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Deutsche Vierteljahrsschrift
fuer oeffentliche...
Boston
Medical Library
8 The Fenway
LIBRARY OP HYGIENE
FROM THE LIBRARY OF
CHARLES HARRINGTON
Instructor in Hygiene, 1SS5-1S9S
Assistant Professor of Hygiene, 1S9S-1906
Professor of Hygiene, 1906-1908
GIFT OF
MRS. CHARLES HARRINGTON
November 30, 1908
LU /^krt teuv/7
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Deutsche Vierteljahrsschrift
für
,v
öffentliche Gesundheitspflege.
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Deutsche Vierteljahrsschrift
für
öffentliche Gesundheitspflege
Herausgegeben von
Prof. Dr. Finkelnburg in Bonn, Dr. Göttisheim in Basel,
Prof. Dr. Augnst Hirsch in Berlin, Baurath Dr. Hobrecht in
Berlin, Prof. A. W. v. Hofmann in Berlin, Prof. M. v. Pettenkofer
in München, Regierungs- und Geh. Medicinal-Rath Dr. M. Pistor
in Berlin, General-Arzt Prof. Dr. Roth in Dresden, Sanitäts-Rath
Dr. A. Spiess in Frankfurt a. M., Oberbürgermeister
T. Winter in Danzig.
Redigirt
von
Dr. A. Spiess und Dr. M. Pistor.
Frankfurt &. M. Berlin.
Zweiundzwanzigster Band.
Braunschweig,
Druck und Verlag von Friedrich Vieweg und Sohn.
1 8 9 0 .
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Alle Bechte Vorbehalten.
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Inhalt des zweiundzwanzigsten Bandes.
Erstes Heft.
Scito
Bericht des Ausschusses über die fünfzehnte Versammlung: des „Deutschen
Vereins für öffentliche Gesundheitspflege“ zu Strassburg i. E. vom
14. bis 17. September 1889.
Erste Sitzung.
Eröffnung der Versammlung. 1
Rechenschaftsbericht. 5
Tagesordnung. 6
Nr. I. Die hygienischen Verhältnisse und Einrichtungen
in Elsass-Lothringen. 9
Referat von Geh. Medicinalrath Dr. Krieger (Strass¬
burg i. E.). 9
Nr. II. Maassregeln zur Erreichung gesunden "Wohnens . 20
Antrag der Herren Strauss und Hartwig. 21
Referat von Oberbürgermeister Dr. Miquel (Frank¬
furt a. M.). 23
Correferat von Oberbaurath Professor Baumeister
(Karlsruhe). 33
I)iseu88ion. 3G
Reichsgesetzliche Vorschriften zum Schutze des gesun¬
den "Wohnens. 58
Zweite Sitzung.
Nr. III. Anstalten zur Fürsorge für Genesende. 61
Referat von Geheimrath Professor Dr. v. Ziemssen
(München). 61
Correferat von Bürgermeister Back (Strassbürg i. E.) 70
Thesen. 78
Discussion. 78
Resolution. 82
Nr. IV. Verhütung der Tuberculose. 82
Referat von Professor Dr. Heller (Kiel). 82
Schlusssätze.100
Discussion.100
Resolution.103
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VI
Inhalt des zweiundzwanzigsten Bandes.
Dritte Sitzung.
b Seite
Neuwahl des Ausschusses.104
Nr. V. Eisenbahnhygiene in Bezug auf die Reisenden . . 105
Referat von Geh. Baurath Wiehert (Berlin).105
Correferat von Professor I>r. Löffler (Greifswald) . . 124
Pi8cii8sion.136
Schluss der Versammlung.143
Wasserversorgung und Flussverunreinigung. Von Dr. Fr. Pornblüth
(Rostock).145
[Kritiken und Besprechungen.]
Arbeiten aus dem kaiserlichen Gesundheitsamte, Bd. V, Heft 1 und 2
(Hueppe, Prag).159
Dr. Adolf Ritter v. Kissling, kaiserlicher Rath: Sanitätsbericht von
Ober-Oesterreich (Dr. E. Marcus, Frankfurt a. M.).107
Medicinalrath Dr. Max Flinzer, königl. Bezirksarzt: Die Typhus-
Epidemie in Chemnitz im Jahre 1888 und der Typhus daselbst seit
dein Jahre 1887 . 168
Dr. Christian Ströhmberg: Das Porpater Gymnasium in gesund¬
heitlicher Beziehung (E. Roth, Belgard).169
J. Ruff: Das Buch der vernünftigen Krankenpflege (Wernich, Cöslin) 171
Dr. Ludwig Hirt, a. o. Professor au der Universität Breslau: System
der Gesundheitspflege.,.171
Neu erschienene Schriften über öffentliche Gesundheitspflege (46. Vcrzeich-
niss) . ..172
Zweites Heft.
Die Nutzbarmachung des Flusswassers für Wasserversorgungen. Von Stadt-
baurath W. II. Lindley (Frankfurt a. M.).191
Ueber die Bestimmung und die Grenzen des Luftwechsels in geschlossenen,
von Menschen benutzten Räumen. Von Prof. H. Rietschcl (Berlin) . . 225
Ueber Verbreitung des Typhus durch Milch. Von Dr. E. Roth (Belgard) . 238
Wie kann der grossen »Sterblichkeit an Tubereulose unter den Kraukcn-
pflegegenossensehafteu wirksam vorgebeugt werden? Nach einem am
JO. December 1889 ira allgemeinen ärztlichen Verein zu Köln gehaltenen
Vorträge von Geh.-Medicinalrath Dr. Oscar Schw T artz.246
Ueber die Unterbringung der Obdachlosen vom hygienischen Gesichtspunkte.
Von Bczirksphysicus Dr. L. Becker (Berlin).253
Die Ueberwachung des Verkehrs mit Butter und Margarine in Berlin. Die
Grenzen der Durchführbarkeit des Margarinegesetzes uud deren Gründe.
Von Dr. C. Bischoff (Berlin).262
[Kritiken mid Besprechungen.]
Arbeiten aus dem kaiserlichen Gesundheitsamte, Baud V, Heft 3
(Hueppe, Prag).287
Prof. Dr. J. liosenthal: Vorlesungen über die öffentliche und private
Gesundheitspflege.291
Festschrift zur Feier des fünfzigjährigen Bestehens des Vereins pfälzi¬
scher Aerzte (E. Roth, Belgard).291
Sanitätsrath Dr. Hüllmanu: Ueber obligatorische Ventilationseinrich¬
tungen in Neubauten (Prof. Baumeister, Karlsruhe).293
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Inhalt des zweiundzwanzigsten Bandes. VH
Seite
Le tout ä l’egout en Belgique. Rapport fait par la Commission speciale
composee de A. Devaux et F. Putzeys (Dr. Lissauer, Danzig) 294
Dr. Leo Burgerstein: Axel Key’s schulhygienischo Untersuchungen
(E. Roth, Belgard).295
Dr. A. Collineau: L* Hygiene ä l’Ecole (E. Roth, Belgard).299
Dr. Ludwig Martin: Aerztliche Erfahrung über die Malaria der
Tropenländer (Dr. R. Wehm er, Berlin) ..301
R. Emmerich und H. Trillich: Anleitung zu hygienischen Unter¬
suchungen (Dr. Büchner, München) ..304
F. Hu eppe: Die Methoden der Bacterienforschung (Libbertz, Frank¬
furt a. M.). 305
Dr. med. Pause: Die Naturgeschichte des Diphtheriepilzes und des ihm
verwandten Scharlachpilzes (Wernich, Cösliu).305
Piof. Dr. Julius Arnold: Ueber deu Kampf des menschlichen Körpers
mit den Bacterien (Wernich, Cöslin).306
Joseph Körösi: Kritik der Yaccinationsstatistik und neue Beiträge
zur Frage des Impfschutzes (M. Schulz, Berlin).307
E. Raven ez, Medecin major a l’Ecole de ca Valerie de Saumur: La Vie
du Soldat (W. Roth, Dresden).308
Dr. W. Derblich: Ein Menschenalter Militärarzt (W. Roth, Dresden) 313
Dr. Th. Weyl: Die Theerfarben mit besonderer Rücksicht auf Schäd¬
lichkeit und Gesetzgebung hygienisch- und forensisch-chemisch
untersucht (Dr. C. Bi sc ho ff, Berlin).313
[Zar Tagesgeschichte.]
Zehnter internationaler medicinischer Congress. Berlin 1890 . 318
Sechszehnte Versammlung des Deutschen Vereins für öffentliche Gesund¬
heitspflege zu Braunschweig in den Tagen vom 11. bis 14. Septem¬
ber 1890.325
[Kleinere Mittheilungen.]
Volks- und Arbeiterbäder. 326
[Hygienische Gesetze and Verordnungen.]
Rundschreiben des Reichskanzlers vom 10. Januar 1890, betreffend Nach¬
richten über die Influenza-Pandemie.328
Rundschreiben au die Vorstäude sämmtlicher ausschliesslich vom Reichs¬
versicherungsamte ressortirenden Berufsgeuossenscliaften vom 8. De-
cember 1889, betreffend die Aufnahme von Bestimmungen über die
erste Iiülfeleistung bei Unfällen in deu Unfallverhütungs-
Vorschriften . 328
Vertrag zwischen dem Königreiche Preussen uud dem Königreiche
Belgien, betreffend Austausch von Nachrichten über ansteckende
Krankheiten bei Menschen und Thieren.330
Erlass königl. preussischen Ministeriums für Handel und Gewerbe vom
18. Mai 1889, betreffend Vorschriften über die Einrichtung und deu *
Betrieb von Spiegelbeleganstalten.332
Runderlass königl. preussischen Ministeriums des Innern vom 15. April
1889, betreffend die Bekämpfung der Schwindsucht in den
Straf-, Gefangenen- und Besserungsanstalten.336
Erlass grossherzoglich badischen Ministeriums des Innern vom 5. Juli
1889, betreffend die Verhütung der Verbreitung der Tuber-
culose.337
Neu erschienene Schriften über öffentliche Gesundheitspflege (47. Verzeich¬
niss) . 340
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VIII
Inhalt des zweiundzwanzigsten Bandes.
Drittes Heft.
Seite
Die Anstellung von Gesundheitsaufsehern in Berlin. (Nach einem in der
Deutschen Gesellschaft für öffentliche Gesundheitspflege in Berlin ge¬
haltenen Vortrage.) Von Dr. M. Pistor.353
Die Gründung von Baugenossenschaften mit beschränkter Haftpflicht zur
Schaffung gesunder Wohnungen. Von Dr. E. Roth in Belgard .... 363
Wasserversorgung und Flussverunreinigupg. Von Civilingeuieur W. Küm¬
mel (Hamburg) . . ..377
Verbesserungen in der Gesundheitspflege der französischen Armee. Von
Dr. W. Roth, Generalarzt .erster Classe.390
Die Nahrungsmittelcontrolo in Berlin in Verfolg des Gesetzes vom 14. Mai
1879. Von Dr. C. Bischoff (Berlin) ... 395
Weitere Mittheilungen über die Bedeutung der Verunreinigungen des Trink¬
braun tweins. Von Dr. Fritz Strass mann, Privatdocenten für Staats-
arzueikunde an der Universität Berlin.418
Die gesundheitspolizeiliche Ueberwachung des Verkehrs mit Milch. Von
Dr. med. Marx (Erwitte).430
[Kritiken nnd Besprechungen ]
Arbeiten aus dem kaiserlichen Gesundheitsamte. VI. Band, 1. lieft.
(Dr. Hüppe, Prag).471
Dr. Suter: Die Fleischvergiftungen in Andelfingen und Kloten
(Dr. Stich, Nürnberg) ..473
Dr. Th. Altschul: Ueber Wasserversorgung der Städte im Allge¬
meinen und die geplante Wasserversorgung Prags im Besonderen
(Dr. E. Reichardt, Jena).477
H. Trillich, zweiter Assistent an der königl. Untersuchungsanstalt für
Nahrungs- und Genussmittel zu München: Die Münchener Hoch¬
quellenleitung aus dem Murgfallthale, nebst Beiträgen zur Unter¬
suchung des Trink- und Nutzwassers (Dr. E. Reichardt, Jena) . 478
A. Bertscliinger: Untersuchungen über die Wirkungen der Sand¬
filter des städtischen Wasserwerkes in Zürich (Dr. E. Reichardt,
Jena)..479
J. Post: Musterstätten persönlicher Fürsorge von Arbeitgebern für
ihre Geschäftsangehörigen (Schüler, Mollis).480
Sanitätsrath Dr. Meilcke: Welche Aufgaben erfüllt das Krankenhaus
der kleinen Städte und wie ist es einzuricliten? (M. Schulz, Berlin) 482
Dr. Marx, praktischer Arzt: Untcrriclitsbuch für angehende Kranken¬
pflegerinnen (M. Schulz, Berlin).482
[Vereine nnd Versammlungen.]
62. Versammlung deutscher Naturforscher und Aerzte in Heidelberg
vom 18. bis 23. September 1889. Bericht über die Section für
Hygiene, Mcdicinalpolizei und gerichtliche Medicin. Von Regierungs¬
und Geh. Medicinalrath Dr. Schwartz (Köln).483
Zehnter internationaler medicinischer Congress zu Berlin 1890 .... 489
Deutscher Verein für öffentliche Gesundheitspflege. Sechzehnte Ver¬
sammlung zu Braunschweig in den Tagen vom 11. bis 14. Septem¬
ber 1890 . 492
Nekrolog« Heinrich Vieweg. Nachruf von Rudolf Blasius.494
[Hygienische Gesetze und Verordnungen.]
Erlass königl. preussischen Kriegsministt riums, Medicinalabtheilung,
vom 4. Januar 1890, betreffend Sanitäre Ortsbeschreibungen
der Garnisonen.498
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Inhalt des zweiundzwanzigsten Bandes.
IX
Erlass königl. preussischen Kriegsministeriums vom 11. März 1890,
betreffend Trinkwasserbeschaffung in den Casernen .. . .
Erlass königl. preussischen Kriegsministeriums, Medicinalabtheiluug,
vom 7. November 1889, betreffend Bekämpfung der Lungen¬
schwindsucht .
Rundverfügung königl. preussischen Ministeriums des Innern vom 1. März
1890? betreffend die Anforderungen, welche in baulicher und gesund¬
heitlicher Beziehung an die Gast- und Schankwirthschaften
zu stellen sind...
Erlass königl. Polizeipräsidiums und Magistrats der Stadt Frankfurt a. M.
vom 15. Januar 1890, betreffend Hygienische Verhaltungs¬
maassregeln bei ansteckenden Krankheiten.
Neu erschienene Schriften über öffentliche Gesundheitspflege (48. Verzeich¬
niss) .
Viertes Heft.
Die Hygiene auf dem zehnten internationalen medicinischen Congresse in
Berlin. Von Dr. E. Roth in Belgard.
Ueber die Einrichtung, hygienische und volkswirtschaftliche Bedeutung
der Grenzschlachthäuser. Von Dr. Tracinski in Myslowitz.
Die Berliner Feriencolonieen. Von Stadtrath Borchardt in Berlin . . .
[Kritiken und Besprechungen.]
Dr. M. v. Pettenkofe'r: Die Verunreinigung der Isar durch das
SchwemmsyBtem von München. Vortrag, gehalten im ärztlichen
Verein zu München. Hygienische Tagesfragen, X. (Dr. A. Schuster,
München) ...
Cholera: Geschichte und Epidemiologie der Cholera. Von Generalarzt
Dr. J. Fayrer in London.— Die Cholera in Indien. Von Dr. Erni
Greiffenberg in Batavia. — Quarantänen. Von Stabsarzt Dr.
Schuster in München.— Studien über die Aetiologie der Cholera.
Von Prof. Dr. C. Cr am er in Zürich. — Jlit einem Vorworte von
Dr. M. v. Pettenkofer. Hygienische Tagesfragen, VII. (Dr. Stich,
Nürnberg)...
Physicu8 Dr. J. J. Reineke: Der Typhus in Hamburg mit besonderer
Berücksichtigung der Epidemieen von 1885 bis 1888 (Dr. Kollm,
Berlin)...
Dr. A. Baer: Die Trunksucht und ihre Abwehr. Ein Beitrag zum der¬
zeitigen Stande der Alkoholfrage (F. Strassmann, Berlin). . . .
Repertorium der im Laufe des Jahres 1889 in deutschen und ausländischen
Zeitschriften erschienenen Aufsätze über öffentliche Gesundheitspflege.
Zusammengestellt von Dr. Alexander Spiess.
Generalregister des XXL und XXII. Bandes.
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499
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553
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571
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Bericht des Ausschusses
ü b e l* d i e
Fünfzehnte Versammlung
des
Deutschen Vereins für öffentliche Gesundheitspflege
zu Strassburg L E.
vom 14. bis 17. September 1880.
Erste Sitzung.
Sonnabend, den 14. September, Vormittags 9 Uhr.
Vorsitzender Ober Ingenieur Andreas Meyer (Hamburg) eröffnet
die Versammlung mit folgenden Worten:
„Meine geehrten Herren! Ich erkläre hiermit die fünfzehnte Versamm¬
lung des Deutschen Vereins für öffentliche Gesundheitspflege für eröffnet.
Wir haben sicherlich Alle im letzten Jahre auf unseren verschiedenen
Lebenswegen so viele heterogene Dinge erlebt, dass sich Viele von uns erst
wieder in die Vereinsarbeit einleben müssen, welche wir vor Jahresfrist so
erfolgreich in Frankfurt gefördert haben. Aber die Arbeiten unseres Vereins
haben auch in der Zwischenzeit keineswegs geruht. Insbesondere hat die
in Frankfurt eingesetzte Vereinscommission zur Berathung von Minimal¬
anforderungen an Wohnungen ihre Aufgabe sorgfältig durchgeführt, und wir
werden gerade heute die Probe auf das Exempel haben, ob unser Verein in
seinen Bestrebungen für den Fortschritt der öffentlichen Gesundheitspflege
in Deutschland wirklich praktisch genug ist, um eine der bedeutendsten
Fragen, die des gesunden Wohnens, schnell und kräftig weiter zu führen.
„Es war auch sonst für uns im Ausschüsse diesmal ein leichte Arbeit,
die Tagesordnung festzustellen. Ausser dem freundlichen Anerbieten von
Strassburg, unserem Congress über die hygienischen Einrichtungen in Eisass-
Lothringen Auskunft zu geben, haben wir das Glück gehabt, einen Gegen¬
stand auf die Tagesordnung zu bekommen, nach dem wir schon lange gestrebt
haben, weil er mehr und mehr für die allgemeine Gesundheitspflege Wich¬
tigkeit erlangt: er betrifft das Wohlbefinden der Reisenden auf den Eisen¬
bahnen. Ich glaube, dass dieses Thema einer wissenschaftlichen Gliederung
fähig ist und dabei so viele populäre Momente enthält, dass die verschiedenen
Elemente unseres Vereins an der Behandlung desselben ein thätiges Interesse
nehmen werden, und dass es so recht eigentlich für unseren Verein geeignet ist.
Viertuljahraschrift für Gesundheitspflege, 1890. 1
/
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2 Bericht-des Ausschusses über die fünfzehnte Versammlung
„Auch hofft der Vorstand, die beiden anderen Themata: „Fürsorge für
Genesende“ und „Verhütung der Tuberculose“, gut gewählt und eine Ueber-
fülle der Tagesordnung vermieden zu haben, wodurch es möglich sein wird,
Gründlichkeit der Discussion und eine behagliche Form der Verhandlungen
zu erreichen. Dieses Mal haben wir Zeit genug, alle Fragen unserer Tages¬
ordnung sine ira et studio zu erledigen und doch an allen Veranstaltungen
theilzunehmen, welche man* uns seitens der gastfreundlichen Stadt Strass¬
burg ausserhalb der Versammlungszeit vorbereitet hat.
„Die Wahl der Stadt Strassburg zu unserem diesmaligen Versamm¬
lungsorte spricht für sich selbst. Wir freuen uns, dass unser Anschluss-
bedürfnies an die Naturforscherversammlung, welche merkwürdiger Weise
zum dritten Male nach einander den Westen Deutschlands aufsucht, uns
Gelegenheit giebt, in die alte deutsche Reichsstadt einzuziehen. Nachdem
wir nun hier angekommen sind, ist es für mich eine Ehre, dem Vertreter
der Landesregierung, Herrn Unterstaat ssecretär v. Schraut, das Wort zu
ertheilen, welcher die grosse Güte haben will, uns das Salz und Brot des
freundlichen Willkommens zu reichen.“
Unterstaatssecretftr V. Sehraut: „Verehrte Herren! Namens der
kaiserlichen Landesregierung heisse ich Sie im Reichslande herzlich will¬
kommen. Ihr Arbeitsgebiet ist ein ausserordentlich umfassendes und von
hoher socialpolitischer Bedeutung für das allgemeine Wohl. Ich darf aus
Ihrem reichen Programm in dieser Beziehung nur die Frage herausgreifen,
die eben Ihr verehrter Herr Präsident auch bereits erwähnt hat, und die
mir eine Frage socialpolitischer Bedeutung allerersten Ranges zu sein
scheint, nämlich die feste und zweckmässige Eingliederung der Wohnungs¬
frage in das Öffentliche Recht. Wir, die öffentlichen Verwaltungen, sind
Ihrem Verein doppelt zu Dank verpflichtet, weil Sie durch den Austausch
Ihrer reichen Erfahrungen die Gesichtspunkte festlegen, nach denen wir in
der Praxis dann verfahren können.
„Nicht ohne Genugthuung kann ich hier vor Ihnen constatiren, dass
die unermüdlichen Bestrebungen der Landesregierung im Interesse der öffent¬
lichen Gesundheitspflege im Reichslande sowohl bei der Bevölkerung als bei
der Volksvertretung und bei den Gemeinden auf das lebhafteste Entgegen¬
kommen stossen.
„Wir haben in den letzten zehn Jahren in nicht weniger als 161 Land¬
gemeinden und 7 Stadtgemeinden Wasserleitungen, sowohl für Trinkwasser
als Nutzwasser, angelegt; 31 Trinkwasserleitungen sind zur Zeit in der Aus¬
führung und 57 Projecte werden auf Antrag der betheiligten Gemeinden zur
Zeit ausgearbeitet. Zum Schutze der Städte gegen Ueberschwemmungsgefahr
werden grosse Canäle von der deutschen Verwaltung angelegt, namentlich der
grosse Illableitungscanal zum Schutze der früher von Ueberschwemmungen
ausserordentlich stark beschädigten Stadt Strassburg. Zur Regulirung der
NiederwasserBtände der Flüsse, um deren Wasser in den trockenen Sommer¬
monaten sowohl für die Interessenten als für die hygienischen Zwecke
nutzbar zu machen, werden mächtige Reservoirs in den Vogesen angelegt, die
zu den bedeutendsten auf dem ganzen Continente gehören. Dank einer
vorzüglichen Wassergesetzgebung, einer günstigen Finanzlage und dem
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des Deutschen Vereins f. öff. Gesundheitspflege zu Strassburg i. E. 3
allgemeinen Verständnisse der Bevölkerung für derartige Anlagen werden
in allen Theilen des Reichslandes grosse Entwässerungsanlagen und Fluss-
correctionen ausgeführt.
„Ich beschränke mich auf diese wenigen Worte und schliesse mit dem
Wunsche, dass die diesjährigen Verhandlungen einen gedeihlichen Verlauf
nehmen mögen, dass Sie sich in der alten guten Reichsstadt wohl gefallen
und den Eindruck von hier mitnehmen mögen, dass im Reichslande die
deutsche Cultur feste Wurzel geschlagen hat, zum Wohle der Bevölkerung,
unter dem Schutze und zum Segen von Kaiser und Reich.“
Bürgermeister Back (Strassburg): „Meine hochverehrten Herren!
Mit Recht erkennen die deutschen Städte in dem Vereine für öffentliche
Gesundheitspflege einen treuen Freund und sachkundigen Berather in den
wichtigsten Fragen des Gemeindelebens. Ueberall ist er ein willkommener,
gern gesehener Gast. Wenn Strassburg mit besonderer Freude ihm heute
seine Thore öffnet, so geschieht es schon desshalb, weil uns dadurch Gelegen¬
heit geboten wird, dem Verein gegenüber öffentlich eine Pflicht der Dank¬
barkeit zu erfüllen. Bei der tief greifenden äusseren Umgestaltung, welche
unsere Stadt in den letzten Jahren erfahren hat und täglich noch erfahrt,
sind Ihre Berathungen und Veröffentlichungen nicht nur der Stadt und der
städtischen Verwaltung von besonderem Werth gewesen, sondern hervor¬
ragende Mitglieder Ihres Vereins, die ich zu meiner grossen Freude heute
in Ihrer Mitte sehe, haben uns bei der Aufstellung des Bebauungsplanes
für die neue Stadt in der bereitwilligsten und wirksamsten Weise unter¬
stützt.
„Indem ich Sie desshalb in deu Räumen unseres Stadthauses auf das
Herzlichste willkommen heisse, bin ich mir zugleich bewusst, dass mit dem
Freunde und Berather auch der Richter in unserer Stadt Einzug gehalten
hat, der mit kritischem, geübtem Blick unsere Zustände und Einrichtungen
prüft, und ich erkenne es als eine Pflicht, diesem Richter Rechenschaft von
unserem Thun und Lassen auf dem Gebiete der öffentlichen Gesundheits¬
pflege zu geben.
„Durch das dankbar anzuerkennende Entgegenkommen unserer Landes¬
verwaltung und die verdienstvolle Arbeit des Herrn Geheimen Medicinalrath
Dr. Krieger und seiner zahlreichen Mitarbeiter wird mir die Erfüllung
dieser Pflicht leicht gemacht. Unser Rechenschaftsbericht befindet sich in der
Ihnen als Festschrift überreichten Topographie der Stadt Strassburg.
Dieselbe giebt ein getreues Bild von den zur Zeit hier bestehenden Zustän¬
den und enthebt mich der Aufgabe, Ihre kostbare Zeit mit ausführlichen
mündlichen Darlegungen über die hier bestehenden Zustände in Anspruch
zu nehmen.
„Ihrem Urtheile vorzugreifen liegt mir völlig fern. Wenn Sie aber
erwägen, dass wir — um nur das Wichtigste anzuführen — in dem letzten
Jahrzehnt neben der die höchsten und mannigfachsten Anforderungen an
die städtische Verwaltung stellenden Durchführung der Stadterweiterung,
die im Grunde doch nur eine hygienische Maassregel in grossem Stile dar¬
stellt, eine allen öffentlichen und privaten Bedürfnissen in weitgehendstem
Maasse Rechnung tragende Wasserleitung hergestellt haben, dass der Neu-
1 *
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4 Bericht des Ausschusses über die fünfzehnte Versammlung
bau eines grossen Schlacht- und Viehhofes der Vollendung entgegengeht,
und dass wir bestrebt gewesen sind, unser Sielnetz in einer den neuesten
Anforderungen' entsprechenden Weise umzugestalten und zu erweitern, so
werden Sie uns vielleicht doch das Zeugniss nicht versagen, dass wir ernst¬
lich bestrebt sind, den Geboten der öffentlichen Gesundheitspflege bei unserer
Thätigkeit zu entsprechen.
„Noch liegt mir ob, Sie auch im Namen Ihres Ortsausschusses zu be-
grüssen. Derselbe ist bemüht gewesen, nicht nur die äusseren Einrichtungen,
die für Ihre Berathungen erforderlich sind, herzustellen, sondern auch Ihnen
den Aufenthalt hierselbst so angenehm als möglich zu machen. Wenn der
Erfolg dieser Bemühungen in Folge von Umständen, insbesondere durch das
gleichzeitige Tagen des deutschen Juristentages, nicht in jeder Beziehung
Ihren Erwartungen entspricht, so bitten wir um gütige Nachsicht.
„Ich schliesse mit dem Wunsche, dass Sie sich in unseren Mauern wohl
fühlen, und dass Ihre Arbeiten unserer Stadt und dem gesummten Vater¬
lande zura Wohle gereichen mögen.“
Pl*0f©8S0r Dr. Strohl (Strassburg): „Meine Herren! Zu den zwei
in so beredten Worten ausgedrückten Begrüssungen von Seiten des Landes
und der Stadt gestatte ich mir noch eine dritte hinzuzufügen, eine einfache,
bescheidene, doch nicht weniger herzliche von Seiten des ärztlich-hygieni¬
schen Vereins für Elsass-Lothringen, dessen Vorsitzer zu sein ich die Ehre
habe. Seien Sie uns Alle herzlich willkommen!“
Vorsitzender Oberingeuieur Andreas Meyer: „Ich spreche
Namens des Vereins den verbindlichsten Dank aus für die freundlichen
Begrüs8ungsworte, die, wie gestern Abend von Seiner Durchlaucht dem
Fürsten Hohenlohe, so jetzt eben von verschiedenen hervorragenden
Seiten an uns gerichtet worden sind.
„In der That sind wir Alle recht neugierig, zu sehen, was die Arbeiten
dieses Gemeinwesens unter deutscher Verwaltung vor sich gebracht haben.
Wenn von Herrn Bürgermeister Back in Bescheidenheit gesagt worden ist,
dass sie aus Anregungen des Deutschen Vereins für öffentliche Gesundheits¬
pflege hervorgegangen sind, so möchte ich umgekehrt sagen: Diejenigen
Mitglieder unseres Vereins, welche in den 70er Jahren die Ehre gehabt
haben, an den grundlegenden Arbeiten für die Erweiterung-der Stadt Strass¬
burg theilzunehmen, und die nach so langer Zeit in der That heute in so
grosser Zahl hier erschienen sind, dass man erkennen kann, es geht nicht
so leicht zu Grunde, wer sich einem Vereine für Gesundheitspflege anschliesst,
sie haben damals hier mehr gelernt, als sie hierher gebracht haben, und
zwar besonders durch die ausserordentlich erfolgreiche Anregung des da¬
maligen Bürgermeistereiverwalters von Strassburg, Herrn Back, welcher
jene Commissionsarbeit leitete.
„Ich kann es mir noch sehr genau vorstellen, welches Erstaunen wir
empfanden, als wir damals hierher kamen und sahen, in welcher ausser¬
ordentlichen Weise die nothwendigen Lebensbedingungen für einen grossen
Wohnplatz im Laufe der letzten Jahrhunderte nach manchen Richtungen
vernachlässigt waren. Das bauliche Elend mancher Stadttheile war gross.
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des Deutschen Vereins f. öff. Gesundheitspflege zu Strassburg i. E. 5
und so traurige Zustände der Abwässerung haben wir wohl in ganz Deutsch¬
land nirgends gesehen wie hier.
„Allerdings sind ja auch die örtlichen Bedingungen schwierig, beson¬
ders auch durch die sehr wichtigen Interessen der Festung und die ausser¬
ordentlich niedrige Lage der Stadt. Es gehört ein Kampf dazu, solche
sanitäre Schwierigkeiten zu besiegen, ein grosser Muth, diesen Kampf auf¬
zunehmen, und man sagt sich überall in Deutschland, dass dieser Muth
hier vorhanden ist, dass der Kampf wirklich aufgenommen und sehr erfolg¬
reich weiter geführt ist.
„Wenn man nun unser Streben hier so freundlich anerkennt, so ist das
für uns ein Sporn, gerade hier mit Eifer und Ernst in unsere gewohnte
Arbeitsthätigkeit einzutreten, in der besonderen Hoffnung, dass sie für die
Stadt Strassburg fruchtbar sein werde.“
„Ich gebe zunächst unserem ständigen Secretär, Herrn Sanitätsrath
Dr. Spiess, das Wort zur Erstattung des Rechenschaftsberichts über das
letzte Vereinsjahr.“
Der ständige Secretär S&nitiltsrath Dr. Spiess (Frankfurt a. M.)
verliest hierauf den
Rechenschaftsbericht
des
Ausschusses des Deutschen Vereins für öffentliche Gesundheits¬
pflege für die Zeit September 1888 — 1889.
Durch Beschluss der Vereinsversammlung in Frankfurt a. M. vom 15. Sep¬
tember 1888 wurde der Ausschuss für das Geschäftsjahr 1888 — 1889,
wie folgt, zusammengesetzt:
Oberbürgermeister Becker (Köln),
Oberbürgermeister Bötticher (Magdeburg),
Oberingenieur Andreas Meyer (Hamburg),
Bürgermeister Fuss (Kiel),
Professor Rietschel (Berlin),
Geh. Sanitätsrath Dr. Graf (Elberfeld) und
Dr. Spiess (Frankfurt), ständiger Secretär.
Nach Schluss der Versammlung trat der Ausschuss zusammen und
wählte gemäss §. 7 der Satzungen Oberingenieur Andreas Meyer zum
Vorsitzenden und Oberbürgermeister Bötticher zum Stellvertreter des¬
selben für das Geschäftsjahr 1888 — 1889.
Nachdem einige Zeit danach Oberbürgermeister Becker seinen Aus¬
tritt aus dem Ausschuss des Vereins erklärt hatte, hat der Ausschuss gemäss
§. 7 der Satzungen an seiner Stelle Herrn Stadtbaumeister Stübben (Köln)
cooptirt.
Die auf der Frankfurter Versammlung gewälilte Commission zur
Durcbberathung der von Herrn Professor Baumeister aufgestell¬
ten „Technischen Einzelvorschläge“, betr. Wohnungshygiene, war
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0 Bericht des Ausschusses über die fünfzehnte Versammlung
zusammengesetzt aus den Herren Oberbürgermeister Dr. Miquel, Professor
Baumeister, Oberingenieur Meyer, Stadtbaumeister Stübben, Baurath
Blankenstein (Berlin), Stadtbaurath Peters (Magdeburg) und Dr. Spiess.
Nachdem Herr Baurath Blankenstein die auf ihn gefallene Wahl abgelehnt
hatte, cooptirte die Commission noch die Herren Baupolizeiinspector Bargum
(Hamburg) und Stadtbaurath Behnke (Frankfurt a. M.). Die Commission
hielt vier Sitzungen in Frankfurt a. M. am 5. und 6. Januar und am 10.
und 11. Februar d. J. und stellte den den Mitgliedern seitdem zugegangenen
Entwurf technischer Grundzüge für ein Reichsgesetz zum Schutz gesunden
Wohnens fest.
Der Ausschuss trat am 17. und 18. Februar vollzählig zu einer
Sitzung in Berlin zusammen.
Der erste Gegenstand betraf den von der Commission übergebenen
Entwurf für reichsgesetzliche Vorschriften zum Schutz des ge¬
sunden Wohnens und beschloss der Ausschuss, diesen Entwurf der
nächsten Versammlung zur Durchberathung vorzulegen, auch denselben als
Entwurf der Commission und vorbehaltlich eventuellen Aenderungeu seitens
der Versammlung schon jetzt gleichzeitig mit der von der Frankfurter Ver¬
sammlung beschlossenen Eingabe dem Herrn Reichskanzler zu überreichen.
Betreffs der von der Frankfurter Versammlung angenommenen Thesen
über Oertliche Lage der Fabriken in Städten beschloss der Ausschuss,
dieselben mit den Vorträgen der Referenten und der sich daran knüpfenden
Discussion zahlreichen Regierungen und Behörden zur Kenntnissnahme und
geneigten Berücksichtigung bei den Landesgesetzgebungen zu übersenden.
In Bezug auf Ort und Zeit der Vereins Versammlung im Jahre
1889 wurde beschlossen, mit Rücksicht auf die in diesem Jahre abermals im
Westen Deutschlands tagende Naturforscherversammlung, Strassburg als
Ort für den hygienischen Congress und als Zeit die Tage vom 14. bis
17. September zu bestimmen.
Als Themata wurden die in der Tagesordnung den Mitgliedern mit-
getlieilten Gegenstände bestimmt und die Herren bezeichnet, die um Ueber-
nahme der Referate ersucht werden sollten. Nach einigen später nöthig
gewordenen Aenderungen lautet nunmehr die
Tagesordnung:
Freitag, den 13. September.
8 Uhr Abends: Gesellige Vereinigung zur Begrüssung im Civilcasino, Sturmeck-
ßtaden 1.
Sonnabend, den 14. September.
9 Uhr Vormittags: Erste Sitzung im Rathhause.
Eröffnung der Versammlung.
I. Die hygienischen Verhältnisse und Einrichtniigeii in Elsass-Lothringen*
Referent: Geh. Medicinalrath Dr. Krieger (Strassburg i. E.).
II. Maassregeln zur Erreichung gesunden Wohnens. Bericht der auf der
letzten Versammlung gewählten Commission.
Referenten: Oberbürgermeister l)r. Miquel (Frankfurt a. M.) t
Oberbaurath Professor Baumeister (Karlsruhe).
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des Deutschen Vereins f. öff. Gesundheitspflege zu Strassburg i. E. 7
3 bis 6 Uhr Nachmittags: Besichtigungen.
6% Uhr Abends: Festessen mit Damen in dem städtischen Concertsaale am
Kleberplatz (Aubette)
9 Uhr Abende: Beleuchtung des Münsters.
Sonntag, den 15. September.
Ausflug nach Odilienberg, Mennelstein und Barr.
Montag, den 16. September.
9 Uhr Vormittags: Zweite Sitzung im Rathhause.
III. Anstalten zur Fürsorge für Genesende.
Referenten: Geheimrath Professor Dr. v. Ziemssen (München),
Bürgermeister Back (Strassburg i. E.).
IV. Verhütung der Tuberculose.
Referent: Professor Dr. Heller (Kiel).
Nachmittags: Besichtigungen.
8 Uhr Abends: Gesellige Vereinigung in den Festsälen des Rathhauses, auf
Einladung der Stadt Strassburg.
Dienstag, den 17. September.
9 Uhr Vormittags: Dritte Sitzung im Rathhause.
V. Eisenbahnhygiene in Bezug auf die Reiaeudefi*
Referenten: Geheimer Baarath Wiehert (Berlin),
Professor Dr. Löffler (Greifswald).
Die Rechnungsablage für die beiden Jahre 1887 und 1888, für
welche nur einmal Mitgliederbeiträge erhoben wurden, wurde vom Ausschuss
geprüft und richtig befunden.
Es betrug
Cassensaldo am 1. Januar 1887 . 43*91 M.
Einnahmen in den Jahren 1887 und 1888 . . 7722*80 „
mithin zusammen Einnahmen. 7766*71 M.
dagegen an Ausgaben. 6950*96 „
bleibt fein Cassensaldo für 1889 von . . . 815*75 M.
Im Juli d. J. ging ein Schreiben des vorbereitenden Comites für den
zehnten internationalen medicinischen Gongress in Berlin, 1890,
ein, worin dieses den Deutschen Verein für öffentliche Gesundheitspflege
wie zahlreiche andere Körperschaften ersucht, einen Delegirten zu einer
am 17. September in Heidelberg zusammentretenden Versammlung zum
Zwecke der Feststellung der Hauptpunkte des Programms und der Organi¬
sation zu entsenden. Der Ausschuss beschloss in seiner Sitzung vom
13. September, sein Ausschussmitglied Herrn Geh. Sanitätsrath Dr. Graf
(Elberfeld) zu diesem Zwecke zu delegiren.
Die Mitgliederzahl des Vereins betrug zu Ende des Jahres 1888
1171. Von diesen sind im laufenden Jahre ausgetreten 109, davon 28
durch Tod. Es sind dies die Herren
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B XV. Versamml. d. D. Vereins f. öff. Gsndhpflg. zu Strassburg i. E.
Professor Balzer (Eisenach),
Dr. Brigel (Stuttgart),
Dr. Classen (Hamburg),
Geh. Sanitätsrath Dr. Cohn (Berlin),
Rechtsanwalt Fischer (Hannover),
Privatdocent Dr. Ludwig Fürth (Wien),
Hofrath Professor Dr. Hagen (Erlangen),
Ingenieur Hermann (Strassburg),
Dr. Kraus (Darmstadt),
Hofrath Dr. Krug (Chemnitz),
Sanitätsrath Dr. lvuehnast (Pakosc),
Professor Dr. Max Leidesdorf (Ober-Döbling),
Sanitätsrath Dr. Mo sei er (Gleiwitz),
Sanitätsrath Dr. Noetzel (Colberg),
Sanitätsrath Dr. Noll (Hanau),
Apotheker Oberdörffer (Hamburg),
Geh. Sanitätsrath Dr. v. Pas tau (Dresden),
Kaufmann Plambeck (Hamburg),
Hofrath Dr. Rosenthal (Würzburg),
Bauratli Schmidt (Breslau),
Generalarzt Dr. Schubert (Berlin),
Ober-Landes-Gericht8rath Dr. Silberschlag (Naumburg),
Professor Dr. Soyka (Prag),
Kreisarzt Dr. Veith (Weissenburg i. E.),
Rentner Versmann (Hamburg),
Medicinalrath Dr. Yolz (Ulm),
Dr. Weygand (Bochum) und
Stadtbaumeister Winkler (Altona).
Neu eingetreten sind 180 Mitglieder, so dass der Verein zur Zeit 1 )
1242 Mitglieder zählt, von denen 304 in Strassburg anwesend sind.
Vorsitzender Oberingenieur Andreas Meyer: „Meine Herren!
Wenn wir aus der grossen Todtenliste des letzten Jahres ersehen, dass
die in unserem Verein vertretene Wissenschaft nicht im Stande ist, uns die
Mitglieder zu erhalten, da für den Tod kein Kraut gewachsen ist, so soll
uns doch erhalten bleiben ihre Thätigkeit für die Wissenschaft, und wir
wollen unsere Todten in treuem Angedenken behalten. Zu Ehren derselben
bitte ich Sie, sich von den Sitzen zu erheben. (Geschieht.)
„Statutengemäss habe ich die Pflicht, zwei stellvertretende Vorsitzende
und zwei Schriftführer aus der Versammlung zu ernennen. Ich möchte
Herrn Bürgermeister Back ersuchen, das Amt des zweiten Vorsitzenden,
Herrn Geh. Sanitätsrath Dr. Lent (Köln), das Amt des dritten Vorsitzenden
zu übernehmen. Herrn Dr. Stich aus Nürnberg bitte ich, unserem Herrn
Secretär Dr. Spiess in dem Schriftführeramte zu assistiren.
„Wir treten jetzt in unsere Tagesordnung ein.“ %
*) Die Zahlen sind die nach Schluss der Versammlung festgestellten.
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Hygienische Verhältnisse u. Einrichtungen in Elsass-Lothringen. 9
Die hygienischen Verhältnisse und Einrichtungen
in Elsass-Lothringen.
Referent: Geh. Medicin&lrath Dl*. Krieger (Strassburg).
„Meine Herren! Der ehrenvollen Aufforderung Ihres Ausschusses, die
heutige Sitzung mit einem einleitenden Vortrage zu eröffnen, bin ich gern
nachgekommen. Ich war mir dabei der Schwierigkeiten wohl bewusst,
welchen das Referat über das mir gestellte Thema unterliegt. Diese Schwierig¬
keiten sind zweierlei Art.
„Zunächst ist das Gebiet der öffentlichen Gesundheitspflege ein sehr
grosses und umfangreiches, die Zeit ist knapp bemessen; ich muss mich
desshalb in hohem Maasse beschränken. Wenn ich in zahlreichen Punkten
nicht eingehend genug erscheine, so bitte ich dies damit zu entschuldigen,
dass es ungemein schwierig ist, abzugrenzen und die richtige Mitte zu
finden.
„Noch weniger leicht ist die Abgrenzung nach der geschichtlichen
Seite, und hierin beruht die zweite Schwierigkeit meines Referats. Ihr
Ausschuss hat nicht allein die Darstellung der hygienischen Verhältnisse
und Einrichtungen in Elsass-Lothringen als Status praesens verlangt, son¬
dern, wenn ich aus einem Briefe Ihres Herrn Secretärs wörtlich anführen
darf: „ich soll ein Bild des Standes der öffentlichen Gesundheitspflege geben,
namentlich insoweit , als fliese in Folge der früheren Verhältnisse sich
anders gestaltet hat, als im übrigen Deutschland.“
„Damit ist ausgesprochen, dass Sie ein Eingehen auf geschichtliche
Verhältnisse wünschen, was ich für meinen Theil um so lieber thue, als
hier in Strassburg auch auf dem Gebiete der Geschichte der Medicin, wie
in anderen Gebieten der Geschichte, mit Vorliebe Studien getrieben worden
sind. Als Zeuge des Gesagten darf ich unsere Festschrift „Die Topographie
der Stadt Strassburg“ anführen, mit deren Herausgabe mich die Landes¬
verwaltung betraut hat. Wie in der ersten Auflage, so ist auch in der
zweiten Auflage der interessanten Geschichte der Hygiene ein weiter Raum
gestattet.
„Meine Herren! Wir leben im Reichslande auf einer alten Cultur-
stätte — der ältesten in Deutschland —, wenn Sie nicht die Moselgegend
und einzelne Theile des Rheinlandes ausschliessen: Die Städte Metz und
Strassburg hatten schon zu römischer Zeit Wasserleitungen. Letztere finden
Sie in der v Topographie beschrieben, und für die Herren, welche sich für
dieselbe interessiren, habe ich die wenigen Reste, welche noch erhalten sind,
aufgestellt. Die Römer bezogen ihr Trinkwasser aus den Vogesen, und
leiteten es 26 km weit nach ihrer Stadt. Die römische Stadt wurde zer¬
stört; die sehr bedeutende Sammlung von Fundstücken, welche im vorigen
Jahrhundert von Schweighäuser, Schöpflin und Anderen angelegt wurde,
ist im Jahre 1870 bei der Belagerung verbrannt. Dass wir selbst in der
Jetztzeit noch Anregungen von den Einrichtungen des grossen Culturvolkes
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10 XV. Versamml. d. D. Vereins f. öff. Gsndhpflg. zu Strassburg L E,
erhalten können, hat Ihnen der Vortrag des vorjährigen Referenten über
Spitalwesen, des Herrn Prof. Cürschmann, gezeigt, der zum ersten Male
und mit Erfolg die römische Art der Heizung in den Hamburger Baracken¬
bauten angewandt hat.
„ Zahlreiche hygienische Einrichtungen verdankt Eisass - Lothringen
dem Mittelalter: in Strassburg nenne ich nur unser Bürgerspital, das Waisen¬
haus, die St. Marxstiftung. Für die damalige Zeit war Vieles gut geordnet;
ich gestatte mir, Ihnen als Beweis aus der reichen Geschichte unserer Stadt
eine Pergamenthandschrift unseres städtischen Archives aus dem Jahre
1440 herumzureichen. Es handelt sich um die Ordnung der Aussätzigen
in längst vergangener Zeit. Die sauitätspolizeilichen Maassregeln sind hoch¬
interessant. Wenn auch der Aussatz schon längst verschwunden ist, so
stehen wir mit jener Zeit doch noch in Verbindung. Das Vermögen des
Aussätzigenhauses, sowie zahlreiche andere Stiftungen, sind auf unsere heu¬
tigen Kranken- und Wohlthätigkeitsanstalten übergegangen. Und das ist
nicht allein hier, sondern in allen grösseren Städten des Reichslandes so.
„Ausser den Anstalten und Stiftungen haben wir aber noch andere
Beziehungen zum Mittelalter. Es lässt sich z. B. nachweisen, dass der
Küchenzettel unseres Hospitals sich nicht wesentlich unterscheidet von der
Beköstigung der Kranken vor 300 bis 400 Jahren und zwar nicht zum
Schaden unserer Kranken. Denn, wenn manchmal mit Recht, manchmal mit
Unrecht die Einrichtungen, welche wir nach 1870 im Reichslande vorgefunden
haben, getadelt wurden: der Küchenzettel unseres Spitals ist stets unan¬
gefochten geblieben.
„Aus einer späteren Periode gestatte ich mir aus demselben Archiv zwei
Folianten vorzulegen: Sie sind betitelt: „Memorierte coUegii sanitatis“ und
umfassen die Verhandlungen der Jahre 1701 bis 1731. Die Dickleibigkeit
der Folianten legt Zeugniss ab, wie fleissig das Collegium gearbeitet hat.
Und wenn ich Ihnen mittheile, dass dies Collegium gerade so zusammen¬
gesetzt war, wie der deutsche Verein für öffentliche Gesundheitspflege, nämlich
aus Verwaltungsbeamten, Technikern und Aerzten, so werden Sie mir das
„Alles schon dagewesen“ nicht streitig machen. Die Mitglieder des Collegium
Sanitatis hiessen damals nur anders: den Herren Medicis waren die Ober¬
bauherren und Obercontagionsherren beigegeben; der Herr Ammeister
(Bürgermeister) führte den Vorsitz.
„Der Sturm der grossen Revolution hat Vieles weggerissen, was gut
und gar wohl geordnet war: in dem Taumel einer absoluten Freiheit ver¬
schwand anfänglich jede Spur von medicinischer Polizei und öffentlicher
Gesundheitspflege, auch unser Collegium Sanitatis hörte auf — ja es ver¬
schwand sogar aus dem Gedächtniss der damaligen Zeit. Denn als im Jahre
1810 der für das Untereisass besonders auch auf dem Gebiete der Hygiene
wohlverdiente Präfect Lezay-Marnesia, dessen schönes Standbild Sie am
Theater finden, den Conseil de salubrüt errichtete, wurde dies als etwas
ganz Neues gepriesen.
„Wie gesagt, die grosse Reyolutiop hat manche zweckmässige Ein¬
richtung gründlich beseitigt, aber schon in den ersten Zeiten derselben
machte sich das Bedürfniss und die Noth Wendigkeit einer Neuregelung auf
dem Gebiete der Hygiene gebieterisch geltend.
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Hygienische Verhältnisse u. Einrichtungen in Elsass-Lothringen. 11
„Das grosse organische Gesetz vom 16. bis 24 August 1790 wies die
Sanitätspolizei der Gemeindeverwaltung zu. Die Fassung dieses Gesetzes
lässt der Verwaltung einen grossen Spielraum. Dieses wichtige Gesetz ist
auch heute noch in Kraft und dient für zahlreiche Anordnungen auf dem
Gebiete der Hygiene als Unterlage. Die Leistungen der Gemeindeverwaltung
auf dem fraglichen Gebiete blieben indessen zunächst. vielfach hinter den
gehegten Erwartungen zurück. Desshalb griff in der ersten französischen
Republik die Landesgesetzgebung wieder vielfach ein und so entstanden
in den späteren Zeiten der Republik beispielsweise die für die damalige
Zeit trefflichen grundlegenden Gesetze über die medicinischen und pharma-
ceutiscben Fachschulen, das Aerzte-, Apotheker- und Hebammenwesen, über
das Spital wesen und die Wohlthätigkeitsanstalten, Etablissements insälubres,
das Beerdigung^wesen u. s. w. Was später unter dem ersten Kaiserreich,
während der Restauration und so fort bis zum Jahre 1870 auf dem Ge¬
biete der Gesetzgebung beigefügt wurde, ist im Verhältnis hierzu weniger
bedeutend.
„Als im Sommer 1871 Elsass-Lothringen unter deutsche Verwaltung
kam, blieben anfänglich die sämmtlichen französischen Gesetze in Kraft.
Eingeführt wurden jedoch im Laufe der Zeit an ihrer Stelle die Reichs¬
gesetze, welche auf Grund des Art. 4 der Reichsverfassung auf dem Gebiete
der Gewerbe- und Medicinalpolizei erlassen worden sind. Auch wurden
einige Landesgesetze erlassen zur Hebung von Missständen, welche sich
ergeben hatten. Die Tendenz der deutschen Gesetzgebung in Elsass-
Lothringen ist selbstverständlich dahin gerichtet, unter Schonung des Vor¬
gefundenen Brauchbaren und Guten die hier geltenden Rechtsnormen immer
mehr in Uebereinstimmung zu bringen mit dem, was in Deutschland durch
Wissenschaft und Erfahrung erprobt ist.
„Wie sich die Sache im Einzelnen hierdurch gestaltet hat, soll bei
Besprechung der einzelnen Zweige der öffentlichen Gesundheitspflege mit-
getheiK werden.
„Meine Herren! Wenn man mich fragt, welches Werk unter den sämmt¬
lichen hygienischen Einrichtungen in Elsass-Lothringen das bedeutendste
sei, so werde ich ohne Bedenken die Rheincorrection nennen. Ein grosser
Theil des Ober- und Unterelöass liegt in der Rheinniederung und war bis
zu den jüngsten Jahrzehnten infolge der häufigen Ueberschwemmungen
und der zahlreichen stagnirenden Altrheine Lieblingssitz des Wechselfiebers,
sowie seiner Steten Begleiter: des Kropfes und Cretinismus. Um Ihnen nur
einige Zahlen zu geben: im vorigen Jahrhundert bis zum Jahre 1820 waren
80 Proc. der kranken Soldaten in Strassburg wechselfieberkrank, in den 40er
und 50er Jahren noch rund 40 Proc., nach 1870 hatten wir immer noch
2*4 Proc., jetzt haben wir kein halbes Procent mehr. Auch im übrigen
Eisass ist das Wechselfieber so ziemlich verschwunden. Wir haben dies
in erster Linie der Rheincorrection zu verdanken, zu welcher bekanntlich
der badische Oberst Tulla die Anregung gab. Vom Jahre 1841 bis 1870
sind über 21 Millionen Mark, von 1870 bis jetzt 20 1 /* Millionen Mark auf
den Bau von Dämmen und ihre Unterhaltung verwendet worden; die erst¬
genannte Summe von Frankreich, die letztgenannte von dem verhfdtniss-
inassig kleinen Lande Elsass-Lothringen. Diese grossen Summen waren
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12 XV. Versamml. d. D. Vereins f. öff. Gsndhpflg. zu Strassburg i. E.
nicht allein in ökonomischer, sondern auch in sanitärer Beziehung wohl
angewendet.
„Für die übrigen Flüsse des Landes ist in früherer Zeit wenig geschehen.
Erst vom Jahre 1877 ab hat die Meliorationsbauverwaltung eine grosse
Thätigkeit entwickelt: 630km Wasserläufe wurden von da ab mit einem
Kostenaufwand von 2 1 / 2 Millionen corrigirt, 11000 km Wasserläufe geräumt
(1 700000 Mark), 5000 ha sumpfiger Ländereien entwässert (560000 Mark).
An fast allen Flüssen des Landes: 111, Breusch, Thur, Lauch, Fecht, Giessen,
Süffel, Moder, Seilie, Nied sind derartige Arbeiten, und zwar im grossen
Style, entweder ausgeführt oder im Bau begriffen, oder in Vorbereitung.
Wenn es auch die Zeit nicht erlaubt, auf alle diese Arbeiten einzugehen,
so darf ich doch nicht die Illhochwasserableitung bei Erstein übergehen,
da dieselbe Gegenstand der Besichtigung sein wird. Die Illhochwasserab¬
leitung wird für die ganze untere Illgegend, insbesondere für Strassburg,
von grossem sanitären Werthe sein, wie ein Blick auf die Ueberschwemmungs-
karte der unteren 111 lehrt. Ich darf wohl weitere Mittheilungen dem
technischen Leiterder Meliorationsverwaltung, Herrn Ministerialräth Fecht,
überlassen, welcher die Führung der Theilnehmer an der Besichtigung über¬
nommen hat.
„Auch für die Entwässerung und Reinigung der Städte ist manches
geschehen. Wir haben zwar in keiner grösseren Stadt des Landes Schwemm-
canalisation (für Metz ist eine solche geplant), dafür ist aber in zahlreichen
Städten und Gemeinden doch Erhebliches für die sanitär befriedigende
Entwässerung und Reinigung geschehen. In erster Linie verdient Colmar
erwähnt zu werden, welches im Laufe des letzten Jahrzehnts neu canalisirt
wurde, ebenso Bischweiler und andere Orte. Ueber die Verhältnisse in
Strassburg finden sie eingehendere Aufschlüsse in der Topographie. Ein¬
heitlich lassen sich diese Fragen kaum regeln. Nur in Lothringen ist eine
allgemeine Bezirkspolizeiverordnung in dem Jahre 1885 erlassen worden
zur Hebung der schwersten Missstände auf dem Lande, hervorgerufen durch
die Anlage der Dunggruben und Aborte.
„In der Regel kommt es hier auf die Thätigkeit der Gemeindever¬
waltungen an. Ist dieselbe tüchtig und energisch, so gelingt es auch mittelst
Ortspolizeiverordnungen, bessere Zustände zu schaffen. Ich möchte hier
nur Schlettstadt anführen, woselbst bis vor wenigen Jahren die traurigsten
Verhältnisse in dieser Richtung herrschten. Dem dortigen Bürgermeister,
Herrn Spiess, ist es in kurzer Zeit gelungen, bessere Zuständfe zu schaffen
oder doch wenigstens anzubahnen. In anderen Orten, z. B. im Kreise
Hagenau, ist auch die Thätigkeit des Gesundheitsrathes auf diesem Gebiete
rühmend hervorzuheben.
.„Es schliessen sich naturgemäss die Einrichtungen zur Wasserversor¬
gung an. Auch hierfür ist ungemein viel im Laufe der letzten zwei Jahr¬
zehnte geschehen. Vor 1870 hatte unter den grösseren. Städten nur Metz
eine Wasserleitung. Die Stadtverwaltung in Strassburg ist in den Jahren
1877 bis 1879 mit der Errichtung einer centralen Wasserversorgung voran¬
gegangen; die Städte Mülhausen, Colmar, Hagenau, Bischweiler, Weissen-
burg, Saargemünd,.Diedenhofen sind gefolgt. Ungemein ,segensreich war
die Thätigkeit der Meliorationsbauyerwaltung auf diesem Gebiete. Durch
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Hygienische Verhältnisse u. Einrichtungen in Elsass-Lothringen. 13
dieselbe sind in nicht weniger als 161 Gemeinden des Landes, von 1877
bis einschliesslich 1888,«Wasserleitungsanlagen ausgeführt worden, unter
ihnen auch sehr bedeutende, wie die der Städte Saargemünd, Diedenhofen,
Falkenberg; 31 derartige Anlagen sind zur Zeit in Ausführung begriffen
und 57 Entwürfe liegen vor. In den Städten ist die Einführung der Wasser¬
versorgung in der Kegel aus eigener Initiative der Stadtverwaltungen erfolgt;
auf dem Lande bedurfte es häufig einer wiederholten Anregung der Verwal¬
tung und staatlicher Beihülfe.
„Meine Herren! Ich darf mich mit diesen wenigen Andeutungen be¬
gnügen. Das Ministerium hat nämlich schon vor anderhalb Jahren angeordnet,
dass die Kreisärzte Berichte über die Wasserversorgung in Elsass-Lothringen
erstatten sollen. Mit Genehmigung des Ministeriums sind diese Berichte
von Herrn Kreisarzt Dr. Pawolleck in Bolchen zusammengestellt und im
XIII. Bd. des „Archivs für öffentliche Gesundheitspflege in Elsass-Lothringen“
veröffentlicht. Der Verein für öffentliche Gesundheitspflege in Elsass-Lothrin¬
gen hat in seiner Generalversammlung zu Rappoltsweiler beschlossen, Ihnen
Separatabdrücke zur Verfügung zu stellen. Jeder der Herren hat ausser
der Festschrift einen derartigen Separatabdruck erhalten.
„Auf dem Gebiete der Schulhygiene war der deutschen Verwaltung
ein grosses Feld der Thätigkeit beschieden. Vor 1870 bestand der Schul¬
zwang nicht. Der Staat hatte demgemäss nicht in dem Maasse wie heutzutage
die Pflicht, für das körperliche Wohl der Jugend zu sorgen. Eine der
ersten Handlungen der deutschen Regierung war der Erlass der Verordnung
vom 17. April 1871, durch welche der allgemeine Schulzwang eingeführt
wurde. Infolge dessen hat sich die Schülerzahl erheblich vermehrt. Es
musste an zahlreichen Orten für neue Schulen gesorgt werden. Bestim¬
mungen über die Anlage, Einrichtung und Ausstattung der Schulhäuser
ergingen im Jahre 1876. Viele Hunderte von Schulhausueubauten erfolgten
seitdem. Hunderte von Umbauten aus hygienischen Rücksichten. Wir müssen
es dankbar anerkennen, dass der Staat unbemittelten Gemeinden reichliche
Zuschüsse gewährt.
„Die Anregung, welche der verstorbene Feldmarschall Freiherr v. Man-
teuffel auf dem Gebiete der Schulhygiene gegeben hat, ist wohl noch in
dankbarer Erinnerung. Ich darf wohl hierüber hinweggehen. Sie haben ja
Gelegenheit, bei der Besichtigung des neuen Realschulgebäudes, sowie der
von Herrn Beigeordneten Hochapfel geleiteten Ausstellung von Schuluten¬
silien und Handarbeitsunterrichtsgegenständen u. s. w. von manchem, was
auf diesem Gebiete geschehen ist, sich selbst zu überzeugen. Ich gestatte
mir nur rin Wort der Aufklärung:
„Wenn Sie hier und in anderen Städten des Reichslandes Schulgebäude
aus der Zeit vor 1870 und auch aus der ersten Zeit nach 1870 sehen, welche
den heutigen Forderungen der Hygiene nicht entsprechen, so dürfen Sie
nicht den Schluss daraus ziehen, dass damals besonders in den Städten kein
Sinn für Schulhygiene geherrscht habe; im Gegenthril, zahlreiche Fehler
gingen daraus hervor, dass man es recht gut machen wollte: man baute über¬
grosse Säle, um den Kindern ja recht viel Luft zu verschaffen, so dass man
sie später theilen musste, übergrosse Fenster, die man der Construction halber
mit Rundbogen versah, die unpraktisch sind und das Oberlicht nicht ausnutzen.
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14 XV. Versamml. d. D. Vereins f. öff. Gsndhpflg. zu Strassburg i. E.
„Meine Herren! Der Schulzwang hatte auch noch auf einem anderen
Gebiete weitgehende Folgen. Das französische Gesetz vom 22. März 1841,
betreffend die Beschäftigung der Kinder in den Fabriken, legte den Fabrik¬
betrieben wesentlich geringere Beschränkungen auf als die deutsche Gewerbe¬
ordnung, und» gestattete die Beschäftigung der Kinder schon vom achten
Lebensjahre. Nach der genannten Schulverordnung wurde aber die Ver¬
wendung der bis zum 14. bezw. 13. Lebensjahre schulpflichtigen Knaben
bezw. Mädchen zu einer regelmässigen Beschäftigung in Fabriken von der
Genehmigung der Schulbehörden abhängig gemacht. Bei Kindern unter
12 Jahren wurde die Genehmigung nicht ertheilt. Seit 1. Januar d. J. sind
die Bestimmungen der. deutschen Gewerbeordnung (mit Uebergangsbestim-
mungen) eingeführt und damit wird in kurzer Zeit diese Frage wie im
übrigen Deutschland geregelt sein.
„Dass die Frage, auf welche Weise „gesundes Wohnen“ für die gering
bemittelte Bevölkerung erreicht werden kann, im Deutschen Reiche noch
nicht gelöst ist, lehrt die heutige Tagesordnung; dass sie im Reichslande,
besonders auch in Strassburg, noch nicht gelöst ist, werden Sie desshalb
nicht verübeln können. Die auf diesem Gebiete jetzt noch gültige fran¬
zösische Gesetzgebung suchte das Ziel vorzugsweise durch das Decret vom
13. April 1850 zu erreichen, welches bestimmt, dass in jeder Gemeinde,
woselbst der Gemeinderath* dies für nothwendig erklärt, eine Commission
zur Untersuchung ungesunder Miethswohnungen und zur Bezeichnung der
sanitären Missstände ernannt werden soll. Die Zahl der Mitglieder ist auf
5 bis 12 festgesetzt. Die Commission kann Wohnungen und Häuser als
gänzlich unbewohnbar erklären.
„Diese Commission bestand z. B. hier in Strassburg schon vor 1870,
sowie auch nach 1870, und darf sich manchen Erfolges rühmen. Wiederholt
wurde die Beobachtung gemacht, dass der moralische Druck, welchen die
Besichtigung auf Miether und Vermiether ausübt, nicht gering anzu¬
schlagen ist.
„Vollständig Befriedigendes kann das Gesetz desshalb nicht erreichen,
weil das Verfahren gegen widerspenstige Vermiether oder Hauseigenthümer
ein äusserst umständliches und dann auch, weil die Strafe von 100 Franken
zu gering ist. Es kommt dem Hauseigenthümer billiger, eine geringe Strafe
zu zahlen, als kostspielige Reparaturen vorzunehmen.
„Zu erwähnen ist noch die Präfecturalverordnung vom 26. Januar 1857,
welche der Sanitätspolizei Mittel an die Hand giebt, bei Missständen in
Logirhäusern einzuschreiten. Sie ordnet die Besichtigung unter Beiziehung 1
von Sachverständigen an; die Wohnräume sollen erst vermiethet werden,
wenn sie gesund befunden werden.
„In den beiden Verordnungen ist die Entscheidung der oft so schwierigen
Frage, ob Wohnungen gesund und bewohnbar, welche sanitären Missstände
zu heben sind, dem Gutachten der Sachverständigen überlassen. Minimal¬
forderungen, wie solche der Entwurf Ihrer Commission aufstellt, sind nicht
gegeben. Auf der heutigen Tagesordnung ist auch die Besichtigung der
St. Marxhäuser sowie der Sparcassenhäuser angesetzt. Sie können Ihnen
als ein Bild dessen dienen, was auf diesem Gebiete durch die Initiative und
Thätigkeit von Privaten, Vereinen und Corporationen erzielt worden ist.
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Hygienische Verhältnisse u. Einrichtungen in Elsass-Lothringen. 15
„Mit der Gewerbeordnung sind die französischen Bestimmungen über
die Ütdb&issements insalubres, incommodes et dangereux ausser Kraft getreten.
Herr Geheimerath Dr. Lent hat schon voriges Jahr den wesentlichen Unter¬
schied der französischen und deutschen Bestimmungen hervorgehoben. Nach
den ersteren mussten ohne Weiteres die Etablissements erster Classe ausser¬
halb der menschlichen Wohnplätze errichtet werden, die Etablissements
zweiter Classe konnten dahin verwiesen werden; dem Gesundheitsrath war
die Begutachtung übertragen. Im Allgemeinen durfte man vom hygienischen
Standpunkte aus mit den französischen Bestimmungen zufrieden sein. Die
Gewerbeordnung ist noch zu wenig lange in Kraft, als dass wir jetzt schon
hätten vergleichende Erfahrungen machen können; meines Erachtens hat sie
aber doch auch nach dieser Richtung Gutes gebracht, insofern, als die gewerb¬
lichen Anlagen durch einen eigenen technischen Beamten, den Fabrik¬
inspector, beaufsichtigt werden. Eine derartige Beaufsichtigung bestand zur
französischen Zeit nicht.
„§.16 der Gewerbeordnung enthält im Gegensätze zu den französischen
Bestimmungen nur die gewerblichen Anlagen, nicht die oft sehr belästigen¬
den oder auch gefährlichen Niederlagen, z. B. der Petroleumniederlagen.
Bezüglich der letzteren bleiben die bisherigen französischen Bestimmungen
in Kraft.
„Vom gesundheitlichen Standpunkte ist von allen Gewerben das Metzger¬
gewerbe das wichtigste. Schon vor 1870 waren die sanitätspolizeilichen
Vorschriften gute. Die öffentlichen Schlachthäuser gehörten zur ersten
Classe, sowie die Privatschlachtbäuser in Städten über 10 000 Einwohner;
in kleineren Gemeinden gehörten sie zur dritten Classe. Die Bestimmung,
dass nach Errichtung eines öffentlichen Schlachthauses die Privatschiacht-
häuser in ersteres verwiesen werden können, bestand schon lange zu fran¬
zösischer Zeit. In zahlreichen Städten war das Gewerbe durch besondere
ortspolizeiliche Bestimmungen geregelt.
„So schwierig es ist, ein bestimmtes Urtheil zu fallen, so darf ich doch
sagen, dass das Reichsland, insbesondere das Obereisass, in den 60er Jahren
dem übrigen Deutschland voraus war, insofern als 1870 schon 42 öffentliche
Schlachthäuser bestanden. Ich darf wohl auch hierüber auf den Separat¬
abdruck verweisen, in welchem Sie alles Nähere in der Arbeit des Herrn
Regierungs- und Medicinalrathes Dr. Götel finden. Ich möchte aus der¬
selben hier nur noch beifügen, dass auch nach 1870 auf diesem Gebiete
weiter gearbeitet worden ist. Es sind seit jener Zeit nicht weniger als
25 öffentliche Schlachthäuser gebaut worden; ausserdem wurde durch ziem¬
lich gleichlautende Bezirkspolizeiverordnungen auch auf dem Lande das
Metzgergewerbe neu geregelt. Gleichzeitig wurde unter den genannten
Verordnungen überall in Elsass-Lothringen die Fleischbeschau eingeführt,
welche vor 1870 nur in einzelnen grösseren Städten und auch da nicht
immer von Sachkundigen ausgeführt wurde. Jetzt sind überall, wo dies
möglich ist, Thierärzte Fleischbeschauer. Auf dem Lande muss man sich
freilich mit empirischen Fleischbeschauern behelfen.
„Die französischen Gesetze stellten die Nahrungs- und Genussmittel
unter die Aufsicht der Gemeindeverwaltung. Gegen die Fälschung der
Nahrungsmittel waren Strafen verhängt. Vor 1870 geschah aber auf diesem
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16 XV. Versamml. d. D. Vereins f. öflF. Gsndhpflg. zu Strassburg i. E.
Gebiete wenig; nach 1870 wurde zunächst in Strassburg sowie in einigen
anderen Städten wenigstens die Milchcontrole eingeführt; zur Controle der
anderen Nahrungs- sowie der Genussmittel genügten aber weder die gesetz¬
lichen Vorschriften noch die Einrichtungen zur Controle. Nach Einführung
des Nahrungsmittelgesetzes wurde die Sache wie im übrigen Deutschland
geregelt.
„Interessiren dürfte Sie, dass bei uns die Landwirthe selbst strenge
Controle verlangen, wie aus den vorigjährigen Verhandlungen des Land-
wirthschaftsrathes hervorgeht, welcher auf Antrag des Mülhauser Kreisvereins
strenge Handhabung der Milchcontrole beantragte.
„Eisass-Lothringen kannte vor 1870 ebenso wenig den Impfzwang
als den Schulzwang. Wie aber trotzdem die grosse Mehrzahl der Kinder
zur Schule ging, so wurde auch die grosse Mehrzahl der Kinder geimpft.
Die Wiederimpfung wurde aber nur selten ausgeführt. Es ist selbstver¬
ständlich, dass nach 1870 das deutsche Impfgesetz mit der obligatorischen
Impfuug und Wiederimpfung eingeführt wurde. Zur Zeit ist in dem Reichs¬
lande die Impfung fast ebenso wie im übrigen Reiche geordnet, wir sind
sogar mit der Errichtung von Anstalten zur animalen Impfung vorange¬
gangen und denjenigen Herren, welche sich dafür interessiren, kann ich die
hiesige Landesimpfanstalt zur Besichtigung empfAlen.
„Impfgegner haben wir meines Wissens in keinem Theile des Reichs¬
landes; es müssten solche etwa unter den eingewanderten Deutschen sein;
die Eisass-Lothringer sind viel zu vernünftig, als dass sie sich zur Gegner¬
schaft verleiten Hessen. Die Wohlthat der Impfung wird allgemein empfunden :
Sie haben nur nothwendig, einen Blick auf den betreffenden Abschnitt Ihrer
Festschrift zu werfen. Dr. Euinger hat berechnet, dass die Sterbefälle an
Blattern durch die Impfung um einige hundertmal seltener geworden sind.
„Dazu, dass die Zahl der Erkrankungen und Sterbefälle an Blattern
besonders auch im Laufe der letzten 15 Jahre viel seltener geworden sind,,
hat ausser der Impfung und Wiederimpfung auch die Regelung und Hand¬
habung der sanitätspolizeilichen Maassnahmen beigetragen. Das Reichsland
ist häufig der Einschleppung von Blattern aus der Schweiz und Frankreich
ausgesetzt; es gelang aber in der Regel, die Erkrankungen vereinzelt ver¬
laufen zu lassen. Vor 1870 bestand die Anzeigepflicht bei keiner Iiifections-
krankheit; sie wurde 1871 für die Blattern, 1884 für die Cholera und dieses
Jahr für das Wochenbettfieber vorgeschrieben.
„Wie die Armengesetzgebung, so ist auch die Spitalgesetzgebung seit
1870 geändert worden, sie beruht demnach noch im Wesentlichen auf den
französischen Gesetzen, welche zwischen Hospitälern und Hospicien (Siechen-
und Armenhäusern, Pfründneranstalten und Waisenhäusern), öffentlichen
und privaten Anstalten unterscheiden. Alle Anstalten stehen unter staat¬
licher Aufsicht; letztere ist unter der deutschen Verwaltung geregelt worden*
„Es lassen sich bei der Darstellung die Hospitäler kaum von den
Hospicien trennen, weil fast alle unsere Hospitäler gleichzeitig auch Pfründner¬
anstalten sind, theilweise auch Waisenkinder aufnehmen. Wir haben in
Elsass-Lothringen rund 130 derartige Hospital-Hospice mit ungefähr 12 00(>
Betten, welche selbstverständlich ausserordentlich verschieden von einander
sind. Die Gründung der Mehrzahl dieser Spitäler erfolgte im Mittelalter
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Hygienische Verhältnisse u. Einrichtungen in Elsass-Lothringen. 17
und zwar häufig bei Pestepidemieen, in anderen Fällen gingen sie aus den
Leprosenhäusern hervor.
„Die meisten ehemaligen kleinen Reichsstädte, besonders des Obereisass,
verdanken jenen Zeiten ihre Spitäler; im Laufe der Zeit sind sie aber
grossentheils neu gebaut oder umgebaut worden. Die Verhältnisse dieser
Spitäler sind äusserst verschieden und verwickelt, so dass eine eingehendere
Schilderung hier nicht möglich ist. Von den letzten Jahrzehnten sei nur
gesagt, dass sanitäre Anregungen in der Regel auch seitens der Bewohner
und Spitalcommissionen Entgegenkommen gefunden haben. Was speciell
auf diesem Gebiete in Strassburg geleistet worden ist, wird Ihnen die Be¬
sichtigung der hiesigen Hospitäler und der Reconvalescentenanstalt zu be-
urtheilen Gelegenheit geben.
„Ausser den hiesigen Anstalten ist die Besichtigung des Bezirks-Armen-
und Krankenhauses in Bischweiler noch auf der Tagesordnung. Ich glaube
Ihnen die Besichtigung dieser Waisenanstalt, welche sich zum Ziele gesetzt
hat, human und gut, aber billig zu verpflegen, auf das Dringendste empfehlen
zu können.
„Durch das jetzt noch gültige Gesetz vom Jahre 1838, welches vor¬
schreibt, dass jedes Departement zum Zwecke der Unterbringung seiner
Geisteskranken eine Irrenanstalt haben oder sich einer privaten oder öffent¬
lichen Irrenanstalt anschliessen muss, hat Frankreich seiner Zeit einen
grossen Schritt vorwärts gethan. Als das Reichsland 1871 in deutsche
Verwaltung überging, war in demselben nur eine einzige Irrenanstalt, welche
dem Bezirk Untereisass gehörte: Stephansfeld, und ein ganz ungenügendes
Irrendepot im hiesigen Bürgerspital. Das Obereisass hatte sich nämlich Unter-
elsass angeschlossen und Lothringen verpflegte seine Kranken in der bei Nancy
liegenden Anstalt Mareville. Es liegt auf der Hand, dass Stephansfeld und
das genannte Irrendepot nicht genügten. Seit 1870 hat denn auch Loth¬
ringen eine eigene Irrenstalt für 500 Kranke in Saargemünd erbaut. Stephans¬
feld wurde durch Erweiterung und Hinzuziehung der Zweiganstalt Hördt
um das Doppelte vergrössert, so dass es jetzt etwa 1300 Kranke aufnehmen
kann und ausserdem ist noch die hiesige psychiatrische Klinik für 120 Kranke
gebaut worden. Die Besichtigung der letzteren sowohl wie die von Stephans¬
feld steht auf der Tagesordnung.
„Ich möchte insbesondere auf die Anstalt Stephansfeld aufmerksam
machen. Meines Wissens ist sie die grösste Irrenanstalt in Deutschland,
da sie etwa 1300 Kranke hat; ich bin überzeugt, dass Sie dieselbe auch in
ihrer Anlage und Einrichtung nach mancher Richtung mustergültig finden
werden. Nach einem Gange durch die Männerabtheilung werden Ihnen die
Wasserleitung, Canalisation, das Schwimmbad, die Lazarethbaracken, Leichen¬
haus, Colonie, Festplatz und Festsaal gezeigt werden. Wir haben alle diese
Einrichtungen den letzten 12 Jahren und der Bereitwilligkeit zu verdanken,
mit welcher der Bezirkstag die sehr erheblichen Mittel zur Vergrösserung
und besseren Einrichtung seiner Anstalten bewilligt hat.
„Ich darf diesen Gegenstand nicht verlassen, ohne die wohl einge¬
richtete evangelische Blödenanstalt in Bischweiler zu erwähnen, welche von
«inem, wesentlich aus protestantischen Geistlichen bestehenden Verein im
Jahre 1876 gegründet wurde und zur Zeit etwa 100 Zöglinge aller Con-
Viortcljahnschrifl für Gesundheitspflege, 1800. 2
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18 XV. Versamml. d. D. Vereins f. öff. Gsndhpflg. zu Strassburg i. E.
fessionen verpflegt. Die Besichtigung dieser Anstalt steht gleichzeitig mit der
der Siechenanstalt in Bisch weil er auf der Tagesordnung des nächsten Montag.
„Die Anforderungen der öffentlichen Gesundheitspflege an Besserungs-
und Strafanstalten sind in unserer humaneren Zeit viel grösser als früher.
Die Verwaltung war desshalb gezwungen, auf diesen Gebieten in den letzten
zwei Jahrzehnten eine grosse Thätigkeit zu entfalten. Nach aussen fallen
in die Augen: der Neubau des Besserungshauses bei Hagenau für 400 bis
■500 Knaben, welches von Sachverständigen als ebenso gut eingerichtet wie
als wohl geleitet bezeichnet wird; die Adaptirung alter Casernen in Pfalzburg
zu einem Arbeitshause, das allen hygienischen Anforderungen zur Unter¬
bringung von 300 Pfleglingen entspricht, und der Zellenbau in dem Zucht¬
hause in Ensisbeim mit 220 Isolirräumen. Von den 67 Amtsgefangnissen
des Landes musste die Hälfte neu gebaut, der grössere Theil der anderen
Hälfte umgebaut werden. Es giebt nicht eine einzige Anstalt, in welcher
nicht tiefgreifende Einrichtungen aus sanitären Gründen vorgenommen werden
mussten.
„Abgeändert wurde insbesondere auch das französische System der
General-Entreprise, nach welchem die Verpflegung der Gefangenen sowie
die Verwerthung ihrer Arbeitskraft einem Unternehmer übergeben wurde.
Hand in Hand hiermit ging die Regelung der Beköstigung, welche in ratio¬
neller Weise erfolgte. Die Belohnung ist insofern nicht ausgeblieben, als
der Gesundheitszustand in den grösseren Anstalten nachweisbar ein viel
besserer geworden.
„Die Gesetze, welche zur Zeit der ersten französischen Republik zur
Regelung des Begräbnisswesens gegeben wurden, sind heute noch in Kraft
und allgemein bekannt. Leichenhäuser giebt es in dem Reichslande nicht,
wenn man von Hagenau, Forbach und einigen anderen kleineren Gemeinden
absieht, welche auf ihren Friedhöfen Räume haben, die zur Aufbewahrung
von Leichen dienen können, in der Regel aber nicht benutzt werden. An
Anregung, solche zu errichten, hat es weder zu französischer, noch zu deutscher
Zeit gefehlt. Die Bemühungen sind stets gescheitert; in der Regel waren
auch wichtigere sanitäre Fragen zu erledigen. Strassburg wird nun in Bälde
mit der Errichtung eines Leichenhauses auf dem neuen Hauptfriedhofe vor¬
angehen und es ist dann zu erwarten, dass die anderen grösseren Städte
des Landes langsam folgen werden.
„In Frankreich bestand und besteht ebensowenig wie in Deutschland
(wenn wir von einigen Staaten absehen) obligatorische Leichenschau. Einzelne
Städte des Reichslandes haben jedoch schon lange auf eigene Kosten die
Todtenschau und zwar gut geregelt, so Strassburg schon seit Anfang dieses
Jahrhunderts. Im Laufe des letzten Jahrzehnts wurde in zahlreichen Ge¬
meinden des Reichslandes wenigstens die beschränkte Leichenschau (Besich¬
tigung, wenn der Gestorbene ärztlich nicht behandelt wurde) eingeführt. Bei
etwa 25 Proc. der Bevölkerung ist diese Art der Leichenschau in Thätigkeit.
„Es ist mir zweifelhaft, ob auch die Militärhygiene zu dem mir gestell¬
ten Thema gehört. Ich bin aber hier in der glücklichen Lage, auf die ein¬
gehende und vortreffliche Schilderung der militärhygienischen Verhältnisse
zu französischer und deutscher Zeit in Ihrer Festschrift, der Topographie
von Strassburg, durch Herrn Oberstabsarzt Dr. Sieber, verweisen zu können.
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Hygienische Verhältnisse u. Einrichtungen in Elsass-Lothringen. 19
„Ich bin mit der Besprechung der hauptsächlichsten hygienischen Ein¬
richtungen zu Ende. Es erübrigt mir noch, in Kürze mitzutheilen, wie sich
das Medicinalwesen gestaltet hat. §.29 der Gewerbeordnung wurde schon
im Jahre 1872 eingeführt; damit war das Aerztewesen wie in Deutschland
geregelt, ebenso das Apothekerwesen, insofern die Zulassung zum Gewerbe¬
betrieb in Frage kommt. Zu französischer Zeit war die Ausübung der ärzt¬
lichen Praxis nur approbirten Aerzten erlaubt, jetzt ist sie, abgesehen von den
bekannten Beschränkungen, frei; im Gegensätze hierzu hatten die Apotheker
vor 1870 unbeschränkte Niederlassungsfreiheit, welche jedoch im Jahre 1877
wegen der damit verbundenen Missstände aufgehoben werden musste. Auch
die deutsche Pharmakopoe wurde eingeführt, sowie Anfang dieses Jahres die
Bestimmungen der Gewerbeordnung, welche noch fehlten. Die kaiserlichen
Verordnungen, betreffend den Verkehr mit Arzneimitteln u. s. w., sind nun¬
mehr die einzigen reichsgesetzlichen sanitäts- und medicinalpolizeilichen
Bestimmungen, welche in Elsass-Lothringen nicht in Kraft sind. Es ist
dies unterblieben, um sie nicht in Bälde wieder aufheben zu müssen, da ja
bekanntlich der Verkehr mit Arzneien neu geregelt werden soll, ebenso der
Verkehr mit Giften. Auf diesen Gebieten ist noch die französische Gesetz¬
gebung in Kraft.
„Das Hebammenwesen ist dieses Jahr durch Einführung der bekannten
Bestimmungen der Gewerbeordnung und durch ein Landesgesetz, welches
das bisher gültige Gesetz vom 19. Ventose XI auf hob, sowie durch eine auf
dem neuen Gesetz fussende Hebammenordnung neu geregelt worden, ln
Deutschland ist die Ausbildungszeit der Hebammen eine viel kürzere als in
Frankreich. Wir haben an der längeren Ausbildungszeit (neun Monate) fest
gehalten. Als weitere bemerkenswert he Unterschiede führe ich an, dass das
Creolin (Pearson) als obligatorisches Desinfectionsmittel den Hebammen
dea Reichslandes vorgeschrieben wurde. Maassgebend hierfür war vor Allem
die Thatsache, dass das Creolin viel weniger gefährlich als die Carbolsüure
ist; ausserdem übertrifft es an Desinfectionskraft die Carbolsäure.
„Die französische Verwaltung hat keine Medicinalbeamten im deutschen
Sinne des Wortes. Das Institut der Cantonalärzte bezweckte, dem Lande
Armen- und Impfärzte zu geben. Mit dem Uebergange des Landes in
deutsche Verwaltung sind dem Ministerium sowie den Bezirkspräsidien
Medicinalreferenten beigegeben worden, den Kreisdireetoren Kreisärzte,
welche dieselben Functionen haben, wie die preussischen Physici. Auch die
Prüfungsordnung ist nach preussischem Vorgänge geregelt. Das Institut
der Cantonalärzte wurde beibehalten.
„Als technischen Beirath benutzten die französischen Behörden die
Gesundheitsräthe. Ich habe Ihnen schon mitgetheilt, dass das Institut der
Gesundheitsräthe 1810 durch den damaligen Präfecten errichtet wurde;
1848 wurde dieses Institut in ganz Frankreich eingeführt, es besteht auch
heute noch. Bis zum Jahre 1886 sind die Verhandlungen der Gesundheits¬
räthe des Untereisass in fünf, die des Obereisass und von Lothringen in je
einem Bande veröffentlicht. Vom Jahre 1886 ab werden die Verhandlungen
im „Jahrbuch der Medicinalverwaltung u mitgetheilt.
„Die deutsche Regierung hat das Institut der Gesundheitsräthe nur
insofern geändert, als sie demselben Obliegenheiten nahm, welche einer der-
2 *
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20 XV. Versammle d. D. Vereins f. öff. Gsndhpflg. zu Strassburg i. E.
artigen Körperschaft nicht zugemuthet und auch nicht ausgeführt werden
können. Ich meine die Bearbeitung der medicinischen Statistik, in welcher
sich jetzt das statistische Büreau des Ministeriums, die Kreisärzte und die
Medicinalreferenten theilen. Der Leitung des statistischen Ministeriums ist
es zu verdanken, dass die fragliche Bearbeitung so rasch als in irgend einem
anderen Lande erfolgt.
„Die Veröffentlichung der medicinischen Statistik findet in dem „Jahr¬
buche der Medicinalverwaltung in Elsass-Lothringen“ statt, in welchem Sie
ausser der medicinischen Statistik und den Gesundheitsrathsverhandlungen
Alles finden, was auf dem Gebiete der Medicinalgesetzgebung, der Sanitäts¬
polizei und der öffentlichen Gesundheitspflege interessirt. Früher wären
diese Veröffentlichungen ausserordentlich zerstreut, jetzt sind dieselben in
diesem Werke vereinigt, so dass es dem Medicinal- und Verwaltungsbeamten
ein bequemes Nachschlagebuch bietet.
„Ich darf dieses Gebiet nicht verlassen, ohne den ärztlich-hygienischen
Verein zu erwähnen, welcher 1874 von dem damaligen Medicinalreferenten
der Centralverwaltung, Ministerialrath Dr. Wasserfuhr, gegründet wurde,
und jetzt von Herrn Professor Strohl in verdienstvoller Weise geleitet wird.
Bei seiner Gründung hatte der Verein 26, heute hat er 170 Mitglieder.
Dreizehn Bände des „Archivs für öffentliche Gesundheitspflege“, welches zur
Zeit Regierungs- und Medicinalrath Dr. Götel in Colmar redigirt, legen
Zeugniss ab von der Thätigkeit des Vereins.
„Ich bin am Ende. Wenn Sie nach der Besichtigung der zahlreichen
hygienischen Einrichtungen, welche auf der Tagesordnung genannt sind,
finden, dass im Reichslande auf dem Gebiete der öffentlichen Gesundheits¬
pflege etwas geleistet worden ist, so bitte ich dies dem allgemeinen Auf¬
schwünge, den das Land, insbesondere aber die Stadt Strassburg genommen
haben, den im Verhältniss zu den früheren Zeiten grösseren Mitteln, der
wachsenden Theilnahme der Bevökerung an den Zielen der öffentlichen
Gesundheitspflege, insbesondere aber dem sich täglich mehrenden Wissen
auf diesem Gebiete zuzuschreiben. Ich schliesse mit dem Wunsche, dass
Ihre Verhandlungen besonders nach letzterer Richtung fruchtbar sein mögen.“
Vorsitzender OberlngCnieor Andreas Meyer: „Ich spreche dem
Geh. Medicinalrath Herrn Dr. Krieger den lebhaften Dank der Versamm¬
lung aus für seinen interessanten Vortrag.
„Wir gehen jetzt zum zweiten Gegenstände der Tagesordnung über:
Maassregeln zur Erreichung gesunden Wohnens.
„Bevor ich aber Herrn Oberbürgermeister Dr. Miquel das Wort ertheile,
muss ich berichten, dass soeben noch ein Antrag eingegangen ist von den
Herren Rechtsanwalt Dr. St raus s (Gladbach) und Baumeister Hartwig
(Dresden), welcher diesen zweiten Gegenstand, nämlich die Maassregeln zur
Erreichung gesunden Wohnens, betrifft. Es ist ein sehr langer Antrag,
und es ist mir natürlich nicht möglich gewesen, wie es eigentlich meine
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Maassregeln zur Erreichung gesunden Wohnens. 21
Pflicht dem Vereine gegenüber erheischte, diesen Antrag selbst ordentlich
durchzusehen und auf seinen Inhalt zu prüfen, um über die geeignete Art
seiner Behandlung Vorschläge an die Versammlung machen zu können.
Selbstverständlich setze ich voraus, dass der Antrag in jeder Beziehung
geeignet ist, im Verein vertheilt zu werden, und möchte also auch nicht
von der Vertheilung abrathen, doch aber bei dieser Gelegenheit eine Bemer¬
kung aussprechen: Wir haben das ausgezeichnete Institut des ständigen
Secretariats in unserem Verein, um welches wir von anderen Verbänden
Deutschlands beneidet werden. Dieses ständige Secretariat hat eine Amts-
8telle in Frankfurt und ist für alle Vereinsmitglieder im schriftlichen Verkehr
stets zugänglich. Wenn eine derartige grosse Vereinsarbeit gemacht wird, wie
sie in diesem Jahre in unserer Commissionsarbeit über das gesunde Wohnen
vorliegt und schon vor Monaten in den gedruckten Tagesordnung zur öffent¬
lichen Kenntniss gebracht ist, so ist es nicht allein aufmerksam gegen die¬
jenigen Mitglieder, welche ihre Arbeit für den Verein eingesetzt haben,
sondern ohne Zweifel vortheilhaft für den Gegenstand selbst, welcher doch
vom Verein zum allgemeinen Besten erforscht werden soll, dass andere
freiwillige Bearbeiter und Ueberarbeiter sich, wenn irgend thunlich, zumal
wenn ihre Anträge so umfangreich sind, wie diejenigen der Herren Strauss
und Hartwig, vorher mit dem ständigen Secretariat in Beziehung setzen
und ihre Arbeiten ihm einsenden, damit der Vorstand im Stande ist, sie mit
auf die Tagesordnung zu setzen und auf diese Weise nutzbar zu machen.“
Der Antrag der Herren Strauss und Hartwig, der nunmehr zur Ver¬
theilung gelangt, lautet:
Die Unterzeichneten beantragen:
I.
1. Die Versammlung wolle erklären:
a) dass in den seitens der Commission vorgelegten Einzelthesen schätz¬
bare und in vielen Beziehungen der Verwirklichung werthe Vor¬
schläge enthalten sind;
b) dass indessen die zur gesetzlichen Lösung der Wohnungsfrage zu
ergreifenden Maassregeln noch nicht in so ausreichender Weise vor¬
bereitet erscheinen, dass die Verhandlung über diesen Gegenstand
schon jetzt als abgeschlossen betrachtet werden kann;
c) dass insbesondere ein förmlicher Gesetzesvorschlag behufs Erreichung
gesunden Wohnens scharf und systematisch zu unterscheiden habe
zwischen den Vorschriften hinsichtlich der Errichtung und bau¬
lichen Unterhaltung der Gebäude (baupolizeilichen Bestim¬
mungen) und den Vorschriften über die gesundheitliche Be¬
nutzung der Wohnungen (wohnungspolizeilichen Bestimmungen)
und dass er in letzterer Hinsicht die dem Wohnungsinhaber ob¬
liegenden Verpflichtungen deutlich vorzuschreiben habe, dass ein
solcher Gesetzesvorschlag endlich das Enteignungsrecht und
die daraus entspringenden Verpflichtungen der Gemein¬
den neben und getrennt von den vorerwähnten Bestimmungen zu
behandeln habe.
2. Versammlung wolle demnach in weiterer Verfolgung der Angelegenheit
beschliessen,
dass unter Berücksichtigung der angegebenen Dreitheilung (Baupolizei¬
ordnung, Wohnungspolizeiordnung, Enteignungsordnung) ein förm-
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22 XV. Versaniml. d. D. Vereins f. öff. Gsndhpflg. zu Strassburg i. E.
lieber Gesetzentwurf ausgearbeitet und demnächst dem Verein
zur Beschlussfassung unterbreitet werd&
wolle endlich die bestehende Commission mit der Ausarbeitung dieses
Gesetzentwurfes .beauftragen.
II.
Für den Fall der Annahme des vorstehenden Antrages:
Versammlung wolle der Commission zu erwägen anheim geben,
1. ob nicht die in den vorliegenden Thesen (§§. 2 ,und 3) -angegebenen
Mindestbreiten der.Höfe erhöht werden können behnfs Erzielung*
grösserer Luft- und Lichtzuführung;
2. ob nicht die in §. 5 gemachte Vorschrift bezüglich der Zahl der Ab¬
orte fallen gelassen und durch eine in die Wohnungspolizeiordnung auf-
zunehmende Vorschrift ersetzt werden könne, welche die dauernde Rein¬
haltung und Lüftung der A.borte gewährleistet;
3.. ob nicht für neue Gebäude eine etwas grössere lichte Höhe der Zim¬
mer als 2*5 m vorzuschreiben sei (§. 6, Nr. 1);
4. ob nicht eine Vorschrift zu erlassen sei, welche die Errichtung des
fünften Obergeschosses in grösseren Städten ermöglicht (§.6,_Nr. 2);
5. ob nicht in §. 8, Nr. 3 bestimmt auszudrücken sei, dass bei dem Verbote
der Kellerwohnungen nur solche Wohnungen gemeint seien, deren
Umfassungsmauern unter der Erdoberfläche liegen;
6. ob nicht die Vorschrift in §. 8, Nr. 4 in Verbindung mit dem sonstigen
Inhalt dieses Paragraphen zu häufigen Missverständnissen und Zweifeln
Veranlassung geben könne;
7. ob nicht in der Vorschrift des §. 10 deutlich auszudrücken sei, dass die
Innehaltung des vorschriftsmässigen Luftraumes dem Inhaber der
Wohnung obliegt und ob nicht bei Bemessung dieses Luftraumes ein
gewisser Spielraum zu belassen sei;
8. ob nicht in den noch aufzustellenden Vorschriften über die Wohnungs¬
polizei namentlich eine Auzabl von Bestimmungen aufzuuehmen sei, welche
eine gesundheitliche Benutzung der Wohnungen seitens der Inhaber ge¬
währleisten (z. B. Verbot der Durchfeuchtung der Wohnung, Verbot der
Abfallablagerung an anderen als den vorgeschriebenen Stätten, Verbot
der gesundheitswidrigen Verunreinigung der Wohnungen und der nach¬
theiligen Zerstörung derselben, Fürsorge für ausreichende Benutzung der
vorhandenen Lüftungsaulagen u. s. w\);
9. ob nicht im §. 11 der Thesen den Gemeinden gewisse Verpflich¬
tungen im Falle der Leerstellung oder Enteignung, der Wohnungen auf¬
zuerlegen seien, welche eine alsbaldige VViederverwerthung oder Neu¬
herstellung derselben gewährleisten;
10. dass endlich die Handhabung des Gesetzes (Schlusssatz der Thesen) keines¬
wegs ausschliesslich den Baupolizeibehörden obliegen darf, sondern
dass neben diesen Behörden besondere ans erfahrenen Aerzten^u bildende
Wohnungspolizeibehörden einzusetzen sind, welche die vorhandenen
Wohnungen in Bezug auf ihre dauernde gesundheitsmässige Benutzung
überwachen.
Strassburg i. E., den 14. September 1889.
Dr. St rau s s (M.-Gladbach),
Baumeister Hartwig (Dresden).
Es erhält hierauf zunächst das Wort
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Maassregeln zur Erreichung gesunden Wohnens.
23
Referent: Oberbürgermeister Dr. Hiquel (Frankfurt &. M.).
„Meine hochverehrten Herren! Ich darf wohl zuvörderst namentlich
fftr diejenigen verehrten Anwesenden, welche der letzten Generalversamm¬
lung des Vereins für öffentliche Gesundheitspflege in Frankfurt a. M. nicht
beiwohnten, daran erinnern, dass wir auf dieser Generalversammlung be¬
schlossen :
1 .
Der Deutsche Verein für öffentliche Gesundheitspflege halt zur
Bekämpfung der auch in Deutschland und nicht bloss in den grossen
Städten bestehenden schweren Missstände im Wohnungswesen und
der hieraus für die menschliche Gesundheit ^erwachsenden grossen
Nachtheile und Gefahren neben den unablässig fortzusetzenden und
zu erweiternden Bestrebungen der Staaten, der Gemeinden, der
Vereine uud grosseren Arbeitgeber für die Vermehrung, Verbesse¬
rung und Preisermässigung der Wohnungen, namentlich der arbeiten¬
den Classen, eine einheitliche Gesetzgebung für ganz Deutschland
oder mindestens für die Einzelstaaten für möglich und dringend
erwünscht.
2 .
- Eine solche Gesetzgebung müsste unter insoweitiger Abänderung
und Ergänzung der bestehenden verschiedenartigen und theilweise
durchaus ungenügenden Bauordnungen:
1) die im Interesse der Herstellung gesunder Wohnungen bei
Neu- und Umbauten zu stellenden Mindestanforderungen
vorschreiben;
2) das Bewohnen unzweifelhaft ungesunder Wohnungen verbieten
und unter den nöthigen Garantieen für die Eigenthiimer zur
Durchführung dieses Verbots den Polizei- und Communal-
behörden genügende Befugnisse einräumen, insbesondere die
Beachtung der baupolizeilichen Zweckbestimmungen bei der
Benutzung der Localitäten sichern;
3) vor Allem die gesundheitswidrige Ueberfüllung der Mieths-
wohnungen und die übermässige Verringerung des Luftraumes,
namentlich in Schlafstellen, zu verhindern geeignet sein.
„Hiermit hat der Verein zu der Wohnungsfrage von seinem Stand¬
punkte aus, der ja allerdings im Verhältniss zu der gesammten Wohnungs¬
frage nur ein einseitiger sein kann, eine ganz bestimmte und prägnante
Stellung genommen. Der Verein hat hier ausgesprochen, die bestehenden
Bauordnungen, die bestehenden Vorschriften über die Herstellung, Unter¬
haltung und Benutzung der Räume, welche zum längeren Aufenthalt von
Menschen und zu menschlichen Wohnungen dienen, sind in Deutschland
ungenügend und entsprechen den heutigen Anforderungen der öffentlichen
Gesundheitspflege in keiner Weise. Er hat sodann ausgesprochen, das
Reich ist competent, neue gesetzliche Bestimmungen für ganz Deutschland
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24 XV. Versammle d. D. Vereins f. öff. Gsndhpflg. zu Strassburg i. E.
zu erlassen, auf Grund der Reichsverfassung, welche die Gesundheitspolizei
zur Competenz des Deutschen Reiches zählt. Er hat feiner ausgesprochen*
dass gegenwärtig wenigstens bei der grossen Verschiedenheit der Sitten und
Gewohnheiten in ganz Deutschland, bei der Verschiedenheit des Klimas, bei
den verschiedenartigsten Anforderungen, die nach der Beschaffenheit der
Verhältnisse der einzelnen Communen an Wohnungen zu stellen sind, bei
den grossen Differenzen zwischen grossen Städten, kleinen Städten und dem
platten Lande, es unmöglich sei, für alle Communen, für alle Provinzen, für
alle Landestheile Deutschlands eine gleichmässige und erschöpfende Bauord¬
nung zu erlassen; dass das Reich, wenn es überhaupt sich dieser Frage
bemächtigen wolle, daher nichts weiter thun könne, als Mindest¬
anforderungen stellen, die durchführbar erscheinen im ganzen Deutschen.
Reiche, in allen Communen, in den Städten und auf dem platten Lande; das»
daneben aber die volle freie Bewegung der Landesgesetzgebung, der Pro-
vinzial- und Communal-Polizei-Autonomie auf diesem Gebiete erhalten bleiben,
müsse, über diese Mindestanforderungen der Reichsgesetzgebung hinauszu¬
gehen nach den localen Bedürfnissen, nach dem Baumaterial, nach den
besonderen Aufgaben, nach den Sitten und Gewohnheiten, wie sie sich im
Bauwesen in den einzelnen Landestheilen herausgebildet haben.
„Meine Herren, Sie haben eine Commission niedergesetzt, welche die
Probe auf das Exempel machen sollte. Sie haben ihr den Auftrag gegeben*
auf Grund dieser allgemeinen Beschlüsse des Vereins, solche Grundzüge ein¬
mal auszuarbeiten und damit zu zeigen, dass, wenn es hier heisst, es sei
eine solche Reichsgesetzgebung möglich und dringend erwünscht, thatsäch-
lich hierfür der Beweis durch formulirte Vorschläge gemacht werde. Diese
Commission, deren Zusammensetzung Ihnen bereits mitgetheilt ist, bestand
ja keineswegs aus Theoretikern, sondern aus in dem Bauwesen täglich
beschäftigten praktischen Männern der Verwaltung und der Technik. Sie-
können daher also von vornherein wohl mit einem gewissen Vertrauen an die
Vorschläge herangehen, da sie mit einer steten Berücksichtigung der prak¬
tischen Durchführbarkeit aller einzelnen Vorschläge gemacht sind.
„Diese Commission hat nun Grundzüge ausgearbeitet und hat nicht
den Anspruch erhoben, ein formulirtes Gesetz vorzulegen. Wir haben
geglaubt, dass das die Aufgabe dieses Vereins überhaupt nicht ist, sondern
wir wollten bloss solches Material liefern, aus welchem die Reichsregierung^
nach Maassgabe des ihr zu Gebote stehenden oder zu stellenden viel gründ¬
licheren Materials über die Bestimmungen der bestehenden Bauordnungen
in Deutschland, über die Art des Bauwesens u. 8. w. im Stande wäre*
einen formulirten Gesetzentwurf aufzustellen. Wir haben uns aber nicht
beschränkt auf blosse Resolutionen, auf die Proclamirung allgemeiner Ideen*
auf die Angabe allgemeiner Richtungen, sondern wir sind weiter gegangen^
Wir haben formulirte Grundzüge aufgestellt, die unmittelbar schon, möchte
ich sagen, an die Formulirung eines Gesetzes grenzen und fast schon
Gesetzesparagraphen enthalten.
„Meine Herren, die Mitglieder der Commission — ich glaube es in
ihrem Namen sagen zu können — machen gar nicht den Anspruch, dasa
das, was sie hier liefern, absolut erschöpfend ist, dass man nicht noch die
eine oder die andere Bestimmung neben diesen Vorschlägen aufnehmen
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Maassregeln zur Erreichung gesunden Wohnens. 25
könnte; noch weniger aber machen sie den Anspruch, dass man nicht sehr
wohl verschiedener Meinung sein kann über den Inhalt der einzelnen Be¬
stimmungen und Vorschläge der Commission. Ich glaube, der Zweck dieser
ganzen Verhandlung würde von vornherein verfehlt sein, wenn die ausser¬
ordentlich verschiedenen Meinungen, namentlich der Techniker, über ein¬
zelne technische Vorschriften in den Grundzügen wesentlich Gegenstand der
Discussion dieses Vereins würden. Damit würden wir überhaupt, glaube ich r
verzichten, mit der Sache zu Ende zu kommen. Einzelne wichtige Fragen
allerdings werden hier gründlich discutirt werden müssen; aber die Haupt¬
sache wird doch sein, dass wir aus der Discussion die Ueberzeugung ent¬
nehmen, diese Grundzüge enthalten solches Material für die Gesetzgebung,
dass dadurch der von dem Verein zu erbringende Beweis wirklich geführt
ist: einheitliche Vorschriften über das Bauwesen, über die Herstellung und.
Benutzung von Wohnungen mittelst eines Reichsgesetzes sind praktisch
möglich und durchführbar. Das ist nach meiner Meinung die Hauptaufgabe,
die der Verein sich heute stellen müsste.
„Meine Herren, wir haben uns b£i jedem von diesen einzelnen Vor¬
schlägen in der Commission gefragt: ist diese Vorschrift von der Art, das»
ihre praktische Ausführung überall in allen Theilen Deutschlands und in
allen Communen möglich ist? und sobald wir eine Bestimmung fanden, die
in Vorschlag gebracht war, von der wir uns sagten, als Mindestanforderung
geht das zu weit, man kann das nicht obligatorisch für ganz Deutschland
und für alle Verhältnisse vorschreiben, dann haben wir die Bestimmung
fallen lassen. Wir haben also in dieser Beziehung uns die aussersten
Schranken auferlegt. Finden Sie Vorschriften, die noch in dieser Beziehung
nach Ihrer Meinung zu weit gehen, so müssen die vorgeschlagenen Grund¬
züge geändert werden, denn wir dürfen hier nur dann auf Erfolg in dieser
schwierigen Materie hoffen, meine Herren — und das ist auch der Grund,
warum ich den mir sonst in vielen Beziehungen sympathischen Antrag der
Herren Strauss und Hartwig von vornherein nicht acceptiren kann —,
wenn wir uns auf das Aeusserste beschränken. Meine Herren, die Beschrän¬
kung ist aber auch nach einer anderen Seite sachlich geboten. Jeder prak¬
tische Verwaltangsbeamte und noch mehr die Techniker, die in der Verwal¬
tung arbeiten, wissen ja, dass man in dem Bauwesen nur ganz allmälig
vorwärts kommt, und zwar aus dem einfachen Grunde, weil es nur in den
allerbeschränktesten Kreisen möglich ist, auf die bestehenden Bauwerke
durch die Gesetzgebung oder durch Polizeiverordnungen einzuwirken. Man
wird daher namentlich in einer solchen allgemeinen Reichsbauordnung von
vornherein die Bestimmungen beschränken müssen auf Neuherstellungen,
und muss die Wirkung von dem allmäligen Umbau oder der allmälig fort¬
schreitenden Neuherstellung von Gebäuden mit der Zeit erwarten. Daher
finden Sie in den Ueberschriften fast überall den Begriff Neuherstellung von
Gebäuden, Neuherstellung der zum Aufenthalt von Menschen und zu mensch¬
lichen Wohnungen dienenden Gebäude u. s. w., und die Bestimmungen, die*
unter diesem Titel stehen, sind auch immer so zu verstehen, dass sie sich
eben nur beziehen auf nach Publication der Reichsbauordnung neu her¬
gestellte oder umgebaute Gebäude. Wenn es beispielsweise in 8) heisst:
Kellerwohnungen sind unzulässig, so denken wir nicht daran, alle bestehen-
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26 XV. Versaxnml. d. D. Vereins f. öff. Gsndhpfig. zu Strassburg i. E.
den Kellerwohnungen auf einmal polizeilich für unzulässig zu erklären;
denn dieser Satz steht unter der Unterschrift „Neuherstellung der zu längerem.
Aufenthalt von Menschen dienenden Räume 44 . Es soll diese Bestimmung
also nur heissen: in neuen Gebäuden dürfen Kellerwohnungen jetzt nicht
mehr eingerichtet werden. So sind diese ganzen Bestimmungen zu ver¬
stehen mit denjenigen Ausnahmen, anf die ich später noch zurückkomme.
„Meine Herren, ich habe nun schon den Einwand gehört: wenn für das
ganze Reich derartige Bestimmungen mit so geringen Anforderungen erlassen
werden, so .kann die Wirkung nur eine höchst massige sein; durchgängig
verlangen ja die deutschen Bauordnungen schon viel mehr.
„Meine Herren, diesen letzten Satz bestreite ich. Wer die deutschen
Bauordnungen kennt und sich damit beschäftigt hat, kann darüber gar
keinen Zweifel haben, dass auf keinem Gebiete eine buntscheckigere, lücken¬
haftere und ungenügendere Gesetzgebung in Deutschland noch bis auf den
heutigen Tag besteht, als auf dem Gebiete des Bauwesens. Allerdings hat
eine Reihe von grossen Städten in letzter Zeit ganz vorzügliche Bauordnungen
erlassen; auch giebt es eine Reihe von Bauordnungen für grössere Bezirke,
selbst für einzelne kleine deutsche Particularländer, die den Anforderungen
— ich kann aber auch hier nur sagen nahezu — entsprechen. Wir haben
aber ganze Landestheile, meine Herren, wo Bauordnungen, welche die
Sanitätspolizei überhaupt berücksichtigen, gar nicht bestehen, ja ganze
Landestheile, wo überhaupt keine Bauordnungen bestehen, wo noch ein
vollkommen wildes Bauen statt findet. Wir haben die verschiedenartigsten
alten und modernen Bauordnungen selbst in den fortgeschrittensten Städten
noch, wo es nicht gelungen ist, zu zweckmässigen Bauordnungen zu kommen.
„Die Berücksichtigung der Ansprüche der öffentlichen Gesundheitspflege
in den Bauordnungen ist überhaupt ein Resultat der Entwickelung der
letzten Decennien. Früher hatten die Bauordnungen sich nur zu beschäftigen
mit den Verhältnissen zu den Nachbaren, mit der Standfestigkeit und mit
der Feuersicherheit der Gebäude, aber die sanitäre Seite wurde überhaupt
kaum berücksichtigt.
„Nun sage ich, wenn wir diese, allerdings nur als Mindestanforderungen
zu bezeichnenden Bestimmungen uns einmal in Gesetzeskraft denken, so
werden wir für eine ganze Reihe von deutschen Landestheilen, kleinere und
grössere Städte und namentlich auch für das Land einen ganz eminenten
Fortschritt machen. Meine Herren, ich habe noch vor einigen Tagen eine
ausführliche Zuschrift eines gerade mit dem Bauwesen auf dem Lande sehr
vertrauten Herrn, des Kreisphysicus Dr. Lissauer, bekommen, der mir
ganz mit Recht zuruft: Ihr sprecht immer von den grossen Städten; in
den kleinen Städten und Dörfern auf dem Lande sind die Zustände weit
schlimmer und weit gefährlicher. Ich sage also, wir würden für einen sehr
grossen Theil Deutschlands allein mit diesen Bestimmungen einen ganz
eminenten Fortschritt machen. Ja, ich könnte auch selbst grosse Städte
bezeichnen, wo diese Vorschriften hier, obwohl Mindestanforderungen, noch
längst nicht in Kraft sind, wo ich noch durchaus nicht weiss, ob der Magistrat
oder der Bürgermeister, wenn er die Herren Stadtverordneten auffordern
würde, solche Bestimmungen zu erlassen, damit auf einen guten Willen
stiesse. Nicht überall, meine Herren, thut die Selbstverwaltung, deren ent-
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27
Maassregeln zur Erreichung gesunden Wohnens.
schiedener Anhänger ich bin, das Richtige, und bisweilen ist es zweck¬
mässig, aus grösseren Kreisen heraus, aus einer unbefangenen Quelle heraus,
die Gesetze zu machen.
„Meine Herren, aber das ist nach meiner Meinung noch nicht die Haupt¬
wirkung, die eine solche Gesetzgebung haben würde, sondern dieselbe liegt
darin, dass in dem Augenblicke, wo das Deutsche Reich sich dieser Materie
bemächtigt, wo im Reichstage die Verhandlungen geführt.werden, wo ein
solches Gesetz erlassen wird, die Aufmerksamkeit der ganzen Nation auf diese
Frage gelenkt würde, alle Communalverwaltungen, alle Staatsverwaltungen
gezwungen werden, sich mit der Frage zu beschäftigen. Die vielfach noch
übrig gebliebenen vernachlässigten traurigen, ja kläglichen Zustände, meine
Herren, sind ja nicht, wie überhaupt nicht im menschlichen Leben und
namentlich nicht in Deutschland, Producte des bösen Willens allein oder des
entgegenstehenden Interesses, ^ondenrvielfach Folge derGleichgültigkeit un d
ich' darf es auch wohl sagen, der Unwissenheit auf diesem Gebiete. Erlässt das
Reich eine solche Gesetzgebung, dann steht in Wahrheit das gesunde Wohnen
auf der Tagesordnung der ganzen Nation, und es wird sich eine Reihe von
Provinzen, Einzelländern und Communen mit diesen Mindestanforderungen
nicht begnügen; es wird eine allgemeine Reform des deutschen Bauwesens
auch durch weitergehende localpolizeiliche Bestimmungen eintreten.
„Meine Herren, ich werde meinem viel kundigeren Herrn Collegen,
Professor Baumeister, die Verteidigung der einzelnen technischen Bestim¬
mungen im Allgemeinen überlassen; ich habe Ihnen nur die allgemeinen
Gesichtspunkte, von denen die Commission geleitet worden ist, zu bezeichnen;
aber auf einen Theil der gemachten Vorschläge möchte ich etwas näher ent¬
gehen. Wir halten uns innerhalb der Competenz des Reiches. Dem Ver¬
nehmen nach hat der deutsche Hausbesitzerverein bei dem Herrn Reichs¬
kanzler den Erlass einer allgemeinen erschöpfenden deutschen Bauordnung
in dem Sinne gewünscht, dass diese als Reichsgesetz unanfechtbar und
unabänderbar ist durch die Landesgesetzgebung und durch die localen
Polizei Verordnungen. Ich habe gelesen — ich weiss nicht, ob es richtig
ist, vielleicht wird Herr Dr. Strauss uns nähere Auskunft darüber geben —,
dass man seitens der Reichaverwaltung-diesen Antrag-wegen mangelnder
Competenz abgelehnt hat, und ich bin auch persönlich der Meinung, dass
das Reich zu dem Erlasse einer solchen Baupolizeiordnung nach der heutigen
Reichsverfassung nicht befugt ist. Das Reich hat die Sanitätspolizei. Soweit
diese Seite in den Bauvorschriften behandelt wird, ist das Reich unzweifel¬
haft competent. Aber das Reich kann in das übrige öffentliche Gebiet — und
das ist ja öffentliches Recht der einzelnen Staaten — nach meiner Meinung
nicht eingreifen; es ist ihm dazu keine Competenz eingeräumt. Wohl aber
kann das Reich nicht bloss nach der sanitären Seite hin frei sich bewegen
in Betreff der Vorschriften für die Herstellung, Unterhaltung, den Umbau
von Wohnungen und Baulichkeiten, sondern auch Vorschriften erlassen in
Betreff der Benutzung der hergestellten Wohnungen, soweit diese Benutzung
eine sanitäre Seite hat. Diese Competenz des Reiches kann gar nicht be¬
stritten werden.
„Meine Herren, wer die Art der Benutzung von Wohnrüumen in
Deutschland kennt, namentlich in den grösseren Städten, wird sich sagen.
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28 XV. Versamml. d. D. Vereins f. öff. Gsndhpflg. zu Strassburg i. E.
dass mit blossen Vorschriften über die sanitäre Herstellung und bauliche Ein¬
richtung von Wohnräumen noch wenig genutzt würde, wenigstens dass damit
die Frage gar nicht erschöpft ist. Die besten in ihrer baulichen Einrichtung
untadelhaften Wohnräume können durch die Art der Benutzung doch im
höchsten Grade gesundheitsschädlich sein, und das ist thatsächlich der Fall.
Auf meine Anregung hat zuerst der Verein für Socialpolitik einmal genau,
und zwar allerdings nur mit privaten Mitteln, aber doch von durchaus
sachkundigen und praktischen Männern eine Enquete über die Wohnungs¬
zustande in den grossen deutschen Städten aufstellen lassen, und da hat
sich doch so viel herausgestellt, dass der regelmässige Zustand der Ueber-
füllung von mehr als 50 Proc. aller Wohnungen ist, dass der Cubikraum,
der den einzelnen Schläfern in den einzelnen Wohnräumen zu Gebote steht,
häufig his zu 3 cbm heruntergeht, dass in einzelnen Städten 23 Proc. aller
Menschen überhaupt nur einen einzigen Raum haben, um sich mit ihrer
Familie darin aufzuhalten, dass in allen Städten eine grosse Anzahl von
Wohnungen ist, die gar keinen heizbaren Raum besitzeu, und dass diese
und ähnliche Zustande — ich will sie nicht weiter schildern, denn sie sind
Ihnen alle bekaunt — dauernder Natur sind.
„Meine Herren, man hat früher geglaubt und namentlich ehe man sich
dieser Frage eingehend bemächtigte, und namentlich zu einer Zeit, wo man
sich scheute, überhaupt in diese wirthschaftlichen Fragen irgendwie dureh
Bestimmungen seitens des Staates oder der Commune einzugreifen, wo man
alles Vertrauen hatte auf die natürliche Entwickelung der Dinge, die immer
zum Guten führe — in der Zeit hat man geglaubt, dass die sogenannte
Wohnungsnoth, dass die übermässige Steigerung der Miethspreise, der
Mangel an geeigneten Wohnräumen, die stetig schlechter werdende Be¬
schaffenheit derselben, weil auf immer geringere Localitäten, auf solche, die
ursprünglich für menschliche Wohnungen nicht eingerichtet waren, gegriffen
wird —, dass alle diese Uebelstände periodischer Natur seien, dass das vom
Aufschwung der Industrie komme; von dem plötzlichen Zuströmen der
Menschen in die grossen Städte, wo dann die Speculation nicht so schnell
nachkommen könne mit der Herstellung neuer Wohnungen, und dass in
Folge dessen allmälig die Wohnungsnoth sich wieder vermindern müsse,
wenn der Zustrom abnehme, wenn wieder eine Zeit des Heruntergehens
der industriellen Entwickelung komme, oder wenn die Bauspeculation ihre
Interessen bei den hohen Miethspreisen in der Herstellung neuer Wohnungen
gefunden und für genügende neue Wohnungen gesorgt habe. Meine Herren,
ich habe mich überzeugt aus dem, was ich selbst in meinem Leben in den
verschiedenen Städten erfahren habe, aus den Unterhaltungen mit den sach¬
kundigsten Männern in Deutschland über diese Dinge, aus den genauen
Enqueten, die der Verein für Socialpolitik veranstaltet hat, aus den gleich-
mässigen Berichten aus allen Ländern, namentlich aus England, Frankreich,
Italien, Oesterreich, dass dieser Zustand einer gewissen Wohnungsnoth ein
dauernder ist. Meine Herren, wir erleben, dass in gewissen Städten ein
Ueberfluss an besseren Wohnungen vorhanden ist und gleichzeitig der
äusserste Mangel an Wohnungen für sogenannte kleine Leute. Wir sehen,
dass dieser Mangel an kleineren Wohnungen zu angemessenen Preisen und
mit einigermaassen entsprechender Einrichtung sich nicht auf bestimmte
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Maassregeln zur Erreichung gesunden Wohnens. 29
Perioden beschränkt, sondern Jahrzehnte hindurch fortgeht. Ich sage nicht,
dass dieser Zustand sich im Laufe der Entwickelung verschlechtert hat.
Nichts wäre falscher, als zu glauben, dass die Wohnungsnoth ein Product
der modernen Entwickelung ist, wie das von gewisser Seite so gern dar¬
gestellt wird, sondern die Zustände in den alten Städten, beispielsweise
hier in Strassburg, waren vor Jahrzehnten und vor Jahrhunderten noch
viel schlimmer; wir werden nur jetzt darauf aufmerksam. Ja, ich kann
sogar, auch ohne Mitwirkung der Communen, ohnö erleichternde Bestim¬
mungen, ohne systematische Behandlung dieser Frage seitens des Staates,
der Communen, der gemeinnützigen Vereine, doch eine gewisse Verbesserung
]n den Verhältnissen constatiren. Nichtsdestoweniger bleibe ich bei dem
Satze stehen: für die kleineren Wohnungen ist dauernd in den grossen
Städten die Wohnungsnoth vorhanden. Meine Herren, das kommt ganz ein¬
fach daher, weil das Privatcapital, die Bauspeculation sich scheut, solche
kleine Wohnungen herzustellen wegen der Schwierigkeit der Verwaltung und
der häufigen Unsicherheit des Eingehens der Miethen und weil man in der
Kegel bei Herstellung solcher Wohnungen sein Capital festlegt und es nicht
wieder flüssig machen kann. Die Bauspeculation baut Häuser nicht zum
dauernden Vermiethen, sondern zum Verkauf, denn das liegt in der Natur der
Sache. Sie wird also am wenigsten geneigt sein, diese kleinsten Wohnungen
herzustellen, weil ihr eigentlicher Zweck, das Coursiren ihres Capitals, hier
am wenigsten erreicht werden kann. Daher ist es sehr wohl denkbar, dass
wir im Uebrigen die allerbesten Wohnungsverhältnisse in den Städten haben,
dass Miethen von 1000, 2000, 3000 Mark massig erscheinen gegenüber dem,
was geliefert wird, dass dagegen der arme Mann 1 / 4 bis x / 3 seiner gesammten
Einnahme zu verwohnen genöthigt ist und dabei doch noch nichts Rechtes hat.
„Meine Herren, der Statistiker Dr. Schwabe hat einen Satz auf¬
gestellt, den Sie in allen Enqueten aller Länder bestätigt finden: je geringer
die Einnahmen, je grösser die verhältnissmässige Ausgabe für Miethe.
Wenn der Reiche l / 7 seines Einkommens verwohnt, so verwohnt der Anne y 3 .
Ich habe in Frankfurt einmal in dieser Beziehung eine ganz genaue Enquete
aufgestellt, indem ich in Erwägung des Druckes der theuren Wohnungen,
unter welchem unsere kleinen städtischen Beamten litten, den Plan fasste,
Miethswohnungen für diese zu bauen, indem ich mir sagte, die Stadt wird
eine gute Rente bekommen und die Beamten werden viel billiger und
gesunder wohnen, und da habe ich nun ermitteln müssen, dass unsere
gesammten kleinen Beamten bis zu 2500 Mark Gehalt J / 3 , V 4 und sehr
wenige etwas weniger als l / 4 verwohnten. Wir haben nun angefangen,
solche Wohnungen zu bauen, und ich möchte Ihnen Allen dringend ans Herz
legen, das auch einmal zu versuchen. Die Stadt hat eine 3y a procentige
Rente vom Grund und Boden zum vollen Preise angerechnet, 4 1 /* Proc., in
der neuesten Zeit 4 Proc. Zinsen vom Baucapital und */* Proc. Amortisation.
Die Mietlien sind bedeutend billiger für die Beamten und die Wohnungen
viel besser. Es sind aber keine Dienstwohnungen, sondern Miethswohnungen;
was nicht hinein will, ist frei, und was heraus will, ist frei. Es geht aber
kein Mensch heraus. Ich sage also, diese Zustände der Ueberfüllung der
Wohnungen, des erzwungenen Missbrauchs, kann ich sagen, in der Benutzung
sind stationär, folglich muss ihnen auch ein dauerndes Gesetz entgegenwirken.
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30 XV. Versamml. d. D. Vereins f. öff. Gsndhpflg. zu Strassburg i. E.
Wenn sie nur vorübergehend wären ,. wenn- sie, durch-besondere passagere
Zustände veranlasst, bald-wieder verschwänden, so wäre es nicht richtig, in
dieser Beziehung gesetzliche Bestimmungen zu treffen. Die Engländer, die ja
immer doch als die wahren Manchestermänner bezeichnet werden, aber es
nicht entfernt sind, sind lange nicht so ängstlich wie-wir, auf-Grand allge¬
meiner öffentlicher Interessen und gesundheitspolizeilicher Rücksichten auch
einmal die Privatwillkür zu beschränken. Sie haben uns in dieser Beziehung
das erste Vorbild gegeben, sie haben die eingreifendsten Bestimmungen schon
* vor 20 Jahren und immer steigend nach dieser Richtung, die wir Ihnen hier
vorgeschlagen, gemacht. Neuerdings ist Frankreich auf demselben Wege,
und selbst Belgien hat in letzter Zeit ein Gesetz erlassen, welches freilich
eine andere Seite vorzugsweise behandelt, nämlich die Vermehrung und
Verbilligung der Wohnungen,— ein Gesetz, das mancher deutsche Staat
und manche deutsche Stadt sich als Muster dienen lassen könnte.
„Wir sind aber auch in Bezug auf die Vorschriften über Benutzung
der Wohnungen im höchsten Grade vorsichtig gewesen, und ich gebe zu,
dass dies auf diesem bestrittenen Gebiete in Deutschland auch ganz un¬
erlässlich ist, wenn man überall Erfolge erreichen will. Wir haben gesagt,
abgesehen von den Vorschriften über die Beschaffenheit der Wohnräume,
müssen vermiethete, als Schlaf räume benutzte Gelasse für jedes Kind
unter zehn Jahren mindestens 5 cbm, für jede ältere Person mindestens
10 cbm Luftraum haben. Auf dem letzten Congresse in Bezug auf das
Wohnungswesen in Paris hat Dr. Du Menil, einer der verdientesten Männer
auf diesem Gebiete, 16 cbm verlangt; Dänemark verlangt 16 cbm, der Canton
Genf für Schläferstellen noch mehr; ich könnte Ihnen eine Reihe von Bestim¬
mungen nennen, die in Kraft sind und alle weiter gehen, als wir hier vor¬
geschlagen. Dennoch, meine Herren, halte ich es für klug, weil wir hier
den ersten Schritt thun, nicht weiter zu gehen, als die Commission Ihnen
vorgeschlagen hat. Es wird schon — und das ist die Kehrseite der Sache —,
wenn diese Bestimmungen durchgeführt werden, eine Reihe jetzt benutzter
Schlafräume in Miethshäusern geräumt werden müssen. Wenn Sie einibal
eine genaue Aufnahme über die in den Miethsräumen den unteren Classen
namentlich zu Gebote stehenden Luftquantitäten machen, werden Sie finden,
dass schon bei rücksichtsloser Durchführung dieser Bestimmung von 10 cbm
eine grosse Anzahl von Menschen obdachlos würde. Wo bleiben die Men¬
schen? Je höhere Anforderungen Sie stellen, je grösser wird die Zahl der
überschüssigen Bevölkerung, die keine gesetzlich zulässige Wohnung hat,
desto schwieriger also der Uebergang. Beschränken Sie andererseits im
Anfang die Vorschriften,* und denkt man sich, dass im Laufe der Jalire diese
Vorschriften zur Durchführung gekommen wären, dass wirklich in einer
gegebenen Commune keine Schlafräume mehr gefunden werden, in denen
die Schläfer nicht mindestens 10cbm Luft haben, dann kann man dem¬
nächst wieder einen Schritt weiter thun. Das Vorwärtsschreiten ist hier
nicht ausgeschlossen. Machen Sie aber gleich einen zu grossen Schritt, so
fallen Sie hinterher rückwärts. Darum haben wir uns hier auf die 10 cbm
beschränkt. Ich war persönlich sogar noch bescheidener und wollte mich
eigentlich mit 8 cbm begnügen, aber die Herren Techniker fanden das doch
zu wenig, und wir haben uns darum schliesslich auf 10 cbm verständigt.
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Maassregeln zur Erreichung gesunden Wohnens. 31
„Meine Herren, wir wollen hier einen gesetzlichen Zwang nur gegen
den Vermiether üben, nicht gegen den Eigentümer.. Wer seine eigene
Wohnung bewohnt, soll hier noch unberührt bleiben. In Frankreich sind
in dem jetzt vorliegenden Entwürfe eines Wohnungsgesetzes die Bestim¬
mungen auch direct ausgedehnt auf den Eigenthümer; aber wir haben
gesagt, bei dem deutschen Freiheitsdurst und bei der unbedingten Ueber-
zeugung von dem Rechte der souveränen Entscheidung auf seinem Grund
und Boden den Eigenthümer in seinen eigenen Gelassen selbst zu beschrän¬
ken, das ist ein Schritt, den wir noch längst nicht wagen können; dabei
muss man die staatliche Unterordnung so gelernt haben, wie das in Eng¬
land und Frankreich der Fall ist. Was dagegen den Vermiether betrifft,
der ein Gewerbe aus der Benutzung seines Raumes durch Andere macht, so
ist gar nicht abzusehen, warum dieser nicht ebenso soll behandelt werden
können, als durch die Polizeiverordnungen, die in Deutschland zahlreich
bestehen, der Vermiether von sogenannten Schlafstellen und Logirhäusern
behandelt wird.
„Welcher Unterschied, meine Herren, besteht dazwischen, ob ein Eigen¬
thümer seine Räume für unverheirathete Schläfer, die in der Stadt arbeiten,
oder zu einem Logirhause einrichtet , oder ob er gewerbsmässig an Familien
vermiethet? Ein innerer Unterschied gewiss nicht, und wenn Sie nach der
Grösse der Gefahr und Schädlichkeit fragen, so sage ich, das Vermiethen an
Familien, wo das Zusammenleben von Eltern, von erwachsenen und nicht¬
erwachsenen Geschwistern in einem ungeeigneten Raume in Frage steht, ist
sittlich und sanitär weit mehr von der Gesetzgebung zu beachten, als die
Schläferstellen solcher Personen, die den ganzen Tag in freier Luft arbeiten.
Wir haben die Vorgänge in Deutschland, wir haben Bestimmungen über
Schläferherbergen fast überall schon, die nicht bloss den zu Gebote stehen¬
den Cubikraum, sondern die Trennung der Geschlechter, die Art der Lüftung
der Schlafstellen, die Beschaffenheit der Aborte u. s. w. vorschreiben, und alle
diese Vorschriften haben erfahrungsmfissig — dies möchte ich Ihnen sehr ans
Herz legen — nicht zu einer Verteuerung der Schläferstellen geführt. Ich
hebe dies desshalb so scharf hervor, weil diejenigen, die nicht geneigt sind,
solche Reformen durchzuführen, ja überall sofort mit dem Einwand kommen:
Ihr schreibt hier die schönsten sanitären Bestimmungen vor; was wird der
Erfolg sein? eine colossale Verteuerung der Wohnungen, und die armen
Leute werden hinterher viel schlechter daran sein; wenn Ihr solche An¬
forderungen stellt, so müssen die Wohnungen bedeutend teurer werden. —
Meine Herren, bei den Schläferstellen ist das nicht eingetreten. Man hat
also doch früher seitens der Vermiether einen Missbrauch in der Ausnutzung
getrieben, und sie konnten die Verminderung ihres Vorteils doch noch
sehr gut ertragen- Als wir das Nahrungsmittelgesetz im Reichstage
berieten, wurde auch immer der Einwand erhoben, ja, wenn Ihr solche
genauen Vorschriften über die Beschaffenheit der Nahrungsmittel macht,
wenn Surrogate bei gewissen Nahrungsmitteln gar nicht mehr zulässig sein
sollen, so handelt Ihr nicht nützlich für die armen Classen, sondern im
Gegentheil. Hier auch, meine Herren, hat die Erfahrung nach meiner
Ueberzeugung das Andere gelehrt. Allerdings gebe ich zu, dass, wenn man
zu weit geht, wenn man kein Maass zu halten versteht, wenn man auf ein-
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32 XV. Versamml. d. D. Vereins f. öff. Gsndhpflg. zu Strassburg i. E.
mal zu viel thun will, solche bedenkliche Folgen eintreten können; das will
ich durchaus nicht bestreiten. Aber eine allmälige — denn auch auf diesem
Gebiete kann man überhaupt nur allmälig vorwärts kommen — t eine con-
sequente, planmässige, aber allmälig fortschreitende Gesetzgebung kann
eine starke Veränderung in den Preisverhältnissen ganz gut vermeiden.
Meine Herren, das haben die Erfahrungen des socialen Lebens auf anderen
Gebieten auch gezeigt. Ich kann mich noch erinnern, als wir die Beschlag¬
nahme des Arbeitslohnes verboten, da hiess es: mein Gott, Ihr macht die
ganzen Arbeiterclassen creditlos, das ist keine Wohlthat, das ist eine Plage.
Nichts davon ist eingetreten; die Plage ist beseitigt, und ich halte immer
noch die Aufhebung der Beschlagnahme des Arbeitslohns für die Aufhebung
einer Plage und die Verstopfung einer Quelle der Erbitterung allerersten
Hanges.
„Wir haben noch eine Bestimmung getroffen, die die Einführung wesent¬
lich erleichtert. Wir haben gesagt, die Bestimmungen über die Benutzung
sollen erst in fünf Jahren in Kraft treten, ausser dass nach zwei Jahren
den Polizeibehörden die Befugniss gegeben ist, bei Wechsel der Wohnungen
sie schon in Kraft treten zu lassen. Wenn man sich jetzt fragt, wonach
richtet sich die speculative Herstellung von kleinen Wohnungen, so muss
sich diese doch richten nach dem Bedürfnisse. Das Bedürfnis nach neuen
Wohnungen ist aber heute gar nicht sicher zu bemessen, weil die Erfahrung
lehrt, dass die Bevölkerung eminent steigen kann, ohne dass die Zahl der
Miethsräume und Wohnräume sich vermehrt, indem die Bevölkerung immer
enger zusammenrückt. Würde die Bestimmung von 10 cbm Luftraum durch¬
geführt sein, dann würde, wenn die vorhandenen Miethsräume gefüllt wären,
ein weiteres Füllen derselben durch das Gesetz ausgeschlossen sein und die
fortschreitende Vermehrung der Bevölkerung zugleich die Nothwendigkeit
der fortschreitenden Vermehrung der Wohnräume herbeiführen, und dadurch
wird gerade der Privatspeculation, den Bauunternehmern das Material an
die Hand gegeben, das Bedürfniss an neuen Wohnräumen zu berechnen. Ich
finde daher in diesen Bestimmungen — und sonst würde ich sie auch nicht
Torschlagen — nicht die Beschränkung einer vernünftigen privaten ßau-
thätigkeit, sondern geradezu eine Erleichterung für diese. Ebensowenig,
meine Herren, glaube ich aber, dass der Hausbesitzerverein in diesen Be¬
stimmungen eine Benachtheiligung des soliden Hausbesitzers und Vermiethers
finden kann; im Gegentheil, wie es auf allen Gebieten gegangen ist, so wird
•es dann auch hier gehen: der solide Hausbesitzer wird von einer schlechten
Concurrenz, möchte ich sagen, befreit, seine Wohnung muss ordnungsmässig
bezahlt werden, wenn sie sich, den Gesetzen entsprechend, in ordnungs-
mässigem Zustande befindet. Ich glaube daher, wenn wir sagen, in fünf
Jahren ist dies durchführbar, so wird, wenn das Gesetz erlassen ist, jeder
wissen, nach Ablauf von fünf Jahren musst du dich so einrichten, dass du
nur Schlafräume in deinen vermietheten Wohnungen hast, welche 10 cbm
Luftraum gewähren, so wird schon die Privatspeculation in fünf Jahren
ausserordentlich angeregt werden. Sollte dennoch nach Ablauf von fünf
Jahren ein Ueberschuss da sein, der kein Unterkommen fände, so würde ich
gar nicht anstehen, für einen solchen einmaligen Uebergangszustand die
Verpflichtung der Gemeinde aufzuerlegen, für solche Räume zu sorgen, falls
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Maassregeln zur Erreichung gesunden Wohnens. 33
nicht gemeinnützige Gesellschaften in dieser Beziehung gerade ihre nützliche
Thätigkeit entwickeln.
„Meine Herren, ich glaube, ich habe Ihre Aufmerksamkeit auf diesem
Gebiete, auf welchem nichts schwerer ist, als sich zu beschränken, schon lange
genug in Anspruch genommen. Ich empfehle Ihnen diese Vorschläge nicht in
dem Sinne, als wenn ich glaubte, die Wohnungsfrage wäre damit gelöst. Meine
Herren, eine solche, mit den ganzen socialen Zuständen und der Entwickelung
der Gegenwart zusammenhängende Frage wird nicht auf dem einseitigen
Gebiete der Sanitätspolizei gelöst. Neben diesen mehr negativen ge- und ver¬
bietenden Bestimmungen der Sanitätspolizei haben die Communen, wenn sie
die Frage wirklich allmälig in ein besseres Fahrwasser bringen wollen, noch
ganz andere Aufgaben. Die positive, auf die Vermehrung und Verbilligung
der Arbeiterwohnungen gerichtete Thätigkeit findet hier bloss gewisser-
maassen eine Basis, einen Halt. Auch insofern greifen diese beiden Rich¬
tungen der Thätigkeit in einander. Aber dass mit den blossen Verbietungen
und Gebietungen der Sanitätspolizei die Sache längst nicht gelöst ist, liegt
klar genug auf der Hand. Die Communen müssen in den nächsten hundert
Jahren diese Frage, möchte ich sagen, jeden Tag vor Augen haben, denn sie
ist nach meiner Ueberzeugung die wichtigste für die Wohlfahrt der Mensch¬
heit. In dieser Beziehung stimme ich ganz mit dem berühmten englischen
Staatsmanne Disraeli und mit dem grossen französischen Nationalökonomen
Blanqui überein. Wenn wir einmal, was erst in den letzten Jahrzehnten
angefangen hat, in den Communen mit Hülfe des Staates, mit Hülfe der Arbeit¬
geber, mit Hülfe der gemeinnützigen Gesellschaften Jahre hindurch auf die
Vermehrung der zur Disposition stehenden Bauplätze durch stete Erweiterung
der Baufluchtlinien, durch Herstellung neuer zweckmässiger Anbaustrassen,
durch Unterscheidung zwischen den verschiedenen Anbaustrassen in Betreff
der Höhe der Strassenbeiträge, durch Zurdispositionsstellung meistens den
Städten ohne jeden Nachtheil zu Gebote stehenden Credits, durch Heran¬
ziehung der Sparcassen und ihrer Einlagen für Herstellung solcher Wohnungen,
wie das jetzt in Berlin vorgeschlagen ist, durch Fürsorge für eiue zweck¬
mässige Unterbringung der eigenen Beamten — von den Arbeitgebern ver¬
langen wir Communen gewissermaassen als eiue moralische Pflicht, dass sie
für die Wohnungen ihrer Arbeiter sorgen, wir selbst aber denken noch sehr
wenig daran, sei es unseren kleinen Beamten, sei es unseren städtischen
Arbeitern in dieser Beziehung unter die Arme zu greifen —, wenn, sage
ich, diese und andere Maassregeln, die hier aufzuführen nicht meine Sache
ist, einmal längere Zeit consequent und systematisch durchgeführt werden,
dann werden wir die Wohnungsfrage nicht lösen, meine Herren — denn
■alle diese socialen Fragen werden überhaupt nicht gelöst —, aber fort¬
schreitend werden wir die Leiden und Uebelstände, die aus der schlimmen
Lage unseres Wohnungswesens hervorgehen, mehr und mehr vermindern
und theilweise ganz beseitigen.“
Correferent: Oberbaurath Professor Baumeister (Karlsruhe):
„Meine Herren! Nach dem erschöpfenden Vortrage des Herrn Ober¬
bürgermeisters Miquel kann ich mich auf wenige ergänzende Bemerkungen
beschränken.
Vierteljahrsscbrift für Gesundheitspflege, 1890. 3
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^34 XV. Versamml. d. D. Vereins f. öff. Gsndhpflg. zu Strassburg i. E.
„Jeder, der sich mit den Bauordnungen befasst hat, insbesondere jeder
städtische Techniker, der die Bauordnungen der verschiedenen deutschen
Länder und Städte einmal unter den Händen gehabt hat, um sich eine neue
Bauordnung für sein Gebiet, für seine Stadt zu machen, wird wissen, welche
ungemeinen Unterschiede in den Bauordnungen vorhanden sind. Da hat
nun Ihre Commission den Auftrag gehabt, in diesem ausserordentlich mannig¬
faltigen Gebiete einen Leitfaden zu spinnen. Wie sollte sie das thun? Sie
hätte etwa das arithmetische Mittel aus den Extremen nehmen können, aber,
meine Herren, das wäre undurchführbar gewesen in solchen Städten und
Ländern, wo man sich bisher vielleicht mit blossen Redensarten begnügt
hat, um das Bedürfnis« der öffentlichen Gesundheitspflege zu constatiren.
Die Commission hat sich desshalb, wie Herr Dr. Miquel bereits gesagt hat,
auf die Aufstellung von Mindestanforderungen beschränkt, welche durch¬
führbar erscheinen sowohl in dem dichtest bebauten Kerne einer Grossstadt
als in einem Dorfe, überhaupt unter allen Umständen. Sie können glauben,
dass unter den Mitgliedern der Commission selbst ziemlich grosse Meinungs¬
differenzen bei ziemlich vielen Punkten vorgekommen sind, um diese Mindest¬
anforderungen auf möglichst exacte Weise auszudrücken. Ich selbst war
immer in dem Bestreben begriffen, weiter zu gehen; aber ich habe mich im
Laufe der Berathungen der Commission überzeugen müssen, dass es nicht
durchführbar ist, jetzt schon in einem allgemeinen deutschen Gesetze sehr
viel zu verlangen. Das möchte ich besonders denjenigen Collegen sagen,
welche mir schon kund gegeben haben, dass ihnen unsere Vorschläge gar
dürftig erschienen sind. Ich gebe das ja zu; aber, meine Herren, wenn wir
Mindestanforderungen mit dem Zwange des Gesetzes aufstellen, so ist damit
gar nicht ausgeschlossen, dass gewisse Staaten und Bezirke, dass Städte und
Stadttheile viel weiter gehen, als diese Mindestanforderungen von Reichs
wegen gehen wollen.
„Ein anderer Punkt, der hier allgemein erwähnt zu werden verdient,
bezieht sich auf das Erforderniss von Licht und Luft, wie es in den §§. 2
und 3 ausgedrückt worden ist. Das war ja das schwierigste Gebiet, welches
der Commission zu behandeln oblag. Wenn Sie bedenken, wie sehr ver¬
schieden die Forderungen von Licht und Luft bis jetzt in unseren Ländern
und Städten sind, und wie sehr verschieden auch der Einfluss dieser An¬
forderungen auf den Werth des Grundeigenthums ist, so könnte man etwa
auf den Gedanken kommen, dass es undurchführbar wäre, hier ein einziges
Minimum als maassgebend für das ganze Reich aufzustellen, dass es viel¬
mehr zweckmässig sein könnte, zweierlei oder dreierlei derartige Vorschriften
zu geben, anwendbar z. B. die eine auf den Kern alter Städte, die zweite
auf das Stadterweiterungsgebiet, wo man ohnedies mehr freie Bewegung
hat, die dritte etwa noch auf das platte Land und auf kleine Orte. Aber,
meine Herren, dann würden wir in die Schwierigkeit gekommen sein, diese
dreierlei Kategorieen von einander genau abzusondern, Definitionen zu geben,
was man denn unter dem Kern alter Städte, unter dem Stadterweiterungs¬
gebiet u. s. w. zu verstehen hätte. Solche Definitionen sind eben in jeder
Stadt wieder verschieden, sie sind durchaus localer Natur und können kaum
durch ein Reichsgesetz getroffen werden. Desshalb hat sich denn die Com¬
mission vorzugsweise auf den Standpunkt gestellt, Mindestanforderungen
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35
Maassregeln zur Erreichung gesunden Wohnens.
für die gedrängten Stadttheile älterer Städte zu geben. Das finden Sie in
§§. 2 und 3 behandelt, und es ist nun der lebhafte Wunsch auszusprechen,
dass für Gebiete von Stadterweiterungen, für weiträumig gebaute Orte und
für das platte Land ganz erheblich weiter gegangen wird, als diese Zahlen
besagen. Ein solches Weitergehen ist einmal, weil es von örtlichem Gewinne
begleitet ist, ein Fingerzeig, um nach und nach das ganze Gesetz zu ver¬
ändern, und wenn an einzelnen Orten solche gesundheitliche Fortschritte
vielleicht in 10, in 20 Jahren gemacht werden, dann kann es an der Zeit
sein, die reichsgesetzlichen Vorschriften allgemein zu verbessern und damit
dem Wunsche derjenigen Herren nachzukommen, die schon jetzt ein solches
Weitergehen wünschen. Es ist aber meines Erachtens auch aus anderen
Gründen nöthig, die gesetzlichen Vorschriften für Licht und Luft zu trennen.
Es ist nicht denkbar, dass in einer grossen Stadt, wie z. B. hier zu Strass¬
burg, eine und dieselbe Vorschrift für die ältesten und die neuesten Stadt¬
theile passt. Es müssen verschiedene Vorschriften gegeben werden, und
wenn von Reichs wegen das Minimum gegeben ist, so muss jede Gemeinde
sich überlegen, ob sie nicht für die Aussenbezirke und die Vororte ganz
andere und zwar gesundheitlich viel weitergehende Vorschriften wählen soll.
„Ausser dem Gesetze, das die Commission Ihrem Aufträge zufolge hier
in seinen Grundzügen entworfen hat, giebt es aber eine ganze Reihe von
Maassregeln, welche leider durch die Competenz des Reiches nicht getroffen
werden, welche aber dennoch ebenso wichtig erscheinen, um der Wohnungs¬
frage abzuhelfen: das sind zunächst Veranstaltungen der Gemeinden, die
mein Herr Vorredner bereits angeführt hat, die Sorge der Gemeinden für
gute Verkehrsmittel nach den entferntesten Bezirken einer Stadt und den
Vororten hinaus, die Sorge für eine stetige Ausdehnung des Bebauungs¬
planes, die Sorge für Dienstwohnungen, event. eine directe ßeihülfe oder eine
erleichterte Belastung bei dem Bau kleiner Wohnungen. Dann sind es aber
auch weitere baupolizeiliche Maassregeln, die nicht gesundheitlicher Natur
sind, und die doch in sehr hohem Maasse auf den Preis der Wohnungen
und folglich auf die Erzielung gesundheitlich guter Wohnungen Einfluss
haben, nämlich gewisse Vorschriften über Feuerpolizei und Festigkeit der
Gebäude, die Normen für die Herstellung neuer Strassen, für die Beiträge der
Anstosser, die Behandlung von einzelnen isolirten Wohnhäusern. Das Alles
sind Gegenstände, welche meines Erachtens ebenso sehr wie die sanitäre
Seite von den Gemeinden behandelt werden müssen, um der Wohnungsnoth
abhelfen zu können. Auf diese Dinge können wir uns ja hier nicht ein¬
lassen, weil wir nur ein Verein für öffentliche Gesundheitspflege sind; aber
sie dürfen wohl nicht ganz unerwähnt bleiben, um dem Publicum deutlich
zu machen, dass wir keineswegs beanspruchen, durch unseren Entwurf die
Wohnungsfrage zu Ende zu bringen. Es muss noch Mancherlei ausserdem
gleichzeitig geschehen.
„Ich glaube, mich auf diese wenigen Bemerkungen für jetzt beschränken
zu können, und behalte mir vor, wenn bei der Einzeldiscussion Fragen auf-
tauchen, dann wieder das Wort zu ergreifen. 4 *
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36 XV. Versamml. d. D. Vereins f. öff. Gsndhpflg. zu Strassburg i. E.
Zunächst fand eine längere Discussion statt über die Art der Behand¬
lung der Frage, bei welcher Herr Rechtsanwalt Dr. St raus s den Antrag
stellte, dass vor Eingehen in die Einzelberathung des von der Commission
vorgelegten Entwurfs in eine Generaldebatte über Inhalt und Form der
vorliegenden Thesen eingetreten werde und hierbei eine Abänderung seines
mit Herrn Hartwig gestellten Antrages (s. oben) vorschlägt, dahin lautend,
den Passus I, 2 so zu fassen:
Versammlung wolle demnach in weiterer Verfolgung der An¬
gelegenheit beschliessen, dass die vorliegenden Thesen der Com¬
mission nebst den unter II. hier nachfolgenden Erwägungen und
Wünschen der Reichsregierung als Gesetzesmaterial überwiesen
werden und dass der Commission überlassen bleibe, eine geeignete
einheitliche Redaction dieser Materialien und aller in der Versamm¬
lung mit Bezug hierauf noch zu fassenden Beschlüsse vorzunehmen.
Die Versammlung beschliesst jedoch, von einer Generaldiscussion abzu¬
sehen und gleich in die Einzelberathung der einzelnen Thesen einzutreten.
I. Strassen und Bauplätze.
§• i.
1. Die Anlage, Verbreiterung oder Veränderung einer Strasse darf nur
auf Grund eines von der zuständigen Behörde festgesetzten Bebauungs¬
planes erfolgen.
2 . Bei Festsetzung des Bebauungsplanes für einen Ortsbezirk muss ein
angemessener Theil des ganzen Flächeninhaltes als unbebaubarer
Grund für Strassen, Plätze oder öffentliche Gärten frei gehalten werden.
3. Der Bebauungsplan kann für bestimmte Strassen oder Strassentheile
das Zurücktreten der Baufluchtlinien hinter den Strassenfluchtlinien
(Vorgärten), sowie die Einhaltung seitlicher Mindestabstände zwischen
den Gebäuden (offene Bauweise) vorschreiben.
4. Zur Aufhöhung der Strassen und Bauplätze dürfen nur Bodenarten
verwendet werden, welche frei von gesundheitsschädlichen Bestand-
theilen sind.
Correferent Professor Baumeister glaubt, dass Absatz 1 einer
Erläuterung nicht bedürfe, wohl aber Absatz 2. Die Commission habe
sich die Frage vorgelegt, ob es wohl möglich sei, den Flächeninhalt, der
unbebaut bleiben solle, durch eine bestimmte Zahl auszudrücken. Das
erscheine aber nicht zweckmässig, weil der Procentsatz des unbebauten
Grundes für Bezirke mit geringer Blocktiefe ganz anders aussehen müsse,
als für Bezirke mit grosser Blocktiefe und vielleicht reichlichem Gartenland
zwischen den Häusern. Es müsse desshalb diese Bestimmung als Princip
zwar aufgenommen, sie könne aber nicht mit einer bestimmten Zahl erledigt
werden. — Bei Absatz 3 sei die Ansicht der Commission gewesen, dass die
Vorschrift über die Einrichtung von Vorgärten und über die offene Bauweise
im Bebauungspläne, der ja der amtlichen Genehmigung unterliege, ent¬
halten sein solle, damit solche gleich von vornherein Jedermann bekannt
gemacht und auf dem üblichen Wege erledigt werde.
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Maassregeln zur Erreichung gesunden Wohnens. 37
Bei der nun folgenden Abstimmung wird §. 1 in der von der Com-
missiön vorgeschlagenen Fassung angenommen.
II. Neuherstellung von Gebäuden.
§• 2 .
1. Die Höhe eines Gebäudes darf an der Strasse nicht grösser sein, als
der Abstand desselben von der gegenüberliegenden Baufluchtlinie.
2. Die zulässige grösste Höhe der an Höfen gelegenen Gebäudewände,
welche mit den im §. 7 vorgeschriebenen Fenstern versehen sind,
beträgt das Anderthalbfache des mittleren Abstandes von der gegen¬
überliegenden Begrenzung des unbebauten Raumes.
3. Die mittlere Breite eines Hofes, auf welchen Fenster gerichtet sind,
darf nicht unter 4 m bemessen werden.
4. Ein Zusammenlegen der Hofräume benachbarter Grundstücke behufs
Erzielung des Vorschriftsmässigen Abstandes oder der vorschrifts-
mässigen Mindestbreite ist statthaft, insofern die Erhaltung der Hof¬
räume in unbebautem Zustande gewährleistet wird.
5. Jeder unbebaut bleibende Theil eines Grundstücks muss zum Zweck
seiner Reinigung mit einem Zugang von mindesten 1 m Breite und
2 m Höhe versehen sein.
Baumeister Hartwig (Dresden) beantragt zu Absatz 3 zu sagen:
„Die mittlere Breite eines Hofes, auf welchen Fenster gerichtet sind, darf
nicht unter 6 m bemessen werden.“ Da es sich hier nicht um bereits
bebautes Gelände handle — für dieses sei im §. 3 eine Menge weitgehender
Erleichterungen vorgesehen —, sondern um Neuherstellung von Gebäuden
in Städten und auf dem Lande, also auf bisher unbebautem Boden, auf
freier Feldfläche, so liege doch kein Grund vor, eine so weit gehende Aus¬
nutzung des Terrains zu gestatten und damit dem Grundstückwucher Thür
und Thor zu öffnen, indem man Höfe bis zu dem unzulänglichen Maasse
von 4 m gestatte. Es sei zweifellos, dass die Ansprüche an gesundheitliche
Wohnungen sich in aufsteigender Linie befinden, dass man früher weitaus-
schlechter gewohnt habe, dass die Anforderungen der Sanitätspolizei und
der Aerzte fortdauernd wachsen, und da scheine es doch in hohem Maasse
bedenklich, jetzt mit einem Reichsgesetze ein Mindestmaass von 4 m Hof¬
breite auf wenigstens hundert Jahre hinaus festzulegen, nachdem bereits die
alte, berüchtigte und jetzt glücklicherweise beseitigte Berliner Bauordnung*
die Mindestbreite des Hofes auf 6*m festgesetzt habe. Da es gar nicht;
ersichtlich sei, welche Gründe gegen eine weitergehende Forderung sprechen,,
beantrage er in Absatz 3 statt 4 m Mindestbreite 6 m zu setzen.
Stadtbanrath Stöbben (Köln) hebt hervor, dass es sich in dem'
Entwürfe überall um Minimalforderungen handle, die für alle Theile des
Deutschen Reiches, für alle Städte und alle ländliche Ortschaften passen»
sollen. Nun sei aber die Bauweise nicht überall in Deutschland die gleiche,,
in einem erheblichen Theile des nordwestlichen Deutschland sei es noch]
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38 XV. Versamml. d. D. Vereins f. öff. Gsndhpflg. zu Strassburg i. E.
üblich, nicht grosse Miethscasernen zu errichten, sondern Einzelwohnungen
zu bauen, ein System, dem man vom gesundheitlichen Gesichtspunkte gewiss
nicht wünsche, Schwierigkeiten in den Weg zu legen. Folge dieses in Rhein¬
land, Westphalen, einem Theile von Hannover, in Oldenburg und Bremen
vorwiegend üblichen Systems sei, dass man die Baustellen klein eintheile.
Da nun aber in den Städten, in denen Einzelhäuser vorwiegen, auch Mieths¬
casernen gebaut werden, und der Werth des Bodens sich leider vielfach
nach der dichtesten Ausnutzung, welche für Miethscasernen möglich sei,
richte, so erreiche der Preis der Grundstücke meist eine solche Höhe, dass
eine einzelne Familie eben nicht im Stande sei, sich einen grossen Platz zu
kaufen. Desshalb sei der Schluss berechtigt, dass es möglich bleiben müsse,
auf kleinen Baustellen Einzelwohnungen zu bauen, dass man wenigstens
dort, wo das üblich sei, es nicht verhindern dürfe. Für Baustellen, wie sie
am Rhein gang und gäbe seien, von 9, 8, ja selbst 7 und 6 m Breite, könne
man nicht eine Mindestbreite für Höfe von 6 m feststellen, für das ganze
ßausystem am Niederrhein sei dies eine Unmöglichkeit und darum habe er
in der Commission darauf hingewiesen, dass man sich bei Grundzügen, die
für das ganze Deutsche Reich Geltung haben sollen, auf 4 m beschränke.
Ob diese Breite genüge oder nicht, hänge doch ganz davon ab, wie hoch
man deneben emporbaue. Da hier nur Mindestanforderungen aufgestellt
würden und den Ländern, Provinzen und Städten ausdrücklich anheim¬
gegeben werden solle, über diese Mindestforderungen je nach ihren Bedürf¬
nissen hinauszugehen, namentlich in Städten, wo es sich um jene grossen
Miethscasernen handle, empfehle es sich, diese 4 m als Mindestforderung
hier stehen zu lassen.
Baumeister Hartwig (Dresden) findet durch die Ausführungen des
Herrn Baurath Stübben sich erst recht in dem Verlangen bestärkt, an dem
festzuhalten, was er vorgeschlagen habe, denn wer wolle ihm garantiren,
dass die in den Rheinlanden übliche zurückhaltende Ausnutzung überall die
Regel werde. In Berlin werde man für die Miethscasernen sicher die 4 m
acceptiren und dadurch Verhältnisse schaffen, die schlimmer würden, als sie
bei der alten Bauordnung gewesen seien. Für das Einzelhaus am Rhein
könne die Reichsregierung ja Ausnahmebestimmungen treffen, der Verein
könne keinesfalls eine Bestimmung, die für ganz Deutschland passen solle,
nach den Localanfordernngen von Köln und den Rheinlanden bemessen.
Correferent Professor Baumeister findet den Wunsch des Herrn
Hartwig ganz gerechtfertigt für Stadterweiterungen, für Bauen auf bisher
unberührtem Felde. Dieser Paragraph aber, wie überhaupt der ganze Ent¬
wurf, sei wesentlich gegründet auf die Zustände der vorhandenen Stadt¬
bezirke, auch auf das Innere alter Städte, denn auch dort gebe es noch
Grundstücke, grosse Gärten u. dergl., die parcellirt würden. Die eigent¬
lichen Normen aber biete nicht Absatz 3, sondern Absatz 2, wo es heisse,
dass die Gebäudehöhe auf das l 1 /* fache Maass des mittleren Abstandes,
d. h. dev mittleren Hof breite, beschränkt werden müsse. Das gebe für die
inneren Höfe ein genügend erscheinendes Maass von Licht und Luft für alle
diejenigen Fenster, welche Wohnzimmern, Schlafzimmern, Küchen etc. zu-
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Maassregeln zur Erreichung gesunden Wohnens. 3ff
gehören. Der Absatz 3 habe seine Anwendung wesentlich für Fenster von
Corridoren, von Treppeu, Abtritten u. dergl., und da scheine allerdings das
Maass für solche inneren Grundstücke, wenn sie sich verdichten wollen,
genügend zu sein.
Referent Oberbürgermeister Dr. Hlqnel erwidert auf die Be¬
merkungen des Herrn Hartwig, der gesagt habe, wenn die Bestimmungen
auf die Rheinlande nicht passen, so schade das nichts, dass es sich in dem
ganzen Entwürfe um Mindestanforderungen handle, welche in allen Landes-
theilen und überall Anwendung finden können. Auch die Befürchtung des
Herrn Hartwig, dass in Berlin die Zustande sich verschlechtern würden,
sei eine unnöthige, die heutige Bauordnung von Berlin bleibe bestehen, trotz
des Reichsgesetzes, sofern sie weiter gehe. Wenn durch die Aufstellung
von Minimalforderungen alle Entwickelung des Bauwesens auf Grund weiter
gehender Localbauordnungen auf hören solle, dann allerdings würden die
Grundzüge ein grosses Unheil anrichten. Aber davon sei keine Rede, man
könne in die Local-, Provinzial- und Landesbehörden wohl das Vertrauen
haben, dass sie da, wo die Verhältnisse es gestatten, mit ihren Bauordnungen
weiter gehen.
Sladtbaumeister Buch (Düsseldorf) bestätigt die Bemerkungen des
Herrn Baurath Stübben in Betreff der Verhältnisse in den Rheinlanden
und hält die Bestimmung von 4 m Mindesthofbreite für wohl überlegt und
passend. Dagegen müsse er sich gegen Absatz 4 aussprechen. Seiner An¬
sicht nach solle man Bauten und Liegenschaften niemals von anderen,
nebenliegenden Bauten und Liegenschaften abhängig sein lassen, jedes
Grundstück solle für sich seine bestimmten Normen und Feststellungen haben,
und das Zusammenlegen solle nicht gestattet sein, da daraus später oft
grosse Schwierigkeiten entständen. Desshalb beantrage er, Absatz 4 ganz
zu streichen.
Baupolizei-Inspector BargUlll (Hamburg) bittet, den Absatz 4
nicht zu streichen. Für das Grundeigenthum läge in der Möglichkeit, die
Hofräume aus Theilen benachbarter Grundstücke zu bilden, eine Erleichte¬
rung, welche aus gesundheitlichen Rücksichten ohne Bedenken zugestanden
werden könne, indem es vom sanitären Standpunkte einerlei sei, ob der
unbebaut zu lassende Raum einem und demselben Grundstücke angehöre
oder aus Theilen mehrerer Grundstücke gebildet werde. In Hamburg
bestehe die hier angefochtene Bestimmung und habe sich irgeud welche
Schwierigkeit, namentlich auch in Betreff der dauernden Beschränkung der
Bebaubarkeit, nie ergeben.
Oberbürgermeister Bötticher (Magdeburg) beantragt, eine Mindest¬
breite von 5 m für Höfe, auf welche Fenster gerichtet seien, anzunehmen,
wie es auch die Magdeburger Baupolizeiordnung vorschreibe. Die von den
Rheinlanden geschilderten Verhältnisse würden eine solche Hof breite als
Minimum wohl zulassen, um so mehr, als Härten, die für die Privatbesitzer
möglicherweise eintreten könnten, durch den §. 3 abzuhelfen wären, der aus-
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40 XV. Versamml. d. D. Vereins f. öff. Gsndhpflg. zu Strassburg i. E.
drfteklich vorschreibe, dass die Hof breite unter Umständen, wenn es sich um
bebaute Grundstücke handle , sogar bis auf 2*5 m eingeschränkt werden
könne. Dadurch sei also die Möglichkeit gegeben, dass da, wo es die Ver¬
hältnisse dringend nothwendig machen, unter ein Maass von 5 in herunter¬
gegangen werden könne.
Geh. Medicinalrath Dl\ Krieger (Strassburg) hält vom sanitären
Standpunkte einen Hof von 4 m Minimalbreite nicht für zu klein, wenn die
Mauern, die Wände, die den Hof begrenzen, nur 6 m hoch sein dürfen. - Das
sei das Wesentliche bei der Sache, dass die Wände rings herum nicht höher
als 6 m sein dürften. Es könne durch einen derartigen Luftschacht in das
Fenster gerade soviel Luft und Licht eindringen, als ceteris paribus in einen
Hof von 6 m Minimalbreite mit 9 m hohen Umfassungsmauern. Hygienisch
komme es viel mehr darauf an, dass der Hof gut und rein gehalten, als
dass er 1 m grösser sei.
Stadtbaurath Stfibben (Köln) bittet nochmals dringend, das Minimal¬
maass von 4 m zu belassen, das am Niederrhein gegenüber dem zur Zeit
nach französischem Rechte noch bestehenden Minimalmaass von 1*9 m schon
ein bedeutender Fortschritt sei und der ganzen niederrheinischen, west-
phälischen und friesischen Bauweise einen gewaltigen Zwang anthue. Wenn
sich die Bauweise des Einzelhauses den Zwang bis auf 4 m gefallen lassen
werde, so sei dies Alles, was man im Interesse der Gleichförmigkeit bean¬
spruchen dürfe. Wenn man durch eine Vergrösserung der Minimalbreite
der Höfe das Einzelhaus zum Untergang verurtheile, so werde man einen
ganzen Sturm der Grundstücksbesitzer, Bauunternehmer und Baumeister
des Reiches, z. B. in Köln, Düsseldorf, Crefeld, M.-Gladbach, Bremen und an
zahlreichen anderen Orten heraufbeschwören. Gesundheitlich sei die Hof¬
breite an sich doch ganz gleichgültig, es komme doch nur darauf an, was.
man an diese Hofbreite baue. Nachdem festgestellt sei, dass bei einem
Hofraum von 4 m Breite nicht über 6 m hoch gebaut werden dürfe, sei auch
scharfen hygienischen Anforderungen vollauf Genüge geleistet.
Baumeister Hartwig (Dresden) zieht seinen Antrag, 6m als Hof¬
mindestbreite zu setzen, zu Gunsten des Vorschlages von Oberbürgermeister
Bötticher, die Minimalbreite auf 5 m zu bestimmen, zurück. In Bezug
auf das Zusammenlegen der Hof räume trete er den Vorschlägen der Commis¬
sion bei; es mache für die Besitzer keine Schwierigkeiten, höchstens für die
Baupolizei, die es nicht unterlassen und übersehen dürfe, in der Baugenehmi¬
gungsurkunde ausdrücklich zu erklären, dass für immerwährende Zeiten
der genehmigte Bau so gehalten werden müsse, wie er genehmigt sei.
Hiermit ist die Discussion geschlossen. Bei der nun folgenden Abstim¬
mung werden zuerst die Anträge zu Absatz 3 und 4 abgelehnt und dann
der ganze §. 2 in der Fassung der Commission angenommen.
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Maassregeln zur Erreichung gesunden Wohnens. 41
§. 3.
1. Auf Baustellen, welche bereits höher beziehungsweise dichter bebaut
gewesen sind, als die Vorschriften in §. 2 zulassen, treten im Falle
eines Neubaues folgende erleichternde Bestimmungen ein:
Die Höhe eines Gebäudes darf an der Strasse das Anderthalbfache
des Abstandes bis zur gegenüberliegenden Baufluchtlinie und an den
Höfen das Dreifache der Hofbreite betragen.
Die Hofbreite darf bis auf 2*50 m eingeschränkt werden.
2. Bei Anwendung dieser Bestimmungen darf jedoch eine Verschlech¬
terung der früher vorhanden gewesenen Luft- und Lichtverhältnisse
des betreffenden Grundstückes keinesfalls herbeigeführt werden.
Baumeister Hartwig (Dresden) erachtet auch die Hofbreite von
2*50m und die Zulässigkeit der Bebauung in einer Höhe, welche die drei¬
fache Hofbreite ausmache, für eine viel zu weit gehende Beschränkung von
Luft, Licht und Sonnenschein, sieht aber davon ab, einen dahin gehenden
Antrag zu stellen, nachdem die Versammlung im vorhergehenden Paragraphen
die Minimalbreite eines Hofes mit 4 m angenommen habe und schliesst
sich der Hoffnung des Herrn Oberbürgermeisters Miquel an, der in dem
hinreichenden Vorhandensein von gesunder Vernunft die Remedur für solche
Luft und Licht beschränkende Bestimmungen erblicke.
Correferent Professor Baumeister betont, dass auch diese Be¬
stimmung nur eine Mindestanforderung in sich schliesse und dass es jeder
Stadt unbenommen bleibe, selbst für die ältesten Bezirke in ihrem Weichbilde
statt 2*5 m beispielsweise auf 4 m hinaufzugehen. Es sei zu hoffen, das»
dies in neueren Stadtheilen allgemein geschehe und dass die gesunde Ver¬
nunft nicht nur bei den einzelnen bauenden Grundbesitzern vorhanden sei,
sondern auch bei den Gemeindeverwaltungen. Gerade diese Bestimmung,
die sich auf bereits sehr dicht bebaut gewesene Bauplätze beziehe, sei
sicherlich eine so sehr von örtlichen Verhältnissen abhängige, dass man bei
ihrer Aufstellung ausserordentlich vorsichtig sein müsse, wobei man dann um
so mehr hoffen dürfe, die Gemeinden werden, je nach dem Aussehen ihrer
alten Stadtkerne, die Zahlen raodificiren.
Referent Oberbürgermeister Dr. Miquel macht darauf aufmerk¬
sam, dass, so schwer es auch in der Praxis sei, die Verbesserung der Gebäude
in alten Städten herbeizuführen, doch die Erfahrung lehre, dass, wenn der
Kern einer alten Stadt auch nicht radical verbessert werde, doch die Besitzer
von Häusern der alten Stadttheile durch die Coneurrenz mit den besseren
Häusern und Strassen der Aussenstädte gezwungen würden, möglichste Ver¬
besserungen in ihren Häusern vorzunehmen, wodurch viele Missstände, die
sich historisch herausgebildet hätten, allmälig beseitigt würden. Dann aber
lege er auch auf Nr. 2 grossen Werth, wonach die erleichternden Bestim¬
mungen des §. 3 doch nie dahin führen dürfen, dass gegen die früheren
Zustände eine Verschlechterung eintrete; in der Regel werde es eine Ver¬
besserung sein und damit müsse man sich bei diesen schwierigen Verhält¬
nissen im Inneren der Städte vorläufig begnügen.
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42 XV. Versamml. d. D. Vereins f. öff. Gsndhpflg. zu Strassburg i. E.
Bei der nun folgenden Abstimmung wird §. 3 in der Fassung der
Commission angenommen.
§. 4 .
Ein Neubau ist nur dann zulässig, wenn für die genügende
Beschaffung von gesundem Trinkwasser, sowie für den Verbleib der
Abfallstoffe und Abwässer auf gesundheitlich unschädliche Art
gesorgt ist.
Referent Oberbürgermeister Dr. Miqnel erklärt, dass §. 4 aller¬
dings nichts weiter als eine Instruction für die Baupolizei sei,, der er die
Befugniss gebe, da, wo sie die hier gestellten Fragen verneine, den Bau
abzulehnen. Bestimmte Arten der Be- und Entwässerung habe die Com¬
mission nicht Vorschlägen können, weil in dieser Beziehung die Verhältnisse
in Deutschland so ausserordentlich verschieden seien, dass es völlig unmög¬
lich sei, ein bestimmtes System aufzustellen. Wohl aber solle der Paragraph
Zustände beseitigen, wie sie heutzutage noch vielfach beständen, dass die
Baupolizeibehörde, entweder weil sie nicht befugt oder weil sie gar nicht
auf die Sache aufmerksam sei, bei der Genehmigung von Neubauten sich
gar nicht um die Frage kümmere, wo die Abwässer bleiben, welches Trink¬
wasser das Haus erhalte etc. In Zukunft müsse bei jedem Neubau diese
Frage erörtert und entschieden werden, und dass sei schon an und für sich
ein grosser Gewinn.
Bei der Abstimmung wird §. 4 wie oben angenommen.
§. 5.
1. Die Zahl der erforderlichen Aborte eines Gebäudes ist nach der
Anzahl der regelmässig in demselben sich aufhaltenden Menschen
zu bestimmen. In der Regel ist für jede Wohnung ein besonderer,,
umwandeter, bedeckter und verschliessbarer Abort anzulegen.
2. Jeder Abort muss durch ein unmittelbar iti das Freie gehendes
bewegliches Fenster lüftbar sein.
3. Aborts-Fallrohre müssen aus undurchlässigen Baustoffen hergestellt
und in der Regel als Luftrohre über das Dach hinaus verlängert
werden.
4. Die Fussböden und Decken der Ställe, sowie deren Trennungswände
gegen Wohnräume sind undurchlässig herzustellen.
5. Das Gleiche gilt für die Fussböden, Decken und Trennungswände
solcher Geschäftsräume, hinsichtlich derer erhebliche gesundheitliche
Bedenken vorliegen.
6. Die Verwendung gesundheitsschädlicher Stoffe zur Ausfüllung der
Fussböden und Decken ist verboten.
Stadtbanmeister Buch (Düsseldorf) findet, dass der zweite Satz in
Nr. 1 zu weit gehe, wenn er verfange, dass in der Regel für jede Wohnung
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Maassregeln zur Erreichung gesunden Wohnens. 43
ein besonderer Abort vorhanden sein solle. Vielleicht könne man eine Anzahl
Raume als Minimalzahl für den Begriff „Wohnung“ in diesem Paragraphen
angeben. Man könne doch nicht verlangen, dass beispielsweise in Miets¬
häusern mit lauter kleinen Wohnungen zu zwei Zimmern jede solche Wohnung
einen eigenen Abort habe.
Correferent Professor Baumeister betont, dass desshalb die
Commission „in der Regel“ gesagt habe, weil auch sie der Ansicht sei,
dass die Vorschrift nicht immer durchführbar sei und bei sonst guten Zu¬
ständen es genügen könne, wenn beispielsweise für je zwei Wohnungen zu
zwei Zimmern, die ein gemeinsames Treppenhaus besitzen, ein Abtritt vor¬
handen sei.
Gegenüber dem Antrag der Herren Hartwig und Strauss (s. oben II, 2),
die Vorschrift bezüglich der Zahl der Aborte ganz fallen zu lassen uud
dagegen Vorschriften aufzunehmen, welche die Reinhaltung und Lüftung der
Aborte gewährleisten, mache er darauf aufmerksam, dass ihm das nicht aus¬
reichend erscheine und dass er es für durchaus erforderlich halte, auch die
Zahl der Aborte zu bestimmen. Denn wenn in einer grossen Miethscaserne
beispielsweise nur ein Abort vorhanden sei, so würde, wenn auch die grösste
Reinlichkeit und Lüftung durchgeführt werde, doch die Zahl ganz entschieden
nicht genügen.
Rechtsanwalt Dr. Strauss (M.-Gladbach) beantragt, den ganzen
Satz 2 in §. 1 zu streichen, da der Herr Correferent selbst zugegeben habe,
dass er sich nicht immer durchführen lasse, und die im vorhergehenden Satze
gegebene Vorschrift, dass mit Rücksicht auf die Anzahl der regelmässig in
einem Hause sich aufhaltenden Menschen die Zahl der erforderlichen Aborte
zu bestimmen sei, genüge.
Referent Oberbürgermeister Dr. Miquel wünscht, dass der zweite
Satz, wenn er auch nur eine Regel aufstelle, stehen bleibe, da er auch in
dieser Richtung als instructive Regel für die Baupolizeibehörde sehr nütz¬
lich sei. Das Ideal müsse immer sein, dass jede Familie einen eigenen
Abort habe, das sei nicht bloss eine sanitäre, sondern auch eine sehr wich¬
tige sittliche Frage. Gewiss sei, dass sich die Regel nicht überall durch¬
führen lasse und dass es Verhältnisse gebe, in welchen man davon ab weichen
müsse; aber in einem Gesetz sei man oft genöthigt, solche Ausdrücke, wie
„in der Regel“, zu gebrauchen, d. h. den Behörden gewisse Latitüden zu
lassen. In allen deutschen Bauordnungen finde man weit gehende Dispen¬
sationsbefugnisse der Behörden und in der praktischen Handhabung der
Baupolizei stosse man immer auf Verhältnisse, dass man schliesslich nicht
anders könne, als dispensiren. Schaden könne es jedenfalls nicht, wenn
dieser Regelsatz dahin führe, dass nach und nach das Bestreben bei allen
Baupolizeibehörden sei, für jede Familie einen eigenen Abtritt zu schaffen.
Stadtbaurath Stubben (Köln) macht darauf aufmerksam, dass
gerade der von den Herren Hartwig und Strauss hervorgehobene Gesichts¬
punkt, dass es nämlich vorzugsweise auf eine dauernde Reinhaltung uud
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44 XV. Versamml. d. D. Vereins f. ©ff. Gsndhpflg. zu Strassburg i. E.
Lüftung der Aborte ankojnme, am besten gewährleistet werde, wenn jede
Familie ihren eigenen Abort habe. Denn nur jene Aborte werden vorzugs¬
weise beschmutzt, die auch von anderen Personen benutzt werden. Die
Sache sei so wichtig, dass es sich sehr empfehle, Absatz 2 aufrecht zu
erhalten, um so mehr, als Absatz 1, in dem es nur heisse, „nach der Anzahl
der regelmässig in einem Gebäude sich auf haltenden Menschen“ solle sich
die Zahl der Aborte richten, doch nur sehr wenig besage, wenn er nicht
durch den zweiten Absatz erläutert werde.
Baumeister Hartwig (Dresden) erwidert, dass nach seinen Er¬
fahrungen umgekehrt diejenigen Aborte, die auch von anderen Miethern
benutzt werden und dadurch unter steter Controle stehen, oft besser gehal¬
ten seien als diejenigen, die nur von einer Familie allein benutzt werden
und nur der Controle dieser einen Familie überlassen seien. Ausserdem sei
noch zu bedenken, dass, wenn für jede Wohnung, also auch die kleinen
Wohnungen mit etwa zwei Zimmern, ein Abort geschaffen werden solle, dies
oft in der Gestalt des Grundrisses so viele Schwierigkeiten mache, dass die
gute Absicht ins Gegentheil verkehrt werde; desshalb bitte er sehr, von
dieser Bestimmung Abstand zu nehmen.
Bei der nun folgenden Abstimmung wird der Antrag Hartwig-
Straus s abgelehnt und alsdann §. 5 in der Fassung der Commission an¬
genommen.
m. Neuherstellung der zu längerem Aufenthalt von Menschen
dienenden Bäume.
§. 6 .
1. Räume, welche zu längerem Aufenthalt von Menschen dienen, müssen
eine lichte Höhe von mindestens 2*5 m haben.
2. Höher als in dem vierten Obergeschoss, d. h. im vierten der über
dem Erdgeschoss liegenden Stockwerke, dürfen Wohnungen nicht
hergestellt werden.
§• 7.
1. Alle zu längerem Aufenthalt von Menschen dienenden Räume müssen
bewegliche Fenster erhalten, die unmittelbar in das Freie führen.
Erleichternde Ausnahmen sind zulässig, wenn auf andere Weise eine
genügende Zuführung von Luft und Licht gesichert ist.
2. In jedem solchen Raume soll die lichtgebeude Gesammtfläche der
nach der Vorschrift in Absatz 1 noth wendigen Fenster mindestens
ein Zwölftel der Grundfläche betragen. Für Geschäftsräume und
Dachkammern sind Erleichterungen zulässig.
Die beiden Paragraphen 6 und 7 werden ohne Discussion ange¬
nommen.
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Maassregeln zur Erreichung gesunden Wohnens.
§. 8 .
1. Der Fussboden aller Wolinräume muss über dem höchsten Grund¬
wasserstande, im Ueberschwemmung8gebiete über Hochwasser liegen.
2. Die Fussboden und Wände aller zu längerem Aufenthalt von Men¬
schen dienenden Räume sind gegen Bodenfeuchtigkeit zu sichern.
3 . Wohnungen in Kellern, d. h. in Geschossen, deren Fussboden unter
der Erdoberfläche liegt, sind nicht zulässig.
4. Zu längerem Aufenthalt von Menschen dienende Räume, insbesondere
einzelne Wohnräume, dürfen in Kellern nur unter der Bedingung her¬
gestellt werden, dass der Fussboden höchstens 1 m unter, der Fenster¬
sturz mindestens 1 m über der Erdoberfläche liegt. — Erleichterungen
sind statthaft, insofern die gewerbliche Verwendung der Räume eine
grössere Tieflage erfordert.
StadtbftUr&th Quedenfeldt (Duisburg) spricht sich gegen das unbe¬
dingte Verbot der Kellerwohnungen aus und beantragt Nr. 3 und 4 zusammen¬
zufassen, etwa so, dass im Allgemeinen Kellerwohnungen nicht zulässig seien,
im einzelnen Falle aber gestattet werden können, wenn die Sohle nicht mehr
als 1m unter der Erdoberfläche liege. Jedenfalls beantrage er in Nr. 4
1 1 / J statt 1 m zu setzen.
Rechtsanwalt Df. Stranss (M.-Gladbach) findet, dass die Nrn. 3 und 4
nicht recht zusammen stimmen, und bittet die Commission hierüber um
Aufklärung, ebenso wie darüber, wie die Commission sich die Fälle gedacht
habe, wenn in Folge stärkerer Terrain Verschiedenheiten eine Wohnung nach
der einen Seite zu frei liege, nach der anderen aber an den Berg stosse und
.somit hier nach Nr. 3 als Kellerwohnung zu betrachten sei.
Referent Oberbürgermeister Dr. Miquel stellt den Unterschied
zwischen „Wohnung“ und „Wohnraum“ klar. Ein Raum, der zum längeren
Aufenthalt von Menschen diene, ein Wohnraum, brauche keine Wohnung zu
sein, während Wohnungen immer Räume seien, welche zum längeren Aufent¬
halt von Menschen dienen. Desshalb könne man vielleicht den Begriff
Wohnung so definiren, dass Wohnungen solche Wohnräume seien, welche
bestimmt seien, Menschen zum Aufenthalt zu dienen zu den Zeiten, wenn
sie nicht anderswo ihres Berufes oder ihrer Arbeit wegen sich auf halten;
also der Aufenthalt in der Nacht sei bei der Wohnung jedenfalls inbegriffen.
Von der Wohnung unterschieden sei hier der einzelne Wohnraum. Beispiels¬
weise könne ein Portier, der mit seiner Familie im vierten Stock wohne,
doch im Kellergeschoss einen Wohnraum haben, in dem er sich Tags über
aufhalte, in dem er der Beschützung des Hauses wegen auch des Nachts
schlafe; diese Fälle habe man nicht unbedingt ausschliessen wollen. Es sei
dies aber etwas ganz Anderes als eine Familienwohnung: der Portier schlafe
unten, da habe er einen Wohnraum, aber er wohne oben, wo seine Familie
sich in der Regel auf halte. Wenn sich der Begriff „Wohnung“ auch nicht
ganz bestimmt definiren lasse, so werde in der Praxis doch Jeder schliesslich
wissen, was eine Wohnung sei und werde sich damit abfinden.
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46 XV. Versamml. d. D. Vereins f. öff. Gsndhpflg. zu Strassburg i. E.
Stftdtbaurath Quedenfeldt (Duisburg) findet, dass gerade für solche
Wohnräume, wie sie oben beispielsweise für einen Portier als zulässig
erklärt worden seien, das Verlangen, dass derFussboden der Kellerwohnung
nicht tiefer als 1 m unter der umgebenden Erdoberfläche liegen dürfe, nicht
durchzuführen sei, da alsdann das Untergeschoss so hoch über der Erde
liege, dass es für Kellerräume nicht mehr brauchbar sei.
Vorsitzender Obcrlngcnlcur Meyor erwidert hierauf, dass in dem
Paragraphen nichts enthalten sei, was verhindern könne, ganz tiefe Keller
als Vorrathskeller zu bauen; hier sei nur von Wohnräumen in den Keller¬
geschossen die Rede.
Oberbürgermeister Bötticher (Magdeburg) ist der Ansicht, dass
nach der Definition des Herrn Oberbürgermeister Dr. Miquel die hier
Anwesenden wohl einigermaassen informirt seien, was unter Wohnung und
was unter Wohnraum verstanden werden solle. Aber für die Fernerstehen¬
den werde die Sache nicht recht klar sein und er beantrage desshalb, in
Nr. 4 die drei Worte: „insbesondere einzelne Wohnräume“ zu streichen und
zu sagen: „Zu längerem Aufenthalt von Menschen dienende Räume dür¬
fen —“; dadurch werde seiner Ansicht nach die Sache deutlicher.
Referent Oberbürgermeister Dr. Miquel findet, dass es zu weit
gehe, wie der Antrag des Herrn Oberbürgermeister Bötticher dies bezwecke,
unter allen Umständen das Wohnen in Einzelräumen im Kellergeschoss für
einzelne Personen, die durch ihr Geschäft in der Nothwendigkeit seien, einen
solchen Raum zu bewohnen, unbedingt verbieten zu wollen. Da der gesund¬
heitliche Nachtheil von gut gebauten und gut gelüfteten Kellerwohnungen
durchaus nicht so sicher fest stehe, halte er es nicht für gerechtfertigt, in
dieser Richtung allzu schroff vorzugehen.
Bei der nun folgenden Abstimmung wird zunächst der Antrag
Bötticher abgelehnt und hierauf der Antrag der Commission angenommen,
wodurch der Antrag Quedenfeldt gefallen ist.
IV. Benutzung der zu längerem Aufenthalt von Menschen
dienenden Bäume.
§. 9.
1. Alle zu längerem Aufenthalt von Menschen bestimmten Räume dürfen
nur nach ertheilter Genehmigung zu diesem Zweck in Gebrauch ge¬
nommen werden.
2. Diese Genehmigung ist bei Neu- und Umbauten insbesondere dann
zu versagen, wenn die betreffenden Räume nicht genügend aus¬
getrocknet sind.
Sanitätsrath Dr* Hüllmann (Halle a. d. S.) vermisst in diesem
Paragraphen die Erwähnung von Ventilationseinrichtungen, die doch jeden-
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47
Maassregeln zur Erreichung gesunden Wohnens.
falls für die Austrocknung von Wohnräumen eine grosse Rolle spielen, ver¬
zichtet aber darauf, einen bestimmten Antrag zu stellen, weil die Commission
sich mit dieser Frage nicht beschäftigt habe und er die Ventilation der
Wohnräume für ausserordentlich wichtig und wohl werth erachte, dass sie
einmal einer ganz speciellen Behandlung unterworfen und nicht hier so
nebenbei abgemacht werde; es genüge ihm, hier seiner Ansicht Ausdruck zu
geben, dass die Ventilation einen sehr hohen Werth für die Salubrität der
Wohnräume habe.
Hierauf wird §. 9 in der Fassung der Commission angenommen.
§. 10 .
1. Gelasse, deren Fenster den in §. 7 gegebenen Vorschriften nicht
entsprechen, dürfen als Wohnräume nicht benutzt werden.
2. Vermiethete, als Schlafräume benutzte Gelasse müssen für jedes Kind
unter zehn Jahren mindestens 5 cbm, für jede ältere Person min¬
destens 10 cbm Luftraum enthalten. In Miethsräumen, für welche
nach §. 7, Absatz 2 Erleichterungen zugelassen sind, müssen immer¬
hin, wenn sie als Schlafräume benutzt werden, auf jedes Kind unter
zehn Jahren mindestens 0*1 qm, auf jede ältere Person mindestens
0*2 qm lichtgebende Fensterfläche entfallen. Kinder unter einem
Jahre werden nicht mitgerechnet.
3. Diese Bestimmungen treten für bestehende Gebäude erst nach fünf
Jahren in Kraft, können jedoch nach Ablauf von zwei Jahren bei
jedem Wohnungswechsel in Wirksamkeit gesetzt werden.
4. Angemessene Räumungsfristen, deren Beobachtung nötigenfalls im
Zwangsverfahren zu sichern ist, sind von der zuständigen Behörde
vorzuschreiben.
Professor Dp. Löffler (Greifswald) wendet sich gegen den letzten
Satz von Nr. 2: „Kinder unter einem Jahre werden nicht mitgerechnet 44 , da
gerade die kleinsten Kinder des Lichtes noch mehr bedürfen als die älteren,
und es nicht richtig sei, bei einer Bestimmung, die das Mindestmaass ver¬
langen solle, gerade diejenigen zu beeinträchtigen, die des Lichtes am
meisten bedürfen. Desshalb beantrage er, den Satz: „Kinder unter einem
Jahre werden nicht mitgerechnet 44 zu streichen. Da er es aber überhaupt
für principiell falsph halte, dass für Kinder weniger Lichtfläche verlangt
werde, als für Erwachsene, beantrage er weiter in Nr. 2 auch den Unter¬
schied der geforderten Lichtfläche bei Kindern und bei Erwachsenen fort¬
fallen zu lassen und den Satz so zu fassen:
In Miethsräumen, für welche nach §. 7, Absatz 2 Erleichterungen
zugelassen sind, müssen immerhin, wenn sie als Schlafräume benutzt
werden, auf jeden Bewohner mindestens 0*2 qm lichtgebende Fenster¬
fläche entfallen.
Referent Oberbürge rm ei Ster Dr. Miqnel erklärt, dass die Com¬
mission gerade so wie Herr Professor Löffler über das Bedürfniss von Luft
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48 XV. Versamml. d. D. Vereins f. öff. Gsndhpflg. zu Strassburg i. E.
und Licht der Kinder denke und dass sie lediglich aus Zweckmässigkeits¬
gründen, die in der Natur der Sache liegen, diesen Satz: „Kinder unter
einem Jahre werden nicht mitgerechnet u , aufgenommen habe.
Von Strafbestimmungen in Bezug auf die Benutzung der Wohnräume
habe die Commission vollständig abgesehen, sie habe sich die Durchführung
durch die Executivpolizei gedacht und sei der Ansicht, dass bei dem Vor¬
handensein solcher Vorschriften über die Benutzung von Miethräumen geord¬
nete Organe vorhanden sein müssen, welche die Wohnungspolizei handhaben.
Da die Einrichtung bestimmter Organe, welche die ganze Wohnungsfrage
zu behandeln haben, nicht Sache der Reichsregierung, sondern wesentlich
Sache der Landesregierungen sei, sei hier nur der Grundsatz aufzustellen,
dass, welche Organe es auch seien, die diese Vorschriften controliren, sie im
Wege der Executivauflage im Administrativ verfahren diese Vorschriften
durchführen sollen. Wenn diese Vorschriften nicht eingehalten würden,
solle die Polizei das Recht haben, aufzugeben, dass die Wohnung in der
gegebenen Zeit geräumt werde. Welche Zeit hier zugelassen werden müsse,
hänge von den zur Disposition stehenden anderen geeigneten Räumlichkeiten
ab, und desshalb schlage die Commission vor, zu sagen, die Polizei solle
„angemessene Räumungsfristen“ stellen. Bei der auf Grund der Reichs¬
gesetzgebung über den Unterstützungswohusitz bestehenden Verpflichtung
der Gemeinden, im Falle der Obdachlosigkeit eines Armen für ein Obdach
zu sorgen, sei bisher dieses Obdach nicht definirt gewesen; nunmehr solle
es gesetzlich definirt werden. Allerdings werde hierdurch in Zukunft die
Armenverwaltung in vielen Gemeinden bedeutend mehr belastet werden,
aber das theile diese Maassregel mit allen grossen Reformen zur Ver¬
besserung der Lage der arbeitenden Classen — und auf diese komme es
hier doch in erster Linie an —, dass sie nur mit Opfern der besitzenden
Classe n durchgefü hrt werden können.
Oberbürgermeister Zweigert (Essen) befürchtet, dass es mit den
hier vorgeschlagenen Bestimmungen gehen werde, wie-iuit den Bestimmungen
in Betreff der Schlafstellen, dass sie nämlich auf dem Päpier stehen, aber
nicht gehandhabt werden, wenn nicht gleichzeitig BestimmUUgen getroffen
werden, wie das Verfahren weiter geregelt, wie die Coutrole geübt werden
.solle und wie die in den §§. 10 und 11 geforderten Behörden zusammen¬
gesetzt sein sollen. Hierin liege die Hauptschwierigkeit. Darauf aber sei
die Commission nicht eingegangen, wie die Controle der Wohnungen\und
Miethsräume vorgenommen werden solle, ohne ein ganz unmögliches üud
lästiges Eindringen in die Wohnungen, die sich Niemand werde gefalle^
lassen.
Referent Oberbürgermeister Dr. Miqnel stimmt dem bei, dass
die letzt aufgeworfene Frage die schwierigste im ganzen Entwurf sei. Aber
wenn man Verbesserungen haben wolle, müsse man vorwärts gehen. Wenn
Herr Oberbürgermeister Z weigert in Essen die Erfahrung gemacht habe,
dass die Bestimmungen über die Schläferherbergen nicht durchgeführt seien,
«o könne er andererseits versichern, dass an anderen Orten sie ganz streng
durchgeführt seien. Und wenn vielfach die Polizeibehörden in Folge ihrer
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i
Maassregeln zur Erreichung gesunden Wohnens. 49
Organisation ihre Aufgabe in dieser Beziehung nicht gelöst haben, so sei
dies ja gerade der Grund, dass an der Hand dieses Gesetzes besondere
Organe dafür geschaffen werden müssen.
Dass eine solche Reform nicht ohne pecuniäre Opfer möglich sei, habe
er schon erwähnt. Aber wenn auch wirklich eine massige Vertheuerung
der Wohnungen im Uebergangsstadium eintreten sollte, liege doch darin
kein Grund, von dieser Reform, wenn sie als nothwendig erachtet sei, abzu¬
sehen; fast alle Bestimmungen der Sanitätspolizei kosten in ihrer Durch¬
führung Geld, und desswegen könne man Fortschritte auf dem Gebiete der
Sanitätspolizei nur sehr allmälig machen. Darum sei die Commission in
ihren Forderungen, betreffend Bemessung der Cubikmeterzahl, so vorsichtig
gewesen, habe nicht, wie es England jetzt thue und in der Schweiz es schon
seit länger bestehe, 14 cbm, sondern nur 10 cbm verlangt. Das werde
noch keine übermässige Revolution hervorrufen und da, wo wirklich Menschen
mit einem geringeren Luftraum als 10 cbm schlafen, sei auch das Resultat,
solche Uebelstände zu beseitigen, ein erhebliches Opfer werth.
Für die Dauer, wenn man von der Uebergangsperiode absehe, sei eine
wesentliche Vertheuerung der Wohnungen nicht zu befürchten, da schon
heute gut eingerichtete Miethsräume für kleinere Leute mit erbärmlich
eingerichteten uud überfüllten Mietwohnungen zu gleichem Preise in
Concurrenz treten und da man, wenn man sich mit mässigem Gewinne
begnüge, Wohnungen zu noch billigeren Sätzen hersteilen könne, als für
die schlechten Wohnungen mit den überfüllten Localitäten bezahlt werden.
Aber selbst wenn die Wohnungen auf die Dauer etwas vertheuert würden,
während sie bedeutend verbessert werden, so sei dies immer noch ein Fort¬
schritt gegen die heutigen Zustände, bei welchen die Wohnungen fortwährend
vertheuert und durch die Ueberfüllung zugleich verschlechtert werden.
Und wenn wirklich auf die Dauer das Wohnen für die Arbeiter zwar viel
gesünder, sittlich weniger gefährlich werde, weniger Krankheiten entstehen
— wodurch auch viele Kosten für die Arbeiterfamilie erspart werden —, aber
die Wohnung etwas theurer werde, so werde auch der Standard of life des
deutschen Arbeiters höher gestellt werden, denn schliesslich werde der Lohn
sich danach richten müssen. Die Uebergangszeit bei allen solchen Fortschritten
könne lästige Folgen haben und desshalb sei die Commission so vorsichtig
vorgegangen, aber auf die Dauer werde es sicher zu einer Wohlthat für die
arbeitenden Classen werden. Die Gründe, die gegen diesen Fortschritt
angeführt seien, könne man fast bei jedem Fortschritt und bei jeder
Anforderung zur Besserung geltend machen.
Oberbürgermeister Zweigert (Essen) findet seine Frage, wie die
Commission sich die Ausübung der Coutrole der von ihr gegebenen Vor¬
schriften denke, ohne Conflict mit den nun einmal bestehenden gesetzlichen
und Verwaltungsbestimmungen, durch den Herrn Vorredner nicht beant¬
wortet; so lange das Verbot, welches das Betreten der Wohnung eines unbe¬
scholtenen Menschen nicht zulasse, nicht aufgehoben sei, halte er die
Bestimmungen des §.10 für undurchführbar und dann frage er sich, ob in
der That die Verbesserung der Wohnungsverhältnisse durch polizeiliche
Vorschriften so viel werth sei, um das Verbot des Betretens der Wohnung
VierteljahrMchrift für Gesundheitspflege, 1890. 4
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50 XV. Versamml. d. D. Vereins f. öff. Gsndhpflg. zu Strassburg i. E.
eines unbescholtenen Menschen, namentlich zur Nachtzeit, aufzuheben. So
lange desshalb die Commission ihm nicht sagen könne, wie dieser §.10
durchgeführt werden solle, halte er ihn für einen frommen Wunsch und von
geringer praktischer Bedeutung.
Referent Oberbürgermeister Dr. Miquel weist nochmals darauf
hin, dass es sich hier um den Entwurf zu einem Reichsgesetz handle und
dass das Reich eigene Organe, um seine Gesetze zur Ausführung zu bringen,
mit Ausnahme weniger Gebiete, nicht habe und alle Gesetze durch die Organe
der einzelnen Länder zur Ausführung gebracht werden. Das Reichsgesetz
müsse daher die Schaffung dieser Organe den Einzelstaaten üherlassen.
Einen Rechtssatz, dass die Behörden nicht berechtigt wären, in Privat¬
wohnungen einzutreten, kenne er in Deutschland nicht. Wohl kenne er den
Satz, dass man nur unter gewissen Voraussetzungen eine Haussuchung
abhalten dürfe, aber hier handle es sich nicht um eine Haussuchung, sondern
um Feststellung von Zuständen zur Aufrechterhaltung gesetzlicher Bestim¬
mungen, ein Recht, ohne welches keine geordnete Verwaltung auskommen
könne, und welches auch der Engländer, der doch wahrlich auch Freiheits¬
gefühl besitze und das Gefühl habe, dass er gegen unberechtigte Eingriffe in
seine Wohnung sicher sein müsse, willig zuerkenne, wie sich Jeder überzeugen
könne, der beispielsweise einmal in Manchester mit einem Wohnungscom-
missär eine solche Revision mitmache; und was sich der Engländer gefallen
lasse, könne sich der Deutsche im Interesse der Gesundheit und der Sittlichkeit
des Volkes wohl auch gefallen lassen. Zu vergessen sei hierbei nicht, dass
es sich nur um MiethsWohnungen handle. Ein Hausbesitzer, der das
Gewerbe des Vermiethers betreibe, müsse sich eine Controle seines Gewerbes
ebenso gut gefallen lassen, wie andere Gewerbetreibende. Dass dies mit
den heutigen Organen der Polizei Verwaltung nicht möglich sei, gebe er zu,
dazu seien besondere Wohnungsinspectoren erforderlich.
Oberbürgermeister Zweigert (Essen) bekennt, dass er durchaus
kein Gegner der §.10 und 11 sei, im Gegentheil deren Durchführung mit
Freuden begrüssen würde. Er habe sich nur orientiren wollen, wie man
sich die Durchführung denke. Durch die Erklärung des Herrn Oberbürger¬
meister Miquel sei er etwas beruhigt, aber eine vollkommene Garantie für
die Durchführbarkeit der Vorlage scheine ihm bis jetzt nicht gegeben zu sein.
Bei der nun folgenden Abstimmung wird der Antrag Löffler ab¬
gelehnt und der §. 10 in der Fassung der Commission unverändert an¬
genommen.
§. ii.
1. Räume, welche durch Verstösse gegen die vorstehenden Bestim¬
mungen in §§. 2 bis 8 oder sonstwie durch ihren baulichen Zustand
gesundheitswidrig sind, sollen auf Grund eines näher anzuordnenden
Verfahrens für unbrauchbar zum längeren Aufenthalt von Menschen
erklärt werden.
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51
Maassregeln zur Erreichung gesunden Wohnens.
2. Werden aus diesen Gründen ganze Häusergruppen oder Ortsbezirke
für unbenutzbar erklärt, so hat die Gemeinde das Recht, den voll¬
ständigen Umbau zu veranlassen oder vorzunehmen. Es steht ihr
zu dem Zweck bezüglich aller in dem umzubauenden Bezirk befind¬
lichen Grundstücke und Gebäude die Zwangsenteignung zu. Für das
Enteignungsverfahren sind die Landesgesetze maassgebend.
Baumeister Hartwig (Dresden) fragt, wie sich die Commission die
Ausführung der in Absatz 2 enthaltenen Bestimmung gedacht habe. Mit
dem Unbrauchbarerklären von Wohnungen werde das Vermögen, das darin
stecke, ertraglos, für Null erklärt. Nun habe nach Absatz 2 die Gemeinde
zwar das Recht, den vollständigen Umbau vorzunehmen und zu dem Zweck
das Grundstück zu enteignen, aber sie habe nicht die Pflicht, dies zu thun.
Hiernach könne also der Fall Vorkommen, dass ein grosses Quartier leer
gestellt und nun dem wirthschaftlichen Zusammenbruch überlassen werde.
Das könne doch nicht die Absicht der Commission sein, wahrscheinlich sei ihre
Meinung doch gewesen, dass, nachdem die Gemeinde eine Häusergruppe für un¬
benutzbar erklärt habe, für sie denn auch die Pflicht entstehen solle, die Ent¬
eignung vorzunehmen, um den Grundbesitzer dem sonst unausbleiblichen Ruin
zu entziehen und das enteignete und wegzubrechende Grundstück wieder
neu herzustellen. Wenn die Commission dieser Ansicht sei, schlage er vor,
im zweiten Absatz hinter das Wort „Recht“ einzufügen: „und die Pflicht“.
Correferent Professor Baumeister erwidert, dass durch die
Unbrauchbarkeitserklärung einer Wohnung doch nicht gleich der ganze
Werth des Gebäudes vernichtet sei, in vielen Fällen lasse sich durch Ver¬
besserungsmaassregeln, die im Verhältniss zum Werth des Hauses nicht
bedeutend seien, die Wohnung wieder in brauchbaren Zustand versetzen
und ihr dadurch ein um so höherer Werth verleihen.
Was nun die Hauptfrage betreffe, ob die Gemeinde neben dem Recht
auch die Verpflichtung haben solle, den vollständigen Umbau ganzer Häuser¬
gruppen oder Ortsbezirke vorzunehmen, wenn diese für unbrauchbar erklärt
»eien, so sei seine persönliche Ansicht die, dass den Gemeinden diese Pflicht
auferlegt werden solle; in der Commission sei wohl die Ansicht vorwaltend
gewesen, dass auch hier nach deutschen Begriffen die Einsicht der Gemeinden
genügen werde, um von diesem Recht auch wirklich Gebrauch zu machen;
für vorsichtiger halte er es allerdings, ihnen auch die Pflicht aufzuerlegen.
Referent Oberbürgermeister Dr. Miquel würde kein Bedenken
tragen, der Gemeinde die Verpflichtung des Wiederaufbaues auferlegt zu sehen,
wenn das Verfahren, durch welches ganze Häusergruppen oder Ortsbezirke
für unbenutzbar erklärt werden, der Gemeinde die nöthige Garantie für die
Richtigkeit der Entscheidung böte. Weil dies aber nicht in der Hand der
Gemeinde liege, weil sich wohl denken lasse, dass in manchen Staaten eine
Entscheidung ohne die richtige Grundlage und ohne die Mitwirkung der
Gemeinde von staatlichen oder anderen Behörden getroffen werde, erscheine
es ihm bedenklich, so lange keine vollständige Garantie vorliege, eine solche
Pflicht den Gemeinden aufzuerlegen.
4*
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52 XV. Versamml. d. D. Vereins f. off. Gsndhpflg. zu Strassburg L E.
Dazu komme nun aber, dass die Sache nicht so gefährlich für die
Finanzen der Gemeinde sei, wie sie aussehe, denn in der Regel werde es
sich doch, wenn ganze Häusergruppen oder Ortsbezirke für unbenutzbar
erklärt werden, um alte, baufällige Häuser handeln, deren Wiederaufbau,
besonders da sie meist mitten in der Stadt gelegen seien, in der Regel gar
kein schlechtes Geschäft sein werde.
Was ihn wesentlich abgehalten habe, dafür zu sein, dass in die vor¬
liegenden Grundzüge die Verpflichtung der Gemeinden aufgenommen werde,
sei der Umstand, dass die Frage, was die Gemeinde zu zahlen habe, abhängig
von dem Inhalt der Enteignungsgesetze in den einzelnen Ländern sei. Das
Reich sei vielleicht competent, in dieser Beziehung auch Bestimmungen in das
Reichsbaugesetz aufzunehmen, vorläufig aber werde hier auf die Enteignungs¬
gesetze der einzelnen Länder hingewiesen und man wisse also gar nicht,
nach welchen Grundsätzen die Enteignung stattfinde und was der Gemeinde
zur Last falle. In England sei diese Frage eine der interessantesten gewesen.
Da habe man die Cross Act gehabt , welche den Gemeindebehörden schon
das Recht gebe, das hier vorgesehen sei, von dem aber nur sehr wenig
Gebrauch gemacht worden sei, einestheils weil die Selbstverwaltungsorgane
die Hausbesitzer selbst gewesen seien, anderntheils aber wegen der Enteig-
nungsbestimmungeu. Gerade diese schlechten Häuser, in welchen Unmassen
von Menschen zusammengepfercht seien, haben die grössten Erträgnisse
gegeben und die Enteignung sei nach Maassgabe ihrer Erträgnisse in den
letzten Jahren gegangen, wobei oft colossale Summen herausgekommen seien.
Genau so sei es in Deutschland, aus den schlechtesten Localitäten werde in der
Regel das grösste Erträgniss gezogen und daher sei es nöthig, Bestimmungen
zu haben, die die Gemeinden in dieser Beziehung sichern. So lange solche
Bestimmungen aber nicht da seien, erscheine es ihm bedenklich, ins Ungewisse
hinein eine solche Verpflichtung den Gemeinden aufzuerlegen, wenn er auch
zugestehen müsse, dass das eigentliche Correlat nicht das Recht, sondern die
Pflicht sei.
Banmeister Hartwig (Dresden) vermisst in den Bemerkungen der
beiden Vorredner die Beantwortung der Frage, was aus den Grundstücks¬
besitzern werden solle, deren Vermögen man vernullt habe. Dass durch
Verbesserungsmaassregeln oft abgeholfen werden könne und dass eine
Besserung des baulichen Zustandes einer Wohnung oft zu höheren Mieths-
erträgnissen führen werde, erkenne er vollkommen an; dabei aber handle es
sich doch immer nur um einzelne Räume. Wenn aber ein ganzes Haus, das
beispielsweise bis jetzt 5000 Mark Miethe getragen habe, plötzlich für unbe¬
nutzbar erklärt werde, so sei doch das Vermögen, welches eine Jahreseinnahme
von 5000 Mark abgeworfen habe, einfach vernichtet. Und wenn sich eine
Anzahl solcher Häuser in eiuem für unbenutzbar erklärten Viertel vorfande,
so werden mit einem Male grosse Vermögen vernichtet, und Existenzen ohue
jede Entschädigungsverpflichtung ruinirt, wenn die Gemeinde wohl das Recht
habe zu expropriiren, nicht aber auch die Pflicht, sie mithin das Recht habe,
leer stehen zu lassen. Die Commission habe doch jedenfalls nur die Absicht
gehabt, gesunde Wohnungen zu schaffen, nicht aber ganze Vermögen im
Betrage von Hunderttausenden und mehr zu vernichten. Wenn auch die Last
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Maassregeln zur Erreichung gesunden Wohnens. 53
für eine Gemeinde einmal etwas gross werden könne, wie Herr Ober¬
bürgermeister Miquel befürchte, so sei dies weniger schlimm, als wenn viel¬
leicht 20 bisher gut fundirte Hausbesitzer in den Verlust ihres gesammten
Vermögens gerathen.
Der Behauptung des Herrn Oberbürgermeister Miquel, dass die schlech¬
testen Häuser meist die höchsten Erträgnisse abwürfen, müsse er entschieden
widersprechen. Die schlechtesten Häuser haben auch die schlechtesten
Miether und das schlechteste Mietherpublicum, das meist nicht zahlen könne
oder nicht zahlen wolle. Desshalb werde sich auch in den meisten Fällen die
Expropriationssumme, wenn sie nach den Erträgnissen bemessen werde,
nicht allzu hoch stellen. Somit bitte er nochmals dringend, den Gemeinden
neben dem Recht auch die Verpflichtung aufzuerlegen.
Medicinalratll Dr. Aub (München) ist gegen die Zufügung der Worte
„und die Pflicht“. Der Vorschlag der Commission gehe schon weit genug,
wenn man den Gemeinden das Recht einräume, diese einschneidende Bestim¬
mung durchzuführen, und es sei eine weise Beschränkung, nicht weiter zu
gehen, die Gemeinden nicht zu zwingen. Es sei dies ein zweischneidiges
Schwert, das man den Gemeinden in die Hand gebe und man solle sich
vorerst mit dem begnügen, was die Commission vorschlage.
Stadtbailrath StQbben (Köln) spricht sich gegen den Zusatz „und
die Pflicht“ aus. Wenn man ein Haus oder mehrere Häuser für unbewohnbar
erkläre, so confiscire man doch den Leuten ihr Vermögen nicht, man ver¬
hindere sie nur, Nutzen aus einem Umstande zu ziehen, der bis dahin anderen
Leuten zum Nachtheil gereicht habe. Auch sei es in einem solchen Falle
doch nicht gesagt, dass das Haus gar nichts mehr werth sei, sondern es
handle sich oft nur darum, Mängel des Hauses zu beseitigen, oder schlimm¬
sten Falles das Haus ganz niederzulegen. Der Werth des Bauplatzes, also
gewöhnlich der Hauptwerth der Besitzung, bleibe auf alle Fälle bestehen.
Und nun trete die Frage ein, ob es zweckmässig sei, dass man die Wahl
und Ausführung der Verbesserungsmaassregeln dem Eigenthümer überlasse,
der ja in erster Linie sich dazu veranlasst fühlen werde, oder ob es zweck¬
mässiger sei, von vornherein allgemein auszusprechen, es sei Pflicht der
Gemeinde, das zu thun. Das letztere würde eine ganz gewaltige Ueber-
treibung dessen sein, was man bezwecke. Es genüge vollständig, sei aber
auch unentbehrlich, dass die Gemeinde das Recht erhalte, einzugreifen,
wenn der Eigenthümer nicht selbst vorgehe und wenn der Missstand nur
durch einheitliches Handeln beseitigt werden könne.
Stadtrath Hendel (Dresden) beantragt, den ganzen Absatz 2 fallen
zu lassen. Der Fall, dass man ganze Häusergruppen oder Ortsbezirke aus
Gesundheitsgründen für unbewohnbar erkläre, werde nur sehr selten Vor¬
kommen, praktisch werde die Frage kaum jemals eintreten. Auch sei die
Frage, ob enteignet werden solle oder nicht und ob dies ein Recht oder
eine Pflicht der Gemeinde sein solle, in keinem Falle eine hygienische, es
sei eine ganz andere, eine staatsrechtliche und volkswirtschaftliche Frage,
und mit der habe sich der Verein hier nicht zu beschäftigen. Lasse man
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54 XV. Versaraml. d. D. Vereins f. öff. Gsndhpflg. zu Strassburg i. E.
den ganzen Absatz 2 weg, komme man am besten über die Schwierigkeit
ob Recht, ob Pflicht, ob Beides, hinweg.
Oberbürgermeister Bötticher (Magdeburg) ist ebenfalls der
Ansicht, der Absatz 2 gehöre nicht in die Materie hinein, der erste Absatz
des Paragraphen besorge vollkommen das, worauf es ankomme. Wenn es
sich um ganze Stadttheile handle, so sei ohnedies nach dem preussischen
Gesetz vom 2. Juli 1875, betreffend die Anlegung und Veränderung von
Strassen und Plätzen in Städten und ländlichen Ortschaften, der Polizei¬
behörde die Befugniss eingeräumt, aus hygienischen Gründen die Festsetzung
neuer Fluchtlinien zu verlangen.
Correferent Prof68SOr Baumeister spricht seine Ansicht dahin
aus, dass, wenn es sich nicht um einzelne Räume, auch ein ganzes Haus
handle, wo der Eigenthümer meist abzuhelfen im Stande sei, wenn es sich
um ganze Häusergruppen oder Ortsbezirke handle, dann die Gesammtheit
der Eigenthümer kaum in der Lage sein werde, gemeinsam vernünftige
Maassregeln zu treffen, dass dann eine höhere Gesammtheit, und zwar in
diesem Falle die Gemeinde, dafür eintreten müsse. Komme nun einmal ein
solcher, gewiss seltener Fall vor, dass mit aller Vorsicht der Behandlung ein
ganzer Bezirk für ungesund erklärt werde, dann sei es aüch entschieden die
Pflicht der Gesammtheit, liier abzuhelfen. Es sei dies ein öffentlicher Uebel-
stand von so grosser Bedeutung, dass die Gemeinde gar nicht umhin könne,
mit Hand anzulegen. Dass ein Eingriff der Gemeinde in einem solchen
Falle ihr grosse Lasten aufbürde, sei kaum zu befürchten. Die Art der
Expropriation in Deutschland sei allerdings verschieden, aber doch nicht in
dem Grade, dass dieser Umstand von einheitlichen Bestimmungen zurück¬
halten könnte ; wenn es sich um so umfangreiche Unternehmungen handle,
werde doch der thatsächliche finanzielle Unterschied kein bedeutender sein.
Den ganzen Absatz 2 wegzulassen, wie Herr Stadtrath Hendel bean¬
tragt habe, halte er nicht für thunlich, dann habe man eigentlich nichts ge¬
wonnen. Ein Haus für ungesund und unbrauchbar erklären, das könne
auch jetzt schon geschehen, aber was jetzt fehle, sei, dass man keine
Zwangsmaassregeln habe, um Eigenthümer oder Gemeinde zur Beseitigung
dieses ungesunden Zustandes zu veranlassen. Das Zugeständnis der
Zwangsenteignung an die Gemeinden gehöre dringend und nothwendig in
den Gesetzentwurf.
Referent Oberbürgermeister Dr. Miqnel ist, wie er schon er¬
wähnt habe, nicht principiell gegen die Auferlegung der Verpflichtung an
die Gemeinden, nur unter den jetzigen Verhältnissen sei er es. Wenn bei¬
spielsweise in einer grösseren preussischen Stadt ein solcher Fall eintrete,
so werde das königliche Polizeipräsidium einen Physicus hinschicken, der
Physicus werde den Bezirk vom sanitätspolizeilichen Standpunkte für un¬
brauchbar zum Bewohnen erklären und an die Verwaltungsbehörden recur-
riren; irgend welche Garantieen im Verfahren seien nicht gegeben. Die
Frage, ob wirklich ein Haus für unbrauchbar zu erklären sei, sei eine sehr
dtibjective, werde sehr verschiedenartig entschieden werden und da könne
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Maassregeln zur Erreichung gesunden Wohnens. 55
man doch nicht von der Gemeinde verlangen, dass sie die Last tragen und
verpflichtet sein solle, zu expropriiren.
Dass es schon sehr weit gehe, den Gemeinden das Recht der Enteig¬
nung einzuräumen, wie Herr Oberbürgermeister Bötticher gesagt habe,
könne er nicht finden. So gut man den Gemeinden das Recht der Enteig¬
nung gewähre für Wegebau, für Strassenherstellung, für Verschönerung oder
Verbreiterung einer Strasse, solle man ihr wahrlich doch auch das Enteig¬
nungsrecht geben, wenn es sich darum handle, gefährliche sanitäre Zustände
zu beseitigen; dass die Gemeinden einen übermässigen Gebrauch von diesem
Recht machen würden, sei nicht zu befürchten.
Bürgermeister Back (Strassburg) theilt mit, dass in den Reichs¬
landen die Gemeinden das Recht haben, das einzelne Haus zu expropriiren,
wenn die Gesundheitscommission dasselbe für unbewohnbar erkläre. Aber
trotz der vielfach sehr ungünstigen Wohnungsverhältnisse Strassburgs sei
hier die Commission zur Prüfung ungesunder Wohnungen doch nie so weit
gegangen, ganze Häusergruppen oder Ortsbezirke für unbewohnbar zu er¬
klären. Somit könne er nach den eigenen Erfahrungen dem Absatz 2
irgend eine besondere Bedeutung nicht beimessen. Wolle man ihn aber
beibehalten, so müsse er wenigstens entschieden gegen den Zusatz „die
Pflicht“ Einspruch erheben. Ein Hausbesitzer, dessen Haus als Wohnung
unbrauchbar erklärt werde, verlange in der Regel nicht besser, als expro-
priirt zu werden. Darin stimme er, in Anbetracht der Strassburger Ver¬
hältnisse, ganz Herrn Oberbürgermeister Miquel bei, dass die allerschlech¬
testen Wohnungen verhältnissmässig die weitaus höchsten Miethen tragen
und die Geschworenen nur allzu geneigt seien, die Entschädigungen nach
der Höhe dessen zu bemessen, was nach ihrer Auffassung der Eigenthümer
an jährlicher Einnahme verliere, wodurch in Strassburg Entschädigungen
zugesprochen worden seien, die so horrend seien, dass man jetzt fast jeden
Versuch, auch im öffentlichen Verkehrsinteresse, zu expropriren, wenn es
nicht absolut nothwendig sei, aufgegeben habe. Wenn Jemand aus dem
Vermiethen ein Gewerbe mache und dies Gewerbe missbrauche, indem er
einem Miether einen Raum überlasse, der nicht würdig sei, dass man einen
Hund darin einsperre, so stehe dieser Vermiether auf demselben Standpunkte,
wie der Kaufmann, der verfälschte Nahrungsmittel verkaufe und dem man
diese confiscire, oder der Milchhändler, dem man seine gefälschte Milch
ausschütte. Hier denke doch auch Niemand daran, dass die Gemeinde die
Pflicht habe, diese Leute zu entschädigen, und ebenso wenig könne man
die Gesammtheit der Steuerzahler verpflichten, Jemandem dafür zu ent¬
schädigen, dass sein Raum im öffentlichen Gesundheitsinteresse als unbe¬
wohnbar erklärt sei.
Hiermit ist die Discussion geschlossen. Bei der nun folgenden Ab¬
stimmung wird zuerst der Antrag Hendel, den ganzen Absatz 2 in
$.11 zu streichen, und dann der Antrag Hartwig, hinter dem Wort „Recht“
einzufugen: „und die Pflicht“, abgelehnt und hierauf der ganze §. 11 in
der Fassung der Commission angenommen.
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56 XV. Versamml. d. D. Vereins f. öff. Gsndhpflg. zu Strassburg i. E.
Die Vorschriften dieses Gesetzes gelten als Mindestanforderungen
und schliessen weitergehende Landes-, Provinzial- und Localverord¬
nungen nicht aus.
Der Erlass von Ausführungsbestimmungen steht den Landes¬
behörden zu.
Die Handhabung dieses Gesetzes liegt überall den Baupolizei¬
behörden ob, sofern nicht durch die Landesgesetzgebung anderweitige
Bestimmung getroffen ist.
Absatz 1 und 2 der vorstehenden Schlusssätze werden ohne Discussiou
angenommen. Zu Absatz 3 ergreift das Wort
Rechtsanwalt Dr. Stranss (M. - Gladbach), um sich gegen die vor¬
geschlagene Bestimmung zu wenden, dass die Handhabung dieses Gesetzes
den Baupolizeibehörden obliegen solle, da alsdann das ganze Gesetz ein
todtgeborenes Kind sein werde. Die Handhabung dieser Bestimmungen
dürfe unter keinen Umständen lediglich den Baupolizeibehörden in die Hand
gegeben werden, sondern sie müsse getheilt und theilweise den Baupolizei¬
behörden, theilweise den Wohnungspolizeibehörden zugewiesen werden.
In dem ganzen Entwurf seien vorwiegend Bestimmungen für gesundes
Bauen enthalten, die Bestimmungen für gesundes Wohnen seien viel
zu wenig ausführlich und nehmen zu wenig Rücksicht darauf, wie diejenigen
Wohnungen, die in einen sanitären Zustand versetzt seien, auch dauernd in
diesem gesuudheitsmässigen Zustande erhalten werden. Hier gehöre noch
eine Anzahl von Einzelbestimmungen hinein, wenn man wirklich durch¬
greifend den Missständen entgegentreten wolle, die in der That vorliegen.
Jedenfalls müsse der Standpunkt festgehalten werden, dass Jedermann sich
einen Eingriff in seine Freiheit gefallen lassen müsse, der Eigenthüruer
wie der Miether, dass Jeder gezwungen werde, seine Wohnung sanitär zu
benutzen, damit nicht dem Nachbar Schaden daraus entstehe. Dem Ge¬
danken müsse unter allen Umständen Ausdruck gegeben werden, dass es
nicht nur gelte, bei der Herstellung der Wohnung sanitäre Zustände zu
schaffen, sondern dass es Behörden geben müsse, welche fortdauernd dar¬
über wachen, dass die sanitär hergestellte Wohnung von Demjenigen, der
sie inne habe, gleichviel ob Miether oder Eigenthümer, dauernd sanitär
erhalten werde. Desshalb stelle er den Antrag, zu sagen:
Die Handhabung dieses Gesetzes liegt überall den Baupolizei-
und den Wohnungspolizeibehörden ob, sofern nicht durch
die Landesgesetzgebung anderweitige Bestimmung getroffen ist.
Im Uebrigen erkläre er in seines Mitantragstellers und in seinem
Namen, dass sie nach dem Gange, den die Verhandlungen genommen haben,
darauf verzichten, den von ihnen zu Anfang der Berathung gemeinsam
gestellten Antrag zur Abstimmung zu bringen; es genüge ihnen, dies Mate¬
rial zu der Frage, über welche ja hier noch nicht das letzte Wort gesprochen
sei, gegeben zu haben.
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Maassregeln zur Erreichung gesunden Wohnens. 57
Referent Oberbürgermeister Dr. Miquel constatirt nach dem
eben Mitgetheilten zu seiner Freude, dass Interessengegensätze zwischen
den vorgeschlagenen Reformen und den Interessen der Hausbesitzer ent¬
weder überhaupt nicht existiren oder doch nur von untergeordneter Bedeu¬
tung seien und dass der Anwalt der Deutschen Hausbesitzervereine, Herr
Dr. Strauss, die vorgeschlagenen Reformen als solche ansehe, von denen
der wirklich solide, auf Ordnung und Recht haltende Hausbesitzer eher
Vortheil als Nachtheil haben werde; denn in manchen Beziehungen gehen
die Herren ja noch weiter als die Commission. Es sei ganz sicher, dass die
heutige Gesetzgebung dem Hausbesitzer in keiner Weise einen genügenden
Schutz gegen den Miether gebe, der die Wohnung verwahrlosen und sani¬
tätswidrige Zustände in derselben entstehen lasse. Ob man dies aber auf
dem Gebiete des Civilrechts behandeln oder unter den Begriff von polizeilich
strafbaren Handlungen bringen könne, sei eine Frage, die der Verein hier
nicht zu erörtern brauche.
Wenn Hen* Dr. Strauss nun Bedenken hege gegen die Bezeichnung
der Baupolizeibehörden als der competenten Behörden zur Behandlung der
Sache, und wenn er desshalb „Wohnungspolizeibehörde“ zusetzen wolle, so
erscheine es nicht verständlich, was er damit meine, da solche Behörden zur
Zeit in Deutschland nicht beständen. Man habe die Wahl gehabt, ob man
zur Ausführung des vorgeschlagenen Gesetzes die Organe der Gesundheits¬
polizei oder der Baupolizei bezeichnen wolle. Der Gesundheitspolizei,
welche bis dahin in Deutschland in der Hauptsache die Controle dieser
gesetzlichen Bestimmungen gehabt habe, fehle es fast überall an den er¬
forderlichen technischen Organen für die meisten hier zur Entscheidung
kommenden Fragen. Die wesentlichste Grundlage aller Controle sei die
Bautechnik und desshalb sei die Commission der Ansicht gewesen, es wäre
am richtigsten, wenn die Baupolizei neben ihrer sonstigen Beaufsichtigungs-
thätigkeit auch die sanitäre Seite der Bauten controlire, wenn diejenige
Behörde, welche die bauliche Anlage für bestimmte Zwecke genehmigt habe
und allein diese Zweckbestimmung kenne, nachher auch die Controle über
die Innehaltung dieses Zweckes habe.
Rechtsanwalt Div Strauss (M.-Gladbaeh) beantragt nunmehr statt
des von ihm vorgeschlagenen Zusatzes: „und den Wohnungspolizeibehörden“
zuzufügen „und den Gesundheitspolizeibehörden“, um auf diese
Weise präciser dem Gedanken Ausdruck zu geben, dass nicht bloss die Bau¬
polizeibehörde, sondern auch die Gesundheitspolizei mitwirken solle.
Bei der nun folgenden Abstimmung wird dieser letzte Antrag
Strauss angenommen und alsdann in dieser Fassung der ganze Schluss¬
paragraph. Mit dieser einzigen Aenderung wird hierauf der ganze Entwurf
der Commission angenommen und beschlossen, den Ausschuss zu beauf¬
tragen, diesen Entwurf der Reichsregierung als Grundlage für ein Reichs¬
gesetz zum Schutze des gesunden Wohnens zu überreichen.
Es lauten nunmehr nach den Beschlüssen der Versammlung die
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58 XV; Versamml. d. D. Vereins f. öff. Gsndhpflg. zu Strassburg i. E.
Reichsgesetzlichen Vorschriften zum Schutze des gesunden
Wohnens:
I. Strassen und Bauplätze.
8 - 1 -
1. Die Anlage, Verbreiterung oder Veränderung einer Strasse darf nur
auf Grund eines von der zuständigen Behörde festgesetzten Bebauungsplanes
erfolgen.
2. Bei Festsetzung des Bebauungsplanes für einen Ortsbezirk muss
ein angemessener Theil des ganzen Flächeninhaltes als unbebaubarer Grund
für Strassen, Plätze oder öffentliche Gärten frei gehalten werden.
3. Der Bebauungsplan kann für bestimmte Strassen oder Strassen-
theile das Zurücktreten der Baufluchtlinien hinter den Strassenfluchtlinien
(Vorgärten), sowie die Einhaltung seitlicher Mindestabstände zwischen den
Gebäuden (offene Bauweise) vorschreiben.
4. Zur Aufhöhung der Strassen und Bauplätze dürfen nur Boden¬
arten verwendet werden, welche frei von gesundheitsschädlichen Bestand¬
teilen sind.
II. BTeuherStellung von Gebäuden.
§• 2.
1. Die Höhe eines Gebäudes darf an der Strasse nicht grösser sein,
als der Abstand desselben von der gegenüberliegenden Baufluchtlinie.
2. Die zulässige grösste Höhe der an Höfen gelegenen Gebäudewände,
welche mit den im §. 7 vorgeschriebenen Fenstern versehen sind, beträgt
das Anderthalbfache des mittleren Abstandes von der gegenüberliegenden
Begrenzung des unbebauten Raumes.
3. Die mittlere Breite eines Hofes, auf welchen Fenster gerichtet sind,
darf nicht unter 4 in bemessen werden.
4. Ein Zusammenlegen der Hofräume benachbarter Grundstücke behufs
Erzielung des vorschriftsmässigen Abstandes oder der vorschriftsmässigen
Mindestbreite ist statthaft, insofern die Erhaltung der Hofräume in unbe¬
bautem Zustande gewährleistet wird.
5. Jeder unbebaut bleibende Theil eines Grundstücks muss zum Zweck
seiner Reinigung mit einem Zugang von mindestens 1 m Breite und 2 m
Höhe versehen sein.
§• 3.
1. Auf Baustellen, welche bereit s höher, beziehungsweise dichter bebaut
gewesen sind, als die Vorschriften in §. 2 zulassen, treten im Falle eines
Neubaues folgende erleichternde Bestimmungen ein:
Die Höhe eines Gebäudes darf an der Strasse das Anderthalbfache des
Abstandes bis zur gegenüberliegenden Baufluchtlinie und an den Höfen das
Dreifache der Hofbreite betragen.
Die Hofbreite darf bis auf 2*50 m eingeschränkt werden.
2. Bei Anwendung dieser Bestimmungen darf jedoch eine Verschlech¬
terung der früher vorhanden gewesenen Luft- und Lichtverhältnisse des
betreffenden Grundstückes keinesfalls herbeigeführt werden.
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Maassregeln zur Erreichung gesunden Wohnens. 59
§• 4.
Ein Neubau ist nur dann zulässig, wenn für die genügende Beschaffung
von gesundem Trinkwasser, sowie für den Verbleib der Abfallstoffe und
Abwässer auf gesundheitlich unschädliche Art gesorgt ist.
§ - 5 -
1. Die Zahl der erforderlichen Aborte eines Gebäudes ist nach der
Anzahl der regelmässig in demselben sich aufhaltenden Menschen zu be¬
stimmen. In der Regel ist für jede W r ohnung ein besonderer, umwandeter,
bedeckter und verschliessbarer Abort anzulegen.
2. Jeder Abort muss durch ein unmittelbar in das Freie gehendes
bewegliches Fenster lüftbar sein.
3. Aborts-Fallrohre müssen aus undurchlässigen Baustoffen hergestellt
und in der Regel als Luftrohre über das Dach hinaus verlängert werden.
4. DieFussböden und Decken der Ställe, sowie deren Trennungswände
gegen Wohnräume sind undurchlässig herzustellen.
5. Das Gleiche gilt für die Fussböden, Decken und Trennungswände
solcher Geschäftsräume, hinsichtlich derer erhebliche gesundheitliche Be¬
denken vorliegen.
6. Die Verwendung gesundheitsschädlicher Stoffe zur Ausfüllung der
Fussböden und Decken ist verboten.
HI. Neuherstellung der zu längerem Aufenthalt von Menschen
dienenden Bäume.
§• 6 -
1. Räume, welche zu längerem Aufenthalt von Menschen dienen,
müssen eine lichte Höhe von mindestens 2*5 m haben.
2. Höher als in dem vierten Obergeschoss, d. h. im vierten der über
dem Erdgeschoss liegenden Stockwerke, dürfen Wohnungen nicht hergestellt
werden.
8 * '•
1. Alle zu längerem Aufenthalt von Menschen dienenden Räume
müssen bewegliche Fenster erhalten, die unmittelbar in das Freie führen*
Erleichternde Ausnahmen sind zulässig, wenn auf andere Weise eine ge¬
nügende Zuführung von Luft und Licht gesichert ist.
2. In jedem solchen Raume soll die lichtgebende Gesammtfläche der
nach der Vorschrift in Abs. 1 nothwendigen Fenster mindestens ein Zwölftel
der Grundfläche betragen. Für Geschäftsräume und Dachkammern sind
Erleichterungen zulässig.
§• 8 .
1. Der Fussböden aller Wohnräume muss über dem höchsten Grund¬
wasserstande, im Ueberschwemmungsgebiete über Hochwasser liegen.
2. Die Fussböden und Wände aller zu längerem Aufenthalt von
Menschen dienenden Räume sind gegen Bodenfeuchtigkeit zu sichern.
3. Wohnungen in Kellern, d. h. in Geschossen, deren Fussböden unter
der Erdoberfläche liegt, sind nicht zulässig.
4. Zu längerem Aufenthalt von Menschen dienende Räume, insbesondere
einzelne Wohnräume, dürfen in Kellern nur unter der Bedingung hergestellt
werden, dass der Fussböden höchstens 1 m unter, der Fenstersturz mindestens
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60 XV. Versamml. d. D. Vereins f. öff. Gsndhpflg. zu Strassburg i. E.
1 m über der Erdoberfläche liegt. — Erleichterungen sind statthaft, insofern
die gewerbliche Verwendung der Räume eine grössere Tieflage erfordert.
IV. Benutzung der zu längerem Aufenthalt von Menschen
dienenden Bäume.
§• 9 -
1. Alle zu längerem Aufenthalt von Menschen bestimmten Räume dürfen
nur nach ertheilter Genehmigung zu diesem Zweck in Gebrauch genommen
werden.
2. Diese Genehmigung ist bei Xeu- und Umbauten insbesondere dann
zu versagen, wenn die betreffenden Räume nicht genügend ausgetrocknet sind.
§. 10.
1. Gelasse, deren Fenster den in §. 7 gegebenen Vorschriften nicht
entsprechen, dürfen als Wohnräume nicht benutzt werden.
2. Vermiethete, als Schlafräume benutzte Gelasse müssen für jedes
Kind unter zehn Jahren mindestens 5 cbm, für jede ältere Person mindestens
10 cbm Luftraum enthalten. In Miethsräumen, für welche nach §. 7, Abs. 2
Erleichterungen zugelassen sind, müssen immerhin, wenn sie als Schlafräume
benutzt werden, auf jedes Kind unter zehn Jahren mindestens 0T qm, auf
jede ältere Person mindestens 0*2 qm lichtgebende Fensterfläche entfallen.
Kinder unter 1 Jahre werden nicht mitgerechnet.
3. Diese Bestimmungen treten für bestehende Gebäude erst nach
fünf Jahren in Kraft, können jedoch nach Ablauf von zwei Jahren bei jedem
Wohnungswechsel in Wirksamkeit gesetzt werden.
4. Angemessene Räumungsfristen, deren Beobachtung nöthigenfalls
im Zwangsverfahren zu sichern ist, sind von der zuständigen Behörde vor¬
zuschreiben. Q
§• 11 -
1. Räume, welche durch Verstösse gegen die vorstehenden Bestim¬
mungen in §§. 2 bis 8 oder sonstwie durch ihren baulichen Zustand gesund¬
heitswidrig sind, sollen auf Grund eines näher anzuordnenden Verfahrens
für unbrauchbar zum längeren Aufenthalt von Menschen erklärt werden.
2. Werden aus diesen Gründen ganze Häusergruppen oder Ortsbezirke
für unbenutzbar erklärt, so hat die Gemeinde das Recht, den vollständigen
Umbau zu veranlassen oder vorzunehmen. Es steht ihr zu dem Zweck be¬
züglich aller in dem umzubauenden Bezirk befindlichen Grundstücke und
Gebäude die Zwangsenteignung zu. Für das Enteignungsverfahren sind die
Landesgesetze maassgebend.
Die Vorschriften dieses Gesetzes gelten als Mindestanforderungen und
schliessen weitergehende Landes-, Provinzial- u. Localverordnungen nicht aus.
Der Erlass von Ausführungsbestimmungen steht den Landesbehörden zu*
Die Handhabung dieses Gesetzes liegt überall den Baupolizei- und
Gesundheitspolizeibehörden ob, sofern nicht durch die Landesgesetzgebung
anderweitige Bestimmung getroffen ist.
Schluss der Sitzung 3 ] /i Uhr.
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Anstalten zur Fürsorge für Genesende.
61
Zweite Sitzung.
M ontag, den 16. September, Vormittags 9 Uhr.
Vorsitzender 0b6ringeni6Ur Meyer (Hamburg) eröffnet die Sitzung
mit einigen geschäftlichen Mittheilungen und ertheilt sodann das Wort Herrn
Geheimrath Dr. Ziemssen zum Referat über den dritten Gegenstand der
Tagesordnung:
Anstalten zur Fürsorge für Genesende.
Referent: Geheimrath Professor Dr. v. Ziemssen (München).
„Meine Herren! Mir ist die ehrende Aufgabe zugefallen, Ihnen über
den ersten Gegenstand unserer heutigen Tagesordnung, „die Anstalten zur
Fürsorge für Genesende“, Referat zu erstatten. Ich habe diese Aufgabe
um so lieber übernommen, als die Reconvalescentenfrage vollauf geeignet
ist, das Interesse des Vereins für öffentliche Gesundheitspflege zu erregen.
Von welchem Gesichtspunkte man auch den Gegenstand betrachtet, vom
ärztlichen und hygienischen oder vom socialen und administrativen Gesichts¬
punkte, überall tritt seine hohe Bedeutung sofort hervor. Dass die verehrte
Vorstandsschaft unseres Vereins diese Frage auf die Tagesordnung unserer
heurigen Jahresversammlung gesetzt hat, ist mir ein hocherfreulicher Beweis
dafür, dass die Wichtigkeit dieser humanitären Institution in ihrem ganzen
Umfange erkannt ist, und giebt der Hoffnung Raum, dass der Gedanke,
Heimstätten für unbemittelte Reconvalescenten zu schaffen, einer praktischen
Verwirklichung in Deutschland entgegengeht.
„Ganz neu ist diese Frage für Deutschland nicht: wir haben ja An¬
fänge einer geordneten Reconvalescentenpflege in verschiedenen Städten
unseres Vaterlandes; allein in ihrer Bedeutung für die Allgemeinheit, ich
möchte sagen, in ihrer principiellen Bedeutung als hygienische und
volkswirtschaftliche Institution beginnt sie bei uns erst jetzt genügend ge¬
würdigt zu werden.
„Die westeuropäischen Staaten, Frankreich und England, sind uns schon
sehr lange mit gutem Beispiele vorangegangen, und die dort gesammelten
Erfahrungen sind für die praktische Beurteilung der ganzen Frage von
grösstem Werthe.
„Frankreich hat, so viel bekannt, die ersten Versuche mit Reconvale-
scentenheimen aufzuweisen. Es waren das kleine Stiftungen für Genesende,
welche schon im Anfänge des 17. Jahrhunderts von Privaten geschaffen
wurden. Im weiteren Verlaufe des 17. und 18. Jahrhunderts erstanden in
Paris Anstalten der Art in grösserer Anzahl, meist den grossen Hospitälern
affiliirt. Alle diese Anstalten verschwinden indessen gegen das Ende des
vorigen Jahrhunderts, von der Revolution und ihren Consequenzen hinweg-
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62 XV. Versamml. d. D. Vereins f. öff. Gsndhpflg. zu Strassburg i. E.
gefegt, und erst in der Mitte unseres Jahrhunderts erstehen sie von Neuem.
Die grossartigen Stiftungen des Philanthropen Montyon legten die finan¬
zielle Basis dazu, und das Interesse Napoleon's III. für die Reconvalescenten-
pflege gab den Impuls für die endliche Ilealisirung der grossartigen Pläne.
So entstanden die beiden riesigen Asyle in Vincenues und im Vesinet. Das
erstgenannte, im Jahre 1857 eröffnet, enthält mehr denn 500 Betten und
ist ausschliesslich für Männer bestimmt. Das Asyl des Vesinet, nur für
Weiber und Kinder bestimmt, umfasst einen Belegraum von 400 Betten,
und zwar 350 für Weiber und 50 für Kinder. Zu diesen Instituten kommt
dann in den sechziger Jahren noch das Asyl St. Eugenie in Lyon hinzu,
welches der Initiative der Kaiserin Eugenie seine Entstehung verdankt.
Dasselbe umfasst über 100 Betten und ist für Männer bestimmt.
„Ausser diesen grossartigen öffentlichen Hospizen bestehen in Frank¬
reich noch eine Menge von Privatasylen mit specieller Bestimmung, so für
Wöchnerinnen und besonders für Kinder. Diese Kinderasyle, zum Theil an
der Seeküste gelegen, entfalten eine überaus segensreiche Wirksamkeit.
„ln England hat die Fürsorge für Genesende, wenn die Spuren der¬
selben auch schon in das vorige Jahrhundert zurückreichen, doch erst in
unserem Jahrhundert jene bedeutende Entwickelung erfahren, welche wir
heute vor uns sehen. Der Bericht des Comites der Charity Organisation
Society , welcher vor etwa 10 Jahren erschien, umfasst bereits 157 Anstalten
für Reconvalescenteu mit einem Belegraum von über 5000 Betten. Dass
darunter viele Specialinstitute sind, dass auch die Mehrzahl derselben nur
während der Sommerzeit geöffnet, und dass factisch nur 48 von ihnen das
ganze Jahr hindurch geöffnet sind, zeigt, wie verschieden die Organisation
dieser ausschliesslich aus der Privatwohlthätigkeit hervorgegangenen An¬
stalten von der der grossen französischen Staatsasyle ist.
„Ich kanu bei der Kürze der zugemesseuen Zeit auf die Entwickelungs¬
geschichte der englischen Reconvalescenteupflege, welche soviel des Inter¬
essanten bietet, nicht näher eingehen und muss auf das im Jahre 1882
erschienene vortreffliche Werk des Medicinalraths Dr. Güter bock in
Berlin, betitelt: „Die öffentliche Reconvalescentenpflege“, verweisen, welches
die ganze Frage der öffentlichen Iteeonvalescentenpflege nach allen Richtun¬
gen hin erschöpfend behandelt. Dieses Werk hat ebenso wie die sonstige
rastlose Thätigkeit dieses unermüdlichen Vorkämpfers für die Pflege der
Genesenden ausserordentlich viel dazu beigetragen, die ganze Frage auch
praktisch in Fluss zu bringen.
„In Deutschland hatten wir bis vor Kurzem nur drei Reconvale-
scentenheime, alle der Privatwohlthätigkeit entsprungen, die Münchener, die
Strassburger und die Frankfurter Anstalt.
„Die Münchener Anstalt ist die älteste. Sie wurde im Jahre 1861 von
einem „Verein zur Unterstützung Hülfsbedürftiger, aus den Krankenhäusern
austretender Reconvalescenten“ begründet. Die Anregung dazu ging von
dem Kammerherrn Joseph von Mann aus, und die finanzielle Sicherung
des Unternehmens gewährten grossartige Schenkungen des Königs Ludwig I.,
welcher das Protectorat übernahm, dann bedeutende Legate des Prinzen
Carl von Bayern und verschiedener Privatleute.
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63
Anstalten zur Fürsorge für Genesende.
„Zu den Mitgliederbeiträgen und den Revenuen des Vereins Vermögens,
welches sich jetzt auf mehr denn 156000 Mark beläuft, wurden vom Stadt¬
magistrate München in der Folge die Zinsen der bedeutenden Stiftung des
Münchener Bürgers Martin Adel mann zu dem gleichen Zwecke hinzu¬
gesellt. Adelmann hatte in seinem Testamente sein grosses Vermögen der
Stadtgemeinde vermacht, um mit den Zinsen desselben „bedürftigen
Personen ohne Unterschied der Religion, des Geschlechts, des
Berufes und derHeimath, welche aus einem der hiesigen Kranken¬
häuser geheilt oder gebessert entlassen würden und noch nicht
arbeitsfähig seien oder nicht sofort Arbeit oder Dienst finden
könnten, Unterstützungen zu gewähren, welche denselben zur
vollen Genesung behülflich sein oder ihnen möglich machen
sollten, den Wiederantritt ihrer Berufsthätigkeit abzuwarten. a
Grösse und Art der Unterstützungen sollten ganz dem Ermessen des
Magistrats überlassen bleiben. Bedingung sollte nur sein, dass dieselben
nicht an Unwürdige vergeben würden.
„Die Verbindung dieser grossherzigen Adel mann’sehen Stiftung mit
den Zwecken des Reconvalescentenvereins geschah durch einen Vertrag des
Magistrates mit dem Verein, laut dessen die Kosten der (völlig unentgelt¬
lichen) Verpflegung der Genesenden vom Vereine und von der Adel-
mann’scheu Stiftung alternirend bestritten werden, ein Verfahren, wel¬
ches bis heute in Kraft ist. Der Magistrat förderte auch in der Folge die
humanen Bestrebungen des Vereins dadurch, dass er demselben ein ehe¬
maliges Schulhaus zur unentgeltlichen Benutzung überliess. Dasselbe um¬
fasst bisher allerdings nur einen Belegraum von 20 Betten. Neuerdings
hat nun aber der Stadtmagistrat auf Anregung des energischen, in den
Werken der Wohlthätigkeit unermüdlichen Vereinsvorstandes Rad Spie¬
ler 8eil. zum Zweck der Erweiterung der Reconvalescentenanstalt nicht
nur das Haus, sondern auch den umfangreichen Grund und Boden, zusam¬
men im Werthe von ca. 125 000 Mark, dem Vereine geschenkt. Es ist
nunmehr der Bau eines neuen Gebäudes auf diesem Areal im Gange, welches
60 bis 100 Betten fassen und mit allen nothwendigen und wünschenswertheu
Einrichtungen versehen werden wird. 1
„Ich habe die Pläne hier aufhängen lassen, und bemerke zu denselben,
dass in dem Neubau die Geschlechter vollkommen getrennt sind, dass
Tagessäle ausser den Schlafsälen vorgesehen sind und dass das Gebäude,
ausser Räume für die Reconvalescenten, auch eine Capelle, dann Bäder,
Verwaltungsräume und einen, wenn auch nicht grossen Garten besitzt.
„Was die Geschichte der vortrefflichen Strassburger Anstalt anlangt,
so wird der Herr Correferent Ihnen über dieselbe Mittheilung machen.
„Die dritte im Bunde ist die Frankfurter Reconvalescentenanstalt
Main kur, welche 1869 vom Heiligengeist-Hospital, als eine Zweiganstalt der¬
selben, mit 26 Betten eingerichtet wurde. Die Anstalt ist eine ländliche und
bisher nur im Sommer geöffnet. Eine Stunde von der Stadt entfernt, in Ver¬
bindung mit einem grossen, dem Hospital gehörigen Gutshofe, hat die Anstalt
eine prächtige Lage unmittelbar am Main, umgeben von einem grossen
Garten. In jeder Hinsicht vortrefflich gehalten, trägt sie durchaus den
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64 XV. Versamml. d. D. Vereins f. öff. Gsndhpflg. zu Strassburg i. E.
Charakter familiärer Behaglichkeit und lässt nur eins bedauern, dass sie
nicht grösser ist und damit ihre segensreichen Wirkungen auf grössere
Kreise der kranken Armuth ausbreitet. Die bedeutenden finanziellen Mittel
des Heiligengeist-Hospitals und die vorzügliche Leitung dieser Humanitäts¬
anstalt lassen es indessen nicht zweifelhaft erscheinen, dass eine Erweite¬
rung der Anstalt nur eine Frage der Zeit ist.
„Von Bedeutung ist ferner das österreichische, auf Staatskosten er¬
richtete Reconvalescentenhaus zu Währing bei Wien mit 102 Betten.,
Dasselbe ist aber schon im ersten Jahre seines Bestehens theilweise mit
chronischen Kranken aus dem überfüllten Allgemeinen Krankenhause belegt
und kann desshalb als seinem eigentlichen Zwecke nur bedingt dienend be¬
zeichnet werden.
„Ich nenne feiner das in Lichterfelde bei Berlin seit dem Jahre 1886
bestehende Reconvalescentenhaus der Johanniter mit 25 Betten; und
endlich die beiden ländlichen Heimstätten für Genesende, welche die Ber¬
liner Stadtgemeinde auf ihren Rieselgütern Heinersdorf und Blankenburg,
mit einem Belegraume von je 50 Betten, vorzüglich für die Reconvalescenten
der Orts- und Berufscassen errichtet hat. Diese ländlichen Reconvalescenten-
asyle, welche nunmehr anderthalb Jahre in Betrieb sind, bewähren sich
recht gut, trotz der sanitären Bedenken, welche man anfangs wegen der Lage
der Anstalten inmitten der Rieselfelder hegte. Insbesondere rühmen die
schon "erstatteten ärztlichen Berichte die günstige Wirkung der Landluft,
der Bewegung im Freien, des unbeschränkten Milchgenusses, auf die Er¬
nährung der Insassen, welche sich vor Allem durch rasche Zunahme des
Körpergewichts zu erkennen giebt. Ob die aus allgemeinen hygienischen
Gründen gewiss bedenkliche Lage der Asyle inmitten der Felder, welche
fortwährend von dem Schmutzwasser der Metropole überrieselt werden, sich
von Einfluss auf die Genesungsfortschritte oder auf die Gesundheitsverhält¬
nisse der Bewohner der Gutshöfe überhaupt erweisen wird, muss die Zeit
lehren. Bisher haben, wie gesagt, keine gesundheitsschädliche und die
Reconvalescenz störende Einflüsse constatirt werden können. Der Geschäfts¬
betrieb zwischen der magistratlichen Centralstelle und den Heimstätten ist
möglichst einfach organisirt. Doch bringt natürlich die grosse Entfernung
der Asyle von der Stadt und demzufolge der Transport der Genesenden
hinaus und herein Schwierigkeiten mit sich. Ebenso wird es in den länd¬
lichen Heimstätten den Insassen schwer, sich neue Dienststellen resp. Arbeit¬
geber zu suchen, obwohl man den Genesenden auch in dieser Beziehung
mit Rath und That an die Hand geht. Die letztgenannte Schwierigkeit,
welche sich bei allen Asylen, die auf dem Lande, fern von den Städten ge¬
legen sind, geltend machen muss, hat in Paris zur Errichtung einer Filiale
der grossen Asyle von Vincennes und Vesinet im Inneren der Stadt in der
Rue de Charenton geführt, woselbst die aus dem Asyl Entlassenen für zwei
Tage Unterkunft finden, um sich während dieser Zeit nach Arbeit umsehen
zu können.
„Endlich ist noch au Thatsächlichem aus der neuesten Zeit Zweierlei
zu erwähnen. Erstens, dass in Nürnberg eine Reconvalescentenanstalt zu¬
nächst mit 24 Betten vom Magistrate eingerichtet wird. Die Anstalt soll
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65
Anstalten zur Fürsorge für Genesende.
in die Nähe des Krankenhauses zu liegen kommen und der Betrieb mit dem
des Krankenhauses in gewissem Zusammenhänge stehen. Zweitens hat ein
Leipziger Bürger zur Einrichtung von Heimstätten für Genesende der Stadt
Leipzig zwei Güter im Erzgebirge überlassen; etwas Genaueres über die
Modalitäten dieser Schenkung ist bisher nicht bekannt geworden.
„Das ist im Grossen und Ganzen der jetzige Stand der Reconvale-
scentenangelegenheit in Deutschland.
„Gestatten Sie nun, meine Herren, dass ich betreffs einiger princi-
pieller Standpunktfragen, welche sich für resp. gegen die Errichtung
von Heimstätten für Genesende geltend machen lassen, Ihre Aufmerksamkeit
in Anspruch nehme.
„Vom rein menschlichen Standpunkte bildet die Fürsorge für die Re-
convalescenten genau genommen nur einen Bestandteil der öffentlichen
Krankenpflege, und in der That ist es auch von Alters her als eine Aufgabe
der Krankenanstalten des Staates, der Gemeinden oder der Privatwohl-
thätigkeit angesehen worden, dem Unbemittelten in Krankheitsfällen Hülfe
und Unterkunft bis zur Wiederherstellung seiner Gesundheit zu bieten. So
geschah es denn in alten Zeiten, wie auch heute noch, dass die unbemittelten
Kranken nach Ueberwindung des Krankheitsprocesses in den Spitälern ver¬
blieben bis zur völligen Wiederherstellung ihrer Kräfte und ihrer Arbeits¬
fähigkeit.
„In unseren Tagen ist aber diese Aufgabe nicht mehr durchzuführen.
Einerseits zwingt die Ueberfüllung der Krankenhäuser zu einer relativ früh¬
zeitigen Entlassung der Genesenden. Andererseits treibt auch die Sorge
um die eigene Zukunft oder für die Existenz der Familie die Genesenden
selbst dazu, die Krankenanstalten vor der Wiederkehr völliger Gesundheit
zu verlassen.
„Die reichsgesetzliche Regelung des Krankenversicherungswesens hat
nun allerdings insofern Wandel geschaffen, als sie den Gemeinden, den
Orts- und Berufsverbänden eine Organisation der Krankenpflege verlieh,
welche es dem Kranken ermöglicht, mit weniger Sorgen in die Zukunft zu
blicken und in Ruhe die Wiederkehr seiner Kräfte abzuwarten. Der Ge¬
nesende ist nun in der Lage, nach dem Verlassen des Krankenhauses mit
Hülfe der Unterstützung, welche ihm die Krankencasse gewähren muss, so
lange er nicht arbeitsfähig ist, in seiner Behausung die volle Genesung zu
erwarten.
„So werthvoll nun auch diese Seite des Krankenversicherungswesens
ist, so entspricht sie doch nicht dem Ideal einer geordneten Reconvalesconten-
pflege. Die praktische Erfahrung der letzten Jahre hat auch zur Genüge
die Mängel aufgedeckt, welche hier bestehen. Mag der Genesende seine
volle Kräftigung im Krankenhause oder in seiner Privatbehausung abwarten,
in beiden Fällen zeigen sich Missstände, welche nur durch eine geord¬
nete Reconvalescentenp fl ege in besonderen Heimstätten ver¬
mieden werden können.
„Der Aufenthalt im Krankenhause bis zur vollständigen
Arbeitsfähigkeit hält die Reconvalescenz entschieden hintan.
Die Kranken kommen zu wenig in die Luft, haben nicht genügend Bewe-
Viertelj&hrMchrift für Gesundheitspflege, 1890. 5
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66 XV. Versaraml. d. D. Vereins f. öff. Gsndlipflg. zu Strassburg i. E.
gung im Freien und ermangeln desshalb so häufig des richtigen Recönvale-
scentenappetites.
„Ausserdem aber, und das möchte ich in erster Linie hervorheben,
sind die Genesenden, so lange sie im Krankenhause ver¬
weilen, der Gefahr ausgesetzt, von ansteckenden Krank¬
heiten befallen zu werden. Erfahrungsgemäss sind Reconvalescenten
von schweren Krankheiten für die Aufnahme von Infectionsstoffen in viel
höherem Grade disponirt als Gesunde; sie schweben desshalb im Kranken¬
hause in der Gefahr, eine neue Krankheit zu acquiriren, eine Krankheit,
welche, eben weil ihre Constitution durch die vorangegangene Krankheit in
hohem Grade geschwächt ist, gewöhnlich schwerer als bei bisher Gesunden
verläuft. In allen grösseren Krankenhäusern werden alljährlich eine An¬
zahl von Kranken während ihrer Reconvalescenz von Infectionskeimen,
welche sich im Hause befinden, inficirt und erliegen nicht selten dieser
neuen Krankheit. Keine, selbst die beste Spitaleinrichtung wird das ver¬
hüten können, um so weniger, als die Mehrzahl der grossen Krankenhäuser
unter der Last permanenter Ueberfüllung leidet und desshalb für die Genesen¬
den keine besonderen Räume reserviren kann. Darum fort mit den Recon¬
valescenten aus den Krankenhäusern, sobald es ihr Kräftezustand gestattet!
„Aber auch ausserhalb des Krankenhauses drohen den Genesenden
gewisse Gefahren. Schlechte Wohnungen, ungenügende Erwärmung der
Räume zur Winterszeit , mangelhafte Ernährung wirken ebenso nachtheilig
als die fehlende Pflege, welche die Genesenden zwingt, ihren Haushalt selbst
zu besorgen und ihr bischen Essen eigenhändig zu kochen. Wie nach¬
theilig derartige Hausarbeit z. B. in kinderreichen Familien auf die Mütter
wirkt, welche nach schweren Krankheiten oder nach einem Wochenbette
sofort den Haushalt im vollen Umfange zu besorgen genöthigt sind, das
lehrt die tägliche ärztliche Erfahrung zur Genüge.
„Erfahrungsgemäss tritt dann noch die Versuchung an die Genesenden
der ärmeren Classen heran, dass sie in ihren bedrängten Erwerbsverhält¬
nissen die Arbeit früher wieder aufnehmen, als es ihre Körperkräfte gestatten,
wodurch sie sich nur zu oft Rückfälle oder neue Erkrankungen zuziehen.
„Es fehlt eben an der Zwischenstufe zwischen Krankheit und
Arbeitsfähigkeit, auf welcher die Genesenden so lange, bis sie wieder
vollkommen arbeitsfähig und im Stande sind, sich ihren Lebensunterhalt zu
erwerben, in sorgsamer Pflege verharren.
„Dass die Reconvalescenten in diesem Stadium, wo sie der ärztlichen
Hülfe entrathen, sich frei bewegen und nach Arbeit urnthun können, noch
ein Anrecht auf die communale oder Vereinshülfe besitzen, ist durch die
reichsgesetzlichen Bestimmungen anerkannt, welche den noch arbeitsunfähig
aus den Krankenhäusern Entlassenen eine wöchentliche Unterstützung im
Betrage der Hälfte ihres Tagelohnes zubilligen. Nun lehrt aber die Erfahrung,
dass diese an sich schon kaum ausreichende Geldunterstützung durchaus
nicht immer für die Reconvalescenten oder in einer die Genesung derselben
fördernden Weise verwendet wird. Bei den Verheiratheten werden die
Mittel grösstentheils durch die Anforderungen der Familie absorbirt, während
die Ledigen, durch die Unwirthlichkeit ihrer Schlafstellen und durch ihre
Beschäftigungslosigkeit verführt, die Tage im Wirthshause zubringen.
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Anstalten zur Fürsorge für Genesende. 07
„Wir sehen also, hier besteht eine Lücke, welche durch eine geordnete
öffentliche und private Reconvalescentenpflege in Anstalten in der glücklich¬
sten Weise ausgefüllt wird.
„Endlich dürfen wir auch die günstigen moralischen Wirkun¬
gen, welche eine humane Reconvalescentenpflege auf die Insassen
wohl eingerichteter Anstalten übt, nicht unterschätzen. Niemand
ist für die Wohlthat einer liebevollen Pflege empfänglicher und dankbarer,
als ein von schwerer Krankheit Genesender. In dem familiären Zusammen¬
sein mit Leidensgenossen, umgeben von freundlicher und aufmerksamer
Pflege, kräftig genährt und frei in ihren Bewegungen nach aussen hin,
fühlen sie sich glücklich und zufrieden und' sind in Folge dessen jeder
günstigen Einwirkung auf Gemüth und Charakter zugänglich. Man kann
diese ethische Seite einer geordneten öffentlichen Reconvalescentenpflege
nicht hoch genug anschlagen. Insbesondere für die grosse Kategorie der
isolirt dastehenden Dienstboten und Arbeiter männlichen und weiblichen
Geschlechts, welche durch die langdauernde Krankheit ihren Dienst verloren
haben und bei ihrem Austritte aus dem Krankenhause nicht wissen, wohin,
sie ihr Haupt legen sollen, wirkt dieser Aufenthalt in dem behaglichen,
familiären Kreise ihrer Genossen mit der strenge geordneten, aber doch
volle Freiheit gewährenden Lebensweise auch moralisch ausserordentlich
günstig. Auch finden die Pfleglinge in ihren Bemühungen um neue Dienstes¬
stellen und Arbeitsgelegenheiten nicht nur Zeit und Gelegenheit, sondern
auch alle Hülfe in Rath und That.
„Das Alles, meine Herren, ist nicht theoretisch construirt, das ist der
täglichen Erfahrung entnommen. Seit einer langen Reihe von Jahren habe
ich Gelegenheit, mich durch Verkehr mit den Inwohnern unseres Reconvale-
scentenheimes über die Wirkungen der dortigen Verpflegung in körperlicher
und psychischer Beziehung zu informiren. Da höre ich nur Worte aufrich¬
tigen Dankes und voller Anerkennung der Wohlthaten, welche ihnen diese
Heimstätte gewährt. Schon der Umstand, dass nicht Einer diese behag¬
liche Stätte gern verlässt, dass die Mehrzahl der Inwohner um Verlänge¬
rung des Aufenthaltes bittet, ist gewiss der beste Beweis, wie wohl es ihnen
iu dieser Heimstätte ist. Sie ersetzt ihnen eben die fehlende Familie und
gerade in einer Zeit, in welcher das Gemüth warmherziger.Sorgfalt und
liebevoller Pflege doppelt bedürftig ist.
„Wenn also die Wirksamkeit dieser Heimstätten für Genesende der
ärmeren Classen an sich schon eine zweifellos hochschätzbare ist, so ge¬
währen dieselben auf der anderen Seite auch den Krankenhäusern,
sowie den communalen und Kassenverbänden entschiedene Vor¬
theile. In den Krankenhäusern der grossen Städte ist heutzutage leider
Gottes die Ueberfüllung ein permanenter Uebelstand, auf dessen Beseitigung
nicht mehr gerechnet werden kann. Neugebaute Spitäler, von denen man
Abhülfe erwartet, zeigen, kaum dem Betriebe übergeben, dieselbe Ueber¬
füllung. Es ist desshalb eine Entlastung der Spitäler durch frühe
Eliminirung aller entlassungsfähigen Reconvalescenten eine
dringende Nothwendigkeit. Es hat das de facto auch gar keine
Schwierigkeit. Die Aerzte und Verwaltungen unserer Münchener Kranken¬
häuser tragen längst kein Bedenken mehr, die Genesenden sehr frühzeitig
5 *
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68 XV. Versaraml. d. D. Vereins f. öff. Gsndhpflg. zu Strassburg i. E.
in die Reconvalescentenanstalt zu entlassen, da sie wissen, dass dieselben
drüben nicht nur der besten Pflege, sondern auch ärztlicher Ueberwachung
theilhaftig sind, welche Garantie giebt, dass sie beim Eintritt von Rückfallen
oder neuen Erkrankungen sofort ins Krankenhaus zurückgebracht werden.
„Wo solche Heimstätten nicht bestehen, bleiben eben viele Reconvale-
scenten so lange in den Krankenhäusern, bis sie wirklich arbeitsfähig sind.
Wie viel Zeit und Platz das absorbirt, lehrt die einfachste Berechnung aus
unserer Münchener Reconvalescentenanstalt. In den 10 Jahren 1879 bis
1888 wurden in derselben 3509 Genesende verpflegt. Dieselben beanspruch¬
ten eine Verpflegungsdauer von 61 848 Verpflegungstagen. Da nach dem
Jahresdurchschnitt in unserem Krankenhause auf jeden Kranken durch¬
schnittlich 20 Tage Aufenthalt zu rechnen sind, so hat die Reconvale¬
scentenanstalt in den genannten 10 Jahren dem Krankenhause für über
300 Kranke jährlich Platz gemacht. Und das bei einem Belegraum von
nur 20 Betten. Rechnen wir nach Vollendung der im Bau begriffenen
Erweiterung der Anstalt auf 80 bis 100 Betten dieselbe Zahl von Ver¬
pflegungstagen auf den einzelnen Reconvalescenten, so wird die Anstalt
künftighin das Vier- bis Fünffache leisten, also den Krankenhäusern Platz
für 1200 bis 1500 Kranke schaffen.
„Als einen weiteren Vortheil, den die Genesungshäuser den Communen
und Berufsverbänden zu bringen versprechen, darf man wohl auch die ge¬
ringere n Verpflegungskosten in den Reconvalescentenasylen
bezeichnen. Ich will mir in dieser Frage, in welcher mein verehrter
Herr Correferent viel competenter ist, kein Urtheil erlauben, sondern nur
meiner allgemeinen wirtschaftlichen Ueberzeugung, wie sie mir die lang¬
jährige Leitung einer grossen Krankenanstalt verschafft hat, Ausdruck
geben, indem ich sage: Ein einfaches bürgerliches Familienhaus,
in welchem es sich nur um Wohnen und Essen handelt, muss noth-
wendig billiger arbeiten als der complicirte Betrieb eines Kran¬
kenhauses. In unserer Münchener Reconvalescentenanstalt betragen die
Kosten pro Kopf und Tag circa 1 Mark 80 Pfennige, wobei allerdings
der Werth des Grundes und des Hauses nicht verzinst zu werden braucht.
Nun ist das doch immer schon erheblich billiger, als die Verpflegung in
unseren Krankenhäusern, welche 2 Mark 50 Pfennige beträgt. Letzterem
Satze entsprechen auch die Betriebskosten in den Berliner Krankenhäusern
Friedrichshain und Moabit. Es bildet das also doch pro Jahr eine nicht
unerhebliche Differenz in den Kosten.
„Es ist indessen sehr wahrscheinlich, dass bei uns mit der Vermehrung
der Zahl der Pfleglinge bei gleicher reichlicher Mundverpflegung die Kosten
pro Kopf und Tag sich vermindern werden. In England arbeiten wenig¬
stens die Reconvalescentenheime durchweg billiger. Wie Güterbock mit¬
theilt, verausgabt z. B. das unter dem Protectorate der Gattin des früheren
Ministers Gladstone stehende lteconvalescentenheim pro Tag und Kopf
nur 1 Mark und 33 Pfennige für die Mundverpflegung. — Das sind denn
doch Ziffern, welche den Stadtgemeinden, sowie den Orts- und Berufskassen
zu denken geben.
„Ich komme zum Schluss zu der Erörterung der Frage, welche
Krankheiten oder besser Krankheitsresiduen zur Aufnahme
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69
Anstalten zur Fürsorge für (xenesende.
in die Asyle sich eignen. In erster Linie kommen hier jedenfalls
die acuten Krankheiten, die Verletzungen und Operationen , sowie das
Wochenbett in Betracht. Erst in zweiter Linie kommen dann die chro¬
nischen Krankheiten zur Aufnahme. Unter ihnen treten am meisten
hervor die allgemeinen Ernährungsstörungen, welche besonders bei den
weiblichen Dienstboten und Arbeiterinnen in der Form der Bleichsucht und
Anämie die Arbeitsfähigkeit erheblich beeinträchtigen. Daran reihen sich
dann die chronischen Magenleiden und viele Leiden des Nervensystems.
„Unbedingt von der Aufnahme auszuschliessen sind Geisteskrank¬
heiten, Epilepsie und andere Krampfformen, ansteckende
Krankheiten, vor Allem die Syphilis, äusserlicheEkel erregende
Leiden, z. B. manche chirurgische und Hautkrankheiten,
übelriechende Affectionen, endlich der acute und chronische
Alkoholismus. Was die Tuberculose anlangt, welche in den Berliner
Heimstätten principiell von der Aufnahme ausgeschlossen ist, so sind wir
in München nicht gegen die Aufnahme der Schwindsüchtigen, da wir uns
nicht davon überzeugen können, dass bei der nöthigen Vorsicht ihrer Um¬
gebung Ansteckungsgefahr droht. Trotzdem aber haben wir die Tuber-
culösen als chronisch Kranke im Allgemeinen zurückgestellt und ihnen
nur dann die Aufnahme gewährt, wenn sie acute Zwischenfälle, z. B. Lungen¬
blutung, Pleuritis und andere Affectionen überstanden haben.
„Selbstverständlich ist eine gute sittliche Qualification für die
Aufnahme unerlässliche Vorbedingung, und ist desshalb auf vorherige Con-
statirung der Moralität im Interesse der Disciplin und des guten Tones in
der Anstalt seitens der maassgebenden Verwaltungsorgane mit möglichster
Sorgfalt hinzuwirken. Auch in dieser Beziehung hat die enge Verbindung
der Reconvalescentenanstalten mit den Krankenhäusern einen grossen Werth.
Die Aerzte der letzteren gewinnen schon während des Krankheitsprocesses
einen Einblick in das sittliche Verhalten des Patienten. In zweiter Reihe
sichtet dann die Verwaltung, da sie einerseits das Vorleben vieler Spitals¬
insassen kennt, andererseits aber auch die nöthigen Mittel und Wege weiss,
sich über die sittliche Führung des in Frage stehenden Individuums zu
orientiren. Wir haben im Münchener Reconvalescentenhause in dieser
Beziehung nie einen ernstlichen Anstand gehabt, und ich glaube nur desshalb,
▼eil wir in unseren Krankenhäusern bei der Auswahl der Pfleglinge mit
grosser Vorsicht zu Werke zu gehen pflegen. Diese unsere Erfahrung, die
sich doch nunmehr über 28 Jahre erstreckt, widerlegt ebenso wie die Er¬
fahrungen der französischen und englischen Asyle die aprioristischen Be¬
denken, welchen früher wiederholt gegen die Durchführbarkeit einer strengen
Disciplin unter den Genesenden Ausdruck gegeben wurde. Die ganze Lehre
von den Schwierigkeiten, ein Genesungshaus mit geringem Verwaltungs¬
apparat in Disciplin zu erhalten, ist „graue Theorie“. Und wenn sich
wirklich einmal unter den Insassen ein räudiges Schaf entpuppt, so ist die
Anstalt ja sofort durch die Entlassung des betreffenden Individuums puri-
ficirt. Das ist also keinesfalls ein Moment von praktischer Bedeutung.
„Wirkliche Schwierigkeiten für die Errichtung einer Heimstätte für
Genesende bietet einmal die Beschaffung der Mittel für die Einrich¬
tung der Anstalt und die Unterhaltung derselben einschliesslich
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70 XV. Versamml. d. D. Vereins f. öff. Gsndhpflg. zu Strassburg i. E.
der Verpflegung der Genesenden, zweitens die Frage, von wem die
Anstalten errichtet werden sollen. Mein verehrter Herr Correferent
wird wohl diese Fragen einer genaueren Würdigung unterziehen. Ich möchte
nur hier meiner persönlichen Ueberzeugung kurz dahin Ausdruck geben,
dass es für die Weiterentwickelung des Reconvalescentenwesens in Deutsch¬
land förderlicher sein dürfte, wenn die Gemeinden nur unterstützend und
fördernd gegenüber diesen Institutionen sich verhielten, im Uebrigen aber
die Errichtung und Unterhaltung derselben der freien Vereins-
thätigkeit überliessen. Ich meine damit nicht nur die Thätigkeit von
Privatvereinigungen ad hoc, sondern vor Allem die Thätigkeit der Be¬
rufsgenossenschaften, welche ja in ihrer Mehrzahl finanziell gut gedeihen
und ihre Ueberschüsse ganz wohl für die Schaffung und Unterhaltung dieser
trefflichen Institution verwenden können, um ihren Mitgliedern alle die
Vortheile zu verschaffen, welche ich Ihnen, wie ich hoffe, einigermaassen
überzeugend entwickelt habe.
„Meine Herren! Gestatten Sie zum Schluss, dass ich dem Wunsche Aus¬
druck gebe, es möge diese wahrhaft humanitäre Institution in Ihrer Mitte
recht viele warmherzige Freunde finden. Möge Jeder dazu beitragen, den
grossen und edlen Gedanken der Verwirklichung entgegen zu führen, dem
unbemittelten Genesenden eine Stätte zu schaffen, welche ihm möglichst
den ganzen Inbegriff dessen bietet, was der wohlhabende Reconvalescent im
Kreise seiner Familie findet, eine dem Körper wie dem Gemüthe
gleichwohJthueude Heimstätte.
Correferent: Bürgermeister Back (Strassburg i. E.):
„Meine Herren! Der Herr Referent hat unter Darlegung der geschicht¬
lichen Entwickelung der Reconvalescentenpflege in Frankreich, England und
Deutschland und der Einrichtungen der in Deutschland bestehenden An¬
stalten, insbesondere der Münchener, das Wesen und die Bedeutung der
Anstalten für Genesende in so eingehender Weise besprochen und zugleich
die Nothwendigkeit der Gründung besonderer Anstalten für Reconvalescenten
meines Erachtens in so überzeugender Weise dargethan, dass mir meine
Aufgabe leicht gemacht ist. Ich werde mich daher, seiner Aufforderung
entsprechend, darauf beschränken, Ihnen einige Mittheilungen über die hier
unter dem Namen Hospiz Lovisa bestehende Anstalt zu machen und daran
einige allgemeine Bemerkungen über die Gründung und die Einrichtung von
Reconvalescentenhäusem knüpfen.
„Die hiesige Anstalt verdankt ihre Entstehung dem letzten Willen
eines durch Gemeinsinn und ein hohes Maass von Menschenliebe aus¬
gezeichneten Strassburger Bürgers. Der am 20. August 1876 verstorbene
Johann August Ehrmann vermachte sein ganzes, nahezu 2 Mill. Francs
oder 1 600 000 Mark grosses Vermögen für gemeinnützige Zwecke, darunter
einen Beitrag von etwa 850 000 Mark zur Errichtung und Unter¬
haltung einer Reconvalescentenanstalt, welche den Namen seiner
Mutter Lovisa führen sollte.
„Schon im September 1876 gelang es dem nach dem Willen des Stifters
mit der Verwaltung der zu gründenden Anstalt betrauten Verwaltungsrath
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71
Anstalten zur Fürsorge für Genesende.
des hiesigen Bürgerspitals für dieselbe in dem Vorort Ruprechtsau ein
sehr geeignetes Landgut in der Grösse von 436 Ar zu dem ausserordent¬
lich massigen Preise von 58 600 Mark zu erwerben, dessen Gebäude mitten
in einem grossen Park mit schattigen Alleen, Wiesen, Obst- und Gemüse¬
gärten liegen, wie der in diesem Saale aufgehängte Plan näher zeigt. Da
die vorhandenen Gebäude — selbst mit Aufwendung grosser Kosten — sich
nur in unvollkommener Weise für die Anstaltszwecke herrichten Hessen, so
beschloss man, und zwar unter Nachahmung des Vorbildes von Vincennes,
die Erbauung zweier Pavillons, eines für Männer und eines für Frauen,
welche mit einander durch eine bei schlechtem Wetter den Pfleglingen zum
Aufenthalt dienende Glasgallerie verbunden sind. Einer näheren Beschrei¬
bung dieser Gebäude glaube ich mich enthalten zu können, da die Grund¬
risse der einzelnen Stockwerke ebenfalls hier im Saale aufgehängt sind und
allen den Herren, welche sich für die Anstalt näher interessiren, Gelegenheit
gegeben war und ist, dieselbe zu besichtigen. Nur so viel sei erwähnt, dass
in dem für die Frauen bestimmten Gebäude sich ausser dem zugleich als
Aufenthaltsraum dienenden Speisesaale und den Schlafräumen der Pfleglinge,
die Küche und Vorrathskammer, ferner die Wohn- und Schlafzimmer für
die mit dem Dienst in der Anstalt betrauten Schwestern befinden, während
das Männerhaus neben dem Speisesaale nur die erforderlichen Schlafzimmer
enthält. Da sonach die für die Frauen bestimmten Räume kleiner sind, als
diejenigen für die Männer, so wird im Sommer das vorhanden gewesene
Hauptgebäude dazu benutzt, diejenigen Frauen und Mädchen, welche im
Pavillon keinen Platz finden, dort unterzubringen. Von den übrigen vor¬
handen gewesenen Gebäuden dient eins als Gärtnerwohnung, in einem
anderen sind die Waschküche und Badeeinrichtungen untergebracht. Sämmt-
liche Räume sind geräumig, hell und leicht ventilirbar. Eine Wasserleitung
mit sehr reinem und gutem Wasser versorgt alle Gebäulichkeiten, sowie den
Gemüsegarten. — Ausser 10 Betten für das Warte- und Dienstpersonal
besitzt die Anstalt zur Zeit 60 Betten.
„Die durch die Neubauten, innere Einrichtung und Mobiliarausstattung
entstandenen Kosten belaufen sich auf 175 200 Mark, so dass unter Hinzu¬
rechnung des vorerwähnten Ankaufspreises der gesammte Kostenaufwand
für die Anstalt in runder Summe 234 000 Mark beträgt. Ein grosser Theil
dieser Summe konnte aus den bis zur Eröffnung der Anstalt ganz zur Ver¬
fügung stehenden Zinsen des Dotationscapitals, sowie aus den bis jetzt
alljährlich bewirkten Eiunahmeüberschüssen der laufenden Verwaltung be¬
stritten werden, so dass der heute vorhandene Capitalbestand nur um
75000 Mark geringer ist, als der ursprünglich vorhandene. Da nach den bis¬
herigen Erfahrungen angenommen werden kann, dass auch in den nächsten
Jahren Ueberschüsse aus der laufenden Verwaltung zu erwarten sind, so
wird in einem verhältnissmässig kurzen Zeiträume, der Absicht des Ver-
waltungsrathes entsprechend, das von dem Stifter hinterlassene ganze Capital
von 850000 Mark für den Unterhalt der Anstalt wiederhergestellt sein.
„Die Zinsen des gegenwärtig vorhandenen Dotationscapitals belaufen
sich auf etwas mehr als 30 000 Mark; dazu kommen der Erlös aus ver¬
kauften, sowie der Werth der in der Anstalt selbst verwendeten Garten¬
erzeugnisse, welche sich in runder Summe auf 2000 Mark beziffern, so dass
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72 XV. Versamml. d. D. Vereins f. öff. Gsndhpflg. zu Strassburg i. E.
der Verwaltung alljährlich aus dem Dotationsvermögen ein Betrag von etwa
32 000 Mark zur Verfügung steht.
„Diese günstige Finanzlage hat den Verwaltungsrath veranlasst, in
mehrfacher Hinsicht über den ursprünglich bestimmten Zweck der Anstalt,
wonach in dieselbe nur Kranke aus dem Hospital aufgenommen werden
sollten, hinauszugehen. Einmal in der Weise, dass auch Kranke aus der
Stadt — und zwar grösstentheils Familienväter und Mütter —, deren
Mittel in Folge der längeren Krankheit gänzlich oder grösstentheils verzehrt
sind, zugelassen werden, wobei bemerkt werden mag, dass diese Kranken
meistens in weit erschöpfterem Zustande ankommen, als die Spitalkranken,
und dass desshalb der Aufenthalt dieser Kranken ein sehr viel längerer ist
als deijenigen, die aus der Spitalpflege kommen. Sodann hat der Verwaltungs¬
rath geglaubt, im Sinne des Stifters zu handeln, wenn er die Anstalt auch
scrophulösen Kindern öffnete. Dieselben erhalten ausser Kost und
Pflege noch Bäder von Mutterlauge, welche in dankenswerther Weise von
den Salinenbesitzern Herren Gagnerot & Comp, in Saaralben unentgeltlich
der Anstalt überlassen werden. Endlich dient die Anstalt auch als Ferien -
colonie, indem während der besseren Jahreszeit eine Anzahl schwächlicher
Kinder für einen Zeitraum von durchschnittlich je fünf Wochen Aufnahme
findet.
„Ausser diesen sämmtlich unentgeltlich verpflegten Personen können
auch — soweit der Kaum dies gestattet — solche Pfleglinge zugelassen
werden, welche entweder selbst den auf 2*40 Mark täglich festgesetzten,
aber in der Regel auf 2 Mark ermässigten Pflegesatz bezahlen oder für
welche die Angehörigen, Arbeitgeber, Krankencassen u. dergl. auf kommen.
Die Zahl dieser Personen ist jedoch eine ausserordentlich mässige und, wenn
sie auch seit dem Bestehen der Anstalt allmälig langsam gewachsen ist, hat
sie selbst im letzten Jahre die Ziffer 100 nicht überstiegen.
„Unentgeltlich verpflegte Reconvalescenten haben seit der am 1. Juli
1880 stattgehabten Eröffnung der Anstalt bis zum 31. März laufenden Jahres
4097 an insgesammt 81549 Pflegetagen in dem Hospiz geweilt. Dazu kom¬
men noch 375 scrophulöse und schwächliche Kinder an 12 599 Pflegetagen,
so dass sich die Gesammtzahl der bisherigen Pfleglinge auf 4472 mit
94148 Pflegetagen beläuft.
„Aus nahe hegenden Gründen ist der Zudrang zu der Anstalt in den
besseren Jahreszeiten unverhältnissmässig stärker als in den schlechteren.
Während in den Monaten Juli und August an vielen Tagen sämmtliche
Betten besetzt sind, beträgt die Zahl der Pfleglinge im Winter oft kaum
8 bis 10.
„Die Verwaltung der Anstalt ist eine einfache und wenig kostspielige.
Dieselbe wird von dem Director des Bürgerspitals im Nebenamte unter Bei¬
hülfe einer der beiden in der Anstalt befindlichen barmherzigen Schwestern
geführt. Ausserdem sind drei Wärterinnen bezw. Dienstmägde und mit
Rücksicht auf die sehr ausgedehnten Park- und Gartenanlagen ein Gärtner,
der zugleich den Pförtnerdienst verrichtet , mit einem Gehülfen vorhanden.
Dem Anstaltsarzt liegt die Verpflichtung ob, die Anstalt täglich zu besuchen.
„Wer sich weiter über die Einzelheiten der Verwaltung, sowie über die
ausserordentlich günstigen Erfolge der Anstaltspflege näher unterrichten
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73
Anstalten zur Fürsorge für Genesende.
will, den erlaube ich mir auf den gedruckten Bericht der Herren Hospital-
director Gerval und Anstaltsarzt Br. Wöhrlin hinzuweisen, von welchem
eine Anzahl Exemplare zur Verfügung der Herren Vereinsmitglieder steht.
„Uebrigens werde ich noch auf einzelne Punkte bei den folgenden
allgemeinen Bemerkungen über die Reconvalescentenanstalten zurück¬
kommen.
„Bevor ich zu diesen Bemerknngen übergehe, habe ich noch die Freude
mitzutheilen, dass nach einem mir vorgestern zugegangenen Schreiben in
Deutschland eine neue Reconvalescentenanstalt im Entstehen begriffen ist.
Wie Herr Bürgermeister Arnecke in Dortmund, der zu seinem Bedauern
hier nicht anwesend sein kann, schreibt, haben die dortigen städtischen
Behörden einstimmig beschlossen, eins der Familienhäuser der städtischen
Waisenanstalt zu einem Heim für männliche Genesende unter dem Namen
„Kaiser-Friedrich-Heim“ einzurichten, und steht die Eröffnung desselben
noch in diesem Herbste bevor. Die auf etwa 10 000 Mark bemessenen
Kosten der ersten Einrichtung sollen ohne directe Belastung der Steuer¬
zahler aus Sparcassenüberschüssen gedeckt werden.
„In den Ihnen vorliegenden Thesen vertreten der Herr Referent und
ich die Ansicht, dass die Einrichtung und Unterhaltung von Anstalten für
Genesende nicht Aufgabe des Staates und der Gemeinde sei, d. h., wie ich
erläuternd bemerke, im Sinne der Auferlegung einer gesetzlichen Verpflich¬
tung. Es liegt mir fern, zur Begründung dieser Ansicht in eine theoretische
Erörterung über den Begriff und die Aufgaben des Staates und der Gemein¬
den einzugehen, zumal diese Materie ja bekanntlich eine ausserordentlich
bestrittene ist. Wie weit man auch die Grenzen dieser Aufgaben stecken
mag, man wird immer Bedenken tragen müssen, die Steuerzahler mit Aus¬
gaben zu belasten, welche nicht durch das absolute Bedürfnis der Armen¬
pflege geboten sind, sondern Zwecken dienen sollen, die doch in mehr oder
minderem Grade in das Gebiet der Wohlthätigkeitsbestrebungen hinüber
spielen. Für das Deutsche Reich und die Einzelstaaten scheint mir Ange¬
sichts der ihnen durch die neuere Socialgesetzgebung auferlegten Riesen-
aufgahen — wenigstens zur Zeit — jeder Gedanke an eine weitere Aus¬
dehnung der ihnen auf diesem Gebiete zufallenden Aufgaben ausgeschlossen.
Uebrigens spricht auch die bisherige geschichtliche Entwickelung der Frage
der Reconvalescentenhäuser für diese Ansicht, indem in keinem der in
Betracht kommenden Länder der Staat sich an der Gründung oder Errich¬
tung betheiligt hat, mit alleiniger Ausnahme von Frankreich. Dort sind
allerdings die Anstalten von Vincennes und Vesinet, die der Herr Referent
bereits anführte, durch einen Act des Staatsoberhauptes hervorgerufen; der
Staat betheiligt sich direct und indirect an den Kosten derselben; direct
durch Anweisung auf das Staatsbudget für allgemeine Wohlthätigkeit, in¬
direct in der eigenthümlichen Weise, dass ein kaiserliches Decret vom 8. Mär&
1855 den Unternehmern aller öffentlichen Arbeiten im Seinedepartement die
Verpflichtung auferlegte, 1 Proc. der ihnen zukommenden Bausummen an
die Cassen der gedachten Anstalten abzuführen. Man kann darin natürlich
uur eine indirecte Staatsunterstützung der letzteren erkennen. Das Ergeb¬
nis ist so bedeutend, dass mehr als die Hälfte der Ausgaben der Anstalt in
Vincennes aus diesem Fonds bestritten wird.
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74 XV. Versamml. d. D. Vereins f. öff. Gsudhpflg. zu Strassburg i. E.
„Selbstverständlich schliesst der vorhin aufgestellte Grundsatz nicht
aus — und darin stimme ich mit dem Herrn Referenten vollständig überein —,
dass die Gemeinden sich anregend und fördernd gegenüber der Reconvale-
scentenpflege verhalten, wofür ja schon das eigene Interesse spricht. Der
Gemeinde liegt zunächst die Verpflichtung der Armenpflege ob, und es kann
ihr daher nicht gleichgültig sein, ob die Arbeitsfähigkeit eines Mannes, der
im Falle der Erkrankung der Gemeinde zur Last fällt, gehoben und gebessert
wird. In besonders wirksamerWeise können meines Erachtens die Gemein¬
den — wie dies ja in München, Berlin, Dortmund und anderen Orten ge¬
schehen ist — die Frage dadurch fördern, dass sie verfügbare Gemeinde¬
gebäude überlassen. Die gleichen Gesichtspunkte, welche für die Gemeinden
die Förderung als empfehlenswerth erscheinen lassen, treffen meines Erachtens
auch bei der Armenpflege und bei den Krankencassen jeder Art zu. Auch
dann, wenn diese verschiedenen Corporationen mit herangezogen werden,
wird der Privatwohtthätigkeit ein sehr breiter Spielraum zu ihrer Entfaltung
gegeben sein. Der Herr Referent hat bereits darauf hingewiesen, dass die
Lage des Unverlieiratheten und des Verheiratheten in dieser Beziehung eine
völlig verschiedene ist. Der Unverheirathete mag aus den Beträgen, die er
aus der Krankencasse empfangt, in der Lage sein, sich in der Reconvale-
scentenanstalt einen Aufenthalt zu verschaffen; bei dem Familienhaupt, das
lange krank gewesen ist, dadurch in seinen Verhältnissen bereits erheblich
zurückgegangen ist, wird man doch zugeben müssen, dass die von den ver¬
pflichteten Corporationen herrührenden Beiträge grösstentheils den Familien¬
angehörigen zufliessen müssen.
„Wenn man bei der Gründung einer Anstalt die Wahl des Ortes ins
Auge fasst, so kann es wohl keinem Zweifel unterliegen, dass dieselbe thun-
lichst ausserhalb der Stadt und entfernt von grösseren Häusercomplexen zu
suchen ist. Ich möchte aber doch warnen, eingedenk des Spruches, dass
das Bessere der Feind des Guten ist, in dieser Hinsicht allzu rigorose An¬
forderungen zu stellen. Man darf nicht aus den Augen lassen, dass die
Pfleglinge grösstentheils aus überfüllten Sälen der Spitäler kommen und
nach kurzer Zeit wieder in ihre niederen und engen Wohnungen zurück¬
kehren, die sich meistens nur in sehr mangelhaften hygienischen Verhält¬
nissen befinden. Zweckmässig scheint mir — und das ist von dem Herrn
Referenten auch bereits angedeutet —, die Anstalt in mässiger Entfernung
von der Stadt anzulegen. Es wird dann möglich sein, die Verwaltung, schon
um der Kostenersparniss willen, in die Hand der sachkundigen Organe der
Hospital Verwaltung zu legen, und Arzt, Apotheke, Kirche sind leicht zu
erreichen, der Transport der Pfleglinge erfordert keine grossen Kosten, die
Pfleglinge können sich des Besuches ihrer Angehörigen erfreuen und sind
in der Lage, selbst die erforderlichen Schritte zur Neuerlangung von Arbeit
nach erfolgter vollständiger Genesung zu thun. Meines Erachtens kann
die Lage der hiesigen Anstalt inmitten einer Gärtnervorstadt, 4 km vom
Hospital, 2 km von der eigentlichen Stadt entfernt, in der Nähe einer Station
der Strassenbahn, als eine mustergültige bezeichnet werden.
„Fasst man dann das Gebäude selbst ins Auge, so schliesse ich mich
der Auffassung des Directors zu Vincennes an, dass ein Reconvalescenten-
haus keine Caserne, kein Hospital, kein Gasthaus darstellen soll. Das Haus
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75
Anstalten zur Fürsorge für Genesende.
muss, wie von Seiten des Herrn Referenten treffend ausgeführt worden ist,
möglichst den Charakter des Familienhauses haben, keine grossen Schlafsäle,
kleine Zimmer mit wo möglich zwei, höchstens vier bis sechs Betten. Daraus
ergiebt sich von selbst, dass die einzelne Anstalt nicht für eine zu grosse
Anzahl von Pfleglingen eingerichtet werden soll. Man hat Berechnungen
darüber angestellt, wie hoch im Verhältniss zur Bevölkerungsziffer der in
Betracht kommenden Stadt die Zahl der Pfleglinge bei Neugründung einer
Anstalt bemessen werden muss. Ich habe dem Werke von Güterbock
entnommen, dass man in England an maassgebender Stelle davon ausgeht,
dass auf 5000 abgehende Hospitalkranke nicht weniger als 1500 aus der
Verweisung an ein Reconvalescentenhaus Nutzen ziehen würden. Nach der
Ansicht des Directors von Vincennes wird eine Reconvalescentenanstalt
dann dem vorhandenen Bedürfniss gerecht werden, wenn sie in der Lage
ist, etwa V 4 der in Hospitälern der betreffenden Stadt verpflegten Personen
aufzunehmen. Für Strassburg mit einer Civilbevölkerung, die im Augen¬
blick vielleicht auf 110 000 Einwohner veranschlagt werden kann, hat sich
bei sehr liberaler Beurtheilung des Bedürfnisses im einzelnen Falle die
gegenwärtige Anstalt mit ihren 60 Betten als vollständig ausreichend
erwiesen.
„Wenn man einen Blick auf die Kosten wirft, die eine Reconvalescenten¬
anstalt verursacht, so muss man selbstverständlich zwischen den einmaligen
und laufenden Kosten unterscheiden. Es sind mir bei der Durchblätterung
der in Betracht kommenden Literatur wohl Berechnungen aufgestossen, wie
hoch das einzelne Bett bei Errichtung einer Reconvalescentenanstalt zu
stehen käme. Ich gehe auf diese Berechnungen nicht näher ein. Sie haben
meines Erachtens keine grundsätzliche Bedeutung. Abgesehen davon, dass
es sehr oft Vorkommen wird, dass bestehende Gebäude für die Zwecke der
Reconvalescentenpflege aptirt werden, sind auch die Grundstückspreise, die
Preise der Baumaterialien, des Baulohns in den einzelnen Orten so ver¬
schieden, dass meines Erachtens in dieser Hinsicht ein bestimmter durch¬
schlagender Grundsatz für Deutschland nicht aufgestellt werden kann. Anders
liegt das meines Erachtens in Bezug auf die laufenden Ausgaben, also die
Ausgaben abgesehen von den einmaligen Kosten der ersten Einrichtung und
Ausstattung. Diese lassen sich meines Erachtens schon heute mit annähern¬
der Sicherheit in bestimmten Sätzen für den Kopf und Tag aufstellen.
„München berechnet dieselben auf 1*80, Berlin auf 1*75, Strassburg^
für Erwachsene auf 1*90 Mark, für Kinder auf 1*42 Mark, indem es für
letztere einen ermässigten Satz im Betrage von */ 4 desjenigen für Erwachsene
annimmt. Es wird dabei jedoch zugegeben, dass diese Ermässigung etwas
willkürlich gegriffen ist, da die Kinder von 7 bis 15 Jahren bezüglich der
Beköstigung beinahe zu denselben Unkosten Anlass geben, wie die Erwach¬
senen. Man wird daher auch in Strassburg den Durchschnittssatz auf nicht
höher als 1*75 bis 1*80 stellen können. Der Herr Referent glaubt, unter
Hinweis auf englische Anstalten, insbesondere auf die unter Protection der
Frau des bekannten Ministers Gladstone geleitete Anstalt, bei welcher
ein Pflegesatz von 1*33 Mark angegeben wird, dass mit der Vermehrung
der Zahl der Pfleglinge bei gleicher reichlicher Mundverpflegung die Kosten,
für den Tag und Kopf sich erheblich vermindern würden.
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76 XV. Versamml. d. D. Vereins f. öff. Gsndhpflg. zu Strassburg i. E.
„Ich kann in dieser Hinsicht ein gewisses Bedenken nicht unter¬
drücken. Wenn ich den Etat der hiesigen Anstalt ansehe — und in München
und Berlin sind die Verhältnisse nicht wesentlich verschieden —, so zeigt
sich, dass diejenigen Generalkosten, welche auch bei einer erheblichen Zu¬
nahme der Pfleglinge so ziemlich dieselben bleiben würden, nämlich die
allgemeinen Verwaltungskosten, der Unterhalt der Gebäude und des Gartens,
Steuern und Feuerversicherung nur 17 Proc. der jährlichen Gesammtaus-
gaben ausmachen, gegen 83 Proc. der mit der Zahl der Insassen unzweifel¬
haft wachsenden Kosten für Bedienung und Verpflegung. 55 Proc. der
Gesammtausgaben fallen allein auf die Mundverpflegung mit Esseu und
Trinken. So lange sonach — worüber natürlich die Herren Aerzte ent¬
scheiden werden — nicht eine Einschränkung in Bezug auf den Speisezettel
stattflndet, werden meines Erachtens sehr ins Gewicht fallende Ersparnisse
auch beim Wachsen der Anstaltsbevölkerung nicht erwartet werden könneu-
Angesichts der merkwürdigen Uebereinstimmung der Sätze bei den doch in
ganz verschiedenen Theilen Deutschlands liegenden Städten München, Berlin
und Strassburg wird man sonach in den grösseren und mittleren Städten
Deutschlands bei der Errichtung neuer Reconvalescentenanstalten einen täg¬
lichen Pflegesatz von 1*75 bis 1‘80 Mark wohl in Aussicht nehmen müssen.
Uebrigens berechnet auch Vincennes, bei welchem mit Rücksicht auf die
grosse, durchschnittlich 500 betragende Zahl der Pfleglinge die Generalkosten
gegenüber den laufenden Ausgaben sehr zurücktreten, seinen Pflegesatz
auf mindestens 2'40 Francs, sonach auf 1’92 Mark.
„Wie bereits angedeutet, ist in allen Anstalten die Mundverpflegung^
eine sehr reichliche. Die Thätigkeit des Arztes und des Apothekers tritt
vollständig in den Hintergrund; im Vordergründe steht der Koch. In den
deutschen Anstalten erhalten die Pfleglinge fünfmal am Tage ihre Ver¬
pflegung: Morgens meistens Milchkaffee oder Milch mit Semmel; als zweite»
Frühstück Bouillon oder Butterbrot mit Fleisch, Wurst, Käse; Mittags Suppe r
Gemüse, Heisch (190 bis 250 g), Brot; Nachmittags Kaffee mit Milch oder
Butterbrot mit Obst; Abends Suppe, Fleisch oder Wurst, Salat und dergleichen^
„Den örtlichen Gewohnheiten und der Lebensweise der Bevölkerung-
entsprechend, giebt Strassburg ausserdem täglich l j 4 bis 1 /j Liter Wein r
München selbstverständlich Mittags 1 / 2 Liter Bier für Männer und l / 4 Liter
für Weiber, Abends 1 / 2 Liter für jede Person, während Berlin Vormittage
neben Kaffee auch Cacao und Abends Thee verabreichen lässt.
„Auch die durchschnittliche Dauer des Aufenthalts des einzelnen Pfleg¬
lings in den Reconvalescentenanstalten lässt sich nach den bisherigen Er¬
fahrungen bereits mit ziemlicher Sicherheit und für die einzelnen Anstalten
nahezu übereinstimmend bestimmen. Strassburg hatte die normale Dauer
des Verbleibs im Hospiz auf 14 Tage festgesetzt, jedoch eine Verlängerung
nach Umständen zugelassen, München hatte eine bis vier Wochen angenom¬
men, Berlin in der Regel nicht über drei Wochen. In Wirklichkeit hat sich
die Frage so gestaltet, dass in München wie in Strassburg die Pfleglinge
durchschnittlich etwa 20 Tage verbleiben. Berlin besteht noch zu kurze
Zeit, um meines Erachtens in dieser Beziehung maassgebende Erfahrungen
zu besitzen. In Vincennes und Vesinet, wo man im Reglement den Aufent¬
halt auf 15 Tage bemessen hatte, wird der durchschnittliche Aufenthalt auf'
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77
Anstalten zur Fürsorge für Genesende.
18 Tage berechnet. Man wird hiernach nicht fehlgehen, wenn man sich
auf eine Dauer von etwa 20 Tagen einrichtet, wobei natürlich bei den ein¬
zelnen Pfleglingen eine Verkürzung bezw. Verlängerung stattfindet.
„Die Verwaltung der Recouvalescentenanstalten ist, wie dies der Herr
Referent bereits hervorgehoben hat, überall eine möglichst einfache, wie sich
schon aus der geringen Stärke des Anstaltspersonals ergiebt. Für Strass¬
burg ist bereits erwähnt, dass bei dem Vorhandensein von 60 Betten zwei
Schwestern und drei weibliche Dienstboten ansreichen, und ähnlich stellt
sich das Verhältniss in den beiden Berliner Anstalten, wo bei je 40 Betten
eine Schwester, eine Köchin und zwei weibliche Dienstboten neben einem
männlichen Arbeiter für gröbere Arbeiten vorhanden sind. Dass in Strass¬
burg dem Gärtner noch ein Gehülfe beigegeben ist, erklärt sich aus der
ungewöhnlich grossen Ausdehnung der Haus- und Gartenanlagen.
„Die Bewältigung der Arbeit mit einem so schwachen Personal wird da¬
durch möglich, dass in allen Anstalten die Pfleglinge — soweit ihr Gesund¬
heitszustand dies zulässt — zu leichteren Arbeiten mit herangezogen werden.
Das Ordnen der Betten, das Reinigen der Schlaf- und Aufenthaltsräume, das
Decken der Tische wird meistens von den Pfleglingen besorgt; auch be¬
theiligen sich dieselben an der Bestellung der Gärten, sowie an dem Unter¬
halt der Wege und Promenaden. In Vincennes mit seiner grossen Bevölke¬
rung ist die Arbeit für diejenigen, welche sich an derselben betheiligen
wollen, förmlich organisirt. Abgesehen von den vorerwähnten Beschäftigungen
finden die Pfleglinge dort Gelegenheit, in Werkstätten zu arbeiten, deren für
Schlosser, Schreiner, Tapezierer, Maler, Schneider und Schuhmacher vor¬
handen sind. Den Arbeitern kann dort auch eine Entschädigung von
mindenstens 25 Centimes oder J / 4 Liter Wein für den Tag nach freier Wahl
gewährt werden, welche sich je nach der Arbeitsleistung in verschiedenen
Sätzen bis zu 1 Franc steigern kann.
