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Full text of "Die Finanzen Albrechts des Beherzten"

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LEIPZIGER  HISTORISCHE  ABHAND 

HERAUSGEGEBEN  VON 

E.  BRANDENBURG      Q.  SEELIGER       U.  WI( 


HEFT  XXVr 


DIE  FINANZEN 
ALBRECHTS  DES  BEHERZTEN 


VON 


ALEXANDER  PUFF 

DR.  PHIL. 


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VERLAG  VON  QUELLE  &  MEYER  IN  Li^ii/.iL^ 


Verlag  von  ttuelle  &  Meyer  in  Leipzig 


Leipziger  liistorisclie  Abhandlungen 

Herausgegeben  von 

E.  Brandenburg      G.  Seeliger  U.  Wilcken 

Prof.  a.  d.  Uaiversität  Leipzig         Prof.  a.  d.  Universität  Leipzig  Prof.  a.  d.  Universität  Leipzig. 

In  der  vorliegenden  Sammlung  gelangen  in  zwangloser  Reihenfolge  mono- 
graphisch-kritische Forschungen  aus  dem  Gebiete  der  alten,  mittleren  und 
neueren  Geschichte  zur  Veröffentlichung.  Die  Herausgeber  machen  damit 
m  erster  Linie  eine  Auswahl  der  besten  Untersuchungen,  die  auf  ihre  Anregung 
hm  im  Historischen  Institute  der  Leipziger  Universität  entstanden,  weiteren 
üreisen  zur  bequemen  wissenschaftlichen  Verwertung  zugänglich. 

S.,    geh.    M.    3.60, 


Heft  I.  Karls  V.  Plan  zur  Gründung  eines 
Eöichsbundes.  Von  O.  A.  flecker.  Ursprung 
und  erste  Versuche  bis  zum  Ausgange  des 
Ulmer  Tages  (1547).  IX  und  101  S.,  geh. 
M.  3.40,  Subskriptionspreis  M.  2.80. 

Heft  n.       Kritische    Forschungen    zur    Öster- 
reichischen Politik.     Von  Jacob   Strieder. 
Vm  und  101  S.,  geh.  M.  3.40,  Subskriptions- 
preis M.  2.80. 
Heft  m.    Fahnlehn-  und  Fahnenbelehnung  im 
alten  deutschen  Reiche.  Von  Julius  Brackanf . 
VE  und  113  S.,  geh.  M.  3.60,   Subskriptions- 
preis                                                      M.  3.—. 
Heft  rv.    August  der  Starke  und  die  pragmat- 
Sanktion.     Von  Albrecht  Philipp.    XI  und 
136  S.,  geh.M.5.— ,  Subskriptionspreis  M.4.—. 
Heft  V.    Ursprung  und  Entwicklung  der  Nieder- 
gerichtsbarkeit   in    Niederösterreich.       Von 
Paul  Oßwald.  Vni  und  99  S.,  geh.  M.  3.40, 
Subskriptionspreis                                m.  2.80. 
Heft  VI.    Die  soziale  Gliederung  im  Fränkischen 
Reiche.      Von   Josef  Vormoor.       V    und 
105  S.,  geh.  M.  3.50,  Subskriptionspreis  M.2.80. 
Heft  Vll.      Zur  Geschichte  des  Reichstages  im 
XV.  Jahrh. Von  Rudolf  Bemmann.  VIH u.96S. , 
geh.  M.  3.25,  Subskriptionspreis          M.  2.60. 
Heft  Vin.    Das  literarische  Porträt  Alexanders 
des  Großen  im   griechischen  und  römischen 
Altertum.  Von  Werner  Hoffmann,  vni  u. 
115  S.,  geh.  M.  4.—,  Subskriptionspreis M.  3.20. 
Heft  IX.    Die  Ministerialität  in  Köln  und  am 
Niederrhein.  Von  Jakob  Ahrens.  VI  u.  97  S., 
geh.  M.  3.50,  Subskriptionspreis        M.  2.80. 
Heft  X.    Adam  von  Bremen.    Ein  Beitrag  zur 
mittelalterlichen  Textkritik  u.  Kosmographie 
Von  Philipp  Wilhelm  Kohlmann.  Vlll  imd 
135  S.,  geh.  M.4. 40,  Subskriptionspreis  M.  3,30. 
Heft  XI.     Italienische  Geschichtsschreiber  des 
Xn.  und  Xin.  Jahrhunderts.    Ein  Beitrag  zur 
Kulturgeschichte.  VonB.  Schmeidler.  Vni  u. 
87  S.,  geh.  M.  2.75,  Subskriptionspreis  M.  2.20. 
Heft    xn.      Die    Naumburger   Freiheit.     Von 
Paul  Keber.    VI  und  91  S.,  geh.  M.  3.25, 
Subskriptionspreis                                m.  2.60. 
Heft  Xni. .    Studien   zur  Byzantinischen  Ver- 
waltung Ägyptens.  Von  Matthias  Geizer.  X 


