. 448. — 
Vjhrschr. f. ger. Med. (Berlin) L, S. 379. — 
Fortschr. d. Med. (Berlin) VII, S. 396. — 
Schmidt’s Jahrbücher (Leipzig) CCXXII1, 
S. 71. — D. Militärarzt). Ztschr. (Berlin) . 
XVIII, S. 492. — Münchner med. Wchschr. 
XXXVI, S. 622. — Centralbl. f. Bacteriol. 
und Parasitenkunde (Jena) VI, S. 81. — 
Rev. d’hyg. (Paris) XI, S. 563, 857. 

Freire, D., Ueber die Giftigkeit der Meteor¬ 
wässer. Compt. rend. de l’Acad. des sc. 
(Paris) CVIII, S. 1185. 

Qranoher und Richard , Ueber die 
Wirkung des Bodens auf die pathogenen 
Keime. Rev. scient. (Paris) XLIV, S. 365. — 
(Referat.) Deutsche Med.-Ztg. (Berlin) X, 
S. 836. —Rev. d’hyg. (Parts) XI, S. 710.— 
Rev. san. de la Province (Bordeaux) VII, 
S. 161. 

Grundwasser und Bacterien, Ver¬ 
handlung in der Deutschen Gesellschaft 
für öffentliche Gesundheitspflege, Novem¬ 
ber 1888. D. Med.-Ztg. (Berlin) X, 
S. 204. 

Grundwasserstand und Bodentempera¬ 
turen in Berlin und München. Veröff. 
d. kaiserl. Gesundheitsamtes (Berlin) XIII, 
S. 4, 64, 124, 184, 330, 372, 454, 469, 
518, 580, 650, 714, 742. 

Helm, 0., Ueber die chemische Unter¬ 
suchung von Grundwässeru aus Danzig 


und Elbing. Schriften d. naturf. Ges. 
in Danzig VII, Sr 157. 

Heuser, Strasseubefestigung und Strassen- 
reinigung. Referat auf der XIV. Ver¬ 
sammlung des D. Vereins für öffentliche 
Gesundheitspflege zu Frankfurt a. M., Sep¬ 
tember 1888. D. Vjhrschr. f. üft’. Gsndhpflg. 
(Braunschweig) XXI, S. 204. — (Heferat.) 
Centralbl. f. allg. Gsndhpflg. (Bonn) V1U, 
S. 93. 

Kundr&t, Fr., Beitrag zur Kenntniss der 
Grundwässer der Stadt Pilsen. Reihe I. 
Ztschr. f. Nahrungsm.-Unters. (Wien) III, 
S. 37. 

Leonhardt, O., Strassenhygiene. Ges.-Ing. 
(München) XII, S. 256. 

Leonhardt , 0., Strassenhygiene auf der 
Deutschen Allgemeinen Ausstellung für 
Unfallverhütung, Berlin 1889. Ges.-Ing. 
(München) XII, S. 805. 

Moniez, R., Fauna der Untergrundwasser 
des Norddepartements und insbesondere 
der Stadt Lille. Rev. biol. du nord de la 
France (Lilie) I, S. 81,142,170,241,309. — 
(Referat.) Revue d’hygiene (Paris) XI, 
S. 451. 

Nicolas , Erdarbeiten in Sumpfgegenden. 
(Referat.) Ann. d’hyg. publ. (Paris) XXII, 
S. 104. — Rev. d’hyg. (Paris) XI, S. 180. 

Orth, A., Ueber den Boden der Campagna 
von Rom. D. Med. - Ztg. (Berlin) X, 
S. 345. 

Reimers , Jqhn, Ueber den Gehalt des 
Bodens an Bacterien. Zeitschrift f. Hyg. 
(Leipzig) VII, S. 307. 

Sach8se, Robert, Die Mikroorganismen des 
Bodens. Choin. Centralbl. (Hamburg) II, 
S. 169, 225. — (Referat.) Centralbl. f. 
Bacteriol. und Parasitenkunde (Jena) VI, 
S. 603. 

Schulz, 0., Ueber den Einfluss der Mikroor¬ 
ganismen auf die im Erdboden stattflndende 
Nitrification. (Referat.) Münchner med. 
Wchschr. XXXVI, S. 574. 

Schulz, 0., Untersuchungen über den 
Einfluss-der Mikroorganismen auf die Oxy¬ 
dationsvorgänge im Erdboden. (Referat.) 
Münchner med. Wchschr. XXXVI, S. 557. 

Soyka, J., Die Schwankungen des Grund¬ 
wassers mit besonderer Berücksichtigung 
der mittel-europäischen Verhältnisse. (Re¬ 
ferat.) D. Vjhrschr. f. öff. Gesundlipflg. 
(Braunschweig) XXI, S. 347. — Berliner 
klin. Wchschr. XXVI, S. 407. 

Verdon, H. W., Ueberfüllte Stadtviertel 
und freie Plätze. (Referat) Practitioner 
(London) XL1I, S. 147. 

3. Wohnungen u. Aufenthaltsräume. 

Arbeiterfamilien - Wohnungen , Bau 

von — in Görlitz. D. Gemeinde-Zeitung 
(Berlin) XXVIII, S. 20. 

Arbeiterwohnungen , Baugesellschaft 
für — in Barmen. D. Gemeinde-Zeitung 
(Berlin) XXVIII, S. 279. 


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684 Repertorium der i. J. 1889 in 

Arbeiterwohnungen, Erbauung vou — 
in Essen. D. Gemeinde - Zeitung (Berlin) 
XXVIII, S. 212. 

Arbeiterwohnungen in Hannover. D. 
Gemeinde-Ztg. (Berlin) XXVIII, S. 284. 

Arbeiterwohiiungsfrage , Zur —. D. 
Gemeinde-Ztg. (Berlin) XXVIII, S. 175. 

Arbeiterwohnungsverhältnisse, Ver¬ 
besserung der — in Mannheim. D. Ge- 
meinde-Ztg. (Berlin) XXVIII, S. 188. 

Baumeister I Maassregeln zur Erreichung 
gesunden Wohnens. Correferat auf der 

XIV, Versammlung des D. Vereins für 
öffentliche Gesundheitspflege zu Frankfurt 
a. M., September 1888. D. Vjhrschr. f. 
off. GesundheitspHg. (Braunschweig) XXI, 
S. 24. — (Referat.) Centralbl. f. allg. 
Gsndhpflg. (Bonn) VIII, S. 76. 

Baumeister , Erläuterungen für den Ent¬ 
wurf zu reichsgesetzlichen Vorschriften 
zum Schutz des gesunden Wohnens. D. 
Bunzeitung (Berlin) XXIII, S. 193. 

Baumeister , Maassregeln zur Erreichung 
gesunden Wohnens. Correferat auf der 

XV. Versammlung des Deutschen Vereins 
für öffentliche Gesundheitspflege zu Strass¬ 
burg, September 1889. (Referat.) Ztschr. 
f. Med.-Beamte (Berlin) II, S. 393. — 
Ges.-lng. (München) XII, S. 640. 

Bauverein, Gemeinnütziger — in Bremen. 
D. Gemeinde-Ztg. (Berlin) XXVIII, S. 55. 

Betcke, L., Untersuchungen über Kellerluft 
und Kellerwohnungen. P. Vjhrschr. f. 
oft'. Gesundheitspflg. (Braunschweig) XXI, 

S. 456. — (Referat.) Schmidt’s Jahrb. 
(Leipzig) CCXXIV, S. 67. — Chem. Ccu- 
tralbl. (Hamburg) LX, S. 338. 

Billiger Wohnungen, Die Gesellschaften 
zur Beschaffung — in Frankfurt a. M. 
D. Gemeinde-Ztg. (Berlin) XXVIII, S. 171. 

Boronow , Die Arbeiter - Wohnungen im 
Industrie-Gebiet von Ober-Schlesien. Ann. 
d’hyg. publ. (Paris) XXI, S. 519. 

Celli, A., Ueber die Assanirung unserer 
Wohnräume vom prophy laotischen Ge¬ 
sichtspunkt gegenüber ansteckenden Krank¬ 
heiten. Annali delP istituto d’hygiene 
sperimentale (Rom) I, 2. 

Churton, Assanirung-der Armen-Wohnun- 
gen. (Referat.) Mouv. hyg. (Brüssel) V, 

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Construetion und ihre Einrichtung nach 
den Regeln der Hygiene. (Referat.) Mouv. 
hyg. (Brüssel) V, S. 374. 

Eiserne Wohnhäuser. D. Bauzeitung 
(Berlin) XXIII, S. 503. 

Entwurf der von dem Deutschen Verein 
für öffentliche Gesundheitspflege in seiner 
XIV. Versammlung zu Frankfurt a. M. 
niedergesetzten Commission für „Reichs- 
gesetzliche Vorschriften zum Schutz des 
gesunden Wohnens“. L). Vjhrschr. f. öff. 
Gsndhpflg. (Braunschweig) XXI, S. 263. — 
D. Bauzeitung (Berlin) XXIII, S. 181. — 
Ges.-lng. (München) XII, S. 308. — Aerztl. 


deutschen und ausländischen 

Vereins.-Bl. (Leipzig) XVIII, S. 350. — 
Gesundheit (Frankfurt a. M.) XIV, S. 150. 

Familienhäusem , Die Ausstellung von 
„Entwürfen zu kleinen, billigen — für 
Arbeiter, Unterbeamte, Werkmeister“ u. s. w. 
D. Bauzeitung (Berlin) XXIII, S. 324. 

Gesetz, König!, belgisches — vom 9. Au¬ 
gust 1889, betr. die Arbeiterwohnungen 
und die Errichtungen von Schutzcomites. 
Vpröff. d. kaiserlichen Gesundheitsamtes 
(Berlin) XIII, S. 778. — D. Gemeinde-Ztg. 
(Berlin) XXVIII, S. *220. — Mouv. hvg. 
(Brüssel) V, S. 309. 

Kalle, Fritz, Ueber Arbeiterwohnungen. 
Verhandl. u. Mitth. d. Vereins f. öffent¬ 
liche Gesundheitspflege in Magdeburg XVII, 
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Koch, Carl, Wie baut man kleinere Wohn¬ 
häuser in Belgien? D. Bauzeitung (Berlin) 
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Iiütgoh&nn, Die Baracken - Anlagen zur 
Unterbringung und Verpflegung der Arbeiter 
beim Bau des Nord - Ostsee - Canals. D. 
Vjhrsch. f. öff. Gsndhpflg. (Braunachweig) 
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der Gemeinnützigen Baugesellschaft zu 
Mannheim. 1). Bauzeitung (Berlin) XXIU, 
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Mauriac, E. r Ueber die ungesunden Woh¬ 
nungen in Bordeaux und über die Anwen¬ 
dung der automatischen Abtrittsentleerun- 
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S. 109,121. — (Referat.) Rev. d’hvg. (Paris) 
XI, S. 705. 

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(Wien) LIV, S. 69. 

Meissner, Alois, Arbeiterwohnungen in 
Belgrad. Allg. Bauzeitung (Wien) LIV, 
S. 87. 

Meissner, Alois, Die Arbeitercolonie Bor- 
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Creusot in Frankreich. Allg. Bauzeitung 
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Meissner, Alois, Die Arbeitercolonie in 
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Meissner, Alois, Arbeitercolonie in Romans¬ 
horn in der Schweiz. Allg. Bauzeitung 
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Salg6 -Tarjäner Kohlenbergbau - Actien - Ge¬ 
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Meissner, Alois, Die Arbeitercolonie Wil¬ 
helmsdorf in Westphalen. Allg. Bauzei¬ 
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Meissner, Alois, Die Fischercolonie Scheve- 
uingen in Holland. Allg. Bauzeitung (Wien) 
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Meissner, Alois, Die Arbeiterqnartiere am 
Monte Testatio in Rom. Allg. Bauzeitnng 
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Zeitschriften erschienenen Aufsätze über oft*. Gesundheitspflege. 685 


Meissner , Alois, Die neuen Arbeitercolo- 
nieen in Paris. Allg. Bauzeitung (Wien) 
LIV, S. 68. 

Meissner, Alois, Die Wohnungen der Ar- 
beiterclasse Londons. Allg. Bauzeitung 
(Wien) LIV, S. 76. 

Meissner, Alois, Die Wohnungen des Vol¬ 
kes zu Ende des 19. Jahrhunderts. Eine 
social-ökonomische Studie. Allg. Bauzei¬ 
tung (Wien) LIV, S. 33, 45, 53, 60, 68, 
76, 87, 93. 

Meissner, Alois, Häuser mit kleinen 
Wohnungen in New York. Allg. Bauzei¬ 
tung (Wien) LIV, S. 54. 

Meissner, Alois, Kopenhagener Arbeiter- 
Bauverein. Allg. Bauzeitung (Wien) LIV, 
S. 46. 

Meissner, Alois, Volkswohnungen in Schwe¬ 
den und Norwegen. Allg. Bauzeitung (Wien) 
LIV, S. 47. 

Miquel, Maassregeln zur Erreichung ge¬ 
sunden Wohnens. Referat auf der XIV. 
Versammlung des Deutschen Vereins für 
öffentliche Gesundheitspflege zu Frank¬ 
furt a. M., September 1888. D. Vjhrschr. 
f. • öff. Gsndhpflg. (Braunschweig) XXI, 
S. 12. — (Referat.) Centralbl. f. allgem. 
Gsndhpflg. (Bonn) VIII, S. 74. 

Miquel, Maassregeln zur Erreichung ge¬ 
sunden Wohnens. Referat auf der XV. 
Versammlung des Deutschen Vereins für 
öffentliche Gesundheitspflege zu Strass¬ 
burg, September 1889. Gesundheit (Frank¬ 
furt a. M.) XIV, S. 279, 291. — (Refe¬ 
rat.) D. med. Wchschr. (Berlin) XV, 
S. 829. — Münchner med. Wchschr. 
XXXVI, S. 691. — Ges.-Ing. (München) 
XII, S. 639. — D. Med.-Ztg. (Berlin) X, 
S. 896; s. auch S. 908. — Wiener med. 
Wchschr. XXXIX, S. 1448. 

Müller, Robert, Zur Arbeiterwohnungs¬ 
frage in Berlin. (Referat.) D. Gemeinde- 
Zeitung (Berlin) XXVIII, S. 146. 

Müller, Emile, und 0. du Mesnil, Die 
billigen Wohnungen vom Gesichtspunkte 
der Bauart und der Gesundheitspflege. 
Ann. d’hyg. publ. (Paris) XXII, S. 150. 

Neu, Arbeiterwohnhäuser in München-Glad¬ 
bach. Deutsche Bauzeitung (Berlin) XXIII, 
S. 575. 

zur Nieden, Zerlegbare Häuser, transpor¬ 
table Baracken, ihre Herstellung, innere 
Einrichtung und Verwendung, sowie der 
Ersatz derselben durch Nothzelte und 
Nothbaracken. (Referat.) Berliner klin. 
Wchschr. XXVI, S. 940. - D. Med.-Ztg. 
(Berlin) X, S. 679. — Militärarzt (Wien) 
XXIII, S. 206. 

Noble, Wilson, Ueberfüllung von Wohnun¬ 
gen. (Referat.) San. Rec. (London) X, S. 581. 

Poleek, Th., Neue Mittheilungen über die 
Entstehungsursachen des Hausschwammes. 
(Referat.) Deutsche Bauzeitung (Berlin) 
XXIII, S. 13. 

Poleek, Th., Zur Hausschwammfrage. Cen¬ 
tralbl. d. Bauverw. (Berlin) IX, S. 180. 


Roth , E., Ueber Wohnungshygiene. D. 
Vjhrschr. f. öff. Gsndhpflg. (Brauuschweig) 
XXI, S. 139. 

Rubio, E. B., Die Wohnung des Arbeiters. 
Rev. de eien. ra6d. de Barcelona XV, 
S. 289. 

Rüssel, J. B., Miethshäuser. San. Journ. 
of Glasgow XIII, S. 33. 

Rüssel, J. B., Die tickedet hovses in 
Glasgow und Vorschläge zur Verbesserung 
des Lebens der Bewohner derselben. (Re¬ 
ferat.) San. Rec. (London) X, S. 449. — 
Ann. d’hyg. publ. (Paris) XXII, S. 98. 

Schaffer, Der Fussboden der Wohnungen 
und das Schuhwerk als hygienische Facto- 
ren. Centralbl. f. allg. Gsndhpflg. (Bonn) 
VIII, S. 52. 

Seymour, J. N., Die hygienischen Ver¬ 
hältnisse der Wohnhäuser in Japan. Sei-i- 
Kwai med. Journ. (Tokyo) VIII, S. 25. 

Trüdinger, Otto, Die Arbeiterwohnungs- 
frage und die Bestrebungen zur Lösung 
derselben. (Referat.) D. Vjhrschr. f. öff. 
Gsndhpflg. (Braunschweig) XXI, S. 615. 

Verfügung der königl. Regierung des 
Regierungsbezirks Merseburg vom 18. Febr. 
1889, betr. Arbeitercasernen. Veröff. d. 
kaiserl. Gesundheitsamtes (Berlin) XIII, 
S. 392. 

Wagner, W., Zur Lösung der Arbeiter- 
Wohnungsfrage. Ges.-Ing. (München) XII, 
S. 819. 

4. Gast- und Logirhäuser. 

Dietrich, B., Das Schlafstellen wesen im 
Königreich Sachsen. D. Gemeinde-Zeitung 
(Berlin) XXVIII, S. 250. 

Hallier, Speise- und Kaffee-Hallen im Frei¬ 
hafengebiet in Hamburg. D. Bauzeitung 
(Berlin) XXIII, S. 197. 

Lammers, A., Ueber Volkskaffeehäuser. 
Verhandl. u. Mitth. d. Vereins f. öff. Ge¬ 
sundheitspflege in Magdeburg XVII, S. 23. 

Polizeiverordnung des Regierungspräsi¬ 
denten des Regierungsbezirks Potsdam vom 
17. Juni 1889, betr. das Schlafstellen¬ 
wesen. Veröff. d. kaiserl. Gesundheitsamtes 
(Berlin) XIII, S. 520. 

Polizeiverordnung des Regierungspräsi¬ 
denten des Regierungsbezirks Erfurt vom 
26. Juli 1888, betr. die Regelung des 
Schlafstellenwesens. Ortsgesetze (Berlin) 
XX, S. 157. 

5. Hospitäler u. Reconvalescenten- 
häuser. 

Andrä, 0., Ueber einen Isolirpavillon für 
Scharlachkranke im Hospital Trousseaux 
und im Kinderhospital in Paris. Rev. 
d’hyg. (Paris) XI, S. 613. 

Aufrecht , Das geeignetste System für 
allgemeine Krankenhäuser. Arch. f. klin. 
Med. (Leipzig) XLVI, S. 1. — (Referat.) 
Tagebl. d. 62. Naturforschervers. (Heidel- 


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68G Repertorium der i. J. 1889 in deutschen und ausländischen 


berg) S. 608. — Ztsehr. f. Med.-Beamte 
(Berlin) 11, S. 435. 

Aufrecht, Der neue Pavillon der inneren 
Station des Magdeburger Krankenhauses 
D. ined. Wchschr. (Berlin) XV, S. 564 

Back, Anstalten zur Fürsorge für Genesende 
Correferat auf der XV. Versammlung des 
Deutschen Vereins für öffentliche Gesund 
heitspflege zu Strassburg, September 1889 
Gesundheit (Frankfurt a. M.) XIV, S. 296 
308. — (Referat.) D. med. Wchschr. (Ber 
lin) XV', S. 850. — Ztsehr. f. Med. - Be 
amte (Berlin) II, 'S. 396. — Münchner 
med. Wchschr. XXXVI, S. 724. — Ges. 
Ing. (München) Xll, S. 666. — D. Med. 
Ztg. (Berlin) X, S. 921. 

Billings, John S., Die Pläne und Vor 
schlage für das John - Hopkins -Hospital 
Med. News (Philadelphia) L1V, S. 505. — 
Boston med. and surg. ’Journ. CXX, 
S. 449. — Med. Rec. (New York) XXXV, 
S. 505. 

Brennecke, Die sociale und geburtshüJflich- 
reformatorische Bedeutung der Wöchne¬ 
rinneuasyle. (Referat.) D. Vjhrschr. f. off. 
Gsndhpflg. (Braunschweig) XXI, S. 508. — 
Monatsbl. f. öff. Gsndhpflg. (Braunschweig) 
XII, S. 44. — Giorn. della societä italiana 
d’igiene (Mailand) XI, S. 55. 

Carlsen, J., Der Einfluss des Blegdams- 
Hospitals auf die Gesundheit der Nachbar¬ 
schaft , mit besonderer Berücksichtigung 
von Diphtherie, Scharlach und Erysipel. 
Ugesk. f. Laeger (Kopenhagen) XX, S. 365. 

Chavanis, Bericht über den Neubau des 
Hotel -Dieu in St. Etienne. Loire m6d. 
(St. Etienne) VIII, S. 111, 159. 

Chirurgischen Klinik, Neubau der — 
für die Universität in Breslau. Centralbl. 
d. Bauverwalt. (Berlin) IX, S. 62. 

Circular-Erlass des königl. preuss. Mini¬ 
steriums der etc. Medicinalangelegenheiten 
vom 23. November 1888, betr. Gründung 
von Wöchneriunenasylen. Ztsehr. f. Med.- 
Beamte (Berlin) II, S. 93. 

Curschmann, Welchen Einfluss hat die 
heutige Gesundheitslehre, besonders die 
neuere Auffassung des Wesens und der 
Verbreitung der Infectionskrankheiten auf 
Bau, Einrichtung und Lage der Kranken¬ 
häuser V Referat auf der XIV. Versamm¬ 
lung des Deutschen Vereins für öffent¬ 
liche Gesundheitspflege zu Frankfurt a. M., 
September 1888. D. Vjhrschr. f. offentl. 
Gsndhpflg. (Braunschweig) XXI, S. 181. — 
(Referat.) Centralbl. f. allg. Gsndhpflg. 
(Bonn) VIII, S. 89. 

Debertry, Commissionsbericht über das 
Project zur Errichtung eines neuen Hospi¬ 
tals in Verviers., Mouv. hyg. (Brüssel) V, 
S. 237. 

Deneke, Th., Das neue Allgemeine 
Krankenhaus zu Hamburg-Eppendorf. Ber¬ 
liner klin. Wchschr. XXVI, S. 686, 705. 

Deneke, Th., Mittheilungen über das neue 
Allgemeine Krankenhaus zu Hamburg- 


Eppendorf. Unter Mitwirkung von Dr. 
H. Curschmann. Zweite Hälfte. D. 
Vjhrschr. f. öff. Gsndhpflg. (Braunschweie-) 
XXI, S. 273. 

Dietrich , Die Bedeutung der Kranken¬ 
häuser im Gemeinwesen. (Referat.) Cen¬ 
tralblatt f. allg. Gsndhpflg. (Bonn) VIII, 
S. 305. 

Drouineau, G., Classiflcirung der Hospi¬ 
täler in Frankreich. Rev. san. de la 
Province (Bordeaux) VII, S. 103. 

Drouineau* Ueber den Luftcubus für das 
Bett in Krankensälen. (Referat.) Rev. 
d’hyg. (Paris) XI, S. 697. 

Digardin - Beaumetz, Die russischen 
Baracken - Hospitäler und im Besonderen 
das Alexander-Hospital in Petersburg. 
Boston med. and surg. Journ. CXX, 
S. 23. — (Referat.) Rev. d’hyg. (Paris) 
XI, S. 186. 

Eisenlohr, C., Festschrift zur Eröffnung 
des neuen Allgemeinen Krankenhauses zu 
Hamburg-Eppendorf. (Referat.) D. med. 
Wchschr. (Berlin) XV, S. 1049. — Münch¬ 
ner med. Wchschr. XXXVI, S. 721. 

Fiedler, Ueber Genesungshäuser. Gesund¬ 
heit (Frankfurt a. M.) XIV, S. 116. 

Grancher, J., Isolirung und Antiseptik im 
I/öpital des enfants malades. Bull. mW. 
(Paris) III, S. 227, 323. — Rev. d’hvg. 
(Paris) XI, S. 204. 

Hadlich, H., Mittheilungen über die Heim¬ 
stätte für Genesende in Blankenburg. D. 
Med.-Ztg. (Berlin) X, S. 531. 

Hadlich, H., Ueber Heimstätten für Ge¬ 
nesende. D. med. Wchschr. (Berlin) XV, 
S. 747. 

Heidelberg, Der Neubau der Augen- und 
Ohrenklinik der Universität in Kiel. Cen¬ 
tralbl. d. Bauverw. (Berlin) IX, S. 232. 

Heilst&tten für Genesende, Errich¬ 
tung von — in Leipzig. D. Gemeinde- 
Ztg. (Berlin) XXVIII, S. 176, 278. 

Houzö, E., Zur Hospitalfrage. Cliniqoe 
(Brüssel) III, S. 737. 

Isolirspitftler im Norden von London. 
San. Rec. (London) X, S. 374. 

Kliniken, Ueber zweckmässige Einrichtun¬ 
gen von —. Centralbl. d. Bauverwalt. 
(Berlin) IX, S. 311, 332, 387. 

Körting, Das neue Allgemeine Kranken¬ 
haus zu Hamburg. D. militärärztl. Ztsehr. 
(Berlin) XVIII, S. 241. 

Krankenhaus Favoriten, Das —. Wien, 
med. Wchschr. XXXIX, S. 23. 

Krankenhauses, Einrichtung des — in 
Rathenow. D. Gemeinde - Ztg. (Berlin) 
XXVIII, S. 111. 

Kretzschmar, P., Oeffentliche Heilanstal¬ 
ten für die Behandlung bacillärer Phthise. 
(Referat.) D. Med.-Zeitung (Berlin) X, 
S. 472. 

Lorent, Gerber, Wagner u. Benzler, 

Bericht üb$r die Seehospize des Vereins 
für Kinderheilstätten an den deutschen 
Seeküsten tür die Jahre 1886 bis 1887. 


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Zeitschriften erschienenen Aufsätze über off. Gesundheitspflege. 687 


Arcli. f. Kinderheilkunde (Stuttgart) X, 
S. 238. 

Loris-Mölikoff, Jean, Allgemeine Betrach¬ 
tungen über die Organisation der Hospi¬ 
täler und des Baracken - Hospitals in 
St. Petersburg. (Referat.) Ann. d’hyg. 
publ. (Paris) XXII, S. 560. 

Medieinisehen Klinik, Neubau der — 
für die Universität in Breslau. Centralbl. 
d. Bauverw. (Berlin) IX, S. 287. 

Medicinische Klinik, Die — inGöttin- 
geu. Centralbl. d. Bauverw. (Berlin) IX, 
S. 432. 

Meissen, Ernst, Betrachtungen über eine 
neue IJ^lanstalt für Lungenkranke. Cen¬ 
tralbl. f. allg. Gsndhpflg. (Bonn) VIII, 
S. 250. 

Mencke, Das Krankenhaus der kleinen 
Städte. (Referat.) Aerztl. Vereins-Blatt 
(Leipzig) XVIII, S. 430. 

Napia8, H., Die Zellen der Geisteskranken 
in den Hospitälern und Hospizen vom 
Standpunkt der . Hygiene. Rev. d’hyg. 
(Paris) XI, S. 309. 

Organisation, Zur— der grossen Kranken¬ 
häuser Berlins. Berliner klin. Wchschr. 
XXVI, S. 987. 

Paulus, Vorschlag zu einem Bezirkskranken¬ 
hause. Württembg. med. Corr.-Bl. (Stutt¬ 
gart) UX, S. 137. 

Pistor, M., Die Heimstätten für Genesende 
auf den Rieselgütern der Stadt Berlin. 
D. Vjhrschr. f. öffentl. Gsndhpflg. (Braun¬ 
schweig) XXI, S. 373. — (Referat.) 
Schmidt’s Jahrbücher (Leipzig) CCXXIV, 
S. 68. 

Poncet, A., Der neue Operationssaal im 
llntel-l)ieu in Lyon. (Referat.) Rev. d’hyg. 
(Paris) XI, S. 447. 

Pulido Pem&ndez, A., Ueber Reformen 
des Hospitalwesens in Madrid. Siglo m6d. 
(Madrid) XXXVI, £. 244, 257, 274. 

Rahts, Die Heilanstalten des Deutschen 
Reiches. (Referat.) D. Vjhrschr. f. öffentl. 
Gsndhpflg. (Braunschweig) XXI, S. 491. 

Rondot, Verbesserungen in den Hospitälern 
von Bordeaux. Gaz. hebd. d. sc. mW. de 
Bordeaux X, S. 284, 294. 

Schleicher, W., Ein Wort über die Orga¬ 
nisation unserer Hospital - Verwaltungen. 
Gaz. mW. de Liege I. Supl. zu Nr. 12 
bis 15. — (Referat.) Mouv. hyg. (Brüssel) 
V, S. 170. 

Schmidt, Meinhard, Die neue Kinderheil¬ 
stätte der Christian Görne - Stiftung in 
Duhmen bei Kuxhaven. D. med. Wchschr. 
(Berlin) XV, S. 552. 

de Smet , E., Hospitäler und Hygiene. 
Clinique (Brüssel) III, S. 737. 

Spinola, Soll in Berlin eine besondere 
städtische Heil- und Pflegeanstalt für 
Schwindsüchtige errichtet werden? (Re¬ 
ferat.) Berliner klin. Wochenschr. XXVI, 
S. 1051. 

Tollet, C., Ueber Krankensäle uud deren 
Nebenräume; gegenseitige Lage, Form, 


Grösse, Lichtflächen, Stellung der Betten. 
Rev. d’hyg. (Paris) XI, S. 816, 982. 

Tollet, Vergleichende Studie über Hospital¬ 
pläne. Rev. d’hyg. (Paris) XI, S. 216. 

Verordnung grossherzogl. badischen Mini¬ 
steriums des Innern vom 20. Jan. 1889, 
betr. die sanitätspolizeiliche Ueberwachung 
der Kranken - und Pfründneranstalten. 
Veröff. d. kaiserl. Gesundheitsamtes (Ber¬ 
lin) XIII, S. 679. 

Volks-Sanatorien, Errichtung von — 
für Lungenkranke. D. Gemeinde-Ztg. (Ber¬ 
lin) XXVIII, S. 293. 

Waidmann, K., Das Landesspital in 
Ragusa. Allg. Bauzeitung (Wien) LIV, S. 95. 

Wilson, Gwyne und Tripe, Ueber 
Pockenspitäler. (Referat.) Vjhrschr. f. ger. 
Med. (Berlin) LI, S. 246. 

Wöchnerinnen, Errichtung einer Anstalt 
für — in Elberfeld. D. Gemeinde. - Ztg. 
(Berlin) XXVIII, S. 259. 

V. Ziemssen, Anstalten zur Fürsorge für 
Genesende. Referat auf der XV. Ver¬ 
sammlung des Deutschen Vereins für öffent¬ 
liche Gesundheitspflege zu Strassburg i. E., 
September 1889. Gesundheit (Frankfurt 
a. M.) XIV, S. 294. — (Referat.) D. med. 
Wchschr. (Berlin) XV, S. 850. — D. Gem.- 
Ztg. (Berlin) XXVIII, S. 230. — Ztschr. 
f. Med.-Beamte (Berlin) II, S. 396. — 
Münchner med. Wchschr. XXXVI, S. 710. 
— Ges.-lng. (München) XII, S. 665. — 
D. Med.-Ztg. (Berlin) X, S. 920. — Wiener 
med. Wchschr. XXXIX, S. 1485. 

Anhang: Krankenpflege und 
Isolir ung. 

Billroth, Die Krankenpflege im Hause und 
im Hospitale. (Referat.) Centralbl. f. Chir. 
(Leipzig) XVI, S. 243. — Schmidt’s Jahrb. 
(Leipzig) CCXXII, S. 107. — Monatsbl. 
f. öff. Gsndhpflg. (Braunschweig) Xll, S. 100. 
— Gesundheit (Frankfurt a. M.) XIV, S. 25. 

Dujardin-Beaumetz, Ueber Isolirung. 
Bull. gW. de therap. (Paris) CXVI, S. 49. 
— Union mW. (Paris) XLVII, S. 277. 

BEorner, Josef, Die erste Hülfeleistung bei 
Unglücksfällen und plötzlichen Erkran¬ 
kungen nebst Vorsichtsmaassregeln zur 
möglichsten Hintanhaltung solcher Zufälle 
für Feuerwehren und Feuerwehrärzte zum 
Gebrauche beim Unterrichte. (Referat.) 
Piager med. Wchschr. XIV, S. 561. 

KÜrsteiner, Wandlungen in der Londoner 
Isolirungspraxis. Schweiz, ärztl. Corr.-Bl. 
(Basel) XIX, S. 565. 

Lange, A., Der Dienst der „Schwestern“ 
in der Armen- und Gemeindekrankenpflege. 
Thür, ärztl. Corr.-Bl. (Weimar) XVill, 
S. 408. 

Marx, Unterricht für angehende Kranken¬ 
pflegerinnen. (Referat.) Berliner klin. 
Wchschr. XXVI, S. 784. — Monatabl. f. 
öff. Gesundheitspflege (Braunschweig) XII, 
S. 194. 


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088 Repertorium der i. J. 1889 in 

Reclam , Carl, Das Buch der vernünftigen 
Krankenpflege. Praktische Winke und Be¬ 
lehrungen für Leidende und Genesende. 
(Referat.) Gesundheit (Frankfurt a. M.) 
XIV, S. 137. 