„Im Uebrigen ist in allen Anstalten den Insassen eine grosse Freiheit
der Bewegung gestattet, und enthalten die Hausordnungen nur Bestimmungen
über die Zeit des Aufstehens, des Schlafengehens, ferner der verschiedenen
Mahlzeiten, denen natürlich pünktlich Folge geleistet werden muss. Als
einzige disciplinarische Maassregel besteht die Entlassung des Pfleglings,
wenu derselbe sich der Hausordnung nicht fügen will oder durch ein unwür¬
diges, ungesittetes Betragen Anlass zu gerechtem Tadel giebt. Nach dem
übereinstimmenden Zeugnisse der Verwaltungen — und in dieser Beziehung
schliesse ich mich aus den Erfahrungen der hiesigen Anstalt heraus unbe¬
dingt den Behauptungen des Herrn Referenten an — ist jedoch eine der¬
artige Maassregel nur in äusserst seltenen Fällen erforderlich, wie denn
überhaupt die Handhabung der Ordnung und Disciplin iu den Reconvale-
scentenhäusern nirgendwo auf besondere Schwierigkeiten gestossen ist.
„Auf weitere Einrichtungen und Bestimmungen einzugehen, scheint
mir nicht erforderlich, da dieselben sich nicht wesentlich von denjenigen
anderer geschlossener Anstalten unterscheiden, und es hier doch nur darauf
ankommen kann, das hervorzuheben, was für Reconvalescentenhäuser
charakteristisch erscheint.
„Ich schliesse daher, indem ich mich dem von Dr. Güterbock in seinem
vortrefflichen, bereits erwähnteu Werke ausgesprochenen Wunsche an-
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78 XV. Versamml. d. D. Vereins f. öff. Gsndhpflg. zu Strassburg L E.
schliesse, dass die einmal angeregte Frage der Reconvalescentenpflege auch
bei uns nicht von der Tagesordnung verschwinden und ihren berechtigten
Platz unter den Culturaufgaben der Gegenwart behalten möge.“
Es lauten die von den beiden Herren Referenten gemeinschaftlich auf¬
gestellten
Thesen:
1.
Heimstätten für Genesende sind für grössere Gemeinwesen ein
dringendes Bedürfniss.
2 .
Für dieselben sprechen nicht bloss ärztliche, sondern auch
sociale und administrative Erwägungen.
3.
Die Einrichtung und Unterhaltung solcher Anstalten ist nicht
Aufgabe des Staates oder der Gemeinden, sondern ist der Vereins-
thätigkeit und der Privatwohlthätigkeit zu überlassen.
4.
Es erscheint zweckmässig, die Heimstätten den Krankenhäusern
anzugliedern und mit einer möglichst einfachen, aber sachverstän¬
digen Verwaltung zu versehen.
5.
Der familiäre Charakter der Heimstätten macht es nicht wün-
schenswerth, dass den einzelnen Anstalten eine zu grosse Aus¬
dehnung (über 100 Betten) gegeben werde.
6 .
Geeignet zur Aufnahme sind in erster Linie die Reconvalescen-
ten von acuten Krankheiten, von Verletzungen und Operationen,
dann auch Wöchnerinnen, in zweiter Linie an chronischen Krank¬
heiten Leidende, wenn dieselben acute Verschlimmerungen erfahren
haben.
7.
Principiell ausgeschlossen sind Geisteskrankheiten, Epilepsie,
ekelerregende, chirurgische und Hautleiden, Lues und Alkoholismus.
8 .
Als nothweudige Vorbedingung für die Aufnahme ist eine gute
sittliche Qualification zu fordern.
Der Vorsitzende eröffnet hierauf die Discussion und erklärt zur
Geschäftsordnung zunächst
Correferent Bürgermeister Back in seinem und des Herrn Refe
renteu Namen, dass die von ihnen aufgestellten Thesen hauptsächlich ein¬
zelne allgemeine Gesichtspunkte über Iteconvalescentenanstalten enthalten,
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79
Anstalten zur Fürsorge für Genesende.
denen selbstverständlich noch andere Gesichtspunkte hätten hinzugefügt
werden können. Es scheine ihnen desshalb nicht von Belang, die Thesen
besonders durchzudiscutiren und über dieselben abzustimmen.
Referent Gehei Dierath Professor Dr. v. Ziemssen findet einen
wichtigen Hebel für die Förderung der Reconvalescentenhäuser darin, dass
die Privatvereine oder die Gemeindebehörden, welche sich die Hebung der
Reconvalescentenpflege angelegen sein lassen, die Vorstände der Orts- und
Berufskassen heranzuziehen und für die Sache zu interessiren suchen. Das
sei z. B. jetzt in München geschehen; man habe in den Vorstand des
ReconvalescentenVereins ein Mitglied des Magistrats, nämlich den Vorstand
des städtischen Krankenversicherungswesens hineingezogen und auch einen
von den Rendanten der Ortskassen, wodurch dieselben nicht nur in der Lage
seien, volle Einsicht zu erhalten, sondern auch wirklich Interesse dafür zu
gewinnen und ihre Kassenüberschüsse vielleicht in der Richtung zu ver¬
wenden, dass sie gegen Bezahlung für ihre Mitglieder an der Belegung der
Anstalt participiren, was für die Ortskrankenkasse ein entschiedener Vor¬
theil wäre.
In Betreff der Kosten der Verpflegung in Reconvalescentenhäusern lasse
sich nach den Darlegungen des Herrn Correferenten im Allgemeinen zwar
noch nichts absolut Zutreffendes aussagen, soviel aber lasse sich doch
immerhin schon behaupten, dass, wenn man pro Kopf und Tag 1*80 M.
ansetze, dies gewiss gut gerechnet und die Verpflegung eine vollständig
genügende sei.
In Betreff des ganzen Wesens der Reconvalescentenpflege, wie dasselbe
jetzt in Deutschland sich zu entfalten beginne, werde es sich erst allmälig
heraussteilen, welches Bedürfniss vorwiegend und zuerst der Befriedigung
bedürfe, ob die städtischen Reconvalescentenanstalten, welche das ganze
Jahr offen seien, mit den Krankenhäusern in fortwährendem Verkehr stehen
und dieselben hauptsächlich von den von acuten Krankheiten und Ver¬
letzungen Genesenden entlasten, oder die ländlichen Anstalten, welche
nur im Sommer geöffnet seien und hauptsächlich chronische Kranke auf¬
nehmen, somit vorwiegend als Luftcurorte dienen. In München sei das
erstere System in Anwendung: die Anstalt liege nicht weit von den Kranken¬
häusern; die Insassen können, wenn sie nur zu den Mahlzeiten richtig da
seien, im Uebrigen nach Belieben ausgehen, Angehörige und Freunde
besuchen und sich nach Arbeit umsehen. In Berlin umgekehrt seien die
Anstalten entfernt von der Stadt auf den verschiedenen Rieselgütern und
hier gebe man mehr den ländlichen Reconvalescentenheimen mit vorwiegend
chronischen Kranken den Vorzug. Das seien zwei ziemlich verschiedene
Richtungen; welche von beiden grössere Bedeutung für die Zukunft gewinnen
werde, lasse sich zur Zeit noch gar nicht übersehen.
Zunächst sei von Wichtigkeit, dass man die vermögenden Orts- und
Berufskassen, die jetzt zum Theil Capitalien ansammeln, anrege, das Geld
für die Einrichtung von Reconvalescentenhäusern zu verwenden, und dass
man ihnen begreiflich mache, dass nicht nur ihre Mitglieder sich gut dabei
stehen, sondern dass auch die Kassen pecuniären Vortheil von diesen An¬
stalten haben.
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80 XV. Versamml. d. D. Vereins f. öff. Gsndhpflg. zu Strassburg i. E.
Dr. Custer (Zürich) giebt einige Mittheilungen über die Reconvale-
scentenpflege in der Schweiz, die besonders in der französischen Schweiz
ihre segensreiche Wirksamkeit entfaltet habe. Die Stadt Genf besitze
fünf Reconvalescentenanstalten: Zunächst das Hospice de convalescence im
Zusammenhang mit dem Hospice general der Stadt, von Baronin Roth¬
schild auf einem von dem Staat dazu hergegebenen Terrain errichtet,
nehme in 50 Betten unbemittelte Genfer Bürger unentgeltlich zur Ver¬
pflegung auf. Ein weiteres Reconvalescentenheim in Colovrex, eine Privat¬
anstalt mit 30 Betten, nehme reconvalescente Frauen und Mädchen auf zu
einem täglichen Preise von 1 Franc. Ausserdem gebe es noch einige kleinere
Asyle, ein durch freiwillige Beiträge erhaltenes für unbemittelte Frauen,
eines für reconvalescente und kränkliche Kinder.
Neuchätel besitze ein Höpital des convalescents , gegründet von einer
besonderen Gesellschaft, die wenig bemittelte reconvalescente, blutarme und
schwächliche Personen verpflege. Eine ähnliche Anstalt bestehe in Lausanne.
Zürich habe bis jetzt eine Einrichtung für die Verpflegung von Recon-
valescenten gehabt, welche von dem freiwilligen Armen verein ausgegangen
sei, der im Sommer reconvalescente Personen in einer Pension auf dem
Zürichberg zum Preise von 3 1 /* bis 4 Francs täglich untergebracht habe.
Da dieser Betrieb aber zu kostspielig sei, sei nunmehr beschlossen worden,
eine eigentliche Reconvalescentenanstalt in prachtvoller, gesunder Lage auf
dem Zürichberg zu gründen, die im nächsten Frühjahre eröffnet werden
solle. Ausgegangen sei die Gründung durch eine Anregung des auf dem
Gebiete der Philanthropie Allen wohlbekannten Pfarrers Bion, des Stifters
der Feriencolonieen, der sich davon überzeugt habe, wie nöthig es sei, nicht
bloss für die schwächlichen Kinder, sondern auch für die kränklichen Er¬
wachsenen, wenn sie aus den Spitälern kommen, speciell für die Mütter, zu
sorgen, und dem es gelungen sei, durch einen Aufruf aus freiwilligen Bei¬
trägen so viel Capital zusammen zu bringen, dass der Bau auf einem von
einem Bauern ihm geschenkten Terrain auf dem Zürichberg in Angriff
genommen werden konnte. Zunächst handle es sich um eine kleine Anstalt,
die man aber mit der Zeit erweitern werde. Verbunden mit diesem Recon¬
valescentenheim solle eine Dienstbotenbildungsanstalt werden, wodurch man
einerseits für die Anstalt genügendes Dienstpersonal erhalte, welches nicht
viel koste, und andererseits junge Mädchen gut ausbilde, damit sie später
•eine geeignete selbstständige Existenz finden können.
Geh. Medicinalrath Dr. Krieger (Strassburg) theilt mit, dass auch
in Mülhausen im Eisass in jüngster Zeit eine derartige Anstalt errichtet
worden sei. Es sei daselbst ein grosses Anwesen mit Park angekauft und
zu einer Reconvalescentenanstalt eingerichtet worden.
StAdtbaumeister Mflnrer (Elberfeld) giebt zur Vervollständigung
des vorliegenden Materials die Mittheilung, dass auch in anderen deutschen
Städten solche Anstalten jetzt angestrebt würden. So werde voraussichtlich in
Elberfeld im nächsten Jahre ebenfalls ein Erholungshaus, das zunächst für
30 Betten bestimmt, von dem Bergischen Verein für Gemeinwohl nach ähn¬
lichen Grundsätzen eingerichtet werde, eröffnet werden, und seien die Mittel
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Anstalten zur Fürsorge für Genesende. 81
hierfür zum grossen Theile im Wege der Privatwohlthätigkeit bereits auf¬
gebracht.
Pr0fe8S0r Dr* Gnttstndt (Berlin) erklärt die von dem Herrn Refe¬
renten geäusserten Befürchtungen, als könne die Lage der Reconvalescenten-
häuser auf den Rieselgütern Berlins irgend eine Gefahr in sich bergen, für
durchaus unbegründet. Seitdem die Rieselfelder eingerichtet seien, sei die
ganze Bevölkerung jener Rieselfelder unter ärztliche Beobachtung gestellt
und jedes Jahr werde ein genauer ärztlicher Bericht über die bei den Be¬
wohnern der Rieselgüter vorkommenden Krankheiten erstattet. Auf Grund
dieser Beobachtungen könne man jeder Besorgniss entgegentreten, es könne
den Einwohnern der Reconvalescentenhäuser irgend welcher Nachtheil von
den Rieselfeldern erwachsen.
Der von dem Herrn Referenten erwähnte Umstand, dass in den Berliner
Reconvalescentenhäusern vorwiegend chronische Kranke verpflegt würden,
habe seinen Grund darin, dass die Einrichtung in Berlin noch vollständig
neu sei und noch nicht sämmtliche Organe mit dem Wesen der Reconvalescen-
tenpflege genügend vertraut seien. Es bestehe die Absicht, nicht allein aus
den Krankenhäusern Reconvalescenten dort aufzunehmen, sondern auch direct
aus der Armenpflege und sei in jüngster Zeit dem entsprechende Aufforde¬
rung an die Armenärzte ergangen.
Im Allgemeinen seien die Reconvalescentenhäuser nur als Ergänzungen
der Krankenhäuser anzusehen und eine Verpflichtung in Bezug auf die
Errichtung von Genesungshäusern schliesse sich an den Besitz der Kranken¬
häuser an, deren Zahl und Ausdehnung sich nach der Errichtung jener
vermindern könne. Demgemäss sei es gewiss Sache der Verwaltung der
Krankenhäuser, bezw. der Gemeinden, Mittel für die Errichtung von Recon¬
valescentenhäusern zu ihrem eigenen Vortheil anzuwenden.
Schliesslich möchte er in den von den Referenten aufgestellten Sätzen,
denen er im Uebrigen vollständig beistimme, als charakterisches Merkmal
für Reconvalescentenhäuser eine kurze Aufenthaltsdauer von höch¬
stens 21 # Tagen ausgesprochen sehen.
Referent Geheimerath Professor v. Ziemssen spricht sich dagegen
aus, eine bestimmte Zahl als längste Aufenthaltsdauer aufzustellen, die sich
nachher in der Praxis doch nicht bewähre. In München werde jeder für
die Anstalt bestimmte Reconvalescent auf ärztliche Bescheinigung hin von
der Verwaltung auf 14 Tage eingewiesen; das sei das Minimum; es kämen
nur Genesende in die Anstalt, die mindestens 14 Tage zu ihrer Erholung
brauchten. Sei nun aber die Krankheit der Art gewesen, dass sie eine
längere Reconvalescenz zur Folge habe, so werde auf Antrag des Arztes von
8 zu 8 Tagen verlängert. Das richte sich ganz nach der Schwere der vor-
angegangenen Krankheit, der Constitution etc.; für die leichteren Fälle sei
meist eine Dauer von 14 Tagen geuügend; nach Typhus, Pneumonie und
schweren Pleuraexsudaten verbleiben die Leute meist 4 Wochen in der
Anstalt. Im Ganzen thue man wohl am besten, sich mit der von dem Herrn
Correferenten aufgestellten erfahrungsmässigen Zahl von 20 Tagen als durch¬
schnittliche Verpflegungsdauer zu begnügen, zur Aufstellung eines grund¬
haltigen Etats genüge diese Zahl.
Vierteljahrsschrift filr Gesundheitspflege, 1890. ß
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82 XV. Versamml. d. D. Vereins f. öff. Gsndhpflg. zu Strassburg i. E.
Vorsitzender Oberingenieur Meyer schliesst hierauf die Discussion
und schlägt vor, der Verein möge den Ausführungen der Herren Referenten
durch eine Resolution beitreten, die so laute:
Der Deutsche Verein für öffentliche Gesundheits¬
pflege nimmt die Mittheilungen der Herren Referenten
über die Anstalten zur Fürsorge für Genesende mit Dank
und unter völliger Anerkennung des in diesen Vorträgen
und Thesen für die Behandlung der Frage eingenomme¬
nen Standpunktes entgegen.
Dieser Vorschlag wird einstimmig angenommen.
Goh* Sanitätsrath Dr. Lent (Köln) übernimmt den Vorsitz und
eröffnet die Verhandlung über den vierten Gegenstand der Tagesordnung:
Verhütung der Tüberculose.
Referent: Professor Dr. Heller (Kiel).
„Meine Herren! Gerne habe ich der Aufforderung, ein Referat über
die Verhütung oder Bekämpfung der Tuberculose zu übernehmen, Folge
geleistet, da ich mich seit Langem mit dieser Krankheit beschäftigt habe.
Dabei war ich mir der grossen Schwierigkeit wohl bewusst, welche darin
liegt, dass diese Versammlung nur zum Theil aus Aerzten, zum Theil aus
medicinischen Laien besteht. Es ist ersteren gar Vieles, was für letztere
zum Verständniss gesagt werden muss,, vollkommen geläufig.
„Als Bezeichnung der Krankheit werde ich mich vorwiegend des
Ausdruckes „Tuberculose“, nicht „Schwindsucht“ , bedienen, da letztere ein
engerer Begriff ist und nicht die im Kindesalter vorwiegenden Formen der
Krankheit mit umfasst.
„Seit den ältesten Zeiten ist die Schwindsucht bekannt und Gegenstand
des lebhaftesten Interesses von Aerzten wie Laien. Seit etwa 100 Jahren
sind die bei ihr vorkommenden Knötchen, Tuberkel, gefunden.
„Seit alter Zeit galt die Schwindsucht für ansteckend. Seit 24 Jahren
ist vonVillemin und vielen Anderen der Beweis hierfür durch Thierversuche
geliefert. Seit 1882 ist durch Baumgarten und durch Koch ein Bacillus
bei der Tuberculose nachgewiesen und von Letzterem durch ausgedehnte
Untersuchungsreihen als unzweifelhafte Ursache dieser Infectionskrankheit
festgestellt worden. Zahlreiche Arbeiten zum Ausbaue der Lehre schlossen
sich seitdem an.
„Durch diese, den letzten Jahren zu verdankenden gewaltigen Fort¬
schritte tritt mit Erkenntniss der Ursachen der Krankheit und der Natur¬
geschichte des Erregers derselben die Aussicht nahe, durch dessen Bekäm¬
pfung die Krankheit selbst einschränken zu können und damit erwächst
auch die Pflicht, diese Aufgabe in Angriff zu nehmen.
„Die Frage aber ist im Voraus zu erledigen, ob überhaupt die Tuber¬
culose von solcher Bedeutung ist, dass es berechtigt erscheint, gegen sie die
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Verhütung der Tuberculose. 83
gesetzgeberische Thätigkeit in Bewegung zu setzen und zum Theil tief in
die materiellen Interessen einschneidende Maassregeln zu treffen.
„Werfen wir einen Blick auf die Sterblichkeitslisten, so ist kein Zweifel,
dass in ihnen die Tuberculose eine ganz gewaltige Rolle spielt.
„Allerdings sind die Angaben von verschiedenen Orten her sehr ver¬
schieden. Während z. B. in Danzig und Gotha von je 10 000 Lebenden
25 der Tuberculose verfallen, steigt die Zahl ihrer Opfer in Bonn, Frank¬
furt a. M. und Frankfurt a. 0., Düsseldorf, Leipzig und Strassburg auf 35,
in Braunschweig, Mannheim, München und Wiesbaden auf 40, in Nürnberg
auf 49, in Crefeld auf 58, in Wien auf 77, Remscheid auf 88.
„Nicht mit Unrecht ist gegen die Richtigkeit dieser Zahlen Bedenken
erhoben worden, weil die ihnen zu Grunde liegenden Sterbe-Anmeldungen
zum grössten Theile von Laien herrühren und desshalb der Zuverlässigkeit
entbehren. Es ist desshalb von Interesse, diese Sache auf Grund eines sorg¬
fältigen, wenn auch nicht sehr grossen Sectionsmateriales zu prüfen. Ich
habe desshalb sämmtliche von 1873 bis 1883 im pathologischen Institute zu
Kiel gemachten Sectionen zusammengestellt und daraus die Tuberculosefalle
ausgezogen und auf je 10 000 Lebende gleichen Alters berechnet, zum Ver¬
gleiche mit den von Würzburg 1 ) gegebenen Zahlen.
„Es ergiebt sich nun, obwohl Würzburg’s Arbeit nur die Lungen¬
schwindsucht berücksichtigt, welche jedoch im erwachsenen Alter sich so
ziemlich mit der Tuberculose deckt, dass die für Preussen und Schleswig-
Holstein gegebene Curve der aus dem Sectionsmateriale für Kiel berech¬
neten vom 16. Lebensjahre an ausserordentlich ähnlich verläuft. Es dürf¬
ten somit die Sterbe-Anmeldungen für diese Periode zuverlässig sein.
„Für das Kindesalter dagegen, in welchem die Tuberculose nur selten
als Schwindsucht auftritt, sind die gegebenen Zahlen nicht der Bedeutung
der Krankheit entsprechend. Auf der Tafel I. (a. f. S.) hier zeigt gerade das
erste Lebensjahr eine ganz ungewöhnliche Höhe, nämlich 245 von je 10 000
Lebenden gleichen Alters; es fällt dann die Curve steil ab bis zum 15. Lebens¬
jahre, um dann wieder langsam zu steigen 2 ).
„Von weit grösserer Bedeutung aber ist die Frage, welche Rolle die
Tuberculose unter den Todesursachen spielt. Die II. Tafel (s. S. 85) zeigt diese
Frage für die einzelnen Altersgruppen, aus 3314 Sectionen des Kieler patholo¬
gischen Institutes zusammengestellt; bei 738 Tuberculosefällen, im Ganzen
= 22*09 Proc. aller Secirten, ergiebt sich für die Tuberculose eine sehr
wechselnde Rolle nach dem Lebensalter. Während sie bis zum zweiten
Lebensmonate fast nicht vorkomrat, steigt sie dann rasch und erreicht im
Blütealter von 16 bis 20 Jahren ihre bedeutendste Höhe; bis 43*8 Proc. aller
Verstorbenen fallen ihr hier zum Opfer, also fast so viele, als allen anderen
Krankheiten zusammengenommen, also gerade in dem Alter, in welchem für
die Masse des Volkes die Kosten für die Aufzucht und Erziehung auf¬
gewandt sind und beginnen sollen, Früchte zu tragen.
1 ) Ueber den Ginfluss von Alter und Geschlecht auf die Sterblichkeit an Lungen¬
schwindsucht. Mittbeilungen aus dem Reichsgesundheitsamt II, S. 89, 1884.
*) Ich darf hier jedoch auf diese Frage nicht näher eingehen, behalte mir dies für
eine andere Gelegenheit vor.
6 *
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84 XV. Versamml. d. D. Vereins f. öff. Gsndhptlg. zu Strassburg i. E.
„Welche gewaltige Bedeutung die Tuberculose als Todesursache hat,
ergiebt sich ja aufs Klarste aus dieser Tabelle.
„Aber diese hervorragende Stellung unter den Todesursachen ist noch
lange nicht der volle Ausdruck für ihre volkswirtschaftliche Bedeutung.
Tafel I.
An Tuberculose starben von je 10 000 in gleichem Alter Lebenden:
■ In Preussen nach Todtenscheinen (Würzburg).
.In Schleswig-Holstein nach Todtenscheinen (Würz bürg).
—— In Kiel nach 3314 Sectionen (Heller).
„Stirbt Jemand an einer der übrigen Infectionskrankheiten, wie Nerven¬
fieber, Lungenentzündung und anderen, so wird er in der Regel nach meist
kurzem Krankenlager hingerafft; sein Leben, seine Kraft, die auf seine Er¬
ziehung und Ausbildung verwandten Mittel sind für seine Familie und das
Gemeinwohl verloren. Anders aber liegt es meist bei der Tuberculose.
Ein Schwindsüchtiger siecht langsam dahin; ganz allmälig wird seine
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85
Verhütung der Tuberculose.
Arbeitskraft vermindert; der Erwerb bleibt allmälig hinter dem Verbrauche
zurück; Ersparnisse werden aufgezehrt, endlich erliegt er nach monate-, ja
jahrelangem Siechthume, in welchem er von seiner Familie, von der Ge¬
meinde erhalten werden muss. Rein volkswirtschaftlich gerechnet ist
Tafel II.
An Tuberculose starben in Kiel von je 100 in gleichem Alter Gestorbenen
nach 3314 Sectionen:
daher durch einen Fall von Tuberculose dem Gemeinwohl ein weit höherer
materieller Verlust zugefügt, als durch jeden rasch verlaufenden Krank¬
heitsfall.
„Dazu kommt noch, dass ein Schwindsüchtiger in dieser langen Zeit
ohne Unterbrechung eine Quelle der Ansteckung für seine Umgebung sein
kann.
„In diesen drei Punkten liegt also die grosse Bedeutung der
Tuberculose: 1) in der grossen Sterblichkeitsziffer, 2) in der
grossen materiellen Schädigung während der langen Krank¬
heitsdauer und 3) in der grossen Ansteckungsgefahr für Andere.
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86 XV. Vcrsamral. d. D. Vereins f. öff. Gsndhpflg. zu Strassburg i E.
„Aus all diesem ist wohl der Schluss gerechtfertigt, dass es im wesent¬
lichsten Interesse von Staat und Gemeinde liegt, wenn irgend eine, dann
diese Krankheit zu bekämpfen, ihre Quellen nach Möglichkeit zu verstopfen.
„Die Möglichkeit einer erfolgreichen Bekämpfung ergiebt sich aus den
grossen Unterschieden in der Häufigkeit der Tuberculose überhaupt, beson¬
ders aber aus den so bedeutenden Unterschieden zwischen Stadt und Land¬
bevölkerung.
„Auf Tafel III. habe ich nach Würzburg die Tuberculosesterblichkeit
nach Stadt und Land getrennt für die einzelnen Regierungsbezirke dar¬
gestellt, woraus sich nicht nur wiederum die überaus grosse Häufigkeit der
Tuberculose, sondern auch die sehr grossen Verschiedenheiten, welche zwischen
den einzelnen Gegenden und wiederum die auffallenden Unterschiede
zwischen Stadt- und Landbevölkerung sich ergeben. So sehen wir im All¬
gemeinen die Landbevölkerung günstiger gestellt, als die städtische, was
besonders stark für die östlichen Regierungsbezirke gilt; so finden wir
Marienwerder Land mit 14 von 10 000 Lebenden gegen 24 Stadt. In
11 Regierungsbezirken aber überwiegt die Tuberculose auf dem Lande, und
unter ihnen zeigt Sigmaringen 44 Tuberculosefälle auf dem Lande gegen
23 der Stadtbevölkerung.
„Schon Bokendahl 1 ) hat bei einer Untersuchung über die Tuberculose¬
sterblichkeit Schleswig-Holsteins darauf hingewiesen, dass aus klimatischen
und geologischen Verhältnissen sich diese grossen Unterschiede nicht er¬
klären lassen. Es drängt sich unmittelbar der Schluss auf, dass es sociale
Verhältnisse sein müssen, welche solches bedingen, damit aber Verhältnisse,
deren Aenderung herbeizuführen nicht aussichtslos sein dürfte.
„Wie ich schon im Anfänge erwähnte, ist durch die Untersuchungen
von Koch ein ganz bestimmter, wohl charakterisirter, pflanzlicher Organismus,
ein Bacillus, als die Ursache der Tuberculose unzweifelhaft nachgewiesen.
Ebenso hat Koch gezeigt, dass dieser Bacillus einer höheren Temperatur
als 30° C. bedarf, um, günstigen Nährboden vorausgesetzt, zu gedeihen.
Ferner wächst der Tuberkelbacillus sehr viel langsamer als alle anderen
Bacterien. Um also im Freien zu gedeihen, müsste der Bacillus neben
geeignetem Nährboden wochenlang Tag und Nacht eine Temperatur von
über 30° C. finden; auch dann noch würde er durch andere rasch wachsende
Bacterien überwuchert und — wie man es oft an durch andere Bacterien
verunreinigten Culturen sieht — unterdrückt werden.
„Da diese günstigen Bedingungen eben nur im thierischen Organismus
gegeben sind, so zieht Koch den zwingenden Schluss, dass der Tuberkel¬
bacillus in der freien Natur nicht, sondern nur im thierischen
Körper sich zu vermehren und Dauersporen zu bilden vermag.
„Weitere Untersuchungen von Fischer und Schill und Anderen haben
ergeben, dass die Tuberkelbacillen ausserhalb des lebenden Körpers eine
bedeutende Widerstandsfähigkeit gegen äussere Einwirkungen besitzen,
so dass sie in einem faulenden Auswurfe bis 43 Tage, in lufttrockenem bis
zu 186 Tagen ihre Ansteckungsfähigkeit bewahren können.
*) Mittheilungen f. d. Verein Schleswig-Holsteiner Aerzte, X. Heft, 1885, S. 77.
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Verhütung der Tubereulose.
Tafel III.
An Tuberkulose starben von 10 000 Lebenden.
Regierungsbezirke:
Danzig.
Königsberg.
Köslin.
Erfurt.
1 Marienwerder ....
120
130
5
i
Gumbinnen
Bromberg .
Magdeburg
Frankfurt a. O
Schleswig . .
Lüneburg . .
Stralsund . .
Aachen .
Hannover
Wiesbaden
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Osnabrück
I Düsseldorf
Arnsberg.
Münster..
In ganz Preussen ....
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Goog
88 XV. Versamml. d. D. Vereins f. öff. Gsndhpflg. zu Strassburg i. E.
„Sodann haben vielfache Untersuchungen gezeigt, dass Bacterien nur
an festen Körpern angetrocknet und durch Zerreiben von ihnen losgelöst,
an feinsten organischen und unorganischen Theilchen haftend dem Staube
beigemengt und so Thieren und Menschen zugeführt werden.
/ „Um denjenigen unter Ihnen aber, welche mit diesen Dingen nicht
vertraut sind, eine Vorstellung davon zu geben, wie unendlich gross die
Zahl der ausgesäeten Keime ist, habe ich an einem aus dem AuBWurfe eines
Schwindsüchtigen gemachten Präparate Zählungen vorgenommen und ge¬
funden, dass in 1 cbmm rund 1 Million Tuberkelbacillen enthalten sind. Die
mit einem Hustenstosse aufgebrachte Auswurfsmenge misst circa 3 cbcm;
mit jedem solchen Auswurfe werden also circa 300 Millionen Bacillen aus¬
geworfen; hustet ein Schwindsüchtiger nur jede Stunde einmal und bringt
seinen gewöhnlichen Auswurf heraus, so entleert er jeden Tag 7200 Millionen
Tuberkelbacillen. Bekanntlich aber husten Schwindsüchtige zeitweilig weit
häufiger und befördern dem entsprechend auch weit mehr Bacillen ins Freie.
„Zunächst ist nun die Frage zu erledigen, in welcher Weise der
Tuberkelbacillus dem Menschen zugeführt wird?
„Seit ältester Zeit hat man die Vererbung der Tuberculose für die
Hauptursache der weiten Verbreitung erklärt, wohl nur desshalb, weil man
nicht selten in bestimmten Familien die Tuberculose gehäuft Vorkommen sah.
„Im eigentlichen Sinne wäre von Vererbung nur dann zu sprechen,
wenn väterliche oder mütterliche Zeugungsstoffe oder beide bereits mit
den Keimen des Bacillus zur Zeit der Zeugung behaftet wären. Im weiteren
Sinne hat man auch die nachträgliche Ansteckung des sich entwickelnden
Fötus entweder vom Vater oder von der Mutter her hierzu gerechnet
Schon auf dem internationalen medicinischen Congresse zu Kopenhagen habe
ich mich entschieden gegen diese Anschauung ausgesprochen*) und muss
noch heute die Vererbung im engeren und weiteren Sinne als bedeutungs¬
los für die Verbreitung der Tuberculose ansehen.
„Da aber auch heute noch eine Reihe von Forschern für diese An¬
schauung eintritt, so ist es wohl nöthig, die Hauptgründe, welche gegen
diese Anschauung sprechen, kurz anzuführen, da wir einen aussichtslosen
Kampf gegen diese Krankheit unternehmen würden, falls die Vererbung
eine Rolle bei ihr spielte.
„Von vornherein kann ja selbstverständlich an der Möglichkeit der
erblichen Uebertragung nicht gezweifelt werden; in anderen Erfahrungen
lag schon ein Wahrscheinlichkeitsbeweis vor; neuerdings sind nun ganz
vereinzelte Fälle von fötaler Tuberculose bei Kälbern, ganz beweisend aller¬
dings nur ein Fall von Johne 2 ) bei einem aus einer tuberculösen Kuh ent¬
nommenen unreifen Kalbe nachgewiesen.
„Die Seltenheit aber dieses Vorkommnisses erhellt aus den Erfahrungen
der Schlachthäuser. Während z. B. im letzten Jahre über 13 Proc. aller im
Kieler Schlachthause geschlachteten Kühe tuberculös gefunden
wurden, waren unter 6300 fetten Kälbern nur 5 = 0*079 Proc., unter
8300 nüchternen Kälbern kein einziges tuberculös gefunden.
*) C**mpte reudu I, p. 27, Kopenhagen 1886.
2 ) Fortschritte der Medicin 3, S. 198, 1885.
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Verhütung der Tuberculose.
„Beim Menschen ist es aber bisher nach den übereinstimmenden Er¬
fahrungen aller pathologischen Anatomen nicht geglückt, fötale Tuberculose
nachzuweisen; die wenigen angeblichen Fälle betrafen andere Krankheiten,
meist wohl congenitale Syphilis. Unter 300 todtgeborenen Kindern, welche
zum Theile von tuberculösen Müttern stammten, fand ich keinen Fall von
Tuberculose. Unter ihnen waren besonders zwei von hochgradig tubercu¬
lösen Frauen, deren eine kurz vor, die andere nach der Entbindung an all¬
gemeiner Tuberculose starb, wohl ausgebildet und frei von Tuberculose.
Bei der einen 1883 secirten Frau war sogar der Uterus stark tuberculös
erkrankt und seine Schleimhaut enthielt grosse Mengen von Bacillen; die
Erfüllung aller Organe der Mutter mit Bacillen war eine ganz unglaubliche,
sogar innerhalb der Blutbahnen gelang mir ihr Nachweis.
„Einen weiteren Beweis dafür, dass die Vererbung keine Rolle für die
menschliche Tuberculose spielt, bietet auch Tafel II, welche zeigt, dass die
Tuberculose im Säuglingsalter erst dann auftritt, wenn die für die Ent¬
wickelung der nach der Geburt eingeführten Bacillenkeime nöthige
Zeit verstrichen ist, dann aber in raschester Weise an Häufigkeit zunimmt.
Unter 541 Säuglingen bis zum Alter von 9 Wochen habe ich nur einen
9 Wochen alten tuberculös gefunden, und bei diesem nur die Hirnhäute *).
„Die unzähligen Thierversuche seit Villemin haben aber bewiesen,
dass die Einführung tuberculösen Materiales in gesunde Thiere binnen
wenigen Wochen die Entwickelung der Tuberculose herbeiführt. Bei den
Jungen tuberculöser Thiere habe ich in zahlreichen Versuchen ebenso wenig
wie Koch und Andere Tuberculose in den ersten Lebenswochen auftreten sehen.
„Auch andere Erfahrungen sprechen gegen die Bedeutung der Vererbung;
so besonders die wichtigen Untersuchungen Epstein’s 2 ), wonach die Kinder
schwindsüchtiger Mütter, gesunden Ammen an die Brust gegeben, nicht tuber¬
culös werden, bei ihren eigenen Müttern dagegen dieser Krankheit erliegen.
„Sodann sind anzuführen die Berichte aus gut eingerichteten Waisen¬
häusern, deren Bewohner zu einem grossen Theile von an Schwindsucht
gestorbenen Eltern stammen. So ist nach Stich 8 ) in 8 Jahren im Nürn¬
berger Waisenhause nur ein Fall von Tuberculose vorgekommen; ebenso
im Münchener Waisenhause 4 ) in 12 Jahren bei 613 Waisenkindern nur
ein Fall, obwohl über die Hälfte derselben Vater oder Mutter oder beide an
Tuberculose verloren hatten.
„So können wir denn die Vererbung für den Menschen völlig ausser
Acht lassen, da sie — wenn überhaupt vorkommend — nur eine äusserst
geringe praktische Bedeutung hat. Die Lehre von der Vererbung der
Tuberculose ist nur eine unberechtigte Umschreibung der That-
sache, dass in zahlreichen Familien die Tuberculose sehr zahl¬
reiche Mitglieder hinrafft, eine Thatsache, welche sich einfacher da¬
durch erklärt, dass ein schwindsüchtiges Familienmitglied in der Lage ist,
durch massenhafte Aussaat von Bacillen die übrigen Familienmitglieder und
besonders junge Kinder anzustecken.
J ) Vergleiche such S. 93.
*) Vierteljahrsschrift f. prakt. Heilkunde 141, S. 103, 1879.
8 ) Deutsches Archiv f. klin. Medicin 42, S. 219, 1887.
4 ) Bollinger, Münch, med. Wochenschrift 1888, Nr. 29 und 30.
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90 XV. Versamml. d. D. Vereins f. öff. Gsndhpttg. zu Strassburg i. E.
„Selbstverständlich soll dabei nicht geleugnet werden, dass von Geburt
oder durch andere Einflüsse minder widerstandsfähige Individuen, wie an¬
deren Krankheitskeimen, so auch den Tuberkelbacillen leichter zugängliche
Angriffspunkte bieten werden.
„Aber mit solcher Veranlagung kann sich die öffentliche
Gesundheitspflege nicht beschäftigen.
„Von den Quellen, aus welchen Tuberkelbacillen bezogen
werden, kommen in erster Linie und weitaus alle anderen an
Bedeutung übertreffend schwindsüchtige Menschen in Betracht.
„Wer sich von der unendlichen Menge von Tuberkelbacillen überzeugt
hat, welche jeder Schwindsüchtige zeitweilig mit seinem Auswurfe von sich
zu geben pflegt, der wird nicht zweifeln, dass sie, besonders bei ihrer grossen
Widerstandsfähigkeit gegen äussere Einflüsse, vollkommen genügen, die
grosse Verbreitung der Tuberculose zu erklären.
„Eine directe Uebertragung der Tuberculose von Schwindsüchtigen auf
Gesunde ist wiederholt sicher gestellt.
„So berichtet Reich, dass in Neuenburg, einem Orte von 1300 Ein¬
wohnern, alle 10 von einer schwindsüchtigen Hebamme im Laufe etwa eines
Jahres entbundenen, aus sonst gesunden Familien stammende Kinder an
tuberculöser Hirnhautentzündung gestorben seien, während von den von
der anderen Hebamme entbundenen Kindern keines an Tuberculose erkrankte.
Erstere hatte dija Gewohnheit, neu geborenen Kindern den Schleim zu aspi-
riren und bei mangelhafter Athmung Luft einzublasen. In 9 Jahren seien
sonst von circa 92 jährlich Geborenen nur zwei an derselben Krankheit
erkrankt.
„Weiter ist eine Reihe von Fällen veröffentlicht, in welchen bei ritueller
ßeschneidung die Kinder Tuberculose von der Wunde aus bekamen, von
welcher der schwindsüchtige Beschneider mit dem Munde das Blut anzu¬
saugen pflegte.
„Auch die Muttermilch wäre hier zu erwähnen, obwohl Bang 1 ) bei
einigen mit der Milch tuberculöser Frauen vorgenommenen Versuchen keine
Ansteckung erzielte. Doch davon Näheres bei der Kuhmilch.
„Eine grosse Reihe Erfahrungen, welche für indirecte Ansteckung
sprechen, übergehe ich, da eine volle Beweiskraft ihnen nicht innewohnt;
ich erwähne nur eine eigene.
„Ich hatte unter den Kaninchen und Meerschweinchen des pathologi¬
schen Institutes zu Kiel nie Tuberculose, bis ich einige Thiere aus einer
etwas verdächtigen Quelle erhielt und dazu setzte. Binnen einigen Wochen
starben diese alle an Tuberculose und einige Wochen später begann unter
den eigenen die Tuberculose und raffte im Laufe einiger Monate alle meine
Thiere weg. Nach gründlicher Reinigung des Stalles blieben neu erworbene
Thiere frei von Tuberculose.
„So führt Cor net 2 ) sicher mit Recht die enorme Zunahme der Tuber¬
culose unter den Eingeborenen des Curortes Mentone auf den steten Ver-
1 ) Tuberculosecongress 1888. Couipte rendu p. 70.
2 ) Zeitschrift f. Hygiene V, S. 298, 1888.
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Verhütung der Tuberculose. 91
kehr mit den dort überwinternden Schwindsüchtigen zurück, nicht auf das
Aufgeben der Landarbeit.
* Besonders für Uebertragung der Krankheit von Schwindsüchtigen auf
Gesunde spricht die Erfahrung des Ordens der barmherzigen Schwestern,
welche, obwohl fast ohne Ausnahme als blühende, gesunde Mädchen ein¬
tretend, in überwiegendem Maasse der Schwindsucht als Opfer fallen. Einen
zahlenmässigen Nachweis hat dafür in jüngster Zeit Cor net 1 ) erbracht.
Er berichtet über die seit 25 Jahren in sämmtlichen Krankenpflegeorden des
preussischen Staates vorgekommenen Todesfälle, die jeweiligen Todesursachen,
Alter, Klosteijahre u. s. w. nach amtlichen Erhebungen. Es betreffen die
Berichte jährlich durchschnittlich 4028 Schwestern oder Brüder mit 2099
Todesfällen und eine Gesammtsumme von 87450 Personenjahren. Es ergab
sich, dass 62*88 Proc. aller Verstorbenen der Tuberculose erlagen. Das
Durchschnittsalter dieser Verstorbenen betrug nur 36*27 Lebensjahre, ob¬
wohl nur kräftige junge Mädchen und Männer von 18, meist 22 bis
30 Jahren eintreten, deren Gesundheit ärztlich beglaubigt ist. Weiter ergab
sich, dass die Sterblichkeit an Tuberculose im ersten Halbjahre der Ordens-
thätigkeit sehr gering ist, dann aber rasch steigt, so dass sie bereits in den
ersten fünf Jahren ein Drittel der Gesammtsterblichkeit ausmacht. Nach
der Absterbeordnung hat ein Mensch, der das 17. Lebensjahr überschritten
hat, im preussischen Staate durchschnittlich noch 41*17 Lebensjahre zu er¬
warten, in den Krankenpflegeorden nur 19*67 Jahre. Diese Verkürzung
des Lebens kommt wesentlich auf Rechnung der Tuberculose.
„Ich bedauere es, aus der höchst interessanten Arbeit der Kürze der
Zeit wegen nicht mehr als diese wenigen Zahlen ausheben zu dürfen; diese
aber beweisen, dass der Verkehr mit Kranken, unter welchen die Schwind¬
süchtigen hervorragend vertreten sind, eine Erhöhung der Sterblichkeit an
Tuberculose auf s /s gegen V 7 bis l j h in der Gesammtbevölkerung bedingt.
Dabei lässt sich annehmen, dass etwa mit dem Klosterleben verbundene
Schädlichkeiten weit durch die übrigen günstigeren Verhältnisse ausgeglichen
werden.
„Es wäre nun vorauszusetzen, dass überall, wo zahlreiche Menschen
verkehren, besonders in Städten, auch Tuberkelbacillen in mehr oder weniger
grosser Menge vorhanden sein müssen. Aber zahlreiche Untersucher sind
vergeblich bemüht gewesen, die Bacillen besonders an Orten, wo Schwind¬
süchtige sich aufhielten, nachzuweisen. Sicherlich waren die mangelhaften
Methoden daran schuld.
„Cornet 5 ) hat nun diese Lücke in unanfechtbarer Weise ausgefüllt.
Seine Untersuchungen sind von entscheidender Bedeutung nach vielen Rich¬
tungen hin, besonders aber für die Vorbeugemaassregeln. Ich muss desshalb
bitten, auf sie etwas näher eingehen zu dürfen. Cor net entnahm von den
Orten, welche er auf Anwesenheit von Tuberkelbacillen prüfen wollte, Staub
von solchen Stellen, auf welche sich der in der Luft zeitweilig befindliche
Staub in natürlicher Weise frei abgelagert hatte; er wählte jedoch
zugleich die Stellen so, dass eine directe Verunreinigung durch
D Zeitschrift f. Hygiene VI, S. 65, 1889.
*) Zeitschrift f. Hygiene V, S. 191, 1888.
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92 XV. Versamml. d. D. Vereins f. öff. Grsndhpflg. zu Strassburg i. E.
tuberculösen Auswurf, sei es durch Ausspucken, sei es durch Anhusten
oder durch mit Auswurf beschmutzte Finger, Tücher, Gefässe oder sonstige
Gegenstände fast undenkbar war. Bei Krankenzimmern wählte er mit Vor¬
liebe die hinter dem Kopfe des Kranken befindliche Wand, sowie die mitt¬
leren Querleisten am Kopfende des Bettgestelles, besonders da, wo dieses
an die Wand anstiess und also Monate, vielleicht Jahre nicht berührt worden
war, dann hochhängende Bilder, Uhrgehäuse und dergl. mehr. Von dem
gewonnenen Staube wurde unter den jetzt üblichen, anderweitige Infection
ausschliessenden Maassregeln je zwei bis vier Thieren eine gewisse Menge
in die Bauchhöhle eingeführt; sämmtliche Thiere wurden, soweit sie nicht
vorher schon anderen mit dem Staube eingeführten Krankheitserregern zum
Opfer fielen, zwischen dem 38. und 50. oder 60. Tage getödtet. In jedem
Falle wurden alle der Tuberculose verdächtigen, ebenso wie die unzweifel¬
haft tuberculösen Veränderungen auf Bacillen geprüft.
„Cornet prüfte auf diese Weise in sieben Krankenhäusern 21 Kranken¬
säle mit Schwindsüchtigen, davon tödtete der Staub von zwei Sälen die Thiere
früher schon durch andere Infectionserreger, aus 15 Sälen erzeugte er Tuber¬
culose. Von 170 Versuchen mit Staub aus den Zimmern von Schwind¬
süchtigen Privatkranken starben 73*5 Proc. der Thiere an Infectionskrank-
heiten überhaupt, 20 Proc. an Tuberculose.
„Im Allgemeinen ergab sich, wenn nur die nicht binnen kurzer Zeit
gestorbenen Thiere in Rechnung gezogen werden, dass von Krankenhäusern
47*6 Proc., von Irrenanstalten 17*6 Proc., von Privatwohnungen von Schwind¬
süchtigen 43*6 Proc. die Tuberculosekejme im Staube enthielten.
„Von Strassen und anderen gelegentlich von Schwindsüchtigen benutzten
Räumlichkeiten ist die Zahl der Versuche zu klein, um bindende Schlüsse
zu gestatten.
„Die Cor net’sehen Untersuchungen haben aber nach einer anderen
Richtung hin werthvolle Aufschlüsse gebracht. Dass in mehr als 2 /a der
von Schwindsüchtigen belegten Räume die Ansteckungskeime vorhanden
waren, könnte nicht Wunder nehmen, wohl aber widerspricht der weit ver¬
breiteten Ansicht, dass die Tuberkelbacillen allerorts vorhanden seien, das
Freibleiben von fast 2 / 3 solcher Räume. Es beweist aber diese Thatsache,
welche nach Lage der Dinge nicht durch ungenügende Untersuchungs¬
methoden zu erklären ist, dass es möglich ist, auch die Umgebung von
Schwindsüchtigen durch zweckmässige Maassregeln von An¬
steckungskeimen frei zu halten.
„Es ergab die genaue Prüfung der Art und Weise, wie die betreffenden
Schwindsüchtigen ihren Auswurf zu behandeln pflegten, dass überall da
mit Sicherheit Tuberkelbacillen nachgewiesen werden konnten, wo die Kranken
entweder ihren Auswurf auf den Fussboden oder ins Taschentuch entleerten,
während bei Entleerung in Gefässe oder sonst ungefährlicher Beseitigung
des Auswurfes auch nach Wochen- und monatelangem Aufenthalte die
Räume von Keimen frei blieben.
„Es wird also der bacillenhaltige Auswurf auf dem Fussboden getrock¬
net und durch die Füsse zu feinem Staube zerrieben aufgewirbelt und
gelangt mit der bewegten Luft je nach der Schnelligkeit derselben überall
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Verhütung der Tuberculose. 93
in die Umgebung und kann dann gelegentlich eingeathmet werden, wenn er
wieder in Bewegung gesetzt wird.
„Noch leichter geschieht das mit dem ins Taschentuch entleerten Aus¬
wurf, der in der warmen Tasche getröcknet, beim Entfalten des Tuches
zerrieben und staubförmig ausgesäet wird.
„„Die Möglichkeit, durch einige richtig angewandte Vorsicht dielnfec-
tionsgefahr bedeutend zu vermindern, vielleicht gänzlich zu beseitigen,
ist im Grossen gerade durch diejenigen Krankenräume bewiesen, in welchen
sich keine Bacillen fanden“ u (Cornet).
„Darüber, dass solche in Staubform verbreitete Tuberkelbacillen am
häufigsten für Ansteckung dienen, sprechen noch pathologisch-anatomische
Erfahrungen, welche beweisen, dass für die Tuberculose die Einathmung der
Keime die Hauptrolle spielt.
„Denn während bei Kindern die Tuberculose des Hirns und seiner
Häute eine hervorragende Rolle spielt, so dass bei 66*7 Proc. aller secirten
Tuberculösen sie sich findet, fand ich sie nur bei 8*8 Proc. der an Tuber¬
culose gestorbenen Erwachsenen.
„Die Erklärung liegt darin, dass im frühen Kindesalter nur durch die
Nase geathmet wird, weil die Mundhöhle noch so eng ist, dass sie nur für
die Zunge Platz hat; es werden desshalb die Infectionskeime bereits in den
sehr engen Nasenhöhlen zurückbehalten, von wo sie in den durch Key und
Retzius nachgewiesenen Lymphwegen bereite Verbreitungswege gerade
nach den Hirnhäuten hin finden.
„Etwas weniger wichtig, wenn auch immerhin besonders für das
Kindesalter von Bedeutung, ist die Verbreitung der Tuberculose durch
Thiere. Die Hausthiere, und unter ihnen besonders die Rinder, kommen
hier in Betracht.
„Vor Allem ist die directe Ansteckung durch die Milch von Wichtigkeit.
Schon G e r 1 a crh hatte auf deren Gefährlichkeit hingewiesen. Aber erst in
neuerer Zeit ist durch zahlreiche sorgfältige Untersuchungen, besonders von
B® 11 # 1 )? von Bölling er 2 ) und Hirschberger 3 ) bewiesen worden, dass
die Milch von tuberkulösen Kühen, auch wenn das Euter nicht selbst
erkrankt ist, Tuberculose hervorzurufen vermag. Ebenso sind die Bacillen
in der Milch mikroskopisch nachgewiesen.
„Hirschberger fand
bei hochgradiger Tuberculose die Milch in 80 Proc. infectiös,
„ mittelgradiger „ „ „ „ 66 „ „
„ geringgradiger „ „„„33„ „
und zwar von Kühen, deren Euter frei von tuberculöser Erkran¬
kung waren. Bei Eutertuberculose sind die Bacillen immer in sehr
grosser Menge in der Milch vorhanden.
„Mit grosser Wahrscheinlichkeit spielt gerade die Milch bei der soge¬
nannten vererbten Tuberculose der Kinder eine Hauptrolle. Dafür spricht
*) Deutsche Zeitschrift für Thiermedicin XT, S. 45, 1885, und Congr&s pour Petudo
de la tuberculose 1888, Compte rendu p. 69. Paris 1889.
*) 1. c.
*) Deutsches Archiv f. klin. Medicin 44, S. 500, 1889.
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94 XV. Versamml. d. D. Vereins f. öff. tisndhpflg. zu Strassburg i- E.
besonders die Häufigkeit der Mesenterialdrüsentuberculose bei Kindern,
also der Abschnitte des Lymphsystems, welche durch den Darm zugeführte
Keime zunächst treffen müssen. Unter 248 tuberculösen Kindern zeigten
45*5 Proc. Tuberculose der Mesenterialdrüsen (gegen 22*5 Proc. bei Erwach¬
senen).
„Auch die Milchproducte sind noch gefährlich; die Butter nach Bang
allerdings in sehr geringem Maasse; dagegen ist nach Galtier’s 1 ) Unter¬
suchungen Käse und Molken aus tuberculoser Milch infectionsfahig. Letzte¬
res muss besonders verhängnisvoll bei Molkencuren gegen beginnende Tu¬
berculose wirken.
„Die Tuberculose ist nun aber bei Kühen ganz ausserordentlich häufig;
die Kühe werden ausserdem bis zu dem vorgeschrittensten Stande der Krank¬
heit zur Milchgewinnung verwandt; es ist daher diese Quelle der An¬
steckung eine sehr wichtige. Wenige Zahlen mögen zur Beleuchtung der
Frage dienen.
„Zur Verfügung stehen Schlachthausberichte und solche aus der thier-
ärztlichen Erfahrung. Allerdings sind Schlachthausbefunde als nicht völlig
den örtlichen Verhältnissen entsprechend anzusehen, weil vor Allem das
Schlachtvieh, wenn auch Vorwiegend aus nächster Umgebung, zum Theil
doch auch, besonders bei Grossstädten, aus weiter Entfernung bezogen wird;
sodann werden Schlachthäusern von vornherein keine Thiere zugeführt,
bei welchen eine Beanstandung zu fürchten ist; solche Thiere werden viel¬
mehr ausserhalb des Schlachthausgebietes geschlachtet und verbraucht oder
das Fleisch erst nach Entfernung alles Krankhaften in die Städte ein¬
geführt.
„In Augsburg wurden nach Adam von 1877 bis 1886 2*91 Proc. aller
(118 345) geschlachteten Rinder tuberculös gefunden. Im Schlachthause zu
Liegnitz 2 Proc. (Jarmer); hier in Strassburg 1880 2*2 Proc. (Zündel),
in Mühlhausen 3*41 Proc. (Mandel). In diesen Zahlen sind Ochsen,
Stiere und Kühe zusammen§efasst, während gerade die letzteren, weil sie
länger leben bleiben, in höherer Zahl tuberculös werden. In Kiel fanden sich
1888 bei 10*73 Proc. aller Rinder Tuberculose; es waren darunter 940
Ochsen mit 4*36 Proc., 1391 Bullen mit 4*1 Proc., 4856 Kühe mit 13*86 Proc.
„Zürn glaubt nach seinen Erfahrungen 17 bis 20 Proc. des ganzen
Viehstandes um Jena mit Tuberculose behaftet annehmen zu müssen, Wolf
15 bis 20 Proc. der Gegend von Grünberg, Schanz 50 Proc. in Hohen-
zollern-Sigmaringen, und Albrecht sogar 50 bis 60 Proc. des ganzen Netze¬
bezirks. Wenn nun auch diese letzteren Angaben ganz unglaublich hoch
erscheinen, so zeigen sie doch im Verein mit den Schlachthausbefunden eine
ganz erschreckende Verbreitung der Tuberculose bei den Rindern.
„Weit hinter der Milch an Bedeutung für die Tuberculoseverbreitung
steht das Fleisch. Die Mehrzahl der mit Fleisch oder Fleischsaft tubercu-
löser Thiere angestellten Versuche sind ohne Erfolg geblieben (Nocardu. A.).
„Von anderen Thieren wären noch Schweine und Hühner zu erwäh¬
nen, von welchen erstere sehr häufig an tuberculösen Processen der Drüsen,
Knochen und Lungen leiden, letztere ganz besonders häufig an grossen käsigen
*) Congres pour l’6tude de la tuberculose 1888, p. 81.
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Verhütung der Tuberculose. 95
Knoten des Darmes, welche an ihrer geschwürigen Oberfläche massenhafte
Tuberkelbacillen dem Darminhalte heimischen und mit ihm entleeren.
„Auch durch solche Entleerungen mit tuberculösen Darmgeschwüren
behafteter Thiere ist eine Verbreitung der Tuberculose möglich, wenn sie
auch kaum eine grosse Rolle spielen wird.
Maassregeln gegen die Verbreitung.
„Die Maassregelü, welche zur Verhütung der Tuberculose getroffen wer¬
den können, sind solche, welche von Seiten des Staates, der Gemeinde oder
des einzelnen Menschen ergriffen werden können. Letztere, obwohl von
sehr grosser Bedeutung, kommen hier nur soweit in Betracht, als sie etwa
vom Staate oder von der Gemeinde in Anstalten u. s. w. vorgeschrieben
werden können.
„Wesentlich sind es staatliche und gemeindliche, welche uns hier angehen.
„Für alle solche Maassnahmen gilt, dass sie vor Allem voraussichtlich
den gewünschten Erfolg haben, dann, dass sie im richtigen Verhältnisse zu
dem zu erzielenden Zwecke stehen und drittens, dass sie ausführbar sein
müssen.
„Es werden die Ansichten häufig nicht unbedeutend auseinandergehen,
ob vorgeschlagene Maassregeln den drei Forderungen entsprechen. Es ist
jedoch zweckmässig, die strengsten Forderungen scharf auszusprechen, da
die Praxis schon selbst eine Abminderung nur zu gern am Geforderten ein-
treten lässt.
„Die Vorbeugungsmaassregeln sind zum Theil dieselben,
wie sie auch gegen andere Infectionskrankheiten in Wirk¬
samkeit treten müssen, es werden somit weitergehende Ziele
damit erreicht, als die Bekämpfung der Tuberculose allein.
„Wenden wir uns nun zu den einzelnen Quellen der Tuberculoseerwer-
bung, so haben wir zum Glück nicht nöthig, uns besonders mit der Ver¬
erbung zu beschäftigen, da sie eben, wie ich nachgewiesen habe, keine
bedeutende Rolle spielt; wir würden sonst ihr machtlos gegenüber stehen;
denn Maassregeln, wie Eheverbot Tuberculöser u. dgl., wie wohl empfohlen
ist, wäre wirkungslos, die einzige wirksame Maassregel ja unmöglich.
„Zum Glück aber sind wir laicht hierauf angewiesen, denn die Haupt-
quejle der Verbreitung der Tuberculose sind Schwindsüchtige.
Mit ihrem Aus würfe säen sie unglaubliche Massen von Tuberkelbacillen und
deren Keime allenthalben aus, wo sie verkehren. Hier nur vermögen Vor¬
beugungsmaassregeln den Hebel anzusetzen.
„Es handelt sich einmal darum, die Schwindsüchtigen dazu zu bringen,
ihren Auswurf in für sie selbst und andere ungefährlicher Weise zu besei¬
tigen, zweitens an allen solchen Orten, an welchen viele Menschen, und
darunter auch Schwindsüchtige, verkehren, solche Maassregeln zu treffen,
dass unvorsichtig ausgesäete Tuberkelbacillen unschädlich gemacht werden.
„Die unschädliche Beseitigung des Auswurfes ist dadurch zu erzielen,
dass in allen öffentlichen Gebäuden, wie es bereits in vielen der Fall ist,
in reichlicher Weise für die Benutzung der verkehrenden Menschen Spuck¬
näpfe aufgestellt und für deren regelmässige und zweckentsprechende Reini¬
gung gesorgt werde.
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96 XV. Versamml. d. D. Vereins f. oft Gsndhpflg. zu Strassburg i. E.
„Dasselbe liesse sich wohl für Fabriken, Werkstätten und dergleichen
Arbeitsräume mit demselben Rechte erzwingen, wie andere Maassregeln zum
Schutze der Arbeiter.
„Wird nun auch in solcher Weise allen in solchen Gebäuden Verkeh¬
renden Gelegenheit geboten, ihren Auswurf in unschädlicher Weise zu be¬
seitigen, so wird doch nicht zu verhüten sein, dass trotzdem in solchen
Räumen, besonders durch unreinliche, an den Boden spuckende Menschen,
Bacillen im Staube sich finden. Um diese unschädlich zu machen, ist es
unerlässlich, regelmässige feuchte Reinigung der Räume vorzunehmen.
„Hierdurch allein kann das Austrocknen und die Zerreibung zu feinem
Staube verhindert werden. Jedes trockene Auskehren erhöht die Ge¬
fahren, denn Auskehren und Abstäuben wird mit Recht nur als Umlagerang
der Staubtheile von einem Orte nach einem anderen bezeichnet.
„Diese Maassregeln durchzuführen wird in vielen öffentlichen Gebäuden
keine Schwierigkeit bieten, so in Gerichten, Bahnhöfen, Posträumen, in Ca-
sernen, Waisenhäusern, in Werk- und Armenhäusern und in Gefängnissen.
„Ebenso wird wohl in Krankenhäusern, in welchen ja gerade die Schwind¬
sucht stark vertreten ist, falls es nicht bereits geschieht, eine strenge
Durchführung solcher Maassnahmen auf keine Schwierigkeiten stossen, im
Gegentheil, sie muss gefordert werden, wenn nicht in ihnen von anderen
Krankheiten Genesende den Keim der neuen Kraukheit mit sich hinausnehmen
sollen, und das zu einer Zeit, in welcher sie wohl gerade besonders für
dessen Entwickelung günstigen Boden darbieten.
„In den Eisenbahnwagen könnten ebenso gut, wie für Cigarrenasche
Vorkehrung getroffen ist, ähnliche Einrichtungen für Hustende vorgesehen
werden; die Gefahr gerade in von unreinlichen Schwindsüchtigen benutzten
Wagen darf nicht gering angeschlagen werden.
„Am meisten Widerstand wird sich von Seiten der Schule geltend
machen. Dass Gründe der Aesthetik nicht gegen solche wichtige und un¬
erlässliche Maassregeln gelten können, versteht sich von selbst; aber man
wird Gründe der Schuldisciplin gegen Einführung von Spucknäpfen geltend
machen wollen. Doch wird dies kaum so schwer zu nehmen sein. Denn
die Zahl der mit Auswurf behafteten Kinder wird nicht so gross sein, dass
ihnen nicht solche Plätze angewiesen werden könnten, von denen aus sie
ohne Störung und Aufsehen die Spucknäpfe erreichen können. Besonders
aber liesse sich bei stark hustenden und auswerfenden Kindern die Be¬
nutzung des sehr zweckmässigen, von Dettweiler angegebenen Husten-
fiäschchens anordnen und wohl auch erzwingen. Denn eher wäre der Aus¬
schluss solcher Kinder aus der Schule anzuordnen, als zu dulden, dass sie
zur Quelle der Ansteckung für Mitschüler werden.
„Ganz besonders aber müssen auch die Lehrer selbst, unter welchen
ja Schwindsucht keine Seltenheit ist, zur strengen Beobachtung obiger
Maassregeln angehalten werden.
„Eine strenge Durchführung solcher Maassregeln in der Schule ver¬
spricht besonders auch sehr günstige Wirkung gegen die Diphtheritis zu
haben. Es ist Thatsache, dass deren Erreger auch durch Menschen ver¬
breitet werden, welche nicht oder nur in geringem Maasse Erkrankungs¬
erscheinungen haben, oder bei welchen sie bereits völlig verschwunden sind.
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Verhütung der Tuberculose.
„Diese Maassregeln in der Verwaltung unterstehenden Gebäuden müssen
auch, soweit irgend möglich, auf private Anstalten ausgedehnt werden; die
Handhaben dazu finden sich in dem Aufsichtsrechte.
„Hierher gehören Institute, Pensionate, Krippen und Kleinkinderbewahr-
aiistalten.
„In hohem Maasse wünschenswerth wäre es, ähnliche Massregeln auch
auf Gasthäuser. Wirthschaften, Theater und dergleichen ausdehnen zu können.
„Ist es doch Cornet 1 ) gelungen, im Staube eines Hotelzimmers, in
welchem eine tuberculose Sängerin gestorben war, nach Wochen noch
Tuberkelbacillen nachzuweisen.
„Wenn wir den gewaltigen Apparat betrachten, welcher gegen das Ein¬
dringen der Cholera, des Gelbfiebers, von Thierseuchen, gegen die Reb¬
laus u. s. w. in Beweguug gesetzt wird, so kann gegenüber den durch die
Tuberculose bedingten enormen Schädigungen des Volkswohles kaum ein
Zweifel nicht nur an der Berechtigung, sondern auch Verpflichtung zur Ein¬
führung von Maassregeln bestehen, welche, wenn auch in die Freiheit der
Einzelnen eingreifend, nöthig erscheinen, dieser Geissei des Menschen¬
geschlechtes Einhalt zu thun. Zudem ist mit Bestimmtheit zu erwarten,
dass solche Maassregeln, wenn erst ein- und streng durchgeführt, eine so
bedeutende Verminderung der Tuberculose herbeiführen werden, dass ihre
Anwendung seltener und immer seltener Vorkommen wird.
„Die Vorbedingungen solcher Maassregeln sind in vielen Städten vor¬
handen, oder werden binnen Kurzem vorhanden sein, das sind öffentliche
zweckentsprechende Desinfectionsanstalten. An sie muss sich die Ausbildung
von Leuten anschliessen, welche die Desinfection zu ihrem Berufe machen.
„Nach jedem Todesfälle von Tuberculose müsste vorschriftsmässig eine
Desinfection nicht nur der Wäsche und Betten des Verstorbenen, sondern
auch der Räume, in welchen er zugebracht , stattfinden. Nachher in solche
Wohnungen Einziehende sind sonst in hohem Grade gefährdet.
„Diese Forderung ist in erweiterter Form bereits auf dem sechsten
internationalen Congresse für Hygiene und Demographie in Wien aufgestellt
worden, wo in der ersten Section beschlossen wurde:
1. Es ist wünschenswerth, dass in jedem Lande die Desinfection bei
gewissen Krankheiten durch Gesetz obligatorisch gemacht werde;
2. geschultes Personal und Desinfectionsmaterial bereit gehalten werde;
3. nnter die Krankheiten, welche unbedingt Desinfection erheischen, ist
die Tuberculose aufzunehmen.
„Durch Mitwirkung der Aerzte wäre zu erstreben, dass Schwindsüch¬
tige auch im Verlaufe ihrer Krankheit wiederholt Desinfection vornehmen
Hessen, da auch bei der grössten Reinlichkeit nicht ausgeschlossen ist, dass
durch explosives Aushusten Auswurf in die Umgebung gebracht wird.
„Von der Krankenpflege, vom Hebammenberufe Schwindsüchtige aus-
*chliessen zu können, wäre sehr erwünscht, ebenso eine Ueberwachung des
Ammenwesens.
„Keinem Zweifel unterliegt es, dass mit Zubereitung und Verkauf
von Lebensmitteln beschäftigte Schwindsüchtige in sehr wirksamer Weise
>) J. e. S. 224.
Vierteljahrsficbrift für Gesundheitspflege, 1890. 7
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98 XV. Versamml. d. D. Vereins f. öff. Gsndhpflg. zu Strassburg i. E.
die Tuberculose zu verbreiten vermögen. Ob aber eine ärztliche Ueber-
wachung solcher, wie es, wenn ich nicht sehr irre, früher in Bayern der
Fall war, erreichbar sein wird, ist sehr fraglich. Und doch ist der Ver¬
kauf von mit Wasser verdünnter Milch nur eine Schädigung des Geldbeu¬
tels, während mit ausgehusteten Tuberkelbacillen verunreinigte eine hohe
Gefahr für Gesundheit und Leben in sich birgt.
„Strassenreinigung darf nur feucht geschehen, da die Aufwirbelung des
aus fein zerriebenem Material bestehenden Kehrichte für die Vorübergehen¬
den nicht ungefährlich ist, wenn auch, was die Tuberkelbacillen bei der grossen
Vertheilung betrifft, weniger, als der Zimmerstaub der Schwindsüchtigen.
„Ebenso muss Strassenbesprengung theils zur Verhütung der Staubauf-
wirbeluug, theils zur Wegspülung desselben in viel reichlicherem Maasse,
als seither meist üblich ist, gefordert werden.
„Wir kommen nun zu den Maassregeln in Bezug auf Thiere als Ver¬
breiter der Tuberculose.
„Dass hier die Milch an Bedeutung obenan steht, ist nach dem früher
Mitgetheilten zweifellos; leider aber stehen wir ihr gegenüber machtlos da,
wenn es sich um directe Maassregeln gegen Verbreitung der Tuberculose
handelt, da sowohl mikroskopische wie experimentelle Prüfung auf Bacillen
unmöglich für den täglichen Verkehr durchführbar ist. Es wird desshalb
nichts übrig bleiben, als von anderer Seite her diesen Punkt anzufassen.
Es ist nöthig, genaue Kenntniss über die Verbreitung der Tuberculose bei
den Kühen zu erlangen, und die Stallungen festzustellen, aus welchen tuber-
culöse Thiere stammen. Diese Stallungen müssen dann unter thierärztliche
Controle gestellt und jedes Thier, welches den Beginn der Tuberculose zeigt,
von der Milchgewinnung ausgeschlossen und dem Schlachtmesser geopfert
werden. Desinfection von Stallungen und Stallgeräthe muss damit Hand in
Hand gehen; strenge Ueberwachung des Stallpersonals, damit es nicht
seinen Auswurf beliebig im Stalle von sich giebt, wird dann von selbst von
den Landwirthen geübt werden.
„Die Feststellung der Stallungen, aus welchen tuberculose Thiere
stammen, ist jetzt bereits vielfach in Angriff genommen, so in Bayern und
Preussen, soweit es sich um Schlachthausbefunde handelt. Da jedoch bisher
nur ein gewisser Theil der Schlachtthiere in öffentlichen Schlachthäusern
geschlachtet wird, welchen selbstverständlich die herabgekommensten Thiere
überhaupt nicht zugeführt werden, so ist darauf zu dringen, dass die Tuber¬
culose der Rinder gesetzlich als eine Krankheit festgestellt werde, für
welche die Anzeigepflicht und thierärztliche Ueberwachung auferlegt wird.
Nur auf diesem Wege wird genaue Feststellung und damit Ueberwachung
und Vernichtung der Thiertuberculose möglich werden.
„Es ist nun von thierärztlicher Seite besonders die Schwierigkeit hervor¬
gehoben, die Tuberculose bei Rindern zu erkennen, es ist darauf hingewiesen,
dass oft stark tuberculös gefundene Thiere in sehr gutem allgemeinem Er¬
nährungszustände sich befanden. Es kann dies jedoch hier nicht in Betracht
kommen, da es sich nicht um Einzelfälle handelt, sondern um Thiere in der
Tuberculose verdächtigen Stallungen. Schon auf dem internationalen thier¬
ärztlichen Congresse zu Brüssel 1885 sprach sich Lydtin dahinaus: „Heut-
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Verhütung der Tuberculose. 99
zütage vermag der Thierarzt in einem der Tuberculose verdächtigen Stalle
die bereits befallenen Thiere ebenso leicht zu erkennen, als rotzkranke
Pferde in einem mit Rotz behafteten Stalle.“ Ihm schliesst sich Gagny 1 )
an: „Es handelt sich nicht darum, mit Sicherheit die Tuberculose in allen
ihren Entwickelungsgraden bei Thieren, welche z. B. auf dem Viehmarkte
vorgeführt werden, zu erkennen, sondern nur darum, die Befallenen in einer
Heerde, in welcher bereits ein Fall gefunden worden ist.“ Hierbei lassen
sich dann in Zweifelsfällen die bacteriologischen Methoden zur Sicherung
der Diagnose anwenden.
„Nur kurz brauchen wir uns mit dem Fleische tüberculös gefundener
Schlachtthiere zu beschäftigen. Es unterliegt keinem Zweifel, dass mit dem
Fleischsafte tuberculöser Thiere nur äusserst selten bei Thierversuchen
Tuberculose erzielt wurde. Andererseits aber steht es fest, dass die Infec-
tion auf diese Weise geschehen kanu; es muss das auch als selbstverständ¬
lich bezeichnet werden, da die Tuberkelbacillen, wie ich zuerst 1883 und
nach mir Andere nachgewiesen haben, im Blute gefunden werden. Zu
welcher Zeit im Verlaufe der Krankheit sie ins Blut gerathen können, lässt
sich nie voraus bestimmen.
„So entschieden nun auch von den Meisten darauf gedrungen wird, dass
jedes auch nur an einer einzigen Stelle tuberculös gefundene Thier dem
Verbrauche entzogen und vernichtet werden soll, so muss andererseits zu¬
gegeben werden, dass bei sorgfältiger Entfernung und Zerstörung des
tuberculösen Theiles und namentlich auch nach gründlichem Kochen und Braten
solches Fleisch als unschädlich bezeichnet werden muss. Es erscheint daher
als fraglich, ob eine so tief in den Geldbeutel einschneidende Maassregel, wie
die völlige Vernichtung jedes tuberculös gefundenen Thieres, berechtigt ist.
„Das in Preussen geltende, durch Ministerialverfügung vom 15. Sep¬
tember 1887 geregelte Verfahren scheint das vorläufig richtige:
Eine gesundheitsschädliche Beschaffenheit des Fleisches von
perlsüchtigen (= tuberculösen) Rindern ist der Regel nach dann
anzunehmen, wenn das Fleisch Perlknoten enthält, oder das perl¬
süchtige Thier, auch ohne dass sich in seinem Fleische Perlknoten
finden lassen, abgemagert ist. Dagegen ist das Fleisch eines perl-
süchtigen Thieres dann noch für geniessbar zu halten, wenn 1) das
Thier gut genährt, und 2) die Perlknoten ausschliesslich in einem
Organe vorgefunden werden, oder im Falle des Auffindens in zwei
oder mehreren Organen diese durch Organe derselben Körperhöhle
und mit einander direct, oder durch Lymphgefässe oder durch solche
Blutgefässe, welche nicht dem grossen Kreisläufe, sondern dem
Lungen- oder dem Pfortaderkreislaufe angehören, verbunden sind.
Im Uebrigen bleibt es dem Ermessen der Sachverständigen im
Einzelfalle überlassen, ob und inwiefern nach dem geringen Grade
der Ausbildung der Perlsucht und der übrigen gesunden Beschaffen¬
heit des Fleisches der Genuss des letzteren als eines nur minder-
werthigen für statthaft zu erachten ist und dem entsprechend ein
Verkauf desselben auf dem Schlachthofe unter Aufsicht und unter
Tuberculose-CongresB 1888, S. 463.
7*
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100 XV. Versamml. d. D. Vereins f. öff. üsndhpflg. zu Strassburg. i. E.
namentlicher Angabe der kranken Beschaffenheit des Fleisches
folgen darf.
„Für Schweine und andere Thiere gilt dasselbe, was über das Rind
gesagt ist.
Schlusssätze.
I. Die Tuberculose ist die wichtigste Krankheit in volkswirth-
schaftlicher Beziehung durch die hohe Sterblichkeit, durch
die grosse materielle Schädigung während der langen Krank¬
heitsdauer, durch die grosse Ansteckungsgefahr für Andere.
II. Die Hauptquelleu derselben sind: der Auswurf schwind¬
süchtiger Menschen, die Milch tuberculöser Kühe.
III. Die dagegen zu ergreifenden Maassregeln sind:
1. Anzeige- und Desinfectionspflicht bei Sterbe fällen tuber¬
culöser Menschen.
2. Anzeigepflicht der Rindertuberculose und thierärztliche
Ueberwachung und Desinfection der der Tuberculose
verdächtigen Stallungen.
3. Vorkehrungen zur Beseitigung des Auswurfes in allen
öffentlichen und soweit möglich privaten, dem Menschen¬
verkehre dienenden Gebäuden und Einrichtungen, be¬
sonders Schulen, Verkehrsanstalten, Krankenhäusern und
Gefängnissen.
„Wer täglich mit dieser Krankheit zu thun hat, wer sieht, welche Fülle
von Schmerzen und Thräneu, welches hohe Maass von menschlichem Leid und
Elend gerade durch diese Krankheit, wie durch keine andere verursacht
wird, wer weiss, welche Schädigung durch diese Krankheit der nationalen
Wehrkraft zugefügt wird, der wird eine ernstliche Bekämpfung dieser Seuche
für eine unabweisbare Pflicht erklären müssen. 41
Vorsitzender Geh. Siinitätsratll Dr. Lent constatirt, dass nach
Ansicht des Herrn Referenten die von ihm aufgestellten Schlusssätze nicht
zur Abstimmung kommen sollen und eröffnet die Discussion.
Geh. Sanitätsrutil Dr. Dcttweiler(Falkenstcin) hält für die nahezu
einzigst wirksame Maassregel zur Verhütung der Tuberculose in 9 / 10 der
Fälle den richtigen Gebrauch des richtigen Spucknapfes. Die Beweis¬
kraft der Cornet’sehen Untersuchungen sei bis jetzt unbestreitbar, ebenso
der daraus gefolgerte Schluss, dass die Verbreitung der Tuberculose sich
vorzugsweise an die Eintrocknung, Zerstäubung und Wiedereinathmung
bacillenhaltiger Absonderungen knüpfe und die Uebertragungen durch directe
Ueberimpfung, durch Nahrungsmittel etc. der Einathmungstuberculose gegen¬
über als verschwindend klein angenommen werden müssen. Aus diesem
vorerst rein wissenschaftlichen Axiom ergebe sich nach dem Gesetz der
causalen Therapie die praktische Folgerung, die Verhütung der Schwindsucht
dadurch zu erstreben, dass der flüssige Auswurf Lungenkranker jederzeit
an einem ihn feuchthaltenden Ort abgesetzt und von da aus in unschädlicher
Weise zu gelegener Stunde beseitigt werden könne. Hierzu sei der mit
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101
Verhütung der Tuberculose.
etwas Wasser gefüllte Spucknapf das bis jetzt beste Mittel gewesen; Taschen¬
tuch und Fussboden seien als unreinlich und gefährlich gar nicht mehr in
Betracht zu ziehen.
Nun entspreche aber der Zimmer- und Hausspucknapf auch bei best
möglicher Ausstattung seinem eigentlichen Zweck nur zum sehr geringen
Theil; der noch nicht ständig ans Zimmer, den Sessel oder das Bett gefesselte
Lungenkranke werde auf seinen Spazier- und Berufsgängen, in allen öffent¬
lichen Räumen, in Geschäftshäusern, Schulen, Kirchen und auf der Reise
meist nicht in d$r Lage sein, gerade einen Spucknapf im Bedürfnissfall zu
linden, er werde somit gezwungen, ins Taschentuch oder auf den Fussboden -
zu spucken oder zu verschlucken. Nach statistischen Berechnungen gebe
es in Deutschland rund IV 2 Millionen Brustkranker, von denen etwa V 10 bett-
und stuhlkrank sei, mithin der hygienischen Forderung eines ungehinderten
Gebrauchs des Spucknapfs genügen könne, während die übrigen 9 / 10 oder rund
1 300 000 Menschen ambulant seien und nicht immer den nöthigen Spuck¬
napf zur Hand haben können. Gering gerechnet werden von diesen Kranken
täglich 3 1 /* bis 4 Millionen bacillenhaltige Sputa der Möglichkeit der Ein¬
trocknung und späteren Zerstäubung in die Atmosphäre preisgegeben und
so stete Verbreiter der Krankheit sein.
Hier also müsse man Abhülfe schaffen. Innerlich abtödtende Mittel
gebe es nicht, es müsse also die Vernichtung und Unschädlichmachung des
Krankheitskeimes ausserhalb des Körpers erstrebt werden und hierzu bedürfe
es, da der Haus- und Handspucknapf für die Ambulanten nicht genüge, noth-
wendig eines ambulanten, tragbaren Taschenspucknapfs, in der Art des
von der Firma Gebr. No eile in Lüdenscheid angefertigten, der dem Hustenden
ein unentbehrliches Toilettenstück werden müsse. Ohne diesen oder einen
ähnlichen Taschenspucknapf seien alle sonst vorgeschlagenen oder in Anwen¬
dung gebrachten Mittel zur Verhütung der Schwindsucht vergeblich. Erbringe
Jemand ein besseres Mittel, so werde er es mit Freuden begrüssen. So lange
ein solches aber nicht erbracht sei, so lange die Cornet’sche Lehre von
der grossen Gefahr eingetrockneter Sputa Lungenkranker nicht widerlegt sei,
sei es Pflicht eines Jeden, dahin zu wirken, dass das durch die Cornet’sehen
Untersuchungen gesteckte Ziel, die Beseitigung des feuchten Auswurfs, durch
den vorgelegten oder einen verbesserten Apparat erreicht werde, dass Staat
und Gemeinde angehalten werden, für ihre Gefängnisse, Schulen, Kranken-,
Armen- und Waisenhäuser die Benutzung dieses oder eines ähnlichen
Apparates seitens ihrer ambulanten Lungenkranken einzuführen, und dass
besonders die Eisenbahnverwaltungen für die Sache interessirt werden, deren
Personenwagen und Wartesäle wahre Zucht- und Brutstätten des schreck¬
lichen Leidens seien.
Dr. Cornet (Reichenhall) tritt der bei Laien und auch vielfach noch
bei Aerzten verbreiteten Ansicht entgegen, als ob Heredität und Disposition
die Hauptrolle bei der tuberculösen Infection spiele, eine Meinung, die aus
der vorbacillären Zeit herrühre und damals ein nothwendiges Glied zum
Verständniss der Infection gewesen sei, während man heutzutage der
Heredität und Disposition zur Erklärung nicht mehr oder wenigstens nicht
mehr in hervorragendem Maasse bedürfe. Die Beobachtungen, dass unter
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102 XV. Versamml. d. D. Vereins f. öff. Gsndhpflg. zu Strassburg i. E.
besonderen Verhältnissen einmal Tuberkelbacillen auf den Fötus übergehen
können, seien nicht zu bezweifeln, sie seien aber äusserst selten. Während
nach Zusammenstellung von Befunden auf Schlachthöfen unter 860 000
Stück Grossvieh 18 411 tuberculös befunden worden seien, seien unter
400000 geschlachteten Kälbern nur 84 tuberculös gewesen, und zwar Kälber
von drei bis fünf Wochen, während unter drei Wochen nur eines tuberculös
gefunden worden sei. Die Thatsache, dass bei Kindern und Kälbern Tuber-
culose so selten sei, habe man bekanntlich mit der Hypothese der latenten
Tuberculose zu erklären gesucht, indem man angenommen habe, dass die
kindliche Zelle eine so vermehrte Wachsthumsenergie habe, dass der Tuberkel¬
bacillus in ihr nicht zur Entwickelung kommen könne. Seine Impfversuche
mit Embryonen tuberculöser Thiere, die stets negativ ausgefallen seien, sowie
der Umstand, dass Impftuberculose stets an der Stelle auftrete, auf welcher
die Impfung stattgefunden habe, die Tuberculose aber fast immer zuerst in
den Lungen auftrete und nicht in der Bauchhöhle oder der Leber, wo das
mütterliche Blut eintreten könne, seien Beweise dafür, dass die directe
Vererbung eine praktische Bedeutung wohl nicht habe.
Es bleibe dann noch die Frage, ob nicht eine Prädisposition die An¬
siedelung von Tuberkelbacillen erleichtere und er selbst habe diese Dis¬
position so zu erklären gesucht, dass vielleicht Kinder tuberculöser Eltern,
schwächliche Kinder ein minder kräftiges Flimmerepithel besitzen als kräf¬
tige, gesunde Kinder, und dass in Folge dessen eine Infection mit Tuberkel¬
bacillen durch Einathmung leichter vor sich gehe. Doch spiele auch die
Disposition heutzutage keine hervorragende Rolle mehr, seit durch zahllose
Versuche unzweifelhaft feststehe, dass der Bacillus allein genüge, um Tuber¬
culose hervorzurufen; seit nachgewiesen sei, dass die kräftigsten, blühendsten
Menschen keine geringere Sterblichkeit an Schwindsucht aufzuweisen haben
als schwächliche, und dass die meist von tuberculösen Eltern stammenden
Kinder des Münchener Waisenhauses nicht tuberculös werden, wenn mau
verstehe, den Bacillus fernzuhalten. Wissenschaftlich sei kein einziger Fall
bekannt, dass Menschen Bacillen ohne Schaden einathmen können, und es
stehe für jeden praktischen Arzt fest, dass die kräftigsten Menschen von
der Tuberculose befallen werden können.
Die versuchte Bekämpfung der Disposition habe zu keinem Resultat
geführt, da habe die contagionistische Prophylaxe wohl ihre Berechtigung,
der Versuch, direct der Ansteckung zu Leibe zu gehen; denn die Contagion
stütze sich auf Thatsachen, die Disposition auf Hypothese. Und hier stehe in
erster Linie die Belehrung des Publicums, demselben immer wieder von Neuem
mündlich und in Zeitungen und Kalendern u. dergl. die so einfache Lehre
der Hygiene vorzuführen, dass die Schwindsucht, die eine ansteckende
Krankheit sei, nicht durch die ausgeathmete Luft oder durch die Aus¬
dünstung des Kranken anstecke, sondern in der Regel durch den Auswurf,
der, auf den Boden oder ins Taschentuch gespuckt, hier trockne und ver¬
stäube und dann eingeathmet werde, dass also, wenn man in das Taschen¬
tuch und auf den Boden spucke, man sich und seine Umgebung inficire und,
wenn man dies nicht thue, man von der Tuberculose verschont bleiben
werde, und dass man desshalb die Ansteckung vermeiden könne, wenn
Jeder, der überhaupt an Auswurf leide, diesen Auswurf stets feucht halte,
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Verhütung der Tuberculose. 103
ihn nicht auf den Boden oder in ein Taschentuch, sondern in irgend ein
Spuckgefass, das am besten ein wenig Wasser enthalte, spucke.
Solche Spucknäpfe müssen in geschlossenen Räumlichkeiten, wo Men¬
schen verkehren, in Zimmern, Arbeits- und Fabrikräumen, Büreaus, Schulen,
Amtsstuben, öffentlichen Localen, in Corridoren und Treppenhäusern in
reichlicher Menge vorhanden sein. Ganz besonders aber seien in Spitälern
jene Maassregeln auf das Strengste durchzuführen und ebenso in Curorten,
in denen die Hygiene oft noch sehr daniederliege.
Professor Dr. Oscar Wys8* (Zürich) weist auf die neueren Zu¬
sammenstellungen hin, welche für Baden und Bayern den unzweifelhaften
Beweis geben, dass in allen denjenigen Bezirken, in denen Tuberculose
bei Menschen häufig sei, auch die Tuberculose der Kühe eine bedeutende
Steigerung zeige und umgekehrt. Auch bei den Kühen in der Schweiz,
speciell des Appenzeller Landes, obgleich sie fast ständig im Freien seien,
komme Tuberculose vor, wenigstens habe er sie bei Thieren, die dort
geschlachtet worden seien, gefunden, wenn auch allerdings erheblich seltener
als in anderen Gegenden. Auffallend sei ihm bei diesen Untersuchungen
und Zusammenstellungen der Umstand gewesen, dass die Mehrzahl der
tuberculösen Kühe bestimmten Ställen entstamme, meist Ställen von Händ¬
lern an den Grenzen, in denen anscheinend die Tuberculose beim Vieh
endemisch herrsche. Desshalb sei es von höchster Wichtigkeit, dass man
trachte, Milch von nicht tuberculösen Thieren zu erhalten, wie dies vielfach
in Milchcuranstalten erstrebt werde und auch in Zürich in gleicher Weise
versucht werden solle. Hier habe man schon jetzt strenge Bestimmungen
für die Milch liefernden Landwirthe und habe neuerdings einen Thierarzt
verpflichtet, bei den Kühen regelmässige Untersuchungen der Euter auf
Tuberculose vorzunehmen, da es scheine, dass die Eutertuberculose viel
häufiger sei, als man bisher angenommen habe, und die solchen Eutern ent¬
nommene Milch stets tuberculose Infectionskeime zeige.
Vorsitzender Geh, Sunitätsrath Dr, Lent schliesst die Discussion
und schlägt vor, da eine Abstimmung über die Schlusssätze des Referenten
nicht wohl möglich, auch von diesem nicht beabsichtigt sei, folgende Reso¬
lution anzu nehmen:
Der Deutsche Verein für öffentliche Gesundheitspflege
nimmt mit Dank von dem Vortrage des Herrn Professor
Heller über Verhütung der Tuberculose Kenntniss und
erhofft von der Verbreitung der in diesem Vortrage und
durch die Verhandlungen mitgetheilten Thatsachen über
Entstehung, Verbreitung und Verhütung der Tuberculose,
dass die Erkenntniss der Nothwendigkeit der Beachtung
und Einführung der in dem Vortrage enthaltenen Maass¬
regeln immer mehr bei Behörden und Privaten Eingang
findet.
Die Versammlung stimmt dieser Resolution bei.
Schluss 1 y* 2 Uhr.
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104 XV. Versamml. d. D. Vereins f. öff. Gsndhpflg. zu Strassburg i. E.
Dritte Sitzung.
Dienstag, den 17. September, Vormittags 9 Uhr.
Vorsitzender Oberingenieur Meyer eröffnet die Sitzung mit einigen
geschäftlichen Mitteilungen und giebt der Versammlung Kenntnis» davon,
dass ein Schreiben des Nestors der englischen Hygieniker, des 90jährigen
Sir Edwin Chadwik, eingegangen sei. der sein lebhaftes Interesse an den
Arbeiten des Deutschen Vereins für öffentliche Gesundheitspflege ausspreche,
den Verein in herzlichen Worten begrüsse und ihm seine neuesten Publi-
cationen übersende.
Es erfolgt hierauf vor Eintritt in die Tagesordnung die
Neuwahl des Ausschusses,
welche nach §. 7 der Satzungen in der letzten Sitzung vorgenommen werden
muss. Auf Antrag und Vorschlag des Herrn Commercienrathes Henne¬
berg (Berlin) erfolgt die Wahl, da von keiner Seite Widerspruch dagegen
erhoben wird, mittelst Acclamation, und werden gewählt die Herren
Oberbürgermeister Bötticher (Magdeburg),
Bürgermeister Back (Strassburg),
Geh. Sanitätsrath Dr. Lent (Köln),
Professor Hermann Rietschel (Berlin),
Stadtbaurath Stübben (Köln),
Geheimrath Professor Dr. v. Ziemssen (München),
welche in Gemeinschaft mit dem ständigen Secretär
Sanitätsrath Dr. Spiess (Frankfurt a. M.)
den Ausschuss für das Geschäftsjahr 1889 —1890 bilden.
(Unmittelbar nach Schluss der Versammlung trat der Ausschuss zu
einer Sitzung zusammen und erwählte nach §. 7, Absatz 3 der Satzungen
Herrn Oberbürgermeister Bötticher zum Vorsitzenden und Herrn Geh.
Sanitätsrath Dr. Lent zum stellvertretenden Vorsitzenden für das nächste
Jahr.)
Der Vo rsitzende bringt hierauf den letzten Gegenstand der Tages¬
ordnung zur Verhandlung:
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Eisenbalinhygiene in Bezug auf die Reisenden.
105
Eisenbahnliygieiie in Bezug auf die Reisenden.
Referent: Geh, Baurath Wiehert (Berlin).
„Meine Herren! Durch den Vorstand des Deutschen Vereins für öffent¬
liche Gesundheitspflege ist an mich das Ersuchen gerichtet, einige Mit¬
theilungen über diejenigen Verhältnisse zu machen, welche bei der Beförderung
der Reisenden auf den Eisenbahnen von Einfluss auf das gesundheitliche
Wohlbefinden derselben sind, über diejenigen Einrichtungen, welche für
diesen Zweck vorhanden und welche vielleicht erwünscht und erstrebens-
werth sind, wobei indessen, um das Gebiet für die Besprechung über diesen
Gegenstand nicht von vornherein zu sehr zu verbreitern, lediglich die Fahrt
der Reisenden in Betracht kommen und der Aufenthalt auf den Stationen
ausser Berücksichtigung bleiben sollte. Ich bin dem ehrenvollen Rufe um
so lieber gefolgt, als ich die sachgemässe und einsichtsvolle Besprechung
über diesen Gegenstand auch vom Standpunkte des Eisenb^hntechnikera
nur als sehr erwünscht betrachten kann, indem ich annehme, djiss hierdurch
am besten eine Aufklärung über die gebotenen Einrichtungen und deren
Zwecke, über die Schwierigkeiten, allseitig befriedigende Zustände herbei¬
zuführen, in weiteren Kreisen Verthreitung finden kann und dadurch mit der
Zeit alsdann auch die vielfach auftretenden Wünsche und Forderungen
besser mit dem Erreichbaren in Uebereinstimmung kommen werden.
„Es ist ja natürlich, dass der Reisende während der Fahrt, weiche-
reichliche Müsse hierfür gewährt, Kritik an den vorhandenen Einrichtungen
ausübt; er verfällt leicht dem Eisenbahnfieber und wird unruhig; das Geräusch
regt ihn auf, der Staub belästigt ihn, die Hitze quält ihu, der Sitz wird ihm
unbequem; je nach seiner Gemüthsart ergiebt er sich in das Unvermeid¬
liche, oder er empört sich über die Eisenbahnzustände, oder er grübelt über
Verbesserungen zum Wohl der reisenden Menschheit, und nur zu oft
erscheint als sichtbares Ergebniss der Reise ein Zeitungsartikel, eine Be¬
schwerde, ein Antrag auf Verbesserungen im Eisenbahnwesen.
„Diese stete Mitarbeiterschaft des Publicums ist an sich erwünscht und
dankbar anzunehmen und mitunter schon haben Anregungen auf diesem Wege
nutzbringend zu Verbesserungen in der Einrichtung der Personenwagen ge¬
führt; aber Sie würden doch erstaunt sein, wenn Sie Einblick in das unge¬
heuerliche Material erhielten, welches auf diese Weise zusammengetragen
wird, voll der entschiedensten Gegensätze der Ansichten und Wünsche. Da
beantragt der Eine ein ungeheiztes Coupe im Interesse seiner Gesundheit,,
der Andere ein gut erwärmtes, der Eine ausreichende Lüftung, der Andere
möglichsten Lnftabschluss, der Eine hält die innere Verbindung der Coupes
für seine persönliche Sicherheit nothwendig, während der Andere eine der¬
artige Einrichtung verdammt, bei welcher er durch die Neugierde der
anderen Reisenden fortwährenden Belästigungen ausgesetzt ist. Da ist es
schwer, auszugleichen und zu erkennen, nach welcher Richtung wohl am
zweckmässigsten vorzugehen sein möchte.
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106 XV. Versamml. d. D. Vereins f. öff. Gsndhpflg. zu Strassburg i. E.
„Ich darf wohl aussprechen, dass die Eisenbahnverwaltungen im All¬
gemeinen die Wünsche der Reisenden in Betreff ihrer zweckentsprechenden
und thunlichst angenehmen Beförderung zu erfüllen gesucht haben in dem
Umfange, wie dies die Bauart der Betriebsmittel, die Betriebs- und wirth-
schaftlichen Verhältnisse erlaubten. Hier liegen allerdings Schranken vor,,
die in gebieterischer Weise weitfliegenden Plänen Halt gebieten und die
Fortschritte auf ein verhältnissmiissig kleines Gebiet einengen. Die Eisen¬
bahnen sind Verkehrsanstalten, welche allen einzelnen Zweigen des Verkehrs
gleich gerecht werden und sich selbst erhalten sollen. Es darf demnach im
Grossen und Ganzen kein einzelner Verkehrszweig, soweit nicht etwa Rück¬
sichten auf das allgemeine Wohl in Frage kommen, Vorrechte vor einem
anderen beanspruchen, muss vielmehr selbst die Kosten für seine Hand¬
habung und den entfallenden Antheil an der Verzinsung des Anlagecapitals
aufbringen. Es wird daher der Personenverkehr nicht nur keinen Zuschuss
vom Güterverkehr verlangen dürfen, sondern es müssen auch die in den
verschiedenen Wagenclassen reisenden Personengruppen im Allgemeinen
selbst für die Kosten ihrer Beförderung anfkommen. Da nun innerhalb
gewisser Grenzen die Kosten der Beförderung annähernd im Verhältniss zu
den zu befördernden Gewichten stehen, so muss, damit kein Reisender zu
viel oder zu wenig bezahlt, das auf einen Jeden entfallende Wagengewicht
und demgemäss auch der ihm zugewiesene Wagenraum annähernd nach
dem Verhältniss der Fahrpreise bemessen werden. Aus diesen Erwägungen
heraus, die allerdings im Einzelnen vielfachen und wesentlichen Abweichungen
unterliegen, haben sich bestimmte räumliche Abmessungen für die Plätze in
den einzelnen Wagenclassen herausgebildet, auf die ich später noch näher
zurückkommen werde. Eine geringe Erhöhung dieser Abmessungen ist
zwar allmälig eingetreten, einmal, weil die Bauart der Personenwagen ver¬
schiedene Verbesserungen erfahren hatte, dann auch, weil der Bau leistungs¬
fähigerer Locomotiven die Beförderung grösserer Lasten gestattete; da aber
gleichzeitig eine ebenso erwünschte Zunahme der Fahrgeschwindigkeiten
eintrat und durch anderweite Einrichtungen zum Besten der Reisenden,
z. B. den Einbau von Aborten in den Personenwagen, die Mitführung von
Schlafwagen u. 8. w., bereits -eine erhebliche Erhöhung des Zuggewichts
herbeigeführt wurde, so konnte eine erhebliche Vergrösserung des jedem
Reisenden zuzuweisenden Wagenraums nicht eintreten und erscheint auch
bei dem jetzigen Stande der Technik ausgeschlossen. Bei der gleichartigen
Entwickelung der Platzverhältnisse in den Personenwagen fast aller Länder
kann wohl angenommen werden, dass dieselben den allgemeinen Anforde¬
rungen entsprechen, d. h. dass den Reisenden in Anbetracht aller übrigen
Umstände für den billigsten Preis der grösstmöglichste Raum geboten wird,
und dass dieser auch den Rücksichten auf die Sicherheit, Gesundheit und
Bequemlichkeit der Reisenden noch genügt. Gross ist dieser Raum aller¬
dings nicht, aber er muss doch der Ausgangspunkt für alle weiteren Be¬
trachtungen bilden, und alle Wünsche und Bestrebungen, die etwa darauf
abzielen, den Reisenden einen grösseren Raum — Bodenraum und Luft¬
raum — zu verschaffen, können nach den angestellten Betrachtungen auf
Befriedigung kaum rechnen. Während nun auf der einen Seite dieser zur
Verfügung stehende geringe Raum an sich zwar alle Uebelstände und
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107
Eisenbahnhygiene in Bezug auf die Reisenden.
Unbequemlichkeiten des Aufenthalts in engen geschlossenen Räumen sehr
stark zur Erscheinung treten lässt und noch eine weitere Vermehrung der¬
selben durch die Bewegung der Fahrzeuge herbeigeführt wird, durch welche
Rütteln und Stossen, Geräusch, Luftzug und Staub verursacht wird, muss
auf der anderen Seite doch auch berücksichtigt werden, dass die einzelnen
Fahrten meistens nur kurze Zeit dauern und längere Fahrten gewöhnlich
in grösseren Pausen zurückgelegt werden, somit die schädlichen Einwir¬
kungen einen wesentlichen Einfluss auf den allgemeinen Gesund¬
heitszustand der Reisenden nicht haben werden. Dagegen liegt allerdings
die Möglichkeit vor, dass die Reisenden sich im einzelnen Falle — wegen
starker Zugluft, wegen ungenügender oder zu starker Heizung, wegen der
Unmöglichkeit, ein Bedürfnis zu befriedigen u. dergl. — eine Erkältung"
oder ein sonstiges Leiden zuziehen können, und es ist daher nothwendig,
durch zweckentsprechende Einrichtungen dieser Gefährdung der Reisenden
möglichst vorzubeugen.
„Meine Herren! Es kann schon mit Rücksicht auf die zur Verfügung
gestellte kurze Zeit nicht meine Ansicht sein, Ihnen einen erschöpfenden
Vortrag über die vorliegende Frage zu halten; ich nehme auch an, dass
Ihnen für die erstmalige Erörterung im Verein weniger ein genauer tech¬
nischer Aufschluss, als vielmehr eine kurz erläuterte Uebersicht über alle
hierauf bezüglichen Einrichtungen der Personenwagen erwünscht sein wird*
die Ihnen im Einzelnen auf Ihren vielfachen Reisen zur Genüge bekannt
geworden sein werden. Es wird auch nicht angängig sein, diejenigen
besonders herauszuheben, welche etwa vorwiegend hygienischer Natur im
Sinne der Bestrebungen Ihres Vereins sind, ich glaube vielmehr Alles
erwähnen zu sollen, was geeignet erscheint, zur Sicherheit, Gesundheit und
Bequemlichkeit, überhaupt zum Wohlbefinden der Reisenden beizutragen.
Denn es wird sehr schwierig sein, hierin genaue Grenzen zu ziehen; zu
unterscheiden, welche Maassnahmen etwa nur der Bequemlichkeit dienen,
ohne auch für die Gesundheit vortheilhaft zu sein; festzustellen z.B., ob das
Rütteln, das Geräusch während der P'ahrt nur unangenehm oder auch
gesundheitsschädlich ist, und ob daher die Einrichtungen, welche bestimmt
sind, derartige Einwirkungen zu beseitigen oder zu mildern, als gesund¬
heitserhaltende oder nur als angenehme zu bezeichnen sind. Vielleicht werden
sich jedoch im Laufe der Besprechung bezw. bei künftigen weiteren Ver¬
handlungen Gesichtspunkte oder Merkmale für eine derartige Unterscheidung
ergeben.
„Der Bau der Personenwagen muss zunächst und vor allen Dingen
den Anforderungen der Betriebssicherheit entsprechen. Die Grösse der
Wagen ist beschränkt und richtet sich in Betreff der Länge nach der Grösse
des zulässigen Radstandes entsprechend den Krümmungsverhältnissen der
Bahn, in Betreff der Breite nach der Spurweite und nach der Entfernung
der Geleise von einander. Die Höhe darf wegen der Schwerpunktslage de»
Wagens nicht zu gross sein, um gefährliche Schwankungen zu verhüten. In
den meisten Ländern sind die Umgrenzungsprofile für die Betriebsmittel
gesetzlich festgesetzt und so bemessen, dass kein Theil derselben — weder
ein fester, noch ein loser, z. B. die geöffnete Thür — über das sogenannte
Normalprofil für den lichten Raum hinausragt, d. h. desjenigen Profils,
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108 XV. Versamml. d. D.-Vereins f. üff. Gsndhpflg. zu Strassburg i. E.
welches von allen Bauwerken neben und über dem Geleise freizuhalten ist.
In Deutschland beträgt die grösste äussere Breite für Wagen ohne auf-
schlagende Thüren in den Längswänden 3*150 m; Wagen mit aufschlagen-
den Thüren können etwa 2*600m breit gebaut werden, wonach sich eine
lichte Weite von 2*960 bezw. 2*470 m nach Abzug der Wandstärke ergiebt.
Die Wagenuntergestelle werden in neuerer Zeit meistens aus Eisen her¬
gestellt, theils wegen der besseren Instandhaltung, theils wegen ihrer
grösseren Sicherheit bei Unfällen; in England und Amerika werden auch
heute noch die Untergestelle der Personenwagen, wenigstens der besseren,
aus Holz gebaut, wodurch das Dröhnen während der Fahrt verringert wird.
Je grösser der Radstand, d. h. die Entfernung der beiden äussersten Achsen,
und je kleiner die ganze Länge des Wagenkastens im Verhältniss zum
Radstande ist, um so ruhiger läuft der Wagen. Dreiachsige Wagen werden
daher vielfach den zweiachsigen Wagen vorgezogen; Wagen mit zwei Dreh¬
gestellen verbesserter Bauart, sogenannte amerikanische Wagen mit vier
und selbst sechs Achsen, kommen neuerdings auch in Deutschland mehr
und mehr zu Ehren und laufen sehr ruhig, weil sie einen langen Radstand
selbst bei engen Krümmungen gestatten. Von besonderer Wichtigkeit ist
die Federung, für welche möglichst lange, aus einzelnen dünnen Stahl¬
blättern zusammengesetzte Federn von grosser Elasticität verwendet werden.
Um die Stösse, das Dröhnen und Zittern noch mehr von dem Wagenkasten
abzuhalten, ist mitunter noch eine zweite Federung zwischengeschaltet, oder
es werden Gummi- bezw. Filzstreifen zwischen Untergestell und Wagen¬
kasten gelegt. Auch die gute Federung der Zug- und Stossvorrichtungen
ist von grossem Einfluss auf das ruhige Fahren der Personenwagen. Die
hauptsächlich verwendeten Speichenräder wirbeln den Staub auf, während
gussstählerne Scheibenräder ein unangenehmes Klingen verursachen; bei
Scheibenrädern aus Holz oder Papier ist das Geräusch nur gering, doch sind
diese Räder weniger zuverlässig. Auch der Wagenkasten wird sehr kräftig
gebaut, um den nötbigen Widerstand bei den unvermeidlich auftretenden
Stössen und auch bei Unfällen zu bieten; die Seitenwände sind aus starken
Hölzern gebildet, aussen mit Blech, innen mit Brettern verschalt, die Fuss-
böden sind doppelt, die Wagendecken in der ersten und zweiten Wagen-
classe doppelt, in den anderen Wagenclassen einfach bekleidet und vielfach
mit einem besonderen Aufbau zur Vergrösserung des Wagenraumes und
Verbesserung der Luftabführung versehen. Abgesehen von der Bauart und
der zeitigen Beschaffenheit der Personenwagen hängt das ruhige Fahren
derselben auch noch von der sorfältigen Verkuppelung derselben und wesent¬
lich von der Beschaffenheit des Oberbaues ab. Ungeachtet der Aufwendung
grosser Kosten, Mühe und Sorgfalt bei der Unterhaltung der Bahngeleise
und der Personenwagen sind Klagen über unruhiges Fahren in den Zügen
leider nicht immer zu vermeiden; es ist indessen auch zu beachten, dass
viele alte Personenwagen noch unvollkommen eingerichtet sind und dass
die heute bekannten besten Einrichtungen ihrer grossen Kosten wegen nicht
für alle Wagen, sondern vorzugsweise nur für die in den schnell fahrenden
Zügen laufenden Personenwagen angewendet werden können.
„Die Anordnung der Plätze im Wagen erfolgt nach verschiedenen
Gesichtspunkten. Gewöhnlich werden Abtheile — Coupes — für eine
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100
Eisenbahnhygiene in Bezug auf die Reisenden.
bestimmte Anzahl von Plätzen gebildet; diese Abtheile sind entweder von
einander vollständig getrennt und nur durch die in den Längswänden des
Wagens liegenden Thüren von aussen zugänglich — Coupewagen —, oder
mit einander in Zusammenhang und durch Thüren in den Stirnwänden des
Wagens zugänglich — Durchgangswagen —, oder unter sich zwar getrennt,
aber mit einem gemeinschaftlichen Flurraum verbunden, der durch Thüren
in den Längs- oder Stirnwänden des Wagens zugänglich sein kann — Wagen
mit innerer Verbindung. Die Bildung von Abtheilen hat den Zweck, die
verschiedenen Classen zu trennen, sowie auch für die Reisenden derselben
Gasse Abscheidungen nach Gruppen — für Raucher, Nichtraucher, Frauen —
zu ermöglichen. Auf den europäischen Eisenbahnen sind bekanntlich fast
allgemein drei Classen mit Sitzplätzen eingeführt, daneben besteht noch
vielfach eine vierte Classe mit Stehplätzen, für welche in der Regel die
Bildung von Abtheilen im Wagen nicht stattfindet.
„Die Art der Anordnung der Abtheile in den Wagen hat sich in den
verschiedenen Ländern verschieden herausgebildet, entsprechend den Be¬
triebsverhältnissen und den Lebensgewohnheiten der Bevölkerung. Jede
Art bietet Vortheile in der einen und Nachtheile in der anderen Beziehung,
es lässt sich daher nicht aussprechen, dass die eine unbedingt den Vorzug
vor der anderen verdient. Soweit lediglich das Thema dieses Vortrags in
Betracht kommt, möchten folgende Punkte besonders zu erwähnen sein:
Vortheile der Coupewagen: Vollständige Trennung der Abtheilungen
für Raucher, Nichtraucher, Frauen; Herstellung bequemer Liegeplätze.
Nachtheile der Coupewagen: Möglichkeit der Beraubung etc. ein¬
zelner Reisender, Nöthigung fortwährenden Sitzens während der Fahrt.
Vortheile der Durchga ligswagen: Herstellung grosser Räume; Mög¬
lichkeit des Bewegens der Reisenden während der Fahrt; grössere
Sicherheit gegen Beraubungen.
Nachtheile der Durchgangs wagen: Ungünstige Anordnung der Ab¬
orte; kurze Sitze, die das Liegen nicht gestatten; Belästigung durch
die Mitreisenden und das Zugpersonal; Zugluft.
Vortheile der Wagen mit innerer Verbindung: Günstige Anordnung
der Aborte, Herstellung bequemer Liegeplätze; doppelte Thüren nach
aussen, daher keine Zugluft und Abkühlung beim Oeffnen der Thüren.
Nachtheile der Wagen mit innerer Verbindung: Belästigung durch
die Mitreisenden, wenn auch in geringerem Maasse wie bei den Durch¬
gangswagen; schmälere Sitze wie in den Coupewagen.
„Auf den preussischen Staatsbahnen und wohl den meisten europäischen
Eisenbahnen werden jetzt die Coupewagen für Fernzüge vorgezogen,
während Durchgangswagen vielfach für den Nahverkehr in Gebrauch sind
und Wagen mit innerer Verbindung mehrfach in Nachtzügen Verwendung
finden.
„In unmittelbarem Zusammenhänge mit der Platzvertheilung muss die
Anordnung der Nebenräume, hauptsächlich der Wascheinrichtungen und
Aborte, betrachtet werden. Die Einbauung der Aborte ist erst nothwendig
geworden, als bei zunehmender Geschwindigkeit der Züge die Anzahl der
Aufenthalte und die Aufenthaltszeiten mehr und mehr verringert wurden.
So nothwendig das Vorhandensein eines Aborts in vielen Fällen für die
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110 XV. Versamml. d. D. Vereins f. öff. Gsndhpflg. zu Strassburg i. E.
Gesundheit der Reisenden ist, so zweifelhaft erscheint es doch, in welchem
Umfange hierfür vorzusorgen sein möchte. Abgesehen von dem Verluste an
nutzbaren Plätzen im Wagen und der Vergrösserung der todten Last der¬
selben ist das Vorhandensein der Aborte selbst bei sauberster Reinhaltung
nicht angenehm für die Insassen der bepachbarten Coupes. Es ist beob¬
achtet, dass viele Reisende besonders dann nur ungern die Aborte benutzen,
wenn dieselben unmittelbar neben den Coupes belegen sind, noch weniger
gern, wenn dieselben, wie in den Durchgangswagen, andere Coupes durch¬
schreiten müssen, um zu dem Abort zu gelangen. Es sind daher die ver¬
schiedenartigsten Einrichtungen getroffen, um sowohl die Nachtheile für den
Eisenbahnbetrieb möglichst gering zu machen, als auch die Benutzung der
Aborte den Reisenden ohne Erweckung des Schamgefühls zu ermöglichen,
ln früherer Zeit und zum Theil auch jetzt noch waren vielfach Aborte nur
in den Gepäckwagen oder einzelnen Personenwagen eingerichtet mit daneben
belegenem Wärteraum; diese Einrichtung kommt jedoch nur wenigen Reisen¬
den zu Gute, welche überdies die volle Zeit zwischen zwei Aufenthalten, die
für Schnellzüge recht lang ist, sich ausserhalb ihrer Coupes auf halten
müssen; demnächst wurde die Anlegung von Aborten neben den Frauen-
eoupes und den Coupes erster Classe angestrebt, abgesehen von den
Schlafwagen und den Wagen für besondere Zwecke. Soweit mir bekannt,
sind auf den preussischen Staatsbahnen die bezüglichen Einrichtungen wohl
die weitgehendsten; bei denselben ist der Grundsatz aufgestellt, dass in den
schnell fahrenden Zügen im Allgemeinen von jedem Coupe aus wahrend der
Fahrt ein Abort zu erreichen sein soll, sofern während einer Fahrtdauer
von etwa drei Stunden kein genügender Aufenthalt vorgesehen ist; wogegen
bei den übrigen Fernzügen eine geringere Anzahl von Aborten als genügend
Angesehen werden darf. Für die Durchgangs wagen und die Wagen mit
innerer Verbindung genügt ein Abort für den ganzen Wagen, da dieser von
allen Coupes aus zugänglich ist, bei den Durchgangswagen allerdings nur
mit starker Belästigung der Reisenden in den anderen Coupes, welche
durchschritten werden müssen, während bei den Wagen mit innerer Ver¬
bindung der wesentliche Vortheil geboten ist, dass weder der Abort in
unmittelbarer Verbindung mit dem Coupe steht, noch auch die Reisendeu
in den anderen Coupes belästigt werden, überdies auch wegen der abge¬
schlossenen Lage des nur vom Flurraum zugänglichen Aborts kein Geruch
in die Coupes dringen kann. Bei Coupewagen legt man entweder zwischen
je zwei Coupes einen Abort, der von beiden zugänglich ist, oder man
ordnet für jedes Coupe einen besonderen Abort an, so dass thatsächlich
Wagen mit vier Aborten mehrfach Vorkommen. Häufig sind in den Ab¬
orten auch Wascheinrichtungen vorhanden, was bei langen staubigen Fahrten
eine Wohlthat für die Reisenden ist. Sofern es der Raum gestattet, wird
mitunter ein besonderer Waschraum zwischen zwei Coupes angeordnet, von
welchem dann der Zugang zum Abort stattfindet. Unbedingt nothwendig ist
die Anbringung besonderer Urinirbecken zur Verhütung von Beschmutzungen
der Leibstühle. Nach jeder Fahrt muss eine sorgfältige Reinigung und
Spülung stattfinden; eine Desinfection durch Carbol ist des Geruchs wegen
nicht erwünscht. Sehr zweckmässig hat sich das Einlegen eines Stückes
gewöhnlicher weisser Seife in die Urinirbecken erwiesen, wodurch der üble
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111
Eisenbalinhygiene in Bezug auf die Reisenden.
Geruch fast vollständig beseitigt wird. Nach Vorstehendem werden haupt¬
sächlich die in den schnell fahrenden Zügen laufenden Personenwagen mit
Aborten versehen, und zwar vorzugsweise die Wagen erster und zweiter
Classe und theilweise diejenigen dritter Gasse, wogegen die Wagen vierter
Classe, die nicht in Schnellzügen laufen, mit Aborten nicht ausgerüstet
werden.
„Die einzelnen Abtheile enthalten meistens sechs Sitzplätze erster Classe,
acht Sitzplätze zweiter Classe, bezw. zehn Sitzplätze dritter Classe; diese
Anzahl verringert sich in den Coupewagen mit Aborten auf fünf, bezw.
sieben, bezw. neun, indem ein Platz wegen des Zuganges zum Abort fort¬
fallt. In den Personenwagen vierter Classe sind im Allgemeinen Sitzplätze
nicht vorhanden; ob das Stehen während längerer Fahrt gesundheitsschäd¬
lich ist, vermag ich nicht zu beurtheilen; angenehm ist es gewiss nicht,
aber das Bedürfniss für eine so billige Beförderung liegt unzweifelhaft in
hohem Maasse vor, wenn Sie bedenken, dass allein auf den preussischen
Staatsbahnen im Jahre 1887/88 über 61 Millionen Reisende — fast
32 Proc. aller Reisenden — die vierte ('lasse benutzt haben; da die Mit¬
nahme von Traglasten gestattet ist, so ist den Reisenden die Möglichkeit
gegeben, sich zeitweilig, soweit es die Besetzung des Wagens gestattet, zu
setzen.
„Zur Beurtheilung der Raum Verhältnisse erlaube ich mir Ihnen nach¬
stehend die bezüglichen Angaben für neuere Personenwagen der preussischen
Staatseisenbahn Verwaltung in runder Zahl zu machen. Es entfällt auf
jeden Platz:
Erste Classe
Zweite Classe
Dritte Classe
Vierte Classe
in Durchgangswagen
Luftraum ..
2*24 cbm j
1*50 cbm
1*00 cbm
0*80 cbm
Bodenfläche.. .
104 qm
0*70 qm
0*46 qm
0*38 qm
Sitzbreite.
0*80 m
0*60 m
0*47 m
—
in Coupüwagen
Luftraum.
1*90 cbm
1*28 cbm
0 84 cbm
—
Bodenfläche.
0*86 qm
0*58 qm
0*38 qm
—
Sitzbreite.
0*82 m
0*62 m
0*50 m
—
„Es muss indessen hierbei berücksichtigt werden, dass thatsächlich
alle Plätze eines Coupes nur sehr selten besetzt werden und alsdann nur
auf kurze Zeit. Im Jahresdurchschnitt, und zwar für das Etatsjahr 1887/88,
betrug die Besetzung der Plätze bei den preussischen Staatseisenbahnen nur
8’9 Proc. für die erste Wagenclasse,
20*5 „ „ „ zweite Wagenclasse,
21*0 „ „ „ dritte Wagenclasse,
31*0 „ „ „ vierte Wagenclasse,
durchschnittlich 24*6 Proc. für alle Wagenclassen, wonach also auf jeden
Reisenden das vierfache Luftquantum, als für jeden Platz nachgewiesen,
entfällt.
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112 XV. Versamml. d D. Vereins f. öff. Gsndhpflg. zu Strassburg L E.
„Erscheint es an und für sich schon richtig, wenn dem Reisenden der
höheren Wagenclasse ein dem gezahlten Preise entsprechend grösserer und
besser ausgestatteter Raum zugewiesen wird, so ergiebt sich die Berechtigung
hierfür auch noch aus dem Umstande, dasa die Länge der Fahrten im Allge¬
meinen um so grösser ist, in je höherer Wagenclasse die Reise zurückgelegt
wird. Im Jahre 1887/88 wurden auf den preussischen Staatseisenbahnen
von jedem Reisenden durchschnittlich zurückgelegt
in der ersten Wagenclasse.95*5 km,
„ „ zweiten Wagenclasse.47*1 „
„ „ dritten Wagenclasse.22*0 „
„ „ vierten Wagenclasse.31*6 „
Pass hiernach die Fahrten in der vierten Wagenclasse länger sind als in der
dritten Wagenclasse, folgt wahrscheinlich aus dem Umstande, dass in den
Nahverkehren Wagen vierter Classe nicht eingestellt sind, somit die grosse
Anzahl Reisender dritter Classe in diesen Verkehren — z. B. auf der Berliner
Stadteisenbahn — den Gesammtdurchschnitt sehr herunterdrückt.
„Für die grössere Annehmlichkeit bezw. geringere Unannehmlichkeit
des Reisenden kommt die Form und Beschaffenheit der Sitze sehr in Betracht,
die allen Ansprüchen allerdings nicht genügen können. So lange es nicht
Normalmenschen giebt, wird es nur möglich sein, die Sitze für'die Durch¬
schnittsmenschen herzustellen. Bei den neueren Personenwagen der preussi¬
schen Staatsbahnen beträgt die Höhe der Vorderkante des nach hinten
etwas abfallenden Sitzes über Fussboden 0*47 m, die gesammte Sitztiefe ein¬
schliesslich der Rückenlehne in der ersten Wagenclasse 0*77, in der zweiten
Wagenclasse 0*69, in der dritten Wagenclasse 0*52 m, die reine Sitztiefe bis
zur Rückenlehne etwa 0*40 bis 0*48 m. Die Abmessungen der Sitz¬
breiten habe ich vorher schon angeführt. Auch die Form der Rücken¬
lehnen ist sehr schwierig so zu gestalten, dass grosse und kleine, dicke und
dünne Menschen einen gleich guten Rückenhalt haben. Die Sitze in der
ersten und zweiten Wagenclasse sind gepolstert; auch dabei gehen die
Wünsche sehr aus einander, indem der Eine eine harte, der Andere eine
weiche Polsterung vorzieht. Mehrfach liegen besondere Sitzkissen auf, die
auf der einen Seite mit Stoff, auf der anderen Sfeite mit Leder bezogen
sind, was im Sommer ganz angenehm ist. Bei den neueren Wagen sind
die Sitze in der ersten und zweiten Wagenclasse meistens zum Ausziehen
«ingerichtet und die Zwischenlehnen aufklappbar, so dass bei geringer
Besetzung des Coupes das Liegen in der Längs- und Querrichtung des
Wagens möglich ist; in der ersten Wagenclasse lassen sich auch vielfach
die unteren Theile der Rückenlehnen umlegen, wodurch Kopfkissen gebildet
werden. In der dritten Classe befinden sich feste hölzerne Bänke ohne
Zwischentheilung; mehrfach sind die Sitze aus Latten oder durchbrochenen
Fournieren gebildet, wodurch das Sitzen etwas elastischer wird; Versuche
über die Anbringung einer besonderen Abfederung der Bänke sind gemacht,
haben aber zu abschliessenden Ergebnissen noch nicht geführt. Während
bei den gepolsterten Sitzen diese der Form des Körpers sich mehr oder
weniger anschmiegen, ist dies bei den ungepolsterten Sitzen nicht der Fall;
«s ist daher die richtige Form dieser Sitze sehr wichtig. Meistens sind
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113
Eisenbahnhygiene in Bezug auf die Reisenden.
dieselben etwas ausgerundet, um ein festes Sitzen herbeizuführen, was wohl
auch das Richtige ist; für kleine Personen, deren Füsse den Boden nicht
erreichen, möchten gerade Sitze vielleicht vorzuziehen sein.
„Auch abgesehen von der Beschaffenheit der Sitze ist die gesammte
Ausstattung der Coupes der höheren Wagenclassen eine bessere. Von
grosser Bedeutung für die Schalldämpfung ist die Polsterung der Wände
und das Belegen des Fussbodens mit Wachsteppich oder Linoleum, wodurch
zugleich auch die Abkühlung der Flächen verringert wird. Zur Verhütung
des Klapperns der Thüren und Fenster sowie des Eindringens von Staub
sind die Fugen durch eingelegte Gummi-, Plüsch- oder Filzstreifen abge¬
dichtet. Alle einzelnen Theile — Gepäcknetze, Luftschieber, Heizungs¬
einrichtungen u. s. w. — müssen so befestigt sein, dass kein Klappern
und Klirren entstehen kann, da derartige Geräusche für die Dauer den
Reisenden arg belästigen. Ebenso wichtig wie die Schonung des Ohres ist
auch die Schonung des Auges. Es ist daher zweckmässig, für die Wand-
und Sitzbekleidung Stoffe in einfachen stumpfen Farben und mit ruhigen
Mustern zu verwenden; gestreifte und geflammte Muster verursachen leicht
ein Flimmern vor den Augen. Zur Abhaltung der Sonnenstrahlen sind
Fenstervorhänge vorhanden, jetzt wohl durchweg auch in der dritten Wagen-
classe; dieselben müssen dicht in solchem Muster gewebt sein, dass das
Auge einen ruhigen Halt hat; die blaue Farbe ist am besten, aber lichtecht
nicht zu bekommen; vielfach werden hellbraune Stoffe aus Seide, Wolle
oder Leinen verwendet, die das Auge nicht blenden. Im Winter werden
vielfach Fussdecken eingelegt, Pelzdecken, Velourteppiche, geplüschte und
ungeplüschte Cocusnussfaserdecken, auch Rohrdecken, um die Füsse trocken
und warm zu halten.
„Die Fenster in den Coupes erster und zweiter Classe sind so gross,
dass selbst bei vorgezogenen Gardinen das Lesen keine Schwierigkeit macht.
In den Wagen dritter Classe sind meistens aus constructiven Rücksichten
neben den Thürfenstern keine Seitenfenster angeordnet, doch ist die Hellig¬
keit ebenfalls genügend. Bei Dunkelheit soll die Beleuchtung angemessen
sein und mindestens das Lesen der Fahrscheine und der an den Wänden
angebrachten Bekanntmachungen ermöglichen. Zu verlangen, dass man
auch Zeitungen und Bücher bei künstlicher Beleuchtung lesen kann, scheint
mir zu weit zu gehen; das Lesen im Wagen ist selbst bei Tage an¬
strengend und für das Auge schädlich, so dass ich glaube, es darf schon im
Interesse der Gesundheit der Reisenden durch eine überhelle Beleuchtung
dem Lesen nicht Vorschub geleistet werden. Die Beleuchtung erfolgt durch
Oellampen, Kerzenlicht, Gaslicht, elektrisches Licht; die Verwendung von
Petroleum ist wegen der Feuergefährlichkeit ausgeschlossen. Oellampen
und Kerzen geben eine trübe, flackernde Beleuchtung; vorzüglich ist die
Beleuchtung durch Gaslicht — Fettgas oder carburirtes Steinkohlengas —;
besonders die Beleuchtung durch Fettgas nach der Einrichtung von Julius
Pint sch in Berlin, wie sie zuerst bei den preussischen Staatsbahnen ein¬
geführt und jetzt fast ganz durchgeführt ist, dürfte allen billigen Anforde¬
rungen an Helligkeit, ruhiges Brennen und Sauberkeit entsprechen. Auch
die Feuergefährlichkeit ist nach den langjährigen Erfahrungen eine überaus
geringe und nur die Verkettung einer Reihe von Umständen führte zu dem
VierteljahrMchrift für Gesundheitspflege, 1800 . 0
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114 XV. Versamml. d. D. Vereins f. öff. Gsndhpflg. zu Strassburg i. E.
grossen Unglück auf Station Wannsee, wobei mehrere Personen in einem
Wagen verbrannten, der durch ausströmendes Gas angezündet wurde. Die
Versuche, durch Anwendung elektrischer Beleuchtung jede Feuersgefahr zu
vermeiden und zugleich eine grössere Helligkeit zu erzielen, haben bisher
zu zufriedenstellenden Resultaten theils wegen der hohen Kosten, theils
wegen des grossen Gewichts der Accumulatoren, theils wegen sonstiger
Betriebsschwierigkeiten noch nicht geführt. Dass auch die Lampen durch
vorzuziehende Gardinen geblendet werden können, brauche ich kaum be¬
sonders zu erwähnen.
„Vom hygienischen Standpunkte eine der wichtigsten Fragen betrifft
die Lüftung und die Heizung. Wenn Sie bedenken, wie schon in den
gewöhnlichen Wohnräumen es kaum möglich ist, allgemein befriedigende
Zustände zu schaffen, dass in Versammlungsräumen, in denen viele Menschen
sich aufhalten, vielfach jammervolle Zustände herrsphen, so werden Sie
gewiss milde urtheilen, wenn die Personenwagen nicht immer musterhafte
Einrichtungen aufweisen, und wenn selbst die besten Einrichtungen nicht
immer den gewünschten Erfolg haben. Einfach genug ist das Programm:
zugfreie Absaugung der verbrauchten und Zuführung staubfreier Luft,
gleichmässige, regulirbare Wärme, Vermeidung plötzlicher Abkühlung. Die
Schwierigkeiten für die Durchführung sind indessen sehr grosse, zum Theil
überhaupt nicht zu bewältigende. Der kleine Luftraum bedingt eine sehr
starke Lufterneuerung, die ohne Zugluft kaum ausführbar ist; staubfreie
Luft ist nicht zu haben; die dünnen Wände kühlen stark ab, so dass die
Temperatur im Winter nicht gleichmässig zu halten ist, wie an sich auch
schon die Luft am Fussboden kälter wie in der Nähe der Decke ist; jedes
Oeffnen der Thüren kühlt die geringe Luftmenge im Coupe schnell ab, so
dass starke Temperaturwechsel nicht zu vermeiden sind. Endlich ist die
Anbringung umfangreicher Lüftungs- und Heizungseinrichtungen wegen des
beschränkten Raumes nicht ausführbar.
„Im Allgemeinen werden für Lüftung und Heizung getrennte Einrich¬
tungen angewendet, doch sind dieselben mitunter auch vereinigt. Die älteste
und wirksamste Lüftung geschieht durch Oeffnen der Fenster, welche zu
diesem Zwecke zum Herunterlassen und Feststellen in verschiedenen Höhen
eingerichtet sind. Häufig sind über den Fenstern oder Thüren Oeffnungen
vorhanden, die durch Schieber verschlossen werden können. Je nach der
Windrichtung wird frische Luft eingedrückt, oder verbrauchte Luft ab¬
geführt, wobei die Thür- und Fensterfugen ebenfalls mitwirken müssen.
Zur Verstärkung dieses natürlichen Vorganges werden vielfach Luftsauger
und Luftfänger der verschiedensten Einrichtung angebracht; einfache Knie¬
rohre, deren eines Ende entweder in der Richtung des fahrenden Zuges
oder in der entgegengesetzten geöffnet ist, während das andere in das
Wageninnere mündet und daselbst durch einen Schieber verschlossen werden
kann, bewirken eine scharfe Luftzu- bezw. -Abführung je nach der Geschwind
digkeit des fahrenden Zuges; Luftsauger Wolpert’scher oder anderer Bau¬
art gewähren den Vortheil, bei jeder Windrichtung gut zu wirken. Die
Absaugung der Luft erfolgt meistens von der Wagendecke aus, was im
Sommer auch das Zweckmässigste ist, im Winter jedoch zu einer schnellen
Abführung der geheizten, nach oben strömenden Luft führt. Es sind daher
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Eisenbahnhygiene in Bezug auf die Reisenden.
auch Einrichtungen getroffen, um die an der Decke und den Wänden abge¬
kühlte, zu Boden sinkende Luft unten abzusaugen, während die frisch zu¬
geführte Luft an dem Heizkörper sich erwärmt und aufsteigt, durch welchen
Vorgang Gegenströmungen entstehen, die auf möglichst gleichartige Erwär¬
mung der Coupes in den verschiedenen Höhenlagen einwirken. Wenn
jedoch eine erhebliche Wirkung durch eine derartige Einrichtung erzielt
werden soll, so müssen die Querschnitte der Luftabführungsröhren sehr
gross sein, was wegen des beschränkten Raumes nur selten ausführbar ist.
In neuerer Zeit werden die Personenwagen vielfach mit Dachaufsätzen ver¬
sehen, welche auf beiden Seiten Klappfenster haben, wodurch ein lebhafter
Luftwechsel ohne sehr fühlbaren Zug erzielt wird. Die Luftzuführung
erfolgt theils von der Decke, theils von den Wänden, theils auch vom Fuss-
hoden aus; die Luft oberhalb des Wagens ist staubfreier, dagegen gemischt
mit den Verbrenniingsgasen der Locomotive. Bei der Luftzuführung von
unten, die dann gewöhnlich mit der Heizung in der Weise verbunden ist,
dass die frische Luft an den Heizkörpern vorbeigeführt wird und sich an
denselben vor ihrem Eintritt in die Coupes erwärmt, müssen Staubfänge
angebracht werden, verlorene Räume in den Luftcanälen bei den Richtungs¬
wechseln, Drahtgeflechte, auch Baumwollenfilter. Erwähnen möchte ich
noch eines früheren, bereits lange aufgegebenen Versuchs mit der Schar-
rath’schen Porenventilation, bei welcher unterhalb der Decke des Coupes
eine luftdurchlässige Zwischendecke aus Drahtgewebe und Stoff eingelegt
war und die Luft durch Luftfänger oberhalb dieser Zwischendecke ein¬
gedrückt wurde, wobei der mitgerissene Staub und Russ zurückgehalten
wurde. Wie schon erwähnt, befriedigen alle Lüftungsvorrichtungen in den
Personenwagen nicht vollständig, besonders wenn die Wagen voll besetzt
sind und stark geraucht wird. Ohne gelegentliche Zwangslüftung durch
die geöffneten Fenster, selbst im Winter, ist dann nicht auszukommen; für
gewöhnlich wird die Porenventilation der Wände von wohlthuendem Ein¬
fluss sein.
„Vielleicht noch schwieriger ist die Frage der Beheizung der Coupes.
Im Verhältniss zu dem geringen Raume sind die Abkühlungsflächen sehr
gross; diese selbst bestehen nur aus dünnen Wänden mit vielen Fenstern
und Thüren; durch den scharfen Luftzug während der Fahrt wird die Ab¬
kühlung noch beträchtlich vergrössert. Es ist demnach eine grosse Wärme¬
menge als Ersatz erforderlich. Der beengte Raum gestattet jedoch nicht
die Anordnung grosser Heizkörper, die nur gelinde erwärmt werden, es
müssen vielmehr kleine, scharf geheizte Heizkörper angewendet werden,
deren strahlende Wärme in den kleinen Räumen recht unangenehm wird;
auch verursacht der auf den Heizkörpern sich ablagernde Staub bei stark
erhitzten Flächen einen unangenehmen Geruch. Selbst bei dem sorgfältig¬
sten Schutz der Sitze werden dieselben durch die strahlende Wärme der
Heizkörper warm, was für das Sitzen lästig ist. Die geringe Luftmenge im
Coupe wird beim jedesmaligen Oeffnen der Thüren abgekühlt; durch die
Bedienung der Heizung selbst entstehen häufige Störungen und Belästigungen
der Reisenden. Die Heizung auf längere Zeit gleichmässig zu erhalten, ist
nicht erreichbar, theils wegen der allmäligen Abnahme des Brennstoffes,
theils wegen des scharfen Wechsels der äusseren Temperatur bei der Fahrt
8 *
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116 XV. Ver&amml. d. D. Vereins f. ölt'. GsndlipUg. zu Strassburg i. E.
eines Zuges auf weite Strecken bezw. zu verschiedenen Tageszeiten. Alle
diese Umstände führen dazu, dass die Heizung der Personenwagen an sich
schon nicht vollkommen sein kann, aber ihre Einwirkung auf die in dem¬
selben Raume fahrenden Personen ist überdies noch eine sehr verschiedene,
je nach der Körperbeschaffenheit derselben und ihrer Bekleidung. Viele
richten sich auf Heizung ein und sind unangenehm berührt, wenn dieselbe
•einmal versagt; Andere fahren mit schweren Pelzen und Fusssäcken, weil
sie demnächst über Land weiter reisen wollen. Dem Einen ist es zu kalt,
dem Anderen zu warm, dieser öffnet das Fenster, wobei jener sich erkältet.
Die Schwierigkeiten sind sehr bedeutend, und es ist daher nicht zu ver¬
wundern, wenn heute noch der Nutzen der Heizung der Personenwagen viel
bestritten wird; in der Tliat sind Beschwerden über zu grosse Wärme fast
ebenso zahlreich, wie solche über zu geringe Wärme, und Wünsche um Vor¬
handensein einiger ungeheizter Coupeen in jedem Zuge gehören nicht zu
den Seltenheiten. Vergegenwärtigen Sie sich nun noch die Schwierigkeiten
bei der Bedienung der Heizung auf den vielen Stationen durch immer
anderes Personal, bei der Verwendung der verschiedenen Brennstoffe, die
nicht immer in der nothwendigen Beschaffenheit zu erhalten sind, bei der
Instandhaltung der Heizeinrichtungen in vielen Tausenden von Wagen, gar
nicht zu reden von den sonstigen Betriebserschwernissen und den hohen
Kosten, so werden Sie mir gewiss glauben, dass das Capitel der Heizung der
Personenwagen nicht zu den angenehmsten der Eisenbahnverwaltung gehört.
„Ursprünglich waren die Eisenbahnwagen ebenso wenig geheizt wie die
Postwagen, und es wurde den Reisenden überlassen, sich durch passende
Bekleidung gegen Kälte zu schützen. Mit der Vergrösserung des Eisen¬
bahnnetzes, der Zunahme des Verkehrs auf weite Strecken machte sich
jedoch das Bedürfnis der Beheizung der Personenwagen immer mehr und
mehr geltend, zunächst natürlich auf den im Norden belegenen Bahnen.
Die von Russland kommenden Reisenden beschwerten sich über die Weiter¬
fahrt in ungeheizten Wagen auf den deutschen Bahnen, so dass es bald
nöthig wurde, Abhülfe zu schaffen. Zunächst begnügte man sich mit der
Heizung der Coupeen erster Classe durch Fusswärmer, eiserne Kästen, mit
heissem Wasser oder Sand gefüllt, die auf den Boden des Coupees gelegt
wurden und von Zeit zu Zeit ausgewechselt werden mussten. Diese Heizung
wurde später auch auf die Coupeen zweiter Classe ausgedehnt, und ist auch
jetzt noch auf einigen mehr südlich bezw. westlich belegenen Bahnen im
Gebrauch (theilweise mit der Verbesserung, dass die Heizkasten mit Natron
gefüllt sind). Die Heizung ist eine nur mässige und ungleiche, dabei ist
die Störung der Reisenden recht unangenehm. Bei der Ausdehnung der
Heizung auf die Personenwagen dritter und vierter Classe war die Bei¬
behaltung dieser Einrichtung nicht mehr möglich, und es trat vielfach,
besonders bei den Wagen ohne Zwischenwände, die Ofenheizung an ihre
Stelle. Es werden eiserne Kanonen- und Füllöfen der verschiedenartigsten
Bauart angewendet, tkeils von innen, theils vom Dach aus zu heizen und
mit Holzkohlen, Steinkohlen oder Kokes zu feuern. Alle diese Oefen haben
den Vortheil der Einfachheit, der guten und schnellen Heizung; dagegen
den Nachtheil, dass der Aufenthalt in der Nähe der Oefen wegen der
strahlenden Wärme sehr unbequem ist; auch dünsten die Oefen mitunter
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Eisenbahnhygiene in Bezug auf die Reisenden.
und ist die Feuersgefahr ziemlich gross. Häufig schon, besonders auf
amerikanischen Bahnen, wo die Ofenheizung bisher allgemein Anwendung
fand, sind schwere Unglücksfälle dadurch entstanden, dass bei Zug¬
entgleisungen die Wagen durch die umgeworfenen Oefen in Brand gesetzt
wurden. An Stelle der unmittelbaren Ofenheizung findet auch die mittel¬
bare, sogenannte Luftheizung in verschiedenartigen Ausführungen viel¬
fache Verwendung. Gewöhnlich ist unterhalb des Wagens ein Ofen an¬
gebracht, an dessen Wänden sich die Luft erwärmt, die dann durch Canäle
in die verschiedenen Wagenabtheilungen eingeleitet wird. Diese Heizung
gewährt den Vortheil der gleichzeitigen Lufterneuerung, wobei allerdings
viel Staub in den Wagen geführt wird; sie ist nicht immer ausreichend*
bei Wagen mit Zwischenwänden nicht gleichmässig und überdies auch feuer¬
gefährlich.
„Sehr vielfältige Anwendung findet die Heizung mit sogenannter prä-
parirter Kohle, hauptsächlich für Coupewagen. Das Brennmaterial besteht
aus Holzkohlenpulver, welches, mit Salpeter und Bindemittel gemischt, in
ziegelartige Formen gepresst ist und die Eigenschaft hat, selbst bei sehr
geringer Luftzuführung langsam fortzubrennen. Die Verbrennung erfolgt
in eisernen Kasten, die gegen die Coupes vollständig abgeschlossen sein
müssen, da bei der Verbrennung Kohlenoxydgas entsteht; in den ersten
Jahren der Einführung dieser Heizungsart sind mehrfach aus Nichtbeachtung
dieses Umstandes Erstickungsfälle bei Reisenden vorgekommen. Die Heiz-
kasten sind meistens unterhalb der Sitze angeordnet, welche alsdann gegen
Wärmeaufnahme gut geschützt sein müssen; die Heizflächen werden stark
erwärmt, die heisse Luft tritt unterhalb der Sitze hervor und erwärmt zu¬
nächst die Beine der Reisenden in manchmal etwas unbequemer Weise. Es
ist desshalb auch versucht worden, die Heizkasten in der Mitte der Coupes
zwischen den Sitzen im Fussboden vertieft anzuordnen; doch sind hiermit
wieder andere Unbequemlichkeiten verbunden, indem der Staub und die
Feuchtigkeit sich dort ablagern und Unreinlichkeit und üblen Geruch ver¬
ursachen. Für Schlaf- und Salonwagen findet die Warmwasserheizung viel¬
fach Anwendung; dieselbe giebt eine gleichmässige Temperatur ohne
strahlende Wärme. Auch Gasheizungen sind ausgeführt, die jedoch wegen
der Möglichkeit des Ausströmens von Gas nicht ganz unbedenklich sind.
„Alle diese Heizungsarten haben für den Betrieb den grossen Vorzug*
dass dabei jeder Wagen unabhängig von anderen ist. Bei der Dampf¬
heizung dagegen erfolgt die Heizung aller Wagen eines Zuges von einer
Stelle aus, entweder Vom Locomotivkessel oder von einem besonderen
Dampfkessel, der in einem Wagen aufgestellt ist. Der Dampf wird durch
eiserne, gut umwickelte Röhren von Wagen zu Wagen geführt, es tritt daher
bei einer Unterbrechung der Leitung auch eine Störung der Heizung im
hinteren Zugtheile ein. Der Dampf — mit einer Anfangsspanuung von
zwei bis vier Atmosphären, je nach der Länge des Zuges und der Witterung —
steigt aus dem Leitungsrohr in die Heizkörper, die entweder unterhalb der
Sitze liegen oder in der Form von Heizschlangen an den Wagenwänden
entlang geführt sind. Das Niederschlagswasser fliesst in die Leitungsrohre
zurück und wird am Zugschluss abgeführt. Die Dampfheizung giebt eine
gute, ziemlich gleichmässige Wärme; die Heizflächen werden nicht so warm.
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118 XV. Versamml. d. D. Vereins f. öff. Gsndhpflg. zu Strassburg i. E.
wie bei der Heizung durch präparirte Kohle; auch lässt sich bei dieser
Heizung die Wärme verhältnissmässig noch am besten von allen Heizarten
regeln.
„Vor etwa drei Jahren haben bei den preussischen Staatseisenbahnen
eingehende Berathungen über die Zweckmässigkeit der bisher zur Anwen¬
dung gebrachten Heizarten stattgefunden und auf Grund der gewonnenen
Erfahrungen und in Berücksichtigung aller Verhältnisse ist man zu der
Ueberzeugung gelangt, dass die Dampfheizung als die beste anzuerkennen
sei und dass von einer Verbesserung der anderen Heizeinrichtungen eine
gründliche Beseitigung der vielen aufgetretenen Uebelstände nicht zu
erhoffen wäre. Der Herr Minister der öffentlichen Arbeiten hat sich diesem
Gutachten angeschlossen und bestimmt, dass unter Beseitigung der vor¬
handenen Einrichtungen auf den Hauptbahnen allgemein zur Dampfheizung
übergegangen werden solle, welche sich auf süddeutschen und anderen
Bahnen seit langer Zeit bewährt hat und neuerdings auch auf den nord¬
amerikanischen Bahnen zur Einführung gelangt. Wie schwerwiegend dieser
Entschluss ist, lässt sich daraus entnehmen, dass die Neueinrichtungen einen
Kostenaufwand von drei bis vier Millionen Mark verursachen, welcher Be¬
trag für die zu beseitigenden Einrichtungen ebenfalls seiner Zeit aufgewendet
worden ist. Wie kostspielig die Heizung der Personenwagen überhaupt ist,
geht daraus hervor, dass für die Beheizung der Personenzüge auf den
preussischen Staatseisenbahnen allein für die Beschaffung der Brennstoffe
eine Million Mark im Etat dieses Jahres ausgeworfen ist, während die
Gesammtkosten einschliesslich der Bedienungs- und Instandhaltungskosten
mindestens auf zwei Millionen Mark jährlich zu veranschlagen sind. In
den Coupes erster und zweiter Classe sind gewöhnlich Vorrichtungen vor¬
handen, vermittelst deren die Dampfheizung von den Reisenden selbst
geregelt werden kann, wogegen für die dritte und vierte Wagenclasse die
Regelung der Heizung auf Wunsch der Reisenden durch die Schaffner von
aussen bewirkt wird. Thermometer sind meistens nicht vorhanden, auch
ist deren Anbringung in den Wagen der preussischen Staatseisenbahn¬
verwaltung nicht beabsichtigt. Man hat früher mehrfach versucht, Thermo¬
meter in den Coupes anzubringen, doch wurden dieselben zerschlagen und
entwendet; überdies ist die Temperatur selbst so verschieden an den Wänden,
an der Decke, am Boden, dass die mittlere Temperatur niemals richtig an¬
gezeigt wird. Für den Beginn und das Ende der Heizung bestehen für die
preussischen, sächsischen und oldenburgischen Staatsbahnen einheitliche
Vorschriften; hiernach soll in der Zeit vom 1. October bis Ende April ge¬
heizt werden, wenn die äussere Temperatur unter + 5°R. sinkt, und es
sollen in der Zeit vom 1. December bis Ende Februar die Züge nur aus¬
nahmsweise nicht geheizt werden. Ist mit dem Heizen einmal begonnen, so
wird damit erst wieder aufgehört, wenn während dreier auf einander folgen¬
der Tage die Temperatur des Nachts nicht unter -}- 5°R. gesunken ist.
Anzustreben ist eine mittlere Temperatur in den Coupes von +8°R., die
auch schon auf der Abgangsstation nahezu erreicht sein soll. Aehnliche
Vorschriften bestehen auch auf den anderen deutschen Eisenbahnen.
„In engem Zusammenhänge mit der soeben erörterten Frage der Er¬
wärmung der Personenwagen im Winter steht diejenige der Abkühlung der
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119
Eisenbahnhygiene in Bezug auf die Reisenden.
Wagen im Sommer. Es ist nicht zu verkennen, dass der Aufenthalt in den
Wagen bei starker Sonnenhitze unerträglich werden kann, wenn die Wände
und Decken vollständig durchglüht sind; allein die Möglichkeit, hiergegen
allgemeine Abhülfe zu verschaffen, ist nur sehr gering. Das Oeffnen der
Fenster zur Erzeugung von Luftzug wird vielfach das einzige Mittel der
Linderung bieten. In einzelnen besonderen Fällen hat man wohl die Wagen¬
dächer mit nassen Tüchern, selbst mit Rasenstücken belegt, doch lässt sich
hiervon kein allgemeiner Gebrauch machen. Einzelne Wagen sind auch
versuchsweise mit Sonnendächern versehen, die in einem kleinen Abstande
vom eigentlichen Dach so aufgebracht sind, dass die Luft unterhalb durch¬
streichen kann. Für die preussischen Staatsbahnen ist angeordnet, dass
die Personenwagen, welche in Züge eingestellt werden sollen, mindestens
V 4 Stunde vorher gut gelüftet werden; auch sollen bei solchen Wagen, die
lange Zeit in der Sonne gestanden haben, die Wagendecken mit Wasser
begossen werden. Soweit irgend angängig, werden die Wagen unter Eisen¬
bahnhallen oder Schutzdächern aufgestellt.
„Ich möchte mir erlauben, Sie nunmehr noch kurz auf einige Einrich¬
tungen in den Personenwagen aufmerksam zu machen, welche bestimmt
sind, die Reisenden vor Körperbeschädiguugeu zu bewahren, bezw. denselben
die Möglichkeit gewähren, im Falle des Eintritts einer Beschädigung oder
einer Gefahr Hülfe herbeizuführen. Bekannt sind Ihnen die sogenannten
Fingerschutzstreifen aus Holz oder Leder, welche die Thürfugen an der
Angelseite der Coupöthüren decken. Dieselben werden in etwa 3 cm Ent¬
fernung an der inneren Wandfläche angebracht und müssen so breit sein,
dass die umgelegten Finger nicht in die Fuge zwischen Thür und Thürsäule
kommen können.
„Bei den Durchgangswagen von einer äusseren Breite von 2‘9 bis 3‘1 m
ist es äusserst gefährlich, den Kopf aus dem Fenster zu stecken, da bei
doppelgeleisigen Bahnen die Mitten der Geleise auf freier Strecke nur 3*5 m
von einander entfernt sind. Es waren daher früher Gitterstäbe vor die
Fensteröffnungen geschraubt, welche das Herausstecken des Kopfes ver¬
hüten sollten. Bei dem schon erwähnten Unfälle auf Station Wannsee
verbrannten jedoch in einem solchen Wagen mehrere Personen, weil die
Thüren in dem umgestürzten Wagen sich festgeklemmt hatten und es nicht
möglich war, die Reisenden aus den Fenstern, der Gitterstäbe wegen, heraus¬
zuziehen. Seitdem sind diese Gitterstäbe wieder beseitigt und es ist durch
eine Anschrift an den Fensterrahmen sowie durch einen Anschlag in den
Coupes auf die Gefahr hingewiesen, welche das Herauslehnen aus den
Fenstern mit sich bringt. Ausserdem sind auch vielfach kleine Tischplatten
vor die Fenster gesetzt, wodurch es an sich schon erschwert ist, den Körper
aus dem Fenster zu biegen. Bekanntlich ist diese Unsitte sehr verbreitet,
trotz der vielen Warnungen und der schon häufig herbeigeführten Erblin¬
dungen bezw. Augenentzündungen; durch die besprochene Einrichtung wird
daher zugleich auch dieser Gefährdung der unvorsichtigen Reisenden ent¬
gegengetreten.
„Ebenso gefährlich ist das Betreten der Plattformen bei den Durch¬
gangswagen während der Fahrt und desshalb durch besondere Placate
über den betreffenden Thüren verboten. Ueberhaupt ist das selbstständige
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120 XV. Versamml. d. D. Vereins f. öff. Gsndlipflg. zu Strassburg i. E.
Oeffnen der Thüren durch die Reisenden allgemein verboten, um dieselben
vor Gefährdungen zu behüten; die Seitenthüren können nur von aussen
aufgemacht und sollen nur in Nothfällen von den Reisenden geöffnet werden.
Nur einzelne Ausnahmen bestehen; bei der Berliner Stadteisenbahn z. B.
müssen die Reisenden die Thüren selbst öffnen, verboten ist nur das Oeffnen
vor dem völligen Stillstände des Zuges. Die inneren Thürgriffe sind bei
diesen Wagen durch Schutzbügel so gesichert , dass durch unvorsichtiges
Auflegen der Hand während der Fahrt ein unbeabsichtigtes Oeffnen der
Thüren nicht eintreten kann. Auf den englischen Bahnen, bei denen meines
Wissens das Selbstöffnen der Thüren nicht verboten ist, bezw. dem vor¬
zeitigen Verlassen der Coupes, welches durch die hohen Bahnsteige noch
begünstigt ist, nicht entgegengetreten wird, ist die Anzahl der hierbei ver¬
unglückenden Personen eine erhebliche.
„Bei eingetretener Gefährdung bezw. befürchteter Gefahr kann der
Zug zum Stillstand gebracht werden, indem die in der Fahrtrichtung rechts
aussen angebrachte Zugleine gezogen und damit dem Locomotivführer das
Haltesignal gegeben wird. An Stelle der nicht immer sicher wirkenden
Zugleinen sind auch andere Signaleinrichtungen — elektrischer oder pneu¬
matischer Art — in Gebrauch. Bei denjenigen Zügen, welche mit selbst-
thätigen Bremsen ausgerüstet sind — auf den deutschen Eisenbahnen jetzt
schon in sämmtlichen Schnellzügen und vielen Personenzügen —, befindet
sich meistens ein Hebel in jedem Wagen bezw. Coupee, durch dessen Um¬
legen die Bremsung des ganzen Zuges ohne Zuthun des Locomotiführers
bewirkt werden kann.
„Leider sind schon wiederholt Fälle von Beraubungen beziehungsweise
Tödtungen einzelner Reisender vorgekommen, worauf dann jedesmal eine
wahre Fluth an Vorschlägen zur Abhülfe eingetreten ist, die indessen in
der überwiegenden Mehrzahl als unbrauchbar sich erwiesen haben. Wird
das Opfer im Schlafe überrascht oder durch narkotische Mittel betäubt, wie
dies in derartigen Fällen meistens geschehen ist, so helfen alle Schutz¬
einrichtungen nur wenig, da der Betroffene sie nicht brauchen kann, bezw.
der Räuber dieselben vorher unbrauchbar machen wird. Die vorgeschlagene
Verbindung aller Wagenräume mit dem Zugführercoupe durch Sprachrohre
oder Mikrophone, wodurch der Zugführer von allen ungewöhnlichen Ge¬
räuschen sofort Kenntniss erhalten soll, ist gut gemeint, aber kaum aus¬
führbar und würde den Reisenden auch höchst lästig sein. Dasselbe ist der
Fall durch die Vorschrift, dass die Schaffner von den Trittbrettern aus
während der Fahrt öfters die Coupes revidiren sollen, die, wenn ich nicht
irre, auf italienischen Bahnen eingeführt ist, auf denen Beraubungen von
Reisenden während der Fahrt mehrfach vorgekommen sind.
„Von ebenso grosser Bedeutung für die Reisenden, wie die Einrich¬
tung der Personenwagen selbst, sind auch die Vorschriften für die Benutzung
derselben. Auf den preussischen Staatseisenbahnen besteht die dankens-
werthe Vorschrift, dass in den Fernzügen die Coupes erster, zweiter und
dritter Gasse, soweit irgend thunlich, nur mit vier, sechs bezw. acht Per¬
sonen besetzt werden sollen. Auch besteht die Bestimmung, dass vor der
Abfahrt sämmtliche Coupes, über die nicht bereits anderweite Bestimmung
getroffen ist, geöffnet werden. Das Verfahren auf einigen auswärtigen
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Eisenbahnhygiene in Bezug auf die Reisenden. 121
Bahnen, einen Theil der Coupes zu schliessen und erst nach und nach zu
öffnen, wenn die anderen Coupes vollständig gefüllt sind, kann ich nur als
Unbilligkeit bezeichnen. Nach dem Betriebsreglement für die Eisenbahnen
Deutschlands sollen in jedem Personenzuge mindestens ein Coupe zweiter
Classe und ein Coupe dritter Gasse für Frauen Vorbehalten bleiben, auch
sollen Coupes zweiter und dritter Classe für Nichtraucher vorhanden sein,
während in den Coupes erster Classe nur mit Zustimmung aller Mit¬
reisenden geraucht werden darf. Um allen Ansprüchen möglichst zu ent¬
sprechen, ist für die preussischen Staatseisenbahnen angeordnet, dass in
jedem Fernzuge mindestens die Hälfte aller Coupes zweiter Classe und der
dritte Theil aller Coupes dritter Classe für Nichtraucher und Frauen Vor¬
behalten und als solche innen und aussen zu kennzeichnen sind. Für weite
Strecken sind auch in den Wagen vierter Classe besondere Abtheilungen
für Frauen eingerichtet. In den Frauencoupes ist das Rauchen verboten;
dies war früher nicht besonders ausgesprochen, vielmehr als selbstverständ¬
lich angenommen; das ausdrückliche Verbot stellte sich jedoch mit Rück¬
sicht auf die Rauchlust russischer und anderer Damen als nothwendig heraus.
In den Coupes für Nichtraucher ist das Rauchen grundsätzlich verboten;
weder darf der allein fahrende Reisende rauchen, noch darf mit Zustim¬
mung aller Mitreisenden geraucht werden, noch auch darf selbst nur mit
brennender Cigarre eingestiegen werden. Und wohl mit Recht, da die¬
jenigen, welche das Rauchen nicht vertragen können, es unangenehm empfin¬
den, wenn in dem Coupe vorher geraucht ist. Die Coupes für Nicht¬
raucher sind sowohl für Herren wie für Damen bestimmt , es findet indessen
schon seit langer Zeit eine Bewegung gegen die Benutzung dieser Coupes
durch Damen — wenigstens einzeln reisende Damen — statt, welche in die
Frauencoupes verwiesen werden sollen, indem geltend gemacht wird, dass
ebenso wie die Damen für sich das Recht in Anspruch nehmen, unter sich
zu bleiben, dies auch den Herren zugestanden werden müsse. Die in früheren
Jahren einmal angeregte Einrichtung besonderer Coupes für Säuglinge und
deren Angehörige mit Vorrichtung zum Milchkochen u. s. w. mag wohl
für diese sehr nützlich und für die anderen Reisenden sehr wohltliuend sein,
ist meines Wissens jedoch bisher nirgends eingefülirt. Mit sichtbaren
Krankheiten behaftete Reisende können ebensowohl wie solche, welche ihre
Mitreisenden belästigen, von der Fahrt ausgeschlossen werden; ebenfalls
dürfen feuergefährliche Gegenstände nicht mitgeführt werden. Endlich
besteht die Bestimmung auf den deutschen Eisenbahnen, dass auf Wunsch
auch nur eines Mitreisenden die Fenster auf der Windseite geschlossen
werden müssen; es besteht also das Recht der Reisenden auf frische Luft,
indem sie selbst gegen den Widerspruch einzelner Personen die Fenster auf
der dem Winde entgegengesetzten Seite, im Sommer wie im Winter, offen
halten können, und es bleibt den Reisenden überlassen, sich über das Oeffnen
der Fenster in Güte zu einigen.
„Für diejenigen Reisenden, deren Gesundheit es erfordert und deren
Mittel es gestatten, bestehen noch besondere Einrichtungen, durch welche
sie sich eine grössere Bequemlichkeit, als allgemein geboten ist, verschaffen
können. Sehr angenehm ist zeitweise der Aufenthalt in grossen luftigen
Aussichtswagen, die mitunter an den Schluss schnellfahrender Züge beim
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122 XV. Versamml. d. D. Vereins f. öff. Gsndhpflg. zu Strassburg i. E.
Durchfahren schöner Gegenden, besonders in den österreichischen Alpen¬
ländern, eingestellt werden. Für wohlhabende Reisende sind Salonwagen
vorhanden, die mit allen Einrichtungen zur Bequemlichkeit aufs Beste ver¬
sehen sind; auch zweckmässig eingerichtete Kranken-Salonwagen zur Fahrt
nach Badeorten werden zur Verfügung gestellt. Auf einzelnen Strecken
sind Restaurationswagen in Betrieb, deren starke Benutzung wohl ein
Zeichen für ihre Beliebtheit ist, die indessen die Züge stark belasten und
nur für solche Züge vielleicht nothwendig erscheinen können, welche wegen
ihrer beschleunigten Fahrt keine längeren Aufenthalte bei langer Fahrt¬
dauer haben. Mehrfach wird in solchen Fällen dem Bedürfniss dadurch
Rechnung getragen, dass den Reisenden vollständige Mittagessen auf passend
eingerichteten Brettern in die Coupes mitgegeben werden. Fast allgemein
in Gebrauch gekommen sind die Schlafwagen, die zuerst in Nordamerika
auf den dortigen weiten Strecken zur Einführung kamen, dann durch die
Schlafwagen-Gesellschaften nach Europa übergeführt wurden. Doch ist bei
den preussischen Staatsbahnen und auch auf anderen Bahnen der Schlaf¬
wagenbetrieb in den letzten Jahren in eigene Regie genommen. Für viele
Reisende, welche Nachts weite Strecken zurücklegen und bei Tage Geschäfte
zu erledigen haben, ist der Aufenthalt im Schlafwagen nicht nur angenehm,
sondern nothwendig zur Erhaltung ihrer körperlichen und geistigen Frische.
Es wird ihnen ein gutes langes und breites Bett mit wollenen Decken und
frischer leinener Wäsche geboten, die Wagen sind mit Abort und Wasch¬
raum versehen und in jeder Weise aufs Beste eingerichtet; auch trägt die
Anwesenheit eines ständigen Wärters, der überdies Trinkwasser, Kaffee,
Wein u. 8. w. verabreicht , viel zur Annehmlichkeit bei. Die Anordnung
der Schlaflager ist eine verschiedenartige; bei den neuen Schlafwagen in
Deutschland sind Halbcoupes mit zwei Betten über einander und Ganz¬
coupes mit vier Betten angeordnet, die von Reisenden der zweiten Wagen -
classe benutzt werden, während für die Reisenden der ersten Wagenclasse
nur die unteren Betten eingerichtet werden, die oberen dagegen unbenutzt
bleiben. Die Betten liegen quer zur Längsachse des Wagens, welche Lage
im Allgemeinen vorzuziehen ist, weil bei dieser Lage das Rütteln und
Schütteln des Wagens auf den Körper weniger ein wirkt. Bei den Pull-
mann’sehen Schlafwagen sind die Betten der Länge nach angeordnet, je
zwei über einander, durch eine Gardine von dem gemeinschaftlichen Wagen¬
raume abschliessbar. Wie schon erwähnt, sind auch die Sitze in den gewöhn¬
lichen Personenwagen erster und zweiter Classe vielfach zum Ausziehen
behufs Herstellung von Schlaflagern eingerichtet, auch giebt es auf mehreren
Bahnen sogenannte Schlafplatzwagen und Saloncoupes, in denen sich aus
jedem Sitze ein geräumiges Schlaflager herrichten lässt, für welche indessen
in der Regel Decken und Wäsche nicht verabreicht werden.
„Auch solche Wagen, welche den Reisenden eine geringere Bequemlich¬
keit bieten, wie die gewöhnlichen, sind vorhanden, z. B. zweistöckige Wagen,
die mehrfach zur Bewältigung des Massenverkehrs auf kurzen verkehrsreichen
Strecken Anwendung finden. Der schon erwähnte Umstand, dass nur der
vierte Theil der bewegten Plätze durchschnittlich besetzt ist, lässt erkennen,
wie sehr der Verkehr in den einzelnen Zügen während ihrer Fahrt wechselt^
viel grösser ist aber noch der Wechsel des Verkehrs zu den verschiedenen
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123
Eisenbahnhygiene in Bezug auf die Reisenden.
Jahreszeiten, wodurch die Eisenbahnverwaltungen genöthigt sind, zur Be¬
wältigung des grössten Verkehrs eine bedeutende Anzahl von Personen¬
wagen vorräthig zu halten. Aber auch diese genügen nicht immer dem
Massenandrange an einzelnen Tagen und bei besonderen Veranlassungen,
und es würde wirthschaftlich höchst unvortheilhaft sein, auch für diesen
aus8ergewöhnlichen Verkehr Personenwagen bereit zu halten, die vielleicht
kaum vier- oder fünfmal im Jahre gebraucht werden. Es bleibt alsdann
nur das Auskunftsmittel übrig, Güterwagen mit Sitzbänken auszurüsten und
in Betrieb zu nehmen, was zwar zur Erhöhung der Annehmlichkeit der
Fahrt für die in denselben befindlichen Reisenden nicht gerade beiträgt, in¬
dessen in Anbetracht der kurzen Fahrtdauer solcher Züge, die meistens nur
zwischen grossen Städten und nahe gelegenen Vororten verkehren, auch aus
gesundheitlichen Rücksichten unbedenklich erscheint. Für den Kriegsfall
bildet bekanntlich die Beförderung der Truppen in ausgerüsteten Güter¬
wagen die Regel, ohne dass hierbei Nachtheile zu Tage getreten sind. Auch
die Beförderung kranker bezw. verwundeter Soldaten auf Eisenbahnen im
Kriege erfolgt in Güterwagen, in denen die Tragbahren nach verschiedenen
Methoden eingesetzt oder eingehängt werden; für weite Strecken werden
jedoch besondere Lazarethzüge aus Personenwagen vierter Classe gebildet*
Alle Personenwagen vierter Classe in Deutschland, welche hierzu geeignet
sind, sind daher zum bequemen Einbringen uud zum Einhängen der Trag¬
bahren, von denen in der Regel zehn in jedem Wagen Platz haben, von
vornherein eingerichtet. Bei Unfällen auf Eisenbahnen geschieht die Be¬
förderung verletzter Personen in gewöhnlichen Polsterwagen, die von der
nächsten Station möglichst schnell herbeigeschafft werden können. Bei
einigen Bahnen stehen besonders hierfür eingerichtete Wagen für solche
Fälle zur Verfügung, indessen wird die Herbei Schaffung derselben an die
Unfallstelle doch nur in den seltensten Fällen möglich, bezw. nur mit grossen
Zeitverlusten ausführbar sein, wenn nicht eine grosse Anzahl derartiger
Wagen vorhanden ist. Bei den preussischen Staatsbahnen ist in der Weise
Vorsorge zur ärztlichen Hülfeleistung getroffen, dass einmal in jedem zur
Personenbeförderung bestimmten Zuge ein kleiner Rettungskasten mit¬
geführt wird, dann aber auch auf allen bedeutenderen Stationen Tragbahren
und grosse Rettungskasten vorhanden sind. Die Rettungskasten enthalten
Verbandstoffe, Medicamente, Gerätschaften, welche nach Art und Umfang
durch die ärztliche Behörde festgestellt sind; die Kasten befinden sich unter
Bleiverschluss und werden von den Bahnärzten in regelmässigen Zeiträumen
auf ihre Vollständigkeit und die Unversehrtheit und Brauchbarkeit der
Gegenstände untersucht. Ueber die Verwendung des Inhalts und die erste
Hülfeleistung bis zur Ankunft des Arztes besteht eine besondere, ebenfalls
von der ärztlichen Behörde festgesetzte Anweisung; ein Theil der Medica¬
mente ist ausdrücklich gekennzeichnet als nur für die Benutzung durch den
Arzt bestimmt.
„Nach jeder Benutzung eines Personenwagens durch kranke Personen
findet eine gründliche Reinigung und unter Umständen eine Desinfection
mittelst einer Lösung von Quecksilbersublimat statt, besonders bei einer
vermutheten ansteckenden Krankheit (Cholera). Sind Epidemieen in ein¬
zelnen Landestheilen oder in fremden Ländern ausgebrochen, so werden
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124 XV. Versamml. d. D. Vereins f. öff. Gsndhpflg. zu Strassburg i. E.
besondere Anordnungen erlassen zur Verhütung des Einschleppens der
Krankheiten, welche sich auch auf die Desinfection der Personenwagen
beziehen. So wurde z. B. vor einigen Jahren, als die Cholera in den süd¬
lichen und östlichen Ländern Europas herrschte, der Transport der Aus¬
wanderer aus Rumänien und Galizien besonders geregelt und dieselben von
der preussischen Grenze ab von den anderen Reisenden vollständig getrennt
gehalten. Zu diesem Zwecke waren die betreffenden Personenwagen vierter
Classe mit eigenen Aborten versehen, die so eingerichtet waren, dass die
Excremente zur Verhütung der Ansteckungsgefahr nicht, wie dies sonst
gebräuchlich ist, auf den Bahnkörper fallen konnten. Die Wagen selbst
wurden nach jeder Fahrt gründlich gereinigt und desinficirt.
„Meine Herren! Wenn ich hiermit schliesse, so hoffe ich, dass Sie aus
meinen Mittheilungen entnommen haben werden, wie die Eisenbahnverwal¬
tungen bestrebt sind, allen gerechten Wünschen und Anforderungen der
Reisenden thunlichst entgegen bezw. zuvor zu kommen, das als nothwendig
Erkannte ohne Rücksicht auf Mühen und Kosten durchzuführeu und das
Wünschenswert he in dem Umfange zur Anwendung zu bringen, als dies
mit den sonstigen Erfordernissen des Unternehmens zu vereinigen ist. Wie
auf allen Gebieten, so findet auch im Eisenbahnwesen ein stetiger Fort¬
schritt statt; gross sind die Errungenschaften, wenn man die jetzigen Zu¬
stände mit den früheren vergleicht, und wenn dennoch Manches zu wünschen
übrig bleibt, so wollen wir hoffen, dass künftige Fortschritte es ermöglichen
werden, den Reisenden mit der Zeit noch weitere Erleichterungen und An¬
nehmlichkeiten bei den Eisenbahnfahrten zu gewähren.“
Correferent Professor Dr. Löffler (Greifswald):
„Meine Herren! Der Vortrag des Herrn Geheimrath Wiehert war
gewiss von grossem Interesse für Sie alle. Er hat Ihnen einen allgemeinen
Ueberblick gegeben über das, was auf dem Gebiete der Eisenbahnhygiene
angestrebt und geleistet worden ist. Mir als Correferenten erübrigt nun,
einige besonders bedeutungsvolle Punkte aus dem umfangreichen Material
einer etwas eingehenderen Betrachtung zu unterziehen.
„Unter den hygienischen Einrichtungen, welche Herr Geheimrath
Wiehert in seinem Vortrage hervorgehoben hat, ist eine der wichtigsten
die Ventilation der Eisenbahnwagen. Die Ventilation der Eisen¬
bahnwagen ist seit langer Zeit schon Gegenstand zahlreicher Versuche seitens
der Eisenbahnverwalttingen gewesen. Man hat die verschiedensten Systeme,
wie der Herr Referent sie kurz skizzirt hat, zur Anwendung gebracht; indes»
bis vor einigen wenigen Jahren bestand noch keine wissenschaftliche Klar¬
heit darüber, ob nun die einzelnen Systeme wirklich auch wirksam waren
oder nicht.
„Im Jahre 1875 waren es zuerst Wolffhügel und Lang, welche
über dieses wichtige Thema eine wirklich wissenschaftliche Untersuchung
anstellten. Den Anlass dazu gab die damals in Brüssel stattfindende Aus¬
stellung für Rettungswesen und Gesundheitspflege. Wolffhügel war zu
dieser Ausstellung von dem königlich bayerischen Cultusministerium al»
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125
Eisenbahnhygiene in Bezug auf die Reisenden.
Commissar gesandt worden und nahm Gelegenheit, sämmtliche damals aus¬
gestellten Apparate und Einrichtungen genau zu studiren und einzelne der¬
selben einer sorgfältigen wissenschaftlichen Prüfung zu unterziehen. Er
hat seine Ergebnisse in einer ausgezeichneten Arbeit niedergelegt, welche
in dem XII. Bande der Zeitschrift für Biologie erschienen ist. Zum ersten
Male war in dieser Arbeit versucht worden, das, was die Ventilations¬
einrichtungen in Eisenbahnwagen leisten, nun auch quantitativ fest¬
zustellen. Bis dahin hatte man sich damit begnügt, entweder durch das
subjective Gefühl zu ermitteln, ob die Luft in den Wagen gut oder schlecht
sei, oder man hatte Rauch erzeugt und hatte beobachtet, wie lange Zeit der
Rauch brauchte, um aus dem betreffenden Coupe entfernt zu werden, oder
man hatte Flammen vor den Ventilationsöffnungen angebracht und hatte
gesehen, ob die Flammen abgelenkt wurden oder nicht. Von einer wissen¬
schaftlichen Untersuchung, von einer Feststellung des Luftwechsels, wie er
durch die Beschaffenheit der Ventilationseinrichtungen bedingt wurde, war
nicht die Rede gewesen. Wolffhügel bediente sich der v. Pettenkofer’-
schen Methode der Kohlensäurebestimmung als Hülfsmittel bei diesen Unter¬
suchungen. v. Pettenkofer hat bekanntlich den Grundsatz aufgestellt,
dass proportional mit der Kohlensäuremenge, welche durch die Lungen aus¬
geschieden wird, auch die Verschlechterung der Luft steigt, dass mithin der
Grad der Verderbniss der Luft in einem Wohnraume durch das Quantum
von Kohlensäure, welches man nach einer gewissen Zeit in der Luft dieses
Wohnraumes findet, gemessen werden kann. Jeder Mensch athmet eine
gewisse Menge von Kohlensäure aus. Diese Kohlensäiiremenge ist eine für
Individuen verschiedenen Alters und Geschlechtes verschiedene. Auch ist
sie grösser bei der Arbeit als in der Ruhe, wie sich das aus den Unter¬
suchungen v. Pettenkofer , s ergeben hat. Als Mittelwerth für einen
erwachsenen, nicht arbeitenden Menschen fand er 22*6 Liter Kohlensäure
in der Stunde. Weiter war durch die Erfahrung festgestellt, dass eine Luft,
welche mehr als 1 pro mille Kohlensäure enthält, als unangenehm empfun¬
den wird. Die ausgeathmeten 22*6 Liter Kohlensäure müssen desshalb auf
ein so grosses Luftquantum vertheilt werden, dass sie nur höchstens ein
Tausendstel desselben ausmachen.
„Nun hat aber die in die Wohnräume einströmende Luft immer schon
einen bestimmten Kohlensäuregehalt von 0*5 pro mille, wie v. Pettenkofer
bei seinen Untersuchungen annahm. Diese Menge muss mit berücksichtigt
werden. Nach einer einfachen Formel kann man dann leicht berechnen,
wie gross der Ventilationsbedarf für einen Menschen in der Stunde sein
muss. Nach der Formel von Schultze und Märcker ist der Ventila-
k
tionsbedarf v = -• Es bedeutet h die in der Stunde ausgeathmete
P — <1
Kohlensäuremenge in Cubikmetern, p den Grenzwerth, welchen die Kohlen¬
säure in der durch die Athmung verschlechterten Luft erreichen darf, und q
den Kohlensäuregehalt der von aussen hinzutretenden Luft. Nehmen wir den
Grenzwerth zu 1 pro mille, den normalen Gehalt der Aussenluft zu 0*5 pro mille
an, so ergiebt sich ein Ventilationsbedarf von
anderen Worten von 45 cbm.
0*00226
0*0005
2^6
0*5
= —mit
0*001
Den Luftwechsel in einem bewohnten Raume
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126 XV. Versamml. d. D. Vereins f. off. Gsndhpflg. zu Strassburg i. El
fand y. Pettenkofer in der Weise, dass er in demselben zu Beginn des
Versuches und wiederum nach Ablauf einer bestimmten Zeiteinheit den
Kohlensäuregehalt bestimmte. Aus den gewonnenen Zahlen konnte man dann
unter Berücksichtigung der in' dem Raume vorhanden gewesenen Menschen
und des Cubikinhaltes desselben mit Hülfe einer von Seidel aufgestellten
Formel den Luftwechsel rechnerisch feststellen.
„Nach diesen von v. Pettenkofer fürWohnrüume festgestellten Prin-
cipien untersuchte Wolffhügel den Luftwechsel in Eisenbahnwagen. Er
machte Kohlensäurebestimmungen in Personenwagen, welche mit einer
bestimmten Personenzahl besetzt und mit gewissen Lüftungseinrichtungen
versehen waren und berechnete dann, wie viel Aussenluft in einer bestimm¬
ten Zeit in die Wagen eingetreten war. Da bei den Eisenbahnfahrten die
Luft stets, wie er glaubte, mit dem constauten Kohlensäuregehalt der reinen
atmosphärischen Luft von 0 4 pro mille in die Wagen eintrat, so legte er
diesen Werth seinen Rechnungen zu Grunde. Der Ventilationsbedarf betrug
dann auch nicht mehr 45 cbm, sondern nur 38 cbm, wenn er den Grenz¬
werth von 1 pro mille beibehielt. Die verschiedenen Lüftungsarten, welche
er mit Lang untersuchte, genügten diesen Anforderungen nicht. Wir
haben vorhin gehört, dass auf jede Person in einem Coupe im Durchschnitt
etwa 1 cbm Luftraum entfällt. Um den hygienischen Anforderungen zu
genügen, müsste dieser 1 cbm stündlich 38mal erneuert werden. Nach den
Anschauungen der Techniker kann aber die Luft eines Raumes nicht mehr
als dreimal in der Stunde erneuert werden, wofern nicht ein sehr unan¬
genehm empfundener Zug sich geltend machen soll. Gleichwohl wäre es
nöthig, jenen ausserordentlich starken Luftwechsel herbeizuführen, wenn
man den Grenzwertli von 1 pro mille beibehalten wollte. Wolffhügel
fand nun bei seinen Versuchsfahrten, dass die Luft in Eisenbahnwagen noch
allgemein als gut befunden wurde, selbst wenn sie einen Kohlensäuregehalt
von 1*5 pro mille hatte. Er nahm desshalb für kleinere Räume, in welchen
die Luft schnell erneuert würde und in welchen der rasche Luftwechsel den
Ausdunstungsstoffen keine Zeit lasse zur Zersetzung, diesen höheren Grenz¬
werth als zulässig an. Dadurch wurde der Ventilationsbedarf natürlich
herabgesetzt. Im äussersten Falle sollten für Eisenbahnwagen nur 21 cbm
genügen. Aber auch diese 21 cbm wurden durch die gebräuchlichen
Lüftungseinrichtungen, ohne dass erhebliche Belästigungen durch Zugluft
hervorgerufen wurden, nicht gewährleistet.
„Die Frage nach einer den wissenschaftlichen Anforderungen genügen¬
den Ventilation der Eisenbahnwagen hatte nun aber ein ganz besonders
«rhöhtes Interesse dadurch, dass sie für den Transport der Verwundeten
gelöst werden musste. Die Verwundeten werden zu 8 bis 10 in einem
Wagen von rund 40 cbm Inhalt untergebracht. Sie haben mithin je5bezw.
4 cbm Luftraum zur Verfügung, bedürfen also einer etwa zehnfachen Er¬
neuerung der Wagenluft in der Stunde. Sie haben die frische Luft gewiss
viel nöthiger als die gesunden Reisenden, wesshalb denn auch die verschie¬
denen Militärverwaltungen sich veranlasst gesehen haben, dieser Frage ihre
besondere Beachtung zu schenken. Auf der Ausstellung zu Brüssel hatle
Rudolf Schmidt aus Ludwigshafen eine Einrichtung ausgestellt, welche
nach seiner Ansicht vollkommen das und sogar mehr noch leisten sollte als
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127
Eisenbahnhygiene in Bezug auf die Reisenden.
das, was die Theorie verlangte. Sein System bestand aus mehreren Theilen,
einmal aus Vorrichtungen zum Absaugen der Innenluft und dann aus solchen
zum Zufuhren frischer Aussenluft. Zum Absaugen dienten runde Röhren,
welche in den Ecken eines Verwundetentransportwagens angebracht waren,
deren innere Oeffnungen dicht über dem .Wagenboden sich befanden und
deren äussere auf dem Wagendach mit sogen. Wolpertsaugern versehen
waren. Die Luftzuführungsapparate befanden sich theils unter, theils auf
dem Wagen. Unter dem Wagen war ein auf den schmalen Seiten offener
Blechkasten befestigt, in welchem sich eine Zunge bewegte, die sich selbst-
Ihätig nach der Zugrichtung einstellte. Der durch die Bewegung des Zuges
erzeugte Luftstrom traf gegen die Zunge und wurde durch dieselbe nach
oben in den Mantelraum eines Meidinger Ofens geleitet. In diesem Raume
sollte sich die Luft erwärmen, und alsdann erwärmt aus dem Mantel oben
austreten. In die Decke des Waggons waren sogenannte Einbläser ein¬
gesetzt. Dieselben bestanden aus zwei in einander geschachtelten Trichtern,
welche durch feste Scheidewände in verschiedene Abtheile getheilt waren,
und deren Hals durch das Dach in den Wagen hineinragte. Vor dessen
Oeffnung war ein Teller befestigt, so zwar, dass noch ein freier Raum
zwischen Teller und Trichterrand blieb. Wenn nun ein solcher feststehender
Trichter in der Zugrichtung bewegt wird, so wird mit grosser Kraft Luft
in die der Zugrichtung zugekehrten Abtheile eingepresst; dieselbe stösst
gegen den Teller und wird von dem Teller gegen die Wagendecke nach
innen geschleudert. Auf diese Weise glaubte Schmidt am besten die
warme Luft, welche bei der Beheizung in den oberen Schichten sich ganz
besonders ansammelt, abkühlen und dadurch eine gehörige Durchmischung
und gleichmässige Temperirung der ganzen Wagenluft erzielen zu können.
Nach seinen Versuchen wurde mit dieser Einrichtung durch Zuggeschwindig¬
keit und Wind als Motoren ein ausserordentlich starker Luftwechsel erzeugt,
welcher sich auf das 20- bis 30 fache des Wageninhalts belief, ohne dass
dabei eine besondere Belästigung durch Zug erzeugt wurde. Wolffhügel
prüfte nun dieses System mit der Kohlensäuremethode und kam dabei zu
ganz anderen Resultaten. Er fand, dass der Luftwechsel nur etwa l / 4 bis
1 4 von dem betrug, welchen Schmidt angab. Er folgerte daraus, dass
das Schmidt 5 sehe System dem normirten niedrigsten Ventilationsbedarf
von 21 cbm per Kopf und Stunde unter einigermaassen günstigen äusseren Be¬
dingungen genügen würde, nicht aber einem Ventilationsbedarf von 38cbm.
Woher kam diese Differenz? Wolffhügel betonte damals, dass die Ver¬
suche von Schmidt nicht mit aller wissenschaftlichen Präcision ausgeführt
wären, weil eben nur ab und an einmal die Luftströmung in einem solchen
Saugrohr durch ein Anemometer gemessen sei und weil man ganz mit Un¬
recht und einer Anzahl solcher Anemometerbeobachtungen, welche auf der
Station und während der Fahrt oder vielleicht auch nur auf der Höhe der
Fahrt gemacht seien, eine mittlere Geschwindigkeit für die Saugewirkung
berechnet und dieses Mittel einfach mit der Zahl der Sauger multiplicirt
habe, ohne sich zuvor mit der Frage befasst zu haben, ob denn die Wirkung
der vier Sauger eine gleichmässige sei. Derartige Untersuchungen waren in
der That nicht genügend; es ist daher natürlich, dass Wolffhügel der
Meinung war, durch seine Untersuchungen mit Hülfe der Kohlensäure-
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128 XV. Versamml. d. D. Vereins f. öff. Gsndhpflg. zu Strassburg i. E.
bestimmung eine sehr viel sicherere und zuverlässigere Auskunft über die
Ventilationswirkungen des Systems gewonnen zu haben, als Schmidt mit
den von ihm angestellten unvollkommenen Prüfungen. Im Laufe der Zeit
kam Schmidt trotz der Wol ff h üg e 1’sehen Untersuchungen zu der An¬
schauung, dass seine Ansicht von der ausserordentlich starken Vcntilations-
kraft seines Systems gleichwohl die richtige sein müsse. Er überlegte, wo
denn wohl die Fehlerquelle bei jenen Versuchen liegen konnte und kam
auf den Gedanken, dass die Aussenluft, welche in die Luftzuführungs¬
apparate eindringt, nicht, wie Wolffhügel in seinen Versuchen angenom¬
men hatte, constant 0*4 pro mille Kohlensäure enthalten haben könnte, wie
die reine Luft im Freien, sondern dass dev Kohlensäuregehalt dieser den Zug
umgebenden Luft häufig ein sehr viel höherer sein müsse, jedenfalls ausser¬
ordentlich schwanke. Sie alle haben gewiss die Erfahrung gemacht, dass
selbst, wenn der Wind senkrecht zur Zugrichtung steht, gleichwohl bisweilen
die Maschinengase in der Zugrichtung sich bewegen, sobald nämlich der
Zug durch einen tieferen Terraineinschnitt führt, in Waldungen sich bewegt,
oder wenn er unter eine Ueberdachung gelangt. Der Rauch dringt dann
direct in die Coupes hinein, wenn irgendwo eine Oeffnung ist. Derartige
Wahrnehmungen waren es, welche Schmidt zu der Ansicht führten, dass
oin Eisenbahnzug von einer stark kohlensäurehaltigen Atmosphäre umgeben
sei, dass mithin die durch Einbläser und Einpresser in die Wagen gepresste
Luft einen sehr viel höheren Kohlensüuregehalt gehabt haben müsste, als
Wolffhügel angenommen hatte, dass somit dessen Angaben nicht richtig
sein könnten, dass vielmehr seine eigenen Resultate die richtigen seien.
Auf Schmidt’8 Betreiben wurden nun hierauf bezügliche Unter¬
suchungen von verschiedenen Seiten angestellt, und zwar einestheils in
Strassburg, dann auch in München. Diese Versuche ergaben, dass in der
That auf den Perrons der rollenden Wagen der Kohlensäuregehalt der Luft
vielfach sehr erheblich höher war als 0*4 pro mille, ja Port fand in einem
Falle sogar einen Kohlensäuregehalt von 3*6 pro mille, also einen neunfach
so hohen, wie ihn Wolffhügel angenommen hatte.
„So weit war die Frage gediehen, als das königlich preussische Kriegs¬
ministerium und das Ministerium der öffentlichen Arbeiten Anlass nahmen,
sich mit der Ventilation der Eisenbahnwagen, im Besonderen bei Verwundeten¬
transporten zu beschäftigen. Es bestand zunächst die Absicht, das System
Schmidt in Wagen, welche zum Verwundetentransport hergerichtet waren,
auf seine Brauchbarkeit zu prüfen, namentlich zu sehen, ob ein so erheblicher
Luftwechsel damit erzielt werden könnte, wie Schmidt angab, und zugleich
auch die Luftzufuhr durch Einbläser mit der durch Oberlichtklappen zu ver¬
gleichen. Es wurde ein Untersuchungsplan ausgearbeitet, und in gemein¬
samen Conferenzen mit den Delegirten der Eisenbahndirection Berlin, Eisen-
bahndirector Werchan, Baumeister Leissner und Maschineninspector
Garbe, von Geheimrath Koch und mir, als Delegirten des Kriegsministe¬
riums, die besondere Anordnung der einzelnen Versuche festgestellt. Wolff¬
hügel konnte an diesen Untersuchungen leider nicht Theil nehmen, da er
zu jener Zeit gerade nach Göttingen berufen war. Zunächst war es von
besonderer Wichtigkeit, die Brauchbarkeit der Kohlensäurebestimmungs¬
methode für derartige Untersuchungen festzustellen, vor Allem zu prüfen,
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129
Eisenbahnhygieue in Bezug auf die Reisenden.
ob wirklich, wie Schmidt angegeben hatte, die Luft, welche einen fahrenden
Zag umgiebt, einen anderen Kohlensäuregehalt hat als die Luft im Freien.
Bei der grossen Zahl der hierauf bezüglichen Versuche stellte sich nun
heraus, dass ein constanter Kohlensäuregehalt der in die Wagen eintretenden
Luft nicht angenommen werden kann, dass derselbe vielmehr ausser¬
ordentlich wechselt. Wir fanden zwar nicht so hohe Zahlen, wie sie Port in
Mönchen gefunden hatte, aber Zahlen wie 1*5 pro inille, 1*2 pro mille kamen
mehrfach vor, während bisweilen auch nur 0*36 pro mille, 0*37 pro mille,
0*38 pro mille gefunden wurden *).
„Da der Kohlensänregehalt der Aussenluft sich als ein so wechselnder
erwies, so mussten wir darauf verzichten, aus Kohlensäurebestimmungen
nach der Seidel’sehen Formel den Ventilationseffect zu berechnen. Um
über diesen ins Klare zu kommen, musste demnach ein anderes Verfahren
angewandt werden. Dieses Verfahren bestand nun darin, dass die Menge
der abströinenden und auch der zuströmenden Luft möglichst genau gemessen
wurde. Es wurden zwei Intercommunicationswagen vierter Classe für die
Versuche hergerichtet. Der eine Wagen trug einen Oberlichtaufbau mit
Klappfenstern, der andere zwei Schmidt’sche Einbläser von 280 qcm
Verschnitt auf dem Dache. Beide waren mit Mantelöfen ausgestattet, in
deren Mantelraum die unter den Wagen befindlichen Luftfänger von 350 qcm
Verechnitt eiumündeten. Auf den Ecken waren die Sauger befestigt, welche
in langen Schächten von rund 190 qcm Querschnitt endigten. Die unteren
Enden derselben, in welche sorgfältig geaichte Casella’sche Anemometer
mit Hülfe von Blechgestellen eingeschoben wurden, waren leicht aufgebogen.
Dieses Aufbiegen hatte den Zweck, die Beobachtung der Anemometer,
welche durch kleine, über deren Zifferblättern eingesetzte Glasscheiben statt -
fand, zu erleichtern. Es ergab sich nämlich sehr bald, dass die Luftströ¬
mungen in den Saugschächten sehr ungleichmässig waren, dass mithin eine
continuirliche Controle derselben nöthig war. Das war nur möglich, wenn
vor jeder solcher Oeffnung ein Beobachter sass, welcher den Gang des in
diese ’Oeffnung eingeführten Anemometers andauernd beobachtete, und nach
Ablauf je einer Minute den Stand desselben aufzeichnete. Es war desshalb
für diese Versuche eine ausserordentlich grosse Zahl von Beobachtern nöthig.
Sämmtliche Herren von den hygienischen Instituten in Berlin nahmen daran
Theil, auch die Herren Stabsärzte, welche dorthin commandirt waren. Es
wurden ausserdem von der Militärverwaltung noch eine grosse Zahl von
einjährig freiwilligen Aerzten und eine Anzahl von Lazarethgehülfen zu den
Versuchen commandirt, so dass häufig die Zahl der Personen, welche au
den Beobachtungen sich betheiligten, 27 bis 30 betrug. Ich möchte diesen
Umstand hervorheben, um Ihnen Klarheit darüber zu geben, wie ausser¬
ordentlich schwierig und umfangreich derartige Versuche sind, und wie
Recht mein verehrter Herr Correferent hatte, wenn er die Eisenbahnver¬
waltungen in Schutz nahm gegen das allzu stürmische Drängen und Ver¬
langen uach Neuerungen. Eine einzige solche Untersuchung kostet, ganz
abgesehen von der Geldfrage, unendlich viel Zeit und unendlich viel Arbeit.
*) Die Kohlensäurebestimmungen sind nach der v. Petto nkofer’schen MethoJe mit
allen C&utelen von den Herren Proskauer vom hygienischen Institut und Hole vom
cheoBisch'hygieni&chen Laboratorium im I. Garnisonlazareth ausgeführt. Löffler.
Vierteljahrvachrift für Gesundheitspflege, 1890. 9
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130 XV. Yersamml. d. D. Vereins f. off. Gsndhpflg. zu Strassburg i. E.
„Um zu gleicher Zeit die Temperatur gründlich zu beobachten, wurde
jeder Wagen mit 14 Thermometern versehen, welche in verschiedenen Höhen
angebracht wurden. Ferner wurden in jedem Wagen drei Koppe’sehe und
ein Wurster’sches Hygrometer angebracht, um den Feuchtigkeitsgehalt der
Luft zu bestimmen. Versucht wurde auch, die Menge der einströmenden
Luft zu messen. Es wurden desshalb in den Bodeneinlass unter dem Ofen
Anemometer eingesetzt, ebenso auch später in die durch die Wagendecken
in das Wageninnere hineinragenden Hälse der Einbläser. Die Angaben
dieser letzteren Anemometer waren indessen, wie ich gleich bemerken
möchte, nicht sehr zuverlässig. In den Pulsatoren findet nicht ein einfaches
Strömen statt, sondern ein fortwährendes Wirbeln der Luft, so dass das
Anemometer bald vorwärts, bald rückwärts geht und man nur eine Resul¬
tante der Strömungsdifferenz erhält , welche der wahren Menge der ein-
getretenen Luft nicht entspricht. Die durch die Klappfenster einströmende
Luft konnte nicht anemometrisch gemessen werden. Um die Luftbewegung
durch dieselben zu beobachten, wurden Papierstreifen vor ihnen angebracht.
Es wurde noch, um die Gleichzeitigkeit der Beobachtungen zu sichern, eine
Uhr mit elektrischem Läutewerk aufgestellt, welche immer nach Ablauf
einer Minute ein Glockenzeichen gab. Dann notirten die betreffenden
Beobachter den Stand der Anemometer. Ferner war ausserdem noch in
einem Wagen ein CI auss’scher Apparat aufgestellt, welcher die Geschwin¬
digkeit des Zuges in jedem Moment aufzeichnete. Das war ausserordentlich
wichtig, weil nämlich die Geschwindigkeit des Zuges nicht gleich bleibt ; sie
schwankt fortwährend, selbst wenn auch der Maschinist mit ausserordent¬
licher Geschicklichkeit fährt. Ferner war in beiden Wagen, die mehrfach
zu einem Sonderzuge vereinigt wurden, ein Sprachrohr angebracht, so dass
man von einem Wagen zum anderen Mittheilungen machen konnte, ohne
die Thür zu öffnen oder irgendwie die gegebenen Verhältnisse zu ändern.
„Nun, meine Herren, ich kann hier auf die Einzelheiten der zahlreichen
Versuchsfahrten, welche wir vorgenommen haben, nicht näher eingehen.
Ich möchte Ihnen aber zeigen, in welcher Weise die gewonnenen Resultate
anschaulich gemacht sind (Demonstration). Sie sehen hier die Darstellung
einer Versuchsfahrt. Auf der Abscissenachse sind die Zeiten von Minute zu
Minute aufgetragen. Die Abfahrtszeiten und Ankunftszeiten auf den verschie¬
denen Stationen sehen Sie deutlich markirt. Auf der Abscissenachse sind als
Ordinaten die Zahlen für die Geschwindigkeit der Luft in den Saugschichten
in Metern in der Secunde aufgetragen. Die betreffenden Zahlen sind aus
den au den Anemometern abgelesenen Zahlen berechnet. Aus diesen Auf¬
tragungen haben sich die Ihnen vorliegenden Figuren ergeben. Bei unseren
Versuchen sind nun abwechselnd die Luftzuführungsöffnungen geschlossen
und geöffnet gewesen. Dabei hat sich gezeigt, dass bei geöffneten Luft¬
zuführungsöffnungen die Ventilation eine erheblich kräftigere gewesen
ist, als wenn die Luftzuführungsöffnungen geschlossen waren. Wesent¬
liche Unterschiede in der Wirkung der Einbläser und der Oberlichtklappen
sind nicht hervorgetreten. Es ergab sich aber weiterhin das über¬
raschende Resultat, dass selbst bei geschlossenen Luftzuführungsöffnungen
die Ventilation noch eine ganz ausserordentliche war. Das wesentlichste
Moment war stets die Zuggeschwindigkeit. Mit Zunahme derselben stieg
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131
Eisenbalmhygiene in Bezug auf die Reisenden.
auch die Ventilationswirkung. Der Wind, selbst wenn er der Zugrichtung
entgegenwehte, war von geringem Einfluss, erst bei einer Stärke von 10 bis
12 Meter Geschwindigkeit hatte er einen gewissen Einfluss. Mehrfach
betrug der Luftwechsel das 25fache des Wageninhaltes in der Stunde, und
dabei empfanden die in dem Wagen Fahrenden nichts von unangenehmem
Zug. Nur wenn die Oberlichtklappen geöffnet waren und wenn man direct
unter den Oeffnungen stand, fühlte man, dass kalte Luft herabfiel. Von den
Einbläsern, welche die Luft gegen die Wagendecke strömen Hessen, wurden
solche unangenehme kalte Luftströme weniger hervorgerufen. Es wurde
aber mehrfach als unangenehm empfunden, dass durch diese Einbläser hin¬
durch der Maschinenrauch in den Wagen hineingebracht wurde, wenn gerade
der Wind den Rauch in der Zugrichtung bewegte. Es wurde ferner beob¬
achtet, dass durch die Windfänge, welche unter dem Wagenboden angebracht
waren, sehr viel Staub eingeführt wurde. An allen Einströmungsöffnungen
wurde der Gehalt der Luft an entwickelungsfähigen Keimen festgestellt;
natürlich fanden sich da, wo der meiste Staub war, auch die meisten Mikro¬
organismen vor. Luftfänge unter den Wagen würden aus diesem Grunde
durchaus nicht für Verwundetentransportwagen geeignet sein. Es zeigte
sich ferner bei diesen Versuchen, dass die Temperatur in den Wagen trotz
der Einbläser nicht gleichmässig in allen Schichten war. Es bestanden
Temperaturdifferenzen von 10° und mehr zwischen der Oberzone und der
Unterzone. In einem Versuche wurde auch Pulver abgebrannt, um die Zeit,
in welcher der Pulverrauch durch die Ventilation beseitigt sein würde, fest¬
zustellen. Hierbei wurde ein merkwürdiges Phänomen beobachtet: im Nu
war der ganze Wagen mit Pulverrauch erfüllt, nur unmittelbar über dem
Wagenboden fand sich eine Luftschicht von 30cm Höhe, welche ganz frei
von Rauch war und in welcher sich auch kein Pulverrauch ansammelte.
Das war die Schicht, in welcher die von allen Seiten durch die Ritzen
und Fugen hineinrieselnde kalte Luft sich am Boden nach den Absauge-
öffnungen hin bewegte. Kein Wunder also, dass die Temperatur am Boden
so viel niedriger war als an der Decke.
„Meine Herren! Durch diese Versuche war bewiesen, dass eine ganz
genügende Ventilation wohl erzielt werden kann, dass aber das, was man
von einer Verbindung dieser künstlichen Ventilation mit der Heizung im
Winter erwartete — eine gleichmässige Erwärmung der Wagen — noch
nicht erreicht worden war. Die Lösung dieser Frage ist noch der Zukunft
Vorbehalten. Höchst wahrscheinlich wird es erst durch eine geeignete Fuss-
bodenheizung in Verbindung mit der Ventilation möglich sein, eine gleich¬
mässige Temperatur in den Wagen zu erzeugen. Aber das haben die
Versuche gelehrt, dass wir berechtigt sind, au den Forderungen, wie sie die
Hygiene aufstellt, festzuhalten. Es ist möglich, in einem Eisenbahnwagen
von 40cbm Inhalt die Luft in der Stunde 25-, ja auch 30mal zu erneuern,
ohne dass dadurch eine irgendwie erhebliche Störung des Wohlbefindens
der Insassen durch Zug veranlasst wird.
„Es sind dann natürlicherweise auch noch Versuche angestellt worden
über die Ventilation nach dem Schmidt’schen System bei stehendem Zuge.
Aus diesen ergab Sich, dass der Wind, welche Schmidt ganz besonders als
Motor hierbei in Betracht ziehen wollte, auch bei stehendem Zuge recht
9 *
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132 XV. Versamral. d. D. Vereins f. öff. Gsndhpfig. zu Strassburg i. E.
wenig Einfluss hat. Es Wurden desshalb später noch andere Versuche
über die Ventilation stehender Wagen gemacht, in der Weise, dass der
Mantel des Meidinger Ofens bis nahe an die Decke verlängert wurde.
Wurde nun angeheizt, so zeigte es sich, dass, wenn der Bodeneinlass unten
und die Sauger oben an der Decke geöffnet wurden, noch eine ganz erheb¬
liche Ventilation stattfand, dass noch etwa fünfmal in der Stunde der Wagen¬
inhalt erneuert wurde, bei einer Temperaturdifferenz der Innen- und Aussenluft
von etwa 15° C. Diese Ergebnisse sind mit Hülfe von Kohlensäurebestim¬
mungen gewonnen worden. Sie sind sehr wichtig für die Verwundeten¬
transportzüge, welche ja vielfach in der Nacht still liegen. Wenn keine
Ventilationseinrichtung bestände, so würde, sobald der eigentliche Motor, die
Zuggeschwindigkeit, nicht vorhanden ist, die Luft in den Wagen stagniren
und die Insassen sich sehr schlecht befinden. Glücklicherweise aber ist es
doch möglich, mit Hülfe von geeigneten Mantelöfen oder anderen Heiz¬
apparaten durch die Temperaturdifferenz als Motor eine genügende Er¬
neuerung der Wagenluft herbeizuführen.
„So viel, meine Herren, über die Ventilation der Eisenbahnwagen und
diese Versuche. Es sind ja noch eine ganze Menge von anderen Resultaten
dabei zu Tage getreten. Der Einfluss verschiedener Zuggeschwindigkeiten,
verschieden geformter Querschnitte der Saugröhren, verschiedener Saug¬
köpfe ist untersucht worden. Es würde aber gewiss zu weit führen, wenn
ich dies Alles vor Ihnen erörtern würde. Vielfach müsste ich Ihnen
Zahlenreihen vorlesen; derartige detaillirte Angaben aber eignen sich nicht
für den Vortrag.
„Der zweite Punkt, meine Herren, welcher bei der Eisenbahnhygiene
noch von ganz besonderem Interesse ist, ist die Infectionsgefahr, welche den
Reisenden droht. Es ist ja ganz unzweifelhaft, dass beim Eisenbahnfähren
vielfach die Reisenden durch Krankheiten von Mitreisenden gefährdet werden.
Es giebt eine ganze Reihe von Krankheiten, gegen welche wir gar keinen Schutz
haben. Wenn z. B. ein Reconvalescent von Scharlach auf der Bahn sich befindet,
wenn z. B. ein an Scharlach erkrankt gewesener Schüler von einer Pension
nach Hause reist, wie das ja gewiss vielfach vorkommt, und es befinden
sich zufällig Kinder in demselben Wagen, so ist es sehr leicht möglich, dass
eine Infection stattfindet. Gegen derartige Vorkommnisse sind wir natür¬
lich machtlos. Wir müssen da an die Aerzte den Appell richten, dass sie
Reconvalescenten von Ausschlagskrankheiten nicht eher auf der Eisenbahn
befördern lassen, als bis der Process abgelaufen ist, bis dieselben ein Subli¬
matbad genommen haben, also desinficirt sind. Es giebt aber noch einige
andere Krankheiten, welche für die auf der Eisenbahn Fahrenden ganz
besonders in Betracht kommen. Da ist vor allen Dingen die Tuberculose
zu nennen. Meine Herren, wir haben ja gestern eigentlich schon dieses
ganze Gebiet in genügender Weise hier durchgearbeitet, ich kann mich dess¬
halb darauf beschränken, dass ich meine Ansicht dahin ausspreche: es wäre
wünschenswerth, wenn in den Wartesälen und vielleicht auch in den Coupes
Anschläge angebracht würden, durch welche das Publicum ersucht wird,
nicht auf den Wagenboden den Auswurf zu entleeren. Gerade die Wagen¬
böden, auf welchen fortwährend der Auswurf eintrocknet und dann ver¬
stäubt wird, können leicht eine ausserordentlich gefährliche Quelle der
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133
Eisenbahnhygiene in Bezug auf die Reisenden.
Infection werden. Ich bin der sicheren Ueberzeugung, dass dieser einfache
Appell schon sehr vielfach eine gute Wirkung hervorbringen wurde. Directe
Verbote oder Gebote zu erlassen, dazu halte ich die Sache nicht geeignet.
Ich glaube, dieselben würden auch keinen Erfolg haben; aber ein Appell an
das Publicum wird gewiss Anklang finden.
„Dann hat schon der verehrte Herr Correferent erwähnt, dass gegen¬
über der Cholera ganz besondere Maassregeln ergriffen worden sind. Unter
dem 31. März 1887 ist von dem Herrn Minister der öffentlichen Arbeiten
ein Erlass über die Behandlung der Eisenbahnpersonen- und Schlafwagen
bei Choleragefahr ergangen, welcher alle einzelnen hier in Betracht kom¬
menden Punkte in der ausgiebigsten Weise erörtert. Die Desinfection ist
in genauester Weise angegeben. Auf die näheren Details brauche ich wohl
nicht näher einzugehen. Hervorheben möchte ich nur die Vorschriften über
die Behandlung der Schlafwagen und der in denselben befindlichen Aus¬
rüstungsgegenstände. Es heisst in dieser Verordnung unter II.:
1 . Werden von dem Laufe der Schlafwagen insalubre Gegenden berührt,
in welchen Cholerafälle vorgekommen sind, so muss nach Beendigung
der Fahrt die gebrauchte Wäsche unter Anwendung einer aus 1 Theile
sogenannter lQOprocentiger Carbolsäure und 18 Theilen Wasser be¬
stehenden Carboisäurelösung desinficirt werden. Zur Wäsche sind
zu rechnen die Laken, die Bezüge der Bettkissen und die Decken,
sowie die Handtücher.
2 . Die Closets sind mittelst der unter 1. bezeichneten Carboisäurelösung
gründlich zu desinficiren.
3. Ist ein Schlafwagen von einem nach ärztlichem Urtheil Cholera¬
kranken oder der Cholera verdächtigen Reisenden benutzt worden,
so ist ausserdem die Desinfection des Wagens selbst erforderlich.
Letztere hat in der unter I., Absatz 2 (durch VjooQ-Sublimatlösung und
sechstägiges Lüften) vorgeschriebenen Weise zu erfolgen ; jedoch
sind die von dem Kranken benutzten Bettkissen, Decken und beweg¬
lichen Matratzen nach der Bestimmung zu 6. der dem Erlasse vom
18. Juli 1884 beigefügten Instruction für die Vornahme der Des¬
infection mit überhitzten Wasserdämpfen zu behandeln.
„In dieser Instruction ist gesagt, dass die Wasserdämpfe mindestens
100°C. haben, den Apparat fortwährend durchströmen, bei leicht zu durch¬
dringenden Gegenständen nicht weniger als eine Stunde, bei schwer zu
durchdringenden nicht weniger als zwei Stunden einwirken sollen.
„Ausser den acuten Exanthemen, der Tuberculose und der Cholera
kommen aber noch einige andere Krankheiten in Frage, welche den Reisen¬
den auf der Eisenbahn Gefahr bringen können, so z. B. die Dysenterie,
namentlich zur Sommerszeit; auch die Gefahr einer Typhusinfection ist nicht
von der Hand zu weisen. Auch in dieser Hinsicht hat unsere Eisenbahn-
verwaltung Vorsorge getroffen. Es ist eine Verordnung erlassen worden,
in welcher diese Punkte in der eingehendsten Weise besprochen werden.
Diese Verordnung datirt vom 2. Juli 1884. Sie lautet:
Die während der warmen Jahreszeit erfahrungsmässig in erhöhtem
Grade bestehende Gefahr der Verbreitung von Ruhr, Dysenterie und
ähnlichen Krankheiten giebt mir Veranlassung, den Eisenbahnverwal-
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134 XV. Versamml. d. D. Vereins f. öff. GsndbpHg. zu Strassburg i. E.
tungen die sorgfältigste Beobachtung der im Interesse der öffentlichen
Gesundheitspflege erlassenen nachfolgenden .Vorschriften in Erinnerung
zu bringen:
1. Die Bedürfnissanstalten auf den Bahnhöfen und in den Zügen
sind sorgfältig rein zu halten und zu desinficiren. Für die
Desinfection wird vorzugsweise die einfache Verbindung von
roher Carbolsäure mit Kalk empfohlen: 100 Gewichtstheile
gebrannten Kalkes werden mit so viel Wasser, als zur pulver¬
förmigen Lösung des Kalkes erforderlich ist, besprengt, nach
dem vollständigen Erkalten des Pulvers giesst man 5 Gewichts¬
theile Carbolsäure in dünnem Strahle auf, mischt und schlägt
das Pulver durch ein Sieb; man wendet dasselbe durch Auf¬
streuen oder Untermischen an.
2. ln den zum Aufenthalt des Publicums bestimmten Räumen,
Wartesälen, Vestibülen u. s. w., ferner in den Uebernachtungs¬
zimmern der Zugpersonale, in den Räumen (Baracken), welche
bei Bauten von Arbeitern zum Wohnen benutzt werden, ist auf
Reinlichkeit und gehörige Lüftung mit Strenge zu halten.
3. Besondere Sorgfalt ist auf die Beschaffung ausreichenden und
gesunden Trinkwassers zu verwenden. Die Beschaffenheit des
Brunnenwassers ist erneut zu untersuchen und die Benutzung
von nicht zweifellos gutem Wasser, sowie jede Verunreinigung
der Stellen, von welchen Wasser zum Trink- und Hausgebrauch
entnommen wird, und ihrer nächsten Umgebung zu verhindern.
Den königlichen Eisenbahndirectionen wird die häufige und
nachdrückliche Ueberwachung der Ausführung fieser Vorschriften
zur besonderen Pflicht gemacht.
„Sie sehen, meine Herren, gerade dieser wichtige Punkt, die Infections-
möglichkeit mit schlechtem Trinkwasser, ist hier in ganz energischer Weise
von Seiten des Herrn Ministers betont worden. Er hat verlangt , dass das
Trinkwasser stets in gutem Zustande geliefert werden soll, und in einem
Zustande, in welchem es nicht zu Infectionen Veranlassung geben kann.
Wir würden, wenn diese Verordnung nicht erlassen worden wäre, gerade
auf diesen Punkt einen ganz besonderen Nachdruck haben legen müssen.
Gerade der Typhus und vielleicht auch die Dysenterie können durch das
Trinkwasser verbreitet werden. Der Reisende, welcher nichts Anderes hat,
als das, was ihm auf der betreffenden Station zur Verfügung gestellt wird,
welcher sich also in einer gewissen Zwangslage befindet, muss gegen der¬
artige Infectionsgefahren ganz besonders geschützt werden dadurch, dass
ihm ein gutes und nicht inficirtes Trinkwasser zur Verfügung gestellt wird.
„Ausser den Krankheiten, welche ich soeben genannt habe, kommen für
die Reisenden vielleicht noch in Betracht Hautkrankheiten der verschiedensten
Art, ganz besonders Krankheiten der Kopfhaut. Gerade diese Krankheiten
dürften sehr leicht übertragen werden, da ja die Mehrzahl der Personen
sich mit dem Kopfe an die Polster anlehnt. Durch das fortwährende
Schwanken und Erschüttern wird gewissermaassen der Kopf an den Polstern
abgerieben. Wenn daher an demselben Krankheitskeime haften, so werden
sie fest in die Polster eingerieben und werden bei dem zweiten, welcher
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135
Eisenbahnhygiene in Bezug auf die Reisenden.
nun auf diese inficirte Stelle seinen Kopf legt, durch das Rütteln und
Schütteln wieder in die Haut eingerieben werden. Wie soll man sich
dagegen schützen? Auf verschiedenen Bahnen sieht man, dass über die
Polster in Kopfhöhe Netze gespannt sind. Diese werden von Zeit zu Zeit
abgenommen, gewaschen und neu aufgezogen. Ein gewisser Schutz wird
dadurch sicher geboten. Ich glaube aber, gegen diese Gefahr thut der
Reisende besser, sich selbst zu schützen. Er kann etwas unterlegen, wenn
er sich anlehnt oder eine Kopfbedeckung aufsetzen. Dann ist die Gefahr
vermieden.
„Ich hätte nun noch einige andere Punkte der Eisenbahnhygiene zu
besprechen; ich will mich in Bezug auf dieselben recht kurz fassen.
„Von grosser Wichtigkeit ist gewiss das Schwanken und Stossen der
Eisenbahnwagen, die fortwährende Erschütterung, welcher der Reisende aus¬
gesetzt ist und welche besonders in den letzten Wagen eines Zuges sehr
lästig empfunden wird. Es giebt eine grosse Zahl von Menschen, welche
durch das Rütteln der Eisenbahnwagen in ihrer Verdauung ganz erheblich
geschädigt werden. Ja, es giebt Menschen, welche nach jeder längeren
Eisenbahnfahrt mehrere Tage' lang mit Verdauungsstörungen zu kämpfen
haben. Es ist vielleicht ein Zufall, dass gerade in der allerletzten Zeit von
Seiten der Eisenbahnverwaltung auf diesen Punkt besonders Rücksicht
genommen ist, vielleicht ist die Tagesordnung unserer diesjährigen Ver¬
sammlung hier in Strassburg nicht ganz ohne Einfluss darauf gewesen.
Wie eine Zeitungsnotiz besagt, welche ich vor mir habe, hat sich vor
Kurzem die Eisenbahnverwaltung veranlasst gesehen, mit Rücksicht darauf,
dass noch immer Klagen über starkes Schwanken der Schlusswageu in den
schnell fahrenden Zügen laut werden, zur Verminderung dieses Uebelstandes
Folgendes anzuordnen :
Es sind nur solche Wagen als letzte in die Züge eiuzustellen,
welche sich besonders bezüglich der Achsen, Räder, Lager und
Federn in vollständig gutem Zustande befinden; ferner sind auch
die letzten Wagen fest zu kuppeln, auch ist beim Herabfahren auf
starkem Gefälle rechtzeitig zu bremsen. Die Stations- und die
Revisionsbeamten der Zugangsstationen haben den Zustand sowie
die gute Kuppelung der letzten Wagen genau zu prüfen, die Zug¬
führer sowie die übrigen Fahrbeamten haben die Schlusswagen so
viel wie möglich im Auge zu behalten und der Station sofort Mel¬
dung zu macheu, wenn der Gang des letzten Wagens ein unruhiger
ist, oder wenn Klagen der darin fahrenden Reisenden laut werden.
Die Station hat den betreffenden Wagen nötigenfalls der Werkstatt
zur Prüfung oder Reparatur zuzuführen. Vielfach ist das Schwanken
der Wagen lediglich der mangelhaften Geleislage zuzuschreiben; die
Bahnmeister werden daher angewiesen, anf gute Geleislage fort¬
dauernd ihr Augenmerk zu richten.
„Ich bin überzeugt, dass durch diese Verordnung den diesbezüglichen
Wünschen, welche gewiss viele von Ihnen empfunden haben und vielleicht
auch noch weiter zum Ausdruck bringen werden, entgegengekommen ist.
Die Möglichkeit einer erheblichen Besserung liegt hier zweifelsohne vor.
Auf den englischen Bahnen z. B. ist das Erschüttern ein sehr viel geringeres
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136 XV. Versamml. d. D. Vereins f. öff. Gsndhpflg. zu Strassburg i. E.
als bei uns; und da diese Erschütterungen entschieden gesundheitsschädlich
sind, so ist ihre Beseitigung dringend zu wünschen.
„Vor Kurzem hat in Berlin eine Aerzteversammlung stattgefunden mit
dem Zweck, eine Vereinigung der Eisenbahnärzte des Deutschen Reiches
herbeizuführen. Die angestrebte Vereinigung der Bahnärzte kam insoweit
zu Stande, dass ein Ausschuss gewählt wurde, welchem die Aufgabe zu Theil
wurde, so oft es thunlich erschiene, eine Versammlung der deutschen Eisen¬
bahnärzte einzuberufen. Die Versammlung hat beschlossen, dass die Ver¬
sammlungen der Eisenbahnärzte im Anschluss an die Versammlungen der
Gesellschaft für öffentliche Gesundheitspflege oder auch selbstständig ab¬
gehalten werden sollen. Es wäre gewiss sehr zu wünschen, dass die Eisen¬
bahnärzte, welche doch gerade ganz besonders berufen sind, über die
hygienischen Maassnahmen zu wachen, welche zum Schutze des Publicums
erlassen sind, in engere Fühlung mit uns träten. Wir würden einen solchen
Anschluss gewiss mit Dank begriissen.
„Ohne jeden Zweifel hat unsere Eisenbahnverwaltung das lebhafteste
Bestreben, nach Kräften allen hygienischen Anforderungen gerecht zu
werden. Wir können ihr nicht dankbar genug sein, dass sie in diesem
Bestreben andauernd fortfährt. Die deutsche Eisenbahnverwaltung kann
überzeugt sein, dass ihr aus unserer Mitte gewiss immer die vollste Sym¬
pathie entgegengebracht werden wird.“
Bei der hiernach eröffneten Discussion ergreift, da sich zunächst Nie¬
mand meldet,
Vorsitzender Oberingenieur Andreas Meyer das Wort zu einigen
Mittheilungen, zu welchen ihn der Vortrag des Herrn Referenten anrege.
In Bezug auf die Helligkeit der Coupes sei er nicht der Meinung,
dass es richtig sei, das Licht zu beschränken, damit das Publicum vor
Augen- oder Nervenkrankheiten beschützt werde, indem man es durch un¬
genügende Beleuchtung daran hindere, zu lesen. Er halte es doch für sehr
wünschenswerth, helles Licht zu geben, mehr, als es bisher auf deutschen
Eisenbahnen meist geschehe, obgleich ja in den letzten Jahren grosse Fort¬
schritte in der Helligkeit durch die Einführung der Gasbeleuchtung zu con-
statiren seien. Dabei gehe er allerdings davon aus, dass es praktisch aus¬
führbar sein werde, eine elektrische Beleuchtung der Coupes einzurichten,
wie er dies bei seiner diesjährigen Reise in Amerika gesehen habe, wo er
kennen gelernt habe, wie angenehm es sei, wenn man in seinem Wagen
unmittelbar nahe dem Sitz ein elektrisches Glühlicht entzünden oder ab¬
stellen könne. Der Reisende lese ja nicht nur Romane und Zeitungen,
sondern in vielen Fällen wolle er sich nach angestrengter Tagesarbeit
Abends im Zuge über seine Reise orientiren, wolle sein Tagebuch führen,
in den Karten, Reise- und Cursbüchern studiren. Wenn man auf solche
Weise im Zuge arbeiten könne, so trage dies wesentlich zur Förderung des
Reisezwecks, zur Zeitersparniss und zur Behaglichkeit des Fahrgastes bei
und nütze seinem Wohlbefinden. Desshalb solle die Eisenbahnverwaltung
den Fahrgästen auf der Reise Gelegenheit geben, gut und scharf lesen zu
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137
Eisenbahnhygiene in Bezug auf die Reisenden.
können. Durch praktische Einrichtungen der verschiedensten Art *— das
habe er in Amerika kennen gelernt — erziehe die Eisenbahnverwaltung all—
mälig das Publicum, dass es auf der Reise selbstständiger werde, geschickter
handle und sich angemessener benehme.
Trinkwasser, gut und klar, befinde sich in Amerika in jedem ein¬
zelnen Durchgangswagen in einem grossen Behälter mit Eiskühlung und
werde vom Publicum, namentlich im Sommer, sehr viel benutzt, von Vor¬
nehm und Gering, und das Publicum benehme sich dabei musterhaft.
Die Rüttelung sei in den oft 16 bis 20 m langen amerikanischen
Wagen, deren lange Unterbalken nur an den Enden auf zwei Drehschemel
aufgelegt seien, viel geringer als in den hiesigen und man ertrage dadurch
selbst die längsten Reisen in viel besserer Nervenfrische. Die Bewegung¬
sei wie eine sanfte Wellenbewegung, was namentlich bei den Schlafwagen
sehr angenehm empfunden werde; ein solches Rasseln, Dröhnen und Schütteln r
wie es hier vorkomme, existire dort gar nicht.
Ueberhaupt sei die ganze Einrichtung der Schlafwagen in Amerika
viel besser, als häufig noch in Deutschland. In Norddeutschland seien im
vorigen Jahre neue, schöne und lange Schlafwagen eingestellt worden, diese
seien aber zum grossen Unwillen der vielen Reisenden, welche wegen ihrer
geschäftlichen Inanspruchnahme auf die Benutzung der Schlafwagen an¬
gewiesen seien, neuerdings wieder durch die alten unzulänglichen Schlaf¬
wagen mit ihrer gefährlichen Presskohlenheizung unter den Betten ersetzt
worden. In diesen alten Schlafwagen sei das Closet so angebracht, dasa
man es als anständiger Mensch ungern benutze, denn es habe keine Venti¬
lation nach aussen, das Fenster gehe in die Wagenabtheilung, wo der
Wärter sei, der entfliehen müsse, wenn ein Fahrgast sich dort hinbegebe
so dass man auf die Benutzung, wenn eben möglich, verzichte. In dem¬
selben Raume sei der Waschraum, der Waschapparat meist direct über dem
Closetsitz! Wenn da eine Dame sich waschen wolle, sei das sehr misslich
und bei dem starken Schütteln des Wagens oft ganz unerträglich. Da
könne man wirklich in Amerika Vieles lernen! Die Anordnung, Instand¬
haltung und Spülung der Closets und die Einrichtung der Waschräume sei
dort ausgezeichnet, in letzteren namentlich auch, was in Deutschland wenig¬
stens in den Coupe-Waschtoiletten ganz fehle, sei Seife im Ueberfluss und
Handtücher, oftmals ganze Borte voll kleiner Handtücher, von denen Jeder
sich eines herausnehme und nach dem Gebrauch in einen Wäschekorb werfe.
Aehnliche Einrichtungen seien ohne grosse Kosten auch in den hiesigen
Nachtwagen gewiss möglich.
Die schwierigste Frage bei Eisenbahnwagen sei wohl die Lüftung
und Heizung, der, wie eben mitgetheilt sei, auch seitens der deutschen
Eisenbahnverwaltung volle Aufmerksamkeit geschenkt werde. Aber auch
hier sei nach seinen persönlichen Erfahrungen noch Vieles zu verbessern.
Er habe im letzten Winter vielleicht 9 oder 10 Nächte in deutschen Schlaf¬
wagen durchfahren müssen und sei dabei mehrmals durch die Heizung in
die allerschlimmste Lage gekommen, denn selbst die Wasserheizung jener
guten, jetzt wieder verschwundenen Schlafwagen habe sich damals noch
nicht so behandeln lassen, dass es möglich gewesen wäre, eine bestimmte
niedere Temperatur einzuhalten. Mehrmals habe er in solchen Nächten
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138 XV. Versamml. d. D. Vereins f. öff. Gsndhpflg. zu Strassburg i. E.
eine Temperatur von über 30° R. aushalten müssen und einmal habe er es
sogar erlebt, dass die Reisenden — es sei eine sehr kalte Nacht gewesen
und man habe kein Fenster aufmachen können — aus ihren Coupes heraus¬
gegangen seien und sich im Nachtgewande den Corridor entlang gestellt
haben, weil sie es in den Coupes vor Hitze nicht haben aushalten können.
Er meine, es könne doch nicht unmöglich sein, eine gewisse normale Tempe¬
ratur für die Wagen einzuführen. Selbstverständlich würden auch dann
Klagen nicht aufhören, denn, wie der Herr Referent mit Recht gesagt habe,
der Eine wolle es warm haben, der Andere kalt. Aber wenn man in den
Schlafwagen z B. eine bestimmte Normaltemperatur von 8°, 10° oder 12°
mit grosser Strenge durchführe, dann müsse doch für die Gesundheitspflege
das Richtige erreicht sein.
Die vorstehenden Bemerkungen habe er mitgetheilt, ohne irgend
welche Anträge daran knüpfen zu wollen. Herrn Geh. Rath Wiehert sei
der Verein sehr zu Dank verpflichtet, dass er in so vortrefflicher Weise das
ganze Gebiet beleuchtet habe. Seine Mittheilungen seien aufklärend und
beruhigend für das Publicum, welches dadurch erkenne, mit wie grossem Ernst
die Frage des Wohlbefindens der Reisenden von den deutschen Eisenbahnver¬
waltungen erwogen werde, so dass es ohne Zweifel wünschenswerth wäre, dem
Vortrag eine möglichst weite Verbreitung in der deutschen Presse zu geben.
Professor Rietschel (Berlin) ist der Ansicht, dass man bei den
Eisenbahnwagen möglichst wenig Luft direct zuführen, aber für eine geregelte
Ableitung der Luft sorgen solle. Directe Lufteinführung sei entbehrlich,
da die natürliche Lüftung bei einem Eisenbahnwagen in Folge der zahl¬
reichen Fugen schon eine bedeutende sei, wie aus den Untersuchungen von
Herrn Professor Löffler hervorgehe. Bei jeder Lüftungsanlage müsse man
vor allen Dingen darauf bedacht sein, dass die Luft sich zugfrei bewege;
wenn man einem Eisenbahnwagen aber einen 25 fachen Luftwechsel mittelst
directer Einströmung gebe, so sei es ganz unmöglich, Zugerscheinungen zu
vermeiden. Die zugfreie Luftbewegung werde eher durch die natürliche
Ventilation erreicht. Bei directer Einführung der Luft trete ausserdem der
Uebelstand ein, dass stets Rauch und Staub in grosser Menge in den Wagen
mit eingeführt werde, während bei der natürlichen Lüftung eine gewisse
Filtration der Luft stattfinde. Künstliche Filter aus Watte oder Filz, deren
Anwendung wohl von Eisenbahnverwaltungen versucht sei, könne man nicht
anwenden, da, wenn sie als Filter wirklich wirksam seien, sie sehr wenig
Luft durchlassen. Zu den Zugerscheinungeu in einem Eisenbahnwagen
tragen neben der Lufteinführung übrigens auch die kalten Wände und be¬
sonders die grossen Coupefenster bei, indem die Luft sich an den kalten
Scheiben abkühle, verdichte und herabsinke. Dem liesse sich wohl am
ersten durch Doppelfenster abhelfen, wodurch die Wärmeabgabe der ein¬
fachen zur doppelten Scheibe sich etwa verhalte wie 5 zu 2 1 / 2 , also eine
wesentliche Verminderung der Abkühlung erzielen werde.
Was die Heizung der Eisenbahnwagen anbetreffe, so sei die Lösung
dieser Frage schwieriger als die der Lüftung, weil die gleichmässige Erwär¬
mung des ganzen Coupes in allen seinen Theilen angestrebt werden müsse^
Geschehe dies nicht, so werden sich ira Coupe Inseln bilden, die an der
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139
Eisenbahnhygiene in Bezug auf die Reisenden.
Lüftung und Erwärmung nur ungleichen Antheil nehmen. Zufriedenstellende
Zustände werde man erst dann herbeiführen, wenn es möglich sei, den Fuss-
boden massig zu erwärmen und einen aufsteigenden, gelind erwärmten Luft¬
strom an den Umfassungswänden herbeizuführen. Alsdann werde im Coupe
eine richtige Circulation der Luft stattfinden und in Folge dessen eine gleich-
massigere Durchwärmung der Räume eintreten.
Noch erlaube er sich an Herrn Geheimrath Wiehert die Frage zu
richten, wesshalb die Eisenbahnverwaltung die Dampfheizung bevorzuge und
die Warmwasserheizung für Beheizung der Eisenbahnwagen ausgeschlossen
habe, da doch, wie Herr Wiehert mitgetheilt habe, sie sich durchgängig
bewährt habe und eine ausserordentlich gleichmässige Erwärmung gebe-
Die Missstände, die Herr Oberingenieur Meyer erwähnt habe, dass in einem
Schlafwagen die Regulimng der Wärmeabgabe bei der Wasserheizung eine
sehr schwierige gewesen sei, seien vermuthlich dadurch zu erklären, dass sich
in diesem Schlafwagen nicht eine Warmwasserheizung, sondern eine Heiss¬
wasserheizung befunden habe. In der Warmwasserheizung besitze mail
unter allen Umständen eine leicht regulirbare Anlage und erziele durch die¬
selbe eine gleichmässige und milde Wärme, während dies von der Dampf¬
heizung nicht in dem Maasse gesagt werden könne. Lediglich durch Ventile
lasse sich ein Dampfheizkörper nicht zufriedenstellend bezüglich der Wärme¬
abgabe regeln, man müsse denn zu anderen Hülfsmitteln greifen, die wiederum
weitere Missstände im Gefolge haben.
Correferent Professor Dr. Löffler bemerkt, gegenüber der Be¬
hauptung des Vorredners, die direct zugeführte Luft, wenn sie durch grössere
Oeffnungen zugeführt werde, sei stets mit Staub und Rauch beladen, dasa
bereits in der grossen Arbeit von Wolffhügel ein System von Altwood-
Waterbury angegeben sei, welches auf mehreren amerikanischen Bahn¬
linien benutzt werde und darin bestehe, dass die Luft von beiden Seiten
neben dem Tender entnommen und mittelst Schläuchen aus elastischem Kaut¬
schukzeug durch den ganzen Zug hingeleitet werde. Es gebe also Stellen,,
an denen man ganz staubfreie Luft schöpfen könne; ob sich diese Entnahme
von Luft vorn am Zuge in praxi bewährt habe, könne er nicht sagen.
Die Ventilation durch die Poren der lackirten Wagenwände halte er
für sehr unbedeutend, eine natürliche Ventilation finde nur statt durch die
feinen Ritzen und Spalten der Thüren und Fenster. Nach den erwähnten
Versuchen habe sich ergeben, dass durch eine an einer Kopfthür befindliche
Ritze von nur */* mm Breite bei einer Zuggeschwindigkeit von 60 km die
Luft mit grosser Kraft eindringe, so dass sie die ganze Luft im Wagen
zusammenpressen könne.
Im Uebrigen stimme er den Ausführungen des Herrn Professor Ri et sehe!
durchaus bei. Die Abkühlung der Luft an den Fenstern sei in der That
eine ganz erhebliche; wenn man etwas empfindlich sei und die Schulter in
der Höhe des Fensters habe, so habe man nach kurzer Zeit eine unangenehme*
Kühlempfindung an der Schulter. Darum halte er den Vorschlag der Doppel¬
scheiben für sehr beachtenswerth.
Referent Geh. ßftlirath Wiehert theilt mit, dass Doppelscheiben
an den Wagenfenstern in den besseren Salonwagen wie in Schlafwagen
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140 XV. Versamml. d. D. Vereins f. öff. Gsndhpflg. zu Strassburg i. E.
schon vielfach in Anwendung seien. Ueberall könne man sie freilich nicht
anbringen, bei den gewöhnlichen Personenwagen würde sonst e\ne wesentlich
grössere Wandstärke erforderlich sein, was das Gewicht der Wagen und die
Kosten der Beschaffung bedeutend erhöhen würde.
Was die Heizung betreffe, so wäre die beste Heizung wohl die Boden¬
heizung, wenn ein aus feuer- bezw. dampf dichtem Material hergestellter
Boden dauernd warm gehalten würde. Noch besser wohl würde es sein,
wenn man in ähnlicher Weise auch die Seitenwände erwärmte; ob das technisch
ausführbar sei, scheine ihm sehr zweifelhaft. Die Warmwasserheizung
habe für die Eisenbahnverwaltung den Nachtheil, dass jeder Wagen einen
besonderen Heizofen nöthig habe, der einer fortwährenden Wartung bedürfe,
dass die Heizungsanlage sehr schwer sei und den Wagen stark belaste und
dass letzteres noch mehr «1er Fall sei, wenn man Wasserheizung mit gelinder
Temperatur und dem entsprechend grösserer Heizfläche anwende. Dazu
komme noch für die Reisenden, dass sich die Warmwasserheizung doch immer
nur für den ganzen Wagen reguliren lasse und dass, wenn einmal die Heizung
zu stark geworden sei, es nicht möglich sei, die Hitze wieder zu beseitigen.
Bei der Dampfheizung sei in der Beziehung die Sache besser, da lasse
sich die Regulirung für jedes Coupe vornehmen und auch mit Erfolg, wenn
allerdings auch hier die Wirklichkeit nicht ganz der Theorie entspreche.
Wenn man etwas wirklich Vorzügliches in Bezug auf die Regulirung der
Heizung und Lüftung machen wolle, müsse man sehr weit gehen, wie dies
früher beispielsweise in den besseren Wagen der prenssischen Ostbahu
geschehen sei, indem man Dampfrohre in aus dreifachen Blechen bestehenden
Kasten unter den Sitzen vollständig einschliesse und dann die stets warme
Luft in den Kästen durch Klappen beliebig in das Coupe austreten lasse;
doch belaste auch diese Einrichtung die Wagen bedeutend und sei sehrtheuer.
In Betreff* der von dem Herrn Vorsitzenden gemachten Mittheilungen
über amerikanische Bahnen müsse man wohl zugeben, dass dort
— wenigstens in einzelnen Zügen — mehr geboten werde als in Deutschland;
das lasse sich aber nicht Alles hier so anwenden. In Amerika sei das
Bahnnetz nicht so dicht wie in Europa, besonders in Deutschland, der Zug
fahre meist lange Strecken und zwar geschlossen, ohne Aenderung seiner
Zusammenstellung. In Deutschland sei dies ganz anders, hier gebe es
unzählige Kreuzungspunkte, das Publicum verlange überallhin durchgehende
Wagen, in Folge dessen müssen stets Wagen umgesetzt, die Züge umrangirt
werden; das mache alle solche Einrichtungen, wie sie sehr erwünscht und
in Amerika in der That vielfach vorhanden seien, in Deutschland nicht ohne
Weiteres anwendbar. Dann aber sei zu bedenken, dass die meisten jener
amerikanischen Einrichtungen nur möglich seien bei Durchgangswagen und
man müsse alle die Nachtheile mit in Jen Kauf nehmen, die dieses System
nach den in Deutschland gemachten Erfahrungen für die Reisenden wie für
die Eisenbahnverwaltungen mit sich bringe. In den Durchgangswagen, den
Schlafwagen und Salonwagen sei Alles da, Trinkwasser, Seife, Handtuch,
auch ein Wärter, für Coupewagen aber lasse sich dies nicht machen.
Professor Dr. Gärtner (Jena) tritt in Bezug auf die Beleuchtung
der Eisenbahnwagen den von dem Vorsitzenden geäusserten Ansichten bei,
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141
Eisenbahnhygiene in Bezug auf die lleisenden.
das Publicum habe das Bedürfniss zu lesen und dem müsse entsprochen
werden. Am zweckmässigsten sei es, wenn dies durch elektrisches Licht
geschehen könne, das auch in den Coupewagen an den Sitzen angebracht
werde. Erschwert werde das Lesen allerdings auch sehr durch die Be¬
wegung des Wagens und sei desshalb auf möglichst gute Kuppelung der
Wagen Bedacht zu nehmen. Ferner sei zu verlangen, dass in allen Coupes
Spuckgläser resp. Spucknäpfe angebracht seien, gerade so gut wie Behälter
für Cigarrenasche; Anschläge in den Coupes, man möge nicht auf den Boden
speien, würden ohne diese ganz erfolglos sein.
Wenn Herr Professor Riet schel gesagt habe, eine 25fache Erneuerung
des Luftgehalts in den Wagen bedeute nothwendig Zug, so könne er dem
nicht beistimmen. Wenn man in einem 6 m langen Wagen in seiner Längs¬
richtung die Luft 25 mal erneuere, so mache das eine Schnelligkeit ungefähr
von Vjoo m in der Secunde, eine Luftströmung, die man nicht fühle, wenn
man sich nicht gerade an eine Ritze setze. Ein Theil aber dessen, was als
Zug aufgefasst werde, »ei die Abkühlung, welche von der Fensterscheibe
herrühre und der durch Doppelfenster abgeholfen werden würde.
Was die Heizung anbetreffe, stimme er dem bei, dass die Fussboden-
heizung die beste sein würde; in welcher Weise sich dieselbe einrichten
lasse, sei hier nicht zu entscheiden. Zu wenig sei noch betont, dass das
Publicum im Sommer durch die grosse Hitze allzu sehr belästigt werde,
besonders bei langen Fahrten durch schattenlose Ebenen; hier gebe es nur
ein Mittel, das man in den Tropen allgemein anwende, weit von einander
abstehende Doppeldächer, nicht die hier zu Lande bereits vielfach ange¬
wandten Doppeldächer, die so niedrig seien, dass kein freier Luftdurchtritt
zwischen ihnen stattfinden könne und sie nur als ein Boden aufzufassen
seien, sondern Doppeldächer, bei welchen das Schutzdach mindestens 15 bis
20 cm vom Dach des Wagens entfernt sei und die Luft von allen Seiten
zwischen den Dächern durchstreichen könne. Es komme ihm nicht in den
Sinn, solche Doppeldächer für alle Wagen zu fordern, aber er glaube, es
sollte doch die Möglichkeit gegeben sein, dass in heissen Sommeiononaten
die durchgehenden Züge oder einige Wagen derselben Doppeldächer auf¬
gesetzt bekämen.
Comnierzienmfh Henneberg (Berlin) ist der Ansicht, dass die
Technik über genügende Hülfsmittel verfüge, um vielen der hier erwähnten
Anforderungen zu genügen, die Hauptschwierigkeit bilde trotz des allgemein
anzuerkennenden Wohlwollens der Eisenbahn verwalt ungen meist der Kosten¬
punkt, und die gründliche Lösung der Heiz- und Ventilationsfrage der Eisen,
bahnwagen betrachte er nur als" eine Geldfrage. Weniger bei den Lüftungs¬
anlagen als bei der Heizung scheine ihm die Hauptgefahr zu liegen. Selbst
wenn gar keine künstliche Ventilation vorhanden sei, liege doch die ernstliche
Gefahr einer Kohlensäurevergiftung in Wirklichkeit wohl nie vor und mit
einer massigen Lüftung der gewöhnlichen Züge sei wohl ohne allzu com-
plicirte Ventilationseinrichtungen, wie solche beispielsweise für Lazarethzüge
nothwendig seien, auszukommen. Anders sei es mit der Heizung, die that-
sächlich das Moment sei, welches den Reisenden sehr ernster, gesundheits¬
schädlicher Gefahr aussetze. Die Zustände, wie sie durch Ueberheizung der
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142 XV. Versamml. d. D. Vereins f. öff. Gsndhpfig. zu Strassburg i. E.
•Coupes und durch darauf folgende sehr plötzliche Abkühlung entstehen,
seien häufig geradezu unerträglich. Und zwar richte sich die Klage fast nie
gegen ungenügende Heizung, sondern gegen die mangelhafte Regulirung
•der Heizung, gegen den Umstand, dass es nicht möglich sei, die Wärme-
Entwickelung mit dem Wärmebedarf jeweilig in Proportion zu setzen. Dess-
wegen sei es auch zu bedauern, dass man neuerdings auf den preussischen
Bahnen wieder zur Dampfheizung komme, die, abgesehen von der hohen
Strahlung, die sie gebe, der exacten Regulirung die grössten Schwierigkeiten
entgegensetze. Auch sei es sehr fraglich, ob es im Interesse des Publicums
liege, dass die Regulirvorrichtung, die Hebel, an den Wänden, im Inneren
•der Coupes angebracht seien, ob es nicht zweckmässiger sei, je nach den
berechtigten Wünschen der Reisenden, die Regulirung durch das Zugpersonal
vornehmen zu lassen. Jedenfalls müsse man suchen, die Dampfheizungen
immer mehr zu verbessern, denn man werde eben mit der Dampfheizung
noch längere Zeit zu rechnen haben, ebenso wie mit der Briquetheizung,
nuf die noch zahlreiche Eisenbahnwagen eingerichtet seien, die aber eben¬
falls weiterer Verbesserungen fähig sei.
.Was den Schutz gegen die Sommerhitze betreffe, so könne man ja aller¬
dings nicht verlangen, dass das ungeheure fahrende Material der Eisen¬
bahnen, so lange es sich auf der Station befinde, immer unter Schatteu-
»dächern aufgestellt werde, aber es liesse sich doch vielleicht ermöglichen,
dass wenigstens einige Stunden vor Rangiren des Zuges, wahrend die Wagen
noch in der Sonne stehen, eine regelmässige Begiessung der Dächer mit
Wasser stattfinden könne, so dass durch in den Sonnenstrahlen hervorge¬
brachte Verdunstung im Inneren der Wagen eine erträglichere Temperatur
hergestellt werde, während die jetzt zuweilen geübte Methode, die heissen
Wagen unmittelbar vor Bildung des Zuges mit einigen Eimern Wassers zu
begiessen, ganz wirkungslos sei.
Stadtbaurüth Quedenfeldt (Duisburg) sieht einen Hauptgrund der
vielfachen Klagen und Beschwerden im Eisenbahnwesen darin, dass die von
den Behörden erlassenen Anordnungen meist sehr gut seien, aber die Aus¬
führung mangelhaft gehandhabt werde und glaubt, dass es Aufgabe der
Eisenbahnbehörden in ihrem eigensten Interesse sei, dahin zu wirken, dass
-die sehr guten Anordnungen auch wirklich zur vollsten und richtigsten
Ausführung kommen.
Königl. Geueraldirectioiisrath Mahla (München) giebt einige
Mittheilungen betreffs Doppelfenster. Hierüber seien bei den bayerischen
Bahnen Versuche gemacht worden, die namentlich dadurch veranlasst worden
seien, dass im Winter beim Heizen der Wagen ein starker Niederschlag an
-den Fenstern entstehe, so dass das da gebildete Wasser von den Polstern
herunterfliesse und diese verderbe. Durch Doppelfenster sei erreicht worden,
.dass die Niederschläge sowie der Zug vermindert worden seien, aber ein anderer
Uebelstaud habe sich ergeben, ln ganz kurzer Zeit seien die Fenster innen
so verstaubt gewesen, dass Niemand mehr habe durchsehen können, so dass
man sie wieder habe aus einander nehmen und reinigen müssen. Man habe sie
«dann so gemacht, dass man sie von innen habe öffnen können, aber da habe
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143
Eisenbahnhygiene'in Bezug auf die Reisenden.
sich der Missstand ergehen, dass vielfach ein Klappern der Fensterscheiben
eingetreten sei, so dass man schliesslich dahin gekommen sei, lieber etwas
Zug in den Kauf zu nehmen als das Klappern.
Was die Berieselung der Wagen mit Wasser betreffe, so seien auch hier¬
über bei den bayerischen Bahnen ganz eingehende Versuche angestellt worden,
welche ergeben haben, dass es selbst bei ziemlich beträchtlichen Wassermengen
höchstens gelinge, die Temperatur im Inneren des Wagens um 2° herabzusetzen,
beispielsweise also von 30° auf 28°. Somit glaube er nicht, dass durch dieses
Verfahren etwas Erhebliches erreicht werden könne.
Correferent Professor Dr. Löffler wendet sich gegen die Ansicht
von Herrn Henneberg, dass die Ventilation der Eisenbahnwagen nicht von
so grosser Bedeutung sei, dass es gleichgültig sei, ob der Reisende etwas
mehr Kohlensäure einschlucke oder nicht, und erinnert daran, dass es sich
ja nicht um die Kohlensäure als solche handle, sondern dass bekanntlich die
Kohlensäure nur der Maassstab für das schädliche Agens sei, für das noch
nicht naher gekannte giftige Product der Athmung, das man bezeichnend
Anthropotoxin nenne. Diese Producte seien nach neueren Versuchen von
Brown-Sequard und Arsonval intensiv giftig. Da man aber zur Zeit noch
keinen Maassstab für diese von allen Menschen und Thieren bei ihrer Lebens-
thätigkeit producirten Gifte kenne, habe Pettenkofer als Maassstab die
Kohlensäure angenommen, welche von den Menschen producirt werde, in
der Annahme, dass die Production der Kohlensäure annähernd parallel ginge
mit der Production jener schädlichen Substanzen.
Vorsitzender Obei'illgenieur Meyer schliesst, da sich Niemand
weiter zum Wort gemeldet habe, die Discussion und fügt dem von ihm über
die amerikanischen Bahnen Gesagten noch hinzu, dass, wie er in Amerika die
Ueberzeugung gewonnen habe, dass die besten Bauten dort von deutschen
Ingenieuren gemacht seien, er ebenso davon überzeugt sei, dass sie auch
das Eisenbahnwesen in Deutschland richtig fördern werden. An eine
Unmöglichkeit, dies oder jenes zu ändern, glaube er‘nicht und erinnere nur
an die kolossalen Aenderungen der Lebensgewohnheiten und der Verkehrs¬
einrichtungen in den Städten und auf dem Lande, die sich fortdauernd voll¬
ziehen. Und was in Bezug auf das Reisen anderswo erreicht sei, werde
zweifelsohne auch in Deutschland nicht allein erreicht, sondern übertroffen
werden. Und so bleibe ihm nur übrig, den Herren Berichterstattern für ihre
ausgezeichneten und interessanten Mittheilungen den Dank des Vereins
auszusprechen.
Vorsitzender Oberingfcnicur Meyer: „Meine Herren! Beim Schluss
unserer Versammlung fasse ich die Empfindung der Mitglieder, welche Sie
gewiss ja bei vielen Gelegenheiten schon im Einzelnen ausgesprochen haben,
hier zusammen, den Dank an die Regierung des Landes Elsass-Lothringen
für die Aufmerksamkeiten, die uns hier nach allen Richtungen hin erwiesen
worden sind, den Dank an die Stadt Strassburg, die uns vier Tage lang in
ihrem Rathhause gehegt und gepflegt hat, und den Dank an alle die Herren,
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144 XV. VersammL d. D. Vereins f. öff. Gsndhpflg. zu Strassburg i. E.
welche uns geführt haben, um uns die interessanten Sehenswürdigkeiten der
Stadt Strassburg und ihrer Umgebung bis in das Vogesengebirge hinein zu
zeigen. Wir haben es diesen angenehmen Lebensbedingungen wesentlich
zu verdanken, dass wir unsere Sitzungen mit einem so guten Resultate zu
Ende führen konnten und in dieser Beziehung spreche ich auch allen den
Herren, die ihre Arbeitskraft eingesetzt haben, um uns hier Referate und
Vorträge zu halten, noch einmal den Dank des Vereins aus. Ich bin über¬
zeugt, dass unsere Versammlungen nie einen grösseren Ertrag gehabt haben,
sowohl in Bezug auf das Resultat der Arbeit als auch in Bezug auf den
Zusammenschluss der Mitglieder. Der Verlauf der letzten Jahresversamm¬
lungen zeigt, dass unser Vereinsleben in aufsteigender Linie begriffen ist.
Ich schliesse die diesjährige Versammlung mit dem Wunsche, dass unser
neuer Ausschuss uns auch für das nächste Jahr eine Stätte in Deutschland
.ausfindig machen möge, wo wir ebenso fruchtbringend wie hier in Strassburg
unsere Arbeiten fortsetzen können.“ •
Oberbürgermeister Bötticher (Magdeburg) spricht Namens des
Vereins den Dank dem Vorsitzenden aus, dessen ausserordentlich correcter
Leitung es zu danken sei, dass die hochinteressanten Gegenstände der dies¬
maligen Tagesordnung in so gründlicher und erschöpfender Weise haben
erledigt werden können.
Schluss der Sitzung 12 1 / 2 Uhr.
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Dr. Fr. Dornblüth, Wasserversorgung und Flussverunreinigung. 145
Wasserversorgung und Flussverunreinigung.
Von Dr. Pr. Dornblüth (Rostock).
Die Stadt Rostock bezieht ihr Gebrauchswasser grösstentheils durch
eine Wasserleitung, welche im Jahre 1866 in der moorigen Wiesen¬
niederung an der Warnow nahe oberhalb der Stadt angelegt ist. In drei
gemauerten, aber nicht überwölbten Bassins wird hier das Wasser durch
eine circa 1 m hohe Schicht weissen, nicht sehr feinkörnigen Sandes filtrirt,
darauf in den auf dem höchsten Punkte der Stadt gelegenen Wasserthurm
gepumpt und durch gusseiserne, in den Häusern bleierne Röhren in die
Stadt vertheilt. Ausserdem besteht auch eine ziemliche Anzahlvon Privat¬
pumpbrunnen, die aber meistens kein gutes, oft sogar sehr schlechtes
Wasser liefern, so dass auch als Trinkwasser theils aus diesem Grunde,
theils wegen der Bequemlichkeit der« Hausleitungen meistens Leitungs¬
wasser benutzt wird.
Schon seit einer Reihe von Jahren wurden öfters Klagen über die
Beschaffenheit des Wassers laut: es war nicht immer klar, grössere Mengen
desselben gaben moorige Niederschläge, Algen und kleine Wasserthiere
machten es unappetitlich. Der Ort der Wasserentnahme war nicht einwurfs¬
frei, weil oberhalb derselben Gräben mit unreinem Wasser einmündeten, die
allerdings nunmehr seit längerer Zeit abgeleitet und verschüttet sind; aber
die Filter wirken nicht immer genügend und das Mauerwerk der Bassins
in dem moorigen, grösstentheils aus organischen Resten bestehenden Unter¬
gründe ist durch Risse und Sprünge so undicht geworden, dass von den
Seiten her mooriges, zum Theil durch versickerte Flüssigkeiten der unmittel¬
bar benachbarten Gasanstalt mit Ammoniak u. dergl. m. verunreinigtes Grund¬
wasser in das filtrirte Wasser eindringt.
Wegen dieser Bemängelung des Leitungswassers und weil seine Menge
den Bedarf oft nicht zu decken vermag — im Jahre 1886/87 lieferten die
Wasserwerke 979 205 cbm Wasser, so dass bei 40000 Einwohnern etwa
67 Liter auf den Kopf und Tag kamen, jetzt ereignet es sich aber nicht
selten, dass wegen ungenügender Fülluug des Hochreservoirs obere Stock¬
werke gar nicht hoher Häuser zeitweilig kein Wasser erhalten — und weil
eine Erweiterung der Wasserwerke an ihrem jetzigen Platze nicht ausführ¬
bar, auch nicht zweckmässig ist, hat die Stadt sich zum Bau vollständig
neuer Wasserwerke entschliessen müssen, die ihr Wasser ebenfalls, in
Ermangelung anderer Bezugsquellen, aus der Oberwarnow nehmen, aber
weiter oberhalb der Stadt, auf dem festen, sandig-lehmigen Ufer des Warnow-
thales erbaut und mit den neueren Ansprüchen genügenden Filtereinrichtungen
in verdeckten Bassins versehen sein sollen. Die Pläne sind vollständig fertig,
so dass dem Beginne des Baues in nächster Zeit entgegengesehen wird. Das
Viert eljahrsschrift für Gesundheitspflege, 1600. JQ
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146
Dr. Fr. Dornblüth,
Wasser der Oberwarnow ist nach vielfachen chemischen und bacterioskopisclien
Untersuchungen (vergl. auch Uffelmann’s Hygienische Topographie der
Stadt Rostock. Rostock, W. Werther, 1889) so gut, dass Einwendungen
gegen seine Benutzung zur städtischen Wasserversorgung in keiner Weise
zu erheben sind, es sei denn, dass sein Mangel an Härte und Kohlensäure
ein besseres Trinkwasser wünschen Hessen, das aber, wie Brunnenanlagen
und Tiefbohrungen ergeben haben, leider nicht zu beschaffen ist.
Nun beabsichtigt die Stadt Güstrow, eine Schwemmcanalisation ein¬
zurichten , welche ihre sämmtlichen Abwässer in ein Nebenflüsschen der
Warnow, die Nebel, einleiten soll, und zwar ohne vorgängige Reinigung:
Nachdem dies von dem Director der Gas- und Wasserwerke in Altona,
Herrn W. Kümmel, ausgearbeitete Project von der Güstrower Stadt¬
verwaltung angenommen war, hat die Landesregierung Einsprache erhoben,
aber nicht etwa aus hygienischen Bedenken gegen die drohende Fluss¬
verunreinigung, sondern im Interesse der Schifffahrt, welche durch
Schlammablagerungen in der Nebel und dem projectirten Schifffahrtscanal
beeinträchtigt werden könnte. Die Nebel ist nämlich an sich zu klein, um
schiffbar zu sein, soll aber durch Canal- und Schleusenbauten von Güstrow
bis zu ihrer Einmündung in die Warnow, in der Nähe des Bützower Bahn¬
hofes , schiffbar gemacht werden. Diesem Einspruch ist Herr Kümmel
durch Projectirung eines Klärbeckens nachgekommen, wozu ein durch den
geplanten Canal abzuschneidender Bogen der Nebel benutzt werden soll,
und die Regierung hat, gegenüber den von Rostock erhobenen Bedenken
wegen der gesundheitswidrigen Flussverunreinigung, diesem Projecte zuge¬
stimmt, aber sich weitere Maassnahmen Vorbehalten, falls sich „irgend welche
Uebelstände u ergeben sollten, und setzt dabei voraus, dass der Güstrower
Magistrat die von dem Director Kümmel in seinem Berichte vom 20. Mai
1889 angeregten Prüfungen des Nebelwassers anordnen und die Ergebnisse
derselben auf Erfordern jederzeit dem Ministerium zugängig machen wird.
Auch der Rostocker Magistrat hat schon jetzt monatlich mehrmals anzu-
stellende sachverständige Untersuchungen des Warnowwassers oberhalb der
anzulegenden Wasserwerke angeordnet.
Die hygienischen Bedenken gegen die von Güstrow aus drohende
Verunreinigung der Nebel und Warnow haben die Rostocker Bürger¬
vertretung (welche auf Befehl der Landesregierung nicht von Stadtver¬
ordneten, sondern von Bürgerrepräsentanten gebildet wird!) veranlasst,
die Frage nochmals durch ihre ärztlichen Mitglieder prüfen zu lassen und
den auf einer ausführlichen, von dem Verfasser dieser Darlegung verfassten
Denkschrift ruhenden Antrag einstimmig anzunehmen, der dahin geht, dass
der Magistrat aufgefordert wird, nochmals bei hoher Landesregierung vor¬
stellig zu werden, dass sie, eventuell nach Einholung eines Obererachtens
vom Reichsgesundheitsamte, für wirksame Schutzmaassregeln gegen die
drohende Verunreinigung der Nebel und Warnow Sorge trage.
Die Stadt Güstrow, welche jetzt gegen 12000 Einwohner zählt und
auf einer niedrigen Sandinsel inmitten einer moorigen Wiesenniederung
liegt, die von dem Flüsschen Nebel durchflossen wird, beansprucht eine Art
Gewohnheitsrecht auf die Einleitung ihrer Abwässer in die Nebel, weil diese
durch Rinnsteine und kleine Wasserläufe seit jeher stattgefunden habe
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Wasserversorgung und Flussverunreinigung.
Indessen haben der Magistrat und der technische Berather desselben,
Herr Director Kümmel, doch zugehen müssen, dass es etwas Anderes sei,
ob Rinnsteine (mit wenig Gefall) und natürliche Wasserläufe einen Theil
der unreinen Abgänge wegführen, während das Meiste im Erdboden bleibt
oder sich in die Luft verflüchtigt, oder ob durch Schwemmcanalisatiou wo
möglich alle unreinen Stoffe schleunigst aus der Stadt in den Fluss ent¬
fahrt werden, und es ist gegenüber der Ministerialentscheidung, dass gegen
Verschlämmung der Schifffahrtsstrasse Vorkehr getroffen werden müsse, auf
diesem Gewohnheitsrechte nicht weiter bestanden worden.
Die Nebel, ein Fluss von etwa 12 m Breite und 1 bis 2 m Tiefe, führt
nach den Ermittelungen der Canalbauverwaltung bei Güstrow in der Secunde
bei kleinstem Wasser 1*3 cbm, bei mittlerem Wasser 1*66 cbm, bei höchstem
Wasser 11 cbm. Wie die Zeitdauer der verschiedenen Wassermengen sich
verhält, ist in der Kümmel’scheu Rechtfertigungsschrift, der ich diese
Zahlen entnehme, nicht angegeben. Herr Kümmel behauptet aber, dass
dies Wasser durch die Sielwässer einer Stadt von 12000 Einwohnern nicht
wesentlich verunreinigt werde, da die Güstrower Wasserwerke im heissesten
Sommer bereits bis zu 1000 cbm pro Tag geliefert hätten, und die Siel¬
wässer Güstrows nicht entfernt mit denen von Breslau, Dresden, Magdeburg,
München oder Hamburg-Altona verglichen werden könnten.
Eine einfache Rechnung zeigt aber, dass, wenn die Güstrower Wasser¬
werke wirklich Tag für Tag 1000 cbm Wasser lieferten, was doch bisher
nur im heissesten Sommer als höchstes Maass erreicht ist, dass dann erst
SO Liter pro Tag und Kopf herauskämen, also höchstens die mittlere Menge
der von städtischen Wasserwerken gelieferten Mengen (cf. Sander’s Hand¬
buch der öffentlichen Gesundheitspflege, 2. Aufl., 1885, S. 299) und dass also
bei Weitem den grössten Theil des Jahres hindurch viel weniger Wasser
durchströmt und die Abwässer also verhältnissmässig viel mehr unreine
Stoffe führen müssen. So werden für die Wasserversorgung Hamburgs 206,
Breslaus 65, Dresdens 68, Magdeburgs 92 Liter für den Tag und Kopf
berechnet. Die Güstrower Schwemmsiele werden allerdings zunächst nur
eine kleine Anzahl von Wasserclosetanschlüssen haben, doch macht dies
bekanntlich, abgesehen von der nicht verbotenen, sondern gewünschten
Vermehrung solcher Anschlüsse, für den Grad und die Gefahr der Fluss¬
verunreinigung sehr wenig aus, da die städtischen Abwässer auch ohne
Fäcalien sehr viel fäulnissfähige Stoffe und durch Reinigungswasser, Urin,
durchfallige Ausleerungen von Kranken, von denen namentlich die Aus¬
leerungen von Typhus- und Cholerakranken wohl ziemlich ausnahmslos den
Sielen übergeben werden dürften, auch Infectionskeime enthalten. Hat
doch noch jüngst die Königl. Preuss. Wissenschaftliche Deputation (October-
sitzung 1888) ohne Widerspruch der Ausführung ihres Referenten, Geh.
Reg.-Rath Prof. Dr. Robert Koch, zugestimmt: „Ob die städtischen Ab¬
wässer facalienhaltig oder nicht facalienhaltig sind, ist für etwa zu erwar¬
tende gemeinschädliche Verunreinigungen kaum von Bedeutung, höchstens
insofern, als dieselben nach den chemischen Reinigungen um ein Geringes
reicher an fäulnissfähigen Stoffen sind und aus diesem Grunde einer etwas
stärkeren Verdünnung bedürfen.“ Wie sich Güstrow zum Unterleibstyphus
verhält, ist mir nicht genau bekannt, doch soll derselbe dort keine seltene
10 *
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Dr. Fr. Dornblüth,
Krankheit sein; von der Cholera aber weiss man, dass sie alle Male, wenn
Mecklenburg von derselben heimgesucht ist, nämlich 1832, 1850 und 1859,
in Güstrow besonders schwer gehaust hat, so dass z. B. in der letzten
Epidemie von 10 647 Einwohnern nicht weniger als 505 an der Cholera
verstorben sind, womit die höchste Cholerasterblichkeit in allen mecklen¬
burgischen Städten erreicht ist. (Ackermann, Die Choleraepidemie des
Jahres 1859 in Mecklenburg - Schwerin, Rostock, Leopold’s Universitäts-
Buchhandlung, 1859.)
Das Verhältniss zwischen den Mengen der Abwässer und der Wasser¬
menge des Flusses bezeichnet Herr Kümmel als ein günstiges, denn (siehe
Bericht und Kostenanschlag, betreffend die für die Stadt Güstrow projectirte
Sielanlage von W. Kümmel, Director der Gas- und Wasserwerke zu Altona,
Druck von Waltenberg’s Rathsbuchdruckerei in Güstrow, d. d. 29. September
1887) der Fluss habe täglich 102 000 cbm Wasser, die Abwässer würden
1000 cbm Wasser mit vielleicht 10 cbm fester Schmutztheile dazu liefern.
Mir scheint, dass 9: 100000 eine keineswegs unbedeutende Verunreinigung
darstellt, besonders wenn man bedenkt, dass hier sehr wenig chemische
bezw. mineralische Verunreinigungen, sondern ganz vorzugsweise faulniss-
fähige Stoffe in Betracht kommen, da chemische Fabriken u. dergl. kaum
vorhanden sind, wohl aber in Güstrow viel Ackerbau und Viehwirthschaft
betrieben und mit den flüssigen Bestandtheilen des Dunges nicht sorgfältiger
verfahren wird, als in anderen mecklenburgischen Städten, d. h. man lässt
sie in Rinnsteine etc. laufen. In seinem neuesten schriftlichen Berichte, der
auch der vorläufigen Entscheidung des Ministeriums zu Grunde gelegen hat,
führt Herr Kümmel als „Thatsache von überzeugender Beweiskraft an,
dass der zwischen der Stadt und der westlichen Vorstadt zur Nebel fliessende
kleine Stadtgraben, welcher die Abflüsse einer Schwemmcanalisation von
fünf Strassen, einschliesslich einer Anzahl von Wasserclosets, aufnimmt, seit
den 13 Jahren des Bestehens dieser Canalisation weder den Stadtgraben
durch Schlammmassen verunreinigt, noch sonstige Uebelfetände herbeiführt,
wenn die sehr einfache Reinigung der Ausflussstelle rechtzeitig besorgt
wird“. In Ackermann’s Cholerabuch (S. 91), das lange vor Einrichtung
jener Schwemmcanalisation geschrieben ist, wird dieser Stadtgraben als durch
viele Verwesungsproducte, den Inhalt vieler Rinnsteine und den Abfluss
einer grossen Zahl von Mistgruben verunreinigt bezeichnet und mit der
Häufigkeit von Cholerafällen in den angrenzenden Stadttheilen in Verbin¬
dung gebracht, und mir selbst ist noch dieser Tage von hochangesehenen
Güstrower Einwohnern mitgetheilt, dass dieser Graben durch seine boaen
Ausdünstungen grosse Belästigungen herbeiführe und ein öffentlicher Scan-
dal sei. Ob daran nur die nicht rechtzeitig besorgte Reinigung der Aus¬
flussstelle schuld sein kann, will ich nicht entscheiden; aber dass ein kleines,
nicht schnell, aber mit vielen Krümmuugen fliessendes Gewässer trotz starker
Verunreinigung aus Sielen, Rinnsteinen, Düngerhaufen etc. als Beweis für
die Unschädlichkeit solcher Verunreinigungen angeführt werden kann, ist
mindestens sehr — wunderbar.
Nachdem nun aber doch das Ministerium die unvermittelte Einleitung
der Güstrower Sielwässer in die Nebel nicht zulässig befunden hat, soll auf
den Rath des Herrn Kümmel eine Krümmung des Flusses gleich unterhalb
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Wasserversorgung und Flussverunreinigung.
Güstrows, welche durch den zu erbauenden Schifffahrtscanal abgeschnitten
wird, als Klärbecken benutzt oder nach dem Ausdruck des Herrn Kümmel
zu einem Klärbecken ausgebildet werden, indem die Sohle 50cm unter der
Canalsohle und der Sohle des einmündenden Sieles ausgebaggert werden soll.
Dieser Bogen, der oben und unten mit dem Canal in offener Verbindung
steht, würde etwa 300m lang und durchschnittlich 12 m breit sein und
demnach eine Grundfläche von etwa 3600 qm zur Ablagerung des Schlammes
haben, „der dann je nach Bedürfnis“, sagt Herr Kümmel, „regelmässig
ausgebaggert und weggeschafft werden muss. Vor dem Eintritt in diese
Ablagerung ist ein Gitterwerk vorgesehen, ein sogenannter Sandfang, welches
alle (?) schwimmenden Theile zurückhält, damit auch diese nicht in die
Nebel gelangen können“.
Dieser sogenannte Sandfang kann natürlich ausser dem mitgeführten
Sande der Sielwässer, z. ß. bei Regengüssen, nur gröbere schwimmende
Theile zurückhalten, wie Kothbrocken, Papierstücke u. dergl. m.; die
Hauptmasse der schwimmenden Verunreinigungen wird dagegen in das
Klärbecken gelangen und bei der sehr geringen Stromgeschwindigkeit seines
Inhalts diejenigen Bestandtheile zu Boden sinken lassen, die schwerer
sind als Wasser, während die leichter schwimmenden und aufgelösten
weiter schwimmen werden. Der Canal wird etwa 10 km unterhalb Güstrows
durch eine Schleuse gesperrt werden, durch deren Schliessung die Abströ¬
mung vermindert, bei deren Oeffnung sie beschleunigt werden muss; indessen
ist auf diese Schwankungen nicht viel Gewicht zu legen, sondern man wird
annehmen dürfen, dass die gleiche Wassermenge sich hier fortbewegt, wie
von Güstrow zufliesst, aber wegen des jedenfalls breiteren und tieferen
Flussbettes mit langsamerer Strömung, als jetzt in der freien Nebel statt¬
findet. Es ist also nicht anders möglich, als dass faulnissfähige Stoffe auch
in den Canal gelangen und ihre Umwandlungen dort fortsetzen oder be¬
ginnen, was für die Schiffer kaum gleichgültig sein dürfte.
Wenn aber nach der soeben mitgetheilten Rechnung des Herrn
Kümmel täglich 10 cbm fester Schmutztheile mit den Sielwässern in das
Klärbecken gelangen, und wenn dann nur ein Drittel (es lässt sich wohl
kaum berechnen, wie viel es in Wirklichkeit sein wird) in dem Klärbecken
bliebe und als Schlamm zu Boden sänke, so würde dieser mit nur 50 Proc.
Wasser doch täglich nicht weniger als 33 cbm Masse ergeben, die sich
aber nicht gleichmässig über den ganzen Boden des Klärbeckens ausbreiten,
sondern in der Nähe der Sielmündung am reichlichsten ablagern würde.
Sollte die Ablagerung aber auch viel geringer sein, so ist doch unzweifel¬
haft, dass aus ihr eine starke Entwickelung von Fäulnissgasen sattfinden
muss, die für die Umgebung und wegen der vorherrschenden Westwinde
für die unter dem Winde liegenden Theile Güstrows nicht gleichgültig sein
kann, und dass die von Herrn Kümmel zu ihrer Entfernung vorgeschlagene
Ausbaggerung recht häufig erforderlich sein würde. Die Besei¬
tigung dieser Schlammmassen, welche bekanntlich ihr Wasser sehr zähe fest-
lialten und desshalb wenig transportfähig und als Dünger kaum zu ver-
werthen sind, würde ebenso wie die Baggerung immer wieder Arbeit und
Kosten verursachen, von denen in dem Projecte mit keiner Silbe die Rede
ist. Da aber die Baggerung die abgelagerten Bestandtheile nicht rein heraus-
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Dr. Fr. Dornblüth,
hebt, sondern einen grossen Theil derselben lediglich aufwühlt, so würde
durch diese Aufrührungen viel in den Canal hineingeschlämmt werden, wo¬
durch sein Wasser starke Verunreinigungen, sein Boden aber ebenfalls
unwillkommene Schlammablagerungen erleiden würde. Die Nothweudig-
keit von zwei Klärbecken, die abwechselnd in Wirksamkeit treten und von
denen jedes zur Reinigung ausgesclialtet werden kann, ist in der Denk¬
schrift nicht in Erwägung gezogen.
Die mechanische Ablagerung genügt aber bekanntlich über¬
haupt nicht zur Reinigung der Abwässer, da sie nur die schweren
Sinkstoffe zurückhält, die leichteren, ungelöst schwimmenden wie die gelösten
Stoffe aber ungehindert weiter ziehen lässt und wohl gar durch Fäulnis»
der sich ablagernden Bestandteile und durch Bacterienbildung vermehrt.
Fand doch Dr. Libbertz in den Sielwässern von Frankfurt a. M. bei bloss
mechanischer Klärung ohne chemische Zusätze die entwickelungsfähigen
Keime von 3 Millionen auf 3 350 000 im Cubikcentimeter vermehrt. Da aber
nach verschiedenen neueren Untersuchungen Infectionskeime in Flusswasser
längere Zeit lebens- und vermehrungsfähig bleiben können, so ist dies
ungehinderte Einfliessen fäulnissfähiger und bacterienhaltiger, bezw. In¬
fectionskeime enthaltender Abwässer in einen kleinen Fluss mit geringer
Wasserbewegung keineswegs gleichgültig für die auf demselben Fischerei
und Schifffahrt betreibenden Personen, sowie für die Anwohner des Flusses,
welche dessen Wasser zu Haushaltung»- oder Gewerbezwecken gebrauchen.
Die Nebel fliesst etwa 18 km, was durch den Canal vielleicht auf 14 km
verringert wird, unterhalb Güstrows mit einem Gefäll von im Ganzen 3m,
welches dem Vernehmen nach durch mindestens zwei Schleusen gebrochen
werden soll, nahe unterhalb Biitzow in die Warnow, welche dann in einem
breiten Wiesenthale mit vielen Schlängelungen und geringer Stromstärke
etwa 30 km weit an dem Städtchen Schwaan vorbei nach Rostock fliesst,
wo sie durch einen künstlichen Damm zum Zwecke des Mühlenbetriebes
aufgestaut ist. Das Gefäll ist auf dieser Strecke so schwach, dass bei
stärkerem Zufluss in Regenzeiten und bei Schneeschmelze das Wasser bis
in die Nähe von Bützow zurückgestaut wird und häufig, selbst wenn im
Rostocker Mühlendamme alle Schützen geöffnet sind, die Wiesen weit und
breit überschwemmt sind. Die bei Rostock abfliessende Wassermenge ist
im Sommer 1885 nach langer Dürre und schneearmen Wintern einmal bis
auf 5 cbm gesunken, bei Schneeschmelze einmal bis auf 200 cbm per Secunde
gestiegen. Genauere Untersuchungen über die Stromgeschwindigkeit fehlen,
aber der Augenschein bestätigt, dass dieselbe bei einer Breite von 50 m
und einer Tiefe des Flusses von 3 bis 5*5 m nicht bedeutend sein kann.
Auch ergiebt sich aus der Wassertiefe von selber, dass die durch den Wind
hervorgerufenen Bewegungen der Oberfläche nicht in die Tiefe greifen
können.
Das Wasser der Nebel oberhalb Güstrows wird als sehr rein bezeichnet
und von der Oberwarnow lässt sich dasselbe sagen. Die in der Hygienischen
Topographie Rostocks ausführlich mitgetheilten Untersuchungen ergeben für
das ungefähr an der Stelle der Wasserentnahme der neuen Wasserwerke
geschöpfte Wasser im Täter 0*2904 feste Bestandtheile, wovon schwefelsaurer
Kalk 0*0410, kohlensaure Magnesia 0*0284, kohlensaurer Kalk 0*1511,
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Wasserversorgung und Flussverunreinigung.
Chlorkalium 0*0084, Chlornatrium 0*0461, Thonerde 0*0010, Kieselsäure
0*0110, weder salpetersaure Salze, noch salpetrige Säure oder Ammoniak.
Die Gesammthärte belief sich auf 8 bis 9, die bleibende auf 3 bis 5 Grade;
zur Oxydation der organischen Körper bedurfte 1 Liter Wasser 4 bis 5 mg
Sauerstoff. — Die bacterioskopische Untersuchung ergab am 14. Januar
1887 bei + 2° Wassertemperatur die geringste Anzahl Keime, nämlich 300
im Cubikcentimeter, worunter keine die Gelatine verflüssigende, die höchste
Zahl am 30. Juli 1887 bei 23° Wassertemperatur = 1900 mit 220 die
Gelatine verflüssigenden, durchschnittlich 730 im Cubikcentimeter in neun
durch das ganze Jahr vertheilten Untersuchungen.
Wir haben also in der Nebel und Warnow ein ziemlich reines und
recht weiches Wasser, also ein für die Entwickelung niederer Organismen
günstiges. Dass aber gerade auf dem moorigen Grunde Bacterien sich ent¬
wickeln, welche die pathogenen Keime zerstören und in ausgezeichneter
Weise für die Selbstreinigung des Flusses wirken, wie Herr Kümmel an-
nimmt, dürfte doch wohl noch des Beweises bedürfen. Herr Kümmel ver¬
lässt sich auf die Selbstreinigung des Flusses so sehr, dass er in seiner
neuesten Denkschrift nach Beschreibung seines Klärbeckenplanes ausdrück¬
lich sagt: „Eine chemische Reinigung der Abwässer ist nicht beabsichtigt,
weil die Verunreinigung des Wassers durch chemisch gelöste Theile, ins¬
besondere organische Theile, Chlor, Ammoniak, salpetrige und Salpetersäure
eine so geringe sein wird, dass die Selbstreinigung des Stromes genügt, um
alle diese Verunreinigungen schon auf einem kurzen Laufe durch Oxydation
und Umformung unschädlich zu machen. Wohl aber ist es die Absicht, die
Mündungsstelle so einzurichten, dass, falls später eine chemische Reinigung
der Abwässer, etwa nach Einführung obligatorischer Wasserclosets, erforder¬
lich werden sollte, dieses in einfachster Weise und ohne Umbauten jederzeit
geschehen kann.“
Gegenüber der englischen Commission für Flussverunreinigung, die
bekanntlich zu dem Urtheile gekommen ist, dass die Selbstreinigung immer
so ungenügend war, dass man keinen Flusslauf seiner Selbstreinigung über¬
lassen dürfe, bezieht Herr Kümmel sich zum Beweise der letzteren auf die
Oder bei Breslau und die Elbe bei Dresden, Magdeburg und Hamburg-
Altona, ohne aber die Wassermengen und Stromgeschwindigkeiten, sowie
die Verdünnung durch wasserreiche Nebenflüsse einer zahlenmässigen Ver¬
gleichung zu unterziehen. Breslau hat bekanntlich aufgehört, seine Siel¬
wasser in die Oder zu lassen, obwohl die chemischen Untersuchungen
32 km unterhalb der Stadt eine nicht unbeträchtliche Selbstreinigung ergaben,
denn die chemischen und mikroskopischen Untersuchungen haben vor der
Inbetriebsetzung der Breslauer Pumpstation, welche jetzt die Sielwässer auf
Rieselfelder bringt, zur Genüge dargethan, dass namentlich bei kleinen
Wasserständen sich der Canalinhalt im Oderwasser meilenweit bemerklich
macht. (Stadtbaurath Kaumann - Breslau als Referent in der Breslauer
Versammlung des Deutschen Vereins für öffentliche Gesundheitspflege 1886,
in Deutsche Vierteljahrsschrift etc. XIX, S. 67.) Magdeburg hat filtrirtes
Elbwasser und liegt 270 km unterhalb Dresden, nachdem die Elbe eine
ganze Anzahl wasserreicher Flüsse aufgenommen hat. Hamburg, welches
Herr Kümmel ebenfalls als Beispiel für die Unschädlichkeit verunreinigten
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Dr. Fr. Dornbliitl),
Flusswassers aufführt, versorgt sich freilich mit unfiltrirtem Elbwasser,
dasselbe ist aber bekanntlich so unrein, dass nicht nur alle Fremden, son¬
dern auch die Hamburger selbst es mit Recht für ungeniessbar halten, und
dass es geradezu für die Häufigkeit des Typhus in Hamburg mit verant¬
wortlich gemacht wird ; die Altonaer Wasserwerke aber beweisen nicht, dass
das Elbwasser an der Schöpfstelle bei Blankenese rein und gut ist, sondern
dass aus dem besonders bei niedrigem Wasserstande offensichtlich schmutzi¬
gen und unappetitlichen Wasser durch gute Wasserwerke tadelloses Wasser
gewonnen werden kann. Diese Wasserwerke haben bekanntlich grosse
Klärbassins und verdeckte Sand- und Steinfilter, deren oberste Sandschicht
oft erneuert werden muss, weil sie durch die zurückgehaltenen Schmutz-
theile in stinkenden Schlamm verwandelt wird.
Während also diese Beispiele den von Herrn Kümmel versuchten
Beweis für die genügende Selbstreinigung der Flüsse keineswegs liefern,
bin ich in der Lage, für unser Warnowwasser den entgegen¬
gesetzten Beweis zu führen, nämlich dass es eine genügende
Selbstreinigung nicht bewirkt.
Die Warnow bildet nämlich bei Rostock, bald unterhalb des vorhin
erwähnten Mühlendammes, eine seeartige Ausbreitung, welche sich in der
Breite von durchschnittlich 750m etwa 11km weit erstreckt, zuletzt noch
im sogenannten Breitling sich 3 bis 4 km weit seitlich ausbuchtend, und
dann vermittelst des Warnemünder Fahrwassers dos Dünenland der Ostsee
durchbricht. In dieser ganzen Ausbreitung der Warnow, welche Rostock
seinen (wendischen) Namen gegeben hat . ist eine Strömung gewöhnlich
kaum zu bemerken, dagegen findet bei Warnemünde als Fluth und Ebbe,
stärker aber in Folge herrschender Nordost- oder Südwestwinde ein wechseln¬
des Ein- und Ausströmen statt, welches den Spiegel der Warnow sehr häufig
um b'a bis 2 m über und unter den Nullpunkt des Pegels hebt oder senkt,
zuweilen sogar bis an den Mühlendamm und, allerdings selten, bis über
denselben steigt und Salz- und Brakwasser hinauf bringt. Bei der grossen
Sturmfluth im November 1872 erreichte das Salzwasser sogar die Wasser¬
werke und überraschte uns in der ganzen Stadt nicht nur durch versalzenen
Kaffee, sondern auch durch versalzene Milch aus Milchhandlungen.
Durch diesen Wasserwechsel vollziehen sich natürlich sehr beträchtliche
Ausspülungen vermittelst des zwar salzigen, aber sonst reinen und klaren
Ostseewassers; denn wenn die Wasserfläche von 14 Millionen Quadratmeter
auch nur um */» m gehoben wird, so gehören dazu nicht weniger als
4 Millionen Cubikmeter Wasser, die dann von der Ostsee herein- und
wieder hinausströmen müssen. Ob auch die oft recht beträchtliche Wellen¬
bewegung auf dieser, im Ganzen ungefähr 14 Millionen Quadratmeter grossen
Wasserfläche, etwa durch Sauerstoffaufnahme, eine reinigende Kraft auf das
Wasser ausübt, wie man nach manchen Erscheinungen annehmen zu dürfen
glaubt, mag dahin gestellt bleiben : jedenfalls handelt es sich nicht um
stehendes, Fäulniss begünstigendes Sumpfwasser, sondern um eine Art
Binnensee, die bekanntlich zur Ablagerung mitgeschwemmter Theile und
zur Klärung des Wassers sehr geeignet ist. Auch fehlt es namentlich in der
Nähe von Rostock wie im Breitling nicht an Moorboden, dem Herr Kümmel,
wie oben erwähnt, besondere Reinigungskräfte zuzuschreiben geneigt ist.
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Wasserversorgung und Flussverunreinigung. 153
In den ersten, gegen 2 km langen und 1 / 2 bis 3 / 4 km breiten, von Osten
nach Westen gerichteten Theil dieser Flusserweiterung ergiessen sich die
Rostocker Abwässer, früher aus Rinnsteinen, jetzt aus den seit ungefähr
20 Jahren nach und nach ausgeführten unterirdischen Sielen, von denen
Wasserclosets durch allgemeines Verbot vollständig ausgeschlossen sind.
Demungeachtet ist das Wasser der Unterwarnow und des Waraowausflussea
stark getrübt, und wenn bei Warnemünde der Strom einläuft, also Ostsee¬
wasser hereinströmt, so zeichnet sich dies bis weit hinein in den Breitling
durch bläuliche Färbung und Klarheit deutlich von dem schmutzig-grün-
gelblichen Binnenwasser ab; auch haben chemische und bacterioskopische
Untersuchungen des Warnowwassers ziemlich weit unterhalb der Stadt eine
starke Vermehrung der festen Bestandtheile und der Bacterien (von 730 auf
40000 im Cubikcentimeter) ergeben. Das heisst also, dass die 14 Millionen
oder, wenn man die hafenartige Ausbuchtung des Breitling nicht mitrechnet,,
mindestens 8 Millionen Quadratmeter grosse Wassermasse die Abwässer
unserer Stadt von 40 000 Einwohnern nicht zu reinigen vermag, während
das Güstrower Klärbecken von 3600 qm Grundfläche die Abgänge einer
Stadt von 12 000 Einwohnern genügend reinigen soll. Auf die Rostocker
Erfahrung gestützt, wage ich die entgegengesetzte Behauptung, dass das in
Güstrow geplante Klärbassin nicht im Stande sein wird, die Verunreinigung
der Nebel und Warnow durch faulende Stoffe und Infectionskeime zu hin¬
dern, und dass auch die genannten Flüsse zwischen Rostock und Güstrow
dies nicht durch Selbstreinigung vollbringen werden. Unsere Erfahrung
widerspricht aber auch der von Herrn Kümmel zu Gunsten seines Projecta
angefülrrten Behauptung des Dr. Lepsius (Versammlung des Vereins für
öffentliche Gesundheitspflege in Frankfurt a. M., Deutsche Vierteljahrsschrift
XXI, S. 132), die Reinigung des Sielwassers von Schlammstoffen sei einfach
als eine Function der Länge des Klärbeckens zu betrachten. Sonderbarer
Weise sprechen beide Herren immer nur von den suspendirten, nicht aber
von den gelösten faulnissfühigen Stoffen, noch von den schwimmenden und
von jenen sich nährenden Bacterien, da doch die Klarheit eines Wassers
keineswegs seine Unschädlichkeit verbürgt. Wenn aber Herr Kümmel
aus dem Umstande, dass bisher in Rostock nachtheilige Folgen des Ein-
fliessens unreiner Stoffe nicht nachgewiesen und dass namentlich während
einer vor zwei Jahren in dem Städtchen Schwaan (15 km oberhalb Rostocks
an der Warnow belegen) herrschenden Typhusepidemie keine Typhus¬
bacillen in der Warnow bei Rostock gefunden seien, die Unschädlichkeit
dieses Wassers folgert. so sind doch die Schwierigkeiten solcher Nachweise
und Untersuchungen zu sehr unterschätzt. Schwaan hat keine Canalisation r
aber Höfe mit Dunggruben, welche die Typhusbacillen ebenso gut auf¬
genommen haben werden wie allen anderen Unrath; der Aufgabe aber, in
der Warnow Typhusbacillen zu suchen, hat sich meines Wissens bisher
noch Niemand unterzogen und wird es vernünftiger Weise auch Niemand
thun, da das Auffinden in solcher Verdünnung doch immer nur die Sache
eines beinahe wunderbaren Zufalles sein könnte^
Der Grundsatz, dass angerichteter Schaden nachgewiesen werden müsse,
bevor gegen beabsichtigte Flussverunreinigung eingeschritten werden kann r
widerspricht den vorbauenden und verhütenden Zwecken der öffentlichen
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154
Dr. Fr. Dornblüth,
Gesundheitspflege und wird jedenfalls von der preussischen Regierung nicht
anerkannt. Wollte man von der Verhütung absehen, so würde man sanitäre
Schädlichkeiten nicht nur erst nach angerichtetem Schaden aufdecken,
sondern oft überhaupt nicht mehr wieder gut machen können, z. B. bei
Einschleppung von Krankheiten. Dass besonders ein Fluss, der nothwendig
zur Wasserversorgung einer Stadt gebraucht wird, auch nicht einmal der
Gefahr der Verunreinigung ausgesetzt werden darf, scheint mir ausser aller
Frage zu stehen: denn die wasserbedürftige Stadt kann sich gegen diese
Gefahr nicht schützen. Wenn selbst die Wasserwerke durch Klärbecken
und vollkommene Filtereinricktungen gesichert werden können, so ist doch
jedenfalls eine umständlichere und kostspieligere Anlage, genauere Ueber-
wachung und kostspieligere Erhaltung nöthig für unreines als für reines
Wasser, und es scheint mir nicht der Gerechtigkeit zu entsprechen, dass
Kosten, die A. durch seine Einrichtungen veranlasst, nicht ihm, sondern B.
auferlegt werden, um sich gegen die Folgen jener Einrichtungen zu schützen.
Das ist meines Erachtens ein Grundsatz, den die öffentliche
Gesundheitspflege niemals aufgeben darf.
Nun beschränken sich aber die Folgen der Flussverunreinigung nicht
auf die Wasserwerke, welche vielleicht geschützt werden können, sondern
sie erstrecken sich auch auf alle Personen, die ausserhalb der Wasserwerke
an, auf und in dem Wasser zu leben und zu hantieren haben, also auf
Schiffer und Fischer, Müller, Gerber, die z. B. in Rostock einen Zweig der
Warnow unterhalb des Mühlendammes zu ihrem Gewerbebetriebe gebrauchen,
auf Hafenarbeiter, auf Eisversorgung u. a. m. Bei allen Zweifeln, die noch
über die Verbreitungsweise der Cholera bestehen, darf doch nicht'ausser
Acht gelassen werden, dass die Flussläufe sehr häufig die Bahn ihrer Ver¬
breitung bezeichnen, und für den Unterleibstyphus ist die Verbreitung durch
Nutz- und Trinkwasser kaum noch zweifelhaft.
Herr Kümmel giebt selbst zu, dass die Verunreinigung der Nebel
künftig so stark werden könnte, dass dann weitere Reinigungsmaassregeln
nothwendig sein könnten, und will dann solche an der Ausmündung seines
Klärbeckens anlegen. Dabei ist nicht erwähnt, dass der zum Klärbecken
bestimmte Bogen der Nebel an seinen beiden Enden mit dem Schifffahrts¬
canal in Verbindung steht und dass bei der Aufstauung durch Schleusen
ein Einfliessen unreiner Stoffe in den Canal an dem oberen Ende jenes
Bogens keineswegs ausgeschlossen ist.
Herr Kümmel verhehlt auch nicht die Schwierigkeiten, Kosten und
ungünstigen Nebenverhältnisse der chemisch-mechanischen Reinigung. Wer
die Verhandlungen über diese schwierige Frage, namentlich auch die auf
den Versammlungen von Breslau, Wien und Frankfurt a. M. aufmerksam
verfolgt hat, wird sich nicht verhehlen, dass diese Art der Reinigung
— vielleicht weniger durch die Kosten des Verfahrens an sich, als durch
die erzeugten Producte — recht theuer ist und weder die Ausnutzung der
Düngerstoffe, noch die wirksame Reinigung irgendwie verbürgt; man wird
vielmehr, glaube ich, zu dem Urtlieil kommen, dass sie bis jetzt und in
absehbarer Zeit nur ein Nothbehelf ist, wo die Möglichkeit, die Abwässer
gründlich, d. h. durch das Rieselverfahren, zu reinigen, nicht gegeben oder
unverhältnissmässig theuer ist.
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155
Wasserversorgung und Flussverunreinigung.
Die Preussische Wissenschaftliche Deputation ist in ihrer Sitzung vom
October 1888 zu der Entscheidung gekommen: „Dass die durch blosse
chemische oder mechanische Mittel gereinigten Abwässer den Flüssen noch
viele gelöste, fäulnissfahige Stoffe zuführen, welche eine Berücksichtigung
der Wassermasse und Stromgeschwindigkeit des Flusses in jedem einzelnen
Falle nöthig machen. u Und die rasche Vermehrung der Bacterien in den
Wiesbadener Abwässern nach ihrer chemischen und mechanischen Reinigung
ist durch Dr. A. Pfeiffer so sicher nachgewiesen, dass gerade dieser Punkt
bei neu zu schaffenden Anlagen nicht übersehen werden darf.
Das Berieselungsverfahren, nach dem Urtheil der Wissenschaft¬
lichen Deputation die einzige bis jetzt bekannte Reinigungsmethode städti¬
scher Abwässer, „welche dieselbe von Infectionsstoffen und von fäulniss-
fähigen Stoffen so weit befreit, dass die Ableitung der Rieselwässer in
öffentliche Wasserläufe ohne Weiteres geschehen kann“, scheint in Güstrow
nicht ernstlich erwogen zu sein, obgleich sowohl die der Stadt gehörigen
ausgedehnten Wiesen der Nebelniederung, als auch Ackerflächen im Norden
der Stadt dazu vollkommen geeignet sind. Von letzteren sagt Herr Küm¬
mel selbst, dass sie technisch gar keine Schwierigkeiten bieten: „eine
Pumpanlage hätte mit einer verliältnissmässig kurzen Rohrleitung das Canal¬
wasser auf die Höhe zu befördern 14 , beseitigt aber diese kurze Andeutung
mit der Bemerkung: „im Betriebe würde sich diese Anlage wohl ziemlich
theuer stellen. 44
Als Referent für die betreffenden Verhandlungen der Wissenschaft¬
lichen Deputation hat S. R. Lissauer den doch gewiss nicht aus der Luft
gegriffenen, sondern auf den vorliegenden Erfahrungen begründeten Aus¬
spruch gethan, dass die Betriebskosten bei dem System der Klärung etwa
viermal so gross sind, wie bei der Berieselung, und in Güstrow, wo die
Berieselung ohne Schwierigkeit einzurichten und durchzuführen ist, die
mechanisch-chemische Klärung aber mindestens die gleichen Schwierigkeiten*
Kosten und Unzuträglichkeiten bedingen würde wie anderswo, wird das
Verhältniss gewiss nicht zu Ungunsteu der ersteren ausschlagon*
Herr Kümmel bemängelt allerdings das Rieselverfahren durch folgende
Ausführung: „Nach eigener wiederholter Anschauung kann ich nur sagen:
die musterhaft angelegten und musterhaft verwalteten Rieselfelder bei Berlin
beweisen, dass man unter sehr erheblichen finanziellen Opfern eine Berieselung
dauernd ausführen kann. Wer aber glaubt, dass die Rieselfelder nicht sehr
bös riechen und auf weite Strecken die Luft verderben, oder aber, dass die
abfliessenden Drainagewässer unschuldig und geruchlos sind, der irrt gewal¬
tig; selbst beim gründlichsten Stockschnupfen werden die Odeurs dieser
Abflüsse den Beweis liefern, dass man hier keineswegs unverdächtige Stoffe
dem Flusse zuführt.“
Und ferner behauptet er: „Im Kreise der städtischen Verwaltungen
wird die Anschauung, dass die Berieselung die billigste und zugleich die
wirksamste Form der Verwerthung sei, entschieden in Abrede gestellt; man
hält dort allgemein das Berieseln für die theuerste aller Methoden, sowohl
bezüglich der Kosten der ersten Anlage, wie auch der des Betriebes, und
glaubt nach den Resultaten der in Betrieb befindlichen Rieselfelder auch
nicht au die unbedingte Wirksamkeit. Bei den absonderlich günstigen Ver-
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156
I)r. Fr. Dornblüth,
hältnissen Danzigs und mancher englischen Städte kann dort eine Methode
vortrefflich sein, welche für die grosse Mehrzahl anderer Orte eine unerhörte
Belästigung und Belastung herbeiführt. Desshalb sind die Stadtverwaltungen
fast ohne Ausnahme gegen die Einführung der Berieselung.“
Wenn angesehene Techniker solche Urtheile abgeben, so ist es kein
Wunder, dass hygienisch nicht gebildete Magistrate von Rieselfeldern nichts
wissen wollen. Was die Luftverderbniss auf Rieselfeldern betrifft, so muss
ich mit anderen unbefangenen Beobachtern auf das Entschiedenste behaup¬
ten, dass ich bei meinen Besichtigungen ebenso wenig wie alle gleichzeitigen
Besucher, mit denen ich darüber gesprochen habe, weder in Berlin, noch in
Freiburg, noch in Breslau übele Gerüche wahrgenommen habe, obgleich ich
weder an Stockschnupfen, noch an Unempfindlichkeit der Geruchsnerven
leide, und dass das, was man unmittelbar an den Ausflüssen der Sielwässer
riechen konnte, bei Weitem nicht so stark roch, wie ein frisch gedüngtes
Ackerfeld. Die Fabel von der Luftverschlechterung in weiter Umgegend
sollte man mittlerweile für abgethan halten, nachdem die Erfahrungen einer
doch schon ganz stattlichen Reihe von Jahren die vorher hier und da ge¬
fürchteten Unannehmlichkeiten ebensowohl wie Gesundheitsstörungen der An¬
wohner sich als nichtig und unbegründet erwiesen haben. Gerade die genauen
Beobachtungen über die Berliner Rieseldörfer, wo doch weitaus die grössten
Flächen berieselt werden, wie die Mittheilungen Frankland’s aus Edin-
burg lassen in diesen Beziehungen gar keinen Zweifel zu. Und dass end¬
lich die Drainagewässer gut angelegter und bewirtschafteter Rieselfelder
durchaus einwandsfrei sind, ist doch auch gerade durch Berlin und die dort
vielfach angestellten chemischen und bacterioskopischen Untersuchungen
ganz ausser Zweifel gestellt.
Von einsm unbedingt billigsten und in allen Fällen vorzuziehenden
Verfahren kann freilich zunächst wohl keine Rede sein. Wo das Gebiet der
Rieselfelder erst zu hohen Preisen angekauft, geebnet nnd zugerichtet
werden muss, und wo die Sielwässer weit und hoch gepumpt werden müssen*
da werden allerdings die Kosten beträchtlich sein und durch die Erträge
wenigstens so lange nicht einigermaassen ausgeglichen werden, bis nicht die
beste Art der Bestellung, der Anbauung etc., sowie die etwa nothige Er¬
gänzung der Rieseldüngung durch andere Düngerarten erfahrungsmässig
festgestellt ist. Dass die Rieselung nicht die beste Verwerthung sei, kann
Niemand glauben, der weiss, dass die Erzeugnisse der chemisch-mechanischen
Reinigung überhaupt keine Verwerthung zulassen, sondern durch ihre Besei¬
tigung lediglich neue Kosten verursachen. Der Voreingenommenheit des
Herrn Kümmel und der vom ihm herbeigezogenen Mehrzahl der Stadtverwal¬
tungen darf doch wohl mit Fug und Recht das jedenfalls unparteiische,
wahrscheinlich auch unbefangenste Urtheil des Medicinalrath Dr. Lissauer
als Referenten für die Wissenschaftliche Deputation, welches in dieser keine
Anfechtung erfahren hat, gegeuübergestellt werden, dass die chemisch¬
mechanische Reinigung der städtischen Abwässer durchschnitt¬
lich viermal so grosse Kosten verursacht als die Berieselung.
Zunächst würde ja freilich für Güstrow die nachträglich zugestandene
Klärbeckenanlage die billigste Methode der Abwässerreinigung sein; aber
sie ist eben keine Reinigung und wird dies noch weniger sein, wenn Closets
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Wasserversorgung und Flussverunreinigung. 157
in grosserer Zahl an die Siele angeschlossen werden, und für den Fall gesteht
Herr Kümmel selbst die Notwendigkeit einer chemischen Reinigung zu.
Er selber ist von den bis jetzt bekannten Reinigungsverfahren so wenig
befriedigt, dass er sich gedrungen fühlt, die Hoffnung auszusprechen, es
werde bis dahin eine bessere Methode ausfindig gemacht sein. Mir scheint
aber, dass man wenigstens den wahrscheinlichen Kosten solcher chemischen
Reinigungsanstalt, die auf dem moorigen Wiesenboden nicht unbedeutend
sein dürften, die Kosten einer Rieselanlage gegen überstellen müsste, um die
Frage beantworten zu können, ob es nicht besser ist, von vornherein sich
zu einer wirklich nützlichen Anlage zu entschliesseu, als vielleicht später
nach unnütz verwendeten Arbeiten und Ausgaben doch noch auf diese
zurückgreifen zu müssen.
Professor König, ein gewiss vorsichtiger und berufener Beurtheiler,
sagt in seinem Referate für den Internationalen Congress in Wien: „Die
Frage, welches Reinigungsverfahren das ökonomischste, d. h. das rentabelste
ist, lässt sich im Allgemeinen nur local entscheiden. Unter allen Umständen
dürfte die Reinigung durch Filtration und durch chemische Fällungsmittel
nicht nur die unvollkommenste, sondern auch die unrentabelste sein; denn
in demselben Maasse, als nach diesen beiden Verfahren die in Fäulniss
begriffenen oder fäulnissfahigen Stoffe nur unvollkommen und zum Theil
entfernt werden, wird auch ein Product aus den Abgangsmassen erzielt,
welches nur geringe Mengen der nutzbaren Pflanzennährstoffe enthält und
desshalb nur einen geringen Geldwerth besitzt.“
Herr Frankland widerlegt in seinem schriftlichen Referate und in
seinem mündlichen Vortrage auf dem Wiener Internationalen Congresse
durch die ausgedehnten Erfahrungen englischer Städte die Meinung, als
seien städtische Abwässer ohne Fäcalien unschädlicher als die mit ange¬
schlossenen Wasserclosets, denn Urin, Waschwasser und anderes Schmutz¬
wasser der Häuser komme doch in die Siele, der Urin enthalte allein */ 7
der verunreinigenden Kraft menschlicher Ausscheidungen, und die Wasser¬
closets verdünnen sogar durch den Mehrverbrauch von Wasser die Gesammt-
menge der Abwässer. — Er ist der Meinung, dass Flüsse, aus denen Trink¬
wasser entnommen werden muss, wenn es sich nicht um sehr grosse Ströme
bandelt, niemals zur Aufnahme städtischer Abwässer ohne Reinigung
gebraucht werden sollten. Chemische Behandlung hat gleichförmig und
deutlich (unifortnly and sig-nally) den Zweck der Reinigung verfehlt, und er
hält noch heute den Satz der Fluss Verunreinigungscommission von 1870
vollständig aufrecht, welcher lautet: „Es würde offenbar voreilig sein, den
Möglichkeiten der Chemie irgend welche Grenzen zu setzen. Es mögen
vielleicht künftig Agentien entdeckt werden, die fähig sind, sich mit den
schmutzigen Bestandteilen städtischer Sielwässer zu verbinden und sie
unschädlich zu machen; aber wir sind genöthigt, zuzugeben, dass die
gegenwärtigen Hülfsmittel dieser Wissenschaft keine Hoffnung darbieten,
dass die in den Abwässern gelösten Faulstoffe durch die Hinzufügung von
Chemikalien zu der anstössigen Flüssigkeit niedergeschlagen und beseitigt
werden können. Die chemischen Verwandtschaften dieser Faulstoffe sind
so schwach und die Stoffe selbst sind in so ungeheuren Wassermengen
gelöst, dass ihre Fällung eine Aufgabe von äusserster Schwierigkeit ist. —
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158 Dr. Fr. Dornbliitb, Wasserversorgung und Flussverunreinigung.
In der Rieselung und intermittirenden Filtration haben wir die Mittel, die
Abwässer so zu reinigen, dass es, ohne sie zu verunreinigen, in Flüsse
eingelassen werden kann. ... Ueberdies ist bei diesen Methoden eine wenn¬
gleich entfernte Möglichkeit vorhanden, die Kosten des Verfahrens zu ver¬
ringern und die Gewissheit, einigen Ersatz für die Ausgaben durch die auf
dem Lande gewachsenen Früchte zu erhalten. 44
Die Ergebnisse dieser Betrachtungen erlaube ich mir, in einigen Schluss¬
sätzen zusammenzufassen:
1. Betreffs der Flussverunreinigung macht es keinen wesentlichen Unter¬
schied, ob an die Güstrower Canalisatiun noch mehr Wasserclosets
angeschlossen werden oder nicht.