und    107    S.,    geh.    M.    3.60,    Subskriptions- 
preis M.  3.—. 
Heft  XIV.     Die  Gerichtsbarkeit  in  den  Dörfern 
des  mittelalterlichen  Hennegaues,   Von  Otto 
Goldhardt.     IV  und  62  S.,  geh.  M.  2.20, 
Subskriptionspreis                                M.  1,80. 
Heft  XV.     Die  deutsche  Presse  und  die  Ent- 
wicklung der  Deutschen  Frage  1864—66.    Von 
Otto  Bandmann.  VI  und  193  S.,  geh.  M.6.— , 
Subskriptionspreis                                M.  4.8o! 
Heft  XVI.      Die  Finanzpolitik   Bismarcks   und 
die  Parteien  im  Norddeutschen  Bund.     Von 
Karl  Zuchardt.     89  Seiten,  geh.  M.  2.80, 
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Heft   XVII.       Bevölkerungsverhältnisse    MQhl- 
hausens  i.  Th.  im  XV.  u.  XVI.  Jahrhundert 
Von  Arno  Vetter.    X  und  102  Seiten,  geh. 
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Heft  XVIII.  Ptülemais  in  Oberägypten.   Ein  Bei- 
trag zur  Geschichte  d.  Hellenismus  in  Ägvpten 
Von  Gerhard Plaumann.  XII  und  137  Seiten, 
geh.  M.  4.50,  Subskriptionspreis          M.  3.60. 
Heft  XIX.     Der  Bürgerstand  in  Straßburg  bis 
zur  Mitte  des  XIII.  Jahrhunderts.     Von  Karl 
Achtnich.     X  imd  55  Seiten,    geh.  M.  2,—, 
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Heft  XX.     Bunseu   und  die  deutsche  Einheits- 
bewegung.   Von  Walther  Ulbricht.    X  und 
146  S.,  geh.  M.  4.80,  Subskriptionspreis  M.  3.85. 
Heft    XXI.      Steinbruche    und    Bergwerke    im 
ptolemäischen  und  römischen  Ägypten.    Von 
Kurt  Fitzler.    VIII  u.  159  S.,  geh.  M.  S.- 
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Heft    XXII.      Zur    Frage    des    Ursprungs    der 
mittelalterlichen    Zünfte.        Von    Walther 
Müller.    IV  und  92   Seiten,   geh.   M.  3.20 
Subskriptionspreis                                  jt_  2.60! 
Heft  XX III.    Das  Territorium  der  Reichsstadt 
Mühlhausen  i.  Th.  Von  Raimund  Steinert 
VI  und  98  S.,   geh.  M.  3.40,   Subskriptions- 
PJ*eis                                                       M.  2.80. 
Heft  XXIV.   Zur  Geschichte  des  Reichsmatrikel- 
wesons  im  ausgehenden  Mittelalter  (1422-1521) 
Von  Johannes  Sieber.    VI  und  106  Seiten' 
geh.  M.  3.60,  Subskriptionspreis        M.  3.—,' 
Heft  XXV.  Die  Empörung  König  Heinrichs  (VII  ) 
gegen  seinen  Vater.     Von  Peter  Reinhold. 
VIII  und  90  S.,  geh.  M.  3.-,  Supskriptions- 
P^^^s                                                        M.  2.40. 


Prospekte  unentgeltlich  und  postfrei 


Georg  von  Widebach. 

Gemalt  von  Lukas  Cranach. 


LEIPZIGER 
HISTORISCHE  ABHANDLUNGEN 


HERAUSGEGEBEN 


VON 


E.  BRANDENBÜRG    G.  SEELIGER    U.  WILCKEN 
HEFT  XXVI 

DIE  FINANZEN  ALBRECHTS  DES  BEHERZTEN 


LEIPZIG 

VERLAG  VON  QUELLE  &  MEYER 

1911 


DIE  FINANZEN  ALBRECHTS 
DES  BEHERZTEN 


VON 


DR.  ALEXANDER  PUFF 


LEIPZIG 

VERLAG  VON  QUELLE  &  MEYER 

1911 


1118368 


Alle  Rechte   vorbehalten. 


Altenburg 

Pierersche  Hofbuchdruckerei 

Stephan  Geibel  &  Co. 


Meinen  lieben  Eltern. 


Vorwort. 

