Google
This is a digital copy of a book that was prcscrvod for gcncrations on library shclvcs bcforc it was carcfully scannod by Google as pari of a projcct
to make the world's books discoverablc online.
It has survived long enough for the Copyright to expire and the book to enter the public domain. A public domain book is one that was never subject
to Copyright or whose legal Copyright term has expired. Whether a book is in the public domain may vary country to country. Public domain books
are our gateways to the past, representing a wealth of history, cultuie and knowledge that's often difficult to discover.
Marks, notations and other maiginalia present in the original volume will appear in this flle - a reminder of this book's long journcy from the
publisher to a library and finally to you.
Usage guidelines
Google is proud to partner with libraries to digitize public domain materials and make them widely accessible. Public domain books belong to the
public and we are merely their custodians. Nevertheless, this work is expensive, so in order to keep providing this resource, we have taken Steps to
prcvcnt abuse by commcrcial parties, including placing technical restrictions on automatcd qucrying.
We also ask that you:
+ Make non-commercial use ofthefiles We designed Google Book Search for use by individuals, and we request that you use these files for
personal, non-commercial purposes.
+ Refrain from automated querying Do not send aulomated queries of any sort to Google's System: If you are conducting research on machinc
translation, optical character recognition or other areas where access to a laige amount of text is helpful, please contact us. We encouragc the
use of public domain materials for these purposes and may be able to help.
+ Maintain attributionTht GoogX'S "watermark" you see on each flle is essential for informingpcoplcabout this projcct andhclping them lind
additional materials through Google Book Search. Please do not remove it.
+ Keep it legal Whatever your use, remember that you are lesponsible for ensuring that what you are doing is legal. Do not assume that just
because we believe a book is in the public domain for users in the United States, that the work is also in the public domain for users in other
countries. Whether a book is still in Copyright varies from country to country, and we can'l offer guidance on whether any speciflc use of
any speciflc book is allowed. Please do not assume that a book's appearance in Google Book Search mcans it can bc used in any manner
anywhere in the world. Copyright infringement liabili^ can be quite severe.
Äbout Google Book Search
Google's mission is to organizc the world's Information and to make it univcrsally accessible and uscful. Google Book Search hclps rcadcrs
discover the world's books while hclping authors and publishers reach new audiences. You can search through the füll icxi of ihis book on the web
at |http : //books . google . com/|
Google
IJber dieses Buch
Dies ist ein digitales Exemplar eines Buches, das seit Generationen in den Realen der Bibliotheken aufbewahrt wurde, bevor es von Google im
Rahmen eines Projekts, mit dem die Bücher dieser Welt online verfugbar gemacht werden sollen, sorgfältig gescannt wurde.
Das Buch hat das Urheberrecht überdauert und kann nun öffentlich zugänglich gemacht werden. Ein öffentlich zugängliches Buch ist ein Buch,
das niemals Urheberrechten unterlag oder bei dem die Schutzfrist des Urheberrechts abgelaufen ist. Ob ein Buch öffentlich zugänglich ist, kann
von Land zu Land unterschiedlich sein. Öffentlich zugängliche Bücher sind unser Tor zur Vergangenheit und stellen ein geschichtliches, kulturelles
und wissenschaftliches Vermögen dar, das häufig nur schwierig zu entdecken ist.
Gebrauchsspuren, Anmerkungen und andere Randbemerkungen, die im Originalband enthalten sind, finden sich auch in dieser Datei - eine Erin-
nerung an die lange Reise, die das Buch vom Verleger zu einer Bibliothek und weiter zu Ihnen hinter sich gebracht hat.
Nu tzungsrichtlinien
Google ist stolz, mit Bibliotheken in partnerschaftlicher Zusammenarbeit öffentlich zugängliches Material zu digitalisieren und einer breiten Masse
zugänglich zu machen. Öffentlich zugängliche Bücher gehören der Öffentlichkeit, und wir sind nur ihre Hüter. Nie htsdesto trotz ist diese
Arbeit kostspielig. Um diese Ressource weiterhin zur Verfügung stellen zu können, haben wir Schritte unternommen, um den Missbrauch durch
kommerzielle Parteien zu veihindem. Dazu gehören technische Einschränkungen für automatisierte Abfragen.
Wir bitten Sie um Einhaltung folgender Richtlinien:
+ Nutzung der Dateien zu nichtkommerziellen Zwecken Wir haben Google Buchsuche für Endanwender konzipiert und möchten, dass Sie diese
Dateien nur für persönliche, nichtkommerzielle Zwecke verwenden.
+ Keine automatisierten Abfragen Senden Sie keine automatisierten Abfragen irgendwelcher Art an das Google-System. Wenn Sie Recherchen
über maschinelle Übersetzung, optische Zeichenerkennung oder andere Bereiche durchführen, in denen der Zugang zu Text in großen Mengen
nützlich ist, wenden Sie sich bitte an uns. Wir fördern die Nutzung des öffentlich zugänglichen Materials für diese Zwecke und können Ihnen
unter Umständen helfen.
+ Beibehaltung von Google-MarkenelementenDas "Wasserzeichen" von Google, das Sie in jeder Datei finden, ist wichtig zur Information über
dieses Projekt und hilft den Anwendern weiteres Material über Google Buchsuche zu finden. Bitte entfernen Sie das Wasserzeichen nicht.
+ Bewegen Sie sich innerhalb der Legalität Unabhängig von Ihrem Verwendungszweck müssen Sie sich Ihrer Verantwortung bewusst sein,
sicherzustellen, dass Ihre Nutzung legal ist. Gehen Sie nicht davon aus, dass ein Buch, das nach unserem Dafürhalten für Nutzer in den USA
öffentlich zugänglich ist, auch fiir Nutzer in anderen Ländern öffentlich zugänglich ist. Ob ein Buch noch dem Urheberrecht unterliegt, ist
von Land zu Land verschieden. Wir können keine Beratung leisten, ob eine bestimmte Nutzung eines bestimmten Buches gesetzlich zulässig
ist. Gehen Sie nicht davon aus, dass das Erscheinen eines Buchs in Google Buchsuche bedeutet, dass es in jeder Form und überall auf der
Welt verwendet werden kann. Eine Urheberrechtsverletzung kann schwerwiegende Folgen haben.
Über Google Buchsuche
Das Ziel von Google besteht darin, die weltweiten Informationen zu organisieren und allgemein nutzbar und zugänglich zu machen. Google
Buchsuche hilft Lesern dabei, die Bücher dieser We lt zu entdecken, und unterstützt Au toren und Verleger dabei, neue Zielgruppcn zu erreichen.
Den gesamten Buchtext können Sie im Internet unter |http: //books . google .corül durchsuchen.
F#" f^'^ ■ i
Jl< l^'Qo
S^arbarfl ffioUegE üörarg
CONSTANTIUS FUND
EiCablisbed by Professor E. A. Sophoclbs of Harv.
University for"thepurchueor Gmksnd Lfllln
■ booka, (Uie ancient riassics) or of Arabic
booka. or of booka lllaatraüng or ei.
plaining >uch Greck, Latin, ot
Arabie books." Will,
dated iSSo.}
«.ivrf,/,ö.C?.<:/r.„^.7.1|
I
Q ^^ ^r^(^f
Sechsundzwanzigster Jahresbericht
des
Communal-Real- und Obergymnasiums
IN VSTIEN.
Am Schlüsse des Schuljahres 1890
veröfifentlicht
von
JOHAlOr EALMSCHLA&
Director.
Inhalt:
1. Dr. Alfred Burgerstein: Chronologisch-statistischer Rückblick auf die ersten
fünfundzwanzig Jahre des Gymnasiums.
2. Leopold Winkler: Die Dittographien in den nikomachianischen Codices des
Livius (I. TEeil).
3. Schulnachrichten.
WIEN.
Verlag der Direction des Leopol dstädter Communal-Real- und Obergymnasiums.
1890.
5 ( f
1 V . V
i ^
^C>\X3X(X/^xvXa.x.^X^
Ghronolo^scb-statistischer RüclLbM auf die ersten
Hoodzwanzig Jalire des GpnasioiDS.
Von Dr. Alfred Burgerstein.
Am 11. October 1889 trat das Leopoldstädter Communal-
Real- und Obergymnasium, welches in Tausende jugend-
licher Geister die Keime wissenschaftlichen Denkens gelegt hatte,
in das zweite Vierteljahrhundert seines stillen Wirkens.
Bei Abschluss des fünfundzwanzigsten Schuljahres wurde
ich angeregt, mir ein Bild des verflossenen Zeitstückes zu skizzieren,
und ich stellte verschiedene statistische Daten zusammen; später
dachte ich^ dass wohl viele von denen, die zu unserer Bildungs-
stätte in irgend einer Beziehung standen oder stehen, eine —
wenn auch trockene — historisch- statistische Darstellung des
Ganzen nicht ohne einiges Interesse überblicken würden. So
entstand die vorliegende kleine Arbeit.
Dieselbe gliedert sich in drei Theile. Der erste Theil enthält
eine Zusammenstellung der wichtigsten, die Anstalt betreffenden
Ereignisse in chronologischer Reihenfolge. Ich habe es unter-
lassen^ eine förmliche Geschichte des Gymnasiums zu schreiben,
da dieser Gegenstand von dem unvergesslichen Director Regie-
rungsrath Dr. Alois Pokorny bereits in mehreren, mit Sach-
kenntnis und Objectivität verfassten Essays behandelt wurde
(cfr.' die Jahresberichte 1865, 1868, 1874, 1878, 1882). Der
zweite Theil enthält zunächst ein Verzeichnis sämmtlicher (100)
Lehrkräfte, die im Laufe der fünf Lustren an der Anstalt gewirkt
haben; ferner eine Zusammenstellung aller in den Jahresberichten
enthaltenen Abhandlungen. Der dritte Theil beschäftigt sich mit
Schülerstatistik. Die Zahlen, betreffend Geburtsort, Muttersprache,
Religionsbekenntnis, Wohnung, Classification und nichtobligate
Gegenstände wurden in Procenten ausgedrückt, da diese Dar-
stellung ein anschaulicheres Bild der numerischen Schüler-
verhältnisse gibt, als die Aufschreibung absoluter Zahlen. Die
— 4 —
letzteren erscheinen nur in den Tabellen I :'Sch(ilerzahll, tX (Geld-
leistungen! und X (Schülerlade}.
Schließlich wollte ich auch noch statistiiche Daten über
die Bmifswahl und die gegenwärtige Stellung der Abicarienten
der Anstalt zusammenstellen, habe aber dann atts inebreren
GrGnden darauf verzichtet.
I. Chronik der Anstalt.
, 18- Februar. Beschloss des Wiener Gemeinderathes, je ein
Untergymnasiam im zweiten und sechsten Gemeindebezirke
zu errichten.
22. März. Beschlussfassung des Gemeinderathes über die
Benennung „Realgymnasium'' und den Lehrplan.
3. Juni. Ministerielle Genehmigung der Errichtung der beiden
Realgymnasien im 11. und VI. Bezirke und Ertheilung des
ftffentltchkeitsrechtes.
26. August, Ernennung des Dr. Alois Pokorny, Prof. am
k. k. akademischen Gymnasium in Wien, zum Direcior des
Leopoldsiädier Realgymnasiums fbesiätigt durch h. Ministerial-
erlass vom 30. September),
ll.October. Feierliche Eröffnung der Anstalt (Taborstraße 24)
durch den Bürgermeister Dr. Andreas Zelinka.
12. October. Beginn des Unterrichtes in la und Ib.
15, Mai. Beginn des Turnunterrichtes.
30. October. Beginn des Gesangunterrichtes.
. 1. Juli. Gründung der Theodor Gulcher'scben Bijcher-
5. November. Beginn des französischen Unterrichtes.
, 19. Februar. Das Schulgeld wird auf 9 fl. 45 kr. pro
Semester festgesetzt.
27. April, Laut h. Minislerialerlasses ist der Zeichen-
unterricht für alle Schüler der I. und II. Classe, sowie für
jene Schüler der III. und IV. Classe, welche die realistische
Bildung einschlagen, obligat.
lü. Juli. Bescbluss des Gemeinderathes, die beiden Communal-
Realgymnasien zu Obergymnasien zu erweitern.
12. März. Die Lehrmitteldotation wird vom Gemeinderathe
auf 1800 fl. festgesetzt.
22. Juli. Stillung der Gabriel Schlesinger'schen Stipendien
a 25 tl. halbjährig für 10 arme Schüler (5 christliche,
6 mosaische).
1. October. Eröffnung des Obergyranasiums.
2fi. November. Beginn des Stenographieunterrichtes.
. n. März. Gründung der Schülerlade.
— 5 -
16. November. Veranstaltung einer Schillerfeier zu Gunsten
. der Schülerlade.
1870. 15. Februar. Überreichung einer. Denkschrift dem Gemeinde-
rathe vom Lehrkörper über den pro)£Cüerten Neubau des
Gymnasiums. .
13. December. Schülerakademie zu Gunsten der Schülerlade.
1871. 12. bis 24. Februar. Unterbrechung des Unterrichtes infolge
der großen Überschwemmung,
13. December. Schülerakademie zu Gunsten der Schülerlade.
1872. 17. Juli, Erste Maturitätsprüfung.
19. October. Ministerialverordnung, durch welche dem
Unterrichte im Griechischen in der III. Classe die fünfte
und dem Unterrichte im Deutschen in der VI. Classe die
dritte Lehrstunde zugelegt wird.
1873. 2. December. Feier anlässlich des fünfundzwanzigjährigen
Regierungsantrittes Seiner. Majestät des Kaisers.
6. December. Wohlthätigkeitsakademie von Seite der Schüler
1874.. 18. October. Schulfeier anlässlich der 25jährigen Lehrthätig-
kelt des Directors Dr. AI. Pokorny.
10. December. Stiftung zweier Ignaz Frank'schen Stipendien
ä 150 fl.
J 875. 18. December. Schülerakademie zum Besten der Schülerlade.
1876. 21. Jänner. Beschluss des Gemeinderathes, einen Neubau des
Gymnasiums auf der Area der Sperllocalität ausführen zu lassen.
1. März. Erlass des n. ö. Landesschulrathes, wonach das
Zeichnen für alle Schüler der III. und IV. Classe obligat ist.
1877, 11. October. Feierliche Eröffnung des neuen Communal-
Real- und Obergymnasiums (Kl. Sperlgasse 2).
1879. 24. April. Patriotische Schulfeier anlässlich der silbernen
Hochzeit Ihrer Majestäten.
3. Mai. Magistratserlass, wonach das Schulgeld halbjährig
auf 15 fl. für das Untergymnasium und auf 20 fl. für das
Obergymnasium erhöht wird.
8. December. Schülerakademie zum Besten der Schülerlade.
1880. 8. Juni, Stiftung des Rudolf Pokorny 'sehen Stipendiums
' im Betrage von 42 fl. Silber jährlich.
30. November. Schulfeier anlässlich des hundertjährigen
Jubiläums der Thronbesteigung Kaisers Josef II.
1882. 17. October. Erniedrigung der Lehrmitteldotation (laut Magi-
stratserlass) von 1800 fl. auf 1500 fl.*)
23^ December. Schulfeier aolÄsslich der 600jährigen Herr-
schaft der Habsburger Dynastie.
1884. 4. Juni. Beschluss des Gemeinderathes, wonach eine Um-
wandlung der beiden Realgymnasien in reine Gymnasien nicht
1) Seit 1888 beträgt die Dotation 1000 fl.
— 6 —
stattfinden soll, wohl aber Änderungen in der Organisation
der Realgymnasien (Näheres im Jahresberichte 1885, S. 38).
24. November. Sterbetag des Seniors der Anstalt, Prof.
J. Kummer«
1885. 16. December. Ministerialverordnung bezüglich genauer
Revision der Schülerbibliotheken.
1886. 2. Jänner. Ministerialverordnung bezüglich der Termine der
Aufnahmsprüfung (Juli, September) in die I. Classe.
26. Jänner und 2. März. Ministerialerlass, wonach in den
Semestralzeugnissen die Location, ferner die Sittennote
^musterhaft" und die Fortgangsnote ^ausgezeichnet'* ent-
fallen.
3. September. Beschluss des Gemeinderathes, wonach das
Schulgeld (wie an Staatsmittelschulen) auf halbjährig 25 f1.
erhöht wird.
29. December. Todestag des Directors Reg.-Rath Dr.
Alois Pokorny (die Leiche wurde von Innsbruck nach Wien
überführt und daselbst am 4. Jänner 1887 beerdigt).
1887. 7. Jänner. Prof. Job. Halmschlag wird zum provisorischen
Leiter der Anstalt bestellt.
26. Juli. Beschluss des Gemeinderathes bezüglich Änderungen
in der Verwendung mehrerer Räumlichkeiten der Anstalt
(unter anderem wurden ein Zeichensaal und der Lehrsaal
für Naturgeschichte cassiert, respective die betreffenden Räum-
lichkeiten zu Lehrzimmern adaptiert).
1888. Schulfeier anlässlich der Errichtung und Enthüllung einer
Gedenktafel für den verstorbenen Director Reg.-Rath Dr.
A. Pokorny.
4. September. Ernennung des provisorischen Leiters Prof.
Johann Halmschlag zum Director der Anstalt.
IIa. Lehrkörper,
Im Folgenden sind alle Lehrpersonen zusammengestellt, die
an der Anstalt thätig waren. Die im Schuljahr 1888/89 wirkenden
Lehrkräfte sind durch einen vorgesetzten * bezeichnet.
Es bedeuten: Pr. «= Professor; Sp. = Supplent; Nl. = Neben-
Ichrer; A8.= Assistent; Pc. ^ Probecandidat; VI. = Volontär; Lt. =
Leitender Turnlehrer; Ht. = Hilfsturnlehrer. — D. = Deutsch,
E. = Englisch, F. = Französisch, Ge. = Darstellende Geometrie, Gs. = Gesang,
H. = Geographie und Geschichte, K. = Kalligraphie, L. = Latein, M. = Ma-
thematik, Nu. = Naturgeschichte, Ph.= Physik, Prp. = Propädeutik, R. =
Religion, St. = Stenographie, T. = Turnen, Z. = Zeichnen.
Die Jahreszahlen bezeichnen nicht Kalenderjahre, sondern
Schuljahre; es bedeutet beispielsweise 187ö das Schuljahr 1874—75.
— 7 —
1. Alois Pokorny, Phil. Dr., k. k, Regieningsrath [Na., Ph.J,
Director 1865—87 (gest. 29. Dec. 1886).
2. Johann Kummer [L. Gr.], Pr, 1865 — 84 (gest. 24. Nov. 1864).
3. Ignaz Dorn [Z.], Pr. 1865 (gest. 5. April 1869).
4. P. Franz Fischer, TheoL Dr. [R,], Pr. 1865—77 (ges*.
5. Febr. 1877).
5. Vincenz Leitinger [M., Ph.], Sp. 1865, Pr. 1866 — 70 (gest.
30. Oct. 1870).
6. Eduard RÖsler, Phil. Dr. [H.], Sp. 1865, später Pr. a. d.
k. k. Universität in Graz (gest.).
7. Josef Windisch, Piaristen-Ordenspriester, Pr. am k. k. akadem.
Gymnas.Wien alsNl. fiirK. 1865—88 (gest. 16. Jänner 1883).
8. Franz Wostry [T.] L. T., 1865 — 83, d. z. Inspector der
Staatseisenbahn-Gesellschaft in Wien,
*9. Johann Halmschlag [L., Gr., St.], Pr. 1866 — 88; provis.
Leiter 1887 — 88; Director seit 1889.
10. Josef Mayr [Z.], Pr. 1866—78, auch Nl. für K. (seit 29. Nov.
1878 in Pension),
11. Emanuel Hannak, Phil. Dr. [H.], Sp. 1866; Pr. 1867—73,
E. z. Director des städtischen Pädagogiums in Wien.
12. Richard Heinzel, Phil. Dr. [L., Gr.], Sp. 1866, Pr. 1867—68,
d. z. o. Ö. Prof. a. d. k. k. Universität Wien.
13. Johann Fuchshofer, Phil. Dr. [Na., M., Ph.], VI. 1866—67,
d, z. Gustos a. d. k. k. Universitätsbibliothek Wien.
14. Jacob Binder [Gs.], Nl. 1866 (gest. 1868).
15. Anton Eymar [F.], .Sp. 1867 — 72, später Pr. a. d. Wiener
Handelsakademie.
16. Franz Mair [Gs.], N. L. 1867 — 69, d, z. Bürgerschuldirector
in Wien.
*17. Adolf J. Seidl [L., Gr., D.j, Sp. 1868 — 70, Pr. seit 1871.
18. Carl Hölzl [Na., M., Ph., Gh.], VI. 1868, Sp, 1869, Pr.
1870—78 (gest. 23. Aug. 1878).
19. Josef Langl [Z,], Sp,. 1868— 70, d, z, Pr. a. d. Staats- O.-R.
Wien, II. Bez.
20. Albin Hörn [T.], Ht. 1868—72, d. z. 1. T. am Com.-R.-
O. G. Wien, VI. Bez., u. a. d. Staats-O.-R. in Wien, II. Bez.
*21. Heinrich Koziol [L., Gr.], Pr. seit 1869.
*22. Josef Nahrhaft [L., Gr.], Pr. seit 1869.
*23. Victor Kraus Ritter v., Phil. Dr. [H.], Sp. 1869—70, Pr.
seit 1871 (als Reichsrathsabgeordneter seit dem 2. Sem.
1888 beurlaubt).
24. Hermann Scherff [L., Gr.], Sp. 1870, d. z. Pr. am k, k.
Franz Josef-Gymn, Wien.
*25. Theodor Schulz [M., Ph.], Sp, 1870—71, Pr. seit 1872.
26.. Gottlieb Kürschner, Phil. Dr. [H.], Pc. 1870, d. z, Pr. am
Staats-O.-G. Troppau,
*27. Ludwig Großbauer, Volksschul-Oberl ehrer in Wien [Gs.],
Nl. seit 1870.
*28. Konrad Kürschner, Phil. Dr. [L., Gr.], Pr. seit 1871.
29. Samuel Hammerschlag, Religionsl ehrer der israelitischen
Cultusgemeinde in Wien [R,], Pr. 1871—73.
30. Adam Fleischmann [L., Gr.], Sp. 1871, d, z. Director am
böhm. Staats R.-O.-G. Kolin.
31. Adolf Lichtenheld, Phil. Dr. [L., Gr., D.], Sp. 1871—74,
d. z. Pr. am Siaars-O.-G. Wien, IX. Bez.
32. Friedrich Kolbe [Z.], Sp. 1871, d. z. Pr. am Slaats-G.
Ried.
33. Alois Patrik Duncan [E.], Sp. 1871—73 (gest. 3. Jan. 1873),
34. Johann Loserth [H. D.], Pc. 1871, d. z. Prof. a. d. k. k.
Universität in Czernowiiz.
*35. Ignaz Möller [M., Ph.], Sp. 1871, Pr. seit 1872.
36. Ferdinand Weiß [Z.], Sp. 1871, d. z. Pr. am Staats-G. in
Frei Stadt.
37. Emil Hain [M., Ph.], Pc. 1871—72, d. z. Bürgerschullehrer
in Wien.
88. Johann Rathay[L., Gr., D.], Pr. 1872—79 (gest. 14. April
1879).
*39. Josef Zycha [L., Gr., St.], Pr. seit 1872; Nl. für St. seit 1889.
40. Johann Obermann, Phil. Dr. [M,, Ph.], Sp. 1872, d. z. Pr.
am Staats-O.-G. in Wien, II. Bez.
*41. Victor V. Renner [H., D.j, Sp. 1872-74; Pr. seit 1875.
*42. Ignaz Ellniinger, akad. Maler [Z.], Sp. 1872—76; Pr. seit
1877.
43. Johann Plasil, Phil. Dr. [M. Ph.], Pc. 1872, d. z. Director
a. d. Staats-Mittelschule in Kuttenberg.
. 44. August Hofer [H., D.], Sp. 1872, d. t. Prof. am n. ö. Landes-
Lehrerseminar in Wr.-Neustadt (VIII. Rg.-Cl.).
*45. Jonathan Wolf, Phil. Dr., Religionslehrer der israelitischen
C. G. und Mitglied der k. k, Prüfungscommission für Volks-
und Bürgerschulen in Wien [R.], Sp. 1872; Hl. seil 1873.
46. Konrad No vina-Smaglovsky Ritter v. [F.], Sp. 1873.
47. Johann Vavrovsky [M., Ph.], Sp. 1873—74, d. e. Pr. a. d.
Staats-O.-R. Wien, VH. Bei.
48. Johann Böhm [T.], Ht. 1873 — 74, d, z. BÜrgerschu Hehrer
und Lt. a. d. Com.-O.-R. in IV. Bez., Wien.
49- Rudolf Ekhart [H.], Pc. 1873, d. z. Pr. an d. k. k. L.-B.-A.
in Salzburg-
50. Anton Ehrenberger, Ph. Dr. [M., Ph.], Pc. 1873, d. z. Pr.
a. d. Landes-O.-R, Krems.
*51. Ralph Reginald Lewis [E.], Sp. 1873—89 (gest. 5. Nov. 1889)-
*62. Egid August Filek Edler y. Wittinghausen, Jur. Dr. [F., D.],
Pr. seit 1874.
^
— 9 —
53. Franz Kofier, Phil. Dr. [H., Prp.J, Sp. 1874, d. z. Pr. a d.
Landes-0,-R. Wr.-Neustadt.
54. Moriz Handl [M., Ph.], VI. 1874,
55. Josef Schnellinger [M., Ph.], Sp. 1875, d. z. Pr. am Staats-
R.-O.-G. Ungar.-Hradisch.
56. Franz Lang [H.], Sp. 1875 — 76, d. z. Pr. a. d. deutsch.
Landes-O.-R. Brunn.
57. Josef Tuni [H.,D., T.], Ht. 1875—77, d. z. Pr. a. d. Italien.
Staats-U.-R. Zara.
*58. Hubert Fuß, Phil. Dr. [L., Gr.], Sp. 1875—76, Pr. seit 1877
Tals Reichsrathsabgeordneter seit dem 2. Sem. 1888 beurlaubt).
59. Georg Rick [Z.], As. 1875 (gest. Jänner 1876).
60. Stephan Hoelzl [M., Ph., n.], Pc. 1875 — 76, d. z. Bürger-
schullehrer in Wien.
*6l. Alfred Burgerstein, Phil. Dr. [M., Ph., N.], Sp. 1876, Pr.
seit 1877.
*62. Carl Ziwsa [L., Gr.], Sp. 1876; Prof. seit 1881.
63. Emanuel Michalek [Z.], As. 1876— 7ö.
64. Carl Pichler, Phil. Dr. [H.], Pc. 1876, Sp. 1877— 78, d. z.
Pr. am Staats-O.-G. Znaim.
65. Josef Tapper [Z.], Sp. 1877, d. z. Pr. a. d. Staats-Gewerbe-
schule Innsbruck.
66. P. Johann Ziffer [R.l, Sp. 1877, d. z. Pfarrer in Hauskirchen
N.-O.
67. Victor Schmidbauer [L., Gr.], Sp. 1877-78, dann Pr. am
Staats-G. in Oberhollabrunn (gest. 16. December 1882).
68. Georg Deschmann [Na., M., Ph.], Pc. 1877—78, d. z. Pr.
a. d. deutschen Staats-R. Pilsen.
*69. P. Anton Br endler, Piaristen-Ordenspriester, Rector des gr.
Löwenburg'schen Convictes [R.], Pr. seit 1878.
70. Ludwig PoUak [T.], Ht. 1878 (gest. ?).
*71. Markus Salzmann [T.], Ht. 1878, Lt. seit 1883.
*72. Josef Tappeiner [Z.], Sp. seit 1878.
73. Franz Babsch [H., D.l, Sp. 1879, d, z. Pr. a, d. Staats-0.-R.-G6rz.
74. Ludwig Katscher [Z.], Sp, 1879, d. z. Sp, a. d. Staats-
U.-R. Wien, II. Bez.
*75. Emil Friedl [Na.,M.,Ph., St.],Pr. seit 1880, Nl. für St. seit 1889.
*76. Anton Prix [Z.], Pr. seit 1880.
77. Jacob Mayer [L., Gr.], Sp. 1880, d. z. Pr. am Staats-O.-G.
Krumau.
78. Josef Folnesics [H.], Sp. 1880, d. z. Gustos- am k. k.
Österr. Museum für Kunst und Industrie.
79. Heinrich Sedlmayer, Phil, Dr. [L., Gr.], Sp, 1881, d. z.
Pr. am k. k. Franz Josef-Gymn. Wien.
80. Carl Fuchs, Phil. Dr. [H., D., Prp., St.], Sp. 1881—85,
d. z. Pr. am Staats-Gvmn. Wr.-Neustadt.
— IC-
SI. Carl Kulhanek [T.], Pc. 1881.
82. Konrad Böhm [L., Gr.], Sp, 1882, d. z. Sp. am Com.-R.-
O.-G. ia Wien, VI. Bez.
83. Paul Hofmann v. Wellenhof, Phil. Dr. [H., D.], Sp. 1882 bis
1884, d. z, Pr, a. d. Landes-O.-R. Graz.
84. Anton Polaschek [L., Gr., Prp.], Sp. 1883—87, d. z. Pr.
am Staatsgymnasium Czernowitz.
85. Josef Krauszier [M,, Gc, T.], Ht. 1884, d. z. Lt. am k. k.
Franz Josef- Gymnasium und Sp. a. d. Staats-O.-R,, II. Bez.,
Wien.
86. Siegmund Brief [U, Gr.], Pc, 1884 — 85, d. z. Sp. am
Staats-Gymn. in Hernais.
87. Ignaz Spiegel [L., Gr.], Pc. 1884—85, d. z. cand. med.
*88. Max Guttmann [T.], Pc. 1884—86, Ht. seit 1888.
89. Johann Zimmer [T.], Pc. 1884.
■*90. Leopold Hofmann [H.], Sp. 1885—89, d. z, Pr. a. d.
Com.-O.-R. Wien, I. Bez.
*9l. Leopold Winkler [L-, Gr.], Pc. 1886, Sp. seit 1886.
92, Franz Kunz [L,, Gr., St.], Pc. 1885, d. z. Sp. am Staats-
Gymn. Meidling.
93. Carl Fechter [T.], Ht. 1885, d. z. Nl. am Com.-R.-0,-G,
Wien, VI. Bez.
*94. Franz Sebald [T.], Sp. seit 1886.
95. Leopold ÖUer [T.], Ht. 1886 — 87, d. z. a. d. Rainer'sCben
Privat-U.-R. Wien, III. Bez.
96. Franz Schneider [L., Gr.], Pc, 1886, d. z. Sp. a. d. Staats-
Mitielschule Reichenberg.
*97. August Hantschel [L., Gr., T.], k. k. OberHeuienant d.
n. a. Landwehr, Sp. seit 1887.
*98. Johann Wiesner [D., L., Gr.], k. k. Oberiieutenant d. n. a.
Landwehr, Sp. seit 1888.
99. LudwiR Egger [L., Gr.], Sp. 1888, d. z. Sp. am k. k.
akadem. Gymn. Wien.
*100. August Burkart [L., Gr.], Sp. 1888—89, d. z. Sp. am
Conj.-R.-0.-G. Wien, VI. B«.
II b. Programm-Abhandlungen.
1865. A. Pokorny: Entstehung und Einrichtung der Wiener
CommuoaURealgymnasien. E. Roesler: Über die Namen der
Wochentage. — 1866. J. Halmschlag: Über T. Lucrecius Carus'
Verh81tnts zu seinen Quellen. — 1867. E. Hannak; Das Museum
und die Bibliotheken in Aleiandria. — 1868. A, Pokoroy: Die
Fortentwickelung der Wiener Com raun al-Realgymnasien und deren
Erweiterung zu Obergymnasien, — 1869. K. Hoelzl; Der Bauern-
— 11 —
garten als künstliche Pflanzenformation. H. Koziol: Zur Kritik
und Erklärung des Apuleius. — 1870. Denkschrift über den pro-
jectierten Bau des Leopoldstädter Gymnasiums (dem Gemeinderathe
am 15. Februar 1870 vom Lehrkörper überreicht). H. Koziol:
Zur Kritik und Erklärung der kleineren Schriften des Apuleius
(1. Theil), — 1871. V. v. Kraus: Englische Diplomatie im Jahre
1527. Ein Beitrag zur Geschichte Ferdinands I. mit einem Anhange
bisher noch ungedruckter Briefe aus diesem Jahre. J. Nahrhaft:
Beiträge zur homerischen Syntax. — 1872. H. Koziol: Zur Kritik
und Erklärung der kleineren Schriften des L. Apuleius (IL Theil).
— 1873. V. V. Kraus: Zur Geschichte Österreichs unter Ferdinand I.
1519—22. — 1874. A. v. Reuß. Die Augen der Schüler des
Leopoldstädter Communal-Real- und Obergymnasiums in Wien.
A. Pokorny: Das erste Decennium des Leopoldstädter Communal-
Real- und Obergymnasiums (1864 — 74). — 1875. J. Rathay:
Über den Unterschied zwischen Lied und Spruch bei den Lyrikern
des 12. und 13. Jahrhunderts. — 1876. A, Burgerstein: Über
den Einfluss äußerer Bedingungen auf dieTransspiration der Pflanzen.
— 1877. H. Fuß: Das gegenseitige Verhältnis der Monomachien
im 3. und 7. Gesänge der homerischen Ilias nebst einem Anhange
über die Episoden der r6LX06xonla und oQXia im 3. Buche.
J. Halmschlag: Prof. Dr. Franz Fischer (Nekrolog). — 1878.
A. Pokorny: a) Das neue Schulgebäude des Leopoldstädter Com-
munal-Real- und Obergymnasiums; b) die feierliche Eröffnung des
neuen Schulgebäudes am 11. October 1877. — 1879. V. v. Kraus:
Maximilians I. Beziehungen zu Sigmiind von Tirol in den Jahren
1490 — 1496. A. Pokorny: Worte der Erinnerung an Carl Hoelzl
(Nekrolog). J. Schmidt: Johann Rathay (Nekrolog), — 1880.
J. Zycha: Bemerkungen zu den Anspielungen und Beziehungen
in der XIH. und X. Rede des Isokrates. — 1881. J. Möller: Von
den convexen Rhomboedern (mit einer Tafel), — 1882. A. Pokorny:
Ein Votum über den Fortbestand der communalen Realgymnasien
in Wien. A. Burgersteift: Über das Empfindungsvermögen der
Wurzelspitze (mit Rücksicht auf die Untersuchungen von Ch. Darwin).
— 1883, C. Ziwsa: Die eurhythmische Technik des Catullus.
II. Theil. Die Figuren der repetitio, conversio und redditio. (Der
I. Theil erschien im Jahresberichte des k, k. Staatsgymnasiums in
Hernais 1879). — 1884. C. Ziwsa: Proben lateinischer Gedichte des
XVII. Jahrhunderts über Wiens Befreiung von der zweiten Türken-
belagerung. — 1885. A. Prix: Der Zeichenunterricht als gym-
nasialer BUdungsfactor. J, Halm seh lag: Prof. Johann Kummer
(Nekrolog). — - 1886. J. Zycha: Zum Gebrauch von n:sQl (bei
Homer, Hesiod, Pindar, Herodot und den Tragikern). — 1887.
A. Burgerstein: Worte der Erinnerung an Dr. Alois Pokorny
(Nekrolog), J. Zycha: Zum Gebrauch von tzsqI bei den Historikern
und Rednern, — 1888. V. v. Renner: Türkische Urkunden^ den
— 12 " —
Krieg des Jahres 1683 betreffend^ nach den Aufzeichnungen des
Marc' Antonio Mamucha Della Torre. — 1889. J. Wiesner: Über
suffixales E in Griramelshausens „Simplicissimus". Ein Beitrag zur
Grammatik der frühneuhochdeutschen Schriftspracher
m. Schüler-Statistik.
Die gewonnenen Resultate sind in den Tabellen I — XI zu-
sammengestellt:
Tabelle I enthält zunächst die (absolute) Zahl der Schüler
am Anfange und Ende eines jeden Schuljahres. Sieht man
vom Weltausstellungsjahre ab, so steigen sowohl die Anfangs- als
auch die Endzahlen vom ersten Schuljahre angefangen continuier-
lieh bis zum Jahre 1877, in welchem das Maximum mit 609 An-
fangs- und 537 Endschülern erreicht wird. Von da an sinken wieder
— im wesentlichen bedingt durch die 1878 erfolgte Eröffnung des
k. k. Staatsgymnasiums im zweiten Bezirke — beide Zahlenreihen
(exclusive 1880) bis zum Jahre 1884. Im letzten Quinquennium
wechseln Zu- una Abnahme. Die Summe aller Anfangsschüler be-
trägt 11.402, jene aller Endschüler 10.165; die Zahlen verhallen
sich zu einander wie 100 : 89'15.
Tabelle I enthält ferner die (absolute) Zahl der Schüler
der ersten Classe am Anfange und Ende eines jeden Schul-
jahres. Die Zahlen steigen (abgesehen von einer kleinen Depression
im Jahre 1870) vom ersten Schuljahre bis 1871, welches Jahr das
Maximum mit 180 Anfangs- und 144 Endschülern aufweist. [Ein
erfolgreiches Arbeiten mit 90 Schülern in der Classe steht wohl
an der Grenze der pädagogischen Leistungsfähigkeit.] In der Folge
oscillieren die Zahlen; auch hört im Jahre 1878 der übermäßige
Schülerandrang in die erste Classe auf. Das Minimum fällt in das
Jahr 1884 mit 92 Anfangs- und 79 Endschülern. Die Summe aller
Anfangsschüler beträgt 3257, die aller Endschüler 2701. Diese Zahlen
verhalten sich zueinander wie 100 : 82*93. Die Schülerzahl war daher:
I. Classe II.-VIU. CUsse l.-VITL Classe
Anfangsschüler . . 3257 8145 11402
Endschüler . . . 2701 7464 10165
Abfall in Procenten 17*07 7*36 1085
Mit Rücksicht darauf, dass im Laufe eines jeden. Schuljahres
ein paar neue Schüler eintreten, kann man sagen: Von den Ge-
sammtschülern sind durchschnittlich 10*8 Procent im Laufe des
Schuljahres ausgetreten. Von den Schülern der ersten Classe allein
17 Procent, von jenen der zweiten bis achten Classe 8*3 Procent.
Man ersieht also, dass vor Schluss des Schuljahres die meisten
Schüler in der ersten Classe — in der Regel wegen Unfähigkeit —
austreten. Aus demselben Grunde fallen durchschnittlich in der
ersten Classe die meisten Schüler durch.
— 13 -
Tabelle II gibt das procentuale Verhältnis der „Gymna-
siasten'* und „Realisten" („Griechen" und „Franzosen") an.
Die Basis der Berechnung bildete die Schulerzahl der dritten und
vierten (im Schuljahre 1866 nur der dritten) Classe. Die Gymna-
siasten sinken von 77*2 Procent im Jahre 1867 allmählich auf
das Minimum von 54*3 Procent im Jahre 1871; dann zeigt sich
eine continuierliche Steigerung bis zum Jahre 1879, in welchem
das Maximum mit 85 Procent erreicht wird. Im letzten Decennium
wechseln Zu- und Abnahme unregelmäßig ab. Die für die Realisten
geltenden Zahlen bewegen sich natürlich im entgegengesetzten Sinne.
Das Maximum mit 45*7 Procent (um 8'6 Procent kleiner als das
Minimum der Gymnasiasten) fällt in das Schuljahr 1871, das
Minimum mit nur 15 Procent in das Jahr 1879. Der fünfund-
zwanzigjährige Durchschnitt ergibt 70*5 Procent Gymnasiasten
und 29*5 Procent Realisten, also ein Verhältnis nahezu gleich 7 : 3.
Tabelle III enthält die Verlheilung der Schüler nach dem
Geburtsort, respective Geburtsland. Würde man die Zahlen-
resultate dieser Tabelle graphisch darstellen, so würden die
einzelnen Ländercurven einen sehr unregelmäßigen Verlauf haben.
Die Zahl der „Wiener" bewegt sich zwischen 46*2 Procent
ri876 und 1878) und 62-7 Procent (1865). Das Mittel beträgt
.^3*2 Procent. — Die in Niederoster reich exclusive Wien geborenen
Schüler variieren zwischen 3'3 Procent (1872) und 10*1 Procent
(1885). — Die Zahl der Schüler, deren Wiege in Böhmen gestanden,
schwankt zwischen 1*3 Procent (1865) und ö'6 Procent (1876). —
^tark ist die Zahl der Mährer. Ihre Zahl steigt von 7*2 Procent
(1887 und 1888) bis auf 17*7 Procent (1872 und 1875). — In
ziemlich weiten Grenzen bewegt sich die Zahl der Galizier (ein-
schließlich einiger Schüler aus der Bukowina). Das Minimum
beträgt 1*3 Procent (1865 und 18 66), das Maximum 10*4 Procent
(1878). — Sehr wenige Schüler kamen aus Oberösterreich,
Salzburg und Schlesien. Die Grenzwerte bewegen sich zwischen
0*6 Procent (1866) und 2*0 Procent (1879). — Noch geringer ist
die Schülerzahl aus Steiermark, Kärnten, Krain und Tirol.
Im Jahre 1870 war aus den genannten vier Kronländern kein
einziger Schüler an der Anstalt. Das erste Schuljahr zeigt allerdings
4 Procent, der fünfundzwanzig jährige Durchschnitt beträgt jedoch
bloß 0:77 Procent. — Aus Ungarn stammle durchschnittlich der
zehnte Theil aller Schüler. Minimum 7*4 Procent (1886), Maximum
15*1 Procent (1866). — Siebenbürgen, Croatien undSlavonien
lieferten im Mittel etwa Y2 Procent der Gesammtschüler. — Aus
dem Aus lande recrutierten sich 4'4 Procent, wovon 2*8 Procent
auf die Balkanländer, hauptsächlich auf Rumänien entfallen. .
Tabelle IV enthält vergleichende Daten bezüglich der Mutter-
sprache. Ich habe hier fünf Kategorien unterschieden und repro-
daciere aus der Tabelle die folgenden Zahlen:.
— 14
1 *
Minimum
Maximum v
Mittel aus 35 Jahren
Deutsch . ..
. 85-7
96-6
91-7
Procent
Czechisch . .
0-0
4-6
2-1
n
Polnisch .
0-0
3-4
1-6
rj
Magyarisch
0-7
5-5
2*8
r)
Andere
0-7
35
1-8
n
Es war somit die Muttersprache bei der überwiegenden Majorität
der Schüler die deutsche. Im letzten Decennium zeigt sich indes
eine (allerdings sehr kleine) Verminderung des deutschen und eine
entsprechende Steigerung des magyarischen und polnischen Idioms.
Die Schülerzahl mit polnischer Muttersprache beträgt im ersten
L.ustrum 0*48 Procent (im Mittel); im fünften Lustrum i*86 Pro-
cent, also das Vierfache, im vierten Quinquennium 2*36 Procent,
also fast das Fünffache.
Aus Tabelle V, welche die Schülerstatistik bezüglich des
Religionsbekenntnisses darstellt, geht hervor, dass mit Aus-
nahme der beiden ersten Schuljahre die Israeliten * stets die über-
wiegende Majorität bildeten. Der fünfundzwanzigjährige Durchschnitt
ergibt rund 29 Procent römisch-katholische, 69 Prbcent
mosaische und 2 Procent andersgläubige Schüler. Das
Verhältnis der Katholiken und Israeliten war folgendes: Das
Maximum der Katholiken, 56'0 Procent, sowie das Minimum der
Israeliten, 42*7 Procent fallen in das erste Schuljahr. Von da an
sinkt die Zahl der Katholiken und steigt die Zahl der Israeliten
(mit Ausnahme einer ganz unwesentlichen Zunahme, respective
Abnahme im Jahre 1872) continuierlich bis zum Jahre 1877, in
welchem das Minimum der Katholiken mit 19*5 Procent, und
gleichzeitig das Maximum der Israeliten mit 78* 6 Procent erreicht
wird. Darauf folgt continuierlich eine langsame Zunahme der
Katholiken und Abnahme der Israeliten bis auf 29 '1 Procent, re-
spective 69*1 Procent im Jahre 1885. In den letzten vier Jahren
tritt wieder eine Verminderung der Katholiken bei gleichzeitiger
Zunahme der Israeliten ein.
Die Zahl der evangelischen Schüler (zumeist A. C.) ist eine
sehr geringe. Die Extreme sind 0*6 und 4*6 Procent, das Mittel
1*8 Procent. Eine noch geringere Zahl bilden die Schüler anderer
Confessionen (griechisch-orifentalisch, türkisch- mosaisch etc.). Die
Extreme sind 0*0 und 13 Procent, das Mittel 0*3 Procent.
Tabelle VI gibt Aufschluss über die Lage des Wohnortes.
Begreiflicherweise wohnten die meisten Schüler im II. Bezirke.