Regnard, Soll die öffentliche Hülfeleistung 
obligatorisch sein? (Referat.) Rev. san. 
de la Province (Bordeaux) VII, S. 145. 

Riebel , Leitfaden der Krankenwartung. 
(Referat.) Berliner klin. Wchsch. XXVI, 

S. 762. — D. militäräiztl. Ztschr. (Berlin) 
XVIII, 236. 

Spehl, E., Die städtischen Schulen für 
Krankenpflegerinnen und der Ueber- 
wachungsdienst in den Hospitälern von 
Paris. Journ. de m£d.-chir. et pharm. 
(Brüssel) LXXXVII, S. 664. 

Stähelin , A., Das rothe Kreuz in seinen 
Beziehungen, zu den Samaritervereinen. 
Schweiz. Bl. f. GsndhpHg. (Zürich) IV, 

S. 121, 133. 

Vallin, E., Ueber die Isolirung und Desin- 
fection in den Kinderhospitälern. Rev. 
d’hyg. (Paris) XI, S. 193. 

Wyman, H. C., Die Erziehung von Kranken¬ 
pflegerinnen. Med. Rec. (Philadelphia) V, 
S. 106. 

V. Ziemssen, Ueber die öffentliche Kranken¬ 
pflege (Referat.) D. med. Wchschr. (Ber¬ 
lin) XV, S. 565. 

6. Badeanstalten. 

Badeanstalt, Städtische — in Dortmund. 
Centralbl. f. allg. Gsndhpflg. (Bonn) VIII, 
S. 225. 

Bloch , Die Anlage von Wannenbädern in 
öffentlichen Badeanstallten. Centr.-Bl. f. 
allg. Gsndhpflg. (Bonn) VIII, S. 155. — 
(Referat.) Schmidts Jahrbücher (Leipzig) 
CCXXIV, S. 68. 

Brause -Douchebäder in Schulen. D. 
Gemeinde-Ztg. (Berlin) XXVIII, S. 167. 

Frenger, Mischhahn für Badeeinrichtungen. 
Ges.-Ing. (München) XII, S. 185. 

BEas , R., Die Badeeinrichtung in der II. 
Bürgerschule zu Weimar. Ztschr. für 
Schulgsndhpflg. (Hamburg) II, S. 325. — 
(Referat.) Gesundheit (Frankfurt a. M.) 
XIV, S. 198. 

Jansen , Schwimmhalle in Magdeburg. 
Centralbl. d. Bauverw. (Berlin) IX, S. 125. 

La8sar ; Oscar, Die Cultumufgabe der Volks¬ 
bäder. (Referat.) Ann. d’hyg. publ. (Paris) 
XXII, S. 300. 

Mähly, Ueber die Einrichtung von Schul¬ 
badeanstalten. (Referat.) Ztschr. f. Schul¬ 
gsndhpflg. (Hamburg) II, S. 657. 

Peters, Städtische Bade- und Desinfections- 
anstalt in Magdeburg. D. Bauzeitung 
(Berlin) XXIII, S. 77. — (Referat.) Cen¬ 
tralblatt f. allg. Gsndhpflg. (Bonn) VIII, 

S. 198. 

Ringler, E., Ueber französische Heizappa¬ 
rate für Badeeinrichtungen. Ges. - Ing. 
(München) XII, S. 716. 


deutschen und ausländischen 

Ringler, E., Die Badeeinrichtung. Ges.-Ing. 

(München) XII, S. 489. 

Roller , C., Die Gasbadeöfen und ihre 
gesundheitlichen Gefahren. D. Vjhrschr. 
f. öff. Gsndhpflg. (Braunschweig) XXI. 
S. 604. — (Referat.) Centralbl f. med. 
Wiss. (Berlin) XXVII, S. 918. — Cbem. 
Centralbl. (Hamburg) LX, S. 803. 
Rosenthal , Zur Förderung der Volks¬ 
gesundheit durch Bäder. (Referat.) Ge¬ 
sundheit (Frankfurt a. M.) XIV, S. 20. 
Schulbades, Einrichtung eines — in Bonn. 
Deutsche Gemeinde-Ztg. (Berlin) XXV1I1, 
S. 196. 

Schulbades, Eröffnung des — Giessen. 
Deutsche Gemeinde-Ztg. (Berlin) XXVIII, 
S. 147. 

Spiess, A., Volks- und Schulbäder. D. 
Vjhrschr. f. öff. Gsndhpflg. (Braunschweig) 
XXI, S. 530. 

Volksbrausebad, Erstes — in Frank¬ 
furt a. M. (Referat.) D. Gemeinde-Ztg. 
(Berlin) XXVIII, S. 50. 
Volksbrausebad nach Dr. Lassar’s 
System in Frankfurt a. M. Ges. - Ing. 
(München) XII, S. 76. — (Referat.) Cen¬ 
tralblatt f. allgm. Gsndhpflg. (Bonn) VIII, 
S. 197. 

Wagner, Der Aachener Badeofen. Ges.-lng. 

(München) XII, S. 253. 

Waglier, W., Volksbäder in Mainz. Ges.- 
Ing. (München) XII, S. 391. 

7. Luft, Ventilation und Heizung. 

Blass, E., Zur Frage der Gefährlichkeit 
des Wassergases. (Referat.) Rev. d’hvg. 
(Paris) XI, S. 369. 

Buchan , W. P., Ventilation von Kirchen. 

San. Rec. (I-ondon) X, S. 569. 
Carnelley, Thomas, u. Wilson, Eine 
neue Methode zur Bestimmung der Zahl 
der Mikroorganismen der Luft. (Referat.) 
Centralbl. f. Bacteriol. u. Parasitenkunde 
(Jena) V, S. 392. 

Circular - Erlass königl. preuss. Ministe¬ 
riums des Innern vom 2. Octob. 1888, 
betr. Gesundheitsschädlichkeit der Carbon¬ 
natronöfen. Centralbl. f. allg. Gsndhpflg. 
(Bonn) VIII, S. 34. — Med. - Gesetzgeb. 
(Berlin) 1889, S. 8. — Arch. f. Verwal¬ 
tungsrecht (Berlin) XV, S. 3. 

Coke- und Anthraoitöfen , Ueber die 
gesundheitlichen Nachtheile der transpor- 
tabeln —. Centralbl. f. allg. Gsndhpflg. 
(Bonn) VIII, S. 283. 

Comby, J., Project einer permanenten und 
unbemerkbaren Lüftung. Progres medical 
(Paris) 1889, S. 474. — (Referat.) Rev. 
d’hyg. (Paris) XI, S. 1032. 

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Bacteriol. und Parasitenkunde (Jena) V, 
S. 315. — Chem: Centralbl. (Hamburg) 
LX, S. 464. 


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Zeitschriften erschienenen Aufsätze über öif. Gesundheitspflege. 689 


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tralbl. f. allgem. Gsndhpflg. (Bonn) V1II } 

S. 291. 

Erlass des königl. preuss. Ministeriums 
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Handel und Gewerbe vom 25. Mai 1889, 

, betr. Verwendung des „Wassergases“ für 
Heiz-, Beleuchtungs- und Brennzwecke. 
Ztschr. f. Med.-Beamte (Berlin) II, S.251. 

Erlass königl. preuss. Ministeriums des In¬ 
nern und der öffentlichen Arbeiten vom 
7. und 28. Octob. 1889, betr. Central¬ 
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Arch. f. Verwaltungsrecht (Berlin) XV, 

S. 291. — Minister. - Bl. f. d. ges. inn. 
Verw. (Berlin) L, S. 174. 

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Fischer , Hermann, Neuerungen auf dem 
Gebiete des Heizungs- u. Lüftungswesens. 
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Heizung und Lüftung. Ges.-Ing. (München) 
XU, S. 23, 60, 96, 129, 162, 190, 223, 
336, 398, 479, 548, 585, 611, 649, 681, 
712, 759. 

Heizungs- und Lüftungsanlage , Die 
— in dem Kreisständehause in Gelsen* 
kirchen, ausgeführt von Walz und Wind¬ 
scheid. Ges.-Ing. (München) XU, S. 73. 

Heizungs- und Lüftungsanlage des 
Militärkrankenhauses in Brüssel, ausgeführt 
von Körting. Ges.-Ing. (München) XU, 
S. 801. 

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Kirohenheizung , Zur Frage der —. 
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Klutmann , H., Betriebsergebnisse einer 
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Vjhrschr. f. ger. Med. (Berlin) LI, S. 238. 

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des neuen Rathhauses zu Hamburg. D. 
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durch tragbare Oefen. Bull, de l’Acad. 
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mcd. Wchschr. XXXVI, S. 575. 

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vom Gesichtspunkte der Hygiene der 
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meindeschulen, ausgeführt von Heim. 
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Gsndhpflg. (Braunschweig) XXI, S. 618. — 
Berliner klin. Wchschr. XXVI, S. 989. — 
Münchner med. Wchschr. XXXVI, S. 346. 
D. Med.-Ztg. (Berlin) X, S. 508. — Prager 
med. Wchschr. XIV, S. 528. 

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lyse der Luft mittelst löslicher Filter. 
(Referat.) Centralbl. £ Bacteriol. u. Pa¬ 
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Möller, Karl, Erwiderung auf die Abhand¬ 
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r. Coli, of Phys. (Edinburg) I, S. 92. 

Nepp , Joseph, Selbstthätigc Ventilations- 
nnlage (Pulsion u. Aspiration) für Büreaus, 
alle Wohnräume, Pferde- und Viehställe, 
sowie für Fabriks- und Arbeitsräume. 
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Petri, R. J., Die Benutzung flüssiger Kohlen¬ 
säure zur Bestimmung des Luftwechsels in 
geschlossenen Räumen. Ztschr. f. Hyg. (Leip¬ 
zig) VI, S. 453. — (Referat.) Fortschr. 
d. Med. (Berlin) VII, S. 677. — Chera. 
Centralbl. (Hamburg) LX, S. 299. 

Petri, R. J., Die Durchlässigkeit der Lufl- 
filtertuche für Pilzsporen und Bacterien- 
stäubchen. Ztschr. f. Hyg. (Leipzig) VI, 

S. 233. — (Referat.) ^Münchner med. 
Wchschr. XXXVI, S. 688. 

Petri, R. J., Die Gefährlichkeit der Car¬ 
bonnatronöfen. Ztschr. f. Hyg. (Leipzig) 
VI, S. 289. — (Referat.) Fortschr. d. 
Med. (Berlin) VII, S. 476. — Münchner 
med. Wchschr. XXXVI, S. 739. 

Polizeiverordnung der königl. Polizei- 
direction in Stettin vom 1. April 1884, 
betr. Beseitigung der Ofenklappen in Stet¬ 
tin. Ortsgesetze (Berlin) XX, S. 24. ‘ 


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ProSkauer, B., Die Gefährlichkeit der Car¬ 
bon Öfen. Ztschr. f. Hyg. (Leipzig) VII, 
S. 235; 

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oxyd Vergiftung. (Referat.) Obern. Centralbl. 
(Hamburg) LX, S. 298. 

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geathmeten Luft. Rev. d’hyg. (Paris) XI, 
S. 338. 

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Luft durch Ozon. Asclepiad (London) VI, 
S. 175. — (Referat.) San. Rec. (London) 
X, S. 592. 

Rietschel , H., Ein Beitrag zur Berech¬ 
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Rietschel, H., Untersuchungen von Filter¬ 
stoffen für Lüftungsanlagen. Ges.-Ing. 
(München) XII, S. 105, 249. — (Referat.) 
Centralbl. f. allg. Gsndhpflg. (Bonn) VIII, 
S. 367. — Centralbl. d. Bauverw. (Berlin) 

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S. 374. 

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der Luft, besonders die in der Canalluft and 
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(Referat.) Centralbl. f. med. Wiss. (Ber¬ 
lin) XXVJI, S. 268. — Centralbl. f. Bac¬ 
teriol. und Parasiteuk. (Jena) V, S. 806. 

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vom physikalischen, chemischen und biolo¬ 
gischen Standpunkte betrachtet. (Referat.) 
Giorn. della reale societi italiana d’igiene 
(Mailand) XI, S. 63. 

Schiller-Tietz, Ein offenes Wort zur Frage 
der Zimmer- und Schulluft. Ztschr. f. 
Schulgesndhpflg. (Hamburg) 11, S. 121. 

Spinola, . Sind Luftheizungen in Schalen 
noch zulässig? Vortrag und Discussion 
in der Deutschen Gesellschaft für öffent¬ 
liche Gesundheitspflege in Berlin. (Refe¬ 
rat.) D. Med.-Zeitung (Berlin) X, S. 590. 
— Ztschr. f. SchulgesndhpHg. (Hamburg) 
U, S. 467. 

Stem, Rieh., Ueber den Einfluss der Ven¬ 
tilation auf in der Luft suspendirte Mikro¬ 
organismen. Ztschr. f. Hyg. (Leipzig) VH, 
S. 44. — (Referat.) D. Med.-Ztg. (Berlin) 

X, S. 1153. — Ztschr. f. Med.-Beamte 
(Berlin) II, S. 440. — Centralbl. f. Chir. 
(Leipzig) XVI, S. 838. — Chem. Cen¬ 
tralbl. (Hamburg) LX, S. 884. 

StraUBS, S., Das Fehlen von Mikroben in 
der ausgeathmeten Luft. (Referat.) Giorn. 
della reale societi italiana d’igiene (Mai¬ 
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Trölat, Emile, u. Soma 80 O, Heizung und 
Lüftung der Wohnräume. (Referat) Kev. 


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Zeitschriften erschienenen Aufsätze über öff. Gesundheitspflege. 691 


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publ. (Paris) XXII, S. 264. — Rev. san. 
de U Province (Bordeaux) VII, S. 109, 
113, 156. 

Tucker, G. R., Zahl und Vertheilung von 
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Pffftlmann^ Luftuntersuchungen. (Referat.) 
Fortachr. d. Med. (Berlin) VII, S. 34. — 
Wiener med. Wchschr. XXXIX, S. 1385. 

Vallln, E. , Die beweglichen Oefen mit 
langsamer Verbrennung. Rev. d’hyg. (Paris) 
XI. S. 385. 

Ventilation mit Gas beleuchteter Woh¬ 
nungen und Gebäude. Journ. f. Gas¬ 
beleuchtung und Wasserversorgung (Mün¬ 
chen) XXXII, S. 274, 303. 

Voit, Ernst, Berichte über Heizung, Lüftung 
und künstliche Beleuchtung. Ztschr. d. 
Arch.- u. Ing. -Ver. zu Hannover XXXV, 
S. 71, 300, 504, 652. 

Anhang: Rauchbelästigung. 

Osten, G., Zur Frage der Rauchverbiitnng. 
Ge».-Ing. (München) XII, S. 261. 

Kauchbel&Stigung, Beseitigung der — 
durch Eiektricität. Münchner medicinische 
Wocbenschr. XXXVI, S. 697. 


Kau oh- und Ruzsbel&stigung , Zur 

Frage der Abhülfe der —. D. Bauzeitung 
(Berlin) XXIII, S. 355. 
R&uchveraehrungs-Gesetzgebung in 
England. Sanitary Record (London) X, 
S. 469. 

Statut der Stadt Gera vom 30. Juli 1886, 
betr. die Beseitigung der Rauch- u. Russ- 
belästigung durch Feuerungsanlagen in der 
Stadt Gera. Ges.-Ing. (München) XII, 
S. 183. — Gesundheit (Frankfurt a. M.) 
XIV, S. 237. 

8. Beleuchtung. 

Sohwartse, Th., Die Sicherungen im Be¬ 
leuchtungswesen auf der deutschen allge¬ 
meinen Ausstellung für Unfallverhütung 
in Berlin. Ges.Iug. (München) XII, S. 358, 
731. 

Sohwartse, Th., Literaturberichte über 
Beleuchtungswesen. Ges.-Ing. (München) 
XII, S. 24, 62, 98, 130, 165, 192, 230, 
267, 287, 337, 372, 399, 434, 480, 550, 
586, 615, 652, 683, 713, 759, 789. 

Uffelmann , Die hygienische Bedeutung 
des Sonnenlichtes. Wiener Klinik XV, 
S. 85. — (Referat.) D. Med.-Ztg. (Berlin) 
X, S. 1152. 

Webber, Das Licht in seiner Beziehung 
zur Gesundheit. (Referat.) San. Rec. (Lon¬ 
don) X, S. 584. 


X. Oefffentliche sanitäre Werke. 


1. Allgemeines. 

Aird, C. K., Ein Streifzag durch das Ge¬ 
biet moderner Städtereinigungsfragen. Cen- 
tralbl. f. allg. GsndhpHg. (Bonn) VIII, 

S. 207, 272, 329, 393. 

AniOUld, Assanirung der Städte und Ver¬ 
wendung der Abwässer. , (Referat.) Rev. 
san. de la Province (Bordeaux) VII, S. 33. , 

Hoch mann, Die Assanirung von Paris auf 
der allgemeinen Ausstellung im Jahre 1889. 
Rev. d’hyg. (Paris) XI, S. 968; s. auch 
S. 992. 

Cartier, Ueber das Project zur Assanirung 
der Stadt Marseille. Rev. d’hyg. (Paris) 
XI, S. 516. 

Dietrioh, E., Berichte über Wasserver¬ 
sorgung, Entwässerung und Reinigung der 
Städte. Ztschr. d. Arch.- u. Ing.-Vereins 
zu Hannover XXXV, S. 72, 308, 509, 
658. 

Drouineau, G., Die Assanirung der 
Wohnungen und der Städte. Rev. san. de 
la Province (Bordeaux) VII, S. 105. i 

Frank, A., Literaturberichte über Wasser¬ 
versorgung, Entwässerung und Reinigung 
der Städte und Wohnungen. Ges.-Ing. 
(München) XII, S. 21, 57, 95, 127, 159, 


I 189, 265, 285, 335, 395, 431, 545, 581, 
j 709, 755, 823. 

Gavino, Angel, Ueber die Assanirung von 
Mexico. (Referat.) Ann. d’hyg. publ. 
(Paris) XXII, S. 317. 

Jourdan, G., Die Assanirung der Wohnun¬ 
gen und der Privatwege der Stadt Paris. 
(Referat.) Ann. d’hyg. publ. (Paris) XXII, 

, S. 325. — Rey. d’hyg. (Paris) Xi, S. 703. 
Martin, A.-J., Die As>auirung vor dem 
Gesetze und der Jurisprudenz. Rev. d’hyg. 
(Paris) XI, S. 97. 

Masson, Louis, Die assanirten Städte. 

(Referat.) Rev. d’hyg. (Paris) XI, S. 86. 
de Montricher, H., Ueber die Bedeutung 
der Assauirungrarbeiten vom ökonomischen 
Gesichtspunkte. (Referat.) Rev. d’hyg. 
(Paris) XI, S. 785. 

Piper, J., Die Assanirung von Landstädten 
und Landhäusern. Ann. Hyg. (Philadelphia) 
IV, S. 313. 

Polizeiverordnung des grossherzoglichen 
Kreisamtes Mainz vom 30. August 1889, 
betr. die Lagerung von Knochen, Häuten, 
thierischen Abfällen und Lumpen. Orts- 
I gesetze (Berlin) XX, S. 473. 

Portevin, Ueber die Fortschritte im Aus¬ 
lände in der Assanirung der Städte mit 

44* 


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692 Repertorium der i. J. 1889 in 

engen Canälen. (Referat.) Rev. «an. de la 
Province (Bordeaux) VII, S. 25. 

Proust , A., Bericht über Assanirung der 
Städte. Journal ofßciel (Paris) 1889, 
24. August. — Rev. san. de la Province 
(Bordeaux) VII, S. 182. — (Referat.) Rev. 
d’hyg. (Paris) XI, S. 1025. 

Proust, A., Die Assanirung der Häfen. (Re¬ 
ferat.) Rev. d’hyg. (Paris) XI, S. 756. — 
Ann. d’hyg. publ. (Paris) XXII, S. 252. — 
Rev. san. de la Province (Bordeaux) VII, 
S. 177. 

Rollet, Assanirung der Städte und Ver¬ 
wendung der Abwässer. (Referat.) Rev. 
san. de la Province (Bordeaux) VII, S. 36. 

Rosenthal, Die Stadterweiterung Magde¬ 
burgs vom Standpunkte des öffentlichen 
Gesundheitswohles. Verhandl. u. Mitth. 
des Vereins f. off. Gsudhpflg. in Magde¬ 
burg XVII, S. 59. 

Ruff, J., Der „internationale Verein gegen 
Verunreinigung der Flüsse, des Bodens 
und der Luft** und die Gesundheit. Ge¬ 
sundheit (Frankfurt a. M.) XIV, S. 1. 

Soyka, J., Die Assanirung von Prag. (Ref.) 
Ann. d’hyg. publ. (Paris) XXII, S. 548. 

2. Wasserversorgung*). 

Allen , Alfred H., Die Wasserversorgung 
von Sheffield und Bleivergiftung. (Refe¬ 
rat.) Rev. d’hyg. (Paris) IX, S. 367. 

Altschul, Theodor, Gutachten über den 
„Bericht der Wasserversorgungscommission 
an den Rath der Landeshaupstadt Prag 
bezüglich der Versuchsarbeiten zur Ge¬ 
winnung des Trinkwassers“. Prager med. 
Wchschr. XIV, S. 259. — Gesundheit 
(Frankfurt a. M.) XIV, S. 360, 371. 

Altschul, Theodor, Ueber Wasserversorgung 
der Städte im Allgemeinen und die ge¬ 
plante Wasserversorgung Prags im Be¬ 
sonderen. (Referat.) Monatsbl. f. offentl. 
Gsndhpfig. (Braunschweig) XII, S. 199. — 
Gesundheit (Frankfurt a. M.) XIV, S. 363.— 
Central bl. f. med. Wiss. (Berlin) XXVII, 
S. 678. — Prager med. Wchschr. XIV, 
S. 262. 

Aruould, Jules, Die neuen Wasserver¬ 
theilungen von Roubaix-Turcoing und Dün¬ 
kirchen. Rev. d’hyg. (Paris) XI, S. 403. 

RahU 80 n, H. T., Die öffentliche Wasser¬ 
versorgung von Städten in Nord-Carolina. 
Rep. of the North Carolina Board of 
Health (Raleigh) H, S. 161. 

Bechmann, Die getrennte Wasserleitung 
in Paris. Rev. d’hyg. (Paris) XI, S. 1055; 
s. auch S. 1125. 

Bertschinger , Alfred, Untersuchungen 
über die Wirkung der Sandfilter des städti¬ 
schen Wasserwerkes in Zürich. J. f. G. 
u. W. (München) XXXII, S. 1126,1171. — 
(Referat.) Archiv der Pharmacie (Berlin) 


*) In diesem Abschnitte bedeutet J. f. G. tuW. 
Journal für Gasbeleuchtung u. Wasserversorgung. 


deutschen und ausländischen 

CCXXVU, S. 959. — Chem. Centralbl. 
(Hamburg) LX, S. 607. 

Bidwell, W. D., Die Verunreinigung von 
Trinkwasser. Med. Bull. (Philadelphia) XI, 
S. 212. 

Blei im Wasser, Ueber die Ursachen 
der Lösung von — und die Beseitigung 
derselben. D. Bauzeitung (Berlin) XX1I1, 
S. 31, 42. 

Boldon - Soratschley, Die Wasserver¬ 
sorgung von London (Referat.) Ann. d’hyg. 
publ. (Paris) XXII, S. 558. 

Boone , H. W., Ein billiges und zuver¬ 
lässiges Filter. China med. Miss. Journ. 
(Shanghai) III, S. 19. 

Bunte, H., Verwendung von Bleiröhren 
für Wasserleitungen. J. f. G. u. W. 
(München) XXXIJ, S. 556. 

Carnelley und Frew, Ueber die An¬ 
ätzung der Wasserleitungsröbren aus Blei. 
(Referat.) Wiener med. Wchschr. XXXIX, 
S. 859. 

Duhourcau , Die Trinkwaoser von Pau 
vom Gesichtspunkte der Hygiene. (Refe¬ 
rat.) Mouv. hyg. (Brüssel) V, S. 373. 

Erlass des k. k. österr. 'Ministeriums des 
Innern vom 24. Juni 1889, betreffend die 
Wasserversorgung Wiens. Veröff. d. kaiser¬ 
lichen Gesundheitsamtes (Berlin) XLU, 
S. 735. 

Biselen, F., Die Wasserversorgung von 
Liverpool. D. Bauzeitung (Berlin) XX11I, 
S. 185. 

Frank, A., Die Wasserversorgung Wiens. 
Ges.-Ing. (München) XU, S. 313. — (Re¬ 
ferat.) Centralbl. f. allg. Gsndhpfig. (Bonn) 
VIII, S. 363. 

Gad, E., Tiefbohrungen für die Wasser¬ 
versorgung der Stadt Crefeld. Ges.-Ing. 
(München) XH, S. 457. 

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Zeitschriften erschienenen Aufsätze über öff. Gesundheitspflege. 693 


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694 Repertorium der i. J. 1889 in deutschen und ausländischen 


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J. f. G. u. W. (München) XXXII, S. 525. 

Wasserversorgung, Zur Frage der — 
und ihres Zusammenhanges mit der Ent¬ 
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Wasserversorgung von Altona, Zur—. 
J. f. G. u. W. (München) XXXII, S. 673. 

Wasserversorgung von Amsterdam, Zur 
—. J. f. G. u. W. (München) XXXII, 
S. 399, 594. 

Wasserversorgung von Apolda, Zur —. 
J. f. G. u. W. (München) XXXII, S. 32, 
205. 

Wasserversorgung von Berlin, Zur —. 
J. f. G. u. W. (München) XXXII, S. 375. 

Wasserversorgung von Bochum, Zur —. 
J. f. G. u. W. (München) XXXIL S. 505. 

Wasserversorgung von Boston, Zur—. 
J. f. G. u. W. (München) XXXII, S. 1138. 

Wasserversorgung von Breslau, Zur —. 
J. f. G. u. W. (München) XXXII, S. 238, 
1104. 

Wasserversorgung von Brunnen 
(Schweiz), Zur —. J. f. G. u. W. (Mün¬ 
chen) XXXII, S. 786. 

Wasserversorgung von Budapest, Zur—. 
J. f. G. u. W. (München) XXXII, S. 112, 
148, 264. 

Wasserversorgung von Buenos Ayres, 
Zur —. J. f. G. u. W. (München) XXXII, 
S. 69. 

Wasserversorgung von Charlottenburg, 
Zur —. J. f. G. u. W. (München) XXXII, 
S. 240. 

Wasserversorgung von Coburg, Zur —. 
J. f. G. u. W. (München) XXXII, S. 574. 

Wasserversorgung von Crimmitschau, 
Zur —. J. f. G. u. W. (München) XXXII, 
S. 574, 638. 

Wasserversorgung von Darmstadt, Zur 
—. J. f. G. u. W. (München) XXXII, 
S. 605. 

Wasserversorgung von Dortmund, Zur 
—. J. f. G. u. W. (München) XXXII, 
S. 812. 


Wasserversorgung von Dresden, Zar —. 
J. f. G. u. W. (München) XXXII, S. 69, 
148. 

Wasserversorgung von Düsseldorf, Zur 
—. J. f. G. u. W. (München) XXXII, 
S. 944. 

Wasserversorgung von Duisburg, Zur 
—. J. f. G. u. W. (München) XXXU, 
S. 169, 267. 

Wasserversorgung von Elberfeld, Zar 
—. J. f. G. u. W. (München) XXXII, 
S. 753. 

Wasserversorgung von Erfurt, Zar —. 

J. f. G. u. W. (München) XXXII, S. 473. 
Wasserversorgung von Frankfurt a. M., 
Zur —. J. f. G. u. W. (München) XXXII, 
S. 69, 110, 675, 946. 
Wasserversorgung von Freiberg (Sach¬ 
sen), Zur —. J. f. G. u. W. (München) 
XXXII, S. 322. 

Wasserversorgung von Geestemünde, 
Zur—. J. f. G. u.W. (München) XXXII, 
S. 786. 

Wasserversorgung von Glückstadt, Zar 
—. J. f. G. u. W. (München) XXXII. 
S. 1107. 

Wasserversorgung von Gotha, Znr —. 

J. f. G. u. W. (München) XXXII, S. 675. 
Wasserversorgung von Halle, Zur —. 

J. f. G. u. W. (München) XXXII, S. 1107. 
Wasserversorgung von Hannover, Zur 
—. J. f. G. u. W. (München) XXXII, 
S. 753, 884. 

Wasserversorgung von Hildesheim, Zur 
—. J. f. G. u. W. (München) XXXn, 
S. 540. 

Wasserversorgung von Honnef a. Rh., 
Zur—. J. f. G. u.W. (München) XXXII, 
S. 350. 

Wasserversorgung von Kiel, Zur —. 
J. f. G. u. W. (München) XXXII, S. 753, 
884. 

Wasserversorgung von Köln, Znr —. 
J. f. G. u. W. (München) XXXII, S. 89, 
123, 540, 980. 

Wasserversorgung von Krakau, Znr—. 

J f. G. u. W. (München) XXXII, S. 813. 
Wasserversorgung von Leipzig, Zur —. 
J. f. G. u. W. (München) XXXII, S. 242, 
442, 475, 639. 

Wasserversorgung von Lichtenfels, Zur 
—. J. f. G. u. W. (München) XXXU, 
S. 111. 

Wasserversorgung von Lissabon, Zur —. 

J. f. G. u. W. (München) XXXU, S. 111. 
Wasserversorgung von Liverpool, Zur 
—. Proc. of the municip. and san. Engin. 
(Londou und New York) XY, S. 6. — 
J. f. G. u.W. (München) XXXII, S. 341. 
Wasserversorgung von London, Zur —. 
Centralbl. d. Bauverwaltung (Berlin) IX, 
S. 8. — J. f. G. u. W. (München) XXXII, 
S. 112. 

Wasserversorgung von Magdeburg, Zur 
—. J. f. G. u. W. (München) XXXII, 
S. 270. 


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Zeitschriften erschienenen Aufsätze über öff. Gesundheitspflege, 695 


W&88erversorgung von Merseburg, Zur 
—. J. f. G. u. W. (München) XXXII, 
S. ö47. 

Wasserversorgung von München, Zur 
— J. f. G u. W. (München) XXXII, 
S. 848. 

Wasserversorgung von Nürnberg, Zur 
—. j. f. G. u. W. (München) XXXII, 
S. 525. 

Wasserversorgung von Offen hach, Zur 
—. J. f. G. u. W. (München) XXXII, S. 70. 

Wasserversorgung von Olmütz, Zur —. 
J. f. G. u. W. (München) XXXII, S. 755. 

Wasserversorgung von Oppenheim, Zur 
—. J. f. G. u. W. (München) XXXII, 
S. 173. 

Wasserversorgung von Osnabrück, Zur 
—. J. f. G. u. W. (München) XXXII, 
S. 35, 544. 

Wasser Versorgung von Paris, Zur —. 
J. f. G. u. W. (München) XXXII, S. 905. 

Wasserversorgung von Remscheid, Zur 
—. J. f. G. u. W. (München) XXXII, 
S. 35, 756, 1151. 

Wasserversorgung von Riesa, Zur —. 
J. I*. G. u. W. (München) XXXII, S. 951. 

Wasserversorgung von Ruhla, Zur —. 
J. f. G. u. W. (München) XXXII, S. 272. 

Wasserversorgung von Suhl, Zur —. 
J. f. G. u. W. (München) XXXII, S. 272. 

Wasserversorgung von Urach, Zur —. 
J. f. G. ii. W. (München) XXXII, S. 788. 

Wasserversorgung von Wasserburg 
(Bayern), Zur —. J. f. G. u. W. (München) 
XXXII, S. 36. 

Wasserversorgung von Wien, Zur —. 
Wiener med. Wclischr. XXXIX. S. 335, 
945, 985, 1Q64. — Ges.-Ing. (München) 
XII, S. 259. — J. f. G. u. W. (München) 
XXXII, S. 72, 244, 788, 1048. 

Wasserversorgung von Zürich , Zur —. 
J. f. G. u. W. (München) XXXII, S. 173. 

Wiener - Neust&dter Tiefquellenleitung, 
Die —. J. 1‘. G. u. W. (München) XXXII, 
S. 744. 

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Aymonnet, Analyse des Canalwassers von 
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(Paris) CVI1, S. 679. 

Büsing , Kntwässerungs - Fragen aus der 
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Canalisationsarbeiten und Krankheiten. 
Centralbl. f. allg. GsndhpÜg. (Bonn) VIII, 
S. 286. 

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Frings, Die Canalisation von Düsseldorf. 
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Hancock , Charles. Die Canal wasserfrage 
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S. 337. 

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der Hausentwässerungen etc. Med. Classics, 
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f. allg. Gsndhpflg. (Bonn) VIII, S. 463. — 
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Giorn. della reale societä italiana d’igiene 
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Poincarö, Ueber die Umstände, welche den 
Reichthum der Abwässer an Mikroben und 
ihre schädliche Wirkung verändern können. 
Rev. d’hyg. (Paris) XI, S. 894. 