Wir  besitzen  eine  kleine  Gruppe  von  Darstellungen,  in  denen 
sich  die  wissenschaftliche  Forschung  mit  der  Finanzwirtschaft 
deutscher  Territorien  des  13.  bis  15.  Jahrhunderts  beschäftigt 
hat;  aber  all  dies  sind  meist  keine  Spezialuntersuchungen  nur 
für  die  Finanzwirtschaft  ^),  sondern  es  sind  Werke,  deren  wesent- 
licher Inhalt  auf  dem  Gebiet  der  Verwaltungs-  und  ßechts- 
geschichte  liegt,  und  die  nur  nebenbei,  in  gelegentlichen  Schilde- 
rungen oder  günstigsten  Falls  in  einem  größeren  Kapitel  die 
Finanzwirtschaft,  dann  aber  auch  wieder  vornehmlich  die  Finanz- 
verwaltung eines  solchen  Territoriums  mitbehandeln.  Sie  geben 
gewöhnlich  in  großen  Zügen  die  Entwicklung  der  Finanzverwaltung 
gleich  durch  mehrere  Jahrhunderte  hindurch,  ohne  daß  sie  einmal 
in  intimer  Betrachtung  und  Detailforschung  der  gesamten  Finanz- 
wirtschaft einer  zeitlich  festbegrenzten  Periode,  einer  Regierung 
näher  treten  und  ihr  nachgehen  2).  Der  Hauptgrund  für  das 
Fehlen  einer  solchen  ausschließlich  finanzwirtschaftlichen  Arbeit 
ist  vorwiegend  in  dem  Mangel  eines,  wenn  auch  nur  für  eine 
kurze  Zeitspanne  lückenlosen  Quellenmaterials  für  dieses  Gebiet, 
namentlich  finanz statistischen  Materials  der  älteren  Zeit  zu  suchen. 

Für  das  sächsische  Territorium  ist  uns  durch  ein  gütiges 
Geschick  ein  wertvolles  Aktenmaterial  erhalten,  welches  es  uns 
ermöglicht,  von  der  Finanzwirtschaft  einer  Regierung  am  Aus- 
gange des  15.  Jahrhunderts  ein  wirklich  plastisches  und  ein  in 
jeder  Beziehung  klares  und  deutliches  Bild  zu  gewinnen.  Und 
die  Aufgabe,    auf  Grund  dieses  Materials    eine  Untersuchung  zu 


^)  Für  den  Gebrauch  finanztechnischer  Bezeichnungen  und  finanz- 
wirtschaftlicher Begriffe  sind  die  Definitionen  und  Darlegungen  in 
Adolf  Wagner:  „Finanzwissenschaft"  3.  Aufl.,  4  Bde.,  18ö3  als 
maßgebend  angesehen  worden. 

2)  So  vermag  Hans  Spangenberg,  in  dessen  Arbeit  „Hof-  und 
Zentralverwaltung  der  Mark  Brandenburg  im  Mittelalter  ,  Leipzig 
1908,  das  Finanzwesen  das  umfangreichste  Kapitel  bildet,  infolge  Feh- 
lens geeigneten  Quellenmaterials  nicht  für  eine  einzige  Regierung  die 
Finanzverwaltung  scharf  umrissen  darzustellen,  noch  auch  die  wirk- 
lichen Einnahmen  und  Ausgaben  einer  solchen  Regierungsperiode 
statistisch  zahlenmäßig  zu  verfolgen.  Ganz  ähnlich  in  Rosenthals 
„Geschichte  und  Verwaltung  Bayerns"  Bd.  I. 


VIII  Vorwort. 

geben,  mußte  um  so  anziehender  und  fruchtbarer  erscheinen,  als 
es  sich  um  die  Regierung  Albrechts  des  Beherzten  (1485 — 1500) 
handelt*),  also  eine  durch  die  rege  politische  Tätigkeit  des 
Herzogs  für  das  Haus  Habsburg  und  das  Reich  höchst  bedeutende 
Epoche  der  sächsischen  Geschichte.  Denn  der  äußere  Umfang 
einer  Finanzwirtschaft  wird  doch  stets  bestimmt  werden  von 
dem  Umfange  und  der  Art  der  jeweiligen  Aufgaben  und  Tätig- 
keiten des  Staates.  Die  Hauptquelle  für  die  vorliegende  Unter- 
suchung bot  sich  in  einem  Aktenstück,  welches  sich  im  Kgl. 
Haupt- Staatsarchiv  zu  Dresden  in  der  III.  Abt.  unter  dem  loc. 
8678:  „Hof-  und  Haushaltungssachen  Herzog  Albrechts"  findet  2). 
Der  724  Seiten  starke  Aktenband  ist  eine  Art  „Hauptbuch"  ^) 
des  sächsischen  Staatshaushaltes,  ein  durch  die  oberste  Zentral- 
finanzbehörde geführtes  Rechnungswerk,  es  umfaßt  die  Zeit  von 
Ostern  1488  bis  Ostern  1497;  es  zerfällt  in  neun  einzelne,  in 
sich  geschlossene  Jahreshauptrechnungen ,  die  von  drei  ver- 
schiedenen Finanzmännern  geführt  worden  sind.  Die  Quelle 
gewährt  uns  einerseits  einen  tiefen  Einblick  in  die  Funktion  der 
Erwerbs-  und  Verbrauchs  Wirtschaft  der  sächsischen  Finanzwirt- 
schaft. Andererseits  verschafft  sie  uns  eine  feste  Vorstellung 
von  dem  ganzen  Getriebe  der  Finanzverwaltung  dieser  Regierung, 
also  der  Gesamtheit  aller  Behörden,  die  die  Finanz  Wirtschaft 
leiten,  vornehmlich  natürlich  der  Art  der  Aufzeichnung  gemäß 
der  obersten  Zentralstelle.  Als  weiteres  für  die  Untersuchung 
sehr  wichtiges  Material  sind  dann  die  sächs.  Bergrechnungen 
zu  nennen,  die  gerade  für  diese  Jahre  qualitativ  und  quantitativ 
sehr  gut  erhalten  vorliegen.  Es  sind  dies  Aufzeichnungen  und 
Rechnungen  der  unteren  Spezial-  und  Lokalkassen  über  den 
Gewinnanteil  Herzog  Albrechts  an  den  Erträgnissen  des  Berg- 
regals und  seine  sonstigen  Einnahmen  und  Ausgaben  im  Bergbau. 
Wir  haben  darin  also  eine  für  das  Wesen  des  unteren  Finanz- 
dienstes sehr  ergiebige  als  auch  als  Kontroll-  und  Ergänzungs- 
material  für  das  „Hauptbuch"    sehr  wertvolle  Quelle.     Von    der 