2. Absetzung der mitgeschwemmten schweren Stoffe genügt nicht zur
Reinigung der Sielwässer, da die meisten Faulstoffe und die In-
fectionskeime weiter schwimmen. Unschädliche Entfernung des
Niederschlages verlangt zwei Klärbecken, wird jedenfalls beträcht¬
liche Umstände und Kosten machen.
3. Auf genügende Selbstreinigung der Nebel und Warnow darf nicht
gerechnet werden: wegen der geringen Wassermenge und Strom¬
geschwindigkeit und wegen der an der Unterwamow vorliegenden
Erfahrung.
4. Die Reinigung der Güstrower Abwässer, d. h. ihre Befreiung von
Faulstoffen und Infectionskeimen ist zu verlangen, weil Rostock
betreffs seiner Versorgung mit Nutz- und Trinkwasser auf die
Warnow angewiesen ist.
5. Jede mechanisch-chemische Reinigung ist ungenügend, weil keine
Methode bekannt und die Wahrscheinlichkeit der Auffindung einer
solchen nicht vorhanden ist, durch welche alle Faulstoffe etc. sicher
entfernt, bezw. unschädlich gemacht werden. Die bisher bekannten
Methoden verursachen beträchtliche Anlage- und Betriebskosten. '
6. Die Einrichtung eines guten BerieselungsVerfahrens kann alle An¬
stände beseitigen. Güstrow besitzt genügende Ackerfelder und
Wiesenflächen in unmittelbarer Nähe; weder die Anlagekosten, noch
die Betriebskosten können so bedeutend sein, dass sie als Hinderniss
anzusehen wären.
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Arbeiten aus dem kaiserlichen Gesundheitsamte.
159
Kritiken und Besprechungen.
Arbeiten aus dem kaiserlichen Gesundheitsamte. Band v.
Heft 1 und 2. Berlin, Springer, 1889. Lex.-8. 393 S.
Berckholtz: Untersuchungen über den Einfluss des Ein-
trooknens auf die Lebensfähigkeit der Cholerabacillen.
Die Untersuchungen über die Lebensfähigkeit der Cholerabacterien, wie
sie von Koch und seiuen Mitarbeitern angestellt worden waren, hatten
ergeben, dass diese Bacterien dem Austrockuen nur wenige Stunden, bis zu
höchstens 24 Stunden, und dem Kampfe mit anderen Mikroorganismen in
der Fäulniss nur einige Tage widerstehen konnten, und dies war später von
mehreren Forschern bestätigt worden. Aus derartigen Ergebnissen war
von Koch einerseits gefolgert worden, dass die Cholerabacterien keine
Dauerformen bilden können, und weiter hatte er hierauf wesentlich seine
rein contagiöse Auffassung der Choleraätiologie mit gestützt.
Dem gegenüber hatte Referent eine neue Form im Entwickelungs¬
kreise der Cholerabacterien, die sogenannten Arthrosporen, gefunden und
gelegentlich eine bedeutend grössere Widerstandsfähigkeit gegen das directe
Eintrocknen bis zu 8 und selbst 28 Tagen ermittelt. Später fand M. Gru-
ber, in Erweiterung eines Versuches von Schottelius, dass die Cholera¬
bacterien, und zwar gerade durch ihre Arthrosporen, befähigt sind, auch in
der Fäulniss anderen Mikrobien länger zu widerstehen.
Referent hatte auf Grund derartiger Ermittelungen gegenüber der rein
contagiösen Auffassung von Koch und gegenüber der rein miasmatischen
Auffassung von Pettenkofer wieder die contagiös-miasmatische Beobach-
tungsweise experimentell begründet, wie sie, auf epidemiologische Thatsachen
gestützt, bereits früher von Griesinger, Hirsch und Anderen angenommen
worden war.
Da die Widerstandsfähigkeit gegen das Trocknen in der Regel bei den
bisherigen Versuchen sehr gering war, dürfte die vorliegende Arbeit um so
mehr ins Gewicht fallen, als sie auf Veranlassung und unter Leitung von
Gaffky angestellt wurde, welcher früher ebenso wenig wie Koch die posi¬
tiven Angaben des Referenten hatte bestätigen können.
Beim Antrocknen an Deckgläsern und nachfolgender directer Prüfung
im hängenden Tropfen wurde eine Widerstandsfähigkeit bis zu 2 Tagen
beobachtet, beim Antrocknen an Glasscherben und Prüfung in Bouillon in
Gläsern betrug die Widerstandsfähigkeit beim Antrocknen an der Luft bis
zu 7 und beim Trocknen im Exsiccator bis zu 16 Tagen. Beim Antrocknen
an Seidenfaden betrug die Zeit beim Antrocknen an der Luft bis zu 30 und
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160
Kritiken und Besprechungen.
in späteren Versuchen bis zu 87, im Exsiccator bis zu 186 Tagen. Aehnlich
war es beim Antrocknen an Leinwand.
Im Allgemeinen waren die bei Brüttemperatur cultivirten Culturen, wie
es Referent bereits mitgetheilt hatte, die widerstandsfähigeren. Verfasser
sucht den Grund der gelegentlich grossen Widerstandsfähigkeit in der
Gallerthülle der Bacterien, während Referent, der diesen Punkt früher selbst
.genauer erörtert und in seinem Werthe erkannt hatte, auf Grund directer
Versuche die dabei eintretende Bildung von Arthosporen für das Wichtigere
hält. Bei der Schwierigkeit, morphologische Fragen der Bacteriologie zur
Zeit allseitig befriedigend darzustellen, begnüge ich mich mit der Angabe,
dass keine der vom Verfasser gefundeuen Thatsachen mit den Angaben des
Referenten unvereinbar ist und dass einige seiner Angaben ganz direct für
die Auffassung des Referenten sprechen.
Von dieser Differenz der Auffassung, welche ich hier absichtlich nicht
weiter erörtern will, abgesehen, erweitern die vom Verfasser gefundeneu
Thatsachen die Angaben des Referenten über die gelegentlich grosse Wider¬
standsfähigkeit der Cholerabacterien gegen das Trocknen ganz bedeutend
und stützen auf diese Weise die Bedeutung der miasmatischen Seite der
Choleraätiologie. Praktisch dürfte gelegentlich in Betracht kommen, dass
an Wäsche angetrocknete Cholerakeime noch nach Wochen und vielleicht
sogar Monaten entwickelungsfähig sein können, und dass nicht nur feuchte
Cholerawäsche infectionsfähig ist.
Rahts: Beiträge zur Pockenstatistik des Jahres 1887.
In dem Berichtsjahre sind in 78 Ortschaften 168 Todesfälle an Pocken
vorgekommen, ausserhalb der preussischen Provinzen Ostpreusseu und
Schlesien hatte keine deutsche Gemeinde mehr als drei Pockentodesfalle.
Von den 168 Todesfällen entfielen 56 auf Kinder im ersten und 23 auf
Kinder im zweiten Lebensjahre, also fast die Hälfte betraf diejenige Alters¬
klasse, welche der Schutzimpfung noch nicht unterworfen war. Ein weiteres
Drittel, 57 Personen, fiel auf Personen über 30 Jahre, welche bei Inkraft¬
treten des Reichsimpfgesetzes nicht mehr wiederimpfpflichtig waren. Die
Ergebnisse dieses Jahres sprechen sehr entschieden für den günstigen Ein¬
fluss der Impfung und der rechtzeitigen Wiederimpfung.
Ergebnisse des Impfgeschäftes im Deutschen Reiche für
das Jahr 1885.
Von 1 374 436 impfpflichtig gebliebenen Erstimpflingen wurden geimpft:
mit Erfolg 1 186 536, ohne Erfolg 38 366, mit unbekanntem Erfolg 5007,
ungeimpft blieben 14479. Die Menschenlymphe ist bei 826 019, Thier¬
lymphe bei 420 480 Impfungen angegeben, woraus sich eine weitere Ver¬
drängung der Menschenlymphe durch Thierlymphe gegen die Vorjahre
ergiebt. Im Allgemeinen scheinen die Erfolge der Menschenlymphe relativ
einstweilen noch günstiger zu sein, doch scheint auf der anderen Seite mit
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Arbeiten aus dem kaiserlichen Gesundheitsamte. 101
zunehmender Beherrschung der Technik in der Behandlung der Thierlymphe
vielfach auch bei Zunahme der Thierlymphe eine Zunahme der erfolgreichen
Impfungen wahrnehmbar, z. B. in Anhalt, im Bezirk Leipzig, Anisberg,
Constanz, im Neckarkreis. Bei der Verwendung von Thierlymphe ist viel¬
fach ein verspätetes Auftreten der Pusteln vermerkt.
Unterbrechungen und Verschiebungen der Impfungen wegen Herrschen«
von Infectionskrankheiten haben selten stattgefunden. Im Regierungs¬
bezirke Oppeln wurde die Verbreitung der Masern durch die Impfung in-
direct begünstigt, ähnlich war es in einem Dorfe im Regierungsbezirke
Merseburg, in der Stadt Sangerhausen und ausserdem in zwei Orten in
Hessen. Bei einem Kinde in Weinheim (Baden) verliefen Masern und Impf¬
pusteln normal und ohne gegenseitige Störung neben einander.
Von Nachkrankheiten sind starke Entzündung der Haut in der Nähe
der Pusteln, Anschwellung und Entzündung benachbarter Lymphdrüsen,
Entzündung und Eiterung der Unterhaut , aber auch öfters Rothlauf beob¬
achtet worden, ferner einige Fälle von brandiger Beschaffenheit der Impf¬
pusteln, ein Fall von Septicämie, dann Hautausschläge und vier Fälle von
Syphilis in Tauberbischofsheim.
Renk: Untersuchungen über das Verstäuben und Ver¬
dampfen von Quecksilber mit besonderer Berücksich¬
tigung der Verhältnisse in Spiegelbeleganstalten.
In verschieden variirten Versuchsreihen versuchte Verfasser zunächst
experimentell Quecksilber zu verstäuben und durch Luftströme das etwa
gebildete staubförmige Quecksilber zu verbreiten. Die eine der Versuchs-
anordnungen ergab positive Resultate und wurde eine Verschleppung von
Quecksilberstäubchen bis auf 1*1 m in senkrechter Richtung nachgewiesen.
ln Einklang hiermit steht das Ergebnis« über Untersuchungen des Staubes
auf Spiegelbelegereien in Berlin und Nürnberg. In beiden Fällen enthielt
der Staub neben Quecksilber auch Zinn. Da Zinn nicht verdampft und in
den Beleganstalten hauptsächlich Zinnamalgam in verschiedenen Mischungen
mit Quecksilber auf den Boden gelangt und dort zertreten und in Staub¬
form übergeführt wird, so muss Quecksilber unter den Verhältnissen dieser
Anstalten auch mechanisch als Staub (und nicht bloss durch Verdampfen)
in die Luft gelangen können.
Eine zweite Versuchsreihe beschäftigte sich mit dem Verdampfen von
Quecksilber. Die Ergebnisse dieser Versuche schwankten sehr. Bei einem
directen Versuche über Verdampfen bei der Zimmertemperatur von 15° bis 20°C.
wurde für den Quadratmeter Quecksilberoberfläche pro Tag eine Verdunstung
von 4*08 g Hg berechnet, eine Menge, „welche 391 cbm Luft von 20° C. mit
Quecksilberdampf zu sättigen oder 1954 cbm Luft von gleicher Beschaffen¬
heit mit einem Gehalte von 20 Proc. Quecksilberdampf zu versehen ver¬
mag“.
Eine dritte Versuchsreihe beschäftigte sich mit der Aufnahme von Hg
durch die Kleidung und ergab, dass unter Umständen recht beträchtliche
Quecksilbermengen an den Kleidern haften können.
Vierteljahrsscbrift für Gesundheitspflege, 1890. ] l
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1G‘2
Kritiken und Besprechungen.
Für die Praxis kann man sich einen ungefähren Anhalt über die Ge¬
fahren für die Arbeiter bilden, wenn man zunächst annimmt, dass ein
Arbeiter bei einer achtstündigen Arbeitszeit circa 3 cbm Luft ein- und aus-
athmet, welche bei einem Gehalte von nur 1*5 mg im Cubikmeter dem Körper
4*5 mg Quecksilber zuführen. Hierzu kommt, dass der Arbeiter an den
Kleidern, dem Schuhwerk, in Haaren und Bart, Quecksilber verschleppt, so
dass er auch ausserhalb der Fabrik nicht aufhört, Quecksilberdampf ein-
zuathmen. Weiter kommt hinzu der flugfähige Staub mit gelegentlich hohem
Quecksilbergehalte. Nimmt man den Staubgehalt pro 1 cbm mit 5 mg an,
so würde dies 15mg Staub machen, welche der Arbeiter etwa zu athmen
hätte, und diese 15 mg Staub würden bei einem Maximalgehalte von
17 Proc. Hg in der Arbeitszeit 2*55 mg Quecksilber repräsentiren können.
Der Staub dürfte an Bedeutung gegenüber dem Quecksilberdampfe hygienisch
sehr zurückstehen. Für die Gewerbehygiene stehen dem entsprechend die
Gefahren des Quecksilberdampfes in erster Linie. Bei der Unmöglichkeit,
das Verdampfen zu verhüten oder nur erheblich einzuschränken, muss die
Reinlichkeit im Betriebe, guter Verschluss des nicht zu verbrauchenden
Quecksilbers, Sammeln des abfliessenden und verspritzenden Metalls unter
Vermeidung von Staubentwickelung, reichliche Ventilation in den Vorder¬
grund treten, und dann muss zur persönlichen Hygiene der Arbeiter auf
das Verschleppen durch die Kleider besser geachtet werden.
Die Thätigkeit der im Deutschen Reiche errichteten An¬
stalten zur Gewinnung von Thierlymphe während des
Jahres 1887.
Dieser Bericht enthält eine Reihe interessanter Einzelheiten über tech¬
nische Fragen, die sich aber zu einem Auszuge wenig eignen.
Renk: Gutachten, betreffend Verunreinigung der Werre bei
Herford durch die Abwässer der H.’schen Stärkefabrik
in Salzuflen (mit 4 Tafeln).
Die Abwässer einer Stärkefabrik, welche zwischen zwei unterhalb dieser
Fabrik »sich vereinigenden Flüsschen, Salze und Bega, liegt, hatten das
Wasser dieser Flüsschen verunreinigt, so dass dieselben der Werre, in
welche sie fliessen, viel zersetzungsfähiges Material zuführten, welches in
der Werre in Zersetzung überging und dadurch in der unterhalb liegenden
Stadt Herford, durch welche die Werre fliesst, hygienische Missstände ker-
vorrief. Das Gutachten ist sehr interessant, weil es einen für derartige
Dinge typhischen Fall darlegt, wie sie auch anderwärts mit kleinen Variationen
in den letzten Jahren wiederholt beobachtet worden sind. Peccatur iutra
rnuros et extra! Der Eigennutz der Fabrikbesitzer hatte es für gut befun¬
den, die Schmutzwässer der Stärkefabrik, welche allmälig durch eine Soda¬
fabrik, Pappfabrik, Gasfabrik erweitert worden war, anfangs ungereinigt in
das Flusswasser gelangen zu lassen, welches bis zu der Fabrik als rein au-
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Arbeiten aus dem kaiserlichen Gesundheitsamte. 163
Zusehen ist und nur periodenweise durch eine weiter oberhalb liegende
Zuckerfabrik etwas verunreinigt wird. Die Reelamationen der Stadt Her¬
ford hatten dann dazu geführt, dass die Fabrik ihre Abwässer theils durch
Berieselung, theils durch Klärung reinigte und dann erst dem Flusse zu¬
führte. Es wurde nunmehr wiederholt constatirt, dass die Berieselung
durchaus ungenügend war und dass die Kläranlage direct (während der
Nacht) oder durch Benutzung eines unterirdischen Canals einfach oft um¬
gangen wurde. Soweit reichen die Sünden der Fabrik. Aber intra muros
wurden ebenfalls Nachlässigkeiten constatirt. Die Stauwehre in der Werre
oberhalb der Stadt Herford wurden nicht oft genug gezogen, um das Fluss¬
bett bei der Stadt sauber zu halten, so dass in dem ruhigen Wasser ober¬
halb der Wehre die zersetzungsfähigen Massen viel stärker in Fäulniss über¬
gingen, als es nötliig war. Ausserdem wurde direct beobachtet, dass von
Herforder Industriellen selbst Schmutzwässer ungeklärt in die Werre abge¬
führt wurden, wohl im Vertrauen darauf, dass die oberhalb liegende Stärke¬
fabrik für allen Schmutz verantwortlich sei, nachdem einmal behördlich die
Aufmerksamkeit auf dieselbe gerichtet war.
Unter Berücksichtigung dieser Verhältnisse fordert der Bericht, dass
die Stärkefabrik die Rieselanlage aufgiebt, weil dieselbe nach Lage der
Oertlichkeit in jeder Richtung ungenügend ist, dass sie aber ihre Abwässer
nur in geklärtem Zustande in den Fluss gehen lassen darf. Für die Klär¬
anlage werden Vorkehrungen gefordert, welche ein Umgehen unmöglich
machen und eine Garantie für ausreichende Klärung bieten, wobei die
Besonderheiten des Systems und der Klärmittel der Fabrik zur Wahl
überlassen werden. Der Stadt Herford wird empfohlen, auch ihrerseits das
Nöthige zu thun, und zwar soll das Flussbett durch rechtzeitiges und aus¬
reichendes Oeffnen des Wehrs gereinigt und rein gehalten werden, damit
sich nicht in unmittelbarer Nähe der Stadt grössere organische Massen im
Flussbette anhäufen, welche durch die Ruhe begünstigt, besonders im Sommer
sonst leicht in Fäulniss übergehen müssen. Weiter wird auch von Seiten der
anderen Industriellen und der Bewohner von Herford mit Recht gefordert,
dass auch sie selbst dem Flusse innerhalb des Bezirkes kein Schmutzwasser
Zufuhren.
H. Jäger: Untersuchungen über die Wirksamkeit verschie¬
dener chemischer Desinfectionsmittel bei kurz dauern¬
der Einwirkung auf Infectionsstoffe.
Durch die berühmte Untersuchung von Koch über den Werth der bis
jetzt gebräuchlichen Desinfectionsmittel hatte sich ergeben, dass nur wenige
dieser Mittel zu einer absoluten Desinfection ausreichen und den Infections-
stoflf ohne besondere Berücksichtigung der einzelnen Krankheiten sicher
vernichten. Die Zahl der absolut sicheren Desinfectionsmittel, zu dem
Sublimat, Carbolsäure und Dampf gehörten, ist inzwischen nicht sehr ver¬
mehrt worden. Einerseits sind es gewisse Sulfosäuren, wie Aseptol, Ver¬
bindungen der bewährten Mittel zu Doppelsalzen (z. B. des Sublimats mit
Chlornatrium) oder mit Mineralsäuren (z. B. Sublimat und Carbolsäure mit
11 *
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1G1 Kritiken und Besprechungen.
Salzsäure oder Schwefelsäure), welche die Ausführung der absoluten Des-
infection erleichtert haben, indem sie unter Umständen und mit Nebenwir¬
kungen in Wirksamkeit treten, welche früher nicht sofort erreichbar waren.
Daneben machte sich aber bald die Nothwendigkeit geltend, für
bestimmte Fälle, für besondere Desinfectionsverfahren oder bestimmte
Infectionskrankheiten Mittel zu' besitzen, welche diesen Fällen angepasst
sind, auch wenn sie zur absoluten Desinfection ungeeignet sind. In dieser
Richtung liegen bereits Untersuchungen vor, welche auf die moderne Wund¬
behandlung besondere Rücksicht nehmen. Für die Klärung der Schmutz¬
wässer war von Liborius und Referenten nachgewiesen, dass der Aetzkalk
ein sehr wirksames Desinfectionsmittel ist. In dieser specialisirenden Weise
machte Jäger Versuche, welche die Desinfection von Thierställen ins Auge
fassten und welche sämmtlich mit Reinculturen angestellt wurden, auf
welche die Mittel nach Art einer Tünchung ein wirkten.
Es ergab sich, dass jede der geprüften pathogenen Bacterienarten durch
das eine oder andere Mittel unter diesen einfachen Bedingungen getödtet
werden konnten, derart, dass das eine Mittel für diese, das andere für jene
Krankheitserreger besser geeignet war. Eine kaum wahrnehmbare Wirkung
in allen Fällen zeigten übermangansaures Kali und Eisenvitriol. Aetzkalk
(Kalkmilch) und Chlorkalkmilch, welche praktisch grosse Bequemlichkeit in
der Anwendung bieten, leisteten fast für alle Fälle Vorzügliches. Auch
Steinkohlen- und Holztheer wirkten gut. Fünfprocentige Sodalösung, welche
bis jetzt eigentlich nur zur Vorbereitung, zur Lösung der Eiweiss- und
Fettschichten, benutzt wurde, wirkte ausserdem auf viele pathogene Keime
tödtend. Kali- und Natronlauge von 7‘5 Proc. wirkten stark. Von diesen
Mitteln haben Kalkanstriche neben ihrer Billigkeit den Vortkeil des Fixirens
der Keime an den Wänden, Theer eignet sich für Eisen, während Chlorkalk
und mit Mineralsäuern versetzte Carbolsäure an Eisen Rost erzeugen. Kali-
und Natronlauge dürften wegen ihrer ätzenden Wirkung weniger in Betracht
kommen.
Carboisalzsäure und Chlorkalkmilch (1:3) tödteten als Anstrich selbst
Milzbrandsporen; dagegen war die Wirkung dieser Chlorkalkmilch den Rotz-
und Tuberkelbacillen gegenüber nicht sicher. Für diese Bacterienarten
scheinen am geeignetsten reine Carbolsäure (3 bis 5 Proc.), Carbolsäure mit
Salz- oder Schwefelsäure, dann Theer, Kreolin, Kresolin zu sein.
L. Heim: Ueber das Verhalten der Krankheitserreger der
Cholera, des Unterleibstyphus und der Tubereulose in
Milch, Butter, Molken und Käse.
Bei diesen Versuchen wurde den Verhältnissen des praktischen Lebens
dadurch Rechnung getragen, dass die mit den Krankheitskeimeu versetzte
Milch nicht in keimfrei gemachten, sondern nur in durch Ausspülen mit
Leitungswasser gut gereinigten Gefässen aufbewahrt wurde. Je nach den
Temperaturverhältnissen mussten desshalb die Krankheitserreger nicht nur
mit den Milchsäurebacterien, sondern auch eventuell mit anderen Mikro¬
organismen in Concurrenz treten und die Säure musste bald stärker, bald
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Arbeiten aus dem kaiserlichen Gesundheitsamte.
165
schwächer auf die Krankheitskeime einwirken. Im Einzelnen schwanken
die Verhältnisse sehr. Auffallend ist besonders, dass im Quark die Cholera-
bacterien bereits nach einem Tage nicht mehr nachweisbar waren, dass die
Typhusbacillen nur einen, Tuberkelbacillen höchstens zwei Tage lang ent¬
wickelungsfähig waren. In Milch wurde als äusserste Dauer für Cholera 6,
für Typhus 35, für Tuberculose 10 Tage gefunden ; in Butter für Cholera 32,
für Typhus 21, für Tuberculose 30 Tage; in Molken für Cholera 2, für Typhus 1,
für Tuberculose 14 Tage. Fertiger Käse stellte sich etwas anders als frischer,
saurer Quark, und es wurde eine Dauer der Entwickelungsfähigkeit für
Cholera bis 1, für Typhus bis 3 und für Tuberculose bis 14 Tage gefunden.
Schiller: Beitrag zum Wachsthum der Typhusbacillen auf
Kartoffeln.
Der Nachweis der Dauerformen einiger Krankheitserreger hatte bis
jetzt ein eigenthümliches Schicksal, welches sich aus der Schwierigkeit der
Beobachtung und dem Wechsel der Anschauungen etwas erklärt. Die Form
allein genügte nicht für alle Fälle, und die Formfrage wurde noch ver¬
wickelter, als sich herausstellte, dass es wahrscheinlich neben den früher
allein beachteten Endosporen noch andere Dauerformen giebt. Doch meint
Prazinowski jetzt wieder, dass es nur eine Form giebt, und dass lediglich
die Kleinheit der Objecte die sichere Entscheidung der Formfrage erschwert,
dass auch die Arthrosporen eigentlich nur Endosporen sind. Die besondere
Färbbarkeit der Endosporen genügt in positiven Fällen meist zur Ent¬
scheidung, aber auch nicht immer, und ihr negativer Ausfall beweist nichts
Sicheres gegen die Sporennatur. Die Dauer allein gegen künstliche Ein¬
griffe, Trocknen, Erhitzen, Chemikalien, ist ebenfalls nicht absolut entschei¬
dend, weil auch hier Uebergänge in der Widerstandsfähigkeit Vorkommen.
Es bedarf desshalb stets einer sorgfältigen Berücksichtigung aller Factoren
und der directen Beobachtung der Entwickelung. Unter Beachtung dieser
Verhältnisse sei nur daran erinnert, dass die Endosporen der Tuberkel¬
bacillen, wie sie Koch auf Grund der Form und Widerstandsfähigkeit der
Tuberkelbacillen beschrieben hat, jetzt wieder sehr bestritten werden.
Umgekehrt sollten die Cholerabacterien wegen ihrer geringen Widerstands¬
fähigkeit gegen Fäulniss und Austrocknen keine Dauerformen bilden, während
Referent auf Grund einer directen entwickeluugsgeschichtlichen Untersuchung
Arthrosporen als Dauerformen glaubte aufstellen zu müssen, und während
sich später die Dauer bedeutend grösser herausgestellt hat. Auch mit den
Typhusbacillen entstanden ähnliche Unsicherheiten. Gaffky hatte auf
Grund der Form und der Dauer gegen Austrocknen diesen Bacterien Endo¬
sporen zugesprochen.
Nachdem bereits vorher Zweifel an der Existenz der Gaffky’sehen
Dauerform rege geworden waren, hatte besonders H. Büchner genauer
ermittelt, dass die Typhusbacterien in dieser Weise keine Endosporen bilden.
Verfasser bestätigt im Grossen und Ganzen dieses Ergebniss und findet,
dass je nach den Culturbedingungen leichter oder schwerer sich Lücken bei
den Stäbchen bilden, welche Endosporen Vortäuschen. Die sporenfreien,
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166
Kritiken und Besprechungen.
trockenen Typhusbacillen waren in zwei Fällen nach einem Jahre resp. nach
fast zwei Jahren noch entwickelungsfähig. Besonders interessant ist. dass
die Reaction der Kartoffeln auf das Auftreten der als Endosporen gedeuteten
Lücken von grossem Einflüsse ist und dass auch das Aussehen der Culturen
auf Kartoffeln mit der Reaction sich ändert.
Seil: Technische Erläuterungen zu dem Entwürfe eines
Gesetzes über die Besteuerung des Branntweins.
Diese Arbeit ist eine Fortsetzung der früher bereits im IV. Bande von
Seil gegebenen Darstellung über denselben Gegenstand und behandelt
besonders die literarische Seite ausserordentlich sorgfältig. In dieser Weise
werden besonders die Verunreinigungen vom physiologischen und sanitäts¬
polizeilichen Gesichtspunkte zusammengestellt. Ein abschliessendes Urtheil
über die bis jetzt gemachten Angaben und Untersuchungen ist jedoch noch
nicht zu geben. Praktisch ist wohl hervorzuheben, dass Seil in Bezug auf
die Verunreinigungen und hygienischen Bedenken den Kartoffelbranntwein
nicht als den allein schuldigen Theil erklärt wissen will, sondern dass er
auch die Getreide-, Frucht-, Obst-, liefen- und Tresterbranntweine als ebenso
beachtenswertli hinstellt. Des Weiteren wird zu den Bestrebungen über
Einführung des Reinigungszwanges erklärt, dass die technischen Verfahren
noch nicht so spruchreif sind, um schon jetzt ein bestimmtes Verfahren
vorschreiben zu können.
Der Schluss der vorliegenden Hefte enthält einige Mittheilungen
aus dem chemischen Laboratorium des kaiserlichen Gesundheits¬
amtes, welche sich zu einem Auszuge nicht eignen und sich besonders auf
Einzelheiten analytischer Art beziehen.
Moritz: Zur Glycerinbestimmung im Wein.
Polenske: Ueber eine schnell auszuführende quantitative
Bestimmung des Arsens.
Polenske: Chemische Untersu chung verschiedener, im Han¬
del vorkommender Conservirungsmittel für Fleisch und
Fleischwaaren.
Rasenack: Analyse eines Mineralwassers aus Kamerun.
Windisch: Ueber Methoden zum Nachweis und zur Bestim¬
mung des Fuselöls in Trinkbranntweinen.
H u e p p e (Prag).
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v. Kissling, Sanitätsbericht von Ober-Oesterreich.
1G7
I)r. Adolf Ritter v. Kissling, kaiserlicher Rath: Sanitätsböricht
VOH Ober - Oesterreich (1819 bis 1887). Herausgegeben vom
k. k. ober-österreichischen Landessanitätsrath in Linz. Linz, Verlag
des k. k. ober-österreichischen Landessanitätsrathes, 1880. 4. 120 S.
Das Erzherzogthum Oesterreich ob der Enns liegt zwischen
dem 47. und 49. Grade nördl. Breite und zwischen dem 30. und 33. Grade
östl. Länge. Sein Fläclienraum beträgt 217*90 geographische Quadrat¬
meilen und damit 4 Proc. des Flächenraumes der Österreich - ungarischen
Monarchie, die Zahl der Ortsgemeinden 484. Ober-Oesterreich ist der wasser¬
reichste Theil unter den österreichischen Gebirgsländern und hierdurch
werden das Klima und die Gesundheitsverhältnisse wesentlich beeinflusst.
Die fast durchweg deutsche Bevölkerung zählt nach der Zählung von
1881 759 620 Einwohner oder 3*1 Proc. Zuwachs gegen 1869, meist kräftige
Menschen, die aber nur zu übermässig und frühzeitig dem Tabaksgenuss,
der Trunksucht, der Rauflust sich hingeben.
Die Statistik der Todesfälle und Geburten von 1819 bis 1887, also
innerhalb eines Zeitraumes von 68 Jahren, wird genauer gegeben, wir
müssen uns aber darauf beschränken, hier anzuführen, dass von 1860 bis
1881 die Geburtsziffer durchschnittlich 30*8, die Sterbeziffer 27*9 betrug,
also ein Ueberschuss von 2*9 sich ergab. Im Jahre 1886 war bei einer
berechneten Bevölkerung von 771350 die Zahl der Todesfälle 26*7 pr. m.
und die Sterblichkeit der Kinder im ersten Lebensjahre in verschiedenen
Bezirken 21*8 bis 41*0 Proc. Ueber die Mortalität durch Infectionskrank-
heiten liegen erst seit 1871 genauere Berichte vor. Kein Jahr verlief ohne
Blattern, am meisten Opfer — 1460 — forderte das Jahr 1873, die wenig¬
sten — 62 — das Jahr 1885, um im Jahre 1886 wieder auf 251 zu steigen.
Auch Scharlach, Masern, Keuchhusten lieferten viel Todesfälle, ebenso Croup
und Diphtherie, während Typhus weniger benschend war und Intermittens,
Ruhr und Cholera nur in wenigen Jahren mehr oder weniger stark auf¬
traten. Die Häufigkeit der Todesfälle an entzündlichen Krankheiten der
Brustorgaue stellte sich in den letzten zehn Jahren im Mittel auf 76 pr. m.
aller Sterbefälle, die mittlere Frequenz der Todesfälle an Lungenschwind¬
sucht ist von 99 pr. m. in früheren Jahren auf 104 pr. in. im letzten De-
cennium gestiegen. Wuthkrankheit befiel von 1871 bis 1886 im Ganzen
40 Personen. Gewaltsame Todesarten durch zufällige Beschädigungen kamen
von 1877 bis 1886 zusammen 2246 vor = 2*9 jährlich auf 10000 Be¬
wohner, Selbstmorde 1057 = 1*4 auf 10 000 Bewohner, Mord und Todt-
schlag 189 = 0*2 auf 100 Bewohner.
Die Zahl der Aerzte ist im Verlaufe der Zeiten durchaus nicht proportional
mit der Grösse der Bevölkerung gewachsen, sondern eher zurückgegangen.
Krankenanstalten gab es 45 im Jahre 1886, Versorgungsanstalten (mit
3886 Insassen) 154, eine Irrenanstalt mit etwa 600 Pfleglingen, Irrsinnige
ausserhalb einer Anstalt 869 = 114 auf 100 000 Einwohner, Cretins 1104
= 145 auf 100000 Einwohner, Taubstumme 868 = 114 auf 100000 Ein¬
wohner. Von Blinden erfahren wir nichts. Geimpft wurde kaum der zehnte
Theil der Impffähigen und die Blattern forderten daher, wie schon erwähnt,
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1G8
Kritiken und Besprechungen.
unausgesetzt ihre Opfer. 1881 trat in Linz ein officielles Institut für animale
Vaccination ins Leben, das sieh sehr bewährte.
Dev vorliegende, sehr lesenswerthe Bericht ist gut ausgestattet und
durch schöne graphische Darstellungen und Karten bereichert.
Dr. E. Marcus (Frankfurt a. M.).
Medicinalratli Dr. Max Flinzer, königl. Bezirksarzt: Di© TyphUS-
Epidemie in Chemnitz im Jahre 1888 und der Typhus
daselbst seit dem Jahre 1837. Mit einem Plane der Stadt
Chemnitz, zwei graphischen Tabellen, einem Lageplane der Wasser¬
leitungsfassung in Alt-Chemnitz und zwei Holzschnitten. Berlin,
Hirschwald, 1889.
Verfasser ist dem Auftreten des Typhus und seinen Entstehungs-
Ursachen bis in das Jahr 1837 au der Hand eines allerdings, wie er selbst
hervorhebt, recht dürftigen Materials nachgegangen, giebt kurze Abrisse über
die Zahl der in Krankenhäusern behandelten Krankheitsfälle, sowie über die
Gesammt-Typhussterblichkeit von 1837 bis 1869 nach den vorhandenen
Aufzeichnungen und kommt zu dem bekannten Ergebniss, dass der Dann¬
typhus im Herbst und Sommer am häufigsten, im Frühjahr (meteorologische
Jahreszeiten) am seltensten auftritt. Für die Zeitabschnitte 1870 bis 1873
und 1874 bis 1882 sind schon recht brauchbare Aufzeichnungen, iu letzterer
Zeitepoche sogar Meldungen durch die Aerzte gemacht worden; demgemäss
konnte auch auf die Verbreitung der Krankheit nach Stadtgegenden, auf die
verschiedenen Altersclassen und besondere Vorkommnisse näher eingegaugen
werden. Während in den Jahren 1870 bis 1873 noch fast 1 pr. m. und
über 1 pr. m. der Bevölkerung an Typhus starben, entfielen 1874 bis 1882
niemals 0*5 Typhustodesfälle auf 1000 Bewohner; 1883 trat eine zeitweise
geringe Steigerung ein, dann aber ging der Typhus in Chemnitz bis Ende
1887 noch erheblich weiter zurück, wie die S. 21 verzeichnete Sterblichkeit
beweist. Nach diesem Rückblick auf die letzten 50 Jahre wendet Flinzer
sich der 1888er Epidemie zu, über welche von Anfang an recht sorgfältige
Beobachtungen gemacht worden sind. Dass dessenungeachtet Einzelnes,
z. B. über die Zuverlässigkeit der Zahl der Erkrankungen etc., zu wünschen
übrig bleibt, wie Verfasser selbst angiebt, sei hier nur der Vollständigkeit
halber erwähnt.
Die Nachforschungen sind auch auf solche Personen ausgedehnt worden,
welche die Krankheit aus Chemnitz verschleppt haben.
Die Wasserbezugsquellen sind genau geschildert, das Wasser selbst
wiederholt, leider etwas spät, untersucht worden; den Wohnungsverhält¬
nissen ist die nöthige Aufmerksamkeit zu Theil geworden; auch der Grund-
wasserstand ist -nicht vergessen. Die Vertheilung der Kranken auf die ein¬
zelnen Stadttheile, Strassen, Häuser bis in die Stockwerke hinein ist erörtert.
Die wenigsten Erkrankungen sind im Erdgeschoss, die meisten im zweiten
Stockwerk vorgekommen. Insgesamuit erkrankten vom 1. Januar bis 31. Mat
1888 2516 Personen, von welchen 261 starben; die grösste Zahl der Er-
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Ströhmberg, Dorpater Gymnasium in gesundheitlicher Beziehung. 169
krankungen (546) fällt in die Woche vom 12. bis 18. Februar, die meisten
Todesfälle (36) kamen in der Woche vom 26. Februar bis zum 3. März vor;
die Krankheit zeigte sich in 173 von 215 Strassen und in 1389 von 3573
Häusern.
Schliesslich hat Verfasser auch noch die Verschleppung der Krankheit
in die Nachbarorte von Chemnitz in die Betrachtung hineingezogen und
festgestellt, dass dieselbe eine sehr ausgedehnte gewesen ist. Trotz der
fleissigen und sorgsamen Bearbeitung ist es Flinzer nicht gelungen, be¬
stimmte Entstehungs- und Verbreitungsgründe festzustellen; dass er dies in
seinem Rückblick offen eingestellt, verdient Anerkennung; denn Ansichten
und Behauptungen ohne eine feste Begründung können derartige Fragen
nicht klären, vielmehr nur die Klärung der Frage erschweren. M. P.
Dr. Christian ströhmberg: Das Dorpater Gymnasium in ge¬
sundheitlicher Beziehung'. Ein Beitrag zur Schulhygiene für
Lehrer, Eltern und Aerzte. Mit Tabellen, Plänen und Curven-
Dorpat, Druck von C. Mattiesen, 1888. Commissionsverlag von
K. F. Köhler, Leipzig.
Der Verfasser behandelt in der vorliegenden Arbeit einige Capitel der
Schulhygiene in ihrer Anwendung auf die Verhältnisse des Dorpater Gym¬
nasiums. Im ersten Abschnitte werden das Gymnasialgebäude nach seiner
räumlichen Lage und Ausdehnung, sowie die Unterrichtsräume nach ihren
Grössenverhältnissen geschildert. Das Luftquantum wurde überall aus¬
reichend befunden und übertraf sogar die von Erismanh geforderte Grösse
von 6*65 cbm pro Kopf durchschnittlich um fast 1 cbm. Durch fortlaufende*
nach der Pettenkofer’sehen Methode sorgfältig ausgeführte Kohlensäure¬
messungen vor und während der Untenichtsstunden wurde festgestellt, dass
der Kohlensäuregehalt während der Unterrichtsstunden im Allgemeinen
zwischen 1 und 2 pr. m. sich bewegte; letztere Zahl wurde nur einige Male
am Ende der vierten Unterrichsstunde um ein Weniges überschritten. Diese
im Vergleich mit anderen Schulen hervorragend günstigen Resultate — bei¬
spielsweise fand Referent im Belgarder Gymnasium Kohlensäurewerthe bis
zu 6 pr. m. am Ende des Vormittagsunterrichts — erklären sich einmal
aus dem Luftcubus, dev durchschnittlich 7*5 cbm pro Kopf betrug (im Bel¬
garder Gymnasium durchschnittlich 4*8) aus den reichlich bemessenen Zwi¬
schenpausen, von denen je eine eine Dauer von 20 und 40 Minuten hat, und
endlich aus einer sorgfältigen Lüftung während der Zwischenpausen. An
der Hand vergleichender Untersuchungen aus anderen Unterrichtsanstalten
wird der Nachweis geführt, dass, sobald einer dieser Factoren fortfallt, die
Verhältnisse sofort ungünstig sich gestalten, falls nicht zweckmässige Ven¬
tilationseinrichtungen ergänzend eintreten. In einem besonderen Capitel
wird die Beleuchtung behandelt. Bei Zugrundelegung eines Verhältnisses-
der Glasfläche zur Bodenfläche von 1 : 5 kommt der Verfasser zu dem
Resultate, dass die natürliche Beleuchtung in den sämmtlicheu (‘lassen des
Gymnasiums als eine in hohem Grade mangelhafte bezeichnet werden muss*
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170 Kritiken und Besprechungen.
wofür ausser der unzureichenden Grösse der Fenster die Himmelsrichtung,
die Enge der Strasse und die Nähe einer Kirche als Hinderniss für den
freien Zutritt des Lichts in Betracht kommen.
Die Subsellien des Dorpater Gymnasiums genügten bisher auch nicht
den bescheidensten hygienischen Anforderungen, wesshalb die Einführung
der Kunze’sehen Schulbank geplant ist. Trotz dieser unzweckmässigen
Beschaffenheit der Subsellien, die ohne Rücksicht auf die Grösse der Schüler
eine Plusdistanz bis zu 30cm zeigen, giebt der Verfasser zu, als krankhaft
zu bezeichnende scoliotische Krümmungen der Wirbelsäule nur äusserst
selten gefunden zu haben. In Bezug auf die Kurzsichtigkeit stimmt der
Verfasser jenen Forschern bei, die für die Kurzsichtigkeit der Schüler die
Schule verantwortlich machen wollen. Zwar wird zugegeben, dass es die
ganze Beschäftigungsweise des Schülers ist, die das ungünstige Resultat zu
Wege bringt, aber auch in dem Falle, wo die häusliche Beschäftigung als
der Hauptschuldige erkannt wird, ist es das Erziehungsystem, das die Schuld
trägt. Unter 478 Schülern des Dorpater Gymnasiums fand der Verfasser
25*8 Proc. myopische Schüler, und zwar kamen auf 246 myopische Augen
166 schwach myopische, 73 myopische mittleren Grades und nur 7 hoch¬
gradig myopische Augen (über — 6 D.). Ein Ansteigen des Grades der
Kurzsichtigkeit mit der Höhe der Classen konnte nicht festgestellt werden;
zwar versucht der Verfasser die hierbei gefundenen Unregelmässigkeiten
in Uebereinstimmung zu bringen mit der Helligkeit der verschiedenen
Classen, doch muss dieser Versuch als gänzlich missglückt bezeichnet wer¬
den. Die interessante Thatsache, dass Koppe elf Jahre früher, im Jahre 1870 r
unter den Schülern desselben Gymnasiums 29*5 Proc. Myopen fand gegen¬
über 25*8 Proc. im Jahre 1887, also 3*6 Proc. mehr, obwohl in den Beleuch¬
tungsverhältnissen 'sowie in der Beschaffenheit der Subsellien sich nichts
geändert hat, die Anforderungen an die Schüler aber jedenfalls nicht her¬
untergegangen sind, beweist, wie vorsichtig wir in der Deutung und Ver-
wertlmng solcher einzelnen für sich betrachteten Thatsachen sein müssen,,
und wie uns bei einer Vielheit von Ursachen für eine gegebene Thatsache
einseitige Erklärungsversuche bei der Probe auf das Exempel im Stich,
lassen.
Das folgende Capitel behandelt die physische Entwickelung der Schüler
und die Beeinflussung derselben durch die Schule, und wurden zu dem
Zwecke Körperlänge und Brustumfang der sämmtlichen Schüler der Anstalt
festgestellt. Das Resultat dieser Messungen war als ein günstiges zu be¬
zeichnen.
In einem resümirenden Schlusscapitel macht der Verfasser an der Hand
der gefundenen Thatsachen Vorschläge, wie den gefundenen Uebelständen
nach Möglichkeit abgeholfen werden kann. Diese sachlich gehaltenen Winke -
und Vorschläge, die an Behörden, Lehrer und Eltern gerichtet sind, be¬
schränken sich auf das Nothwendige und Erreichbare und gehen nirgend
über das Ziel hinaus. Eine Reihe von Tabellen, übersichtlichen graphischen
Darstellungen und Pläne des Schulgebäudes schliessen die fleissige und ver¬
dienstvolle Arbeit. E. Roth (Belgard).
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Ruff, Vernünftige Krankenpflege. Hirt, System <1. Gesundheitspflege. 171
Ruff: Das Buch der vernünftigen Krankenpflege. Prak¬
tische Winke und Belehrungen für Leidende und Genesende von
weiland Prof. Dr. C. Reel am. Leipzig, C. F. Winter, 1889. 450 S.
mit 40 in den Text gedruckten Abbildungen.
Der Herausgeber, welcher gleich nach dem Tode Reclam’s denselben
als Redacteur der „Gesundheit“ zu ersetzen berufen wurde, überkam auch
einen literarischen Nachlass seines Vorgängers in Gestalt eines grösseren
druckfertigen Materials zum vorliegenden Buche, welches ein Seitenstück
zu Reclam’s „Buch der vernünftigen Lebensweise“ zu bilden bestimmt
war. Eine strenge Sichtung des beiderseitigen geistigen Eigenthums der
Herausgeber erweist sich als unausführbar. Welchem von Beiden die emsteren T
welchem die rein feuilletonistischen, zu Gunsten der „Anregung“ eingeschalte¬
ten’Capitel zuzuschreiben sind, dürfte gleich schwer zu entscheiden sein,,
wie die Frage, welches rationelle Princip der Eiptheilung der 21 Abschnitte
zu Grunde gelegen haben könnte. Nr. 1 betitelt sich „Ernährung“, dann
folgt hinter „Kleidung“, „Einrichtung eines Krankenzimmers“, „Wie soll
ein gutes Bett sein?“, „Tageseinteilung“, „Der Papagei als Kranken¬
gesellschafter (27 Seiten!)“ noch einmal: (7.) „Obst“, „Hartes Brot“,
„Speisen und Getränke“ ; darauf hinter „Abhärtung“ ein Abschnitt:
11. „Trinkeuren“. Das Capitel 15 „Verbände“ hat den Inhalt: Special¬
ärzte bei den Alten — Chirurgie, Narkose, Lister’sches Verfahren, Anti-
septik, Hyrtl, Semmelweiss, Sicherheit bei den Operationen, Reinlich¬
keit, Desinfectionsmittel, Blutstillung, Verbinden, Verbandformen, : — ein
Inhalt, für den 21 Seiten (!) dem Verfasser genügten. Vielleicht hat er
trotzdem nicht ganz Unrecht, wenn er für „Leidende und Genesende“ ein
Mischgericht von Belehrung, wunderlichen Paradoxen, Scheincontroversen
und scherzhaften Ueherraschungeu für die verdaulichste Lectüre hält.
Wern ich (Cöslin).
Dr. Ludwig Hirt, a. o. Professor an der Universität Breslau: SystöBl
der Gesundheitspflege. Für die Universität und die ärztliche
Praxis bearbeitet. Vierte vermehrte und verbesserte Auflage mit
96 Illustrationen. Breslau, Maruschke & Berend, 1889.
Das seit 1876 jetzt in vierter Auflage erschienene Werkchen hat eine
verdientermaassen gute Aufnahme in den betheiligten Kreisen gefunden,
wie die schnelle Aufeinanderfolge der Auflagen zeigt. Die Besprechung dea
Inhaltes im XVII. Bande dieser Zeitschrift S. 585 trifft auch heute noch zu,
da eine wesentliche Aenderung nach der Vorrede zur letzten Auflage nicht
stattgefunden hat. M. P.
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172
Neu erschienene Schriften.
Neu erschienene Schriften über öffentliche
Gesundheitspflege.
(46. Verzeichnis».)
1. Allgemeines.
Arbeiten aus dem kaiserlichen Gesondheitsamte (Beihefte zu den Veröffent¬
lichungen des kaiserlichen Gesundheitsamtes). V. Bd., 3. Heft. Berlin*
Springer, 1889. 4. 243 S. mit 1 Tafel, 2 farbigen Karten und 6 Plänen.
12 M. (V. Bd. compl. 28 M.).
Armaingaud, Prof. Dr., Sur l’organisation de l’admiuistration de la sante
publique. Bordeaux, impr. Gounouilhou, 1889. 8. 14 p.
Araould, Jules, Nouveaux elements d’hygiene. 2. edition, mise au courant dea
progres'de la Science. Paris, Balliere, 1889. gr. 8. 1404 p. avec 272 fig.
20 Frc8.
Bamps, Discours sur Tetat sanitaire de la ville de Hasselt. Hasselt,‘Klock, 1889.
12. 8 p. 0*25 Frcs.
Barthös, E., Manuel d’hygiene scolaire. Paris, 1889. 18. IV —141 p. 2*50 M.
Bouchardat, A., Prof., Traite d’hygiene publique et privee basee sur Petiologie.
3. edition, revue, oorrigee et augmentee de notes sur les maladies con-
tagieuses, sur les divers modes de preservation et sur le cholera et la rage.
Paris, Alcan, 1889. 8. CCLVII — 1100 p. 18 Frcs.
Brouardel, P., Prof., Le congres international d’hygiene de Paris en 1889.
Discours prononce ä la seance generale d’ouverture. Paris, Bailiiere, 1889.
8. 3 Frcs.
Celli, Angelo, Prof., Annali dell’ istituto d’igiene sperimentale dell’ universitä
di Roma. Roma, tip. Fratetti Centenari, 1889. Vol. I, Ser. 1. gr. 8.
XVI — 265 p. Vol. 1, Ser. 2. 188 p.
Chadwick, Edwin, On preventive administration, as compared witb curative
administration, as practised in Germany. London, Meldrum print., 1889. 8.
19 p.
Chadwick, Edwin, The present condition of sanitary Science. London 1889. 8.
10 p.
Convention sanitaire entre la republique orientale de l’Uruguay, l’empire du
Bresil et la Republique argentine et Reglement respectif. (Traduction de
M. Antonio Saenz de Zumaran.) Marseille, impr. Barlatier et Barthelet,
1889. 8. 40 p.
Deshayes, Charles, Guide de l’hygieniste ä Rouen, etudes sur la mortalite et
l’assainissement. Fase. I. Rouen, Cagniard, 1888. 12. 58 p.
Dujardin-Beaumetz, Dr., Conferences de therapeutique de l’höpital Cochin
(1887 —1888). L’hygiene prophylactique. Microbes, ptomaines, dcsinfection*
isolemeut, vaccinations et Segislatiou. Paris, Doin, 1889. 8. VIII — 2*25 p.
avec fig. et planche chromolithographiee. 6 Frcs.
Bmmerich, Rudolf, u. Heinrich Trillich, Anleitung zu hygienischen Unter¬
suchungen. Nach den im hygienischen Institut der königl. Ludwig-Maxi¬
milians - Universität zu München üblichen Methoden zusammengestellt. Mit
einem Vorwort von I>r. Max v. Pettenkofcr. München, Rieger, 1889.
gr. 8. IV — 318 S. mit 73 Abbildungen. 6*75 M.
Digitized by Google
Neu erschienene Schriften. 173
Faralli, Giovauni, La riforma delP amministrazione sanitaria in Italia. Firenze,
Collini, 1888. 12. 323 p.
Fineschi, Giuseppe, Saggio di medicina eziologica. Siena, 1888. 8. 22 p.
Flügge, C., Dr., Prof., Grundriss der Hygiene. Leipzig, Veit, 1889. gr. 8.
XII —568 S. 11M.
Oeorges, H., Lc^ons elementaires d’hygiene (programmes offlciels) pour l’enseigne-
ment des ecoles normales primaires et des lycees. 7. ed. Paris, Delalain,
1889. 12. VIII —328 p. 2 Frcs.
Jardet, P., Dr., Questions d’bygiene. Hygiene des habitations; bygiene de
l’enfance. Vichy, Bougarel, 1889. 8. 46 p.
Kipper, Mich., Dr., Gesundheitslehre für das Volk. Wien, Deuticke, 1888.
gr. 8. 67 S. 1*20 M.
Krieger, Geh. Med.-Rath Dr., Topographie der Stadt Strassburg, nach ärztlich¬
hygienischen Gesichtspunkten bearbeitet. 2. Auflage. Festschrift für die in
Strassburg tagende Versammlung des Deutschen Vereins für öffentliche
Gesundheitspflege. Strassburg, Schmidt, 1889. gr. 8. VIII — 517 S. mit
Tafeln, Karten und Plänen. 10 M.
Kupfersehlfiger, Js., Prof., Elements d’hygiene et d’economie domestiques ä
l’usage des ecoles de Alles. 2. edition. Liege, Vaillant-Carmanne, 1889. 12.
202 p. 1*75 Frcs.
de Labrouase, Dr., Service medical de colonisation. Projet de creation de
medecine departementaux. Guelma, impr. Fons, 1889. 8. 22 p.
Lefort, Paul, Prof., Aidememoire d’hygiene et de medecine legale. Paris, Bail-
liere, 1889. 16. 272 p. 3 Frcs.
Lithgow, R. A. D., Heredity: a study with special reference to disease. Lon¬
don, Bailiiere, 1889. 8. 246 p. 4 sh. 6 d.
Omouton, F., Dr., Conferences sur l’hygieue, suivies de notions de medecine
usuelle, ä l’usage des ecoles primaires, des pensions, des familles, etc. 4. edi¬
tion, revue et augmentee. Paris, Fourant, 1889. 8. VIII—136 p. acec. flg.
Panizza, M., La riforma sanitaria in Italia. Roma, 1889. 8. 222 p. 5 L.
Proust, De l’assainissement des ports. Rapport au Congres international
d’hygiene et de demographie ä Paris en 1889. Paris, Challamel, 1889. 8.
20 p.
Rochard, Jules, Dr., Encyclopedie d’hygiene et de medecine publique. Paris,
Lecrosnier et Babe, 1889. gr. 8. Le fascicule 3*50 Frcs., compl. 120 Frcs.
Rosenthal, J., Prof. Dr., Vorlesungen über die öffentliche und private Gesund¬
heitspflege. Zweite vermehrte und verbesserte Auflage. Erlangen, Besold,
1890. gr. 8. XVI — 664 8. mit 72 Abbildungen. 12 M.
Rouasel, Theophile, De l’organisation de l’assistance medicale dans les campagnes
(France). Rapport au congres international de l’assistance publique ä Paris
en 1889. Le Mans, Monnayer, 1889. 8. 16 p.
Ruata, Carlo, L’ordinamento sanitario al congresso d’igiene di Brescia. Citta
di Castello, Lapi, 1888. 8. 22 p.
Sehelmerding, Ernst, Hygienische Episteln für Lehrer und Eltern. Heraus¬
gegeben vom Deutschen Landeslehrerverein in Böhmen. I. Bd. Reichen¬
berg, Fritsche, 1889. 16. 552 S. 3 M.
Schulz, Oscar, Dr., Kurze Anleitung zu hygienischen Untersuchungen. Sonder¬
ausgabe des zweiten Anhangs von J. Rosenthal’s „Vorlesungen über die
öffentliche und private Gesundheitspflege, 2. Auflage“. Erlangen, Besold,
1889. gr. 8. VI — 67 S. mit Abbildungen. 1*60 M.
Sidky-Bey, Dr., Congres international d’hygiene et de Demographie ä Paris en
1889. Administration des Services sanitaires et d’hygiene publique en
Egypte. Paris, Impr. Davy, 1889. 18. 10 p.
Uffelmann, J., Sechster Jahresbericht über die Fortschritte und Leistungen auf
dem Gebiete der Hygiene. Jahrgang 1888. Braunschweig, Vieweg, 1889.
gr. 8. IX — 308 S. 6 M.
Digitized by LaOOQle
174 Neu erschienene Schriften.
Uffelmann, J., Prof. Dr., Handbuch der Hygiene. Zweite Hälfte. Wien, Urban
& Schwarzenberg, 1889. gr. 8. VIII — 435 S. Mit Holzschnitten. 10 M.
Weiser, M. E., Dr., Regts.-Arzt., Selbsthülfe bei Lebensgefahr, Unglücksfallen
und Vergiftungen. Nebst praktischen Winken über Erkrankung durch In-
fection (Ansteckung), Objecte, Mittel und Methoden der Desinfection. Hy¬
gienisches Handbüchlein für Jedermann. Wien, Weiser, 1889. 12. 47 S.
0*80 M.
2. Statistik und Jahresberichte.
Bericht des Medicinalinspectors über die medicinische Statistik des Hambur-
gischen Staates für das Jahr 1888. Hamburg, Druck von Rüter, 1889. gr. 4.
23 S. mit zahlreichen Tabellen und Tafeln.
Bertillon, J., Statistique des causes de deces dans les villes. Raport au Con-
gres international d’hygiene et de demographie ä Paris en 1889. Paris,
Challamel, 1889. 8. 10 p.
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175
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impr. Cayer, 1889. 8. 128 p.
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1889. 8. XXVIII —246 p.
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1887 — 88. New Haven, Tuttle, Moorehouse & Taylor, 1889. 8. 574 p. 5 diag.
Report, Annual — of the Illinois State Board of Health. Springfield, 1889.
8. 355 p.
Report, Fourth Annual — of the State Board of Health of the State of Maine
for the year 1888. Augusta, Burleigh & Flynt, 1889. gr. 8. XII — 336 p.
Report, Third annual — of the State Board of Health of the State of Ohio
for the year ending October 31, 1888. Columbus, Westbote, 1889. 8. 247 p.
Report, Tvelfth — of the State Board of Health of Wisconsin 1888. Madi-
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Statistik des Sanitätswesens in den im Reichsrathe vertretenen Königreichen und
Ländern für das Jahr 1886. Wien, Gerold, 1889. Imp.-4. XLII — 250 S. 9*40 M.
Travaux du conseil central d’hygiene publique et de salubrite du departement
de la Seine inferieure pendant l’annee 1888. Rouen, imp. Cagniard, 1889.
8. 444 p.
Sähör, Heinrich, Dr., Stadtphysicus, Sanitätsrath, Fünfter Jahresbericht des
Stadtphysicates über die Gesundheitsverhältnisse der königl. Hauptstadt
Prag für das Jahr 1886. Prag, 1889. gr. 8. 443 S. mit Tafeln u. Tabellen.
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Altschul, Theodor, Dr., Ueber Wasserversorgung der Städte im Allgemeinen
und die geplante Wasserversorgung Prags im Besonderen. Prag, Calve, 1889.
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Arnould, J., et A. J. Martin, La Protection des cours d’eau et des nappes
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Bentivegna, R., Ingegneria sanitaria. Trattato di fognatura cittadina. Milano,
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Devaux, A., Dr., et Dr. F. Putzeys, Le Tout ä Tegout en Belgique. Bruxelles,
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JTanzago, Francesco, Per la fognatura di Padova. Padova, 1888. 8. 50 p.
Fichera, F., Sistemazione sanitaria della citta di Ragusa; conduttura e distri-
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Gasch, Adf., Noch Etwas über Fabriksabwässer. Auf Wunsch des galizischen
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Hermite, E., L’Assainissement par l’electricite, Desinfection des vidanges, des
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West, Ludwig, Ingepieur, Bericht über die an den bestehenden Wasserversor-
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machten Wahrnehmungen, mit Rücksicht auf die in Czernowitz einzuführenden
dergleichen Anlagen. Czernowitz, Pardini, 18§9. gr. 8. 34 S. 1 M.
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avec 54 fig. 2 Frcs.
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177
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Gadaud, E., Salubrite des Habitations. Fosses fixes et tout ä l’egout en France
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Vetter, L., Das Stuttgarter Schwimmbad, seine Geschichte, Einrichtung und Be¬
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Burgerstein, Leo, Dr., Axel Key’s schulhygienische Untersuchungen. Ham¬
burg, Voss, 1889. gr. 8. VI — 34G S. mit 12 Curventafeln. 12 M.
Delvaille, C., Dr., La Colonie sanitaire de vacances de Bayonne (en 1888) ä
Saint-Jean-de-Luz. Bayonne, impr. Lamaiguere, 1889. 8. 11 p.
Gaud, Edouard, De Paeration de la sedentarite dans les lycees d’interne. These.
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Gleitsmann, E., Kreisphysicus, Die ländlichen Volksschulen des Kreises Zauch-
Belzig in gesundheitlicher Beziehung. Eine statistische Studie. Berlin,
Enslin, 1889. 4. IV — 23 S. 2*75 M.
v. Hippel, A., Prof., Dr., Dir., Ueber den Einfluss hygienischer Maassregeln auf
die Schulmyopie. Giessen, Ricker, 1889. 4. 70 S. 3 M.
Jahresbericht des Vereins für deutsche „Feriencolonien“ für arme und schwäch¬
liche Kinder der Stadt Prag 1888. Prag, Dominicus, 1889. gr. 8. 16 S.
0*40 M.
Jost u. Würth, Ueber das Schulbanksy&tem von Jost und Würth. Zürich,
Orel, Füssli, 1889. 4. 12 S. mit 6 Abbildungen. 1*50 M.
ViertetjahrMchrift für OeaundheiUpÜege, 1890. 12
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178 Neu erschienene Schriften.
Hembold, Dr., Med.-Rath, Zur Gesundheitspflege in der Schule. Vortrag, ge¬
halten in der Jahresversammlung württeinbergischer Reallehrer. Tübingen,
Fues, 1889. gr. 8. 15 S. 0 40 M.
Hiant, A., Dr., Le Surmenage intellectuel et les Exercices physiques. (Sur-
menage intellectuel des enfauts; des adultes: lettres, savants, hommes livres
aux professions liberales, artistes. Influence des exercices physiques.) Paris,
Bailiiere, 1889. 16. VIII-312 p. 3 50 Frcs.
Schimpf, E., Die seit 1870 neu erbauten Sehulhäuser Basels. 9 Ansichten in
Lichtdruck, nebst Grundrissen, Situationen und erläuterndem Text. Basel,
Schneider, 1887. Fol. 24 S. In Mappe. 12 M.
Spataro, Donato, Ing., Bagni nelle scuole popolari. Roma, tip. Fratelli Cente-
nari, 1889. gr. 8. 15 p.
Steger, A., Rector, Die Förderung der Gesundheitspflege in den Schulen. Er¬
gebnisse des schulhygienischen Cursus in Berlin vom 17. bis 22. December
1888. Merseburg, Stollberg, 1889. 8. 32 S. 0*50 M.
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Asta-Buruaga, L., Las ambulancias civilis. Systema existente en Nueva York
y su posible implantacion en Santiaga. Santiago de Chile, Imprenta nacional,
1888. 8. 19 p.
Böhm, C., Prof., Dr., UeberKrankenhäuser. Geschichte, Bau, Einrichtung und
Betrieb derselben. Wien, Urban & Schwarzenberg, 1889. gr. 8. 92 S.
Böhm, Max, Dr., Die erste Hülfe in Erkrankungsfällen bis zur Ankunft des
Naturarztes, nebst Anhang. Chemuitz, Tetzner & Zimmer, 1889. gr. 8.
78 S. 0*50 M.
Brenneoke, Dr., Zur Reorgauisatiou des Ilebammenvvesens. Entgegnung an
Herrn Prof. Dr. Ahlfeld. Magdeburg, Faber, 1889. gr. 8. 23 S. 1 M.
Cuzent, G., L’Hospice civil et les Höpitaux de Brest. Brest, impr. Dumont,
1889. 8. 437 p.
Deneke, Th., Dr., Dir.-Assist., Mittheilungen über das allgemeine Krankenhaus
zu Hamburg-Eppendorf. Unter Mitwirkung von Prof Dr. H. Curschmann
bearbeitet. Braunschweig, Vieweg, 1889. gr. 8. VI — 79 S. Mit einem
Situationsplan und 21 in den Text gedruckten Figuren nach Zeichnungen
des Verfassers. 2*40 M.
Dobröe, L. E., A manual of home nursing. With an introduction by Mary
Scharlieb. London, Swan Sonnenschein, 1889. gr. 8. XIII — 154 S. 1 sh.
6 d.
Drouineau, G., Du classement des etablissements hospitaliers. Paris, Masson,
1889. 8. 22 Frcs.
Förö, C., Du traitement des alienös dans les familles. Paris, Alcan, 1889.
18 jesus. VII — 172 p. 2*50 M.
Festschrift zur Eröffnung des neuen allgemeinen Krankenhauses zu Hamburg-
Eppendorf. Herausgegeben von den Aerzten des allgemeinen Krankenhauses
unter Mitwirkung von DD. C. Eisenlohr, E. Fraenkel, C. G. Ilaase,
Dir. Prof. A. Käst, DD. C. Lauenstein, M.Nonn, A. Saenger, M.Schede,
F. Wolff. Hamburg, Mauke, 1889. gr. 4. VII—175 S. mit 1 Taf. 12 M.
F Ossel , Victor, Geschichte des allgemeinen Krankenhauses in Graz. Graz,
LeuBchner & Lubensky, 1889. 8. 139 p.
Galtet, Louis, Le Service du prompt secours (theories hospitalieres), avec devis
et plans dresses parM. Henri Mathieu, architecte. Paris, Steinheilrl889.
8. 27 p.
Gerval, 0., Dir., u. Dr. A. Woehrlin, Das Reconvalescentenhaus Hospiz Lovisa
Bericht über die erste Betriebsperiode, 1. Juli 1888 bis 31. März 1889.
Strassburg, Elsässische Druck- und Verlagsanstalt, 1889. gr. 8. 31 S. mit
2 Plänen.
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Neu erschienene Schriften.
179
Kühner, A., Erste Hülfe bei Erkrankungen und Unglücksfallen, nebst einer
Belehrung zur Verhütung derartiger Zufälle. Frankfurt a. M., Knauer, 1889.
gr. 8. 56 $. 1 M.
Hencke, San.-Rath, Dr.. Welche Aufgaben erfüllt das Krankenhaus der kleinen
Städte und wie ist es einzurichten? Nach langjähriger Erfahrung darge¬
stellt. Berlin, Enslin, 1889. gr. 8. IV —174 S. mit 7 Textholzschnitten
und 6 Tafeln. 5 M.
Monod, H., L’Assistance publique en France en 1889, discours prononce ä
Pouverture du congres international de Passistance publique ä Paris, le
28 juillet 1889. Paris, impr. Barre, 1889. 8. 29 p.
Monat, F. J., Dr., and H. Saxon Snell, Hospital Construction and Manage¬
ment. Second edition. London, Churchill, 1889. 4. 35 sh.
Mullier, Dr., Notice sur le nouvel höpital militaire de Bruxelles. Bruxelles,
Manceaux, 1889. 8. 40 p. et 4 pl. 1*50 Frcs.
t. Nussb&mn, Geh. Rath, Die erste Hülfe bei Verletzungen und einigen anderen,
erschreckendeu Zufallen. 5. abermals vermehrte Auflage. Ausgsburg,
Literar. Institut von Dr. M. Huttier, 1890. 16. 46 S. 0*20 M.
Pinon, Administration et compatibilite hospitalieres. Paris, 1889. 12. 102 p.
Potier, L., Reflexions sur Passistance publique ä la Campagne et plus parti-
culierement sur Passistance de la vieillesse indigente. La Roche-sur-Yon,
impr. Tremblay, 1889. 8. 37 p.
Puech, Albert, Dr., La Leproserie deNimes (1163—1663) d’apres de documents
inedits, avec Panalyse de deux livres de raison et la liste des lepreuse au
XVIc siede. Nimes, Gervais-Bedot, 1889. 8. 86 p.
Pegnard, A., Dans quelle mesure Passistance publique doit-elle etre obligatoire?
Resultats obtenus dans les pays oü eile existe. Rapport au Congres international
de Passistance publique ä Paris en 1889. Le Mans, Monnoyer, 1889. 8. 22 p.
Poeenau, N. S., Charity Organization: ses methodes et ses theories, avec un
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publique ä Paris en 1889. Le Mans, Monnoyer, 1889. 8. 20 p.
Schaefer, Dr., Leitfaden zum Unterricht der Wärter und Wärterinnen an öffent¬
lichen Irrenanstalten. Wien, Deuticke, 1889. 8. II — 60 S. 1 M.
Thöremin, Theod., Dr., De Pisolement dans les hopitaux d’enfants. These.
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1889. 12. 169 S. 2 M.
Förslag tili regiemente för sjukvärden i fölt. Stockholm, Norstedt, 1889. 8.
332 p. 4 tab.
Havard, V., Manual of drill for the hospital corps and Company bearers of the
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Lagneau, G., Mortalite des militares fran§ais dans les colonies. Orleans, impr.
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Mundy, J., u. H. Zipperling, Organische Bestimmungen und das Reglement
für den inneren freiwilligen Sanitätsdienst im Kriege, dann die Beschrei¬
bung der Sanitätszüge des Souveränen Malteser-Ritter-Ordens G. v. Ö. B. etc.
Vierte vermehrte und veränderte Auflage. Wien, Seidel, 1889. Lex.-8.
VIII —91 S. mit ß Tafelu. 6 M.
12 *
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180 Neu erschienene Schriften.
Ravenez, E., Dr., La vie du soldat au point de vue de l’hygiene. Paris,
J. B. Bailliere, 1889. 12. 375 p. avec 55 figures intercalees dans le texte.
3*50 Frcs.
Roth, Wilh., Generalarzt, Dr., Jahresbericht über die Leistungen und Fort¬
schritte auf dem Gebiete des Militärsanitätswesens. Bericht für das Jahr
1888. Suppl.-Band zur Deutschen militärärztl. Zeitschrift. Berlin, Mittler,
1889. gr. 8. XIII —234 S. 5 M.
Schöfer , Hans, Dr., Landesübliche Menagen und Kriegsverpflegung der k. k.
Truppen. Darstellung und vergleichende Beurtheilung der verschiedenen
landesüblichen Menagen, sowie der systematisirten Kriegs Verpflegung und
des Reservevorrathes des k. k. Truppen, mit Rücksicht auf die bisher be¬
kannten Gesetze der Ernährung. Vom k. k. Militär-Sanitäts-Comite gekrönte
Preisschrift. Wien, Deuticke, 1839. gr. 8. 152 S. mit 2 farbigen Tafeln.
3-60 M.
Statistischer Sanitätsbericht für das Jahr 1887. Im Aufträge des k. k. Reicbs-
Kriegs - Ministeriums (Marine - Section) zusammengestellt von Maximilian
Brillant. Wien, Braumüller, 1888. 8. 144 S.
Weiser, M. E., Dr, Regts.-Arzt, Die Verbandpäckchen. Eine Sammlung aller dies¬
bezüglich für das k. k. stehende Heer und die k. k. Landwehr erlassenen
Bestimmungen über Form, Inhalt, Tragart, Zweck, Gebrauchsweise, Auf¬
bewahrung, Conservirung, Evidenthaltung, Verrechnung und Ausgabe der¬
selben. Wien, Weiser, 1889. gr. 8. 4 S. 0*40 M.
8. Infectionskrankheiten and Desinfection.
Adriani, P., De tropische infectieziekten. Leeuw, 1889. 8. 121 p. 310 M.
Anagnostakis, A., La methode antiseptique chez les anciens. Athenes, Wil¬
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Arloing, fitude de la resistance de Porganisme aux microbes pathogenes,
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Converset, Jules, Dr., Syphilis et Tatouage. These. Lyon, impr. nouvelle. 4.
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Pournler, Alfred, Legons sur la syphilis vaccinale. Recueillies par P. Por¬
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Legrain, E., Les microbes des ecoulements de l’uretre. Contribution a l’etude
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Legrain, E., Contribution ä la diagnose du gonococcus. Paris, Berger-Levrault,
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Reumann, Isidor, Dr., Die Prophylaxis der Syphilis. Ein Beitrag zur Lösung
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Uavrand, II., Prophylaxie de i’intoxication saturnine chez les cerusiers. Lille,
impr. Danel, 1889. gr. 8. 16 p.
Lefebvre, Charles-J., De l’eczema des fileurs e varouleurs de lin. These. Lille,
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Monin, E., L’hygiene du travail. Guide medical des industries et profession?.
Preface d’Yves Guyot. Paris, Hetzel, 1888. 12. 300 p.
Post, Julius, Musterstätten persönlicher Fürsorge von Arbeitgebern für ihre
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Poupon , H., Dr., Des conditions de salubrite et de securite des ouvriers des
grands chantiers publics. Pari?, impr. Mouillot, 1889. 8. 112 p.
Wey 1, Th., Dr. Die Theerfarben, mit besonderer Rücksicht auf Schädlichkeit und
Gesetzgebung hygienisch- und forensisch - chemisch untersucht. Mit einer
Vorrede von Prof. Eug. Seil. 2. Lieferung. Berlin, Hirschwatd, 1889. gr. 8 .
IV — 62 S. 2*60 M.
13. Nahrungsmittel.
Barillot, E., Manuel de Panalyse des vins. Dosage des elements naturel?,
recherche analytique des falsifications. Paris, Gauthier-Villars, 1889. 8 .
XII —131 p. avec fig. 3*50 Frcs.
Böchamp, A., Prof., Le Lait: sa Constitution histologique et sa composition
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Berthier, Charles, Dr., Des intoxications par la morue rouge. Lyon, impr. Plan,
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Brouardel, G. Pouchet, et P. Loye, Accidents causes par les substances ali-
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Paris, Challamel, 1889. 8. 10 p.
Glarus, Dr., Die rationelle Ernährung für Gesunde und Kranke. Mit einer
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Stuttgart, Weisert, 1889. gr. 8. 16 S. 060 M.
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des vacheries. Paris, 1888. 4. 56 p.
Denröes, Les — alimentaires, lcurs alterations et lenrs falsifications. Conferences
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Lamertin, 1889. 8. 338 p.
Eltrner, Fritz, Dr., Die Praxis des Chemikers bei Untersuchung von Nahrungs¬
mitteln und Gebrauchsgegenständen, Handelsproducten, Luft, Boden, Wasser,
bei bacteriologischen Untersuchungen, sowie in der gerichtlichen und Harn-
Analyse. Ein Hülfsbuch für Chemiker, Apotheker und Gesundheitsbeamte.
4. umgearbeitete und vermehrte Auflage. Hamburg, Voss, 1889. gr. 8.
XXVII — 303 S. Mit zahlreichen Abbildungen im Text. 9 M.
Guillaumet, Dr., Le Pain, Conference d’hygiene faite ä la Societe industrielle
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Herz, Frz. Jos., Dr., Die gerichtliche Untersuchung der Kuhmilch, Bowie deren
Beurtheilung. Neuwied, Heüser, 1889. gr. 8. VIII —178 S. Mit Holz¬
schnitten, Tabellen und 1 Curventafel. 4*50 M.
Jolles, Adolf, Dr., Die Milch. Eine chemisch-landwirthschaftliche Studie. Wien,
Wien, landw. Ztg., 1889. 8. 16 S.
König, J., Prof., Dr., Chemie der menschlichen Nahrungs- und Genussmittel.
1. Thl. A. u. d. T.: Chemische Zusammensetzung der menschlichen
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Neu erschienene Schriften.
189
Nahrungs- und Genussmittel. Nach vorhandenen Analysen mit Angabe der
Quellen zusammengestellt. Mit einer Einleitung über die Ernährungslehre.
3. sehr vermehrte und verbesserte Auflage. Berlin, Springer, 1889. gr. 8.
XXVIII —1161 S. mit in den Text gedruckten Abbildungen. 25 M.
Mende, H., Dr., San.-Rath, Leitfaden für Fleischbeschauer. Einbeck, Ehlers,
1889. 8. 31 S. mit 4 Taf. 0*90 M.
Peters, W. L., Die Organismen des Sauerteigs und ihre Bedeutung für die Brot-
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Suter, J. J., Dr., Die Fleischvergiftungen in Andelfingen und Kioten. Nr. VI
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Z&borowski, S., Les boissons hygieniques. Paris, Bailliere, 1889. 16. 160 p.
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Besi, A., Die Beerdigung und Verbrennung der Leichen, betrachtet vom Stand¬
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Pietra Santa, P. de, Modern cremation (compte rendu). Paris, irapr. Chaix,
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Reber, B., La cremation. Histoire, hygiene, technique. Genf, Burkhardt,
1889. 8. 71 p. 1-50 M.
Robinson, W., Cremation and urn-burial or the cemeteries of the future.
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Thompson, Henry, Prof. em. Sir, Die moderne Leichenverbrennung. Ihre
Geschichte und Anwendung mit Unterweisung in den von der „Englischen
Gesellschaft zur Einführung der Leichenverbrennung“ in neuerer Zeit ver¬
besserten Einrichtungen. Mit Bewilligung des Autors aus dem Englischen
übersetzt von Dr. Paul Cohn. Berlin, Fischer, 1889. gr. 8. 67 S. 220 M.
Wettig, Herrn., Die Leichenverbrennung und der Feuerbestattungsapparat in
Gotha. Für Fremde und Einheimische herausgegeben. Gotha, Glaser, 1889.
8. 34 S. mit 5 Lichtdruckbildern. 1 M.
15. Verschiedenes.
Alquier, A., Dr., Apercus hygieniques sur quelques types de navires de guerre
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fort, impr. Theze, 1889. 8. 51 p.
Congrös international du repos hebdomadaire au point de vue hygienique et
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Paris, impr. nationale, 1889. 8. 70 p.
Galezowßky, X., et A. Kopff, Hygiene de la vue. Paris, Bailiiere, 1889. 16.
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Gottschalk, A., Dr., Valeur de l’influence de la consauguinite sur la production
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Knoblauch, B., Arbeiterbadeeinrichtungen. Ansichten und Grundsätze des
Preisgerichts über die vom Deutschen Brauerbunde ausgeschriebene Preis¬
aufgabe. Berlin, Heymann, 1889. gr. 8. 15 S. mit einer lithographirten
Tafel. 0-50 M.
Lindenmeyer, 0., Wie kleiden wir uns vernünftig, gesund und billig? Stutt¬
gart, Zimmer, 1889. 8. 20 S. 0*50 M.
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190 Neu erschienene Schriften.
Moreau, Dr., De la contagion du crime et 6a prophylaxie. Paris, impr. Chaix,
1889. 8. 11 p.
Proceedings, The — of the Quarantäne Conference, held at Montgomery, Ala.,
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Printing, 1889. 8. 144 p.
Haue, Br., Untersuchungen über ein aus Afrika stammendes Fischgift. Dorpat,
Karow, 1889. 8. 72 p. 150 M.
Haydt, H., Ein gesunder Geist in einem gesunden Körper. Englische Schul¬
bilder in deutschem Rahmen. Hannover, Meyer, 1889. gr. 8. 266 S. Mit
Illustr. 4 M.
Hosenzweig, Zur Beschneidungsfrage. Ein Beitrag zur öffentlichen Gesund¬
heitspflege. 2. Auflage. Schweidnitz, Weigmann, 1889. gr. 8. 8 S. 0*40 M.
Stinde, Jul., Smoking, its influence on the health. An hygienic sketch. Dres¬
den, Hoensch & Tiesler, 1889. 8. 24 S. 1 M.
Stinde, Jul., L’art de fumer. L’usage du tabac et son influence sur la sante.
Etüde de Science naturelle et d’hygiene. Dresden, Hoensch & Tiesler, 1889.
8. 24 S. 0*60 M.
Tissiö, Philippe, L’hygieue du velocipediste. Paris, Doin, 1888. 18. 336 p.
Anhang: Alkoholismus.
Bergeret, E., L’alcoolisme. Dangers et inconvenients de Tabus des boissons
alcooliques. Nouv. edition. Paris, Bailliere, 1889. 12. VIII — 380 p. 3*50 Frcs.
Ephremovitch, M. P., Une courte etude dans le domaine de l’alcoolisme. These.
Paris, Ollier-Henry, 1889. 4. 72 p.
Jacobs, A., De drinklust en zijne genezing. s’Gravenhage, Cremer, 1889. 8 .
32 p.
Kampf, E. J., Should the state take caro of the inebriates? (n. p.) 1888. l£.
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Herr, Norman, Inebriety; its etiology, pathology, treatment and jurisprudence.
London, Lewis, 1889. 8. 503 p.
Hovalevsky, P. J., Prof., Dr., Ivrognerie, ses causes et son traitement, traduit
Jfpar Dr. Wold, de Holstein. Wien, Braumüller, 1889. gr. IC. 113 8 .
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Steele, J. D., Hygienic physiology, with special reference to the use of alcoholic
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Heinrich Vieweg f.
Am 3. Februar 1890 starb in Braunschweig der Chef der Verlags¬
handlung unserer Vierteljahrsschrift, Herr Heinrich Vieweg, im
Alter von 63 Jahren an den Folgen einer Lungenentzündung.
Heinrich Vieweg, der letzte männliche Spross des Gründers
der weltbekannten Verlagsfirma Friedrich Vieweg & Sohn in
Braunschweig, war gleich seinen Vorfahren Friedrich Vieweg und
Eduard View eg bemüht, seinem Geschäft den hohen Ruf zu erhalten
und zu mehren, den sich dieses in mehr als hundertjährigem Be¬
stehen durch die Herausgabe einer grossen Reihe bedeutender wissen¬
schaftlicher Werke erworben hatte. Wenn Heinrich Vieweg, ein
sehr vielseitig und fein gebildeter Mann, auch für fast alle Zweige
der Wissenschaft, wie der Kunst und des Kunstgewerbes reges Inter¬
esse bethätigte, so waren es doch in erster Linie die Naturwissen¬
schaften und deren verwandte Disciplinen, die ihn vor Allem anzogen
und ihn auch in persönlich nahe Beziehung zu gar manchen der
angesehensten Vertreter der Naturwissenschaften brachten.
Nichts lag deshalb näher, als dass die Gründer dieser Viertel¬
jahrsschrift in der sicheren Voraussetzung, bei Heinrich Vieweg
auch für diesen jüngsten Zweig der Naturwissenschaften volles Ver-
ständniss und Entgegenkommen zu finden, sich zunächst an ihn wegen
Uebemahme des Verlags wandten. Die stattliche Reihe von Bänden
der Vierteljahrsschrift beweist, wie glücklich diese Wahl war. In dem
Verkehr zwischen Verleger und Redaction müssen wir es mit lebhaftem
Danke anerkennen, in wie weit gehendem Maasse der Verleger stets
bestrebt war, allen Wünschen der Redaction gerecht zu werden. Nur
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II
hierdurch war es möglich, dieser ältesten deutschen hygienischen Zeit¬
schrift die Stelle zu erringen, die sie heute unter den wissenschaft¬
lichen Zeitschriften einnimmt.
Heinrich View eg war ein so edel angelegter, vielseitig ge¬
bildeter Mann, dass wir wohl mit Recht annehmen dürfen, dass es
die Leser unserer Vierteljahrsschrift interessiren wird, über sein Leben
und Wirken etwas Näheres zu erfahren und es wird deshalb das
nächste Heft ein von befreundeter Seite gezeichnetes Lebensbild des
Verstorbenen bringen.
Wir aber werden das Andenken des Verstorbenen in Ehren
hoch halten.
Die Redaction der „Deutschen Vierteljahrsschrift
für öffentliche Gesundheitspflege“.
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Stadtbaurath W. H. Lindley, Nutzbarmachung des Flusswassers etc. 191
Die Nutzbarmachung des Flusswassers für Wasser¬
versorgungen.
Von Stadtbaurath W. H. Lindley (Frankfurt a. M.)*).
Die Aufgabe der Wasserläufe und Flüsse ist eine zweifache, einestheils
die Bewässerung des durchzogenen Gebietes, anderntheils die Ent¬
wässerung desselben.
Die letztere Aufgabe kann in keiner Weise als eine solche zweiten
Ranges betrachtet werden, im Gegentheil, sie ist die erste Aufgabe, wie dies
sich zeigt, sobald irgend eine kleine Unterbrechung im Abfluss entsteht.
Die Bewirkung der Entwässerung aber, selbst da, wo nur Ackerflächen
in Betracht kommen, kann nicht anders als mit Verunreinigung verknüpft
sein, wenn man die Wasserläufe vom Standpunkt der Wasserversorgung
betrachtet, und diese Verunreinigung wird eine unbestreitbare und ernste,
sobald die Entwässerung auch Städte und industrielle Anlagen berührt.
Welche Vorkehrungen auch zur Verminderung oder zur Verhütung
solcher Verunreinigungen angewendet werden mögen, es bleibt doch
unbestreitbar, dass die sicherste Art, das von der Oberfläche durch Wasser¬
läufe und Flüsse abfliessende Wasser für die Versorgung der Städte nutzbar
zu machen, darin besteht, das Wasser aufzufangen, bevor es von seinem
Niederschlagsgebiete herabgelaufen, durch Städte und Ort¬
schaften gezogen und all den verunreinigenden Einwirkungen
ausgesetzt worden ist.
Die ideale Verwerthung des Meteorwassers besteht natürlich darin, das
Wasser aufzufangen und abzuleiten, welches in den Boden gedrungen ist
und seinen Lauf nach seiner endlichen Abflussstelle unterirdisch nimmt.
Das unterirdische Wasser hat auch da, wo es auf natürlichem Wege
wieder an die Oberfläche trat und Quellen bildete, naturgemäss seit den
ältesten Zeiten die Bezugsquelle gebildet,' welche die Städte zuerst zu ihrer
Versorgung heranzogen.
In Bezug auf Qualität und Sicherheit vor Verunreinigung ist
diese Art der Versorgung in erste Reihe zu stellen: in Bezug auf Quantität
und Sicherheit vor Mangel jedoch entspricht dieselbe leider nur selten
dem Bedürfniss, sobald eine grosse Bevölkerung zu versorgen ist; natürliche
Quellen, die in Bezug auf Menge den Bedürfnissen grosser Städte entsprechen,
sind äusserst selten.
b Die vorstehende Abhandlung ist in ähnlicher Form in dem officiellen Bericht des
Congris international de CutilUation des eaux ßuviaUs zu Paris, 1889, enthalten; mit Rück¬
sicht auf die geringe Verbreitung jener Verhandlungen in Deutschland wird der auf dem
Congressc in französischer Sprache gehaltene Vortrag in Anbetracht der Wichtigkeit seines
Inhaltes hier in deutscher Bearbeitung des Autors nochmals veröffentlicht. Red.
Vicrteljahrsschrift für Gesundheitspflege, 1890. 22*
/
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192
Stadtbaurath W. H. Lindley,
Die Thatsache, dass in der Regel die minimale Ergiebigkeit einer natür¬
lichen Quelle zeitlich mit dem maximalen Herbstbedarf zusammenfallt, erhöht
dieses ungünstige Verhältniss in Bezug auf Quantität. Die Wasserversorgungen
einer Anzahl Städte, welche ausschliesslich auf natürlichem Quellwasser be¬
ruhen, können genannt werden, welche weder den Erwartungen noch den
Bedürfnissen entsprochen haben und woselbst zu anderen Arten der Wasser¬
versorgung, zur Ergänzung der Menge, hat gegriffen werden müssen.
Das Quellwasser aber, welches durch eine Besonderheit der Schichten¬
gestaltung veranlasst wird, wieder an der Oberfläche als natürlich fliessende
Quelle zu erscheinen, bildet nur einen geringen Bruchtheil des gesammten
Wassers, welches als unterirdisches Wasser, sei es unter dem Namen
Quell- oder Grundwasser, zum Abfluss gelangt. Während Mangel an Homoge¬
nität in den Schichten, das Vorhandensein undurchlässiger Lagen, den
Austritt dieses Quellwassers veranlasst, gestatten homogene und mächtige
Lagen poröser Schichten demselben einen ungestörten unterirdischen Verlauf
und bilden, von demselben angefüllt, mächtige unterirdische Reservoire und
Wasserläufe solchen unterirdisch verlaufenden Quellwassers. Dieses Wasser
ist in seiner Qualität und in seiner Entstehung dem natürlich erscheinenden
Quellwasser völlig gleich; nur durch die Zufälligkeit? dass kein tiefer liegen¬
der sichtharer Abflusspunkt vorhanden war, an welchem dasselbe sich ins
Freie ergiessen konnte, ist dasselbe verhindert, als natürliche Quelle zu
erscheinen und bedarf der künstlichen Aufschliessung mittelst Brunnen oder
Gallerien.
Die Erkennung und Auffindung dieses unterirdisch verlaufenden Quell-
wasserfe war der weiteren Entwickelung des WasserversorgungsWesens Vor¬
behalten; auf dasselbe richtet sich nun naturgemäss der Blick, sobald auf
der Oberfläche erscheinendes Quellwasser nicht erhältlich ist.
Dasselbe ist an Qualität, sofern nicht künstliche, verunreinigende Ele¬
mente hinzutreten, dem natürlich austretenden Quellwasser gleich, ist aber
in Bezug auf seine Quantität meistens günstiger gestellt.
Die ausgedehnten, mit Wasser angefüllten porösen Schichten bilden in
der Regel einen grossen unterirdischen Ausgleichsbehälter. Die Menge,
welche zur Zeit des stärksten Verbrauches entnommen werden kann, ist
unabhängig von der Menge, die zu dieser Zeit zufliesst; eine kleine Wasser-
spiegelsenkung genügt bei der grossen Ausdehnung der unterirdischen
wasserhaltenden Schichten, um däs während der nassen Jahreszeit aufge¬
speicherte Wasser während der Zeit des stärksten Verbrauches abzugeben.
Eine Anzahl grosser Städte findet ihre Versorgung auf diese Art aus
künstlich erschlossenem Quellwasser oder Grundwasser, und ist eine dauernde
Versorgung gesichert, so lange die gesammte Entnahme innerhalb der Grenzen
des gesammten natürlichen Zuflusses bleibt und eine dauernd zunehmende
Senkung des unterirdischen Wasserspiegels verhütet wird, mit einem Worte,
so lange man von den sich stets erneuernden Zinsen und nicht vom Capi¬
tal lebt.
Es ist aber sowohl bei den Studien für solche Anlagen, als auch während
der ersten Betriebsjahre schwierig zu entscheiden, welche Menge geschöpft
werden kann, ohne den Wasservorrath im Untergründe zunehmend zu ver¬
mindern.
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Nutzbarmachung des Flusswassers für Wasserversorgungen. 193
Bei der meistens sehr bedeutenden Ausdehnung der unterirdischen Fläche,
auf welcher der Wasserspiegel abgesenkt wird, ist es möglich, dass eine
geringe Absenkung eine Cubatur ergiebt, die für sich allein ausreicht, um
die betreffende Stadt Monate, manchmal Jahre lang, zu versorgen. Es ver¬
streichen daher Jahre, bevor der Beharrungszustand eingetreten ist und
bevor erkannt werden kann, welcher Theil des geschöpften Wassers dem
Vorrath, welcher Theil dem regelmässigen Zufluss entstammt. Diesem Um¬
stande ist es wohl zuzuschreiben, dass solche Anlagen vielfach in den ersten
Jahren mit Hoffnungen betrachtet worden sind, die sich erst Jahre später
als übertrieben erwiesen.
In qualitativer Beziehung sind derartige künstlich erschlossene Quellen
manchen Gefahren ausgesetzt. Die Absenkung des Wasserspiegels bewirkt
naturgemäss von allen Seiten einen Zuzug. Diese Zuflüsse können auch
Verunreinigungen bedeuten, und bedeuten solche bestimmt, sobald die
Anlagen in unmittelbarer Nähe der Städte liegen und die Absenkung so
stark ist, dass Zuflüsse aus dem Boden unter den Städten mit herangezogen
werden.
Auch die Bodenarten können solche Eigenschaften haben, dass das
emporgehobene Wasser unbrauchbar wird. Ich verweise auf die Tegeler
Grundwasser-Versorgungs- Anlage Berlins, woselbst durch einen chemischen
und organischen Vorgang das Wasser völlig unbrauchbar wurde.
Solche Vorkommnisse mahnen demnach zur Vorsicht, sowohl bei der
Wahl, wie namentlich in der Beanspruchung, welcher man solche Anlagen
aussetzt.
Wo diese Anlagen zweckmässig ausgewählt sind, wo ihre Entnahme
im Einklang mit dem dauernden Zuflusse steht, erfüllen sie ihren Zweck in
vorzüglicher Weise.
Als Muster solcher Anlagen kann das Wasserwerk der Stadt Dresden
(von Salbach) genannt werden, welches das in den Kiesschichten vom
Hinterlande her nach der Elbe abfliessende Quellwasser, bevor es zum Flusse
gelangt, sammelt und in die Stadt befördert und eine Menge bis zu 25 000 cbm
pro Tag liefert; ebenso das Wasserwerk der Stadt Cöln (Hegener), während
die Werke in Düsseldorf (W. Lindley), Elberfeld und Bonn (Schneider)
zum grössten Theil auch auf dieser Art der Versorgung beruhen.
Ein Ideal in qualitativer und quantitativer Beziehung kann eine Ver¬
sorgung genannt werden, welche aus solchen natürlichen und aus solchen
künstlich erschlossenen Quellen sich zusammensetzt, mithin eine com-
binirte Versorgung durch natürlich fliessendes und künstlich
erschlossenes Quellwasser, wobei die Wassermenge der natürlichen
Quellen regelmässig zufliesst und verbraucht wird, das künstlich erschlossene
Quellwasser jedoch aus seinem grossen unterirdischen Behälter nur dann
und nur in der Menge geschöpft wird, als nöthig ist, um die im Sommer
fehlende Menge zu ersetzen.
Eine solche Versorgung hat die Stadt Frankfurt a. M., und ist das
Zusammenwirken beider Anlagen durch die graphische Darstellung (Fig. 1
a. f. S.) veranschaulicht.
Die punktirte Linie von 12 000 cbm im Winter, auf 20 000 cbm im
Sommer steigend, deutet den Verbrauch an, die ausgezogene Linie den
Vierte\jahM9chrift für ftesundheiUpflege, 1890. ]3
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194 Stadtbaurath W. H. Lindley,
Quellenzulauf, die senkrecht schraffirte Fläche das durch künstlich erschlosse¬
nes Quellwasser ersetzte Deficit.
Auch die Versorgung mit künstlich erschlossenem Quellwasser ist ab¬
hängig von günstigen örtlichen Verhältnissen, die nicht überall erreichbar
sind, und nur selten werden Schichten von solcher Mächtigkeit und Aus¬
dehnung angetroffen, dass daraus die Bedürfnisse wirklich grosser Städte
dauernd befriedigt werden können.
Fig. l.
Graphische Darstellung des Wasserverbrauchs der Stadt Frankfurt a. M.
und deren Versorgung aus natürlich fliessenden Quellen mit Ergänzung durch künstlich
erschlossene Quellen.
Die Erwägung, welche in den einleitenden Sätzen Ausdruck gefunden
hat, weist darauf hin, dass, wenn oberirdisch austretendes oder unterirdisch
fliessendes Quellwasser nicht oder nicht in genügender Menge vorhanden
ist, die nächst zweckmässige Versorgungsart unbestreitbar das Auffangen
und das Aufspeichern des Wassers der oberflächlichen Wasser¬
läufe im Gebirge ist. Die Kosten sind oft bedeutend, aber qualitativ und
quantitativ wird ein befriedigendes Resultat erzielt.
Es ist zweckmässig, das Wasser im Gebirge aufzufangen, bevor es sich
mit den Abschlämmungen der Thalläufe und mit Verunreinigungen aus den
Städten beladen hat, die theils nur mit bedeutenden Kosten, theils über¬
haupt nicht aus dem Wasser wieder entfernt werden können, und ferner,
bevor dasselbe seine Höhe verliert und die mit Kosten verknüpfte künstliche
Hebung erforderlich macht.
Es ist wahr, dass, sofern überhaupt zu solcher Sammlung und Auf¬
speicherung geeignete Gebirge und Thäler vorhanden sind, diese in den
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Nutzbarmachung des Flusswassers für Wasserversorgungen. 195
meisten Ländern an einzelnen wenigen Stellen und oft in grosser Ent¬
fernung von den zu versorgenden Orten liegen.
Die Frage der Wasserversorgung wird immer mehr eine Lebensfrage
für die {Bevölkerung und für die Industrie, und die Mengen, die gefordert
werden, sind so bedeutend, dass ihre Leitung auf grosse Entfernungen
(200 km und mehr) Kosten verursacht, die nur einen Bruchtheil des Preises
bilden, der im Allgemeinen für das in den Städten gelieferte Wasser be¬
rechnet wird.
Grosse Mengen lassen sich billig leiten; 100 000 cbm pro Tag können
durch gusseiserne Röhren für dieselben Kosten pro Cubikmeter dreimal so
weit geleitet werden, wie 10000cbm pro Tag. Die Kosten betragen auf
eine Entfernung von 200km 4 Pfennig pro Cubikmeter, während der
Wasserpreis in den Städten zwischen 5 Pfennig und 25 Pfennig, im All¬
gemeinen zwischen 8 und 15 Pfennig schwankt.
Gerade der Umstand, dass es wenige für das Auffangen und Aufspeichern
geeignete Gebiete giebt, deutet darauf hin, dass diese Art der Wasserver¬
sorgung durch die Gesetzgebung vorbereitet werden sollte. Es kann sich
dabei nicht mehr um einzelne Städte, sondern um Städtecomplexe handeln;
ausgedehnte Niederschlagsgebiete müssten für einzelne Versorgungsdistriete
auserwählt und reservirt werden. Die zweiffellos bevorstehende Nothwen-
digkeit, künftighin dieses Mittel zur Befriedigung des Bedürfnisses an Wasser
zu ergreifen, sollte den Anlass jetzt schon dazu geben, Alles zu verhüten,
was die Verwirklichung in der Zukunft erschweren oder vertheuern könnte.
Es ist bekannt, welch grosser Theil der Gesammtkosten solcher Anlagen
auf die Entschädigung entfallt, welche industriellen Etablissements bezahlt
werden muss, die in den betreffenden Thälern sich angesiedelt haben, und
entweder wieder entfernt oder in ihrem Betriebe beschränkt werden müssen.
Es wäre eine lohnende Aufgabe, derartige Ansiedelungen an solchen Stellen
zu verhüten und dieselben nach Punkten zu verweisen, wo sie dauernd, für
sich wortheilhaft und für die Allgemeinheit nicht störend, bleiben könuten.
Es unterliegt keinem Zweifel, dass derart im Gebirge aufgefangenes
Wasser nötigenfalls einer vorherigen Filtration unterzogen, von einer
Beschaffenheit ist, die in hygienischer Beziehung dem Quellwasser beinahe
gleich kommt, in quantitativer Beziehung aber jedem Bedürfnis zu genügen
vermag.
Bei einer Vergleichung der Versorgung durch Quellwasser.mit
jener durch Gebirgswasser ergiebt sich, dass diese drei Arten der Aus¬
nutzung des auf die Oberfläche fallenden und abfliessenden Wassers in
qualitativer Beziehung in der Reihenfolge zu einander stehen, in der sie er¬
wähnt wurden, in quantitativer Zuverlässigkeit aber in der umgekehrten
Reihenfolge.
Es sind dies die drei Arten der Ausnutzung der Wasserläufe zu städti¬
schen Versorgungszwecken, die bei jeder Aufgabe zuerst in Betracht
kommen und nur dann aufzugeben sind, wenn sie sich als ungenügend,
undurchführbar oder aus sonstigen Gründen als nicht empfehlenswerth
gezeigt haben, denn wenngleich erwiesen ist, dass grosse Mengen aus
grossen Entfernungen ohne übermässige Kosten sich herleiten lassen, so
sind doch die Fälle zahlreich, in welchen die Ausnutzung des Wassers nach
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Stadtbaurath W. H. Lindley,
einer dieser drei Arten entweder überhaupt oder zur Zeit unthunlich ist;
dann ist der naheliegende natürliche Wasserlauf oder Fluss als die von der
Natur gegebene zweckmässige Zuleitung zu betrachten und demselben das
Wasser an zweckmässiger Stelle in der Nähe der Stadt zu entnehmen.
Wenn vorhin andere Arten der Versorgung als diejenigen bezeichnet
wurden, zu welchen man zuerst greifen sollte, so soll damit durchaus nickt
gesagt werden, dass nicht aus den in den unteren Thalläufen strö¬
menden Wasserläufen und Flüssen ein Wasser gewonnen werden
könne, welches allen Zwecken entspricht und, gut filtrirt, auch den hygie¬
nischen Forderungen gerecht wird.
Der Verfasser glaubt, begründet auf eigene Erfahrung, die Ansicht
aussprechen zu dürfen, dass die Vorurtheile, welche vielfach grundsätzlich
gegen die Verwendung von Flusswasser vorhanden sind, zu weit gehen. Viele
Städte, in welchen eine in hygienischer Beziehung vollständig entsprechende
Flusswasser-Versorgung erzielt werden könnte, müssen wegen dieses Yor-
urtheilB über die Qualität des Flusswassers Jahre hindurch, einige sogar
Jahrzehnte hindurch, alle jene ^tatsächlichen sanitären Missstände ertragen,
welche der Mangel einer Wasserversorgung oder der Besitz einer unge¬
nügenden Versorgung unzweifelhaft mit sich bringt.
Es wird wohl von Niemandem mit Recht bestritten werden können, dass
die sanitären Nachtheile, welche in grossen Städten in den heissen Sommer¬
monaten entstehen, wenn Wasser gänzlich fehlt oder in ungenügendem
Maasse vorhanden ist, ^tatsächliche sind und weit grösser sind, als der
doch noch nicht bestimmt nachgewiesene Einfluss von kleinen Differenzen
im qualitativen Werthe des Wassers.
Wenn daher natürlich aufquellendes oder künstlich erschlossenes Quell¬
wasser oder Gebirgswasser nicht oder nur mit Kosten erzielbar ist, die
ausser allem Verhältnis zum erreichten Zwecke stehen, und wenn ein Fluss
vorhanden ist, welcher durch seinen Reinheitsgrad die Ausnutzung zu Ver¬
sorgungszwecken gestattet, so sollte ohne Zögern zu diesem als Bezugsquelle
gegriffen werden.
An dieser Stelle ist zu betonen, dass es viele Fluss Wasser-Versorgungen
giebt, welche sogar in ihrer Qualität manchen Versorgungen weit voran
sind, die mit grosser Mühe und Kosten aus den Quellen des Untergrundes
hervorgeholt worden sind; man vergleiche qualitativ die jetzige Berliner
Versorgung mit filtrirtem Wasser aus den Seen des Havelflusses mit der
aus dem Tegeler Grundwasser seiner Zeit gewonnenen und nach den be¬
kannten Calamitäten wieder verlassenen Versorgung; ebenso die Versorgung
der Stadt Warschau mit filtrirtem Wasser aus der Weichsel, mit der Grund¬
wasser-Versorgung der Stadt Halle oder mit der früheren Versorgung Wiens
aus dem Grundwasser der jetzt aufgegebenen Kaiser-Ferdinands-Wasser¬
leitung.
Bei dem allgemeinen Urtheil über die Qualität spielt die Temperatur,
die Thatsache, dass das Quellwasser in der Regel kühler ist, eine grosse
Rolle, und wenn auch der Werth der niedrigeren Temperatur und des Gehalts
an Kohlensäure für einen geringeren Gehalt und Entwickelung von Keimen
voll anerkannt wird, so liegt doch obiges Urtheil, betreffend-der Temperatur,
wesentlich auf einem anderen Gebiete, d. h. auf jenem der Schmackhaftig-
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Nutzbarmachung des Flusswassers für Wasserversorgungen. 197
keit des Wassers zum Trinken. Im Sommer ist das Flusswasser allerdings
an der Schöpfstelle wärmer, das Quellwasser an der Fassungs- oder Schöpf¬
stelle kälter; bis das Wasser aber in der Stadt zur Ablieferung kommt, ist
auf dem langen Laufe durch die unterirdischen Reservoire und Röhren das
Flusswasser abgekühlt, das Quell wasser dagegen erwärmt. Der Temperatur¬
unterschied ist nicht mehr so gross, wie vielfach angenommen, jedenfalls
nicht so gross, dass dieserhalb eine quantitativ mangelhafte Versorgung an
Stelle einer ausreichenden gewählt werden sollte.
Unerschöpflichkeit in der Quantität ist auch eine wichtige Eigen¬
schaft städtischer Wasserversorgungen, die vielfach übersehen wird in dem
Bestreben nach Idealem in Bezug auf Qualität, und Wassermangel ist ein
Fehler, der vom sanitären Standpunkte schwerer wiegt, als manche der gering¬
fügigen Qualitätsdifferenzen.
Man vergleiche heute die Wasserversorgung derjenigen grossen Städte,
in welchen geklagt wird; in den seltensten Fällen wird über die Qualität,
meistens über Wassermangel, manchmal über das vollständige Fehlen von
Wasser geklagt.
Welchen Werth für die Wasserversorgung, besonders grosser Städte,
ein in erreichbarer Entfernung liegender, geeigneter und wasserreicher Fluss
hat, wird erst da richtig gewürdigt, wo auch dieses Mittel fehlt.
Bei einer Vergleichung der Versorgung mit Bergwasser und
Thalwasser zeigt sich, dass, während die zuerst besprochenen drei Arten
der Versorgung in qualitativer Beziehung die besten sind, die Versorgung
aus Flüssen bei entsprechender Wahl und Anlage auch allen hygienischen
Anforderungen entsprechen kann, aber den grossen Vortheil der praktischen
Unerschöpflichkeit besitzt.
An dieser Stelle einige Worte über die sogenannte gemischte Wasser¬
versorgung. 4
Es liegt sehr nahe, dort, wo eine geringe Menge guten Quellwassers
erreichbar ist, dasselbe für Trink- und Kochzwecke benutzen zu wollen,
und für die anderen Zwecke ein minder gutes Wasser zu beschaffen.
Eine Trink Wasserleitung mit Brunnen in der Strasse und eine Nutz¬
wasserleitung, welche das Wasser in die Häuser einführt, ist eine gefährliche
Einrichtung. Die Aufmerksamkeit wird von der Qualität des Nutzwassers
abgelenkt und die eingetauschten Gefahren und Bedenken sind grösser, als
die erzielten Vortheile eines Quelltrinkwassers.
Ebenso scheint eine doppelte Leitung, welche bis in die Häuser Trink¬
wasser und Nutzwasser getrennt führt, ganz abgesehen von den Kosten
und der Complicirtheit der doppelten Anlage in den Häusern, unzweck¬
mässig. Diese Art der Versorgung käme überhaupt nur da in Betracht, wo
das Quellwasser nur zu den Trinkzwecken ausreicht; die Menge ist dann
aber so gering, dass ein geringfügiger Mitverbrauch zu anderen Zwecken
das Quellwasser erschöpft; eine solche missbräuchliche Verwendung ist
wohl überhaupt nicht zu verhüten, und in Folge des Mangels wird dann
Nutzwasser zu Zwecken verwendet, für welche es weder geeignet noch
bestimmt war.
Der Ausspruch dürfte desshalb berechtigt sein, dass die allgemein
indie^Häuser geleitete Wasserversorgung in ihrer Qualität allen
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Stadtbaurath W. H. Lindley,
sanitären Anforderungen entsprechen und in ihrer Quantität
dem vollen Haus verbrauch zu allen Zwecken genügen muss.
Der Verbrauch aber, welcher hauptsächlich zur Erhöhung des Wasser¬
bedarfs im Sommer Anlass giebt, die Strassenbegiessung, Springbrunnen,
Spülungen für Canäle und sonstige Anlagen, für welche ein minder gutes
Wasser ausreicht, kann sehr wohl durch eine getrennte Versorgung befriedigt
werden. Hierzu gehört ein weitmaschiges Röhrennetz, d. h. ein Röhrennetz,
welches nicht durch sämmtliche Strassen der Stadt zieht. Wo das qualitativ
werthvolle Wasser zwar für alle Zwecke des Hausverbrauchs, aber nicht
für alle Zwecke der Stadt genügt, da ist eine derartige Ergänzungsanlage
am Platze, damit das qualitativ werthvollere Wasser für diejenigen Zwecke
reservirt werde, für welche seine Qualität einen Werth hat.
Auch rein finanziell kann manchmal eine solche Anlage motivirt sein.
Jede Wasserleitung muss dem maximalen Sommerconsum entsprechen; nimmt
man der allgemeinen Versorgung Factoren ab, welche nur im Sommer zur
Steigerung des maximalen Consums beitragen, so sichert man der ««rsteren
eine regelmässigere und bessere Ausnutzung der grossen Capitalien, welche
in ihren theuren Quellenzuleitungen oder Filteranlagen investirt sind und
befriedigt den Zweck durch einfachere, von langen Leitungen und Filter¬
anlagen, und daher von schweren Zinsenlasten freie, billige Werke.
Solche Anlagen können vielfach durch Verwerthung der alten Wasser¬
werke und Röhrennetze mit geringen Mitteln hergestellt werden. Eine
solche Anlage ist z. B. in Frankfurt vorhanden, die bei maximalem Sommer¬
consum von 28 000 cbm pro Tag, durch 6000 cbm unfiltrirtes Flusswasser,
Strassen- und Gartenbegiessungs - und öffentliche Spülzwecke befriedigt,
und die theure Quellenleitung von diesem unnöthigen Zuwachs im Sommer
entlastet.
Nachdem ein Fluss oder Wasserlauf in seinem unteren Laufe als Ver¬
sorgungsquelle ausgewählt worden ist, kann Vieles schon in der Auswahl
der Entnahmestelle geschehen, um der Versorgung gegenwärtig und
künftig einen möglichst hohen Reinheitsgrad zu sichern.
Durch Verlegung der Stelle weit stromaufwärts, manchmal unter Ah-
sclineidung der Windungen des Flusses und sogar unter Verkürzung der
Zuleitung, können bedenkliche Zuflüsse und Ansiedelungen umgangen
werden; kurzsichtige Ersparung in dieser Richtung hat sich oft später
gerächt. Die gemauerten Seetunnels der Wasserwerke Chicagos, jeder mehr
als 3 km lang, sind Beispiele im grossartigen Maassstabe der Vorsorge, bei
einem grösseren See die Sicherheit vor Verunreinigung zu erreichen.
Das Wasser sollte so weit vom Ufer entfernt im Hauptstrome geschöpft
werden, dass der Streifen des minder reinen, uferverfolgenden Landwassers
vermieden wird.
Die Eigenheiten des Flusslaufes, in weiter Ausdehnung oberhalb der
Schöpfst eile, sind zu studiren und zu berücksichtigen; z. K haben grosse
Flüsse oft an den beiden Ufern ganz verschiedenartiges Wasser, je nach
der Bodenart der Niederschlagsgebiete, der oberhalb, auf der linken oder
rechten Seite einmündenden Nebenflüsse, deren Wasser zuweilen abwärts,
auf viele Meilen weit, im Strom getrennt bleibt. Von diesen kann das eine
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Nutzbarmachung des Flusswassers für Wasserversorgungen. 199
hygienisch besser und mechanisch reiner, daher auch leichter und billiger
zu reinigen sein, als das andere.
Neben diesen qualitativen Rücksichten kommen auch in erster
Reihe Rücksichten auf Sicherheit der Versorgung in Betracht. Die
Lage in der tiefen Flusssohle einer ausgewaschenen Concave des Ufers ist
am vortheilhaftesten; wo diese nicht stabil ist, muss sie durch Regulirungs¬
arbeiten festgehalten werden.
Die Wahl der Schöpfstelle ist von solcher Bedeutung, dass vielfach die
übrige Gestaltung der Werke ihr gegenüber nebensächlich wird.
Bei unregulirten Flüssen wird diese Wahl sehr schwierig; als Beispiel
sei die Weichsel bei Warschau erwähnt; dieselbe führt ausserordentliche
Sandmengen und verlegt ihr Bett mit erstaunlicher Geschwindigkeit. Ein
Hochwasser von wenigen Tagen genügte, um die tiefe Stromrinne an dem
einen Ufer vollständig zu versanden und am anderen Ufer, 800 m entfernt,
woselbst vorher hohe Sandbänke lagen, eine-neue 28 Fuss tiefe Stromrinne
zu schaffen. Dort musste der Fluss auf 7 km Länge regulirt werden, um
ein stabiles concaves Ufer für die Schöpfstelle zu sichern; und die Pump¬
station musste, um gegen eine Zerstörung durch den launischen Fluss
gesichert zu sein, auf das weit vom Ufer entfernte hochwasserfreie Terrain
gelegt und durch ein 800 m langes Saugrohr mit der Schöpfstelle verbunden
werden.
Ein kaltes Klima erfordert besondere Vorkehrungen an der Schöpf¬
stelle, um die Wirksamkeit im Winter zu sichern. Die Hauptschwierigkeit
bildet die Verstopfung durch Grundeis. Das im Flusse auf der Oberfläche
in Bewegung gehaltene Wasser bleibt noch flüssig bei einer Temperatur um
mehrere Grade unter dem Gefrierpunkt. Wenn dann die abnorm abgekühl¬
ten Wassertheilchen in ihrer rollenden Fortbewegung mit dem Boden in
Berührung kommen, verlieren sie die rasche Bewegung, welche sie flüssig
erhalten hat, und gefrieren. Roste, Gitter und alle derartige Einrichtungen
verstopfen sich binnen wenigen Minuten. Das zweckmässigste Mittel, um
Wasser, welches unter den Gefrierpunkt erkaltet ist, zu schöpfen, ist, das¬
selbe vorher eine kurze Zeit hindurch in einem Behälter in nahezu absolute
Ruhe zu bringen; durch einen Process, welcher der Ablagerung umgekehrt
ist, scheiden sich die kalten Theile als Eisnadeln aus, steigen zur Oberfläche
und bilden eine Eisschicht, unter welcher vom Boden des Behälters das von
Eisnadeln befreite Wasser entnommen werden kann.
Bei Flüssen, deren Wasser viele schwebende Bestandtheile mitführt, ist
die Schöpfstelle und die Art der Entnahme so zu wählen, dass das geschöpfte
Wasser an und für sich thunlichst von diesen Substanzen frei ist; manch¬
mal lassen sich alte Flussarme als Ablagerungsbecken ausnutzen, um eine
Vorreinigung zu bewirken; meistens ist aber damit eine Gefahr der Ver¬
unreinigung oder der Verschlechterung des Wassers verknüpft; nützlich
können solche Hülfsmittel bei Hochwasser sein; sicherer ist es immer,
unmittelbar aus dem reinen, fliessenden, starken Strom zu schöpfen; die
mitgeführten, mechanisch pendenten Stoffe lassen sich aus dem Wasser
beseitigen, eine durch Verunreinigung oder Stagnation entstandene Ver¬
schlechterung der Qualität aber nicht.
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200
Stadtbaurath W. H. Lindley,
Bei Sand führenden Flüssen findet ein grosser Theil der Fortbewegung
der Abschwemmungen in der Form eines Sandstromes auf dem Flussbodeu
statt; dieser muss thunlichst von der Schöpfstelle ausgeschlossen werden;
wenn dieselbe auf der Flusssohle angelegt wird, ist sie seitwärts und höher
wie der tiefste Lauf der Flussrinne herzustellen und in der Richtung quer
auf den Strom möglichst schmal. Länglich geformte Saugköpfe sollten
desshalb mit der Längsachse in die Stromrichtung gelegt werden.
Vorrichtungen, um die Saugröhren mit Druckwasser kräftigen Spülungen
zu unterwerfen, sind die besten Mittel, solche frei zu halten; die langen
Saugröhren der Altonaer Wasserwerke an der Elbe, unterhalb Hamburgs,
sind seit 1860 auf diese Art vollständig frei gehalten worden; die Frei¬
haltung des langen Saugrohrs der Warschauer Wasserwerke beruht auf der¬
selben Anordnung.
Das den Wasserläufen und Flüssen entnommene Wasser bedarf in
beinahe allen Fällen vor seiner Verwendung einer Reinigung.
Von Einigen wird das System befürwortet , das Wasser ungereinigt in
der Stadt zu vertheilen und es den Hauseigentümern zu überlassen, den¬
jenigen geringen Theil, welchen sie zum Trinken und Kochen verwenden,
zu filtriren, mit anderen Worten, die Decentralisation der Filtration des
Wassers. Bei einer allgemeinen grösseren städtischen Wasserversorgung
kann dieses System wohl überhaupt nicht in Betracht kommen, wenigstens
nicht unter den in der Regel in Europa üblichen Verhältnissen.
In der Stadt Hamburg ist ein solches System dadurch entstanden, dass
die Herstellung der bereits vor dem Jahre 1860 in Aussicht genommenen
Filter bis heute verschoben worden ist.
Das Röhrennetz setzte sich dabei voll Schlamm und organischen Lebens
und der Ruf nach einer Filtration des Wassers, welcher dort nicht allein
aus hygienischen Kreisen, sondern aus der ganzen Bürgerschaft ertönt,
beweist am besten, dass durch eine decentralisirte Filtration durchaus kein
genügendes Resultat erzielt werden kann.
Auch sinkt die Leistungsfähigkeit des Rohrnetzes in Folge der starken
Incrustation und des Wucherns von Pflanzen und Thierleben im Inneren
der Rohre und erfordert durch erhöhten Reibungsverlust erhöhte Betriebs¬
kosten.
Hamburg, mit einem Verbrauch von über 130000cbm pro Tag, kann
als ein Beweis für die Nothwendigkeit der centralen Reinigung des Wassers
bei grossen städtischen Versorgungen angesehen werden; deren Einführung
soll dort nun beschlossen sein.
Die Mittel, das Wasser zu reinigen, beruhen:
a) Auf der Ausnutzung natürlich vorhandener Verhältnisse durch die
sogenannte natürliche Filtration.
b) Auf der Anwendung künstlicher Mittel, Ablagerungsbecken und
Filter.
a) Natürliche Filtration. Im weiteren Sinne ist das Quellwasser
wohl meistens ein durch natürliche Filtration beim Eindringen durch die
Erdschicht gereinigtes Oberflächenwasser; aber der Begriff natürliche Fil¬
tration findet nur Anwendung auf die Ausnutzung der in der Natur vor-
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Nutzbarmachung des Flusswassers für Wasserversorgungen. 201
handeneu Sand- oder Kiesschichten zur Filtration des in einem Wasserlaufe
oder Flusse fliessenden, manchmal getrübten Wassers.
Es muss hierbei scharf unterschieden werden zwischen demjenigen
Wasser, welches eine solche Anlage oft von der Landseite her in der Form
von künstlich erschlossenem Quell- oder Grundwasser erhält, und
demjenigen Wasser, welches aus dem Flusse als natürlich filtrirtes
Flusswasser erhalten wird. Vielfach werden solche Anlagen, die lediglich
das naturgemäss in die offenen Wasserläufe unterirdisch abfliessende Grund¬
wasser durch ihre Brunnen, Sammelgallerien oder Sammelröhren vor Ein¬
tritt in die Flüsse auffangen, mit Unrecht als Anlagen aufgeführt, die auf
natürlicher Filtration beruhen; nur wenn die Menge, welche man einer
solchen Anlage entnimmt, grösser ist, als die Menge des dortselbst von der
Landseite her oder parallel mit dem Flusse ziehenden, unterirdischen Quell¬
wassers, findet eine Entnahme aus dem Flusse und dabei eine natürliche
Filtration statt.
Es ist zu untersuchen, ob dieser natürliche Filtrations Vorgang a priori
in sich die Sicherheit für dauernde Wirkung birgt. Der Filtrationsvorgang
ist naturgemäss ein Verstopfungsvorgang für das Filter; nur wenn alle aus
dem Wasser auszuscheidenden, trübenden Bestandteile auf der Oberfläche
des Filters und in der allerobersten Schicht zurückgehalten und von dort
natürlich oder künstlich entfernt werden können, kann das Filter dauernd
seine Wirksamkeit behalten. Sobald dies nicht der Fall ist, und namentlich
wenn das Wasser trübende Bestandteile mit in die tieferen Schichten
nimmt und diese erst dort zurücklässt, ist eo ipso der Filtrationsprocess
gleichzeitig ein Process, um die ganze Filterschicht allmälig mit
Schlammtheilen und organischen Substanzen zu' durchsetzen und zu ver¬
stopfen.
Es gilt desshalb der Satz, dass die Ausscheidung der Schmutz¬
stoffe sich einmal und endgültig, das heisst vollständig in der
dünnen allerobersten Schicht des Filters vollziehen muss, und
dass die auszuscheidenden Stoffe periodisch entfernt werden
müssen.
Die natürliche Filtration beruht auf der Voraussetzung, dass dies auf
der Fläche des Flussbettes erfolgt, dass die trübenden Bestandtheile auf
der Oberfläche der Flusssohle zurückgehalten und von der Strömung des
Wassers fortgeschwemmt werden.
Diese Voraussetzungen treffen in natürlichen Wasserläufen kaum zu:
die Verschiedenheit in der Strömungsgeschwindigkeit an verschiedenen
Stellen schafft kein gleichmässiges Sandbett, sondern ein mit Geröll und
Steinen durchsetztes Bett, welches dem trüben Wasser stellenweise das
tiefere Eindringen in die Schichten gestattet; dasselbe wird demnach erst
in den tieferen Schichten filtrirt. Auf diese Verhältnisse dürfte das fast
ausnahmslose Fehlschlagen des Versuches, durch natürliche Filtration die
Wassermenge für grosse Städte dauernd zu schaffen, zurückzuführen sein;
m der Regel ist Abnahme der Menge und Verschlechterung der Qualität
Hand in Hand gegangen, eine Thatsache, welche mit der allmäligen Ver¬
stopfung und Verschlammung der Schichten, durch die zurückgehaltenen
organischen Substanzen, überein stimmt.
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Stadtbaurath W. H. Lindley,
Die in Betracht kommenden, in der Natur vorhandenen Flächen sind
allerdings sehr gross; auf der anderen Seite aber sind auch die Jahr ein
Jahr aus entnommenen Wassermengen sehr bedeutende; wenn auch jedes
Cubikmeter nur eine geringe Menge Trübungsbestandtheile in den Schichten
zurücklässt, summiren sich diese zu einer sehr bedeutenden Schlammmenge,
beispielsweise für eine Stadt von 200000 Einwohnern in zehn Jahren zu
20 000 bis 40 000 cbm Schlamm.
Aus dem gleichen Grunde ist auch jede sogenannte Vorfiltration, d. h.
jede Filtration durch natürliche oder künstliche Sand- oder Kiesschichten,
welche nur bestimmt ist, die gröberen Theile zurückzuhalten, illusorisch.
Kommt das Wasser aus einem derartigen Vorfilter klar, dann ist die
Nachfiltration überflüssig; kommt es aus demselben trübe, dann ist der
Beweis geliefert, dass die organischen und in Zersetzung übergehenden
Stoffe mit in den Körper des Filters eingeführt werden; mit anderen Worten,
dass man das Wasser für die Stadt durch einen mit diesen organischen
Substanzen geschwängerten Sand- oder Kieskörper zieht; dann ist der Vor¬
filter nicht nur eine nutzlose, sondern geradezu eine gefährliche Zuthat.
Desshalb ist es auch zweckmässiger, das Wasser aus einem Flusse ohne
jedwede sogenannte Vorfiltration zu entnehmen, dasselbe ist dann vorder-
artiger Verschlechterung gesichert.
b) Künstliche Reinigungsmittel. Die künstlichen Mittel zur
Klärung und Reinigung des Wassers der Flüsse sind:
1. die Ablagerung und 2. die Filtration.
Das Verfahren der Ablagerung allein genügt nur dann, wenn im
Verhältniss zur Menge sehr ausgedehnte Becken zur Verfügung stehen.
Bei denjenigen Versorgungen, welche durch grosse, im Gebirge angelegte
Behälter gespeist werden, beruht die Klarheit des Wassers zum grossen
Theile auf Ablagerung der in die grossen Behälter getrübt eintretendeu
Gebirgsbäche.
Als Beispiele für den hierdurch erreichten Reinheitsgrad kann das
bekannte Reservoir von La Oileppe und die grossen Reservoire des Wasser¬
werks der Stadt Manchester (von Bäte man) angesehen werden; bei letzteren
lässt man das Wasser, zur thunlichsten Ausnutzung dieser klärenden Wir¬
kung durch Ablagerung, mehrere der fünf über einander angelegten Reser¬
voire durchziehen, bevor es zur Stadt abgeleitet wird.
Aber auch bei manchen solchen Gebirgswasseranlagen hat sich die
Hinzufügung einer Filtration als nöthig erwiesen; wo wesentlich Industrie¬
wasser geliefert wird, ist sie dabei vielleicht entbehrlich, vom hygienischen
Standpunkte aber überall erwünscht.
Zur Reinigung von Flusswasser wurde dieses Verfahren der einfachen
Ablagerung in Hamburg bei dem 1845 bis 1849 von W. Lindley erbauten
Wasserwerke angewendet, und bewährte sich, so lange die gefördeirte Menge
in dem richtigen Verhältniss zum Inhalt der Becken stand, bezw. nicht zu
gross wurde. Der Beweis, dass dieses Verfahren nicht in grossem Maas**
stabe angewendet werden kann, liegt in der Thatsache, dass die vom Er¬
bauer schon vor 1860 bei demnächstiger Erweiterung der Werke in Aus¬
sicht genommene Filtration nun zur Ausführung kommen soll.
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Nutzbarmachung des Flusswassers für Wasserversorgungen. 203
Auch das der Stadt London gelieferte Wasser aus der Themse wurde
früher nur durch Ablagerung geklärt; die Sandfiltration wurde dort zum
ersten Male angewendet, und zwar, weil die Zeit nicht mehr genügte, um
die feinsten suspendirten Theile durch Ablagerung zu entfernen und dess-
faalb ein rascheres Mittel zu deren Ausscheidung nöthig war.
Alle Erfahrungen weisen darauf hin, dass, sobald grössere Wasser¬
mengen zur Speisung einer Stadt gereinigt werden sollen, die Anwendung
der künstlichen Filtration am Platze ist.
Ebenso sehr aber, wie die Filtration hierbei eine nothwendige Ergänzung
der Ablagerung geworden ist, bleibt die Vorbereitung durch Ablagerung ein
Erforderniss für eine zweckmässige und billige Filtration.
Nur Ausnahmeverhältnisse (besondere Eigenschaften des Wassers,
Mangel an Raum u. s. w.) können dazu Anlass geben, auf die Vorbereitung
durch Ablagerung zu verzichten und dafür die erhöhten Kosten der alleinigen
Filtration aufzuwenden.
Die zweckmässige Combination der Ablagerung und der Fil¬
tration ist in der Regel die beste Art, das Flusswasser für die
Zwecke einer städtischen Versorgung zu reinigen.
Sofern nicht natürliche Ablagerungsbecken, wie Seen und dergleichen,
vorhanden sind, muss die Ablagerung durch künstliche Becken bewirkt
werden.
Für die künstliche Ablagerung sind zwei Systeme: a) das Wechsel¬
system und b) das continuirliche System, in Verwendung; ersteres giebt dem
Wasser in den Becken eine Zeit lang vollständige Ruhe, letzteres eine lang¬
same, der Ruhe beinahe gleich kommende Durchströmung.
Die zweckmässigste Dauer der Ablagerung hängt vollständig von
örtlichen Verhältnissen ab. Ihre Ermittelung beruht auf der einfachen Fest¬
stellung der Procentsatze der suspendirten Theile, welche nach Verlauf von
verschiedenen Zeiten sich aus dem Wasser durch ihre Schwerkraft allein
ausscheiden.
Für ihre Feststellung sind, neben hygienischen Rücksichten, die Kosten
maassgebend, welche die Reinigung des Wassers durch die vereinte Wirk¬
samkeit von Ablagerung und Filtration verursacht.
Die in dem Wasser befindlichen Bestandtheile sind zu unterscheiden in
solche, welche durch einfaches Stehenlassen sich zu Boden senken, und in
solche, welche zweckmässiger durch Filtration beseitigt werden.
Die Ablagerung ist für die Beseitigung der gröberen, suspendirten
Theile das billigste Verfahren; für die feineren, welche eine sehr lange
Ablägerungsdauer und daher sehr grosse Becken erfordern würden, wird
die Filtration zweckmässiger und billiger.
Es handelt sich nicht mehr darum, möglichst viel durch Ablagerung
aus dem Wasser zu beseitigen, sondern die Grenze zu bestimmen, wo die
weitere Ablagerung auf hört billiger zu sein, als die Filtration, oder wo es,
mit Rücksicht auf die Entwickelung der Keime im stehenden Wasser, zweck¬
mässig ist, die Ablagerung aufhören zu lassen.
Die Entwickelung der letzten Jahre auf dem bacteriologisclien Gebiete
weist auf die Wichtigkeit hin, die Ablagerungsdauer so viel als möglich
abzukürzen, um die Vermehrung des organischen Lebens im Wasser ein-
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Stadtbaurath W. H. Lindley,
zuschränken; desshalb ist es wichtig, die Ablagerung möglichst wirksam zu
machen, d. h. in einer möglichst kurzen Zeit möglichst viel dem Wasser zu
entziehen, oder mit anderen Worten, den Zweck mit möglichst kleinen
Becken zu erreichen.
Es ist daher wichtig, dass die Ablagerung vom Augenblick des Ein¬
tritts des Wassers in das Becken bis zum Augenblick des Austritts statt¬
findet und dass der ganze Rauminhalt des Beckens vollständig wirksam sei.
Wechselsystem und continuirliches System. Bei demWechsel-
systern findet die Füllung und Entleerung der Becken verhältnissmässig
rasch statt; diese Perioden gehen für die Ablagerung zum grossen Theil
verloren. Es erfordert auch einige Zeit, bis das rasch eingeleitete Wasser
sich beruhigt, und beim Ablassen ist die Strömung in der Nähe des Ablasses
so stark, dass feine Theile wieder mitgenommen werden.
Bei dem continuirlichen System dagegen fliesst das Wasser regel¬
mässig am einen Ende ein, am anderen aus; jedes Becken wird ununter¬
brochen während der 24 Stunden von seiner durchschnittlichen Menge durch¬
flossen mit der ausserordentlich geringen, für die Ablagerung bestimmten
Geschwindigkeit, welche der Ruhe beinahe gleich kommt; das Becken ist
fortwährend in ablagernder Thätigkeit und hat keine Verlustzeiten, und was
einmal abgelagert ist, bleibt im Becken.
Beim Wechselsystem muss das Wasser um die Tiefe der Ablagerungs¬
becken höher als die Filter gehoben werden, ein Nachtheil, welcher, wenn
die Gesammtförderhöhe 30 m ist, den Kohlenverbrauch der Förderungs¬
maschinen um 8 bis 10 Proc. erhöht; beim continuirlichen System liegt der
Spiegel der Ablagerungsbecken nur wenig über jenem der Filter.
Die Verringerung des Beckeninhalts im Verhältniss zu der zu klärenden
Wassermenge hat noch den Vortheil, dass die Herstellung der Becken in
Mauerwerk und deren Ueberwölbung möglich wird.
Studien für die Ablagerungsbecken zur Klärung des Sielwassers der
Stadt Frankfurt a. M. führten zu folgenden Schlüssen; dieselben verfolgen
denselben Zweck, die Klärung durch Ablagerung, allerdings für das noch
schwieriger zu klärende Schmutzwasser. Ihre Ergebnisse sind aber unmittel¬
bar auf Flusswasser anwendbar:
a) Es ist nicht möglich, in einem breiten einheitlichen Becken die Wir¬
kung des Gesammtraumes für die Ablagerung zu sichern;
b) bei der sehr langsamen Bewegung genügen geringfügige Kräfte, um
eine locale Durchströmung zu verursachen, welche direct vom Ein¬
laufspunkte nach dem Auslaufspunkte zieht;
c) das Wasser folgt dem kürzesten Wege, und die seitwärts liegenden
Theile des Beckens werden, nachdem sie einmal angefüllt sind, nicht
mehr regelmässig erneuert und bleiben demnach ausser Wirksamkeit;
d) im Sommer, wenn das Wasser im Becken abgekühlt wird, beschränkt
sich die locale Strömung auf die Oberfläche, das wärmere Wasser
fliesst über das kältere hinweg nach dem Ausflusse und die unteren
Theile des Beckens wirken nicht mit. Der Einfluss eines Bruch-
theiles eines Grades in der Temperatur genügt, um diese Wirkung
auszuüben.
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Nutzbarmachung des Flusswassers für Wasserversorgungen. 205
Diese Eigentümlichkeiten in den Bewegungen des Wassers fallen auf,
sobald ein mit feinen, trübenden Substanzen beladenes Wasser in einem
solchen Becken fortdauernd beobachtet wird.
Die ausnutzbaren Kräfte sind allerdings klein; übersieht man sie, so
wirken sie dem Zweck entgegen, erkennt man sie und nutzt sie aus, so
wirken sie ebenso sicher dafür.
Diese Beobachtung findet ihre Anwendung auf die Construction durch
richtige Bemessung der Breite und Tiefe zur Länge des Beckens, wodurch
die locale Durchströmung beseitigt werden und ein den ganzen Querschnitt
durchziehender und den ganzen Beckenraum zur Wirkung bringender Durch¬
fluss gesichert werden kann.
Die Ablagerungsbecken werden zu diesem Zweck in der Richtung der
Strömung durch Längsmauern in einzelne Gallerien getheilt. Jede Gallerie
wird schmal im Verhältniss zu ihrer Länge; 5 bis 6 m breit, bei 80 bis 120 m
Länge; ihre Tiefe wird 2 bis 3 m. Dies ist durch nachstehenden Quer¬
schnitt (Fig. 2 u. 3) veranschaulicht.
Fig. 2.
Ablagerungsbecken.
i.4 ■ I ■ *■ .. .
Querschnitt am Einlauf-Ende.
Fig. 3.
Ablagerungsbecken.
Querschnitt am Auslauf-Ende.
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20C
Stadtbaurath W. H. Lindley,
Durch eine am Auslauf-Ende angebrachte Aichöffnung, welche das Wasser
in die Zuleitung nach den Filtern führt, wird jeder einzelnen Gallerie genau
die durch sie zu klärende Wassermenge entnommen. Diese Anordnung ist
auf den beiden Längenschnitten (Fig. 4 u. 5) ersichtlich.
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Auslauf-Ende des Ablagernngsbeckens mit Schieberkammer (a); Eintauchplatte, Klärwässer*
Überlauf, Klarwassercanal und Ablauf nach den Filtern (6), Entleerung«Vorrichtung und
Schlammablass (c).
Da die Gallerien nur am Zulauf-Ende durch eine Oeffnung mit einander
communiciren, wie aus dem Längenschnitt (Fig. 6) ersichtlich, wird jede
Gallerie in ihrer ganzen Länge durch den ihr zugewiesenen Theil der
Wassermenge durchströmt.
Durch eine einfache Eintauchplatte, welche, am Auslauf-Ende angebracht,
im Sommer das untere, im Winter das obere Wasser zum Abfluss kommen
lässt, wird die Temperatur als Hülfsniittel herangezogen, um die volle Wirk¬
samkeit des Ablagerungsraumes in verticaler Richtung zu sichern.
Nutzbarmachung des Flusswassers für Wasserversorgungen. 207
Die Platte reicht zwei Drittel bis drei Viertel der Tiefe in das Wasser
hinein. Die Wirkung ist durch die nachfolgenden beiden Skizzen (Fig. 7 u. 8)
dargestellt; die Pfeile sollen die Strömungsrichtung andeuten, die Curven
Cnrren gleicher Temperatur darstellen.
Fig. 6.
Einlauf-Ende des Ablagerungsbeckens mit Communicationsöffnungen der einzelnen
Gallerien.
Fig. 7.
Wirkung der Temperatur in den Ablagerungsbecken im Sommer.
Eintauchplatte aufgezogen.
Wirkung der Temperatur in den Ablagerungsbecken im Winter.
Eintauchplatte gesenkt.
Im Sommer steigt das eintretende wärmere Wasser nach oben, durch-
fliesst das Becken, lagert ab und fällt beim Kälterwerden langsam nach
unten. Die Eintauchplatte ist aufgezogen, der Abfluss findet unter derselben
hindurch statt; das am längsten im Becken gewesene Wasser kommt stets
zuerst zum Abfluss.
Im Winter fällt das eintretende kältere Wasser zu Boden, das am
längsten im Becken gestandene, am wärmsten gewordene und am meisten
geklärte Wasser ist auf der Oberfläche und kommt, da die Eintauchplatte
bis auf den Boden gesenkt ist, über deren Oberkante zum Abfluss.
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208
Stadtbaurath W. H. Lindley,
Durch diese Anordnung ist der ganze Raum jeder Gallerie und jede
einzelne Gallerie, daher auch die ganze Ablagerungsanlage, gleichmässig
an der Arbeit der Klärung thätig und in voller Wirksamkeit.
Was nun die Anwendbarkeit dieser Mittel in der Praxis betrifft, so
werden durch die auf gleichen Grundsätzen beruhende Wirkung der Frank¬
furter Klärbecken in nur 6 Stunden Ablagerungszeit 90 Proc. der suspen-
dirten Stoffe dem Wasser entzogen; diese rein mechanische Wirkung ist so
bedeutend, dass durch chemische Fällungsmittel eine nennenswerthe Er¬
höhung der Ablagerung nicht erzielt werden konnte; die Durchflussgeschwin-
.digkeit ist dabei 4 mm pro Secunde.
Diese Grundsätze, auf die Reinigung von Flusswasser augewendet, werden
nicht verfehlen, auf die Qualität einen günstigen Einfluss auszuüben.
Dabei werden 15 bis 30 Stunden im Allgemeinen ausreichen, diejenigen
Stoffe auszuscheiden, welche es zweckmässig ist durch Ablagerung zu ent¬
fernen; dies wäre bei 100 bis 120 m Länge eine Geschwindigkeit von 1 bis
2 mm pro Secunde.
Die für die Stadt Warschau zur Ausführung in Aussicht genommenen
Ablagerungsbecken sind nach dieser Construction projectirt.
Die zur Zeit bei den verschiedenen Wasserwerken in Gebrauch
befindlichen Ablagerungsbecken sind meistens einfachster Construction,
in der Regel grosse, offene, durch gepflasterte Erdböschungen oder durch
Mauern umgebene Behälter, 2*5 bis 3*5 m tief, theils nach dem Wechselsystem,
theik nach dem continuirlichen System; letzteres hat indess die verbreitetste
Anwendung, namentlich dort, wo grosse Wassermengen in Frage kommen.
Die Dauer der Ablagerung variirt dabei im Allgemeinen zwischen einen
halben Tag bis fünf Tagen; ein bis anderthalb Tage ist die Regel.
Die ausgedehntesten künstlichen Ablagerungsbecken sind jene der
Londoner Wasserwerke; die Becken der East-London-Wasserwerke, welche
zugleich der Aufspeicherung dienen, enthalten über vier Millionen Cubik-
meter.
Als das bewährteste Mittel, Wasser im grossen Maassstabe zu filtriren,
muss das zuerst von Herrn James Simpson bei den Chelsea-Wasserwerken
in London im Jahre 1839 angewendete künstliche Sandfilter betrachtet
werden.
Es sind allerlei Versuche gemacht worden, das Wasser durch künstliche
Mittel, Schwämme, Tücher u. s. W., billiger zu filtriren. Diese Methoden
beruhen alle auf Verringerung der angewendeten Fläche und auf Erhöhung
der Filtrirgeschwindigkeit, ein Vorgang, der an und für sich die Wirksamkeit
des Filters beeinträchtigt.
Eine grössere Installation solcher künstlicher Gefässfilter mit Schwämmen
und ähnlichen Mitteln ist in Astrachan versucht worden, jedoch, wie mir
im vorigen Jahre vom Oberbürgermeister jener Stadt mitgetheilt wurde,
fehlgeschlagen.
Den gleichen Zweck verfolgen verschiedene in Amerika ausgeführte
Gefässfilter, darunter das Hyatt- Filter -Verfahren, eine Combination von
chemischen Zusätzen und Filtration, welches an verschiedenen Stellen in
Amerika für beträchtliche Mengen im Betriebe ist.
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Nutzbarmachung des Flusswassers für Wasserversorgungen. 209
Der Ausspruch dürfte jedoch berechtigt sein, dass das für die
Filtration von Wasser in grossem Maassstabe heute als zweck¬
mässig und bewährt anzusehende Mittel das horizontale Sand¬
filter ist.
Dieses Sandfilter bestand bekanntlich schon in seiner ursprünglichen
Form aus einem Becken mit wasserdichtem Boden und Wänden, in welches
die Filtrirschichten horizontal eingebracht sind; die oberste Lage von circa
75 cm ist Sand, darunter Schichten von Kies und Geröll in zunehmender
Korngrösse von zusammen 1 m Stärke; in der gröbsten untersten Schicht
liegen die Kanäle, welche das filtrirte Wasser sammeln und in die Ableitung
nach dem Reinwasser-Reservoir führen.
Das Filter wird angefüllt, bis das Wasser 1 m tief auf dem Sande steht.
Sobald aus den Reinwassercanälen in der untersten Filtrirschicht Wasser
entnommen wird, tritt ein Ueberdruck ein und das Filter kommt in Thätig-
keit; das trübe Wasser zieht langsam durch den Sand nach unten und
lässt die trübenden Bestandtheile auf der Oberfläche zurück. Das trübe
Wasser wird oben zugeführt und das filtrirte von unten entnommen, bis die
Ansammlung von Trübungsbestandtheilen die Reinigung der Sandfläche
erforderlich macht. Dann wird das Filter entleert, die dünne oberste
Schlamm- und Sandschicht entfernt und der Vorgang fangt von Neuem an.
Ist auf diese Art nach und nach eine stärkere Sandschicht entfernt worden,
so wird frischer Sand aufgebracht.
Das heute angewendete Sandfilter beruht auf demselben Princip und
hat auf den ersten Blick dasselbe Aussehen; durch die Erfahrung sind aber
die Details sehr ausgebildet und das Verfahren ist vervollkommnet worden;
and gerade die Details sind für das so empfindliche Filtrations verfahren
von grösster Wichtigkeit.
Zu den Vortheilen des künstlichen Filters im Gegensatz zu dem
natürlichen Filter gehört in erster Linie der Vorzug der Zugänglichkeit; man
kann vollständig über dasselbe verfügen, es einschalten und ausschalten
nach Belieben, den die Filtration bewirkenden Ueberdruck nach dem Be-
dürfniss reguliren, die Reinigung vornehmen, wann man will, die Schichten
von Wasser befreien und durchlüften und die jedem Quadratmeter ent¬
nommene Wassermenge vollständig dem günstigsten Filtrationsverlaufe an¬
passen; die Erfahrung hat gelehrt, dass die Filtration des Wassers ein so
subtiler Vorgang ist, dass diese unmittelbare Verfügung und Regulirbarkeit
dabei ein unbedingtes Erforderniss wird.
Im Gegensatz hierzu steht die Unzugänglichkeit des natürlichen Filters,
die problematische Reinigung desselben durch die Flussströmung, die That-
sache, dass die ganze Fläche, einerlei wie ihre Korngrösse beschaffen oder
wie weit ihre Verschlammung vorgeschritten ist, unter demselben Filtrations¬
überdruck wirkt, und zwar in der Regel unter einem Druck, der weitaus
dasjenige Maass überschreitet, welches bei künstlichen Filtern als zulässig
erkannt worden ist.
Eine gute Filtration verlangt vor Allem die Erfüllung der folgenden
drei Grundbedingungen: Langsamkeit, Gleichmüssigkeit und Regel¬
mässigkeit.
Viertalj*hrsftchrift für Gesundheitspflege, 1800. J 4
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210
Stadtbaurath W. H. Lindley,
a) Langsamkeit der Filtration ist für die Ausscheidung der feinsten
suspendirten Theile nöthig. Die zweckmässigste Geschwindigkeit hängt
von der Beschaffenheit des Flusswassers ab und richtet sich daher nach den
örtlichen Verhältnissen.
Flusswasser von lehmigen Niederschlagsgebieten, in der Zeit anhaltenden
Regen- oder Thauwetters, ist am schwierigsten zu filtriren.
In Bezug auf die Filtrationsgeschwindigkeit, oder richtiger gesagt,
Langsamkeit, d. h. auf die Ergiebigkeit pro Quadratmeter Sandfläche, ist
seit den letzten 30 Jahren ein ständiger Fortschritt zu constatiren.
Im Anfang der 60 er Jahre galt 3*6 cbm pro Quadratmeter und Tag
durchschnittliche Ergiebigkeit einer gesammten Filtrationsanlage als ein
zweckmässiges Maass.
In dem bekannten Bericht des Herrn Kirkwood über seine Studienreise
vom Jahre 1866 werden 3*5 bis 3*9 cbm pro Quadratmeter und Tag (11*52,
12*00 und 12*79 Cubikfuss pro Quadratfuss) als die Erfahrungssätze der
Herren Simpson, Gill, Duncan und Greaves, d. h. die Erfahrungen von
London, Berlin und Liverpool, angegeben. Gill und Duncan gaben dieses
als Maximum, Greaves und Simpson als Durchschnitt an. In letzterem
Falle würde die maximale Menge höher ausfallen. Dieselbe betrug damals
in einigen Londoner Wasserwerken 5 bis 7 cbm pro Quadratmeter und Tag.
In den von Robert Rawlinson verfassten Suggestions des Local-Govern-
ment-Board vom Jahre 1878 ist die maximale Menge bereits gesunken auf
50 Gallonen pro Quadratfuss = 2*45 cbm pro Quadratmeter und Tag.
Den Berechnungen der im Jahre 1874 erbauten überwölbten Filter
Berlins waren 3 cbm pro Quadratmeter und Tag zu Grunde gelegt. Nach
einer Mittheilung des Herrn Director Gill arbeiten die grossen Tegeler
Filteranlagen Berlins, bestehend aus 21 Filtern, wovon 4 Reserve bilden,
zur Zeit bei einer Lieferung von 87 000 cbm pro Tag in maximo mit 2*4 chm
pro Quadratmeter und Tag.
Den Filteranlagen der Stadt Warschau, welche seit Herbst 1886 im
Betriebe sind, wurde 2*4 cbm pro Quadratmeter und Tag als maximale Menge
zu Grunde gelegt.
Diese maximale Filtrationsgeschwindigkeit ist zugleich die normale,
weil, wie später erläutert wird, das Filter, nachdem es einmal regelmässig
im Betriebe ist, fortdauernd mit dieser Filtrationsgeschwindigkeit beansprucht
wird.
Deren sorgfältige Bestimmung ist wichtig, weil von ihr, neben der
Reinheit des Wassers, die Ausdehnung und demnach Kosten der Anlage
abhängenj es ist besser, die Geschwindigkeit zu klein als zu gross zu
wählen.
Abgesehen von Ausnahmefallen, kann nach heutigen Anschauungen als
bestes Maass der Normalgeschwindigkeit 1*8 bis 3 cbm, im Mittel 2*4 cbm,
pro Quadratmeter und Tag angesehen werden.
Die durchschnittliche Menge pro Quadratmeter arbeitender — d. h.
nicht in der Reinigung befindlicher — Filterfläche ist wegen der geringeren
Geschwindigkeit beim Anlassen eines frischen und Ablassen eines ver¬
brauchten Filters mit 85 Proc. der obigen Normalmenge anzusetzen, d. h.
mit 1*5 cbm bis 2*5 cbm, im Mittel mit 2 cbm pro Quadratmeter und Tag.
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Nutzbarmachung des Flusswassers für Wasserversorgungen. 211
Hieraus bestimmt sich die erforderliche gleichzeitig arbeitende Filter¬
fläche, zu der noch die Reservefläche für die Reinigung kommt. Letztere
variirt, je nach Grösse der Anlage, zwischen 10 und 20 Proc. der arbei¬
tenden Filterfläche, so dass für kleinere Anlagen ein Filter von sechs, für
grössere ein Filter von zwölf als Reserve dient.
b) Unter Gleichmässigkeit der Filtration ist zu verstehen, dass
jedes Quadratmeter eines Filterbeckens mit gleicher Geschwindigkeit arbeitet.
Dieses erfordert einen an jeder Stelle des Filters gleichmässigen Filtrations -
Überdruck.
Wegen der Reibung in den Reinwasser-Sammelcanälen unter den Filtrir-
schichten ist diese Forderung nicht ganz erfüllbar; das Wasser auf den
Filtern steht horizontal; das filtrirte Wasser muss durch die Reinwasser¬
canäle nach dem Ausfluss-Ende des Filters geleitet werden; hierzu ist
Geschwindigkeit und Reibungsverlust nöthig; das Wasser steht demnach
unter den Filtrirschichten am Ausfluss-Ende des Beckens unter eigner gerin¬
geren Spannung wie am entgegengesetzten Ende, und zwar uni di^e ver¬
brauchte Reibungshöhe.
Bekanntlich beträgt der Filtrationsüberdruck bei Anfang der Filtration
bei frisch gereinigtem Filter nur wenige Centimeter. Ist die Reibungshöhe
in den Reinwassercanälen gross im Yerhältniss zu diesem Filtrations¬
überdruck, so ist der die Filtration bewirkende Ueberdruck am Ausfluss-
Ende bedeutend grösser als am entgegengesetzten Ende, und dies gerade
zu der Zeit, zu welcher die reine Sandoberfläche für eine vollkommene
Filtration am wenigsten geeignet ist, der unzulässige Ueberdruck am Aus¬
fluss-Ende demnach das Wasser mit trübenden Bestandteilen in die Sand¬
schicht hineintreibt.
Desshalb ist es unmöglich, bei Filtern, die zu enge Reinwassercanäle
haben, eine gleichmässige Filtration zu erhalten; bei Anfang der Filtration
wird entweder das Wasser nicht vollkommen klar, oder das Filter kann
dann nicht mit derjenigen Geschwindigkeit arbeiten, die bei zweckmässiger
Bemessung der Reinwassercanäle möglich wäre.
Gleichmässigkeit der Filtration verlangt möglichst grosse Reinwasser-
Sammelcanäle; während deren häufige Herstellung durch kleine durchlöcherte
Steingutröhren das eine mangelhafte Extrem ist, bieten die bekannten, mit
vollständiger Unterwölbung versehenen Filter der Lambeth Water Works
das andere Extrem, welches die Gleichmässigkeit erzielt, aber andere Nach¬
theile hat, denn es ist erwünscht, bei jeder Entleerung der Filter nicht
mehr Reinwasser aus den Filterschichten und Canälen ablassen zu müssen,
als nöthig, damit die Entleerung mit möglichst geringem Zeit- und Wasser¬
verlust geschehen kann.
Bei den Warschauer Filtern ist der Reibungsverlust in den Reinwasser-
canälen auf Ömm begrenzt worden, was eine maximale Geschwindigkeit in
den Reinwasser-Sammelcanälen von 8 bis 10 cm pro Secunde ergab. Bei
dem sehr geringen Filtrationsüberdruck von 50 mm ist demnach nur 10 Proc.
Ungleichmässigkeit vorhanden, bei 250 mm Ueberdruck nur 2 Procent.
Messungen an den Filtern im Betriebe ergaben Resultate, die mit der Be¬
rechnung stimmten, und die ThatSache, dass die schwache Färbung, welche
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212
Stadtbaurath W. H. Lindley,
einige Centimeter in die Sandschicht eindringt, mit alleiniger Ausnahme von
einigen Quadratmetern unmittelbar am Einlauf auf der ganzen Filterfläche
gleichmässig tief eingedrungen ist, liefert den Beweis, dass am Ausfluss-
Ende praktisch kein stärkerer Ueberdruck herrscht, als am entgegengesetzten
Ende.
Ebenso wie die Gleichmässigkeit der Filtration für jedes einzelne
Quadratmeter eines Beckens gefordert wird, muss dieselbe für jedes einzelne
Becken der Gesammtanlage gesichert werden. Die Oberfläche jedes Filters
befindet sich in einem anderen Zustande der Reinheit, und verlangt daher
jedes Filter einen anderen Filtrationsüberdruck.
c) Regelmässigkeit der Filtration bedingt, dass die normale
'Geschwindigkeit von dem Augenblicke an, in welchem das Filter in vollen
Betrieb gesetzt ist, bis zu dem Augenblicke seiner Ausschaltung regelmässig
erhalten wird.
Der Werth, welcher auf Regelmässigkeit gelegt wird, erklärt sich da¬
durch, dass in dem ganzen Filter, in dem Haften der feinen Schmutztheile
an einander und an den Sandkörnern, in der Absonderung von Gasen im
Inneren der Sandschichten u. s. w. bei der jeweils herrschenden Durchfluss¬
geschwindigkeit ein Gleichgewichtszustand eingetreten ist; Geschwindigkeits¬
änderungen heben diesen auf und können die Vollkommenheit der Filtration
beeinträchtigen.
Um Regelmässigkeit zu erzielen, ist vor Allem nöthig, die Filtration
unabhängig zu machen von dem wechselnden Verbrauch der Stadt. Das
Wasser muss tbunlichst regelmässig auf die Filter geliefert werden, nöthigen-
falls durch getrennte Maschinen; die Filter müssen regelmässig die 24 Stun¬
den hindurch arbeiten und der Ausgleich zwischen regelmässigerLieferung
der Filter und unregelmässigem Verbrauch der Stadt muss duroh das
Reinwasserreservoir stattfinden.
Dann muss der Filtrationsüberdruck vor jeder Verminderung oder
Erhöhung durch das Steigen oder Fallen des Wassers im Reinwasserreservoir
geschützt sein. Filter, bei welchen die Reinwassercanäle sämmtlich unmittel¬
bar, d. h. ohne Einschaltung eines zweckmässigen Regulirapparats, mit der
gemeinsamen Reinwasserableitung sich verbinden, sind vom Standpunkte der
Regelmässigkeit mangelhaft.
Namentlich aber ist es nöthig, die Regulirung des Filtrationsüberdrncb
in jedem Filter für sich unabhängig zu machen, denn jedes Filter bedarf,
je nach dem Zustande der Sandoberfläche, einen verschiedenen Filtrations¬
überdruck.
Bei frisch gereinigtem Filter wird die normale Menge mit einem Fil¬
trationsüberdruck von wenigen Centimetern geliefert; wie sich die Oberfläche
mit abgesonderten Schlammtheilen zusetzt, steigt der erforderliche Ueber¬
druck, bis derselbe ein Maass erreicht, bei welchem die Filtration eingestellt
und das Filter gereinigt werden muss; die Regelmässigkeit verlangt daher
eine constante und genaue Regulirung des Filtrationsüberdrucks.
Hier ist der Gegensatz zu der früheren Handhabung der Filtration, die
heute noch vielfach an anderen Stellen besteht, zu betonen; dabei war der
Filtrationsüberdruck mehr oder weniger constant, und die Menge, im
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Nutzbarmachung des Flusswassers für Wasserversorgungen. 213
Anfang gross, nahm ab nach Maassgabe der Verstopfung, bis das Filter
wegen zu geringer Ergiebigkeit ausgeschaltet wurde, statt, wie vor¬
stehend angedeutet, die Menge so weit wie möglich constant zu halten,
den Filtrationsüberdruck im Anfang gering, nach Maassgabe der Ver¬
stopfung, zunehmen zu lassen und das Filter, wenn der Ueberdruck
ein gewisses Maximum erreicht hat, auszuschalten.
Die Regulirung der Filtrationsgeschwindigkeit geschieht am
zweckmässigsten wie folgt. Der Wasserspiegel auf den Filtern, d. h. die
Wassertiefe über dem Sande, ist thunlichst constant zu halten. Daher
wird der Filtrationsüberdruck am besten regulirt durch Regulirung des
Wasserstandes in der Rein was serkammer, welcher maassgebend ist für die
Spannung, unter welcher das Wasser in den Reinwassercanälen, unter den
Filterschichten, steht; je niedriger dieser steht, desto grösser ist der
Filtrationsüberdruck.
Diese Regulirung findet am besten quantitativ statt, d. h. der Rein¬
wasserkammer des Filters wird genau und regelmässig diejenige Menge
entnommen, welche der normalen Filtergeschwindigkeit entspricht, und der
Filtrationsüberdruck stellt sich dann in der erforderlichen Höhe ein.
Dies geschieht zweckmässig durch eine Aichöffnung; dabei findet die
Regulirung entweder durch die Wärter oder selbstthätig statt.
Bei den Berliner Filtern in Tegel befindet sich in der Reinwasser-
kammer eine Scheidemauer, in welcher die Platte mit der rechteckigen Aich-
öffnung angebracht ist. Durch einen Schieber auf der Zuleitung aus dem
Reinwassercanal des Filters wird der Zufluss in die Aichkammer so regulirt,
dass der Wasserspiegel auf einer constanten Höhe (circa 15 cm) über der
Oberkante der Oeffnung steht; hierdurch wird der constante Abfluss gesichert.
Bei den Warschauer Filtern ist die Regulirvorrichtung automatisch.
Dieselbe ist auf Fig. 9 dargestellt; sie besteht aus einem verticalen, tele-
Fig. 9.
Automatische Regulirvorrichtung für Filter (Warschau).
skopischen Rohr von 600mm Durchmesser; das äussere Rohr ist beweglich
und an seinem oberen Ende mit zwei Aichöffnungen a (rechteckige, horizon-
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214
Stadtbaurath W. H. Lindley,
tale Schlitze von 400 X 80 mm), versehen und an einer kräftigen Schwimmer¬
vorrichtung befestigt; die Aichöffnung wird hierdurch constant in einer
bestimmten Tiefe unter dem Wasserspiegel in der Reinwasserkammer gehal¬
ten und entnimmt constant die festgestellte Menge, unabhängig von den
Schwankungen des Wasserstandes 5, welcher im Inneren der Röhre mit dem
Wasserstande im Reinwasserreservoir steigt und fallt.
Vor Beginn der Filtration ist der Wasserstand in der Reinwasser¬
kammer auf gleicher Höhe mit jenem auf den Filtern. Sobald der Regulator
in Gang gesetzt wird, senkt sich derselbe, bis der Filtrationsüberdruck A,
der nöthig ist, um die normale Menge zu liefern, erreicht wird; der fort¬
schreitenden Verstopfung der Filterfläche entsprechend, senkt sich der
Wasserspiegel und, demselben folgend, der Schwimmer in der Reinwasser¬
kammer, bis der maximale zulässige Filtrationsüberdruck erreicht ist. Um
die Menge zeitweilig vermindern zu können, lässt sich die Länge der Aich¬
öffnung durch einen Ringschieber verkleinern.
Neben diesen drei Hauptgrundlagen einer guten Filtration ist die rich¬
tige Wahl des Sandes und der Einbau der Filtrirschichten von
grosser Wichtigkeit; ein möglichst reiner, scharfer, gleichmässiger uud
ziemlich feiner Sand ist erforderlich. Für die Filtrirung des thonhaltigen
Wassers der Weichsel in Warschau erweist sich, ausser der Wahl eines
feinen Sandes, das Flach- und Dichtschlagen der Sandfläche nach jeder
Reinigung als nöthig.
Die in der Praxis übliche Stärke der Sandschicht variirt zwischen
50 und 120 cm; jene der gesammten Filtrirschichten zwischen 120 und
220 cm. Bei den überwölbten Filtern Berlins und Warschaus bestehen die
Filtrirschichten aus 60 cm Sand und 60 cm Kies und Steinen.
Die Kies - und Steinschichten folgen einander in zunehmender Korn¬
grösse. Jede Schicht hat die Aufgabe, das Hinuntergelangen der feineren
Theile der oberhalb liegenden, in die grösseren Räume der unterhalb
liegenden Schichten zu verhüten; deren Einbau erfolgt so, dass das filtrirte
Wasser in der untersten Schicht frei und unbehindert auf dem kürzesten
Wege in die Reinwassersammelcanäle gelangen kann. Das Typische der
Anordnung der Filtrirschichten ist auf der am Schlüsse des Berichtes befind¬
lichen Tafel ersichtlich.
Für die eigentliche Filtration genügt eine dünnere Sandschicht; die
grössere Stärke soll eine mehrmalige Reinigung des Filters ermöglichen,
ohne dass jedesmal eine frische Sandauffüllung nöthig wird; eine Tiefe von
30 cm wird in 12 bis 20 Abschälungen von 1*5 bis 2*5 cm entfernt und
dann auf einmal erneuert; die verbleibende Stärke soll dabei nie unter
30 cm reducirt werden.
Die grössere Stärke consumirt auch einen Theil des Filtrationsüber¬
drucks, vermindert daher die Wirkung, welche kleine Schwankungen auf
die filtrirende Oberfläche ausüben würden.
Interessant ist in Verbindung mit dieser Thatsache eine Zusammen¬
stellung, die über die Qualität des Wassers der Londoner Werke vor einigen
Jahren veröffentlicht wurde. Die Qualität nahm nach derselben mit der
Stärke der Filtrirsqbicht zu; wo die Filter nicht einzeln genau regulirt
Digitized by LaOOQle
Nutzbarmachung des Flusswassers für Wasserversorgungen. 215
werden, ist diese „beruhigende“ Wirkung der stärkeren Sandschicht von
besonderer Bedeutung.
Die Grösse, in welcher die einzelnen Filter angelegt werden, variirt
mit der Grösse der Gesammtanlage.
Bei den Londoner Wasserwerken variirt dieselbe zwischen 1500 und
4000 Quadratmeter; die überwölbten Filter Berlins wurden angelegt:
In Stralau (1874), mit je. 3200 qm
Die erste Serie in Tegel (1884), je .... 2200 „
Die zweite Serie in Tegel (1887), je ... . 2550 „
Die Warschauer überwölbten Filter, je . . . 2100 „
Für grössere Wasserwerke können 2000 bis 3000 qm als zweckmässige
Einzelgrösse betrachtet werden. Die vorerwähnte Gleichmässigkeit der Fil¬
tration macht eine zu grosse Ausdehnung des einzelnen Filters unerwünscht.
Eine Frage principieller Bedeutung ist jene des Schutzes des Wassers
durch Ueberwölbung der Filter und der Ablagerungsbecken.
Dass an sich der Schutz durch Ueberwölbung eine berechtigte Forderung
für Behälter ist, die einen so empfindlichen Stoff wie Wasser für den Ge¬
brauch einer Stadt aufspeichern, ist wohl unbestreitbar.
Alles was innerhalb zulässiger Grenzen geschehen kann, um die Qualität
zu verbessern, sollte geschehen, auch wenn es Geld kostet. Von dem Augen¬
blicke, in dem das Wasser an der Entnahmestelle gefasst worden ist, sollte
dasselbe verunreinigenden und schädlichen Einwirkungen entzogen werden;
sein Weg sollte unterirdisch und vor allen Einwirkungen geschützt sein.
In offenen Becken ist die Wirkung der Sonne und Wärme auf das ver-
hältnissmässig wenig tiefe Wasser schädlich und ist dasselbe auch anderen
verunreinigenden Einflüssen ausgesetzt.
Auch nach der Richtung des Schutzes des Wassers durch Ueberwölbung
ist ein regelmässiger.Fortschritt zu constatiren. Noch in den vierziger Jahren
waren überwölbte Reservoire selbst für das klare und filtrirte Wasser eine
Ausnahme. Heute befinden sich noch in vielen Ländern, namentlich in
England und Amerika, zahlreiche Reservoire für das reine Wasser, die nicht
überwölbt sind.
Die Ueberwölbung bemächtigte sich naturgemäss zuerst dieser für reines
Wasser bestimmten Behälter.
Der nächste Fortschritt war die Ueberwölbung der Filter; die erste
grosse Anlage überwölbter Filter ist die bekannte in Marseille; die in den
Jahren 1873 bis 1887 erbauten Filter der Wasserwerke Berlins wurden
8ämmtlich überwölbt; ich glaube nicht zu irren, wenn ich die überwölbten
Filter, welche in Berlin
an der Stralauer Station im Jahre 1874 mit . . 9 600 qm
an der Tegeler Station im Jahre 1884 mit . . . 22 000 „
und ebendaselbst im Jahre 1887 mit. 28000 „
nach den Plänen des Herrn Directors Henry Gill vollendet wurden, als
die bedeutendsten Anlagen dieser Art bezeichne; in Warschau sind zwei
Gruppen überwölbter Filter von je 12 600, zusammen demnach 25 200 qm
Sandfläche ausgeführt.
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216 Stadtbaurath W. H. Lindley,
Der nächste Schritt wird die Ausdehnung der Ueberwolbung auf die
Ablagerungsbecken sein; es sind deren noch wenige ausgeführt; Warschau
besitzt solche, da ein Theil der eben erwähnten Filter ohne Filtrirschichten
als Ablagerungsbecken hergerichtet sind und benutzt werden; in aller Kürze
sollen dieselben zu Filtern ausgebaut und durch definitive, überwölbte
Ablagerungsbecken ersetzt werden, deren Typus auf Fig. 2 bis 6 dar¬
gestellt is.t.
Die Vortheile der Ueberwolbung sind folgende:
1. Die Qualität des Wassers wird vor Beeinträchtigung geschützt; das
Wasser bleibt von dem Augenblicke an, in dem es aus dem Flusse
geschöpft wird, bis zur Ablieferung in den Häusern, in möglichst
kühl gehaltenen Räumen und Leitungen; hierdurch wird die Tempe¬
ratur im Sommer vor einer Erhöhung geschützt und die Einwirkung
der Erdkühle auf das Wasser unterstützt; ebenso werden alle die
lästigen und schädlichen Vorgänge der Entwickelung der Keime und
der Vegetation und damit die Vermehrung der organischen Sub¬
stanzen im Wasser aufgehalten, die im Wasser, welches in flachen
Becken der Sonnenhitze ausgesetzt ist, beobachtet werden.
2. In dem kalten Winter des nördlichen und östlichen Europas wird
die Temperatur des Wassers dadurch vor weiterem Sinken bewahrt,
in der Regel sogar erhöht, eine Thatsache, die wichtig ist bei der
Vevtheilung in den Häusern, da ein etwas wärmeres Wasser in den
Hausleitungen weniger rasch einfriert.
3. Die immerhin kostspieligen und empfindlichen Bauwerke werden vor
den schädlichen Einwirkungen des Winters geschützt, die mit der
Zeit zerstörend sind.
4. Die Schwierigkeiten und Störungen, welche im Betriebe offener
Becken im strengen Winter vielfach eintreten, werden vermieden,
der Betrieb von diesen Einflüssen unabhängig gemacht.
5. Das überwölbte und mit Erde bedeckte Filter kann im Winter wie
im Sommer gereinigt werden und bedarf daher nur der überhaupt
für die Reinigung nöthigen Reservefläche. Hierdurch lässt sich in
kalten Klimaten die Ueberwolbung der Filter auch finanziell be¬
gründen. Offene Filter bei starker Kälte zu reinigen ist ausgeschlossen,
der nasse Sand friert zu einer Masse; man müsste desshalb so viel
Reservefläche haben, dass während starker Kälte gar nicht gereinigt
zu werden braucht. Wenngleich nun in der Regel der Winter¬
verbrauch geringer ist, so wird doch in nördlichen Städten bei
strenger Kälte der Verbrauch manchmal beinahe dem Sommer¬
verbrauch gleich; das Wasser wird des Nachts laufen gelassen, um
das Einfrieren zu verhüten.
Wenn auch das Flusswasser bei starker Kälte in der Regel klar
ist, daher einen langen Lauf der Filter sichert, so bedeutet doch eine
Reserve für mehrere Monate eine bedeutende Ausgabe, welche je
nach den örtlichen Verhältnissen die Kosten der Ueberwölbung
manchmal docken, manchmal sogar überschreiten kann.
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Nutzbarmachung des FlussWassers für Wasserversorgungen. 217
6. Das überwölbte Filter verstopft sich nicht so rasch als das offene,
die Reinigung ist daher billiger.
7. Der Schutz vor dem Winde, welchen die UeberwÖlbung giebt, ist
auch für die Wirksamkeit der Ablagerung von Werth; die Frank¬
furter Klärbecken haben dies bewiesen.
Der Typus eines solchen überwölbten Filters ist auf der am Schlüsse
dieses Aufsatzes beigefügten Tafel gegeben, welche das Innere eines im
Bau begriffenen Warschauer Filters darstellt. Constructiv sind folgende
Punkte zu bemerken: Das Sohlgewölbe und die Sohlgurten, welche die auf
den Pfeilern ruhende Last der Gewölbe und Erdüberschüttung gleichmässig
auf die Grundfläche vertheilen und zugleich den wasserdichten Boden des
Filters bilden; die Reinwassercanäle, welche aus Backsteinen, mit Zwischen¬
räumen versetzt, hergestellt und in der 28 cm starken Geröllschicht ein¬
gebettet sind; die Ausnutzung der Wölbung der Sohle, um die unterste
Filterschicht nach den Reinwassercanälen zu stärker werden zu lassen.
Die Filtrirschichten bestehen hier aus
60 cm (24 Zoll) feinem Sand,
5 „ (2 „ ) grobem Sand,
8 „ (3 „ ) Erbsenkies,
15 „ (6 „ ) Bohnenkies,
15 „ (6 „ ) Nusskies,
die untere Schicht bis zu 28 cm (11 Zoll Stärke) grosse Steine; demnach
60 cm Sand und 60 cm Kies und Steine. Das Wasser stellt sich 1*2 m tief
über die obere Sandschicht.
Das Gewölbe wird durch Granitpfeiler von 38 cm im Quadrat getragen
und besteht aus 12 cm stark in Backsteinen hergestellten Kuppelgewölben,
die auf Mauerwerksgurten ruhen; die Pfeiler stehen in einem Abstande von
4m von Mitte zu Mitte, die Backsteinpfeiler der Umfassungswände sind in
der Höhe, in welcher die Sandschicht beim Reinigen mit Schaufeln abgeschält
wird, durch Graniteinsätze geschützt.
An der Umfassungswand sind die viereckig aufgemauerten Luftröhren
der Filtrirschichten ersichtlich, ebenso das doppelt aufgebogene Bogenrohr,
welches das Wasser auf das Filter mit thunlichst geringer Strömung liefern soll.
Zur Lüftung und Beleuchtung des Inneren des Filters ist in jedem
zweiten Kuppelgewölbe eine Lichtöffnung angebracht.
Neben zweckmässiger Anlage ist richtige Handhabung der Filter
im Betriebe für eine gute Filtration wichtig.
Das eigentliche Filter besteht nicht so sehr in der Sandschicht, als in
der feinen Schlamm schiebt, welche sich im Anfänge der Filtration auf deren
Oberfläche bildet. Auf dieser Thatsache beruht die scheinbare Anomalie,
dass das frisch gereinigte Filter weniger reines Wasser liefert, als das
länger im Betriebe gestandene, und dass die Erhaltung eines krystallhellen
Wassers bei frisch gereinigtem Filter schwieriger ist, wenn das Flusswasser
ziemlich rein, als wenn dasselbe stark getrübt war. So wichtig die Ab¬
lagerung für die Schonung des Filters ist, beeinträchtigt sie die Klarheit
des ersten Filtrates.
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218
Stadtbaurath W. H. Lindley,
Die Bildung der ersten feinen Schlammschicht auf der Sandoberfläche
muss hervorgerufen und unterstützt werden; nach Füllung der Filter¬
schichten mit reinem Wasser von unten wird das Filter mit trübem Wasser
aufgefüllt und sollte dann ein bis zwei Tage stehen, ohne zu filtriren; die
feine Schlammschicht bildet sich dann durch Ablagerung; erst dann wird
das Filtriren begonnen, zunächst auf ein bis zwei Tage sehr langsam, damit
die feine Filtrirschicht sich möglichst vollkommen ausbilde, bevor das Filter
mit seiner normalen Geschwindigkeit in Betrieb gesetzt wird.
Diese Beobachtungen veranlassen die Frage, ob es nicht richtig wäre T
das Auffüllen eines frisch gereinigten Filters mit unabgelagertem
Wasser oder, bei ziemlich klarem Flusswasser, mit eigens getrübtem
Wasser zu bewirken; ob zu dieser Trübung eine faserige oder flockige, wo
möglich anorganische Substanz, oder ein unschädlicher chemischer Process
anwendbar wäre; diese Fragen sind, wenn auch Detail, doch vielleicht der
Verfolgung werth.
Sobald durch die fortschreitende Verstopfung der Filtration süberdnick
die Höhe von 60 bis 65 cm erreicht, sollte das Filter gereinigt werden.
Die Laufzeit des Filters zwischen jeder Reinigung variirt zwischen
5 bis 6 Tagen und 3 Monaten und kann im Mittel wohl mit 3 bis 4 Wochen
angenommen werden; in Warschau ist dieselbe 4 Wochen.
Die Reinigung des Filters erfolgt durch Abschälung der dünnen
obersten, 1 bis 2 cm starken Schlamm- und Sandschicht. Eine schwache
Färbung des Sandes, mit einer deutlichen Abgrenzung nach unten, dringt,
je nach der Art des Wassers, des Filters und des Betriebes oft tiefer, 3 bis
10 cm unter die Oberfläche. Es ist in der Regel zweckmässiger, diesen
gefärbten Sand auf dem Filter zu belassen; derselbe verhütet beim Wieder¬
anlassen des Filters das tiefere Eindringen der feinen Theile besser, als der
reine Sand und hält mehr Stoffe in der obersten Schicht von Anfang an
zurück; dagegen muss bei der letzten Reinigung, vor dem Einbringen
frischen Sandes, auch der gefärbte Sand beseitigt werden. Der abgeschälte
Sand wird meistens aus den Filtern in Schubkarren beseitigt; zu diesem
Zwecke sind bei den gewölbten Berliner und Warschauer Filtern Karr¬
bahnen angelegt.
Manche befürworten das Waschen des Sandes auf dem Filter selbst;
da der wesentlichste Theil der Kosten der Filtration aus Zinsen und Amor¬
tisation der Anlagekosten besteht, ist es aber wichtig, die Reinigung thun-
liehst abzukürzen und daher thunlichst zu vereinfachen; ein Warschauer
Filter von 2100 qm wird von 15 Mann in 10 Arbeitsstunden gereinigt und
von derselben Anzahl von Leuten in 4 Tagen mit frischem Sande aufgefullt.
Der Preis des frischen Sandes bestimmt, ob es richtiger ist, den Sand zu
waschen und wieder zu benutzen, oder stets neuen frischen Sand zu ver¬
wenden. Bei den Berliner Filtern wird der Sand mittelst einer sehr voll¬
kommenen mechanischen Waschmaschine mit Dampfbetrieb gewaschen und
dann wieder verwendet. In Warschau wird der schmutzige Sand zur Auf¬
füllung von Terrain benutzt; frischer Sand ist dort billiger als das
Waschen.
Das Füllen des Filters bis zur Sandoberfläche sollte stets mit reinem
Wasser und von unten geschehen. Durch zweckmässige Wahl der Höhen-
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Nutzbarmachung des Flusswassers für Wasserversorgungen. 219
läge des Filters im Verhält niss zu jener des Rein Wasserreservoirs lassen
sich die Schwankungen des Wasserspiegels im letzteren ausnutzen, der Tags
fallende Wasserstand zur Entleerung, der Nachts steigende Wasser-
stand zur Füllung des Filters; ersteres durch einfaches Absperren der
Trübwasserzuführung zum Filter, letzteres durch einfaches Eintreten des
Wassers in die Filtrirschichten von unten. Hierdurch wird Wasserverlust
vermieden.
Luftröhren, in der Regel an den Umfassungswänden und thunlichst
zahlreich angebracht, verbinden die Reinwassercanäle und die Hohlräume
in den gröberen, unteren Filtrirschichten mit der Atmosphäre und gewähren
der Luft bei der Füllung und Entleerung der Filter freien Austritt und
Eintritt; es hat sich als zweckmässig erwiesen, bei jeder Filterreinigung
auch die unteren Schichten von Wasser vollständig zu entleeren und der
Einwirkung einer ausgiebigen Durchlüftung auszusetzen.
Was die Kosten der Reinigung durch Ablagerung und künst¬
liche Filtration anbelangt, so betragen die Anlagekosten der offenen
Filter in England nach einem alten Erfahrungssatze., einschliesslich aller
Zu- und Ableitungsrohren, Apparate u. s. w., vollständig pro Quadratmeter
Sandfläche 40 bis 50 Mark.
Die überwölbten Filter Berlins kosten pro Quadratmeter Sand¬
fläche :
a) Jene in Stralau.64 Mark
b) Die erste Serie in Tegel.68 „
c) Die zweite Serie in Tegel.72 „
Die Warschauer überwölbten Filter kosteten pro Quadratmeter
Sandfläche 80 Mark.
Da letzterer Betrag den durch Zölle vertheuerten Materialien zuzu¬
schreiben ist, kann pro Quadratmeter 65 bis 75 Mark als die Kosten von
überwölbten Filtern gelten.
Sorgfältige neuere Berechnungen für eine grosse Anlage überwölbter
Filter mit 48 000 qm Filterfläche ergaben rund 67 Mark pro Quadrat¬
meter.
Ein gleichzeitig aufgestellter Anschlag für offene Filter mit den
gleichen Material- und Arbeitspreisen ergab, dass diese 45 Mark pro Quadrat¬
meter, d. h. zwei Drittel von obigem Betrage, kosten würden.
Eine Ueberwölbung bedeutet demnach eine Erhöhung der Kosten um
50 Proc.; hieraus geht hervor, dass, wenn für die Winterreserve die Filter¬
fläche um 50 Proc. vergrössert werden müsste, die Kosten der Ueberwölbung
aufgewogen wären.
Die Kosten überwölbter Ablagerungsbecken zu den Preisen be¬
rechnet, die oben erwähnter Vergleichungsberechnung zu Grunde gelegt
wurden, stellen sich pro Cubikmeter nutzbaren Inhalts auf 18 Mark, oder
pro Quadratmeter bebauter Fläche auf 38 Mark.
Die Kosten der Reinigung des Wassers durch Ablagerung in überwölbten
Ablagerungsbecken stellen sich inclusive Zinsen und Amortisation der Anlage
auf Vs bis V* Pfennig pro Cubikmeter, jene der Filtration in überwölbten
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220
Stadtbaurath W. H. Lindley,
Filtern auf 3 / 4 bis IV 4 Pfennig pro Cubikmeter; von letzterem Betrage ist
50 bis 60 Proc. Zinsen und Amortisation, 40 bis 50 Proc. Arbeitslöhne und
Material.
Die Erfolge, welche mit solchen Filtern im grossen Betriebe erreicht
worden sind, beweisen den hohen Werth einer guten Filtration, sobald es
sich darum handelt, das Wasser der Flüsse und Wasserläufe für städtische
Versorgungen nutzbar zu machen. Es kann hier nur auf die zahlreichen
Berichte über chemische und bacteriologische Untersuchungsergebnisse an
solchen Wässern verwiesen werden.
Erst seitdem die neueren Untersuchungen des Wassers den Schwer¬
punkt auf das bacteriologische Gebiet verlegten, ist der hygienische Werth
des Filters voll erkannt worden; dessen Wirkung wurde früher auf Grund
der chemischen Analysen als im Wesentlichen lediglich mechanisch be¬
trachtet.
Der Zusammenhang zwischen Bacterien und Infectionsstoffen gewährt
in der Anzahl der ersteren ein wichtiges Kriterion für die hygienische
Beurtheilung des Wassers, welches in der chemischen Analyse nicht gegeben
war. Wo Wasser für die Zwecke einer städtischen Versorgung filtrirt wird,
ist eine fortlaufende bacteriologische Controle von höchstem Werth, ja für
die wissenschaftliche Handhabung und Ausbildung des Verfahrens unent¬
behrlich. Eine solche wird über die Berliner Filter durch das hygienische
Institut unter Leitung des Geheimraths Dr. Koch ausgeübt, in Warschau
durch den bekannten Bacteriologen Dr. Bujwid, während, wenn man von
der bacteriologischen Controle absieht, London das älteste und ausgedehnteste
Controlamt über die hygienischen Eigenschaften des der Bevölkerung geliefer¬
ten Wassers besitzt.
In den zwei Tabellen am Schluss des Berichtes sind die Ergebnisse der
bacteriologischen Untersuchung des Wassers vor und nach der Filtration
an den Warschauer und Berliner Filtern gegeben; man sieht daraus, dass
eine, gute Filtration im Stande ist, den Gehalt an Mikroorganismen auf
ein ausserordentlich geringes Maass zu vermindern. Als Anhaltspunkt sei
erwähnt, dass
der Gehalt des reinsten Quell¬
wassers bis. 20 entwickelungsfähige Keime,
der früher in Deutschland ange¬
nommene zulässige Gehalt
eines Trinkwassers .... 300 „ „
und die jetzt auf Grund der
Berliner Betriebserfahrungen
angenommene Grenze:
a) im frisch filtrirten Wasser 50 bis 150 „ „
b) in dem Leitungswasser der
Stadt höchstens. 300 „ „
pro Cubikcentimeter beträgt. Die Berliner Zahlen sind der Dr. Koch’sehen
Zeitschrift für Hygiene entnommen; die Warschauer verdanke ich, neben
manchen werthvollen daraus abgeleiteten Fingerzeigen, Herrn Dr. Bujwid.
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Nutzbarmachung des Flusswassers für Wasserversorgungen. 221
Diese bacteriologischen Ergebnisse weisen weiter darauf hin, dass das
Wasser nach der Filtration so rasch wie möglich in der Stadt zur Ab¬
lieferung gelangen sollte. Jeder Aufenthalt ist von Uebel und daher auf das
Thunlichste zu vermeiden.
Die Ergebnisse der vorstehenden Betrachtung lassen sich in folgende
Schlusssätze zusammenfassen:
1. Die Aufgabe der Wasserläufe und Flüsse ist eine zweifache: Be¬
wässerung und Entwässerung.
2. Entwässerung verunreinigt die Wasserläufe.
3. Die qualitativ beste Nutzbarmachung für Wasserversorgungszwecke
besteht darin, das Wasser aufzufangen, bevor es verunreinigenden
Einflüssen ausgesetzt wurde.
4. Qualitativ in erster Reihe kommt reines Quellwasser, natürlich aus¬
tretendes oder künstlich erschlossenes; dieses ist quantitativ für
grosse Städte selten genügend.
5. Durch Auffangen der Wasserläufe im Gebirge können qualitativ und
quantitativ ausgezeichnete Versorgungen erreicht werden; geeignete
Gebiete sollten für die Wasserversorgung der Städte und Länder
reservirt werden. Gesetzgeberische Thätigkeit in dieser Richtung
wäre erwünscht.
6. Wo vorstehende Versorgungsarten ausgeschlossen sind, kann unbe¬
denklich zu einem Flusse, dessen Reinheitsgrad seine Benutzung zu
Wasserversorgungszwecken gestattet, gegriffen werden.
7. Die Unerschöpflichkeit ist dabei eine auch sanitär so werthvolle
Eigenschaft, dass dadurch kleine Qualitätsdifferenzen aufgewogen
werden.
8. Die allgemeine in die Häuser geleitete Wasserversorgung sollte in
Qualität allen sanitären Anforderungen entsprechen, in ihrer Quantität
dem vollen Hausverbrauch zu allen Zwecken genügen.
9. Für die Strassen- und Gartenbegiessung und für öffentliche Spül¬
zwecke kann eine Versorgung mit unfiltrirtem Flusswasser eine
werthvolle Entlastung der allgemeinen Versorgung im Sommer
bilden.
10. Bei Entnahme aus Flüssen ist Auswahl und Ausbildung der Ent¬
nahmestelle von erster Bedeutung. •
11. Die Reinigung des Wassers vor seiner Verwendung zur Versorgung
der Städte ist nöthig.
12. Der’Filtrationsvorgang ist ein Verstopfungsvorgang für das Filter.
13. Bei der Filtration muss die Ausscheidung der Schrautzstoffe sich ein¬
mal und endgültig, d. h. vollständig in der dünnen allerobersten
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222 Stadtbaurath W. H. Lindley,
Schicht des Filters vollziehen und die ausgeschiedenen Stoffe perio¬
disch entfernt werden.
14. Natürliche Filter entsprechen dieser Grundbedingung nicht.
15. Die zweckmässige Gombination der Ablagerung und der künstlichen
Filtration ist in der Regel die beste Art, das Flusswasser für die
Zwecke einer städtischen Versorgung zu reinigen.
16. Durch Vervollkommnung der Construction und der Wirkung der
Ablagerungsbecken ist die Ablagerungsdauer thunlichst abzukürzen.
17. Für die Filtration von Wasser in grossem Maassstabe ist das hori¬
zontale Sandfilter heute als das zweckmässigste und bewährteste
Mittel anzusehen.
18. Eine gute Filtration muss die drei Grundbedingungen erfüllen:
Langsamkeit, Gleichmässigkeit, Regelmässigkeit; um dies zu erzielen,
muss der Filtrationsüberdruck in jedem Filter für sich regulirbar
und von äusseren Einflüssen unabhängig sein.
19. Das Wasser muss von seiner Entnahme bis zu seinem Verbrauche
thunlichst vor allen verunreinigenden und schädlichen Einwirkungen
geschützt werden.
20. Dieser Schutz wird in den Filter- und Ablagerungsbecken am besten
durch Ueberwölbung derselben gesichert.
21. Ausser der zweckmässigen Anlage ist die richtige Handhabung für
die Erzielung einer guten Filtration unbedingt nöthig; der Bildung
der feinen filtrirenden Schicht auf der Oberfläche, der Reinigung
und der jedesmaligen Entleerung und Durchlüftung des Filters ist
besondere Aufmerksamkeit zu widmen.
22. Eine gute Ablagerung und Filtration ist im Stande, Flusswasser von
suspendirten Substanzen vollständig zu befreien, die gelösten orga¬
nischen Substanzen in grossem Maasse zu zerstören und die ent¬
haltenen Mikroorganismen auf eine ausserordentlich geringe Anzahl
zu reduciren, eine Anzahl, die manchmal jene!* im Quellwasser gleich¬
kommt.
23. Mit diesen Mitteln ist es möglich, aus einem im Uebrigen für die
Versorgung einer Stadt geeigneten Wasserlaufe oder Flusse für solche
Städte, welche nicht in der Lage sind, durch Quellwasser ihre Ver¬
sorgung zu bewirken, eine durchaus gesunde und reichliche Ver¬
sorgung zu sichern.
24. Der Besitz dieser Mittel ermöglicht überhaupt die Nutzbarmachung
der Wasserläufe und Flüsse zur Versorgung der Städte, und sie
bilden für solche Versorgungen werthvolle Bezugsquellen.
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Nutzbarmachung des Flusswassers für Wasserversorgungen. 223
Anhang.
Ergebnisse der bacteriologischen Untersuchungen des Weichsel¬
wassers vor und nach der Filtration bei den Warschauer Wasser¬
werken.
Weichselwasser
vor
der Filtration
nach der Filtration
Tag der Untersuchung
gegenüber der
im
Czerniakowska»
am Filter
Beinwasser-
strasse
reservoir
entwickelungsfähige Keime pro Cubikcenti-
meter
1887.
1. September.
1 100
—
54
*
5. October.
510
58
45
B
4. November.
1 300
—
40
»
5. December.
2 120
—
250
1888.
13. Januar.
480
—
25
»
10. Februar.
2 200
30
32
»
9. März.
1 500
50
462*
»
8. April.
1 250
57
90
»
6. Mai.
165
60
65
8
3. Juni.
66
12
22
»
6. Juli.
360
101
38
»
4. August . ..
1 300
260
271
8
2. September.
150
39
228
8
6. October.
7 700
17
23
f 30 1
B
6. November.
320
1 10 /
130
a
8. December.
2 900
241
1889.
12. Januar.
170
30
10
a
9. Februar.
54 000
406*
1450*
s
9. März ..
640
0
0
a
29. März.
75 000
70
230
a
8. April.
23 700
—
—
8
7. Mai.
300
27
—
[ 2 1
S
2. Juni.
250
l 13 |
* Ueber die Grenze von 300 Keimen.
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224 Stadtbauratb W- H. Lindley, Nutzbarmachung des Flusswassers etc.
Ergebnisse der bacteriologischen Untersuchungen des Spree-
und Tegeler Seewassers vor und nach der Filtration hei den
Berliner Wasserwerken.
Tag
der
U ntersuch ung
Spreewasser
an der Stralauer Anlage
Tegeler Wasser
an der Tegeler Anlage
vor der
Filtration
nach der
Filtration
vor der
Filtration -
nach der
entwickelungsfähig©
Keime
pro Cubikcentimeter
entwickelungsfähige
Keime
pro Cubikcentimeter
1885.
2.
Juni . . .
5 475
42
118
IS
n
9.
fl * . •
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16.
n • • •
6 100
33
115
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»
23.
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6 100
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August
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Marz . .
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57
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9
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9 • *
.
3 680
112
225
10
9
16.
n •
.
14 400
210
440
70
9
23.
n: *
,
32 700
145
16 500
66
30.
•
100 000
2300*
50 000
104
* lieber di4 Grenze von 300 Keimen.
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Prof. H. Rietschel, Bestimmung u. Grenzen des Luftwechsels etc. 225
Ueber die Bestimmung und die Grenzen des Luft¬
wechsels in geschlossenen, von Menschen benutzten
Räumen.
Von Professor H. Rietschel (Berlin).
Zur Bestimmung des Luftwechsels in einem geschlossenen, von Men¬
schen benutzten Raume können — sofern von Vorgängen in demselben
abgesehen wird, die besonderer Behandlung bedürfen — nach Maassgabe
hygienischer Forderung zwei Methoden angewendet werden. Bei der einen
bildet die durch Ausathmung und Ausdünstung der Menschen und die durch
Verbrennungsproducte der Beleuchtung hervorgerufene Verunreinigung, bei
der anderen die von Menschen und Beleuchtung an die Luft übertragene
Wärmemenge die Grundlage. Sofern weder eine Verunreinigung der Luft,
noch Wärmeabgabe an dieselbe in Frage kommen kann, ist man zur Be¬
stimmung des Luftwechsels auf ziemlich willkürlich angenommene Werthe,
sogenannte Erfahrungszahlen, angewiesen.
Bezüglich der ersten Methode wird zur Zeit bekanntlich nach
v. Pettenkofer angenommen, dass die durch Ausathmung und Ausdünstung
oder durch Beleuchtung hervorgerufene Luftverschlechterung proportional
der durch die Ausathmung oder durch die Verbrennungsproducte bedingten
Steigerung des Kohlensäuregehalts gesetzt werden kann, und v. Petten¬
kofer erklärt die Luft in einem Raume noch für sanitär zulässig, wenn der
demnach gesteigerte Kohlensäuregehalt nicht über je 1 pro mille hinaus¬
geht. Im ungünstigsten Falle darf also der C0 2 - Gehalt auf 2 pro mille
anwachsen, sofern auf die Steigerung durch die Menschen 1 pro mille und
auf diejenige durch die Beleuchtung ebenfalls 1 pro mille entfällt. Eris-
niann nimmt die zulässige Grenze noch niedriger und zwar zu 0*7 pro mille
an. Setzt man als Durchschnittswerth den C0 2 -Gehalt der Aussenluft
0*4 pro mille, so darf mithin die Zunahme desselben <bei Zuführung der Luft
in einen geschlossenen, von Menschen benutzten Raum nicht mehr als
0'6 pro mille (nach Erismann 0*3 pro mille) betragen. Der stündliche
Luftwechsel, welcher für eine Person oder Flamme sich nach der v. Petten¬
kofer’sehen Forderung für den Beharrungszustand demnach ergiebt, kann
unter den mitgetheilten Annahmen mit Hülfe des Ausdrucks
0*0006.
bestimmt werden, in welchem L den stündlichen Luftwechsel, K die stünd¬
liche G O* - Production der CO a - Quelle in Cubikmeter bedeutet. Folgende
Vimteljahnschrift für Gesundheitspflege, 1890. ]rj
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226
Prof. H. Rietschel,
Aufstellung enthält den hiernach bestimmten stündlichen Luftwechsel für
verschiedene Personen und Lebensalter:
Kräftiger Arbeiter bei der Arbeit (nach
v. Pettenkofer).
Kräftiger Arbeiter bei der Ruhe (nach
v. Pettenkofer).
Ein Mann .... (nach Scharling)
» löjähr. Jüngling ( „ „ )
„ 17jähr. Mädchen ( „ „ )
n lOjähr. Knabe ( „ „ )
„ lOjähr. Mädchen ( „ „ )
K = 36 3 Liter, L =
K = 266 „
K = 186 „
K = 17-4 „
K = 12-9 „
K = 103 „
K= 96 „
60*5 cbm
L = 44*3 „
L = 31*0 „
L = 29*0 „
L = 21*5 „
L = 17 1 „
L = 16*0 „
Sofern nicht der Beharrungszustand in Frage kommt, sondern ange¬
nommen werden kann, dass vor Benutzung des Raumes der C0 2 -Gehalt in
demselben ein geringerer ist, kann zur Bestimmung des Luftwechsels bezw.
bei gegebenem Luftwechsel zur Bestimmung des C0 2 - Gehalts die umständ¬
lichere Formel von Hagenbach Anwendung finden, welche lautet:
K
L Pi-a-j-
— (/,—«!> = log not - —
p 2 —a — T
in welcher, ausser den früheren Bezeichnungen, bedeutet: J den Inhalt des
Raumes für eine Person in Cubikmeter, die Anfangs-, t f die Endzeit in
Stunden, Pi und p 2 die C0 2 -Menge zur Zeit bezw. t 2 in 1 cbm des
Raumes a die C0 2 -Menge in 1 cbm der eingeführten Luft in Cubikmeter.
Die Formel ergiebt indess selbst bei kurzer Benutzung des Raumes in
keiner Weise nennenswerth niedrigere Zahlen, da der C0 2 -Gehalt, wie auch
aus dem Ausdruck sofort ersichtlich, zu Anfang stark ansteigt und sich sehr
bald den Werthen des Beharrungszustandes, d. h. den mit der ersten For¬
mel berechneten, nähert. Beträgt z. B. für einen 16jährigen Jüngling der
stündliche Luftwechsel, wie für die Pettenkofer’sehe Grenze berechnet,
29 cbm, der Rauminhalt 6 cbm, dann wird bei einem Anfangs-C0 2 -Gehalt
im Raume von nur 0*4 pro mille nach V 4 Stunde der C0 2 -Gehalt bereits
auf 0*82 pro mille, nach einer x / 2 Stunde aber auf 0*95 pro mille angewachsen
sein, also die zulässige Grenze von 1 pro mille so gut wie erreicht haben.
Die angeführten Ausdrücke zur Bestimmung des Luftwechsels haben
nur Gültigkeit unter der Annahme, dass die eingeführte Luft sich sofort
gleichmässig mit der Zimmerluft mischt, bezw. dass der CO a -Gehalt der Luft
an allen Stellen des Raumes der gleiche ist. Es ist dies allerdings nicht
ganz zutreffend, indem meist nach der Decke zu der C0 2 -Gehalt etwas
grösser ausfällt.
Die Bestimmung des Luftwechsels nach Maassgabe des nicht zu über¬
schreitenden C0 2 -Gehalts wird wohl nur für solche Räume in Anwendung
zu kommen haben, in denen regelmässig und für längere Zeit eine grössere
Anzahl Menschen versammelt is"t und für welche nicht aus anderen Grün¬
den ein noch grösserer Luftwechsel, als der sich hiernach ergebende, ange¬
nommen werden muss (Tagesschulen, Institute etc.). Für verhältnissmässig
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Bestimmung u. Grenzen des Luftwechsels in benutzten Räumen. 227
grosse Raume, in denen nur wenig Menschen sich auf halten, würde der
Luftwechsel nach Maassgabe des CO a -Gehalts so gering ausfallen, dass der
unfreiwillige (natürliche) Luftwechsel in Folge Durchlässigkeit der Bau¬
materialien und der Fugen der Fenster, Thüren etc. häufig grösser sein
würde als der geforderte, und man alsdann von künstlichen Lüftungsanlagen
Abstand nehmen könnte.
Was die zweite Methode — Bestimmung des Luftwechsels nach Maass¬
gabe der Wärmeabgabe durch Menschen und Beleuchtung — betrifft, so
wird für dieselbe meist die Wärmeabgabe eines erwachsenen Menschen an
die Luft bei einer Temperatur der umgebenden Luft von 20° C. nach
v. Pettenkofer zu 100 Wärmeeinheiten pro Stunde, für Kinder die Hälfte
und diejenige eines Cubikmeter Gases zu rund 6000 Wärmeeinheiten, also
für die Normalgasflamme, welche 0*15 cbm pro Stunde verbraucht, zu
900 Wärmeeinheiten angenommen.
Der stündliche Luftwechsel in Cubikmeter, ausgedrückt in der Tem¬
peratur beträgt alsdann:
W(l+at Q )
0-306 (t — t 0 y
worin bedeutet: W die stündlich an die Luft abgegebene Wärmemenge, t die
Zimmertemperatur, t 0 die Temperatur der einströmenden Luft, « den Aus-
dehnungscoefficienten der Luft = 0 003665.
Nimmt man innerhalb der in Frage kommenden Grenzen die Wärme¬
abgabe eines Menschen proportional der Temperaturdifferenz zwischen der
Blut- und Lufttemperatur an, so hat man zu setzen für:
einen Erwachsenen W = 6 (37 — t ), ein Kind W = 3 (37 — t), eine
Normalgasflamme W = 900.
Soll z. B. die Temperatur des zu lüftenden Raumes t nicht über 21° C.
ansteigen, die Temperatur der eintretenden Luft nicht unter 16° betragen,
so stellt sich für den Beharrungszustand der Luftwechsel, ausgedrückt in
Luft von 16°, für einen Erwachsenen zu 66 cbm, für eine Normalgasflamme
zu 622 cbm.
Auch bei dieser Methode ergiebt sich aus gleichen Gründen wie bei
der ersten keine nennenswerthe Verringerung des Luftwechsels, wenn die
Temperatur im Raume vor Benutzung desselben geringer als t° angenommen
werden kann. Es ist ferner für die Gültigkeit der ersten Formel ebenfalls
vorauszusetzen, dass die eintretende Luft sich sofort mit der Zimmerluft
mischt und dass die Wärmevertheilung im Raume eine ganz gleichmässige
ist. Es entspricht letzteres der Wirklichkeit nicht und noch weniger als die
gleichmässige Vertheilung der CO a , und hierin liegt eine Mahnung zur vor¬
sichtigen Anwendung dieser Methode. Bereits in den meisten Fällen, bei
denen lediglich die Wärmeabgabe von den Menschen ausgeht, finden sich
zwischen Fussboden und Decke nicht unbedeutende Temperaturdifferenzen,
sofern aber die Wärmeabgabe in der Hauptsache von der Beleuchtung her¬
rührt, wachsen diese Temperaturdifferenzen sehr bedeutend an. Unter Berück¬
sichtigung dieses Umstandes lässt sich der erforderliche Luftwechsel in allen
15*
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228
Prof. H. Rietschel,
Fällen, in denen die Menschen sich in der kühleren Luftschicht aufzuhalten
haben, wesentlich beschränken.
Ein Gleiches ist' zu erreichen, wenn die Aussentemperatur wesentlich
niedriger als die Innentemperatur ist, da alsdann die durch Menschen und
Beleuchtung abgegebene Wärme zum Theil für die directe vorschriftsmässige
Erwärmung des Raumes zu verwenden, mithin die Heizanlage schwächer zu
betreiben ist.
Die Wärmeabgabe des Menschen erfolgt durch Strahlung und Leitung.
Der Einfluss der Strahlung von Menschen auf Menschen ist durch keinen
Luftwechsel aufzuheben, nur die Erwärmung der Wände etc. durch Strahlung
lässt sich im Winter durch geringeren Heizbetrieb, im Sommer durch vor¬
heriges Kühlen der Wände etc. ausgleichen. Für Bestimmung des Luft¬
wechsels kann alsdann der Theil der Wärmeabgabe, welcher durch Strahlung
bedingt wird, unbeachtet bleiben. Leider ist derselbe nicht bekannt. Wenn
man die Vorgänge in der Praxis berücksichtigt, kann dieselbe nicht gering
und dürfte mit 40 Proc. der Total wärme nicht zu hoch angenommen sein,
so dass also für den Luftwechsel nur 60 Wärmeeinheiten für 20° Zimmer¬
temperatur in Betracht zu ziehen sind. Der Luftwechsel erniedrigt sich
dann bei dem angegebenen Beispiel für einen Erwachsenen von 66 auf
39*6 cbm.
Wollte man durch schwächeren Betrieb bezw. durch Kühlerhalten der
Wände einen noch grösseren Theil der abgegebenen Wärme auszugleichen
suchen, so würde man voraussichtlich ungünstige Verhältnisse schaffen.
Die Wände etc. müssen vor Anwesenheit der Personen bereits niedrigere
Temperatur als die später im Raume einzuhaltende besitzen. Geht man
mit derselben zu weit herunter, so werden empfindliche Luftströmungen
an den Wänden herab eintreten und andere Belästigungen herbeigeführt
werden; ausserdem muss der Raum bei Beginn der Benutzung ange¬
messene Temperatur besitzen, die Heizanlage muss also im Winter ent¬
sprechend im Betriebe gewesen sein und wird ebenso wie die Wände etc.,
einmal erwärmt, an und für sich nicht so rasch erkalten, als dass der
sonst unberücksichtigt zu lassende Theil der Wärmeabgabe durch Menschen
und Beleuchtung auch wirklich für den Luftwechsel unberücksichtigt blei¬
ben kann.
Ein Vergleich des nach beiden Methoden bestimmten Luftwechsels
zeigt, dass die Einhaltung nicht zu hoher Temperaturen bei Gasbeleuchtung
in einem Raume bei Annahme gleichmässiger Wärmevertheilnng wesentlich
höhere Luftmengen erfordert, als die Einhaltung einer CO s -Grenze von
1 pro mille, dass aber unter Berücksichtigung thatsächlicher Verhältnisse
der Luftwechsel stark herabgedrückt werden kann. —
Sofern weder der C0 2 -Gehalt noch die Wärmeabgabe in Frage kommen
kann — und dieser Fälle giebt es viele —, finden die bereits erwähnten
Erfahrungszahlen Verwendung; für die unter der Verwaltung des Ministeriums
der öffentlichen Arbeiten stehenden preussischen Staatsgebäude werden so¬
gar die beiden vorerwähnten Methoden gar nicht angewendet, sondern müssen
die unter dem 7. Mai 1884 vorgeschriebenen Werthe benutzt werden. Die¬
selben lauten:
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Bestimmung u. Grenzen des Luftwechsels in benutzten Räumen. 229
Krankenzimmer pro Kopf und pro Stunde.80 cbm
Gefangene in Einzelhaft.30 „
Gefangene in gemeinschaftlicher Haft.20 „
Versammlungssäle, Auditorien, Geschäftsräume u. 8. w. . . . 20 „
Schulzimmer je nach dem Alter der Schüler .... 10 bis 20 „
Wie ersichtlich, sind die Werthe für die letzteren Fälle nach Maassgabe
der hygienischen Forderung viel zu niedrig bemessen, auch nehmen sie keine
Rücksicht auf den Unterschied zwischen Tages- und Abendbenutzung.
Sofern nicht preussische Staatsgebäude in Frage kommen, die Tech¬
niker also nicht an obige Werthe gebunden sind, werden dem Luftwechsel
vielfach die Angaben des Generals Morin zu Grunde gelegt, welche den
hygienischen Ansprüchen wohl meist genügen. Der Vollständigkeit halber
mögen dieselben hier folgen. Der stündliche Luftwechsel soll betragen für
die Person:
In Hospitälern für: chm
gewöhnliche Kranke. 70
chirurgische Operationssäle, Wöchnerinnen . 80 — 100
Säle mit ansteckenden Kranken.150
In Gefängnissen. 50
In Casernen:
bei Tage. 30
bei Nacht.40 — 50
In Werkstätten:
gewöhnlichen. 60
ungesunden.100
In Theatern und Concertsälen.40 — 50
In Versjtmmlungssälen:
für längeren Aufenthalt. 60
für kürzeren Aufenthalt. 30
In Schulen:
für Kinder.15 — 20
für Erwachsene.25 — 30
In Abendschulen.• . . . . 35 — 40
In Ställen für das Pferd. 180 — 200
Wenn die Hygiene Fordeningen stellt, muss die Technik bestrebt sein,
dieselben zu erfüllen; es erscheint daher die Frage gerechtfertigt, ob die
Technik den besprochenen Forderungen nachzukommen im Stande ist?
An und für sich könnte diese Frage mit „Ja w beantwortet werden,
doch da Luftwechsel Luftbewegung voraussetzt und die Luftbewegung ohne
Zugempfindung stattfinden soll, so ist die Beantwortung der Frage doch
nicht ohne Weiteres zu geben.
Die beste Lüftungsanlage würde diejenige sein, welche an jedem
Punkte Luftaustausch gestattete. In Wirklichkeit ist eine solche Anlage
unmöglich; am gleichmässigsten vertheilt ist der Luftaustausch bei der
unfreiwilligen (natürlichen) Lüftung, doch ist dieselbe für alle die Fälle,
welche hier in Frage stehen, zu geringfügig.
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230
Prof. H. Rietschel,
In der Regel wollen und können die Architekten für einen mittel-
grossen Raum nur einen Zuluft- und einen Abluftcanal vorsehen, und
meist erst dann, wenn die Querschnitte derselben dem Luftwechsel ent¬
sprechend sehr gross ausfallen würden, werden mehrere Canäle mit kleineren
Querschnitten angeordnet. Bei dem grossen Luftstrome, der sich bei Vor¬
handensein nur eines Zuluftcanals von diesem aus in den Raum ergiesst,
kann natürlich die zugfreie Bewegung sehr in Frage gestellt werden, ganz
besonders, wenn die Lage und Mündung des Canals ohne besondere Er¬
wägung nach dieser Richtung gewählt worden sind.
Da es darauf ankommt, den Luftstrom möglichst gleichmässig vertheilt
durch den ganzen Raum hindurch zu leiten, ist die Frage der zweckmässig-
sten Bewegungsrichtung der Luft vielfach erörtert worden.
Durch die Körperwärme wird die den Menschen unmittelbar umgebende
Luft im Wesentlichen eine aufsteigende Bewegung erhalten und nehmen da¬
her Viele als Regel an, auch der Ventilationsluft diese Bewegungsrichtung
anzuweisen. Andere empfehlen umgekehrte Bewegungsrichtung, weil die
reine Luft zunächst möglichst mit den Athmungsorganen in Berührung treten
soll, sie lassen entweder die Luft an der Decke oder — wie gewöhnlich —
etwas über Kopfhöhe in den Raum ein- und über Fussboden aus demselben
austreten.
Die Bewegungsvorgänge der Luft sind nun aber in einem erwärmten
Raume durchaus nicht so einfacher Natur. Die Menschen und Heizkörper,
die Umfassungswände und Fenster, die zufälligen Undichtigkeiten u. s. w.
üben alle Einfluss auf die Bewegung der Luft aus und veranlassen je nach¬
dem verschieden starke oder schwache, aufsteigende oder herabsinkende,
oder nach der Seite sich vertheilende Luftströme, auch werden sich häufig
in einem Raume Luftinseln vorfinden, die an der Bewegung nur geringen
Antheil nehmen.
Im Allgemeinen wird man bezüglich der Temperatur der eintretenden
Luft zwei Fälle bei Lüftungsanlagen unterscheiden können: die eingeführte
Luft ist entweder wärmer oder kühler als die Zimmerluft, denn dass sie
genau gleiche Temperatur mit der Zimmerluft besitzt, wird nur selten wirk¬
lich stattfinden.
Ist die Luft wärmer, so strömt sie besonders bei geringer Eintritts¬
geschwindigkeit fast unmittelbar nach der Decke, bei grösserer Eintritts¬
geschwindigkeit setzt sie ausserdem die dem Luftstrome zunächst befind¬
liche Luft in lebhafte Bewegung. Je tiefer daher die Mündung im letzteren
Falle liegt, desto leichter wird die eintretende Luft Zugerscheinungen her-
vorrufen.
Ist die eintretende Luft kühler als die Zimmerluft, dann wird sie herab¬
sinken, und zwar um so unmittelbarer, je langsamer die Eintrittsgeßchwiii-
digkeit ist. Bei dem Herbsinken wird sie sich mit der Zimmerluft nach
und nach mischen, je höher also der Eintritt gelegen ist, desto weniger
fühlbar wird die Luftströmung werden.
Es ist aus diesen Gründen nach des Verfassers Ansicht im Princip das
Rathsamste, die Luft möglichst hoch in die Räume eintreten zu lassen; die
Ableitung der Luft wird alsdann über Fussboden erfolgen müssen. Dieses
Princip wird sich, so lange nicht Kühlhaltung der Räume bei Gasbeleucb-
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Bestimmung u. Grenzen des Luftwechsels in benutzten Raumen. 231
tung in Frage steht, fast stets durchführen lassen. Ist*Kühlhaltung der
Räume gefordert und bildet die Beleuchtung die Hauptquelle der Wärme¬
entwickelung, scheint es rathsam, die Beleuchtungskörper, entgegen der
Gepflogenheit in unseren Wohnräumen, möglichst hoch zu hängen und lieber
die hierdurch im Bereich der Menschen verminderte Lichtmenge durch eine
Vergrösserung der Flammenzahl auszugleichen. Man wird dann eine beson¬
ders warme Zone entfernt von den Anwesenden schaffen, welche in Bezug
auf Lüftung für sich behandelt werden kann und bei welcher die Bewegungs¬
richtung der Luft von unten nach oben und die Ableitung von der Stelle
der grössten Wärmeansammlung zu erfolgen hat. Natürlich ist jederzeit
von Fall zu Fall Entscheidung über zweckmässige Anordnung der Luft¬
canäle zu treffen und soll diese Erörterung auch nur im Allgemeinen als
Richtschnur dienen und darauf hinweisen, dass überall da, wo der Luft¬
eintritt hoch erfolgen kann, die zugfreie Lüftung am gesichertsten ist.
Für die schnelle Yertheilung der eintretenden Luft ist die Geschwin¬
digkeit des Eintritts von Bedeutung, je höher der Eintritt liegt, desto
grösser kann die Geschwindigkeit genommen werden; es wird also in der
Regel von Vortheil sein, die Luft nicht nur hoch, sondern auch mit grosser
Geschwindigkeit — bis etwa 2’0 m pro Secunde — eintreten zu lassen.
Diese Anschauung steht freilich mit der bisherigen landläufigen in directem
Gegensätze; durch verschiedene Ausführungen, Versuche und Beobachtungen
hat Verfasser indess die Richtigkeit seiner Ansicht bestätigt gefunden.
Natürlich ist bei der Wahl der Geschwindigkeit die Entfernung der gegen¬
überliegenden Wand in Rücksicht zu ziehen und noch manche Einzelheit zu
beobachten, deren Besprechung indess hier zu weit führen würde.
Trotz aller Ueberlegung und Vorsicht bei Anordnung der Lüftungs¬
canäle wird aber doch die Grösse des Luftwechsels, bei Forderung des
Ausschlusses von Zugerscheinungen, innerhalb nicht zu weiter Grenzen liegen
können. In einer Reihe von — besonders hygienischen Lehrbüchern —
findet man die Annahme verzeichnet, dass zugfreie Lüftung nur möglich
sei, wenn der stündliche Luftwechsel nicht mehr als der dreifache Inhalt
des zu lüftenden Raumes beträgt. Diese Annahme hat sich aus der Praxis
herausgebildct unter der Voraussetzung, dass für die Zu- und Abluft eines
mittelgrossen Raumes nur je ein Canal zur Verfügung gestellt werden
kann. Ohne Hinweis hierauf ist die Annahme eine durchaus unbegründete.
Da nun allerdings, wie bereits erwähnt, in den meisten Fällen einem mittel¬
grossen Raume nur ein Zuluft- und ein Abluftcanal gegeben wird und
gegeben werden kann, so sollen auch die folgenden Erörterungen nur für
diesen als den ungünstigsten Fall Geltung haben.
Unter Voraussetzung der Einströmung der Luft unter der Decke und
mit nicht zu geringer Geschwindigkeit hat Verfasser durch Versuche fest¬
gestellt, dass in einem Raume von etwa 4 m Höhe der Luftwechsel selbst
bei Einführung von Luft, deren Temperatur um etwa 4° bis 5°C. niedriger
ist als die Zimmerluft, unter Berücksichtigung gewisser Verhältnisse bis auf
das Fünffache des Rauminhalts gesteigert werden kann, ohne Zugerschei¬
nungen hervorzurufen. Ist die Höhe des Raumes eine grössere oder die
einzuführende Luft wärmer als die Zimmerluft, mag sogar eine noch
weitere Steigerung des Luftwechsels angängig erscheinen, allgemein gültige
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232 Prof. H. Rietschel,
Erfahrungen hierüber sind dem Verfasser indess bisher nicht bekannt
geworden.
Muss also unter den gemachten Voraussetzungen die Grenze des Luft¬
wechsels mit dem fünffachen Inhalt des Raumes als erreicht angesehen
werden, so ist sofort die NothWendigkeit erwiesen, bei Bestimmung des
Luftwechsels den Rauminhalt in Rücksicht zu ziehen. Es geht hieraus
hervor, dass ohne eine diesbezügliche Controle die Bestimmung des Luft¬
wechsels weder nach der Grenze des zulässigen Kohlensäuregehalts, oder
der einzuhaltenden Temperatur im Raume, noch nach den Vorschriften für
die preussischen Staatsgebäude oder den sonstigen „Erfahrungszahlen“
erfolgen darf, sofern mit Sicherheit zugfreie Lüftung erreicht werden soll.
Leider wird dies in der Praxis viel zu wenig beobachtet, und gerade
von denjenigen, welche berufen sind, die Grösse des Luftwechsels vorzu¬
schreiben. Auf Grund der mitgetheilten Erwägungen ist m Bezug auf den
C0 2 -Gehalt der Luft nebenstehende Tabelle aufgestellt worden; aus der¬
selben geht für den Beharrungszustand bei gegebenem Rauminhalt für die
Person die dem Maximum des Luftwechsels entsprechende Menge der stünd¬
lich einzuführenden Luftmenge und der dieser für die verschiedenen Ge¬
schlechter und Lebensalter entsprechenden einzuhaltenden Grenze des COj-
Gehalts hervor.
Die Tabelle ergiebt, dass die v. Pettenkofer’sche Grenze von 1 pro
mille bei dicht besetzten und nicht sehr hohen Räumen (Schulzimmern etc.)
fast stets überschritten werden muss und dass somit Forderung und Er¬
füllung nicht in Einklang zu bringen sind.
Rechnet man z. B. für ein vollbesetztes Schulzimmer von 4 m Höhe auf
1 qm Bodenfläche einen Schüler im Alter von 16 Jahren, dann kommt auf
denselben ein Luftraum von 4 cbm. Die Grenze des möglichen Luftwechsels
ist dann ein solcher von 20 cbm pro Stunde. Die noch einzuhaltende Grenze
des C0 2 -Gehalts stellt sich auf 1*27 pro mille; soll sie auf 1 pro mille
herabgedrückt werden, dann ersieht man aus der Tabelle, dass der Luft¬
raum für den Schüler auf mindestens 6 cbm und der stündliche Luftwechsel
auf 29 cbm gesteigert werden muss. Bei 3 cbm Luftraum für einen Schüler,
wie solcher wohl auch Vorkommen mag, ist es nach der Tabelle selbst für
Knaben im Alter von 10 Jahren nicht möglich, den C0 2 -Gehalt auf die
v. Pettenkofer’sche Grenze herabzudrücken, es gelingt dies erst bei
3*5 cbm Luftraum und 17 cbm stündlichem Luftwechsel.
Eine Verminderung des C0 2 - Gehalts lässt sich nur durch eine Ver-
grösserung des auf jede Person entfallenden Luftraumes herbeiführen. Ist,
wie meist, die zu bebauende Fläche eines Gebäudes gegeben, so bleibt nur
eine Vergrösserung der Stockwerkshöhe übrig, die naturgemäss auch nicht
über ein gewisses Maass hinausgehen kann.
Da sich der Luftwechsel, welcher aus der Forderung einer nicht zu
überschreitenden Temperatur im Raume bei Annahme gleichmässiger Wärme¬
vertheil ung gefunden worden ist, wesentlich höher, als der nach dem zu¬
lässigen C0 2 -Gehalt ermittelte, stellt, würde in der Praxis ein voll besetzter
Raum von nicht sehr bedeutender Höhe durch Lüftung allein nicht auf einer
angemessenen Temperatur erhalten werden können. In der Praxis stellt
»ich indess, wie bereits erwähnt, die Sache wesentlich günstiger, sofern
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Bestimmung u. Grenzen des Luftwechsels in benutzten Räumen. 233
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234 Prof. H. Rietschel,
man mit den Verhältnissen zu rechnen versteht und die richtigen Anord¬
nungen trifft.
Ausserdem stehen der Technik zur Herabsetzung des Luftwechsels noch
verschiedene Mittel zur Verfügung. Im Allgemeinen lässt sich sagen, dass
sich durch zweckmässige Wahl und Anordnung der Beleuchtung, durch die
angemessene Disposition der Canäle und deren Mündungen, durch die
passende Wahl der Eintrittsgeschwindigkeit und Temperatur der Luft und
durch Benutzung der der Technik sonst noch zu Gebote stehenden Hülfs-
mittel, mit dem erreichbaren statt dem berechneten Luftwechsel meist zu¬
friedenstellende Ergebnisse schaffen lassen. Da dies nicht so der Fall ist
bei Zugrundelegung des zulässigen C0 2 -Gehalts, so gewinnt der letztere
Fall besondere Bedeutung — natürlich unter der Voraussetzung, dass die
gestellte Forderung selbst eine berechtigte ist. Das letztere ist bisher still¬
schweigend angenommen worden —, ob mit Recht, ist eine Frage, deren
Erörterung nunmehr geboten erscheint.
Zwei Forderungen sind es, die sich gegenüberstehen: Einhaltung einer
gewissen C0 2 -Grenze und Vermeidung von Zugerscheinungen durch die
Luftbewegung. An und für sich lassen sich beide Bedingungen durch
genügend grosse Räume erfüllen, in sehr vielen Fällen aber sind — beson¬
ders in grossen Städten — derartige Räume nicht zu beschaffen. Es ist
nötliig, hierbei als Beispiel immer wieder auf die Schulen hinzuweisen, die
ganz besonders auf zweckentsprechende Lüftungsanlagen Anspruch machen
müssen.
Eine hygienische Erkenntniss kann sich nun freilich nicht von tech¬
nischen oder finanziellen Schwierigkeiten beeinflussen lassen; die Annahme
des Luftwechsels nach Maassgabe des C0 2 -Gehalts beruht aber nicht auf
einer hygienischen Erkenntniss, sondern ist in Ermangelung einer solchen
angenommen worden.
Die ausgeathmete C0 2 als solche ist es bekanntlich nicht, welche die
Forderung eines kräftigen Luftwechsels bedingt, sondern die übrigen schwer
oder bislang gar nicht zu bestimmenden Producte der Ausathmung und
Ausdünstung, welche nur in Proportion zur ausgeathmeten C0 2 gesetzt
werden.
Die zulässige Grenze von 1 pro mille hat v. Pettenkofer mit Hülfe
des Geruchs bestimmt; er fand, dass über 1 pro mille die Luft in einem
von Menschen benutzten Raume, nach dem Geruch zu urtheilen, schlecht sei,
dass sie als gut bei 0*7 pro mille C0 2 bezeichnet werden konnte.
Wenn man den Geruch als maassgebend für die Beurtheilung der Luft-
beschaffenhcit ansehen will, und in der That bildet der Geruch einen ziem¬
lich feinen Maassstab für die Luftbeschaffenheit, so wird man wesentlich
verschiedene Ergebnisse finden, je nach der Classe Menschen, die in einein
Raume versammelt sind. Personen, die der Reinlichkeit ferner stehen,
werden durch ihre Kleider u. s. w. die Luft viel mehr verunreinigen, als
Personen, deren Reinlichkeit ein selbstverständliches Lebensgebot ist. In
beiden Fälleu wird aber die ausgeathmete C0 2 dieselbe sein können.
Auch die Temperatur, welche in einem Raume herrscht, hat bei An¬
wesenheit von Menschen wesentlichen Einfluss auf die Gütebeschaffenheit
der Luft, Je höher ein Raum erwärmt ist 9 desto grösser wird zwar auch
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Bestimmung u. Grenzen des Luftwechsels in benutzten Räumen. 235
voraussichtlich die Abgabe von Producten der Ausathmung und Ausdünstung,
eventuell auch die Ausscheidung von C0 2 sein, ungleich grösseren Einfluss
wird aber die raschere Zersetzung der Producte auf die Luftbeschaffenheit
ausüben. Es ist daher in jedem voll besetzten Raume, dem Geruch nach zu
urtheilen, stets die Luft besser bei verhältnissmässig niedriger als hoher
Temperatur. Auf die Temperatur nimmt die Forderung bezüglich des C0 2 -
Gehalts keine Rücksicht.
Für Räume, in denen nur wenige Menschen sich aufzuhalten haben,
ergiebt sich nach Maassgabe der C0 2 in Bezug auf den Rauminhalt ein sehr
geringer Luftwechsel. Je geringer der Luftwechsel zum Rauminhalt aber
ist, je ungünstiger wird die gleichmässige Vertheilung der reinen Luft im
Zimmer, also die gleichmässige Durchlüftung des Raumes stattfinden. Es
werden alsdann die Körper, welche der Luft durch Ausathmen und Aus¬
dünsten beigegeben werden, mehr Zeit gewinnen, sich an den Wänden etc.
abzulagern und werden somit ihren verderblichen Einfluss nachhaltiger aus¬
üben können.
Eine Lüftungsanlage wird ihren Zweck um so besser erfüllen, je
mehr die eintretende Luft die verbrauchte Luft verdrängt, je weniger ein
Mischen der reinen mit der verunreinigten Luft stattfindet. So wird in
einem verhältnissmässig kleinen Raume, in welchem sich nur eine Person
dauernd aufzuhalten hat, dem Geruchssinne nach zu urtheilen, eine schlechtere
Luft herrschen, als wenn sich in demselben Raume bei doppeltem Luft¬
wechsel zwei Personen befinden. Für die Luftverhältnisse an sich würde
es daher nur vortheilhaft sein, wenn die gelüfteten Räume keine zu be¬
deutende Höhe in Bezug auf die Bodenfläche besässen, doch soll damit nicht
gesagt werden, dass das Bestreben unserer Zeit, möglichst grosse Räume zu
schaffen, ein fehlerhaftes sei. Die Vergrösserung der Wände etc. führt zu
einer Vermehrung des natürlichen Luftwechsels und die Vergrösserung der
Höhe des Raumes zur Möglichkeit der Steigerung des künstlichen Luft¬
wechsels.
Es soll nur darauf hingewiesen werden, dass das Verhältnis« des
Luftwechsels zum Rauminhalt für die Wirkung der Lüftungsanlage von
nicht zu unterschätzender Bedeutung ist und dass der Inhalt des Raumes in
Bezug auf den C0 a -Gehalt für den Beharrungszustand zwar nicht in Frage
kommt, wohl aber für den Geruchssinn.
Wenn somit die Methode zur Bestimmung des Luftwechsels nach Maass¬
gabe des zulässigen C0 2 -Gehalts einestheils sich den verschiedenen Ver¬
hältnissen nicht in richtigerWeise anpasst, anderentheils vielfach zu unaus¬
führbaren bezw. unzureichenden Ergebnissen führt, so ist der Wunsch nach
einer anderen Methode berechtigt. Wenn man sich auch nicht der Hoffnung
wird hingeben können, eine solche zu finden, die den Einfluss der Aus¬
athmung und Ausdünstung, sowie der Beleuchtungsproducte auf die Gesund¬
heit des Menschen richtig kennzeichnet, so ist doch die Möglichkeit für eine
Methode, welche bessere Ergebnisse als die bisherige liefert, nicht aus¬
geschlossen.
Nach des Verfassers Ansicht würden schon wesentlich bessere und
erreichbarere Verhältnisse geschaffen werden, wenn für Bestimmung des
Luftwechsels lediglich die Wärmeproduction in Rücksicht gezogen würde.
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/
236 Prof. H. Rietschel,
Die Hygiene fordert zwar schon jetzt für die Gesundheit des Menschen die
Einhaltung gewisser Temperaturen in einem geschlossenen Raume, auf die
Einhaltung selbst wird aber ein viel zu geringes Gewicht gelegt. Eine
Heizungs- und Lüftungsanlage wird in der Regel als gut befunden und ab¬
genommen, wenn nur mit derselben die vorgeschriebene Temperatur und
der geforderte Luftwechsel in unbenutztem Zustande des Raumes erzielt
werden kann. Auf die Verhältnisse, welche bei der Benutzung des Raumes
eintreten, wird seltener Rücksicht genommen. Häufig findet man daher in
Räumen, in denen sich dauernd Menschen aufzuhalten haben (Schulen etc.),
eine zu hohe Temperatur und demzufolge auch besonders schlechte Luft,
und glaubt dann lediglich den Grund in einer unachtsamen Bedienung der
Anlagen suchen zu müssen, während sie durch die Anlage selber begründet
sein kann.
Wenn der Technik die Aufgabe gestellt würde, den grösseren Theil der
von den Menschen abgegebenen Wärme (nach Früherem vielleicht 60 Proc.),
sowie die in das Bereich der Menschen gelangende Wärme der Beleuchtung
durch die Lüftung derart auszugleichen, dass die Temperatur nicht über
eine gewisse Höhe (vielleicht 21° bis höchstens 23°C.) ansteigen dürfte, so
könnten in den weitaus meisten Fällen nach jeder Richtung zufrieden¬
stellende Verhältnisse erzielt werden.
Die Technik würde sich dann nicht einfach damit abfinden können,
dass die gestellte Forderung eine unerfüllbare sei, denn ihr ständen eine
ganze Reihe Mittel zur Erfüllung der Aufgabe zu Gebote; der Hygiene aber
würde ein grösserer Einfluss auf die praktische Durchführung ihrer An¬
sprüche gegeben werden. Wenn gegenwärtig für die preussischen Staats¬
gebäude der Luftwechsel ohne Rücksicht auf die hygienischen Forderungen
bestimmt wird, so muss der Grund dafür in der Mangelhaftigkeit und
Unerfüllbarkeit der Forderungen gesucht werden, denn eine leitende Behörde
könnte sich doch sonst den hygienischen Forderungen nicht derart ver-
schliessen, als es gegenwärtig in Bezug auf den Luftwechsel der Fall ist.
Wenn man 60 Proc. der von erwachsenen Personen abgegebenen Wärme
durch den Luftwechsel ausgleichen will, erhält man je nach der Temperatur
der einströmenden Luft und der im Raume gestatteten sehr verschiedene
Luftmengen.
Beifolgende Aufstellung giebt darüber Aufschluss.
Temperatur
der ein¬
strömenden
Luft
Temperatur der Zimmerluft
18°
19°
20°
21°
22°
23°
Einzuführende Luftmenge in Cubikmeter
15° C.
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51*5
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237*5
112*4
69*3
496
37*5
29*2
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104-3
667
47*0
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100-5
62*8
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—
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—
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Bestimmung u. Grenzen des Luftwechsels in benutzten Räumen. 237
Für Kinder würde etwa die Hälfte vorstehender Wertbe in Ansatz zu
bringen sein. Es ergiebt sieb aus dieser Aufstellung sofort, dass die Gren¬
zen des Luftwechsels sehr weite sind, je nach den gewählten Temperaturen.
Ist mithin die Zimmertemperatur vorgeschrieben, so hat es der [Techniker
durch Wahl der Temperatur der einströmenden Luft in der Hand, den
erforderlichen Luftwechsel in das Bereich des Möglichen zu ziehen und die
Anlage entsprechend zu gestalten. Ist der Luftraum für die Person ein
sehr grosser, so wird die Temperatur der einströmenden Luft nicht besonders
niedrig gewählt werden müssen, auch kann gewöhnliche Gasbeleuchtung
noch Anwendung finden. Je kleiner aber der Luftraum sein soll, um so
geringer wird die Temperatur der einströmenden Luft sein müssen, und
bezüglich der Beleuchtung ist Vorsorge zu treffen, dass heisse Verbrennungs¬
gase entweder durch Anwendung elektrischer Beleuchtung vermieden oder
kurzer Hand abgeführt werden, jedenfalls nicht in das Bereich der Personen
gelangen können. Die Temperatur der einströmenden Luft setzt weitere
Maassnahmen bezüglich der Einströmung voraus, damit Zugerscheinungen
ausgeschlossen bleiben; je besetzter ein Raum daher ist, je sorgfältiger muss
die Heizungs- und Lüftungsanlage gewählt, durchdacht und construirt sein,
desto vielseitiger müssen die Hülfsmittel sein, um den Effect zu sichern.
Bringt die Zeit eine bessere Methode zur Bestimmung des Luftwechsels,
so ist diese nur mit Freuden zu begrüssen, vorläufig würden aber schon durch
die strengere Betonung und Durchführung angemessener Temperatur in
einem Raume bessere Verhältnisse, als durch die Forderung der Einhaltung
eines nicht zu überschreitenden CO*-Gehalts, geschaffen werden.
Diese Zeilen sollen in erster Linie die Anregung zur weiteren Behand¬
lung dieser wichtigen Frage geben.
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238
Dr. E. Roth,
Ueber Verbreitung des Typhus durch Milch.
Von Dr. E. Roth (Belgard).
Je weiter wir in der Erkenntniss der Aetiologie der Infectionskrank-
heiten vorschreiten, um so häufiger werden die Fälle, in denen die Verbrei¬
tung derselben — mit Einschluss des Typhus — unabhängig von Ort und
Zeit stattfindet. Insbesondere sind es die Nahrungsmittel, deren Bedeutung
als Infectionsvermittler auf Grund der Epidemieberichte der letzten Jahre
zunehmend hervortritt.
Wenn wir von dem Wasser als Genuss- und Reinigungsmittel absehen,
nimmt unter den Nahrungsmitteln als Vehikel für Infectionsstoffe die Milch
die erste Stelle ein. Dafür, dass die Milch als Nährmedium für pathogene
Keime besonders geeignet ist, liegen eine Reihe von Versuchen vor. Heim 1 )
fand die Bacterien der Cholera in der Milch noch nach 6, die des Typhus
nach 21 und 35 Tagen und die der Tuberculose nach 10 und unter Um¬
ständen noch nach 28 Tagen entwicklungsfähig, in der Butter entsprechend
nach 32, 21 und 28 Tagen; im Käse hielten sich die Cholerabacterien nur
einen Tag, Typhusbacillen bis zum dritten Tage, Tuberkelbacillen bis zu
14 Tagen.
Um gleichzeitig die specifischen Reactionen der Bacterien kennen zu
lernen, cultivirte Löffler 2 ) die verschiedenen pathogenen Bacterien in
Milch, die vorher mit Lackmuslösung versetzt war; die Typhusbacterien und
Erysipelcoccen schienen etwas Säure, wahrscheinlich Milchsäure, zu pro-
duciren, die Milzbrandbacterien einen alkalischen Körper, während die
Tuberkelbacillen, Rotz- und Diphtheriebacillen keine bemerkenswerthe Ein¬
wirkung zeigten.
Raskina 3 ) bereitete zwei Nährböden aus Milch, einen mit Beibehal¬
tung des Caseins und einen zweiten, wo das Casein durch Pepton ersetzt
war. Auf diesen Milchnährböden cultivirte Raskina sechs Bacterienarten
mit Erfolg, und zwar Rotzbacillen, Kommabacillen, Typhus- und Pneumonie¬
bacillen und den Staphylococcus aureus und albus. Diese Mikroorganismen
wuchsen auf den Milchnährböden ebenso gut, manche sogar rascher als auf
den Fleischnährböden.
*) Heim, Ueber das Verhalten der Krankheitserreger der Cholera, des Typhus und der
Tuberculose in Milch, Butter, Molken und Käse. Arbeiten aus dem kaiserlichen Gesund¬
heitsamte, V. Band, 2. Heft.
2 ) Löffler, Ueber Bacterien in der Milch. Berliner Klinische Wochenschrift 1887,
Nr. 33 und 34.
3 ) Raskina, Ueber die Darstellung durchsichtiger fester Nährböden aus Milch und die
Züchtung einiger pathogenen Bacterien auf diesem Nährboden. Aus dem klinisch-bacterio*
logischen Laboratorium des Prof. Afanassjew in Petersburg. Wratsch 1887, Nr. 40 und 41.
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239
Verbreitung des Typhus durch Milch.
Kitasato 1 ) fand, dass sich die Cholerabacterien in der Milch ver¬
mehren, so lange dieselbe nicht sauer reagirt; durch Kochen der Milch
wurden dieselben zerstört.
Hesse 2 ) endlich führte den Nachweis, dass die meisten unserer Nahrungs¬
mittel, insbesondere Milch, Fleischklösschen, gewürzte Fleischbrühe, Fleisch¬
aufguss, Eiweiss, Sülze, Erbsenbrei mit Schinkenbrühe, Milchgries und Kar-
toffelstückchen als gute Nährböden für Typhus- und Cholerabacillen gelten
können. Von 30 untersuchten Nährböden waren für Typhus und Cholera
geeignet mindestens 12, für den Typhus allein ausserdem 9 und für Cholera
einer. Die Typhusbacillen wuchsen im Allgemeinen besser als die Cholera¬
bacillen.
Vorzugsweise kommen in Bezug auf Verbreitung der Infectionskrank-
heiten durch Milch in Betracht Typhus, Scharlach und Tuberculose.
Von geringerer Bedeutung ist die Uebertragung der Maul- und Klauenseuche
durch die rohe Milch kranker Thiere; bisher nicht sicher erwiesen sind die
Beziehungen der Diphtherie und der Pneumonie zur Milch. Eine Beziehung
der Rinder-Peripneumonie zur Pneumonie des Menschen und ihre Ueber¬
tragung auf letzteren durch inficirte Milch wurde von Lecuyer behauptet,
konnte aber nicht erwiesen werden. Gleichfalls bisher unerwiesen ist die
Behauptung von Nolen und Poels, die die Lungenseuche des Rindes für
identisch mit der Pneumonie des Menschen und für übertragbar auf letzteren
erklären.
Auch die Beobachtungen über Beziehungen von Diphtherie -Epidemieen
zum Milchgenuss, wie solche vereinzelt aus England vorliegen — im Jahre
1879 wurden solche Epidemieen aus Weybridge und Addlestone beschrieben,
im Jahre 1883 aus Hendon und Putney — haben bisher eine anderweitige
Bestätigung nicht gefunden. Uebertragungen von Maul- und Klauenseuche
des Rindviehs auf den Menschen und deren Vermittelung durch die Milch
kranker Kühe sind beschrieben von Briscoe, Bircher, Junker und
Haarstück 3 ); die gekochte Milch erwies sich als nicht ansteckend.
Hieraus dürfte es sich erklären, dass bei der Epizootie der Milchcuranstalt
in Frankfurt a. M. im Jahre 1884 auf Grund der Berichte von 53 Aerzten
Cnyrim zu dem Resultate kam, dass der Ausbruch der Seuche denjenigen
Consumenten, welche der Anstalt treu geblieben waren, keinerlei Nachtheil
gebracht bat. Auf der Erfahrung fussend, dass die gekochte Milch ohne
jeden Nachtheil genossen werden kann, erlaubt das Reichs-Viehseuchen-Gesetz
vom 23. Juni 1880 den Verkauf der Milch von maul- und klauenseuchen¬
kranken Kühen in gekochtem Zustande.
Was die Tuberculose betrifft, so wurde die Infectiosität der Milch
tuberculöser Kühe wiederholt experimentell festgestellt. Nicht nothwendig
ist dazu, dass die Euter sichtbar tuberculös afficirt sind. Durch die
bekannten Fütterungs versuche von Gerl ach, der die Milch perlsüchtiger
9 Kitasato, Das Verhalten der Cholerabacterien in der Milch. Zeitschrift für Hygiene,
V. Bd., S. 491 u. f.
s ) Hesse, Unsere Nahrungsmittel als Nährböden für Typhus und Cholera. Zeitschrift
für Hygiene, V. Bd., S. 527 u. f.
3 ) cfr. Uffelmann’s Jahresberichte über die Fortschritte und Leistungen auf dem Ge¬
biete der Hygiene.
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240
Dr. E. Roth,
Kühe an Kälber, Schweine und Schafe verfütterte, wurde die Infectiosit&t
der Milch bewiesen. Diese Versuche wurden bestätigt von Aufrecht und
Bollinger, von Demme und vor Allem von Koch, der den Nachweis
führte, dass die Versuche in allen Fällen positiv ausfielen, wo das verfütterte
Material bacillenhaltig war.
Im Jahre 1881 konnte Hart auf dem medicinischen Congress in London
bereits über 14 Epidemieen von Scharlach durch inficirte Milch berichten.
Die Zahl der durch inficirte Milch entstandenen und bekannt gewordenen
Typhusfälle gab Hart bei derselben Gelegenheit auf 8500 an. Um einige
der bekannter gewordenen Epidemieen kurz zu erwähnen, so sind aus dem
Jahre 1870 Epidemieen von Scharlach in Folge Milchgenusses beschrieben
worden aus South-Kensington, St. Andrews und 1879 aus Fallowfield. Bei
dieser letzteren von Airy beschriebenen Epidemie erkrankten innerhalb 36
Stunden in 18 Familien 24 Personen an Scharlach, und zwar hatten die¬
selben sämmtlich die Milch aus derselben Meierei bezogen; in dieser Meierei,
in der 20 Kühe gehalten wurden, lag zur Zeit des Ausbruches der Epidemie
in der Familie des einen Melkers ein Knabe im Abschuppungsstadium des
Scharlach.
Deutlicher und näherliegend war der Zusammenhang zwischen Milch¬
genuss und Infection in einer von Bell beschriebenen Epidemie, die da¬
durch veranlasst war, dass reconvalescente Scharlachkranke das Melken
der Kühe besorgt hatten.
Eine besondere Berühmtheit hat die im November 1885 in Marylebone
nach Genuss inficirter Milch beobachtete und von Dr. Klein beschriebene
Scharlach - Epidemie erlangt. Die Zahl der Erkrankungen betrug 60, die
sämmtlichen Erkrankten hatten die Milch aus der Hendon-Farm bezogen,
wo um jene Zeit mehrere Kühe erkrankt waren. Die ersten Fälle traten
auf, als man die Milch kranker Kühe mit der gesunden gemischt zum Ver¬
kauf zuliess. Das Incubationsstadium war zum Theil sehr kurz; ein Kind
erkrankte schon am zweiten Tage nach dem Genuss der Milch. Ausser
diesen 60 Fällen kamen in derselben Zeit nur noch drei Fälle von Schar¬
lach vor; bei diesen konnte der Genuss inficirter Milch ausgeschlossen
werden. Hervorzuheben ist die Thatsache, dass alle diejenigen, welche
die Milch gekocht genossen hatten, nicht erkrankten, und auch die meisten
derjenigen, welche nur wenig rohe Milch zum Kaffee oder Thee genom¬
men hatten, frei blieben. Als besonders gefährlich erwies sich in dieser
wie in anderen Epidemieen der Milchrahm. Klein wollte nun in den
Absonderungen des Euters der kranken Kühe einen Mikrococcus gefunden
haben, den er für den Erreger des Scharlach hielt. Auf Grund dieser
Kl ein’sehen Beobachtungen neigt man in England vielfach der Meinung
zu, dass die Kühe von einer Krankheit befallen werden können, die ent¬
weder identisch mit Scharlach oder doch dieser Krankheit sehr ähnlich ist,
und dass die Milch von solchen Kühen Scharlach - Epidemieen verursachen
kann.
Widersacher gegen diese Lehre Klein’s traten in England auf in Thin
und Crookshank. Letzterer fand in der Absonderung der Geschwüre am
Euter der Kühe einen dem Klein’sehen Bacillus völlig ähnlichen Strepto¬
coccus, den er für den Erreger von cow-pox hielt auf Grund einer zufälligen
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241
Verbreitung des Typhus durch Milch.
Impfung mit demselben. Aus dem Jahre 1888 liegt eine Mittheilung aus
Cannes von Blanc vor, wonach dort mehrere Fälle von Scharlach nach dem
Genuss von Milch solcher Kühe entstanden, die eigenthümliche Geschwüre
am Euter hatten; ob freilich in diesen Fällen die Milch als die ausschliess¬
liche Ursache des Scharlach anzunehmen ist, ist.nicht festgestellt.
Von den durch inficirte Milch verursachten Typhusepidemieen erwähne
ich die im Jahre 1870 in Islington beobachtete und von Ballard beschriebene
Typhusepidemie; hier erkrankten in 67 Häusern 168 Personen, darunter
26 todtlich. Fast sämmtliche Fälle betrafen Familien, die ihre Milch von
ein und demselben Milchhändler bezogen hatten; dieser Milchhändler und
sieben seiner Hausgenossen gehörten zu den Erstinficirten. Aetiologisch
wurde festgestellt, dass ein aus Holz gebauter Wasserbehälter mit der Cloake
communicirte, und dass das Wasser desselben zum Reinigen der Milchgefasse
wie auch zum Verdünnen der Milch benutzt wurde.
Bei einer anderen Epidemie, die im Jahre 1873 in Leeds herrschte,
erkrankten in 68 Häusern 107 Personen. Der Ersterkrankte war ein Milch¬
händler; vier Wochen später traten explosionsartig Typhusfälle in Familien
auf, die von jenem Milchhändler die Milch bezogen. Immerhin war es nur
ein geringer Procentsatz der Consumenten, der erkrankte, denn von sämmt-
lichen Familien, die ihre Milch von jenem Milchhändler bezogen, hatten
Erkrankungen 37*8 Proc., von den übrigen Familien des Ortes freilich nur
5*3 Proc. und auch diese erst gegen das Ende der Epidemie. Auch hier
war der Brunnen im Hause des Milchhändlers durch Grubeninhalt ver¬
unreinigt.
Eine andere Epidemie beschrieb Murchison aus London im Jahre
1873; hier erkrankten im Ganzen 320 Personen, und zwar sämmtlich in
Familien, die ihren Milchbedarf aus derselben Milchfarm, wo seit längerer
Zeit Typhus herrschte, erhielten. Auch in diesem Falle communicirte der
Brunnen, aus welchem das Wasser zum Reinigen der Milchgefasse entnom¬
men wurde, mit der Abtrittsgrube.
Aus demselben Jahre sind Epidemieen beschrieben worden aus Glasgow,
Birmingham, Brighouse, 1875 aus Croydon und 1877 aus Ascott. In allen
diesen Fällen war gleichfalls eine Verunreinigung des zum Reinigen der
Milchgefasse benutzten Wassers durch Cloakeninhalt nachweisbar. Es handelt
sich demnach in diesen Fällen im Grunde um Typhusepidemieen, die durch
inficirte8 Wasser veranlasst sind, denn das Wasser war das ursprüngliche
Vehikel der Typhuskeime.
Auch bei der im Jahre 1883 in Cöln beobachteten Typhusepidemie,
deren Verbreitung auf die Milch eines benachbarten Gutes, wo typhusähnliche
Erkrankungen unter dem Dienstpersonal vorgekommen waren, zurückgeführt
wurde, scheint das zum Spülen der Milchgefässe benutzte Wasser das ver¬
mittelnde Agens gewesen zu sein. Unter 270 Fällen von Abdominaltyphus,
die vom Januar bis zum October vorkamen, waren 54 in den besseren Stadt-
theilen belegene Häuser besonders stark betheiligt, die ihre Milch von jenem
benachbarten Milchgut bezogen; das Hauptcontingent der Erkrankungen
stellte das weibliche Geschlecht.
Dieselben ätiologischen Verhältnisse zeigte eine im Jahre 1884 aus
Upsala beschriebene Typhusepidemie, sowie die von Ali Cohen aus den
Vierteljahrs Schrift für Gesundheitspflege, 1890. |0
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242
Dr. E. Roth,
Jahren 1884/85 aus Groningen berichtete Epidemie; in Groningen erkrank¬
ten 58 Personen an Typhus, von denen 46 ihre Milch aus einer Milch¬
ökonomie bezogen, in welcher notorisch Abdominaltyphus herrschte; hier
hatten die Dejectionen Gelegenheit, sich dem Brunnenwasser, das zum Spülen
der Gefasse benutzt wurde, mitzutheilen.
Aus der letzten Zeit liegen Beobachtungen über Milchtyphusepidemieen
vor von Almquist in Göteborg, der im 21. Bande dieser Vierteljahresschrift
fünf Typhusepidemieen beschreibt, die in Schweden bis zum Jahre 1888
nachweislich durch verunreinigte Milch entstanden waren, darunter vier in
Göteborg und Umgegend. Die Infectionen gingen aus von grösseren Milch-
wirthschaften auf Gütern oder Bauerhöfen, von denen aus ein Theil der
Stadt mit Milch versorgt wurde. In welchem Verhältniss die Zahl der
Erkrankten zur Zahl der Abnehmer sich befand, ist nicht angegeben, auch
ist in diesen Fällen nicht festgestellt, ob die Milch direct inficirt wurde
oder erst indirect durch das zum Reinigen der Milchgefässe benutzte
Wasser.
Aus dem Jahre 1888 liegt noch eine Beobachtung von Brown aus
England und eine aus Amerika von Har rington vor. Letzterer berichtet
über Typhusfälle zu Cambridge in Massachusetts, die er auf den Genuss
inficirter Milch zurückführt, ohne dafür einen anderen Beweis erbringen zu
können, als dass 58 von 73 Fällen Familien betrafen, die ihre Milch aus
derselben Productionsquelle bezogen, wo mehrere Wochen zuvor ein Fall
von Abdominaltyphus vorgekommen war.
Fälle, in denen die Milch selber inficirt war, sind seltener beschrieben
worden. Hierher gehört die von Cameron beschriebene Typhusepidemie in
Dublin aus dem Jahre 1878, sowie die in Melbourne beobachtete aus dem¬
selben Jahre. In Dublin erkrankten 26 Personen in Folge Genusses inficirter
Milch, hier waren die Kinder des Milchhändlers an Typhus erkrankt und
eine directe Verunreinigung der Milch mit Fäcalstoffen anzunehmen.
Gleichfalls eine directe Infection der Milch durch Typhuskeime musste
in den von mir im Juli 1889 in Belgard beobachteten Fällen von Abdominal¬
typhus angenommen werden. Am 3. Juli wurde der Arbeiter B., Garten¬
strasse 12 wohnhaft, in das städtische Krankenhaus aufgenommen, nachdem
derselbe acht Tage vorher an Unterleibstyphus erkrankt war. Der p. Barz
hatte während der letzten Wochen vor seiner Erkrankung ausserhalb Belgards
in einem Walde gearbeitet und hier während der ganzen Zeit in einem Holz¬
schuppen auf Moos und Stroh genächtigt. Mitte Juli erkrankte in demselben
Hause ein Kind der Frau K. an Unterleibstyphus. Diese Frau K. hält eine
Kuh und betreibt einen kleinen Milchhandel; die zum Verkauf bestimmte
Milch lagert in dem einzigen Wohnraume der Familie in einem Spinde, das
in unmittelbarer Nähe des Bettes der erkrankten Tochter aufgestellt war.
Von der Frau K. bezogen die Milch und erkrankten nach einander: 1) die
Tischler Q.’schen Eheleute, gleichfalls Gartenstrasse gegenüber dem K.’schen
Hause wohnend; hier erkrankte Ende Juli die Frau an schwerem, der Mann an
leichtem Abdominaltyphus, das einzige Kind der Leute blieb gesund. 2) Frau
Maler P., zwei Gehülfen und ein Lehrling, Marienstrasse wohnhaft, die Fran
erkrankte an mittelschwerem, die beiden Gehülfen an leichtem und der Lehr¬
ling an schwerem Unterleibstyphus. 3) Frau G., Gartenstrasse zwei Häuser
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243
Verbreitung des Typhus durch Milch.
von der Frau K. entfernt wohnend; dieselbe gab auf Befragen an, dass sie
ebenso wie ihre beiden Kinder Ende Juli und Anfang August circa 14 Tage
lang an Kopfschmerz, besonders Abends, sowie Hitze- und Frostgefühl und
Durchfallen gelitten hätten. 4) Die Gemeindediaconissin Schwester L., Diener-
fltrasse wohnhaft; dieselbe erkrankte um dieselbe Zeit an einem leichten
Typhus, dessen Reconvalescenz sich jedoch über vier Wochen hinzog. Es
sind dies sämmtliche Haushaltungen, die überhaupt damals von der Frau K.
Milch bezogen; in sämmtlichen Familien traten in der Zeit von Ende Juli
bis Anfang August Erkrankungen an Unterleibstyphus auf, und zwar er¬
krankten mit Ausnahme eines Kindes des Tischlers Q., des Malers P. und
eines Kindes desselben die sämmtlichen Familienglieder und Hausgenossen,
, im Ganzen 11 Personen, an Typhus. Alle inficirten Personen gaben zu, dass
sie die betreffende Milch häufig auch ungekocht und zwar namentlich als
Zusatz zum Kaffee genossen hatten. Die Kuh der Frau K. war gesund,
jedoch wenig reinlich gehalten.
Diese kleine Epidemie beweist mit der Sicherheit eines Experiments
die ursächliche Beziehung der Milch zur Ausbreitung des Typhusgiftes, und
zwar war im vorliegenden Falle die Milch direct durch das Gift verunreinigt,
da eine Vermittelung durch das Wasser vollkommen ausgeschlossen war;
weder findet sich auf dem Grundstück der Frau K. ein Hofbrunnen, der
eventuell hätte inficirt werden können, noch kamen um jene Zeit anderweitige
Erkrankungen an Typhus vor, die zu dem in Frage kommenden öffentlichen
Brunnen in ätiologische Beziehung hätten gebracht werden können.
In Fällen, wie dem vorliegenden, liegen für die Infection der Milch ver¬
schiedene Möglichkeiten vor: entweder die Milch wurde schon beim Melken
inficirt, wenn dasselbe mit inficirten Fingern stattfand, eine Möglichkeit, die
bei dem Reinlichkeitssinn der in Frage stehenden Menschenclasse leider
sehr nahe liegt, oder die Milch wurde in der Stube inficirt, und zwar ent¬
weder gleichfalls durch inficirte Finger oder durch Verstäuben angetrockneter
Dejectionen.
Bei der grossen Verbreitung dieser kleinen Milchwirtschaften nament¬
lich in den überwiegend ackerbautreibenden Städten ist es zu verwundern,
dass dieser Infectionsmodus nicht häufiger beobachtet wird. In Belgard
existiren circa 115 solcher meist nur eine oder wenige Kühe haltender kleiner
Milchwirtschaften; von diesen hatten 83 oder fast zwei Drittel keine be¬
sonderen Räume zum Aufbewahren der Milch, sondern die Wohn- und Schlaf¬
räume, in der Regel einen einzigen Raum darstellend, dienten gleichzeitig als
Aufbewahrungsort der Milch. In der anderen Stadt des Kreises, in Polzin,
waren von den 73 Milchwirtschaften auf die Schlafstuben als Aufbewahrungs¬
ort der Milch angewiesen 29, auf die Wohnstuben 3, auf Speisekammern
beziehungsweise Küche 27, auf den Hausflur 1, auf besonderen Stuben 13.
Dass solche Verhältnisse hygienisch absolut unzulässig sind, liegt auf der
Hand.
Dazu kommt, dass, von specifischen Giften abgesehen, die Luft der
Wohn- und Schlafräume an und für sich durch ihren Reichtum an Spalt¬
pilzen geeignet ist, zersetzend auf die Milch zu wirken und zu Verdauungs¬
störungen der Consumenten namentlich des kindlichen Organismus Ver¬
anlassung zu geben. Wenn bei uns bisher in verhältnissmässig so geringem
lß*
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244
Dr. E. Roth,
Grade die Aufmerksamkeit sich dieser Infectionsquelle zuwandte, so erklärt
sich dies daraus, dass die Mehrzahl der auf diese Weise vermittelten Infec-
tionen der Erkenntniss entzogen blieben, sei es, weil es sich um Infectionen
leichteren Grades handelte und desshalb eine Nachforschung unterblieb, oder
weil die Aufmerksamkeit nicht darauf gerichtet war und desshalb, wie wir
es besonders bei der durch die Perlsucht des Rindes vermittelten Tuberculose
des Menschen beobachten, alle möglichen anderen Ursachen zur Erklärung
herangezogen werden, die nächstgelegene aber ausser Acht bleibt. Schon
allein die unendlich grosse Gefahr, die die Perlsucht des Rindviehs für das
milchkaufende Publicum mit sich bringt, erfordert dringend Abhülfe. Dass
die Perlsucht gerade in Milchwirtschaften unendlich häufig ist, dass oft
mehr als die Hälfte der Milchkühe daran leidet, ist eine bekannte Erfahrung.
Dass die Fütterung derselben, bei der häufig Küchenabfalle die Hauptrolle
spielen, und die Haltung, der Mangel an Reinlichkeit, hierzu wesentlich bei¬
tragen, unterliegt keinem Zweifel.
Von einer Untersuchung der Milch auf etwa vorhandene Typhusbacillen
wurde Abstand genommen. Solche Untersuchungen infectionsverdächtiger
Nahrungs- und Genussmittel werden in Bezug auf den einzelnen Fall in
der Regel zu spät kommen, und nur wenn es gilt festzustellen, ob die Ursache
noch andauert , sind dieselben unerlässlich. Auch haben wir uns in Bezug
auf die Infection des Einzelnen den Modus nicht als eine einzige und ein¬
malige Invasion vorzustellen, sondern auch hier bedarf es einer gewissen
Menge des Giftes, der Bacillen resp. des Toxins, um die Infection hervor¬
zubringen, einer Menge, die um so grösser sein wird, je widerstandsfähiger der
Organismus, je geringer die Disposition desselben für die betreffende Infections-
krankheit ist. Dazu kommt speciell bei den Typhusbacillen die Unsicherheit
der Diagnose, wobei wir, nachdem auch das früher als charakteristisch ange¬
nommene Wachsthum auf der Kartoffel nicht mehr als zuverlässig angesehen
werden kann, auf die Eigenbewegung der echten Typhusbacillen und auf die
von Birch-Hirschfeld ermittelte Färbung der Typhusbacillen mit Phloxin-
roth angewiesen sind.
Diesen Gefahren gegenüber darf sich die öffentliche Gesundheitspflege
nicht mit privaten Mitteln, mit wohlgemeinten Rathschlägen, die Milch vor
dem Gebrauch abzukochen, begnügen, sondern es ist eine staatliche Controle
anzustreben.
Diese Controle müsste eine doppelte sein: eine veterinär-polizeiliche
und eine medicinal - polizeiliche. Es muss verlangt werden, dass, wer
eine Milchwirthschaft betreiben will, den Nachweis zu führen hat, dass
sein Milchvieh gesund, insbesondere frei von Perlsucht ist. Dazu bedarf
es einer fortdauernden Controle in Bezug auf rationelle Ernährung und
Haltung des Milchviehs, die wieder eine hygienische Beschaffenheit der
Stallung, insbesondere wasserdichte Herstellung und Sorge für genügenden
Abfluss, zur Voraussetzung hat. Freilich ist die Perlsucht erst erkennbar,
wenn sie einen gewissen Grad erreicht hat, aber wir haben einen an¬
nähernd sicheren Maassstab für die gesunde Beschaffenheit in der Herkunft
des betreffenden Milchviehs, in dem Nachweis, dass dasselbe aus Heerden
stammt, in denen Perlsuclit fremd ist, aus immunen Heerden.
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245
Verbreitung des Typhus durch Milch.
Die gesundheitspolizeiliche Controle hat sich auf die Milchwirtschaft
selber, die Reinlichkeit des Betriebes und namentlich die Lagerung der
Verkaufsmilch in besonderen kühl und luftig gehaltenen Räumen zu
erstrecken.
Bei kleinen Betrieben ist die Milch seitens der Consumenten in eigenen
Gefössen direct aus dem Stalle zu entnehmen.
Sobald ein Fall einer ansteckenden Krankheit in einer Familie vor¬
kommt, die Milchhandel betreibt, oder sobald in einer grösseren Milch¬
wirtschaft ein Melker oder dessen Angehörige von einer solchen befallen
werden, darf der Milchhandel nur dann weiter betrieben werden, wenn das
Melken von dritten Personen gesunder Familien besorgt und die Lagerung
so stattfindet, dass jede Gefahr einer späteren Infection ausgeschlossen ist.
In Fällen, wo diese Maassnahmen nicht durchführbar sind, ist der
Milchhandel für die Dauer der Krankheit zu untersagen. In England ist
nach der Verordnung vom Jahre 1885 den Health officers in den Land-
districten die Controle der Milchwirthschaften bereits übertragen; freilich ist
zu einer erspriesslichen Wirksamkeit nothwendig, dass die Medicinalbeamten
sich die erforderlichen Kenntnisse auf dem Gebiete der Veterinärmedicin
aneignen.
Neben diesen öffentlichen Maassnahmen empfiehlt es sich, durch Be¬
kanntmachung das Publicum darauf hinzuweisen, welchen Gefahren es sich
aussetzt, wenn es seine Milch nicht aus einer geordneten, sauberen und gut
geleiteten Milchwirthschaft entnimmt; dabei ist auf das Abkochen der Milch
als Schutzmittel hinzuweisen, sobald dasselbe gründlich stattfindet, und
eventuell als Ersatz einer verdächtigen Kuhmilch Milch einer anderen Thier¬
gattung, insbesondere Ziegenmilch, zu empfehlen, zumal Ziegen nicht an
Perlsucht erkranken.
Auch die Erfolge, die einzelne Privatgesellschaften als Controlorgane
des Milchhandels in Kopenhagen, Stockholm, Göteborg, Ailesbury bei
London, Mailand, Frankfurt a. M. und anderen Städten erzielt haben, lassen
diese Einrichtungen, bei denen den Verkäufern gewisse sanitäre Bedingungen
in Bezug auf Beschaffenheit des Futters, der Stallung, der Wirthschafts-
locale und des Betriebes selber vorgeschrieben werden, nachahmenswerth
erscheinen.
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246
Dr. Oscar Schwartz,
Wie kann der grossen Sterblichkeit an Tuberculose
unter den Krankenpflegegenossenschaften wirksam
vorgebeugt werden?
Nach einem am 30. December 1889 im allgemeinen ärztlichen Verein zu Köln
gehaltenen Vortrage
von
Geh. Medicinalrath Dr. Oscar Schwartz.
Bekanntlich ist durch die unter R. Koch’s persönlicher Leitung im
'hygienischen Institut zu Berlin angestellten Versuche erwiesen, dass die
Uebertragung des Tuberkelbacillus auf Gesunde durch den getrockneten
Auswurf der Kranken stattfindet, welcher fein zerstäubt der Athemluft sich
beimengt und durch dieselbe in den gesunden Körper aufgenommen wird.
Die betreffenden Versuche, welche von Dr. Georg Cornet in Hospitälern,
Gefängnissen und Privatwohnungen Schwindsüchtiger fortgesetzt wurden,
finden Sie veröffentlicht im fünften Bande der diesjährigen Zeitschrift für
Hygiene unter dem Titel: „Verbreitung der Tuberkelbacillen ausserhalb des
Körpers“, welche Abhandlung wegen ihrer grossen hygienischen Bedeutung
auf Veranlassung des Herrn Ministers v. Gossler unter die preussischen
Medicinalbeamten in Separatabdrucken vertheilt worden ist.
Dr. Cornet suchte nun auch die von ihm vertretene Verbreitungsart
der Tuberculose durch die Sterblichkeitsstatistik nachzuweisen, namentlich
durch die höhere Sterblichkeit an Tuberculose bei solchen Krankenpflege¬
genossenschaften, die sich während eines genügend langen Zeitraumes dem
steten und engen Verkehre mit tuberculösen Kranken aussetzen müssen.
Die von Dr. Cornet für eine zuverlässige Statistik aufgestellte Bedingung
einer mindestens 25jährigen Beobachtung konnten zur Zeit nur die katho¬
lischen Krankenpflegeorden erfüllen, weil dieselben die ältesten sind und
ihre Mitglieder in der Regel auf Lebenszeit an den Krankenpflegedienst
binden. Es wurde desshalb auf Anordnung des Herrn Ministers v. Gossler
von 38 Mutterhäusern katholischer Krankenpflegeorden über nachstehende
Punkte amtliche Auskunft erbeten: 1) Zahl der eingetretenen Todesfälle,
2) Todesursache, 3) Alter und Klosterjahre der Verstorbenen, 4) Krankheits¬
dauer, 5) Art der Beschäftigung während der letzten 25 Jahre.
Die Resultate dieser von den Mutterhäusern der Krankenpflegeorden
ertheilten Auskunft finden Sie auf S. 70 der Cornet’schen Abhandlung:
„Die SterblichkeitsVerhältnisse in den Krankenpflegeorden“ (Separatabdruck
aus der Zeitschrift für Hygiene, Bd. VI, 1889), in einer besonderen Tabelle
angegeben, aus welcher hervorgeht, dass die Tuberculose, welche bei der
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Sterblichkeit an Tuberculose unter Kraukenpflegegenossenschaften. 247
übrigen Bevölkerung durchgehends nur V 7 » höchstens Vs sämmtlicher Todes¬
fälle herbeiführt, bei den katholischen Krankenpflegeorden 2 /s bis :l / 4 aller
Todesfälle verursacht und das durchschnittliche Lebensalter der verstorbenen
Mitglieder dieser Krankenpflegeorden nur 36 Jahre beträgt.
Da die Mitglieder der Krankenpflegegenossenschaften vor ihrem Ein¬
tritt in dieselben ärztlich untersucht und als gesund erklärt werden, auch
in der Lebensweise derselben kein geeigneter Anhaltspunkt gefunden wurde,
um die ungewöhnlich hohe Sterblichkeitsziffer an Tuberculose zu erklären,
so glaubt Dr. Cor net als hauptsächliche Sterblichkeitsursache bezeichnen
zu müssen die unzweckmässige Behandlung des tuberculösen
Sputums, wie solche in den meisten Hospitälern noch stattfinde, in welchen
vorzugsweise das Krankenpflegepersonal beim Reinigen der Zimmer, des
Mobiliars, der Bett- und Leibwäsche den schädlichen Verstäubungen des
tuberculösen Sputums andauernd ausgesetzt sei. Dr. Cor net äussert sich
über die bezüglichen Hospitalverhältnisse wie folgt (S. 73):
„Während der Arzt, der durchdrungen ist von der Contagiosität der
Tuberculose, ein sorgsames Auge auf die zweckmässige Beseitigung der
Ansteckungsstofle haben wird, beschränkt sich der Andere darauf, dem
Kranken ein Spuckglas geben zu lassen, und ist schon zufrieden, wenn er
sich in demselben ab und zu von der Beschaffenheit des Sputums überzeugen
kann. Ob aber der Kranke all seinen Auswurf dorthin entleert oder einen
nicht unbeträchtlichen Theil ins Taschentuch wirft, die Bettwäsche damit
beschmutzt und damit die Möglichkeit zur Verstäubung und Ansteckung
giebt, darüber gehen die Meisten gleichgültig hinweg. Brauche ich doch
nur zu erinnern, dass unter sieben Krankenhäusern in fünf virulente
Tuberkelbacillen zu wiederholten Malen an der Wand und den Bettstellen
nachgewiesen wurden, dass aber in zwei Krankenhäusern, in zwei mit zahl¬
reichen Phthisikern belegten Sälen, sich auch in unmittelbarer Nähe der
Schwindsüchtigen keine Tuberkelbacillen fanden. So erklärt sich ohne
Zwang die Differenz, dass die Schwestern bestimmter Krankenhäuser und
damit bestimmter Orden ganz besonders gefährdet sein können und der
Tuberculose noch öfter erliegen, als in anderen.“
Ich habe seit 40 Jahren tlieils als früherer Hospitalarzt, theils als amt¬
licher Revisor von Krankenanstalten die Berufsthätigkeit der verschiedenen
Krankenpflegegenossenschaften, der katholischen und evangelischen, der
geistlichen und weltlichen, genauer zu beobachten Gelegenheit gehabt, und
kann, so sehr ich auch die Gefährlichkeit des unzweckmässig behandelten
tuberculösen Sputums anerkenne, doch auch nach meiner Erfahrung die
erbliche und durch schädliche Lebensweise erworbene Anlage
als wesentlich mitwirkende Ursachen für die erhöhte Sterblichkeit an Tuber-
culoae bei den Krankenpflegegenossenschaften nicht ausschliessen. Nach
meiner Ansicht haben wir alle Ursache, auf diesem wissenschaftlich noch
streitigen Gebiete vorsichtig zu sein und übereilte Schlussfolgerungen zu
vermeiden, da die Frage über Verbreitung und Entstehung der Tuberculose
unter den verschiedenen Krankenpflegegenossenschaften nicht nur eine
theoretische, sondern eine im hohen Grade praktische Bedeutung hat.
Würden wir doch vom Dr. Cor net’sehen Standpunkte aus lediglich das tuber-
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248
Dr. Oscar Schwartz,
culöse Sputum unschädlich zu machen haben, um das Krankenpflegepersonal
vor Tuberculose zu schützen und alle anderen auf die erbliche und erworbene
Anlage sich beziehenden Schutzmaassregeln ausser Acht lassen können!
Wenn Dr. Cor net zunächst annimmt, dass mit Rücksicht auf das bei¬
zubringende ärztliche Gesundheitsattest nur gesunde, kräftige Personen
ohne familiäre Krankheitsanlage in die Krankenpflegeorden auf¬
genommen würden, so kann nach meiner Erfahrung das fragliche Attest
leider eine derartige Garantie nicht bieten. Es wird ja auch gar nicht
verlangt, dass der Arzt in dem Attest sich äussere über das Vorhandensein
einer erblichen Krankheitsanlage oder eine für den Krankendienst geeignete,
genügend kräftige Körperconstitution, sondern der Arzt soll nur bescheinigen,
dass die aufzunehmende Person zur Zeit gesund sei. Wollten die Kranken¬
pflegegenossenschaften alle mit Krankheitsan 1 age n behafteten, nicht hin¬
reichend kräftigen Personen von der Aufnahme ausschliessen, so müssten
sie in ähnlicher Weise, wie die Lebensversicherungsgesellschaften, zuver¬
lässige Erkundigungen einziehen über den Gesundheitszustand, eventuell die
Todesursache der Grosseltern, der Eltern, der Geschwister, die in der Kind¬
heit bestandenen Krankheiten, namentlich Knochen- und Drüsenscropheln etc.
Da aber derartige Erkundigungen nicht eingezogen werden, sondern nur
eine Bescheinigung über den gegenwärtigen Gesundheitszustand verlangt
wird, so werden thatsächlich auch Personen in die Krankenpflegegenossen¬
schaften aufgenommen, die mit erblichen Krankheitsanlagen behaftet sind,
oder bereits in der Kindheit scrophulös waren und ausserdem eine zarte,
für die Anstrengungen des Krankendienstes weniger geeignete körperliche
Constitution besitzen. — Wenn Dr. Com et der Mitwirkung der erblichen
Krankheitsanlage bei Verbreitung der Tuberculose unter den Krankenpflege¬
orden keinerlei Bedeutung zuschreibt, so ist dies nur dadurch erklärlich,
dass dieser Forscher das Vorkommen der erblichen Tuberculose sowohl bei
Thieren wie bei Menschen überhaupt in Abrede stellt, wie solches auch aus
den bei Gelegenheit der letzten Versammlung des Deutschen Vereins für
öffentliche Gesundheitspflege in Strassburg gehaltenen Vorträgen hervorgeht.
Dem gegenüber kann ich mich nur auf die unbefangene klinische Erfahrung
beziehen und die einwandfreien Beobachtungen von Johne (zur Casuistik
der congenitalen Tuberculose, Deutsche Zeitschrift für Thiermedicin), von
Merkel (Erster Bericht zur Sammelforschung über Tuberculose, Zeitschrift
für klinische Medicin, Bd. VIII, 1886, S. 559), die Forschungen von Jani
und Weigert (Vorkommen von Tuberkelbacillen im gesunden Iloden und
Prostata von Phthisikern, Virchow’s Archiv, Bd. CIII, 1886, S. 522) und
schliesslich auf das neueste Lehrbuch der pathologischen Mykologie von
Prof. Baumgarten, in welchem auf S. 628 das überzeugendste Beweis¬
material für das Vorkommen der erblichen Tuberculose bei Thieren und
Menschen zusammengestellt ist. Sind doch auch bei Gelegenheit des letzten
Pariser Tuberculosencongresses von Ferrand und Landouzy eine Reihe
exacter Beobachtungen mitgetheilt, welche das häufige Vorkommen erb¬
licher Anlage zur Tuberculose beim Menschen nicht bezweifeln lassen. Ich
kann desshalb nicht zugestehen, dass bei der Sterblichkeitsstatistik der
Krankenpflegeorden die erbliche Anlage zur Tuberculose ohne Weiteres als
bedeutungslos zu bezeichnen sei.
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Sterblichkeit an Tuberculose unter Krankenpflegegenossenschaften. 249
Was ferner die Erwerbung einer tuberculosen Anlage durch den
Krankenpflegedienst betrifft, so will ich die hygienische Bedeutung der von
Dr. Cor net bei den Mitgliedern der Krankenpflegeorden beobachteten zu¬
friedenen, gleichmässigen und berufsfreudigen Gemüthsstimmung nicht unter¬
schätzen ; muss aber dabei hervorheben, dass der Krankendienst, wie solchen
die Krankenpflegeorden in den meisten mir bekannten Hospitälern in Stadt
und Land ausüben, doch auch mit besonderen gesundheitlichen Schäd¬
lichkeiten verbunden ist, welche vorzeitige Entkräftung, Blutarmuth,
nervöse Schwäche und verminderte Widerstandsfähigkeit gegen
Ansteckungskeime, namentlich gegen Tuberculose und Typhus,
herbeiführen. Erkennt doch auch Dr. Cornet in seiner Abhandlung an,
dass das weltliche Wartepersonal dem auf die Dauer die Kräfte auf¬
reibenden Krankendienste sehr bald sich zu entziehen pflege, während die
Mitglieder der Krankenpflegeorden ununterbrochen und auf Lebenszeit
den Schädlichkeiten des Krankendienstes ausgesetzt bleiben. In vielen mir
bekannt gewordenen Hospitälern wird aus Sparsamkeitsrücksichten eine zu
geringe Anzahl von Pflegepersonal angestellt, welches kaum für gewöhnliche
Zwecke ausreicht; bei grösserem Krankenstände, namentlich beim Auftreten
von Epidemieen, sich aber als durchaus unzureichend erweist. Wird
dann noch ein Theil des Pflegepersonals von der ansteckenden Krankheit
befallen, so wird der übrig bleibende Theil einer täglich sich steigernden
Ueberbürdung, sowie Tag und Nacht andauernden Anstrengungen sich unter¬
ziehen müssen.
Ein nach hygienischen Grundsätzen geregelter Tag- und Nachtdienst
kann sehr häufig aus Mangel an Personal nicht eingerichtet werden, obgleich
erfahrungsgemäss andauernde Entziehung des Schlafes das sicherste Mittel
ist, um jeden menschlichen Organismus schnell zu entkräften und gegen
äussere Schädlichkeiten widerstandsunfähiger zu machen. Dazu kommt, dass
die Mitglieder der Krankenpflegeorden nicht nur die leichteren Arbeiten am
Krankenbette, die oft grosse Umsicht und Ueberlegung erfordern, besorgen,
sondern ausserdem aus Mangel an weltlichem Hülfspersonal die schwersten
Hausarbeiten, Waschen, Bügeln, Scheuern, Kochen u. s. w., verrichten,
sich dabei in Küchen, Wasch-, Bügel-, Trockenräumen, Badezellen, kalten
und zugigen Gängen Erkältungen aussetzen und desshalb auch besonders
häufig von katarrhalisch-entzündlichen Affectionen der Athmungsorgane,
Bronchialkatarrhen und broncho-pneumonischen Krankheitsprocessen befallen
zu werden pflegen. Auch nach der Cornet’sehen Tabelle starben von
2099 Mitgliedern der Krankenpflegeorden 74 an Lungen- und Brustfell¬
entzündung ! Dass Alle, die von den Mutterhäusern als an Lungenschwind¬
sucht gestorben angegeben werden, auch an tuberculöser Phtisis gestor¬
ben seien, dafür fehlt ein geeigneter Nachweis, da Obductionen nicht gemacht
wurden und auch das Sputum der während der letzten 25 Jahre Gestorbenen
nicht auf Tuberkelbacillen untersucht werden konnte.
Wenn man aber auch zugeben wollte, dass alle von den Mutterhäusern
als Lungenschwindsucht registrirten Todesfälle der Tuberculose zufallen, so
bleibt doch unentschieden, ob die Tuberculose die primäre Krankheit war,
oder der Tuberkelbacillus nicht erst in dem katarrhalisch entzündeten
Gewebe einen geeigneten Nährboden fand? Weist doch Dr. Cornet selbst
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250
Dr. Oscar Schwartz,
an mehreren Stellen seiner Schrift sehr zutreffend auf die vorzüglichen
physiologischen Wehractionen hin, welche der gesunde Organismus gegen
die Invasion von Tuberkelbacillen besitzt, namentlich auf das Flimmer-
epithelium der normalen Respirationsschleimhaut; er wird desshalb auch
nicht bestreiten können, dass eine kräftige, gut ernährte, mit normalen
Athmungsorganen versehene Krankenschwester besser vor der Lungen¬
schwindsucht geschützt sei, wie eine solche, die durch Ueberbürdung, Nacht¬
wachen und mangelhafte Ernährung geschwächt ist und ausserdem noch an
chronischen Katarrhen der Athmungsorgane leidet. Sogar Prof. Baum-
garten, der als pathologischer Anatom sich mit den physiologischen
Wehractionen der lebendigen organischen Gewebe weniger befassen kann,
legt in seiner neuesten, schon erwähnten Abhandlung über Tuberculose
bezüglich der vorliegenden Frage nachstehendes Geständniss ab: „So wenig
wir der Phagocytentheorie huldigen können, so sind wir davon überzeugt,
dass die lebendeu Gewebe in Folge der ihnen inne wohnenden Er¬
nährungsenergie und Selbsterhaltungskraft den Infectionsorga-
nismen einen gewissen Widerstand entgegenzusetzen vermögen.“
Eine weitere Schädlichkeit, welcher, die Krankenpflegeorden sich aus¬
setzen, ist die Entbehrung des frischen Luftgenusses durch Tag und Nacht
andauerndes Verweilen in geschlossenen Räumen, die namentlich währeud
der Dr. Cornet’schen 25jährigen Beobachtungszeit durchgehends noch sehr
mangelhaft ventilirt waren. Datirt doch die Hospitalhygiene noch von sehr
kurzer Zeit und müssen auch jetzt noch die schlecht dotirten Nieder¬
lassungen der katholischen Krankenpflegeorden in armen Landgemeinden
mit den beschränktesten häuslichen Einrichtungen sich behelfen! — Das
weltliche Wartepersonal nimmt mit Recht seine sogenannten Ausgehtage
und auch längeren Urlaub in Anspruch, während seitens der Krankenpflege¬
orden nach meiner Beobachtung derartige für die Herstellung der Kräfte
nach anstrengendem Dienste nothwendige Erholungen nicht beansprucht zu
werden pflegen.
Ein anonymer Recensent der Dr. Cor net’sehen Schrift hat sich ver¬
anlasst gesehen, in der diesjährigen Probenummer der Deutschen Medicinal-
zeitung die von Dr. Cornet in durchaus sachlicher und wissenschaftlicher
Weise bearbeitete Sterblichkeitsstatistik in der oberflächlichsten und
ungehörigsten Art auf das confessionelle Gebiet hinüberzuziehen, die
klösterliche Ascese mit ihren Bussen und Abtödtungen, Fasten und
Kasteiungen, Nachtwachen und Selbstquälereien als die eigent¬
liche und wahre Ursache der Tuberculose in den Frauenklöstem
anzuschuldigen und zu behaupten, dass der Bacillus des Herrn Koch in
den beschaulichen Orden noch häufiger anzutreffen sei, wie in den
Häusern der Krankenpflegerinnen! — Ich habe nun bei einer 15jährigen
ärztlichen Leitung des Landesspitals in Sigmaringen, in welchem Vincentine-
rinnen die Krankenpflege ausübten, von gesundheitsschädlichen Selbst¬
quälereien nichts wahrgenommen, und mich schon dort überzeugt, dass
die katholischen Krankenschwestern weder durch kirchliche Vorschriften,
noch Ordensregeln behindert sind, gesundheitsgemäss sich zu ernähren,
zu schlafen und sich zu erholen. — Die Vincentinerinnen waren sogar von
ihrem geistlichen Oberen angewiesen, eine dem rauhen Klima in Hohen-
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Sterblichkeit an Tuberculose unter Krankenpflegegenossenschaften. 251
Bollern entsprechende, besonders kräftige Nahrung zu gemessen, um
sich für den Krankendienst möglichst lange berufsfähig zu erhalten.
In dem grossen Kölner Bürgerhospital erhalten die Augustiner, wovon
sich der Recensent entweder durch eigene Anschauung oder durch Erkun¬
digung bei den betreffenden dirigirenden Aerzten überzeugen kann, binnen
24 Stunden, bei einem von 5 Uhr Morgens bis Abends spät andauernden
Dienste, fünf aus nahrhaften Speisen und Getränken bestehende Mahl¬
zeiten, und würden auch gern ohne Scrupel und Gewissensbisse täglich
7 Stunden schlafen, wenn der Krankendienst dies gestattete.
Die jährlich publicirten kirchlichen Fastenvorschriften schliessen be¬
kanntlich alle mit schweren Arbeiten belasteten Personen, Kinder und
Greise vom Fasten aus, verweisen alle Schwachen und Kranken an die
bezüglichen Vorschriften des Arztes und verbieten also jede un-
nöthige Beschädigung der Gesundheit. Wenn einmalige volle
Mahlzeit mit gründlicher Sättigung neben vier Nebenmahlzeiten, sogenann¬
ten Collationen, zur Ascese gerechnet werden, dann würden die meisten
Aerzte und unter diesen ich selbst zu den Erzascetikern gehören, da
wir uns bei angestrengtem Dienste mit einer Hauptmahlzeit und nur zwei¬
maliger Collation begnügen. Wie soll man aber auch dann die Lebens¬
weise der orthodoxen Israeliten bezeichnen, die bekanntlich am Ver¬
söhnungstage keinerlei Nahrung zu sich nehmen, um nach mosaischer
Vorschrift Geist und Willenskraft zu üben im Kampfe gegen die niederen
sinnlichen Triebe?
Ich kann nach meiner Beobachtung die Ernährungsweise der
katholischen Krankenpflegeorden nicht als eine gesundheitsschäd¬
liche bezeichnen und stimmen in dieser Beziehung meine bezüglichen Er¬
fahrungen mit denen Cornet’s vollständig überein. — Ebenso muss ich
anerkennen, dass Dr. Cor net durch den einwandfreien Nachweis, betreffend
die Uebertragbarkeit der im Sputum Tuberculöser enthaltenen Bacillen auf
Gesunde und durch die Einführung eines Desinfectionsverfahrens, welches
an Einfachheit und Billigkeit alle anderen übertrifft, ein entschiedenes und
grosses Verdienst um die allgemeine Hygiene, namentlich aber um den
Hospitaldienst sich erworben hat.
Ausser der möglichst strengen Beobachtung der von Dr. Cornet,
namentlich in seiner Schrift: „Wie schützt man sich gegen die Schwind¬
sucht?“ gegebenen Vorschriften würde ich zum Schutze der Krankenpfleger
und Krankenpflegerinnen, der katholischen wie evangelischen, der geist¬
lichen wie weltlichen, noch folgende Maassregeln mir vorzuschlagen erlauben:
1. Anstellung eines nicht nur für den gewöhnlichen Hospitalbetrieb,
sondern auch für einen höheren Krankenstand, namentlich für
Epidemieen ausreichenden Pflegepersonals, so dass eine gesundheit¬
liche Regelung des Tag- und Nachtdienstes ermöglicht wird nach
dem Grundsätze, dass nur Personen, die Nachts genügend geruht
und geschlafen haben, für den anstrengenden Tagesdienst taug¬
lich sind.
2. Anstellung eines besonderen Personals für die Verrichtung
schwerer, mit dem Krankendienste nicht in unmittelbarer Be¬
ziehung stehenden Hausarbeiten.
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252 Dr. Oscar Schwartz, Sterblichkeit an Tuberculose etc.
3. Ausschluss aller schwächlichen, mit Krankheitsanlagen behafteten
Personen von der Pflege tuberculöser Kranker; in grösseren Kranken¬
häusern von dem besonders schwierigen und gefährlichen Dienste
auf den Stationen für innere Krankheiten und Verwendung ^dieser
Personen für die Pflege chirurgischer Kranker, Augenkranker und
Reconvalescenten.
4. Möglichst frühzeitige Behandlung aller beim Krankenpflegepersonal
auftretenden Erkrankungen, namentlich von Erkrankungen der
Athmungsorgane, nötigenfalls durch sofortige längere Beurlau¬
bung in geeignete Kranken- und Genesungshäuser auf dem Lande.
Wenn geeignete Ernährung, fortdauernder Genuss einer reinen Luft,
geregelte Lebensweise bei ungestörtem Schlafe nicht ein mächtiges
Schutzmittel gegen drohende Lungenschwindsucht wäre, würden
die 25 Procent Heilungen bereits eingetretener tuber¬
culöser Lungenschwindsucht im Falkensteiner Sanatorium unerklär¬
lich bleiben, und ebenso unerklärlich die Heilungen localer tuber¬
culöser Erkrankungen durch chirurgische Operationen.
Leider kommt es aber noch zu häufig vor, dass bei Errichtung von
Krankenanstalten nur an das Bauwerk gedacht wird, nicht aber an den
eigentlichen Anstaltsbetrieb, von dem doch Alles abhängt, an die An¬
stellung eines geeigneten Arztes und genügend zahlreichen und
berufstüchtigen Pflegepersonals.
Man steckt alles Geld in die Mauern, als ob das todte Material, mag
man dasselbe nun nach dem Corridor-, nach dem Pavillon- oder Baracken¬
system hersteilen, Kranke heilen könnte. Wenn dann die grossen und kost¬
spieligen Bauten errichtet sind, fehlt es in der Regel an den nöthigsten
Betriebsfonds, und sind Krankenpflegepersonal und Kranke auf den Haus¬
bettel und, wenn dieser nicht ergiebig, auf unfreiwillige Ascese ange¬
wiesen.
Sollten die vorstehenden, auf einer langjährigen Erfahrung beruhenden
Vorschläge bei allen Stiftern und Verwaltern von Krankenanstalten geneigte
Beachtung finden, so wird auch eine nach Ablauf von zehn Jahren über
die verschiedenen Krankenpflegegenossenschaften bearbeitete Sterblichkeits¬
statistik voraussichtlich ein günstigeres Ergebniss liefern.
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D. L. Becker, Unterbringung der Obdachlosen etc.
253
Ueber die Unterbringung der Obdachlosen vom
hygienischen Gesichtspunkte.
Von Bezirksphysicus Dr. L. Becker (Berlin).
Die sogenannte „Vagabundenfrage“ hat in den letzten Jahren mehr¬
fach die Congresse der Volkswirthschaftler und die Behörden beschäftigt.
Professor Mendel hat dieselbe in geistvoller Weise vom psychiatrisch¬
gerichtsärztlichen Standpunkte aus beleuchtet. Die wichtigsten und werth-
vollsten Angriffspunkte bietet diese Frage aber von hygienischer und sanitäts¬
polizeilicher Seite.
Auf die sanitären Missstände und Gefahren der Anhäufung dieser in
Schmutz und schlimmstem physischem Elend vorkommenen Bevölkerung hat
Goltdammer in seinen Abhandlungen über die Kost- und Logirhäuser der
ärmeren Volksclassen aufmerksam gemacht, hat die schaudererregenden
Verhältnisse der früher in Berlin vorhandenen Pennen in drastischer Weise
geschildert und die hygienisch in Betracht kommenden Punkte in Bezug
auf Lage, Ueberfüllung, Lüftung, Wasserversorgung, Reinlichkeit und
Abtrittseinrichtungen hervorgehoben. Pi stör hat in einem umfassenden
Vortrage in der Versammlung des Deutschen Vereins für öffentliche Gesund¬
heitspflege zu Stuttgart 1879 die allgemeine Aufmerksamkeit auf jene
Logirhäuser, Pennen, Asyle u. s. w. als „die Brutstätten für die grössten
Schädigungen der allgemeinen Wohlfahrt“ gelenkt, und diejenigen For¬
derungen formulirt, welche vom' sanitätspolizeilichen Standpunkte gestellt
werden müssen. Der erwähnte Vortrag von Pi stör, sowie die sich daran
knüpfenden Erörterungen über die Unterbringung der Obdachlosen haben
dieses Thema erschöpfend behandelt.
In Folge dieser Anregungen haben sowohl Arbeitgeber als gemein¬
nützige Gesellschaften unter wohlwollender Bei hülfe der Staatsbehörden in
den letzten Jahren an vielen Orten sowohl in den Industriebezirken als auch
in den grossen Städten, wie München, Dresden, Breslau, Carlsruhe und
Berlin, für die Unterbringung der ärmeren, wandernden Bevölkerung mannig¬
fache Vorkehrungen getroffen, welche die früheren Uebelstände zu ver¬
ringern geeignet sind. Uns sollen im Folgenden besonders die in Berlin
getroffenen Einrichtungen zur Unterbringung der Obdachlosen beschäftigen.
Es lassen sich aber diese Verhältnisse nicht besprechen, ohne dass man
gleichzeitig einen Blick auf das Herbergswesen im Allgemeinen wirft, wie
es sich in den letzten Jahren entwickelt hat. Die Romantik des „Wander¬
lebens“, des „Wanderburschenthums“, wie es von unseren Dichtern im
Anfang dieses Jahrhunderts poetisch verherrlicht wurde, ist längst vorbei.
Die gewaltige Entwickelung des Verkehrs und der Industrie in den letzten
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254
Dr. L. Becker,
Jahrzehnten hat darin, wie in so manchen anderen socialen Verhältnissen
des Handwerker- und Arbeiterstandes einen völligen Wechsel geschaffen.
Aus welchen Elementen setzt sich denn heutzutage das „wandernde Publicum“,
die sogenannte „fluctuirende Bevölkerung“ der grossen Industriebezirke und
der grossen Städte zusammen? — Da sind zunächst ordentliche, strebsame
Handwerker und Arbeiter, meist jüngeren Alters, die theils durch den Eifer,
sich in ihrem Fache zu vervollkommnen, theils durch die Aussicht auf besseren
Lohn getrieben, sich in die grossen Centralpunkte der Industrie begeben.
Diese ordentlichen, ehrbaren Elemente der wandernden Handwerker- und
Arbeiterbevölkerung finden ihr erstes Unterkommen entweder in den Innungs¬
herbergen oder in den „Herbergen zur Heimath“. Die Zahl der eigentlichen
Innungsherbergen vermindert sich von Jahr zu Jahr. Die noch vorhandenen
haben mehr oder weniger den Charakter gewöhnlicher Gastwirthschaften
mit Arbeitsnachweis angenommen. Immer mehr haben die Innungen ihre
Herbergsräume in die „Herbergen zur Heimath“ verlegt. So sind es hier in
Berlin zur Zeit 15 Innungen, welche die Herberge zur Heimath in der Oranien-
strasse 105/106 zu ihrem Innungslocal gemacht haben, die der Buchbinder,
Bandagisten, Korbmacher, Fuhrleute, Handschuhmacher, Maler, Müller,
Mechaniker, Optiker, Gärtner, Posamentirer, Schneider, Schuhmacher, Zahn¬
künstler, Gastwirthe, Seifensieder. Die in diesen Herbergen verkehrenden
Leute müssen sich legimitiren können, werden polizeilich gemeldet und
halten sich gegen Entgeld nur so lange darin auf, bis sie Arbeit gefunden
haben. — Die Herbergen zur Heimath nehmen Jeden auf, der mindestens
25 Pfennig für die Nacht bezahlen kann, wenn er sich nicht durch den
Augenschein als betrunken oder unrein oder Vagabund erweist, und sich
den Anordnungen des Hauses fügt; sie haben sich das Ziel gesteckt, dem
Handwerker ein billiges, sauberes Obdach und billige, gute Kost in gesund¬
heitlich wohl angelegten Räumen zu gewähren. Sie sind keine Missions¬
und Bekehrungsanstalten und drängen selbst die regelmässige Morgen- und
Abendandacht Niemandem auf; sie machen auch keinen Unterschied in den
Confessionen. — Man muss den Herbergen zur Heimath die Anerkennung
zollen, dass sie dem wandernden Publicum aus dem Handwerker- und Arbeiter¬
stande wesentliche und werthvolle Dienste leisten, indem sie ausser den eben
genannten Bestrebungen einen anständigen Ton, sittliche Ordnung, Reinlich¬
keit und Sauberkeit befördern. Es bestehen in Berlin zwei solcher Herbergen
zur Heimath, beide vom Evangelischen Verein begründet. Die Herberge
zur Heimath in der Oranienstrasse 105/106 nahm im Jahre 1888, bei täglich
150 Personen, im Ganzen 18 721 Gäste auf und verabreichte 49235 Essens¬
portionen zu 10 bis 15 bis 25 und 40 Pfennig. Die Speisen^werden schmack¬
haft, sauber und kräftig zubereitet; die Mittagsgäste essen an gedeckten
Tischen in den gemeinsamen, grossen Tagräumen; sie sollen darin die
Gewohnheiten des schlichten Bürgerhauses wiederfinden. Die Schlafsäle
werden durch peinliche Reinlichkeit und umfassende Lüftung in gutem
Zustande erhalten. — Die zweite Herberge zur Heimath in der August¬
strasse 81 nahm im Jahre 1888, bei täglich 100 Personen, im Ganzen
11 335 Gäste auf. — Die Einrichtungen sind in beiden Herbergen zur
Heimath gleich, der Preis der Betten beträgt je nach ihrer Güte 25, 30, 35,
50 Pfennig bis 1 Mark. — Auch ein Arbeitsnachweis ist in den Herbergen
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Unterbringung der Obdachlosen vom hygien. Gesichtspunkte. 255
zur Heimath eingerichtet; im Jahre 1888 wurden daselbst 15 000 Arbeits¬
gelegenheiten für Handwerker und Arbeiter angemeldet. Dieser Arbeits¬
nachweis wächst mit jedem Jahre.
Das Publicum in den Herbergen zur Heimath bleibt in denselben meist
nur so lange Zeit, bis eine Arbeitsstelle gefunden; diese Zeit dauert selten
über acht Tage. Alsdann suchen und finden diese, wie erwähnt, ordentlichen,
arbeitsamen und ehrbaren Elemente des Handwerker- und Arbeiterstandes
ihr Unterkommen in den „Schlafstellen“, wie sie hier in Berlin so ausser¬
ordentlich zahlreich vorhanden sind; in der Regel für den Preis von 12 bis
15 Mark pro Monat. Solche Schlafstellen bestehen in Berlin in enormer
Anzahl; wohl in 9 / 10 aller Häuser Berlins wohnen Schlafstellenmiether. Es
ist das die Folge der zu schwindelhafter Höhe gesteigerten Wohnungsmieths-
preise. Unzählige Familien nicht nur aus dem Arbeiter- und Handwerker¬
stande, sondern auch aus dem kleineren Beamtenstande könnten den Preis
für ihre Wohnung nicht erschwingen, wenn sie nicht in der Vermiethung
der Schlafstellen eine Beihülfe fänden. Die ungesunden Zustände dieses
Schlafstellenwesens und seine schlimmen Seiten in sanitärer und sittlicher
Beziehung, wie sie besonders Anfangs der siebziger Jahre in den grossen
Industriebezirken Oberschlesiens und Westphalens zu Tage getreten sind,
hat Pistor in dem erwähnten Bericht in lebhaften Farben geschildert. Seit¬
dem haben auch hier in Berlin diese Verhältnisse die Aufmerksamkeit der
Behörden auf sich gelenkt, und es ist ein Wandel geschaffen, welchen die
rapide zunehmende Dichtigkeit der Bevölkerung der Hauptstadt dringend
erheischte. Die Polizeiverordnung vom 17. December 1880 über das Schlaf¬
stellenwesen bestimmt: „Niemand darf in den von ihm und Beinen Familien¬
angehörigen benutzten Wohnräumen Anderen gegen Entgelt Schlafstelle
gewähren, wenn nicht diq von ihm selbst, seinen Familienangehörigen und
den Schlafleuten zu benutzenden Schlafräumlichkeiten folgenden Anforde¬
rungen entsprechen“:
* a) Jeder Schlafraum muss für diejenigen Personen, welche derselbe für
die Schlafzeit aufnehmen soll, mindestens je 3 qm Bodenfläche und je
10 cbm Luftraum auf den Kopf enthalten. Für Kinder unter 6 Jahren
genügt ein Drittel, für Kinder von 6 bis 14 Jahren genügen zwei
Drittel jener Maasse.
b) Kein Schlafraum darf mit Abtritten in offener Verbindung stehen.
Ferner bestimmt die angeführte Verordnung, dass Schlafleute nur in
solchen Räumen zum Schlafen untergebracht werden dürfen, welche nicht
zugleich für Personen des anderen Geschlechtes zum Schlafen dienen. Die
Schlafstellenwirthe müssen ihrem Polizeirevier eine vom Hausbesitzer zu
unterschreibende „Anzeige über Aufnahme von Schlafleuten“ einreichen, in
welcher die Anzahl der Familienmitglieder, die Anzahl der Schlafleute nach
Geschlechtern enthalten ist, und eine Aufzählung der nach Länge, Breite
und Höhe genau zu bezeichnenden Räume, welche zu deren Aufnahme ver¬
wendet werden sollen. Die Polizeibehörde ertheilt erst nach Einsicht dieser
Anzeige dem Wohnungsinhaber nach Prüfung der von demselben vor¬
zuweisenden Schlafräume und soweit die erwähnten Bedingungen erfüllt
sind, eine Bescheinigung, welche in der Wohnung aufzubewahren und auf
polizeiliches Erfordern jedesmal vorzuzeigen ist.
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256
Dr. L. Becker,
Ausser den Schlafstellen und Herbergen zur Heimath, in welchen letzteren
immerhin noch mindestens 25 Pfennig für die Nacht bezahlt werden müssen,
und in welchen mehr das bessere, ordentliche Publicum aus dem wandernden
Handwerker- und Arbeiterstande verkehrt, soweit es nicht durch Familien¬
leben an einen festen Wohnsitz gebunden ist, giebt es nun noch die soge¬
nannten „Nachtherbergen u oder, wie man sie in Berlin nennt, „Pennen“. Das
sind jene von Goltdammer aus den siebziger Jahren beschriebenen Spelunken,
in welchen früher 60 bis 80 Obdachlose in Kellern oder stallartigen Raumen
auf verfaultem Stroh zusammengepfercht nächtigten. Es lässt sich nun mit
Befriedigung constatiren, dass dieselben seitdem in jener Weise aufgehört
haben zu existiren. Wohl bestehen noch im Norden der Stadt an der
Weichbildgrenze Wirthshäuser niedrigster Art, Schlupfwinkel der ver¬
kommensten Menschenclasse, in welchen vereinzelte Gäste auf dem Fuss-
boden oder auf Bänken nächtigen. Das dürfte wohl in der Bevölkerung
einer Grossstadt wie Berlin kaum auszurotten sein. Aber Massenquartiere
der geschilderten Art giebt es nicht mehr. Dies ist die Folge der Polizei¬
verordnung vom 31. Januar 1880 über den Betrieb der Nachtherbergen
oder „Pennen“. Dieselbe bestimmt, dass in einer Nachtherberge Personen
verschiedenen Geschlechtes nicht aufgenommen werden dürfen, dass in jedem
Schlafraum auf den Kopf der Schlafgäste mindestens 3 qm Bodenraum und
10 cbm Luftraum kommen müssen; ferner muss für jeden Schlafgast eine
besondere Lagerstätte bereit sein mit Strohsack, Strohkopfkissen und einer
wollenen Decke. Alle 4 Wochen sind die Inlets und Kissen zu waschen
und neu mit Stroh zu füllen; es muss Trinkwasser, Waschwasser und Wascli-
geräth vorhanden sein. Sämmtliche Räume der Nachtherbergen müssen
reinlich gehalten werden nach bestimmten Vorschriften, und (§. 8): „Wenn
anscheinend mit ansteckenden oder sonst erheblichen Krankheiten behaftete
Personen in den Nachtherbergen aufgenommen werden, oder wenn in die
Nachtherberge aufgenommene Personen an den vorbezeichneten Krankheiten
erkranken, so hat der Inhaber der Nachtherberge in jedem vorkommenden
Falle hiervon unverzüglich bei dem Polizeirevier, in dem die Herberge
belegen ist, Anzeige zu machen.“
In diesen „Pennen“ finden nun die schlechten Elemente des Hand¬
werker- und Arbeiterstandes Unterkommen, die Verarmten und Herunter¬
gekommenen, die in ihrer bürgerlichen Existenz Vernichteten; immerhin
müssen auch sie noch 10 bis 20 Pfennig für dieses Unterkommen bezahlen.