Polizeiverordnung der Polizciverwaitung 
der Stadt Kreuznach vom 6. Nov. 1889, 
betr. den Anschluss der bebauten Grund¬ 
stücke, welche an einer mit einer öffent¬ 
lichen unterirdischen Entwässerungsanlage 
versehenen Strasse liegen, an die Öffent- 


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696 Repertorium der i. J. 1889 in 

liehe Strassen - Canalanlage. Ortsgesetze 
(Berlin) XX, S. 549; s. auch S. 555. 

Renk , Gutachten, betreffend die Canalisi- 
rung der Residenzstadt Schwerin. Arbeiten 
aus d. kaiserl. Gesundheitamte (Berlin) V, 
S. 395. — (Referat.) Aerztl. Vereinsbl. 
(Leipzig) XVIII, Ä 425. — Chem. Cen- 
trulbl. (Hamburg) LX, S. 979. 

Renk, Gutachten, betreffend die Canalisirung 
von Altenburg. Arbeiten aus d. kaiserl. 
Gesundheitsamte (Berlin) V, S. 410. — 
(Referat.) Aerztl. Vereinsblatt (Leipzig) 
XVIII, S. 425. — Chem. Centralbl. (Ham¬ 
burg) LX, S. 980. 

Rowlinson, R., Die Canalisation und die 
Canalwässer von London. Journ. of Soc. 
Arts (London) XXXVIII, S. 65; s. auch 
S. 79, 141. 

Rüger, C., Die Canalisation der Stadt 
Elberfeld. Gesundheit (Frankfurt a. M.) 
XIV, S. 113. 

Schwemmcanalsystems, Ausbau des — 
und Anlage einer Rieselfelder - Anlage in 
Freiburg i. Br. D. Gemeinde-Ztg. (Berlin) 
XXVIII, S. 212. 

Sykes, Canalgas und Halsentzündung. (Re¬ 
ferat.) San. Rec. (London) X, S. 337. 

Tebault, C. H., Das New Orleans eigene 
Entwässerungsystem und sein Einfluss auf 
den allgemeinen Gesundheitszustand der 
Stadt. Gaillard’s med. Journ. (New York) 
XLIX, S. 325. 

Tidmann, Edward, Die Entwäs8erungsVer¬ 
ordnungen und ihre Anwendung in London. 
San. Rec. (London) X, S. 312, 362. 

Volkmann, Zur Frage der Canalisation 
der Stadt St. Petersburg. Centralbl. d. 
Bauverw. (Berlin) IX, S. 509. 

Young, F. J., Die Canalisation von Bridge¬ 
port. Rep. of the Board of Health of 
Connecticut (New Haven) XI, S. 337. 

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des Kehrichts. 

Abfuhrwesen, Die beabsichtigte Neuord¬ 
nung des — der Residenzstadt Oldenburg. 
Gesundheit (Frankfurt a. M.) XIV, S. 104. 

Bekanntmachung des Rathes der Stadt 
Dresden vom 8. Juni 1889, betr. die Ab¬ 
leitung von Abwässern aus den Aborts¬ 
gruben nach den öffentlichen Schleusen. 
Veröff. d. kaiserlichen Gesundheitsamtes 
(Berlin) XIII, S. 733. 

Belval , Th., Die Regelung des Kehrichts- 
Abfuhr wesens. Mouv. hyg. (Brüssel) V, 
S. 196. 

Circularverfügung der königl. Regierung 
zu Düsseldorf vom 11. Mai 1888, betr. 
die Zweckmässigkeit einer Uebernahme des 
Abfuhrwesens der Fäcalstoffe seitens der 
Städte. Centralbl. f. allg. Gesundheitspflg. 
(Bonn) Vin, S. 110. 

Conn, G. P., Die Beseitigung des Kehrichts. 
Transact. of the New Hampshire med. 
Soc. (Concord) 1889, S. 80. 


deutschen und ausländischen 

Fratini, Fortunato, Automatische geruchlose 
Indicatoren für die festen Gruben. Giorn. 
della reale societä italiana d’igiene (Mailand) 
XI, S. 203. 

Greenwood, Die Verwendung des Keh¬ 
richts und der Auswurfstoffe. Brit. med. 
Journ. (London) 1889, II, S. 467. 

Heidelberger Tonnenvereins, Jahres¬ 
bericht des — für das Jahr 1888. Ge¬ 
sundheit (Frankfurt a. M.) XIV, S. 148. 

Kilvington, S. S., Kehricht-Oefen und die 
Zerstörung organischer Stoffe durch Feuer. 
Am. Publ. Health Ass. Rep. (Concord) 
XIV, S. 156. 

Maurlac , E., Die Entfernung und Ver- 
werthung des Haus- und des Strmssenkeh- 
richts in Bordeaux. Journ. de m£d. de 
Bordeaux XIX, S. 97. 

Mauriac, E., Ungefährer Werth der Fäcal- 
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Stadt Bordeaux versickern und in den 
Canälen abfliessen; Folgen der Boden- 
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punkte. Jonrn. de m4d. de Bordeaux 
XIX, S. 135; s. auch S. 162. 

du Mesnil und Journet, Entfernung und 
Verwendung des Kehrichts in den Städten 
und auf dem Lande. (Referat.) Ann. 
d’hyg. publ. (Paris) XXII, S. 258. — Rev. 
d’hyg. (Paris) XI, S. 698. — Rev. »an. 
de la Province (Bordeaux) VII, S. 153. 
van Overbeek de Meijer, Die grossen 
Vortheile des Liernur’schen Systems vom 
Standpunkte der öffentlichen Gesundheits¬ 
pflege und der Sanitätspolizei. Handel, 
v. hat Nederl. Nat.- en Geiieesk. - Congr. 
(Leiden) II, S. 52. 

van Overbeek de Meijer, Ueber das 
Liernur-System zur Fäcalien-Abfuhr. (Ref.) 
Münchner med. Wchschr. XXXVI, S. 656. 

Ponso, C., Ueber natürliche Ventilation in 
den Abtrittsrohren und über die Art, sie 
herzustellen. Giorn. della reale societi 
italiana d’igienc (Mailand) XI, S. 721. 

Rost, Die Beseitigung der Fäcalstoffe in der 
Stadt • Leipzig. Vjhrschr. f. ger. Med. (Ber¬ 
lin) LI, S. 455. 

Rüger, C., Ueber die Beseitigung der Fäcalien 
und Abfalle, sowie des Schmutzwa&sers. 
Gesundheit (Frankfurt a. M.) XIV, S. 353, 
369. 

Salmon, Arthur A., Die Beseitigung von 
Hauskehricht. San. Rec. (London) X, 
S. 471. 

Verbrennung des Kehrichts in Savannah. 
Boston med. and surg. Journ. CXX, S. 321. 

Zavitziano , Die Abortanlagen speciell in 
der Türkei. (Referat.) Rev. d’hyg. (Paris) 
XI, S. 548. 

5. Flusswasser und Flussverunrei- 
nigung. 

Arnould, J., Ueber den Schutz der Wasser¬ 
läufe. (Referat.) Rev. san. de la Province 
(Bordeaux) VII, S. 169. 


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Zeitschriften erschienenen Aufsätze über öff. Gesundheitspflege. 697 


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Verba d dl. und Mitth. d. Ver. f. öffentl. 
Gsndhpflg. in Magdeburg XY11, S. 104. 

Bernheim, Sind die Flussverunreinigungeil 
durch grosse Städte an einer erhöhten 
Sterblichheitsintensität dicht unterhalb der¬ 
selben statistisch nachweisbar? (Referat.) 
Zeitschrift f. Med. - Beamte (Berlin) II, 
S. 434. — Tagebl. d. 62. Naturforschervers. 
(Heidelberg), S. 605. — Chem. Centralbl. 
(Hamburg) LX, S. 544. 

Fiaia, B., Die Abfallwässer der Cellulose« 
fnbrik in Rattimau. Oesterr. San.-Beamte 
(Wien) II, S. 102. — (Referat.) Chem. 
Centralbl. (Hamburg) LX, S. 95. 

Fluraverunreinigung, Verhandlung der 
wissenschaftlichen Deputation für das 
Medicinalwesen, October 1883. Centralbl. 
f. allg. Gsndhpflg. (Bonn) VIII, S 169. — 
Ztschr. f. Med.-Beamte (Berlin) II, S. 50. — 
Veröff. d. kaiserlichen Gesundheitsamtes 
(Berlin) XIII, S. 118. — Aerztl. Vereins-Bl. 
(Leipzig) XVIII, S. 4. 

Frank, G., Die Veränderungen des Spree¬ 
wassers innerhalb und unterhalb Berlin, in 
bacteriologischer und chemischer Hinsicht. 
(Referat.) D. med. Wchschr. (Berlin) XV, 
S. 76. 

Koch, R., Ueber Flussverunreinigung. Re¬ 
ferat für die Sitzung der wissenschaftlichen 
Deputation vom 24. Oct. 1888. Aerztl. 
Ver.-Bl. (Leipzig) XV111, S. 61; s. auch 
S. 90 und 134. 

1*6 Blano, Christian, Die Verunreinigung 
des Wassers durch anorgauische Säuren aus 
gewerblichen Betrieben und die Verhütungs¬ 
und Schutzmaassregeln gegen dieselben 
vom sanitätspolizeilichen Standpunkte. Er- 
ganz.-Hefte z. Centr.-BI. f. allg. Gsndhpfl. 
(Bonn) II, S. 253. — (Referat.) Schmidt’* 
Jahrb. (Leipzig) CCXX1J, S. 71. 

Isissauer, Ueber KluB8verunreinigung. Re¬ 
ferat für die Sitzung der wissenschaft¬ 
lichen Deputation vom 24. Oct. 1888. 
Aerztl. Vereins-Bl. (Leipzig) XVIII, S. 90. 

Fescheck, Die Reinigung der Seine und Ent¬ 
wässerung von Paris. Centralbl. d. Bau- 
veTw. (Berlin) IX, S. 208. 

PraU8nitz, W., Zur Frage der Selbstreini¬ 
gung der Flüsse. Sitzungsber. d. Ges. f. 
Morphol. und Physiol. in München V, 
S. 89. — (Referat.) Münchner med. 

Wchschr. XXXVI, S. 832. 

Renk, Gutachten, betreffend die Verunreini¬ 
gung der Werre bei Herford durch die 
Abwässer der H.’schcn Stärkefabrik in 
Salzuflen. Arbeiten aus d. kaiserlichen 
Gesundheitsamte (Berlin) V, S. 209. — (Re¬ 
ferat.) Aerztl. Vereinsbl. (Leipzig) XVIII, 
S. 425. 

Renk, Gutachten, betreffend Reinhaltung 
des Kötschaubaches bei Pössneck. Arbeiten 
ans d. kaiserl. Gesundheitsamte (Berlin) 
V, S. 406. — (Referat.) Aerztl. Vereinsbl. 
(Leipzig) XV1I1, S. 425. — Chem. Cen- 
tralbl. (Hamburg) LX, S. 979. 


Renk, Gutachten, betreffend die Verun¬ 
reinigung der Wakenitz, Trave und des 
Stadtgrabens bei Lübeck. Arbeiten aus 
d. kaiserlichen Gesundheitsamte (Berlin) 
V, S. 414. — (Referat.) Aerztl. Vereinsbl. 
(Leipzig) XV1JI, S. 425. — Chem. Cen¬ 
tralbl. (Hamburg) LX, S. 980. 

S&nfelice , F., Bacteriologische Unter¬ 
suchungen des Meerwassers in der Nähe 
und in grösserer Entfernung vom Aus¬ 
fluss der Canäle. Boll. de la Soc. di nat. 
in Napoli III, S. 32. 

Sielwä886r, Die Einleitung der Güstrower — 
in die Nebel. Gesundheit (Frankfurt a. M.) 
XIV, S. 244. 

Thibaut, Ueber Sodarück st Sn de und ihren 
Einfluss auf die Wasserläufe. (Referat.) 
Rev. d’hyg. (Paris) XI, S. 748. 

WiUiston, S. W., Bericht über Flussver¬ 
unreinigung. Rep. of the Board of Health 
of Connecticut (New Häven) XI, S. 235. 

6. Verwendung und Unschädlich¬ 
machung des Canalwassers and der 
Excreraente (Berieselung etc.). 

Bennett, W. B. G., Die Verwerthung der 
städtischen Abfälle, die Verwendung der 
Abwässer, elektrische Beleuchtung und 
Cementpflnstcr in Sonthampton. Proc. of 
the A6S. of Municip. and San. Engin (Lon¬ 
don und New York) XV, S. 34. 

Bericht einer französischen Commission 
über die Reinigung der Canalwasser von 
Berlin durch Rieselfeld. Ges.-Ing. (München) 
XII, S. 219. — Gesundheit (Frankfurt 
a. M.) XIV, S. 165. 

Bertilion, J., Berieselung mit Canalwasser. 
(Referat.) Mouv. hyg. (Brüssel) V, S. 164. 

Berüllon, J., Ueber den Gesundheitszustand 
von Genevilliers und anderen Orten, wo 
Rieselfelder sind, im Jahre 1888 und in 
früheren Jahren. Rev. d’hyg. (Paris) XI, 
S. 190. 

Bertin-Sans, Assanirung der Städte und 
Verwendung der Abwässer. (Referat.) Rev. 
san. de la Province (Bordeaux) VII, S. 34. 

Carpenter, A., Die Reinigung der Abwässer 
durch Berieselung. (Referat.) Ann. d’hyg. 
publ. (Paris) XXII, S. 184. 

Carpenter, A., Ueber die Beseitigung des 
Caualwassers in Städten mit Wasser-Closets. 
Sanitarian (New York) XXIII, S. 295. 

Drysdale, C. R., Die Beseitigung des Canal¬ 
wassers. (Referat.) San. Rec. (London) 
X, S. 583. 

Fischer, Ueber die Assanirung der Schmutz- 
Wässer vor ihrem Eintritt in die Canäle. 
(Referat.) Rev. d’hyg. (Paris) XI, S. 749. 

Gesetz, Französisches — vom 4. April 1889, 
betr. Landwirtschaftliche Verwerthung der 
Abwässer von Paris und Reinigung der 
Seine. Veröff. d. kaiserl. Gesundheitsamtes 
(Berlin) XIII, S. 319. 

Göhring, C. F., Zur Reinigung der Abfall¬ 
wässer in dem Etablissement W. Spin die r 


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698 Repertorium der i. J. 1889 in 

zu Spin (Uersfeld. (Referat.) Chera. Cen- 
tralkl. (Hamburg) LX, S. 299. 

Hancock , Karl, Bericht über den Stand 
der Abwasserverwertliung durch Beriese¬ 
lung in Birmingham. (Referat.) Rev. 
d’hyg. (Paris) XI, S. 557. 

Hueppe, Ferdinand, Einige Gesichtspunkte 
für die hygienische Beurtheilung von Klär¬ 
anlagen. Arch. f. Hyg. (München) IX, 
S. 271. — (Referat) Journ. f. Gasbeleuch¬ 
tung und Wasserversorgung (München) 
XXXII, S. 878. — Chem. Centralblatt 
(Hamburg) LX, S. 337. 

Jiro, T., Untersuchung von Abwasser des 
Universitätsgebäudes in Tokyo. Sei-i-Kwai 
ined. Journ. (Tokyo) VHI, S. 114. 

König, J., Reinigung von Fabrikabwässern. 
(Ref.) Journ. f. Gasbeleuchtung und Wasser¬ 
versorgung (München) XXXII, S. 134. 

Krüger, Bruno, Die physikalische Einwir¬ 
kung von Sinkstoffen auf die im Wasser 
befindlichen Mikroorganismen. Ztscbr. f. 
Hygiene (Leipzig) VII, S. 86. 

Layet, A., Assanirang der Städte und Ver¬ 
wendung der Abwässer. (Referat.) Rev. 
san. de la Pronvince (Bordeaux) VII, S. 35. 

Lepsius , Reinigung der Canalwässer in 
Frankfurt a. M. (Referat.) Journ. f. Gas¬ 
beleuchtung und Wasserversorgung (Mün¬ 
chen) XXXII, S. 110. 

Iiindley, Die Klärbeckenanlage zu Frank¬ 
furt a. M. Jahresbericht d. Verwalt, d. 
Medicinalw. etc. der Stadt Frankfurt a. M. 
XXXII, S. 90. 

laindley, Welche Erfahrungen sind mit den 
in den letzten Jahren errichteten Klär¬ 
vorrichtungen städtischer Abwässer ge¬ 
macht worden ? Referat auf der XIV. Ver¬ 
sammlung des Deutschen Vereins für öffent¬ 
liche Gesundheitspflege zu Frankfurt n. M., 
September 1888. D. Vjhrschr. f. öff. 
Gsndhpflg. (Braunschweig) XXI, S. 71. — 
(Referat.) Centralbl. f. allg. Gesundhpflg. 
(Bonn) VIII, S. 83. — Rev. d’hyg. (Paris) 
XI, S. 277. 

Lohausen , Welche Erfahrungen sind mit 
den in den letzten Jahren errichteten Klär¬ 
vorrichtungen städtischer Abwässer ge¬ 
macht worden? Referat auf der XIV. Ver¬ 
sammlung des Deutschen Vereins für öffent¬ 
liche Gesundheitspflege zu Frankfurt a. M., 
September 1888. D. Vjhrschr. f. öff. Ge¬ 
sundhpflg. (Braunschweig) XXI, S. 123. — 
(Referat.) Centralbl. f. allg. Gsndhpflg. 
(Bonn) VIII, S. 87. — Rev. d’hyg. (Paris) 
XI, S. 283. 

laUbberger, Kläranlagen und Rieselfelder. 
Ein Beitrag zur Untersuchung der Lei¬ 
stungen und der Kosten beider Systeme. 
Ges.-Ing. (München) XII, S. 521, 593. 

LudlofT, Reinigung des Wassers. (Referat.) 
Vierteljahrsschrift f. gerichtl. Med. (Berlin) 
LI, S. 245. 

XaUdlow, J. L., Wie lässt sich am besten 
eine ökonomische Verwerthung des Unraths 
der Städte erzielen? Rep. of the Proc. of 


deutschen und ausländischen 

the Convent. N. Carol. san. Ass. (Raleigh) 
1889, S. XLII. 

Ogier, Gesetzentwurf zur Assanirang der 
Seine und zur landwirtschaftlichen Nutz¬ 
barmachung der Abwässer von Paris. Ann. 
d’hyg. publ. (Paris) XXI, S. 211, 327. — 
(Referat.) Schmidt’s Jahrbücher (Leipzig) 
CCXX1II, S. 70. 

Poinearö, Assanirang der Städte und Ver¬ 
wendung der Abwässer. (Referat.) Rev. 
san. de la Province (Bordeaux) VII, S. 35. 

Schuster, Reinigung der Abwässer in der 
Stadt Braunschweig. (Referat.) Ztschr. d. 
Arch.- und Ing.-Vereinszu Hannover XXXV, 
S. 478. 

von Sehlen , Ueber die Wirksamkeit des 
Dr. Hulwa’sehen Klärverfahrens für Ab¬ 
wässer in bacteriologischer Beziehung. D. 
Vjhrschr. f. öff. Gsndhpflg. (Braunschweig) 
XXI, S. 134. 

Stftdtereinigung nach dem System 
Röckner-Rothe in Potsdam. D. Ge- 
meinde-Ztg. (Berlin) XXVUI, S. I0t>. 

Strehlik, A., Cen tri fugen filter zur Wasser¬ 
reinigung. (Referat.) Journ. f. Gasbe¬ 
leuchtung und Wasserversorgung (München) 
XXXII, S. 877. 

Webster, Klärung der Abfall wasser durch 
Elektricität. (Referat.) Ges.-Ing. (München) 
XII, S. 543. 

Webster’8 elektrische Behandlung von Ab¬ 
wässern. Monatsbl. f. offentl. Gsndhpflg. 
(Braunschweig) XII, S. 87. 

Weigmann, Literaturbericht über Reini¬ 
gung der Abwässer. Ges.-Ing. (München) 
XII, S. 25, 134, 163, 194, 339, 401. 

Wiebe, Welche Erfahrungen sind mit den 
in den letzten Jahren errichteten Klärvor- 
richtungen städtischer Abwässer gemacht 
worden? Referat auf der XIV. Versamm¬ 
lung des Deutschen Vereins für öffentliche 
Gesundheitspflege zu Frankfurt a. M., Sep¬ 
tember 1888. D. Vjhrschr. £. öff. Gesund¬ 
heitspflege (Braunschweig) XXI, S. 103. — 
(Referat.) Rev. d’hyg. (Paris) XI, S. 281. 

Wiener, Ueber die Entwässerung der Städte, 
mit besonderer Berücksichtigung der Me¬ 
thoden zur Reinigung städtischer Abwässer. 
D. Gemeinde-Ztg. (1 »erlin) XXVIII, S. 45, 
59. 

Winter, Welche Erfahrungen sind mit den 
in den letzten Jahren errichteten Klärvor¬ 
richtungen städtischer Abwässer gemacht 
worden? Referat auf der XIV. Versamm¬ 
lung des Deutschen Vereins für öffentliche 
Gesundheitspflege zu Frankfurt a. M., Sep¬ 
tember 1888. D Vjhrschr. f. öffent). Ge¬ 
sundhpflg. (Braunschweig) XXI, S. 87. — 
(Ref.) Centralbl. f. allg. Gsndhpflg. (Bonn) 
VIII, S. 85. — Rev. d’hyg (Paris) XI, S. 279. 

7. Desinfection. 

Almöras , lieber Desinfection von Tuber- 
culösen bewohnter Räume. Bull. gen. de 
th£rap. (Paris) CXVU, S. 551. 


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Zeitschriften erschienenen Aufsätze über off. Gesundheitspflege. 699 


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(Referat.) D. Med.-Ztg. (Berlin) X, S. 1135. 

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das Creolin betreffende Versuche Central¬ 
blatt f. Racteriol. u. Parasiten künde (Jena) 
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Berlin) X, S. 319. — Central bl. f. Chir. 
Leipzig) XVI, S. 575. 

Beeke, A., Ueber antibacterielle Wirkung 
einiger Anilinfarbstoffe. (Referat.) D. 
Med.-Ztg. (Berlin) X, S. 1114. 

Behring, Cadaverin, Jodoform u. Eiterung. 
(Referat.) Centralbl. f. Bacteriol. u. Para¬ 
sitenkunde (Jena) V, S. 61. 

Behring, Ueber den antiseptischen Werth 
des Creolins. (Referat.) Centralbl. f. Bac¬ 
teriol. u. Parasitenkunde (Jena) V, S. 139. 

Behring, Ueber die Bestimmung des anti¬ 
septischen Werthes chemischer Präparate 
mit bes. Berücksichtigung einiger Queck¬ 
silbersalze. D. med. Wchschr. (Berlin) 
XV, S. 869. 

Bekanntmachung des herzogl. sachsen¬ 
altenburgischen Ministeriums des Innern 
rom 14- Sept. 1889, betr. das Desinfections- 
verfahren bei ansteckenden Krankheiten. 
Verötf. d. kaiserl. Gesundheitsamtes (Berlin) 
XIII, S. 790. 

Biggs, Die desinficirende Wirkung der 
schwefligen Säure. (Referat.) Centralbl. 
f. Bacteriol. u. Parasiteukunde (Jena) V, 
S. 108. 

Blas, Die fäulnisswidrige Wirkung des 
Creolin. Bull, de l’acad. rov. de m6d. de 
Belg. (Brüssel) 1889, S. 105. — (Referat.) 
Mout. hyg. (Brüssel) V, S. 119. 

Bohlig, E., Magnesiakohle, ein neues Des- 
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(Hamburg) I.X, S. 299. 

Bräutigam und Nowack, Ueber die 
antibaciiläre Kraft des Perubalsams. Cen¬ 
tralbl. f. klin. Med. (Leipzig) 1889, Nr* 24. 
— (Referat.) Centralblatt f. med. Wiss. 
(Berlin) XXVII, S. 751. — Centralbl. f. 
Bacteriol, u. Parasitenkunde (Jena) VI, 
S. 429. 

Büchner, H., und M. Segal, Ueber gas¬ 
förmige antiseptische Wirkungen des Chloro¬ 
form, Formaldehyd und Creolin. Münchner 
med. Wchschr. XXXVI, S. 341. - (Re¬ 
ferat.) Centralbl. f. Bacteriol. u. Parasiten¬ 
kunde (Jena) VI, S. 366. — Chem. Cen¬ 
tralbl. (Hamburg) LX, S. 460. 

Budde, V., Die Bedeutung der Spannkraft, 
Temperatur und Bewegung des Dampfes 
bei Desinfection in Dampfapparaten. Arch. 
f. Hyg. (München) IX, S. 292. — (Referat.) 
Centralbl. f. allg. Gsndhpflg. (Bonn) VIII, 
S. 448. — Chem. Centralbl. (Hamburg) 
LX, S. 337. 

Budde, V., Nene Constructionen für Dampf- 
desinfectionsapparate nebst Versuchen über 
ihre Functionsfähigkeit. Ztsch. f. Hyg. 


(Leipzig) VII, S. 269. — Ugeskr. f. Laeger 
(Kopenhagen) XIX, S. 315, 397, 453. 

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Hampshire med. Soc. (Concord) 1889, S. 69. 

Cadäac und A. Meunier, Experimentelle 
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Wirkungen von ätherischen Oelen. Ann. de 
l’inst. Pasteur (Paris) III, S. 317. — 
(Referat.) Centralbl. f. Bacteriol. u. Para¬ 
sitenkunde (Jena) VI, S. 282. 

Canalis, Pietro, Ueber die Desinfection 
der Eisenbahnwagen, welche zum Trans¬ 
port des Viehes gedient haben. Giorn. della 
reale societä italianad’igiene (Mailand) XI, 
S. 5. — (Referat.) Centralbl. f. Bacteriol. 
u. Parasitenkunde (Jena) V, S. 810. — 
Chem. Centralbl. (Hamburg) LX, S. 337. — 
Rev. d’hyg. (Paris) XI, S. 470. 

Carter, W., Das Princip der Desinfection 
in der Medicin. Liverpool med. - chir. 
Journ. IX, S. 1. 

Chantemesse u. Richard, Desinfection 
von Fäces mittelst Kalkmilch. Ann. d’hyg. 
publ. (Paris) XXII, S. 134. — (Referat.) 
Arch. de m6d. et pharm, mil. (Paris) XIV, 
S. 128. — Rev. d’hyg. (Paris) XI, S.641. 

Chirone, V., Experimentelle Untersuchun¬ 
gen über die biologische Wirkung der 
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Morgagui (Mailand) XXXI, S. 219, 300. 

Collan , J., Wie kann man in Stadt und 
Land die Desinfection inficirter Oertlieh- 
keiten und Kleidungsstücke am besten vor¬ 
nehmen ? Finska läk.-sällsk. handl. (Hel¬ 
sin gfors) XXXI, S. 741. 

Colpi, G. B., Experimentelle Untersuchun¬ 
gen über die antiseptische Wirkung des 
Jodols. Terap. mod. (Neapel) III, S. 143. 

Crismer, L., Ueber Creolin. Ann. de la 
Soc. med.-chir. de Li&ge XXVH1, S. 214. 

Davidsohn, Hugo, Die Benutzung des 
Koch’sehen Darapfapparats für die Steri- 
lisirung von Verbandstoffen. Berlin, klin. 
Wchschr. XXVI, S. 956. 

Davidsohn, Hugo, Wie soll der Arzt seine 
Instrumente desinficiren? (Referat.) Cen¬ 
tralbl. f. Bacteriol. u. Parasitenkunde (Jena) 
V, S. 103. 

Desinfection in Wien. Wien. med. 
Wchschr. XXXIX, S. 410, 447. 

Desinfection in früheren Zeiten. Med. 

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Desinfectionsanstalten, Die Thätigkeit 
der städtischen — zu Berlin, während 
der Zeit vom l. April 1887 bis 31. März 
1888. Vcrüffentl. d. kaiserl. Gesundheits¬ 
amtes (Berlin) XIII, S. 645. 

Desinfectionsanstalten , Einrichtung 
der städtischen — in Berlin. Gesundheit 
(Frankfurt a. M.) XIV, S. 189. — D. 
Gemeind-Ztg. (Berlin) XXVIII, S. 79. 
Desinfeetion und Quarantäne. Rev. 
d’hyg. (Paris) XI, S. 379. 

Dubief, H., und J. Brühl, Racteriologische 
Untersuchungen über die Desinfection von 


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700 Repertorium der i. J. 1889 in 

Räumen mittelst gasförmiger Substanzen, 
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l’acad. d. sc. (Paris) CVUI, S. 824. — 
(Referat.) Centralbl. f. Bacteriol. u. Para¬ 
sitenkunde (Jena) VI, S. 91. — Arch. d. 
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Dupuis, Ueber Creolin. Ann. de med. vet. 

(Brüssel) XXXVIII, S. 238. 

Erlass k. k. österreichischen Ministeriums 
des Innern vom 16. März 1888, betr. die 
Dcsinfection mit strömendem Wasserdampf. 
Veröff. d. kaiserl. Gesundheitsamtes (Berlin) 
XIII, S. 223. 

Erla8S des k. k. österr. Ministeriums des 
Innern vom 28. März 1889, belr. die 
obligatorische Desinfection der Kleider etc. 
der im Gerichtsgefangnissc eingelielerten 
Individuen. VerötT. d. kaiserl. Gesundheits¬ 
amtes (Berlin) XIII, S. C81. 

Erlass des Staatssecretärs des Deutschen 
Reichs-Marine-Amts vom 16. Sept. 1889, 
betr. Desinfection an Bord. Verpffentl. d. 
kaiserl. Gesundheitsamtes (Berlin) XIII, 
S. 718. 

van Errnengem, Desinfection. Mouv. 

hyg. (Brüssel) V, S. 5. 
van Ermengem , Experimentelle Unter¬ 
suchungen über das Creolin. Bull, de 
Pacad. r. de med. de Belgique (Brüssel) 
1889, S. 60. — (Referat.) Coutralbl. f. 
Chir. (Leipzig) XVI, S. 575. — Rev. d’byg. 
(Paris) XI, S. 465. — Mouv. hvg. (Brüssel) 
V, S. 84. 

v. Esmarch, E., Die desinflcirende Wir¬ 
kung des strömenden überhitzten Dampfes. 
(Referat.) Schmidts Jahrbücher (Leipzig) 
CCXXIV, S. 65. — Arch. d. Pharm. 
(Berlin) CCXXVII, S. 564. 

V. Esmarch, E., Die Milzbrandsporen als 
Tastobject bei Prüfung von Desinflcientieu. 
(Referat.) Centralblatt f. allg. Gsndhpflg. 
(Bonn) VIII, S. 448. — Centralbl. f. Bac¬ 
teriol. u. Parasitenkunde (Jena) V, S. 140. 
V. Esmarch, Ueber Desinfectionsapparate. 

Ges.-Ing. (München) XII, S. 751, 783. 
Faktor , F., Ueber die antiseptische und 
physiologische Wirkung des Kieselfluor- 
ammoniums. Sitzungsber. d. kgl. böhm. 
Ges. d. Wissenschaft (Prag), 1889, S. 348. 
Foote, C. J., Der Werth von Creolin, 
Hvdronaphtol und Sodafluorkieselsäure als 
keimtödtende Mittel. Am. Journ. of med. 
Sc. (Philadelphia) XCVIII, S. 329. 

Foote, C. J., Die Sterilisirung der Fäces. 
Am. Journ. of med. Sc. (Philadelphia) 
XCVIII, S. 329. 

Edington , Alex, Ueber den praktischen 
Werth einiger Antiseptica. Brit. med. 
Journ. (London) 1889, S. 1047. — (Re¬ 
ferat.) Schraidt’s Jahrb. (Leipzig) CCXXIV, 
S. 20. 

Edson, C., Desinfection von Wohnungen 
mittelst schwefliger Säure. Med. Rec. 
(New York) XXXVI, S. 533. 

Förster, J., Ueber Creolin. Münchner 
med. Wchschr. XXXVI, S. 445. — (Re- 


deutschen und ausländischen 

ferat.) Centralbl. f. med. Wiss. (Berlin) 
XXVII, S. 735. — Centralbl. f. Bacteriol. 
u. Parasitenkunde (Jena) VI, S. 403. 

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tralbl. f. med. Wiss. (Berlin) XXVII, 
S. 695, 847. — Central bl. f. allg. Gesund¬ 
heitspflege (Bonn) VIII, S. 448. — Chem. 
Centralbi. (Hamburg) LX, S. 460. — Pra¬ 
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Breslau vom 21. März 1888, betr. Des- 
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(Berlin) XIII, S. 300. — Reichs-Med.- 
Kalender für 1890 (Leipzig), S. 48. — 
Ortsgesetze (Berlin) XX, S. 255. — Ge¬ 
sundheit (Frankfurt a. M.) XIV, S. 284.— 
Deutsche Gemeinde - Ztg. (Berlin) XX VIII, 
S. 242. 

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den antiseptischen Werth des Sublimats, 
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Ztg. (Berlin) X, S. 326. — D. militär- 
ärztl. Ztschr. (Berlin) XVIII, S. 326. — 
Arch. d. Pharm. (Berlin) CCXXVII, S. 275. 
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kunde (Jena) VI, S. 200. — Centralbi. f. 
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704 Repertorium der i. J. 1889 in deutschen und ausländischen 


XI. Nahrungsmittel und geistige Getränke. 


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heit. Rec. d. trav. duComitd cons. d’hyg. 
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Bunel, H., Eine Mehlexplosion in einer 
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hyg. (Brüssel) V, S. 273. 