Das Minimum beträgt 62 Procent, das Maximum 85*2 Procent,
das 2 5jährige Mittel 75*1 Procent, so dass durchschnittlich Drei-
viertel in der Leopoldstadt wohnten. Es folgt dann der I. Bezirk
mit i3'4 Procent im Mittel (Minimum 8*1, Maximum 25*7 Pro-
cent), hierauf der III. Bezirk mit 5*4 Procent und der IX. Bezirk
— 15 —
mit 3*2 Procent im Mittel. Alle übrigen Wiener Bezirke zusammen
geben bloß 0*6 Procent. Aus der Umgebung Wiens (insbesondere
aus Floridsdorf, Jedlesee, Leopoldau) kamen 2*3 Procent. Nicht
uninteressant ist der Vergleich der Wohnungsverhältnisse in
den ersten und in den letzten fünf Jahren. Es wohnten nämlich
in den
ersten fünf Jihren letzten f&nf Jahren
m
I.
Bezirk
22-3
Procent
8-9
-13-4
71
II.
n
64-8
n
77-3 4-12-5
n
III.
n
101
n
3-8
- 6-3
n
IV. bis VIII.
7»
0-2
»
0-7
- 0-5
77
IX.
n
1-7
77
6-4
- 4-7
n
den Vororten
0-9
7i
2-9
- 2-0
Es hat somit die Zahl der „Leopoldstädter** um 12'5 Pro-
cent, die Zahl der Schüler aus dem IX. Bezirk um 4*7 Procent,
jene der Vororte Wiens um 2 Procent zugenommen. Dagegen
hat die Zahl der Citybewohner um 13*4 Procent und jene der
„Landstraßer" um 6*3 Procent abgenommen.
Ein besonderes Interesse dürfte die Classificationstabelle
(VIII.) haben. Die Zahlen derselben beziehen sich durchwegs auf
das Endergebnis des zweiten Semesters mit Einrechnung der
Resultate der Wiederholungs- und Nachtragsprüfungen. Die Zahl
der Vorzugsschüler schwankte zwischen 6*4 Procent (1869
und 1867) und 15*5 Procent (1876). Das fünfundzwanzigjährige
Mittel ergibt 10*2 Procent. Es erhielt somit durchschnittlich ein
Zehntel der Schüler ein Vorzugszeugnis. — Die Zahl jener, die
ein Zeugnis erster Fortgangsciasse (direct oder infolge Wieder-
holungsprüfung) erhielten, betrug im ersten Schuljahre (1865) nur
56'0 Procent (Minimum); im 24. Schuljahre (1888) wurde das
Maximum mit 79'2 Procent erreicht. Der Mittelwert ergibt
70'2 Procent. — Die zweite Fortgangsclasse schwankt
zwischen 5*3 Procent (1870) und 21*2 Procent (1886). Das Mittel
gibt 11*3 Procent. — Die dritte Fortgangsclasse bewegt sich
zwischen einem Minimum von nur 2 Procent (1889) und dem
Maximum von 14*1 Procent! (1867). Insbesondere kommen im
ersten Decennium relativ viele dritte Classen vor. Das Mittel be-
trägt 7'85 Procent. Die Zahl der ungeprüft Gebliebenen ist natur-
gemäß eine äußerst geringe.
Durch Addition der ^Vorzug*' und „erste Classe" erhält man
die Zahl der Schüler, welche „durchgekommen*' sind. Das Minimum
liegt im ersten Schuljahre mit 64 Procent; im zweiten Jahre steigt
die Zahl auf 70*2 Procent und vom dritten Jahre angefangen
sinkt sie niemals unter 74 Procent. Das Maximum mit 87*4 Procent
fällt in das Schuljahr 1884. Das fünfundzwanzigjährige Mittel ergibt
83'3 Procent. Es sind somit rund vier Fünftel durch-
— 16 —
gekommen und ein Fünftel durchgefallen, was als ein
günstiges Resultat bezeichnet werden muss. Im folgenden gebe ich
noch eine Übersicht der fünfjährigen Mittel;
Vorzug I. Gasse IT. Classe IIT. Classe Ungeprüft
1865—1869
8-5
65-8
13-3
11-5
0-9
1870—1874
12-2
64-9
10-1
121
0-7
1875—1879
13-0
68-4
10-1
8-0
0-4
1880—1884
9*2
75-8
11-1
3-5 .
0-3
1885—1889
7-9
75-8
11-9
4-1
0-3
Die Zahl der approbierten Abiturienten betrug am Schlüsse
des Schuljahres 1889 — 477; davon erhielten 70 (14*7 Procent)
ein Zeugnis der Reife mit Auszeichnung.
Tabelle VIII. Nichtobligate (freie) Gegenstände. Nach
der durchschnittlich stärksten Frequenz ordnen sich die freien
Gegenstände in nachstehender Reihenfolge: Kalligraphie, Turnen,
Stenographie, Englisch, Französisch, Gesang.
Kalligraphie. Basis der Berechnung: Die Schüler der I. und
II. Classe. Auf das Maximum mit 89 Procent im Anfangsjahre 1867
folgt zwei Jahre später das Minimum mit 40*5 Procent. Das
Mittel beträgt 64 Procent. Im allgemeinen war die Frequenz eine
gute, im letzten Decennium sogar eine sehr befriedigende.
Turnen. Basis der Berechnung: Alle Schüler der Anstalt.
Das Maximum fällt in das erste Schuljahr mit 81*3 Procent, das
Minimum mit 45*2 Procent erscheint 1876; das Durchschnittsmittel
beträgt 53*2 Procent. Die Schwankungen sind nicht bedeutend,
besonders im letzten Decennium nur gering.
Stenographie. Basis der Berechnung: Die Schüler des Ober-
gymnasiums. Die Zahlen zeigen mehrfache, wenn auch nicht bedeu-
tende Oscillationen. Das Maximum beträgt 63*4 Procent, das Mini-
mum 29*6 Procent, das Mittel 47*2 Procent. Mit Rücksicht darauf,
dass die Stenographie in der Regel in zwei Jahrescursen erlernt
wird, muss die Frequenz als eine sehr gute bezeichnet werden.
Englisch. Basis der Berechnung: Die Schüler des Ober-
gymnasiums. Auf das Maximum mit 35*2 Procent im Jahre 1874
folgt gleich im nächsten Jahre (1875) das xMinimum mitlO'2 Procent;
das Mittel ist 20*4 Procent.
Französisch, Basis der Berechnung: Die Schüler folgender
Classen: 1868. III., IV.; 1869. III.— V.; 1870. III.— VI.; 1871.
III.— VII.; 1872—1880. III.— VIII.; 1881—1889. IV.— VIII.; das
Maximum beträgt 35*4 Procent (analog wie im Englischen), das
Minimum nur 6*6 Procent.
Gesang. Basis der Berechnung: Alle Schüler der Anstalt.
Vom Jahre 1867, in welches das Maximum mit 27*8 Procent fällt,
sinkt die Frequenz rasch auf 6*4 Procent im Jahre 1870. Das
Mittel ergibt 16*7 Procent.
— 17 —
In Tabelle IX sind die Geldleistungen der Schüler zu-
sammengestellt. Im ganzen betrugen die Aufnahmstaxen 8O27Y2 fl.,
die Lehrmittelbeiträge 23013-7 fl., das Schulgeld 246.379-3 fl.;
die Gesammtleistung war 277.420*5 fl. Die Eingänge aus dem
Schulgelde steigen allmählich theils infolge der Zunahme der
Schüler, theils infolge der Erhöhung des Schulgeldes. Letzteres
betrug in den fünf aufeinanderfolgenden Lustren in Gulden: 1. 18.037*3:
IL 46.867; HL 53.196; IV. 58.936-5; V. 69.392*6.
In Tabelle X sind die Einnahmen und Ausgaben der
Schülerlade, sowie die Unterstützungen der Schüler seitens der
Anstalt zusammengestellt. t)ie Gesammteinnahmen der SchÜierlade
betrugen während der 21 Jahre ihres Bestehens 10.276 fl. 99 kr.
Die Einnahmen der einzelnen Jahre sind sehr ungleich; sie schwanken
zwischen 172 fl. 39 kr. im Jahre 1877 und nahezu 1500 fl.
(1499 fl. 93 kr.) im Jahre 1880. Die fetten Jahre für die Schüler-
lade waren jene, in denen Schülerakademien abgehalten wurden.
Die letzteren lieferten ein Reinerträgnis von zusammen 3277 fl.
16 kr. Die jährlichen Ausgaben der Schülerlade bewegten sich
zwischen 14 fl. 40 kr, (1869) und 470 fl. 13 kr. (1882). Die Ge-
sammtausgaben betrugen 5355 fl. 19 kr. (gleich 52*1 Procent der
Einnahmen). Ziemlich bedeutend waren die Ausgaben im letzten
Decennium. Als Verwalter der Schülerlade fungierte von 1869
bis 1885 Prof. J. Nahrhaft; seit 1886 wird der Fonds von Prof.
C. Ziwsa verwaltet.
Was die Unterstützungen dürftiger und würdiger Schüler be-
trifft, so wurden im ganzen 191 Schüler mit 2059 fl. 39 kr. be-
theilt. Daraus ergibt sich pro Kopf ein Betrag von 10 fl. 78 kr. An
Büchern wurden 8295 Bände unter 1625 Schüler vertheilt; es
entfallen somit pro Schüler 5*1 Bände.
Aus Tabelle XI ist ersichtlich, wie viele Procente der Schüler
von der Zahlung des Schulgeldes befreit waren. Für die
ganze Befreiung finden wir das Minimum im Jahre 1869 mit
14*7 Procent, das Maximum im Jahre 1888 mit 36*7 Procent.
Das Mittel beträgt 25*4 Procent, so dass also durchschnittlich der
vierte Theil der Schüler von der Entrichtung des Schul-
geldes befreit war. Sehr gering war die Zahl der Halbbefreiten.
Der (zehnjährige) Durchschnitt beträgt bloß 1^4 Procent.
c -R. 0,-G. 11. *'
18 —
I. ScMlerzaU
(absolut).
n. Gyinasiasteii M Realisten
(Procente).
Schul-
jahr
1865
1866
1867
1868
1869
1870
1871
1872
1873
1874
1875
1876
1877
1878
1879
1880
1881
1882
1883
1884
1885
1886
1887
1888
1889
SchOlerzahl der
Anstalt
am
Anfang
am
Ende
Schülerzah^
der I. Classe
am
\nfang
98
168
224
318
394
426
483
502
475
508
520
573
609
574
565
574
542
508
487
458
471
488
480
467
490
75
98
151
104
199
115
286
135
347;
141
376
140
412
180
423
159
408
167
440
168
469
153
502
159
537
170
518
129
499
127
516
131
482
116
461
113
447
103
419
92
434
115
446
111
441
106
433
110
444
115
am
Ende
75
94
96
114
119
113
144
114
135
134
129
130
145
111
102
114
'98
88
86
79
106
96
87
98
94
Zusanmieii ii402
10165
3257
2701
Schul-
jahr
« e
1865
_
1866
•
1867
77-2
1868
72-0
,1869
62-3
1870
61-8
1871
54*3
1872
57-6
1873
60-6
1874
61-9
1875
64-4
1876
68*6
1877
77*2
1878
83-3
1879
85*0
1880
82*4
1881
75*9
1882
69*4
1883
74*6
1884
73*3
1885
70*5
1886
72-0
1887
75*6
1888
69*9
1889
70*8
c
CO
"3
22*8
28-0
37*7
38*2
45*7
42*4
39^4
38*1
35*6
31-4
22-8
16-7
15*0
17*6
24*1
30*6
25*4
26*7
29*5
28-0
24*4
30*1
29*2
Mittel
70*5
29*5
— 19 —
III. Geburtsort-.
(Procente).
Schul-
jahr
Wien
Nieder-
österreich
a
«>
B
ja
IG
m
1
Galizien i
Bukowina 1
OberÖsterr. 1
Salzburg H
Schlesien ||
K&rutcn II
Krain 1
Steiermark 1
Tirol II
a
M
Q
a « o
Balkan- 1
länder H
Andere 1
Linder ||
1865
62-7
6-7
1*3
9*3
1*3
1*3
4*0
10-7
1
1-3
1-4
1866
58*0
6-6
4*6
9-9
1*3
0-6
1*3
15*1
—
1-3
1*3
1867
55-1
9*3
2*4
12*2
4*4
1*5
1*0
11*2 —
1-9
1-0
1868
59-7
7*3
4*7
10-3
4*7
1*0
1*0
9*0
0*3
1-0
1*0
1869
57*0
6-9
4*4
11-3
5*8
1*1
0*8
7*91 0*6
1
2*8
1*4
1870
56*9
6*2
3*1
14*2
6*0
0-3
—
7-8 0*2
3*9
1*3
1871
50*5
4*4
4*4
15*5
. 7-5
1*2
0*2
1
9*7j 0*7
4*9
1-0
1872
51*3
3*3
3*8
17*7
7*1
1*0
0-5
9*2 0*5
4-9
0-7
1873
51*7
4*0
4-2
13*7
8*3
1*0
0*7
10*0 0*7
4*2
1*5
1874
50*7
4*5
5-4
12*6
8*5
1*6
0*4
9*4 —
1
4*2
2*7
1875
47*3
4*4
5*0
17*7
7*4
1*9
0*4
10*0 —
3*6
2*3
1876
46-2
5*2
5*6
16*5
90
1*6
0*4
9*3
0*2
3^4
2*6
1877
47*9
5*1
4*4
16*1
8*7
1*5
0*4
10*0
0*6
3*3
2*0
1878
46*2
4*4
4*6
15*6
10*4
1*3
0*4
11*5 0*8
1
3*5
1*3
1879
47*7
3*4
3*2
16*1
9*2
2-0
0*6 12-4 0*6
3*6
1*2
1880
49*6
50
4*1
13*7
8*1
1-5
0*8 12-1 0*8
3*1
1*2
1881
46*7
7*6
4*4
14*9
8*5
1*7
0*8 11-1
0*6
2*3
1*4
1882.
48*4
7*5
4*3
13*3
90
1*7
0*9
11*0
0*4
2*6
0*9
1883
51*9
7*3
4*0
11*1
9*1
1-6
0*9
10*9
0*7
1*6
0*9
r
1884
55*1
8*7
4*0
8*5
8*0
1*2
1*0
9*7
1*4
1*0
1*4
1885
54*4
10*1
3*6
7*8
8*2
0*7
0*7
10*8
0*9
1*4
1*4
1
1886
59-2
6*3
4*5
7*8
8*7
0*7
0*7
7*4
0*7
2*0
2*0
1887
60*3
6-8
3*2
7*2
6*6
1*1
0*4
8*8
0*2 3*6
1*8
1888
57*5
8 1
2*6
7*2
7*2
0*9
0*2
9*2
0*9 3*2
3*0
1889
57-4
7*9
3*2
8*6
8*1
0*9
0*7
8*3
0*9
2*0
2*0
littel
53*2
6*3
3*9
12*4
7*3
1*2
0*8
10*1
0*5
2*8
1*6
1
2*
■
— 20 —
1
IV. Mntterspraclie
(Procente).
Schuljahr
Deutsch
Czecho-
slavisch
Polnisch
Magyarisch
Andere
1865
92-0
1-3
4*0
2*7
1866
90-8
4*6
3-3
1*3
1867
91-7
2*9
0-5
3*4
1*5
'
1868
92-7
3*0
1*0
2*0
1-3
1869
95-3
1-6
0*9
1*1
1*1
1870
92-3
2-3
2*3
1*3
1*8
1871
95-4
1*2
1*2
1*5
0*7
^
1872
96-0
0*7
1*2
1*4
0*7
'
1873
95-8
«
1*5
20
0*7
1874
96*6
0*2
1*6
0*7
0*9
1875
93-5
1*1
1*2
3*1
1*1
1876
92-8
1*8
1*5
2*1
1*8
1877
93*9
2*2
1-3
1*7
0*9
1878
93-3
2*7
1*2
1*3
1*5
1879
87-2
2*2
3*4
4*2
3*0
1880
86-7
3*7
2*5
4*4
2^7
1881
85-7
4*0
2-7
5*5
2*1
1882
88-2
2*8
2*6
4*1
2*3
1883
90*9
20
1*4
4*2
1*5
1884
89-6
2*6
2*6
3*3
1*9
1885
91-5
1*6
1*9
3*0
2*0
1886
88*6
2*3
2-7
3*7
2*7
1887
88-9
2*7
'2-0
3*2
3*2
1888
91*4
1*6
1*6
1*9
3*5
1889
92-4
2*0
1*1
2*5
2*0
Mittel
1
91-7
1
2*1
t
1*6
2*8
1*8
1
— 21 —
Y. Reli^onsbekenntnis
(Procente).
Schuljahr
Katholiken
Evangelisch
Israeliten
Andere
Confessionen
1865
56-0
1-3
42-7
1866
50-7
4!6
44-7
•
1867
43-0
8-8
52-7
. O-i^ .
.1868
39*7
3-3
56-3
0*7
. .1869
34-1
2-2
62 6
1-1
.1870
29 9
1-8
67-5
0-8^ .
1871
26-5 .
1-7
71'8
»
.1872
26-7
1-7
71-4
0*2- j
.1873
25-0
1-5
735
.
.1874
24-9
1-1
74-0
—
1875
22-8
1-9
.75-3
. 1876
21-2
1*6
. 77*2
.1877
19-5
1*9
78-6
— :
; 1878
20-6
1-3
. 77-9
0*2
.1879
23-2^^
0-6
76*2
'
1880 V
23-8
.t)-6
75 6
1881
24-8
0-6
74*4
0*2
■
. 1882
24'7
1-1
74*0
0*2
.1883
26-1
0-9
73*0
—
.1884
28-8
1*2
, 70*0
■- V
.1885
291
1-6
69-1
0-2
.1886
27-8
2*0
.69*3
0*9
. 1887
25-6
^2-5
71*2
. 0*7.
,1888 •
23-6
3-0
72*1
1-3
1889
25-0
2-2
72*1
07
■
\
28-9
1-8
68*9 -
0-3
■
— 22 —
VI. Wahnimg
(Frocente).
Jahr
I. Bezirk
11. Bezirk
III. Betirk
IV.—VIII.
Bezirk
IX. Bezirk
AuBer-
balb Wien
186&
240
62-7
10-7
2-6
1866
14-5
69-7
13-2
2-6
1867
23-9
65-4
8-8
1-4 -
0-5
1868
25-7
62-0
9-3
0-3
0-7
2-0
1869
23-4
64-2
8-3
0-6
1-3
2-2
1870
18-4
68-6
7-5
0-3
1-6
3-6
1871
15-5
71-9
7-8
2-9
1-9
1872
16-8
72-8
.5-4
1-2
1-4
2-4
1873
15-0
76-2
4-9
0-7
1-0
2-2
1874
12-5
77-0
3-8
0-9
2-9
: 2-9
1875
12-0
7.5-2
6-0
1-1
2-1
3-6
1876
10-1
78-6
3-7
0-4
3-5
3-7
1877
8-7
82-9
2-9
0-2
3-3
2-0
1878
8-1
85-2
3-3
0-4
1-3
1-7
1879
9-0
83-6
3-4
2-0
2-0
1880
9-3
83-0
2-7
0-8
1-7
2-5
1881
10-9
79-1
3-5
0-4
3-0
8-1
18^2
9-0
80-3
3-2
0-9
3-4
8-2
1883
11-8
76-6
3-6
1-6
4-2
2-2
1884
11-1
77-1
3^1
1-4
5-2
2-1
1885
9-0
75-0
4-6
1-6
7-3
2-5
1886
9-0
78-0
3-4
0-9
6-3
2-4
1887
8-6
76-6
3-9
0-5
6-8
3.6
1888
8-1
79-7
4-1
0-2
5-8
2-1
1889
9-9
77-0
2-9
0-2
5-9
4-1
littel
13-4
75-1
5-4
0-6
3-2
2-3
I
— 23 —
YIL Classifieatioii
(Procente).
s
Jahr
I. Classe
..mit:
Vorzug
Erste
Classe
Zweite
Classe
Dritte
Classe
Ungeprüft
blieben
Verzug
+ r. CI.
1«65
8-0
56-0
18-7
13-3
4-0
64-0
1866
80
62-2
21-2
8-6
70-2
1867
12-6
65-8
7-5
14-1
—
.78-4
1853
7-3
72-7
7-7
12-3
—
80-0
1869
6*4
72-6
11-2
9*2
0-6
79-0
1870
9-8
69-7
5-3
13-6
1-6
79-5
1871
11-2
67-5
95
11-6
0-2
78-7
1872
11-1
63*6
12-8
12-3
0-2
74-7
1873
13-7
63-0
11-8
11-3
0-2
76-7
1874
15-2
60-7
10-9
11-8
1-4
75-9
1875
11-8
68-1
7-9
12-0
0-2
79-9
.1876
15-5
65-3
90
9-2
1-0
80-8
1877
12-5
68-3
10-6
82
0-4
80-8
1878
13-5
7Ö-2
8-3
7-6
0-4
83-7
1879
120
70-0
14-6
3-2
0-2
82-0
1880
81
71-7
15-9
4-3
79-8
1881
7-7
77-2
12-0
-2-7
0-4
84-9
1882
9-5
76-8
8-7
4-6
0-4
86 3
1883
9-8
76-8
9-8
3-4
0-2
86-6
188d
10-8
76-6
9-3
2-6
0-7
87-4
1885
9-0
74-4
12-0
3-7
09
83*4
1886
7-4
75; 1
13-9
3-4
0-2
82*5
18S7
6-4
74-1
11-3
8-0
0-2
80-5
1888
71
79-2
10:0
3-2
0-5
86-3
1889
9:5
76-4
18-1
20
—
85-9
yittel
10-2
70-2
11-3
• 7-8
0-5
80*3
— 24 —
Vm. NichtobUgate Gegenstände
(Procente).
Jahr
Kalli-
graphie
Steno-
graphie
Franzö-
sisch
Englisch
Gesang
Turnen
1865
. ->—
_
81'3
1866
—
, —
27-8
59-0
-1867
89-0
—
• —
—
19-1
50-7
1868
51-8
28-0
. — —
18-2
51*4
1869
40-5
60-7
33-8
—
12-7
46-7
1870
€3-7
63-4
35-4
6-4
55-1
1871
54-2
37-9
28-3
22-4
13-1
67-4
1872
41-4
30*1
^6-0
15-6
10-4
51-8
1873
48-2
47-8
26-5
20-0
12-0
58*8
1874
51-6
34-1
21-7
35*2
19*8
51-8
1875
51-8
'29-6
20-6
10-2
19-2
45-4
1876
53-3
ST7
13-0
18-4
15-5
45-2.
1877
52-9
42-0
24-2
25-2
19-3
46-7
1878
63-3
50-0
10-4
18-5
18-1
55-4
1879
63-1
^0-3
18*7
25-8
17-2
51*7
1880
70-8
53-3
15-8
31-6
18-6
48.8
1881
71-1
60-2
22-3
23-2
21-8
57-9
1882
75-2
46-0
20-7
24-8
20-2
45-8
1883
711
60-7
18-9
19-2
11-8
50-3
1884
77*8
52- 1
20-2
15-0
17-4
50-8
1885
84-3
48-6
15*4
16-4
17-8
52-3
1886
80-1
43-4
6-6
17-9
17-0
52-2
1887
74-4
47-0
7-8
19-2
13-4
54-0
1888
69-4
62-3
9-5
15-4
15*2
51-5
1889
73-7
58'6
11-7
13-3
17-8
53-4
«ittel
64-0
47-1
19-8
20-4
16-7
53-4
— 25 —
IX. GeldleJBtangeu
(Guld«n ö. W.).
Jabr
Aufnahm s-
taxen
Lehrmittel-
beitrftge
Schulgeld
Zusammen •
1
1865
212*10
106-05
1304-10
1622-25 ;
1866
243-40
181-65
2343-60
2768-65
1867
272
464
4345-30
4081-30 '
1868
310
656
4970-70
5936-70
1869
350
824
6123-60
7297-60
1870
364
892
6766-20
8022-20
1871
444
984
9700-80
11128-80
1872
424
1036
10122
11582
1873
414
968
9777
11159
1874
432
1020
10401
11853
1875
422
1088
10446
11956
1876
414
1182
11157
12753
1877
.382
1230
11421
13033
1878
312
1156
10329
11797
!
1879-
326
1154
9843
11323
1880
296
1168
13021
14485 ;
1881
242
1094
12250
13586
1882
252
1036
11690-5
12978-5
1883
270
988
1
11232-5
12490-5
1884
248
942
10742-5 .
11932-5
1885
294
956
10860
12110 1
1886
284
990
11510
12784
1887
268
966
16887-5 '
18121-5 '
1888
256
944
15010
16210 ;
1
18^9
296
9SS
•15125
'16409
snime
8027-5
23013-7
246379-3
277420-5
— 26 —
X. Schttlerlade
(Absolute Zahlen).
Jahr
Einnahmen
Ausgaben
U n 1
t e r s t Q
L t z u n §
j e n
mit Geld
mit Büchern
(G u 1 d
e n)
Schaler
Gulden
Schüler
Bftnde
1869
215-99
14-40
3
14-40
6
28
1870
396-40
57-54
4
37-60
30
96
1871
414-99
26884
9
88
61
230
1872
362-96
279-26
9
96-65
79
367
1873
187-33
48-92
2
10
45
288
1874
1003-64
163-67
10
96
46
286
1875
226-91
112-95
8
62
61
276
1876
930-89
199-73
13
125-80
70
298
1877
172-39
99-11
9
59-70
85
269
1878
290-79
261-33
10
78
87
342
1879
175-07
229-21
2
15
90
317
1880
1499-93
292-70
3
32-50
72
334
1881
656-01
396-45
5
42-68
102
437
1882
667-94
470-31
9
107
•
98
569
1883
430-66
348-22
13
149-90
97
591
1884
415-45
316-62
10
120-50
109
510
1885
483-86
360-63
15
168-16
92
618
1886
411-26
329-37
10
118
100
627
1887
403-82
352-57
14
192
92
573
1888
431-6ß
374-54
17
2Ö5
98
590
1889
499-05
378*82
16
240-50
105
649
Swae
1
10276-99
535519
191
2059-39
1625
8296
•
I
— 27 —
XL Zahl der von der SchQlgeldzahliuig befreiten Schiller
(Proccnte).
Jahr
ganz
halb
befreit
1865
25-5
._i_
1866
23-2
—
1867
21-6
— .
1868
17-1
—
1869
14-7
—
1870
17-0
1871
19-9
—
1872
19-1
1873
16-0
1874
18-2
—
1875
24-3
— •
1876
25-3
t.
1877
27-4
—
Jahr
1878
1879
1880
1881
1882
1883
1884
1885
1886
1887
1888
1889
ilttel
ganz
halb
befreit
82-2
86-8
22-8
30-1
27*3
280
28*4
31-3
27-8
290
36-7
36
25-4
0-6
1-0
3-0
1-1
0-7
11
1-6
1-6
4-6
2-3
1*8
Anmerkung: Die kleinen Fehler in der Summe der Mittelwerte
bei Tabelle III (+ 0*1 Procent) und den Tabellen V und VII {— O'l Procent)
erklären sich durch die Kürzung und Correctur der DecimalbrOche, welche
sich als Mittelwerte der einzelnen Postenreihen ergaben.
Die DittogTapMen in den nikomaclüiuiisclien Codices
desIJTios.
Von Leopold Winkler.
(I. Theil.)
Wie groß auch die Zahl derjenigen Handschriften sein
magy auf die sich der Text der ersten Dekade der livianischen
Geschichtsbücher stützt, wie viel Gelehrsamkeit und Scharfsinn
auch $^it . Jahrhunderten von hervorragenden Gelehrten ange-
wendet worden ist, um aus dem vorliegenden handschriftlichen
Material zu einer unbestrittenen Fixierung des Textes jener Bücher
zu gelangen, so muss man doch zugleich mit dem Geständnis,
dass die Forschung hier unendlich viel geleistet hat, bekennen,
dass auch heute noch, um mit Niebuhr zu sprechen, ^sehr viel
zu thun ist^ besonders in der ersten Dekade".
Der Grund hiervon liegt hauptsächlich in dem Umstände,
dass die besten Handschriften der ersten Dekade des Livius, die
uns^ zu Gebote stehen, an zahllosen Stellen voneinander ab-
weichen und ihr Stammcodex selbst schon vielfach ungenau
und fehlerhaft geschrieben war. Zu den besten Handschriften
der ersten Dekade aber werden gezählt der codex
1. Veronensis = V
2. Mediceus = M
3. Wormaciensis = W
4. Parisinus = P
5. Bambergensis = B
6. Upsaliensis = U
7. Helmstadiensis I. = H
8. Einsiedlensis = E
9. Harleianus I. = Harl.
10. Leidensis I. = L
11. Florentinus S. Marci = F
— 29 —
Was nun die einzelnen dieser Handschriften betrifft, so
steht der Zeit nach unzweifelhaft obenan der cod. Veronensis,
der zu den sogenannten Codices rescripti gehört. Über seinen
Wert war man lange im Unklaren, bis Theodor Mommsen in
einer ausführlichen Abhandlung der Berliner Akademie der Wissen-
schaften vom Jahre 1868, S. 29 bis 216, überzeugend nachwies,
dass der cod. Ver. eine von allen anderen Handschriften abge-
sonderte Stellung einnehme. Zu bedauern ist, dass wir nur
Bruchstücke der Bücher III bis VI erhalten haben ; aber so viel
ist gewiss, dass dieser cod. rescriptus auf eine vorzügliche Recen-
sion des Livius weist.
Die übrigen aufgezählten Handschriften begreift man unter
dem Namen : ntkomachianiche Codices. Sie gehen nämlich ins-
gesammt auf die Recension zweier gelehrter Männer, beide
Nikomachus geheißen, und eines dritten, Namens Victorianus,
zurück, die am Schlüsse des vierten und Anfang des fünften
nachchristlichen Jahrhunderts gelebt haben. Dies wird durch unten
nachfolgende, am Ende der einzelnen Bücher in den Handschriften
erhaltene Subscription bezeugt, deren Wortlaut durch Otto Jahn
folgendermaßen festgestellt ist:
1. Nicomachus Flavianus v. c. III. praefect. urbis emendavi
apud Hennam.
2. Nicomachus Dexter v. c. emendavi ad exemplum parentis
mei Clementiani.
3. Victorianus v. c. emendabam domnis Symmachis.
Von diesen drei Subscriptionen erscheint am Schlüsse aller
Bücher der ersten Dekade nur die dritte, im Vereine mit der
ersten am Schlüsse des 6., 7. und 8. Buches, zusammen mit
der zweiten am Schlüsse des 3., 4. und 5. Buches.
Wenn wir nun von allen jenen Codices, die aus der niko
machianischen Recension geflossen sind, auf diese selbst einen
Rückschluss ziehen dürfen, so ergibt sich mit Gewissheit, dass
entweder schon die den beiden Nikomachi und dem Victorianus
zu Gebote stehenden Exemplare vielfach defect gewesen sind,
oder dass diese Emendatoren ihre Sache schlecht gemacht und
den Text vorzüglicher Exemplare verderbt haben. Diese Frage
mit apodiktischer Gewissheit nach der einen oder der anderen
Seite hin zu beantworten^ scheint kaum möglich zu sein. Freilich
werden die Verderbnisse des Textes bis zu einem gewissen
Grade auch dem Unverstände und der Flüchtigkeit der Hand-
schriftenabschreiber zuzuweisen sein, obwohl hier besonders
bemerkt zu werden verdient, dass wir im Mediceus eine Hand-
schrift besitzen, deren erster Abschreiber (wir können nämlich
in diesem Codex vier verschiedene Hände unterscheiden) von
der peinlichsten Genauigkeit in der Wiedergabe des ihm vor-
liegenden Textes gewesen ist. Es ist das unbestreitbare Verdienst
- 30 —
Aischefskis, dessen unkritische Methode in der Wiederherstellung
des livianischen Textes von M advig, einem tiefen Kenner des
Livius, in der schärfsten Weise gegeißelt wird, der Wissenschaft
diese für die Forschung des Livius unerlässliche Quelle voll
und ganz erschlossen zu haben. Aus der nämlichen Quelle, wie
der Mediceus, ist jener cod. Wormaciensis geflossen, der dem
Beatus Rhenanus für seine bei Frohen, Base) 1835, erschienene
Liviusausgabe vom Wormser Kloster zur Verfügung gestellt
wurdö und leider spurlos verschwunden ist. Die höchst wert-
vollen Anmerkungen, welche Rhenanus dem Texte voran-
geschickt hat, sind aus )enem Codex geschöpft, der nur die
Bücher I, 20, 2 bis VI, 28, 7 umfasste. Dass auch diese Hand-
schrift die nikomachianische Subscription hatte, bezeugt Rhe-
nanus ausdrücklich auf S. 8 seiner adnotationes. Näher dem
Mediceus, ohne aus ihm selbst oder aus dem Stammcodex
geflossen zu sein, stehen der Harleianus I., der Leidensis I. und
der Florentinus S. Marci, von denen der erstgenannte nur die
ersten acht Bücher enthält.
Dieanderen fünf oben genannten Codices, voran der Parisinus,
repräsentieren eine Gruppe von Handschriften, die zwar gleich-
falls die Marke der nikomachianischen Recension an sich tragen,
aber nicht unmittelbar aus derselben Quelle geflossen sind, wie
der Mediceus. Der Zeit nach steht der Parisinus sogar vor dem
Mediceus, indem dieser dem elften, jener dem zehnten Jahr-
hundert anzugehören scheint, doch vermag die Pariser Hand-
schrift, was Verlässlichkeit und Genauigkeit des Abschreibers
betrifft, in keiner Weise mit der Florentiner zu wetteifern,
wenngleich sie an vielen Stellen, oftmals auch ganz allein, die
ursprüngliche, richtige Lesart bietet. Dem Parisinus nahe stehen
die codd. Bambergensis, Upsaliensis, Helmstadiensis und Ein-
siedlensis.
Neben den bereits aufgezählten Handschriften wird es an
manchen Stellen nothwendig sein, auch auf jüngere, sonst vielfach
interpolierte und corrumpierte, Handschriften zu achten, wie
z. B. auf den cod. Klockianus, c. Havercampianus und c. Vos-
sianus II. So viel über das handschriftliche Material der ersten
Dekade, worüber am ausführlichsten Draken horch, Aischefski,
Hertz und Weißenborn in ihren Liviusausgaben, am schärfsten
und gründlichsten Madvig in seinen emendationes Livianae und
in seiner Liviusausgabe gehandelt hat.
Den nikomachianischen Codices eigenthümlich ist das über-
raschend häufige Vorkommen der sogenannten Dittographie,
worauf schon Mommsen in oben citierter Abhandlung hin-
gewiesen hat. Daselbst sagt er S. 177: „Sed Veronensem librum
iam Zumptius recte iudicavit non pendere ex Nicomachianorum
archetypo, cum et subscriptionem eorum neque habeat neque
f
f.
— 31 —
habuerit umquam . . ., maxime nuUum vestigium habeat ditto-
graphiarum earum, quae propriae sunt Nicomachia-
norum librorum et, cum proficisci videantur a grammatico
aetatis Romanae, iure revocantur ad ipsam illam recognitionem
saeculi quarti."
Am häufigsten erscheint sie in allen möglichen Formen
im Mediceus, dessen Schreiber in jeder Richtung sein ihm vor-
liegendes Exemplar gewissi^enhaft wiedergegeben hat; aus diesem
Grunde nimmt Madvig, der, wie es scheint, mit Recht nicht
glauben kann, dass die Dittographie in so weitem Umfange
schon in dem nikomachianischen Exemplar geherrscht habe, an,
dass der Mediceus und der verlorene Wormaciensis nicht direct
aus dem Archetypus der Nikomachi, sondern aus einem uns
nicht bekannten Bindeglied geflossen seien, und steht somit im
Gegensatze zu Mommsen, der das Entstehen der Dittographie
eben jener nikomachianischen Recension im vierten Jahrhunderte
n. Chr. zuschreibt.
Genug bezeichnend für die gesonderte Stellung, die der
Veronensis unter den Handschriften der ersten Dekade einnimmt,
ist der fast gänzliche Mangel an Dittographien. Nun aber ent-
steht die Frage, in welcher Weise wir uns die Dittographien
entstanden denken und ob wir durch eine umfassende ßeur-
theilung derselben eine feststehende Norm gewinnen können,
vermöge deren wir tiberall die ursprüngliche, wahre Lesart zu
ermitteln vermögen ; denn es ist klar, dass sich uns, wofern
wir den Grund und die Art der Entstehung der Dittographie
erweisen können^ von selbst der richtige Weg, den Text zu
emendieren, darbietet. Allein mit der Emendation ist noch nicht
alles geschehen ; es wird vielmehr zu untersuchen sein, ob sich
aus dem Wesen und der V.erbreitung der einzelnen Dittographien
Schlüsse auf das verwandtschaftliche Verhältnis der nikoma-
chianischen Handschriften untereinander gewinnen lassen und
ob diese Ergebnisse die bisherigen Ansichten über den Wert
der Handschriften stützen oder bekämpfen.
Was nun die Frage nach der Art der Entstehung der
Dittographie betrifft, so hat darüber Madvig in seinen emendationes
Liv. eingehend gehandelt. Und sicherlich verficht er mit vollem
Recht die Ansicht, dass in den allermeisten Fällen das Bestreben
entweder eines Schreibers oder eines Grammatikers oder irgend
eines Lesers, ein im Texte stehendes Wort, das, wie ihm schien,
durch sein seltenes Vorkommen oder durch den ungewöhnlichen
Gebrauch an der betreffenden Stelle Schwierigkeiten in der
Erklärung machen könnte, durch ein öfter vorkommendes oder
deutlicheres Wort der gleichen Bedeutung erklären zu wollen,
den Anstoß zu einer Dittographie gegeben hat. Mag nun der
erklärende Ausdruck oberhalb des ursprünglichen Wortes oder
— 32 —
am Rande in der fortlaufenden Zeile geschrieben worden sein,
so werden spätere Abschreiber dieser ersten Handschrift auf
dreifache Weise verfahren haben können : Die sorgfältigsten
Abschreiber nehmen, unbekümmert um den Sinn der Stelle,
beide Lesarten zusammen auf, indem sie bald das erklärte, bald
das erklärende Wort an erster Stelle setzen ; die minder sorg-
fältigen wählen von den beiden vorhandenen Ausdrücken einen.
Ja mehr noch ! Denken wir uns da^ erklärende Wort darüber
geschrieben wie z. B. X, 29, 7 so trennen bisweilen
1 arisQuea
die gewissenhaften und dabei unverständigen Abschreiber das
erklärende Wort in zwei Theile und schieben das erklärte
zwischen dieselben ; so bieten an oben angeführter Stelle M F L I.
ue raris que rutis, der cod. Lovelianus IV. uerarisque ruptis,
der Paris, aber uer|-utis allein. Für die Emendation ergibt sich
hieraus ein wichtiges Moment: nicht der gewöhnliche, sondern
der ungewöhnliche, einer Erklärung bedürftige Ausdruck ^vird
der ursprüngliche sein, zumal wenn man bedenkt, dass Livius
in der ersten Dekade seines umfangreichen Werkes, in der er
sich erst seinen Stil und seine Wortfülle schuf, anders geschrieben
haben dürfte als in den letzten Dekaden.
Gewiss ist ferner, dass auch an mehreren Stellen die Cot-
rectur eines ursprünglich fehlerhaft geschriebenen Wortes, dartäber
oder am Rande geschrieben, Veranlassung zur Dittographie
gegeben hat. Übrigens ist die Erscheinung derselben in fast
allen älteren Handschriften anzutreffen und so hat Heraeus in
einer Berliner Dissertation vom Jahre 1885 unter dem Titel
^Quaestiones criticae et palaeographicae de vetustissimis codicibus
Livianis" im dritten Abschnitte über Dittographien des cod.
Puteanus gehandelt.
Ich gehe nun daran, die Dittographien der ersten Dekade,
nach den einzelnen Büchern gesondert, zu behandeln.
I. Buch.
11) 8. quod in sinistris manibus haberent M; quod i. s. m. esset
haberent P ; quod i. s. m. esset haberet B H.
Der Lesart des M sind alle Herausgeber (auch die Rhenanus-
ausgabe bietet haberent) gefolgt Die Dittographie liegt hier nur
im P und seinem Anhange vor, im M. ist keine Spur davon.
Es scheint also der Archetypus an dieser Stelle noch keine
Dittographie geboten zu hüben, Nondern nur die Lesart „haberent**,
die Entstehung der Dittographie aber in Paris, und den anderen
Handschriften wird doruut zurückzuführen sein, dass in einem
zwischen dem Archctypu» und dem Pari«, liegenden Codex der
— 33 —
• *
t
Abschreiber von diesem Relativsatze auf den im nächsten Satze
unmittelbar folgenden Relativsatz gleicher Form und Wort-
stellungy in dem alle Handschriften ohne Ausnahme „esset'' bieten,
abirrte und schon an erster Stelle „esset" schrieb, über welches
entweder er selbst oder ein späterer Leser die Correctur „habe-
rent'' setzte.
14, 9. quique cum eo equis ierant PB quique cum eo uisi
erant E Harl. I. quiq. cum eo quiq. cum equis abierant
uisi erant M quique cum eo equites erant Ausg. d. Rhen.
Haverc. quique cum eo qque cu eqtes erant uisi erant F.
Von den Herausgebern sind dem Paris. J. Fr. Gronov,
Drakenborch, Beltker (abierant für ierant) und Hertz gefolgt,
, der Ausgabe des Rhen. schlössen sich Aischefski und Weißen-
born (Textausg.) an, Madvig (vgl. em. Liv. S. 49) schreibt
mit E Harl. I. quique cum eo uisi erant, Weißenborn in der
commentierten Ausg. vom Jahre 1866 quique cum eo abire uisi
erant und Heerwagen (vgl. Exe. cod. Bamb. p. 10) quique eum
sequuti erant. Wo liegt in dieser Fülle von Lesarten die wahre,
ursprüngliche ?
Am deutlichsten liegt hier die Dittographie in F und Mvor;
in ihr scheinen mir zwei Lesarten, die bereits im Archetypus
übereinander geschrieben vorlagen, vereinigt zu sein^ und zwar:
quiq. cum equis ierant
quiq. cum eo abierant,
wobei in beiden „uisi erant" entstanden zu sein scheint aus
„eq I uisi | erant", indem zur Theilung der Silben von ,, equis" die
fast gleiche Form von „eo" und „eq" Veranlassung gab. „Equis/* aber
scheint mir eine überflüssige Erklärung jenes Schreibers zu sein,
der wegen des folgenden „circumagerent frenis equos" in dem
Relativsatze durchaus die Reiterei bezeichnet haben wollte; darauf
lässt auch das in F und in mehreren Handschriften jüngsten
Datums sich findende „equites" schließen. Gegen die Lesart
Madvigs sind von Weißenborn (Ausgabe 1866) berechtigte Be-
denken erhoben worden, mit Heerwagen aber den Boden der
Überlieferung völlig zu verlassen, liegt kein Grund vor, zumal
da in meinem Vorschlage : „quique cum eo abierant" genau das-
selbe ausgedrückt ist.
22, 5. concomi fronte comiter M (?) [nunc legitur „concomi-
fraternitefger" ; „aterniterg** man. tertia in rasura, ^t" add.
m. sec. supra „mi'*, ut ^concomiter" fieret.] comi fronte
comiter P
comiter P B fronte comitmuniter
c.-R. o.-G.;n. 3
— 34 —
Rbenanus hat, ohne eine Bemerkung zu machen^ einfach
„comiter" im Texte; allein wir müssen an dieser Stelle bereits im
Archetypus eine Dittographie annehmen. Vergleicht man die
Lesart des M mit der des P, so hat jener um die Silbe „con"
mehr als dieser^ und man konnte darin, einer Conjectur Heer-
wagens folgend, die Präposition „cum'' vermuthen. Die Ditto-
graphie scheint durch das über die ursprüngliche Lesart ^(cum ?)
comi fronte'' geschriebene „comiter" entstanden zu sein ; denn
der Ausdruck „comi fronte" „mit heiterer Stirne" mochte manchem
mit Recht einer Erklärung bedürftig erscheinen, da „frons" in
dieser übertragenen Bedeutung, durch welche die Stimmung
des Gemüthes ausgedrückt wird, bei Livius sonst nicht nach-
weisbar ist, während das gleichbedeutende „comiter" ungemein
häufig anzutreffen ist. Man wird bei solchen Verbindungen
vielleicht nicht ohne Grund an die dem Livius vorgeworfene
Patavinitas denken.
Von den Herausgebern haben Hertz, Madvig und Weißen-
born (Textausg.) „comi fronte" aufgenommen.
23, 6. duces prodeunt F L Haverc. duces procedunt P B E duces
prodeunt procedunt M,
Die Dittographie liegt hier ausschließlich im M vor. Be-
denkt man, dass „procedere" in der Bedeutung ^zum Kampfe
vorrücken" ungemein häufig, Ja fast formelhaft geworden ist
(vgl. Liv» I, 25, 1. in medium inter duas acies procedunt und
XI, 23, 2. in medium campi procedere), während „prodire" in
derselben Bedeutung nur vereinzelt bei Caes. b. Gall. VIII, 8.
und b. civ, III, 86. nachzuweisen ist, so wird man an dieser
Stelle kaum im Zweifel sein können, das ungewöhnliche „prodeunt"
durch das gewöhnliche „procedunt" für erklärt zu halten.