^)  Die  Darstellung  erstreckt  sich  nur  auf  die  Regierungsperiode 
Herzog  Albrechts  1485 — 1500  und  das  Territorium,  welches  ihm  durch 
die  Leipziger  Teilung  zugefallen  war.  Vgl.  darüber  Ernst  Hänsch: 
„Die  wettinische  Hauptteilung  von  1485  usw."    Leipzig.  Diss.  1909. 

2)  Dieses  Aktenmaterial  ist  bisher  in  der  Literatur  nur  bei 
V.  Langenn:  „Herzog  Albrecht  der  Beherzte"  (veralt.  Biograph.)  be- 
nutzt, und  zwar,  wie  sich  im  Laufe  der  Darstellung  zeigen  wird,  in 
durchaus  unzulänglicher  Weise.  Auch  in  der  Quellenliteratur,  nament- 
lich bei  H.  Hang:  „Die  Ämter-,  Kammerguts-  und  Rentkammer- 
rechnungen des  H.St.A.  Dresden".  N.  Arch.  f.  sächs.  Geschichte 
Bd.  20  ist  das  Aktenstück  nirgends  bekannt,  wohl  hauptsächlich  des- 
halb, weil  die  dasselbe  führende  Registrande  eine  Quelle  solchen  In- 
halts niemals  vermuten  ließ. 

^)  Im  weiteren  Gang  der  Darstellung  wird  dieses  Aktenstück 
immer  nur  loc.  8678  „Hauptbuch"  zitiert  werden. 


Vorwort.  IX 

reichen  Fülle  des  sonstigen  benutzten  Aktenmaterials  wie  Kopial- 
bücher,  Originalurkunden  usw.  sollen  an  dieser  Stelle  nur  noch 
die  „Leipziger  Stadtkassenrechnungen"  ^)  dieser  Jahre  hervor- 
gehoben werden,  die  vor  allem  deswegen  von  Bedeutung  sind, 
weil  Leipzig  als  der  Mittelpunkt  des  ganzen  herzoglichen  Kredit- 
wesens angesehen  werden  darf,  und  weil  sich  gerade  in  diesen 
„Stadtkassenrechnungen"  der  Geschäftsgang  und  die  ganze  Art 
und  Weise  des  Kreditverkehrs  deutlich  greifbar  widerspiegeln. 
Ergänzungsweise  wurden  auch  Materialien  des  Staatsarchivs  zu 
Weimar  herangezogen. 

Auf  dem  Wege  der  Korrespondenz  wurden  für  diese  Studie 
nutzbar  gemacht: 

1.  das  ßatsarchiv  zu  Dresden, 

2.  das  Kgl.  Bayr.  Kreisarchiv  zu  Nürnberg, 

3.  das  Stadt.  Archiv  zu  Nürnberg, 

4.  das  German.  Nationalmuseum  zu  Nürnberg. 

Außerdem  fand  eine  Reihe  gedruckter  Quellen  in  dieser 
Darstellung  Verwendung.  Die  Titel  der  betreffenden  Quellen- 
publikationen sind  alle  in  dem  beigegebenen  Verzeichnis  der  für 
die  Arbeit  benutzten  Literatur  mit  aufgeführt. 