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Kerav&l, P., Ueber die Gonservirung des 
Fleisches durch Kälte. Mouv. hyg. (Brüs¬ 
sel) V, S. 351. 

Koenig, J., Chemie der menschlichen Nah¬ 
rungs- und Genussmittel. (Referat.) D. 
militärärstliche Zeitschr. (Berlin) XV11I, 
S. 495. 

Kratsohmer, Beitrag zur Nahrungsmittel¬ 
hygiene. Wien. med. Wchschr. XXXIX, 
S. 487, 525, 565, 611, 655, 823, 862, 
903. 

Lebensmittelgesetz in Oesterreich. Wien, 
med. Wchschr. XXXIX, S. 568. 

Lehmann, K. B., Erklärung in Betreff 
der Arbeit von Herrn Dr. Hugo Bern¬ 
heim: „Die parasitären Bacterien der 

Cerealien.“ Arch. f. Hyg. (München) IX, 
S. 350. — Münchner med. Wochenschr. 
XXXVI, S. 110. — (Referat.) Centralbl. 
f. med. Wiss. (Berlin) XXVII, S. 841. 

Matern, J., Borsäure als Conservirungs- 
mittel. Ztschr. f. angew. Chemie (Berlin) 
1889, S. 322. — (Referat.) Wien. med. 
Wchschr. XXXI, S. 2017. 

Mc Gregor - Robertson , J., Nahrungs¬ 
mittel und Getränke und ihr Einfluss auf 
das Wohlbefinden des Volkes. Health 
Lect. (Edinburg) 1889, 9, S. 89. 

Möller, J., Ueber Ziegelthee. Ztschr. f. 
Nahriingsm.-Unters. (Wien) III, S. 25. 

Montöty, J. L., Ueber die Nahrungsrationen 
im Allgemeinen und die des Soldaten im 


Besonderen. Höp Cochin, Compt. rend. d. 
trav. du lab. de thlrap. (Paris) 1889, 
S. 140. 

Nakahama, T., Ueber den Eiweissbedarf 
des Erwachsenen mit Berücksichtigung der 
Beköstigung in Japan. (Referat.) Deutsche 
Vjhrschr. f. öff. Gsndhpflg. (Braunschweig) 
XXI, S. 520. — Schmidt’* Jahrb. (Leipzig) 
CCXX1II, S, 171. 

Peters, W. L., Die Organismen des Sauer¬ 
teiges und ihre Bedeutung für die Brot- 
gährung. (Referat.) Chem. Centnilblatt 
(Hamburg) LX, S. 847. 

Pfeiffer, Emil, Aufsicht des Pilzmarktes. 
Arch. d. Pharm. (Berlin) CCXXVU, S. 1137. 

Pfeiffer, Ludwig, Die schweflige Säure und 
ihre Verwendung bei Herstellung von Nah¬ 
rungs- und Genussmitteln. (Referat.) D. 
Vjhrschr. f. öff. Gsndhpflg. (Braunschweig) 
XXI, S. 628» — Berliner klin. Wchschr. 
XXVI, S. 939. — Münchner med. Wchschr. 
XXXVI, S. 346. — Chem. Centralbl. 
(Hamburg) LX, S. 300. — Ztschr. f. Nah- 
rungsm.- Unters. (Wien) HI, S. 206. — 
Prager med. Wchschr. XIV, S. 352. 

Pilsen, Polizeiliche Warnung in Berlin vor 
getrockneten —. D. Gern.-Ztg. (Berlin) 
XXVIII, S. 109. 

Planohon, G., Ueberwachung des en gros- 
Verkaufs von essbaren Schwämmen. Ann. 
d’hyg. publ. (Paris) XXI, S. 176. 

Poinoard u. Maed, Ueber das Vorkom¬ 
men lebender Keime in Nahrungsmittol- 
conserven. Rev. m6d. de Pest. (Nancy) 
XXI, S. 353. — Rev. d’hyg. (Paris) XI, 
S. 107. 

Pouohet, G., Ueber die Anwendung von 
Benzoösäure zur Aufbewahrung von Nah¬ 
rungsmitteln und Getränken, insbesondere 
Bier. Anu. d’hyg. publ. (Paris) XXI, S. 412. 
— (Referat.) Schmidt’s Jahrb. (Leipzig) 
CCXXIV, S. 66. 

Pouehet, G., Ueber die Conservirung von 
Fleisch mittelst Kälte. Compt. reod. de 
la Soc. de biol. (Paris) 1, S. 425. 

Sohneidemühl, G., Die Verwerthung des 
Fleisches der sog. nüchternen Kälber für 
die menschliche Nahrung. Thiermed. Rund¬ 
schau (Halle) IV, S. 121, 133. 

Schneider, Th., Die wichtigsten giftigen 
und «essbaren Schwämme. (Referat.) Cen¬ 
tral bl. f. all gern. Gsndhpflg. (Bonn) V1U, 
S. 360. 

Sforza u. Caporaso, Beitrag zum Studium 
der Nahrungsconserven (Fleischconserven 
für das Heer). Giorn. med. d. r. esercito 
(Rom) XXXVII, S. 1073. 

Torsellini, Dante, Saccharin und seine Rolle 
bei der Ernährung. Giorn. della reale so- 
cieti italmna d’igiene (Mailand) XI, S. 593. 


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Zeitschriften erschienenen Aufsätze über 5C Gesundheitspflege. 705 


2. Untersuchung von Nahrungs¬ 
mitteln. 

Beckurts, H., Mittheilungen der Unter¬ 
suchungsstelle des Vereins f. öffentl. Ge¬ 
sundheitspflege. Monatsbl. f. öffentliche 
Gsndhpflg. (Braunschweig) XU, S. 33. 

Bieruntersuchungen, s. XI, 7: Geistige 
Getränke. 

Butteruntersuchungen , s. XI, 2, An¬ 
hang: Butter und Kunstbutter. 

Blsner, Fritz, Die Praxis des Chemikers 
bei Untersuchung von Nahrungsmitteln u. 
Gebrauchsgegenständen, Handelsproducten, 
Luft, Boden, Wasser, bei bacteriologischen 
Untersuchungen, sowie in der gerichtlichen 
u. Harnanalyse. (Referat.) Gesundh. (Frank¬ 
furt a. M.) XIV, S. 281. 
Fleisohuntersuchungen , s. XI, 5: 
Fleischschau und Schlachthäuser. 

Gladding, F. S., Untersuchung von Fett 
auf Verfälschung. Analyst (London) XIV, 
S. 32. 

Jürgensen, Chr., Procentische, chemische 
Zusammensetzung der Nahrungsmittel des 
Menschen. (Referat.) Schmidt’s Jahrb. 
(Leipzig) CCXXI, S. 94. Schweiz, ärztl. 
Corr.-BI. (Basel) XIX, S. 409. — Ann. 
d’hyg. publ. (Paris) XXII, S. 190. 

Kämmerer , Hermann, Mittheilungen aus 
der städtischen Untersuchungsanstalt für 
Nahrungs- und Genussmittel, über deren 
Thätigkeit im Jahre 1888. Mittheil, aus 
dem Verein f. öff. Gsndhpflg. der Stadt 
Nürnberg XU, S. 70. 

König, J., u. M. Wesener, Unterschei¬ 
dung von Obst- und Rübenkraut. Ztschr. 
f. analyt. Cliem. (Wiesbaden) XXVIII, 
S. 404. 

Iaabor&torium für Nahrungsmittelunter¬ 
suchung zu Wien. Wien. med. Weh sehr. 
XXXIX, S. 230. 

La Porta, P., Bacteriologische Analysen 
von Nahrungsmitteln. Giorn. intemaz. d. 
sc. med. (Neapel) XI, S. 531. 

Milohunterauohung, 8 . 111, 3: Kinder¬ 
ernährung und Milchversorgung. 

Padö , L., Kaffeeuntersuchungsmethoden u. 
neue Verfälschungen. (Referat.) Chem. 
Centralbl. (Hamburg) LX, S. 341. 

Proskauer, B., u. M. Zuelzer, Ueber 
die Anwendbarkeit der Kjeldahl’schen 
Methode und ihrer Modificationen bei hy¬ 
gienischen Untersuchungen. Ztschr. f. Hyg. 
(Leipzig) VII, S. 186. 

Röttger, Ueber Analysen echter, reiner 
Pfeffersorten. Arch. f. Hyg. (München) 
IX, S. 362. 

Stift, A., Einige Analysen von Suppen- u. 
Gemüscconserven. Ztschr. f. Nahrm.-Un- 
tersuchung (Wien) III, S. 163. 

Thal, Richard, Chemische Untersuchung 
von Fleisch-, Wild- und Fleischgemüse- 
conserven aus der Fabrik von Heinrich 
Gögginger in Riga. (Referat.) Chem. 
Centralbl. (Hamburg) LX, S. 804. 

Vierteljahrsschrift filr Gesundheitspflege, 1890. 


Trillich, Die Kaffeesurrogate, ihre Zusam¬ 
mensetzung und Untersuchung. (Referat.) 
Deutsche Vjhrschr. f. öff. Gesundheitspflg. 
(Braunschweig) XXI, S. 630. — Münchner 
med. Wchschr. XXXVI, S. 346. 
Untersuchung , Die chemisch-technische 

— von Nahrungs- und Genussmitteln etc. 
nach Maassgabe des Gesetzes vom 14. Mai 
1879. D. Gemeinde-Ztg. (Berlin) XXVIII, 
S. 281. 

Untersuchung von Nahrungs- etc. Mitteln 
in Kiel. D. Geineinde-Ztg. (Berlin) XXVIII, 
S. 44. 

Untersuchungs-Anstalt, Die neue — 
für Nahrungs- und Genussmittel in Wien. 
Ztschr. f. Nahrm.-Unters. (Wien) III, S. 39. 
de Vries, Hugo, Ueber blauen Käse. (Re¬ 
ferat.) Centralbl. f. Bacteriol. u. Para¬ 
sitenkunde (Jena) V, S. 383. 
Wasseruntersuchungen , s. XI, 6: 
Trinkwasser und Eis. 

Weinuntersuchungen, s. XI, 7: Gei¬ 
stige Getränke. 

Anhang: Butter und Kunstbutter. 

Bekanntmachung des Polizeipräsidenten 
von Berlin vom 18. Oct. 1889, betreff. 
Margarine. Veröff. d. kaiserl. Gesund¬ 
heitsamtes (Berlin) XIII, S. 664. 
Besann, Carlo, Die Methode Reichert- 
Meissl-Wollny in ihrer Anwendung auf 
die Butter Italiens. (Referat.) Ztschr. f. 
Nahrm.-Unters. (Wien) IH, S. 6. 
Butterf&lsohungs-Process, Ein Mon¬ 
ster- —. Gesundheit (Frankfurt a. M.) 
XIV, S. 332. 

Davenport, B. F., R e i c h e r t’ s Butter¬ 
prüfung. Analyst (London) XIV, S. 167. 

— (Referat.) Chem. Centralbl. (Hamburg) 
LX, S. 716. 

Gesetz, Königl. niederländisches — vom 
23. Juni 1889, enthaltend Bestimmungen 
zur Verhütung von Betrug im Butter¬ 
handel. Veröff. d. kais. Gesundheitsamtes 
(Berlin) XIII, S. 479. — Zeitschrift f. 
Nahrm.-Unters. (Wien) III, S. 47. 
Girard, Margarine und die künstliche Butter. 

(Referat.) Rev. d’hyg. (Paris) XI, S. 356. 
Longi, A., Untersuchungen und Erwägun¬ 
gen, betr. die Butterfrage. Bull. d. Com. 
spec. d’ig. d. municip. di Roma IX, S. 327. 
Nilson, L. F., Zur Butteranalyse. Ztschr. 
f. analyt. Chemie (Wiesbaden) XXVIII, 
S. 175. 

Planchon, Victor, Der Nachweis von Mar- 
garin in der Butter. (Referat.) Arch. d. 
Pharm. (Berlin) CCXXVII, S. 93. 

Scala, A., u. G. Alessi, Ueber die Mög¬ 
lichkeit der Uebertragung einiger Krank¬ 
heiten durch künstliche Butter. Annali 
dell* istituto d’hygiene sperimentale (Rom) 
I, 1, S. 201. 

Vigna, A., Beitrag zum Studium der Me¬ 
thoden zur Analyse der Butter. (Referat.) 
Chem. Centralbl. (Hamburg) LX, S. 386. 

45 


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706 Repertorium der i. J. 1889 in deutschen und ausländischen 


3. Fälschung von Nahrungsmitteln. 

Belval, Th., Ueber die Nothwendigkeit und 
die Organisation einer internationalen Thä- 
tigkeit gegen die Verfälschung der Nah¬ 
rungsmittel und der Getränke. San. Rec. 
(London) X, S. 451. 

Bruylants, G., Betrügerische Brotberei¬ 
tung; über die Anwendung von Kupfer¬ 
vitriol und Alaun bei der Brotbereitung. 
Bull, de l’Acad. r. de ro£d. de Belgique 
(Brüssel) III, S. 40. — Rev. m6d. (Löwen) 
VIII, S. 58. — (Referat.) Mouv. hyg. 
(Brüssel) V, S. 88. 

Coreil, Francis, Ueber Verfälschung der 
Teigwaaren. Ann. d’hyg. publ. (Paris) XXI, 
S. 97. — (Referat.) Schmidt’s Jahrb. (Leip¬ 
zig) CCXXII, S. 270. 

Davenport, B. F., Bericht über Nahrungs¬ 
mittel und Droguen und deren Verfäl¬ 
schung. Boston med. and surg. Journ. 
CXX, S. 7. 

Dubrisay, Verfälschung von Kaffee und 
die Mittel, sie zu erkennen und zu ver¬ 
hüten. Rec. d. trav. du Comitö cons. 
d’hyg. publ. de France (Paris) XVIII, S. 19. 

Frioke, E., Neuere Kaffeeverfälschung. 
Ztschr. f. Med.-Beamte (Berlin) II, S. 178. 

Gesetzentwurf gegen die Verfälschung 
der Nahrungsmittel. Mouv. hyg. (Brüssel) 
V, S. 26; s. auch S. 63, 104, 325. 

H&mel-Roos, Gefährliche Fälschungen von 
Zuckerwerk. Revue internet, des falsi- 
fications des denröes etc. (Amsterdam) II, 
Nr. 42, 43. — (Referat.) Wien. med. 
Wehschr. XXXIX, S. 2017. 

Btanausek, T. F. } Beiträge zur Kenntniss 
der Nahrungs- und Genussmittelfälschun¬ 
gen. Ztschr. f. Nahrm.-Unters. (Wien) 
III, S. 3, 30, 58, 78, 121. 

Jolles, Adolf F., Di? Verfälschung der Nah¬ 
rungs- und Genussmittel. Gesundheit 
(Frankfurt a. M.) XIV, S. 49, 65. — 
Ztschr. f. Nahrm.-Unters. (Wien) III, S. 41. 

Jolles, Adolf F., Die Bedeutung der Nah- 
rungsmittelverfälschung vom hygienischen 
Standpunkte. Allgem. Wien. med. Ztg. 
XXXIV, S. 23, 33, 45, 59. ' 

Jorissen, A., Die Verfälschungen des 
Pfeifers; über einige Punkte, betr. Unter¬ 
suchung, Gesetzgebung und Verhütung 
der Fälschungen von Nahirungsmitteln und 
Getränken von J. Wauters. Ann. de la 
Soc. m6d.-cbir. de Lüge XXVIII, S. 104. 

Niederstadt. Fälschungen von Nahrungs¬ 
mitteln in Hamburg. (Referat.) Chem. 
Central bl. (Hamburg) LX, S. 982. 

Portele, K., Künstliche Kaffeebohnen. Zeit¬ 
schrift f. Nahrungsm.-Unters. (Wien) III, 
S. 221. 

Roskam | A., Der Gesetzentwurf über die 
Verfälschung der Nahrungsmittel und der 
Arzneimittel. Ann. de la Soc. m6d.-chir. 
de Lüge XXVIII, S. 392. 

Vidal, Ueber Verfälschungen von Nahrungs¬ 
mitteln. (Referat.) Rev. d’hyg. (Paris) 


XI, S. 778. Ann. d’hyg. publ. (Paris) 
XXII, S. 267. 

WeinfftlsohlUlg, 8. XI, 7: Geistige Ge¬ 
tränke. 

V. Weinzierl, Theodor, Ueber einige neue 
Verfälschungen mehliger Kraftfuttermittel. 
Ztschr. f. Nahrungsm.-Unters. (Wien) 111, 
S. 1, 29. 

4. Gesundheitsschädigung durch 
Nahrungsmittel. 

Augier und Bertrand , Bleivergiftung 
durch Mehl. (Referat.) Centralbl. f. allgem« 
Gsndhpflg. (Bonn) VIII, S. 295. — Chem. 
Centralbl. (Hamburg) LX, S. 882. — 
Wien. med. Wchschr. XXXIX, S. 2018. 

Bardet, G., Vergiftung durch Muscheln. 
Höp Cochin, Compt. rend. d. trav. du lab. 
de therap. (Paris) 1889, S. 106. 

Bohrend, H., Krankheiten durch den Ge¬ 
nuss von Fleisch. Nineteenth Cent. (Lon¬ 
don) XXVI, S. 409. 

Bekanntmachung des königl. Polizei¬ 
präsidenten von Berlin vom 18. April 1889, 
betr. die Verwendung gesundheitsschäd¬ 
licher Farben bei der Herstellung von 
Nahrungsmitteln etc. Veröff. d. kaiaerl. 
Gesundheitsamtes (Berlin) XIH, S. 281. 

Belval, Th., Das Kupfer in den Nahrungs¬ 
mitteln. Mouv. hyg. (Brüssel) V, S. 404. 

Bouchereau u. Noir , Vergiftung durch 
verdorbene Fleischconserven. Archive« de 
Mödic. et de Pharmac. Militaires (Paris) 
XIV, S. 97. — (Referat.) Militärarzt 
(Wien) XXIII, S. 103. — Rev. d’hyg. 
(Paris) XI, S. 552. 

Brouardel, Pouehet und Eoye, Ueber 
Unfälle durch animale Nahrungsmittel, 
welche giftige Alkaloide enthielten. (Re¬ 
ferat.) D. Med.-Ztg. (Berlin) X, S. 836. 
— Ann. d’hyg. publ. (Paris) XXII, S. 270. 
—- Rev. d’hyg. (Paris) XI, S. 771. — Rev. 
san. de laProvince (Bordeaux) VII, S. 185. 

Cohn, M., Ein Fall von Kaffeevergiftung. 
Therap. Monatsh. (Berlin) 1889, Nr. 3. — 
Centralbl. f. med. Wiss. (Berlin) XXVII, 

S. 384. 

Cortial, Fälle von Vergiftung im 139. In¬ 
fanterieregiment zu Lyon, in Folge des 
Genusses von schlechten Kartoffeln. Ar- 
chives de möd. et de pharm, milit. (Paris) 
XIV, S. 3. — (Referat.) Rev. d’hyg. 
(Paris) XI, S. 850. 

Erlass des k. k. Österreich. Ministeriums 
des Innern vom 24. April 1889, betr. die 
Unzulässigkeit der Verwendung von Ani¬ 
linfarben zum Färben der Eier. Veröff. 
d. kaiserl. Gesundheitsamtes (Berlin) XIH, 
S. 682. 

Erlass königl. ungarischen Ministerinms 
des Innern vom 6. Juni 1889, betr. Ver¬ 
wendung von Blei und Zink bei für Nah- 
rnngs- und Genussmittel, Getränke etc. 
verwendeten Gegenständen. Ztschr. für 
Nahrungsm.-Unters. (Wien) III, S. 152. 


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Zeitschriften erschienenen Aufsätze über öff. Gesundheitspflege. 707 


Gärtner , Ueber die Fleischvergiftung in 
Frankenhausen a. Kyffh. und den Erreger 
derselben. (Referat.) Centralbl. f. allg. 
Gsndhpflg. (Bonn) VIII, S. 361. — Cen¬ 
tralbl. f. med. Wiss. (Berlin) XXVII, 
S. 296. — Münchn. med. Wchschr. XXXVI, 
S. 14. — Schmidt’s Jahrbücher (Leipzig) 
CCXX1I, S. 72. — Rev. d’hyg. (Paris) 
XI, S. 366, 859. 

Krysinski, G., Pathologische und kritische 
Beiträge zur Mutterkornfrage. (Referat.) 
Schmidt’s Jahrb. (Leipzig) CCXXII, S. 209. 
— Wien. med. Wchschr. XXXIX, S. 332. 

Kratsohmer und Niemitowicz, lieber 
eine eigenthümliche Brotkrankheit. Wien, 
klin. Wchschr. II, S. 593. — (Ref.) Cen¬ 
tralbl. f. med. Wiss. (Berlin) XXVII, S.727. 

Kratter , Julius, Hygienische Gutachten. 
2. Ueber die Zulässigkeit kupferner Koch¬ 
kessel. (Referat.) Chem. Centralbl. (Ham¬ 
burg) LX, S. 336. 

IaOrinser, Friedrich, Ueber Vergiftungen 
durch Pilze. Wien. med. Wchschr. XXXIX, 
S. 1615. 

Majoccbi, D., Ueber den Geuuss von 
actinomyceshaltigem Fleisch. Ateneo med. 
parmense (Parma) III, S. 48. 

Mendel , F., Die schädlichen Folgen des 
chronischen Kaffeemissbrauchs. Berl. klin. 
Wchschr. XXVI, S. 877. — (Referat.) 
Schmidt’s Jahrb. (Leipzig) CCXXIV, S. 233. 

Müller , J., Ueber giftige Fische der Mar¬ 
schallinseln. (Referat.) Gesundheit (Frank¬ 
furt a. M.) XIV, S. 171. 

Nadejdin , Vergiftung durch Pökelfleisch 
u. Schinken. (Referat.) Gesundheit (Frank¬ 
furt a. M.) XIV, S. 87. 

Phipson, T. L., Ueber das Vorhandensein 
von Zinn in gewissen Zuckerarten, ein 
Mittel, es aufzuflnden und sein möglicher 
Einfluss auf die Gesundheit. Chem. News 
(London) LIX, S. 255. — (Referat.) Chem. 
Centralbl. (Hamburg) LX, S. 152. 

Polin u. Labit, Fleischvergiftung im Lager 
von Avor 1889. Arch. de möd. et de 
pharm, milit. (Paris) XIV, S. 372. 

Polizeiverordnung des Polizeipräfecten 
von Paris vom 13. Nov. 1888, betr. das 
Verbot bleihaltigen Stanniols znm Ein¬ 
wickeln von Nahrungsmitteln. Veröff. d. 
kais. Gesundheitsamtes (Berlin) XIII, S. 644. 

Raynaud, A., Ein neuer Fall von Vergif¬ 
tung durch Kupfersalze. (Referat.) Rev. 
d’hyg. (Paris) XI, S. 363. 

Rohde, A., Ueber die Angreifbarkeit der 
Nickelkochgeschirre durch organische Säu¬ 
ren. Arch. f. Hyg. (München) IX, S. 331. 
— (Referat.) Wiener med. Wochenschr. 
XXXIX, S. 1659. 

V. Sobbe, Ein bemerkenswerther Fall von 
Fischvergiftung. Berliner klin. Wchschr. 
XXVI, S. 137. — (Referat.) Centralbl. 
f. med. Wiss. (Berlin) XXVII, S. 288. 

Souehay , Theodor. Zur Kenntniss der 
Wurstvergiftung. (Referat.) Chem. Cen¬ 
tralbl. (Hamburg) LX, S. 296. 


Springfeld, A., Ueber die giftige Wirkung 
des Blutserums des gemeinen Fluss-Aales. 
(Referat.) Centralbl. f. med. Wiss. (Ber¬ 
lin) XXVII, S. 509. 

Stookbridge, H. E., Gefahren von sich 
zersetzenden thierischen oder pflanzlichen 
Nahrungsmitteln. Science (New York) XIII, 
S. 483. 

Suter, J. J., Die Fleischvergiftungen in An¬ 
delfingen und Kloten. (Referat.) Münch¬ 
ner med. Wchschr. XXXVI, S. 539. 

Yenable, E. P., Die Verderbniss von Nah¬ 
rungsmitteln durch metallische Gifte. Rep. 
of the North Carol. Board of Health 
(Raleigh) II, S. 121. 

Weyl, Th., Die Theerfarben. Mit beson¬ 
derer Rücksicht auf Schädlichkeit und Ge¬ 
setzgebung. (Referat.) Berliner klinische 
Wchschr. XXVI, S. 408. — Arch. d. 
Pharm. (Berlin) CCXXV1I, S. 46, 1055. 

Weyl, Ueber Safraninvergiftung. Ztschr. f. 
Hyg. (Leipzig) VII, S. 35. 

Wignwiek, F. R., Büchsenconserven- und 
Bleivergiftung. Gaillard’s med. Journ. 
(New York) XLVIII, S. 172. 

Woodm&n, D., Ueber Bleivergiftung 
durch kohlensaure Getränke. Journ. of 
the Am. Chem. Soc. (New York) XI, 
S. 99. 

5. Fleischschau und Schlachthäuser. 

Baillet, Ueberwachung der Schlachthäuser, 
Ausschluss des tuberculoseverdächtigen 
Fleisches vom Verkauf etc. Congr. p. 
l’etude de la tuberculose 1888 (Paris) I. 
S. 86. — (Referat.) Rev. d’hyg. (Paris) 
XI, S. 1010. 

B&ranzki, A., Anleitung zur Vieh- und 
Fleischbeschau. (Referat.) D. med. Wchschr. 
(Berlin) XV, S. 72. 

Beckers, Heinrich, Ueber trichinenähnliche 
Gebilde im Schweinefleische. (Referat.) 
Schmidt’s Jahrbücher (Leipzig) CCXXIV, 
S. 228. 

Bekanntmachung des herzogl. braun¬ 
schweigischen Obersanitätscollegiums vom 
30. Sept. 1888, betr. die Nachprüfung 
der Trischinenschauer. Veröff. d. kaiserl. 
Gesundheitsamtes (Berlin) XUI, S. 205. — 
Reichs-Med.-Kal. f. 1890 (Leipzig), S. 74. 

Bourrier, Ueber die Wirkungen des Tabak¬ 
rauches auf Fleischwaaren. Rev. d’hyg. 
(Paris) XI, S. 978. 

Bramlette, E. F., Verbot der Einfuhr 
amerikan. Schweinefleisches in Deutsch¬ 
land. Rep. of the Consuls of the United 
States (Washington) 1889, Nr. 107, S. 458. 

Clement, A. W., Die Untersuchung von 
Fleisch und Milch, mit besonderer Berück¬ 
sichtigung der Tuberculose. Maryland med. 
Journ. (Baltimore) XXII, S. 261. 

Dele, E., Obligatorische Untersuchung des 
Fleisches in allen Orten ohne Schlacht¬ 
haus. Ann. de la Soc. de m6d. d’Anvers 
LI, S. 99. 

46* 


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708 Repertorium der i. J. 1889 in 

Dewez , lieber die Nothwendigkeit der 
.Fleischschau in allen Gemeinden. Ann.de 
la Soc. med.-chir. de Liege XXVIII, S. 57. 

Erlass des grossherzogl. badischen Mini¬ 
steriums des Innern vom 14. Dec. 1888, 
betr. die Fleischbeschau. Veröff. d. kaiserl. 
Gesundheitsamtes (Berlin) XIII, S. 544. 

Erlass königl. preuss. Ministeriums des 
Innern und der'geistlichen etc. Angelegen¬ 
heiten vom 14. Januar 1889, betr. die 
allgemeine Durchführung der zur Vermei¬ 
dung unnöthiger Thierquälerei bei der 
jüdischen Methode des Viehschlachtens zu 
treffenden Maassuahmen. Veröff. d. kaiser¬ 
lichen Gesundheitsamtes (Berlin) XIII, 

S. 114. 

Gesetz, Grossbritannisches — vom 24. Juni 
1889, betr. den Verkauf von Pferdefleisch 
zur menschlichen Nahrung. ' Veröff. d. 
kaiserlichen Gesundheitsamtes (Berlin) XIII, 

S. 744. 

Gibier, P., Ueber die Lebensfähigkeit der 
Trichinen. Compt. rend. de PAcad. d. Sc. 
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Götze, Fleischschau.— Öffentliche Schlacht¬ 
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rat.) Centralbl. f. allg. Gsndhpflg. (Bonn) i 
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deutschen und ausländischen 

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Detmold vom 30. Januar 1889, betr. den 
öffentlichen Schlachthöf und das Verbot 
der Benutzung von Privatschlachtstätten 
in Detmold. Ortsgesetze (Berlin) XX, 
S. 93. 

Osthoff, Georg, Einiges über zweckmässige 
Schl acht hofanlagen. D. Bauzeitung (Berlin) 
XXIII, S. 309; s. auch S. 354. 

Osthoff, Georg, Ueber Kühlräume auf 
Schlachthöfeu und in Markthallen. D. 
Gemeindezeitung (Berlin) XXVIII, S. 125. 

Petition der Metzgerinnungen von Mainz, 
Darmstadt, Offenbnch, Giessen und Worms 
um Erlass eines Gesetzes über die Errich¬ 
tung öffentlicher Schlachthäuser. D. Ge¬ 
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Polenske, Ed., Chemische Untersuchung 
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Polizeiverordnung der königl. Regierung 
des Regierungsbezirks Posen vom 1. Aug. 
1889, betr. Fleischbeschau für eingeführ¬ 
tes Schweinefleisch. Veröff. d. kaiserl. 
Gesundheitsamtes (Berlin) XUI, S. 575. 

Polizeiverordnung des königl. Regie¬ 
rungspräsidenten des Regierungsbezirks 
Erfurt vom 8. Mai 1889, betr. die mikro¬ 
skopische Untersuchung des Schweine¬ 
fleisches auf Trichinen und Finnen mit 
Ausführungsbestirom ungen. Veröff. des 
kaiserl. Gesundheitsamtes (Berlin) XIII, 
S. 505, 506. 

Polizeiverordnung der königl. Regierung 
des Regierungsbezirks Posen vom 21. März 
1889, betr. die Untersuchung von Schweine¬ 
fleisch auf Trichinen. Veröff. d. kaiserl. 
Gesundheitsamtes (Berlin) XUI, S. 246. 

Polizeiverordnung des Oberpräsidenten 
der Provinz Brandenburg vom 14. Dec. 

1888, betr. das Schlachten von Pferden, 
Eseln und den Verkauf des Fleisches. 
VeröÜ'. d. kaiserl. Gesundheitsamtes (Ber¬ 
lin) XUI, S. 195. 

Rogner, Die mikroskopische Fleischbeschau 
in Nürnberg im Jahre 1888. Mitth. aus 
d. Ver. f. öff. Gsndhpflg. d. Stadt Nürn¬ 
berg XII, S. 64. 

Rundschreiben des grossherzogl. badi¬ 
schen Statistischen Büreaus vom 19. Jan. 

1889, betr. die Fleischbeschau. Veröff. d. 
kaiserl. Gesundheitsamtes (Berlin) X1U, 
S. 530. 

Sehlaohth&uz&nlagen , Einiges über 
zweckmässige —. D. Bauzeitung (Berlin) 
XXIII, S. 119. 

Schlachthauses, Errichtung eines — in 
Oldenburg. D. Gemeindezeitung (Berlin) 
XXVIII, S. 87. 

Schmidt-Mülheim, Die Erkennung von 
Finnen in Wurst oder zerhacktem Fleische. 
(Referat.) Ztschr. f. analyt. Chemie (Wies¬ 
baden) XXVIII, S. 369. 


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Zeitschriften erschienenen Aufsätze über öff. Gesundheitspflege. 709 


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Sehmitt, E., Regeln für den Bau von 
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tralbl. d. Bauverw. (Berlin) IX, S. 243. 

Schreiben des deutschen Reichskanzlers 
vom 18. Dec. 1888, betr. die Einfuhr 
amerikanischer Schweinezungen. Veröff. 
d. kaiserl. Gesundheitsamtes (Berlin) XIII, 
S. 27. 

Schuchardt , B., Ergebnisse der Fleisch¬ 
schau auf dem städtischen Central-Schlacht¬ 
hofe zu Berlin. (Referat.) D. Med.-Ztg. 
(Berlin) X, S. 1116. 

Schwarz , Die Resultate der Visitationen 
animalischer Lebensmittel, insbesondere der 
Fleischbeschau und Milchvisitation, in Nürn¬ 
berg im Jahre 1888. Mitth. aus d. Ver. 
f. öff. Gsndhpflg. der Stadt Nürnberg XII, 
S. 66. 

Schweinefleisch , Polizeiliche Warnung 
jn Berlin vor dem Genüsse von rohem —. 
D. Gemeindezeitung (Berlin) XXVIII, S. 99. 

Stüler, Ueber die obligatorische Unter¬ 
suchung der Schweine auf Trichinen mit 
besonderer Besücksichtigung der Verhält¬ 
nisse des Kreises Zauch-Belzig nebst Vor¬ 
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Thomas, Die Boulogner Würstchen vom 
Gesichtspunkte der öffentlichen Gesund¬ 
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die Beschlagnahme der tuberculösen Thiere 
und des Fleisches. Rev. d’hyg. (Paris) XI, 
S. 953. 