Von den Herausgebern haben nur Aischefski und Hertz
die Lesart „prodeunt" aufgenommen, während alle anderen, sowie
der Text des Rhenanus „procedunt" bieten.
26, 5. räptus intus (in marg. corr. „in ius") P rapius initus M.
Wir dürften nicht fehlgehen, wenn wir im Archet. folgende
Schreibung vermuthen : raptus in us. Während der Schreiber
des P, seinen Fehler sofort erkennend, am Rande „in ius'* cor-
rigierte, hat der Schreiber des M in seiner Gewissenhaftigkeit
auch hier beide Lesarten miteinander verbunden. Dass hier
nur an „in ius rapere" gedacht werden kann, ist selbstverständlich.
— 35 —
27, 8. imperat, ut hastas equites erigerent H imperat, ut h. e.
erigere erigerent iubeat (iubet man. sec.) M, imperat, ut h. e.
erigerent iubeat P B E, imperat, ut astas e. erigere iubet F.
Rhenanus bemerkt, dass der cod. Vormaciensis mit den
editiones vulgatae übereinstimme, die ^imperat, ut hastas equites
erigere iubeat" bieten, trotzdem schlägt er vor, die ganze Stelle
mit geänderter Interpunction folgendermaßen zu schreiben : suo
iussu circumduci Albanum exercitum, ut Fidenatium nuda terga
invadat idem imperat: hastas equites erigere iubet. Dass hier
bereits im Archet. eine Dittographie anzunehmen ist, ist kaum
zu bezweifeln. Zur Entscheidung, welche Lesart die ursprüng-
liche gewesen ist,' scheint es zunächst nothwendig zu sein, dass
wir uns über „iubeat" aussprechen. Sollen wir glauben, der
König habe den Befehl, die Lanzen aufzurichten, der Reiterei
durch den herangesprengten Reiter ertheilen lassen, oder er
habe der Reiterei selbst mit lauter Stimme diesen Befehl g;egeben ?
Abgesehen davon, dass zur Zeit des TuUus an ein getrenntes
Commando der Reiterei und der Fußtruppen nicht zu denken
ist, muss auch der Einwand, dass die Reiterei vom Könige zu
weit gestanden sei, um den Befehl aus dem Munde des Königs
selbst zu vernehmen, zurückgewiesen werden, da ja Livius
selbst gleich darauf sagt, dass die Feinde, die noch weiter als
die römischen Reiter standen, die Worte des Königs vernahmen
(et audiverant dara voce dictum). Wie ist nun das Herein-
kommen des „iubeat^', respective „iubet" in alle unsere Handschriften
mit Ausnähme des cod. Helmstadiensis zu erklären? Wohl
dadurch, dass man bereits im Archet. eine erklärende Ditto-
...
ffraphie annimmt, und zwar imperat ut hastas . ^^^ ^9 ^^ ^
'^ ^ ^ equites erigerent.
Man muss dann freilich glauben, dass die Abschreiber
des M, dessen zweite Hand erst den Indic. „iubet" bietet,
des P und seines Anhanges eigenmächtig den Conjunctiv „iu-
beat" gesetzt haben. Noch will ich bemerken, dass die Lesart
dts H. auch durch Modius gestützt wird, der sie in einem Kölner
Liviusfragment gefunden hat.
32, 7. res dedier mihi exposco M W (m. 1.) res Po. Ro. dedier
mihi exp. W (m. 2.) res dedier pr. mihi exp. P B H, res
dedier populo Romano mihique Haverc. (m. 2.)
Auf die in allen Handschriften, mit Ausnahme des M,
vorliegende Dittographie hat bereits Rhenanus in den Adnotatt.
aufmerksam gemacht: Suspicor tres istas dictiones („nuntio
populi Romani") postea additas ab exponente „mihi". In exem-
plari Vormaciensi recentiore manu supra scriptum erat inter
„res'' et „dedier'* Po. Ro.
3*
— 36 —
Während M und W (von erster Hand) keine Spur einer
doppelten Lesart aufweisen, theilen sich die übrigen Hand-
schriften darin in der Art, dass die einen p. r., respective Po. Ro.
oder „populo Romano" ohne Conjunction an „mihi'' reihen oder
durch „que" miteinander verbinden, wobei die beiden Dative in
den verschiedenen Handschriften ihre Stellung wechseln. Schon
dieser formale Grund lässt deutlich die Dittographie erkennen,
deren Ursprung, wie Rhenanus richtig vermuthet hat, in einer
über „mihi" gesetzten Erklärung zu suchen ist. Da M und W
keine Spur einer Dittographie bieten, so dürfte dieselbe im
Archet. nicht gestanden haben, sondern in dem Bindegliede
zwischen Archet. und P entstanden sein. Der Hinweis auf § 13
desselben Capitels „ego populusque Romanus bellum indico
facioque'* ist wohl nicht mächtig genug, um die Autorität
des M zu vernichten ; denn gewiss ist, dass der Fetiale als
Mandatar des römischen Volkes, das in ihm allein vertreten ist,
sagen konnte: „Wenn ich unbillig fordere, dass mir jene
Menschen etc. ausgeliefert werden,** Mit Ausnahme Drakenborchs
und Bekkers sind die Herausgeber dem M gefolgt.
^^ . eludens que artem L , , . • .
36, 4. , , ^ ^ n D ü eludensque artem mbenque M
' ludensque artem P B r ^ ^
(m. 1.) iubensque M m. 2.
An dieser Stelle liegt nur im M eine Dittographie vor,
die durch das Bindeglied zwischen Archet. und M veranlasst
wurde. Dabei ist anzunehmen, dass dort ,,iubenque** dufch falsches
Lesen von „eludensque** zunächst geschrieben und sodann durch
das ursprüngliche „eludensque** corrigiert wurde. Nur der
gewissenhafte Schreiber des M hat beide Lesarten zusammen
aufgenommen, während der des W, den Irrthum erkennend,
bloß die richtige aufnahm.
41, 7. iam tum comprensis F. Haverc; iam tum compressis P;
iam tum cu conprensis M H Harl. I.; iam tum cu con-
pressis B.
Schon Hertz hat hier eine Dittographie angenommen, und
dieselbe scheint mir auf den Archet. zurückgeführt werden zu
müssen ; denn der Umstand, dass der Bamberg., der dem Paris,
äußerst nahe kommt, gleich dem Med. die Dittographie auf-
weist, scheint neuerdings die Vermuthung zu bestätigen, dass
der Schreiber des Paris, bei vorliegender Dittographie immer
oder vielmehr in der Regel nur eine der beiden Lesarten auf-
genommen hat.
— 37 — '
Man hat bisher gelesen : Anci liberi iam tum, comprensis
sceleris ministris, ut vivere regem et .... nuntiatum est. Klicks
(vgl. Zeitschr. f. d. Gymnasialw. 1854, S. 677) fand, dass „iam
tum" durch das temporale „ut** nicht genügend bestimmt sei, und
schlug deshalb mit Streichung des ,^ut" vor : Anci liberi iam tum,
cum, comprensis sceleris ministris, vivere regem et nun-
tiatum est und auf demselben Wege ist Heerwagen, von der
Ueberlieferung sich noch weiter entfernend, zu folgender Lesart
gekommen : Anci liberi iam tum^ cum conprensi sceleris ministri
sunt. Madvig und Weißenborn (comm. Ausg.) sind der Lesart
Klicks' gefolgt, wie ich glaube, mit Unrecht ; denn es ist viel
wahrscheinlicher, dass infolge einer Correctur im Archet. iam tu
— prensis, indem „cum'' mit „con" verwechselt wurde, die Ditto-
graphie im M und den anderen Handschriften entstanden, als
dass „ut" zu tilgen ist. Bemerken will ich noch, dass „iam tum"
nicht den ablat. absol., sondern den temporalen Nebensatz näher
bestimmt, weshalb Drackenborch und Bekker falsch interpun-
gieren. „iam tum" aber = „gleich damals" ist fast gleichbedeutend
„statim'' oder „confestim", die sehr häufig dem temporalen „ut"
entsprechen z. B. Cic. ad Att. II, 12, 3. Caes. b. civ. III, 63, 6.
43, 13. regionibus quae collibus qui M m. 1; regionibusque
coUibus qui PM m. 2. B ; regionibus collibusque qui FL
Harl. I. ; regionibus collibusque quae Voss. I.
Auch hier hat Hertz in scharfsichtiger Weise eine Ditto-
graphie angenommen, die wieder im M am deutlichsten zu
erkennen ist.
Freilich hält er „regionibus" eher für die ursprüngliche Lesart
als „collibus", was mir nicht richtig zu sein scheint; vielmehr
..,, » . AL. UJ-- regionibusquae
vermuthe ich bereits im Archet. urbe divisa v,., ^. , , .
colhbus qui habi-
tabantur.
Es muss zunächst auffallen, dass Livius den Servius Tullus
bei der Theilung der Stadt in vier Bezirke sich, ich möchte
sagen, zweier Maße bedienen lässt, „colles" und „regiones", die für
jenen Zeitpunkt identisch sind ; denn in diese Theilung sind
nur die bisher genannten Palatinus, Capitolinus, Caelius und
Aventinus eingerechnet, während von den drei anderen Hügeln,
dem Quirinalis, Viminalis und Esquilinus, erst im folgenden
Capitel die Rede ist. Wenn aber eines der beiden Worte einer Er-
klärung bedürftig schien, so war es eher „collibus" als „regionibus",
da man bei einer Eintheilung Roms in Bezirke wohl immer
von „regiones", aber nur damals von „colles" sprechen konnte, da
damals die vier „colles" sich mit den vier „regiones" deckten.
— 38 —
Von den Herausgebern folgen Drakenborch und Bekker
der lectio vulgata, Aischefskis Lesart ist völlig unverständlich,
Madvig folgt dpm F, und Weißenborns Vorschlag „regionibusque
et collibus, qui" scheint ebenso wie der Mommsens „regioai-
busque collibusque, qui" (vgl, die röm. Tribus S. 2) schon aus
formellem Grunde höchst unwahrscheinlich zu sein.
48y 4. ipse prope ^xsanquis cum semianimis (semianimes W
Pm. 1.) regio comitatu etc .
Im Zusammenhange mit dieser Stelle ist § 6 desselben
Capitels zu behandeln ; die Handschriften nämlich bieten an
beiden Stellen den gleichlautenden Temporalsatz, nur fehlen
im § 6 die Worte „semianimis" und „regio comitatu". Dass Livius
an beiden Stellen denselben Temporalsatz von längerer Aus-
dehnung geschrieben habe, wird heute wohl keiner behaupten
wollen, und, da v^it denselben an zweiter Stelle nicht entbehren
können, so wird er wohl da seine richtige Stellung haben. Wir
müssen also, da alle Handschriften den Temporalsatz auch an
erster Stelle haben, annehmen, dass derselbe schon im Arcbet.
als Randglosse gestanden hat, wobei der Schreiber derselben m/r
„semianimis" das im Texte stehende „prope exsanquis" erklärea,
mit „regio comitatu" auf das vorhergehende „apparitorum atqae
comitum" hinweisen wollte. Aischefski, der „regio comitatu" fest-
hält, meint, dass bei diesen Worten die Präposition „sine" nicht
fehlen könne, und erblickt in diesem Wörtchen die Veranlassung
zur Schreibung von „semianimis", was allerdings ziemlich unbe-
greiflich ist. Der Vorgang Madvigs, der an erster Stelle den
Temporalsatz tilgt, dafür aber an zweiter „regio comitatu" mit
Weglassung von „semianimis" hinzufügt, hat viel für sich.
53, 3. refecisset cepisset M; refecisset ac recepisset F; reque
cepisset P; req. cepisset B; recepisset H Harl. I; fecisset L
cepisset Haverc.
Die Dittographie liegt hier wieder nur in M und F vor,
während P und alle anderen Handschriften nur eine der beiden
Lesarten bieten. Nur wenn man annimmt, dass bereits der
Arthet. geboten habe re r ^ ' ist es möglich, alle vier von
den Handschriften gebotenen Lesarten refecisset, recepisset,
fecisset und cepisset in ihrem Entstehen zu erklären. Was aber
die Lesart des P (reque cepisset) betrifft, so scheint der Schreiber
desselben in dem ihm vorliegenden Exemplar gefunden zu haben
aurique cepisset .j^^ ^^^ jüngeren Handschriften findet sich
argenti refecisset ^ ' ^
nämlich argenti aurique); indem er nun irrigerweise „que'* mit-
aufnahm, entstand „reque cepisset", was aber am Rande in „rece-
— 39 —
pisset" corrigiert ist. Sicherlich haben wir es hier mit einer
erklärenden Dittographie zu thun, indem das in der Bedeutung
„gewinnen" seltenere „reficere" (bei Livius noch XXXV, 1. quod
inde refectum est, militi divisum) durch „capere" erklärt
wurde. In der Aufnahme von „refecisset" stimmen alle Heraus-
geber überein.
57, 7. quod inopinato viri adventu cod. Portug. ; quod neco-
pinato viri adventu codd. recc. ; quod necinopinato viri
adventu MPBL.
Die Dittographie scheint durch den Archet. veranlasst zu
nee
sein, in dem quod . opinato gestanden haben dürfte; die
Schreiber des M und P haben mit „necinopinato" beide Formen
des Ad)ectivs ,,tnopinatus" und „necopinatus" eine Verschmelzung
beider vorgenommen. Was nun den Gebrauch beider Adjectiva
betrifft, so findet sich „inopinatus'* unbestritten bei Livius nicht,
wohl aber die Adverbia „inopinate" XXXIV, 28. und „ino-
pinato" XXVI, 6. Dagegen findet sich „necopinatus" bei Livius an '
mehreren Stellen ebenso wie die Adverbialform „necopinato". Da
es nun wahrscheinlicher ist, dass man hier „inopinatus" durch
das gebräuchlichere „necopinatus" erklären wollte, so möchte ich
hier mit dem cod. Portug. „inopinato viri adventu*' schreiben
Vgl. III, 26, 5.
n. Buch.
7, 6. arcem inexpugnabilem fieri fore MPLH Harl. I.
An dieser Stelle ist die Dittographie, weil sie fast von allen
Handschriften geboten wird,' bereits im Archet. anzunehmen.
Ob „fieri" oder „fore" die ursprüngliche Lesart ist, dürfte ziemlich
schwer zu entscheiden sein, da beide dem Sinne entsprechen.
Doch scheint mir ersteres wahrscheinlicher, und zwar aus fol-
genden Gründen : zunächst wird durch das unmittelbar vorher-
gehende Impf, „aedificabaf' ausgedrückt, dass der Bau noch nicht
zu Ende geführt war, so dass mit den Worten des Volkes, das
seinem Unv\rillen Ausdruck gibt, auf das seiner Vollendung
entgegengehende Haus hingewiesen wird. Ferner ist der Ausdruck
„arx inexpügnabilis fit" = „eine uneinnehmbare Burg wird
erbaut" gewiss eher einer Erklärung bedürftig als „arx inex-
pügnabilis erit" = „die Burg wird uneinnehmbar sein", wenn auch
Verbindungen wie „aedem" oder „pontem facere" im Lateinischen
ganz geläufig sind. Hertz ist nicht geneigt, an dieser Stelle eine
Dittographie anzunehmen, sondern vermuthet in „fore" mit
Bezug auf Plutarch Popl. 10. olxla iTCLx^Qcciiivri tfj äyoQä und
Dionys. Hai. V. 19. den Dativ „foro", der nach meiner Ansicht
— 40 — .
sinnlich nicht gehalten werden kann ; eher würde ich noch
glauben wollen, dass der Schreiber des Archet. in seinem
Exemplare als erklärenden Zusatz zu „alto atque munito loco"
den Gen. „fori" gefunden und falsch gelesen als „fore" neben
„fieri" in den Text gestellt habe. Madvig hat, Drakenborch
folgend, „fore*' aufgenommen, Aischefski, Hertz und Weissen-
born ^fieri".
15, 1. P. Lucretius inde et P. Valerius Publicola consules facti
P cod. Haverc. cod. Portug. (omissa copula „et") Voss. I.
Tadverbio „inde" posito post „Publicola"); Spurius Publius
Lucretius M; Purius Publius Lucretius W.
Die anderen Handschriften bieten zwischen Lucretius und
Valerius noch einen dritten Namen, nämlich T. Herminius.
In diesem letzteren erblickte schon Gronov den einen der
beiden Consuln des Jahres 248, als welche bei Cassiodor und
Dionysius Sp. Larcius und T. Herminius genannt werden, und
als Consuln des Jahres 247 vermuthet er, von den besten Hand-
schriften abweichend, M. Horatius und P. Valerius, Er schreibt
also : M. Horatius iterum et P. Valerius tertium, tum Spurius
Larciuß et T. Herminius consules facti. Ich kann aber nicb;
glauben, dass, wenn Livius an unserer Stelle die Consuln des
Jahres 248 genannt hätte, unsere besten Handschriften keine
Spur davon zeigten, sondern ich erblicke in dem Namen des
Herminius, der nur in den jüngsten Handschriften genannt wird,
den Versuch irgend eines Lesers oder Schreibers, damit die
Reihe der Consuln zu ergänzen. Verkehrt ist es, wenn Weißen-
born in seiner comm. Ausgabe hier schreibt: Sp. Larcius et
T. Hermenius consules facti ; denn es müsste höchst auffallend
erscheinen, dass Livius bis Capitel 15 vom ersten und zweiten
und im § 2 des 16. Capitels vom vierten Consulate des Valerius
spricht, ohne im 15. Capitel selbst das dritte Consulat desselben
zu erwähnen. Aber auch der Name des anderen Consuls, Lucre-
tius, wird von allen Handschriften geboten, nur fragt es sich,
ob er Publius oder Spurius zu nennen ist. Unsere beiden besten
Codd. bieten beide Vornamen, während P und mehrere jüngere
nur Publius, der Leid. I. nur Purius bietet. Ich möchte mich
mit Madvig und anderen für die lectio vulgata „Publius** ent-
scheiden, während Hertz dem zuerst stehenden Spurius den
Vorzug gibt. ^
Ib, 3. eam esse voluntatem PBHF; eam ea esse vota esse
voluntaiem M W.
Rh en an US schlug, die Dittographie des cod. Wormac
verkennend, vor: ea esse vota, eam esse voluntatem, und ihm
ist Aischefski gefolgt, wie ich glaube, mit Unrecht; aber auch
die Lesart des Paris., die von Bekker, Drakenborch und
— 41 —
Weifienborn aufgenommen wurde; scheint nicht die Ursprung
liehe zu sein, sondern die zwischen den Worten derselben im
Medic. und Wormac. allein eingeschlossenen Worte „ea esse
Vota", die auch von Hertz und Madvig aufgenommen wurden.
.,Eam esse voluntatem" ist nichts als eine Erklärung von „ea esse
Vota"; denn „votum" = „der mit feierlichem Gelübde verknüpfte
Wunsch*' findet sich in dieser Bedeutung sehr oft bei Dichtern,
und gerade unsere Stelle ermangelt jenes gewissen poetischen
Schwunges, den wir bei Livius so häufig finden, nicht. Was
aber den Vorschlag des Rhenanus betrifft, so geht, glaube ich,
aus der Stellung der Worte im Medic. und Wormac. zur Ge-
nüge hervor, dass wir es hier mit einer Dittographie zu thun
haben.
17, 3. sed verum nomen auctores non adiciunt M Pall.
Die Lesart unserer besten Handschriften zu halten, ist wohl
unmöglich; denn man müsste dann „verum" als Ad jectiv zu „nomen''
ziehen und zugestehen, dass Livius mit der Parenthese auf
einen Irrthum seiner Quellen aufmerksam machen wollte, aber
mit keinem Worte corrigiert hat. Und das ist gewiss nicht die
Art des Livius. Man hat nun an unserer Stelle frühzeitig coni-
ciert, so Lipsius nach einer seiner Handschriften : sed utrum,
nomen auctores non adiciunt, eine Conjectur, die, von Draken-
borch und Bekker aufgenommen, gleichwohl zurückzuweisen
ist, weil sie entschieden unlateinisch ist. Freudenberg (vgl.
Obss. Livv. S. 6) vermuthet, dass der Archet. geboten habe:
sed utrum (seil, consulem), auctores non adiciunt und dass man
darin, „uerum''. für „utrum" lesend, „nomen" darübergeschrieben
habe, so dass dann beide Worte in den Text aufgenommen
wurden. Ihm stimmt Hertz und Weißenborn (Textausg.)
zu, indem sie auf die außerordentlich schlagende Stelle bei
Liv. X, 37, 14. verweisen: Fabius .... scribit traductumque
in Etruriam exercitum — sed ab utro consule, non adicit. —
Trotzdem scheint es mir im Anschlüsse an die Überlieferung
nicht richtig, die Corruptel in dieser Weise zu verbessern. Ich
erblicke vielmehr mit Aischefski und Madvig in den beiden
Worten „sed verum" zwei, einander erklären sollende, adversative
Conjunctionen und halte mit ersterem dafür, dass „veirum" durch
das darüber geschriebene „sed" erklärt wurde und mit diesem
zusammen in den Text gelangte. Freilich muss ich zugeben,
dass „verum" an der Spitze einer parenthetischen Bemerkung bei
Livius nicht wieder nachweisbar ist; dass es aber dem
Lateinischen nicht widerspricht, beweisen Stellen wie Cic.
Tusc. III, 34. de or. II, 32. und 69. und Phil. V, 12. und 81.
Schreibt man aber mit Madvig: „sed nomen auctores non
adiciunt", so dürfte es nach meiner Ansicht viel schwieriger sein,
— 42 —
das Entstehen von „verum'' zu erklären. Die Conjectur Heer-
wagens endlich: „sed viri nomen** hat mit Recht keinen Beifall
gefunden.
18, 11. Sabinum M man. 2. PBH; Sabini P in margine F;
Sabinium M manu 1. W.
In der Lesart des Medic. von erster Hand und der des
Wormac. liegt deutlich die Dittographie vor. Dieselbe scheint
durch Correctur veranlasst zu sein, indem /e l- \ über das
' (Sabmum)
verschriebene Sabinum ein „i" gesetzt wurde.
19, 1. t. ebutius deinde et c. vetusius P ; t. ebucius deinde c.
vetusius veturius vetusius M.
Zu dieser Stelle bemerkt schon Rhenanus: „in Worma-
ciensi libro legitur: et. C. Vetusius Veturius Vetirius. vide
diligentiam scribae, qui diversam lectionem procul dubio seorsim
adnotatam in contextum meliore fide quam iudicio retulit".
Es liegt kein Grund vor, den Namen Vetusius, dessen
jüngere Form Veturius ist, hier fallen zu lassen ; so wie Dionys.
Hai. die Form Ov6rov0tos hat, so bieten Liv. II, 28, 1. und
'30, 9. unsere besten Handschriften die Form Vetusius, die wahr-
scheinlich durch Grammatiker corrigiert wurde.
20, 5. quam delecta manu Voss. I. Portug. Haverc. recc. ; quam
delectam manu PL II. Harl. II.; quam delectam manum;
electa manu M.
Rhenanus, bis zu welchem das unverständliche „delecta
manu'' gelesen wurde, bemerkt zu dieser Stelle: reponendum
„de electa manu" ohne zu sagen, ob der Wormac. diese Lesart
biete. Dass hier im Medic. eine durch Correctur entstandene
Dittographie vorliegt, ist klar.
Der Schreiber desselben, vielleicht auch der des Wormac,
scheint in dem ihm vorliegenden Exemplare gelesen zu haben: quam
j , ^ . diese doppelte Schreibung ist durch die
delectam manum; ^^ ^
bekannte Abbreviatur des „m" veranlasst und daselbst wahr-
scheinlich von einem sehr genauen Gorrector vorgenommen
worden. Auf diese Weise könnte man auch leicht die Bemerkung
des Rhenanus verstehen, dessen Vorschlag allerdings zu ver-
werfen ist, und ebenso den zweiten Theil der Lesart im
Medic. erklären. Dass hier nur „quam delectam manum'' zu lesen
ist, braucht nicht erst erwiesen zu werden, zumal wenn man
den bei Livius so häufig vorkommenden Fall, dass die Appo-
sition in den Relativsatz gezogen wird, berücksichtigt. Die
Herausgeber . haben denn auch insgesammt diese Lesart auf-
genommen.
— 43 —
34, 3. longinquis coegerant indigere P; longinquis coeperant
coegerant indigere M.
Wir haben es hier wieder mit einer im Medic. vorliegenden,
durch Correctur veranlassten, Dittographie zu thun. Die Gewissen-
haftigkeit des Schreibers des Medic. erweist sich auch in
Beispielen dieser Art aufs eclatanteste. Das ursprüngliche „coe-
gerant" steht bereits in den allerersten Ausgaben.
34, 10. fruantur annona Voss. I. LH. ; utantur annona P
Harl. I. F; fruantur utantur anonna MW.
Dass die Worte Coriolans beißender Hohn sind, ist klar;
das aber wird nicht so sehr durch das matte „utantur'' als durch
„fruantur" ausgedrückt, das, sonst nur in Verbindung mit ange-
nehmen Dingen gebraucht, an unserer Stelle in scharfem Gegen
satze zu „annona" steht. Diese überraschende Verbindung zweier
entgegengesetzter Begriffe mag wohl auch der Grund sein, dass
„utantur"als£rklärungüberdasursprüngliche„fruantur"geschrieben
wurde, so dass dann beide Lesarten im Stammcodex des Medic.
und Wormac. Aufnahme fanden. Drakenborch und Bekker
haben „utantur'*,alleanderenHerausgeber„fruantur'*aufgenommen.
Noch will ich bemerken, dass Rhenanus die Dittographie seines
Codex verkannte und darum bemerkte: In edd. pervulgatis hie
verbum ^fruantur" deest, inserendum hoc modo : „fruantur,
utantur annona". „Fruantur*' subaudi ^raptis".
41, 4. quae primo coeperat fastidire munus vulgatum a civibus
esse in socios W m. 2. L F recc. ; a civibus isse in socios
W m. 1. P; a civibus egisse in socios M.
Man muss sich darüber wundern, dass diese Stelle, deren
einfacher Sinn fast von allen Erklärern in gleicher Weise inter-
pretiert wurde, textlich in der mannigfachsten Art gestaltet
wurde. Der Grund hiervon liegt zunächst darin, dass einige
behaupten, es könne „fastidire" als Verbum des Affects in gleicher
Weise wie „moleste ferre" nicht mit dem Acc. c. inf. construiert
werden. Dass diese Behauptung unrichtig ist, beweist Liv. VI,
41, 2. qui se inspici fastidiat. Hauptsächlich aber dreht sich der
Streit darum, ob „esse" oder „isse" zu schreiben ist. Wir können
nämlich aus der Lesart des M „egisse" deutlich erkennen, dass
•
im cod. Archet folgendermaßen geschrieben war : und dass
der sorgfältige Schreiber des M, beide Lesarten miteinander
verbindend, in dem gelesenen „eisse" „egisse" vermutbet habe.
Was nun „ire" an dieser Stelle betrifft, so glaube ich nicht, dass
dasselbe, auf „munus" bezogen, dem lateinischen Sprachgebraucbe
entspricht; die Ausdrücksweise „munus it a civibus in socios"
ist wenigstens nicht belegt worden. Dabei ist die durch die
■— 44 -^
verschiedenen Erklärer verschiedenartig vorgenommene Inter-
pungierung ganz gleichgiltig : Madvig schreibt nämlich „fastidire
munus vulgatum : a civibus isse in socios" und Hertz: fastidire
munus : vulgatum^ a civibus isse in socios.
Eine andere, aber ebenso unwahrscheinliche, Erklärung des
„isse" gibt Aischefski: er stellt nämlich den Ausdruck „vulgatum
ire*' auf eine Linie wie „perditum ire" oder „oppugnatum ire'*
(Liv. XXXVIII, 41.) und erklärt die Stelle folgendermaßen: „Man
war gleichgiltig gegen ihn geworden» dass er sein Geschenk
ebensogut den Bundesgenossen wie den Bürgern habe zu-
kommen lassen wollen". Nach meiner Ansicht ist die
von der zweiten Hand des W und anderen Handschriften
gebotene Lesart „vulgatum . . . esse" die ursprüngliche und
richtige; denn die Construction „munus a civibus in socios
vulgatum est" ist vollkommen correct und wird durch Liv» V,
48, 3. vulgatis velut in pecua morbis hinlänglich gestützt. Ver-
anlassung zur Dittographie im Archet. kann möglicherweise
auch nur eine einfache Verschreibung und nachträgliche Correctur
e
(' \ gegeben haben, wahrscheinlicher aber ist es, wie ich bereits
oben durch die vermuthete Schreibung im Archet. angedeutet habe,
dass ein Corrector desselben bewusst „isse" für „esse" geschrieben
wissen wollte, wozu er durch den Accusativ „in socios" ver-
anlasst werden konnte. Von den Herausgebern hat nur
Weißenborn y^t^^t'" in den Text aufgenommen, in seiner com-
mentierten Ausgabe dagegen, da ihm „isse" nicht möghch schien,
„exisse" coniciert. Gronov hat sowohl „esse" als auch „isse" für
interpoliert erklärt und Niebuhr endlich (Rom. Gesch. II, 216.)
im Anschlüsse an das vom M gebotene „egisse" „egenis" ver-
muthet. Über andere, von Heerwagen und Putsche vor-
gebrachte, Conjeciuren glaube ich nicht sprechen zu müssen,
\ da "sie von der Uberheferung zu weit abliegen, um Anspruch
L auf Wahrscheinlichkeit zu machen.
43, 4. quam ipsius collegae M ; quam ipsius eins coUegae P ;
quam ipsi eins collegae F.
Wie I, 11, 8, so liegt auch hier wieder der Fall vor, dass
wir aus dem P und anderen Handschriften, aber nicht aus
dem M eine Dittographie erschließen können.
Was nun die Lesart selbst betrifft, so ist es für jeden, der
lateinisches Sprachgefühl besitzt, klar, dass Livius den Gegensatz
zu den vorher genannten „consules" viel ausdrücklicher durch das
einfache „ipsius" ausgedrückt hat als mit dem schwerfäUigen
„ipsius eins collegae", wobei weiters zu bemerken ist, dass der
livianische Sprachgebrauch „ipse" mit „is" nur dann verbunden
zeigt, wenn ein Relativsatz folgt. Dagegen beweisen Stellen
— 45 —
wie I, 17, 7. nee ultra nisi regem et ab ipsis creatum videbantur
passuri die Anwendung des einfachen „ipse" in derselben Weise
wie an unserer Stelle. Hertz, Madvig und Weißenborn
haben deshalb mit Recht das einfache ^ipsius*' aufgenommen. Die
Lesart des Flor, endlich scheint ein geschickter Versach zu sein,
das vorgefundene „ipsius" durch eine sehr leichte Correctur auf-
recht zu halten.
50, 1. in incursantes, ex coniect. Goebeli cf. Lectt. Lucret.
Bonnae 1854; incursantesium Pm. 1.; ircursantium Pm. 2.
all. ; incursantes lupi M.
Die Dittographie liegt hier in der ersten Hand des P, in
welcher der ursprüngliche Acc. „incursantes" mit dem interpolierten
„incursantium" verschmolzen ist. Auf die Genitivform scheintauch
das im M ganz unverständliche ,flupi" hinzudeuten. Dass hier
aber der Genitiv „incursantium'* seil. Fabiorum dem Sinne nach
unmöglich ist, weil damit die Angriffe der Fabier zweimal
bezeichnet würden, hat Goebel richtig erkannt und in trefflicher
Weise „in incursantes" seil. Fabios coniciert.
56, 2. permissurum tribunatum LF Harl. recc. ; permissurum
administraturum trib. WM; administraturum permissurum
trib. P B ; pertinacissimum administraturum trib. Neap.
Latinii.
Nur wenige Stellen sind, wie diese, so geeignet, den ver-
derblichen Einfluss einer erklärenden Dittographie zu illustrieren.
Denn es ist klar, dass der ganz ungewöhnliche Ausdruck „per-
mittere tribunatum" (von Gronov erklärt, „tribunatui frena
laxare, potestate impotenter uti") zunächst Veranlassung war, um
„permissurum** durch das darübergeschriebene „administraturum'*
zu erklären. Und nicht genug damit, dass dann beide Ausdrücke
in wechselnder Stellung miteinander verbunden in den Text
aufgenommen wurden, hat man, veranlasst durch die Aufein-
anderfolge zweier gleich endigender Worte, für „permissurum''
„permissum" und „pertinacissimum", für „administraturum"
„admissurum" in Verbindung mit „pertinacissimum'* geschrieben.
Die Corruptel der Handschriften wurde frühzeitig erkannt und
in richtiger Weise emendiert.
III. Buch.
5, 10. cum saucio eonsule F Harl. I.; a saucio consule L II.
all. ; cuma saucio consule M P L I.
Nachdem es vorher § 7 vom Consul Furius geheißen
hatte : vulnere accepto aegre ab circumstantibus ereptus, musste
es einem Leser des Archet. auffallen, dass Postumius, der
— 46 —
andere Consul, in Gemeinschaft mit dem verwundeten Für ins
zu seinen Truppen zurückicehre ; darum wollte er „a saucio
consule revertentem" schreiben^ das denn auch einige jüngere
Handschriften bieten: Indessen spricht Livius nicht von einer
schweren Verwundung, die den Consul an der Rückkehr gehindert
hätte, was auch Dionys, Halik bestätigt. Bemerkt sei noch^
dass auch der U die Dittographie „tüa" bietet.
9, 6. circumstarent tribunum U recc. ; circuminstarent tri-
bunum M Pall.
Von den Herausgebern hält Aischefski allein wie hier,
so auch I, 30, 6. das doppelte Compositum „circuminspicere",
I, 21, 4. „adinvolvere'* gestützt auf die Überlieferung der
besten Handschriften, aufrecht, trotzdem diese Verba sonst nicht
nachweisbar sind. Man wird aber bei der Beschaffenheit unseres
Archet. kaum fehlgehen, wenn man in allen diesen Phallen eine
Dittographie annimmt, also auch hier „circumstarent" durch ein
darüber geschriebenes „in" (seil, instarent) insoferne erklärt findet,
als „instare" sicherlich das feindliche Moment klarer bezeichnet
als „circumstare".
12, 4. Sp. Furium ipsum missum — ^ sibi eum MPL I. Harl. ;
Sp. Furius ipsum missum — sibi (omissa voce „eum"),
Fragm. Haverc. m. 2.
In dem Acc. c. inf., der von einem nach „Furius" zu
ergänzenden verbum dicendi abhängt, finden wir nach bester
handschriftlicher Überlieferung zwei Subjectsaccusative, nämlich
„ipsum" und „eum". Es ist klar, dass nur einer derselben stehen
kann, da „ipse" an dieser Stelle absolut keine prägnante oder
gegensätzhche Bedeutung hat und anderseits von „eum" un-
möglich durch fünf Worte getrennt stehen kann ; letzteres wird
freilich von Aischefski im Widerspruche mit allen anderen
Herausgebern behauptet. Draken horch hat zuerst richtig „ipsum"
getilgt mit der Begründung, dass dasselbe entweder durch die
ähnlichen Schriftzüge von „missum" veranlasst oder dadurch in
den Text gebracht worden sei, dass ein Leser des Archet., da
der Subjectsacc. „eum*' so spät folge, durch das an erster Stelle
des Acc. c. inf. gesetzte „ipsum" auf das nachfolgende „eum"
habe aufmerksam machen wollen.
19, 4. in perdita domo P; in perdita modo ML I. Harl. Voss. I. ;
in perdita domo modo Portug. Haverc.
Dass die vom P gebotene Lesart die richtige ist, ist klar.
Veranlasst wurde die nur in zwei der jüngsten Handschriften
sich darbietende Dittographie durch den Schreiber des Medic,
der „.domo" mit „modo", verwechselte.
— 47 —
24, 2. L. Lucretius V ; P. Lucretius P U all. ; P. L. Lucretius M.
Das vom P gebotene Pränomen Publius wurde bereits
von Düker in Zweifel gezogen, der darauf aufmerksam machte,
dass alle bisher aufgezählten praefecti urbis Gonsularen gewesen
seien und dass mit dem hier genannten Lucretius der im
Jahre 292 als Consul fungierende Lucius Lucretius Tricipitinus
identisch sein dürfte; seine Annahme stützte sich zudem noch
auf das im Medic. neben Publius stehende Pränomen Lucius.
Jeder Zweifel an der Richtigkeit des letzteren wird aber dadurch
zerstreut, dass der cod. Veronensis, dessen Autorität unbestreitbar
ist, nur Lucius bietet.
24, 5. multi privatim ferebant Volscio iudicem W (?) F; multi
privatim multis privatis fer. V. i. P U ; multi multi privatim
is privatis fer. V. i. M.
Die Dittographie liegt hier offen zu Tage; ob auch der
cod. Worm. sie geboten habe, können wir aus der adnotatio
des Rhenanus nicht erkennen. Jedenfalls war die Dittographie
schon im Archet. vorhanden und scheint durch Correctur ver-
anlasst worden zu sein. Möglich ist es auch, dass man den
' Ausdruck „iudicem ferre*' = „einen Richter vorschlagen", der bei
Livius öfters (VIII, 33, 8. IX, 1, 7.) vorkommt, missverstanden
und zu einer noch unverständlicheren Erklärung durch „multis
privatis'* gegriffen hat.
Wie dem auch immer sein möge, so können wir aus der
richtigen Lesart des W auf das hohe Verständnis seines Schreibers
scblieöen.
25, 4. ex tribunis M; et tribuni ex tribunis PU; et tribunis
Harl. I.; et tribuni rell. codd.
.Unter den Handschriften bietet nur der P die Dittographie,
während der Medic. keine Spur davon zeigt und die dem P nahe
stehenden nur die unrichtige der beiden Lesarten haben. Denn
es kann nach vorausgehendem „maxime" an dieser Stelle wohl
nur „ex tribunis" heißen, zumal wir keinen Grund haben, den
Medic. anderen Handschriften hintanzusetzen. Dazu kommt, dass
unsere besten Handschriften (auch der P) den Singular „ageret*'
bieten gegenüber .„agerent" der schlechteren Handschriften. Ver-
anlassung zur doppelten Lesart scheint die Verwechslung von
„ex" und „et" gegeben zu haben, der Archet. aber hat die Ditto-
graphie nicht gehabt, sofern wir aus dem Fehlen derselben
im M schließen dürfen.
26, 5. nihil tarn inopinatum PßU recc..; nihil tani necopi-
natunj W ; nihil tarn necinopinatum M L I. Harl. I. Voss. Portug.
Ahnlich wie diese Stelle war I, 57, 7., nur dass hier
der P vom M abweicht und wir durch eine Bemerkung des
— 48 —
Rheaanus wissen^ dass der W „necopinaium" geboten habe.
Ferner wird hier das erste Glied „tarn tnopinatum" weiter fort-
geführt durch ^nec tarn . insperatum'', während an der früheren
Stelle das Adjectiv nur einmal gesetzt ist Auch an dieser
Stelle möchte ich mich für „inopinatum" entscheiden nicht nur
aus dem bereits früher angegebenen Grunde, sondern auch
deshalb, weil „nec*^ an erster Stelle fälschlich als correspondierende
Negation zum zweiten „nee'* hereingebracht worden zu sein scheint.
Dafür spricht die Lesart „nihil nee tarn inopinatum nee
tarn insperatum**, die vom Harl. IL und Haverc, geboten wird
und von Drakenborch in den Text aufgenommen wurde.
Auch Aischefski ließ sich von diesem Gesichtspunkte leiten
und schreibt, allerdings mit höchst unwahrscheinlicher Wort-
stellung, nihil tam nee inopinatum nee tam insperatum, so dass
er hier, ganz dem M folgend, keine Dittographie annimmt.
Madvig folgt hier dem P, Hertz dem W.
26, 9. satin salve VPm. 1.; satisne salva essent omnia Pm. 2. U;
sat iam satisne salva essent omnia W M („in salvem" add.
in codd. Med.); satine salva omnia L I. Harl. I.
Hier liegt die Dittographie im Medic. und Wormac. vor ;
die ursprüngliche Lesart bietet nur der Veron. und die erste
Hand des Paris. Die Begrüßungsformel „satin salve"? finden wir
z. B. bei Liv. I. 58, 7. „quaerentique viro : satin salve?", VI,
34, 8. „pereontatus : satin „salve?" und XL, 8, 2. Die Worte
„satisne salva essent omnia" sind nur eine Erklärung der, wie es
scheint, den Abschreibern wenig geläufigen Formel : satin salve?
In der Lesart des M sehen wir die interpolierten Worte von
den beiden Theilen der ursprünglichen Lesart eingeschlossen,
nur befremdet das überdies darin enthaltene „iam'*, worin Rhe-
na nus„etiam", das zu dem vorausgehenden „rogitansque" zuziehen
wäre, vermuthet, was aus sprachlichen Gründen zurückzuweisen
ist. Mit Ausnahme Drakenborchs haben alle anderen Heraus-
geber die vom Veron. bestätigte Lesart aufgenommen.
31, 5. C. Calvio Cicerone F recc. ; C. Claudio Cicerone P U
all. C. Calvio Claudio Cicerone M Harl. I.
Wieder bietet nur der Med. und der erste Harl. die Ditto-
graphie, insoferne diese beiden zwei Gentilnamen haben. Dass
„Claudio" hier nicht gehalten werden könne, geht daraus hervor,
dass ein Vertreter der gens Claudia, die durch ihren alten
Geburtsadel ausgezeichnet war, unmöglich zu dieser Zeit als
tribunus plebis gelten kann. Erst dem berüchtigten P. Clodius
Pulcher, dem bekannten Widersacher Ciceros, blieb es vor-
behalten, als Mitglied der gens Claudia das Volkstribunat zu
bekleiden. Die gens Calvia ist aus Inschriften genügend bekannt.
— 4» — .
Die Entstehung der Dittograpbie dürfte auf eine Görrectur
zurückzuführen sein. „Calvio", von Hertz vorgeschlagen, is.t von
Madvig und Weißenborn aufgenommen worden.
34, 5. non iüssisse PU all; non invasisse LI. Harl. I. ; inva-
sisse non iüssisse WM.
■ Es ist unbegreiflich, dass Rhenanus „invasisse" in Ver-
bindung mit „leges" durchaus halten wollte, als ob es denkbar
wäre zu sagen : „legem invadere" = „legem inferre".
Da man nicht annehmen kann, dass der so oft, auch bei
Livius, gebrauchte Ausdruck „legem iubere'' = ^ein (vorge-^.
scblagenes) Gesetz genehmigen'' zu einem Missverständnis oder
zu einer Erklärung Veranlassung gegeben habe, so dürfte wohl
das Versehen eines Schreibers die im Wormac. und Med«
ersichtliche Dittograpbie veranlasst haben. Dass sämmtliche
Herausgeber die vom Paris, gebotene richtige Lesart aufgenommen
haben, ist selbstverständlich.
35, 7. obsecundando V L I. Harl. I. ; obsequendo secumd^ndo
WM; obsecundo obsecundando Pm. i, ; obsequendo obse-
cundando Pm. 2. U all.
Die Dittograpbie liegt hier gewiss schon im Archet. vof;
das ursprüngliche „obsecundando** wird neben anderen, minder
glaubwürdigen, Handschriften durch den Veron. gestützt. Es ist
klar^ dass wir es hier mit einer erklärenden Dittograpbie zu
thun haben. Das bei Livius sonst nicht nachweisbare „obsecun-
dare", das auch sonst nur sehr wenig gebraucht wurde, ist durch
das geläufige „obsequi'* erklärt. Gerade das Intensivüm „obsecun-
dare'* kennzeichnet so recht das Benehmen der Genossen des
App. CTaudius, die gegenüber seiner herrischen Natur zu
willenlosem Gehorsam verurtheilt waren. Gegen die Vermuthung
Weißen bor ns, dass vielleicht „obsecundo" die ursprüngliche
Lesart sei, spricht die Autorität des W und M. Hertz allein
hat sich für „obsequendo'V ^^s zuerst stehendes, entschieden.
40, 7. cöire Pm. 2. U; cönvenire codd. recc. ; conivere Harl. I.
comivere L I. ; conivere coire M; co comivere 5re Pm, 1.
:Die Dittograpbie des Archet. liegt hier am deutlichsten
im Paris, vor, dessen erste Hand das ursprüngliche „coire" in
seine beiden Silben getrennt und dazwischen das als Erklärung
darüber geschriebene„convenire"(in„comivere"verschriebcn)gestelit
haL „Coire" ss^ „sich zusammenthün" findet sich häufiger >bei
Livius, z. B. IV, 7, 7. pätricii . . . coiere et interregem creavere
oder IV^ 43, 9. modo prohibentibus.tribunis patricios coire ad^
c -B. o.-o. n. A
— Bö —
prodendum interregem. Sämmtlicbe Herausgeber haben ,,coire"
aufgenommen.
41, 4. cui simulabat W (?); quid simulabat PLI. Harl. I.;
quid cui siiAUlabat M.