Das sind die eigentlich Obdachlosen, deren Unterbringung und Ueberwachung
das Interesse der öffentlichen Gesundheitspflege und der öffentlichen Sicher¬
heit im höchsten Maasse in Anspruch nehmen. Aus welchen Elementen
besteht die Schaar dieser gänzlich mittellosen Obdachlosen, dieser in Berlin
als „Pennbruder“ bezeichneten Bevölkerung? Es befinden sich darunter
nur sehr wenige ordentliche Arbeiter, die durch die Ungunst der Ver¬
hältnisse zeitweise arbeits- und mittellos geworden sind. Der grösste Theil
davon aber sind, wie Goltdammer sie schilderte: „Trunkenbolde, gewerbs¬
mässige Bettler, Gelegenheitsdiebe und beschäftigungslose Herum Streicher,
die keine feste Beschäftigung haben, sondern bald durch gelegentlich sich
darbietende Arbeit, bald durch Betteln, bald durch Diebstahl sich eine
kümmerliche Einnahme verschaffen, um den grössten Theil derselben alsbald
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Unterbringung der Obdachlosen yom hygien. Standpunkte. 257
wieder zu vertrinken; die meisten bieten das Bild äusserster Zerlumptheit
und Verkommenheit und des grössten Schmutzes dar. u
Wie das Ungeziefer in dem Schmutze der Haut und der Kleider dieser
Leute seine unvertilgbaren Brutstätten findet, so haben auch die Keime aller
ansteckenden Krankheiten in diesen körperlich und geistig heruntergekom¬
menen Menschen ihren geeignetsten Nährboden. Aus ihren Sammelstellen
verbreitet diese vagabundirende Masse die Krankheitskeime überall hin,
wohin sie sich auf ihren täglichen Wanderungen zerstreut , in die dichte
Bevölkerung der Hauptstadt. Bekanntlich giebt es Infectionskrankheiten,
welche gewissermaassen an dieser vorkommenen, vagabundirenden Menschen-
classe haften, Flecktyphus und Bückfallfieber.
Um diesen nächsten Gefahren für das allgemeine Wohl zu steuern, hat
die Staatsbehörde an sämmtliche königliche Regierungen die Rundverfügung
vom 25. März 1880 gerichtet:
„Mit Rücksicht auf die Thatsache, dass vagabundirende und ver¬
kommene Personen leicht an Flecktyphus erkranken, und nicht selten
zur Verbreitung dieser Krankheit beitragen, veranlasse ich die könig¬
liche Regierung unter Bezugnahme auf den Erlass vom 27. Januar 1880
die Anzeige von Flecktyphus betreffend, die Polizeibehörde ihres Bezirks
anzuweisen, mit Energie darauf hinzuwirken, dass alle derartigen obdach¬
losen Individuen in Erkrankungsfällen möglichst bald einer Kranken¬
anstalt überwiesen werden, um durch diese im sanitätspolizeilichen
Interesse gebotene Maassregel der Ausbildung von Infectionsherden zeitig
vorzubeugen.“
Die sanitätspolizeilichen Maassregeln in Folge der angeführten Ver¬
fügung können wohl den schlimmsten und nächsten Gefahren dieser Zustände
entgegentreten; von Grund aus kann das Uebel aber nur beseitigt werden,
wenn man es in seinen Ursprungsstötten aufsucht, in den nächtlichen Sammel¬
stellen der Obdachlosen. Hier müssen zweckmässige, prophylactische Maass¬
nahmen getroffen werden, hier muss man keine Mittel scheuen, die Gefahren
der Entstehung und Ausbreitung von Epidemieen zu verhüten. Goltdammer
sagt mit Recht: „Nicht den arbeitsscheuen und liederlichen Vagabunden zu
Liebe, sondern in erster Linie im Interesse der städtischen Einwohnerschaft
selbst und ihres Geldbeutels soll man hier den hygienischen Anforderungen
genügen.“
Dass jene berüchtigten „Pennen“, wie sie Goltdammer aus den sieb¬
ziger Jahren beschrieben, entweder aufgehört haben oder doch wenigstens eine
andere Beschaffenheit angenommen haben, ist ausser den erwähnten polizei¬
lichen Maassnahmen besonders der erfolgreichen Concurrenz zu danken,
welche ihnen die „Asyle für Obdachlose“ bereiten.
Zunächst sind mit hoher Anerkennung die beiden Asyle für Obdach¬
lose zu nennen, welche die Stadt Berlin der freien Vereinsthätigkeit, dem
opferwilligen Wohlthätigkeitssinn seiner Einwohner verdankt. Die beiden
Anstalten des „Asylvereins für Obdachlose“ bestehen schon seit 1869.
Das Männerasyl in der Büschingstrasse 4 ist ein besonders zu dem Zweck
errichtetes Gebäude. Seine Räumlichkeiten enthalten in drei grossen, hellen
und gut ventilirten Sälen 300 Drahtbettstellen, auf welchen unter einer
Drillichdecke die Insassen nächtigen. Die Räume sind leicht zu reinigen
Viertelj&hmchrift für Gesundheitspflege, 189Q, j j
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258
Dr. L. Becker,
und zu desinficiren, da sie mit geöltem Fussboden und Oelanstrich der
Wände versehen. Die ausserhalb der Schlafsäle befindlichen Closets haben
Wasserspülung und Wasserverschluss. Reichliche Waschgelegenheit, Bade¬
einrichtungen und Desinfectionsofen für die mit Ungeziefer behafteten
Kleider sind vorhanden. Von den im Jahre 1887 aufgenommenen 107 798
Männern badeten nur 14 373; von den 17 901 Frauen badeten ebenfalls nur
1445 in der Anstalt. — Eine Controle der ankommenden Personen findet
nicht statt. Abends und Morgens erhält jeder der Aufgenommenen eine
warme Suppe mit Brot. Das Frauenasyl in der Füsilierstrasse 5 ist nur
für 50 Frauen eingerichtet, hat aber sonst dieselben Einrichtungen wie das
Männerasyl. — Diese beiden Asyle entsprechen wohl den hygienischen Anfor¬
derungen , wenn auch eine stärkere Benutzung der Bäder seitens der
Ankömmlinge, vielleicht mit einem verschärften Druck seitens der Verwaltung,
zu wünschen wäre.
Die officielle städtische Armenpflege Berlins hatte bis vor Kurzem nur
das „Asyl des städtischen Arbeitshauses“ eingerichtet, welches sowohl in
seinen Räumlichkeiten als in seinen Einrichtungen höchst unvollkommen
war. An Stelle desselben ist neuerdings das „Städtische Obdach“ erbaut
und eingerichtet, welches ich im Folgenden theils aus eigener Anschauung,
theils nach dem Bericht über dasselbe im Communalblatt dem Leser vor¬
führen will. '
Das Gebäude des „Städtischen Obdachs“, welches vor dem Prenzlauer
Thore zwischen städtischem Siechenhause und Gasanstalt, durch etwa 1000
Schritte breiten, freien Feldes von den ersten Häusern der Stadt getrennt,
liegt, ist im October 1887 eröffnet und präsentirt sich als gediegener rother
Backsteinbau einfachen Styles. Das „Städtische Obdach“ enthält zwei in
manchen Beziehungen von einander getrennte Anstalten; 1) das Asyl für
obdachlose Familien und 2) Asyl für nächtliche Obdachlose. In
das erstere finden auf Anordnung der Armencommission solche Familien
Aufnahme, welche in ihrer wirthschaftlichen Existenz vernichtet, verarmt
und von ihren Hauswirthen wegen nicht gezahlter Miethe exmittirt“ sind.
Dies Unterkommen dauert so lange, bis sie wieder Arbeit und anderweitige
Wohnung gefunden. Das Asyl für obdachlose Familien befindet sich
in dem dreistöckigen durchweg massiven Hause, welches aus einem Vorder¬
gebäude und zwei Seitenflügeln besteht. In dem Vordergebäude liegen zu
ebener Erde die Wohnräume für den Inspector, den Hausvater und den
Pförtner, ferner die Amtsstube. In der ersten, zweiten und dritten Etage
sind die Schlafsäle für die weiblichen Mitglieder der obdachlosen Familien
eingerichtet ; im Keller die Wirthschaftsräumlichkeiten, die Waschrolle und
eine Aufseherwohnung. In dem rechten Seitenflügel liegen die Schlaf- und
Aufenthaltssäle der männlichen Mitglieder der obdachlosen Familien (Ausser
Knaben unter 6 Jahren, welche bei den Müttern untergebracht sind), das
Büreau des Hausvaters, das Arztzimmer und der Warteraum für die zur
ärztlichen Untersuchung vorzuführenden Personen; im linken die Aufenthalts¬
säle und der Speisesaal für die weiblichen Mitglieder der obdachlosen
Familien. Es ist ferner ein grosses Sehulzimraer und ein Spielsaal für die
Kinder vorhanden. Die einzelnen Stockwerke sind durch massive Treppen
mit einander in Verbindung, das Hauptgebäude durch hohe belle Corridore
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Unterbringung der Obdachlosen vom hygien. Standpunkte. 259
mit den Seitenflügeln. Die obdachlosen Familien sind nach dem Geschlecht
getrennt; am Tage ist es den Männern resp. Vätern gestattet, ihre Angehö¬
rigen zu besuchen. Sämmtliche Personen, welche im städtischen Familien¬
obdach Aufnahme finden, werden zunächst gebadet und ihre Kleider von
Ungeziefer gereinigt; ihre sonstigen Effecten werden in der nahebei gelegenen
städtischen zweiten Desinfectionsanstalt desinficirt. — Nach geschehener
Reinigung erfolgt die Vorstellung bei dem Anstaltsarzt, welcher den Gesundr
heitszustand der Personen prüft und bei vorhandener Krankheit die Noth-
wendigkeit der Ueberführung in ein Krankenhaus feststellt oder die ärztliche
Behandlung im Hause anordnet. — Die Corridore und Schlafsäle, welch
letztere acht, zwölf und mehr Betten enthalten, sind mit einem 1 Vs m hohen
Oelanstrich versehen, der die Abwaschung mit desinficirenden Flüssigkeiten
zulässt. — Die Mahlzeiten werden in den Speisesälen eingenommen und
bestehen Morgens und Abends aus Suppe mit Brot, Mittags aus Hülsen-
früchten, Cerealien u. s. w., die wöchentlich viermal mit Fleisch, an den
übrigen Tagen mit Rindertalg nähr- und schmackhaft zubereitet werden. —
Ueberall in der Anstalt, sowohl auf den Fluren als in den Schlafsälen und
Speisesälen, herrscht Ordnung und peinlichste Sauberkeit. — Den Familien¬
häuptern der obdachlosen Familien wird, so oft sie wollen, gestattet, sich in
der Stadt nach einem Unterkommen umzusehen. Der Aufenthalt im Familien¬
obdach soll in der Regel acht Tage nicht überschreiten, während welcher
Zeit die Aufgenommenen die Beschaffung einer Wohnung nachzuweisen ver¬
pflichtet sind. — In das Asyl für obdachlose Familien wurden vom 1. April 1888
bis 31. März 1889 aufgenommen 5111 Personen, davon wurden Kranken¬
häusern überwiesen: 354; in der Anstalt ambulant behandelt: 621.
Hinter dem Gebäude für obdachlose Familien und getrennt von ihm
liegt das Gebäude des städtischen „Obdachs für nächtliche Obdach¬
lose“; dasselbe ist in Barackenform errichtet. Ein heller, luftiger Corridor
durchzieht der Länge nach das Gebäude. Auf diesem Corridor münden zu
beiden Seiten je 10 Schlafsäle; jeder Schlafsaal fasst 60 bis 70 Personen
und ist mit ebensoviel hölzernen Lagerpritschen ausgestattet; desgleichen
befindet sich an jedem Ende eines Saales eine Waschgelegenheit für je drei
Personen. Die Säle selbst sind hohe, durch Ober- und Seitenlicht beleuchtete,
mit aushebbaren Fenstern versehene Räume, die so breit angelegt sind, dass,
wenn an beiden Seiten die Betten, das Kopfende gegen die Wand gerichtet,
aufgestellt sind, in der Mitte noch ein recht bequemer Durchgang bleibt.
Dampf heizungsröhren ziehen sich an den Breitseiten hin, darüber Canäle,
welche frische Luft zuführen. Die Ventilation ist eine vorzügliche, die
Heizung wird durch warme Luft bewirkt, und auf dem Corridor angebrachte
Thermometer zeigen genau den Stand der Temperatur an, welche sich, eben¬
falls vom Corridor aus, je nach Bedarf erhöhen oder erniedrigen lässt. — Der
Fussboden ist von Stein, die Wände haben Oelanstrich über 1*50 m hoch;
sämmtliche Räume werden tagtäglich in gründlichster Weise gekehrt, mit
Wasser gespült und mit fünfprocentiger Carbollösung die Pritschen, Fuss¬
boden und Wände desinficirt. — Die einzelnen Säle stehen durch den Ein-
gaugsthüren gegenüberliegende Aqsgänge über einen weiteren Corridor mit
den Closetanlagen, welche Wasserspülung und Wasserverschluss haben, in
Verbindung.
17*
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260
Dr. L. Becker,
In sehr peinlicher Weise wacht das Aufsichtspersonal darüber, dass
möglichst Viele der Nächtigenden die Wohlthat des Bades und der Des*
infection der Kleider und des Gepäcks benutzen, eventuell findet zwangsweise
die Körper- und Kleiderreinigung statt. Die Badeeinrichtung ist derartig,
dass 20 Personen zu gleicher Zeit baden können; es sind sowohl Brause¬
als Wannenbäder vorhanden. Während die Personen sich im Bade befinden,
erfolgt die Desinfection ihrer Kleider und ihres Gepäcks, welche inzwischen
in numerirte Säcke gesteckt werden, in einem im Keller belegenen Des-
infectionsofen, welcher durch Fahrstühle mit dem Baderaume in Verbindung
steht. Fs können in einem Zeiträume von 20 bis 25 Minuten die Sachen von
20 Personen von Ungeziefer und krankheitserregenden Stoffen befreit und
dem Inhaber wieder übergeben werden. — In dem Jahre vom 1. April 1888
bis ultimo März 1889 sind von den das Asyl für nächtliche Obdachlose auf¬
suchenden 211274 Männern 66 896,— von den 9492 Frauen 4715 Per¬
sonen gebadet und ihre Kleider desinficirt worden.
Die Aufnahme der nächtlich Obdachlosen beginnt um 4 Uhr Nachmittags
und dauert bis 2 Uhr Nachts. Jeder bis Abends SVa Uhr Aufgenommene
erhält Abends 9 /io Liter Suppe, zu der 60 g Mehl, 5 g Butter und 5 g Salz
verwendet werden; ausserdem 200g Brot. Eine gleiche Quantität Suppe
erhält Jeder des Morgens beim Verlassen des Obdachs.
Der ärztliche Dienst wird so gehandhabt, dass alle Kranke dem Arzt
Morgens früh in der Anstalt vorgfeführt werden, wo dann bestimmt wird, ob
der Kranke ambulant behandelt wird oder in ein Krankenhaus übergeführt
werden muss. Fiebernde Kranke werden überhaupt nicht aufgenommen,
sondern schon Abends, wenn sie sich zur Aufnahme melden, mit Hülfe der
Polizei in eines der städtischen Krankenhäuser geschaßt. Für die Zeit einer
herrschenden Epidemie ist auch ein ärztlicher Abenddienst vorgesehen. —
In dem Jahre vom 1. April 1888 bis Ende März 1889 wurden von den im
Ganzen 220 767 aufgenommenen Personen 2226 krank befunden und den
Krankenhäusern überwiesen.
Hinter der Anstalt für nächtliche Obdachlose, durch einen Hof getrennt,
befindet sich in einem grossen Gebäude noch eine grössere Desinfections-
anstalt, welche ihre eigentliche Verwendung bei schweren Epidemieen finden
sollte. Da aber der kleine Desinfector des städtischen Obdachs zur Bewäl¬
tigung der Arbeit, wie sie sich späterhin herausstellte, bei Weitem nicht
ausreichte, so wird jetzt die Desinfection der Kleider und Effecten der
Obdachlosen durch diese (zweite) städtische Desinfectionsanstalt bewirkt.
Drei grosse Dampfkessel, welche auch die Beheizung der Barackengebäude
des städtischen Obdachs für nächtliche Obdachlose, sowie die Erwärmung
des Badewassers derselben Anstalt besorgen, liefern den zur Desinfection
nothwendigen Dampf. Die Desinfection erfolgt in vier Desinfectionsapparaten
durch die Einwirkung directer und indirecter Dämpfe; ausserdem bei Leder¬
sachen u. s. w., die der enormen Desinfectionshitze (bis zu 120° R.) nicht
'ausgesetzt werden dürfen, durch Behandlung mit Carbolsäure.
Interessant ist es schliesslich noch, feinen Blick zu werfen auf die Unter¬
schiede der Zahlen der Besucher des städtischen Obdachs je nach den Jahres¬
zeiten: Die stärkste Aufnahme fand im Monat April 1888 mit 33 423 Per¬
sonen, die schwächste im Monat August 1888 mit 8253 Personen statt. Die
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Unterbringung der Obdachlosen vom hygien. Standpunkte. 261
grösste Zahl der im nächtlichen Obdach nächtigenden Personen pro Tag
trifft auf den 3. März 1889 mit 1668 Personen (1595 Männern und
73 Weibern), die niedrigste Zahl auf den 27. Juni 1888 mit 144 Personen
(129 Männern und 15 Weibern). Von sämmtlichen im Jahre vom 1. April
1888 bis Ende März 1889 im städtischen Obdach nächtigenden Personen
wurden zum ersten Male aufgenommen: 8733 Personen. Aus dieser ver-
hältnissmässig geringen Zahl der zum ersten Male Aufgenommenen ist der
Schluss zu ziehen, dass sich in der Anstalt ein gewisses stationäres Publicum
einfindet Auf den Charakter des die Anstalt frequentirenden Publicums
werfen folgende Zahlen ein grelles Licht: Von den im Ganzen im erwähnten
Zeiträume aufgenommenen 220 766 Personen mussten 7924 mit Hülfe der
Polizei dem Amtsanwalt (in der Regel wegen Arbeitsscheu) zur Aburtheilung
überwiesen werden.
Das „Städtische Obdach“, wie es im Obigen beschrieben ist, entspricht
durchaus allen hygienischen und sanitätspolizeilichen Anforderungen, die in
Bezug auf die obdachlose Bevölkerung der Hauptstadt von hervorragenden
Hygienikern aufgestellt sind, und mit Rücksicht auf die Ansteckungsgefahr
und Verbreitung infectiöser Krankheiten gefordert werden müssen. Die
Reinlichkeit und Ordnung in den Anstaltsräumen, die Gelegenheit unent¬
geltlicher Reinigung des Körpers und der Kleider, die Wärme der Räume,
die Abend- und Morgenverpflegung haben alsbald die grosse Masse der
Obdachlosen nach diesen Anstalten gezogen, während sich jene von Schmutz
starrenden und alle Krankheitskeime in sich bergenden „Pennen“ entleerten.
Mit Recht kann daher in dem Verwaltungsberichte des Magistrats zu Berlin
behauptet werden, „dass das Städtische Obdach für nächtliche Obdachlose
von ungemein segensreichem Einflüsse auf den Gesammtgesundheitszustand
Berlins ist, einerseits durch die Möglichkeit, die bei Auftreten einer an¬
steckenden Krankheit in der Regel zuerst damit behafteten obdachlosen
Personen sofort in die betreffenden Krankenanstalten zu schaffen, bevor sie
den Ansteckungsstoff weiter getragen haben, andererseits aber durch die
getroffenen Badeeinrichtungen und die Desinfection der Kleidungsstücke,
wodurch mancher Krankheitsstoff im Keime vernichtet wird“.
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262
Dr. C. Bischoff,
Die Uebcrwachung des Verkehrs mit Butter
und Margarine in Berlin. Die Grenzen der Durch¬
führbarkeit des Margarinegesetzes und deren Gründe.
Von Dr. C. Bischoff (Berlin).
Seit dem Erlass und dem Inkrafttreten des Nahrungsmittelgesetzes
vom 14. Mai 1879 ist in Berlin eine regelmässige Ueberwachung des Ver¬
kehrs mit Nahrungs- und Genussmitteln durch das königl. Polizeipräsidium
eingeführt worden. Diese Controle wird derart ausgeübt, dass zwei Polizei¬
beamte in den ihnen durch den Leiter der Marktpolizei zugewiesenen
Revieren theils aus den öffentlichen Verkaufsläden, theils auch auf Wochen¬
märkten oder aus Markthallen wöchentlich mehrmals Proben aller wichtigen
Nahrungs- und Genussmittel in für die Analyse geeigneter Form und aus¬
reichender Menge entnehmen und in das Laboratorium des Verfassers dieser
Zeilen befördern. Hier werden diese Waaren der Untersuchung und Be-
urtheilung unterzogen.
Die Zahl der Untersuchungen ist eine sehr erhebliche, und werden
zur Zeit im Monat ungefähr 360 solcher Proben zur Untersuchung ein-
gesandt, so dass im Laufe des Jahres zwischen 4000 bis 4500 Nahrungs- und
Genussmittel in amtlichem Aufträge in meinem Laboratorium der Prüfung
unterliegen. Mit diesen Arbeiten sind sechs Chemiker und ich selbst be¬
schäftigt. Ueber die Art der Nahrungs- und Genussmittel im Allgemeinen,
welche in dieser regelmässigen Controle zur Untersuchung gelangen, die
in solchem Umfange sicherlich an keiner Stelle Deutschlands ihres Gleichen
findet, sowie über die analytischen Methoden und die Principien, welche bei
der Beurtheilung dieser Waaren zur Anwendung kommen, werde ich mich
in einem besonderen Aufsätze in dieser Vierteljahrsschrift über die Ergeb¬
nisse einer nunmehr zehnjährigen Controle des Nahrungsmittelverkehrs in
Berlin äussern. In den vorgelegten Mittheilungen gestatte ich mir nur
auf die Controle des Verkehrs mit Butter, dem wichtigsten Speisefette,
insbesondere auch in Rücksicht auf das Gesetz vom 12. Juli 1887 über
den Verkehr mit Ersatzmitteln für Butter, auf das sogenannte Margarine¬
gesetz einzugehen.
Untersuchungen von Butter sind im Verlaufe der zehnjährigen Controle
der Nahrungsmittel in Berlin schon seit 1879 in sehr ausgedehntem Um¬
fange ausgeführt worden. Es wurden im Allgemeinen in jedem Monat rund
40 Proben von Butter zur Untersuchung gebracht. Da sich an die Ergeb¬
nisse dieser Prüfungen bei abnormen Befunden Verwarnungen der Ver¬
käufer durch die Behörde anschliessen, und in Verfolg dieser Verwarnungen
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Ueberwachung des Verkehrs mit Butter u. Margarine in Berlin. 263
häufig wiederum Ankäufe von Controlproben insgeheim ausgeführt werden,
welche zur Ueberwachung der Beachtung der polizeilichen Verfügungen
dienen, hat die Zahl der im Jahre lähfend zur Untersuchung gelangten
Butterproben ungefähr die Höhe von 500 Proben erreicht, eine Zahl, welche
wohl gestattet, zum Urtheile über die Durchschnittsqualität der markt¬
gängigen Waare Berlins zu gelangen.
In dem verflossenen Jahre hat man vorübergehend versucht, die Zahl
dieser Untersuchungen etwas einzuschränken. Zunehmende Klagen über
die Beschaffenheit des in Rede stehenden Fettes haben jedoch sogar eine
Steigerung des zu controlirenden Materials für zweckmässig und noth-
wendig erachten lassen. Im Laufe des letzten Quartals des verflossenen
Jahres und im Laufe des gegenwärtigen Jahres werden allmonatlich in
öffentlicher Entnahme je 50 Proben der in den Verkaufsständen aus¬
gestellten Butter durch die mit der Probeziehung beauftragten Polizei¬
beamten in beliebiger Wahl entnommen und ausserdem in jedem Monat
noch 15 Proben insgeheim auf den Märkten oder in den Markthallen und
in Geschäften entnommen, welche vorzugsweise verdächtig sind, mit Mar¬
garine ohne genügende Beachtung der betreffenden gesetzlichen Bestim¬
mungen zu handeln. In jedem Monat gelangen mithin zur Zeit 65 Proben
Butter regelmässig zur Controle, abgesehen von zufällig verfügten Unter¬
suchungen anderweitiger Butterproben. Im Laufe dieses Jahres werden
der Untersuchung und Beurtheilung in meinem Laboratorium voraussicht¬
lich rund 800 Proben unterworfen werden.
Butter im Sinne des Sprachgebrauches und im Sinne der gesetzlichen
Auffassung ist das aus der Kuhmilch durch heftige mechanische Bewegung
abgeschiedene Fett. Dieselbe kommt theils gesalzen, theils ungesalzen in
den Handel. In Berlin findet man fast ausschliesslich gesalzene Butter und
fast ausschliessb’ch eine Waare, welche noch die vom Butterungsprocess und
der nachfolgenden Verarbeitung in der Butter regelmässig verbleibenden
grösseren oder geringeren Mengen von Wasser und Käsestoff, Milchzucker
und Salzen enthält. Die ausgelassene Butter oder Schmelzbutter, welche in
Süddeutschland einen verbreiteten Handelsartikel ausmacht, kommt in Berlin
nur selten in den Verkehr.
Sieht man von den zufälligen, von der Bearbeitung herrührenden Neben-
bestandtheilen der Butter als Handelswaare ab, so besteht das reine Butter¬
fett aus einer Reihe von Glycerinverbindungen der Fettsäurereihe, und sind
von diesen Säuren zur Zeit in der Butter die folgenden vorgefunden worden:
Essigsäure, Buttersäure, Capronsäure, Caprylsäure, Caprinsäure, Laurinsäure,
Myristinsäure, Palmitinsäure, Stearinsäure, Arachinsäure und Oelsäure.
Durch den erheblichen Gehalt an Glyceriden der niederen Fettsäuren,
welche mfc Wasserdampf mehr oder weniger leicht flüchtig und in Wasser
mehr oder weniger leicht löslich sind, unterscheidet sich das Butterfett
von der Mehrzahl anderweitiger animalischer Fette, wie auch von der
Mehrzahl der Pflanzenfette. Das Relativverhältniss der Glyceride dieser
Säuren ist bis zu einem gewissen Grade in der Butter constant. Die Gren¬
zen dieser Constanz werden wir im Folgenden zu beurtheilen haben. Auf
dem Bestehen einer solchen Gesetzmässigkeit in der Zusammensetzung des
Butterfettes beruhen die neueren analytischen Methoden der Beurtheilung
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264
Dr. C. Bischoff,
der Reinheit eines Butterfettes. Das gegenseitige Verhältnis der Glyceride
in der Butter wird von Wynter-Blyth ungefähr wie folgt fixirt:
Olein (Oelsäureglyceride). 42*21
Margarin (Stearin- und Palmitinsäureglyceride) . . . 50*00
Butyrin (Buttersäureglyceride). 7*69
Caproin, Caprylin etc. 0*10
100*00
Aus neueren Untersuchungen des Butterfettes, und zwar insbesondere
aus den Untersuchungen der flüchtigen Fettsäuren desselben, dürfte jedoch
zu schliessen sein, dass der Gehalt an Caproin, Caprylin, Caprin ein weit
erheblicherer sein muss.
Bleibt man jedoch vorläufig bei den von Blyth gegebenen Zahlen als
annähernder Unterlage zur Beurtheilung der vorhandenen Mengen von Fett¬
säuren in der Butter überhaupt, so rechnen sich diese Werthe um auf
Oelsäure. 40*40 Proc.
Stearin- und Palmitinsäure. 47*50 „
Unlösliche Fettsäuren .... 87*90 Proc.
Buttersäure.' 6*72 „
Capronsäure, Caprylsäure. x „
Gesammtsäure der Butter . . . 94*62 Proc.
Welche Bedeutung der Erwähnung dieser Zahlen beizumessen ist, wird
der Verlauf dieser Erörterung ergeben.
Butter als ein viel verbrauchter Handelsartikel wird selbstverständlich
nicht selten aus gewinnsüchtiger Absicht verfälscht in den Handel kommen.
Die Literatur verzeichnet eine sehr beträchtliche Menge angeblich nach¬
gewiesener oder in der Butter vorgekommener Verfälschungsmittel. Man will
in derselben als Verfälschungsmittel mineralischer Natur folgende Stoffe vor¬
gefunden haben: Kreide, Thon, Schwerspath, Alaun, Borax, ja selbst Bleisalze.
Von verfälschenden Zumischungen pflanzlichen Ursprungs werden Kartoffel¬
brei und Kartoffelmehl, ferner Getreidemehl, endlich auch Pflanzenöle, Cocos-
fett etc., als verfälschende Zusätze animalischer Herkunft zerriebener weisser
Käse und fremde animalische Fette der verschiedensten Art genannt.
Erfahrungen in der Berliner Controle der marktgängigen Waare, im
Verlaufe der Jahre an mehr als 6000 Butterproben in meinem Laboratorium
gesammelt, haben als Verfälschungs- oder, falls dieser Name nicht immer
berechtigt erscheint, als Entwerthungsmittel der Butter nur auffinden lassen:
1) übermässige Mengen von Wasser,
2) übermässige Mengen von Salz oder Käsestoff,
3) Zumischung fremder Fette.
Irgend welche Zusätze wie Kartoffelmehl, Getreidemehl, Kreide u. dergl.
sind hier in Berlin nie beobachtet worden.
Während die Erkennung eines übermässigen Gehaltes an Wasser, auch
selbst an Salz und Käsestoff nicht allzu schwer möglich ist, da eben diese
Bestandtheile beim Abschmelzen sich absondern oder absetzen und mehr oder
weniger annähernd auch von dem Laien abgeschätzt werden können, ist die
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Ueberwachung des Verkehrs mit Butter u. Margarine in Berlin. 265
Zumiscbung der fremden Fette nur bis zu gewissem Grade erkennbar, und
ist die Aufgabe, derartige Zumischungen festzustellen, selbst für den Chemi¬
ker oft eine unlösbare.
In den Vorstadien des Nahrungsmittelgesetzes, als die praktische ana¬
lytische Chemie sich mehr der Ausbildung analytischer Methoden für den
besonderen Zweck der Beurtheilung von Nahrungsmitteln befleissigte, trat
als erste bemerkenswerthe, wissenschaftliche Methode der Butteranalyse im
Jahre 1876 die von Hehn er und An ge 11 auf, welche sich auf die Bestimmung
der Menge der unlöslichen Fettsäuren in dem Butterfett gründete. Hehn er
verseifte eine gewogene Menge von reinem, abgeschmolzenem Butterfett mit
alkoholischer Kalilauge, schied aus der klaren Seifenlösung durch Zusatz
von Salz- oder Schwefelsäure die Fettsäuren ab und filtrirte sie auf gewo¬
genem Filter ab, auf welchem dieselben mit heissem Wasser zur Entfernung
auch der schwer löslichen Fettsäuren (wie Laurinsäure) ausgewaschen wurden.
Die Menge der unlöslichen Fettsäuren wurde gewogen, und fand Hehner
bei seinen Untersuchungen 86*5 bis 87*5 Proc. unlöslicher Fettsäuren in der
Butter vor. Es veranlasste ihn dies zu der Feststellung von 88 Proc. als dem
seiner Ansicht nach anzuerkennenden Maximum der Gewichtsmenge von
unlöslichen Fettsäuren in der Butter. Hehner verglich nach dieser Methode
eine beträchtliche Anzahl anderweitiger Fette und beobachtete bei den thie-
rischen Fetten, wie Schmalz, Talg, einen erheblich höheren, ziemlich constanten
Procentsatz von 95*5 Proc. unlöslicher Fettsäuren. Es ergab sich, dass auch
bei anderweitigen Fetten die Menge dieser unlöslichen Fettsäuren eine recht
constante Grösse war, und dass die sogenannte Hehn er’sehe Zahl für die
damals schon im Handel befindliche Kunstbutter, nach dem Mege-Mouries’-
schen Verfahren hergestellt, ebenfalls nahezu 95*5 Proc. (unlösliche Fett¬
säuren) betrug.
Hehner gründete auf diese seine Beobachtungen eine Art der Berech¬
nung der Menge eines Zusatzes von anderweitigen Fetten zur Butter und
stellte für eine Butter, bei welcher z. B. 92 Proc. als die Zahl der nicht
flüchtigen unlöslichen Fettsäuren gefunden wurde, die Formel auf:
(95*5 — 87*5) : (92*0 — 87*5) = 100 : £,
oder 8 : 4*5 = 100 : jc,
x = 56*25 Proc.
Er nimmt somit z. B. bei 92*0 Proc. unlöslicher Fettsäuren einen Zusatz
von 56*25 Proc. anderweitiger Fette an.
Als diese Methode bekannt wurde, hat man dieselbe lebhaft begrüsst,
um so mehr, als sie eine der ersten Methoden mehr wissenschaftlicher Bear¬
beitung der Frage der Prüfung von Fetten gewesen und als sie in diese
Art der Untersuchungen neue Gesichtspunkte hineintrug.
Die Folge des lebhaften Interesses, welches die Methode erregte, war eine
umfangreiche Controle ihrer Verwendbarkeit, und hierbei zeigte sich denn nach
nicht allzu langer Zeit, ungefähr im Laufe der ersten zwei Jahre ihrer An¬
wendung in der Praxis, dass die Hoffnungen, welche man auf die Methode
gesetzt, zwar oft erfüllt wurden, dass jedoch die Grenzen ihrer Anwendbar¬
keit weit enger zu ziehen waren, als die ursprünglichen Arbeiten Hehn er’s
erwarten Hessen. Die Ansichten Hehn er’s von der Beschaffenheit des
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266
Dr. C. Bischoff,
Butterfettes konnten nach den von ihm gedachten Zahlen sich für deutsche
Verhältnisse nicht aufrecht erhalten lassen.
Untersuchungen von Vieth in London ergaben, dass bei reiner Butter
erheblich höhere Procentsätze von unlöslichen Fettsäuren Vorkommen
können. Vieth fand bei seinen Untersuchungen in reiner Butter Zahlen
von 89*0 bis 90*7 Proc. unlöslicher Fettsäuren. James Bell fand Schwan¬
kungen von 85*5 bis 89*8 Proc. Kretzschmar im Laboratorium der Ver¬
suchsstation zu Bonn fand Zahlen von 88*8 bis 89*6 für die gedachten Con-
stanten.
Von mir selbst im Verein mit Assistenten sind in dem Jahre 1879 bis
1880 696 Proben von Butter untersucht worden, wie sie im Handel Berlins
bei öffentlicher Entnahme den als Polizeibeamten bekannten Personen über¬
geben wurden.
Die Untersuchung dieser Proben ergab folgenden Befund:
Monat
Zahl
Gehalt an unlös-
\ nach Hehner-
der Proben
liehen Fettsäuren
1 Angell
Maximum
Minimum
Januar . . .
... 52
89*70
86*4
Februar . . .
... 47
89*85
86*06
März ....
... 54
89*95
86*54
April ....
... 67
94-89
85-85
Mai ....
... 89
9331
85-55
Juni ....
... 80
94*98
85*32
Juli ....
... 81
89*99
74*706
August . . .
... 52
89*33
84*58
September . .
... 41
89*87
85*46
October .
... 44
89*88
86*27
November < .
... 47
89*96
86*84
December . .
... 42
89*92
85*00
Im Jahre . .
... 696
Bei weiteren Recherchen stellte sich heraus, dass die hohen Zahlen im
April, Mai, Juni auf verfälschte Butter, Kunstbutter oder Gemische von
Kunstbutter mit Butter zurückzuführen waren. Das regelmässige Auftreten
hoher Fettsäurezahlen in ganz unverdächtigen Proben, welche in jedem
Monat des Jahres vorgefunden wurden, liess auch mich die Hehner’schen
Zahlen als nicht zulässige Grenzzahlen erkennen. Ausserordentlich bemerkens-
werth unter diesen Proben war auch eine Butter, welche nur 74*706 Proc.
unlöslicher Fettsäuren ergab. Diese Zahl wurde controlirt, und bei der
Controle fanden sich 75*2 Proc. Es ist leider nicht möglich gewesen, mehr
Material von dieser Butter zu erhalten, und habe ich nicht aufklären
können, welche Ursache den niedrigen Gehalt an unlöslichen Fettsäuren ver¬
anlasst hat.
Im Jahre 1881 wurden 477 Proben von Butter nach dem Hehner’schen
Verfahren untersucht. Auch hier gebe ich die erhaltenen Resultate abgesehen
von denjenigen Proben, welche zu Beanstandungen der Waare auf Grund
nachgewiesener Zumischung von Kunstbutter oder auf Grund des Befundes
reiner Kunstbutter führten.
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Ueberwachung des Verkehrs mit Butter u. Margarine in Berlin. 267
Monat
Zahl
Gebalt an
unlöslichen
der Proben
Fettsäuren
Maximum
Minimum
Januar . . .
... 56
89*98
84*77
Februar . . .
... 46
89*94
86*59
März ....
... 47
89*88
86*28
April ....
... 35
89*32
86*17
Mai ....
... 46
89*51
85*06
Juni ....
... 27
89*93
85*07
Juli ....
... 38
9133»)
86*00
August . . .
... 38
89*94
85*23
September . .
... 32
89*92
84*04
October . . .
... 22
89*76
84*55
November . .
... 49
89*55
84*06
December . .
... 41
89*87
85*27
Im Jahre . .
... 477
Auch in dieser Zahlenreihe kehrt constant das Auftreten sehr hoher
Zahlenwerthe für die unlöslichen Fettsäuren wieder. Auch hier war in der
weitaus grössten Mehrzahl der Fälle gegen die hohen Zahlen nicht das
geringste Bedenken zu erbringen, die Zahlen mussten somit normal sein.
Die gleichen Ergebnisse aus den weiteren Controlen der Jahre 1882,
1883 mitzutheilen, übergehe ich.
Die sämmtlichen Untersuchungen, welche nach der Hehn er’sehen
Methode im Verlauf der Butterprüfung in amtlicher Controle durch mich
und meine Assistenten ausgeführt wurden und welche sich auf etwa 2000
Butteranalysen beziffern, haben ergeben,
dass die von Hehn er gewählten Grenzzahlen zu eng bemessen
waren, und kam ich durch Controle notorisch reiner unzweifelhaft
anzuerkennender Butter erster Firmen, wie dies auch an anderen
Orten geschehen war, zu dem Resultat, dass man 90 Proc. nicht
flüchtiger beziehungsweise unlöslicher Fettsäuren als das Maximum
dessen, was bei einer Butter vorkommt, festhalten dürfe.
Und selbst diese Zahl ist nach weiteren Ermittelungen in meinem Labora¬
torium noch in bestimmterWeise einer Begrenzung bedürftig befunden worden.
Es war mir aus Treptow an der Tollense in einem gerichtlichen Fall
ein ganzes Fass mit Stücken von Butter zur Untersuchung zugestellt worden,
von welcher auswärts behauptet worden war, die Butter sei mit fremden
Fetten gemischt. Zeugenaussagen in umfangreichem Maassstabe liessen
keine Unterlage für die gutachtliche Behauptung gewinnen. Eine weitere
Untersuchung wurde beantragt und ich mit derselben betraut. Die Butter
war, als sie im Laboratorium eintraf, ausserordentlich stark ranzig, ich möchte
sagen, nach dem Oeffnen des Buttergefässes roch das Laboratorium nach
Buttersäure. Eine Reihe von Untersuchungen mit der Butter aus ver¬
schiedenen Butterstücken wurde vorgenommen. Es ergab sich in der
Bestimmung der Hehn er’sehen Zahl ein Werth von im Mittel 91*2 unlös¬
licher Fettsäuren.
*) Sehr stark ranzig.
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268
Dr. C. Bischoff,
Der Zufall wollte es, dass ich damals eine ganz ähnliche Untersuchung
in Berlin selbst gerichtlich auszuführen hatte, weil eine frische, nur durch
Käsestoff zu stark verunreinigte Butter sehr schnell und bei Sommer¬
temperatur auffallend stark ranzig geworden und mehrfach in Folge des
sich fortschleppenden Gerichtsverfahrens zu untersuchen war.
Die Untersuchung, anfangs normale Zahlen gebend, lieferte schliess¬
lich, als der in der Butter vorhandene Käsestoff fast graugrün geworden
und die Butter kaum noch als solche kenntlich war, Zahlen, welche bei
mehreren Bestimmungen zwischen 91 und 92 Proc. unlöslicher Fettsäuren
entsprachen.
Es veranlassten mich diese Erfahrungen, welche noch durch Controle
anderweitiger alter Butterproben bestätigt wurden, den Werth der Hehner’-
schen Methode, abgesehen von der bereits nothwendig gewordenen Ein¬
schränkung durch die regelmässige Beobachtung bei den polizeilichen Con-
trolen, als weiter der Einschränkung bedürftig zu erachten. Nur für frische
oder wenigstens nicht allzu stark ranzige Butter ist die Grenzzahl „von
90 Proc.“ unlöslicher Fettsäuren aufrecht zu erhalten. Wird die Butter
ranzig, so kann der Gehalt an unlöslichen Fettsäuren zugleich in Folge von
Verlust an flüchtigen Säuren mehr und mehr steigen, und bei stark ranziger
Butter selbst bis auf 91 Proc. und darüber hinaufgehen.
Weitere Untersuchungen haben dies mehr und mehr bestätigt.
Die Angaben, welche die Literatur seiner Zeit geboten, dass die Ranzi-
dität einer Butter keinen Einfluss auf die Brauchbarkeit der sogenannten
Hehner’schen Zahl liefert, lassen sich nicht aufrecht erhalten. Welchen
Einfluss die Ranzidität der Butter auf den Nachweis der flüchtigen Fett¬
säuren und auf die Deutung diesbezüglicher Befunde hat, werde ich mir
erlauben, weiter unten auszuführen.
Erwägt man nun, was die durch vielseitige Untersuchungen auf solche
Weise modificirte Begrenzung der von Hehn er als Norm aufgestellten Zahlen
für die Beurtheilung von Butter bedeutet, so ist als Ergebniss Folgendes
festzuhalten.
Es schwankt die Zahl der unlöslichen Fettsäuren der Butter bei reiner
Butter von 84 bis 90 Proc. und bei ranziger Butter selbst über die letztere
Zahl hinausgehend.
Würde man nun von der Zahl 84 Proc. z. B. als einer normalen Butter
entsprechend ausgehen und würde zu einer solchen Butter, deren Gehalt an
unlöslichen Fettsäuren 84*0 Proc. betrug, Kunstbutter hinzusetzen, so würden
34*78 Proc. Kunstbutter von einer Hehner’schen Säurezahl von 95*5 Proc.
in einer solchen Butter enthalten sein können, ohne dass die von Hehner
als Grenze fixirte Zahl von 88 Proc. überschritten würde, denn es ergiebt
die Proportion
(95*5 — 84) : (88 — 84) = 100 : x,
11*5 4 = 100 : ar,
die Zahl 34*78.
Würde man der Beurtheilung eine Butter zu Grunde legen, welche
90 Proc. nicht flüchtiger Fettsäuren enthielt, so würde bei Berücksichtigung
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Ueberwachung des Verkehrs mit Butter u. Margarine in Berlin. 269
des niedrigsten Werthes von 84 Proc. unlöslicher Fettsäuren die Proportion
im Sinne der Hehner’schen Aufstellung dahin lauten:
(95-5 — 84) : (90 — 84) = 100 : x ,
11-5 : . 6 = 100 : x,
das Ergebniss ist 52*17 Proc.
Mithin könnte in einer Butter von der Hehner’schen Zahl 90 Proc.
nicht weniger als 52*17 Proc. Kunstbutter enthalten sein, ohne dass man
nach den Erfahrungen, welche man bezüglich der Höhe der anzuerkennenden
Grenzzahl von 90 Proc. unlöslicher Fettsäuren gesammelt hat, die Berechti¬
gung hätte, eine solche Waare auf Grund der Analyse als eine gemischte
oder verfälschte zu erklären.
Die Folge derartiger Erwägungen war und musste sein, dass die
Hehner’sche Methode, anfangs lebhaft begrüsst, doch mehr und mehr von
ihrer Bedeutung und Anwendbarkeit verlor. Sie bleibt ein empfehlens-
werthes Hülfsmittel für die Beurtheilung, allein sie kann zur Zeit nicht mehr
als eine ausreichende Unterlage für die Beurtheilung der Butter, ob rein,
ob nicht rein, gelten, da dieselbe erfahrungsgemäss einen sehr erheblichen
Spielraum in der Erkennbarkeit der Reinheit von Butter zulässt. Die Methode
wird bei reichlicher Zumischung fremder Fette zur Butter in der Regel ein
brauchbares Resultat liefern. Ueber die Höhe der Zumischung der Fette
zu urtheilen, ermöglicht jedoch das Hehner’sche Verfahren nicht, wenn
man nicht zufälliger Weise das Ausgangsmaterial, die angewandte reine
Butter des etwaigen Gemisches, zu vergleichen im Stande ist.
Das Princip der Hehner*sch^n Methode, die unlöslichen Fettsäuren
der Butter zum Ausgangspunkt für die Beurtheilung zu machen, änderte
nun E. Reichert dahin ab, dass er die flüchtigen Fettsäuren der Butter
bestimmte und auf deren Menge die Beurtheilung der Qualität des Butter¬
fettes gründete.
Reichert geht von einer stets gleichen Menge von 2*5g abgeschmol¬
zenen klaren Butterfettes aus und verseift dasselbe unter Zusatz von 1 g
Kalihydrat und 20 ccm 80procentigen Weingeistes. Hierauf wird in 50 ccm
Wasser gelöst, mit 20ccm verdünnter Schwefelsäure (1:10) versetzt und
destillirt. Den ersten Antheil des Destillates, 10 bis 20 ccm, giesst man noch¬
mals zurück und destillirt von Neuem, bis 50 ccm abgefangen sind. Die in
diesen 50 ccm vorhandenen Säuren werden nunmehr unter Zusatz von Lack-
mustinctur mit l / 10 ccm Normal-Alkali titrirt und die verbrauchte Anzahl der
von Vio ccm Normal-Alkalilauge wird als die zur Beurtheilung der Butter
dienende Reichert’sche Zahl angegeben.
Man vermag selbstverständlich bei diesem Verfahren nicht etwa alle
flüchtigen Fettsäuren aus der Butter zu isoliren; man erhält jedoch, sobald
die Vorschriften genau innegehalten werden, für die Vergleichung ver¬
schiedener Buttersorten ausgezeichnet verwerthbare Zahlen.
Reichert fand nun, dass bei seinen Versuchen der Verbrauch von
Vio Normal-Alkalilösung niemals unter 13 ccm lag und 14*95 ccm als Maxi¬
mum erreichte.
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270
Dr. C. Bischoff,
Er nahm daher an, dass eine jede Butter, deren „Reichert’sche
Zahl“ unter 13 liegt, als sehr verdächtig oder bestimmt als verfälscht zu
bezeichnen sei, je nach der Grösse der gefundenen Zahl.
Vergleichende Untersuchungen mit anderweitigen Fetten — er prüfte
Cocosnussöl, Margarin, Schweinefett, Talg, Rüböl — ergaben, dass der Ver¬
brauch der y i0 Normal-Alkalilösung für die flüchtigen Fettsäuren dieser
Fette ausserordentlich viel geringer war. Rüböl, Nierenfett verbrauchte
0*25 ccm und Cocosnussöl 3*70 ccm als Maximum.
Unter Berücksichtigung dieser Ergebnisse berechnete Reichert eine
Formel, welche die Höhe der etwaigen Zumischung fremder Fette in der
Butter zu erschliessen gestattet, wenn die Reichert’sche Zahl festgestellt
ist. Allein auch diese Formel hat nach neueren Untersuchungen kaum mehr
noch als historischen Werth, da sich in gleicher Weise, wie bei dem
Hehn er’sehen Verfahren, die von Reichert angegebene Grenzzahl als zu
eng bemessen herausgestellt hat. Das Butterfett ist in seiner Zusammen¬
setzung weit erheblicheren Schwankungen unterworfen, als dies Hehner
und Reichert angenommen haben.
Das Reichert’sche Verfahren wurde in der Praxis vielseitig geprüft,
im Princip als richtig und anwendbar bestätigt, allein die Untersuchungen
verschiedener Beobachter lieferten zum Theil erheblich niedrigere Werthe
für die kritische Zahl der flüchtigen Fettsäuren nach dem Reichert’schen
Verfahren. Nach einer von Fleischmann gegebenen Zusammenstellung
fanden nachstehend genannte Beobachter die folgenden Werthe in Umrech¬
nung auf 2*5g Butterfett im Sinne des Reichert’schen Verfahrens:
Ambühl ....
. . . 14-20 bis
15*55
Munier ....
. . . 9*20
n
14*50
Reichardt . . .
. . . 13*80
D
14*70
Beckurts . . .
. . . 15*60
V
17*50
Meissl .....
. . . 13*50
n
15*90
Sendtner . . .
. . . 12‘12
n
16*25
Birnbaum . . .
. . . 12*45
n
15*30
Insbesondere in den M u n i e r ’ sehen Arbeiten tritt zum ersten Male die
Behauptung auf, dass die Zusammensetzung des Butterfettes mit der Jahres¬
zeit erheblich variire, und schlägt daher M u n i e r vor, für die verschiedenen
Monate verschiedene Grenzzahlen festzusetzen, ein Vorschlag, der für die
Praxis Bedeutung nicht haben dürfte, da wohl kaum ein Händler wissen
kann, in welchem Monat z. B. irgend eine Dauerbutter producirt wurde.
Das Reichert’sche Verfahren hat eine Reihe von Abänderungen
erfahren, unter denen in erster Linie die Modification von Meissl zu
nennen ist, welche Methode, als Reichert-Meiss 1 ’sehe Methode in der
analytischen Chemie eingeführt, im Wesentlichen die Grundlage der weiteren
Bearbeitung des ursprünglichen Reichert’schen Verfahrens bildet.
Meissl verwendet zur Untersuchung 5g klares, abgeschmolzenes Butter-
fett, verseift mit 2 g Aetzkali unter Zusatz von 50 ccm 70proc. Alkohol^
löst die trockene Seife in 100 ccm Wasser, zersetzt mit 40 ccm verdünnter
Schwefelsäure (1 : 10), destillirt 110 ccm ab und titrirt nach Filtration von
dem Destillat 100 ccm mit 1 ho Normal - Alkalilauge. Die gefundene Zahl
Digitized by LaOOQle
Ueberwachung des Verkehrs mit Butter u. Margarine in Berlin. 271
wird um Vio vermehrt, und der so erhaltene Werth ist die kritische Zahl
für 5 g Butterfett.
Meissl fand bei Untersuchung von 17 unzweifelhaft reinen Butter¬
proben einen Verbrauch von 27 bis 31*8 ccm 'Vio Normal-Alkali. Er schloss
daraas, dass ein Butterfett, dessen Destillat noch über 27ccm Vio Normal-
Alkali zur Neutralisation erfordert, unbedingt als unverfälscht zu bezeichnen
sei, dass jedoch schon bei Zahlen von 26 bis 27 ccm Vio Normal-Alkali¬
verbrauch ein Zweifel an der Reinheit derWaare berechtigt sei. Als untere
Grenze empfiehlt derselbe 26ccm anzunehmen. Auch Meissl stellt für die
Berechnung der Höhe eines Fettzusatzes zur Butter eine Formel auf, bei
welcher er von der bei seinen Untersuchungen für die Butter aufgefundenen
Mittelzahl von 28*8 ccm als Norm ausgeht und für anderweitige Fette 3 ccm
als Mittelwerth annimmt. Die Formel, welche aus diesen Zahlen von Meissl
aufgestellt wird, ist
B = 3*875 (n — 3),
worin n den gefundenen Werth für die verbrauchten Cubikcentimeter
Vio Normal - Alkali bedeutet und B das in einem zweifelhaften Butterfette
gesuchte Quantum wirklichen Butterfettes ergeben soll.
Nach den gegenwärtigen Erfahrungen über die grosse Veränderlichkeit
des Butterfettes hat auch diese Formel nur dann Werth, wenn man das
Ausgangsmaterial kennt, d. h. wenn man weiss, welche Mengen von flüch¬
tigen Fettsäuren in einem zur Herstellung notorisch gemischter Butter
benutzten Butterfette enthalten waren.
Es sind nun, so lange die Reichert-Meissl’sehe Methode der
Buttenintersuchung in die Praxis eingeführt ist, in sehr umfangreichem
Maassstabe in meinem Laboratorium nach diesem Verfahren Butterunter¬
suchungen ausgeführt worden; im Jahre 1884 z. B. 432 Proben, im Jahre
1885 473 Proben. Es ergaben sich bei diesen Untersuchungen öffentlich ent¬
nommener, von den Verkäufern ausdrücklich als Naturbutter bezeichneter
Waaren im Jahre
Zahl
der Proben
Schwankungen im Verbrauch
des Gehalts an Y 10 Normal-
Alkali von
1884 .... 432 ... . 26*3 bis 31*3
1885 .... 473 ... . 27*7 „ 33*0
Auch aus diesen Zahlen war für mich nach der damals gewählten
Methode zu entnehmen, dass im Allgemeinen 26 ccm Vio Normal-Alkali als
ausreichende Menge zur Sättigung der flüchtigen Fettsäuren aus 5 g Butter¬
fett im Reichert-Meissl’sehen Verfahren angesehen werden dürfte.
Beobachtungen, welche Sendtner an zweifellos reinem Butterfette
anstellen konnte, ergaben ihm jedoch, dass die Zahl von 26 ccm im
Reichert-Meissl’schen Verfahren nicht unter allen Umständen zu¬
treffend sei, und fixirte er unter gewissen Bedingungen schon die Zahl
24 ccm als die für die Beurtheilung der Butter, ob verfälscht, ob rein, zu
Grunde zu legende untere Grenzzahl.
So lagen ungefähr die Verhältnisse, als das Gesetz über den Verkehr
mit Ersatzmitteln für Butter vom 12. Juli 1887 erlassen wurde. Das Gesetz
bezweckte, die Täuschung des Publicums durch den Verkauf von Surrogaten
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272
Dr. C. Bischof^
oder von Gemischen reiner Butter mit Surrogaten zu verhüten. Veranlassung
zu dem Gesetze wurde die immer mehr und mehr Aufschwung nehmende
Fabrikation der sogenannten Kunstbutter, welche zurZeit mit einer solchen
Fertigkeit hergestellt wird, dass in frischem Zustande das in Rede stehende
Fabrikat in der That wohl geeignet erscheint, das Publicum über die wahre
Natur des Products zu täuschen.
In Erwägung, dass die Rohmaterialien der Kunstbutterindustrie oder,
wie heute der Name ist, der Margarinefabrikation, grosstentheils vom Aus¬
lande eingeführt werden, glaubte man zugleich mit einer Abnahme der
Kunstbutterfabrikation, welche man aus dem Erlasse des Gesetzes erhoffte,
eine Zunahme des Butterverbrauchs und eine Steigerung des Werthes der
reinen Naturbutter erwarten zu dürfen.
Das Gesetz, betreffend den Verkehr mit Ersatzmitteln für Butter vom
12. Juli 1887 verlangt zunächst die Erfüllung einer Reihe von Aeusserlich-
keiten bezüglich der Geschäftsräume und Verkaufsstände, in welchen Marga¬
rine gewerbsmässig feilgehalten wird. Es sollen die Verkaufsstellen von
Margarine die deutliche, nicht verwischbare Inschrift „Verkauf von Marga¬
rine“ tragen.
In Berlin werden die mit Butter und Margarine handelnden Geschäfte
durch die Polizeireviere zunächst namentlich festgestellt und wird durch
Befragen der Verkäufer und durch Prüfung der Gebinde ermittelt, ob in dem
betreffenden Geschäfte Margarine geführt wird oder nicht. Wird neben
Butter auch mit Margarine gehandelt, so wird darauf gesehen, dass in dem
Geschäfte ordnungsmässige Placate hängen. Von Zeit zu Zeit werden bei den
öffentlichen Entnahmen zu untersuchender Proben durch die Polizeibeamten
und auch bei geheimen Ankäufen die Verkaufsstände aufs Neue controlirt,
und vollzieht sich diese laufende Ueberwachung in einem den Butterhändlern
nicht bekannten Kreislauf.
Gleichzeitig mit diesen Controlen der äusseren Bezeichnung der Ge¬
schäftslocale erfolgt auch eine Feststellung daraufhin, ob die für denVerkauf
dienenden Umhüllungspapiere mit dem Aufdruck „Margarine“ versehen sind.
Auch die Gebinde werden untersucht, ob an ihnen gemäss der kaum je von
Grosshändlern oder Fabrikanten umgangenen Vorschrift sich die Bezeich¬
nung „Margarine“ in der gesetzlich vorgeschriebenen Form, eingebrannt
oder aufgemalt, vorfinde.
Die Ermittelung der Befolgung dieser Aeusserlichkeiten des Gesetzes
erfolgt somit zum grössten Theile zunächst im Vertrauen auf die Zuver¬
lässigkeit der Erklärungen der Verkäufer.
Neben diesen Feststellungen, welche bei Zuwiderhandlungen nach Ver¬
warnungen entsprechende Strafanträge nach sich ziehen, findet jedoch, wie
schon mitgetheilt, eine umfangreiche chemische Prüfung der in den Ge¬
schäften ausgestellten Waaren statt. Es werden allmonatlich 65 Proben,
50 öffentlich und 15 insgeheim, entnommen, wobei auf die Art des Ver¬
kaufes, Bezeichnung, Umhüllungspapier, Placate in den Verkaufsständeu etc.
geachtet wird und etwaige bemerkenswerthe Mittheilungen darüber in den
Ankaufsanzeigen vermerkt werden.
Die chemische Untersuchung aller dieser Proben geschieht nun mit
Rücksicht auf den §. 2 des Margarinegesetzes, sowie auf den §. 10 des
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Ueberwachung^des Verkehrs mit Butter u. Margarine in Berlin. 273
Nahrungsmittelgesetzes, welche ja insofern mit einander parallel gehen, als
in §. 2 des Margarinegesetzes die Vermischung von Butter mit Margarine
oder anderen Speisefetten zum Zweck des Handels mit diesen Mischungen
verboten ist, welches Verbot der §. 10 des Nahrungsmittelgesetzes auch
als Nahrungsmittelverfälschung einschliesst.
Welche Methode für die Untersuchung des Butterfettes auf Zumischung
von Margarine oder anderen Speisefetten in Anwendung kommen soll, ist
durch das Gesetz nicht vorgeschrieben worden. Man muss somit zur Zeit
des Erlasses des Gesetzes von dem Gedanken ausgegangen sein, dass die
damaligen Untersuchungen genügende Sicherheit zur Lösung der hier ge¬
stellten Aufgabe böten.
Bis zum Erlass des Margarinegesetzes ist der Standpunkt der chemi¬
schen Untersuchungsmethode im Vorhergesagten charakterisirt worden. Für
die Prüfung der Butter auf fremde Fette, ingleichen für die Prüfung von
Margarine selbst bediente man sich in den analytischen Laboratorien mit
Vorliebe des Reichert-Meissl’sehen Verfahrens. Die freie Vereinigung
bayerischer Vertreter der angewandten Chemie hatte diese Methode als
Norm für die analytischen Bestimmungen den von ihr zu bewirkenden
Untersuchungen zu Grunde gelegt.
Auch im kaiserlichen Gesundheitsamte hatte man im Wesentlichen nach
den eingehenden Abhandlungen des Herrn Geheimen Regierungsrathes Prof.
Dr. Seil: „Ueber Kunstbutter“ und „Beiträge zur Kenntniss der Milch¬
butter und der zu ihrem Ersätze in Anwendung gebrachten anderen Fette“
in den Arbeiten aus dem kaiserlichen Gesundheitsamte, Band I, nach dem
Reichert-Meis sl’sehen Verfahren gearbeitet.
Mit dem Erlasse des Margarinegesetzes trat die Frage nach der Zu¬
verlässigkeit der analytischen Methode für die Butteruntersuchung wieder
in den Vordergrund.
Veranlassung dazu war, dass der §. 2 des Margarinegesetzes die analy¬
tische Chemie vor die Frage stellte, ob ein Zusatz von kleinen Mengen von
Naturbutter zur Margarine oder anderweitigen Speisefetten nachzuweisen
sei oder nicht. Der Standpunkt der dem Chemiker gestellten Aufgabe ist
hiernach im Allgemeinen ein entgegengesetzter gegenüber der früher in der
Regel zu lösenden Frage, wie viel Kunstbutter beziehungsweise Margarine
einer Mischbutter zugesetzt worden sei.
Der Entwurf des §. 2 des Margarinegesetzes gestattete, dass zu
100 Gewichtstheilen der nicht der Milch entstammenden Fette nicht mehr
als 100 Gewichtstheile Milch beziehungsweise 10 Gewichtstheile Rahm in
Anwendung kommen. Der betreffende Paragraph forderte somit eine be¬
stimmte Beschaffenheit der Margarine des Handels. Da man in der Milch
als Maximum des Milchfettes ungefähr 4 Proc. annehmen darf, so würde das
obige Gebot des §. 2 dahin zu präcisiren sein, dass auf 100 Gewichtstheile
von anderweitigen Fetten nicht mehr als 4 Gewichtstheile Milchfett be¬
ziehungsweise natürliches Butterfett kommen dürfen. Letzteres wurde der
Margarinefabrikation concedirt, weil nur unter Zusatz von Rahm oder Durch¬
arbeiten des Oleomargarins und der anderweitigen Speisefette mit Milch die
den butterähnlichen Charakter der Margarine bedingenden Eigenschaften
erhalten werden.
Vierteljahrsschrift für Gesundheitspflege, 1890. IQ
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274
Dr. C. Bischoff, #
Zahlreiche von den Margarine- und Mischbutterfabrikanten veranlasste
Untersuchungen über Margarine unzweifelhafter Herkunft und unter Ver¬
hältnissen, welche genau zuliessen, den höchst möglichen Gehalt an Butter¬
fettin diesen Margarineproben festzustellen, hatten in der Zeit der Berathung
des Margarinegesetzes zu dem Ergebnisse geführt, dass unter 24 Margarine¬
analysen, von verschiedenen Chemikern ausgeführt, in 19 Proben der Gehalt
an Butterfett als höher festgestellt wurde, als derselbe nach der den Fabri¬
kanten bekannten Zusammensetzung der Margarine sein konnte. In diesen
Analysen wurden selbst 9’12 Proc., 9*5 Proc., 10*52 und 15 Proc. Butterfett
angeblich in Margarineproben gefunden, welche nur 1*8 Proc. Butterfett als
Maximum enthalten konnten.
Der Fehler musste somit in der Methode der Analyse selbst liegen, da
von verschiedenen Beobachtern in gleicher Weise gleiche Unregelmässig¬
keiten der Befunde sich ergaben, und da selbst eine und dieselbe Margarine¬
sorte zu verschiedenen Analysenbefunden führte. Insbesondere auch die
Untersuchungen von Fresenius, welche in einem Gutachten, datirt vom
7. Juli 1887, an die Frankfurter Margarinegesellschaft erstattet wurden,
führten zu relativ sehr beträchtlichen Differenzen bei der Untersuchung ein
und desselben Oleomargarins und ein und desselben Zusatzöles, für die
Fabrikation von Margarinbutter verwendet.
Für die Klärung dieser Frage nun, welches die Fehlerquellen der bis¬
herigen Reichert-M eis sl’sehen Methode sind, hat sich durch umfassende
Untersuchungen Wollny verdient gemacht. Allerdings ist auch heute die
Frage noch nicht endgültig abgeschlossen.
Wollny nimmt an, dass zunächst die bei der Reichert-Meissl’-
schen Methode durch den Ueberschuss von Alkali unvermeidliche Anziehung
von Kohlensäure aus der Luft, theils bei dem Process der Verseifung ohne
Schutz, theils bei dem Abblasen des Alkohols eine erhebliche Fehlerquelle
in die Methode hineintrage, da die Kohlensäure in das Destillat zum Theil
mit übergeht, und hier bei der Titration mit Phenolphtalein als Indicator
die Richtigkeit des Resultats beeinträchtige.
Wollny hebt ferner hervor, dass zu starke Kali- oder Natronlauge mit
dem Alkohol bei der Verseifung zu Verlusten durch Butterätherbildung
führen muss, wobei selbstverständlich Antheile der flüchtigen Fettsäuren
verloren gehen. Des Weiteren nimmt Wollny an, dass in Folge des Ver¬
bleibens von geringen Mengen Alkohols in der Seife bei dem Zersetzungs-
process unter dem Einflüsse von Schwefelsäure oder Phosphorsäure eine
Rückbildung von Butteräther statthabe, welche ebenfalls einen Verlust an
Buttersäure beziehungsweise flüchtiger Säure bedingen könnte.
Endlich einen ferneren störenden Einfluss auf die Sicherheit der Methode
übt nach Wollny das Zusammenballen der Fettsäuren aus beim Ausscheiden
mit Schwefelsäure. Die Verflüchtigung der Fettsäuren soll hierdurch be¬
hindert sein, so dass man, wenn die Schwefelsäure zur Seifenlösung bei
ungenügender Erwärmung zugesetzt wird, leicht einen Theil der flüchtigen
Fettsäuren nicht in die vorgeschriebene Menge des Destillates überführt.
Wollny hat nun die Reichert-Meissl’sche Methode in Rücksicht
auf diese seiner Ansicht nach bestehenden Fehlerquellen dahin modificirt,
dass die Verseifung am Rückflusskühler mit schwacher alkoholischer Alkali-
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Ueberwachung des Verkehrs mit Butter u. Margarine in Berlin. 275
lößung bewirkt wird. Der Alkohol soll aus dem geschlossenen Kolben ab-
destillirt werden, die Seife soll in heissem, destillirtem Wasser sich allmälig
lösen , geschützt vor Kohlensäurezutritt. Die klare, kochend heisse Seifen-
lösang wird mit einer verdünnteren Schwefelsäure, als sonst üblich, versetzt
and sofort dem Destillationsversuch unterworfen. Die Destillation muss inner¬
halb einer halben Stunde beendet sein und darf erst beginnen, wenn die
Fettsäuren zu einer klaren öligen Masse abgeschmolzen sind.
Die Vorschläge Wollny’s sind von verschiedenen Analytikern in vollem
Umfange angenommen worden.
Insbesondere im Auslande hat nach dieser Methode Besana eine sehr
beträchtliche Anzahl von Butterproben untersucht.
Unter den süddeutschen Chemikern hat E. v. Raumer der Frage nach
den Ursachen der Ungleichheiten in den Ergebnissen von Analysen nach
dem Reichert-Meissl’schen Verfahren Arbeit und Kraft gewidmet und
kommt derselbe zu dem Resultat, dass nicht sowohl die Kohlensäure bei
der Ungleichheit der Ergebnisse der Analysen eine Rolle spielt, als vielmehr
die Spaltung der Fettsäuren unter dem Einfluss des Alkalis, welche eine um
so grossere Vermehrung flüchtiger Fettsäuren bedingen soll, je länger das
Alkali der Seife nach dem Verjagen des Alkohols Gelegenheit hat, in der
Wärme auf die Säuren der Seife einzuwirken.
Der Kohlensäure weist E. v. Raumer nur ganz untergeordnete Bedeu¬
tung zu.
Auch die von 0. Schweissinger angenommene Oxydation des Alkohols
bei der Verseifung zu Essigsäure und die hierauf gegründete Ansicht von
der Vermehrung der flüchtigen Fettsäuren erachtet v. Raumer als eine irrige.
Er weist schliesslich nach, dass die Schwefelsäure ebenfalls nicht den von
Wollny hervorgehobenen nachtheiligen Elinfluss übt und insbesondere nicht
eine Abnahme, sondern eine Zunahme der flüchtigen Fettsäuren bewirke.
Kurz gesagt: Die Arbeiten von E. v. Raumer treten im Wesentlichen
den Anschauungen Wollny’s über die von Letzterem behaupteten Ursachen
der Fehlerquellen der Reichert-Meissl’schen Methode entgegen, bringen
den Werth letzterer Methode wieder in ihren alten Stand und haben nach
den zahlreichen Beleganalysen, ausgeführt von den Herren Sendtner und
v. Raumer, dargethan, dass man sehr wohl bei schnellem Arbeiten nach
Reichert-Meissl wie nach Wollny zu denselben Ergebnissen oder doch zu
dermaassen wenig abweichenden Ergebnissen gelangt, dass die Abweichungen
innerhalb der analytischen Fehlergrenzen selbst liegen.
Es ist darauf von Herrn Sendtner die frühere Form der Untersuchungs¬
methode nach Reichert-Meissl, welche in den Vereinbarungen der süd¬
deutschen Chemiker als Normalmethode gegolten, etwas genauer präcisirt
worden, und dürfte diese Methode zur Zeit wohl in allen Laboratorien der
bayerischen Vereinigung der Vertreter der angewandten Chemie zur Unter¬
suchung von Margarine wie von Butterfett dienen. Hauptbedingung ist
Schnelligkeit und Sicherheit des Arbeitens in einem Zuge. Die Methode
wird auch in meinem Laboratorium zur Zeit angewandt, nachdem auch hier
bei Vergleichsuntersuchungen keine nennenswerth anderen Resultate nach
der Wollny’schen Modification erhalten worden waren, welche letztere die
Arbeit erheblich complicirt.
18 *
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276
Dr. C. Bischoff,
Das Verfahren, nach dem gegenwärtig alle in meinem Laboratorium
eingeh enden Buttersorten oder Margarinesorten untersucht werden, ist das
Reichert-Meissl’sche in der von Sendtner und v. Raumer angegebenen
präcisen Fassung. 5 g des abgeschmolzenen und klar filtrirten Butterfettes
werden in einem Rundkolben von 300 bis 350 ccm abgewogen und 10 ccm
der alkoholischen Kalilauge (20 g Alkali : 100 ccm Alkohol von 70° Tr.)
zugegeben. Unter öfterem Schütteln wird schnell auf dem Wasserbade
verseift, mit dem Gebläse der Alkohol veijagt, und bei massiger Wärme
in 100 ccm destillirten Wassers nunmehr die Seife schnell gelöst. Zu der
auf etwa 50° C. erwärmten Lösung werden 40 ccm verdünnte Schwefel¬
säure (1 : 10) und einige Bimssteinstückchen hinzugegeben. Es wird sofort
destillirt am Schlangenkühler und von dem auf 110 ccm angewachsenen
Destillat 100 ccm nach Filtration wie üblich titrirt.
Seitdem ich diese Methode im Laboratorium eingeführt habe, hat sich
herausgestellt, dass nicht selten niedrigere Zahlen für sonst unzweifelhaft
reine Butter erhalten werden, als dies bei früheren Untersuchungen der Fall
war. Bei der grossen Zahl von Untersuchungen kann ich aus dem Ergeb¬
nisse derselben ein solches Resultat verallgemeinernd herauslesen.
Nachdem nämlich die schnelle Erledigung der Einzeluntersuchung als
Bedingung *ur Ausschliessung von Fehlerquellen hingestellt worden war,
ist die Art der Massenuntersuchungen in meinem Laboratorium etwas ver¬
ändert worden. Früher wurden circa zehn Proben auf einmal im Trocken¬
schrank abgeschmolzen, nach Klarheit hinter einander und neben einander
filtrirt, abgewogen, verseift und nach dem Verfahren von Reichert-Meissl
ohne absichtliche Rücksichtnahme auf besonders schnelles Arbeiten weiter
behandelt.
So kam es wohl vor, dass die von Alkohol befreite Seife von einen)
Tage zum anderen stehen blieb und dann erst gelöst, in der Lösung erwärmt,
angesäuert und destillirt wurde. Heute werden laufend durchschnittlich
immer vier Proben neben einander behandelt , und ermöglicht sich so ein
rasches Hintereinanderarbeiten nach der von Sendtner und v. Raumer
modificirten Reichert - MeissTschen Methode. Wie schon mitgetheilt,
werden die durchschnittlich gefundenen Zahlen nach der gegenwärtigen
Operationsweise etwas geringer. Leider ist nicht völlig auszuschliessen, dass
auch früher bei der starken Inanspruchnahme der Thätigkeit gefundene
niedrige Resultate nur darauf zurückzuführen sind, dass eben schnell und
hinter einander gearbeitet wurde, so dass das mitgetheilte Urtheil nur als
Durchschnitsurtheil angesehen werden mag. Im Jahre 1884 wurden z. B. bei
einer Analyse von 432 nicht weiter verdächtigen Butterproben im Reichert-
Meissl’schen Verfahren Zahlen erhalten, welche zwischen 26*3 und 31*3
lagen. Im Jahre 1885 erhielt ich Zahlen von 27*7 bis 33*0 bei Untersuchung
von 473 Butterproben, bei öffentlicher Entnahme ausdrücklich den entneh¬
menden Polizeibeamten als Naturbutter bezeichnet.
Im Jahre 1885 wurden die Vereinbarungen der süddeutschen Chemiker
betreffs der Untersuchung von Nahrungs- und Genussmitteln herausgegeben.
Seit diesem Zeitpunkte arbeitete ich nach dieser Methode. Bestimmen lässt
sich zur Zeit nicht mehr, wann schneller, wann langsamer.
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Ueberwacliung des Verkehrs mit Butter u. Margarine in Berlin. 277
Ich gebe aus den folgenden Jahren einige Zusammenstellungen, um
darzuthun, wie in jener Zeit sich theils gemischte, theils verdächtige Proben
in den Butterhandel Berlins eingeschlichen haben.
Zum Beispiel im Monat Juli 1887 wurden 40 Butterproben untersucht;
bei denselben schwankte die kritische Zahl, wie die folgende Tabelle zeigt.
Datum
Zahl
der Proben
Flüchtige Fettsäuren
*
Max.
Min.
4.
Juli 1887
... 4
27*6 ccm VioNaOH
24*1
5.
Ti
»
... 4
26*2
24*6
6.
n
Ti
. . . 4
25*9
23*3 (verdächtig)
7.
Ti
Ti
. . . 4
29*4
12*2 (Mischbutter)
8.
Ti
Ti
... 4
27*5
26*5
9.
Ti
Ti
... 4
28*2
5*8 (Mischbutter)
13.
Ti
Ti
... 4
29*6
26*2
14.
Ti
n
... 4
28*6
5*6 (Mischbutter)
22.
Ti
Ti
... 4
27*6
23*0 (verdächtig)
28.
Ti
Ti
... 4
40
25*8
22*3 (verdächtig)
Bei den Proben, welche die Reichert - Meissl’sche Zahl — ich will
dieselbe in Kurze „kritische Zahl“ nennen —5*6, 7*8, 12*2 zeigten, ist ja
jede weitere Discussion überflüssig; hier lag Mischbutter vor, „ausdrücklich
als reine Naturbutter declarirt“. Die Zahlen 22*3, 23*3, 23*0 wurden von
mir als verdächtig bezeichnet, wie dies, ich möchte sagen, nach dem Stand¬
punkte der damaligen allgemeinen Anschauungen über die Butterunter¬
suchungen nicht anders möglich war. Da jedoch zu jener Zeit sich in
meinem Laboratorium bereits Erfahrungen herausgebildet hatten, dass
namentlich, wenn Butter alt und ranzig war, mit dieser Beschaffenheit selbst
eine Abnahme des Befundes an flüchtigen Fettsäuren nicht selten verbunden
war, habe ich in den folgenden Monaten des Jahres oft Veranlassung nehmen
müssen, Butterproben von 22 bis 23 ccm Reichert - Meissl’scher Säure¬
zahl, wenn stark ranzige Beschaffenheit vorlag, jedenfalls nicht allein des
niedrigen Gehaltes an flüchtigen Fettsäuren wegen als zu beanstandende her¬
vorzuheben. Im Juli 1888, im Februar und März 1889 wurden z. B. für in
öffentlicher Entnahme beschaffte Butterproben die folgenden Werthe erhalten:
Zahl Anzahl der verbrauchten
lMtum der p rü ben Cubikcm. V 10 Normal-Lauge
Max. Min.
2. Juli
1888 . . .
. . 4
29*05
25*40
4. „
n . • •
. . 4
26*60
24*20
7- „
„ ...
. . 4
27*40
2510
9- n
„ ...
. . 4
28*60
26*90
12. „
„ ...
. . 4
27*00
24-20
13. „
Ti
. . 4
30*00
24*00
17. „
Ti *
. . 4
29*40
24*60
19. „
Ti
. . 4
28*00
25*80
24. „
Ti • • •
. . 4
25*70
23*50
27. „
„ . . .
. . 4
27*40
23*80
40
Digitized by LaOOQle
278 Dr. C. Bischoff,
Zahl Anzahl der verbrauchten
der Proben Cubikcm. V 10 Normal-Lauge
Max. Min.
4 32 1 28*3
3 27*9 24*8
. 4 30*9 23*5
2 30*3 9*0 (Mischbutter)
4 29*7 16*6 (Mischbutter)
. 4 31*4 28*3
4 32*3 27*7
. 6 31*1 23*8
5 29*7 12*8 (Mi8chbutter)
~36~
3 32*1 29*0
4 31*1 29*2
3 31*0 30*0
2 30*7 27*1
3 31*8 22*9 (verdächtig)
4 29*5 2*5 (Margarine)
5 30*1 12*1 (Mi8chbutter)
5 29*7 26*5
4 31*1 26*5
3 30*3 24*4
3 28*9 24*4
39~
Aus diesen Zahlen geht zunächst, ohne Rücksicht auf die zweifellos
verfälschten oder gemischten Butterproben, oder gar den Verkauf von Mar¬
garine an Stelle von Naturbutter hervor,
dass in Folge der Benutzung der von den bayerischen Chemikern
angenommenen Methode zur Untersuchung des Butterfettes bei
raschem Arbeiten im Allgemeinen etwas geringere Werthe oder
doch oft geringere Werthe gefunden werden, als dies nach dem
früheren Verfahren der Fall war.
Der Grund für diese Erscheinung darf sehr wohl in dem bei raschem
Arbeiten möglichen Vermeiden von Fehlerquellen gesehen werden, welche
bei dem früheren zeitlich kaum beschränkten Verfahren entstehen konnten.
Gleichgültig mag es dabei bleiben, ob nun die Ursachen dieser Fehlerquellen
durch die Untersuchungen Wo 11 ny’s, durch diejenigen von Sendtner
und v. Raumer oder durch diejenigen von Filsinger und Anderen mehr
oder weniger Aufklärung gefunden haben.
Auch nach der Mansfeld ’ sehen Methode (Wasserverseifung) habe
ich Versuche angestellt. Wir haben dieses Verfahren als nicht praktisch
und nichts Sichereres bietend, als die sonstigen Methoden, verlassen. Ich
will auch die Methode Goldmann’s (möglichst vollständige Abscheidung
der flüchtigen Säuren) nicht unerwähnt lassen, wenngleich über dieselbe
ja nur gesagt werden kann, was bereits von anderer Seite gesagt ist, dass
nämlich der Erfinder jener Methode aus einem Verkennen der Principien
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Ueberwachung des Verkehrs mit Butter u. Margarine in Berlin. 279
deB Reichert-Meissl’sehen Verfahrens zu einer irrigen Deutung der
Absichten jenes Verfahrens gekommen ist.
Einige principiell bemerkenswerthe Methoden, wie die Angabe, dass es
mittelst des Abbe’sehen Refractometers gelingen werde, Mischungen von
Butter und Margarine als solche zu erkennen, desgleichen die Methode von
Königs möchte ich zunächst namentlich erwähnen, indem ich mir im
weiteren Theile dieser Arbeit Vorbehalten werde, auf die Grenzen der
Genauigkeit, welche auch diesen Methoden bemessen sein dürften, zurück¬
zukommen.
Zur Zeit liegen somit, um kurz den Standpunkt der analytischen
Chemie gegenüber den hier schwebenden Aufgaben nochmals zu präcisiren,
die Verhältnisse wie folgt:
Für die Untersuchung des Butterfettes wie der butterähnlichen Kunst-
producte ist die Methode von Reichert-Meissl, sei es nun in der
Modification, welche derselben von Wollny gegeben wurde, sei es in der
genaueren Fassung, welche seitens der süddeutschen Chemiker durch die
neueren Untersuchungen von v. Raumer und Sendtner angenommen
ist, die am meisten zweckentsprechende. Beide Methoden leisten nach An¬
sicht der süddeutschen Chemiker im Wesentlichen dasselbe. Ich schliesse
mich diesem Urtheile an.
Was kann nun die Methode überhaupt leisten gegenüber den beiden
Fragen:
1. Liegt im besonderen Falle eine Mischbutter vor, und innerhalb
welcher Grenzen kann erwiesen werden, ob eine Butter rein ist
oder nicht?
2. Entspricht eine Probe von Margarine den Forderungen des Marga¬
rinegesetzes? Wie viel Procent Milchfett enthält die fragliche Mar¬
garine ?
Ad 1. Es ist in den früheren Auseinandersetzungen bereits mitgetheilt
worden, dass nach Untersuchungen von Sendtner die bayerischen Ver¬
treter der angewandten Chemie sich dahin geeinigt hatten, 26 ccm im
Allgemeinen und 24 ccm in besonderen Fällen als sogenannte niedrigste
kritische Grenzzahl für reine Butter anzuerkennen.
Neuere Untersuchungen und umfassende Analysen meist auswärtiger
Chemiker haben dargethan, dass diese Zahlen für viele zweifellos reine
Buttersorten nicht als gültige aufzufassen sind.
Hier sind in erster Linie die Untersuchungen von Spallanzani,
Besana und Longi zu erwähnen, welche insbesondere über die Verhält¬
nisse der Butterbeschaffenheit in Italien umfassende Versuchsreihen ange¬
stellt haben und zu erheblich bemerkenswerth anderen Ergebnissen bezüg¬
lich der „kritischen Zahl“ gelangen, als dieselben bisher in Deutschland
im Allgemeinen angenommen wurden.
Die Untersuchungen von Pellegrino Spallanzani, übereinstim¬
mend und gleichzeitig mit denjenigen von Carlo Besana ausgeführt,
ergaben:
Dass die flüchtigen Fettsäuren in der Butter innerhalb weit erheb¬
licherer Grenzen schwanken, als früher angenommen wurde.
Digitized by LaOOQle
280
Dr. C. Bischoff,
Spallanzani fand, dass die Buttersorten der Provinz Reggio zur
Neutralisation der in 5 g Butterfett enthaltenen flüchtigen Fettsäuren im
vorgeschriebenen Untersuchungsgange 20*63 bis 30*60 ccm Vio Normal-
Alkali erforderten.
Besana fand bei seinen Untersuchungen 21*80 bis 30*19 als Grenzen
der kritischen Zahlen.
Die Untersuchungen von Antonio Longi, ebenfalls an unzweifelhaft
echten italienischen Buttersorten angestellt, lieferten die Grenzwerthe 21*50
bis 27*50 im Reichert-Meissl’schen Verfahren, beziehungsweise in etwas
modificirter Methode 22*70 bis 28*55.
Wichtige und sehr interessante Mittheilungen zur gleichen Frage
giebt P. Vieth in London. In der Milchzeitung, 1889, Nr. 18, theilt
Dr. Vieth zunächst 97 Butteranalysen französischer, schwedischer, holsteiner
und in London hergestellter Butter mit, bei welchen die kritische Zahl
zwischen 23*9 und 32*4 liegt. Nur in zwei Fällen liegen die Zahlen unter 25.
Im weiteren Verlaufe seiner Abhandlung werden nun Mittheilungen über
Buttersorten gemacht, welche sämmtlich von einem Gute herrührten und
der Milchproduction einer Heerde von 60 Haupt entstammten. Die Unter¬
suchung dieser Butterproben ergab Zahlen von 20*4 bis 21*4. Vieth hat
nun klarzustellen versucht, ob Beziehungen zwischen dem Abnehmen der
flüchtigen Fettsäuren und der Fütterung, der Lactationsperiode, der Rasse
bestehen, äussert sich jedoch schliesslich dahin, dass es ihm nicht gelungen
sei, eine bestimmte Ursache für die abnorme Zusammensetzung der unter¬
suchten Buttersorten aufzufinden. Interessant ist, dass die Heerde, welche
die abnorme Butter geliefert, im Verlaufe von drei Monaten der Controle
schliesslich normale Zahlen für die flüchtigen Fettsäuren ergab.
Das Resultat aller dieser Untersuchungen ist somit, dass in noch nicht
aufgeklärterWeise unter Umständen das Butterfett doch erheblich geringere
Mengen von flüchtigen Fettsäuren zeigt, als dies früher in den in Deutsch¬
land im Allgemeinen angenommenen Grenzzahlen zum Ausdruck gebracht
worden war.
Wir müssen zur Zeit die untere Grenze der Zahl für die flüchtigen
Fettsäuren in dem Reichert-Meissl’schen Verfahren, beziehungsweise
dessen Modificationen auf 20 bis 21 ccm V 10 Normal-Alkali fixiren, während
früher 24 bis 26 als unterste Grenze angenommen wurde.
Allerdings ist es bemerkenswerth, dass Buttersorten mit so geringen
Säurezahlen, wie sie diese unteren Grenzzahlen ergeben, selten auftreten,
und dass es wohl nur diesem Umstande zuzuschreiben ist, dass trotz zahl¬
reicher früherer Analysen, in Deutschland ausgeführt, so niedrige Zahlen
bisher hier nicht oder nur ganz vereinzelt bemerkt worden sind.
Bei den diesseits ausgeführten Butteruntersuchungen habe ich jedoch
schon seit einer Reihe von Jahren mich veranlasst gesehen, Butter, welche
die Reichert-Meissl’sche Zahl 23 zeigte, nicht zu beanstanden, da das
doch immerhin nicht seltene Auftreten von Zahlen, welche unter 24 her¬
untergehen, es nahe legte, eine grössere Veränderlichkeit des Butterfettes
anzunehmen und nach anderweitigen Gründen solcher niedrigen Zahlen zu
suchen.
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Ueberwachung des Verkehrs mit Butter u. Margarine in Berlin. 281
Untersuchungen, welche in meinem Laboratorium über die Ver¬
änderungen der Butter beim Altern angestellt worden sind und über welche
Dr. C. Virchow seiner Zeit im Repertorium der analytischen Chemie, VI,
S. 489, berichtete, haben dargethan, dass, wenn Butter stark ranzig ist,
meist niedrigere Werthe für die flüchtigen Fettsäuren gefunden werden,
als dies sonst durchschnittlich der Fall ist. Es muss dies entweder mit
einer weiter gehenden Zersetzung der flüchtigen Fettsäuren oder mit einer
partiellen Verflüchtigung derselben Zusammenhängen. Wir haben bei stark
ranziger Butter die sogenannte Reichert-MeissTsche Zahl auf 22 her¬
untergehen sehen, und selbst auf 21.
Es wird somit bei der Beurtheilung der Butter auf Grund der analy¬
tischen Ergebnisse auch darauf ankommen, festzustellen, ob im besonderen
Falle mit der etwa Vorgefundenen niedrigen kritischen Zahl eine hohe
Ranzidität verbunden ist oder nicht. Ist letzteres der Fall, so muss man
bei der Beantwortung der Frage, ob die Butter eines Zusatzes von Margarine
verdächtig ist, im Urtheile sich noch reservirter halten.
Auch auf den folgenden Umstand ist nach meiner Erfahrung sehr zu
achten. Es wird im Grosshandel und, so viel mir bekannt geworden, nament¬
lich in Hamburg nicht selten alte Butter aufgebessert, indem man solche
alte Butter wäscht, man sagt sogar, unter Anwendung von Sodalösung.
Eine gewaschene ranzige Butter wird selbstverständlich noch erheblich
niedrigere Mengen von flüchtigen Fettsäuren enthalten können. Wird nun
eine solche alte gewaschene Butter als Zusatz zu anderweitiger Butter ver¬
wendet, wie dies bei der Herstellung von Butter zu bestimmten Preisen
geschehen soll, so werden solche Gemische selbstverständlich niedrigere
Säurezahlen ergeben, als im Allgemeinen für die Butter als Grenzwerthe
aufgestellt werden.
Welchen Einfluss z. B. das Auswaschen der Butter auf die kritische
Zahl nach Reichert-Meissl in der Wollny’sehen Modification ausübt,
ergiebt sich auch aus einer von Besana gefundenen Zahl, welcher den
Werth 16*20 erhielt bei einer Butterprobe, welche vor der Analyse gewaschen
worden war. Die Butterprobe muss hiernach merklich freie flüchtige Fett¬
säuren durch das Auswaschen verloren haben.
Leider ist nun durch diese neueren vielseitigen Erfahrungen über die
Veränderlichkeit des Butterfettes die Frage über die Beurtheilung desselben
ausserordentlich erschwert oder eingeschränkt worden.
Erwägt man, dass wir heute vor der Thatsache stehen, dass die der
Beurtheilung zu Grunde zu legende kritische Zahl selbst bis auf 21 und 20
heruntergehen kann, andererseits auf 31 bis 32 und selbst 33 steigt, so
bietet die Erörterung der Beschaffenheit einer Butterprobe, ob reine, ob
Mischbutter, heute die aus folgender Tabelle hervorgehende Sicherheit oder
Unsicherheit:
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282
Dr. C. Bischoff,
A.
Angenommene
8äurezahl
reiner Butter
B.
Reichert-
Meissl’sche
Zahl der gefun¬
denen Mischung
in den normalen
Grenzen der
Beschaffenheit
des Butterfettes
Mischung besteht aus
Auf 100 kg
Butterfett mög¬
licher Zusatz
von Margarine
ohne sichere
Erkennbarkeit
Proc.
Butter
Proc.
Margarine
Maximum
kg
26
7812
21*88
28*01
24
71*88
2812
39*12
33
22
65*62
34-38
52*39
20
59*37
40-63
68-43
26
92*58
7*42
8*01
24
85*18
14-82
17-40
28
22
77*76
22*24
28*60
20
70*36
29*64
42 12
f
24
92*00
8*00
8649
26
I
22
84*00
16*00
19*05
20
76*00
2400
32*58
f
22
91*30
8*70
9-29
24 |
20
82*60
17*40
21-07
22
20
90*48
9*52
10-52
Die Bedeutung dieser Zahlen ist die folgende:
Geht man z. B. von einer Butter mit der kritischen Zahl 33 aus, so
lassen sich dieser auf 100 kg
28*01 kg Margarine
39*12 „
52*39 „
68*43 „
zusetzen, um auf Mischbutter mit den kritischen Zahlen 26, 24, 22 und 20
zu gelangen. Da letztere kritische Zahlen auch bei reiner Butter Vor¬
kommen können, ist der Chemiker unter den gedachten Verhältnissen nicht
in der Lage, selbst so erhebliche Zumischungen mit Bestimmtheit zu
erkennen. Entsprechende Schlüsse ergeben sich aus dem weiteren Inhalt
der Tabelle.
Aus dieser Aufstellung zeigt sich jedoch trotz der grossen Differenz
in den kritischen Zahlen, dass die Methode von Reichert-Meissl mit
ihren Ergänzungen durch andere Beobachter immer noch eine grössere
Genauigkeit bietet, als die Methode von Hehner-Angell. Bei letzterer
kommt man nach oben angegebenen Auslassungen z. B. auf nicht nach-
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Ueberwachung des Verkehrs mit Butter u. Margarine in Berlin. 283
weisbare Mengen selbst von 52 Proc. Margarine im Gemisch, während hier
doch bei Annahme der höchsten Grenze immerhin nur etwa 40 Proc. von
Margarine in der Butter übersehen werden dürften, wenn man ohne ander¬
weitige Ueberlegung an die durch die Beobachtung fixirten Grenzzahlen zu
klammern sich berufen fühlte.
Im Hinblick auf die äussersten Grenzfälle würde man somit die Genauig¬
keit der Reichert-MeissTschen Methode im Vergleich zu der von Hehner-
Angell ungefähr auf 5:4 fixiren dürfen.
In Wirklichkeit liegen jedoch die Verhältnisse in der Beurtheilung des
Butterfettes auf Grund der Reichert-Meissl’schen Methode doch noch
günstiger.
Die häufiger auftretenden Grenzzahlen der Reichert - Meissl’schen
Methode von 24 bis 30 sind gewissermaassen als der normale Kern anzu¬
sehen, um welchen sich abnorme Verhältnisse gruppiren können. Finden
sich solche, so ist man nach den gegenwärtigen Erfahrungen bei Butter¬
untersuchungen berechtigt, für deren Zustandekommen seitens der Butter¬
händler abnorme natürliche Ursachen nachgewiesen zu sehen. Sind solche
nicht vorhanden, so wird der Analytiker stets in der Lage sein dürfen, auch
wenn zuweilen einmal eine Butterprobe aus unerklärlicher Ursache kritische
Zahlen von 20 bis 23 ergeben hat, innerhalb dieser Grenzen liegende
Waaren als des dringenden Verdachtes, Mischbutter zu sein, zeihen zu
müssen. Butterproben von der kritischen Zahl 24 aufwärts müssen als
Butter betrachtet werden.
Sieht man sich gegenüber der jetzt dem Sachverständigen gebotenen
Einschränkung im Urtheil die Anschauungen, welche z. B. in den vom dama¬
ligen Standpunkte der analytischen Chemie durchaus berechtigten Ansichten
in der vorzüglichen Monographie von Herrn Professor Dr. Seil: „Ueber
Kunstbntter“ in den Arbeiten aus dem kaiserlichen Gesundheitsamte zum
Ausdruck gebracht wurden, dass man Butterproben, bei welchen im Reichert-
Meissl’ sehen Verfahren Werthe von 24*8 bis 25*2 gefunden wurden, als
verfälschte bezeichnete, so zeigt sich hier nur, wie eben das den Gegenstand
betreffende Gebiet der Chemie der Nahrungsmittel ein in der Entwickelung
begriffenes ist und wie noch vor vier fahren Anschauungen zu Verdächti¬
gungen führen konnten, welche sich heute nicht mehr aufrecht erhalten lassen.
Zu der besonderen Frage der Erkennbarkeit,
ob eine Mischbutter vorliege und in welchem Verhältniss,
stellt sich somit nach dem gegenwärtigen Standpunkte und in Rücksicht auf
die mannigfaltigsten Erfahrungen die Wissenschaft wie folgt:
1. Die für die Beantwortung der Frage zur Zeit brauchbarste Methode
ist diejenige von Reichert-Meissl, sei es nun, dass man die von
Sendtner und v. Raumer, sei es, dass man die von Wollny
angegebenen Vorsichtsmaassregeln bei der Befolgung der betreffen¬
den Methode anwendet.
2. Einen besonderen Vorzug oder eine erhöhte Sicherheit bietet die
Wollny’sehe Methode gegenüber der präcisirten Reichert-
Meissl’sehen Methode nicht.
3. Nach beiden Methoden erhält man für reines Butterfett kritische
Zahlen, welche von 20 bis 33 schwanken.
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284
Dr. C. Bischoff,
4. Die unter 24 belegenen Zahlen treten bei frischer Butter nur ganz
ausnahmsweise auf und unter Verhältnissen, welche man wohl als
abnorme, zur Zeit unaufgeklärte betrachten darf.
5. Bei stark ranziger Butter können ausnahmsweise auch unter normalen
Verhältnissen Zahlen, welche unter 24, selbst bis auf 21 herunter¬
gehen, aufbreten.
6. Butter, welche stark ranzig war und durch Auswaschen von flüch¬
tigen Fettsäuren befreit wurde, ergiebt noch niedrigere Zahlen, als
die genannten.
7. Treten in grösseren Massen von Butter Säurezahlen unter 23 auf,
so ist solche Waare als der Mischung mindestens in hohem Grade
verdächtig zu bezeichnen.
8. Geht die Säurezahl unter 20 herunter, so ist die Waare eine Misch¬
butter.
9. Die Grenze des Zusatzes von Margarine oder eines anderweitigen
Fettes zur Butter ist zur Zeit kaum mit annähernder Sicherheit zu
bestimmen, wenn man nicht das Ausgangsmaterial kennt, mit welchem
das Gemisch erzeugt wurde.
10. In extremen Fällen könnten selbst 30 bis 40 Ptoc. Margarine in
einer Mischbutter enthalten sein, ohne dass man einen solchen Zusatz
mit Sicherheit erkennen könnte. Im Durchschnitt wird sich jedoch
ein Zusatz von 15 bis 25 Proc. Margarin oder anderweitiger fremder
Fette zur Butter verrathen.
Den vorstehenden Erwägungen schliesse ich einige Betrachtungen an,
welche auf anderweitige Methoden zur Erkennung der Reinheit des Butter¬
fettes sich beziehen, insbesondere auf die Verwendung der specifischen
Gewichte des Fettes bei 100° C. nach Königs und die Verwendung des
Brechungsexponenten des Butterfettes im Abbe’schen Refractometer nach
Alexander Müller. Ich glaube, dass man zur Zeit sich den beiden
Bestimmungsmethoden gegenüber nur reservirt verhalten darf.
Die Versuche haben ergeben, dass anderweitige Fette ein niedrigeres
specifisches Gewicht bei 100° C. zeigen, als das Butterfett. Fette mit gerin¬
geren Mengen flüchtiger Säuren haben ein geringeres specifisches Gewicht.
Es dürfte daher auch anzunehmen sein, dass diejenigen Buttersorten, welche
eine geringere Zahl für die flüchtigen Säuren ergeben, ein geringeres speci¬
fisches Gewicht bei 100°C. zeigen, so dass auch nach dieser Richtung die
bisherigen Zahlen bezüglich des Grenzwerthes des specifischen Gewichtes
des Butterfettes zu corrigiren sein werden.
Dasselbe wird gelten von der Bestimmung des Brechungscoefflcienten
im Abbe’sehen Refractometer. Man sollte annehmen und erwarten, dass,
wenn die flüchtigen Fettsäuren sich verringern, die Butter somit procen-
tisch mehr der reinen Oelsäure- und Palmitinsäure- oder Margarinesäure-
glyceride enthält, auch der Brechungscoefficient solchen Butterfettes sich
erhöhen wird, wie derselbe sich bei Fetten mit höherem Moleculargewicht
überhaupt erhöht.
Auch diese Methoden wird also dieselbe Unsicherheit beherrschen, wie
die bisher üblichen chemischen Methoden der Butteranalyse, und zwar auf
Grund der naturgemässen Verschiedenheit des Butterfettes selbst.
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üeberwachung des Verkehrs mit Butter u. Margarine in Berlin. 285
Ad 2. Der Fraget „Entspricht eine Probe von Margarine den Anfor¬
derungen des Margarinegesetzes?“ muss man sich zur Zeit wie folgt gegen¬
überstellen.
Da in reinem Butterfett die Säurezahl von 20 bis 33 schwanken kann, so
würden 4 Proc. Butterfett die Zahl 0*8 bis 1*32 ccm nach Reichert-Meissl
bedingen. Es differiren diese beiden Zahlenwerthe um 0*52 ccm, welche
Zahl allein etwa 2 bis 3 Proc. Butterfett entsprechen würde. Bei dies¬
seitigen neueren Untersuchungen der Margarine des Handels habe ich für
letztere Zahlen von 0*4 bis 1*5 erhalten. Man kann pomit sagen:
dass zur Zeit die Untersuchung von Margarine im Sinne des §. 2
des Margarinegesetzes nicht mit grösserer Genauigkeit als inner¬
halb von Fehlergrenzen von 2 bis 3 Proc. Butterfett möglich ist;
liegt jedoch die gefundene kritische Zahl einer Margarine unter
1*32, so ist die Waare jedenfalls als den gesetzlichen Bestimmungen
entsprechend zu erklären.
Nach vorstehenden Gesichtspunkten und vorstehenden Methoden wurden
nun seither und gegenwärtig je nach der Entwickelung der Anschauungen
und der Klärung des Urtheils über den Werth der analytischen Methoden
in Berlin in umfassendem Maassstabe amtliche Untersuchungen von Butter¬
sorten und auch von Margarineproben ausgeführt.
Ich gebe untenstehend einige Zahlen der Beanstandungen, welche in
den Monaten von Juni 1888 bis December 1889 erhalten wurden. Alle diese
Beanstandungen beziehen sich auf Herstellung von Mischbutter, als Butter
verkauft, mit wechselnden Gemischen von Fetten, und zwar wurden häufig,
wie auch gerichtlich zugestanden wurde, 40 bis 50 Proc., ja selbst bis 60 Proc.
Margarine in der Butter vorgefunden.
Beanstandungen von Margarine an sich haben nicht stattgefunden. Die
untersuchten Margarineproben wurden zwar häufig als „Butter“ schlechtweg
verkauft, und ist dann der Verkauf als solcher strafbar gewesen. Allein die
Waare entsprach den Anforderungen, welche das Gesetz an die Beschaffen¬
heit der Margarine stellt, innerhalb derjenigen Urtheilsgrenzen, welche man
nach dem oben Gesagten innehalten muss.
Die Zahl der Beanstandungen zugleich mit einer Angabe der Anzahl
der Untersuchungen ist für die Monate Juni 1888 bis December 1889 z. B.
aus der folgenden~Tabelle ersichtlich:
Zahl der öffentlich Bean-
entnommenen Proben standet
Juni 1888 . 40 1
Juli „ 40 1
August „ ...... 40 4
September „ 40 4
October „ 40 2
November „ .43 3
December „ 37 4
Januar 1889 . 40 5
Februar „ 40 3
März „ 39 2
April „ 22 1
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286 Dr. C. Bischoff, Ueberwachung des Verkehrs mit Butter etc.
Zahl der öffentlich Bean-
entnommenen Proben standet
Mai 1889 . 20 1
Juni „ .20 3
Juli „ .21 3
August „ .20 2
September „ ...... 20 4
October „ .20 3
November „ .66 10
December „ ...... 50 5
Die beanstandeten Butterproben sind meistens Präparate kleinerer
Geschäfte und kleinerer Fabrikanten, welche theils selbst mit Knetmaschinen,
wie gerichtlich wiederholt festgestellt wurde, theils auch mit einfacheren
Vorrichtungen diese Mischbutter im Glauben an die Nichterkennbarkeit
solcher Gemische hersteilen.
In der Regel habe ich die ungefähren Abschätzungen des Margarine¬
zusatzes, welche man aus den Analysen bei Annahme mittlerer Normal-
werthe der Reiche rt-Meissl’sehen Zahl von 26 bis 28 herleiten konnte,
in den gerichtlichen Verhandlungen sich bestätigen sehen.
Unter den im November 1889 beanstandeten Proben fanden sich mehrere
Proben, deren „kritische Zahl u zwischen 21 bis 22 lag. Da mir bekannt
geworden war, dass mehrere 100 Centner solcher Butter, von welcher ich
Stichproben untersuchen konnte, aus Hamburg hier eingetroffen waren, und
ich solche Posten von Butter noch nie mit so niedriger Säurezahl vorgefunden,
habe ich die Waare den Engrossisten gegenüber als Mischbutter erklärt,
was sie jedenfalls auch gewesen ist.
Auf die Prüfung der Butterproben auf Salz und Käsestoff, sowie Wasser
unterlasse ich genauer einzugehen.
Im Allgemeinen wird als Maximum des zulässigen Salzgehaltes 4 Proc.
Kochsalz angenommen und als Maximum der Nichtfettstoffe (Wasser, Käse¬
stoff und Salz) eine Gesammtmenge von 20 Proc.
Der vorliegende Artikel wird hoffentlich ein Urtheil darüber gestatten,
in welchem Umfange und nach welchen Gesichtspunkten zur Zeit in Berlin
sowohl die Controle des Butterverkehres im Sinne des Nahrungsmittelgesetzes,
wie die Ueberwachung des Margarinegesetzes gehandhabt wird.
Die Grenzen der sanitätspolizeilichen Ueberwachung der Butter und
die Möglichkeit, dass trotz sorgsamer Controle und reichlich aufgewendeter
Arbeit noch viel im Verkehr mit Butter dem Gesetz zuwider gehandelt werden
kann, sind begründet in der normal schwankenden Beschaffenheit des in
Betracht kommenden Fettes selbst. Vielleicht gelingt es, die zurZeit üblichen
Methoden der Analyse noch etwas zu vervollkommnen und von vielleicht
noch unbekannten Fehlerquellen zu befreien. Die schon jetzt bekannte
Verschiedenheit der Butter an sich und die dadurch von selbst gebotene
Zurückhaltung im Urtheil im besonderen Fall wird jedoch keine noch soj
genaue Methode der Analyse aus der Welt schaffen.
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Arbeiten aus dem kaiserlichen Gesundheitsamte.
287
Kritiken und Besprechungen.
Arbeiten aus dem kaiserlichen Oesundheitsamte. Band V,
Heft 3. Berlin, Springer, 1889. Lex.-8. S. 395 bis 637. 8 Tafeln.
Renk: Sammlung von Gutachten über Fluseverunreinigung.
Zweites Gutachten, betreffend die Canalisirung der Re¬
sidenzstadt Schwerin. Die Canalw&sser, welche jetzt in vielen kleinen
Canälen in die Schwerin umgebenden Seen gelangen, haben durch Ver¬
schlammung in unmittelbarer Nähe der Stadt zu unleidlichen Zuständen
geführt. Nach dem neuen Project sollen die Abwässer in vier Hauptcanälen
in die Seen geführt werden. Der Berichterstatter hebt besonders die Gefahren
hervor, welche durch die Senkstoffe bewirkt werden, die bei den fast stagni-
renden Wässern der Seen das Wasser bald bedenklich verunreinigen müssen.
Die Anlage von Kläranlagen wird als nothwendig bezeichnet, jedoch eine
Uebergangsperiode bewilligt.
Drittes Gutachten, betreffend Reinhaltung des Kötschen-
baches bei Pössneck. Bei dieser in starker Entwickelung begriffenen
Stadt handelt es sich besonders um Abwässer aus Wolltuchfabriken und
Gerbereien, welche bei der Kleinheit des die Stadt durchfliessenden Baches
diesen stark verunreinigen. Der an sich gute Vorschlag, die Abwässer der
Fabriken gesammelt einer Kläranlage zuzuführen, erscheint nicht genügend,
weil die Abwässer der Stadt selbst gleichfalls einer Reinigung bedürfen.
Viertes Gutachten, betreffend die Canalisirung von
Altenburg. Die alten, unzweckmässigen und die neuen besseren Canäle
leiten die Hausabwässer in den Stadtbach, der aber zu klein ist, um solche
Massen bewältigen zu können. Es wird desshalb gerathen, die Abwässer
aus Wasserclosets, Pissoirs und Ställen nicht in die bestehenden Canäle ein¬
zuleiten. Lüftungseinrichtungen für dieStrassencanäle werden als wünschens¬
wert bezeichnet.
Fünftes Gutachten, betreffend die Verunreinigung der
Wakenitz, Trave und des Stadtgrabens bei Lübeck. Die Siel¬
wässer üben durch Senken der suspendirten Bestandteile und dadurch
bewirkte Verschlammung der Flüsse einen entschieden sehr ungünstigen
Einfluss. Das Vorkommen der Wasserpest oberhalb der Stadt ist von viel
untergeordneter Bedeutung. Es wird gerathen, die Sielwässer fcicht mehr
direct in die die Stadt umgebenden Wässer einzuleiten, sondern dieselben
gesammelt abzuleiten und zur Berieselung zu verwenden oder sie unterhalb
der Stadt zu reinigen und dann erst dem Flusse zuzuführen.
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288
Kritiken und Besprechungen.
Rahts: Die Zahl der Geisteskranken in den Heil- und
PfLegeanstalten des Deusehen Reiches, verglichen mit
den Ergebnissen der letzten Volkszählungen.
Am 1. Januar 1886 befanden sich in den Anstalten des Deutschen
Reiches 21 790'männliche und 20 879 weibliche, zusammen 42 669 Geistes¬
kranke, d. h. auf 100000 Einwohner circa 91; davon waren in öffentlichen
Anstalten 34 576, in Privatanstalten 8093. Ausserdem waren in anderen
Krankenhäusern 1234, und zwar 515 männliche und 719 weibliche Geistes¬
kranke, so dass im Ganzen auf 100000 Einwohner etwa 94 in Anstalts¬
pflege befindliche Geisteskranke kommen. Die Vertheilung auf die einzelnen
Bundesstaaten resp. die einzelnen Provinzen der Staaten war sehr ungleich.
In Preussen z. B. waren in dem Verhältniss zur Bevölkerung die meisten
in Berlin, dann in der Rheinprovinz, Hannover, Hessen-Kassau, Schleswig-
Holstein, die wenigsten Geisteskranken in Posen, Ost- und Westpreussen in
Anstalten.
Im Vergleiche zu ausserdeutschen
100000 Einwohner kommen:
Landern
ergab sich,
dass auf je
in England (1884)
Geisteskranke in
Anstalten .
. . 268
„ Belgien (1884)
n
Tt
. . 157
„ Frankreich (1883)
T>
n
Tt
. .134
„ den Niederlanden (1886)
rt
Tt
V
. . 119
„ Deutschland (1885)
fl
rt
V
. . 91
„ Italien (1885)
tt
Tt
V
. . 69
„ Norwegen (1885)
Tt
Tt
Tt
. . 68
„ Oesterreich (1885)
rt
rt
Tt
. . 35
Wahrscheinlich rühren diese grossen Differenzen weniger von der
absohiten Zahl der Geisteskranken her, als vielmehr daher, dass der Pro¬
centsatz der in Anstalten verpflegten sehr differirt. Seit 1881 hat in Deutsch¬
land die Zunahme der in Anstaltspflege befindlichen Irren jährlich circa
5 Proc. betragen und die oben angedeuteten Differenzen in den einzelnen
Staaten und Provinzen sind vorzugsweise der gesteigerten und ungleich-
mässig verbreiteten Fürsorge für die Vermehrung der Anstalten zuzuschreiben.
72*81 Proc. litten an einfacher Seelenstörung, 7*67 Proc. an Seelen¬
störung mit Epilepsie (Hystero-Epilepsie), 4*95 Proc. an paralytischer Seelen¬
störung, 14*13 Proc. an Imbecillitnt, Idiotie oder Cretinismus, 0*44 Proc. an
Säuferwahnsinn.
Würzburg: Ueber die Bevölkerungsvorgänge in deutschen
Orten mit 15 000 und mehr Einwohnern im Durch¬
schnitt der Jahre 1878 bis 1887.
Die Sterblichkeit war am niedrigsten in Ludwigsburg, Weimar, Karls¬
ruhe, Wiesbaden, Frankfurt a. M., am höchsten in Erlangen, Beuthen,
Meerane und Glauchau. Eine hohe Sterblichkeit war besonders in den
zwischen Elbe und Saale gelegenen Bezirken, im süddeutschen. Hochland.
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289
Arbeiten aus dem kaiserlichen Gesundheitsamte.
und dem äussersten Osten. Eine durch Rostock, Weimar, Koburg und Stutt¬
gart verlaufende Linie konnte als ungefähre Grenze festgestellt werden, in¬
sofern östlich dieser Linie hohe, westlich niedrige Sterblichkeit vorhan¬
den war.
Die Grösse der Orte war von geringerem Einfluss als die geographische
Lage. Am günstigsten waren im Allgemeinen die Orte mit 40 000 bis
100000 Einwohnern, in den geringer bevölkerten war die Sterblichkeit im
Allgemeinen höher, in den Grossstädten kam sowohl hohe, mittlere wie
niedrige Sterblichkeit vor.
Besonders erwies sich die Geburtsziffer von Einfluss auf die Höhe der
Sterblichkeit, besonders muss die hohe Geburtsziffer zur Erklärung der
hohen Sterblichkeit in den zwischen Elbe und Saale gelegenen Orten heran-
gezogen werden. In Bayern dagegen war bei mittlerer oder selbst geringer
Geburtsziffer eine hohe und umgekehrt am Niederrhein trotz hoher Geburts¬
ziffer niedrige Sterblichkeit. Der Geburtsüberschuss und die Todtgeburten
standen in Abhängigkeit von der Häufigkeit der Geburten. Die Säuglings¬
sterblichkeit wirkte besonders auf geringe oder hohe, die Sterblichkeit der
über ein Jahr alten Personen auf die mittelhohe Sterblichkeit bestimmend.
Die Säuglingssterblichkeit war besonders im Westen und Nord westen eine
geringe, im Süden und zwischen Elbe und Saale eine hohe.
Lungenschwindsucht und acute Erkrankungen der Athmungsorgane
veranlagten die zahlreichsten Todesfälle, aber die Höhe der Sterblichkeit
an diesen Krankheiten stand nicht im Einklang mit der Höhe der Gesammt-
sterblichkeit. Eher kann das letztere von der Sterblichkeit an Diphtherie,
Croup und den acuten Darmkrankheiten gesagt werden.
Ein die Schwindsuchtshäufigkeit beschränkender Einfluss kann allen¬
falls für die ganz niedrigen und für ^ie höchst gelegenen Orte, mit Aus¬
schluss der schwäbisch - bayerischen Hochebene, angenommen werden. Bei
diesem Schlüsse und bei ähnlichen Ermittelungen von Finkelnburg über
diesen Gegenstand möchte Referent bemerken, dass es vielleicht doch in
Zukunft gut wäre, wenn die Bearbeiter dieses Gegenstandes sich etwas
besser mit den einschlägigen Untersuchungen von Küchenmeister,
Gauster, Brehmer und den von diesen citirten Autoren bekannt
machten, damit die beginnende Klärung über die so eminent wichtige Frage
der relativen örtlichen Immunität gegen Phthise nicht durch zu einseitige
Beurtheilungen wieder in Frage gestellt wird.
Heim: Versuche über blaue Milch.
Verfasser hat einige der vom Referenten früher in Zweifel gelassenen
Punkte durch sorgfältige Untersuchungen zu lösen gesucht. Er fand, dabei
gewisse Variationen je nach den Aussenbedingungen, besonders den Nähr¬
böden, und giebt ein bequem praktisches Mittel an, sich blaue Milch zu
halten. Die vom Referenten angenommene Sporenbildung vermochte Heim
nicht zu finden. Dies steht im Einklang mit fast gleichzeitig veröffentlichten
Untersuchungen von Scholl aus dem Laboratorium des Referenten (Fort¬
schritte der Medicin, 1889), welcher die Arbeit des Referenten noch nach
anderen Richtungen ergänzte.
VierteljAhraschiift für Gesundheitspflege, 1890. 29
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290
Kritiken und Besprechungen.
Ergebnisse des Impfgesohäfts im Deutschen Reiche während
der Jahre 1886 und 1887.
Impfpflichtig waren: 1886 1887
Erstimpflinge ..... 1409104 1418331
Wiederimpflinge .... 1 166838 1205473
Hiervon wurden geimpft: 1886 1887
Erstimpflinge. 1 254 670 1 273 527
Wiederimpflinge .... 1 124220 1 164091
Die Zahl der vorschriftswidrig der Impfung entzogenen Kinder hat sich
demnach von Jahr zu Jahr vermindert.
Von 100 Impflingen wurden 1886 54*18, 1887 68*40 mit Thierlymphe
geimpft, so dass eine beständige Zunahme der Thierlymphe zu beobachten ist.
Masern, Scharlach und Keuchhusten veranlassten wiederholt Verschie¬
bungen des Impfgeschäfts, und speciell Scharlach verhinderte im sächsischen
Bezirke Oschatz während des ganzen Sommers 1886 alle öffentlichen
Impfungen; dasselbe war 1886 in einem mecklenburgischen Bezirke wegen
Scharlach, in einem anderen wegen Keuchhusten der Fall, und in sechs
dortigen Bezirken wegen Diphtherie. Varicellen verhinderten nicht überall
die Impfung, und in Hessen wurde sie trotz Varicellen 1886 und 1887
erfolgreich durchgeführt.
Bei der Impftechnik ist zu erwähnen, dass bei Reinigung resp. Des-
infection der Instrumente mit Salicylwatte und Carbolsäure einige Male
geringere Erfolge und einmal bei Verwendung von Sublimatlösung vollstän¬
dige Erfolglosigkeit beobachtet wurde. Aus Bayern wird besonders als
Erfahrungstatsache hingestellt :
1. dass der Menschenlymphe in Bezug auf leichte Haftbarkeit der Vor¬
zug vor der Thierlymphe gebührt;
2. dass die Haftbarkeit und Virulenz der Thierlymphe sehr schwankt;
3. dass bei Thierlymphe die geringere Verantwortlichkeit des Impfarztes
und der Wegfall der Schwierigkeit bei Beschaffung der Menschen-
lymphe die geringere Haftbarkeit der Thierlymphe reichlich aufwiegt.
Als Impfschädigungen sind starke Entzündungen der Haut in der Um¬
gebung der Impfstellen mehrfach beobachtet, des Weiteren Anschwellungen
und Entzündungen benachbarter Lymphdrüsen, ebenso einige Male Entzün¬
dungen und Eiterungen des Unterhautzellgewebes, ohne bleibende Nach¬
theile. An Erysipel sind 1886 sieben und 1887 ein Todesfall verzeichnet ;
bei den Erkrankungen ist nicht stets genügend zwischen wirklichem Erysipel
und Erythem unterschieden, doch scheint Erysipel noch ziemlich häufig beob¬
achtet zu sein. Andere Erkrankungen sind selten vorgekommen, Blutver¬
giftungen und Syphilis sind nicht beobachtet. Ziemlich gross war die Zahl
von Fällen von Impetigo contagiosa nach Verwendung eines bestimmten
Impfstoffes.
H eise: Zur Kenntniss des Rothweinfarbstofifes. Mittheilungen
aus dem chemischen Laboratorium des kaiserlichen Gesundheits¬
amtes. Hueppe (Prag).
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ßosenthal, Vorlesungen über die öffentl. u. private Gesundheitspflege. 291
Prof. Dr. J. Rosenthal: Vorlesungen, über die öffentliche und
private Gesundheitspflege. Zweite vermehrte und verbesserte
Auflage. Erlangen, Besold, 1890. gr. 8. 664 S.
Als vor wenigen Jahren die erste Auflage des vorgenannten Werkes
erschien, fand es in dieser Vierteljahrsschrift l ) eine eingehende Würdigung.
Welchen Anklang das Buch gefunden,- zeigt der Umstand, dass schon nach
so kurzer Zeit eine neue Auflage nöthig wurde. In den Hauptcapiteln lehnt
sich diese wesentlich an die erste Auflage an und hat nur hier und da die
neueren Forschungen und Beobachtungen zugefügt. Der Hauptunterschied
und auch der Hauptvorzug dieser zweiten Auflage gegenüber der ersten
besteht aber darin, dass der Verfasser derselben zwei sehr wichtige Anhänge
gegeben hat. Der erste Anhang enthält eine Zusammenstellung der im
Deutschen Reiche geltenden, auf das Gesundheitswesen bezüglichen reichs¬
gesetzlichen Bestimmungen, wie das Nahrungsmittelgesetz, das Reichsimpf¬
gesetz a. m. A., der zweite, noch wichtigere und ausführlicher behandelte
Anhang giebt eine kurze Anleitung zu hygienischen Untersuchungen und
ist von Dr. Oscar Schultz verfasst. In ihm werden die Untersuchungs¬
methoden des Bodens, der Grundluft, der atmosphärischen Luft und der
Luft der Wohnräume, des Wassers, der Nahrungsmittel, der Gebrauchs¬
gegenstände, der gewerblichen Gifte u. A. dargelegt und den Schluss dieses
Anhanges bildet eine gedrängte, aber klare und übersichtliche Darstellung
der bacteriologischen Untersuchungsmethoden. Es ist nicht zu bezweifeln,
dass sich das Buch in dieser erweiterten Gestalt zahlreiche neue Freunde
gewinnen wird. A. S.
Festschrift zur Feier des fünfzigjährigen Bestehens des
Vereins pfälzischer Aerzte, herausgegeben vom Vereinsaus-
schusse, redigirt von Landgerichtsarzt Dr. Demuth in Frankenthal.
Frankenthal, Louis Göhring & Comp., 1889.
Wenn die Vorrede hervorhebt, dass in der vorliegenden Festschrift, die
dem Begründer des Vereins pfälzischer Aerzte gewidmet ist, von den Mit¬
gliedern desselben, die fast ohne Ausnahme Aerzte in relativ kleinen Stellungen
sind, nur bescheidene Früchte des praktischen Lebens geboten werden können,
so möchte Referent dem gegenüber betonen, dass unter den zwanzig Arbeiten
der Festschrift manche reife Frucht sich findet, und dass dieselben in ihrer
Gesammtheit ein beredtes Zeugniss des wissenschaftlichen Geistes sind, der
den Verein pfälzischer Aerzte erfüllt.
Von Arbeiten aus dem Gebiete der öffentlichen Gesundheitspflege ist
zunächst eine lesenswerthe Abhandlung von Demuth in Frankenthal „über
Nährwerth der Nahrungsmittel“ zu erwähnen. Demuth übernimmt in dieser
J ) Siehe Band XX, S. 648.
19*
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292
Kritiken und Besprechungen.
Arbeit den Versuch, da ihm die Nährgeldwertheinheiten von König, weil
willkürlich gewählt und die Resorptionsverhältnisse der einzelnen Nahrungs¬
mittel ausser Acht lassend, nicht genügten, den Werth der Nahrungsmittel
von zwei Seiten her zu betrachten und mit einheitlichen Zahlen zu vergleichen,
und zwar einmal nach ihren physiologischen Wärmewerthen und zweitens in
Bezug auf ihre Preiswürdigkeit unter Zugrundelegung des Marktpreises.
Aus den vorliegenden Versuchen von Rubner, Rechenberg undDanilewsky
ergaben sich als Durchschnittswerthe der Wärmeeinheiten für Fett 9800, für
Eiweiss 5200 und für Kohlenhydrate 4100, so dass 100 g Fett in ihrer
Wirkung in Bezug auf Entwickelung von W r ärme und lebendiger Kraft im
Körper gleich sind 188 g Eiweiss und 240 g Kohlenhydraten und 100 g Eiweiss
gleich 127g Kohlenhydraten. Werden die Kohlenhydrate = 1 gesetzt, so
ist Eiweiss = 1*27 und Fett = 2*4, oder anders ausgedrückt: 1 g Fett leistet
so viel wie 1*8 g Eiweiss und 2*4 g Kohlenhydrate. Zur Feststellung des
Werthes der Nahrungsmittel dienten allein die Marktpreise, nicht der Bedarf
des menschlichen Körpers. Unter Zugrundelegung von 110 der gebräuch¬
lichsten Nahrungsmittel und deren Durchschnittspreise während der letzten
zehn Jahre berechnete der Verfasser, wie viel man von einem jeden Nahrungs¬
mittel für 1 Mark erhält und welche Mengen von Nahrungsstoffen — Eiweiss,
Fett und Kohlenhydrate — darin enthalten sind. Danach verhält sich Eiweiss
zu Fett und Kohlenhydraten wie 6*6: 2*4:1, und kosten 1 g Eiweiss 0,33,
lg Fett 0*12 und lg Kohlenhydrate 0*05 Pfennig. Weiter suchte Verfasser
die Resorptionsgrösse der wichtigsten Nahrungsmittel festzustellen. Hierbei
finden die interessanten Versuche von Malfatti und Rubner Erwähnung,
wonach Mais bei Zusatz von Käse viel besser, fast um die Hälfte besser
ausgenutzt wird als für sich allein. Eine Reihe von Tabellen, enthaltend
die Menge der Nährstoffe in je 100 g der Nahrungsmittel sowie diejenigen
Mengen derselben, die zur Resorption gelangen, sowie eine Berechnung des
physiologischen Wärme werthes nach der Resorptionsgrösse und endlich eine
Berechnung des Geldwerthes in Pfennigen, den ein Kilo Nahrungsmittel
repräsentirt, veranschaulichen die Resultate des Verfassers. Eine ver¬
gleichende Betrachtung über das Verhältniss der verschiedenen Ernährungs¬
weisen zu einander, insbesondere der vegetabilischen zur gemischten Kost,
bildet den Schluss der sorgfältigen und dankenswerthen Arbeit.
Erwähnens werth ist ferner eine Arbeit von Kar sch in Speyer „zur
medicinischen Statistik und Topographie der Pfalz, mit besonderer Berück¬
sichtigung der Jahre 1876 bis 1885 u , die an der Hand der Statistik der
Eheschliessungen, Geburten und Todesfälle ein Bild der Bewegung der Be¬
völkerung der Pfalz für die Jahre 1876 bis 1885 liefert. Für die topogra¬
phische Verschiedenheit der Kindersterblichkeit, die im ganzen Westrich eine
geringere ist als in der Vorderpfalz, fand der Verfasser die Ui’sache in dem
Umstande, dass im Westrich im Gegensatz zur Vorderpfalz dem Neugeborenen
die Mutterbrust nur selten versagt wird und während längerer Zeit die ein¬
zige Nahrung bildet, eine Bestätigung der zuerst von H. Bernheim für
einen grösseren Bezirk gefundenen Thatsache. Auch nach Bernheim ist
das erklärende Moment für die Unterschiede in der Kindersterblichkeit der
Regierungsbezirke Bayerns — der Pfalz einerseits und der übrigen Regierungs¬
bezirke anderseits — in erster Linie in der Verschiedenheit der Ernährung
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Hüllmann, Obligatorische Ventilationseinrichtungen in Neubauten. 293
zu suchen. In der Arbeit von Antz in Speyer „zum Kampf gegen die
Tuberculose“ sind die dem heutigen Stande der Wissenschaft entsprechenden
prophylaktischen Maassnahmen gegen die Ausbreitung der Schwindsucht
kurz zusammengestellt.
Von besonderem hygienischen und allgemeinem Interesse ist noch eine
Arbeit von Ehrhardt in St. Ingbert „über Thomasschlacken-Pneumonie“,
in der der Verfasser an der Hand eines sorgfältig beobachteten Materials
den Nachweis führt, dass der Schlackenstaub an und für sich geeignet ist,
typische Pneumonieen hervorzurufen, und dass es der chemische Reiz des
Schlackenpulvers, vor Allem des darin enthaltenen kaustischen Kalks ist,
der auf dem Wege der Einathmung bei dem Einen eine Bronchitis, bei dem
Anderen eine katarrhalische Pneumonie, bei einem Dritten eine croupöse und
wieder bei Anderen eine Mischform der beiden letzteren zu Wege bringt.
E. Roth (Belgard).
Sanitätsrath Dr. Hüll mann: Ueber obligatorische Ventilations-
einriohtungen in Neubauten. Vortrag, gehalten in der Aerzte-
kammer der Provinz Sachsen 1889. Magdeburg. 8. 22 S.
Einen interessanten und anregenden Beitrag zur Wohnungshygiene liefert
die vorliegende kleine Schrift, indem sie die bislang gewöhnlich nur in grossen
oder in luxuriösen Gebäuden eingerichtete Ventilation auch auf kleinere
Wohnungen übertragen will und ihren Einfluss auf Gesundheit und Baukosten
untersucht. Es war dem Verfasser amtlich die Frage gestellt, ob sich die
zwangsweise Einführung von Ventilationseinrichtungen in Neubauten an Stelle
der jetzt polizeilich vorgeschriebenen Austrocknungsfristen empfehle? Er
weist zunächst das Ungenügende der letzteren nach, welche, wenn auch auf
mehrere Monate erstreckt, noch nicht unter allen Umständen und vollständig
die Wasserhaltigkeit der Wände beseitigen. Referent stimmt dem zu, weil
die auf Austrocknung einwirkenden Umstände, als Witterung, Baumaterial,
Standort, eventuell Heizung, zu mannigfaltig sind, um mit wenigen Zahlen
getroffen zu werden, daher auch meist den Behörden die Gestattung von
Ausnahmen anheimgegeben ist, welche thatsüchlich ebenso oft Vorkommen
mögen, wie die Regel. Hüllmann schildert ferner die gesundheitlichen
Nachtheile des Feuchtigkeitsgehalts in Wänden und Zimmern, und umgekehrt
die gesundheitlichen Erfolge, wenn an die Stelle der im feuchten Hause
fehlenden Porenventilation eine künstliche Erneuerung der Zimmerluft tritt.
Letzteres wird insbesondere durch das Beispiel einer Häusergruppe bei Halle
erläutert, welche von vornherein mit einfachen Luftschäehten versehen war,
überdies aber auch den Vorzug freier Lage besass. Für Beides — Schaden
der Feuchtigkeit und Nutzen der Ventilation — werden auch Rechnungen
angestellt, um, natürlich unter gewissen Voraussetzungen, die Bedeutung
der Sache klar zu machen. Wenn nun die baupolizeilichen Austrocknungs¬
fristen unzuverlässig, bezw. ungenügend sind, um von Anfang an Luft¬
erneuerung durch die Hauswände zu sichern, so ist dieselbe eben auf
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294
Kritiken und Besprechungen.
dem Wege künstlicher Ventilation zu erzielen. Die gesetzliche, d. h. für
Neubauten obligatorische Anordnung solcher Ventilationseinrichtungen hält
der Verfasser für unbedenklich, weil sie geringere Kosten verursachen, als
Monate lange Austrocknungsfristen, und zudem ein dichteres Belegen von
Schlafräumen gestatten. In der That ersetzt ja genügende Erneuerung der
Luft in einem geschlossenen Raume den mangelnden Cubikinhalt desselben,
und insofern würde die obligatorische Einführung der Zimmerventilation als
Abhülfsmittel der Wohnungsnoth anzusehen, überhaupt nicht bloss für die
„Trockenwohner“, sondern für die ganze Zukunft eines Hauses wichtig sein.
Referent möchte noch hinzufügen, dass dann auch manche Baustoffe und Con-
structionen eher zulässig würden, welche jetzt wegen Mangel an Porosität als
ungesund gelten müssen. Nur hinsichtlich der Einzelheiten einer Venti¬
lationsanlage scheinen mir die in der Broschüre gemachten Vorschläge weniger
empfehlenswerth. Den Abzugsschacht neben den Schornstein zu legen, ist
ja gut, aber ihn durch Löcher mit dem letzteren in Verbindung zu setzen,
sowie mehrere über einander gelegene Zimmer auf einen und denselben
Schacht anzuweisen, könnte bei gewissen Witterungs Verhältnissen leicht
unangenehme Störungen hervorrufen. Indessen will der Verfasser auch
andere einfache Vorrichtungen zulassen. Der Kern der durch ihn auf¬
gestellten Forderung ist jedenfalls freudig zu begrüssen und verdient nament¬
lich Beachtung bei der jetzt in Anregung gebrachten Reichsgesetzgebung für
gesundes Wohnen. Prof. Baumeister (Karlsruhe).
Le tOUt ä l’ÖgOUt en Belgique. Rapport fait par la commission
speciale composee de M. A. Bevaux , Br. en medecine , Inspedeur
general du Service de sante civil et de Vhygiene au Ministere de VAgri-
culture, de VIndustrie et des Travaux publics , et de M. F. Putzeys ,
Br. en medecine, professeur d’hygiene ä V Universite de Liege etc .
Brüssel, Hayez, 1889. 8. 53 p.
Die Verfasser, welche schon im Jahre 1886 gemeinschaftlich mit Herrn
Roy er s über die verschiedenen Systeme der Städtereinigung im Allgemeinen
der königlichen belgischen Gesellschaft für öffentliche Gesundheitspflege
Bericht erstattet hatten, stellten sich in der vorliegenden Abhandlung die
Aufgabe, speciell für das System des Totd äVegoui die Grenzen zu ziehen,
innerhalb deren es anwendbar ist, und die wesentlichen Regeln anzugeben,
welche bei dessen Einführung befolgt werden müssen.
Unter Tout ä Vegout wird das englische oder einheitliche Sielsystem
verstanden, bei dem alle menschlichen Fäcalien, alle Schmutz- und Tage¬
wässer durch unterirdische Canäle abgeführt werden, welches wir gewöhn¬
lich das System der Schwemmcanalisation nennen. Die Grundsätze, welche
die Verfasser nun für die Einrichtung und den Betrieb dieses Systems der
Städtereinigung aufstellen, sind den Erfahrungen, welche die englischen und
deutschen Städte damit gemacht haben, entlehnt und daher dieselben, welche
bei uns schon längst Gemeingut der theoretischen und praktischen Hygieni-
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Burgerstein, Axel Key’s schul hygienische Untersuchungen. 295
ker geworden sind. Dadurch aber, dass die Verfasser auch die alten ver¬
werflichen Canäle, welche in vielen belgischen Städten bestehen und zur
Aufnahme aller möglichen Immunditien benutzt werden, unter den Begriff
der egoutS subsumiren und an denselben eine eingehende Kritik üben, wird
diese Arbeit eine Quelle reicher Belehrung über die bezüglichen Verhältnisse
in den Hauptcentren der belgischen Bevölkerung, wie Brüssel, Antwerpen,
Lüttich, Verviers, Spaa und Blankenberghe. Wir erfahren daraus, dass die
Praxis der Städtereinigung in Belgien noch sehr im Argen liegt, dass zwar
die Schwierigkeiten, welche die örtlichen Verhältnisse mit sich bringen, wie
Ebbe und Fluth, Wassermangel der Flüsse u. s. w., oft sehr gross sind, dass
es aber oft auch an Verständnis und Interesse für die Fragen der Hygiene
fehlt, oft auch an einem rationellen, einheitlichen Plane bei der Anlage und
der späteren Ergänzung des Canalnetzes, wie z. B. in Brüssel.
In besonderen Abschnitten werden nun die unerlässlichen Bedingungen
für die Einführung der Schwemmcanalisation behandelt, dann der Plan der
Sielanlage, die Construction der Canäle, die Anschlüsse an die Hausleitungen
und diese selbst bis in alle Einzelheiten besprochen und jedesmal die in
den genannten belgischen Städten vorhandenen Mängel, wie die Vorschläge
zu deren Abhülfe beleuchtet. Der Entwurf eines Sielsystems für die Stadt
Enghien nebst einer dazu gehörigen Tafel sind als Anhang beigegeben,
Wir begrüssen die Abhandlung als einen Beweis dafür, dass das richtige
Verständniss für die Schwemmcanalisation auch in Belgien sich Bahn ge¬
brochen und so beredte und einflussreiche Vertheidiger gefunden hat, wie
die Herren Verfasser, deren Bestrebungen wir den besten Erfolg wünschen.
Dr. Lissauer (Danzig).
Axel Key’s sdmlhygienisclie Untersuchungen. In deutscher
Bearbeitung herausgegeben von Dr. Leo Burgerstein in Wien.
Hamburg und Leipzig, Voss, 1889. 8. 346 S. mit 12 Curventafeln.
Durch die vorliegende Uebertragung der schulhygienischen Unter¬
suchungen Key’s ins Deutsche hat sich der auf dem Gebiete der Schul¬
hygiene bereits bewährte Uebersetzer ein neues Verdienst erworben. Die
deutsche Uebertragung giebt in 14 Capiteln einen das Wesentlichste der
Key’schen Arbeit enthaltenden Auszug in abgerundeter und sprachlich
vollendeter Form. Die Key’sehe Arbeit enthält die Resultate, zu denen das
im Jahre 1877 eingesetzte Schulcomite gelangte, dessen Aufgabe es war,
den Gesundheitszustand der schwedischen Schuljugend zu untersuchen und
speciell festzustellen, ob die Schule selbst und mit ihrer Organisation zu¬
sammenhängende Umstände von der Art seien, dass sie auf die Gesundheit
und die gesunde Entwickelung des Kindes schädlich einwirkten.
Nach einer historischen Einleitung, aus der erwähnt zu werden ver¬
dient, dass Schweden in Bezug auf Einführung der Gymnastik in die Schulen
und in Bezug auf Anstellung von Schulärzten allen anderen Ländern vor-
angegangen ist, wird die Methode des Vorgehens des Schulcomit^s erörtert,
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296
Kritiken und Besprechungen.
Hierbei verfuhr dasselbe nach der zuerst von Hertel in Kopenhagen be¬
nutzten Methode, soviel Primärangaben als möglich vom Elternhause zu
erhalten, mit gehöriger Controle durch Lehrer und Aerzte. Hertel war auf
Grund seiner sorgfältigen Untersuchungen der Kopenhagener Schulen zu dem
Resultat gekommen, dass wenigstens ein Drittel der Kinder kränklich und
schwächlich waren, und dass die Schule und die starke Arbeitsbelastung
hierzu wesentlich beitrugen. Jeder Schüler erhielt ein Formular mit Frage¬
bogen, das von den Eltern resp. Aufsehern, dem ClassenVorstände und dem
Arzte ausgefüllt und unterschrieben abgeliefert wurde. Von Krankheiten
waren auf demselben benannt Bleichsucht oder Anämie, Nasenbluten, Nervo¬
sität, Appetitlosigkeit, öfterer Kopfschmerz, andere Augenkrankheiten, Kurz¬
sichtigkeit, Rückgrats Verkrümmung, Scrofeln, andere langwierige Krankheiten,
andere zufällige (acute) Krankheiten; ausserdem wurden die allgemeinen
Fragen gestellt: ist der Gesundheitszustand des Schulkindes vollkommen
gut oder minder gut?
Für die höheren, d. h. vollclassigen allgemeinen Schulen ergab die Be¬
arbeitung dieser Fragebogen, dass die höchste Kränklichkeit auf der Latein¬
linie herrschte, wo sie bis auf 50*2 Proc. hinaufging, die niedrigste auf der
Reallinie, wo sie bis auf 39*6 Proc. herunterging. An den fünfclassigen
Schulen waren die Verhältnisse nicht viel besser als an den vollclassigen
Schulen, während an den dreiclassigen und zweiclassigen Pädagogien etwas
bessere Gesundheitsverhältnisse gefunden wurden. Der Häufigkeit nach
nahmen von den aufgezählten Krankheitszuständen die erste Stelle ein die
Bleichsucht, die in den ersten Classen der sämmtlichen Schulen am häufigsten
vorkam, diese Häufigkeit betrug für alle Classen zusammen 12*7 bis 17*7 Proc.;
dann folgten Kopfschmerz, weiter Nasenbluten, Appetitlosigkeit, andere Augen¬
leiden (mit Ausnahme der Myopie), Scrofeln, Nervosität, die für alle Classen
zusammen 1*6 bis 2*6 Proc. betrug, und Rückgratsverkrümmungen. Unter den
chronischen Krankheiten, deren Häufigkeit für alle Classen der vollclassigen,
fünf- und dreiclassigen Schulen zwischen 5*9 und 15*9 schwankte, nahmen
Lungenleiden die erste Stelle ein. Eine Ausdehnung der Untersuchung auf
den Gesundheitszustand der Schüler an den vorbereitenden Schulen Stockholms
ergab erheblich niedrigere Werthe für die ersten Jahre, und zwar beginnend
mit 19*8 Krankenprocent am Schlüsse des ersten Jahres und ansteigend
in der vierten Classe bis auf 43*6 Proc. Diese Zahlen zeigen im Allgemeinen
eine beachtenswerthe Uebereinstimmung mit den in Kopenhagen für die
entsprechenden Altersclassen gefundenen Krankenprocenten, während die für
die eigentlichen Schulen Stockholms gefundenen Werthe durchgehends höher
sind als die für die dänischen Schulen gefundenen. Indem wir aus solchen
Untersuchungen ein bestimmtes Durchschnittsmaass der Kränklichkeit für
gewisse Altersclassen oder bestimmte Schulclassen gewinnen, sind wir in der
Lage, in allen den Fällen, wo dieses Mittelprocent nach oben oder unten er-
' heblich überschritten wird, auf ein Vorherrschen oder Zurücktreten besonderer
sanitärer Missstände schliessen zu können.
In dem Capitel „Kurzsichtigkeit“ finden wir die anderweitig gefundene
Thatsache bestätigt, dass das Procent der Kurzsichtigen mit der Zahl der
Classen, welche die betreffende Schule hat, ansteigt; die gefundenen Werthe
bleiben hinter denen anderer Beobachter nicht unerheblich zurück. Nachdem
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Burgerstein, Axel Key’s schulhygieuische Untersuchungen. 297
inzwischen insbesondere durch die Arbeiten von Stilling,Weinbach,v. Hip¬
pel und Anderen der Einfluss und die Bedeutung der Schule gegenüber
Jenen, die der Schule alle Schuld aufbürden wollten und die desshalh Myopia
gravis und erworbene Myopie einfach zusammenwarfen, auf das richtige
Afsass zurückgeführt worden, ist die ganze Frage der Schulmyopie in ein
ruhigeres Fahrwasser gelangt.
Die Untersuchungen des Comites erstreckten sich ferner auf die Arbeits¬
zeit der Schüler. Die für obligatorische Arbeit in der Schule normirte Zeit
ist an den schwedischen Schulen die höchste, die nach den vorliegenden
Untersuchungen in irgend einem Lande vorkommt. Die für die Arbeitszeit
gefundenen mittleren Zahlen waren zum Theil ganz exorbitante: in den
unteren Classen der vollclassigen Schulen mit 6 Stunden 24 Minuten
beginnend, stieg dieselbe in den oberen Classen der Lateinschule bis auf
10 Stunden 48 Minuten mittlerer täglicher Arbeitszeit; ja an einzelnen Schulen
wurden für die oberen Classen 14 Stunden und darüber als nothwendige
Arbeitszeit ermittelt. Der Gewinnung zuverlässiger Resultate aus einem
Vergleich der Arbeitszeiten mit dem Gesundheitszustände der Schuljugend
stehen in der Verschiedenheit der äusseren Verhältnisse so erhebliche Schwierig¬
keiten entgegen, dass eine Verwerthung, wie sie von Key innerhalb gewisser
Grenzen durch Gegenüberstellung solcher Schüler, welche die mittlere Arbeits¬
zeit erheblich überschreiten und solcher, die unter derselben bleiben, ver¬
sucht worden, bindende Schlüsse nicht zulässt, wenn auch eine Beziehung
beider zu einander keinem Zweifel unterliegt.
Die folgenden Capitel behandeln gleichfalls auf Grund des der Commission
gelieferten und von ihr gesichteten Materials das Vermögen der Schüler,
dem Unterricht zu folgen und ferner die Schlafzeit und deren Verhältniss
zum Gesundheitszustände der Schüler. Indem der Verfasser die für Schlaf,
Mahlzeiten, Spiel, Körperbewegung etc. nothwendigen Stunden in Abrechnung
bringt, resultirt diejenige Arbeitszeit, die mit Rücksicht auf die normale
Entwickelung als zulässig erachtet werden kann — in den unteren Classen
(vom 10. Lebensjahre) 6, in den oberen 9 Stunden tägliche Arbeitszeit —.
Das Capitel „Schullocalität“ enthält die Kohlensäurobestimmungen Hey-
mann’s, die mit den in Deutschland ausgeführten Untersuchungen im grossen
Ganzen übereinstimmen. In Bezug auf Beschaffenheit und Grösse der Schul-
localität sind eine Menge von Details vorgeführt, die geeignet erscheinen, die
auf diesem Gebiete herrschenden Missstände zu illustriren und eine Formu-
lirung der an Schullocale zu stellenden hygienischen Anforderungen und
deren Beachtung vor Fertigstellung des Baues nothwendig erscheinen zu
lassen.
Ein anderes, besonders interessantes und wichtiges Capitel behandelt
die Körperentwickelung der Schüler in verschiedenem Alter und enthält eine
Reihe sehr werthvoller Details bezüglich des Verhaltens des Wachsthums
nach Länge und Gewicht in den verschiedenen Stadien der Entwickelung.
Die hierbei gefundenen Schwankungen zeigen eine bemerkenswerthe Ueber-
einstimmung mit den im ersten Capitel gefundenen, den verschiedenen
Stadien der Entwickelung entsprechenden regelmässigen Erhöhungen und
Senkungen der Krankencurve. Die Krankencurve zeigt ihre erste Spitze
mit Beginn der Pubertätsentwickelung; in dem Maasse, als diese Entwickelung
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298
Kritiken und Besprechungen.
kräftiger einsetzt, sinkt die Curve Jahr für Jahr, bis die Entwickelung
vollendet, wo die Curve am tiefsten steht und die Gewichtszunahme die
allerstärkste ist. Unmittelbar nach Vollendung der Pubertätsperiode sehen
wir den jährlichen Längen- und Gewichtszuwachs schnell abnehmen und
die Krankencurve ebenso schnell ansteigen, um mit dem neunzehnten oder
zwanzigsten Lebensjahre ihre zweite Spitze zu erreichen. Diese interessanten
Ergebnisse der verschiedenen Widerstandskraft während der verschiedenen
Entwickelungsphasen finden ihre Bestätigung durch die Untersuchungen
in Kopenhagen. In dem folgenden Capitel finden wir die Vorschläge Key’s
und der Commission betreffend die für die einzelnen Altersclassen zulässige
Grösse der Arbeitszeit und das Verhältniss der Schularbeit zur Hausarbeit.
Zwischen je zwei Unterrichtsstunden verlangt Key eine Pause von 15 Minuten.
Das Capitel „die hygienische Aufsicht 41 enthält ein von Key entworfenes
Regulativ, das die Stellung und die Befugnisse des Schularztes regelt und
in den meisten Punkten als mustergültig angesehen werden kann. Hier ist
auch zum ersten Male unter Nr. 5 von der Verhütung der Verbreitung
ansteckender Krankheiten durch die Schule die Rede, ein Punkt, über dessen
Vernachlässigung sich Referent schon früher gelegentlich der Besprechung
des auf dem VI. internationalen Congress für Hygiene in Wien gestellten
Themas „Aerztliche Ueberwachung der Schulen“ dahin geäussert hat,
dass, wenn ein Kind Scharlach oder Diphtherie acquirirt, weil der Nachbar
mit inficirten Kleidungsstücken oder Effecten zum Schulbesuch wieder zage¬
lassen wurde, dies sehr viel verhängnisvoller und in seinen Folgen weit-
tragender ist, als wenn eine mangelhafte Beleuchtung bei angestrengter
Thätigkeit der Augen dazu beiträgt, dass die Anlage zur Myopie in dem
einen oder anderen Falle etwas früher zur Entfaltung kommt, als es sonst
vielleicht der Fall gewesen sein würde, oder wenn die ungewohnte sitzende
Lebensweise und der Mangel an Bewegung zu Ernährungsstörungen und
Blutarmuth oder zu nervösen Beschwerden Anlass giebt. Diese Folgezustände
des Schulbesuchs können bei sorgfältiger Ueberwachung seitens der Eltern
und des Arztes bis zu einem gewissen Grade vermieden werden, wenn nicht
anders, durch vorübergehende Entfernung des Kindes aus der Schule, die
Ansteckungsgefahr dagegen ist bei mangelnder Vorsicht eine unvermeidbare
und unberechenbare. Gegen diese Gefahren das Kind in erster Linie zu
schützen, soweit es in seinen Kräften steht, ist Pflicht des Staates, wie es
das Recht der Eltern ist, dies zu fordern* Dass hier noch Vieles zu thun
übrig bleibt, lehrt die tägliche Erfahrung. Um nur Einiges zu erwähnen,
ist nicht bloss der Grösse des Luftraumes und der Ventilation der Schulen
grössere Aufmerksamkeit zuzuwenden, sondern Vor Allem durch Zusammen¬
wirken des Schularztes, des Hausarztes und des Lehrers auf die sorgfältigste
Ausführung der Desinfection in jedem einzelnen Falle hinzuwirken, wobei in
Ermangelung einer ausreichenden Desinfection auf dem Wege der Vereins-
thätigkeit Kleidung und Schuleffecten unbemittelter Schüler zu erneuern
sind; auch sollten von Infectionskraiiklieiten genesene Schüler bis auf Weiteres
von den anderen Schülern isolirt gesetzt werden. Ferner bedürfen alle gemein¬
samen Unterrichtsmittel, insbesondere solche, die von einer Hand in die andere
J ) Cfr. das Referat dieser Zeitscl rift, Bd. XX, Heft 2.
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299
Collineau, L’Hygiene ä l’ficole.
gehen (Schülerbibliotheken), der sorgfältigsten Ueberwachung; sobald eine
Infection derselben vermuthet werden kann, sind solche Bücher zu vernichten.
Auch sollten in jedem Erkrankungsfall die Geschwister des Erkrankten so
lange vom Schulbesuch ausgeschlossen werden, bis der Nachweis erbracht
ist, dass eine ansteckende Krankheit nicht vorliegt. Endlich ist der Rein¬
lichkeit der Schullocale, vornehmlich der Subsellien und des Fussbodens, eine
viel grössere Aufmerksamkeit als bisher zuzuwenden, desgleichen der Rein¬
haltung der Aborte und der Qualität des Trinkwassers. Kehren wir nach
dieser durch die Wichtigkeit der Sache entschuldbaren Abschweifung zur
Key’sehen Arbeit zurück, so ergab die Untersuchung der höheren Mädchen¬
schulen, wie das letzte Capitel zeigt, dass die Gesundheitsverhältnisse an den
Mädchenschulen ebenso trostlos sind wie an den Knabenschulen Schwedens,
und dass auch hier eine bedeutende Herabsetzung der einseitigen geistigen
Anstrengung und eine weit grössere Förderung der körperlichen Entwicke¬
lung und physischen Erziehung ein dringendes Postulat ist. — Ein Auszug
der Tabellen Key’s und 12 Curventafeln bilden den Schluss des Buches.
Die Bedeutung der Key’sehen Arbeit für die Schulhygiene liegt in dem
Umstande, dass in derselben für eine Reihe bisher theoretisch angenommener
Beziehungen die zahlenmässige Unterlage gegeben ist. Aus dem reichen
Inhalt derselben konnte Referent nur auf einige der wichtigsten Schluss¬
folgerungen hinweisen, doch dürften diese Hinweise genügen, recht Viele
auch bei uns zum Studium des Werkes selber anzuregen.
E. Roth (Belgard).
L’HygiÖne & l’ficole. Pedagogie scientifique par Je Dr. A. Collineau,
Professeur aux cours normaux de Ja societe pour Vinstruetion eleinen-
taire , Laureat de VInstitut, Officier d’Academie. Paris , J. B. BailJiere
et fils , 1889. 318 p. avec 50 figures intercalees dans Je texte .
Der, Verfasser behandelt in dem vorliegenden Werke in elf Capiteln
die Hygiene der Schule und die Beziehungen derselben zur Erziehungslehre,
ohne indess wesentlich Neues zu bringen. Einzelne Abschnitte des Buches,
insbesondere die auf die körperliche Erziehung bezüglichen, sind mit grosser
Wärme geschrieben und interessant zu lesen. Nachdem zunächst die Schule
nach ihrer Einrichtung und Beschaffenheit — Lage, Bauart, Grösse, Heizung
und Beleuchtung — besprochen, folgt eine Erörterung über Subsellien, Unter¬
richtsmittel und Pausen. Wenn der Verfasser in einem besonderen Capitel
über die Mahlzeiten in der Schule das Verlangen stellt, dass während einer
der Pausen in einem besonderen Refectorium des Schulgebäudes den Kindern-
eine gute und nahrhafte Mahlzeit gratis geliefert werde, so beweist eine
solche Forderung, wohin wir bei einem Zuviel an Wärme schliesslich gelangen.
Als Ursachen der Myopie werden mangelhafte Beleuchtung, Missverhältniss
zwischen Tischhöhe und Grösse des Schülers und dadurch bedingte schlechte
Haltung und schlechter Druck der Bücher beschuldigt. Nicht genügend wird
hier der Unterschied zwischen den angeborenen schweren Formen und den
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300
Kritiken und Besprechungen.
erworbenen leichteren Graden der Myopie betont. Wenn der Verfasser für
das häufigere Vorkommen der Myopie in Deutschland die Anwendung der
Schreib-Lesemethode verantwortlich machen will, so ist das nicht richtig,
wie der Entwickelungsgang der erworbenen Myopie lehrt. Dass es gegen
die unter allen Umständen gezwungene Körperhaltung, wie sie das Schreiben
erfordert, kein besseres Correctiv giebt als methodische körperliche Bewegung
und solche desshalb nach jeder Schreibübung als wünschenswerth zu ver¬
langen ist, ist zuzugeben. Mit Recht eifert der Verfasser gegen die geistige
Ueberbürdung im Allgemeinen und die langen häuslichen Arbeiten im Be¬
sonderen, die, meist bei schlechter Beleuchtung ausgeführt, die Zunahme der
Myopie begünstigen. „Mehr noch als Gelehrte erfordert der Dienst der
Republik Männer. Von dem Tage an, wo die militärische Begeisterung in
das Programm der Schule einzieht, wird die geistige Ueberbürdung ein
unwiderstehliches Correctiv gefunden haben.“
In dem Capitel über die Disciplin in der Schule müssen wir uns den
Vorwurf gefallen lassen, dass die körperliche Züchtigung, ein Ueberbleibsel
aus barbarischer Zeit, bei uns in Deutschland noch viele Anhänger findet-
Was die körperlichen Uebungen betrifft, so ist seit 1883 der Turnunterricht
an allen öffentlichen Schulen Frankreichs obligatorisch eingeführt, jedoch
ist die Ausführung dieser Verordnung noch eine sehr unvollkommene, da es
nicht bloss an geeigneten Kräften, sondern auch an einheitlichen und aner¬
kannten Methoden fehlt. Erst im Jahre 1888 bereitete sich eine Besserung
in dieser Beziehung vor. Nachdem die Stadt Paris angefangen hatte, im
Jahre 1888 facultative Turncurse für Turnlehrer und Turnlehrerinnen ein¬
zurichten, fing das Project einer Art von Centralturnanstalt an, greifbare
Gestalt anzunehmen. Wir erfahren ferner, dass die Einrichtung der Ferien-
colonieen, die erst seit 1884 zunächst in Paris zur Ausführung gelangte, von
Jahr zu Jahr an Boden gewonnen hat. Die letzten Capitel, darunter auch
eins über die Suggestion als Erziehungsmittel, haben kein eigentlich hygie¬
nisches Interesse. In Bezug auf letzteres mag erwähnt werden, dass der
Verfasser der Sache sehr enthusiastisch gegenübersteht und die Erfolge der
Suggestion als moralisches Erziehungsmittel an der Hand der Erfahrungen
Liebault’s, Berillon’s und Bernheim’s rühmend hervorhebt, schliesslich
aber doch der Forderung Charcot’s sich anschliesst, dass erst weitere Unter¬
suchungen darüber Aufklärung geben könnten, unter welchen Umständen
das Verfahren angewandt werden dürfe und unter welchen nicht. Noch
weniger wie der Inhalt dieses Capitels selber sind die zur Illustration des Ge¬
sagten beigefügten Bilder „ wanoeuvres initiales “, „phinomenc de catalepsie“ etc.
geeignet, die deutsche Wissenschaft aus ihrer Reserve gegenüber einer Er¬
scheinung heraustreten zu lassen, deren unmittelbare Folgen vielleicht
manches Mal überraschend, deren mittelbare jedoch unter allen Umständen
schädliche sind. Von den übrigen dem Werke beigefügten Zeichnungen
waren wir den meisten derselben kurz zuvor in dem classischen Werke
Arnould’s „ NotucauxelementscThygüne “ unter „ legroupescolaire u begegnet.
E. Roth (Belgard).
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Martin, Aerztl. Erfahrungen über die Malaria der Tropenländer. 301
Dr. Ludwig Martin: Aerztliche Erfalmmgen über die Malaria
der Tropenländer. Berlin, Jul. Springer, 1889. 8. 65 S.
Auf Grund einer siebenjährigen umfangreichen praktischen Erfahrung
im Sultanat Deli an der Nordostküste Sumatras, südlich von Atscheh, 3*5°
nördlich vom Aequator, beschreibt Martin in seiner fesselnd geschriebenen
Arbeit nicht nur die Malaria, sondern daneben auch im Vorübergehen kurz
die anderen den Tropen eigenthümlichen Leiden, welche den Europäern den
Aufenthalt daselbst erschweren. Als letztere nennt er:
1. Die sich zur idiopathischen Hypertrophie des linken Herzens
steigernde vermehrte Herzthätigkeit in Folge der durch die hohe
Temperatur hervorgerufenen übermässigen Schweissabsonderung.
2. Die ebenfalls durch die hohe Temperatur und die dadurch bedingte
stärkere Flüssigkeitszufuhr hervorgerufene Hyperämie der Leber,
verbunden mit Anschwellung derselben und verminderter Gallen¬
absonderung, zumal bei Alkoholmissbrauch.
3. Die aus gleichen Gründen stammende und durch unvernünftige
Furcht vor dem Genuss von Früchten gesteigerte Constipation.
4. Die besonders bei sitzender Lebensweise und bei Frauen auftretende
Anämie.
5. Die durch Zusammenwirken verschiedener Umstände hervorgerufene
Schlaflosigkeit.
6. Die durch das eigenthümliche aufregende Leben bedingte Nervo¬
sität, die sich häufig zur Neurasthenie steigert und durch Alkohol¬
missbrauch und sexuelle Excesse, insbesondere die bei den unver-
heiratheten Europäern übliche Maitressenwirthschaft, einen hohen
Grad erreicht.
7. Die gelbliche Veränderung der Hautfarbe, welche nicht mit
dem sogenannten „Verbrennen“ durch die Sonne identisch ist.
Alle übrigen, sonst dem Klima der Tropen zugeschriebenen krankhaften
Veränderungen seien Folgen der in verschiedenartigsten Formen auftreten¬
den Infection mit Malariagift.
Die Sterblichkeit an derselben betrug 1885 nach dem Berichte der
indischen Regierung 17*18 Proc. der Gesaramtsterbliehkeit', während auf
Cholera nur 1*95 Proc. und auf Pocken nur 0*408 Proc. entfielen.
Als Träger des Giftes sei nicht ein Bacillus, sondern das amöbenartige
„Plasmodium Malariae“ zu bezeichnen, welches die rothen Blutkörperchen
unter Bildung eines schwarzen Pigmentes, des Melanins, zerstöre.
Dasselbe verbreite sich besonders in Alluvialboden mit Sümpfen, in
welchem unter der Tropenwärme fortwährender pflanzlicher Zerfall statt¬
finde, oder in verlassenen, früher bebauten Landstrecken, zumal in den
vorher bebauten und entwässerten, nach einigen Jahren aber wegen auf¬
hörender Ertragsfähigkeit verlassenen und nun versumpfenden Tabaks¬
pflanzungen. „Dagegen schützten nur die grösste Wildniss oder voll¬
kommene Cultur eine Gegend vor Malaria.“
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302
Kritiken und Besprechungen.
Das Gift werde besonders durch den Luftzug verbreitet, der über in
geringer Nähe befindliches höher gelegenes Land hinwegstreiche; daher
seien besonders Flussniederungen und Bergabhänge gefährlich. Aus diesem
Grunde lege man die Wohnhäuser thunlichst auf Hügeln an und stelle das
Haus auf einen den alten Pfahlbauten ähnlichen Rost, umgebe das Haus
auch mit einem Abzugsgraben.
Die meisten Infectionen fänden statt beim Umgraben von Boden auf
Pflanzungen, für Eisenbahnbauten u. dergl. Den bösartigsten Charakter habe
die in den Flussdeltas mit Brackwasser (Mischung von Salz- und Süsswasser)
bezw. in Salzwassersümpfen gebildete Malaria.
Am meisten von der Erkrankung würden Europäer befallen, bei denen
auch die schweren acuten Formen vorwögen, ihnen folgten die Chinesen,
dann die Malayen und ihnen Gleichgestellte, während die von der Coromandel-
küste (Madras) eingeführten Tamils, wie die Neger aus Afrika nahezu immun
zu sein schienen.
Am meisten erkrankten Männer und Frauen in der Blüthe der Jahre,
doch sei kein Alter verschont und besonders gefährlich die Infection für
Säuglinge bei den Europäern.
Männer, überhaupt mehr im Freien beschäftigte Personen, erkrankten
meist an acuten Formen, Frauen und an das Haus gefesselte Kaufleute
und Beamte besonders an der chronischen Malariakachexie.
Gefährlich und die Infection unterstützend wirke eine mit den Landes¬
gebräuchen im Widerspruche stehende Ernähning, z. B. nur durch Conserven,
ferner Opiumrauchen, Opiummissbrauch und Excesse in Baccho et Yenere.
Unberechtigt sei indessen die Furcht vor dem Verweilen im Freien während
der erfrischenden Morgen- oder Abendstunden.
Bäder müssten nicht im Freien, besonders nicht um Sonnenuntergang
genommen werden, seien aber im Badezimmer ohne Gefahr; Trinkwasser sei
zweimal zu filtriren.
Die Incubation schwanke zwischen Stunden und Tagen, bei angeblich
längerer Incubation handle es sich meist um Rückfalle. Die Krankheit trete
plötzlich ohne Vorläuferstadium „in ewigem Wechsel der Erscheinungen“
stets mit Mangel an Appetit, ausserdem mit Temperatursteigerung,
Schweissen und Milzschwellung auf als Interraittens, perniciöse und larvirte
Intermittens, Remittens, Continua, Kachexie. Dabei befalle Quotidiana vor-
zugsVeise Europäer, Tertiana Malayen wie Javaner und Quartana acclimati-
sirte Chinesen und Tamils.
Unter den larvirten Formen, gegen die besonders Antifebrin wirksam
sei, seien neben den verschiedenen Trigeminusneuralgien auch intermitti-
rende Coryza, sowie Schmerzen in den verschiedensten Nerven bemerkens-
werth. Ferner komme eine mit sexueller Infection gar nicht zusammen¬
hängende foudroyante Entzündnng von Hoden und Nebenhoden,
weiter plötzlich auftretende Muskel Infiltrationen und entzündliche
Schwellungen der Glandulae iliacae externae, besonders der Rosen¬
müll er’sehen Drüsen, vor.
Am schwersten sei die oft dem Typhus ähnelnde Remittens, doch
verschaffe das glückliche Ueberstehen einer solchen eine gewisse Immunität
gegen andere Malariaerkrankungen.
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Martin, Aerztl. Erfahrungen über die Malaria der Tropenländer. 303
Die Malariakachexie fasst Martin als directe Folge der Infection,
nicht als Complication oder Ausgang anderer Formen auf. Schwere Locali-
sationen seien der oft in 24 Stunden auftretende Verlust beider Hornhäute,
sowie Gangrän anderer Stellen. Leberabscess und Endocarditis seien selten,
häufig dagegen multiple Abscesse im Unterhautzellgewebe, im Gehörgange,
neben dem After und an der Parotis. Knochenbrüche heilten schlechter.
Die hydropische Form der Malaria sei vielfach in schweren Fällen der
Beriberi gleich, von der es Martin überhaupt zweifelhaft ist, ob sie nicht
schliesslich auf Malariainfection zurückzuführen sei.
Ebenso seien die als Dysenterie bezeichneten Fälle, da ihnen die
Contagiosität abginge, auf Malaria zurückzuführen, übrigens, wenn man
nicht gleich im Anfänge grössere Chininmengen und reichlich Opium gäbe,
— ausser durch Verlassen des Tropengebietes — schwer zu heilen. Das
schwerste Bild der Darmmalaria böten die mit Cholera leicht verwechselten
Fälle der Febris intermittens perniciosa algida s. cholerica.
Endlich kämen noch eigenthümliche, leicht mit Tuberculose zu ver¬
wechselnde Lungenkatarrhe — neben Pneumonie und Pleuritis — vor. Es
fehle aber der Tuberkelbacillus, und nach Verlassen der Tropengegend trete
Heilung auf.
Die Prognose richte sich nach Constitution, Alter, Lebensweise und
Vermögens Verhältnissen (Möglichkeit der Rückkehr nach Europa), sei besonders
trübe bei Germanenkindern und bei Alkoholmissbrauch.
Eine allgemeine prophylactische Therapie durch Beseitigung der
hygienischen Missstände sei leider aus wirthschaftlichen Gründen unaus¬
führbar.
Für den Einzelnen sei ausser Vermeidung der erwähnten Schädlichkeiten
wichtig, die Reise in die Tropen während der drei letzten Jahresmonate
— mit Rücksicht auf die Regenzeit und ihre geringere Gefahr bezüglich
der Malaria — vorzunehmen. Kleidung, Nahrung, Wohnung seien von
Wichtigkeit.
Bei der Therapie treten neben den verschiedenen Antipyreticis und
Arsenik besonders Aufenthaltswechsel in verschiedenem Grade in Betracht :
1) einfacher Wechsel des Platzes im Lande ohne Rücksicht auf dessen Salu-
brität; 2) Aufenthalt an einem hochgelegenen oder als besonders gesund
erkannten Platze, ebenfalls im Lande selbst; 3) Reise nach und Aufenthalt
an einem innerhalb der Tropen gelegenen, aber von Malaria freien Orte
(z. B. Singapore); 4) Heimkehr nach dem malariafreien Geburtslande, d. h.
nach Europa.
Bei der grossen Wichtigkeit, welche gegenwärtig, Dank unserer coloni-
satorischen Thätigkeit, die Tropengegenden für uns haben, sei die kleine
Schrift, welche gewissermaassen eine kurze Tropenhygiene enthält, der
allgemeinen Aufmerksamkeit, zumal der in jene Gegenden gehenden Aerzte
warm empfohlen.
Dr. R. Wehm er (Berlin).
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304
Kritiken und Besprechungen.
H. Emmerich und H. Trillich: Anleitung zu hygienischen
Untersuchungen. Nach den im hygienischen Institut der königl.
Ludwig-Maximilians-Universität zu München üblichen Methoden zu¬
sammengestellt. Mit einem Vorwort von Dr. Max v. Pettenkofer.
Mit 73 Abbildungen. München, Rieger’sehe Universitäts-Buchhand¬
lung, 1889. kl. 8. 317 S.
Bei den praktischen Cursen zur Vorbereitung der Physicatscandidaten
hatte sich im Münchener hygienischen Institut längst das Bedürfniss heraus¬
gestellt, die wichtigsten hygienischen Methoden in einer kurz gefassten An¬
leitung den Hörern in die Hand zu geben. Die Beschränkung auf die
gebräuchlichsten Methoden rechtfertigt sich hierbei schon dadurch, dass
man von dem Physicatscandidaten, der gleichzeitig aus einer Reihe von
Fächern Proben seines Wissens ablegen soll, unmöglich eine vollständige
Kenntniss und Beherrschung aller hygienischen Untersuchungsmethoden,
wie sie sich beispielsweise in dem Buche von Flügge dargestellt finden,
verlangen kann.
Dafür, dass unter den bekannten Methoden die einfachsten und zuver¬
lässigsten hier ausgewählt wurden, bürgt schon der wissenschaftliche Ruf
des Instituts, aus welchem diese Anleitung hervorgegangen. Dieselbe
berücksichtigt zunächst die meteorologischen Untersuchungen, die chemische
Untersuchung von Luft und Wasser, die Untersuchung des Bodens, die
bacteriologischen Prüfungsmethoden für Wasser, Luft und Boden, ferner
die Untersuchung der Nahrungs- und Genussmittel und von Gebrauchs¬
gegenständen, endlich die Prüfung von Baumaterialien und die Unter¬
suchung von Ventilation und Beleuchtung.
Der Inhalt ist somit für den eng bemessenen Raum des Büchleins ein
ausserordentlich reicher. Es versteht sich, dass demgemäss Alles auf den
knappsten präcisesten Ausdruck gebracht ist, der gewiss beim praktischen
Gebrauche nur angenehm empfunden werden kann. Eine Auswahl zwischen
verschiedenen, anscheinend gleich berechtigten Methoden würde den Prak¬
tiker, der sich nicht gerade fortwährend, sondern, wie dies beim Amtsärzte
die Regel, nur vorübergehend mit hygienischen Untersuchungen zu beschäf¬
tigen hat, wohl eher stören als fordern müssen.
Eine grosse Zahl einfacher, schematisch gehaltener Abbildungen erhöht
wesentlich das Verständniss, sowie auch durch Beispiele für die Berechnung
die praktische Benutzung allenthalben erleichtert wird. Wir glauben daher,
dem sehr empfehlenswerthen Buche eine ausgedehnte Verbreitung weit über
den Kreis des Münchener hygienischen Instituts mit Sicherheit Vorhersagen
zu dürfen.
Dr. Büchner (München).
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Pause, Naturgeschichte des Diphtherie- ti. Scharlachpilzes. 305
F. Hueppe: Die Methoden der Baoterienforschung. Vierte
vollständig umgearbeitete und wesentlich verbesserte Auflage. Wies¬
baden, C. W. Kreidel, 1889. 8. 434 S. mit zwei Tafeln in Farben¬
druck und 68 Holzschnitten.
I)a9 in vierter Auflage vorliegende Hueppe’sehe Lehrbuch ist eine voll¬
ständige Umarbeitung der früheren Auflagen. Es erschien dem Verfasser
nicht genügend, die Fortschritte, welche die bacteriologische Methodik im
Laufe der letzten Jahre gemacht hat, und welche „zum grössten Theil im
Ausbau von Einzelheiten bestanden“, die es ermöglichten, „die biologischen
Grundlagen der einzelnen Methoden immer besser zu erkennen“, einfach in
den Plan der früheren Auflagen einzufügen. Eine vollständige Umarbeitung
gestattete es, die Methoden biologisch besser zu entwickeln, historisch besser
zu sichten, und damit die vom Verfasser von Anfang an erstrebte Objecti-
vität der Darstellung besser durchzuführen. Der Umfang der neuen Auflage
ist gegen den der beiden letzten aus dem Jahre 1885 um nahezu 200 Seiten
vergrössert und die Zahl der Holzschnitte entsprechend vermehrt.
Das Werk muss auch in dieser neuen Form als ein unübertroffenes
Hand- und Nachschlagebuch für Lehrer und Vorgeschrittene und als ein
objectiver und zuverlässiger Führer für Anfänger und Schüler bezeichnet
werden. Libbertz (Frankfurt a. M.).
Dr. med. Pause: Die Naturgeschichte des Diphtheriepilzes
und des ihm verwandten Scharlachpilzes. Ein Weg¬
weiser zu einer rationellen Prophylaxe und Behandlung der Diphthe-
ritis. Dresden und Leipzig, Pierson, 1889. 63 S. mit Tafeln und
Zeichnungen.
Wenn ein bejahrter Arzt, angeregt durch eine über drei Jahre dauernde
Diphtherie-Epidemie an seinem Wohnort, erfasst von der subjectiven Wahr¬
scheinlichkeit eines ätiologischen Ideenganges, seinen Beitrag liefert zu den
noch immer lückenhaften Theorieen über die unheilvollste aller auf Misch-
infection beruhenden Volksseuchen, so wird ihm die Kritik die Beachtung
nicht vorenthalten dürfen, welche jeder ernsten Arbeit gebührt. Mit Rück¬
sicht und Bescheidenheit sucht Pause sich an Oertel und Becker resp.
deren Coccusentdeckungen anzulehnen und gegen Löffler,Klebs und Emme¬
rich Stellung zu nehmen. Wenn er dann im weiteren Verfolg auch die
Weidenanpflanzungen, wie sie im Elbthal für die Korbmacherei gepflegt
werden, eine Mucorart (Mucor salicinus, verkümmerte Form des Mucor race-
mosus oder minimus), zur näheren Untersuchung, Beobachtung und Züchtung
heranzieht und dahin gelangt, es als Resultat dieser Studien hinzustellen,
dass die Mucorsporen identisch sind mit dem scheinbar von der Wissen-
Viertelj&hrsschrift für Gesundheitspflege, 1890. 20
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3Ö6 Kritiken und Besprechungen.
schaft abgethanen „Micrococcus diphtheriticus“, dass jene in unsere Ton¬
sillen eindringenden Sporen die Diphtherie erzeugen, — so sieht er gleichzeitig
auch selbst voraus: „Diese sorgfältig ausgeführten, wiederholt auf ihre Richtig¬
keit geprüften Beobachtungen werden mindestens für unvollständig erklärt,
anders ausgelegt, gar bezweifelt werden.“ — Solchen Zweifeln Ausdruck
zu geben und die Methode des Verfassers für unmethodisch und etwas ante-
diluvian zu erklären, wird allerdings kaum irgend ein Referent, der durch
die neuere bacteriologische Schule seinen Weg genommen hat, Anstand nehmen
dürfen. Möge der Autor sich mit dem kargen Lohn, der allen seinen Con-
sortialen auf dem Felde der mikrobiologischen Diphtherie-Erforschung zu
ernten beschieden war, bis auf Weiteres trösten.
Wern ich (Cöslin).
Prof. Dr. Julius Arnold: Ueber den Kampf des menschlichen
Körpers mit den Baoterien. Akademische Rede. Heidelberg,
C. Winter, 1889. 46 Seiten. - .
Der Verfasser stellte sich die gewiss nicht leichte Aufgabe, innerhalb
des engen Rahmens einer akademischen Gedächtnissrede (welche dem An¬
denken des Reorganisators der Heidelberger Hochschule: Karl Fried¬
riche, gewidmet ist) die Quellen, Stätten und Bahnen der feacterieninvasion
zu schildern, auf die Beschreibung jener Schutzvorrichtungen, mittelst
welcher der menschliche Organismus seinerseits gegen das Eindringen und
die Besitzergreifung von Seiten der pathogenen Mikroben sich wehrt, näher
einzugehen und diejenigen Einrichtungen zu erörtern, wie sie in den vitalen
Eigenschaften und der chemischen Zusammensetzung der Gewebe, der Säfte
des Körpers vorgesehen scheinen, um die Entwickelung und Vermehrung
solcher Lebewesen zu hemmen.
Wie Arnold seinem Thema gerecht wird und das Ziel erreicht, nicht
nur zur Beseitigung der zeitgenössischen Bacterienfurcht, sondern auch zum
Erringen von Erfolgen im Kampfe mit den Krankheitserregern beizutrageu,
wird zu erfahren jedem Leser der ruhigen und formvollendeten Betrachtung
ein Genuss sein. Der Phagocytenlehre, insbesondere der „phagocytären“
Rolle der Leukocyten möchte Arnold den beanspruchten Werth für die
Erklärung der „erworbenen Immunität nicht zuerkennen; hingegen bleibt
den Leukocyten wohl die eigenartige Bedeutung, dass sie in Folge ihres
WänderungsVermögens den Bacterien gegenüber eine Art allgegenwärtiger
Existenz führen und sonach einen Einfluss auf dieselben auszuüben parat
erscheinen, während Endothelien und Epithelien, denen man gleichartige
bacterienfeindliche Tendenzen zuzusprechen bereit sein dürfte, immerhin
erst beweglich werden müssen, um die supponirten Einwirkungen aus¬
zuüben.
Jedenfalls stehen (und darin gipfelt die Rede) dem Körper hemmende
Schutzvorrichtungen und Schutzeinrichtungen zu Gebote, auch gegen die¬
jenigen Mikroorganismen, welche eine Invasion, ja eine Besiedelung bereite
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Körösi, Kritik der Vaccinationsstatistik. SO?
vollzogen haben, welche ans einem ektanthropen Abschnitt ihrer Entwicke¬
lung den Fortschritt zur endanthropen Existenz gewannen (Verfasser braucht
für diese Gegensätze die Ausdrücke „ektogen“ und „entogen“). — Im
Kampfe zwischen menschlichem Organismus und Bacterien spielt zu Gunsten
des enteren neben der durch die Gewebe wie durch äussere schwächende
Momente herbeizuführenden Verminderung der Virulenz auch noch der
zwischen den verschiedenen Mikroben arten bestehende Antagonismus seine
keineswegs untergeordnete Rolle. Wern ich (Cöslin).
Joseph Körösi: Kritik der Vaooinationsstatistik und neue
Beiträge ZUr Frage des ImpfeOÜUtzeS. Berlin, Puttkammer
und Mühlbrecht, 1889. gr. 8. 240 S.
Der Verfasser hat neben seinen zahlreichen und vielseitigen statistischen
Arbeiten auch die Impffrage in den letzten Jahren wiederholt behandelt und
ist den Lesern dieser Vierteljahresschrift als ein warmer Vertreter derVacci-
nation wohl bekannt. In dem vorliegenden Buche giebt er eine systematische
Darstellung der für den Nutzen der Impfung ins Feld geführten Beweise
und der Einwürfe der Impfgegner. Experiment und ärztliche Erfahrung
sind für ihn nicht maassgebend, die Entscheidung liegt nach seiner Ansicht
in der Statistik. Bisher hat diese aber Unzureichendes geleistet: Der viel¬
fach benutzte Vergleich der Blatternmortalitäten vor und nach der Einführung
der Impfung und der Pockensterblichkeiten in gut und schlecht impfenden
Ländern und Städten stellt nur eine indirecte Beweisführung dar. Ein
directer Beweis für den Nutzen der Vaccination steht noch aus. Man hegte
die Ansicht, dass derselbe nur geführt werden könne, wenn für grössere
Bevölkerungsmengen die Zahl der sämmtlichen Geimpften und Ungeimpften
bekannt wäre, um dann festzustellen, wie viele von den ersteren und wie
viele von den letzteren an Pocken erkranken oder denselben erliegen.
Solche Zählungen für ganze Länder anzustellen, ist aber unmöglich.
Die von dem Verfasser erdachte neue Methode lässt nun einen ziffern-
niässigen Nachweis des Einflusses der Impfung zu, ohne dass dazu die
Kenntniss der Zahl der lebenden Geimpften und Ungeimpften nothwendig
wäre. Bisher hat man nämlich nur bei den an Blattern erkrankten oder
verstorbenen Personen den Impfzustand festzustellen gesucht. Körösi liess
bei den an den verschiedensten Krankheiten behandelten und den ver¬
schiedensten Ursachen verstorbenen Personen aufzeichnen, welcher Alters¬
klasse sie angehörten und ob sie geimpft oder nicht geimpft waren. Er
verfügt über Tabellen, von denen die eine den Impfzustand von 20 574
n 19 ungarischen Hospitälern behandelten Personen, die zweite von 2115
n denselben Krankenhäusern zu gleicher Zeit vorgekommenen Todesfälle
Mithält. Endlich ist mit Hülfe der Medicinalbeamten der Impfzustand von
10306 im Jahre 1886 in 10 ungarischen Städten verstorbenen Personen
estgesteUt worden: Ueberall ist Alter und Todesursache resp. der Krankheit
berücksichtigt.
20 *
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308
Kritiken und Besprechungen.
Als ein das neue Verfahren erläuterndes Beispiel sei die Art und Weise
mitgetheilt, in welcher die Pockenmorbidität der Ungeimpften aus den
Krankheitstabellen berechnet werden.
Unter den 20 574 in ungarischen Hospitälern vorgekommenen Er-
krankungsfällen waren die mehr als ein Jahr alten Personen mit 19 238
Nichtblattern-Erkrankungen betheiligt. Unter diesen an Nicht blättern
Erkrankten befanden sich 12*7 Proc. Ungeimpfte. Hätte nun die Impfung
keinen Einfluss auf die Pockenmorbidität, so würden die Ungeimpften an
den gleichzeitig vorgekommenen 1113 Blatternfallen ebenfalls mit ungefähr
12*7 Proc. == 141 Erkrankungen betheiligt gewesen sein. Statt dessen
betrug die Zahl der Pockeufälle bei Ungeimpften 465. Die unterlassene
Impfung hatte also die Erkrankungsdisposition um das 37 s fache gesteigert.
Auf ähnliche Weise wird berechnet, dass die Unterlassung der Yacci-
nation die Gefahr, an Blattern zu sterben, um das 6fache vermehrt. Bei
wirklich eingetretener Variola zeigten die Ungeimpften eine achtmal höhere
Sterblichkeit als die Geimpften.
Ein Einfluss der Vaccination auf Entstehung von Krankheiten ist nur
bei den ungefährlichen Hautaffectionen nachzuweisen, welche bei Geimpften
eine geringe Vermehrung der Häufigkeit zeigen. Zum Studium der inter¬
essanten Einzelheiten kann das Original nur dringend empfohlen werden;
hier sei nur noch hinzugefügt, dass nach Berechnung des Verfassers diese
Hautkrankheiten pro Jahr auf eine Million Menschen zweien das Leben
kosten, während durch die Impfung etwa 2000 erhalten werden.
ln dem letzten Theile des Buches findet sich eine gründliche Aus¬
einandersetzung der Irrthümer und Missbräuche, welche bei der Verwendung
der Statistik durch die Impfgegner zu Tage treten. Den Schluss bildet
eine scharfe Kritik iinpfleindlieher Schriften von Reitz und Vogt.
Dem Werke ist eine graphische Uebersicht der Blatterusterblichkeiten
in verschiedenen Ländern vor und nach Einführung der Impfung beige¬
geben. M. Schulz (Berlin).
E. Ravenez, Medecitt major ä l’jZcolc de cavcderie de Saumur: La Viö
du Soldat. Paris, J. B. Bailliere et fils, 1889. 8. 375 S.
Die sehr rege wissenschaftliche Thätigkeit des französischen Sanitäts¬
dienstes hat wieder ein praktisch hygienisches Buch entstehen lassen, welches
die Absicht verfolgt, die zweckmässigen hygienischen Einrichtungen der
Armee in weiteren Kreisen bekannt zu machen, namentlich in einer auch
den Soldaten verständlichen Form. Besonders hat hierbei der Verfasser die
Zöglinge der Militärschulen vor Augen.
Der Inhalt des Ganzen umfasst neun Capdtel. Das erste derselben ent¬
hält die Recrutirung, welche in allen französischen Hygienen immer
besonders eingehend behandelt wird. Es werden Alter, Grösse, Gewicht,
Muskelkraft und allgemeine Körperverhältnisse mit Bezug auf die grossen
Militärstaaten besprochen, darauf folgen die Brauchbarkeit zu verschiedenen
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309
Ravenez, La Vie du Soldat.
Waffen und die Gründe der Unbrauchbarkeit, die Gesichtspunkte für Wieder¬
einstellungen (Rengagements). Den Abschnitt schliesst ein Ueberblick über
die Recrutirung der Officiere, welche in Frankreich entweder zu diesem
Zwecke in der Polytechnischen Schule und der Militärschule von Saint-Cyr
oder vom Unterofficier aus in der Infanterieschule zu Saint-Maixent, der
Cavallerieschule zu Saumur und der Artillerie- und Genieschule zu Versailles
ausgebildet werden. Bei Weitem die grösste Menge der Officiere kommt
aus Saint-Cyr.
Das zweite Capitel beschäftigt sich mit der Einstellung. Die brauch¬
bar befundenen Leute werden ärztlich untersucht und zu ihrem Truppen-
theile geschickt, wo sie eine nochmalige ärztliche Untersuchung durch¬
zumachen haben, deren Resultat und deren Ergebniss in ein Register
eingetragen wird.
Das dritte Capitel beschäftigt sich mit der Verpflegung, welche im
Frieden aus 1000g Brot, 300g Fleisch, 100g frischen Gemüsen und 30g
trockenen Gemüsen besteht, zu diesen 1430 g fester Nahrung kommen
2570 g Wasser oder flüssige Nahrungsmittel, so dass der Soldat täglich 5 kg
Nahrungsstoffe einführt, bei einem Gesammtgewicht von 55 kg seines
Gewichts. Bei dieser Verpflegung nehmen die Recruten ausnahmslos zu,
dieselbe ist sogar besser als die der ländlichen Bevölkerung im Allgemeinen
und speciell der gleichalterigen Gesellschaft von Paris. Für Kriegsverhält¬
nisse, Expeditionen etc. ist die Verpflegung reichlicher, doch nur sehr unbe¬
deutend, da nur statt 30 g 60 g trockenes Gemüse gereicht werden. Der
Verfasser verlangt statt 300 g 500 g Fleisch. Eine Vergleichung der ver¬
schiedenen Armeen zeigt die Vertheilung der Ei weisskörper, der Kohlen»-
hydrate und des Fettes. Es folgt sodann die Betrachtung der einzelnen
Nahrungsmittel, Brot, Zwieback, Fleisch, Fisch, Gemüse, an welche sich die
gelegentlichen Nahrungsmittel schliessen, unter denen Eier, Sardinen, Wurst
und Käse verstanden werden. Den Conserven, deren Zubereitung durch das
System Appert, die Austrocknung und die Kälte, beschrieben werden, wird
eine specielle Besprechung und hohe Würdigung zu Theil. Weniger bekannt
als diese Nahrungsmittel sind wohl die kraftgebenden Nahrungsmittel (vivres
dynamogenes ), welche von dem französischen Marinearzt He ekel stammen.
Sie bilden eine Mischung von Fleischpulver und einer aus Afrika stammen¬
den Bohne, welche nicht nur nährend wirkt, sondern auch in hohem Grade
das Nervensystem anregt, so dass eine Gabe von 4 bis 6 g tägliche Marsch¬
leistungen von 40 bis 60 km möglich machen soll. Ausserdem soll diese
Bohne ein vortreffliches Mittel der Wasserreinigung sein. Eine ähnliche
Art der Ernährung ist auch bei Pferden angewandt, und soll ebenfalls gute
Resultate gegeben haben. Weiter wird einer zusammengesetzten Verpflegung
des Soldaten in der Form der Suppe jedoch mit der gehörigen Abwechselung
das Wort geredet.
Von den Getränken des Soldaten findet zunächst das Wasser nach
seinen physikalischen und chemischen Verhältnissen eine eingehende Be¬
sprechung. Bei der Beurtheilung der Wichtigkeit gesunden Wassers für
die Gesundheitsverhältnisse der Garnisonen wird auf die jetzt ins Leben
tretende Versorgung der Pariser Casernen mit Quellwasser hingewiesen.
Nach ihrer Abstammung werden die Wässer a]s Regenwasser, Quellwasser,
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310
Kritiken und Besprechungen.
Flusswasser, Brunnenwasser, Sumpfwasser und Schneewasser besprochen,
woran sich die verschiedenen'Reinigungsmethoden schliessen. Als dieselben
sind chemische Methoden, Kochen, Destilliren und Filtriren, angegeben, bei
letzterem die Filter von Chamberland, Maignen, sowie für grosse
Massen von Wasser das Filter von Fonciel. Ueber die alkoholischen
Getränke, deren physiologische und eventuell schädliche Wirkung gewürdigt
wird, kommt der Autor zu dem Schlüsse, dass der Alkohol ein Nahrungs¬
mittel ist, dessen Verwerthung vom Klima und der zu leistenden Arbeit ab¬
hängig ist, dessen Gebrauch aber schwer sich regeln lässt. Von den Liqueuren
ist in der französischen Armee der Absynth von besonderer Bedeutung; er
wird nicht selten mit Kupfervitriol grün gefärbt. Vorr den gegohrenen Ge¬
tränken kommen Wein und Bier in Betracht; die allgemeine Behauptung,
dass die deutschen Biere mit Salicylsäure versetzt seien, ist nicht aufrecht
zu erhalten. Kaffee erhält der Soldat täglich im Frieden wie im Kriege,
wozu grosse Kaffeemaschinen eingeführt Bind. Thee ist weniger nahrhaft
und daher bei Nationen angebracht, die stark Fleisch essen. Cocablätter
geben ebenfalls ein anregendes Getränk; über Versuche, in Deutschland das¬
selbe in die Kriegsverpflegung einzufahren, wie Verfasser angiebt, ist uns
nicht? bekannt. Endlich empfiehlt er als hygienisches Getränk des Soldaten
eine Mischung aus Glycin 1500, Zucker 1500, Weinsteinsäure 1500 und
amorphem Quassein 0*008, wovon man 3*0 g in ein Liter siedendes Wasser
wirft und dann abkühlen lässt.
Das vierte Capitel behandelt die Wohnung des Soldaten. Die per¬
manente Form derselben stellen die Casernen dar, welche nach Lage und
Bauplan gewürdigt werden. Von den seit 1874 in Frankreich erbauten
findet das System Tollet Erwähnung; derartige Casernen sind in Besangon,
Bourges, Autun, Cosne ausgeführt worden, trotz aller hygienischen Vortheile
scheinen sie sich keine Freunde zu erwerben, wie die geringe Zahl der Aus¬
führungen beweist. Bei der Construction des einzelnen Zimmers wird statt
der Tränkung des Fussbodens mit Theer die Anwendung eines ähnlichen
Stoffes (Carbolinium avenarius) empfohlen. Bei der Frage des cubischen
Raumes wendet sich Verfasser mit Recht gegen die Ueberschreitung der
Belegungszahlen, für die Ventilation verlangt er die Behelfe der natürlichen
Ventilation. Die Beleuchtung geschieht mit Petroleumlampen, die Heizung
mit eisernen Oefen. Bei der Versorgung der Armee mit Bettzeug wird der
Wunsch ausgesprochen, dass dies nicht Privatgesellschaften übertragen
werden solle, sondern durch den Staat geschehe. Zur Desinfection von
Kleidern und Bettzeug wird noch schweflige Säure empfohlen. Bäder sind
seit 1883 in der Armee eingeführt, die Douchen werden aber nicht wie in
der deutschen Armee angewendet, sondern mit einem Spritzenschlauche. Ueber
die Kücheneinrichtungen wird erwähnt, dass 1887 eine Ausstellung statt¬
gefunden hat, wobei Fran^ois-Vaillant und Egrot prämiirt worden
sind, letzterer ein Dampfapparat, ähnlich dem System Jenking, welches
in Deutschland viel benutzt wird. Bezüglich der deutschen Casernen ist die
Bemerkung unrichtig, dass die Wohnräume derselben für das Essen bestimmt
wären und in denselben grosse Räume zum Exerciren (Salles de Manoeuvres)
sich fänden, wenn damit nicht die Exercierhäuser gemeint sind. Die In-
firmerie besteht aus 2 1 /* Proc. Betten bei den Fusstruppen und 3 Proc. bei
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311
* Ravenez, La Vie du Soldat.
den berittenen Truppen; es gehören zu derselben eine Anzahl von Räumen
zur Unterbringung von Kranken verschiedener Art, Bäder, Nebenräume für
Aufsicht» • und Wartepersonal und eine Bibliothek. — Die Latrinen sind
jetzt noch sehr mangelhaft, meist nur Gruben, jedoch werden auch aus ein¬
zelnen Gasernen Wasserclosets und Abtritte nach dem System Goux erwähnt.
Den Schluss der Casernen bilden Wachlocale und Ställe. Bei den Höfen
wird die Bepflanzung warm empfohlen.
Von anderen genannten Unterkünften werden die verschiedenen Lager¬
baracken, sowie die während der Occupationen von den deutschen Truppen
aufgefiührten anerkennend besprochen. Casematten bleiben immer eine höchst
mangelhafte Wohnung. *
Von temporären Wohnungen kommen das Cantonnement und die Lager
in Betracht, bei denen die Zelte gegenüber allem festen Obdach sehr in den
Hintergrund treten, trotzdem den Schutzzelten eine gewisse Bedeutung nicht
abzusprechen ist. Als eine schnell aufzuschlagcnde Unterkunft wird eine
mobile Baracke mit eisernem Gerippe und dreifachen Wänden und Doppel¬
dach empfohlen; weiter findet sich die in der französischen Armee eingeführte
Zeltbaracke von Tollet (sehr zweckmässig, ogivaleForm und Eisengerippe),
und endlich auch das Wagenzelt von Schaffer.
Die Kleidung des Soldaten bildet den Gegenstand des fünften Abschnitts.
Derselbe beschäftigt sich zunächst mit den Kleiderstoffen und geht dann auf
die einzelnen Kleidungsstücke über. Der Czako der leichten Cavallerie, der
mehr als 500g wiegt, wird entschieden verworfen, ebenso der über 1kg
wiegende Helm der Kürassiere, das Käppi im Gewicht von 210 bis 230g
^rd gelobt. Die ganze Armee trägt das sehr zweckmässige Halstuch. Der
Rock des Officiers ist jetzt für die ganze Armee mit Ausnahme der Kürassiere
der Dolman. Das mangelhafteste Kleidungsstück sind die viel zu weiten
und schweren Hosen. Das Schuhwerk besteht in Schuhen mit Gamaschen,
Schnürschuhen und Stiefeln, letztere werden vom Verfasser ungünstig beur-
theilt. Das französische Kriegsministerium hatte 1887 eine Preisbewerbung
auf Schnürschuhe, Gebirgsschuhe, Reitstiefel für lange llosen und solche für
Lederhosen eröffnet. Es traten 280 Bewerber mit 573 Modellen auf, von
denen vier Fussbekleidungen für Infanterie und eine für Cavallerie Beachtung
fanden, aber nicht eingeführt wurden.
Die Ausrüstung des Soldaten, welche das sechste Capitel bespricht,
wiegt bei den Infanteristen feldmässig 26 kg 988 g, von denen die Schultern
20 kg 238 g, die Hüften 1kg 493 g und der Rücken 5 kg 257 g zu tragen
haben. Mit seinen persönlichen Bedürfnissen kommt der Infanterist auf
30 kg, d. h. die Hälfte seines Körpergewichtes. Bezüglich der Cavallerie
wird verlangt, dass das Pferd und nicht der Mann Alles zu tragen habe
und namentlich wird das Anschlägen des am Bandelier getragenen Carabiners
bei starken Gangarten als unerträglich bezeichnet.
Das siebente Capitel beschäftigt sich mit der intellectuellen und
physischen Erziehung des Soldaten. Bezüglich der ersteren tritt ihre
Bedeutung dadurch recht in den Vordergrund, dass der siebente Theil von
100 Recruten weder lesen^noch schreiben kann. Ihr Unterricht wird in
drei Schulen verschiedenen Grades ertheiit, deren dritte die Möglichkeit giebt,
dass die durch die zweite Classe gegangenen Unterofficiere zu Officieren vor-
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312
Kritiken und Besprechungen. *
geschlagen werden können. Die körperliche Ausbildung beschäftigt sich mit den
Märschen, der allgemeinen Ausbildung, Reiten, Voltigiren, Tanzen, Schwimmen.
Das achte Capitel beschäftigt sich mit dem Sanitätsdienste der
Armee. Nach einer zehnjährigen Statistik sind auf 1000 Mann 48*85 krank;
20*67 Diensttage kommen auf einen Krankheitstag, 4*82 Krankheitstage auf
100 Diensttage, die Dauer jeder Krankheit beträgt 7*04 Tage. Die Sterb¬
lichkeitsziffer in Frankreich ist 9*11 auf 1000, in Algier 14*05, bei den
Feldzügen in Südoran und Tunis 1881/82 betrug die Sterblichkeit 43*65
pro Mille. Im Allgemeinen ist in Frankreich die Sterblichkeit im Civil
doppelt so hoch, als in der Armee, was gegenüber den in der Civilbevölkerung
enthaltenen Kindern und schwächlichen Personen nur natürlich ist. Elin
Vergleich der Mortalitätsziffer der verschiedenen Armeen ergiebt von 1873
bis 1881 für Deutschland 4*9, England 7*25, Oesterreich 10*88, Italien 10*74,
Russland 14*14 Todte pro Mille. Die geringen Zahlen für Deutschland
werden auf die baldige Entlassung verdächtiger Individuen gezogen, in
England auf die sehr reichliche Unterhaltung. In Frankreich haben die
Fremdenlegion und die Infirmiers die höchste Sterblichkeit; die Krankheiten,
welche den Tod verursachen, sind hauptsächlich Schwindsucht, Typhus, Malaria
und Ruhr. Es finden weiter die verschiedenen Formen der Krankenpflege:
auf dem Zimmer, in der Infirmerie, in den Hospitälern und in Bädern
Besprechung.
Die Kriegshygiene wird im neunten Capitel behandelt, und zwar
ist zuerst die Verpflegung besprochen. Bei derselben sind der Beuerle’sehe
Dampfkochtopf, ein beweglicher Feldbackofen und verschiedene Feldküchen
erwähnt, sodann die Kleidung und Unterkunft. Bei Gelegenheit des Sani¬
tätsdienstes im Felde finden die Verlustzahlen der französischen Armee
1870/71 Erwähnung. Dieselbe verlor 138 871 Mann, wovon 136 540 von
der Landarmee und 2131 von der Marine. Die Sterblichkeit der Verwundeten
betrug 21 Proc., bei den Deutschen nur 8*40 Proc.; von 22 Combattanten
wurde einer getödtet und von 7 einer verwundet. Die Verbandpäckchen
empfiehlt der Verfasser. Es folgt sodann ein kurzer Abriss der Reihenfolge
der Hülfeleistung auf dem Schlachtfelde und hinter demselben im Sanitäts¬
zuge, ein Hinweis auf die Hygiene der Schlachtfelder bildet den Schluss.
Wir stehen nicht an, das vorliegende Werk für ein recht werthvolles
zu erklären, da es bei wenig Volumen einen gut geordneten reichhaltigen
Inhalt hat, haben jedoch zwei Ausstellungen zu machen. Zunächst ist das
Buch mit einer Anzahl ganz unnöthiger Bilder versehen, die gar nicht zum
Verständniss nöthig sind, z. B. die Abbildung einer Aushebungscommission,
sodann Exerzieren in Paris, ein Marsch in Oran etc. Es wäre besser gewesen,
statt solcher Bilder schematische Darstellungen von dem Ineinandergreifen
verschiedener Behörden im Kriege zu geben, wie solche das französische
Kriegssanitätsreglement enthält. Die zweite Ausstellung bezieht sich auf
die ganz thörichten Ausfälle, welche der Verfasser an den verschiedensten
Stellen gegen Deutschland richtet. Ohne zu verkennen, dass von den deutschen
Verhältnissen eingehend Notiz genommen worden ist, würde das Buch durch
die Weglassung solcher Redensarten nur gewonnen haben.
W. Roth (Dresden).
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Derblicli, Ein Menschenalter Militärarzt.
313
Dr. W. Derb lieh: Ein MenSChcn<er Militärarzt, Erinnerungen
eines k. k. Militärarztes. Erster Theil. Hannover, Helwing, 1889.
8. 169 S.
Das vorliegende Buch enthält in 16 Capiteln die persönlichen Er¬
fahrungen eines k. k. Militärarztes, welche mit der Geschichte der Organisation
seines Dienstzweiges eng verflochten sind und dabei eine Menge Anekdoten
enthalten. Der positive Inhalt des Buches schildert die sanitären Zustande
zu Krakau, wo Verfasser seine Dienstzeit begann, zur Zeit der Anwesenheit
russischer Hülfstruppen 1849, die damalige Behandlung der Cholera und
die ausserordentliche Verbreitung der Syphilis unter den Russen. Mit Ein¬
tritt friedlicher Verhältnisse wurde Verfasser nach Jaroslau versetzt. Seine
Schilderungen aus dem inneren Leben der damaligen österreichischen Armee
lassen die Behandlung des Soldaten als eine recht unwürdige erscheinen.
Die weitere Dienstzeit führt den Verfasser zu einem Cavallerieregiment,
mit dessen Officiercorps sehr angenehme Beziehungen eintraten, zumal das
Regiment vielfach in Deutschland herum raarschirte; 1852 kam das Regiment
nach Böhmen, und in demselben Jahre wurde der Verfasser nach Wien zur
Sanitätscompagnie versetzt, deren Thätigkeit eingehend besprochen wird.
Dieselbe war eine Schöpfung des Oberfeldarztes Dr. Dreier und erregte
als neue Organisation allgemeines Aufsehen, wie dies besonders im Lager
bei Olmütz hervortrat.
Ausser den organisatorischen Fragen finden natürlich diejenigen Punkte
besonders Beachtung, welche damals die österreichischen Militärärzte am
bittersten berührten, so begrüsst Verfasser mit besonderer Freude die Wieder¬
bewilligung der Officiersabzeichen, welche den Militärärzten genommen worden
waren. Der weitere Dienst des Verfassers führte denselben nach Serbien,
dessen damalige und jetzige Zustände verglichen werden. 1854 wurde in
die Wallachei marschirt, deren Zustände unter besonderer Berücksichtigung
von Bukarest und des Wirkens des verewigten Generalinspecteurs Dr. Da*
vila die erste bis 1856 reichende Hälfte des Buches abschliesst.
Dasselbe ist unterhaltend geschrieben und enthält viele interessante
Einzelheiten, von denen indessen manche nicht geeignet sind, der jetzigen
militärärztlichen Generation in das Gedächtniss zurückgerufen zu werden.
W. Roth (Dresden).
Dr. Th. Weyl: Die Theerfarben mit besonderer Rücksicht
auf Schädlichkeit und Gesetzgebung hygienisch- und
forensisch-Chemisch untersucht. Lieferung 1 u. 2. Berlin,
August Hirschwald, 1889. 8. 143 S.
Das Werk ist eingeleitet durch eine Vorrede aus der Feder des Herrn
Professor Dr. Seil, in welcher insbesondere hervorgehoben wird, wie die
mehr, und mehr sich vervollkommnende Theerfarbenindustrie auf den ver¬
schiedensten Gebieten Absatzquellen sucht und auch für die Darstellung von
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Kritiken und Besprechungen.
Nahrungs- und Genussmitteln einen grossen Theil ihrer Erzeugnisse zu ver-
werthen bestrebt ist. Dies Bestreben ist selbstverständlich berechtigt und
anzuerkennen; allein häufig steht man bei der Anwendung solcher neuen
Erzeugnisse vor der Frage, ob dieselben auch den Anforderungen entsprechen,
welche die öffentliche Gesundheitspflege an dieselben zu stellen verpflichtet
ist, ob nicht auch etwa geringfügige Mengen dieser künstlichen Farbstoffe
nachtheilige Folgen bei der Verwendung für Nahrungs- und Genussmitte]
bedingen.
Aus diesem Grunde begrüsst der Herr Verfasser der Vorrede das Werk
des Herrn Dr. Th. Wey 1 als ein besonders bemerkenswertes. In demselben
wurde der Versuch gemacht, in systematischen Untersuchungen über die
Anwendbarkeit von Erzeugnissen der neueren Farbenindustrie ein Urtheil
zu gewinnen. Die Aufgabe ist eine ausserordentlich weite und kaum mit
der Kraft des einzelnen Forschers durchführbar. Herr Professor Dr. Seil
spricht daher die Hoffnung und Erwartung aus, dass auch andere Fach¬
genossen auf der betretenen Bahn helfen werden, das Urtheil zu klären.
Herr Dr. Th. Weyl theilt sein Werk in einen allgemeinen und einen
speciellen Theil. Im ersten Theile werden der Begriff der Theerfarben, die
wesentlichsten Herstellungsmethoden, ihre Handelsnamen, die Beschaffenheit
der Handelswaaren im Allgemeinen erläutert. Es folgen Mittheilungen über
giftige Theerfarben, und wird dessen gedacht, dass in der Literatur eine
stattliche Reihe von Vergiftungen durch „Anilinfarben“ verzeichnet sei. In
den meisten Fällen sind die angeblichen schädlichen Wirkungen der hier
erörterten Theerfarben zurückzuführen auf nicht genügend gereinigten orga¬
nischen Farben anhaftende Verunreinigungen. In erster Reihe werden die
häufigen angeblichen Vergiftungen durch Fuchsin erwähnt und wird hervor¬
gehoben, dass dieselben oft auf Arsen zurückzuführen sind, weil reines
Fuchsin nach vielen Beobachtungen unschädlich ist. Auch das Corallin,
welches namentlich beim Tragen von mit Corallin gefärbten Waaren Haut¬
ausschläge hervorgerufen haben soll, ist auf Grund seines Phenolgehalts
den schädlichen Farben zugerechnet worden. Das reine Corallin ist nach
vielen Beobachtern unschädlich. Aehnlich liegen die Verhältnisse bei den
schönen Eosinfarben, welche in den Höchster Farbenwerken zu Erkrankungen
geführt haben. Wahrscheinlich ist auch hier nur eine nachtheilige Bei¬
mengung der Farbstoffe die Ursache der Erkrankung, oder aber irgend eine
schädliche Substanz im Betriebe der Darstellung.
Auffallend ist, dass an dieser Stelle nicht der häufigsten aller Ursachen
von Beschuldigungen von Theerfarben gedacht wird, nämlich der Art, wie
die Theerfarben auf der pflanzlichen Faser fixirt werden, der Verwendung
von Brechweinstein neben Tannin. Die meisten mit Theerfarben gefärbten
Baumwollartikel, die baumwollenen Strümpfe, Tricots u. dergl., zeigen nach
meinen Beobachtungen durch gerbsaures Antimonoxyd fixirte Farben. Zahl¬
reiche Fälle von angeblichen „ArsenVergiftungen“ durch Anilinfarben habe
ich verfolgen können und festgestellt, dass lediglich Antimon, das durch
Verkennung als Arsen angenommen worden war, in seinen nicht genügend
ausgewaschenen Salzen die Ursache von schädlichen Wirkungen, wie Haut¬
erkrankungen, bedingte.
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315
Weyl, Theerfarben.
Nach meinem Dafürhalten hätte der Vollständigkeit halber diese Ursache
angeblich giftiger Anilinfarbenwirkungen, weil Beobachtungen von Erkran¬
kungen beim Tragen von Strümpfen, von Hutfutter, von Futter von Unter-
beinldeidern etc. vorliegen, hier wohl erwähnt werden können.
Aus der Statistik der Erkrankungen in Anilinfarbenfabriken, welche
nur wenig positives Material bietet, leitet der Herr Verfasser mit Recht den
wesentlichsten Beweis ab für die Ungiftigkeit der meisten Theerfarben.
Als wirklich giftig sind die Pikrinsäure und deren Salze bekannt, ferner
seit 1886 Martiusgelb, Safranin und Methylenblau durch Versuche von
Cazeneuve und Lepine.
Als giftig fügt der Verfasser selbst noch hinzu das Dinitrokresol, als
Safransurrogat im Handel, welches im Jahre 1887 in Bremerhaven in An¬
wendung als Abortivum an Stelle von Safran eine tödtlich verlaufende Ver¬
giftung zur Folge hatte.
Aurantiagelb (Hexanitrodiphenylamin) ist von dem einen Beobachter
als giftig, von dem anderen als ungiftig bezeichnet worden.
Nach bisherigen Untersuchungen ungiftig sind ferner Naphtolgelb S
(sulfurirtes Martiusgelb), sowie einige zur Weinfärbung benutzte Azofarb¬
stoffe, Orange, Ponceau R, Pourpre, Jaune solide bezeichnet; ferner reines
Fuchsin, Eosin, Erythrosin und Orange (es ist leider nicht ersichtlich,
welches der vielen Oranges im Theerfarbenhandel hier gemeint ist). Auch
des Dimethylamidoazobenzols erwähnt der Verfasser als ungiftiger Farbe
unter dem Namen „Buttergelb“. Ich glaube« dass dieser Farbstoff über¬
haupt nur als Sulfosäure und dann als sogenannte Orange III in den Handel
kommt, und ist der Name „Buttergelb u ein allgemein gebräuchlicher Name
für diesen Farbstoff wohl nicht.
Im Anschluss hieran theilt der Verfasser die gegen die Anwendung
giftiger Farben ihm zugänglich gewordenen Gesetze mit, insbesondere das
deutsche Gesetz vom 5. Juli 1887 und dessen Ergänzungsbestimmungen, die
in England, Frankreich, Italien und Oesterreich-Ungarn geltenden Gesetze
und Verordnungen.
Nach Begrenzung des Zieles seiner Untersuchungen und Schilderung
der Methode der Versuche geht Dr. Weyl im „speciellen Theil a nunmehr
auf die Farbstoffe selbst ein, und liegen hierbei die Versuche des Verfassers
vor, welche er über
Nitrosofarbstoffe,
Nitrofarb Stoffe
und in der zweiten Lieferung über
Azofarbstoffe
angestellt hat.
Unter den Nitrosofarbstoffen, welche verhältnissmässig selten Verwen¬
dung finden, wurde das Naphtolgrün B und das Solidgrün geprüft.
An diesen Nitrosofarbstoffen stellt Dr. Weyl fest, dass beide vom Magen
aus ungiftig wirken, dagegen bei subcutaner Einspritzung schädlich sind.
Es dürfte sich vielleicht fragen, ob die subcutane Einspritzung das
geeignet« Mittel ist, um zu entscheiden, ob der Genuss eines Farbstoffes
schädlich ist oder nicht. Auch die Wirkungen eines äusserlich applicirten
Farbstoffes dürften andere sein, als die eines subcutan injicirten.
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31G
Kritiken und Besprechungen.
Auch dürfte es zweifelhaft sein, ob die verhältnissmässig grossen Dosen,
welche bei diesen Versuchen zur Verwendung kommen, in ihren Wirkungen
in Vergleich zu stellen sind mit den oft nur homöopathischen Mengen von
Farbstoff, welche bei der Färbung eines Nahrungs- oder Genussmittels zur
Anwendung kommen; ein in kleiner Menge genossener Stoff wirkt doch
nicht selten völlig anders, als in grosser Menge genossen. Hier wird die
Zukunft jedenfalls noch viel weiteres Material zur Klarstellung der auf¬
geworfenen Fragen zu erwarten haben.
Unter den Nitrofarbstoffen untersuchte der Verfasser Martiusgelb, Bril¬
lantgelb, Dinitrokresol (Safransurrogat), Aurantiagelb, Naphtolgelb S und
Pikrinsäure.
Bezüglich der Pikrinsäure stellte Dr. Weyl fest, dass dieselbe zwar zu
den giftigen Stoffen gerechnet werden muss, allein durchaus nicht so giftig
sei, als im Allgemeinen angenommen werde.
Safransurrogat, welches, wie angegeben, seiner Zeit einen Vergiftungs¬
fall in Bremerhaven veranlasste, ist sehr giftig, und zwar ist die Giftwirkung
des Dinitrokresols stärker als diejenige der Carbolsäure.
Das Martiusgelb wurde von dem Verfasser ebenfalls als giftig befunden.
Es verursacht Erbrechen, Diarrhoe und Albuminurie.
Der als Aurantia bekannte Farbstoff, welcher namentlich zur Färbung
von Leder, auch von Wolle und Seide dient, ist, wie es scheint, individuell
giftig, Fabrikate verschiedener Fabriken verhalten sich verschieden. Vielleicht
sind auf Verunreinigungen die eigenthümlichen Hautreize zurückzuführen,
welche in der Fabrik von Bindschedler & Busch bei der Herstellung des
Farbstoffes bei Arbeitern beobachtet wurden.
Das sogenannte Naphtolgelb S und das Brillantgelb sind ungiftige Farb¬
stoffe. Es sollte daher an Stelle des viel benutzten Martiusgelb in der
Fabrikation der Teigwaarenbranche zum Färben der Maccaroni und Nudeln,
sowie in der Nahrungsmittelindustrie überhaupt das Naphtolgelb S (Säure¬
gelb) verwendet werden, gleichgültig, ob zur Zeit das Gesetz auch die
Anwendung von Martiusgelb für den gedachten Zweck nicht verbietet.
Die zweite Lieferung des Werkes behandelt Versuche mit Azofarbstoffen.
Nach einer Wiedergabe der Geschichte der Azofarbstoffe und der Methode
ihrer Herstellung schildert der Verfasser zunächst die von anderen Autoren
mit dieser Farbstoffclasse angestellten Versuche, welche dahin zusammen¬
zufassen sind, dass die von anderer Seite geprüften Azofarbstoffe sämmtlich
unschädlich waren; insbesondere sind Farben geprüft worden, welche meist
für die Färbung des Rothweins Verwendung finden, wie Echtroth B, C, D,
Ponceau R, Tropäolin 000 und Säuregelb R.
Von technisch verwendeten Azofarbstoffen untersuchte Dr. Weyl das
Bisraarckbraun, Sudan I, Orange II, Ponceau 4 G, B, Orseilleersatz, Chry¬
soidin, Diphenylaminorange, Metanilgelb und Azarin, ferner Echtbraun,
Wollscliwarz, Naphtolschwarz, Kongo, Azoblau und Chrysamin.
Die Farbstoffe wurden theils in ihren Wirkungen vom Magen aus, theils
nach Einspritzung unter die Haut geprüft.
Von diesen Farbstoffen wirkten nur zwei vom Magen aus giftig und
zwar Metanilgelb und Orange II. Allerdings sind die Mengen, welche hier
verfüttert wurden, um ein Thier, einen Hund, zu tödten, recht beträchtliche,
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Weyl> Thäerfarbeih 317
z. B. 20 g Farbstoff in vier Tagen vom Metanilgelb und 14 g Farbstoff in
18 Tagen vom Orange II (^-Naphtolorange).
Sollte man nicht diese Versuche, wenn in der That die praktische Ver-
werthbarkeit der Farbstoffe für die Nahrungsmittelindustrie in Frage kommt,
durch Controle der Beobachtung von Thieren in längeren Beobachtungs¬
reihen, bei der Darreichung kleiner Mengen anstellen müssen? Mit den
vorstehend angegebenen Mengen von Farbstoff kann man centnerweise
Nahrungsmittel und Hectoliter von Genussmitteln färben. Wird man auch
dann noch die Behauptung der Schädlichkeit aufrecht erhalten können,
wenn es sich um kaum erkennbare Spuren solcher Farben handelt? Es sind
dies Fragen, deren Lösung wohl der Zukunft noch Vorbehalten bleibt.
Farbstoffe, wie Sudan, Neucoccin, Echtroth Ö, Xylidinroth und Azarin S,
sind durchaus ungiftig.
Einige, wie Bismarckbraun, Echtroth, Chrysamin R, bewirken Erbrechen
und Diarrhoeen leichteren Grades.
Naphtolschwarz wirkt vom Magen aus ungiftig, vom Unterhautzell-
gewebe aus giftig.
Der Verfasser reiht nun seinen Ergebnissen noch Betrachtungen an
über Beziehungen der Constitution der Farbstoffe zu ihren Giftwirkungen,
welche noch weiterer Bestätigung benöthigen werden.
Es dürfte kaum möglich sein, aus der Untersuchung von zwei bis drei
Farbstoffen einer Gruppe schon eine klare Einsicht in Beziehungen zwischen
Constitution und Giftwirkung zu erlangen.
Das Werk bietet in seiner Gesammtheit eine in seinem Rahmen wichtige
Ergänzung unserer Kenntnis von den Eigenschaften der Theerfarbstoffe.
Die Aufgabe ist eine ausserordentlich ausgedehnte. Hoffen wir, wie Herr
Professor Seil in seiner dem Werke vorangeschickteu Vorrede sagt, dass
der Herr Verfasser auf dem von ihm betretenen Wege weiter wandle, und
dass sich auch die Beobachtungen anderer Fachgenossen über das gleiche
Material — die Materie ist für den Einzelnen nicht zu bewältigen — der
öffentlichen Gesundheitspflege Nutzen bringend zur Verfügung stellen.
Dr. C. Bi sch off (Berlin).
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318 Zehnter internationaler medicinischer Congress in Berlin.
Zur Tagesgeschichte.
Zehnter internationaler medicinischer Congress
Berlin 1 890.
Entsprechend dem Beschlüsse des neunten Congresses zu
Washington wird in den Tagen vom 4. bis 9. August 1890 der zehnte
internationale medicinische Congress zu Berlin stattfinden.
Ein von den Delegirten der deutschen medicinischen Facultäten und der
grösseren ärztlichen Gesellschaften des Deutschen Reiches erwähltes Orga¬
nisation scomite, welches aus den Herren
Geh. Med.-Rath Prof. Dr. Virchow, Vorsitzendem,
Geh. Med.-Rath Prof. Dr. v. Bergmann,
Geh. Med.-Rath Prof. Dr. Leyden, Stellvertretern des Vorsitzenden,
Geh. Med.-Rath Prof. Dr. Waldeyer,
Dr. Lassar, Generalsecretär,
Sanitätsrath Dr. Bartels, Schatzmeister, und
Dr. Martin, sowie dem | 1# , _ _ . .
Reg.- und Geh. Med.-Rath Dr. Pistor | C00 P t,rt a,s Beisitzer
besteht, hat bereits seit Juni 1889 die Vorbereitungen zu einer würdigen
Gestaltung des Congresses in die Hand genommen und mit Erfolg gefordert.
Die allgemeinen Vorträge, für welche die namhaftesten Gelehrten ver¬
schiedener Länder gewonnen sind, werden im Circus Renz gehalten werden,
während die Sectionssitzungen in dem Gebäude des Ausstellungsparkes
stattfinden sollen.
Hier wird auch in Verbindung mit dem Congress eine medicinisch-
wissenschaftliche Ausstellung der neuen und neuesten Erzeugnisse auf dem
Gebiete der Medicin und der einschlägigen naturwissenschaftlichen Disci-
plinen veranstaltet werden (s. unten).
Die Verhandlungen des Congresses vertheilen sich auf 18 verschiedene
Sectionen, welche wir mit Bezeichnung der geschäftsführenden Mitglieder
der betreffenden Abtheilungs-Vorbereitungscomites nachstehend zur Kennt -
niss bringen und dazu Statut und Programm des Congresses, sowie das
vorläufige Programm der 15. hygienischen Section und der Bedingungen
für die Ausstellung hier folgen lassen. Redaction.
Statut und Programm.
Art. I. Der zehnte internationale medicinische Congress wird am
Montag, den 4. August 1890 in Berlin eröffnet, und am Sonnabend, den
9. August geschlossen werden.
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Zehnter internationaler medicinischer Congress in Berlin. 319
Art. II. Der Congress besteht aus den approbirten Aerzten, welche
sich als Mitglieder haben einschreiben lassen und ihre Mitgliedskarte gelöst
haben. Andere Gelehrte, welche sich für die Arbeiten des Congresses inter-
essiren, können als ausserordentliche Mitglieder zugelassen werden.
Die Theilnehmer zahlen bei der Einschreibung einen Beitrag von 20 Mark.
Sie werden dafür je ein Exemplar der Verhandlungen erhalten, sobald die¬
selben erschienen sind. Die Einschreibung beginnt bei Beginn der Ver¬
sammlung. Sie wird auch vorher geschehen können durch Einsendung des
Beitrages an den Schatzmeister 1 ) unter Angabe des Namens, der Stellung
und des Wohnortes.
Art. III. Der Zweck des Congresses ist ein ausschliesslich wissen¬
schaftlicher.
Art. IV. Die Arbeiten des Congresses werden in 18 Abtheilungen
(Sectionen) erledigt. Bei der Einschreibung haben die Mitglieder anzugeben,
welcher oder welchen Abtheilungen sie sich vorzugsweise anschliessen
wollen.
Art. V. Das Organisationscomite wird in der Eröffnungssitzung des
Congresses die Wahl des definitiven Bureaus veranlassen, welches aus einem
Vorsitzenden, drei Seilvertretern desselben und einer unbestimmten Zahl von
Ehrenvorsitzenden und Schriftführern bestehen soll.
In den constituirenden Sitzungen der einzelnen Abtheilungen wird jede
Abtheilung einen Vorsitzenden und eine genügende Zahl von Ehrenvorsitzenden
erwählen, welche letzteren abwechselnd mit dem Vorsitzenden die Verhand¬
lungen zu leiten haben. Wegen der verschiedenen Sprachen wird aus
den ausländischen Mitgliedern eine entsprechende Anzahl von Schriftführern
ernannt werden. Die Verpflichtungen derselben beschränken sich auf die
Sitzungen des Congresses.
Nach dem Schlüsse des Congresses wird die Herausgabe der Ver¬
handlungen durch ein besonderes, von dem Vorstande zu bestimmendes
Redactionscomite besorgt werden.
Art. VI. Der Congress versammelt sich täglich, theils für allgemeine
Sitzungen, theils für die Arbeiten der Abtheilungen.
Die allgemeinen Sitzungen werden in der Zeit von 11 bis 2 Uhr
abgehalten. Es werden drei solcher Sitzungen stattfinden.
Die Zeit für die Abtheilungssitzungen wird durch die Abtheilungen
selbst festgestellt, jedoch wird vorausgesetzt, dass keine Abtheilungssitzungen
auf die für allgemeine Sitzungen bestimmten Stunden angesetzt werden.
Gemeinschaftliche Sitzungen zweier oder mehrerer Sectionen können, soweit
das Büreau des Congresses die entsprechenden Räume zur Verfügung stellt,
beschlossen werden.
Art. VII. Die allgemeinen Sitzungen sind bestimmt:
a) für Verhandlungen, betreffend die Arbeit und die allgemeinen Ver¬
hältnisse des Congresses;
h) für Vorträge und Mittheilungen von allgemeinem Interesse.
*) Adresse: Dr. M. Bartels, Büreau des Hauses der Abgeordneten, Berlin SW.,
Uipzigerstrasse 75. Es wird um Beifügung einer Visitenkarte gebeten.
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320 Zehnter internationaler mechanischer Congress in Berlin.
Art. VIII. Vorträge in den allgemeinen, sowie in etwa Anzuordnenden
ausserordentlichen Sitzungen sind denen Vorbehalten, welche von dem
Organisationscomite dazu ersucht worden sind.
Vorschläge, welche die künftige Thätigkeit des Congresses betreffen,
müssen vor dem 1. Juli 1890 bei dem Organisationscomite angemeldet
werden. Letzteres entscheidet darüber, ob diese Vorschläge geeignet sind,
auf die Tagesordnung gesetzt zu werden.
Art. IX. In den Sitzungen der Abtheilungen werden Fragen
und Themata, die von dem Organisationscomite der Abtheilung aufgestellt
sind, zur Erörterung gebracht. Die Berichte der durch das Comite
ausgewählten Referenten, sowie die sonstigen zu dem Thema ein¬
gegangenen Mittheilungen und Anträge bilden die Grundlage der
Verhandlung. Insofern die Zeit es erlaubt, können auch andere von
Mitgliedern angemeldete und von dem Abtheilungscomite angenommene
Mittheilungen oder Themata zur Verhandlung gelangen. Das Büreau jeder
Abtheilung entschliesst über die Annahme solcher Mittheilungen und über
die Reihenfolge, in welcher dieselben zur Verhandlung kommen sollen, jedoch
nur insoweit, als dies nicht in der Sitzung selbst durch Beschluss der
Abtheilung bestimmt worden ist.
Abstimmungen über wissenschaftliche Fragen finden nicht statt.
Art. X. Einleitende Vorträge in den Abtheilungen sind in der Regel
auf die Zeit von 20 Minuten zu beschränken. In der Discus'sion sind
jedem Redner nur 10 Minuten zugemessen.
Art. XI. Alle Vorträge und Mittheilungen in den allgemeinen und
Abtheilungssitzungen müssen vor dem Schlüsse der betreffenden Sitzung
schriftlich an die Schriftführer übergeben werden. Das Redactionscomite
entscheidet darüber, ob und in welchem Umfange diese Schriftstücke in
die zu druckenden Verhandlungen des Congresses aufgenommen werden
sollen.
Die Mitglieder, welche an Discussionen theilgenommen haben, werden
ersucht, vor dem Ende des Tages den Schriftführern einen schriftlichen
Bericht über die Bemerkungen, welche sie während der Verhandlung gemacht
haben, zuzustellen.
Art. XII. Die officiellen Sprachen aller Sitzungen sind Deutsch,
Englisch und Französisch.
Die Statuten, sowie die Programme und Tagesordnungen werden in
allen drei Sprachen gedruckt.
Es ist jedoch gestattet, sich für ganz kurze Bemerkungen in den
Sitzungen einer anderen Sprache zu bedienen, falls eines der anwesenden
Mitglieder bereit ist, den Inhalt solcher Bemerkungen in einer der officiellen
Sprachen wiederzugeben.
Art. XIII. Der fungirende Vorsitzende der Sitzungen leitet die Ver¬
handlungen nach den in derartigen Versammlungen allgemein angenommenen
(parlamentarischen) Regeln.
Art. XIV. Studirende der Medicin und andere Personen,
Herren und Damen, die nicht Aerzte sind, sich aber für die Verhandlungen
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Zehnter internationaler medicinischer Congress in Berlin. 321
der betreffenden Sitzung besonders interessiren, können von dem Vorsitzenden
der Sitzung eingeladen werden oder auf Ersuchen Erlaubniss erhalten, der
Sitzung als Zuhörer beizuwohnen.
Art. XV. Mittheilungen oder Anfragen, betreffend Geschäftssachen
einzelner Abtheilungen, sind an die Vorsitzenden dieser Abtheilungen zu
richten. Alle übrigen Mittheilüngen und Anfragen sind an den
Generalsecretär Dr. Lassar, Berlin NW., Carlstrasse 19, zu adressiren.
Verzeichnis der [Abtheilungen und der Geschäftsführer
der Organisationscomit£s.
1. Anatomie: Hertwig, Berlin W., Maassenstrasse 34.
2. Physiologie und physiologische Chemie: du Bois-Reymond,
Berlin W., Neue Wilhelmstrasse 15.
3. Allgemeine Pathologie und pathologische Anatomie:
Virchow, Berlin W., Schellingstrasse 10.
4. Pharmakologie: Liebreich, Berlin NW., Dorotheenstrasse 34a.
5. Innere Medicin: Leyden, Berlin W., Thiergartenstrasse 14.
6. Kinderheilkunde: Henoch, Berlin W., Bellevuestrasse 8.
7. Chirurgie: v. Bergmann, Berlin NW., Alexanderufer 1.
8. Geburtshülfe und Gynäkologie: Martin, Berlin NW., Moltke-
strasse 2.
“9. Neurologie und Psychiatrie : Laehr, Berlin-Zehlendorf.
10. Augenheilkunde: Schweigger, Berlin NW., Roonstrasse 6.
11. Ohrenheilkunde: Lucae, Berlin W., Lützowplatz 9.
.12. Laryngologie und Rhinologie: B. Fränkel, Berlin NW., Neu¬
städtische Kirchstrasse 12.
13. Dermatologie und Syphiligraphie: Lassar, Berlin NW., Carl¬
strasse 19.
14. Zahnheilkunde: Busch, Berlin NW., Alexanderufer 6.
15. Hygiene: Pistor, Berlin W., v. d. Heydtstrasse 13.
16. M edicinische Geographie und Klimatologie (Geschichte und
Statistik): A. Hirsch, Berlin W., Potsdamerstrasse 113.
17. Gerichtliche Medicin: Liman, Berlin SW., Königgrätzerstr. 46a.
18. Militärsanitäts wesen: Krocker, Berlin W., Magdeburger Platz 3.
Abtheilung für Hygiene.
Von den Delegirten der deutschen medicinischen Facultäten und den
grösseren ärztlichen Gesellschaften des Deutschen Reiches sind die Unter¬
zeichneten zu Mitgliedern eines vorbereitenden Abtheilungscomites gewählt
worden. In dieser Eigenschaft beehren wir uns zur Theilnahme an den
Verhandlungen unserer Abtheilung höfiichst einzuladen. Es wird uns zur
besonderen Ehre und Freude gereichen, unsere verehrten Fachgenossen
recht zahlreich bei uns begrüssen zu dürfen.
Wir bringen nachstehend das vorläufig festgestellte Programm der
Abtheilnngsvcrhandlungen zur Kenntniss und bitten, etwaige weitere Vor-
Vi«rteljahrc»chrift für Gesundheitspflege, 1890. 21
Digitized by LaOOQle
322 Zehnter internationaler medicinischer Congress in Berlin.
schlage, sowie Anmeldungen von Vorträgen oder Demonstrationen recht bald
an uns gelangen zu lassen.
Das Organisationscomite für die Abtheilung für Hygiene.
Flügge (Breslau). Gaffky (Giessen). Graf (Elberfeld).
F. Hof mann (Leipzig). R. Koch (Berlin). Lehmann (Würzburg).
Pi stör (Berlin). Uffelmann (Rostock). Wolffhügel (Göttingen).
Alle die Abtheilung betreffenden Zuschriften wolle man an das geschäfts¬
führende Mitglied Dr. Pistor, Berlin W., v. d. Heydtstrasse 13 richten.
Vorläufiges Programm der Abtheilung für Hygiene.
1. Welche Maassregeln erscheinen gegen Verbreitung der Diphtherie geboten?
Referenten: Dr. E. Roux, Chef de PInstitut Pasteur in Paris,
Prof. Dr. Löffler (Greifswald).
2. Gesundheitliche und sittliche Gefahren der Prostitution für die Bevölkerung.
Maassregeln zur Bekämpfung der Prostitution im Allgemeinen wie im Be¬
sonderen und auf internationalem Wege.
Referenten: Prof. Dr. Thiry (Brüssel),
Prof. Dr. Kaposi (Wien).
3. Hygiene in Anstalten zur Unterbringung grösserer Menschenmengen (Häuser
für Obdachlose, Findelhäuser, Strafanstalten etc.).
Referenten: Prof. Dr. Max Gruber (Wien),
Prof. Dr. Erismann (Moskau),
Sanitätsrath Dr. Baer (Berlin).
4. Stand der Tuberculosenfrage. Internationale Maassregeln gegen Verbreitung
der Krankheit.
Referenten: Prof. Dr. Sormani (Pavia),
Dr. Cor net (Berlin).
5. Ueber das vermehrte Auftreten des Darmtyphus an einer Anzahl von mehr
oder minder typhusfreien Orten nach jahrelangen Zwischenräumen.
Referenten: Dr H. P. Wal cot, President of the state board of health
of Massachusetts, Boston, U. S. A.,
Prof. Dr. v. Fodor (Budapest),
Dr. Ernst Almquist, erster Stadtarzt in Gothenburg.
6. Ueber Masseuernährung in Kriegs- und Epidemieenzeiten.
Referent: Prof. Dr. Förster (Amsterdam).
7. Sind die über die gesundheitswidrigen Einflüsse von Begräbnissplätzen
bestehenden Ansichten noch, eventuell in wie weit haltbar?
Referenten: Prof. Dr. Franz Hofmann (Leipzig),
Regierungsrath Dr. Petri (Berlin).
8. Ueber Kindersterblichkeit und Kinderernährung.
Referent: Prof. Dr. Flügge (Breslau).
Angemeldete Vorträge.
1. Aetiologie und Verhütung -des Tetanus. Vortrag angemeldet von Prof.
Dr. Sormani in Pavia.
2. Aetiologie der Malaria-Infection. Vortrag angemeldet von Prof. Dr. Celli
in Rom.
3. Hygiene der Reisenden auf Eisenbahnen. Angemeldet von Dr. Ludw r ig
Czatary, Edler v. Czatar, Sauitätsrath, Überinspector und Chefarzt der
königl. ungarischen Staatsbahnen in Budapest.
4. Zu Thema 2: Die Bedeut ung der venerischen Krankheiten bei der ärztlichen
Controle der Prostituirten. Angemeldet von Prof. Dr. Neisser in Breslau.
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Zehnter internationaler medicinischer Congress in Berlin. 323
Internationale medicinisch-wissenschaftliche Ausstellung.
I. Die Ausstellung wird am 2. August 1890, Vormittags
11 Uhr, eröffnet und voraussichtlich am 11. August, Nachmit¬
tag 9 » geschlossen werden; sie findet im Landesausstellungs-Palast
Platz, woselbst auch die Abtheilungssitzungen des zehnten internationalen
medicinischen Congresses abgehalten werden.
Die Einrichtung von Dunkel- und Experimentirräumen ist vorgesehen;
auch sollen sachverständige Führung und Demonstrationen für die Mitglieder
des Congresses in planmässiger Weise veranlasst werden.
Folgende Gegenstände sollen, soweit der Platz reicht, zur Ausstellung
gelangen:
1. Neue oder wesentlich verbesserte wissenschaftliche Instrumente
und Apparate für biologische und speciell medicinische Zwecke, ein¬
schliesslich der Apparate für Photographie und Spectralanalyse, soweit
sie medicinischen Zwecken dienen.
2. Neue pharmakologisch-chemische Stoffe und Präparate.
3. Neueste pharmaceutische Stoffe und Präparate.
4. Neueste Nährpräparate.
5. Neue oder besonders vervollkommnete Instrumente zu operativen
Zwecken der inneren und äusseren Medicin und der sich an¬
schliessenden Specialfächer, einschliesslich der Elektrotherapie.
6. Neueste Pläne und Modelle von Krankenhäusern, Reconvalescenten-
häusern, Desinfections- und allgemeinen Bade-Anstalten.
7. Neueste Einrichtung für Krankenpflege, einschliesslich der
Transportmittel und Bäder für Kranke.
8. Neueste Apparate zu hygienischen Zwecken.
9. Neuere medicinal - statistische und kartographische Dar¬
stellungen.
10. Wissenschaftliche Präparate und Modelle aus dem Gebiete
der Medicin.
11. Medicinische Lehrmittel.
12. Literarische Werke.
II. Die Anmeldungen sind bis zum 15. Mai 1890 an das Büreau
des Congresses (Dr. Lassar, Berlin NW, Karlstrasse 19) mit dem Vermerk
„Ausstellungsangelegenheit“ einzureichen, auch ist eine gedruckte
Visiten- oder Firmenkarte mit deutlicher Bezeichnung des Namens und des
Wohnsitzes beizufügen.
Jede Anmeldung ist in zwei Exemplaren anzufertigen; gleich¬
zeitig werden knapp gehaltene, aber genaue Notizen inhaltlicher Art erbeten,
um diese eventuell als Material für den Katalog zu verwerthen.
III. Die Entscheidung, ob und in welcher Ausdehnung die ange¬
meldeten Gegenstände zur Ausstellung zugelassen werden können, erfolgt
durch die Gruppenvorstände, in zweifelhaften Fällen durch das centrale
Organisationscomite.
Die Nachricht über die getroffene Entscheidung wird den Anmeldern
in kürzestey Zeit zugestellt.
21 *
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324 Zehnter internationaler medicinischer Congress in Berlin.
IV. An Platzmiethe sind — und zwar zu Händen des Schatz¬
meisters Herrn Sanitätsrath Dr. Bartels, Berlin SW., Leipzigerstrasse 75,
postwendend nach erfolgter Annahme der Anmeldung — vom Aussteller
für jedes angefangene Quadratmeter Boden - bezw. Tischfläche 10 Mk., für
jedes begonnene Quadratmeter Wandfläche 6 Mk. zu entrichten. Zu jedem
an der Wand belegenen Quadratmeter Boden- bezw. Tischfläche wird Wand¬
fläche bis zu 2 m Höhe über Fussboden nicht berechnet , sofern der Aus¬
steller dieselbe benutzt. Bei von allen Seiten zugänglichen Objecten (frei¬
stehenden) ist ausser dem wirklich belegten Raume die Hälfte der um diesen
befindlichen Gänge als Bodenfläche vom Aussteller zu bezahlen.
V. Tische werden geliefert; Vitrinen, Schränke und andere Stellagen
hat der Aussteller selbst zu beschaffen, doch muss deren Zulassung den
Gruppenvorständen Vorbehalten werden. Besondere Ansprüche, wie Lieferung
elektrischen Lichtes, Betriebskraft oder anderer Einrichtungen technischer
Art sind näherer Vereinbarung Vorbehalten.
VI. Die Versicherung sämmtlicher Ausstellungsgegenstände gegen
Feuersgefahr wird, soweit eine Werthangabe auf der Anmeldung erfolgt ist,
kostenfrei geschehen. Dagegen sind feuergefährliche Gegenstände von der
Ausstellung ausgeschlossen.
VII. Aus- und Einpackung wird für auswärtige Aussteller kostenlos
übernommen; dieselbe wird nach Möglichkeit bestens besorgt, eine directe
Verantwortung wird hierbei nicht übernommen. Hiesige Aussteller haben
die Aus- und Einpackung, wie die Aufstellung ihrer Gegenstände selbst
besorgen zu lassen. Die Expedition haben die Herren Jacob u. Valentin,
Berlin 0., Holzmarktstrasse 65, übernommen.
VIII. Die Einlieferung der Ausstellungsgegenstände hat bis zum
20. Juli zu geschehen. Ausländische Aussteller haben vor der Absendung
wegen Erfüllung der Zollformalitäten besondere Begleitscheine vom Aus-
stellungsbüreau zu beziehen. Für Zollfreiheit ausländischer Sendungen sind
bereits die erforderlichen Schritte gethan.
X. Vor Schluss der Ausstellung dürfen die ausgestellten Gegen¬
stände nicht entfernt werden.
Das engere Ausstellungscomite besteht aus folgenden Herren: Com-
mercienrath Paul Dörffel, H. Haensch, Director Dr. J. F. Holtz, Director
Dr. L. Loewenherz, Regierungsrath Dr. Petri, H. Windler und dem
Generaisecretär des Organisationscomites Dr. Lassar.
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Deutscher Verein für öffentliche Gesundheitspflege.
325
Deutscher Verein für öffentliche Gesundheitspflege.
Sechzehnte Versammlung
zu
B raunsch w eig
in den Tagen vom 13. bis 10. September 1S0O
(unmittelbar vor der am 18. September beginnenden Versammlung Deutscher
Naturforscher und Aerzte in Bremen).
«Tagesordnung:
Samstag, den 18. September.
I. Krankenhäuser für kleinere Städte und ländliche Kreise.
Referent: Geheimerath Dr. J. v. Kerschensteiner (München).
II. Filteranlagen für städtische Wasserleitungen.
Referenten: Professor Dr. Carl Frankel (Königsberg),
Betriebsingenieur der stadt. Wasserwerke C. Piefke
(Berlin).
Sonntag, den 14. September.
Aasflag naeh dem Harz: Harzburg, Radau-Wasserfall, Molkenhaus,
Rabenklippen, Burgberg.
Montag, den 15. September.
III. Ueber die Verwendbarkeit des an Infectionskrankhciten leidenden
Schlachtviehes.
Referent: Obermedicinalrath Professor Dr. 0. Bollinger (München).
IV. Desinfection von Wohnungen.
Referent: Professor Dr. G. Gaffky (Giessen).
Dienstag, den 16. September.
V. Das Wohnhaus der Arbeiter.
Referent: Herr Fritz Kalle (Wiesbaden).
VI. Baumpflanzungeu und Gartenanlagen in Städten.
Referent: Oberingenieur F. Andreas Meyer (Hamburg).
Beitrittserklärungen zu dem Deutschen Verein für öffentliche Gesund¬
heitspflege (Jahresbeitrag ö Mark) nimmt der Unterzeichnete entgegen.
Frankfurt a. M. t 1. April 189Ö.
Der ständige Secretär:
Dr. Alexander Spiess.
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326
Kleinere Mittheilungen.
Kleinere Mittheilungen.
Für Volks- lind ArbelterbÄder hat das von dem Deutschen Brauerbund zur
Beurtheilung der auf der Berliner Ausstellung für Unfallverhütung ausgestellten
Badeeinrichtungen niedergesetzte Preisgericht folgende Grundsätze aufgestellt:
Das Brausebad muss unter den verschiedenen Arten von Arbeiter- und
Volksbädern als das zweckmässigste bezeichnet werden, um die Reinlichkeit zu
fördern und gleichzeitig als Erfrischung zu dienen. Für gewisse Gewerbebetriebe
muss hierzu neben der Brause das Bedürfnis einer Wascheinrichtung anerkannt
werden, an welcher es dem Badenden mögjich ist, sich von fest anhaftendem
Schmutz zu säubern. Bezüglich des zur Herstellung von Brausebädern zu ver¬
wendenden
Materials soll Alles vermieden werden, was porös und wasseranziehend ist
oder was ermöglicht, dass sich in Ritzen und Fugen Schmutz festsetzt und die
Sauberhaltung der ganzen Einrichtung erschwert oder gar unmöglich macht.
Es muss anerkannt werden, dass der Industrie noch ein weites Feld behufs
Herstellung eines geeigneten derartigen Baumaterials offen ist. Abgesehen von
dem zu kostspieligen Schiefer lässt sich vorerst nichts Besseres zu den Wänden
der Einzelzellen verwenden als Zinkwellblech. Erst in zweiter Linie ist die
Verwendung der sogenannten Rabitz- oder Mauer-Wände zu empfehlen und auch
nur dann, wenn die Oberflächen der Wände gut geglättet sind. Ein Oelfarben-
anstrich hat auf die Dauer der Einwirkung warmen Wassers oder Seifenschaums
nicht widerstanden.
Die Wände sind 2m hoch und in etwa 10cm Abstand vom Fussboden zu
errichten, damit zwischen den einzelnen Theilen eine möglichst ausreichende
Ventilation Spielraum gewinnt.
Der Fussboden ist gleichfalls für Wasser undurchlässig aus Asphalt,
Cement oder Terrazzo herzustellen. Nicht nur der Billigkeit wegen verdient
ersterer den Vorzug, sondern auch desshalb, weil das Betreten desselben mit
entblössten Füssen am wenigsten unangenehm ist. Um das Eindringen des
Wassers aus der Badezelle in den Ankleideraum zu verhindern, soll letzterer
höher gelegt sein als diese. Um eine Stufe zu vermeiden, müsste der Fussboden
im Ank eideraum hinreichendes Gefalle nach der Badezelle zu bekommen. In
der Badezelle selbst soll im Fussboden eine muldenförmige Vertiefung angebracht
sein, deren tiefste Stelle den Hauptstrahl der Brause empfängt und die beim
Beginn des Bades so weit gefüllt wird, dass das Wasser dem Badenden bis zu
den Knöcheln reicht. Hierdurch wird Gelegenheit geboten, sich vor der Brause
gründlich einzuseifen, namentlich aber die Füsse zu reinigen. Der übrige Fufb-
boden hat Neigung nach der Mulde, deren Kanten abzurunden sind. An der
tiefsten Stelle sitzt das Abflussventil, an der höchsten ein Ueberlaufrohr, der¬
artig angebracht, dass vollständige Reinhaltung möglich, bezw. ein Eintreten des
Wassers in den Ankleideraum verhütet wird. Diese Mulde dürfte in fast allen
Fällen die Anlage einer besonderen Waschvorrichtung überflüssig machen. Seitlich
möglichst geschützt gegen die Strahlen der Brause befindet sich ein Seifenapf.
Jeder Lattenrost und im Baderaume selbst jede Verwendung von Holzwerk ist
thunlichst zu vermeiden und nur insoweit zulässig, als es leicht zu entfernen
ist. Auch muss dahingestellt bleiben, ob zwischen Ankleide- und Badezelle eine
Thür angebracht werden soll. Obgleich eine solche nicht unbedingt nothwendig
ist und die Aufrechthal tu ng der Sauberkeit erschweren kann, mag sie doch zum
Schutz der Kleider vor Bespritzen nicht unter allen Umständen als überflüssig
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Kleinere Mittheilungen. 327
bezeichnet werden. Von der Aufstellung eines Holzschemels im Baderaume ist
abzusehen, da er besonders geeignet ist, Krankheitsstoffe aufzunehmen und zu
übertragen. Derselbe lässt sich durch einen Zinkwulst auf massiver Unterlage
ersetzen.
Die Br au 8 e ist schräg zu stellen; das vertical aus der Höhe herabstürzende
Wasser ist namentlich schwächeren oder zu Blutwallungen neigenden Personen
unzuträglich. Eine im Winkel von ungefähr 45° stehende und unter gelindem
Druck ausströmende Brause würde das Richtige treffen. Am zweckmässigsten
wird die Brause an der Scheidewand zwischen Ankleide* und Badezelle befestigt
und aus einem Warmwasserreservoir mit 28° R. Austrittstemperatur gespeist.
Die Zume8Bung eines Maximums an gewärmtem Wasser gilt für Volksbadean¬
stalten als ein für die Selbsterhaltungsfähigkeit wichtiges Princip, für Arbeiter¬
bäder in Fabriken erscheint sie überflüssig. Die Brause soll nur so lange laufen,
als der Badende an der Kette zieht, um aber dem sei bei; während der Thätigkeit
der Brause die Hände zum Waschen frei zu machen, ist es erforderlich, dass zu
diesem Zweck an der Wand ein Haken passend befestigt wird. Beliebige Zulei¬
tung kalten Wassers erscheint selbstverständlich.
Der Ankleideraum soll etwa ebenso gross sein wie die Badezelle und in
ihm vorhanden sein: ein Stuhl, ein Eckbrett oder Klapptisch, Kleiderhaken
(weit von einander, damit die Kleider auslüften), eveutuell ein Paar abwaschbare
Gummisandalen mit Riemen über dem Mittelfuss, um nicht mit nackten Füssen
den Steinfu8sboden direct betreten zu müssen, und schliesslich ein Stiefelknecht.
Spiegel beschlagen in feuchten Räumen uud sind desshalb auf dem Corridor
anzubringen. Kämme und Bürsten sind nicht auszulegen, weil durch ihren
Allen gemeinsamen Gebrauch leicht Kopfhautkrankheiten übertragen werden
können.
Die Heizung ist für Arbeiterbäder in Fabriken am zweckdienlichsten durch
Dampf zu bewirken. Es empfiehlt sich nach Möglichkeit die gesammte Bade¬
einrichtung in eiuen durchheizten Raum hineinzustellen. Sofern sich Fussboden-
heizung hersteilen lässt, würde dieselbe besonderen Vorzug verdienen. Bei einer
gewöhnlichen Dampfheizung sind die Heizkörper ausserhalb der Zelle und ins¬
besondere unterhalb der Fenster entlang zu führen. Damit auch Ankleideraum
und Badezelle an dem Luftwechsel theilnehmen und nicht als todte Winkel ausser¬
halb desselben liegen bleiben, sind die oben erwähnten Abstände der Wände vom
Fussboden innezuhatten. Peinlichst ist die Zuführung frischer, nicht erwärmter
Luft durch unzweckmässig angelegte Fenster oder Ventilationsklappen zu ver¬
meiden.
In Vorstehendem sind die Ansichten niedergelegt, welche das aus Vertretern
der Wissenschaft, der Verwaltung, des Baufaches und der Praxis zusammen¬
gesetzte Preisgericht vereinbart hat. Die Aufmerksamkeit möge auf diese zum
Theil Manchem selbstverständlich erscheinenden Gesichtspunkte gelichtet sein,
sobald es sich um Einrichtung von Arbeiterbädern handelt. Namentlich dürften
hierdurch die hygienisch wichtigsten Bedingungen, deren Ausserachtlasscn bisher
dem Badewesen als ein nicht fortzuleugnender Mangel anhaftete, in der wünschens¬
werten Weise in den Vordergrund gezogen und der Weiterverbreitung einer
der wichtigsten Volkswohlfahrtseinrichtungen Vorschub geleistet sein.
Grösste Leistungsfähigkeit bei möglichst geringem Raum¬
bedarf. Geringe Kosten der Anlage und des Betriebes. Leichte
und bequeme Reinhaltung des Bade- und Ankleideraumes. Fern¬
halten von Holz oder porösem Material. Rationelle Stellung der
Brause (im Winkel von 45°) mit Rücksicht auf schwächliche Per¬
sonen etc. Gelegenheit, fester anhaftenden Schmutz, namentlich
der Füsse, zu entfernen. Schutz gegen Erkältungen, daher Ver¬
meidung der Zuführung kalter Luft. A. S.
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328
Hygienische Gesetze und Verordnungen.
Hygienische Gesetze und Verordnungen.
Rundschreiben des Reichskanzlers vom 10. Januar 1890, betreffend Nach¬
richten über die Influenza-Pandemie.
Der Director des Kaiserlichen Gesundheitsamt« hat den Wunsch geäussert,
über die aus Anlass des gegenwärtigen Auftretens der Influenza gesammelten
Erfahrungen unterrichtet zu werden. Es kommen für ihn insbesondere nach¬
stehende Punkte in Betracht: Die Zeit des ersten Auftretens in den verschiedenen
Theilen des Reichs (Grossstädte, Stadt und Land überhaupt); die Verbreitungsart,
unter besonderer Berücksichtigung der Hauptverkehrsstrassen (Eisenbahnen etc.);
die in verschiedenen Gegenden hauptsächlich beobachteten Krankheitsformen,
Heftigkeit und Dauer der Epidemie; etwaige Unterschiede, welche in Bezug auf
das Befallenwerden einzelner Berufs- und Altersclassen beobachtet worden sind;
das Verschontbleiben gewisser Gegenden oder Orte oder bestimmter Berufs-
classen unter Angabe etwaiger Gründe dafür; endlich die Angabe von Vorbeugungs¬
mitteln oder Heilverfahren, welche sich besonders wirksam erwiesen haben.
Eure etc. beehre ich mich zu ersuchen, mir dasjenige Material, welches dort
über die bezeichneten Fragen seiner Zeit etwa zur Verfügung stehen sollte, gefälligst
zugänglich machen zu wollen.
Der Reichskanzler.
Rundschreiben an die Vorstände säinmtticher ausschliesslich vom Reichs¬
versicherungsamte ressortirenden Berufsgenossenschaften vom 8. December
1889, betreffend die Aufnahme von Bestimmungen über die erste HOlfe-
leistung bei Unfällen in den Unfallverhütungsvorschriften-
Die im Reichsversicherungsamte bearbeitete, ihrem Abschlüsse entgegen¬
gehende Statistik der Unfälle, für welche im Jahre 1887 von den Berufsgenossen¬
schaften Entschädigungen festgestellt worden sind (vergl. Amtliche Nachrichten
des R. V. A. 1887, S. 164 ff.), lässt nach dem Inhalt der Zählkarten erkennen,
dass die Folgen zahlreicher Unfälle wesentlich hätten abgeschwächt werden
können, wenn die zur ersten Hülfeleistung vor Ankunft des. Arztes erforderlichen
Verbandmittel etc. zur Hand gewesen und angewendet worden wären. Eine
auffallend grosse Zahl erreichen namentlich solche Unfälle, bei denen anfänglich
geringfügige Verletzungen (leichte Fingerbeschädigungen durch Splitter, unbe¬
deutende Verbrennungen und Aetzungen der Haut u. a.), deren Nachtheile bei
schnellem Eingreifen sich wahrscheinlich hätten abwenden lassen, im weiteren
Verlaufe einen schweren, oft sogar tödtlichen Ausgang genommen haben.
Das Reichsversicherungsamt glaubt ein Mittel, welches einigermaassen dazu
beitragen kann, jenen Uebelständen zu begegnen, darin erblicken zu sollen, dass
in die von den Berufsgenossenschaften erlassenen beziehungsweise noch zu
erlassenden Unfallverhütungsvorschriffcen unter Berücksichtigung der Ausdehnung
und Gefährlichkeit der Betriebe Bestimmungen über die erste Hülfeleistung bei
Unfällen aufgenommen werden.
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329
Hygienische Gesetze und Verordnungen.
Wenn in der vorbezeichneten Richtung von der Mehrzahl der Berufsgenossen-
schaften Schritte bisher nicht gethan sind, so dürfte dies auf das Bedenken
zurückzuführen sein, dass Bestimmungen über die erste Hülfeleistung bei Un¬
fällen als Unfallverhütungsvorschriften insofern nicht anzusehen seien, als sie
nicht dazu dienen, den Eintritt von Unfällen zu verhüten. Eine so enge .Auf¬
fassung des Begriffes der Unfallverhütung entspricht indessen nicht der Absicht
des Gesetzgebers, wie dieselbe in den §§. 78 ff. des Unfallversicherungsgesetzes
vom 6. Juli 1884 und den gleichartigen Bestimmungen der übrigen Unfallver¬
sicherungsgesetze Ausdruck gefunden hat. Wie die Tragweite eines Unfalles
nicht allein durch das schädigende Ereignis» selbst, sondern auch durch Neben-
umstände, insbesondere durch Handlungen und Unterlassungen bedingt ist, welche
jenes Ereigniss begleiten oder ihm unmittelbar folgen, so kann auch die berufs¬
genossenschaftliche Unfallverhütung ihren Zweck nur dann erreichen, wenn sie
ausser denjenigen Vorkehrungen, welche dem Eintritt von Unfällen vorzubeugen
bestimmt sind, auch die Herstellung von Betriebseinrichtungen in sich schliesst,
die jene mit dem Unfall in unmittelbarem Zusammenhänge stehenden Verhältnisse
so gestalten, dass dadurch die Gefahr der Herbeiführung schwererer Unfallsfolgen
möglichst abgewendet wird.
In richtiger Würdigung dieser Gesichtspunkte ist neuerdings auch aus
Arbeiterkreisen der Wunsch laut geworden, es möchte von Seiten der Berufs-
genossenschaften dafür gesorgt werden, dass in den Betrieben Einrichtungen
für die erste Hülfeleistung beständen. Dass es aber an zweckdienlichen Mitteln,
welche auch dem Laien für die erste Hülfeleistung in die Hand gegeben werden
können, heute nicht mehr fehlt, und dass die Wichtigkeit einer schon vor Zu¬
ziehung des Arztes eintretenden Fürsorge für Verletzte in den weitesten Kreisen
Anerkennung findet, hat namentlich die im Jahre 1889 veranstaltete Deutsche
Allgemeine Ausstellung für Unfallverhütung zur Anschauung gebracht.
Das Reichsversicherungsamt hat seine oben dargelegte Auffassung bezüglich
der Bestimmungen über die erste Hülfeleistung bei Unfällen bereits wiederholt
und insbesondere dadurch zu erkennen gegeben, dass es der Einfügung solcher
Bestimmungen in die Unfallverhütungsvorschriften mehrerer Berufsgenossen¬
schaften seine Genehmigung ertheilt hat.
So enthalten die im Jahre 1886 genehmigten Unfallverhütungsvorschriften
der Berufsgenossenschaft der Feinmechanik (Amtliche Nachrichten des R. V. A.
- 1886, S. 190 ff.) die nachfolgenden Bestimmungen:
Für die Betriebsunternehmer.
In jedem Betriebe sind nach Maassgabe der Arbeiterzahl desselben
genügendes Verbandmaterial und einfache Arzneimittel vorräthig zu halten,
welche an die Verletzten sofort nach Eintritt des Unfalles verabfolgt werden;
diese einfachen Arzneimittel hat die Genossenschaft bekannt zu geben.
In den Werkstätten sind Anweisungen, betreffend die erste Behandlung
Verletzter, in Placatform anzubringen, welche vom Genossenschaftsvorstande
zu beziehen sind.
In grossen Betrieben sind einige Personen in der ersten Behandlung
Verletzter unterrichten zu lassen.
Für die Arbeiter.
Jede, auch die geringste Verletzung ist gegen Eindringen von Staub,
Schmutz und dergleichen sorgfältig zu schützen, vrozu das im Betriebe
vorräthig gehaltene Verbandmaterial zu benutzen ist.
Arbeiten mit Säuren und giftigen Stoffen sind bei eintretender Ver¬
wundung sofort einzustellen.
Bei Eintritt von Unfällen ist der nächste Vorgesetzte sofort zu benach¬
richtigen und für schleunige Herbeischaffung ärztlicher Hülfe Sorge zu
tragen. •
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330
Hygienische Gesetze und Verordnungen.
[Vergleiche auch die Unfallverhütungsvorschriften der Süddeutschen Textil¬
berufsgenossenschaft (Amtliche Nachrichten des R. V. A. 1887, Seite 216 ff.), der
Südwestdeut8chen Holzberufsgenossenschaft (Amtliche Nachrichten des R. V. A.
1888, Seite 304 ff.), der Leinenberufsgenossenschaft (Amtliche Nachrichten des
R. V. A. 1889, Seite 102 ff.) u. a. Eine Uebersicht über die sämmtlichen bisher
genehmigten einschlägigen Bestimmungen ist in der von dem Verbände der
Deutschen Berufsgenossenschaften durch R. Platz herausgegebenen Zusammen¬
stellung der Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften Band 1,
Seite 43 enthalten.]
Das Reichsversicherungsamt darf den Vorständen derjenigen Berufsgenossen-
schaften, welche in der gedachten Richtung bisher nicht vorgegangen sind, hier¬
nach ergebenst anheimstellen, der vorstehenden Anregung sowohl im eigenen
Interesse wie in dem der Versicherten thunlichst Folge zu leisten.
Das Reichsversicherungsamt.
Dr. Bodiker.
Vertrag zwischen dem Königreiche Preußen and dem Königreiche Belgien,
betreffend Austausch von Nachrichten über ansteckende Krankheiten
bei Menschen und Thieren*
a) Erlass der preussischen Minister für Medicinalangelegenheiten
und für Landwirthschaft vom 2. Juli 1889.
Die königlich belgische Regierung hat den Wunsch einer Erweiterung der
im Jahre 1873 mit Belgien getroffenen Vereinbarung über den directen Nachrichten¬
austausch beim Ausbruch ansteckender Menschen- und Thierkrankheiten und
zwar dahin ausgesprochen, dass
1. die contagiösen Augenentzündungen und die puerperale Septikämie fortan
ausdrücklich der Anzeigepflicht unterworfen werden möchten;
2. bei asiatischer Cholera und Pocken die Anzeige unmittelbar nach Fest¬
stellung der ersten Krankheitsfälle erfolgen möchte, bei den übrigen
Krankheiten aber genügen würde, die Anzeige zu machen, sobald dieselben
einen epidemischen Charakter angenommen hätten;
3. die gegenseitigen Mittheilungen eintretenden Falles stattfinden sollen ohne
Rücksicht auf die Eutfernung der Grenze von der in der Grenzproviuz
bezw. dem Grenzkreise belegenen, durch den Seuchenausbruch betroffenen
Ortschaft;
4. die durch den Nachrichtenaustausch bedingte Correspondenz der beider¬
seitigen Localbehörden frankirt werde.
Um dem Wunsche der königlich belgischen Regierung zu entsprechen,
ersuchen wir Eure Hochwohlgeboren ergebenst, die Landräthe der Kreise Aachen,
Eupen, Moutjoie und Malmedy mit einer bezüglichen Anweisung gefälligst zu
versehen und dieselben zu beauftragen, vorkommenden Falles die entsprechenden
Nachrichten vom 1. August 1889 ab direct und portofrei an die Präsidenten der
Medicinalcommissionen der Provinz Limburg bezw. Lüttich oder Luxemburg
gelangen zu lassen. Andererseits werden diese Behörden beim Auftreten der in
Rede stehenden Menschenkrankheiten bezw. Viehseuchen in den in Betracht
kommenden belgischen Gebieten die bezüglichen Nachrichten gleichfalls portofrei
an die betreffenden Landräthe gelangen lassen.
(Unterschriften.)
An den königlichen Regierungspräsidenten Herrn v. Hoffmann, Hoch wohl-
geboren zu Aachen.
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Hygienische Gesetze und Verordnungen.
331
b) Erlass des belgischen Ministers für Landwirtschaft, Gewerbe
und öffentliche Arbeiten vom 18. Juli 1889.
Monsieur le President!
Le Gouvernement de S. M. le Roi des Beiges et le Gouvernement de S. M.
l'Empereur d’Allemagne, Roi de Prusse, se sont mis d’accord, dans le but d’orga-
niser, entre les autorites competentes des provinces et des cercles rapproches
des frontieres des deux pays, un ec hange d’informations relatives aux epidemies
et aax epizooties.
L’arran gern ent intervenu a cet effet a ete conclu sur les bases suivantes:
1. Les maladies, dont il sera donne avis, sont: Le cholera asiatique, le
typhus et la fievre typhoide, la variole, la fievre scarlatine, l’angine couen-
neuse, la rougeole, la dyssenterie, l’ophtalmie contagieuse granulcuse, la
fievre (septicemie) puerperale, et, en general, toutes les maladies epide-
mique ou stransmissibles, ainsi que les epizooties.
2. L’information sera donne pour le cholera asiatique et pour la variole des
l’apparition des premiers cas. Pour les autres affections, eile ne sera obli-
gatoire que lorsqutf la maladie aura pris un caractere epidemique.
L’apparition de la dyssenterie ne sera signalce que lorsque cette maladie
presentera un caractere malin.
3. Les Communications seront adressees par lettres affranchies aux conseillers
(Land rät he) des cercles d’Aix - la • Chapelle, d’Eupen, de Montjoie et de
Malmedy par les President« des commissions medicales des provinces de
Liege, de Limbourg et de Luxembourg residant respectivement ä Liege,
Hasselt et Arlon.
Par reciprocite les Communications ä transmettre d’Allemagne en
Belgique seront adressees, aussi par lettres affranchies, par les conseillers
(Landräthe) ci-dessus designes aux dits President« des commissions medi¬
cales des provinces beiges, denommes plus haut.
4. Les informations seront donnees aussitot que les affections ci-dessus definis
quant ä leur caractere existeront dans une localite quelconque de la
province ou du cercle, quelle que soit la distance entre cette localite et
la frontiere.
5. Le present arrangement entrera en vigueur ä partir du 1°' Aoüt 1889.
Je voits prie, Mr. le President, de vouloir bien, en ce qui vous concerne,
observer exactement les Btipulations de l’accord intervenu: la baute utilite de
cet accord ne vous echappera pas; son execution scrupuleuse permettra aux
autorites competentes de prendre immediatemcnt les mesures necessaires pour
arreter la marche des maladies contagieuscs des bommes et des animaux qui
eclateraient dans les parties voisines de territoire des deux pays.
Afin de faciliter Paccomplissement de leur mission aux autorites qui doivent
intervenir, en vertu des dispositions en vigueur, lors de l’apparition d’epizoo-
ties, vous voudrez bien faire connaitre, d’urgence, ä Mr. le Gouverneur de votre
province les Communications concemant ces affections, qui vous seront faites,
conformement ä l’arran gerne nt international.
Agreez etc. etc.
Le Ministre
(signe) Leon de Bruyn.
A Monsieur le President de la Commission medicale ä Limbourg, Liege,
Luxembourg.
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332
Hygienische Gesetze und Verordnungen.
Erlass königlich prenssischen Ministeriums für Handel und Gewerbe vom
18. Mai 1889, betreffend Vorschriften über die Einrichtung uud den Betrieb
von Spiegelbeleganstalten.
Euer etc. übersende ich anbei ein Exemplar der Vorschriften über die
Einrichtung und den Betrieb der äpiegelbeleganstalten mit dem Ersuchen, diese
Vorschriften gegenüber den im Bezirk bestehenden oder noch entstehenden
Quecksilber - Spiegelbeleganstalten durch auf Grund des §. 120, Abs. 3 der Ge¬
werbeordnung zu erlassende Verfügungen zur Durchführung zu bringen.
Hierbei bemerke ich, dass Abweichungen von diesen Vorschriften da zuge¬
lassen werden können, wo besondere Eigenthümlichkeiten der Betriebsstatte oder
des Betriebes nach sachverständigen Gutachten günstigere oder wenigstens ebenso
günstige Bedingungen für die Gesundheit der Arbeiter darbieten, wie sie durch
die Vorschriften erfordert werden, sowie dass für bereits bestehende Anlagen
Uebergangsvorschriften, welche die in Betracht kommenden Verhältnisse billig
berücksichtigen, nicht ausgeschlossen sind.
Der Minister für Handel und Gewerbe.
Vorschriften über die Einrichtung und den Betrieb der Spiegel¬
beleganstalten.
§. 1. Die Herstellung von Quecksilberspiegeln darf nur in Räumen, welche
zu ebener Erde belegen sind und entsprechend kühl gehalten werden können,
erfolgen.
Die Fenster aller Räume, in welchen die Möglichkeit einer Entwickelung
von Quecksilberdampf und Quecksilberstaub vorliegt (quecksilbergefahrliche
Räume), müssen nach Norden liegen.
§.2. In den Arbeiteräumen dürfen Quecksilbervorräthe nicht gelagert
werden. Die Aufbewahrung von Quecksilber hat in einem besonderen Raume,
in verschliessbaren, gut gedichteten Behältern zu erfolgen.
§. 3. In dem Belegraume darf nur das Belegen der Glastafeln, in dem
Trockenraume dürfen nur solche Arbeiten, welche mit dem Trocknen der be¬
legten Glastafeln verbunden sind, vorgenommen werden. Diese Räume dürfen
mit Wohn-, Schlaf- und Haushaltsräumen nicht in unmittelbarer Verbindung
stehen. Die Thüren, welche die Verbindung derselben unter einander und mit
anderen Arbeitsräumen herstellen, müssen guten Schluss haben, geschlossen
gehalten werden und sind nur dann und so lange zu öffnen, als die Arbeit dieses
erforderlich macht.
Der Aufenthalt nicht beschäftiger Personen, sowie der Aufenthalt der
beschäftigten Personen vor und nach der Arbeit und während der Pausen in
diesen Räumen ist nicht zu dulden.
Das Wischen (Putzen, Reinigen) der Glastafeln ist im Belegraume insoweit
gestattet, als die letzte Fertigmachung der Gläser zum Belegen dieses unab-
weislich erfordert,
§. 4. Beim Anwärmen der Wischtücher ist die Verwendung von Kohlen¬
öfen in allen Arbeitsräumen untersagt.
Im Belegraume und anderen durch Quecksilberverwendung gefährlichen
Räumen dürfen zum An wärmen von Tüchern nur solche Wärmevorrichtungen
(kleine Petroleumöfen u. a.) benutzt werden, bei welchen ein Ausstrahlen von
Wärme und eine Erhitzung benachbarter Luftschichten auf das geringste Maass
beschränkt bleibt. Werden hierzu Petroleumöfen verwendet, so dürfen die Ver¬
brennungsgase nicht in den Arbeitsraum, sondern nur in einen Schlot entweichen.
Jede directe Heizung dieser Räume ist untersagt. Die Erwärmung der Luft bei
Kälte und ebenso die Abkühlung der Luft bei hoher Sommerwärme ist für diese
Räume nur durch Einführung vorgewärmter beziehungsweise abgekühlter Luft
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Hygienische Gesetze und Verordnungen. 333
zu bewirken. Die Temperatur der eiugeführten vorgewärmten Luft darf^niemals
-4-15° C. (12° R.) überschreiten.
In Lagerräumen, Wischraumen und anderen die Gesundheit der Arbeiter
nicht gefährdenden Raumen ist die Benutzung gewöhnlicher eiserner Oefen ge¬
stattet:
§. 5. Soweit die Witterung und der Gang der Fabrikation eB erlaubt, sind
die Fenster der durch Quecksilberverwendung für die Gesundheit gefährlichen
Raume vor und nach der Arbeit möglichst offen zu halten. .
§. 6. Die Grösse der Beleg- und Trockenräume ist so zu bemessen, dass
pro Kopf der darin beschäftigten Personen in den ersteren ein Luftraum von
mindestens 40cbm, in den letzteren von mindestens 30ebm entfällt. Die Höhe
der Räume muss mindestens 3*5 m betragen.
Durch eine nicht auf natürlichen Temperaturdiflferenzen beruhende, während
der Arbeitszeit stets wirksame Ventilationsvorkehrung (Anwendung einer Lock¬
feuerung ausserhalb der Räume, eines Gas-, Wasser- oder anderen Motors) ist
dafür Sorge zu tragen, dass die Luft der Beleg- und Trockenräume bei ge¬
schlossenen Fenstern und Thüren durch Zu- und Abführung von mindestens
60 cbm Luft pro Kopf und Stunde während der Arbeitszeit fortlaufend erneuert
wird. Die frische Luft ist in die oberen Luftschichten der betreffenden Räume
einzuleiten. Die Absaugung der Luft ist so einzurichten, dass die unteren Luft¬
schichten zuerst abgeführt werden. Zu- und Ableitung dürfen nicht an derselben
Wand angebracht werden, sondern müssen sich möglichst gegenüberliegen und
so eingerichtet sein, dass Zug vermieden bleibt. Der Arbeitgeber ist verpflichtet,,
diejenigen Controlapparate zu beschaffen, welche von dem zuständigen Anfsichts-
beamten als erforderlich bezeichnet werden, um festzustellen, ob die vorhandene
Ventilationsanlage den gestellten Anforderungen entspricht.
§. 7. Die Temperatur der Luft in den Beleg- und Trookenräumen ist
möglichst gleichmässig zu halten.
Erreicht an einem Tage die Temperatur der Luft in diesen Räumen die
üöhe von 25° C. (20° R.) und darüber, so ist die Arbeit einzustellen und an diesem
Tage nicht wieder aufzunehmen.
In jedem Beleg- und Trockenraume ist ein Thermometer anzubringen, an
welchem durch eine in die Augen fallende Marke die zulässige höchste Temperatur¬
grenze bezeichnet ist. Das Thermometer ist in Kopfhöhe und nicht an einer
Umfassungswand oder in der Nähe einer Thür oder eines Fensters anzubringen.
§. 8. Der Fussboden der Beleg- und Trockenräume muss aus glattem Asphalt-
belag, ohne Fugen, Ritzen und Sprünge bestehen, mit leichter Steigung zu einer
Sammelrinne für das auf den Boden gelangende Quecksilber und mit Sammel¬
becken.
§. 9. Die Wände der Beleg- und Trockenräume sind, Bofern sie aus Mauer¬
werk bestehen, glatt zu verputzen. Wände aus Holz müssen aus gehobelten, gut
gefugten und verkitteten Brettern hergerichtet sein und an der Decke und am
Boden dicht schliessen. Wände und Decken sind mit Oelfarbenanstrich zu ver¬
sehen und allwöchentlich abzuwaschen.
§. 10. Die Belegtische und Trockengestelle müssen so eingerichtet sein, dass
das beim Antränken der Zinnfolie, beim Uebergiessen derselben mit Quecksilber,
beim Pressen der belegten Platten und beim Trocknen der Spiegel abfliessende
Quecksilber möglichst schnell in die aufgestellten Auffangsbehälter gelangt.
Nach Schluss der täglichen Arbeitszeit ist der Belegtisch sorgfältig von Queck¬
silber zu säubern.
Die Auffassungsbehälter sind so einzurichten, dass Bie vollkommen ver¬
schlossen sind, bis auf eine enge, dem Einlass des Quecksilbers dienende Oeflf-
nung. Die Anbringung von Filtrireinrichtungen ist nur in den Behältern selbst,
nicht auf den Belegtischen gestattet.
Das Anreiben (Antränken) der Zinnfolie mit blossen Händen ist den Arbeitern
zu untersagen.
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334
Hygienische Gesetze und Verordnungen.
§.11. Id Belegraumen und in allen sonstigen Raumen, in welchen Queck¬
silber verwendet wird, ist die peinlichste Sauberkeit und Vorsicht zu beobachten.
Jedes Verschütten und Verspritzen von Quecksilber ist möglichst zu vermeiden.
Der Fussboden solcher Raume ist vor Beginn der täglichen Arbeit und vor
Wiederbeginn d«r Arbeit nach voraufgegangener Pause teichlich mit Wasser zu
besprengen und täglich nach Schluss der Arbeit nach reichlicher Besprenguog
mit Wasser auszukehren. Kehricht, sowie der Inhalt von Sammelbecken im
Fussboden ist täglich aus den Arbeitsraumen zu entfernen und in verschlossenen
Behältern aufzuheben.
Mit dem Auskehren solcher Räume dürfen in der Regel nur Personen be¬
auftragt werden, welche im Uebrigen bei der Arbeit mit Quecksilber nicht in
gefährliche Berührung kommen. Wo dieses ausnahmsweise nicht ausführbar
sein sollte, ist dafür zu sorgen, dass die Arbeiter mit dem Auskehren häufig,
mindestens wöchentlich, abwechseln.
§. 12. Zur Reinigung von Quecksilberabfallen sind, soweit dieselbe in den
Beleganstalten selbst und nicht in besonderen Läuterungsanstalteu ausgeführt
wird, gläserne Scheidetrichter zu verwenden.
Die Reinigung quecksilberhaltiger Tücher, Lappen und Anreibeballen ist in
gleicher Weise oder durch Auswaschen zu bewirken. Das Ausklopfeu solcher
Tücher, Lappen und Anreibebatten ist untersagt, sofern es nicht auf mechani¬
schem Wege in verschlossenen, gegen Staub vollkommen undurchlässigen Be¬
hältern ausgeführt wird; auch sind gebrauchte Tücher möglichst häufig durch
neue zu ersetzen.
Die vorstehend bezeichnten Reinigungsarbeiten dürfen nicht in den Arbeits¬
räumen vorgenommen werden. In dem Aufbewahrungsräume für Quecksüber-
vorrätlie sind sie gestattet.
§. 13. Eine Beschäftigung in quecksilbergefahrlichen Räumen darf nur
solchen Personen gewährt werden, welche eine Bescheinigung eines approbirtea
Arztes beibringen, dass nach dem Ergebniss der körperlichen Untersuchung
besondere Umstände, welche von der Beschäftigung in einer Spiegelbeleganstalt
aussergewöhnliche Nachtheile für ihre Gesundheit befürchten Hessen, nicht vor¬
liegen.
Die Bescheinigungen sind zu sammeln, aufzubewahren und dem nach §. 139 b
der Gewerbeordnung zuständigen Aufsichtsbeamten auf Verlangen vorzulegen.
§. 14. In Beleg- und Trockenräumen dürfen Arbeiter in den Monaten
October bis einschliesslich April nicht länger als 8 Stunden, in den Monaten
Mai bis einschliesslich September nicht länger als 6 Stunden tägHch beschäftigt
werden. Nach Ablauf der Hälfte der täglichen Arbeitszeit in diesen Räumen
ist eine mindestens zweistündige Pause zu gewähren.
Eine ander weite Beschäftigung der Arbeiter seitens des Arbeitgebers ausser
der vorstehend bezeichnten Zeit ist nur dann zulässig, wenn sie nicht in
Räumen erfolgt, welche durch Quecksill>erverwenduug die Gesundheit der Arbeiter
gefährden.
Für Anlagen, in welchen Quecksilbererkrankungen der Arlmter häufiger
auftreten, kann auf Antrag des nach §. 139 b der Gewerbeordnung zuständigen
Aufsichtsbeamten die Maximalarbeitszeit von 8 beziehungsweise 6 Stunden täglich
für die Arlieiter in Beleg- und Trockenräumen verkürzt werden.
§. 16. Der Ar1>eitgeber hat die Ueberwachung des Gesundheitszustandes der
von ihm in gesundheitsgefährlichen Räumen beschäftigten Arbeiter einem, dem
Aufsichtsbeamten (§. 139 b der Gewerbeordnung) namhaft zu machenden appro-
birten Arzte zu übertragen, welcher in zwei Wochen mindestens einmal eine
Untersuchung der Arbeiter vorzunehmen und den Arbeitgeber von jedem Falle
einer ermittelten Quecksilbererkrankung in Kenntniss zu setzen bat. Der Arbeit¬
geber darf Arbeiter, bei welchen eine Quecksilbererkrankung ermittelt ist, za
Beschäftigungen, bei welchen sie mit Quecksilber in Berührung kommen, bis za
ihrer völligen Genesung nicht zulaesen.
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335
Hygienische Gesetze und Verordnungen.
§. 16. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, ein Krankenbuch zu führen oder
unter seiner Verantwortung für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Einträge
durch den mit der Ueberwachung des Gesundheitszustandes der in gesundheits¬
gefahrlichen Räumen beschäftigten Arbeiter beauftragten Arzt oder durch einen
BetriebBbeamten führen zu lassen. Das Krankenbuch muss enthalten:
1. den Namen dessen, welcher das Buch führt;
2. den Namen des mit der Ueberwachung des Gesundheitszustandes der
Arbeiter beauftragten Arztes;
3. die Namen der erkrankten Arbeiter;
4. die Art der Erkrankung und die vorhergegangene Beschäftigung;
5. den Tag der Erkrankung;
6. den Tag der Genesung, oder wenn der Erkrankte nicht wieder in Arbeit
getreten ist, den Tag der Entlassung.
Das Krankenbuch ist dem Aufsichtsbeamten, sowie den zuständigen Medicinal-
beamten auf Verlangen vorzulegen.
§. 17. Der Arbeitgeber hat alle in den durch Quecksilberverwendung
gefährlichen Räumen beschäftigten Arbeiter mit vollständigem, möglichst an¬
schliessendem Arbeitsanzuge aus glattem dichtem Stoff ohne Falten und Taschen,
mit einer Mütze und mit gut anliegendem Schuhwerk zu versehen. Jedem
Arbeiter ist eine besondere, für ihn passende Arbeitskleidung zu überweisen.
Der Arbeitgeber hat dafür Sorge zu tragen, dass die Arbeitskleider stets nur
von denjenigen Arbeitern benutzt werden, welchen sie zugewiesen sind, und dass
dieselben nach wöchentlichem Gebrauche stets gereinigt und während der Zeit,
wo sie sich nicht im Gebrauche befinden, an dem für sie zu bestimmenden
Platze aufbewahrt werden.
§. 18. Ausserhalb der gesundheitsgefahrlichen Räume, doch in der Nähe
derselben, ist für die in denselben beschäftigten Arbeiter ein nach Geschlechtern
getrennter Wasch- und Ankleideraum und getrennt davon, sofern die Arbeiter
nicht ausserhalb der Anlage speisen, ein Speiseraum einzurichten. Beide Räume
müssen sauber gehalten und während der kalten Jahreszeit geheizt werden.
In dem Wasch- und Ankleideraume müssen Gefässe zum Zweck des Mund-
ausspnlens, die etw’a ärztlicherseits für erforderlich gehaltenen besonderen Mund¬
spülwässer, Seife und Handtücher, sowie Einrichtungen zur Verwahrung der¬
jenigen gewöhnlichen Kleidungsstücke, welche vor Beginn der Arbeit abgelegt
werden, in ausreichender Menge vorhanden sein.
In dem Speiseraume oder an einer anderen geeigneten Stelle müssen sich
Vorrichtungen zum Erwärmen der Speisen befinden.
Der Arbeitgeber hat den in gesundheitsgefahrlichen Raumen beschäftigten
Arbeitern Gelegenheit zu gewähren, wenigstens einmal wöchentlich ein warmes
oder kaltes Bad (je nach dem Wunsche des Arbeiters oder nach ärztlicher An¬
ordnung) zu nehmen.
g. 19. Der Arbeitgeber hat eine Fabrikordnung zu erlassen, w r elche eiue
Anweisung hinsichtlich des Gebrauches der im §. 17 l>ezeichneten Bekleidungs¬
stücke und hinsichtlich der Vorsichtsmaassregeln l>eim Arbeiten mit Quecksilber
für die in gesundheitsgefahrlichen Räumen beschäftigten Personen, namentlich
aber folgende Vorschriften enthalten muss:
1. die Arbeiter dürfen Branntwein, Bier und andere geistige Getränke nicht
mit in die Anlage bringen;
2. die Arbeiter dürfen Nahrungs- oder Genussmittel nicht in die Arbeits¬
räume mitnehmen, dieselben vielmehr nur im Speiseraume aufbewahren.
Das Rauchen und Schnupfen im Arbeitsraume ist zu verbieten. Das
Einnehmen der Mahlzeiten ist den Arbeitern, sofern es nicht ausserhalb
der Anlage stattfindet, nur im Speiseraume gestattet;
3. die Arbeiter haben die Arbeitskleider in denjenigen Arbeitsräumen und
bei denjenigen Arbeiten, für welche es von dem Betriebsunternehmer
vorgeschrieben ist, zu benutzen;
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336 Hygienische Gesetze und Verordnungen.
4. die Arbeiter dürfen erßt dann den Speiseraum betreten, Mahlzeiten ent¬
nehmen oder die Fabrik verlassen, wenn sie zuvor die Arbeitakleider ab¬
gelegt , die Haare vom Staube gereinigt, Hände und Gesicht sorgfältig
gewaschen, die Nase gereinigt und den Mund ausgespült haben.
Das Tragen langer Bärte ist untersagt.
§. 20. In jedem durch Quecksilberverwendung die Gesundheit der Arbeiter
gefährdenden Arbeitsraume, sowie in dem Ankleide- und dem Speiseraume muss
eine Abschrift oder ein Abdruck der §§. 1 bis 19 dieser Vorschriften und der
Fabrikordnung an einer in die Augen fallenden Stelle aushängen. Jeder neu
eiutretende Arbeiter ist, bevor er ziir Beschäftigung zugelassen wird, zur Be¬
folgung der Fabrikordnung, von welcher ihm ein Exemplar auszuhändigen ist,
bei Vermeidung der ohne vorhergehende Kündigung eintretenden Entlassung zu
verpflichten.
Der Betriebsunternehmer ist für die Handhabung der Fabrikordnung ver¬
antwortlich und verpflichtet, Arbeiter, welche derselben wiederholt zuwider¬
handeln, aus der Arbeit zu entlassen.
§. 21. Neue Anlagen, in welchen Quecksilberspiegel belegt werden sollen,
dürfen erst in Betrieb gesetzt werden, nachdem ihre Errichtung dem zuständigen
Aufsichtsbeamten (§. 199 b der Gewerbeordnung) angezeigt ist. Der Letztere-
hat nach Empfang dieser Anzeige schleunigst durch persönliche Revision fest¬
zustellen, ob die Einrichtung der Anlage den erlassenen Vorschriften entspricht.
§. 22. Im Falle der Zuwiderhandlung gegen die §§. 1 bis 21 dieser Vor¬
schriften kann die Polizeibehörde die Einstellung des Betriebes bis zur Her¬
stellung des vorschriftsmässigen Zustandes anordnen.
Runderlass könSgl. prenssischen Ministeriums des Innern vom 15. April 1889,
betreffend die Bekämpfung der Schwindsucht in deu Straf-, Gefangenen-
und Besserungsanstalten.
Euer Hochwohlgeboren übersende ich anbei Abschrift eines Gutachtens der
Wissenschaftlichen Deputation für das Medicinalwesen vom 13. März d. J.,
betreffend die Bekämpfung der Verbreitung der Schwindsucht in öffent¬
lichen Anstalten,
mit dem ergebensten Ersuchen, das darin bezeichnete Verfahren in den Straf-,
Gefangenen- und Besserungsanstalten des dortigen Bezirks mit den durch die
localen Verhältnisse bedingten Maassgaben anwenden zu lassen.
Gleichzeitig füge ich eine seitens des königlichen Polizeipräsidenten hierselbst
unter dem 7. Februar 1887 erlassene Anweisung >zum Desinfectionsverfahren bei
Volkskrankheiten bei, um die darin empfohlenen Sicherungsmaassregeln unter
Berücksichtigung der localen Verhältnisse und nach Maassgabe derselben geeig¬
neten Falles auch in den dortigen Anstalten zur Anwendung zu bringen.
Die erforderlichen Ueberdruckexemplare dieser Verfügung und ihrer Anlagen
folgen anbei.
Der Minister des Innern.
Berlin, den 13. März 1889.
Gemäss dem hohen Erlass vom 15. Februar d. J. verfehlt die Unterzeichnete
Wissenschaftliche Deputation nicht, über die in dem Bericht des Polizeipräsi¬
denten vom 24. Januar d. J. vorgetragenen Vorschläge zur Bekämpfung der
Verbreitung von Schwindsucht in Gefanguissen nachstehend sich gutachtlich zu
äussern.
Nach den bisher geltenden Anordnungen sollen die Spuckgläser der mit
Schwindsucht behafteten Gefaugenen mit einer Auflösung von Sublimat oder
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Hygienische Gesetze und Verordnungen. 337
Carbolsäure gefüllt und die Spucknapfe in den Krankenzimmern häufig mit
reinem Sand versehen werden, dem Carbol beigemischt ist
Der Bericht des Polizeipräsidenten hebt mit vollem Recht hervor, dass diese
Bestimmungen eine zeitgemässe Aenderung erheischen. Denn sowohl Sublimat
wie Carbolsäure sind giftige Substanzen, deren Aufstellung gerade in Gefäng¬
nissen erheblichen Bedenken unterliegen muss. Ueberdies ist die Wirksamkeit
beider Substanzen, um die Tuberkelbacillen unschädlich zu machen und damit
deren Uebertragung auf gesunde Gefangene zu verhindern, eine unsichere.
Endlich haben die im hygienischen Institut hiersei bst unter Leitung von Geheim -
rath Koch angestellten Untersuchungen zu dem Ergebniss geführt, dass für die
Uebertragung der Tuberkelbacillen auf Gesunde nur der getrocknete Auswurf
gefährlich ist, indem derselbe, fein verstaubt, der Athmungsluft zugeführt und
durch dieselbe in den gesunden Körper aufgenommen werden kann.
Hiernach erscheint die Desinfection des Auswurfs durch chemische Stoffe
weder erforderlich noch räthlich. Vielmehr ist dafür Sorge zu tragen, dass der
Auswurf sich nicht getrocknet der Luft beimischen kann. Zu diesem Zwecke
ist zu verhindern, dass der Auswurf der Brustkranken auf Fussboden, Wände,
Wäsche oder in Taschentücher entleert wird, er soll vielmehr in Spuckgläser ge¬
sammelt und diese häufig entleert und mit kochendem Wasser gereinigt werden.
Auf diese Thatsache und Deduction stützt sich der S. 6 des Berichts formu-
lirte Antrag: Die Verwendung des Sublimats für den in Rede stehenden Zweck
ganz zu untersagen.
Wir schliessen uns diesem Anträge als vollkommen begründet an, und haben
zu den angeschlossenen Vorschlägen zur Verhütung der Verbreitung von Schwind¬
sucht in Gefängnissen Folgendes zu bemerken:
1. Der Auswurf soll weder in Taschentücher noch in den Aufenthaltsraum,
sondern in die überall aufzu stellenden Spucknäpfe entleert werden, welche
letztere etwas Wasser enthalten.
Wir stimmen dieser Vorschrift durchaus bei und halten es auch für
sehr zweckmässig, wenn, wie es vorgeschlagen ist, alle Strafgefangenen,
welche husten, an diese Art des Auswerfens gewöhnt werden.
2. Alle Zellen, in welchen hustende Gefangene untergebracht waren, sollen
bei etwaigem Wechsel der Insassen sorgfältig gereinigt und nach den '
bestehenden Vorschriften sorgfältig desinficirt werden.
Diese Bestimmung dürfte auf die Zellen solcher Insassen zu beschränken
sein, welche nach dem ärztlichen Urtheile an der Tuberculose erkrankt
oder derselben verdächtig waren.
3. Die Anschaffung eines geeigneten Desinfectionsapparates für die Straf¬
anstalten ergiebt sich als nothwendige Folge.
4. Gefangene, welche nach ärztlicher Feststellung tuberculüs erkrankt sind,
welche aber noch arbeiten können, sollen bei der Anfertigung von Ge¬
brauchsgegenständen soweit thunlich nicht beschäftigt, und von den
gesunden Gefangenen möglichst fern gehalten werden.
Auch diesen Vorschlägen schliessen wir uns an.
Königl. Wissenschaftliche Deputation für das Medicinalwesen.
An Seine Excellenz den Minister der geistlichen etc. Angelegenheiten Herrn
r. Gossler.
Erlass groashersogl. badischen Ministeriums des Innern vom 5. Juli 1889,
betreffend die Verhütung der Verbreitung der Tuberculose.
Die grossh. Bezirksärzte und grossh. Bezirksassisteuzärzte erhalten anbei
eine Abschrift des von dem diesseitigen Medicinalreferenten erstatteten Vortrags
zur Kenntnis an ah me und mit dem Aufträge, der Bekämpfung der Ausbreitung
VlerteljmhrwchTift für Gesundheitspflege. 1890. 22
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338
Hygienische Gesetze und Verordnungen.
der Tuberculose im Sinne der Schlussausführungen des Vortrages amtlich näher
zu treten und dem entsprechend auf die Durchführung der zu genanntem Zwecke
in Anregung gebrachten Maassnahmen angelegentlich Bedacht zu nehmen.
lieber das Geschehene ist in dem Jahresberichte für 1888/89 näherer Auf¬
schluss zu geben.
GrosBherzogliches Ministerium des Innern.
Bericht der Medicinalreferenten über generelle Maassnahmen zur
Verhütung der Verbreitung der Tuberculose.
Mit Rücksicht auf die Opfer, welche die Tuberculose und insbesondere die
der Lungen alljährlich unter der Bevölkerung und gerade unter dem leistungs¬
fähigsten Theile derselben fordert, muss die Bekämpfung dieser Krankheit als
eine der wichtigsten Aufgaben der öffentlichen Gesundheitspflege bezeichnet
werden. Im Grossherzogthum Baden starben in Folge dieser Krankheit:
1882: 4836 Menschen = 12*4 Proc. der Verstorbenen u. 3*08 auf 1000 Einwohner
1883: 4933 „ = 13*6 „ „
1884 : 4746 „ = 12*8 „ „
» 3*14 „ „
» 3*02 „ „
n
n
1885: 5131
1886 : 4890
1887 : 4486
— 13*3 „ „
= 12*9 „ „
= 12*6 „ „
»
»
n
n 3*20 a *
a 3*05 a »
„ 2*80 « „
»
n
n
Die Frage nach der Verhütung der Verbreitung dieser Krankheit wird im
engsten Zusammenhang betrachtet werden müssen mit, und der Umfang ihrer
Beantwortung in erster Linie abhängen von dem Stande der Forschung nach den
ursächlichen Momenten, in deren Gefolge die Krankheit auftritt. Während
früher der Hauptwerth auf die Beseitigung der persönlichen, meist als hereditär
betrachteten Disposition und die Kräftigung des Einzelorganismus gegenüber
der in dieser Thatsache liegenden Bedrohung gelegt, wurde f eröffnet« sich mit
der Entdeckung Robert Koch’s ein neues zukunftreiches Gebiet für die Be¬
kämpfung des -nunmehr als Seuche, als Infectionskrankheit erkannten
Leidens. Nachdem ein Mikroorganismus in unzweifelhafter Weise als Grund¬
ursache der in dem menschlichen Körper im Verlaufe dieser Krankheit sich
vollziehenden Veränderungen und Zerstörungen erkannt worden ist, darf die Hoff¬
nung gehegt werden, dass mit der zunehmenden Kenntniss der Lebensbedin-
gungen dieses Mikroorganismus es auch gelingen werde, erfolgreiche, dem mensch¬
lichen Körper nicht schädliche Zerstörungsmethoden zu construiren und diesen
verderblichen Gast möglichst vor dem Eindringen in den Körper abzuhalten.
Die unmerklichen Anfänge der Krankheit, die weite Verbreitung derselben, die
Vielseitigkeit des menschlichen Verkehrs, insbesondere in der Familie, sowie die
bald constatirte Lebensfähigkeit des Tuberkelbacillus und seiner Dauerformen
Hessen von vornherein annehmen, dass dieser Kampf nur ein sehr allmälig und
langsam zum Ziele führender sein und es auch der Beachtung scheinbar unbe¬
deutender Umstände bedürfen würde, um in kleinen Etappen vorwärts zu kommen.
Einen solchen Schritt vorwärts, und zwar von recht erheblicher Weite, stellen
die Untersuchungen von Dr. Cor net — vergl. Zeitschrift für Hygiene, 1888,
Heft V — unzweifelhaft dar und rechtfertigen deren Ergebnisse die allgemeine
Beachtung, welche dieselben von allen Seiten gefunden haben, durchaus.
Ausgehend von den zwei Thatsachen, dass die Tuberkelbacillen fast aus¬
schliesslich in dem Auswurfe der von der Lungentuberculose Befallenen ge¬
funden wurden und dass dieselben nur in die Luft gelangen können, wenn sie
in Staub form verwandelt werden, verfolgt Dr. Cor net das Ziel, zu verhindern,
dass die Sputa des iTuberculöaen in Staub verwandelt werden und vielmehr zu
erreichen, dass dieselben in Flüssigkeit aufgefangen und dann vernichtet werden.
Von diesem Grundgedanken ausgehend, empfiehlt derselbe in erster Linie die
sorgfältige Benutzung flüssigkeithaltiger Spucknäpfe durch die
derart Kranken. In der nicht unberechtigten Annahme, dass die Durch-
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Hygieiuschö Gesetze und Verordnungen. 330
führung dieser Maassregel in vielen Fällen eine mangelhafte sein wird, empfiehlt
er sodann, dem Staube der von Tuberculösen benutzten Räume, Möbel, Kleider
und sonstigen Gegenstände die grösste Aufmerksamkeit zuzuwenden und da¬
gegen eine gründliche Desinfection eintreten zu lassen.
Es ist einleuchtend, dass es bei den Vielseitigkeiten des Lebens und da zahl¬
reiche , Tiityfeulöfcd bis Jcqrw vor* ihrem Ende sich noqh in dem Leben bewegen
und verkehren, mit sehr grossen Schwierigkeiten verbunden sein wird, diese
Anschauungen, die durch zahlreiche Unter suohimgen als zutreffend bestätigt
werden, in die Privatpraxis einzuführen. Ausser der fortwährenden Belehrung
und Aufklärung der Bevölkerung über die Natur der in Rede stehenden
Krankheit wird auch die stete Hinweisung auf die Nothwendigkeit einer conse-
quenten und eingehenden Desinfection ihre Wirkung nicht verfehlen, .be¬
sonders, wenn damit noch die Beschaffung leichter und unentgeltlicher Gelegen¬
heit zu diesem Verfahren durch Errichtung öffentlicher Desinfections-
an st alten Hand in,Hand geht.
Die moderne Socialgesetzgebung bewirkt eine erheblich ausgedehntere In¬
anspruchnahme der Krankenhausverpflegung von den vorzugsweise dis-
ponirten und auch befallenen Bevdlkerungsclassen. In den Krankenhäusern sind
die Tuberculösen stets massenhaft vertreten und daher auch hier prophylac-
tische Maassnahmen vorzugsweise am Platze . und geboten. Dasselbe gilt von
anderen staatlichen und Gemeinde-Instituten, in welchen eine grössere
Anzahl Menschen in gegenseitigem Verkehr leben, wie Irrenanstalten,
Kreispüegeanstalten, Waisen- und Pfründterhäuser, Gefängnisse, aber auch
Privatanlagon dieser Art, wie Fabriken, Werkstätten, Bureaus u. s. w., werden
in dieser Richtung alle Beachtung verdienen» Auf diese Verhältnisse einzuwirken,
ist der .öffentlichen Gesundheitspflege, d. h. der : diese vollziehenden Staatsgewalt
viel leichter möglich und kann es im GegeufchfeÜT als! eine in dem Aufsichtsrechte
enthaltene Pflicht des Staates betrachtet Werden, auf entsprechende Maassnahmen
hinzu wirken.
Die, Wichtigkeit dieser Maassregeln würde es durchaus rechtfertigen, wenn
die Bezirksaanitätsbeamten durch Genertderlas* veranlasst würden, Maass-
regtiln im Sinhe der Unschädlichmachung * des Aufwurfes von Tuberculösen,
sowie der , Desinfection der mit . solchen Kranken in Berührung gekommenen
Gegenstände, und von solchen bewohnten oder bewohnt gewesenen Raume in
den ihrer Leitung and Aufsicht unterstellten Anstalten zur Durchführung zu
bringen, sowie auch anderwärts, wo die Möglichkeit der Uebertragung der
T«bereuk)9e nahe liegt, in Verbindung mit den Aerzten und Ortsgeeundheits-
räthen durch nachhaltige und dringende Empfehlung den bezeichneten Maass¬
nahmen Eingang zu .Verschaffen.
Es ist dies um so mehr angezeigt und thunlich, als die erwachsenden
Kosten, z. B, der Anschaffung von Spucknäpfen u. s. w., nicht erheblich sind and
auch für grössere Gemeinwesen brauchbare und taugliche Dampfdesinfections-
apparate schon um verhältuissmässig billigen Preis (mit Dampfentwickelungs¬
apparat 1000 bis 1200 Mark, ohne solchen 600 Mark) zu beschaffen sind.
22 *
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340
Neu erschienene Schriften.
Neu erschienene Schriften Uber öffentliche
Gesundheitspflege.
(47. Verzeichniss.)
1. Allgemeines.
Cape of Qood Hope. Reports of district sorgeon« on public health and special
reports on the prevalence of contsgious diseases. Cape Town, Richards & Sons,
Printers, 1889. Fol. 130 p.
Dornblüth, Otto, Dr., Hygiene der geistigen Arbeit. Berlin, Fried, 1890. gr. 8.
III — 68 S. 2 M.
Fischern, F., Sistemazione sanitaria della cittä di Rsgnta. Catania, Giannotta,
1889. 8. 179 p.
Gesundheitsregeln, häusliche —. Im Aufträge des Berliner Vereins für häus¬
liche Gesundheitspflege. Inhalt: I. Das Kind im ersten Lebensalter, bearbeitet
von Dr. Theodor Schüler (Berlin)« — II. Die erste Hülfe bei Unglücks-
fallen. Nach den Samaritervorträgen des Herrn Geh. Rath Prof., Dr. v. Es-
march bearbeitet von Dr. Theodor Schüler (Berlin).— III. Verbaltungs¬
regeln bei ansteckenden Krankheiten. Nach dem Englischen bearbeitet von
Dr. Theodor Schüler (Berlin). Berlin, Springer, 1890. 8 BIMt schmal-
Fol. in 16. gebr. 0*60 M.
Guiraud, Dr., Manuel pratiqne d’hygiene, ä Pusage des mcdecins et des ötudisnts.
Paria, Steinheil, 1890. 16. XXII — 675 p. m ec fl gares. 6 Fr cs.