Verordnung der herzogl. anhaitischen 
Regierung vom 24. Nov. 1888, betr. den 
Verkauf und Genuss des Fleisches von 
kranken, verletzten und verendeten Thieren,^ 
sowie das Verfahren mit ungeniessbarem 
Fleische und den Cadavern von kmnken 
Thieren. Veröff. d. kaiserl. Gesundheits¬ 
amtes (Berlin) XIII, S. 443. 

Verordnung des Senats der Stadt Bremen 
vom 21. Febr. 1889, betr. die Einführung 
geschlachteten Fleisches und die Unter¬ 
suchung des Schlachtviehes und des fri¬ 
schen Fleisches auf dem Schlachthofe. 
Veröff. des kaiserlichen Gesundheitsamtes 
(Berlin) XIII, S. 458. 

Villaret, Eine Bemerkung über die Ein¬ 
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Gautier, Arm., Ueber neue Verfahren der 
Weinbereitung, um das Gypsen des Wein¬ 
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Jahrb. (Leipzig) CCXXJI, S. 71. 

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712 Repertorium der i. J. 1889 in 

weinen. Zeitschr. f. Nahrungsin. - Unters. 
(Wien) III, S. 161. 

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Jolles, Adolf, Bestimmung freier Weinsäure 
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(Wien) III, S. 185. 

König; F., Ueber die Conservirung und 
Verwerthung der Weine. (Referat.) Chem. 
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König; J., Bemerkungen zu den neuen 
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Weine. Ztschr. f. analyt. Chemie (Wies¬ 
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MarqueZ; Arsenikhaltiger Wein und der 
Verkauf von Arsenik. Ann. d’hyg. publ. 
(Paris) XXI, S. 74. 

MoritZ; J., Zur Glycerinbestimmung im 
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sundheitsamte (Berlin) V, S. 349.— (Re¬ 
ferat.) Chem. Centralbl. (Hamburg) LX, 
S. 206. 

Ogier; Künstliche Färbung des Weins. Rec. 
d. trav. du Comit6 cons. d’hyg. publ. de 
France (Paris) XVIII, S. 269. 

Pfeifer, Fr., Ueber das Vorkommen von 
schwelliger Säure im Biere. (Ref.) Chem. 
Centralbl. (Hamburg) LX, S. 954. 

Polizeiverordnung des Reg.-Präsidenten 
des Reg. - Bez. Stade vom 27. November 
1888, betr. Bierdruckapparate. Veröff. d. 
kaiserl. Gesundheitsamtes (Berlin) XIII, 
S. 425. 

Polizeiverordnung im Reg.-Bez. Hildes¬ 
heim vom 26. Juli 1888, betr. die Bier- 
druckapparate. Veröff. d. kaiserl. Gesund¬ 
heitsamtes (Berlin) XIII, S. 142. 

Pouchet , G., Gesetz über die Weine von 
Califoruien. Ann. d’hyg. publ. (Paris) XXI, 
S. 172. 

Pouchet, G., Verfälschung von Wein; Mittel 
zur Unterdrückung des betrügerischen 
Verkaufs «von Wein aus Rosinen, Feigen, 
Johannisbrot etc. Rec. des trav. du Comit£ 
cons. d’hyg. publ. de France (Paris) XVIII, 
S. 481. 

Pouchet, G., und Richard, Gypsen der 
Weine; Vorschriften. Rec.d.trav.duComit6 
cons. d’hyg. publ. de France (Paris) XVIII, 
S. 1. 

V. Toerring, Hans, Graf, Eiu neues Ver¬ 
fahren der Glycerinbestimmung in Wein 
und Bier. (Referat.) Chem. Centralbl. 
(Hamburg) LX, S. 384. 

Verordnung der herzogl. anhaitischen Re¬ 
gierung vom 6. Juni und 23. August 1889, 
betr. die Reiniguug der Bierdruck - Vor¬ 
richtungen. Veröff. d. kaiserlichen Ge¬ 
sundheitsamtes (Berlin) XIII, S. 692. 

Weigert, B., Die Bestimmung des Glyce¬ 
rins im Wein. (Referat.) Arck. d. Pharm. 
(Berlin) CCXXV1I, S. 232. 

Zaborowski, S., Die hygienischen Ge¬ 
tränke. (Referat.) Mouv. hyg. (Brüssel) 
V, S. 295. 


deutschen und ausländischen 

Anhang: Alkoholismus. 

Badische Gesetzgebung gegen die 
Trunksucht. D. Gemeinde - Ztg. (Berlin) 
XXVIII, S. 293. 

Bekämpfung der Trunksucht. D. 
Gemeinde-Ztg. (Berlin) XXVIII, S. 291. 

Belval, Th., Kampf gegen den Alkoholis¬ 
mus. Mouv. hyg. (Brüssel) V, S. 305, 
401. 

Berg, H., Ueber Trinkerasyle. Helsovännen 
(Stockholm) IV, S. 333. 

Bird, R., Ueber das Wesen der Trunksucht 
und ihre Behandlung. Virginia med. Month. 
(Riehinond) XVI, S. 599. 

Brouardel, I’., und G. Pouchet, Ueber 
Alkoholgenuss in seinen Beziehungen zur 
Hygiene. Rec. d. trav. du Comite cons. 
d’hyg. publ. de France (Paris) XV11I, 
S. 251. 

Cazeneuve, Ueber den Gebrauch von Kali¬ 
permanganat zur Erkennung der unreinen 
oder denaturirten Alkohole. Rev. scientif. 
(Paris) 1889, S. 699. — (Referat.) Rev. 
d’hyg. (Paris) XI, S. 555. 

Congress zur Bekämpfung der 
Trunksucht, Ueber den colonialen und 
internationalen — am 6. Juli 1887 zu 
Loudon. Centralbl. f. all gern. Gsndhpflg. 
(Bonn) VW, S. 107. 

Crothers, T. D., Trunkenheit vom medici- 
nischen Standpunkte. Transact. of the Med. 
Soc. of New York (Philadelphia) 1889, 
S. 193. 

Barle, C. W., Die Verantwortlichkeit und 
Verpflichtung der Aerzte in Betreff von 
Alkohol- und Opium-Missbrauch. Transact. 
of the Illinois med. Soc. (Chicago) XXXIX, 
S. 56. 

Ellinger, Moritz, Die jüdische Rasse und 
der Alkoholismus. (Referat.) Ann. d’hyg. 
publ. (Paris) XXI, S. 85. 

POUG&T, F. Theodor, Der Alkohol, als Be¬ 
trüger und Mörder entlarvt. (Referat.) 
D. Vjhrschr. f. öffentl. Gsndhpflg. (Braun¬ 
schweig) XXI, S. 522. — Monatsbl. f. 
öff. Gesundheitspflege (Braunschweig) XII, 
S. 61. 

Gauster, M., Zur Frage der Trinkerasyle. 
Jahrb. f. Psych. (Wien) VIU, S. 333. 

Heilstätte für Gewohnheitstrinker in Biele¬ 
feld. D. Gemeinde-Ztg. (Berlin) XXVUJ, 
S. 4. 

Kayser , Otto, Ein Beitrag zur Alkohol¬ 
frage. (Referat.) Schmidt’s Jahrb. (Leip¬ 
zig) CCXXI, S. 79. 

Kempf, E. J., Ein Wort für den Trunken¬ 
bold. North Carolina med. Journ. (Wil- 
mington) XXIV, S. 92. 

Korsakoff, S., Gesetze und prophylactiscbe 
Maassregeln, betr. Alkohol. Arch. di psi- 
chiat. (Turin) X, S. 600. 

Xianoereaux, Die chronische Alkohol-Ver¬ 
giftung. Gaz. des hop. (Paris) LXU, S. 838. 

Mosler, Ueber Alkoholmissbrauch. (Re- 

| lerat.) D. Med.-Ztg. (Berlin) X, S. 19. 


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Zeitschriften erschienenen Aufsätze über öff. Gesundheitspflege. 713 


Neison, F. G. P., Ueber die Lebensdauer 
der Gewohnheitstrinker. (Ref.) Schmidt’s 
Jahrb. (Leipzig) CCXX1I, S. 180. 

Polizei Verordnung der fürstlich scbaum- 
burg-lippischen Landesregierung vom 20. 
April 1888, betr. die Verabfolgung von 
Branntwein und anderen alkoholhaltigen 
Getränken. Veröff. d. kaiserlichen Gesund¬ 
heitsamtes (Berlin) XIU, S. 196. 

Polizei Verordnung zu Hildesheim, betr. 
Bekämpfung des Missbrauchs geistiger Ge¬ 
tränke. D. Gemeinde-Ztg. (Berlin) XXVIII, 
S. 295. 

Reiche, Ueber die Bestrebungen zur Errich¬ 
tung von Trinkerheilanstalten. (Referat.) 
Münchner med. Wchschr. XXXVI, S. 371. 

Seil, Ueber Branntwein, seine Darstellung 
uud Beschaffenheit im Hinblick auf seinen 
Gehalt an Verunreinigungen, sowie über 
Methoden zu deren Erkennung, Bestimmung 
und Entfernung. (Referat.) D. Vjhrsehr. 
f. öffentl. GsndhpHg. (Braunschweig) XXI, 
S. 491. — Aerztl. Vereinsbl. (Leipzig) 
XVIII, S. 59. 

Sommer, Wilhelm, Ueber Trunksucht und 
deren schädliche Folgen für das Gehirn 
und das Nervensystem. (Referat.) D. med. 
Wchschr. (Berlin) XV, S. 54. 

Stewart, J., Die Behandlung der Trunk¬ 
sucht in den höheren und gebildeten 


Classen. Wood’s med. and surg. Monogr- 
(New York) III, S. 291. — (Referat.) San. 
Rec. (London) X, S. 501. 

Trinkerheilanstalten, Errichtung von — 
mit Bezug auf das zu erhoffende Trinker¬ 
gesetz. D. Gemeinde-Ztg. (Berlin) XXV11I, 
S. 265. 

Tuczek, Das pathologische Element in der 
Trunksucht. (Referat.) D. Vjhrsehr. f. 
öff. Gesundheitspflege (Braunschweig) XXI, 
S. 52. 

Unterdrückung des Alkoholismus. Dis- 
eussion auf dem internationalen Congress 
für Alkoholismus in Paris 1889. Rev. san. 
de la Province (Bordeaux) VII, S. 123. 

de Vaucleroy, Patriotischer Verein gegen 
den Alkoholismus. Mouv. hyg. (Brüssel) 
V, S. 407; s. auch S. 440. 

Verordnung, Königl. schwedische — vom 
29. Mai 1885, betr. die Bedingungen für 
den Verkauf von Branntwein und anderen 
gebrannten oder destillirten spirituösen 
Getränken. Veröff. d. kaiserlichen Gesund¬ 
heitsamtes (Berlin) XIII, S. 205, 225. 

Windisoh, Carl, Ueber Methoden zum 
Nachweis und zur Bestimmung des Fusel¬ 
öls in Trinkbranntweinen. Arbeiten aus 
d. kaiserl. Gesundheitsamte (Berlin) V, 
S. 373. — (Referat.) Chem. Centralbl. 
(Hamburg) LX, S. 207. 


XII. Gewerbe- und Berufshygiene. 


Albrecht, H., Die Arbeiterwohlfahrts- 
einrichtungen auf der Deutschen Allgemei¬ 
nen Ausstellung für Unfallverhütung, Ber¬ 
lin 1889. Ges.-Ing. (München) XII, S. 417, 
464, 561, 625, 697. 

Arlidge, J. T., Die sanitäre Seite der 
Töpferei. (Referat.) Publ. Health (London) 
II, S. 175. 

Arlidge, J., T., Ueber Beschäftigung und 
Arbeit in ihren Beziehungen zur öffentlichen 
Gesundheit. Brit. med. Journ. (London) 
1889, I, S. 580, 766. 

Bächer, Georg, Ueber bleifreie Glasuren. 
(Referat.) Chem. Centralbl. (Hamburg) LX, 
S. 474. 

Beaufsichtigung der Fabriken, Amt¬ 
liche Mittheilungen aus den Jahresberichten 
der mit — betrauten Beamten. (Referat.) 
Centralbl. f. allg. Gsndhpflg. (Bonn) VIII, 
S. 309. 

Bekanntmachung der Polizeiverwaltung 
der Stadt Nordhausen vom 2. Nov. 1889, 
betr. die Desinfection der zum Haarschnei¬ 
den etc. gebrauchten Instrumente. Veröff. 
d. kaiserl. Gesundheitsamtes (Berlin) XIII, 
S. 720. 

Bekanntmachung des kaiserl. deutschen 
Reichskanzlers vom 2. Jan. 1889, betr. 
eine Abänderung des Verzeichnisses der 
gewerblichen Anlagen, welche einer be¬ 


sonderen Genehmigung bedürfen. Veröff. 
d. kaiserl. Gesundheitsamtes (Berlin) XIU, 
S. 69. 

Bekanntmachung des Polizeipräsidiums 
zu Berlin vom 20. Dec. 1888 über das 
Reichsgesetz vom 25. Juni 1887, betr. den 
Verkehr mit blei- und zinkhaltigen Gegen¬ 
ständen etc. betroffenen Erzeugnisse und 
Gewerbe. Veröff. d. kaiserl. Gesundheits¬ 
amtes (Berlin) XIII, S. 41. 

Belval, Th., Industrielle Hygieneconcession 
und Ueberwachung der Fabriken. Mouv. 
hyg. (Brüssel) V, S. 377. 

Belval, Th., Das Geheimniss in der Industrie 
vom Gesichtspunkt der öffentlichen Gesund¬ 
heitspflege. Mouv. hygifcne (Brüssel) V, 
S. 177. 

Blaschko , A., Die Berufsdermatosen der 
Arbeiter. D. med. Wchschr. (Berlin) XV, 
S. 925. , 

Brouardel , P., Hygiene der Arbeiter in 
den chemischen Streichhölzerfabriken. Ann. 
d’hyg. publ. (Paris) XXI, S. 193. — Rec. 
d. trav. du Coroit6 cons. d'hyg. publ. de 
France (Paris) XVIII, S. 547. 

Burckhardt, A. E., und F. Schüler, 
Untersuchungen über die Gesundheitsver¬ 
hältnisse der Fabrikbevölkerung in der 
Schweiz. (Referat.) Centralblatt f. allg. 
Gsndhpflg. (Bonn) VIH, S. 244. 


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714 Repertorium der i. J. 1889 in 

Canfield, W. B., Die Beziehung staubender 
Beschädigungen zu Luugenphthise. Med. 
Rec. (New York) XXXVI, S. 61. 

Cazeneuve, P., Die Phosphorzündhölzchen- 
industrie und die Phosphornekrose. Ann. 
d’hyg. publ. (Paris) XXI, S. 289. — 
Province med. (Lyon) III, S. 40. 

Charoot , Die „Eisenbahn - Krankheiten“. 
Ann. d’hyg. publ. (Paris) XXI, S. 127. — 
(Referat.) Schmidt’s Jahrbücher (Leipzig) 
CCXXIII, S. 174. 

Circular - Erlass des königl. preuss. 
Ministers für Handel etc. vom 28. Febr. 
1889, betr. gesunde und gefahrlose Be* 
schaffenheit der Arbeitsräume gewerblicher 
Anlagen. Veröff. d. kaiserl. Gesundheits¬ 
amtes (Berlin) XIII, S. 299. — Ztschr. 
f. Med.-Beamte (Berlin) II, S. 213. — 
Reichs.-Med.-Kalender f. 1890 (Leipzig), 
8. 32. 

Corradi, A., Ueber den Handel mit Lumpen 
in Beziehung zur öffentlichen Gesundheit. 
(Referat.) Rev. d’hyg. (Paris) XI, S. 864. 

Eppinger, Ueber Pathogenesis und patholo¬ 
gische Anatomie der Hadernkrankheit. 
Mitth. d. Ver. d. Aerzte in Steiermark 
1888 (Graz), XXV, S. 97. — (Referat.) 
Schmidt’s Jahrbücher (Leipzig) CCXXUI, 
S. 237. 

Erismann, F., Die Krnährungsverhältuisse 
der Arbeiterbevölkerung in Centralrussland. 
Arch. f. Hygiene (München) IX, S. 23. 

Erismann , F., Untersuchungen über die 
körperliche Entwickelung der Arbeiter¬ 
bevölkerung in Centralrussland. (Referat.) 
D. Vjhrschr. f. öffentl. GsndhpHg. (Braun¬ 
schweig) XXI, S. 624. — Gesundheit 
(Frankfurt a. M.) XIV, S. 91. 

Erlass des Brünner Magistrats an die 
Fabrikbesitzer vom 20. Febr. 1889, betr. 
den Schutz der Arbeiter gegen Tuberculose, 
Trachom und Blattern. Veröff. d. kaiserl. 
Gesundheitsamtes (Berliu) XIU, S. 777. 

Erlass königl. preuss. Ministeriums für 
Handel und Gewerbe vom 18. Mai 1889, 
betr. Vorschriften über die Einrichtung 
und den Betrieb der Spiegelbeleganstalten. 
Veröff. d. kais. Gesundheitsamtes (Berlin) 
XIII, S. 582. — Miuist.-Bl. f. d. ges. inn. 
Verwalt. (Berlin) L, S. 77. — Ztschr. f. 
Med.-Beamte (Berlin) II, S. 279. 

Erlass des königl. bayr. Ministeriums vom 
30. Juli 1889, betr. Vorschriften über 
die Einrichtung und den Betrieb von 
Spiegelbeleganstalten. Veröff. d. kaiserl. 
Gesundheitsamtes (Berlin) XIU, S. 584. 

Faucher, Leon, Bericht über einen Unfall 
durch die plötzliche Entzündung eines 
Kammes aus Celluloid. Rev. d’hyg. (Paris) 
XI, S. 522, — Mouv. hyg. (Brüssel) V, 

S. 276. 

Ferrand , Ueber die lärmenden Gewerbe 
vom Standpunkt der Hygiene. (Referat.) 
D. Med.-Ztg. (Berlin) X, S. 836. — Rev. 
d’hvg. (Paris) XI, S. 755. — Ann. d’hyg. 
publ. (Paris) XXU, S. 261. 


deutschen und ausländischen 

Fourierton , A. G. R., Perforation der 
Nasenscheidewand bei Cementarbeitern. 
Lancet (London) 1889, II, S. 314. 

Gesets, Königl. belgisches — vom 28. Mai 
1888, betr. Schutz der Kinder beim Be¬ 
triebe von Gewerben im Umherziehen. 
Veröff. d. kaiserl. Gesundheitsamtes (Berlin) 
XIII, S. 249. 

Gintl, W., Gutachten über Industrieaulagen. 
Oesterr. San.-Beamte (Wien) U, S. 2, 33, 
129, 161, 225, 257, 289. — (Referat.) 
Chem. Central bl. (Hamburg) LX, S. 94. 

Gody, L., Ueber die Gefahren des Gebrauchs 
gefärbter Lichter. Mouv. hyg. (Brüssel) 
V, S. 235. 

Halter, L., Ueber die Immunität von Kalk¬ 
öfenarbeitern gegen Lungenscb windsacht 
mit therapeutischen Vorschlägen. (Refe¬ 
rat.) Centralblatt f. med. Wiss. (Berlin) 
XXVII, S. 272. — Central bl. f. Bacteriol. 
u. Parasiteukunde (Jena) V, S. 742. 

Hendel, Oertliche Lage der Fabriken in 
Städten. Inwieweit hat sich ein Be- 
dürfniss herausgestellt, von der Bestim¬ 
mung des §. 23, Abs. 3 der Deutschen 
Gewerbeordnung Gebrauch zu machen? 
Correferat auf der XIV. Versammlung des 
Deutschen Vereins für öffentliche Gesund¬ 
heitspflege zu Frankfurt a. M., September 
1888. D. Vjhrschr. f. öffentl. Gsndhpflg. 
(Braunschweig) XXI, S. 58. 

Hensgen , Ueber den Einfluss der N&h- 
maschinenarbeit auf die körperliche Ent¬ 
wickelung und die Gesundheit bei Fabrik¬ 
arbeiterinnen. Erg.-Hefte z. Central bl. f. 
allg. Gsndhpflg. (Bonn) II, S. 303. — (Re¬ 
ferat.) Schmidt’s Jahrb. (Leipzig) CCXXU, 
S. 270. 

Kats, O., Ueber Wesen, Ursache und Ver¬ 
breitung der Bergwerker-, Tunnel- und 
Ziegelbrcnnerkrankheit. Jahresber. d. Ver. 
f. Naturk. zu Mannheim LII, S. 101. 

Kinderarbeit in den Fabriken. Rev. san. 
de la Province (Bordeaux) VII, S. 73. 

Kraft, Max, Die Arbeiterschutzvorrichtungen 
auf der Jubiläumsgewerbeausstellung in 
Wien 1888. Ztschr. d. Ver. D. Ingen. 
(Berlin) XXXIII, S. 313, 341, 370, 396. 

Kuborn, Ueber den Gesundheitszustand 
der Minedarbeiter in Belgien, besonders 
vom Gesichtspunkte der Pseudolungen¬ 
phthise und tuberculÖ8en Phthise. (Refer.) 
D. Med.-Ztg. (Berlin) X, S. 836. — Ann. 
d’hyg. publ. (Paris) XXII, S. 262. 

Lehmann, K. B., Gesundheitsschädlichkeit 
mehrerer hygienisch wichtiger Gase und 
Dämpfe. (Referat.) Wiener med. Wchschr. 
XXXIX, S. 262. 

laent, Oertliche Lage der Fabriken in den 
Städten. Inwieweit hat sich ein Bedürfniss 
heraus gestellt, von der Bestimmung des 
§. 23, Abs. 3 der Deutschen Gewerbe¬ 
ordnung Gebrauch zu machen? Referat 
auf der XIV. Versammlung des Deutachen 
Vereins tür öffentliche Gesundheitspflege 
zu Frankfurt a. M., September 1888. D. 


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Zeitschriften erschienenen Aufsätze über öff. Gesundheitspflege. 715 


Vjhrschr. f. öff. Gsndhpflg. (Braunscliweig) 
XXI, S. 42. 

Letulle, Maorice, Ueber gewerbliche Queck¬ 
silbervergiftung u. Haarschneidereien. Rev. 
d’hyg. (Paris) XI, S. 40. — (Referat.) 
Ann. d’hyg. publ. (Paris) XXI, S. 169. 

Levy, William, Ueber multiple recidivirende 
Knochenentzündung der Perlmutterarbeiter. 
Berliner klin. Wchschr. XXVI, S. 973. 

Magitot, E., Die Hygiene und die Zündhölz- 
chenindustrie. Progr. m£d. (Paris) X, S. 503. 

Magitot, E., Neue Untersuchungen über die 
Pathogeuie und die Prophylaxe der ge¬ 
werblichen Phosphorvergiftungen und be¬ 
sonders der Phosphornekrose. (Referat.) 
Schmidts Jahrb. (Leipzig) XXI, S. 268. 

Mitohell , Die allgemeinen und örtlichen 
Wirkungen von Paraffinöl auf die in den 
betreffenden Fabriken Arbeitende!!. (Refe¬ 
rat.) Ann. d’hyg. publ. (Paris)'XXII, S. 551. 

Monin, Arbeiterhygiene. (Referat.) Mouy. 
hyg. (Brüssel) V, S. 253. 

Motais, Ueber die Hygiene des Auges für 
Buchdrucker und Schneiderinnen. (Referat.) 
Rev. d’hyg. (Paris) XI, S. 753. 

Netolitzky, Aug., Sanitätspolizeiliche Gut¬ 
achten aus der bezirksärztlichen Praxis, 
Kalkbrennereien. Oesterr. San. - Beamte 
(Wien) II, S. 140. — (Referat.) Chem. 
Centralbl. (Hamburg) LX, S. 95. 

Netolitzky, Aug., Sanitätspolizeiliche Gut¬ 
achten aus der bezirksärztlichen Praxis. 
3. Abdeckereien. (Referat.) Chem. Cen¬ 
tralbl. (Hamburg) LX, S. 336. 

Ogier, Färbung von Kinderspielzeug mit¬ 
telst giftiger Stoffe; Vorschlag zu deren 
Verhütung. Rec. d. trav. du Comitä cons. 
d’hyg. publ. de France (Paris) XVIII, S. 40. 

Paltauf, Zur Aetiologie der Hadernkrank¬ 
heit (Referat.) Centralbl. f. allg. Gsndhpflg. 
(Bonn) VIII, S. 375. — Schmidt’s Jahrb. 
(Leipzig) CCXXHI, S. 236. 

Pascal, E., Ueber Nosoconiosen oder Staub¬ 
krankheiten. Gaz. m6d.-chir. de Toulouse 
XXI, S. 209, 217. 

Perrö, G., Ueber Hydrargyrismus bei den 
Kanonenarbeitern. Loire mkd. (St. ßtienne) 
VIII, S. 241. 

Post, Jul., Musterstätten persönlicher Für¬ 
sorge von Arbeitgebern für ihre Geschäfts¬ 
angehörigen. (Referat.) D. raed. Wchschr. 
(Berlin) XV, S. 599. 

Pouchet, G., Die Industrie der Streichhöl¬ 
zer vom Standpunkte der Hygiene der Ar¬ 
beiter. (Referat.) Ann. d’hyg. publ. (Paris) 
XXI, S. 168. 

Renk, Untersuchungen über das Verstäuben 
und Verdampfen von Quecksilber mit be¬ 
sonderer Berücksichtigung der Verhält¬ 
nisse der Spiegelbeleganstalten. Arbeiten 
aus dem kaiserl. Gesundheitsamte (Berlin) 
V, S. 113. — (Referat.) Münchner med. 
Wochenschr. XXXVI, S. 687. — Aerztl. 
Vereinsbl. (Leipzig) XVUI, S. 425. 

RochS, Ueber den Einfluss des Tabaks auf 
die Gesundheitsverhältnisse der Tabaks¬ 


arbeiter mit besonderer Berücksichtigung 
der Emeler’schcn Fabrik zu Berlin. 
Vjhrschr. f. ger. Med. (Berlin) L, Supp!., 
S. 105. — (Referat.) Schmidt’s Jahrb. 
(Leipzig) CCXXII, S. 269. — D. militär- 
ärztl. Ztschr. (Berlin) XVIII, S. 178. — 
Rev. d’hyg. (Paris) XI, S. 861. 

Rollet, Ueber die angewandten Mittel in 
der Industrie, sich der schädlichen Wir¬ 
kung des Staubes, metallischen Rauches 
und schweren Dampfes der Fabriken zu 
entziehen. Rev. san. de la Province (Bor¬ 
deaux) VII, S. 132, 140, 148. 

Rother, C., Die gesundheitlichen Nachtheile 
der Zuckerfabriken und deren Beseitigung. 
D. Vjhrschr. f. öff. Gesundheitspfl. (Braun¬ 
schweig) XXI, S. 545. — (Referat.) Chem. 
Centralbl. (Hamburg) LX, S. 803. 

Rüsskikh, N. A., Bleivergiftung der Töpfer. 
(Referat.) Gesundheit (Frankfurt a. M.) 
XIV, S. 85. 

Rundschreiben des grosshcrzogl. badi¬ 
schen Statistischen Büreaus vom 9. Jan. 
1889, betr. das Abdeckereiwesen. Veröff. 
d. kaiserl. Gesundheitsamtes (Berlin) XIII, 
S. 548. 

Schönlank, Bruno, Die Fürther Queck¬ 
silberspiegelbelegen und ihre Arbeiter. (Re¬ 
ferat.) Berliner klin. Wochenschr. XXVI, 
S. 142. 

Sharp, Die Giftigkeit von Petroleum und die 
professionellen Krankheiten der Pelroleum- 
arbeiter. (Referat.) Ann. d’hyg. publ. 
(Paris) XXII, S. 550. 

Siegfried, Es beabsichtigt Jemand, in der 
Entfernung von etwa 1 km von der Ca- 
serne eine Schwefelsäurefabrik anzulcgen. 
Der Truppentheil erhebt Einspruch. Moti- 
virtes ärztliches Gutachten. (Referat.) 
Schmidt’s Jahrb. (Leipzig) CCXXHI, S. 71. 

Stoquart, A., Hautkrankheit der Cement- 
arbeiter von Tournai. (Referat.) Ann. 
d’hyg. publ. (Paris) XXII, S. 552. 

TkatchefF, Ueber die Hygiene der Arbeiter 
in Russland. (Referat.) Rev. d’hyg. (Paris) 
XI, S. 750. — Ann. d’hyg. publ. (Paris) 
XXII, S. 554. 

Tolosa Latour, Hygiene der Kinderarbeit. 
Riv. ital. di terap. e ig. (Piacenza) IX, 
S. 62. 

Toussaint, H., Ueber die Conchyolinostitis 
der Perlmutterarbeiter. Rev. gen. de clin. 
et de th6rap. (Paris) III, S. 97. — (Referat.) 
Rev. d’byg. (Paris) XI, S. 848. 

Tracinski, Die oberschlesische Zinkindustrie 
und ihr Einfluss auf die Gesundheit der 
Arbeiter. (Referat.) Fortschr. der Med. 
(Berlin) VII, S. 32. 

Verordnung, Kaiserlich deutsche — vom 
10. April 1888, betr. die Untersuchung 
von Farben, Gespinnsten und Geweben 
auf Arsen und Zinn. Reichs-Med.-Kal. f. 
1890 (Leipzig), S. 1. 

Verordnung grossherzogl. badischen Mini¬ 
steriums vom 18. Mai 1888, betreff, die 
Einrichtung und den Betrieb der zur An- 


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716 Repertorium der i. J. 1889 in 

fertigung von Cigarren bestimmten An¬ 
lagen. Veröff. des kaiserl. Gesundheits¬ 
amtes (Berlin) XIII, S. 332. 

Weyl, Th., Ueber Vergiftung durch gefärbte 
Textilfasern. (Referat.) D. med. Wchschr. 
(Berlin) XV, S. 465. — Münchner med. 
Wchschr. XXXVI, S. 399. — D. Med.-Ztg. 
(Berlin) X, S. 521. — Wiener medicin. 
Wchschr. XXXIX, S. 1284. 

Weyl, Th., Vergiftungen durch Baumwolle, 
die mit chromsaurem Blei getärbt ist. 
Ztschr. f. Hyg. (Leipzig) VI, S. 369, 544. 

— (Referat.) Fortschr. d. Med. (Berlin) 
VII, S. 711. — Centralbl. f. med. Wiss. 
(Berlin) XXVII, S. 764. — Schmidt’« 
Jahrb. (Leipzig) CCXXIV, S. 139. 

Zahn, Ueber die gerichtsärztliche Beur- 
theilung der Bleiglasuren. Vereinsbl. d. 
pfälz. Aerzte (Frankenthal) V, S. 161, 178. 

Anhang: Anämie der Bergarbeiter 
und Anchylostomum duodenale. 

Canali u. Riva, Ueber Auchilostomiasis 
in der Provinz Parma und über den be¬ 
treffenden Parasiten im Eingeweide des 


deutschen und ausländischen 

Menschen. Giorn. d. r. Accad. di med. 
di Torino XXXVII, S. 535. 

Ernst, J., Einige Fälle von Ankylostomiasis 
nebst Seclionsbefunden. (Reler.) Schmidt’s 
Jahrb. (Leipzig) CCXX1, S. 32. 

FaociolA, L., Ein weiterer Todesfall in 
Folge von Auchylostomura in Messina. 
Morgagni (Mailand) XXXI, S. 61. 

Hoffinann , Aug., Ueber einen Fall von 
Ankylostomiasis aus Vorderindien. (Refe¬ 
rat.) Wiener med. Wochenscbr. XXXIX, 
S. 2043. 

Leichtenstem , Ueber Ankylostoma duo¬ 
denale. Med.-chir. Centralbl. (Wien) XXIV, 
S. 410. — (Referat.) Centralbl. f. allg. 
Gsndhpd. (Bonn) VIII, S. 127. — Cen¬ 
tralbl. f. med. Wiss. (Berlin) XXVII, S. 285. 

Lussana, Beitrag zur Pathogenese der 
Anämie bei Anchylostoma. (Referat.) Wien, 
med. Wchschr. XXXIX, S. 1885. 

Lute, A., Ankylostoma duodenale u. Anky- 
lostomasie. Gaz. med. de Bahia VII, 
S. 132, 158. 

Rake, B., Plötzlicher Tod durch Anky¬ 
lostomiasis. Brit. med. Journ. (London) 
1889, II, S. 656. 


xm. Leiohenwesen. 


Bdcour, Ueber Leichenverbrennung. Bull. 

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Berokholtz, Zur Feuerbestattung. D. med. 

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punkte der Hygiene und der Verwaltung. 
(Referat.) Rev. d’hyg. (Paris) XI, S. 453. — 
Giorn. della reale societä italiana d’igiene 
(Mailand) XI, S. 589. 

Bonneau, Alexandre, Die Leichenver- 
brennung und ihre Wohlthaten. Ihre Ge¬ 
schichte bei allen Völkern. (Referat.) 
Gesundheit (Frankfurt a. M.) XIV, S. 43. 
Brouardel, P., u. O. Du Mesnil, Hygie¬ 
nische Maassregeln, die bei der Anlage von 
Friedhöfen zu beachten sind. Rec. d. trav. 
du Comite cons. d’hyg. publ. de France 
(Paris) XVIII, S. 304. 