,. Aus der Anmerkung <i^s Rhenänus zu dieser Stelle geht
nicht hervor, ob der W sowie der M die Dittographie gehabt
habe. Madvig hält dafür, dass die alte Dativform j^quoi" Grund
zur Dittographie gegeben habe, allein darauf könnte höchstens
das ib einigen jüngeren Handschriften erhaltene „quod" hinweisen.
Ich glaube aber, dass die Form „cui" selbst für „quid" gelesen und
dass dieses von jüngeren Handschriften wegen des Indic. „simu-
labat'' in „quod" umgeändert wurde, ohne dass sie damit die ganze
Stelle verstanden hätten. Die Construction ist nämlich: L. Cor-
nelius .... non, cui simulabat, (sc. consulere) consulendo
diremit certamen. Der Dativ wurde selbstverständlich von allen
Herausgebern aufgenommen.
41, 4. diremit certamen P ; dimittit diremit certamen M.
Es ist bezeichnend, dass an dieser Stelle nur der Med.
die Dittographie bietet, woraus Mädvig folgerte, dass der
Schreiber des M den von ihm selbst gemachten Fehler sogleich
corrigiert habe. So ist auch die Verschiedenheit der Tempora
in beiden Verba erklärt, während man bei der Annahme, dass
das eine Verbum die Erklärung des anderen sein solle, wenigstens
das gleiche Tempus erwarten müsste« Der Lesart des P sind
natürlich alle Herausgeber gefolgt. „Dirimere" in der Bedeutung
„unterbrechen**, „vereiteln" findet sich sehr oft bei Liv. z. B.
1, 13, 2. iras dirimere, VIII, 23, 10. diremerat societatem, VIII,
23; 16. quod auspicium dirimeret, XL, 59. comitia tempestas
diremit.
44, 4. amore amens VPU; amore ardens LI.; amore ardens
mens W ; amore ardens men M ; amore ardens et eius
mente Mm. 3.
Offenbar liegt hier in W und M eine erklärende Ditto-
graphie vor, da das ursprüngliche „amens" durch das gewöhnlichere
und leichter verständliche „ardens" erklärt wurde. Das mehr
dichtierische „amens" wird bei Livius gewiss nicht befremden,
da er ähnlich sagt XXXIX, 43, 5. vino et venere amens. So sagt
auch Terenz von Liebenden Andr. 1. 3, 13. nam inceptio est
amentium, haud amantium. Und Livius selbst sagt mit Bezug
auf unsere Stelle III, 47. 4. „tanta vis amentiae verius quam
amoris mentem turbaverat". Entscheidend wird auch hier der
— 51 — .
VeroD. sein, der mit dem Paris, i^amore amens" bietet, was nur
Madvig und Aischefski aufgenooimeQ haben.
51, 7. quam quem . . . accenderat W (?); quam quae . . , acci-
derat P U ; quäq, . . . acciaccende^at M ; quamque ....
accenderat F ; quam quae' • . . accenderat Harl. I. ; quam
quem . . . acciderat Voss. I. ; quam quem . . . accederat
Haverc.
Es ist klar, dass nur die vermüthliche Lesart des W „quam
quem (seil, motun^) fania .... accenderat" die einzig mögliche
ist. In den Handschriften aber läuft daneben noch eine zweite,
nämlich „quam quae .... acciderat." Der Nominativ „quae" ist aus
der Abbreviatur „que" entstanden, „acciderat" aber scheint eine
bereite im Arche t. vorgelegene Verschreibung für „accenderat" zu
sein, was wir aus der Lesart des M am besten entnehmen
können. Nur muss man über den Unverstand der Schreiber
staunen, die in sinnloser Weise Bestandtheile beider Lesarten
nebeneinander aufgenommen haben. Den gleichen Ausdruck
wie hier finden wir XL, 32, 2. ^accendere motum animorum".
62, 2. cohsilio coUegae V ; consulto collegae ULI. Harl. I. ;
consilio consulto collegae M ; consul consilto collegae (^con-
silio" supra posito et „consul" expuncto) P.
Was den Gedanken der Stelle betrifft, so haben Madvig
mit Recht hervorgehoben, dass mit der Tapferkeit der Soldaten
nicht der Beschluss, sondern die strategische Einsicht der Feld-
herren in Parallele gestellt werden könne; deshalb hat Draken-
borch „consultu", Aischefski „consulto" irrig aufgenommen.
Dass jene Einsicht durch die vom Veron. gebotene Lesart ^^con-
silio" treffend bezeichnet wird, ist klär. Veranlassung zur Ditto-
graphie scheint bereits im Archet. das verschriebene „consilto
gegeben zu haben, das weiter durch darüber geschriebenes „consul
(vgL den P) zu „consulto" gemacht wurde.
IV. Buch.
6, 4< consensere Pall. ; consensere concessere W; consenserere
concessere M.
Zunächst ist zu bemerken, dass Drakenborch hier von
der zweiten Hand des Medic. „concessere" geschrieben fand,
worüber Aischefski schweigt. Es ist nicht leicht, sich hier
unbedingt für die eine der beiden Lesarten auszusprechen ; denn
gewiss könnte man hier ebensowohl „consensere" als auch „con-
cessere" lesen.
— 52 -
Aber während der Finalsatz nach „coacedere^^ ganz noraoal
erscheinen müsste, mag wbbl die Construction von ^consentire,
ut'* den Anstoß zu einer Erklärung durch „concessere" gegeben
haben ; denn ^consentire" mit folgendem Finalsatz findet $icb bei
Liviüs nur sehr selten, und zwar I, 32, 13. senatus . . . censuit,
cönsens.it, ^conscivit, ut bellum . . . .fieret und XXX, 24. extr.
Gegen Aischefskis Bemerki^äg „patres nequaquam consen-
serunt, sed necessitate coacti concesserunt, ut de cönubio fer-
retur" ist zu bemerken, dass „consentire" hier nicht „zustimmen^',
sondern ^^gemeinschaftlich beschließen" heißt. Aischefski und
Madvig haben „concessere" aufgenommen, alle anderen ,>con-
sensere".
18, 6. Agrippa Mallius V; Agrippa Meaenius. PLI. ; Agrippa
Jamanilius enenius M.
Die Dittographie liegt hier nur im Medic. vor, in . dessen
Lesart zunächst der allgemein überlieferte Menenius und Bruch-
stücke des wenig gekannten Mallius vorhanden sind. An der
Lesart des Veron. zu rütteln, liegt umsoweniger ein Grund
vor, als man viel eher an eine Änderung von Mallius in den
pft genannten Menenius glauben kann, als umgekehrt. Übrigens
könnte auch der Name des im cap. 11, 5. genannten Trium-
virn Agrippa Menenius Veranlassung zu einer Correctur gegeben
haben.
15, 6. bilibris farris W Fragm. Haverc. ; bilibre farris PLI.
Harl. ; bilibre libris farris M.
Die Dittographie scheint hier auf den Arcbet. zurückzugeben.
Die ursprüngliche Lesart „bilibris farris", die der W und in
Rasur das Fragm. Haverc. bieten, mag wohl infolge des Plur.
„bilibris'' (abl. Plur. von bilibra) insoferne missverstanden worden
sein, als man in dieser Form durchaus das Substantivum
„bilibris" vermuthete und deshalb den Abi. „bilibre" einsetzte.
Dies scheint dadurch bestätigt zu werden, dass der cod. Haverc.
die Lesart „bilibri farris" bietet, in der wohl „bilibri" Abi. sing.
sein soll. Freilich, das Subst. „bilibris" ist in der ganzen Lati-
nität nur zweimal gebraucht worden, so dass es verwundern
müsste, dass der Abschreiber an dieses Subst. hier gedacht habe.
Es wird darum einfacher sein, die Dittographie durch eine
libris
Correctur zu erklären, indem im Archet. w .,., gestanden
- t
haben dürfte.
21, 10,. Postumium Aebutium Helvium V P L L ; postumum
hebutium helvam helvium M. . - :
^ 53 ^
Dass der Gentiloame Helvius nicht wx)hl als Beiname ge-
braucht werden Jiöftfie, ist kkr. Wir finden bei Liv. IV, 11, ö. 'einen
Triuiövirn^ Namens M. Aebutiui Helva, weshalb wir auch
hier gegen den Veron. d^ vom Med. gebotene ^,Heivam" einsetzen
werden. Man darf wohl aus der Lesart des Vel-on. schließen,
dass ' die Corruptel bereits im Archet« gestanden habe ; der Paris,
wefiigst^ns und sein ganzer Anhang bieten Helvium, Helivum,
Elium etc. '
24, 6. mihi diuturna non placere imperia V; quam mihi diuturna
non placeant imperia P L I. ; quam mihi diuturna non pla-
ceant re imperia M. .
. Aischefski und, wie es scheint, auch die anderen Heraus-
geber sind, nicht geneigt^ an dieser Stelle eine Qittographie
anzunehmen, sondern halten das im M nach „placeant" stehende
,,re" als Verschreibung, respective falsche Wiederholung des un-
mittelbar vorhergehenden „re" (ipsa). Demzufolge haben auch
alle Herausgeber die Lesart des Paris, aufgenommen. Allein
dass im M eine Vermischung zweier verschiedener Constructionen,
nämlich des Acc. c. inf. und des indirecten Fragesatzes „mihi
non placere imperia'' und „quam mihi non placeant imperia'', vor-
liege, geht aus der Lesart des V unzweifelhaft hervor. Denn
dieser bietet allein unter allen Handschriften die Construction
des Acc. c* inf., während der Paris, bloß den indirecten Frage-
satz bietet. Es ist also sehr wahrscheinlich, dass der Archet.
geboten habe:
• quam ant r j* r? n
r\ ' '^ 'i,' 1 .In diesem Falle er-
Quirites mihi non placere imperia.
scheint „re" im Medic. als die Infinitivendung. Es ist kein Zweifel,
dass beide Constructionen richtig sitid; aber mir will scheinen,
dass .der Acc. c. inf. den Entschluss des Aemilius, sein Amt
niederzulegen, bestimmter ausdrücke als der Fragesatz. Darum
möchte ich mich für den Veron. entscheiden. Was aber bei
dieser so klaren Stelle Veranlassung zur Dittographre gegebeti
hat, Ist schwer zu ermitteln und dies dürfte der Grund sein,
dass sich keiner der Herausgeber hier für die Annahme einer
Dittographie ausgesprochen hat. .
35^ 4. ad quam publico consensu venerant V P L I. E F ; ad
quam consenserant consilio publico consensu venerant M.
So gewiss hier im Med. eine Dittographie vorliegt und
die Lesart des Veron. und der anderen mit ihm übereinstim-
menden Handschriften unlateinisch ist, so schwierig ist es
anderseits^ die ursprüngliche Lesart zu ermitteln. Beweis dafür
ist^ däss von Rhenanus an, dessen cod*. Wormaic. hier un-
— 5i —
leserlich war, bis zu den neuesten Herausgebern die mannig-
fachsten Conjecturen gemacht und in den Text aufgenommen
wurden. Zunächst ist die Lesart des Veron., der uns bisher
immer das Rechte geboten hat^ sowohl sprachlich als auch
sinnlich unmöglich; denn es geht weder an zu sagen: ,^ad
comitatem alicuius venire'', noch ist der ^^publicus consensus"
der Nachbarn zu verstehen, von denen man doch wohl nicht
annehmen kann, dass sie zum Zwecke des Besuches der Schau-
spiele in Rom eine Versammlung abgehalten und dabei einen
die Gesammtheit bindenden Beschluss gefasst haben. Vergleichen
wir aber die Lesarten des V und M, so stimmen beide darin
überein^ dass sie „ad quam'' (seil, comitatem) bieten ; deshalb
wird dieses in jedem Falle zu halten sein. Aus. diesem Grunde
sind die Conjecturen von Walch und Dobrae^ die, um
„venerant'^ zu halten, „ad quod'' (seil, hospitium) schreiben,
zurückzuweisen, ebenso wie die von Rhenanus und Gronov.
Was nun den M betrifft, so sind in seiner Lesart zwei Prädi-
cate miteinander vereinigt, und zwar „consensu venerant" Und
„consenserant'^; ersteres nun scheint mir entstanden zu sein, indem
man das ursprüngliche „consensü erat" in der Flüchtigkeit
falsch las. „Consenserant'' aber ist Erklärung für „consensum
erat", ebenso wie „publico consilio" Erklärung für das ursprüng-
liche „publice", das wir aus dem Veron. vermuthen können.
Nach meinem Dafürhalten ist also die Stelle im engsten
Anschlüsse an den Veron. zu corrigieren : „ad quam publice
consensum erat" (seil, ab hospitibus), eine Lesart, der die Con-
jecturen von Aischefski „ad quam consenserant consilio
publico", von Madvig: „ad quam publice consenserant" und
Hertz: „ad quam consensum erat consilio publico" ganz nahe
kommen. Jedenfalls war der Archet. an dieser Stelle arg verderbt,
so dass die Corruptel in alle Handschriften gedrungen ist.
44, 7. perseverantem per iudicii tempus P E Voss I. ; perse-
verante per sub iudicii tempus M.
„Sub iudicii tempus" kann nur heißen: „unmittelbar vor
dem Zeitpunkt des Processes", was mir nicht recht zu „perse-
verantem" zu passen scheint; dagegen wird mit „per iudicii
tempus" = „während der Zeitdauer des Processes" die Hart-
näckigkeit des angeklagten Sempronius bezeichnet, mit der er
an seiner Sache festhält.
Sucht man nach der Entstehung der Dittographie, so
<lrängt sich zunächst die Vermuthung auf, dass „per" vielleicht
durch das unmittelbar vorhergehende »per severante'' veranlasst
worden sein kann; an eine Erklärung der einen Präposition
durch die andere wird man aber nur ungerne glauben wollen.
— 55 —
Und doch bietet der Medic. beide Präpositionen nebeneinander,
während der Paris, nur ^per" bat. Da „per" dem. Sinne
nach hier viel besser entspricht, so möchte ich mich im Wider-
spruche mit allen Herausgebern dafür entscheiden.
41^ 10. causa ipsa ipse pro se dicta PLL Harl. all.; causa
ipse sa ipse p se. dicta M.
Hier liegt in sämmtlichen. Codices die Dittographie vor;
ihre Veranlassung ist wohl jene eigenthümiiche Construction,
nach welcher auch bei Liv. an vielen Stellen (z. B. IV, 31, 2.,
IV, 43, 11.,. II, 45, 15., XXVI, 29.) in der Construciion des AW.
absol. das Pronomen „quisque", auch wenn es das Subject des-
selben bildet, in den Nominativ tritt.
Die ganz analoge Construction liegt hier mit dem Pronomen
„ipse'' vor, die aber von den Abschreibern nicht verstanden
worden zu sein scheint, weshalb schon frühzeitig das Pronomen,
um mit dem vorausgehenden „causa" verbunden zu werden,
in „ipsa" umgewandelt wurde, so dass bereits der Arch. 1^^*
geboten hat und beide Pronomina nebeneinander in den Text
aufgenommen wurden. Die richtige Lesart ist bereits in der ed.
Aldina hergestellt.
60, 2. iuvaret P E ; iuvarebat M.
Die Dittographie liegt hier im Med. vor, in dessep Lesart
der Conjunctiv „iuvaret" und der Indicativ „iuvabat" verbunden
sind. Was nun die Construction von „cum-tum" betrifft, so zeigt
die Mehrzahl der Stellen bei Livius im ersten Gliede den
Indicativ, nur wenige wie III, 34, 1» „cum promptum hoc
ius • . * summi iniimique ferrent, tum legibus condendis opera
dabatur", VI, 38, S. und VIII, 21, 1. den Conjunctiv^ Ah unserer
Steile besteht zwischen beiden Gliedern ein concessivps Ver-
hältnis, weshalb der Conj« vorzuziehen ist« Dazu kommt, dass
wahrscheinlich der seltenere Conjunctiv einem Abschreiber Gelegen-
heit bot, den ihm geläufigeren Indicativ einzusetzen. Es dürfte
1 .X.J AU u* uu.j* Von den Heraus-
aiso schon der Arch. geboten haben; mvaret.
gebern hat nur Hertz den Indicativ aufgenommen.
V. Buch.
3, 4. aliquando fufcrunt VPELL; aliquando inciderunt fue-
runt M W (?).
Man wäre bei dieser Stelle fast versucht, „inciderunt", das
hier in der immerhin selteneren Bedeutung „vorfallen, sich er-
— &6 —
«igöen" gebraucht ist, vor „fuerunt", der zweiten Lesart des
M^dic, den Vorzug zu geben (es haben auch alle Herausgeber
mit Ausnahme Drakenborchs, der sich von jüngeren Hand-
schriften leiten ließ^ „inciderunt*' aufgenommen), wenn nicht
der Veron. das einer Erklärung gewiss nicht bedürftige „fuerunt"
böte. Zur Erklärung der Dittographie wird sich wohl nur
anführen lassen, dass der Erklärer mit „i^ciderunf' auf den
prägnanten Gebrauch der Copula an dieser Stelle hinweisen
wollte. Ob die Dittographie auch vom Wormac. geboten wurde,
geht aus der Bemerkung des Rheiianus: ^video diversam etiaxn
lectionem quibusdam placuisse si quae forte aliquando inci-
derunt" nicht hervor.
4, 12. nos intra VE; nobis intra MLL Harl.; nosbis intra
P all
Die ursprüngliche und einzig mögliche Lesart ^nos'' ist
s
im Arch. erst durch Gorrectur hergestellt worden : pobis, woraus
sich die Lesarten aller Handschriften erklären lassen ; die Ditto-
graphie selbst aber wird uns hier nur vom Paris, geboten,
dessen Schreiber 9, bis'' vielleicht als Zahladverbium aufgefasst
haben mag.
8, 1. L. Verg'nium V; P. Vergium P; P. L. Verginium M.
Diodor nennt diesen Militärtribunen Verginius XIV p. 416
A^xiog; auch hat schon Sigonius darauf aufmerksam gemacht,
dass das Pränomen „Publius" in der gens Verginia sich nicht
nachweisen lässt und dass Livius selbst ihn V, 11, 15. L Ver-
ginius nennt, so dass wir an der Richtigkeit des Pränomens
„Lucius", das auch der Veron. bietet, nicht zweifeln können.
Der Grund von Dittographien dieser Art aber scheint mir mehr
auf willkürlicher, als auf zufälliger Verbesserung zu beruhen.
32, 2, Salpinates Pm. 2. Harl. ; Salppinates Pm. 1. ; Sappinates
V L I. ; Salsappinates M.
Dass Salpinates zu schreiben ist, ersehen wir sowohl aus
dem Namen der Stadt „Salpinum", als auch aus dem Umstände,
dass an den Stellen, wo dieser Name sonst genannt wird,
z. B. V, 31, 5. und 32, 4. die Handschriften insgesammt „Salpi-
■nates'' bieten. Es scheint bereits der Archet. durch Gorrectur
gehabt zu haben . ,
* sappmates.
— 57 —
41, 4. arcemque solam V L I. ; arcemque totam solam M ;
arcem totainque solam P E.
Seiner Stellung nach könnte „totam" nur zu ^^arcem*' gezogen
werden, was aber keinen Sinn gibt. Es haben deshalb alle
Herausgeber mit Ausnahme Aischefskis, der „totam" mit
^speciem" verbindet, in „totam" ein Glossem zu „solam" er-
blickt und darum getilgt. Denn der Sinn der Stelle kann doch
nur der sein, dass die Gallier, m dem Glauben, bei ihrem Ein-
züge in die Stadt auf Gewalt zu stoßen, getäuscht, in der
ihnen wie ausgestorben scheinenden Stadt einzig und allein in
der hochragenden Burg das Symbol des Krieges sahen. Wie
der Interpolator, der die ganze Stelle vielleicht missverstanden
hat, mit „totam** bessern wollte, ist nicht zu erkennen. Ver-
gleicht man aber die Lesarten des Medic. und Paris, mitein-
ander, so ergibt sich mit Sicherheit, dass der Archet. geboten
t ^ . totam
hat : I
arcemque solam.
44, 3. pro tantis V Harl. I.; pro tantis pro lat?.?.!s M; pro
tantis pristinis P E.
Wir haben es hier wieder mit einer erklärenden DItto-
graphie zu thun. Damit die „beneficia" des römischen Volkes
auf die Ardeaten bezogen würden, an welche die Ansprache
gerichtet ist, wurde „pro latinis" (seil, beneficiis) darüber
geschrieben, da ja die Ardeaten Latiner waren. Man erklärte
weiters die „beneficia" als „pristina", womit man auf IV, 9, 10.
und 11. hinweisen wollte. Im cod. Gaertn. finden wir sogar
alle drei Lesarten vereinigt: pro tantis pristinis prolatis populi
Romani beneficiis.
Drakenborch und Aischefski haben „pristinis" noch
beibehalten, während die anderen Herausgeber der ursprüng-
lichen Lesart des Veron. gefolgt sind.
Schulnachrichten.
I. Chronik.
A. Ereignisse des Schu^ahres 1889/90.
Das Schuljahr 1889/90 wurde ordnungsgemäß am 18. September 1889
mit dem heiligen Geistamte eröffnet, der Unterricht begann am 19. September.
Zur Feier des Namensfestes Sr. Majestät des Kaisers und Ihrer Majestät
der Kaiserin wurde am 4. October und am 19. November ein solenner
Gymnasialgottesdienst abgehalten. Die heilige Beichte und Communion, sowie
die Qbrigen religiösen Übungen der katholischen SchGler erfolgten iu der
vorgeschriebenen Weise.
In Bezug auf Veränderungen und Umstände, die zu Beginn und im
Laufe des Schuljahres ftkr die Gestaltung der Personalverhältnisse des Lehr-
körpers von Belang waren, ist Folgendes zu verzeichnen:
Herr Professor Josef Nahrhaft, welcher infolge eines Augenleidens
in den letzten drei Semestern außer Verwendung gestanden war, konnte
erfreulicherweise zu Beginn des Schuljahres seine Lehrthätigkeit zum Theile
wieder aufnehmen. Die erledigte Lehrstelle fOr classische Philologie hatte
der löbliche Wiener Gemeinderath mittels Beschlusses vom 6. September 1889,
Z. 5787, dem Supplenten am Communal-Real- und Obergymnasium im VI. Be-
zirke, Herrn Dr. Andreas Washietl, verliehen. Mit dessen — seitens des
hochlöblichen k. k. niederösterreichischen Landesschulrathes durch Erlass
vom 19. September 1889, Z. 7345, bestätigter — Ernennung zum Professor
an der hiesigen Anstalt wurde die Vollzähligkeit im Stande der definitiven
Lehrkräfte wieder erreicht. Infolge der hierdurch bedingten Auflassung einer
Supplentenstelle schied Herr August Burkart nach anderthalbjähriger, berufs-
eifriger und ersprießlicher Amtsthätigkeit aus dem Verbände des hiesigen
Lehrkörpers. Eine bewährte Lehrkraft wurde der hiesigen Anstalt durch die
am 9. August 1889 von dem löblichen Gemeinderathe beschlossene Er-
nennung des Supplenten Herrn Leopold Hofmann zum Professor an der
Communal-Oberrealschule im L Bezirke entzogen. Herr L. Hofmann war durch
fünf Jahre als Supplent für Geographie und Geschichte an der hiesigen Anstalt
in Verwendung gestanden und hatte sich hierbei durch seine Berufsttlchtigkeit,
sowie durch sein collegiales Verhalten den vollsten Anspruch auf Anerkennung
und Hochschätzung erworben. An seiner Stelle wurde Herr Otto Schmidt,
im Vorjahre Supplent an der Communal* Oberrealschule im I. Bezirk, in
Verwendung genommen.
Einen herben Verlust erlitt die Anstalt durch den am 29. October 1889
eingetretenen Tod des Lehrers der englischen Sprache, Ralph Reginald Lewis.
Schon im Vorjahre sah sich Lewis gezwungen, vor Schluss des zweiten
Semesters Urlaub zu nehmen, um gegen ein schweres Leiden in Karlsbad
Heilung zu suchen. Es war weit weniger der Erfolg der unternommenen
Cur als vielmehr der edle Drang seines Berufseifers, welcher Lewis bestimmte,
zu Beginn des Schuljahres seine Lehrthätigkeit wieder aufzunehmen. Sichtlich
— 59 -^
ringend mit dem unauffialtsam fortschreitenden Übel, widmete er treu und
pünktlich seiner Pflichterfüllung die letzten Krflfte; seinen Todestag trennte
nur die kurze Spanne einer Woche von seinem letzten Unterrichte an der
Anstalt. Lewis war 17 Jahre Lehrer der englischen Sprache an der hiesigen
Anstalt und er hat sich an derselben durch seinen- gewissenhaften Pflicht-
eifer, sowie durch seine erfolgreiche Wirksamkeit em dauerndes, ehrenvolles
Andenken gesichert. Den Beriebt vcn seinem Hinscheiden hat die vorgesetzte
Schulbehörde ^mit dem Ausdrucke des Bedauerns über den Verlust dieses
tCichtigen und pflichteifrigen Lehrers'* zur Kenntnis genommen. An dem
Leichenbegängnisse, welches am 81. October in feierlicher Weise stattfand,
nahmen Lehrkörper und Schtller der Anstalt in Bezeugung ihrer Hoch-
achtung und Verehrung für den dahingeschiedenen Collegen und Lehrer
gebürenden Antheil.
Die Professoren Dr. Victor Ritter v: Kraus und Dr. Hubert Fuß
blieben als Reicbsrathsabgeordnete auch im Schuljahre 1889/90 von jeder
Lehramtsthfttigkeit enthoben.
Unter den Scht^lern ergab sich ein unerwarteter, beklagenswerter
Todesfall durch das am 24. November 1889 erfolgte Hinscheiden des SchCklers
der VII. Classe: Cbaim Raczkowski.
Eine ganz außerordentliche Calamitdt, -die sogenannte „Influenza** —
Epidemie, von welcher auch die Stadt Wien ungefähr von der Mitte des
Monates December ab mthrere Wochen hindurch heimgesucht wurde, fahrte
überall im Schulleben Hemmungen und Störungen herbei. Schon in <ien
letzten Tageri vor den Wefnachtsferien hatten sich in rascher Steigerung
massenhafte Erkrankungen auch unter den hiesigen Schülern und Lehrern
ergeben, und da die Epidemie bei Scbluss der Weinachtsferien noch un-
geschwächt fortdauerte, 80 wurde infolge behördlicher Verfügung der Wieder-
beginn des Schulunterrichtes zunächst auf den 6. Jänner und weiterhin noch
um eine Woche hinausgeschoben, so dass die Schulen erst mit dem
13. Jänner wieder eröffnet wurden. Im Gefolge dieser Unterbrechung wurde
über Anordnung der hohen Schulbebörde die Dauer des I. Semesters bis
zum 22. Februar ausgedehnt, und der Beginn des II. Semesters unter Ausfall
der Semestralferialtage auf den 24. Februar anberaumt.
Im übrigen nahm das Schuljahr einen normalen Verlauf. Am 23^. Mai
inspicierte der hochwürdigste Herr Prälat Domscholasticus Dr. Anton Horny
den katholischen Religionsunterricht. Der Religionsunterricht für die israeli-
tischen Schüler wurde am 28. Jänner von dem Herrn Dr. Gerson Wolf
einer In«pection unterzogen.
Die mündlichen Maturitätsprüfungen finden am 5., 7., 8. und 9. Juli unter
dem Vorsitze des Herrn k. k. Landesschulinspectors Dr. Karl Ferdinand
Kummer statt; am Tage vor deren Beginn, das ist am 4. Juli, erfolgt der
Schluss des zweiten Semesters.
B. Behördliche Erlässe.
» ' ■
1. In den Hauptkatalogen und Zeugnissen sind insbesondere auch die
Vornamen der Schüler genau nach den amtlichen Matriken — Taufscheinen,
Gebunsscheinen — zu bezeichnen« L.-S.-R.-Erlass vom 28. October 1889,
Z. 8477.
2. Vom Schuljahre 1890/91 an ist Mittelhochdeutsch an den Gymnasien
mit deutscher Unterrichtssprache in Niederösterreich, Oberöeterreich, Salzburg,
Tirol, Vorarlberg, Steiermark, Kärnten, Böhmen, Mähren und Schlesien
obligat zu lehren. Ixn Gefolge dieser Bestimmung würde zugleich der Lehr-
plan und -die Instruction für den Unterricht in der - deutschen Sprache «Is
Unterrichtssprache für die V., VI. und VIII. Classe in einigen Punkten ab
— 6Q —
geändert. Verordnung de« Minister* Rlr Culnis und Unterricht vom 14. JAnner
1890, Z. 370. ErlsM dea k. k. niederöalerreichitcben Ltadesschulrathei vom
16, Februar' ISSO, Z. fi96.
S.FOr -die Abiturienten findet wAbrend der sechs dem Beginne der
mOndlichcn MtituriUtsprQfung unmittelbar vorangehenden Wochentage
keinerlei Unterricht statt. Verordnung des Ministert fQr Cultui und Untertichi
vom 8, Apri] 1890, Z. 6939.
4. Die schrifilichen Arbuteo der AufnahmsprOfuDg Tdr die erste Classe
und die PrQfuDgsprotokolIe sind mindesieng bis Ende des Soisrjahres aufiu-
bewahren. Eriass des k. k, niedetOsterreicbiachen Land esse hutraibei vom
.16. Mai 1990, Z. 3376.
C, Unterstützung wlirdiger und mittelloser Schüler.
L Stipendien.
Ä. Stiftungen fdr SchQler des Leopoldst&dter Communal-Reil-
und Obergymoasiuma.
Im Genüsse solcher Stiftungen standen im Schuljahre 1S89/90,
1. Der zwei Ignai Frank'schen Stipendien im Betrage von je
IGO ä. IG kr. jährlich: Singer Rudolf, II B, Wielscb Friedrich, Vllt.
2. Der zehn Gabriel SchlesingerVhen Stipendien im Betrage
von je So S. jährlich:
o) cbriailiche SchOler: b) israelitische Schaler:
1. Schusia Josef, VIII. 1. Stadien Mai, VIIL
2. Kiltenbick Victor, V. 2. Sali Moses, VI.
3. Mannhart Hermann, V,, I. Sem. 3. Löwi Otto, VII.
4. Swoboda Karl, tV B. 4. Stern Leopold, VI.
B. Pfcringer Aleiander, VIII, 6. Stern Julius, II B.
8. Des Rudolf Pokornj'tchen Stipendiums im Betrage von 42 6
Silber iahrlich: Sunger Nathan, V.
Die Verleihung der J. Frank'schen Stipendien und des R. Pokorny'schen
Stipendiums steht dem Lehrkörper, jene der G. Scblesinger'schen Stipendien
der Direction des Leopolds tidter Communal-Real- und Obergjrmnasiums zu.
B. Auswärtige Stipendien.
Auswärtige Stipendien genossen im Berichtsjahre die ScbOleri
1. Na^el Alfred V., III B. — Pruner'sche WaisenpfrQnde, 13S fl. GO kr.
jährlich, Erlass der k. k. oberösterreichitchen Statthsiterei vom 13. Man
18S3, Z. I43G.
3. Buxbaum Max, VIll. — S. SOßermana'scbe Stiftung, 100 fl. jährlich,
Israelitische Cultuagemeinde in Wien, IS. October 1884, Z. 1S8G.
3. Österreicher Josef, VIII — S. SOSermaoii'aches Stipendium,
100 Ü. jährlich. Israelitische Cultuagemeinde in Wien, 7. November 1887,
Z. 31fi4.
4. Drechsler Mai, VI. — A. Kohn'sche Widmung, 100 &., Israelitische
Cuhusgemeinde in Wien, 7. Jinner 1889, Z. 8674.
6. Salz Moses, VI. — wie Nr. 4 (Cumulierung).
6. Blumenkranz Hermann, VII. — wie Nr. 4.
7. Kaiz Hermann, III A, Samuel SDQermsnn'scheg Stipendium, jfthtlich
100 fl., Isrielitische Cultusgemeinde Wien, S7. JSnner 1889, Z, SS79^
5. Gruber Ignaz, V, Grdflich Windhag'sches ConvictsHaaditipendium,
jährlich 31G ä., k. k. nieder4sterreicbische Siaith Biterei, SS. Februar 1890,
Z. 6997.
g. Kopetzky Max, VII; Ettel Coldachmidt'sches Stipendium pro 1889/90
im Betrage von 60 &., Israelitische Cultusgemeinde Wien, 10. April 1890,
Z. 367.
. — 61 —
10^ Zerter Siegfried, III B. — wie Nr. 9.
Außerdem ist noch mit gebfiren dem Danke zu erwfthnen, dass in den
Ferien 1889 zwei hiesige SchOler: Stern Leopold, V und Mück Ernst,
I. B Freiplätze in dem Ferienhort Wildalpen — • verliehen von dem Vereine
,, Ferienhort für bedürftige Gymnasialschüler" — genossen haben.
III. Schülerlade.
Verwalter: Professor K« Ziiirsa«
Nach dem vorjAhrigen Ausweise bestand das Vermögen der Schüler-
lade am Schlüsse des Schuljahres 1889:
1. Papierrente, in der städtischen Hauptcassa deponiert, im No-
minalwerte von fl. 6100. —
2. Sparcassabüch Nr. 4607 mit ^ 866.18
3. Barvorrath „ 78.49
I. Einnahmen im Schuljahre 1889/90:
a) Herr Prof. A. Brendlcr fl. 10.—
h) November- und Mai-Coupons k 128.10 .••...... „ 256.20
c) Spende des Herrn Spediteurs Rudolf Schneider 10 Mark —
zum Tagescourse „ 5.77
d) Ergebnis der satzungsmadigen Sammlung unter den Schülern
der Anstalt und zwar?
I A fl. 87.76, 7 B fl. 26.05, II A fl. 21.80, II B fl. 81.94, III A
fl. 43.16, III B fl. 11.60 IV A fl. 16.26, IV B fl. 14.80, V 16.86,
VI fl. 18, VII fl. 11.40, VIII fl. 8.60 n 267.70
e) Von einzelnen Schülern aus II A und IV A ^ -*<2.86
/) Für Zeugnisdupticate . . . , 6. —
Summe . . fl. 638.53
II. Ausgaben.
1 . Für neu angekaufte Bücher und Atlanten (107 Bde.) .... 10. 120.02
2. Buchbinderauslagen „ 19.12
3. Geldunterstützungen oder Ankauf vop Kletdungsstficken für
17 Schüler der Anstalt, und zwar: zw61f Schüler des Unter-
gymnasiums und fünf Schüler des Obergymnaaiums ... „ 235. —
4. Für Schreib- und Zeichenrequisiten „ 38.21
5. Verwaltungsauslagen n — -22
6. Ein Kaulschukstempel . . . „ —1.70
Summe . . fl. 414 27
III. Aus der Gegenüberstellung der Einnahnaen mit fl. 688.63
und der Ausgaben mit .' „ 414.27
ergibt sich ein Rest von • . . . • fl. 124.26
Barer Cassarest vom Jahre 1889 • • . . . . , . ^ 73.49
Summe . • fl. 197.75
Hiervon wurden IQO fl. in der Sparcassa angelegt, 97 fl. 75 kr. enthält
die Cassa.
Demnach bleiben für das nächste Schuljahr:
1. Stammvet mögen der Schülerlade in Papierrente
im Nominale per fl. 6100.—
2. das Sparcassabüch Nr. 4507 mit . fl; 866.18)
3. Zinsen bis Ende 1889 ....... « 33.81 i . » 999.99
4. neue Einlage „ 100.— j
ö. ein Cassarest von / ...••.. . 97.76
Gesammtvermögen ... fl. 7l9f.74
13 Schaler der 1 A: m
t 6« SlQek
8 „ , IB
S» .
6 „ - IIA
19 ,
6 , -HB
- 2S ,
10 , , ItlA
,■ 62 ,
13 „ , 111 B
102 „
■a .■ -IVA
30 „
11 ,. , VII , 68 ,
11 B , vm ■■ 11 ■
103 Schüler mit 604 Stück.
Zu besonderem Daake iai die Schülerlade fCir Übersendung von Frei-
eiemplarsn fQr miiteJlose SchQler den Wiener Verlagsbuch band lern Kar)
Gerolds Sohn {bO Eiempl.), A. Hslder (16 Fiempl.), Eduard HfiUel
(3 Atlant.), A. Pichlers Witwe f4 E«mpl.), Scbworejfa & Heicl;
(6 Eiempl.) und der Firm« Temp sky. Freytag in Prag (10 Eiempl.) ver-
pflichtet. Außerdem spendeten BQchec der ehemalige SchQler der AnsTali
Samuel Armuthund die Seh Dl er der Anstalt Kann Alben 111 B, Slranskf
IV B.
Der Lehrkörper spricht allen GOnncrn den wBrmsten Dank fQr die
gespendeten Beilr&ge aus und knüpft daran mit Rücksicht auf die )lhrlicb
sich steigernde Snanspruchnahme der „Schülerlade" gleichzeitig die
eindringlichste Bitte, das F. T, Publicum wolle den bedOrftigen
S chOIern der Anstall auch \a Zukunft Beine UnterslOtiung nicht
entziehen.
D. Theodor Gfllcher'sche Schulprämienstlfluug.
Aus dem Ertragnisse dieser Stiftung wurden im Scbuliahre 18e9/'90
Herzfeld Max II A (Weiprecht, Deutsches Heldenbuch).
Swoboda Oito 11 B (Grube, Geschichisbilder).
Lucka Emil 111 A [Wagner, Rom).
Salamon Frani III B (Grube, Geschichtsbilder).
Horak Karl IV A (SchenLl, grieeh .-deutsch. Wörterbuch).
Weigel Albin IV B (Sehenkl, grieeh. -demscb. Wörterbuch).
II.' Statistik.
A. Lehrkörper.
a) Direcior.
1. Johann Halmschlag, Mitglied der k. k. PrOfungs-Commission für
das Lehramt der Stenographie, und Mitglied des Wiener Bezirksschulrathu,
geprüft für classische Philologie und Stenographie, lehne in VII und VHI
philosophiscbe Propädeutik, zusammen i Stunden in der Woche (II. Kleine
Sperlga>se 2).
fi) Professoren«)
8, Heinrich Koiiol, geprüft für classische Philologie, Ordinarius in der
VIL Classe, lehrte Latein und Griechisch in VII, Latein in V, zusammen
15 Stunden in der Woche (III. Hauptstraße 8).
n dieser
— 63 —
8. Josef Nahrhaft, geprüft für dassische Philologie, lehrte Oriechiscb
in V, 6 Stunden in der Woche (II. Schmelzgasse 2).
4. Adolf Julius Sei dl, Bibliothekar, geprüft für classische und deutsche
Philologie, Ordinarius in der 11. Classe B, lehrte Latein und Deutsch in II B
und Deutsch in VI, zusammen 15 Stunden in der Woche (III. Ungargasse 3).
6. Phil. Dr. Victor Ritter v. Kraus, Reichsrathsabgeordneter, Ritter
des k. preußischen Kronenordens IV. Classe, geprüft fOr Geographie und Ge-
schichte, beurlaubt (IX. Kolingasse 6).
6. Phil. Dr. Konrad Kfirschner, geprüft fOr classische Philologie,
Ordinarius in der IV. Classe A, lehrte Latein in IV A, Griechisch in IV A
und Vlir, zusammen 15 Stunden in der Woche (IIL Hauptstraße 12).
7. Theodor Schulz, geprüft für Mathematik und Physik, lehrte
Physik in III A, III B, IV B, VII, Mathematik in IV B und VI, zusammen
19 Stünden in der Woche (II» Scherzergasse !)•
8* Ignaz Mo eil er, geprüft für Mathematik und Physik, Ordinarius in
der V. Classe, lehrte Mathematik in III A, V, VII und VIII und Natur-
wissenschaften in IV A und VIII, zusammen 17 Stunden in der Woche
(Wahring, Herrengasse 26).
9. Josef Zycha, geprüft für classische Philologie und Stenographie,
Ordinarius in der IV. Classe B, lehrte Latein . in IV B, Griechisch ia IV B
und Vm, zusammen 16 Stunden in der Woche (WAhring, Neuegasse 4).
10. Jur. Dr. Egid August Filek Edler v. Wittinghausen, geprüft
für französische und deutsche Sprache an Realschulen, lehrte Französisch in
III und IV und in den zwei Jahrescursen des Obergymnasiums, zusammen
15 Stunden in der Woche (II. Rembrandtstraße 25).
11. Victor V. Renner, geprüft für Geschichte, Geographie und Deutsch,
Lehrer der deutschen Sprache an der städtischen Lehrerfortbildungsanstalt
Pftdagogium, Ordinarius in der VIII. Classe, lehrte Geschichte und Geographie
in II A, VII und VIII, Deutsch in VII und VIII, zusammen 16 Stunden in
dtr Woche (III. Krieglergasse 6).
12. Phil. Dr. Alfred Bürgerst ein, geprüft für Naturgeschichte, Ma-
thematik und Physik, lehrte MathematilL in I A, II A und IV A, Natur-
geschichte in I A, II A, VI und Naturkunde in VIII, zusammen 20 Stunden
in der Woche (II. Taborstraße 75).
13. Ignaz Ellminger, Mitglied der Genossenschaft der bildenden
Künstleir in Wien, akademischer Maler, geprüft für Freihandzeichnen, lehrte
Zeichnen in I A, IB, II A, III A und IV A, zusammen 20 Stunden in der
Woche (IX. Wfthringerstraße 52).
14. Phil. Dr. Hubert Fuß, Reichsrathsabgeordneter, geprüft für das*
sische Philologie, beurlaubt (IIL Löwengasse 53 a).
15. Anton Brendler, Piaristen-Ordehspriester, Rector des grflflich
Löwenburg'schen Convictes, geprüfter katholischer Religionsprofessor, lehrte
katholische Religion in I bis VIII, zusammen 16 Stunden in der Woche
(Vllt. Piaristengasse 45).
16. Emil Friedl, geprüft für Naturgeschichte, Mathematik, Phyalk
und Stenographie, lehrte Mathematik in I B, II B und IV B, Naturgeschichte
in I B, II B und V, zusammen 18 Stunden in der Woche (IL Nordpolstrtße 1).
. 17. Anton Prix, Ehrenmitglied des Vereines deutscher Zeichenlehret
in Berlin, geprüft für Freihand- und geometrisches Zeichnen, lehrte Frei-
handzeichnen in I B, II B, III A, III B und IV B, zusammen 20 Stunden in
der Woche (II. Schüttelstraße 11).
18. Karl Ziwsa, Besitzer der Kriegsmedaille, Verwalter der Schüler-
lade, geprüft für classische Philologie, Ordinariiis in der III. Classe B, lehrte
^ 64 -^
Lateia in III B> Griechisch in III B und Vi,, zusammen 16 Stunden in der
Woche (VI. Getreidemarkt 8).
19. PhiU Dr. Andreas Waahietl, geprüft fQr classiscbe Philologie und
Propädeutik, Ordinarius in II A, lehrte Latein in II A, Deutsch in II A und III B,
zusammen 16 Stunden in der Woche (II. Circusgasse 4*^.
c)^ Hilfs lehrer und Supplenten.
20. Phil. Dr. Jonathan Wolf, Religionslehrer der israelitischen Cultus-
gemeinde in Wien, Mitglied der k. k. PrOfungscommission für Volks- und
Bürgersehulen in Wien, lehrte als Hilfslehrer israelitische Religion in lA,
I B, II, UI, IV, V, VI, VII und VIU, zusammen 18 Stunden in der Woche
(II. Czerningasse 3).
21. Karl Tappeiner, geprüft für Freihandzeichnen, Geometrie und
Modellieren, lehrte Freihandzeichnen in I B, IIA, IIB, HIB. und assistierte
in IV B, zusammen 20 Stunden in der Woche (VI. Esterhazygasse 18 b).
22. Leopold Wink 1er, geprüft für classische Philologie, Ordinarius
in I B, lehrte Latein in I B und VI, Deutsch in I B, zusammen 18 Stunden
in der Woche (VII. Mechitharistengasse 7).
23. Franz Sebald, geprüft für Geographie und Geschichte, Ordinarius
in VI, lehrte Geographie in I B, Geographie . und Geschichte in II B, III B,
V und VI, zusammen 17 Stunden in der Woche (IX* Severingasse 19).
24. August Hantschel, k. k. Oberlieutenant i. *d. R., geprüpft fQr
classische Philologie und Turnen, Ordinarius der lA, lehrte Latein in lA,
Deutsch in I A, IV A und IV B, zusammen 18 Stunden in der Woche (VIII. Koch-
gasse 27).
25. Johann Wiesner, k. k. Oberlieutenant i. d. n. a. L. W., Besitzer
der Kriegsmedaille, geprüft für Deutsch und classische Philologie, Ordinarius
in III A, lehrte Latein und Griechisch in III A, Deutsch in III A und V, zusammen
17 Stunden in der Woche (IL- LUienbrunngasse 16).
26. Schmidt Otto, geprüft für Geographie und Geschichte, lehrte
Geographie in I A, Geographie und Geschichte in III A, IVA und IVB
zusammen 14 Stunden in der Woche (I. Giselastraße 9). •
d) Nebenlehrer.