Hankel, Ernst, Dr., Bezärksacrzt, Der Bezirk Glanobau in gesundheitlicher Be¬
ziehung mit besonderer Berücksichtigung der beiden Städte Glhucbau und
Meerane. Glauchau, Peschke, 1890. gr. 8. 53 S. mit 12 Plänen. 2*60 M.
Hersehell, G., Health tronbles of city life. London, Hamilton, 1889. 8. 72 p.
1 sh.
Hirsch, Aug., Prof. Dr., Ueber die historische Entwickelnng der öffentlichen
Gesundheitspflege. Rede. Berlin, Hirschwald, 1889. gr. 8.- 62 S. 1*20 M.
Le Roy, P. A., L’Assistance publique en Alletnagne. Legislation: Statistiqne de
1885. Paris, Berger-Levranlt, 1889. 8. X — 184 p.
M&aek, Ferd., Ueber die Furcht krank zn sein oder zu werden, deren Ursachen,
Erscheinungsformen, Folgen nnd Behandlung. Neuwied, Heoser's Verlag,
1890. a III — 22 8.
Mittheilungen -aus dem Verein für öffentliche Gesundheitspflege der Stadt
Nürnberg. XII. Heft, 1889. Nürnberg, Ballhorn, 1890. 8. 128 S. mit
13 Tafeln.
Pagliani, Luigi, Prof., Relazione al consiglio superiore di sanita intorno allo
ordinamento della direzione della sanita pubblica ed agli atti da essa com*
piuti dal l ü luglio 1887 al 31 dicembre 1889. Roma, Parelli, 1890. Fol. 48 p.
con 19 alleg.
Parkes, Louis C., Dr., Hygiene and public health. London, Lewis, 1889. 8. 487 p.
with illustrations. 9 sh..
de Pietra Santa, Dr, L’Association de protection sanitaire, sa raison d’etre et
Bes statuta. Historique de la question. Paris, impr. Chane, 1889. 8. 16 p.
Poore, G. V., London (ancient and modern), from the sanitary and itfedical
point of view. London, Cassell, 1889. 8. 124 p. 3 pl. 5 sh.
Digitized by
Google
Neu erschienene Schriften.
341
Report of proceedings of the first in Dual convention of the North Carolina
Sanitary Association, held at Raleigh, February 6th and 7th, 1889. Raleigh,
Edwards & Broughton, 1889. 8. 134 p.
Rosenthal, J., Dr. Prof., Traite d’hygiene publique et privee. Traduit et an-
note par le docteur ü. Lavrand. Bruxelles, A. Manceaux, 1889. 8.
VIII — 658 p. avec 109 figures. 15 Fros.
Simon, John, Sir, English Sanitary Institutions, reviewed in their course of
development, and in some öf their political and social relations. London,
Cassel 1 & Co., 1890. gr. 8. XV — 496 p.
SitungeprotokoUe der acht Aerztekammern Bayerns vom 29. October 1889.
München, Finsterlin, 1889. 0*60 M.
Trsoska, F., Kateohismu« der Gesundheitslehre für die Schule. Königsberg i. Pr.,
Hartung, 1889. 8. 68 g. 0*50 M.
Verhältnisse, Die hygienischen — der grösseren Garnisonsorte der österreichisch -
ungarischen Monarchie. III. Präg. Wien, Frick, 1889. 12. V—162 S.
Mit 22 Liniarskizzen, 2 Umgebungskarten und 14 graphischen Beilagen.
1 M.
Veröffentlichungen des kaiserlichen Gesundheitsamtes. 13. Jahrgang, 1889.
Ergänzungsheft. Berlin, Springer, 1889. hoch 4. 160 S. 2 M.
2. Statistik und Jahresberichte.
Bookend&hl, J., Dr., Regierungs- und Medicinalrath, Gesammtbericht über das
öffentliche Gesundheitswesen der Provinz Schleswig-Holstein, umfassend die
Jahre 1886, 1887 und 1888. Kiel, Druck von Schmidt <fc Klaunig, 1889. 4.
? 176 S. 9 M.
BÖokh, Richard, Director, Statistisches Jahrbuch der Stadt Berlin. 14. Jahr¬
gang. Statistik der Jahre 1886 und 1887. Berlin, St&nkiewicz, 1889. gr. 8.
XIII -- 670 &
Cameron, Charles A., Report upon the state of public health and the sanitary
work performed at Dublin during the year 1888. Also: annual report upon
the analysis and inspection of food etc. Dublin, Falconer, 1889. 8. 100 p.
1 map.
Chervin, Arthur, Dr., Histoire statistique de la population fran^aise. Paris, impr.
Quantin, 1889. 8. 64 p.
Dubouaquet-L&borderie, Causes des deces par maladies epidemiques et con-
tagieusei dans la commune de Saint-Ouen et mesures de prophylaxie. Paris,
Chaix, 1889. 8. 32 p.
Gebhart, G., Travaux des conseila d’hygiene publique et de salubrite du de-
partement des Vosges en 1888. Epina), impr. Busy, 1889. 8. 166 p.
Guinard, Victor, Compte rendu des travaux des conseils d’hygiene publique
et de salubrite du departement de la Loire pendant les annees 1887 et 1888.
Saint-Etienne, impr. Theolier, 1889. 8. 102 p.
Jahresbericht, Zwanzigster — des Landes-Medicinal- Collegiums über das
Medicinalwcsen im Königreich Sachsen auf das Jahr 1888. Leipzig, Vogel,
1890. gr. 8. VIII —344 S.
Janssens, E., Dr., Annuaire; demographie et tableaux statistiques des causes
de depes. Bruxelles, Baertsoen, 1889. 8. 37 p. 1 map. 2 diag. 1 tab.
Avec plan8 et diagrammes en Chromolithographie.
Lärmet, Service 6anitaire du departement du Doubs. Rapport pour Tannes
1888—1889. Besanyon, impr. Millot, 1889. 8. 12 p.
Natali, S., Topografie e statistica medica di Sinigallia. Milano, 1889. 8. 114 p.
475 L.
Patin, Ch., Rapport general sur les travaux du conseil d’hygiene et de salubrite
du departement de la Seine depuis 1884 jusqu’ä 1886 inclusivement. Paris,
impr. Chaix, 1889. 4, XVI —124 p.
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342 Neü erschienene Schriften.
Report, Detailed Annual — of the registrar- general of Ireland; containing a
general abstract of the nnmbers of marriages, births and de&ths regiatered
in Ireland, 1888. Dublin, Thom, 1889. Fol. 184 p.
Report, Forty-seventh — relating to the Registry and Return of Births, Mar*
riages, and Deaths in the Commonwealth of Boston for the year ending
December31, 1888. Boston, Wright & Potter Print. Co., 1889. gr.B. X—433 p.
Report, Twentieth Annual — of the Stale Board of Health of Massachusetts.
Boston, Wright & Potter, 1889. gr. 8. LXXV — 325 p.
Report, Annual — of the State Board of Health of San Diego for 1888. San
Diego, Hildreth, 1889. 8. 98 p.
Rioohi, Teobaldo, Relazione statistica della morbosita per l’anno 1887; della
profilassi dell’ nomo nei siti di malaria; dell* esame ottometrico e eromatö-
metrico, dal 1. gennaio 1885 al 31 decembre 1887. Bologna, Civelli, 1889.
8. 35 p. 2 tab.
Schwarte, Oscar, Dr., Geh. Medicinal- lind Regierungsrath, Sechster General*
bericht über das öffentliche Gesundheitswesen des Regierungsbezirks Köln
für die Jahre 1886, 1887 und 1888. Köln, Dumont-Schauberg, 1889. f gr. 4.
II - 41 S. 2*60 M.
Schweizerische Statistik. Herausgegeben vom statistischen Bureau des eid¬
genössischen Departements des Innern. 76. Lieferung. Inhalt: Die Bewegung
der Bevölkerung in der Schweis im Jahre 1888. Zürich, Orell, Füssli, 1889.
4. 37 S. 2 M.
Statistik, Preussische —. Die Sterblichkeit nach Todesursachen und Alters*
classen der Gestorbenen, sowie die Selbstmorde und Verunglückungen im
preussischen Staate während des'Jahres 1887. Herausgegeben in f zwanglosen
Heften vom königl. statistischen Büreau in Berlin. 99. Heft Berlin, Verlag
des königl. statistischen Büreaus, 1889. Imp.-4. 205 S. 5*80 M.
Statistik, Preussische —. Die Geburten, Eheschliessungen und Sterbefalie im
preussischen Staate während des Jahres 1888. Nebst einem 1 Anhang, ent¬
haltend besondere Nachrichten über die Ehesohliesstaden in den Jahrdn
1881 bis 1886. Berlin, Verlag des königl. statistischen Büreaus, 1890. Imp.-4.
XX — 367 S. 9*80 M.
Statistische Mittheilungen des Cantons Basel-Stadt. Bericht über den Civil-
stand, die Todesursachen und die ansteckenden Krankheiten im Jahre 1888.
Basel, Druck von Frehner & Rudin, 1889. 4. 67 S.
Thibaut, Rapport sur les travaux du conseil central de sahibritö et des Con¬
seils d’arrondissement du departement du Nord pendant l’annee 1888. Lille,
irapr. Danel, 1889. 8. XLVII —472 p.
Thresh, J.C., An enquiry into the causes of excessive mortality in no. 1 district,
Ancoats. London, Heywood, 1889. 8. 46 p! 6 d.
Tribaut, Rapport sur les travaux du conseil central de salubrite et des oonteils
d’arrondiseement du departement du Nord pendant l’annee 1888. Lille, impr.
Danel, 1889. 8. XLVU — 472 p.
3. Wasserversorgung, Entwässerung und Abfuhr.
Bericht der Deputation für die Verwaltung der Canalisationswerke für die Zeit
vom 1. April 1888 bis zum 31. März 1889. Berlin, Druck von Grunert,' 1889.
8. 118 S.
Jahresbericht über die Wasserversorgung von Zürich und Umgebung pro 188B
Zürich, Druck von Ulrich, 1889. 4. 63 S.
Kresnik, P., Dr., Die Sicherheits- und Benutzungsvorkehrungen bei Wasser¬
reservoir-Thalsperren. Wien, Spielhagen & Schurich, 1889. gr. 8. 24 S.
mit einer Tafel. 1 M.
Lepsius, B., Dr., Chemische Untersuchungen über die Reinigung des Sielwassers
im Frankfurter Klärbecken unter Benutzung verschiedenartiger* Klärmetho-
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Neu erschienene Schriften.
343
den, sowie über die Zusammensetzung des Mainwassers und des Klärbecken¬
schlammes. Nr. I der Mittheilungen aus dem chemischen Laboratorium des
Physikalischen Vereins in Frankfurt a. M. Frankfurt a. M., Druck von
Naumann, 1889. 8. 31 S. mit einer Tafel.
Iiivon, Ch., Dr., Le Tout ä l’egout ä Marseille. Marseille, impr. Barlatier et
Barthelet. 8. 16 p.
Pignant, P., Ing., Genie sanitaire. Principes d’assainissement des habitations
des villes et de la banlieue; Travaux divers d’assainissement; Epuration et
utilisation agricolo des eaux d’egout. Dijon, impr. Darantiöre, 1889. 8.
Fase. 1 — 3. 325 p.
Folzhofer, Rud., Gemeinderath, Die nothwendige Ergänzung der Wasserver¬
sorgung Wiens mit besonderer Berücksichtigung der vorhandenen Bezugs¬
quellen. Zweite Auflage. Wien, Spielhagen & Schuricb, 1889. gr. 8. 82 S.
040 M.
Sanit&ry Condition of Melbourne. Second Progress Report of the royal
Commission: Water Supply of the Metropolitan Area. Melbourne, Brain
print., 1889. Fol. 24 p. with plan,
Sanitary Condition of Melbourne. Third Progress Report of the royal Com¬
mission: Drainage and Sewerage. Melbourne, Brain print., 1889. Fol.
XXV — 87 p. with 2 plane.
TBchebull, Aut., Berg-Ingenieur, Ueber die Vermehrung der Hochquellen-
WasBcrmenge. Eine geognostisch-bergmännische Studie. Vortrag. Wien
(Linz, Raunecker), 1889. Fol. 7 S. mit 2 Fig. 0*40 M.
TsehebuH, Ant., Quellwasser für Budapest. Eine geognostisch-bergmännische
Studie. Wien, Raunecker, 1889. gr. 8. 27 S. 0 40 M.
4. Strassen-, Bau- und Wohnungshygiene.
Baumgarten , O., Studien über die Absorptionsfähigkeit der Bodenarten. Dis¬
sertation. Erlangen (Leipzig, Fock), 1889. 8. 38 S.
Baupolizei-Ordnung für den Stadtkreis Berlin, vom 15. Januar 1887. Anhang:
Polizeiverordnung, betr. die bauliche Anlage und die innere Einrichtung
von Theatern, Circusgebäuden und öffentlichen Versammlungsräumen. Amt¬
liche Ausgabe. Berlin, Hayn, 1889. 8. 36 S. 0*15 M. (Hauptwerk und
Anhang 0'75 M.)
Müller et Cacheux, Les habitations ouvrieres en tous pays. 2. edition. Paris,
Baudry, 1889. Texte et atlas de 78 plains. 60 Frcs.
Polizeiverordnung, betr. die bauliche Anlage und die innere Einrichtung von
Theatern, Circusgebäuden und öffentlichen Versammlungsräumen. Berlin,
Ernst & Korn, 1889. Fol 20 S. 1 M.
Rail ton, T. C., Conditions required for a healthy house. London, Heywood,
1889. 12. 14 p, 2 d.
Reimers | J., Ueber den Gehalt des Bodens an Bacterien. Dissertation. Jena
(Leipzig, Fock), 1889. 8. 44 S.
Schmitz, Laurenz, Dr., Gesundes Wohnen. Münster i. W., Aschendorff, 1889.
gr. 8. 52 S. mit 8 Abbildungen. 075 M.
5. Schulhygiene.
l^Adda, E., Igiene della scuola e della famiglia. Codogna, 1889. 16. 160 p.
2 M.
Altschul, Theodor, Dr., Zur Schularztfrage. Eine schulhygienische Studie. Prag,
Ehrliche Buch- u. Kunsthandlung (Bernhard Knauer), 1889. Lex.-8. 80 S.
2 M.
Bartels, Fr., Dr., Badeeinrichtungen innerhalb der Schulen, besonders der Volks*
schulen, Jena, Mauke, 1889, gr. 8. 22 S. 0*40 M,
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344 Neu erschienene Schriften.
Barthös, E., Manuel d’hygiene scolaire, ä Zusage des instituteurs, des lycees’
Colleges etc. Paris, Rongier, 1889. 12. 2*50 Frcs.
Bayr, Emanuel, Lehrer, Steile Lateinschrift. Wien, Pichler, 1890. 8. 98 S.
mit Illustrationen. 160 M.
Breegen , Maximilian, Dr., Ueber die Bedeutung behinderter Nasenathmung,
vorzüglich bei Schulkindern, nebst besonderer Berücksichtigung der daraus
entstehenden Gedächtniss- uud Geistesschwäche. Hamburg and Leipzig,
Voss, 1890. 8. 34 S. 0*80 M.
Dukes, Clement, Di*., An Address in School Hygiene, on medical guidance in
the selection of schools for certain children. London, Cassell & Co., 1889.
8. 1 sh.
Dukes, Clement, Dr., Health at School, coneidered in its mental, moral, and
physical aspects. New and enlarged edition. London, Cassell & Co., 1889.
8. 7 sh. 6 d.
Föret, A., Essai sur l’hygiene scolaire. Paris, irapr. Jouandeaux, 1890. 8. 43p.
Gutsmann, Hermann, Dr., Die Verhütung und Bekämpfung des Stotterns in
der Schule. Ein Beitrag zur Schulhygiene. Leipzig, Thieme, 1889. gr. 8. 20 S.
K&ufF, J. f Die gerade Schrift bei gerader Körperhaltung. Anleitung, in kürsester
Zeit zur deutlichsten und gewandtesten, der natürlichen Haltung des Kör¬
pers, sowie den Anforderungen unserer Zeit ganz entsprechenden Hand¬
schrift zu gelangen. Zur sicheren Selbsterlernung, sowie zum Gebrauche
in Schulen von Fachmännern eingerichtet. 2 Theile. Köln, Rimbach & Licht,
1889. kl. 4. IV — 33 S., wovon 16 lithogr. III — 46 S., wovon 18 lithogr.
2*40 M.
Ost, Dr, Sanitätssecretär, Die Frage der Schulhygiene in der Stadt Bern. Bern,
Schmid, Franke & Co., 1889. 8. 247 S. mit einer Tafel. 3 M.
Philipp, L., Das höhere Schulwesen im Königreiche Sachsen. Sammlung der
auf dasselbe bezüglichen und der sonst einschlagenden Gesetze, Verord¬
nungen etc. Dresden, Meinhold, 1889. 8. V1H — 360 S. 3 M.
R&tuld, L. M., De la myopie. Quelques considerations sur son etiologie et sa
prophylaxie. These. Paris, Ollier Henry, 1889. 4. 58 p.
Rembold, Sigmund, Dr., Medicinalrath, Schulgesundheitspflege. Tübingen,
Laupp, 1889. 8. VIII —191 S. mit Figuren und eiuer Tafel. 3 M.
Roscoe, Henry E., On the Ventilation of Schools. London, Danks & Co., 1889.
8. 1 sh. 6 d.
Verhandlungen des internationalen Congresses für Feriencolonieen und ver¬
wandte Bestrebungen der Kinderhygiene in Zürich am 13. und 14. August
1888. Hamburg und Leipzig, Voss, 1889. 8. VIII —115 S. 2 M.
6. Hospitäler und Krankenpflege.
Acker, Ludw., Dr., Das Rothe Kreuz. Ein Umriss seiner Geschichte und seiner
Aufgaben. Karlsruhe, Bielefeld, 1889. gr. 8. 51 S. 0*80 M.
Brennecke, Dr., Die Frage der Geburts- und Wochenbettshygiene in foro der
preussischeu Aerztekammern. Magdeburg, Faber, 1889. gr. 8. 33 S. 1 M.
Burdett, Henry C., The hospital annual 1889: containing a review of the Posi¬
tion and requirements of the voluntary charities, and an exhaustive record
of hospital work for the year. It will also be found to be the most useful
and reliable guide to English hospitals, dispensaries, nursing institutions,
and asylums. London, 1889. 12. 472 p.
Coyecque, E., L’Hötel-Dieu de Paris au moyen ägc. Histoire et Documenta.
T. 2: Deliberation du chapitre de Notre-Dame de Paris relatives ä THölel-*
Dieu (1326 — 1539). Paris, Champion, 1889. 8. VII — 449 p.
Eidam, W., Dr., Samariterbuch für Jedermann. Allgemeinverständliche An¬
leitung zur ersten Hülfeleistung bei Unglücksiallen. Braunschweig, Salle
1890. 8. VIII—8 S. mit 73 Figuren. 0 80 M.
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345
Neu erschienene Schriften.
Finkelnburg, Car], Prof. Dr., Ueber die Errichtung von Volkssanatorien für
Lungenschwindsüchtige. Vortrag in der General Versammlung des Nieder-
rheinischen Vereins für öffentliche Gesundheitspflege am 2. December 1889
zu Düsseldorf. Nebst einem anschliessenden Referate von Jac. Zimmer¬
mann. Bonn, Strauss, 1890. gr. 8. 19 S. 0*80 M.
Heilanstalten, Die — im preussischen Staate während der Jahre 1880 bis 1885.
Berlin, Verlag des königl. statistischen Bureaus, 1889. Jmp.-4. XX — 302 S.
8*20 M.
Helfer, Der —. Blätter für Krankenpflege und Wohlthätigkeit. Herausgegeben
von Dr. V. Bö hm er t und Dr. W. Bode. Erster Jahrgang. October 1889
bis September 1890. 12 Nummern ( 3 / 4 Bogen). Leipzig, Duucker & Hum-
blot, 1889. 4. 2 M.
Horner, Jos., Dr., Die erste Hülfeleistnng bei Unglücksfällen und plötzlichen
Erkrankungen, nebst Vorsichtsmaassregeln zur möglichsten ilintanhaltung
solcher Zufalle, für Feuerwehren und Feuerwehrärzte zum Gebrauche beim
Unterrichte. Wien, Deutike, 1890. 8. V — 122 S. mit 97 Holzschnitten. 2 M.
Humphry, Laurence, A Manual of Nursing, medical and surgical. London,
Griffin, 1890. gr. 8. With illustrations. 3 sh. 6 d.
Lieber, Ang., Dr., Die erste ärztliche Hülfeleistnng bei Erkrankungen und
Unglücksfallen auf Alpenwanderungen. Nach seinen Vorträgen in zwei
Führer-lnstructions-Cursen zusammen gestellt. 2. Aufl. Innsbruck, Wagner,
1889. 8. 84 S,
de Moerlooee, H., MU«, Lois et reglements en vigeur en Belgiern* dans leur
application ä la profession de sage-femme (deontologie). Bruxelles, impr.
Berqueman, 1889. 8. V — 80 p. 2*60 Frcs.
P&rvin, Theophilus, Prof. Dr., Lectures on Obstetric Nursing. London, Lewis,
1890. 12. 2 sh. 6 d.
Richard, Emile, Histoire de l’höpital de ßicetre (1250—1791); (une des maisons
de l’Hopital-general de Paris). These. Paris, 1889. 4. 158 p. 1 pl.
R ühlemann , G. A., Dr., Oberstabsarzt, Erste NächsteDhülfe bei Unglücksfällen.
Ein kurzer Ratbgeber für Jedermann, namentlich für Militär, Schutzleute,
Feuerwehr, Eiseubahnbeamte, Werkführer, Bergleute, Bauhandwerker, Rad¬
fahrer, Turner, Reisende, besonders als Taschenbüchlein für Samariter und
zum Gebrauche beim Unterrichte der Unterofficiere über die erste Hülfe
bei Unglücksfällen. Dresden, Höckner, 1889. 16. 70 S. mit 121 Abbildungen.
0*60 M.
Wood, C. J., A handbook for the nursing of sick children. London, Cassell,
1889. 12. 256 p. 2 sh. 6 d.
Woodhull, A. A., Provisional Manual for exerciee of Company bearers and
hospital corps. Fort Leavenwortb, 1889. 12. 34 p.
7. Militär- und Schiffshygiene.
Alquier, Augustin L., Apercus hygieniques sur quelques types de navires de
goerre dans la marine moderne. (Cuirasses, gardesootes, torpilleurs.) Dis¬
sertation. Bordeaux, 1889. 4. 49 p.
v. Coler, Die militärärztlichen Bildungsanstalten zu Berlin, ihr Ursprung und
ihre Entwickelung. Ansprache. Berlin, Hirschwald, 1889. gr. 8. 20 S. 0*60 M.
Jeunhomme, P., Dr., L’hygiene militaire ä ^Exposition universelle de 1889.
Paris, Rozier, 1890. 4. 67 p.
van Leont, F. J., Dr., Geneeskundtg Jaarverslag nopens den Gezondheitstoestaud
bij de koninklijke nederlandsche Marine gedurende het jaar 1887. Leiden,
Groen, 1889. 8. 272 S.
Myrd&ca, Paul, Dr., Regimentsarzt, Ergebnisse der Sanitätsstatistik des k. k. Heeres
in den Jahren 1883 bis 1887. I. Theil: Ergebnisse der Rccrutirungsstatistik.
Wien, Holder, 1889. gr. 8. 42 S. 1 M.
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346 Neu erschienene Schriften.
Sanitätabericht über die königlich preussische Armee, das XII. (königlich
sächsische) nnd das XIII. (königlich württembergische) Arraeecorps für die
Berichtsjahre vom 1. April 1882 bis 31. März 1884. Bearbeitet von der Medi-
cinalabtheilung des königlich preossischen Kriegsministeriams. Berlin, Mitt¬
ler, 1889. gr. 4. VI —189 und 193 S. 10 M.
8. Infectionskrankheiten und Desinfection.
Aitken, Sir William, On the animal Alkaloids, the Ptomaines,' Leucomaines, and
extractives in their pathological relatidns. Second edition enlarged. London,
Lewis, 1890. gr. 8. 3 sh. 6 d.
Arloing, S., tätude sur les proprietes des snbstances aolubles secretees par le
bacillus heminecrobiophilu8. Lyon, impr. Plan, 1889. 8. 8 p.
Babes, V., Sur les associations bacteriennes sur la concnrrence vitale da b&cille
de la tuberculose. Congres pour Petude de la tnberculose chez Phomme et
chez les animaux. 1. session. Paris, Masson, 1889.. 8. 21 p.
Babes, V., et Eremia, Note sur quelques microbes pathogenes de Phomme.
Bukarest, impr. Gobi, 1889. 8. 6 p.
Baumgarten, P., Prof. Dr., Jahresbericht über die Fortschritte in der Lehre
von den pathogenen Mikroorganismen, umfassend Baeterien, Pilze und Pro¬
tozoen. 4. Jahrgang, 1888. 1. Hälfte. Braunschweig, Schwetsobke, 1889.
gr. 8. VII —256 S. 6 40 M.
Baumgarten, P., Prof. Dr., Lehrbuch der pathologischen Mykologie. 2. Hälfte.
2. Halbband« 2. Lieferung. (Schluss des Werkes.) Braunschweig, Bruhn, 1889.
gr. 8. IV— 182 S. Mit 15 Textabbildungen, 5 davon in Farbendruck. 5*40 M.
cplt. 27 M.
Billmann, Lina, Hebamme, Wie verhütet man Kindbettflebor, Unterleibs- und
Säuglingskrankheiten? Ein offenes Wort an die Frauen. München, Merhoff,
1890. 12. 72 S. 0*75 M.
Bongartz, Alfons, Ueber Scorbut. Dissertation. Würzburg, 1889. 8. 36 p.
Bordoni -Uffir eduzzi, G., La rabbia canina e la cura Pasteur. 2. ed. Torino,
Rosenberg <fe Selber, 1889. 8. 86 p. 2*50 L.
Brown, A. M., The animal alkaloids, cadaveric and vital; or the ptomaines and
leucomaines chemically, physiologically and pathological ly considered in
relation to scientific medicine. With an introduction by A. Gautier. 2. ed.
London, Hirschfeld, 1889. XXV — 252 p. 8. 7 sh. 6 d.
Bütschli, 0., Prof., Ueber den Bau der Baeterien und verwandter Organismen.
Vortrag. Leipzig, Winter, 1890. gr. 8. 37 S. mit einer Tafel.
Bungeroth, Otto, Dr. Stabsarzt, Die Influenza, ihr Wesen und ihre Behandlung.
Düsseldorf, Schrobsdorf, 1890. gr. 8. 12 S. 050 M. v
Campbell, Harry, The causation of disease: an Exposition of thb Ultimate
Factors which induce it. London, Lewis, 1889. 8. 12 sh. 6 d.
Canalis, P., Studi sulla infezione malarica. Sulla varietä parassitaria delle forme
semilunari di Laveran e sulle febbri malariche che da esse dipendono.
Torino, Bona, 1889. 4. 32 p.
Candler, C, The Prevention of Measles. London, 1889. 8. 390 p. 6 M.
Canestrini, G. e R., Batteriologia. Milano, 1889. 16, leg. tela. 246 p. 1*50 L.
Canitz, M., Dir., Die Influenza (Grippe), ihr Wesen, Verhütung und natur-
gemässe Behandlung und Heilung. Berlin, Luck, 1889. gr. 8. 8 S. 0*20 M.
Cawdle, Alfred, Rabies. Its course, and Symptoms: preventative and curative
measure. London, Ridgway, 1889. 8. 8 p.
Chambaud, Emile, Dr., La Fievre typhoide dans Parmee de Lyon. These. Lyon,
impr. Plan, 1889. 8. 56 p.
Collins, S. H., Yellow fever, a brief sketch of its natural and clinical history,
together with some practical suggestions relating to the sanitary oontrol of
yellow fever outbreaks. Indianapolis, Burford, 1889. 8. 7 p.
Digitized by LaOOQle
Neu erschienene Schriften. 347
Courrent) P., Dr. y Une epidemie de scarlatine. Montpellier, impr. Boehm, 1889.
8. 39 p.
Danilewsky, B., La parasitologie comparee du sang. I. ei II. Petersburg,
Kicker, 1889. gr. 8. 320 M.
Dans, Geo., Dr., Die Influenzakrankheit, ihr Wesen und ihre Behandlung. Berlin,
Fried, 1889. gr. & 31 8. 1 M.
Dineur, fl, Nouveile methode simplifiee et rapide pour la recherche du bacille
de Koch, dans les expectorations tuberculeutes. Bruxelles, A. Manceaux,
1889. 8. 4 p. 0*50 Frc.
Dif it, L, Dr., De la contagion de la phthisie pulmouaire et des moyens de
s’en preserver; son traitement. Bennos, impr. Edeneur, 1890. 8. 22 p.
Dock, G., Leprosy with a report on two oaaes. From the Trausact. of the Texas
State med. assoc. 1889. 8. 6 p.
Doehle, Beobachtungen öber einen Antagonisten des Milzbrandes. Kiel.
Schmidt & Klaunig, 1889. 8. 15 S. 1 PI.
Dubois, R., Les microbes lumineux. Lyon, impr. Schneider, 1889. 8. 24 p.
Dubousquet- Laborderie et Jasiewios, Contribution ä l’etude clinique des
maladies infectieuses aigues et ohronique. Attenuations et transformations.
Clermont (Oise), impr. Daix, 1889. 8. 29 p.
Bisen borg, J., Diagnostica batteriologica; tavole ausiliarie all’ esercizio pratico.
Frad. di T. Ferretti. Milano, 1889. 8. 173 p. 10 L.
Ihqnerra^ Carolas, Contribution a l’etude de la fievre du Magdalena. These.
Paris, 1889. 4. 138 p.
Fischer, M., Milzbrand beim Mensohen. Dissertation. Erlangen (Leipzig, Fock),
1889. 8. 22 S.
Fokker, A. P., Die Grundlagen der Bacteriologie. Rede, gehalten beim Nieder¬
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19 S. 0-80 M.
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Jorb&n, Nicolai, Vergleichende Untersuchungen der wichtigeren zum Nachweise
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Dorpat, Laakmann, 1889. 8. 72 S.
L&porte } Reglementation et Inspection officielle des etablissements industriels
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L&vaohe, Ing., Reglementation et Inspection officielle des etablissements in-
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M&my, H., Ing., Mesures präventives contre les accidents. Mesures prises par
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Mantagasfca, Paul, Prof., Die Hygiene der Arbeit. Einzig autorisirte Ueber-
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Rofeßbach, M. J., Dir., Prof. Dr., Tod durch arsenhaltige Tapeten oder Ver¬
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, Jena, Doebereijier, 1889. 8. V — 80 S. 1*60 M.
Seidel, M., Prof. Dr., Acute Phosphorvergiftung oder chronische Arsenvergiftung
durch einen arsenhaltigen Wandanstrioh. Entgegnung auf dis Brocbüre:
„Tod durch arsenhaltige Tapeten oder Vergiftung mit Phosphor.“ Für den
Otto’schen Giftmordprocess beleuchtet durch Prof. Dr. M. J. Rossbach.
Jena, Pohle, 1890. gr. 8. IV— 108 S. 1*50 M
13. Nahrungsmittel,
Bericht über die Ergebnisse der Berliner städtischen Fleischschau für das Jahr
1888/89. Berlin, Druck v. Grunert, 1889. 8. 25 S.
Cros, Theodore, Etüde micrographique du poivre noir et de ses falsifications.
These. Montpellier, 1889. 4. 67 p.
Dubois 0., Traite theorique et pratique des aliments et des boissons. Edition
gratuite. Troyes, Martelet, 1889. 12. 168 p. 0 50 Frcs.
Pinolini, Domenico, Le adulterazioni del vino; metodi per riconoscerle e leggi
che le riguardauo. Torino, Loescher, 1889. 12. 256 p.
Baue, Bruno, Untersuchungen über ein aus Afrika stammendes Fischgift.
Dissertation. Dorpat, Laakmann, 1889. 8. 72 S.
Buffin, Achille, Etüde du beurre et des ses falsifications. Lille, impr. Danel,
1889. 8. 38 p.
Snijders, A. J. C., Onze voedingsmiddelen, hunne samenstelling, voedingswaarde,
toebereiding en verteerbaarheid, benevens de voornamste kenmerken hunner,
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Virchow, R., Ueber Nahrungs- und Genussmittel. Vortrag, gehalten im Saale
des Berliner Handwerkervereins. 3. verb. Auflage. Hamburg, Verlagsanstalt
und Druckerei A. G., 1890. gr. 8, 52 S. 0*80 M.
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352 Neu erschienene Schriften.
Zaborowski, S., Les boissons hygieniques. L’eau et les filtrep, l’eau glacee, les
eaux minerales, les eaux gazeuses artificielles; les infusions, le the, le cafe,
le lait; les fruits et les boissons de fraits, le cidre, le vin de raisin sec, la
biere. Paris, Bailiiere, 1889. 12. 158 p.
14. Leichenverbrennung und Leichenbestattung.
Fay, Emile, Les Ciroetieres et la police des sSpultures. Traite pratique de
legislation. 2e edition, revue et augraentee. Paris, Berger•Levrault, 1890.
8. 239 p.
15. Verschiedenes.
Brauchli, M., Ueber die durch Tabak und Alkohol verursachte Intoxications-
amblyopie. Wiesbaden, Bergmann, 1889. gr. 8. 57 S. mit 4 Tafeln. 2*40 M.
v. Frey, Eugen, Der Kohlensäuregehalt der Luft in und bei Dorpat, bestimmt
in den Monaten September 1888 bis Januar 1889. Dissertation. Dorpat,
Schnakenburg, 1889. 8. 49 S.
Proust, De l’assainissement des ports. Rapport. Paris, Challamel, 1889. 8.
20 p.
Roewer, Dr., Der Schiffsarzt, Mittheilungen für Aerzte über Schifffahrts¬
gesellschaften, Engagementsbedingungen, ärztlichen Dienst an Bord, be¬
sondere Krankheiten, Quarantänebestimmungen, Schemata zu Attesten etc.
Berlin, Hirschwald, 1889. 12* 47 S. 1 M.
Rouy, Henry, Congres international du repos hebdomadaire au point de vue
hygienique et sociaL Sedan, impr. Laroche, 1889. 8. 11 p.
Anhang: Alkoholismus.
Brauchli, Ulr., Assistenzarzt, Ueber die durch Tabak und Alkohol Verursachte
Intoxioationsamblyopie. Inauguraldissertation. Zürich (Wiesbaden, Berg¬
mann), 1889. gr. 8. 57 S. mit 4 Taf. 2*40 M.
Marthaler, H., Pfarrer, Ein Wort über Gründung einer Trinkerheilanstalt im
Canton Bern. Bern, Huber in Comra., 1889. 8. 71 8.
Whyte, James, Secr., Verkürzt der Genuss von Alkohol das LebenV Autori-
sirte IJebersetzung aus dem Englischen von Maurice Rhold. v. Stern.
Zürich, Verlagsmagazin, 1889. gr. 8. 27 S. 0*40 M.
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Dr. M. Pistor, Anstellung von Gesundheitsaufsehern in Berlin. 353
Die Anstellung von Gesundheitsaufsehern in Berlin.
(Nach einem in der Deutschen Gesellschaft für öffentliche Gesundheitspflege
in Berlin gehaltenen Vorträge.)
Von Dr. M. Pistor.
Gesundheitsaufseher, inspectors of nuisances oder sanitary inspectors
der Engländer sind ärztlich nicht vorgebildete Beamte, welche den kleinen
Aufsichtsdienst in der öffentlichen Gesundheitspflege wahrzunehmen bestimmt
sind, also Pflichten erfüllen sollen, welche in den Staaten des Deutschen
Reiches bis dahin den gewöhnlichen Polizeibeamten obliegen, oder zum
Theil auch, insbesondere in kleinen Städten und auf dem Lande, von ein¬
zelnen, besonders eifrigen und tüchtigen Amtsärzten (Physikern, Bezirks¬
ärzten) in sachkundigerer Weise, wenn auch oft gegen das eigene Interesse
der Beamten erfüllt werden.
Englischen Aerzten gebührt das Verdienst, wie den älteren Lesern
dieser Zeitschrift bekannt ist, diese für eine sorgsame Ausübung einer ver-
ständnissvollen, zielbewussten Gesundheitspolizei so bedeutungsvolle Ein¬
richtung geschaffen zu haben. (Vergl. Bd. V dieser Zeitschrift S. 51 ff.,
S. 177 ff.) Dr. John Liddle in Whitechapel, London, Dr. David Davies
in Bristol und Dr. Trench in Liverpool haben vor allen Anderen jene Ein¬
richtung zu einer sehr fruchtbringenden für die Ausübung der öffentlichen
Gesundheitspflege gemacht, wie aus den oben angeführten Stellen ersichtlich
ist und heute auch durch die bezüglichen Gesundheitsberichte aus diesen
und anderen englischen Städten bekundet wird.
Durch das englische Gesundheitsgesetz (Public health act ) vom
11. August 1875, Artikel 189 u. ff. ist die Anstellung dieser Beamten in
Städten und auf dem Lande im Allgemeinen geordnet; die dienstlichen Ob¬
liegenheiten waren bereits unter dem 11. November 1872 durch eine An¬
weisung des Government board of health festgesetzt, welche am 10. März
1880 von derselben Centralbehörde ohne wesentliche Aenderungen wieder
veröffentlicht worden ist. Die einzelnen Bestimmungen finden sich nach
lern Text von 1872 in wörtlicher Uebersetzung Band V dieser Zeitschrift,
5. 213 ff. abgedruckt; hier sollen jene dienstlichen Pflichten der inspectors
f nuisances nur in kurzen Zügen angedeutet werden.
Die in Rede stehenden Beamten werden durch die zuständige Gesund-
leitsbehörde, local board of health , bezw. den zu derselben gehörenden
irztliehen Gesundheitsbeamten (medical officer of health) angewiesen oder
tändeln selbstständig in den Grenzen der gesetzlichen Bestimmungen, sollen
ich über alle die Gesundheit beeinträchtigenden Missstände durch zeitweise
riederholte oder ausserordentliche Besichtigungen unterrichtet halten, ins-
Vlertejjabrmchrift für Gesundheitspflege, 1890. 23
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»94
Dr. M. Pistor,
besondere alle derartigen Missstände, wie Uebertretungen der sanitären
Gesetze, sobald dieselben auf irgend eine Weise zu ihrer Kenntniss kommen,
Belbst untersuchen. Diesen Beamten ist weiterhin die Ueberwachung gesund¬
heitsschädlicher Gewerbe, Beschädigungen der Wasserleitung, der Wasser¬
versorgung, des Verkehrs mit Nahrungs- und Genussmitteln, des Auftretens
ansteckender Krankheiten, sowie die Ermittelung der dieselben begünstigen¬
den Umstände, wie Wohnungsüberfüllung etc., übertragen. Die Ausführung
der gegen gleiche und andere Uebelstände von der Gesundheitsbehörde
oder den Gesundheitsbeamten getroffenen Maassregeln soll der tnspedor of
nuisances bis zu einem gewissen Grade selbst in die Hand nehmen oder
leiten, sowie alle von der Gesuudheitsbehörde getroffenen Maassregeln über¬
nehmen. Ueber seine Thätigkeit hat der Beamte regelmässig Buch zu führen
und dasselbe auf Erfordern dem ärztlichen Gesundheitsbeamten wie der
Gesundheitsbehörde vorzulegen; den Sitzungen der letzteren hat er auf
Ladung beizuwohnen, auch in Fällen, die zur gerichtlichen Entscheidung
kommen, vor Gericht zur Vertretung zu erscheinen.
Zu den Dienstpflichten jener tnspedors of nuisances gehören nach dem
Gesundheitsgesetz von 1875 auch die jährlich mehrfachen Besichtigungen der
Herbergen {common lodging houses ), der Arbeiterwohnungen, der Werk¬
stätten, Bäckereien, die Ueberwachung der Reinlichkeit in Strassen und
Höfen u. a. m.
Man wird zugestehen müssen, dass der Umfang dieser Thätigkeit kein
geringer ist; die Erfolge einer gewissenhaften Wahrnehmung jener Pflichten
aber liegen in den Gesundheitsberichten der englischen Gesundheitsbeamten
klar zu Tage, wovon sich Jeder, der sich dafür interessirt, durch Einsicht
in dieselben leicht überzeugen kann.
Wenn nun auch englische Verhältnisse, insbesondere die grössere Dich¬
tigkeit der Bevölkerung in den grossen Handels- und Industrieplätzen, der
rege Verkehr einer vagirenden Bevölkerung in denselben und andere Gründe,
welche in der sehr freien Selbstverwaltung der Städte wie des platten Landes
liegen, eine derartige besondere und tiefer eindringende Ueberwachung der
die öffentliche Gesundheit schädigenden Uebelstände erforderlich machen,
so lässt sich doch nicht läugnen, dass auch in Deutschland sowohl in Städten
wie in ländlichen Bezirken reichliche Gelegenheit für eine derartige Ueber¬
wachung gegeben ist; es sei hier nur auf ältere Städte, wie Breslau, Mainz,
Augsburg, Hamburg, Danzig, vielleicht auch Königsberg, Posen u. a. m.,
sowie auf diejenigen Landestheile hingewiesen, in welchen eine grossartige
Industrie sich ausgebreitet hat. Wenn dort diejenigen Wohnungsverhält¬
nisse, wie ich dieselben später für Berlin näher bezeichnen werde, die Rein¬
lichkeit in Strassen, Häusern und Höfen, der Verkehr mit Nahrungsmitteln,
die Pflege der Haltekinder, das Auftreten ansteckender Krankheiten von
einem geschulten Personal niederer Gesundheitsbeamten dauernd und mit
einem gewissen Sachverständnis überwacht werden könnte, so würden
manche bis dahin ungekannten hygienischen Uebelstände an das Tageslicht
kommen. (Vergleiche meine Generalberichte über das Gesundheitswesen im
Regierungsbezirk Oppeln für 1875 und 1876 bis 1880, über Gewerbe- und
Wohnungshygiene.) Derartige Missstände zu beseitigen, würde vielfach
Schwierigkeiten bereiten und grosse Geldopfer verlangen, aber es würden
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355
Anstellung von Gesnndheitsaufsehem in Berlin.
auch viele Uebelstände mit Leichtigkeit zu heben und vor allen Dingen auf
Grund der gewonnenen Erkenntnis rechtzeitig Maassregeln zu treffen sein,
um das weitere Umsichgreifen solcher gesundheitswidrigen Zustände zu ver¬
hüten — und die deutsche Gesundheitspflege vor ähnlichen trüben Bildern
zu bewahren, wie solche seinerzeit, im sechsten und siebenten Jahrzehnt, in
den alten englischen Städten und Stadttheilen (Whitechapel-London, Liver¬
pool, Bristol) grell hervortraten. Sind die gesundheitswidrigen Zustände
erst soweit gediehen, wie dort in jener Zeit, dann ist eine Wendung zum
Guten viel schwieriger und kostspieliger, als wenn man dieselben im Keime
erstickt.
Nach diesen allgemeinen Betrachtungen, welche ich später durch eine
Besprechung der englischen Gesundheitsgesetzgebung im Verhältniss zu der
deutschen fortzusetzen gedenke, wende ich mich dem eigentlichen Gegen¬
stände dieses Aufsatzes zu.
Der erste Grundsatz der heutigen Gesundheitspflege, gesundheitsschäd¬
liche Zustände zu ermitteln und zu beseitigen, bevor die Noth dazu zwingt,
nicht allein, um den Ausbruch ansteckender Krankheiten zu verhüten, son¬
dern auch, um für die Bewohner eines Ortes gesundheitsgemässe Bedin¬
gungen im Allgemeinen zu schaffen, errang sich etwa seit 1867 allmälig
Anerkennung bei den Äerzten, um demnächst auch von der Verwaltung
mehr und mehr in den Vordergrund gerückt zu werden.
In den letzten Jahren meiner hiesigen amtlichen Thätigkeit hat sich
mir wiederholt die Frage aufgedrängt, ob die Ausübung der Gesundheits¬
polizei in Berlin berechtigten hygienischen Anforderungen in dem vor¬
erwähnten Sinne entspricht; nach eingehenden Erwägungen bin ich zu der
Ueberzeugung gekommen, dass dies in mancherlei Beziehungen nicht der
Fall ist.
Während die Nahrungsmittelüberwachung seit 1879 mit Nachdruck
und Erfolg geübt, immer neue Stadttheile an die Schwemmcanalisation an¬
geschlossen und die Trinkwasserverhältnisse in den letzten Jahren durch
die Neugestaltung der Tegeler Anlage erheblich gebessert, dadurch die all¬
gemeinen Bedingungen für die gesundheitlichen Verhältnisse der Bevölke¬
rung sehr wesentlich gefordert worden sind, erfreuen sich bis heute die
Wohnungsverhältnisse keiner ausreichenden Beaufsichtigung.
Ich bin weit entfernt, darauf hin wirken zu wollen, dass die Privat¬
wohnungen etwa nach Raummetern auf die Zahl der Bewohner hergestellt,
beziehungsweise vermiethet werden, halte es aber für Pflicht der Gesund¬
heitspolizei, dafür zu sorgen, dass gesundheitsschädliche Räume zum Be¬
wohnen nicht zugelassen und Räume, welche vomMiether weiter vermiethet,
also gewerblich ausgenutzt werden, z. B. Schlafstellen, Chambres garnies ,
Gasthofszimmer, sowie Räume, welche einer grösseren Anzahl von Menschen
zum Aufenthalt dienen, Werkstätten, gesundheitsgemäss eingerichtet und
von einer Grösse sind, welche für die Zahl der darin wohnenden beziehungs¬
weise arbeitenden Menschen nach bestimmten Grundsätzen hinreicht; dass
ferner Werkstätten zur Herstellung von Lebens- und Genussmitteln, wie
Kuchen-, Brot- und Zuckerwerkbäckereien, Wurstlereien, Gasthofsküchen
und dergleichen als Schlafstätten nicht benutzt werden.
23 ♦
Digitized by LaOOQle
3Ö6
Dr. M. Pistor,
Dass alle diese Uebelstände sich auch hier wie an anderen Orten finden,
ist und wird immer wieder für eine Anzahl durch einzelne zufällig zur
Kenntniss des Polizeipräsidiums gelangte Fälle nachgewiesen.
Nun sind zwar Vorschriften über die Belegung von Pennen, die Ver-
miethung von Schlafstellen in den Polizeiverordnungen vom 31. Januar und
7. Decemher 1880 vorhanden, die Ueberwachung der thatsächlichen Aus¬
führung jener Vorschriften aber dürfte kaum genügen.
Der Umstand, dass nach der Volkszählung vom 1. December 1885
1100 männliche und
1665 weibliche
zusammen 2765 Schlafgänger
in Wohnungen mit nur einem Wohnraum eingemiethet waren, lässt es mir
mindestens zweifelhaft erscheinen, dass den Bestimmungen der Verordnung
vom 7. December 1880 thatsächlich Folge gegeben wird.
Ueber die Vcrtheilung der Schlafleute auf die einzelnen Stadttheile und
nach der Zahl der Wohnräume am 1. December 1885 ergiebt die nach¬
stehende, auf Grund der Mittheilungen des städtischen statistischen Amtes
aufgestellte Ueber sicht das Nähere:
Stadttheile
Wohnungen von
einem
Wohnraum
zwei
Wohnräumen
drei
Wohnräumen
Schlafleute
Ein¬
wohner¬
zahl
Schlafleute
l ,
fl o 3
Wog
>
Schlafleute
Ein¬
wohner¬
zahl
männl.j weibl.
männl.
weibl.
m&nnl.
weibl.
Neu-Köln . . (VI)
16
7
273
51
31
886
148
49
1733
Friedrich - W ilhelm-
stadt . . . (XII)
10
23
486
157
57
2403
485
109
5225
Alt-Köln ... (I)
29
28
969
219
120
3054
454
103
4269
Alt-Berlin. . • (I)
38
39
1229
249
124
3824
561
218
6585
Friedrichstadt . (11)
36
41
1953
444
201
7306
1720
422
18861
Spand. Viertel (IX)
63
82
2874
755
461
12870
1923
832
23877
Louisenstadt, dies¬
seits .... (VI)
93
195
5242
1305
744
19758
4504
1597
| 45144
Stralauer Viertel,
westl. . . (Vlla)
105
171
6915
2088
1142
33684
2922
1398
36563
Louisenstadt, jene.
westl. . . . (Va)
113
247
8819
2541
1410
37411
2726
1295
33510
ganz Berlin
1100
1665
71767
20650
9966
381888
30346
12170
432009
Betreffs der Werkstätten haben die im Jahre 1886 durch das Polizei¬
präsidium ungeordneten Erhebungen unter 14400 besuchten Werkstätten 60
ermittelt, welche zu gesundheitlichen Bedenken Anlass gaben; dabei ist in-
Digitized by LaOOQle
Anstellung von Gesundheitsaufsehern in Berlin. 357
dessen zu bemerken, dass die Prüfung lediglich durch Schutzleute und
nicht durch Sachverständige stattgefunden, sich auch nicht darauf erstreckt
hat, ob die vorbezeichneten Werkstätten zur Herstellung von Verzehrgegen¬
ständen und etwa gleichzeitig zu Schlafzwecken benutzt wurden. Eine
derartige Verwendung ist nicht nur ekelerregend, sondern hat auch unter
Umständen einen nicht unbedenklichen Einfluss auf die Gesundheit der
Mitmenschen durch Weiterverbreitung von Pocken, Typhus, Diphtherie u. s. w.,
deren Keime an denjenigen Speisen leicht haften, welche nicht hinreichender
Hitze zur Tödtung der Mikroben ausgesetzt wurden. Im Jahre 1889 haben
und zwar lediglich im Monat Juli 9500 derartige Besichtigungen mit einem
Ergebniss von 300 Beanstandungen stattgehabt; darunter befanden sich
Werkstätten zur Herstellung oder Zubereitung von Nahrungs- oder Genuss¬
mitteln , von denen 20 gleichzeitig als Schlafstätten für das Personal
dienten.
Häuser, welche vorwiegend oder ausschliesslich Arbeiterwohnungen
enthalten, bedürfen ebenso wie die schon erwähnten zum dauernden oder
längeren Aufenthalt von Menschen bestimmten Räume einer ununterbrochenen
gesundheitspolizeilichen Ueberwachung; es genügt nicht, dass der Physicus
bei Feststellung des vermehrten Auftretens ansteckender Krankheiten oder
der Schutzmann einmal eine Anzeige über diesen oder jenen Uebelstand
macht, oder dass die Bewohner sich über Feuchtigkeit in der Wohnung,
über Unsauberkeit in Haus oder Hof beklagen und dadurch eine ortspolizei¬
liche Untersuchung herbeiführen; es ist vielmehr im öffe ntlichen gesund¬
heitlichen Interesse nothwendig, dass diese Verhältnisse von der Behörde
dauernd und zwar von Sachverständigen überwacht werden.
Wohnungen dieser Art giebt es in fast allen Stadttheilen, im Centrum,
wie im Westen und Osten, Norden und Süden, ganz abgesehen von den
Massen-Miethsgebäuden für 800, 1000 und mehr Bewohner; davon kann
man sich leicht überzeugen, wenn man nur die rechten Plätze aufsucht.
Wer die Hoffnung hegt, dass bezügliche Anzeigen durch die Herbergs¬
und Schlafgänger, durch die Handwerksgesellen in den Werkstätten, durch
die Bewohner gesundheitswidriger Räume und schlecht gehaltener Häuser
erstattet werden sollen, giebt sich einer Täuschung hin. Es darf nämlich
nicht übersehen werden, dass die ersteren aus Indolenz selbst mit der
schlechtesten Unterkunft sich begnügen, die Gesellen und Arbeiter aber
sich zu Anzeigen um so schwerer entschliessen, als sie stets eine Aufkündi¬
gung des BrotverhältnisBes, bezw. der Wohnungen daraufhin gewärtigen
müssen.
Auch eine sachverständige Ueberwachung der Sauberkeit in Häusern
und Höfen würde bei manchen Grundstücken sehr angebracht sein.
Ein anderer Punkt, welcher wohl einer gesundheitspolizeilichen
Aufsicht zu unterwerfen sein dürfte, ist die Pflege der sogenannten Halte¬
kinder, welche zur Zeit auch der Schutzmann im Wesentlichen beaufsichtigt;
es dürfte sich doch empfehlen, nach mit den betheiligten Factoren zu ver¬
einbarenden Grundsätzen dabei sachverständige Organe mitwirken zu
lassen.
Endlich bedarf die Ausführung der unter dem 7. Februar 1887 er¬
lassenen Polizeiverordnung, betreffend die Desinfection nach ansteckenden
Digitized by LaOOQle
358
Dr. M. Pistor,
Krankheiten, und der dazu gehörigen Desinfectionsanweisung dringend einer
sachgemässen Gontrole, falls nicht, wie die im Laufe des Jahres 1887/88
gemachten Erfahrungen zeigen, die Vorschriften zum grossen Theil und in
vielen Fällen unbeachtet bleiben sollen.
Auch nach der durch die städtischen Behörden zugebilligten Anstellung
geprüfter Desinfectoren vom 1. April d. J. ab wird eine Controle jener Ge¬
meindebeamten nicht überflüssig sein.
Ich begnüge mich damit, die vorgenannten hygienischen Punkte, welche
nach meinem Dafürhalten einer anderen als der bisher geübten gesundheits¬
polizeilichen Aufsicht im Interesse des Gemeinwohles unterworfen werden
müssen, vorläufig anzuführen. Dass auch noch andere Gebiete für eine
solche Raum bieten, ist zweifellos.
Die gesundheitspolizeiliche Aufsicht ist in Berlin bisher, wie in anderen
deutschen Städten, von Polizeidienern, in erster Linie von Schutzleuten ge¬
übt worden, welche bei ihren Controlgängen etwa in die Augen fallende
gesundheitswidrige Verhältnisse dem zuständigen Polizeirevier melden. Dort
werden dieselben geprüft, der zweiten ortspolizeilichen Abtheilung des
Polizeipräsidiums berichtet, welche dann entweder ohne Weiteres Abstellung
verfügt oder aber vorher noch ein sanitäts- bezw. baupolizeiliches Gutachten
erfordert.
Ein Berliner Schutzmann aber soll, wie bekannt, den verschiedensten
Anforderungen genügen, soll den Strassenverkehr überwachen, Häuser und
Höfe auf Ordnung und Sauberkeit prüfen, an Fremde Auskunft ertheilen,
Sicherheitsdienst üben, schlechte Wohnungen besichtigen und in gewisser
Weise beurtheilen, die Pflege der Haltekinder controliren u. s. f.
Dazu kommt noch erschwerend hinzu, dass diese Pflichten fortwäh¬
rend unter Hunderten von Beamten wechseln ; da darf es wohl nicht Wunder
nehmen, dass Dinge, welche eine gewisse Vorbildung, sei es auch nur durch
Erfahrung, erfordern, und das trifft für die Mehrzahl der hier in Frage
kommenden Punkte zu, häufig eine nach der Anschauung und dem geringeren
oder grösseren Verständniss des einzelnen Beamten sehr verschiedene Be-
urtheilung erfahren, ganz abgesehen davon, dass die Ueberwachung der für
die allgemeine Gesundheit wichtigen Bedingungen eine sehr ungenügende
wird.
Ich glaube ohne Uebertreibung sagen zu dürfen, Berlin ist seit der
Einrichtung der Bezirks-Physicate im Jahre 1854 in der sanitätspolizei¬
lichen Ueberwachung der gesundheitswidrigen Verhältnisse nur wenig
fortgeschritten; denn eine sachverständige ununterbrochene
Ueberwachung jener Verhältnisse, welche im sanitätspolizeilichen Interesse
aus den vorangeführten Gründen, insbesondere in einer Stadt mit mehr als
1V* Millionen Einwohnern gefordert werden muss, findet heute so wenig wie
vor 35 Jahren statt.
Nun könnte man ja einwenden, dass die Sterbeziffer dessenungeachtet
seit 1880 dauernd im Sinken begriffen ist und von 29*67 auf 21*87 Sterbe¬
fälle auf 1000 Einwohner gefallen ist, während diese Verhältnisszahl in den
Voijahren 29*0 bis 30*0 pro mille betrug, die Sache stellt sich aber doch
etwas anders, wenn man die einzelnen Jahre in Rechnung und Reihenfolge
stellt; es starben auf 1000 Bewohner ohne Todtgeborene:
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Anstellung von Gesundheitsaufsehern in Berlin. 859
im
Jahre
1880 . . . .
. . . 29*67
pro
mille
77
n
1881 . . . .
. . . 27-21
n
77
77
77
1882 . . . .
. . . 2581
77
7»
n
»
1883 . . . .
. . . 28*86
n
77
77
77
1884 . . • .
. . . 25*89
n
7)
n
77
1885 . . . .
. . . 24-36
77
77
»
n
1886 . . . .
. . . 25-64
n
7)
n
n
1887 . . . .
. . . 21-87
n
77
n
77
1888 ....
. . . 20*35
n
77
77
n
1889 ....
. . . 23*05
7)
77
Wenn man von 1889, namentlich nach dem Schlüsse desselben, eine
Voraussage für die Sterblichkeit im laufenden Jahre sich erlauben dürfte,
so würde dieselbe nicht günstig lauten.
Man ersieht aus vorstehenden Zahlen, dass eine feste Sterblichkeits-
ziffer bis dahin keineswegs erreicht ist. Ausserdem aber dürfte eine weitere
Herabminderung der Sterblichkeit, ausschliesslich der Todtgeborenen, unter
25*0 pro mille, welche doch zur Zeit als Mittelzahl anzunehmen allein be¬
rechtigt erscheint, keine unbillige Forderung der öffentlichen Gesundheits¬
pflege sein.
Unter den acuten ansteckenden Krankheiten hat die Diphtherie eine
sehr erhebliche Anzahl und zwar:
im Jahre 1880 . 36*1 pro mille
77 77
1881 .....
. . . 51-2 „
77
77 77
1882 ....
. . . 62-8 „
77
77 77
1883 ....
. . . 75-7 n
77
77 77
1884 ....
. . . 74-3 „
77
77 77
1885 ....
. . . 57-2 „
77
77 77
1886 ....
. . . 44-8 „
77
77 77
1887 ....
. . . 43-0 „
77
77 77
1888 ....
. . . 34-3 „
77
77 77
1889 ....
. . . 345 „
77
aller Todesfälle herbeigeführt. An Lungenschwindsucht aber, jener auf Ge-
schlechter verzehrend
und verheerend
wirkenden Krankheit, ging in den
gedachten Jahren:
1880 .
. . 117*63 pro mille
1881 .
. . 122*65 „
77
1882 .
. . 125-78 „
77
1883 .
. . 120-55 „
77
1884 .
. . 132-54 „
77
1885 .
. . 143-16 „
77
1886 .
. . 125*9 „
77
1887 .
. . 136*2 „
77
1888 .
'• • 145-1 „
77
1889 .
. . 135-2 „
77
aller Verstorbenen zu
Grunde; in den
beiden letzten Jahren konnte Hals-
Schwindsucht bei den Verhältnisszahlen nicht berücksichtigt werden, da zur
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360
Dr. M. Pistor,
Zeit nur die vorläufigen Aufmachungen des städtischen statistischen Amtes
für das Kaiserliche Gesundheitsamt vorliegen.
Acute Infectionskrankheiten können die Blüthe einer Bevölkerung fort¬
raffen, schädigen indessen den Nachwuchs nicht wesentlich; die Schwind¬
sucht aber lässt nicht nur den Stamm morsch zusammenbrechen, sondern
untergräbt auch die Lebensfähigkeit und Kraft der Nachkommenschaft.
Mehr noch als die Verhütung der Entstehung und Verbreitung acuter
ansteckender Krankheiten liegt nach meinem Dafürhalten der öffentlichen
Gesundheitspflege ob, dafür zu sorgen, dass diejenigen gesundheitswidrigen
Bedingungen getilgt werden, welche erfahrungsgemäss einer so in das Mark
eines Volkes verheerend eindringenden Krankheit, wie es die Tuberculose
ist, den Boden bereiteten. Auf diese Gefahren habe ich mir erlaubt, im
Vierten Gesammtbericht über das hiesige öffentliche Gesundheitswesen S. 37
und S. 103 unter Bezugnahme auf die bezüglichen traurigen Erfahrungen
in Wien bereits hinzuweisen und dabei auch angedeutet, dass ungünstige
WohnungsVerhältnisse nach meinem Dafürhalten die Verbreitung der Tuber¬
culose zu fordern geeignet sind. Enge, niedrige, schmutzige und überfüllte
Wohnungen ohne Licht und Luft, wie man sie hier doch nicht so ganz
selten auch nach dem Verschwinden älterer Stadttheile findet, dürften jeden¬
falls zur Förderung der Einzelgesundheit, insbesondere im kindlichen Alter,
nicht beitragen, vielmehr Ernährungsstörungen aller Art begünstigen.
Es scheint mir dies auch erklärlich, da eine reine Athmungsluft unter
solchen Verhältnissen nicht vorhanden sein kann, vielmehr die Zimmerluft
durch die Ausathmungsluft der Menschen, ganz abgesehen von anderen
Schädlichkeiten nothgedrungen dauernd noch verschlechtert werden muss.
.Der für eine normale Blutbildung so wichtige Gasaustausch in den Lungen
kann daher nicht genügend stattfinden. Ein elender Körper aber wird einer
Ansteckung durch Tuberkelbacillen leichter ausgesetzt sein, als eine kräftige
Constitution.
Mit Rücksicht auf diese Erörterungen dürfte es doch geböten er¬
scheinen, eine dauernde sachverständige Ueberwachung der Wohnungs¬
verhältnisse Berlins in den früher angedeuteten Grenzen in die Wege zu
leiten; aus denselben Gründen dürfte sich auch eine sachverständigere Be¬
aufsichtigung der Pflege der Haltekinder empfehlen.
Eine Controle der Ausführung der vorgeschriebenen Desinfection be¬
darf wohl einer Rechtfertigung nicht; Vorschriften, deren Befolgung nicht
überwacht wird, bleiben ohne praktischen Werth, das lehrt Jeden die täg¬
liche Erfahrung im Verwaltungs- und sonstigen Leben.
Wenn nun die vorberegten Lücken in der Ausübung der Gesundheits¬
polizei für Berlin zugestanden werden, so fragt es sich, in welcher Weise
lässt sich Abhülfe schaffen. Eine erhebliche Vermehrung der Bezirksphysi-
cate, an welche vielleicht in erster Linie gedacht werden könnte, empfiehlt
sich nach meinem Dafürhalten zu diesem Zwecke nicht. Jener niedere ge¬
sundheitspolizeiliche Dienst ist sehr wohl durch praktisch geschulte Unter¬
beamte zu versehen, wie das Beispiel einer Anzahl englischer Städte, London,
Liverpool, Manchester, Birmingham, Bristol u. s. w., schon seit Jahrzehnten
beweist und die in neuester Zeit auch in Wien erzielten Erfolge bestätigen.
Digitized by LaOOQle
361
Anstellung von Gesundheitsaufsehem in Berlin.
Ich verweise in dieser Beziehung auf Georg Varrentrapp’s Schilderung
jener Verhältnisse in englischen Städten im V. Bande dieser Vierteljahrs¬
schrift, S. 177 und bezüglich der Wiener Einrichtung auf die Jahresberichte
des Wiener Stadtphysicates für 1883/84, S. 196 und 1885/86, S. 2 bis 4.
Es ist aber auch zu berücksichtigen, dass jene Dienstleistungen, soweit
sie sich auf eine regelmässige, von Zeit zu Zeit wiederkehrende Aufsicht
derselben Häuser etc. beziehen, keine Beschäftigung ist, welche die Thätig-
keit eines wissenschaftlich vorgebildeten Arztes erfordert und eines solchen
würdig ist. Nach meinem Dafürhalten würden für diese Zwecke Polizei¬
beamte oder auch andere Personen, welche sich als zuverlässig schon be¬
währt haben, eventuell nach einer Probezeit von einem Jahr, als sogenannte
Gesundheitsaufseher in bestimmt umgrenzten Bezirken nach Bedürfnis zu
bestellen sein.
Körperlich gesunde Männer, deren Zuverlässigkeit zweifellos ist, würden
für jenen kleinen Dienst nach bestimmten Grundsätzen durch einige beson¬
ders dazu befähigte Bezirksphysiker theoretisch vorzubilden und für den
praktischen Dienst zu schulen sein. Diese gesammte Vorbildung würde
unter Oberaufsicht des Regierungs - Medicinalrathes zu erfolgen haben,
damit die später stattfindenden, örtlichen, gesundheitspolizeilichen Prüfungen
nach möglichst einheitlichen Grundsätzen für die ganze Stadt Berlin statt¬
finden könnten.
Nach stattgehabter Ausbildung müssten die Anwärter eine theoretische
wie praktische Prüfung nach näher zu bestimmenden Grundsätzen vor dem
Stadtphysicus ablegen, nach deren Bestehen ein Befahigungszeugniss ertheilt
wird, auf Grund dessen das Probejahr anzutreten sein würde.
Derartige vereidete Beamte würden in disciplinarer Beziehung dem
zuständigen Polizeihauptmann, in technisch - dienstlichen Angelegenheiten
dem zuständigen Bezirksphysicus bezw. dem Polizeipräsidium zu unter¬
stellen sein und sich dauernd lediglich dem Aufsichtsdienst über gesund¬
heitswidrige Zustände der erwähnten Art zu widmen haben. Alle bezüg¬
lichen Anzeigen finden auf Formularen statt, während die gesammte
dienstliche Thätigkeit in ein Tagebuch eingetragen werden muss, welches
von dem zuständigen Physicus und dem Polizeihauptmann in bestimmten
Fristen eingesehen und geprüft wird.
Die erforderlichen Anzeigen würden durch die Hauptmannschaft an
den Bezirksphysicus und demnächst an das betreffende Polizeirevier gehen
müssen, würden aber nur an einer Stelle vollständig eingetragen werden,
um überflüssige Schreiberei zu vermeiden. Nach seinem Ermessen requirirt
der Polizeihauptmann auf die erstattete Meldung den zuständigen Bezirks¬
physicus zur Berichterstattung oder überlässt demselben die fernere Behand¬
lung der Sache; über letztere ist in einer Spalte des Formulars Vermerk des
Amtsarztes zu machen, mit welchem die Sache dem Gesundheitsaufseher
und demnächst dem zuständigen Revier zur Kenntnissnahme zugefer¬
tigt wird.
Mehr als die vorstehende Skizze des praktischen Dienstes kann hier
nicht gegeben werden; es sollte nur angedeutet werden, wie man sich den¬
selben in Anlehnung an die bestehende Organisation der Polizei denken
kann; eine Gestaltung dieses Dienstes, wie derselbe in den englischen
Digitized by LaOOQle
362 Dr. M. Pistor, Anstellung von Gesundheitsaufsehern in Berlin.
Städten oder auch in Wien geübt wird, wo die Wohlfahrtspolizei in den
Händen der Stadtbehörden liegt, erscheint für Berlin nach Lage der Landes¬
gesetzgebung ausgeschlossen.
Im Vorstehenden ist bereits erwähnt worden, dass die Aufseher den
Hauptmannschaften als solchen zugetheilt werden sollen. Die Hauptmann¬
schaft würde dann einen Bezirk für sich und den Grundstock für die ört¬
liche Gesundheitspflege bilden. Ob für diesen Medizinalbezirk nun ein,
zwei oder drei oder noch mehr Gesundheitsaufseher erforderlich werden,
darüber kann nur die Erfahrung entscheiden. Vorläufig dürfte für jede
Hauptmannschaft je ein Aufseher ausreichend sein.
Diese Gesundheitsaufseher, welche lediglich ortspolizeilichen Inter¬
essen dienen, dürften von der Stadt Berlin zu besolden, im Einvernehmen
mit dem Polizeipräsidium anzustellen und dann der Polizeibehörde dienstlich
zu unterstellen sein.
Sollte die Anstellung von Gesundheitsaufsehern zur Ausführung ge¬
langen, so würden daraus anderweite wichtige Aenderungen für die gesund¬
heitspolizeiliche Ueberwachung leicht hervorgehen können, welche hier nur
erwähnt werden sollen; ich meine die Einrichtung von ordentlichen, d. h.
thätigen Sanitätscommissionen für jede Polizeihauptmannschaft und eines
Ortsgesundheitsrathes für Berlin, statt der jetzt nur dem Namen nach hier
wie an fast allen anderen preussischen Orten über 5000 Einwohner auf
Grund der königlichen Ordre vom 8. August 1835 bestehenden sogenannten
Sanitätscommission.
Dieser im Rahmen des vorgedachten Gesetzes, so lange dasselbe noch
rechtsverbindlich ist, sehr wohl zu organisirenden Sanitätscommission oder
dem Ortsgesundheitsrathe, wie ich die Einrichtung deutsch mit Vorliebe
bezeichnen möchte, würde es dann obliegen, alle die gesammte Stadt oder
grössere Theile derselben treffenden allgemeinen Maassregeln seiner Be-
rathung und Erwägung zu unterwerfen und eventuell zur Beschlussfassung
für die nach der heutigen Gesetzgebung zuständigen Behörden vorzubereiten.
Oertiiche Schädlichkeiten hinwegzuschaffen, sowie für eine Hauptmannschaft
allein etwa in Frage kommende ausgedehntere Missstände zu erörtern,
müsste Sache der für jede Hauptmannschaft vorgeschlagenen Gesundheits¬
commissionen bleiben.
Die vorstehenden Ausführungen sind im Wesentlichen dazu bestimmt,
alle diejenigen, welche sich für einen weiteren Ausbau der öffentlichen Ge¬
sundheitspflege in Berlin und eine dem Zweck entsprechende Beaufsichtigung
gesundheitswidriger Uebelstände, sowie eine zur Besserung derselben er¬
forderliche Ueberwachung der Ausführung getroffener Maassregeln inter-
essiren, zum Nachdenken über derartige Einrichtungen in dem besprochenen
Sinne anzuregen und für dieselben zu erwärmen.
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Dr. E. Roth, Gründung von Baugenossenschaften etc. 363
Die Gründung von Baugenossenschaften
mit beschränkter Haftpflicht zur Schaffung gesunder
Arbeiterwohnungen.
Von Dr. E. Roth in Belgard.
Jeder Versuch einer Lösung der Arbeiterschutzfrage, soweit dieselbe
überhaupt zu lösen ist, muss seinen Ausgang von der Wohnung des Arbeiters
nehmen als demjenigen Punkte, von dem alle sittliche und materielle Wohl¬
fahrt ausgeht. „Die Wohnung birgt die Civilisation in sich.“ Im Hause,
in der Wohnung, in der Familie liegt der eigentliche Kern der socialen Frage.
Jeder Arbeiterschutz setzt eine Activität des Arbeiters im Sinne desselben
voraus. Die auf Arbeiterschutz und Arbeiterwohlfahrt gerichteten Bestre¬
bungen werden da die besten Erfolge zeigen, wo denselben der eigene und
gute Wille des Arbeiters, der in letzter Instanz im Pflichtgefühl wurzelt,
entgegenkommt. Die dazu nothwendigen ethischen Eigenschaften werden
nirgend besser gezeitigt als am häuslichen Herde, in der Atmosphäre eines
gesunden und geordneten Familienlebens, das wieder eine gesunde und
behagliche Wohnung zur Voraussetzung hat. Diese Bedeutung der Wohnung
als socialer Factor ist um so höher anzuschlagen, als die nothwendige intel-
lectuelle Einsicht, das Verständniss für die Forderungen der Hygiene und
des Arbeiterschutzes noch Vieles zu wünschen übrig lassen. Aufgabe der
Schule ist es, dieses Verständniss durch geeigneten Unterricht zu wecken
und zu fordern, des späteren Lebens, dasselbe durch kurz und gemeinver¬
ständlich gefasste Schriften zu befestigen, eine Aufgabe, die dem Verein für
Massenverbreitung guter Schriften nicht dringend genug ans Herz gelegt
werden kann.
Wenn bisher von Wohnungsnoth und deren Abhülfe die Rede war,
batte man vornehmlich die Verhältnisse der grossen Städte, insbesondere
die Gefahren der grossen Miethscasernen im Auge. Seit einer Reihe von
Jahren sehen wir hier die Stadt Vertretungen und Polizeiverwaltungen in
gemeinsamer Arbeit bemüht, den grössten Missständen auf dem Gebiete der
Wohnungshygiene nach Möglichkeit abzuhelfen; als Folgen dieser Be¬
mühungen ist ein Rückgang des Schlafstellen- und Aftermietherwesens in
einer Reihe grösserer Städte zu verzeichnen, die Ueberfüllung einzelner
Wohnungen ist geringer geworden, für die Massenquartiere sind besondere,
den hygienischen Forderungen Rechnung tragende Bestimmungen erlassen
und neue baupolizeiliche Forderungen sind vielfach an die Stelle der alten
getreten. Wohl nirgend mehr finden wir in einer unserer Grossstädte
Häuser wie die von Octavia Hill in London angekauften, oder Wohn-
zustände wie in Whitechapel; im Gegentheil, unsere Miethscasernen zeigen
vielfach palastartige Fanden in Stuck und Treppenhäuser in unglaublicher
Digitized by LaOOQle
364
Dr. E. Roth,
Polychromie an Wand und Decke, aber hinter diesem grossstädtischen
Firniss findet sich vielfach ein grösserer Mangel in Bezug auf die noth wendigsten
Lebenserfordernisse — Licht und Luft — wie in mancher galizischen Wald¬
hütte: je höher wir steigen, um so enger und dunkler werden die gemein¬
samen Flure und um so kleiner die Wohnungen, bis in dem Typus der
Arbeiterwohnung — der einzigen Stube mit dem sogenannten Kochofen
darin — die äusserste Grenze erreicht ist. Diese engen und vielfach dunklen
Räume sind nicht dazu angethan, in dem Arbeiter das wolilthätigc Gefühl
des Alleinseins und der'behaglichen Ruhe auf kommen zu lassen, wohl aber
das Gefühl des Verlassenseins, und damit hat die Wohnung ihre Aufgabe
verfehlt, ein Correctiv gegen die Anstrengungen der Berufsarbeit zu sein,
ganz abgesehen von dem durch die hohen Miethpreise bedingten häufigen
Wechsel derselben.
Ein Theil dieser Schäden fällt in den kleinen und mittelgrossen Städten
fort, wo es Miethscasernen im grossen Style nicht giebt und in der Regel
vier bis acht kleinere Familien in einem Hause zusammen wohnen. Es ist
richtig, dass sie hier nicht so dicht auf einander und über einander wohnen,
aber neben einander wohnen sie vielfach ebenso dicht. Alle diese kleinen
Wohnungen sind wie die Gasthofszimmer an einem gemeinsamen und viel¬
fach so schmalen Flur gelegen, dass die gegenüberliegenden Thüren in ein¬
ander schlagen; von diesem Flur aus tritt man sogleich in die Stube, die
gleichfalls in den meisten Fällen zugleich Wohnstube, Schlafstube und Küche
darstellt. Dazu kommt die vielfach schlechtere Beschaffenheit des Bau¬
materials — schlecht gebrannte oder gar bloss an der Luft getrocknete Ziegel
finden hier noch häufige Verwendung, letztere allerdings vorwiegend auf dem
Lande — und die mangelhaftere Bauausführung in den kleinen Städten, denn
nirgend ist die Baupfuscherei grösser als in den kleinen und mittelgrossen
Städten, wo mit Vorliebe Maurer- und Zimmerpolieren oder gar gewöhn¬
lichen Maurern die selbstständige Ausführung von Bauten übertragen wird.
Bei der Untersuchung eines Theiles der Belgarder Arbeiterwohnungen
in Bezug auf ihre räumlichen Verhältnisse fand ich unter 30 derselben 25,
wo auf die einzelne Person weniger als 10 cbm Luftraum entfielen, darunter
6 mit 5 cbm und noch weniger Luftraum pro Person. Ein grosser Theil
dieser Wohnungen war ausserdem feucht in Folge mangelhafter Beschaffenheit
des Baumateriales; dazu kommt, dass von einer Fundamentirung, einer Ab¬
schliessung der Bodenfeuchtigkeit durch Isolirschichten und einer Unter¬
kellerung dieser Arbeiterwohnhäuser fast nirgend die Rede ist. So ist in
Belgard eine ganze Strassenseite aufgeführt, wo die Häuser direct auf den
torfigen Untergrund ohne jegliche Ausschachtung des Mutterbodens und
ohne jede Aufschüttung aufgebaut sind; die Bauausführenden waren in
allen Fällen gewöhnliche Maurer. Unter den 25 schlechtesten Wohnungen
fanden sich 12 Dachwohnungen , über deren Beschaffenheit in der Bau¬
polizeiordnung für Pommern keinerlei specielle Bestimmungen sich finden.
Unter den insgesammt 592 Häusern der Stadt waren ferner 72 ohne Höfe,
darunter 69 innerhalb der alten Stadtmauer gelegene 1 ).
*) Cfr. des Verfassers: Ueber Wohnungshygiene, Deutsche Vierteljahrsschrift für
öffentliche Gesundheitspflege, XXI. Bd., S. 139 u. f.
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Baugenossenschaften zur Schaffung gesunder Arbeiterwohnungen. 365
Was die Miethpreise betrifft, so wohnen die Arbeiter und kleinen Leute
in den kleinen und mittelgrossen Städten nicht ganz so theuer wie in den *
grossen Städten, wo in einzelnen derselben der Miethzins ganz enorm hoch
und beispielsweise in Leipzig 30 bis 33 Proc. des Einkommens beträgt und
dadurch die Arbeiter zum Aftermiether und Schlafstellenw.esen geradezu ge¬
zwungen werden, aber er beträgt doch noch 20 bis 23 Proc. des Jahres-
ve^dienstes. Für eine solche Arbeiterwohnung, aus einer Stube mit oder
ohne Kammer bestehend und in der Regel ohne besondere Küche, wird ein
Miethzins von durchschnittlich 60 bis 80 Mark bezahlt, je nachdem es sich
um eine Vorder- oder Hinterwohnung handelt. Die meisten dieser Mieths-
häuser enthalten vier bis sechs Wohnungen und schwankt der Preis derselben
zwischen 6000 und 9000 Mark, so dass ein solches Haus nach Abrechnung
der nothwendigen Reparaturen, Abgaben etc. sich auf 3, höchstens 3 l /s Proc.
verzinst und ein Heruntergehen der Miethen unmöglich ist.
Meist noch schlechter liegen die Wohnungsverhältnisse auf dem Lande,
insbesondere bei den Tagelöhnern der bäuerlichen und Gutsbesitzer. Dass
diese vielfach noch aus Lehmfachwerk gebauten Tagelöhnerwohnungen, die
in der Regel aus einer Stube und Kammer bestehen, deren Fenster nicht
zum Oeffnen bestimmt sind, die meist keine besondere Küche und niemals
einen Abort aufzuweisen haben, mit einem an das Haus angebauten und in
der Mehrzahl an die Wohnstube angrenzenden Stall und dem Düngerhaufen
vor dem Hause, dringend reformbedürftig sind, ist längst und allgemein
anerkannt. Auch wurde neuerdings von Landwirthen selber eine Inangriff¬
nahme dieser Seite der Wohnungsfrage als nothwendig befürwortet.
Wenn wir einen erheblichen Fortschritt in der Wohnungsfrage, so¬
weit derselbe die Verbesserung der Wohnungen nach der gesundheitlichen
Seite betrifft, von einer reichsgesetzlichen Regelung auf der Grundlage
der auf der fünfzehnten Versammlung des Deutschen Vereins für öffentliche
Gesundheitspflege in Strassburg angenommenen Minimalforderungen erwar¬
ten dürfen, ist an der Lösung des anderen Haupttheiles der Wohnungs¬
reform, der Vermehrung derselben, jeder Einzelne mitzuwirken und mit¬
zuhelfen berufen, der ein Verständniss hat für die socialen Aufgaben unserer
Zeit. Mehr und mehr blicht sich die Forderung Bahn, dass der Arbeit¬
geber verpflichtet ist, für ausreichende und gesunde Wohnungen seiner
Arbeiter Sorge zu tragen. Allen voran hat der Staat als Arbeitgeber ein
leuchtendes Vorbild auf diesem Gebiete der Arbeiterfürsorgo gegeben, dem
sich eine grosse Zahl von Unternehmern und gemeinnützigen Gesellschaften
angeschlossen hat. Musterhaft in Bezug auf Fürsorge für Arbeiter¬
wohnungen sind die Einrichtungen auf den preussischen Bergwerken, sowohl
den flscalischen als den privaten. Von den grossen Unternehmern auf
industriellem Gebiete dürfte es heute nur noch wenige geben, die die Frage
der Arbeiterwohnungen nicht bereits praktisch in Angriff genommen haben.
Von gemeinnützigen Vereinen sind es besonders der Technische Verein in
Augsburg, der Verein „Arbeiterheim“ in Bielefeld, der Wiener Verein für
Arbeiterwohnhäuser, der Central verein für das Wohl der arbeitenden Classen,
der Deutsche Verein für Armenpflege und Wohlthätigkeit und eine grosse
Zahl gemeinnütziger Baugesellschaften, die die Lösung dieser Frage sich
zur Aufgabe gemacht haben. Wie wesentlich die materielle Lage des Arbeiters
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366
Dr. E. Roth,
dadurch gebessert wird, dass derselbe für mässigen Preis ein ausreichendes
* Unterkommen findet, lehren folgende Zahlen: bei einer Messingwaarenfabrik
in nächster Nähe von Nürnberg wird der Miethzins für eine Arbeiter¬
wohnung auf 41 Mark, bei einer Papierfabrik unweit Nürnbergs auf 28 Mark,
bei einer Baumwollspinnerei in Erlangen auf 72 Mark, bei einer Baumwoll¬
spinnerei in Hof auf 52 Mark pro Jahr berechnet; dem gegenüber kosten
entsprechende Wohnungen in den betreffenden Städten, in Nürnberg 120 bis
160 Mark, in Erlangen 100 Mark, in Hof 80 bis 100 Mark 1 ).
Nach dem Vorgang der im Jahre 1878 in Hamburg und 1885 in Zürich
stattgehabten Concurrenz von Entwürfen von Arbeiterwohnhäusern fand in
der Zeit vom 28. Mai bis 11. Juni 1889 auf Anregung des Herrenkreises
der christlichen Gemeinschaft St. Michael in Berlin eine Ausstellung von
Entwürfen von Arbeiterwohnhäusern statt, an der sich über 100 Bewerber
betheiligten. Bedingungen waren, dass das Haus solide, gesund, zweck¬
mässig und gefällig gebaut, dass die Einzelwohnung aus Stube mit oder ohne
Kammer, Küche und Zubehör — Bodenraum, Keller und Stallung — bestehen,
dass das. Einzelhaus höchstens zwei Wohnungen enthalten und nicht mehr
wie zwei Häuser neben einander gebaut werden sollten. Diese Einschrän¬
kungen waren gemacht worden, um dem Miether durch einen geringen
Aufschlag zur Miethe die allmälige Eigenthumserwerbung des Hauses zu
ermöglichen. Diese Entwürfe, deren Beschreibung und Abbildung in der
Deutschen Bauzeitung 2 ) sich findet, bezeichnen einen erheblichen Fortschritt
in der Arbeiterwohnungsfrage, die dadurch theoretisch gelöst erscheint. Ein
sehr hübsches Einfamilienhaus, bestehend aus Wohnstube, Schlafkammer,
Küche, Boden und Keller, Ziegenstall und Abort kostete — ohne Grund -
und Boden — 2500 Mark; wurden zwei Häuser an einander gebaut, so
ermässigte sich der Preis auf 1750 Mark für jedes Haus. Noch billiger
war ein anderer Entwurf, bei dem die Schlafkammer fehlte; ein solches
Haus kostete einzeln 2000 Mark, als Doppelhaus je 1400 Mark, während
bessere Häuser, bestehend aus zwei Stuben, Kammer u. s. w. einzeln gebaut
auf 4200 Mark, als Doppelhaus auf 2750 Mark sich stellten. Alle diese
Preise beziehen sich auf die Herstellung solcher Wohnhäuser im Massenbau.
Nachdem in Belgard vor einigen Jahren eine Fabrik zur Herstellung
von Cementhohlsteinen gegründet und die Brauchbarkeit dieser Steine zum
Häuserbau nach dem hierorts und in anderen Gegenden, besonders im
Herzogthum Braunschweig, gemachten Erfahrungen erwiesen worden, erschien
mir der Cementhohlstein zur Herstellung der fraglichen Arbeiterwohnungen
ganz besonders auch desshalb geeignet, weil er ein erheblich billigeres
Baumaterial darstellt als der gewöhnliche Mauerstein. Der Cementhohlstein
stellt eine Mischung von Cement und Kies dar im Verhältniss von 1:8 bis 10.
Der Vorläufer desselben ist der Moni er’sehe Hohlstein aus Cement auf
Eisenrippen 8 ); beiden gemeinsam ist das verminderte Eigengewicht und die
geringe Wärmedurchlässigkeit. Ausser diesem Vorzug der geringen Wärme-
*) Cfr. Amtliche Mittheilungen aus den Jahresberichten der mit Beaufsichtigung der
Fabriken betrauten Beamten, XII. Jahrgang, 1887, S. 237.
2 ) Deutsche Bauzeitung, XXIII. Jahrgang, Nr. 54.
8 ) Das System Monier — Eisenrippen mit Cementumhüllung — herausgegeben von
G. A. Wayss, Berlin 1887, Druck von A. Seydel u. Comp.
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Baugenossenschaften zur Schaffung gesunder Arbeiterwohnungen. 367
durchlässigkeit verhütet die um das Haus eirculirende Luftschicht ein Auf¬
steigen der Bodenfeuchtigkeit und unterscheidet den Hohlstein dadurch von
den massiven Cementbetonhäusern, wie man sie durch Feststampfen des
Cements in Formenkasten aus Eisen oder Holz hergestellt hat. Am be¬
kanntesten sind die Cementhäuser der Actienbaugesellschaft Victoriastadt
bei Berlin, deren 28 cm dicke Wände aus einer Mischung von Cement, Stein¬
kohlenasche und Sand bestehen und nach den Mittheilungen der Gesell¬
schaft sich um circa 40 Proc. billiger stellen als Ziegelbauten. Andere
Unternehmer haben statt der Steinkohlenasche Bruchsteinstücke als Zusatz
genommen. Der in der hiesigen Fabrik des Maurermeisters Utech darge¬
stellte Cementhohlstein ist 50 cm lang, 30 cm breit und 30 cm hoch;
die Dicke der Cementwandungen beträgt 5*5cm, bei Monier 2*5cm. Ein
solcher Cementhohlstein entspricht inhaltlich achtzehn Mauersteinen. Was
das Preisverhältniss beider zu einander betrifft, so kostet ein Cementhohl¬
stein 35 Pfennig, während 18 Mauersteine durchschnittlich 54 Pfennige
kosten, also ein Preisverhältniss von 2 :3. Dazu kommt, dass an Arbeits¬
lohn erheblich gespart wird, da jeder Arbeiter im Stande ist, den Cement¬
hohlstein anzufertigen und später auch aufzustellen; Voraussetzung ist ein
guter, vor Allem volumenbeständiger, fester Cement und guter, scharfer,
grobkörniger und vor Allem lehmfreier Kies. Endlich wird der Grösse des
Steines entsprechend ganz erheblich an Mörtel gespart. Aus den Versuchen
von Lehmann und Nussbaum 1 ) wissen wir, dass der Mörtel der bei
Weitem hygroskopischste Theil der Mauer ist, dass die Steine zwar anfänglich
dem Mörtel Wasser entziehen, dasselbe aber später an den Mörtel wieder
abgeben, so dass letzterer viel feuchter bleibt als der Stein. Lehmann und
Nu88baum fanden in dem Mörtel 5 bis 6 Proc. freies Wasser, in dem von
ihm eingeschlossenen Ziegel nur 0*23 bis 0*3 Proc. In alten Häusern findet
man 0*3 bis 0*4 Proc. freies Wasser und Hydratwasser; als obere zulässige
Grenze kann 1 Proc. angenommen werden. Nun steht allerdings die Festigkeit
des Mauerwerkes in einer gewissen Beziehung zum Mörtel, da dieselbe zu
einem Theil auf der Umwandlung des Calciumhydrates in kohlensauren Kalk
beruht; je mehr die Mauer austrocknet, um so mehr wird das Hydratwasser
durch Kohlensäure ersetzt, doch deckt sich Festigkeit der Mauer und Aus¬
trocknung nicht vollständig, denn auch im Inneren des Mauerwerkes findet
Austrocknung statt und wird Hydratwasser abgeben, ohne dass dasselbe
wie an den Aussenwänden durch Kohlensäure ersetzt wird. Der Cement¬
hohlstein in der Mischung von 1 zu 8 kann mit 6 kg pro Quadratcentimeter
belastet werden, der Bruch erfolgt erst bei einer Belastung von 50 bis 60 kg
pro Quadratcentimeter, so dass die Haltbarkeit und Tragbarkeit desselben
keinem Zweifel unterliegt. Auch mag noch erwähnt werden, dass bei geeigneter
Behandlung der Oberfläche der Cementhohlstein der decorativen Kunst im
Allgemeinen und der Bemalung und Farbengebung im Besonderen keinerlei
Schwierigkeiten bereitet.
Ich füge Profil und Grundriss zweier solcher aus Cementhohlsteinen
aufgeführter Häuser bei, und zwar Fig. 1 (a. f. S.) für ein Einfamilienwohnhaus,
bestehend aus Stube, geräumiger Kammer, Küche, Vorflur und Keller, dessen
*) Studien über Kalkmörtel und Mauerfeuchtigkeit, Archiv für Hygiene, Bd. IX.
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Baugenossenschaften zur Schaffung gesunder Arbeiterwohnungen. 369
Herstellung nebst Stallung und Abort im Einzelbau 1800 Mark, und Fig. 2
für ein Arbeiterwohnhaus zu vier Wohnungen, bestehend aus je zwei
Stuben und Zubehör, das im Einzelbau 4500 Mark kostet. Bei Anlage eines
Zweifamilienhauses würde sich der Preis für Nr. 1 auf 1200 Mark, bei An¬
lage zweier an einander grenzender Arbeiterwohnhäuser zu je vier Wohnungen
für Nr. 2 auf 3000 Mark ermässigen. Die Grössenverhältnisse ergeben
sich aus den Zeichnungen. Daneben ist allen gesundheitlichen Forderungen
Rechnung getragen: die ganze Grundfläche ist mit einer 15 cm starken
Betonschicht bedeckt; in Terrainhöbe sind sämmtliche Fundamente mit
starker Isolirpappe abgedeckt; auf der Balkenlage liegt eine 0'08m starke
Betonschicht, welche als Stubendecke und Fussboden des Dachraumes dient;
Stube und Kammer sind gedielt, Flur und Küche mit Cementfliesen belegt;
der Ofen wird von der Küche aus gefeuert und heizt Stube und Kammer; in
Stube und Kammer Anden sich je zwei Luftabzugsröhren; das Dach ist mit
Cementdachplatten gedeckt. In dem für vier Familien bestimmten Arbeiter-
wohnhause ist für jede der Familien Stallung und ein besonderer, verschliess-
barer Abort und ausserdem eine gemeinschaftliche Waschküche vorgesehen.
Demnach würde für das Familienwohnhaus, je nachdem es als Ein - oder
Zwei-Familien Wohnhaus gebaut würde, ein jährlicher Miethspreis von 60 bis
90 Mark eine Verzinsung des Baucapitals von 5 Proc. darstellen, so dass ein
geringer Zuschlag genügend wäre, den Miether nach einigen Jahren zum
Besitzer zu machen. In dem Wohnhause zu vier Familien würden die jähr¬
lichen Miethpreise für eine Wohnung 40 bis 50 Mark betragen, je nachdem
das Wohnhaus für sich aUein oder zwei solcher Familienwohnhäuser neben
einander aufgeführt würden.
Jeder Versuch einer Lösung der Arbeiterwohnungsfrage muss bestrebt
sein, den verschiedenen Wohnungsbedürfnissen Rechnung zu tragen. Obenan
steht die Forderung von Ein - und Zwei - Familien Wohnhäusern. Sie sind
das eigentliche Ideal einer Wohnung, denn hier ist der Miether wirklich zu
Hause, und zwar ist es nicht sowohl der eigene Herd als vielmehr die eigene
SchoUe, die das Ein- und Zwei-Familien Wohnhaus, das bestimmt ist, nach
einer gewissen Zeit Eigenthum des Miethers zu werden, so ganz besonders
werthvoU macht. Daneben aber werden wir auch in den kleinen Städten
Familienwohnhäuser zu drei und vier Familien nicht entbehren können, da
es immer eine grosse Zahl von Arbeitern geben wird, die den Werth des
Eigenthums und der eigenen SchoUe, insbesondere auch nach der ethischen
Seite niemals schätzen und verstehen lernen, und die andererseits der Ge¬
selligkeitstrieb solche Mehr-FamilienWohnhäuser bevorzugen lässt. Die
Frage des Grund und Bodens fäUt in den kleinen und mittelgrossen Städten
weniger ins Gewicht; wo die Städte über geeignetes Areal verfügen, werden
sie gern bereit sein, solchen gemeinnützigen Bauunternehmungen Grund und
Boden, sei es unentgeltbch oder gegen massige Pacht zu überlassen. Dass
jselbst in der Umgebung grosser Städte, wo die zunehmende Erleichterung
(der Verkehrs Vermittelung die Grenzen derselben weiter und weiter hinaus-
Wdiiebt, der Preis des Grund und Bodens die Ausführung gemeinnütziger
Bauprojecte kaum noch erschwert, beweisen die Resultate der Berliner Bau¬
genossenschaft in Adlershof bei Berlin, deren Mitgliederzahl von 56 im Jahre
1886 auf 622 im Jahre 1889 gestiegen war; in den hier bisher gebauten
[ Vierteljahmchrift für Gesundheitspflege, 1890. 24
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870
Dr. E. Roth.
zwölf Zwei-Familienhäusern betrug die Jahresmiethe unter Hinzurechnung
von 2 Proc. Abzahlung für eine Wohnung von zwei bezw. drei Stuben nebst
Zubehör und Garten 180 bis 264*60 Mark, wobei der Miether in etwa zwölf
Jahren Besitzer des Hauses wird.
Wenn somit das Bedürfniss zum Bau von Arbeiterwohnungen nicht nur
für die grossen, sondern vielfach noch in erhöhtem Maasse für die kleinen
und mittelgrossen Städte als vorhanden zugegeben werden muss, so erübrigt
die wichtigste Frage: wie lässt sich die Versorgung der Arbeiter und kleinen
Leute mit gesunden, gefälligen und dabei billigen Wohnungen auf dem Wege
der Selbst- und Gesellschaftshülfe am besten und schnellsten verwirklichen?
Es kommen hier in Frage die Actienbaugesellschaften, die gemeinnützigen
Baugesellschaften und die Baugenossenschaften. Alle drei stimmen darin
überein, dass sie in letzter Linie die Erwerbung der von ihnen erbauten, in
der Regel Ein- und Zwei - Familienhäuser seitens der Arbeiter bezwecken,
dass sie aus Nichtbesitzern Besitzer machen wollen. Von den Actienbaugesell¬
schaften hat die Mehrzahl derselben den rein geschäftlichen Standpunkt
etwas zu Gunsten des gemeinnützigen verschoben, indem die Antheilseigner
statutarisch auf jeden Gewinn, der über eine gewisse Höhe hinausgeht, ver¬
zichten. Von den gemeinnützigen Gesellschaften sind sie dadurch unter¬
schieden, dass sich an ihnen überwiegend oder ausschliesslich Arbeitgeber
betheiligen, die ein directes Interesse an der Verbesserung der Wohnungs¬
verhältnisse ihrer Arbeiter haben. Das Vorbild dieser Actienbaugesellschaften
ist die von Dollfuss im Jahre 1853 gegründete Mühlhausener Gesellschaft,
der ähnliche Gesellschaften in Gladbach, Dresden, Barmen, Berlin (Victoria¬
stadt und Alexandra) und anderen Städten folgten. Die Thätigkeit der
Actiengesellschaften auf diesem Gebiete wird immer nur eine beschränkte
bleiben, da sie das Vorhandensein grösserer Capitalien zur Voraussetzung
haben und durch die Höhe der Actien eine Betheiligung grösserer Kreise
von vornherein ausschliessen. Nach dem Actiengesetz von 18. Juli 1884
müssen die Actien auf einen Betrag von mindestens 1000 Mark lauten; im
Falle eines örtlichen Bedürfnisses kann freilich der Bundesrath für ein gemein¬
nütziges Unternehmen die Ausgabe von Actien zu einem geringeren, jedoch
mindestens 200 Mark erreichenden Betrage zulassen, aber auch dann bliebe
eine Betheiligung der in erster Linie interessirten Kreise, der Arbeiter und
kleinen Leute, in der Regel ausgeschlossen. Dazu kommt, dass die Mit¬
gliedschaft des Actionärs durch Ueberlassung resp. Cession der Actie an
Andere übertragbar ist, wodurch der Zusammenhang der Gesellschaft ge¬
lockert und die Verwaltung erschwert wird.
Bei den gemeinnützigen Baugesellschaften fällt jeder Vortheil fort, den
bei den Actienbaugesellschaften der Unternehmer dadurch hat, dass durch
die Verbesserung der WohnungsVerhältnisse seiner Arbeitnehmer seine
eigenen Interessen gefördert werden. Die erste derartige gemeinnützige
Baugesellscliaft wurde in Berlin im Jahre 1848 gegründet; ihr folgten in
den fünfziger und sechsziger Jahren solche in einer Reihe deutscher Städte.
Auch sie sind Actienunternehmungen mit beschränktem Gewinnantheil, deren
Ueberschüsse dem Unternehmen zu Gute kommen. Auch der in jüngster
Zeit ins Leben getretene Verein zur Beschaffung eigener Wohnungen mit
Grundbesitz für die deutschen Fabrikarbeiter (Arbeiterheim) in Bielefeld ist
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Baugenossenschaften zur Schaffung gesunder Arbeiterwohnungen. 371
gedacht als ein Verband von Actiengesellschaften, die in den verschiedenen
Bezirken, wo der Bau von Arbeiterwohnungen noth thut, gegründet werden
sollten. Nicht richtig erscheint die Beschränkung derselben auf die Fabrik¬
arbeiter.
In den Baugenossenschaften, die nach Erlass des Genossenschaftsgesetzes
Anfangs der siebziger Jahre in verschiedenen Städten gegründet wurden,
traten neben selbstständigen Gewerbetreibenden und Menschenfreunden zuerst
die Arbeiter selber als Unternehmer auf. Hierbei war der Uebelstand, dass
nach dem alten Genossenschaftsgesetz vom 4. Juli 1868 und dessen Er¬
gänzung vom 19. Mai 1871 die Solidarhaft der Mitglieder bestand, die bei
ungünstigen Zeitverhältnissen und schlechter Verwaltung in einzelnen Fällen
für die Mitglieder verhängnissvoll geworden ist. Hierin liegt es haupt¬
sächlich begründet, dass das Genossenschaftswesen im Wohnungsbau bei
uns in Deutschland, von einzelnen Ausnahmen abgesehen (Adlershof), keinen
erheblichen Aufschwung genommen hat im Gegensatz zu den in England
gezeitigten hervorragenden Erfolgen der Building Societies l ).
Unter diesen Umständen dürfte das Gesetz, betreffend die Erwerbs- und
Wirthschaftsgenossenschaften vom 1. Mai 1889, in Kraft getreten am
1. October 1889, das die beschränkte Haftpflicht in Höhe der Geschäfts-
antheile zulässt, berufen erscheinen, die Arbeiterwohnungsfrage ihrer prak¬
tischen Lösung um ein Erhebliches näher zu bringen. Hier ist die Möglichkeit
gegeben, dass auch die Arbeiter und kleinen Leute der Genossenschaft bei¬
treten, da die Höhe der Geschäftsantheile unbeschränkt ist und ausserdem
Antheilzahlungen zulässig sind, die nach dem Gesetz mindestens ein Zehntel
der Geschäftsantheile betragen müssen. Dazu kommt, dass in den Geschäfts-
antheilen der Genossenschaften den kleinen Leuten eine günstige Spar¬
gelegenheit gegeben ist, da dieselben eine bessere Verzinsung erwarten lassen
als etwaige Spareinlagen bei den Kreissparcassen. Solche Baugenossen¬
schaften mit beschränkter Haftpflicht überall, insbesondere auch in den kleinen
und mittelgrossen Städten ins Leben zu rufen, ist die hervorragendste und
dringendste Aufgabe aller derjenigen, die sich dem social - reformatorischen
Zuge unserer Zeit nicht verschliessen. Wenige intelligente Männer sind bei
einiger Initiative im Stande, die schlummernden Kräfte zu erwecken und der
gemeinsamen Sache dienstbar zu machen und die träge Masse für praktische
Hygiene zu begeistern. Auch steht zu erwarten, dass der Staat als Unter¬
nehmer, wobei wir insbesondere die Eisenbahnverwaltungen im Auge haben,
und die Communen im Interesse ihrer Unterbeamten und Arbeiter bestrebt
sein werden, jedes derartige Unternehmen fördern zu helfen, und dies um
so mehr, als der Staat auf anderen Gebieten, wo er als Unternehmer auftritt,
nach dieser Richtung hin für seine Untergebenen zu sorgen sich verpflichtet
hält, während andererseits einzelne grosse Communen in gleichem Sinne
bereits selbstständig und mit Erfolg vorgegangen sind. Die dazu noth-
wendigen Capitalien würden diesen Genossenschaften in den Kreissparcassen
und insbesondere den Ueberschiissen derselben, die in erster Linie gemein¬
nützigen Zwecken dienen sollen, zu einem niedrigeren als dem sonst üblichen
1 ) Cfr. Die Arbeiterwohnungsfrage und die Bestrebungen zur Lösung derselben von
Otto Trüdinger in Stuttgart, gekrönte Zeitschrift. Jena 1888.
24*
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372
Dr. E. Roth,
Zinsfus8 zur Verfügung stehen. Der Einwand, dass ein Baubedürfniss in den
kleinen und mittelgrosseh Städten nicht vorliege, ist nicht stichhaltig; das
Bedürfniss ist immer vorhanden, wie die grosse Zahl der engen und schlechten
und dabei theuren Arbeiterwohnungen zeigt, aber es wäre verkehrt, hier¬
gegen mit dem Radicalmittel der Massenbauten Vorgehen zu wollen und die
Genossenschaft in schroffen Gegensatz zu den Hausbesitzern zu bringen.
Das kann und soll nicht der Zweck der Genossenschaft sein, zumal die Höhe
der Miethen in den meisten Fällen durch zu theures, weil unverständiges
Bauen seitens der Hausbesitzer bedingt ist, und ein Heruntergehen derselben
nicht möglich ist. Es handelt sich vielmehr darum, durch alljährliche
Fertigstellung einiger weniger Häuser, verschieden je nach der Grösse der
Stadt und deren socialer Entwickelung, zu zeigen, welche Anforderungen
der Arbeiter an seine Wohnung stellen kann und stellen muss, und weiterhin
dafür zu sorgen, dass in Zukunft alle Arbeiterwohnhäuser nach den Principien
der Genossenschaft — solide, gesund, gefällig und dabei billig — gebaut
werden. Auch empfiehlt es sich, statutarisch die Genossenschaft zu er¬
mächtigen, dass dieselbe bei ausreichenden Mitteln auch schlechte und be¬
sonders verwahrloste Häuser behufs Umbaues zu erwerben berechtigt ist
Mit der Gründung einer solchen Baugenossenschaft mit beschränkter
Haftpflicht sollte im verflossenen Winter in Belgard vorgegangen werden.
Dieselbe unterblieb, als bekannt wurde, dass Belgard zum 1. April dieses
Jahres seine bisherige Garnison verlor, wodurch eine grosse Zahl besonders
auch kleinerer Wohnungen frei wurde. Unter diesen Umständen musste
das Project vorläufig zurückgestellt werden. Da jedoch Statuten und Ver¬
tragsentwürfe auf Grund der gesetzlichen Bestimmungen bis in alle Einzel¬
heiten hinein bereits ausgearbeitet waren, wollte ich nicht unterlassen,
dieselben als Anhalt für solche zu bildenden Baugenossenschaften mit
beschränkter Haftpflicht hier anzufügeu.
Statuten.
1. In Gfemässheit des Gesetzes, betr. die Erwerbs- und Wirthschaftsgenossen-
schaften vom 1. Mai 1889, in Kraft getreten am 1. October 1889, bilden
die Unterzeichneten Genossen eine eingetragene Genossenschaft mit be¬
schränkter Haftpflicht zur Herstellung von Wohnungen.
2. Die Genossenschaft hat ihren Sitz in.und bezweckt — unter Berück¬
sichtigung des Baubedürfnisses — die Herstellung gesunder und billiger
Wohnungen.
3. Zu diesem Zwecke sollen Ein- resp. Doppel - Familien Wohnhäuser und
Miethshäuser zu drei und vier Wohnungen gebaut werden. Jede Wohnung
soll aus zwei Stuben nebst Zubehör (Küche, Bodenraum, Stallung, Abort)
bestehen; die Familienhäuser erhalten ausserdem ein Stück Gartenland.
Auf Beschluss der Generalversammlung können auch baulich besonders
verwahrloste Häuser von der Genossenschaft angekauft und den nothwen¬
digsten Forderungen der Bauhygiene entsprechend ausgebaut werden.
4. Die Miethsverhältnisse in den Häusern der Genossenschaft, sowie der
Verkauf derselben werden durch besondere Regulative geordnet, die als
integrirende Theile der Statuten gelten.
5. Die Interessen und Geschäfte der Genossenschaft werden von dem Vorstande,
dem Aufsichtsrathe, der Baucommission und der Generalversammlung
wahrgenommen.
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Baugenossenschaften zur Schaffung gesunder Arbeiterwohnungen. 373
fc. Vorstand, Aufsichtsrath und Baucommission werden in der ersten General¬
versammlung gewählt. Der Vorstand besteht aus drei, der Aufsichtsrath
aus fünf, die Baucommission aus drei Mitgliedern. Die Wahlen hierzu
erfolgen durch absolute Majorität auf die Dauer von drei Jahren. Accla-
mationswahl ist zulässig, desgleichen Wiederwahl nach Ablauf der Wahl¬
periode. Bei Widerspruch gegen die Acclamationswahl erfolgen die Wahlen
durch Stimmzettel. Erhält im ersten Wahlgange keiner der Candidatcn
die absolute Majorität, so findet zwischen den Beiden, welche die meisten
Stimmen haben, eine engere Wahl statt, bei Stimmengleichheit entscheidet
das Loos.
7. Der Vorstand vertheilt die Geschäfte unter sich; derselbe besteht aus dem
Vorsitzenden, dem Schriftführer und dem Cassenführer. Derselbe hat die
Genossenschaft in allen Angelegenheiten derselben nach innen und aussen
zu vertreten, insbesondere auch gegenüber den Behörden, und kann zu
solcher Vertretung einen aus seiner Mitte durch schriftliche Vollmacht
ermächtigen. Alle die Genossenschaft verpflichtenden Beschlüsse und
Urkunden sind von dem Vorsitzenden und einem zweiten Vorstandsmitgliede
zu unterzeichnen. Die Zeichnung geschieht in der Weise, dass die
Zeichnenden zu der Firma der Genossenschaft ihre Namensunterschrift
fügen. Im Uebrigen ergeben sich die Hechte und Pflichten des Vorstandes
au8 dem Gesetze.
8. Die Baucommission hat den Bebauungsplan für das laufende Jahr nebst
Kostenanschlägen aufzustellen und dem Aufsichtsrath zur Prüfung zu
unterbreiten, die Verträge mit Bauunternehmern zu entwerfen, die Bauten
zu beaufsichtigen und darüber zu wachen, dass die Häuser und Wohnungen
in gutem Zustande erhalten bleiben.
9. Der Aufsichtsrath entscheidet über die Ausdehnung der Bauthätigkeit
unter Berücksichtigung des Baubedürfnisses und der finanziellen Lage der
Genossenschaft und setzt die Kauf- und Miethpreise fest. Zu Beschlüssen
desselben ist die Anwesenheit von mindestens drei Mitgliedern erforderlich.
Die sonstigen Rechte und Pflichten desselben ergeben sich aus den 34
bis 39 des Gesetzes.
10. Sämmtliehe Aemter sind Ehrenämter.
11. Die Generalversammlung findet als ordentliche Generalversammlung einmal
in jedem Jahre innerhalb der ersten drei Monate des Kalenderjahres statt.
Ueber die Verhandlungen der Generalversammlung ist ein Protokoll zu
führen und in das Protokollbuch einzutragen. Das Protokollbuch hat alle
gefassten Beschlüsse zu enthalten und ist von dem Vorsitzenden und einem
zweiten Vorstandsmitgliede zu unterzeichnen.
12. Die Generalversammlung ist beschlussfähig, sobald die Hälfte der Genossen
anwesend ist. Erscheinen weniger als die Hälfte, so ist eine neue General¬
versammlung einzuberufen, welche allsdann beschlussfähig ist, wenn min¬
destens ... Genossen erschienen sind. Jeder Genosse hat eine Stimme.
Das Stimmrecht kann nur persönlich ausgeübt werden.
13. Ausserordentliche Generalversammlungen müssen vom Vorstande berufen
werden 1) auf Beschluss der ordentlichen Generalversammlung, 2) auf
schriftlichen Antrag von einem Drittel der Geuossen mit Beifügung der
Gründe, 3) auf Antrag des Aufsichtsrathes, 4) in Gemässheit des §. 43,
Absatz 3 durch einzelne Genossen. Der Vorstand hat alsdann die Ein¬
berufung innerhalb drei Wochen nach erfolgtem Anträge zu veranlassen.
14. Die Generalversammlung fasst ihre Beschlüsse mit einfacher Majorität.
15. Zur Auflösung der Genossenschaft, zur Aenderung der Statuten, sowie zum
Ausschluss eines Genossen ist eine ^'Majorität der erschienenen Genossen
erforderlich.
16. Zeit und Ort der Generalversammlung sind vom Vorstande in der.
Zeitung mit Angabe der Tagesordnung zweimal bekannt zu machen.
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374 Dr. E. Roth,
17. Die Beschlüsse der Versammlung sind gleichfalls in der. Zeitung
bekannt zu machen.
18. Die Mitgliedschaft wird erworben durch Unterzeichnung dieses Statuts und
Eintragung in das Genossenschaftsregister. Nach der Anmeldung des
Statuts zum Register bedarf es zum Erwerbe der Mitgliedschaft eines
schriftlichen Antrages beim Vorstande und einer von dem Bei tretenden zu
unterzeichnenden unbedingten Erklärung des Beitrittes.
19. Die Mitgliedschaft kann nur am Schlüsse eines Geschäftsjahres endigen.
Scheidet ein Mitglied freiwillig aus, so hat dasselbe sechs Monate vor
Schluss des Geschäftsjahres dem Vorstande seinen Austritt schriftlich
anzuzeigen. Der früheste Termin für einen freiwilligen Austritt wird auf
das Ende des zweiten Geschäftsjahres festgesetzt, ausgenommen, wenn
ein Genosse seinen Geschäftsantheil mittelst schriftlicher Uebereinkunft
einem Anderen überträgt und dieser an seiner Stelle Genosse wird oder
schon Genosse ist. Der Austritt kann ferner erfolgen auf Grund der
Kündigung eines Gläubigers (§. 64 des Genossenschaftsgesetzes).
Im Falle des Todes eines Genossen gilt derselbe mit dem Schluss des
Geschäftsjahres, in welchem der Tod erfolgt ist, als ausgeschieden; bis zu
diesem Zeitpunkte wird die Mitgliedschaft durch die Erben fortgesetzt.
Die Erben können nur auf Grund schriftlicher oder gesetzlicher Vollmacht
durch eine Person vertreten werden.
Die Generalversammlung ist befugt, ein Mitglied auszuschliessen 1) wegen
Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte, 2) wenn ein Genosse gegen die
Genossenschaft unredlich verfährt oder die Erfüllung seiner Verpflichtungen
gegen die Genossenschaft andauernd verweigert.
20. Die Auseinandersetzung mit dem ausgeschlossenen Genossen erfolgt auf
Grund der Bilanz. Demselben ist sein Geschäftsguthaben binnen drei Monaten
nach dem Ausscheiden auszuzahlen. An den Reservefonds und das sonstige
Vermögen der Genossenschaft kat er keinen Anspruch. Im Falle des Aus¬
schlusses auf Grund erwiesener Unredlichkeit oder Nichterfüllung seiner
Verpflichtungen gegen die Genossenschaft verfällt auch das Geschäfls-
guthaben des Ausgeschlossenen der Genossenschaft und fliesst in den
Reservefonds. Reicht das Vermögen einschliesslich des Reservefonds und
aller Geschäftsguthaben zur Deckung der Schulden nicht aus, so hat der
Ausgeschiedene von dem Fehlbeträge den ihn betreffenden Antheil au die
Genossenschaft zu zahlen.
21. Die Höhe der GeschäftBantheile w T ird auf 100 Mark festgesetzt. Die Ge¬
nossen erwerben einen Geschäftsantheil entweder durch einmalige Zahlung
von 100 Mark oder durch viertel- resp. halbjährliche Antheilszahlungen
von 20 bis 50 Mark. Sobald 100 Mark eingezahlt sind, erhalten sie einen
Geschäftsantheil. Die Genossen können bis zu zehn Geschäftsantheile
nach einander erwerben. Vor Zulassung eines Genossen zu einem zweiten,
dritten u. s. w. Geschäftsantheil hat derselbe eine vom Vorstande zu prüfende
schriftliche Erklärung einzureichen, dass die vorhergehenden Geschäfts¬
antheile voll erworben und er einen weiteren zu erwerben beabsichtigt.
22. Für jeden Geschäftsantheil, mag derselbe ganz oder erst theilweise er¬
worben sein, haften die Genossen in der Höhe von 100 Mark für die Ver¬
bindlichkeiten der Genossenschaft.
23. Die Festsetzung des Beginnes des Geschäftsjahres bestimmt der Vorstand.
24. Nach Ablauf des ersten Geschäftsjahres werden die Geschäftsantheile
(soweit dieselben voll entrichtet sind) dividendenberechtigt.
25. Die Rechnungen der Gesellschaft werden alljährlich auf den 31. December
abgeschlossen und die Bilanz gezogen. Der Vorstand hat dafür zu sorgen,
dass die Jahresrechnung rechtzeitig fertig gestellt wird.
26. Die Jahresrechnung muss enthalten: a) die sämmtlichen Einnahmen und
Ausgaben nach den Hauptrubriken geordnet; b) die Bilanz über den Stand
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Baugenossenschaften zur Schaffung gesunder Arbeiterwohnungen. 375
des Genossenschaftsvermögens am Jahresschlüsse; c) eine Berechnung,
welche Gewinn und Verlust des Jahres zusammenstellt.
In der Bilanz sind als Activa anzuführen: 1) der haare Cassenbestand,
2) Wertpapiere, 3) der Werth der inzwischen gebauten Häuser nach
Abschreibung von 5 Proc., 4) die ausstehenden Forderungen, 5) etwa vor¬
handenes Baumaterial. Als Passiva sind aufzuführen: 1) die Guthaben der
Genossen, 2) der Reservefonds, 3) die aufgenommenen Darlehen nebst
rückständigen Zinsen, 4) etwa noch zu deckeude Geschäftskosten.
Die Jahresrechnung einschliesslich der Bilanz ist innerhalb zwei Wochen
nach Schluss des JahreB fertig zu stellen, sodann vom Aufsichtsrath und
drei vom Vorstande ernannten Revisoren rechnerisch und nach den Belägen
zu prüfen und über das Ergebniss der Prüfung in der ordentlichen General¬
versammlung Bericht zu erstatten. Falls keine Einwendungen gegen die
Rechnungslegung sich ergeben haben, erfolgt in der ordentlichen General¬
versammlung die Genehmigung der Bilanz. Die genehmigte Bilanz ist in
der.Zeitung bekannt zu machen.
27. Der Reingewinn wird in der Weise ermittelt, dass von der Einnahme in
Abzug gebracht werden die Verwaltungskosten, die von den Grundstücken
und Gebäuden zu entrichtenden Abgaben und Steuern mit Einschluss der
Versicherungsprämien, die Zinsen der Darlehen nebst Amortisationsquote,
angemessene Beträge für Reparaturkosten und von den für angekaufte
Häuser eingehenden Zahlungen der den Auschaffungs- und Baukosten ent¬
sprechende Theil. Von dem Reingewinn sind 50 Proc. an den zur Deckung
etwaiger aus der Bilanz sich ergebender Verluste zu bildenden Reserve¬
fonds zu zahlen, der Ueberrest zu einer der Höhe nach von der General¬
versammlung zu bestimmenden Dividende für die Geschäftsantheile zu
verwenden. Uebersteigt die Dividende 6 Proc., so ist der Ueberschuss
gleichfalls dem Reservefonds zu überweisen.
28. Der Reservefonds ist in Staatspapieren oder bei einer Sparcasse anzulegen.
29. Hat der Reservefonds die Hälfte der aufgenommenen Capitalien erreicht,
so können die Ueberschüsse im Interesse der Genossenschaft nach Beschluss
der Generalversammlung verwandt werden.
Regulativ für Miethsverträge in Häusern der eingetragenen Bau¬
genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht in ....
1. Die Genossenschaft vermicthet dem Herrn X. das in der_Strasse be-
legene Wohnhaus nebst Garten, resp. die in dem Hause, ... Strasse, Nr.
belegene_Wohnung auf ein Jahr und zwar für die Zeit vom ....
bis_für eine jährliche Miethe von .... Mark.
2. Der Miether ist verpflichtet, den Miethzins monatlich pränumerando an
den Cassenführer der Genossenschaft zu entrichten.
3. Eine Steigerung des Miethspreises kann nur auf Beschluss des Aufsichts-
rathes erfolgen.
4. Der Miether hat das Recht, drei Monate vor Ablauf der Contractzeit zu
kündigen. Ohne solche Kündigung geht der Vertrag stillschweigend weiter.
5. Eine Kündigung seitens des Vorstandes der Genossenschaft kann nur er¬
folgen: 1) wenn der Miether durch Trunkenheit oder unordentliches Leben
den übrigen Hausgenossen oder den Nachbaren ein Aergerniss giebt;
2) sobald ein Miether über drei Monate mit der Miethe im Rückstände
bleibt; 3) wenn der Miether ohne Genehmigung des Aufsichtsrathes eigen¬
mächtige Veränderungen an und in der Wohnung vornimmt; hierher
gehört auch Aftermiethung, Einrichtung von Schankwirthschaften u. a. In
diesen Fällen hat die Räumung zu Ende des Monats zu erfolgen, in dem
die Kündigung stattfand. Für etwaige Ausfälle resp. Beschädigungen ist die
Genossenschaft befugt, sich an das Geschäftsguthaben der Miether zu halten.
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376 Dr. E. Roth, Gründung von Baugenossenschaften etc.
6. Garten und Hofraum sind stets sauber, letzterer ist in guter Cultur zu halten.
7. Jede Beschädigung an dem ermietheten Genossenschaftseigenthum hat der
Miether zu ersetzen.
8. Alle nothwendig werdenden Reparaturen an und in dem Hause sind dem
Vorstande anzuzeigen; dieselben werden nach Anhörung der Baucommission
von der Genossenschaft ausgeführt.
9. Beim Ausziehen sind sämmtliche Schlüssel, Fenster und Oefen in ordnungs-
mässigem Zustande zurückzuliefern.
10. Die Oefen werden für Rechnung der Genossenschaft im Sommer nach¬
gesehen; die fernere Reinigung liegt dem Miether ob.
11. Die Reinigung des dem Hause zugehörigen Antheils der Strasse bleibt
besonderer Vereinbarung Vorbehalten.
12. Das Haus ist Abends um 10 Uhr zu schliessen und über Nacht geschlossen
zu halten.
13. Streitigkeiten der Miether unter einander oder mit den Nachbaren sind
dem Vorstande zu unterbreiten und von diesem zu schlichten.
14. Streitigkeiten, welche zwischen beiden Contrahenten über das Miethsver-
hältniss entstehen könnten, werden unter Ausschluss der ordentlichen Rechts¬
hülfe durch ein Schiedsgericht entschieden, zu welchem jeder von beiden
Theilen ein Mitglied wählt und welches durch die seitens der beiden Mit¬
glieder zu bewirkende Zuwahl eines Obmannes ergänzt wird. Dem Spruche
des Schiedsgerichtes haben sich beide Theile unweigerlich zu unterwerfen.
Regulativ, betreffend den Verkauf von Häusern der eingetragenen
Baugenossenschaft mit beschränkter Haftpflicht in ....
1. Will Jemand ein Haus der Genossenschaft erwerben, so hat derselbe eine
Anzahlung von y i0 des Kaufpreises und eine jährliche Abzahlung von
ebenfalls mindestens V 10 zu leisten. Sobald ein Drittel des Kaufpreises
bezahlt ist, erfolgt die Eigenthumsübertraguug. Die noch verbleibende
Restkaufsumme wird in gleichen Jahresraten wie bisher getilgt, falls der
Miether nicht eine schnellere Tilgung vorzieht. Der Kaufgeldrest ist mit
4 Proc. zu verzinsen und diese Verpflichtung hypothekarisch einzutrageu.
Hypothekarisch ist ferner einzutragen, dass der Betreffende das Haus nur
mit Bewilligung der Genossenschaft weiter verkaufen darf oder dass die
Genossenschaft ein Vorkaufsrecht hat. — Mit Genehmigung des Aufsichts-
rathes kann die jährlich zu tilgende Quote bis auf 5 Proc. ermässigt werden.
Die Zahlungen können in Jahres-, Halbjahres- oder Vierteljahresraten erfolgen.
2. Der Kaufpreis wird durch den Aufsichtsrath festgesetzt. Derselbe darf,
um eventuelle Ausfälle zu decken und die Ansammlung des Reservefonds
zu ermöglichen, den Selbstkostenpreis bis zu 30 Proc. übersteigen.
3. Wird der Wohnungserwerbsvertrag durch die Schuld des Wohnungserwer-
bers vorzeitig gelöst, so werden nur die baar eingezahlten Beträge nach
Abzug einer zu vereinbarenden Abnutzungsquote zurückgezahlt. Wird der
Vertrag ohne Schuld des Betreffenden gelöst, so erhält derselbe resp. die
Angehörigen ausserdem die zugeschriebenen Zinsen (3y a Proc.).
4. Die gerichtlichen Kosten des Hauserwerbsvertrags trägt der Käufer.
5. Demselben liegt auch die Bezahlung der Feuerversicherung, die Unter¬
haltung des Gebäudes und des zugehörigen Strassentheils ob.
6. Bis zum Eintritt des vollen Eigenthumserwerbes ist der Käufer nicht be¬
fugt, das Grundstück oder Theile desselben ohne Genehmigung der Ge¬
nossenschaft zu vermietheu.
7. Streitigkeiten zwischen dem Käufer und der Genossenschaft sollen auf
schiedsgerichtlichem Wege (cfr. Regulativ für Miethsverhältnisse Nr. 14)
entschieden werden.
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Civilingen. W. Kümmel, Wasserversorgung u. Flussverunreinigung. 377
Wasserversorgung und FlussTerunreinigung.
Von Civilingenieur W. Kümmel (Hamburg).
Unter vorstehendem Titel hat Herr Dr. Fr. Dornblüth (Rostock) im
ersten Hefte des laufenden Jahrganges den Lesern dieser Yierteljahrsschrift
Mittheilungen gemacht über eine Differenz, welche zwischen den Ver¬
waltungen der Städte Rostock und Güstrow über die Einführung einer
Canalisation bezw. der von dieser abzuführenden Abwässer in den Fluss
Nebel entstanden ist.
Herr Dr. Dornblüth hat diese Differenzen mit den Augen des
Rostockers angesehen, er ist als Mitglied der Bürgerrepräsentation und
Referent der Commission dieser Behörde in besonderer Weise interessirt,
wie ich andererseits als Verfasser des Canalisationsprojectes und technischer
Berather des Magistrates von Güstrow gleichfalls kein unparteiischer Beur-
theiler der Frage sein kann; selbst beim besten Willen ist man vorein¬
genommen, wenn es sich um Thatsachen und Ausführungen handelt, welche
der eigenen Initiative entsprangen. Herr Dr. Dornblüth hat meinen Namen
in seinem Artikel so oft genannt, wendet sich so häufig direct an mich, dass
ich gezwungen bin, die zum Theil unrichtig dargestellten Thatsachen richtig
zu stellen, und die aufgeworfene Frage auch vom Standpunkte des Güstrow er
Magistrates zu beantworten, welcher bisher auf die in den politischen Zeitungen
der Stadt Rostock geführte Agitation niemals eingegangen ist.
Die Darstellung des Herrn Dr. Dornblüth auf Seite 146, Abs. 2, ich
sei einer Einsprache des grossherzoglichen Ministeriums gegen das Project,
welche im Interesse der Schifffahrt gegen die Verschlammung des Flussbettes
durch die Ablagerungen der Sielwässer erhoben sei, durch Projectining eines
Klärbeckens nachgekommen, ist unrichtig. Auf Seite 3 der „Actenstücke,
betr. die Sielanlage für Güstrow“, in welchen auf Seite 5 u. ff. mein Bericht
vom 20. April 1889 abgedruckt ist, steht zu lesen, dass das Ministerium
unterm 23. März 1889 vom Magistrate Bericht erfordert hat, „ob und in
welcher Weise gegen eine Verunreinigung der Nebel Vorkehr getroffen sei“;
auf Seite 4 daselbst beantwortet der Magistrat diese Anfrage unter Ein¬
sendung des Protokolles einer Sitzung vom 12. December 1888 dahin, dass
zur Ablagerung der festen Bestandtheile ein Schlammfang von genügendem
Umfange angelegt und ein neben dem künftigen Schifffahrtscanal von Be¬
stand bleibender Nebelarm als erweitertes Ablagerungsbassin eingerichtet
werden solle.
Mein Bericht vom 20. April 1889 ist durch das Ministerialschreiben
vom 23. März veranlasst; in Folge dieses Berichtes hat das grossherzogliche
Ministerium unterm 29. Mai 1889 resolvirt, „dass es zur Zeit davon absieht,
wegen der Einführung der Abwässer in die Nebel dem Magistrate von
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378
Civilingenieur W. Kümmel,
Landespolizeiwegen Auflagen zu machen, dass es sich aber weitere Mass¬
nahmen Vorbehalt, falls sich irgend welche Uebelstände ergeben sollten. Das
Unterzeichnete Ministerium setzt voraus, dass der Magistrat die von dem
Director Kümmel in seinem Berichte vom 20. vorigen Monats angeregten
Prüfungen des Nebelwassers anordnen und die Ergebnisse derselben jederzeit
dem Ministerium zugängig machen wird“. Da alle diese Actenstücke in
einem Hefte abgedruckt sind, welches Herr Dr. Dornblüth in Händen hatte,
so bin ich wohl berechtigt, mich über die unrichtige Darstellung beschwert
zu fühlen.
Auf Seite 153 unten schreibt Herr Dr. Dornblüth, dass „sich meines
Wissens bisher noch Niemand der Mühe unterzogen hat, in der Warnow
Typhusbacillen zu suchen, und wird es vernünftiger Weise auch Niemand
thun“. Danach habe ich ja etwas sehr Unvernünftiges behauptet; ich bin
aber nicht allein thöricht gewesen. Herr Professor Dr. Uffelmann in
Rostock schreibt in „Hygienische Topographie der Stadt Rostock“ (einem
Werke, das Herr Dr. Dornblüth doch gewiss kennt, auch auf Seite 146
citirt) Seite 99:
„Mit grosser Sorgfalt habe ich namentlich im Sommer 1887 das
Oberwarnow- und das Leitungswasser auf Typhusbacilleu untersucht,
nachdem mir zur Kenntniss gekommen, dass in Schwaan der Unter¬
leibstyphus ausgebrochen sei, und die Befürchtung sich aufdrängte,
es möchten von dort Typhuskeime durch die Warnow bis hierher
gelangen; doch ist es mir niemals gelungen, echte Typhusbacillen
aufzufinden.“
Auf Seite 152, oben wird von den Altonaer Wasserwerken von Herrn
Dr. Dornblüth gesagt, dass sie „aus offensichtlich schmutzigem und un¬
appetitlichem Wasser tadelloses Wasser gewinnen“, und dies dadurch erklärt,
dass sie bekanntlich grosse Klärbassins und verdeckte Sand- und Steinfilter
haben. Da ich als junger Ingenieur bei dem Bau der Altonaer Wasserwerke
beschäftigt war, und nahezu sämmtliclie späteren Vergrösserungen von mir
als deren Director ausgeführt sind, so bin ich gewiss competent, wenn ich
erkläre, die Altonaer Wasserwerke haben ungewöhnlich kleine Klärbecken
— l /a des Tagesmaximums — und nur offene, nicht ein einziges bedecktes
Filter. Nach meinen Erfahrungen ist es wirklich vollständig gleichgültig
für die Wirkung der Filter, ob dieselben offen oder verdeckt sind, die
Hauptsache ist die richtige Korngrösse des Sandes und eine richtige Be¬
handlung. Unrichtig ist es ferner, „dass die oberste Sandschicht dieser
Altonaer Filter oft erneuert werden muss, weil sie durch die zurückgehaltenen
Schmutztheile in stinkenden Schlamm verwandelt wird“. Zum Vergleich
führe ich an, dass pro Quadratmeter Filterfläche von einer Reinigung bis
zur anderen filtrirt werden:
vom Wasserwerke Stettin.54*3 cbm,
„ „ Altona ..... 53 3 „
„ d Magdeburg . . . 408 „
„ „ Bremen .... 28*4 „
Diese vier Werke sind sich, was Grösse der Anlage, Art der Filter,
Umfang des Betriebes u. s. w. betrifft, sehr ähnlieh, auch die gelieferten
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379
Wasserversorgung und Flussverunreinigung.
Wässer stehen sich, was Gehalt an organischen Substanzen und Anzahl der
Keime betrifft, sehr nahe. Der Abhub der Filter bei den Reinigungen ist
stets von organischen und erdigen Stoffen verunreinigter Sand, niemals
Schlamm, und besteht zwischen dem Altonaer Abhube und dem der übrigen
Werke gar kein Unterschied.
Nac^ diesen mehr nebensächlichen Richtigstellungen gehe ich auf den
Kern der Sache ein. In meinem Projectsberichte vom 29. September 1887
habe ich ausgeführt, dass zunächst die Verunreinigung der Abwässer eine
so geringe sein würde, dass man sie ohne Bedenken in den Fluss einleiten
könne, mindestens gelte dies für denjenigen zweifellos längeren Zeitraum,
in welchem Wasserclosetts überhaupt nicht zulässig, die Einleitung der
Fäcalien eine unbedeutende sein würde. Ob später eine Klärung und
Reinigung der Abwässef sich als nothwendig herausstellt, sei heute noch
nicht zu bestimmen, und fahre ich dann fort:
„Jedenfalls folgt hieraus, dass die jetzt projectirte Canalisation
so eingerichtet werden muss, dass sie ohne wesentliche Aenderung
mit einer künstlichen Reinigung der Abwässer in Verbindung gebracht
werden kann. Wie diese dann einzurichten, würde dem Fortschritt
der Technik bis zu diesem Zeitpunkte entsprechend zu bestimmen
sein. Heute ist diese Frage noch im Fluss und nicht soweit abgeklärt,
dass es zweckmässig erscheint, schon jetzt zu projectiren, was erst
in Jahren ausgeführt wird.“
Ich habe dann die Reinigungsverfahren eingehend beschrieben, das
Röc kn er-Rothe-Verfahren als das zur Zeit technisch am besten durch¬
gebildete bezeichnet, die Berieselung aber nur gestreift, weil man deren gute
und schlechte Seiten in Güstrow in Folge einer dort bestehenden Anlage zur
Genüge kennt. Genau dasselbe würde ich unter gleichen Umständen auch
heute noch schreiben, und befinde mich damit in Uebereinstimmung mit dem
Collegen Herrn Stadtbaurath Stiibben, welcher in seinem mir erst jetzt
bekannt gewordenen Berichte vom 31. December 1885, das Project der
Canalisation von Schwerin erläuternd, schreibt, es sei nicht Aufgabe dieses
generellen Projectes, die einzelnen Constructionen und Nebenanlagen zu
projectiren.
„Dasselbe gilt von den Reinigungsanlagen, welche vielleicht
an dem Hauptauslasse — erforderlich werden. — Danach aber ist
es nicht ausgeschlossen, dass man, um die Verunreinigung des Sees
möglichst ganz zu vermeiden, sich zu einer Klärung des Canal¬
wassers veranlasst sehen wird, bevor man dasselbe in den See lässt.
Zur Zeit scheint die beste Methode für diesen Zweck die von
Franz Rothe Söhne u. s. w. zu sein.“
In Schwerin kann man die Abwässer nicht in einen rasch fliessenden
Fluss ableiten, sondern nur in den grossen Schweriner See, welcher voll¬
ständig stagnirt, bei dem die Verunreinigung gewiss doch noch viel bedenk¬
licher wäre, als bei einem Flusse, zumal die Stadt sich gerade um und an
dem See und seinen Nebenseen angebaut hat. Die Stadt Schwerin hat sich
desshalb an das Reichsgesundheitsamt gewendet mit dem Ersuchen um Abgabe
eines Gutachtens über die Canalisirung, die Frage, ob eine Reinigung der
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380 Civilingenieur W. Kümmel,
Abwässer nöthig und eventuell welches Verfahren das beste sei. Das
von Herrn Regierungsrath Dr. Renk erstattete Gutachten (Mittheilungen des
Kaiserlichen Gesundheitsamtes, Bd. V, Heft 3, S. 395 ff.) wird in folgenden
Sätzen zusammengefasst:
„Die Abwässer aus dem grossen System des Canalnetzes von
Schwerin dürfen principiell nur in gereinigtem Zustande in den
grossen Schweriner See eingeleitet werden. Mit Rücksicht jedoch
auf die Neuheit des Reinigungsverfahrens und die örtlichen Ver¬
hältnisse, besonders die Grösse des Sees, kann eine Frist von zwei
Jahren zwischen Vollendung der Canalisation und Einführung der
Reinigung zugestanden werden, um die Möglichkeit zu schaffen,
das beste Verfahren auszuwählen. Sollten jedoch innerhalb dieser
Frist Missstände irgend welcher Art unerwartet auftreten, so müsste
mit Feststellung dieser die Reinigung der Canalwässer sofort in
Angriff genommen werden.“
In Betreff der Auswahl des Reinigungsverfahrens lehnt das Kaiserliche
Gesundheitsamt es ab, zur Zeit einen Rath zu ertheilen, denn die ver¬
schiedenen bereits an einzelnen Orten durchgeführten Reinigungsverfahren
seien bis jetzt noch nicht genügend erprobt, um ein zutreffendes Urtheil über
dieselben geben zu können. Es würde voraussichtlich noch Jahre dauern,
bis es dem Kaiserlichen Gesundheitsamte möglich sein würde, auch in dieser
Hinsicht einen Rath zu ertheilen.
Während das Kaiserliche Gesundheitsamt es ablehnt, ein Reinigungs¬
verfahren für Abwässer als das beste zu bezeichnen, erklärt Herr Dr. Dorn-
blüth und mit ihm die Behörde der Stadt Rostock, dass einzig und allein
die Anlage einer Berieselung die Stadt Rostock dagegen schützen könne,
eine Verunreinigung der für die Trinkwasserversorgung unentbehrlichen
Oberwarnow durch die Abflüsse der Güstrower Siele befürchten zu müssen.
Als Autoritäten werden die stets benannten und längst bekannten aufs Neue
ins Feld geführt. Dass Herr Professor J. König in seinem Werke „Die
Verunreinigung der Gewässer u. s. w. u auf Seite 110 ff. eine ganze Anzahl
von Bedenken gegen das Berieselungsverfahren vorbringt, dass Alexander
Müller (a. a. 0. S. 123) das sonst durchsichtige und klare Wasser der
Panke durch die Zuflüsse von den nördlichen Berliner Rieselfeldern bei
Blankenburg getrübt, die Oberfläche mit Schaum bedeckt und das Wasser
im Badebassin zu Pankow als eine starke Verdünnung des Abwassers von
den Rieselfeldern erklärt, wird nicht berücksichtigt. Auch Geh. Rath Dr.
Robert Koch’s Nachweis, dass das Abwasser der Berliner Rieselfelder sich
durch einen hohen Gehalt von Bacterien auszeichnet, welche Gelatine ver¬
flüssigen und desshalb hygienisch verdächtig erscheinen, desselben Herrn in
der Versammlung in Frankfurt (D. V. 1889, S. 99) mitgetheiltes Gutachten
über die Wiesbadener Kläranlage:
„es kann mit aller Bestimmtheit angenommen werden, dass bei
einem hinreichenden Zusatze von Kalk auch eine vollkommene
Desinfection zu erzielen ist“,
die wiederholten Verhandlungen des Vereins für öffentliche Gesundheits¬
pflege, des internationalen Congresses in Wien, auf welchen stets Resolutionen,
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381
Wasserversorgung und Flussverunreinigung.
welche die Berieselung als beste oder einzig wirksame Reinigungsmethode
erklären wollten, nicht zur Annahme gelangten, sind nicht im Stande, Herrn
Dr. Dornblüth’s Ansicht zu erschüttern.
Dass der Magistrat zu Güstrow an alle die theoretisch construirten
Anstände und hypothetischen Beschwerden vorläufig nicht glaubt, sondern
verlangt, dass der Beweis für dieselben erbracht wird, kann man demselben
doch nicht verdenken. Der Magistrat von Güstrow ist nicht die einzige
Stadtverwaltung, welche sich der Anforderung widersetzt, kostspielige An¬
lagen und kostspielige Betriebe herzustellen lediglich auf die Möglichkeit
hin, dass in zukünftigen Zeiten eine Verschlechterung des Flusswassers in
Folge der beschlossenen Caualisirung möglicher Weise einmal eintreten
könnte, so lange es nicht unbezweifelbar feststeht, dass die von ihr ver¬
langten Anlagen und Einrichtungen auch thatsächlich im Stande sind, die
zu erwartenden bezw. behaupteten Uebelstände wirksam zu beheben.
Andererseits hat aber der Magistrat in Güstrow es nicht unterlassen, die
Beweisführung einer etwa möglichen Verschlechterung des Wassers im Flusse
sehr zu erleichtern, indem er die beste ihm erreichbare Autorität, 'Herrn
Professor Dr. Uffelmann, den Vorsteher des hygienischen Institutes in
Rostock, ersucht hat, die regelmässigen Wasseranalysen zu übernehmen, und
ist mit diesen bereits begonnen. Untersucht wird das Wasser chemisch,
mikroskopisch und bacterioskopisch oberhalb der Stadt, eben unterhalb der
Stadt, bei der Ortschaft Gülzow, in der Luftlinie 7km, in der Länge des -
stark schlängelnden Flusslaufes 11 km unterhalb der Stadt, und bei der
Ortschaft Wolken, in der Luftlinie 4*5 km, im Flusslaufe 10km unterhalb
Gülzow, 21 km unterhalb Güstrow. Von hier bis zur Einmündung der Nebel
in die Warnow sind noch 3*5km Flusslänge, von dieser Einmündung bis
nach Rostock noch etwa 58 km Flusslänge. Da nun die Absicht besteht
und erklärt ist, sofort mit geeigneten Maassregeln vorgehen zu wollen, sobald
die erste Prüfungsstelle bei Gülzow eine bedenkliche Veränderung im Zustande
des Flusswassers zeigt, so ist es gewiss für Rostock gefahrlos, zunächst bis
zu dem Eintritte dieser Eventualität zu warten, wenn man bedenkt, dass
von Gülzow bis Rostock das Flusswasser noch gut 70 km zu fliessen und
Zeit hat, sich genügend selbst zu reinigen.
An diese Selbstreinigung der Flüsse will freilich Herr Dr. Dornblüth
nicht glauben, er will sogar das Gegentheil beweisen, weil die Unterwarnow
sich nicht selbst reinigt. Leider ist das angezogene Beispiel völlig ungeeignet,
diesen Beweis zu führen. Der etwa 12 km lange Flusslauf der Warnow
von Rostock bis Warnemünde ist nur im uneigentlichen Sinne des Wortes
ein Fluss, thatsächlich ist er ein sehr breiter See, zum Theil richtiger ein
Sumpf, durch welchen der im Verhältniss zu der Fläche des Sees sehr wenig
wasserreiche Fluss an der südwestlichen Uferseite fliesst. Sorgte nicht von
Zeit zu Zeit ein richtiger Sturm dafür, dass ordentlich Meerwasser einströmte
und das Schmutzwasser gründlich ausleerte, so würde der Zustand dieses
Wasserlaufes, in welchen Rostock schon seit langen Jahren seine gesammten
Abwässer ohne jede Reinigung abführt, ein völlig unerträglicher sein; bei
heisser, trockener Witterung ist der Geruch ein so unangenehmer, dass nur
der Eingeborene, welcher sich bekanntlich in der ganzen Welt an die
schauderhaftesten Zustände zu gewöhnen pflegt, den wohl zu beseitigenden
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382
Civilingenieur W. Kümmel,
Missstand als etwas Unvermeidliches erträgt. Bei einem derartigen Fluss¬
laufe, der daneben brackiges Wasser enthält, kann man von der Möglichkeit
oder Wahrscheinlichkeit der Selbstreinigung nicht sprechen, man kann dann
aber auch nicht schliessen, dass, weil hier die Selbstreinigung nicht eintritt,
sie auch anderorts, wo die Verhältnisse wesentlich anders liegen, ebenfalls
ausbleiben müsse. Rasch fliessende Ströme, bei welchen der im Wasser
enthaltene Sauerstoff besonders wirksam auftritt, zeigen die Selbstreinigung
in unzweifelhafter Weise. In meinem Berichte vom 20. April 1889 habe
ich Bezug genommen auf die Analysen des Herrn Professor Dr. Hulwa in
Breslau (König, a. a. 0. S. 102 ff.), in denen nachgewiesen ist, dass die
Oder 32 km unterhalb Breslau, bei Dyherrnfurth, eine nahezu vollständige
Selbstreinigung des in Breslau durch die Abwässer ausserordentlich verun¬
reinigten Flusses bewirkt hat, indem die Qualität des Wassers oberhalb
Breslau und bei Dyherrnfurth beinahe gleich ist.
Für die Nebel ist durch die bisher ausgeführten Analysen des Herrn
Professor Dr. Uffelmann das Gleiche wahrscheinlich gemacht, ich kann
noch nicht sagen bewiesen, weil bisher erst drei Reihen von Versuchen an¬
gestellt sind, und erst eine grössere Zahl beweiskräftig sein wird. Ich gebe
die Resultate dieser Untersuchungen in nachstehender Tabelle, bemerkend,
dass die Wasserproben am 7. November und 13. December 1889, sowie am
17. März 1890 durch Herrn Apotheker Dr. Hollandt in sterilisirten Flaschen
• mit aller Vorsicht genommen und sofort nach Rostock gebracht sind. Die
Proben vom 13. December sind genommen während der Campagne einer
etwa 2 km unterhalb Güstrow an der Nebel belegenen Zuckerfabrik, welche
ihre Abflüsse gerieselt in den Fluss sendet, die Proben vom 17. März
nach Beendigung dieser Campagne, also nach Auf hören der Abflüsse. Die
gleichzeitig angestellten Analysen des filtrirten Wassers (Nr. 2, 6 und 11)
habe ich in die Tabelle aufgenommen, weil sie, wenn auch für vorliegende
Frage ohne Bedeutung, doch vielleicht anderweit Interesse bieten. (Siehe
Tabelle Seite 384 bis 387.)
Die Zahlen der Analysen zeigen, dass schon jetzt eine nicht unbeträcht¬
liche Verschlechterung des Flusswassers durch die dem Fluss zugeführten
Abflüsse der Stadt stattfindet, dass diese Verschlechterung eine erheblich
stärkere ist, wenn die Zuckerfabrik arbeitet, dass aber trotzdem bei Wolken,
21 km unterhalb der Stadt, der Fluss seine reinigende Kraft in vorzüglicher
Weise ausgeübt hat. Wenn sich die Zahl der entwickelungsfähigen Keime
auf einer Flussstrecke von 10 km Länge von 6000 auf 1050, die Zahl der
Gelatine verflüssigenden von 560 auf 65 vermindert hat und daneben der
Gehalt an organischen Substanzen und Chlor heruntergegangen ist, so giebt
es dafür keine andere Erklärung als diejenige, welche man mit Selbst¬
reinigung bezeichnet.
Herr Dr. Dornblüth macht sich Sorgen (S. 149), wie wir die täglich
in das Klärbecken gelangenden 33 cbm Schlamm beseitigen wollen. Zunächst
freilich verstehe ich nicht, wie diese Zahl entstanden ist. Sielwasser enthält
in der Regel im Cubikmeter etwa 8 / 4 kg feste und gelöste, durch Eindampfen
zu gewinnende Rückstände. Bei normalen Zeiten, d. h. wenn es nicht regnet
und lediglich das von dem Wasserwerke gelieferte Wasser in dem Canalnetze
Abfluss findet, werden etwa 1000 cbm Abwässer in die Nebel geführt, welche
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Wasserversorgung und Flussverunreinigung.
dann also etwa 750 kg feste und gelöste Stoffe beigemengt enthalten. Bei
Regen kann die Menge grösser sein, sie braucht aber nicht grösser zu sein;
bei heftigem Platzregen nach langer trockener Zeit wird unter Umständen
die Menge des Strassenschmutzes und Pflastersandes, welche zum Abfliessen
kommt, erheblich grösser werden. Daneben habe ich nach Wolf und
Lehmann (Ziegler, Die Analyse des Wassers, S. 100) berechnet, dass 12 000
Einwohner, wenn sie Alle Wasserclosetts benutzen, den Sielen 1090kgFäces
und 1408 kg Harn zuführen würden. Mit Einschluss dieser Mengen und
unter Berücksichtigung etwaiger aussergewöhnlicher Gewitterregen habe ich
die höchste, den Sielen zugeführte Menge von festen Bestandtheilen auf
10 cbm angegeben, niemals ist es mir in den Sinn gekommen, dass täglich
10 cbm oder gar, wie Herr Dr. Dornblüth ausrechnet, 33 cbm Schlamm
auszubaggern sein würden. Nicht einen halben Cubikmeter wird man durch¬
schnittlich rechnen können. Mit dieser geringen Menge fallen dann aber
auch alle an die grossen Mengen geknüpften Bedenken.
Für die Klärbeckenanlage bietet sich ein vorhandenes Flussbett von
rund 360m Länge, welches am oberen und unteren Ende mit dem Schiff-
fahrtscanale, in welchen das Wasser constant abfliesst, verbunden bleibt.
Herr Dr. Lepsius hat bei der Versammlung in Frankfurt besonders betont,
dass man recht lange Klärbecken zur Verfügung haben müsse. Die Frankfurter
sind 80 m, das Güstrower 360 m lang, also doch gewiss lang genug, um zur
vollen Wirksamkeit zu kommen. In Folge der grossen Breite wird die
Geschwindigkeit des Wassers im Klärbecken eine so minimale gegenüber
der im Canalnetze sein, dass die Ablagerung der suspendirten Stoffe eine
möglichst vollkommene werden muss, die Beseitigung der gelösten Stoffe
mag man dann ruhig der Selbstreinigung des Flusses überlassen.
Stellt sich nun aber heraus, dass die Verunreinigung der Abwässer
wesentlich grösser ist, als vorausgesetzt wurde, und die Kraft der Selbst¬
reinigung des Flusses nicht genügt, um diese Verunreinigungen zu reduciren
und unschädlich umzuformen, so ist der Augenblick gekommen, entweder
die für jetzt beabsichtigte Kläranlage durch Hinzufügung chemischer Fällungs¬
mittel zu vervollständigen oder aber zu einer Berieselungsanlage zu schreiten,
falls diese sich als richtiger und wirksamer erweisen sollte. Das jetzt zur
sofortigen Ausführung aufgestellte Detailproject ist so aufgestellt, dass es
möglich ist, eine Reinigungsanlage nach Röckner-Rothe oder eine Pumpen¬
anlage für ein Berieselungsverfahren mit ihm jederzeit zu verbinden.
Herr Dr. Dornblüth scheint zu glauben, dass ich ein strammer Gegner
der Rieselanlagen sei; dies ist durchaus nicht der Fall, aber gerade so, wie
er als Arzt sicher kein Mittel als Specificum für alle Fälle anerkennen wird,
gerade so wahre ich mir als Techniker das Recht, ein Verfahren in dem einen
Falle für vortrefflich zu erklären, welches ich unter anderen Umständen und
Verhältnissen für durchaus ungeeignet bezeichnen muss. Eine Rieselanlage
für die Abwässer Güstrows ist schwer herzustellen, während sie technisch
gar keine Schwierigkeiten bietet. Zunächst fehlt es an einem geeigneten
Rieselterrain; die ausgedehnten Wiesen und Weiden, welche die Stadt in der
Nähe der Nebel besitzt, sind zum Berieseln nur zum Theil geeignet, soweit
ihr Grundwasserstaud nicht zu hoch und Drainage möglich ist, anderenfalls
würden sie durch das Rieseln sofort sauer und verdorben, für alles fernere
Digitized by LaOOQle
384 Civilingenieur W. Kümmel,
Entnahme
Chemischer Befund 1
| Nummer
Zeit
Ort
Allgemeine
Beschaffenheit
s!
g
Härte in
deutschen Graden
u
o
3
o
g
i
"5
u
4
*i
Zi
0.
E
1
7. Nov. 1889
Morgens
8 Uhr
45 Minuten.
Oberhalb
der Stadt.
Fast klar, geruchlos, nicht
schlecht schmeckend, von
der Farbe guten Fenster¬
glases.
0-325
10-8
0*037
sehr
gering¬
fügige
8puren i
2
Desgleichen
Morgens
9 Uhr.
Sammelbrunnen
unterhalb der
Filter.
Klar, geruchlos, gut
schmeckend, von reiner
Wasserfarbe.
0*304
10*8
0*035
desgl.
3
Desgleichen
Morgens
9 Uhr
50 Minuten.
Unterhalb der
Stadt vor dem
Einlaufe der
Zuckerfabrik¬
wässer.
Stark trübe von vielen
gröberen schwebenden
Partikelchen, liess sich
aber klar filtriren, hatte
flltrirt die Farbe gewöhn¬
lichen Fensterglases, Ge¬
ruch nicht schlecht, Ge¬
schmack fade.
0*379
11-0
0*041
Spuren
4
Desgleichen
Mittags
1 Uhr
45 Minuten.
Brücke vor
Gülzow (11 km
Flusslauf unter
Nr. 3).
Stark trübe von vielen
schwebenden Partikelchen,
hatte flltrirt die Farbe ge¬
wöhnlichen Fensterglases
mit schwach gelblichem
Bei ton, Geruch nicht
schlecht, Geschmack fade.
0*396
10*8
0*045
gering
Mengen!
5
Desgleichen
Nach¬
mittags
6 Uhr
45 Minuten.
Bei der Ort¬
schaft Wolken
(21 km Fliisslauf
unter Nr. 3).
Massig trübe von feinen
schwebenden Partikelchen,
hatte flltrirt die Farbe ge¬
wöhnlichen Fensterglases,
Geruch nicht schlecht, Ge¬
schmack ein wenig fade.
0*348
10*6
gering
Mengen \
I
j.
6
13. Dec. 1889
Morgens
8 Uhr
30 Minuten.
Oberhalb
der Stadt.
Etwas trübe, geruchlos,
nicht schlecht schmeckend,
von der Farbe gewöhn¬
lichen Fensterglases.
0*291
10*6
0*034
1
Spuren
7
Desgleichen
Morgens
8 Uhr
45 Minuten.
Sammelbrunnen
unterhalb der
Filter.
Klar, geruchlos, gut
schmeckend, von reinster
Wasserfarbe, auch bei
längerem Stehenlassen sich
nicht verändernd.
0*269
10-5
0*033
Spuren
Digitized by
Google
Wasserversorgung und Flussverunreinigung.
385
in einem Liter
Mikroskopisch - bacterioskopischer Befund
Stturo
Ammoniak
s Sauerstoflf-
^ verbrauch
-
Phospliorsaure
3U
&
<
Infusorien
Detritus
üo 4)
c .§ S
~ £ ö
*1*2
G <2
0.' ^
unter ihnen Galatine
verflüssigend
unter ihnen krank
machende
fr j sehr
geringe
Spuren
i
i
7'6 |
entspr.
148 mg
organ.
Substanz
geringe
Mengen
sparsam
sehr
sparsam
etwas
pflanz¬
lichen
4. r »0
60
0
0
61 = 122
organ.
Substanz
Spuren
sehr
sparsam
keine
keinen
210
25
0
1
*n geringe
Mengen
|
93 = 186
organ.
Substanz
geringe
Mengeu
ziemlich
viele
vor¬
handen
vielen
3750
450
0
geringe
* Mengen
11*2=224
organ.
Substanz
nicht
unerheb¬
liche
Mengen
ziemlich
viele
einige
vielen
3100
300
0
1H|
9*4 = 188
organ.
' Substanz
geringe
Mengen
einige
sehr
wenige
ziemlich
vielen
freien
1800
200
0
O
!
8*6 = 172
organ.
Substanz
geringe
Mengen
sehr
sparsam
sehr
sparsam
massige
Mengen
feiner
Detritus¬
masse
600
60
0
1 °
i
6-5 = 130
organ.
Substanz
geringe
Mengen
keine
keine
sehr
geringe
Mengen
von
feinstem
Detritus
30
0
1
0
VierteljahrBschrift für Gesundheitspflege, 1800. 25
Digitized by LaOOQle
386
Civilingenieur W. Kümmel
Entimhme
Chemischer Befbod
u
<v
p
B
B
Ä
Zeit
Ort
Allgemeine
Beschaffenheit
. 'S
P g
0) cs
^ *
o 2
g o
Cj -P
g
p
a>
*o
- *
P u
o
£ s
£ ä
.£>
P
QJ
rs
u
0
2
o
g
s
7
X
i
8
13. Dec. 1889
Morgens
9 Uhr
30 Minuten.
Unterhalb der
Stadt vor dem
Einlaufe der
Zuckerfabrik¬
wässer.
Ziemlich trübe von vielen
feineren und gröberen
schwebendeu Theilchen,
klar filtrirbar, von keinem
schlechten Geruch und Ge¬
schmack , von der Farbe
gewöhnlichen Fenster¬
glases.
0*360
108
0*035
Spores
9
Desgleichen
Nach¬
mittags
12 Uhr
40 Minuten.
Brücke vor
Gülzow.
Wie ad 3
0*402
10*7
0*043
Spora
10
Desgleichen
Nach¬
mittags
5 Uhr
45 Minuten.
Bei der Ort¬
schaft Wolken.
Mässig trübe von feineren
und gröberen schwebenden
Theilchen, klar filtrirbar,
nach dem Filtriren von der
Farbe gewöhnlichen
Fensterglases, geruchlos,
etwas fade schmeckend.
0-337
10*5
0*041
_i
Spora
11
17. März
1890
Morgens
8 Uhr
15 Minuten.
Oberhalb der
Stadt.
Etwas trübe von sehr
feinen schwebenden Par¬
tikelehen, geruchlos, nicht
schlecht schmeckend, von
der Farbe gewöhnlichen
Fensterglases.
0-297
9*8
0030
i
sehr
gerinf«
Spuren
12
Desgl. Mor¬
gens 8 Uhr
25 Minuten.
Sammelbrunneu
unterhalb der
Filter.
Klar, geruchlos, gut
schmeckend, fast von der
Farbe reinen Quellwassers.
0*274
9-8
0*029
0
13
Desgleichen
Morgens
9 Uhr
15 Minuten.
Unterhalb der
Stadt vor dem
Einlaufe der
Zuckerfabrik¬
wässer.
Trübe von vielen feinen
und groben schwebenden
Bestandtheilen, aber klar
filtrirbar, geruchlos, etwas
fade schmeckend.
0*358
9*7
0035
OöO?^
14
Desgl. Mor¬
gens 11 Uhr
55 Minuten.
Brücke vor
Gülzow.
Wie ad 13, jedoch nicht
ganz so trübe.
0*336
9*8
0-034
seht
geringe
Spor»
15
Desgleichen
Nach¬
mittags
5 Uhr
15 Minuten.
Bei der Ort¬
schaft Wolken.
Massig trübe von feineren
und gröberen Partikelchen,
klar filtrirbar, geruchlos,
etwas fade schmeckend,
von der Farbe gewöhn¬
lichen Fensterglases.
0*321
9*6
j
0*032
(
sehr
gering
Spora
Digitized by LaOOQle
Wasserversorgung und Flussverunreinigung.
387
in einem Litei
Mikroskopisch
- bacterioskopischer Befund
Salpetrige Säure
Ammoniak
- Sauerstoff-
verbrauch
Phosphorsäure
Algen
Infusorien
Detritus
entwickelungs¬
fähige Keime
pro 1 ccm
unter ihnen Galatine
vei*flüssigend
unter ihnen krank
machende
puren
i
L_
geringe
Mengen
9*9 = 198
organ.
Substanz
geringe
Mengen
wenige
in
massiger
Zahl
erhebliche
Mengen
feiner und
gröberer
Detritus¬
masse
3100
150
0
k_
geringe
Mengen
11*0 = 220
organ.
Substanz
massige
Mengen,
aber etw.
mehr als
in Probe
6,7,8, 10
ziemlich
viele
sehr
viele
erhebliche
Mengen
feiner und
grober
Detritus¬
masse
6000
560
0
F
geringe
Mengen
wenige
weuige
mässige
Mengen
feiner und
gröberer
Detritus¬
masse
1050
65
0
_
t
0'
7*4 = 148
organ,
Substanz
geringe'
Mengen
nicht
zahlreich
sehr
sparsam
sehr feine
Detritus¬
masse in
massiger
ilenge
2000
90
0
r o
0
6*2= 124
organ.
Substanz
geringe
Mengen
ganz ver¬
einzelte
0
fast 0
920
90
0
0
0
8*9 = 178
organ.
Substanz
geringe
Mengen
massige
Mengen
einzelne
wenige
ziemlicli
viel grau-
schwärz¬
licher
Detritus
1860
150
0
0
0
8 6 = 172
organ.
Substanz
geringe
Mengen
massige
Mengen
wenige
ziemlich-
viel grau-
schwärzl.
Detritus
960
105
0
0
8*7 = 174
organ.
Substanz
geringe
Mengen
massige
Mengen
sehr
sparsam
i
ziemlich
viel grau-
schwärz¬
licher
Detritus
875
i
25
80
*
0
Digitized by LaOOQle
388
Civilingenieur W. Kümmel,
Rieseln unbrauchbar werden. Besser geeignet ist eine Höhe nördlich von
der Stadt, deren sonst wohl brauchbare Ländereien nicht einem Grossbesitzev,
sondern vielen Kleinbesitzern gehören. Die Erwerbung genügend grosser
Flächen, mindestens 50ha, von vielen Kleinbesitzern ist kaum ausführbar,
so lange eine solche auf dem Wege der Zwangsenteignung nicht zulässig ist.
Aber selbst wenn die Rieselländereien beschafft wären, wie kann man rieseln
mit einem Wasser, dem Alles fehlt, was es zum Rieseln brauchbar machtV
Der Dungwerth des Rieselwassers von Städten, welche Zwangsclosetts haben,
bei denen also alle menschlichen Abgänge in die Siele gelangen, ist schon
nicht gross, nahezu werthlos ist aber solches Sielwasser, welchem diese
Abgänge principiell fern gehalten werden. In Güstrow will man aber unbe¬
dingt Wasserclosetts nicht zulassen, und nur unter ganz besonderen Umständen
Ausnahmen gestatten. Man würde dort eine Rieselanlage hersteilen, welche
Wasser von minimalem Dungwert he mit grossen Kosten aufpumpt, ohne
irgend einen greifbaren und vernünftigen Zweck, das wäre doch gewiss
verkehrt.
Aus diesen Gründen habe ich mich bei den Vorverhandlungen gegen
die Anlage eines Rieselwerkes ausgesprochen, während ich ohne solche triftige
Gründe durchaus kein Gegner derselben sein würde. Auch hier ist wieder
das Resultat der Analysen entscheidend; ergeben dieselben, dass die Abwässer
später so reich an Dungstoffen werden, dass das Rieseln mit Erfolg betrieben
werden kann, so werde ich sicher nichts gegen dessen Einführung mehr
sagen, vorläufig halte ich das Verlangen der Rostocker, bezw. des Herrn
Dr. Dornblüth, von vornherein und ohne Rücksicht auf die thatsächlichen
Verhältnisse eine Rieselung anzulegen, für unberechtigt und übertrieben.
Herr Dr. Dornblüth irrt, wenn er annimmt, dass der Güstrower
Magistrat seinen Anspruch auf ungestörten Abfluss in den Fluss hätte fallen
lassen, ganz im Gegentheil besteht derselbe darauf, wie bisher so auch ferner
alle flüssigen Abgänge der Stadt in das natürliche Entwässerungsmedium, die
Nebel, ableiten zu wollen, und sich dieses Recht in keiner Weise verschränken
zu lassen. Für die Gesundheitsverhältnisse Güstrows, welches jetzt sehr
schlechte Entwässerungsverhältnisse besitzt, ist die Verbesserung der Abflüsse
eine Lebensfrage, welche durch vermeintliche, von den Güstrower Behörden
für völlig unbegründet erachtete Einreden einer weit entfernten Stadt in
keiner Weise beeinträchtigt werden dürfen. Berechtigten, d. h. als berechtigt
nachgewiesenen Ansprüchen wird man dagegen in vollem Maasse entsprechen.
Auf eine erneute Eingabe des Rostocker Magistrats hat das gross¬
herzogliche Ministerium durch Verfügung vom 22. October 1889 die gross-
herzogliche Medicinalcommission in Rostock beauftragt, ein Gutachten in
dieser Streitsache abzugeben. Bis heute ist dieses noch nicht zur Kenntniss
gelangt, es ist also abzuwarten, was diese wissenschaftliche Behörde in der
Sache zu sagen hat. Inzwischen sind die Pläne definitiv fertig gestellt, es
wird der Bau der Siele noch in diesem Monate in Angriff genommen und
thunlichst rasch gefördert werden, zum Nutzen der Stadt Güstro^, und
sicher nicht zum Schaden der Stadt Rostock.
Digitized by LaOOQle
Wasserversorgung und Fluss Verunreinigung.
389
Erwiderung.
Der Kernpunkt des Streites zwischen Herrn Kümmel und mir ist die
Frage, ob die Nebel und Warnow, erstere ein sehr kleines und ruhig fliessen-
des Flüsschen, letztere tief und von sehr geringer Stromgeschwindigkeit, im
Stande sein werden, die demselben durch die projectirte Entwässerungs¬
anlage der Stadt Güstrow zuzuführenden Abwässer durch Selbstreinigung
unschädlich für die nur der Warnow zu entnehmende Wasserversorgung
Rostocks zu machen. Ich behaupte in Uebereinstimmung mit sämmtlichen
hygienischen Autoritäten, dass solche Verunreinigung eines zu städtischer
Wasserversorgung dienenden und nöthigen Flusses nicht zulässig ist;
Herr Kümmel glaubt ohne andere Beweise, als die sogenannte Selbst¬
reinigung grosser, rasch fliessender Ströme, dass eine genügende Selbst¬
reinigung der Warnow stattfinden werde, und will die Einführung von
Schutzmaassregeln erst nach geschehenem Nachweise ungerichteten Schadens
ins Auge fassen. Ich führe das Beispiel der nicht genügenden Selbstreinigung
der Unterwarnow als Wahrscheinlichkeitsbeweis an, dass die viel kleinere,
wasserärmere, durch Wind und Wellen kaum bewegte Oberwarnow dazu
auch nicht im Stande sein werde; Herr Kümmel macht die Unterwarnow
zu einem stinkenden Sumpf — was der Wirklichkeit nicht entspricht —,
will aber ähnliche Wirkungen für die Oberwarnow nicht gelten lassen. Der
ganz einseitigen Hervorhebung der Klärungsverfahren gegenüber dem
Berieselungsverfahren habe ich letzterem seine Stellung gewahrt und bin
befriedigt, da Herr Kümmel erklärt, dass die Frage des Vorzugs von Fall
zu Fall entschieden werden müsse. Weiteres habe ich niemals verlangt.
Rostock, 19. April 1890.
Dr. Fr. Dornblüth.
Hiermit halten wir diese Angelegenheit für abgeschlossen.
Redaction.
Digitized by LaOOQle
390
Dr. W. Roth,
Verbesserungen in der Gesundheitspflege
der französischen Armee.
Von Dr. W. Roth, Generalarzt erster Classe.
Es ist unverkennbar, dass das Sanitätswesen der französischen Armee
seit 1870 einen mächtigen Aufschwung genommen hat. So lange dasselbe
unter dem Druck einer schematisirenden Verwaltung, ausgedrückt durch
das Uebergewicht der Intendance über die Commandobehörden, stand, konnten
die sachlichen Gesichtspunkte keinen Einfluss gewinnen. Nach dem Feld¬
zuge 1870 wurde vielfach das dem Sanitätscorps zum Vorwurf gemacht,
was die unrichtige, einflusslose Stellung verschuldet hatte, namentlich der
Mangel an Selbständigkeit der Initiative zum eigenen Handeln. Die Re¬
formen, welche in Frankreich auf allen Gebieten des Heereswesens Platz
griffen, richteten sich denn auch auf den Sanitätsdienst. Jahrelange erbitterte
Debatten endeten in dem Gesetz vom 16. März 1882, welches dem Sanitäts¬
dienst eine selbständige Stellung verlieh, welche durch ein Nachtragsgesetz
vom 4. April 1889 jeder Einschränkung enthoben wurde. Nach Artikel 16
haben die Directoren des Sanitätsdienstes in den Armeecorps (Corpsärzte),
sowie die Chefs des Sanitätsdienstes in den Lazarethen, Ambulancen und
pharmaceutischen Anstalten in Allem, was den Sanitätsdienst betrifft, Befehls¬
gewalt über das ganze militärische und civile Personal, welches dauernd
oder vorübergehend ihrem Dienstzweig attachirt ist. Sie haben demnach
über Pharmaceuten, Verwaltungsofficiere, Infirmiers der Lazarethe und Am¬
bulancen, sowie über Traintruppentheile und Mannschaften, die ihnen augen¬
blicklich von der Truppe für Zwecke des Sanitätsdienstes zugetheilt sind,
Befehlsrecht. Die Verfügungen der Directoren oder Chefs des Sanitäts¬
dienstes werden von dem mit der Verwaltung beauftragten Personal in den
Grenzen der Bestimmungen ausgeführt, in dringenden Fällen können sie
unter eigener Verantwortung Ausgaben anordnen. Nach Artikel 18 weisen
die Directoren des Sanitätsdienstes (Corpsärzte) alle Ausgaben des Sanitäts¬
dienstes an, sie sowie die Chefs des Sanitätsdienstes bestätigen die Geld-
wie Materialausgaben der Pharmaceuten und Verwaltungsofficiere. Der
Sanitätsdienst hat unter der Autorität der Commandobehörden auch die
Beschaffung des Materials für die Lazarethe und Ambulancen sicher zu
stellen. Diese wichtigen Bestimmungen zeigen, dass dem Sanitätsdienste
dieselbe Disposition über Menschen, Material und Geld gegeben worden ist,
wie den technischen Waffen. Dieses aus Amerika stammende, in Deutsch¬
land weiter entwickelte Princip hat unter den modernen grossen Armeen
jetzt in Italien und Frankreich seine höchste Vollkommenheit erreicht, gewiss
zum Wohle des Soldaten.
Digitized by LaOOQle
Verbesserungen in d. Gesundheitspflege d. französischen Armee. 391
Allein auch in sachlicher Beziehung machen sich höchst bemerkens-
werthe Bestrebungen geltend. Es gipfeln dieselben in einer Denkschrift
über die Verbesserungen der Hygiene in der französischen Armee, welche
der jetzige Kriegsminister de Freycinet (von Beruf Ingenieur und daher
von besonderem Verständniss für hygienische Technik) an den Präsidenten
gerichtet hat 1 ). Der Inhalt derselben ist auszugsweise folgender:
Dank den Bemühungen der Vorgänger des Ministers und den Arbeiten
des Sanitätscorps ist die Sterblichkeit im Frieden, welche 1870 12 pro mille
betrug, jetzt auf weniger als 8 pro mille heruntergegangen. Auch diese
Zahl ist noch zu hoch und lässt sich bei genauer Bekanntschaft mit ihren
Bedingungen noch wesentlich vermindern.
Am meisten haben die Truppen von Typhus gelitten, in 13 Jahren,
von 1875 bis 1887, erkrankten daran 141 648 Mann und starben 21116,
während dies in der Civilbevölkerung nur der siebente Theil war. Diese
Steigerung liegt in der Anhäufung der Menschen und ihrer mangelhaften
Unterbringung, zu deren Beseitigung die nöthigen Mittel von der Kammer
werden gefordert werden.
Die Entstehung des Typhus und seine Weiterentwickelung bedingen
hauptsächlich die schlechte Beschaffenheit des Trinkwassers, die Verunrei¬
nigung des Bodens durch Schleusen, die Abtrittsgruben und andere Depots
fäulnissfahiger Massen und endlich die schlechte Lage der Abtritte.
Unter dem 13. Mai hat der Minister den diredeurs du Service de santö
(Corpsärzten) über eine gewisse Reihe von Jahren eine eingehende Unter¬
suchung über die Typhusepidemieen mit besonderer Rücksicht auf das zur
Verwendung kommende Wasser und seine Beschaffenheit in chemischer und
bacterielogischer Beziehung, sowie bezüglich der angewendeten Reinigungs¬
methoden aufgegeben. Diese Erhebungen, welche der medecin-inspecteur
Dujardin-Beaumetz leitete, ergaben vermöge der ausgezeichneten wissen¬
schaftlichen Arbeiten des Sanitätscorps ein sehr gutes Resultat, Proben aller
Wässer wurden in Val-de-Gräce und einigen grossen Städten nach einheit¬
lichen Methoden untersucht.
Die Militärunterkünfte Hessen sich nach ihrer Wasserversorgung
in drei Gruppen theilen, 1) solche mit gutem Wasser, 2) solche mit Wasser,
welches durch Filtration genügend gereinigt werden kann, 3) solche mit
schlechtem Wasser. Letztere enthielten namentlich den Typhusbacillus,
überhaupt lässt sich nach der Classification der Wässer die Geschichte der
Typhusepidemieen verfolgen. Auch diese Arbeiten bestätigen, dass kein
Wasser so gut gereinigt wird als natürliches Quellwasser, während das durch
volkreiche Gegenden gegangene fast immer verunreinigt ist.
Für die Wasserversorgung der Mihtärunterkünfte war es wichtig, die¬
selben an die Wasserversorgung der Städte anzuschliessen, zumal bei vor¬
handenen Quellwasserleitungen. Durch die 1889 gewährten Mittel konnte
dieses bei 39 Garnisonstädten geschehen; in Paris sind seit März 1889 alle
Casernen mit Wasser aus der Dhuis oder Vanne versehen. Es steht zu
hoffen, dass in denselben jetzt das gleiche Verhältniss wie in der mit Quell-
1 ) UHygiene dann PArm6e. Rapport au President de la Republique fra^aise (16. juin
1889). Bulletin Service de Sant6 Militaire, p. 2115.
Digitized by LaOOQle
392
Dr. W. Roth,
wasser versehenen Caserne der Sappeurs-Pompiers eintreten wird, in welcher
nur Vs der in anderen Casernen an Typhus Erkrankten vorkamen. In den
anderen Localitäten hat man sich auf die Filtration des Wassers beschränken
müssen. Zum Zweck der Feststellung der besten Filtrationsmethoden sind
unter dem 20. September 1888 Commissionen zu Paris, Lille, Lyon, Mont¬
pellier und Bordeaux unter Vorsitz des general-inspecteur des Sanitätsdienstes
L. Colin eingesetzt worden. Die Commission zu Paris hat gefunden, dass
kein Filter eine absolute Sicherheit giebt, hat aber eins empfohlen, welches
für die Praxis genügt. Es sind schon in 24 Militäranlagen, in denen sich
kein Quellwasser zuleiten lässt, solche Filter eingerichtet, in 12 anderen
grossen Garnisonen ist ihre Anlage im Gange. Es werden nur zu Nahrungs¬
zwecken, abgesehen von Wäsche, Besprengung der Strassen, Bädern und
Spülung der Abtritte, auf jeden Mann täglich 5 Liter gerechnet.
Ueberall, wo sich das Wasser gesundheitsschädlich erwies, sind bis zur
Einführung der Filter die Brunnen geschlossen worden. Liess sich kein
anderes Wasser beschaffen, so musste das Wasser gekocht werden, nur ein
vorübergehendes Auskunftsmittel.
Gleichzeitig wurden Erhebungen gemacht über die Zustände der Abtritts¬
gruben und ihre Reinigung. Die Gruben sind fast immer durchlässig und
verunreinigen den Boden, die Abtritte lassen stinkende Gase austreten, wo¬
gegen Verschlüsse wirkungslos sind. Die Reinigung erfolgt vielfach in
höchst primitiver Weise (proctäes barbares ), so dass die Bewohner mehrere
Nächte den entsetzlichen Gestank einathmen müssen. Demgegenüber muss
man überall da, wo man nicht die Canalisation ( tout ä l’egotd) einführen
kann, wenigstens das Tonnensystem annehmen. Hiervon ausgehend, sind
bereits in 189 Casernements, Lazarethen oder Militäranlagen die- festen
Gruben in bewegliche mit Verbesserung der Abtrittsanlagen umgewandelt
worden. Diese Arbeiten werden 1889 vollendet, sie haben 700 000 Francs
gekostet, ausserdem Bind 100 000 Francs für die Anlage neuer Canäle und
Reparaturen verausgabt worden.
Es lässt sich nicht verkennen, dass trotz aller dieser Bestrebungen der
Typhus bedingt ist durch die Gesundheitsverhältnisse der ganzen Städte,
hauptsächlich sichern die Truppen eine reichliche Versorgung mit gutem
Wasser und eine zweckmässige Canalisirung. Der Generalinspecteur Colin
und Professor Brouardel bezeichnen mit Recht die Gesundheitsarbeiten
in grossen Städten zur Beseitigung des Typhus als eine nationale Aufgabe.
Ein vortreflliches Beispiel über die Wirksamkeit einer prophylactischen
Maassregel bietet die Impfung. 1877 betrug die Zahl der Pockenkranken
noch 1042, in den letzten vier Jahren ist sie auf jährlich 242 herunter¬
gegangen. Die Zahl der Todesfälle ist von 96 auf 16 ermässigt und zwar
waren dies Reservisten, welche die Krankheit mitbrachten. Wenn man be¬
rücksichtigt, dass die deutsche Armee 1870/71 auf mehr als eine Million
Soldaten nur 459 an Pocken verloren hat, während die viel schwächere
französische Armee 23 400 Todte daran hatte, welche die Unterbringung
sehr grosser Krankenzahlen bedingten, so kann über die NothWendigkeit
der obligatorischen Impfung kein Zweifel bestehen. Seit dem 21. November
1888 sind in den grossen Militärcentren Institute zur Beschaffung animaler
Lymphe zugleich als Vorrath für die Mobilmachung eingerichtet. Die obli-
Digitized by LaOOQle
Verbesserungen in d. Gesundheitspflege d. französischen Armee. 393
gatorische Impfung ist auch auf alle vorübergehend Einberufenen ausgedehnt
worden. Die Methoden sind durch das technische Sanitätseomite in der
vorsichtigsten Weise festgestellt worden.
Die fortwährenden Einberufungen aus dem Civil in die Armee führen
derselben beständig eine Anzahl ansteckender Krankheiten zu, wie Schar¬
lach, Parotiden, Diphtheritis ctc., während allerdings auch aus der Armee
Uebertragungen ins Civil stattfinden können. Es bedarf daher eines be¬
ständigen Wechselverkehrs zwischen dem Minister des Innern und dem
Kriegs minister zur Herbeiführung zweckmässiger Maassregeln.
Die Desinfection wird in grossem Maassstabe geübt. Wenn ein
einzelner Fall einer übertragbaren Krankheit auftritt, so werden das Bett¬
zeug, die Kleider und das Zimmer mit schwefliger Säure geräuchert, wächst
die Zahl der Kranken, so werden das ganze Casernement und die Kammer
desinficirt. Zur Zeit wird die Anwendung von Sublimat geprüft. Im vorigen
Jahre sind in Val-de-Gräce und in vier Armeecorps Dampfdesinfections-
öfen aufgestellt worden, zu denen in diesem Jahre noch mehrere hinzu-
kommen, sowie Apparate, die auf der Ausstellung sich als zweckmässig
gezeigt haben und jetzt von einer Commission geprüft werden. Die Ver¬
wendung der Waschmaschinen wird allgemein eingeführt. In den Zimmern
wird die Undurchlässigkeit der FussbÖden und bessere Ventilation an¬
gestrebt.
Ueberall ist der Sanitätsdienst wie das Genie bemüht, den Militär¬
gebäuden in gesundheitlicher wie zweckmässiger Einrichtung die besten
Formen zu geben. Wo keine Schwemmcanalisation möglich ist, werden
Tonnen eingeführt. Jedes Casernement bekommt eine nach Hospitalprin-
cipien vollständig ausgestattete Infirmerie. Zur Isolirung der Kranken
dienen zerlegbare Zelte und Baracken, die überall da verwendbar sind, wo
ein Truppentheil sich entfernt von einer Krankenanstalt befindet. Die
neueren antiseptischen Mittel, sowie überhaupt alle neueren Medicamente
sind vorhanden. Für die kleinen Posten ohne Aerzte wird jetzt eine In¬
struction ausgearbeitet, wie sie sich in Tonkin sehr nützlich erwiesen hat.
Für die körperliche Reinlichkeit sorgen kalte und warme Douchen, das
Essen findet hauptsächlich in Speiseräumen statt.
Die Denkschrift schliesst mit dem Hinweis darauf, dass die gute Gesund¬
heit einer Armee die erste Bedingung ihrer Schlagfertigkeit sei und dass
dieser Gesichtspunkt für den Kriegs minister und seine Mitarbeiter das
leitende Mcrment bilde.
Auf diese Denkschrift hat in der Sitzung der Deputirtenkammer vom
24. Juni der Abgeordnete Treille sich mit grosser Befriedigung über die
Thätigkeit des Ministers Freycinet ausgesprochen und einige Bemerkungen
bezüglich der Gesundheitsverhältnisse in Algier und Tunis hinzugefügt.
Während die Armee in Frankreich 1886 nur 7*12 Todte vom Tausend ver¬
lor, betrug die Sterblichkeitsziffer in Algier 10*52 und in Tunis 14*88, war
mithin doppelt so hoch als in Frankreich. Die Gründe hierfür liegen zu¬
nächst darin, dass Frankreich keine Colonialarmee besitzt, diese vielmehr
erst geschaffen werden soll. Von sonstigen Gründen ist hervorzuheben,
dass die Sodaten in Tunis sehr an Ungeziefer leiden, wodurch sie wegen
Schlafmangel weniger widerstandsfähig sind. Dazu kommen die vielfachen
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394 Dr. W. Roth, Verbesserungen in d. Gsndhpflg. d. franz. Armee.
hygienischen Mängel. Die Einführung der obligatorischen Impfung in
Frankreich ist mit Freuden zu begrüssen, sie sollte auch in Algier durch¬
geführt werden, dort hat aber die Einführung des Civilgouvernements an
Stelle des Militärgouvernements die allgemeine Verbreitung der Impfung
wesentlich beschränkt. Bezüglich der Verbreitung des Typhus kommt in
den orientalischen Städten die Anhäufung von Abfallstoffen unmittelbar vor
den Thoren in Betracht, womit sich die Begräbnisse ä fleur de terre weitere
Schädlichkeiten verbinden.
Besonders wichtig sind die vom Minister aufgestellten Gesichtspunkte
für die Gesundheitsverbesserungen der grossen Städte. Wenn an Typhus
1881 in Lille 3, in Toulouse 117 Soldaten starben, so zeigt dies grosse Ver¬
schiedenheiten der Garnisonen, gegenüber denen der Verlust in Tunis mit
5000 Mann aber klein erscheinen muss. Bezüglich der Versorgung der
Armee mit Dampfdesinfectionsöfen ist es nothwendig, dass dieselben im
grösseren Maassstabe angeschafft, sowie auch, dass überall die als zweck¬
mässig erkannten Wasserfilter eingeführt werden.
Der Kriegsminister erwidert, dass zur Förderung der Impfung in Algier
Schritte beim Generalgouverneur geschehen seien, übrigens habe die Impfung
Fortschritte gemacht, da 18 000 Araber sich in zwei Jahren hätten impfen
lassen, ein bei der Abneigung der Bevölkerung werthvolles Resultat.
Die Debatte zeigt evident, welches hohe hygienische Verständniss dem
Minister Freycinet zukommt. Bei der Bedeutung hygienischer Fragen
für alle Armeen werden auch wir von so klaren Auffassungen Nutzen ziehen
können.
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Dr. C. Bischoff, Nahrungßmittelcontrole in Berlin etc.
395
Die Nahrungßmittelcontrole in Berlin in Verfolg des
Gesetzes vom 14. Mai 1879.
Von Dr. C. Bischoff (Berlin).
Seit dem Bestehen des Gesetzes vom 14. Mai 1879, betreffend den
Verkehr mit Nahrungsmitteln, Genussmitteln und Gebrauchsgegenständen,
ist in Berlin eine geregelte Controle der Nahrungs- und Genussmittel aus¬
geführt worden. In Vorbereitung dieser Ueberwachung werden von zwei Be¬
amten der Marktpolizei öffentlich aus den ihnen durch den Leiter der Markt¬
polizei jedesmal zugewiesenen Revieren wöchentlich an zwei bis drei Tagen
durchschnittlich je 25 Proben von Nahrungs- und Genussmitteln entnommen.
Dieselbeil gelangen mit einer Uebersieht über Bezugsquelle, Preis und
Menge sofort zur Untersuchung nach meinem Laboratorium. Für die Proben
selbst erhalten die Händler Werthbescheinigungen, deren Betrag ihnen bei
günstigem Ausfälle der Untersuchung bezahlt wird.
Im Monat werden 300 bis 350 Proben regelmässig zur Untersuchung
eingeliefert.
Ueber die Ergebnisse der Prüfungen berichte ich am Schlüsse jeden
Monats zunächst an den Leiter der Marktpolizei unter Uebersendung einer
Zusammenstellung derjenigen Proben, bei welchen eine Beanstandung der
Waare erfolgen musste. Ueber diese Proben werden alsdann getrennte
Ankaufsanzeigen ausgefertigt, auf welchen, über jeden einzelnen Fall, die
Untersuchungsergebnisse mitgetheilt werden.
Ueber die Resultate im Allgemeinen wird alsdann in jedem Monat noch
ein besonderer Bericht an das königl. Polizeipräsidium erstattet. Zugleich
werden tabellarische Zusammenstellungen sämmtlicher Befunde eingesandt,
die quantitativen Resultate der Analysen, soweit solche ausgeführt werden,
enthaltend.
Die Auswahl derjenigen Nahrungs- und Genussmittel, auf welche sich
die regelmässige Ueberwachung erstreckt, ist eine recht ausgedehnte. Man
darf sagen, dass keines der wesentlichen Nahrungs- und Genussmittel von
der Controle ausgeschlossen bleibt. Während sich naturgemäss in Rücksicht
auf die hier übliche und aufs Vortrefflichste organisirte Fleischbeschau die
Ueberwachung dieses Gebietes abgrenzt und auch die Milchcontrole zum
grösseren Theil durch wohl unterrichtete Beamte, welche mit dem Verfasser
dieser Zeilen in steter Verbindung sind und von demselben die technische
Unterweisung erhalten, als gesondertes Gebiet in Berlin gehandhabt wird,
sind durch mich und meine Assistenten die sämmtlichen chemischen und
mikroskopischen Untersuchungen ausgeführt worden, welche eine geregelte
Nahrungsmittelcontrole zu ihrer Durchführung beansprucht.
Als nach dem Erlass des Nahrungsmittelgesetzes vom 14. Mai 1879 an
mich seitens des Polizeipräsidiums die Anfrage herantrat, wie sich eine dem
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396
Dr. C. Bisi hoff,
Zweck und Sinn des Gesetzes entsprechende Ueberwachung des Nahrangs-
mittelverkehrs in einer Millionenstadt zu gestalten habe, glaubte ich, einer
regelmässigen Ueberwachung und dem Vorbeugungssystem das Wort reden
zu müssen und nicht dem Warten von Fall zu Fall. Ich erlaubte mir seiner
Zeit die Ansicht auszusprechen, dass bald genug durch die Beamten des
königl. Polizeipräsidiums bei Einleitung der regelmässigen Controle das
Bestehen einer solchen den interessirten Kreisen, den Geschäftsleuten, fühlbar
werden würde, und dass die Beachtung der in Verfolg solcher Controle er¬
lassenen Vorschriften und Verwarungen jedenfalls das zweckdienlichste Mittel
sein möchte, um Vergehen oder Uebertretungen gegen das Gesetz vorzubeugen.
Wenn sich in einer so grossen Stadt wie Berlin auch die Entnahme
von etwa 350 Proben von verschiedenen Nahrungsmitteln im Monat fast
sporadisch verstreut, so ist doch zu erwägen, dass bei der Organisation einer
regelmässigen Controle und dem Nichtbekanntsein, an welchen Stellen dieselbe
seitens der Behörde wöchentlich zu verschiedenen Malen eingeleitet wird,
bald genug im Kreise der Handelswelt das Bewusstsein und die Voraus¬
beachtung solcher Beaufsichtigung seitens der Behörde sich Eingang ver¬
schaffen werde.
Ein jeder Geschäftsmann sorgt, wenn unlautere Motive, die doch
glücklicherweise selten sind, seinen geschäftlichen Grundsätzen nicht fern
stehen, nach Möglichkeit selbst für Zufriedenstellung seiner Abnehmer. Oft
genug verleiten auch manchen wohl falsche Vorspiegelungen und Unkennt-
niss über die thatsächliche Beschaffenheit seiner Waare zu Missgriffen.
Der Verfasser dieser Zeilen hat oft bedauert, wenn er aus den Gerichts¬
verhandlungen anderer Städte, welche durch die Presse Verbreitung fanden,
ein seiner Meinung nach zu strenges Vorgehen der Behörden glaubte finden
zu müssen. Wie soll der Verkäufer, wenn er in gutem Glauben handelt,
sich im Einzelfalle über die saChgemässe Beschaffenheit seiner Waare bewusst
werden? Auch hierorts haben erst Erfahrungen gesammelt werden müssen.
Die Anklagebehörden haben mit Recht auch nach der Feststellung von
Vergehen oder Contraventionen nicht Anklage erhoben, weil sie das Be¬
stehen des „dolus“, des Bewusstseins der Strafbarkeit, nicht feststellen
konnten. Die Folge davon ist die Schaffung einer für Berlin vielleicht ver¬
einzelt dastehenden Maassnahme in der Handhabung der Nahrungsmittel-
controle, dass nämlich die Kaufleute, bei welchen irgend ein verfälschtes
oder verdorbenes Nahrungsmittel angetroffen wird, unter Mittheilung über
die Beschaffenheit der bei ihnen Vorgefundenen Waare und Angabe der
Gründe verwarnt werden, eine solche Waare weiter in den Verkehr zu
bringen. Ein solches Vorgehen giebt dem Verkäufer Kenntniss von der
Unzulässigkeit der Beschaffenheit seiner Waare und berechtigt bei der als¬
dann regelmässig erfolgenden und insgeheim ausgeführten Nachcontrole die
Behörde zu dem Anträge bei der Anklagebehörde,
im Falle des Verstosses gegen die Verwarnung die Wissentlichkeit
des Verkaufes geltend zu machen und eventuell Fahrlässigkeit zu
betonen, wenn von dem gleichen Lieferanten inzwischen etwa andere
Waare gleicher Beschaffenheit bezogen worden sein sollte.
Es kann nach diesseitigem Dafürhalten nicht Wille des Gesetzgebers
sein, möglichst viele Handeltreibende mit dem schweren Gefühl zu belasten,
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Nalirungsmittelcontrole in Berlin in Verfolg d. Gesetzes v. 1879. 397
auf Grund irgend eines Verstosses in ihrem Gewerbe einer Bestrafung
unterworfen zu sein. Das Nahrungsmittelgesetz will den Käufer vor Ueber-
vortheilung und zwar wesentlich im sanitären Sinne schützen. Handelt
es sich um ein Vergehen, in welchem ein bewusstes Unterlassen jeglicher
Achtung vor dem Wohle der Mitmenschen auf Grund von Gewinnsucht sich
ausspricht, so sollte ein solches mit möglichst schweren Strafen geahndet
werden, wie sie das Gesetz an die Hand giebt. Handelt es sich jedoch um
die zum Glück meisten Fälle kleinlicher Uebertretungen, welche kaum be¬
wusst begangen werden, so ist die Toleranz in erster Linie berechtigt, und
erst, wenn sich wiederholte und vielleicht bewusste Verstösse feststellen
lassen, möge die Strenge des Gesetzes walten. Nach solchen Grundsätzen
ist die Beurtheilung von Verstössen gegen das Nahrungsmittelgesetz, fest¬
gestellt in Ausübung der öffentlichen regelmässigen Nalirungsmittelcontrole
in Berlin, im weiteren Verlaufe derselben, durchgeführt worden.
Wer Gelegenheit hat, gewissermaassen von einem weiteren Ausblick
ein grösseres Gebiet der Untersuchungen dieser Art au übersehen, darf über
Normales und Abnormes, über handelsgemäss Zulässiges oder Unzulässiges,
über zu Duldendes oder zu Besserndes sich vielleicht durch die Macht
der Verhältnisse eines umfassenderen Urtheils fähig erachten. Nur die
Erfahrung und bei Massenverproviantirung nur die Massenerfahrung gestattet
ein Urtheil darüber zu gewinnen, was man bei Nahrungs- und Genussmitteln
in Rücksicht auf naturgemäss wechselnde Beschaffenheit derselben als normal
zu erachten hat oder nicht.
Das Nahrungsmittelgesetz stellte in dem §. 5 Kaiserliche Verordnungen
in Aussicht, welche zum Schutze der Gesundheit Vorschriften erlassen sollten,
nach denen bestimmte Arten der Herstellung etc. und des Verkaufes von
Nahrungs- und Genussmitteln unter einer der wirklichen Beschaffenheit nicht
entsprechenden Bezeichnung, sowie andere Verstösse gegen das Gesetz geregelt
werden sollten. Leider sind von den sehnsüchtig erwarteten Verordnungen
kaum nennenswerthe Ergänzungen des Gesetzes bisher bekannt geworden,
während nach diesseitiger Auffassung es durchaus nicht schwer ist, den Ver¬
kehr mit Nahrungs- und Genussmitteln zu regeln ohne Härte gegen den
Handel und zugleich mit Berücksichtigung berechtigter Ansprüche des
consumirenden Publicums.
Der Begriff „zum Schutze der Gesundheit“, von welchem der Erlass
Kaiserlicher Verordnungen abhängig gemacht werden soll, ist allerdings dehn¬
bar und kann man aus diesen Worten je nach Deutung den Mangel gesetz¬
licher Bestimmungen zu rechtfertigen suchen. Allein wo fangt der Begriff
„zum Schutze der Gesundheit“ an?
Das Gesetz ist an und für sich zum Schutze der Gesundheit erlassen,
wie aus den Motiven hervorgeht. Jede Nah rungsmittel Verfälschung ist,
wenn man will, ein Vergehen gegen die Gesundheit der Mitmenschen. Eine
an und für sich nicht schädliche Wässerung irgend eines Genussmittels ver¬
ringert seinen Nährwerth, ein Verkauf von Kunstbutter anstatt Naturbutter
kann dem feinfühligen Consumenten, welcher von seiner Uebervortheilung
Kenntniss erlangt, das Gefühl des Ekels und hiermit unzweifelhaft eine
Störung seines Wohlbefindens hervorrufen. Ein Verkauf eines minderwerthigen,
verunreinigten oder verfälschten Gewürzes beeinträchtigt die Geniessbarkeit,
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398
Dr. C. Bischoff,
bezw. den Genuss, welcher von einem solchen Genussmittel erfahrungsgemäß
vorausgesetzt wird. Es ist daher der Erlass von Vorschriften zum Schutze der
Gesundheit auf Grund des §. 5 des Nahrungsmittelgesetzes stets in weiterer
Form motivirbar, als dies bisher zur Geltung kam, und es ist bedauerlich,
dass feste Anhaltspunkte fehlen, nach denen die Beurtheilung der Handels-
waaren erfolgen soll.
Weit entfernt, zu glauben, dass es erforderlich sei, für jedes einzelne
Nahrungsmittel, wie es von verschiedenen Seiten wunschweise zum Ausdruck
gebracht wurde, ein besonderes Gesetz oder eine besondere kaiserliche Ver¬
ordnung zu schaffen, wären bestimmte Directiven zu wünschen, welche nicht
den einzelnen Chemiker oder einzelnen Corporationen derselben diese oder
jene Maassnahme als vor Gericht einzig zu billigende oder dem Urtheil zu
Grunde zu legende Vorschrift gestatten, sondern einheitlich regeln, was man
fordern soll und im Einvernehmen mit berechtigten Interessen der Handels¬
welt verlangen darf.
Es liegen in Verfolgung der vortrefflichen Absichten des Nahrungsmittel¬
gesetzes heute für den Chemiker die Verhältnisse so, dass er nach bestem
Wissen selbst theils an der Hand eigener, theils in Anwendung und Aner¬
kennung der Erfahrung Anderer sich die Beurtheilungsnormen für Nahrungs¬
und Genu88mittel schafft.
In wenigen Fällen kommt dem Chemiker und dem Gesetzgeber die
Industrie selbst zu Hülfe. Anerkennenswerth sind die Festsetzungen des
Verbandes der Deutschen Chocoladenwaaren - Fabrikanten, welche Normen
für die Beurtheilung ihrer Fabrikate selbst festgestellt haben und sich den¬
selben durch Controle im eigenen Interessenkreise unterwerfen müssen.
Wohl von der gleichen Quelle angeregt sind Vereinbarungen der Teig-
waarenbranche bekannt geworden, welche leider nur noch einen geringen
Theil der Interessenten zum Vorbilde und zur Nachachtung dienen. Versucht
hat vor Jahren auch der Verein der Grossdestillateure der Verfälschung und
falschen Bezeichnung gewisser Handelswaaren seines Gebietes Einhalt zn
thun und z. B. denVertrieb von Waaren, welche unter der Bezeichnung von
Fruchtliqueuren (Himbeerliqueur, Himbeersaft, Himbeerlimonade) Con-
sumenten suchen, in bestimmte Grenzen einzuschränken.
Allein die Ilauptthätigkeit in der Beurtheilung der Beschaffenheit der
Mehrzahl von Nahrungs- und Genussmitteln liegt immer noch in der Hand
des Chemikers, sei es des einzelnen, sei es der von chemischen Genossen¬
schaften, und wäre es wünschenswerther, man könnte der willkürlichen Be¬
urtheilung unter solchen Umständen die Anschauungen kaiserl. Verordnungen
ein- für allemal entgegensetzen.
Das Vorhandensein einer Gesundheitspolizei soll nach diesseitigem
Dafürhalten sich auch bethätigen in dem Verlangen, möglichst Gutes zu
erwirken und in dem Bewusstsein, dass mit dem, was der Handel bietet,
auch dem Gefühl des Consumenten nach Unterlassung jeder Uebervortheilung
und nach Ueberlassung einer den Verhältnissen nach möglichst guten, ge¬
sunden und preiswertheu Waare Rechnung getragen ist.
Gewissermaassen organisirt ist die Beurtheilung einer grösseren Anzahl
von Nahrungs- und Genussmitteln im Kreise der freien Vereinigung bayerischer
Vertreter der angewandten Chemie, welche in regelmässigen Zusammenkünften
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Nahrangsmitteicontrole in Berlin in Verfolg d. Gesetzes v. 1879. 399
die Lücken des Gesetzes dadurch ausgefüllt haben, dass sie sich selbst Normen
für die Beurtheilung von Nahrungs- und Genussmitteln geschaffen haben.
In Norddeutschland ist die Entscheidung über das, was als normal und
was als abnorm zu gelten habe, mehr Sache des einzelnen Beurtheilers.
In Folgendem gestatte ich mir zunächst eine Uebersicht deijenigen
Nahrungs- und Genussmittel zu geben, welche im Verlaufe von zehn Jahren
seit dem Bestehen des Nahrungsmittelgesetzes in der öffentlichen und geregel¬
ten Controle zur Untersuchung gelangten. Ich schliesse an diese Aufzählung
Angaben an, worauf sich die Untersuchung erstreckte, und was als abnorm,
was als normal erachtet wird. Im Zusammenhänge hiermit erlaube ich mir,
die Ergebnisse der Controle in ihren wesentlichsten Grundzügen und den
gegenwärtigen Zustand mitzutheilen, aus welchem sich am besten erkennen
lässt, ob eine solche geregelte Controle im Stande ist, bessernd in die Ver¬
hältnisse des Handels mit Nahrungs- und Genussmitteln einzugreifen.
Regelmässiger Untersuchung wurden im Verlaufe der verflossenen zehn
Jahre folgende Nahrungs- und Genussmittel unterworfen:
Mehl, Brot, Gries und Teigwaaren; Kaffee, Thee, Cacao, Choco-
Iade, Cichorien und andere Kaffeesurrogate; Zucker und sogenannter
Fruchtzucker, Honig, insbesondere auch amerikanischer Honig;
Pflaumenmus, grüne Conserven, insbesondere grüne Bohnen, Schoten,
Gurken (Cornichons), theils in Büchsen, letztere auch frei verkauft,
amerikanische Scheibenäpfel; von Gewürzen weisser und schwarzer
gemahlener Pfeffer, gemahlene Zimmet-Cassia und Canneel, Piment
und Gewürznelken, Muskatblüthe, Safran, Mostrich und Citronenöl.
Von fetthaltigen Nahrungsmitteln: Butter und Margarine, Schmalz,
insbesondere auch amerikanisches Schmalz, Speiseöl, insbesondere
Provenceröl, Milch und Käse. Von flüssigen Nahrungs- und
Genussmitteln: Wein, Bier, Branntwein und Spirituosen, Fruchtsäfte,
insbesondere Himbeersaft, Himbeerlimonade und Himbeerliqueur;
Selterswasser und Essig.
Es darf wohl nicht als Uebertreibung gelten, wenn nach einer solchen
Zusammenstellung der controlirten Waaren der Ansicht Ausdruck gegeben
wird, dass die Mehrzahl der überhaupt der Controle unterstellbaren Bedarfs¬
artikel einer Ueberwachung unterlag.
Ich gestatte mir, bevor ich auf die Einzelheiten der Controle und deren
Beurtheilungsnormen eingehe, noch zu bemerken, dass einige der in vor¬
stehender Zusammenfassung genannten Waaren inzwischen aus dem regel¬
mässigen Turnus der Controle ausgeschieden wurden, weil sich herausgestellt
hat, dass unnöthig Zeit, Arbeit und Geld lediglich für die Feststellung der
Thatsache, dass eine Waare nur normal im Handel ist, aufgewendet wird.
Andererseits sind im Laufe der Jahre neue Waaren in den Rahmen
der Controle hineingezogen worden, da alljährlich seitens der Behörde unter
gleichmässiger Anhörung des Leiters der Marktpolizei und des die Ueber¬
wachung der Forderungen des Gesetzes vom technischen Standpunkte con-
trolirenden Chemikers Einschränkung oder Ausdehnung der Controle oder
Verbleiben iip augenblicklichen Zustande der Controle verfügt wird.
So sind die Untersuchungen von Brot, später auch von Mehl, in regel¬
mässigen Turnus eingestellt worden, da sich ergab, dass der Befund im
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400
Dr. C. Bischoff,
Wesentlichen nach Einleitung der Controle nur negative Resultate, d. h. das
Yorliegen normaler Beschaffenheit zu Tage förderte. Nur von Fall zu Fall •
wurden späterhin diese Nahrungsmittel noch controlirt. In gleicher Weise
sind von Gewürzen z. B. die Untersuchungen von Mostrich, ferner die Unter¬
suchungen von Pflaumenmus eingestellt worden, weil sich auch hier ergab,
dass früher behauptete Verfälschungen, ferner etwa gesundheitlich zu be¬
anstandende Verunreinigungen durch Kupfersalze etc. nicht Vorlagen.
Im Allgemeinen hat jedoch eine nahezu regelmässige Ueberwachung
sämmtlicher weiteren vorgenannten Nahrungs- und Genussmittel in aus¬
gedehntem Maassstabe stattgefunden und findet auch gegenwärtig statt. In
nachstehender Tabelle ist eine Uebersicht gegeben, in welchem Umfange
pro Monat im verflossenen Jahre z. B. diese Controle gehandhabt wurde.
Diese Uebersicht dürfte den Umfang der Controle abzuschätzen ge¬
statten und dürfte dieselbe auch ergeben, welche grosse Anzahl von Unter¬
suchungsobjecten im Zeiträume von zehn Jahren der Ueberwachung unterlag.
Es wird auch aus derselben erhellen, dass eine solche Massencontrole ermög¬
lichen muss, ein Urtheil über normale oder abnorme Beschaffenheit von
Handelswaaren zu gewinnen.
Die Untersuchung im Einzelnen und die Beurtheilung der Waaren er¬
folgte nach nachstehenden Gesichtspunkten.
1. Mehl. Festgestellt wurde Aschengehalt und Feuchtigkeit, ferner
wurde dasselbe mikroskopisch geprüft.
Vorgefunden wurde im Weizenmehl zuweilen Roggenmehl, im Roggen¬
mehl zuweilen Weizenmehl. Vereinzelt traten sogenannte Auswuchsmehle
auf, aus ausgekeimtem Getreide erzeugt. Besondere Beachtung fanden
schimmelnde Mehle, dumpfig riechend, oft stückig zusammengebacken und
von Pilzmycelien durchsetzt. Auch durch Melilmilben und Milbenkoth, sowie
durch die Larven von Käfern verunreinigte Mehle wurden vorgefunden.
Vereinzelt fanden sich auch Schmierbrandsporen im Mehle. Stärkemehl
anderweitiger Pflanzen, wie auch merkliche Mengen von fremdartigen Pflanzen¬
rudimenten wurden kaum je beobachtet. Im Allgemeinen darf ausgesprochen
werden, dass eigentliche Verfälschungen des Mehles nicht vorgekommen und
dass der durchschnittliche Zustand des Mehles in Berlin ein normaler ist.
Es erklärt sich dies daraus, dass das Mehl innerhalb Berlin grösstentheils
selbst in sehr bedeutenden, mit den besten Reinigungsmitteln ausgestatteten
Mühlen gewonnen wird.
Die Untersuchung erstreckte sich auf mehr als tausend Proben von
Roggen- und Weizenmehl.
2. Brot. Bestimmt wurde in der Massencontrole Aschengehalt, Feuch¬
tigkeitsgehalt, Prüfung der Asche auf Metalle, insbesondere auf Verwendung
von Zinkvitriol, Kupfervitriol und Alaun, sowie Blei und Zink vom An¬
heizen des Backofens mit durch Oelfarbe gestrichenem altem Bretterholz.
Abgesehen von Brot, welches, aus dumpfigeta Mehle gebacken, dumpfig
roch und schmeckte, und von zufälliger stärkerer Verunreinigung durch
Sand und Kalkstaub (es war Wandputsr beim Kneten in den Brotteig ge¬
fallen) sind abnorme Zustände von Brot gelegentlich der regelmässigen Con-
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Nahrungsmittelcontrole in Berlin in Verfolg d. Gesetzes v. 1879. 401
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Gesammteumme: 3964
402
Dr. C. Bischoff,
trole nicht wahrgenommen worden. Eigentliche Verfälschungen kamen nicht
vor. Die Untersuchung erstreckte sich auf viele Hunderte von Brotproben,
ausgeführt im Laufe mehrerer Jahre.
3. Weizengries. In erster Linie wird mikroskopisch untersucht,
demnächst der Aschengehalt und Feuchtigkeitsgehalt bestimmt. Sehr häufig
sind durch Lagern verdorbene Griese verunreinigt durch Mehlmilben und
deren Koth, auch durch Pilzmycelien, Käferlarven und Käfer selbst. Nicht
selten sind Gemische von Maisgries, auch Reisgries mit Weizengries an¬
getroffen worden. Vereinzelt und wohl nur zufällig wurde Kartoffelstärke
im Gries beobachtet.
Mineralische Zusätze wurden nie gefunden. Die Untersuchung erstreckte
sich auf viele Hunderte von Griesproben.
Da Gries bei unzweckmässiger Lagerung sehr leicht zu verderben
scheint, werden verhältnissmässig häufig, insbesondere durch Mehlmilben, oft
erstaunlich stark verunreinigte Weizengriesproben angetroffen, welche als
verdorben bezeichnet werden.
4. Teigwaaren. Untersucht wurden gewöhnliche, gefärbte Faden¬
nudeln, ferner sogenannte Eiernudeln. Erstere auf die Natur des Farb¬
stoffes, letztere auf das Vorhandensein von Eisubstanz, eventuell auch auf
künstliche Färbung. Zuweilen wurden durch Käferlarven (Anobium und
andere) zerstörte Nudeln angetroffen. Als Farbstoffe künstlichen Ursprungs
fanden sich nicht selten DinitrokresoL, ferner Martiusgelb, welche beiden
Farbstoffe zur Zeit des Erlasses des Gesetzes vom 5. Juli 1887 über den
Verkehr mit schädlichen Farben noch als unschädlich galten, während heute
ihre Schädlichkeit nachgewiesen ist. Pikrinsäure ist niemals beobachtet
worden.
Unter Eiernudeln versteht der reelle Handel mit nicht unerheblichem
Zusatze von Ei hergestellte Fabrikate, welche künstliche Färbung nach den
Vereinbarungen der Mitglieder des Verbandes der Teigwaarenfabrikanten
nicht erfahren sollen. Da der Eigehalt in den Eiernudeln insbesondere den
Fettgehalt des Mehles erhöht, während die Steigerung an Eiweissstoff und
Salzen nicht die durchschnittlichen Differenzen des Mehles selbst übersteigt,
habe ich den Fettgehalt der Eiernudeln als Indicator für nennenswerthe
Mengen von Ei in denselben benutzt. Es ist in geringwerthigsten Eier¬
nudeln mindestens 1 Proc. Fett zu verlangen. Gute Fabrikate lieferten
2 bis 3 Proc. Aetherextract.
Untersucht wurden einige Hundert Proben von Teigwaaren. Der dies¬
seitige Beurtheilungsmodus hat zur Folge gehabt, dass Fabrikate, welchen
minimale Mengen von Ei gewissermaassen zum Schein zugesetzt wurden,
aus dem Handel verschwunden sind. Die geringsten Fabrikate, welche seit
Jahresfrist der Controle unterliegen, hatten mehr als 1*3 Proc. Aetherextract.
5. Kaffee. Untersucht wurden gebrannte Kaffees in ganzer Bohnen¬
form, wie auch in gemahlener Form, ferner Rohkaffeesorten, letztere ins¬
besondere häufiger in letzter Zeit, da in Folge mehrerer Missernten erstaun¬
lich schlechte Waaren in den Handel gelangen.
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Nahrungsmittelcontrole in Berlin in Verfolg d. Gesetzes v. 1879. 403
Bei gebranntem Kaffee wurden Beimengungen von gebranntem Mais
und von gebrannten Lupinen in ganzen Körnern gefunden, ohne entsprechende
Declaration. Diese Fälle sind selten. Gemahlener Kaffee ist für Berlin ein
sehr unbedeutender Handelsartikel. Meist wird der Kaffee erst vor den
Augen des Abnehmers gemahlen, wenn derselbe die Waare in dieser Form
verlangt. Gleichwohl wurde kurz nach Erlass des Nahrungsmittelgesetzes
wiederholt sowohl gebrannter Roggen wie auch Cichorien im gebrannten
gemahlenen Kaffee des Handels vorgefunden. In ganzer Form wurde ge¬
brannter Kaffee mit Rücksicht auf die seit einiger Zeit im Handel übliche
Gepflogenheit, den Kaffee während des Brennprocesses mit Zucker beziehungs¬
weise Caramel zu glasiren, untersucht. Ich habe mich gegen diese Operation
nicht ausgesprochen, da die Gründe, welche seitens der Fabrikanten für die
Herstellung solcher glasirten Kaffees angegeben werden, sich nicht direct
widerlegen lassen. Im Kaffeeaufguss ist der Consument an ein immerhin
ziemlich dunkel gefärbtes Getränk gewöhnt. Die Fabrikanten glasirten
Kaffees brennen den Kaffee meist schwächer, nach Angabe zur Erzielung
besseren Aromas, und ersetzen das, was an Färbekraft alsdann dem Aufguss
verloren geht, durch Caramel. Es kommt zwar vor, dass mehr Wasser im
glasirten Kaffee als im unglasirten vorhanden ist; ich habe jedoch des Oeftern
auch nennenswerthe Unterschiede im Wassergehalt nicht gefunden.
Der Rohkaffee des Handels ist in den billigen sogenannten Santoskaffees
zur Zeit oft eine ausserordentlich schlechte Waare. Taube, aus unreifen
Früchten herrührende zusammengetrocknete Bohnen, durch Regen oder Wasser
beschädigte und in eigenthümlicher Weise durch Bildung anfangs grüner,
dann-schwarzer Farbstoffe mehr oder weniger veränderte Bohnen, Schalen,
Holztheile, kleine Steine finden sich in oft erstaunlich hohem Procentsatz.
Vielfach wird auch Havariekaffee angetroffen, welcher salzig schmeckt und
je nach der Zeitdauer der Wasserbeschädigung nach dem Lagern unter nach¬
theiligen Einflüssen mehr oder weniger beschädigt oder selbst gänzlich ent¬
weichet erscheint. Ich habe Havariekaffee untersucht, welcher in gebranntem
Zustande kaum Glanz besass und eher Kohlestückchen glich, als gebranntem
Kaffee. Der Aufguss war eine schwach bräunliche Flüssigkeit von wider¬
lichem Geruch und Geschmack. Beim Brennen tritt Geruch nach Trimethylamin
auf. Untersucht wurden mehrere Hundert Proben von Kaffee. Die Einführung
stark verdorbener Kaffees hat noch nicht nachgelassen, wenngleich sich auch
hier in Berlin ein Zustand der Besserung nicht verkennen lässt.
6. Thee. Untersucht werden grüne und schwarze Thees. In demselben
wird der Extractgehalt und Aschengehalt bestimmt, bei verdächtigem Befund
des Extractes auch der Gerbstoffgehalt. Die aufgekochten Theeblätter werden
zunächst makroskopisch und Verdächtiges auch mikroskopisch untersucht.
Es sind im Laufe der Jahre mehrere Tausend Theeuntersuchungen ausgeführt
worden. Aus denselben geht zunächst hervor, dass Verfälschungen mit
nicht dem Theestrauch angehörigen Blättern gegenwärtig ausserordentlich
selten sind. Ich habe bisher nur Blätter anscheinend einer Weidenart,
ferner Blätter anscheinend vom Kaffeebaum herrührend angetroffen. Auch
Rosenblätter habe ich in schwarzem Thee einmal bemerkt. In letzter Zeit
hat diese Zumischung fremder Blätter erheblich abgenommen. Auch Kugel-
26 *
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404
Dr. C. Bischoff,
thee mit eingekneteten Sternchen und Theestaub mit Klebstoff geformt,
welchen ich in den ersten Jahren der Controle des Oeftern zu bemerken
Gelegenheit hatte — Thees, welche über 16 Proc. Asche lieferten, habe ich
in Händen gehabt —, ist so gut wie völlig verschwunden. Theesorten, welche
Zusatz von extrahirten Blättern erfahren haben, werden noch des Oeftern
beobachtet. Absichtliche Vermehrung durch Mineralstoffe kommt kaum noch
vor; zuweilen sind glaairte Thees, meist Kugelthee, mit Talkum oder Thon in
ungehöriger Menge bestäubt. Thees, welche über 7 Proc. Asche liefern, sind
solcher Beimengung verdächtig. Bas Färben der grünen Thees bot niemals
Grund zur Beanstandung, da die verwendeten Farbstoffe unschädlich waren.
Merkliche Besserungen der Waare im Laufe des Jahrzehnts der Controle
sind nicht zu verkennen.
7. Cacao. Untersucht wurde nur Cacaopulver. Festgestellt wird der
Aschengehalt und Feuchtigkeitsgehalt; bei abnormer Höhe der Asche werden
charakteristische Einzelbestandtheile derselben ermittelt, Phosphorsäure, bei
Gelb- oder Rothfärbung der Eisengehalt, zuweilen die Alkalien. In erster
Linie wird die mikroskopische Prüfung ausgeführt.
Nicht selten werden Beimengungen von Weizenmehl oder Kartoffelmehl
beobachtet. Auch übermässige Mengen von Cacaoschalenpulver zeigt unter
Umständen das mikroskopische Bild. Zumischungen von Mineralstoffen sind
seit zehn Jahren, abgesehen von Färbung bei der Behandlung mit Alkali
wohl missfarbig gewordener Cacaopulver durch Eisenfarbstoffe, nicht bemerkt
worden. Der Zusatz solcher Eisenfarbstoffe übersteigt nicht 1 Proc. Bei
den sogenannten löslich gemachten Cacaopulvern findet man einen Gesammt-
aschengehalt bis zu 9 Proc.
Im Allgemeinen ist die Vermischung mit minderwerthigen Zusätzen,
Mehlen etc., selten. Wo dieselbe geschieht, wird in der Regel der Zusatz
durch entsprechende Etiquettirung gekennzeichnet.
8. Chocolade. In erster Linie erfolgt die mikroskopische Unter¬
suchung, alsdann auch die Bestimmung des Aschengehalts. Bei besonderem
Verdacht wird entfettet und die Jodzahl des Fettes bestimmt. Häufig werden
als rein declarirte Chocoladen mit Mehlen gemischt vorgefunden. Man be¬
obachtet Weizenmehl, Kartoffelmehl und Reismehl; andere Mehlsorten sind
selten. Von fremden Fetten habe ich Cocosnussbutter gefunden, welche
namentlich neuerdings sich Eingang zu verschaffen sucht. Auch Sesamöl und
Palmkernöl scheint vorzukommen. Ich habe bisher nur in ordinären Chocolade-
sorten solche Zusätze angetroffen.
Unter den Chocoladepulvern des Handels werden häufig Surrogat¬
gemische angetroffen, welche fast nur aus gebranntem Zucker und Mehlen,
mit etwas Sandelholzpulver oder armenischem Bolus und dergleichen gefärbt,
bestehen und Cacaomasse in nur verschwindendem Zusatz enthalten. So lange
solche Gemische nur unter Namen wie „Suppenpulver“, „Gewürzpulver“ etc.
im Handel sind, kann gegen dieselben nichts eingewendet werden. Unter
der Bezeichnung Chocoladenpulver sind dieselben natürlich unzulässig.
Im Allgemeinen herrscht in dem Verkehr mit Cacaofabrikaten in den
Fabrikantenkreisen Deutschlands zur Zeit grosse Reellität. Falls Surrogate
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Nahrungsmittelcontrole in Berlin in Verfolg d. Gesetzes v. 1879. 405
verwendet werden, pflegen dieselben auch declarirt zu werden. Untersucht
wurden im Laufe der Jahre mehr als 1000 Chocoladeproben.
9. Cichorien und Kaffeesurrogate. Es werden mikroskopische
Untersuchung, Aschenbestimmung, darin eventuell Sandbestimmung jund in
besonderen Fällen auch Ermittelungen der wasserlöslichen Extractivstoffe
ausgeführt.
In der Cichorienfabrikation hat die Einführung der regelmässigen
Controle bemerkenswerte Besserung geschaffen. Während früher in den
ersten Jahren der Controle Cichorien mit selbst 20 Proc. Gesammtasche im
Handel waren, und solche Waaren, welche einen Aschengehalt bis nur 10 Proc.,
welchen man als normal erachten darf, nur in seltener Minderheit auftraten,
ist durch die Einführung besserer Reinigungsmaschinen zur Zeit ein völliger
Wandel eingetreten. Es werden nur selten noch Cichorien bei mittlerem
Feuchtigkeitsgehalt von circa 15 Proc. mit höherem Aschengehalt als 10 Proc.
gefunden.
Die Kaffeesurrogate haben selten zu Beanstandungen Veranlassung ge¬
geben. Zu hohe Verunreinigung durch Mineralstoffe bei Auswahl unreiner
Rohmaterialien waren auch hier in der Regel der einzige Beanstandungsgrund.
Die gelegentlich der Untersuchung dieser Waaren gleichzeitig ausge-
führten Prüfungen der Umhüllungen der Packete haben früher häufig zur
Constatirung von Bleifarben in den Etiquets und Hüllen selbst geführt.
Mennige, Chromorange und Chromgelb ist oft gefunden worden. Gegenwärtig
sind diese Verpackungen von der Bildfläche verschwunden. Man findet in
der Regel nur organische. Farbstoffe aus der Gruppe der Azofarben.
10. Zucker. In den ersten Jahren wurde der Rohzucker einer Controle
unterworfen. Da Verfälschungen niemals constatirt wurden und nur in
einzelnen Fällen beim Krümelzucker sich zufällige, jedenfalls beim Klein¬
händler erst eingetretene Verunreinigung, z. B. durch Reisgries, herausstellte,
ist dieser Waare keine weitere Aufmerksamkeit geschenkt worden.
Der gewöhnliche Kartoffelstärkezucker wird in Berlin mit den ver¬
schiedensten Essenzen versetzt und mit Farbstoffen, selbst mineralischen
Farbstoffen, insbesondere Eisenocker, oft nicht unerheblich gemischt unter
hochklingenden Namen in den Handel gebracht, wie „Birnzucker“, „Chocolade-
fruchtzucker“, „Himbeerfruchtzucker“ etc. Es wurde auf die Unzulässigkeit
dieser Bezeichnungen aufmerksam gemacht. Es sind sogar mit Mehl ver¬
mischte Stärkezucker aufgefunden worden. Gegenwärtig sind diese Zucker¬
arten als Blockzucker oder Stärkezucker schlechtweg im Handel. Alsdann
ist gegen dieselben nichts einzuwenden. Die Verwendung schädlicher
Essenzen und übermässige Färbung durch Mineralfarben, insbesondere Eisen¬
farben , ist letzthin nicht mehr wahrgenommen worden. Die Ermittelung
etwaiger nicht vergährbarer Stoffe in diesen Zuckerarten hat keine Be¬
deutung, da die frühere Anschauung über die Schädlichkeit dieser nicht
vergährbaren Stoffe sich zur Zeit nicht mehr aufrecht erhalten lässt.
Untersucht wurden mehrere Hundert von Proben.
11. Honig. Festgestellt wird der Wassergehalt, der Zuckergehalt vor und
nach Inversion und bei auffälligem Befund ein Vergährungsversuch ausgeführt.
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406 Dr. C. Bischoff,
Insbesondere amerikanischem Honig wurde die Aufmerksamkeit zuge¬
wendet. Abgesehen von einzelnen Proben, welche fast nur aus Stärkesyrup
bestanden, sind Verfälschungen von Honig kaum je constatirt worden. Jene
Stärkezuckerhonige fanden sich in Flaschen abgefüllt auf hiesigen Märkten
vor. Amerikanischer Honig, seitens der controlirenden Beamten aus Original¬
fässern entnommen, wurde nicht als verfälscht befunden.
12. Pflaumenmus. Ermittelt wird der Gehalt an Kupfer, und zwar
an gelöstem Kupfer, wenn vorhanden und Spuren übersteigend, quantitativ.
Da das Pflaumenmus in kupfernen Kesseln eingekocht zu werden pflegt und
in den Productionsländern des Pflaumenmuses man die Gewohnheit zu haben
scheint, die Kessel mit scharfen Gegenständen auszuschaben, ist fast in
säinmtlichein Pflaumenmus des Handels metallisches Kupfer vorhanden.
Als Curiosum theile ich mit, dass in einem Fass mit Pflaumenmus bei einem
hiesigen Grosshändler gelegentlich der amtlichen Controle sogar ein ganzes
Stück vom Rande eines kupfernen Kessels vorgefunden wurde. Kleinere
Metallflitterchen, welche von der Luft durch das Mus abgeschlossen sich in
demselben vorfinden und kaum oxydirt beziehungsweise gelöst werden,
erscheinen als indifferent. Grössere Mengen gelöster Kupfersalze, welche
es hätten begründen lassen, den Genuss solchen Pflaumenmuses als schädlich
zu erklären, sind bisher nicht beobachtet worden. Verdorbenes Mus, in
welchem sich Fliegenmaden entwickelten, ist mehrmals Grund zur Be¬
anstandung gewesen.
13. Grüne Conserven. Dieselben wurden erst im Verlauf der letzten
drei Jahre, seit dem Erlass des Gesetzes über den Verkehr mit schädlichen
Farben, in den Rahmen der Controle hineingezogen. Es wurden insbesondere
französische Büchsenschoten, grüne Bohnen, ferner kleine Pfeffergurken
(Cornichons) und die sauren grünen Gurken untersucht; vereinzelt gelangten
auch grüne Reineclauden zur Untersuchung.
Kupfer in gelöster Form wurde relativ häufig angetroffen, und rührte
dasselbe in den meisten Fällen von Zubereitung dieser Conserven in kupfernen
Kesseln her. In einzelnen Fällen wurde Zusatz von Kupfervitriol beim
Einmachen ermittelt. Die Mengen des Kupfers sind an sich sehr gering.
Da jedoch die Menge des Kupfergehaltes sich im Voraus seitens des Fabri¬
kanten kaum bestimmen lässt, ist selbstverständlich jede derartige Zubereitung
zu verwerfen.
Bestimmt wird in allen diesen Conserven das Kupfer in gewogener
Menge des Fabrikats quantitativ. Untersucht wurden bereits mehr als 100
Conserven.
14. Getrocknete Aepfel. Zur Prüfung gelangen meist amerika¬
nische sogenannte Scheibenäpfel, welche in sehr häufigen Fällen zinkhaltig
sind. Das Zink ist in Form von organischen sauren Salzen in den Aepfeln
enthalten und gelangt in dieselben durch sehr unzweckmässiges Dörren der
Aepfel auf verzinkten Drahthürden. Mir sind diese Verunreinigungen der
Scheibenäpfel seit Jahren bekannt gewesen, und hat eine grosse inländische
Conservenfabrik mich vor mehreren Jahren bezüglich der Bedeutung solcher
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Nahrungsmittelcontrole in Berlin in Verfolg d. Gesetzes y. 1879. 407
Verunreinigung durch Zink und welcher Ersatz zweckmässig für verzinkte
Drahthürden zu wählen sei, um Rath gefragt. Der Zinkgehalt in den
amerikanischen Scheibenäpfeln variirt von geringen Mengen bis zu nicht
unerheblichen. Es kommen Scheibenäpfel mit bis zu 0*1 Proc. Zink vor,
solche mit 0*05 Proc. gehören nicht zu den Seltenheiten.
Untersucht wurden bisher gegen 50 dieser Art von Conserven. Die
grösste Zahl derselben musste auf Grund des Zinkgehalts beanstandet
werden. Es kommen jetzt jedoch bereits zinkfreie amerikanische Scheiben¬
äpfel im Handel vor, welche anscheinend auf Holzgittern getrocknet wurden.
15. Pfeffer. Ausgeführt werden die Aschenbestimmung und die
mikroskopische Untersuchung. Erstere giebt ein Urtheil über die Verwen¬
dung unreiner Materialien, zu viel Schalen, nicht genügend gereinigte Roh-
waare; letztere giebt ein Urtheil über verfälschende Beimengungen anderen
Ursprungs.
Den in Süddeutschland seitens der freien Vereinigung bayerischer Ver¬
treter der angewandten Chemie aufgestellten Beurtheilungsnormen, welche
nur 6*5 Proc. Gesammtasche bei schwarzem Pfeffer concediren, kann ich
mich auf Grund umfassendster Ermittelungen nicht anschliessen. Ich muss
nach Untersuchung von mehreren Tausenden von Pfefferproben es als den
Handel übermässig erschwerend bezeichnen, wenn man einen Aschengehalt
von im Maximum 9 Proc. nicht noch zubilligen wollte.
Eine solche Höhe des Aschengehalts bedingt etwa 4 Proc. Sand und
Erde, und ermöglicht bei der in den Colonieen üblichen Art der Ernte die
Beschaffenheit des Inhalts der Pfefferballen kaum ohne ganz bedeutende
Verluste an versteuerter Rohwaare, unter einen solchen Gesammtgehalt an
Mineralstoffen herunterzugehen.
Bei weissem Pfeffer concedire ich 4 bis 5 Proc. Asche. Es ist nicht
möglich, bei weissem Pfeffer abzugrenzen, wie reif das Rohmaterial war.
Der reife entschälte Pfeffer liefert den weissen Pfeffer. Mit der Reife des
Pfeffers nimmt erfahrungsgemäss der Aschengehalt ab. Hat man noch merk¬
liche Procentsätze halbreifen oder unreifen Pfeffers darunter, was doch ledig¬
lich von unberechenbaren Verhältnissen der Ernte abhängt, so finden sich
eben höhere Procentsätze von mineralischen Stoffen. Ich halte daher hier
die toleranteste Auffassung der Verhältnisse nur zu sehr für geboten.
Bei mikroskopischer Untersuchung sind mir bei Tausenden von in
meinem Laboratorium ausgeführten und von mir bezüglich der Art der Ver¬
fälschung selbst idenficirten verfälschten Pfefferproben ausserordentlich zahl¬
reiche Verfalschungsarten begegnet.
Chronologisch erwähne ich ein gelegentlich gerichtlicher Untersuchung
aus dem Vorjahre des Nahrungsmittelgesetzes seitens des beschuldigten und
demnächst geständigen Pfefferfabrikanten zugestandenes, durch die Unter¬
suchung ermitteltes Recept zur Pfefferfälschung, welches Maisgries und
Gerstenmehl, Grünerde, als durch Wasser abschlämmbare Farbe, ferner
Kohlenpulver, etwas spanischen Pfeffer, Pfefferschalen, auch ein wenig echten
Pfeffer als Bestandteile ergeben hat.
In Verfolg der Controle wurden die verschiedensten Verfälschungsmittel
aufgefunden, und sobald Verwarnungen erfolgten, was zumeist massenhaft
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408
Dr. C. Bischoff,
geschah, da relativ wenige Gewürzmühlen grösserer Leistungsfähigkeit den
Handel Berlins versorgen, unterblieben die aufgedeckten Fälschungen, um
neuen Platz zu machen, welche zuweilen sehr schwer zu entziffern waren
und nur durch zufällige Feststellungen (Auffindung von Nadeln des Wach¬
holderbeerstrauches bei Fälschung durch extrahirte Wachholderbeeren) eine
richtige Deutung erfuhren.
Während heutzutage auf Grund der regelmässigen Controle die Ver¬
hältnisse so liegen, dass zwar verunreinigte, zu stark sandhaltige Pfeffer-
probeu anzutreffen sind, eigentlich gefälschte Pfefferproben jedoch kaum zu
5 Proc. gefunden werden, war in den ersten fünf Jahren und selbst noch
länger nach dem Bestehen des Nahrungsmittelgesetzes die stete Einführung
gefälschter Pfeffersorten, und zwar bis zu 50 bis 80 Proc., der verhandelten
Pfefferwaare das Resultat diesseitiger Ermittelungen.
Gefunden wurden von Verfälschungsmitteln Mehlarten: Roggenmehl,
Gerstenmehl, Weizenmehl, ausserordentlich häufig Maismehl und Reismehl
insbesondere in weissem Pfeffer, ferner Erbsenmehl und Leguminosenmehle
überhaupt, Eichelmehl, gebrannte Eicheln, Kohlenpulver und gebrannte
pflanzliche schwarze, kohlenähnliche Massen; ferner Hirsekleie, gemahlene
Reisspelzen, abgepresste Mohnsamen, Palmkernmehl, zermahlene Nussschalen,
Olivenkerne, Dattelkernmehl, Erdnussmehl, Buchweizenmehl, Wickensamen¬
mehl, gemahlene extrahirte Wachholderbeeren, gemahlener spanischer Pfeffer.
Beimengungen von Pimentformbestandtheilen, sowie von Gewürznelken und
Nelkenstielen habe ich nur als zufällige Beimischungen erächten zu müssen
geglaubt, da sie sich leicht im Betriebe von Gewürzmühlen von selbst
ergeben. Mineralische Stoffe, abgesehen von der als Färbemittel verwendeten
Grünerde, habe ich nie zu beobachten Gelegenheit gehabt; höherer Aschen¬
gehalt ist auf unreines Rohmaterial und etwaige Verwendung von Pfeffer¬
staub oder Pfefferschalen als Zusatz zurückzuführen. Bemerken will ich,
dass hierorts die von anderer Stelle bekannt gewordene angebliche Ver¬
fälschung mit Paradieskörnern niemals beobachtet wurde. Die Erkennung
dieser Verfälschung ist sehr leicht, da die langgestreckten Stärkezellen der
Paradieskörner charakteristisch von denen des Pfeffers verschieden sind und
bei Besichtigung mit der Lupe sich die wulstigen, glänzend rothbraunen
Schalen gemahlener Paradieskörner leicht von dem Pfeffer unterscheiden
lassen.
Zur Zeit sind für Berlin alle diese Verfälschungen auf ein Minimum
reducirt. Die hiesigen Gewürzmühlen halten sich absichtlichen Fälschungen
durchaus fern. Die auswärtigen bedeutenderen Gewürzmühlen sind durch die
Concurrenz in gleicher Weise behindert. Nicht genügend sicher bleibt zur
Zeit die Entscheidung, ob man extrahirte Pfefferkörner mit vermahlen habe.
Bei weissem Pfeffer handelte es sich bisher meist um Zumischung von
Reis, Maismehl und Palmkernmehl. Zur Zeit ist kaum noch ein Ver¬
fälschungsmittel bei monatlich durchschnittlich 20 bis 30 Untersuchungen
in Berlin zu constatiren. Wohl aber weiss ich, da mir auch von ausserhalb
zahlreiche Untersuchungen zugehen, dass in den Provinzen ein anderer
Zustand herrschen muss, als in der Metropole. Nur durch Sand und
Erde verunreinigte Pfeffersorten werden noch in häufigeren Proben ange¬
troffen.
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Nahrungsmittelcontrole in Berlin in Verfolg d. Gesetzes v. 1879. 409
16. Cassia. In erster Linie steht die mikroskopische Untersuchung,
in zweiter die Aschenbestimmung und die etwaige Untersuchung abnormer
Aschenmengen, insbesondere auf alsdann häufig vorhandene Eisenockerzusätze.
Der Vollständigkeit und gleichzeitig der Curiosität halber erwähne ich, •
dass in Verfolg chemischer Untersuchung hier in der Vorgeschichte des
Nahrungsmittelgesetzes ein Recept erhalten wurde, welches aus Gerstenmehl,
Maismehl, Chromroth und Eisenocker, mit Zimmet-Cassia-Oel parfümirt,
„gemahlenen Zimmet u herstellte. Gelegentlich der reichhaltigen Controle,
welcher mehr als 1000 Proben dieses gemahlenen Gewürzes unterworfen
wurden, sind von Verfälschungsmitteln Mehle, insbesondere Roggen- und
Weizenmehl, Gerstenmehl, Maismehl, nicht selten vorgefunden worden.
Häufig war eine Zeit lang gemahlenes Zuckerkistenholz (Cedrela odorata).
Beimengungen von Ocker werden von Zeit zu Zeit noch angetroffen, alsdann
stets in Verbindung mit Weizenmehl oder Getreidemehl überhaupt. In der
Regel ist in solchen Fällen auch Zucker zugesetzt. Gegen Verwendung von
Cassia lignea kann kaum etwas eingewendet werden.
17. Piment. Die Waare wird auf Aschengehalt und mikroskopisch
untersucht. Ueber 8 Proc. Asche wird als zu hohe Verunreinigung durch
mineralische Stoffe bezeichnet. Als Verfalschungsmittel sind verschieden¬
artige Mehle und insbesondere auch Umbra als Färbemittel in relativ reich¬
lichem Procentsatze gefunden worden. Verfälschungen mit Nelkenstielen
sind selten. Gegenwärtig wird dies Gewürz hier in Berlin meist rein
gemahlen im Handel angetroffen.
18. Gewürznelken. Dieselben kommen zur Zleit nur selten gefälscht
im Handel vor. Schwacher Geruch kann von Extraction herrühren beziehungs¬
weise vom Vermischen mit theilweise extrahirter Waare. Auch hier wird in
erster Linie die Aschenbestimmung und demnächst die mikroskopische
Untersuchung ausgeführt. Als Verfalschungsmittel habe ich abgepresste
Mohnsamen, ferner braune Eisenfarbe beobachtet. Selten ergiebt die Be¬
stimmung des Nelkenöls einen Anhaltspunkt, da der Nelkenölgehalt auch
bei frischer Waare sehr differirt.
19. Muskatblüthe. Die Waare unterliegt zur Zeit immer noch
recht häufigen Verfälschungen. Historisch erwähne ich eine früher von mir
beobachtete Herstellung eines völlig nachgeahmten Gewürzes aus einem
Gebäck von Mehl und geriebener Semmel, mit Macisöl parfümirt und mit
Chromroth gefärbt. Es wurde eine solche Waare zweimal in Berlin im Handel
angetroffen. Verfälschungen mit Maismehl, Reismehl und geriebener Semmel
sind häufig. Am meisten wird jedoch gegenwärtig die wilde Macisblüthe,
die sogenannte Bombaymacis, zur Verfälschung benutzt. Dieselbe wird, wie
ich durch Untersuchung selbst ganzer Macisblüthe festgestellt habe, schon
im ganzen Zustande der Waare zugesetzt. Untersucht sind wohl an 1000
Proben dieses Gewürzes.
20. Safran. Derselbe ist ausserordentlich häufig verfälscht im Handel.
Die mikroskopische Untersuchung und Aschenbestimmung werden diesseits
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Dr. C. Bischoff,
ausgeführt und genügen in der Regel zur Controle des Gewürzes. Safflor,
Ringelblumen, gefärbte Stärke, künstliche Theerfarbstoffe, Curcuma sind die
häufigsten Bestandtheile der am hiesigen Ort verhandelten Waare. Kochsalz,
Schwerspath, auch feiner Sand sind von mineralischen Bestandteilen ge¬
funden worden. Untersucht wurden bisher mehr als 100 Proben des
Gewürzes.
21. Mostrich. Nach Untersuchung einer sehr beträchtlichen Anzahl
von Mostrichproben kommen eigentliche Verfälschungen des Senfes hierorts
nicht vor. Behauptete Zusätze von Mehlen sind gegenwärtig nicht mehr
zu finden. Zuweilen trifft man geringe Mengen von Cayennepfeffer, die ich
jedoch nicht als Verfälschung anerkennen möchte. Zusätze von Ockerfarbe,
welche früher beobachtet wurden, sind ebenfalls nicht mehr zu bemerken.
Ausgefübrt wird die mikroskopische Untersuchung und die Aschenbestimmung.
22. Citronenöl. Geprüft wird auf Zusatz von Alkohol und auf
Beimischung fetter Oele. Auch auf Terpentinöl wird geachtet, doch ist
letzteres selten. Verfälschungen sind ziemlich häufig. Jährlich gelangen
etwa 40 Proben zur Untersuchung. Schon jetzt bessert sich der Zustand.
23. Butter und Magarine. Die Ueberwachung dieser Waaren ist
in einem besonderen Artikel des vorigen Heftes dieser Vierteljahrsschrift
besprochen worden.
24. Schmalz. Insbesondere dem amerikanischen Schmalz wird seitens
der Behörde die Aufmerksamkeit zugewendet, da dasselbe sowohl in reinem
Zustande, wie in stark verfälschter Waare in den Handel gelangt. Dio
Fälschung besteht namentlich in Zusätzen von Baumwollsamenöl und Stearin.
Bestimmt wird die Jodzahl des Fettes, seine Klarheit beim Abschmelzen
(Fehlen von Wasser); ferner wird die Bechi’sche Reaction in jedem Falle
ausgeführt. Reines Schmalz zeigt,eine Jodzahl von 59 bis 64 und lässt das
Beehr sehe Reagens entweder unverändert oder färbt dasselbe nur in ge¬
ringem Grade grau. Mit Baumwollsamenöl vermischtes Schmalz zeigt intensive
Färbung des Bechi’sclien Reagens und meist erhebliche Erhöhung der
Jodzahl. — Wenn, wie dies gegenwärtig schon geschieht, das gemischte
amerikanische Schmalz als amerikanisches Fett im Handel bezeichnet wird,
ist gegen seine Zulässigkeit im Handel nichts einzuwenden. Unter Schmalz
schlechthin versteht man in Norddeutschland Schweineschmalz, und ist daher
bei Wahl dieser Bezeichnung auch reines Schweineschmalz zu verlangen.
Seit dem Bestehen der Controle des Schmalzes ist der Verkehr mit diesem
Artikel in solide, fest begrenzte Bahnen gelenkt worden, und kommt gegen¬
wärtig schon viel reines amerikanisches Schmalz in den Handel. Es haben
mir schon Hunderte von Proben amerikanischen Schmalzes und hiesiger
Fabrikate zur Untersuchung Vorgelegen.
25. Provenceröl (Olivenöl). Es werden bedeutende Mengen ge¬
fälschter Provenceröle in den Handel eingeführt. Dieselben kommen meist
schon aus Frankreich gefälscht hier an, und zwar sind die Hauptfälschungs-
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Nahrungsmittelcontrole in Berlin in Verfolg d. Gesetzes v. 1879. 411
mittel Sesamöl, Erdnussöl und Mohnöl. Bestimmt wird bei der Controle in
erster Linie die Jodzahl , ferner das Verhalten in der Elaidinprobe und die
Reaction mit Salpeter-Schwefelsäure. Letztere giebt vortreffliche Anhalts¬
punkte für die Ermittelung von Sesamöl. Die Zahl der hierorts constatirten
Verfälschungen von Provenceröl ist eine sehr erhebliche. Oft decken sich die
Grosshändler dadurch, dass sie dem Kleinhändler die Waare lediglich als
„Speiseöl“ facturiren, während der Kleinhändler in dem Glauben ist, reines
Provenceröl erworben zu haben und weiter zu geben. Gegen den Namen
„Speiseöl“ ist nichts zu erinnern, da die als Fälschungsmittel benutzten
Oele auch zu Speiseölen tauglich sind. Zur Zeit gestaltet sich der Verkehr
mit dem Provenceröl im Verfolg der Controle schon zu einem weit reelleren.
Zur Untersuchung gelangten bisher im Jahre circa 50 Proben von
Provenceröl.
26. Milch. Neben der durch Polizeibeamte Tag für Tag ausgeführten
Controle.der Milch in den einzelnen Geschäften und auf den Verkaufswagen
werden monatlich noch 10 Proben von Milch durch Polizeibeamte zu ge¬
nauerer chemischer Untersuchung an beliebigen Stellen entnommen. Ferner
werden bei verdächtigem Befund in der tagtäglich ausgeführten Controle,
sobald die specifische Gewichtsbestimmung und eine diesseits vorgeschriebene
und seitens der Beamten mit ausgeführte optische Vorprüfung der Milch die
Waare als zu gewässert oder zu fettarm und dergleichen erscheinen lässt,
sämmtliche verdächtige Proben zur Untersuchung eingeliefert und vorläufig
sicher gestellt. Die erste Bestimmung, welche nach Controle des specifischen
Gewichtes diesseits alsdann ausgeführt wird, ist die Bestimmung des speci¬
fischen Gewichtes der Molken nach Coagulirung der Milch mit etwas Essig¬
säure in ganz bestimmtem, in meinem Laboratorium stets in gleicherweise
eingehaltenem Arbeitsmodus. Nachrichten über den Befund erfolgen in
etwa zwei Stunden nach Einlieferung der Proben in das Laboratorium, und
erfolgt auf Grund derselben entweder Freigabe oder Vernichtung der Milch
durch Ausgiessen. Milchproben, welche unter 1*0260 specifisches Gewicht
der Molken ergeben, sind als gewässert zu bezeichnen, und deckt sich dieser
Befund in der Regel mit einem geringen Gehalt an fettfreier Trockensub¬
stanz. Bestimmt wird ferner Trockenrückstand und Fett, beides gewichts¬
analytisch. Die Beurtheilung erfolgt im Anhalt an die hierorts geltende
Polizei Verordnung. Die Erfolge der Milchcontrole sind als die denkbar
günstigsten zu bezeichnen. Man darf sagen, dass die achtbaren Milchhändler
Berlins sich mit der polizeilichen Controle durchaus ins Einvernehmen setzen.
Es darf des Weiteren hervorgehoben werden, dass, wenn Contraventionen
stattfinden, es bei der Schnelligkeit der Entscheidung über Fälschung oder
normale Beschaffenheit in der Regel gelingt, die Bauern, welche den
hiesigen Milchpächtern die Milch zuführen, als die strafbaren Elemente zu
erkennen und zu verfolgen. Es darf unumwunden ausgesprochen werden,
dass die Verhältnisse der Beschaffenheit der Milch in Berlin von Jahr zu
Jahr sich besser gestaltet haben, und ist der Verband der Milchpächter
Berlins allein und auch erfolgreich bestrebt, Elemente, welche nicht reellen
Geschäftsprincipien folgen, aus ihrem Kreise verdrängt und strafrechtlich
verfolgt zu wissen.
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Dr. C. Bischoff,
27. Käse. Abgesehen von verdorbenen Käseproben sind namentlich
falsch bezeichnete Käsesorten, sogenannte Sahnenkäse, in Berlin zur Unter¬
suchung gelangt. Ich bemerke, dass unter diesem Namen sich Käse im
Berliner Handel finden, welche aus völlig erschöpfter Magermilch hergestellt
wurden. Die Anregung zur Verfolgung dieser Artikel unter dem gedachten
Namen „Sahnenkäse u ging von Interessentenkreisen aus. Verlangt wurde
eine Bezeichnung, welche entweder über die Qualität nicht in Unkenntniss
liess, oder welche aus allgemeinen Anhaltspunkten über die Form etc. entlehnt
war. Heute, nachdem mehrfache der Sachlage nach geringfügige Bestrafungen
eingetreten sind, auf Grund der Uebertretung der Verwarnung, minder-
werthige falsch bezeichnete Käse nicht unter falschem Namen zu verkaufen,
findet man solche Waare nur als „Magerkäse, Stückenkäse, Quadratkäse,
Backsteinkäse u im Handel. Ich hebe hervor, dass diesseits selbst weniger
als 1 Proc. Fett in solchem sogenannten Sahnenkäse gefunden wurde, während
man in Halbmilchkäse bis zu 10 Proc. Fett und selbst noch erheblich mehr
häufig antrifft.
28. Wein. Zur Untersuchung gelangten die verschiedenartigsten
Weine, meist im Preise geringere Weine des Handels. Monatlich werden
durchschnittlich zehn Weine angekauft, im Jahre somit 120. Im Laufe der
Jahre der Controle wurden einschliesslich der insgeheim angekauften Proben
mehr als 500 Weine zur Untersuchung gebracht.
Bestimmt werden specifisches Gewicht, Extract, Alkohol, Glycerin, Säure,
Asche, Phosphorsäure, Schwefelsäure, Polarisation, bei Süssweinen auch der
Zuckergehalt.
Als Urtheilsnormen gelten zum Theil die Beschlüsse der im Jahre 1884
im kaiserl. Gesundheitsamte tagenden Commission zur Berathung einer ein¬
heitlichen Methode für die Analyse der Weine. Des Weiteren werden die
Mittheilungen der süddeutschen Chemiker zur Statistik der Weine und ander¬
weitige Mittheilungen aus diesem Kreise herangezogen und endliqh vielseitige
Erfahrungen des eigenen Laboratoriums, welches privatim mehr als 300
Weinproben im Jahre für grössere Weinhändler und einzelne Interessenten
zu untersuchen hat.
Ziemlich häufig werden noch übermässig gegypste Rothweine gefunden.
In vielen Fällen sind Weine von geringwerthigster Beschaffenheit unter
hochtrabenden Namen zum Verkauf gelangt. Gallisirte Grüneberger Rothweine
wurden zu hohem Preise als Chateau Lafitte, selbst als Schlossabzugswein
in den Verkehr gebracht. Hier hat zuweilen auch der Etiquettirungsfrage
Rechnung getragen werden müssen und der nothwendigen und berechtigten
Begrenzung der für dieselbe gelassenen Freiheit.
Kunstweine im eigentlichen Sinne sind hier nie vorgefunden. Verkäufe
von Wein unter bei Kenntniss von Wein unzweifelhaft falscher Bezeichnung
finden sich häufig. Stark und übermässig gegypste Weine sind ebenfalls
nicht selten zu entdecken, und da dieselben oft an der Grenze des von
medicinischen Corporationen ausserdeutscher Länder als gesundheitsnach¬
theilig erklärten stehen, sind des Oeftern auch Weine, welche augenscheinlich
durch Verschnitt starker kaliumsulfathaltiger Weine hergestellt wurden, als
aus nicht genügend sorgfältig ausgewähltem Material hergestellt bezeichnet
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Nahrangsmittelcontrole in Berlin in Verfolg d. Gesetzes v. 1879. 413
worden. Unter den Ungarweinen wurden vielfach theilweise künstlich her¬
gestellte, mit Rohrzucker versüsste Weine vorgefunden. Wenn zu geringer
Gehalt an phosphorsauren Salzen, ferner geringer Gehalt an Extraot im
Allgemeinen und nach Zuckerbestimmung zu geringer Extractrest constatirt
wurde, sind diesseits die Weine als für Medicinalungarweine nicht geeignet
and eventuell auch als verfälscht bezeichnet worden. Im Allgemeinen herrscht
jedoch zweifellos in der Beurtheilung der Weine noch grosse Unsicherheit
vor, und habe ich gelegentlich gerichtlicher Gutachten über auswärtig bereits
analysirte Weine oft genug beobachten können, wie es aufs Aeusserste
wünschenswerth sei, den unsicheren Standpunkt der Unterlage gericht¬
licher Beurtheilung durch Kaiserliche Verordnung ein- für allemal zu be¬
seitigen.
Im Allgemeinen darf ich aus eigener Erfahrung mich dahin aussprechen,
dass „Weinfalschungen“ durchaus nicht so häufig Vorkommen, wie in Kreisen
des Publicums geglaubt wird. Eigentliche Kunstweine unter den Trink¬
weinen sind so gut wie gar nicht im Handel Berlins. Verschnitt von Trauben-
weinen mit Obstwein mag Vorkommen, entzieht sich jedoch dem sicheren
Nachweis. Gezuckerte Ungarweine sind keine Seltenheit. Ueberhaupt ist
es unter den Süssweinen viel leichter, künstliche Producte einzuführen, als
unter den eigentlichen Trink weinen.
29. Bier. Nachdem durch öffentliche Entnahme von Bierproben
renommirter Brauereien und geachteter Ausschankstellen auswärtiger Biere
die Beschaffenheit der in Berlin selbst gebrauten und der grössten Zahl der
nach Berlin von ausserhalb eingeführten Biere durch diesseitige Untersuchung
festgestellt worden, hat die Behörde geregelte Ankäufe von Bieren bei
hiesigen Bierverlegern angeordnet, weil es offenkundig wurde, dass die auf
dem Vermittelungswege, durch die Bierverleger den Consumenten zugeführten
Biere Veränderungen erfuhren, welche sich als Verfälschungen darstellen
mussten. Insbesondere ist auch den obergährigen Bieren die Aufmerksamkeit
zugewendet worden.
Das Berliner Weissbier, welches nicht nur eine locale Berühmtheit für
sich in Anspruch nehmen darf, das Braunbier, sogenannte Lübbener Bier,
ferner die sogenannten Weizenbiere, das Werder’sche Bier u. s. w. werden
sehr häufig seitens der Bierverleger mit übermässigem Zusatze von Wasser
versehen, alsdann bei dunklen Bieren mit Zuckercouleur nachgefarbt und,
wenn zu wässerig schmeckend, auch mit einem Zusatz von Zucker oder
Syrup versetzt. Dieser Missbrauch hat sich als sogenannte Usance in den
Berliner Handel dermaassen eingenistet, dass die Bierverleger versucht haben,
vor Gericht glauben zu machen, dass die Herstellung ihrer Fabrikate in der
angegebenen Weise eine durchaus nothwendige sei.
Die Gerichte haben in den verschiedenen Instanzen sich dieser An¬
schauung der Bierverleger über die Begriffsbestimmung Bier nicht ange¬
schlossen und sind in den allermeisten Fällen bei Constatirung derartiger
Verfälschungen Verurtheilungen erfolgt. Letztere erscheinen um so berech¬
tigter, als oft kaum glaublich stark verdünnte, obergährige Biere sehr leicht
Umschlagen und sauer werden, und da sie im Berliner Handel meist sogar
als „Ammenbiere“ geführt werden, erscheint es um so berechtigter, der un-
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Dr. C. Bischof?,
massigen Verdünnung und dem Möglichwerden eines Verabreichens ver¬
dorbener Getränke an Stillende vorzubeugen.
Leider haben einzelne Brauereien sich von einzelnen Bierverlegern ge-
wissermaassen verleiten lassen, nun ohne Weiteres Biere abzugeben, welche
kaum einer Stammwürze von 4 bis 5° Bg. entsprechen und welche natürlich
alsdann den Bierverleger in Anbetracht ihrer dünnen Beschaffenheit nicht
mehr verlocken, noch Veränderungen vorzunehmen.
Seitdem die Controle besteht, haben diejenigen Brauereien, welche als
geachtet bekannt sind, sich kaum zu einer Unterstützung der lediglich auf
Gewinnsucht hinzielenden Versuche der Bierverleger hergegeben. Auch reelle
Bierverleger lassen ausdrücklich durch Placate ihre Abnehmer davon in
Kenntniss setzen, dass sie die betreffenden Biere ohne jeden Zusatz im
Originallieferungszustande der Brauerei auf Flaschen ziehen. In einzelnen
Fällen wird auf den Flaschen vermerkt, dass zu dem Biere ein Wasserzusatz
stattgefunden habe. Alsdann liegt das Moment der Täuschung nicht vor,
und kann ein als gewässert declarirtes Bier natürlich einer Beanstandung
nicht unterliegen, es sei denn, dass durch die Wässerung ein verdorbener
Zustand herbeigeführt wurde, welcher an sich zu einer Bemängelung Grund
giebt.
Eine energische Controle, welche im Monat zehn Bierproben regel¬
mässig zur Untersuchung stellt, hat schon wesentliche Erfolge aufzuweisen.
30. Branntweine und Spirituosen. Es werden seit einiger
Zeit ordinäre Branntweine, in' letzterer Zeit auch Rum, Cognac, Liqueure
zur Untersuchung gebracht. Es erstreckt sich die Untersuchung zunächst
auf Feststellung des Alkoholgehaltes, ferner auf etwaigen Fuselgehalt und
endlich auf die Verwendung künstlicher Essenzen oder Aetherarten.
Die Fuselölbestimmung erfolgte früher nach dem Otto’sehen Verfahren,
nach Bekanntwerden des Rose’sehen Apparates mit diesem letzteren in der
Herzfeldt’sehen Modification. Zuweilen erfolgt auch Feststellung des
Extracts, wenn Verdacht auf Anwendung scharfer Gesellmackscorrigenda
vorliegt.
Es ist hier niemals fuseliger Branntwein als Bestandtheil von Schnäp¬
sen etc. constatirt worden, es sei denn, dass man Nordhäuser Branntwein etc.
in Folge ihres Gehaltes an Kornfuselöl zu den fuseligen Branntweinen rechnen
wollte.
Bei der Feststellung des Alkoholgehaltes wurde auch dem Gesichts¬
punkte Rechnung getragen, dass ein bestimmter Minimalgehalt von Alkohol
wohl zu verlangen sei, da heutzutage in Folge der hohen Spirituspreise ver¬
sucht wird, möglichst wenig Alkohol zu verabfolgen und durch künstliche
Verschärfungsmittel den Geschmack derWaare stärker erscheinen zu lassen.
Als solche Verschärfungsniittel sind mir im Berliner Handel verschiedene
Präparate, im Wesentlichen Tinctura Capsici, vorgekommen.
Die Untersuchung der billigeren Sorten Rum, Cognac und ähnlicher
Spirituosen ist daraufhin gerichtet, dem Missbrauche der Abgabe von rein
erkünstelten Fabrikaten als echte Waare zu steuern. Es werden in Berlin
massenhaft aus künstlicher Rum-, Cognac-, Arracessenz künstliche Spirituosen
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Nahrungsmittelcontrole in Berlin in Verfolg d. Gesetzes v. 1879. 415
\
erzeugt, welche ohne Unterschied als Arrac, Cognac, Rum declarirt werden.
Neuerdings bricht der Name Kunstrum oder Verschnitt rum etc. sich Bahn.
Die Zahl der Contra ventionen, welche nach dieser Richtung constatirt
worden, ist bisher eine relativ beträchtliche gewesen.
31. Fruchtsäfte. Unter den Fruchtsäften ist insbesondere der
Himbeersaft wie auch die Himbeerlimonade und Himbeerliqueuv einer regel¬
mässigen und häufigeren Controle unterworfen, weil gerade dieser Saft am
meisten als Genussmittel Verwendung findet, sei es als solcher, sei es im
Selterswasser, sei es als Zusatz zu Speisen.
Die Färbungen mit Fuchsin und anderen Farbstoffen, welche früher
ausserordentlich häufig vorkamen und selbstverständlich bestimmt sind, der
Waare den Schein einer besseren Beschaffenheit zu geben, sind aus dem
Verkehr grösstentheils verdrängt. Das Gleiche gilt von der zuweilen noch
auftretenden Verwendung künstlicher Himbeeressenzen, sogenannten künst¬
lichen Himbeeräthers, welcher in ein Präparat, das der Käufer nach Aus¬
sehen, Geruch und Geschmack beurteilt, und in welchem derselbe Geruch
und Geschmack der Himbeere zu finden hofft, nicht hinein gehört.
Die Präparate Himbeersaft und Himbeerlimonade unterscheiden sich
nur durch einen grösseren oder geringeren Zuckergehalt, und das Präparat
Himbeerliqueur durch einen grösseren Zusatz von Alkohol von einander.
In der Hauptsache ist die Herstellung dieses Artikels jetzt in reelle
Bahnen gelenkt, und nur vereinzelt treten bei unkundigen oder getäuschten
kleinen Schankwirthen, welche nach alten Receptbüchern arbeiten, noch Ver¬
suche auf, mit Hülfe künstlicher Zusätze die betreffenden Fruchtsaftpräparate
nacheuahmen.
32» SelterswasBer. Die Untersuchungen des Selterswassers finden
regelmässig statt, und erstrecken sich dieselben auf die Vorprüfungen, ob
destillirtes oder reines Brunnenwasser zur Verwendung gekommen ist, sowie
ob nicht durch Fahrlässigkeit in der Fabrikation das Selterswasser einen
Knpfergehalt zeigt.
Wird Salpetersäure, Ammoniak, salpetrige Säure gefunden, so bezeichne
ich das Wasser als aus unreinen Materialien bereitet. Bei Auffindung von
Kupfer wird unter Verwarnung bewirkt, dass die Impragnirapparate oder
Ballons, welche innen verzinnt sein sollen, einer sorgfältigen Neuverzinnung
unterworfen werden.
Während früher in Berlin Verwendung von unreinem Brunnenwasser
als Material für die Selterswasserfabrikation ausserordentlich häufig gefun¬
den wurde, ist gegenwärtig die Fabrikation in geregelte Bahnen gelenkt
und kommen relativ selten Beanstandungen vor. Bemerken will ich, dass
in Folge der Verwendung von nitroser Schwefelsäure nicht selten mit der
Kohlensäure salpetrige Säure in das Selterswasser gelangt, so dass der
Gehalt an salpetriger Säure allein nicht immer für Verwendung unreinen
Wassers spricht. Auch einen besonders eigenthümlich liegenden Fall möchte
ich an dieser Stelle berühren, nämlich das Auffinden von chlorsaurem Kalium
im Selterswasser. Es stellte sich heraus, dass der Verfertiger dieses Selters¬
wassers ein altes Recept abgeschrieben, in welchem als Bestandteil Kalium
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416
Dr. C. Bischoff,
chloratum (Chlorkalium) fungirte. Derselbe hatte regelmässig Kaliumchlorat,
d. h. Kali chloricum an Stelle von Chlorkalium bezogen.
33. Essig. Dem Essig im Berliner Handel ist Aufmerksamkeit ge¬
schenkt worden, weil derselbe meist in unverantwortlicher Weise verdünnt
wird, so dass wir bei der Controle Essigproben begegnen, welche noch nicht
2 Proc, Essigsäure enthalten. Die Bezeichnungen Weinessig, Bieressig,
Obstessig werden mit Dreistigkeit Essigsorten gegeben, welche weder mit
Wein, Bier noch Obst etwas gemein haben. Hingewirkt wird bei der Con¬
trole darauf, dass die Essigproben richtig bezeichnet werden, entweder als
Essig schlechtweg oder als Spritessig. Von einem guten Speiseessig werden
des Weiteren 4 Proc. Essigsäure verlangt, entsprechend den Anforderungen,
welche in den Vereinbarungen der süddeutschen Chemiker aufgestellt
wurden. Früher habe ich häufig mit Kochsalz versetzte Essige im Handel
angetroffen. Verwendung von Mineralsäuren zur Verschärfung des Essigs
ist hierorts niemals beobachtet worden. Spanischer Pfeffer wurde nicht
selten gefunden, und lässt sich derselbe bei Geschmacksprüfung des Ver¬
dunstungsrückstandes von neutralisirtem Essig auffinden. Dünner, mit Essig¬
älchen durchsetzter Essig wird als verdorben bezeichnet und beanstandet.
Nach dieser Schilderung der in den einzelnen Gebieten der Nahrungs¬
mitteicon trole in Berlin geltenden Gesichtspunkte, der Grenzen der Unter¬
suchung und ihrer Erfolge möchte ich mir erlauben, einige Worte über die
Kosten der Controle hinzuzufügen.
In einer Massencontrole wird die Arbeit selbstverständlich wesentlich
dadurch erleichtert, dass man viele gleichartige Objecte zu gleicher Zeit zu
untersuchen Gelegenheit hat. Eine solche Massencontrole ermöglicht als¬
dann auch, mit geringeren Gebühren für die Einzeluntersuchungen die erfor¬
derliche Arbeit zu leisten. Man muss hierbei auf den Ausgleich rechnen,
welchen die geringere Arbeit mit unverdächtigen Proben und die stärkere
Inanspruchnahme von Arbeitszeit und Arbeitskraft mit verdächtigen Proben
wechselseitig bieten.
Es beträgt die Gebühr für die Gesammtheit der Arbeit eines Monats
circa 800 bis 900 Mark für Untersuchung von circa 300 Nahrungs- und
Genussmitteln. Die Gebühren im Einzelnen sind z. B. normirt, wie folgt.
Untersuchung von Mehl, Brot, Gries, Teigwaaren, Chocolade, Cacao, Cichorien
und Kaffeesurrogate je 2 Mark; Untersuchung von Thee, Rohkaffee, Kupfer¬
bestimmung in Conserven, Pflaumenmus etc. ä 3 Mark; quantitative Be¬
stimmung von Zink in getrockneten Conserven 5 Mark; Untersuchung
von Butter, Margarine, Schmalz ä 6 Mark; Untersuchung von Gewürzen
aller Art, auch von Essig ä 1*50 Mark; Fettbestimmung im Käse 3 Mark;
Prüfung von Provenceröl 2 Mark; Milchuntersuchung 4 Mark; Prüfung
von Selterswasser sowie Himbeersaft ä 1 Mark; Untersuchung von Wein
8 Mark, von Bier 9 Mark.
Als ich diese Sätze Vorschlug, bin ich mir bewusst gewesen, dass dieselben
nur bei relativ reichlicher Zahl gleichartiger Untersuchungen aufrecht zu
erhalten seien. Andererseits habe ich auch von vornherein erwogen, dass
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Nahrungsmittelcontrole in Berlin in Verfolg d. Gesetzes v. 1879. 417
eine Ausdehnung des Umfanges der Einzeluntersuchungeil über den Zweck
derselben hinaus ein- für allemal als zwecklos zu gelten habe.
Was nützt z. B. die gesonderte Bestimmung von Salz, Käsestoff und
Wasser in der Butter zur Beurtheilung derselben, wenn sich von vornherein
beim Abschmelzen der Probe ergiebt, dass deren Gesammtmenge die Höhe
von circa 20 Proc., welche noch als normal zugelassen wird, nicht erreicht.
Was nützen Bestimmungen von alkoholischen Extracten in Gewürzen,
wenn man aus denselben doch nichts erschliessen kann? Wozu sollen Aschen¬
untersuchungen von Thee z. B. führen, wenn die Aschenmenge an sich normal
ist ? Welche Schlüsse will man aus Zucker- oder Fettbestimmungen oder
quantitativen Stärkemehlbestimmungen in Chocolade ziehen, wenn nichts
darüber fixirt werden kann, innerhalb welcher Menge man solche Bestand¬
teile zulässt? Haben Theobrominbestimmungen im Cacao, Coffeinbestim¬
mungen im Thee oder Kaffee für die praktische Beurtheilung der Waare
als Handels waare irgend welchen Werth?
Nach diesseitigem Dafürhalten macht man durch überflüssige Aus¬
dehnung der Einzeluntersuchungen die Massencontrole theils durch unthun-
liche Erhöhung der Kosten, theils durch zwecklose Inanspruchnahme von
Zeit unmöglich, ohne auch nur im Geringsten im einzelnen Falle mehr zu
erreichen, als durch die Begrenzung der Untersuchung auf charakteristische
Einzelheiten, welche die Beurtheilung der Objecte als Nahrungs- oder Genuss¬
mittel ermöglichen.
Das Gesammtergebniss der Controle der Nahrungs- und Genussmittel
in Berlin lässt sich dahin zusammenfassen, dass seit dem Bestehen des
Nahrungsmittelgesetzes und dessen geregelter Ueberwachung im Verkehr
mit vielen der in Betracht kommenden Gegenstände sich wesentliche Besse¬
rung eingestellt hat.
Die Fabrikation von Chocoladen und Cacaofabrikaten, diejenige der
gemahlenen Gewürze, die Cichorienfabrikation ist in wesentlich reellere
Bahnen gelenkt; der Handel mit Thee, zum Theil auch schon deijenige mit
Kaffee bietet Besseres als früher. Die Beschaffenheit der Milch ist 'eine
durchaus bessere geworden.
Die Fabrikation des Selterswassers, der Fruchtsäfte, der Branntweine
steht sichtlich unter dem Einflüsse der Nahrungsmittelcontrole. Kurz, es
ist kaum ein Gebiet, auf welchem sich nicht der Erfolg erkennen liesse.
Die Gesammtarbeit im Verlaufe von zehn Jahren der Nahrungsmittel¬
controle hat beansprucht, über mehr als 40000 Proben von Nahrungs- und
Genussmitteln ein Urtheil abzugeben.
Viertelfahnaehrift für Gesundheitspflege, 1890.
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418
Dr. Fritz Strassmann,
Weitere Mittheilnngen über die Bedeutung
der Verunreinigungen des Trinkbranntweins.
Von Dr. Fritz Strassmann,
Privatdocenten für Staatsarzneikunde an der Universität Berlin.
Die im Folgenden mitgetheilten Untersuchungen wurden zu einer Zeit
begonnen, als die Frage nach der Bedeutung der Verunreinigungen des
Trinkbranntweins noch von allgemeinstem, actuellem Interesse war. Durch
die inzwischen erfolgte Aufhebung des die Entfuselung des Kartoffelspiritus
fordernden §. 4 des Gesetzes vom 24. Juni 1887 ist der Gegenstand, zu dem
die begonnenen Untersuchungen einen Beitrag liefern sollten, vorläufig in
den Hintergrund getreten.
Wenn unsere Versuche trotzdem fortgesetzt wurden und jetzt n^ch
ihrem Abschluss hier mitgetheilt werden, so geschieht dies, weil mit einem der¬
artigen Beschluss der gesetzgebenden Factoren für die hygienische Wissen¬
schaft die aufgeworfene Frage natürlich noch nicht erledigt ist. Sollten
neue Forschungen zu dem Resultate führen, dass die im käuflichen Brannt¬
wein vorkommenden Fuselmengen in der That eine besondere, gesundheits¬
schädliche Wirkung ausüben, so müsste die Hygiene immer von Neuem die
Forderung der Reinigung desselben erheben, und es würde die Industrie
schliesslich Wege finden müssen, um der technischen Schwierigkeiten Herr
zu werden, die sich bis jetzt diesem Verlangen entgegenstellen.
Vor Mittheilung der neu angestellt en Untersuchungen wird es not big
sein, einen Rückblick zu geben über die bisher der Frage von den Verun¬
reinigungen des Branntweins gewidmeten Arbeiten. Dieser Rückblick kann
von gedrängter Kürze sein, da aus neuester Zeit von der Hand Sell’s eine
vortreffliche, im Wesentlichen erschöpfende Zusammenstellung der vorhan¬
denen Literatur vorliegt ! ).
Magnus Huss, dessen Werk über „Chronische Alkoholkrankheit“ be¬
kanntlich in vielfachster Beziehung für die Lehre vom Alkoholismus von
geradezu schöpferischer Bedeutung war, hat auch das Verdienst, als Erster
vergleichende Thierversuche über die Wirkung von reinem und ungereinigtem
Spiritus veranlasst zu haben. Diese Versuche, von Dahlström an drei Hun¬
den acht Monate lang angestellt, derart, dass zwei gereinigten, einer unge¬
reinigten Spiritus erhielt , ergaben keinen Unterschied in der Wirkung der
beiden Getränke.
*) Technische Erläuterungen zu dem Entwürfe eines Gesetzes, betreffend Aufhebung
der §§. 4 und 25 des Gesetzes vom 24. Juni 1887 über die Besteuerung des Branntweins.
Berichterstatter: Geheimer Regierungsrath Prof. Dr. Seil. Arbeiten aus dem kaiserlichen
Gesundheitsamte V, 2, 1889.
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419
Verunreinigungen des Trinkbranntweins.
Weitere solche vergleichenden Versuche sind dann von Dujardin-
Beaumetz und Audige vorgenommen worden, nachdem diese Forscher
bereits in einer früheren Arbeit die dosis toxica lefhalis, die tödtliche Gabe
bei einmaliger Einverleibung für die verschiedenen Alkohole am Hunde fest¬
gestellt hatten. Sie hatten dabei nachweisen können, dass die Giftigkeit
der betreffenden Körper steigt mit dem Moleculargewicht, und dass dem
Amylalkohol, dem Hauptbestandtheil des Fuselöls, eine etwa fünfmal so heftige
Wirkung zukommt, als dem reinen Aethylalkohol.
Ihre vergleichenden Experimente haben Dujardin-Beaumetz und
Audige an 18 Schweinen 3 Jahre lang durchgeführt und als Resultat der¬
selben ausgesprochen, dass die dauernde Zuführung massiger Mengen Alkohol
bei diesen Thieren anatomische Veränderungen hervorzurufen vermag, die
bei schlecht gereinigtem Alkohol bedeutend schneller und stärker auftreten
als bei reinem.
Ausgehend von der damals von mir als sicher angenommenen specifischen
Wirkung der Fuselbestandtheile habe ich dann 1887/1888 an einer Anzahl
von Hunden festzustellen versucht, welche der bekannten anatomischen Er¬
scheinungen des chronischen Alkoholismus wohl dem Alkohol selbst, welche
seinen Verunreinigungen, Amylalkohol und Aldehyd 1 ), zuzurechnen sind.
Während nun das Ergebniss meiner Versuche in anatomischer Beziehung ein
sehr dürftiges war, schienen mir dieselben für die Bestimmung des Grades
der deletären Wirkung, welcher reinem und ungereinigtem Alkohol zukommt,
ein verwerthbares Material zu liefern. Ich zog aus denselben die Folgerung,
dass bei Hunden ein Zusatz von 3 Proc. Amylalkohol zum Spiritus die Er¬
scheinungen des Alkoholismus bedeutend steigert und den tödtlichen Ablauf
in weniger als der Hälfte der sonst nothwendigen Zeit herbeiführt, während
ein Zusatz von 1 Proc. Amylalkohol zwar auch einzelne Symptome schwerer
gestaltet, jedoch nicht fähig ist, den Eintritt des Todes auch nur in etwas
zu beschleunigen.
Der Widerspruch zwischen meinen Versuchsergebnissen und denen von
Dujardin-Beaumetz und Audige veranlasste mich, die letzteren einer
genauen Kritik zu unterziehen, deren Ergebniss folgendes war: Drei Punkte
waren für die französischen Autoren die Grundlage ihres Urtheils. Erstens
soll ein mit ungereinigtem Kornspiritus behandeltes Thier dem Alkoholismus
erlegen sein. Das Sectionsprotokoll ergiebt indess einen so hochgradigen
Fäulnisszustand bei diesem Thiere, dass die Abwesenheit einer anderen Todes¬
ursache keineswegs erwiesen erscheint. Zweitens wurden bei einem 2 1 /*
Jahre mit unreinem Rübenspiritus behandelten Thiere sclerotische Ver-
1 ) Ich benutze die Gelegenheit zur Richtigstellung eines Irrthums in meiner damaligen
Arbeit. Gegen die Behauptung von Albertoni, dass in den Thierkörper eingeführtes
Aldehyd denselben unverändert durch Harn und Expirationsluft verlässt, hatte ich angeführt,
dass auch der Haru von Thieren, die weder Aldehyd noch Alkohol erhalten haben, im
Destillat die Tollens’sche Reaction giebt. Die Arbeit Albertoni’s war mir damals nur
im Referat zugänglich, und ich hatte aus diesem entnommen, dass Albertoni den Nachweis
von Aldehyd nur durch diese Reaction geführt hatte. Aus dem mir inzwischen freundlichst
zur Verfügung gestellten Original habe ich ersehen, dass Albertoni sich keineswegs auf
die Tollens’sche Probe beschränkt hat, sondern noch mehrfache andere Reactionen an ge»
wendet hat, um seinen interessanten Befund sicher zu stellen.
27*
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420
Dr. Fritz Strassmann,
änderungen in der Aorta gefunden ; ganz gleiche Veränderungen zeigte aber,
wie aus den Versuchsprotokollen hervorgeht, ein um dieselbe Zeit getödtetes,
ebenso lange mit reinem Rübenspiritus behandeltes Thier. Endlich worden
von den drei am Schlüsse der Versuche getödteten Thiereu bei den beiden,
die Aethylalkohol oder zehnfach gereinigten Kartoffelspiritus erhalten hatteu,
keine Veränderungen, bei dem, das ungereinigten Kartoffelsprit erhalten hatte,
eine Congestion von Lunge und Leber gefunden. Diese „Congestion“, die
schliesslich als das einzige unanfechtbare Versuchsresultat übrig bleibt, habe
ich als irgendwie beweisend für die Behauptung der beiden Autoren nicht
ansehen können.
Daher schien mir der Satz gerechtfertigt, dass die bisher vorliegenden
Thierversuche nicht berechtigen, einen Maximalgehalt von 0*3 Proc. Fusel,
wie ihn Baer früher verlangte, für unzulässig zu erklären und die absolute
Reinheit des Trinkbranntweins als ein hygienisches Postulat hinzustellen,
wie es dieser um die Lehre vom Alkoholismus hochverdiente Forscher in
einer späteren Arbeit that, im Wesentlichen wohl auf Grund der oben ge¬
würdigten französischen Untersuchungen.
Dass dem Thierexperiment, in solchen Fragen wesentlich toxikologischer
Natur, eine uneingeschränkte Beweiskraft nicht beiwohnt, hob ich gleichzeitig
hervor. So lange indess widersprechende, am Menschen gewonnene Er¬
fahrungen nicht vorliegen, wird man wohl berechtigt sein, das Thierexperiment
als Grundlage der Beurtheilung festzuhalten. Solche Erfahrungen nun, vor
denen, wenn sie vorhanden, das Thierexperiment unbedingt sich beugen
müsste, scheinen denn doch noch nicht gegeben zu sein.
Wie schon Magnus Huss hervorgehoben hat, dass sich die Erschei¬
nungen des chronischen Alkoholismus ebenso gut bei Personen zeigen, die
Cognac, Arrac oder Rum, wie bei solchen, die Kartoffelbranntwein getrunken,
so haben auch meines Wissens die in der Charite gemachten Untersuchungen
keinen Zusammenhang zwischen der Art des consumirten alkoholischen
Getränkes und dem Auftreten schwererer Erscheinungen des Alkoholismus
ergeben *).
Prof. Fürbringer, der als Director des grossen Berliner Kranken¬
hauses Friedrichshain gewiss Gelegenheit hat, über den Alkoholismus Er¬
fahrungen zu machen, schrieb mir nach Uebersendung der erwähnten Arbeit:
„Auch ich habe stets die geringe Rolle des Quäle gegenüber dem Quantum
und der Concentration betont, und kann klinisch bestätigen, was Sie
experimentell gefunden.“
Wenn ferner von Lunier u. A. durch genaue statistische Untersuchungen
festgestellt worden ist, dass in den Branntwein consumirenden Gegenden die
schlimmsten Folgen des Alkoholismus (Verbrechen, Geisteskrankheiten, die
durch ihn hervorgerufen wurden etc.) in höherem Grade sich geltend machen
als in denen des Wein - und Biergenusses; so hat Zuntz unzweifelhaft mit
Recht hervorgehoben, wie unendlich viele andere Momente, abgesehen von
den Verunreinigungen, zur Erklärung dieser Thatsache herangezogen werden
*) Dass auch reiner Aethylalkohol Epilepsie hervorrufen kann, ist inzwischen auch
experimentell von Mairet und Combemale nnchgewiesen worden. Verhandlungen der
Academie de m£decine zu Paris, referirt in Wiener med. Wochenschrift, 1888, S. 1743.
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Verunreinigungen des Trinkbranntweins.
können. So die grösseren Mengen, in denen Branntwein gegenüber dem
Wein und Bier genossen wird, die stärkere Concentration des Alkohols in
jenem, die durchschnittlich grössere Armuth und die dadurch bedingten
hygienischen Schäden der Branntwein consumirenden Bevölkerung und
anderes mehr.
Auch gegen eine zweite, stets für die besondere Schädlichkeit kleiner
Fuselmengen herangezogene Arbeit, gegen die von Brockhaus, hat Zuntz
berechtigte Ein würfe geltend gemacht. Wenn Brockhaus bei seinen Ver¬
suchen an sich selbst schon nach geringen Mengen Fusel üble Wirkungen
sah, so führt Zuntz dies auf die unangenehme Erregung der Sinnesorgane,
des Geruchs und des Geschmacks, durch das Fuselöl zurück. Wurde die
Möglichkeit einer derartigen Erregung dadurch ausgeschlossen, dass man
das Fuselöl in Capsules gab, so konnten solche Mengen, wie sie ein starker
Potator bei Gebrauch eines sehr verunreinigten Branntweins täglich con-
sumiren würde, ohne jeden Schaden genommen werden.
Somit liegt die Bahu frei für weitere experimentelle Bearbeitungen des
Gegenstandes. Die Richtung, in der diese sich zu bewegen hätten, habe ich
bereits am Schlüsse meiner früheren Arbeit angedeutet. Wenn ich dort aus
den geringen Unterschieden in der Wirkung reinen Alkohols und eines
solchen mit 1*0 Proc. Fuselgehalt schloss, dass wahrscheinlich zwischen
einem Alkohol mit 0*3 Proc. und reinem gar keine Unterschiede sich ermit¬
teln lassen würden, so galt es jetzt, diese Annahme positiv zu beweisen.
Auf Antrag des Herrn Prof. Delbrück, der an meinen Untersuchungen
regstes Interesse nahm, beschloss der Verein deutscher Spiritusinteressenten,
zur Bestreitung der Kosten derselben einen namhaften Beitrag zu liefern.
Herr Prof. Zuntz, in dessen Laboratorium bereits meine ersten Versuche
ausgeführt worden waren, erklärte sich bereit, mir nicht nur dasselbe
wiederum zur Verfügung zu stellen, sondern auch die Leitung und An¬
stellung der neuen Versuche gemeinsam mit mir vorzunehmen. In der Lage,
die geplanten experimentellen Untersuchungen in ausgedehntestem Maass¬
stabe anstellen zu können, gestützt auf den Rath eines bewährten Physio¬
logen, konnte ich somit hoffen, für die Entscheidung der Frage abschliessende
unanfechtbare Resultate zu erzielen.
Es war unser Plan, die vergleichenden Versuche stets an jungen Thieren
eines Wurfs anzustellen, um so jeden Einwurf gegen die Berechtigung des
Vergleichs auszuscliliessen. Aber diese Methode, die sich mir bei ander¬
weitigen Experimenten von verhältnissmässig kurzer Dauer vortrefflich
bewährt hatte, versagte bei diesen lange Zeit erfordernden Versuchen völlig.
Wir haben vier Gruppen, im Ganzen 27 Hunde, derart in den Versuch ge¬
nommen, sie gingen alle nach kurzer Zeit zu Grunde. Zum grössten Theil
war es die infectiöse Pneumonie junger Hunde, die sogenannte Staupe, die
trotz aller Vorsichtsmaassregeln (neugebauter Käfige aus völlig desinficir-
barem Material u. s. w.) ihre Opfer forderte. In einzelnen Fällen fand sich
Nephritis, Periostitis, ein grosser phlegmonöser Abscess; in einer grossen
Anzahl von Fällen vermochte die Obduction keine Todesursache nach¬
zuweisen. Mit Rücksicht auf diese überaus geringe Widerstandsfähigkeit
junger Hunde sahen wir uns schliesslich genötliigt, von der Verwendung
derselben Abstand zu nehmen, ohne ein brauchbares Resultat erhalten zu
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422
Dr. Fritz Strassmann,
haben. Der Tod ereilte die Controlthiere, die überhaupt keinen Alkohol
erhielten, diejenigen, die Rohsprit, diejenigen, die Reinsprit erhielten, in
buntem Durcheinander.
In einigen anderen Punkten haben sich freilich aus den vergleichenden
Versuchen an jungen Thieren anscheinend nicht unwichtige Resultate
ergeben; so z. B. für die Frage von der fettbildenden Wirkung des Alkohols.
Ueber diese Punkte, die ja mit dem vorliegenden Thema in keinem engeren
Zusammenhänge stehen, soll an anderer Stelle berichtet werden.
Für die Untersuchung der Bedeutung der Verunreinigungen aber wurde
es nöthig, auf das früher von mir benutzte Verfahren wieder zurückzugreifen,
ausgewachsene Thiere verschiedener Herkunft von annähernd gleichem Alter
und gleicher Grosse zu Versuchsobjecten zu nehmen. Von diesen erhielt
nun der eine Theil einen 96procentigen Kahlbaum’schen Spiritus rectifica-
tissimus, dessen absolute Fuselfreiheit festgestellt wurde, der andere einen
Rohsprit, dessen Analyse, von Herrn Dr. Hayduck ausgeführt, folgendes
Resultat ergab: Der Spiritus enthielt 84*8 Vol.-Proc. Alkohol, 0*344 Proc.
Fuselöl (0*409 Proc. bezogen auf lOOprocentigen Alkohol), Aldehyd und
Furfurol waren in Spuren, flüchtige Basen nicht vorhanden. Der Spiritus
reagirte schwach sauer, die Säure wurde als Ameisensäure nachgewiesen.
100 ccm des Rohspiritus bedurften zur Neutralisation 0*9 ccm l /io Normal-
Natronlauge, auf Ameisensäure berechnet 0*004 Proc.
Die ganze zu unseren Versuchen nothwendige Quantität dieses Roh¬
spiritus wurde auf einmal aus einem grossen hiesigen Branntweinlager ent¬
nommen. In diesem befinden sich in vier kolossalen Fässern die Producte
von etwa 300 norddeutschen Brennereien gesammelt. Unser Rohspiritus
war eine Mischung von vier gleichen aus den einzelnen Fässern entnommenen
Theilen; er kann somit wohl mit Recht als eine Durchschnittsprobe des ge-
sammten in Norddeutschland gebrannten Kartoffelspiritus angesehen werden.
Reinspiritus und Rohspiritus wurden beide zu einer 30proc. Lösung
verdünnt. Von dieser erhielt jeder Hund täglich per Schlundsonde die
nach seinem Gewicht berechnete Menge. Wir sind hierbei derart vor¬
gegangen, dass die mit Reinspiritus behandelten Thiere immer ein Viertel
mehr erhielten als die anderen; jene erhielten z. B. bereits 15 ccm pro
Kilo des Körpergewichts, wenn diese erst 12 ccm bekamen und so fort.
War in der That die deletäre Wirkung eines völlig gereinigten Spiritus die
gleiche, wie die eines solchen mit dem angegebenen Fuselgehalt, und war es
nur die Menge des Alkohols selbst, die hier schädlich wirkte, dann musste
der Tod bei den erstgenannten Thieren entsprechend früher eintreten, als
bei den zweiten.
Der Gang der Versuche erhellt im Wesentlichen aus nebenstehender
Tabelle.
Zuerst von der Gruppe starb Hund IV, er ward am 16. Tage früh todt
aufgefunden, er war immer am stärksten betrunken gewesen, übrigens auch
jünger als die anderen, s / 4 bis 1 Jahr, während die übrigen 1 bis 1 , / 2 Jahre
alt waren. Bei der Section fand sich ausgedehnte infectiöse Pneumonie,
anscheinend etwas Fettleber, doch war mikroskopisch nichts nachzuweisen;
er hatte bis zum Tode erhalten 10x15 + 5x 20 = 250ccm pro Kilo
des Körpergewichtes Reinsprit.
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Verunreinigungen des Trinkbranntweins.
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423
Während der ersten zehn Tage erhielten die Rohspritliunde 12 ccm, die Reinsprithunde 15 ccm pro Kilogramm ihres Körpergewichts,
während der nächsten 105 Tage 16 resp. 20 ccm, von da an 20 bezw. 25 ccm.
424
Dr. Fritz Strassmann,
Am 68. Tage früh wird Hund YI todt aufgefunden, nachdem er am
Abend vorher bereits den Eindruck eines Sterbenden gemacht, er war ans
dem Rausche nicht wieder aufgewacht. Bei der Section am Abend desselben
Tages fand ich vorgeschrittene Fäulniss, die Organe erschienen sonst unver¬
sehrt, Lungen- und Trachealödem. Linker Ventrikel schlaff, gefüllt, harte
Hirnhaut erscheint etwas sehnig getrübt, weiche stark injicirt, sonst normal,
Stücke von Herz, Leber und Niere mikroskopisch untersucht, ohne Ab¬
weichungen, nur massige Fettleber; er hatte im Ganzen 10 X 15 + 57
X 20 = 1290 ccm Reinsprit erhalten. Alle Thiere zeigten um diese Zeit
gesteigerten Widerwillen gegen den Alkohol, der bei dem Gestorbenen immer
am stärksten war.
Am 90. Tage wird Hund III todt in Folge Rausches aufgefunden, er
war bis dahin der munterste von allen. Die Section ergab bei hoher Fäulniss
negatives Resultat: Im Urindestillat kein Aceton, aber Alkohol Bei Zusatz
von Natronlauge und Jodjodkaliumlösung zur mittleren Portion des Destillates
Ausscheidung eines reichlichen Satzes grüner Krystalle, auch die darüber
stehende Flüssigkeit zeigt deutlichen Jodoformgeruch. Auf die forensische
Wichtigkeit des Alkoholnachweises im Urin in Fällen zweifelhaften Alkohol¬
todes sei im Anschluss hieran beiläufig hingewiesen. * Auch die mikroskopische
Untersuchung von Herz, Leber, Nieren, Ischiadicus, Muskeln, harter Hirnhaut,
abgesehen von Fettleber, ohne Ergebniss. Es waren damals (Anfang Juni
1889) gerade sehr heisse Tage, und war eine heftigere Wirkung des Alkohols
unter dem Einfluss der Hitze unverkennbar. Die Messung der Thiere im
Rausch ergab übrigens normale Temperatur: 38*2 bis 38*5. Nr. III hatte im
Ganzen 10 X 12 + 79 X 16 = 1384 ccm Rohsprit erhalten.
Hund VII, der Ende des dritten Monats einige Tage Steifigkeit im
Hinterkörper gezeigt hatte, die sich aber wieder verlor, erscheint seit dem
Beginn des fünften sehr hinfällig, wird am 128. Tage todt aufgefunden.
Die Obduction ergab ausgedehnte infectiöse Pneumonie, mit einzelnen kleineren,
dicht unter der Pleura liegenden Abcessen und Empyem; andere Organe,
makroskopisch und mikroskopisch ohne Abweichungen, auch keine Fettleber;
hatte im Ganzen 10 X 15 4* 115 X 20 -f 2 X 25 = 2550 ccm Reinsprit
erhalten.
Am 194. Tage wird Hund V todt aufgefunden, er ist seit etwa drei Tagen
krank, es findet sich eine Pneumonie des linken Unterlappens; die übrigen
Organe, einschliesslich der Leber, unversehrt, auch die peripheren Nerven
frei; er hatte 10 X 15 + 115 X 20 + 68 X 25 = 4200 ccm Reinsprit
erhalten. Seit Ablauf des vierten Monats etwa war bei ihm ein sehr scheues
und ängstliches Wesen aufgefallen.
Zum Vergleich wird am folgenden Tage Hund I bei vollkommenem
Wohlbefinden durch Cyankali getödtet; die Organe normal auch bei mikro¬
skopischer Untersuchung, Lungen frei, trotz lange dauernder Bronchitis (ein¬
mal Aspiration bei der Sondirung); hatte 10x12 + 115 X 16 + 69x20
= 3380 ccm Rohsprit erhalten.
Hund II erhält noch bis zum 23-7. Tage weiter seine Portion, ist dabei
andauernd wohl; an diesem Tage nöthigt das Ende unseres Rohspritvorrathes
zum Abbruch des Versuches; bei ihm schienen mehrfach Hallncinationen
aufzutreten, er bellte z. B. leblose Gegenstände an etc.
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• Verunreinigungen des Trinkbranntweins. 425
Es starben also im acuten Rausch:
Nr. VI. nach 1290 ccm (pro kg ihres Körpergewichts) Reinsprit,
n « !384 „ ( „ „ „ » ) Rohsprit.
Es erlagen einer infectiösen Pneumonie:
Nr. IV. nach 250 ccm |
„ VII. „ 2550 „ J Reinsprit.
. V. „ 4200 „ ]
Getödtet wurde bei vollem Wohlbefinden Nr. I. nach 3385 ccm
Es lebte noch „ „ „ „ II. „ 4240 „
| Rohsprit.
Der geschilderte Verlauf entsprach allerdings nicht völlig unseren
Plänen. Wir hatten gedacht, dass durch die Alkoholbehandlung eine chro¬
nische Vergiftung eintreten sollte, der schliesslich die Thiere erliegen würden.
Die bis zum Tode genossenen Mengen der beiden Getränke sollten dann die
Grundlage des Vergleichs bilden.
Statt dessen ist, wie man sieht, der Tod, wo er eingetreten, nicht die
Folge der chronischen Alkoholvergiftung an sich, sondern der unmittelbare
Erfolg einer acuten Intoxication oder einer Lungenentzündung gewesen,
und wir sind darauf angewiesen, die Mengen Alkohol zu vergleichen, die
bis zu dem durch diese Ursachen bewirkten Eintritt des Todes den Thieren
zugeführt worden waren.
Legen wir uns die Frage vor, ob wir in der That berechtigt sind, aus
den so gewonnenen Zahlen einen Schluss zu ziehen auf die mehr oder
minder deletäre Wirkung der beiden alkoholischen Getränke, oder mit
anderen Worten, ob wir auch den in Folge von Lungenentzündung und acutem
Rausch eingetretenen Tod schliesslich als eine Wirkung der vorher¬
gegangenen Alkoholzufuhr betrachten dürfen, so kann man, wie uns scheint,
diese Frage, wenn auch mit einer gewissen Reserve, bejahen.
Unzweifelhafte Beziehungen zwischen Alkoholismus und Lungenentzün¬
dung hat die klinische Erfahrung festgestellt; Potatoren verfallen und erliegen
der Pneumonie besonders leicht. Wenn nun von einer Anzahl Thiere, die unter
ganz gleichen Bedingungen leben und nur durch die Zuführung verschieden
grosser Mengen Alkohol sich unterscheiden, die einen der Pneumonie ver¬
fallen, die anderen nicht, so wird man mit einer gewissen Wahrscheinlich¬
keit annehmen, dass bei jenen ein höherer Grad von Degeneration, eine
grössere Verminderung der Widerstandsfähigkeit durch den künstlichen
Alkoholismus die Ursache der Erkrankung war. Und wenn, wie in unseren
Beobachtungen, drei mit grösseren Dosen Reinsprit behandelte Thiere der
Pneumonie erlagen, von den mit kleineren Dosen Rohsprit behandelten kein
einziges, so ist die Wahrscheinlichkeit für die stärkere deletäre Wirkung
der ersteren eine überaus grosse.
Es kommt hinzu, dass zur selben Zeit und unter ganz denselben Ver¬
hältnissen eine Anzahl anderer Versuchstiere (Gallenfistelhunde etc.) mit
den unserigen längere Zeit zusammen lebten, ohne dass eins derselben eine
Pneumonie acquirirte. Besonders möchte ich aber noch darauf hinweisen,
dass Hund I, der mit Rohsprit behandelt war und durch einmal bei der
Sondirung erfolgte Aspiration von etwas Flüssigkeit eine lange dauernde
Bronchitis davongetragen hatte, der somit gewiss zur Pneumonie disponirt
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426
Dr. Fritz Strassmann,
schien, derselben doch nicht verfiel, sondern, entsprechend seinem besseren
Allgemeinzustande, seiner grösseren Frische, von ihr frei blieb. Eine Ver¬
schlechterung des Allgemeinbefindens, eine geringere Munterkeit konnten
wir im Gegensätze dazu bei unseren der Pneumonie erlegenen Thieren
gewöhnlich schon eine geraume Zeit vor der Infection erkennen, und haben
wir hier schon meist vor Eintritt der Pneumonie eine schlechte Prognose
gestellt. „Der macht nicht mehr lange“, pflegte unser mit der Wartung der
Thiere beauftragter Diener auf Grund des Verhaltens derselben im Allge¬
meinen und besonders bei der Fütterung in solchem Falle zu sagen, ohne
dass bereits eine bestimmte Erkrankung vorlag, und diese Vermuthung traf
fast immer zu.
Können wir hiernach in gewissem Sinne die tödtliche Pneumonie als
eine Function des chronischen Alkoholismus ansprechen, so liegt es mit der
acuten Alkoholvergiftung ganz ähnlich. Wir wissen, dass der chronische
Alkoholismus ganz besonders zu einem schweren Verlauf der acuten Ver¬
giftung disponirt, dass unter den dieser Erliegenden die grosse Mehrzahl
Potatoren sind, „die ihren letzten Rausch mit dem Tode bezahlen“. Ist ja
auch bei unseren Versuchst}]ieren der Tod durch Rausch nicht nach plötz¬
licher Steigerung der Alkoholdosis eingetreten, sondern nach einer schon
längere Zeit hindurch angewandten Menge. Auch der Verwertliung der bei
diesen Thieren gewonnenen Zahlen dürften wesentliche Bedenken daher
nicht entgegenstehen.
Wir können somit sagen, dass die Gesammtmenge des unseren
Thieren pro Kilogramm zugeführten Alkohols bis zu dem hier¬
durch bedingten Tode bei dem Rohsprit keine geringere war als
bei dem Reinsprit. Wenn unsere Zahlen sogar eher zu Gunsten des
Rohsprits sprechen, so dürfte sich das leicht aus der grösseren Einzeldosis
erklären, die den mit Reinsprit behandelten Thieren gegeben wurde.
Ganz wesentlich in dem gleichen Sinne, im Sinne des Fehlens einer
stärkeren deletären Wirkung unseres Rohsprits gegenüber dem Reinsprit,
scheint mir auch das folgende Resultat der Fortsetzung unseres Versuchs
an Hund II, dem einzig Ueberlebenden der Gruppe, zu sprechen.
Wir hatten dies Thier am 237. Tage bei völligem Wohlbefinden ver¬
lassen nach einem Gesammtgenuss von 4240 ccm Rohsprit und einer ihm
seit mehreren Monaten gegebenen täglichen Einzeldosis von 20 ccm pro Kilo¬
gramm. Vom 238. Tage an erhielt es statt dessen 22*5 ccm 30procentigen
Reinsprit. Es zeigt sich indessen nach dieser Dosis eine so viel stärkere
Trunkenheit (der Hund erhält seine Portion Mittags etwa um 1 Uhr und
ist am nächsten Morgen noch „turkelig“, während er sonst am Abend
bereits wieder nüchtern erschien); dass mit Rücksicht hierauf und auf den
gleichzeitig sich einstellenden, allgemeinen Kräfteverfall am 248. Tage
wieder auf 20 ccm Reinsprit heruntergegangen werden muss, die das Thier
gut verträgt. Gewicht am 270. Tage 7610 g, am 300. Tage 7530g. Seit
dem 316. Tage wird wieder versucht, ihm 22*5 ccm Reinsprit zu geben. In
den ersten Tagen zeigt sich wohl stärkerer Rausch, aber keine bedrohlichen
Erscheinungen. Am 322. Tage Morgens jedoch wird der Hund todt auf¬
gefunden, nachdem er am Abend vorher noch lebend, aber vollkommen
besinnungslos gesehen worden ist. Alkoholverbrauch im Ganzen 4240 ccm
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Verunreinigungen des Trinkbranntweins. 427
Rohsprit und 1775 ccm Reinsprit (8 X 22*5 = 180 + 73 X 20 = 1460
+ 6 X 22-5 = 135).
Die Section am selben Tage ergab an Hirn und Hirnhäuten, Rücken¬
mark und peripheren Nerven anscheinend keine Abweichungen, ebenso wenig
waren solche an den Organen der Brust- und Bauchhöhle zu constatiren, nur
fiel auf, dass beiderseits die Nierenkapsel fest mit der Rinde verwachsen
war. Am untersten Rande der rechten Lunge eine kleine atelectatische Stelle,
doch nirgends Zeichen einer Pneumonie. Die mikroskopische Untersuchung
der Leber wie auch der Nieren zeigte eine ganz normale Structur, die des
Nervensystems ist noch nicht abgeschlossen.
Es ergab sich also, dass, während 20 ccm Rohsprit gut vertragen wurden,
eine Steigerung auf nur 22*5 ccm Reinsprit bedrohliche Erscheinungen und
schliesslich den Tod hervorrief. Nur gleiche Mengen des reinen Getränkes
wie des nicht gereinigten konnten gegeben werden; zwischen den Wirkungen
beider war in diesem Falle ein Intensitätsunterschied nicht wahrzunehmen.
Man kann demnach wohl, selbst bei grösster Vorsicht, auf Grund des
vorliegenden Materials den Satz aussprechen: Für die stärkere deletäre
Wirkung eines Spiritus yon 0*3 bis 0*5 Proc. Fusel (auf lOOProc.
Alkohol berechnet) gegenüber einem völlig fuselfreien hat bis-
her#weder die klinische Erfahrung noch das Thierexperiment
Beweise erbracht, die hier mitgetheilten Versuche lassen im
Gegentheil mit Wahrscheinlichkeit annehmen, dass eine solche
stärkere Wirkung nicht existirt.