Contagne , H., Zur Leichen verbrennungs¬ 
frage. Lyon med. LX1, S. 207. 
Crematorium , Das — in Zürich. Ge¬ 
sundheit (Frankfurt a. M.) XIV, S. 78. 
Erlass, Königl. spanischer — vom 17. Febr. 
1886, betr. die Anlage neuer Friedhöfe. 
Veröff. d. kaiserlichen Gesundheitsamtes 
(Berlin) XIII, S. 779. 

Feuerbestattung bei den Römern, Die —. 
Gesundheit (Frankfurt a. M.) XIV, S. 44, 
60. 

Feuerbestattung, Verbot der — in Berlin. 

D. Gemeinde-Ztg. (Berlin) XXVIII, S. 87. 
Harvey, C. A., Das sauitäre Verfahren mit 
den Leichen. Journ. of the Frankl. Inst. 
(Philadelphia) XCV1H, S. 362. 


Leichenverbrennung in den Augen der 
Aerzte. Med. and surg. Reporter (Phila¬ 
delphia) LXI, S. 695, 715; LXII, S. 17, 
45, 75. 

Peacocke, J. M., Die Leichenbehandlung. 
Brooklyn med. Journ. III, S. 449. 

Poliseiverordnung des Reg.-Präsidenten 
des Reg.-Rez. Stade vom 13. Sept. 1889, 
betr. Beerdigung menschlicher Leichen. 
Veröff. d. kaiserl. Gesundheitsamtes (Berlin) 
XIII, S. 732. 

Polizeiverordnung des königl. Reg.-Prä- 
sidenten des Reg.-Bez. Aurich vom 3. Juli 
1888, betr. die Beerdigung menschlicher 
Leichen. Reichs-Med.-Kal. f. 1890 (Leip¬ 
zig), S. 53. 

Reber, B., Leichenverbrennung, ihre Ge¬ 
schichte, Hygiene und Technik. Enciclo- 
pedia (Barcelona) U, S. 81, 121, 161. 

Rüger, C., Ueber Bestattungsmethoden. Ge¬ 
sundheit (Frankfurt a. M.) XIV, S. 193, 
209. 

Salomon , G., Ueber Leichen Verbrennung. 
(Referat.) Rev. d’hyg. (Paris) XI, S. 788. 

Sanford, S. W., Leichenverbrennung. Mem¬ 
phis med. Month. IX, S. 537. 

Sehleicher, Verbrennung und Beerdigung 
von Leichen. Ann. de la Soc. de med. 
d’Anvers LI, S. 37. 

Skiuuer, D. M., Ein Wort für Leichenver¬ 
brennung. Med. and surg. Rep. (Philadel¬ 
phia) LXI, S. 367. 

Smith, F. A. A., Behandlung der Leichen. 
Prov. med. Journ. (Leicester) VIH, S. 258. 


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Zeitschriften erschienenen Aufsätze über öff. Gesundheitspflege. 717 


Thompson , Henry, Moderne Leichenver¬ 
brennung: ihre Geschichte und Ausführung. 
(Reterat.) Rev. d’hyg. (Paris) XI, S. 454. 

Thompson , H., Die moderne Leichenver¬ 
brennung. Aus dem englischen übersetzt 
von Dr. Paul Cohn. (Referat.) Berliner 
klin. Wchschr. XXVI, S. 844. — Ztschr. 
f. Med.-Beamte (Berlin) II, S. 442. 

Treat , C. R., Sanitäres Begräbniss; das 
ideale Verfahren mit den Leichen. Sani- 
tarian (New York) XXIII, S. 519. 

XJohermann , V., Leichenverbrennung. 
Tidsskr. f. prakt. Med. (Christiania) VIII, 
S. 465, 490, 523. 

Verfügung königl. preuss. Ministeriums 
d. I. und der geistl. etc. Angelegenheiten 


vom 10. Sept. 1889, betr. die Einholung 
und Bezahlung der Gutachten der Medi- 
cinalbeamten bei der Prüfung von zu Be- 
grähnissplätzen bestimmten Grundstücken. 
Veröff. d. kaiserl. Gesundheitsamtes (Berlin) 
XIII, S. 719. 

Verhandlungen über Leichen Verbrennung 
auf dem internationalen Congress für Hy¬ 
giene und Demographie in Paris 1889. 
Annales d’hygi&ne publique (Paris) XXlI, 
S. 346. 

Wells, Spencer, Ueber Feuerbestattung. 

Gesundheit (Frankfurt a. M.) XIV, S. 337. 
Wels, T. S., Ueber die Fortschritte der 
Leichenverbrennung in England. Brit. med. 
Journ. (London) 1889, 1, S. 1280. 


XTV. Verschiedenes. 


Auld, A. G., Ueber bestimmte Wirkungen 
des Tabakrauchens. Lancet (London) 1889, 
1, S. 783. 

de Baeker, Ueber Unglücksfälle auf öffent¬ 
lichen Strassen. Genie civil (Paris) 1889, 
S. 162. — (Referat.) Rev. d’hyg. (Paris) 
XI, S. 1032. 

Deleourt, Ad., Sanitäre Regelung des Aus¬ 
wanderungswesens. Mouv. hyg. (Brüssel) 
V, S. 201. 

Dove, Karl, Das Klima des aussertropischen 
Südafrika. (Referat.) D. Vjhrschr. f. öff. 
Gesundheitspflege (Braunschweig) XXI, 
S. 350. 

Ewald , Paul, Das Radfahren nach seiner 
hygienischen Seite. Gesundheit (Frank¬ 
furt a. M.) XIV, S. 186. 

Gautrelet, E., Untersuchungen über die 
Verhütung derNicotinvergiftungen. Bull, de 
la Soc. de m6d. prat. de Paris 1889, S. 868. 

G-estin, Hygiene der Auswandererschiffe. 
Rec. d. trav. du Comit6 cons. d’hyg. publ. 
de France (Paris) XVIII, S. 136. 

V. Giaoich, Der Tabak und das Rauchen. 
Wiener med. Wchschr. XXXIX, S. 1291. 

Hermann, A., Ueber die Anlage von Eis¬ 
bahnen zur Förderung der Leibesbewegung 
in frischer Luft. Ztscbr. f. Schulgesund- 
heitspflg. (Hamburg) II, S. 3. 

v. Holtzendorf und v. Jagemann, 
Ueber Gefangnisshygiene. (Referat.) Ann. 
d’hyg. publ. (Paris) XXI, S. 182. 

Kauffahrteischiffen , Anleitung zur Ge¬ 
sundheitspflege an Bord von —. (Refe¬ 
rat.) D. Vjhrschr. f. öff. Gesundheitspflg. 
(Braunschweig) XXI, S. 493. — Cen- 
tralbl. f. allg. Gsndhpflg. (Bonn) VIII, 
S. 49. 

Kocher, Th., Vorkommen und Vertbeilung 
des Kropfes im Canton Bern. Ein Bei¬ 
trag zur Kenntniss der Ursachen der Kropf¬ 
bildung. (Referat.) D. med. Wchschr. 
(Berlin) XV, S. 680. — Schweiz, ärztl. 
Corr.-Bl. (Basel) XIX, S. 373. 


Loeffler , Eisenbahnhygiene in Bezug auf 
die Reisenden. Correferat auf der XV. Ver¬ 
sammlung des Deutschen Vereins f. öffentl. 
Gesundheitspflege zu Strassburg im Eisass, 
September 1889. (Referat.) Ztschr. f. 
Med.-Beamte (Berlin) II, S. 400. — D. 
Med.-Ztg. (Berlin) X, S. 943. — Münchner 
med. Wchschr. XXXVI, S. 745. — Ges.- 
Ing. (München) XII, S. 729..— Gesund¬ 
heit (Frankfurt a. M.) XIV, S. 312. — 
Wiener med. Wchschr. XXXIX, S. 1525. 

Magnus , Hugo, Die Jugendblindheit. (Re¬ 
ferat.) D. Vjhrschr. f. öffentl. Gsndhpflg. 
(Braunschweig) XXI, S. 514. 

Nocht, Vergleichende Untersuchungen über 
verschiedene zu Unterkleidern verwendete 
Stoffe. (Referat.) Fortschr. d. Med. (Berlin) 
VII, S. 31 — Mouv. hyg. (Brüssel) V, 
S. 169. 

Perron, Gesundheitsschädigungen durch 
das Reiten. Rev. san. de la Province 
(Bordeaux) VII, S. 10. 

Polizeiverordnung, Königl. preuss. — 
vom 14. Nov. 1888, betr. die Gesund¬ 
heitspflege an Bord der Kauffahrteischiffe. 
Veröff. d. kaiserl. Gesundheitsamtes (Berlin) 
XIII, S. 28. — Reichs-Med.-Kal. L 1890 
(Leipzig), S. 26. 

Porter, J. N., Neuere sanitäre Verbesse¬ 
rungen der Salons und Cabinen der I.Classe- 
Passagiere in den Oceanischen Postdampf¬ 
schiffen. San. Rec. (London) X, S. 570. 

Reineke, J. J., Das Hamburgische Gesetz, 
betr. das Auswandererwesen vom 14. Jan. 
1887. (Referat.) Ann. d’hyg. publ. (Paris) 
XXI, S. 430. 

Rousselet, A., Gesundheitsdienst in den 
Civilgefängnissen aron Paris. Progres m6d. 
(Paris) IX, S. 92. 

Rumpel, Ueber den Werth der Bekleidung 
und ihre Rolle bei der Wärmeregulation. 
Arch. f. Hygiene (München) IX, S. 51. 

Schwarte, Oscar, Ueber die Mitwirkung 
ärztlicher Sachverständiger bei Durchfüh- 


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718 Repertorium der i. J. 1889 

rung des deutschen Reichsunfallversiche¬ 
rungsgesetzes vom 6. Juli 1884. D. med. 
Wchschr. (Berlin) XV, S. 1014. 

Seydel, C., Zur Schiffshygiene. Ueber 
Entwickelung von Gasen im Schiffsräume. 
Vjhrschr. f. ger. Med. (Berlin) L, Suppl. 

S. 150. — (Referat.) Schmidt’s Jahrb. 
(Leipzig) CCXX1II, S. 72. — D. milit&r- 
ärztl. Ztschr. (Berlin) XVIII, S. 588. — 
Wiener med. Wchschr. XXXIX, S. 1385. 
strafgef&ngniss. Das neue — in Prennges- 
heim bei Frankfurt a. M. Zeitschrift f. 
Bauwesen (Berlin) XXXIX, S. 319. 
Verordnung des Senats der Stadt Ham¬ 
burg vom 19. November 1888, betr. die 
Gesundheits- und Krankenpflege an Bord 
von Kauffahrteischiffen. Veröff. d. kaiserl. 
Gesundheitsamtes (Berlin) XIII, S. 87. 
Verordnung des grossherzogl. mecklen¬ 
burgischen Ministeriums des Innern vom 


erschienenen Aufsätze etc. 

14. Jan. 1889, betr. die Verpflegung der 
Schiffsmannschaften und die Gesundheits¬ 
pflege an Bord der Kauffahrteischiffe. 
Veröff. d. kaiserl. Gesundheitsamtes (Ber¬ 
lin) XIII, S. 346. 

WeiSB, Albert, Zur Casuistik des Kampfes 
gegen den Geheimmittelunfug. (Referat.) 
Vierteljahrsschr. f. ger. Med. (Berlin) L, 
S. 175. 

Wiehert, Eisenbahnhygiene in Bezug auf 
die Reisenden. Referat auf der XV. Ver¬ 
sammlung des Deutschen Vereins für öffent¬ 
liche Gesundheitspflege zu Strassburg i. E., 
September 1889. (Referat.) Zeitschrift f. 
Med.-Beamte (Berlin) 11, S. 399. — D. 
Med.-Ztg. (Berlin) X, S. 942. — Münchner 
med. Wchsch. XXXVI, S. 744. — Ges.- 
Ing. (München) XII, S. 729. — Gesund¬ 
heit (Frankfurt a. M.) XIV, S. 312. — 
Wiener med. Wchschr. XXXIX, S. 1525. 


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Generalregister des XXI. und XXII. Bandes. 


719 


Generalregister des XXI. nnd XXII. Bandes. 

Enthaltend: 

I. Namenregister. 

II. Ortsregister. 

III. Sachregister. 

Die mit fetter Schrift gedruckten Namen bezeichnen die Antoren von Original- 
mittheilungen, die mit Cursivschrift gedruckten bedeuten die Namen von 
Solchen, deren Werke oder Mittheilungen besprochen oder im Auszuge mit- 
getheilt sind. 


L Namenregister. 


Almquiat, Ernst, Erster Stadtarzt, Einige 
Erfahrungen über Verschleppung von Ty¬ 
phusgift durch Milch. XXI, 327. 

Aitschul, Th., Dr., Ueber Wasserversorgung 
der Städte im Allgemeinen und die geplante 
Wasserversorgung Prags im Besonderen. 
XXII, 477. 

Arnold , Julius, Prof. Dr., Ueber den Kampf 
des menschlichen Körpers mit den Bacte- 
rien. XXII, 306. 

Arnouldj Jules, Prof., Nouveauz Moments 
d’hygräne. XXI, 609. 

Axel Key’s schulhygienische Untersuchun¬ 
gen, von Burgerstein. XXII, 295. 

Bach , Dir., Dr., und Geh. Obermedicinal- 
rath Dr. Eulenberg , Schulgesundheits¬ 
lehre, 1. u. 2. Lieferung. XXI, 617. 

Back 9 Bürgermeister, Anstalten zur Fürsorge 
für Genesende. Correferat auf der XV. Ver¬ 
sammlung des Deutschen Vereins für öffent¬ 
liche Gesundheitspflege zu Strassburg i. E. 
XXII, 70. 

Baer, A., Dr., Referat über: Das patholo¬ 
gische Element in der Trunksucht, von 
Tuczek. XXI, 520. 

—, Referat über: Der Alkohol, als Betrüger 
und Mörder entlarvt, von Foucar. XXI, 522. 

Baer , A., Die Trunksucht und ihre Abwehr. 
XXII, 596. 

Baginsky; Dr., Referat über: Die künst¬ 
liche Ernährung des Säuglings mit keim¬ 
frei gemachter Milch nach dem Soxhlet’- 
schen Verfahren, von Schmidt. XXI, 517. 

Baumeister) Prof., Maassregeln zur Er¬ 
reichung gesunden Wohnens. Correferat 
auf der XIV. Versammlung des Deut¬ 
schen Vereins für öffentliche Gesundheits¬ 
pflege zu Frankfurt a. M. XXI, 24. 


Baumeister) Prof., Maassregeln zur Er¬ 
reichung gesunden Wohnens. Correferat 
auf der XV. Versammlung des Deutschen 
Vereins für öffentliche Gesundheitspflege 
zu Strassburg i. E. XXII, 33. 

—, Referat über: Die Arbeiterwohnungsfrage 
und die Bestrebungen zur Lösung derselben, 
von Trüdinger. XXI, 615. 

—, Referat über: Ueber obligatorische Venti¬ 
lationseinrichtungen in Neubauten, von 
Hüllmann. XXII, 293. 

Becker) L., Bezirksphysicus Dr., Die 
deutsche allgemeine Ausstellung für Un¬ 
fallverhütung in Berlin 1889. XXI, 594. 

—, Ueber die Unterbringung der Obdachlosen 
vom hygienischen Gesichtspunkte. XXII, 
253. 

Berckholtz , Untersuchungen über den Ein¬ 
fluss des Eintrocknens auf die Lebens¬ 
fähigkeit der Cholerabacillen. XXII, 159. 

Bertschinger , A., Untersuchungen über die 
Wirkungen der Sandfilter des städtischen 
Wasserwerkes in Zürich. XXII, 479. 

Betoke ) L., prakt. Arzt, Untersuchungen 
über Kellerluft und Kellerwohnungen. XXI, 
456. 

Biechoff) C., Dr., Die Ueberwachung des 
Verkehrs mit Butter und Margarine in 
Berlin. Die Grenzen der Durchführbarkeit 
des Margarinegesetzes und deren Gründe. 
XXII, 262. 

—, Die Nahrungsmittelcontrole in Berlin im 
Verfolg des Gesetzes vom 14. Mai 1879. 
XXII, 395. 

—, Referat über: Die Theerfarben mit be¬ 
sonderer Rücksicht auf Schädlichkeit und 
Gesetzgebung hygienisch und forensisch¬ 
chemisch untersucht, von Weyl. XXII, 313. 


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720 


Generalregister des XXI. Und XXII. Bandes. 


Blasius, R., Dr., Strassenbefestigung und 
Strassenreinigung. Correferat auf der XIV. 
Versammlung des Deutschen Vereins für 
öffentliche Gesundheitspflege zu Frankfurt 
a. M. XXI, 235. 

—, Nekrolog: Heinrich Vieweg. XXII, 494. 

Rohata , Adalbert, Dr., Statthaltereirath, 
Landessanitätsreferent, Die Cholera des 
Jahres 1886 in Istrien und Görz-Gradisca. 

XXI, 509. 

Borchardt, Stadtrath, Die Berliner Ferien- 
colonien. XXII, 565. 

Brennecke , Dr., Die sociale und geburts- 
hülflich - reformatorische Bedeutung der 
Wöchnerinnen-Asyle. XXI, 508. 

Büchner , Referat über: Anleitung zu 
hygienischen Untersuchungen, von Emme¬ 
rich und Trillich. XXII, 304. 

Burgerstein , Leo, Dr., Axel Key’s schul¬ 
hygienische Untersuchungen. XXII, 295. 

CoUineau , A., Dr., L’Hygtene k l’Ecole. 

XXII, 299. 

Cratner , C., Prof. Dr., Studien über die 
Aetiologie der Cholera. XXII, 582. 

Curschmann, Prof. Dr., Welchen Einfluss 
hat die heutige Gesundheitslehre, besonders 
die neuere Auffassung des Wesens und der 
Verbreitung der Infectionskrankheiten auf 
Bau, Einrichtung und Lage der Kranken¬ 
häuser? Referat auf der XIV. Versamm¬ 
lung des Deutschen Vereins für öffentliche 
Gesundheitspflege zu Frankfurt a. M. XXI, 
181. 

—, Mittheilungen über das Neue allgemeine 
Krankenhaus zu Hamburg-Eppendorf. Unter 
Mitwirkung von Dr. H. —, bearbeitet von 
Dr. med. Th. Deneke. Zweite Hälfte. XXI, 
273. 

Deneke, Th., Dr. med., Mittheilungen über 
das Neue allgemeine Krankenhaus zu Ham¬ 
burg-Eppendorf. Unter Mitwirkung von 
Dr. H. Curschroann. Zweite Hälfte. XXI, 
273. 

Derblichy W., Dr., Ein Menschenalter Mili¬ 
tärarzt. XXII, 313. 

DtvauX, A., und F. Putzeys , Le tout k 
l’6gout en Belgique. XXII, 294. 

Dove , Karl, Das Klima des aussertropischen 
Südafrika. XXI, 350. 

Domblüth , Fr., Dr., Wasserversorgung 
und Flussverunreinigung. XXII, 145. 

Domblüth, Fr., Dr., Gesundheitspflege in 
Haus und Familie. XXI, 338. 

—, Gesundheitspflege des Kindes. XXI, 608. 

Düms, Stabsarzt Dr., Ueber Impfung und 
Pocken. XXI, 405. 

Egger, Referat über: Die schweflige Säure 
und ihre Verwendung bei Herstellung von 
Nahrungs- und Genussmitteln, von Pfeiffer. 
XXI, 628. 

—, Referat über: Die Kaffeesurrogate, von 
Trillich. XXI, 630. 

Eisenberg, James, Dr. med. et phil., Bac- 
teriologische Diagnostik. XXI, 350. 

Emmerich , R., u. H. Trillich, Anleitung zu 
hygienischen Untersuchungen. XXII, 304. 


Erismann , Fr., Prof. Dr., Untersuchungen 
über die körperliche Entwickelung der 
Arbeiterbevölkerung in Central-Russland. 
XXI, 624. 

Eulenberg , Dr., Geh. Ober-Medicinalrath, 
und Dir. Dr. Bach, Schulgesundheitslehre, 
1. u. 2. Lieferung. XXI, 617. 

Fayrer , J., Generalarzt Dr., Geschichte und 
Epidemiologie der Cholera. XXII, 582. 

Flinzer , Max, Medicinalrath Dr., Die Ty¬ 
phusepidemie in Chemnitz im Jahre 1888 
und der Typhus daselbst seit dem Jahre 
1887. XXII, 168. 

Focke, W. O., Dr., Referat über: La Pro¬ 
stitution au point de vue de Phygiene de 
Padministration en France et i PStranger, 
von Reuss. XXI, 502. 

Foucar, F. Theodor, Missionär, Der Alkohol, 
als Betrüger und Mörder entlarvt. XXI, 
522. 

Foumier , Alfred, Prof. Dr., Die öffentliche 
Prophylaxe der Syphilis. Uebersetzt von 
Dr. Edmund Lesser. XXI, 164. 

Frey er , M., Dr., Kreisphysicas, Wie ist 
unser Hebammenwesen rationell zu bessern ? 
XXI, 166. 

Gärtner , A., Prof. Dr., u. Prof. Dr. F. Tie- 
mann , Die chemische und mikroskopisch- 
bacteriologische Untersuchung des Wassers. 
XXI, 612. 

V. Gerlöozy, Sigismund, Dr., Versuche 
über die praktische Dcsinfection von Abfall¬ 
stoffen. XXI, 433. 

Greiffenberg , Erni, Dr., Die Cholera in 
Indien. XXII, 582. 

Heim, L., Heber das Verhalten der Krank¬ 
heitserreger der Cholera, des Unterleibs¬ 
typhus und der Tuberculose in Milch, Butter, 
Molken und Käse. XXII, 165. 

—, Versuche über blaue Milch. XXII, 289. 

Heller | Prof. Dr., Verhütung der Tuber¬ 
culose. Referat auf der XV. Versammlung 
des Deutschen Vereins für öffentliche Ge¬ 
sundheitspflege zu Strassburg i. E. XXII, 
82. 

Hendel , Stadtrath, Oertliche Lage der 
Fabriken in Städten. Inwieweit hat sich 
ein Bedürfhiss herausgestellt, von der Be¬ 
stimmung des §. 23, Abs. 3 der Deutachen 
Gewerbeordnung Gebrauch zu machen ? 
Correferat auf der XIV. Versammlung des 
Deutschen Vereins für öffentliche Gesund¬ 
heitspflege zu Frankfurt a. M. XXI, 58. 

Henle, A., Ueber Creolin und seine wirk¬ 
samen Bestandtheile. XXI, 619. 

Heuser, Strassenbefestigung und Strassen¬ 
reinigung. Referat auf der XIV. Ver¬ 
sammlung des Deutschen Vereins für öffent¬ 
liche Gesundheitspflege zu Frankfurt a. M. 
XXI, 204. 

Hey er, Carl, Dr., Ursache und Beseitigung 
des Bleiangriffs durch Leitun gs wasser. 
XXI, 344. 

Heyroth, A., Ueber den Reinlichkeitszustand 
des natürlichen und künstlichen Eises. 
XXI, 489. 


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721 


Generalregister des XXI. und XXII. Bandes. 


Hirt , Ludwig, Prof. Dr., System der Ge¬ 
sundheitspflege. • XXII, 171. 

Hüllmann , Sanitätsrath Dr., Ueber obligato¬ 
rische Ventilationseinrichtungen in Neu¬ 
bauten. XXII, 293. 

Hueppe, Dr., Referat über: Arbeiten aus 
dem kaiserlichen Gesundheitsamte. XXI, 
489; XXII, 159, 287, 471. 

—, Referat über: Ueber den Reinlichkeits¬ 
zustand des natürlichen und künstlichen 
Eises, von Heyroth. XXI, 489. 

—, Referat über: Die Säuglingssterblichkeit 
im Deutschen Reiche während der Jahre 
1875 bis 1877, von Würzburg. XXI, 490. 

—, Referat über: Ueber Branntwein, seine 
Darstellung und Beschaffenheit im Hinblick 
auf seinen Gehalt an Verunreinigungen, 
sowie über Methoden zu deren Erkennung, 
Bestimmung und Entfernung, von Seil. 

XXI, 491. 

—, Referat über: Die Heilanstalten des 
Deutschen Reiches, von Rahts. XXI, 491. 

—, Referat über: Untersuchungen über den 
Einfluss des Eintrocknens auf die Lebens¬ 
fähigkeit der Cholerabacillen, von Berck- 
holtz. XXII, 159. 

—, Referat über: Beiträge zur Pockenstatistik 
des Jahres 1887, von Rahts. XXII, 160. 

—, Referat über: Ergebnisse des Impfge¬ 
schäftes im Deutschen Reiche für das Jahr 
1885. XXII, 160; für die Jahre 1886 
und 1887. XXII, 290. 

—, Referat über: Untersuchungen über das 
Verstäuben und Verdampfen von Queck¬ 
silber mit besonderer Berücksichtigung der 
Verhältnisse in Spiegelbeleganstalten, von 
Renk. XXII, 161. 

—, Referat über: Gutachten, betr. Verun¬ 
reinigung der Werre bei Herford durch 
die Abwässer der H.’schen Stärkefabrik in 
Salzuflen, von Renk. XXII, 162. 

—, Referat über: Untersuchungen über die 
Wirksamkeit verschiedener chemischer Des- 
infectionsmittel bei kurz dauernder Ein¬ 
wirkung auf InfectionsstofFe, von Jäger. 

XXII, 163. 

—, Referat über: Ueber das Verhalten der 
Krankheitserreger der Cholera, des Unter¬ 
leibstyphus und der Tuberculose in Milch, 
Butter, Molken und Käse, von Heim. 
XXII, 164. 

—, Referat über: Beitrag zum Wachsthum 
der Typhusbacillen auf Kartoffeln, von 
Schiller. XXII, 165. 

—, Referat über: Technische Erläuterungen 
zu dem Entwürfe eines Gesetzes über die 
Besteuerung des Branntweins, von Seil. 
XXII, 166. 

—, Referat über: Sammlung von Gutachten 
über Fluss Verunreinigung, von Renk. XXII, 
287. 

—, Referat über: Die Zahl der Geistes¬ 
kranken in den Heil- und Pflegeanstalten 
des Deutschen Reiches, verglichen mit den 
Ergebnissen der letzten Volkszählungen, 
von Rahts. XXH, 288. 

Vierteljahrsschrift für Gesundheitspflege, 1890. 


Hueppe, Dr., Referat über: Ueber die Be¬ 
völkerungsvorgänge in deutschen Orten mit 
15 000 und mehr Einwohnern im Durch¬ 
schnitt der Jahre 1878 bis 1887, von Würz¬ 
burg. XXII, 288. 

—, Referat über: Versuche über blaue Milch, 
von Heim. XXII, 289. 

—, Referat über: Ueber die Verwerthung 
der rothen Salpetrigsäure-Indolreaction zur 
Erkennung der Cholerabacterien, von Petri. 
XXII, 471. 

—, Referat über: Die Thätigkeit der im 
Deutschen Reiche errichteten Anstalten zur 
Gewinnung von Thierlymphe während des 
Jahres 1888. XXII, 471. 

—, Referat über: Versuche über die des- 
inficirende Kraft der synthetischen Carbol- 
säure im Vergleich zu Carbolsäure der 
Pharm, germ. und zu Carbolschwefelsäure, 
von Ohlmüller. XXII, 471. 

—, Referat über: Ergebnisse der amtlichen 
Pockensterbe - und Pockenerkrankungs¬ 
statistik im Deutschen Reiche vom Jahre 
1888, von Rahts. XXH, 472. 

—, Referat über: Ueber die Reinigung von 
Rohspiritus und Branntwein nach dem 
Verfahren von Traube und Bodländer, von 
Seil. XXH, 472. 

Hueppe , F., Die hygienische Beurtheilung 
des Trinkwassers vom biologischen Stand¬ 
punkte. XXI, 339. 

—, Die Methodeu der Bacterien forsch ung. 
XXII, 305. 

Jäger , H., Untersuchungen über die Wirk¬ 
samkeit verschiedener chemischer Desinfec- 
tionsmittel bei kurz dauernder Einwirkung 
auf Infectionsstoffe. XXII, 163. 

V. Kiesling, Adolf, Dr., Ritter, Sanitäts¬ 
bericht von Ober-Oesterreich. XXII, 167. 

Körösi , Joseph, Kritik der Vaccinations- 
statistik und neue Beiträge zur Frage des 
Impfschutzes. XXII, 307. 

Körner , Otto, Dr., Kann die Schule für 
das häufige Auftreten der Chorea rainor 
während des schulpflichtigen Alters mit 
verantwortlich gemacht werden? XXI, 415. 

Kollm, Dr., Referat über: Der Typhus in 
Hamburg mit besonderer Berücksichtigung 
der Epidemieen von. 1885 bis 1888, von 
Reineke. XXII, 589. 

Krieger, Geh. Med.-Rath Dr., Die hygie¬ 
nischen Verhältnisse und Einrichtungen in 
Eisass - Lothringen. Referat auf der XV. 
Versammlung des Deutschen Vereins für 
öffentliche Gesundheitspflege zu Strassburg 
i. E. XXH, 9. 

Krieger, Reg.-Rath Dr., Jahrbuch der Me- 
dicinalverwaltung in Eisass - Lothringen, 
II. Bd., Jahrgang 1889. XXI, 610. 

Kühne , H., Dr., Hofrath, Praktische An¬ 
leitung zum mikroskopischen Nachweis 
der Bacterien im thierischen Gewebe. 
XXI, 352. 

Kümmel, W., Civilingenieur, Wasserver¬ 
sorgung und Flussverunreinigung. XXII, 
377. 

46 


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722 


Generalregister des XXI. und XXIL Bandes. 


Lay et, A., Prof., Trait6 pratique de laVac- 
cination animale. XXI, 621. 

Lent, San.-Rath Dr., Oertliche Lage der 
Fabriken in Städten. Inwieweit hat sich 
ein Bedürfniss heraasgestellt, von der 
Bestimmung des §. 23, Abs. 3 der Deut¬ 
schen Gewerbeordnung Gebrauch zu 
machen? Referat auf der XIV. Versamm- 
lung de* Deutschen Vereins für öffentliche 
Gesundheitspflege zu Frankfurt a. M. 
XXI, 42. 

Lent , Sanitätsrath Dr., Köln. Festschrift für 
die Mitglieder und Theilnehmer der 61. 
Versammlung deutscher Naturforscher und 
Aerzte. XXI, 498. 

Lepsius, Dr., Referat über: Ursache und 
Beseitigung des Bleiangriffs durch Leitungs- 
wasBer, von Heyer. XXI, 344. 

Libbertz, Dr., Referat über: Die hygie¬ 
nische Beurtheilung des Trink wassere vom 
biologischen Standpunkte, von Hueppe. 
XXI, 339. 

—, Referat über: Die Methoden der Bacterien- 
forschung, von Hueppe. XXII, 305. 

Lindley, W. H., Stadtbaurath, Welche 
Erfahrungen sind mit den in den letzten 
Jahren errichteten Klärvorrichtungen städti¬ 
scher Abwässer gemacht worden? Erstes 
Referat auf der XIV. Versammlung des 
Deutschen Vereins für öffentliche Gesund¬ 
heitspflege zu Frankfurt a. M. XXI, 71. 

—, Die Nutzbarmachung des Flusswassers 
für Wasserversorgung. XXII, 191. 

Lissauer, Dr., Referat über: Le tout i 
l’egout en Belgique, von D6vaux und 
Putzeys. XXII, 294. 

Löffler, Prof. Dr., Eisenbahnhygiene in 
Bezug auf die Reisenden. Correferat auf 
der XV. Versammlung des Deutschen Ver¬ 
eins für öffentliche Gesundheitspflege zu 
Strassburg i. E. XXII, 124. 

Lohausen, Stadtbaurath, Welche Erfahrun¬ 
gen sind mit den in den letzten Jahren 
errichteten Klärvorrichtungen städtischer 
Abwässer gemacht worden? Viertes Referat 
auf der XIV. Versammlung des Deutschen 
Vereins für öffentliche Gesundheitspflege 
zu Frankfurt a. M. XXI, 123. 

Lütjohann, königl. preuss. Reg. - Bau¬ 
meister, Die Barackenanlagen zur Unter¬ 
bringung und Verpflegung der Arbeiter beim 
Bau des Nord-Ostsee-Canals. XXI, 577. 

M&rklin, Dr., Referat über: Gesundheits¬ 
pflege in Haus und Familie, von Dorn- 
blüth. XXI, 338. 

—, Referat über: Gesundheitspflege des 
Kindes, von Dornblüth. XXI, 608. 

Magnus , Hugo, Prof. Dr., Die Jugend- 
Blindheit. XXI, 514. 

Marcus, E., Referat über: Sanitätsbericht von 
Ober-Oesterreich, von Kissling. XXII, 167. 

Martin , Ludwig, Dr., Aerztliche Erfahrung 
über die Malaria der Tropenländer. XXn, 
301. 

Marx, Dr., Die gesundheitspolizeiliche Ueber- 
wacliung des Verkehrs mit Milch. XXII, 430. 


Marx , Dr., Unterrichtsbuch für angehende 
Krankenpflegerinnen. XXU, 482. 

Menke , San.-Rath Dr., Welche Aufgaben 
erfüllt das Krankenhaus der kleinen Städte 
und wie ist es einzurichten? XXII, 482. 