27. Ralph Reginald Lewis, Lehrer der englischen Sprache, lehrte
Englisch in beiden Jahrescursen des Obergymnasiums bis 21. Oc tober 1889,
6 Stunden in der Woche (cf. pag. 58 bis 59).
28. Ignaz Mo eller (w. o. Nr. 9), lehrte Kalligraphie in I und II
zusammen 4 Stunden in der Woche.
29. Josef Zycha ( w. o. Nr. 8), geprüfter Lehrer der Stenographie,
lehrte Stenographie im ersten Curse, wöchentlich 2 Stunden.
30. Emil Friedl (w. o. Nr. 16), geprüfter Lehrer der Stenographie,
lehrte Stenographie im zweiten Curse, wöchentlich 2 Stunden.
31. Anton Prix (w. o. Nr. 17), lehrte Zeichnen im Obergymnasium,
wöchentlich 2 Stunden.
32. Ludwig Fr. Großbaue rj Oberlehrer, ertheilte als wirklicher Ge-
sanglehrer den Gesangunterricht in drei Abtheilungen, zusammen 6 Stunden
in der Woche (lU. Salmgasse 9).
33. Markus Rudolf Salz mann, k. k. Oberlieutenant d. n. a. L. W.,
geprüfter Turnlehrer und leitender Turnlehrer des Gymnasiums, ertheilte
den Unterricht in 6 Riegen, zusammen 12 Stunden in der Woche (II. Tabor-
straBe 51).
^ 34; Max Guttmann, geprüft für das Turnfach, Hilfsturnlehrer in
5 Riegen (II. Rembrahdtstraße 22). .
— 65 —
85. Norbert Tattelbaum, CaadidÄt des Türnlehramtes, zur Probe-
praxis zugelassen durch L. S. R.-Erlass 7. Mai 1890, Z. 8674.
B. Dienerschaft.
1. Rafael Kunschner,' Schuldiener
2. Georg Binder, Schuldiener
3. Franz Reko, Schuldiener
4. Johann Nützel, Heizer und Hausdiener
5. Ein Aushilfsdiener im Winter-Halbjahre
C. Schüler,
wohnhaft
II. Kleine
Sperlgasse 2.
a) Alphabetisches Namens- Verzeichnis der SchOler am Schlüsse
des Schuljahres.
a) Öffentliche SchOler.
Die Namen der SchOler, welche erste Classe mit Vorzug erhielten, sind
durch gesperrte Schrift ausgezeichnet.
Allina Heinrich,
Andree Albert,
Apsler Hermann,
Bautnfeld Ignaz,
Bergt haller Johann,
Bernfeld Max,
Birke Quo,
Bix Ludwig,
Böhm £rnst,
Bondi Samuel,
Öerv Ottokar,
Dicker Nikolaus,
Dintenfass Gustav,
Edel Josef,
Ellminger Otto,
Engel Robert,
Fanto Richard,
Fischl Hans, '
Lichtenstein Max,
Marchfeld Max,
Mittelbach Egon,
Moderji Bernhard,
Moldovan Ludwig,
Nagelstock Wilhelm,
Neumann Felix,
Nikola Paul, .
Oberl&nder Anton,
Oppeiiberger Karl,
Papst Isidor,
Peschke Robert,
Pichler Johann,
Planer Robert,
Plohn Leo,
Pollak Ernst, .
Pollak Heinrich,
C.-B. O.'G. n.
I. Classe A.
Frisch Juattnian,
Geiringer Josef,
Gold Friedrich,
Goldstein Oskar,
Graf Raoul,
GrOnwald Julius,
Hauer Julius,
Hecht Adolf,
Heilporn Adolf,
Herzl Hans,
Hirschel Wilhelm,
Höchsmann Albert,
HoSek Otto Franz,
Huber Gustav,
JoUes Clemens,
Jonasch Rudolf,
Juer Leo,
Karpetes Eugen,
I. Classe B.
Pollak Oskar,
Pollitzer Heinrich,
Polt Rudolf,
Popper Edgar,
Popper Erwin,
Preis Max,
Propper Moriz,
Rosenberg Karl,
Rosenfeld Arnold,
Schick Egon,
Schiffler Theodor,
Schmidmayer Franz,
Schmitt Johann,
Schnepp Friedrich,
Schuster Moriz,
Sieder er Leopold,
Steigelfest Siegfried,
Katz Ludwig,
Kirschbaum Victor,
Klein Arthur,
Klima Alois,
Kobler' Arthur,
KoUinsky Moriz,
Koränyi Moriz,
Köttner Othmär,
Kugel Robert,
Kurz Alfred,
Lahner Johann,
Landau Leo,
Lanzer Robert,
Pollak Hugo,
Rosenberg Oskar,
Umlauf V. Biberfeld
Franz.
(52 SchOler.)
Sterba Josef,
Thein Ernst,
Thiemann Arthur,
Tramer Hugo,
Urich Markus,
Wasservogel Richard^
Wein er Moriz,
Wein mann Alfred,
Weinstein Oskar,
Weiß Alfred,
Weiß Oskar,
Weisz Moriz,
Wolf Hermann,
Wolf Richard,
Zita Richard.
. , (49 Schüler.)
ä
RäT&aj Otto,
Benedict Samuel,
Binder Theodor,
Blau Ernal,
BUusteiD Josef,
Braun laidor,
Buibaum Fraaz,
Ehlers Karl,
Feingold Josef,
Fröhlich Jacques,
Fuischig Karl,
Gieasl Leopold,
Cohn Rudolf,
Landsberg Simon,
Macmorek Schiller,
Mayer Jakob,
Menzelea Theodor,
MOck ErnsT,
Neufeld Julius,
Neust Bdl Max,
Neutra Siegfried,
Peu Karl,
Pfeffer Karl,
Pilpel Josef,
III.
Albachary Jakob,
Biron Paul,
Barth Victor, R.,
Bauer Alfred,
Beinhacker Jakob,
Bergstein Isidor,
Bluinberg Friedlich, R.,
Bobatsch Otto,
' B^bm Hugo,
BoSojak Theodor,
Brandeis Isidor,
Edel Salomon,
Ehrenfest Karl,
Elmger Robert, R.,
Fiktorovits Hugo, R,,
III.
Geist Heinrich,
Kammer Julius, R.,
Kann Alben, R.,
Kohn Ono,
Körner Otto, R.,
Landau Isak,
Löwy Mai,
Meier Hermann, R.,
Much Alexander,
MQIler Adalberc,
Nagel Alfred t^ R.,
Neurath Alfred,
Neutra Wilhelm,
NiTnmtTTolt Rudolf, R.,
II. Classe A.
Hassmann August,
Hatschek Siegfried,
Hermann Fried rieb,
Hermann Leo,
Herzfeld Mal,
H i f t Julius,
Hirschfeld Gustav,
Hofmann Oakar,
Jahoda Oskar,
Joelson Oskar,
Jokl Julius,
Kaindl Richard,
II. Classe B.
POringer Eduard,
Rand Hermann,
Scbaumann Walther
Schark Richard,
Scbueider Josef,
Schödel Rudolf,
Scbönfeld laidor,
Schulz Ottokar,
' Singer Rudolf,
Steiner Hermann,
Stern Julius,
Streicher Siegfried,
Classe A. (R. =
Foltin Alfred,
Frank Josef,
Gaos Richard, R.,
Geiringer Otto, R.,
Glück Arthur, R„
Gold Emil,
Göttlicher Bruno,
Grosuer Alfred,
GtoQmann Arnold,
GrOnfeld Anion,
Halma chlag Norbert,
Hattl Rudolf,
Himmel Rudolf,
Jellinek Heinrich,
Jokl Arthur,
Classe B. (R. = ReabcbOler.)
Nowak Arnold, Sp
Pistol Siegmund,
Pollak Arnold, R.,
Popper Adolf, R.,
Prinz Felii,
Reinhold Ludwig,
Reko Blaaius,
Roth Berthold, R^
Salamon Franz,
Schnell Hugo, R.,
Schreiber Alexander,
Schulz Felix,
Silberberg Leopold, R.,
Silberknopf Oakar,
Kinzbrunner Karl,
Klein Leo,
Klima Ferdinand,
Konrad Heinrich.
Kornfeld Felix,
Körner Richard,
Kraus Oskar,
Kubik Joser,
Kanzler August,
Landau Baruch,
Neu rot h August.
(SC SchDier.)
Swoboda Otto,
Tedesco Wilhelm,
Töpfer Albert,
Uhl August,
Weinberg Samuel,
Weiner Oakar,
Weinmann Leonfaaril,
Werner Max,
Werner Rudolf,
Winter Berlhold,
Wolff Heinrich.
(3S Schaler.)
RealBchdler.) |
Katz Hermaon,
Klang Anton,
Kohn Hermaiui,
Kohn Simon,
Kolbe Rudolf,
Kornfeld Richard,
Leblang Markus,
Löffler Victor,
Lucka £mit,
Lurion Menachi, R.,
Oberländer Philipp, R'i
Spiegel Arthur, R.
(42 Schüler.)
Alfred,
Spitzer Benno, R-,
Stanger Hermann,
Stern Michael,
Szakaiaits Victor,
Weisermann Anhur,
Weiss' Robert, R.,
Weist Heinrich,
Wolf Max,
Zellermayer CAsar,
Zerter Siegfried,
ZwereiU Karl, R.
(40 Schüler.)
— 67 —
• iV.
Adler Felix,
Albert Franz» R.,
Bäräny Roben,
Bcrnfeld Otto,
Blau Sieginund,
Blaust^in Martin, R.,
Breitner Franz, R.,
Breitner Hugo,
Charmatz Bela,
Ehrenfreund Edmund,
Frankfurter Emil,
IV.
Jahn Otto,
Kraus Siegfried, R.,
Kurz Siegfried, R.,
Lewin Siegmund,
May Alfred,
Motz Leopold^
Nawratill Ferdinand,
Nelken Siegfried, R.,
Neumann Hugo,
Neumann Oskar,
Oppenheim Leopold, R.,
Papst Josef, R.,
Agiman Murad,
Bandler Max,
Bauer Otto,
ßotstieber Hugo,
Feiler Karl,
Fleischer Julius,
Frankl Fritz,
Fried Arthur,
Frisch Victor,
Fürst Franz,
Gal atzer Josef,
Glück Rudolf,
Goldstein Paul,
Gruber Ignaz,
Adler Max,
Altschul Emil,
Berger Arthur,
Burger Karl,
Denk Karl,
Drechsler Max,
Eber Julius,
Erber Leopold,
Friedmann Philipp,
Fuchs Richard,
Gerber Heinrich,
Gold Alfred,
Haring Friedrich,
' Hatschek Rudolf,
Classe A. (R. es Realschüler.)
Frie()mann Jakob, HoSek Ladislaus,
Fuchs Otto,
Fuchsgelb David,
Goldenberg Ludwig, R.,
Grünfeld Leopold,
Guttmann Richard,
Hajek Hans, R.,
Hanke Robert,
Hirschel Samuel, R.,
Hoffer Max,
Horak Karl,
Classe B. (R. »s Realschüler.)
Kosak Franz, R.,
Kryza Alphons,
Lindenberg Ignaz, R.,
Moller Gustav,
Mos^ Oskar,
Reich Oskar,
Strassmann Paul.
(80 Schüler.)
Pekel Alfred, R.,
Riedel Rudolf,
Rosenfeld Alois,
Rosenfeld Moriz,
Seh am er Julius.
Schnepp Siegfried,
Schönfeld Albert, R.,
Schubert Alfred, R.,
Schulz Otto,
Schwarz Alfred,
Schwarz Rudolf,
Sorier Karl, R.,
V. Classe.
Grünwald Gustav,
Hofimann Ignaz,
Jener Isidor,
Jonasz Siegmund,
Kaltenbäck Victor,
Kohn Max,
Kolisko Max,
Koritschan Max,
Kreissl Berthold,
Kris Moriz,
Liebling David,
Mannhart Hermann,
Monat Osias,
Neumann Karl,
VI. Classe.
Hell Gustav,
Klein Emil,
Klimont Julius,
Klinenberger Ludwig.
Kraus Victor Ritter v.,
Landau Rudolf,
Losch Leo,
Mann Arthur,
Nagel Oskar,
Neumann Alexander,
Neumann Paul,
Pollak Hugo,
Pollak Johann,
Steiner Josef,
Stiassny Otto,
Stransky Erwin,
Suschny Paul,
Swoboda Karl,
Wassertrilling Hugo,
Weber Albert, R.,
Wehrenfennig Fritz, R.,
Weigel Albin,
Wolkenberg Salomon, -
Zoller Markus.
(35 Schüler.)
Pollak Oskar,
Polt Franz,
Schacherl Ludwig,
Schwarz Emil,
Spielmann Salomon,
Stanger Nathan,
Stiassny Emerich,
Stieglitz Hermann,
Xurtenwald Johann,
Wei0 Siegmund,
Zwierkowski Georg
Ritter von.
(39 Schüler.)
Possaner v. Ehrenthal
Franz,
Salz Moses,
Schläfrig Alben,
Schneider Rudolf,
Schuster Franz,
Sesser Julius,
Skoda Karl,
Sorter Emil,
Stern Leopold,
Stern Richard,
Süß Armin,
Wallner Rudolf.
(39 Schüler.)
— 68
Blau Robert,
Blumenkranz Hermann,
Braun Ludwig,
Braun Max,
Deschmann Rudolf,
Dworzak Edmund,
Eiger Josef,
Fleischmann Julius,
Frei Ludwig,
Glogau Rudolf,
Goldenberg Max,
VIL.Classe.
Gruber Ludwig, *
Hamerschlag Richard,
Heibig Friedrich,
Kahane Arthur,
Kohn Isidor,
Kopetzky Max,
Kreibig Emil,
Kronfeld Robert,
Kurz Jakob,
Kurz Robert,
Löwi Otto,
Menzeles Moriz,
Micklitz Franz,
Pirltsch August,
Rares Josef,
Rohrweck Max, .
Seydl Othmar,
Sobelsahn Johann,
Steiner Max,
Thal Karl,
Wachsmann Hans,
(32 Schüler.)
Bach Julius
Bendiner Oskar,
Brand Alfred,
Buxbaum Max,
Glück Heinrich,
Handl Siegmund,
Hofbauer Ludwig,
Kris Siegmund,
Löwy Leopold,
Marmorek Isidor,
VIII. Glasse.
Ma}er Emil,
Neumann Heinrich,
Neumann Rudolf,
Österreicher Josef,
Pferinger Alexander,
Redlich Ludwig,
Rosler Ghaim,
Schönn Hermann,
Schreiber Rudolf,
Schuster Josef,
Schwarzwald Samuel,
Stadien Munisch,
Stetnsberg Leon,
Weinbrenner Theodor,
Weiß Alfred,
Wielsch Friedrich,
Wittmann Hugo.
(27 Schüler.)
b) Verzeichnis der Abiturienten im Schuljahre 1888/89,
Fortsetzung aus dem vorjährigen Jahresberichte.
Nr.
Namen
Geburtsort uod
Vaterland
CO
V
Reifegrad
Gewählter
Beraf
454
465
456
457
458
459
460
461
46e
468
464
465
466
467
468
469
470
471
478
478
474
475
476
a) Öffentliche Schüler
Bauberger Isidor
Berger diegmund.
Gislnger Dominik
Freund Karl . ,
Fröhlich Alfred .
Halmschlag Richard
Herzel Ernst . .
Jacob Siegfried .
Karpfen Max . .
Lauter Franz . .
Lederer Josef . .
Vfarschik Alexaader
Meiler Abraham .
Modern Josef . .
Pape Paul . . .
Pick Leopold . .
Reich Urie Hersch
Steinschneider Karl
Strasser Josef. .
Tandler Julius
Weiss Siegfried •
Zycha Adolf . .
b) Externe:
Berger Jakob . .
Galatz, Rumänien
Wien
Lundenburg, Mähr.
Lobositz, Böhmen
Döbiing, N.-O.
Graz, Steiermark
Wien
Tescben, Schlesien
Budapest
Wien
Lemberg, Galizien
Wien
CJ. Berndorf, N.-O.
Chotzen, Böhmen
Tarnow, Galizien
Wien
Krakau, Galizien
Wien
n
n
Lemberg, Galizien
18
18
19
80 -
19
17"/«
>9'/i,
20«/,
20
19
17«/*
18
19
2OV2
18V»
18«^/,
20
20
17V«
22
9
9
8
8
8
8
10
8
10
9
10
8
8
8
8
9
10
9
8
10
10
8
9
reif
reifm.Ausz.
reif
n
n
I»
T»
n
n
n
I»
n
f»
n
r>
n
n
n
reifm Ausz
reif
Medicin
Philosophie
Medicin
■
n
n
Jus
Handels-Akad,
Beamter
Jos
Theologie
Medicin
Jus
Medicin
Jus
1 Schuljahre 1889/90.
I r I - =. . Zu-..
1. Zahl.
Zu Ende 1886/69 . .
Za ADfBDg 1669/90 .
WBtarend des Schuljahres
eingetreten ....
I ganzen also aufge-
Dirunter:
Neu aufgenommen, u. zw.;
aufgestiegeu . . .
Repetenien ....
Wieder aufgenommen
zw.: aufgestiegen .
Wahrend des Schuljahres
ausgelrccen ....
SchQlerzahlzuEndel889/90 6
Darunter:
öffenlliche Schüler . .
Privilisten
Darunter: Realschüler .
Wien und Vororte .
Niederdsterreich . . ,
Oberflsterreich . . . .
Sieierinarlc
Bfihmea
Mahren
Schlesien
Galizien
Buhowina ......
Ungarn
Kroatien
Deutscbland
Serbien .......
Rumlnien
Russland
TOrkei
MeBopotamien . . , .
Summe .
3. Muttersprache,
Deutsch
Czechoslaviich . , . .
Polaiach
Magfariicb
Kroatisch
Französisch , . . . .
Rumänisch
Russisch . .
Spanjoiiscb .
Arabiach . .
nisch-liDboliscb • .
Griecbiseh-oricntnliich ,
Evangelisch A. C. . . .
ETBDgeliscb H. C. . . ,
Israelitisch
TOrkisch' mosaisch . .
Summe .
S. Lebensalter.
10 Jabre
6. Nach d
Summe . .
im Wohn-
Onsan gehörige ....
Auiwenige
7. Wohnung d. Schale
T. Beiirk ....
11. , . . ■ ■
Ul. „ . . , .
Summe . .
8. ClaasificatioD.
<t) Zu Ende des Scbut-
jihres 1889/90.
I. Forlgangsel. mit Vorzug
1. Fortgan gsclasse . .
71 —
<
03
<
<
03
<
>
03
>
>
M>4
>
>
M>4
>
"•9
Zu Qiner Wiederholungs-
prüfung zugelassen.
7
7
3
2
2
4
3
4
8
7
3
1
51
II. Fortgangsciasse . . .
4
1
5
1
5
4
1
2
7
2
2
—
34
H C%
III. „ ...
1
6
3
—'
1
1
-*—
..^
1
— -
~*"
~~
12
Zu einer Nachtragsprüfunf
krankheitshalber zugelassen
—
—
—
—
-^
—
—
—
—
^—
^^
^■^
Außerordentliche Schüler
—
— .
—
—
—
—
—
—
—
—
—
—
—-
Summe • .
52
49
35
35
42
40
30
35
39
39
32
27
455
bj Nachtrag zum Schul-
*
jahr 188/89.*)
Wiederholungs- Prüfungen
j tf
waren bewilligt ....
5
5
5
5
1
2
5
6
5
8
1
2
45
Entsprochen haben . . .
3
4
5
5
1
2
6
5
5
—
1
1
37
Nicht entsprochen haben
(oder nicht erschienen sind)
2
1
—
-^
—
-^
—
1
—
3
—
1
8
Nachtragsprüfungen waren
4
2
1
bewilligt
—
1
—
— ""
•~-~
— '
—
^-
—
.—
1
^■^V
Nicht entsprochen habeb
—
—
—
—
— —
—
—
—'
—
1
**"
Nicht erschienen sind . .
—
1
—
— *
^^^
—
— •
—
• •
^■■"^
^^^
1
Darnach ist das Endergeb-
nis für 1888/89
I, Fortgangscl m. Vorzug
6
5
7
4
5
4
1
2
4
1
1
2
42
I. Fortgangsciasse . . .
II. . ...
29
8
31»
9
35
2
34
2
27
2
29
29
41
26
5
28
4
24
11
22
3
25
3
3391
631
JII. , ...
3
2
-^
1
—
2
1
-i-
Ol
—
9^
Ungeprüft blieben . . .
^
1
-^
—
—
—
—
.
—
1
Somme . .
46
481
44
41
34
35
351
33
36*
36
26
30
4443
9. Geldleistungen der
Schüler.
Das Schulgeld zu zahlen
waren verpflichtet
im I. Semester
47
51
29
21
28
20
17
27
29
20
23
15
327
« n. n • . . . .
31
39
28
25
30
19
20
29
29
22
23
16
310
Zur Hälfte waren befreit
^ ^
im I. Semester
1
—
1
1
—
1
1
—
3
2
1
^■^
11
4
.11. n
1
2
1
1
—
1
1
—
3
2
1
^^^
13
Ganz befreit waren ...
^ fV
4 A <
im I. Semester
11
8
10
15
19
24
13
8
12
19
10
12
161
,11. r,
23
13
10
11
15
21
9
6
11
15
8
12
154
Das Schulgeld betrug im
ganzen ....«.«.
im 1. Semester * . • . fl.
1187*5
1275
737'6
537'5
700
512'5
«7*5
675
762*5
525
587*5
375
8312*5
nA4 At
- 11. «r . . . . fl.
787-5
lOOQ
712*5
637*5
750-5
487
512*5
726
762*5
576
587*6
375
7912»
Zusammen . . fl.
1976
2275
U50
1175
U50'5
999*5
950
uoo
1525
1100
1175
750
16225
*) Die für die Privatisten geltenden Zahlen sind in kleiner Ziffer rechts oben beigesetzt.
<
:
■<
-
<
~
< IC
> >
>
->
>
>
äi
tTu^n fl.
Die Lehrmitielboltrage bo-
irugen 1.
10. Besuch des Unter-
richtet in den nicht-
obligaten Gegenstän-
den.
K.L„g„ph„ { ,1: ^™ :
Freibandzüchnen ....
Turnen
Stenographie {,|;C- ■
Franz. Sprache { .J; ^^
11. Stipendien.
AoMbl der Stipendisten .
dien (Gulden) ....
106
ISO
46
10
9
lOS
120
42
37
10
8
80
26
26
6
10
76
SO
26
6
S
00",)
12
91
32
9
1
00
12
90
28
1
4
2 -
83-.-
- a
2 70
9 15
8 6
8 3
- 1
18 4
SB 64
b 1
IG 9
6 7
29 6
1 2S
8 4
2 G
4 3
457 300
14
70
13
B
17
1
8
200
66
1
4
3
6
SOfl'.s
S9B
1010
88
GS
7i
263
SO
41
ii
«D
19
7
S2
DSDs
12. Berufswahl der SchDlei
a) Berufswahl der öffentlichen Schaler der IT. Claue
Jahres 1889/90.
11
Gymnasiasten
Realisten
■ S
O ^
P
II
1
1
i|
11
ll
1
IVA. . .
IVB . . .
30
85
16
20
1
3
2
3
2
S2
34
S
4
J
2
8
11
Zusammen
66
-
>
6
'
"
4
8
2
6
19
6) Ber
ufsw
hl d
r Ah
• IC.
Jahrgang
.H
'M
1!
II
11
11
°1
II
1
1
1
1888/89 . .
1
6
12
4
'
-
_
'
3
37
— 73 —
Detaillierter Lehrplan.
I. Classe in' zwei Abtheilungen.
Classenvorstände: lA A. Hantschel; IB L. Winkler.
Religion, katholiSOh. Das apostolische Glaubensbekenntnis, die heiligen
Sacrainente, die zehn Gebote Gottes und die fünf Gebote der Kirche, Tugend,
Sünde, die christliche Vollkommenheit, Veranschaulichung der einzelnen
Lehrsfitze des Glaubens und der Sittenlehre durch biblische Beispiele. Nach
Fischers Religionslehre. Beide Abtheilungen vereint 2 Stunden. A. Brendler.
Religion, leraelitieoh. BibeilectOre (deutsch): Ausgewählter Lesestoff
aus dem Pen tat euch (bis Exodus Ende) nach Auerbachs Schul- und
Hausbibel. Übersetzung und Erklfirung der HauptstOcke der (lebräischen
Liturgie. In jeder Abtheilung 2 Stunden. Dr. J. Wolf.
Deilteoh. Grammatische Grundbegriffe. Declination des Nomens. Flexion
des Verbums. Lehre vom einfachen Satze nach Willomitzers deutscher
Grammatik. Lectüre aus Lampeis deutschem Lesebuch für die L Classe
österr. Mittelschulen. Praktische Übungen in der Orthographie. Mündliches
Nacherzählen prosaischer Lesestücke. Memorieren und Declamieren einzelner
Gedichte. Schriftliche Arbeiten nach Vorschrift. 4 Stunden. IAA. Hant-
schel; IB L. Winkler:
Latein. Die regelmfifiige Formenlehre nach Goldbachers lateinischer
Schulgrammatik, eingeübt nach Nahrhafta Übungsbuche, L Theil. Schriftliche
Arbeitennach Vorscnrift. 8 Stunden. lA A. Hantschel; I B L. Winkler.
Geographie. FundamentalsAtze der mathematischen Geographie, soweit
dieselben zum Verständnis der Karte unentbehrlich sind. Beschreibung der
Erdoberfläche mit Bezug auf ihre natürliche Beschaffenheit und die allgemeinen
Scheidungen nach Völkern und Staaten. Kartenlesen und Kartenzeichnen.
Nach Umlaufts Lehrbuch der Geographie für die unteren und mittleren
Classeo österr. Gymnasien, I. Cursus. 3 Stunden. I A O. Schmidt; I B
Fr, Sebald.
Mathematik. Arithmetik. Die vier Grundoperationen mit unbenannten
ein- und mehrnamigen ganzen und Deci malzahlen, das neue Maßsystem,
Theilbarkeit der Zahlen und Rechnung mit gemeinen Brüchen nach Mo6n iks
Arithmetik für Untergymnasien. I. Abth. — Geometrie (abwechselnd mit
Arithmetik). Grundbegriffe der Geometrie; Winkel, Grund eigenschaften der
Dreiecke nach MoSniks geometrischer Anschauungslehre für Untergymna-
sien. I Abth. In jedem Semester 6 Schularbeiten. 3 Stunden. I A Dr. A. Bürge r-
stein; IB E. Friedl.
Naturgeechiohte. Zoologie. I. Sem, Säugethiere, Vögel, Reptilien,
Amphibien. II. Sem.: Die übrigen Thierclassen. Nach Pokornys illustr.
Naturgeschichte des Thierreiches. 3 Stunden. I A Dr. A. Burgerstein;
IB E. Friedl.
Freihandzeichnen. Die geraden Linien, ihre Theilungen, Winkel, Thei-
lungen derselben. Die Dreiecke, Combinationen derselben. Das Quadrat, seine
TheiluDg in Felder. Die Polygone, Combinationen derselben; deren Verwendung
im Flachornamente. Gedächtnisübungen, Übergang aus den Polygonen zur
Kreislinie. Das regelmäßige Fünfeck. Verwendung im Flachornamente. Aus-
fQbrlicbe Übung des Kreises und Combinationen aus Theilen desselben. Ge-
dächtnisübungen. Constructionen der Ellipse., Reihungen derselben. Ellipsen-
ähnliche Linien. Die Spirale, Schneckenlinie, volutenförmige Ranken. Ver-
wendung im Flachornamente. Rosetten. Eigene Combinationen. Vorträge aus.
der geometrischen Formenlehre. Gezeichnet nach Angaben und nach Vor-
zeichnung an der Schultafel. I A und I B in je zwei Abiheilungen getheilt :
lA Ig. Ellminger, A. Prix; IB A. Prix, K. Tappeiner.
— 74 —
]I. Classe in z\w:ei Äbtheilungen.
Classenvorstände: HA Dr* Ä. W.ashietl; IIB A. J. Seidl.
Religion, kathollSOh. Baustil und innere Einrichtung der christlichen
Kirche. Die gottesdienstlichen heiligen Gefflße und Gewdnder. Ritus der
heiligen Messe, Ceremonien bei der Ertheilung der heiligen Sacramente, die
Sacramentalien und kirchlichen Andachten. Das katholische Kirchenjahr.
Wiederholung der Glaubens- und Sittenlehren. Nach Fischers Liturgik.
Beide Abtheilungen vereint 2 Standen. A. Brendler.
Religion» israelitlech. BibellectOre (deutsch): Ausgewählter Lese-
stoff aus dem Pentateuch (bis Ende) und aus dem Buche Josuci; nach
Auerbachs Bibel. Geographie Palästinas. Übersetzung und Erklärung der
HauptstOck^ der hebräischen Liturgie. Beide Abtheilungen vereint
2 Stunden. Dr. J. Wolf.
Deutsch. Grammatik: Der einfache und der zusammengesetzte Satz nach
Willomitzers deutscher Grammatik. Obungen in Satzanalyse und Satzbil-
dungen mündlich und schriftlich. LectOre aus Lampeis deutschem Lesebuch
für die zweite Classe. Übung in mündlicher Wiedergabe des Gelesenen. Me-
morieren von Gedichten. Schriftliche Schul- und Hausarbeiten nach Vor-
schrift. 4 Stunden. IIA Dr. A. Washietl; IIB J. Seidl.
Latein. Grammatik: Formenlehre und Syntaktisches nach Goldbacfaers
lateinischer Schulgrammatik, eingeübt nach Nahrhafts lateinischem Übungs*
buche, II.Theil. Schriftliche Schul- und Hausarbeiten nach Vorschrift. 8 Stunden
wöchentlich. IIA Dr. A. Washietl; HB A. J. Seidl.
Geographie und Geschichte.^ Geographie 2 Stunden. Speci eile Geo-
graphie von Asien und Afrika. Übersicht der horizontalen und verticalen
Gliederung Europas und seiner Stromgebiete, geknüpft an die Anschauung
der Karte. Specielle Geographie von Süd- und Westeuropa. Kartenzeichneo.
Umlaufts Geographie. Kozenns Schulatlas. — Geschichte 2 Stunden.
Geschichte des Alterthums nach Hannak. Atlas von Hannak-Umlauft.
L Heft. IIA V. v. Renner; II B Fr. Sebald.
Mathematik. Arithmetik: Wiederholung des Rechnens mit gemeinen
Brüchen und Decimalbrüchen. Verhältnisse und Proportionen: einfache
Regeldetrie, Zins- und Discontrechnungen. Nach Mo^niks Arithmetik für
Untergymnasien, I. Abth. — Geometrie: Repetitionen des vorjährigen
Stoffes. Congruenz der Dreiecke. Eigenschaften des Kreises, der Dreiecke,
Vierecke und Vielecke. Constructionsaufgaben. Nach Mo 5niks geometrischer
Anschauungslehre für Untergym. I. Abth. — Geometrie abwechselnd mit
Arithmetik. 3 Stunden. In jedem Semester fünf Schularbeiten. IIA
Dr. A. Burgerstein; IIB E. Friedl.
Naturgeschichte. L Semester: Mineralogie nach Pokornys
illustrierter Naturgeschichte des Mineralreiches. II. Seraester: Botanik.
Gegen 120 Pflanzen wurden an lebenden Exemplaren besprochen und nach
dem Schlüssel in Pokornys illustrierter Naturgeschichte des Pflanzenreiches
bestimmt. 3 Stunden. IIA Dr. A. Burgerstein; IIB C. Friedl.
Freihandzeichnen. Vortrage über die perspectivischen Grundsätze. Das
Parallelsystem, ebenso Dreieck, Quadrat, Würfel nach Drahtmodellen. Der
Holzwürfel. Der hohle Würfel. Pyramide. Hohler Pyramidenstutz. Holi-
modelle in vollständiger Licht- und Schattenentwickelung. Das Flach-
ornament, Fortsetzung und Wiederholung. Anwendung der Spirale und
volutenförmigen Ranken im Flachornament. Eigene Combinationen. 4 Stunden.
Modelle von Stefflitschek. IIA und IIB in Abtheilungen getheilt. IIA
J» Ellminger, K. Tappeiner; IIB A. Prix, K. Tappeiner.
— 75 —
UX. Classe In z-wei AbtheUungen.
ClassenvorstAnde: III A J. Wiesner; HIB K. Ziwsa.
Religion, katholisoh. Die Offenbarungen Gottes im alten Testamente
von der Schöpfung der Welt bis zur Geburt Christi; Wiederholung der
Glaubens- und Sittenlehren. Nach Fi seh er s Geschichte der göttlichen
OfFenbarung des alten Bundes. Beide Abtheilungen vereint. 2 Stunden.
A. Brendler.
Religion, israelitisoh. Bibellectt^re (deutsch): Ausgewählter Lese-
stoff aus den historischen Propheten bOchern (bis Ende). — Erklärung
ausgewählter Psalmen nach Auerbachs Bibel. Beide Abtheilungen
vereint. 2 Stunden. Dr. J. Wolf. «
Deutoch. LectOre und Erklärung prosaischer und poetischer Lesestücke.
Übungen im Nacherzählen. Memorieren und Vortrag von Gedichten und
von passenden Abschnitten der prosaischen Darstellung. Wiederholung der
gesammten Formenlehre. Syntax des einfachei> Satzes. Schriftliche Schul-
und Hausarbeiten zur Einübung der Form der Erzählung, der Beschreibung
und Schilderung. Schul- und Hausarbeiten nach Vorschrift. Lesebuch von
L. Lampel. Grammatik von Willomitzer. 8 Stunden. III A J. Wiesner;
HIB Dr. A. Washietl.
Latein. Grammatik: Lehre von der Congruenz, vom Gebrauche der
Casus und der Praepositio.nen nach Goldbachers lateinischer Grammatik;
die entsprechenden Übungsbeispiele aus Nahrhaft-Walsers Übungsbuch,
III< Th. Leetüre (Ausgabe von Schmidt Gehlen): Alexander Magn.
I, IV, VI, vni, IX. Com. Nepos I, II, III, IV, VL Schriftliche Schul- und
Hausaufgaben nach Vorschrift. 3 Stunden Leetüre, 3 Stunden grammatische
Cbangen. III A J. Wiesner; HIB K. Ziwsa.
Gri60h isch. -Grammatik: Formenlehre bis zum Passiv Aor. der verba
impura nach Curtius-Hartels griechischer Grammatik; die entsprechenden
Übungsbeispiele aus Sehe nkls Elementarbucb. Schriftliche Schul- und Haus-
arbeiten nach Vorschrift. 6 Stunden IIIA J. Wiesner; III B K. Ziwsa.
Französisch. Die Aussprache und das Lesen. Regelmäßige Formen-
lelire. Die wichtigsten unregelmäßigen Verben. Das Nöthigste aus der Syntax
nach Fileks franz. Schulgrammatik und Fileks Übungsbuch für die Unter-
stufe des franz. Unterrichts. Leichte Leetüre aus Fileks franz. Chrestomathie.
Schriftliche Haus- und Schularbeiten nach den Bestimmungen des Normallehr-
planes für Realschulen. Beide Abtheilungen vereint. 6 Stunden. Dr. E. v. Filek.
Geographie und Geschicllte. Mathematische Geographie, specielle
Geographie von Mittel«* und Nordeuropa, Amerika und Australien. Karten-
zeichnen. Geschichte des Mittelalters. Nach Umlaufts Lehrbuch der
Geographie, IL Cursus, und Hannaks Lehrbuch der Geschichte des Mittel-
alters. 8 Stunden. IIIA O. Schmidt; HIB Fr. Sebald.
Matlieinatik. Rechnung . mit unvollständigen Decimalzahlen. Die vier
Grundoperationen mit einfachen und zusammengesetzten, gana^en und ge-
brochenen algebraischen Ausdrücken. Quadrieren und Kubieren der Binome
und dekadischen Zahlen. Ausziehen der Quadrat- und Kubikwurzel. Geo-
metrie: Flachengleichheit und Ausmessung der ebenen Figuren; Proportio-
nalität der Strecken; Ähnlichkeitslehre; Ellipse, Hyperbel, Parabel. Nach
MoSniks Lehrbuch der Arithmetik für Untergymnasien, II. Abtheilung, und
Moöniks geometrischer Anschauungslehre für Untergymnasien, II. Abtheilung.
In jedem Semester 5 Schularbeiten. 3 Stunden. HI A Ig. Möller; III B
Th. Schulz.
Physik. Allgemeine Eigenschaften. Molecularerscheinungen. Wfirme.
Magnetismus. Elektricitat. Akustik. Optik. Nach Krists Naturlehre. 3 Stunden.
In beiden Abtheilungen Th. Schulz.
Freihandzeiclinen. Wiederholung der Pyramiden. Der Kegel; Der
Cyiinder, hohl und voll , nach Draht- und Holzmodellen. Das Kreuz auf
Stufen, die cylindrische Deckplatte mit rundem Ausschnitt. Die Kugel. Sämmt-
— 76 ^
liehe Modelle im gtoflem Maßstäbe und in vollitindiger Lichi- und Schatien-
entwLcket.ung gearbeiiet. DiratellungeD mit und ohne den Wischer, Gedlcbt-
nisQbuDgeo aus dem Lehrstoffe der II. Ciasse. Erkllrungea bezQgIkh der
Farbengebung. Obungen im Anlegen mit Farben. Farbige p'iachornameni!,
den griescbisch-cUssischeo Mustern entnommen, 4 Stunden. III iL und HIB
in Abtheilungeu. IIl A A. Prii, J. Ellminger; HIB A. Prii, K,
Ttppeiner.
IV. Classe in zwei AbthelluogeQ,
Classenvorsiandei IVA Dr. K. Kürschner; IVB J. Zycha.
RBliglan. kathaliseh. Die gStllichen Ofi'enbarungen des neuen Teite-
menles durch Christus und die Apostel. Erste Verbreitung des Christen-
ihumes durch die Apostel nach Fischers Geschichte der götthchen
Offenbarung des neuen Bundes. Beide Abtheilungen- vereint. 2 Stunden.
A. Brendler.
Religion; Israelltlseh. Religionslehre: Synthetische Darstellung der
Glaubens- und Pflichtenlehre. Bibelkunde: Zahl, Einiheilung und In.
haltsangabe aller biblischen Schriften. Sinn- und SiltensprOche aus den
.Sprüchen Salomos". Überschau der nac h biblisch en Geschicbie der
Juden bis auf die Neuzeit. Nach Brfluera Leitfaden, Auerbac'hs Bibel und
G, Wolfs Geschiebte Israels, IV. KefL — Beide Abtheilungen veceini.
a Stunden. Dr. J. Wolf.
OeutBOh. sprachliche und sachliche Erklärung ausgewählter Lesestocke.
Übungen im Disponieren und Nachbilden geeigneter LesesiQcke. Elemeate
der Stilistilc und Metrik. Übungen im mQndlichen Vortrag prosaischer udiI
poetischer Stöcke. Aus der Grammatik: Wiederholung der Sjniai des einfachen
Satzes; Syntax des zusammengesetzten Salzes;' Periode; Satzbilder. In den
schriftlichen Arbeiten wurden eingeCibt: EizAblungen, auch solche mit ge-
gebenem Anfange oder mit gegebenen Hauptpunkten, Beschreibungen,
Schilderungen, Cnaraktcrschilderungen, Vergleiche, Erklirungen von Sentenien
und argumentierende Aufsätze. LectQre aus L. Lampeis Lesebuch. Gram*
matikvon Willomitzer. Schul- und Hausarbeiten nach Voiscbrifl. 3 Stunden.
In beiden Abtheilungen A. Hantschel.
Latein. Grammatik: EtgenlhQmlichkeilen im Gebrauche der Sub-
staniira, Adjeciiva, Pronomina, Numeralia; Tempus- und Moduslehre. Ge-
brauch der Participia, Gerundia und Supina nach Galdbachera Schul-
grammatik'. Dazu die entsprechenden ÜbungssiOcke aus Haulera Aufgaben
zur Einübung der laiein. Syntai, H. Theil — Lectürt: Caesar bell. Call. 1.
II, IV (Prammer'sche Ausgabe). Ovidiua Trist. IV 10 (Schulausgabc
Grysar-Ziwsa) nebst den Grundlehren der lateinischen Proaodle und Meint.
Memorieren geeigneter Die hierstellen. Schriftliche Haus- und Schularbeiten
nach Vorschrift. 6 Stunden. IVA Dr. K. Kürschner; IVB J. Zycha.
BrIeohlBOh, Abscbluss der Formenlehre nach Curtius- Harteis grii-
chisch er Schulgrammatik. Dazu die entsprechenden ÜbungsstOckeaiM Schenkis
Elementarbuch. Überdies aus demselben Obungsbuche zusammenhangende
Lesest&cke und Epigramme. Schul- und Hausarbeiten nach Vorschrift.
4 Stunden. IVA Dr. K. Kürschner; IVB J- Zycha. ■
FranlBsIsOh. Wiederholung und Ergänzung der Formenlehre- Das
Wichtigste aus der Casus-, Tempus- und Modusiehre, nach Filaksfran-
zOsischsr Schulgrammatik nnd Fileks Übungsbuch für die Mitielaiufe des
franz. Unterrichtes. Leetüre aus Fileks franz. Chrestomathie. Schrifilicfae
Schul- und Hausarbeiten nach den Besilmmungen des Norm alt ehrplanes fOr
Realschulen; Beide Abtheilungen veieint. 4 Stunden. Dr. E. v. Filek.
Geographie und GeeOhloMe. I. Semester: Geschichte der Neuzeit tnii
besonderer Hervorhebung der auf die vBlerlSndische Geschichte bezQglichea
Momente nach Man nak s Geschichte der Neuzeit, II. Semester: Geographie
— 77 —
der österreichisch-ungarischen Monarchie nach Hannaks Lehrbuch der Vater-
landskunde fOr die Unterstufe. Kartenxeichnen. Atlas von Haar dt. 4 Stunden.
Beide Abtheilungen O. Schmidt.
Mathematik. Arithmetik: Gleichungen des ersten Grades mit einer
und mehreren Unbekannten. Zusammengesetzte Proportionen. Zinsen-, Gesell -
Schafts-, Mischungs- und Kettenrechnung. Zinseszinsrechnung nach Moöniks
Lehrbuch der Arithmetik. II. Abtheilung. Geometrie: Stereometrie. Zahl-
reiche Rechnuogsadfgaben. Mo^nika geometrische Anschauungalehre. II. Ab-
theilung. In jedem Semester fünf Schularbeiten. 3 Stunden. IVA Dr. A.
Burgerstein; IV B E. Friedl.
Naturwisaenschaften. I. Semester: Mechanik fester Körper, Hydrostatik»
Aerostatik, nach Krists Lehrbuch der Physik. 11. Semester: Chemie.
3 Stunden. IVA Ig. Möller; IVB Th. Schulz.
Frelhandzeichndn. Zeichnen nach architektonischen Grundformen.
Fortsetzung des Lehrstoffes der III. Classe. Die Kugel als Wiederholung.
Die runde Deckplatte. Der hohle Kegelstutz, Innenansicht. Die hohle Halb-
kugel. Die Nische. Das cannelierle SäulenstOck mit quadratischer Deckplatte.
Der Bündelpfeiler mit quadratischer Deckplatte. Der Wulstring. Obergangs-
modelle: Krater- lind Vasenforni. Fortsetzung des farbigen Flachornamentes.
Erklärungen über Form, Farbe und Verwendung desselben. Zeichen- und
xMalübungen. Vorlagen von AndSl, „Das polychrome Flachorhament**. Einzeln-
Ornamente nach dem Gipsmodelle. Erklärungen Ober die Stilgattung des
betreffenden Ornamentes. — 4 Stunden. IV A. J. EUminger; IVB A. Prix
und K. Tappeiner.
V. Classe.
Classenvorstand: Ig. Möller.
Religioo, katholisch. Die Apologie der göttlichen Offenbarung des alten
und neuen Testamentes. Die heilige Schrift und Tradition als Erkenntnis-
quellen des christkatholischen Glaubens. Apologie der Kirche und deren
Verfassung. Nach Wapplers Lehrbuch der katholischen Religion, 1. Theil.
2 Stunden. AI Brendler.
Religion^ i8raelltl80h.Bibellect0re (deutsch); Erklärung ausgewählter
Psalmen. Geschichte der Juden: Vom babylonischen Exile bis zum.
Tode Herodes. Innere Geschichte dieses. Zeitraumes. Nach Breuers Ge-
schichte und Auerbachs Bibel. 2 Stunden. Dr. J. Wolf.
Deutaob. Grammatik: Kurzgedrängte Zusammenstellung des Wichtig-
sten aus der Lautlehre mit speciellpr Berücksichtigung der zwischen der
neuhochdeutschen Orthographie und Aussprache bestehenden' Verschieden-
heiten, Lautwandel, Accent, Umlaut, Brechung, Ablaut, Grundztkge der Wort«
bildung, Leetüre: Einführung in die wichtigsten Formen und Arten der
epischen, lyrischen und didaktischen Poesie sowie in die vorzüglichstea
prosaischen Darstellungsfornien, im Anschlüsse und auf Grund ausgewählter
LesestQcke aus Lampeis Lesebuch für Obergymnasien, I. Theil. Eingehende
Behandlung der Helden-«. und Thiersage. Leetüre und Erklärung von Wie-
lands Oberon. Ausgewählte und früher erklärte Gedichte wurden memoriert.