1)  Die  „Leipz.  Stadtkassenrechn.",  die  ein  treffender  Beweis  der 
vorgeschrittenen  Entwicklung  städtischen  Finanzwesens  und  städti- 
scher Finanzverwaltung  sind,  liegen  gerade  für  diese  Zeit  in  lücken- 
loser Folge  auf  dem  Leipziger  E-atsarchiv  vor. 


Inhaltsverzeichnis. 

Seite 

Einleitender   Teil. 

Erstes    Kapitel. 
Die  sächsische  Finanzverwaltung  bis  1487. 

A,  Von  den  ältesten  Zeiten  bis  1469 1 

B.  Die  sächsisclie  Finanzverwaltuijg  in  den  Jahren  1469—1487    .     18 

Erster   Hauptteil. 
Die  innere  Organisation  der  Finanzverwaltung. 

Zweites    Kapitel. 

Die  praktisch-technische  Führung  des  obersten  Rechnnngs-  und 

Kontrollwesens  des  gesamten  sächsischen  Staatshanshaltes  dnreh 

sogenannte  „Rentmeister". 

§  1.    Die  Amtsführung  Jacob  Blasbalgs  1487  (bzw.  1488)  bis  1490.     42 
§  2.    Die  Interimsverwaltung  Blasbalgs  Erben— Caspar  v.  Sals — 

Apollonia  Blasbalg 65 

§  3.    Die  Amtsführung  Georgs  v.  Wiedebach  1490—1500  (bzw.  1524).     70 
§  4.    Hans  Umbhawen 86 

Drittes   Kapitel. 

Die  Verwaltung  der  hauptsächlichsten  unteren  Finanzbehörden  und 
Spezialkassen  und  ihr  Verhältnis  zur  Zentralbehörde. 

§  1.    Ämterverwaltung 92 

§  2.    Bergwerks-  bzw.  Zehntamtsverwaltung 97 

§  3.    Die  Kammer  in  Dresden  (Hof Verwaltung) 108 

§  4.    Die  Münzämter 111 

§  5.    Die  Steuerverwaltung 116 

§  6.    Johann  Rathalter 120 

Zweiter  Hauptteil. 
Der  sächsische  Staatshanshalt  in  den  Jahren  1488—1497. 

Viertes    Kapitel. 

Die  Einnahmen. 

A.    Jährlich  wiederkehrende  ordentliche  Einnahmen. 

§  1.    Amtgelder 125 

§  2.    Zehhtgelder  und  alle  sonstigen  Einnahmen  aus  den  Berg- 
regalien ;  der  Beteiligung  am  Abbau  usw 129 


XII  Inhaltsverzeichnis. 

Seite 

§  3.    Ungeld 132 

§  4.    Die  Jahrrente  der  Städte 134 

§  5.    Das  Tuchgeld 135 

§  6.    Münz-  und  Schlagschatzgelder 137 

§  7.    Schutz-  und  Verspruchgelder 137 

B.    Außerordentliche  Einnahmen. 

§  8.    Allgemeine  Landsteuern 139 

§  9.    Heerfahrts-  und  Trabantengelder 140 

Fünftes    Kapitel. 

Die  Ausgaben. 

A.    Ordentliche  Ausgaben. 

§   1.    Hofhaltung 142 

§  2.    Jahr-  und  Quatembergelder  der  fürstlichen  Frauen 144 

§  3.    Gerichtsgelder ;  Unterhaltung  des  Oberhofgerichts 146 

§  4.    Zehrungs-  und  Botengelder 148 

§  5.    Sold-  und  Dienstgelder , 149 

B.    Außerordentliche  Ausgaben. 

§  6.    Besoldung  der  Truppen 151 

§  7.    Reisegelder  für  die  jungen  Herzöge  und  sonstige  Ausgaben 

für  die  Ausstattung  und  Unterhaltung  derselben 152 

§  8.    Darlehn  des  Herzogs  an  Vertraute  usw 154 

§  9.    Unterstützungsgelder  für  die  Ämter  usw 155 

§  10.    Unterstützungsgelder  an  die  Untertanen  für  Studium,  Handel 

und  Gewerbe 156 

§11.    Zubußezahlungen  des  Landesherrn  in  die  Bergwerke .    .    .    .  157 

§12.    Einmalige  außerordentliche  Ausgaben  und  Allgemeines    .    .  159 

Sechstes   Kapitel. 

Die  niederländisch-österreichischen  Schaldsummen. 

§  1.  Aufwendungen  Herzog  Albrechts  vorwiegend  in  seiner  Stellung 
als  oberster  Reichshauptmann,  später  als  Generalstatthalter 
Maximilians  in  den  Niederlanden 160 

Siebentes   Kapitel. 
Anleihewesen. 

§  1.    Kontrahierung  der  Anleihen 173 

§  2.    Verzinsung  der  Anleihen 183 

§  3.    Tilgung  der  Anleihen  und  Ablösung  überkommener  Schulden   186 

Anhang 190 

Tabellen 194 

Orts-  und  Personenverzeiohnis 200 


Literaturverzeichnis. 