Miquel , Oberbürgermeister Dr., Maass¬ 
regeln zur Erreichung gesunden Wohnens. 
Referat auf der XIV. Versammlung des 
Deutschen Vereins für öffentliche Gesund¬ 
heitspflege zu Frankfurt a. M. XXI, 12. 

—, Maassregeln zur Erreichung gesunden 
Wohnens. Referat auf der XV. Versamm¬ 
lung des Deutschen Vereins für öffentliche 
Gesundheitspflege zu Strassburg i. E. 
XXII, 23. 

Miquel , Die Mikroorganismen der Luft. 
Uebersetzt von Emmerich. XXI, 618. 

Nakahama , T., Dr., Ueber den Ei weiss¬ 
bedarf des Erwachsenen, mit Berücksichti¬ 
gung der Beköstigung in Japan. XXI, 520. 

Ohlmüller, Versuche über die desinticirende 
Kraft der synthetischen Carbolsäure im 
Vergleich zu Carbolsäure der Pharm, germ. 
und zu Carbolschwefelsäure. XXII, 471. 

Pause , Dr. med., Die Naturgeschichte des 
Diphtheriepilzes und des ihm verwandten 
ScharlacKpiizes. XXII, 305. 

Petri , Ueber die Verwerthung der rothen 
Salpetrigsäure-Indolreaction zur Erkennung 
der Cholerabacterien. XXII, 471. 

V. Pettenkofer , M., Dr., Die Verunreinigung 
der Isar durch das Schwemmsystem von 
München. XXII, 571. 

—, Vorwort zu Cholera, Nr. VII der Hygie¬ 
nischen Tagesfragen. XXII, 582. 

Pfeiffer, L., Geh. Med.-Rath Dr., Die Schutz¬ 
pockenimpfung. XXI, 355. 

Pfeiffer, Ludwig, Dr., Die schweflige Säure 
und ihre Verwendung bei Herstellung von 
Nahrungs- und Genussmitteln. XXI, 628. 

Pistor, M., Dr., Die Heimstätten für Ge¬ 
nesende auf den Rieselgütern der Stadt 
Berlin. XXI, 373. 

—, Die Anstellung von Gesundheitsaufsehern 
in Berlin. (Nach einem in der Deutschen 
Gesellschaft für öffentliche Gesundheits¬ 
pflege in Berlin gehaltenen Vortrage.) 
XXII, 353. 

—, Referat über: Die öffentliche Prophylaxe 
der Syphilis, von Fournier, übersetzt von 
Lesser. XXI, 164. 

—, Referat über: Die Verbreitung des Heil¬ 
personals, der pharmaceutischen Anstalten 
und des pharmaceutischen Personals im 
Deutschen Reiche. XXI, 491. 

—, Referat über: Die Reichsgesetze vom 
25. Juni, 5. und 12. Juli 1887. XXI, 492. 

—, Referat über: Die Typhus-Epidemie in 
Chemnitz im Jahre 1888 und der Typhus 
daselbst seit dem Jahre 1887, von Flinzer. 
XXU, 168. 

—, Referat über: System der Gesundheits¬ 
pflege, von Hirt. XXII, 171. 

Post , J., Musterstätten persönlicher Für¬ 
sorge von Arbeitgebern für ihre Geschäfts¬ 
angehörigen. XXII, 480. 


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Generalregister des XXI. und XXII. Bandes. 


Puteeys, F., u. A. Devaux, Le tont i 
l’lgout en Belgique. XXII, 294. 

Bahts , Die Heilanstalten des Deutschen 
Reiches. XXJ, 491. 

—, Beitrage zur Pockenstatistik des Jahres 
1887. XXII, 160. 

—, Die Zahl der Geisteskranken in den 
Heil* und Pflegeanstalten des Deutschen 
Reiches, verglichen mit den Ergebnissen 
der letzten Volkszählungen. XXII, 288. 

—, Ergebnisse der amtlichen Pockensterbe- 
und PockenerkrankungBstatistik im Deut¬ 
schen Reiche vom Jahre 1888. XXII, 472. 

Bapmund, C., Reg.- u. Med.-Rath Dr., Das 
Reichs • Impfgesetz nebst Ausfiihrungs- 
bestimmungen. XXI, 356. 

Bavenee, E., La Vie du soldat.. XXH, 308. 

Reichardt, E., Referat über: Ueber Wasser¬ 
versorgung der Städte im Allgemeinen 
und die geplante Wasserversorgung Prags 
im Besonderen, von Altschul. XXH, 477. 

—, Referat über: Die Münchener Hochquellen- 
leitung aus dem Murgfallthale, nebst Bei¬ 
trägen zur Untersuchung des Trink- und 
Nutzwassers, von Trillich. XXII, 478. 

—, Referat über: Untersuchungen über die 
Wirkungen der Sandfllter des städtischen 
Wasserwerkes in Zürich, von Bertschinger. 

XXH, 479. 

Reineke, J. J., Dr., Referat über: Anlei¬ 
tung zur Gesundheitspflege an Bord von 
Kauffahrteischiffen. XXI, 493. 

Beincke , J. J., Dr., Der Typhus in Hamburg 
mit besonderer Berücksichtigung der Epi- 
demieen von 1885 bis 1888. XXII, 589. 

Benk , Untersuchungen über das Verstäuben 
und Verdampfen von Quecksilber mit be¬ 
sonderer Berücksichtigung der Verhältnisse 
in Spiegelbeleganstalten. XXH, 161. 

—, Gutachten, betreffend Verunreinigung der 
Werre bei Herford durch Abwässer der 
H.’schen Stärkefabrik in Salzuflen. XXII, 
162. 

—, Sammlung von Gutachten über Fluss¬ 
verunreinigung. XXII, 287. 

Ifct 466 , L., Dr., La Prostitution au point de 
vue de Phygi&ne de Padministration en 
France et k Petranger. XXI, 502. 

Rietsohel, H., Prof., Ueber die Bestim¬ 
mung und die Grenzen des Luftwechsels 
in geschlossenen, von Menschen benutzten 
Räumen. XXH, 225. 

Roller, C., königl. Kreiswundarzt Dr., 
Die Gas - Badeöfen und ihre gesundheit¬ 
lichen Gefahren. XXI, 604. 

Bosenthal , J., Prof. Dr., Vorlesungen über 
die öffentliche und private Gesundheits¬ 
pflege. XXH, 291. 

Roth, E., Dr., Ueber Wohnungshygiene. 

XXI, 139. 

—, Ueber Wasser und Wasserversorgung mit 
besonderer Berücksichtigung der Verhält¬ 
nisse kleinerer Städte. XXI, 310. 

—, Ueber den gegenwärtigen Stand der Lehre 
von der Disposition und Immunität. XXI, 
444. 


723 

Roth, E., Dr., Ueber Verbreitung des Typhus 
durch Milch. XXII, 238. 

—, Die Gründung von Baugenossenschaften 
mit beschränkter Haftpflicht zur Schaffung 
gesunder Wohnungen. XXII, 363. 

—, Die Hygiene auf dem zehnten inter¬ 
nationalen medicinischen Congresse in Ber¬ 
lin. XXII, 521. 

—, Referat über: Die Schwankungen des 
Grundwassers mit besonderer Berücksichti¬ 
gung der mitteleuropäischen Verhältnisse, 
von Soyka. XXI, 347. 

—, Referat über: Die Schutzpockenimpfung, 
von L. Pfeiffer. XXI, 355. 

—, Referat über: Die Jugend-Blindheit, von 
Magnus. XXI, 514. 

—, Referat über: Nouveaux elömenta d’hy- 
gi&ne, von Arnould. XXI, 609. 

—, Referat über: Die chemische und mikro- 
skopisch-bacteriologische Untersuchung des 
Wassers, von Tiemann u. Gärtner. XXI, 612. 

—, Referat über: Schulgesundheitslehre, 1. 
u. 2. Lieferung, von Eulenberg und Bach. 
XXI, 617. 

—, Referat über: Das Dorpater Gymnasium 
in gesundheitlicher Beziehung, von Ströhm- 
berg. XXII, 169. 

—, Referat über: Festschrift zur Feier des 
fünfzigjährigen Bestehens des Vereins pfäl¬ 
zischer Aerzte. XXII, 291. 

—, Referat über: Axel Key’s schulhygieni¬ 
sche Untersuchungen, von Burgerstein. 
XXH, 295. 

—, Referat über: L’Hygi&ne k P&cole, von 
Collineau. XXII, 299. 

Roth, W., Dr., Generalarzt erster Classe, 
Verbesserungen in der Gesundheitspflege 
der französischen Armee. XXII, 390. 

—, Referat über: La Vie du Soldat, von 
Ravenez. XXH, 308. 

—, Referat über: Ein Menschenalter Militär¬ 
arzt, von Derblich. XXII, 313. 

Rother, C., Dr., Die gesundheitlichen Nach- 
theile der Zuckerfabriken und deren Be¬ 
seitigung. XXI, 545. 

Buff, J., Das Buch der vernünftigen Kranken¬ 
pflege. XXII, 171. 

Schiller , Beitrag zum Wachsthum der Ty¬ 
phusbacillen auf Kartoffeln. XXII, 165. 

Schlockou 7, Dr., Der preussische Physicus. 
Zweite Auflage. XXI, 611. 

Schmidt , F. A., Dr. med., Die künstliche 
Ernährung des Säuglings mit keimfrei ge¬ 
machter Milch nach dem Soxhlet’schen 
Verfahren. XXI, 517. 

Sohuler, Referat über: Untersuchungen 
über die körperliche Entwickelung der 
Arbeiterbevölkerung in Central - Russland, 
von Erismann. XXI, 624. 

—, Referat über: Musterstätten persönlicher 
Fürsorge von Arbeitgebern für ihre Ge¬ 
schäftsangehörigen, von Post. XXH, 480. 

Schulz, M., Dr., Referat über: Kritik der 
Vaccinationsstatistik und neue Beiträge zur 
Frage des Impfschutzes, von Körösi. XXH, 
307. 


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724 


Generalregister des XXI. und XXII. Bandes. 


Schulz| M., Dr., Referat über: Beiträge 
zur Beurtheilung des Nutzens der Schutz¬ 
pocken impfung nebst Mittbeilungen über 
Maassregeln zur Beschaffung untadeliger 
Thierlymphe. XXI, 353. 

—, Referat über: Das Reichs - Impfgesetz 
nebst Ausführungsbestimmungen, von Rap¬ 
mund. XXI, 356. 

—, Referat über: Trait6 pratique de la Vacci- 
nation animale, von Layet. XXI, 621. 

—, Referat über: Welche Aufgaben erfüllt das 
Krankenhaus der kleinen Städte und wie ist 
es einzurichten?, von Mencke. XXII, 482. 

—, Referat über: Unterrichtsbuch für an¬ 
gehende Krankenpflegerinnen, von Marx. 
XXII, 482. 

Schuster, A., Dr., Referat über: Die Ver¬ 
unreinigung der Isar durch das Schwemm- 
systero von München, von Pettenkofer. 
XXU, 571. 

Schuster, A., Dr., Quarantänen. XXII, 582. 

Sohwartz, Dr., Geh. Med.- und Regierungs¬ 
rath , Die Sectionen für Hygiene und 
Staatsarzneikunde (gerichtliche Medicin und 
Medicinalpolizei) der 61. Versammlung 
deutscher Naturforscher und Aerzte in 
Köln. XXI, 267. 

—, Wie kann der grossen Sterblichkeit an 
Tuberculose unter den Krankenpflege¬ 
genossenschaften wirksam vorgebeugt 
werden? XXII, 246. 

—, Bericht über die Section für Hygiene, 
Medicinalpolizei und gerichtliche Medicin 
der 62. Versammlung deutscher Natur¬ 
forscher und Aerzte in Heidelberg vom 
18. bis 23. Sept. 1889. XXII, 483. 

V. Sehlen, Dr., Ueber die Wirksamkeit 
des Dr. Hulwa’schen Klärverfahrens für 
Abwässer in bacteriologischer Beziehung. 
XXI, 134. 

Seil , Ueber Branntwein, seine Darstellung 
und Beschaffenheit im Hinblick auf seinen 
Gehalt an Verunreinigungen, sowie über 
Methoden zu deren Erkennung, Bestimmung 
und Entfernung. XXI, 491. 

—, Technische Erläuterungen zu dem Ent¬ 
würfe eines Gesetzes über die Besteuerung 
des Branntweins. XXII, 166. 

—, Ueber die Reinigung von Rohspiritus 
und Branntwein nach dem Verfahren von 
Traube und Bodländer. XXU, 472. 

Soyka , Isidor, Prof. Dr., Die Schwankungen 
des Grundwassers mit besonderer Berück¬ 
sichtigung der mitteleuropäischen Verhält¬ 
nisse. XXI, 347. 

Spies, A., Dr., Volks-u. Schulbäder. XXI, 530. 

—, Volks- und Arbeiterbäder. XXII, 326. 

—, Repertorium der im Laufe des Jahres 
1888 in deutschen und ausländischen Zeit¬ 
schriften erschienenen Aufsätze über öffent¬ 
liche Gesundheitspflege. XXI, 631. 

—, Dasselbe für 1889. XXII, 597. 

—, Referat über: Köln. Festschrift für die 
Mitglieder und Theilnehmer der 61. Ver¬ 
sammlung deutscher Naturforscher und 
Aerzte, von Lent. XXI, 498. 


Spies, A., Dr., Referat über: Hygienische 
Topographie der Stadt Rostock, von Uffel- 
mann. XXI, 500. 

—, Referat über: Vorlesungen über die 
öffentliche und private Gesundheitspflege, 
von Rosenthal. XXU, 291. 

Stieh, Dr., Referat über: Die Fleischver¬ 
giftungen in Andelfingen und Kloten, von 
Suter. XXII, 473. 

—, Referat über: Geschichte und Epidemio¬ 
logie der Cholera, von Fayrer. XXU, 582. 

—, Referat über: Die Cholera in Indien, 
von Greiffenberg. XXU, 582. 

—, Referat über: Quarantänen, von Schuster. 
XXU, 582. 

—, Referat über: Studien über die Aetio- 
iogie der Cholera, von Cramer. XXU, 582. 

Straasmann, Fritz, Dr., Privatdocent, 
Weitere Mittheilungen über die Bedeutung 
der Verunreinigungen des Trinkbrannt¬ 
weins. XXU, 418. 

—, Referat über: Die Trunksucht und ihre 
Abwehr, von Baer. XXU, 596. 

Ströhmberg , Christian, Dr., Das Dorpater 
Gymnasium in gesundheitlicher Beziehung. 
XXII, 169. 

Suter , Dr., Die Fleischvergiftungen in Andel¬ 
fingen und Kloten. XXU, 473. 

'ltemann , F., Prof. Dr., u. Prof. Dr. A. 
Gärtner , Die chemische und mikro- 
skopisch-bacteriologiscbe Untersuchung des 
Wassers. XXI, 612. 

Traoinski, Dr., Ueber die Einrichtung, 
hygienische und volkswirthschaftliche Be¬ 
deutung der Grenzschlachthäuser. XXU, 
553. 

THllich, Heinrich, Die Kaffeesurrogate. 
XXI, 630. 

—, Die Münchener Hochquellenleitung aus 
dem Murgfallthale nebst Beiträgen zur 
Untersuchung des Trink- und Nutzwassers, 
XXU, 478. 

Trüdinger , Otto, Die Arbeiterwohnungsfrage 
und die Bestrebungen zur Lösung derselben. 
XXI, 615. 

Tuczek , Dr. Docent, königl. Medicinal- 
assessor, Das pathologische Element in 
der Truuksucht. XXI, 520. 

UfPelmann, Referat über: La riforma sani- 
taria iu Italia, von Zucchi. XXI, 497. 

—, Referat über: Das Jahrbuch der Medicinal- 
verwaltung in Eisass-Lothringen. XXI, 501. 

—, Referat über: Vierzehnter bis siebzehnter 
Jahresbericht der königlich chemischen 
Centralstelle für öffentliche Gesundheits¬ 
pflege zu Dresden. XXI, 518. 

—, Referat über: Ueber den Eiweissbedarf 
des Erwachsenen, mit Berücksichtigung 
der Beköstigung in Japan, von Nakahama. 
XXI, 520. 

—, Referat über: Jahrbuch der Medicinal- 
verwaltung in Eisass-Lothringen, zweiter 
Band, Jahrgang 1889, von Krieger. XXI, 
610. 

Uffelmann , J., Prof. Dr., Hygienische Topo¬ 
graphie der Stadt Rostock. XXI, 500. 


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725 


Greneralregister des XXI. und XXII. Bandes. 


Wawrinsky, R., Dr., Gesundheitsinspector, 
Die Milchcommission in Stockholm. XXI, 
424. 

Wehmer, R., Referat über: Wie ist unser 
Hebammenwesen rationell zu bessern? von 
Freyer. XXI, 166. 

—, Referat über: Die sociale und geburts- 
hülflich refurmatorische Bedeutung der 
Wöchnerinnenasyle, von Brennecke. XXI, 
508. 

—, Referat über: Aerztliche Erfahrung über 
die Malaria der Tropenländer, von Martin. 
XXII, 301. 

Wernioh, Referat über: Bacteriologische 
Diagnostik, von Eisenberg. XXI, 350. 

—, Referat über: Praktische Anleitung zum 
mikroskopischen Nachweis der Bat terien im 
thierischen Gewebe, von Kühqe. XXI, 352. 

—, Referat über: Die Cholera des Jahres 
1886 in Istrien und Görz - Gradisca, von 
Bohata. XXI, 509. 

—, Referat über: Studio sulle endemie del 
cretinismo e del gozzo. XXI, 511. 

—, Referat über: Die Mikroorganismen der 
Luft, von Miquel, übersetzt von Emmerich. 
XXI, 618. 

—, Referat über: Das Buch der vernünftigen 
Krankenpflege, von Raff. XXII, 171. 

—, Referat über: Die Naturgeschichte des 
Diphtheriepilzes u. des ihm verwandten 
Scharlachpilzes, von Pause. XXII, 305. 

—, Referat über: Ueber den Kampf des 
menschlichen Körpers mit den Bacterien, 
von Arnold. XXII, 306. 

T Veyl, Th., Dr., Die Theerfarben mit be¬ 
sonderer Rücksicht auf Schädlichkeit und 
Gesetzgebung hygienisch- und forensisch¬ 
chemisch untersucht. XXII, 313. 


n. Orts 

Andelfingen , Die Fleischvergiftungen in 
— und Kloten. (Suter, Referat.) XXII, 473. 

Belgique, Le tout k l’6gout en —. (D6- 
vaux und Putzeys, Referat.) XXII, 294. 

Berlin, Die Heimstätten für Genesende auf 
den Rieselgütern der Stadt —. (Pistor.) 
XXI, 373. 

Berlin, Die deutsche allgemeine Ausstellung 
für Unfallverhütung in—, 1889. (Becker.) 
XXI, 594. 

Berlin, Die Ueberwachung des Verkehrs mit 
Butter und Margarine in —. Die Grenzen 
der Durchführbarkeit des Margarinegesetzes 
und deren Gründe. (Bisehoff.) XXII, 262. 

Berlin , Die Anstellung von Gesundheits¬ 
aufsehern in —. (Pistor.) XXII, 353. 

Berlin, Die Nahrungsmittelcontrole in — 
im Verfolg des Gesetzes vom 14. Mai 1879. 
(Bischoff.) XXII, 395. 

Berlin, Die Hygiene auf dem zehnten inter¬ 
nationalen medicinischen Congresse in —. 
(Roth.) XXII, 521. 


Wiehert, Geh. Baurath, Eisenbahnhygiene 
in Bezug auf die Reisenden. Referat auf 
der XV. Versammlung des Deutschen Ver¬ 
eins für öffentliche Gesundheitspflege zu 
Strassburg i. E. XXII, 105. 

Wiebe, Stadtbaumeister, Welche Erfahrun¬ 
gen sind mit den in den letzten Jahren 
errichteten Klärvorrichtungen städtischer 
Abwässer gemacht worden? Drittes Referat 
auf der XIV. Versammlung des Deutschen 
Vereins für öffentliche Gesundheitspflege 
zu Frankfurt a. M. XXI, 103. 

Winter, Gas- und Wasserwerk - Director, 
Welche Erfahrungen sind mit den in den 
letzten Jahren errichteten Klärvorrichtun- 
gen städtischer Abwässer gemacht worden? 
Zweites Referat auf der XIV. Versammlung 
des Deutschen Vereins für öffentliche Ge¬ 
sundheitspflege zu Frankfurts. M. XXI, 87. 

Wolffhügel , Referat über: Das Klima 
des aus8ertropiscben Südafrika, von Dove. 
XXI, 350. 

—, Referat über: Ueber Creolin u. seine wirk¬ 
samen Bcstandtheile, von Henle. XXI, 619. 

Würzburg , A., Die Säuglingssterblichkeit 
im Deutschen Reiche während der Jahre 
1875 bis 1877. XXI, 490. 

—, Ueber die Bevölkerungsvorgänge in deut¬ 
schen Orten mit 15 000 und mehr Ein¬ 
wohnern im Durchschnitt der Jahre 1878 
bis 1887. XXII, 288. 

V. Ziemssen, Geh. Rath, Prof. Dr., An¬ 
stalten zur Fürsorge für Genesende. Re¬ 
ferat auf der XV. Versammlung des Deut¬ 
schen Vereins für öffentliche Gesundheits¬ 
pflege zu Strnssburg i. E. XXII, 61. 

Zucchi , Carlo, Dr., La riforma sanitaria in 
Italia. XXI, 497. 


egister. 

Berliner, Die — Feriencolonien. (Bor- 
chardt.) XXII, 565. 

Chemnitz, Die Typhus-Epidemie in — im 
Jahre 1888 und der Typhus daselbst seit 
dem Jahre 1887. (Flinzer, Referat.) XXII, 
168. 

Deutschen Reiche, Die Säuglingssterb¬ 
lichkeit im — während der Jahre 1875 
bis 1877. (Würzburg, Referat.) XXI, 490. 

Deutschen Reiche, Ergebnisse des Impf¬ 
geschäftes im — für das Jahr 1885. (Re¬ 
ferat.) XXII, 160; für die Jahre 1886 
und 1887. XXII, 290. 

Deutschen Reiches, Die Zahl der Geistes¬ 
kranken in den Heil- und Pflegeanstalten 
des —, verglichen mit den Ergebnissen 
der letzten Volkszählungen. (Rahts, Re¬ 
ferat.) XXII, 288. 

Deutschen Reiche, Die Thätigkeit der 
der im — errichteten Anstalten zur Ge¬ 
winnung von Thierlvmphe während des 
Jahres 1888. (Referat.) XXII, 471. 


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726 Generalregister des XXI. und XXIL Bandes. 


Deutschen Reiche, Ergebnisse der amt¬ 
lichen Pockensterbe- und Pockenerkran¬ 
kungsstatistik im — vom Jahre 1888. 
(Rnhts, Referat.) XXII, 472. 

Dorpat, Das —er Gymnasium in gesund¬ 
heitlicher Beziehung. (Ströhmberg, Re¬ 
ferat.) XXII, 169. 

Dresden, Vierzehnter bis siebzehnter Jahres¬ 
bericht der königl. chemischen Centralstelle 
für öffentliche Gesundheitspflege zu —. 
(Referat.) XXI, 518. 

Eisass - Lothringen , Das Jahrbuch der 
Medicinalverwaltung in —. (Referat.) 

XXI, 501. 

Elsass-Lothringen, Jahrbuch der Medi¬ 
cinalverwaltung in —, II. Bd., Jahrgang 
1889. (Krieger, Referat.) XXI, 610. 

Eisass - Lothringen, . Die hygienischen 
Verhältnisse und Einrichtungen in —. 
Referat (Krieger) auf der XV. Versammlung 
des Deutschen Vereins für öffentliche Ge¬ 
sundheitspflege zu Strassbarg i. E. XXII, 9. 

France, La Prostitution au point de vue 
de Phygi&ne de Padministration en — et 
4 l’etranger. (Reuss, Referat.) XXI, 502. 

Frankreich, Verbesserungen in der Ge¬ 
sundheitspflege der Armee in —. (Roth.) 

XXII, 390. 

Görs-Gradisoa, Die Cholera des Jahres 
1886 in Istrien und —. (Bohata, Re¬ 
ferat.) XXI, 509. 

Hamburg, Der Typhus in —, mit be¬ 
sonderer Berücksichtigung der Epidemieen 
von 1885 bis 1888. (Reineke, Referat.) 
XXII, 589. 

Hamburg - Eppendorf , Mittheilungen 
über das Neue allgemeine Krankenhaus 
zu —. Zweite Hälfte (Deneke). XXI, 273. 

Japan, Ueber den Ei weissbedarf des Er¬ 
wachsenen , mit Berücksichtigung der 
Beköstigung in —. (Nakahama, Referat.) 
XXI, 520. 


Indien, Die Cholera in —. (Greiffenberg, 
Referat.) XXII, 582. 

Isar, Die Verunreinigung der — durch das 
Schwemmsystem von München, (v. Petten- 
kofer, Referat.) XXII, 571. 

Istrien, Die Cholera des Jahres 1886 in — 
und Görz • Gradisca. (Bohata, Referat.) 
XXI, 509. 

Italia, La riforma sanitaria in —. (Zucchi, 
Referat.) XXI, 497. 

Kloten, Die Fleischvergiftungen in Andel - 
fingen und —. (Suter, Referat.) XXII, 
473. 

München , Die —er Hochquellenleitung 
aus dem Murgfallthale, nebst Beiträgen 
zur Untersuchung des Trink- und Nutz- 
wassers. (Trillieh, Referat.) XXH, 478. 

München, DieVerunreinigungderlsardurch 
das Schwemmsystem von —. (v. Petten- 

kofer, Referat.) XXII, 571. 

Oesterreich, Sanitätsbericht von Ober-. 

(Kissling, Referat.) XXH, 167. 

Prag, Ueber Wasserversorgung der Städte 
im Allgemeinen und die geplante Wasser¬ 
versorgung —’s im Besonderen. (Altschul, 
Referat.) XXII, 477. 

Rostock, Hygienische Topograpie der Stadt 
—. (Uffelmann, Referat.) XXI, 500. 

Russland , Untersuchungen über die kör¬ 
perliche Entwickelung der Arbeiterbevölke¬ 
rung in Central-. (Erismann, Referat.) 

XXI, 624. 

Stockholm, Die Milchcommission in —. 
(Wawrinsky.) XXI, 424. 

Südafrika, Das Klima des aussertro- 
pischen —. (Dove, Referat.) XXI, 350. 

Tropenl&nder, Aerztliche Erfahrung über 
die Malaria der —. (Martin, Referat.) 

XXII, 301. 

Zürich, Untersuchungen über die Wirkungen 
der Sandfilter des städtischen Wasserwerkes 
in —. (Bertschinger, Referat.) XXH, 479. 


DX Sach 

Abwässer, Welche Erfahrungen sind mit 
den in den letzten Jahren errichteten 
Klärvorrichtungen städtischer — gemacht 
worden? Referate (Lindley, Winter, Wiebe, 
Lohausen), Discussion und Resolution auf 
der XIV. Versammlung des Deutschen Ver¬ 
eins für öffentliche Gesundheitspflege zu 
Frankfurt a. M. XXI, 71. 

Abwässer, Gutachten, betr. Verunreini¬ 
gung der Werre bei Herford durch die — 
der H.’schen Stärkefabrik in Salzuflen. 
(Renk, Referat.) XXII, 162. 

Alkohol, Der —, als Betrüger und Mörder 
entlarvt. (Foucar, Referat.) XXI, 522. 

Anstalten zur Fürsorge für Genesende. 
Referate (von Ziemssen, Back), Thesen, 
Discussion und Resolution auf der XV. 
Versammlung des Deutschen Vereins für 


register. 

öffentliche Gesundheitspflege zu Strassburg 
i. E. XXII, 61. 

Ansteckende Krankheiten , Vertrag 
zwischen dem Königreiche Preussen und 
dem Königreiche Belgien, betr. Austausch 
von Nachrichten über — bei Mensch und 
Thieren. XXII, 330. 

Ansteckenden Krankheiten , Erlass 
königl. Polizeipräsidiums und Magistrats 
der Stadt Frankfurt a. M. vom 15. Januar 
1890, betr. Hygienische Verhaltungsmaass¬ 
regeln bei —. XXH, 503. 

Ansteckender Ausschlagskrankhei¬ 
ten, Erlass königl. preuss. Ministeriums 
der geistlichen etc. Angelegenheiten vom 
18. September 1888, betr. Das Auftreten — 
im Zusammenhänge mit der Schutzpocken¬ 
impfung. XXI, 357. 


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727 


Generalregister des XXI. und XXII. Bandes. 


Arbeiten aus dem kaiserliehen Ge- 
sundheitsamte. (Referat.) XXI, 489; 
XXII, 159, 287, 471. 

Arbeiterbevölkerung, Untersuchungen 
über die körperliche Entwickelung der — 
in Central-Russland. (Erismann, Referat.) 

XXI, 624. 

Arbeiterwohnungsfrage, Die — und 
die Bestrebungen zur Lösung derselben. 
(Trüdinger, Referat.) XXI, 615. 
Ausstellung für Unfallverhütung, 
Die deutsche allgemeine — in Berlin 1889. 
(Becker.) XXI, 594. 

Bacterien, Praktische Anleitung zum 
mikroskopischen Nachweis der — im thie- 
rischen Gewebe. (Kühne, Referat.) XXI, 352. 

Baeterien, Ueber den Kampf des mensch¬ 
lichen Körpers mit den —. (Arnold, Re¬ 
ferat.) XXII, 306. 

Baoterienforsohung, Die Methoden der 
—. (Hueppe, Referat.) XXII, 305. 

Bacteriologische Diagnostik. (Eisen - 
berg, Referat.) XXI, 350. 

Baracken-Anlagen, Die — zur Unter¬ 
bringung und Verpflegung der Arbeiter 
beim Bau des Nord-Ostsee-Canals. (Lüt- 
johann.) XXI, 577. 

Baugenossenschaften , Die Gründung 
von — mit beschränkter Haftpflicht zur 
Schaffung gesunder Wohnungen. (Roth.) 

XXII, 363. 

Bevölkerungsvorg&nge, Ueber die — 
in deutschen Orten mit 15 000 und mehr 
Einwohnern im Durchschnitt der Jahre 1878 
bis 1887. (Würzburg, Referat.) XXII, 288. 

Blaue Milch, Versuche über —. (Heim, 
Referat.) XXII, 289. 

Bleiangriffs durch Leitungswasser, 

Ursache und Beseitigung des —. (Heyer, 
Referat.) XXI, 344. 

Blei- und zinkhaltigen Gegen- 
Bt&nden , Reichsgesetz vom 25. Juni 
1887 über den Verkehr mit —. (Re¬ 
ferat.) XXI, 492. 

Branntwein, Ueber—, seine Darstellung 
und Beschaffenheit im Hinblick auf seinen 
Gehalt an Verunreinigungen, sowie über 
Methoden zu deren Erkennung, Bestimmung 
und Entfernung. (Seil, Referat.) XXI, 491. 

Branntwein, Ueber die Reinigung von 
Rohspiritus und — nach dem Verfahren 
von Traube und Bodländer. (Seil, Re¬ 
ferat.) XXII, 472. 

Branntweins, Technische Erläuterungen 
zu dem Entwürfe eines Gesetzes über die Be¬ 
steuerung des —. (Seil, Referat.) XXII, 166. 

Butter, Die Ueberwachung des Verkehrs 
mit — und Margarine in Berlin. Die 
Grenzen der Durchführbarkeit des Marga¬ 
rinegesetzes und deren Grüude. (Bischoff.) 
XXII, 262. 

Carbols&ure, Versuche über die desinfici- 
rende Kraft der synthetischen — im Ver¬ 
gleiche zur Carbolsäure der Pharm, germ. 
und zu Carbolschwefelsäure. (Ohlmüller, 
Referat.) XXII, 471. 


Chemischen Centralstelle für öffent¬ 
liche Gesundheitspflege, Vierzehnter 
bis siebzehnter Jahresbericht der köuigl. — 
zu Dresden. (Referat.) XXI, 518. 

Cholera, Die — des Jahres 1886 in Istrien 
und GÖrz - Gradisca. (Bohata, Referat.) 
XXI, 509. 

Cholera , Ueber das Verhalten der Krank¬ 
heitserreger der— des Unterleibstyphus und 
der Tuberculose in Milch, Butter, Molken 
und Käse. (Heim, Referat.) XXII, 164. 

Cholera, Die — in Indien. (Greiffenberg, 
Referat.) XXII, 582. 

Cholera , Geschichte und Epidemiologie 
der —. (Fayrer, Referat.) XXII, 5827 

Cholera, Studien über die Aeliologie der 
—. (Gramer, Referat.) XXII, 582. 

Cholera, Vorwort zu —, Nr. VII der 
Hygienischen Tagesfragen, (v. Pettenkofer, 
Referat.) XXII, 582. 

Cholerabaoillen , Untersuchungen über 
den Einfluss des Eintrocknens auf die 
Lebensfähigkeit der —. (Berckholtz, Re¬ 
ferat.) XXII, 159. 

Cholerabacterien , Ueber die Verwer- 
thung der rothen Salpetrigsäure - Indol - 
reaction zur Erkennung der —. (Petri, 
Referat.) XXII, 471. 

Chorea minor, Kann die Schule für das 
häufige Auftreten der — während des 
schulpflichtigen Alters mit verantwortlich 
gemacht worden? (Körner.) XXI, 405. 