.Alle 2 Wochen eine schriftliche Haus- oder Schularbeit (17). 3 Stunden,
J. Wiesner.
Latein.' Li vi US (ed. Zingerle) I und XXI 1^16. Ovidius (Schulausgabe
Gehlen-Schmidt) Met. IV, VIII, 'XI !, XIll, XIV, XVI, XXIil, XXX; Fast.
Vni, XV, XXI, XXVL Wöchentlich eine Stunde StilObungen nach Süp fies
Aufgaben zu lateinischen Stilübungen, H. Theil, mit steter Wiederholung
der betreffenden Abschnitte aus Goldbachers lateinischer Schulgrammatik»
Schul- und Hausarbeiten nach Vorschrift. 6 Stunden. H. Koziol.
Grieohiach.. Xenophon Anabc J, 11, III, VI. nach Schenkels
'Chrestomathie. Homer Ilias, I, 11, 1 — 204. Gebrauch der Casus und
— 78 —
Prfipositionen nach C u r t i u s griechischer Schulgrammatik ; dazu die entsprechen-
den Übungen aus Schenkls Elementarbuch« Schriftliche Arbeiten nach
Vorschrift. 6 Stunden. J. Nahrhaft.
Geographie und Geschichte. Geschichte des Alterthums bis zur
Unterwerfung Italiens. Nach Hannaks Geschichte, des Alterthums für
Oberclassen. Geographische Repetitionen nach Umlauft. 8 Stunden.
Fr. Sebald.
Mathematik. Algebra: Die vier Grundoperationen mit allgemeinen
Größen, Theilbarkeit der Zahlen, Lehre von den gemeinen^und Decimalbrttchen ;
Lehre von den Proportionen, Gleichungen des 1. Grades nach MoSniks
Arithmetik und Algebra fOr Obergymnasieo. Geometrie: Planimetrie
nach MoSniks Lehrbuch der Geometrie fQr Obergymnasien. 4 Stunden.
Ig. Möller.
Naturgeschichte. Im I. Semester: Mineralogie nach dem Leitfaden
von Hochstetter und Bisching. Im 11. Semester: Botanik nach Burger-
steins Leitfaden der Botanik. S Stunden. £, Fried 1.
VL Classe.
Classenvorstand: Fr. Sebald.
Religion, katholisch. Die christkatholische Glaubenslehre, Gott and
seine Wirksamkeit zur Begründung der Erlösung des Menschengeschlechtes
durch Christus. Die heiligen Sacramente, die vier letzten Dinge. Nach
Wapplers Lehrbuch ,der katholischen Religion. II. Theil. 2 Stunden.
A. Brendler.
Religloo, Israelitisch. Bibellectfire (deutsch): Erklärung ausge-
wählter Reden der Propheten. Pentateuchische Lectionen (Repeti-
torium). Geschichte der Juden: Von den Herodäern bis zum Erlöschen
des Gaonats (1040). Nach Breuers Geschichte und Auerbachs Bibel.
2 Stunden. Dr. J. Wolf.
Deutsch. Grammatik: Formassociation, Fremdwörter, Volksetymo-
logie, Isolierung nach Willomitzers deutscher Grammatik^J Literatur-
geschichte: Obersicht der deutschen Literaturgeschichte von den ältesten
Zeiten bis beiläufig zum Tode Lessings mit näherem Eingehen dort, wo
Leetüre sich anschließt. Leetüre nach Lampeis Lesebuch f. Oberg. II. Theil.
Privat iectüre: Nibelungenlied; Walther v. d. Vogelweide. (Auswahl);
Messias IV 9; Minna von Barnhelm; Nathan der Weise. 14 schriftliche
Arbeiten. 3 Stunden. A. J. Seidl.
Latein. Sallustius Jugurtha; Cicero Cat. I; Vergilius Ecl. I
und IX; Auswahl aus den Georgicis; Aen.l. — Privatlect. im I.Semester: Sallust,
bell. Cat., im 2. Semester ausgew. Partien aus Caesar, bell. civ. Wöchentlich
1 Stunde. Stilübungen nach Süpfles Aufgaben zu lateinischen Stilübungen,
IL Theil, mit steter Berücksichtigung von Goldbachers lateinischer Schul-
grammatik. Schriftliche Schul- und Hausarbeiten nach Vorschrift. 6 Stunden.
L. Winkler.
Griechisch. Homer, Ilias (ed. Teubn.) II 1—483, V 619—793, VI,
•XVIII, XXII (XVI Privatl.). Herodot VI. Xenophon Ahab. VIII und
Mem. I nach Schenkls Chrestomathie. Grammatik von Curtius: Tempus-
und Moduslehre. Übungen nach Schenkls Elementarbuch. Schriftliche
Arbeiten nach Vorschrift. 6 Stunden. K. Ziwsa.
Seographle und Geschichte. Schluss der Geschichte der Römer; von
der Ausbreitung ihrer Herrschaft über die Grenzen Italiens hinaus bis zum
Untergang des weströmischen Reiches» Geschichte des Mittelalters. Nach
Hannaks Lehrbuch der Geschichte für Oberclassen. I« und 11. Band.
4 Stunden. Fr. Sebald.
Mathematik. Algebra: Lehre von den Potepz- und Wurzelgrößeo»
von den Logarithmen und den Gleichungen des zweiten Grades nach
— 79 —
MoÖniks Lehrbuch der Arithmetik^ uad Algebra für Obergymnasien. Geo-
metrie: Stereometrie und Trigonometrie nach Moöniks Lehrbuch der
Geometrie für Obergymnasieh. '6 Stunden. Th. Schulz.
Naturgeschichte. Somatologie des Menschen; Naturgeschichte des
Thierreiches. Nach Grab er, Zoologie. 3 Stunden. Dr. A. fiurgerstein.
vn« Classe.
Claasenvorstand: H. Koziol.
Religion, katholisch. Die Sittenlehre in ihren Grundlagen, das gott-
gefällige Leben in Beziehung auf Gott, auf uns und auf den Nftchsten. Die
speciellen Pflichten der Christen in Bezug auf Kirche und Staat. Nach
Wapplers Lehrbuch der katholischen Religion, III. Theil. 2 Standen.
A. Brendler.
Religion, israelitlSOb. Bibellectüre (deutsch): Erklärung ausgewählter
Reden der Propheten. Pentateuchische Lectlonen (Repetitorium).
Geschichte der Juden: Vom Erlöschen des Gaonats (1040) bis zur Ver«
bannung der Juden von der pyrenäischen Halbinsel (1497). Nach Cassels
Leitfaden und Auerbachs BibeU 2 Stunden. Dr. J. Wolf.
Deutsch. Literarhistorische Übersicht über die deutsche National-
literatur von Lessing bis Goethes Reise nach Italien incl. nach Eggers
Lehr- und Lesebuch II. 1. Eingehende Leetüre: Lessing, Nathan der Weise.
Vossens Luise, Herders Cid (Privatlectfire). Goethes Götz v. Berlichingen,
Iphigenie auf Tauris, Egmont (Privatlectüre), Torquato Tasso. Schiller, Die
Räuber, Don Carlos. Memorieren und Vortrag ausgewählter Stellen. Recfe-
Übungen. Beiläufig alle 8 Wochen eine schriftliche Haus- oder Schularbeit (12).
3 Stunden. V. v. Renner.
Latein. Vergilius Aen. II, III und Auswahl aus IV und VI (ed.
Teubner); Cicero, pro lege Manilia und pro Archia poeta (ed. H. Nohl).
Laelius (ed. Kornitzerj. Stilübungen nach Süpfles Aufgaben f. d. obersten
Classen, IL Theil. Schriftliche Schul- und Hausarbeiten nach Vorschrift.
5 Stunden. H. Koziol.
Griechisch. Leetüre: Demosthenes Olynth. Reden, I, II, III, I.
philipp. Rede (ed. Pauly). Homer Odyss. V, VI, VII, Auswahl aus VIII
und IX (ed. Teubner). Eine Stunde wöchentlich Wiederholung der Syn-
tax uird Übersetzung aus dem Deutschen ins Griechische nach Schenkls
Elementarbuch und nach Schenkls Übungsbuch. Schriftliche Arbeiten nach
Forschrift. 4 Stunden. H. Koziol.
Geographie und Geschichte. Geschichte der Neuzeit. Nach Hannaks
Lehrbuch der Geschichte für Oberclassen. III. Band. Wiederholung der phys.
Geographie Europas. 3 Stunden. V. v. Renner.
Mathematik. Algebra: Lehre von den Gleichungen des zweiten
Grades mit einer und mehreren Unbekannten und von den unbestimmten
Gleichungen des ersten Grades; Progression und Zinseszinsrechnung,
Combinationslehre nach MoÖniks Lehrbuch der Arithmetik und Algebra,
Geometrie: Anwendung der Algebra in der Geometrie, analytische Geo-
metrie der Geraden und der Kegelschnittlinien nach Mo6niks Lehrbuch
der Geometrie. 3 Stunden. Ign. Möller.
Physik. Allgemeine Eigenschaften, Grundbegriffe der Chemie; Mecha-
nik fester, flüssiger und gasförmiger Körper, Wärmelehre, Magnetismus
und Elektricität» Nach Walentins Lehrbuch der Physik. 4 Stunden«
Th. Schulz.
Philosophische Propädeutik. Lehre vom Begriff, Urtheil und Schluss,
Methodische Formen ^des Denkens (Wissenschaftslehre). Nach Lindners
Lehrbuch der formalen Logik. 2 Stunden. J. Halms ch lag.
— 80 —
Vm, Qkasse.
Classenvorstand: V. v. Renner.
Religion, kathollsoh. Die Gründung und allmähliche Verbreitung der
christlichen ICu'che. Die Christenverfolgungen. Bekämpfung der Irrlehrer.
Kaiser Konstantin der Große. Geschichte des Islam. Die katholische Kirche
unter den germanischen und . slavischen Völkern. Die Neuerer des sech-
zehnten Jahrhunderts. Geschichte der christlichen Kirche vom Concil zu
Trient bis auf die neueste Zeit, nach Fischers Kirchengeschichte. 2 Stunden.
A. Brendler.
Religion, israelitiach. Bibeilectare (deutsch): Erklärung des Buches
Hiob. Pentateuchische Lectionen (Repetitorium). Zusammenfassung
des Lebrbegrifies der israelitischen Religion. — Geschichte der Juden:
Vom Ausgange des Mittelalters bis auf die neueste Zeit. Nach Cassels
Leitfaden und Auerbachs Bibel. 2 Stunden. Dr. J. Wolf.
Denteoh. Literaturgeschichte von der RQckkehr Goethes aus Italiea
bis zu den Romantikern, Rfickert und Platen. Leetüre einschlägiger Lese-
stOcke aus Eggers deutschem Lehr- und Lesebuche far höhere Lehr-
anstalten II, 1 und 2. Außerdem Goethes Iphigenie, Egmont, Lessiugs
Laokoon, Schillers Über naive und sentimentalische Dichtung (in Auswahl),
sämmtliche Dramen (meist Privatlectüre), Grillparzers König Ottokars
Glück und Ende. Memoriert wurde das Lied von der Glocke. Redeübungea.
12 schriftliche Arbeiten. 8 Stunden. V. v. Renner.
Latein. TaCitus Germania 1—27. Hist. L Horatius Oden L 1, 2, 11
12, 14, 16, 18, 20, 22, 24, 29, 84, 36, 87; II 1, 3, 6, 7, 9, 18, 20; III 1, 2,
3, 6, 30; IV, 2, 3, 4, 7, 8, 12; Epod. 1, 2, 7, 13; Sat. I 1, 9, Kpisi. I 20;
II 1. Wöchentlich eine Stunde Stilübungen nach Süpfle, III. Th. dabei
Wiederholung der wichtigsten syntaktischen und stilistischen Regeln. —
Schriftliche Schul- und Hausarbeiten nach Vorschrift. 6 Stunden. J. Zycha.
Griechisch. Pia ton, Apologie, Kriton, Euthyphron. Sophokles
Antigone. In den grammatischen Stunden Wiederholung der Grammatik
mit Zugrundelegung der Übungsstücke aus Schenkls Übungsbuch, Scfanft-
liehe Arbeiten nach Vorschrift. 6 Stunden. Dr. K. Kürschner.
Geschichte und Geographie. Geschichte der österreichisch-ungarischen
Monarchie. Übersidb'tlicbe Darstellung der wichtigsten Thatsachen über
Land, Leute, Verfassung, Verwaltung, Production' und Handel der öster-
reichisch-ungarischen Monarchie. Nach Hannak, „Österreichische Vaterlands-
kunde, Oberstufe". Kartenzeichnen. Wiederholung der griecli. und rÖm. Ge-
schichte des Alterthums. 3 Stunden. V. v. Renner.
INathematik. Wiederholung des gesammten Stoffes der Algebra und
der Geometrie. 2 Stunden. J.Möller.
Physik. Elektricität, Wellenlehre, Akustik, Optik nach Wallentins
Physik. 2 Stunden. J. Möller.
Allgemeine Naturkunde. Meteorologie, Oceanographie, Petrographie;
dynamische und historische Geologie. Elemente der Astronomie. Mit Benutzung
von H ochst ett$r-Bischi ng, Leitfaden der Mineralogie und Geologie.
2 Stunden. Dr. A. Burgerstein.
Philosophische Propädeutik. Psychologie nach Lindners Lehrbuch
der empirischen Psychologie. 2 Stunden. J. Halmschlag.
Unobllgate Fächer.
I. FrauBÖslBohe Sprache im Oberffsrmnaslam. (In zwei
Jahrescursen.)
L Curs. Wie in der III. Classe.
II. Curs. Wiederholung und Ergänzung der Formenlehre, das Wich-
tigste aus det Casus-, Tempus- -und Moduslehre nach Fileks französischer
— 81 —
SchulgraiQmatik und dem dazu gehörigen Übungsbuche für die Mittel-
stufe, Leetüre aus Fileks französischer Chrestomathie.
Schriftliche Arbeiten nach Erfordernis. In jedem Curse 3 Stunden.
Dr. E. Filek v. Wi ttinghausen.
IZ. Englisohe Sprache. (Die durch den Tod des Lehrers fOr die
englische Sprache (29. Ociober 1889, cf. pag. 58—ff9) erledigte Lehrstelle
blieb pro 1889/90 unbesetzt, und es fand daher seit dem 21. October 1889
in diesem Gegenstande kein Unterricht statt.)
ZZZ. Frelhandzelolmen im Obergymnaslam. Zeichnen des
menschlichen Kopfes. Ornamentale Zeichnungen nach Vorlagen und Modellen.
2 Stunden wöchentlich. A. Prix.
ZV. KalUgpraphie. (In zwei Jahrescursen.) I. Curs: 2 Stunden
wöchentlich Currentschrift. II. Curs: 2 Stunden wöchentlich Lateinschrift
räch Mucks Vorlagen. J. Möller.
V. Stenogpraphie. (In zwei Jahrescursen.) I. Curs: Wortbildung,
WortkOrzung und übersichtliche Darstellung der Satzkürzungslehre nach
Rätzscb, Kurzer Lehrgang der Gabelsberger*schen Stenographie. Übungen
im Schreiben und Lesen. 2 Stunden. J. Zycha. II. Curs: Wiederholung
und ausführliche Behandlung der Satzkürzungslehre. Praktische Übungen.
Lehrbuch wie oben. 2 Stunden. £. Friedl.
VI. Oesanff.
I. Curs. A. Aus dem theoretischen Theil:
Bemerkungen über Körperhaltung, Athmen, Anschlag, Vocalisationj
Aussprache der Vocale und Consonanten, Soimiaation, überhaupt Ton- und
Stimmbildung ; Kennenlernen der Notengaitungen, Pausen, Taktarten, Inter-
valle, Erhöhungs- und Erniedrigungszeichen, Tonarten, Verschönerung des
Gesanges durch die Grade der Stärke und Schwache des Tones.
B. Aus dem praktischen Theil:
Anwendung der obigen Regeln des Kunstgesanges in eigenen Übungen
bis zum Vorirage ein- und zweistimmiger Lieder.
IL und III. Curs. Studium von drei- und, vierstimmigen -Chören mit
strenger Einhaltung der vorgeschriebenen Vortragszeichen; Bemerkungen
über künstlerischen Geschmack und Vortrag; Hinweisung auf die musika-
lischen Schönheiten, namentlich Schub er t'scher Gesfinge, deren Pflege be-
sonders bildend auf den musikalischen Sinn einwirkt; richtiges Aufschreiben
leichter, bekannter oder vorgesungener Melodien.
Jeder Curs wöchentlich 2 Stunden. L. Fr. Großbauer.
VII. Tomen.
I. Classe. Ordnungsübungen: Durchbildung der Reihe, Taktgang und
Taktlauf, Bildung kleinerer Reihen, Neben-, Vor- und Hinterreihen. Frei-
übungen: Einfache Bewegungen der Glieder und Gelenke im Stehen, Bein-
und Rumpfübungen, Armübungen, Stabübungen. Einfache Übungen mit dem
langen Schwungseil, an der Leiter, am Reck und Barren. Springen zu
mäßiger Weite und Höhe, einfache Kletterübungen und Spiele.
II. und III. Classe. Ordnungsübungen: Reihungen zweiter Ordnung.
Schwenken der Reihen an Ort um gleichnamige und ungleichnamige Flügel
und um die Mitte, Gegen- und Walzschwenken. Reihenaufzüge. Freiübungen:
Fechter Stellung und Ausfall, Dauerlauf. Gerdtheübungen und Spiele wie in
der L Classe fottgesetzi; hierzu leichte Übungen an den Schaukelringen,
am Rundlauf und am Bock,
IV. Classe. Ordnungf^übungen: Schwenken größerer Reihen und des
Reihenkörpers. Freiübungen: Mannigfaltige Wechsel, Zusammensetzung und
Folgen von Übungen, Dauerlauf, Hantelübungen, Freispringen mit Drehungen,
Sturmspringen bis 1^2 m. Bockspringen mit Vorübungen für das Pferd-
springen. Schwierigere Übungen an den Geräthen. Ziehen, Schieben und
Turnspicle
C.-R. O.-O. IL
- 82 —
V.-VIIF. Classe. Ordnungsübungen; Reihenkörpergefüge und frühere
Übungen im Taktgang und Taktlauf zur sicheren Ausführung gebracht. An-
strengendere Freiübungen: Hantel- und Eisenstabübungen. Frei-, Sturm- und
Bockspringen in den verschiedensten Formen, Pferdespringen und schwie-
rigere Übungen an den anderen Geräthen. Ziehen, Schieben und Tragen.
6 Riegen M. R. Salz mann, 6 Riegen M. Guttmann.
Deatsohe Aufgaben im Obergymnaslum.
V. Classe. 1. Welche Umstände zwingen den Mörder des Ibykus, sieb
und seinen Mitschuldigen zu verrathen? 2. Rom ist nicht an einem Tage
erbaut. (S.) 3. Schillers „Graf von Habsburg'* verglichen mit Uhlands „Des
Sängers Fluch**. 4. Inhaltsangabe des zweiten Theiles des Nibelungenliedes
(in Form der Gliederung). (S.) 6. Inwiefern ist die Sage von Gudrun nur
Wiederholung der Hildesage und inwiefern selbständige Weiterbildung?
6 Die woblthätige Macht des Feuers. (S.) 7. Aurora musis amica (in Form
der Chrie.) 8. Der Härtungen-Mythus und seine Ausgestaltung in der deuiscben
Heldensage. (S.) 9. Charakteristik des Ritters in Schillers „Kampf mit dem
Drachen'*. 10. Wodurch wird die Rettung des Fuchses möglich, und warum
gewinnt der Übelthäter sogar unsere Theilnahme? (im Anschluss an die
Leetüre des „Reineke Fuchs**. (S.) 11. Die Namen sind in Erz und Marmor-
stein so wohl nicht aufbewahrt, als in des Dichters Liede (der Sänger
als Ruhmesherold). 12. Der Schiffbruch (eine Schilderung nach ^Sa/as y
Ghomez'* von Chamisso. (S.) 13. Die Macht des Sängers nach Uhlands
„Taillefer" und „Bertran de Born" (der Sänger als Erreger mächtiger Ge-
fühle und als Ansporner zu großen Thaten). 14. Alexanders des Großen
Verdienste um die Cultur und Wissenschaft seiner Zeit (im Anschlüsse an
den Geschichtsunterricht). (S.) 15. Der Mensch als „Kind der Sorge" (Aus-
deutung der Herder'schen Paramythie). 16. Kurze Charakteristik der lyrischen
Dichtung und ihrer wichtigsten Formen. (S.) 17. Mit welchem Rechte nenni
Livius den ersten punischen Krieg den denkwürdigsten aller Kriege des
Alterthums?
VI. Classe. Der Fluch des Nibelungenschatzes nach der nordischen
Gestalt der Nibelungensage (kurze und präcise Auseinandersetzung der
Entstehung des Fluches und der Art seiner Fortwirkung). (Seh.) 2. Die
Nationalspiele der Griechen und die Turniere des deutschen Mittelalters.
Ein Vergleich hinsichtlich ihrer gemeinsamen und verschiedenen Momente.
3. Jeder ist seines Glückes Schmied. (Seh.) 4. Die Sitten und Einrichtungen
der alten Gallier, übersichtliche Zusammenstellung nach Caesar d. b. g. VI. c.
11 bis 21. — 5. Jeder ist seines Glückes Schmied (auf Grund der gegebenen
Disposition). (Seh.) 6. Arbeit ist des Bürgers Zierde, Segen ist der Mühe
Preis; Ehrt den König seine Würde, Ehret uns der, Hände Fleiß. (Schiller,
Lied V. d. Glocke). 7. „Verbunden werden auch die Schwachen mächtig,
gegensStzlich zu „der Starke ist am mächtigsten allein**. (Schiller,
W. Teil). (Seh). 8. Das Kleinste kann wichtig werden sowohl auf dem Ge-
biete des Guten als auch auf dem des Bösen. 9. Arbeit und Fleiß, das sind
die Flügel, sie führen über Strom und Hügel (Fischart, das glückhafte Schiff;.
(Seh.) 10. Leasings Minna von Barnhelm (Gang der Handlung, speciell die
Erörterung, wie der Dichter den Knoten schürzt und löst). 11. Per aspera ad
astra. (Seh.) 12. Lessings Nathan der Weise. (Es sind aus dem Stücke alle
jene Momente und Vorgänge herauszuheben, genau nach Art und Scene
zu bezeichen und übersichtlich zusammenzustellen, welche die Vorfabel
bilden. 13. a) Gang der Verhandlung im Synedrion (Messias IV. G.) speciell
die Charakteristiken des Philo und des Nikodemus. h) Gedankengang der
Klopstock 'sehen Ode: Mein Vaterland (nach freier Wahl). (Seh.) 14. Kein
Füllhorn, das von allen Schätzen regnet, Ist reicher als die Mutterhand,
die segnet. (Anast. Grün.)
— 83 —
VII. Classe: 1. «Der Topf — Von Eisen will mit einer silbern' Zange
— Gern aus der Glut gehoben sein, um selbst — ein Topf von Silber sich
zu dünken". (Lessings Nathan I, 2. V. 299—302.) (Seh). 2. „Begreifst Du
aber, — Wie viel andfichtig schwärmen leichter als — Gut handeln ist?*'
(Lessings Nathan I, 2. V. 367—369.) (Seh.) 3. Lessings Drama „Nathan der
Weise" vom Standpunkte der drei Einheiten aus betrachtet. (H.) 4. Inwie-
ferne erhärtet Karls V. Ende den Solcnischen Ausspruch, dass niemand
vor seinem Tode glücklich zu preisen sei? (Seh.) 5. Ist Karl V. eine tragische
Persönlichkeit? (H.) 6. Das Leben des Cid. (Nach Herders „Der Cid''.) (H.)
7. Die Handlung in Göthes Götz von Berlichingen. (Seh.) 8. „Ut adolescentem»
in quo senile aliquid, sie senem, in quo adolescentis est aliquid, laudamus.'*
(Cicero.) (H.) 9. Warum nennen wir die Zeit Leopolds I. das Heroenzeit«
alter Österreichs? (Seh.) 10. Ein unnütz Leben ist ein frOher Tod. (Iphig.
aufTaur.)(H.)lL Der Wille lockt die Thaten nicht herbei; Der Muth stellt
sich die Wege kürzer vor. Wer angelangt am Ziel ist, wird gekrönt, Und oft
entbehrt ein Würd'ger eine Krone." (Tasso II, 3. V. 648—661.) (Seh). 12. Die
fünf Theile des Dramas, nachgewiesen, an Goethes Torquato Tasso. (H). 18. Die
Schlacht bei Aspern und ihre Bedeutung für die Geschichte Österreichs. (Seh.)
VIII. Classe. 1. Schillers Jugend. (Seh.) 2. Lebensbeschreibung des
Marquis Posa nach Schillers Don Carlos. (H.) 3. Weswegen ist die An-
nahme unhaltbar, dass Vergil seine Schilderung der Laokoi)nscene von der
bildenden Kunst genommen habe? (Seh.) "YXrj xal tgonoi^ fiLfiijasag dtatpiqovat,
(H.) 5. „Doch es ist dahin, es ist verschwunden Dieses hochbegünstigte
Geschlecht. Wir, wir leben! Unser sind die Stunden, Und der Lebende hat
Recht.*' (Schiller.) (H.) 6. Die Bedeutung der pragmatischen Sanetion für
die östereichisch-ungarische Monarchie. (Seh.) 7. Die Braut von Messina
vom Standpunkte der Einheit der Handlung aus betrachtet. (H.) 8. Studia
res secundas ornant. (Abhandlung.) (2 stftndige Seh.) 9. Der Dualismus der
österreichisch-ungarischen Monarchie geschichtlich begründet. (28tQndige Seh.)
10. Die Donau als Culturträger. (H.) 11. „Theuer ist mir der Freund, doch
auch den Feind kann ich nützen; Zeigt mir der Freund, was ich ksnn, lehrt
mich der Feind, was ich soll.** (Schiller.) (Mat. PrOf.-Arb.) 12. Welchem
Berufe werde ich mich zuwenden? (Seh.)
Themen zur Bclirlftllchen Mataritätsprüfünff im Juli -Termin
1890.
Aus dem Deutschen: Theuer ist mir der Freund, doch auch den
Feind kann ich nützen; zeigt mir der Freund, was ich kann, lehrt mich der
Feind, was ich soll. (Schiller, Votivtafeln.)
Aus dem Deutschen ins Lateinische: Hemerling J. Übungsbuch,
S. 186 Nr. 4 (als nach der Schlacht — 6 genöthigt wurde).
Aus dem Lateinischen ins Deutsche: Cicero de off. I. 22, 74 —
77 (Sed cum plerique — laurea laudi.)
Aus dem Griechischen: Sophocles Philoct. 260—303 (& tixvov, &
Aus der Mathematiic: 1. Jemand zahlt durch 12 Jahre am Schlüsse
eines jeden Jahres fl. 393*51. Wie viel kann er am Schlüsse eines jeden
der darauffolgenden 6 Jahre beziehen, wenn 6% Zinseszinsen gerechnet
werden und die eingezahlten Capitalien mit den Zinseszinsen gerade aufge-
zehrt werden sollen?
2« Jemand bezahlte 2 Weinrechnungen, von denen sich die erste auf 6, 8
und 10 Eimer von 3 verschiedenen Sorten bezog und auf 294 fl. lautete; die
zweite lautete auf 2.49 fl. und bezog sich auf 4, 8 und 16 Eimer derselben
Sorten. Wie lassen sich aus diesen Daten die Preise der drei Weinsorten be-.
rechnen, wenn man noch weiß, dass die Preise eines Eimers jeder Sorte sich
in ganzen Zahlen von Gulden ausdrOcken?
3. Die Summe der Katheten eines rechtwinkeligen Dreieckes ist 1189
cntj ein Winkel ist a = 43^' 36' 10*1''. Das Dreieck rotiert um die Hypotenuse.
6*
.-"Yv^'
— 84 —
Wie groß ist die Oberfläche des eotstehenden Rotationskörpers?
4 Unter welchem Winkel schneidet die Parabel y5 = :c die Ellipse
Lehrmittel-Inventar..
Verzeichnis der im Schuljahre 1889/90 erworbenen Lehrmittel.
I. Bibliothek.
Bibliothekar: Prof. A, J. Seidl.
Die Bibliothek erhielt in diesem Jahre den Zuwachs der Nrn. 3421— 3460 u.zw.:
A. Durch Ankauf.
a) Für die Lehrerbibliothek.
Fischer Fr. W., Katholische Religionslehre XIL Aufl. Wien 18S4
— Fischer Rob., Handbuch der Gabelsberger^schen Stenographie I Bd.
Alten bürg 1886. — Ranke, Leopold v., Über die Epochen der neueren Ge-
schichte, Leipzig 1888. — Christens en, J. L,, Der moderne Bilduogs-
Schwindel in Schule und Haus, 3. Aufl. Leipzig 1889. — Schmidt Karl,
Bemerkungen zu Prof. Dr. August Scheindlers lat. Schulgrammaiik.
Wien 1890.
h) für die Schülerbibliothek:
H aveau Thekla, Das Wissenswerteste aus der nordischen Mytho-
logie. 2. Aufl. Esslingen. — Göbel Ferdinand, Rübezahl, der Herr des
Riesengebirges. — Victor Scheffel, Ekkehard. 113. Aufl. Stuttgart 1889.-
Victor Scheffel. Der Trompeter von Säkkingen, 174. Aufl. Stuttgart 1889.
— SmoUe Leo, Dr., Das Buch von unserem Kaiser. 1848—1888. Wien 1888.
— Smolle Leo, Dr., Charakterbilder aus der vaterländischen Geschichte
für Schule undi,Haus. Wien 1888. 2 Exemplare. — Grillparzer, Sappho
Schulausgabe deutscher Classiker. Stuttgart 1878. 3 Exemplare. -— Grill-
parzer, Die Ahnfrau, Schulausgabe deutscher Classiker. Stuttgart 187S.
3 Exemplare. — F. W. Weber, Dreizehn Lieder. Paderborn 1890. -
Khull Ferd., Dr.. Viga Klum, eine germanische Bauerngeschichte der
Helderzeit. Graz 1888. — Khull Ferd., Dr., Die Geschichte des Skalden
Egil Skatlagrimson. Wien 1888. — Griebenons Hermann, Tennysons £noch
Arden. Aus dem Englischen. — Grillparzer, Die Ahnfrau, mit Anmerkungen
von Prof. Dr. Lichtenheld. Stuttgart 1889. — Grillparzer, König Oitokars
Glück und Ende, mit Anmerkungen von Prof. Dr. Lichtenheld. Stuttgart 1890.
— Eugen Baron d'Albon, Kronprinz Rudolf, sein Leben und Wirken.
Wien 1889. 6 Exemplare. — Eugen Baron d*Albon, Unsere Kaiserin. Wien
1890.
B. Durch Geschenke:
Mahler Edm., Dr., Chronologische Vergleichungs-Tabelle, Wien 1889,
Geschenk des Prof. Dr. Burgerstein. — Brix Anton, Grundzüge der
Geschichte des Zeichenunterrichtes, Wien 1889, Geschervk des Verfassers.
— Kornitzer Alois, M. TuUi Ciceronis de officiis libri IV, Vindobonac
1889, Geschenk des Verfassers. — Burgerstein Leo, Dr., Axel Keys,
Schulhygienische Untersuchungen, Hamburg und Leipzig 1889 und The
Graphic an illustrated weekly newspaper, 61 Hefte, beide Werke vom
Herrn Moritz Stransky. -^ Löwy Wilhelm, Dr., Das ünterrichtsweisen in
Wien, I Volks- und Specialschulen, Wien 1890, Geschenk des löblichen
Magistrates. — Paulus de Lagarde, librorum veteris Testamenti canonicorum
pars I. graece, Göttingae 1883, Geschenk des k. k. Unterrichtsministeriams.
— Berger Otto, Am Lagerfeuer der Büffel jflger, Reitlingen und Harriet-
Becher-Stowe, Onkel Toms Hütte, Berlin, beide Geschenke von dem Schüler
der II B Classe, Josef Schneider. ^ Stattstisches Jahrbuch der Stadt Wien
für das Jahr 1888, Verwaltungsbericht der Stadt Wien für das Jahr 1888,
— 85 —
Mittheilungen des statistischen Departements des Wiener Magistrates, Ge-
schenke der Commune Wien.
C. Durch Fortsetzungen.
Allgemeine deutsche Biographie, Leipzig. — Archiv für das Studium
neuerer Sprachen und Literaturen. — Archiv fOr Mathematik und Physik. —
Behm, Geographisches Jahrbuch. — Brühl, Zootomie aller Thierdassen.
— Grimm, Deutsches Wörterbuch. — Hartel und Schenkel, Wiener
Studien. — Fl eckeisen, Jahrbücher für classische Philologie. — Ziller,
Jahrbuch des Vereines für wissenschaftliche Pädagogik. — * Literarisches
Central blan. — Mitih eilungen des deutschen und österreichischen Alpen-
vereines. — Mittheilungen der k. k. geographischen Gesellschaft ia Wien. -^
Ne\ie Jahrbücher. — Peter m an n'sche Mittheilungen samrot Ergftnzungs-
heften. — Philologus. — Philologischer Anzeiger. — Schriften des Vereines
zur Verbreitung naturwissenschaftlicher Kenntnisse. — Sybel, Historische
Zeitschrift. — Verhandlungen der k. k. zoologisch-botanischen Gesellschaft
in Wien. — Verordnungsblatt für den Dienstbereich des Ministeriums für
Cultus und 'Unterricht. — Zeitschrift für österreichische Gymnasien. — Zeit-
schrift für das Gymnasialwesen. — Zeitschrift für das Realschulwesen. —
Lützow, Zeitschrift für bildende Kunst. — Österreichische botanische Zeit-
schrift. -^ Zeitschrift des deutschen und österreichischen Alpen Vereines. —
Onken, Allgemeine Geschichte. — Weber, Weltgeschichte. — Neudrucke
deutscher Literaturwerke des XVL und XVIL Jahrhunderts. Halle a. S. 1888.
— Virchow und Holtzendorff, Sammlung wissenschaftlicher, gemein-
verstflodlicher Vorträge. — Scriptores rerum germanicarum. — Kronprinz
Erzh. Rudolf, Die österr.-ung. Monarchie in Wort und Bild. — Kürschner,
J. deutsche Nationalliteraiur. — Anton Mayer, Blätter des Vereines für
Landeskunde für Niederösterreich.
2. Oeogpraphie und Oesohiolitel
Cüstos: Professor Victor von Renner.
A. Angekauft wurden folgende Lehrmittel: Zwei Stück röm.-alez. Potmünzen
(Tibcrius und Nero). — Kiepert polit. Wandkarte von Österreich. — Hirts
geogr. Bildertafeln IIL — Kiepert, Wandkarte von Deutschland. — Kiepert,
Wandkarte der BalkanhalbinseL — Die Erde in Karten und Bildern, 43 bis
50. — Sydow-Habenicht, Wandkarte von Nordamerika. — Sydow-Habenicht,
Wandkarte von Südamerika. — Berghaus, physikalischer Atlas, Liefg. 18 bis
20. — Sydow-Habenicht, Spanien, aufgezogen. — Sydow-Habenicht, Erd-
karten. — Um die Münzensammlung dem Unterrichte dienstbar machen zu
können, wurde außerdem eine der vorhandenen Laden mit MQnzeneinsetz-
brettern versehen.
B. Im Schuljahre 1889/90 erhielt die Sammlung folgende Geschenke:
aj Bleibulle des Papstes In nocenz XI. 1676/84 (von einem Ungenannten).
b) An Medaillen: 1. WurfmOnze (Silber) auf die Krönung Ferdinand L zum
Könige von Ungarn, 28. September 1830 (Von H. Prof. Schmidt). — 2. Medaille
(Bronse) auf die Wiederherstellung der Herrschaft des Papstes Pius IX.,
1849 (Karl Feiler V.). — 3. Medaille (Zinn) auf die Krönung Franz Josef 1.
als König von Ungarn 1867 (Prof. Eliminier), cj An Münzen: 1. Römische
Bronzemünze gefunden im Tegel des Ziegelwerkes in Hernais — Wien in
19 Meter Tiefe (Herr Heinr. Cubasch, Münzenhändler). — 2. Karl Bischof
von Olmüiz (1 St. Silb.) 1670; Kaiser Josef I. (1 St. S. Seh.) 1709;
Maria Theresia (3 St. K.) 1761, 1763; Franz II. (2 St. K.) 1800; Franz I.
von Österreich (2 St. S. Seh. + ö K.) 1807, 1812, 1816, 1820; Franz
Josef L (ist. Seh. + 1 K.) 1849, 1861; Deutschland (8 St. Seh. -f-
5 K.); Schweiz (3 St. Seh.) 1820, 1850; Belgien (1 St. Seh. + 1 K.)
1861; Französische Republik (l K.) 1792; Napoleon I. (1 K.) 1809; Na-
poleon III. (2 K.) 1865, 1866; Pius IX. (1 K.) 1861; Victor Emanuel II.
(l K.) 1867; Königin Victoria (2 K.) 1854, 1862; Russland (l K. = 6 Kop.
— 86 —
Sc) 18^; T&rkei (1 St. S. Seh.). Zusammen 40 Stück von den Herren
Professoren J. Moeller und O. Schmidt und den Schülern Ellminger Otto
ans I A (6 St.), Hoifmann Ignaz aus V. (5 St.)» Kraus Oskar aus li A (17 St.)
and Ton einem Ungenannten.
3. Natnrgesohiolite.
Cusios: Pr. Dr. Alfred Burgerstein.
Durch Ankauf: Fischreiher (gestopft). — Steinbockkopf (Skelett). —
Sepia-Eier (Weingeist). Cuprit, Glimmer, Schwefel, Fluorit, Apatit, Gyps^
Zinnober, Cslcit, Ruinenmarmor, Marmaroscher Diamanten, Cameol, Rosen-
quarz, Aquamarin, Augenachat, Mondstein, Adular, Heliotrop, Morion, Gros-
feular, Melanit, Zinkblende, Zinkspath. — Durch Geschenke: Ein Prftparier-
mikroskop, und eine Sammlang mikroskopischer Präparate von Med. Dr. W. A.
König; eine Vogelspinne und einen Darmstein des Pferdes von Stiassny
Otto IV b; eine Basaltbombe von GlQck Heinrich VIII; zwei Phosphorit-
kugeln von Blau Ernst II a; eine Meeresperlmuschel, Lava, Helgolandthon
von Tedesco Wilhelm II b; eine gestopfte Waldeule von Werner Rudolf
II b; eine Meeresperlmuschel von Kurz Alfred I a. — Für den botanischen
Unterricht brachten Pflanzen in grösserer Menge: Binder Theodor, Hirsch-
feld Gustav, Bä räny Otto, Joelson Oskar II a; Schneider Josef, Schulz
Ottokar, Weinmann Leonhard, Swoboda Otto, Kohn Rudolf li b.
4. Physik nnd Chemie.
Gustos: Prof. Theodor Schulz.
Ein Bodendruckapparat nach Stefflitschek. — Modell zur Erklärung
einer Dynamomaschine. — Zwei Drahtspulen auf Stativ. — Ein ringförmiger
Magnet« ~ Ein tripolarer Magnetstab. — Inductionsapparat mit Conductorei>
— Zwei Elemente Planta. — Eine große Sammellinse in Fassung und Etui.
Geschenk des Herrn Med. Dr. W. A. Kön i g. — Zeitschrift: Praktische Physik.
6. Zeichnen.
Gustos: Prof. Ignaz Ellminger.
Centralblatt für gewerblichen Unterricht Band VII, VIII samrat
Supplementband VI, VII. — Hauser, Sflulenordnung Lief. 8. — Die Pflanze
in Kunst und Gewerbe Lief. 14 bis Schluss.
Anzeige für das Schuljahr 1890/91.
I. Umfang und Plan der Lehranstalt.
Das Leopoldstädter Gommunal-Real- und Obergymnasiuro
(II., Kleine Sperlgasse 2) ist ein vollständiges achtclassiges Gymnasium,
dessen vier untere Classen ein „Realgymnasium" bilden. Das „Realgymnasium"
ist ein Untergymnasium mit obligatem Zeichenunterricht in allen 4 Classen
und hat überdies die besondere Einrichtung, dass in der III. und IV. Classe
bei jenen Schülern, die nicht für das Obergymnasium, sondern fOr eine
andere Studienrichtung etc. bestimmt sind, an die Stelle der griechischen
die französische Sprache als obligater Unterrichtsgegenstand tritt.
IL Aufnahme in die erste Glasse.
FOr die Aufnahme in die erste Classe sind zw ei Termine - Julitermin
und Septembertermin — bestimmt.
^ . Jeder Aufnahmswerber hat sich ordnungsgemäß anzumelden und
die vorgeschriebene Aufnahmsprüfung abzulegen.
Die Anmeldung zur Aufnahme erfolgt;
Ä. Im Julitermin am U. und 16. Juli;
B, im Septembertermin am 16. und 17. September, jedesmal
zwischen 8 und 12 Uhr in der Directionskanzlei. Hierbei hat der Aufzunehmende
— 87 —
in Begleitung des Vaters oder dessen berechtigten Stellvertreters zu erscheinen,
und es ist vorzulegen: 1. Der Tauf- oder Geburtsschein zum Nachweise,
dass der Aufzunehmende bereits zehn Jahre alt ist, oder das zehnte Lebens-
jabr noch vor dem 1. Jftnner 1891 vollendet. 2. Bei jenen Schülern, welche
bisher eine ö£Pentliche Schule oder eine Privatschule mit Öffentlichkeitsrecht
besucht haben, die behufs Übertrittes in die Mittelschule vorgeschriebene
„Schulnachricht**.
Ferner ist bei der Anmeldung die Aufnahmstaxe und der Lehr-
mittelbeitrag — zusammen 4 fl. — zu entrichten und ein vollständig aus-
gefertigtes Nationale (woza das Blankett vom Schuldiener aus^^efolgt wird)
abzugeben.
Für Aufnahmsdocumente, welche ursprünglich in nichtdeutscher
Sprache abgefasst sind, ist eine deutsche, amtlich beglaubigte Übersetzung
beizubringen.
Die AufnahmsprOfling, nach deren Ergebnis die Aufnahme zuerkannt
-oder verweigert wird, wird vorgenommen:
M ,_ i„i:»^ : A am 15. Juli von 3—6 Uhr — schriftlich;
^. im Juiitermine< ^« t i« *» tii_ a ji-u
\ «m 16. Juli von 9 Uhr an — münduch.
(am 16. oder 17. September von 3—6 Uhr —
schriftlich;
am 17. oder 18. September von 9 Uhr an —
mündlich.
Bei dieser Prüfung werden folgende Anforderungen gestellt: d^) Jenes
Maß von Wissen in der Religionslehre, welches in den ersten vier Jahr-
gängen der Volksschule erworben werden kann, b) Fertigkeit im Lesen und
Schreiben der deutschen Sprache und der lateinischen Schrift, Kenntnis der
Elenaente aus der Formenlehre der deutschen Sprache, Fertigkeit im Analy-
sieren einfacher bekleideter Sfttze, Bekanntschaft mit den Regeln der Recht-
schreibung und richtige Anwendung derselben beim Dtctandoschreiben.
c) Übung in den vier Grundrechnungsarten in ganzen Zahlen.
Von der Prüfung aus der Religionslehre werden jene Schüler ent-
hoben, welche in ihrer , Schulnachricht*' aus diesem Gegenstande die Note
^sehr gut'* oder «gut'' ausweisen.
In jedem Termine wird über die Aufnahme end giltig entschieden.
Eine Wiederholung der Aufnahmsprüfung (für das nftmliche
Schu^iahr), sei es an ein und derselben oder an einer anderen
Lehranstalt, ist zufolge Erlasses des hohen k. k. Ministeriums
für Cultusund Unterricht vom 25. Januar 1886,'Z. 86, nicht zul&ssig.
Im Falle der Nichtaufnahme werden die erlegten Aufnahmsgebüren
zurückerstattet.
IIL Neuaufnahme für höhere Classen.
Schüler, welche hier in eine höhere (IL — VIII.) Classe (oder als
Repetenten in die erste Classe) neu eintreten wollen, melden sich in
Begleitung des Vaters oder dessen Stellvertreters am 16. oder 17. September
zwischen 8 bis 12 Uhr in der Directionskanzlei, Hierbei ist der Tauf- oder
Geb urtsschein vorzulegen, Aufnahmsgebfir und Lehrmittelbeitrag — zusammen
4 fl. — zu erlegen und ein vollständig ausgefülltes Nationale abzugeben.