Wir haben vielmehr allen Grund zu der Annahme, dass es der Alkohol
selbst ist, der, im Uebermaass genossen, für alle die Schädigungen des Orga¬
nismus verantwortlich gemacht werden muss, die wir unter der Bezeichnung
des chronischen Alkoholismus zusammenfassen.
Welcher Art diese Schädigungen sind, kann in dieser nur ein specielles
Thema der ganzen Frage behandelnden Arbeit natürlich nicht des Breiteren
auseinander gesetzt werden. Nur so viel sei für die nicht medicinischen
Leser dieser Zeitschrift, die dem betreffenden Gegenstände bisher noch ferner
stehen, bemerkt: Es ist durch die Erfahrung festgestellt, dass eine Reihe
von Organveränderungen, chronischer Magenkatarrh, Fett- und Schrumpfleber,
chronische Nierenentzündung, Sclerose des Arteriensystems u. a. durch Alkohol¬
missbrauch hervorgerufen werden können; dasselbe gilt von nervösen, haupt¬
sächlich unter dem Bilde der multiplen Nervenentzündung verlaufenden
Krankheiten, von der Epilepsie, von Geisteskrankheiten, nicht nur dem acuten,
wie man längst weiss, durch Alkohol erzeugten Delirium tremens, sondern
auch von chronischen Seelenstörungen. Es muss hier endlich der statistisch
nachgewiesene Einfluss des Alkoholmissbrauchs auf Selbstmorde und Ver¬
brechen und die Thatsache erwähnt werden, dass seine krankheitserzeugende
Wirkung auch noch auf die Nachkommenschaft des Trinkers sich erstreckt
und körperliche wie geistige Degeneration derselben bewirken kann.
Nun ist seit geraumer Zeit an vielen Orten die Thatsache constatirt
worden, dass die durch den Alkoholismus bedingten Schädigungen in un¬
heimlicher Weise zunehmen. Ist es auch vor Allem im hohen Norden, wo
dieses Wachsthum am stärksten hervorgetreten ist , so zeigen es doch auch
in erheblichster Weise die Länder Mitteleuropas. Um nur eine, wohl die
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428
Dr. Fritz Strassmann,
jüngste, diese Frage streifende Veröffentlichung anzuführen, so hat Garnier,
der Director des Irrenasyls beim Pariser Polizeipräsidium, nachweisen können,
dass dort innerhalb von 15 Jahren die Zahl der alkoholistischen Irren sich
verdoppelt hat. (Annales d’hygiene 1890, Nr. 1.)
Mit dem Wachsthum des Uebels und mit seiner Erkenntniss hat nun
auch, allenthalben der Widerstand gegen dasselbe sich zu regen begonnen.
Wo es die heftigsten Verwüstungen bewirkte, in Schweden, wo ein ganzes
ruhmreiches Volk der Alkoholvergiftung elend zu erliegen drohte, hat man
auch die ersten energischen Maassregeln ergriffen und ein strenges, die Ge¬
legenheit zum Branntweinconsum ausserordentlich beschränkendes Schank-
systera, das sogenannte Gothenburger System, eingeführt. Norwegen folgte;
in beiden Ländern ist der Verbrauch seitdem ausserordentlich zurück¬
gegangen, auf Vs i n Schweden, auf x /i in Norwegen. Mit gleicher Absicht
und ähnlichem Erfolge haben die Niederlande ein etwas anderes System
adoptirt. Kein Parteiunterschied hat sich in allen drei Ländern bei der
Annahme dieser wahrhaft sanitären Maassregeln geltend gemacht. Die in
den Kreisen der deutschen Mässigkeitsbewegung gehegte Erwartung, dass
auch das Deutsche Reich in ähnlicher Weise vorgelien möge, wird hoffent¬
lich bald in Erfüllung gfehen.
Dass derartige Restrictionsmaassregeln allein den Erfolg verbürgen,
ist nie behauptet worden. Allseitig hat man daneben eine lebhafte, belehrende
Agitation und eine Reihe positiver Maassregelu erstrebt, die von Niemandem
besser zusammengefasst worden sind, als von dem Referenten über diese
Frage auf dem Wiener internationalen Hygienecongresse, von Guillaume
(Neuchätel, ref. im Centralblatt für allgemeine Gesundheitspflege VII, S. 47).
Hier Anden sich in ausgedehntester Weise alle Punkte berührt, die als in-
directe Ursachen des Alkoholmissbrauchs im Volke angesehen werden können,
Mängel der Erziehung, des Unterrichts, der socialen Einrichtungen für die
Arbeiterwelt, alle Abhülfsmaassregeln dagegen, die wieder als indirecte
Hülfsmittel im Kampfe gegen das grosse Volksübel betrachtet werden können,
von den Schulsparcassen und Jugendbibliotheken und Hauswirthschafls-
schulen für Mädchen bis zu den Arbeitsvermittelungsbüreaus und den
schnapsfreien Volksvergnügungslocalen.
So kurz und wenig erschöpfend die vorstehenden Notizen über den
Stand der Alkoholfrage sein konnten, sie dürften zur Genüge zeigen, eine
wie umfassende und schwierige Aufgabe die Bekämpfung des chronischen
Alkoholismus darstellt. Sollen die in dieser Richtung gemachten An¬
strengungen in der That von Erfolg begleitet sein, so wird es der vollstän¬
digsten Concentration aller verfügbaren Kräfte bedürfen, jede Zersplitterung
derselben, jede Ablenkung auf Bahnen, die nicht zum Ziele führen können,
muss sorgfältig vermieden werden.
Von diesem Gesichtspunkte aus dürfen meine Untersuchungen vielleicht
eine gewisse Berechtigung beanspruchen.
Liest man die Mittheilungen mancher französischer Autoren, so gewinnt
man fast den Eindruck, als handele es sich nur darum, einen absolut
reinen Alkohol herzustellen und die Frage der Trunksucht wäre im Wesent¬
lichen gelöst.
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420
Verunreinigungen des Trinkbranntweins.
Ein solcher Standpunkt scheint mir eine ebenso bedenkliche Einseitig¬
keit darzustellen, als wenn, wie es von anderer Seite geschieht, alles Heil
im Kampfe gegen den Alkoholismus von dem Ersatz des Branntweins durch
Wein und Bier erwartet wird.
Dass beide Anschauungen bis zu einem gewissen Grade berechtigt sind,
will ich keineswegs bestreiten. Für die ganz besondere Schädlichkeit stark
fuselhaltiger Branntweine habe ich ja in meiner ersten Arbeit selbst neue
Belege beigebracht, und ebenso wenig bezweifle ich, dass die Einführung
leichter Wein- und Biersorten an Stelle des Branntweins vielfach Nutzen
bringen mag.
Aber wenn Mendel 1 ) sagt: „Polizeili6he Bevormundung und Beschrän¬
kung der Concessionen für Branntweinausschank haben nicht viel Erfolg
aufzuweisen“ — die skandinavische Mässigkeitsgesetzgebung und ihre Er¬
folge scheinen dem ausgezeichneten Psychiater unbekannt geblieben zu
sein —, „dagegen hat sich als das beste Mittel gegen den Branntwein die
Verdrängung desselben durch andere spirituöse Getränke, unter denen vor
Allem das Bier hervorzuheben ist, erwiesen und in der mehr und mehr zu¬
nehmenden Ausbreitung des Genusses dieses Getränkes besonders durch
eine möglichst billige Herstellung desselben liegt die Hauptwaffe gegen den
Branntwein“, so sei es gestattet, dem gegenüber folgende Thatsache an¬
zuführen 2 ).
In die sämmtlichen Classen der Bevölkerung offen stehende, von Forel
begründete Trinkerheilstätte zu Ellikon bei Zürich wurden in den ersten
drei Quartalen 1889 34 Patienten aufgenommen. Von diesen war die Ur¬
sache der Trunksucht in acht Fällen Wein allein, in acht Wein und Bier,
in vier Schnaps, Wein, Bier und Most, in zwei Bier allein, in zwei Most
allein, in zwei Wein und Most, in zwei Fällen Bier und feine Liqueure, in
zwei Wein und feine Liqueure, in einem Falle Schnaps und Most, in einem
Schnaps allein, in einem Bier und Schnaps, in einem Dennler-Bitter allein.
Also 12 Fälle von Trunksucht bei ungünstigster Berechnung in Folge
von Branntwein gegen 22 durch Wein und Bier. Ich glaube, die Sprache
dieser Zahlen ist beredt genug.
*) Artikel: Delirium tremens, Eulenburg’.s Real-Enevklopädie V, 1886.
2 ) Mittheilungen des Deutschen Vereins gegen den Missbrauch geistiger Getränke, 1889,
Novemberheft.
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430
Dr. med. Marx,
Die gesnndheitspolizeiliche Ueberwachung
des Verkehrs mit Milch.
Von Dr. med. Marx (Erwitte).
Die sanitätspolizeiliche Ueberwachung des Verkehrs mit Milch erstreckt
sich in der Regel nur auf den Verkehr mit Kuhmilch, neben dem Fleische
das wichtigste Nahrungsmittel, das wir dem Thierreiche entnehmen.
Für eine Bevölkerungsclasse des Staates, für die Kinderwelt, ist Milch
das einzige Nahrungsmittel im ersten Lebensjahre. Berücksichtigt man,
wie selbst in ländlichen Kreisen, nach ärztlicher Erfahrung, das Selbststillen
der Mütter abnimmt, wie ferner die Kinderernährung durch Surrogate der
Muttermilch, die verschiedenen Kindermehle, auf die Dauer nicht der Be¬
nutzung der Kuhmilch entrathen kann, dass die Milch für Kranke ein wich¬
tiges, oft das einzige Nahrungsmittel ist, so liegt es auf der Hand, dass die
Milch ein wichtiges Substrat der öffentlichen Gesundheit ist, mit der sich
zu beschäftigen die Sanitätspolizei allen Grund hat.
Wenn auch eben gesagt wurde, dass die Milch des Verkehrs, und damit
das Object der sanitätspolizeilichen Controle die Kuhmilch ist, so darf die
Bedeutung der Ziegenmilch für das Volks wohl und die Gesundheit der
arbeitenden Classen nicht unterschätzt werden.
Pappenheim (Handbuch der Sanitätspolizei, 2. Aufl. Berlin, 1870,
S. 444) äussert sich über die beiden genannten Milcharten folgender-
maassen: „Während die Kuhmilch sehr gewöhnlich als Milch, Butter und
Käse auch aus dem Nährorte der Kuh exportirt wird, bleibt die Milch der
Ziege der Regel nach, wo sie ermolken wird.“
Mit diesem Ausspruche, der sich auf die Erfahrung des täglichen Le¬
bens stützt, ist gleich gesagt, dass die Ziegenmilch kein Object des Verkehrs
abgiebt, daher auch in dem hier in Rede stehenden Sinne keiner sanitäts¬
polizeilichen Ueberwachung unterliegen kann.
Eine Ausnahme hiervon empfiehlt sich nur in den Staaten, in denen die
Ziegenmilch auch eine Handelswaare ist, wie z. B. in Italien. Hier sind
mehrfach Massenerkrankungen, die durch Ziegenmilch verursacht waren,
beobachtet. Eine derartige Beobachtung ist nachstehende:
„Unlängst ist von Ratti bei Gelegenheit einer im Borgo Rioni zu Rom
nach dem Genüsse von Ziegenmilch zur Beobachtung gelangten Massen¬
erkrankung beziehungsweise Vergiftung bewiesen worden, dass das Col-
chicin durch die Milchdrüsen eliminirt werden kann. Zugleich musste mit
hoher Wahrscheinlichkeit angenommen werden, dass der Gehalt der frag¬
lichen Milch an Colchicin die Ursache jener Erkrankungen, .welche unter
den Symptomen der Cholerine, zum Theil auch der Cholera, in die Erschei-
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Gesundheitspolizeiliche Ueberwachung des Verkehrs mit Milch. 431
nung traten, abgegeben hatte. Colchicin wurde auch in den von den Pa¬
tienten erbrochenen Massen aufgefunden.“
Bemerkenswerth ist, dass die Ziegen, deren Milch so nachtheilige
Eigenschaften hatte erkennen lassen, nach der Aufnahme des mit Colchicin
vermengten Futters vollkommen gesund geblieben waren.
Die Bedeutung der Ziegenmilch für das Volks wohl erhellt daraus, dass
die kleinen Handwerker, die Tagelöhner, die Fabrikarbeiter, sobald sie nur
einigermaassen günstig situirt sind, eine oder mehrere Ziegen halten.
In Arnsberg z. B. trieb vor 20 Jahren täglich ein Ziegenhirt eine
Heerde von mehreren Hunderten dieser Thiere zur Weide, die Eigenthümer
der Ziegen waren die „kleinen Leute“. In Warstein mit seiner Arbeiter¬
bevölkerung besteht diese Einrichtung noch heute. Es kommt hierbei in
Betracht, dass die Ziege kein grosses Anlagecapital erfordert, leicht zu er¬
nähren ist und wenigen Krankheiten unterliegt.
„Die Ziege ist als Nahrungsspender so wichtig, dass die dürftigen
Classen, wenn es von keiner anderen Seite geschieht, von uns darauf auf¬
merksam gemacht werden müssen, Ziegen zu halten.“ (Pappenheim 1. c.
S. 445.)
Die sanitätspolizeiliche Ueberwachung des Verkehrs mit Milch ver¬
folgt den Zweck, dass dem Consumenten nur gute, unverdorbene Waare
geliefert werde, die seine Gesundheit nicht schädigt, und dass ihm ferner
keine minderwerthige, verfälschte Milch für vollwerthig verkauft werde.
Dass sie eine nothwendige Maassregel im Interesse der öffentlichen
Gesundheitspflege ist, erhellt aus Folgendem:
In Basel waren von 175 Proben in die Stadt gebrachter Milch, welche
in den Jahren 1865 und 1866 unter Leitung von Prof. Goppelsröder
untersucht wurden, nur 18 Proc. unverfälscht, alle übrigen mehr oder
weniger gewässert oder entrahmt, und in nicht wenigen Fällen betrug der
Wasserzusatz 20 bis 40 Procent.
Aus London berichtet Alfred Wanklyn, städtischer Chemiker zur
Prüfung der Nahrungsmittel, in seinem 1874 erschienenen Werkchen über
Milchanalyse, dass er die Milch aus allen Londoner Arbeitshäusern bis
auf eins untersuchte, und von den 65 Proben nur sechs ganz normal, alle
übrigen mehr oder weniger verfälscht gefunden habe. Aehnlich lauten die
Berichte aus allen Orten, wo regelmässige Milchuntersuchungen gemacht
werden.
Dem Geldwerthe nach berechnet sich das Nahrungsmittel, welches auf
diese Weise der Bevölkerung einer grösseren Stadt, und zwar hauptsächlich
dem ärmeren und arbeitenden Theile, entzogen wird, auf Tausende und
Hunderttausende. (Ueber Nutzen und Einrichtung der Milchcontrole in
Städten, von Dr. Heuser, Barmen. Deutsche Vierteljahrsschrift für öffent¬
liche Gesundheitspflege, IX. Band, 1877, S. 43 ff.)
Nachdem dann Heuser noch angeführt hat, dass die Milchcontrole in
einer ganzen Anzahl grosser Städte nur lässig und unvollkommen betrieben
wird, wegen des mangelnden Verständnisses der städtischen Behörden für
diesen wichtigen Zweig der öffentlichen Gesundheitspflege, und wegen der
zu bewältigenden sachlichen Schwierigkeiten, auch die Unmöglichkeit be¬
rührt hat, den Milchhandel zu concentriren, wie das beim Fleische mit
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432 Dr. med. Marx,
Hülfe von Schlachthäusern erreichbar ist, stellt er für die Ausführung der
Milchcontrole nachstehende Aufgaben hin:
„Man ist daher auf einzelne unvermuthet vorgenommene Revisionen
angewiesen, und der Nutzen der Controle ist in erster Linie abhängig von
der Häufigkeit, mit welcher diese Revisionen vorgenommen werden, und in
zweiter von der Zweckmässigkeit des dabei geübten Verfahrens.“
Ueber die Verbreitung der Milchfalschung und die daraus resultirende
NothWendigkeit der polizeilichen Controle führt J. Feser (Die polizeiliche
Controle der Marktmilch, zwei Vorträge, Leipzig 1878, S. 7) noch Folgen¬
des an, nachdem er die vorhin angeführten Zahlen aus Basel und London
genannt hat:
„Die Vossische Zeitung enthielt am 17. Juni 1877 eine amtliche Notiz
aus Köln, nach welcher bei einer stattgehabten Untersuchung der in diese
Stadt gebrachten Milchvorräthe nicht weniger als 525 Liter als verfälscht
anerkannt wurden. Von dieser bedeutenden Quantität waren 134 Liter
zur Hälfte, 391 Liter sogar bis zu 3 4 mit Wasser gemischt.“
4n München fanden sich nach demselben Autor im Jahre 1877 auf
18 355 vorgenommene Untersuchungen 97 Milchfälschungen vor.
In Paris war im Jahre 1871 die durch die Eisenbahn in die Stadt ge¬
brachte Milch zu 44Proc. verfälscht, 1872 verminderte sich das Fälschunga-
verhältniss auf 34 Proc.; 1873 auf 16 Proc.
Von der Nothwendigkeit der Controle der Marktmilch überzeugt , trat
die Reichsregierung der Frage näher, ob der genannte Verkehr auf Grund
des Nahrungsmittelgesetzes vom 14. März 1879 einer einheitlichen Rege¬
lung für den Umfang des Reichsgebietes zu unterwerfen sei.
Im Erlasse königl. preuss. Ministeriums vom 28. Januar 1884, betref¬
fend den Verkehr mit Milch, wird ausgeführt, dass diese einheitliche Rege¬
lung des Milchverkehrs unausführbar sei, der Herr Reichskanzler daher von
dem Plane Abstand genommen habe. Es wird dann in demselben Erlasse
des Weiteren ausgeführt, dass eine einheitliche Regelung des Milchverkehrs
sich nicht für das Gebiet des Preussischen Staates empfehle, diese Materie
vielmehr den Bezirksregierungen je für ihren Kreis zu ordnen zu überlassen
sei. Bei der Abfassung derartiger Polizeiverordnungen sollen die allge¬
meinen Gesichtspunkte, die in dem Anhang zum angezogenen Ministerial¬
erlass aufgestellt sind, zweckentsprechende Berücksichtigung finden.
Für den Bundesstaat Bayern regelt der Erlass königl. bayerschen
Staateministeriums vom 20. Juli 1887 den Milchverkehr. Für die Reichs¬
hauptstadt Berlin besteht die Polizeiverordnung vom 6. Juli 1887, betreffend
denVerkehr mit Milch, sowie die Ausführungsanweisung hierzu vom 19. De-
cember 1887. Ausserdem bestehen entsprechende Polizeiverordnungen für
die meisten grossen Städte des Reiches, wie Leipzig u. a.
Nach den angezogenen Verordnungen beginnt die sanitätspolizeiliche
Ueberwachung des Verkehrs mit Milch mit der Productionsstelle dieses
Nahrungsmittels, d. i. der Kuh und der Behandlung und Aufbewah¬
rung der Milch seitens des Producenten, setzt sich fort auf den
Transport der Waare zum Markte oder Milchhändler in der Stadt,
und erstreckt sich endlich auf die zum Verkauf feilgeboiene Waare
auf dem Markte.
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Gesundheitspolizeiliche Ueberwachung des Verkehrs mit Milch. 433
Die Maassnahmen der Sanitätspolizei bei Ausübung der Milchcontrole
stützen sich auf Beobachtungen aus dem Gebiete der Veterinärmedicin, auf
solche aus der Pathologie des Menschen und auf Lehren der Hygiene, sowie
bei Controle der Marktmilch auf chemisch-physikalische Thatsachen.
Die Kuh als Milchspenderin erregt das gesundheitspolizeiliche
Interesse durch die ihr zu Theil werdende Nahrung und Pflege seitens
des Besitzers, des Milchproducenten, sodann durch etwaige Krankheiten,
die die producirte Milch gesundheitsschädlich für den Menschen machen.
Unter den Krankheiten, die eine sanitätspolizeiliche Beanstandung
der Milch nothwendig machen, sind solche zu unterscheiden, die die Milch
selber betreffen — die sogenannten Milchfehler — und solche Krank¬
heiten des Thieres, die den Genuss der von demselben stammenden
Milch durch mögliche Krankheitsübertragung für den Menschen gesund¬
heitsschädlich machen.
Von einem ausserordentlich weittragenden Einfluss auf die Qualität
der Milch ist die Nahrung der Kuh. Es ist zum mindesten ein
schwer wiegender Irrthum und Mangel an Beobachtung über die Vorgänge
im landwirtschaftlichen Betriebe, wenn man, sich bloss auf physiologische
Raisonnements stützend, eine fast völlige Unabhängigkeit der Milch-
heschaffenheit von der Nahrung lehrt, da ein wichtiger Theil der Milch-
bestandtheile aus einem directen Zerfall der Drüsensubstanz des Euters
hervorgeht.
Thiere, die der Milchproduction dienen, müssen ein gehaltreiches Futter
bekommen. Es ist besonders Werth darauf zu legen, dass die Eiweisskörper
in genügender Menge in der Nahrung vorhanden sind.
„Nur ein reichlich mit Eiweiss gespeistes Euter besitzt eine grosse
Leistungsfähigkeit und liefert eine gute Milch. Bei armer Fütterung hin¬
gegen sinkt der Gehalt an Fett und Trockensubstanz unter die für gute
Marktmilch statthaften Minimal werte.“ (Dr. Schmidt-Mülheim: Ueber
die Aufgaben der Veterinärmedicin auf dem Gebiete der Milchhygiene,
Archiv für animalische Nahrungsmittelkunde, IV. Band, 2, S. 20.)
Bei der Ernährung der Milchkuh ist zu unterscheiden zwischen Weide-
gang und Stallfütterung.
Die naturgemässeste Ernährung der Kuh findet in Deutschland in den
Gegenden, wo gute Milch producirt wird, vom Mai bis Ende October durch
Weidegang statt, so in den durch ihre Rindviehzucht und Leistungen im
Molkereibetriebe berühmten Districten von Ostfriesland und Holstein, in
den Weiden des Niederrheins, der Lippe, der Ruhr, in Süddeutschland, in
Tirol und der Schweiz auf den Almen.
„Die naturgemässe Nahrung des Rindes bilden Gräser und Futter¬
kräuter in frischem Zustande, und lediglich die klimatischen Verhältnisse
unserer Breiten haben dahin geführt, einen Theil des Futters trocken zu
verabfolgen.“ (Schmi dt-Mülheim 1. c., S. 22.)
Es ist Aufgabe der landwirtschaftlichen Vereine, zunächst durch Be¬
lehrung in diesem Punkte zu wirken und den einzelnen Milchviehbesitzern
die Schädigungen vorzuführen, die ihnen durch schlechte Weiden erwachsen,
indem sie minderwertiges Vieh ziehen, das dann auch weiterhin schlechte
Milch liefert. Segensreich hat in dieser Beziehung im westphälischen Sauer-
Yiertelj&hroschrift für 0 eaundheitapflege, 1890. 28
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434
Dr. med. Marx,
lande und am Haarstrange, wo von Natur gute Weiden fehlen, die Ein¬
führung des Wagner’sehen Futterbaues gewirkt. ^
Wo in der Weide directe Schädlichkeiten für das Milchvieh und damit
für die producirte Milch liegen, ist ein Angriffspunkt für die Sanitätspolizei
vorhanden. Es lehrt dies die Polizeiverordnung der königl. Regierung zu
Arnsberg vom 9. Januar 1883, Amtsblatt S. 22. §. 1 dieser Verordnung
lautet: Die Eigenthümer, Nutzniesser oder Pächter von Wiesen und Weiden
sind verpflichtet, Maassregeln zur Verhütung und Vertilgung der Herbst¬
zeitlose zu treffen, insoweit durch häufiges Auftreten dieser Pflanze ein
erheblicher Schaden zu befürchten ist.
Die Rinder sind gegen die Wirkungen des giftigen Princips der Herbst¬
zeitlose bekanntlich sehr empfindlich. Ausserdem ist die von den Thieren
gelieferte Milch in hohem Grade gesundheitsschädlich, besonders für kleine
Kinder.
Da Colchicum autumnale auf Wiesen überall in Deutschland und der
Schweiz vorkommt — besonders zahlreich habe ich die Pflanze auch im
Herbst 1870 beim Marsche durch die Eifel auf den dortigen Wiesen ge¬
sehen —, so dürfte es im sanitätspolizeilichen Interesse angebracht erschei¬
nen, die Maassregeln zur Vertilgung dieser Pflanze zu allgemeiner Geltung
zu bringen.
Eine andere Pflanze, die in ihren Spielarten vielfach auf feuchten
Weiden wächst und einen nicht zu verkennenden Einfluss auf die Be¬
schaffenheit der Milch der Weidekühe ausübt, ist der Hahnenfuss, besonders
Ranunculus acris.
Leunis charakterisirt die Hahnenfuss arten folgendermaassen: „Scharfe,
mehr oder weniger giftige, blasenziehende Kräuter, durchs Trockene ihre
Schärfe und Giftigkeit verlierend und dann unterm Heu den Thieren un¬
schädlich“ ; im Gegensatz zu Colchicum autumnale, die auch getrocknet im
Heu sehr giftig wirkt.
Eine eigene Beobachtung möge dieses erläutern. Auf einem benach¬
barten Gute, das circa 20 Milchkühe hat, erhielt mehrere Jahre nach ein¬
ander die Milch einige Wochen nach Beginn des Weideganges — Ende Mai —
einen bitteren Geschmack. Die Butter konnte schlecht gewonnen werden.
Die Abnehmer der Butter in Essen machten Aussetzungen an der Waare.
Eiu Rundgang durch die Weide, die in vier Abschnitte getheilt war, ergab
auf dem gerade zu der Zeit vom Vieh begangenen Theile, der tiefliegend
und feucht war, das massenhafte Vorhandensein von Ranunculus acris. Eine
Nachfrage bei einem Mitgliede der landwirtschaftlichen Versuchsstation zu
Münster ergab, dass die Ursache der schlechten Beschaffenheit von Milch
und Butter im Futter der Thiere zu suchen sei, und die genannte über¬
sandte Pflanze wahrscheinlich die Ursache dafür abgebe. Ausstechen der
Wurzeln, Trockenlegung und entsprechende Düngung wurden als Abhülfe
empfohlen.
Wenn hier eine Abhülfe mehr durch Belehrung zu erwarten ist, hat
die Sanitätspolizei bei einem anderen Theile von Weiden, die von Milchvieh
begangen werden, die Aufgabe, energisch einzugreifen.
In Gegenden mit Hüttenbetrieb kann es leicht Vorkommen, dass gif¬
tige Metalle in die Pflanzen übergehen oder auf denselben haften
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Gesundheitspolizeiliche Ueberwachung des Verkehrs mit Milch. 435
bleiben. Die Pflanzen werden vom Milchvieh abgeweidet. Ehe die Thiere
aber an einer chronischen Metallvergiftung erkranken und dadurch die Auf¬
merksamkeit auf die vorhandene Schädlichkeit gelenkt wird, kann das Gift
schon längere Zeit in das Secret des Euters übergegangen sein und Gesund¬
heitsschädigungen beim Menschen, besonders in der Kinderwelt, bewirkt
haben.
Interessant und belehrend sind in dieser Beziehung die Beobachtungen
von Taylor (S. A. Die Gifte in gerichtlich medicinischer Beziehung, 2. Aufl.,
übersetzt von Dr. R. Seydeler, Köln 1863, S. 444 ff.).
In einem Process, der wegen Vergiftung von Weidevieh gegen den
Besitzer eines Werkes, das Blei verarbeitete, angestrengt war, untersuchte
Taylor den Boden, das Gras und Wasser auf den Feldern, wo Thiere ver¬
giftet waren. Das Resultat war, dass der Boden einiger Felder, auf denen
das Vieh geweidet hatte, aus verwitterter Schlacke alter Bleiwerke bestand,
mit der oberflächlich Dammerde lose vermischt war. Die Menge des Bleies:
Mischungen von kieselsaurem und kohlensaurem Bleioxyd, schwankte zwischen
1*6 bis 2*4 Proc. Der ganze auf diesen Feldern befindliche Graswuchs, be¬
stehend aus Gräsern, Unkraut, Pfriemenkraut, Disteln und Sträuchern, lieferte,
trotzdem sein Wachsthum nicht gelitten hatte, im Aschenrückstande eine
Menge Blei.
In Anbetracht, dass es eine wichtige und ungewöhnliche Frage war,
zu bestimmen, ob Pflanzen aus einem bleihaltigen Boden Blei aufnehmen
und so das Futter des Weideviehs giftig machen, nahm Taylor Erde von
vier verdächtigen Feldern. Es wurden in diese vier Proben Senf und
Kresse gesäet, ebenso zur Gegenprobe in gewöhnliche Dammerde, die blei¬
frei war. Nach circa acht Tagen wurden die aufgegangenen jungen Pflan¬
zen abgeschnitten und einer chemischen Untersuchung unterworfen. Die
vegetabilische Masse wurde getrocknet, verbrannt und in der Asche eine
nachweisbare Menge Blei gefunden. Die Asche der Pflanzen, die in der
Gartenerde gewachsen waren, erwies sich als bleifrei. Auf diese Weise war
folgerichtig bewiesen, dass Pflanzen auf bleihaltigem Boden Blei in ihre
Gewebe aufnehmen.
Dass Blei in die Milch übergeht, ist nach den Untersuchungen und
Beobachtungen von Gerl ach, von Gorup-Bes anez und Feser erwiesen.
Von den Arsenikalien haben nach Zorn schon Orfila, Dünger und
Flandin den Uebergang ins Blut, in die Secrete und Excrete des thieri-
schen Organismus nachgewiesen.
In Gegenden mit Hüttenbetrieb, in dem arsenhaltige Erze verarbeitet
werden, führen die Thiere durch Verzehren der von dem natürlich gleich¬
falls arsenhaltigen Hüttenrauch befallenen Futtergewächse ihrem Organis¬
mus unaufhörlich ansehnliche Quantitäten dieses metallischen Giftes ein
und erkranken hiernach an chronischer Arsenikvergiftung.
Hiernach kann es keinem Zweifel unterliegen, dass die Milch von
Thieren, die in der Nähe von Hüttenwerken oder auf metallisch verunrei¬
nigtem Boden weiden, Gefahren für die menschliche Gesundheit birgt.
Man soll daher die Vergiftung der Weiden in der Nähe von Hütten¬
werken durch zweckentsprechende Anordnungen zu verhüten suchen. Vor¬
sichtshalber würde auch auf die Gefahr für das Weidevieh aufmerksam zu
28*
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Dr. med. Marx,
machen sein. Sicher aber ist die Milch, die von solchem Vieh
stammt, das der Gefahr einer chronischen Metallvergiftung
beim Weidegange ausgesetzt ist, vom Verkehr auszuschliessen.
Von geringerer sanitätspolizeilicher Bedeutung sind die Eigenschaften
der Milch, die sie nach dem Verzehren gewisser Pflanzen seitens des Milch¬
viehs annimmt und die der Milch einen fremden Geschmack oder eine von
der Norm abweichende Farbe verleihen. Es soll damit aber nicht gesagt
sein, dass solche Milch den Anforderungen entspricht, die an eine zulässige
Marktwaare gestellt werden müssen.
Nach dem Verzehren von Galiumarten nimmt die Milch eine gelbrothe,
nach der Aufnahme von Rubia tinctorum eine rothe Farbe an. Die Allium-
arten — Allium cepa, Allium sativum, Allium porrum — theilen der Milch
einen Lauchgeruch und ihren specifischen Geschmack mit. Nach dem Ver¬
füttern der Artischoke (Cynara scolymus), verschiedener Distelarten, von
Rainfarn (Tanacetum vulgare), den Blättern und Knollen der Stoppel- oder
Herbstrübe nehmen Milch und Butter einen bitteren Geschmack an.
Milch, die in ausgesprochenem Maasse diese Veränderungen für die
Sinne zeigt, ist als minderwerthig zu bezeichnen oder ganz vom Markt¬
verkehr auszuschliessen.
Nach Beendigung des Weideganges für das Milchvieh tritt im Herbst
die Stallfütterung an seine Stelle für die Dauer der Wintermonate.
Die Vegetabilien werden in getrocknetem Zustande gereicht, nebst
Mehl, Kleie und verschiedenen Abfallstoffen des landwirthschaftlicheu Be¬
triebes in Verbindung mit sogenanntem Kraftfutter. Die Stallfütterung ist
von einschneidender Bedeutung für die gesundheitliche Beschaffenheit der
Milch.
Der Hauptfehler, der bei der Stallfütterung begangen wird, ist das
Verabreichen der billigen Abfallstoffe und der Futtersurrogate. Die ge¬
lieferte Milch und die aus derselben hergestellten Molkereiproducte sind
von einer geringeren Qualität.
Eines der verbreitetsten Futtermittel im landwirthschaftlichen Betriebe
ist die Kartoffelschlempe. In manchen Gegenden Deutschlands basirt
die ganze Viehhaltung auf Verwendung der Schlempe.
Bei Schlempefütterung bilden sich im Harn der Kühe reizende Sub¬
stanzen, die bei längerer Einwirkung auf die Fussenden der Thiere einen
entzündlichen Hautausschlag, die sogenannte „Schlempemauke“, hervorrufen.
Die gleichen reizenden Substanzen treten nun auch in die Milch über, da
das Euter nicht bloss ein Secretions-, sondern auch in hohem Maasse ein
Excretionsorgan ist. In Folge dieses Uebertrittes ist die bei Schlempe-
fütterung gewonnene Milch für Kälber giftig, so dass diese eingehen.
Kinder erkranken nach dem Genuss von Schlempemilch an schweren
Magen-und Darmkatarrhen; nach Henniger auch an Wundsein und Nässen
in den Hautfalten, namentlich in der Scrotal - Schenkelfalte. Diese Erschei¬
nungen dürften ein Analogon der Schlempemauke beim Thiere darstellen.
Henniger beobachtete eine andere Art der Uebertragung der Schlempe¬
mauke auf den Menschen. Ein Sohn des Besitzers einer an Schlemperoauke
erkrankten Kuh, der das Melken derselben besorgte, erkrankte vier Tage
nach dem Auftreten der Krankheit bei dem Thiere an einer Entzündung des
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Gesundheitspolizeiliche Ueberwachung des Verkehrs mit Milch. 437
linken Daumens, auf welchem sich rundliche Bläschen bildeten. Eine Lymph-
angitis aufwärts bis zu den Achseldrüsen war die Folge. Andere Körper-
theile erkrankten später in ähnlicher Art. Der linke Zeigefinger hatte eine
kleine Wunde gehabt, die Henniger für die Eingangspforte des Virus hält.
(Deutsche Vierteljahrsschrift für öffentl. Gesundheitspflege, XX. Band, Sup¬
plement, S. 82 und Thiermedicinische Rundschau 1887, 11, S. 143.)
Von ähnlicher ungünstiger Wirkung auf den Organismus der Milch¬
kühe und damit der producirten Milch sind die Rückstände der
Zuckerrübenfabrikation, namentlich dann, wenn die Thiere zu viel
davon bekommen, oder kein entsprechendes Quantum Trockenfutter (Spreu,
Häcksel, Heu) zugegeben wird. Es sind die Rübenschnitzel und die
Melasse, die hier in Betracht kommen. In beiden Rückständen sind erheb¬
liche Mengen Kalisalze enthalten, die nach dem Verfüttern in die Milch
übertreten und weiterhin Gesundheitsschädigungen beim Consumenten der¬
selben herbeiführen können.
Endlich sind-noch die Rückstände der Oelfabrikation in ihrer Be¬
ziehung zur Milchproduction zu erwähnen. Dieselben finden als sogenannte
Kraftfuttermittel vielfache Verwendung.
Ein verbreitetes Kraftfutter ist Erdnusskuchen. Derselbe unter¬
liegt vielen Verfälschungen, wie die Berichte der landwirtschaftlichen
Versuchsstationen ergeben. Nach Schmidt-Mülheim 1. c., S. 21 ist von
zuverlässigen Beobachtern mitunter eine abführende Wirkung der Milch bei
Kindern festgestellt, die von Kühen erzielt war, die mit Erdnusskuchen ge¬
füttert wurden.
Bedenklicher noch erscheint die reichliche Fütterung von Raps- und
Rübsenkuchen an Milchkühe. Diese Kuchen enthalten immer Bei¬
mengungen von Ackersenfsamen. In letzterem sind beträchtliche Mengen von
Myrosin und Myronsäure enthalten, die den stechenden Geruch des.Senföls
verbreiten. Nach der Verfütterung der genannten Oelkuchen nimmt die Milch
einen bitteren, scharfen Beigeschmack an, als wenn sie ranzig wäre. Die Milch
erzeugt bei Kälbern — und wahrscheinlich auch bei Kindern — Durchfalle.
Auclv Baumwollen samenmehl ist ein beliebtes Futtermittel, welches
wie der Erdnusskuchen vielfach verfälscht wird und schon desshalb einen
ungünstigen Einfluss auf die Milch ausüben kann. Das unverfälschte Mehl
ist leicht dem Verderben ausgesetzt. Die Milch nimmt, falls das Futter¬
mittel nicht von tadelloser Qualität ist, einen muffigen Geschmack an und
verursacht Magen- und Darmkatarrhe, wie mir aus eigenen einschlägigen
Beobachtungen bekannt geworden ist.
Bei diesen Missständen, die die Stallfütterung für die Qualität der
Milch involviren kann, mag es nicht Wunder nehmen, wenn Schmidt-
Mülheim bei der Betrachtung der Stallfütterung in Beziehung zur Milch¬
production zu nachstehendem Ergebnisse gelangt:
„Schon die Grundprincipien der modernen Fütterungsmethoden müssen
vom hygienischen Standpunkte aus bekämpft werden und es muss gefordert
werden, dass alle Futtermittel, welche schädliche animalische Stoffe, scharfe
Substanzen, Fäulnissalkaloide, ätherische Oele, Bitterstoff oder dergl. in
irgend nennenswerther Menge enthalten, von der Verwendung im Milch¬
stalle streng ausgeschlossen bleiben.“
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438
Dr. med. Marx,
Zur Vermeidung der ungünstigen Folgen, die die Stallfütterung beim
Milch producirenden und Milch verkaufenden Landwirth leicht mit sich
bringt, sind in grösseren Städten sogenannte Milchcuranstalten in Betrieb
gesetzt worden, so in Aachen, Bonn, Crefeld, Düsseldorf, Elberfeld, Köln,
Wiesbaden, Frankfurt a. M., Stuttgart, Berlin, Wien.
In diesen Anstalten werden die Kühe von zuverlässiger Abstammung
und Gesundheit unter sorgfältiger Pflege und unter günstigen Ernährungs¬
verhältnissen gehalten. Es wird überall nur Trockenfutter gereicht, und
zwar pro Tag und Thier 22 bis 27 Pfund Heu, 10 bis 14 Pfund Ge¬
treidemehl und 1 bis 1 Va Loth Salz. Das Getränk ist überall reines Trink¬
wasser. Der Preis der Milch schwankt zwischen 30 und 60 Pfennige für
das Liter.
Nicht nur das Futter ist von Einfluss auf die producirte Milch beim
Milchvieh, auch das den Thieren verabreichte Trinkwasser ist in dieser
Hinsicht zu beachten. Gerade dem Trinkwasser der Milchkühe wird in der
Regel die geringste Beachtung geschenkt. Auf dem Lande in kleinen
Wirthschaften stillt das Milchvieh seinen Durst oft genug aus jeder Mist¬
pfütze, weil kein besseres Wasser von den Thieren erreicht werden kann.
Zur Erläuterung möge nachstehende Notiz der deutschen allgemeinen
Zeitung für Landwirthschaft (1889, 18) dienen: „Wie nothwendig gutes
Trinkwasser den Hausthieren ist, hatte der Pächter eines grösseren Gutes
des Siegkreises zu verzeichnen. 14 Die Kälberaufzucht auf diesem Gute war
mit den allergrössten Schwierigkeiten verknüpft. Noch misslicher stand es
mit den Molkereiproducten. Der Pächter schickte Milch und Butter an die
chemische Versuchsstation zu Bonn und fügte auch das Wasser bei, das den
Kühen als Trank diente. Die Versuchsstation theilte mit, dass das Wasser
so viel Salpetersäure und salpetrige Säure enthalte, dass es weder für Men¬
schen noch Thiere benutzt werden dürfe. Die Brunnen, denen das Wasser
entnommen wurde, lagen im Kuhstalle bezw. zwischen Kuhstall und Dünger¬
stätte.
Den Brunnen, die den Bedarf an Trinkwasser für den Menschen lie¬
fern, wird mit Recht längst ein lebhaftes Interesse der Sanitätspolizei ent¬
gegen getragen. Dieselbe Ueberwachung des Trinkwassers ist den Brunnen
in den Wirthschaften zu schenken, die Milch für den Verkehr liefern,
sowohl mit Rücksicht auf die Qualität der vom Thierkörper producirten
Milch, als auch mit Rücksicht darauf, dass schlechtes Wasser, das zum
Spülen der Milchgefasse benutzt wird, diese und die darin aufbewahrte und
transportirte Milch gesundheitsschädlich machen kann. Letzterer Umstand
wird weiter uuten noch eingehender berührt werden müssen.
Ausser der Ernährung der Milchkuh ist die ihr zu Theil wer¬
dende Pflege von Einfluss auf die gelieferte Milch.
Es ist hier zunächst zu fordern, dass Milchvieh, dessen Milch in den
Verkehr gebracht wird, in geräumigen und luftigen Ställen gehalten wird,
wenn die Jahreszeit den Weidegang verbietet. Der Stallboden soll un¬
durchlässig sein. Ein besonderes Augenmerk ist auf Reinlichkeit im Stalle
zu richten. Die Excremente der Thiere müssen durch reichliches Streu¬
material aufgefangen, der angesammelte Dünger täglich aus dem Stalle
entfernt werden.
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Gesundheitspolizeiliche Ueberwachung des Verkehrs mit Milch. 439
Als Streumaterial wendet der Besitzer gewöhnlich das Stroh seiner
Cerealien an. In stroharmen Jahren und Wirthschaften wird mit Vortheil
von der Torfstreu ausgedehnter Gebrauch gemacht. Durch dieselbe wer¬
den die Excremente, besonders auch der Harn, sehr gut aufgesaugt und den
Thieren ist ein reinliches Lager gewährt.
Gute Einstreu und geräumige Stallungen tragen neben entsprechender
Lüftung zur guten Beschaffenheit der Stallluft bei. Je dunstiger und
schlechter die Luft ist* in der die Thiere sich auf halten müssen, desto
geringer ist die Haltbarkeit der Milch.
Eine andere Maassnahme, die das Wohlbefinden der Milchthiere und
damit den Milchertrag nicht unerheblich steigert, ist die Hautpflege der
Kühe. Das Putzen und Striegeln der Milchkühe wird in der landwirt¬
schaftlichen Fachpresse und den Vereinen dringend empfohlen.
Besondere Sorgfalt verdient auch das milchspendende Organ: das Euter.
Die Molkereigenossenschaften machen es ihren Lieferanten zur Pflicht, das
Euter vor jedem Melken zu reinigen. Dasselbe Erfordern ist an jeden Milch¬
producenten zu stellen, der Milch auf den Markt bringt. Bei Unreinlichkeit
des Euters erhält die Milch einen specifisch widerlichen, moschusartigen
Geruch und Geschmack, die an die Excremente der Thiere erinnern.
Endlich ist noch der Art des Melkens Erwähnung zu thun.
Bekannt ist, dass die zuerst ermolkene Milch dünner und fettärmer ist,
als die zuletzt aus dem Euter getriebene. Es muss daher jedesmal gut
ausgemolken werden und die gesaminte Quantität der ermolkenen Milch gut
gemischt werden.
Während des Melkens sollen die Thiere ruhig behandelt werden. Stossen
und Schlagen derselben ist zu vermeiden. Das Thier, das von kundiger Hand
gemolken wird, geräth in einen traumäknlichen Zustand, ähnlich wie man
ihn heim Wiederkäuen beobachtet.
Die Hände der melkenden Person sind vor Beginn der Melkarheit
einer gründlichen Reinigung zu unterwerfen. Als beste Art des Melkens
empfiehlt Schmidt-Mülheim aus hygienischen Rücksichten das Melken
mit eingezogenem Daumen, wie es im Allgäu und der Schweiz allgemein ge¬
bräuchlich ist.
Die ermolkene Milch muss bei jeder Melkezeit in irgend grösseren
Betrieben, besonders da, wo Milch für den Markt producirt wird, aus den
Eimern, in die gemolken wird, ausserhalb des Stalles in ein grösseres
Sammelgefäss geschüttet werden, um eine gleichmässige Mischung zu
erzielen. Das Sammelgefäss muss bei warmer Witterung mit einer passen¬
den Kühlvorrichtung versehen sein. Im Einguss befindet, sich ein
feines Sieb, das gröbere Verunreinigungen von der eingeschütteten Milch
abscheidet.
Die Nothwendigkeit der Kühlung und Lüftung frisch ermolkener Milch
wird durch eine Beobachtung von Newton und Wallace erhärtet.
Das gleichzeitige Erkranken von 40 Persouen unter den Erscheinungen
einer heftigen Gastroenteritis wurde durch Milch veranlasst, welche noch
warm in die Kannen gegossen und dann ohne jeden Versuch einer Kühlung
und Lüftung, während der heissesten Jahreszeit in den wärmsten Tages¬
stunden, acht englische Meilen transportirt wurde.
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440
Dr. med. Marx,
Man vermochte nach dem Stas’sehen Verfahren in der Milch krystalli-
nische Nadeln zu isoliren, die Alkaloidreactionen gaben und bei einer Katze
Erbrechen und CoHaps zur Folge hatten.
Der gewonnenen Milch muss sich das sanitätspolizeiliche Interesse sofort
weiterhin zuwenden, insofern als gewisse Eigenschaften derselben sie von
der Zulässigkeit als Marktwaare ausschliessen. Es sind dies die sogenannten
Milchfehler.
Die Polizeiverordnung für Berlin vom 6. Juli 1887, betreffend den Ver¬
kehr mit frischer Kuhmilch, sehliesst von diesem in §. 2, a. solche Milch aus,
die blau, roth oder gelb gefärbt, mit Schimmelpilzen besetzt, bitter,
schleimig oder angesäuert ist, Blutstreifen oder Blutgerinnsel
enthält.
Blaue Milch und die mit Schimmelpilzen besetzte. Bei diesem
Fehler der Kuhmilch ist zu unterscheiden zwischen der blauen Farbe beim
Melken — dem Blaumelken — und dem Blauwerden mehrere Stunden,
nachdem die Milch in Gefässen im Keller gestanden hat.
Bei dem Bl au melken ist die Milch sogleich bläulich, wenn sie aus der
Zitze kommt, sehr dünn, wässerig, scheidet unverhältnissmässig wenig Rahm
aus. Der vorhandene ltahm hat wenig Zusammenhang, so dass die darunter
stehende blaue Milch durch scheint. Schlechte Ernährung und Krankheiten
sind meistens die Ursache des Blaumelkens.
Beim Fehler des Blauwerdens zeigt die Milch gleich nach dem Aus¬
melken normale Beschaffenheit. Nach 24 Stunden bemerkt man an der Ober¬
fläche des Rahms einen oder mehrere blaue Punkte, die sich allmälig ver-
grössern, in einander fliessen, und so wird nach und nach die Oberfläche
des Rahms mit einer blauen Schicht überzogen, oder es bleibt bei einem
oder mehreren mehr oder weniger grossen Punkten und Flecken. Nachdem
die Ausbildung des blauen Pigmentes an der Oberfläche des Rahmes ihre
Grenze erreicht hat, schreitet der Process auf die darunter liegenden Theile
der Milch fort, so dass allmälig der ganze unter dem Rahm befindliche
Theil der Milch blau wird, und zwar von oben herabsteigend. Im späteren
Verlauf des Processes verliert der Rahm seinen Glanz, es treten auf dem¬
selben erhabene gelbe Punkte auf, die Zusammenflüssen und schliesslich
die Oberfläche der Milch mit einer Haut überziehen. In dieser Haut kann
das blosse Auge, noch mehr aber das Mikroskop, Schimmel in Gestalt von
Flechten und moosartigen Gebilden entdecken.
Manche Autoren betrachten diese Schimmelbilduug als die Ursache der
blauen Färbung, wahrscheinlich beruhen jedoch beide Erscheinungen auf
demselben Processe. Nach Steinhof’s Beobachtungen hat bei kühlem
Wetter das blaue Pigment, bei warmer Witterung die Schimmelbildung das
Uebergewicht. Die aus blauer Milch gewonnene Butter hat eine schmutzig
weisse Farbe, wird leicht ranzig trotz Salzzusatz und ist von unangenehmem
Geschmacke. Das blaue Pigment bleibt in der Buttermilch.
Dass der Fehler der blauen Milch auf den Bacillus cyanogenus zurück¬
zuführen ist, hat die königliche technische Deputation für das Veterinärwesen
in einem Gutachten vom 17. November 1886 ausgesprochen. Der Bacillus
cyanogenus gehört nach der Zopf’sehen Eiutheilung der Spaltpilze zu den
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Gesundheitspolizeiliche Ueberwachung des Verkehrs mit Milch. 441
Bacteriaceen und unter diesen zum 5. Genus: Bacillus, zu derselben Species,
in der Bacillus tuberculosis u. a. figuriren.
Blaue Milch ist von eigentümlichem, bitterm und muffigem Geschinacke,
ebenso die daraus gewonnene Butter. Dieselbe ist ekelerregend und für
Kinder wahrscheinlich auch direct gesundheitsschädlich. Daher ist blfue
und mit Schimmel besetzte Milch vom Verkehr auszuschliessen.
Dasselbe gilt von der gelben Milch, welche eine seltene Erscheinung
und sehr wenig beobachtet ist und mit Ausnahme des Farbenunterschiedes
alle Erscheinungen des Blauwerdens der Milch darbietet. Fuchs nannte
den Erreger dieses Milchfehlers Vibrio xanthogenus.
Die rothe Milch oder das Blutmelken wurde schon 1565 von Simon
de Vallembert erwähnt; sie entsteht durch die Beimengung von Blut zur
Milch. Das Blut ist der Milch entweder streifenweise beigemengt, oder es
zeigt sich vollständig damit vermischt. In letzterem Falle ist die Milch
gleichmässig röthlich gefärbt. Die Beimengung von Blut zur Milch ist Folge
von activer Blutcongestion nach dem Euter, von Euterentzündungen, von
Verletzungen des Euters oder von anhaltendem rohen Ausmelken. Die innige
Vermischung von Blut mit Milch beim Ausmelken ist als ein Symptom des
Milzbrandes oder fauliger Fieber von ominöser Bedeutung. Dass nach
Fütterung verschiedener Pflanzen sich eine rothe Farbe der Milch einstellt,
wurde schon bemerkt.
Die Sanitätspolizei hat nach Vorstehendem allen Grund, jede rothe Milch
vom Verkehr auszuschliessen, da sich nachträglich nicht feststelleu lässt, von
welchem Thiere die Milch stammt und was der Grund der Rothfärbung ist.
Die schleimige oder lange Milch ist von zäher Beschaffenheit,
tropft nicht ab, wenn sie aus einem Gefässe in ein anderes geschüttet wird,
sondern zieht lange Fäden, ähnlich wie- das rohe Hühnereiweiss.
Der Rahm hat diese fadenziehende Beschaffenheit in noch höherem
Grade als die ganze Milch. Er ist von fadem, süsslichem Geschmack,
schäumt beim Verbuttern stark und giebt eine schmierige , schlecht
schmeckende und nicht haltbare Butter.
Dieser Milchfehler kommt in den warmen Sommermonaten, aber nicht
häufig, vor. Wo er sich einmal eingenistet hat, da ist er, wie der Fehler
des Blau Werdens, schwer zu vertreiben, und hat viele Schädigungen in der
Mi Ich wirth schaft im Gefolge. Die eigentliche Ursache dieses Milchfehlers
ist noch nicht hinlänglich erforscht. Während A. Müller eine Pflanze,
Pinguicula, als Ursache dieses Milchfehlers anspricht, beschuldigt Haubner
ungesunde Nahrung und ein Ferment, das sich durch äussere Verhältnisse
bilde und auch gesunde Milch durch Ansteckung zum Langwerden bewege.
Nach Fürstenberg enthält die fadenziehende Milch nicht unbedeutende
Mengen kohlensauren Ammoniaks, das als ein Zerfallsproduct organischer
stickstoffhaltiger Körper anzusehen ist. Die schleimige, fadenziehende Milch
enthält nach Girardin 5 bis 11 Proc.. Albumin, statt des normalen halben
Procents. Diese Milch hat demnach Aehnlichkeit mit der Biest- oder Colo¬
strummilch.
Wegen der ekelerregenden und gesundheitsschädlichen Eigenschaften,
die der langen oder schleimigen Milch inne wohnen, ist dieselbe vom sanitäts¬
polizeilichen Standpunkte aus als Marktware unzulässig.
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442
l)r. med. Marx,
Die bittere oder faulige Milch. Die bittere Milch der Kühe ist
manchmal Folge von ungeeignetem Futter. Die aus bitterer Milch ge¬
wonnene Butter bat den gleichen bitteren Geschmack. In hiesiger Gegend
ist die Milch zur Herbstzeit in manchen Wirtbschaften bitter, wegen des
reichlichen Fütterns von Stoppelrüben (Brasicca) an die Milchkühe. Die
Thiere sollen von zu grossen Gaben der Knollen und Blätter dieser Pflanze
Durchfall bekommen. Die producirte bitter schmeckende Milch ist für Kinder
im ersten Lebensjahre entschieden gesundheitsschädlich, indem dieselben
Durchfalle und Erbrechen nach dem Genüsse derselben acquiriren.
Thierärzte schreiben das Bitterwerden der Milch einem gastrisch¬
galligen Zustande des Milchviehs zu.
Endlich ist noch dem Aufbewahrungsorte der Milch Aufmerksam¬
keit zu widmen, wenn man die Ursachen der bitteren oder fauligen Milch
erforscht. Gelangen nämlich faulige Ausdünstungen und mit ihnen Sporen
der Fäulnisserreger in den Aufbewahrungsraum für Milch, so kann rasch
ein Bitterwerden derselben eintroten.
Das schon angeführte Gutachten der königlich technischen Deputation
für das Veterinärwesen vom 17. November 1886 äussert sich über diesen
Punkt in folgender Weise: „In den aus der Fäulniss thierischer Abfalle her-
rührenden Gasen sind zweifellos Sporen der Fäulnisserreger in grosser Menge
vorhanden. Gelangen solche Sporen auf die in geschlossenen Räumen auf¬
gestellte Milch, so können sie unter gewissen Umständen in kurzer Zeit eine
faulige Umsetzung derselben, und damit den Fehler der bitteren und fauligen
Milch hervorrufen. u
Es besteht nach Vorstehendem gewiss alle Berechtigung dazu, die bittere
und faulige Milch vom Verkehre auszuschliessen.
Einer fehlerhaften Säftebereitung im Thierkörper entspringt nach den
Ansichten von Parmentier und Deyeux die zu rasch sauer werdende
Milch. Bei diesem Fehler reagirt die Milch sofort nach dem Abmelken sauer,
indem sie Lackmus röthet und beim Erhitzen sogleich gerinnt, während die
der normalen Milch eine amphotere ist. Es ist am zweckmässigsten, hier
einer naturgemässen Abweichung der Milch von der normalen Beschaffenheit
zu gedenken, die dies -Nahrungsmittel ebenfalls als Marktwaare unstatthaft
erscheinen lässt.
Alle Polizei Verordnungen, betreffend den Verkehr mit Milch, schliesseu
die Milch, die in den ersten fünf bis sechs Tagen nach dem Kalben der Kuh
aus dem Euter abgesondert wird, vom Verkehre aus. Diese Milch wird
B i e 81 m i 1 c h genannt oder Colostrum.
Das Colostrum der Kuh ist gelblich, riecht eigenthümlich, schmeckt
salzig, reagirt meist schwach sauer, ist schleimig-klebrig wie die lange Milch,
mehr oder wenig dickflüssig, enthält 14 bis 38 Proc. Trockensubstanz und
in dieser sehr viel Eiweiss, gerinnt wie die zu rasch säuernde Milch beim
Kochen. Bei der mikroskopischen Untersuchung finden sich in der Biestmilch
rundliche, mit sehr feiner Membran umgebene Körperchen, die viel grösser
sind als die Milchkügelchen der normalen Milch, und Fetttröpfchen und im
Zerfall befindliche Drüsenzellen des Euters enthalten (Colostrumkörperchen).
Da hiernach die Biestmilch, sowohl hinsichtlich der Menge als auch
der Beschaffenheit der einzelnen Bestandteile nach, erheblich von der nor-
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Gesundheitspolizeiliche Ueberwachung des Verkehrs mit Milch. 443
malen Milch abweicht, so ist es nicht zu verwundern, dass sie von den
menschlichen Verdauungswegen nicht vertragen wird. Der kindliche Magen
ist besonders empfindlich dagegen.
Das Verbot dieser Milch als Marktwaare ist daher vollständig gerecht¬
fertigt, ebenso wie das der zu rasch sauer werdenden Milch.
Es wurde oben gesagt, dass die sanitätspolizeiliche Controle der Milch
sich in zweiter Linie auf die Krankheiten des Thieres erstrecken
muss, bei denen die Befürchtung obwaltet, oder als begründet durch die
Erfahrung erwiesen ist, dass die Krankheitserreger auf den Men¬
schen übertragen werden.
Die Polizeiverordnung für Berlin vom 6. Juli 1887 schliesst solche
Milch vom Verkehre aus, die von Kühen stammt, welche an Milzbrand,
Tollwuth, Perlsucht, Pocken, Gelbsucht, Rauschbrand, Ruhr,
Eutererkrankungen, Pyämie (Septicämie), Vergiftungen, Maul-
utid Klauenseuche oder fauliger Gebärmutterentzündung
leiden.
Eine Handhabe zur wirksamen Controle des Milchverkehrs bietet bei
einem Theil der angeführten Thierkrankheiten das Reichsgesetz vom
23. Juni 1880 zur Abwehr und Unterdrückung der Viehseuchen. §. 9 dieses
Gesetzes verpflichtet die Besitzer von Hausthieren, die (§. 10) an Milzbrand,
Tollwuth, Maul- und Klauenseuche, Lungenseuche leiden, zur Anzeige dieser
Krankheiten bei der zuständigen Polizeibehörde. Es ist daher nicht schwer,
den Milchverkauf aus durchseuchten oder seucheverdächtigen Stallungen
hintanzuhalten.
Für die in diesem Reichsgesetz nicht genannten Krankheiten, die in
der angezogenen Polizeiverordnung aufgeführt sind, wird sich das öffent¬
liche Verbot des Milchverkaufs von Thieren, die an denselben leiden,
empfehlen. Eventuell müsste die polizeiliche Untersuchung der trotzdem
in den Verkehr gebrachten Milch, durch Gesicht, Geruch, Geschmack oder
endlich die Stallprobe, dazu dienen, um den Milch verkauf von Kühen, die
an den genannten Krankheiten leiden, zu inhibiren.
Dass die Milch von Kühen, die an Milzbrand leiden, für den Menschen
gesundheitsschädlich wirkt, ist schon lange bekannt. Der Genuss der Milch
und des Fleisches der an Milzbrand leidenden Thiere muss aufs Strengste
untersagt werden. Unserer Zeit blieb es Vorbehalten, sowohl den Krank¬
heitserreger, den Bacillus anthracis, als auch seinen Uebergang in die Milch
und die weitere Uebertragbarkeit desselben nachzuweisen. Fes er consta-
tirte schon 1879 die Gegenwart von Milzbrandbacillen in der Milch eines
mit Milzbrand inficirten Schafes.
Fes er zieht aus seinen Versuchen folgenden Schluss: „Die Milch von
am Anthrax erkrankten Thieren ist, auch wenn dieselbe völlig normales
Aeussere darbietet, in hohem Grade virulent, und kann dieselbe zur Ver¬
breitung des Milzbrandes leicht beitragen, wenn solche mit verletzten Körper¬
geweben in Berührung gebracht wird und eine natürliche Impfung ver¬
anlassen kann.“
Die Versuche von Chamberland und Moupons haben den Ueber¬
gang von Milzbrandbacillen in die Milch auf experimentellem Wege nach-
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444
Dr. med. Marx,
gewiesen. Als Versuchsthiere dienten Meerschweinchen, die kürzlich ge¬
worfen hatten. Denselben wurde der Milzbrand inoculirt, dem die Thiere
dann bald erlagen. Die sowohl im Leben als nach dem Tode entnommene
Milch ergab in Ochsenbouillon Culturen von Milzbrandbacillen, die wiederum
auf andere Meerschweinchen verimpft wurden und den Tod dieser Thiere
herbeiführten. Im Blute derselben fanden sich Milzbrandbacillen.
Wenn von der Tollwuth der höchst wahrscheinlich vorhandene
Krankheitserreger auch noch nicht sicher constatirt ist, so ist sein Ueber-
gang in die Milch bei wuthkranken Thieren nicht zweifelhaft, wie folgende
Beobachtungen ergeben. Von einem in der Lactation begriffenen, eben an
Wuth gestorbenen Kaninchen wurden im Institute Pasteur’s zwei Lapins
mit Herzblut, zwei mit der Milch des Kaninchens und eins mit Milch, der
etwas Brustdrüsengewebe zugesetzt war, geimpft. Das letztbezeichnete Thier
starb an typischer Wuth.
Nocard beobachtete, dass die Milch zweier wuthkranker Thiere that-
sächlich das Wuthgift enthielt, während sie bei einem anderen wuthkranken
Thiere frei von demselben war.
Bar dach meldet aus demselben Institute, dass mit der Milch einer
von einem wuthkranken Wolfe gebissenen Frau bei Kaninchen und Meer¬
schweinchen durch subdurale Injection typische Wuth erzeugt wurde.
(Deutsche Vierteljahrsschrift für öffentliche Gesundheitspflege, XX. Band,
Supplement, 1888, S. 82.)
An dritter Stelle betrachten wir die Gefährlichkeit der Milch von
perlsüchtigen Kühen.
Ueber diese Thierkrankheit haben sich die Ansichten der Forscher
mannigfach geändert. Die vorhandene Literatur ist eine sehr ausgedehnte,
so dass Johne eine besondere Geschichte der Perlsucht geschrieben hat.
Nachdem man im vorigen Jahrhundert die Perlsucht für Syphilis des
Rindes gehalten hatte — daher der Name Franzosenkrankheit — und das
Fleisch und die Milch perlsüchtiger Thiere aufs Entschiedenste vom mensch¬
lichen Genüsse ausschloss, begann man im Anfänge dieses Jahrhunderts
jene irrthümliche Ansicht aufzugeben. Erst Virchow beschäftigte sich
eingehender mit der Histologie der Perlknoten und bezeichnete sie als
Lymphosarkome. Gerl ach in Hannover trat für die tuberculöse Natur
der Perlsucht in die Schranken. In neuerer Zeit sind die meisten Autoren
der Ansicht, dass Tuberculöse und Perlsucht identisch sind, besonders seit
der Entdeckung des Tuberkelbacijlus durch R. Koch.
Virchow sagte in einem am 10. März 1880 in der Berliner medicinischen
Gesellschaft gehaltenen Vortrage in dem Resume über seine Versuche mit
Milch tuberculöser Kühe: „Aber es exculpirt keineswegs die Milch der perlsüch¬
tigen Kuh- Ich kann daher nicht weiter gehen, als dass ich allerdings den
Verdacht, dass die perlsüchtigen Producte schädlich wirken, aufrecht erhalte.“
Ebenda hebt derselbe Autor hervor, dass bei der Frage nach der Schäd¬
lichkeit der Milch besonders in Betracht komme, ob die Kuh an perlsüch¬
tiger Erkrankung des Euters leide, oder ob die Perlsucht in anderen Organen
localisirt sei.
Bollinger fand in dem Euter einer perlsüchtigen Kuh, sowohl in den
befallenen Drüsenpartien, als auch in dem milchälmlichen Safte der Aus-
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Gesundheitspolizeiliche Ueberwachung des Verkehrs mit Milch. 445
führungsgänge, zahlreiche Tuberkelbacillen. Impfungen mit dem Drusen-
secret erzeugten beim Meerschweinchen echte Miliartuberculose.
Es sind zahlreiche Versuche angestellt, um auf experimentellem Wege
die Schädlichkeit der Milch von tuberculösen Kühen, die nach den vor¬
stehenden Beobachtungen von Bollinger Tuberkelbacillen enthalten kann,
festzustellen. Siedamgrotzky, der mit Anderen auf Veranlassung des könig¬
lich sächsischen Ministeriums in der Thierarzneischule zu Dresden Versuche
darüber anstellt«, „ob und wie weit der Genuss von Fleisch und Milch perl¬
süchtiger Rinder für den Menschen nachtheilig sei“, recapitulirt die bei den
Experimenten, die in den Jahren 1878 und 1879 angestellt wurden, ge¬
wonnenen Erfahrungen dahin, dass dieselben kein Resultat ergeben haben,
durch welches die Behauptung, es könne durch Genuss der Milch oder des
Fleisches perlsüchtiger Rinder auf den Menschen Tuberculose übertragen
werden, eine positive Stütze erhalten hätte.
Zu einem mehr positiven Resultate gelangt May; „Also nur wenn eine
Generalisation der Tuberculose gefunden wird, scheint die Milch infectiöser
Natur zu sein. Dabei braucht aber, wie Versuch 24 zeigt, das Euter oder
die Euterhälfte durchaus nicht selbst erkrankt zu sein.“
Den Beweis am Krankenbette, dass die Milch perlsüchtiger Kühe Tuber¬
culose beim Menschen zu erzeugen im Stande ist, erbrachte Dem me in
seinem Jahresberichte über die Thätigkeit des Jenner’sehen Kinderspitals
in Bern pro 1882. Er beobachtete, dass in vier Fällen notorische Darin-
tuberculose bei Kindern sich einstellte, die hereditär absolut nicht belastet,
aber mit roher Milch perlsüchtiger Kühe aufgefüttert wurden, und fügt hinzu,
dass er den Nachweis der Natur des Leidens sowohl klinisch als auch anato¬
misch zu erbringen vermochte. Im Allgemeinen hält Dem me die Gefahr
der Tuberculoseübertragung durch Milch für keine sehr grosse.
Die pädiatrische Section auf der Freiburger Versammlung deutscher
Naturforscher und Aerzte ist dieser Ansicht beigetreten. (Deutsche Viertel¬
jahrsschrift für öffentliche Gesundheitspflege, 16. Band, Supplement und
S. 40.)
Endlich möchte ich noch eine Beobachtung aus dem ärztlichen Intelli-
geiftblatt (1876, 4) anführen, die einem Experimente täuschend ähnlich
sieht. In einem Dorfe bei Amosbach in Unterfranken zeigte ein fünfjähriger
Knabe seit einiger Zeit Spuren eines Unterleibsleidens. Es trat Bauch¬
wassersucht auf, ohne dass die Ursache dafür klar war, obwohl geschwollene
Lymphdrüsen im Adomen als Packete fühlbar waren. Nach mehreren
Wochen trat der Tod ein unter den Erscheinungen der Abzehrung. Bei der
Section fand sich Tuberculose, namentlich der Lymphdrüsen des Unterleibes,
aber auch der serösen Häute und der Lungen.
Aetiologisch war aufs Bestimmteste nachzuweisen, dass durch zwei
Generationen keine Tuberculose in der Familie, weder von väterlicher noch
mütterlicher Seite, vorgekommen war. Dagegen hatte der Knabe Jahre
lang von einer Kuh kuhwarme Milch genommen. Die Kuh magerte ab und
als sie desshalb nicht lange vor dem Tode des Kindes geschlachtet wurde,
fand man sie perlsüchtig.
Die angeführten Beobachtungen rechtfertigen die Maassregel der Sani¬
tätspolizei, die die Milch perlsüchtiger Kühe vom Verkehre ausschliesst, voll-
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Dr. raed. Marx,
kommen, wenn auch die Gefahr der Krankheitsübertragung nicht so gross
sein mag, wie Gerl ach u. A. glauben.
Es liegt ferner auf der Hand, dass die Milch bei Erkrankungen des
Thieres an .Pocken, Gelbsucht, Rauschbrand, Ruhr, Eutererkrankungen,
Pyämie sanitätspolizeilich beanstandet werden muss, wie bei den schon ge¬
nannten Krankheiten, bei denen die Uebertragung und damit die Gesund¬
heitsschädigung des Menschen feststeht.
Bei diesen Krankheiten der Milchthiere ist sowohl diese Gefahr der
Krankheitsübertragung als auch die veränderte Zusammensetzung der
Milch während ihres Bestehens im Thierkörper maassgebend gewesen für
das sanitätspolizeiliche Verbot.
Ueber eine ansteckende Euterkrankheit theilt Professor Dr. Zürn im
dritten Bande der deutschen Zeitschrift für Thiermedicin Folgendes mit:
Aus Holstein wurden ihm von mehreren Milchwirthschaften Proben einer
fehlerhaften Kuhmilch übersandt. Die Milch reagirte sauer, der Bodensatz
enthielt eine Menge Epithelzellen und Eiterkörperchen, ferner eine eminent
grosse Zahl beweglicher Mikrococcen, sowie eine grosse Anzahl Mykothrix-
fäden. Er mahnt alle Thierärzte zur grössten Achtsamkeit auf das etwa auf¬
tretende Uebel, da die wirtschaftlichen Interessen und vielleicht gar die
menschliche Gesundheit bedroht seien.
Dass die Milch von Tliieren, die an einer Vergiftung leiden, vom
Marktverkehr auszuschliessen ist, bedarf kaum noch der Erwähnung, wenn
man sich vergegenwärtigt, dass die Gifte fast alle schnell in die Milch über¬
gehen und darin nachgewiesen werden können. Dieser Punkt wurde schon
berührt, als die Schädlichkeiten der Weide für die producirte Milch be¬
sprochen wurden.
Auch die Milch von allen mit Arzneimitteln behandelten Thieren ist
vom Verkehre auszuschliessen, weil die Medicamente, die vielfach ja auch
Gifte sind, schnell in die Milch übergehen und ihre Beschaffenheit, Ge¬
schmack etc. und Bekömmlichkeit verändern, sodann auch, weil die diffe¬
renten Arzneimittel dem Thierkörper manchmal in grossen Gaben einverleibt
werden, so dass die in die Milch übergetretenen Mengen genügen, die Ge¬
sundheit des Menschen, besonders des Kindes, zu schädigen. •
Betreffend denüebergang der Arzneistoffe in dieMilch finden sich
im „Praktischen Arzt“ (1882, Nr. 2, S. 33 und 34) folgende Angaben von
M. Stumpf:
1. Das Jod geht rasch in die Milch über und verschwindet beim Men¬
schen sofort nach Beendigung der Jodzufuhr wieder. Beim Pflanzen¬
fresser dauert der Jodgehalt der Milch länger an. Eine therapeu¬
tische Verwendung jodisirter Milch ist zu verwerfen. Das Jod ist in
der Milch nicht als Jodkali gelöst, sondern an das Casein gebunden.
2. Der Alkohol geht beim Pflanzenfresser nicht in die Milch
über.
3. Blei geht bei Zufuhr kleiner Mengen nur in Spuren in die Milch
über. Der Bleigehalt der Milch überdauert einige Zeit die Bleizufuhr.
4. Salicylsäure geht auch bei Darreichung grosser Dosen nur in ge¬
ringen Mengen in die Milch über, beim Menschen in etwas grösseren
Mengen als J^eim Pflanzenfresser.
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Gesundheitspolizeiliche Ueberwachung des Verkehrs mit Milch. 447
Die Schädlichkeit der Milch, die von Thieren stammt, die an Maul-
und Klauenseuche leiden, ist durch mehrfache Beobachtungen festgestellt.
So finden sich im „ Thierarzt u (1882, Nr. 11, S. 247) folgende Beob¬
achtungen: Mehrere Menschen erkrankten nach dem Genüsse von Milch
aphtenseuchekranker Kühe. Sie litten an einem Bläschenausschlage im
Munde und an den Lippen, der sehr schmerzhaft war. Bei Vielen trat
Uebelkeit, Erbrechen und blutiger Durchfall ein.
Zwei Kinder im Alter von sechs bis acht Jahren tranken heimlich
zweimal frische, rohe Milch von Kühen, die an der Maulseuche erkrankt
waren. Sie bekamen wunde Stellen an der Schleimhaut des Mundes, auch
schwollen die Lippen unförmlich an. Nach sechs Tagen wurden die wunden
Stellen trocken, nach 14 Tagen waren die Kinder geheilt.
Aus eigener Beobachtung könnte ich noch aus dem Sommer 1889 an¬
führen , dass beim Herrschen der Maulseuche unter den Thieren in der
Kinderwelt aphtöse Ausschläge der Mundschleimhaut, mit diarrhöischen
Stühlen, die aashaft stinken, begleitet, eine gewöhnliche Beobachtung sind.
Wenden wir uns jetzt zu denjenigen Gesichtspunkten, die sich der
Sanitätspolizei beim Aufbewahren der eben gewoMienenKuhmilch —
sei es beim Producenten, sei es beim Milchhändler — sowie beim Trans¬
port der Waare bieten.
Da die Milch ein leicht dem Verderben ausgesetztes Naturproduct ist,
so liegt der Gedanke nahe, das Verderben desselben durch Zusatz von Con-
servirungsmitteln hintanzuhalten. Die Polizeiverordnung für Berlin vom
6. Juli 1887 schliesst in §. 2 d. alle Milch vom Verkehre aus, die irgend
welche fremdartige Stoffe, insbesondere auch sogenannte Conservirungs-
mittel irgend welcher Art, enthält.
Des Zusatzes fremdartiger Stoffe zur Milch soll weiter unten bei den
Verfälschungen der Milch gedacht werden. Hier seien nur die Zusätze
genannt, die in der Absicht gemacht werden, die Milch haltbarer zu
machen.
Ein gewöhnlicher Zusatz zur Milch zu Conservirungszwecken ist der
von Soda. Dieselbe wird zugesetzt, um einen Säuregehalt in alt gewordener
Milch zu neutralisiren, oder auch, um frische Milch länger als gewöhnlich in
süssem Zustande zu erhalten. (Analyse und Verfälschung der Nahrungs¬
mittel von James Bell, übersetzt von Dr. J. Rose neck, II. Band, Berlin
1885, S. 45 und 46.)
Die Gegenwart der Soda wird dadurch erwiesen, dass die Milch ver-
haltnissmässig viel Asche giebt und dass diese bei Säurezusatz aufbraust.
Die normale Milchasche enthält nach Soxhlet’s Angaben 1*5 bis 2*0 Proc.
C0 2 , während das kohlensaure Natron 41*2 Proc. davon besitzt.
ßr: E. Pfeiffer giebt folgende Reaction auf kohlensaures Natron an,
wenn der Minimalzusatz 1 g auf das Liter beträgt.
„10 ccm der zu prüfenden Milch werden mit 10 ccm Alkohol und mit
einigen Tropfen Rosolsäurelösung (1 :100) gemischt. Reine Milch nimmt
hierdurch nur eine bräunlichgelbe Farbe an, während NaHC0 3 und Na 2 C0 3
enthaltende Milch mehr oder weniger rosenroth gefärbt erscheint. Ein Zu¬
satz von 0*1 Proc. NaHC0 3 lässt sich durch diese Reaction namentlich
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Dr. med. Marx,
dann noch mit grosser Schärfe erkennen, wenn gleichzeitig die nämliche
Probe zum Vergleiche mit normaler Milch ausgeführt wird.“
Benzoesäure, Borax und Borsäure werden in neuerer Zeit vielfach als
Conservirungsmittel der Milch gebraucht. Zum Nachweis dieser Zusätze hat
Meissl ein Verfahren angegeben, das selbst kleine Mengen derselben nach¬
zuweisen gestattet.
Das Verfahren zum Nachweis der Benzoesäure endigt damit — die
ganze chemische Laboratoriumsarbeit hier zu beschreiben, dürfte als abseits
vom Thema liegend angesehen werden — dass dieselbe aus einem Aether-
extract der Milch herauskrystallisirt. Borsäure bräunt Curcumapapier, das
in einer Ammoniakatmosphäre blau wird. Zum Nachweis der Salicylsäure,
die ebenfalls als Conservirungsmittel vorkommt, dient die bekannte violette
Farbenreaction, die Eisenchlorid mit derselben eingeht.
Ein weiteres Interesse hat die Sanitätspolizei beim Aufbewahren der
Milch seitens des Producenten oder Milchhändlers rücksichtlich der Ge-
fässe und der Räume, in denen dies geschieht.
Der Anhang zum Erlass der Minister des Innern, der Landwirtschaft
und Medicinalangelegenheiten vom 28. Januar 1884, betreffend die Regelung
des Verkehrs mit Milch, sowie die schon mehrfach angeführte Polizei Verord¬
nung für Berlin vom 6. Juli 1887, verbieten das Aufbewahren von Milch
in Gefassen aus Kupfer, Messing, Zink, in Thongefässen mit schlechter
Glasur und Eisengefassen mit bleihaltiger Emaille.
In gleichem Sinne spricht sich Pappenheim aus: „Für Milchwirth-
schaften, Käse- und Butterbereitungen, die für den Handel arbeiten, und
für den Handels - Milchtransport muss man kupferne (messingene), zinkene
und bleiglasirte Gefasse verbieten und nur solche von verzinntem Eisen¬
blech, von Holz oder tadellose Thongefasse zulassen.“
Die Milch braucht nicht schon sauer zu sein, um aus Gefassen von
Kupfer oder Zink Metallverbindungen aufzunehmen und damit für denCon-
sumenten Gesundheitsstörungen herbeiführen zu können.
Gefässe mit Bleiglasur können in der Glasur unzersetztes Bleicarbonat
oder leicht zersetzbares Bleisilicat enthalten und daher säuerliche Milch
bleihaltig machen. Denselben Effect können thönerne Gefasse mit Bleiglasur
haben, wenn in der Lasur überschüssiges Bleioxyd enthalten ist oder das
Bleisilicat der Glasur rissig und bestossen ist.
„Porcellan, Sanitätsgut, Töpfer- und Steingutwaaren sind am besten
zu Küchengeräthen zu verwenden. Aber auch hier darf keine bleihaltende
Glasur vorhanden sein, weil selbst Milch beim längeren Stehen oder
Kochen in solchen Gefassen Blei zu lösen vermag.“ (F. L. Sonnen-
s c h e i n ’ s Handbuch der gerichtlichen Chemie, neu bearbeitet von
Dr. A. Classen, Berlin 1881, S. 550.)
Wird die Milch in einwandsfreien Gefassen aufbewahrt, so kommt es
weiterhin darauf an, um eine gute Marktwaare zu liefern, dass dieselbe in
frischem, süssem Zustande bleibt, nicht säuert.
Säuerung tritt bei der Milch sehr leicht ein und wird durch den
Bacillus der Milchsäuregährung, der den Milchzucker in Milchsäure über¬
führt, veranlasst. Hohe Temperaturen begünstigen die Säuerung der Milch,
niedrige hemmen diesen Process.
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Gesundheitspolizeiliche Ueberwachung des Verkehrs mit Milch. 449
Daher empfiehlt der Anhang zum Ministerialerlass vom 28. Januar
1884 im §. 1: „Durch passende Kühlung und Kühlvorrichtung ist thun-
lichst darauf hinzuwirken, dass die Milch weder bis zur Abfuhr nach dem
Markte, noch auf dem Transporte säuert.“
Die Kühlung wird durch Einsetzen der Milchgefässe in kaltes Wasser,
das Eisstücke enthält, bewirkt oder man lässt die Milch über einen Milch¬
kühler laufen. Bei letzterer Kühlungsart passirt die Milch vielfach gewundene
Köhren, die von Eiswasser umgeben sind. Die gebräuchlichsten Milchkühler
sind die von Lawrence und Knapp. Bei der Erörterung der besten Arten
der Milchaufbewahrung ist das Swartz’sche Eiskühlungsverfahren nicht zu
übergehen.
Das Swartz’sche Eiskühlungsverfahren besteht darin, dass die Milch
unmittelbar nach dem Melken geseihet und rasch durch Eis auf 2 bis 4° R.
abgekühlt wird. Die Abkühlung findet in hohen, ovalen Gefässen von
Weissblech statt, die in Eiswasser stehen. Der untere Rand dieser Milch¬
gefässe ist mehrfach durchlöchert, damit das kalte Wasser auch den
Boden des Gefässes kühlen kann. Wird die Milch zehn bis zwölf Stunden
auf dieser Temperatur erhalten, so ist der Rahm von der Milch geschieden.
Der Rahm sowohl als die Magermilch gewinnen durch dieses Verfahren eine
solche Haltbarkeit, dass sie selbst im Sommer längere Zeit sich gut halten
und einen weiteren Transport vertragen. In allen besseren und grösseren
Wirtschaften ist das Swartz’sche Verfahren eingeführt, falls dieselben
nicht für eine Genossenschaftsmolkerei liefern.
Das sanitätspolizeiliche Erforderniss beim Milchtransporte ist die
Erhaltung einer möglichst niedrigen Temperatur.
Da die metallenen Milchgefässe die Wärme gut leiten, so sind dieselben
mit schlechten Wärmeleitern, Stroh, Heu, Sägespänen oder dergleichen, zu
umgeben und die directen Sonnenstrahlen während des Transportes durch
zweckmässige Bedachung abzuhalten. Der Milchwagen muss gute Federn
haben, damit die Milch nicht zu heftigen Erschütterungen ausgesetzt ist.
Es tritt sonst ein theilweises Ausbuttern ein, das die Meier und Käser als
„Warmbuttern“ bezeichnen.
Um die Bewegung der Milch in dem Gefässe selbst möglichst ein¬
zuschränken, empfiehlt sich eine hohe Anfüllung der Milchtransportgefässe.
Es muss jedoch so viel Raum gelassen werden, um eine Ausdehnung der
Milch durch Erhöhung ihrer Temperatur nicht zu hindern.
In allen grösseren Betrieben, die Marktmilch produciren, sind eigene
Milchwagen zu fordern. Dieselben müssen mit Eisbehältern versehen sein
und Wandungen haben, die schlechte Wärmeleiter sind. Die Milch wird
zweckmässig durch Krahne nach aussen geleitet. Für die Krahne gilt hin¬
sichtlich des Materials dieselbe Vorschrift wie für die Milchaufbewahrungs-
gefässe; sie dürfen nur aus gut verzinntem Kupfer oder Messing bestehen,
wie der Anhang zum Ministerialerlass vom 28. Januar 1884 vorschreibt.
Zur wirksamen Controle und zur Erleichterung des Selbstschutzes der
Consumenten sollen die Krahne des Milchwagens in einer festen, nicht ab¬
nehmbaren Aufschrift angeben, welche Art von Milch, ob „Vollmilch“,
„Magermilch“, „halbe Milch“, „Rahm“, sich durch dieselben aus dem Be¬
hälter entleert.
Vierteljahraschrift für Gesundheitspflege, 1890. 29
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450
Dr. med. Marx,
Bei den geschlossenen Milchwagen ist ausserdem noch der Vortheil her¬
vorzuheben, dass der Wagenführer der Milch keinen Wasserzusatz machen kann.
Die Milch zur Kinderernährung wird zweckmässig in Flaschen mit
Kapselverschluss auf besonderen Wagen in die Wohnung der Abnehmer ver¬
sandt, wie dies Hart mann in Berlin angegeben hat oder wie es bei den
städtischen Milchcuranstalten, z. B. in Frankfurt a. M. und Berlin, geschieht.
Die sanitätspolizeiliche Forderung der Milchkühlung während des
Transportes wird durch die S. 439 mitgetheilte Beobachtung von Newton
und Wallace begründet. Diese Forscher halten das beim Transporte der
Milch in Folge des Schütteins und der mangelhaften Kühlung gebildete Gift
für nahe verwandt dem Vaughan’sehen Tyrotoxicon. Dass in der Milch
ein krystallisirendes Ptomain sich bilden kann, welches dem Tyrotoxicon
sehr nahe steht, hat Vaughan selbst festgestellt. Er fand, dass Milch,
welche er in einem Glase verschlossen aufbewahrte, nach Ablauf von drei
Monaten Ptomaine enthielt, die krystallisirten und toxisch auf Thiere
wirkten.
Tyrotoxicon wurde von Vaughan auch in gefrorenem Rahm gefunden,
der bei 18 Personen der Stadt Law ton Vergiftungserscheinungen hervor¬
gerufen hatte. Auch vermuthet dieser Forscher einen ätiologischen Zusam¬
menhang zwischen diesem Ptomain der Milch und der Cholera infantum gravis
(Deutsche Vierteljahrsschrift für öffentliche Gesundheitspflege, XIX. Band,
Supplement, S. 68 und 69). Uffelmann (Fünfter Jahresbericht über die
Fortschritte und Leistungen auf dem Gebiete der Hygiene, Jahrgang 1887,
von Professor S. Uffelmann, Supplement zu Bd. XX der Deutschen Viertel-
jahrsschr. f. öffentl. Gesundheitspflege, S. 84) hält diesen ätiologischen Zu¬
sammenhang zwischen Tyrotoxicon und Cholera infantum durch die Arbeiten
Vaughan’s nicht für erwiesen.
Für Lieferung einer guten Verkehrsmilch ist ferner der Aufbewah¬
rungsort derselben — sei es beim Producenten, sei es beim Milchhändler —
von grosser Bedeutung.
Der Milchkeller soll eine möglichst niedrige und dabei gleichinässige
Temperatur haben. Ferner muss durch gute Ventilation hinreichend für
trockene und frische Luft gesorgt sein, weil hierdurch die Fermente am
ehesten von der Milch fern gehalten werden. Der Milch muss weiterhin ein
grosses Lufbquantum zur Verfügung stehen, der Milchkeller muss ge¬
räumig sein. Es ist namentlich zu verwerfen, dass die Milchgefasse in Etagen
über einander stehen. Bei dieser Aufstellung der Milchsatten, die man
namentlich in den kleinen Wirthschaften vielfach verbreitet findet, während
der Winterszeit, wo die Milchgefasse in der Wohn- oder Spinnstube unter
der Decke oder an der Wand in einer Holzetage aufgestellt sind, kühlt sich
die Milch ungleichmässig ab. Die höher stehenden Satten werden von einer
wärmeren Luft umgeben, als die tiefer stehenden.
Da jede Unreinlichkeit im Milchkeller die Bildung von Fermenten nach
sich zieht, so ist auf eine möglichst leichte Reinigung Gewicht zu legen.
Der Keller soll gewölbt und in den Wänden und im Fussboden gegen das
Eindringen von Wasser gedichtet sein.
Auch der Nachbarschaft des Milchkellers ist entschiedene Aufmerk¬
samkeit zu widmen. Der Aufbewahrungsraum für die Milch soll nicht in
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Gesundheitspolizeiliche Ueberwachung des Verkehrs mit Milch. 451
der Nähe von Kranken- und Schlafzimmern sein, damit in die Milch keine
Krankheitserreger oder Fermente übergehen, sich in derselben vermehren
und beim Consumenten krankmachend wirken. Daher wird auch sanitäts¬
polizeilich verlangt, dass Personen, die Krankenpflege üben oder mit Kranken
in Berührung kommen, sich von allen Verrichtungen im Milchkeller fern¬
halten.
Dass die Milch ein vortreffliches Nährsubstrat für Mikroparasiten ist,
haben die Untersuchungen Löffler’s (Berliner klinische Wochenschrift,
1887, S. 33 und 34) ergeben. Löffler fand in der Milch den Hüppe’schen
Milchsäurebacillus,'den sogenannten Kartoffelbacillus, den aeroben Butter¬
säurebacillus. Ausserdem stellte er fest, dass in der Milch pyogene Coccen,
die Coccen des Erysipels, die Pneumoniecoccen Frankel’s, sowie Typhus-
und Cholerabacillen sich sehr gut entwickeln, die Cholerabacillen unter Er¬
zeugung eines Alkali, die übrigen eben genannten Spaltpilze unter Erzeugung
einer Säure.
Die gleiche Sauberkeit, wie sie für den Aufbewahrungsraum der Milch
erforderlich ist, muss von den Milchgefässen gefordert werden. In den
Wirthschaften, die Verkehrsmilch liefern, sind nur noch Geschirre aus
Weissblech Jn Gebrauch. Nach jedesmaliger Benutzung muss die scrupu-
loseste Reinigung erfolgen in der Weise, dass die Gefässe mit kochendem
Wasser oder heissen Wasserdämpfen ausgespült bczw. gedämpft werden,
dem dann ein Trocknen mit einem reinen Handtuche folgt, wie es der An¬
hang zum Ministerialerlass vom 28. Januar 1884 empfiehlt.
Diese Art der Reinigung ist dem Spülen und Waschen mit kaltem
Wasser entschieden vorzuziehen. Ist nämlich das Wasser unrein oder infi-
cirt mit Krankheitskeimen, so können diese durch das Spülen in das Milch-
gefass gelangen und darin haften bleiben, um sich nachher der eingefüllten
Milch mitzutheilen und darin weiter zu gedeihen.
Zur Illu8trirung dieser schon wiederholt ausgesprochenen Anschuldigung
der Milch als Krankheitsvermittlerin sollen jetzt einige einschlägige
Beobachtungen folgen.
In Islington erkrankten in den Monaten Juli und August 1870 in
67 Häusern 167 Personen an Typhus. Es fiel dem beobachtenden Arzte,
Ballard, bei der Nachforschung nach der Entstehungsursache der Krankheit
auf, dass sämmtliche Erkrankte ihre Milch von demselben Milchmaune be¬
zogen. Dieser selbst erlag der Krankheit. Nachforschungen auf dem Hofe
ergaben, dass die 11 Milchkühe und der Stall u. s. w. allen hygienischen
Anforderungen entsprachen. Dagegen fand sich eine Cisterne — ein in die
Erde eingelassener Holzkasten — die von gutem Leitungswasser gespeist
wurde und aus der das Wasser zum Spülen der Milchkannen genommen
wurde. Die Wände des Cisternenkastens waren morsch und von Ratten
durchlöchert. Die Gänge der Ratten führten zu einer entfernt gelegenen
Latrine. Beim Anfüllen des Wasserbehälters ergoss sieb das Wasser in die
Rattengänge, nahm Gase und Inhalt aus der Latrine auf und floss beim
Sinken des Niveaus im Kasten dorthin mit Infect ionsstoffen beladen zurück.
Der Beobachter, Ball ard, hält es für höchst wahrscheinlich, dass die
Krankheitskeime in die Milch gelangt sind durch die geringe Menge infi-
cirten Wassers, das nach dem Spülen in den Milchgefässen zurückblieb
29*
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452 Dr. med. Marx,
(Deutsche Vierteljahrsschrift f. öffentl. Gesundheitspflege, III. Band, 1871,
S. 120 bis 124).
Noch schlimmer als das Spülen der Milchgefässe mit inficirtem Wasser
ist der Zusatz desselben zur Milch, die Milchfalschung mit Krankheitskeime
führendem Wasser, wie dies eine Beobachtung Simpson’s aus Calcütta
über die Entstehung von Cholera durch Milchgenuss beweist.
Am Bord des im Hafen von Calcütta liegenden Schiffes „Ardenclutta“
traten plötzlich neun Cholerafälle auf. Zehn Leute dieses Schiffes erhielten
ihre Milch von einem Eingeborenen, der sie, wie wir gleich sehen werden,
mit verunreinigtem Wasser versetzte. Der Letzte der Zehn blieb gänzlich
verschont, er^hatte nur sehr wenig Milch getrunken. Ebenso blieben frei
von der Erkrankung acht Mann der Besatzung, die conservirte Milch
genossen hatten, und drei Mann, die gar keine Milch tranken. Es ergab
sich, dass der Milchverkäufer die nach dem Schiffe gelieferte Milch mit etwa
25 Proc. Wasser aus einem Tank verfälscht hatte, der nahe bei seinem
Hause lag und in dessen Umgebung sich Cholerakranke befanden. Dejectionen
der Letzteren waren notorisch in den Tank gelangt, ebenso war Wäsche von
ihnen in demselben gereinigt worden. Als der weitere Bezug derselben ver¬
boten wurde, traten keine Cholerafälle mehr auf unter der Schiffsbesatzung.
(Diese Zeitschrift, XX. Band, Supplement, S. 81 bis 82.)
Ebenda findet sich eine Typhusepidemie in Groningen erwähnt, die
Ali Cohen 1884 bis 1885 beobachtete. Von 58 Patienten bezogen 46 ihre
Milch von einer Farm, die vom Abdorainaltyphus befallen war. Der Autor
glaubt den Schluss ziehen zu dürfen, dass die Milch durch das von Dejec¬
tionen Typhuskranker inficirte Trinkwasser die Krankheitserreger aufge¬
nommen und weiter verbreitet habe.
„Dass die Kuhmilch Ursache von Krankheiten verschiedener Art'sein
kann, ist Jedem bekannt. Dass sie auch Infectionskrankheiten zu erzeugen
vermag, wird in Deutschland scheinbar wenig geglaubt, in England allge¬
mein als feststehend angenommen. So berichten die medicinischen Blätter
des letztgenannten Landes auch neuördings wiederum von „Milktyphoids**
in Bristol, St. Pancras, London, Gatorhad, von einer durch inficirte Milch
hervorgerufenen Diphtheritisepidemie in Hendon und in Putney. Die That-
sachen, welche uns mitgetheilt werden, sprechen für die Wahrscheinlichkeit,
dass Milch Krankheiten dieser Art erzeugen könne, absolut beweisend sind
sie jedoch nicht.“ (Diese Zeitschrift t XVI. Band, Suppl. aus 1884, S. 39.)
Almquist (Erfahrungen über die Verschleppung von Tvphusgift durch
Milch, Archiv für animalische Nahrungsmittelkunde, IV. Band, S. 11, August
1889) beschreibt fünf Epidemieen von Typhus, von denen vier auf Gothen¬
burg entfallen. In allen Fällen ging die Infection von Typhuskranken auf
Bauernhöfen aus, die Milchwirthschaft hatten, und befiel die Milchabnehmer
in der Stadt. „Ist auf einem Gute mit Milchwirthschaft der Typhus aus¬
gebrochen, so ist die Gefahr sehr gross, dass auch die Milch das Gift auf¬
nimmt.“ Man wird die Gefahr der Verbreitung des Typhus durch Milch nur
dann energisch bekämpfen können, wenn man die Milchwirthschaften unter
die strengste Controle stellt. Unter den gegenwärtigen Verhältnissen er¬
fahrt der Städter erst, wenn er krank wird, dass draussen auf dem Lande
der Typhus herrscht.
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Gesundheitspolizeiliche Ueberwachung des Verkehrs mit Milch. 453
Als Schutzmaassregeln werden empfohlen das Verbot des Milchverkaufes
von inficirten Gütern und die freiwillige Controle der Milchproducenten, wie
sie Pan um mit bewährtem Erfolge in Kopenhagen eingerichtet hat.
• Nachdem in den bisherigen Erörterungen diejenigen Gesichtspunkte
hervorgehoben sind, die die Milch als Object für Maassnahmen der Sanitäts¬
polizei, auf dem Wege von ihrem Ursprünge bis zum Markte, erscheinen
lassen, wenden wir uns jetzt zur sanitätspolizeilichen Controle der zum Ver¬
kauf gestellten Milch: der Marktmilch.
Hier ist es Aufgabe der sanitätspolizeilichen Ueberwachung, den Con-
sumenten, da er selbst hierzu in den seltensten Fällen im Stande ist, vor
Vermögensschädigungen zu behüten, dass er nicht eine Flüssigkeit als Milch
kauft, die diese Benennung nicht mehr verdient. Bei einem Theile der
Consumenten, bei kleinen Kindern und Kranken, wird gleichzeitig eine
Gesundheitsschädigung verhütet, wenn sie vor dem Consum eines minder-
werthigen Hauptnahrungsmittels bewahrt werden. Die Aufgabe der Controle
der Marktmilch oder richtiger gesagt der Milch, die auf dem Markte feil¬
geboten wird, ist hauptsächlich die Entdeckung von Milchfälschungen.
Die gewöhnlichste Art der Milchfälschung wird durch Wasserzusatz bewirkt.
Ehe wir zur Untersuchung der Milch auf diese Verfälschungen schreiten,
sollen noch einige seltenere Arten der Milchfälschung erwähnt werden.
Der Anhang zum Ministerialerlass vom 28. Januar 1884 erwähnt die
Verfälschungen der Milch mit Stärke, Mehl, Dextrin, Zucker u. s. w. nur
nebenbei, weil sie kaum noch Vorkommen.
Chevallier handelt unter den Falsifications du lait über den Zusatz
einer Anzahl fremder Materien zu der Milch, nachdem er zuerst gesagt, dass
die gewöhnliche betrügerische Manipulation im Milchhandel die sei, eine
gewisse Menge Rahm abzunehmen und dann der abgerahmten Milch Wasser
zuzusetzen. „C’est alorsque pour dissimuler cette manipulation, le falsifica-
teur introduit dans le lait des substances etrangeres, destinees, soit ä
augmenter la densite ou ä relever la saveur fade et plate, que possede ce
liquide etendu de l’eau, j3oit ä dissimuler la creme qui ä ete enlevee en don-
nant la consistance et l’opacite convenables, soit ä marquer la teinte bleuätre
que prend le lait allonge d’eau. Parmi les premieres on a trouve le euere
de canne ou de fecule, la farine, l’amidon ou la fecule, la dextrine, les in-
fusions de matieres amylacees (riz, orge, son), parmi les secondes les
matieres gommeuses (gomme arabique, gomme adragante) les jaunes d’oeufs
les blancs d’oeufs etc.“
Nachdem dieser Autor die Erkennung der verschiedenen angeführten
Verfälschungen durchgegangen, auch Beobachtungen über versuchte Falsi-
ficationen in den Noten unterm Texte angegeben, kommt er zu dem Schluss-
urtheil, dass der Zusatz fremder Substanzen zur Milch nicht so häufig ist,
als einige Autoren behauptet haben, da es nothwendig sei, dass die fremde
Substanz, um dem Fälscher Vortheil zu bringen, niedrig im Preise stehe, dass
sie geruch- und geschmacklos sei, dass sie die Milch beim Kochen nicht
gerinnen oder anbrennen lasse und dass sie die Dichtigkeit des Wassers bei
einer Auflösung in demselben genügend vermehre: Eigenschaften, die be¬
kanntlich selten oder nie bei den genannten Fälschungsmitteln vereinigt sind.
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454
Dr. med. Marx,
In gleichem Sinne äussert sich Dämmer: „Alle anderen Arten der
Verfälschung, Zusätze von Mehl, Zucker, Hirn und allen möglichen und
unmöglichen anderen Stoffen zur Milch, wie sie vielleicht einmal ein ganz
besonders bornirter Betrüger machte oder machen könnte, spielen erfahrungs-
gemäss eine völlig untergeordnete Rolle.“
Zur Erkennung dieser selteneren Milchfälschungen würden theils das
Mikroskop, theils chemische Reagentien verhelfen.
Unter dem Mikroskop lassen sich die in der Kälte zugesetzten Stärke¬
körner , die im Sedimente der Milch sich vorfinden, als solche erkennen.
Wäre eine Fälschung mit Hirnmasse von Thieren versucht, so Hessen sich
die Häute der kleinsten Gefässe mikroskopisch nachweisen.
Gequollene Stärke lässt sich durch die bekannte Jodreaction auffinden,
nur ist hierbei viel Jodlösung erforderHch, weil erst nach der Sättigung der
Eiweissstoffe mit Jod das weiter zugesetzte Jod für die Stärkereaction dis¬
ponibel wird.
Es wird selten erforderlich sein, behufs Erkennung dieser Verfälschungen
zu diesen technisch-wissenschaftlichen Hülfsmitteln zu greifen. Der geübte
Milchuntersucher beurtheilt die Milch schon nach Farbe, Geruch, Geschmack,
ob sie solch grober Fälschungen verdächtig ist.
Die bei weitem meisten Milchfälschungen geschehen durch mehr oder
minder starkes Abrahmen und nachfolgenden Zusatz von Wasser.
Es ist einleuchtend, dass diese beiden Arten betrügerischer Manipulationen
beim Milchverkauf am häufigsten Vorkommen müssen, da sie keine Aus¬
lagen für den fälschenden Zusatz erfordern, sogar durch die theilweise
Rahmgewinnung noch extra einen Gewinn abwerfen.
Werden der Milch nicht unverhältnissmässig grosse Mengen Wasser
zugesetzt, so wird ihr äusseres Aussehen und der Geschmack für einen
nicht besonders Kundigen kaum verändert. Wird die Rahmschicht, die
sich nach acht oder zwölf Stunden gebildet hat, abgenommen, so ist im Aus¬
sehen und Geschmack der Milch eine kaum bemerkbare Veränderung ein¬
getreten.
Auf die Erfahrung hin, dass die gewöhnlichste Milchfalschung durch
Wasserzusatz ausgeführt wird, gründeten Uffelmann und später Soxhlet
eine besondere Art der Milchcontrole. Sie gingen von dem Gedanken aus,
dass gewöhnliches Quell- und Brunnenwasser fast immer salpetrige Säure
und Salpetersäure enthält, in Folge des Nitrificationsprocesses im Boden,
den die Meteorwässer durchsickern, ehe sie in die unterirdischen Reservoirs
gelangen. Reinlich behandelte und unverfälschte Milch enthält von diesen
aber nichts. Ergiebt sich demnach, dass bei den vorhandenen empfindHchen
Reactionen auf salpetrige Säure und Salpetersäure sich diese in der Milch
finden, so ist ein Wasserzusatz erfolgt.
Es liegt aber andererseits auf der Hand, dass derartige complicirte
chemische Reactionen, wie sie bei Anstellung dieser Prüfung erforderlich
sind und bei denen ausserdem noch leicht Täuschungen unterlaufen können,
sich nicht für die gewöhnliche Praxis der sanitätspolizeilichen Ueberwachuug
des Verkehrs mit Milch eignen.
Es dürfte dagegen bei der Milchprüfung in sanitätspolizeilicher Hinsicht
die bacteriologische Untersuchung eher Resultate ergeben.
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Gesundheitspolizeiliche Ueberwachung des Verkehrs mit Milch. 455
Wie wir die Trinkwasseruntersuchung nicht mehr allein auf den chemi¬
schen Nachweis gewisser Körper beschränken, von denen empirisch fest¬
steht, dass sie ein Trinkwasser für den Gebrauch suspect machen, vielmehr
nach R. Koch zu wissen verlangen, ob viel Spaltpilze, und wo möglich
welche Art, in dem fraglichen Wasser sind —, ebenso dürfte von der bacte-
riologischen Untersuchung der Milch, die ja, wie oben angeführt, ein gutes
Nährsubstrat für Spaltpilze abgiebt, ein Aufschluss über die gesundheits¬
schädliche Beschaffenheit dieses Nahrungsmittels im gegebenen Falle zu er¬
warten sein.
Bei der Milchcontrole auf dem Markte oder beim Milchhändler handelt
es sich darum, eine Milchfalschung möglichst sofort zu entdecken. Die
Resultate dieser ersten Untersuchung wissenschaftlich zu begründen und
zur Handhabe für das Strafverfahren gegen den Betrüger zu machen, ist
Aufgabe der chemischen Analyse und der polizeilichen Stallprobe.
Nachdem die Milch zunächst auf ihr äusseres Ansehen, Farbe, Geruch
und Geschmack geprüft ist, wird das specifische Gewicht derselben
bestimmt. Das specifische Gewicht der Milch — einer Flüssigkeit — kann
auf zweierlei Weise bestimmt werden: durch das Pyknometer und durch
das Aräometer.
Das Pyknometer (Dichtigkeitsmesser) ist ein Glasfläschchen von be¬
kanntem Inhalte, dessen Stöpsel ein Thermometer enthält. Zur Bestimmung
des specifischen Gewichtes einer Flüssigkeit wiegt man das Fläschchen zuerst
mit der zu untersuchenden Flüssigkeit gefüllt, nachher mit destillirtem
Wasser. Mittelst Division des ersten Gewichtes durch das zweite erhält
man das specifische Gewicht der Flüssigkeit.
Wenn auch nicht so genau, so doch allgemein gebräuchlich, weil directe
Resultate liefernd, ist die Bestimmung des specifischen Gewichtes der Milch
mit der Senk wage oder dem Aräometer. Das hierzu gebräuchliche Instru¬
ment ist das Lactodensimeter von Quevenne-Müller. Die Scala der¬
selben trägt die Grade von 14 bis 42. Die Zahlen bedeuten Tausendtel
über das specifische Gewicht des Wassers = 1000.
Fiir die Begrenzung der Scala ist maassgebend gewesen, dass das
höchste beobachtete specifische Gewicht bei der Milch 1041 ist, und dass
eine Mischung gleicher Theile reiner Milch und reinen Wassers ein speci-
fisches Gewicht von 1014 bis 1016 zeigt. (Die Milchprüfungsmethoden und
die Contole der Milch in Städten von Dr. 0. Vieth, Bremen 1870, S. 9.)
Da die Wärme alle Körper ausdehnt und Flüssigkeiten folglich leichter
macht für die Senkwage, so muss die Temperatur der zu prüfenden Milch
stets berücksichtigt werden. Die Erfahrung hat gelehrt, dass bei mittleren
Temperaturen fünf Grade Celsius einen Grad am Lactodensimeter ausmachen.
Nach dem Vorgänge von Bouchardat und Quevenne ist man dahin
übereingekommen, die Bestimmungen des specifischen Gewichtes der Milch
bei einer Temperatur von 15° C. (12° R.) auszuführen. Die bei anderen
Temperaturen gefundenen Zahlen werden auf diese Normaltemperatur nach
der für jedes Instrument normirten Correctionstabelle reducirt.
Ausser dieser Correction ist noch zu beachten, dass frisch gemolkene
Milch, weil sie noch Gase enthält, um 0*5 bis 1° leichter ist, als nach einigen
Stunden. Zur Austreibung der Luftarten kann man die Milch auf 40° C.
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456 Dr. med. Marx,
erwärmen und dann auf 15° C. abkühlen und jetzt das specifische Gewicht
bestimmen.
Bei der Wichtigkeit der Temperaturbeobachtung beim Untersuchen der
Milch mittelst des Lactodensimeters hat man in neuerer Zeit Milchwagen
construirt, bei denen das Thermometer am oberen Ende der Scala ange¬
bracht ist. Man liest die Zahlen für die Temperatur und das specifische
Gewicht gleich an einem Instrumente ab. (Die Kuhmilch, ihre Behandlung
und Prüfung im Stall und in der Käserei von 0. Dietzsch, Zürich 1889.)
Nach vielfachen Beobachtungen hat man gefunden, dass das specifische
Gewicht gut gemischter Milch von unseren Kühen einige Zeit nach dem
Melken, je nach dem Rahmgehalt, zwischen 1029 bis 1034 schwankt.
Wird von den Factoren, aus denen das specifische Gewicht der Milch
resultirt, einer theilweise oder nahezu ganz aus derselben entfernt, so muss
natürlich eine Veränderung in der Gewichtsangabe des Lactodensimeters
eintreten.
Der Milchbestandtheil, der sich auf natürlichem Wege von der Milch
abscheidet, ist der Rahm, das Milchfett, der leichteste Milchbestandtheil.
Bei ruhigem Stehen der Milch steigt der Rahm nach oben. Wird die
Rahmschicht, die sich z. B. nach 8 bis 12 Stunden gebildet hat, abgenommen,
so wird das specifische Gewicht ein höheres sein, als vor dem Abrahmen,
es schwankt jetzt zwischen 1031 bis 1036. Setzt ein Milchfälscher dieser
Milch Wasser zu, so kann dadurch das specifische Gewicht wieder in die
Grenzen der Vollmilch herabgedrückt werden.
Das Lactodensimeter ist also nicht im Stande, allein über die gute
Zusammensetzung einer Marktmilch Aufschluss zu geben.
Um Vollmilch und halb abgerahmte, welch letztere meistens noch ge¬
wässert ist, von einander unterscheiden zu können, bedarf es der Fest¬
stellung des Rahmgehaltes. Dies geschieht mit dem Rahmmesser
oder Cremometer von Chevallier.
Das Cremometer ist ein 20cm hohes, 4cm weites, cylindrisches Glas-
gefäss mit Fuss. Die Erfahrung hat gelehrt, dass diese Höhe und Weite
die zweckmässigsten für das Aufrahmen der Milch sind. 5 cm unterhalb
des oberen Randes liegt der Nullpunkt. Von da ab nach unten sind
100 Theilstriche eingebeizt.
Um den Rahmgehalt einer Milch zu bestimmen, wird das Cremometer
langsam damit angefüllt, bis genau zum Nullpunkte. Zur Verhütung von
Schaumbildung lässt man die Milch an den Wänden des Cylinders herab-
flie8sen. Nach dem Anfüllen des Gefässes lässt man dasselbe bei einer
Temperatur von 15° C. 24 Stunden ruhig stehen. Nach dieser Zeit ist der
Rahm nach oben gestiegen und man kann an den Theilstrichen der Scala
die Volumenprocente des Rahms in der untersuchten Milch direct ablesen.
Nimmt man jetzt mit einem kleinen gestielten Löffelchen die Rahm¬
schicht ab und bestimmt das specifische Gewicht durch Einsenken des Lacto¬
densimeters in die darunter stehende Milch, so findet sich, dass dasselbe
ira Vergleiche zu der Ermittelung vor der Rahmausscheidung um 2 7* bis
3 V 2 Grade gestiegen ist. Halb abgerahmte Milch zeigt im Cremometer
6 bis 8 Volumprocente. Nach Entfernung des Rahms findet sich das speci¬
fische Gewicht um l 1 /^ bis 2 Grade erhöht. Beträgt die Differenz des
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Gesundheitspolizeiliche Ueberwachung des Verkehrs mit Milch. 457
specifischen Gewichtes vor und nach dem Abrahmen weniger als zwei Grad
bei einer Waare, die als Vollmilch verkauft wird, so ist ein Zusatz von
Wasser anzunehmen nach dem vorhin Gesagten. Liegen die Aräometergrade
in den für normale Milch angegebenen Grenzen, finden sich aber weniger
als 10 Volumprocente Rahm, so ist die untersuchte Milch mit halb abge¬
rahmter vermischt.
In derselben Weise kann bei einer als halb abgerahmt feilgebotenen
Milch auf den Zusatz ganz abgerahmter geschlossen werden, wenn die
Aräometergrade vor und nach dem Abrahmen 1 1 / 9 bis 2 Grad differiren, wie
es die Norm ist, wenn aber weniger als 6 Volumprocente Rahm gefunden
wurden.
Die ganz abgerahmte oder Magermilch hat ein schwach bläuliches
Aussehen und zeigt ein um 3 bis 5 Tausendtel höheres specifisches Gewicht
als die Vollmilch. Dasselbe schwankt zwischen 1032 bis 1037, im Mittel
1*0345.
Nach Chr. Müller (Anleitung zur Prüfung der Kuhmilch, 4. Auflage,
Bern 1877, S. 22) nimmt man die Bestimmung des specifischen Gewichtes
der Milch vor dem Aufrahmen, die Rahrnmessung und die Ermittelung des
specifischen Gewichtes der abgerahmten Milch an derselben Probe im Cremo*
meter vor.
Müller 0* c. S. 22) kommt nach Anführung einzelner Beispiele von
Milchuntersuchungen und entdeckten Milchfälschungen nach der ange¬
gebenen Methode zu folgendem Schluss: „Es lassen sich aus den gewonnenen
Resultaten sehr leicht allgemeine Regeln oder Bestimmungen aufstellen, die
sowohl dem Polizeipersonale für die obrigkeitliche Beaufsichtigung des Milch¬
handels, als auch den Käsern in den Käsereien zur bestimmten Richtschnur
dienen. Lactodensimeter, Cremometer und Thermometer lassen sich in einem
kleinen Etui vereinigen und können stets zur Hand sein. Die Corrections-
tafeln werden zweckmässig auf Pappdeckel oder Leinwand aufgeklebt. ...
Die Angaben der Instrumente sind so präcis und die Handhabung so ein¬
fach, dass in kurzer Zeit der damit Arbeitende die nöthige Sicherheit und
Fertigkeit erlangt.“ •
Ausser der beschriebenen Methode der Rahmmessung hat man noch
andere Wege eingeschlagen, um rasch zu einem Urtheile über den werth¬
vollsten Bestandtheil der Milch, das Fett, zu gelangen. Es sind dies die
optischen Methoden der Fettbestimmung in der Milch.
Der Anhang zum Ministerialerlass vom 28. Januar 1884 hegt gegen
diese Art der Fettbestimmung in der Hand von Nichtsachverständigen Be¬
denken.
Bei Besprechung der optischen Methoden der Fettbestimmung in der
Milch hat man sich zu vergegenwärtigen, dass die Milch ihrer Hauptmenge
nach ausWasser besteht, in welchem Eiweiss, Milchzucker und mineralische
Salze in gelöstem, Käsestofl* in stark gequollenem Zustande, der einer
Lösung ähnlich ist, vorhanden sind. Das Milchfett findet sich in den ge¬
nannten, das Milchserum bildenden Bestandtheilen in Form kleiner Tröpf¬
chen, den Milch- oder Butterkügelchen, vertheilt. Eine Flüssigkeit, die
Fett in dieser Weise vertheilt enthält, nennen wir eine Emulsion. Ein Licht¬
strahl, der in eine Emulsion einfällt, wird beim Auftreffen auf ein Fett-
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458
Dr. med. Marx,
tröpfclien abgelenkt. Die Ablenkung wird beim Auftreffen auf jedes weitere
Fetttröpfchen vermehrt, so dass dieselbe schliesslich eine vollkommene wird
und der Lichtstrahl die Flüssigkeit nicht mehr durchdringt, dieselbe daher
undurchsichtig erscheint. Es ist also als Thatsache anzusehen, dass mit
der Zahl der in der Milch vorhandenen Fettkügelchen die Undurchsichtig¬
keit derselben zunimmt.
Andererseits muss diesen physikalischen Erwägungen aber auch hinzu¬
gefügt werden, dass die Milchkügelchen in der Milch verschiedene Grössen
haben. Der Durchmesser der grössten beträgt nach Vieth O’Olmm, der
der kleinsten O'OOlö mm. Durch die verschiedenen Oberflächen der ab¬
lenkenden Butterkügelchen fällt die Ablenkung der Lichtstrahlen ver¬
schieden aus.
Ein Beweis hierfür ist die Wahrnehmung, dass die Fettbestimmung
auf optischem Wege in der Magermilch, die vorzugsweise nur noch Fett¬
kügelchen von kleinem Durchmesser enthält, gegen die gewichtsanalytischen
Resultate stets zu hoch ausfällt, bei Rahm aber, der an grossen Fettkügel¬
chen reich ist, zu niedrig wird.
Niedriger müssen ferner diö Angaben ausfallen, wenn die Fettkügel¬
chen nicht einzeln frei im Serum schwimmen, sondern zu grösseren Con-
glomeraten vereinigt sind, oder wenn sich bei unzweckmässig transportirter
Milch schon der Warmbutterungsprocess eingestellt hat.
Ausser diesen Bedenken objectiver Art, die die optischen Fettbestim¬
mungen bei der Milchcontrole hervorrufen, kommt es noch auf die sub-
jective Empfindlichkeit des untersuchenden Auges für Lichtstrahlen an.
Der Eine findet etwas schon deutlich sichtbar, was der Andere noch un¬
deutlich wahrnimmt.
Die gebräuchlichsten Instrumente zur optischen Fettbestimmung in der
Milch sind:
1 . Das Lactoskop von Donne.
Don ne construirte 1843 seinen Apparat, der aus zwei cylindrischen,
in einander verschiebbaren Metallhülsen besteht. Die beiden Enden des
Cylinders sind durch Glasplatten verschlossen, die durch eine Schraube ein¬
ander genähert und von einander entfernt werden können. Von oben her
mündet ein kleiner Trichter in den cylindrischen Raum des Instrumentes,
das an einem unten angebrachten Stiele vor das Auge gehalten wird. Das
ganze Instrument hat demnach Aehnlichkeit mit der einen Hälfte eines
Feldstechers.
Die Milchprobe soll in einem dunklen Raume angestellt werden. Nach¬
dem Milch durch den Trichter in den cylindrischen Hohlraum eingeschüttet
ist, hält man das Instrument vor ein Auge, während das andere geschlossen
ist und sieht durch die Milchschicht nach einer vor einem dunklen Hinter¬
gründe aufgestellten Stearinkerze, die einen Meter entfernt ist und die eben
nicht mehr sichtbar sein soll. Aus den Drehungen des Oculars, die durch
eine Scala angezeigt werden, liest man den Fettgehalt der Milch ab.
Bouchardat und Quevenne haben 88 Analysen allgestellt, nach deren
Angabe man beurtheilt, wie viel Grade am Lactoskop Grammen Fett im Liter
Milch entsprechen. Zwischen 27 und 50 Grad sollen die Ungenauigkeiten
des Instrumentes nicht mehr als 4 bis 5 Gramm Fett auf das Liter betragen.
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Gesundheitspolizeiliche Ueberwachung des Verkehrs mit Milch. 459
2. Das Vogel’sche Lactoskop besteht aus zwei halbkreisförmigen
Glasplatten, die in einer Messingfassung parallel in einem Abstande von
5 mm eingekittet sind. Zur Anstellung der Probe werden 3 ccm der zu
untersuchenden Milch mit 100 ccm reinem Brunnenwasser gemischt und von
der Mischung in das Lactoskop gegeben. Erkennt man durch die im Lacto¬
skop befindliche Mischung noch die Contouren einer Kerze, so wird die
Probe wieder in das Mischglas zurückgebracht und in dieses 0*5 ccm Milch
zugeschüttet. Nach gutem Durchschütteln wird wieder eine Probe in das
Lactoskop gebracht, bis die Contouren des Lichtkegels eben verschwinden.
Hiermit ist die Untersuchung beendet.
Um aus den bei diesen Proben erhaltenen Zahlen den procentischen Fett¬
gehalt der Milch bestimmen zu können, giebt Seidel folgende Formel an:
X =
232
m
+ 0-23,
in der x den gesuchten procentischen Fettgehalt, in die zur optischen Probe
verbrauchten Cubikcentimeter Milch bedeuten.
Ausser Lactoskopen von Seidlitz und Reischauer und dem Heus-
ner’sehen Milchspiegel sei noch als zuverlässigstes Instrument
3. Feser’s Lactoskop näher beschrieben.
Ueber die Leistungen desselben äussert sich der Erfinder also: „Da
die Richtigkeit der Scala meiner optischen Probe erst ihren Werth verleiht,
so habe ich auf ihre Darstellung alle Sorgfalt verwendet und kann ver¬
sichern, dass sich dieselbe in für die Milchcontrole ausreichender Ueber-
einstimmung mit der chemischen Analyse befindet, was bisher noch keiner
optischen Methode gleich gut gelungen war. Bei ganzer Milch gehen die
Differenzen selten über 0*25 Proc., bei abgerahmter nie über 0*5 Proc.“
Die Beschreibung des Instrumentes möge hier mit den Worten Feser’s
folgen: „Eine farblose Glasröhre enthält in ihrem unteren verengten Tlieile
einen festgestellten Milchglascylinder, der von der gegenüber liegenden
durchsichtigen Wand des äusseren Glasmantels seiner ganzen Höhe und
Breite nach 4*75 mm weit entfernt ist und auf einer der Glaswand zu¬
gekehrten Fläche mehrere schwarze, gleichmässig starke Querlinien in be¬
stimmter Entfernung eingebrannt enthält.
„Die den Milchglascylinder umgebende Glasröhre trägt eine einge¬
brannte Scala, welche
1 . den zur Ausführung der Probe erforderlichen Milchzusatz — bis
zum Nullpunkte — angiebt; die Milchmenge beträgt für den zur
Milchcontrole bestimmten Apparat genau 4 ccm;
2 . an der linken Seite der Graduirung eine Eintheilung in Cubikcenti¬
meter für die Messung des zur Endigung der Probe nöthig gewese¬
nen Wasserzusatzes hat;
3. an der rechten Seite der Scala die aus dem Wasserverbrauch be¬
rechneten Fettprocente angiebt.
„Zur Milchuntersuchung werden genau 4 ccm Milch mit einer Pipette
in das Instrument gebracht. Die Milch reicht genau bis zum Nullpunkte.
Jetzt wird gewöhnliches Brunnenwasser in kleinen Absätzen in die senk¬
recht gehaltene Glasröhre gegossen und ständig umgeschüttelt, bis die
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460
Dr. med. Marx,
dunklen Querlinien des Milchglascylinders „gerade deutlich sichtbar
werden und abgezählt werden können“.
Damit ist die Prüfung beendet. Die vorhandenen Fettprocente werden
rechts an der Scala, wie angegeben, abgelesen.
Ueber die Brauchbarkeit seines Lactoskops citirt der Erfinder dann
noch folgendes Urtheil von Gerber in Thun (Schweiz), den er einen un¬
serer tüchtigsten und erfahrensten Milchkenner nennt. „Für rasche quanti¬
tative Rahmbestimmung ist F e s e r 1 s Lactoskop das unbedingt beste bis
jetzt erschienene Instrument, und es wird wohl kaum bald eine praktischere
und dabei, was eben die Hauptsache ist, so exacte Marktprobe geben.“
Zur Bestimmung des Fettgehaltes der Milch dient ferner das von
March and erfundene Lac tob utyr omet er. Dasselbe besteht aus einer
30 cm langen, 12 mm weiten Glasröhre, die an einem Ende geschlossen ist.
Vom geschlossenen Ende ab ist die Röhre durch eingebrannte Striche in
genau drei gleiche Theile getheilt, deren jeder genau 10ccm Rauminhalt
hat. Die oberste Abtheilung enthält eine weitere Theilung in Zehntel, die
ersten vier Zehntel auch noch eine solche in Hundertel.
Zur Fettbestimmung füllt man die Röhre bis zur untersten Marke mit
der gut gemischten Milch. Hierauf giesst man bis zur zweiten Marke
Aether zu und schüttelt mehrere Minuten kräftig, bis sich der Aether in
der Ruhe nicht mehr abscheidet. Den schliessenden Daumen lüftet man
ab und zu, um Luft entweichen zu lassen. Endlich fügt man bis zur ober¬
sten Marke Weingeist von 89 bis 90 Proc. Tralles hinzu und schüttelt
wiederum kräftig.
Der Vorgang bei dieser Untersuchung ist der, dass der Aether das
Milchfett löst, dass die Mischung von Aether und Weingeist das Milchfett
ausscheidet. Dies sammelt sich als klare Flüssigkeit auf dem Gemisch von
der oberen Marke an. Um eine Coagulation der Eiweissstoffe durch den
Alkohol zu verhüten, hat man der Milch vorher zwei bis drei Tropfen einer
25 procentigen Kali- oder Natronlauge zugesetzt.
Zur Beschleunigung des Aufsteigens der Fettlösung setzt man das
Lactobutyrometer aufrecht in ein Blechgefäss mit Wasser, das durch eine
kleine Spiritusflamme genau auf 38° C. — höchstens 40° C. — erwärmt
wird. Nach einer viertel Stunde ist die Mischung klar. Jeder Strich der
Scala bedeutet 1 mm = Vio ccm. Nach einer beigefügten Tabelle findet
man dann, wie viel Procente Fettlösung den abgelesenen Millimetern ent¬
sprechen.
Die aräometrische Fettbestimmungsmethode nach Soxhlet
beruht auf demselben Princip, wie beim Lactobutyrometer.
Aus einer grösseren Menge Milch (200 ccm) wird das Fett durch
Natronlauge, Aether und Alkohol als ätherische Lösung abgeschieden, daun
aber nicht gemessen, sondern das specifische Gewicht derselben mit einem
feinen, zu' diesem Zwecke besonders construirten Aräometer gemessen. Ta¬
bellen geben dann nach dem gefundenen specifischen Gewichte den wirk¬
lichen Fettgehalt an. Auch diese Methode liefert recht genaue Resultate,
die wenig oder gar nicht von der gewichtsanalytischen abweichen.
Für die Controle des Marktverkehrs ist sie jedoch nicht geeignet wegen
des feinen und complicirten Instrumentariums.
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Gesundheitspolizeiliche Ueberwachung des Verkehrs mit Milch. 461
Der Anhang zum Ministerialerlass vom 28. Januar 1884 nimmt Von
allen Apparaten, die eine Aetherfettlösung herstellen behufs Bestimmung
des Butterfetts in der Milch, Abstand.
Ist durch den bisher beschriebenen Gang der Milchcontrole eine Han¬
delsmilch entdeckt, die im Verkehr zu beanstanden ist, so ist als weiteres
Untersuchungsmittel die Stallprobe anzustellen, namentlich dann, wenn
der Lieferant bezw. der Verkäufer behauptet, die Milch sei nicht verfälscht,
vielmehr von derselben Beschaffenheit, wie sie von den Milchkühen gemol¬
ken wurde.
Die Stallprobe wird nach den Anweisungen von Di etzsch in der
Weise angestellt, dass sich zwei Organe der Milchpolizei in den fraglichen
Stall begeben, wo sie zugleich das Futter, Reinlichkeit und Ordnung im
Stall, den Zustand der Milchthiere u. s. w. zu beachten haben, und dem
vollständigen Ausmelken aller Kühe beiwohnen, von denen die beanstandete
Milch herstammen soll.
Die Stallprobe muss womöglich schon am nächsten Tage, spätestens aber
bis zum dritten Tage nach dem Melken der verdächtigen Milch erfolgen.
Handelt es sich um verfälschte Milch, so ist das Melken durch einen un¬
parteiischen, sachverständigen Melker zu besorgen. Die gewonnene Milch
muss gut gemischt werden und erst von der gemischten Milch darf ein halbes
Liter zur weiteren Untersuchung entnommen werden, wobei die Milch der
Stallprobe zur Grundlage für die Beurtheilung der verdächtigen Milch gilt.
„Wir bemerken noch ganz besonders dabei, dass die frisch gemolkene
Milch durchaus nicht gleich nach dem Melken im Stall mit der Milchwage
gewogen werden darf, da sie noch Luft und andere Gase enthält und auch
viel zu warm ist. Sie muss erst durch sanftes Rühren von Luft und Gasen
befreit werden und dann möglichst nahe auf 15°C. abgekühlt werden.
Wird dieselbe innerhalb der ersten drei Stunden dann gewogen, so muss
man noch einen halben Grad mehr dazu nehmen, da sich das specifische
Gewicht noch etwas vermehrt.
„Kleine Differenzen im specifischen Gewicht, dem Fettgehalt, können
in jeder Milch von einem Tage zum anderen Vorkommen, und müssen folg¬
lich unberücksichtigt bleiben. Bei einer Differenz von 1° an der Milch wage
oder von 0*5 Proc. Fettgehalt ist dieselbe aber zu beanstanden.“
Der Anhang zum Ministerialerlass vom 28. Januar 1884 lässt den
Entlastungsbeweis der Stallprobe dann als misslungen gelten, wenn
1 . seit dem Melken der beanstandeten Probe nachweislich zu einer
Fütterungsmethode übergegangen worden ist, welche notorisch eine
Verschlechterung der Milch zur Folge hat, und wenn
2 . zwischen der beanstandeten und der aus dem Stall entnommenen
Probe Differenzen in der Weise sich ergeben, dass das specifische
Gewicht der Stallprobe um zwei Grad von demjenigen der beanstan¬
deten Probe abweicht und dass
3. der Fettgehalt der Stallprobe um mehr als 0‘3 Proc., die Trocken¬
substanz um 1 Proc. höher gefunden wird, als in der beanstandeten
Probe.
Zur endgültigen und entscheidenden Untersuchung bietet sich endlich
die chemische Untersuchung im Laboratorium.
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462
Dr. med. Marx,
Im Laboratorium werden von dem chemischen Sachverständigen zu¬
nächst alle die Milchproben wiederholt an der confiscirten Milch, die zu
ihrer polizeilichen Beanstandung geführt haben.
Nachdem etwaige Conservirungsmittel nachgewiesen, oder der Zusatz
von Mehl, Stärke u. s. w. zum Dickmachen abgerahmter Milch aufgedeckt
ist, wird die Reaction der Milch, die amphoter sein, d. h. beide Lackmus¬
farben verändern soll, festgestellt, das specifische teewicht eruirt, die Rahm¬
menge volumetrisch bestimmt, der Fettgehalt optimetrisch gesucht.
Sodann handelt es sich wesentlich um die Bestimmung des Fettgehaltes
und der Trockensubstanz auf gewichtsanalytischem Wege. Während der
mittlere Fettgehalt der Milch 3*30 Proc. beträgt, nimmt der Anhang zum
Ministerialerlass vom 28. Januar 1884 2*4 Proc. als unterste Grenze in der
vollen, ganzen Milch an. Bei der halb abgerahmten Milch ist in der Regel
die Hälfte Fett weniger vorhanden. Gewöhnlich liegt der Fettgehalt unter
1*5 Proc. Bei ganz abgerahmter Milch, wo das Aufrahmungsverfahren durch
Stehenlassen der Milch erfolgte, findet sich durchschnittlich ein Fettgehalt
von 0*7 Proc., bei centrifugirter Magermilch ein solcher von 0*3 Proc., nach
Dietzsch (1. c. S. 64) 0*20 bis 0*60 Proc.
Die Trockensubstanz, d. i. Fett, Eiweissstoffe, Milchzucker, Salze, be¬
trägt bei der Vollmilch durchschnittlich 12*25 Proc., schwankt zwischen
11 und 14 Proc., als niedrigste Grenze müssen 10 Proc. gefordert werden.
Bei der halb abgerahmten Milch ist die Trockensubstanz l 1 /* bis 2 Proc.
niedriger, bei Magermilch ist die unterste Grenze 9 Proc.
Den systematischen Gang der Milchanalyse giebt E. Pfeiffer in fol¬
gender Weise an (die ausführliche Wiedergabe sämmtlicher chemischer
Operationen ist als nicht zum Thema gehörig weggelassen): Das erste, was
mit der Milch vorzunehmen ist, ist die Prüfung ihrer Reaction, da sich diese
am schnellsten zu verändern pflegt. Es wird zu diesem Ende je ein Tropfen
der gut durchgeschüttelten Milch auf je ein Stück empfindlichen blauen und
rothen Lackmuspapieres gebracht und der Tropfen nach kurzem Verweilen
abgeschleudert. Der Platz, auf dem der Tropfen haftete, zeigt dann die
Reaction der Milch, Vorbedingung bei dieser Untersuchung ist eine absolut
ammoniak- und säurefreie Atmosphäre.
Ist die Milch sauer, oder stark sauer, so kann jetzt bei hinreichendem
Quantum eine kleine Menge für die Säurebestimmung abgemessen werden.
Die Säurebestimmung erfolgt durch Titriren mit l /jo Normal-Natronlauge in
die mit dem vierfachen Quantum destillirten Wassers verdünnte Milch, der
vorher einige Tropfen concentrirter Lösung von Phenolphtalei'n in 50 pro- 4
centigem Weingeist zugesetzt sind. Der Säuregehalt wird ausgedrückt in
Cubikcentimetern der verwandten Natronlauge. Die verbliebene Milchmenge
wird nochmals gut durchgemischt und dann zunächst das specifische Gewicht
mittelst des Aräometers (Lactodensimeters) bestimmt.
Nach Ermittelung des specifischen Gewichtes werden genau 10 g Milch
abgewogen zur Bestimmung der Eiweisskörper, des Fettes und des Milch¬
zuckers. Das Abwägen hat rasch zu geschehen, um Verluste durch Ver¬
dunstung zu vermeiden. — Die Bestimmung sämmtlicher Eiweisskörper
geschieht nach Ritthausen durch eine Kupfersulfatlösung, wie sie zur
Bereitung der Fe liling’sehen Lösung verwandt wird.
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Gesundheitspolizeiliche Ueberwachung des Verkehrs mit Milch. 463
Der gebildete Niederschlag wird durch ein gewogenes Filter filtrirt
und bei 100° C. getrocknet; dann wird das Filter sanunt dem Rückstände
eine Stunde lang in dem Szombathi-So xhle fachen Aetherextractions-
apparate dem siedenden Aether ausgesetzt und nach kurzem Trocknen ge¬
wogen. Durch Wägung wird jetzt bestimmt, wie viel Fett extrahirt ist,
d. h. Butterfett in 10 g Milch enthalten war. Ebenso findet man durch
Wiegen die Menge der vorhandenen Eiweisskörper.
Dann wird das Filter geglüht zur Bestimmung der in dem Eiweiss¬
niederschlage enthaltenen Salze.
In dem durch Fällung der Eiweisskörper gewonnenen Filtrat wird mit¬
telst Fehling’scher Lösung der Milchzucker bestimmt.
Zur Bestimmung der Trockensubstanz werden 4 g Milch in einem
Platinschälchen abgewogen und bei 100° C. das Wasser abgedunstet. Der
Gewichtsunterschied zwischen dem vorher gewogenen Schälchen und nach
dem Trocknen ergiebt den Gehalt an Trockensubstanz in 4 g Milch.
Endlich wird die Platinschale behufs Ermittelung der feuerbeständigen
Salze geglüht.
Es ist bei der Besprechung der sanitätspolizeilichen Milchcontrole
wiederholt von Magermilch die Rede gewesen. Es könnte den Anschein
gewinnen, als seien ihre Merkmale nur angeführt zur Erkennung von Milch-
falschung, dieselbe aber im Verkehr nicht weiter zu berücksichtigen. Dem
ist aber keineswegs so.
Magermilch wird in gutem, süssem Zustande in Milchwirthschaften ge¬
wonnen, in denen das Swartz’sche Aufrahmungsverfahren oder Centri-
fugenbetrieb bestehen. Dieselbe kann von Bäckern und Conditoren mit
demselben Vortheile wie ganze Milch gebraucht werden. In Städten bietet
sie der ärmeren Bevölkerung ein immerhin werthvolles Nahrungsmittel. Im
Haushalte ist sie in hiesiger Gegend, in den Wirthschaften mit Swartz’-
schern Verfahren die gewöhnliche Gebrauchsmilch. Die Sammelmolkereien
geben die Magermilch um wenige Pfennige das Liter «an ihre Lieferanten
zurück.
Die Controle des Verkehrs mit Magermilch hat darauf zu sehen, dass
dieselbe beim Verkaufe als solche bezeichnet wird durch nicht abnehmbare
Aufschrift auf den Milchtransportgefässen. Ihr specifisches Gewicht wird,
wie schon oben angegeben, mit dem Lactodensimeter bestimmt.
Lassen sich entstandene Zweifel über eine etwaige Verwässerung nicht
anders beseitigen, so muss der Trockenrückstand bestimmt werden, der, wie
schon gesagt, in minimo 9 Proc. betragen soll.
Von einer Fettbestimmung dürfte im Verkehr zu abstrahiren sein, da
der Käufer von Magermilch auf den Fettgehalt eo ipso verzichtet.
Da die Milch ein ebenso leicht dem Verderben ausgesetztes, wie un¬
entbehrliches Nahrungsmittel ist, ging man schon lange darauf aus, die
Milch in einer Form zu conserviren, in der sie sich nicht bloss kürzere Zeit
für den Marktverkehr hält, sondern nach Art der Conserven längere Zeit
ihre Brauchbarkeit bewahrt.
Da die Milch auch in dieser Form ein Gegenstand des Verkehrs ist,
so muss sich die sanitätspolizeiliche Ueberwachung des Verkehrs mit Milch
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464
Dr. med. Marx,
auch auf die Milchconserven erstrecken. Von der für Familien sehr
brauchbaren Soxhlet’sehen Methode der Milchconservirung zur Kinder¬
ernährung durch Sterilisirung derselben und Luftabschluss, soll hier ab¬
gesehen werden, da sie mehr privaten Charakters und Sache des Einzel¬
nen ist.
Eher ist einen Augenblick beim Pasteurisiren der Milch zu verweilen.
Pasteur hatte Getränke, besonders Biere, die sich in geschlossenen Ge-
fässen befinden, durch Erwärmen auf eine Temperatur, welche noch unter¬
halb der Siedehitze des Wassers liegt, conservirt und zum Transporte auf
grosse Entfernungen, selbst in die Tropen, geeignet gemacht. Es lag nahe,
diese Methode auch zur Haltbarmachung der Milch anzuwenden.
Einen neuen Anstoss erhielt dieser Gedanke, als 1880 auf der Düssel¬
dorfer Ausstellung Carl Becker (früher Landwirth in Kessebüren bei
Unna) ein neues Aufrahn^ungsverfahren der Milch vorschlug und Apparate
dazu ausstellte. Er Hess die Milch in Gefassen, die denen beim Swartzi¬
schen Verfahren ähnlich sind, aber oben luftdicht geschlossen werden, zwei
Stunden lang auf 60° C. erwärmen und dann wieder rasch auf 12 bis 15°C.
abkühlen. Die Aufrahmung sollte viel rascher als beim Sw art z’ sehen Ver¬
fahren beendet sein, die Magermilch ebenso süss bleiben.
Diese Art der Aufrahmung hat sich zwar keinen Eingang verschafft,
aber es fand sich, dass die so behandelte Milch in merklicher Weise halt¬
barer war, als in gewöhnlicher Weise aufbewahrte, dass sie ferner von Lab
unter sonst gleichen Umständen weit langsamer zum Gerinnen gebracht
wird als frische, und dass sie beim Gerinnen unter Einwirkung von Säuren
kein klumpiges, sondern ein breiartiges, feinflockiges Coagulum absetzt.
Weitere Beobachtungen ergaben, dass so behandelte Milch besser,
leichter verdaut wird, weil sie den Verdauungssäften ein lockeres Gerinnsel
in grosser Oberfläche liefert gegen frische Kuhmilch mit ihrem klumpigen
Coagulum, das manche Verdauungsapparate beschwert.
Im Milchhandel und Molkerei wesen macht man von dem Pasteurisiren
der Milch, behufs längerer Haltbarmachung, ausgedehnten Gebrauch. In
diesen Betrieben findet der Pasteurisirungsapparat von Thiel Anwendung.
Die Milch fliesst bei demselben durch einen Cylinder mit welliger Oberfläche,
der von einem Mantel umgeben ist. Der Zwischenraum zwischen Mantel uud
Cylinder ist mit Wasser gefüllt, das durch einen Dampfstrom auf 80 bis 90° C.
Wärme erhalten wird. Die Milch ist am Ende des Cylinders auf 75 bis 85° C.
erhitzt. Sofort passirt sie nunmehr einen anderen Cylinder, der einen Kühl¬
mantel mit Eiswasser hat. Die heisse Milch wird beim Passiren desselben
ra^ch auf 10 bis 12° C. abgekühlt. Die so behandelte Milch ist länger halt¬
bar als frische Kuhmilch, an Geschmack fast gar nicht verändert. Ihre
Empfindlichkeit gegen Labeinwirkung ist um circa 13 Proc. herabgesetzt.
v. Ge uns hat im hygienischen Institute zu Amsterdam Untersuchun¬
gen über die Einwirkung des Pasteurisirens auf die Milch angestellt und
gefunden, dass in der pasteurisirten Milch die Milchsäuregährung um drei,
fünf und sechs Tage aufgeschoben wird, während der Process in gewöhn¬
licher Milch schon mit dem zweiten Tage begann.
Zweitens stellte sich heraus, dass bei einem Verfahren, wie es R. Koch
zur Zählung der im Trinkwasser vorhandenen Spaltpilze anwenden lehrte.
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Gesundheitspolizeiliche Ueberwachung des Verkehrs mit Milch. 465
sich in 1 ecm pasteurisirter Milch 5000 in Gelatine entwickelungsfähige
Spaltpilze befinden, während nicht pasteurisirte im gleichen Quantum min¬
destens 2 500000 Pilze enthielt.
Nach diesen Beobachtungen dürfte das Pasteurisiren der Marktmilch,
vorausgesetzt, dass sie vor dem Verfahren allen sanitätspolizeilichen Forde¬
rungen entsprach, von diesem Standpunkte aus nicht zu beanstanden sein.
Die in den Verkehr gebrachte Milch dieser Art muss aber als solche kennt¬
lich gemacht sein bezw. verkauft werden.
Wenden wir uns jetzt zu den eigentlichen Milchconserven.
Pappenheim kennt seinen Erfahrungen nach nur eine Art conser-
virter Milch, die im Handel vorkommt: das Milchextract der Anglo-Stoiss
Condensed MMc-Company von Cham.
Dass der Umsatz dieser Gesellschaft ein bedeutender sein muss, erhellt
aus dem, was sie selbst über die Ausdehnung ihres Betriebes angiebt: In
einer „Erwiderung der Anglo-Swiss Condensed Milk-Company in Cham
auf die Verdächtigungen des Herrn Dr. Soxhlet in Wien und des Herrn
H. v. Liebig in Dinkelsbühl, d. d. Cham, im April 1879“ wird der Consum
im Jahre 1878 auf 18 Millionen Büchsen oder 900 Wagenladungen angegeben.
Die Fabrikation der condensirten Milch ist an und für sich eine einfache.
Die Milch wird, so wie sie von den Kühen kommt, wiederholt geseihet, und
dann im luftleeren Raume, in Vacuumapparaten, unter Zusatz einer gewissen
Menge Rohrzucker, auf ein Drittel ihres Volumens, bis zur Consistenz von
dickem Honig, eingedampft und hierauf sofort in luftdicht schliessende ver¬
zinnte Blechbüchsen gegossen.
Nach dieser Fabrikationsmethode muss die condensirte Milch alle Milch-
bestandtheile in unveränderter Form erhalten, selbst das Casein ist nicht
unlöslich geworden. Das Präparat besteht zur Hälfte aus Rohr- und Milch¬
zucker, zu y 4 aus den übrigen festen Milchbestandtheilen, zu V 4 aus Wasser.
Mit der fünffachen Menge Wassers vermischt, giebt dasselbe eine Flüssigkeit,
die normaler Kuhmilch vollständig gleich sein soD und beim Stehen noch
Rahm abscheidet. Die condensirte Milch ist demnach mit den Conserven
zu vergleichen, die unsere Hausfrauen aus Früchten u. s. w. mittelst Rohr¬
zuckers herstellen. Gute condensirte Milch mit einem Oeltropfen unteres
Mikroskop gebracht, muss normale Butterkügelchen, grosse Krystalle von
Rohr- und Milchzucker und einzelne Krystalle von milchsaurem Kalk zeigen.
Rohrzucker bildet ziemlich grosse monoklinische Prismen; Milchzucker vier¬
seitige, schiefe Prismen; milchsaurer Kalk stellt Büschel kleiner Nadeln vor,
welche die Form von Pinseln haben.
Ausser diesen Merkmalen muss die Sanitätspolizei an gute condensirte
Milch die Anforderungen stellen, dass:
1 . zu dem Präparate unverfälschte, allen sanitären Anforderungen ent¬
sprechende Milch verwandt wird;
2 . der Fabrikant für eine gewisse chemische Zusammensetzung der
Milchconserven garantirt;
3. jeder Büchse eine genaue Gebrauchsanweisung und eine Durchschnitts¬
analyse beigegeben werde;
4 . die Büchsen frei von Blei und anderen gesundheitsschädlichen Metallen
sind.
Vierteljahrsschrift für Gesundheitspflege, 1890. 30
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Dr. med. Marx,
N. Gerber giebt an, dass bis jetzt keine Verfälschungen der conden-
sirten Milch nachgewiesen wurden.
Zur Gegenüberstellung diene Nachstehendes (diese Zeitschrift, XVI. Bd.
Supplement 1884, S. 42): „Im Uebrigen darf ich nicht vergessen, zu be¬
merken, dass Meissl eine durch Erhitzen conservirte Milch untersuchte,
und das Fett zum Theil in ranzige Säure übergegangen, das Eiweiss eben¬
falls zum Theil wesentlich verändert (Pepton, Parapepton, Brucin, Tyrosin
und Ammoniak) fand. Sicherlich war das Präparat, wie auch Low hervor¬
hebt, kein gutes; aber der Befund Meissl’s zeigt doch, dass man auf die
Qualität der Milchconserven ebenso sehr wie auf die der Fleischconserven,
Acht geben muss.“
Besonders dürfte auch auf die mögliche Bildung von Ptomainen zu
achten sein.
Ausser der condensirten Milch werden noch in den Handel gebracht
als Präserven: Cacaomilch, Kaffeemilch, medicamentöse condensirte Milch.
Jedoch scheint der Consum dieser Präparate kein bedeutender zu sein, da
sich in der mir zugänglichen Literatur, ausser der Benennung, nirgends ge¬
nauere Angaben über Zusammensetzung und Fabrikations weise finden. Es
ist zu bedenken, dass, je complicirter die Zusammensetzung ist, desto leichter
eine absichtliche Fälschung und ein spontanes Verderben des Präparates
möglich sind.
Ein anderes Verfahren der Präservirung der Milch ist das von Scher ff
in Wendisch-Buchholz bei Berlin im Jahre 1881 patentirte.
Dasselbe besteht darin, dass man die möglichst rein gewonnene Milch
in Glasfiaschen bringt, diese mit ausgedämpften Korken verschliesst und
die Korke durch Klammern am Flaschenhalse befestigt. Die so vorbereiteten
Flaschen werden in einem dampfkesselartigen Apparate zwei Stunden lang
unter einem Drucke von zwei bis drei Atmosphären auf 120° erhitzt. Nach
dem Herausnehmen der Flaschen werden auf die Korke mit Paraffin getränkte
Flanellscheiben gelegt, durch die die während des Abkühlens eindringende
Luft filtrirt wird. Nachdem schliesslich der Kork genügend tief in den
Flaschenhals eingetrieben ist, wird über denselben eine Paraffinschicht ge¬
bracht. Die also behandelte Milch hält sich lange, doch zeigt sie nach Jahres¬
frist eine eigenthümliche Zersetzung, die sich durch einen bitterlichen Ge¬
schmack und Ausscheidung der Protei'nsubstanzen bemerkbar macht.
Als Mängel des nicht zersetzten Präparates sind eine gelbbraune Färbung
und Ausscheidung einer compacten Rahmschicht an der Oberfläche zu nennen.
Die sanitätspolizeilichen Anforderungen an diese Milch dürften in der¬
selben Weise zu formuliren sein, wie bei der condensirten auf Seite 465.
Nach Dr. J. Munk besitzt die Sc her ff’sehe conservirte Milch vor
der condensirten Milch den Vorzug, dass nichts hinzugefügt worden ist
(Schmidt’s Jahrbücher der in- und ausländischen Medicin, redigirt von
Dr. A. Winter, Band 192, Nr. 11, S. 163.)
Seit Kurzem kommt im Handel auch eine moussirende Milch vor: die
moussirende Milch Ahlborn’s.
Dieselbe enthält keinen Alkohol, ist auch nicht durch Gährung, sondern
durch Sättigung von Magermilch mit Kohlensäure hergestellt. Dieselbe soll
nicht nur angenehm schmecken, sondern sich auch sechs bis sieben Wochen
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Gesundheitspolizeiliche Ueberwachung des Verkehrs mit Milch. 467
halten. (Diese Zeitschrift, XVIII. Band, Supplemente, 1886, Seite 81.)
Erfahrungen, die der Sanitätspolizei als Handhabe bei der Ueberwachung
des Handels mit diesem Milchpräparat dienen könnten, liegen bisher nicht vor.
Im Anschluss hieran liegt es nahe, noch zwei moussirende Präparate
zu erwähnen, die aus Milch gewonnen werden und in neuerer Zeit in den
Verkehr gelangen. Es sind dies Kumys und Kefir.
Kumys ist ein geistiges Getränk, das durch die Gährung von Stuten¬
milch im südöstlichen und südlichen Russland von der dortigen nomadisi-
renden Bevölkerung hergestellt wird. Zur Darstellung des Kumys wird die
Stutenmilch mit altem Kumys versetzt, der als Ferment dient.
Durch die Einwirkung des Ferments geht der Milchzucker zunächst in
Fruchtzucker über, der dann der Gährung unterliegt und in Alkohol und
Kohlensäure zerfallt.
Der Kumys ist milchweiss, riecht säuerlich, an den specifischen Geruch
des Pferdes erinnernd, schmeckt prickelnd und angenehm säuerlich, mit
einem Nachgeschmäcke von bitteren Mandeln. (Stahlberg, Gesammelte
Vorträge über Kumys, Leipzig 1873.)
Der Kumys wird bei uns in Milchcuranstalten, da er die Ernährung
sehr günstig beeinflusst, als diätetisches Heilmittel aus Kuhmilch hergestellt
und in den Handel gebracht. Er erfordert dort somit ein sanitätspolizeiliches
Interesse. Da bei dieser Bereitungsart frische, ungekochte Kulimilch ver¬
wendet wird (Der praktische Arzt, 1879, VI, S. 144), trifft bei der sanitäts¬
polizeilichen Ueberwachung dieser Bereitungsstellen das früher Gesagte über
Milchcontrole zu.
Der Kefir ist gleichen Ursprungs. Die am nördlichen Abhange des
Kaukasus wohnenden tartarischen Stämme benutzen seit undenklichen Zeiten
die Kuhmilch zur Kefirbereitung, der bei ihnen als Heil- und Genussmittel
im Gebrauch ist. (S. Brainin, Ueber Kefir, ein neues Heilgetränk. Allgemeine
medicinische Centralzeitung 1884, S. 40, 41, 88.)
Gut präparirter Kefir stellt eine stark moussirende, schäumende
Flüssigkeit dar, von der Consistenz eines gleichmässig dicken, weissen Rahmes,
hat einen prickelnden, angenehm säuerlichen Geschmack und riecht ähnlich
wie Buttermilch. Im Vergleich zu Kumys enthält der Kefir mehr Milch¬
säure, dagegen weniger Kohlensäure, weniger Alkohol und hat einen "besseren
Geschmack.
•Das Ferment des Kefirs ist der Kefirpilz, Bacillus caucasicus (Kern),
der nach der Zopf’sehen Eintheilung der Spaltpilze zu derselben Species
mit Bacillus cyanogenus, Bac. tuberculosus, Bac. anthracis gehört. Der
Kefirpilz bildet nach Brainin (1. c.) 5 mm bis 5 cm grosse gelblichweisse
blumenkohlartige Conglomerate oder Körner. Diese Gebilde sollen nach der
Angabe der Bergbewohner auf den höchsten Bergen unter der Schneegrenze,
auf eigentümlichen Gebüschen wachsen.
In wie weit der Kefirpilz möglicherweise eine sanitätspolizeiliche Be¬
achtung verdient, muss die weitere Erfahrung lehren. Die zur Kefirbereitung
verwandte Kuhmilch muss der sanitätspolizeilichen Ueberwachung unter¬
liegen, ebenso wie die Anstalten, die dies Präparat für den Handel her-
stellen.
30*
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468
Dr. med. Marx,
Die gesundheitspolizeiliche Ueberwachung des Verkehrs mit
Milch concentrirt sich daher in folgende Punkte:
1 . Die sanitätspolizeiliche Controle des Verkehrs mit Milch ist noth-
wendig, um die Consumenten dieses wichtigen Nahrungsmittels vor
Schädigungen an Gesundheit und Vermögen zu bewahren.
2 . Die sanitätspolizeiliche Ueberwachung des Verkehrs mit Milch ist
durch besonders vorgebildete Organe der Marktpolizei, durch häufige,
unvermuthete Entnahme von Proben aus der gut gemischten Markt¬
milch auszuüben.
3. Von den Milchproducenten, den Landwirthen, ist zu fordern, dass
sie für gute Stallfütterung und Weide, gute Haltung und Pflege der
Milchthiere in gesunden Stallungen Sorge tragen. Die Milch, von
Kühen, die mit Abfallstoffen des landwirtschaftlichen Betriebes ge¬
füttert werden, oder die Weiden in der Nähe von Hüttenwerken, die
giftige Erze verarbeiten, begehen, ist vom Marktverkehr auszu-
scbliessen. — Durch geeignete Belehrung in den landwirtschaftlichen
Vereinen ist die Sanitätspolizei zu unterstützen.
4. Vom Verkehr auszuschliessen ist die Milch, die in den ersten sechs
Tagen nach dem Kalben gemolken wird, die Milch von arzneilich be¬
handelten Kühen, die Milch von Thieren, die an Milzbrand, Tollwut,
Perlsucht, Pocken, Gelbsucht, Rauschbrand, Ruhr, Eutererkrankungen,
Pyämie, Vergiftungen, Maul- und Klauenseuche oder fauliger Ge¬
bärmutterentzündung leiden, ebenso diejenige Milch, die mit den
sogenannten Milchfehlern behaftet ist.
5. Bei dem Melken ist grosse Reinlichkeit zu beobachten; diese Ver¬
richtung hat von sachkundiger Hand zu geschehen. Die ermolkene,
für den Verkehr bestimmte Milch muss gleich nach dem Melken
ausserhalb der Stallung in einem Sammelgefässe abgekühlt werden.
6 . Die Aufbewahrung der Verkehrsmilch darf nur in Gefässen aus
Weissblech stattfinden und hat in Räumen zu geschehen, die
trocken, luftig, kühl, von Schlaf- und Krankenzimmern gehörig ent¬
fernt sind.
Kranke Personen oder Krankenpfleger haben sich jeder Be¬
rührung mit der Milch strengstens zu enthalten.
Milchwirthschaften, in denen Infectionskrankheiten, besonders
Typhus (Unterleibs-), ausgebrochen sind, ist der Milch verkauf so
lange zu untersagen, bis die Krankheiten erloschen und dies durch
den Kreisphysicus festgestellt ist.
7. Der Transport der Milch zum Markte hat in Gefässen zu geschehen,
die mit passender Kühlvorrichtung versehen sind, ferner auf Wagen
mit guten Federn, um starkes Stossen der Milch zu verhüten.
Milchgefässe und Krähne der geschlossenen Milchwagen sind
mit nicht entfernbaren Aufschriften zu versehen, die ihren Inhalt
anzeigen.
8 . Die bis hierher ausgesprochenen sanitätspolizeilichen Forderungen
sind am besten durch die sogenannte freiwillige Controle der Milch¬
producenten zu erreichen. Dieselben gestatten dabei einer Commission
von drei Mitgliedern die ständige Controle ihrer Milchwirthschaft
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Gesundheitspolizeiliche Ueberwachung des Verkehrs mit Milch. 469
und aller Verhältnisse, die auf dieselbe in gesundheitlicher Rücksicht
Bezug haben.
9. Die Controle der Milch auf dem Markte hat in der Weise stattzu¬
finden, dass aus dem gut gemischten Inhalte eines Milchgefässes
eine Probe entnommen und diese in den Rahmmesser gebracht, die
Temperatur der Milch möglichst auf 15° C. gebracht und durch Ein-
senkeu der Milchwage das specifische Gewicht der Milch bestimmt
wird.
Vollmilch wiegt: 1*029 bis 1*034;
Halb abgerahmte Milch: 1*031 bis 1*036;
Magermilch: 1*032 bis 1*037.
Nach 24 Stunden hat sich bei ruhigem Stehen der Milch der
Rahm im Cremometer abgeschieden und der Rahmgehalt der Milch
wird volumetrisch bestimmt.
Vollmilch hat eine Rahmschicht von 10 bis 14 Volumprocent ;
halb abgerahmte eine Rahmschicht von 6 bis 8 Volumprocent.
Nach Abnehmen des Rahms zeigt die Vollmilch an der Senk wage
2Vs bis 3 1 /? °, halb abgerahmte IV 2 bis 2°. mehr, als vor dem Ab¬
rahmen.
Beträgt diese Differenz bei Vollmilch weniger als 2°, so ist ein
Zusatz von Wasser anzunehmen.
Finden sich bei derselben Milch weniger als 10 Volumprocente
Rahm bei richtigem specifischem Gewicht, so ist halb abgerahmte Milch
zugesetzt.
Finden sich bei halb abgerahmter Milch weniger als 6 Volum¬
procente Rahm bei richtigem specifischem Gewicht, so ist ganz ab¬
gerahmte Milch zugesetzt.
10. Für geübtere Organe der Marktpolizei ist das Feser’sche Lactoskop
ein geeignetes Instrument zur Fettbestimmung der Marktmilcb.
11. Unter den Methoden der Fettbestimmung durch Herstellung einer
Aetherfettlösung ist die Soxhlet’sche aräometrische die genaueste.
12 . Die Stallprobe hat unter Aufsicht der Organe der Milchcontrole
stattzufinden, das Melken der Kühe hierbei muss von einem unpar¬
teiischen Melker besorgt werden. Die Stallprobe erstreckt sich nur
auf die Beurtheilung einer Vollmilch.
Die Stallprobe entlastet den Milchfälscher nicht, wenn a) in der
Zwischenzeit zu einer schlechteren Fütterungsart der Thiere über¬
gegangen ist; b) zwischen der Milch der Stallprobe und der be¬
anstandeten 2° Unterschied im specifischen Gewicht gefunden werden;
c) der Fettgehalt der Stallprobe um 0*3 Proc., die Trockensubstanz
derselben um 1 Proc. höher gefunden wird, als in der verdächtigen
Milch.
13. Die endgültige Entscheidung über die Zusammensetzung der Milch
liefert die chemische Analyse derselben. Bei derselben sind die
Untersuchungen der Marktpolizei in derselben Weise von sachver¬
ständiger Hand zu wiederholen, um gleichzeitig auch über die Ge¬
wissenhaftigkeit und Kenntnisse dieser Organe eine Controle zu
haben.
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470 Dr. med. Marx, Ueberwachung des Verkehrs mit Milch.
Bei den chemischen Operationen ist stets daran zu denken, dass
die Milch rasch durch Verdunstung an Gewicht verliert.
Die wichtigsten Bestimmungen der chemischen Analyse sind die
des Fettgehaltes und der Trockensubstanz der Milch. Vollmilch
enthält durchschnittlich 3*30 Proc. Butterfett, in minimo 2*4 Proc.
Halb abgerahmte Milch enthält unter 1*5 Proc. Butterfett. Ganz
abgerahmte Milch hat nach dem Aufrahmen durch Stehen der Milch
0*7 Proc. Fett, nach dem Centrifugiren 0*3 Proc. Butterfett.
14. Der Verkehr mit conservirter Milch muss sanitätspolizeilich überwacht
werden.
Das Pasteurisiren der Milch, behufs Conservirung derselben,
unterliegt keinen sanitätspolizeilichen Bedenken, erscheint vielmehr
in manchen Fällen empfehlenswert zu sein.
15. Condensirte Milch muss aus guter frischer Kuhmilch hergestellt sein,
jede Büchse des Präparates soll eine Gebrauchsanweisung und Durch¬
schnittsanalyse tragen, das Material der Büchsen darf keinen sanitäts¬
polizeilichen Bedenken unterliegen.
Die Sc her ff’sehe Milchpräserve verdient vor der condensirten
Milch den Vorzug.
16. Die Curanstalten, die Kumys und Kefir in den Handel bringen,
müssen der sanitätspolizeilichen Ueberwachung unterliegen.
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Arbeiten aus dem kaiserlichen Gesundheitsamte.
471
Kritiken und Besprechungen.
Arbeiten aus dem kaiserlichen Gesundheitsamte. VI. l.Heft.
Berlin, Springer, 1890. Lex.-8. 157 S.
Petri: lieber die Verwerthung der rothen Salpetrigsäure-
Indolreaetion zur Erkennung der Cholerabacterien.
Verfasser giebt zunächst eine genaue historische Darstellung der Frage
und der aus der Kritik der bisherigen Ermittelungen zu ziehenden Schlüsse.
Unter Verwendung der hieraus sich ergebenden Resultate in Bezug auf die
Zusammensetzung der Nährlösungen machte Petri Versuche mit Schwefel¬
säure mit und ohne gleichzeitigen Zusatz von Kaliumnitrit, und dehnte
seine Versuche auf eine grosse Reihe von Bacterienarten aus. Hierbei erhielt
er mit 74 Species negative Resultate, während mit Schwefelsäure + Nitrit
19 positive Resultate ergaben, und von diesen wieder ergaben 4 ebenso wie
Cholera eine Rothfärbung auch bei Zusatz von Schwefelsäure allein (B. lactis,
Proteus vulgaris, Pr. mirabilis, Pr. olens); die Rosafärbung bei Schwefel¬
säure + Nitrit bei Milzbrandbacillen gehört chemisch aber zu einer anderen
Gruppe und soll keine Indolreaction sein.
Das Nitrit entsteht nicht durch Oxydation aus Ammoniak, sondern
durch Reduction aus Nitrat.
Diese chemische Reaction genügt hiernach allein nicht zur Diagnose
der Cholerabacterien.
Die Thätigkeit der im Deutschen Reiche errichteten An¬
stalten zur Gewinnung von Thierlymphe während des
Jahres 1888.
Technische Einzelheiten, welche sich zum Excerpte wenig eignen. Die
Rücksicht auf die Gewinnung von recht viel Impfmaterial scheint bei allen
Anstalten im Vordergründe zu stehen und die Erfahrungen mit der hollän¬
dischen Methode, welche die Uebertragungsmöglichkeiten von Krankheiten
bis fast zum Verschwinden beseitigt, finden in Deutschland noch viel zu wenig
Beachtung, wie die noch sehr häufigen Impfkrankheiten leider beweisen.
Nach dieser Hinsicht wäre ein Fortschritt in qualitativer Hinsicht durch die
consequente Cultur von Thier zu Thier sehr wünschenswerth und dürfte auf
die Dauer kaum zu umgehen sein.
Ohlmüller: Versuche über die desinflcirende Kraft der
synthetischen Carbolsäure im Vergleich zu Carbolsäure,
der Pharm, germ. und zu Carboischwefelsäure.
Die Unterschiede der beiden Carbolsäuren sind so gering, dass sie nicht
in Betracht kommen. Die desinflcirende Wirkung der Mischung von roher
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472
Kritiken und Besprechungen.
Carboisäure mit Schwefelsäure ist stärker, als diejenige einer Mischung mit
der in der Pharmakopoe vorgeschriebenen oder der synthetischen Carbolsäure.
Die Mischung, welche mit verdünnter Schwefelsäure hergestellt wird, war
ebenso wirksam, wie die mit concentrirter Säure hergestellte.
Rahts: Ergebnisse der amtliehen Foekensterbe- und
Foekenerkrankungsstatistik im Deutschen Reiche vom
Jahre 1888.
Im Jahre 1888 sind 110 Pockentodesfälle vorgekommen, von denen
88 = Vs der Gesammtzahl in Grenzbezirken verzeichnet sind, auf das
eigentliche Binnenland fielen nur 16 Todesfälle. Die Städte Oesterreichs
hatten das 136 fache, Ungarns das 30fache, Belgiens das 24fache, Englands
das 16 fache, der Schweiz das 2 fache der Pockensterblichkeit der deutschen
Städte ; die Grossstädte des Deutschen Reiches hatten gegenüber fast allen
übrigen Grossstädten eine verschwindende Pockensterblichkeit. Die 'in
Deutschland vorgekommenen Pockenerkrankungen betrafen verhältnissmässig
viele im Auslande geborene Personen, während die durch Impfung geschützte
eingeborene Bevölkerung wenig gefährdet war. Die einmal erfolgreich voll¬
zogene Schutzpockenimpfung verlieh für die ersten Jahrzehnte des Lebens,
die erfolgreiche Wiederimpfung für die ganze Lebensdauer einen fast abso¬
luten Schutz vor schweren Pockenerkrankungen.
Seil: Mittheilungen aus dem chemischen Laboratorium
des kaiserlichen Gesundheitsamtes:
7. Polenske: Chemische Untersuchung verschiedener,
im Handel vorkommender Conservirungsmittel für
Fleisch und Fleischwaaren.
Nach diesen Untersuchungen spielt Borsäure die wichtigste Rolle in
den Handelspräparaten.
8. Polenske: Untersuchung eines „Deutsche Butter¬
farbe“ genannten Präparates.
Der Farbstoff war Orleanfarbstoff.
Seil: Ueber die Reinigung von Rohspiritus und Brannt¬
wein nach dem Verfahren von Traube und Bodländer.
Das Verfahren ist ein Fortschritt, doch gelingt es durch die Schichten-
bildung allein nur, eine wesentliche Herabminderung des im Rohsprit vor¬
handenen Fuselöls, aber keine vollständige Entfernung desselben herbei¬
zuführen. Die absolute Fuselfreiheit dürfte sich wohl nur unter Mitwirkung
der Colonne erreichen lassen, die im Patente vorgesehen ist.
Prag. Hueppe.
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Suter, Fleischvergiftungen in Andelfingen und Kloten. 473
Dr. Suter: Die Fleischvergiftungen in Andelflngen und
Kloten. Nr. VI. der Hygienischen Tagesfragen. München, Rieger,
1889. 8. 140 S.
Die Fleischvergiftung in Andelfingen im Jahre 1839 bietet, obwohl
sie ziemlich genau ärztlich beobachtet war, nach Ansicht des Verfassers
noch verschiedene Schwierigkeiten in Bezug auf ihre Diagnose. Während
Biermer, Bollinger und Liebermeister dieselbe als eine septische Ente¬
ritis betrachten, hat Griesinger die Behauptung vertreten, es handle sich
bei derselben um eine Form von Typhus. Dieser Auffassung war auch der
langjährige Chef des Zürcherischen SanitätsWesens, Herr Regierungspräsident
Dr. U. Zehnder, und Verfasser der vorliegenden Schrift stellt sich mit der¬
selben ebenfalls auf diesen Standpunkt. Die weitaus grösste Zahl der
Kliniker, die ihr Urtheil in dieser Angelegenheit abgegeben haben, stellen
sich auf Seite der oben erwähnten Professoren und lassen die wenigen
Veteranen, welche die Epidemie damals selbst beobachtet haben, allein bei
ihrem Typhusglauben.
Im Jahre 1878 wiederholte sich nun fast an derselben Stehe wie vor
40 Jahren ein Ereigniss ähnlicher Art: die Fleischvergiftung in Kloten,
und Verfasser glaubt nun im Interesse der Lösung der Frage, ob Typhus
durch Genuss verdorbenen Fleisches entstehen könne oder nicht, die beiden
Fälle von Massenerkrankung in Folge von Fleischvergiftung detaillirt be¬
sprechen zu müssen. Zu diesem Zwecke hat derselbe die zahlreichen im
Zürcherischen Staatsarchiv befindlichen Acten über die Epidemie in Andel¬
fingen, ferner einen Vortrag des Regierungspräsidenten Dr. U. Zehnder
und die zahlreichen Erhebungen und Aufzeichnungen des vom damaligen
Sanitätsdirector in die betreffenden Gemeinden als Sanitätscommissär ge¬
sandten Bezirksamtes Dr. C. Zehnder über die Epidemie in Kloten benutzt,
um durch die Zusammenstellung dieser Arbeiten dem Wege, welchen die
Forschung zur Lösung der strittigen Frage einzuschlagen hat, eine bestimmte
Richtung zu geben.
Es ist selbstverständlich unmöglich, in einem Referate die umfangreichen
Zahlenangaben wiederzugeben, wesshalb für diejenigen, welche sich für die
Details dieser Arbeit interessiren, auf das Original verwiesen werden muss;
wir heben hier nur die zur Beurtheilung nöthigen Anhaltspunkte hervor.
Am 10. Juni 1839 waren zu einem Sängerfeste in dem Dorfe Klein-Andelfingen
737 Sänger, darunter 141 Minderjährige, zusammengekommen. Zur Bewir-
thung derselben wurde in einer einfachen Festhütte kalter Kalbsbraten und
Schinken, nebst Landwein und Brot gereicht. Bier und Wasser wurde sehr
wenig getrunken, obwohl letzteres gut und rein war. Ueber das gebotene
Essen klagte die Mehrzahl der Festtheilnehmer; weder dem Auge noch der
Zunge boten sich Kalbsbraten und Schinken einladend dar; nur wenige
Festtheilnehmer wollten in Bezug auf Aussehen, Geruch und Geschmack
nichts Auffallendes wahrgenommen haben; ein Metzger, der beim Auspacken
und Zerschneiden der Bratenstücke mit half, meinte, dass die oberen Lagen
ein frisches Aussehen gehabt hätten, die tieferliegenden seien schlecht, sogar
blauschwärzlich gewesen und hätten stark nach Knoblauch gerochen. Erst
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474
Kritiken und Besprechungen.
am dritten Tage nach dem Feste wurden die ersten Erkrankungen bekannt,
dann aber nahm die Zahl der Erkrankten jäh zu bis zum sechsten Tage, so
dass schliesslich von den 737 Sängern 444, darunter 74 von 141 Minder¬
jährigen erkrankt waren; von diesen hatten 95 Braten, Schinken, Brot und
Wein, 15 nur Schinken, Brot und Wein und 31 nur Braten, Brot und Wein
genommen; von den übrigen Erkrankten liegen keine genauen Angaben
über das Genossene vor. — Die Dauer der Incubation war bei den ver¬
schiedenen Gliedern ein und derselben Familie meist eine verschiedene.
Zu gleicher Zeit mit diesen Erkrankungen traten ganz ähnliche Er¬
scheinungen auf an Personen, die nicht am Feste Theil genommen, dagegen
Fleisch aus derselben (Möckli’sehen) Metzgerei bezogen hatten. Einige
Familien hatten von dort am 7. Juni bezogenes Fleisch genossen und blieben
gesund, dagegen erkrankten solche, die am 8. Juni dortselbst gekauftes
Kalbfleisch gegessen hatten, ebenso alle die, welche am 11. Juni einem
Hochzeitsschmause anwohnten, bei dem Fleisch aus der Möckli’sehen
Metzgerei verzehrt wurde. Nicht bloss nach dem Genuss von Kalbfleisch, son¬
dern auch nach dem von Rindfleisch erkrankten die Kunden des Metzgers.
Was die Symptomatologie der Massenerkrankung anlangt, so sollen
nach Dr. Fehr, der circa 250 Erkrankte behandelte, in der Regel Mattigkeit,
Schwindel, Kopf-, Nerven-, Rücken- und Bauchschmerzen, bald die einen,
bald die anderen vorwaltend gewesen sein. Daneben bestanden Diarrhöen,
Brechreiz und wirkliches Erbrechen, Frösteln, hier und da Schüttelfrost.
Appetit fehlte ganz; die Zunge war stark belegt, übler Geruch entquoll dem
Munde und bei Vielen zeigte sich in der Mundhöhle, besonders unter der
Zunge, eine den Mercurialgeschwüren ähnliche Affection; die Augen waren
glänzend, die Pupillen erweitert; die Conjunctiva sclerae injicirt, das
Gesicht stark geröthet und der Ausdruck desselben hatte viel Aehnlichkeit
mit demjenigen bei einer beginnenden Hirnentzündung. Magen und Unter¬
leib waren gegen Druck empfindlich; die Haut war heiss, trocken, selten
zeigte sich Schweiss, der dann einen säuerlichen unangenehmen Geruch hatte.
Urin spärlich, saturirt. Stuhlausleerungen übelriechend, hatten ein flockiges,
gelblichbraunes Aussehen. Puls frequent, hart, die Zunge war stark be¬
legt. Unter Schweiss und dünnen Stühlen verloren sich diese Erscheinungen,
es traten Verstopfung, profuse, übelriechende Schweisse ein; in der dritten
bis vierten Woche traten auch diese Symptome zurück, die grosse Schwäche
verlor sich, ebenso das erbärmliche Aussehen der Kranken. In den tödtlich
verlaufenen Fällen waren die unwillkürlichen aashaft riechenden Stuhlaus¬
leerungen oft mit Blut vermischt.
Mehrmals wurden Ansteckungen des Pflegepersonals beobachtet; die
Zahl der Gestorbenen betrug 2 Proc. Es liegen sechs Obductionsbefimde
vor, die jedoch unvollkommen sind und für Typhus eigentlich nichts Charak¬
teristisches bieten; nur einmal wird von erhabenen und entzündeten Stellen
im Ileum gesprochen, die bei längerer Dauer der Krankheit wahrscheinlich
geschwürig geworden wären. — So weit die Berichte über Andelfingen.
Am 30. Mai 1878 war ein Sängerfest in Kloten. Ausser 696 Sängern
nahmen 6000 bis 7000 Gäste an dem Feste Theil. In der Festhütte gab
es beim Festmahle unter Anderem Bratwürste und Kalbsbraten, über den
sofort von verschiedener Seite geklagt wurde; auch die Bratwürste wurden
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Suter, Fleischvergiftungen in Andelfingen und Kloten. 475
getadelt, sie hätten keinen Schnitt, seien bröckelig zerfallen und hätten
schmieriges Aussehen. — Am 2. Juni wurde in Kloten noch ein Jugendfest
gefeiert, an dem 283 Kinder und 33 Erwachsene Theil nahmen; dabei wurden
auf dem Roste gebratene Wurste, Brot und Wein verzehrt. In der auf diese
beiden Feste folgenden Woche erkrankten massenhaft Personen, die an
denselben Theil genommen hatten, im Ganzen 651. Ausserdem solche, welche
Fleischwaaren aus dem Schlachthause zu Kloten bezogen hatten. Von der
Menge der Festbesucher, welche nur Wein und Wasser getrunken hatten,
ist Niemand erkrankt. Auch hier ist die Dauer der Incubation bei den
verschiedenen Gliedern derselben Familie eine verschiedene, wahrscheinlich
abhängig von der Quantität und Qualität des jeweils genossenen Fleisches.
Unter den Symptomen war bei den einen Mattigkeit, Benommenheit,
Appetitlosigkeit, Kopfschmerz constant; bei anderen traten gastrische Er¬
scheinungen in den Vordergrund: Uebelkeit, Erbrechen, Diarrhöe oder Ver¬
stopfung; Fieber nicht selten mit instinctivemSchüttelfrost; auch Nasenbluten,
Kopfschmerz, Apathie, Druckempfindlichkeit des Leibes, Milztumor. Unter
kritischen Schweissen und reichlicher Urinsecretion Hessen in der zweiten
oder dritten Woche, in selteneren Fällen später, die Erscheinungen nach, die
Kranken wurden ruhiger, schliefen besser, das Bewusstsein hellte sich auf;
Todesfälle traten bei nicht ganz 1 Proc. auf. Die Reconvalescenz war selbst
in leichten Fällen eine äusserst langsame. Milzschwellung ist in 66 Proc.
constatirt. Ueber den Gang der Fiebertemperaturen liefert das vorHegende
Material leider in den weitaus meisten Fällen keine sicheren Anhaltspunkte,
doch sind 107 Fälle verzeichnet, in denen 40 Grad und darüber erreicht wurden.
Eiweiss wurde in 24 Fällen gefunden. Bronchialkatarrh fehlte ganz. Unter
den CompUcationen sind Darmblutungen, Perforations-Peritonitis, Thrombosen,
Pneumonieen, Pleuritiden, Pericarditis, Strumitis und Epidydimitis genannt;
Recidive wurden acht beobachtet. Im Verlauf der Epidemie traten nun eine
Reihe von Erkrankungen (74) bei Personen auf, die an dem Feste keinen
Theil genommen hatten, die aber mit den primär Erkrankten in irgend
welche Berührung gekommen waren; einzelne von diesen führten zu Haus-
epidemieen. Auch die secundären Erkrankungen boten nach Verfasser in
ihrer grossen Mehrzahl alle pathognomischen Erscheinungen des Typhus,
und Hess sich ganz besonders Roseola, Milztumor, Ileocoecalgeräusch fast
immer nach weisen; alle Erkrankten genasen; einige Fälle verHefen gänzHch
fieberlos. Complicationen fehlten, Reconvalescenz langsam.
Die meisten der sechs mitgetheilten Obductionsbefunde lassen durch die
Schwellung der Peyer’sehen Plaques und soHtären FoUikel den Typhus-
process erkennen, doch fehlen in einigen diese charakterischen Zeichen 1 ):
wie Infiltration oder Verschwärung oder Narbenbildung der Peyer’schen
Plaques, der soHtären FolHkel, Milzschwellung. Es ist nicht zu bestreiten,
dass die Epidemieen zu Andelfingen und Kloten sehr grosse Aehnlichkeit
unter sich haben; an beiden Orten fällt die grösste Zahl der Erkrankungen
in die ersten zehn Tage; eine mehrtägige Incubation war in jedem Falle da;
in Kloten scheint dieselbe etwas kürzer gewesen zu sein, als zu Andelfingen;
*) Die markige Schwellung der Peyer’ßchen und solitären Drüsen kommt auch bei
Intestinalmykosen vor. (Ref.)*
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476
Kritiken und Besprechungen.
neben schweren Fällen war die Mehrzahl der Erkrankungen leicht zu nennen
und der Verlauf ein günstiger; in Andelfingen 2 Proc., in Kloten 1 Proc.
Todesfälle. Die Symptome der Andelfinger Epidemie stimmen mit denen
genau überein, wie sie die Schön lein’sehe Schule aufstellte, und finden sich
in der Klotener Epidemie wieder, wenn auch ergänzt durch die im Verlauf
der 40 Jahre, welche zwischen beiden Epidemieen liegen, errungenen Fort¬
schritte in der Diagnostik des Typhus. Roseola und Milzschwellung traten
in der Klotener Epidemie auf, in der Andelfinger kannte man diese Symptome
noch nicht; dagegen fehlt in der Klotener Epidemie die stark erweiterte
und reactionslose Pupille, die in der Andelfinger fast constant war.
Schwer mit dem „Typhus“ in Einklang zu bringen ist die in beiden
Epidemieen beobachtete Verstopfung, die kurze Incubationsdauer, der rasche
Abfall des Fiebers; auffallend ist die oft beobachtete, stark entwickelte Roseola,
die frühzeitig aufgetretene starke Milzschwellung; dennoch hält Verfasser
unbeirrt an der Diagnose „Typhus“ fest, es dem Leser überlassend, wie er sich
mit diesen auffallenden Beobachtungen zufrieden geben will. Leider fehlen
die Nachweise von Typhusbacillen, die erst zwei Jahre nach der Klotener
Epidemie im Darme nachgewiesen wurden. Lassen nun die Symptomatologie
und pathologische Anatomie keinen Zweifel, dass wir es in Andelfiugen wie
in Kloten mit Abdominaltyphus zu thun haben, sagt Verfasser, so bieten die
secundären Erkrankungen den vollgültigen Beweis dafür; die Zeit der
meisten secundären Erkrankungen fällt an beiden Orten in die vierte und
fünfte Woche nach dem Feste.
Alles in Allem recapitulirt Verfasser, dass sich nicht nur die beiden
Epidemieen in Kloten und Andelfingen gleich sind, sondern dass sie beide
von dem typischen Bilde des Abdominaltyphus in keiner irgendwie erheb¬
lichen Weise abweichen.
Unter den Ursachen der Massenerkrankung in Andelfingen wurde, wie
es im Geiste jener Zeit lag, im Anfänge der Massenerkrankung selbstver¬
ständlich ein „genius epidemicus“ angenommen, unterstützt durch grosse
Hitze, Gewitter, dann nahm man eine Kupfervergiftung an, die jedoch nach
sorgfältigster Untersuchung der Geschirre u. s. w. ebenfalls fallen gelassen
wurde; auch an andere Gifte dachte man zu Anfang der Epidemie, doch
blieben die Nachforschungen resultatlos. Dem Bier und Wein konnte die
Schuld nicht beigemessen werden, denn Alle, welche nur getrunken und nichts
gegessen hatten, blieben gesund. Schliesslich musste das krankmachende
Agens in dem Braten und Schinken gesucht werden und da bieten die Acten
die gründlichsten Aufschlüsse dafür. Es kann nicht Sache des Referenten
sein, die genauen Details dieser Actenbelege hier wiederzugeben, es muss
vielmehr auf das Original verwiesen werden. Verfasser spricht die Ver-
muthung aus, dass ein von dem Metzger Möckli geschlachtetes Kalb wahr¬
scheinlich krank war, und dass von diesem die Infection ausging.
Die Ursachen der Massenerkrankung in Kloten sind dieselben; die Art
der Zubereitung des Fleisches war dieselbe wie in Andelfingen. Der Wein,
das Bier, das Wasser, die Geschirre waren mit Entschiedenheit als Ursachen
der Erkrankung auszuschliessen, so dass man förmlich dazu gedrängt wurde,
das Fleisch als alleinige Ursache anzusehen; die Schlachtstelle war im
höchsten Grade unreinlich, der Schlächter ein höchst verrufener Geschäits-
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Altschul, Wasserversorgung der Städte. 477
mann; derselbe hat nachgewiesener Maassen zwei kranke Kälber gekauft
und verarbeitet.
Verfasser führt dann noch drei kleinere Gruppenerkrankungen nach
Fleischgenuss an in Birmenstorf, Würmles und Fluntern und bespricht dann
in einer Schlussbetrachtung die verschiedenen Möglichkeiten der Diagnose,
kommt aber zu der festen Ueberzeugung, an der Identität der beiden Epide-
mieen mit dem Abdominaltyphus festhalten zu müssen, muss jedoch zugeben,
dass man wohl eine eigenthümliche, bis jetzt ätiologisch noch nicht ermittelte
Abart des Typhus annehmen müsse ] ). — Ob eine Ptomainvergiftung vorliegen
könne, erörtert Verfasser nicht. Dr. Stich (Nürnberg).
Dr. Tb. Alt schul: Ueber Wasserversorgung: der Städte im
Allgemeinen und die geplante Wasserversorgung
Prags im Besonderen. Prag, J. G. Calve’sche k. k. Hof- und
Universitäts- Buchhandlung, 1889. gr. 8. 68 — XI S.
Eine äusserst empfehlenswerthe, sachgemässe Schrift über Wasser¬
versorgung. Die erste Besprechung behandelt das Trinkwasser und die
Infectionskrankheiten. Hier werden die verschiedenen Ansichten über Schäd¬
lichkeit und Unschädlichkeit zusammengestellt und kritisch beleuchtet, die
Ansichten Pettenkofer’s und Koch’s, die Untersuchungen auf Bacterien
und das Für und Wider klar vor Augen gebracht. Der Schluss der Be¬
sprechung lautet: „Hat man aber die Wahl zwischen mehreren Bezugs¬
quellen, dann wird man unbedingt jener den Vorzug geben, die die physi¬
kalische, chemische, mikroskopische und biologische Reinheit in höherem
Maasse besitzt, und dies auch dann, wenn die Kosten für diese auch
bedeutend höher sind, als für ein minder gutes Wasser, das im Nothfalle
allenfalls auch noch zulässig wäre.“
Der zweite Abschnitt behandelt die Quantität des Trink- und Nutzwassers.
Hier werden nun ebenso eingehend die Verhältnisse erwogen, die Mengen
besprochen, welche hier und da an Wasser verbraucht werden; so verbraucht
München-Gladbach 15*3 Liter Wasser für den Kopf und Tag, Bochum 226*6.
Die bei Weitem grösste Zahl der Städte mit Wasserversorgung verbraucht
noch nicht 100 Liter für den Kopf und Tag, der Mehrverbrauch beruht,
wohl hauptsächlich auf Fabriken oder sonst besonders massenverbrauchenden
Einrichtungen. Die bisher angenommene Durchschnittsmenge von 150 Liter
ist demnach schon als eine hohe, ausreichende zu bezeichnen, wenn nicht
besondere Verhältnisse vorliegen. Es wird ferner der Veränderungen bei
Quellleitungen gedacht in der Abnahme der Wassermenge, sodann auch der
Anwendung von Filtern, künstlichen oder natürlichen, und ausgesprochen:
„dass man der totalen oder auch nur der partiellen Flusswasserversorgung
am besten, wo es uns überhaupt möglich ist, aus dem Wege gehen wird.“
*) In Amerika sind ähnliche nahezu incubationslose Typhuserkrankungen bekannt;
dortselbst sind jedoch die Lungeuerscheinungen stark ausgeprägt.
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478
Kritiken und Besprechungen.
Hierauf folgt „die geplante Wasserversorgung der Stadt Prag“. Wenn
auch hier nur örtliche Verhältnisse mitspielen und die Gleichgültigkeit
einiger Civilpersonen, dagegen die Regsamkeit der medicinischen Kreise
bekunden, die Schwierigkeiten hervortreten, welche bei einer solchen Anlage
in jedem Gemeinwesen sich zu zeigen pflegen, so ist doch auch dieser Ab¬
schnitt sehr lehrreich und bezeugt den Ernst der Auffassung und die grosse
Zahl der Vorarbeiten.
Schliesslich folgt noch das Gutachten des Vereins deutscher Aerzte in
Prag über den Bericht der Wasserversorgungscommission.
Dies Büchelchen ist in jeder Hinsicht bezüglich der beregten Fragen
zu empfehlen. Dr. E. Reichardt (Jena).
H. Trillich, zweiter Assistent an der königl. Untersuchungsanstalt für
Nahrungs- und Genussmittel zu München: Dl6 Müll ebener
Hochquellenleitung aus dem Murgfallthale, nebst Bei¬
trägen zur Untersuchung des Trink- und Nutzwassers.
Nr. VIII. der Hygienischen Tagesfragen. München, M. Riegersche
Universitäts-Buchhandlung, 1890. gr. 8. 114 S.
Seit 1886 besitzt München eine Quellwasserleitung aus dem Murgfall-
thale; die Quellen sind von München 40 bis 45 km entfernt und liegen
etwa 100 m über dem Normalpunkte Münchens, so dass genügend natür¬
licher Druck vorhanden ist. Herr Trillich hat sich nun der anerkennens-
werthen Arbeit unterzogen, wie man mehr und mehr zur Quellleitung geführt
wurde und endlich die Entfernnng nicht scheute, um Quellwasser und Hoch¬
druck in natürlichem Vorkommen zu erreichen. Der zweite Abschnitt bringt
die Untersuchungen von dem Wasser in verschiedenen Zeiten, aus den ver¬
schiedenen Quellen, welche gefasst wurden u. s. w.; der dritte Theil bringt
Untersuchungen über die Bestimmung der freien Kohlensäure im Wasser;
endlich folgen noch ortspolizeiliche Vorschriften und die Wasserleitungs¬
ordnung. Man erhält so ein recht gutes Gesammtbild der hier einschlagen¬
den Verhältnisse.
Bei der Bestimmung der freien Kohlensäure weist Trillich mir einen
Rechnungsfehler nach, den ich sehr gern und dankbar anerkenne. Ich
empfahl bei der Untersuchung der Einwirkung von Kohlensäure haltendem
Wasser auf Bleiplatten die Methode der Bestimmung der freien Kohlen¬
säure nach Pettenkofer und benutzte gemäss den Angaben desselben
Rosolsäure; Trillich findet Phenolphtalei'n noch schärfer. Alkalibicarbonate
werden nicht angezeigt, wohl aber freie Kohlensäure, welche ich (Archiv
der Pharmacie, 1887, Bd. 225, S. 1051) mit Kalkwasser oder Natronlauge
titrirte und nun die an den Kalk oder das Natron gebundene Kohlensäure
berechnete. In Wirklichkeit muss die Menge der dadurch gebundenen
Kohlensäure verdoppelt werden, da die Reaction beendet ist, sobald nur
Bicarbonat vorhanden ist, und demnach ist gleich viel Kohlensäure an dem
Bicarbonat gebunden oder letzteres durch die Titrirung gebildet worden, so
dass die Rechnung Ca0:2C02 oder Na 2 0:2C0 3 lauten muss.
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Bertschinger, Sandfilter der städtischen Wasserwerke in Zürich. 479
Die Arbeit von Trillich bespricht aber diese Methoden überhaupt sehr
ausführlich und klar, so dass der Aufklärung Suchende auf diese selbst ver¬
wiesen wird und das Studium nur zu empfehlen ist.
Dr. E. Re ich ar dt (Jena).
A. Bertschinger: Untersuchungen über die Wirkungen der
Sandfilter des städtischen Wasserwerkes in Zürich.
Zürich 1889. gr. 8. 73 S.
Diese Schrift beleuchtet den Einfluss der Filtration des Wassers sehr
ausführlich, namentlich hinsichtlich des Auftretens der Bacterien. So sehr
ich reine, natürliche Quellen bevorzuge, welche ohne jede Filtration zur Ver¬
wendung gelangen, so liegt hier doch ein Wasser der äusserst reinen
Schweizerseen vor, welches unter den Fluss- und Seewässern sich gewiss
aiu ersten zur Verwendung als Genusswasser eignet.
Filtrirtes und unfiltrirtes Seewasser ergaben in 100000 Thln. Wasser:
unfiltrirt
filtrirt
Alkalien, als Na^O.
0*25
0*25
Magnesia, als MgO.
0*97
0*98
Kalk, als CaO.. .
616
6*23
Eisenoxyd und Thonerde . . . .
012
0*20
Kieselsäure.
0*34
0*40
Chlor.
014
0*13
Salpetersäure, als NjO;, . . . .
0*15
0*15
Schwefelsäure, als S0 3 .
091
0*94
Kohlensäure, gebunden berechnet
aus dem Alkalinitrat ....
5*03
5*10
Organische Substanz.
1*88
1*52
Abdampfrückstand.
15*40
15*24
Glührückstand.
1403
14*32
Die Zusammensetzung zeigt demnach ein sehr reines, weiches Wasser.
Dasselbe wird entfernt vom Lande aus einer Tiefe von 12 m entnommen.
Die Filter bestehen aus grobem Kies, als unterste Lage, etwas feinerem
Gartenkies, aufliegend, dann grobem und zu oberst feinem Sand; das Wasser
steigt von unten auf. Sehr bald bildet sich oben eine Schicht feinen
Schlammes, welche zunächst das Filtriren regelt, bei stärkerer Ablagerung
aber hemmt, worauf dann das Filter durch stärkeren Wasserstrom geschlämmt
und gereinigt wird. Das dann zuerst durchlaufende Wasser ist nicht völlig
klar, sobald aber wieder etwas Schlamm sich abgesetzt hat, tritt die voll¬
ständige Klärung ein. Drei Filterkammern sind überwölbt, zwei ungedeckt;
im Jahre 1887 machten sich derartige Abschlämmungen bei den über¬
wölbten Filtern durchschnittlich je nach 77 Tagen nöthig, bei den offenen
je nach 48 Tagen.
Nun folgen die sehr zahlreichen Bestimmungen der Bacterien, von
Ammoniak und albuminoidem Ammoniak, organischer Substanz, verglichen
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480
Kritiken und Besprechungen.
mit Druck und Geschwindigkeit des Durchflusses u. s. w., auf welche hier nur
verwiesen werden kann; sehr lehrreich aber für einschlagende Fälle.
Ammoniak findet sich nur in äussersten Spuren und ebenso auch das
sogenannte albuminoide Ammoniak. Die Zahl der Bacterien bezieht sich
auf Cubikcentimeter Wasser und betrug beispielsweise im unfiltrirten Wasser
473, im filtrirten nur 4, gewöhnlich enthält aber das filtrirte Wasser mehr
derselben, 20, 30, 40 u. s. w. Man ersieht deutlich hierbei, wenn Fehler
der Filter Vorlagen u. s. w. Ueber die Methode der Cultur und der Unter¬
suchungen, wie der grossen Zahl der mitgetheilten Versuche ist das
Büchelchen selbst einzusehen, welches eine grosse Menge Mühe und Arbeit
beweist. Dr. E. Reichardt (Jena).
J. Post: Musterstätten persönlicher Fürsorge von Arbeit¬
gebern für ihre Geschäftsangehörigen. I. Band. Berlin,
Oppenheim, 1889. gr. 8. 380 S.
Unter obigem Titel veröffentlicht Professor Dr. J. Post in Hannover
den ersten Band eines Werkes, welches die Aufmerksamkeit Aller auf sich
ziehen dürfte, welche sich um die Zustände unserer industriellen Bevölkerung
bekümmern. Vielfache Studienreisen und ausgedehnte Verbindungen haben
den Verfasser in den Stand gesetzt, eine lange Reihe hervorragender Wohl¬
fahrtseinrichtungen der verschiedensten Art theils nach eigener Anschauung,
theils nach den zuverlässigsten Berichten bis in alles Detail zu schildern, ja
sogar seine Darstellungen durch Ansichten und Pläne zu illustrlren. Der
bisher erschienene Band behandelt lediglich das, was zur Fürsorge für
Kinder und junge Leute geschaffen worden.
Man staunt über den Reichthum an wohlthätigen Einrichtungen, der da
vor dem Leser ausgebreitet wird, übeF alle diese Anstalten, die sich schon
der Wöchnerin, des Wickelkindes annehmen, das Kind vor seinem Schul¬
eintritt überwachen, für dessen Erholung und Unterhaltung, für Gewöhnung
zur Ordnung und Arbeit, für Uebung in nützlichen Beschäftigungen sorgen;
welche ferner den Mädchen im erwerbsfähigen Alter ein gesundes, ange¬
nehmes, fröhliches Heim, verbunden mit hauswirthschaftlichem Unterricht
aller Art bieten; welche dasselbe für die Knaben leisten, denselben durch
Bibliotheken, Fortbildungsschulen, durch Unterricht in Musik uud Gesang,
im Turnen zur weiteren körperlichen und geistigen Ausbildung die Möglich¬
keit bieten; welche endlich beide Geschlechter durch Sparcassen und andere
Spareinrichtungen, durch die Erleichterung der Erlernung eines Berufes die
Mittel schaffen, eine ordentliche Stellung ber ihrem Austritt aus dem Eltern¬
hause oder aus dem bisher vom Arbeitgeber gebotenen Heim zu erringen.
Das ist wohl dem Verfasser selbst nie eingefallen, diese geschilderten
Anstalten als Muster zu betrachten, welche ohne Weiteres nachgeahmt
werden könnten. Hier, wenn irgendwo, heisst es: Eines schickt sich nicht
für Alle. Gar Manches dürfte auch weit besser dem Gemeinwesen, sei es
dem Staate, sei es dem einzelnen Orte, zur Ausführung zugeschoben werden.
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Post, Musterstätten persönl. Fürsorge v. Arbeitgebern i ihre Arbeiter. 481
als den Privaten. Es mag beispielsweise des Sparcassenwesens der Unter¬
fichtsanstalten gedacht sein. Wozu schon die jungen Leute, die Kinder ge¬
schieden halten nach Dienstherren, nach Confessionen, nach Vermögens-
Stand etc., statt sie in der Gemeinschaft möglichst vieler Dinge aufwachsen,
sich möglichst kräftig als Angehörige eines Gemeinwesens, als gleichberech¬
tigte Glieder eines Volkes sich fühlen zu lassen!
Doch ja — der Verfasser glaubt an die Möglichkeit, die gute alte
Zeit durch „ein aufgeklärtes Patriarchenthum“ wieder aufleben zu lassen.
Dann muss freilich Alles um diesen Mittelpunkt, diesen Patriarchen sich
gruppiren. Dieser steht an der Spitze, nicht als der Herr, sondern als der
Vater; er regiert, aber nicht über seine Untergebenen, sondern über seine
Familienangehörigen; er behandelt sie in der Weise als seinesgleichen, wie
ein Vater seine Kinder. Ich bezweifle nicht, solche Verhältnisse können
allerdings Vorkommen — je nach dem Volkscharakter, je nach den politi¬
schen und den Erwerbsverhältnissen, hier leichter, dort schwieriger. Aber
sie können nicht beliebig geschaffen werden. — Vor Allem aber können nur
bevorzugte Naturen Patriarchen werden, Naturen, die nicht nur alle Herzen
an sich zu ziehen vermögen, wie ein Magnet, sondern deren Blick, deren
Wort die ebenso seltene als geheimnissvolle Macht hat, fast in unbewusster
Weise den Willen eines Jeden, der mit ihnen in Berührung kommt, zu
lenken, sein ganzes Denken und Thun zu beeinflussen. Verbindet sich
damit ein edles Herz, ein echt religiöser Sinn, dann kann ohne allen Zweifel
Grosses und Wohlthätiges geschaffen werden. Aber wie oft trifft dies zu?
Und wie oft ist dieses Patriarchenthum nur hohler Schein, nur Blendwerk?
Der Herr Verfasser wird darauf gefasst sein müssen, dass gar Manches
anders beurtheilt wird, als er von seinem Standpunkte aus es thut. Eins
aber wird ihm Niemand bestreiten können, dass jede Institution, wie er sie
so beredt geschildert, erst dann ihre volle Wirksamkeit entfalten kann, wenn
ein Einzelner oder einzelne Wenige mit ihrem ganzen Herzen und aller
ihrer Begeisterung dafür einstehen. Es braucht nicht das Haupt eines Ge-
sohäfte8, nicht seine ersten Beamten zu sein; der untergeordnetste Ange¬
stellte kann oft einem solchen Unternehmen den Lebensodem seiner Be¬
geisterung einhauchen. Diese Bedeutung des einzelnen Individuums ist ein
Hauptgrund, warum solche „Musteranstalten“, an andere Orte übertragen,
so oft nicht gedeihen, warum sie nicht einfach nachgeahmt werden können.
Zur blossen knechtischen Nachahmung des Vorgeführten hat Professor
Post seine Schilderungen nicht verfasst, wohl aber zum Beweis, wie
Schönes und Grosses — oft mit kleinen Mitteln — geschaffen werden
kann, wie mannigfach die Mittel und Wege sind, auf denen die Wohlfahrt
der Arbeiter gefördert werden kann; sie sind geschrieben zur Aneiferung
für alle die, welche in dieser oder jener Stellung Aehnliches zu schaffen
vermöchten. Dem interessanten Buche sind recht viele Leser zu wünschen,
bei denen die Samenkörner aufgehen, welche der Verfasser durch seine
Arbeit auszustreuen hofft. Schüler (Mollis).
Y ierteljahruBchrif t für Gesundheit «pflege, 1800.
31
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482
Kritiken und Besprechungen.
Sanitätsrath Dr. Mencke: Welche Aufgaben erfüllt das
Krankenhaus der kleinen Städte und wie ist es ein¬
zurichten? Berlin, Th. Chr. Fr. Enslin, 1889. gr. 8. 174 S.
Das Elend, welches der Verfasser als junger Arzt bei einer Cholera¬
epidemie in den Behausungen der Armen kennen lernte, zeitigte in ihm den
Gedanken, am Orte seiner Thätigkeit, einer Stadt von jetzt 2500 Ein¬
wohnern, ein Krankenhaus zu gründen. Durch Inanspruchnahme der Privat-
wohlthätigkeit und selbstloses Handeln gelang es ihm nach langen Be¬
mühungen, vor 20 Jahren zum Ziele zu kommen. Sein Buch enthält eine
klare Darstellung der mannigfachen Erfahrungen, welche er bei Herbei-
schaffung der Mittel, dem Bau, dem Betriebe und der Verwaltung gemacht
hat, und giebt denjenigen, welche seinem nachahmungswerthen Beispiele
folgen wollen, werthvolle, auch die Einzelheiten berücksichtigende Rath¬
schläge.
Die Anlage der Anstalt und ihre Ausstattung ist durch Pläne erläutert.
Wenn an zwei Stellen der Luftraum für jedes Bett auf 300 cbm angegeben
wird, so ist dies natürlich als ein Druckfehler zu erachten. Den Verhält¬
nissen der Zeichnung würde die Zahl 30 entsprechen.
M. Schulz (Berlin).
Dr. Marx, praktischer Arzt: XJlltCrriohtSbUCll für angehende
Krankenpflegerinnen. Paderborn, Schoeningh, 1889. 8. 125 S.
mit 15 Abbildungen.
Das Buch enthält in kurzer, leicht fasslicher Form eine übersichtliche
Zusammenstellung desjenigen, was die Krankenpflegerin wissen muss, und
der Umstand, dass dasselbe bereits in zweiter Auflage erschien, giebt den
Nachweis seiner praktischen Brauchbarkeit. In Bezug auf die öffentliche
Gesundheitspflege ist der Abschnitt, welcher die ansteckenden Krankheiten
behandelt, von besonderem Interesse. Die Behörde kann im Allgemeinen
nur die Absonderung eines Kranken veranlassen und für genaue Ausführung
der Schlussdesinfection Sorge tragen. Die Beseitigung der Ansteckungskeime
während der Krankheit fällt naturgemäss in der Hauptsache dem Warte¬
personal zu. Der Verfasser hat diesem Umstande Rechnung getragen und
vielfach Belehrungen über das Desinfectionsverfahren eingeflochten. Es
würde aber die Vollständigkeit des Abschnittes erhöht haben, wenn er nicht
nur für Cholera, sondern auch für die anderen ansteckenden Krankheiten
genauere Verhaltungsmaassregeln über die Behandlung der inficirten abge¬
legten Wäsche gegeben hätte.
Auch die Vorschrift, Schwindsüchtigen Speigläser mit Sublimatlösung
zu verabfolgen, würde nach den Ergebnissen und Untersuchungen von
Gaffky und Schill besser eine Abänderung und zwar im Sinne der Cor-
net’schen Vorschläge erfahren. M. Schulz (Berlin).
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G‘2. Versaraml. deutscher Naturforscher u. Aerzte in Heidelberg. 483
Vereine nnd Versammlnngen.
62. Versammlung deutscher Naturforscher und Aerzte
in Heidelberg vom 18. bis 23. September 1889.
Bericht über die Section für Hygiene, Medicinalpolizei
und gerichtliche Medicin.
Von Regierungs- und Geh. Medicinalrath Dr. Schwartz (Köln).
Nach Beendigung der ersten allgemeinen Sitzung vom 18. September
constituirten sich die beiden vorgenannten Sectioncn unter Einführung des
Herrn Hofrath Prof. Knauff im Sitzungssaale des pathologisch-anatomischen
Instituts, welcher sich durch Raum und Beleuchtung zu Vorträgen mit
Demonstrationen als sehr geeignet erwies. Es wurde beschlossen, die Section
für gerichtliche Medicin Morgens von 9 bis 11 Uhr, die Section für Hygiene
und Medicinalpolizei von 11 bis 1 Uhr tagen zu lassen, um, wie bei der
letzten Versammlung in Köln, den Mitgliedern beider Sectionen die Ge¬
legenheit zu bieten, nach Befinden sich an allen Vorträgen zu betheiligen.
Erste Sitzung am 19. September Vormittags.
Herr Knauff widmet warme Worte der Erinnerung an die Verdienste
des leider zu früh verstorbenen Prof. Soyka, welcher sich an den Arbeiten
der vorigjährigen Versammlung noch so eifrig betheiligt hatte und in das
die diesjährigen Sectionssitzungen vorbereitende Comite gewählt war. Nach¬
dem die Versammlung zum Andenken an den Verstorbenen sich erhoben
hatte, erhielt das Wort:
1. Herr Kral (Prag): Ueber expeditive Herstellung einiger
fester, undurchsichtiger Nährböden.
Der Vortragende hebt hervor, dass die natürlichen Nährböden (Kartoffel,
Rüben, Obst, rohes und gekochtes Fleisch) keine constante Zusammensetzung
hätten und desshalb auch keine constante, zu Vergleichen geeignete Bilder
der auf ihnen cultivirten Mikroorganismen bieten könnten. Zur Herstellung
solcher Bilder seien aber die künstlichen Nährböden, welche sich aus
bestimmten Mengenverhältnissen pulverisirter Bestandteile bereiten lassen,
weit mehr geeignet. Die Bereitung der künstlichen Nährböden sei auch
weniger zeitraubend wegen ihrer stets constanten Form (Scheibe). Der
Vortragende beschreibt dann die drei allen Anforderungen entsprechenden
Nährböden: die Reis-, Weizenbrot-und Fleischscheiben, welche über¬
all leicht zu beschaffen seien, und hofft, dass bei Benutzung derselben die
makroskopische Differentialdiagnose der Mikroorganismen sich mehr ver¬
vollkommnen werde.
31*
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484 62. Versammlung deutscher Naturforscher und Aerzte
Herr Kral schloss seinem Vortrage an: die Demonstration eines sehr
reichhaltigen und instructiv im Versammlungszimmer aufgestellten bacterio-
logischen Museums, welches aus einer grossen Reihe von Dauerpräparaten
bestand, die in Glasdosen und zugeschmolzenen Reagensröhrchen aufbewahrt
waren und zu Unterrichts zwecken als sehr geeignet empfohlen wurden.
2. Herr Bernheira (Würzburg): Sind diePlUBSverunreinigungeii
durch grosse Städte an einer erhöhten Sterblichkeitsinten¬
sität dicht unterhalb derselben statistisch nachweisbar?
Der Vortragende hebt die negativen Resultate hervor, welche die
chemischen Analysen zum Beweise der Gesundheitsschädlichkeit ver¬
unreinigter Flusswässer ergeben hätten. Nach den Untersuchungen von
Brunner und Emmerich (Zeitschrift für Biologie, Bd. X, S. 52) für die
Isar, nachdem sie alle Stadtbäche und verunreinigenden Zuflüsse von München
aufgenommen, in ihren chemischen Bestandtheilen nur sehr wenig verändert
worden. Der Rückstand habe um 3*8 mg, organische Substanz um 3*4 mg,
suspendirte Stoffe um 5*3 mg zugenommen, der Chlorgehalt sei ganz unver¬
ändert geblieben. Nach Hulwa habe das Oderwasser 32 km unterhalb der
Königsbrücke in Breslau nach seiner Verunreinigung innerhalb der Stadt wieder
einen solchen Grad chemischer Reinheit erlangt, dass ein Einfluss der Canal¬
wässer nicht mehr nachzuweisen war. Da das verunreinigte Flusswa9ser
weder zum Kochen noch zum Trinken benutzt werde, kann der Vortragende
nur in den Krankheitskeimen, welche den Senkstoffen anhaften, bei ver¬
minderter Strömung sich am Flussufer absetzen, dort eintrocknen und der
Aussenluft sich beimischen, die einzig mögliche Quelle von etwaigen
Gesundheitsschädigungen durch verunreinigte Flüsse vermuthen.
Um den gesundheitsschädlichen Sedimentirungsprocess an den Ufern eines
verunreinigten Flusses zu verhindern, genüge auch eine grosse Wassermasse
nicht, wenn die Stromgeschwindigkeit eine geringe sei. Die Schwemm¬
kraft eines Flusses, welchem die Fortschaffung des städtischen Unraths über¬
lassen werde, sei die Resultante der Wassermasse und Stromgeschwindigkeit.
Ob das Eintrocknen bacterienhaltiger Sedimentirungen am Ufer ver¬
unreinigter Flüsse nun wirklich Krankheiten herbeiführe, könne am
besten durch die vergleichende Sterblichkeitsstatistik zweier Städte ermittelt
werden, von welchen nur eine bei sonst gleicher geographischer Lage und
gleichen hygienischen Verhältnissen in der Nähe eines stark verunreinigten
Flusses liege. Als zu einem derartigen Vergleich geeignete Städte bezeichnet
der Vortragende Altona und Bremen, von welchen Altona unmittelbar unter¬
halb der Siele Hamburgs, Bremen weit entfernt von einer derartigen Veronrei-
nigungsquelle liege. Die Einwohnerzahl, Religion, Sitten, Beschäftigung und
Lebensweise sei in beiden Städten die gleiche, ebenso die klimatischen, geolo¬
gischen und socialen Einflüsse. Beide Städte lägen an grossen Flüssen und hät¬
ten Wasserversorgung und Strassenreinigung in gleicher Weise durchgeführt
Nach der vom kaiserlichen Gesundheitsamte veröffentlichten Sterblich¬
keitsstatistik der Städte des Nordsee-Küstenlandes pro 1877 bis 1886 starben
in Altona durchschnittlich im Jahre 444 Personen mehr als in Bremen, und
zwar vorzugsweise an acuten Infectionskrankheiten und acuten
Krankheiten der Verdauungsorgane. So lange nicht ein anderer Factor
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in Heidelberg vom 18. bis 23. September 1889.
nachzuweisen sei, welcher die auffallende Sterblichkeitserhöhung der Stadt
Altona im Vergleich zu allen übrigen ungefähr gleich grossen Städten des
Nordsee-Küstenlandes erkläre, könne man nur die Lage der Stadt Altona
dicht unterhalb der Siele Hamburgs als Ursache beschuldigen. Der Vor¬
tragende ist sich aber wohl bewusst, dass noch weitere die Kräfte eines
Einzelnen überschreitende Untersuchungen erforderlich seien, um die vor¬
liegende Frage der gesundheitsschädlichen Flussverunreinigung, von welcher
die Zukunft der Schwemmcanalisation abhänge, ihrer Lösung näher zu bringen.
Bei der Discussion bezeichnete HerrWernich (Cöslin) die Trinkwasser¬
versorgung von Altona als eine ungeeignete.
Herr Schwartz fragte den Vortragenden, in welcher Art in Bremen
und Altona die Todesursachen ermittelt würden, ob eine durch sachkundige
Organe ausgeführte Leichenschau dort bestehe? Wenn die Todesursachen
den Standesämtern lediglich durch die Angehörigen der Verstorbenen ange¬
zeigt würden, sei die Sterblichkeitsstatistik nur mit grosser Vorsicht und
Einschränkung wissenschaftlich zu verwerthen.
Auch Gaffky (Giessen) und Guttstadt (Berlin), der letztere unter
Anführung drastischer Beispiele, bestritten die Zuverlässigkeit der in der
Sterblichkeitsstatistik angegebenen Todesursachen.
Zweite Sitzung am 19. September Nachmittags.
Herr Wern ich (Cöslin): Streitiges und Gewisses über den
Aussatz (Lepra).
Der Vortragende zieht aus dem auffallenden Anschwellen der Lepra-
Literatur in den letzten Jahren den Schluss, dass der Aussatz wieder häufiger
vorkomme, was sich auch in den russischen Ostsee-Provinzen statistisch
nachweisen lasse. Es müsse desshalb die Einschleppung der Krankheit in
Central-Europa mit wachsamem Auge verfolgt werden. Die Verwendung
chinesischer Arbeiter, die erfalirungsgemäss zur Lepra disponiren, bei einer
norddeutschen Dampfergesellschaft, wie solche kürzlich in den Zeitungen
berichtet werde, scheine bedenklich.
Herr Gärtner (Jena) glaubt, dass lepröse chinesische Arbeiter für
den schweren Schiffsdienst zu schwach seien und desshalb auch nicht ange¬
stellt würden.
Herr Alsberg wies hin auf die geringe Disposition der kaukasischen
Rassen für Lepra.
Herr Sonnenberger (Worms): Die Entstehung und Ver¬
breitung der Krankheiten durch gesundheitsschädliche
Milch.
Der Vortragende nimmt nach ihrer Entstehung folgende Gesundheits¬
beschädigungen durch Milch an: 1) durch Krankheiten der milchgebenden
Thiere (Maul- und Klauenseuche, Tuberculose); 2) durch Uebergang chemischer
Schädlichkeiten aus dem Verdauungscanale der Thiere in die Milch (Colchicin,
Schlempefütterung etc.); 3) durch die sogenannten Milchfehler; 4) durch
Verschleppung vonInfectionskrankheiten (Typhus, Diphtherie); 5) durch die
mannigfachen Zersetzungsprocesse der Milch; 6) durch giftige Metalle, die
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486 62. Versammlung deutscher Naturforscher und Aerzte
aus den Aufbewahrungsgefassen in die Milch übergehen. Gegenüber diesen
mannigfachen Gesundheitsbeschädigungen durch Thiermilch erscheine die
Muttermilch als Kinderernährungsmittel unersetzlich und sei es Pflicht
der Sanitätspolizei, den Milchverkehr auf wirksamste Art überwachen zu
lassen, um die vorgenannten Schädlichkeiten zu verhüten.
Herr Alsberg (Cassel) besprach die Gefahren der Milchviehfütterung
mit gewerblichen Abfällen und wünscht, dass die Milch für Kinder nur in
abgekochtem Zustande in den Handel gelange.
Herr Bernheim glaubt, dass die giftigen Futterstoffe nur eine unter¬
geordnete Bedeutung hätten gegenüber den bacillären Verunreinigungen
und weist auf die Erfolge des Soxhlet’sehen Verfahrens hin.
Herr Janke (Bremen) wünscht, dass noch weitere Untersuchungen
angestellt würden, um minderwerthige, für den Verkauf zu beanstandende
Milch chemisch sicher zu erkennen.
Her Vortragende wies schliesslich auf einen Fall seiner eigenen Er¬
fahrung hin, in welchem die Milch von nachweisbar an Klauenseuche er¬
krankten Kühen unbeanstandet sei verkauft worden; Herr Knauff erwiderte,
dass gegen derartige gesetzwidrige Verkäufe sofortige Anzeige seitens der
Aerzte die beste Abhülfe schaffen werde.
Dritte Sitzung am 21. September Vormittags.
Herr Aufrecht (Magdeburg): Ueber das geeignetste Bausystem
für allgemeine Krankenhäuser.
Der Vortragende führte zunächst aus, dass es beim Bau eines allgemeinen
Krankenhauses darauf ankomme, alle auf das Krankenhaus angewiesenen
Kranken in grösster Anzahl aufzunehmen und dieselben in möglichst kurzer
Zeit mit einem möglichst geringen Kostenaufwande wieder herzustellen. Diese
Aufgaben können nur gelöst werden, wenn man zu beschaffen im Stande sei:
1. Ausreichende Zufuhr von Licht, resp. Sonnenlicht und reiner Luft
nach dem Sprichwort: Dove entra il sole , non entra il mcdico.
2. Gute, alle Zeit bereite ärztliche Behandlung.
3. Geeignete ausreichende controlirte Pflege und Wartung.
4. Zweckmässige Ernährung.
5. Billigste Erzielung der vorgenannten Forderungen.
Das Pavillonsystem, wie solches im Pariser UöpUcd Larwoisiere und
auch im Magdeburger allgemeinen Krankenhause durchgeführt sei, entspreche
allen Anforderungen. Die zur Ventilation dienende Luft werde aus den ent¬
fernten Gärten in möglichst reinem Zustande zugeführt, das ärztliche Personal
könne bei Anlage gedeckter Verbindungsgänge mit grösster Bequemlichkeit
die Kranken besuchen und das Wartepersonal, namentlich den Nachtwachen¬
dienst controliren. Auch stellten sich die Kosten für Heizung und Warte¬
personal beim Pavillonsystem billiger wie beim Barackensystem, und bezog
sich Herr Aufrecht dabei auf den Bericht der Berliner Stadtverwaltung, in
welchem die Betriebskosten des nach dem Pavillonsystem errichteten Hospitals
in Friedrichshain und des nach dem Barackensystem hergestellten Moabiter
Lazareths mitgetheilt seien.
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in Heidelberg vom 18. bis 23. September 1889.
Bei der Discussion bemerkte Herr Guttstadt, dass das Pavillonsystem
auch vom preussischen Kriegsministerium empfohlen sei.
Herr Schwartz erkannte an, dass das Bausystem des Magdeburger
Krankenhauses, welches er 1881 bei Gelegenheit einer damals in Nord¬
deutschland herrschenden Recurrensepidemie durch eigene Anschauung kennen
gelernt, sich unter Leitung des Vortragenden bisher gut bewährt habe. Es
seien ihm aber auch nach dem Corridorsystem in kleineren Städten und auf
dem Lande errichtete allgemeine Krankenhäuser bekannt geworden, die in
curativer und finanzieller Beziehung gute Erfolge nachzuweisen im Stande
seien. Bei Einrichtung von Krankenanstalten könne nicht systematisch ver¬
fahren werden; man müsse sich nach den verschiedenen localen Verhältnissen
richten, sich nach der Decke strecken, um, wenn nicht das Beste, dann doch
möglichst Gutes zu erreichen. Die Hauptsache beim Hospitalbetriebe sei
eine gute ärztliche Leitung, unterstützt durch ein pflichtgetreues, geschultes
Pflegepersonal; er habe in kleinen, aufs Einfachste eingerichteten Kranken¬
anstalten oft sehr günstige Heilresultate gesehen. Es gehe mit den Hospitälern,
wie mit den Privatwohnungen, es gebe unordentlich und unreinlich gehaltene
Paläste und ordentlich und reinlich gehaltene Hütten. In letzteren sei die
Gesundheit besser geschützt, wie in den ersteren.
Herr Aufrecht erwiderte, dass sein Vortrag sich nur auf grossstädtische
Verhältnisse bezogen und ihm die Hospitaleinrichtungen auf dem Lande und
in kleinen Städten weniger bekannt geworden seien.
Herr Gärtner bemerkte, dass Mangel an Raum sogar in Grossstädten
den Pavillonbau unmöglich machen könne und habe auch das Corridor-
Bystem seine Vortheile und gute Resultate erzielt.
Herr Krocker empfahl für Hospitäler die Fussbodenheizung im Interesse
einer vertical aufsteigenden Ventilation als die einzig richtige Heizmethode.
Herr Stamm (Wiesbaden): Seuchenerzeugung, Verbreitung
und Ausrottung.
Der Vortragende bezeichnete es als einen Irrthum, wenn man heutigen
Tages die Mikroben, so bedeutsam dieselben auch als Erreger von patholo¬
gischen Veränderungen im Organismus seien, als ursprüngliche Veranlassung
von Seuchenausbrüchen ansehe. Wenn die bei den Erkrankten vorkom¬
menden Mikroben zu Giftparasiten werden, so seien daran die den Menschen
umgebenden sittlich - gesellschaftlichen und wirthschaftlichen Verhältnisse
schuld, deren Erforschung und Besserung sich die Demohygiene zur
Aufgabe gestellt habe. Die Einschränkung des Flecktyphus werde nur
möglich durch Besserung der localen wirthschaftlichen Verhältnisse, wodurch
auch die Pest ausgerottet werde, ohne dass man die Pestmikroben gefunden.
Das Gleiche gelte vom Puerperalfieber, dem Hospitalbrand, der Lepra. Die
Bacteriologie dürfe nur den Anspruch machen, eine Hülfswissenschaft der
Öffentlichen Gesundheitspflege zu sein und nicht Alleinherrscherin werden.
Herr Rohrbeck: Ein Beitrag zur Desinfeotionskraft des
W asser dampfes.
Der Vortrag ist bereits ausführlich in der deutschen medicinischen
Wochenschrift mitgetheilt worden.
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488 62. Versammlung deutscher Naturforscher und Aerzte.
Vierte Sitzung am 21. September Nachmittags.
Herr Schottelius: lieber das Verhalten der Tuberkelbacillen
im Erdboden.
Der Vortragende theilte eingehend die Ergebnisse seiner Versuche über
die Lebensdauer der Tuberkelbacillen im Erdboden mit. Nachdem tuberculöse
Lungen, entsprechend den bei Beerdigungen stattfindenden Verhältnissen,
unter die Erde vergraben worden, wurden nach 2 x /a Jahren bei Untersuchung
der humusartigen Substanz Tuberkeln in grosser Zahl nachgewiesen. Mit
den letzteren gelangen Reinculturen und Impfungen, wobei 80 Proc. der
Thiere, welche die Infection von Sepsis und Tetanus überstanden hatten, an
Tuberculose zu Grunde gingen.
Herr Löffler möchte nicht vorzeitig aus den mitgetheilten Versuchen
praktische Consequenzen ziehen, da eine Weiterentwickelung der Tuberkel¬
bacillen in der Erde nicht angenommen werden könne.
Herr Gärtner verwies auf die bisherigen Untersuchungen, nach welchen
die Erde schon in nächster Nähe der Kirchhöfe keimfrei gefunden worden sei
%
Herr Büchner (München): Ueber die Milzbrandinfection von
der Lunge aus.
Der Vortragende erörterte die Thatsaclie, dass beim Meerschweinchen
durch Einführung von Milzbrandstäbchen in die Lunge (Injection oder
Inhalation in die Trachea) eine locale Lungenentzündung entstehe,
während Allgemeininfection erfolge, wenn stäbchenfreies Sporenmaterial
eingeführt werde. Die Stäbchen seien also gegenüber den Sporen als
abgeschwächtes Giftmaterial zu betrachten. Frisches Blut zerstöre
die Milzbrandstäbchen, während die Sporen in frischem Blute auskeimen.
Herr Löffler: Heber eine neue Methode zum Färben der
Mikroorganismen.
Der Vortrag ist bereits ausführlich erschienen im Centralblatt für
Bacteriologie und Parasitenkunde, VI. Bd., S. 209.
Herr Gräser (Bonn): Heber die erfolgreiche Anwendung des
Chinins zur Verhütung des Malariaflebers.
Der Vortragende berichtet, er habe die bezeichnete Arznei (lg auf ein
Glas Genever) auf seiner Reise nach Ostindien prophylactisch verordnet und
zwar am Tage der mutlimaasslichen Eruption.
Herr Gärtner bemerkte, dass nach seiner Erfahrung mit dem Namen
Malaria die verschiedensten Krankheitsprocesse bezeichnet würden. Nur so
könne man sich erklären, dass von zweifellos zuverlässigen Beobachtern über
den Werth des Chinins als Prophylacticum gegen Malaria gegentheilige
Ansichten beständen.
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Zehnter internationaler medicinischer Congress in Berlin. 489
Zehnter internationaler medicinischer Congress
zu Berlin 1890.
Vorläufiges Festprogramm.
Sonnabend, den 2. August. 11 Uhr: Eröffnung der Ausstellung.
Sonntag. Bleibt frei.
Montag. 11 Uhr: Eröffnung des Congresses im Circus Renz.
4 Uhr: Eröffnung der Abtheilungen im Ausstellungspark.
9 Uhr: Empfang im Ausstellungspark, mit Damen.
Dienstag. Sitzungen der Abtheilungen von 8 Uhr Morgens bis 5 Uhr
Nachmittags im Ausstellungspark.
Abends 8 Uhr: Empfang im Itathhause.
Mittwoch. Allgemeine Sitzung von 10 bis 2 Uhr.
Abends 7 Uhr: Sections-Diners.
Donnerstag. Abtheilungssitzungen von 8 bis 5 Uhr.
Abends Ball.
Freitag. Sitzungen der Abtheilungen von 8 bis 5 Uhr.
Nachmittags Hoffest für Eingeladene.
Ausserdem voraussichtlich noch andere Veranstaltungen, event.
mit Damen.
Sonnabend. Früh: Abtheilungssitzungen.
12 Uhr: Schlusssitzung des Congresses im Circus Renz.
Abends: Abschiedsfest, gegeben von den Aerzten Berlins,
mit Damen.
Programm der Verhandlungen der Abtheilung XV.
Hygiene.
Organisationscomite.
Geschäftsführendes Mitglied: Dr. Pistor, Berlin, W., von der Heydtstr. 13.
Dr. Flügge, Breslau; Dr. Gaffky, Giessen; Dr. Graf, Elberfeld;
Dr. F. Hof mann, Leipzig; Dr. R. Koch, Berlin; Dr. K. B. Lehmann,
Würzburg; Dr. Uffelmann, Rostock; Dr. Wolffliügel, Göttingen.
I. Referate.
1. Welche Maassregeln erscheinen gegen Verbreitung der Diphtherie
geboten?
Referenten: Dr. E. Roux, Chef de l’institut Pasteur in Paris;
Dr. Löffler, Greifswald.
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490 Zehnter internationaler medicinischer Congress in Berlin.
2. Gesundheitliche und sittliche Gefahren der Prostitution für die Be¬
völkerung. Maassregeln zur Bekämpfung der Prostitution im All¬
gemeinen wie im Besonderen und auf internationalem Wege.
Referenten: Dr. Tkiry, Brüssel; Dr. Kaposi, Wien.
3. Hygiene in Anstalten zur Unterbringung grösserer Menschenmengen.
(Häuser für Obdachlose, Findelhäuser, Strafanstalten etc.)
Referenten: Dr. Max Gruber, Wien; Dr. Erismann, Mos¬
kau; Dr. Baer, Berlin.
4. Stand der Tuberculosenfrage. Internationale Maassregeln gegen Ver¬
breitung der Krankheit.
Referenten: Dr. Sormani, Pavia; Dr. Cor net, Berlin-Reichen-
hall.
5. Ueber das vermehrte Auftreten des Darmtyphus an einer Anzahl
von mehr oder minder typhusfreien Orten nach jahrelangen Zwischen¬
räumen.
Referent: Dr. Ernst Almquist in Gothenburg.
6. Ueber Massenernährung in Kriegs- und Epidemieenzeiten.
Referent: Dr. Förster, Amsterdam.
7. Sind die über die gesundheitswidrigen Einflüsse von Begräbniss-
plätzen bestehenden Ansichten noch, event. inwieweit haltbar?
Referenten: Dr. Franz Hof mann, Leipzig; Dr. Petri, Berlin.
8. Ueber Kindersterblichkeit und Kinderernährung.
Referent: Dr. Flügge, Breslau.
II. Vorträge.
1. Dr. Sormani, Pavia: Aetiologie und Verhütung des Tetanus.
2. Dr. Geo. M. Sternberg, Baltimore: Bacteriologische Untersuchun¬
gen über Gelbfieber, mit Demonstrationen.
3. Dr. Celli, Rom: Ueber die Aetiologie der Malaria-Infection, mit
Demonstrationen.
4. Dr. Günther, Dresden: Ueber die Verwendung gebrauchter Watte
und getragener Kleidungsstücke zur Herstellung von Bekleidungs¬
gegenständen.
5. Dr. Eugen Fazio, Neapel: a) Die Bacterien der Mineralwässer.
Untersuchungsmethode. Classification. Biologische und hygienische
Bedeutung, b) Die Mikroorganismen der frischen essbaren Vege-
tabilien.
6. Zu Thema 2: Dr. Neisser, Breslau: Die Bedeutung der veneri¬
schen Krankheiten bei der ärztlichen Controle der Prostituirten.
7. Charles R. Drysdale, M. D., London: a) Ueber die Behandlung
der Canalwässer zu London, Paris und Berlin, b) Die zu starke
Vermehrung der Bevölkerung als wichtige Ursache frühzeitigen
Todes; Mittel dagegen.
8. Dr. E. Almquist, Gothenburg: Ueber die Biologie der Typhus-
bacterien und die localistische und contagionistische Theorie.
9. Susini, Vertreter der Argentinischen Republik: Die sanitäre Con¬
vention von Rio de Janeiro,
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Zehnter internationaler medicinischer Congress in Berlin. 491
10. Dr. E. Below, Kansas-City, U. S. A.: Ueber Welthygiene.
11. Dr. Altschul, Prag: Ueber die Durchführbarkeit der ärztlichen
Schulaufsicht.
12. Dr. Heinrich Schuschny, Budapest: Schulhygienische Betrach¬
tungen in Ungarn.
13. Dr. Valude, Paris: Ueber den antiseptischen Werth der Anilin¬
farben.
14. Dr. Victor Desguin, Antwerpen: Ueber die prophylactische Be¬
deutung der Impfung.
15. Dr. Renk, Halle: Ueber den Gehalt der Marktmilch an Schmutz¬
stoffen.
16. Dr. 0. Bujwid, Warschau: a) Ueber Pasteur’sche Schutzimpfung
gegen Tollwuth in Warschau, b) Bacteriologische Untersuchungen
der Luft und des Trinkwassers in Warschau.
17. Dr. Kremiansky, St. Petersburg; Ueber den erfreulichen Zustand
der Wissenschaft und der Praxis in Betreff der tuberculösen Krank¬
heiten und besonders in Betreff der sichersten internationalen Mittel
gegen die Verbreitung und Sterblichkeit der Tuberculosis auf
mikroben-ursächlicher Basis.
18. Dr. Obtulowicz, Buczacz: Ueber Flecktyphus - Epidemieen (in
Galizien).
19. Dr. M. Grub er, Wien: Zwei Mittheilungen über Desinfections-
mittel.
Ausserdem sind in Bezug auf Eisenbahnhygiene noch folgende Referate
angemeldet, welche in besonderer Sitzung in einem eigenen Raume zur
Verhandlung gelangen.
1. Das Rettungswesen bei den Eisenbahnen.
Referent: Oberbahnarzt Dr. Herzog, München.
Correferent: Sanitätsrath Dr. Eckardt, München.
2. Die Ernährung des Fahrpersonals während der Fahrt.
Referent: Dr. Beetz, München.
3. Hygiene des Eisenbahnwesens und der Eisenbahnreisenden.
Referent: Dr. von Czatary, Pest.
4. Ueber Uebernachtungs- und Unterkunftsräume für das Fahrpersonal.
Referent: Dr. Stich, Nürnberg.
5. Körperliche Erfordernisse für den Eisenbahndienst.
Referent: Dr. Schwechten, Berlin.
6. Einfluss der Aerzte auf den Eisenbahnbetrieb.
Referent: Dr. Braehmer, Berlin.
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492
Deutscher Verein für öffentliche Gesundheitspflege.
Deutscher Verein für (deutliche Gesundheitspflege.
Sechzehnte Versammlung
zu
B r a u n s e li w ei g
(nicht, wie früher angekündigt, vom 13. bis 16. September, sondern)
. in. den Tagen vom 11. "bis 14. September 1800.
Tagesordnung:
Mittwoch^ den 10. September.
8 Uhr Abends: Gesellige Vereinigung zur Begrüssung in Behneke’s Saalban,
Damm Nr. 16, rechts.
Donnerstag; den 11. September.
9 Uhr Vormittags:
Erste Sitzung in der Aula der Technischen Hochschule.
Tagesordnung:
Eröffnung der Versammlung.
I. Krankenhäuser für kleinere Städte nnd ländliche Kreise.
Referent: Geheimerath Dr. J. v. Kerschensteiner (München).
II. Filteranlagen für städtische Wasserleitungen.
Referenten: Professor Dr. Carl Frankel (Königsberg),
Betriebsingenieur der städt. Wasserwerke C. Piefke
(Berlin).
3 bis 6 Uhr Nachmittags: Besichtigung nach Wahl:
1. Herzogliches Krankenhaus (medicinische, chirurgische und geburts-
hülfliche Abtheilung). — Schule an der Okerstrasse.
2. Schule am Bültenwege. — Städtisches Schlachthaus. — Brauerei von
Fr. Jürgens.
3. Jutespinnerei. — Friedrichstift. — Schule an der Maschstrasse. —
Wurstfabrik von Reinecke.
4. Sammlungen der Herzogi. Technischen Hochschule. — Conserven-
fabrik von Grahe & Co.
Für die Besichtigungen 2. und 4. werden auf dem Spielplätze der
Schule am Bültenwege die Schulspiele der Schülerinnen der
höheren Töchterschule und auf dem kleinen Exercierplatze die
Schulspiele der Gymnasiasten vorgeführt werden.
6y ä Uhr Abends: Festessen mit Damen in Behneke’s Saalbau (Damm Nr. 16,
rechts). Preis des Gedeckes 5 Mark.
Nach dem Essen Concert im Garten des Saalbaues.
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493
Deutscher Verein für öffentliche Gesundheitspflege.
Freitag, den 12. September.
9 Uhr Vormittags:
Zweite Sitzung in der Anla der Technischen Hochschule.
Tagesordnung:
III. Ueber die Verwendbarkeit des an Infectionskrnnkheiten leidenden
Schlachtviehes.
Referent: Obermedicinalrath Professor Dr. 0. Bollinger (München).
IV. Desinfection von Wohnungen.
Referent: Professor Dr. G. Gaffky (Giessen).
Nachmittags: Besichtigungen nach Wahl:
1. Städtisches Wasserwerk.— Städtische Reinigungsstation nach Rothe-
Röckner’schem System.
2. Marienstift. — Städtische Schule an der Leonhardstrasse. — Herzogi.
Neues Gymnasium.*— Conservenfabrik von Koch.
7 Uhr Abends: Festvorstellung im Herzogl. Hoftheater.
Nach Schluss derselben gesellige Vereinigung im Wilhelmsgarten.
Sonnabend, den 13. September.
9 Uhr Vormittags:
Dritte Sitzung in der Aula der Technischen Hochschule.
Tagesordnung:
V. Das Wohnhaus der Arbeiter.
Referent: Herr Fritz Kalle (Wiesbaden).
VI. Baumpflanzungeu und Gartenanlagen in Städten.
Referent: Oberingenieur F. Andreas Meyer (Hamburg).
Nachmittags:
1. Besichtigung von Sehenswürdigkeiten der Stadt unter Führung
von Mitgliedern des Ortsausschusses.
2. Excursion nach der Heilanstalt in Königslutter.
8 Uhr Abends : Gesellige Vereinigung auf dem Altstadtrathhause (Altstadtmarkt
Nr. 7) auf Einladung der Stadt Braunschweig und des Vereins für öffent¬
liche Gesundheitspflege im Herzogthum Braunschweig.
Sonntag, den 14. September.
Ausflug nach dem Harz: Harzburg, Radau-Wasserfall, Molkenhaus,
Rabenklippen, Burgberg.
Theilnahme an der Versammlung.
Die Theilnahme an der Versammlung in Braunschweig ist nur den Mitgliedern
des Deutschen Vereins für öffentliche Gesundheitspflege gegen Vor¬
zeigung ihrer Mitgliedskarte gestattet.
Nach §. 2 der Statuten ist zur Mitgliedschaft jeder berechtigt, der Interesse
an öffentlicher Gesundheitspflege hat und den Jahresbeitrag von 6 Mark zahlt.
Behörden, Stadtgemeinden und Corporationen können dem Verein
mit einem oder mehreren Vertretern als Mitglieder beitreten und zahlen für
jeden Vertreter 6 Mark per Jahr.
Beitrittserklärungen zu dem Deutschen Verein für öffentliche Gesund¬
heitspflege nimmt der Unterzeichnete entgegen, vom 10. September an auf dem
Anmeldebnrean in Braunschweig
in Behneke’s Saalbau, Damm Nr. 16, rechts.
Frankfurt a. M., Juli 1890.
Der ständige Secretär: Dr. Alexander Spiess.
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494
Nekrolog.
Nekrolog.
Heinrich Vieweg«
Nachruf von Rudolf Blasius.
Am 3. Februar dieses Jahres starb zu Braunschweig der Verlagsbuchhändler
Hans Heinrich Rudolf Vieweg in seinem 64. Lebensjahre nach einer eben
überstandenen Grippe an einer schweren doppelseitigen Lungenentzündung.
Als Georg Varrentrapp im Jahre 1867 eine eigene Section für Hygiene
auf der Naturforscherversammlung in Frankfurt a. M. ins Leben rief und sich
bald darauf das Bedürfniss herausstellte, eine Zeitschrift zu haben zur Verbrei¬
tung der hygienischen Ideen in weiteren Kreisen unseres Volkes, da war es
Heinrich Vieweg, berathen durch Franz Varrentrapp, den Bruder unseres
berühmten Hygienikers, der willig die Hand dazu bot, den Druck und Verlag
der ersten, ausschliesslich der Hygiene gewidmeten wissenschaftlichen Zeitschrift
in Deutschland, unserer Deutschen Vierteljahrsschrift für öffentliche Gesund¬
heitspflege, zu übernehmen.
Sie erschien 1869. Die Redaction führten Reclam, dann seit 1871 G. Var¬
rentrapp, seit 1875 G. Varrentrapp und A. Spiess, seit 1886 A. Spiess
und M. Pistor. Im Aufträge der Versammlung deutscher Naturforscher und
Aerzte wurde sie zuerst herausgegeben von Göttisheim, Hobrecht, Reclam,
G. Varrentrapp und Wasser fuhr, dann betheiligten sich nach und nach an
der Herausgabe Esse, Hofmann, v. Pettenkofer, Roth, Sander, Winter,
Spiess, Hirsch, Pistor und Finkelnburg. Im Sinne aller dieser um die
Hygiene hochverdienten Männer fand unsere Vierteljahrsschrift in Heinrich
Vieweg einen immer bereiten Förderer und Freund. Ihm ist es nicht zum
wenigsten zu verdanken, dass unsere Wissenschaft einen so raschen Aufschwung
genommen und dass unsere Zeitschrift nach Inhalt und Ausdehnung einen immer
grösseren Wirkungskreis sich erobert hat.
Selten hat es ein Verleger so verstanden, den alten Ruhm seines Namens,
an den sich seit dem Wiedererwachen der exacten Naturforschung in Deutsch¬
land so viele Namen unserer bedeutendsten Männer der Wissenschaft knüpften,
in so glänzender Weise zu erhalten und zu vermehren. Die ganze deutsche
Wissenschaft trauert um ihn, ganz besonders schmerzlich ist sein Tod für uns
Hygieniker, die wir ihm zu tiefem unauslöschlichem Danke verpflichtet sind, ihm,
mit dem die Reihe der hervorragenden Männer seiner Familie erloschen ist
Nahezu 100 Jahre stand ein Vieweg an der Spitze des berühmten Verlags¬
geschäftes. Friedrich Vieweg begründete dasselbe 1786 in Berlin, vermählte
sich mit der Tochter von Joachim Heinrich Campe und zog 1799 nach
Braunschweig. Wegen längerer Kränklichkeit nahm er 1825 seinen damals
28jährigen ältesten Sohn Eduard als Theilnehmer in sein Geschäft auf und
legte diesem die jetzt noch bestehende Bezeichnung, Friedrich Vieweg und
Sohn, bei. Eduard Vieweg arbeitete ganz im Sinne und Geiste seines Vaters
weiter und gab dem Verlage mehr und mehr die Richtung auf naturwissenschaft¬
liche Werke. Diese verfolgte sein einziger Sohn Heinrich in noch erhöhtem
Maasse, als er 1866 in das Geschäft eintrat und dasselbe 1869 nach dem Tode
seines Vaters selbstständig übernahm.
Heinrich Vieweg wurde am 17. Februar 1826 zu Braunschweig geboren
und empfing seine Jugendbildung auf dem Gymnasium seiner Vaterstadt, besuchte
von Ostern 1843 an das Collegium Carolinum, ging im Frühjahr 1845 nach
München und trat hier zu dreijähriger Lehrzeit in die von dem mit seinem
Vater befreundeten Buchhändler R. Oldenbourg geleitete „Literarisch-artistische
Anstalt der J. G. Cotta’sehen Buchhandlung“ ein. Er nutzte den Aufenthalt in
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Nekrolog. 495
München für die Erlernung seines Berufes, versäumte aber nicht, aus der viele
künstlerische Anregungen bietenden bayerischen Residenzstadt mannigfaltige
Nahrung für seinen Geist zu ziehen. So verkehrte er viel mit einem jungen
Dänen, Theodor Lind aus Kopenhagen, der später ein noch jetzt blühendes
Verlagsgeschäft in seiner Heimath gründete, war ein häufiger Gast im Hause
des Professors Julius Schnorr von Carolsfeld und kam mit vielen Künstlern
zusammen, wie Hess, Wilhelm Kaulbach, Rottmann und seinen Lands¬
leuten Pfeiffer, Nickol und Schulz. Diesen gesellte sich ein junger Medi-
ciner, David Brauns aus Braunschweig, hinzu, der für Yieweg mit die Ver¬
anlassung gab, nach Heidelberg zu gehen, und dort von Herbst 1848 bis Michaeli
1850 auf der Ruperto Carolina Naturwissenschaften zu studiren. Flott kneipte
er mit den „Vandalen“, wohnte mit seinen Freunden Brauns, zur Zeit Professor
in Halle, und dem jetzigen Professor Dr. Brockhaus zusammen und schloss
manche Freundschaft mit geistesverwandten Studiengenossen, deren wissen¬
schaftliche Arbeiten er später in seinen Verlag nahm, wie z. B. mit den nach-
herigen Professoren Henle, Hettner u. s. w.
Von der Hochschule zurückgekehrt, diente er auf Wunsch seines Vaters in
dem Herzoglich Braunschweigischen Husaren - Regiment (heute Nr. 17), wurde
Landwehr -Officier und ging für die Jahre 1852 und 1863 nach der Centrale des
deutschen Buchhandels, nach Leipzig, um dort bei der Firma F. A. Brock-
hau8 seine geschäftliche Ausbildung zu vollenden. Nach mehreren grösseren
Reisen ins Ausland, namentlich nach Oesterreich-Ungarn, England und Nord¬
italien, vermählte er sich 1855 mit Fräulein Helene Brockhaus und wurde
Mitarbeiter des väterlichen Geschäftes, das eine ausserordentliche Vielseitigkeit
darbot. Ausser der Verlagsbuchhandlung umfasste dasselbe die „Schulbuch¬
handlung“, einen Sortimentsbuchhandel, die Buchdruckerei, die Schrift- und
Stereotypengiesserei, ein Institut zur Anfertigung von Holzschnitten, eine Ziegelei
und eine grosse Papierfabrik in dem benachbarten Gute Wendhausen, dessen
Bewirthschaftung auch von der Familie Vieweg geleitet wurde. Alles dies hatte
er nach dem am 1. December 1869 erfolgten Tode seines Vaters selbstständig
weiter zu führen. Ein ganzer Mann war dazu nöthig, nicht nur, um das Bestehende
in dem richtigen Gleise weiter zu führen, sondern auch, um zur rechten Zeit das
Neue zu berücksichtigen und mit den Zwecken eines Verlagsbuchhändlers in
Verbindung zu bringen. Für die Bedürfnisse der Gegenwart hatte Heinrich
View eg einen ausserordentlich feinen Blick und selten täuschte er sich in der
Zweckmässigkeit seiner für die Befriedigung solcher Bedürfnisse bestimmten
Unternehmungen. Dabei Hess er sich durchaus nicht von Utilitätsrücksichten
allein leiten, manches Buch entsprang seinem Verlage, das diesem zu hohem
Ruhme gereichte, ohne irgend welche materielle Vortheile zu bringen.
Immer weiter und weiter dehnte sich der Kreis der Gelehrten aus, die
View eg ihre Werke an vertrauten. Grössten theils sind es Chemiker, Physiker
und Techniker, wie v. Liebig, Wöhler, v. Hofmann, Otto, Fresenius,
Knapp, Kolbe-Clausius, Wiedemann, Müller-Pouillet, Rühlmann-
Reulaux, Weisbach, aber auch Physiologen, Naturhistoriker und Mathema¬
tiker, wie v. Helmholtz, Tyndall, Karl Vogt, C. E. v. Baer, Graf Keyser¬
ling und J. H. Blasius, Zippel, Bertram, Dedekind, Dirichlet,
Riemann, Scheffler, Schlömilch u. s. w. Hier interessiren uns namentlich
die Hygieniker, wie Fodor, Hornemann, Lassar und namentlich v. Petten-
kofer, der eine Reihe seiner hygienischen Arbeiten im Verlage von Vieweg
erscheinen liess.
Ein Hauptverdienst Heinrich Vieweg’s war es, seine Firma auch der
periodischen Literatur dienstbar zu machen, 1861 wurde der Globus, eine
illustrirte Zeitschrift für Länder- und Völkerkunde, 1866 das Archiv für
Anthropologie, Zeitschrift für Naturgeschichte und Urgeschichte des Men¬
schen, dann 1869 unsere Vierteljahrsschrift und 1886 die Naturwissen¬
schaftliche Rundschau gegründet.
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496 Nekrolog.
Bei dieser ansserordentlich vielseitigen Thätigkeit war es für View eg ein
natürliches Bedürfniss, geistige und körperliche Ausspannung sich öfters
zu gönnen. Ein ausgewählter Kreis von Männern der Wissenschaft und hervor¬
ragenden Persönlichkeiten der Stadt Braunschweig fand sich oft in den glän¬
zend, aber so überaus wohnlich eingerichteten Räumen seiner in dem alten
Campe’sehen Parke erbauten Villa zusammen, um dort inmitten der kostbaren
Kunstsammlungen die Gastfreundschaft des Wirthes, seiner kunstsinnigen Ge¬
mahlin und seiner Kinder zu gemessen. Schon als Schüler war H. Vieweg für
die Kunst begeistert, er selbst zeichnete und radirte damals mit viel Erfolg.
Mit dem feinsten Verständniss für alle Zweige der Kunst und des Kunsthand¬
werks suchte er die von den Vätern ererbten Kunstschätze durch Sammeln auf
häufigen längeren Reisen nach Italien und regelmässige Besuche der Kunstmärkte
in Paris, Köln und München, vielfach unterstützt durch den sachverständigen
Rath von Wilhelm Bode, zu erhalten und zu vermehren. Ein wahres Museum
von Kunstschätzen enthält die Vieweg’sehe Villa, eine reiche Bildergallerie
von Italienern, altniederländischen und holländischen Meistern, zwei prachtvolle
Reliefs von Luca und Andrea della Robbia, altdeutsche Holzschnitzereien, eine
Sammlung von Handzeichnungen und Kupferstichen, altvenetianische Gläser,
alte Porcellane und Glasmalereien, Krüge, Emaillen, Bronzen, Zinngegenstände,
Teppiche und Gobelins. Unerschöpflich reich war für den aufmerksamen Beob¬
achter die Masse der Kunstgegenstände, die in der nach den Plänen von
Constantin Uhde 1880 erbauten Villa mit feinstem Verständniss, den einzelnen
Räumen und deren Benutzung angepasst, aufgestellt waren. Wer, wie Schreiber
dieses, das Glück hatte, als Freund und Arzt Jahrzehnte lang im Vieweg’schen
Hause aus- und einzugehen, der wird niemals die schönen anregenden Stunden
vergessen, die er dort verleben konnte.
Heinrich Vieweg war eine echt deutsche Natur, ernst, bedächtig prüfend,
mit Fleiss und Ausdauer die gesteckten Ziele verfolgend. Ueber ein reiches
Maass von Wissen verfügend, war er doch unermüdlich bestrebt, dasselbe zu
erweitern und zu vertiefen, oft zum Schaden seiner Gesundheit, indem er die
Nächte zum Arbeiten und Lesen zu Hülfe nahm und erst früh am Morgen das
Nachtlager aufsuchte. Dabei war er einfach und schlicht in seinem Wesen,
jedem auffälligen Auftreten abhold, bescheiden und ohne alle Spur des modernen
Streberthums, ein Feind aller äusseren Ehren und Auszeichnungen. Sein Gemüth
war weich und warm empfänglich für alles Grosse und Schöne, menschen¬
freundlich und grossmüthig war er Vielen ein Wohlthäter, am liebsten ganz in
der Stille.
Seine körperliche Erholung fand Vieweg auf seinen Reisen, und in Wald
und Feld im Sport der Jagd und Fischerei. Unvergessliche Stunden werden es
für Jeden sein, der mit ihm im Freien dem Sport obliegen konnte. Selten
findet man wohl jetzt noch einen so vorzüglichen Jäger und Naturbeobachter
in einer Person vereinigt. Schon früh war Vieweg auf die freie Natur hin¬
gewiesen, theils durch die schöne ländliche Lage seines väterlichen Besitzthums,
theils durch den öfteren Aufenthalt auf seinem Gute Wendhausen. Der grosse
View eg’sehe Park lag damals ziemlich am äussersten Ende der Stadt, so dass
nicht selten Rehböcke, Füchse, Hasen aus den benachbarten Waldungen dorthin
übertraten und eine willkommene Beute des jugendlichen Jägers und seiner
Spielkameraden wurden. Mit meinem Vater, dem Zoologen J. H. Blasius,
wurde Jagd auf Fledermäuse gemacht, auf dem Collegium Carolinum fand sich
ein Kreis von Natur- und Jagdfreunden zusammen, wie Fr. v. Veltheim,
Rudolph Henneberg, David Brauns, so dass schon früh der Sinn für
Naturbeobachtung in Heinrich Vieweg weitere Anregung und Ausbildung
fand. Später machte er mehrere grössere Jagdtouren, darunter eine mit seinem
Freunde David Brauns nach Norwegen. Seine Hauptjagd Unternehmung bildete
eine Reise, die er 1874/75 mit dem Naturforscher Th. v. Heuglin in das
Gebirgslaud am Rothen Meere zwischen Suakim und Massaua unternahm. Reiche
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Nekrolog. 497
Jagd- und wissenschaftliche Ausbeute war der Reiseerfolg (beschrieben von
Heuglin in seiner Reise in Nordost-Afrika, Schilderungen aus dem Gebiete
der Beni Amer und Habab etc., zwei Bände, Braunschweig, G. Westermann, 1877).
Seit 1877 war er in Folge einer schweren Erkrankung asthmatisch leidend,
musste sich in Folge dessen vom öffentlichen Leben mehr und mehr zurück¬
ziehen und pflegte zur Gesundung jeden Sommer mehrere Monate nach Reichen¬
hall zu Dr. J. v. Liebig zu gehen und dann als Nachcur sich seinen grossen
in der Nähe in Ober-Oesterreich belegenen Fischereien zu widmen. Die Herbst¬
monate wurden einem längeren Aufenthalte in Wendhausen gewidmet. Im
weiten Umkreise waren die benachbarten Jagden zugepachtet, ein kleiner Kreis
von Jagdfreunden fand sich dort zusammen, um Erholung von dem städtischen
Hetzen und Treiben zu finden. Vorzügliche Hunde besass der Jagdherr, oft
wurden sie auf Ausstellungen mit ersten Preisen ausgezeichnet, die Jagd wurde
auf alle Weise verbessert, böhmische Rebhühner und Fasanen zur Belebung von
Wald und Flur ausgesetzt, das Raubzeug vertilgt und in schonendster Weise
echt weidmännisch die Jagd ausgeübt. Nicht das Todtschiessen war der Zweck,
sondern der Sport, die Naturbeobachtung und das Bestreben, unsere zerrütteten
Jagden wieder zu heben. — In den letzten Jahren suchte Vieweg seine Erholung
vom Geschäftsleben vielfach beim Fischfang. Wie Allem, was er that, ein leiten¬
der Gedanke, ein bew r usstes Ziel zu Grunde lag, so war auch bei diesem Sport
nicht der eigentliche Fang die Hauptsache, sondern das Beobachten der Fische
in ihren biologischen Verhältnissen, und namentlich die Hebung der Fischzucht.
Oft sprach er es aus, dass noch immer in nationalökonomischer Beziehung viel
zu wenig Werth auf die Bevölkerung unserer Flüsse mit Fischen gelegt würde,
dass man immer noch mehr für die Massenproduction dieses Nahrungsmittels
thun müsse. Er selbst befleissigte sich, mit gutem Beispiele voranzugehen,
massenweise liess er Fischbrut aus den Fischzüchtereien kommen, pachtete die
Gewässer in der Nähe von Wendhausen, die Mehrzahl der Bäche des Nordharzes,
und erreichte es, dass in den letzten Jahren die total durch Raubwirthschaft ent¬
völkerten Harzbäche wieder dicht mit Forellen besetzt waren. Allen diesen Be¬
strebungen Vieweg’s lag der Gedanke zu Grunde, gemeinnützige Einrichtungen
als leuchtende Beispiele zu schaffen.
Viel zu früh ist seiner Thätigkeit durch den jähen Tod ein Ziel gesetzt.
Mit Glücksgütern reich gesegnet, in trautem Familienkreise, hatte er in den
letzten Jahren den schweren Schicksalsschlag zu ertragen, dass ihm sein einziger
Sohn Eduard, ein vorzüglich begabter junger Mann, der eben im Begriffe
stand, in das Geschäft einzutreten, im November 1887 durch den Tod entrissen
wurde. Zwei Jahre später ist ihm der Vater jetzt zur ewigen Ruhe nachgefolgt
und schläft nun neben ihm im Kreise der Familienglieder des 100jährigen Ge¬
schlechtes der Vieweg-Campe vor seiner Villa unter den traurig im Winde
rauschenden Buchen und Ulmen,, die der Urgrossvater im vorigen Jahrhundert
als junge Bäumchen dort pflanzen liess.
Bis zuletzt beschäftigte er sich mit Plänen, die hygienische Literatur zu
erweitern. Seit Jahren hoffte er von dem Altvater unserer Wissenschaft, Max
v. Pettenkofer, das längst ersehnte Manuscript zu einem Lehrbuche der öffent¬
lichen Gesundheitspflege zum Drucke zu erhalten, er sollte es nicht mehr erleben 1
Hoffen wir, dass es der trauernden Wittwe Helene Vieweg-Brockhaus und
der einzigen Tochter Helene Vieweg, die ganz im alten View eg’sehen Geiste
das berühmte Verlagsgeschäft fortsetzen wollen, beschieden sein möge, auch
diesen letzten Wunsch unseres unvergesslichen Todten erfüllen zu können.
Braunschweig, Charfreitag, 4. April 1890.
Vierteljahrsschrift für Gesundheitspflege, 1890.
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Hygienische Gesetze und Verordnungen.
Hygienische Gesetze nnd Verordnungen.
Erlass königl. prenssischen Kriegsmiuisteriums, Medicinalabtheilnng,
vom 4. Januar 1890, betreffend Sanitäre Ortsbeschreibungen der
Garnisonen.
Wenngleich seitens einzelner Sanitätsofficiere als Arbeiten zur militärärzt-
lichen Prüfung die ausführlichere Beschreibung einzelner Garnisonen nebst
Garnisonanstalten erfolgt ist, so hält es die Abtheilung nunmehr doch für er¬
forderlich, eine genaue Ortsbeschreibung, besonders vom Standpunkte der Gesund¬
heitspflege aus, von allen Garnisonen nach einem bestimmten Plane anfertigen
zu lassen. Wird doch durch derartige einheitlich bearbeitete Ortsbeschreibungen
nicht nur eine willkommene Handhabe zur Beurtheilung hygienischer und
statistischer Fragen im Allgemeinen geboten, sondern es wird auch allen Sanitäts-
officieren einer Garnison — zumal den neu in eine solche versetzten — die
Möglichkeit gewährt, sich über die Gesundheits- und Krankheitsverhältnisse
ihres Ortes, über die hygienischen Verhältnisse ihrer Garnison und der Ca-
sprnen etc. einen schnellen und richtigen Ueberblick zu verschaffen. Wie wichtig
und nothwendig die Kenntnisse dieser Verhältnisse für jeden Sanitätsofficier sind,
der an der Erhaltung der Gesundheit der Truppen, an der hygienischen Anforde¬
rungen entsprechenden Beschaffenheit der Unterkunftsräume, der Wasserver¬
sorgungen u. 8. w. für die Mannschaften mitzuwirken hat, dessen bedarf es
keiner Erwähnung. Auch lassen die bisherigen zum Theil in anerkennenswerther
Weise gelieferten Ausführungen zu den Jahresberichten, betreffend die Gesundheits¬
pflege (vergl. Aerztliche Rapport- und Berichterstattung IH. A. 2. a. — f.), eine
gedeihliche Ausnutzung erst zu, wenn derartig genaue, einheitliche Garnison-
beschreibungen vorliegen. Erleichtert wird die Aufstellung derselben sehr
wesentlich durch die vielfach vorhandenen veröffentlichten Arbeiten ähnlicher
Art von Civil- und beamteten Aerzten über Städte, Kreise, Regierungsbezirke etc.
Euer Hoch wohlgeboren ersucht demnach die Abtheilung, von jeder Garnison,
in der ein activer Militärarzt sich befindet, eine Ortsbeschreibung mit besonderer
Berücksichtigung der die Gesundheitspflege betreffenden Gesichtspunkte in
doppelter Ausfertigung herstellen zu lassen, von denen die eine bei dem Garnison-
lazareth der Garnison — bezw., wo ein solches nicht vorhanden, bei den Dienst¬
acten des jedesmal rangältesten Sanitätsofficiers — aufzubewahren, die andere
hierher zur Vorlage zu bringen sein wird.
In denjenigen Garnisonen, in denen mehrere Sanitätsofficiere sich befinden,
wollen Euer Hochwohlgeboren gefälligst nach Ermessen verschiedene Abschnitte
der Arbeit unter die Sanitätsofficiere vertheilen und besonders ältere Assistenz¬
ärzte mit den Arbeiten beauftragen. Einem älteren dazu geeigneten Sanitäts¬
officier — bezw. dem Garnisonarzt — würde dann die Leitung der Arbeit und
die Zusammenstellung der ganzen Beschreibung zuzutheilen sein. Die Mit¬
wirkung von Sanitätsofficieren, welche zwar einem anderen Armeecorps angehören,
aber in einer Euer Hochwohlgeboren Geschäftsbereich zugehörenden Garnison
stehen, wollen Euer Hochwohlgeboren durch Vereinbarung mit dem zuständigen
Corpsgeneralarzt herbeiführen. Besonderes Gewicht wird auf das Hinzufugen von
Plänen und Zeichnungen aller wichtigen Casernen- und Lazaretheinrichtungen
gelegt.
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Hygienische Gesetze und Verordnungen. 499
Die Abtheilung glaubt versichert sein zu können, dass auch ohne besondere
Mitwirkung und Inanspruchnahme der Truppentheile und der militärischen Ver¬
waltungsorgane eine dem Zweck entsprechende Garnisonbeschreibung wird ge¬
liefert werden können,- da im Allgemeinen nur Anforderungen gestellt sind, denen
die mit den hygienischen Verhältnissen ihrer Garnison uud ihres Truppentheils
vertrauten Militärärzte selbstständig wohl genügen können. Sollten jedoch einzelne
Theile der Bearbeitung ausnahmsweise ohne besondere Mitwirkung der genannten
Behörden etc. nicht zu fertigen sein, so würde auf diese zunächst verzichtet
werden, doch sieht die Abtheilung in solchen Fällen der Vorlage eines Berichtes
entgegen.
Euer Hochwohlgeboren wollen gefälligst die Anfertigung der Arbeiten fort¬
laufend im Auge behalten, überwachen und unterstützen, und auch die fertig¬
gestellten Arbeiten in Bezug auf die Richtigkeit der in ihnen enthaltenen Angaben
einer genauen Durchsicht und Prüfung unterwerfen. Der Einreichung der
Arbeiten wird bis zum 1. September d. J. entgegengesehen, doch wollen Euer
Hochwohlgeboren früher fertig gestellte Arbeiten auch von diesem Zeitpunkte
hierher gefälligst zur Vorlage bringen. Einem von Euer Hochwohlgeboren auf¬
gestellten Vertheilungsplan der Arbeiten wird demnächst entgegengesehen.
Schliesslich sei auf die seitens des kaiserl. und königl. österreichischen
und ungarischen Kriegsministeriums herausgegebenen Bände: „Die hygienischen
Verhältnisse der grösseren Garnisonorte der österreichisch-ungarischen Monarchie“,
von denen die über Graz, Budapest und Prag erschienen sind, hingewiesen.
v. Coler.
Erlass königl. preußischen Kriegsministeriums vom 11. März 1890, betreffend
Trinkwasserbeschaffung in den Casernen.
Die hierher gelangten Berichte über Epidemieen geben Veranlassung, aufs
Neue die Aufmerksamkeit auf die Beschaffung von gesundlieitsmässigem Trink¬
wasser für die Mannschaften in den Casernen u. s. w. zu lenken und lassen es
als erforderlich erscheinen, dass regelmässig sich wiederholende Prüfungen der
für die Mannschaften bestimmten Trinkwässcr seitens der zuständigen Sanitäts-
officiere vorgenommen werden. Die Bestimmung darüber, in welchen Zeiträumen
diese Prüfungen zu veranstalten sind, nach Anhörung deö Corpsgeneralarztes
treffen zu wollen, wird das königliche Generalcommando sehr ergebenst ersucht.
Diese Prüfungen würden sich auf die Besichtigung der Brunnen und ihrer
Umgebung, der Sammelbecken oder der Röhrenleitung und auf die physikalische
Beschaffenheit des Wassers aus den einzelnen den Bataillonen (Abtheilungen etc.)
zur Verfügung stehenden Wasserentnahmestellen zu erstrecken haben.
Ueber die Ausführung dieser Prüfungen geht den Sanitätsofficieren eine
besondere Anweisung zu; die Ergebnisse der Prüfungen werden den Commando-
bebörden von den betreffenden Militärärzten vorgelegt werden.
Wenn ein Trinkwasser auf Grund der physikalischen Prüfung und Beur-
theilung durch den zuständigen Sanitätsofficier als verdächtig bezeichnet wird,
so veranlasst letzterer die chemische Untersuchung des Wassers durch die Lazareth-
dispensiranstalt. Ist diese mit den dazu erforderlichen Geräthen nicht ausge-
stattet, 80 ist die Untersuchung beim Corpsgeneralarzt zu beantragen, bei dem
auch eine etwa erforderliche chemisch - bacteriologische Untersuchung beantragt
werden muss. Ergiebt die chemische bezw. chemisch - bacteriologische Unter¬
suchung, dass ein Trinkwasser ungeeignet oder gesundheitsgefährdend ist, so
muss es für die Mannschaften unzugänglich oder unschädlich gemacht werden.
Dies geschieht da, wo die ausreichende Versorgung mit gutem Wasser aus
nicht zu beanstandenden Brunnen, Quellen u. s. w. oder ohne zu grosse ökono-
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500
Hygienische Gesetze und Verordnungen.
mische Belastung anderweitig, z. B. durch Anlegung von abbessynischen Röhren¬
brunnen, sichergestellt werden kann, durch vollständige Ungangbarmachung der
Wasserquelle, durch Zuschüttung des betreffenden Brunnens u. s. w.
Wo der Gebrauch des zum Trinken beanstandeten Wassers aus Wassermangel
oder aus besonderen Gründen als Nutzwasser zu wirthschaftlichen Zwecken ge¬
stattet bleiben muss, genügt nicht das blosse Verbot der Entnahme von Trink¬
wasser durch Anbringung eines bezüglichen Anschlags an den Brunnen, sondern
es ist nothwendig, dass die Pumpvorrichtung stets gut verschlossen werde, und
dass der Schlüssel zum Oeffnen der Vorrichtung sich im Verwahrsam einer über
die Bedeutung der Maassregel unterrichteten geeigneten Persönlichkeit befinde,
welche zu bestimmten Zeiten die Entnahme des Nutzwassers anzuweisen und zu
überwachen hat.
Gelingt es nicht, an Stelle des beanstandeten Trinkwassers bald ein anderes,
geeignetes zu beschaffen, so darf den Mannschaften nur gekochtes Wasser ver¬
abreicht werden, bis die nach den örtlichen Verhältnissen gebotenen, und mit
allen zur Verfügung stehenden Mitteln zu beschleunigenden Maassnahmen zur
Beschaffung eines brauchbaren Wassers, bezw. zur Reinigung oder entsprechenden
Desinficirung des Brunnens u. s. w. vollendet sind. Von Filterapparaten wird
in der Regel Abstand zu nehmen sein.
Ein seiner Wasserbeschaffenheit nach einmal beanstandeter Brunnen wird
nicht eher zur Lieferung von Trinkwasser zuzulassen sein, als bis sich nach
einem auf chemischer und bacterioskopischer Prüfung des Wassers beruhenden
Urtheil des Corpsgeneralarztes die Ungefährlichkeit des daraus geschöpften
Wassers annehmen lässt.
Ueber etwaigen Anschluss an allgemeine städtische u. s. w. Wasserleitungen
verbleibt es bei den bisherigen Bestimmungen. Von jeder baulichen Veränderung
und Ausbesserung an Brunnen, Wasserleitung und dergleichen muss seitens der
Verwaltungsbehörden den Truppen- etc. Commandos so früh Mittheilung gemacht
werden, dass für die Dauer der Bauausführung rechtzeitig für etwa erforderliche
anderweitige Regelung der Wasserversorgung Maassnahmen getroffen werden
können.
Auch erscheint es nothwendig, dass bei allen Fragen, welche die Wasser¬
versorgung betreffen, die zuständigen Sanitätsofficiere von den Truppen- etc.
Commandos zur Mitwirkung herangezogen werden.
Dem königlichen Generalcommando darf das Kriegsministerium hiernach
das Weitere sehr ergebenst anheimstellen.
gez. v. Verdy.
Auf Grund der vorstehenden Verfügung an die königlichen Generalcommandos
sind die den Mannschaften zum Trinken dienenden Wässer einer regelmässig
sich wiederholenden Prüfung zu unterwerfen. Die Zeiträume, in denen dieselbe
vorzunehmen ist, werden sich wesentlich nach den örtlichen Verhältnissen, nach
der Beschaffenheit des Wassers und der Art der Entnahmestelle richten. Auch
werden bei Ausbruch von Epidemieen u. s. w. ausserterminliche Wasserprüfungen
erforderlich sein.
Die Prüfung wird von dem Stabs- bezw. Oberstabsarzt bei jedem Bataillon
(Abtheilung u. s. w.) unter Zuziehung der Assistenzärzte — bei einzeln stehenden
Schwadronen von den betreffenden Assistenzärzten — vorgenommen und erstreckt
sich auf Besichtigung der Brunnen und ihrer Umgebung u. s. w. und auf
Prüfung der physikalischen Beschaffenheit (Farbe, Niederschlag, Geruch, Ge¬
schmack, Wärme) einschliesslich der Reaction der einzelnen Proben aus den den
bezüglichen Bataillonen (Abtheilungen u. s. w.) zur Verfügung stehenden Wasser¬
entnahmestellen. Bei den örtlichen Besichtigungen ist die Aufmerksamkeit auf
etwaige gesundheitswidrige Lage der Brunnenkessel, schlechte Beschaffenheit
der Pumprohre, Verunreinigung des Grundes und Bodens in der nächsten Um¬
gebung des Brunnens u. s. w. zu richten.
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Hygienische Gesetze und Verordnungen. 501
Die auf Grund der örtlichen und physikalischen Prüfung durch den Sanitäts-
officier etwa für erforderlich erachtete chemische bezw. bacteriologisch-chemische
Untersuchung von Wasserproben wird theils in Lazarethdispensiranstalten, wo
sich Militärapotheker befinden, theils in den hygienisch - chemischen Unter¬
suchungsstellen bezw. Laboratorien vorgenommen. Im Allgemeinen • dürfte es
ausreichen, wenn die verlangten chemischen Untersuchungen von Wasserproben
ohne Weiteres in den Garnisonlazarethen, nach Maassgabe des Anhanges zwei
des Gesundheitsdienstes im Felde der Kriegssanitätsordnung von den Militär¬
apothekern ausgeführt werden, falls dieselben zuvor ihre genügende Befähigung
dazu dargethan haben. Von dem Ausfall dieser Untersuchungen ist der Corps¬
generalarzt in Kenntniss zu setzen.
Erscheint eine eingehende chemische oder bacteriologisch-chemische Unter¬
suchung angezeigt, so wird dieselbe in der hygienisch-chemischen Untersuchungs-
Stelle auf Befehl des Corpsgeneralarztes vollzogen.
Erwünscht ist es, wenn die Sanitätsofficiere sich an den chemischen bezw.
bacteriologisch-chemischen Untersuchungen der Lazarethdispensiranstalten u. s. w.
rege betheiligen und selbst dergleichen Untersuchungen vorzunehmen in der
Lage sind.
Die Prüfungsergebnisse, sowie die etwaigen chemisch bezw. bacteriologisch-
chemischen Untersuchungsergebnisse sind seitens der Sanitätsofficiere in eine
für jede Wasserentnahmestelle besonders anzulegende Liste, welche nach bei¬
liegendem Muster anzufertigen ist, einzutragen. Diese Liste ist nach jeder Ein¬
tragung den Truppen- etc. Commandos zur Kenntniss vorzulegen, auch haben
sich die Corpsgeneralärzte von der Beschaffenheit und Führung der Listen bei
ihren Lazarethbesichtigungen wie auch durch Einfordern der Listen in Kenntniss
zu setzen. Es wird diesseits veranlasst werden, dass die Muster zu den Ein¬
tragungen der Wasserbefunde den Sanitätsofficieren von den Garnisonlazarethen
geliefert werden.
Von Vorstehendem wollen Euer Hoch wohlgeboren gefälligst dem königlichen
Generalcommando im Vortragswege Kenntniss geben und sodann die unter¬
stellten Sanitätsofficiere mit entsprechender Weisung versehen.
v. Coler.
Erlass königlich preussischeii Kriegsministeriums, Medlcinaiabtheilung, vom
7. November 1889, betreffend Bekämpfung der Lungenschwindsucht.
Nachdem durch neuere Untersuchung festgestellt ist, dass besonders der
Auswurf der an Lungenschwindsucht Erkrankten oder derselben verdächtigen
Personen die Uebertragung von Tuberkelbacillen auf Gesunde vermittelt, ist, ab¬
gesehen von den für Infectionskrankheiten im Allgemeinen in Betracht kommen¬
den Maassregeln in den Militärlazarethen, strenge Fürsorge dahin zu treffen, dass
der Auswurf der an dieser Kraukheit leidenden Personen möglichst unschädlich
gemacht werde. Zu diesem Zwecke wollen Ew. Hohlwohlgeboren gefälligst da¬
hin wirken,
1 . dass die Montirungsstücke, welche die Kranken ins Lazareth mitbringen,
desinficirt w r erden;
2 . dass die Schwindsüchtigen möglichst abgesondert von den anderen Kran¬
ken gelagert werden;
3. dass sie in den Lazarethen angehalten werden, niemals in ein Tuch, auf
den Fussboden oder an die Wände, sondern immer nur in ein zweck¬
entsprechendes Gefäss (Speiglas oder Spucknapf) zu spucken, welches stets
mit etwas Wasser gefüllt ist und täglich mit kochendem Wasser oder
fünfprocentigem Carbolwasser gereinigt wird;
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502 Hygienische Gesetze und Verordnungen.
*•
4. dass etwa durch Unvorsichtigkeit vorkommende Verunreinigungen des
Bodens durch Scheuern mit kochendem Wasser oder mit fünfprocentigem
Carbolwasser beseitigt werden;
5. dass alle Bett- und Leibwäsche, sowie die Krankenkleider der Tuberculösen
abgesondert von den übrigen Stücken beim Waschen ausgekocht und des*
inficirt werden;
6 . dass Matratzen, wollene Decken und sonstiges Bettzubehör desinficirt
werden;
7. dass die Bettstellen mit fünfprocentigem Carbolwasser gewaschen werden;
8 . dass der Fussboden unter und neben der Bettstelle gründlich mit kochen¬
dem Wasser oder mit fünfprocentigem Carbolwasser gereinigt wird;
9. dass die Wand in der Nähe des Bettes mit fünfprocentigem Carbolwasser
abgewaschen wird;
10 . dass die wegen Tuberculose als dienstunbrauchbar bezw. invalide zu ent¬
lassenden Mannschaften vor ihrem Ausscheiden nicht mehr in ihre Quar¬
tiere oder in Revierbehandlung übergehen, sondern unmittelbar aus dem
Lazareth zur Entlassung gelangen.
Indem die Abtheilung bezüglich der durch vorstehende Anordnung noth-
wendig gewordenen, anderweitigen Ausstattung der Garnisonlazarethe mit Spei¬
gläsern und Spucknäpfen auf die Verfügung vom 3. September 1889 (430/8. 89.
M. A.) Bezug nimmt, wird hierzu ergänzend bestimmt, dass künftig für jeden
Raum (auch in der Dispensiranstalt, den Vorrathsräumen, den Geschäftsräumen,
den Fluren u. s. w.) ein Spucknapf aufgestellt wird. Diese Spucknäpfe sind aber
nicht mit Sand und Sägespänen zu füllen, sondern mit einer geringen Menge
Wasser, so dass der hinein gelangende Auswurf immer feucht erhalten wird.
Der königlichen Intendantur wollen Ew. Hochwohlgeboren hiervon gefälligst
Kenntniss geben, damit die Beschaffung der Speigläser und Vertheilung der
Spucknäpfe in der vorangegebenen Weise vorgenommen werde.
v. Coler.
Rundverflfgung königl. preusaischen Minister!um8 des Innern vom 1* Min
1890, betreffend die Anforderungen, welche in baulicher und gesundheit¬
licher Beziehung an die Gast- und Schankwirthschaftcn zu stellen
sind*
In den mittelst Ausschreibens vom 26. August 1886 *) mitgetheilten „An¬
forderungen, welche in baulicher und gesundheitlicher Beziehung an die Gast-
und Schankwirtbschäften zu stellen sind“, ist im 4. Absatz des §. 3 wörtlich
folgende Anordnung getroffen:
Kellergeschosse dürfen als Schlafräume für Gäste überhaupt nicht,
als Schanklocale aber nur unter den Bedingungen beuutzt werden, dass
die Fussboden nicht tiefer als einen Meter unter der Oberkante der
vorbeiführenden Strasse belegen und dass die bezüglichen Räume gegen
das Eindringen und Aufsteigen der Erdfeuchtigkeit geschützt sind.
Der Wortlaut dieser Bestimmung hat zu dem Bedenken Anlass gegeben, dass
dieselbe mit Sicherheit nur auf die unmittelbar an der Strasse hegenden, nicht
aber auch auf solche Kellerlocale anzuwenden sein würde, welche sich auf den
von der Strasse entfernten, an Höfen oder in Gärten belegenen Grundstücktheilen
befinden, dass es aber im Uebrigen auch im Interesse der Gesundheitspolizei
l ) Siehe diese Vierteljahrsschrift, Bd. XIX, S. 357.
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Hygienische Gesetze und Verordnungen. 503
nicht gerechtfertigt sein würde, für Kellerlocale der letzteren Art die Höhenlage
der Strasse maassgebend sein zu lassen.
Zur Beseitigung dieser nicht unberechtigten Zweifel erhält im Einverständ¬
nis mit den Herren Ministern der geistlichen- und Medicinalangelegenheiten
und der öffentlichen Arbeiten der 4. Absatz des §. 3c der genannten „Anforde¬
rungen“ folgende Fassung:
Kellergeschosse dürfen als Schlafräume für Gäste überhaupt nicht,
als Schanklocale aber nur unter den Bedingungen benutzt werden,
dass die bezüglichen Baume gegen das Eindringen und Aufsteigen der
Erdfeuchtigkeit geschützt und dass die Fussböden nicht tiefer als einen
Meter unter dem umgebenden Erdboden belegen sind. Bei ungleicher
Höhenlage des umgebenden Erdbodens ist die Tiefenmessung von einem
Meter im Durchschnitt vorzunehmen.
Unter Bezugnahme auf mein Ausschreiben vom 26. August 1886 ersuche ich
Ew. Hoch wohlgeboren ergebenst, von dem Inhalt dieses Erlasses die Behörden,
welchen die Ertheilung der Concession zum Betriebe der Gast- und Schank-
wirthschaften zusteht, zur geeigneten Beachtung gefälligst Kenntuiss zu geben.
Erlaas königl. Polizeipräsidiums nnd Magistrats der Stadt Frankfurt a. M.
vom 15. Januar 1890, betreffend Hygienische Verhaltungsmaassregeln
bei ansteckenden Krankheiten.
Es ist häufig die Wahrnehmung gemacht worden, dass bei einem grossen
Theile des Publicums die gegen Weiterverbreitung ansteckender Krankheiten,
wie Scharlach und Diphtherie, nöthigen Vorsichtsmaassregeln nicht bekannt sind,
oder dass solche zu beobachten versäumt wird; es erscheint demnach, obwohl
zur Zeit keinerlei solche ansteckende Krankheit hier besonders häufig oder
epidemisch aufgetreten ist, rathsam, nach dem Vorgänge anderer deutscher Städte,
zur Belehrung des Publicums und zur Verminderung der Ansteckungsgefahr in
vorkommenden Einzelerkrankungsfallen die nachfolgenden vom Gesundheitsrath
aufgestellten „hygienischen Verhaltungsmaassregeln bei ansteckenden Krankheiten,
insbesondere bei Scharlach und Diphtherie“ hiermit zur öffentlichen Kenntniss
zu bringen und deren Beobachtung ernstlich zu empfehlen.
Der Polizeipräsidept: Der Magistrat:]
(gez.) Frhr. v. Müffling. (gez.) Miquel.
Hygienische Verhaltungsmaassregeln bei ansteckenden Krankheiten^
insbesondere bei Scharlach und Diphtherie.
§. i.
Ansteckungsfähigkeit.
Scharlach und Diphtherie sind ansteckend sowohl durch directen Verkehr
Erkrankter mit Gesunden, als auch mittelst Uebertragung durch Kleider, Gebrauchs¬
gegenstände und dergleichen, und zwar während der ganzen Dauer der Krankheit,
Scharlach namentlich auch noch während der Abschuppungsperiode.
§• 2 .
Isolirung der Kranken.
Scharlach und Diphtheriekranke müssen, sobald das Auftreten der Krankheit
erkannt oder mit einiger Wahrscheinlichkeit vermuthet wird, von den übrigen
Hausbewohnern getrennt oder in ein Hospital verbracht werden.
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Hygienische Gesetze und Verordnungen.
Am besten werden gesunde Kinder aus dem Hause entfernt, sofern nicht
nach Entscheidung des Arztes eine Weiterverschleppung der Krankheit durch
dieselben zu befürchten ist.
Der Kranke ist, wo möglich, in ein eigenes thunlichst abgesondertes Zimmer
zu bringen, welches nur diejenigen Möbel und sonstigen Gegenstände enthalten
darf, die während der Dauer der Krankheit nöthig sind. Insbesondere sind aus
dem Zimmer Teppiche und Polstermöbel, sowie gefüllte Wäsche- und Kleider¬
schränke fern zu halten.
Verbleibt der Kranke in dem Zimmer, in welchem er erkrankt ist, so ist
dasselbe in der eben angedeuteten Weise zu leeren, falls dies ganz zu Beginn
der Krankheit geschehen kann. Später müssen die zur Zeit im Zimmer
befindlichen Möbel und Gebrauchsgegenstände jeglicher Art bis nach Beendigung
der Krankheit in demselben verbleiben. Ist die Entfernung einzelner Stücke nicht
zu umgehen, so sind dieselben vor Gebrauch nach den unten angegebenen Regeln
zu desinficiren.
Die Isolirung Scharlach- und Diphtheriekranker muss so frühzeitig und so
vollständig, wie nur möglich, durchgeführt werden, namentlich sollen Gesunde,
die mit den Erkrankten zu thun haben (Mütter, Krankenpflegerinnen u. s. w.)
mit den übrigen Hausbewohnern gar keinen Verkehr haben oder nur nach gründ¬
lichem Waschen und Kleiderwechsel.
Die Geschwister erkrankter Kinder sind vom Verkehr mit anderen Kindern
(insbesondere vom Besuch der Schulen, Kinderhorte, Kleinkinderschulen etc.)
fernzuhalten, bis der Arzt diese Maassregel nicht mehr für erforderlich hält.
Gebrauchsgegenstände jeglicher Art, welche in dem Krankenzimmer sich
befunden haben, dürfen nur nach sorfältigster Reinigung von Anderen benutzt
werden. — Der Erkrankte soll eigenes Trink- und Essgeschirr haben, das nicht
in der Küche mit dem anderen Geschirr gemeinschaftlich gespült werden darf.
Besuche des Kranken sind unzulässig.
§• 3.
Das Krankenzimmer.
Das Zimmer, in welchem sich der Kranke befindet, muss stets gut gelüftet
werden und im Winter massig geheizt sein. Ueble Gerüche beseitige man lediglich
durch Entfernung der Geruchsquelle (Entleerungen, Verbandstücke etc.) und durch
wiederholte ausgiebige Lüftung; Räucherungen mit wohlriechenden Stoffen be¬
wirken keine Desinfection und verdecken nur den Geruch, beseitigen aber nicht
die schädlichen Bestandtheile der Luft.
Der Fussboden des Krankenzimmers muss täglich mit Wasser aufgezogen
werden. Ist derselbe oder die Bettstelle oder ein anderer Gegenstand im Zimmer
von dem Kranken verunreinigt worden, so soll die Reinigung mit einer öprocentigen
Carbollösung erfolgen, die man käuflich erhält, oder die man sich so darstellt,
dass man von der käuflichen, gereinigten concentrirten Carbolsäure 50g mit
1 Liter Wasser unter starkem Umrühren mit einem Holz vorsichtig mischt.
Speisen und Getränke dürfen im Krankenzimmer weder aufbewahrt, noch
von irgend Jemandem ausser dem Kranken genossen werden. Von dem Kranken
übrig gelassene Speisereste dürfen von anderen Personen nicht genossen werden
und sind sofort zu beseitigen.
Auswurf, Urin, Nasenschleim der Kranken sowie das von ihnen gebrauchte
Gurgelwasser sind in Gefässen aufzufangen, welche zu einem Viertel mit 5 pro-
centiger Carboisäurelösung gefüllt sind, und dann gleich in den Abtritt zu schütten.
Benutzung der Abtritte durch die Kranken ist unzulässig.
§• 4.
Die Kranken.
Die Kranken müssen möglichst rein gehalten werden und ist in Bezug auf
das Waschen derselben nach Vorschrift des Arztes zu verfahren.
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505
Hygienische Gesetze und Verordnungen.
Nach Ablauf der Krankheit müssen die Kranken, bevor sie mit Gesunden
wieder verkehren, ihren Körper einschliesslich der Kopfhaut und Haare in einem
warmen Seifenbade und, falls dies nicht thunlich ist, durch Abwaschen mit warmem
Seifenwasser sorgfältig reinigen und sodann reine Wäsche und in der Krankheit
nicht benutzte oder doch desinficirte Kleider anlegen.
§. 5.
Die Wäsche.
Die Leib- wie Bettwäsche des Kranken muss rein gehalten und möglichst
häufig erneuert werden; dies ist bei der nöthigen Vorsicht durchaus unge¬
fährlich.
Alle vom Kranken während der Erkrankung benutzte Leib- und Bettwäsche,
sowie alle anderen im Krankenzimmer benutzten waschbaren Gegenstände, nament¬
lich auch die Taschentücher, müssen sofort nach Aussergebrauchstellung, ohne
vorher geschüttelt oder ausgestäubt zu werden, in 2procentiger Carbolsäure-
lösung (20 mg concentrirter gereinigter Carbolsäure auf 1 Liter Wasser wie oben
§. 3, Abs. 2 gemischt) mindestens 24 Stunden eingeweicht, dann V a Stunde in
Wasser gekocht und mit Schmierseife (Kaliseife) gewaschen werden.
Geringwerthige Gebrauchsgegenstände, Verbandstücke, Bettstroh und der¬
gleichen, sind bei Aussergebrauchsetzung zu verbrennen.
§. 6 .
Desinfection nach Ablauf der Krankheit.
Nach Ablauf der Krankheit sind alle benutzten waschbaren Gegenstände in
der in §. 5, Abs. 2 angegebenen Weise zu behandeln.
Benutzte, nicht waschbare Kleidungsstücke, Betten, Kissen, Matratzen,
Decken, Teppiche, Polstermöbel, Bücher, Spielsachen (soweit sie nicht verbrannt
werden) und dergleichen sind vorsichtig, ohne Schütteln, in mit 2procentiger
CarbolsäurelÖ8ung angefeuchtete Leintücher einzuschlagen und so einem mit guten
Desinfectionseinrichtungen versehenen Hospital zu übermitteln. Eine öffentliche
Desinfectionsanstalt befindet sich im städtischen Krankenhause (s. §. 8) und im
Bürgerhospital. Werthlose Gegenstände, wie Bettstroh, unbrauchbar gewordene
Kleidungsstücke und dergleichen, sollen verbrannt werden und zwar kleinere
Gegenstände im Ofen, solche von grösserem Umfange in einer öffentlichen Des¬
infectionsanstalt.
Polirte Möbel sind mit Petroleum, Bilder mit Rahmen, Metall- und Kunst-
gegenstände und dergleichen mit trockenen Lappen scharf abzureiben.
Nicht polirte Möbel, sowie Fussböden, Thüren, Fenster und Holzbekleidungen
ohne Politur sind mit Öprocentiger Carboisäurelösung tüchtig abzuscheuern.
Tapeten und gestrichene Wände und Decken sind mit Brot trocken und
scharf abzureiben, nachdem der Fussböden des Zimmers vorher mit öprocentiger
Carboisäurelösung stark angefeuchtet ist.
Das zum Abreiben der Wände verwandte Brot und die am Boden befind¬
lichen Krumen, sowie die benutzten Lappen werden nachher verbrannt.
Nach dieser gründlichen Desinfection des Krankenzimmers und sämmtlicher
darin befindlichen Gegenstände muss das Zimmer noch mindestens 24 Stunden
tüchtig gelüftet werden und kann alsdann wieder in Gebrauch genommen werden.
Wenn der Kranke in ein Hospital gebracht worden ist, bo sind die in
diesem Paragraphen anempfohlenen Maassregeln für die von demselben vorher
benutzten Wohnräume ebenfalls erforderlich.
§• 7 .
Nur die im §. 6 angegebenen Maassregeln bieten einen annähernd sicheren
Schutz gegen Weiterverbreitung der Krankheit.
Sollte es aber im einzelnen Falle nicht möglich sein, die vorstehenden Maass¬
regeln streng durchzuführen, so sind nach Ablauf der Krankheit oder nach Ver-
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506 Hygienische Gesetze und Verordnungen.
bringung des Kranken in ein Hospital wenigstens folgende Maassregeln zu
empfehlen.
Unter allen Umstanden reinige man den Kranken nach §. 4.
Man behandle Kleider, Wäsche und Bettzeug des Kranken, soweit sie waschbar
sind, nach §. 5, Abs. 2, die nicht waschbaren gebe man zum Desinficiren fort
(§. 6, Abs. 2), entferne sonst zunächst weder Möbel noch andere Gegenstände aus
dem Krankenzimmer, reinige Bettstelle, Fussboden etc. nach Vorschrift des
§. 6, Abs. 5 und lasse sodann das Zimmer bei offen erhaltenen Fenstern mög¬
lichst lange unbenutzt stehen.
§. 8 .
Transportwesen.
An einer ansteckenden Krankheit Leidende dürfen unter keinen Umständen
mittelst öffentlicher Fuhrwerke (Droschken, Omnibus, Pferdebahnen, Eisenbahnen)
in ein Hospital oder in eine andere Wohnung verbracht werden, sondern aus¬
schliesslich mittelst der dazu bestimmten Krankenwagen der Hospitäler.
Das Gleiche gilt für den Transport zu desinficirender Gegenstände in eine
öffentliche DesiDfectionsanstalt. Die betreffenden Sachen werden von dem
städtischen Krankenhause, bezw. auf telephonisches Anrufen, durch die Polizei¬
reviere, abgeholt und auch zurückgeliefert.
Die Desinfection in dem grossen Desinfectionsapparat des städtischen Kranken¬
hauses (einschliesslich Transport) erfolgt unentgeltlich, sobald der behandelnde
Arzt die Mittellosigkeit der betreffenden Familie bescheinigt.
§• 9.
Leichen.
Leichen an Scharlach oder Diphtherie Verstorbener sarge man, nach Fest¬
stellung des sicheren Todes durch den Arzt, ungewaschen und in ein in 5pro-
centige Carboisäurelösung getauchtes Leinentuch gehüllt ein und sorge für
thunlichst rasche Ueberführung der Leiche aus der Wohnung in eine der
Leichenhallen der Friedhöfe.
Zum Zwecke solcher, im sanitären Interesse höchst wichtigen
möglichst frühzeitigen Beisetzung in einer Leichenhalle genügt es, mit
einer ärztlichen Bescheinigung des eingetretenen Todes (selbst noch vor An¬
meldung auf dem Standesamt) die alsbaldige Beisetzung bei der Friedhofs¬
commission oder dem nächsten Polizeirevier zu beantragen, worauf in kürzester
Frist die Abholung der Leiche mittelst Leichenwagen der Friedhofscommission
erfolgt.
Nach der Begräbnissordnung ist im Falle der Beistellung von Leichen der
Verzicht auf die Beiordnung von Leichenbegleitern zulässig, so dass hierdurch
die Kosten der Beistellung und Beerdigung sich niedriger stellen, als die
tarifmässigen Kosten einer Beerdigung ohne Beistellung.
Die in den vorstehenden Sätzen für Scharlach und Diphtherie angegebenen
Vorschriften finden unter vom Arzt zu bestimmenden Modificationen auch bei
anderen ansteckenden Krankheiten Anwendung.
Der städtische Gesundheitsrath.
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Neu erschienene Schriften.
507
Neu erschienene Schriften über öffentliche
Gesundheitspflege.
(48. Verzeichni88.)
1. Allgemeines.
Arbeiten aus dem kaiserlichen Gesundheitsamte. (Beihefte zu den Veröffent¬
lichungen des kaiserlichen Gesundheitsamtes.) VI. Bd., 1. Heft. Berlin,
Springer, 1890. Lex.-8. 157 S. 6 M.
Avon y Dr., Wie schützen wir uns vor Krankheiten? Allerband Betrachtungen
und Winke. Leipzig, Klemm, 1890. gr. 8. 48 S. 060 M.
Brou&rdel, Prof., et Dr. Reusa , Le Congres international d’hygiene de Paris
(1889). DiscourB prononcc ä la seance genörale d’ouverture. Paris, Bailliere,
1890. 8. 128 p.
Canalia, Pietro, Dr., e Ing. R. Bentivegna, Rivista d’igiene e sanita pubblica
con bollettino sanitario amministrativo compilato sugli atti ufficiali del mi-
nistero delP intomo. I. Anno, No. 1. Roma, 1890. 8. 40 p. (Erscheint alle
14 Tage.) Pro Jahr 12 L.
Congrös international d’hygiene et de demographie ä Paris en 1889. Compte
rendu publie par le secretariat general du Congres. Paris, Societe d’edit.
scientif. 1890. gr. 8. 15 Frcs.
Dämmer f O., Dr., Handwörterbuch der öffentlichen und privaten Gesundheits¬
pflege. Für Medicinalbeamte, Aerzte, Apotheker, Chemiker, Verwaltungs¬
beamte, Beamte der Kranken- und Unfallversicherung, Fabrikbesitzer,
Fabrikinspectoren, Nationalökonomen, Landwirthe, Ingenieure u. Architekten.
1. Lfg. (compl. in 10 bis 12 Lfg.). Stuttgart, Enke, 1890. Lex.-8. 80 S. 2 M.
(compl. 20 bis 24 M.).
Delaunay, Rapport adresse au sous-secretaire d’etat des colonies sur le fonctionne-
ment du service hygienique et medical de la section des colonies frangaises
ä l’exposition universelle de 1889. Paris, impr. des journaux ofßciels, 1889.
8. 48 p.
Göronne, Dr., Kreisphysicus, Uebersicht der von der königl. Regierung zu
Düsseldorf über das Medicinal- und öffentliche Sanitätswesen erlassenen Ver¬
ordnungen, unter Mitwirkung von Mitgliedern des Medicinalbeamtenvereins
des Regierungsbezirks Düsseldorf vollständig revidirt und bis zum Ende des
Jahres 1888 ergänzt. Düsseldorf, Schwann, 1890. Lex.-8. VII — 384 S. 6 M.
Gesundbeitsregeln für die Schuljugend. Zusammengestellt von der Hygiene-
S 2 ction des Berliner Lehrervereins. Mit einem Begleitworte von W. Siegert.
Berlin, Issleib (Schuhr), 1890. 22 S. 0*30 M.
de Giaxa, V., Manuale d’igiene publica. Fase. 1—4. Milano, 1889. ä 1 L.
Herschell; G., Health troubles of city life. 2. ed. London, Swan Sonnenschein,
1890. 8. 88 p. 1 sh.
Mantegazza, P., Almanacco igienico popolare. Anno XXV. Milano, 1890. 32.
158 p. 0 50 L.
Murillo, Adolphe, Prof., Hygieue et Assistance publique au Chili. Traduction
d’fimile Petit. Lagny, irapr. Roger & Chernoviz, 1889. 8. VIII — 459 p.
et planches.
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508 Neu erschienene Schriften.
Musso, Giovanni, La vigilanza Banitaria sull’ annona' ed i laboratorii chimici per
l’analisi delle sostanze alimentari e le ricerche Bulle condizioni igieniche dei
comuni. Torino, 1889. 8. 141 p.
Napias, Henri, Dr., L’Assistance publique dans le departement de Sarabre-et-
Loire. Paris, Lecrosnier <fe Babe, 1890. 8. VIII — 92 p.
Nencki, M. f Ein eidgenössisches Hygiene-Institut oder Subvention der canto-
nalen Anstalten. Schreiben an den Präsidenten des bernischen cantonalen
Aerztevereins Herrn Prof. Th. Kocher. Bern, Schtnid, Francke & Comp,
gr. 8. 19 S. 0*80 M.
Kochard, J., Encyclopedie d’hygiöne et de raedecine publiques. Tome I. Paris,
Lecrosnier & Babe, 1889. gr. 8. Avec figures et 1 planche. 17*50 Frcs.
Rochard, Jules, Dr., Influeuce que les Sciences exactes ont exercee sur Part de
guerir et de conserver la sante. Paris, Gauthier-Villars, 1890. 8. 39 p.
Sanitary Condition of Melbourne. Final Report of Royal Commission to
inquire into and Report upou the —. Melbourne, Brain print., 1890. Fol.
60 p.
Schüler, Th., Häusliche Gesundheitsregeln. Im Aufträge des Berliner Vereins
für häusliche Gesundheitspflege. 3 Blatt. (Das Kind im ersten Lebensalter.—
Erste Hülfe bei Unglücksfällen. — Verhaltungsmaassregeln bei ansteckenden
Krankheiten.) Berlin, Springer, 1890. Schmal-Fol. (in 16. gebrochen).
0*50 M.
Simon, Sir John, English sanitary institutions, reviewed in their course of
development, and in some of their political and social relations. London,
Cassel], 1890. 8. 511 p.
Tarra, E., Ricettario d’igiene ed economia domestica. Como, 1890. 32. 165 p.
1 L.
Thoinot, H. L., Dr., Cours d’hygiene, deuxieme annee, ouvrage redige con-
formement aux programmes revises des ecoles normales d’instituteurs et
d’institutrices. Avec preface du Dr. Brouardel. Paris, Delagrave, 1890.
18. VIII — 203 p. avec 12 figures. 2 Frcs.
Verhältnisse, Die hygienischen — der grösseren Garnisonsorte der österreichisch¬
ungarischen Monarchie. IV. Kaschau. Wien, Frick, 1890. 8. V —154 S.
Mit 2 Linearskizzen im Texte, 1 Umgebungskarte und 19 weiteren graphi¬
schen Beilagen. 1 M.
Verhandlungen der deutschen Gesellschaft für öffentliche Gesundheitspflege za
Berlin, 1889. Berlin, Grosser, 1890. gr. 8. III —120 S. 2 M.
Verhandlungen und Mittheilungen des Vereins für öffentliche Gesundheits¬
pflege in Magdeburg, XVII. Jahresheft. Redaction: Oberstabsarzt a. D.
Dr. Rosenthal. Magdeburg, Faber, 1890. 8. XIX —142 S. 2*50 M.
Wollmar, Moritz, Ueber Ursachen der Krankheiten und Mittel, dieselben zu
verhüten. Vortrag im Gewerbeyereine zu Dresden, März 1890. Dresden,
Winter, 1890. 8. 16 S. 0 40 M.
2. Statistik und Jahresberichte.
Belin, A., Rapport general sur les travaux du conseil central d’hygiene publique
et de salubrite de Seine-et-Oise pendant l’annee 1888. Versailles, impr. Cerf,
1890. 8. 99 p.
Bericht des Medicinalinspcctorates über die medicinische Statistik des Ham-
burgischen Staates für das Jahr 1889. Hamburg, Druck von Rüler, 1890.
gr. 4. 22 S. und 32 Tafeln.
Bertin-Sans, E., Prof., Rapport general sur les travaux des conseils d’hygiene
publique et de salubrite. Montpellier, impr. Hamelin, 1890. 8. XII —102 p.
Böokh, R., Dir., Die Bevölkerungs- und Wohnungsaufnahme vom 1. December
1885 in der Stadt Berlin. Im Aufträge der städtischen Deputation für
Statistik bearbeitet. l.Heft. Berlin, Simion, 1890. Imp.-4. VIII- 102 S. 6 M.
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509
Neu erschienene Schriften.
Erben, Joseph, Dir., Statistisches Handbuch der königl. Hauptstadt Prag und
der Vororte Karolinenthal, Smichow, königl. Weinberge und Zizkow für die
Jahre 1887 und 1888. Prag, Verl. d. stat. Comm., 1889. gr. 8. 379 S.
Jabionski, Jean, Dr., Itecueil des travaux du conseil central d’hygiene publique
et de salubrite et des conseils d’bygiene d’arrondissement du departement
de la Vienne, et Rapport general sur la Constitution mcdicale et sur les
epidemies de l’annee 1888. Poitiers, impr. Millet, 1889. 8. 112 p.
Jahresbericht, Medicinisch-statistischer — über die Stadt Stuttgart vom Jahre
1889. Siebenzehnter Jahrgang. Stuttgart, Metzler, 1890. 8. 86 S.
Krieger, J., Dr., Geh. Med.-Rath, Jahrbuch der MedicinalVerwaltung in Eisass-
Lothringen. III. Band, Jahrgang 1890. Strassburg, Schmidt, 1890. Lex.-8.