Creolin, Ueber — und seine wirksamen 
Bestandteile. (Henle, Referat.) XXI, 619. 

Cretiuismo, Studio sulle endimie del — 
et del gozzo. (Referat.) XXI, 511. 

Desinfection , Versuche über die prak¬ 
tische — von Abfallstoffen, (v. Gerloezy.) 
XXI, 433. 

Desinfectionsmittel , Untersuchungen 
über die Wirksamkeit verschiedener chemi¬ 
scher — bei kurz dauernder Einwirkung auf 
Infectionsstoffe. (Jäger, Referat.) XXII, 163. 

Deutschen Vereins für öffentliche 
Gesundheitspflege, Bericht des Aus¬ 
schusses über die vierzehnte Versammlung 
der — zu Frankfurt a. M. vom 13. bis 
15. September 1888. XXI, 1, 181. 

Deutschen Vereins für öffentliche 
Gesundheitspflege, Tagesordnung der 
fünfzehnten Versammlung des — zu Strass¬ 
burg i. E. in den Tagen vom 14. bis 17. 
September 1889. XXI, 544. 

Deutschen Vereins für öffentliche 
Gesundheitspflege, Bericht des Aus¬ 
schusses über die fünfzehnte Versammlung 
des — zu Strassburg i. E. vom 14. bis 
17. September 1889. XXII, l. 

Deutschen Vereins für öffentliche 
Gesundheitspflege, Tagesordnung der 
sechzehnten Versammlung des — zu Braun¬ 
schweig in den Tagen vom 11. bis 14. 
September 1890. XXII, 326, 492. 

Diphtheriepilzes, Die Naturgeschichte 
des — und des ihm verwandten Scharlach¬ 
pilzes. (Pause, Referat.) XXII, 305. 


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728 


Generalregister des XXI. und XXII. Bandes. 


Disposition , Ueber den gegenwärtigen 
Stand der Lehre von der — und Immuni¬ 
tät. (Roth.) XXI, 444. 

Eintrocknens, Untersuchungen über den 
Einfluss des — auf die Lebensfähigkeit der 
Cholerabacillen. (Berckho)tz, Referat.) 
XXII, 159. 

Eisenbahnhygiene in Bezug auf die 
Reisenden. Referate (Wiehert, Löffler) und 
Discussion auf der XV. Versammlung des 
Deutschen Vereins für öffentliche Gesund¬ 
heitspflege zu Strassburg i. E. XXII, 105. 

Eises, Ueber den Reinlichkeitszustand des 
natürlichen und künstlichen —. (Heyroth, 
Referat.) XXI, 489. 

Eiweissbedarf des Erwachsenen, 

Ueber den —, mit Berücksichtigung der 
Beköstigung in Japan. (Nakaharoa, Re¬ 
ferat.) XXI, 520. 

Entwurf der von der XIV. Versammlung 
des Deutschen Vereins für öffentliche Ge¬ 
sundheitspflege zu Frankfurt a. M. erwählten 
Commission zur Vorberathung der tech¬ 
nischen Einzelvorscbläge, betr. Maass¬ 
regeln zur Erreichung gesunden Wohnens, 
von Oberbaurath Prof. Baumeister. XXI, 
263. 

Erlass königl. preuss. Ministeriums der 
geistlichen etc. Angelegenheiten vom 18. 
September 1888, betr. das Auftreten 
ansteckender Ausschlagskrankheiten im 
Zusammenhänge mit der Schutzpocken¬ 
impfung. XXI, 357. 

Erlass königl. preuss. Ministeriums der 

geistlichen etc. Angelegenheiten vom 22. 
November 1888, betr. die Verhütung des 
Kindbettflebers. XXI, 523. 

Erlass königl. preuss. Ministeriums der 

geistlichen etc. Angelegenheiten vom 23. 

November 1888, betr. die epidemische 
Genickstarre (Meningitis cerebrospinalis.) 

XXI, 528. 

Erlass königl. preuss. Ministeriums für 

Handel uud Gewerbe vom 18. Mai 1889, 
betr. Vorschriften über die Einrichtung 
und den Betrieb von Spiegel beleganstalten. 

XXII, 332. 

Erlass grossherzogl. badischen Ministeriums 
des Innern vom 5. Juli 1889, betr. die 
Verhütung der Verbreitung der Tuber- 
culose. XXII, 337. 

Erla88 königl. preussischen Kriegsministe¬ 
riums, Medicinalabtheiluug, vom 4. Januar 
1890, betr. Sanitäre Ortsbeschreibungen 
der Garnisonen. XXII, 498. 

Erlass königl. preussischen Kriegsministe- 
riums vom 11. März 1890, betr. Trink- 
wasserbeschaffung in den Casernen. XXII, 
499. 

Erlass königl. preussischen Kriegsministe¬ 
riums, Medicinalabtheilung, vom 7. Novem¬ 
ber 1889, betr. Bekämpfung der Lungen¬ 
schwindsucht. XXII, 501. 

Erlass königl. Polizeipräsidiums und Magi¬ 
strats der Stadt Frankfurt a. M. vom 
15. Januar 1890, betr. Hygienische Ver¬ 


haltungsmaassregeln bei ansteckenden 
Krankheiten. XXII, 503. 

Ernährung des Säuglings, Die künst¬ 
liche — mit keimfrei gemachter Milch nach 
dem Soxhlet’schen Verfahren. (Schmidt, 
Referat.) XXI, 517. 

Ersatzmitteln für Butter, Reichsgesetz 
vom 12. Juli 1887 über den Verkehr mit 

— mit Ausführungsbestimmungen. (Re¬ 
ferat.) XXI, 492. 

Erste Hülfeleistung bei Unfällen, 

Rundschreiben an die Vorstände sämmtlicher 
ausschliesslich vom Reichsversicherungs¬ 
amte ressortirenden Berufsgenossenschalten 
vom 8. December 1889, betr. die Aulhahme 
von Bestimmungen über die .— in den Un¬ 
fallverhütungsvorschriften. XXII, 328. 

Fabriken, Oertliche Lage der — in Städten. 
Inwieweit hat sich ein Bedürfniss heraus¬ 
gestellt, von der Bestimmung des §. 23, 
Abs. 3 der Deutschen Gewerbeordnung 
Gebrauch zu machen V Referate (Lent, 
Hendel), Thesen und Disscussion auf der 
XIV. Versammlung des Deutschen Vereins 
für öffentliche Gesundheitspflege in Frank¬ 
furt a. M. XXI, 42. 

Feriencolonieen, Die Berliner —. (Bor- 
chardt.) XXH, 565. 

Festschrift, Köln. — für die Mitglieder 
und Theilnehmer der 61. Versammlung 
deutscher Naturforscher und Aerzte. (Lent, 
Referat.) XXI, 498. 

Festschrift zur Feier des fünfzigjährigen 
Bestehens des Vereins pfälzischer Aerzte. 
(Referat.) XXII, 291. 

Fleischvergiftungen, Die — in Andel- 
flngen und Kloten. (Suter, Referat.) XXII, 
473. 

Flussverunreinigung, Wasserversor¬ 
gung und —. (Dornblüth.) XXII, 145. 

Flussverunreinigung, Sammlung von 
Gutachten über —. (Renk, Referat.) XXII, 
287. 

Flussverunreinigung f Wasserversor¬ 
gung und —. (Kümmel.) XXH, 377. 

Flusswassers , Die Nutzbarmachung des 

— für Wasserversorgungen. (Lindlev.) 
XXII, 191. 

Gas-Badeöfen, Die — und ihre gesund¬ 
heitlichen Gefahren. (Roller.) XXI, 604. 

Gast - und Sohankwirthschaften, 
Rundverfügung königl. preussischen Mini¬ 
steriums des Innern vom 1. März 1890, 
betr. die Anforderungen, welche in bau¬ 
licher und gesundheitlicher Beziehung an 
die — zu stellen sind. XXII, 502. 

Geisteskranken, Die Zahl der — in den 
Heil- und Pflegeanstalten des Deutschen 
Reiches, verglichen mit den Ergebnissen 
der letzten Volkszählungen. (Rahts, Re¬ 
ferat.) XXII, 288. 

Genesende, Anstalten zur Fürsorge für 
—. Referate (von Ziemssen, Back) und 
Discussion auf der XV. Versammlung des 
Deutschen Vereins für öffentliche Gesund¬ 
heitspflege zu Strassburg i. E. XXII, 61. 


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729 


Generalregister des XXL und XXII. Bandes. 


Genickstarre, Erlass königl. preuss. Mini- 
steriums der geistlichen etc. Angelegen¬ 
heiten vom 23. November 1888, betr. die 
epidemische — (Meningitis cerebrospinalis). 

XXI, 528. 

Gesundheitsaufsehern, Die Anstellang 
von — in Berlin. (Pistor.) XXII, 353. 

Gesundheitspflege in Haas und Familie. 
(Dornblüth, Referat.) XXI, 338. 

Gesundheitspflege der französi¬ 
schen Armee, Verbesserungen in der 

— (Roth.) XXII, 390. 

Gesundheitspflege des Kindes. (Dorn¬ 
blüth, Referat.) XXI, 608. 

Gesundheitsschädlicher Farben, 
Reichsgesetz vom 5. Juli 1887 über die 
Verwendung — bei der Herstellung von 
Nahrungsmitteln etc. (Referat.) XXI, 492. 

Grenzschlachth&user, Ueber die Ein¬ 
richtung, hygienische und volkswirthschaft- 
liche Bedeutung der —. (Tracinski.) XXII, 
553. 

Gl Und Wassers , Die Schwankungen des 

— mit besonderer Berücksichtigung der 
mitteleuropäischen Verhältnisse. (Soyka, 
Referat.) XXI, 347. 

Gymnasium, Das Dorpater — in gesund¬ 
heitlicher Beziehung. (Ströhmberg, Re¬ 
ferat.) XXII, 169. 

Hebammenwesen, Wie ist unser — ratio¬ 
nell zu bessern? (Freyer, Referat.) XXI, 166. 

Heilanstalten , Die — des Deutschen 
Reiches. (Rahts, Referat.) XXI, 491. 

Heil- und Pflegeanstalten , Die Zahl 
der Geisteskranken in den — des Deut¬ 
schen Reiches, verglichen mit den Ergeb¬ 
nissen der letzten Volkszählungen. (Rahts, 
Referat.) XXII, 288. 

Heimstätten für Genesende, Die — 
auf den Rieselgütern der Stadt Berlin. 
(Pistor.) XXI, 373. 

Hoch quellenlei tung, Die Münchener — 
aus dem Murgfalltbale, nebst Beiträgen 
zur Untersuchung des Trink- und Nutz¬ 
wassers. (Trillich, Referat.) XXII, 478. 

Hygiene, Die — auf dem zehnten inter¬ 
nationalen medicin'schen Congresse in Ber¬ 
lin. (Roth.) XXII, 521. 

Hygiöne, Nouveaux Elements d’—. (Ar- 
nould, Referat.) XXI, 609. 

Hygidne ä l’äcole, L*—. (Collineau, 
Referat.) XXII, 299. 

Hygienischen Untersuchungen, An¬ 
leitung zu —. (Emmerich und Trillich, 
Referat.) XXII, 304. 

Hygienischen Verhältnisse und Ein¬ 
richtungen, Die — in Elsass-Lothringen. 
Referat (Krieger) auf der XV. Versammlung 
des Deutschen Vereins für öffentliche Ge¬ 
sundheitspflege zu Strassburg im Eisass 

XXII, 9. 

Hygienische Verhaltungsmaass¬ 
regeln bei ansteckenden Krankheiten, 
Erlass königl. Polizeipräsidiums und Magi¬ 
strats der Stadt Frankfurt n. M. vom 
15. Januar 1890, betr. —. XXII, 503. 


Immunität , Ueber den gegenwärtigen 
Stand der Lehre von der Disposition und 
—. (Roth.) XXI, 444. 

Impfgeschäftes , Ergebnisse des — im 
Deutschen Reiche für das Jahr 1885. (Re¬ 
ferat.) XXII, 160; für die Jahre 1886 
und 1887. XXII, 290. 

Impfschutzes, Kritik der Vaccinations- 
gtatistik und neue Beiträge zur Frage des 
—. (Körösi, Referat.) XXU, 307. 

Impfung, Ueber — und Pocken. (Düms.) 
XXI, 405. 

Influenza-Pandemie, Rundschreiben des 
Reichskanzlers vom 10. Januar 1890, betr. 
Nachrichten über die —. XXII, 328. 
Internationalen medicinischen Con- 
gresses, Programm des zehnten — in 
Berlin 1890. XXII, 318, 489. 
Internationalen medicinischen Con¬ 
gresse, Die Hygiene auf dem zehnten — 
in Berlin. (Roth.) XXII, 521. 

Jugend-Blindheit, Die —. (Magnus, 
Referat.) XXI, 514. 

Kafleesurrogate, Die —. (Trillich, Re¬ 
ferat.) XXI, 630. 

Kauffahrteischiffen, Anleitung zur Ge¬ 
sundheitspflege an Bord von —. (Referat.) 
XXI, 493. 

Kellerluft und Kellerwohnungen, 

Untersuchungen über —. (ßetcke.) XXI, 
456. 

Kindbettfiebers, Erlass königl. preuss. 
Ministeriums der geistlichen etc. Angelegen¬ 
heiten vom 22. November 1888, betr. die 
Verhütung des —. XXI, 523. 

Klärverfahrens, Ueber die Wirksamkeit 
des Dr. Hulwa’schen — für Abwässer in 
bacteriologiseher Beziehung, (v. Sehlen.) 
XXI, 134. 

Klärvorrichtungen, Welche Erfahrungen 
sind mit den in den letzten Jahren errich¬ 
teten — städtischer Abwässer gemacht 
worden? Referate (Lindley, Winter, Wiebe, 
Lohausen), Disscussion und Resolution auf 
der XIV. Versammlung des Deutschen 
Vereins für öffentliche Gesundheitspflege 
zu Frankfurt a. M. XXI, 71. 

Klima, Das — des aussertropischen Süd¬ 
afrika. (Dove, Referat.) XXI, 350. 

Körperliche Entwickelung, Unter¬ 
suchungen über die — der Arbeiterbevöl¬ 
kerung in Central - Russland. (Erismann, 
Referat.) XXI, 624. 

Krankenhäuser, Welchen Einfluss hat 
die heutige Gesundheitslehre, besonders die 
neuere Auffassung des Wesens und der 
Verbreitung der lnfectionskrankheiten auf 
Bau, Einrichtung und Lage der —? Re¬ 
ferat (Curschmann), Thesen und Discussion 
auf der XIV. Versammlung des Deutschen 
Vereins für öffentliche Gesundheitspflege 
zu Frankfurt a. M. XXI, 181. 

Krankenhaus, Mittheilungen über das 
Neue Allgemeine — zu Hamburg-Eppen¬ 
dorf. Zweite Hälfte. (Deneke.) XXI, 
273. 

46 * 


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730 


Generalregister des XXI. und XXU. Bandes. 


Krankenhaus, Welche Aufgaben erfüllt 
das — der kleinen Städte und wie ist es 
einzurichten (Mencke, Referat.) XXII, 
482. ® 

Krankenpflege, Das Buch der vernünf¬ 
tigen —. (Ruit, Referat.) XXII, 171. 
Krankenpflege - Genossenschaften, 
Wie kann der grossen Sterblichkeit an 
Tuberculose uuter den — wirksam vor¬ 
gebeugt werden? (Schwartz.) XXII, 
246. 

Krankenpflegerinnen, Unterrichtsbuch 
für angehende —. (Marx, Referat.) XXII, 
482. 

Luftwechsels, Ueber die Bestimmung 
und die Grenzen des — in geschlossenen, 
von Menschen benutzten Räumen. (Riet* 
schel.) XXII, 225. 

Lungenschwindsucht, Erlass königl. 
preussischen Kriegsministeriums, Medicinal- 
abtheilung, vom 7. November 1889, betr. 
Bekämpfung der —. XXII, 501. 
Malaria, Aerztliche Erfahrung über die — 
der Tropenländer. (Martin, Referat.) 
XXII, 301. 

Margarinegesetzes, Die Ueberwachung 
des Verkehrs mit. Butter und Margarine 
in Berlin. Die Grenzen der Durchführbar¬ 
keit des — und deren Gründe. (Bischof?.) 
XXII, 262. 

MedicinalVerwaltung, Das Jahrbuch 
der — iu Eisass - Lothringen. (Referat.) 

XXI, 501, 610. 

Mikroorganismen der Luft, Die —. 

(Miquel, Referat.) XXI, 618- 
Milch, Einige Erfahrungen über Ver¬ 
schleppung von Typhusgift durch —. (Alm- 
quist.) XXI, 327. 

Milch, Die künstliche Ernährung des Säug¬ 
lings mit keimfrei gemachter — nach dem 
Soxhlet’schen Verfahren. (Schmidt, Re¬ 
ferat.) XXI, 517. 

Milch y Ueber Verbreitung des Typhus 
durch —. (Roth.) XXII, 238. 

Milch, Die gesundheitspolizeiliche Ueber¬ 
wachung des Verkehrs mit —. (Marx.) 

XXII, 430. 

Milchcommission, Die — in Stockholm. 

(Wawrinsky.) XXI, 424. 

Militärarzt, Ein Menschenalter —. (Derb- 
lich, Referat.) XXII, 313. 
Musterstätten persönlicher Fürsorge von 
Arbeitgebern für ihre Geschäftsangehörigen. 
(Post, Referat.) XXII, 480. 
Nahrungsmitteloontrole, Die — in 
Berlin im Verfolg des Gesetzes vom 14. Mai 
1879. (Bischoff.) XXII, 395. 
Nahrungs- und Genussmitteln, Die 
schweflige Säure und ihre Verwendung bei 
Herstellung von —. (Pfeiffer, Referat.) 

XXI, 628. 

Nekrolog. Heinrich Vieweg. (Blasius.) 

XXII, 494. 

Obdachlosen, Ueber die Unterbringung 
der — vom hygienischen Gesichtspunkte. 
(Becker.) XXII^ 253. 


Oeffentliche und private Gesund¬ 
heitspflege, Vorlesungen über die —. 
(Rosenthal, Referat.) XXII, 291. 

Physicus, Der preussische —. (Schlockow, 
Referat.) XXI, 611. 

Pocken, Ueber Impfung und —. (Düms.) 

XXI, 405. 

Pockenstatistik , Beiträge zur — des 
Jahres 1887. (Rahts, Referat.) XXII, 
160. 

Pockensterbe- und Pockenerkran¬ 
kungsstatistik, Ergebnisse der amt¬ 
lichen — im Deutschen Reiche vom Jahre 
1888. (Rahts, Referat.) XXII, 472. 

Prophylaxe der Syphilis. Die öffent¬ 
liche —. (Fournier, Referat.) XXI, 164. 

Prostitution, La — au point de vue de 
Phygiene de Padministration en France 
et k P6tranger. (Reuss, Referat.) XXI, 
502. 

Quarantänen. (Schuster, Referat.) XXII, 
582. 

Quecksilber, Untersuchungen über das 
Verstäuben und Verdampfen von — mit 
besonderer Berücksichtigung der Verhält¬ 
nisse in Spiegelbeleganstalten. (Renk, Re¬ 
ferat.) XXII, 161. 

Reichsgesetze , Die — vom 25. Juni, 
5. und 12. Juli 1887 über I. den Ver¬ 
kehr mit blei- und zinkhaltigen Gegen¬ 
ständen, II. die Verwendung gesundheits¬ 
schädlicher Farben bei der Herstellung 
von Nahrungsmitteln u. s. w., 111. den 
Verkehr mit Ersatzmitteln für Butter mit 
Ausführungsbestimmungen. (Referat.)XXI, 
492. 

Reichs-Impfgesetz, Das — nebst Aus- 
füh rungsbestimm ungen. (Rapmund, Re¬ 
ferat.)' XXI, 356. 

Repertorium der im Laufe des Jahres 
1888 in deutschen und ausländischen Zeit- 
schritten erschienenen Aufsätze über öffent¬ 
liche Gesundheitspflege. (Spiess.) XXI, 
631. Dasselbe für 1889. XXII, 597. 

Riforma sanitaria, La — in Italia. 
(Zucchi, Referat.) XXI, 497. 

Rohspiritus, Ueber die Reinigung von — 
und Branntwein nach dem Verfahren von 
Traube und Bodläuder. (Seil, Referat.) 

XXII, 472. 

Runderla88 königl. preussischen Ministe¬ 
riums d. I. vom 15. April 1889, betr. die 
Bekämpfung der Schwindsucht in den Straf-, 
Gefangenen- und Besserungsanstalten. 
XXII, 336. 

Rundschreiben an die Vorstände sämmt- 
llcher ausschliesslich vom Reichsver¬ 
sicherungsamte ressortirenden Berufsge¬ 
nossenschaften vom 8. December 1889, 
betr. die Aufnahme von Bestimmungen 
über die erste Hülfeleistung bei Unfällen 
in den Unfallverhütungsvorschriften. XXII, 
328. 

Rundschreiben des Reichskanzler« vom 
10. Januar 1890, betr. Nachrichten über 
die Influenza-Panrtemie. XXII, 328. 


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731 


Generalregister des XXI. und XXII. Bandes. 


Rundverfügung königlich preussischen 
Ministeriums des Innern vom 1. März 
1890, betr. die Anforderungen, welche in 
baulicher und gesundheitlicher Beziehung 
an die Gast- und Schankwirthschaften zu 
stellen sind. XXII, 502. 

Sandfilter, Untersuchungen über die Wir¬ 
kungen der — des städtischen Wasser¬ 
werkes in Zürich. (Bertschinger, Referat.) 
XXII, 479. 

Sanitäre Ortsbeschreibungen der 
Garnisonen, Erlass königl. preussischen 
Kriegsmiuisteriuins, Medicinalabtheilung, 
vom 4. Januar 1890, betr. —. XXII, 498. 

Sanitätsberioht von Ober - Oesterreich. 
(Kissling, Referat.) XXII, 167. 

Säuglingssterblichkeit, Die — im 
Deutschen Reiche während der Jahre 1875 
bis 1877. (Würzburg, Referat.) XXI, 490. 

Scharlachpilzes, Die Naturgeschichte des 
Diphtheriepilzes und des ihm verwandten 
—. (Pause, Referat.) XXII, 305. 

Schriften, Neu erschienene — über öffent¬ 
liche Gesundheitspflege. (43. bis 48. Ver- 
zeichuiss.) XXI, 167, 362, 532; XXII, 
172, 340, 507. 

Schulgesundheitslehre, 1. u. 2. Liefe¬ 
rung. (Eulenberg und Bach, Referat.) 

XXI, 617. 

Schulhygienische Untersuchungen« 

Axel Key’s —. (Burgerstein, Referat.) 

XXII, 295. 

Schutzpockenimpfung, Beiträge zur 
Beurtheilung des Nutzens der — nebst 
Mittheilungen über Maassregeln zur Be¬ 
schaffung untadeliger Tbierlymphe. (Re¬ 
ferat.) XXI, 353. 

Schutzpockenimpfung, Die —. (Pfeiffer, 
Referat.) XXI, 355. 

Sohutzpookenimpfung, Erlass königl. 
preussischen Ministeriums der geistlichen 
etc. Angelegenheiten vom 18. September 

1888, betr. das Auftreten ansteckender 
Ausschlagskrankheiten im Zusammenhänge 
mit der —. XXI, 357. 

Schweflige Säure, Die — und ihre 
Verwendung bei Herstellung von Nahrungs¬ 
und Genussmitteln. (Pfeiffer, Referat.) 
XXI, 628. 

Schwemmsystem , Die Verunreinigung 
der Isar durch das — von München, 
(v. Petlenkofer, Referat.) XXII, 571. 

Schwindsucht, Verordnung königl. preuss. 
Polizei-Präsidium^ zu Berlin vom 12. April 

1889, betr. Maassnahmen gegen Verbreitung 
der —. XXI, 529. 

Schwindsucht, Runderlass königl. preussi¬ 
schen Ministeriums des Innern vom 15. April 
1889, betr. die Bekämpfung der — in den 
Straf-, Gefangenen- und Besserungsanstal¬ 
ten. XXII, 336. 

Sectionen für Hygiene, Die — und 
Staatsarzneikunde (gerichtliche Medicin und 
Medicinalpolizei) der 61. Versammlung 
deutscher Naturforscher und Aerzte in 
Köln. (Schwartz.) XXI, 267. 


Section für Hygiene, Bericht über die —, 
Medicinalpolizei und gerichtliche Medicin 
der 62. Versammlung deutscher Natur¬ 
forscher und Aerzte in Heidelberg vom 
18. bis 23. September 1889. (Schwartz.) 
XXII, 483. 

Spiegelbeleganstalten, U ntersuchungen 
über das Verstäuben und Verdampfen von 
Quecksilber mit besonderer Berücksichti¬ 
gung der Verhältnisse in —. (Renk, Re¬ 
ferat.) XXII, 161. 

Spiegelbeleganstalten , Erlass königl. 
preussischen Ministeriums für Handel und 
Gewerbe vom 18. Mai 1889, betr. Vor¬ 
schriften über die Einrichtung und den 
Betrieb von —. XXII, 332. 
Strassenbefe8tigung und Strassen- 
reinigung. Referate (Heuser, Blasius), 
Schlusssätze, Discussion und Resolution 
auf der XIV. Versammlung des Deutschen 
Vereins für öffentliche Gesundheitspflege 
zu Frankfurt a. M. XXI, 204. 

System der Gesundheitspflege. (Hirt, 
Referat.) XXII, 171. 

Theerfarben, Die — mit besonderer Rück¬ 
sicht auf Schädlichkeit und Gesetzgebung 
hygienisch- und forensisch-chemisch unter¬ 
sucht. (Weyl, Referat.) XXII, 313. 

Thierlymphe, Beiträge zur Beurtheilung 
des Nutzens der Schutzpockenimpfung nebst 
Mittheilungen über Maassregeln zur Be¬ 
schaffung untadeliger —. (Referat.) XXI, 
353. 

Thierlymphe , Die Thätigkeit der im 
Deutschen Reiche errichteten Anstalten 
zur Gewinnung von — während des Jahres 
1888. (Referat.) XXII, 471. 

Topographie, Hygienische — der Stadt 
Rostock. (Uffelmann, Referat.) XXI, 500. 

Tout ä 1’ögOUt, Le — en Belgique. (Devaux 
und Putzeys, Referat.) XXII, 294. 

Trinkbranntweins , Weitere Mitthei¬ 
lungen über die Bedeutung der Verunrei¬ 
nigungen des —. (Strassmann.) XXII, 
418. 

Trunksucht, Das pathologische Element 
in der —. (Tuczek, Referat.) XXI, 520. 

Trunksucht, Die — und ihre Abwehr. 
(Baer, Referat.) XXII, 596. 

Trink wasserbeschaffung, Erlass königl. 
preussischen Kriegsmiuisteriums vom 11. 
März 1890, betr. — in den Casernen. 
XXII, 499. 

Trink Wassers, Die hygienische Beurthei¬ 
lung des — vom biologischen Standpunkte. 
(Hueppe, Referat.) XXI, 339. 

Tuberculose, Verhütung der —. Referat 
(Heller), Schlusssätze, Discussion und Reso¬ 
lution auf der XV. Versammlung des 
Deutschen Vereins für öffentliche Gesund¬ 
heitspflege zu Strassburg i. E. XXII, 82. 

Tuberculose , Ueber das Verhalten der 
Krankheitserreger der Cholera, des Unter¬ 
leibstyphus und der — in Milch, Butter, 
Molken und Käse. (Heim, Referat.) XXII, 
161. 


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732 


Generalregister des XXI. und XXII. Bandes. 


Tuberculose, Wie kann der grossen Sterb¬ 
lichkeit an — unter den Krankenpflege¬ 
genossenschaften wirksam vorgebeugt wer¬ 
den? (Schwartz.) XXII, 246. 

Tuberculose, Erlass grossherzogl. badi¬ 
schen Ministeriums des Innern vom 5. Juli 
1889, betr. die Verhütung der Verbreitung 
der —. XXII, 337. 

Typhus, Ueber Verbreitung des — durch 
Milch. (Roth.) XXII, 238. 

Typhus, Der — in Hamburg mit beson¬ 
derer Berücksichtigung der Epidemieen 
von 1885 bis 1888. (Reineke, Referat.) 
XXII, 589. 

Typhusbacillen , Beitrag zum Wachs¬ 
thum der — auf Kartoffeln. (Schiller, 
Referat.) XXII, 165. 

Typhus-Epidemie, Die — in Chemnitz 
im Jahre 1888 und der Typhus daselbst 
seit dem Jahre 1887. (Flinzer, Referat.) 
XXII, 168. 

Typhusgift, Einige Erfahrungen über Ver¬ 
schleppung von — durch Milch. (Alm- 
quist.) XXI, 327. 

Unterleibstyphus, Ueber das Verhalten 
der Krankheitserreger der Cholera, des — 
und der Tuberculose in Milch, Butter, 
Molken und Käse. (Heim, Referat.) XXII, 
164. 

VÄcoination animale, Traite pratique 
de la —. (Layet, Referat.) XXI, 621. 

yaccinationsstatistik , Kritik der — 
und neue Beiträge zur Frage des Impf¬ 
schutzes. (Körößi, Referat.) XXII, 307. 
Ventilationseinriohtungen , Ueber 
obligatorische — in Neubauten. (Hüll¬ 
mann, Referat.) XXII, 293. 

Vereins pfälzischer Aerzte, Festschrift 
zur Feier des fünfzigjährigen Bestehens 
des —. (Referat.) XXII, 291. 

Verordnung königl. preuss. Polizei-Präsi¬ 
diums zu Berlin vom 12. April 1889, be¬ 
treffend Maassnahmen gegen Verbreitung 
der Schwindsucht. XXI, 529. 

Vertrag zwischen dem Königreiche Preussen 
und dem Königreiche Belgien, betr. Aus¬ 
tausch von Nachrichten über ansteckende 
Krankheiten bei Mensch und Thieren. 
XXII, 330. 

Verunreinigung, Gutachten, betr. — 
der Werre bei Herford durch die Abwässer 
der HJschen Stärkefabrik in Salzuflen. 
(Renk, Referat.) XXII, 162. 

Verunreinigung, Die — der Isar durch 
das Schwemmsystem von München, (v. Pet- 
tenkofer, Referat.) XXII, 571. 

Volks- und Arbeiterb&der. (Spiess.) 
XXII, 326. 

Volks- und Schulbfider. XXI, 530. 


Wassers, Die chemische und mikroskopisch- 
bacteriologische Untersuchung des —. 
(Tiemann und Gärtner, Referat.) XXI, 613. 

Wasserversorgung, Ueber Wasser und 

— mit besonderer Berücksichtigung der 
Verhältnisse kleinerer Städte. (Roth.) XXI, 
310. 

Wasserversorgung und Fluss Verunrei¬ 
nigung. (Dornblüth.) XXII, 145. 

Wasserversorgung, Die Nutzbarmachung 
des Flusswassers für —. (Lindley.) XXII, 
191. 

Wasserversorgung und Flussverunrei¬ 
nigung. (Kümmel.) XXII, 377. 

Wasserversorgung, Ueber — der Städte 
im Allgemeinen und die geplante Wasser¬ 
versorgung Prags im Besonderen. (Alt¬ 
schul, Referat.) XXII, 477. 

Wasserwerke«, Untersuchungen über die 
Wirkungen der Sandfilter des städtischen 

— in Zürich. (Bertschinger, Referat.) 

XXII, 479. 

Wöchnerinnen-Asyle, Die sociale und 
gebürtshülflich reformatorische Bedeutung 
der —. (Brennecke, Referat.) XXI, 508. 

Wohnens, Maassregelu zur Erreichung ge¬ 
sunden —. Referate und Thesen (Miquel, 
Baumeister), Discussion und Resolution auf 
der XIV. Versammlung des Deutschen Ver¬ 
eins für öffentliche Gesundheitspflege zn 
Frankfurt a. M. XXI, 9. 

Wohnens, Entwurf der von der XIV. Ver¬ 
sammlung des Deutschen Vereins für öffent¬ 
liche Gesundheitspflege zu Frankfurt a. M. 
erwählten Commission zur Vorberathuog 
der „technischen Einzelvorschläge“, betr. 
Maassregeln zur Erreichung gesunden 
Wohnens, von Prof. Baumeister. XXI, 
263. 

Wohnens, Maassregeln zur Erreichung ge- 
suuden —. Referate (Miquel, Baumeister), 
Discussion und Resolution auf der XV. Ver¬ 
sammlung des Deutschen Vereins für öffent¬ 
liche Gesundheitspflege zu Strassburg i. E. 
XXII, 20. 

Wohnens, Reichsgesetzliche Vorschriften 
zum Schutze des gesunden — nach den 
Beschlüssen der XV. Versammlung de» 
Deutschen Vereins für öffentliche Gesund¬ 
heitspflege zu Strassburg i. E. XXII, 58. 

Wohnungen, Die Gründung von Bau¬ 
genossenschaften mit beschränkter Haft¬ 
pflicht zur Schaffung gesunder —. (Roth.) 
XXII, 363. 

W ohnungshygiene , Ueber —. (Roth.) 
XXI, 139. 

Zuckerfabriken, * Die gesundheitlichen 
Nachtheile der — und deren Beseitigung. 
(Rother.) XXI, 545. 


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