Außerdem haben diejenigen, welche bereits einer anderen Mittelschule an-
gehört haben, die beiden letzten Semestralzeugnisse — das letzte mit der
vorgeschriebenen Abgangsclausel — beizubringen. Über die Ablegung einer
Aufnahmsprüfung wird das Nähere bei der Anmeldung bekanntgegeben.
IV. Wiederaufnahme der bisher der Anstalt angehörigen Schüler.
Die Schüler, welche bis zum Schlüsse des letzten Semesters dieser
Lehranstalt angehörten, melden sich zur Wiederaufnahme bei gleichzeitiger
Entrichtung des Lehrmittelbeitrages von 2 fl. persönlich am 16. oder spätestens
am 17. September von 8 bis 12 Uhr in dem Lehrzimmer der IV. B Classe.
— 88 —
V. Privatisten.
Die vorstehenden Bestimmungen über Anmeldung und Aufnahme
gelten nicht nur für die öffentlichen SchOler, sondern in gleicher Weise auch
für die Privatisten.
VI. Wiederholungs- und NachtragsprOfungen.
Zu diesen Prüfungen versammeln sich die betreffenden Schüler am
17. September um 9 Uhr im Lehrzimmer der IV. B Classe.
VH. Beginn des Schuljahres.
Das Schuljahr beginnt am 18. September mit dem heiligen Geistamte;
hierzu versammeln sich die katholischen SchOler um ^/^O Uhr im Exhort-
zimmer. Am 19. September haben sich alle Schüler um 8 Uhr in ihren
Classenzimmern einzufinden.
VHI. Relativ obligate und freie Gegenstände.
Jene Schüler, welche in die in. Classe eintreten, haben eine
schriftliche Erklärung der Eltern oder deren Stellvertreter beizubringen^
aus welcher hervorgeht, ob sie die Gymnasial- oder die Realrichtung und
demgemäß den Unterricht in der griechischen oder in der französischen
Sprache wählen.
Als nicht obligate Nebengegenstände für alle Schüler werden
Gesang und Turnen, ferner für die Schüler der I. und IL Classe Kalli-
graphie, für die Schüler des Obergymnasiums Stenographie, Französisch,.
Englisch und Zeichnen unentgeltlich gelehrt. Die Wahl bezüglich dieser
Gegenstände wird von den Eltern am Anfange des Schuljahres getroffen und
im Nationale bekanntgegeben. Da ein solcher Gegenstand nach getroffener
Wahl in die Reihe der relativ obligaten eintritt, so kann ein Austritt
während des Semesters in der Regel nicht stattfinden; nur bei sehr
wichtigen Gründen wird ein diesbezügliches, bei der Direction schriftlich
anzubringendes Dispensgesuch berücksichtigt.
IX. Schulgeld.
Das Schulgeld beträgt halbjährig 25 fl. ö. W. und soll in der Regel
im ersten Monate eines jeden Semesters beim Director erlegt werden. Wer
mit der Entrichtung des Schulgeldes über die Hälfte des zwei-
ten Monates eines Semesters im Rückstande bleibt, ist zu
entlassen.
Öffentliche Schüler können von der Entrichtung des Schulgeldes
gänzlich oder zur Hälfte befreit werden:
a) wenn sie im letzten Semester in Beziehung auf sittliches Betragen
und Fleiß eine der beiden ersten Noten der vorgeschriebenen Notenscala
und bezüglich des Studienerfolges mindestens die erste allgemeine Fortgangs-
classe erhalten haben, und
h) wenn sie, beziehungsweise die zu ihrer Erhaltung Verpflichteten,
wahrhaft dürftig, das ist in den Vermögensverhältnissen so beschränkt sind»
dass ihnen die Bestreitung des Schulgeldes nicht ohne empfindliche Ent-
behrungen möglich sein würde, oder dass sie wenigstens — hinsichtlich
halber Befreiung — außer Stande sind, der vollen Schuldigkeit nach-
zukommen.
Die Dürftigkeit muss durch ein behördliches, die Vermögensverhält-
nisse genau und eingehend darlegendes Zeugnis nachgewiesen werden. Bei
Schulgeldbefreiungsgesuchen für Söhne von Beamten und Dienern der
Commune Wien und von Schulleitern (Directoren), Professoren und Lehrern
an Wiener communalen Mittelschulen, respective an öffentlichen Volks- und
Bürgerschulen der Stadt Wien genügt statt des behördlichen Zeugnisses
über die Vermögensverhältnisse die Bestätigung des Amts Vorstandes des
Petenten auf dem Gesuche.
— 89 —
Auch schon für das erste Semester der ersten Classe können öffent*
liehe Schüler, welche in ihrer Schulnachricht sowohl in Beziehung auf das
sittliche Verhalten als auch in den Gegenständen: Sprache und Rechnen
mit der ersten Note der vorgeschriebenen Notenscala classificiert sind, beim
Nachweise ihrer DOrftigkeit von der Entrichtung des Schulgeldes an com-
munalen Mittelschulen der Stadt Wien befreit werden, wenn sie über das
erste Semester ein den genannten Anforderungen fOr die Schulgeldbefreiung
entsprechendes Zeugnis erhalten.
Die Schulgeldbefreiungen gelten nur so lange, als di6 Be-
dingungen fortdauern, unter welchen sieordnungsgemtfi erlangt
werden können.
Gesuche um Schulgeldbefreiung sind bei der Direction einzureichen.
Das Nähere Ober das hierbei zu beobachtende Vorgehen wird zu Beginn
eines jeden Semesters besonders kundgemacht werden.
X. Vorgeschriebene Lehrbücher.
I. Classe. — Kath. Rel. Fischer, katholische Religionslehre. 18. bis
16. Aufl. — Isr. Rel. Auerbach, kleine Schul- und Hausbibel. I. Theil,
5. — 7. Aufl. — Hebräisches Gebetbuch d. mährisch-schlesischen israelitischen
Lehrervereines. 3. Aufl. — Willomitzer, deutsche Grammatik ft^r öster-
reichische Mittelschulen. 4.->5. Aufl. — Lampel, deutsches Lesebuch für
die I. Classe. 4, Aufl. — Goldbacher, lateinische Grammatik fQr
Schulen. 2.— 3. Aufl. — Nahrhaft, lateinisches Übungsbuch L Tbeil, 2. — 8. Aufl.
~ Umlauft, Lehrbuch der Geographie für die unteren und mittleren
Classen. L Cursus. 2. Aufl. — Kozenn-Umlauft, geographischer
Schulatlas fOr Gymnasien, 31.-33. Aufl. 2. Ausgabe. — MoSnik, Lehrbuch
der Arithmetik für Untergymnasien. L Abth., 29.— 30. Aufl. — MoSnik,
geometrische Anschauungslehre für Untergymnasien, I. Abth., 21. Aufl. —
Pokorny, Naturgeschichte f. d. unteren Classen d. Mittelschulen, bearb. v.
Latzel und Mick: Thierreich, 20.— -21. Auflage.
II. Classe. — Kath. ReL Fischer, Lehrbuch der katholischen
Liturgik. S. — 10. Aufl. — Isr. Rel. wie in I. — Willomitzer, deutsche
Grammatik für österreichische Mittelschulen. 4. (5.) Aufl. — Lampel,
deutsches Lesebuch für die 11. Classe. 3. Aufl. — Goldbacher, lateinische
Grahimatik für Schulen. 2.(3.) Aufl. — Nahrhaft, lateinisches Übungsbuch
2. Theil, 2. Aufl. — Umlauft, Lehrbuch der Geographie fQr die unteren
und mittleren Classen, II. Cursus. 2. (1.) Aufl. — Kozenn-Umlauft,
geographischer Schulatlas für Gymnasien. 31. — 33. Aufl. — H ann ak, Lehrbuch
der Geschichte des Alterthums für die unteren und mittleren Classen
der Mittelschulen. 8. Aufl. — H annak- Umlauft, histor. Schulailas. L Heft
— Mo5nik, Lehrbuch der Arithmetik fOr Untergymnasien. 1. Abth. 29. — 30.
Aufl. — Mocnik, geometrische Anschauungslehre für Untergymnasien.
I. Abth., 21. Aufl. — Pokorny, Naturgeschichte des Mineralreiches. 12.
oder 14. Aufl. — Pokorny, Naturgeschichte des Pflanzenreiches. 14.
oder 16. Aufl.
III. Classe. — Kath. Rel. Fischer, Geschichte der göttlichen Offen-
barung des alten Bundes. 5. — 6. Aufl. — Isr. Rel. Auerbach, kleine Schul-
und Hausbibel. I. Theil, ß.— 7. Aufl. und U. Theil, 8.-6. Aufl. — Wfllo-
mitzer, deutsche Grammatik fCr österreichische Mittelschulen. 4. (6.) Aufl.
— Lampel. deutsches Lesebuch für die 111. Classe. 2. Aufl. — Goldbacher,
lateinische Grammatik fOr Schulen. 2. (3.) Aufl. — Nahrhaft Walser,
lateinisches Übungsbuch IH.Theil. — Cornelii Nepotis vitae ed. Weidner.
2. Aufl. — Curtius- Hartel, griechische Schulgrammatik. 17. — 19. Aufl.
— Schenk I, griechisches Elementarbuch. 13. — 14. Aufl., — Filek, fran-
zösische Scbulgranimatik. 4. — 5. Aufl. — Pilek, Übungsbuch für die Unter-
stufe des französischen Unterrichtes. 2. Aufl. — Filek, französische Chresto-
mathie. 4.-5. Aufl. — Umlauft, Lehrbuch der Geographie für die unteren und
mittleren Classen. II. Cursus. 2. (1.) Aufl. — Hannak, Lehrbuch der Geschichte
. Aufl. -
itik- lfm Tauft, histor. Schulallas. Tl. Heft — MÖSnik. Lehrbuch dtr
ArithmetikfOrUntergymnasien. 11. Ablli.,23.— 23.AuB.~MoenJk,eeomeirische
Anschauungalehre für UalergyniDMien. II. Ablb,, 16.— 17. Aufl. — Krist,
AnfangsgrQnde der Naturlehre für die unicrcn Glasten der Millelscbulen.
17. Aufl.
IV. Glasse. — Kalb. Rel. Fischer, Geschichte der götllkhen Ofi'en-
baruiig des neuen Rundes, 4—6, AuB. — Isr. Kel. Auerbach, kleint
Schul- und Hausbibel, 11. Theil, .1.-5. Aufl. — Breuer, israeliiische
Glaubens- und Pflichienlehre. 4.-5. AuS.— Wolf Gerton, Geschichte Israels.
4. Heft, 8. Aufl. — Willomiizer, deutsche Grammatik für österr. Mittel-
Ecbuteo. 4. (B.) Aufl. — Lampel, deutsches Lesebuch fQr dte IV. 0»MC
2. Aufl. — Ooldbachcr, lEieiiiache Grammaiik für Schulen. 2. (8.) Aufl.
— Nahrhafi-Walser, Ist, Übungsbuch IV. Theil {event. Hauler, Auf-
gaben lum Übersetzen ins Lateinische, Moduslehre- 5. Aufl.) — J. Caesar,
bellum Gallicum, ed. J. Prammnr — Grysar-Z i wss, P. Ofidii Nasonis
carmina selectB. 1. oder 2. Auf). — Curtius-Hartel, griechiache Scliul-
grammatik. IT. «19.) Aufl. — Schenkl, griechisches Elementirbucb.
13. (14.) AuB. — Filek, froniösische Schulgrammaiib. 4—6. Aufl, — Filek,
Übungsbuch fOr die Mittelstufe des französischen Unterrichtes. 2.-3. Aufl.
— Filek, französische Gbrestomathie. 4,-6. Aufl. — Hannak, Lehrbuc><
der Geschichte der Niuieil fOr die mittleren Claisen der Miltelschuler, 6. Aufl.
— Hannak, österr. Vaterlandskunde f d. unteren Classen der' Mittelschulen
8. Aufl. — Hannak-Umlaufl, hist. Sehulallas. IL Heft — Mo£nik, Lehr-
buch der Arithmetik für Untereymnasien. IL Abih., üS. (iS.) Aufl. — MoSnit,
geom.AnschauuDgslehrefür Uütergymn. II.Äbth., lö. (17.) Aufl. — Krisl, Aü-
fangagrOnde der Naturlehre für die unteren Classen der Millelscbulen. 11. Aul
V. Classe. ~ Ksth. Rel- Wappler, Lehrbucli der kalhol. Religion
f. d. oberen Classen d. Gjmn. 1. Theil, 4.-7. Aufl. -~ Isr. Rel. Auerbach,
kleine Schul- und Hausbibel. H, Theil, 3-5 Aufl. — Breuer, biblische Ge-
schichte. II. Theil, 4. Aufl. — Wi II om itze r. deutsche Graromatili f
österr. Mittelschulen. 4. (f>.) Aufl, — Lampel. deutsches Lesebuch (Qrit
oberen Classen österr. Mittelschulen. I. Theil, 1. Aufl. — Livius, ei-
Zinnerlr. 3, Aufl. — Gry sar-Zi wsa, P. Ovidii Nasonis carmina
selecla. 1,— y. Aufl. — Süpfle. Aufgaben zu lat. Stilühungen. 11. Theil,
16.-20, Aufl. — Goldbacher, lat. Grammaiik f. Schulen. 2. (3.) Aufl. -
Homeri llias, ed. Teubner. — Schenkl, Chrestomathie aus Xenophor.
K.— 9. Aufl. — Curtius-Hartel, griechische Schulprammatik. 17. (19.) Aufl.
— Schenkl, griechisches Elementarbuch. 11. — 12 Aufl. — Hannak, Lrbrbuch
der Geschichte des Alienhums (ür Oberclassen der Mittelschulen. 3. Aufl- —
Umlauft, Lehrbuch der Geogrsphie für die unteren und mittleren. Classen
IL Gurs.2. (1.) Aufl. — Kozenn-U miau ft, geogr. Schulatl»s f. Gyron. 2. Ausg.
29.-32. Aufl., — Hannak-Umlaufl, histor, Schulatlas. I. Heft. -
MoEni k, Lehrbucli der Arithmetik und Algebra fflr die oberen Claswn der
Mittelschulen. 21.-22. Aufl. — Moönik, Lehrbuch der Geometrie für die
oberen Classen der Millelscbulen. 19.— 50. Aufl.- Hochsietter-Blsching,
Leitfaden der Mineralogie und Geologie für die oberen Classen der Mittel-
»chulen. 6.-8. Aufl- — Buigersrein, Leitfaden der Botanik für die oberen
Classen der Mittelschulen. 1.— ■>. Aufl.
VI. Classe. — Kalb. Rel. Wappler. [ rhrbuch der kath. Religion
f. d. oberen Classen d. Gymn, II. Theil, 3.-6. Aufl. — Isr. Rel. Auerbach,
kleine Schul- und Hausbibel. IL Theil, 3,— 6. Aufl. — Breuer, biblische Ge-
.«chichie II. Theil, 4. Aufl. — Cassel, Leitfaden für den Unterricht in der
jodischen Gcschichle und Literatur. 4:.- 7. Aufl, — Willomitzer, deutsche
Grammatik f. ösiert. MIttelscb. 4. (5.) Aufl. - Lampel. deutsches Lese-
buch für die oberen Clau«iL_Qn?r, Mittelschulen. 11. Theil, 8. Aufl. —
1
k
— 91 —
Presch u. Wieden hofer, mittelhochdeutsches Lesebuch f. Ösltrr. Gym.
1. Aufl. — Sallusti bellum Jugurthinum, ed. Scheindler. — Cicero,
orattones in Catilinam IV ed. Kornitzer. — Caesar, bellum civile,
ed. Paul. — Vergilius, ed. Teubner. — Süpfle, Aufgaben zu
lateinischen StilQbungen. II. Theil, 15. — 20. Aufl. ^ Goldbacher, lat.
Grammatik ftlr Schulen. 1. — 2. Aufl. — Homeri Ilias, cd. Tcubner. —
Herodotus ed. Teubner. II. Theil. ~ Schenkl, Chrestomathie aus Xeno-
phon 8. (9.) Aufl. — Curtius, griechische Schulgrammatik. 14. (16.) Aufl. —
S c h e n k 1, griechisches Elementarbuch. 11. — 12. Aufl. — Hannak, Lehrbuch
der Geschichte des Alterthums fQr Oberclassen der Mittelschulen. 3. (2.)
Aufl. — Hannak, Lehrbuch der Geschichte des Mittelalters für Oberclassen
der Mittelschulen. 3. Aufl. — Umlauft, Lehrbuch d. Geographie, II. Curs
— Hannak-Umlauft, bist, Schulatlas. 1. und U. Heft. — Kozenn-Umlau f t,
geogr. Schulailas f. Gymn. 2. Ausg. 29.-32. Aufl. — H an nak-Um lauft,
bist. Schulatlas. I. und TL Heft. — Moönik, Lehrbuch der Arithmetik und
\lgebra für die oberen Classen der Mittelschuler, 21 (22.) Aufl. — MoÖnik,
Lehrbuch der Geometrie fOr die oberen Classen der Mittelschulen« 17. — 20. Aufl.
— Gernerth, Logarithmentafeln. — Graber, Leitfaden der Zoologie
fQr die oberen Classen der Mittelschulen.
YII Classe: — Kath. Rel. Wappler, Lehrbuch der kath. Religion
f. d. oberen Classen d. Gymn. III. Theil, 8.-6. Aufl. — Isr. Rel. Auer-
bach, kleine Schul- und Hausbibel. IL Theil, 3. — 5. Aufl. •— Cassel, Leit-
faden für den Unterricht in der jüdischen Geschichte und Literatur. 4. — 7.
Aufl. — Lampel, deutsches Lesebuch für d. oberen Classen. III. Theil. —
Cicero, pro Roscio Amer., ed. Kornitzer, und pro Archia poeta, ed. Kor-
nitzer. — Cicero, Laelius ed. Kornitzer. — Vergilius, ed. Teubner.
— Süpfle, Aufgaben zu lateinischen Stilübungen. 11. Theil. 15. — 20.
Aufl. — Goldbacher, lat. Grammatik für Schulen. 1.— -2. Aufl. — Pauly,
zehn «Reden des Demosthenes. — Homeri Odyssea, ed. Teubner.
— Curtius, griecMsche Schulgrammatik. 14, 16. Aufl. — Schenk 1,
Übungsbuch zum Übersetzen aus dem Deutschen und Lateinischen ins
Griechische. 6.-7. Aufl. — Hannak, Lehrbuch der Geschichte der Neuzeit
fCir Oberclassen. 3 Aufl. — Hannak-Umlauft, bist. Schulatlas. 2. Heft. —
Seydlitz, kleine Schulgeographie bearb. v. Perkmann. 19. Aufl. (2. f. österr.)
— RozennUm lauft, geogr. Schulatlas f. Gymn. 2. Ausg. 29.-33. Aufl. —
Mo^nik, Lehrbuch der Arithmetik und Algebra für die oberen Classen der
Mittelschulen. 21. (22.) Aufl. — Mo2r. ik, Lehrbuch der Geometrie für die oberen
Classen der Mittelschulen. 17.— 20. Aufl. — Heis, Sammlung von Beispielen
und Aufgaben aus der allgemeinen Arithmetik und Algebra. — Gernerth,
Logarithmentafeln. — Wall entin, Lehrbuch der Physik für die oberen
Classen der Mittelschulen. Ausgabe f. Gymnasien. 6. — 6. Aufl — Lindner^
Lehrbuch der formalen Logik, 5.-7. Aufl.
VIII. Classe. — Kath, Rel. Fischer, Lehrbuch der Kirchen-
ueschichte. 4. — 6. Aufl. — Isr. Rel. wie in VII. — E^ger, deutsches Lehr- und
Lesebuch für höhere Lehranstalten. II. Theil, Bd. 1, 7. — 9. Aufl. und Bd. 2
7. — 9. Aufl. — Tacitus, ed. Müller. Vol. I. (Annales, Germania). — Horatius,
carmina selecta, ed. J. Huemer. —^Süpfle, Aufgaben zu lateinischen
Stilübungen. III. Theil, 6. — 11. Aufl. — Goldbacher, lateinische Grammatik
f. Schulen. 1. — 2. Aufl — Sophokles, Oedipus rex ed. Schubert. — Plato,
Apologie, ed. Ludwig. — Homeri Odyssea, ed. Teubner. — Curtius,
griech. Schulgrammatik. 14., 16. Aufl. — Schenkl, Übungsbuch zum
Übersetzen a. d. Deutschen u. Lateinischen ins Griechische. 6. (7.) Aufl. —
Hannak, österr. Vaterlandskunde f. d. höheren Classen der Mittelschulen.
8. Aufl. — Seydlitz, kleine Schul geographie, bearb. v. Perkmann. 19. Aufl.
(2. f. Österr.) — Haardt, geographischer Atlas der österr. -ungar. Monarchie.
24 Karten. — MoSnik, Lehrbuch der Arithmetik und Algebra für die oberen
Classen der Mittelschulen. 21. (22.) Aufl. — Mocnik, Lehrbuch der Geometrie
far d!e oberen Classen der Miitelachulen. IT.— 30. Auf). — Heie, Sammlung von
Beispielen und Aufgaben aus der allgemeineD Arithmetik und Algebra. —
Geriierth, LogarllhmeniafelD. — Wallentin, Lehrbuch der Physik für
die oberen Classen der MtUelNChulen. Ausgabe f. Gymnaaien. 6.-6. Aufl. —
HocEsietter-Bisching, Leitfaden der Mineralogie und Geologie fQr die
oberen ClaBien d. Midelachuien. &.— 9. Aufl. — Lindner, Lehrbuch der
empirischen Psychologie. 7. — 9. Aufl.
Fftr den Zeichenunterricht Im Untergymnasium sind Requisiten
von folgender Bisch äffe nheit vorgeschrieben:
Hlock für die I. Classe: 49 cm lang, 34 cm breit.
immt Mappe fOr die 11. bis IV. Claase: 6Scm lang,
45 cj
breil.
Gulgeleimtea weiß
UmschlBsboger
pelteti Papier, blau) für i
44 m breit,
Französisch (iir
IL Curs, Lehrbücher wii
ipier; 66'/) cm lang, 44 e»t breit.
I Sammeln der Zeichnungen (aus alarkem dop-
ier Claasen von gleicher Größe: 59 cm lang,
^rgymnasium]: L Curs, Lehrbücher wieioIlL;
V.
tch, Lehrgang der Stenographie. 47.— 48. Aufl.
XL DiBciplinarea.
Zur Beachtung diene noch, das» den Dtsciplinarvorsch rillen gcmSß
jeder SchQler, der ohne glnubwürdige Meldung durch acht Tage von der
Schule negbleibt, als auagcireten betrachtet und aus dem Hauptkataloge
gestrichen wird.'
Die Kitern oder deren Stellvertreter werden aufmerksam gemacht,
daas über Portgang, FleiÜ und sittliches Betragen nach der jedesmaligen
Monataconfereni in der Mitte eines jeden MtnatB vom Ordinarius den
Schülern die nöthigen Mittbeilungen unmittelbar in der Schule gemacht
werden. Übrigena werden im Sprechzimmer und im Direclorat in den be-
atimmten Sprccbatunden Auskünfte enbeilt.
Jene Schüler, welche den Retigionsunterricht nicht an der Anstalt
genießen, haben sich rechtzeitig bei dem autorisierten Religionslehrer
ihrer ConFesaJon einschreiben und vor dem Schlusstermine eines jeden
Semesters prCfen zu laasen.
Die näheren Bestimmungen Ober daa Verhalten der Schüler sind in den
DisciplinarvorachrifEen des Gymnasiums enthalten, und es sind eile Schüler
der Anstalt verpflichtet, diesen Anforderungen unbedingt Folge zu leisten.
ff .
0.:
Die Dittographien in den nikomachianischen
Codices des Livius (II. Theil).
Zusammengestellt und erläutert
von
Leopold "Wink 1er.
Separatsbdruck ans dem Aohtundz^anzigsten Jahresbericht des Leopoldst&dter
Commnnal-ßeal- und Obergymnasiums.
-7 ;,
Ji
i'ä'P^WRS^P'^ 1
In diesem zweiten Theile meiner Arbeit behandle ich
zunächst die Dittographien der nikomachianischen Codices des
Livius, Buch VI bis X, um schließlich aus den gesamroten Ditto-
graphien der ersten Dekade über den Wert der einzelnen Hand-
schriften und über das Verwandtschaftsverhältnis derselben zu
einander einen Schluss zu ziehen.
Die Handschriften, die ich in diesem zweiten Theile der
Abhandlung in den Kreis der Beurtheilung gezogen habe, sind:
1. V = cod. Veronensis, 4. Jahrh.
2. M = cod. Mediceus, 11. Jahrh.
3. W = cod. Vormaciensis (Rhenani).
4. P = cod. Parisinus, 10. Jahrh.
5. A = cod. Floriacensis, 10. Jahrh.
6. B = cod. Bambergensis.
7. [7 = cod. Upsaliensis, 10. Jahrh.
8. H = cod. Helmstadiensis.
9. E = cod. Einsiedlensis.
10. Harl. = cod. Harieianus.
11. L. = cod. Leidensis, 12. Jahrh.
12 F = cod. Florentinus, 12. Jahrh.
13. R = cod. Romanus, 11. Jahrh.
14. C = cod. Carinthinus, 13. Jahrh.
Dazu komnien noch gelegentlich an mehreren Steilen
jüngere Handschriften^ die oftmals allein die richtige Lesart
bieten oder wenigstens den Weg zur Emendation angeben. Auch
auf diese Handschriften komme ich in meinen Schlussbemer-
kungen zurück.
*) Der I. Theil der Abhandlung erschien im Jahresberichte der
Anstalt vom Jahre 1889/90.
1*
4
VI. Buch.
1, 8. L. Postumium P,
L. P, Postumium M.
Der Medic. bietei im Gegensatze zum Paris., dessen Lesart
sämmtliche Herausgeber folgea, zwei Pränomina „Lucius" und
„Publius". Der hier erwähnte Militärtribun wird von [.ivius nicht
wieder genannt, und wir werden darum wohl Dionys. Hai.
Glauben schenken müssen, der ihn „Aovxiog" nennt, wenngleich
wir sonst für die gens Postumia auch das Pränomen „Publius"
belegen können.
I, 9. inissent P iniessent M.
Auch hier liegt die Dittographie nur im Medic. vor, und
man könnte in ihr „inissent" und „inessent" vereinigt sehen.
Natürlich bietet nur „inissent" eine verständliche Lesart und
dürfte der Archet. geboten haben inessent, so dass auch hier
wieder die Correctur eines bald bemerkten Versehens die. Ver-
anlassung zur Dittographie gegeben haben mag.
5, 8. viginti quinque Iribuum P.
quinque triginia viginti quinque tribuum M.
Auch hier bietet der Medic. die Dittographie, der Paris,
die richtige, von allen Herausgebern aufgenommene Lesart. Die
Anzahl der Tribus wird 11, 21, 7, bestimmt: Romae tribus utia
et viginti faccac. An unserer Stelle wird von einer Vermehrung
dieser Zahl zuerst wieder gesprochen, und zwar um vier Tribus,
daher wir hier die Zahl von aS Tribus erhalten müssen, was
bereits Glareanus constatierc hat. Bekannt ist, dass die Zahl der
Tribus erst zur Zeit des Livius auf 35 gestiegen ist, vgl. I,
43, 12., und wir dürfen in den Worten des M „quinque triginta"
eine falsche Correctur des ursprünglichen „viginti quinque" des
Archet. erblicken.
8, 6. cum in laevura cornu P
cum in laevum cornum M
cum cum in laevum cornu L I. et IL Voss. IL al.
Es ist klar, dass hier nur „cum" stehen kann. Die Ditto-
graphie, welche hier durch die cod. Leid, und noch jüngere
Handschriften repräsentiert wird, ist keinesfalls im Archet. an-
zunehmen, da weder Medic. noch Paris, sie bieten. Abschreiber
jüngerer Handschriften, welche die Dittographie bereits vorfanden
und „eum" als sinnlos erkannten, co_rrigierten dieses in „enim"
und „et", wie der des cod. Lovel. Übrigens ist die Verwechs-
lung von „cum" und „eum" in den Handschriften häufig, vgl.
IV, ig, 2. und ist darin die Ursache der Dittographie zu sehen.
— 5 —
12, 1. exerdlum indictum PARF
ex ereil um induci indictum M
exercituoi indictum ioduci E
exercitum inductum A man, sec. U.
Drakeaborch, Aischefski und Herrz folgen der Lesan des
Paris., Madvig, Weissenborn und Zingerle dagegen lesen mit
jüngeren Handschriften „exercitum inductum", eine Lesart, die
ich hier nicht billigen möchte. Gewiss kann man ja beides
„exercitum allquo inducere" und „exercitum aliquo indicere",
letzteres in der Bedeutung „ein Heer Irgendwohin beordern",
sagen. Für letzteres mögen z, B, Stellen dienen, wie Liv. IV, 25.
„intericn Romae principes plebis coetus indicere in domos tribu*
norum plebis" oder X, 38, 3. „excreiius omnis Aquiloniam est
indictus". „Induci", das wir im Medic. und Einsiedl., allerdings
in verschiedener Wortstellung, finden, , dürfte sich gerade dadurch
als eine darübergeschriebene Erklärung /indictum^ erweisen lassen,
die dec . Schreiber des Paris, ats solche erkannt und nach seiner
Gewohnheit weggelassen hat, „inductum" aber ist die Conjeciur
erst späterer Abschreiber, Weissenborns Bedenken, „dass sich
das streitige Pomptinische Gebiet nicht wohl Kum Sammelplatze
des Heeres geeignet habe", Ist, glaube ich, nicht stark genug,
dass wir von der besten handschriftlichen Überlieferung abgehen
sollten.
13, 3, caedem cernebat PE
caedem credebat alibi cernebat WM.
Diese Stelle ist für die Treue des Abschreibers des Medic
recht charakteristisch durch das den beiden Lesarten „credebat"
Und pCernebat" hinzugefügte „alibi". Im Stammcodex des Wormac.
und Medic. scheint nun freilich die erste Hand „credebat" gehabt
zu habeo, das auch Hertz in den Text aufgenommen hat. Allein
da auch „cernebat" durch die beiden vorzüglichsten Codices
geboten wird und „credebat" hier nicht wohl Jene Bedeutung
des „Glaubens" hat, die hier erforderlich ist, so werden wir
„cernebat" den Vorzug geben, das den Schrecken der Soldaten
überaus lebhaft malt. Es ist schliesslich mit Sicherheit an-
zunehmen, dass „credebat" weit eher eine Erklärung von „cer-
nebat" ist, als umgekehrt.
18, 7. circumspectabitis MP
circumexspectabitis L !I. Voss. I,
Die Dittographie ist hier nur in jüngeren Handschriften
ersichtlich, und es ist klar, dass „circumspectabitis" durch „ex-
spectabitis" erklärt werden sollte, worauf ein unachtsamer Schreiber
beide Präpositionen miteinander verband und in das doppelte
(
Compositum „circumenspectare" vereinigte, das sonst nirgends
nachzuweisen ist.
24, 5. Camillus subiectus L I. H II. RF recc.
Camillus sublatus PAUR man. scc.
Camillus sublatus subiectus M
Camillus subvcctus codd. Fall.
Camillus subvcctus sub latus eorum H I.
Auch hier haben wir es mit einer erklärenden Dittographie
zu thun, insofeme im Archet. „subiectus" durch ein darüber-
geschriebenes „sublatus" erklärt werden sollte. Und in der That
ist der Ausdruck „subicere" aliquem in equum =: „jemanden
von unten auf das Pferd hinaufheben" nicht so häufig und klar
wie „tollere". Immerhin lässt es sich belegen bei Liv, XXXI, 37,
To. „saluti fuit eques, qui raptim ipse desiluit pavidumque
regem in equum subiecit, ferner bei Verg. Aen. XII, 287 und
Stat. Theb. II, 203.
Mit leichter Verderbnis entstand in den codd. Pall. „sub-
vcctus" aus „subiectus", und der Schreiber des Harl. I. hat in
ungereimter Weise coniciert „subvectus sub latus eorum". In
der Aufnahme von ^subiectus" sind alle Herausgeber einig.
35, 2. ducturura ne patres M
ducturum ait ne patres P
ducturum ut ne patres L I. H I.
ducturum ait ut ne patres H II. Haverc. Portug.
Die Dittographie findet sich hier nur in den jüngsten
Handschriften, während der Medic. auffallenderweise weder „ait"
■noch das daraus fehlerhaft entstandene „ut" bietet. Und doch
könnte man jenes hier nur dann entbehren, wenn eine längere
direcie oder indirecte Rede folgte, was nicht der Fall ist. „Ait"
ist nach dem Paris, von allen aufgenommen worden.
25, 5. id bellum P
ad bellum M
id ad bellum L I.
Offenbar ist hier die Lesart des Paris, die richtige und ist
„ad" für „id" verschrieben. Aber daraus, dass der Leid. I. beide
Lesarten bietet, geht hervor, dass seine Quelle auf den Medic,
und Paris, zurückweist.
27, 6. aliis atque aliis M man. sec. P
aliis atque que alüs M man. pr.
aliis a[que quae alüs H I.
Die erste Hand des Medic. bietet die aus Versehen des
Schreibers entstandene Dittographie, die von der zweiten Hand
'<
— 7 —
richtiggestellt wurde. Interessant ist es, aus der sinnlosen Lesart
des Harl. L, die ohne Zweifel auf die Dittographie des Medic.
hinweist, zu schließen, wie nahe verwandt M und H I. sein
müssen.
28y 8. ad delendam memoriam dedecoris MFR
ad delendam memoriam cladis dedecoris PAU
Zunächst sei zur handschriftlichen Überlieferung bemerkt,
dass der cod. Einsiedl. die Dittographie dts P gehabt zu haben
scheint, da in seiner vor „dedecoris'' befindlichen Lücke einige
Buchstaben, offenbar „cladis'', radiert erscheinen. Es ist leicht
möglich, dass die Dittographie im P durch ein Versehen des
Schreibers seines Stammcodex verschuldet wurde, der auf das
unmittelbar vorhergehende „memoria cladis" abirrte, aber auch
die Annahme, in dem zweiten „cladis" eine Erklärung für das
in seiner Bedeutung weitere „dedecoris*' zu erblicken, ist nicht
zurückzuweisen. Für die Gestaltung des Textes, der hier nur
auf dem M basieren kann, ist dies gleichgiltig. Weissenborn
und Zingerle bieten allerdings „cladis".
32, 6. imber diremit MP
imber diredemit H I.
An der Überlieferung des M ist natürlich nicht zu rütteln.
Ganz in ähnlicher Weise steht dirimere bei Liv. VI, 8^ 7. und
XXVIL, i3.^Drakenborch, der die Dittographie des Harl. erkannte,
sah in der Oberlieferung desselben „diremit" und „redemit" mit-
einander verschmolzen. Allein, was „pugnam redimere" heißen
soll, ist mir völlig unklar. Vielleicht hat die Vorlage des Harl.
de
geboten: j^ji-emj^ und sollte „demit" als historisches Präsens
eine Erläuterung für „diremit" sein.
VIL Buch.
I, 8. mors quam matura tarn acerba P
mors quam ui matura tam acerba M man. i.
mors quam uis matura tamen acerba M man. 2.
mors quamuis matura tamen m quam nemo sie
matura tam FL I. H I.
Diejenigen Herausgeber, welche, wie Drakenborch, Aischefski,
und Hertz, hier der Lesart des P folgen, nehmen im M und
den anderen Handschriften eine Dittographie an. Für die Auf-
nahme der Lesart des M, und zwar von zweiter Hand, hat sich
Madvig entschieden, und ich möchte ihm mit Zingerle nur bei-
pflichten. Der Tod derjenigen, die, um so zu sprechen, für den
Tod nicht reif sind, ist „mors acerba''; diesem gegenüber steht
i
der Tod derjenigen, die durch ihr hohes Alter die erforderlichen
Lebcnskräfle bereits verloren haben, d. i. ^mors matura". An
unserer Stelle hat „mors maiura" die Bedeutung ^gereifter,
später Tod". Der Tod des Camillus, der sich um Rom unsterblich
verdient gemacht hatte, wurde, obwohl er hochbetagt, oSmlich
80 Jihre alt, starb, dennoch von dem römischen Volke schmerz-
lich empfunden. Den scharfen Gegensatz, in dem hier „matura"
und „acerba'' stehen, drückt „quamvis-tamen" viel besser aus
als „tam-quam". Berücksichtigt man die Lesart der ersten Hand
des 'M im Zusammenhang mit der des P, so wird man im
Archet. annehmen dürfen „tam"= „tarnen", und so hat der
Schreiber des P entsprechend dem „tam" im zweiten Gliede
„quam" im ersten Gliede geschrieben. In den Lesarten des Flor.,
des Leid, und Harl, und anderer noch jüngerer Handschriften
liegen Erklärungsversuche des missverstandenen „maiura" vor,
wie z. B. der cod. Haverc, schreibt; „mors, quam nemo sie
maturam quam acerbam flevit".
2, 1 1 . quae exodia FH 11. recc.
quae exordia L I. et II. R
quae unde cxordia P
quae inde exodia A
quae deinde exodia U
unde exodia que exordia M
Die Dittograpfiie, vor der sich an dieser bekannten und
literarhistorisch bedeutsamen Stelle jüngere Handschriften wohl
gehütet haben, ist deutlich aus dem M und Pzu ersehen. Zu-
nächst ist das von der Handschrift gebotene „exordia'' kaum
als eine Erklärung für „exodia" anzusehen, sondern dürfte von
den Schreibern, die „exodia" nicht verstanden, statt dieses gesetzt
und später corrigiert worden sein. Es ist für den Schreiber des
P charakteristisch, dass er aus dem Gleichlaute der beiden
Worte, die nebeneinander standen, die Dittographie erkannt
und nur „exordia" aufgenommen hat, während der M beide
bietet. Aber die Dittographie erstreckt sich in beiden Hand-
schriften noch weiter auf „quae" und „unde", die beide Hand-
schriften miteinander verbunden bieten. Jedenfalls war hier
schon der Archet. verderbt, und man wird vielleicht daraus,
dass „unde" in jüngeren Handschriften bald fehlt, bald als
„inde" erscheint, schUetien dürfen, dass es der genuinen Lesart
überhaupt nicht angehört habe, worauf auch die Lesart des
H II., die Madvig aufgenommen hat, führt. Darnach schließt
sich der erklärende Relativsatz unmittelbar an die vorausgehenden
Worte an und besagt: „Und diese scherzhaften, dem Mimus
eingeflodjlenen Iniprovisatiaueu wurden späterhin exodia ge-
nannt".
— 9 —
3, 4- ^Ä religione MP
ea qua religione L I.
eaque religiöse L II. Voss. al.
DieDittographie ist hier nur in jüngeren Handschriften
ersichtlich, vor allen anderen im L I., dessen Schreiber neben
dem ursprünglichen ^ea" das müßige „qua'' gefunden und in
den Text aufgenommen "zu haben scheint; noch jüngere Hand-
schriften haben^ da in „ea qua religione" ein Fehler offen zutage
lag) daraus gemacht „eaque religione*'^ woraus sich die Ab-
hängigkeit derselben vom L J. mit Sicherheit ergibt.
lo, 2. Titus Manlius P
Publius Titus Manlius M
Es ist eine bemerkenswerte Erscheinung, dass der M sehr
häufig gerade in Pränomina Dittographien bietet, wo gar keine
Veranlassung hierzu vorhanden ist. Daraus dürfte man bei der
Treue des Schreibers des M schließen können, dass schon der
Archet. in dieser Hinsicht vielfach verderbt war. An unserer
Stelle ist das Pränomen „Titus" nicht zweifelhaft, da wir noch
in demselben Capitel § 4 dieselbe Person mit Titus Manlius
bezeichnet finden. Für den verständigen Schreiber des P ist es
bezeichnend, dass er an ähnlichen Stellen (vgl. die Dittographien
zu II, i5, I., III, 24, 2. und 31, 5. IV, i3, 6. und 21, 10. V,
8, I,) im Gegensatze zum M immer nur ein Pränomen . bietet.
i3, II. ut capere arma iuberet PF
armaperet arma iuberet M
Dass hier schon der Aichet. verderbt gewesen ist, geht
meines Erachtens aus der Lesart des M hervor. Diese unter-
scheidet sich von der Lesart des P zunächst dadurch, dass „ut"
fehlt, und ich möchte im Gegensatze zu Aischefski, der in
„armaperet*' die Form „caperet'' und weiterhin durch Conjectur
„caperent" vermuthet, glauben, dass in dem „t" von „armaperej"
4as fehlende „ut" zu suchen sei, dass also auch der Medic. in
Übereinstimmung mit dem Paris, neben „iuberet" die Form des
Inf. „capere" bietet. Nur nebenbei sei bemerkt, dass der bloße
Inf. bei „rubere" durchaus dem livianischen Sprachgebrauche
entspricht, vgl. Liv. I, 12, 7; VII, 3o, 20; X, 9, i. Die Dupli-
cität von ^arma" in der Lesart des M scheint von der ungewissen
Stellung dieses Wortes herzurühren, und es ist schwer, sich zu
entscheiden, ob man „capere arma" oder „arma capere" lesen
soll. Die Herausgeber sind mit Ausnahme Alschefski's dem Paris,
gefolgt.
14, 1. cernebat cod. Voss.
censebat P m. 2. AU
cernebat censebat MFL I. R
i
— 10 —
Mit einer ähnlichen Stelle hatten wir es oben VI, i3, 3.
zu thun, wo das Glossem „credebat" zu dem ursprünglichen
„cernebat" in den Text gesetzt wurde. Dass beide Lesarten hier
möglich sind, wird man gewiss zugeben müssen, aber nach
meiner Ansicht ist es eben so sicher, dass „cernere" mit dem
acc. c. inf. in der Bedeutung „der Ansicht sein" gut livianisch
ist und weit eher zu einem Glossen veranlasst hat als umgekehrt
„censere". Ich verweise hier nur auf Liv. VI, 12, i. und 25, 7.
XLII, 18^ I. Aber ich glaube gar nicht, dass an unserer Stelle
ein verbum iudicandi erforderlich ist, sondern ich meine viel-
mehr, dass „cernere" in seiner ursprünglichen, materiellen Be-
deutung „schauen, sehen" hier ganz am Platze ist.
Die Wirkung der Rede des TuUius, die Begeisterung aller.
Soldaten, die ungestüm in den Kampf zu ziehen verlangen, die
sieht man wohl mit den Augen und braucht sie nicht erst zu
erschließen. Madvig, Weissenborn (Text) und Zingerle haben
im Gegensatze zu den anderen „censebat" aufgenommen.
16, I. scivit accepit M
scivit accepitque PF al. scivit acceptique L
Schon Madvig hat in seinen „Emendationes" darauf auf-
merksam gemacht, dass hier eine Dittographie vorliege. Aus-
schlaggebend dürfte wohl für die Annahme einer solchen der
Umstand sein, dass der M beide Verba einfach nebeneinander
bietet, so dass das dem „accepit*' angehängte ^que" erst spätere
Zuthat zu sein scheint. Ich muss gestehen, dass „accepit" ganz
nach einer Erklärung für das in seiner Bedeutung charakteri-
stische „scivit'* (verfassungsmäßiges Beschließen seitens des
Volkes) aussieht und ich mich darum bloß für „scivit'' aus-
sprechen möchte, wofür sich auch Zingerle entscheidet.
21, 6. meriti aequitate curaque sunt MP
meriti aequitate curaque sunt meriti sunt L I. H I.
Die Dittographie liegt hier in den beiden zuletzt bezeich-
neten Codices vor und ist an der Richtigkeit des von M und P
gebotenen Textes nicht zu zweifeln. Entstanden scheint mir die
Dittographie dadurch zu sein, dass ein Schreiber die räumlich
getrennten, aber zusammengehörigen Worte „meriti" und „sunt"
für den Leser oberhalb des Textes nochmals^ und zwar unmittelbar
nebeneinander schrieb, so dass sie dann in zweifacher Gestalt
in den Text des Leid, und Harl. gelangten.
24, 5. propulistis M m. 3. P
pepulistis cod. Portug. Haverc.
propepulistis M m. i.
Für die Aufrechthaltung der Lesart der ersten Hand des
M, also der reduplicierten Perfectform des Compositums „pro-
TV
— 11 —
pellere'' ist Aischefski eingetreten^ indem er in diesem Falle die
Autorität des M gegen jene späterer Grammatiker vertheidigt.
Allein die Reduplication für das Perfectum in Composita von
„pellere'' lässt sich meines Wissens auf Grund guter handschrift-
licher Überlieferung nicht nachweisen. An unserer Stelle führte
mich die Lesart jüngerer Handschriften, welche das verbum
Simplex bieten, auf die Vermuthung, dass in „propepulistis''
beide Lesarten „propulistis" und ^pepulistis" miteinander ver-
pe
schmolzen seien /propulistis') ^^^ ^^^ Aufnahme des Compo-
situms haben sich mit Recht außer Aischefski alle Herausgeber
erklärt.
3a, 3. nunc misericordia MP
his misericordia L I.
his nunc misericordia H I.
nunc his misericordia Voss. II.