Quellen. 

Chroniken  der  deutschen  Städte.    Nürnberg  Bd.  V. 

Codex  Diplomaticus  Saxoniae  E-egiae  11,  13.    Freiberg. 

Codex  Diplomaticus  Saxoniae  Regiae  II,  10.    Stadt  Leipzig,  III. 

Codex  Diplomaticus  Saxoniae  Regiae.  Urkundenbuch  der  Stadt  Leipzig, 

n,  8,  I. 
Geschichtsquellen   der  Provinz   Sachsen   und   angrenzender   Gebiete. 

Bd.  28  U.B.  der  Stadt  Magdeburg. 
Mencke,    Scriptores  rerum  Germanicarum  praecipue  Saxonicarum. 

Tomus  II. 
Quellen  zur  Geschichte  Leipzigs,  herausg.  von  Wustmann. 

Darstellungen. 

Adler,  Sigm.,  Die  Organisation  der  Zentralverwaltung  unter  Kaiser 
Maximilian  I.    Leipzig  1886. 

Bau-  u nd  Kunstdenkmale  des  Königreichs  Sachsen.  Bd.  17, 
18.    Leipzig  Stadt. 

Bes chorner,  H. ,  Das  sächsische  Amt  Freiberg  und  seine  Ver- 
waltung um  die  Mitte  des  15.  Jahrhunderts.  (Leipziger  Studien 
aus  dem  Gebiete  der  Geschichte,  Bd.  IV.) 

Ehren  berg,  R.,  Zeitalter  der  Fugger.    2  Bde.    Jena  1896. 

Ermisch,  H. ,  Eine  Hofhaltungsrechnung  Markgraf  Wilhelms  I. 
1386.    (Neues  Archiv  für  sächs.  Gesch.,  Bd.  18.) 

Falke,  Johannes,  Die  Finanzwirtschaft  im  Kurfürstentume  Sachsen 
um  das  Jahr  1470.  (Mitt.  d.  kgl.  sächs.  Ver.  f.  Erforschung  und 
Erhaltung  vaterländ.  Geschichts-  und  Kunstdenkmale,  Heft  20, 
1870.) 

— ,  — ,  Bete,  Zise  und  Ungeld  im  Kurfürstentume  Sachsen  bis  zur 
Teilung  1485.    (Ebenda,  Heft  19,  1869.) 

— ,  — ,  Die  Steuerbewilligung  der  Landstände  im  Kurfürstentume 
Sachsen  bis  Anfang  des  17.  Jahrhunderts.  (Zeitschr.  für  die  ges. 
Staatsw.,  Bd.  30,  1874.) 

— ,  — ,  Beitrag  zur  sächsischen  Münzgeschichte  1474 — 1500.  (Mitt.  d. 
kgl.  sächs.  Ver.  f.  Erforschung  und  Erhaltung  vaterländ.  Ge- 
schichts- und  Kunstdenkmale,  Heft  18,  1868.) 


XIV  Literaturverzeichnis. 

Falke,  Johannes,  Verschiedene  Beiträge  zum  sächsischen  Münzwesen 
des  15.  Jahrhunderts.    (Ebenda,  Heft  15  ff.,  1865  ff.) 

— ,  — ,  Die  Geschichte  des  Kurfürsten  August  von  Sachsen  in  volks- 
wirtschaftlicher Beziehung.     1868. 

— ,  — ,  Geschichtliche  Statistik  der  Preise  im  Königreich  Sachsen. 

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Geß,  Felician,  Habsburgs  Schulden  bei  Herzog  Georg.  (Neues 
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Glaf  ey ,  Kern  der  Geschichte  des  hohen  Kur-  und  fürstlichen  Hauses 
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2  T.,  Paris,  Straßburg  1876,  1878. 

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Literaturverzeichnis.  XV 

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Strieder,  Jakob,  Zur  Genesis  des  modernen  Kapitalismus.  Leipzig 
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hundert.    1895. 

Wust  mann,  Gustav,  Geschichte  der  Stadt  Leipzig.     1905. 


Einleitender  Teil. 
Erstes  Kapitel. 

Die  sächsische  Finanzverwaltung  bis  1487. 