VII — 217 S. 5 M.
Norges officielle Statistik. Tredie Raekke. Beretning om Sundhedstilstanden og
Medicinalforholdene i Norge i Aaret 1887. Udgiven of Direktoren for det
civile Medicinalvaesen. Christiana, Aschehong, 1889. 8. 419 p.
Pistor, M., Dr., Reg.- u. Geh. Medicinal-Rath, Das öffentliche Gesundheitswesen
und seine Ueberwachung in der Stadt Berlin während der Jahre 1886, 1887
und 1888. Hierzu ein Anhang für die Stadt Charlottenburg. Füufter Ge-
sammtbericht. Berlin, Enslin, 1890. gr. 8. X — 378 S. mit 3 Tafeln.
Rapport sur les travaux du v conseil central de salubrite et des Conseils d’arron-
dissement du departement du Nord, pendant Tanne© 1888. Lille, Danel, 1889.
8. 519 p.
Raymondaud, E., Dr., Rapport general sur les travaux des conseils d’hygiene
publique et de salubrite du departement de la Haut-Vienne pendant les
annecs 1886 —1887. Limoges, impr. Plainemaison, 1889. 8. 259 p.
Report, Annual — of the Illinois State Board of Health. With an appendix
embracing coroners’ inquests, meteorological tables, Illinois army board of
medical examiners, official register of physicians and midwives. Springfield,
1890. 8. 404 p.
Report, Annual — of the Ohio State Board of Health. Columbus, The West¬
bote, 1889. 8. 352 p.
Schoefl, Robert, Dr., Statthaltereirath, Landessanitätsreferent, Sanitätsbericht des
k. k. Landessanitätsrath es für Mähren für das Jahr 1888. IX. Jahrgang.
Brünn, Winiker, 1890. gr. 4. 175 S. 6 M.
3. Wasserversorgung, Entwässerung und Abfuhr.
Amould, J., Dr., et Dr. A. J. Martin, Rapports sur la protection des cours
d’eau et des nappes souterraines contre la pollution des residus industriels.
Le Maus, impr. Monnoyer, 1890. 8. 67 p.
Bentivegna, R., Ing., e Dr. A. Sclavo, Un caso d’inquinamento in una con-
duttura di acqua potabile perlo sviluppo della „Crenothrix Kühniana“. Roma,
Soc. tip.-ed. Laziale, 1890. Lex.-8. 16 p.
Cantalupi, Antonio, Risanamento della citta. Delle costruzione dei canali di
fognatura e dei diversi mezzi impiegati per traduire all’ esterno le acque
larde e la defezioni. Milano, Brigola, 1890. 8. 189 p.
Gegen das Schwemmsystem. Bemerkungen zu dem Aufsatze vou Geh. Rath
v. Pettenkofer „Gut Ding braucht Weile“ in den „Münchener Neuesten
Nachrichten“, Nr. 72 bis 82, 1890. München. Literarisch-artistische Anstalt
(Riedel), 1890. 8. 23 S. 0*30 M.
Jurisch, Konrad Wilhelm, Dr., Privatdocent, Die Verunreinigung der Gewässer.
Eine Denkschrift, im Aufträge der Flusscommission des Vereins zur Wahrung
der Interessen der chemischen Industrie Deutschlands. Berlin, Gaertner,
1890. gr. 8. VIII-117 8. 10 M.
LepBius, B., Dr., Chemische Untersuchungen über die Reinigung der Sielwässer
im Frankfurter Klärbecken, sowie über die Zusammensetzung des Klär-
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510
Neu erschienene Schriften.
beckenschlammes. Zweite Abhandlung. Frankfurt a. M., Naumann’s Druckerei,
1890. 8. 27 S. mit einer graphischen Tafel.
Mauriac, E., Dr., Hygiene urbaine. L’assai nissement de Bordeaux. Bordeaux,
Feret, 1890. 8. 72 p. 2 Frcs.
v. Noöl, L., Stadtbaurath, Die ältere Wasserversorgung der Residenzstadt Cassel.
Historisches und Technisches. Cassel, Hühn, 1890. gr. 8. IV — GO S.
Nebst einer Uebersichtskarte. 1*20 M.
v. Pettenkofer, Max, Dr., Die Verunreinigung der Isar durch das Scbwemra-
system von München. Vortrag. Hygienische Tagesfragen, X. München,
Rieger, 1890. gr. 8. 51 S. 120 M.
Prausnitz, Wilhelm, Dr., Der Einfluss der Münchener Canalisation auf die Isar
mit besonderer Berücksichtigung der Frage der Selbstreinigung der Flüsse.
Hygienische Tagesfragen, IX. München, Rieger, 1890. gr. 8. 94 S. mit
5 Zeichnungen und 2 Karten. 3 M.
Reeves, R. Harris, Sewer Ventilation and sewage treatment. London, Sinclair,
Tweedie & Co., 1890. 16. 63 p.
Rietseh, Prof,, Hecherches bacteriologiques sur les caux d’alimentation de la
ville de Marseille. Marseiile, impr. Barlatier & Barthelet, 1890. 8. 28 p.
Trillich, Heinrich, Die Münchener Hochquellenleitung aus dem Mangfallthale.
Nebst Beiträgen zur Untersuchung des Trink- und Nutzwassers. Hygienische
Tagesfragen, VIII. München, Rieger, 1890. gr. 8. 114 S. mit 3 Karten.
3 G0 M.
d© Vries, Hugo, Prof., Die Pflanzen und Thiere in den dunklen Raumen der
Rotterdamer Wasserleitung. Bericht über die biologischen Untersuchungen
der Crenothrix-Commission zu Rotterdam vom Jahre 1887. Fischer,
1890. gr. 8. 73 S.
Wanklyn, J. Alfred, and Ernest T. Chapman, Water-analysis: a practical
treatise on the examiuation of potable water. 7. ed. London, Trübner, 1889.
12. 213 p.
Zimmermann, 0. E. R., Die Bacterien unserer Trink- und Nutzwässer, ins¬
besondere des Wassers der Chemnitzer Wasserleitung. I. Reihe. (Aus:
„Bericht der naturwissenschaftlichen Gesellschaft zu Chemnitz“.) Chemnitz,
Bülz, 1890. 8. 106 p. 2 80 M.
4. Strassen-, Ban- und Wohnungshygiene.
Aster, Georg, Entwürfe zum Bau billiger Häuser für Arbeiter und kleine Familien
mit Angabe der Baukosten. Gera, Bauch, 1890. hoch 4. Mit 16 lithogr.
Tafeln. 3 M.
Bohrend, E., Ueber die Bedeutung der Mikroorganismen für die im Erdboden
stattfindende Nitrification. Dissertation. Erlangen (Leipzig, Fock), 1889. 8.
32 S.
Bovet, V., Dr., De Pantisepsie des materiaux de construction. Paris, Carre,
1890. 8. 18 p.
Boyd, R. W., The ABC of ahealthy house: being hints to householders according
with the rules of her Majesty’s Office of Works, for buildings under their
control. London, Simpkins, Marshall & Co., 1889. 12. 46 p.
Du Mesnil, 0., Dr., Hygiene ä Paris. L’Habitation du pauvre. Avec une pre-
face par Jules Simon de Pinstitut. Paris, J.-B. Baiiliere, 1890. 8. 222 p.
Du Mesnil, Dr., et Journet, De Penlevement et de Putilisation des detritus
solides (fumiers, boues, gadoues, debris de cuisine etc.) dans les villes et les
campagnes. Le Mans, impr. Monnoyer, 1890. 8. 27 p.
Fothergill, J. Millner, The town dweller, hiß needs and wants, with an intro-
duction, by B. W. Richardson. London, Lewis, 1889. 12. 130 p.
Qrdhant, N., Les Poisons de Pair, l’acide carbonique et Poxyde de carbone.
Asphysie et empoisonnement par les puits, le gaz de Peclairage, le tabac ä
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Neu erschienene Schriften. 511
fumer, les poeles, les voitures chauffees etc. Paris, Bailiiere, 1890. 8. 320 p.
avec 21 figures intercalees dans le texte. 3*50 Frcs.
Müller, E., Prof., et 0. Du Mesnil, Dr., Des habitations ä bon marche au point
de vue de la construction et de la salubrite. Paris, Balliere, 1890. 8. 15 p.
Sachs j Eug., Dr., Wohnungsnoth im Lichte der Gesundheitslehre. Vortrag.
Dresden, Albanus, 1890. gr. 8. 20 S. 0*75 M.
Trölat, lÜmile, et Somasco, Hygiene urbaine ct rurale. Le Chauffage et l’Aera-
tion des habitations. Le Mans, impr. Monnoyer, 1890. 8. 11 p.
Vacher, Francis, Defects in plumbing and drainage work. London, lleywood,
1889. 12. 83 p.
Yaillant, A., A propos des logements ä bon marche. Magasins et Logements
de la Societe civile cooperative de consommation du XVIIIe arrondissement
de Paris, 14, rue Jean-Robert. Paris, impr. Barre, 1890. 8. 47 p.
Wolff, Alfred R., Eng., The Ventilation of Buildings. New York, 1890. 8. 32 S.
5. Schulhygiene.
Bericht des Comites für Feriencolonieen armer kränklicher Schulkinder der
Stadt Karlsruhe, erstattet für das Jahr 1889. Karlsruhe, Druck von Müller,
1890. 8. 12 S.
Cohn, Hermann, Prof. Dr., Ueber den Einfluss hygienischer Maassregeln auf die
Schulmyopie. Bemerkungen zu der von Prof. v. Hippel unter obigem
Titel veröffentlichten Schrift. Hamburg, Voss, 1890. gr. 8. 50 S. 1 M.
Quyot-Daubös, Physiologie et Hygiene du cerveau et des fonctions intellectuelles:
memoire, raisonnement, calcul, enchainement des idees, le travail cerebral,
l’education, la fatigue mentale, le surmenage. Paris, ä la Bibliotheque
d’education attrayante, physique et intellectuelle, 1890. 18 jesus. 245 p.
3 Frcs.
Jank©, Otto, Grundriss der Schulhygiene. Für Lehrer und Schulaufsichtsbeamte.
Hamburg, Voss, 1890. 8. 95 S. 1*50 M.
de Jong, W., Beitrag zur Entwickelungsgeschichte der Myopie, gestützt auf
Untersuchung der Augen von 3930 Schülern und Schülerinnen. Dissertation.
Leiden, Groen, 1889. 8. 72 p.
Kollmann, J., Prof. Dr., Die Schulhygiene und ihre neueste Forderung. Frei¬
burg i. Br., Fehsenfeid, 1890. gr. 8. 24 S. 0*50 M.
Lagrange, F., L’Hygiöne de l’exercice chez les enfants et les jeunes gens.
Paris, 1889. 18. IV—312 p. 3*50 M.
Pichery, J. L., Gymnastique des ecoles. Paris, Rongier, 1890. 8. Avec 30 fig.
5 Frcs.
Schubert, Paul, Dr., Ueber Heftlage und Schriftrichtung. Hamburg, Voss, 1890.
gr. 8. 28 S. mit einer Figuren- und zwei Schrifttaieln. 0*80 M.
Sommerfeld, Th., Dr., Die ansteckenden Krankheiten und die Schule. Wies¬
baden, Sadowsky, 1890. gr. 8. 15 S. 0*20 M.
Wingerath, H. H., Kurzsichtigkeit und Schule. Berlin, Friedberg & Mode,
1890. gr. 8. III - 37 S. 0*60 M.
6. Hospitäler und Krankenpflege.
Bianchi, Emilio, La croce rossa italiana, il suo passato e il suo awenire. Con-
ferenza publica. Pisa, Nisti, 1889. 8. 28 p.
Caneva Zanini, Giuseppe, Studio sul servizio sanitario pei poveri in Milano.
Milano, Colombo, 1889. 8. 30 p.
Craven, Mrs. Dacre, A quide to district nurses. London, Macmillan, 1889. 12.
157 p.
Cullingworth, Charles J., A manual of nursing, medical and surgical. 3. ed.
London, Churchill, 1889. 16. 198 p. 2 sh. 6 d.
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512 Neu erschienene Schriften.
Duner, G., Haudbok för sjukvärdare. Stockholm, Norstedt <fe Söner, 1889. 12.
223 p.
Eschbacher, G., Dr., Medicinalrath, Die Badischen Kreispflege-Anstalten nach
den Erfahrungen und Ergebnissen der Freiburger Anstalt. Freiburg i. Br.,
Druck von Wagner, 1890. 8. IV—54 S. 0*80 M.
Kiesewetter, F., Dr., Die Krankenpflege in der Familie. Zur Aufklärung und
Unterstützung in der häuslichen Krankenpflege und als Lectüre für Jeder¬
mann herausgcgebeu. Dritte unveränderte Auflage. Wiesbaden, Sadowsky,
1690. gr. 8. VIII — 534 S. mit 37 eingedruckten Abbildungen, geb. 5 M.
Le Roy, P. A., L’assistance publique en Allemagne, Iegislation, statistique.
Paris, Berger-Levrault, 1889. 8. 3*50 Frcs.
Mauriac, E., Dr., L’Organisation des secours publics en cas d’accidenta en
Allemagne, et en Autriche-Hongrie. Bordeaux, Feret, 1890. 8. 44 p. 1 Frc.
Nursey Health Tracts: Scarlet Fever; Diet for young children; Diphtheria;
Sound teeth for children. London, Babyhood, 1890. 2 d. each.
Putzeys, F., et E. Putzeys, Hygiene des agglomerations militaires. Description
de l’hopital militaire de Bruxelles. Liege, Nierstrasz, 1889. 8. 126 p. 5 pl.
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Westerberg; 0. M., Prostitutionens reglementering. Stockholm, Carlson, 1890.
8. 144 p. 4*50 M.
12. Gewerbe- und Berufshygiene.
Amtsberiohte der eidgenössischen Fabrikinspectoren für die Jahre 1888 und
1889. Herausgegeben vom schweizerischen Industrie- und Landwirthschafts-
Departemcnt. Aarau, Sauerländer, 1890. gr. 8. 146 S. 1*80 M.
Jahresbericht des grossherzogl. badischen Fabrikinspectors für das Jahr 1889.
Herausgegeben im Aufträge des grossherzogl. Ministeriums des Innern. Mit
Beilage. Karlsruhe, Bielefeld’s Hofbuchhandlung, 1890. gr. 8. V — 73 S.
Beilage VI —231 S. 4M.
Jahresberichte, Die — der königl. bayerischen Fabrikinspectoren für das Jahr
1889. Mit einem Anhang, betr. den Vollzug der Gewerbeordnung beim
Bergbau. München, Ackermann, 1890. gr. 8. VI —136 S. Mit 5 Tafeln.
2*80 M.
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519
Neu erschienene Schriften.
Kocks, L., Ueber die Sterblichkeit an Tuberculose in der Rheinprovinz bezüg¬
lich ihrer Abhängigkeit von industrieller Beschäftigung. Dissertation. Bonn,
(Leipzig, Fock), 1890. 8. 33 S.
Kuborn, Hyacinthe, Dr., Sur Petat sanitaire (maladies, mortalite, longevite) des
ouvriers dans les exploitations charbonnieres pendant les dernieres annees,
specialement dans la province de Liege. Le Mans, impr. Monnoyer, 1890.
8. 11 p.
Meyners d’Estrey, Dr., La Maladie des cafeiers an Bresil. Versailles, impr.
Cerf et fils, 1890. 8. 6 p.
Seiffert, A. Johs., weil. Zahnarzt, Die Leiden, welche sich ans der Beschäftigung
der Zahnärzte und Zahnkünstler entwickeln, ihre Verhütung, Besserung und
Heilung. Dresden, Weiske, 1890. gr. 8. IV — 39 S. 1 M.
Weintr&ud, W., Untersuchungen über Kohlenstaubmetastase im menschlichen
Körper. Dissertation. Strassburg (Leipzig, Fock), 1890. 8. 38 S.
13. Nahrungsmittel.
Bölison, F., Prof., Les falsifications des denrees alimentaires. Amiens, impr.
Yvert & Tellier, 1890. 16. 47 p.
Berthier, Charles, La morue rouge. These. Lyon, 1889. 4. 60 p.
Bonnet, V., Precis d’analyse microscopique des denrees alimentaires. Caracteres,
procedes d’examen, alterations et falsifications. Avec une preface par
M. Leon Guignard. Paris, Bailiiere, 1890. 8. 200 p.
Duclaux, La chimie et Pindustrie du lait. Paris, impr. nat., 1890. 8. 16 p.
de Freudenreich, Ed., De la teneur du lait en bacteries. Paris, Carre, 1890.
8. 7 p.
Gallavardin, Dr., Conversation du lait en utilisant trois lois de la physique.
Lyon, impr. Plan, 1890. 8. 4 p.
Günther, Traugott, Studien über die Untersuchung des Mehles zum Zwecke
der Backfahigkeit. Dissertation. München, Itieger, 1889. 8. 40 p.
1 diag.
Hasterlik, Alfred, Kritische Studien über die bisherigen Methoden zum Nach¬
weise fremder Farbstoffe im Weine. Dissertation. München, Rieger, 1889.
8. 86 p.
Lajoux, Henri, Rccherches et documents du laboratoire municipal de la ville
de Reims. L’eau potable. Le lait Le vin. Documents divers. 2. ed. Reims,
Matot-Braine, 1889. 8. 142 p. 1 map.
Luton, A., Dr., Le Lait (point de vue biologique). Reims, Matot, 1890. 8.
14 p.
Rouchös, Noel, Annuaire des laitiers - nourrisseurs de Paris, et de la banlieue.
I® annee. 1” edition de 1890. Paris, impr. Noizette, 1890. 18. VIII—71 p.
5 Frcs.
Sapolini, G., Dei funghi velenosi. Conferenza popolare. Milano, Civelli, 1890.
8. 24 p.
Schaffer, F., Einfache Methoden zur Prüfung der wichtigsten Nahrungsmittel.
Bern, Kaiser, 1890. gr. 8. 70 S. 1*50 Frc.
Schnitze, W., Dr., Warum Bier nicht aus Gläsern getrunken werden soll.
Untersuchung, ausgeführt vom Standpunkte des Biertrinkers und vom Stand¬
punkte der deutschen sowie der österreichischen Sanitätsgesetzgebung. Wien,
Verlag der österreichischen Versuchsstation für Brauerei und Mälzerei, 1890.
4. III — 54 S. 1*80 M.
Villain, L., et V. Basoou, Manuel de Pinspecteur des viandes. 2e edition, revuc,
corrigee et augmentee. Paris, Carre, 1890. gr. 8. VIII — 652 p. avec
67 figures noires et en couleur et 13 planches en Chromotypie. 20 Frcs.
Walley, T., A practical Guide to Meat-Inspection. London, Pentland, 1890. 8.
188 p. With 28 Illustr. 10*20 M.
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520 Neu erschienene Schriften.
Wedderburn, A. J., A populär treatise on tbe extent and Charakter of food
adu Iteration9. Washington, Gov. print. off., 1890.
Yeo, J. B., Food in health and disease. London, Cassell, 1890. 12. 586 p. 9 sh.
14. Leichenverbrennung und Leichenbestattung.
Goppelsroeder, Friedrich, Prof. Dr., Ueber Feuerbestattung. Vortrag. Mül¬
hausen i. E., Wenz & Peters, 1890. gr. 8. 108 8. nebst 5 Abbildungen.
Salomon, Georges, La Cremation en France (1797 —1889). Paris, Dentu, 1890.
8. 51 p. avec 7 fig.
15. Verschiedenes.
Louisiana State Board of Health. Plates illustrating the quarantine system
of Louisiana. New Orleans, Buckley, 1889. 12. 7 pl. Obi.
Wehmer, Rieh., Dr., Medicinal-Assessor, Die häufigsten Gesundheitsstörungen
der Alpinisten, ihre Verhütung und erste* Behandlung. München, Lindauer,
1889. gr. 8. 26 S. 1 M.
Anhang: Alkobolismus.
Audigö, Proce9 - verbaux sommaires du Congres international pour l’etude des
questions relatives ä l’alcoolisme, ä Paris 1889. Paris, irapr. nat., 1890. 8.
28 p.
Baer, A., Sanitätsrath, Dr., Oberarzt, Die Trunksucht und ihre Abwehr. Ein
Beitrag zum derzeitigen Stand der Alkoholfrage. Wien, Urban & Schwarzen¬
berg, 1890. gr. 8. 83 S. 2*50 M.
Habitual Drunkards. Documents relative to proposed legislation (limited to
Scotland) for iuebriety, caused by disaese, which is curable and proper
treatment. Edinburgh, Oliver & Boyd, 1889. 8. 60 p. 1 sh.
Mitchell, Kate,'The drinkquestion: its social and medical aspects. London,
Swan, Sonnenschein & Co., 1889. 12. 254 p. 2 sh. 6 d.
Thomeuf, Alcoolisme subaigu; de l’alcoolisme chez les femmes. Paris, Bailliere,
1890. 8. 31 p.
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Dr. E. Roth, Die Hygiene auf dem zehnten intern, med. Congresse. 521
Die Hygiene auf dem zehnten internationalen
medicinischen Congresse in Berlin.
Von Dr. E. Roth in Belgard.
Einen erschöpfenden Bericht über alle das grosse Gebiet der Hygiene
betreffenden Erörterungen und Verhandlungen des zehnten internationalen
medicinischen Congresses zu geben, ist einem Einzelnen nicht möglich;
wurden doch hierher gehörige Fragen nicht bloss in der Section für Hygiene,
sondern auch in den Sectionen für Kinderheilkunde, für innere Medicin, für
medicinische Geographie und Klimatologie und für Eisenbahnhygiene ver¬
handelt. Wenn somit eine Beschränkung auf die Verhandlungen der Section
für Hygiene von vornherein gegeben war, so durften doch ihrer Bedeutung
entsprechend die hygienischen Vorträge der allgemeinen Versammlungen
nicht unberücksichtigt bleiben.
Von den Vorträgen der allgemeinen Sitzungen kommen in Frage die
Vorträge der Herren R. Koch: „Ueber bacteriologische Forschung“, Bou-
chard (Paris): „Ueber den Mechanismus der Infection und Immunität“
und Axel Key (Stockholm): „Die Pubertätsentwickelung und das Verhält-
niss derselben zu den Krankheitserscheinungen der Schuljugend“.
Robert Koch gab in seinem Vortrage „über bacteriologische For¬
schung 44 in lichtvoller Weise einen Ueberblick über das Fort schreiten der
bacteriologischen Forschung seit ihrem Beginne vor nunmehr 15 Jahren.
Trotzdem der Vortragende die Bemerkung vorausgeschickt hatte, dass er
eigentlich nichts Neues vorzubringen habe, nur einige Mittheilungen über
die Ergebnisse noch nicht völlig abgeschlossener Versuche, war doch die
wissenschaftliche Welt voller Erwartung, nach längerer Zeit einmal wieder
einen Blick in die Werkstatt des Meisters thun zu dürfen. Mit zunehmen¬
der Spannung folgte die Versammlung den durch Schärfe und Klarheit aus¬
gezeichneten Mittheilungen. Als ein Beispiel, wie vorsichtig man in der
Beurtheilung der Kennzeichen selbst wohl bekannter Bacterien sein müsse,
führte der Redner seine Untersuchungen über die Hühnertuberculose an.
Hier war Koch wegen Mangels frischen Materials genöthigt gewesen, sich
allein auf das mikroskopische Bild zu verlassen und dadurch veranlasst
worden, die Bacillen derselben für identisch mit denen der menschlichen
Tuberculose zu halten, ohne sich gewisse Abweichungen erklären zu können.
Erst als er, in den Besitz frischen Materials gelangt, im Stande war, die
Untersuchungen in der Richtung der Cultur und des Thierversuches zu ver¬
vollständigen, konnte er die Bacillen der Hühnertuberculose als eine für sich
bestehende, aber den echten Tuberkelbacillen sehr nahe verwandte Art fest-
Vierteljahrsschrift für Gesundheitspflege, 1800. 33 *
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522
Dr. E. Roth,
stellen. Diese Erfahrung ist geeignet, die grosse Schwierigkeit solcher
Untersuchungen zu illustriren und zu zeigen, welche Vorsicht diesen Fragen
gegenüber nothwendig ist.
In Bezug auf die grosse Gruppe der exanthematischen Infectionskrank-
heiten, deren Erreger mittelst der üblichen bacteriologischen Methoden bis¬
her nicht festgestellt werden konnten, neigt Koch der Annahme zu, dass es
sich bei diesen gar nicht um Bacterien, sondern um andere organisirte
Keime, vielleicht Protozoen, ähnlich denen der Malaria, handelt, deren Ent¬
wickelungsgang und Lebensbedingungen sich zur Zeit noch unserer Kennt-
niss entziehen.
Nachdem dann der Vortragende der Ptomaine und deren Bedeutung
für das Wesen der Krankheit Erwähnung gethan und an der Hand der
Thatsachen den Vorwurf zurückgewiesen, dass die Bacteriologie bisher prak¬
tische Erfolge nicht gezeitigt habe, kommt er zum Schluss auf seine vor
sieben Jahren begonnenen Versuche, das Wachsthum und die Vermehrung
der Tuberkelbacillen ausserhalb und innerhalb des Thierkörpers so weit zu
verhindern, dass sie für den Körper unschädlich werden. So leicht es gelang,
in Reinculturen die Tuberkelbacillen durch chemische Mittel in diesem Sinne
zu beeinflussen, so wirkungslos erwiesen sich dieselben Mittel, wenn sie an
tuberculösen Thieren versucht wurden.
„Trotz dieses Misserfolges habe ich mich von dem Suchen nach ent-
wickelungshemmenden Mitteln nicht abschrecken lassen und habe schliess¬
lich Substanzen getroffen, welche nicht allein im Reagenzglase, sondern auch
im Thierkörper das Wachsthum der Tuberkelbacillen aufzuhalten im Stande
sind. Alle Untersuchungen über Tuberculose sind, wie Jeder, der damit
experimentirt, zur Genüge erfahren hat, sehr langwierig; so sind auch meine
Versuche mit diesen Stoffen, obwohl sie mich bereits fast ein Jahr beschäf¬
tigen, noch nicht abgeschlossen, und ich kann über dieselben daher nur so
viel mittheilen, dass Meerschweinchen, welche bekanntlich für Tuberculose
ausserordentlich empfänglich sind, wenn man sie der Wirkung einer solchen
Substanz aussetzt, auf eine Impfung mit tuberculösem Virus nicht mehr
reagiren, und dass bei Meerschweinchen, welche schon in hohem Grade an
allgemeiner Tuberculose erkrankt sind, der Krankheitsprocess vollkommen
zum Stillstand gebracht werden kann, ohne dass der Körper von dem Mittel
etwa anderweitig nachtheilig beeinflusst wird.“
Diese Worte bedeuteten den Höhepunkt des Congresses. Unter dem
gewaltigen Eindruck derselben steht noch heute die Welt, nicht bloss die
ärztliche, überall, so weit die Kunde davon gedrungen ist, dem Augenblicke
entgegenharrend, wo es dem Ingenium Robert Koch’s gelungen sein wird,
der Menschheit die Heilung der Tuberculose zu verkündigen.
Die Rede Bouchard’s „über den Mechanismus der Infeotion und
Immunität“ bot ein überwiegend theoretisches Interesse. Bouchard steht
auf dem Boden der Phagocytenlehre, schreibt aber daneben den Körper¬
säften, Geweben und dem Blutplasma nach vorangegangener Infection und
während derselben bactericide Eigenschaften zu. Durch langsame Abkühlung
und Immobilisirung seiner Versuchsthiere war der Vortragende im Stande,
die Widerstandsfähigkeit derselben gegen die Bacterien bedeutend herab-
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Die Hygiene auf dem zehnten intern, med. Congresse in Berlin. 523
zusetzen; die Bacterien dringen alsdann in die Blutbahn vor, weil der
Phagocytismuß und der Schutz der Lymphzellen wegfällt.
Auf die Frage der Immunität übergehend, definirt Bouchard dieselbe
als denjenigen Zustand, in welchem sich der Körper nach einer vorauf¬
gegangenen, nicht tödtlich verlaufenen, zufälligen oder absichtlichen In-
fection (Impfung) befindet, und in welchem er gegen die pathogenen Wir¬
kungen der Mikroorganismen geschützt ist. In diesem von Bouchard
bacterienfeindlich genannten Zustande sind die Phagocyten im Stande, etwa
eingedrungener Bacterien Herr zu werden und den Organismus vor Neu¬
erkrankungen zu schützen. Die Art und Weise, wie die Bacterien auf den
Thierkörper wirken, kann eine sehr verschiedene sein. Mit Uebergehung
anderer Wirkungsarten legt Bouchard das Hauptgewicht auf die chemische
Wirkung der Bacterien und die Beeinflussung des vasomotorischen Centrums
durch die Stoffwechselproducte der Mikroorganismen. Bouchard selbst
konnte einen solchen Stoff nachweisen, der, in die Blutbahn gelangt, lähmend
auf das vasodilatatorische Centrum wirkt. Fieber und Vergiftungserschei-
nungen sind die Folge dieser Ausscheidungsproducte der Bacterien; je mehr
dieselben sich im Blute anhäufen, um so weniger sind die Phagocyten im
Stande, der Bacterien Herr zu werden. Schliesslich bereiten die Stoffwechsel¬
producte den Bacterien selber den Untergang, indem sje ihre Vermehrung
dadurch hindern, dass sie den Körper nach und nach in den bactericiden
Zustand versetzen.
Für die natürliche Immunität sieht Bouchard die Ursache in einer
grösseren Widerstandsfähigkeit und höheren functioneilen Thätigkeit des
vasomotorischen Centrums, Gedanken, wie sie ähnlich Referent im XXI. Bande
dieser Vierteljahrsschrift zum Ausdruck gebracht hat. Impfte Bouchard
immunen Thieren jenen Stoff ein, der das vasodilatatorische Centrum lähmt,
so verloren die Thiere ihre Immunität, indem die schützende Diapedese aus¬
bleibt.
Der Vortrag Bouchard’s über eins der schwierigsten Probleme der
Medicin fand allseitigen Beifall.
Herr Axel Key (Stockholm) berichtete über die Resultate seiner inter¬
essanten und sorgfältigen Beobachtungen über „die Pubert&tsentwicke-
lung und das Verhältniss derselben zu den Krankheitserscheinungen
der Schuljugend“. Die Ergebnisse stützen sich auf Messung, Wägung
und Untersuchung von 15 000 Besuchern der höheren Schulen und Univer¬
sität und 3000 Mädchen, und waren auf einer Reihe von Tafeln in graphi¬
scher Form zur Anschauung gebracht.
Wie viel auch in anderen Ländern über Schulhygiene geschrieben und
auf Specialcongressen debattirt worden ist, so umfassende und fortlaufende
Untersuchungen wie in Dänemark und Schweden sind bisher in keinem
anderen Lande ausgeführt worden. Bekanntlich war.es Hertel in Kopenhagen,
der zuerst im Jahre 1881 den Gesundheitszustand der Schüler zahlenmässig
feststellte. Durch die Resultate dieser Untersuchungen veranlasst, setzte die
Regierung in Dänemark und später in Schweden Schulcommissionen ein, welche
die Organisation des ganzen höheren Schulwesens prüfen sollten. Dieser Com¬
mission für Schweden gehörte der Vortragende als ärztliches Mitglied an.
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524
Dr. E. Roth,
Die Untersuchungen Axel Key’s haben ergeben, dass man in Bezug
auf das Längenwachsthum und die Gewichtszunahme der Kinder drei Ent¬
wickelungsperioden unterscheiden kann. Bei Knaben ist das Wachsthum
bis zum achten Jahre sehr stark; von dieser Zeit bis zu Ende des vier¬
zehnten Jahres tritt eine bedeutende Verzögerung desselben ein, um vom
fünfzehnten bis siebenzehnten Jahre wiederum zu steigen. Längen- und
Gewichtszunahme laufen nicht immer parallel; erstere verläuft schneller und
erreicht ihr Maximum im sechszehnten, letztere erst im neunzehnten Lebens¬
jahre. Bei Mädchen ist die schwächere Entwickelungsperiode unmittelbar
vor der Pubertät nicht so deutlich ausgesprochen und erreicht ihr Ende
schon mit dem zwölften Lebensjahre; das Maximum der Längenzunahme
tritt bei ihnen drei Jahre früher auf als bei Knaben. Die Gewichtszunahme
ist am stärksten im vierzehnten Lebensjahre, das überhaupt das kräftigste
Jahr der Entwickelung bei Mädchen ist.
Vergleichen wir beide Geschlechter, so sind die Knaben den Mädchen
in der Entwickelung bis zum elften Jahre überlegen; vom elften bis zum
sechszehnten Jahre kehrt sich das Verhältniss um, vom sechszehnten Jahre
an haben wieder die Knaben das Uebergewicht. In Bezug auf dieselben
Verhältnisse in anderen Ländern führte der Vortragende an, dass die
amerikanischen Knaben während der Pubertätsperiode länger und schwerer
sind als die Knaben in Schweden, welche sonst alle übrigen Knaben über¬
ragen und im neunzehnten Jahre auch die amerikanischen überholen. Nabe
kommen den schwedischen die Hamburger und dänischen Knaben; am klein¬
sten sind dieselben in Belgien und Nord-Italien. Die Reifeperiode ist in
Amerika und Italien bei Knaben und Mädchen ein Jahr früher beendet.
Diese in verschiedenen Ländern gewonnenen statistischen Ergebnisse
lassen jedoch directe Vergleiche desshalb nicht zu, weil die socialen Ver¬
hältnisse, vor Allem die materielle Lage, unter der die Kinder aufwachsen,
beträchtliche Unterschiede bedingen. Bezügliche Untersuchungen an 4000
Schülern der Stockholmer Volksschulen ergaben, dass bei den wohlhabenderen
das schnellere Wachsthum ein Jahr früher beginnt, als bei ihren minder gut
situirten Altersgenossen; bei diesen dauert der Nachlass des Wachsthums
vor der Pubertät länger als bei den wohlhabenden; der Eintritt der Puber¬
tätsperiode wird für sie verspätet, und zwar bei den Knaben um ein Jahr,
bei den Mädchen um zwei Jahre. Hat aber die letztere erst einmal be¬
gonnen, so erfolgt die Entwickelung um so rascher, so dass sie in demselben
Jahre wie bei den wohlhabenderen Kindern beendet ist; ein Beweis, dass
der kindliche Organismus eine beträchtliche Spannkraft besitzt, die durch
äussere ungünstige Umstände zwar zurückgedrängt werden kann, jedoch
mit aller Kraft wieder zur Geltung kommt, sobald der Druck auf hört, vor¬
ausgesetzt, dass derselbe gewisse Grenzen nicht überschreitet.
Das Vorausgehen des Längenwachsthums vor der Gewichtszunahme
muss als ein gesetzmässiges erachtet werden, wie besonders auch aus den
Untersuchungen über das Wachsthum der Kinder in den verschiedenen
Jahreszeiten erhellt, Untersuchungen, wie sie zuerst von dem Pastor Mai¬
ling-Hansen in Kopenhagen an den Zöglingen einer Taubstummenanstalt
angestellt wurden. Danach kann man drei Entwickelungsperioden im Jahre
unterscheiden: die erste reicht vom November bis zum März-April, während
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Die Hygiene auf dem zehnten intern, med. Congresse in Berlin. 525
welcher Zeit die Zunahme an Länge und Gewicht eine sehr geringe ist;
dann folgt bis zum Juli-August eine Periode, während welcher die Länge
bedeutend zunimmt, das Gewicht aber nur geringe Aenderungen zeigt; end¬
lich in der dritten Periode findet bei nur geringer Längenzunahme eine
anfangs schwache, dann aber starke Gewichtszunahme statt. Von besonderer
Wichtigkeit wäre es, festzustellen, in wie weit dieses Verhalten ein natürlich
begründetes oder durch äussere Momente, insbesondere die Schuleinrich¬
tungen, veranlasst ist.
Was nun den Gesundheitszustand der Schuljugend während der Puber¬
tätsentwickelung betrifft, so wurde durch statistische Ermittelungen in
Schweden festgestellt, dass von 15 000 Kindern mehr als ein Drittel krank
Bind; auf der Lateinlinie der vollclassigen Schulen stieg die Krankheitsziffer
sogar bis auf 50*2 Proc. Von der Kurzsichtigkeit abgesehen, die auch Key
nicht zu den eigentlichen Schulkrankheiten rechnet, litten 13*5 Proc. an
habituellem Kopfweh, 13 Proc. an Bleichsucht, dann folgten allgemeine
Schwäche, Rückgratsverkrümmungen u. a. Die Thatsache, dass zu Beginn
und Ende der Schulzeit der Procentsatz der Kranken am grössten ist, in
den mittleren Schuljahren am geringsten, weist darauf hin, dass dies Ver-
hältniss nicht eine Folge der Schuleinrichtungen ist, sondern seinen Grund
hat in der Gesetzmässigkeit der Pubertätsentwickelung; den verschiedenen
Stadien der Entwickelung entsprachen regelmässige Erhöhungen und Sen¬
kungen der Krankencurve. Diese zeigt ihre erste Spitze mit Beginn der
Pubertätsentwickelung; in dem Maasse, als diese Entwickelung kräftiger
einsetzt, sinkt die Curve von Jahr zu Jahr, bis die Entwickelung vollendet
ist; jetzt steht die Curve am tiefsten und die Gewichtszunahme am höchsten.
Unmittelbar nach Vollendung der Pubertätsperiode sehen wir den jährlichen
Längen- und Gewichtszuwachs schnell abnehmen und die Krankencurve
ebenso schnell ansteigen, üm mit dem neunzehnten oder zwanzigsten Jahre
ihre zweite Spitze zu erreichen. Diese interessanten Ergebnisse der ver¬
schiedenen Widerstandskraft während der verschiedenen Entwickelungs¬
phasen finden ihre Bestätigung durch die Untersuchungen in Kopen¬
hagen.
Noch ungünstiger liegen die Gesundheitsverhältnisse bei den Mädchen;
hier waren durchschnittlich 61 Proc. krank; eine Zahl, die im 13. Lebens¬
jahre auf 65 Proc. und später sogar auf 68 Proc. ansteigt. Die Ursache
hierfür findet Key in der Erziehungsweise der Mädchen, deren Schulen,
nach dem Muster der Knabenschulen eingerichtet, denselben ein unzulässiges
Maass an Arbeitslast zumuthen; beläuft sich doch schon in den untersten
Classen die durchschnittliche tägliche Stundenzahl, die zur Erledigung des
obligatorischen Pensums nothwendig ist, auf 7 Stunden und darüber, um
nachher rasch und stetig zu steigen bis auf 11 und 12 in den oberen Classen,
wobei noch keine Privatstunde und facultative Lehrstunde einberechnet ist.
Dadurch muss die zum Essen, Spielen, Erholen und vor Allem zum Schlaf
unerlässlich nothwendige Zeit gekürzt werden, und doch ist gerade der
Schlaf für das Gedeihen der Kinder von der allergrössten Bedeutung; für
die jüngeren Schulkinder ist eine Schlafzeit von mindestens 10 bis 11 Stunden,
für die älteren von mindestens 8 bis 9 Stunden dringend nothwendig, ein
Bedürfniss, das nirgend befriedigt wird.
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526
Dr. E. Roth,
Indem wir aus solchen Untersuchungen ein bestimmtes Durchschnitts-
maass der Kränklichkeit für gewisse Altersclassen oder bestimmte Schul-
classen gewinnen, sind wir in der Lage, in allen den Fällen, wo dieses
Mittelprocent nach oben oder unten erheblich überschritten wird, auf ein
Vorherrschen oder Zurücktreten besonderer sanitärer Missstände schliessen
zu können. Insbesondere konnte der Nachweis geführt werden, dass die
Länge der Arbeitszeit einen bestimmten Einfluss auf die Gesundheit der
Kinder ausübt, dass, je mehr die für jede Classe berechnete mittlere Arbeits¬
zeit überschritten wurde, um so grösser auch die Krankenziffer gefunden
wurde.
Die Schlussfolgerungen aus diesen Key’sehen Untersuchungen ergeben
sich von selber. Die Arbeitsbelastung der Schuljugend muss stets im
richtigen Verhältniss zum EntwickelungsStadium derselben stehen. Soll die
Gesundheit der Jugend nicht untergraben werden, so müssen die Anforde¬
rungen den verschiedenen Entwickelungsphasen angepasst sein. Dabei ist
zu berücksichtigen, dass vor der Pubertätsperiode die Fähigkeit der Schüler,
dem Unterricht zu folgen, am geringsten ist; erst mit der weiteren Entwicke¬
lung wächst diese Fähigkeit. Mit einem Hinweis auf Rousseau und einem
Gtat Johann Peter Frank’s, des Vaters der Schulhygiene, schloss der
Redner seine bedeutsamen Ausführungen.
Wenden wir uns jetzt zu den Verhandlungen der Seotion für Hy¬
giene, so haben wir es dem unermüdlichen Eifer des Vorsitzenden derselben,
des Herrn Pi stör, zu danken, wenn das sehr reichhaltige Programm der
Section in acht Sitzungen zur Erledigung gelangte. Dem Vorsitzenden standen
als Ehrenpräsidenten zur Seite die Herren John Billings (Washington),
Thiry (Brüssel), Sörensen (Kopenhagen), Jetchef (Bulgarien), Grant
Bey (Cairo), Georg Buchanan (London), Proust (Paris), Pagliani
(Rom), van Overbeck de Meyer (Utrecht), M. Gruber (Wien), Felix
(Bukarest), Eris mann (Moskau), Almquist (Gothenburg), Schmid (Bern),
Susini (Buenos Ayres).
Vor Eintritt in die Tagesordnung der ersten Sitzung begrüsste Herr
v. Ziemssen die Versammlung im Namen des Deutschen Vereins für öffent¬
liche Gesundheitspflege und lud die Mitglieder, insbesondere auch die ausser-
deutschen, zu der im September in Braunschweig stattfindenden Versammlung
des Vereins ein.
Das erste Thema, das die Section beschäftigte, betraf die „Gesund¬
heitlichen und sittlichen Gefahren der Prostitution für die Be¬
völkerung. Maassregeln zur Bekämpfung der Prostitution im
Allgemeinen und im Besonderen und auf internationalem Wege“.
Referenten waren die Herren Thiry (Brüssel) und Kaposi (Wien).
Herr Thiry gab in beredten Worten ein Bild des gegenwärtigen
Standes der Prostitutionsfrage. Um die Gefahren der Prostitution einzu¬
schränken, stehen uns administrative, hygienische und speciell ärztliche
Maassregeln zu Gebote. In erster Linie ist die Einzelprostitution, die Pro¬
stitution der Strasse gänzlich zu untersagen und dieselbe auf behördlich
concessionirte Bordelle zu beschränken, weil nur hier eine sorgfältige Ueber-
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Die Hygiene auf dem zehnten intern, med. Congresse in Berlin. 527
wachung durchgeführt werden kann. Die Ueberwachung dieser Häuser hat
den Zweck, die davon ausgehenden sittlichen und gesundheitlichen Gefahren
auf das geringste Maass zu beschränken, sie muss desshalb eine ununter¬
brochene Bein. Diese Häuser dürfen nicht an den Hauptverkehrsstrassen
oder in der Nähe öffentlicher Schulen, Casernen, Theater oder industrieller
Etablissements gelegen sein.
Die ärztlichen Untersuchungen sind in möglichst kurzen Zwischen¬
räumen, mindestens zweimal wöchentlich, vorzunehmen, um einer Infections-
gefahr soweit möglich vorzubeugen; dieselben müssen ferner mit der grössten
Sorgfalt und Vollständigkeit in einem geeigneten Untersuchungszimmer aus¬
geführt werden. Krank befundene Frauenzimmer sind umgehend einem
Hospital zu überweisen, wo sie bis zu ihrer definitiven Heilung verbleiben;
ob die Heilung eine vollständige, entscheidet endgültig der Gesundheits¬
beamte. Für grössere Städte empfiehlt sich die Errichtung von besonderen
Krankenhäusern, in kleineren müssen ärztliche Consultationen durch geeignete
Aerzte unentgeldlich ertheilt werden.
Die hygienischen Maassnahmen betreffen präventive Untersuchungen
der besonders exponirten männlichen Bevölkerungsclassen, in erster Linie
der Soldaten. Solche Untersuchungen, wie sie bei uns und in anderen
Ländern schon lange bestehen, sind seit einigen Jahren auch in der bel¬
gischen Armee durchgeführt worden und haben sich nach der prophylac-
tischen Seite, insbesondere auch in Bezug auf die frühzeitige Aufdeckung
der Infectionsquellen ausserordentlich bewährt. Thiry wünschte eine weitere
Ausdehnung dieser Untersuchungen auf die Marine und Handelsschiffe, auf
die Glashütten und grösseren industriellen Etablissements.
Eine besondere Aufmerksamkeit erfordert die hereditäre Syphilis.
Ausser den angegebenen Maassregeln zur Einschränkung der Syphilis im
Allgemeinen ist es die Pflicht der Aerzte, auf alle Weise dahin zu wirken,
dass Syphilitische nicht eher heirathen, als bis vollständige Heilung einge¬
treten und die Gefahr des Auftretens von Recidiven möglichst geschwunden
ist. In gleicher Weise haben die Aerzte ihr besonderes Augenmerk der
Verbreitung der Syphilis durch hereditär syphilitische Kinder einerseits
sowie durch inficirte Ammen andererseits zuzuwenden. Ganz besonders ist
darauf hinzuwirken, dass syphilitische Mütter ihre Kinder selber nähren
und während der Lactation sich einer energischen antisyphilitischen Cur
unterziehen. Ist die Mutter ausser Stande, selber zu nähren, so muss das
Kind künstlich ernährt und einer seinem Alter und Kräftezustand angemesse¬
nen antisyphilitischen Cur unterzogen worden. Die Untersuchung der zu
Ammen geeigneten Personen erfordert eine besondere Sorgfalt.
Eine Verbreitung der Syphilis durch die Schutzpockenimpfung ist bei
Anwendung animaler Lymphe, die unter Berücksichtigung aller hygienischen
Vorsichtsmaassregeln hergestellt ist, auszuschliessen.
Sollen aber die Aerzte zu einer Ueberwachung und erspriesslichen
Wirksamkeit nach dieser Richtung hin befähigt sein, so bedarf der klinische
Unterricht an den Universitäten einer Erweiterung und Vertiefung.
Herr Kaposi (Wien) geht in der Begründung seiner Thesen, die mit
denen des ersten Herrn Referenten in der Hauptsache übereinstimmen,
davon aus, dass wir mit der Prostitution als einer culturhistorischen*That-
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528
Dr. E. Roth,
sache zu rechnen haben. Die Geschichte lehre, dass alle bezüglichen Ver¬
suche mit Einschluss der drakonischsten Maassregeln das Institut der Pro¬
stitution nicht auszurotten vermocht hätten. Andererseits stehe aber auch
fest, dass, je zügelloser und freier die Prostitution sich ausbreite, um so
mehr auch die Syphilis an Ausbreitung und Intensität zunehme. Desshalb
sei es Aufgabe der Behörden und Aerzte, die Gefahren der Prostitution
nach Möglichkeit beseitigen zu helfen. Jeder auch nur halbwegs oder tem¬
porär durchgeführte Versuch, die Prostitution zu überwachen und einzudämmen,
habe jedesmal auch eine Abnahme der Syphilis zur Folge gehabt, wie die
Erfahrungen in Wien, Berlin und anderen Städten gezeigt hätten.
Regelung der Prostitution bedeutet für uns Verhütung und Einschränkung
der Syphilis. Desshalb liegt die grösste Gefahr in der geheimen Prostitution
der nicht überwachten Personen. Je früher wir die syphilitischen Erkran¬
kungen aufdecken und Specialspitälern zur Behandlung überweisen, um so
vollkommener lösen wir unsere Aufgabe. Diese Regelung des Prostitutions¬
wesens will Kaposi, um sie jeder, wenn auch oft nur scheinbaren Willkür
zu entrücken, nicht auf dem Verordnungswege, sondern im Wege des Ge¬
setzes durchgeführt wissen. Als besonders nachahmenswert wird der von
der österreichischen Regierung im vorigen Jahre an das Abgeordnetenhaus
gelangte Gesetzentwurf empfohlen, weil derselbe nicht bloss die Prostituirten,
sondern alle diejenigen, auch männlichen Personen — Lehrlinge, Gewerbs-
gehülfen, Fabrikarbeiter u. a. — trifft und mit Strafe bedroht, die wissentlich
der Verbreitung ansteckender Krankheiten Vorschub leisten.
Die Frage der räumlichen Verteilung der Prostituirten kann nach
Kaposi nicht allgemein gültig geregelt werden, sondern richtet sich nach
den örtlichen Verhältnissen; weder wird es überall möglich und thunlich
sein, Bordelle zu errichten, noch auch sich empfehlen, Prostitutions - Gettos
zu schaffen. Ausser in Bordellen soll es den Prostituirten gestattet sein,
zu zwei bis fünf in einem gemeinschaftlichen Haushalte zu wohnen, so zwar,
dass die eine als Jahresmietherin, die anderen allenfalls als Aftermietherinnen
sich dort auf hielten.
Um der von etwaigen Recidiven drohenden Gefahr einer Weiterver¬
breitung nach Möglichkeit vorzubeugen, dürfen Prostituirte, die wegen Lues
im Hospital behandelt und von dort geheilt entlassen wurden, nicht sofort
zu ihrem Gewerbe zurückkehren, sondern bleiben im Allgemeinen noch 2 Jahre
unter ärztlicher Controle. Nur unter besonderen Umständen kann eine Abkür¬
zung dieser Sperre verfügt werden. Behufs Durchführung dieser Maassregel
empfiehlt es sich, mit den Prostitutionsspitälern Arbeitsasyle zu verbinden.
Als Präventivmaassnahmen empfiehlt Kaposi endlich methodische
Ueberwachung der dem Wehrstande angehÖrigen Mannschaft, sowie ferner
der in Fabriken und Gewerben beschäftigten Personen, in denen der gemein¬
schaftliche Gebrauch von Werkzeugen oder Geräthen üblich oder missbräuch¬
lich statthat, und endlich der überhaupt in grösseren Gemeinschaften
befindlichen Arbeiter.
Die Durchführung dieser Maassregeln hat zur Voraussetzung eine
gründliche Unterweisung der angehenden Aerzte in Dermatologie und Syphilis.
Dieselbe muss an allen Universitäten als obligater Lehr- und Unterrichts¬
gegenstand eingeführt werden.
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Die Hygiene auf dem zehnten intern, med. Congresse in Berlin. 529
Auf Vorschlag des Vorsitzenden wird an die Referate der sachlich dazu
gehörige Vortrag des Herrn Neisser (Breslau) angeschlossen: „Die Bedeu¬
tung der venerischen Krankheiten bei der ärztlichen Controlo der
Prostituirten.“
Herr Neisser (Breslau) spricht sich gleichfalls für eine gesetzlich und
staatlich geregelte Prostitution aus. Neben der constitutioneilen Syphilis
beansprucht die gleiche Wichtigkeit die Gonorrhoe; zur Erkennung beider
ist eine sorgfältige und in Bezug auf die Gonorrhoe auch zeitraubende
Untersuchung nothwendig. Der Vortragende macht dabei auf eine für das
ansteckende Stadium der Syphilis absolut charakteristische Pigmentanomalie
am Halse aufmerksam, das Leukoderma syphiliticum, bestehend in einer
weisslichen Verfärbung in Folge Verschwindens des Pigments, die sichtbar
bleibt, so lange das ansteckende Stadium dauert, nachdem die anderen Zeichen
bereits sämmtlich geschwunden sind. Gonorrhoe aus den Veränderungen
der Schleimhaut und deren Absonderungen diagnostiren zu wollen, ist unmög¬
lich, da bei der chronischen Form jede Veränderung fehlen und bei der
acuten dieselbe durch alle möglichen Manipulationen vorher beseitigt sein
kann. Ausschlaggebend und beweisend ist allein die mikroskopische Unter¬
suchung auf Gonococcen, und wenn dieselbe auch zeitraubend ist, ist sie
doch zur Erreichung des Zweckes unbedingt erforderlich. Bei der ersten
derartigen Untersuchung der sämmtlichen 1572 puellae publicae in Breslau,
bei der sechs bis sieben Aerzte täglich vier Stunden beschäftigt waren, wurden
216 mit Gonorrhoe inficirt befunden. Die Gonorrhoen waren entweder rein
cervicale oder rein urethrale oder aus beiden gemischt. Im Gegensatz
zu diesen Untersuchungen der Prostituirten ergab die Untersuchung von
188 weiblichen Insassen des Arbeitshauses nur einige wenige Gonorrhoe¬
kranke, woraus zu schliessen ist, dass die Ruhe, deren sich die Insassen hier
erfreuen, ein gutes Mittel ist, die Gonorrhoe zur Heilung zu bringen.
In Breslau ist der Beweis geliefert, dass diese Untersuchungen durch¬
führbar sind, wenn und soweit die nöthigen ärztlichen Kräfte vorhanden
sind. Zur Zeit werden von dem Polizeiphysicus daselbst täglich 15 bis 20
Prostituirte untersucht. Freilich erfordert die Durchführung dieser Maass¬
nahmen Geld, da die Zahl der Verpflegungstage für die Prostituirten mit der
grösseren Zahl der Kranken erheblich zunimmt, aber diese Sorge darf uns
nicht abhalten, die als nothwendig erkannten Forderungen zur Geltung zu
bringen. Diese Forderungen fasst Neisser zum Schluss dahin zusammen, dass
erstens eine Vervollständigung der bisher geltenden Controluntersuchungen
dahin stattzufinden hat, dass die Secrete mikroskopisch auf Gonococcen
untersucht werden, und zweitens die controlirende Thätigkeit der Aerzte in
eine wirklich prophylactisch-hygienische umgewandelt wird; letzterer Zweck
lässt sich am besten dadurch erreichen, dass das bisherige Verfahren der
Controle unter polizeilicher Directive in ein ärztliches Ambulatorium umge¬
wandelt wird.
In der Discussion betont Herr Felix (Bukarest) gegenüber dem
Standpunkte der Vorredner, dass ausser und neben den Aerzten auch die
Sittenpolizei in der vorliegenden Frage mitzusprechen habe. Von diesem
Standpunkte aus könne nicht zugegeben worden, dass die Bordelle der
Einzelprostitution vorzuziehen seien, so sehr sie auch die Controle und früh-
Vierteljahrsschrift für Gesundheitspflege, 1890. 34
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530
Dr. E. Roth,
zeitige Erkennung der Syphilis erleichtern helfen; denn die Bordelle wirken
ansteckend und anlockend auf das weibliche Geschlecht, was die Prostitution
der Einzelnen nicht thue. Am gefährlichsten erachtet auch Felix die
geheime Prostitution, in der er die hauptsächlichste Quelle der Verbreitung
der venerischen Krankheiten erblickt. Die Gefahren derselben einzudämmen,
dürfte sich eine vorsichtige Belehrung der jungen Leute in den höheren
Classen empfehlen nach dem Muster der in allen Prostitutionshäusern
Bukarests befindlichen populären Verhaltungsmaassregeln, die sich auf
Reinlichkeit, Waschungen u. Aehnl. beziehen.
Herr Drysdale (London) erwartet von gesetzlichen Maassnahmen auf
diesem Gebiete nicht viel und spricht sich gegen das Monopol der Bordelle
aus.
Herr Neu mann (Wien) plädirt für seinen schon anderweitig gemachten
Vorschlag, die Syphilitischen während der ganzen Dauer des condylomatösen
Stadiums, also mindestens zwei Jahre lang, von jedem geschlechtlichen Ver¬
kehr fern zu halten. Ueber das Wie und Wo zu entscheiden, sei Sache der
Behörden. Für uns Aerzte handelt es sich um die Frage, unter welchen
Umständen wir die Syphilis am schnellsten und sichersten zu diagnostiren
und derselben präventiv entgegenzutreten im Stande sind. Dazu sind in
erster Linie ein geeignetes Untersuchungslocal und in zweiter Linie Aerzte
erforderlich, die in diesen Untersuchungen erfahren und unterrichtet sind.
In Consequenz dieser seiner Forderungen spricht sich Neumann für Bor¬
delle aus sowie dafür, dass Dermatologie und Syphilis an allen Universitäten
Unterrichts- und Prüfungsgegenstand werden.
Für Herrn Huizinger (Groningen) ist die psychologische Seite der
Frage das Bestimmende. Wie alle anderen Aeusserungen des menschlichen
Fühlens und Wollens, so steht auch der Geschlechtstrieb unter dem Einfluss
der Umgebung: je mehr derselbe herausgefordert wird, um so excessiver
entwickelt er sich, und um so näher liegt die Gefahr der Syphilis. Desshalb
kann es nicht Pflicht des Staates sein, denselben suggestiv zu fördern,
sondern seine Aufgabe hat sich auf die Ueberwachung der Prostitution in
dem Sinne zu beschränken, dass der ungezügelte Geschlechtstrieb zurück¬
gedrängt wird.
Nachdem sich an der weiteren Discussion noch die Herren Pipping-
sköld (Helsingfors) und Campana (Genua) betheiligt, wünscht Herr Crocq
(Brüssel), indem er sich den Thesen der Herren Referenten anschliesst, dass
die Versammlung, da es sich nicht um eine wissenschaftliche, sondern um
eine praktische, eine Verwaltungsfrage handle, über die Thesen abstimme
und dieselben zu den ihrigen mache, ein Vorschlag, der nicht die Zustimmung
der Versammlung findet.
Das zweite Thema, das die Section für Hygiene beschäftigte, lautete:
„Welche Maassregeln erscheinen gegen Verbreitung der Diph¬
therie geboten?“ Referenten waren die Herren Roux (Paris) und Löff¬
ler (Greifswald).
Herr Roux ging in seinem Referat, das auf Beschluss der Versammlung
zur Verlesung gelangte, da er selber durch Krankheit am Erscheinen ver-
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Die Hygiene auf dem zehnten intern, med. Congresse in Berlin. 531
hindert war, davon aus, dass er den Klebs - Löffler’sehen Bacillus als
Ursache der Diphtherie anerkennt. Neben diesem Bacillus giebt es noch
eine Reihe von Mikroben, die gleichfalls häutebildende Eigenschaften auf der
Schleimhaut entfalten. Je früher die Krankheit erkannt wird, um so eher
sind wir im Stande, die Ausbreitung derselben, insbesondere durch Isolirung
der Kranken, zu verhüten. Die Beobachtung, dass die Bacillen längere Zeit
in der Mundhöhle persistiren, nachdem die Membranen bereits geschwunden
sind — in einem Falle wurden sie von Roux noch drei Tage nachher
gefunden —, legt uns die Verpflichtung auf, Diphtheriekranke zum allgemeinen
Verkehr nicht eher zuzulassen, als bis wir sicher sind, dass sie nicht mehr
Träger des Diphtheribacillus sind.
Ausserhalb des menschlichen Körpers behalten die in den Membranen
enthaltenen Bacillen lange Zeit ihre Infectiosität, und zwar um so länger,
wenn sie vor Licht geschützt aufbewahrt werden. In ein und derselben
Membran findet man neben Bacillen, die stark virulent sind, solche, die
keine Virulenz zeigen,, und daneben alle möglichen Zwischenstufen in Bezug
auf Virulenz. Die Uebertragung durch dritte Personen unterliegt nach
Roux keinem Zweifel, und sind desshalb Besuche bei Diphtheriekranken auf
das geringste Maass zu beschränken und auch dann nur unter Beobachtung
besonderer Vorsichtsmaassregeln: Anlegen eines besonderen Ueberkleides
und desinficirende Waschungen von Gesicht und Händen. Beschmutzte Leib¬
und Bettwäsche ist, ehe dieselbe zur Wäsche gegeben wird, durch kochen¬
des Wasser oder durch strömenden Dampf zu desinficiren. Eine besonders
sorgfältige Desinfection erfordern die Wohnungen, in denen Diphtherie¬
kranke gelegen haben, sowie das von ihnen benutzte Fuhrwerk. Endlich
sollen die Schulkinder möglichst oft auf den Zustand ihres Halses unter¬
sucht werden, insbesondere zu Zeiten, wo Diphtheriefälle unter ihnen vor¬
gekommen.
Herr Löffler hat gleichfalls beobachtet, dass der Diphtheriebacillus in
der Mundhöhle des Menschen längere Zeit persistiren kann, nachdem die
Membranen und sämmtliche Symptome bereits geschwunden sind; so wurden
die Bacillen in einzelnen Fällen noch nach drei, vier und fünf Tagen, in
einem sogar noch vier Wochen nachher gefunden. In Berücksichtigung
dieses Falles verlangt Löffler, dass Diphtheriekranke mindestens vier
Wochen vom Schulbesuch ausgeschlossen werden müssten, eine Forderung,
die im Allgemeinen wohl bereits jetzt überall erfüllt wird, wenn auch die
bezügliche Rundverfügung vom 14. Juli 1884 eine stricte Bestimmung
darüber nicht enthält, sondern die Wiederzulassung zum Schulbesuch ab¬
hängig macht von einer ärztlichen Bescheinigung, dass entweder die Ge¬
fahr der Ansteckung beseitigt oder dass die für den Verlauf der Krankheit
erfahrungsgemäss als Regel geltende Zeit abgelaufen ist; als solche werden
für Scharlach und Pocken sechs, für Masern und Rötheln vier Wochen
statuirt.
Löffler wandte sich sodann zu der anderen Frage: Wie lange halten
sich die Erreger der Diphtherie lebensfähig? Im eingetrockneten Zustande
an Seidenfäden gingen sie nach drei bis vier Wochen zu Grunde, während
sie vor dem Eintrocknen geschützt sehr viel länger lebensfähig blieben.
Wenn auch diese Untersuchungen von Löffler und Roux zur Zeit noch
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Dr. E. Roth,
nicht abgeschlossen sind, scheinen sie doch geeignet, die Erfahrungen der
Praxis und die neuerlichen Beobachtungen von Johannessen „Vorkomm¬
nisse von Diphtherie in Norwegen“ zu bestätigen, wonach sich das Virus
der Diphtherie in einzelnen Häusern bis zu zwei und drei Jahren in infections-
fähigem Zustande hielt. Immer schienen es feuchte, dumpfe und schmutzige
Wohnungen zu sein, in denen das Diphtheriegift durch so lange Zeit conser-
virt wurde.
Was die Diphtherie derThiere betrifft, insbesondere der Tauben, Hühner,
Kälber, Schweine u. a., so steht dieselbe nach Löffler in keiner Beziehung
zur menschlichen Diphtherie. Der Bacillus der menschlichen Diphtherie ist
niemals bei einer dieser Thierspecies gefunden worden, ln diesem Jahre
hat Herr Klein in London eine Krankheit bei den Katzen geschildert, welche
unmittelbar vor, während und nach Erkrankungen von Diphtherie beim
Menschen auftreten sollte. Diese Katzen bekamen eine eigentümliche
Röthung des Rachens, Schluckbeschwerden, Husten und Schwäche in den
Beinen; bei den zu Grunde gegangenen Thieren fand Klein eine Broncho¬
pneumonie und eine Nephritis, bei der die Rinde stark verfettet war. Klein*
bringt diese Krankheit der Katzen in Zusammenhang mit der Diphtherie des
Menschen, weil er in einigen Fällen Bacillen fand, die mit dem menschlichen
Diphtheriebacillus identisch sein sollten. In einem anderen Falle wollte
Klein Kühe durch Impfung diphtheritisch gemacht haben, und zwar sollten
die Bacillen in die Milch übergegangen sein, weil Katzen, die zufällig von
dieser Milch tranken, von der nach Klein identischen Krankheit befallen
wurden. Diese Behauptungen Klein’s können nach Löffler vorläufig
nicht als erwiesen erachtet werden. Es kommt hinzu, dass der Diphtherie¬
bacillus in der Milch bei 20 Grad sehr gut gedeiht und durch die Milch
weiter verbreitet werden kann, woraus sich die Nothwendigkeit ergiebt, den
Milchverkehr auch nach dieser Richtung hin aufs Sorgfältigste zu über¬
wachen.
In Bezug auf die Hülfsmomente, die das Haften des Diphtheriebacillus
begünstigen, erwähnt Löffler, dass der Diphtheriebacillus bei Scharlach-
und Maserndiphtherie gefunden worden sei, und dass demnach Scharlach
und Masern einen geeigneten Nährboden für das Haften des Diphtherie¬
bacillus schaffen. In gleicher Weise wirken, wie das Thierexperiment zeigt,
Läsionen der Schleimhaut dispositionsbegünstigend. Beim Menschen nimmt
Löffler ein Eindringen des Diphtheriebacillus auch durch die intacte Schleim¬
haut als möglich an, wesshalb er beim Herrschen von Diphtherie eine
prophylactische Behandlung des Rachens mit antiseptischen Mitteln, schwachen
Sublimatlösungen und aromatischen Mundwässern empfiehlt, während Roux
dieselben nur curativ angewandt wissen will.
Eine Beziehung meteorologischer Factoren zum Auftreten der Diphtherie
ist bisher nicht erwiesen. Die Angaben von Brühl und Jahn, die sich auf
die bei uns in Preussen ganz unsichere Mortalitätsstatistik stützen, sind
widerlegt durch die Morbiditätsstatistik, die, weil auf Angaben von Aerzten
beruhend, viel zuverlässigere Schlüsse gestattet und bestätigt wird durch die
Statistik der grossen Krankenhäuser, sowie durch die Heeresstatistik. Danach
nimmt die Diphtherie nicht von Osten nach Westen ab, sondern das Maxi¬
mum fällt auf einen Strich zwischen Ems und Oder, während von hier nach
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Die Hygiene auf dem zehnten intern, med. Congresse in Berlin. 533
Westen und Osten die Diphtherie abnimmt. Auch die sorgfältigen Unter¬
suchungen von Johannessen konnten bisher keinerlei Beziehungen der
Diphtherie zu meteorologischen Factoren erweisen; einzig das Zusammen¬
strömen vieler Tausende von Fischern zum Fischfang, wie es zu bestimmten
Jahreszeiten und an bestimmten Orten Norwegens stattfindet, und die da¬
durch geschaffenen ungünstigen hygienischen Verhältnisse hatten einen den
Ausbruch der Diphtherie begünstigenden Einfluss.
In der sich an diese Referate anschliessenden lebhaften Discussion,
an der sich die Herren Wachsmuth (Berlin), C. Frankel (Königsberg),
Petri (Berlin), Drysdale (London), Litthauer (Schrimm), Kowalski
(Wien), Jacusiel (Berlin), Alt schul (Prag) und Erismann (Moskau) be¬
theiligten, betonte Herr Frankel (Königsberg), dass auch auf der Schleim¬
haut Gesunder der Diphtheriebacillus wiederholt gefunden worden sei, in
einem Falle von Löffler selber. Frankel fand den Diphtheriebacillus in
seinem eigenen Speichel. Die Specifität des Diphtheriebacillus wird durch
diese Befunde ebenso wenig erschüttert, wie diejenige des Diplococcus der
Pneumonie oder der Eitercoccen dadurch, dass sie gleichfalls bei gesunden
Menschen gefunden werden. Wohl aber nöthigen diese Thatsachen, für das
Zustandekommen der Infection einen zweiten Factor anzunehmen, das ist
die besondere Disposition des betreffenden Individuums. Als das disponirende
Moment nimmt Fränkel eine Läsion der Schleimhaut an, die er, soll eine
Infection zu Stande kommen, in jedem Falle für nothwendig hält.
Herr Petri wendet sich gegen die Schlussfolgerung Wachsmuth’s,
dass die trockene Abfuhr der Müllgruben an der Ausbreitung der Diphtherie
schuld sei, indem er auf seine bezüglichen Untersuchungen des Müllstaubes
hinweist, die denselben als relativ arm an Mikroorganismen und als über¬
wiegend anorganischer Natur erwiesen hätten.
Herr Drysdale will die Prophylaxe der Diphtherie hauptsächlich in
die Familie und in das Haus verlegt wissen, wobei er auf die Canalgase als
ursächliches Moment hinweist. Drysdale hält eine sechswöchentliche Qua¬
rantäne für wünschenswert)!.
Herr Litthauer betont die Mangelhaftigkeit der Wohnungsanlagen in
kleineren Orten, die vielfach eine Desinfection derselben illusorisch machen.
Herr Kowalski hält anhaltende antiseptische Gurgelungen für noth¬
wendig, um die Vermehrung der Diphtheriebacillen hintanzuhalten. Eine
vierprocentige Carbollösung erwies sich als wirksam, während schwächere
Lösungen keinen Einfluss zeigten. Durch solche Gurgelungen wurde erreicht,
dass nach achttägiger Anwendung, trotzdem noch Membranen vorhanden
waren, keine Bacillen mehr gefunden wurden.
Herr Jacusiel spricht sich gegen die prophylactischen Gurgelungen
aus, die entweder, falls sie wirksam sein sollen, so stark sein müssten, dass
Vergiftungserscheinungen nicht sicher vermieden werden könnten oder aber
überhaupt nichts nützten. Wie man im Wochenbette diese prophylactische
Behandlung sehr bald wieder aufgegeben habe in Folge ungünstiger Er¬
fahrungen, so solle man auch hier davon Abstand nehmen.
Herr Altschui erwähnt eine hartnäckige Diphtherie-Epidemie, von der
eins der elegantesten Viertel Prags heimgesucht wurde; es handelte sich
ebenso wie bei den Beobachtungen Heubner’s um einen neuen, an der
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Dr. E. Roth,
Peripherie gelegenen Stadttheil. Altschul findet das erklärende Moment
in dem Umstande, dass die Häuser neu und in Folge dessen feucht waren.
Im Anschluss hieran spricht sich Altschul gegen zu weit gehende pro-
phylactische Maassregeln, insbesondere gegen eine vierwöchentliche Quaran¬
täne der Schulkinder aus.
Herr Eris mann kann in der Anhäufung der Menschen und der Enge
der Wohnungen ein das Auftreten und die Ausbreitung der Diphtherie be¬
günstigendes Moment nicht erblicken, da es nicht die grossen Städte seien,
wo mörderische Diphtherie - Epidemieen wüthen, sondern ländliche Ort¬
schaften, wo ganze Generationen von Kindern aussterben.
In einem Schlussworte giebt Löffler zu, dass neben der Bacteriologie
auch die Epidemiologie voll berücksichtigt werden müsse.
Vielleicht ist dies bei den Verhandlungen nicht immer in ausreichen¬
dem Maasse der Fall gewesen. So wenig die Klein’sehen Beobachtungen
im bacteriologischen Sinne beweisend und ein wandsfrei sind, so darf doch
nicht vergessen werden, dass schon vor Klein wiederholt Uebertragungen
der Diphtherie vom Menschen auf Katzen und umgekehrt beschrieben
worden sind. Solche Beobachtungen sind veröffentlicht von Bruce Low
aus dem Jahre 1888, sowie von G. Turner in einem officiellen Berichte an
das Gesundheitsamt. Eine andere Beziehung zwischen Thier und Mensch,
ob ursächlich oder zufällig, bleibe dahin gestellt, wurde gelegentlich dreier
Diphtherie - Epidemieen in ländlichen Ortschaften beobachtet; in allen drei
Fällen war der Diphtherie-Epidemie eine Epidemie von Croup bei Pferden
vorausgegangen, und in allen drei Epidemieen betrafen die ersten Erkran¬
kungsfälle Kinder von Kutschern. Ich erwähne die Fälle, trotzdem eine
solche Beziehung zur Zeit nicht angenommen wird.
Was in prophylactischer Beziehung besonders notli thut, ist eine ein¬
heitliche Regelung der Anzeigepflicht. Mit Recht betonte Herr Löffler,
dass unsere preussische Statistik, weil überwiegend auf Laienangaben be¬
ruhend, überhaupt keine sichere Unterlage bietet, um epidemiologische
Betrachtungen daraus ableiten zu können. Dazu kommt, dass bei uns viel¬
fach Sacharlachdiphtherie, Maserndiphtherie und Diphtherie anderer Organe
unter Diphtherie gemeldet und unter dem Namen Bräune alle möglichen
Formen des Erstickungstodes zusammengefasst werden. Nur so viel geht
aus unserer Statistik hervor, dass die Diphtherie seit 1886 in Preussen
allgemein, in örtlicher Beziehung aber schon seit 1883 und 1884 erheblich
abgenommen hat; speciell in Berlin ist die Krankheit nach den Mittheilungen
des städtischen statistischen Amtes seit 1883 um mehr als die Hälfte zurück¬
gegangen.
In Bezug auf die Verbreitung der Diphtherie durch den Verkehr sind
es hauptsächlich zwei Punkte, deren kurze Erwähnung hier noch gestattet
sein mag, nämlich die Verbreitung der Diphtherie durch den Gewerbebetrieb
und durch die Schule. Es ist eine alltägliche Erfahrung, dass Gewerbe¬
treibende, Bäcker, Fleischer, Milchhändler u. a., in der an den Verkaufsraum
angrenzenden Wohn- und Schlafstube ihr diphtheriekrankes Kind pflegen
und mit derselben Hand, die eben das kranke Kind gepinselt oder die
krankhaften Absonderungen entfernt hat, unmittelbar darauf ihre Waaren
dem Publicum verabfolgen. Es muss den Cousumenten mehr wie bisher die
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Die Hygiene auf dem zehnten intern, med. Congresse in Berlin. 535
Garantie geboten werden, dass keine infectionsverdächtigen Waaren in den
Handel gebracht, dass Kranke und Pflegepersonal ausser jeder Verbindung
mit dem Gewerbebetriebe bleiben, mag es sich um Herstellung oder Verkauf
von Waaren handeln. Was die Schule betrifft, so hat die Rundverfügung
vom 14. Juli 1884, die einen erheblichen Fortschritt auf dem Gebiete der
Schulhygiene bedeutet, zur Voraussetzung, will sie ihren Zweck, die Ver¬
breitung ansteckender Krankheiten durch die Schule zu verhüten, erfüllen,
ein geordnetes Zusammenwirken der Sanitätspolizei und der Schulbehörden.
Vor Allem ist in jedem Falle auf die sorgfältigste Ausführung der Des-
infectionsmaassnahmen hinzuwirken. Nun ist aber eine ausreichende Des-
infection der Effecten, insbesondere der Schulbücher, kaum durchführbar,
und die Desinfection der Kleidungsstücke wird Mangels geeigneter Des-
infectionsanstalten gleichfalls vielfach unvollkommen iind ungenügend bleiben.
In diesen Fällen, also in allen Städten ohne Desinfectionsanstalten, müsste
auf dem Wege der Vereinsthätigkeit für Neubeschaffung von Kleidung und
Schuleffecten unbemittelter Schüler Sorge getragen werden; auch sollten von
Infectionskrankheiten genesene Schüler bis auf Weiteres von den anderen
isolirt gesetzt werden. Ein anderer Punkt, der Beachtung verdient, sind
die gemeinsamen Unterrichtsmittel, insbesondere solche, die von einer Hand
in die andero gehen, wie die Bücher der Schülerbibliotheken; diese bedürfen
der sorgfältigsten Ueberwachung: sobald eine Infection derselben anzu¬
nehmen oder zu vermuthen ist, müssen solche Bücher vernichtet werden.
Endlich wäre zu verlangen, dass der Reinlichkeit der Schullocalität, vor¬
nehmlich der Subsellien und des Fussbodens, eine grössere Aufmerksamkeit
als bisher zugewandt würde, nachdem der Staub als Infectionsträger für
eine Reihe von Krankheiten auch experimentell nachgewiesen ist.
Das dritte Thema, das die Section beschäftigte, betraf den „Stand der
Tuberculosenfrage; internationale Maassregeln gegen Verbreitung
der Krankheit“. Referenten waren die Herren Cor net (Berlin-Reichenhall)
und Sormani (Pavia).
Herr Cor net beschränkte sich in seinen Ausführungen auf die indivi¬
duelle Prophylaxe. Die praktische Nutzbarmachung der grossen Entdeckung
des Tuberkelbacillus sei bisher hinter den Erwartungen zurückgeblieben.
Entsprechend der tausendfältig festgestellten Erfahrung, dass die Eingangs¬
pforten oder die zugehörigen Lymphdrüsen die intensivste und extensivste
Ausdehnung der Erkrankung zeigen, haben wir die Lungentuberculose in
der weitaus grössten Mehrzahl der Fälle als eine Inhalationstuberculose auf¬
zufassen. Die intrauterine Uebertragung, für deren Vorkommen man mit
Noth und Mühe drei bis vier Fälle aus der Literatur zusammengebracht hat,
ist ein so seltenes Vorkommniss und das Zustandekommen derselben so
wenig aufgeklärt, dass dasselbe in Bezug auf die Verbreitung der Tuber-
culose als bedeutungslos ausser Acht gelassen werden kann. Bezügliche
Vergleiche mit anderen Infectionskrankheiten, insbesondere Pocken, Milz¬
brand und Syphilis, sind gänzlich zurückzuweisen; speciell bei Pocken und
Milzbrand ist das ganze Blut- und Gefässsystem mit den specifischen Mikro¬
organismen durchsetzt, so dass hier ein Uebergang in die Secrete und Ex-
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Dr. E. Roth,
crete wohl verständlich ist. Wenn wir nichtsdestoweniger die Kinder
tuberculöser Eltern öfter als andere Menschen an Tuberculose erkranken
sehen, so sieht Cor net die hauptsächlichste Ursache hierfür in der ver¬
mehrten und fortgesetzten Ansteckungsgelegenheit. Im weiteren Verlaufe
giebt jedoch Cornet zu, dass eine Reihe von Thatsachen, vor Allem der
Umstand, dass schwächliche Individuen sowie Reconvalescenten von bestimm¬
ten Krankheiten zur Tuberculose besonders disponiren, das Mitwirken dis-
ponirender Momente, bestehend in von den Eltern ererbten chemischen oder
morphologischen Eigenthümlichkeiten, wahrscheinlich machen. Eine solche
Disposition kann nicht bloss von tuberculösen, sondern überhaupt von ge¬
schwächten, kachectischen, krebskranken und anderen Individuen auf die
Nachkommen vererbt werden.
Die Hauptgefahr liegt jedoch in der Contagion, die wir zu verhüten
bestrebt sein müssen. Hierzu ist Feuchthaltung der Sputa und deren Un¬
schädlichmachung das erste und wichtigste Erforderniss. Eine Desinfection
der Sputa ist nicht möglich und allgemein durchführbar; es genügt, die¬
selben feucht zu halten und in die Aborte zu entleeren, da sie in Fäulniss-
gemengen bald zu Grunde gehen. Bezügliche Versuche ergaben, dass die
Bacillen im trockenen Zustande ein halbes Jahr lang lebensfähig bleiben,
während sie in Fäulnissmengen nach 35 Tagen zu Grunde gehen. Behufs
Durchführung einer Desinfection der Wohnungen und Effecten muss die
Tuberculose anzeigepflichtig gemacht werden. Ausserdem ist nothwendig
eine sorgfältige Ueberwachung aller tuberculoseverdächtigen Nahrungsmittel,
thierärztliche Controle der Ställe und Milchanstalten. Da der Fleischsaft
nur bei generalisirter Tuberculose Bacillen enthält, sind sanitätspolizeiliche
Bestimmungen in dem Sinne zu treffen, dass das Fleisch von Thieren, welche
entweder schon abgemagert oder an mehr als einem Organe an Tuberculose
erkrankt sind, vom Verkaufe ausgeschlossen wird, dass dagegen anderes
Fleisch zwar zuzulassen, aber als minderwerthig zu bezeichnen ist, um ein
gründliches Durchkochen desselben zu veranlassen. Durch die Verordnung
des Herrn Ministers vom 27. Juni 1885 ist übrigens für Preussen diesem
Verlangen des Herrn Cornet bereits Rechnung getragen. Schliesslich wurde
die Gründung von Heilanstalten für Schwindsüchtige als im öffentlichen und
privaten Interesse gelegen erklärt und eine zweckmässige kräftige Ernährung
und Vermeidung von Ueberanstrengungen als geeignet, dispositionsvermin¬
dernd zu wirken.
Herr Sormani erörtert die vom internationalen Standpunkte aus zur
Bekämpfung der Tuberculose nothwendigen hygienischen Maassnahmen.
Herr Sormani steht mit seinen Forderungen, betreffend eine internationale
Prophylaxe gegen die Verbreitung der Tuberculose, auf dem Boden der Be¬
schlüsse des internationalen Congresses für Hygiene und Demographie, der
im August v. J. in Paris tagte. Wie dieser, verlangt Sormani eine sorg¬
fältige Ueberwachung der Hotels und Hotel garnis, der Villen und Privat¬
wohnungen in den Bädern und Wintercurorten für Schwindsüchtige. Um
eine Desinfection derselben leicht und vollständig durchzuführen, sind die¬
selben zweckentsprechend zu möbliren. Die Desinfection hat unter der
Leitung von Technikern, die im Dienste der betreffenden Stadtgemeinde
stehen, in regelmässigen Zwischenräumen zu erfolgen. Dasselbe gilt von
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Die Hygiene auf dem zehnten intern, med. Congresse in Berlin. 537
den Transportmitteln zu Wasser und zu Lande, den Eisenbahnwagen und
Dampfschiffen; dieselben sind gleichfalls in periodischen Zwischenräumen
einer sorgfältigen Desinfection zu unterwerfen.
Des Weiteren empfiehlt Herr Sormani eine Ueberwachung der Grenzen
in Bezug auf die Einfuhr inficirten Viehes und gewisser Nahrungsmittel
(condensirte Milch, Butter, Fleischconserven). Endlich sind die grossen
industriellen Etablissements, in denen Arbeiter verschiedener Nationalitäten
mit einander in Berührung kommen, und in denen die Gefahr der An¬
steckung besonders nahe liegt, nach dieser Richtung zu überwachen.
In der sich anschliessenden Discussion giebt Herr Gärtner (Jena) ein
kurzes Resume seiner interessanten experimentellen Untersuchungen, betref¬
fend die Heredität der Tuberculose. Zu dem Behufe wurden weisse Mäuse
geimpft und durchschnittlich 110 Tage am Leben erhalten. Die Maus trägt
19 bis 21 Tage. Den Thieren wurden Injectionen von aufgeschwemmten
Tuberkelbacillen in die Bauchhöhle gemacht, wo sie in nächster Nähe des
Eierstockes und der Eileiter sich fanden. Im Ganzen wurden inficirt
102 Mäuse, und zwar 71 Weibchen und 31 Männchen. Die Männchen
lebten durchschnittlich nur 97 Tage, die Weibchen 122 Tage. Von diesen
71 Weibchen wurden 25 Würfe erzielt; fünfmal haben Weibchen zweimal
geboren. In allen Würfen kamen zu Stande 116 Junge. Von den Weibchen,
die geboren hatten, wurden zehn unmittelbar nach der Geburt getödtet, und
ergab sich das Mesenterium vollständig durchsetzt mit Tuberkelknoten. Die
Jungen wurden in der Regel zwei bis drei Stunden nach der Geburt unter¬
sucht, also zu einer Zeit, wo die Möglichkeit nicht mehr ausgeschlossen
werden konnte, dass das Thier nach der Geburt inficirt sein konnte. Behufs
Tödtung wurden die Jungen in siedendes Wasser getaucht, sodann die Haut
abgelöst, die ganzen Gedärme entfernt und die äusseren Oeffnungen durch
Ausglühen der oberflächlichen Schleimhaut von etwa eingedrungenen Tuber¬
kelbacillen befreit. Sodann wurden die Thiere im Mörser zerstampft und
nach Anfeuchtung der Masse Meerschweinchen in die Bauchhöhle geimpft.
Mit diesem Material wurden 36 Meerschweinchen inficirt; von diesen gingen
6 an Sepsis zu Grunde. Von den restirenden 30 starben 2, deren Section
vorgeschrittene Tuberculose als Todesursache ergab. Bei Canarienvogel¬
eiern gelang der Nachweis der Uebertragung in zwei von neun Fällen.
Trotz dieser positiven Ergebnisse schreibt Gärtner der intrauterinen Ueber¬
tragung eine nennenswerthe Bedeutung nicht zu, da so günstige Bedingungen
wie bei seinen Versuchen im Allgemeinen beim Menschen sich nicht vorfinden
würden.
Im weiteren Verlaufe der Discussion, an der sich die Herren Armani
(Neapel), Drysdale (London) und Below (Mexico) betheiligen, erwähnt
Herr Felix (Bukarest) die Bedeutung der Tuberculose in Bezug auf die
Schule. Felix hält es in Uebereinstimmung mit einem auf dem vorjährigen
internationalen Congresse für Hygiene in Paris gefassten Beschluss für noth-
wendig, tuberculose Kinder, sobald sie Auswurf haben, vom Schulbesuche
auszuschliessen. In Bezug auf die Zulässigkeit des Fleisches perlsüchtiger
Thiere vermisst Felix fein sicheres und einheitliches, auf wissenschaftliche
Erfahrungen gestütztes Vorgehen, da die Anschauungen der Thierärzte über
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538 Dr. E. Roth,
diesen Punkt weit aus einander gingen und in Folge dessen auch die Praxis
eine sehr verschiedene sei.
Das vierte Thema, das die Section beschäftigte, betraf die „Hygiene
in Anstalten zur Unterbringung grösserer Menschenm&ssen. (Häuser
für Obdachlose, Findelhäuser, Strafanstalten etc.)“. Referenten waren die
Herren M. Grub er (Wien), Erismann (Moskau) und Baer (Berlin), von
denen Ersterer am Erscheinen verhindert war.
Herr Erismann giebt einen erschöpfenden Bericht über die Hygiene
der Findelhäuser als Anstalten zur Unterbringung grösserer Menschen¬
mengen. Nicht die zweckmässige Organisation des Findelwesens sei Gegen¬
stand der Discussion, sondern die Einrichtung der Findelhäuser, aber beides
hänge innig zusammen, so dass man nicht umhin könne, sich bis zu einem
gewissen Grade auf das Findelwesen einzulassen. Die grosse Ausdehnung
des Findelwesens in Russland rechtfertige es, dass die russischen Einrich¬
tungen in erster Linie berücksichtigt wurden. Im Anschluss an Rauch-
f u 8 8 u. A. muss der Begriff der Findelpflege wesentlich erweitert und als
ein Theil der Armenpflege betrachtet werden, als die Hülfe aller sittlich und
materiell verlassenen Kinder.
An einzelnen Orten sind Anstalten entstanden, deren Wirkungskreis
eine solche Ausdehnung erlangt hat, dass sie ihren Verpflichtungen nicht
mehr nachkommen können, während in anderen Ländern die Findelpflege
wesentlich den Gemeinden übertragen blieb; in beiden Fällen hatte das
mangelhafte Verständnis für die Aufgaben solcher Anstalten zur Folge, dass
der grösste Theil der Kinder schon im ersten Lebensjahre mit dem Tode
abging. Dies hatte zur Folge, dass viele solcher Anstalten bald nach ihrer
Einrichtung wieder geschlossen wurden, während andererseits die unge¬
nügende Organisation der Armenpflege in den Gemeinden und die mangelnde
Aufsicht zur Entstehung des Gewerbes der sogenannten Engelmacherinnen
Anlass gab. Da aber das massenhafte Verschwinden in den Findelhäusern
mehr Aufsehen machte, als das langsame Verschwinden derselben in der
Privatpflege, so kam man dazu, den Findelhäusern das Recht ihrer Existenz
überhaupt abzusprechen. Es ist das entschieden zu weit gegangen, und die
einzige Consequenz, die man aus diesen Erfahrungen ziehen darf, ist die,
die Organisation der öffentlichen Pflege für verlassene Kinder auf eine viel
breitere Basis zu stellen, als es bisher der Fall war.
Unter den Vorwürfen, die man den Findelhäusern macht, ist der schwer¬
wiegendste der, dass die Sterblichkeit der aufgenommenen Kinder eine ex-
cessive ist. In der That starben während des 125jährigen Bestehens der
Findelhäuser in Petersburg und Moskau von den aufgenommenen Kindern
in Petersburg nicht weniger als 82y 2 Proc., in Moskau 74 Proc.; einige
70 Proc. betrug die Sterblichkeit in den französischen und Österreichischen
Findelhäusern, und erst in letzter Zeit sank sie auf circa 30 Procent. Die
Mortalität in den Findelhäusern war also zwei- bis dreimal so gross als die
Durchschnittssterblichkeit der neugeborenen Kinder in der Bevölkerung, die
in Deutschland 23, in Frankreich 16 bis 18 und in Russland circa 26 Proc.
beträgt, und sie war auch grösser als die Mortalität der unehelichen Kinder
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Die Hygiene auf dem zehnten intern, med. Congresse in Berlin. 539
— in Deutschland 30 bis 40 Proc. —, eine Zahl, der sich die in einzelnen
Findelhäusern in letzter Zeit erreichten Ziffern nähern.
Als Gründe für diese excessiv hohe Sterblichkeit in den Findelhäusern
wurden angegeben erstens der schlechte Zustand, in dem sich viele Kinder
bei der Aufnahme befinden, zweitens der Ammenmangel und drittens die
Anhäufung von Säuglingen und die dadurch bedingten Nachtbeile.
Das Durchschnittsgewicht der aufgenommenen unehelichen Kinder be¬
trug 3150 g bei einem Durchschnittsalter von fünf Tagen. Da nun das
normale Durchschnittsgewicht 3000g bis 3200g beträgt, so erscheint das
Durchschnittsgewicht der Findlinge nicht zu niedrig, zumal wenn wir
berücksichtigen, dass sie in den ersten Tagen nach der Geburt an Gewicht
verlieren. Dem entsprechend wurden nur 9 Proc. aller in das Petersburger
Findelhaus aufgenommenen Kinder als schwach entwickelt bezeichnet; auch
fallt die grösste Mortalität nicht auf die ersten Tage nach der Aufnahme,
sondern auf die zweite und dritte Woche.
In zweiter Linie wird in den Berichten vieler Findelhäuser der Mangel
an Ammen als ein Factor der grossen Sterblichkeit bezeichnet, und in der
That macht sich in den russischen Findelhäusern ein mit den Jahren zu¬
nehmender Ammenmangel bemerklich. Im Jahre 1888 hatten in Petersburg
bereits 478 Kinder keine Amme; es mussten also sehr oft Ammen zwei
und mehr Kinder stillen, was zur Folge hatte, dass die Kinder hungrig
blieben. Aber auch in qualitativer Beziehung sind die Ammen schlechter
geworden. Die Mehrzahl derselben sind schlecht genährte Individuen,
welche durch Noth und Hunger in das Findelhaus getrieben werden. Bei
dem notorischen Ammenmangel ist es nicht zu verwundern, wenn die Aerzte
in ihren Anforderungen an die Qualification derselben sehr nachsichtig sind;
so werden vielfach Ammen angenommen, deren Lactationsalter in keinem
Verhältnisse zum Alter der Kinder steht; müssen sie dann noch zwei oder
drei Kinder stillen, so kommen sie sehr bald körperlich ganz herunter.
Während der Fastenzeit bekommen sie ausserdem die Fastenkost, und der
Milchgehalt sinkt dem entsprechend bedeutend. Hierdurch wird die künst¬
liche Ernährung provocirt. Wiederholt hat man in Findelhäusern Versuche
mit künstlicher Ernährung gemacht, die bei Versuchen im Kleinen günstige
Resultate ergaben; sobald man aber zur Massenernährung der Kinder über¬
ging, traten die ungünstigsten Folgen der künstlichen Ernährung hervor:
ein rapides Anwachsen der Sterblichkeit in Folge Erkrankungen des Di-
gestionstractus. In 30 Proc. hatte die künstliche Ernährung Gewichts¬
abnahme und in weiteren 20 Proc. keine Gewichtszunahme zur Folge. Ver¬
suche mit sterilisirter Milch, die in letzter Zeit gemacht wurden, hatten
bessere Resultate, doch kann bei der Kürze der Beobachtungsdauer ein
Urtheil darüber zur Zeit noch nicht abgegeben werden.
Günstiger in Bezug auf die Ernährungsverhältnisse befinden sich die
österreichischen Findelhäuser in Wien und Prag. Hier werden nur Kinder
aufgenommen, deren Mütter einige Zeit in der Anstalt als Lehrmaterial sich
aufgehalten haben, und die vier Monate in der Anstalt als Amme ver¬
bleiben, wobei sie während der ersten siebzehn Tage nur ihr eigenes Kind
nähren.
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540
Dr. E. Roth,
Was endlich drittens die Anhäufung von Säuglingen und die hieraus
hervorgehenden Nachtheile betrifft, so sind die beiden Findelanstalten in
Russland auf je 500 Säuglinge eingerichtet, enthalten aber oft je 1000
bis 1500 Säuglinge. Diese Ueberfüllung ist die Folge des russischen
Systems der offenen Büreaus, während bei den Aufnahmebedingungen in
Oesterreich diese Gefahr ziemlich fern liegt, und während in den öster¬
reichischen Findelhäusern sehr viele Kinder nur eine bis zwei Nächte in der
Anstalt zubringen, bleiben sie in den Findelanstalten von Petersburg und
Moskau drei bis vier Wochen, um dann in Aussenpflege gegeben zu werden.
Hierzu kommt als weiterer Uebelstand die Schwierigkeit, gute Pflegeeltern
in hinreichender Zahl zu finden, und die mangelnde Controle. Nicht selten
kommt es vor, dass Frauen, die gute Nahrung haben, sich als Pflegerinnen
melden und Kinder erhalten, um dieselben, zu Hause angekommen, anderen
Frauen zu übergeben, die überhaupt keine Nahrung haben, in vielen Fällen
sogar nicht einmal eine Kuh; in anderen Fällen sind die Pflegerinnen
während des grössten Theiles des Tages ausserhalb beschäftigt und über¬
geben während dieser Zeit die Kinder alten Frauen zur Pflege. Alle diese
Missstände erklären sich daraus, dass die Controle nach dieser Richtung in
Russland eine mangelhafte und die Thätigkeit der dazu angestellten Beamten
eine rein formelle ist.
Von den Todesfällen kamen 16 Proc. auf die Anstalt selber, die übrigen
starben in Aussenpflege. Eine mangelhafte Organisation der Aussenpflege
ist aber ferner geeignet, diejenige Landbevölkerung, die sich vorwiegend
mit Findelpflege beschäftigt, in gesundheitlicher Beziehung erheblich zu
schädigen: einmal ist festgestellt eine Zunahme der Verbreitung der Syphilis
durch die Pfleglinge des Findelhauses, und zweitens eine Zunahme der
Säuglingssterblichkeit im Allgemeinen in derjenigen Localität, die sich mit
vorwiegender Findelpflege ausserhalb beschäftigt. Besser sind die Verhält¬
nisse der Aussenpflege in den österreichischen Findelhäusern; hier wird auf
einen gewissen Culturzustand der Pflegeeltern, garantirt durch Zeugnisse
der Gemeindebehörden und der Seelsorger, Werth gelegt. Nach Ablauf
eines Jahres werden hier Control Wägungen vorgenommen. Auch in Frank¬
reich ist im letzten Jahrzehnt eine Besserung der Verhältnisse der Aussen¬
pflege eingetreten.
Es erhellt hieraus, dass die hohe Sterblichkeit in den Findelanstalten
eine Folge der mangelhaften Organisation derselben und der Aussenpflege
ist. Der grösste Uebelstand ist die Concentration der Findelpflege auf ein¬
zelne grosse Anstalten. Da das in den österreichischen Anstalten adoptirte
System der Findelpflege die geschilderten Nachtheile in viel geringerem
Grade besitzt als die anderen Systeme, kann dasselbe als Uebergangsstufe
zu einer rationellen Organisation der Findelpflege betrachtet werden; doch
ist es nicht angezeigt, das Findelwesen gleichmässig zu gestalten, sondern
es muss den Verschiedenheiten der einzelnen Länder in socialer und ökono¬
mischer Beziehung Rechnung getragen werden.
Zum Schluss resumirt Erismann seine Forderungen dahin, dass an
die Stelle der grossen centralen Findelhäuser kleinere für geringere territo¬
riale Einheiten bestimmte Anstalten geschaffen werden, die möglichst durch
die Organe der Selbstverwaltung ins Leben zu rufen wären. Der gewerb-
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Die Hygiene auf dem zehnten intern, med. Congresse in Berlin. 541
liehe Ammendienst ist auf das Nothwendigste zu beschränken und zu diesem
Zweck mit jeder Findelanstalt eine öffentliche Gebäranstalt zu verbinden.
Auch ist das Stillen des Kindes durch die eigene Mutter durch Unterstützung
der letzteren ausserhalb des Findelhauses anzustreben. Besondere Vorsicht
und Umsicht erfordert die Uebergabe der Kinder auf das Land und die
Auswahl der Pflegeeltern; die in Aussenpflege gegebenen Kinder müssen
einer systematischen ärztlichen Controls unterliegen. Syphilitische Kinder,
die keine Muttermilch erhalten, sind künstlich zu ernähren und dürfen erst
dann in Aussenpflege gegeben werden, wenn keine Gefahr der Ansteckung
mehr vorhanden ist.
Herr Baer berichtet über die Hygiene in Strafanstalten. Die wich¬
tigste und zugleich schwierigste Frage hierbei ist die der Fürsorge für aus¬
reichende Mengen von Athmungsluft. Nachdem durch eine Discussion, die
durch Jahrzehnte hindurchgeführt worden, entschieden ist, dass aus straf¬
rechtlichen und moralischen Gründen die Einzelhaft für gewisse Katagorieen
von Gefangenen noth wendig ist, haben wir der Einrichtung derselben unsere
besondere Aufmerksamkeit zuzuwenden. Am wichtigsten ist die Zumessung
des Luftraumes für den Gefangenen in Einzelhaft. Die Zellengrösse zeigt
in den verschiedenen Staaten geringe Unterschiede; in den meisten Ländern
beträgt sie 30 cbm. In Deutschland gewährt das älteste Zellengefängniss 32,
dasjenige in Moabit 27 cbm Luftraum. Man darf hierbei nicht auf dasjenige
Minimum herunt'ergehen, das in Bezug auf Luftbeschaffenheit zulässig
erscheint, sondern es muss der Einfluss auf das Gemiith mit in Rechnung
gezogen werden, und dieser ist um so nachtheiliger, je kleiner die Zelle ist.
Die im Jahre 1884 zusammengetretene Commission von Gefängnissdirectoren,
Verwaltungsbeamten und Aerzten kam in Bezug auf den Bau von Zellen¬
gefängnissen zu dem Resultat, dass als Minimum für eine Zelle 25 cbm Luft¬
raum festzuhalten seien bei 8 qm Grundfläche, wenn die Zelle zum Aufenthalt
bei Tag und Nacht bestimmt ist; soll die Zelle nur zum Schlafen und zum
Aufenthalt in der arbeitsfreien Zeit dienen, so ist ein Luftraum von 16 cbm
ausreichend. Voraussetzung ist hierbei, dass das Zellenfenster mindestens
1 qm gross ist und zur Hälfte bis unter einem Winkel von 90 Grad nach
innen zu öffnen ist; dessgleichen muss den sonstigen hygienischen Forderungen
in Bezug auf Heizung, Reinlichkeit und Erholung Rechnung getragen werden.
Die Frage, ob es vom hygienischen Standpunkte als zulässig zu erachten
ist, einen Gefangenen längere Zeit in Einzelhaft zu halten, muss nach den in
den verschiedensten Ländern gemachten Erfahrungen positiv bejaht werden,
vorausgesetzt, dass das System rationell ausgeführt wird. Wenn der Ge¬
fangene regelmässig beschäftigt, wenn auf seine körperliche und geistige
Individualität Rücksicht genommen, wenn er vor Allem in ärztlicher Be¬
ziehung sorgfältig überwacht wird, dann ist die Einzelhaft durchaus unschäd¬
lich, dann hat sie keinen krankmachenden Einfluss. Nach den in Moabit
gemachten Erfahrungen vertragen besonders jugendliche Gefangene die
Einzelhaft sehr gut. Die Sterblichkeit war eine sehr günstige und betrug
circa 12 Proc. In den elf Jahren kamen unter 50 000 Gefangenen sieben
Todesfälle durch Selbstmord vor, und zwar zwei bei Gefangenen in Ge¬
meinschaftshaft, fünf bei Gefangenen in Einzelhaft. Endlich kamen in
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542 Dr. E. Roth,
der Einzelhaft Geistesstörungen etwas häufiger vor als in der Gemein¬
schaftshaft.
In letzterer verlangt Baer als Mindest-Luftraum pro Kopf der Gefan¬
genen für Arbeitsräume 15, für Schlafräume 12 cbm bei 4 qm Grundfläche.
Die Arbeitsräume dürfen nicht zugleich als Schlafräume benutzt werden.
Es empfiehlt sich, die gemeinschaftlichen Arbeitsräume als Baracken auf
dem Hofe einzurichten, um Luft und Licht in genügender Menge zur Ver¬
fügung zu haben.
Aus moralischen und sanitären Gründen sind die gemeinschaftlichen
Schlafräume zu verwerfen. In alten Gefängnissen sind in den grossen
Schlafsälen eiserne oder hölzerne Schlafkojen anzubringen, in neuen dagegen
gemauerte Schlafzellen zu errichten.
In der Discussion zollt Herr Drysdale den deutschen Gefängnissen
alles Lob. Die Findelhäuser erklärt Drysdale für einen Unsegen, eine
Art Staatsmord. Dass man ohne dieselben auskommen könne, dass Privat-
wohlthätigkeit und Gemeindepflege völlig ausreichen, für die unehelichen
Kinder zu sorgen, bewiesen die Verhältnisse in England. Mit Recht betont
Eris mann dem gegenüber, wie auch er bereits hervorgehoben, dass sich
Eines nicht für Alle schicke, aber Herr Drysdale sei den Beweis schuldig
geblieben, wie viele von den sogenannten Haltekindern auch in England zn
Grunde gingen; darüber fehle es an jeder Statistik.
Ueber das vermehrte Auftreten des Darmtyphus an einer
Anzahl mehr oder minder typhusfreien Orten nach jahrelangen
Zwischenräumen» als das fünfte Thema der Section für Hygiene waren
zu Referenten ernannt die Herren H. P. Walcot (Boston), von Fodor
(Budapest) und E. Almquist (Gothenburg), von denen die beiden Ersteren
am Congress theilzunehmen verhindert waren.
Herr Almquist erwähnt, dass in einer Reihe deutscher, englischer und
schwedischer Städte der Typhus abgenommen habe, nachdem Canalisirungs-
arbeiten zur Ausführung gelangt waren. Aber der Beweis einer ursächlichen
Beziehung zwischen beiden Factoren sei desshalb schwer zu erbringen, weil
viele Krankheiten eine gewisse Periodicität in ihrem Verlauf zeigten; es
müssten desshalb längere Zeiträume vor und nach Ausführung der sanitären
Arbeiten berücksichtigt werden. Dass der Typhus durch Drainirungs- und
Wasserleitungsanlagen stark beeinflusst wird, muss zugegeben werden,
jedoch darf die Bedeutung dieser Arbeiten nicht soweit überschätzt werden,
dass man meint, eine epidemische Ausbreitung des Typhus an jenen Orten
sei für die Zukunft ausgeschlossen. Die Erfahrungen der letzten Jahre
haben gelehrt, dass der Typhus in verschiedenen Städten, wo er scheinbar
abgenommen hatte, wieder zunahm und zeitweise eine epidemische Aus¬
breitung gewann; solche Erfahrungen liegen vor aus Wien, Budapest und
mehreren amerikanischen Städten, dessgleichen haben eine Reihe gut cana-
lisirter Städte im letzten Jahrzehnt ausgebreitete Typhusepidemieen gehabt,
wie beispielsweise Zürich, Wiesbaden, Chemnitz, Hamburg und Berlin. Bei
einigen dieser Epidemieen muss der Zusammenhang derselben mit dem
Trinkwasser als erwiesen angenommen werden, keineswegs aber bei allen.
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Die Hygiene auf dem zehnten intern, med. Congresse in Berlin. 543
Ausser dem Trinkwasser giebt es eine Reihe von Factoren, die zur Aus¬
breitung des Typhus in Beziehung stehen können, vor Allem auch die Milch,
und es ist unsere Aufgabe, nicht bloss jede Epidemie für sich, sondern auch
die einzelnen Fälle und die einzelnen Herde epidemiologisch möglichst klar
zu stellen. Speciell in Gothenburg scheint das Wasser bei der Verbreitung
des Typhus keine Rolle zu spielen, während die Milch häufig kleinere
Epidemieen veranlasst hat; neben fortgesetzten Studien über die Biologie
der Typhuserreger ist von besonderer Wichtigkeit die genaue Durchforschung
und Verfolgung des Verlaufes der Krankheitsherde.
Nachdem im Anschluss hieran auf Vorschlag des Vorsitzenden Hr. Kober
(Georgetown) seinen Vortrag über „Aetiologie des Typhus“ verlesen,
macht Herr Babes darauf aufmerksam, dass im Wasser wie in den Leichen
Typhöser Bacillen Vorkommen, die eine ausserordentlich grosse Aehnlichkeit
mit echten Typhusbacillen haben und nur durch sehr sorgfältige Untersuchung
von denselben unterschieden werden können. Im Wasser und Boden hat
Babes niemals echte Typhusbacillen gefunden, wesshalb er zur Vorsicht
gegenüber Befunden von Typhusbacillen in diesen Medien mahnt.
Herr Drysdale erwähnt, dass seit der Canalisation von London der
Typhus daselbst erheblich abgenommen hat. In dem ihm unterstellten
Spital kommen in der Regel nur vier bis fünf Fälle von Abdominaltyphus
im Jahre zur Aufnahme. Diese Fälle sind durch Contagion entstanden, und
zwar sind die hauptsächlichsten Vermittler Milch und Wasser, seltener
Cloakengase, während der Boden bedeutungslos ist.
Herr Altschul betont, dass Prag weder eine eigentliche Canalisation
noch eine eigentliche Trinkwasserleitung hat. Es ist desshalb hier möglich,
den Gang der Epidemieen unabhängig von derartigen sanitären Einrich¬
tungen zu studiren. Vornehmlich ist es das Inundationsgebiet der Moldau,
das in den einzelnen Jahren ausgebreitete Typhusepidemieen zeigte; hier
waren es bestimmte Häuser, die in den auf einander folgenden Jahren immer
wieder vom Typhus heimgesucht wurden; daneben bestand bei der Epidemie
des Jahres 1885 ein zweiter Infectionsherd ausserhalb des Inundations-
gebietes (cfr. die instructiven Tafeln und Diagramme der Jahresberichte des
Stad tphy s i cats).
Herr Körösi weist für die Typhusepidemie in Budapest an der Hand
der Krankenmeldungen nach, dass auf den äusseren, ärmeren Stadttheil,
der auf unfiltrirtes Wasser angewiesen ist, eine grössere Zahl von Infections-
krankheiten überhaupt entfallt. Während aber von allen übrigen Infections-
krankbeiten nur etwa zwei- bis dreimal so viel zur Anmeldung gelangen,
wie in der übrigen Bevölkerung, kommen vom Typhus sechs- bis achtmal
so viel Fälle zur Anmeldung. Körösi schliesst hieraus, dass die Versorgung
mit unfiltrirtem Wasser als eine der Ursachen anzusehen ist, die die Ver¬
mehrung des Typhus begünstigen.
„lieber Massenemährung in Kriegs- und Epidemiezeiten u gab
Herr Förster (Amsterdam) ein erschöpfendes Referat. Herr Förster unter¬
suchte die Massenernährung nach zwei Richtungen, der quantitativen
und qualitativen. Die Mittelzahlen von v. Voit, der für einen erwachsenen
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544
Dr. E. Roth.
Arbeiter als Norm für tägliche Nahrungszufuhr 120 g Eiweiss, circa 60 g
Fett und 500 g Kohlenhydrate verlangt, sind in neuerer Zeit, soweit es sich
um einen gegenseitigen Ersatz der verschiedenen Nahrungsmittel handelt,
vielfach bestritten worden. Speciell in Bezug auf die Eiweissstoffe stellte
Hirschfeld die Behauptung auf, dass die von v. Yoit verlangten Eiweiss¬
mengen zu gross wären. Nach den Erfahrungen der Physiologen vertreten
sich die einzelnen Körper nach ihren Yerbrennungswerthen, und in der That
gelingt es, den Eiweissbestand eines Thieres oder eines Menschen mit einer
^unerwartet niedrigen Eiweissmenge zu erhalten, wenn nur reichlich Fett
oder Kohlenhydrate zugeführt werden. Diese Eiweissmenge ist sogar
unter Umständen noch kleiner als diejenige Menge, welche beim vollen
Hunger im Körper zerstört wird. Wir sehen also, dass eine nach den Angaben
von Voit’s zusammengestellte Kost theurer ist, als sie den physiologischen
Werthen nach anscheinend sein könnte; das theurere Eiweiss kann durch
die physiologisch gleichwerthigen, aber billigeren Kohlenhydrate ersetzt
werden. Dies ist die Meinung Hirschfeld’s, die eine Stütze in der Er¬
fahrung findet, dass ein Kartoffeln essender Tagelöhner muskelkräftiger
sein kann, als ein Fleisch essender Gelehrter. Ein schwacher Körper kann
aber auf die Dauer keine schwere Arbeit verrichten; leistet er schwere
Arbeit, dann wird der Muskel stärker, und hierzu, zu dieser Massenzunahme
des Muskels ist Eiweiss nöthig ebenso wie zu dem Wachsthum in der
Jugend oder zum Ersatz nach schwerem Krankenlager.
Es ist also zuzugeben, dass der Bestand des Körpers auch mit relativ
geringen Eiweissmengen unterhalten werden kann, aber wir haben es hier
nicht mit physiologischen Problemen zu thun, sondern unsere Frage lautet:
Ist diese auf experimentellem Wege gefundene Thatsache so zwingend, dass
sie entgegen den bisherigen Erfahrungen unbedenklich in das tägliche Leben
und speciell zum Zwecke der Massenernährung in abnormen Zeiten über¬
tragen werden darf? Das ist nun keineswegs der Fall. Sehr bald würden
in der Praxis der Massenernährung an Stelle der schon an und für sich
geringen Eiweissmengen thierischer Abkunft ausschliesslich pflanzliche
voluminöse Eiweissstoffe gesetzt werden. Der Schwerpunkt liegt aber in
anderer Richtung. Bisher haben wir das Nahrungseiweiss entweder als
Ersatz für zu Grunde gegangene Zellen oder als eine im Körper sich zer¬
setzende Substanz betrachtet, statt welcher Fette und Kohlenhydrate gesetzt
werden können. Damit ist aber w*eder die chemische noch die physiolo¬
gische Function des Eiweiss erschöpft. Zunächst wird unter Umständen,
die täglich Vorkommen können, eine einigermaassen angestrengte Arbeits¬
leistung zu einem Mehrzerfall im Körper führen, wofür in der Nahrung
Ersatz geschafft werden muss. Sodann werden aus den im lebenden Körper
sich zersetzenden Eiweissstoffen stickstoffhaltige Substanzen gebildet, von
denen einzelnen für gewisse Organe eine charakteristische physiologische
Bedeutung zukommt; so müssen die Verdauungsfermente in ausreichender
Menge producirt werden, falls nicht die Nahrungsaufnahme erschwert oder
unmöglich gemacht werden soll. Aus Versuchen, die im Laboratorium des
Professor Zuntz angestellt wurden, wissen wir ferner, dass bei eiweiss-
reicher Kost sich die Ausnutzung der Fette im Darmcanal erheblich gün¬
stiger gestaltet, als bei eiweissarmer Nahrung. In dieser Beziehung ist ein
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Die Hygiene auf dem zehnten intern, med. Congresse in Berlin. 545
Ersatz durch stickstofffreie Nahrungsstoffe ausgeschlossen. Auf die Dauer
führt demnach jede stickstoffarme Nahrung zu einer Schädigung der Darm*
function. Hierdurch gewinnen die bei Ernährung der Gefangenen gemachten
Erfahrungen eine wissenschaftliche Unterlage.
Was nun schon für das gewöhnliche Leben gilt, erfordert in noch
höherem Maasse Beachtung zu Zeiten von Epidemieen für die Geschwächten
und Reconvalescenten. Dazu kommt noch eine andere. Erwägung. Viel¬
fache Erfahrungen beweisen, dass eine geschwächte oder gestörte Verdauungs¬
function die Disposition zu einer Reihe von Infectionskrankheiten begünstigt;
wir werden also Alles zu vermeiden haben, was zu einer Schwächung der
Darmfqnction zu führen geeignet ist, wie es jede eiweissarme und kohlen¬
stoffreiche Nahrung thut.
Endlich ist die Beschaffenheit der Säftemischung von hervorragendem
Einfluss auf den Verlauf der Krankheiten. Bei dem Absterben der Bacterien
im menschlichen Körper spielt, das Blutplasma eine bedeutende Rolle, und
auch hier dürfen wir den Ei weissstoffen die grösste Bedeutung vindiciren.
Wie Pan um nachwies, nehmen bei ungenügender Eiweisszufuhr auch die
Eiweissstoffe des Blutes ab, und die Untersuchungen, die Redner nach dieser
Richtung hin anstellte, scheinen zu beweisen, dass die Disposition für die
Infectionskrankheiten zunimmt bei längere Zeit fortgesetzter eiweissarmer
Nahrung.
Was die qualitativen Verhältnisse der Nahrung, die Auswahl der Speisen
betrifft, so bedarf dieselbe zu Kriegszeiten kaum einer Aenderung gegen¬
über gewöhnlichen Zeiten. Anders zu Epidemieenzeiten. Hier hat die
Ernährung die Aufgabe, den Erkrankten die für sie passenden Speisen und
Getfänke zu liefern; dieselben müssen so beschaffen sein, dass sie den durch
die Krankheit eingetretenen Verlust zu ersetzen geeignet sind. Nach Förster
dürfte die käufliche Städtemilch nicht von vornherein als besonders geeignet
für diesen Zweck zu erachten sein; während nämlich im Magen und oberen
Theil des Dünndarm.3 bei gewöhnlicher Nahrung nur verhältnissmässig
wenig Bacterien gefunden wurden, nahm die Zahl derselben erheblich zu
bei Fütterung mit Städtemilch. Dieselbe wäre also erst nach voraus¬
gegangener Sterilisirung resp. Pasteurisirung in Gebrauch zu ziehen, wie
solches in Amsterdam bereits seit Jahren seitens einer Gesellschaft zur
Ausführung gelangt.
Neben der zweckmässigen Auswahl der Speisen und Getränke wäre
Alles zu vermeiden, was zur Verschleppung von Krankheitskeimen Ver¬
anlassung geben kann, ein Punkt, der zu Zeiten von Epidemieen ganz be¬
sondere Beachtung verdient. Dieser Aufgabe dienen alle Gesetze und Ver¬
ordnungen, die sich auf Nahrungsmittel, Untersuchungsämter, Fleischschau,
Seuchenverhütung u. s. w. beziehen. Dabei ist ein besonderes Augenmerk
auf alle Anstalten zu richten, in welchen die Beschaffung der Nahrungsmittel
für breite Volksschichten stattfindet; infectiöse Pirkrankungen unter dem
Personal derselben. sind rechtzeitig festzustellen und eine Isolirung der
Erkrankten zu veranlassen; bei Zunahme der Pirkrankungen käme die
Schliessung solcher Anstalten während der Dauer der Pipidemie in Frage.
Auch haben sich populär gehaltene Belehrungen des Publicums vielfach be*
währt. Alle diese Maassnahmen sind jedoch in Zeiten der Noth nur dann
Viertttljfthrsschrift für GeaundheiUpflegc, 1890. 35
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546
Dr. E. Roth,
wirksam und mit Erfolg durchzuführen, wenn sie in seuchefreien und Friedens¬
zeiten vorbereitet wurden. Hier kommen in Frage alle diejenigen Einrich¬
tungen, in denen meist auf Grund localer Verhältnisse schon jetzt die
Massenernährung geübt wird. Hierher gehören die verschiedenen Wohl-
thätigkeits-Speiseanstalten, Krankenhausküchen und Suppenanstalten, sei es
auf Grund öffentlicher oder privater Wohlthätigkeit, ferner die Kaffee- und
Theehäuser und vor Allem die Volks- und Fabrikküchen, Volks- und Arbeiter¬
speisehäuser. An diese mehr öffentlichen Einrichtungen schliessen sich die
Milchgesellschaften, die Brotfabriken und in letzter Instanz die privaten
Speisehäuser, letztere soweit sie geeignet und gewillt sind, die bezüglich der
Nahrung vorgeschriebenen Anordnungen durchzuführen. Eine solche gesund-
heitsgemässe Regelung von Kost- und Gasthäusern würde eine sachverständige
ärztliche Leitung im Anfang und eine spätere fortgesetzte Controle zur
Voraussetzung haben.
Eine Discussion schloss sich an dies das Thema nach allen Richtungen
erschöpfende Referat nicht an.
Für das letzte Thema „Sind die über die gesundheitswidrigen
Einflüsse von Begräbnissplätzen bestehenden Ansichten noch, even¬
tuell inwieweit haltbar?“ waren zu Referenten ernannt die Herren
F. Hof mann (Leipzig) und Petri (Berlin), von denen Ersterer am Er¬
scheinen verhindert war.
Herr Petri beginnt sein Referat, in dem er jeden schädlichen Einfluss
der Begräbnissplätze zurückzuweisen sucht, mit der Bacteriologie, da diese
den supponirten Schäden der Begräbnissplätze einen gewissen Anhalt durch
die Vermuthung zu gewähren schien, dass die pathogenen Bacterien in der
Leiche sich vermehren und vom Boden in Wasser und Luft gelangen könnten.
Die Versuche von Esmarch’s, wonach diese Bacterien innerhalb relativ
kurzer Zeit zu Grunde gehen, wurden im Reichsgesundheitsamte in Bezug
auf die Tuberculose fortgesetzt und vervollständigt. Diese über eine Reihe
von Jahren sich erstreckenden Untersuchungen ergaben, dass die pathogenen
Bacterien in dem beerdigten Thierleichnam innerhalb eines Zeitraums von
wenigen Tagen bis zu drei Monaten zu Grunde gingen, und zwar gingen
die Cholerabacillen innerhalb weniger Tage bis zu 14 Tagen, die Typhus¬
bacillen innerhalb 14 Tagen und die Tubercelbacillen längstens innerhalb
drei Monaten zu Grunde; zwar waren in vereinzelten Fällen die Bacterien
noch längere Zeit durch das Mikroskop nachweisbar, aber der Thierversuch
ergab, dass dieselben nicht mehr virulent waren. Der frühere oder spätere
Untergang der Bacterien ist von einer Reihe äusserer Umstände abhängig,
jedenfalls sind sie schon zu Grunde gegangen, ehe noch der Verwesungs-
process beendet ist.
Wie allgemein, wurde auch auf Kirchhöfen das Grundwasser frei von
Bacterien gefunden. Nur für den Fall, dass die Leichen unterhalb des
Grundwasserspiegels liegen, giebt Petri für die unmittelbare Nähe des
Grabes einen Uebergang der Bacterien in das Grundwasser zu, jedoch nicht
der pathogenen Bacterien, da diese nach den v. Esmarch 1 sehen Versuchen
in feuchten Medien noch schneller zu Grunde gehen als in trockenen.
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Die Hygiene auf dem zehnten intern, med. Congresse in Berlin. 547
Auch die chemischen Verhältnisse des Grundwassers der Kirchhöfe zeigen
nach den darüber vorliegenden Untersuchungen, insbesondere von v. Petten-
kofer und Hof mann, keine durch die Zersetzung der Leichen bedingte
Veränderung. Auch neuerdings im Hamburger Gebiete vorgenommene
Untersuchungen ergaben, dass der Gehalt an salpetriger Säure, Ammoniak
und Chlor in den bei den Kirchhöfen befindlichen Brunnen nicht von dem
in anderen Brunnen ahweicht. Die Ptomaine werden entweder durch die
chemischen und physikalischen Kräfte des Bodens zersetzt oder in den
grossen Massen des Grund Wassers so weit verdünnt , dass sie ohne Ge¬
fahr sind.
Was die Fäulniss- und Leichengase, insbesondere die Kohlensäure be¬
trifft, so können dieselben in Grüften sich wohl einmal so reichlich ansam¬
meln, dass sie eine Gefahr involviren, für die Kirchhöfe kommt dies Moment
jedoch höchstens als ästhetisches in Betracht.
Au der Discussion betheiligten sich die Herren Gärtner (Jena) und
Litthauer (Schrimm).
Während Herr Litthauer auf einen Specialfall exemplificirt, betont
Herr Gärtner, dass über das Andauern der Tuberkelbacillen im Boden die
Acten noch nicht geschlossen seien, wobei er auf die Versuche von Sc hot-
telius hinweist, nach denen sich die Tuberkelbacillen zwei Jahre im Boden
hielten; allerdings scheine diese längere Dauerhaftigkeit, wie auch Herr
Petri betonte, durch eine damit einhergehende Abschwächung derselben
theilweise compensirt zu werden. In Betreff der übrigen Punkte stimmt
Herr Gärtner dem Herrn Referenten bei, vorausgesetzt, dass die Boden¬
verhältnisse günstig sind. So.ergaben Bodenuntersuchungen des Jenenser
Kirchhofes, dass derselbe sich bacteriologisch wie gewöhnlicher anderer
Boden verhält. Anders liegen die Verhältnisse, wenn die Leichen zum Theil
im Wasser liegen und der Boden sehr porös ist und das Wasser in Folge
dessen schnell strömt, ln einem solchen Falle fand Gärtner das Grund¬
wasser auffallend durch Bacterien verunreinigt. Für solche Fälle muss zu¬
gegeben werden, dass Bacterien aus den Särgen in das Grundwasser und in
die Brunnen gelangen können; freilich dürften sich dieselben nur kurze Zeit
lebensfähig halten, aber wie weit sie geführt werden, entzieht sich unserer
Kenntniss und ist abhängig von der Schnelligkeit des Strömens und von der
Beschaffenheit des Bodens. Daraus ergiebt sich, dass wir die Unschädlich¬
keit der Kirchhöfe nur insoweit behaupten können, als dieselben gut und
zweckmässig angelegt und gut verwaltet sind, eine Einschränkung, der der
Herr Referent zustimmt.
Ausser diesen vom Organisationscomite der Section aufgestellten Refe¬
raten lag noch eine grosse Zahl von Vorträgen vor, die Dank dem Eifer der
Section und insbesondere des Vorsitzenden sämmtlich zur Erledigung ge¬
langten. So weit der Raum es gestattet, soll über dieselben noch in Kürze
berichtet werden.
Herr Celli begann seinen Vortrag „über Malaria“ mit einer Aus¬
einandersetzung der geographischen und zeitlichen Ausbreitung der Krank¬
heit. Keine Bodenformation ist sicher und kein Boden schützt vor Malaria.
35 »
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548
Dr. K Roth,
Die Ursache derselben sind die Plasmodien, um deren ätiologische Fest¬
stellung und genauere Erforschung der Vortragende sich bleibende Verdienste
erworben hat. Weiter erörtert Celli die Beziehungen der Plasmodien zu
anderen Mikroorganismen, die verschiedenen Localisationen derselben und
die Abhängigkeit der Malariaformen von klimatischen Einflüssen, ins¬
besondere Temperatur und Feuchtigkeit. Während im Sommer und Herbst
in Italien und in den Tropen die schweren Formen überwiegen, sehen wir
im Winter diejenigen Formen auftreten, wie sie bei uns in Deutschland
Vorkommen. Diesen verschiedenen Formen der Krankheit scheinen auch
verschiedene Entwickelungsstufen des Parasiten zu entsprechen. In hygieni¬
scher Beziehung ist der wichtigste Factor die fortschreitende Bodencultur,
mit der wir die Malaria überall verschwinden sehen. Ausserdem empfiehlt
Celli die Errichtung möglichst zahlreicher Beobachtungsstationen behufs
Feststellung der Beziehungen der Malaria zu meteorologischen und geologi¬
schen Factoren.
Der Vortrag wurde erläutert durch zahlreiche ausgezeichnete Präparate
von Malariaplasmodien aus dem Hirne von an perniciöser Malaria Ver¬
storbenen.
Gleichzeitig mit dieser Demonstration zeigte Herr Jäger (Ulm) mikro-
skqpische Präparate einer in einem Falle sogenannter Weil’scher Krankheit
geworinenen Bacterienart; dieselbe zeigte auf der Gelatine ein charakteristi¬
sches Wachsthum. Gleichzeitig mit den Fällen Weil’scher Krankheit in
Ulm wurde in einer oberhalb gelegenen Ortschaft eine mit Gelbsucht einher-
geheude Geflügelkrankheit beobachtet; aus den Organen eines der daran
verendeten Thiere konnten dieselben Bacterien gezüchtet werden.
Ueber Aetiologie und Prophylaxe des Tetanus sprach Herr Sor-
mani (Pavia). Wie Versuche ergaben, passirt das Tetanusgift den Digestions-
tractus, ohne im Geringsten von seiner Virulenz und Lebensfähigkeit zu
verlieren. In den Excrementen einer Reihe von Thieren, insbesondere von
Hunden, Kaninchen und Hühnern, können die Erreger des Tetanus enthalten
sein und finden hier die günstigsten Bedingungen zu ihrer Vermehrung.
Durch die Ausleerungen dieser Thiere wird der Boden mit Tetanusbacillen
verunreinigt. Die Prophylaxe kann nur eine individuelle sein, bestehend in
einer sorgfältigen Reinigung und Desinfection aller Wunden, die eine In-
fection mit dem Erreger des Tetanus vermuthen lassen.
Ein erhebliches praktisches Interesse beanspruchten die Vorträge der
Herren Günther (Dresden) und Renk (Halle).
Herr Günther sprach über die sogenannte graue Watte und be¬
gann seinen anregenden Vortrag mit einem Hinweise auf die Entätehungs-
und Entwickelungsgeschichte der grauen Watte unter Vorführung entsprechen¬
der Proben des Rohmaterials. Wir sahen Verbandwatte-Reste und Reste
alter Kleidungsstücke, die in dem Moment aus der Fabrik entnommen
waren, wo sie in den Wolf gesteckt werden sollten, wo sie also vor ihrer
Verarbeitung keiner Reinigungsmethode mehr unterzogen worden waren;
Theile dieser Watte waren deutlich mit Blut und Eiter imprägnirt. Ein
grosser Theil dieser Unreinlichkeiten wird in den Reinigungsmaschineu
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Die Hygiene auf dem zehnten intern, med. Congresse in Berlin. 549
mechanisch ausgeschieden, aber sicher nicht Alles. Versuche des Professor
Neelsen in Dresden ergaben, dass die fertige Watte zwar um etwa die
Hälfte weniger Bacterien enthält als das Rohmaterial, dass sie aber immer
noch sehr reich ist an entwickelungsfähigen Keimen. Unter diesen Bacterien
wurden auch pathogene gefunden, insbesondere der Staphylococcus. Während
ein kleiner Theil dieser Watte dunkel gefärbt wird, gelangt der grössere
Theil, so wie er ist, also bloss mechanisch gereinigt, in den Fabrikations¬
betrieb. Es unterliegt also keinem Zweifel, dass, wenn pathogene Keime
darin geblieben sind, dieselben in die Welt hinauswandern und unter gün¬
stigen Bedingungen zur Entstehung von Eiterungen, Panaritien u. s. w. Ver¬
anlassung geben können. Während der Verarbeitung sind diese günstigen
Bedingungen weniger bei den Arbeitern in den Wattefabriken als bei den¬
jenigen Arbeitern zu erwarten, die mit der Verarbeitung der Watte zu thun
haben und mit stechenden Werkzeugen arbeiten, wie Schneider, Kürschner u. a.
Im hygienischen Interesse ist es dringend nothwendig, dass die ge¬
brauchte Verbandwatte aus dem Verkehre unbedingt ausgeschieden wird.
Vor einigen Monaten ist eine bezügliche Verordnung im Königreiche Sachsen
erschienen, die den An- und Verkauf von Watte aus Krankenhäusern ziem¬
lich hart bestraft; aber solche Verordnungen müssen, wenn sie wirksam
sein sollen, allgemein durchgeführt werden, da sonst der Import aus den
Hadersortirungsanstalten von Ländern, wo ein solches Verbot nicht besteht,
die Verordnung illusorisch zu machen geeignet ist. Was zweitens die Ver¬
wendung der übrigen Sorten gebrauchter Watte betrifft, so dürften sie nicht
eher gewerbliche Verwendung finden, bevor sie nicht gründlich im Dampf¬
topfe sterilisirt worden sind, wozu nach den in Jena angestellten Versuchen
der Zeitraum einer Stunde ausreichend ist (cfr. die bezüglichen Beschlüsse
des sechsten internationalen Congresses für Hygiene und Demographie in
Wien: „Die Hadern und die Reste von Verbandstoffen in den Kranken¬
häusern müssen zerstört werden“).
Im Anschluss an diesen Vortrag wies Herr Günther auf eine billige
Sorte von Tuchschuhen hin. Das Rohmaterial, aus dem die Sohlen bestehen,
wird aus den fürchterlichsten Lumpen hergestellt; indem dieselben zer¬
kleinert und durch einen Kleister in Form von Tafeln auf einander geklebt,
sodann durchnagelt und mit etwas besserem Filz besetzt werden, ist der
Schuh fertig. Da der Gewerbebetrieb in der Regel nur ein vorübergehender
ist, ist es schwierig, prophylactisch dagegen vorzugehen, trotzdem die An¬
nahme Vieles für sich hat, dass durch Verstaubung der Lumpen nach Ent¬
fernung des Kleisters Infectionskeime frei werden, und dies vielleicht einer
von den vielen dunklen Wegen ist, auf dem Infectionskrankheiten verbreitet
werden.
Im Anschluss hieran mag ein Apparat zur Prüfung von Staub¬
respiratoren Erwähnung finden, den Herr Michaelis (Berlin) in der letzten
Sitzung der Section für Hygiene vorführte. Diese Prüfung, die der Vortragende
zu einer obligatorischen gemacht wissen wollte, hätte sich zu erstrecken ein¬
mal darauf, ob und inwieweit derselbe den Staub bei der Inspiration zurück¬
zuhalten vermag, und zweitens, welchen Widerstand der Respirator der
Inspiration entgegensetzt, oder mit anderen Worten, welche Arbeit er den
Lungen bei seinem Tragen zumuthet. Der zu prüfende Respirator befindet
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550
Dr. E. Roth,
sich unter einer Glasglocke, in der Staub aufgewirbelt und durch einen
Blasebalg dem Respirator zugeführt wird; von hier aus gelangt die Luft in
ein mit Wasser gefülltes Kölbchen. Functionirt der Respirator gut, d. h.
hält er allen Staub zurück, so bleibt das Wasser im Kolben staubfrei. Durch
Verbindung dieses Kolbens mit einem Manometer ist man dann weiter im
Stande, den Widerstand zu bestimmen, den die Luft im Respirator erleidet
Als das relativ beste System eines Respirators hat sich dem Vortragenden
eine Construction ergeben, die basirt auf der Construction der menschlichen
Nase; wie diese, ist der Respirator durch Scheidewände in verschiedene
Zellen getheilt, die mit einem rauhhaarigen Stoffe überkleidet und mit Gly¬
cerin befeuchtet sind.
Herr Renk demonstrirte an drei Tafeln den Gehalt der Marktmilch
an Sehmutzstoffen, die aus je einem Liter Milch gewonnen waren. Nach¬
dem der Vortragende in Halle beobachtet hatte, dass die Milch, wenn sie
einige Zeit gestanden, einen schwärzlichen Bodensatz zeigte, begann er seine
Untersuchungen, die in der Weise ausgeführt wurden, dass ein Liter Milch
in einem Maasscylinder zwei Stunden lang ruhig stehen gelassen wurde; als¬
dann wurde der grösste Theil abgegossen, der Rest abgehebert, sodann mit
Wasser verdünnt und wieder aufgestellt, bis man den ganzen Rückstand in
reinem Wasser hatte. Dieser wurde sodann filtrirt, getrocknet, gewogen
und auf Glasplatten aufgeklebt. Darauf, dass diese Bodensätze hauptsäch¬
lich excrementitieller Natur sind, hatte zuerst Soxhlet aufmerksam gemacht,
eine Annahme, die Renk durch die mikroskopische Untersuchung bestätigen
konnte. Es liegt auf der Hand, dass wir mit diesem Verfahren nur die
groben Verunreinigungen festzustellen im Stande sind, da die Bacterien sich
nicht niederschlagen. Im Durchschnitt betrug der Rückstand der Hallenser
Milch 12*2 mg im Liter, und zwar schwankend von 0*6 bis 72*5 mg.
Untersuchungen von Milchproben aus Leipzig und Berlin ergaben
erheblich bessere Resultate. Innerhalb der einzelnen Städte konnte ferner
festgestellt werden, dass je nach der Bezugsquelle sich die einzelnen Proben
deutlich von einander unterschieden. Unter 82 Proben waren nur zwei, iu
denen das Ergebniss der Wägung Null war, und zwar zwei aus Berlin, aber
auch hier waren kleine Mengen Substanz auf dem Filter sichtbar.
In prophylactischer Beziehung würde durch eine vorangehende Waschung
des Euters sich Vieles bessern lassen. Wie viel wir durch strenge Hand¬
habung von milchpolizeilichen Vorschriften zu erreichen im Stande sind,
lehren bezügliche Vergleiche zwischen Berlin und Leipzig einerseits, wo
genaue Vorschriften über den Marktverkehr mit Milch existiren, und Halle
andererseits, wo dies nicht der Fall ist. Für zukünftig zu erlassende Ver¬
ordnungen dürfte es sich empfehlen, in dieselben die Bestimmung auf¬
zunehmen, dass die Milch nach ein- oder zweistündigem Stehen einen deut¬
lichen Bodensatz nicht aufweisen darf.
Ueber Impfung sprach Herr Desguin (Brüssel). Wir entnehmen
aus seinem Vortrage, dass Brüssel seit 1882 ein Centralimpfinstitut für
animale Lymphe besitzt, das das ganze Jahr hindurch arbeitet, von W'oche
zu Woche neue Kälber impft und an jeden Arzt des Landes unentgeltlich
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Die Hygiene auf dem zehnten intern, med. Congresse in Berlin. 551
Lymphe abgiebt. In der Discussion wird der Vorzug der animalen Lymphe
allgemein anerkannt.
Ueber die Pasteur’sehen Schutzimpfungen sprachen die Herren
Bujwid (Warschau) und Liceaga (Mexico). Herr Bujwid berichtet über
die Resultate, die mit der Schutzimpfung gegen die Hundswuth v in Warschau
seit 1886 erzielt wurden. Sein Appell, dass es an der Zeit sei, in allen
Grossstädten Europas Impfanstalten gegen die Tollwuth zu errichten, ver-
anlasste Herrn Petri zu betonen, dass die deutschen Hygieniker, Dank den
vorzüglichen administrativen Maassregeln, nur ein sehr geringes Interesse
an der Errichtung von Impfinstituten gegen die Tollwuth hätten, worauf
Herr Bujwid seine These dahin einschränkt, dass die Errichtung solcher
Institute nothwendig sei in Ländern, in denen die Tollwuth häufig vor¬
komme, und in anderen Ländern an der Grenze dieser Länder.
An der weiteren Discussion betheiligt sich noch Herr Babes (Bukarest).
Derselbe hält da, wo die Hundswuth in Folge strenger Regelung der Hunde¬
frage gar nicht oder nur äusserst selten vorkommt, die Errichtung solcher
Impfanstalten nicht für nothwendig, wie er überhaupt die Hundswuthimpfung
der Regelung der Hundefrage gegenüber nur als eine provisorische Maassregel
angesehen wissen will. In Bezug auf die Impfung selber muss die genaue
Regelung des Krankheitsverlaufs und der Krankheitsdauer beim Kaninchen als
das Hauptkriterium für den Beginn der Impfung beim Menschen angesehen
werden. Zum Zweck genauer Fixi^ung des Virus empfiehlt Babes die von
ihm schon lange empfohlene Methode, das Virus ein- bis zweimal durch Meer¬
schweinchen zu leiten, wodurch das Virus gestärkt und geregelt wird. Die Ver¬
suche, welche in Bukarest betreffs der Schutzimpfung bei Hunden und Pferden
— nach dem Bisse — angestellt wurden, gaben keine absolut befriedigenden
Resultate. Babes wendet beim Menschen eine intensivere Methode an als
Pasteur; besonders bei Wolfsbissen am Kopfe konnten nur durch Anwendung
des ganz frischen Virus sichere Resultate erzielt werden. Zur Illustrirung
der Wirksamkeit der Schutzimpfung erwähnt Babes den Fall, wo in einem
Dorfe zwölf Menschen und dreissig Thiere von einem wüthenden Wolfe ge¬
bissen wurden; die Menschen wurden nach zwei Tagen in Behandlung genom¬
men und gerettet, während alle dreissig Thiere — Ochsen, Pferde, Schafe,
Schweine und Hunde — an Wuth zu Grunde gingen. Die mit dem Gehirn
wüthender Wölfe geimpften Kaninchen gingen oft spät zu Grunde und das
Virus konnte bisher nicht fixirt werden. Im Ganzen werden in Bukarest
jährlich circa 300 Menschen geimpft; bei mehr als der Hälfte derselben
konnte die Wuth des Hundes experimentell nachgewiesen werden. Im ersten
Jahre war die Sterblichkeit der geimpften Personen 0 Proc., im zweiten
0*9 Proc. und im dritten Jahre wieder 0 Proc. Bei von wüthenden Wölfen
Gebissenen, die nicht während der Behandlung erkrankten, betrug die Sterb¬
lichkeit 7*7 Proc.
Herr Lortet (Lyon) sprach über pathogene Mikroben, die er in dem
tiefen Schlamme des Genfer Sees gefunden. Lortet will in dem Schlamme
am Boden des Genfer Sees in einer Tiefe von 40 bis 100 m ausser anderen
sehr zahlreichen Bacterien auch typische pathogene Bacterien gefunden
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552 Dr. E. Roth, Die Hygiene auf dem zehnten intern, med. Congresse.
haben, und zwar nennt er als solche den Septicämie-Erreger, den Erreger
des Tetanus, des Typhus und der Tuberculose. Dieselben Bacterien wurden
von dem Vortragenden auch in den Filtergalerien der Lyoner Wasserleitung
gefunden. Lortet giebt nicht an, dass die Bacterien durch Cultur und
Impfung als solche festgestellt wurden, sondern erwähnt nur, dass der
Schlamm sich als schädlich erwies und Thiere, denen derselbe eingeimpft
wurde, schnell zu Grunde gingen; nur von einer Bacterienart ist erwähnt,
dass sie bei Thieren typische Ulcerationen hervorzurufen im Stande war.
Eine Bestätigung dieser Befunde bleibt abzuwarten.
Ueber Immunitätsversuche bei Tauben und Hühnern sprach
Herr Canalis (Genua), über Abschwächung der Bacterien Herr Gibier
(New York). Durch einwandsfreie Versuche, die Herr Canalis in Neapel an¬
stellte, wurde der Nachweis geführt, dass die Inanition die Immunität der
Tauben und Hühner gegen Milzbrand auf hebt. Wurden diese Thiere mit
Milzbrand geimpft, so blieben dieselben bei gewöhnlicher kräftiger Fütterung
während der ersten acht Tage gesund; liess man dieselben jetzt hungern, so
erkrankten sie einige Tage später an Milzbrand, während Controlthiere, die
weiter kräftig gönährt wurden, gesund blieben. Dass hierbei nicht die in
Folge der Inanition eintretende Herabsetzung der Temperatur, sondern allein
und ausschliesslich die Inanition selber das wirkende Agens ist, konnte der
Vortragende durch weitere Modificationen seiner Versuche erhärten.
Zur Schulhygiene sprachen Herr Alt schul (Prag) „über die Noth-
wendigkeit von Schulärzten“ und Herr Schuschny (Budapest) über
„Schulhygiene in Ungarn“. Endlich sprachen
Herr Drysdale (London) „über die zu starke Vermehrung der Be¬
völkerung als wichtige Ursache frühzeitigen Todes und
Mittel dagegen“,
Herr Obtulowicz (Galizien) „über Flecktyphusepidemieen und
deren Verbreitung in Galizien und Podolien“,
Herr Ramirez di Strellano „über Cholera“ und Herr Susini
(Buenos Ayres) „über die internationale Convention von Rio
Janeiro“,
Vorträge, auf die an dieser Stelle weiter einzugehen der Raum verbietet.
Wenn wir schliesslich noch erwähnen, dass die mit dem Congress ver¬
bundene Ausstellung in der Abtheilung „Hygiene“ ein sehr reichhaltiges
Bild derselben brachte, das noch weiter ergänzt wurde durch die Gelegenheit,
die hervorragenden hygienischen Einrichtungen der Reichshauptstadt durch
den Augenschein kennen zu lernen, so sind wir uns bewusst, nicht ein
erschöpfendes Bild der Hygiene, wie sie auf dem zehnten internationalen
medicinischen Congress sich darstellte, gegeben, sondern nur die wichtigsten
Daten fixirt und die Bedeutung des Congresses auch nach dieser Richtung
hin festgestellt zu haben.
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Dr. Tracinski, Ueber die Bedeutung der Grenzschlachthäuser. 553
Ueber die Einrichtung, hygienische und volkswirt¬
schaftliche Bedeutung der GrenzschlachtMuser.
Von Dr. Tracinski in Myslowitz.
Einer der glänzendsten Erfolge der hygienischen und sanitären Be¬
strebungen der Neuzeit ist entschieden der Umstand, dass die Ueberzeugung
von der Nothwendigkeit öffentlicher, gemeinsamer Schlachtstätten in immer
weiteren Kreisen Raum gewinnt. Trotzdem diese Ueberzeugung staatliclier-
seits bereits in dem Schlachthausgesetze vom 18. März 1868 und späterhin
in dem Abänderungsgesetz vom 9. März 1881, welche Gesetze den Gemein¬
wesen die Mittel an die Hand geben, die ausschliessliche Benutzung der
öffentlichen Schlachstätten zu erzwingen, Ausdruck gefunden hat, war zu¬
nächst die Auffassung doch die allgemeinere, dass die Errichtung der kost¬
spieligen Schlachthäuser ein angenehmer, aber durchaus nicht nothwendiger
Luxus sei, den sich eben nur die grössten Gemeinden erlauben dürften.
Dieser irrthümlichen Auffassung gegenüber hat die stetige Betonung der
ausserordentlichen sanitären Bedeutung gemeinsamer Schlachtstötten einen
schweren, aber jetzt wohl gesicherten Sieg davongetragen. Denn nicht anders
ist die erfreuliche Erscheinung zu deuten, dass nunmehr auch schon eine
Reihe Gemeinden von zehntausend Einwohnern und darunter öffentliche
Schlachthäuser entweder bereits errichtet, oder doch beschlossen haben, und
dass in einer weiteren grossen Zahl kleiner Stadtgemeinden dieselbe Frage
eifrig discutirt wird. Die schnelle Aufeinanderfolge dieser Schlachthaus¬
bauten berechtigt zu der Hoffnung, dass in absehbarer Zeit sämmtliche Privat¬
schlachträume wenigstens in den Städten verschwunden sein werden.
Diese Privatschlächtereien, zu welchen besonders in kleinen Städten zu¬
weilen die ungeeignetsten Räume dienen mussten, waren aller sanitätspolizei¬
lichen Aufsicht zum Trotz in der Mehrzahl der Fälle Stätten der Unsauberkeit
und des Ekels, welche die Luft mit gräulichen Miasmen, den Boden und das
Wasser mit dem allerschlimmsten Nährsubstrat für allerhand pathogene Mi¬
krobien verunreinigten. Sie waren aber auch oft genug Stätten der Thier¬
quälerei und des unlautersten, gewinnsüchtigen Geschäftsbetriebes, welcher
sich nicht scheute, Fleisch kranker Thiere durch zweckmässiges Zurichten
gesund erscheinen zu lassen und durch den Verkauf desselben das körperliche
Wohl nnd das Leben Hunderter zu gefährden. Die obligatorische Trichinen¬
schau schützt gegen diese Gefahren nicht, denn sie vermag nur trichinen-
und stark finnenkrankes und allenfalls solches Schweinefleisch vom Verkaufe
auszuschliessen, welches grobe anderweitige pathologisch - anatomische Ver¬
änderungen zeigt, nicht aber das Fleisch von tuberculösem, milzbrandigem,
septicämi8chem Vieh. Ja, wir sind der Ansicht, dass die allgemeine obliga-
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554
Dr. Tracinski,
torische Trichinenschau in dieser Beziehung eher nachtheilig gewirkt hat,
weil sie geeignet war, den Consumenten und Behörden ein unbegründetes
Sicherheitsgefühl einzufiössen. Gegen diese Gefahren würde ja nicht einmal
die regelrechte Fleischbeschau durch einen approbirten Thierarzt, so eretre-
benswerth dieselbe auch sonst sein mag, genügende Sicherheit bieten, wenn
sie sich nicht auf das eben geschlachtete, noch völlig unzerlegte Thier
erstrecken, und, wenn vor Allem nicht eine Feststellung des Gesundheits¬
zustandes des Thieres vor dem Schlachten vorangehen könnte.
Allen diesen Anforderungen kann lediglich in einem öffentlichen, unter
der Leitung und steten Aufsicht eines Thierarztes stehenden Schlachthause
genügt werden, und es liegt auf der Hand, dass ein in dieser Weise geleitetes
Schlachthaus geradezu zu einer Beobachtungsstation für den Gesundheits¬
zustand des Viehes der nächsten Umgegend und auch der importirenden Gegend
wird. Oft genug ist es ja vorgekommen, dass Polizeibehörden erst aus den
Schlachthäusern Kenntniss erhielten von einer in ihrem Bezirk herrschenden
Viehseuche und dass Gross Viehzüchter sich erst hier Raths erholen konnten
über die Ursachen, warum ihre Heerden kränkelten und abmagerten. Es
ergiebt sich übrigens hieraus von selbst, wie wünschenswerth es ist, dass bei
jedem öffentlichen Schlachthause, nur von diesem und seinen Viehställen räum¬
lich sicher getrennt, Beobachtungsställe für verdächtiges Vieh und weiterhin
auch Krankenställe vorhanden seien, wie dies ja auch bei den meisten Schlacht¬
häusern der Fall ist. Der Umstand ferner, dass die Zufuhr des lebenden
Schlachtviehes an einen einzigen ausserhalb der Stadt und fast stets unmit¬
telbar an der Eisenbahn gelegenen Ort, das öffentliche Schlachthaus, statt¬
findet, giebt nicht zu unterschätzende Vortheile sanitätspolizeilicher Natur
gegenüber dem Anfahren des Viehes durch Strassen und Gassen bis zu den
einzelnen Privatschlachtstätten, abgesehen von der Belästigung, welche hier¬
durch dem Publicum immerhin erwuchs. Aber auch die Herrichtung des
Fleisches kann im Schlachthause selbst viel exacter und sauberer geschehen,
als in einer Privatschlächterei. Denn abgesehen davon, dass das jetzt all¬
gemein eingeführte Hallensystem, bei welchem gemeinsame grosse Hallen
zum Schlachten einer bestimmten Thiergattung eingerichtet sind, den ein¬
zelnen Schlächtern Gelegenheit giebt, gegenseitig eine von der Concurrenz
unwillkürlich gebotene und sehr wirksame Controle zu üben, bietet das
öffentliche Schlachthaus die bequemsten Einrichtungen zum Reinigen des
Fleisches durch reichliches Wasser mittelst Spritzenschläuche u. s. w. Das
ausgeschlachtete Fleisch kann in vorzüglich eingerichteten Kühlkammern
auf bewahrt und vor dem Verderben geschützt werden — ein Umstand, der
volkswirtschaftlich von grösserer Bedeutung ist, als es auf den ersten Blick
der Fall zu sein scheint. Von ebenso grosser volkswirtschaftlicher Be¬
deutung ist die Errichtung sogenannter Freibanken in den öffentlichen
Schlachthäusern. Hier wird unter strengster Aufsicht jenes Fleisch feilge¬
boten, welches an sich nicht gesundheitsschädlich, aber durch gewisse Erkran¬
kungen der Thiere doch minderwertig geworden ist und demgemäss zu einem
entsprechend billigeren Preise abgegeben werden soll und kann. Solche
Freibanken sind eine Wohltat für die ärmere Bevölkerung, sie sind aber
nur in den öffentlichen Schlachthäusern möglich, welche allein genügende
Sicherheit für die sachgemässe Beurteilung der einzelnen Fleischstücke
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Hygien. u. volkswirthschaftl. Bedeutung der Grenzschlachthäuser. 555
bieten und somit jede Gefährdung der Consumenten ausschliessen. Jenes
gemeinsame Schlachten endlich, das Schlachten gewissermaassen in der
Oeffentlicbkeit, schützt das Schlachtvieh viel wirksamer vor Thierquälereien,
als es alle Polizeivorschriften in Privatschlächtereien thun könnten. Darum
nehmen auch gerade die Thierschutzvereine ein eminentes Interesse an der
Errichtung öffentlicher Schlachthäuser und bemühen sich unausgesetzt, durch
entsprechende Vorschläge die Einführung der schnellsten und schmerzlosesten
Methoden der Thiertödtung zu bewirken.
Die eben angeführten Erwägungen sprechen mit solch überzeugender
Kraft für die Nothwendigkeit öffentlicher Schlachthäuser, dass dieselbe im
Princip wohl ausnahmslos anerkannt sein dürfte. Anders steht es mit der
Frage der Rentabilität. Besonders in kleinen Gemeinden ist diese Frage die
brennendste; hier wird sehr oft die Ansicht vertreten, dass ein öffentliches
Schlachthaus sich nie aus sich selbst rentire, dass entweder die Gemeinde-
casse erhebliche Zubussen leisten müsse, oder dass bei entsprechender Höhe
iler Schlachttarife die Fleischpreise nothwendiger Weise eine bedeutende
Steigerung erfahren müssten. Die bisherigen Erfahrungen — und dieselben
sind bereits recht umfangreiche — haben die Grundlosigkeit dieser Befürch¬
tungen ganz unzweifelhaft erwiesen. Es machen sich bei regelrechter Ver¬
waltung die Schlachthäuser nicht nur durchweg bezahlt, sondern sie gewähren
oft auch noch erhebliche Ueberschüsse, welche entweder im Sinne des Gesetzes
vom 18. März 1868 zur Ermässigung der Schlachtgebühren oder Vervoll¬
kommnung der Schlachthäuser, oder oft auch weniger legal unter dem Deck¬
mantel des Schlachthausetats zu anderweitigen Communalausgaben verwendet
werden. Myslowitz, eine Stadt von circa 8000 Seelen, welche seit l 1 /* Jahren
ein sehr hübsches und trotz der später zu erwähnenden, gegenwärtig ungün¬
stigen Verhältnisse sich gut rentirendes Schlachthaus im Betriebe hat, ist
im Begriffe, ein Kühlhaus für 50 000 Mark zu erbauen, welches lediglich aus
den Ueberschüssen bezahlt werden soll. Dauernde Steigerung der Fleisch¬
preise ist nirgends beobachtet worden, und es liegt auf der Hand, dass die
relativ geringen Tarifsätze bei der grossen Bequemlichkeit und Arbeits-
ersparniss im öffentlichen Schlachthause, zumal dann die Privatschlachträume
anderweit Verwendung finden, auf die Fleischpreise einen fühlbaren Einfluss
nicht ausüben können. Ist es doch Thatsache, dass nur in den seltensten
Fällen seitens der Fleischer die im Gesetz vorgesehene Entschädigung für
die Privatschlachträume beansprucht worden ist.
Wenn somit schon die Schlachthäuser insgemein eine eminente hygie¬
nische und volkswirtschaftliche Bedeutung haben, so treten bei den Grenz¬
schlachthäusern, das heisst bei den an der Landes- resp. Zollgrenze be-
legenen öffentlichen Schlachtstätten, eine Anzahl Factoren hinzu, welche
diese Bedeutung beträchtlich erhöhen, weil sie dieselbe über das ganze
Reich, mindestens aber über einen grossen Bezirk auszudehnen geeignet sind.
Besonders nach zwei Seiten hin können die Grenzschlachthäuser bei richtiger
Leitung und Ausnutzung die bedeutungsvollste Wirksamkeit entfalten. Ver¬
sorgung des Landes mit billigem und gutem Schlachtvieh resp. Fleische, und
Schutz gegen die Einschleppung von Viehseuchen aus den Nachbarländern.
Seit Jahrzehnten ist im oberschlesischen Industriebezirke die Nahrungs¬
frage, insbesondere bezüglich der Fleischversorgung, keine so brennende
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556
Dr. Tracinski,
mehl 4 gewesen, als seit dem Juli vorigen Jahres, nachdem für alles aus
Russland und Oesterreich kommende Vieh ein Einfuhrverbot erlassen worden
ist, welches noch zur Stunde fast unverändert besteht. Der oberschlesische
Bergwerks- und Hüttenarbeiter ist im Laufe der letzten Jahrzehnte durch
die culturellen Fortschritte auch dieser Gegend und durch den wohlwollend
humanitären Sinn der Arbeitgeber in die Lage versetzt worden, seinen Mehr¬
verdienst zur Aufbesserung nicht nur von Wohnung und Kleidung, sondern
vor Allem auch der Ernährungsweise zu verwenden. Er ist zu der Einsicht
gelangt, dass es besonders die Fleischnahrung ist, welche die Leistungs¬
fähigkeit des Arbeiters verdoppelt, und so konnte man die erfreuliche That¬
sache constatiren, dass dort, wo noch vor zwanzig Jahren Brot und Schnaps
die Hauptnahrung war, nunmehr Fleisch, und hauptsächlich gutes Schweine¬
fleisch, die erste Stelle auf dem Speisetische einnimmt. Der Consum an
Schweinefleisch ist dem entsprechend im oberschlesischen Industriebezirk ein
ganz enormer geworden —- davon war Jeder überzeugt, der je durch unsere
yolksreichen CJolonieeii fuhr und hier einen Fleischladen am anderen, alle wohl
versorgt mit schönem Fleische, sah. Ist es nun schon Thatsache, dass ganz
Deutschland in sehr erheblichem Grade auf den Fleischiraport aus dem Ans¬
lande, besonders Oesterreich und Russland, angewiesen ist, welche auf ihren
ungeheuren Weideländereien das Vieh stets billiger werden züchten können
als Deutschland, so gilt diese Thatsache für Oberschlesien in noch viel
höherem Maasse. Oberschlesien producirt eine im Verhältniss zum Verbrauch
ganz verschwindend geringe Zahl von Schlachtvieh. Und da es wie ein
Keil zwischen die beiden Nachbarreiche hineinragt, welche fast unmittelbar
an der Grenze gutes und billiges Schlachtvieh anbieten, wogegen aus dem
Inlande die hohen Transportkosten allein schon das Vieh sehr vertheuern,
so ist es ganz naturgemäss, dass Oberschlesien seinen Hauptbedarf ans
diesen Nachbarstaaten decken muss, und es ist unbestreitbare Thatsache,
dass es ihn gedeckt hat.
Vor dem Jahre 1889 sind auch Einfuhrverbote, aber nur für Wochen
oder höchstens Monate erlassen worden; das diesmalige Verbot besteht nun
schon ein Jahr und welche Folgen es für die Fleischversorgung des Indu¬
striebezirkes hatte, erhellt aus der Thatsache, dass das Schweinefleisch seitdem
etwa um 100 Proc. theurer, dabei erheblich schlechter geworden und über¬
haupt schwer zu haben ist. Es ist nicht übertrieben, wenn es heisst, dass
im Industriebezirke Schweinefleisch eine Delicatesse geworden sei. Dem ent¬
sprechend sind natürlich die Preise von Rindfleisch und Geflügel auch
gestiegen, der Hammel dagegen ist vom Fleischmarkte ganz verschwunden
und wird nur noch zu besonders kostspieligen Schleckereien von weither
verschrieben. Diese eminente Preissteigerung des Hauptnahrungsmittels
vernichtet die Vortheile, welche den Arbeitern aus den meist durch Aus¬
stände erzwungenen Lohnerhöhungen flössen. Sie ist geeignet, gerade hier
in den Grenzdistricten Unzufriedenheit unter der Arbeiterbevölkerung hervor¬
zurufen, wenn diese sieht, dass sie unmittelbar hinter der Grenze das Fleisch
um 60 Proc. billiger bekommen könnte. Und ein grosser-Theil dieser Be¬
völkerung ist unterrichtet genug, um sich sagen zu können, dass diese, wir
müssen schon sagen künstliche Preissteigerung in directem Gegensätze steht
zu den Principien der heutigen Socialpolitik.
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Hygien. u. volkswirthschaftl. Bedeutung der Grenzschlachthäuser. 557
So hat denn auch die Regierung versucht, durch gewisse Concessionen
die Härte des Einfuhrverbots zu mildern; zunächst wurde die Einfuhr von
ungarischen Schweinen auf genau vorgeschriebenen Transportwegen gestattet.
Biese Erlaubuiss bietet nur illusorische Vortheile, denn die ungarischen
Schreine eignen sich lediglich zur Gewinnung von Schmalz; Koch- und Brat¬
fleisch aber, auf welches es hier änkommt, liefern nur die mageren russischen
und österreichischen Landschweihe. Da nun die Einfuhr ausgeschlachteten
Fleisches gestattet ist, so griffen die unmittelbar an der Grenze wohnenden
Fleischer zu dem Auskunftsmittel, dass sie Schweine in Russland resp.
Oesterreich auf kaufen, an der Grenze schlachten und die zerlegten Thiere
nunmehr über die Grenze bringen, wo sie erst von unseren Fleischbeschauern
auf Trichinen untersucht werden. Es liegt auf der Hand, dass dieses Ver¬
fahren, abgesehen von dem Umstande, dass es nur eben die engsten Grenz-
districte nothdürftig mit Heisch versorgen kann, seine ganz bedenklichen
Seiten hat. Da eine thierärztliche Untersuchung vor dem Schlachten nicht
stattgefunden hat, ist gar keine Sicherheit dafür geboten, dass durchweg nur
gesundes Fleisch eingeführt wird, eine Sicherheit, die um so mehr gefordert
werden muss, als die Einfuhr aus gesundheitlich nicht genügend bekannten
Gegenden erfolgt. Das Schlachten selbst pflegt drüben in den primitivsten
Räumen und somit wohl auch in unsauberster Weise zu geschehen, und dass
durch den Transport auf einfachen Wagen im Regen oder in der Sonnen¬
hitze, sowie durch das Ab- uncl Wiederaufladen im Zollraume das Fleisch an
Güte und Appetitlichkeit nicht gewinnt, bedarf kaum einer Erwähnung.
Dagegen soll nicht unerwähnt bleiben, dass man hier in Myslowitz oft genug
auf dem Pflaster der nach Russland führenden Strasse die hässlichen Blut¬
spuren dieser Transporte sehen kann. Neben dieser Fleischeinfuhr im
Grossen besteht in den Grenzorten noch gewissermaassen ein Import im
Kleinen, insofern, als täglich Hunderte von Menschen über die Grenze gehen,
um drüben die zollfreien vier Pfund Fleisch resp. Schmalz einzukaufen.
Gegen Oesterreich hin hat die Regierung in neuester Zeit bewilligt, dass
alles Schwarzvieh eingeführt werden könnte, wenn es drüben an der Grenze
eine bestimmte Quarantäne durchgemacht hätte. Dieselbe besteht darin,
dass die Schweine in einer hierzu eingerichteten Anstalt, der sogenannten
Contumazirungsanstalt, eine Zeit lang von dem zuständigen beamteten
Thierarzte beobachtet und dass dann erst die gesund gebliebenen Thiere
direct auf die Eisenbahn verladen und über die Grenze gebracht werden.
So geeignet dieses Verfahren auf den ersten Blick erscheint, die Einschleppung
einer Seuche nach Deutschland ohne erhebliche Schwierigkeiten zu verhindern,
so bleibt sie doch dem erstrebten Zwecke ziemlich fern, weil die Schweine¬
händler oder derzeitigen Besitzer sich in ein unverhältnissmässig grosses
Risico hineingedrängt fühlen, welches einzugehen nur die Kühnsten wagen.
Sie machen die Einwendung, dass gerade dieses Zusammenpferchen ganzer
Transporte gelegentlich eine grosse Zahl von Schweinen durchseuchen und
den Besitzer so gut wie ruiniren könne. Die Contumazanstalt zu Biala
machte trotz ihrer sonstigen baulichen Vollkommenheiten auf mich thatsächlich
den Eindruck, als ob besonders die verdächtigen Thiere nicht sicher genug
nach den einzelnen Transporten abgesondert wären. Zweitens wird der
berechtigte Einwand erhoben, dass das Contumaziren erhebliche Unkosten
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558 Dr. Tracinski,
verursache und sowohl dadurch, als durch die unvermeidlichen Gewichts¬
verluste der Thiere den Preis derselben erhöhe. In voller Würdigung dieser
Umstände hat die Regierung die Gontumazirungszeit erst auf zehn, dann
auf fünf Tage festgesetzt und in allerjüngster Zeit, dem beständigen Drängen
der Interessenten nachgebend, sogar auf nur zwei Tage herabgemindert.
Diese Zeit ist zu kurz, um auch nur einige Sicherheit bieten zu können,
wenn wir in Betracht ziehen, dass die Incubatiönszeit der Klauenseuche bis
zu sechs Tagen beträgt. Sie ist aber noch zu lang, um nicht den Schmuggel
zu einem lohnenden Geschäft zu machen. Welchen Umfang derselbe durch
diö Sperrmaassregeln angenommen hat, erhellt aus der einzigen Thatsache
zur Genüge, dass in zwei benachbarten Controlbezirken unserer Grenzstrecke
gegen Oesterreich im vergangenen Jahre allein 1400 geschmuggelte Schweine
abgefangen worden sind. Hiernach ist anzunehmen, dass auf derselben
Strecke 8000 bis 10 000 Schweine glücklich die Grenze passirten — und
das trotz der kostspieligen Vermehrung der Grenzaufseher und Gendarmen
und trotz dem aufreibendsten Dienste derselben. Diese illegale Einfuhr bedingt
eine ungeheure Gefahr für den diesseitigen Viehstand, und diese Gefahr wächst
natürlich mit den Schwierigkeiten, welche der gesetzmäßigen Einfuhr ent¬
gegenstellt werden, und vor Allem auch mit der Dauer der Sperrmaassregeln.
Und es liegt nahe, mit dieser Gefahr das wiederholte sporadische und
anscheinend spontane Auftreten der Klauenseuche, wie es besonders auch in
unserem Bezirke oft beobachtet wird, in drsächlichen Zusammenhang zu
bringen. Nicht unerwähnt soll bleiben, dass die an der Grenze abgefangenen
Schweine einfach durch den Thierarzt untersucht und dann ohne Weiteres
veräussert werden — eine Maassnahme, welche sicher nicht geeignet ist, jene
Gefahren zu vermindern.
Nach all diesen Erwägungen dürfen wir wohl die auch sonst schon oft
ausgesprochene Ansicht vertreten, dass auch die vollkommensten Sperr¬
maassregeln keinen absolut sicheren Schutz gegen die Einschleppung
von Viehseuchen gewähren, dass sie nidht einmal genügen, um unseren
Viehexport nach anderen Nachbarländern zu schützen, da Frankreich noch
heute seine Grenze für unser Vieh nicht geöfihet hat. Dagegen ist es ganz
zweifellos, dass sie die Fleischpreise iinverhältnissinässig erhöhen und da¬
durch das Wohl besonders der arbeitenden, auf reichliche Fleischnahrung
angewiesenen Bevölkerung beeinträchtigen.
Von diesem Standpunkte aus muss es auffallend erscheinen, dass man
noch nicht einmal den ernstlichen Versuch gemacht hat mit einer Einrichtung,
welche schon vor 17 Jahren gesetzlich vorgesehen und welche seitdem
wiederholt von verschiedenen Seiten als geeignet empfohlen worden ist zur
Verhütung von Seucheneinschleppung, ohne mit den oben erwähnten Nach¬
theilen verbunden zu sein.
Durch das Gesetz vom 2. Mai 1873 und die Verordnung vom 14. des¬
selben Monats wurde die Errichtung und der Betrieb von Grenzschlacht¬
häusern unt6r folgenden Bedingungen bewilligt^ Die Schlachthäuser sind an
geeigneteii Einbruchsstellen gegen Russland zu errichten und unter die
Aufsicht eines beamteten Thierarztes zu stellen. In diesen Grenzschlacht¬
häusern darf Hornvieh, welches eben eingeführt worden, nach sechsstündiger
Beobachtungszeit und einer Fütterung ohne Weiteres geschlachtet und das
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Hygien. u. volkswirthschaftl. Bedeutung der Grenzschlachthäuser. 559
Fleisch entweder im Orte selbst verbraucht oder weiter ins Inland verschickt
werden. Der Ein trieb und das Schlachten des Viehes, sowie die Verwerthung
resp. Versendung des Fleisches und der Abfälle wurde ausführlich in der
erwähnten Verordnung vorgeschrieben. Man hatte damals auch von com-
petenter Seite auf die Errichtung solcher Schlachthäuser grosse Hoffnungen
gesetzt und geglaubt, dass weitere Sperrmaassregeln dadurch unnöthig
würden. Aber es verging ein Jahrzehnt und darüber, ohne dass die an der
Grenze gelegenen Gemeinden sich daran begaben, von jener Erlaubniss
Gebrauch zu machen, wahrscheinlich weil sie die Rentabilität dieser An¬
stalten bezweifelten. Gegen Ende des vorigen Jahrzehnts erst, nachdem die
Regierung diesen Unternehmungen sich immer wieder günstig und geneigt
gezeigt hatte, jene Erlaubniss auch auf die Schweine und gegen Oesterreich
auszudehnen, entstand eine Reihe von Schlachthäusern entweder in der Nähe
der Grenze, wie in Hirschberg, Waldenburg, Ratibor, Gleiwitz, Beuthen,
Leobschütz, Landshut, Bunzlau, Rybnick, oder unmittelbar an der Grenze
gelegen, wie hier in Myslowitz. Die Regierung hat zwar, wohl mit Rück¬
sicht auf neu auftauchende Bedenken, trotz immer wieder und von den ver¬
schiedensten Seiten eingereichter Petitionen bisher noch nicht bewogen
werden können, die Sperrmaassregeln für diese Schlachthäuser aufzuheben.
Aber es erscheint zweifellos, dass sie dem Drucke der Verhältnisse nach¬
geben und für die Zukunft während der Grenzsperre den an der Grenze
gelegeuen Schlachthäusern die in dem Gesetze von 1873 vorgesehene Aus¬
nahmestellung einräumen wird. Und sie wird dies um so leichter thun
können, je sorgfältiger bei der Anlage und dem* Betriebe dieser Grenz¬
schlachthäuser alle Bedingungen erfüllt werden, welche zur Verhütung von
Seucheneinschleppung geeignet erscheinen.
Was zunächst die Anlage der einzelnen Gebäude, den inneren Ausbau,
die Technik und Verwaltung anbelangt, so werden sich ja die Grenzschlacht¬
häuser naturgemäss denjenigen Erfahrungen anzupassen haben, welche bei
den Binnenschlachthäusern bislang gemacht worden sind. Nach diesen
Erfahrungen sind die Schlachthäuser ausserhalb der Stadt, und zwar, wenn
irgend möglich, unterhalb der vorherrschenden Windrichtung und an meinem
zur Aufnahme der gereinigten Abwässer geeigneten Flusslaufe anzulegen.
Die Absperrung der Gesammtanlage nach aussen muss eine vollkommene
sein, so dass die Zu- und Abfuhr und insbesondere auch die Entfernung
der Abfallstoffe und Nebenproducte nur auf den hierzu bestimmten Wegen
und unter strengster Controle geschehen kann. Innerhalb dieses Complexes
befinden sich die einzelnen Gebäude: Ställe und Schlachthallen, Darm¬
wäsche , Dampfkesselanlage und Maschinenhaus, Kühlhaus, Abwässer-
Reinigung, Trichinenschauamt und Verwaltungsgebäude. Die Ställe und
Schlachthallen werden für jede Thiergattung, also Rinder, Schweine und
Kleinvieh gesondert gebaut, und zwar immer in der Weise, dass jeder Stall
möglichst unmittelbar an der zugehörigen Schlachthalle sich befindet, so
dass das Vieh nicht durch weite Höfe transportirt zu werden braucht. Am
zweckmässigsten dürften sich nach Falk diejenigen Anlagen erweisen, bei
welchen die Schlachthallen gewissermaassen wie die Häuserfronten einer
Strasse einander gegenüber und parallel, dahinter aber als zweite Parallele
die betreffenden Ställe gelegen sind, so dass das Schlachtvieh von hinten in
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560
Dr. Tracinski,
die Schlachthalle geführt, das ausgeschlachtete Fleisch aber vorn verladen
werden kann. Innerhalb der Schlachthalle befinden sich möglichst bequeme
Apparate zum Auf hängen des geschlachteten Viehes, Spritzschläuche mit
unbeschränktem Wasserzufluss und in der Schweineschlachthalle die Brüh¬
kessel. Wenn schon in der Schweineschlachthalle jedes Schlachthauses die
Aufstellung nicht eines, sondern einer Reihe von Brühkesseln im Interesse
grösserer Sauberkeit erwünscht ist, so ist dies in einem Grenzschlachthause
dringende Nothwendigkeit mit Rücksicht auf den Umstand, dass man hier
in erhöhtem Maasse darauf gefasst sein muss, unter den geschlachteten
Thieren nach der Eröffnung derselben kranke zu finden. Diese Rücksicht
erheischt auch eine besondere Sorgfalt bei der Anlage der Schlachthalle für
krankes Vieh. Dieselbe muss gleich den später zu besprechenden Kranken¬
ställen räumlich von den übrigen Anstalten völlig getrennt und wohl aus¬
gestattet sein mit den Apparaten, welche zur Vernichtung kranken oder
verdorbenen Fleisches und zur Desinfection der Abfälle dienen. Eine gleiche
räumliche Absonderung ist nothwendig für eine etwa anzulegende Ross¬
schlächterei, hier muss es sogar als Norm gelten, dass Stall und Schlacht¬
halle ganz ausserhalb des übrigen Complexes liegen und eine besondere
Zufahrt haben. Die Anlage des Kesselhauses, des Maschinenraumes, des
Trichinenschauamtes und Verwaltungsgebäudes unterscheidet sich nicht
wesentlich von derjenigen aller Schlachthäuser, dagegen haben die Grenz¬
schlachthäuser, wenn anders sie die möglichste Bürgschaft gegen Ein¬
schleppung von Seuchen bieten sollen, bei der Einrichtung der Beobach¬
tungsställe, der DarmVräsche, der Abwässer - Reinigung und bei der
Verwerthung der Nebenproducte (Häute, Klauen, Hörner, Haare u. s. w.)
und insbesondere auch bei der Leitung und thierärztlichen Aufsicht be¬
stimmte Forderungen zu erfüllen, vor deren Besprechung wir zunächst
noch einige andere, den Begriff der Grenzschlachthäuser betreffende Punkte
erwähnen wollen.
Es erscheint zunächst bezüglich der geographischen Lage, wie es ja
auch schon der Name andeutet, die Voraussetzung berechtigt, dass die
Grenzschlachthäuser unmittelbar an der Grenze gelegen sein müssen. Diese
Voraussetzung aber zur conditio sine qua non zu machen, ist nicht gnt
durchführbar, ist auch nicht unbedingt nothwendig. Es ist ja klar, dass, so
lange eine Grenzsperre gegen Einfuhr von Vieh besteht, Grenzschlachthäuser
mit (fern Privileg der Einfuhr überall, auch ausserhalb des Connexes mit
grösseren Gemeinden, reüssiren, stellenweise sogar ausserordentliche Ueher-
schüsse geben würden. Mit dem Zeitpunkte der Aufhebung der Grenz¬
sperre wäre aber auch die Lebensfähigkeit dieser Schlachthäuser dahin, da
sie nicht als Gemeindeschlachthäuser fortbestehen könnten. Von jener Be¬
dingung kann aber auch ohne grosse Gefahr abgesehen werden, wenn nur
das Schlachthaus unmittelbar an der Eisenbahn liegt und die Möglichkeit
gegeben ist, dass der Viehtransport ohne jeden Aufenthalt in durchaus
undurchlässigen, leicht zu desinficirenden Eisenbahnwagen und unter sach-
gemässer Aufsicht hindurchgehen kann. Freilich legt in dieser Beziehung
die unzweifelhafte Thatsache, dass die Gefahr der Seucheneinschleppung mit
jedem Kilometer grösserer Entfernung zunimmt, ziemlich eng zu ziehende
Schranken auf. In jedem Falle ist es erforderlich, dass das Schlachthaus
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Hygien. u. Volkswirtschaft!. Bedeutung der Grenzschlachthauser. 561
seine eigene Verladerampe besitzt, welche nie zur Einfuhr von anderem,
etwa Zucht- oder Mastvieh, benutzt werden darf.
Bei der Anlegung von Beobachtungs- und Krankenställen ist ausser auf
absolut sichere Absonderung auch noch auf genügende Grösse der Räum¬
lichkeiten zu achten, da man jederzeit vor der Eventualität steht, eine
erheblichere Zahl von verdächtigen oder kranken Thieren unterbringen zu
müssen.
Von allergrösster Bedeutung aber und mit erheblichen technischen
Schwierigkeiten verknüpft ist die Lösung der Aufgabe, die Abwässer und
den Magendarminhalt in solcher Weise zu behandeln, dass sie sicher von
jedem Kraukheitsstoffe befreit und ohne Gefahr der Seuchenverschleppung
aus dem Schlachthause hinausgeführt werden können. In den meisten
Schlachthäusern ist es bislang üblich, in den Kaldaunenwäschen den festen
Inhalt des Verdauungscanals in besondere Behälter zu werfen, welche von
Zeit zu Zeit in die gemeinsame Düngergrube entleert werden; die Abspül¬
wässer dagegen, Urin u. s. w. werden zusammen mit den Abwässern der
Schlachthalle nach einem oft genug mehr als dürftigen Sedimentirungs-
verfahren hinausgeleitet. Wenn die Gesundheitsverhältnisse unter dem Vieh¬
stande des Nachbarstaates keine Veranlassung zu besonderen Vorsichts¬
maassregeln geben und die Grenze für den Schweineimport frei ist, wäre
gegen dieses Verfahren, so weit es die localen Verhältnisse gestatten, nichts
einzuwenden. Anders wird dies, wenn die Grenzschlachthäuser für den Fall
der Sperre das Privileg der Einfuhr erhalten sollen. In diesem Falle ist
die Regierung verpflichtet, den Grenzschlachthäusern die Bedingung auf¬
zuerlegen, dass zur Reinigung der Abwässer das zur Zeit als bestes an¬
erkannte Verfahren eingerichtet werde.
Und welches Verfahren als das beste oder doch mindestens als das
sicherste zu betrachten sei, darüber giebt die bacteriologische Untersuchung
der gereinigten Abwässer genügenden Aufschluss. In der letzten Zeit hat
das von Ilulwa angegebene Verfahren viel von sich reden gemacht, und ist
auch an dieser Stelle einmal des Ausführlicheren besprochen worden. Dieses
Verfahren besteht darin, dass in einem Sammelbassin erst die Abwässer mit
Kalkmilch und dann mit einer von Hulwa angegebenen breiartigen Flüssig¬
keit gemischt werden. Wenige Minuten nach dieser Mischung schlagen sich
sämmtliche Unreinigkeiten und die Mischungssubstanzen als ziemlich dichter
Satz am Boden nieder, über welchem sich die geklärte Flüssigkeit nunmehr
fast krystallklar und geruchlos präsentirt. Die bacteriologische Prüfung
dieser Abwässer hatte nach v. Sehlen das Ergebniss, dass dieselben frei
von allen entwickelungsfähigen Keimen seien und in dieser Beziehung so¬
wohl als auch bezüglich ihrer chemischen Eigenschaften unbeanstandet
jedem Flusslaufe zugeleitet werden könnten. Sogar pathogene Bacterien
von der Virulenz der Milzbrandbacillen, welche vorher dem Abwasser zu¬
gemischt wurden, erwiesen sich nach der Hulwa’schen Behandlung bei der
Thierimpfung als völlig unwirksam. Dieselben Resultate hatten auch schon
frühere Untersuchungen von Schlockow und Cohn ergeben. Dieses Ver¬
fahren ist, soweit mir bekannt, im hiesigen Bezirke praktisch verwerthet im
Beuthener Schlachthause und einigen Knappschaftslazarethen. Im Zabrzer
Knappschaftslazareth hatte ich Gelegenheit, das Verfahren von Hulwa
Vicrteljahrsschrift für Gesundheitspflege, 1890.
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562
Dr. Tracinski,
selbst ausgeführt zu sehen und war erstaunt über die fast absolute Klarheit
der vorher schwarzen, pestilenzialisch stinkenden Abwässer. Die Rückstände,
welche von Zeit zu Zeit vom Boden der Sammelbassins herausgeschaufelt
werden, sind so dicht, dass sie in kurzer Zeit getrocknet und dann um so
leichter entfernt werden können. Sie geben ein vorzügliches Düngemittel,
welches Eisen nur als Eisenoxyd enthalten soll. Die von der oberschlesischen
Knappschaft’ nach dieser Richtung hin gemachten Versuche haben sehr
günstige Resultate geliefert. Die baulichen Anlagen für dieses Reinigungs¬
verfahren sind gering. Sie bestehen bei genügendem Gefälle nur aus drei
Bassins; wo das Gefälle nicht genügt, ist die Errichtung eines Pumpwerkes
erforderlich. Als zweites, auch recht gutes Reinigungsverfahren wird das
Müller’sehe, im Waldenlnirger Schlachthause geübte, gerühmt; nähere
Untersuchungen über dasselbe sind mir nicht bekannt geworden.
Wenn somit den Grenzschlachthäusem sehr wohl die Aufgabe gestellt
werden kann, ihre Abwässer nicht anders, als in durchaus unschädlichem
Zustande hinauszuleiten, wäre noch die Frage zu erörtern, ob es statthaft
sei, dass die festeren Darmcontenta getrennt und ohne jede Behandlung auf
die Felder hinausgefahren werden dürfen. Es ist als feststehend zu erachten,
dass diejenige Viehseuche, gegen welche unsere Grenze am häufigsten und
andauerndsten gesperrt ist, die Maul- und Klauenseuche, durch den Koth
der kranken Thiere nicht übertragbar ist. Gegen diese Krankheit also
könnte den Schlachthäusern eine besondere Desinfection des Darininhaltes
von Schweinen füglich erlassen werden. Anders aber verhält sich die Sache,
wenn Sperrmaassregeln gegen die Einschleppung von Milzbrand oder Rinder¬
pest und Lungenseuche getroffen werden sollen. Es ist Erfahrungstatsache,
dass besonders die beiden letzteren Seuchen auch durch die Kothabgänge
der kranken Rinder weiter verschleppt werden können und das Freigeben
der Rindereinfuhr für die Grenzschlachthäuser müsste darum ausnahmslos
an die Bedingung einer sorgfältigen Desinfection der Fäcalien geknüpft
werden. Und da das Verbot der Rindereinfuhr nicht nur aus Russland,
dem Heimathlande der Pest, sondern auch aus Oesterreich, trotzdem dieses
gegen Russland durch gute Quarantänen geschützt ist und seine Pest-
epidemieen seitdem entschieden abgenommen haben, ein fast beständiges
geworden ist, so wäre in den Grenzschlachthäusern von vornherein auf die
dauernde Einrichtung eines genügend sicheren Desinfectionsverfahrens für
Rinderfäcalien Bedacht zu nehmen. Am zweckmässigsten erschien von
diesem Standpunkte aus eine vollständige Sonderung der Darmwäsche für
Rinder, Ziegen und Schafe, von welcher die Darmcontenta entweder reichlich
mit Wasser geschwemmt in die gemeinsamen, etwa Hulwa’schen Klärbassins,
oder in besondere Desinfectionsapparate gehen. Letzteres hat den Vortheil,
dass der Desinfection der Fäcalien von Thieren, welche nach dem Schlachten
als krank befunden worden sind, eine grössere Aufmerksamkeit gewidmet
werden könnte.
Fügen wir nun noch hinzu, dass auch alle thierischen Rohproducte,
also Klauen, Hörner, Häute, zum mindesten nur in völlig trockenem Zu¬
stande, bei dem geringsten Verdachte aber auf eine Krankheit des ge¬
schlachteten Thieres erst nach vorangegangener Behandlung mit Chlorkalk¬
lauge, Wolle und Borsten aber nach erfolgter Calcination in Ballen sicher
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Hygien. u. Volkswirtschaft!. Bedeutung der Grenzschlachthäuser. 563
verpackt das Schlachthaus verlassen dürfen, dass das letztere endlich im
Besitze einer hohe Temperaturen erzielenden Talgschmelze und eines
Siemens’schen Ofens zum Verbrennen kranker Thiere sein muss, so haben
wir alle Momente beisammen, welche dem Grenzschlachthause den Charakter
einer Seuchenstation zu nehmen geeignet sind.
Wenn aber die Grenzschlachthäuser ihrem Zwecke, nicht nur die Grenz¬
orte und deren Umgebung, sondern eventuell auch das Binnenland mit
Fleisch zu versorgen, genügen sollen, so müssen sie mit Kühlräumen aus¬
gestattet sein, welche es ermöglichen, grössere Quantitäten Fleisch bei
mangelndem Absätze wenigstens einige Tage hindurch vor dem Verderben
zu schützen. Diese Kühlhäuser gehen natürlich weit über den Rahmen
eines gewöhnlichen Eiskellers hinaus. Es sind grosse Räume, in welchen
bei guter Ventilation die Temperatur durch Eis oder auf maschinellem Wege
möglichst niedrig gehalten wird. Die meisten Grenzschlachthäuser sind
bereits im Besitze solcher Kühlräume; in Myslowitz wird, wie oben erwähnt,
mit dem Bau eines solchen demnächst begonnen. Diese Kühlhäuser müssen
möglichst am Eisenbahngeleise so gelegen sein, dass das kalte Fleisch
ohne längere Berührung mit der wärmeren Aussenluft, am besten Nachts, in
geeignete Waggons verpackt werden kann. Gegen die Versendung frischen
Fleisches auf grosse Entfernungen hin wurde stets der Einwand erhoben,
dass dadurch das Fleisch entwerthet werde. Dieses Problem muss indessen
in einer Zeit, in welcher man die Einfuhr frischen Fleisches sogar über den
Ocean für eine technische Möglichkeit hält, spielend leicht gelöst werden.
Zwei Voraussetzungen sind zu dieser Lösung unbedingt nothwendig: Der
Bau specieller Fleiscliwaggons mit schlecht wärmeleitenden Wänden und im
Sommer mit Kühlvorrichtungen, und die Genehmigung seitens der Eisen¬
bahnverwaltungen, dass frisches Fleisch als leicht verderbliche Waare aus¬
schliesslich mit Eil- und Personenzügeu bei billigen Frachtsätzen zu beför¬
dern sei. Auf diese Weise wäre es sehr wohl möglich, dass Fleisch, welches
heute im Myslowitzer Grenzschlachthause ausgeschlachtet wurde, bereits
morgen vollständig frisch in den Berliner Markthallen feilgehalten wird.
Es liegt auf der Hand, dass die Beaufsichtigung und oberste Leitung
eines Instituts mit so vielen und umständlichen Einzelanstalten und vor
Allem auch mit der ausserordentlichen Verantwortlichkeit der Oeffentlichkeit
gegenüber, nicht anders als eine durchaus musterhafte, durchaus peinliche
sein darf. Wenn schon in den gewöhnlichen Schlachthäusern die grösste
Sauberkeit und Unterordnung unter die bestehenden Schlachthausvorschriften
erstes Erforderniss ist, so ist dies noch viel mehr der Fall in einem Grenz¬
schlachthause, wo jede Uebertretung dieser Vorschriften von weittragenden
Folgen hygienischer und veterinärpolizeilicher Natur begleitet sein kann. Es
wird somit erstens die Leitung nur einem Fachmanne, das heisst einem
staatlich geprüften Thierarzte von erprobter Tüchtigkeit und Energie an¬
vertraut, und dieser mit weitestgehender Disciplinargewalt ausgestattet
werden, wie dies auch thatsächlich in fast allen Grenzschlachthäusern der
Fall ist. Zweitens wird diese Disciplinargewalt unterstützt durch ein zu¬
verlässiges Aufsichtspersonal, dessen Zahl nach der Grösse des Schlacht¬
hauses und dem Umfange des Betriebes, keinesfalls aber zu karg bemessen
ist. Bei der Wahl dieses Personals ist es mit Rücksicht auf die leicht
M*
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564 Dr. Tracinsfci, (Jeher <lie Bedeutung der Grenzscblachthäusor.
gewaltthätigen Elemente, welche in einem Schlachthause zu hantiren pflegen,
gar nicht unwichtig, auf gewisse äussere, Achtung gebietende Eigenschaften
Werth zu legen. Endlich untersteht jedes Grenzschlachthaus einer besonders
scharfen Ueberwachung seitens der zuständigen beamteten Veterinärpersonen.
Die nahe liegenden und von vielen Seiten geltend gemachten Bedenken,
die wir auch oben schon kurz erwähnten, dass Grenzschlachthäuser, wenn
sie mit all dem geschilderten Apparat ausgestattet sein sollen, ein viel zu
kostspieliges Institut seien, verlieren ihr Gewicht gegenüber der Erwägung,
dass im Falle der Viehsperre jeder Fleischer und Grossschlächter gern
bereit sein wird, gegen die Möglichkeit der Einfuhr frischen Fleisches einen
erhöhten Schlachttarif zu zahlen. Die Gemeinden wären aber auch berech¬
tigt, einen höheren Schlachtsatz zu beanspruchen, ohne eine wesentliche
Erhöhung der Fleischpreise befürchten zu müssen; denn diese Erhöhung
könnte niemals auch nur annähernd der Preissteigerung gleich kommen,
welche im Falle der Grenzsperre durch das Missverhältnis zwischen An¬
gebot und Nachfrage verursacht wird, und unter welcher wir gegenwärtig
in Oberschlesien zu leiden haben. Endlich sind die Grenzschlachthäuser
stets in der Lage, bei Aufhebung der Grenzsperre den kostspieligsten Theil
des Apparates ausser Betrieb zu setzen; die Grenzsperre dagegen würde
nöthigen Falles länger beibehalten werden können, da sie durch die Function
der Grenzschlachthäuser mindestens erträglicher gemacht würde. So würde
die gerechte Intention der Regierung, den Viehstand unseres Landes vor
einem Seucheneinbrnche zu bewahren, auch nach dieser Richtung hin Rech¬
nung finden. Erwähnen wir nun noch als selbstverständlich, dass die
Regierung berechtigt ist, bezüglich des in die Grenzschlachthäuser einzu¬
führenden Viehes den Nachweis der Provenienz aus einem zur Zeit seuche¬
freien District des Auslandes zu verlangen, so dürfte die so combinirte
Maassnahme: Grenzsperre mit freier Einfuhr in bestimmt zu bezeichnende,
zweckentsprechend eingerichtete Grenzschlachthäuser schlechterdings allen
Anforderungen genügen, welche wir an derartige Schutzmaassregeln zu
stellen überhaupt berechtigt sind. Und sie würde die Grenzschlachthäuser
dazu machen, wozu sie durch ihre ganze Anlage und die Intention der
betreffenden Grenzorte bestimmt sind: zu Bezugsquellen des besten und
darum nothwendigsten Nahrungsmittels für unser Volk.
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Stadtmtli Borchardt, Berliner Feriencolonieen.
5G5
Die Berliner Feriencolonieen.
Von Stadtmtli Borchardt in Berlin.
Als nach dem grossen Aufschwünge, welcher sich durch die glänzenden
Erfolge der Jahre 1870 bis 1872 in allen Schichten des deutschen Volkes
bemerkbar machte, in Folge von Ueberspeculationen ein schlimmer Rück¬
schlag eintrat, durch welchen der Unterschied der begüterten Classen gegen
die ärmeren stärker als sonst hervortrat, wurden von wohlwollenden Menschen
die verschiedensten Vereine gegründet, um dem socialen Elende nach Mög¬
lichkeit zu steuern.
Zu solchen Vereinen zählt mit in erster Reihe der „Verein für häus¬
liche Gesundheitspflege“, welcher durch die hochherzigen Gesinnungen
Ihrer Kaiserlich und Königlichen Hoheit des Kronprinzen und der Frau
Kronprinzessin des Deutschen Reiches und von Preussen ins Leben gerufen
wurde.
Zweck dieses Vereins ist „die Förderung der Gesundheitspflege in der
Familie durch Verbreitung richtiger Kenntnisse, und praktische Veranstal¬
tungen auch auf volkserziehlichem Gebiete“.
Zu den Aufgaben des Vereins gehören u. A.:
Gewährung von zweckentsprechender Hülfe, erleichterte Beschaffung
von ärztlichem Rathe und von Pflege, namentlich für Frauen und
Kinder, Herstellung und Unterstützung von Feriencolonieen, Bade¬
anstalten, Milchversorgungsanstalteu, Kinderbewahranstalten, Volks¬
kindergärten, sowie Ausbildung, Beschäftigung u. s. w. von Kranken¬
pflegerinnen.
Die Thätigkeit des Vereins erstreckt sich auf Berlin und wendet sich
vornehmlich den ärmeren Kreisen der Bevölkerung zu.
Das segensreiche Wirken dieses Vereins ist bekannt; es genügt, auf die
allseitig gerühmte Thätigkeit der Victoriaschwcstcrn und auf die volks¬
tümliche Einrichtung von Feriencolonieen hinzuweisen.
Von diesem letzteren Zweige des Vereins für häusliche Gesundheit soll
hier etwas ausführlicher die Rede sein.
Will man an irgend ein Uebel die bessernde Hand anlegen, so muss
man von der Wurzel anfangen.
Dass die-Wohnungsverhältnisse jeder Grossstadt der Gesundheit ihrer
Bewohner nicht immer dienlich sein können, ist selbstredend; die früher in
Berlin bestandene Bauordnung hat zur Verbesserung des Gesundheits¬
zustandes, namentlich der ärmeren Bevölkerung, wahrlich nicht beigetragen.
Und so war es denn natürlich, dass der Verein für häusliche Gesundheits¬
pflege, welcher sich ja die Aufgabe gestellt hat: die weniger Bemittelten
über Förderung der Gesundheit aufzuklären, welcher sich durch seine Organe
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566
Stadtrath Borchardt,
in jedem einzelnen Falle unterrichtet, wie es in den Wohnungen und Haus¬
haltungen dieser bedürftigen Menschen aussieht, sich davon überzeugen
musste, dass, um zu bessern, man in erster Reihe danach zu trachten habe,
die Gesundheit der Kinder zu heben.
Es ist bekannt, dass der Aufenthalt in niedrigen, dumpfigen Räumen,
welche, selbst wenn sie ventilirt werden, nur die von Staub und Miasmen
erfüllte Luft enger Höfe aufnehmen, ungenügende Ernährung, welche häufig,
in Folge der Beschäftigung der Eltern, nicht einmal zu regelmässigen Zeiten
stattfindet, die Gesundheit der Kinder untergräbt. Hierzu tritt der Umstand,
dass gerade die Kinder der ärmeren Classe oft schon mit Skroplieln behaftet
zur Welt kommen. Auch kann wohl behauptet werden, dass die gehässigen
Anschauungen, welche durch die Verschiedenheit des Besitzers irdischer Güter
hervorgerufen und genährt werden, sich am ehesten beschwichtigen lassen,
wenn man den Eltern zu erkennen giebt, wie sehr man besorgt ist, die
bessernde Hand an das Loos ihrer Kinder zu legen.
Und so wurde denn bereits Ausgangs der 70er Jahre von dem Vereine
die Errichtung von Feriencolonieen ernstlich in Erwägung gezogen. Am
26. März 1880 reichte das Vereinsmitglied Herr Professor Ewald eine
Denkschrift ein, welche Vorschläge enthielt, nach denen vorgegangen werden
sollte. Der Vorstand, von der Wichtigkeit und der Bedeutung dieses Unter¬
nehmens durchdrungen, setzte ein Specialcomite für Feriencolonieen ein.
Die thatkräftigste Unterstützung erhielt dasselbe durch die hohe Protectorin
Ihre Kaiserlich Königliche Hoheit die Frau Kronprinzessin und Hochdero
erlauchtem Gemahle.
Der leitende Gedanke war:
„schwächlichen und in der Genesung begriffenen Kindern würdiger
und in dürftigen Verhältnissen lebender Eltern während der grossen
Sommerferien Erholung in guter Luft, an einem gesunden Orte, in
Sool-, See- oder Stahlbädern unter geeigneter Aufsicht zu bieten. 44
Das Augenmerk wurde auf die Familien kleiner Handwerker und
Arbeiter gerichtet, die, wenn auch ein spärliches, so doch regelmässiges Ein¬
kommen haben und sich in der Lage befinden, das für die Feriencolonieen
angenommene Kind vorschriftsmässig ausstatten zu können. Diese Aus¬
stattung soll bestehen aus
a) für Knaben:
zwei Paar Stiefeln oder ein Paar Stiefeln und ein Paar Leder¬
schuhen, drei Hemden, drei Taschentüchern, drei Paar Strümpfen,
einer Mütze, einer Zahnbürste, einem Stück Seife und vier Post¬
karten.
b) für Mädchen:
zwei Kleidern, einem wollenen Unterrocke, zwei Paar Leder¬
schuhen, drei Hemden, drei Taschentüchern, drei Paar Strümpfen,
einer warmen Jacke oder einem Umschlagetuche, einem Hute,
einer Zahnbürste, einem Stück Seife und vier Postkarten.
Ferner aus einem Kistchen, in welchem diese Sachen Platz finden und
das von dem Kinde bei der Reise getragen werden kann. Es sollen nicht
Familien vorgeschlagen werden, welche aus eigener Kraft ihren Kindern
eine Erholungszeit zu bereiten im Stande sind. Das Alter der Kinder darf
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Berliner Feriencolonieen.
567
vom 8. bis 14. Lebensjahre reichen, da Kinder unter 8 Jahren meistens
körperlich noch so zurück sind, dass sie zu viel Umstäude machen und sich
oft weder allein reinigen noch ankleiden können. Das schulpflichtige Alter
wurde gewählt, weil die Kinder sich zum grössten Theile aus den Besuchern
der städtischen Gemeindeschulen reerutiren.
Ausgeschlossen sind bösartige und mit Untugenden behaftete Kinder;
um dies festzustellen, wurde die Einsicht des letzten Schulzeugnisses gefordert.
Ferner finden keine Berücksichtigung Kinder, welche an einer unheilbaren
Krankheit, an Krämpfen, Veitstanz, Hautausschlägeu oder au vorgeschrittenen
Herzfehlern leiden, die stark unreinlich sind oder Ungeziefer haben. Gerade
letzterer Zustand kann zu grossen Belästigungen für die übrigen Kinder
führen. Das Schlimmsto aber, was einer Colonie widerfahren kann, ist, dass
ein Kind mitgenommen wird, welches den Keim einer ansteckenden Krankheit
in sich trägt. Es führt dies selbstredend zur sofortigen Aullösung der
Colonie. Desshalb ist es den Eltern recht ans Herz zu legen, dass, falls in
den letzten sechs Wochen vor Beginn der Ferien bei irgend einem Mitgliede
der Familie oder bei einem Mitbewohner eine ansteckende Krankheit aus¬
brechen sollte, sie dies offen zu sagen haben. Die Eltern sind auf die ver¬
hängnisvollen Folgen aufmerksam zu machen und daran zu erinnern, wie
schmerzlich es für sie selbst wäre, wenn ihr eigenes Kind, anstatt sich zu
erholen, mit einer Krankheit, die es sich in der Feriencolouie zugezogen
hätte, nach Verlauf weniger Tage zurückkehren würde. Es ist das Versprechen
durchblicken zu lassen, dass, wenn ihr Kind aus solchem Grunde nunmehr
Zurückbleiben muss, es im nächsten Jahre Berücksichtigung finden würde.
Das waren im Grossen und Ganzen die Gesichtspunkte, welche das
Comite beim Beginn seiner mühe- und man darf wohl sagen sorgenvollen
Arbeit leiteten, und diese Anschauungen sind auch jetzt nach zehnjähriger
Thätigkeit die gleichen geblieben. Das Comite ist sich der grossen Verant¬
wortlichkeit, welche auf ihm ruht, voll und ganz bewusst. Es wurden Frage¬
bogen entworfen, die von den Ermittelnden mit der grössten Peinlichkeit aus¬
gefüllt werden müssen. Diese Fragebogen enthalten auch das Gutachten der für
denVerein aus reiner Menschenliebe thätigen Aerzte, welche nach der Unter¬
suchung sich zu äussern haben, ob das betreffende Kind für ein Sool-, See¬
oder Stahlbad oder für einen Landaufenthalt empfohlen wird. Führer oder
Führerin, welchen das Kind überwiesen wird, haben kurz vor der Abreise
sich durch Besuch der Familie zu überzeugen, ob sich an dem Befunde seit
der ärztlichen Untersuchung etwas geändert hat. Auch war es keine kleine
Aufgabe, passende Aufenthaltsorte zu finden. Die Kinder sollen in gesunden,
freundlichen Räumen untergebracht werden; es müssen Localitüten zur
Disposition stehen, gross genug, um bei ungünstigem Wetter als Spielplatz
zu dienen. Die Kinder sollen kräftige Nahrung gegen mässiges Entgeld
erhalten. In den Orten darf keine epidemische Krankheit zuvor grassirt
haben, auch soll in den gewöhnlichen Landcolonieen eine Gelegenheit für
kalte Bäder sein.
Das Comite trat mit den Kreisphysici in Verbindung; es wurden kleine
Comites aus den Bewohnern der Ortschaften gebildet, so dass also jede Colonie
ärztlichen Beistand und Beaufsichtigung erhielt. Es galt ferner, für geeignete
Begleitung zu sorgen, denn die Feriencolonieen sollen auch ein erziehliches
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568 Stadtrath Borchardt,
Moment bilden.' Entrückt den dumpfen Wohnungen der Grossstadt, der
durch die Beschäftigung der Eltern und grösseren Geschwister hervorgerufenen,
unregelmässigen Lebensweise, werden die Kinder daran gewöhnt, jede Ver¬
richtung am Tage zur festgesetzten Zeit vorzunehmen, und alle Erscheinungen
in Gottes freier Natur mit scharfem Auge zu beobachten und darüber nach¬
zudenken. So musste man sich nach humanen, sittlich rein denkenden,
unterrichteten Männern und Frauen umschauen, welche ihre Ferienzeit dem
schönen Zwecke opfern wollten.
Und Alles gelang in vorzüglicher Weise. Die Einwohner Berlins spendeten
Mittel. Männer und Frauen übernahmen die mühseligen und verantwort¬
lichen Recherchen. Aerzte erboten sich, die Kinder kostenfrei zu untersuchen.
Anerbietungen aus Ortschaften zur Aufnahme der Colonieen gingen ein, und
der Chef der Gemeindeschulverwaltung, Herr Stadtschulrath Prof. Dr. Bertram,
sorgte für passende Lehrer und Lehrerinnen.
Noch waren Viele misstrauisch gegen dies für Berlin neue Unternehmen.
Man meinte: die Kinder würden verwöhnt, sie hätten es während der vier
Wochen zu gut, kehrten nachher in ihre ärmlichen Verhältnisse zurück und
würden um so unzufriedener mit ihrem Schicksale sein. Die kurze Erholung
würde bald wieder der früheren Schlaffheit Platz machen. Und so ist es
denn erklärlich, dass der Anfang ein bescheidener war.
Es gingen 1881, «dem ersten Jahre des Unternehmens, 8000 Mark ein
und es wurden unter Berücksichtigung der erforderlichen Anschaffungen
54 Knaben und 54 Mädchen entsandt. Aber gleich dieser erste Versuch war
von durchschlagendem Erfolge. Die Kinder gewannen sich die Liebe der
Einwohner in den Ortschaften, in welchen sie sich befanden, durch gesittetes,
freundliches Wesen; ihr heiterer Gesang, ihre munteren Spiele fanden all¬
seitigen Beifall. Sie schlossen Freundschaft sowohl unter einander als auch
mit den Kindern begüterter Eltern; man bereitete ihnen kleine Feste, man
veranstaltete für sie kleine Lotterien. Sie waren folgsam, verehrten ihre
Lehrer und Lehrerinnen und kehrten gestärkt an Geist und Leib in ihre
Heimath zurück. Auf den Bahnhöfen wurden sie von den Mitgliedern des
Comites und von ihren Angehörigen empfangen. Manches Mutterauge glänzte
in Thränen der Dankbarkeit über das blühende Aussehen ihres Lieblings.
Die Kinder wurden im darauf folgenden Winter von den Recherchenten weiter
beobachtet, und als nun die Auskunft der Rectoren dahin lautete, dass die
Feriencolonieenlcinder mit sichtlichem Erfolge schneller vorwärts gekommen
seien als früher, da sah man, dass man sich auf richtiger Fährte befand.
Eine kurze Schilderung des Lebens iu einer Colonie dürfte von Inter¬
esse sein:
Die selbstständige Thätigkeit der Führer und Führerinnen beginnt,
so wie der Eisenbahnzug sich in Bewegung setzt und die Kinder dem Einflüsse
der Eltern entzogen sind. Bald machen die kleinen Menschen sich unter¬
einander bekannt; es werden ihnen Instructionen fürs Aussteigen ertheilt,
das Taschengeld von jedem Kinde wird aufgeschrieben und in Verwahrung
genommen. An Ort und Stelle angelangt, säubern sie sich, nehmen die erste
Mahlzeit und es geht sofort an die Einrichtung des Schlafsaales. Jedes
Kind erhält Haken und Nummer und hat so zum Aufhängen seiner Sachen
einen bestimmten Platz. Aufgestanden wird Morgens 6 Uhr. Bei der Morgen-
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Berliner Feriencolonieen.
569
toilette zeigt sich auffallend, wie sehr in den ärmeren Familien die Körper¬
pflege vernachlässigt wird. Die Kinder müssen auf Commando das Waschen
lernen: Körper bis zu den Hüften entblössen, Seife und Seifelappen zur Hand;
Hände, Gesicht, Ohren, Kopf, Hals, Arme, Brust. Ein Gleiches gilt vom
Reinigen des Mundes und vom Kämmen der Haare. Oft müssen die Be¬
gleiter eingreifen. Dann werden die Stiefel geputzt, ein kurzes Morgen¬
gebet gesprochen und das erste Frühstück eingenommen. Nach dem Früh¬
stück macht jedes Kind sein Bett, die grösseren helfen den kleineren. Dann
werden die Kleider gereinigt, Excercier- und Marschübungen, Lieder ein-
studirt. Das zweite Frühstück wird mitgenommen und fort geht’s zum Baden
und in den Wald. Zum Mittagessen gehen die Kinder in geordneten Zügen
an den Tisch, und auch hier zeigen sich anfangs viel Unmanieren; sie müssen
an ein gesittetes Benehmen beim Essen gewöhnt werden. Nach dem Mittag¬
brot beschäftigt sich die Gesellschaft mit Spielen und Vorlesen; Lieder
werden raemorirt, Tagebücher geschrieben. Die Mädchen beschäftigen sich
auch mit Handarbeiten. Nach dem Vesper Spaziergang in militärischer
Ordnung mit Gesang, belehrende Unterhaltung. Nach dem Abendessen
Bewegungsspiele und Freiübungen. Am Dienstag jeder Woche schreiben
alle Kinder an ihre Angehörigen. Abwechselnd erhalten sie Aufsicht über
Kämme, Handtücher, Wichse, Schuhbürsten etc.; gleichfalls abwechselnd
decken immer zwei Kinder den Tisch und räumen ihn ab. Alle werden
zum Putzen der Messer und Gabeln herangezogen. Um 9 Uhr geht’s
ins Bett.
Von allen Seiten hob sich nun das Interesse für dies gemeinnützige
Unternehmen. Trotzdem indessen die Mittel reichlicher flössen, konnte doch
nur ein Bruchtheil der bedürftigen Kleinen in unserer Millionenstadt Be¬
rücksichtigung Anden. So fasste man denn ins Auge: durch Bildung von
Halbcolonieen wenigstens etwas nachzuhelfen.
Für Halbcolonieen sammeln sich die Kinder an verschiedenen Punkten
der Stadt zur frühen Nachmittagsstunde; dann fahren sie mit ihrem Lehrer
oder ihrer Lehrerin per Pferde-, Dampf bahn oder per Dampfschiff nach
Orten, welche in der Nähe Berlins liegen. Dort erhalten sie zum Vesper
Milch und Weissbrot und zum Abend belegte Butterbrote, Suppe oder Milch;
sie baden, spielen und singen. In der Nähe jeder Halbcolonie befindet sich
eine Badeanstalt. Dass solche Halbcolonieen keine Vollcolonieen zu ersetzen
im Stande sind, liegt auf der Hand. Dieselben stellen sich viel wohlfeiler
und sind immerhin eineWohlthat für Kinder, welche nicht zu den schwäch¬
lichsten gehören oder für die der Aufenthalt in einem Sool-, See- oder Stahl¬
bade nicht durchaus erforderlich ist.
Je mehr sich die Einrichtung der Feriencolonieen die Sympathie der
Bevölkerung erwarb, um so reichlicher flössen die Mittel, und so konnten
im Jahre 1889 bereits 1006 Kinder in Voll- und 1003 Kinder in Halb¬
colonieen, also im Ganzen 2009 Kinder, gesandt werden. Welches Vertrauen
die Behörden und andere grosse Körperschaften in die Thätigkeit des Comites
setzen, erhellt schon aus dem Umstande, dass die städtische Waisenver¬
waltung, viele Kirchengemeinden, die königl. Artilleriewerkstatt, ein grosser
Theil Fabrikbesitzer die ihrer Obhut anvertrauten Kinder, sowie die Kinder
braver Arbeiter, welche einer Erholung bedürfen, dem Comite überweisen
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570 Stadtrath Borchardt, Berliner Feriencolonieen.
und mit in die Feriencolonieen schicken. Viele, viele Erfahrungen sind in
dem zehnjährigen Zeitabschnitt gesammelt worden.
So heilsam und wohlthuend der Aufenthalt in Berg und Wald den
Kleinen sein mag, so ist doch die Zahl derjenigen, für welche die Aerzte
Sool- oder Seebäder wünschen, ungleich überwiegender. Gerade Sool- und See¬
bäder sind aber während der Ferienzeit von wohlhabenden Menschen so
stark besucht, dass für die Feriencoloniekinder, für welche doch nur ein
mässiges Entgeld bezahlt wird, schwer Unterkommen zu finden ist. Wenn¬
gleich nun die Schulverwaltung in humanster Weise kranken Kindern für
die Monate Juli und August Dispens ertheilt, so hält es überaus schwer,
für diese Monate geeignete Lehrer und Lehrerinnen zu finden, da diesen
die Erlaubnis, ihre Ferienzeit monatelang auszudehnen, nicht ertheilt
werden kann.
Es ist aber den Bemühungen des Comites gelungen, alljährlich eine
grössere Anzahl solcher Heilbäder zu belegen.
Auch die Halbcolonieen werden fortdauernd verbessert. Man errichtete
1889 Halbcolonieen, in welchen die Kinder sich den ganzen Tag befanden;
und es ward der Versuch mit einer Soolbadhalbcolonie gemacht. Die Kinder
der letzteren erhielten einen über den anderen Tag im Admiralsgartenbad
am Vormittage ein Soolbad, 3 /$ Liter Milch und Weissbrot, spielten im dortigen
Garten zwei Stunden und ruhten sich am Nachmittage in ihrer Behausung;
den folgenden Tag wurden sie, gleich den anderen Halbcolonieen, ins Freie
geführt.
Alle diese Versuche sind von günstigem Erfolge begleitet gewesen, so
dass man beabsichtigt — wenn die Mittel es gestatten — die segensreiche
Thätigkeit nach allen Richtungen hin auszudehnen.
Wer je beim Beginn der Ferien die Colonieen hat abreisen und beim
Schlüsse der Ferien zurückkehren sehen, wer je eine der zahlreichen Halb¬
colonieen in der Nähe Berlins besucht hat, der muss die Ueberzeugung ge¬
winnen, dass hier nicht allein viel geschieht, um menschliches Elend zu lindern,
sondern, dass man auch bestrebt ist, die Classenunterschiede nach Möglichkeit
auszugleichen.
Und dies Bestreben findet Anerkennung bei Arm und Reich!
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v. Pettenkofer, Verunreinigung der Isar.
571
Kritiken und Besprechungen.
Dr. M. v. Pettenkofer: Die Verunreinigung der Isar durch
das Schwemmsystem von München. Vortrag, gehalten im
ärztlichen Verein zu München. Hygienische Tagesfragen, X. München,
Rieger, 1890. gr. 8. 51 S.
Dieser Vortrag v. Pettenkofer’s bildet, wie aus dem Vorwort hervor¬
geht, eine Entgegnung auf die Ein wände, welche II. Ranke im ärztlichen
Vereine zu München, und die isarabwärts von München gelegenen Städte in
einer Petition an das Ministerium gegen die Einleitung der Fäcalien Münchens
in die Isar erhoben hatten. Der Umstand, dass die Frage der Fäcalien-
einleitung in die Flüsse zur Zeit nicht bloss für München, sondern noch für
eine ganze Reihe von Städten eine brennende ist, dürfte für sich allein
schon genügen, auf den Inhalt dieser Schrift aufmerksam zu machen, in
welcher der berühmte Altmeister der Hygiene seine Anschauungen in dieser
Richtung ausspricht und begründet 1 ).
v. Pettenkofer’s Vortrag ist in sechs Capitel eingetheilt: I. Fäcalien-
menge von München und Wassermenge der Isar. II. Trinkwassertheorie und
Verunreinigung der Isar. III. Entwickelung der Anschauungen über Fluss¬
verunreinigung durch Canalisation. IV. Allgemeines Verbot gegen Einleitung
der Siele in Wasserläufe ohne vorhergehende Reinigung, deren Berechtigung
und praktische Handhabung. V. Gegenwärtiger Grad der Verunreinigung
der Isar bei und durch München. VI. Wie viel Fäcalien vQn München jetzt
schon in die Isar kommen und warum man in München abschwemmen muss,
noch ehe Rieselfelder angelegt sind.
Im ersten Capitel berechnet v. Pettenkofer auf Grund der von Voit
experimentell festgestellten Zahlen über die Menge der Excremente, welche
ein erwachsener Mann im Tage durchschnittlich ausscheidet (1254 g Harn
und 131g Koth), die Menge dieser Auswurfstoffe für den Tag auf die ganze
Bevölkerung Münchens (280000 Einwohner). Hierbei macht er jedoch gleich
darauf aufmerksam, dass nicht diese ganze Masse für die Flussverunreini¬
gung in Betracht gezogen werden dürfe, da die Excremente zum grossen
Theil aus Wasser, theilweise auch aus mineralischen Stoffen bestehen, während
für die Flussverunreinigung nur die organischen Stoffe in Rechnung gesetzt
werden dürfen. Nach Abzug von Wasser und mineralischen Bestandtheilen
bleiben für eine Person und einen Tag nur 73 g organische Stoffe, was für
die Bevölkerung Münchens im Tage 20 440 kg ausmacht. Aber selbst diese
Zahl, welche gegen die 360 500kg, die man erhält, wenn man das ganze
Gewicht der Excremente in Rechnung zieht, wie Ranke unrichtiger Weise
*) Uebrigens vervvri.se ich aut' tlie seitdem unter dem Titel: „Die Zulässigkeit der
direeten Einleitung der Fäcalien in die Isar für München“, München, Rieger’sche Univer¬
sitätsbuchhandlung, veröffentlichte Discussion im Münchener ärztlichen Verein. Ref,
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572
Kritiken und Besprechungen.
gefchan, ein gewaltiges Minus darstellt, ist noch zu hoch, denn sie würde
nun dann richtig sein, wenn München von lauter erwachsenen Männern
bewohnt wäre.
Dieser Fäcalienmenge steht nun, selbst wenn man nur den niedrigsten
Wasserstand der Isar in Rechnung zieht, den man unbedenklich zu wenig¬
stens 40 cbm in der Secunde annehmen darf, eine Wassermenge von 3454
Millionen Liter oder Kilogramm im Tage gegenüber und es erfahren die
ersteren in Folge dessen durch die Isar eine Verdünnung, so dass nur 6 mg
organische Stoffe auf ein Liter Wasser treffen, also G Milliontel.
Die Verunreinigung der Isar durch die Fäcalien ist somit eine ganz
minimale und sie würde auch noch als eine solche bezeichnet werden müssen,
wenn sie das Doppelte betrüge. Sie würde auch im letzteren Falle in Freising
nicht zu bemerken sein, selbst wenn die sogenannte Selbstreinigung der
Flüsse in der That nicht vorhanden wäre.
Ein ganz wesentlicher, aber wie es scheint sehr weit verbreiteter Irrthum
ist die Annahme, dasS die Isar am häufigsten im Sommer wasserarm und
die Flussverunreinigung desshalb da am gefährlichsten sei. Aus den Unter¬
suchungen von Böcking geht aber hervor, dass im Durchschnitt drei Vier¬
tel der gesammten jährlichen Wasserfracht der Isar auf die Monate April
mit October kommen und nur ein Viertel derselben noch auf das übrige
Halbjahr trifft. Und das trifft auch in trockenen Jahren zu. Wenn man für
die Sommerszeit nur Mittelwasser rechnet, so hat Böcking dafür noch vor
dem Einlaufe des Schwabingerbaches mindestens 90 Secundencubikmeter
gefunden. Gerade im Sommer, bei höchstem Wasserstande, der auf die
Monate Mai bis September fallt, muss die Isar am reinsten sein, und die
grösste Verunreinigung fällt mit dem tiefsten Wasserstande zusammen, der
in der kältesten Zeit, in den Monaten Januar und Februar, beobachtet wird.
Im zweiten Capitel wendet sich v. Pettenkofer gegen die Anhänger der
sogenannten Trinkwassertheorie, die befürchten, dass die isarabwärts gelege¬
nen Städte, welche sämmtlich Grundwasser als Trinkwasser benutzen, durch
Vermittelung der Isar jetzt viel mehr von Typhus bedroht sein sollen.
Abgesehen davon, dass der Typhus in München eine seltene Krankheit
geworden ist und dass der Zusammenhang von Cholera- und Typhusepidemieen
mit dem Trinkwasser in keiner Weise nachgewiesen ist, sind diese Befürch¬
tungen aber schon desshalb unbegründet, weil die Bewohner der betreffenden
Städte nicht Isar-, sondern Grundwasser trinken, und der Spiegel des Grund¬
wassers in allen diesen Orten höher liegt als der Flussspiegel, so dass also
der Fluss kein Wasser an Grund und Boden abgeben kann, sondern Wasser
von daher aufnimmt. Es kommt allerdings zuweilen vor, dass die Brunnen
mit dem Isarstande steigen und fallen, allein dieses Steigen bei hohem Wasser¬
stande der Isar rührt nicht davon her, dass Isarwasser in das Grundwasser
eindringt, sondern vielmehr davon, dass das Grundwasser zurückgestaut wird,
weil es nicht mehr wie vorher in die Isar abfliessen kann. Den Beweis für
die Richtigkeit dieser Anschauung liefert die chemische Analyse des Wassers.
Auch wenn hier und da ein Brunnen bei steigendem Grundwasser und gleich¬
zeitigem Steigen des Flusses trübe wird, so braucht das gar nicht vom Ein¬
dringen trüben Flusswassers abgeleitet zu werden; denn wenn das Grund¬
wasser in Folge plötzlicher und starker Stauung in die Höhe getrieben wird,
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573
v. Pettenkofer, Verunreinigung der Isar.
so schwemmt es leicht so viel von der vorher nicht benetzten Bodenschichte
ab, durch welche es aufsteigt, dass das Brunnenwasser etwas davon getrübt
erscheinen kann.
Aber selbst wenn, wie dies bei sehr raschem Steigen des Flusses in
Folge starker Regengüsse oder von Schneeschmelze unter Umständen geschieht,
wirklich Wasser vom Flusse durch die porösen Isarufer eine kurze Strecke
landeinwärts dringt, bis das gestaute Grundwasser die compensirende Höhe
erreicht hat, so wird das eindringende Flusswasser durch eine Bodenschicht
horizontal filtrirt und dadurch ebenso gereinigt , wie das Cloakenwasser
durch die Rieselfelder.
Erheiternd wirkt es, dass die zuerst von v. Pettenkoferim Jahre 1854
hervorgehobene Thatsache, dass sich die von Cholera epidemisch ergriffenen
Orte wesentlich in Flussthälern finden und gruppiren, jetzt gegen ihn ins
Feld geführt wird, obschon er schon damals zugleich nachgewiesen hat, dass
diese epidemiologische Thatsache unmöglich vom Trinkwasser oder von einer
Infection der Brunnen und Wasserleitungen abgeleitet werden kann. Be¬
weisend für diesen Satz ist, um nur ein paar Beispiele anzuführen, dass die
Cholera in Indien, ihrer Heimath, vorwaltend nur flussaufwärts und nicht
flussabwärts geht, dass Hauser das Gleiche für die letzte Choleraepidemie
in Spanien nachgewiesen hat, und dass auch in Bayern im Jahre 1854 die
Choleraortsepidemieen im Donauthale nur von der Mündung des Lechs bei
Rain bis Regensburg und nicht weiter flussabwärts gingen, dass sie sich
auch im Isarthale wesentlich auf die Strecke von München bis Landshut
beschränkten. Warum ging es nicht weiter, wenn der Fluss das einfache
Transportmittel war?
Typhus und Typhusepidemieen verhalten sich aber gerade so wie Cholera
und Choleraepidemieen.
Wie wenig berechtigt die Trink wassertheorie ist, das zeigen auch die
experimentellen bacteriologischen Forschungen, durch welche nachgewiesen
worden ist, dass pathogene Mikroorganismen und namentlich Cholera-, Typhus-
und Milzbrandkeime ins Wasser gebracht bald zu Grunde gehen, wenn das
Wasser in seinem natürlichen Zustande gelassen, nicht sterilisirt wird.
v. Pettenkofer glaubt bestimmt, dass Cholera- und Typhusbacillen von
München, welche bei Bogenhausen oder Ismaning in die Isar gelangen, in
Freising (30 km) nicht mehr lebendig oder infectionstüchtig ankommen, und
wenn sie auch ankämen, dass doch keine Infection von Menschen zu befürchten
ist, denn dazu gehört nicht bloss eine gewisse Qualität, sondern auch eine
gewisse Quantität des Infectionsstoffes, und dass diese in den Körper gelangt,
verhindert die bis fast ins Millionenfache gehende Verdünnung, welche die
Bacterien ebenso wie die Stoffe in den Excrementen der Menschen in der
Isar erleiden. Ausserdem besitzt unser Organismus in seinen Zellen und
Säften die Fähigkeit, fremde Organismen, so lange sie ihm nicht in zu grosser
Menge einverleibt werden, zu vernichten.
Heutzutage fürchtet sich jeder Laie vor Bacterien und Bacillen, wenn
er nur das Wort hört, und denkt nicht daran, dass sie eigentlich die grössten
Wohlthäter der Menschen sind. Wir wären längst in organischem Unrath
erstickt, wenn diese kleinsten Wesen den Unrath nicht verzehren würden.
Die Bacterienwelt ist uns so unentbehrlich, wie die Pflanzenwelt, obschon ea
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574 Kritiken und Besprechungen.
auch in dieser einige Giftpflanzen giebt, wie unter den Batterien pathogene.
Dcsswegen dürfen wir auch nicht erschrecken, wenn wir in der Isar Bacterien
finden, wenn nur keine grössere Menge pathogener darunter ist. Gewisse
Bacterienarten vermehren sich selbst im reinen Wasser ausserordentlich
schnell. Unser Münchener Leitungswasser aus dem Mangfallthale z. B.
enthält iin frischen Zustande nur etwa fünf Keime im Cubikcentiineter, lässt
man es aber pilzdicht verschlossen im Zimmer stehen, so steigt die Zahl
der Bacterien in vier Tagen auf 315000 im Cubikcentimeter = 315 Millionen
im Liter, ohne dass man dem Wasser mit blossem Auge auch nur das
Mindeste ansieht.
Wenn daher, wie Prausnitz gefunden hat, in der Isar oberhalb München
219 und in Freising 3221 Bacterien sind, darf man sich darüber nicht
wundern, denn das Sielwasser von München, das unterhalb Bogenhausen in
die Isar geht, enthält 181 500. Ich wundere mich nicht, sagt v. Pettenkofer,
dass nach Einmündung des Ilauptsieles und des Eisbaches so viele Bacterien
in der Jsar sich fanden, sondern nur darüber, dass sie schon in Ismaning
um 23 Proc., in Garching um 67 und in Freising um 79 Proc. wieder abge¬
nommen haben.
FAn sehr lehrreiches Beispiel für die Abnahme der Bacterienzahl im
Flusswasser ist der Bacteriengehalt der Rhone bei Lyon, welche Stadt mit
filtrirtem Rhonewasser versorgt wird, obschon oberhalb die grösste Stadt
der Schweiz alle Wasserclosets durch die Siele in die Rhone entleert. Die
Entfernung der Stadt Lyon von Genf beträgt etwa 100 km in der Luftlinie,
aber warum sollten nicht doch viele Bacterien herabschwimmen, namentlich
bei dem raschen Laufe des Flusses; aber doch wurden bei der bacteriolo-
gischen Untersuchung im freien Rhonewasser nur 51 Keime im Cubikcenti¬
meter, und in den Filtergalerien gar nur 7 gefunden, wahrscheinlich, weil
keine grösseren Ortschaften von Genf bis Lyon am Flusse liegen und dieser
Zeit zu seiner Selbstreinigung findet.
v. Pettenkofer führt noch mehrere derartige schlagende Fälle von
rascher Selbstreinigung von Wasserläufen an, bezüglich deren ich aber der
Kürze halber auf die Abhandlung selbst verweisen muss.
Es muss ja zugegeben werden, dass uns zur Zeit noch das volle Ver-
ständniss für diese Selbstreinigung der Flüsse fehlt, dass wir sie vorerst
nicht zu erklären vermögen, aber dies ist kein Grund, sie zu leugnen oder
zu bezweifeln. Mit Chinin wird das Wechselfieber geheilt und doch ver¬
mag Niemand zu erklären, warum und wie das zuwege gebracht wird.
Die Bacterien im Flusswasser werden aber auch nicht weniger, wenn
man die Fäcalien ausschliesst. Der schlagendste Beweis dafür ist die Spree
in Berlin. Sie enthält oberhalb Berlin 6141 Bacterien, innerhalb Berlin
zeit- und stellenweise über 500 000 und unmittelbar unterhalb Berlin über
1 Million im Cubikcentiineter; mit der weiteren Entfernung von Berlin
nimmt diese Menge wieder ab.
Den Schluss dieses Abschnittes bildet die Versicherung v. Petten-
kofer’s, dass er, trotzdem er ein unentwegter Widersacher der Trinkwasser¬
theorie sei, doch ein Trinkwasserfanatiker sei, und gutes Wasser für jeden
menschlichen Wohnort für viel wichtiger halte, als guten Wein und gutes
Bier. Desshalb habe er auch beim Hygienecongress in Wien einer von
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* y Google
575
v. Pettenkofer, Verunreinigung der Isar.
Hüppe forinulirten Resolution zugestimmt, die ja eigentlich doch nur sagen
will, dass man überall das beste und reinste Wasser wählen soll. In dieser
Zustimmung erblicke Ranke aber mit Unrecht einen Widerspruch mit seinen
Ansichten über die Verunreinigung der Isar durch die Schwemmcanalisation.
In der Einleitung zum dritten „Entwickelung der Anschauungen über
Flussverunreinigung durch Canalisation“ überschriebenen Capitel geht
v. Pettenkofer auf deu ihm von Ranke gemachten Vorwurf, dass er seine
Ansichten über die Flussverunreinigung durch Canalisation geändert habe,
ein. Er giebt zu, dass er früher anderer Ansicht gewesen sei, aber durch
weiteres Forschen und weitere Erfahrungen seine früheren Anschauungen
als irrige erkannt und sie daher verlassen habe und nicht mehr zu ihnen
zurückkehren könne. Wie so das gekommen ist, zeigt dann der folgende
geschichtliche Rückblick:
Im Jahre 1867 liess die Stadt Basel ein von v. Pettenkofer erstattetes
Gutachten drucken, in welchem er den Rath gab, die Fäcalien von den Sielen
fern zu halten, weil er damals noch glaubte, dass dadurch das Sielwasser
viel reiner erhalten würde und unbedenklicher in den Rhein geleitet werden
könnte und die Fäcalien der Landwirthschaft zu Gute kämen.
Dann folgten die Untersuchungen über das vonZenetti in der Ludwigs¬
und Maxvorstadt von München neu erbaute Sielsystem, in welches Fäcalien
nicht eingeleitet werden durften. Die Ergebnisse dieser von v. Pettenkofer
selbst gemeinschaftlich mit Prof. Dr. Feichtinger ausgeführten Unter¬
suchungen erschütterten seinen theoretischen Baseler Standpunkt gewaltig,
denn es stellte sich heraus, dass das Münchener Sielwasser viel mehr in
Wasser gelöste organische Stoffe enthielt, als das Sielwasser der englischen
Stadt Rugby, wo alle Fäcalien abgeschwemmt wurden. Zugleich aber ergab
sich unzweifelhaft, dass das Münchener Sielwasser trotz des polizeilichen Ver¬
botes Abtrittgrubeninhalt führte, v. Pettenkofer äusserte sich damals, im
Jahre 1869, noch sehr zweifelhaft über die Frage, ob man dieses Sielwasser
in die Isar einleiten könne. Er hielt damals schon weitere Untersuchungen
über die Frage der Flussverunreinigung für nothwendig, und auf seine Ver¬
anlassung hin entstand die Bearbeitung der Frage, wie weit sich das Wasser
der Isar in seinem Verlaufe durch München chemisch nachweisbar verändere,
durch Emmerich und Brunner. Die Ergebnisse dieser Arbeit waren so
beruhigend, dass v. Pettenkofer daraus berechnete, dass München und auch
alle Isarstädte unbedenklich sämmtliche Fäcalien in die Isar abschwemmen
können.
Da man aber bei Schlussfolgerungen, welche schwer wiegende, praktische
Consequenzen haben, vorsichtig sein und kritisch verfahren muss, so ver-
anlasste v. Pettenkofer im Jahre 1888, da seit 1875 sich die Bevölkerung
Münchens um mehr als 90000 Personen vermehrt hatte und auch viele neue
Siele erbaut worden waren, Dr. Prausnitz, die Untersuchungen des Isar¬
wassers unterhalb Münchens zu wiederholen und das Wasser nicht nur
chemisch, sondern auch bacteriologisch zu prüfen. Erst als auch die Resultate
von Prausnitz so beruhigende waren, wie die von Brunner und Emmerich,
schrieb v. Pettenkofer seine Artikel in den Münchener Neuesten Nach¬
richten: „Zur Einführung des Schwemmsystems in München“, in welchen er
rückhaltlos für die Einleitung der Fäcalien in die Isar eintrat. Das hat nun
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57f> Kritiken und Besprechungen.
die Isarstädte von Freising bis Plnttling in so grosse Aufregung versetzt,
dass sie sich mit der Bitte an das königl. Staatsministerium des Innern
wendeten, „im Interesse der öffentlichen Gesundheit die Einführung der
Fäcal- und Harnstoffe der Stadt München durch die Münchener Canäle in
die Isar ohne vorgängige genügende und durchgreifende thatsächliche Reini¬
gung des Cloakenwassers nicht genehmigen zu wollen“, und dass auch im
Landtage eine Interpellation der Regierung erfolgte, wie sich diese in obiger
Frage zu verhalten gedenke.
Nach dieser Darstellung der geschichtlichen Entwickelung der Frage des
Schwemmsystems fährt v. Pettenkofer dann weiter fort: „Dass es in Mün¬
chen, wie in jeder canalisirten Stadt zum Schwemmsystem kommen müsse,
hat man schon früher eingesehen und hat es auch Liebig zugestanden, den
man so gern als exclusiven Tonnenapostel anführt!“ Als Beleg hierfür führt
v. Pettenkofer eine Aeusserung Liebig’s an, die dieser im Jahre 1867
dem Kaiser Napoleon gegenüber machte, als Napoleon ihn fragte, wie man
die ungeheure Masse von Abfallstoffen der Stadt Paris, die einen horrenden
Werth für die Landwirtschaft besässen, dieser zu Nutze machen solle.
Liebig erwiderte darauf, für Paris handle es sich in erster Linie, sich dieses
für die Stadt unnützen und schädlichen Ballastes zu entledigen auf die
leichteste und schnellste Weise. Die Beseitigung des Unrathes grosser
Städte sei eine Frage der Gesundheit, Reinlichkeit und Wohlanständigkeit
und wenn dieses Interesse mit den Interessen der Landwirtschaft in Con-
currenz trete, so sei gar nicht fraglich, dass die Interessen der Landwirt¬
schaft den Erfordernissen der Gesundheit weichen müssen.
Auch Ranke habe sich, so führt v. Pettenkofer weiter aus, endlich
zum Schwemmsystem bekehrt, obwohl er früher die Abfuhr als bestes Städte¬
reinigungsverfahren verfocht, allein er verlange jetzt, dass man in München
erst schwemmen dürfe, nachdem Rieselfelder angelegt seien, und behaupte,
dass man durch unmittelbares Abschwemmen in die Isar den ganzen Fluss
unterhalb Münchens verpeste und zum Baden, Viehtränken, Waschen u. s. w.
unbrauchbar machen würde. Es werden da Verbote des Einleiteus von
Sielen und Fäcalien in die Flüsse von England und Preussen angeführt,
und wir müssen nun sehen, wie weit diese Verordnungen für München und
die Isar maassgebend und wie weit die Befürchtungen der Isarstädte be¬
gründet sind.
Dies führt zum vierten Capitel des Vortrages von v. Pettenkofer.
Dass es Städte giebt, welche ihre Siele in Flüsse einleiteten und diese bis
zur Unerträglichkeit verunreinigten, ist nichts Neues. Dies schliesst aber
nicht aus, dass es Fälle geben kann und giebt, wo eingeleitet werden kann,
ohne dass eine lästige oder schädliche Flussverunreinigung entsteht, v. Pet¬
tenkofer hat schon früher auf Grund der Erfahrung den Satz ausgesprochen
und hält ihn auch jetzt noch aufrecht, dass gewöhnliches Sielwasser mit
Fäcalien keinen Fluss auf eine längere Strecke verunreinigen kann, welcher
mindestens die fünfzehnfache Wassermenge von der des Sieles führt und
keine geringere Geschwindigkeit als das Wasser in den Sielen bat, die
durchschnittlich zu 0*6 m in der Secunde angenommen wird. Die Geschwin¬
digkeit der Isar ist aber mehr als das Doppelte und die Wassermenge mehr
als das Dreifache, selbst beim niedersten Wasserstande.
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577
V. Pettenkofer, Verunreinigung der Isar.
Wassermenge und Geschwindigkeit sind entscheidend und kann sowohl
der Mangel der einen wie der anderen Ursache sein, dass sich ein Fluss
auf weitere Strecken verunreinigt. Am häufigsten ist die zu langsame
Bewegung des Wassers die Ursache, selbst wenn die Wassermasse eine sehr
grosse ist, das ist ebenso bei der Themse in London und der Seine in
Paris, wie bei der Spree in Berlin der Fall, und zeigt sich auch bei der
Trave in Lübeck. Bei der Geschwindigkeit der Isar aber ist es unmöglich,
dass sich etwas auf dem Grunde absetzt und dort in Zersetzung übörgeht,
wie v. Pettenkofer näher darthut.
Weil man einige Flüsse durch städtische Canäle und Siele stark ver¬
unreinigt fand, machte die wissenschaftliche Deputation für das Medicinal-
wesen in Berlin beim königl. preussischen Ministerium kurzen Process und
verbot das Ministerium überhaupt die Einleitung ungereinigten Sielwassers
in die Flüsse. Da braucht man allerdings keine mühsamen und langwierigen
Erhebungen von Fall zu Fall; es ist eine Schablone, welche Büreaukratie
und Medicinalpolizei überall bequem anlegen kann, und hat man in Preussen
bis jetzt wenigstens principiell daran festgehalten, wenn auch praktisch das
Princip vielfach durchlöchert wird.
Es folgt nun eine Schilderung der Sachlage in der Frage der Einleitung
des Canalwassers und der Fäcalien in die Flüsse in den Städten Köln, Bonn
und Mainz, wo überall trotz des Verbotes thatsächlich die Fäcalien ganz
oder theilweise in die Flüsse gehen.
Hierauf wendet sich v. Pettenkofer zur Besprechung der einschlägigen
Verhältnisse in Frankfurt a. M. Dort hat man allerdings eine Strecke fluss¬
abwärts, bis Griesheim, verunreinigt gefunden, und mussten Klärbassins an¬
gelegt werden, aber unterhalb Griesheim, das etwa 3 km unterhalb der Ein¬
mündungsstelle des Frankfurter Sielsystems in den Main gelegen ist, war
von einer Verunreinigung des Mains auch nichts mehr zu constatiren. Orte,
welche 30km unterhalb Frankfurt liegen, wie Freisiug unterhalb München,
würden von den Frankfurter Sielen ebenso wenig spüren, als Freising von
den Münchener. Ferner wird die Verunreinigung des langsam fliessenden
Mains, in dem sich beim Auslaufe der Siele Sedimente bilden müssen, von
den Schwemmgegnern sehr übertrieben.
Die Münchener Canalisationscommission, welche im September 1878 in
Frankfurt war, begab sich in einem Kahne an die Auslassstelle und sah
allerdings an der Oberfläche schwimmende Koththeile, ebenso Papier und
schleimige Fetzen, aber Geruch war nicht bemerkbar und wurden lebende
Fische gesehen.
v. Pettenkofer tritt dann gegen die übertriebene Furcht vor der Ein¬
leitung der Fäcalien in die Flüsse auf. Er bezeichnet diese Furcht als
ebenso grundlos wie die, welche viele Menschen anfangs in Berlin und Paris
vor den Früchten* der Rieselfelder hatten, da sie auf einem mit lauter
menschlichen Fäcalien überschwemmten Boden gewachsen; aber bald kaufte
und verzehrte man sie mit Vergnügen, ähnlich wie Ranke in Gennevilliers
das von den Rieselfeldern ablaufende Wasser trank, ohne daran zu denken,
was da Alles darin sein könnte.
Wer gegen Flussverunreinigung so empfindlich ist, darf nicht einmal
daran denken, dass auch die Fische ihre Excremente ins Wasser lassen und
Vierteljahnschrift für Gesundheitspflege, 1890. 37
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57Ö Kritiken und Besprechungen.
alle Wasservögel das Gleiche thun, gar nicht zu gedenken der Masse von
Gewürm und anderem Gethier, das im Wasser lebt und stirbt. Für den
gewöhnlichen gesunden Menschen kommt es immer nur auf den Grad der
Verunreinigung an. Ganz rein ist kein Wasser, wie kein Mensch ohne Sünde.
Dass man mit dem Mainwasser bei Griesheim nicht hätte Thiere trän¬
ken können, wie behauptet wurde, hält v. Pettenkofer aus Gründen, die
er näher angiebt, für geradezu unglaublich.
In Würzburg benimmt sich der Main viel anständiger als in Frankfurt.
Die Stadt lässt da ihre Siele mit Fäcalien schon lange in den Fluss münden,
ohne dass diese eine sichtbare lästige Flussverunreinigung hervorrufen.
Selbst Kissingen, ein viel besuchter und weltberühmter Badeort, hat in
jüngster Zeit die Erlaubniss erhalten, in die Saale abzuschwemmen, und es
wird erzählt, dass die angelnden englischen Badegäste zumeist an Stellen
zu sehen seien, wo Fäcalien in den Fluss gelangen, ein Zeichen, dass dadurch
die Fische in der Saale nicht verscheucht werden.
Die Berufung der Isarstädte auf England und Preussen ist für München
keinenfalls maassgebend. In England besteht kein allgemeines Verbot gegen
Einleitung der Fäcalien in offene Wasserläufe, sondern wird auch von Fall
zu Fall entschieden. In England spielen übrigens, ebenso wie in Sachsen,
nicht die Fäcalien, sondern die Abfälle einer riesigen Industrie die Haupt¬
rolle. Das Verbot in Preussen hat auch mehr eine theoretische als prak¬
tische Grundlage und Bedeutung, und hat schon zu vielen Ungerechtigkeiten,
ja selbst zu Schäden geführt, obschon es einen guten Zweck verfolgt. Das
kaiserliche Gesundheitsamt in Berlin scheint desshalb den älteren einfachen
Standpunkt der wissenschaftlichen Deputation nicht mehr einzunehmen,
denn es entscheidet, wie aus seinen Veröffentlichungen hervorgeht, von Fall
zu Fall, und v. Pettenkofer bezweifelt, dass das kaiserliche Gesundheits¬
amt ein Gutachten über München im Sinne Ranke’s erstattet hätte, wenn
sich die Isarstädte an dasselbe gewendet hätten.
In dem nun folgenden Capitel bespricht v. Pettenkofer den gegen¬
wärtigen Grad der Verunreinigung der Isar bei und durch München. Jeder,
der sich über die Verunreinigung der Isar durch München und über Selbst¬
reinigung des Flusses ein Urtheil bilden will, kann sich selber leicht durch
den Augenschein ein richtiges Bild davon machen, wenn er sich, am besten
an einem schönen Tage und wenn das Isarwasser klar ist, an den Haupt¬
auslass der Münchener Canäle begiebt, der sich etwa zehn Minuten unter¬
halb der Bogenhausenerbrücke am linken Isarufer befindet. Das Sielwasser
hat da allerdings eine sehr schmutzige Farbe, aber es ist fast niemals auch
nur die Spur eines Geruches davon wahrzunehmen. Auch bei längerem
Beobachten dessen, was da Alles daher schwimmt, lassen sich nie KothbaUen
oder Abtrittspapiere bemerken, trotzdem sehr viele Abtritte Münchens in die
Siele gehen. Diese Bestandtheile scheinen auf dem Wege durch die Siel«
zerrieben zu werden, denn die Geschwindigkeit des Wassers in den Canälen
Münchens ist doppelt so gross als jene in den Frankfurter, wo sie durch¬
schnittlich zu 0*3 m in der Secunde angegeben wird.
An der Ausflussstelle erscheint das Isarwasser auf der linken Isarseite
bis einige Meter in den Fluss hinein sehr trübe und schmutzig; geht man
aber hart am Ufer flussabwärts, so sieht man, dass die schmutzige Farbe
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V. Pettenkofer, Verunreinigung der Isar. 5?9
sich sehr bald mehr und mehr verliert, und wenn man gegenüber der
Maffei’sehen Maschinenfabrik in der Hirschau kommt, so erscheint die Isar
wieder so klar, wie oberhalb des Sieleinlaufes. Hier und da schwimmt ein
Stück Holz, ein Putzlumpen, Korke etc. auf dem Wasser, aber nichts, was
uns ekelt.
Dieses Siel mündet nun schon seit mehreren Jahren da in die Isar,
aber noch nie hat man eine Klage über Flussverunreinigung gehört. Erst
in neuester Zeit, nachdem das Schwemmsystem, das in München schon seit
Jahren theilweise und stillschweigend bestand, von den Gemeindebevoll¬
mächtigten officiell beantragt wurde, zeigte das königl. Flussbauamt dem
Magistrat an, dass bei Ismaning an der Curve, welche da die Flusscorrection
macht, sich die Isar von den Abfällen aus der Stadt doch sichtbar ver¬
unreinigt zeige.
v. Pettenkofer begab sich sofort in Gesellschaft einer magistratischen
Commission an die bezeichnete Stelle, um Wasser für eine chemische, mikro¬
skopische und bacteriologische Untersuchung zu entnehmen und den Zu¬
stand des Ufers zu besichtigen. Die Isar war in Folge eingetretenen Thau-
wetters sehr trübe. An einer Stelle, wo zwischen Senkfaschinen, die sich
etwas vom Ufer losgelöst hatten, und dem Ufer fast stagnirendes Wasser
sich befand und im Fluss schwimmende Körper leicht liegen oder hängen
bleiben, wurden diese gesammelt, v. Pettenkofer zählt genau Alles auf,
was gefunden wurde, allein es waren grösstentheils Korke, Gemüseblätter,
Federn u. s. w., kurz Dinge, die zumeist wahrscheinlich nicht aus dem Siele,
sondern aus den Stadtbächen stammten. Von der gleichen Stelle zwischen
Ufer und Faschine wurde ferner eine Flasche voll Schlamm und von mehreren
Stellen des Flusses selbst Wasserproben zur Untersuchung mitgenommen.
Der Schlamm, der im nassen Zustande eine schwarze Farbe hatte und sehr
verdächtig aussah, war aber ohne jeden Geruch. Die schwarze Farbe rührte,
wie die mikroskopische und chemische Untersuchung ergab, von Steinkohlen¬
pulver her, sonst bestand der Schlamm aus feinem Isarsand und abgestor¬
benen Pflanzentheilen. Sein Gehalt an organischer Substanz, Stickstoff und
Phosphorsäure blieb weit unter demjenigen gewöhnlicher Gartenerde zurück.
Weder auf der Oberfläche des Ufers, noch in dem Sedimente im Wasser
fand sich etwas, was auf eine schädliche Verunreinigung der Isar oder auf
Fäcalmassen hingedeutet hätte, und demnach konnte schon voraus geschlossen
werden, dass auch das freie Wasser als rein davon befunden werden würde.
Dieser Schluss wurde denn auch durch die chemische Analyse bestätigt. Die
Bacterienzahl kann nicht angegeben werden, da das Wasser erst drei Tage
nach der Entnahme zur Untersuchung kam; aber pathogene Bacterien be¬
stimmter Arten konnten nicht gefunden werden.
v. Pettenkofer fasst sein Urtheil über dieses Wasser in folgende
Worte zusammen: „Wenn das am 7. März bei Ismaning geschöpfte Isar¬
wasser im klar filtrirten Zustande — die Isar ging, wie erwähnt, an diesem
Tage in Folge des Thauwetters sehr trübe — unter der Bezeichnung
Brunnenwasser oder Quellwasser an eine königl. Untersuchungsanstalt für
Nahrungs- und Genussmittel gekommen und gefragt worden wäre, ob es als
Trink- und Nutzwasser verwendet werden dürfe, so hätte die Antwort unbe¬
dingt bejahend ausfallen müssen.“
37*
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580
Kritiken und Besprechungen.
Den Inhalt des letzten Capitels bildet die Erörterung der Fragen: Wie
viel Fäcalien von München jetzt schon in die Isar kommen und warum man
in München in die Isar abschwemmen muss, noch ehe Rieselfelder angelegt
sind ?
In seinen Artikeln: „Zur Einführung des Schwemmsystems in München“
hat v. Pettenkofer angenommen, dass schon gegenwärtig nicht 20 Proc.
der Fäcalien von den 280 000 Einwohnern Münchens der Landwirtschaft
zu Gute kommen, und dass vielleicht schon 80 Proc. in Stadtbäche und Siele
und von da in die Isar gelangen, und ist auch heute noch dieser Ansicht.
Das passt nun den Herren, welche gegen die Abschwemmung sind, gar nicht,
und Ranke spricht von 130000 bis 140000 Tonnen wagen, jeden zu
1^2 cbm Fäcalien, die jährlich in München ausgeführt werden. Es fragt
sich daher, was aus der Isar werden müsste, wenn diese nicht auf die
Rieselfelder geleitet, sondern alle durch Siele in die Isar gelassen würden.
v. Pettenkofer ist fest überzeugt, dasB, wenn dies geschieht, die Isar
ihr Aussehen so wenig ändern wird, dass selbst der schärfste Blick ihm
nichts ansieht, wenn es einmal nach Freising kommt, denn er weiss, wie er
sagt, jetzt schon, dass diese Fäcalien in den Tonnen zu 98 Proc. aus blossem
Wasser bestehen und nur zu 2 Proc. aus anderen Dingen, von denen auch
Vieles ganz unschuldiger Natur ist. Es hat sich dies bei den Untersuchungen
herausgestellt, welche Prof. Soxhlet im Vorigen Jahre an dem Inhalt der
Tonnen, welche die Latrinenreiniger zur Weiterversendung auf die Eisen¬
bahn fahren, ausgeführt hat, und die genau die gleiche, wahrscheinlich noch
eine gehaltreichere Waare enthalten, als die ist, welche in den Tonnen sonst
wohin gefahren und theils an erlaubten, theils an unerlaubten Plätzen, sogar
in Stadtbäche und Siele entleert wird.
Rechnet man nun sogar 150 000 Tonnen im Jahre, so treffen auf jeden
der etwa 300 Werktage 500 Tonnen, die abgefahren werden müssen, und
somit auf jeden der zwölf Latrinenreiniger Münchens, welche allein zu diesem
Geschäfte berechtigt sind, täglich 41 Fuhren, v. Pettenkofer lässt es da¬
hin gestellt sein, ob alle Unternehmer so viele Tonnen und so viele Pferde
haben. Rechnet man aber weiter mit diesen 500 Tonnen zu je l l / s cbm
Fäcalienfracht, wiewohl diese letztere Annahme auch etwas zu hoch zu sein
scheint, so enthalten dieselben 750000 kg, wovon jedoch 735 000 kg blosses
Wasser und nur 15 000 kg etwas Anderes sind.
Nimmt man nun auch noch an, was aber sicherlich nicht ganz zutrifft,
dass diese 15 000kg nur aus Harn und Koth von Menschen stammen, und
stellt man ihnen das Minimum der Isar bei München, 40 Secundencubik-
meter, gegenüber, was im Tage 3 454 000 000 kg beträgt, so treffen auf
1 Liter Wasser nicht einmal ganz 4^
Da nun die Isar bei ihrer grossen Geschwindigkeit von diesen Stoffen
nichts liegen lässt oder anhäuft, sondern sie stets weiter führt, und auf dem
Wege verändert und zerstört, so ist da nicht das Geringste zu besorgen.
Die Analysen Soxhlet’s über den Gehalt des Tonneninhalts an Phos¬
phorsäure geben aber noch ein anderes Maass für die Menge von Harn und
Koth, und wie viel davon von der gegenwärtigen GesammtbeVölkernng
Münchens durch die Latrinenreiniger und wie viel auf anderem Wege fort¬
geschafft wird, es ergiebt sich daraus, dass schon jetzt mindestens die
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v. Pettenkofer, Verunreinigung der Isar. 581
Hälfte säromtlicher Fäcalien in die Isar geht. Trotzdem wird diese bis jetzt
nicht verunreinigt und wir sind auch für die Zukunft einer Besorgnis« über
Verunreinigung des Flusses überhoben, weil das Ganze, selbst bei Nieder¬
wasser, eine so ausserordentliche Verdünnung erfährt. *
v. Pettenkofer erklärt äich ebenfalls als einen Freund der Rieselfelder,
aber er erblickt in ihnen keinen directen Nutzen für die Gesundheit der
Stadt München, wenn sie errichtet, und keinen Schaden für die Isar abwärts
gelegenen Orte, wenn sie vorerst nicht errichtet werden und unsere Siele
anstatt auf Rieselfelder noch eine Zeit lang in die Isar gehen. Von den
Rieselfeldern hat nur die Laudwirthsehaft einen directen Nutzen, aber von
einer Verzögerung der Durchführung des Schwemmsystems erleidet der
Gesundheitszustand der Stadt München einen grossen Schaden.
Durch unsere Assanirungswerke ist die jährliche Mortalitätsziffer
Münchens in den letzten 20 Jahren von 42 auf 30 pro mille gesunken, d. h.
es würden jetzt jährlich 3360 Menschenleben mehr zu Grunde gehen und
100800 Erkrankungen mit 2 016 000 Verpflegstagen zu verzeichnen sein,
wenn wir noch die alten Verhältnisse hätten.
Die Erfahrung hat überall gezeigt, dass mit dem Verschwinden der
Abtrittgruben und mit der Durchführung des Schwemmsystems und der Ein¬
führung der Wasserclosets die Mortalität wesentlich eine geringere geworden
ist. Wenn man den Nutzen der vollständigen Durchführung des Schwemm¬
systems nur zu 2 pro mille Todesfälle der Bevölkerung annimmt, so ent¬
spricht das für München schon im Jahre einem Weniger von 560 Todes¬
fällen, 16800 Krankheitsfällen und 336000 Verpflegstagen mit all ihren
traurigen Folgen und Kosten.
Wenn München das Schwemmsystem vollständig durchführen kann,
ohne vorerst Rieselfelder auzulegen, so ist es eine Gewissenssaclie, es nicht
noch auf viele Jahre hinauszuscliieben, sondern es sobald als möglich zu
thun. Erst zu warten, bis die Rieselfelder angelegt sein werden, kostet so
und so viele Menschenleben.
Von landwirtschaftlicher Seite liegt es natürlich nahe, die Rieselfelder
unter dem Vorwände der Isarverunreinigung lediglich der Stadt München
aufzuladen, während es in diesem Falle lediglich Sache der Landwirthe
ist, aus dem Sielwasser Nutzen zu ziehen. — Aber auch die Rieselfelder auf
der Garchinger Haide werden leichter und schneller zu Stande kommen,
wenn München in die Isar abschwemmen darf und wirklich abschwemmt.
Wenn die Grundbesitzer hören, dass München zum Rieseln gezwungen ist,
werden sie für ihre unfruchtbaren Ilaidefläelien unerschwingliche Preise ver¬
langen. Wenn aber München in die Isar leitet, wird es Sache des land¬
wirtschaftlichen Vereins, die Frage der Berieselung zu instruiren und in
die Hand zu nehmen. Die Stadtverwaltung von München wird gewiss gern
mithelfen und für den schönen Zweck, welchen die Rieselfelder zum Nutzen
des allgemeinen Besten verfolgen, gern auch Opfer bringen.
„Die Anlage von Rieselfeldern“, so schliesst v. Pettenkofer seinen
Vortrag, „sind mir eine cura posterior.“
Dr. A. Schuster (München).
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582
Kritiken und Besprechungen.
Cholera: Geschichte und Epidemiologie der Cholera. Von Generalarzt
Dr. J. Fayrer in London. — Die Cholera in Indien. Von Dr. Erni
Greiffenbefrg in Batavia. — Quarantänen. Von Stabsarzt Dr.
Schuster in Mönchen. — Studien über die Aetiologie der Cholera.
Von Prof. Dr. C. Cramer in Zürich. — Mit einem Vorworte von
Dr. M. v. Pettenkofer in München. Hygienische Tagesfragen, VII.
München, Rieger, 1889. 8. 125 S.
Dass die Cholera, so beginnt Herr v. Pettenkofer sein Vorwort, immer
noch zu den hygienischen Tagesfragen gehört, wird von Niemand bestritten
werden. Auch wenn die Krankheit nicht bei uns herrscht, verdient sie
besprochen zu werden, denn sie ist nicht nur eine medicinische, sondern
ganz besonders eine praktisch volkswirtschaftlich wichtige Frage. Es ist
daher sehr zu begrüssen, dass zunächst Fayrer in London und Greiffen-
berg, z. Z. in Basel, Gelegenheit genommen, dieselbe jetzt zu besprechen,
wo die Cholera mit ihren Schrecken nicht leibhaftig vor uns steht. Die
Ansichten der beiden Autoren decken sich nicht nur vielfach, sondern stim¬
men in vieler Beziehung mit denen überein ; welche schon Dr. Schneider
in Soerabaya in Java über Cholera mitgetheilt hat. An diese Arbeiten
schliesst sich nun die eines Franzosen Dr. Vignard, von welcher Dr.
Schuster das Wesentlichste durch Uebersetzung dem deutschen Publicum
zugängig gemacht hat. Diesen Arbeiten reiht sich zum Schlüsse an die
eines Naturforschers, des Dr. Cramer, Prof, der Botanik in Zürich. Obschou
die genannten vier Arbeiten nicht den geringsten persönlichen Zusammen¬
hang haben, kann man doch daraus lernen, in welchen Richtungen Beob¬
achtung, Experiment und kritische Beurtheilung sich weiter zu bewegen
haben. Pettenkofer hält es nun für angezeigt, die hohe Bedeutung der
Wichtigkeit der Cholerabacillusentdeckung K o c h ’ s voll und ganz anzu¬
erkennen, er verwahrt sich aber dagegen, die ätiologischen Anschauungen
Koch’8 über das Zustandekommen von zeitlich und örtlich auftretenden
wirklichen Choleraepidemieen zu den seinigen zu machen 1 ).
Dieser kurzen Einleitung reiht sich der Vortrag Fayrer’s über
Geschichte und Epidemiologie der Cholera an; Verf. bespricht die Art
ihres Auftretens und ihrer Verbreitung, ihre geographische Vertheilung, ihr
Verhältniss zu Jahreszeit und Klima, zu meteorologischen und localen Be¬
dingungen und zuletzt die Maassregeln, welche die Erfahrung als die wirk¬
samsten zu ihrer Milderung oder Verhütung hat erkennen lassen. Die
Cholera ist eine Seuche, die mit denen des Mittelalters viele gemeinschaft¬
liche Züge hat; sie durchschreitet die Erde zonenweise, verbreitet sich in
tropischen, gemässigten und Polarregionen, befällt alle Menschenrassen, unbe¬
rechenbar und launenhaft in ihrem Auftreten. Die Cholera ist eine alte
Krankheit, wird bereits von Celsus, Aurelianus, auch von arabischen
Schriftstellern erwähnt (1364). In Europa finden wir anfangs des 16. Jahr-
*) Cfr. Pettenkofer: Zum gegenwärtigen Stand der Cholerafrage. München 1887,
und Pettenkofer: Der epidemiolog. Theil des Berichtes der deutsch. Choleracommission.
München 1888.
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Cholera.
583
hunderte Aufzeichnungen über Cholera. In England wird eine Epidemie
aus dem Jahre 1726 erwähnt. 1722 bis 1724 trat sie in Norddeutschland
auf u. s. w. Die erste, am heftigsten bei Jessone in Bengalen auftretende Pan¬
demie verbreitete sich über ganz Indien, wanderte über Ceylon an die Ostküste
Afrikas, Malakka, Molukken, Philippinen, Japan, China, Persien, Russland. In
der zweiten Pandemie 1836 bis 1837 verbreitete sich die Cholera, von Bengalen
ausgehend, nach Westen zu in zwei Richtungen durch Cabul, Bokhara nach
Orenburg, durch Mesopotamien, Arabien über Suez nach Aegypten und in
der anderen Richtung durch Persien, Transkaukasien nach Astrachan und
von da herüber nach Russland; sie erreichte Deutschland durch Polen über
Danzig, Oesterreich durch Galizien, erschien in Grossbritannien, Frankreich
und den Niederlanden beinahe zu gleicher Zeit, ergriff dann Spanien, Por¬
tugal, Frankreich und Italien; dann sprang sie nach Canada, verbreitete
sich den Lorenzostrom aufwärts und durch Detroit nach Nordamerika, Mexiko,
Westindien, Südamerika, China und Japan. Die dritte Pandemie 1846 bis
1863 wanderte von Indien nach Persien, Sibirien, dann zur Türkei, ergriff die
Donaufürstenthümer, Ungarn, Kleinasien, Syrien, Aegypten, andererseits ergriff
sie über Astrachan das europäische Russland und Deutschland (1848).
1848 bis 1849 war sie in England, den Niederlanden, Belgien, 1849 bis 1850
in Schweden, Oesterreich, Frankreich und Italien. 1848 erschien sie in
Nordamerika, 1849 in Canada. Von 1852 ab erschien die Cholera in Europa
in all den Ländern, welche sie vorher heimgesucht hatte, wieder, zu welchen
sich noch Dänemark und Spanien gesellten. Die vierte Pandemie 1865
bis 1875 nahm abweichend von dem früher eingeschlagenen Wege ihren Lauf
nach Westen durch Arabien und Suez; ergriff fast gleichzeitig die Länder
des Nordens und Ostens Europas, Westindien und Nordamerika, sprang nach
Asien und brach 1875 in Syrien aus. Die letzte Pandemie begann 1883 in
Aegypten, sprang nach Toulon, Marseille, Lombardei, Norditalien, Nord¬
frankreich und ergriff zwei englische Häfen, verbreitete sich aber dort nicht.
1885 erschien sie in Spanien. Von Italien kam sie über Triest nach Istrien,
Kärnthen und Buda-Pesth. Sie gelangte nach Japan und Südamerika.
Verfasser bespricht nun die geographische Vertheilung, Verhalten, Vor¬
bedingungen und Gang der Epidemie. Zunächst werden die Länder und Städte
aufgeführt, die von den Epidemieen bisher ganz oder beinahe ganz verschont
blieben, dann die Orte, aus denen die Cholera nie verschwindet, endemisch ist.
Unter diesen spielt Aegypten und einige Theile Russlands eine grosse Rolle;
die Cholera, sagt Verfasser, kommt sporadisch, endemisch oder epidemisch vor;
die wirkliche Ursache des epidemischen Einflusses kennen wir nicht, sei die¬
selbe eine veränderte Beschaffenheit der Atmosphäre oder ein weit verbreitetes
Miasma von bestimmter Art, sei es ein Mangel oder ein Uebermaass elektri¬
scher oder magnetischer Spannung von verschiedenen Feuchtigkeitsgraden
vom Ozongehalt u. s. w. Die Cholera unseres Landes (nostras) ist in gewissen
Stadien von der in Indien nicht zu unterscheiden. Verfasser hält sie für iden¬
tisch mit cholera asiatica. Die Plötzlichkeit und Bösartigkeit gewisser Aus¬
brüche der Cholera sind merkwürdig. Verfasser erzählt eine Reihe solcher
auf Schiffen, denen in einzelnen Fällen ebenso plötzlich ein Abfall folgte. —
Abgesehen vom gesundheitsschädlichen Zustande eines Ortes ist die Lage des¬
selben und sein physikalischer Charakter ins Auge zu fassen, ebenso die Höhen-
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584
Kritiken und Besprechungen.
läge, die Bodenbeschaffenheit, der geologische Charakter eines Landstriches.
Nicht immer trifft mit der grössten Dichtigkeit der Bevölkerung die Intensität
der Cholera zusammen; die Niederschläge sind von beträchtlichem Einfluss,
der Zustand des Grundwassers, seine wechselnde Höhe und Stagnation.
Was die Verbreitung der Cholera anlangt, so erklären Theorieen von
der Ansteckung und Verbreitung durch den menschlichen Verkehr nicht
die Bewegung der Epidemieen, denn thatsächlich liegen an Hauptverkehrs¬
linien Orte, die am wenigsten zu leiden haben, während andere, weniger
leicht erreichbare, schwer heimgesucht wurden; die Cholera scheint eine
Vorliebe für gewisse Districte, ja für Strassen und Häuser zu besitzen;
Schwankungen ihrer Intensität gehören zu den bekanntesten Erscheinungen.
Verfasser kommt nun auf die Aetiologie der Cholera zu sprechen und
findet in den Symptomen und den Allgemeinerscheinungen derselben Vieles,
was dafür spricht, dass sie nur eine andere Art von Fieber sei; der Cholera¬
typus variirt in verschiedenen Epidemieen und diese charakteristischen Ver¬
schiedenheiten sind zweifellos durch meteorologische und locale Ursachen
beeinflusst. Verfasser führt nun die verschiedenen Theorieen über die
Ursache der Cholera an: Miasmatisches Gift, Pilze (nach Pettenkofer —
erdgeboren), den Koch’sehen Bacillus. Verfasser erkennt rückhaltslos den
Werth dieser bacteriologischen Forschungen an, glaubt aber nicht, dass ein
Mikrobe als die Lösung eines Problems, wie das der Choleraursache, ange¬
nommen werden könne. Keine der aufgestellten Theorieen über die Aetiologie
der Cholera befriedigt bisher den Verfasser; die primäre Ursache oder der
Factor, besser Gruppe von Factoren, welche die Cholera verursachen, sind
nach dem Standpunkte unseres Autors noch immer unbekannt; alle Maass¬
regeln, welche sich auf die Ansteckungstheorie stützen, sind bisher unwirk¬
sam geblieben. „Die wirksamsten Schutzwaffen sind Reinlichkeit, reine Luft,
reines Wasser, gute Nahrung, Kleidung, Wohnung, gesunde Lebensweise.“
(Diese Anschauung scheint doch sehr dafür zu sprechen, dass Verfasser ein
heimlicher Anhänger der Ansteckungstheorie ist. Ref.) Quarantänen und
Cordons hält er für unnütz, hält aber die Behörden für berechtigt, „Maass¬
regeln zu ergreifen, welche, ohne irgendwie einschränkend für die persön¬
liche Freiheit zu sein, Schutz bieten gegen mögliche Quellen der Infection
(also doch! Ref.), und allen bekannten praktischen Mitteln gegen die Ein¬
schleppung oder Verbreitung der Krankheit volle Wirksamkeit verschaffen.“
Verfasser bespricht nun die verkehrsbeschräukenden Maassregeln und
deren Resultate, bringt zur Illustration der unheilbringenden Cordonmaass-
regeln einige Zeitungsabschnitte und betont, dass man glücklicherweise in
Britisch-Indien einschränkende Maassregeln aufgegeben habe und sich dort
nur auf sanitäre Verbesserungen allein verlasse; er kann dabei die Bemerkung
nicht unterdrücken, dass die Schiffscholera die Ansteckungstheorie einiger-
maassen zu unterstützen scheine.
Zum Schluss bespricht Verfasser die allgemeinen und besonderen
Vorsichtsmaassregeln gegen Cholera, bespricht die Quarantänemaassregeln,
die er für einen Uebergriff in die persönliche Freiheit und, was die Haupt¬
sache ist, für unnütz erklärt; er theilt die Maassregeln mit, welche das
britische Gesundheitsamt zur Desinfection, der Reinigung der Schiffe,
Effecten und Personen getroffen hat, und wendet sich nochmals gegen den
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Cholera,
585
Nutzen der Quarantäne, weil dieselbe das Vorhandensein einer „epidemischen
Atmosphäre“ übersehe, ohne welche eine epidemische Krankheit sich nicht
verbreitet. Kann die Quarantäne der Ausbreitung der Cholera nicht Vor¬
beugen, dann ist sie eine barbarische Bedrückung, welche den Handel auf¬
hebt, den internationalen Verkehr hemmt, das Leben gefährdet und das
Staatsvermögen vergeudet.
Was ist nun Pflicht jedes einzelnen Angehörigen eines Gemeinwesens
im Interesse seiner selbst, seines Haushalts, Dorfes, Stadt oder Landes, wenn
die Cholera droht oder schon aufgetreten ist V -Er soll eine sorgfältige Lebens¬
weise beobachten, sich sorgfältig kleiden, mässig im Essen und Trinken
sein. Furcht, Uebermüdung, Erkältungen, starker Temperaturwechsel,
Abführmittel, unverdauliche Nahrung, besonders Obst, sind zu vermeiden.
Man achte auf Ventilation, Versorgung mit reinem Trinkwasser, verhindere
Menschenanhäufungen. Kranke sind zu pflegen, ihre Excremente zu des-
inficiren, ebenso ihre Gerätschaften, die betreffenden Zimmer und Häuser.
Quarantänen vermeide man. Je energischer diese Maassregeln durchgeführt
werden, desto vollständiger wird unsere Immunität gegen die Seuche sein,
die jetzt schlummert, aber jeden Augenblick wieder erscheinen kann.
An den Vortrag des Sir Fayrer reiht sich dann eine Arbeit über „die
Cholera in Indien“ von Dr. Erni Greiffenberg in Basel an. Verfasser
versucht, gestützt auf seinen siebenjährigen Aufenthalt in Indien an der Hand
eigener Beobachtungen die Berechtigung oder Unrichtigkeit der Koch’sehen
Lehre zu beleuchten. Seine Beobachtungen stammen aus Sumatra und sind
schon desshalb interessant, weil die Einschleppung der Krankheit nur durch
Schiffe möglich ist, wesshalb man denken sollte, dass der Ausgangspnnkt der
Epidemieen stets leicht zu finden und in den Hafenstädten sein müsse, was
sich jedoch nicht bestätigte. Die Cholera trat gewöhnlich in der heissen
Zeit auf und verschwand in der Regenzeit. Trotz aller Quarantänemaass¬
regeln kam die Cholera über See und verbreitete sich einmal flussaufwärts
ins Thal des Atjehflusses, ein anderes Mal quer über das Land und dann
flussabwärts.“ Die Cholera schritt nicht regelmässig von einem Posten zum
anderen vorwärts, sondern übersprang hier und dort einen, um dann erst
viel später bei dem Uebersprungenen Einkehr zu halten. Daraus leitet
Verfasser einen Beweis für die Richtigkeit der Pettenkofer’sehen Lehre
ab und fügt als einen weiteren Beweis für die localistische Auffassung von
der Cholera die Beobachtung bei, dass die Choleraherde örtlich scharf
begrenzt waren. Durch Verlassen der Choleralocalität kann man eine
Epidemie coupiren; auch dafür führt Verfasser ein Beispiel vor und bespricht
dann die Frage nach der Ursache der Cholera. Dem Koch’schen Bacillus
steht er sehr ungläubig gegenüber, weil alle Experimente bei Thieren miss¬
lungen sind, auf welche Koch freilich selbst keinen grossen Werth legt;
ferner weil die Koch’sche Behauptung, dass der Cholerabacillus auffallend
schnell beim Eintrocknen zu Grunde gehe, in directem Gegensatz zu den
Erfahrungen in Indien stehe; dort verschwindet die' Cholera durch den
Regen und tritt in der trockenen Zeit auf. Einen weiteren Beweis gegen
die Koch’sche Lehre findet Verfasser darin, dass Koch selbst in einigen
Fällen von Cholera seinen Bacillus nicht gefunden hat, und darin, dass trotz
der Tausende von Untersuchungen noch nie ein tödtlicher Fall von Cholera
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586
Kritiken und Besprechungen.
beim Menschen verursacht wurde; die Ansicht des Verfassers geht dahin,
dass die Bacterien, welche die wirkliche Ursache der Cholera sind, lange
lebensfähig sein müssen, es muss ihnen eine Dauerform eigen sein, ihre
Entwickelung und Verbreitung muss durch die trockene Jahreszeit begün¬
stigt, durch die nasse Jahreszeit gehemmt werden.
Was die Verbreitung der Cholera anlangt, so giebt der Verkehr von
Cholerakranken mit Gesunden in der That selten Veranlassung zur An¬
steckung im Gegensatz zur Koch’sehen Lehre. Dass die Durchseuchung
Immunität bedinge, wie Koch behauptet, ist nach Verfasser ebenso unrichtig,
wie die, dass die Europäer leichter an Cholera erkranken, als die Neger und
Eingeborenen, denn dieses Verhältniss treffe eben bei allen Affectionen der
Digestionsorgane zu; übrigens sei es ein Unding, in Indien von einer Statistik
zu reden, wo selten Jemand von einem Arzt etwas wissen wolle, wo selten
Jemand weiss, wie alt er ist; mit der indischen Statistik kann man alles
Mögliche und Unmögliche beweisen.
Es folgt nun eine Arbeit von Stabsarzt Dr. A. Schuster: Quaran¬
tänen. Die Contagionisten bei der Lehre von der Cholera sind Anhänger,
die Localisten sind Gegner der Quarantänen; diese Trennung in zwei Lager
lässt sich sogar nach Nationen erkennen; die ältesten und überzeugtesten
Gegner der Quarantänen sind die Engländer, trotz der Anfeindungen,
welche sie von den meisten anderen Nationen erfuhren, weil sie in geeigneten
Fällen dadurch die epidemische Ausbreitung der Cholera nicht verhindert
haben, allein die Engländer stützen sich darauf, dass sie in England seit
1866 keinen epidemischen Ausbruch der Cholera mehr gehabt haben,
obschon in englischen Häfen kein Schiff mehr der Quarantäne unterworfen
wurde. — In Italien hatte man in den Cholerajahren 1884, 1886 und 1887
Quarantänen eingeführt durchgehends ohne Erfolg, und nun will dasselbe
in Zukunft von dieser Maassregel absehen. Strenge Verfechter der Quaran¬
tänen sind die Türkei und Frankreich; in Deutschland verwerfen die¬
selbe die Auhänger Pettenkofer’s als nutzlos, während die Koch’sehe
Schule dieselben als zweckentsprechende Maassregel ansieht.
Die Engländer sind auf dem Wege praktischer Erfahrungen dazu
gekommen, die Quarantänen als nutzlos anzusehen; sie haben gesehen, dass
die Vorschriften entweder gar nicht angewendet oder umgangen werden,
während die Franzosen diese Erfahrungen noch weniger gemacht haben und
desshalb die Quarantäne vertreten, sagt Vignard, ein Gegner der Quaran¬
tänen; derselbe betont, dass dieser unselige Standpunkt der Franzosen durch
das zu ausgesprochene Ueberwiegen des ärztlichen Standpunktes käme.
„Die beamteten Aerzte sind zu sehr Therapeuten und zu wenig Hygieniker“
(sic!). Was Vignard unter Hygienikern versteht, beweist der Satz, dass
die Aerzte den unbedingt nothwendigen Bedingungen für Handel und
Schifffahrt zu wenig Rechnung tragen. Vignard ist gegen die von den
Franzosen verlangte Aufstellung von staatlichen Aerzten an Bord der
Schiffe; am wenigsten praktischen Erfolg konnte die Choleraquarantäne im
Orient haben; Vignard hat selbst 20 Jahre im Orient gelebt und hat dort
ein Marinehospital geleitet, war selbst Vorstand einer Quarantäne. Auf
Grund seiner persönlichen Erfahrungen kommt er zu dem Satz: „Nachdem
die Quarantäne absolut nicht zu verwirklichen ist, so bildet sie eine nicht
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Cholera.
587
nur unnöthige, sondern entschieden schädliche Einrichtung“ (begreiflich!
d. Ref.); denn 1) eine Isolirung der Schiffe ist unmöglich, weil der Platz dies
nicht gestattet; 2) die Desinfection der Gegenstände, welche den Infections-
stoff verschleppen könnten, ist eine lächerliche Farce; für letztere Behauptung
führt Yignard nun in der That die für deutsche Aerzte unbegreiflichsten
Thatsachen auf (vergl. S. 90 u. ff. dea Schriftchens); 3) ein Personal, das
sich seiner Pflichten im Orient bewusst wäre, giebt es im Orient nicht.
Yignard wünscht desshalb die Quarantäne durch ein System der sanitären
Inspection ersetzt, durch welche eine Einschleppung der Cholera eher ver¬
hindert werden kann.
Der vorstehenden, im Referat wiedergegebenen Arbeit schliesst sich noch
„eine Studie über die Choleraätiologie“ von Prof. Dr. C. Cramer an.
In der Einleitung setzt Verfasser die Unterschiede zwischen den Autoch-
thonisten und Ephodisten aus einander; letztere unterscheiden sich wieder
in Contagionisten und Localisten, unter letzteren sind wieder zwei ver¬
schiedene Richtungen zu bemerken: die Näge 1 i’sehe und Pettenkofer’sehe;
erstere nimmt die Nothwendigkeit zweier Pilzformen an, letztere eine Pilz-
form unter dem Einfluss örtlicher und zeitlicher Momente. Die Wahl der
Mittel zur Verhütung von Epidemieen muss je nach dem contagionistischen
oder localistischen Standpunkte, den man einnimmt, eine wesentlich ver¬
schiedene sein. Die Contagionisten werden die Vernichtung des Cholerapilzes
in erster Linie ins Auge fassen, die Localisten dagegen werden hoffen, durch
gute Haus- und Ortsentwässerung, Canalisation und Wasserversorgung allein
zum Ziele zu gelangen. Die Anschauung der Autochthonisten ist unhaltbar;
schwerer isk es zu entscheiden, welche Richtung der Ephodisten die richtige
ist: die rein contagionistisohe (Koch), die diblastische (v. Nägeli) oder die
monoblastische (v. Pettenkofer). Verfasser meint nun, dass das explosions¬
artige Anschwellen zahlreicher Epidemieen sehr für ektogene Entwickelung
derselben spräche, ebenso die oft rapide Abnahme derselben; ferner der
Umstand, dass die Cholera z. B. nicht überall endemisch ist, und die ver¬
schiedene Dauer des Incubationsstadiums. Den Hauptbeweis gegen die rein
contagionistische Auffassung sieht Verfasser in der Bedingtheit der räum¬
lichen und zeitlichen Verbreitung der Cholera, in der örtlich und zeitlich
variirenden Intensität derselben an verschiedenen Orten und am gleichen
Orte, in der constanten Immunität gewisser Orte für Cholera, und zwar
sowohl verschiedener Städte als auch verschiedener Stadttheile, in der rela¬
tiven Immunität der Schiffe, selbst Kulischiffe. Diese Erscheinungen können
nicht durch Verkehrsverhältnisse erklärt werden, auch lassen sie sich nicht
auf Schwankungen der individuellen Disposition oder die Wirkung der
Durchseuchung zurückführen, sondern es muss die Oertlichkeit selbst ent¬
weder constant oder zeitlich eine maassgebende Rolle spielen. Verfasser
bespricht nun die Choleramikroben und ihre Infectionstüchtigkeit. Absolut
sicher ist der Zusammenhang zwischen der Cholera und dem Koch’sehen
Bacillus nur durch das Experiment zu beweisen, und das hat bei der Cholera
seine grossen Schwierigkeiten: am Menschen lässt sich nicht experinientiren,
gesunde Thiere sind immun; erst krank gemachte Thiere reagiren auf die
Koch’sehen Experimente. Zweifellos festgestellt ist nur das constante,
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588
Kritiken und Besprechungen.
meist massenhafte Vorkommen des Choleraspirillums. Wenn das Cholera-
spirillum die alleinige Ursache der Erkrankung ist, wie vermag dasselbe
den sauren Mageninhalt zu passiren, warum wird es bei seiner grossen
Empfindlichkeit von den anderen Bacterien des Darmes nicht sofort ver¬
nichtet, warum erkranken dann nicht nahezu alle Menschen? fragt Verfasser. —
Ausdehnung, Intensität und zeitlicher Verlauf verschiedener Epidemieen
hängen mit der ektogenen Erzeugung von. Choleragift auf beschränkterem
oder ausgedehnterem Gebiete zusammen. Das Wasser muss im Allgemeinen
als ein für die Vermehrung des Choleracontagiums ungünstiges Medium
bezeichnet werden; weit eher scheint sich der Boden zur Erzeugung des
Cholerakeimes zu eignen; man ist zu dieser Annahme gezwungen, wenn
man der über alle Zweifel erhabenen Immunität gewisser Orte einigermaassen
Beachtung schenkt und nicht etwa annehmen will, dass es nur Zufälligkeiten
waren, dass an solchen Orten, z. B. Lyon, die Cholera nicht ausbrach.
Dass die Cholera durch Personen, vielleicht sogar durch Gesunde,
sowie durch Verbrauchsgegenstände, besonders Leibwäsche, verschleppt
werden kann, steht fest. Aber ob Epidemieen dadurch veranlasst werden
können, ist sehr zu bezweifeln, dazu bedarf es nach Verfasser eines ektogen
vermehrten Infectionsmaterials. Durch die Luft kann ( der Cholerabacillus
wohl nicht verbreitet werden, denn derselbe geht durch Austrocknen rasch
zu Grunde, und Sporen sind an demselben ausser von Hueppe (Koch und
Gaffky verneinen dies) noch nicht nachgewiesen und aus feuchtem Boden
können Bacillen selbst durch scharfe Luftströmungen nicht weggeführt
werden. Wesentlich besser steht es mit der Verbreitung der Cholera durch
das Wasser, wohin durch den verunreinigten Boden leicht Spirillen in Masse
gelangen können, allein das Studium der Geschichte des Typhus und der
Cholera beweisen streng genommen das Gegentheil der Trinkwassertheorie;
für München z. B. ist mit dem Trinkwasser absolut nichts anzufangen.
Verfasser kommt auf Grund seiner Studien zu der festen Ueberzeugung,
dass sowohl das endemische als epidemische Auftreten der Cholera wie auch
des Typhus allgemein und ungezwungen nicht auf die Verbreitung des Con-
tagiums durch Trink wasser zurückgeführt werden kann, dass man ohne eine
ektogene Entwickelung absolut nicht auskommen kann. In Folge seiner halb
localistischen Anschauung stimmt er bezüglich der prophylactischen Maass-
regeln 1) für Reinhaltung des Bodens (Orts- und Hausentwässerung, Canali-
sation, Trinkwasserversorgung); 2) für das Verlassen von Choleraorten so¬
weit dies angängig ist; 3) für Evacuirung von Spitälern und Casernen, die
sich als Choleraherde erwiesen haben; 4) für grösste Reinlichkeit des Ein¬
zelnen und ganzer Bevölkerungen; 5) für Kochen des Trinkwassers; 6) für
zweckmässige Auswahl und Behandlung der Speisen und Getränke; 7) für
richtige Desinfection der Cholera-Dejectionen, -Wäsche u. s. w.; 8) für An¬
zeigepflicht der Aerzte, um die ersten Fälle rasch zu erkennen und 9) selbst¬
verständlich für geordnetes Leben bei Beginn einer Epidemie, für Vertbeilung
gesunder Speisen an Arme, für Vertheilung warmer Kleider, für Einrichtung
eines öffentlichen Sanitätsdienstes.
Dr. Stich (Nürnberg).
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Reineke, Typhus in Hamburg.
589
Physicus Dr. J. J. Reineke: Der Typhus in Hamburg mit be¬
sonderer Berücksichtigung der Epidemieen von 1885
bis 1888. Hamburg, Friedrichsen, 1890. Fol. 71 S.
Die schweren Typhusepidemieen, welche in den Jahren 1885, 1886 und
1887 die Stadt Hamburg heimgesucht und die Aufmerksamkeit der dortigen
ärztlichen Kreise in hohem Grade in Anspruch genommen hatten, veranlassten
den Verfasser, eingehende Untersuchungen über das Auftreten des Typhus
überhaupt in Hamburg anzustellen. Die hochinteressanten Ergebnisse der¬
selben, die, gestützt auf ein umfangreiches statistisches Material, einen
ausserordentlich werthvollen Beitrag zur Lösung der noch mannigfache
Räthsel bietenden Typhusfrage gewähren, hat der Verfasser in der vor¬
liegenden, überaus dankenswerthen Abhandlung niedergelegt.
In dem ersten Abschnitte werden die Ergebnisse der Statistik erörtert.
Das statistische Material greift bis zum Jahre 1820 zurück, von wo ab amt¬
liche Todesbescheinigungen existiren, während vom Jahre 1871 ab eine zu¬
verlässige Sterblichkeitsstatistik für den ganzen Hamburgischen Staat vom
Medicinalrath Kraus vorhanden ist. Trotz der grossen Fehlerquellen der
ersteren, und trotzdem die zweite weit über die Stadt Hamburg hinaus¬
greift, lassen sich doch mit Sicherheit einzelne grosse Typhusepidemieen
feststellen, so die von den Jäliren 1826, 1842, 1846, 1857, 1885, 1886 und
1887. Die in den einzelnen Jahren sehr wechselnde und namentlich durch
das Auftreten von Pocken und Cholera sehr steigende Gesammtsterblichkeit
wird durch den Typhus nicht wesentlich beeinflusst. In keinem Jahre fehlt
der Typhus, in den Jahren der erhöhten Sterblichkeit ist auch die Typhus¬
sterblichkeit eine erhöhte, wie sich aus den einzelnen Tabellen ergiebt. Der
Verfasser weist auf Grund dieser Tabellen nach, dass die von Vrrchow
eingeführten, bereits über den Typhus von Hamburg veröffentlichten stati¬
stischen Zahlen des Procentsatzes der Gesammtsterblichkeit verschiedene
Fehlerquellen haben und dass eine richtigere Statistik sich nach dem
Procentsatze der Einwohnerzahl richten muss. Nach dieser Berechnung
fallt die höchste Typhussterblichkeit 18*6 pro 10 000 in das Jahr 1842.
Im Jahre 1820 betrug dieselbe 7*6 pro 10000, von da ab steigend mit
mässigen Schwankungen bis zum Jahre 1842 und von da ab ebenso sicher
abfallend bis 2*5 pro 10 000, höchstens 4*2 pro 10 000 in den Jahren
1876 bis 1885. Doch auch in diesen auf- und absteigenden Curven treten
einzelne Schwankungen mit stärkeren Epidemiejahren in den dreissiger
Jahren und in den Jahren 1846, 1847, 1857, 1865, 1866 und 1885 bis
1888 auf. Im Ganzen erweist sich die Curve der Typhussterblichkeit in
Hamburg ähnlich wie in andereji Städten, nur dass das Ansteigen, sowie
das Abfallen etwas langsamer erfolgt, als wie in diesen. Wie bei den
meisten norddeutschen Städten treten die Epidemieen am heftigsten auf in
den Monaten December bis Januar, und obgleich auch zu allen Jahreszeiten
grössere und geringere Epidemieen Vorkommen, sind doch die Monate Juni
und Juli die günstigsten. Erkrankungsberichte sind erst seit 1872 vorhanden,
da erst von dieser Zeit ab Meldungen der Medicinalbeamten erfolgen. Die
graphischen Darstellungen ergeben eine Krankheitscurve, die der Sterblich-
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590
Kritiken und Besprechungen.
keitscurve im Ganzen parallel ist. Der Verfasser weist darauf hin, dass ein
richtigeres Resultat zu erlangen wäre nach einer Berechnung des Procent¬
satzes der Erkrankungen in den einzelnen Monaten. Da indessen diese Arbeit
zu mühevoll, und im Wesentlichen dasselbe Resultat ergeben würde, hat er
davon Abstand genommen. Auch in der Erkrankungscurve zeigen die Monate
December und Januar den höchsten Stand und Mai und Juni den niedrigsten.
Naturgemäss steigt die Krankheitsziffer etwas eher und fällt etwas zeitiger,
als wie die Sterblichkeitsziffer. Da die Monate December und Januar, welche
die höchste Curve zeigen, in zwei verschiedene Jahre fallen und die niedrigste
Curve im Juni und Juli fällt, so erscheint der Vorschlag des Verfassers,
Epidemiejahre aufzustellen, in denen die höchste Steigerung und der höchste
Abfall in ein Jahr zusammengefasst sind, ganz zweckmässig. Er rechnet
das Epidemiejahr demnach vom 1. Juli des einen Jahres bis 30. Juni des
anderen Jahres. Auch nach dieser Art der Berechnungen treten in der
graphischen Darstellung die drei Epidemiejahre jedoch viel schärfer als nach
der gewöhnlichen Darstellung hervor. Die Sterblichkeit in den einzelnen
Epidemieen ist nicht ganz sicher festzustellen, da bis zum Jahre 1885 nicht
so sichere Anzeigen für die Erkrankungen als für die Todesfälle existiren,
und bis dahin auch die Anmeldungen der in den Krankenhäusern vorge-
kommeneu Typhuserkrankungen fehlen. Trotz dieser Mängel ist nach den
zusammengestellten Tabellen durchweg zu ersehen, dass die Sterblichkeit
im Allgemeinen um so geringer, je grösser die Epidemieen sind. Kein
richtiges Bild ergiebt die Zusammenstellung der Erkrankungen und Todes¬
fälle der einzelnen Monate, da die Todesfälle naturgemäss nicht von denen
im Monat vorgekommenen Erkrankungen herrühren können und die Annahme,
dass der Tod einen Monat später als die Erkrankung erfolgt, doch in einer
grossen Anzahl von Fällen nicht zutrifft. Seit dem Jahre 1885 sind durch
Kraus Zählblättchen eingeführt, aus denen sich die Sterblichkeit in den
einzelnen Monaten feststellen lässt. Danach erscheint die Sterblichkeit der
Epidemie beim Abfallen grösser als beim Ansteigen. Die andauernd grösste
Sterblichkeit ergeben die Mouate December und Januar, in denen die Er¬
krankungen bereits abnehmen. Die Betheiligung der einzelnen Altersclassen
bei den Erkrankungen ergiebt, dass die jüngeren Jahrgänge vor Allem bis
zum 30. Jahre am meisten betroffen werden und von diesen hauptsächlich
das Lebensalter von 15 bis 25 Jahren.
Es stellt sich heraus, dass unter den letzteren viel mehr Zugezogene,
oder in der Stadt erst kürzere Zeit befindliche Personen von der Krankheit
befallen werden, als wie Eingeborene. In diesen Jahren bilden die Fremden
den grössten Bestandtheil der Einwohner und zwar l J h der Gesammtz&hL
In den späteren Jahrgängen nimmt die Zahl der Zugezogenen immer mehr ab.
Es erscheint daher die Annahme gerechtfertigt, dass die Bevorzugung der
jüngeren Jahrgänge bei dem Befallenwerden vom Typhus hauptsächlich darauf
beruht, dass die Zugezogenen darin die grösste Anzahl bilden, und dass die
Eingeborenen eine gewisse Immunität erwerben. Diese Annahme wird be¬
stätigt bei Vergleich mit der Landbevölkerung der Umgebung der Stadt.
Hier ist der Zuzug von Fremden in den jüngeren Jahrgängen geringer und
es ragt auch danach die Erkraukungsziffer in den AltersclasSen von 25 bis
30 Jahren nicht wesentlich aus der allgemeinen Erkrankungsziffer hervor.
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591
Reineke, Typhus in Hamburg.
Bei Vergleich mit anderen Bezirken, in denen die Landbevölkerung vor¬
wiegt, wie z. B. in Schleswig - Holstein, tritt dieselbe Erscheinung zu Tage.
Dort werden hauptsächlich die höheren Altersclassen befallen. Eine Er¬
klärung dafür wurde in dem Umstande gesucht, dass in den Städten die
jüngeren Lebensalter sich grösseren Schädlichkeiten aussetzen und einen
schlechteren Lebenswandel führen, als wie die älteren Lebensalter. Dies
ist aber für Hamburg nicht zutreffend, was der Verfasser daraus beweist,
dass das Militär, welches aus Hamburg recrutirt wird, nur eine sehr geringe
Betheiligung an der Erkrankungsziffer der jüngeren Jahrgänge liefert. Er
glaubt, dass jedes Alter gleichmässig zur Erkrankung disponirt, dass aber
ein längerer Aufenthalt in der Stadt eine gewisse Immunität hervorbringt.
Nach der Betheiligung der einzelnen Berufsarten ergeben die Zusammen¬
stellungen des Verfassers, dass diejenigen am meisten befallen werden, in
denen der grösste Zuzug Fremder herrscht, also hauptsächlich Gesellen,
Lehrlinge, Dienstboten. Auch die wohlhabenden Classen werden nicht vom
Typhus verschont, wobei einzelne Ortschaften bevorzugt werden; so wird
Uhlenhorst mit reicher Bevölkerung stärker befallen als Barmbek mit
armer Bevölkerung. Dies führt zur Frage der örtlichen Verbreitung, worüber
Kraus seit 1876 sehr interessante graphische Darstellungen giebt. Trotz
der verschiedenen Fehlerquellen, welche der Verfasser darin nachweist, lasst
sich doch ein brauchbares Resultat daraus erzielen.
Danach haben trotz der starken Ausbreitung der Epidemieen in den
Jahren 1885 bis 1887 in allen Districten grosse Unterschiede in den ein¬
zelnen ohgewaltet und zwar der Art, dass einzelne Vororte auffallend
weniger betroffen wurden. Es zeigen sich sämmtliche an der Elbe gelegenen
Bezirke des Centrums am stärksten, und allmälig nach der Peripherie ab¬
nehmend in radialer Ausbreitung die Vororte schwächer befallen, was auch
der Verbreitung des Verkehrs, der in Hamburg vom Mittelpunkte aus gleich¬
mässig nach allen Seiten hin statt findet, entspricht. Betreffs der zeitlichen
Ausbreitung in den einzelnen Orten und den einzelnen Epidemieen ergeben
die Zusammenstellungen unzweifelhaft, dass letztere gleichzeitig stattgefunden
und nicht etwa, von einem Punkte ausgehend, sich nach und nach über
andere Districte verbreitet haben. Die Betheiligung der Geschlechter ist
eine sehr ungleichmässige. Was das Befallenwerden einzelner Häuser anbe¬
trifft, so kommen zwar in den einzelnen Epidemieen dieselben Häuser öfter
mit mehrfachen Erkrankungen vor, doch haben sich keine Typhushäuser
auffinden lassen.
In dem zweiten Abschnitt behandelt Verfasser das Trinkwasser und
untersucht, inwieweit dies, wie von verschiedenen Seiten behauptet wird, an
der Entstehung des Typhus schuld sei. Hamburg bezieht sein Trinkwasser
ans der Elbe und zwar in unfiltrirtem Zustande, 6 km oberhalb der Aus¬
mündungsstelle der Sielabflüsse. Nun wird behauptet, dass mit der jedes¬
maligen Fluth das Wasser der Siele bis zu der Schöpfstelle getragen werde,
und da dieses auch Typhusstühle und somit auch Typhusbacillen enthalte,
werde das Trinkwasser mit diesen vermischt und erzeuge wieder Typhus.
Die angestellten Untersuchungen, wie weit die Fluth das Wasser treibe,
haben ergeben, dass, abgesehen von der wechselnden Stärke der Fluth bei
heftigen Stürmen in den Sommermonaten, diese thatsächlich das mit den Siel-
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592
Kritiken und Besprechungen.
abflüssen vermischte Unterwasser bis in die Schöpfstelle treibe. Die chemischen
Untersuchungen des Wassers bezüglich des Chlorgehalts und die theoretische
Berechnung aus den Wassermengen, welche durch die Fluth fortgetrieben
werden, lassen es indessen nicht zweifelhaft erscheinen, dass die Verdünnung
der etwa eingeführten Typhusstühle eine ganz colossale ist. Nach dem
Verhältniss der Wassermassen berechnet sich diese auf das 720 millionen¬
fache. Wenn auch dagegen eingewendet werden kann, dass die Vermischung
des Sielwassers nicht gleichmässig stattfindet, dass ferner die Typhusbacillen
im Wasser sich sehr schnell vermehren, so weist Verfasser diese Einwände
dadurch zurück, dass bei dem öfteren Wechsel von Ebbe und Fluth die Ver¬
mischung des Wassers wesentlich anders als in Binnenflüssen stattfindet,
und zweitens, dass die Zeit von 15 Stunden, welche von dem Einlaufen des
Sielwassers bis zur Ableitung des Trinkwassers vergehen, für die Ver¬
mehrung der Typhusbacillen viel zu kurz ist. Der Annahme, dass sich die
Typhusbacillen in den Hausreservoiren vermehren müssten, widerspricht
aber der Umstand, dass das von den Seeschiffen entnommene Trinkwasser,
welches direct aus der Elbe in der Gegend der Schöpfstelle entnommen wird
und dort oft bei hoher Temperatur Wochen und Monate lang verweilt,
niemals Typhus erzeugt hat, auch dann nicht, wenn in der Stadt heftige
Epidemieen herrschten. Ferner kam verschiedentlich Typhus in Familien
vor, in denen nur gekochtes Wasser getrunken wurde. Auch der an und
für sich wahrscheinlichere Fall, dass das Wasser die Bacillen ablagere auf
Hausgeräthe, Nahrungsmittel etc., dadurch dann Infection herbeiführe, wird
von dem Verfasser für Hamburg als unwahrscheinlich dargestellt.
Er weist durch die Zusammenstellung der verschiedenen Curven der
grössten Flutlihöhe und des höchsten Typhusstandes nach, dass diese keines¬
wegs Zusammentreffen, da die ersteren auf die Sommermonate, die letzteren
auf die Wintermonate entfallen. Viel eher stimmen die höchsten Typhus¬
stände aus anderen Städten, wie Bremen, Chemnitz, Basel, mit der höchsten
Fluthcurve in Hamburg. Dass aber die Ausbreitung des Typhus in Ham¬
burg nicht in Zusammenhang steht mit der Wasserversorgung, beweist der
Verfasser auch aus der Geschichte der Entstehung der Siele und der
Wasserleitungen. Gerade in den Jahren, in denen die grösste Wahrschein¬
lichkeit der Aufnahme des Sielwassers in das als Trinkwasser dienende Elb¬
wasser bestand, war die Verbreitung des Typhus am geringsten, und zu der
Zeit, als die Wasserversorgung noch durch Brunnen und nicht durch Elb¬
wasser stattfand, sind ganz hohe Typhuscurven zu verzeichnen. Es bleibt
nur die Aunahme übrig, dass noch ein anderes Moment hinzugekommen
sein muss, welches namentlich die Ausbreitung des Typhus in den letzten
Jahren herbeigeführt hat. Ein solches wird gefunden in den bedeutenden
Erdarbeiten, welche nöthig waren, um den Zollanschluss von Hamburg an
das Reich zu bewerkstelligen. Diese fanden hauptsächlich in einem Gebiete
statt, welches von jeher bewohnt war und die grössten Massen organischer
Bestandteile enthielt, auch an der Elbe gelegen, meist völlig durchfeuchteten
Boden hatte. Die stärkere Ausbreitung des Typhus seit dem Jahre 1885
fällt mit den grösseren Bauten und Ausgrabungen zusammen. Verfasser
weist nach, dass gerade während dieser Zeit verschiedene Anstalten,
Casernen u. s. w., welche ebenfalls ungekochtes Hamburger Leitungswasser
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Reineke, Typhus in Hamburg.
benutzten, entweder frei von Typhus blieben, oder nur einige eingeschleppte
Fälle hatten. So scheint also kein Zusammenhang in Hamburg mit der
Wasserversorgung zu sein.
Der Verfasser bespricht hierauf die Typhusverhältnisse Altonas, auch
dort traten zu gleicher Zeit, wie in Hamburg, heftige Typhusepidemieen auf,
die graphischen Zusammenstellungen ergeben für Epidemiejahre dieselben
Curven, wie in Hamburg, während diese für bürgerliche Jahre erhebliche
Verschiedenheiten zeigen. Es ist darauf zurückzuführen, dass die Epidemieen
in Altona gewöhnlich einige Monate später ihren Höhepunkt erreichen, wie
in Hamburg; während in Hamburg der Abfall im Januar erfolgt, tritt
dieser in Altona im März ein. Zugleich zeigt die Curve in Altona einen
kleinen Abfall im Januar, um bis zum März desto höher anzusteigen. Die
Monate Juni und Juli sind für beide Städte die günstigsten. Da die Städte
Hamburg und Altona in einander übergehen, so ist es natürlich von Interesse,
festzustellen, ob auch die Unterschiede im Verlauf der Epidemieen an den
Grenzen beider Städte allmälige Uebergänge zeigen. Dies ist nicht der Fall,
die desfallsigen Untersuchungen haben ergeben, dass sich die Unterschiede
in den Curven genau an die politischen Grenzen anschliessen. Offenbar muss
hier ein Umstand mitwirken, der sich genau den politischen Grenzen anpasst.
Nachdem der Verfasser die dafür in Anspruch genommenen Verkehrs¬
verhältnisse zurückgewiesen, findet er einen Grund in den eigenthümlichen
Wasserverhältnissen. Altona bezieht sein Trinkwasser aus der Elbe, etwa
11 km unterhalb der Stadt. Es erhält demnach ein mit sämmtlichen Siel¬
abflüssen der Städte Hamburg und Altona vermischtes Wasser, das nach den
früher aufgestellten Berechnungen eine 120 millionenfache Verdünnung der
Typhusstühle, die auf Hamburg auf das 720 millionenfache berechnet wurden,
enthält. Bedenkt man nun, dass die Zahl der in die Elbe gelangenden
Typhusstühle während der Epidemieen im December eine ausserordentlich
viel grössere ist, so wird das Verhältniss so verändert, dass nur eine
12 mülionenfache Verdünnung in Altona stattfindet.
Dafür besitzt Altona vortreffliche Sandfilter, die nach den bisherigen
bacteriologischen Untersuchungen für gewöhnlich ihre Schuldigkeit thnn.