Es ist bemerkenswert, dass M und P von jeder Verderbnis
frei sind, während schlechtere Handschriften das hier völlig
unverständliche „his" in verschiedener Stellung zu ^nunc" bieten.
Wahrscheinlich hat zur Entstehung von ^his" das darauffolgende
„(mis)ericordia'' beigetragen; einmal fehlerhaft geschrieben,
wurde es dann bald vor, bald nach „nunc" in den Text ein-
geflickt und hat im L I. dieses sogar ganz verdrängt.
3o, 19. superet P
superat Mm. r.
superaet M m. 3.
In der Lesart der dritten Hand des M sind Indicativ und
Conjunctiv (superat, superet) miteinander verbunden, wie wir
<ües IV, 60, 2. („iuvareba.t") constatieren konnten. Dass an
unserer Stelle der Conjunctiv unbedingt erforderlich ist, ist
War. Dass besonders die dritte Hand des M diverse Lesarten
miteinander verbunden hat, ist eine Erscheinung, auf die ich
hier besonders hinweisen möchte.
37, 2. binisque tunicis MPAU
privisque binisque tunicis FLI. H I. Voss. II. R
Nur jüngere Handschriften bieten hier die Dittographie,
M und P sind davon frei. Freilich bietet P als Randcorrectur
„privisque tunicis", und das ist sehr wesentlich, da gerade die
Randcorrecturen dieses Codex oft die richtige Lesart enthalten.
Von den Herausgebern ist diese Stelle verschiedentlichst behan-
delt und emendiert worden, und ich erkläre gleich, dass ich
hier der Ansicht Aischefskis folge, der im Anschlüsse an jene
Randcorrectur des P liest: „singulis bubus privisque tunicis".
'*>.'
d
T^^
— 12 —
Die Begründung Aischefskis ist nach meiner Ansicht ganz zu-
treffend, und darum verweise ich hier bloß darauf. Nur möchte
ich gegenüber der Lesart von Hertz, Weissenborn und Zingerle
„bubus privis binisque tunicis", wobei das vorausgehende ^sin-
gulis*' zum Opfer gefallen ist, bemerken, dass in der ganzen
Stelle nur das Wort „privis" in seiner archaistischen Bedeutung
einer Erklärung zu bedürfen schien, was durch „binis" geschehen
sein dürfte. Der Versuch Drakenborchs aber, mit Gelenius
„binisque privis tunicis'* zu lesen, ist lateinisch unmöglich.
VIII. Buch.
I, 4. tempestas eos neutro inclinata spe diremisset P
tempestas eos numen neutro inclinata spe diremisset M
Die Dittographie liegt hier nur im M vor, indem sich in
seiner Lesart ^tempestas'' neben ^numen" als Subject in dem-
selben Satze findet. „Tempestas" in der Bedeutung „Gewitter-
sturm" ist, auch bei Livius, nicht so selten (vgl. Liv. I, 16, i.)
und hat hier in Verbindung mit „diremisset" (vgl. die Ditto-
graphie VI, 32, 6.) gewiss seine volle Berechtigung; durch
„numen" aber wollte der Erklärer die im Gewittersturme hervor-
tretende Gewalt einer „Gottheit" besonders betonen und auf
diese zurückführen. Dass zwischen beiden Lesarten im M „eos"
eingeschoben ist, hat nichts zu bedeuten.
9, I. iocineris PL I.
ioiecineris M
Von „iecur'* existieren drei handschriftlich beglaubigte
Genetivformen, nämlich „iecoris", „iocineris" und „iecinoris''.
Von diesen ist die erste zweifellos Cicero eigen, die zvveite, wie
es scheint, Livius (vgl. XXX, 2. caput iocineris defuit, so ge-
schrieben im cod. Put., Colb. und Bamberg., XLI, i5. quod
Caput iocineri defuisset, so geschrieben im cod. Laurish.), In
der Lesart des M sind nun, was die erste Silbe des Wortes
betrifft, zwei Formen miteinander verbunden und dürfte hier
wohl aus dem oben angeführten Grunde „iocineris" einzusetzen
sein. Nur Drakenborch hat sich für die bei Charisius beglaubigte
Form „iocinoris" entschieden.
17, 12. Lucio Papyrio P
Publio Lucio Papirio M
Wieder bietet der M zwei Pränomina nebeneinander, von
denen nur das zweite „Lucio" das richtige sein kann; denn
unter den Vertretern der gens Papiria trägt keiner das Pränomen
„Publius". Im Anschlüsse an früher behandelte Dittographien
►- f^
'W/ :
— 13 —
erwähne ich, dass im M gerade diese beiden PrSnomina con-
fundiert sind.
24f 9. congressum obtruncat ML U Harl.
coDgressus obtruncat P
congressus congressum obtruncat cod. Lot. IV.
M und P bieten hier verschiedene, aber grammatisch gleich
gut mögliche Lesarten, die der Schreiber des Lovel. miteinander
verbunden hat. FQr die Entscheidung ist es nothwendig, auf
den Grund des Entstehens der beiden Lesarten zurückzugeben.
Nehmen wir an, dass der Archetypus mit der bekannten Abbre-
viatur ^congressiT* geboten hat, so mochte der Schreiber des
P das Kürzungszeichen übersehen und entsprechend dem zu-
nächst stehenden „obtruncat" an den Nominativ „congressus''
denken, während der sorgsame Schreiber des M thatsächlich
»congressü** bietet
Nehmen wir dagegen an, dass der Archet. „congressus"
geboten habe, so ist es kaum möglich, die Lesart des M zu
erklären. Deshalb schließe ich mich mit Madvig und Zingerle
der Lesart des M an.
25, 12. successisset inceptius P m. i.
successisset inceptu P m. 2. ARF
successisset inceptum is M
An dieser Stelle haben M und P die Dittographie des
gemeinsamen Stammcodex aufgenommen. Wir haben uns zwischen
den zwei miteinander verbundenen Lesarten „st successisset
inceptis'' und „si successisset inceptum" zu entscheiden. Nun
ist freilich die gewöhnliche und classische Ausdruckswetse mit
persönlicher Construction „aliquid succedit". So sagt, abgesehen
von den Beispielen bei Cicero und Caesar, Liv. XXIV, 19, 6.
neque satis in ceptum succederet, XLII, 58, i. postquam inceptum
non succedebat. Allein auch die unpersönliche Construction
^alicui rei succedit" hat Livius angewendet und allem Anscheine
nach häufiger als die erste. So sagt er XXI, 7, 6. ita haudqua-
quam prospere coeptis succedebat, XL, 11, ro. si facinori eorura
successerit. Derartige Constructionen hat Livius im Gegen-
satze zu Cicero gerne angewendet, was wir bereits oft hervor-
heben konnten. Darum sehe ich mit Gronov und Hertz in der
Lesart „inceptum** ein die ungewöhnlichere Construction er-
klärendes Glossem; denn umgekehrt wird wohl niemand glauben,
dass „successisset inceptum'* erklärt worden sei durch „successisset
inceptis". Der Archet. dürfte also geboten haben jn^eptis ^^"g®'"^^
schreibt „inceptum".
— 14 —
27, 9- naittantur PAU
mittuntur H I. L I. RF
mitteantur M
Zunächst ist die Frage zu erledigen, ob mit dem Harl.
und Leid.y denen Madvig^ Zingerle und andere gefolgt sind, der
Indicativ an dieser Stelle den Vorzug vor dem Gonjunctiv ver-
dient.
Ich ziehe den letzteren vor, weil, abgesehen von der hand-
schriftlichen Überlieferung des M und P, die nur an einen
Conjunctiv denken lässt, der Schriftsteiler selbst durch das an
^legati" angehängte 7,que" das gleiche logische Verhältnis der
beiden Sätze zu „decernitur" anzeigte^ mithin beiderseits den
Conjunctiv setzte. Wie freilich Harl. und Leid, zum Indicativ
gelangten, ist kaum zu ermitteln. Eine Dittographie scheint mir
im M vorzuliegen, dessen Lesart den Conjunctiv Präs. „mittantur"
und Impf, „mitierentur" (letzteren allerdings verstümmelt) bietet.
Ich billige hier vollständig die Bemerkungen Aischefskis, der
„mittantur" in den Text aufgenommen hat und die Stelle fol-
gendermaßen übersetzt: „Da die allgemeine Aufregung auch
besonnenere Gemüther mit fortriss, so wird der Beschluss gefasst,
dass das Bündnis mit den Samniten erneuert werde, und dass
sogleich deshalb Gesandte an sie abgeschickt würden". Der
Wechsel der Tempora in den Conjunctiven ist bei Livius nicht
befremdend (vgl. IV, 19, 2.), zumal nach historischem Präs. Das
„e" in „mitteantur" kann ich nur als ein Bruchstück des Coni.
Impf, „mitterentur*' erklären, wobei die Silbe „re" ausgefallen
ist, was, wie Aischefski zu dieser Stelle zeigt, im Med. öfters
der Fall ist. Der Coni. Impf, aber ist hier in Beziehung auf
das vorhergehende „renovaretur** eine Correctur für den Coni.
Praes.
35, 6. insultabas cod. Pal. I. III. Lov.
exsultabas P cod. Klock.
exinsultabas ML I.
In der Lesart des M und Leid, sind zwei Lesarten mit-
einander verbunden. „Exsultare" mit dem Ablativ ist ungemein
häufig, während „insultare" mit der gleichen Construction in der
dem ersteren fast gleichkommenden Bedeutung „auf Grund einer
Sache frohlocken" sehr selten ist. Doch stehen hiefür immerhin
zwei Stellen zur Verfügung, und zwar Liv. VI, 23, 8. „hostis
. . . iam minime toleranda superbia insultat" und Verg. Aen. X,
20. „cernis ut insultent Rutuli?" Deshalb sehe ich in „exsul-
tabas" eine Erklärung des ungewöhnlicheren, aber an dieser
pathetischen Stelle wohl möglichen „insultabas", das allerdings
bisher von keinem Herausgeber in den Text aufgenommen
wurde.
IX. Buch.
2, I. casrra . . ducit P Voss. II. Lov, IV. (margim P m. 2.
adscriptum est „locBl")
castra . . ducit locat M
castra . . locat ducit Voss. I.
Die unzweifelhafte Dittographie, die hier in mehreren
Handschriften vorliegt^ ist, was ihre Entstehung betrifft, vOlIig
unverständlich; denn es ist ganz unmöglich, „castra ducere"
zu sagen oder daran zu glauben, dass ein tändelnder Schreiber
„ducit" als Erklärung für „locat" hinzugefügt habe. Möglich ist,
was Drakenborch andeutet, dass ein Corrector im Anschlüsse
an d\e anderen historischen Präsentia der Periode das voraus-
gehende „exercitu educto" liurz durch „ducit" ausdrückt, das
spSterbic in den Text gelangt ist. Jedenfalls war hier schon der
ArcheL verderbt.
3, 12. quiescere nesciat MP
quiescere nequeat Lov. II.
quiescere nequeat nesciat Voss. II.
Die Dittographie, die hier im cod. Voss. II. vorliegt, ist
sichtÜcherst in jüngeren Handschriften entstanden, wahrscheinlich
indem man für „nesciat" eine Erklärung bieten wollte. Allein
„scire" und „nescire" findet sich öfters in der Bedeutung von
„posie" und „non posse-ncquire", so z. B, Hör. A. poet, 389,
Ovid. ei Ponlo Ep. III, 23, Prop. Eleg. V, 36. und Liv. IX, 4.
3. „quoniam ne victi quidem ac capti fortunam fateri scirent".
Die Herausgeber haben sich insgesammt der Lesart der besten
Handschriften angeschlossen.
4, 16. maiores vestri MP
maiores nostri codd. recc.
maiores ve nostri L I.
Auch hier zeigen unsere besten Handschriften keine Spur
der im Leid. I. erhaltenen Dittographie, Drakenborch hat darauf
hingewiesen, dass Lentulus, nachdem er vorher § 8 gesagt habe:
„patrem suum in Capitolio unum non fuisse auctorem senatui
redimendae auro a Gallis civitatis", hier nicht wohl sagen könne
»niaiores nostri". Weiters entspricht „vestri" der kräftigen An-
rede viel besser und verdient darum entschieden den Vorzug
''or „nostri", das eine jener müßigen Correcturen ist, die wir
schon so oft angetroffen haben.
5, 7. lapsos M m. 2. FLI, Harl.
missos lapsos M m. i. P
• — 16 —
Ohne Zweifel sind beide Ausdrücke grammatisch möglich
und der eine die Erklärung des anderen. Zunächst ist nach
meiner Ansicht „missos" prägnanter und stärker als „lapsos",
das mir zu schwach zu sein scheint^ iudem die römischen
Soldaten mit Thieren verglichen werden, weil sie durch den
sorglosen und unpraktischen Feldherrn gleichsam in die Falle
hinein commandiert wurden. Ferner ist „miissos" gewiss er-
klärungsbedürftiger als ^lapsos", weshalb ich mich mit Madvig,
Hertz und Zingerle nicht einverstanden erklären kann, die^lapsos**
in den Text aufgenommen haben.
6, 2. vulnerati quidam M
vulnerati quidem P
vulnerati quidem quidam L I. Voss, I.
Dass nur die Lesart des M richtig sein kann, ist klar; die
Lesart des P ist sicherlich einem Versehen zuzuschreiben. Beide
Lesarten sind im L 1. und anderen jüngeren Handschriften ver-
einigt, woraus deren gemeinsame Abhängigkeit von den beiden
besten Handschriften erschlossen werden kann.
14, 12. e castris MP
a castris Voss. 11. Lov. III.
ea castris L L
Auch hier bietet nur der L I. eine Dittographie, während
unseire besten Handschriften eine einzige, und zwar die richtige
Lesart, bieten. Die im Lager selbst plündernden Soldaten werden
„e castris*' und nicht „a castris*^ gejagt. Veranlassung zur Ditto-
graphie dürfte die Correctur eines Schriftfehlers gegeben haben.
18, 19. multi fuissent P
militi multi fuissent M
Die Dittographie liegt hier nur im M vor. Der Gegensatz,
der auf dem Vergleiche zwischen Macedoniern und Römern
einerseits, Alexander und römischen Größen anderseits beruht,
verlangt gegenüber dem vorhergehenden „unum Alexandrum'*
nothwendig „Romani multi*'. Mit „militi" ist natürlich nichts
anzufangen, und man hat daraus das ebenso unmögliche „milites"
gemacht. „Militi" ist ein ganz nahe liegender Schreibfehler und
schon im Archet. in „multi" corrigirt worden; aber während
der Schreiber des M beide Wörter ahnungslos aufnimmt^ hat
der des P nur das richtige aufgenommen.
21, 4. ad circumvenieundum MP
Hier sind im M und P die ältere und jüngere Form des
Gerundiums (circumveniundum — circumveniendum) miteinander
verbunden. Thatsache ist, dass Livius, abgesehen von sacralen
— \7 —
und stereotypen Formeln, in der Regel nur die jüngere Form
des Gerundiums bildet. Und doch möchte ich mich hier gegen-
über rZingerle mit anderen für ^die ältere Form entscheiden,
weil man kaum annehmen kann, dass ein Schreiber oder Gor-
rector die vulgäre durch die alterthümliche Form habe ersetzen
wollen.
27, 14. perfugerunt MP
cffugerunt Fr. Haverc. m. 2.
perefifugerunt L I. Voss. ü. al.
Nur in jüngeren Handschriften sind hier zwei Formen
„perfugerunt" und „effugexunt" miteinander verbunden, deren
Schreiber beide in verschiedenen Vorlagen fanden. Dass die
Lesart upjserer besten Codices den Vorzug verdient, ist klar,
da es sich hier um ein „Zuflucht nehmen'' handelt, was ja
durch „perfugere" ausgedrückt wird, zumal nach einer verlorenen
Schiacht, vgl. Liv. V, 38, 9. ^maxima tarnen pars incolumis
Veios perfugit."
28, 8. insequentes consules M. Valerius P. Decius M. Va-
lerio P. Decio consulibus MP cod. Klock.
insequentes consules M. Valerius P. Decio consu-
libus L I. Voss. II. al.
Die Dittographie, die sich hier in allen Handschriften vor-
findet, ist durch die bei Livius officielle Aufzählung der neu
gewählten Consuln verursacht. Während er nämlich sonst die
Namen derselben in verschiedener Form gleich zu Beginn des
Capitels anzuführen pflegt, fügt er dieselben an unserer Stelle
als Subject an den Schluss des vorangehenden Capitels und
beginnt die Erzählung der Ereignisse des neuen Jahres^ ohne
die Namen der neuen Consuln anzuführen. Dieser Umstand
scheint es veranlasst zu haben, dass man zunächst über ^in-
sequentes consules M. Valerius P. Decius'* das, was man er-
wartete, nämlich „M. Valerio P. Decio consulibus" schrieb. Der
Leid, und andere bieten Bruchstücke beider Redactionen. Jüngere
Handschriften endlich haben aus „insequentes*' das gewöhnlichere
„insequenti anno" gemacht. Allein es ist offenbar; dass alle
diese Correcturen unnütz und überflüssig sind.
29, 10. religionem facere MP cod. Klock.
religionem adferre L II. Voss. I. al.
religionem adferre facere L I. Pal. I. III. cod. Thuan.
Beide Verbindungen „religionem facere" und „religionem
adferre = Bedenken erregen" sind möglich und ist die letztere
gewöhnlicher und classischer als die erste, worauf schon Gronov
hingewiesen hat. Und doch wird man hier an „facere'' festhalten
^^■^ .j>gr-i
— 18 —
fottsseo, weil es die besten Handscbrifteo bieten und durch
«ajferre'* erklärt worden' zu sein scheint. Jüngere Handschriften
Haben, indem sie ^^adferre" halten wollten« in geschickter Weise
^fadle*' aus „facere" gemacht.
39, 8. ad primos P m. 2. Pal. If. Harl.
ad proximos P m. i. FL I. Lov. IV. al.
et primos proximos M cod. Gaertn.
Es unterliegt keinem Zweifel, dass ^primos" die richtiige
Lesart ist. Denn nachdem die zweite Reihe der Cohorten aa
die Stelle der ersten getreten wair (TgL oben ^fit ex secnnda
'prima acies"), sitzen die Reiter ins Momente der höchsten Ge-
fahr^ weil sie sonst nicht hellfen k5Q:;ten, von ihren Pferden ab
und dringen zu Fuß von ruckwirts in die Torderste Reihe vor,
wo sie den kräftigsten und entscheidenden Beistand leisten
konnten. Dies drückt Livius durch die Worte aus ^ad fMimos
ordines peditum* per arma, per corpora evaserint". So sag;t
^esar bell. Gall. VII, 62. ^cum primi ordines hostium . . con-
cidissent" und Curtius VII, 4. „in primos ordines adeqnitavit^.
^Proximos" dürfte eher durch Verwechslung mit ^primos"' in
den Text gekommen sein als für eine Erklärung von ^primos''
angesehen werden müssen.
44y 13. perculsum iam fama bestem M m. 4. recc.
fame L I. II. Voss. I. II. H. 1.
fama fame M m. i.
famae P.
Zweifellos kann an dieser Stelle nur „fama" stehen, was
sich aus dem Zusammenhange der Stelle von selbst ergibt.
Schon der Archet. hat hier die Dittographie, wahrscheinlich in
der Gestalt r geboten, worauf die Lesart des P schließen
lässt, in der, wie im M, beide Lesarten „fama" und „fame"
miteinander verbunden sind.
X. Buch.
3, 2. Cilnium genus P m. i. L II. Voss. I.
civium Cilicium genus M
civium Cilnium genus L I. Lov. IV.
Die Fülle von Varianten an dieser Stelle (civium, Cilicium,
Licinium, Calvinum u. a.) beweist, dass die Schreiber von der
gens Cilnia, deren bekanntester Vertreter Maecenas ist (vgl.
Tac. Ann. VI, 5.), keine Kenntnis hatten und so auf die wider-
\
— 19, —
sinnigsten Correcturen verfielen. Der Schreiber des P hat mit
richtigem Verständnis die ursprüngliche Lesart festgehalten.
' . 5y i3. i^icinio genere P • > .
Licinio Jacilnio genere M.
Für die Dittographie an. dieser Stelle gilt das eben Gesagte,
•wenn «ucfa der M hier für das gleiche Wort wieder ganz andere
Lesarten bietet und auch der P in den Fehler der anderen
Handschrifteu verfallen ; ist.
6j 3. Romae quoque plebem quietam et exhoneratam de-
ductä in colonias multitudo praestabat P
quietam et exoneratam deductam etc. M.
'^ • ■
Mit emer kleinen Änderung hat man bis Madvig gelesen:
„plebem quietam et exoneratam deducta in colonias multitudo
praestabat", wobei „quietam et exoneratam" zu ^plebem",. „de-
ducta" aber zu „multitudo" gezogen wurde. In dieser Verbin-
Jung fällt „exoneratam" in der Bedeutung „entlastet" auf, zu-
nächst weil der Schriftsteller im vorhergehenden und in diesem
Sätze . ausschließlich von der Ruhe spricht, die auswärts und
im Innern des Staates eingetreten war, was durch „quietam"
hinlänglich bezeichnet ist, dann weil im Zusammenhange damit
das .allgemeine „exoneratapa" keine rechte Beziehung hat. Des-
halb hat Madvig hier eine Dittographie angenommen und liest:
„plebem quietam exonerata in colonias multitudo praestabat".
Darnach hält er das überlieferte „deductam'' für eine ^bereits im
Archetypus stehende Erklärung von „exoneratam", und that-
sächlich findet sich „exonerare" in der gleichen Bedeutung wie
yj'deducere", z. B. Tac. Hist. V, 2. „multitudinem proximas in
terras exoneratam". Dass man. frühzeitig die. Stelle nicht ver-
stand, beweist nebst der falschen Beziehung von „exonerata"
zu „plebem" auch die infolge dieser noth wendig gewordene
Aufnahme von „et", welches übrigens im Voss. II. fehlt. Die
Annahme Madvigs, der ich mich anschließe, ist nach meiner
Ansicht sehr wahrscheinlich«
9, 8. locus erat arduus P
locus erat arduus altus ML I. Voss. II.
In der Lesart des M ist die asyndetische Nebeneinander-
stellung der Adjectiva „arduus" und „altus" höchst auffallend,
und die Steigerung von „arduus", die in den folgenden Worten
„atque in parte una praeceps" liegt, wäre durch „altus" in
störender Weise unterbrochen. Man wird deshalb besser der
Lesart des P folgen und „altus" für eine überflüssige Erklärung
von „arduus" halten.
2 *
i
— 20 —
i3, I. Fulvius COS. eos M
Fulvius cons. eos P
Die hier bereits im Archer, anzunehrpen.de Dittographie
cos»
beruht offenbar darauf, dass der Schreiber desselben ^^^ vor-
&a4 ^^^ beide Wort er in den Text aufnahm, oder dass diese
Correctur im Archet. selbst erst vorgenommen wurde. Jüngere
Handschriften haben, da deren Schreiber „eos" als falsch erkannten^
„eo", das ebenso sinnlos ist wie „eos".
14, 21. capti a c c c ferme M
d
capta a c c c fermes P
capti ad trecentos ferme L II. Voss. I.
Die Dittographie, die hier in jüngeren Handschriften vor-
liegt, ist durch den Paris, veranlasst, in welchem die Zahl durch
Correctur des „a** in „d", so dass „ociingenti" zu lesen ist,
richtiggestellt wurde. Jüngere Handschriften verbinden „a" und
^d" zu „ad^' oder sie bieten, wie Leid. I. und Harl., bloß „tre-
centi". Das adverbieile, die Zahl annähernd bestimmende „ad"
ist neben dem folgenden ^ferme" gewiss unerträglich, und auch
die Lesart des Leid. I.^ die Drakenborch aufgenommen hat,
widerspricht entschieden der textlichen Ueberlieferung unserer
besten Handschriften.
i5, I. ni . . . extractus deinde ad certamen fudisset L I.
certamen fuisset P
certamen fuidisset M
certamen fuisset fudisset Voss. I. Lov. I.
W^enn wir von der Lesart „extractus . . . fudisset" aus-
gehen, so lassen sich gegen sie zwei Bedenken geltend machen.
Zunächst kann Decius, der die Apuler in Malevent eingeschlossen '
hatte und vor der Stadt lagerte, hier nicht wohl „ad certamen
extrahi'\ weshalb „extractus'' gewiss Anstoß erregen muss, dann
aber wird man den Mangel eines Objectes zu „fudisset** nur
ungern ertragen. Dieser letztere Umstand war vielleicht Ver-
anlassung zur Lesart des P, in der mit geringfügiger Änderung
„fuisset" aus „fudisset*' gemacht wurde. Nur ist diese Lesart
des P sachlich nicht zu halten; denti in dem Condicionalsatz
mu§s ein militärischer Erfolg des Decius angeführt sein, durch
den er die Verbindung der Apuler mit den Samniten verhinderte,
was durch die Lesart des P nicht ausgedrückt wird. Ich glaube
deshalb, dass Drakenborch mit einer ganz unbedeutenden Än-
derung die Stelle trefflich emendiert hat, indem er schreibt:
„ni . . . extractos deinde ad certamen fudisset".
— 21 —
19, 2o. iam a victoribus P
iam ausiatorib. iam pugnatorib. M m. i.
iam auxiliaioribus Fall. I. III. Voss. IL Lov. IV.
V'^.ranlassung zur Dittographie des M und jüngerer Hand-
schriften hat hier die Verschreibung von „ausiatoribus" gegeben,
das bereits von der dritten Hand des M in „ausiliatoribus''
corrigiert wurde, wodurch sich die Lesart der Pall. und anderer
Codices erklärt. Diese sollte durch „pugnatoribus" erklärt werden.
So wenig aber hier von „auxiliatores" die Rede sein kann^ eben
so wenig passt „pugnatores". Der P bietet die ursprüngliche
Lesart.
23, 9. eodem ferme ritu et haec ara quo illa antiquior
culta est M m. I.
ä
quo M m. 2.
qua cod. Haverc.
quod PL I.
Hier lag bereits im Archet. eine durch Erklärung ent-
standene Dittographie vor. Man erklärte nämlich „quo", das
zum vorausgehenden „ritu" zu beziehen ist, indem man „qua'*
= quam darüberschrieb, wie das die zweite Hand des M zeigt.
Daraus erklärt sich, dass der Haverc. „qua", der Paris, „quod**
bietet, indem „d" statt „a" gelesen wurde.
25, 14. periculum esse P m. 2.
periculos esse M ro. i. P m. i.
(in M ultima litiera „s" inducta et in P peran-
tiqua manu „um" scriptum supra „os").
periculosum esse codd. recc.
Appius will hier offenbar sagen: Wie immer die verbun-
denen Feinde gegen uns operieren mögen, so ist die Gefahr
vorhanden, dass ein einziger Führer sich allen Aufgaben nicht
unterziehen könne. Es ist deshalb ganz unmöglich, hier, wie es
Drakenborch thut, „periculosum esse" halten zu wollen; man
vergleiche übrigens Liv. X, 7, 5. XL, i, 3. XLV, 23, 19. Die
Lesart des M und P von erster Hand und die in beiden Codices
verschiedenartige Correctur derselben lassen vermuthen, dass
schon der Archet. hier durch eine Correctur entstellt war.
25, 14. ne ad omnia simul obire unus non possit MP
ne ad omnia simul adire et obire H I.
Die Dittographie ist hier durch Erklärung entstanden.
„Obire ad aliquid*' ist gewiss ' eine sehr selten vorkommende
Construction, lässt sich aber doch bei Livius selbst belegen,
vgl. XXXI, 21, 9. „cum quibus circumspicere et obire ad omnes
J
— 22 —
hostium conatus posset'\ Viel geläufiger ist „adire ad aliquid",
das in einer Vorlage des Harl. gestanden haben muss: der cod.
Klock. bietet Übrigens an unserer Stelle „subire". Ich zweifle
nicht daran, dass hier M und P die ursprüngliche, wenn auch
seltene Lesart bieten.
29, 3. pro praetorc esst cod. Haverc.
prope esse L I. II. Voss. I. IL al.
prope practorem esse M
prope propraetofem esse P c; Heimst.
Der sich weihende Decius überträgt dem Pontifei Livius
die Führung des Heeres und damit das imperium; vgl. „cui
lictores Decius tradiderat". Hier ist praetor in seiner ursprüng-
lichen Bedeutung ^Heerführer" zu fassen, in welcher es sich
bei Livius öfters findet, vgl. X, 2 5. XXI, 3. Die Dittographie,
die auf den Archet. zurückgeht, ist durch ein leichtes Versehen
entstanden. Man schrieb, nämlich Jpe (d. i. prope) statt Jpr
(d. i. propraetore); da aber ^prope" sinnlos war, so corrigierte
man, und so entstanden im M und P die Lesarten „Jpe ptr"
und ^Jpe }pr". Der Schreiber des cod. Haverc. allein hat die
richtige Lesart hergestellt.
29, 7. verrutis P
verrarisque rutis MFL I.
verarisque ruptis Lov. IV.
Aus der Lesart des M efsehen wir, dass der Archet. ge-
verrutis
boten hat: ^«-:-^„«. Durch Aufnahme von „verutis" erhalten wir
einen dem Sinne der Stelle nicht entsprechenden Gegensatz, als
ob nämlich die „pila" in die „scuta", die „veruta" aber in die
^Corpora" gedrungen wären. Dieser überraschende Gegensatz
ist vom Schriftsteller gewiss nicht beabsichtigt und deshalb die
Lesart des P zurückzuweisen. In der Lesart des ^ ist aber noch
eine zweite, und zwar die ursprüngliche Lesart „rarisque" riebst'
den getrennten Stücken von „ver -^ rutis*' enthalten. I^ieses'
„raris** in der Bedeutung von ^paucis*' ist hier ein tr^eSlicher
Gegensatz zu dem vorausgehenden „plerisque**, wbiüit dieir fol-
gende Conseciitivsatz „ita, ut niagna pars inte^ris, corporibus'
attohiti conciderent** seine volle Bestätigung erhält. Ähnlich' sagt
Livius XXXIV, 39, 4. nex adversö missa tela; nüÜa in corpo-
ribus, rani in scutis haerebant". Es scheint^ dass ein Coi¥«ctor,
indem er „verutis*' darüber schrieb, auf das vorausgehende „pila"
hinweisen wollte.
32,' 4; ubi et vastare P
ubi et intrare vastare MLI.
ubi intrare et vastare cod. Haverc.
— 23 —
Drakenborch und Aischefski haben hier keine Dittographie
angenommen, sondern die Stelle in verschiedenartiger, aber gleich
unzutrefifender Weise zu emendieren versucht. Der Archet. dürfte
vastare
geboten haben: . • ^ intrare ^^^^^ Verba lassen sich hier ver-
theidigen, aber ich glaube doch, dass „intrare" das ursprüngliche
ist, nicht so sehr deshalb,- weil es mit dem folgenden „egredi"
besser harn^oniert, als weil es. mir eher zu einer Erklärung
veranlasst zu haben scheint als „vastare". Madyig und Zingerle
haben sich allerdings für das letztere ausgesprochen.
37, i5. locus templo efatus P
locus templo iam sacratus cod. Klock.
locus templo sacratqs efifatus M
locus templo effatus sacratus FL I. Voss. II.
Die Versuche Drakehborchs und Aischefskis, auch hier die
doppelte Lesart, die durch die verschiedene Stellung der beiden
Worte in den verschiedenen Handschriften erwiesen ist, aufrecht
zu halten, sind verkehrt. „Sacratus" ist eine Erklärung für das
in der Auguralsprache geläufige „effatus", das sich wie hier in
passiver Bedeutung auch I, 24, 6. findet. Weissenborn hat mit
Recht derauf hingewiesen, dass der Schriftsteller mit „effatus"
das vorausgehende „fanum" etymologisch erklären wollte.
43, 12. eo ipso loco temere M
eo ipso loco te prope mere P
prope eo ipso loco temere L I. al.
Nach Madvig (em. Liv. S. 21) ist dies die einzige Stelle,
an welcher der M allein die ursprüngliche Lesart aufgenommen
hat, die übrigen Handschriften aber mehr oder weniger Spuren
einer Dittographie zeigen. Der Sinn der Stelle, insbesondere § i3,
verlangt die Entfernung von „prope", das vielleicht dazu dienen
sollte, „temere" etwas abzuschwächen. Schon aus der verschie-
denen Stellung von „prope" in den verschiedenen Handschriften
geht hervor, dass wir es hier mit einer Dittographie zu thun
haben; deshalb ist es gefehlt, beide Ausdrücke nebeneinander
im Texte zu halten.
Versuchen wir nun, auf Grund der textkritischen Unter-
suchung aller Dittographien in den nikomachianischen Codices
einen Einblick in deren Wesen und Verbreitung zu gewinnen,
so ergibt sich zunächst aus dem Umstände, dass von den
120 Dittographien 61 mit Sicherheit, 7 mit großer Wahr-
scheinlichkeit als bereits im Archetypus vorhanden ange-
nommen werden können, dass die beiden Nicomachi und
Yictorianus, auf deren Recension ja die Codices der ersten
Dekade des Livius fußen, in allen diesen Fällen durch erklärende
oder corrigierende Zusätze, die sie entweder im Texte selbst
— 24 :-
oder auch am Rande desselben hiozufiigten, den ihnen überlieferten
Text emendlereo wollten. Es ist ganz selbstverständlich, dass
die Dittographien des Archetypus in weitem Umfange in alle
unsere Codices Eingang gefunden haben. Dies konnte ich an
1 3 Stellen coostatieren. Hierher zählen aber auch alle jene SteHen,
an denen der Medic. und .der Paris, sammt den aus ihnen geflossenen
Codices eine Dittographie hieten. Dies ist, so weit ich ersehen
konnte^ an 43 Stellen der Fall. Interessanter sind }ene Stellen,
an denen der Medic. keine Dittographie bietet, wohl aber der
Paris, u. a.; Madvig hat in seinen „Emendationes" behauptet,
dass dies nur an einer einzigen Stelle, und zwar X, 43, 1 2. der
Fall sei. Allein wir sehen das Gleiche noch an acht anderen
Stellen, und zwar I, ir, 8. I, 32, 7. II, 43, 4. II, 5o, t. III,
25, 4. VI, 28, 8. VIII, 24, 9. und X, 23, 9. Aus diesen neun
Stellen ]ässt sich mit ziemlicher Sicherheit schließen, dass der
Paris, nicht in demselben Grade wie der Medic. von dem Archet.
abstammt. Denn wir müssen bei der notorischen Gewissen-
haftigkeit und Genauigkeit des Schreibers des Medic. annehmen,
dass er, wenn an diesen neun Stellen schon der Archet. eine
Dittographie geboten hätte, dieselbe gewiss aufgenommen hätte.
So kommen wir von selbst auf den Gedanken, dass zwischen
Archet. und Paris, ein Bindeglied bestanden haben muss, aus
dem dieser erst geflossen ist. In diesem ßindegliede werden wir
den Ursprung jener Dittographien zu suchen haben, die nur
vom Paris, und seinem Anhange geboten werden. Zu diesem
Anhange zählen^ wie sich eben aus diesen neun Stellen ergibt,
der cod. Bamberg., Helmstad., Upsal., Harl. primus, Leidens,
primus, Einsiedl., Flor. bibl. nat. Francog., Romanus, Lovel. IV.
Weit zahlreicher sind jene Stellen, an denen wohl der Medic.
und Vormac, nicht aber der Paris, und sein Anhang eine Ditto-
graphie bieten. Dies ist an 34 Stellen der Fall^ woraus ohne
Zweifel die engere Verwandtschaft des Medic. mit dem Archet.
als die des Paris, hervorgebt. Diese Stellen sind:
I, 36, 4. I, 41, 7. II, i5, T. II, 19, I. II, 20, 5. II, 34, 3.
III, 26, 5. III, 26, 9. III, 34, 5. III, 41, 4. III, 44, 4. IV, 6, 4.
IV, 44, 7. IV, 60, 2. V, 3, 4. VI, I, 8. VI, I, 9. VI, 5, 8. VI,
12, I. VI, f3, 3. VI, 27, 6. VII, IG, 2. VII, 13, II. VII, 24, 5.
VII, 3o, 19. VIII, I, 4. VIII, 9, I. VIII, 17, 12. VIII, 27, 9.
IX, 18, 19. X, 3, 2. X, 9, 8. X, 19, 20. X, 37, i5.
Die gemeinschaftliche Abstammung des Medic. und Vormac.
aus derselben Quelle ergibt sich schlagend aus den Dittographien,
die nur in diesen beiden Handschriften sich finden^ und zwar
II, i5, I. II, 19, I, III, 26, 5. III, 26, 9. III, 34, 5. III, 44, 4.
IV, 6, 4. VI, 13, 3.
Aus den oben zusammengestellten Dittographien ergibt
sich ferner vielfach eine Übereinstimmung des Paris, mit dem
— 25 —
vorzüglichen Veron., insofern diese beiden an solchen Stellen,
an denen der Medic. eine Dittographie bietet, einer solchen ent-
behren. Weiters sehen wir auch hier wieder, dass der Anhang
des Paris., den ich schon früher zusammengestellt habe, diesem
getreulich darin folgt, dass er an diesen Stellen in der Regel
keine Dittographie bietet; dies gilt auch vom cod. Voss. I.,
Portug., Haverc, Leid. IL, Harl. II. Interessant ist ferner, dass
an manchen dieser Stellen die erste Hand des Medic. die Ditto-
graphie bietet, die zweite aber dieselbe in Übereinstimmung mit
dem Paris, entfernt hat, z. B. VI^ 27, 6. VII, 24, 5 (wo die
dritte Hand des Medic. die Dittographie entfernt). Endlich sehen
wir aus mehreren dieser Stellen, dass ausschließlich die eine
oder die andere Handschrift ohne Dittographie das Richtige
bietet; dies gilt in besonders vielen Fällen vom Veron., Paris,
und Vormac, in wenigen vom Florent., Leidens. I. und fragm.
Haverc.
Wenden wir uns endlich zu jenen Dittographien, die bloß
von jüngeren Handschriften geboten werden, 17 an der Zahl!
Würde das textkritische Material zu Livius, was diese jüngeren
Handschriften betrifft, von den Herausgebern reichlicher geboten,
was sich im Interesse der Kritik meines Erachtens sehr empfehlen
würde, so könnte man viel leichter über ihre Verwandtschaft
und ihren Wert urtheilen; denn daran zweifle ich nicht, dass
wir an mancher umstrittenen Stelle des Livius viel eher durch
den Text einer jüngeren Handschrift als durch das immerhin
problematische Heilmittel einer Conjectur auf den richtigen Weg
geführt würden. Aus jenen 17 Stellen lässt sich leicht der Schluss
ziehen, dass die codd. Leidd., Harll. und Voss, in sehr naher
verwandtschaftlicher Beziehung stehen.
Zum Schlüsse reihe ich in übersichtlicher Zusammenstellung
von den behandelten 120 Stellen alle jene an, an welchen sich
in unseren Handschriften die richtige Lesart ohne Dittographie
findet, wobei ich in der Klammer die Vertreter der richtigen
Lesart anführe.
I. Buch.
II, 8. (M) 23, 6. (FL Hav.) 27, 8. (H) 32, 7. (MW
m. I.) 36. 4. (L[PBF]) 41, 7. (PF Hav.) 57, 7. (Portug.)
II. Buch.
i5, I (P Voss. I. Port. Hav.) 18, 11. (P[am Rande] F)
19, I. (P) 20, 5. (PL II. Harl. II.) 34, 3. (P) 34, 10.
(Voss. L L II.) 41, 4. (W m. 2. LF) 43, 4. (M) 56, 2. (FL Harl).
III. Buch.
5, IG. (F Harl. I.) 9, 6. ({]) 19, 4. (P) 24, 2. (V) 24, 5.
(WF) 25, 4. (M) 26, 5. (PBU)'26, 9. (VP m. i.) 31, 5. (F)
— 26 —
34r 5. (Pü) 35, 7. (VL I. Harl. I.) 40, 7. (P m. 2. U) 41, 4,
(W) 41, 4. (P) 44, 4. (VPU) 5i, 7. (W 62, 3. (V)
rv. Buch.
6, 4. (Pall.) 1 3, 6. (V) 1 5, 6. (W fr. Hav.) 24, 6. (V)
44, 7. (PE Voss, r.) 60, 2. (PE)
V. Buch.
3, 4. (VPEL I.) 4, 12. (VE) 8, i. (V) 32, 2. (I> m. 2.
HäiI. L) 41,, 4. (VL I.) 44, 3. (V Harl. L)
VI. Buch.
I, 8. (P) I, 9. (P) 5, 8. (P) 8, 6. (MP) 12, I. (PARFU)
i3, 3. (PE) 18, 7. (MP) 24, 5, (L I. Harl. II. RF) 25, 2. (P)
25, 5. (P) 27^ 6. (M m. 2. P; VI, 28, 8. (MFR) VI, 32, 6. (MP)
VII. Buch.
I, 8. (M m. 2.) 2, II. (F Harl. II.) 3, 4. (MP) 10, 2. (P)
i3, II. (P) 14, I. (Voss. I.) 21, 6. (MP) 24, 5. (M ra. 3. P)
3o, 3. (MP) 3o, 19. (P)
VIII. Buch.
h 4- (P) 9f '.(PL I.) 17, 12. (P) 24, 9. (ML L Harl. I.)
25^ 12. (P m. 2. ARF) 27, 9. (PAU) 35, 6. (Pall. L III. Lov. I)
IX. Buch.
3 12. (MP) 4, 16. (MP) 6, 2. (M) 14, 12. (MP) 18, 19 (P)
27, 14. (MP) 29, 10. (MP Klock.) 39, 8. (P m. 2. Pal. II.)
44, i3. (M m. 4.)
X. Buch.
3, 2. (PL II. Voss. L) 9, 8. (P) 14, 21. (MP) i5, i. (L I.)
19, 20. (P) 23, 9. (M m. I.) 25, 14. (P tn. 2.) 25, 14. (MP)
29, 3. (Hav.) 37, i5. (P) 43, 12. (M)
Aus dieser Zusammenstellung ersieht man vor allem, das«
der Paris, an nicht weniger als 56 Stellen, darunter an 17 allein,
die richtige Lesart bietet und darum wohl als eine vorzügliche
Quelle zu betrachten ist. Der Medic. bietet nur an 26 Stellen,
darunter an 7 allein, die richtige Lesart, aber darum steht er
der Pariser Handschrift an Güte nicht nach. Medic. und Paris,
stimmen hier an 14 Stellen überein, ein deutliches Kennzeichen
ihrer gemeinschaftlichen Abstammung aus dem Archetypus. Der
hohe Wert des Veron. endlich zeigt sich hier an 1 1 Stellen
und stimmt mit ihm mehrfach der Paris, und Leid. I. überein.
Es obliegt mir noch die angenehnle Pflicht, den verehrten
Herren Kritikern, die den ersten Theil meiner Arbeit, welche
— 27 —
im Schulprogramme der Anstalt vom Jahre 1890 erschienen ist,
bisher recensierten, für ihre freundlichen und ermunternden
Worte meinen aufrichtigsten Dank abzustatten. Insbesonders
bin ich H. J. Müller in Berlin, der sich um die Textkritik des
Livius in hervorragender Weise verdient gemacht hat, für die
gerechte und eingehende Beurtheilung meiner Arbeit im Juni-
Heft 1891 der Zeitschrift für das Gymnasialwesen zu Dank ver-
pflichtet. Dabei will ich gleich bemerken, dass ich zwar an
dieser Stelle auf einzelne seiner Bemerkungen nicht gut erwidern
kann, gelegentlich aber an anderem Orte darauf zurückzukommen
gedenke. Der Recensent der Zeitschrift für österreichische Gym-
nasien, Herr Professor GoUing, hat hauptsächlich daraus, dass
ich die verdienstliche Livius-Ausgabe von Zingerle, die im
Jahre 1888 erschienen ist, nicht mit verwertet habe, den rich-
tigen Schluss gezogen, dass meine Arbeit bereits vor längerer
Zeit abgeschlossen worden zu sein scheine. Ich stehe auch gar
nicht an, ganz offen zu erklären, dass ich die vorliegende Arbeit
bereits im Jahre 1880 in Erlangen im großen und ganzen fertig
gestellt habe, nachdem ich dazu von dem rühmlichst bekannten
Livius-Forscher Aug. Luchs, meinem hochverehrten Lehrer, ver-
anlasst worden war, um durch sie als Mitglied in das Erlanger
philologische Seminar aufgenommen zu werden. Dass ich micn,
nachdem ich die Arbeit durch zehn Jahre hatte liegen lassen,
dazu entschloss, dieselbe nunmehr zu veröfTentlichen, geht auf
eine Anregung des Herrn Professors Luchs zurück. Die Arbeit
ist eine im frischen Eifer der Jugend entstandene und will auch
nur als solche, beurtheilt werden. Freilich habe ich manches
verbessert, manches hilfzugefügt, aber der Plan und die Anlage
der ganzen Arbeit sind unverändert geblieben.
K. II. k. Hofbuclidruckerei Carl Fromme ia Wien.
« •
v'^'-Tr:-
4
/
[
r
JJ H.B70
■iiiiiiii
3 2044 085 208
lilll
mi,
Km:%