A.   Ton  den  ältesten  Zeiten  bis  1469. 

Ein  zeitlich  eng  begrenzter  Abschnitt  aus  der  Geschichte, 
sei  es  nun  der  politischen,  der  Kultur-  oder  Wirtschaftsgeschichte, 
wird  immer  nur  voll  verstanden  werden  können  aus  dem  großen 
Zusammenhang  der  geschichtlichen  Entwicklung  heraus.  Aus 
diesem  Grunde  soll  zunächst  einleitungsweise  zur  allgemeinen 
Orientierung  und  als  Basis  für  ein  besseres  Verständnis  der 
vorliegenden  Abhandlung  ein  gedrängter  Überblick  der  haupt- 
sächlichsten Phasen  aus  dem  Entwicklungsgang  der  Finanzwirt- 
schaft des  sächsischen  Territoriums  bis  etwa  1480  gegeben 
werden.  —  Die  für  diesen  einleitenden  Abriß  zur  Verfügung, 
stehende  Literatur  ^)  ist  leider  nicht  allzu  groß.  —  In  den 
frühesten  Zeiten,  also  etwa  vom  11.  bis  zur  Mitte  des  13.  Jahr- 
hunderts, als  die  sächsischen  Territorien  Meißen  und  Thüringen 
noch  jedes  für  sich  regiert  wurden,  gab  es  hier  wie  überhaupt 
in  den  meisten  der  kleineren  deutschen  Territorien  dieser  Zeit 
keine  eigentKche  zentrale  Verwaltungs Organisation  und  darum 
erst  recht  keine  organisierte  Zentralfinanzverwaltung.  Die  Be- 
dürfnisse fehlten  dafür.  Die  Landesverwaltung,  sofern  man  über- 
haupt von  einer  solchen  sprechen  kann ,  lag  in  den  Händen 
lokaler  Distriktsbeamten.  Der  Staatsbedarf  oder  besser  gesagt 
der  Bedarf  des  Landesherrn  und  seines  Hofstaates ,  denn  die 
„öffentlichen"  oder  Staatsbedürfnisse  waren  damals  mit  jenen 
durchaus  identisch,  war  ein  äußerst  minimaler.    Die  Anforderungen 


^)  In  Betracht  kommen:  H.  B.  Meyer:  Hof-  u.  Zentralverwaltung 
der  Wettiner  a.  a.  0.  —  H.  Ermisch:  Eine  Hof  haltungsrechnung 
Markgraf  Wilhelms  I.  1386.  N.  Arch.  f.  sächs.  Gesch.  Bd.  18.  — 
H.  Beschorner:  Sächs.  Amt  Freiberg  u.  seine  Verwaltung  um  die 
Mitte  des  15.  Jahrh.  Leipz.  Stud.  aus  dem  Gebiet  d.  Gesch.  Bd.  4.  — 
Johannes  Falke:  Die  Finanz  Wirtschaft  im  Kurfürstentum  Sachsen 
um  das  Jahr  1470.  Mitt.  d.  kgl.  sächs.  Ver.  f.  Erforschung  u.  Erhaltung 
Vaterland.  Geschichts- u.  Kunstdenkmale,  Heft  20,  1870. —  Lobe:  Die 
oberste  Finanzkontrolle  des  Königreichs  Sachsen  in  ihrer  organischen 
Entwicklung  bis  auf  die  Gegenwart.  Finanz- Arch. :  edit.  v.  Schanz 
2,  1885. 