Auffallend ist aber, dass die im December 1885 und 1886 von verschiedenen
Stellen des Leitungswassers entnommenen Proben ausserordentlich grössere
Entwickelung der Bacteriencolonieen zeigen, als eine zu anderen Zeiten,
und dass unmittelbar darauf eine explosionsartige Steigerung des Typhus in
Altona erfolgt. Dieselben Verhältnisse zeigen sich an vielen an der Elbe
liegenden kleineren Ortschaften ausserhalb Altonas, die ihr Trinkwasser
aus der Altonaer Leitung beziehen, während einzelne der nicht angeschlosse¬
nen Ortschaften fast frei von Typhus bleiben. Bei den immerhin häufigeren
Ausnahmen davon glaubt Verfasser nicht, dass das Trinkwasser allein diese
Verhältnisse hervorgebracht hat. Ebensowenig glaubt er, dass eine Durch¬
seuchung ähnlich wie bei Pocken und anderen Exanthemen stattgefunden
und ein wechselndes Abfallen und Ansteigen der Krankheit verursacht
habe. Verfasser glaubt, dass andere Verhältnisse noch hinzugekommen sein
müssen, welche das eigenthümliche Auftreten der Typhusepidemieen erklären.
In dem folgenden Abschnitte werden des Näheren die Ursachen
erörtert, welche von besonderem Einfluss auf die Entstehung des Typhus in
Viertel) ah ruchri ft fUr Gesundheitspflege, 1890. 3Q
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Kritiken und Besprechungen.
Hamburg sein können. Eigentümlich ist das Ansteigen der Typhuscurve
bis zum Jahre 1842, in welchem der grosse Brand war, von da an das
allmälige Absteigen bis jetzt, nur unterbrochen durch grössere oder kleinere
Schwankungen. Es zeigt sich nun, dass nach dem grossen Brande Hamburg
in ausserordentlicher Weise verbessert worden ist. Durch Bau von Abzugs¬
canälen für die Siele, durch Bau Qiner Wasserleitung für Trinkwasser und
durch Herstellung breiter, luftiger Strassen. Ebenso wie in anderen Städten
haben diese Verbesserungen den Erfolg gehabt, dass die Typhusepidemieen
nachgelassen haben. Allerdings ist der Erfolg nicht immer gleichmässig
gewesen und haben sich trotzdem noch stärkere Epidemieen in einzelnen
Jahren gezeigt. Es sind einzelne Orte, zu denen Hamburg gehört, über¬
haupt mit Vorliebe vom Typhus befallen. Jedenfalls sind noch andere
Ursachen dazu vorhanden, die in den örtlichen Verhältnissen liegen und
deren man nur schwer Herr werden kann. Für Hamburg mögen zweifellos
verschiedene Verhältnisse bis zum Jahre 1888 mit von Bedeutung gewesen
sein: so das mangelhafte Trinkwasser, die vielfach schlechte Beschaffenheit
der Aborte, die nicht vollständig durchgeführten Anschlüsse an die Siele
und mangelhafte Spülung; jedoch vor Allem ein wesentlicher Punkt, die
Lage des Centrums und Hauptverkehrsader der Stadt an der Elbe auf
Marschboden. Wenn auch dieser Marschboden zum Theil ausgefüllt ist und
die Häuser auf Pfahlrosten stehen, so ist es doch unausbleiblich, dass bei
Neubauten, bei Anlagen von Wasser- und Gasleitung der alte Marschboden
aufgegraben wird. Im ausgedehntesten Maasse geschah dies durch die
Neubauten während des Zollanschlusses seit 1884. In dieser Zeit trat noch
ein Umstand hinzu, der jedenfalls von besonderer Bedeutung gewesen ist,
nämlich die ausserordentliche Trockenheit der Baujahre. Dies führt natur-
gemäss auf das Verhalten des Grundwassers und zu der Frage, ob das
Schwanken der Typhuscurve mit diesem im Zusammenhänge steht, wie in
anderen Städten nachgewiesen ist. Für Hamburg sind gleichmässige Beob¬
achtungen über den Stand des Grundwassers nicht vorhanden, da dasselbe
von verschiedensten Momenten, Ebbe und Fluth, beeinflusst wird. Es kann
nur im Allgemeinen gesagt werden, dass seit Einführung der Canalisation
ein Sinken des Grundwassers stattgefunden hat und auch während der
Trockenheit der Jahre 1885 bis 1887 ist zweifellos ein Sinken des Grund¬
wassers beobachtet worden. Verfasser stellt dann auch fest, dass im Allge¬
meinen während der stärkeren Typhusepidemieen seit den 20 er Jahren
stets grosse Trockenheit geherrscht hat und dass in den regenreichen Jahren
nur wenig Typhus dagewesen ist. Er stellt vergleichende Curven für
längere Zeiträume und weite Gebiete auf, die dies zu beweisen suchen.
Schliesslich glaubt er annehmen zu dürfen, dass nur bei Zusammentreffen
günstiger kosmischer Verhältnisse mit anderweitigen Schädlichkeiten ein
Anwachsen des Typhus, verursache, so dass derselbe in Hamburg nur durch
das Zusammentreffen der Dürre mit den Aufgrabungen in den letzten Jahren
entstanden sei. In Altona habe ebenfalls die Trockenheit mit dem stärkeren
Vorhandensein der Typhusbacillen im Trinkwasser das Anwachsen des Typhus
verschuldet. Wenn auch in feuchten Jahren ein Nachlass des Typhus in Ham¬
burg beobachtet wurde, so hat es doch kein Jahr gegeben, in dem nicht mehr
oder weniger Fälle vorkamen. Dies beweist, dass das Auftreten desselben
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Reineke, Typhus in Hamburg.
ausserdem doch noch von anderen Umständen abhängt, als bloss von den
meteorologischen Verhältnissen und dem davon abhängenden Grundwasser-
stande. Es müssen jedenfalls verschiedene Bedingungen Zusammentreffen, die
es bewirken, dass der vorhandene Typhusbacillus die Krankheit hervorbringt.
Zuerst individuelle Disposition, Acclimatisation, Durchseuchung u. s. w.,
deren Einfluss er schon bei Beginn der Arbeit eingehend behandelt hat.
Ferner kommt er darauf zurück, dass bei allgemeiner erhöhter Sterblichkeit
auch die Typhuserkrankungen sich häufen und dass die allgemeine Morbi¬
dität und Mortalität in feuchten Jahren von jeher in Hamburg geringer
waren, als in trockenen. Der Verfasser hat nun aus den statistischen
Tabellen festzustellen gesucht, welche Erkrankungen in den trockenen Jahren
die hohe Sterblichkeitsziffer zu Stande gebracht haben und ob ausser den
Ausschlagskrankheiten auch noch die Krankheiten der Verdauungsorgane
dabei mitgewirkt haben. Es ist ihm nur gelungen, für die Zeit nach 1874
brauchbares Material zu Anden, durch welches ein stärkeres Hervortreten
der Brechdurchfälle* bei Kindern nachgewiesen wird. Wenn auch ein
Zusammenhang von Brechdurchfall und Typhus nicht nachgewiesen werden
kann, so ist es doch immerhin wahrscheinlich, dass eine grosse Menge
Fäulnisserreger, welche zu diesen Zeiten vorhanden sind, besonders bei
schlechten hygienischen Verhältnissen, den Darm zur Aufnahme des Typhus¬
bacillus vorbereiten. Die vorliegenden vergleichenden Curven zwischen dem
Auftreten des Typhus und der Brechdurchfälle verlaufen in den Jahren der
Sommerepidemieen 1881 bis 1883 und in den trockenen Winterepidemiejahren
1886 und 1887, in welchen letzteren auch Winterepidemieen für Brechdurch¬
fall Vorkommen, auffallend parallel zu einander. Auch sonst sind gastrische
Erkrankungen bei Typhusepidemieen nicht selten beobachtet worden. Es
ist daher wohl anzunehmen, dass die diese hervorrufenden Krankheitserreger
den Verdauungscanal empfänglich machen für Typhusbacillen. Da indessen
die Erkrankungen von Typhus und Epidemieen von Brechdurchfall oft genug
auch nicht zusammenfallen, so scheinen doch noch andere Umstände dazu
kommen zu müssen, um das* gleichzeitige Auftreten zu veranlassen.
Verfasser geht nun auf die Entwickelung der Typhusbacillen überhaupt
ein, von denen es nicht zweifelhaft ist, dass sie facultative Saprophyten
sind, die auch ausserhalb des Körpers im Boden gedeihen und sich halten
können. Treten günstige Bedingungen für ihre Entwickelung ein, wie
geeignete Witterungs- und Bodenverhältnisse, so werden sie sich ins Unend¬
liche vermehren können und bei geeigneten Transportmitteln in den Darm
gelangen und dort unter günstigen Verhältnissen zur Entwickelung kommen.
So sieht der Verfasser in dem Zusammenwirken aller dieser verschiedenen Mo¬
mente die Ursache zur Entstehung der Typhusepidemieen auch in Hamburg.
Dies ist der wesentliche Inhalt der sehr mühevollen und sorgsamen
Arbeit. Mit grossem Geschick ohne Voreingenommenheit für einen bestimm¬
ten Standpunkt hat der Verfasser das reiche Material mit Beherrschung der
einschlägigen Literatur gruppirt und in fesselnder Darstellung verarbeitet.
Literaturangaben, zahlreiche statistische Tafeln und Curven, sowie Pläne
sind ztftn Theil in den Text gedruckt, zum Theil als Anhang beigegeben.
Dr. Ko lim (Berlin).
38*
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Kritiken und Besprechungen.
59G
Dr. A. Baer: Die Trunksucht und ihre Abwehr. Ein Beitrag
zum derzeitigen Stande der Alkoholfrage. Wien und Leipzig,
Urban & Schwarzenberg, 1890. Lex.-8. 82 S.
Seit A. Baer in seinem bekannten Werke: „Der Alkoholismus“ eine
umfassende Darstellung dieses Gegenstandes gegeben hat, sind zwölf Jahre
verstrichen, eine lange Frist für ein Thema, welches gleich diesem andauernd
im Vordergründe der wissenschaftlichen Erörterung geblieben ist. Man wird
es daher freudig begrüssen, dass der Autor wenigstens von dem für die
praktische Hygiene wichtigsten Abschnitt des Gesammtgegenstandes, von der
Trunksucht und ihrer Abwehr, eine erneute Darstellung gegeben hat, zumal
zu einer derartigen Darstellung Niemand berufener erscheinemkann, als gerade
Baer, der das gesammte für diese Frage in Betracht kommende, ebenso um¬
fangreiche als vielfach zerstreute Material beherrscht, wie kaum ein Anderer.
Der erste Theil der vorliegenden Schrift ist der Schilderung der Folgen
der Trunksucht gewidmet, und zwar wird hier wieder zunächst der Einfluss
desselben auf das physische Leben entwickelt. Die bei englischen Lebens¬
versicherungsgesellschaften festgestellte längere Lebensdauer vom Alkohol
sich enthaltender Personen, die zunehmende Zahl der Todesfälle durch Delirium
tremens, der auf Alkoholmissbrauch zurückzuführenden Unglücksfalle wie
Selbstmorde mit der Grösse des Alkoholconsums Anden sich hier durch ein
ausserordentlich reiches, auf die meisten Länder Europas und auf die Ver¬
einigten Staaten von Amerika sich erstreckendes Zahlenmaterial belegt, ein
Zahlenmaterial, das für Alle, die sich mit einschlagenden Fragen beschäf¬
tigen, eine vorzügliche Quelle darstellen wird. Dasselbe gilt von dem zweiten
und dritten Abschnitt, der vor Allem die Zahl der durch Trunksuöht sich
entwickelnden Geisteskrankheiten, sowie der auf dieser Basis entstehenden
Verbrechen behandelt. Bei diesem letzten Abschnitt wird auch die Bedeutung
der Truuksucht für das Familienleben, wie sie statistisch in der Zahl der
desshalb erfolgten Ehescheidungen sich darstellt, sowie ihr Einfluss auf die
Entstehung von Verarmung und materiellem Nothstand berücksichtigt.
Der zweite Theil behandelt die Abwehr und zwar gesondert in diejenigen
Maassregeln, die dem Staat, diejenigen, die privater Thätigkeit obliegen.
Unter letzteren wird die bessere Erziehung der Kinder der arbeitenden
Classen, die Schaffung gesunder Wohnungen und besserer Nahrung für diese,
die Einrichtung von Volkskaffeehäusern und die Bildung von Mässigkeits-
vereinen erwähnt. Der Staat kann der Trunksucht entgegen wirken durch
Einschränkung der Production und des Handels mit berauschenden Getränken,
vor Allem aber der Zahl der Schankstätten, durch hohe Branntweinsteuer
gegenüber mässiger Besteuerung der nicht oder wenig alkoholhaltigen Getränke,
ferner durch Bestrafung der öffentlichen Trunkenheit, durch Schaffung der
Möglichkeit, den Gewohnheitstrinker zu entmündigen und in Trinkerheil¬
stätten zwangsweise unterzubringen; endlich durch Sorge für die Reinhaltung
des Spiritus, speciell für dessen Entfuselung. Was den Grad der Reinigung
anbetrifft, so hält Baer eine absolute Fuselfreiheit für geboten; Referent hat
seinen abweichenden Standpunkte vor Kurzem in dieser Zeitschrift dargelegt»
Dr. F. Strassmann (Berlin).
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Repertorium der i. J. 1889 erschienenen Aufsätze etc.
597
Repertorium
der
im Laufe des Jahres 1889 in deutschen und ausländischen Zeitschriften
erschienenen Aufsätze über öffentliche Gesundheitspflege.
Zusammen gestellt von Dr. Alexander Spiess.
Inhalt.
I. Allgemeine Organisation der
öffentlichen Gesundheitspflege.
Seite
1. Allgemeines.598
2. Gesundheitsgesetzgebung.600
a. Gesetzgebung.600
b. Gesetze, Verordnungen etc. • 600
3. Gesundheitsbehörden und Organisa¬
tion des .Sanitätsdienstes.608
4. Vereine für öffentliche Gesundheits¬
pflege, Versammlungen, Ausstellun¬
gen etc.899
5. Hygienischer Unterricht und hygie¬
nische Institute.610
II. Medicin alstatistik.
1. Allgemeines.611
2. Hygienische Topographieen und hy¬
gienische Jahresberichte • • - • • 611
3. Bevölkerungsstatistik.613
4. Morbiditätsstatistik.613
5. Mortalitätsstatistik.614
HE. Hygiene des Kindes.
1. Allgemeines.615
2. Kindersterblichkeit.615
3. Kinderernährung u. Milch Versorgung 616
4. Fürsorge Für kleine Kinder • . . . 619
5. Augenentzündung der Neugeborenen 619
IV. Schulhygiene.
1. Allgemeines.620
2. Ueberbürdung der Schüler und ärzt¬
liche Beaufsichtigung der Schule . . 621
3. Krankheiten in den Schulen.... 622
4. Augen und Ohren der Schulkinder
und Schreibmethode.622
5. Schulbauten und Schuleinrichtungen 623
6. Schulbäder s. Badeanstalten (IX, 6.) 688
7. Feriencolonieen.624
V. Infectionskrankheiten.
1. Allgemeines
.624
Anhang: Anzeigepflicht bei an¬
steckenden Krankheiten . . . 626
Seite
2. Krankheitskeim und Schutzimpfung . 627
a. Allgemeines.627
(C. Untersuchungsmethoden • 627
ß. Krankheitskeim .... 628
y. Schutzimpfung u. Immu¬
nität .632
<f. Phagocyten.633
e . Ptomaine . ..634
b. Tuberkelbacterien.635
c. Pneumoniebacterien .... 637
d. Malariabacterien.637
e. Typhusbacterien.637
f. Cholerabacterien und Cholera¬
impfungen .638
g. Gelbfieberbacterien uud Gclb-
fleberimpfungen.640
h. Leprabacterien und Lepra¬
impfungen .640
i. Syphilisbacterien...... 640
k. Variolabacterien.641
l. Actinomyces . ..641
m. Diphtheriebacterien . . . . 641
n. Erysipelbacterien.641
o. Tetanushacterien.641
p. Milz- u. Rauschrandhacterien
und -Impfungen.642
q. Hundswuthbacterienu.Hunds-
wuthimpfungen.643
r. Rotzbacterien u. Rotzimpfun¬
gen .644
8. Bacterien und Schutzimpfun¬
gen bei anderen Infections¬
krankheiten der Menschen und
Thiere.. 645
3. Typhus.. • 848
4. Malariafieber und Tropenkraukheiten 650
5. Cholera.851
6. Pest.852
7. Gelbfieber.653
8. Diphtherie.654
9. Scharlach.655
10. Masern und Rötheln.656
11. Influenza und Dengue.. 657
12. Puerperalfieber.657
Anhang: Wochenbetthygiene und
Hebainraenwescn.659
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598 Repertorium der L J. 1889 in
Seite I
13. Tuberculose und Perlsucht . . . 660
14. Pneumonie.664
15. Erysipelas.665
16. Weil*sehe Krankheit ...... 665
17. Variola (s. VII, 1.).676
18. Syphilis (s. VIII, 2.).681
19. Meningitis cerebro-spinalis .... 666
20. Tetanus.666
21. Lepra. 667
22. Pellagra.668
23. Trichinose.668
24. Andere epidemische und infectiose
Krankheiten des Menschen .... 668
25. Milzbrand und Rauschbrand . . . 669
26. Hundswuth.670
27. Actinomycosis.671
28. Andere infectiose Thierkrankheiten 672
VI. Militärhygiene.
1. Militärsanitätswesen.674
2. Lazarethe.675
3. Verwundeten- und Krankentransport 675
VH. Pocken und Impfung.
1. Variola . . . ..676
2. Vaccination .......... 676
3. Gefahren der Impfung.679
VIII. Prostitution und Syphilis.
1. Prostitution.680
2. Syphilis . ..681
IX. Bauhygiene.
1. Allgemeines ..682
2. Strassen und Untergrund.683
3. Wohnungen und Aufenthaltsräume . 683
4. Gast- und Logirhäuser.685
5. Hospitäler u. Reconvalescentenbäuser 685
Anhang: Krankenpflege u. Isolirung 687
deutschen und ausländischen
8eite
6. Badeanstalten.688
7. Luft, Ventilation und Heizung • . . 688
Anhang: Rauchbelästigung ... 691
8. Beleuchtung.691
X. Oeffentliohe sanitäre Werke.
1. Allgemeines.691
2. Wasserversorgung.692
3. Entwässerung (Canalisation) .... 695
4. Entfernung der Excremente und des
Kehrichts ..696
5. Flusswasscr und Fluss Verunreinigung 696
6. Verwendung u. Unschädlichmachung
des Canalwassers und der Excremente
(Berieselung etc.).697
7. Desinfection.698
8. Quarantänen.703
XE. Nahrungsmittel und geistige
Getränke.
1. Allgemeines.704
2. Untersuchung von Nahrungsmitteln . 705
Anhang: Butter und Kunstbutter 705
3. Fälschung von Nahrungsmitteln • • 706
4. Gesundheitsschädigung durch Nah¬
rungsmittel .706
5. Fleischschau und Schlachthäuser . . 707
6. Trinkwasser und Eis.709
7. Geistige Getränke.711
Anhang: Alkoholismus.712
XU. Gewerbe- und Berufs¬
hygiene .713
Anhang: Anämie der Bergarbeiter
und Anchylostomum duodenale 716
XIII. Leichenwesen. 716
XTV. Verschiedenes.717
I. Allgemeine Organisation der öfftentliohen Gesundheits¬
pflege.
1. Allgemeines.
Arbeiten aus dem kaiserlichen Gesundheits¬
amte. (Referat.) D. Vjhrschr. f. off. Gesund¬
heitspflege (Braunschweig) XXI, S. 489. —
Berliner klin. Wchschr. XXVI, S. 939. —
Aerztl. Vereins-Bl. (Leipzig) XVIII, S. 57,
423.
Arnould; Jules. Neue Elemente der Hy¬
giene. (Referat.) D. Vjhrschr. f. öff. Ge-
sundhspflg. (Braunschweig) XXI, S. 609. —
D. militärärztl. Zeitschrift (Berlin) XVIII,
S. 313. — Rev. d’hyg. (Paris) XI, S. 352. —
Mouv. hyg. (Brüssel) V, S. 126.
Bagshawe, Die preventive Seite der Heil¬
kunde. (Referat.) San. Rec. (London) X,
S. 590.
Baker , H. B., Die Wichtigkeit der öffent¬
lichen Gesundheitspflege für Dörfer. Ann.
Hyg. (Philadelphia) IV, S. 321.
Blyckaerts, F., Die Hygiene auf dem
Lande. Mouv. hyg. (Brüssel) V, S. 101.
Coniy fimile R., Ueber den Fortschritt der
Hygiene in der Argentinischen Republik.
(Referat.) Zeitschrift für Schulgesundheits¬
pflege (Hamburg) II, S. 152.
Dorablüth, F., Gesundheitspflege in Haus
und Familie. (Referat.) D. Vjhrschr. f.
öff. Gsndhpflg. (Braunschweig) XXI, S. 338.
Ebertz, Englische Stimmen über sanitäts¬
polizeiliche Tagesfragen. Vjhrschr. f. ger.
Med. (Berlin) LI, S. 447.
Emmerich, R., und H. Trillich, Anlei¬
tung zu hygienischen Untersuchungen. (Re-
Digitized by LaOOQle
Zeitschriften erschienenen Aufsätze über öff. Gesundheitspflege. 599
ferat.) D. med. Wchschr. (Berlin) XV,
S. 847. — Fortschr. d. Med. (Berlin) Vll,
S. 797.
Flügge, Grundriss der Hygiene. (Referat.)
D. med. Wchschr. (Berlin) XV, S. 1048.
V. Fodor, J., Die Frau in der Hygiene.
D. med. Wchschr. (Berlin) XV, S. 587,
610, 654.
Goliner , Allgemeine Gesundheitspflege.
Hygienische Briefe. (Referat). Schmidt’s
Jahrb. (Leipzig) CCXXI, S. 108.
Hirt; Ludwig, System der Gesundheitspflege.
(Referat.) Berliner klin. Wchschr. XXVI,
S. 406. — Fortschr. d. Med. (Berlin) VII,
S. 78. — Schmidt’s Jahrbücher (Leipzig)
CCXXI, S. 217. — Münchner med.
Wchschr. XXXVI, S. 399. — D. militär-
ärztl. Ztschr. (Berlin) XVIII, S. 44. —
Centralbl. f. Bacteriol. und Parasiten künde
(Jena) V, S. 416.
Hygiene, Die — und ihre Bedeutung als
Wissenschaft. Verhandlungen des Preussi-
schen Abgeordnetenhauses in den Sitzungen
am 4. und 5. März 1889. Ztschr. f. Med.-
Beamte (Berlin) II, S. 189.
Kastan, Gesundheitspflege in Haus und
Schule, ein Lesebuch für Eltern und Er¬
zieher. (Referat.) Monatsbl. f. öffentl.
Gsndhpflg. (Braunschweig) XII, S. 61.
Kupfferschlaeger, Elemente der Hygiene
und des Hauswesens zum Gebrauch in
Mädchenschulen. (Referat.) Mouv. hyg.
(Brüssel) V, S. 128.
Laennec, T., Bericht über die praktischen
Untersuchungen über den gegenwärtigen
Stand der internationalen sanitären Pro¬
phylaxe von Vignard. Gaz. iued. de
Nantes VII, S. 65.
Mahd, Die muselmännischen Pilgerfahrten
im Hedjaz 1887 bis 1888. Hygienische und
sanitäre Betrachtungen. Rev. d’hyg. (Paris)
XI, S. 322.
Moellcr, A., Die Hygiene auf der belgischen
Academie de medecine während des Jahres
1888. Mouv. hyg. (Brüssel) V, S. 133.
Napias, H., Die Hygiene vor hundert
Jahren. Rev. d’hyg. (Paris) XI, S. 594.
Pagliani, L., Schule zur Vervollkommnung
in der öffentlichen Hygiene. Salute pubb.
(Perugia) II, S. 58.
Peters, Hygienische Rückerinnerungen an
Paris. Verhandl. und Mitth. d. Ver. f.
öff. Gsndhpflg. in Magdeburg XVII, S. 115.
Poore, G. V., London früher und jetzt vom
sanitären Standpunkte. Publ. Health
(London) 1888/89, S. 335, 360.
Repertorium der im Laufe des Jahres
1888 in deutschen und ausländischen Zeit¬
schriften erschienenen Aufsätze über öffent¬
liche Gesundheitspflege. Zusammengestellt
von Dr. Alexander Spicss. Deutsche
Vjhrschr. f. öff. Gsndhpflg. (Braunschweig)
XXI, S. 631.
Roohard, Jules, Die Hygiene im Jahre
1889. Rev. des deux mondes (Paris) CX VI,
S. 54.
Rochard, Jules, Ueber die Bedeutung
der Hygiene. Mouv. hygiene (Brüssel) V,
S. 363.
Roohard , Jules, Handbuch der socialen
Hygiene. (Referat.) Ann. d’hyg. publ.
(Paris) XXI, S. 442.
Rohe, George H., Ein Handbuch der Hy¬
giene. Abhandlung über die Principien und
Praxis der Präventiv - Medicin vom ameri¬
kanischen Standpunkte. (Referat.) Ann.
d’hyg. publ. (Paris) XXII, S. 103.
Rosenthal, Vorlesungen über die öffent¬
liche und private Gesundheitspflege. (Re¬
ferat.) Münchner med. Wchschr. XXXVI,
S. 830.
Rundschau über sanitätspolizeiliche Auf¬
gaben und Leistungen. Vjhrschr. f. ger.
Med. (Berlin) L, S. 336; LI, S. 162.
Sani täte wesen, Mittheilungen über das —
in der Argentinischen Republik. Veröff. d.
kaiserlichen Gesundheitsamtes (Berlin) XIII,
. S. 624.
Schmidt-Mülheim, Ueber die Aufgaben
der Thiermedicin auf dem Gebiete der
öffentlichen Gesundheitspflege. Centralbl.
f. allg. Gsndhpflg. (Bonn) VIII, S. 1. —
Monatsbl. f. öff. Gsndhpflg. (Braunschweig)
XII, S. 35, 55. — (Referat.) D. Mcd.-Ztg.
(Berlin) X, S. 762. — Centralbl. f. Bac-
teriologie und Parasitenkunde (Jena) V,
S. 423.
Schriften, Neu erschienene — über öffent¬
liche Gesundheitspflege (43. Verzeichniss).
D. Vjhrschr. f. öff. Gsndhpflg. (Braunschweig)
XXI, S. 167; (44. Verzeichniss) S. 362;
(45. Verzeichniss) S. 532.
Schulz, Oscar, Kurze Anleitung zu hygie¬
nischen Untersuchungen. (Referat.) Chem.
Centralbl. (Hamburg) LX, S. 981.
Thome, R. T., Ueber den Fortschritt der
Präventivmedicin in den letzten 40 Jahren.
Transact of the Ep idem. Soc. (London) VII,
S. 1.
Uffelmann, J., Handbuch der Hygiene.
(Referat.) Ztschr. f. Med.-Beamte (Berlin)
II, S. 408. — Schmidt’s Jahrb. (Leipzig)
CCXXIII, S. 208. — Münchner med.
Wchschr. XXXVI, S. 415. — Schweiz,
ärztl. Corr.-Bl. (Basel) XIX, S. 626.
Vignard, V., Internationale sanitäre Pro¬
phylaxe. Ann. d’hyg. publ. (Paris) XXI,
S. 165.
Walcott, H. ?., Vorbeugende Medicin in
Massachusetts. Boston med. and surg.
Journ. CXX, S. 573, 597, 625. — Med.
Communicat Mass. med. Soc. (Boston) 1889,
S. 319.
Williams-Freeman, J. P., Ueber den
Einfluss des Stadtlebens auf die allgemeine
Gesundheit, mit besonderer Berücksichti¬
gung von London. San. Rec. (London)
XI, S. 49, 101, 215.
Zuochi, Carlo, Der gegenwärtige Zustand
der öffentlichen Fürsorge in Italien. Giorn.
della reale societä italiana d’igiene (Mailand)
XI, S. 449.
Digitized by LaOOQle
600 Repertorium der i. J. 1889 in
2. Gesundheitsgesetzgebung,
a. Gesetzgebung.
Bärard, Ämile, Die Gesetzgebung über
die Viehseuchen und ihre Anwendung.
(Referat.) Ann. d’hyg. publ. (Paris) XXI,
S. 460.
Dujardin-Beaumetz, Gesetzgebung, betr.
prophylactische Hygiene. Bull. gen. de
therap. (Paris) CXVI, S. 433.
Faralli, G., Ucber einige Aenderungen an
dein Gesetzentwürfe zum Schutze der öffent¬
lichen Gesundheitspflege in Italien. Giorn.
d. Soc. florent. d’ig. (Florenz) V, S. 8.
Fazio, E., Sanitäre Gesetzgebung und öffent¬
liche Gesundheitspflege. Riv. ital. di terap.
e ig. (Piacenza) IX, S. 6.
Hart, Erliest, Das neue Gesundheitsgesetz,
besonders in Beziehung zur Sanitätsver¬
waltung. San. Rec. (London) X, S. 305.
Kuby, Die Medicinalgosetzgebung im König¬
reiche Bayern. (Referat!) Berliner klin.
Wcbschr. XXVI, S. 407.
Martin, A.-J., Ueber die sanitäre Gesetz¬
gebung in Frankreich. (Referat.) Rev.
d’hyg. (Paris) XI, S. 766. — Ann. d’hyg.
publ. (Paris) XXII, S. 321.
Paladini , R., Ministerialerlass, betr. Aus¬
führungsverordnung zu dem Gesetze zum
Schutze der öffentlichen Gesundheit in
Italien. Gazz. med. lomb. (Mailand) XLVI1I,
S. 474.
Paolini, E. P., Eine Lücke im Gesetzent¬
würfe zum Schutze der öffentlichen Gesund¬
heit in Italien. Arch. ital. di pediat.
(Neapel) VII, S. 138.
Sanitätsgesetze , Die — in den Land¬
tagen. Wiener med. Wchschr. XXXIX,
S. 1902.
Willoughby, E. F., Das italienische Ge¬
setz, betr. die öffentliche Gesundheit von
1889. Vubl. Health (London) II, S. 326.
b. Gesetze, Verordnungen etc.
Abdeckereiwesen, Rundschreiben des
gvossherzogl. bad. statistischen Büreaus
vom 9. Jan. 1889, betr. d. —. Veröff.
d. kaiserlichen Gesundheitsamtes (Berlin)
XIII, S. 548.
Abfuhrwesens der Fäcalstoffe , Cir¬
cularverfügung der königl. Regierung zu
Düsseldorf vom 11. Mai 1888, betr. die
Zweckmässigkeit einer Uebernahme des —
seitens der Städte. Central bl. f. allg.
Gsndhpflg. (Bonn) VIII, S. 110.
Abwässern, Bekanntmachung des Rathes
der Stadt Dresden vom 8. Juni 1889,
betr. die Ableitung von — aus den Ab¬
ortsgruben nach den öffentlichen Schleussen.
Veröff. d. kaiserlichen Gesundheitsamtes
(Berlin) XIII, S. 733.
Abwässer, Französisches Gesetz vom
4. April 1889, betr. Landwirthschaftliche
Verwerthung der — von Paris und Reini-
deutschen und ausländischen
gung der Seine. Veröff. d. kaiserlichen
Gesundheitsamtes (Berlin) XIII, S. 319.
Aerztlichen Standesvertretung, Kgl.
preussische Verordnung vom 25. Mai 1887,
betr. die Einrichtung einer —. Reichs-
Med.-Kal. f. 1890 (Leipzig), S. 108.
Ansteckende Krankheiten, Erlass d.
königl. bayerischen Ministeriums d. 1. vom
16. Mai 1889, betr. Mittheilungen über —
an die königl. Militärbehörden. Reichs.-
Med.-Kal. f. 1890 (Leipzig), S. 57.
Ansteckenden Krankheiten, Polizei¬
verordnung der königl. Regierung zu
Düsseldorf vom 1. August 1887, betr. das
Verfahren bei —. Gesundheit (Frank¬
furt a. M.) XIV, S. 88.
Ansteckenden Krankheiten, Verord¬
nung des königl. Reg. - Präsidenten des
Reg.-Bez. Merseburg vom 6. Febr. 1889,
betr. Anzeige von —. Veröff. d. kaiserl.
Gesundheitsamtes (Berlin) XUI, S. 561.
Ansteckenden Krankheiten, Verord¬
nung des Reg.-Präsidenten des Reg.-Bcz.
Königsberg vom 20 Febr. 1889, betr. die
Entsendung von Medicinalbeamten bei —.
Veröff. d. kais. Gesundheitsamtes (Berlin)
XIII, S. 204.
Ansteckenden Krankheiten, Circular
grossherzogl. mecklenburgschen Ministe¬
riums vom 20. Febr. 1889 an die Kreis¬
physiker, betr. Anzeige der im Verlauf
von — Verstorbenen. Veröff. d. kaiserl.
Gesundheitsamtes (Berlin) XIII, S. 247.
Ansteckenden Krankheiten, Bekannt¬
machung des Rathes der Stadt Dresden
vom 20. Febr. 1889, betr. die Anzeigepflicht
bei —. Veröff. d. kaiserl. Gesundheits¬
amtes (Berlin) XIII, S. 655.
Ansteckender Krankheiten, Polizei-
verordnnng des königl. Reg. - Präsidenten
des Reg.-Bez. Lüneburg vom 23. Febr.
1889, betr. die Aenderung der Polizei¬
verordnung vom 30. Septemb. 1884, betr.
Maassregeln gegen die Verbreitung —.
Veröff. d. kais. Gesundheitsamtes (Berlin)
XIII, S. 664.
Ansteckender Krankheiten, Erlass
des Reg.-Präsidenten des Reg.-Bez. Osna¬
brück vom 13. März 1889, betr. Maass¬
regeln gegen die Verbreitung —. Veröff.
d. kais. Gesundheitsamtes (Berlin) XIII,
S. 408. — Gesundheit (Frankfurt a. M.)
XIV, S. 284.
Ansteckender Krankheiten, Verfü¬
gung des königl. Regierungspräsidenten in
Danzig vom 15. März 1889, betreffend
Verhütung der Uebertragung — durch
Schulkinder. Zeitschr. f. Schulgesund-
heitspflg. (Hamburg) 11, S. 494.
Ansteckender Krankheiten , Polizei¬
verordnung der königl. Regierung zu
Aurich vom 30. Mai 1889, betr. Maass¬
regeln gegen die Verbreitung —. Med.-
Gesetzgeb. (Berlin) 1889, S. 17.
Ansteckender Krankheiten, Verfü¬
gung der königl. Regierung zu Aurich
Digitized by GiOOQle
Zeitschriften erschienenen Aufsätze über öff. Gesundheitspflege. 601
vom 26. Juli 1889, betr. die Verhütung
der Uebertragung — durch die Schulen.
Zeitschr. f. Schulgesundheitspflg. (Hamburg)
II, S. 620.
Ansteckender Krankheiten , Anwei¬
sung der königlichen Regierung zu Aurich
für die Kreis* und Ortsschulinspectoren,
Schulvorstände, Lehrer und Anstaltsvor¬
steher vom 26. Juli 1889, betr. Maass¬
regeln zur Verhütung der Uebertragung —
durch öffentliche und private Schulen,
Erziehungsanstalten, Kinderbewahrnnstal-
ten, Spielgärten etc. Zeitschr. f. Schul¬
gesundheitspflege (Hamburg) II, S. 622.
Ansteckender Krankheiten, Bestim¬
mungen des Rathes der Stadt Dresden,
betr. die Verhütung der Verbreitung —
durch die Schulen. Zeitschr. für Schul¬
gesundheitspflege (Hamburg) II, S. 42.
Ansteckender Krankheiten, Verord¬
nung des k. k. Landessch ul rathes für Böh¬
men vom 9. April . 1888, betr. Hintan-
haltung der Verbreitung — durch die
Schulen. Gesundheit (Frankfurt a. M.)
XIV, S. 381.
Arbeiterkasernen, Verfügung d. königl.
Regierung des Regierungsbezirks Merse¬
burg vom 18. Febr. 1889, betr. —.
Veröff. d. kais. Gesundheitsamtes (Berlin)
XIII, S. 392.
Arbeiterwohnungen, Königl. belgisches
Gesetz vom 9. August 1889, betr. die —
und die Errichtungen von Schutzcomit£s.
Veröff. d. kais. Gesundheitsamtes (Berlin)
XIII, S. 778. — D. Gemeinde-Ztg. (Berlin)
XXVIII, S. 220. — Mouv. hyg. (Brüssel)
V, 8. 309.
Arbeitsr&qme , Circularerlass des königl.
preuss. Ministers für Handel etc. vom
28. Febr. 1889, betr. gesunde und gefahr¬
lose Beschaffenheit der — gewerblicher
Anlagen. Veröff. d. kaiserl. Gesundheits¬
amtes (Berlin) XIII, S. 299. — Zeitschr.
f. Med.-Beamte (Berlin) II, S. 213. —
Reichs-Med.-Kal. f. 1890 (Leipzig), S. 32.
Arsen und Zinn, Kaiserl. deutsche Ver¬
ordnung vom 10. April 1888, betr. die
Untersuchung von Farben, Gespinnsten
und Geweben auf —. Reichs-Med.-Kal.
f. 1890 (Leipzig), S. 1.
Bauliche Anlage, Circularerlass königl.
preuss. Ministeriums d. I. und der öffent¬
lichen Arbeiten vom 12. Octob. 1889,
betr. die Polizeiverordnung über die —
und die innere Einrichtung von Theatern,
Circusgebäuden und öffentlichen Versamm¬
lungsräumen. Centralbl. d. Bauverw.
(Berlin) IX, S. 447.
Beerdigung menschlicher Leichen, Polizei¬
verordnung des Regierungspräsidenten des
Regierungsbezirks Aurich vom 3. Juli 1888,
betr. die —. Reichs-Med.-Kal. f. 1890
(Leipzig), S. 53.
Beerdigung menschlicher Leichen, Poli¬
zeiverordnung des Regierungspräsidenten
des Regierungsbezirks Stade vom 13. Sept.
1889, betr. —. Veröff. d. kais. Gesund¬
heitsamtes (Berlin) XIII, S. 732.
Begr&bnisspl&tzen, Verfügung d. königl.
preuss. Ministeriums d. I. u. der geistl. etc.
Angelegenheiten vom 10. Sept. 1889, betr.
die Einholung und Bezahlung der Gut¬
achten der Medicinalbeamten bei der Prü¬
fung von zu — bestimmten Grundstücken.
Veröff. d. kais. Gesundheitsamtes (Berliu)
XIII, S. 719.
Bierdruckapparate, Polizeiverordnung
im Regierungs - Bezirk Hildesheim vom
26. Juli 1888, betr. die —. Veröff. d.
kais. Gesundheitsamtes (Berlin) XIII, S. 142.
Bierdruckapparate , Polizeiverordnung
des Regierungspräsidenten des Regierungs¬
bezirks Stade vom 27. Nov. 1888, betr. —.
Veröff. d. kais. Gesundheitsamtes (Berlin)
XIII, S. 425.
Bi erdrück Vorrichtungen, Verordnung
der herzogl. anhaitischeu Regierung vom
6. Juni u. 23. August 1889, betr. die
Reinigung der —. Veröff. d. kais. Ge¬
sundheitsamtes (Berlin) XIII, S. 692.
Bleihaltigen Stanniols, Polizeiverord-
nung des Polizeipräfecten von Paris vom
13. Nov. 1888, betr. das Verbot — zum
Einwickeln von Nahrungsmitteln. Veröff.
d. kais. Gesundheitsamtes (Berlin) XIII,
S. 644.
Blei und Zink, Erlass königl. ungarischen
Ministeriums d. 1. vom 6. Juni 1889, betr.
Verwendupg von — bei für Nahrungs¬
und Genussmittel, Getränke etc. verwen¬
deten Gegenständen. Ztschr. f. Nahrungs¬
mitteluntersuchung (Wien) 111, S. 152.
Blei- und zinkhaltigen Gegenstän¬
den, Bekanntmachung des königl. Polizei¬
präsidiums zu Berlin vom 20. Dec. 1888,
über die durch das Reichsgesetz vom
25. Juni 1887, betreffend den Verkehr
mit — etc., betroffenen Erzeugnisse und
Gewerbe. Veröff. des kais. Gesundheits¬
amtes (Berlin) XIII, S. 41.
Branntwein, Königl. schwedische Ver¬
ordnung vom 29. Mai 1885, betr. die Be¬
dingungen für den Verkauf von — und
anderen gebrannten oder destillirten Spiri¬
tuosen Getränken. Veröff. d. kais. Ge¬
sundheitsamtes (Berlin) XIII, S. 205, 225.
Branntwein, Polizeiverordnung der fürst¬
lich schaumburg-lippischen Landesregierung
vom 20. April 1888, betr. die Verabfol¬
gung von — und anderen alkoholhaltigen
Getränken. Veröff. d. kais. Gesundheits¬
amtes (Berlin) XIII, S. 196.
Butterhandel, Königl. niederländisches
Gesetz vom 23. Juni 1889, enthaltend
Bestimmmungen zur Verhütung von Be¬
trug im —. Veröff, d. kais. Gesundheits¬
amtes (Berlin) XIII, S. 478. — Ztscbr. f.
Nahrungsm.-Unters. (Wien) III, S. 47.
Carbonnatronöfen, Circularerlass königl.
preuss. Ministeriums d. I. vom 2. Octob.
1888, betr. Gesundheitsschädlichkeit der —.
Centralbl. f. allg. Gsndhpflg. (Bonn) VIII,
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602 Repertorium der i. J. 1889 in
S. 34. — Med.-Gesetzgeb. (Berlin) 1889,
S. 8. — Arch. f. Verwaltungsrecht (Berlin)
XV, S. 3.
Centralheizungsanlagen, Erlass königl.
preuss. Ministeriums d. I. und der offentl.
Arbeiten vom 7. u. 28. Oct. 1889, betr.—
in fiscalischen Gebäuden. Minist.-Bl. f. d.
ges. inn. Verw. (Berlin) L, S. 174. — Arch.
f. Verwaltungsrecht (Berlin) XV, S. 291.
Cigarren , Verordnung des grossherzogl.
badischen Ministeriums vom 18. Mai 1888,
betr. die Einrichtung und den Betrieb der
zur Anfertigung von — bestimmten An¬
lagen. Veröff. d. kais. Gesundheitsamtes
(Berlin) XIII, S. 332.
Desinfection, Instruction des Wiener Stadt-
physicats zur Ausführung der —. Ztschr.
f. Nahiungsm.-Unters. (Wien) III, S. 127.
Desinfeotion, Erlass k. k. österreichischen
Ministeriums d. I. vom 16. März 1888,
betr. die — mit strömendem Wnsserdampf.
Veröff. d. kais. Gesundheitsamtes (Berlin)
XIII, S. 223.
Desinfection, Erlass des k. k. Österreich.
Ministeriums d. I. vom 28. März 1889,
betr. die obligatorische — der Kleider etc.
der im Gerichtsgefängnisse eingelieferten
Individuen. Veröff. d. kais. Gesundheits¬
amtes (Berlin) XIII, S. 681.
Desinfeotion , Kundschreiben des gross¬
herzogl. mecklenburgischen Ministeriums
vom 12. April 1889, betr. die — von
Eisenbahnviehwagen. Veröff. d. kais. Ge¬
sundheitsamtes (Berlin) XIII, S. 333.
Desinfeotion , Bekanntmachung der Poli¬
zei Verwaltung der Stadt Nordhausen vom
2. Nov. 1889, betr. die — der zum Haar¬
schneiden gebrauchten Instrumente. Veröff.
des kais. Gesundheitsamtes (Berlin) XIII,
S. 720.
Desinfeotion an Bord, Erlass d. Staats-
secretärs des deutschen Beichs-Marine-Amts
vom 16. Sept. 1889, betr. —. Veröff. d.
kais. Gesundheitsamtes (Berlin) XIII, S. 718.
Desinfectionsordnung für städtische
Schulen von der Schuldeputation der Stadt
Breslau vom 21. März 1888. Veröff. d.
kaiserlichen Gesundheitsamtes (Berlin) XIII,
S. 300. — Reichs-Med.-Kal. f. 1890
(Leipzig), S. 48. — Ortsgesetze (Berlin)
XX, S. 255. — Gesundheit (Frankf. a. M.)
XIV, S. 284. — D. Gemeinde-Ztg. (Ber¬
lin) XXVIII, S. 242.
Desinfectionsverfahren , Bekannt¬
machung des herzogl. Sachsen - altenburgi¬
schen Ministeriums d. I. vom 14. Sept.
1889, betr. das — bei ansteckenden Krank¬
heiten. Veröff. d. kaiserl. Gesundheits¬
amtes (Berlin) XIII, S. 790.
Diphtherie, Polizeiverordnung des königl.
Regierungspräsidenten des Regierungsbez.
Coblenz vom 18. Sept. 1889, betr. An¬
zeigepflicht bei —. Veröff. d. kaiserl.
Gesundheitsamtes (Berlin) XIII, S. 665.
Diphtherie, Bekanntmachung grossherzogl.
raeckleub. Ministeriums vom 20. Decb.
deutschen und ausländischen
1888, betr. die —. Veröff. d. kais. Ge¬
sundheitsamtes (Berlin) XIII, S. 129.
Diphtherie, Königl. spanische Verordnung
vom 29. Octob. 1888, betr. Bekämpfang
der —. Veröff. d. kais. Gesundheitsamtes
(Berlin) XIII, S. 414.
Diphtherieerkrankungen, Rundschrei¬
ben grossherzogl. mecklenburgischen Mini¬
steriums vom 2. März 1889, betr. Anzeige
von Todesfällen und —. Veröff. d. kais.
Gesundheitsamtes (Berlin) XIII, S. 270.
Entleerung der Schulen in Brand-
und Panikfällen, Verfügung der königl.
Localschulcommission in München vom
17. Dec. 1885, betr. allgemeine Vorschrif¬
ten für schnelle —. Ztschr. f. Schul¬
gesundheitspflege (Hamburg) H, S. 300.
Epidemieen, Polizeiverordnung des gross¬
herzogl. hessischen Kreisamtes Mainz vom
12. Mai 1887, betr. Maassregeln zur Ver¬
hütung und Einschränkung von — im
Kreise Mainz. Veröff. d. kais. Gesundheits¬
amtes (Berlin) XIII, S. 427.
Epidemischer Krankheiten , Rund¬
schreiben des herzogl. braunschweigischen
Obersanitätscollegiums vom 17. April 1889,
betr. Anzeige —. Veröff. d. kais. Gesund¬
heitsamtes (Berlin) XIII, S. 680.
Färben der Eier, Erlass d. k. k. österr.
Ministeriums d. I. vom 24. April 1889,
betr. die Unzulässigkeit der Verwendung
von Anilinfarben zum —. Veröff. d. kais.
Gesundheitsamtes (Berlin) XIII, S. 682.
Fleischbeschau, Erlass des grossherzogl.
badischen Ministeriums d. I. vom 14. Dec.
1888, betr. die —. Veröff. d. kais. Ge¬
sundheitsamtes (Berlin) XIII, S. 544.
Fleischbeschau, Rundschreiben d. gross¬
herzogl. badischen statistischen Bureaus
vom 19. Jan. 1889, betr. die —. Veröff.
d. kais. Gesundheitsamtes (Berlin) XIII,
S. 530.
Fleischbeschau, Polizei Verordnung der
königl. Regierung des Regierungsbezirks
Posen vom 1. Aug. 1889, betr. — für
eingeführtes Schweinefleisch. Veröff d.
kais. Gesundheitsamtes (Berlin) XIII, S. 575.
Fleisches, Verordnung der herzogl. an-
lmltischen Regierung vom 24. Nov. 1888,
betr. den Verkauf und Genuss des —
von kranken, verletzten und verendeten
Thieren, sowie das Verfahren mit unge-
niessbnrem Fleische und den Cadaveru
von kranken Thieren. Veröff. d. kais.
Gesundheitsamtes (Berlin) Xni, S. 443.
Fleisches, Verordnung des Senates der
Stadt Bremen vom 21. Febr. 1889, betr.
die Einführung geschlachteten — und die
Untersuchung des Schlachtviehes und des
frischen Fleisches auf dem Schlachthofe.
Veröff. d. kais. Gesundheitsamtes (Berlin)
XIII, S. 458.
Friedhöfe, Königl. spanischer Erlass vom
17. Febr. 1886, betr. die Anlage neuer —.
Veröff. d. kais. Gesundheitsamtes (Berlin)
XUI, S. 779.
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Zeitschriften erschienenen Aufsätze über öff. Gesundheitspflege. 603
Gemeinde&rzten, K. k. österr. Gesetz
vom 21. Dec. 1888, betr. die Bestellung
von —. Veröff. d. kais. Gesundheitsamtes
(Berlin) XIII, S. 511.
Genickstarre (Meningitis cerebrospinalis),
Erlass d. kgl. preuss. Minister, d. geistl. etc.
Angelegenheiten vom 23. Nov. 1888, betr.
die epidemische t —. D. Vjhrschr. f. öff.
Gsndhpflg. (Bruunschweig) XXI, S. 528. —
Vjhrschr. f. ger. Med. (Berlin) L, S. 391. —
Centralbl. f. allgem. Gsndhpflg. (Bonn)
VIII, S. 285. — Ztschr. f. Med.-Beamte
(Berlin) II, S. 25. — Reichs-Med.-Kal. f.
1890 (Leipzig), S. 31. — Med.-Gesetzgeb.
(Berlin) 1889, S. 2. — Ztschr. f. Schul¬
gesundheitspflege (Hamburg) II, S. 98.
Genickstarre, Bestimmungen über — im
Königreiche Preussen: Provinz Schlesien
vom 13. April 1889; Reg.-Bez. Bromberg
vom 8. Juni 1889; Reg.-Bez. Magdeburg
vom 21. Febr. 1889; Reg.-Bez. Erfurt
vom 20. Mai 1889; Reg.-Bez. Schleswig
vom 4. Jan. 1889; Reg.-Bez. Hildesheim
vom 10. Dec. 1888; Reg.-Bez. Arnsberg
vom 9. Aug. 1889; Reg.-Bez. Düsseldorf
vom 21. Dec. 1888. Veröff. d. kaiserl.
Gesundheitsamtes (Berlin) XIII, S. 651.
Genickstarre s. auch Kopfgenick¬
krampf.
Gesundheitstechnik , Verordnung des
königl. italienischen Ministeriums vom
31. Juli 1888, betr. Unterweisung der
Aerzte etc. in der —. Verötf. d. kaiserl.
Gesundheitsamtes (Berlin) XIII, S. 585.
Gewerblichen Anlagen, Bekannt¬
machung des kaiserl. deutscheu Reichs¬
kanzlers vom 2. Jan. 1889, betr. eine
Abänderung des Verzeichnisses der —,
welche einer besonderen Genehmigung be¬
dürfen. Veröff. d. kais. Gesundheitsamtes
(Berlin) XIII, S. 69.
Hebammen, Verfügung des grossherzogl.
hessischen Ministeriums vom 12. Nov. 1888,
betr. Dienstanweisung für die —. Veröff.
d. kaiserl. Gesundheitsamtes (Berlin) XIII.
S. 639. — Med. - Gesetzgebung (Berlin)
1889, S. 9, 11.
Heb&mmenordnung für Elsass-Lothrin-
gen vom 24. Mai 1889. Reichs-Med.-Kal.
f. 1890 (Leipzig), S. 80.
Hebammenwesen , Kaiserl. deutsches
Gesetz für Elsass-Lothringen vom 25. März
1889, betr. das —. Reichs-Med.-Kal. f.
1890 (Leipzig), S. 79.
Hebammenwesen , Erlass kaiserl. Mini¬
steriums für Elsass-Lothringen vom 24. Mai
1889, betr. das —. Reichs-Med.-Kal.
f. 1890 (Leipzig), S. 86.
Hebammenwesen, Polizeiverordnung der
fürstl. schaumburg-lippischen Landesregie¬
rung vom 23. Febr. 1888, betr. das — im
Fnrstenthum Schaumbnrg-Lippe. Veiöff d.
kais. Gesundheitsamtes (Berlin) XIII, S. 173.
Henneberg’schen Desinfectoren, Ver¬
fügung königl. preuss. Kriegsministeriums
vom 16. Nov. 1888, betr. die —. Veröff.
d. kaiserl. Gesundheitsamtes (Berlin) XIII,
S. 129.
Hitzschlag, Verfügung des königl. preuss.
Kriegsministeriums vom 18. Juli 1889,
betr. Vorkehrungen gegen den — . Veröff.
d. kaiserL Gesundheitsamtes (Berlin) XIII,
S. 719.
Hundswuth, Polizeiverordnung in Brüssel
vom 11. April 1889, betr. —. Mouv.
hyg. (Brüssel) V, S. 209.
Impetigo contagiosa, Bekanntmachung
des grossherzogl. mecklenburgischen Mini¬
steriums vom 6. Dec. 1888, betr. Ver¬
hütung der —. Medicin.-Gesetzgeb. (Berlin)
1889, 8. 1.
Impfgeschäft, Verfügung d. königl. preuss.
Ministers der geistl. etc. Angelegenheiten
vom 18. Sept. 1888 an sämmtliche Re¬
gierungspräsidenten, betr. das Auftreten
einer ansteckenden Ausschlagskrankheit
beim —. Vjhrschr. f. ger. Med. (Berlin)
L, S. 185.
Impfgeschäft, Verordnung grossherzogl.
mecklenburgischen Ministeriums, betr. —.
Veröff. d. kaiserl. Gesundheitsamtes (Berlin)
XIII, S. 258.
Impfli8ten, Grossherzogl. hessische Ver¬
fügung von» 26. April 1889, betr. die
Gesammtimpfung der Jahre 1887 u. 1888,
insbesondere die Führung der —, die jähr¬
lichen Uebersichten und Impfberichte.
Reichs-Med.-Kal. f. 1890 (Leipzig), S. 68. —
Med.-Gesetzgeb. (Berlin) 1889, S. 26.
Impfstofferzeugungsanstalt, Königl.
italienische Verordnung vom 22. Nov. 1888,
betr. Errichtung einer staatlichen —. Veröff.
d. kaiserl. Gesundheitsamtes (Berlin) XIII,
S. 101.
Impfstoffes, Erlass königl. württembergi-
schen Ministeriums d. I. vom 11. Febr.
1889, betr. die Beschaffung des — für die
öffentliche Impfung im Jahre 1889. Veröff.
d. kaiserl. Gesundheitsamtes (Berlin) XIII,
S. 247.
Impfung, Erlass des königl. Württemberg.
Ministeriums des Innern, betr. die Beschaf¬
fung des Impfstoffes für die öffentliche —
im Jahre 1889. Württemb. med. Corr.-Bl.
(Stuttgart) L1X, S. 55.
Impfung, Erlass des königl. Württemberg.
Ministeriums des Innern vom 20. Novbr.
1888, betr. das Vorkommen von Aus-
schlagsepidemieen bei der —. Veröff. d.
kais. Gesundheitsamtes (Berlin) XIII, S. 318.
— Med.-Gesetzgeb. (Berlin) 1889, S. 1.
Impfung, Verordnung des k. k. österr.
Justizministeriums vom 11. Dec. 1888,
betr. die Einführung der obligatorischen
Revaccination, bezw. — in sämmtlichen
Strafanstalten. Veröff. d. kaiserl. Gesund¬
heitsamtes (Berlin) XIII, S. 549.
Infectionskrankhelten, Erlass des k. k.
östen-. Ministeriums d. I. vom 12. März
1889, betr. die Berichterstattung über —.
Veröff. d. kaiserl. Gesundheitsamtes (Berlin)
XIII, S. 319.
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G04 Repertorium der i. J. 1889 in
Infectionskrankheiten, Erlass der k. k.
nieder-österr. Statthalterei vom 9. April
1889, betr. Maassnahmen gegen — in
Sommerfrischorteu. Veröff. d. kaiscrl. Ge¬
sundheitsamtes (Berlin) Xlll, S. 682.
Influenza^ Erlass des königl. preuss. Mini¬
steriums für Landwirtschaft etc. vom
15. Dec. 1889, betr. die — unter den
Pferden. Veröff. d. kaiserl. Gesundheits¬
amtes (Berlin) XIII, S. 775.
Kauffahrteischiffe, Königl. preussische
Polizeiverordnung vom 14. Nov. 1888, betr.
die Gesundheitspflege an Bord der —.
Veröff. d. kaiserl. Gesundheitsamtes (Ber¬
lin) XIII, S. 28. — Reichs- Med.- Kal. f.
1890 (Leipzig), S. 26.
Kauffahrteischiffen, Verordnung des
Senats der Stadt Hamburg vom 19. Nov.
1888, betr. die Gesun Iheits- und Kranken¬
pflege an Bord von —. Veröff. d. kaiserl.
Gesundheitsamtes (Berlin) XIII, S. 87.
Kauffahrteischiffe , Verordnung des
grossherzogl. mecklenburgischen Ministe¬
riums des Innern vom 14. Jan. 1889,
betr. die Verpflegung der Schiffsmann¬
schaften und die Gesundheitspflege an Bord
der —. Veröff. d. kaiserl. Gesundheits¬
amtes (Berlin) XIII, S. 346.
Kindbettfiebers , Erlass königl. preuss.
Ministeriums der geistl. etc. Angelegen¬
heiten vom 22. Nov. 1888, betr. die Ver¬
hütung des —. D. Vjhrschr. f. öff. Gesund¬
heitspflege (Braunschweig) XXI, S. 523. —
Veröff. d. kaiserl. Gesundheitsamtes (Berlin)
XIII, S. 8. — Vjhrschr. f. ger. Med. (Ber¬
lin) L, S. 384. — Ztschr. f. Med.-Beamte
(Berlin) II, S. 26. — Ceutrafbl. f. allg.
Gsndhpflg. (Bonn) VIII, S. 227. — Reichs-
Med.-Kal. f. 1890 (Leipzig), S. 27. —
Arch. f. Verwaltuugsrecht (Berlin) XV,
S. 10. — Prager med. Wochenschr. XIV,
S. 30.
Kindbettfieber , Polizeiverordnung der
iurstl. schaumburg-lippischen Landesregie¬
rung vom 24. Febr. 1888, betr. Maass¬
regeln beim Auftreten des —. Veröff. d.
kaiserlichen Gesundheitsamtes (Berlin) XIII,
S. 145.
Kindbettfieber s. auch Puerperal¬
fieber.
Knochen, Häuten, thierischen Ab¬
fällen und Lumpen , Polizei Verord¬
nung des grossherzogl. Kreisamtes Mainz
vom 30. Aug. 1889, betr. die Lagerung
von —. Ortsge.'etze (Berlin) XX, S. 473.
Kopfgenickkrampfes, Polizeiverordnung
des Oberpräsidenten der Provinz Branden¬
burg vom 14. Dec. 1888, betr. die gegen
Verbreitung der Gehirnrückeumarkshaut-
entzündung oder des — zu ergreifenden
Maassnahmen. Veröff. <L kaiserl. Gesund¬
heitsamtes (Berlin) XIII, S. 161.
Kopfgenickkrampfes, Polizeiverordnung
für den Regierungsbezirk Stralsund vom
18. Febr. 1889, betr. Maassnahme gegen
Verbreitung der Gehirnrückenmarkshaut- 1
deutschen und ausländischen
entzündung oder des —. Med.-Gesetzgeb.
(Berlin) 1889, S. 17.
Kopfgenickkrampfes, Polizei Verordnung
tur den Regierungsbezirk Magdeburg vom
21. Febr. 1889, betr. Maassnahme gegen
die Verbreitung der Gehirnrückeumarks-
hautentzündung oder des —. Med.-Ge¬
setzgeb. (Berlin) 1889, S. 17.
Kopfgenickkrampfe8, Polizeiverordnung
des königl. Polizeipräsidenten zu Berlin
vom 31. März 1889, betr. Maassnahmen
gegen die Verbreitung der Gehirnrücken¬
mark shautentzündung oder des —. Veröff.
d. kaiserl. Gesundheitsamtes (Berlin) Xlll,
S. 244. — Reichs-Med.-Kal. f. 1890*(Leip-
zig), S. 39. — Med.-Gesetzgeb. (Berlin)
1889, S. 17.
Kopfgenickkrampf &. auch Genick¬
starre.
Kranken- und Pfründneranstalten,
Verordnung des grossherzogl. badischen
Ministeriums des Innern vom 20. Jan.
1889, betr. die sanitätspolizeiliche Ueber-
wacliung der —. Veröff. d. kaiserl. Ge¬
sundheitsamtes (Berlin) XIII, S. 679.
Krankheitsmeldungen , Bekanntmad».
der königl. Regierung in Schleswig vom
17. Jau. 1889, betr. ärztliche —. Med.-
Gesetzgeb. (Berlin) 1889, S. 16.
Kuhmil ch, Bekanntmachang des Käthes
der Stadt Dresdeu vom 18. Febr. 1889,
betr. den Verkehr mit —. Veröff. des
kaiscrl. Gesundheitsamtes (Berlin) XIII,
S. 655.
Lungensehwindsucht , Rundverfögung
des königl. Regierungspräsidenten des Re¬
gierungsbezirks Düsseldorf vom 10. Juni
1889, betr. Uebertragung der — auf Ge¬
sunde. Veröff. des kaiserl. Gesundheits¬
amtes (Berlin) XIII, S. 639.
Lungenschwindsucht s. a. Schwind¬
sucht, Tubereulose.
Lungenseuche, Verordnung des briti¬
schen Geheimen Raths vom 17. Dec. 1888,
betr. —. Veröff. d. kaiserl. Gesundheits¬
amtes (Berlin) XIII, S. 303.
Margarine, Bekanntmachung des Polizei¬
präsidenten von Berlin vom 18. Oct. 1889,
betr. —. Veröff. d. kaiserl. Gesundheits¬
amtes (Berlin) XIII, S. 664.
Maul- und Klauenseuche, Verfügung
königl. württemb. Ministeriums des In¬
nern vom 27. Juli 1888, betr. Maassregeln
zur Bekämpfung der —. Veröff. d. kais.
Gesundheitsamtes (Berlin) XIII, S. 114.
Maul- und Klauenseuche, Verfügung
des königl. württembergischen Ministeriums
des Innern vom 26. Januar 1889, betr.
Maassregeln zur Bekämpfung der —. Ver-
öffentl. d. kaiserl. Gesundheitsamtes (Ber¬
lin) XIII, S. 348.
Maul- und Klauenseuche, Erlass des
königl. Württemberg. Ministeriums des In¬
nern vom 15. Mai 1889, betr. Maassregeln
wider die —. Veröff. d. kaiserl. Gesund¬
heitsamtes (Berlin) XIII, S. 457.
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Zeitschriften erschienenen Aufsätze über öff. Gesundheitspflege. 605
Maul- und Klauenseuche, Rundschrei¬
ben d. grossherzogl. hessischen Ministeriums
des Innern vom 4. Mai 1889, betr. Maass¬
regeln gegen die —. Veröff. d. kaiserl.
Gesundheitsamtes (Berlin) XIII, S. 442.
Milchverkehr, Polizeiverordnung der Poli¬
zeibehörde der Stadt Wandsbeck vom
1. Juli 1889, betr. den —. Ortsgesetze
(Berlin) XX, S. 309.
Missbrauche geistiger Getränke,
Polizeiverordnung zu Hildesheim, betr. Be¬
kämpfung des —. D. Gemeinde - Zeitung
(Berlin) XXVIII, S. 295.
Nahrungsmitteln, Bekanntmachung des
köoigl. Polizeipräsidenten von Berlin vom
18. April 1889, betr. die Verwendung
gesundheitsschädlicher Farben bei der Her¬
stellung von —. Veröff. d. kaiserl. Ge¬
sundheitsamtes (Berlin) XIII, S. 281.
Neubauten, Bekanntmachung des Rathes
der Stadt Leipzig vom 19. Juni 1889,
betr. — Veröff. d. kaiserl. Gesundheits¬
amtes (Berlin) XIII, S. 520.
OefFentliche Gesundheitspflege, Aus¬
führungsbestimmungen zu dem Gesetz,
betr. — in Italien. Giorn. della reale
societi italiana d’igiene (Mailand) XI,
S. 767.
OefFentliche Gesundheitspflege, Ge¬
setz des Staates New-York, betr. die —
und die Medicinalstatistik. Veröff. d. kais.
Gesundheitsamtes (Berlin) XIII, S. 744.
Ofenklappen , Polizei - Verordnung der
königl. Polizeidirection in Stettin vom
I. April 1884, betr. Beseitigung der —
in Stettin. Ortsgesetze (Berlin) XX, S. 42.
Organisirung des Sanitätsdienstes
in den Gemeinden in Böhmen, Gesetz vom
* 23. Febr. 1888 und Durchführungsver¬
ordnung zu demselben vom 8. Febr. 1889,
betr. —. Oesterr. San.-Beamte (Wien)
II, S. 108, 145, 181. — Veröff. d. kais.
Gesundheitsamtes (Berlin) XIII, S. 378;
s. auch S. 394.
Pelade, Erlass des französischen Ministers
des öffentlichen Unterrichts vom 10. Oct.
1888, betr. die Bekämpfung der —. Ver-
öffentl. d. kaiserl. Gesundheitsamtes (Ber¬
lin) XUI, S. 224.
Perlsucht, Circularerlass königl. preuss.
Ministeriums für Land wir thschaft etc. vom
11. Sept. 1888, betr. Ermittelungen über
die Verbreitung der — unter dem Rind¬
vieh. Centralbl. f. allg. Gsndhpflg. (Bonn)
VIII, S. 29.
Perlsucht, Rundschreiben des grossherzogl.
mecklenburg. Ministeriums vom 27. Dec.
1888, betr. Erhebungen über die Ver¬
breitung der — unter dem Rindvieh.
Veröff. d. kaiserl. Gesundheitsamtes (Ber¬
lin) XIII, S. 282.
Pferdefleisch, Grossbritannisches Gesetz
vom 24. Juni 1889, betr. den Verkauf
von — zur menschlichen Nahrung. Veröff.
d. kaiserl. Gesundheitsamtes (Berlin) XIII,
S. 744.
Puerperalerkrankungen, Erlass der
k. k. niederösterreich. Statthalterei vom
25. März 1889, betr. Vorkehrungen ge¬
gen —. Veröff. d. kaiserl. Gesundheits¬
amtes (Berlin) XIII, S. 445.
Puerperalfiebers, Verordnung des königl.
ungarischen Unterrichtsministeriums vom
Jahre 1889, betr. Hebammeninstruction
zur Verhütung des —. Prager medicin.
Wochenschr. XIV, S. 249.
Puerperalfieber s. auch Kindbett¬
fieber.
Quarantäneordnung der Republik Co¬
lumbia vom 28. Mai 1888. Veröff. d.
kaiserl. Gesundheitsamtes (Berlin) XIII,
S. 380.
Bauch- und Russbelästigung, Statut
der Stadt Gera vom 30. Juli 1886, betr.
die Beseitigung der — durch Feuerungs¬
anlagen in der Stadt Gera. Ges. - Ing.
München) XII, S. 183. — Gesundheit
Frankfurt a. M.) XIV, S. 237.
Rothlauf der Schweine, Rundschrei¬
ben königl. belgischen Ministeriums vom
11. Sept. 1888, betr. den —. Veröff. d.
kaiserl. Gesundheitsamtes (Berlin) XIII,
S. 40.
Rothlauf- und Schweineseuche, Be¬
kanntmachung des grossherzogl. mecklen¬
burgischen Ministeriums vom 20. März
1889, betreff. Schutzmaassregeln gegen
die —. Veröff. d. kaiserl. Gesundheits¬
amtes (Berlin) XIII, S. 260.
Rotz, Rundschreiben des Regierungspräsi¬
denten des Regierungsbezirks Danzig vom
10. Mai 1889, betr. die Stalldesinfection
bei — (Wurm) der Pferde. Veröff. d.
kaiserl. Gesundheitsamtes (Berlin) XIII,
S. 530.
Sanitäre Verhältnisse, Erlass des k. k.
Österreich. Ministeriums des Innern vom
13. Dec. 1888, betr. die periodische Be¬
richterstattung über wichtige —. Veröff.
d. kaiserl. Gesundheitsamtes (Berlin) XIII,
S. 300. — Prager med. Wchschr. XIV,
S. 17. — Ztschr. f. Nahrung8m.-Unters.
(Wien) III, S. 16.
Sanitätscomnii8Sionen, Verordnung des
k. k. österr. Statthalters von Vorarlberg
vom 13. Juni 1889, betr. Bestimmungen
über die Einrichtung und den Wirkungs¬
kreis von —- zur Durchführung des §. 14
des Gesetzes vom 12. Febr. 1888. Veröff.
d. kais. Gesundheitsamtes (Berlin) XIII,
S. 548.
Sanitätsdienstes, K. k. österr. Gesetz,
gütig für das Land Vorarlberg, vom
2. Febr. 1888, betr. die Regelung des —
in den Gemeinden. Veröff. d. kaiserl.
Gesundheitsamtes (Berlin) XIII, S. 350.
Sanitätsdienstes, K. k. österr. Gesetz,
gültig für das Herzogthum Bukowina vom
18. März 1888, betr. die Organisation
des — in den Gemeinden. Veröff. d.
kaiserl. Gesundheitsamtes (Berlin) XIII,
S. 365.
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606 Repertorium der i. J. 1889 in
Sanitätsdienstes , Verordnung des k. k.
österr. Statthalters in Böhmen vom 8. Febr.
1889, betr. die Durchführung des Lan¬
desgesetzes vom 23. Febr. 1888, zurOrga-
nisirung des — in den Gemeinden Böh¬
mens. Veröff. d. kaiserl. Gesundheits¬
amtes (Berlin) XIII, S. 394. — Prager
med. Wochenschr. 3QV, 8. 107, 121.
Sanitätsvertrage , Internationales Sani¬
tätsregulativ vom 26. Nov. 1887 zu dem
zwischen Brasilien und den Republiken
Argentinien und Uruguay unter Vorbehalt
der Ratification vom 25. Nov. 1887 ab¬
geschlossenen —. Veröff. d. kaiserl. Ge¬
sundheitsamtes (Berlin) XIII, S. 320, 335.
Schafräude, Bekanntmachung des gross¬
herzoglich badischen Ministeriums d. Innern
vom 20. Febr. 1889, betr. Maassregeln
gegen die —. Veröff. d. kaiserl. Gesund¬
heitsamtes (Berlin) XIII, S. 410.
Schlachten von Pferden, Polizeiver¬
ordnung des Oberpräsidenten der Provinz
Brandenburg vom 14. Dec. 1888, betr.
das —, Eseln und den Verkauf des
Fleisches. Veröff. d. kaiserl. Gesundheits¬
amtes (Berlin) XIII, S. 195.
Schlachthof, Ortsstatut des Bürgermeisters
der Stadt Detmold vom 30. Jan. 1889,
betr. den öffentlichen — und das Verbot
der Benutzung von Privatschlachtstätten in
Detmold. Ortsgesetze (Berlin) XX, S. 93.
Schlaf Stellen W68en8 , Polizeiverordnung
des Regierungspräsidenten des Regierungs¬
bezirks Erfurt vom 26. Juli 1888, betr.
die Regelung des —. Ortsgesetze (Berlin)
XX, S. 157.
Schlafstellenwesen , Polizeiverordnung
des Regierungspräsidenten des Regierungs¬
bezirks Potsdam vom 17. Juui 1889, betr.
das —. Veröff. d. kaiserl. Gesundheits¬
amtes (Berlin) XIII, S. 520.
Schulgebäude, Circular-Erlass des königl.
preuss. Ministeriums der geistlichen etc.
Angelegenheiten vom 24. Jan. u. 7. Juli
1888, betr. Entwürfe für einfache länd¬
liche — nebst dazu gehörigen Erläuterun¬
gen. Centralbl. f. allg. Gsndhpflg. (Bonn)
VIII, S. 174.
Schulkinder, Verfügung der königl. Re¬
gierung des Regierungsbezirks Hildesheini
vom 23. Juli 1888, betr. die Gesund¬
heit der —. Veröff. d. kaiserl. Gesund¬
heitsamtes (Berlin) XIII, S. 376.
Schulschluss, Bekanntmachung d. gross-
herzogl. badischen Oberschulrathes vom
3. Juli 1889, betr. den — bei anstecken¬
den Krankheiten. Veröff. d. kaiserl. Ge¬
sundheitsamtes (Berlin) XIII, S. 691.
Schutz der Arbeiter, Erlass des Brun¬
ner Magistrats an die Fabrikbesitzer vom
20. Febr. 1889, betr. den — gegen Tu-
berculose, Trachom und Blattern. Veröff.
d. kaiserl. Gesundheitsamtes (Berlin) XIII,
S. 777.
Schutz der Kinder, Königl. belgisches
Gesetz vom 28. Mai 1888 betr. den — beim
deutschen und ausländischen
Betriebe von Gewerben im Umherziehen.
Veröff. d. kaiserl. Gesundheitsamtes (Ber¬
lin) XIII, S. 249.
Schutzpocken - Impfung: * Erlass des
königl. preussiseben Ministeriums der geist¬
lichen etc. Angelegenheiten vom 18. Sep¬
tember 1888, betr. das Auftreten an¬
steckender Ausschlagskrankheiten im Zu¬
sammenhänge mit der —. D. Vjhrschr. f.
öff. Gsndhpflg. (Braunschweig) XXI, S. 357.
— Reichs-Med.-Kal. f. 1890 (Leipzig),
S. 19. — Jahrb. f. Kinderheilk. (Leipzig)
XXX, S. 139.
Schutzpockenimpfung:, Anordnungen,
betr. das Auftreten ansteckender Aus¬
schlagskrankheiten im Zusammenhänge
mit der —: Bayern vom 22. Jan. 1889;
Sachsen vom 5. Febr. 1889; Baden vom
14. Octob. 1888; Sachsen - Weimar vom
22. Octob. 1888; Anhalt vom 15. Octob.
1888; Lippe vom 10. Octob. 1888; Eisass-
Lothringen vom 26. Sept. 1888. Veröff. d.
kais. Gesundheitsamtes (Berlin) XIII, S. 448.
Schweinezungen, Schreiben des deut¬
schen Reichskanzlers vom 18. Dec. 1888,
betr. die Einfuhr amerikanischer —. Ver-
öffentl. d. kaiserl. Gesundheitsamtes (Ber¬
lin) XIII, S. 27.
Schwindsucht, Erlass königl. preussischen
Ministeriums des Innern vom 15. April
1889, hetr. Bekämpfung der Verbreitung
der — in Strafgefangenen- und Besserungs¬
anstalten. Veröff. des kaiserl. Gesund¬
heitsamtes (Berlin) XIII, S. 731. — Cen¬
tralbl. f. allgem. Gsndhpflg. (Bonn) Vlll.
S. 354. — Ztschr. f. Med.-Beamte (Berlin)
II, S. 366. — Reichs-Med.-Kal. f. 1890
(Leipzig), S. 35. — Med. - Gesetzgeb. (Ber¬
lin) 1889, S. 17. — Arch. f. Verwaltungs¬
recht (Berlin) XV, S. 148.
Schwindsucht, Verordnung königl. Poli¬
zeipräsidiums zu Berlin vom 12. April
1889, betr. Maassnahmen gegen Verbrei¬
tung der —. Deutsche Vjhrschr. f. öff.
Gsndhpflg. (Braunschweig) XXI, S. 529. —
Centralbl. f. allg. Gsndhpflg. (Bonn) VIII,
S. 284. — Veröffentl. d. kaiserl. Gesund¬
heitsamtes (Berlin) XUI, S. 268. — Med.-
Gesetzgeb. (Berlin) 1889, S. 16.
Schwindsucht siehe auch Lungen¬
schwindsucht , Tubereulose.
Spiegelbeleganstalten, Erlass königl.
preuss. Ministeriums für Handel und Ge¬
werbe vom 18. Mai 1889, betr. Vorschrif¬
ten über die Einrichtung und den Betrieb
von —. Veröff. d. kAiserl. Gesundheits¬
amtes (Berlin) XIU, S. 582. — Ministe-
rial-Bl. f. d. ges. inn. Verwalt. (Berlin)
L, S. 77. — Ztschr. f. Med.-Beamte (Ber¬
lin) II, S. 279.
Spiegelbeleganstalten, Erlass königl.
bayerischen Ministeriums vom 30. Juli
1889, betr. Vorschriften über die Ein¬
richtung und den Betrieb von —. Veröff.
d. kaiserl. Gesundheitsamtes (Berlin) X1H,
S. 584.
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Zeitschriften erschienenen Aufsätze über öff. Gesundheitspflege. 607
Sterblichkeitsverhältnisse in den
Krankenpflegeorden, Circular königl.
preuss. Ministeriums der geistl. etc. An¬
gelegenheiten vom 10. Oct. 1889, betr.
Empfehlung der von Dr. Georg Cornet
herausgegebenen Schrift: Die —. Minist.-
||B1. f. d. ges. inn. Verw. (Berlin) L, S. 211.
Strassenoanalanlage, Polizeiverordnung
der Polizeiverwaltung der Stadt Kreuznach
vom 6. Nov. 1889, betr. den Anschluss
der bebauten Grundstücke, welche an einer
mit einer öffentlichen unterirdischen Ent¬
wässerungsanlage versehenen Strasse liegen,
an die öffentliche —. Ortsgesetze (Berlin)
XX, S. 549; s. auch S. 555.
Tollwuth, Königl. englische Verordnung
vom 9. Juli 1889, betr. Maassregeln gegen
die — in der Metropole. Veröff. d. kaiserl.
Gesundheitsamtes (Berlin) XIII, S. 693.
Trichinen , Polizeiverordnung der königl.
Regierung des Regierungsbezirks Posen vom
21. März 1889, betr. die Untersuchung
von Schweinefleisch auf —. Veröff. d. kais.
Gesundheitsamtes (Berlin) X1U, S. 246.
Trichinen und Finnen, Polizei Verord¬
nung des königl. Regierungspräsidenten des
Regierungsbezirks Erfurt vom 8. Mai 1889,
betr. die mikroskopische Untersuchung des
Schweinefleisches auf —. Mit Ausiüh-
rungsbestimmungen. Veröff. des kaiserl.
Gesundheitsamtes (Berlin) Xlll, S. 505, 506.
Triohinenkrankheit, Rundschreiben des
grossherzogl. badischen Ministeriums vom
18. Nov. 1888, betr. die —. Veröff. d.
kais. Gesundheitsamtes (Berlin) XIII, S. 531.
Trichinenschauer, Bekanntmachung des
herzogl. braunschw. Obersanitätscollegiums
vom 30. Sept. 1888, betr. die Nachprüfung
der —. Veröff. d. kaiserl. Gesundheits¬
amtes (Berlin) XIII, S. 205. — Reichs-
Med.-Kal. f. 1890 (Leipzig), S. 74.
Trillkwasser, Runderlass des königl. ital.
Ministeriums des Innern vom 6. Febr. 1889,
betr. das — in den Gemeinden des Reiches.
Veröff. d. kaiserl. Gesundheitsamtes (Berlin)
XIII, S. 777.
Trunksucht, Badische Gesetzgebung gegen
die —. D. Gemeinde-Ztg (Berlin) XXVIII,
S. 293.
Tuberculose, Verfügung des königl. Poli¬
zeipräsidenten in Berlin vom 12. April
1889 an die Vorstände der dortigen Pri¬
vatirrenanstalten, betr. Vorsich ts maass¬
regeln zur Verhütung einer Uebertragung
der — in Privatirrenanstalten. Ztschr. f.
Med.-Beamte (Berlin) II, S. 254.
Tuberculose, Verordnung d. grossherzogl.
badischen Ministeriums des Innern vom
5. Juli 1889, betr. die Verhütung der
Verbreitung der —. Veröff. des kaiserl.
Gesundheitsamtes (Berlin! .XIII, S. 692.
Tuberculose (Perlsucht) des Rindviehs,
Anordnungen der deutschen Bundesregie¬
rungen, betr. Ermittelungen über die Ver¬
breitung der —. Veröff. d. kaiserl. Ge¬
sundheitsamtes (Berlin) XIII, S. 189.
Tuberculose (Perlsucht) des Rindviehs,
Bekanntmachung des herzogl. braunschwei¬
gischen Obersanitätscollegiums vom 27. Sep¬
tember 1888, betr. statistische Erhebungen
über die Verbreitung der —. Veröff. d.
kais. Gesundheitsamtes (Berlin) XIII, S. 222.
Tuberculose, s. auch Lungenschwind¬
sucht, Schwindsucht.
Unterweisung, Erlass d. königl. preuss.
Ministeriums der geistl. etc. Angelegen¬
heiten vom 22. Dec. 1888, betr. Einrich¬
tung von Cursen zur — von Seminar¬
turnlehrern in den Fortschritten der Ge¬
sundheitspflege und Heilgymnastik der
letzten Jahrzehnte. Veröff. d. kais. Ge¬
sundheitsamtes (Berlin) XIII, S. 636. —
Ztschr. für Schulgesundheitspflege (Ham¬
burg) H, S. 493.
Veterinärwesens, Erlass königl. ungari¬
schen Ministeriums für Ackerbau, Industrie
und Handel von 1888, betr. die Regelung
des —. Veröff. d. kaiserl. Gesundheits¬
amtes (Berlin) XIII, S. 11.
Viehschlachten8 , Erlass königl. Mini¬
steriums des Innern und der geistl. etc.
Angelegenheiten vom 14. Jan. 1889, betr.
die allgemeine Durchführung der zur Ver¬
meidung unnöthiger Thierquälerei bei der
jüdischen Methode des — zu treffenden
Maassnahmen. Veröff. d. kaiserl. Gesund¬
heitsamtes (Berlin) XIII, S. 114.
Viehseuchen , Grossherzogl. sächsische
Ausführungsbestimmungen vom 17. April
1889 zu dem Reichsgesetze vom 23. Juni
1889, über die Abwehr und Unterdrückung
der —. Veröff. d. kaiserl. Gesundheits¬
amtes (Berlin) XIII, S. 532.
Volksschulen , Ausschreiben des herzogl.
sachsen-meiningenschen Staatsministeriums
vom 15. März 1889, betreff, die Anlage
von — auf dem Lande. Veröff. d. kaiserl.
Gesundheitsamtes (Berlin) XIII, S. 734.
Wassergases, Erlass königl. preussischen
Ministeriums der etc. Medicinalangelegen-
und für Handel und Gewerbe vom 25. Mai
1889, betr. Verwendung des — für Heiz-,
Beleuchtungs- und Brennzwecke. Ztschr.
f. Med.-Beamte (Berlin) II, S. 251.
Wassergas , Kreisschreiben des schweize¬
rischen Bundesrathes vom 13. Juli 1888,
betr. —. Veröff. d. kaiserl. Gesundheits¬
amtes (Berlin) XIII, S. 225.
Wasserleitung, Ortsstatut für die Stadt
Merseburg vom 5. — 8. Oct. 1886, betr.
die öffentliche städtische —. Ortsgesetze
(Berlin) XX, S. 382.
Wasserversorgung Wiens, Erlass d.
k. k. österr. Ministeriums des Innern vom
24. Juni 1889. betr. die —. Veröff d.
kaiserl. Gesundheitsamtes (Berlin) XIII,
S. 735.
Weinfälschung, Französisches Gesetz vom
14. Aug. 1889, betr. —. Veröff. d. kais.
Gesundheitsamtes (Berlin) XIII, S. 549.
Wöchnerinnenasylen, Circularerlass d.
königl. preuss. Ministeriums der etc. Medi-
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608 Repertorium der i. J. 1889 in
cinalaugelegenheiten vom 23. Nov. 1888,
betr. Gründung von —. Ztschr. f. Med.-
Beamte (Berlin) II, S. 93.
3. Gesundheitsbehörden und Organi¬
sation des Sanitätsdienstes.
Aerztekammer für die Provinz Branden¬
burg und Berlin. Aerztl. Vereinsbl. (Leipzig)
XVIII, S. 84, 85, 130, 131, 250, 251, 444.
Aerztekammer für die Provinz Hannover.
Aerztl. Vereinsbl. (Leipzig) XVIII, S. 170.
Aerztekammer für die Provinz Hessen-
Nassau. Aerztl. Vereinsbl. (Leipzig) XVIII,
S. 12, 13, 245, 376.
Aerztekammer für die Provinz Ost-
preussen. Aerztl. Vereinsbl. (Leipzig) XVIII,
S. 53, 54, 291, 292.
Aerztekammer für die Provinz Pommern.
Aerztl. Vereinsbl. (Leipzig) XVIII, S. 166.
Aerztekammer für die Provinz Posen.
Aerztl. Vereinsbl. (Leipzig) XVIII, S. 242.
Aerztekammer für die Rheinprovinz.
Aerztl. Vereinsbl. (Leipzig) XVIII, S. 10,
245.
Aerztekammer für die Provinz Sachsen.
Aerztl. Vereinsbl. (Leipzig) XVIII, S. 248,
249, 443, 444.
Aerztekammer für die Provinz Schlesien.
Breslauer äiztl. Ztschr. XI, S. 17. —
Aerztl. Vereinsbl. (Leipzig) XVIII, S. 9.
Aerztekammer für die Provinz Schleswig-
Holstein. Aerztl. Vereinsbl. (Leipzig) XVIII,
S. 131, 172, 173, 442, 443.
Aerztekammer für die Provinz Westfalen.
Aerztl. Vereinsbl. (Leipzig) XVIII, S. 48,
241, 242.
Aerztekammer für die Provinz West-
preussen. Aerztl. Vereinsbl. (Leipzig) XV1H,
S. 50, 245.
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unter Zuziehung von Vertretern der Aerzte-
kammern geführten Verhandlungen der
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bayerischen — im Jahre 1889. Protokolle
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ner med. Wchschr. XXXVI: Niederbayern,
S. 835. — Pfalz, S. 834. — Oberpfalz
und Regensburg, S. 836. — Oberfranken,
S. 840. —- Mittelfranken, S. 841.— Unter-
franken , S. 844. — Schwaben - Neuburg,
S. 847. — Oberbayern, S. 852. — Aerztl.
Vereinsbl. (Leipzig) XVIII, S. 43, 320,
321, 370.
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treffs Errichtung von — in Ungarn. Wiener
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riums d. I. vom 13. Dec. 1888, betr. die
periodische Berichterstattung über wich¬
tige sanitäre Verhältnisse. Veröff. d. kaiser¬
lichen Gesundheitsamtes (Berlin) XIII,
S. 300. — Prager med. Wchschr. XIV,
S. 17. — Ztschr. f. Nahrungsm. - Unters.
(Wien) III, S. 16.
Gesetz , K. k. Österreich. — vom 21. Dec.
1888, betr. die Bestellung von Gemeinde-
ärzten. Veröff. d. kaiserlichen Gesund¬
heitsamtes (Berlin) XIII, S. 511.
Gesetz, K. k. Österreich. — vom 18. März
1888, betr. die Organisation des Sanitäts¬
dienstes iu den Gemeinden, gültig für das
Herzogthum Bukowina. Veröff. d. kaiserl.
Gesundheitsamtes (Berlin) XIII, S. 365.
Gesetz vom 23. Februar 1888 und Durch¬
führungsverordnung zu demselben vom
8. Februar 1889, betr. Organisirung des
Sanitätsdienstes in den Gemeinden in
Böhmen. Oesterr. San. - Beamte (Wien)
II, S. 108, 145, 181. — Veröff. d. kaiserl.
Gesundheitsamtes (Berlin) XIII, S. 378;
s. auch S. 394.
Gesetz, K. k. österreichisches —, gültig
für das Land Vorarlberg, vom 2. Februar
1888, betr. die Regelung des Sanitäts¬
dienstes in den Gemeinden. Veröff d.
kaiserlichen Gesundheitsamtes (Berlin) XIII,
S. 350.
Gesetz des Staates New - York, betr. die
t öffentliche Gesundheitspflege und die Medi-
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Zeitschriften erschienenen Aufsätze über öff. Gesundheitspflege. 609
cinalstatistik. Veröff. d. kaiserlichen Ge-
sundheiUamtes (Berlin) XIII, S. 744.
GotW&ud, Generalbericht über die Arbeiten
des eonseil cP Hygiene et de salubrite publique
im Departement Douhs während der Jahre
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d’hyg. publ. (Paris) XXI, S. 282.
H&Tiland, Vorschläge für eine behörd¬
liche, geographische Ueberwachung von
Krankheiten. (Referat.) San. Rec. (London)
X, S. 585.
Henrot) Henri, Vorschlag zur Organisation
der öffentlichen Gesundheitspflege. (Re¬
ferat.) Ann. d’hyg. publ. (Paris) XXI,
S. 458.
Internationalen Sanitftts - Prophy¬
laxe, Discussion über den gegenwärtigen
Zustand der — in der eödete de medecine
publique. Rer. d’hyg. (Paris) XI, S. 67,
158, 251.
Internationalen Sanitftts - Regle¬
ments, Entwurf eines — vom Präsidenten
der Republik Columbia in Südamerika.
Veröff. d. kaiserlichen Gesundheitsamtes
(Berlin) XIII, S. 430.
Lindboe, H., Ueber die norwegische Sani¬
tätsreorganisation von 1888. Tidskr. i
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81, 93, 103, 116, 122, 134, 142, 153,
181, 189, 202, 211, 223, 230, 237; XIX,
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in Frankfurt a. M. Centralbl. f. allg.
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25. Mai 1887, betr. die Einrichtung einer
ärztlichen Standesvertretung. Reichs-Med.-
Kal. f. 1890 (Leipzig), S. 108.
Verordnung des k. k .österr. Statthalters
in Böhmen vom 8. Febr. 1889, betr. die
Durchführung des Landesgesetzes vom
23. Februar 1888 zur Organisirung des
Sanitätsdienstes in den Gemeinden Böhmens.
Veröff. d. kaiserlichen Gesundheitsamtes
(Berlin) XIII, S. 394. — Prager med.
Wchschr. XIV, S. 107, 121.
Verordnung des Regierungspräsidenten
des Reg.-Bez. Königsberg vom 20. Febr.
1889, betr. die Entsendung von Medicinal-
beamten bei ansteckenden Krankheiten.
Veröff. des kaiserlichen Gesundheitsamtes
(Berlin) XIII, S. 204.
Verordnung des k. k. österr. Statthalters
von Vorarlberg vom 13. Juni 1889, betr.
Bestimmungen über die Einrichtung und
den Wirkungskreis von Sanitätscommissio¬
nen zur Durchführung des §. 14 des
Gesetzes vom 12. Febr. 1888. Veröff. d.
kais. Gesundheitsamtes (Berlin) XIII, S. 548.
Wernich, Der Entwickelungsgang im
preussischen Medicin&lwesen. II. Die Re¬
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Zuechi , Carlo, Die Sanitätsreform in
Italien. (Referat.) D. Vjhrschr. f. öff.
Gsndhpflg. (Braunschweig) XXI, S. 497.
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heitspflege, Versammlungen, Aus¬
stellungen etc.
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Ausstellung, Die — für Unfallverhütung
in Berlin. Centralbl. d. Bauverw. (Berlin)
IX, S. 171, 206, 248, 267, 306, 344,
372, 395.
Ausstellung, Die — für Unfallverhütung
in Berlin mit besonderer Berücksichtigung
der österreichischen Abtheilung. Wiener
med. Wchschr. XXXIX, S. 1539, 1580.
Becker, L., Die deutsche allgemeine Aus¬
stellung für Unfallverhütung in Berlin
1889. D. Vjhrschr. f. öff. Gsndhpflg.
(Braunschweig) XXT, S. 594.
39
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610 Repertorium der i. J. 1889 in
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nale Congress für Hygiene und Demo¬
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für Unfallverhütung in Berlin 1889. D.
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Deutschen Vereins für öffentliche
Gesundheitspflege,. Bericht über die
XIV. Versammlung des — zu Frankfurt
a. M. vom 13. bis 15. September 1888.
D. Vjhrschr. f. öff. Gsndhpflg. (Braun¬
schweig) XXI, S. 1.
Deutschen Vereins für öffentliche
Gesundheitspflege, Tagesordnung der
XV. Versammlung des — zu Strassburg
i. E., September 1889. Deutsche Viertel-
jahrsschr. f. öff. Gsndhpflg. (Braunschweig)
XXI, S. 544. — Centralbl. f. allg. Gsndhpflg.
(Bonn) VHI, S. 232. —Veröff. d. kaiserl.
Gesundheitsamtes (Berlin) XIII, S. 551. —
Vjhrschr. f. ger. Med. (Berlin) LI, S. 254. —
Portschr. d. Med. (Berlin)-Vll, S. 673. —
D. Med.-Ztg. (Berlin) X, S. 800. — Ges.-
Ing. (München) XII, S. 383. — D. Gem.-
Ztg. (Berlin) XXVIII, S. 205. — Gesund¬
heit (Frankfurt a. M.) XIV, S. 150, 248. —
Centralbl. d. Bauverw. (Berlin) IX, S. 318. —
Journal f. Gasbeleuchtung und Wasserver¬
sorgung (München) XXXII, S. 805. —
Ztschr. f. Nahrungsm.-Unters. (Wien) III,
S. 233.
Deutschen Vereins für öffentliche
Gesundheitspflege, Bericht über die
XV. Versammlung des — zu StrassbOrg
i. E., September 1889. D. med. Wchschr.
(Berlin) XV, S. 812, 829, 850. — Ztschr,
f. Med.-Beamte (Berlin) II, S. 391. —
Münchner med. Wchschr. XXXVI, S. 673,
691, 710, 724, 742. — Ges.-Ing. (München)
XII, S. 635, 665, 729. — D. Gemeinde-
Ztg. (Berlin) XXVIII, S. 230. — D. Med.-
Ztg. (Berlin) X, S. 800, 894, 908, 920.
931, 942. — Gesundheit (Frankfurt a. M.)
XIV, S. 274, 291, 308. — Wiener med.
Wchschr. XXXIX, S. 1446, 1485, 1526.
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für Hygiene in Paris 1889. Rev. san. de
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161, 169, 177.
Drouineau, G., Die Hygiene auf der Aus¬
stellung in Paris im Jahre 1889. Rev. san.
de la Province (Bordeaux) VII, S. 89, 105.
Drouineau, G., Die internationalen Con-
gresse für Hygiene und die öffentliche
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Veröff. d. kaiserlichen Gesundheitsamtes
(Berlin) XIII, S. 447, 460. — Ges.-Ing.
(München) XII, S. 53, 81.
deutschen und ausländischen
Lent, Bericht über die am 7. Juli 1888
in Düsseldorf stattgehabte Generalver¬
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öffentliche Gesundheitspflege. Centralbl. f.
allg. Gsndhpflg. (Bonn) VIII, S. 57.
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Deutschen Vereins für öffentliche Gesund¬
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16. September 1888. Centralbl. f. allg.
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pflege in Wiesbaden, Aus dem —.
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S. 188.
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pflege, Zusammenstellung der —. Reichs-
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Vereins für öffentliche Gesund¬
heitspflege im Hersogthum Braun-
SOhweig, Bericht über die Versamm¬
lungen des — am 16. Nov. und 21. Dec.
1888. Monatsbl. f. öff. Gsndhpflg. (Braun¬
schweig) XD, S. 71.
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schaft für öffentliche Gesundheitspflege in
Berlin. Ztschr. f. Schulgesundheitspflg.
(Hamburg) n, S. 84.
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hütung in Berlin. Berlin, klin. Wchschr.
XXVI, S. 531, 555.
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Belval, Th., Der hygienische Unterricht
in den technischen Schulen. Monv. hyg.
(Brüssel) V, S. 217.
Erlass des königl. preuss. Mini>teriums der
geistl. etc. Angelegenheiten vom 22. Dec.
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Unterweisung von Seminarturnlehrern in
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Zeitschriften erschienenen Aufsätze über öff. Gesundheitspflege. 611
den Fortschritten der Gesundheitspflege
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heitsamtes (Berlin) XIII, S. 637. — Zeit-
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Silier, C., Der erste hygienische Cursus
für Schulbeamte in Berlin vom 17. bis
22. Dec. 1888. Ztschr. f. Sch ul gesund-
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Landes-in Prag. Prager med. Wchschr.
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preussischen Abgeordnetenhause. Berliner
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UfFelmann, Der Unterricht in der Hygiene
auf den Universitäten. Berliner klin.
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Kronfeld , A., Die Bevölkerungsfrage.
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SanitfttSBtatistik Oesterreichs pro 1885.
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Schleissner, G., Medicinalstatistik. Ugeskr.
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die Lebensstatistiken. Am. Pract. and
News (Louisvilla) VIII, S. 68.
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Jahre 1886. Wiener med. Wchschr. XXXIX,
S. 1324.
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Alten , G., Das öffentliche Gesundheits¬
wesen im Reg.-Bez. Lüneburg in den Jahren
1883 bis 1885. (Referat.) Veröff. d.
kaiserlichen Gesundheitsamtes (Berlin)
Xin, S. 43, 437.
Arnstein , Ueber die GesundheitsVerhält¬
nisse des Kreises Ratibor mit besonderer
Rücksicht auf Kindersterblichkeit, Pocken,
Diphtherie, Typhen und Tuberculose.
Vjhrschr. f. ger. Med. (Berlin) L, Suppl.
S. 166.
Blasius, R., Der Gesundheitszustand der
Städte des Herzogthums Braunschweig in
dem Jahre 1887/88. Monatsbl. f. öff. Gesund-
heitspflg. (Braunschweig) XII, S. 113,145.
Blasius, R., Nachrichten über den Gesund¬
heitszustand der Städte des Herzogthums
Braunschweig vom November 1888 bis
October 1889. Monatsbl. f. öff. Gsndhpflg.
(Braunschweig) XII, S. 14, 30, 46, 62,
78, 110, 138, 140, 142, 182, 196, 198.
Clöment , E., Lyon; Ethnographie, Demo¬
graphie, Boden, Topographie, Klimatologie.
(Referat.) Rev. d’hyg. (Paris) XI, S. 444.
Garnisonsorte, Die hygienischen Verhält¬
nisse der grösseren — der österreichisch¬
ungarischen Monarchie. (Referat.) Militär¬
arzt (Wien) XXIII, S. 110.
Ge8Undheitsstand , Wöchentliche Nach¬
richten über den — und Gang der Volks¬
krankheiten im In- und Auslande. Veröff.
d. kaiserl. Gesundheitsamtes (Berlin) XIII,
S. 1, 19, 33 etc.
Gesundheits Verhältnisse, Die — in
Russland während der Jahre 1884 und
1885. Veröff. d. kaiserlichen Gesundheits¬
amtes (Berlin) XIII, S. 33.
Gesundheitsverhältnisse von Brüssel
in den Jahren 1885 und 1886. Veröff.
d. kaiserlichen Gesundheitsamtes (Berlin)
XIII, S. 23.
Gesundheitswesen im Seine-Departe¬
ment von 1881 bis 1883. Veröff. des
kaiserlichen Gesundheitsamtes (Berlin) XIII,
S. 52.
Gesundheitswesen, Oeffentliches — in
England 1886. Veröff. d. kaiserlichen Ge¬
sundheitsamtes (Berlin) XIII, S. 66.
Gesundheitszustand in Eisass - Loth¬
ringen im Jahre 1886. Veröff. d. kaiserl.
Gesundheitsamtes (Berlin) XIII, S. 218.
Gesundheitszustand in Norwegen im
Jahre 1885. Veröff. d. kaiserlichen Ge¬
sundheitsamtes (Berlin) XIII, S. 24.
Heyfelder, Die Stadt Buchara, ein Ana¬
chronismus in hygienischer Beziehung. Ge¬
sundheit (Frankfurt a. M.) XIV, S. 330, 343.
Jahresbericht, Siebenter — über den
öffentlichen Gesundheitszustand und die
Verwaltung der öffentlichen Gesundheits¬
pflege in Bremen. (Referat.) Vjhrschr.
f. ger. Med. (Berlin) LI, S. 249.
Jahresbericht, Achter — des Landes-
Medicinalcollegiums im Königreich Sachsen
auf das Jahr 1886. (Referat.) Vjhrschr.
f. ger. Med. (Berlin) LI, S. 241.
Jansseus, E., Demographische und medi-
cinische Statistik und Zusammenstellung
der Todesfälle in Brüssel im Jahre 1888.
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39 *
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612 Repertorium der i. J. 1889 in deutschen und ausländischen
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Katerbau , Das öffentliche Gesundheits¬
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Jahre 1883, 1884 und 1885. (Referat.)
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und Einrichtungen in Eisass - Lothringen.
Referat auf der XV. Versammlung des
Deutschen Vereins für öffentliche Gesund¬
heitspflege in Strassburg im Eisass, Sept.
1889. Gesunilheit (Frankfurt a. M.) XIV,
S. 274. —(Referat.) Ztschr. f. Med.-Be¬
amte (Berlin) II, S. 391. — Ges.-Ing.
München) XII, S. 637. — D. med. Wchschr.
Berlin) XV, S. 812. — Münchner med.
Wchschr. XXXVI, S. 674. — D. Med.-Ztg.
(Berlin) 1889, S. 894. — Wiener med.
Wchschr. XXXIX, S. 1446.
de Lavradio, B., Ueber den Gesundheits¬
zustand von Rio de Janeiro im Jahre 1887.
Ann. d. Acad. de med. do Rio de Janeiro
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und Theilnehmer der 61. Versammlung
deutscher Naturforscher und Aerzte. (Re¬
ferat.) D. Vjhr8chr. f. Öffentl. Gsndhpflg.
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Verhältnisse der Stadt Aussig im Jahre
1888. Prager med. Wchschr. XIV, S. 59.
Pardo, Gesundheitliche Verhältnisse in
Constantinopel. Gaz. d. höp. de l’empire
ottoman (Constantinopel) III, Nr. 42, 43.
Pimentei, A., Die medicinisch- hygie¬
nischen Einrichtungen von Rio de Janeiro.
Brazil-med. (Rio de Janeiro) IV, S. 153.
Rapmund, Das öffentliche Gesundheits¬
wesen des Reg.-Bez. Aurich in den Jahren
1883 bis 1885. (Referat.) Veröff. d. kaiser¬
lichen Gesundheitsamtes (Berlin) XIII,
S. 79.
Reiche, Karl, Das öffentliche Gesundheits¬
wesen des Reg.-Bez. Marienwerder. (Re¬
ferat.) Veröff. d. kaiserlichen Gesundheits¬
amtes (Berlin) XIII, S. 184.
Richter, H. 0., Das Medicinal- und Sanitäts¬
wesen im Reg.-Bez. Erfurt. (Nach dem
Generalbericht für 1881 bis 1885.) (Re¬
ferat.) Veröff. d. kaiserlichen Gesundheits¬
amtes (Berlin) XIII, S. 235.
V. Riesling, Adolf, Mittheilungen aus dem
Sanitätsberichte von Oberösterreich (1819
bis 1887). (Referat.) Veröff. d. kaiser¬
lichen Gesundheitsamtes (Berlin) XIII,
S. 727.
Rockwitz, C., Das öffentliche Gesundheits¬
wesen des Reg.-Bez. Cassel in den Jahren
1880 bis 1885. (Referat.) Veröff. d.
kaiserl. Gesundheitsamtes (Berlin) XIII,
S. 570.
Saint-Pöre, Eug., Die Hygiene der Stadt
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Schmitz , W., Ueber die Gesundheits¬
verhältnisse des Kreises Beckum. Vjhrschr.
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Spiess, Alexander, Witterungs- und Ge¬
sundheitsverhältnisse von Frankfurt a. M.
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192, 295, 352, 442, 524, 696, 784, 859,
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Stricker, Wilh., Geschichte der öffentlichen
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S. 199.
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der Stadt Rostock. (Referat.) D. Vjhrschr.
f. öff. Gsndhpflg. (Braunschweig) XXI,
S. 500. — Monatsbl. f. öff. Gsndhpflg.
(Braunschweig) XII, S. 101.
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Voigt, Mittheilungen aus dem General¬
berichte über das Sanitäts- und Medici nal-
wesen im Reg.-Bez. Magdeburg, umfassend
die Jahre 1883, 1884, 1885. (Referat.)
Veröff. d. kaiserlichen Gesundheitsamtes
(Berlin) XIH, S. 110.
Weiss, A., Das öffentliche Gesundheits¬
wesen des Reg. - Bez. Düsseldorf in den
Jahren 1883 bis 1885. (Referat.) Veröff.
d. kaiserlichen Gesundheitsamtes (Berlin)
XIII, S. 157.
Wemich, Vierter Generalbericht über das
Sanitäts- und Medicinalwesen im Reg.-Bez.
Cöslin, umfassend die Jahre 1883, 1884,
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XXVI, S. 407.
Wiebeoke, B., Mittheilungen über das
öffentliche Gesundheitswesen im Reg.-Bez.
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bis 1885. (Referat.) Veröff. d. kaiserl.
Gesundheitsamtes (Berlin) XUI, S. 217.
Z&hor, Heinrich, Fünfter Jahresbericht des
Stadtphysikates über die Gesundheitsver¬
hältnisse der königl. Hauptstadt Prag für
das Jahr 1886. (Referat) Vjhrschr. f.
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Reg.-Bez. Danzig in den Jahren 1883 bis
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Gesundheitsamtes (Berlin) XXII, S. 139.
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Zeitschriften erschienenen Aufsätze über öff. Gesundheitspflege. 613
3. Bevölkerungsstatistik.
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Bur. (Berlin) XXIX, S. L.
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Preussen, 1883 bis 1887. Zeitschr. d.
königl. preuss. stat. Btireaus (Berlin)
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Bewegung der Bevölkerung, Die —
der Stadt Magdeburg im Jahre 1887.
Veröff. d. kaiserlichen Gesundheitsamtes
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reich im Jahre 1888. France möd. (Paris)
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Chervin , Die Zahl der Kinder in der
Familie nach der Abnahme der Bevölke¬
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Elben , Stand und Zusammensetzung der
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1888. Med.-stat. Jahresber. über die Stadt
Stuttgart XVI, S. 14.
Geburten, Eheschliessungen und
Sterbefalle bei der Civil- und Militär-
bevölkerung des preussischen Staates im
Jahre 1888. Ztschr. d. königl. Preuss.
Stat. Bur. (Berlin) XXIX, S. 101.
Geissler, A., Die Bewegung der Bevöl¬
kerung im Königreiche Sachsen während
des Jahres 1887. Ztschr. d. k. sächs.
statist. Büreaus (Dresden) XXXV, S. 111.
Geissler, Arthur, Die Fruchtbarkeits- und
Sterblichkeitsverhältnisse in sämmtlichen
Städten Sachsens während des Jahrtunfis
1881 bis 1885. (Referat.) Berliner klin.
Wchschr. XXVI, S. 142.
Lackner, 0., Die Bewegung, insbesondere
die Sterblichkeit der Bevölkerung Magde¬
burgs im Jahre 1888 und 1889. Verhandl.
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Magdeburg XVII, S. 128.
Lagneau, Gustave, Demographische Studie
über die Verminderung und die Vermeh¬
rung der Familien. (Referat.) Schmidt’s
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rungsvorgänge in deutschen Orten mit
15 000 und mehr Einwohnern im Durch¬
schnitt der Jahre 1878 bis 1887, mit
besonderer Berücksichtigung der Jahre
1885, 1886 und 1887. Arbeiten aus d.
kaiserl. Gesundheitsamte (Berlin) V, S. 438.
— (Referat.) Veröff. d. kaiserl. Gesund¬
heitsamtes (Berlin) XIII, S. 675. — Aerztl.
Vereinsbl. (Leipzig) XVIII, S. 428.
4. Morbiditätsstatistik.
Erkrankungz- und Sterblichkeits-
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während der Jahre 1884, 1885 und 1886.
Veröff. d. kaiserlichen Gesundheitsamtes
(Berlin) XIII, S. 47.
Erkrankungsverhältnisse , Aus den
statistischen Nachrichten über die — der
Beamten vom Verein deutscher Eisenbahn-
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Halbjahr 1888 und 1. Halbjahr 1889.
Veröff. d. kaiserlichen Gesundheitsamtes
(Berlin) XIII, S. 387, 662.
Infectionskrankheiten in Spanien 1888.
Veröff. d. kaiserlichen Gesundheitsamtes
(Berlin) XIII, S. 406.
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heiten im Departement der Vogesen im
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XXVI, 803. — Centralbl. f. Bacteriol. u.
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med. Wchschr. XIV, S. 432. — Rev. d’hyg.
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Geburts- und fcJterblichkeitaverh<-
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Gesundheitsamtes (Berlin) XIII, S. 276.
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Leipzig im Jahre 1888. Veröff. d. kaiserl.
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Nahrungsm.-Unters. (Wien) III, S. 20.
Sterbliehkeit , Nachweisung der — in
Orten mit 15 000 und mehr Einwohnern
im Jahre 1888. Veröff. d. kaiserl. Gesund¬
heitsamtes (Berlin) XIII, S. 454.
Sterblichkeit , Vierteljährliche Nachwei¬
sungen der — in Orten mit 15000 und mehr
Einwohnern. Veröff. d. kaiserl. Gesundheits¬
amtes (Berlin) XIII, S. 96, 372, 622, 786.
Sterblichkeit , Monatliche Nachweisun¬
gen der — in Orten mit 15 000 und mehr
Einwohnern. Veröff. des kaiserlichen Ge¬
sundheitsamtes (Berlin) XIII, S. 15, 89,
149, 231, 287, 355, 433, 497, 563, 615,
671, 723.
Sterblichkeit, Wöchentliche Nach Weisun¬
gen der — in deutschen Städten mit 40000
u. mehr Einwohnern. Veröff. d. kais. Gesund¬
heitsamtes (Berlin) XIII, S. 2, 20, 34 etc.
Sterblichkeit, Nachweisungen über die —
in einigen grösseren Verwaltungsgebieten
des In- und Auslandes (Rheinland, West¬
falen, Hessen, Braunschweig, Oesterreich,
Ungarn, Schweiz, England, Belgien, Nor¬
wegen). Veröff. d. kaiserlichen Gesundheits¬
amtes (Berlin) XIII, S. 97, 373, 623, 687.
Sterblichkeit, Monatliche Nachweisungen
der — in den Städten des Auslandes. Veröff.
d. kaiserl. Gesundheitsamtes (Berlin) XIII,
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Zeitschriften erschienenen Aufsätze über öff. Gesundheitspflege. 615
S. 18, 92, 152, 234, 290, 358, 436, 500,
566, 616, 674, 726.
Sterblichkeit, Wöchentliche Nachweisun¬
gen der — in Städten des Auslandes.
Veröff. des kaiserl. Gesundheitsamtes (Ber¬
lin) XIII, S. 3, 21, 35 etc.
Sterblichkeit im Königreiche Sachsen
während des Jahres 1887. Veröff. d. kaiserl.
Gesundheitsamtes (Berlin) XIII, S. 96.
Sterblichkeit in Christians: 1886. Veröff.
d. kaiserlichen Gesundheitsamtes (Berlin)
XIII, S. 54; 1887, S. 68.
Sterblichkeit im Hamburgischen Staate
während des Jahres 1887. Veröff. d. kaiserl.
Gesundheitsamtes (Berlin) XIII, S. 159.
Sterblichkeitaverhältnisse, Die — im
Staate Hamburg 1888. Veröff. d. kaiserl.
Gesundheitsamtes (Berlin) XIII, S. 571.
SterblichkeitsTerhältnisse, Statistische
Nachweisung der — in einigen grösseren
deutschen Orten im Jahre 1887. Münchner
med. Wchschr. XXXVI, S. 207.
Todesursachen, Die — in den Provin¬
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Martin, A. J:, Ueber Kinderschutz. Rev.
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dern, welche in öffentlicher Unterstützung
stehen und über die Mittel für ihre phy¬
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(Referat.) Ann. d’hyg. publ. (Paris) XXII,
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Kottmeier, Schulgesundheitspflege in Bre¬
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S. 170.
Ia&ndsberger, Das Wachsthutp im Alter
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Magner, Eduard, Ueber die Bedeutung
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II, S. 629.
M&ngenot, Die Schulhygiene in den Primär¬
schulen von Wien u. Budapest. Rer. d’hyg.
(Paris) XI, S. 144.
Raydt , H., Ein gesunder Geist in einem
gesunden Körper. Englische Schulbilder
in deutschen Rahmen. (Referat.) Zeit¬
schrift f. Schulgesundheitspflg. (Hamburg)
II, S. 499.
Reusa, L., Die nationale Vereinigung zur
physischen Erziehung. Ihr Ziel, ihre Orga¬
nisation. Ann. d’hyg. publ. (Paris) XXI,
S. 36.
SehuLhygienisehen Gesetzes - und
Verordnungsbestimmungen in der
Schweiz, Uebersicht der —. (Referat.)
Ztschr. f. Schulgsndhpflg. (Hamburg) 11,
S. 49.
Schuschny, Heinrich, Die in den jüngsten
ungarischen Schulberichten enthaltenen
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Sigel , Zur Schulhygiene. Gesundheit
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Sigl, Otto, Militärische Gymnastik in den
Mittelschulen. Monatabl. f. öff. Gsndhpflg.
(Braunschweig) XII, S. 17.
Spiess, W., Das Primärschulwesen Berns
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S. 231.
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Stand der Schularztfrage. D. Med. - Ztg.
(Berlin) X, S. 543; s. auch S. 553.
Bertram, Ueber den gegenwärtigen Stand
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X, S. 543; s. auch S. 553.
Burgerstein , Leo, Temperaturregistri-
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Dornblüth, Fr., Schularzt und Hausarzt.
Jahrb. f. Kinderhk. (Leipzig) XXIX, S. 268.
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der Schulen und der Epidemieen. Gaz.
m6d. de Li&ge I, S. 229, 241.
Schmidt , F. A., Zur Ueberbürdungsfrage
in Frankreich. Ztschr. f. Schulgsndhpflg.
(Hamburg) II, S. 157.
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Gsndhpflg. (Bonn) V1H, S. 183.
Schularztes, Anstellung eines — in Forst.
D. Gemeinde-Ztg. (Berlin) XXVIII, S. 32.
Sohularztfrage, Verhandlung der wissen¬
schaftlichen Deputation für das Medicinal-
wesen in Preussen, Oct ober 1888. Centralbl«
f. allg. Gsndhpflg. (Bonn)VHI, S. 169. —
Ztschr. f. Med.-Beamte (Berlin) II, S. 56. —
Veröff. d. kaiserlichen Gesundheitsamtes
(Berlin) XIII, S. 132. — D. Gemeinde-
Zeitung (Berlin) XXVIII, S. 43, 97. —
Ztschr. f. Schulgsndhpflg. (Hamburg) II,
S. 191. — Aerztl. Vereins-Bl. (Leipzig)
XVIII, S. 7.
Ströhmberg, C., Feststellung einer einheit¬
lichen Methode zur Untersuchung von
Schülern. Nachlese vom dritten Congresse
der Gesellschaft russischer Aerzte. Ztschr.
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Sitzung der wissenschaftlichen Deputation
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(Leipzig) XVIil, S. 203.
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in 14 Schalen Londons. Brit. med. Journ.
(London) 1889, II, S. 187.
Wyttenbaeh , Organisation des Scbul-
sanitätsdienstes für die Stadt Bern. Schweiz,
ärztl. Corr.-Bl. (Basel) XIX, S. 237.
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ten der sächsischen Aerztekammer über
den Schulschluss wegen —. Zeitschr. f.
Schulgsndhpflg. (Hamburg) II, S. 135.
Abweisung der königl. Regierung zu
Aurich für die Kreis- und Ortsschulin¬
spectoren, Schulvorstände, Lehrer und An¬
staltsvorsteher vom 26. Juli 1889, betr.
Maassregeln zur Verhütung der Uebertra-
gung ansteckender Krankheiten durch öffent¬
liche und private Schulen, Erziehungs¬
anstalten , Kind erbe wahranstalten, Spiel¬
gärten etc. Ztschr. f. Schulgesundheits¬
pflege (Hamburg) II, S. 622.
Baginsky, A., Ueber Rückgratsverkrüm¬
mungen der Schulkinder. (Referat.) Bres¬
lauer ärztl. Ztschr. XI, S. 87.
Bekanntmachung des grossherzogl. ba¬
dischen Oberschulrathes vom 3. Juli 1889,
betr. den Schulschluss bei- ansteckenden
Krankheiten. Veröff. d. kaiserlichen Ge¬
sundheitsamtes (Berlin) XIII, S. 691.
Bestimmungen des Rathes der Stadt
Dresden, betr. die Verhütung der Ver¬
breitung ansteckender Krankheiten durch
die Schule. Ztschr. f. Sch ul gesund hpflg.
(Hamburg) II, S. 42.
Fleury, Die Entlassung aus Casernen und
Lyceen zu Zeiten von Epidemieen, vom
hygienischen Gesichtspunkte. (Referat.)
Ann. d’hyg. publ. (Paris) XXII, S. 341.
Körner , Otto, Kann die Schule für das
häufige Auftreten der Chorea minor
während des schulpflichtigen Alters mit
verantwortlich gemacht werden ? Deutsche
Vjhrschr. f. öff. Gsndhpflg. (Braunschweig)
XXI, S. 415. — (Referat.) Schmidt’s Jahrb.
(Leipzig) CCXXIV, S. 69. — D. Med.-Ztg.
(Berlin) X, S. 1203.
Baquer, Ueber eine Chorea-Epidemie. (Re¬
ferat.) D. Med.-Ztg. (Berlin) X, S. 498. —
Centralbl. f. med. Wiss. (Berlin) XXVII,
S. 448. — Wien. med. Wchschr. XXXIX,
S. 979.
Müller, Ernst, Die Verhütung der Rück¬
gratsverkrümmung. Gesundheit (Frankfurt
a. M.) XIV, S. 202, 219.
N&USS, Rud., Ansteckende Krankheiten in
der Schule. Aerztliche Winke zum Er¬
kennen derselben. Für Lehrer und Väter.
(Referat.) Zeitschr. f. Schulgesundhpflg.
(Hamburg) II, S. 435.
Buff, J., Die Verbreitung ansteckender
Krankheiten durch die Schule. (Referat.)
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deutschen und ausländischen
Bussel, Eine Epidemie in einer Schule,
(Referat.) Ann. d’hyg. publ. (Paris) XXI.
S. 261. •
Sehulschluss bei ansteckenden Krank¬
heiten. Aerztl. Mitth. a. Baden (Karlsruhe)
XUII, S. 113.
Seidel , Hermann, Die Prophylaxe der
Skoliose. Monatsbl. f. öff. Gesundheitspflg.
(Braunschweig) XII, S. 81.
Sevestre, Ueber einige Punkte, betr. Pro¬
phylaxe der contagiösen Krankheiten in
den Schulen und Gymnasien. (Referat.)
Rev. d’hyg. (Paris) XI, S. 687.
Verfügung des königl. Regierungspräsi¬
denten in Danzig vom 15. März 1889,
betr. Verhütung der Uebertragung an¬
steckender Krankheiten durch Schulkinder.
Ztschr. f. Schulgesundheitspflg. (Hamburg)
II, S. 494.
Verfügung der königl. Regierung zu Aurich
vom 26. Juli 1889, betr. die Verhütung
der Uebertragung ansteckender Krankheiten
durch die Schulen. Ztschr. f. Schulge¬
sundheitspflg. (Hamburg) n, S. 620.
Verfügung der königl. Regierung des
Reg.-Bez. Hildesheim vom 23. Juli 1888,
betr. die Gesundheit der Schulkinder.
Veröff. d. kaiserlichen Gesundheitsamtes
(Berlin) XIU, S. 376.
Verordnung des k. k. Landesschulrathes
für Böhmen vom 9. April 1888, betr.
Hintanhaltung der Verbreitung ansteckender
Krankheiten durch die Schulen. Gesundheit
(Frankfurt a. M.) XIV, S. 381.
Walford , E., Ueber den Einfluss des
Schliessens von Schulen auf eine Masern¬
epidemie in Cardiff. San. Rec. (London)
X, S. 513.
Voakum, F. E., Die Schule als Krankheits¬
factor. Texas Health Journ. (Dallas) H, S. 1.
4. Augen und Ohren der Schulkinder
und Schreibmethode.
Cohn, Hermann, Die neuesten Forschungen
über die Entstehung der Kurzsichtigkeit.
Breslauer ärztl. Ztschr. XI, S. 117.
Daiber, J., Die Schreib- und Körper¬
haltungsfrage. ihr jetziger Stand, ihre
künftige Lösung. (Referat.) Centralbl. f.
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Dürr, E., Die horizontale Lesestütze. Ztschr.
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Feilehelffeld, W., Statistischer Beitrag
zur Kenntniss der Refractionsveränderungen
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S. 113. — (Referat.) Schmidt’s Jahrb.
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Maassnahmen auf die Schulmyopie. (Re¬
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S. 920. — D. med. Wchschr. (Berlin)
XV, S. 908. — Monatsbl. f. öff. Gsndhpflg.
(Braunschweig) XII, S. 189.
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arbeitung in Schulen und mangelhaftes
Sehvermögen. (Referat.) San. Rec. (London)
X, S. 589.
Keferstein , Ueber die Entstehung der
Kurzsichtigkeit. Berlin, klin. Wchschr.
XXVI, S. 545. — (Referat.) Schmidt»*
Jahrb. (Leipzig) CCXXIV, S. 60.
Kirchner, M., Untersuchungen über die
Entstehung der Kurzsichtigkeit. Ztschr.
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Kotelmann , Wie schrieb man im Mittel*
alter ? Ztschr. f, Schulgsndhpflg. (Hamburg)
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den Schalen von Antwerpen. Ann. de la
Soc. m&L-chir. de Lifcge XXVIII, S. 108. —
Referat.) Ztschr. f. Schulgesundheitspflege
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(Brüssel) V, S. 130.
Meyer 9 Wilh., Die Lage des Heftes beim
Schreiben. (Referat.) D. Med.-Ztg. (Berlin)
X, S. 762.
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Frankreich. Gaz. des höp. (Paris) LXII,
S. 1213.
Motais, Schulmyopie in Mittel-Frankreich.
(Referat.) Ann. d’hyg. publ. (Paris) XXII,
S. 304. — Rev. d»hg. (Paris) XI, S. 688.
Sehmaije, Julius, Steilschrift oder Schräg¬
schrift? Ein Schulhygienischer Beitrag.
Ztschr. f. Schulgsndhpflg. (Hamburg) II,
S. 375. — (Referat.) Centralbi. f. allg.
Gsndhpflg. (Bonn) VIII, S. 386.
Sohmidt-Bimpler, H., Schule und Auge.
(Referat.) Ztschr. f. SchulgeHundheitspflege
(Hamburg) II, S. 694.
Schmidt - Simpler , H., Kurzsichtigkeit
und ihre Beziehung zum Bau der Augen¬
höhlen. (Referat.) Zeitschrift f. Schulge¬
sundheitspflege (Hamburg) II, S. 438.
Schmidt - Rimpler, H., Zur Frage der
Schul - Mvopie. Arch. f. Ophth. (Leipzig)
XXXV, S. 249.
SehmiegeloWj E., Zur Frage der Häufig¬
keit von Ohrenkrankheiten unter den
Schulkindern in Dänemark. Zeitschr. f.
Schulgsndhpflg. (Hamburg) II, S. 443.
Schubert, Paul, Die Einführung der Steil¬
schrift in den Schulen. (Referat.) Ztschr.
f. Med.-Beamte (Berlin) II, S. 209.
Schubert, Paul, Ueber Heftlage und Schrift¬
richtung. Zeitschrift f. Schulgesundheits¬
pflege (Hamburg) II, S. 61. (Referat.)
Centralbi. f. allg. Gsndhpflg. (Bonn) VIII,
S. 378.
Schubert, Paul, ZurVertheidigung der Steil¬
schrift. Ztschr. f. Schulgsndhpflg. (Ham¬
burg) II, S. 387. — (Referat.) Centralblatt
f. allg. Gsndhpflg. (Bonn) VIII, S. 386.
Seggel , Zur Kurzsichtigkeitsfrage. (Re¬
ferat.) Centralbi. f. allg. Gsndhpflg. (Bonn)
VIII, S. 131.
Wachs, Oscar, Messung der Tageshelle in
Schulen. Ztschr. f. Schulgsndhpflg. (Ham¬
burg) II, S. 571.
5. Schulbauten und Schul¬
einrichtungen.
Altsohul, Theodor, Die Ausstellung von
Schulbänken in Prag. Zeitschr. f. Schul¬
gesundheitspflege (Hamburg) II, S. 591.
Aussohreiben des herzogl. sachsen-meinin-
genschen Staatsministeriums vom 15. März
1889, betr. die Anlage von Volksschulen
auf dem Lande. VeröfF. d. kaiserlichen
Gesundheitsamtes (Berlin) XIII, S. 734.
Burgerstein, Leo, Zur künstlichen Be¬
leuchtung der Schulzimmer. Zeitschr. f.
Schulgsndhpflg. (Hamburg) II, S. 17.
Camelly, T., Ventilation und Heizung von
Schulen; Heizungsmethoden; natürliche
und künstliche Ventilation; die Vorzüge
der letzteren; Kosten; Luftfilter. Brit.
med. Journ. (London) 1889, I, S. 614. —
(Referat.) San. Rec. (London) X, S. 503.
Circul&rerl&SS des königl. preuss. Mini¬
steriums der geistl. etc. Angelegenheiten
vom 24. Januar und 7. Juli 1888, betr.
Entwürfe für einfache ländliche Schul¬
gebäude nebst dazu gehörigen Erläuterun¬
gen. Centralbi. f. allg. Gsndhpflg. (Bonn)
VIII, S. 174.
Claus, H., und M. Hintrftger, Mädcheir-
Volks- und Bürgerschule in Neutitschein.
Allg. Bauzeitung (Wien) LIV, S. 32.
Daniels , Kleinkinderschule in Siegburg.
Centralbi. d. Bauvei w. (Berlin) IX, S. 119.
Hültr&ger, Carl, Volks- und Bürgerschule
für Mädchen in Mährisch-Schönberg. Allg.
Bauzeitung (Wien) LIV, S. 96.
Ignatjew, W., Einige Daten zur Beur-
theilung der Schulluft in bacterioskopischer
Beziehung. (Referat.) D. Med.-Ztg. (Berlin)
X, S. 472.
Kahm, Volksschule und Wohnhaus zu Elt¬
ville. D. Bauzeitg. (Berlin) XXIII, S. 407.
Kaiser-Friedrich-Gymnasium, Das
— in Frankfurt a. M. Jahresber. d.
Verwalt, d. Medicinalw. etc. d. Stadt
Frankfurt a. M. XXXII, S. 97.
Kugler, Josef, Heizung, Lüftung und Reini¬
gung der Schulen. Ztschr. f. Schulgesund¬
heitspflege (Hamburg) II, S. 523.
IaOrenz , A., Die heutige Schulbankfrage.
(Referat.) Centralbi. f. allg. Gsndhpflg.
(Bonn) VUI, S. 53. — Prager med. Wchschr.
XIV, S. 60.
Presl, F. C., Schulbankstudien. Oesterr.
San.-Beamte (Wien) II, S. 100, 134, 164.
Ströhmberg , Christian, Das Dorpater
Gymnasium in gesundheitlicher Beziehung.
(Referat.) Prag. med. Wchschr. XIV, S. 365.
TaufFer, Eugen, Aerztlicher Bericht über
die hygienischen Verhältnisse der königl.
ungarischen Staatsoberrealschule in Temes-
v&r während des Schuljahres 1887 bis 1888.
Zeitschr. f. Schulgsndhpflg. (Hamburg) II,
S. 109.
Verfügung der königl. Local - Schul¬
commission in München vom 17. Dec.
1885, betr. allgemeine Vorschriften für
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schnelle Entleerung der Schulen m Brand-
und Panikfallen. Ztschr. f. Schulgsndhpflg.
(Hamburg) II, S. 300.
Wendorf, F., Die Kaiser Friedrichs-Schule
in Emden. D. Bauzeitung (Berlin) XXIII,
S. 555.
6. Schulbäder s. Badeanstalten IX, 6,
• S. 688.
7. Feriencolonieen.
Bauseh, W., Zur Frage der Feriencolonieen.
Gesundheit (Frankfurt a. M.) XIV, S. 17.
Bericht über die Düsseldorfer Feriencolo¬
nieen, Soolbad und Milchcuren für kränk¬
liche und schwächliche Schulkinder pro
deutschen und ausländischen
1887. Gesundheit (Frankfurt a. M.) XIV,
S. 18.
Bericht über die Feriencolonieen armer
kränklicher Schulkinder zu Nürnberg im
Jahre 1889. Mitth. aus d. Ver. f. oflf.
Gsndhpflg. der Stadt Nürnberg XII, S. 108.
Feriencolonieen in London. D. Ge-
meinde-Ztg. (Berlin) XXVIII, S. 280.
IntemationalenCongress für Ferien¬
colonieen und verwandte Bestrebungen
der Kindergesundheitspflege, Bericht über
den — am 13. und 14. Aug. 1888 in Zürich.
Centralbl. f. allg. Gsndhpflg. (Bonn) VHI,
S. 185.
Sommerfrische schwächlicher Schulkin¬
kinder. D. Gemeinde-Ztg. (Berlin) XXVIII,
S. 144.
V. Infections - Krankheiten.
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Alesßi, G., Ueber die Uebertragbarkeit der
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(Referat.) D. med. Wchschr. (Berlin) XV,
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Almquist, Ernst, Ueber Einfluss von Jah¬
reszeit und Witterung auf das Auftre¬
ten von Infectionskrankheiten. (Referat.)
Schmidt’s Jahrbücher (Leipzig) CCXXIII,
S. 176. — D. Med.-Ztg. (Berlin) X, S. 68. —
Centralbl. f. Bacteriol. u. Parasitenkunde
(Jena) V, S. 90.
Arloingj S., Beitrag zum Studium der
Widerstandsfähigkeit des Organismus gegen
pathogene Mikroorganismen. (Referat.) D.
Med.-Ztg. (Berlin) X, S. 83. — Centralbl. f.
Bacteriol. u. Parasitenk. (Jena) V, S. 518.
Atkinson, F. P., Die Verhütung epidemi¬
scher Krankheiten. Edinburgh med. Journ.
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Atkinson, F. P., Ursprung, Verbreitung
und Abnahme von Infectionskrankheiten.
Edinburgh med. Journ. XXXV, S. 130.
Atkinson, W. B., Epidemieen nach Ueber-
schwemmungen. Ann. Hyg. (Philadelphia)
IV, S. 347.
Bertillon, Relative Häufigkeit der Infections¬
krankheiten in einzelnen Ländern. (Referat).
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van Bibber, W. C., Ueber die Ausbreitung
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XXII, S. 201.
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Ztg. (Berlin) XXVIII, S. 99.
Bouohard , C., Praktischer Werth der
Kenntniss der Krankheitsursachen. Union
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schen und contagiösen Krankheiten. Union
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Beamte (Berlin) II, S. 299.
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S. 725, 749.
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gierungsbezirks Osnabrück vom 13. März
1889, betr. Maassregeln gegen die Ver¬
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d. kaiserl. Gesundheitsamtes (Berlin) XJII.
S. 408. — Gesundheit (Frankfurt a. M.)
XIV, S. 284.
Erlass des k. k. österr. Ministeriums des
Innern vom 12. März 1889, betr. die Be¬
richterstattung über Infectionskrankheiten.
Veröff. d. kaiserl. Gesundheitsamtes (Ber¬
lin) XÜI, S. 319.
Erlass der k. k. niederöstenr. Statthalterei
vom 9. April 1889, betr. Maassnahmen
gegen Infectionskrankheiten in Sommer¬
frischorten. Veröff. d. kaiserl. Gesundheits¬
amtes. (Berlin) XIII, S. 682.
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die Zeit der Ansteckung und der Incu-
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endemiologischer Ortspläne. (Referat.) Tage¬
blatt der 62. Naturforschervers. (Heidel¬
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Brit. med. Journ. (London) 1889, II, S. 1275.
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drid) V, S. 71.
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S. 85. — (Referat.) Centrabl. f. Bacteriol.
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1889, S. 17.
Polizeiverordnung d. königl. Regierungs¬
präsidenten des Regierungsbez. Lüneburg
vom 23. Febr. 1889, betr. die Aenderung
der Polizei Verordnung vom 30. Sept. 1884,
betr. Maassregeln gegen die Verbreitung
ansteckender Krankheiten. Veröff. d. kais.
Gesundheitsamtes (Berlin) XIII, S. 664.
Polizeiverordnung der königl. Regierung
zu Düsseldorf vom 1. Aug. 1887, betr.
das Verfahren bei ansteckenden Krank¬
heiten. Gesundheit (Frankfurt a. M.) XIV,
S. 88.
Polizeiverordnung d. grossherzogl. hess.
Kreisamtes Mainz vom 12. Mai 1887, betr.
Mnassregeln zur Verhütung und Einschrän-
40
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626 Repertorium der i. J. 1889 in
kung von Epidemieen im Kreise Mainz.
VeröfF. d. kaiserl. Gesundheitsamtes (Ber¬
lin) XIII, S. 427.
QueirolOj Der Schweiss bei den Infections-
krankheiten. (Referat.) Deutsche Med.-Ztg.
(Berlin) X, S. 770.
Bansome , Arthur, Ueber die Dauer der
Infectionsfähigkeit von Scharlach, Pocken,
Masern, Mumps und Diphtherie. (Referat.)
Arch. f. Kinderheilk. (Stuttgart) X, S. 286.
Baven, Thos. F., Ueber die extreme Dauer
der Infectiosität bei Masern, Mumps,
Pocken, Scharlach und Diphtherie. (Re¬
ferat.) Arch. f. Kinderheilk. (Stuttgart)
X, S. 288.
Bummo, G., und L. Bordoni, Giftigkeit
des Blutserums von Menschen und Thieren
im normalen Zustande und bei Infections-
krankheiten. Riforma med. (Neapel) V,
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Sahli, H., Ueber die modernen Gesichts¬
punkte in der Pathologie der Infections-
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(Berlin) X, S. 1115. — D. militärärztl.
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breitung und -Ausrottung. Tagebl. der
62. Naturforschervers. (Heidelberg), S. 609.
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Uffelmann , J., Trinkwasser und Infec-
tionskrankheiten. (Referat.) Centralbl. f.
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Voiturez, Die Ansteckung in den Kinder¬
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Welch, W. H., Betrachtungen über einige
äussere Quellen von Infection. Med. Rec.
(New York) XXXVI, S. 85. — Journ. of
the Am. med. Ass. (Chicago) XIII, S. 73. —
Maryland med. Journ. (Baltimore) XXI,
S. 201.
WÜCOX, R. W., Ansteckende Krankheiten
in Sommerfrischen. St. Louis, med. and
surg. Journ. LVI, S. 344.
WolfF, Max., Ueber Vererbung von Infec-
tionskrankheiten. (Referat.) Deutsche med.
deutschen und ausländischen
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Med.-Ztg. (Berlin) X, S. 731. — Jahrb.
f. Kinderheilk. (Leipzig) XXX, S. 124.
Woodhead, Sims., Milch als Krankheits¬
ursache. (Referat.) Arch. f. Kinderkeilk.
(Stuttgart) XI, S. 66.
Anhang:
Anzeigepflicht bei ansteckenden
Krankheiten.
Bekanntmachung des Rathes der Stadt
Dresden vom 20. Febr. 1889, betr. die
Anzeigepflicht bei ansteckenden Krank¬
heiten. VeröfF. des kaiserl. Gesundheits¬
amtes (Berlin) XH1, S. 655.
Bekanntmachung der königl. Regierung
in Schleswig vom 17. Jan. 1889, betreff.
Aerztliche Krankheitsmeldungen. Med.-
Gesetzgeb. (Berlin) 1889, S. 16.
Biddle, D., Anzeige der Infectionskrank-
heiten. Lancet (London) 1889, 11, S. 666.
Brouardel, P., Anzeige der Todesursachen;
Mitte], sie mit der ärztlichen Geheimniss-
pflicht vereinbar zu machen; obligatorische
Anzeige bei epidemischen Krankheiten.
Rec. d. trav. du Comit6 cons. d*hyg. publ.
de France (Paris) XVIII, S. 410.
Circular grossherzogl. mecklenburgischen
Ministeriums vom 20. Febr. 1889 an die
die Kreisphysiker betr. Anzeige der itu
Verlauf von ansteckenden Krankheiten
Verstorbenen. VeröfF. des kaiserl. Gesund¬
heitsamtes (Berlin) XIII, S. 247.
Erlass des königl. bayerischen Ministeriums
des Innern vom 16. Mai 1889, betr. Mit¬
theilungen über ansteckende Krankheiten
an die königl. Militärbehörden. Reichs-
Med.-Kal. f. 1890 (Leipzig), S. 57.
Farquharson, B., War die obligatorische
Anzeige ansteckender Krankheiten von Er¬
folg? San. Rec. (London) XI, S. 207.
Goldie, George, Die Nothwendigkeit der
Anzeige bei ansteckenden Krankheiten und
die Schwierigkeiten derselben (Referat.)
San. Rec. (London) X, S. 485.
Jaumes, A., Die Anzeigepflicht bei Todes¬
fällen u. epidemischen Krankheiten. Mont¬
pellier med. XII, S. 341. — Journ. de
med. de Paris XVI, S. 661, 673, 685.
KlingelhöfFer, Ergebniss der zufolge der
Meldepflicht von den Aerzten polizeilich
erstatteten Anzeigen von Infectionskrank-
heiten im Stadtkreise Frankfurt a. M-, nach
Zahl, Monaten und Art der Krankheit,
Jaliresber. der Verw. d. Medicinalw. etc.
der Stadt Frankfurt a. M. XXXII, S. 89.
Marcus, E., Die Anzeigepßicht im Regie¬
rungsbezirk Osnabrück. Deutsche med.
Wchschr. (Berlin) XV, S. 773.
Munro , A. C., Die Resultate einer zehn*
jährigen Anzeigepflicht für ansteckende
Krankheiten in Jarrow. Lancet (London)
1889, I, S. 1298.
Polizei Verordnung: des königl. Regie¬
rungspräsidenten des Regiernngsbez. Co-
Digitized by LaOOQle
Zeitschriften erschienenen Aufsätze über öff. Gesundheitspflege. 627
bien* vom 18. Sept. 1889, betreff. An¬
zeigepflicht bei Diphtherie. Veröff. des
kaiserl. Gesundheitsamtes (Berlin) XIII,
5. 665.
Rundschreiben grossherzogl. mecklenb.
Ministeriums vom 2. März 1889, betr.
Anzeige von Todesfällen und Diphtherie¬
erkrankungen. Veröff. d. kaiserl. Gesund¬
heitsamtes (Berlin) XIII, S. 270.
Rundschreiben des herzogl. braunschw.
Obersanitätscollegiuros vom 17. April 1889,
betr. Anzeige epidemischer Krankheiten.
Veröff. d. kaiserl. Gesundheitsamtes (Ber¬
lin) XIII, S. 680.
Schniid; Die Anzeige der übertragbaren
Krankheiten und der Todesfälle. Bev. med.
de la Suisse Rom. (Genf) IX, S. 660.
Smith, P. C., (Jeber die Wirkung des Ge¬
setzes von 1889, betr. die Anzeigepflicht
bei ansteckenden Krankheiten. San. Joura.
(Glasgow) XIII, S. 353.
To mklns , Henry, Anzeigepflicht bei In-
fectionskrankheiten. (Referat.) San. Rec.
(London) X, S. 380.
Verordnung des königl. Regierungspräsi¬
denten des Regierungsbez. Merseburg vom
6. Febr. 1889, betreff. Anzeige von an¬
steckenden Krankheiten. Veröff. d. kaiserl.
Gesundheitsamtes (Berlin) XIII, S. 561.
Whitelegge, A., Anzeige ansteckender
Krankheiten. Publ. Health (Londou) II,
S. 167.
2. Krankheitskeim und Schutz¬
impfung.
a. Allgemeines.
«. Untersuchungsniethoden.
Abel, Karl, Ein neuer Thermostat und Ther*
moregulator zum sofortigen Einstellen und
absoluten Constantbalten jeder beliebigen
Temperatur nach Lautenschläger. Cen-
tralbl. f. Bacteriol. und Parasitenkunde
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Culturboden für pathogene Keime. An-
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Methode des Färbens des Pneumobacillus
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Berliner klin. Wchschr. XXVI, S. 312. —
Münchner med. Wchschr. XXXVI, S. 170.
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Centralbl. f. Bacteriol. u. Parasitenkunde
(Jena) VI, S. 518.
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robe Culturen darzustellen. Med. News
(Philadelphia) LIV, S. 347.
Kitas&to, S., Die negative Indolreaction
der Typhusbacillen im Gegensatz zu an¬
deren ähnlichen Bacillcnarten. Ztschr. f.
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histologische Uebungen für Thierärzte und
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Parasitenkunde (Jena) VI, S 465.
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einiger fester, undurchsichtiger Nährböden
und Demonstration eines bacteriologischen
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Kr&l, Franz, Weitere Vorschläge und An¬
leitungen zur Anlegung von bacteriologi-
sehen Museen. (Referat) Centralbl. f.
Bacteriol. und Parasitenkunde (Jena) V,
S. 392.
Krasilstchiek, J., Neuer Petroleumofen
mit willkürlich regulirbarer Temperatur.
Ann. de l’Inst. Pasteur (Paris) III, S. 166.
Kühne, Praktische Anleitung zum mikro¬
skopischen Nachweis der Bacterien im
thierischen Gewebe. (Referat.) Deutsche
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XXI, S. 352. — D. med. Wchschr. (Ber¬
lin) XV, S. 500. — Vjhrschr. f. ger.
Med. (Berlin) L, S. 381. — Schmidt’»
Jahrbücher (Leipzig) CCXX1V, S. 98. —
Monatsbl. f. öff. Gsndhpflg. (Braunsrhweig)
XII, S. 13. — D. militärärztl. Ztschr.
(Berlin) XVIII, S. 130. — Centralbl f.
Bacteriol. und Parasitenkunde (Jena) V,
S. 358.
40*
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628 Repertorium der i. J. 1889 in
Kühne, Ueber Färbung der Bacillen in
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(Berlin) X, S. 261. — Centralbl. f. raed.
Wiss. (Berlin) XXVII, S. 15. — Schmidts
Jahrb. (Leipzig) CCXXII, S. 120. — Cen-
tralbl. für Bacteriol. und Parasitenkunde
(Jena) V, S. 136.
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Färben der Mikroorganismen, im Beson¬
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Tagebl. der 62. Naturforscherversamm¬
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für Bacteriologie und Parasitenkunde
(Jena) VI, S. 209. — (Referat.) Fort¬
schritte d. Med. (Berlin) VII, S. 952. —
Schmidt’s Jahrbücher (Leipzig) CCXXIV,
S. 225.
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Färbung des Tuberkelbacillus in organi¬
schen Flüssigkeiten und Geweben. Annales
de l’Inst. Pasteur (Paris) III, S. 160. —
(Referat.) Centralbl. f. Bacteriol. u. Para¬
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Digitized by LaOOQle
Zeitschriften erschienenen Aufsätze über öff. Gesundheitspflege. 629
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Durchtritt von Infectionserregern durch
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Chauveau, A., Ueber die Eigenschaften
von Mikroben, die früher pathogen waren
und dann zu einfach saprogenen Mikrolen
umgewandelt und aller virulenten Eigen¬
schaften beraubt wurden. .Compt. rend.
de l’Acad. d. sc. (Paris) CVIII, S. 319. —
Presse v6t. d’Angers IX, S. 85, 159, 225,
261, 284. — (Referat.) Centralbl. f. med.
Wiss. (Berlin) XXVII, S. 319.
Chauveau, A., Können Mikroben, die
früher pathogen waren und scheinbar nur
die Fähigkeit behalten haben, ausserhalb
lebender Wesen zu vegetiren, ihre ursprüng¬
lichen infectiösen Eigenschaften wieder
erlangen ? Compt. rend. de l’Acad. de sc.
(Paris) CVIII, S. 379. — (Referat.) Cen¬
tral bl. für Bacteriol. und Parasitenkunde
(Jena) V, S. 808.
Chauveau, A., Ueber die Umwandlungen
in der pathogenen Mikrobiologie; ihre Gren¬
zen, die Bedingungen und Folgen der Ver-
änderbarkeit des Bacillus anthracis; Unter¬
suchung der abnehmenden oder retograden
Veränderlichkeit. Compt. rend. de l’Acad.
d. sc. (Paris) CIX, S. 554, 597. — Arch.
d. m6d. exp£r. et d’anat. path. (Paris) I,
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Wirkung virulenter Stoffe. Compt. rend.
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630 Repertorium der i. J. 1889 in
d. Med. (Berlin) VII, S. 795. — Centralbl.
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und Klauenseuche. Veröff. d. kaiserl. Ge¬
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22. Nov. 1888, betreff*. Errichtung einer
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öffentl. d. kaiserl. Gesundheitsamtes (Ber¬
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5. Febr. 1889; Baden vom 14. Oct. 1888;
Sachsen-Weimar vom 22. Oct. 1888; An¬
halt vom 15. Oct. 1888; Lippe vom 10. Oct.
1888; Eisass - Lothringen vom 26. Sept.
1888; Veröff*. d. kaiserl. Gesundheitsamtes
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Zusammenhänge mit der Schutzpocken¬
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d. kaiserl. Gesundheitsamtes (Berlin) XIII,
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518, 580, 650, 714, 742.
Helm, 0., Ueber die chemische Unter¬
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reinigung. Referat auf der XIV. Ver¬
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Gesundheitspflege zu Frankfurt a. M., Sep¬
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(Berlin) XXVIII, S. 279.
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Gemeinde-Ztg. (Berlin) XXVIII, S. 175.
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gesunden Wohnens. Correferat auf der
XIV, Versammlung des D. Vereins für
öffentliche Gesundheitspflege zu Frankfurt
a. M., September 1888. D. Vjhrschr. f.
off. GesundheitspHg. (Braunschweig) XXI,
S. 24. — (Referat.) Centralbl. f. allg.
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zum Schutz des gesunden Wohnens. D.
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Baumeister , Maassregeln zur Erreichung
gesunden Wohnens. Correferat auf der
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für öffentliche Gesundheitspflege zu Strass¬
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gesunden Wohnens“. L). Vjhrschr. f. öff.
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(Wien) UV, S. 61.
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Mühlhausen. Allg. Bauzeitung (Wien)
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horn in der Schweiz. Allg. Bauzeitung
(Wien) LIV, S. 61.
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S. 94.
Meissner, Alois, Die Arbeitercolonie Wil¬
helmsdorf in Westphalen. Allg. Bauzei¬
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Meissner, Alois, Die Fischercolonie Scheve-
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Digitized by C.ooQLe
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öffentliche Gesundheitspflege zu Frank¬
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f. • öff. Gsndhpflg. (Braunschweig) XXI,
S. 12. — (Referat.) Centralbl. f. allgem.
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Miquel, Maassregeln zur Erreichung ge¬
sunden Wohnens. Referat auf der XV.
Versammlung des Deutschen Vereins für
öffentliche Gesundheitspflege zu Strass¬
burg, September 1889. Gesundheit (Frank¬
furt a. M.) XIV, S. 279, 291. — (Refe¬
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S. 829. — Münchner med. Wchschr.
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Rüssel, J. B., Die tickedet hovses in
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hause. Württembg. med. Corr.-Bl. (Stutt¬
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Rahts, Die Heilanstalten des Deutschen
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für — in Elberfeld. D. Gemeinde. - Ztg.
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Genesende. Referat auf der XV. Ver¬
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a. M.) XIV, S. 294. — (Referat.) D. med.
Wchschr. (Berlin) XV, S. 850. — D. Gem.-
Ztg. (Berlin) XXVIII, S. 230. — Ztschr.
f. Med.-Beamte (Berlin) II, S. 396. —
Münchner med. Wchschr. XXXVI, S. 710.
— Ges.-lng. (München) XII, S. 665. —
D. Med.-Ztg. (Berlin) X, S. 920. — Wiener
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Dujardin-Beaumetz, Ueber Isolirung.
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— Union mW. (Paris) XLVII, S. 277.
BEorner, Josef, Die erste Hülfeleistung bei
Unglücksfällen und plötzlichen Erkran¬
kungen nebst Vorsichtsmaassregeln zur
möglichsten Hintanhaltung solcher Zufälle
für Feuerwehren und Feuerwehrärzte zum
Gebrauche beim Unterrichte. (Referat.)
Piager med. Wchschr. XIV, S. 561.
KÜrsteiner, Wandlungen in der Londoner
Isolirungspraxis. Schweiz, ärztl. Corr.-Bl.
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Thür, ärztl. Corr.-Bl. (Weimar) XVill,
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— in dem Kreisständehause in Gelsen*
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eine neue Methode, sie narhzuweisen.
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267, 287, 337, 372, 399, 434, 480, 550,
586, 615, 652, 683, 713, 759, 789.
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J. f. G. u. W. (München) XXXII, S. 673.
Wasserversorgung von Amsterdam, Zur
—. J. f. G. u. W. (München) XXXII,
S. 399, 594.
Wasserversorgung von Apolda, Zur —.
J. f. G. u. W. (München) XXXII, S. 32,
205.
Wasserversorgung von Berlin, Zur —.
J. f. G. u. W. (München) XXXII, S. 375.
Wasserversorgung von Bochum, Zur —.
J. f. G. u. W. (München) XXXIL S. 505.
Wasserversorgung von Boston, Zur—.
J. f. G. u. W. (München) XXXII, S. 1138.
Wasserversorgung von Breslau, Zur —.
J. f. G. u. W. (München) XXXII, S. 238,
1104.
Wasserversorgung von Brunnen
(Schweiz), Zur —. J. f. G. u. W. (Mün¬
chen) XXXII, S. 786.
Wasserversorgung von Budapest, Zur—.
J. f. G. u. W. (München) XXXII, S. 112,
148, 264.
Wasserversorgung von Buenos Ayres,
Zur —. J. f. G. u. W. (München) XXXII,
S. 69.
Wasserversorgung von Charlottenburg,
Zur —. J. f. G. u. W. (München) XXXII,
S. 240.
Wasserversorgung von Coburg, Zur —.
J. f. G. u. W. (München) XXXII, S. 574.
Wasserversorgung von Crimmitschau,
Zur —. J. f. G. u. W. (München) XXXII,
S. 574, 638.
Wasserversorgung von Darmstadt, Zur
—. J. f. G. u. W. (München) XXXII,
S. 605.
Wasserversorgung von Dortmund, Zur
—. J. f. G. u. W. (München) XXXII,
S. 812.
Wasserversorgung von Dresden, Zar —.
J. f. G. u. W. (München) XXXII, S. 69,
148.
Wasserversorgung von Düsseldorf, Zur
—. J. f. G. u. W. (München) XXXII,
S. 944.
Wasserversorgung von Duisburg, Zur
—. J. f. G. u. W. (München) XXXU,
S. 169, 267.
Wasserversorgung von Elberfeld, Zar
—. J. f. G. u. W. (München) XXXII,
S. 753.
Wasserversorgung von Erfurt, Zar —.
J. f. G. u. W. (München) XXXII, S. 473.
Wasserversorgung von Frankfurt a. M.,
Zur —. J. f. G. u. W. (München) XXXII,
S. 69, 110, 675, 946.
Wasserversorgung von Freiberg (Sach¬
sen), Zur —. J. f. G. u. W. (München)
XXXII, S. 322.
Wasserversorgung von Geestemünde,
Zur—. J. f. G. u.W. (München) XXXII,
S. 786.
Wasserversorgung von Glückstadt, Zar
—. J. f. G. u. W. (München) XXXII.
S. 1107.
Wasserversorgung von Gotha, Znr —.
J. f. G. u. W. (München) XXXII, S. 675.
Wasserversorgung von Halle, Zur —.
J. f. G. u. W. (München) XXXII, S. 1107.
Wasserversorgung von Hannover, Zur
—. J. f. G. u. W. (München) XXXII,
S. 753, 884.
Wasserversorgung von Hildesheim, Zur
—. J. f. G. u. W. (München) XXXn,
S. 540.
Wasserversorgung von Honnef a. Rh.,
Zur—. J. f. G. u.W. (München) XXXII,
S. 350.
Wasserversorgung von Kiel, Zur —.
J. f. G. u. W. (München) XXXII, S. 753,
884.
Wasserversorgung von Köln, Znr —.
J. f. G. u. W. (München) XXXII, S. 89,
123, 540, 980.
Wasserversorgung von Krakau, Znr—.
J f. G. u. W. (München) XXXII, S. 813.
Wasserversorgung von Leipzig, Zur —.
J. f. G. u. W. (München) XXXII, S. 242,
442, 475, 639.
Wasserversorgung von Lichtenfels, Zur
—. J. f. G. u. W. (München) XXXU,
S. 111.
Wasserversorgung von Lissabon, Zur —.
J. f. G. u. W. (München) XXXU, S. 111.
Wasserversorgung von Liverpool, Zur
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(Londou und New York) XY, S. 6. —
J. f. G. u.W. (München) XXXII, S. 341.
Wasserversorgung von London, Zur —.
Centralbl. d. Bauverwaltung (Berlin) IX,
S. 8. — J. f. G. u. W. (München) XXXII,
S. 112.
Wasserversorgung von Magdeburg, Zur
—. J. f. G. u. W. (München) XXXII,
S. 270.
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Zeitschriften erschienenen Aufsätze über öff. Gesundheitspflege, 695
W&88erversorgung von Merseburg, Zur
—. J. f. G. u. W. (München) XXXII,
S. ö47.
Wasserversorgung von München, Zur
— J. f. G u. W. (München) XXXII,
S. 848.
Wasserversorgung von Nürnberg, Zur
—. j. f. G. u. W. (München) XXXII,
S. 525.
Wasserversorgung von Offen hach, Zur
—. J. f. G. u. W. (München) XXXII, S. 70.
Wasserversorgung von Olmütz, Zur —.
J. f. G. u. W. (München) XXXII, S. 755.
Wasserversorgung von Oppenheim, Zur
—. J. f. G. u. W. (München) XXXII,
S. 173.
Wasserversorgung von Osnabrück, Zur
—. J. f. G. u. W. (München) XXXII,
S. 35, 544.
Wasser Versorgung von Paris, Zur —.
J. f. G. u. W. (München) XXXII, S. 905.
Wasserversorgung von Remscheid, Zur
—. J. f. G. u. W. (München) XXXII,
S. 35, 756, 1151.
Wasserversorgung von Riesa, Zur —.
J. I*. G. u. W. (München) XXXII, S. 951.
Wasserversorgung von Ruhla, Zur —.
J. f. G. u. W. (München) XXXII, S. 272.
Wasserversorgung von Suhl, Zur —.
J. f. G. u. W. (München) XXXII, S. 272.
Wasserversorgung von Urach, Zur —.
J. f. G. ii. W. (München) XXXII, S. 788.
Wasserversorgung von Wasserburg
(Bayern), Zur —. J. f. G. u. W. (München)
XXXII, S. 36.
Wasserversorgung von Wien, Zur —.
Wiener med. Wclischr. XXXIX. S. 335,
945, 985, 1Q64. — Ges.-Ing. (München)
XII, S. 259. — J. f. G. u. W. (München)
XXXII, S. 72, 244, 788, 1048.
Wasserversorgung von Zürich , Zur —.
J. f. G. u. W. (München) XXXII, S. 173.
Wiener - Neust&dter Tiefquellenleitung,
Die —. J. 1‘. G. u. W. (München) XXXII,
S. 744.
3. Entwässerung (Canalisation).
Aird, C. K., Ueber die Ableitung des
Grundwassers aus Kellern in städtische
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S. 461.
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d’hyg. publ. (Paris) XXI, S. 83.
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Büsing , Kntwässerungs - Fragen aus der
Umgebung von Berlin. D. Bauzeitung
(Berlin) XXIII, S. 161.
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Centralbl. f. allg. GsndhpÜg. (Bonn) VIII,
S. 286.
Carpenter , A., Mikrobenleben in Canul-
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1889, S. 1403. — (Referat.) Centralbl. f.
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Davis, Maurice, Periodische Ueberwachung
der Canalsysteme. San. Rec. (London)
X, S. 568.
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ä Pegout u in Belgien. (Referat.) Mouv.
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Frings, Die Canalisation von Düsseldorf.
Ges.-Ing. (München) XII, S. 11. — (Re¬
ferat.) Centralbl. f. allg. Gsndhpflg. (Bonn)
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Hancock , Charles. Die Canal wasserfrage
in Birmingham. San. Rec. (London) X,
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der Entwässerung von Städten und Dörfern,
der häuslichen sanitären Verbesserungen,
der Hausentwässerungen etc. Med. Classics,
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Kruse, Die Canalisation des Seebades Nor¬
derney. Vjhrschr. f. ger. Med. (Berlin)
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f. allg. Gsndhpflg. (Bonn) VIII, S. 463. —
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nach dem einheitlichen System (tout «
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Poincarö, Ueber die Umstände, welche den
Reichthum der Abwässer an Mikroben und
ihre schädliche Wirkung verändern können.
Rev. d’hyg. (Paris) XI, S. 894.
Polizeiverordnung der Polizciverwaitung
der Stadt Kreuznach vom 6. Nov. 1889,
betr. den Anschluss der bebauten Grund¬
stücke, welche an einer mit einer öffent¬
lichen unterirdischen Entwässerungsanlage
versehenen Strasse liegen, an die Öffent-
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696 Repertorium der i. J. 1889 in
liehe Strassen - Canalanlage. Ortsgesetze
(Berlin) XX, S. 549; s. auch S. 555.
Renk , Gutachten, betreffend die Canalisi-
rung der Residenzstadt Schwerin. Arbeiten
aus d. kaiserl. Gesundheitamte (Berlin) V,
S. 395. — (Referat.) Aerztl. Vereinsbl.
(Leipzig) XVIII, Ä 425. — Chem. Cen-
trulbl. (Hamburg) LX, S. 979.
Renk, Gutachten, betreffend die Canalisirung
von Altenburg. Arbeiten aus d. kaiserl.
Gesundheitsamte (Berlin) V, S. 410. —
(Referat.) Aerztl. Vereinsblatt (Leipzig)
XVIII, S. 425. — Chem. Centralbl. (Ham¬
burg) LX, S. 980.
Rowlinson, R., Die Canalisation und die
Canalwässer von London. Journ. of Soc.
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S. 79, 141.
Rüger, C., Die Canalisation der Stadt
Elberfeld. Gesundheit (Frankfurt a. M.)
XIV, S. 113.
Schwemmcanalsystems, Ausbau des —
und Anlage einer Rieselfelder - Anlage in
Freiburg i. Br. D. Gemeinde-Ztg. (Berlin)
XXVIII, S. 212.
Sykes, Canalgas und Halsentzündung. (Re¬
ferat.) San. Rec. (London) X, S. 337.
Tebault, C. H., Das New Orleans eigene
Entwässerungsystem und sein Einfluss auf
den allgemeinen Gesundheitszustand der
Stadt. Gaillard’s med. Journ. (New York)
XLIX, S. 325.
Tidmann, Edward, Die Entwäs8erungsVer¬
ordnungen und ihre Anwendung in London.
San. Rec. (London) X, S. 312, 362.
Volkmann, Zur Frage der Canalisation
der Stadt St. Petersburg. Centralbl. d.
Bauverw. (Berlin) IX, S. 509.
Young, F. J., Die Canalisation von Bridge¬
port. Rep. of the Board of Health of
Connecticut (New Haven) XI, S. 337.
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des Kehrichts.
Abfuhrwesen, Die beabsichtigte Neuord¬
nung des — der Residenzstadt Oldenburg.
Gesundheit (Frankfurt a. M.) XIV, S. 104.
Bekanntmachung des Rathes der Stadt
Dresden vom 8. Juni 1889, betr. die Ab¬
leitung von Abwässern aus den Aborts¬
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Veröff. d. kaiserlichen Gesundheitsamtes
(Berlin) XIII, S. 733.
Belval , Th., Die Regelung des Kehrichts-
Abfuhr wesens. Mouv. hyg. (Brüssel) V,
S. 196.
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zu Düsseldorf vom 11. Mai 1888, betr.
die Zweckmässigkeit einer Uebernahme des
Abfuhrwesens der Fäcalstoffe seitens der
Städte. Centralbl. f. allg. Gesundheitspflg.
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Conn, G. P., Die Beseitigung des Kehrichts.
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Fratini, Fortunato, Automatische geruchlose
Indicatoren für die festen Gruben. Giorn.
della reale societä italiana d’igiene (Mailand)
XI, S. 203.
Greenwood, Die Verwendung des Keh¬
richts und der Auswurfstoffe. Brit. med.
Journ. (London) 1889, II, S. 467.
Heidelberger Tonnenvereins, Jahres¬
bericht des — für das Jahr 1888. Ge¬
sundheit (Frankfurt a. M.) XIV, S. 148.
Kilvington, S. S., Kehricht-Oefen und die
Zerstörung organischer Stoffe durch Feuer.
Am. Publ. Health Ass. Rep. (Concord)
XIV, S. 156.
Maurlac , E., Die Entfernung und Ver-
werthung des Haus- und des Strmssenkeh-
richts in Bordeaux. Journ. de m£d. de
Bordeaux XIX, S. 97.
Mauriac, E., Ungefährer Werth der Fäcal-
massen, die jährlich in den Boden der
Stadt Bordeaux versickern und in den
Canälen abfliessen; Folgen der Boden-
infection vom epidemiologischen Gesichts¬
punkte. Jonrn. de m4d. de Bordeaux
XIX, S. 135; s. auch S. 162.
du Mesnil und Journet, Entfernung und
Verwendung des Kehrichts in den Städten
und auf dem Lande. (Referat.) Ann.
d’hyg. publ. (Paris) XXII, S. 258. — Rev.
d’hyg. (Paris) XI, S. 698. — Rev. »an.
de la Province (Bordeaux) VII, S. 153.
van Overbeek de Meijer, Die grossen
Vortheile des Liernur’schen Systems vom
Standpunkte der öffentlichen Gesundheits¬
pflege und der Sanitätspolizei. Handel,
v. hat Nederl. Nat.- en Geiieesk. - Congr.
(Leiden) II, S. 52.
van Overbeek de Meijer, Ueber das
Liernur-System zur Fäcalien-Abfuhr. (Ref.)
Münchner med. Wchschr. XXXVI, S. 656.
Ponso, C., Ueber natürliche Ventilation in
den Abtrittsrohren und über die Art, sie
herzustellen. Giorn. della reale societi
italiana d’igienc (Mailand) XI, S. 721.
Rost, Die Beseitigung der Fäcalstoffe in der
Stadt • Leipzig. Vjhrschr. f. ger. Med. (Ber¬
lin) LI, S. 455.
Rüger, C., Ueber die Beseitigung der Fäcalien
und Abfalle, sowie des Schmutzwa&sers.
Gesundheit (Frankfurt a. M.) XIV, S. 353,
369.
Salmon, Arthur A., Die Beseitigung von
Hauskehricht. San. Rec. (London) X,
S. 471.
Verbrennung des Kehrichts in Savannah.
Boston med. and surg. Journ. CXX, S. 321.
Zavitziano , Die Abortanlagen speciell in
der Türkei. (Referat.) Rev. d’hyg. (Paris)
XI, S. 548.
5. Flusswasser und Flussverunrei-
nigung.
Arnould, J., Ueber den Schutz der Wasser¬
läufe. (Referat.) Rev. san. de la Province
(Bordeaux) VII, S. 169.
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Zeitschriften erschienenen Aufsätze über öff. Gesundheitspflege. 697
Barcirinafcy , Ueber Flussverunreinigung.
Verba d dl. und Mitth. d. Ver. f. öffentl.
Gsndhpflg. in Magdeburg XY11, S. 104.
Bernheim, Sind die Flussverunreinigungeil
durch grosse Städte an einer erhöhten
Sterblichheitsintensität dicht unterhalb der¬
selben statistisch nachweisbar? (Referat.)
Zeitschrift f. Med. - Beamte (Berlin) II,
S. 434. — Tagebl. d. 62. Naturforschervers.
(Heidelberg), S. 605. — Chem. Centralbl.
(Hamburg) LX, S. 544.
Fiaia, B., Die Abfallwässer der Cellulose«
fnbrik in Rattimau. Oesterr. San.-Beamte
(Wien) II, S. 102. — (Referat.) Chem.
Centralbl. (Hamburg) LX, S. 95.
Fluraverunreinigung, Verhandlung der
wissenschaftlichen Deputation für das
Medicinalwesen, October 1883. Centralbl.
f. allg. Gsndhpflg. (Bonn) VIII, S 169. —
Ztschr. f. Med.-Beamte (Berlin) II, S. 50. —
Veröff. d. kaiserlichen Gesundheitsamtes
(Berlin) XIII, S. 118. — Aerztl. Vereins-Bl.
(Leipzig) XVIII, S. 4.
Frank, G., Die Veränderungen des Spree¬
wassers innerhalb und unterhalb Berlin, in
bacteriologischer und chemischer Hinsicht.
(Referat.) D. med. Wchschr. (Berlin) XV,
S. 76.
Koch, R., Ueber Flussverunreinigung. Re¬
ferat für die Sitzung der wissenschaftlichen
Deputation vom 24. Oct. 1888. Aerztl.
Ver.-Bl. (Leipzig) XV111, S. 61; s. auch
S. 90 und 134.
1*6 Blano, Christian, Die Verunreinigung
des Wassers durch anorgauische Säuren aus
gewerblichen Betrieben und die Verhütungs¬
und Schutzmaassregeln gegen dieselben
vom sanitätspolizeilichen Standpunkte. Er-
ganz.-Hefte z. Centr.-BI. f. allg. Gsndhpfl.
(Bonn) II, S. 253. — (Referat.) Schmidt’*
Jahrb. (Leipzig) CCXX1J, S. 71.
Isissauer, Ueber KluB8verunreinigung. Re¬
ferat für die Sitzung der wissenschaft¬
lichen Deputation vom 24. Oct. 1888.
Aerztl. Vereins-Bl. (Leipzig) XVIII, S. 90.
Fescheck, Die Reinigung der Seine und Ent¬
wässerung von Paris. Centralbl. d. Bau-
veTw. (Berlin) IX, S. 208.
PraU8nitz, W., Zur Frage der Selbstreini¬
gung der Flüsse. Sitzungsber. d. Ges. f.
Morphol. und Physiol. in München V,
S. 89. — (Referat.) Münchner med.
Wchschr. XXXVI, S. 832.
Renk, Gutachten, betreffend die Verunreini¬
gung der Werre bei Herford durch die
Abwässer der H.’schcn Stärkefabrik in
Salzuflen. Arbeiten aus d. kaiserlichen
Gesundheitsamte (Berlin) V, S. 209. — (Re¬
ferat.) Aerztl. Vereinsbl. (Leipzig) XVIII,
S. 425.
Renk, Gutachten, betreffend Reinhaltung
des Kötschaubaches bei Pössneck. Arbeiten
ans d. kaiserl. Gesundheitsamte (Berlin)
V, S. 406. — (Referat.) Aerztl. Vereinsbl.
(Leipzig) XV1I1, S. 425. — Chem. Cen-
tralbl. (Hamburg) LX, S. 979.
Renk, Gutachten, betreffend die Verun¬
reinigung der Wakenitz, Trave und des
Stadtgrabens bei Lübeck. Arbeiten aus
d. kaiserlichen Gesundheitsamte (Berlin)
V, S. 414. — (Referat.) Aerztl. Vereinsbl.
(Leipzig) XV1JI, S. 425. — Chem. Cen¬
tralbl. (Hamburg) LX, S. 980.
S&nfelice , F., Bacteriologische Unter¬
suchungen des Meerwassers in der Nähe
und in grösserer Entfernung vom Aus¬
fluss der Canäle. Boll. de la Soc. di nat.
in Napoli III, S. 32.
Sielwä886r, Die Einleitung der Güstrower —
in die Nebel. Gesundheit (Frankfurt a. M.)
XIV, S. 244.
Thibaut, Ueber Sodarück st Sn de und ihren
Einfluss auf die Wasserläufe. (Referat.)
Rev. d’hyg. (Paris) XI, S. 748.
WiUiston, S. W., Bericht über Flussver¬
unreinigung. Rep. of the Board of Health
of Connecticut (New Häven) XI, S. 235.
6. Verwendung und Unschädlich¬
machung des Canalwassers and der
Excreraente (Berieselung etc.).
Bennett, W. B. G., Die Verwerthung der
städtischen Abfälle, die Verwendung der
Abwässer, elektrische Beleuchtung und
Cementpflnstcr in Sonthampton. Proc. of
the A6S. of Municip. and San. Engin (Lon¬
don und New York) XV, S. 34.
Bericht einer französischen Commission
über die Reinigung der Canalwasser von
Berlin durch Rieselfeld. Ges.-Ing. (München)
XII, S. 219. — Gesundheit (Frankfurt
a. M.) XIV, S. 165.
Bertilion, J., Berieselung mit Canalwasser.
(Referat.) Mouv. hyg. (Brüssel) V, S. 164.
Berüllon, J., Ueber den Gesundheitszustand
von Genevilliers und anderen Orten, wo
Rieselfelder sind, im Jahre 1888 und in
früheren Jahren. Rev. d’hyg. (Paris) XI,
S. 190.
Bertin-Sans, Assanirung der Städte und
Verwendung der Abwässer. (Referat.) Rev.
san. de la Province (Bordeaux) VII, S. 34.
Carpenter, A., Die Reinigung der Abwässer
durch Berieselung. (Referat.) Ann. d’hyg.
publ. (Paris) XXII, S. 184.
Carpenter, A., Ueber die Beseitigung des
Caualwassers in Städten mit Wasser-Closets.
Sanitarian (New York) XXIII, S. 295.
Drysdale, C. R., Die Beseitigung des Canal¬
wassers. (Referat.) San. Rec. (London)
X, S. 583.
Fischer, Ueber die Assanirung der Schmutz-
Wässer vor ihrem Eintritt in die Canäle.
(Referat.) Rev. d’hyg. (Paris) XI, S. 749.
Gesetz, Französisches — vom 4. April 1889,
betr. Landwirtschaftliche Verwerthung der
Abwässer von Paris und Reinigung der
Seine. Veröff. d. kaiserl. Gesundheitsamtes
(Berlin) XIII, S. 319.
Göhring, C. F., Zur Reinigung der Abfall¬
wässer in dem Etablissement W. Spin die r
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698 Repertorium der i. J. 1889 in
zu Spin (Uersfeld. (Referat.) Chera. Cen-
tralkl. (Hamburg) LX, S. 299.
Hancock , Karl, Bericht über den Stand
der Abwasserverwertliung durch Beriese¬
lung in Birmingham. (Referat.) Rev.
d’hyg. (Paris) XI, S. 557.
Hueppe, Ferdinand, Einige Gesichtspunkte
für die hygienische Beurtheilung von Klär¬
anlagen. Arch. f. Hyg. (München) IX,
S. 271. — (Referat) Journ. f. Gasbeleuch¬
tung und Wasserversorgung (München)
XXXII, S. 878. — Chem. Centralblatt
(Hamburg) LX, S. 337.
Jiro, T., Untersuchung von Abwasser des
Universitätsgebäudes in Tokyo. Sei-i-Kwai
ined. Journ. (Tokyo) VHI, S. 114.
König, J., Reinigung von Fabrikabwässern.
(Ref.) Journ. f. Gasbeleuchtung und Wasser¬
versorgung (München) XXXII, S. 134.
Krüger, Bruno, Die physikalische Einwir¬
kung von Sinkstoffen auf die im Wasser
befindlichen Mikroorganismen. Ztscbr. f.
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Layet, A., Assanirang der Städte und Ver¬
wendung der Abwässer. (Referat.) Rev.
san. de la Pronvince (Bordeaux) VII, S. 35.
Lepsius , Reinigung der Canalwässer in
Frankfurt a. M. (Referat.) Journ. f. Gas¬
beleuchtung und Wasserversorgung (Mün¬
chen) XXXII, S. 110.
Iiindley, Die Klärbeckenanlage zu Frank¬
furt a. M. Jahresbericht d. Verwalt, d.
Medicinalw. etc. der Stadt Frankfurt a. M.
XXXII, S. 90.
laindley, Welche Erfahrungen sind mit den
in den letzten Jahren errichteten Klär¬
vorrichtungen städtischer Abwässer ge¬
macht worden ? Referat auf der XIV. Ver¬
sammlung des Deutschen Vereins für öffent¬
liche Gesundheitspflege zu Frankfurt n. M.,
September 1888. D. Vjhrschr. f. öff.
Gsndhpflg. (Braunschweig) XXI, S. 71. —
(Referat.) Centralbl. f. allg. Gesundhpflg.
(Bonn) VIII, S. 83. — Rev. d’hyg. (Paris)
XI, S. 277.
Lohausen , Welche Erfahrungen sind mit
den in den letzten Jahren errichteten Klär¬
vorrichtungen städtischer Abwässer ge¬
macht worden? Referat auf der XIV. Ver¬
sammlung des Deutschen Vereins für öffent¬
liche Gesundheitspflege zu Frankfurt a. M.,
September 1888. D. Vjhrschr. f. öff. Ge¬
sundhpflg. (Braunschweig) XXI, S. 123. —
(Referat.) Centralbl. f. allg. Gsndhpflg.
(Bonn) VIII, S. 87. — Rev. d’hyg. (Paris)
XI, S. 283.
laUbberger, Kläranlagen und Rieselfelder.
Ein Beitrag zur Untersuchung der Lei¬
stungen und der Kosten beider Systeme.
Ges.-Ing. (München) XII, S. 521, 593.
LudlofT, Reinigung des Wassers. (Referat.)
Vierteljahrsschrift f. gerichtl. Med. (Berlin)
LI, S. 245.
XaUdlow, J. L., Wie lässt sich am besten
eine ökonomische Verwerthung des Unraths
der Städte erzielen? Rep. of the Proc. of
deutschen und ausländischen
the Convent. N. Carol. san. Ass. (Raleigh)
1889, S. XLII.
Ogier, Gesetzentwurf zur Assanirang der
Seine und zur landwirtschaftlichen Nutz¬
barmachung der Abwässer von Paris. Ann.
d’hyg. publ. (Paris) XXI, S. 211, 327. —
(Referat.) Schmidt’s Jahrbücher (Leipzig)
CCXX1II, S. 70.
Poinearö, Assanirang der Städte und Ver¬
wendung der Abwässer. (Referat.) Rev.
san. de la Province (Bordeaux) VII, S. 35.
Schuster, Reinigung der Abwässer in der
Stadt Braunschweig. (Referat.) Ztschr. d.
Arch.- und Ing.-Vereinszu Hannover XXXV,
S. 478.
von Sehlen , Ueber die Wirksamkeit des
Dr. Hulwa’sehen Klärverfahrens für Ab¬
wässer in bacteriologischer Beziehung. D.
Vjhrschr. f. öff. Gsndhpflg. (Braunschweig)
XXI, S. 134.
Stftdtereinigung nach dem System
Röckner-Rothe in Potsdam. D. Ge-
meinde-Ztg. (Berlin) XXVUI, S. I0t>.
Strehlik, A., Cen tri fugen filter zur Wasser¬
reinigung. (Referat.) Journ. f. Gasbe¬
leuchtung und Wasserversorgung (München)
XXXII, S. 877.
Webster, Klärung der Abfall wasser durch
Elektricität. (Referat.) Ges.-Ing. (München)
XII, S. 543.
Webster’8 elektrische Behandlung von Ab¬
wässern. Monatsbl. f. offentl. Gsndhpflg.
(Braunschweig) XII, S. 87.
Weigmann, Literaturbericht über Reini¬
gung der Abwässer. Ges.-Ing. (München)
XII, S. 25, 134, 163, 194, 339, 401.
Wiebe, Welche Erfahrungen sind mit den
in den letzten Jahren errichteten Klärvor-
richtungen städtischer Abwässer gemacht
worden? Referat auf der XIV. Versamm¬
lung des Deutschen Vereins für öffentliche
Gesundheitspflege zu Frankfurt a. M., Sep¬
tember 1888. D. Vjhrschr. £. öff. Gesund¬
heitspflege (Braunschweig) XXI, S. 103. —
(Referat.) Rev. d’hyg. (Paris) XI, S. 281.
Wiener, Ueber die Entwässerung der Städte,
mit besonderer Berücksichtigung der Me¬
thoden zur Reinigung städtischer Abwässer.
D. Gemeinde-Ztg. (1 »erlin) XXVIII, S. 45,
59.
Winter, Welche Erfahrungen sind mit den
in den letzten Jahren errichteten Klärvor¬
richtungen städtischer Abwässer gemacht
worden? Referat auf der XIV. Versamm¬
lung des Deutschen Vereins für öffentliche
Gesundheitspflege zu Frankfurt a. M., Sep¬
tember 1888. D Vjhrschr. f. öffent). Ge¬
sundhpflg. (Braunschweig) XXI, S. 87. —
(Ref.) Centralbl. f. allg. Gsndhpflg. (Bonn)
VIII, S. 85. — Rev. d’hyg (Paris) XI, S. 279.
7. Desinfection.
Almöras , lieber Desinfection von Tuber-
culösen bewohnter Räume. Bull. gen. de
th£rap. (Paris) CXVU, S. 551.
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Zeitschriften erschienenen Aufsätze über off. Gesundheitspflege. 699
Andrews , E., Untersuchungen über den
antiseptiseben Werth der Borsäure. Chi¬
cago raed. Journ. and Exarn. L.VIII, S. 129.
Arnold, C. t und Frdhner, Das Creolin.
(Referat.) D. Med.-Ztg. (Berlin) X, S. 1135.
Baumgarten , Mittheilungen über einige
das Creolin betreffende Versuche Central¬
blatt f. Racteriol. u. Parasiten künde (Jena)
V, S. 113. — (Referat.) D. Med.-Ztg.
Berlin) X, S. 319. — Central bl. f. Chir.
Leipzig) XVI, S. 575.
Beeke, A., Ueber antibacterielle Wirkung
einiger Anilinfarbstoffe. (Referat.) D.
Med.-Ztg. (Berlin) X, S. 1114.
Behring, Cadaverin, Jodoform u. Eiterung.
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tralbl. f. med. Wiss. (Berlin) XXVII,
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Ztg. (Berlin) X, S. 326. — D. militär-
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Arch. d. Pharm. (Berlin) CCXXVII, S. 275.
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704 Repertorium der i. J. 1889 in deutschen und ausländischen
XI. Nahrungsmittel und geistige Getränke.
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Brouardel , P., G. Pouehet u. Ogier,
Saccharin j seine Verwendung bei der Er¬
nährung und sein Einfluss auf die Gesund¬
heit. Rec. d. trav. duComitd cons. d’hyg.
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Bunel, H., Eine Mehlexplosion in einer
Bäckerei von Paris. Ann. d’hyg. publ.
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Herter, E., Ueber den Einfluss der Zu¬
bereitung auf die Verdaulichkeit von Rind-
und Fischfleisch, nach Versuchen von
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Kerav&l, P., Ueber die Gonservirung des
Fleisches durch Kälte. Mouv. hyg. (Brüs¬
sel) V, S. 351.
Koenig, J., Chemie der menschlichen Nah¬
rungs- und Genussmittel. (Referat.) D.
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Kratsohmer, Beitrag zur Nahrungsmittel¬
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S. 487, 525, 565, 611, 655, 823, 862,
903.
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med. Wchschr. XXXIX, S. 568.
Lehmann, K. B., Erklärung in Betreff
der Arbeit von Herrn Dr. Hugo Bern¬
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Cerealien.“ Arch. f. Hyg. (München) IX,
S. 350. — Münchner med. Wochenschr.
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Pfeiffer, Emil, Aufsicht des Pilzmarktes.
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ihre Verwendung bei Herstellung von Nah¬
rungs- und Genussmitteln. (Referat.) D.
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XXI, S. 628» — Berliner klin. Wchschr.
XXVI, S. 939. — Münchner med. Wchschr.
XXXVI, S. 346. — Chem. Centralbl.
(Hamburg) LX, S. 300. — Ztschr. f. Nah-
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Prager med. Wchschr. XIV, S. 352.
Pilsen, Polizeiliche Warnung in Berlin vor
getrockneten —. D. Gern.-Ztg. (Berlin)
XXVIII, S. 109.
Planohon, G., Ueberwachung des en gros-
Verkaufs von essbaren Schwämmen. Ann.
d’hyg. publ. (Paris) XXI, S. 176.
Poinoard u. Maed, Ueber das Vorkom¬
men lebender Keime in Nahrungsmittol-
conserven. Rev. m6d. de Pest. (Nancy)
XXI, S. 353. — Rev. d’hyg. (Paris) XI,
S. 107.
Pouohet, G., Ueber die Anwendung von
Benzoösäure zur Aufbewahrung von Nah¬
rungsmitteln und Getränken, insbesondere
Bier. Anu. d’hyg. publ. (Paris) XXI, S. 412.
— (Referat.) Schmidt’s Jahrb. (Leipzig)
CCXXIV, S. 66.
Pouehet, G., Ueber die Conservirung von
Fleisch mittelst Kälte. Compt. reod. de
la Soc. de biol. (Paris) 1, S. 425.
Sohneidemühl, G., Die Verwerthung des
Fleisches der sog. nüchternen Kälber für
die menschliche Nahrung. Thiermed. Rund¬
schau (Halle) IV, S. 121, 133.
Schneider, Th., Die wichtigsten giftigen
und «essbaren Schwämme. (Referat.) Cen¬
tral bl. f. all gern. Gsndhpflg. (Bonn) V1U,
S. 360.
Sforza u. Caporaso, Beitrag zum Studium
der Nahrungsconserven (Fleischconserven
für das Heer). Giorn. med. d. r. esercito
(Rom) XXXVII, S. 1073.
Torsellini, Dante, Saccharin und seine Rolle
bei der Ernährung. Giorn. della reale so-
cieti italmna d’igiene (Mailand) XI, S. 593.
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Zeitschriften erschienenen Aufsätze über 5C Gesundheitspflege. 705
2. Untersuchung von Nahrungs¬
mitteln.
Beckurts, H., Mittheilungen der Unter¬
suchungsstelle des Vereins f. öffentl. Ge¬
sundheitspflege. Monatsbl. f. öffentliche
Gsndhpflg. (Braunschweig) XU, S. 33.
Bieruntersuchungen, s. XI, 7: Geistige
Getränke.
Butteruntersuchungen , s. XI, 2, An¬
hang: Butter und Kunstbutter.
Blsner, Fritz, Die Praxis des Chemikers
bei Untersuchung von Nahrungsmitteln u.
Gebrauchsgegenständen, Handelsproducten,
Luft, Boden, Wasser, bei bacteriologischen
Untersuchungen, sowie in der gerichtlichen
u. Harnanalyse. (Referat.) Gesundh. (Frank¬
furt a. M.) XIV, S. 281.
Fleisohuntersuchungen , s. XI, 5:
Fleischschau und Schlachthäuser.
Gladding, F. S., Untersuchung von Fett
auf Verfälschung. Analyst (London) XIV,
S. 32.
Jürgensen, Chr., Procentische, chemische
Zusammensetzung der Nahrungsmittel des
Menschen. (Referat.) Schmidt’s Jahrb.
(Leipzig) CCXXI, S. 94. Schweiz, ärztl.
Corr.-BI. (Basel) XIX, S. 409. — Ann.
d’hyg. publ. (Paris) XXII, S. 190.
Kämmerer , Hermann, Mittheilungen aus
der städtischen Untersuchungsanstalt für
Nahrungs- und Genussmittel, über deren
Thätigkeit im Jahre 1888. Mittheil, aus
dem Verein f. öff. Gsndhpflg. der Stadt
Nürnberg XU, S. 70.
König, J., u. M. Wesener, Unterschei¬
dung von Obst- und Rübenkraut. Ztschr.
f. analyt. Cliem. (Wiesbaden) XXVIII,
S. 404.
Iaabor&torium für Nahrungsmittelunter¬
suchung zu Wien. Wien. med. Weh sehr.
XXXIX, S. 230.
La Porta, P., Bacteriologische Analysen
von Nahrungsmitteln. Giorn. intemaz. d.
sc. med. (Neapel) XI, S. 531.
Milohunterauohung, 8 . 111, 3: Kinder¬
ernährung und Milchversorgung.
Padö , L., Kaffeeuntersuchungsmethoden u.
neue Verfälschungen. (Referat.) Chem.
Centralbl. (Hamburg) LX, S. 341.
Proskauer, B., u. M. Zuelzer, Ueber
die Anwendbarkeit der Kjeldahl’schen
Methode und ihrer Modificationen bei hy¬
gienischen Untersuchungen. Ztschr. f. Hyg.
(Leipzig) VII, S. 186.
Röttger, Ueber Analysen echter, reiner
Pfeffersorten. Arch. f. Hyg. (München)
IX, S. 362.
Stift, A., Einige Analysen von Suppen- u.
Gemüscconserven. Ztschr. f. Nahrm.-Un-
tersuchung (Wien) III, S. 163.
Thal, Richard, Chemische Untersuchung
von Fleisch-, Wild- und Fleischgemüse-
conserven aus der Fabrik von Heinrich
Gögginger in Riga. (Referat.) Chem.
Centralbl. (Hamburg) LX, S. 804.
Vierteljahrsschrift filr Gesundheitspflege, 1890.
Trillich, Die Kaffeesurrogate, ihre Zusam¬
mensetzung und Untersuchung. (Referat.)
Deutsche Vjhrschr. f. öff. Gesundheitspflg.
(Braunschweig) XXI, S. 630. — Münchner
med. Wchschr. XXXVI, S. 346.
Untersuchung , Die chemisch-technische
— von Nahrungs- und Genussmitteln etc.
nach Maassgabe des Gesetzes vom 14. Mai
1879. D. Gemeinde-Ztg. (Berlin) XXVIII,
S. 281.
Untersuchung von Nahrungs- etc. Mitteln
in Kiel. D. Geineinde-Ztg. (Berlin) XXVIII,
S. 44.
Untersuchungs-Anstalt, Die neue —
für Nahrungs- und Genussmittel in Wien.
Ztschr. f. Nahrm.-Unters. (Wien) III, S. 39.
de Vries, Hugo, Ueber blauen Käse. (Re¬
ferat.) Centralbl. f. Bacteriol. u. Para¬
sitenkunde (Jena) V, S. 383.
Wasseruntersuchungen , s. XI, 6:
Trinkwasser und Eis.
Weinuntersuchungen, s. XI, 7: Gei¬
stige Getränke.
Anhang: Butter und Kunstbutter.
Bekanntmachung des Polizeipräsidenten
von Berlin vom 18. Oct. 1889, betreff.
Margarine. Veröff. d. kaiserl. Gesund¬
heitsamtes (Berlin) XIII, S. 664.
Besann, Carlo, Die Methode Reichert-
Meissl-Wollny in ihrer Anwendung auf
die Butter Italiens. (Referat.) Ztschr. f.
Nahrm.-Unters. (Wien) IH, S. 6.
Butterf&lsohungs-Process, Ein Mon¬
ster- —. Gesundheit (Frankfurt a. M.)
XIV, S. 332.
Davenport, B. F., R e i c h e r t’ s Butter¬
prüfung. Analyst (London) XIV, S. 167.
— (Referat.) Chem. Centralbl. (Hamburg)
LX, S. 716.
Gesetz, Königl. niederländisches — vom
23. Juni 1889, enthaltend Bestimmungen
zur Verhütung von Betrug im Butter¬
handel. Veröff. d. kais. Gesundheitsamtes
(Berlin) XIII, S. 479. — Zeitschrift f.
Nahrm.-Unters. (Wien) III, S. 47.
Girard, Margarine und die künstliche Butter.
(Referat.) Rev. d’hyg. (Paris) XI, S. 356.
Longi, A., Untersuchungen und Erwägun¬
gen, betr. die Butterfrage. Bull. d. Com.
spec. d’ig. d. municip. di Roma IX, S. 327.
Nilson, L. F., Zur Butteranalyse. Ztschr.
f. analyt. Chemie (Wiesbaden) XXVIII,
S. 175.
Planchon, Victor, Der Nachweis von Mar-
garin in der Butter. (Referat.) Arch. d.
Pharm. (Berlin) CCXXVII, S. 93.
Scala, A., u. G. Alessi, Ueber die Mög¬
lichkeit der Uebertragung einiger Krank¬
heiten durch künstliche Butter. Annali
dell* istituto d’hygiene sperimentale (Rom)
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Vigna, A., Beitrag zum Studium der Me¬
thoden zur Analyse der Butter. (Referat.)
Chem. Centralbl. (Hamburg) LX, S. 386.
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706 Repertorium der i. J. 1889 in deutschen und ausländischen
3. Fälschung von Nahrungsmitteln.
Belval, Th., Ueber die Nothwendigkeit und
die Organisation einer internationalen Thä-
tigkeit gegen die Verfälschung der Nah¬
rungsmittel und der Getränke. San. Rec.
(London) X, S. 451.
Bruylants, G., Betrügerische Brotberei¬
tung; über die Anwendung von Kupfer¬
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(Brüssel) III, S. 40. — Rev. m6d. (Löwen)
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der Nahrungs- und Genussmittelfälschun¬
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Jolles, Adolf F., Di? Verfälschung der Nah¬
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Jolles, Adolf F., Die Bedeutung der Nah-
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Standpunkte. Allgem. Wien. med. Ztg.
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Jorissen, A., Die Verfälschungen des
Pfeifers; über einige Punkte, betr. Unter¬
suchung, Gesetzgebung und Verhütung
der Fälschungen von Nahirungsmitteln und
Getränken von J. Wauters. Ann. de la
Soc. m6d.-cbir. de Lüge XXVIII, S. 104.
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mitteln in Hamburg. (Referat.) Chem.
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WeinfftlsohlUlg, 8. XI, 7: Geistige Ge¬
tränke.
V. Weinzierl, Theodor, Ueber einige neue
Verfälschungen mehliger Kraftfuttermittel.
Ztschr. f. Nahrungsm.-Unters. (Wien) 111,
S. 1, 29.
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Nahrungsmittel.
Augier und Bertrand , Bleivergiftung
durch Mehl. (Referat.) Centralbl. f. allgem«
Gsndhpflg. (Bonn) VIII, S. 295. — Chem.
Centralbl. (Hamburg) LX, S. 882. —
Wien. med. Wchschr. XXXIX, S. 2018.
Bardet, G., Vergiftung durch Muscheln.
Höp Cochin, Compt. rend. d. trav. du lab.
de therap. (Paris) 1889, S. 106.
Bohrend, H., Krankheiten durch den Ge¬
nuss von Fleisch. Nineteenth Cent. (Lon¬
don) XXVI, S. 409.
Bekanntmachung des königl. Polizei¬
präsidenten von Berlin vom 18. April 1889,
betr. die Verwendung gesundheitsschäd¬
licher Farben bei der Herstellung von
Nahrungsmitteln etc. Veröff. d. kaiaerl.
Gesundheitsamtes (Berlin) XIH, S. 281.
Belval, Th., Das Kupfer in den Nahrungs¬
mitteln. Mouv. hyg. (Brüssel) V, S. 404.
Bouchereau u. Noir , Vergiftung durch
verdorbene Fleischconserven. Archive« de
Mödic. et de Pharmac. Militaires (Paris)
XIV, S. 97. — (Referat.) Militärarzt
(Wien) XXIII, S. 103. — Rev. d’hyg.
(Paris) XI, S. 552.
Brouardel, Pouehet und Eoye, Ueber
Unfälle durch animale Nahrungsmittel,
welche giftige Alkaloide enthielten. (Re¬
ferat.) D. Med.-Ztg. (Berlin) X, S. 836.
— Ann. d’hyg. publ. (Paris) XXII, S. 270.
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san. de laProvince (Bordeaux) VII, S. 185.
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S. 384.
Cortial, Fälle von Vergiftung im 139. In¬
fanterieregiment zu Lyon, in Folge des
Genusses von schlechten Kartoffeln. Ar-
chives de möd. et de pharm, milit. (Paris)
XIV, S. 3. — (Referat.) Rev. d’hyg.
(Paris) XI, S. 850.
Erlass des k. k. Österreich. Ministeriums
des Innern vom 24. April 1889, betr. die
Unzulässigkeit der Verwendung von Ani¬
linfarben zum Färben der Eier. Veröff.
d. kaiserl. Gesundheitsamtes (Berlin) XIH,
S. 682.
Erlass königl. ungarischen Ministerinms
des Innern vom 6. Juni 1889, betr. Ver¬
wendung von Blei und Zink bei für Nah-
rnngs- und Genussmittel, Getränke etc.
verwendeten Gegenständen. Ztschr. für
Nahrungsm.-Unters. (Wien) III, S. 152.
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Zeitschriften erschienenen Aufsätze über öff. Gesundheitspflege. 707
Gärtner , Ueber die Fleischvergiftung in
Frankenhausen a. Kyffh. und den Erreger
derselben. (Referat.) Centralbl. f. allg.
Gsndhpflg. (Bonn) VIII, S. 361. — Cen¬
tralbl. f. med. Wiss. (Berlin) XXVII,
S. 296. — Münchn. med. Wchschr. XXXVI,
S. 14. — Schmidt’s Jahrbücher (Leipzig)
CCXX1I, S. 72. — Rev. d’hyg. (Paris)
XI, S. 366, 859.
Krysinski, G., Pathologische und kritische
Beiträge zur Mutterkornfrage. (Referat.)
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Kratsohmer und Niemitowicz, lieber
eine eigenthümliche Brotkrankheit. Wien,
klin. Wchschr. II, S. 593. — (Ref.) Cen¬
tralbl. f. med. Wiss. (Berlin) XXVII, S.727.
Kratter , Julius, Hygienische Gutachten.
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kessel. (Referat.) Chem. Centralbl. (Ham¬
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Gebilde im Schweinefleische. (Referat.)
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S. 228.
Bekanntmachung des herzogl. braun¬
schweigischen Obersanitätscollegiums vom
30. Sept. 1888, betr. die Nachprüfung
der Trischinenschauer. Veröff. d. kaiserl.
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Dewez , lieber die Nothwendigkeit der
.Fleischschau in allen Gemeinden. Ann.de
la Soc. med.-chir. de Liege XXVIII, S. 57.
Erlass des grossherzogl. badischen Mini¬
steriums des Innern vom 14. Dec. 1888,
betr. die Fleischbeschau. Veröff. d. kaiserl.
Gesundheitsamtes (Berlin) XIII, S. 544.
Erlass königl. preuss. Ministeriums des
Innern und der'geistlichen etc. Angelegen¬
heiten vom 14. Januar 1889, betr. die
allgemeine Durchführung der zur Vermei¬
dung unnöthiger Thierquälerei bei der
jüdischen Methode des Viehschlachtens zu
treffenden Maassuahmen. Veröff. d. kaiser¬
lichen Gesundheitsamtes (Berlin) XIII,
S. 114.
Gesetz, Grossbritannisches — vom 24. Juni
1889, betr. den Verkauf von Pferdefleisch
zur menschlichen Nahrung. ' Veröff. d.
kaiserlichen Gesundheitsamtes (Berlin) XIII,
S. 744.
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Fleischwaaren in den Städten und auf
dem Lande. (Referat.) Ann. d’hvg. publ.
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des Schweinefleisches auf Trichinen und
Finnen, gemeindliche Versicherungscassen
zur Entschädigung für trichinös befundenes
Fleich. D. Gemeiude - Zeitung (Berlin)
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Stadt Gablonz. Oesterr. San. - Beamte.
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mässige Schlachthofanlagen“. D. Bauzei¬
tung (Berlin) XXIII, S. 354.
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Fleisch und andere Lebensmittel. (Refe- j
rat.) Centralbl. f. allg. Gsndhpflg. (Bonn) i
VIII, S. 129. !
deutschen und ausländischen
Ortsstatut des Bürgermeisters der Stadt
Detmold vom 30. Januar 1889, betr. den
öffentlichen Schlachthöf und das Verbot
der Benutzung von Privatschlachtstätten
in Detmold. Ortsgesetze (Berlin) XX,
S. 93.
Osthoff, Georg, Einiges über zweckmässige
Schl acht hofanlagen. D. Bauzeitung (Berlin)
XXIII, S. 309; s. auch S. 354.
Osthoff, Georg, Ueber Kühlräume auf
Schlachthöfeu und in Markthallen. D.
Gemeindezeitung (Berlin) XXVIII, S. 125.
Petition der Metzgerinnungen von Mainz,
Darmstadt, Offenbnch, Giessen und Worms
um Erlass eines Gesetzes über die Errich¬
tung öffentlicher Schlachthäuser. D. Ge¬
meindezeitung (Berlin) XXVU1, S. 207.
Polenske, Ed., Chemische Untersuchung
verschiedener im Handel vorkommender
Conversirungsmittel für Fleisch und Fleisch¬
waaren. Arbeiten aus d. kaiserl. Gesund¬
heitsamtes (Berlin) V, S. 364. — (Referat.)
Chem. Centralbl. (Hamburg) LX, S. 97.
Polizeiverordnung der königl. Regierung
des Regierungsbezirks Posen vom 1. Aug.
1889, betr. Fleischbeschau für eingeführ¬
tes Schweinefleisch. Veröff. d. kaiserl.
Gesundheitsamtes (Berlin) XUI, S. 575.
Polizeiverordnung des königl. Regie¬
rungspräsidenten des Regierungsbezirks
Erfurt vom 8. Mai 1889, betr. die mikro¬
skopische Untersuchung des Schweine¬
fleisches auf Trichinen und Finnen mit
Ausführungsbestirom ungen. Veröff. des
kaiserl. Gesundheitsamtes (Berlin) XIII,
S. 505, 506.
Polizeiverordnung der königl. Regierung
des Regierungsbezirks Posen vom 21. März
1889, betr. die Untersuchung von Schweine¬
fleisch auf Trichinen. Veröff. d. kaiserl.
Gesundheitsamtes (Berlin) XUI, S. 246.
Polizeiverordnung des Oberpräsidenten
der Provinz Brandenburg vom 14. Dec.
1888, betr. das Schlachten von Pferden,
Eseln und den Verkauf des Fleisches.
VeröÜ'. d. kaiserl. Gesundheitsamtes (Ber¬
lin) XUI, S. 195.
Rogner, Die mikroskopische Fleischbeschau
in Nürnberg im Jahre 1888. Mitth. aus
d. Ver. f. öff. Gsndhpflg. d. Stadt Nürn¬
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Rundschreiben des grossherzogl. badi¬
schen Statistischen Büreaus vom 19. Jan.
1889, betr. die Fleischbeschau. Veröff. d.
kaiserl. Gesundheitsamtes (Berlin) X1U,
S. 530.
Sehlaohth&uz&nlagen , Einiges über
zweckmässige —. D. Bauzeitung (Berlin)
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Schreiben des deutschen Reichskanzlers
vom 18. Dec. 1888, betr. die Einfuhr
amerikanischer Schweinezungen. Veröff.
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S. 27.
Schuchardt , B., Ergebnisse der Fleisch¬
schau auf dem städtischen Central-Schlacht¬
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Schwarz , Die Resultate der Visitationen
animalischer Lebensmittel, insbesondere der
Fleischbeschau und Milchvisitation, in Nürn¬
berg im Jahre 1888. Mitth. aus d. Ver.
f. öff. Gsndhpflg. der Stadt Nürnberg XII,
S. 66.
Schweinefleisch , Polizeiliche Warnung
jn Berlin vor dem Genüsse von rohem —.
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suchung der Schweine auf Trichinen mit
besonderer Besücksichtigung der Verhält¬
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die Beschlagnahme der tuberculösen Thiere
und des Fleisches. Rev. d’hyg. (Paris) XI,
S. 953.
Verordnung der herzogl. anhaitischen
Regierung vom 24. Nov. 1888, betr. den
Verkauf und Genuss des Fleisches von
kranken, verletzten und verendeten Thieren,^
sowie das Verfahren mit ungeniessbarem
Fleische und den Cadavern von kmnken
Thieren. Veröff. d. kaiserl. Gesundheits¬
amtes (Berlin) XIII, S. 443.
Verordnung des Senats der Stadt Bremen
vom 21. Febr. 1889, betr. die Einführung
geschlachteten Fleisches und die Unter¬
suchung des Schlachtviehes und des fri¬
schen Fleisches auf dem Schlachthofe.
Veröff. des kaiserlichen Gesundheitsamtes
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Berliner Viehhofe in gesundheitlicher Hin¬
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1888, betr. Bierdruckapparate. Veröff. d.
kaiserl. Gesundheitsamtes (Berlin) XIII,
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Polizeiverordnung im Reg.-Bez. Hildes¬
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druckapparate. Veröff. d. kaiserl. Gesund¬
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zur Unterdrückung des betrügerischen
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Johannisbrot etc. Rec. des trav. du Comit£
cons. d’hyg. publ. de France (Paris) XVIII,
S. 481.
Pouchet, G., und Richard, Gypsen der
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und Bier. (Referat.) Chem. Centralbl.
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Verordnung der herzogl. anhaitischen Re¬
gierung vom 6. Juni und 23. August 1889,
betr. die Reiniguug der Bierdruck - Vor¬
richtungen. Veröff. d. kaiserlichen Ge¬
sundheitsamtes (Berlin) XIII, S. 692.
Weigert, B., Die Bestimmung des Glyce¬
rins im Wein. (Referat.) Arck. d. Pharm.
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Zaborowski, S., Die hygienischen Ge¬
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Gemeinde-Ztg. (Berlin) XXVIII, S. 291.
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Bekämpfung des Missbrauchs geistiger Ge¬
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Gehalt an Verunreinigungen, sowie über
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und Entfernung. (Referat.) D. Vjhrsehr.
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deren schädliche Folgen für das Gehirn
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den Alkoholismus. Mouv. hyg. (Brüssel)
V, S. 407; s. auch S. 440.
Verordnung, Königl. schwedische — vom
29. Mai 1885, betr. die Bedingungen für
den Verkauf von Branntwein und anderen
gebrannten oder destillirten spirituösen
Getränken. Veröff. d. kaiserlichen Gesund¬
heitsamtes (Berlin) XIII, S. 205, 225.
Windisoh, Carl, Ueber Methoden zum
Nachweis und zur Bestimmung des Fusel¬
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d. kaiserl. Gesundheitsamte (Berlin) V,
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Beaufsichtigung der Fabriken, Amt¬
liche Mittheilungen aus den Jahresberichten
der mit — betrauten Beamten. (Referat.)
Centralbl. f. allg. Gsndhpflg. (Bonn) VIII,
S. 309.
Bekanntmachung der Polizeiverwaltung
der Stadt Nordhausen vom 2. Nov. 1889,
betr. die Desinfection der zum Haarschnei¬
den etc. gebrauchten Instrumente. Veröff.
d. kaiserl. Gesundheitsamtes (Berlin) XIII,
S. 720.
Bekanntmachung des kaiserl. deutschen
Reichskanzlers vom 2. Jan. 1889, betr.
eine Abänderung des Verzeichnisses der
gewerblichen Anlagen, welche einer be¬
sonderen Genehmigung bedürfen. Veröff.
d. kaiserl. Gesundheitsamtes (Berlin) XIU,
S. 69.
Bekanntmachung des Polizeipräsidiums
zu Berlin vom 20. Dec. 1888 über das
Reichsgesetz vom 25. Juni 1887, betr. den
Verkehr mit blei- und zinkhaltigen Gegen¬
ständen etc. betroffenen Erzeugnisse und
Gewerbe. Veröff. d. kaiserl. Gesundheits¬
amtes (Berlin) XIII, S. 41.
Belval, Th., Industrielle Hygieneconcession
und Ueberwachung der Fabriken. Mouv.
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1889, betr. gesunde und gefahrlose Be*
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Erlass königl. preuss. Ministeriums für
Handel und Gewerbe vom 18. Mai 1889,
betr. Vorschriften über die Einrichtung
und den Betrieb der Spiegelbeleganstalten.
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die Einrichtung und den Betrieb von
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Städten. Inwieweit hat sich ein Be-
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Städten. Inwieweit hat sich ein Bedürfniss
heraus gestellt, von der Bestimmung des
§. 23, Abs. 3 der Deutschen Gewerbe¬
ordnung Gebrauch zu machen? Referat
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Vereins tür öffentliche Gesundheitspflege
zu Frankfurt a. M., September 1888. D.
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achten aus der bezirksärztlichen Praxis.
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Kanonenarbeitern. Loire mkd. (St. ßtienne)
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Pouchet, G., Die Industrie der Streichhöl¬
zer vom Standpunkte der Hygiene der Ar¬
beiter. (Referat.) Ann. d’hyg. publ. (Paris)
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Renk, Untersuchungen über das Verstäuben
und Verdampfen von Quecksilber mit be¬
sonderer Berücksichtigung der Verhält¬
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(Leipzig) CCXXII, S. 269. — D. militär-
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der Industrie, sich der schädlichen Wir¬
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der Zuckerfabriken und deren Beseitigung.
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Rundschreiben des grosshcrzogl. badi¬
schen Statistischen Büreaus vom 9. Jan.
1889, betr. das Abdeckereiwesen. Veröff.
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Siegfried, Es beabsichtigt Jemand, in der
Entfernung von etwa 1 km von der Ca-
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steriums vom 18. Mai 1888, betreff, die
Einrichtung und den Betrieb der zur An-
Digitized by LaOOQle
716 Repertorium der i. J. 1889 in
fertigung von Cigarren bestimmten An¬
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(Berlin) XXVII, S. 764. — Schmidt’«
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theilung der Bleiglasuren. Vereinsbl. d.
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Anhang: Anämie der Bergarbeiter
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Canali u. Riva, Ueber Auchilostomiasis
in der Provinz Parma und über den be¬
treffenden Parasiten im Eingeweide des
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Menschen. Giorn. d. r. Accad. di med.
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nebst Seclionsbefunden. (Reler.) Schmidt’s
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Folge von Auchylostomura in Messina.
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denale. Med.-chir. Centralbl. (Wien) XXIV,
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des Reg.-Rez. Stade vom 13. Sept. 1889,
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Veröff. d. kaiserl. Gesundheitsamtes (Berlin)
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Polizeiverordnung des königl. Reg.-Prä-
sidenten des Reg.-Bez. Aurich vom 3. Juli
1888, betr. die Beerdigung menschlicher
Leichen. Reichs-Med.-Kal. f. 1890 (Leip¬
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schichte, Hygiene und Technik. Enciclo-
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brennung. Med. and surg. Rep. (Philadel¬
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brennung: ihre Geschichte und Ausführung.
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von Dr. Paul Cohn. (Referat.) Berliner
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Verfügung königl. preuss. Ministeriums
d. I. und der geistl. etc. Angelegenheiten
vom 10. Sept. 1889, betr. die Einholung
und Bezahlung der Gutachten der Medi-
cinalbeamten bei der Prüfung von zu Be-
grähnissplätzen bestimmten Grundstücken.
Veröff. d. kaiserl. Gesundheitsamtes (Berlin)
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des Tabakrauchens. Lancet (London) 1889,
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de Baeker, Ueber Unglücksfälle auf öffent¬
lichen Strassen. Genie civil (Paris) 1889,
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Deleourt, Ad., Sanitäre Regelung des Aus¬
wanderungswesens. Mouv. hyg. (Brüssel)
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Dove, Karl, Das Klima des aussertropischen
Südafrika. (Referat.) D. Vjhrschr. f. öff.
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Ewald , Paul, Das Radfahren nach seiner
hygienischen Seite. Gesundheit (Frank¬
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Gautrelet, E., Untersuchungen über die
Verhütung derNicotinvergiftungen. Bull, de
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G-estin, Hygiene der Auswandererschiffe.
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V. Giaoich, Der Tabak und das Rauchen.
Wiener med. Wchschr. XXXIX, S. 1291.
Hermann, A., Ueber die Anlage von Eis¬
bahnen zur Förderung der Leibesbewegung
in frischer Luft. Ztscbr. f. Schulgesund-
heitspflg. (Hamburg) II, S. 3.
v. Holtzendorf und v. Jagemann,
Ueber Gefangnisshygiene. (Referat.) Ann.
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Kauffahrteischiffen , Anleitung zur Ge¬
sundheitspflege an Bord von —. (Refe¬
rat.) D. Vjhrschr. f. öff. Gesundheitspflg.
(Braunschweig) XXI, S. 493. — Cen-
tralbl. f. allg. Gsndhpflg. (Bonn) VIII,
S. 49.
Kocher, Th., Vorkommen und Vertbeilung
des Kropfes im Canton Bern. Ein Bei¬
trag zur Kenntniss der Ursachen der Kropf¬
bildung. (Referat.) D. med. Wchschr.
(Berlin) XV, S. 680. — Schweiz, ärztl.
Corr.-Bl. (Basel) XIX, S. 373.
Loeffler , Eisenbahnhygiene in Bezug auf
die Reisenden. Correferat auf der XV. Ver¬
sammlung des Deutschen Vereins f. öffentl.
Gesundheitspflege zu Strassburg im Eisass,
September 1889. (Referat.) Ztschr. f.
Med.-Beamte (Berlin) II, S. 400. — D.
Med.-Ztg. (Berlin) X, S. 943. — Münchner
med. Wchschr. XXXVI, S. 745. — Ges.-
Ing. (München) XII, S. 729..— Gesund¬
heit (Frankfurt a. M.) XIV, S. 312. —
Wiener med. Wchschr. XXXIX, S. 1525.
Magnus , Hugo, Die Jugendblindheit. (Re¬
ferat.) D. Vjhrschr. f. öffentl. Gsndhpflg.
(Braunschweig) XXI, S. 514.
Nocht, Vergleichende Untersuchungen über
verschiedene zu Unterkleidern verwendete
Stoffe. (Referat.) Fortschr. d. Med. (Berlin)
VII, S. 31 — Mouv. hyg. (Brüssel) V,
S. 169.
Perron, Gesundheitsschädigungen durch
das Reiten. Rev. san. de la Province
(Bordeaux) VII, S. 10.
Polizeiverordnung, Königl. preuss. —
vom 14. Nov. 1888, betr. die Gesund¬
heitspflege an Bord der Kauffahrteischiffe.
Veröff. d. kaiserl. Gesundheitsamtes (Berlin)
XIII, S. 28. — Reichs-Med.-Kal. L 1890
(Leipzig), S. 26.
Porter, J. N., Neuere sanitäre Verbesse¬
rungen der Salons und Cabinen der I.Classe-
Passagiere in den Oceanischen Postdampf¬
schiffen. San. Rec. (London) X, S. 570.
Reineke, J. J., Das Hamburgische Gesetz,
betr. das Auswandererwesen vom 14. Jan.
1887. (Referat.) Ann. d’hyg. publ. (Paris)
XXI, S. 430.
Rousselet, A., Gesundheitsdienst in den
Civilgefängnissen aron Paris. Progres m6d.
(Paris) IX, S. 92.
Rumpel, Ueber den Werth der Bekleidung
und ihre Rolle bei der Wärmeregulation.
Arch. f. Hygiene (München) IX, S. 51.
Schwarte, Oscar, Ueber die Mitwirkung
ärztlicher Sachverständiger bei Durchfüh-
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718 Repertorium der i. J. 1889
rung des deutschen Reichsunfallversiche¬
rungsgesetzes vom 6. Juli 1884. D. med.
Wchschr. (Berlin) XV, S. 1014.
Seydel, C., Zur Schiffshygiene. Ueber
Entwickelung von Gasen im Schiffsräume.
Vjhrschr. f. ger. Med. (Berlin) L, Suppl.
S. 150. — (Referat.) Schmidt’s Jahrb.
(Leipzig) CCXX1II, S. 72. — D. milit&r-
ärztl. Ztschr. (Berlin) XVIII, S. 588. —
Wiener med. Wchschr. XXXIX, S. 1385.
strafgef&ngniss. Das neue — in Prennges-
heim bei Frankfurt a. M. Zeitschrift f.
Bauwesen (Berlin) XXXIX, S. 319.
Verordnung des Senats der Stadt Ham¬
burg vom 19. November 1888, betr. die
Gesundheits- und Krankenpflege an Bord
von Kauffahrteischiffen. Veröff. d. kaiserl.
Gesundheitsamtes (Berlin) XIII, S. 87.
Verordnung des grossherzogl. mecklen¬
burgischen Ministeriums des Innern vom
erschienenen Aufsätze etc.
14. Jan. 1889, betr. die Verpflegung der
Schiffsmannschaften und die Gesundheits¬
pflege an Bord der Kauffahrteischiffe.
Veröff. d. kaiserl. Gesundheitsamtes (Ber¬
lin) XIII, S. 346.
WeiSB, Albert, Zur Casuistik des Kampfes
gegen den Geheimmittelunfug. (Referat.)
Vierteljahrsschr. f. ger. Med. (Berlin) L,
S. 175.
Wiehert, Eisenbahnhygiene in Bezug auf
die Reisenden. Referat auf der XV. Ver¬
sammlung des Deutschen Vereins für öffent¬
liche Gesundheitspflege zu Strassburg i. E.,
September 1889. (Referat.) Zeitschrift f.
Med.-Beamte (Berlin) 11, S. 399. — D.
Med.-Ztg. (Berlin) X, S. 942. — Münchner
med. Wchsch. XXXVI, S. 744. — Ges.-
Ing. (München) XII, S. 729. — Gesund¬
heit (Frankfurt a. M.) XIV, S. 312. —
Wiener med. Wchschr. XXXIX, S. 1525.
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Generalregister des XXI. und XXII. Bandes.
719
Generalregister des XXI. nnd XXII. Bandes.
Enthaltend:
I. Namenregister.
II. Ortsregister.
III. Sachregister.
Die mit fetter Schrift gedruckten Namen bezeichnen die Antoren von Original-
mittheilungen, die mit Cursivschrift gedruckten bedeuten die Namen von
Solchen, deren Werke oder Mittheilungen besprochen oder im Auszuge mit-
getheilt sind.
L Namenregister.
Almquiat, Ernst, Erster Stadtarzt, Einige
Erfahrungen über Verschleppung von Ty¬
phusgift durch Milch. XXI, 327.
Aitschul, Th., Dr., Ueber Wasserversorgung
der Städte im Allgemeinen und die geplante
Wasserversorgung Prags im Besonderen.
XXII, 477.
Arnold , Julius, Prof. Dr., Ueber den Kampf
des menschlichen Körpers mit den Bacte-
rien. XXII, 306.
Arnouldj Jules, Prof., Nouveauz Moments
d’hygräne. XXI, 609.
Axel Key’s schulhygienische Untersuchun¬
gen, von Burgerstein. XXII, 295.
Bach , Dir., Dr., und Geh. Obermedicinal-
rath Dr. Eulenberg , Schulgesundheits¬
lehre, 1. u. 2. Lieferung. XXI, 617.
Back 9 Bürgermeister, Anstalten zur Fürsorge
für Genesende. Correferat auf der XV. Ver¬
sammlung des Deutschen Vereins für öffent¬
liche Gesundheitspflege zu Strassburg i. E.
XXII, 70.
Baer, A., Dr., Referat über: Das patholo¬
gische Element in der Trunksucht, von
Tuczek. XXI, 520.
—, Referat über: Der Alkohol, als Betrüger
und Mörder entlarvt, von Foucar. XXI, 522.
Baer , A., Die Trunksucht und ihre Abwehr.
XXII, 596.
Baginsky; Dr., Referat über: Die künst¬
liche Ernährung des Säuglings mit keim¬
frei gemachter Milch nach dem Soxhlet’-
schen Verfahren, von Schmidt. XXI, 517.
Baumeister) Prof., Maassregeln zur Er¬
reichung gesunden Wohnens. Correferat
auf der XIV. Versammlung des Deut¬
schen Vereins für öffentliche Gesundheits¬
pflege zu Frankfurt a. M. XXI, 24.
Baumeister) Prof., Maassregeln zur Er¬
reichung gesunden Wohnens. Correferat
auf der XV. Versammlung des Deutschen
Vereins für öffentliche Gesundheitspflege
zu Strassburg i. E. XXII, 33.
—, Referat über: Die Arbeiterwohnungsfrage
und die Bestrebungen zur Lösung derselben,
von Trüdinger. XXI, 615.
—, Referat über: Ueber obligatorische Venti¬
lationseinrichtungen in Neubauten, von
Hüllmann. XXII, 293.
Becker) L., Bezirksphysicus Dr., Die
deutsche allgemeine Ausstellung für Un¬
fallverhütung in Berlin 1889. XXI, 594.
—, Ueber die Unterbringung der Obdachlosen
vom hygienischen Gesichtspunkte. XXII,
253.
Berckholtz , Untersuchungen über den Ein¬
fluss des Eintrocknens auf die Lebens¬
fähigkeit der Cholerabacillen. XXII, 159.
Bertschinger , A., Untersuchungen über die
Wirkungen der Sandfilter des städtischen
Wasserwerkes in Zürich. XXII, 479.
Betoke ) L., prakt. Arzt, Untersuchungen
über Kellerluft und Kellerwohnungen. XXI,
456.
Biechoff) C., Dr., Die Ueberwachung des
Verkehrs mit Butter und Margarine in
Berlin. Die Grenzen der Durchführbarkeit
des Margarinegesetzes und deren Gründe.
XXII, 262.
—, Die Nahrungsmittelcontrole in Berlin im
Verfolg des Gesetzes vom 14. Mai 1879.
XXII, 395.
—, Referat über: Die Theerfarben mit be¬
sonderer Rücksicht auf Schädlichkeit und
Gesetzgebung hygienisch und forensisch¬
chemisch untersucht, von Weyl. XXII, 313.
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720
Generalregister des XXI. Und XXII. Bandes.
Blasius, R., Dr., Strassenbefestigung und
Strassenreinigung. Correferat auf der XIV.
Versammlung des Deutschen Vereins für
öffentliche Gesundheitspflege zu Frankfurt
a. M. XXI, 235.
—, Nekrolog: Heinrich Vieweg. XXII, 494.
Rohata , Adalbert, Dr., Statthaltereirath,
Landessanitätsreferent, Die Cholera des
Jahres 1886 in Istrien und Görz-Gradisca.
XXI, 509.
Borchardt, Stadtrath, Die Berliner Ferien-
colonien. XXII, 565.
Brennecke , Dr., Die sociale und geburts-
hülflich - reformatorische Bedeutung der
Wöchnerinnen-Asyle. XXI, 508.
Büchner , Referat über: Anleitung zu
hygienischen Untersuchungen, von Emme¬
rich und Trillich. XXII, 304.
Burgerstein , Leo, Dr., Axel Key’s schul¬
hygienische Untersuchungen. XXII, 295.
CoUineau , A., Dr., L’Hygtene k l’Ecole.
XXII, 299.
Cratner , C., Prof. Dr., Studien über die
Aetiologie der Cholera. XXII, 582.
Curschmann, Prof. Dr., Welchen Einfluss
hat die heutige Gesundheitslehre, besonders
die neuere Auffassung des Wesens und der
Verbreitung der Infectionskrankheiten auf
Bau, Einrichtung und Lage der Kranken¬
häuser? Referat auf der XIV. Versamm¬
lung des Deutschen Vereins für öffentliche
Gesundheitspflege zu Frankfurt a. M. XXI,
181.
—, Mittheilungen über das Neue allgemeine
Krankenhaus zu Hamburg-Eppendorf. Unter
Mitwirkung von Dr. H. —, bearbeitet von
Dr. med. Th. Deneke. Zweite Hälfte. XXI,
273.
Deneke, Th., Dr. med., Mittheilungen über
das Neue allgemeine Krankenhaus zu Ham¬
burg-Eppendorf. Unter Mitwirkung von
Dr. H. Curschroann. Zweite Hälfte. XXI,
273.
Derblichy W., Dr., Ein Menschenalter Mili¬
tärarzt. XXII, 313.
DtvauX, A., und F. Putzeys , Le tout k
l’6gout en Belgique. XXII, 294.
Dove , Karl, Das Klima des aussertropischen
Südafrika. XXI, 350.
Domblüth , Fr., Dr., Wasserversorgung
und Flussverunreinigung. XXII, 145.
Domblüth, Fr., Dr., Gesundheitspflege in
Haus und Familie. XXI, 338.
—, Gesundheitspflege des Kindes. XXI, 608.
Düms, Stabsarzt Dr., Ueber Impfung und
Pocken. XXI, 405.
Egger, Referat über: Die schweflige Säure
und ihre Verwendung bei Herstellung von
Nahrungs- und Genussmitteln, von Pfeiffer.
XXI, 628.
—, Referat über: Die Kaffeesurrogate, von
Trillich. XXI, 630.
Eisenberg, James, Dr. med. et phil., Bac-
teriologische Diagnostik. XXI, 350.
Emmerich , R., u. H. Trillich, Anleitung zu
hygienischen Untersuchungen. XXII, 304.
Erismann , Fr., Prof. Dr., Untersuchungen
über die körperliche Entwickelung der
Arbeiterbevölkerung in Central-Russland.
XXI, 624.
Eulenberg , Dr., Geh. Ober-Medicinalrath,
und Dir. Dr. Bach, Schulgesundheitslehre,
1. u. 2. Lieferung. XXI, 617.
Fayrer , J., Generalarzt Dr., Geschichte und
Epidemiologie der Cholera. XXII, 582.
Flinzer , Max, Medicinalrath Dr., Die Ty¬
phusepidemie in Chemnitz im Jahre 1888
und der Typhus daselbst seit dem Jahre
1887. XXII, 168.
Focke, W. O., Dr., Referat über: La Pro¬
stitution au point de vue de Phygiene de
Padministration en France et i PStranger,
von Reuss. XXI, 502.
Foucar, F. Theodor, Missionär, Der Alkohol,
als Betrüger und Mörder entlarvt. XXI,
522.
Foumier , Alfred, Prof. Dr., Die öffentliche
Prophylaxe der Syphilis. Uebersetzt von
Dr. Edmund Lesser. XXI, 164.
Frey er , M., Dr., Kreisphysicas, Wie ist
unser Hebammenwesen rationell zu bessern ?
XXI, 166.
Gärtner , A., Prof. Dr., u. Prof. Dr. F. Tie-
mann , Die chemische und mikroskopisch-
bacteriologische Untersuchung des Wassers.
XXI, 612.
V. Gerlöozy, Sigismund, Dr., Versuche
über die praktische Dcsinfection von Abfall¬
stoffen. XXI, 433.
Greiffenberg , Erni, Dr., Die Cholera in
Indien. XXII, 582.
Heim, L., Heber das Verhalten der Krank¬
heitserreger der Cholera, des Unterleibs¬
typhus und der Tuberculose in Milch, Butter,
Molken und Käse. XXII, 165.
—, Versuche über blaue Milch. XXII, 289.
Heller | Prof. Dr., Verhütung der Tuber¬
culose. Referat auf der XV. Versammlung
des Deutschen Vereins für öffentliche Ge¬
sundheitspflege zu Strassburg i. E. XXII,
82.
Hendel , Stadtrath, Oertliche Lage der
Fabriken in Städten. Inwieweit hat sich
ein Bedürfhiss herausgestellt, von der Be¬
stimmung des §. 23, Abs. 3 der Deutachen
Gewerbeordnung Gebrauch zu machen ?
Correferat auf der XIV. Versammlung des
Deutschen Vereins für öffentliche Gesund¬
heitspflege zu Frankfurt a. M. XXI, 58.
Henle, A., Ueber Creolin und seine wirk¬
samen Bestandtheile. XXI, 619.
Heuser, Strassenbefestigung und Strassen¬
reinigung. Referat auf der XIV. Ver¬
sammlung des Deutschen Vereins für öffent¬
liche Gesundheitspflege zu Frankfurt a. M.
XXI, 204.
Hey er, Carl, Dr., Ursache und Beseitigung
des Bleiangriffs durch Leitun gs wasser.
XXI, 344.
Heyroth, A., Ueber den Reinlichkeitszustand
des natürlichen und künstlichen Eises.
XXI, 489.
Digitized by LaOOQle
721
Generalregister des XXI. und XXII. Bandes.
Hirt , Ludwig, Prof. Dr., System der Ge¬
sundheitspflege. • XXII, 171.
Hüllmann , Sanitätsrath Dr., Ueber obligato¬
rische Ventilationseinrichtungen in Neu¬
bauten. XXII, 293.
Hueppe, Dr., Referat über: Arbeiten aus
dem kaiserlichen Gesundheitsamte. XXI,
489; XXII, 159, 287, 471.
—, Referat über: Ueber den Reinlichkeits¬
zustand des natürlichen und künstlichen
Eises, von Heyroth. XXI, 489.
—, Referat über: Die Säuglingssterblichkeit
im Deutschen Reiche während der Jahre
1875 bis 1877, von Würzburg. XXI, 490.
—, Referat über: Ueber Branntwein, seine
Darstellung und Beschaffenheit im Hinblick
auf seinen Gehalt an Verunreinigungen,
sowie über Methoden zu deren Erkennung,
Bestimmung und Entfernung, von Seil.
XXI, 491.
—, Referat über: Die Heilanstalten des
Deutschen Reiches, von Rahts. XXI, 491.
—, Referat über: Untersuchungen über den
Einfluss des Eintrocknens auf die Lebens¬
fähigkeit der Cholerabacillen, von Berck-
holtz. XXII, 159.
—, Referat über: Beiträge zur Pockenstatistik
des Jahres 1887, von Rahts. XXII, 160.
—, Referat über: Ergebnisse des Impfge¬
schäftes im Deutschen Reiche für das Jahr
1885. XXII, 160; für die Jahre 1886
und 1887. XXII, 290.
—, Referat über: Untersuchungen über das
Verstäuben und Verdampfen von Queck¬
silber mit besonderer Berücksichtigung der
Verhältnisse in Spiegelbeleganstalten, von
Renk. XXII, 161.
—, Referat über: Gutachten, betr. Verun¬
reinigung der Werre bei Herford durch
die Abwässer der H.’schen Stärkefabrik in
Salzuflen, von Renk. XXII, 162.
—, Referat über: Untersuchungen über die
Wirksamkeit verschiedener chemischer Des-
infectionsmittel bei kurz dauernder Ein¬
wirkung auf InfectionsstofFe, von Jäger.
XXII, 163.
—, Referat über: Ueber das Verhalten der
Krankheitserreger der Cholera, des Unter¬
leibstyphus und der Tuberculose in Milch,
Butter, Molken und Käse, von Heim.
XXII, 164.
—, Referat über: Beitrag zum Wachsthum
der Typhusbacillen auf Kartoffeln, von
Schiller. XXII, 165.
—, Referat über: Technische Erläuterungen
zu dem Entwürfe eines Gesetzes über die
Besteuerung des Branntweins, von Seil.
XXII, 166.
—, Referat über: Sammlung von Gutachten
über Fluss Verunreinigung, von Renk. XXII,
287.
—, Referat über: Die Zahl der Geistes¬
kranken in den Heil- und Pflegeanstalten
des Deutschen Reiches, verglichen mit den
Ergebnissen der letzten Volkszählungen,
von Rahts. XXH, 288.
Vierteljahrsschrift für Gesundheitspflege, 1890.
Hueppe, Dr., Referat über: Ueber die Be¬
völkerungsvorgänge in deutschen Orten mit
15 000 und mehr Einwohnern im Durch¬
schnitt der Jahre 1878 bis 1887, von Würz¬
burg. XXII, 288.
—, Referat über: Versuche über blaue Milch,
von Heim. XXII, 289.
—, Referat über: Ueber die Verwerthung
der rothen Salpetrigsäure-Indolreaction zur
Erkennung der Cholerabacterien, von Petri.
XXII, 471.
—, Referat über: Die Thätigkeit der im
Deutschen Reiche errichteten Anstalten zur
Gewinnung von Thierlymphe während des
Jahres 1888. XXII, 471.
—, Referat über: Versuche über die des-
inficirende Kraft der synthetischen Carbol-
säure im Vergleich zu Carbolsäure der
Pharm, germ. und zu Carbolschwefelsäure,
von Ohlmüller. XXII, 471.
—, Referat über: Ergebnisse der amtlichen
Pockensterbe - und Pockenerkrankungs¬
statistik im Deutschen Reiche vom Jahre
1888, von Rahts. XXH, 472.
—, Referat über: Ueber die Reinigung von
Rohspiritus und Branntwein nach dem
Verfahren von Traube und Bodländer, von
Seil. XXH, 472.
Hueppe , F., Die hygienische Beurtheilung
des Trinkwassers vom biologischen Stand¬
punkte. XXI, 339.
—, Die Methodeu der Bacterien forsch ung.
XXII, 305.
Jäger , H., Untersuchungen über die Wirk¬
samkeit verschiedener chemischer Desinfec-
tionsmittel bei kurz dauernder Einwirkung
auf Infectionsstoffe. XXII, 163.
V. Kiesling, Adolf, Dr., Ritter, Sanitäts¬
bericht von Ober-Oesterreich. XXII, 167.
Körösi , Joseph, Kritik der Vaccinations-
statistik und neue Beiträge zur Frage des
Impfschutzes. XXII, 307.
Körner , Otto, Dr., Kann die Schule für
das häufige Auftreten der Chorea rainor
während des schulpflichtigen Alters mit
verantwortlich gemacht werden? XXI, 415.
Kollm, Dr., Referat über: Der Typhus in
Hamburg mit besonderer Berücksichtigung
der Epidemieen von. 1885 bis 1888, von
Reineke. XXII, 589.
Krieger, Geh. Med.-Rath Dr., Die hygie¬
nischen Verhältnisse und Einrichtungen in
Eisass - Lothringen. Referat auf der XV.
Versammlung des Deutschen Vereins für
öffentliche Gesundheitspflege zu Strassburg
i. E. XXH, 9.
Krieger, Reg.-Rath Dr., Jahrbuch der Me-
dicinalverwaltung in Eisass - Lothringen,
II. Bd., Jahrgang 1889. XXI, 610.
Kühne , H., Dr., Hofrath, Praktische An¬
leitung zum mikroskopischen Nachweis
der Bacterien im thierischen Gewebe.
XXI, 352.
Kümmel, W., Civilingenieur, Wasserver¬
sorgung und Flussverunreinigung. XXII,
377.
46
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722
Generalregister des XXI. und XXIL Bandes.
Lay et, A., Prof., Trait6 pratique de laVac-
cination animale. XXI, 621.
Lent, San.-Rath Dr., Oertliche Lage der
Fabriken in Städten. Inwieweit hat sich
ein Bedürfniss heraasgestellt, von der
Bestimmung des §. 23, Abs. 3 der Deut¬
schen Gewerbeordnung Gebrauch zu
machen? Referat auf der XIV. Versamm-
lung de* Deutschen Vereins für öffentliche
Gesundheitspflege zu Frankfurt a. M.
XXI, 42.
Lent , Sanitätsrath Dr., Köln. Festschrift für
die Mitglieder und Theilnehmer der 61.
Versammlung deutscher Naturforscher und
Aerzte. XXI, 498.
Lepsius, Dr., Referat über: Ursache und
Beseitigung des Bleiangriffs durch Leitungs-
wasBer, von Heyer. XXI, 344.
Libbertz, Dr., Referat über: Die hygie¬
nische Beurtheilung des Trink wassere vom
biologischen Standpunkte, von Hueppe.
XXI, 339.
—, Referat über: Die Methoden der Bacterien-
forschung, von Hueppe. XXII, 305.
Lindley, W. H., Stadtbaurath, Welche
Erfahrungen sind mit den in den letzten
Jahren errichteten Klärvorrichtungen städti¬
scher Abwässer gemacht worden? Erstes
Referat auf der XIV. Versammlung des
Deutschen Vereins für öffentliche Gesund¬
heitspflege zu Frankfurt a. M. XXI, 71.
—, Die Nutzbarmachung des Flusswassers
für Wasserversorgung. XXII, 191.
Lissauer, Dr., Referat über: Le tout i
l’egout en Belgique, von D6vaux und
Putzeys. XXII, 294.
Löffler, Prof. Dr., Eisenbahnhygiene in
Bezug auf die Reisenden. Correferat auf
der XV. Versammlung des Deutschen Ver¬
eins für öffentliche Gesundheitspflege zu
Strassburg i. E. XXII, 124.
Lohausen, Stadtbaurath, Welche Erfahrun¬
gen sind mit den in den letzten Jahren
errichteten Klärvorrichtungen städtischer
Abwässer gemacht worden? Viertes Referat
auf der XIV. Versammlung des Deutschen
Vereins für öffentliche Gesundheitspflege
zu Frankfurt a. M. XXI, 123.
Lütjohann, königl. preuss. Reg. - Bau¬
meister, Die Barackenanlagen zur Unter¬
bringung und Verpflegung der Arbeiter beim
Bau des Nord-Ostsee-Canals. XXI, 577.
M&rklin, Dr., Referat über: Gesundheits¬
pflege in Haus und Familie, von Dorn-
blüth. XXI, 338.
—, Referat über: Gesundheitspflege des
Kindes, von Dornblüth. XXI, 608.
Magnus , Hugo, Prof. Dr., Die Jugend-
Blindheit. XXI, 514.
Marcus, E., Referat über: Sanitätsbericht von
Ober-Oesterreich, von Kissling. XXII, 167.
Martin , Ludwig, Dr., Aerztliche Erfahrung
über die Malaria der Tropenländer. XXn,
301.
Marx, Dr., Die gesundheitspolizeiliche Ueber-
wacliung des Verkehrs mit Milch. XXII, 430.
Marx , Dr., Unterrichtsbuch für angehende
Krankenpflegerinnen. XXU, 482.
Menke , San.-Rath Dr., Welche Aufgaben
erfüllt das Krankenhaus der kleinen Städte
und wie ist es einzurichten? XXII, 482.
Miquel , Oberbürgermeister Dr., Maass¬
regeln zur Erreichung gesunden Wohnens.
Referat auf der XIV. Versammlung des
Deutschen Vereins für öffentliche Gesund¬
heitspflege zu Frankfurt a. M. XXI, 12.
—, Maassregeln zur Erreichung gesunden
Wohnens. Referat auf der XV. Versamm¬
lung des Deutschen Vereins für öffentliche
Gesundheitspflege zu Strassburg i. E.
XXII, 23.
Miquel , Die Mikroorganismen der Luft.
Uebersetzt von Emmerich. XXI, 618.
Nakahama , T., Dr., Ueber den Ei weiss¬
bedarf des Erwachsenen, mit Berücksichti¬
gung der Beköstigung in Japan. XXI, 520.
Ohlmüller, Versuche über die desinticirende
Kraft der synthetischen Carbolsäure im
Vergleich zu Carbolsäure der Pharm, germ.
und zu Carbolschwefelsäure. XXII, 471.
Pause , Dr. med., Die Naturgeschichte des
Diphtheriepilzes und des ihm verwandten
ScharlacKpiizes. XXII, 305.
Petri , Ueber die Verwerthung der rothen
Salpetrigsäure-Indolreaction zur Erkennung
der Cholerabacterien. XXII, 471.
V. Pettenkofer , M., Dr., Die Verunreinigung
der Isar durch das Schwemmsystem von
München. XXII, 571.
—, Vorwort zu Cholera, Nr. VII der Hygie¬
nischen Tagesfragen. XXII, 582.
Pfeiffer, L., Geh. Med.-Rath Dr., Die Schutz¬
pockenimpfung. XXI, 355.
Pfeiffer, Ludwig, Dr., Die schweflige Säure
und ihre Verwendung bei Herstellung von
Nahrungs- und Genussmitteln. XXI, 628.
Pistor, M., Dr., Die Heimstätten für Ge¬
nesende auf den Rieselgütern der Stadt
Berlin. XXI, 373.
—, Die Anstellung von Gesundheitsaufsehern
in Berlin. (Nach einem in der Deutschen
Gesellschaft für öffentliche Gesundheits¬
pflege in Berlin gehaltenen Vortrage.)
XXII, 353.
—, Referat über: Die öffentliche Prophylaxe
der Syphilis, von Fournier, übersetzt von
Lesser. XXI, 164.
—, Referat über: Die Verbreitung des Heil¬
personals, der pharmaceutischen Anstalten
und des pharmaceutischen Personals im
Deutschen Reiche. XXI, 491.
—, Referat über: Die Reichsgesetze vom
25. Juni, 5. und 12. Juli 1887. XXI, 492.
—, Referat über: Die Typhus-Epidemie in
Chemnitz im Jahre 1888 und der Typhus
daselbst seit dem Jahre 1887, von Flinzer.
XXU, 168.
—, Referat über: System der Gesundheits¬
pflege, von Hirt. XXII, 171.
Post , J., Musterstätten persönlicher Für¬
sorge von Arbeitgebern für ihre Geschäfts¬
angehörigen. XXII, 480.
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Generalregister des XXI. und XXII. Bandes.
Puteeys, F., u. A. Devaux, Le tont i
l’lgout en Belgique. XXII, 294.
Bahts , Die Heilanstalten des Deutschen
Reiches. XXJ, 491.
—, Beitrage zur Pockenstatistik des Jahres
1887. XXII, 160.
—, Die Zahl der Geisteskranken in den
Heil* und Pflegeanstalten des Deutschen
Reiches, verglichen mit den Ergebnissen
der letzten Volkszählungen. XXII, 288.
—, Ergebnisse der amtlichen Pockensterbe-
und PockenerkrankungBstatistik im Deut¬
schen Reiche vom Jahre 1888. XXII, 472.
Bapmund, C., Reg.- u. Med.-Rath Dr., Das
Reichs • Impfgesetz nebst Ausfiihrungs-
bestimmungen. XXI, 356.
Bavenee, E., La Vie du soldat.. XXH, 308.
Reichardt, E., Referat über: Ueber Wasser¬
versorgung der Städte im Allgemeinen
und die geplante Wasserversorgung Prags
im Besonderen, von Altschul. XXH, 477.
—, Referat über: Die Münchener Hochquellen-
leitung aus dem Murgfallthale, nebst Bei¬
trägen zur Untersuchung des Trink- und
Nutzwassers, von Trillich. XXII, 478.
—, Referat über: Untersuchungen über die
Wirkungen der Sandfllter des städtischen
Wasserwerkes in Zürich, von Bertschinger.
XXH, 479.
Reineke, J. J., Dr., Referat über: Anlei¬
tung zur Gesundheitspflege an Bord von
Kauffahrteischiffen. XXI, 493.
Beincke , J. J., Dr., Der Typhus in Hamburg
mit besonderer Berücksichtigung der Epi-
demieen von 1885 bis 1888. XXII, 589.
Benk , Untersuchungen über das Verstäuben
und Verdampfen von Quecksilber mit be¬
sonderer Berücksichtigung der Verhältnisse
in Spiegelbeleganstalten. XXH, 161.
—, Gutachten, betreffend Verunreinigung der
Werre bei Herford durch Abwässer der
H.’schen Stärkefabrik in Salzuflen. XXII,
162.
—, Sammlung von Gutachten über Fluss¬
verunreinigung. XXII, 287.
Ifct 466 , L., Dr., La Prostitution au point de
vue de Phygi&ne de Padministration en
France et k Petranger. XXI, 502.
Rietsohel, H., Prof., Ueber die Bestim¬
mung und die Grenzen des Luftwechsels
in geschlossenen, von Menschen benutzten
Räumen. XXH, 225.
Roller, C., königl. Kreiswundarzt Dr.,
Die Gas - Badeöfen und ihre gesundheit¬
lichen Gefahren. XXI, 604.
Bosenthal , J., Prof. Dr., Vorlesungen über
die öffentliche und private Gesundheits¬
pflege. XXH, 291.
Roth, E., Dr., Ueber Wohnungshygiene.
XXI, 139.
—, Ueber Wasser und Wasserversorgung mit
besonderer Berücksichtigung der Verhält¬
nisse kleinerer Städte. XXI, 310.
—, Ueber den gegenwärtigen Stand der Lehre
von der Disposition und Immunität. XXI,
444.
723
Roth, E., Dr., Ueber Verbreitung des Typhus
durch Milch. XXII, 238.
—, Die Gründung von Baugenossenschaften
mit beschränkter Haftpflicht zur Schaffung
gesunder Wohnungen. XXII, 363.
—, Die Hygiene auf dem zehnten inter¬
nationalen medicinischen Congresse in Ber¬
lin. XXII, 521.
—, Referat über: Die Schwankungen des
Grundwassers mit besonderer Berücksichti¬
gung der mitteleuropäischen Verhältnisse,
von Soyka. XXI, 347.
—, Referat über: Die Schutzpockenimpfung,
von L. Pfeiffer. XXI, 355.
—, Referat über: Die Jugend-Blindheit, von
Magnus. XXI, 514.
—, Referat über: Nouveaux elömenta d’hy-
gi&ne, von Arnould. XXI, 609.
—, Referat über: Die chemische und mikro-
skopisch-bacteriologische Untersuchung des
Wassers, von Tiemann u. Gärtner. XXI, 612.
—, Referat über: Schulgesundheitslehre, 1.
u. 2. Lieferung, von Eulenberg und Bach.
XXI, 617.
—, Referat über: Das Dorpater Gymnasium
in gesundheitlicher Beziehung, von Ströhm-
berg. XXII, 169.
—, Referat über: Festschrift zur Feier des
fünfzigjährigen Bestehens des Vereins pfäl¬
zischer Aerzte. XXII, 291.
—, Referat über: Axel Key’s schulhygieni¬
sche Untersuchungen, von Burgerstein.
XXH, 295.
—, Referat über: L’Hygi&ne k P&cole, von
Collineau. XXII, 299.
Roth, W., Dr., Generalarzt erster Classe,
Verbesserungen in der Gesundheitspflege
der französischen Armee. XXII, 390.
—, Referat über: La Vie du Soldat, von
Ravenez. XXH, 308.
—, Referat über: Ein Menschenalter Militär¬
arzt, von Derblich. XXII, 313.
Rother, C., Dr., Die gesundheitlichen Nach-
theile der Zuckerfabriken und deren Be¬
seitigung. XXI, 545.
Buff, J., Das Buch der vernünftigen Kranken¬
pflege. XXII, 171.
Schiller , Beitrag zum Wachsthum der Ty¬
phusbacillen auf Kartoffeln. XXII, 165.
Schlockou 7, Dr., Der preussische Physicus.
Zweite Auflage. XXI, 611.
Schmidt , F. A., Dr. med., Die künstliche
Ernährung des Säuglings mit keimfrei ge¬
machter Milch nach dem Soxhlet’schen
Verfahren. XXI, 517.
Sohuler, Referat über: Untersuchungen
über die körperliche Entwickelung der
Arbeiterbevölkerung in Central - Russland,
von Erismann. XXI, 624.
—, Referat über: Musterstätten persönlicher
Fürsorge von Arbeitgebern für ihre Ge¬
schäftsangehörigen, von Post. XXH, 480.
Schulz, M., Dr., Referat über: Kritik der
Vaccinationsstatistik und neue Beiträge zur
Frage des Impfschutzes, von Körösi. XXH,
307.
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724
Generalregister des XXI. und XXII. Bandes.
Schulz| M., Dr., Referat über: Beiträge
zur Beurtheilung des Nutzens der Schutz¬
pocken impfung nebst Mittbeilungen über
Maassregeln zur Beschaffung untadeliger
Thierlymphe. XXI, 353.
—, Referat über: Das Reichs - Impfgesetz
nebst Ausführungsbestimmungen, von Rap¬
mund. XXI, 356.
—, Referat über: Trait6 pratique de la Vacci-
nation animale, von Layet. XXI, 621.
—, Referat über: Welche Aufgaben erfüllt das
Krankenhaus der kleinen Städte und wie ist
es einzurichten?, von Mencke. XXII, 482.
—, Referat über: Unterrichtsbuch für an¬
gehende Krankenpflegerinnen, von Marx.
XXII, 482.
Schuster, A., Dr., Referat über: Die Ver¬
unreinigung der Isar durch das Schwemm-
systero von München, von Pettenkofer.
XXU, 571.
Schuster, A., Dr., Quarantänen. XXII, 582.
Sohwartz, Dr., Geh. Med.- und Regierungs¬
rath , Die Sectionen für Hygiene und
Staatsarzneikunde (gerichtliche Medicin und
Medicinalpolizei) der 61. Versammlung
deutscher Naturforscher und Aerzte in
Köln. XXI, 267.
—, Wie kann der grossen Sterblichkeit an
Tuberculose unter den Krankenpflege¬
genossenschaften wirksam vorgebeugt
werden? XXII, 246.
—, Bericht über die Section für Hygiene,
Medicinalpolizei und gerichtliche Medicin
der 62. Versammlung deutscher Natur¬
forscher und Aerzte in Heidelberg vom
18. bis 23. Sept. 1889. XXII, 483.
V. Sehlen, Dr., Ueber die Wirksamkeit
des Dr. Hulwa’schen Klärverfahrens für
Abwässer in bacteriologischer Beziehung.
XXI, 134.
Seil , Ueber Branntwein, seine Darstellung
und Beschaffenheit im Hinblick auf seinen
Gehalt an Verunreinigungen, sowie über
Methoden zu deren Erkennung, Bestimmung
und Entfernung. XXI, 491.
—, Technische Erläuterungen zu dem Ent¬
würfe eines Gesetzes über die Besteuerung
des Branntweins. XXII, 166.
—, Ueber die Reinigung von Rohspiritus
und Branntwein nach dem Verfahren von
Traube und Bodländer. XXU, 472.
Soyka , Isidor, Prof. Dr., Die Schwankungen
des Grundwassers mit besonderer Berück¬
sichtigung der mitteleuropäischen Verhält¬
nisse. XXI, 347.
Spies, A., Dr., Volks-u. Schulbäder. XXI, 530.
—, Volks- und Arbeiterbäder. XXII, 326.
—, Repertorium der im Laufe des Jahres
1888 in deutschen und ausländischen Zeit¬
schriften erschienenen Aufsätze über öffent¬
liche Gesundheitspflege. XXI, 631.
—, Dasselbe für 1889. XXII, 597.
—, Referat über: Köln. Festschrift für die
Mitglieder und Theilnehmer der 61. Ver¬
sammlung deutscher Naturforscher und
Aerzte, von Lent. XXI, 498.
Spies, A., Dr., Referat über: Hygienische
Topographie der Stadt Rostock, von Uffel-
mann. XXI, 500.
—, Referat über: Vorlesungen über die
öffentliche und private Gesundheitspflege,
von Rosenthal. XXU, 291.
Stieh, Dr., Referat über: Die Fleischver¬
giftungen in Andelfingen und Kloten, von
Suter. XXII, 473.
—, Referat über: Geschichte und Epidemio¬
logie der Cholera, von Fayrer. XXU, 582.
—, Referat über: Die Cholera in Indien,
von Greiffenberg. XXU, 582.
—, Referat über: Quarantänen, von Schuster.
XXU, 582.
—, Referat über: Studien über die Aetio-
iogie der Cholera, von Cramer. XXU, 582.
Straasmann, Fritz, Dr., Privatdocent,
Weitere Mittheilungen über die Bedeutung
der Verunreinigungen des Trinkbrannt¬
weins. XXU, 418.
—, Referat über: Die Trunksucht und ihre
Abwehr, von Baer. XXU, 596.
Ströhmberg , Christian, Dr., Das Dorpater
Gymnasium in gesundheitlicher Beziehung.
XXII, 169.
Suter , Dr., Die Fleischvergiftungen in Andel¬
fingen und Kloten. XXU, 473.
'ltemann , F., Prof. Dr., u. Prof. Dr. A.
Gärtner , Die chemische und mikro-
skopisch-bacteriologiscbe Untersuchung des
Wassers. XXI, 612.
Traoinski, Dr., Ueber die Einrichtung,
hygienische und volkswirthschaftliche Be¬
deutung der Grenzschlachthäuser. XXU,
553.
THllich, Heinrich, Die Kaffeesurrogate.
XXI, 630.
—, Die Münchener Hochquellenleitung aus
dem Murgfallthale nebst Beiträgen zur
Untersuchung des Trink- und Nutzwassers,
XXU, 478.
Trüdinger , Otto, Die Arbeiterwohnungsfrage
und die Bestrebungen zur Lösung derselben.
XXI, 615.
Tuczek , Dr. Docent, königl. Medicinal-
assessor, Das pathologische Element in
der Truuksucht. XXI, 520.
UfPelmann, Referat über: La riforma sani-
taria iu Italia, von Zucchi. XXI, 497.
—, Referat über: Das Jahrbuch der Medicinal-
verwaltung in Eisass-Lothringen. XXI, 501.
—, Referat über: Vierzehnter bis siebzehnter
Jahresbericht der königlich chemischen
Centralstelle für öffentliche Gesundheits¬
pflege zu Dresden. XXI, 518.
—, Referat über: Ueber den Eiweissbedarf
des Erwachsenen, mit Berücksichtigung
der Beköstigung in Japan, von Nakahama.
XXI, 520.
—, Referat über: Jahrbuch der Medicinal-
verwaltung in Eisass-Lothringen, zweiter
Band, Jahrgang 1889, von Krieger. XXI,
610.
Uffelmann , J., Prof. Dr., Hygienische Topo¬
graphie der Stadt Rostock. XXI, 500.
Digitized by LaOOQle
725
Greneralregister des XXI. und XXII. Bandes.
Wawrinsky, R., Dr., Gesundheitsinspector,
Die Milchcommission in Stockholm. XXI,
424.
Wehmer, R., Referat über: Wie ist unser
Hebammenwesen rationell zu bessern? von
Freyer. XXI, 166.
—, Referat über: Die sociale und geburts-
hülflich refurmatorische Bedeutung der
Wöchnerinnenasyle, von Brennecke. XXI,
508.
—, Referat über: Aerztliche Erfahrung über
die Malaria der Tropenländer, von Martin.
XXII, 301.
Wernioh, Referat über: Bacteriologische
Diagnostik, von Eisenberg. XXI, 350.
—, Referat über: Praktische Anleitung zum
mikroskopischen Nachweis der Bat terien im
thierischen Gewebe, von Kühqe. XXI, 352.
—, Referat über: Die Cholera des Jahres
1886 in Istrien und Görz - Gradisca, von
Bohata. XXI, 509.
—, Referat über: Studio sulle endemie del
cretinismo e del gozzo. XXI, 511.
—, Referat über: Die Mikroorganismen der
Luft, von Miquel, übersetzt von Emmerich.
XXI, 618.
—, Referat über: Das Buch der vernünftigen
Krankenpflege, von Raff. XXII, 171.
—, Referat über: Die Naturgeschichte des
Diphtheriepilzes u. des ihm verwandten
Scharlachpilzes, von Pause. XXII, 305.
—, Referat über: Ueber den Kampf des
menschlichen Körpers mit den Bacterien,
von Arnold. XXII, 306.
T Veyl, Th., Dr., Die Theerfarben mit be¬
sonderer Rücksicht auf Schädlichkeit und
Gesetzgebung hygienisch- und forensisch¬
chemisch untersucht. XXII, 313.
n. Orts
Andelfingen , Die Fleischvergiftungen in
— und Kloten. (Suter, Referat.) XXII, 473.
Belgique, Le tout k l’6gout en —. (D6-
vaux und Putzeys, Referat.) XXII, 294.
Berlin, Die Heimstätten für Genesende auf
den Rieselgütern der Stadt —. (Pistor.)
XXI, 373.
Berlin, Die deutsche allgemeine Ausstellung
für Unfallverhütung in—, 1889. (Becker.)
XXI, 594.
Berlin, Die Ueberwachung des Verkehrs mit
Butter und Margarine in —. Die Grenzen
der Durchführbarkeit des Margarinegesetzes
und deren Gründe. (Bisehoff.) XXII, 262.
Berlin , Die Anstellung von Gesundheits¬
aufsehern in —. (Pistor.) XXII, 353.
Berlin, Die Nahrungsmittelcontrole in —
im Verfolg des Gesetzes vom 14. Mai 1879.
(Bischoff.) XXII, 395.
Berlin, Die Hygiene auf dem zehnten inter¬
nationalen medicinischen Congresse in —.
(Roth.) XXII, 521.
Wiehert, Geh. Baurath, Eisenbahnhygiene
in Bezug auf die Reisenden. Referat auf
der XV. Versammlung des Deutschen Ver¬
eins für öffentliche Gesundheitspflege zu
Strassburg i. E. XXII, 105.
Wiebe, Stadtbaumeister, Welche Erfahrun¬
gen sind mit den in den letzten Jahren
errichteten Klärvorrichtungen städtischer
Abwässer gemacht worden? Drittes Referat
auf der XIV. Versammlung des Deutschen
Vereins für öffentliche Gesundheitspflege
zu Frankfurt a. M. XXI, 103.
Winter, Gas- und Wasserwerk - Director,
Welche Erfahrungen sind mit den in den
letzten Jahren errichteten Klärvorrichtun-
gen städtischer Abwässer gemacht worden?
Zweites Referat auf der XIV. Versammlung
des Deutschen Vereins für öffentliche Ge¬
sundheitspflege zu Frankfurts. M. XXI, 87.
Wolffhügel , Referat über: Das Klima
des aus8ertropiscben Südafrika, von Dove.
XXI, 350.
—, Referat über: Ueber Creolin u. seine wirk¬
samen Bcstandtheile, von Henle. XXI, 619.
Würzburg , A., Die Säuglingssterblichkeit
im Deutschen Reiche während der Jahre
1875 bis 1877. XXI, 490.
—, Ueber die Bevölkerungsvorgänge in deut¬
schen Orten mit 15 000 und mehr Ein¬
wohnern im Durchschnitt der Jahre 1878
bis 1887. XXII, 288.
V. Ziemssen, Geh. Rath, Prof. Dr., An¬
stalten zur Fürsorge für Genesende. Re¬
ferat auf der XV. Versammlung des Deut¬
schen Vereins für öffentliche Gesundheits¬
pflege zu Strnssburg i. E. XXII, 61.
Zucchi , Carlo, Dr., La riforma sanitaria in
Italia. XXI, 497.
egister.
Berliner, Die — Feriencolonien. (Bor-
chardt.) XXII, 565.
Chemnitz, Die Typhus-Epidemie in — im
Jahre 1888 und der Typhus daselbst seit
dem Jahre 1887. (Flinzer, Referat.) XXII,
168.
Deutschen Reiche, Die Säuglingssterb¬
lichkeit im — während der Jahre 1875
bis 1877. (Würzburg, Referat.) XXI, 490.
Deutschen Reiche, Ergebnisse des Impf¬
geschäftes im — für das Jahr 1885. (Re¬
ferat.) XXII, 160; für die Jahre 1886
und 1887. XXII, 290.
Deutschen Reiches, Die Zahl der Geistes¬
kranken in den Heil- und Pflegeanstalten
des —, verglichen mit den Ergebnissen
der letzten Volkszählungen. (Rahts, Re¬
ferat.) XXII, 288.
Deutschen Reiche, Die Thätigkeit der
der im — errichteten Anstalten zur Ge¬
winnung von Thierlvmphe während des
Jahres 1888. (Referat.) XXII, 471.
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726 Generalregister des XXI. und XXIL Bandes.
Deutschen Reiche, Ergebnisse der amt¬
lichen Pockensterbe- und Pockenerkran¬
kungsstatistik im — vom Jahre 1888.
(Rnhts, Referat.) XXII, 472.
Dorpat, Das —er Gymnasium in gesund¬
heitlicher Beziehung. (Ströhmberg, Re¬
ferat.) XXII, 169.
Dresden, Vierzehnter bis siebzehnter Jahres¬
bericht der königl. chemischen Centralstelle
für öffentliche Gesundheitspflege zu —.
(Referat.) XXI, 518.
Eisass - Lothringen , Das Jahrbuch der
Medicinalverwaltung in —. (Referat.)
XXI, 501.
Elsass-Lothringen, Jahrbuch der Medi¬
cinalverwaltung in —, II. Bd., Jahrgang
1889. (Krieger, Referat.) XXI, 610.
Eisass - Lothringen, . Die hygienischen
Verhältnisse und Einrichtungen in —.
Referat (Krieger) auf der XV. Versammlung
des Deutschen Vereins für öffentliche Ge¬
sundheitspflege zu Strassbarg i. E. XXII, 9.
France, La Prostitution au point de vue
de Phygi&ne de Padministration en — et
4 l’etranger. (Reuss, Referat.) XXI, 502.
Frankreich, Verbesserungen in der Ge¬
sundheitspflege der Armee in —. (Roth.)
XXII, 390.
Görs-Gradisoa, Die Cholera des Jahres
1886 in Istrien und —. (Bohata, Re¬
ferat.) XXI, 509.
Hamburg, Der Typhus in —, mit be¬
sonderer Berücksichtigung der Epidemieen
von 1885 bis 1888. (Reineke, Referat.)
XXII, 589.
Hamburg - Eppendorf , Mittheilungen
über das Neue allgemeine Krankenhaus
zu —. Zweite Hälfte (Deneke). XXI, 273.
Japan, Ueber den Ei weissbedarf des Er¬
wachsenen , mit Berücksichtigung der
Beköstigung in —. (Nakahama, Referat.)
XXI, 520.
Indien, Die Cholera in —. (Greiffenberg,
Referat.) XXII, 582.
Isar, Die Verunreinigung der — durch das
Schwemmsystem von München, (v. Petten-
kofer, Referat.) XXII, 571.
Istrien, Die Cholera des Jahres 1886 in —
und Görz • Gradisca. (Bohata, Referat.)
XXI, 509.
Italia, La riforma sanitaria in —. (Zucchi,
Referat.) XXI, 497.
Kloten, Die Fleischvergiftungen in Andel -
fingen und —. (Suter, Referat.) XXII,
473.
München , Die —er Hochquellenleitung
aus dem Murgfallthale, nebst Beiträgen
zur Untersuchung des Trink- und Nutz-
wassers. (Trillieh, Referat.) XXH, 478.
München, DieVerunreinigungderlsardurch
das Schwemmsystem von —. (v. Petten-
kofer, Referat.) XXII, 571.
Oesterreich, Sanitätsbericht von Ober-.
(Kissling, Referat.) XXH, 167.
Prag, Ueber Wasserversorgung der Städte
im Allgemeinen und die geplante Wasser¬
versorgung —’s im Besonderen. (Altschul,
Referat.) XXII, 477.
Rostock, Hygienische Topograpie der Stadt
—. (Uffelmann, Referat.) XXI, 500.
Russland , Untersuchungen über die kör¬
perliche Entwickelung der Arbeiterbevölke¬
rung in Central-. (Erismann, Referat.)
XXI, 624.
Stockholm, Die Milchcommission in —.
(Wawrinsky.) XXI, 424.
Südafrika, Das Klima des aussertro-
pischen —. (Dove, Referat.) XXI, 350.
Tropenl&nder, Aerztliche Erfahrung über
die Malaria der —. (Martin, Referat.)
XXII, 301.
Zürich, Untersuchungen über die Wirkungen
der Sandfilter des städtischen Wasserwerkes
in —. (Bertschinger, Referat.) XXH, 479.
DX Sach
Abwässer, Welche Erfahrungen sind mit
den in den letzten Jahren errichteten
Klärvorrichtungen städtischer — gemacht
worden? Referate (Lindley, Winter, Wiebe,
Lohausen), Discussion und Resolution auf
der XIV. Versammlung des Deutschen Ver¬
eins für öffentliche Gesundheitspflege zu
Frankfurt a. M. XXI, 71.
Abwässer, Gutachten, betr. Verunreini¬
gung der Werre bei Herford durch die —
der H.’schen Stärkefabrik in Salzuflen.
(Renk, Referat.) XXII, 162.
Alkohol, Der —, als Betrüger und Mörder
entlarvt. (Foucar, Referat.) XXI, 522.
Anstalten zur Fürsorge für Genesende.
Referate (von Ziemssen, Back), Thesen,
Discussion und Resolution auf der XV.
Versammlung des Deutschen Vereins für
register.
öffentliche Gesundheitspflege zu Strassburg
i. E. XXII, 61.
Ansteckende Krankheiten , Vertrag
zwischen dem Königreiche Preussen und
dem Königreiche Belgien, betr. Austausch
von Nachrichten über — bei Mensch und
Thieren. XXII, 330.
Ansteckenden Krankheiten , Erlass
königl. Polizeipräsidiums und Magistrats
der Stadt Frankfurt a. M. vom 15. Januar
1890, betr. Hygienische Verhaltungsmaass¬
regeln bei —. XXH, 503.
Ansteckender Ausschlagskrankhei¬
ten, Erlass königl. preuss. Ministeriums
der geistlichen etc. Angelegenheiten vom
18. September 1888, betr. Das Auftreten —
im Zusammenhänge mit der Schutzpocken¬
impfung. XXI, 357.
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727
Generalregister des XXI. und XXII. Bandes.
Arbeiten aus dem kaiserliehen Ge-
sundheitsamte. (Referat.) XXI, 489;
XXII, 159, 287, 471.
Arbeiterbevölkerung, Untersuchungen
über die körperliche Entwickelung der —
in Central-Russland. (Erismann, Referat.)
XXI, 624.
Arbeiterwohnungsfrage, Die — und
die Bestrebungen zur Lösung derselben.
(Trüdinger, Referat.) XXI, 615.
Ausstellung für Unfallverhütung,
Die deutsche allgemeine — in Berlin 1889.
(Becker.) XXI, 594.
Bacterien, Praktische Anleitung zum
mikroskopischen Nachweis der — im thie-
rischen Gewebe. (Kühne, Referat.) XXI, 352.
Baeterien, Ueber den Kampf des mensch¬
lichen Körpers mit den —. (Arnold, Re¬
ferat.) XXII, 306.
Baoterienforsohung, Die Methoden der
—. (Hueppe, Referat.) XXII, 305.
Bacteriologische Diagnostik. (Eisen -
berg, Referat.) XXI, 350.
Baracken-Anlagen, Die — zur Unter¬
bringung und Verpflegung der Arbeiter
beim Bau des Nord-Ostsee-Canals. (Lüt-
johann.) XXI, 577.
Baugenossenschaften , Die Gründung
von — mit beschränkter Haftpflicht zur
Schaffung gesunder Wohnungen. (Roth.)
XXII, 363.
Bevölkerungsvorg&nge, Ueber die —
in deutschen Orten mit 15 000 und mehr
Einwohnern im Durchschnitt der Jahre 1878
bis 1887. (Würzburg, Referat.) XXII, 288.
Blaue Milch, Versuche über —. (Heim,
Referat.) XXII, 289.
Bleiangriffs durch Leitungswasser,
Ursache und Beseitigung des —. (Heyer,
Referat.) XXI, 344.
Blei- und zinkhaltigen Gegen-
Bt&nden , Reichsgesetz vom 25. Juni
1887 über den Verkehr mit —. (Re¬
ferat.) XXI, 492.
Branntwein, Ueber—, seine Darstellung
und Beschaffenheit im Hinblick auf seinen
Gehalt an Verunreinigungen, sowie über
Methoden zu deren Erkennung, Bestimmung
und Entfernung. (Seil, Referat.) XXI, 491.
Branntwein, Ueber die Reinigung von
Rohspiritus und — nach dem Verfahren
von Traube und Bodländer. (Seil, Re¬
ferat.) XXII, 472.
Branntweins, Technische Erläuterungen
zu dem Entwürfe eines Gesetzes über die Be¬
steuerung des —. (Seil, Referat.) XXII, 166.
Butter, Die Ueberwachung des Verkehrs
mit — und Margarine in Berlin. Die
Grenzen der Durchführbarkeit des Marga¬
rinegesetzes und deren Grüude. (Bischoff.)
XXII, 262.
Carbols&ure, Versuche über die desinfici-
rende Kraft der synthetischen — im Ver¬
gleiche zur Carbolsäure der Pharm, germ.
und zu Carbolschwefelsäure. (Ohlmüller,
Referat.) XXII, 471.
Chemischen Centralstelle für öffent¬
liche Gesundheitspflege, Vierzehnter
bis siebzehnter Jahresbericht der köuigl. —
zu Dresden. (Referat.) XXI, 518.
Cholera, Die — des Jahres 1886 in Istrien
und GÖrz - Gradisca. (Bohata, Referat.)
XXI, 509.
Cholera , Ueber das Verhalten der Krank¬
heitserreger der— des Unterleibstyphus und
der Tuberculose in Milch, Butter, Molken
und Käse. (Heim, Referat.) XXII, 164.
Cholera, Die — in Indien. (Greiffenberg,
Referat.) XXII, 582.
Cholera , Geschichte und Epidemiologie
der —. (Fayrer, Referat.) XXII, 5827
Cholera, Studien über die Aeliologie der
—. (Gramer, Referat.) XXII, 582.
Cholera, Vorwort zu —, Nr. VII der
Hygienischen Tagesfragen, (v. Pettenkofer,
Referat.) XXII, 582.
Cholerabaoillen , Untersuchungen über
den Einfluss des Eintrocknens auf die
Lebensfähigkeit der —. (Berckholtz, Re¬
ferat.) XXII, 159.
Cholerabacterien , Ueber die Verwer-
thung der rothen Salpetrigsäure - Indol -
reaction zur Erkennung der —. (Petri,
Referat.) XXII, 471.
Chorea minor, Kann die Schule für das
häufige Auftreten der — während des
schulpflichtigen Alters mit verantwortlich
gemacht worden? (Körner.) XXI, 405.
Creolin, Ueber — und seine wirksamen
Bestandteile. (Henle, Referat.) XXI, 619.
Cretiuismo, Studio sulle endimie del —
et del gozzo. (Referat.) XXI, 511.
Desinfection , Versuche über die prak¬
tische — von Abfallstoffen, (v. Gerloezy.)
XXI, 433.
Desinfectionsmittel , Untersuchungen
über die Wirksamkeit verschiedener chemi¬
scher — bei kurz dauernder Einwirkung auf
Infectionsstoffe. (Jäger, Referat.) XXII, 163.
Deutschen Vereins für öffentliche
Gesundheitspflege, Bericht des Aus¬
schusses über die vierzehnte Versammlung
der — zu Frankfurt a. M. vom 13. bis
15. September 1888. XXI, 1, 181.
Deutschen Vereins für öffentliche
Gesundheitspflege, Tagesordnung der
fünfzehnten Versammlung des — zu Strass¬
burg i. E. in den Tagen vom 14. bis 17.
September 1889. XXI, 544.
Deutschen Vereins für öffentliche
Gesundheitspflege, Bericht des Aus¬
schusses über die fünfzehnte Versammlung
des — zu Strassburg i. E. vom 14. bis
17. September 1889. XXII, l.
Deutschen Vereins für öffentliche
Gesundheitspflege, Tagesordnung der
sechzehnten Versammlung des — zu Braun¬
schweig in den Tagen vom 11. bis 14.
September 1890. XXII, 326, 492.
Diphtheriepilzes, Die Naturgeschichte
des — und des ihm verwandten Scharlach¬
pilzes. (Pause, Referat.) XXII, 305.
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Generalregister des XXI. und XXII. Bandes.
Disposition , Ueber den gegenwärtigen
Stand der Lehre von der — und Immuni¬
tät. (Roth.) XXI, 444.
Eintrocknens, Untersuchungen über den
Einfluss des — auf die Lebensfähigkeit der
Cholerabacillen. (Berckho)tz, Referat.)
XXII, 159.
Eisenbahnhygiene in Bezug auf die
Reisenden. Referate (Wiehert, Löffler) und
Discussion auf der XV. Versammlung des
Deutschen Vereins für öffentliche Gesund¬
heitspflege zu Strassburg i. E. XXII, 105.
Eises, Ueber den Reinlichkeitszustand des
natürlichen und künstlichen —. (Heyroth,
Referat.) XXI, 489.
Eiweissbedarf des Erwachsenen,
Ueber den —, mit Berücksichtigung der
Beköstigung in Japan. (Nakaharoa, Re¬
ferat.) XXI, 520.
Entwurf der von der XIV. Versammlung
des Deutschen Vereins für öffentliche Ge¬
sundheitspflege zu Frankfurt a. M. erwählten
Commission zur Vorberathung der tech¬
nischen Einzelvorscbläge, betr. Maass¬
regeln zur Erreichung gesunden Wohnens,
von Oberbaurath Prof. Baumeister. XXI,
263.
Erlass königl. preuss. Ministeriums der
geistlichen etc. Angelegenheiten vom 18.
September 1888, betr. das Auftreten
ansteckender Ausschlagskrankheiten im
Zusammenhänge mit der Schutzpocken¬
impfung. XXI, 357.
Erlass königl. preuss. Ministeriums der
geistlichen etc. Angelegenheiten vom 22.
November 1888, betr. die Verhütung des
Kindbettflebers. XXI, 523.
Erlass königl. preuss. Ministeriums der
geistlichen etc. Angelegenheiten vom 23.
November 1888, betr. die epidemische
Genickstarre (Meningitis cerebrospinalis.)
XXI, 528.
Erlass königl. preuss. Ministeriums für
Handel uud Gewerbe vom 18. Mai 1889,
betr. Vorschriften über die Einrichtung
und den Betrieb von Spiegel beleganstalten.
XXII, 332.
Erlass grossherzogl. badischen Ministeriums
des Innern vom 5. Juli 1889, betr. die
Verhütung der Verbreitung der Tuber-
culose. XXII, 337.
Erla88 königl. preussischen Kriegsministe¬
riums, Medicinalabtheiluug, vom 4. Januar
1890, betr. Sanitäre Ortsbeschreibungen
der Garnisonen. XXII, 498.
Erlass königl. preussischen Kriegsministe-
riums vom 11. März 1890, betr. Trink-
wasserbeschaffung in den Casernen. XXII,
499.
Erlass königl. preussischen Kriegsministe¬
riums, Medicinalabtheilung, vom 7. Novem¬
ber 1889, betr. Bekämpfung der Lungen¬
schwindsucht. XXII, 501.
Erlass königl. Polizeipräsidiums und Magi¬
strats der Stadt Frankfurt a. M. vom
15. Januar 1890, betr. Hygienische Ver¬
haltungsmaassregeln bei ansteckenden
Krankheiten. XXII, 503.
Ernährung des Säuglings, Die künst¬
liche — mit keimfrei gemachter Milch nach
dem Soxhlet’schen Verfahren. (Schmidt,
Referat.) XXI, 517.
Ersatzmitteln für Butter, Reichsgesetz
vom 12. Juli 1887 über den Verkehr mit
— mit Ausführungsbestimmungen. (Re¬
ferat.) XXI, 492.
Erste Hülfeleistung bei Unfällen,
Rundschreiben an die Vorstände sämmtlicher
ausschliesslich vom Reichsversicherungs¬
amte ressortirenden Berufsgenossenschalten
vom 8. December 1889, betr. die Aulhahme
von Bestimmungen über die .— in den Un¬
fallverhütungsvorschriften. XXII, 328.
Fabriken, Oertliche Lage der — in Städten.
Inwieweit hat sich ein Bedürfniss heraus¬
gestellt, von der Bestimmung des §. 23,
Abs. 3 der Deutschen Gewerbeordnung
Gebrauch zu machen V Referate (Lent,
Hendel), Thesen und Disscussion auf der
XIV. Versammlung des Deutschen Vereins
für öffentliche Gesundheitspflege in Frank¬
furt a. M. XXI, 42.
Feriencolonieen, Die Berliner —. (Bor-
chardt.) XXH, 565.
Festschrift, Köln. — für die Mitglieder
und Theilnehmer der 61. Versammlung
deutscher Naturforscher und Aerzte. (Lent,
Referat.) XXI, 498.
Festschrift zur Feier des fünfzigjährigen
Bestehens des Vereins pfälzischer Aerzte.
(Referat.) XXII, 291.
Fleischvergiftungen, Die — in Andel-
flngen und Kloten. (Suter, Referat.) XXII,
473.
Flussverunreinigung, Wasserversor¬
gung und —. (Dornblüth.) XXII, 145.
Flussverunreinigung, Sammlung von
Gutachten über —. (Renk, Referat.) XXII,
287.
Flussverunreinigung f Wasserversor¬
gung und —. (Kümmel.) XXH, 377.
Flusswassers , Die Nutzbarmachung des
— für Wasserversorgungen. (Lindlev.)
XXII, 191.
Gas-Badeöfen, Die — und ihre gesund¬
heitlichen Gefahren. (Roller.) XXI, 604.
Gast - und Sohankwirthschaften,
Rundverfügung königl. preussischen Mini¬
steriums des Innern vom 1. März 1890,
betr. die Anforderungen, welche in bau¬
licher und gesundheitlicher Beziehung an
die — zu stellen sind. XXII, 502.
Geisteskranken, Die Zahl der — in den
Heil- und Pflegeanstalten des Deutschen
Reiches, verglichen mit den Ergebnissen
der letzten Volkszählungen. (Rahts, Re¬
ferat.) XXII, 288.
Genesende, Anstalten zur Fürsorge für
—. Referate (von Ziemssen, Back) und
Discussion auf der XV. Versammlung des
Deutschen Vereins für öffentliche Gesund¬
heitspflege zu Strassburg i. E. XXII, 61.
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Generalregister des XXL und XXII. Bandes.
Genickstarre, Erlass königl. preuss. Mini-
steriums der geistlichen etc. Angelegen¬
heiten vom 23. November 1888, betr. die
epidemische — (Meningitis cerebrospinalis).
XXI, 528.
Gesundheitsaufsehern, Die Anstellang
von — in Berlin. (Pistor.) XXII, 353.
Gesundheitspflege in Haas und Familie.
(Dornblüth, Referat.) XXI, 338.
Gesundheitspflege der französi¬
schen Armee, Verbesserungen in der
— (Roth.) XXII, 390.
Gesundheitspflege des Kindes. (Dorn¬
blüth, Referat.) XXI, 608.
Gesundheitsschädlicher Farben,
Reichsgesetz vom 5. Juli 1887 über die
Verwendung — bei der Herstellung von
Nahrungsmitteln etc. (Referat.) XXI, 492.
Grenzschlachth&user, Ueber die Ein¬
richtung, hygienische und volkswirthschaft-
liche Bedeutung der —. (Tracinski.) XXII,
553.
Gl Und Wassers , Die Schwankungen des
— mit besonderer Berücksichtigung der
mitteleuropäischen Verhältnisse. (Soyka,
Referat.) XXI, 347.
Gymnasium, Das Dorpater — in gesund¬
heitlicher Beziehung. (Ströhmberg, Re¬
ferat.) XXII, 169.
Hebammenwesen, Wie ist unser — ratio¬
nell zu bessern? (Freyer, Referat.) XXI, 166.
Heilanstalten , Die — des Deutschen
Reiches. (Rahts, Referat.) XXI, 491.
Heil- und Pflegeanstalten , Die Zahl
der Geisteskranken in den — des Deut¬
schen Reiches, verglichen mit den Ergeb¬
nissen der letzten Volkszählungen. (Rahts,
Referat.) XXII, 288.
Heimstätten für Genesende, Die —
auf den Rieselgütern der Stadt Berlin.
(Pistor.) XXI, 373.
Hoch quellenlei tung, Die Münchener —
aus dem Murgfalltbale, nebst Beiträgen
zur Untersuchung des Trink- und Nutz¬
wassers. (Trillich, Referat.) XXII, 478.
Hygiene, Die — auf dem zehnten inter¬
nationalen medicin'schen Congresse in Ber¬
lin. (Roth.) XXII, 521.
Hygiöne, Nouveaux Elements d’—. (Ar-
nould, Referat.) XXI, 609.
Hygidne ä l’äcole, L*—. (Collineau,
Referat.) XXII, 299.
Hygienischen Untersuchungen, An¬
leitung zu —. (Emmerich und Trillich,
Referat.) XXII, 304.
Hygienischen Verhältnisse und Ein¬
richtungen, Die — in Elsass-Lothringen.
Referat (Krieger) auf der XV. Versammlung
des Deutschen Vereins für öffentliche Ge¬
sundheitspflege zu Strassburg im Eisass
XXII, 9.
Hygienische Verhaltungsmaass¬
regeln bei ansteckenden Krankheiten,
Erlass königl. Polizeipräsidiums und Magi¬
strats der Stadt Frankfurt n. M. vom
15. Januar 1890, betr. —. XXII, 503.
Immunität , Ueber den gegenwärtigen
Stand der Lehre von der Disposition und
—. (Roth.) XXI, 444.
Impfgeschäftes , Ergebnisse des — im
Deutschen Reiche für das Jahr 1885. (Re¬
ferat.) XXII, 160; für die Jahre 1886
und 1887. XXII, 290.
Impfschutzes, Kritik der Vaccinations-
gtatistik und neue Beiträge zur Frage des
—. (Körösi, Referat.) XXU, 307.
Impfung, Ueber — und Pocken. (Düms.)
XXI, 405.
Influenza-Pandemie, Rundschreiben des
Reichskanzlers vom 10. Januar 1890, betr.
Nachrichten über die —. XXII, 328.
Internationalen medicinischen Con-
gresses, Programm des zehnten — in
Berlin 1890. XXII, 318, 489.
Internationalen medicinischen Con¬
gresse, Die Hygiene auf dem zehnten —
in Berlin. (Roth.) XXII, 521.
Jugend-Blindheit, Die —. (Magnus,
Referat.) XXI, 514.
Kafleesurrogate, Die —. (Trillich, Re¬
ferat.) XXI, 630.
Kauffahrteischiffen, Anleitung zur Ge¬
sundheitspflege an Bord von —. (Referat.)
XXI, 493.
Kellerluft und Kellerwohnungen,
Untersuchungen über —. (ßetcke.) XXI,
456.
Kindbettfiebers, Erlass königl. preuss.
Ministeriums der geistlichen etc. Angelegen¬
heiten vom 22. November 1888, betr. die
Verhütung des —. XXI, 523.
Klärverfahrens, Ueber die Wirksamkeit
des Dr. Hulwa’schen — für Abwässer in
bacteriologiseher Beziehung, (v. Sehlen.)
XXI, 134.
Klärvorrichtungen, Welche Erfahrungen
sind mit den in den letzten Jahren errich¬
teten — städtischer Abwässer gemacht
worden? Referate (Lindley, Winter, Wiebe,
Lohausen), Disscussion und Resolution auf
der XIV. Versammlung des Deutschen
Vereins für öffentliche Gesundheitspflege
zu Frankfurt a. M. XXI, 71.
Klima, Das — des aussertropischen Süd¬
afrika. (Dove, Referat.) XXI, 350.
Körperliche Entwickelung, Unter¬
suchungen über die — der Arbeiterbevöl¬
kerung in Central - Russland. (Erismann,
Referat.) XXI, 624.
Krankenhäuser, Welchen Einfluss hat
die heutige Gesundheitslehre, besonders die
neuere Auffassung des Wesens und der
Verbreitung der lnfectionskrankheiten auf
Bau, Einrichtung und Lage der —? Re¬
ferat (Curschmann), Thesen und Discussion
auf der XIV. Versammlung des Deutschen
Vereins für öffentliche Gesundheitspflege
zu Frankfurt a. M. XXI, 181.
Krankenhaus, Mittheilungen über das
Neue Allgemeine — zu Hamburg-Eppen¬
dorf. Zweite Hälfte. (Deneke.) XXI,
273.
46 *
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730
Generalregister des XXI. und XXU. Bandes.
Krankenhaus, Welche Aufgaben erfüllt
das — der kleinen Städte und wie ist es
einzurichten (Mencke, Referat.) XXII,
482. ®
Krankenpflege, Das Buch der vernünf¬
tigen —. (Ruit, Referat.) XXII, 171.
Krankenpflege - Genossenschaften,
Wie kann der grossen Sterblichkeit an
Tuberculose uuter den — wirksam vor¬
gebeugt werden? (Schwartz.) XXII,
246.
Krankenpflegerinnen, Unterrichtsbuch
für angehende —. (Marx, Referat.) XXII,
482.
Luftwechsels, Ueber die Bestimmung
und die Grenzen des — in geschlossenen,
von Menschen benutzten Räumen. (Riet*
schel.) XXII, 225.
Lungenschwindsucht, Erlass königl.
preussischen Kriegsministeriums, Medicinal-
abtheilung, vom 7. November 1889, betr.
Bekämpfung der —. XXII, 501.
Malaria, Aerztliche Erfahrung über die —
der Tropenländer. (Martin, Referat.)
XXII, 301.
Margarinegesetzes, Die Ueberwachung
des Verkehrs mit. Butter und Margarine
in Berlin. Die Grenzen der Durchführbar¬
keit des — und deren Gründe. (Bischof?.)
XXII, 262.
MedicinalVerwaltung, Das Jahrbuch
der — iu Eisass - Lothringen. (Referat.)
XXI, 501, 610.
Mikroorganismen der Luft, Die —.
(Miquel, Referat.) XXI, 618-
Milch, Einige Erfahrungen über Ver¬
schleppung von Typhusgift durch —. (Alm-
quist.) XXI, 327.
Milch, Die künstliche Ernährung des Säug¬
lings mit keimfrei gemachter — nach dem
Soxhlet’schen Verfahren. (Schmidt, Re¬
ferat.) XXI, 517.
Milch y Ueber Verbreitung des Typhus
durch —. (Roth.) XXII, 238.
Milch, Die gesundheitspolizeiliche Ueber¬
wachung des Verkehrs mit —. (Marx.)
XXII, 430.
Milchcommission, Die — in Stockholm.
(Wawrinsky.) XXI, 424.
Militärarzt, Ein Menschenalter —. (Derb-
lich, Referat.) XXII, 313.
Musterstätten persönlicher Fürsorge von
Arbeitgebern für ihre Geschäftsangehörigen.
(Post, Referat.) XXII, 480.
Nahrungsmitteloontrole, Die — in
Berlin im Verfolg des Gesetzes vom 14. Mai
1879. (Bischoff.) XXII, 395.
Nahrungs- und Genussmitteln, Die
schweflige Säure und ihre Verwendung bei
Herstellung von —. (Pfeiffer, Referat.)
XXI, 628.
Nekrolog. Heinrich Vieweg. (Blasius.)
XXII, 494.
Obdachlosen, Ueber die Unterbringung
der — vom hygienischen Gesichtspunkte.
(Becker.) XXII^ 253.
Oeffentliche und private Gesund¬
heitspflege, Vorlesungen über die —.
(Rosenthal, Referat.) XXII, 291.
Physicus, Der preussische —. (Schlockow,
Referat.) XXI, 611.
Pocken, Ueber Impfung und —. (Düms.)
XXI, 405.
Pockenstatistik , Beiträge zur — des
Jahres 1887. (Rahts, Referat.) XXII,
160.
Pockensterbe- und Pockenerkran¬
kungsstatistik, Ergebnisse der amt¬
lichen — im Deutschen Reiche vom Jahre
1888. (Rahts, Referat.) XXII, 472.
Prophylaxe der Syphilis. Die öffent¬
liche —. (Fournier, Referat.) XXI, 164.
Prostitution, La — au point de vue de
Phygiene de Padministration en France
et k P6tranger. (Reuss, Referat.) XXI,
502.
Quarantänen. (Schuster, Referat.) XXII,
582.
Quecksilber, Untersuchungen über das
Verstäuben und Verdampfen von — mit
besonderer Berücksichtigung der Verhält¬
nisse in Spiegelbeleganstalten. (Renk, Re¬
ferat.) XXII, 161.
Reichsgesetze , Die — vom 25. Juni,
5. und 12. Juli 1887 über I. den Ver¬
kehr mit blei- und zinkhaltigen Gegen¬
ständen, II. die Verwendung gesundheits¬
schädlicher Farben bei der Herstellung
von Nahrungsmitteln u. s. w., 111. den
Verkehr mit Ersatzmitteln für Butter mit
Ausführungsbestimmungen. (Referat.)XXI,
492.
Reichs-Impfgesetz, Das — nebst Aus-
füh rungsbestimm ungen. (Rapmund, Re¬
ferat.)' XXI, 356.
Repertorium der im Laufe des Jahres
1888 in deutschen und ausländischen Zeit-
schritten erschienenen Aufsätze über öffent¬
liche Gesundheitspflege. (Spiess.) XXI,
631. Dasselbe für 1889. XXII, 597.
Riforma sanitaria, La — in Italia.
(Zucchi, Referat.) XXI, 497.
Rohspiritus, Ueber die Reinigung von —
und Branntwein nach dem Verfahren von
Traube und Bodläuder. (Seil, Referat.)
XXII, 472.
Runderla88 königl. preussischen Ministe¬
riums d. I. vom 15. April 1889, betr. die
Bekämpfung der Schwindsucht in den Straf-,
Gefangenen- und Besserungsanstalten.
XXII, 336.
Rundschreiben an die Vorstände sämmt-
llcher ausschliesslich vom Reichsver¬
sicherungsamte ressortirenden Berufsge¬
nossenschaften vom 8. December 1889,
betr. die Aufnahme von Bestimmungen
über die erste Hülfeleistung bei Unfällen
in den Unfallverhütungsvorschriften. XXII,
328.
Rundschreiben des Reichskanzler« vom
10. Januar 1890, betr. Nachrichten über
die Influenza-Panrtemie. XXII, 328.
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Generalregister des XXI. und XXII. Bandes.
Rundverfügung königlich preussischen
Ministeriums des Innern vom 1. März
1890, betr. die Anforderungen, welche in
baulicher und gesundheitlicher Beziehung
an die Gast- und Schankwirthschaften zu
stellen sind. XXII, 502.
Sandfilter, Untersuchungen über die Wir¬
kungen der — des städtischen Wasser¬
werkes in Zürich. (Bertschinger, Referat.)
XXII, 479.
Sanitäre Ortsbeschreibungen der
Garnisonen, Erlass königl. preussischen
Kriegsmiuisteriuins, Medicinalabtheilung,
vom 4. Januar 1890, betr. —. XXII, 498.
Sanitätsberioht von Ober - Oesterreich.
(Kissling, Referat.) XXII, 167.
Säuglingssterblichkeit, Die — im
Deutschen Reiche während der Jahre 1875
bis 1877. (Würzburg, Referat.) XXI, 490.
Scharlachpilzes, Die Naturgeschichte des
Diphtheriepilzes und des ihm verwandten
—. (Pause, Referat.) XXII, 305.
Schriften, Neu erschienene — über öffent¬
liche Gesundheitspflege. (43. bis 48. Ver-
zeichuiss.) XXI, 167, 362, 532; XXII,
172, 340, 507.
Schulgesundheitslehre, 1. u. 2. Liefe¬
rung. (Eulenberg und Bach, Referat.)
XXI, 617.
Schulhygienische Untersuchungen«
Axel Key’s —. (Burgerstein, Referat.)
XXII, 295.
Schutzpockenimpfung, Beiträge zur
Beurtheilung des Nutzens der — nebst
Mittheilungen über Maassregeln zur Be¬
schaffung untadeliger Tbierlymphe. (Re¬
ferat.) XXI, 353.
Schutzpockenimpfung, Die —. (Pfeiffer,
Referat.) XXI, 355.
Sohutzpookenimpfung, Erlass königl.
preussischen Ministeriums der geistlichen
etc. Angelegenheiten vom 18. September
1888, betr. das Auftreten ansteckender
Ausschlagskrankheiten im Zusammenhänge
mit der —. XXI, 357.
Schweflige Säure, Die — und ihre
Verwendung bei Herstellung von Nahrungs¬
und Genussmitteln. (Pfeiffer, Referat.)
XXI, 628.
Schwemmsystem , Die Verunreinigung
der Isar durch das — von München,
(v. Petlenkofer, Referat.) XXII, 571.
Schwindsucht, Verordnung königl. preuss.
Polizei-Präsidium^ zu Berlin vom 12. April
1889, betr. Maassnahmen gegen Verbreitung
der —. XXI, 529.
Schwindsucht, Runderlass königl. preussi¬
schen Ministeriums des Innern vom 15. April
1889, betr. die Bekämpfung der — in den
Straf-, Gefangenen- und Besserungsanstal¬
ten. XXII, 336.
Sectionen für Hygiene, Die — und
Staatsarzneikunde (gerichtliche Medicin und
Medicinalpolizei) der 61. Versammlung
deutscher Naturforscher und Aerzte in
Köln. (Schwartz.) XXI, 267.
Section für Hygiene, Bericht über die —,
Medicinalpolizei und gerichtliche Medicin
der 62. Versammlung deutscher Natur¬
forscher und Aerzte in Heidelberg vom
18. bis 23. September 1889. (Schwartz.)
XXII, 483.
Spiegelbeleganstalten, U ntersuchungen
über das Verstäuben und Verdampfen von
Quecksilber mit besonderer Berücksichti¬
gung der Verhältnisse in —. (Renk, Re¬
ferat.) XXII, 161.
Spiegelbeleganstalten , Erlass königl.
preussischen Ministeriums für Handel und
Gewerbe vom 18. Mai 1889, betr. Vor¬
schriften über die Einrichtung und den
Betrieb von —. XXII, 332.
Strassenbefe8tigung und Strassen-
reinigung. Referate (Heuser, Blasius),
Schlusssätze, Discussion und Resolution
auf der XIV. Versammlung des Deutschen
Vereins für öffentliche Gesundheitspflege
zu Frankfurt a. M. XXI, 204.
System der Gesundheitspflege. (Hirt,
Referat.) XXII, 171.
Theerfarben, Die — mit besonderer Rück¬
sicht auf Schädlichkeit und Gesetzgebung
hygienisch- und forensisch-chemisch unter¬
sucht. (Weyl, Referat.) XXII, 313.
Thierlymphe, Beiträge zur Beurtheilung
des Nutzens der Schutzpockenimpfung nebst
Mittheilungen über Maassregeln zur Be¬
schaffung untadeliger —. (Referat.) XXI,
353.
Thierlymphe , Die Thätigkeit der im
Deutschen Reiche errichteten Anstalten
zur Gewinnung von — während des Jahres
1888. (Referat.) XXII, 471.
Topographie, Hygienische — der Stadt
Rostock. (Uffelmann, Referat.) XXI, 500.
Tout ä 1’ögOUt, Le — en Belgique. (Devaux
und Putzeys, Referat.) XXII, 294.
Trinkbranntweins , Weitere Mitthei¬
lungen über die Bedeutung der Verunrei¬
nigungen des —. (Strassmann.) XXII,
418.
Trunksucht, Das pathologische Element
in der —. (Tuczek, Referat.) XXI, 520.
Trunksucht, Die — und ihre Abwehr.
(Baer, Referat.) XXII, 596.
Trink wasserbeschaffung, Erlass königl.
preussischen Kriegsmiuisteriums vom 11.
März 1890, betr. — in den Casernen.
XXII, 499.
Trink Wassers, Die hygienische Beurthei¬
lung des — vom biologischen Standpunkte.
(Hueppe, Referat.) XXI, 339.
Tuberculose, Verhütung der —. Referat
(Heller), Schlusssätze, Discussion und Reso¬
lution auf der XV. Versammlung des
Deutschen Vereins für öffentliche Gesund¬
heitspflege zu Strassburg i. E. XXII, 82.
Tuberculose , Ueber das Verhalten der
Krankheitserreger der Cholera, des Unter¬
leibstyphus und der — in Milch, Butter,
Molken und Käse. (Heim, Referat.) XXII,
161.
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Generalregister des XXI. und XXII. Bandes.
Tuberculose, Wie kann der grossen Sterb¬
lichkeit an — unter den Krankenpflege¬
genossenschaften wirksam vorgebeugt wer¬
den? (Schwartz.) XXII, 246.
Tuberculose, Erlass grossherzogl. badi¬
schen Ministeriums des Innern vom 5. Juli
1889, betr. die Verhütung der Verbreitung
der —. XXII, 337.
Typhus, Ueber Verbreitung des — durch
Milch. (Roth.) XXII, 238.
Typhus, Der — in Hamburg mit beson¬
derer Berücksichtigung der Epidemieen
von 1885 bis 1888. (Reineke, Referat.)
XXII, 589.
Typhusbacillen , Beitrag zum Wachs¬
thum der — auf Kartoffeln. (Schiller,
Referat.) XXII, 165.
Typhus-Epidemie, Die — in Chemnitz
im Jahre 1888 und der Typhus daselbst
seit dem Jahre 1887. (Flinzer, Referat.)
XXII, 168.
Typhusgift, Einige Erfahrungen über Ver¬
schleppung von — durch Milch. (Alm-
quist.) XXI, 327.
Unterleibstyphus, Ueber das Verhalten
der Krankheitserreger der Cholera, des —
und der Tuberculose in Milch, Butter,
Molken und Käse. (Heim, Referat.) XXII,
164.
VÄcoination animale, Traite pratique
de la —. (Layet, Referat.) XXI, 621.
yaccinationsstatistik , Kritik der —
und neue Beiträge zur Frage des Impf¬
schutzes. (Körößi, Referat.) XXII, 307.
Ventilationseinriohtungen , Ueber
obligatorische — in Neubauten. (Hüll¬
mann, Referat.) XXII, 293.
Vereins pfälzischer Aerzte, Festschrift
zur Feier des fünfzigjährigen Bestehens
des —. (Referat.) XXII, 291.
Verordnung königl. preuss. Polizei-Präsi¬
diums zu Berlin vom 12. April 1889, be¬
treffend Maassnahmen gegen Verbreitung
der Schwindsucht. XXI, 529.
Vertrag zwischen dem Königreiche Preussen
und dem Königreiche Belgien, betr. Aus¬
tausch von Nachrichten über ansteckende
Krankheiten bei Mensch und Thieren.
XXII, 330.
Verunreinigung, Gutachten, betr. —
der Werre bei Herford durch die Abwässer
der HJschen Stärkefabrik in Salzuflen.
(Renk, Referat.) XXII, 162.
Verunreinigung, Die — der Isar durch
das Schwemmsystem von München, (v. Pet-
tenkofer, Referat.) XXII, 571.
Volks- und Arbeiterb&der. (Spiess.)
XXII, 326.
Volks- und Schulbfider. XXI, 530.
Wassers, Die chemische und mikroskopisch-
bacteriologische Untersuchung des —.
(Tiemann und Gärtner, Referat.) XXI, 613.
Wasserversorgung, Ueber Wasser und
— mit besonderer Berücksichtigung der
Verhältnisse kleinerer Städte. (Roth.) XXI,
310.
Wasserversorgung und Fluss Verunrei¬
nigung. (Dornblüth.) XXII, 145.
Wasserversorgung, Die Nutzbarmachung
des Flusswassers für —. (Lindley.) XXII,
191.
Wasserversorgung und Flussverunrei¬
nigung. (Kümmel.) XXII, 377.
Wasserversorgung, Ueber — der Städte
im Allgemeinen und die geplante Wasser¬
versorgung Prags im Besonderen. (Alt¬
schul, Referat.) XXII, 477.
Wasserwerke«, Untersuchungen über die
Wirkungen der Sandfilter des städtischen
— in Zürich. (Bertschinger, Referat.)
XXII, 479.
Wöchnerinnen-Asyle, Die sociale und
gebürtshülflich reformatorische Bedeutung
der —. (Brennecke, Referat.) XXI, 508.
Wohnens, Maassregelu zur Erreichung ge¬
sunden —. Referate und Thesen (Miquel,
Baumeister), Discussion und Resolution auf
der XIV. Versammlung des Deutschen Ver¬
eins für öffentliche Gesundheitspflege zn
Frankfurt a. M. XXI, 9.
Wohnens, Entwurf der von der XIV. Ver¬
sammlung des Deutschen Vereins für öffent¬
liche Gesundheitspflege zu Frankfurt a. M.
erwählten Commission zur Vorberathuog
der „technischen Einzelvorschläge“, betr.
Maassregeln zur Erreichung gesunden
Wohnens, von Prof. Baumeister. XXI,
263.
Wohnens, Maassregeln zur Erreichung ge-
suuden —. Referate (Miquel, Baumeister),
Discussion und Resolution auf der XV. Ver¬
sammlung des Deutschen Vereins für öffent¬
liche Gesundheitspflege zu Strassburg i. E.
XXII, 20.
Wohnens, Reichsgesetzliche Vorschriften
zum Schutze des gesunden — nach den
Beschlüssen der XV. Versammlung de»
Deutschen Vereins für öffentliche Gesund¬
heitspflege zu Strassburg i. E. XXII, 58.
Wohnungen, Die Gründung von Bau¬
genossenschaften mit beschränkter Haft¬
pflicht zur Schaffung gesunder —. (Roth.)
XXII, 363.
W ohnungshygiene , Ueber —. (Roth.)
XXI, 139.
Zuckerfabriken, * Die gesundheitlichen
Nachtheile der — und deren Beseitigung.
(Rother.) XXI, 545.
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