Puff,  Die  Finanzen  Albrechts  des  Beherzten.  1 


2  Einleitender  Teil. 

des  staatlichen  Lebens  an  den  Landesherm  waren  gering,  dem 
Umfang  und  Inhalt  der  Staatstätigkeit  gemäß.  Der  Hauptbedarf 
des  Landesherrn  und  seines  Hofes  bestand  in  Sachgütern ;  dafür 
fand  er  Deckung  in  seinem  Domanialbesitz.  Das  bedingte  natür- 
lich ein  fortwährendes  Umherziehen  des  Hofes  auf  den  einzelnen 
Domänen.  —  Waren  außerordentliche  Leistungen  vom  Staat  zu 
erfüllen  (Zuzug  zu  Romzügen,  sonstiger  kaiserlicher  Kriegs- 
dienst usw.) ,  dann  sah  man  sich  genötigt ,  die  Untertanen  zur 
finanziellen  Unterstützung  heranzuziehen.  Das  waren  aber  eben 
nur  Ausnahmefälle.  —  Mit  der  Zeit  wuchs  aber  nun  der  wettinische 
Besitz  sehr  bedeutend,  und  das  vergrößerte  Gebiet  verlangte  eine 
intensivere  Verwaltung,  die  bisherigen  primitiven  Verhältnisse 
mußten  durchbrochen  werden;  es  konnte  nicht  mehr  wie  vorher 
die  Regierung  so  ausschließlich  vom  Landesherrn  persönlich 
besorgt  werden.  Die  staatlichen  Anforderungen  wuchsen  mehr 
und  mehr,  das  Territorium  mußte  immer  mehr  und  größere 
Aufgaben  an  sich  ziehen.  Das  bedingte  aber  ein  Steigen  der 
öffentlichen  Bedürfnisse,  und  dieser  Umstand  konnte  natürlich 
rückwirkend  seinen  Einfluß  auf  den  Gang  der  Finanzwirtschaft 
des  Territoriums  nicht  verfehlen.  Wie  für  alle  übrigen  Zw^eige 
der  landesherrlichen  Verwaltung,  so  ist  auch  besonders  für  die 
Finanzwirtschaft  die  Zeit  am  Ausgang  des  13.  und  am  beginnenden 
14.  Jahrhundert  eine  Epoche  fortwährender  Um-  und  Weiter- 
bildung; wesentlichste  Änderungen  sehen  wir  in  dieser  Periode 
sich  vollziehen  oder  doch  wenigstens  keimartig  für  eine  spätere 
Vollentwicklung  in  Ansätzen  bereits  sich  vorbereiten.  In  allen 
diesen  mictelalterlichen  Territorien  sowohl  Nord-  als  auch  Süd- 
deutschlands lag  der  Schwerpunkt  der  Finanz  wir  tschaft  in  der 
örtlichen  Naturalerwerbung  der  Domänenerträgnisse  und  in  der 
örtlichen  Erhebung  der  Gefälle  durch  besondere  Verwalter  und 
Beamte.  Auch  im  sächsischen  Territorium  ^)  waren  die  Mittel- 
instanzen von  grundlegender  Bedeutung  für  den  gesamten  Ver- 
waltungsorganismus jener  Zeit;  man  wird  also  bei  der  Darstellung 
der  Finanzverwaltung  von  diesen  Lokalbehörden,  dem  unteren 
Finanz  dienst ,  wie  wir  es  jetzt  zu  nennen  pflegen,  auszugehen 
haben.  Bei  weitem  das  Hauptgebiet  und  deshalb  von  über- 
wiegender Bedeutung  für  die  Verwaltung  war  der  landesherrliche 
Domanialbesitz.  Bereits  im  1 3.  Jahrhundert  hatte  man  begonnen, 
das  Territorium  in  Verwaltungsbezirke  (Ämter  und  Vogteien) 
einzuteilen.  Die  Mittelpunkte  solcher  Distrikte  hatten  meist 
Burgen  oder  Schlösser  gebildet,  als  Sitze  der  landesherrlichen 
Vögte ;    aber    auch   wo    diese  fehlten ,    war  es  zur  Ämterbildung 


')  Die  meißnisch-thüringischen  Länder,  auch  wenn  nur  von  einem 
Teil  derselben  die  Rede  ist,  werden  in  Zukunft  immer  mit  dieser 
Sammelbezeichnung  benannt  werden. 


A.    Die  Sachs.  Finanzverwaltung  von  den  ältesten  Zeiten  bis  1469.    3 

gekommen.  Seit  dem  Ende  des  13.  Jahrhunderts  war  dieses 
Verwaltungssystem  zu  immer  kräftigerer  Aus-  und  Durchbildung 
gekommen.  Seit  dem  14.  Jahrhundert  fußte  überhaupt  die  ge- 
samte Verwaltung  des  sächsischen  Territoriums  in  der  Vogtei- 
oder  Amterverfassung  ^).  Die  Vorsteher  dieser  Verwaltungs- 
bezirke, die  Vögte,  waren  Träger  aller  öffentlichen  Funktionen, 
sie  verkörperten  die  Einheit  der  Verwaltung,  indem  sie  so  als 
Vertreter  des  Landesherrn  die  Staatsgewalt  in  allen  Distrikten 
des  Territoriums  in  gleicher  Weise  zum  Ausdruck  brachten. 
Die  mittelalterliche  Verwaltung  war  wie  im  allgemeinen  so  auch 
hier  in  keiner  Weise  getrennt;  wir  sind  immer  gezwungen,  die 
ganze  Verwaltung  ins  Auge  zu  fassen,  um  die  Finanzverwaltung 
mit  erkennen  zu  können.  Die  Amtstätigkeit  des  Vogtes  war  in 
erster  Linie  eine  militärische  (Verwalter  der  Burg  und 
höchster  militärischer  Beamter  seines  Sprengeis)  und  eine 
richterliche  (oberster  Richter  an  Stelle  des  Landesherrn), 
daneben  hatte  er  aber  auch  administrative  Aufgaben  2).  Ihm 
unterstanden  die  Vereinnahmung  und  Verrechnung  sämtlicher 
Einkünfte  aus  der  Domänenverwaltung,  sonstiger  öffentlicher  Ab- 
gaben in  seinem  Amtsbezirke  und  Einnahmen  aus  den  landes- 
herrlichen Regalien,  soweit  diese  seinem  Amte  zugewiesen  waren. 
Diese  Stellung  des  Vogtes  als  Administrator,  als  Finanzbeamter 
ist  es ,  die  für  unsere  Untersuchung  einzig  von  Interesse  ist. 
Für  die  Erkenntnis  des  Entwicklungsganges  dieser  Verwaltung 
kommen  nur  zwei  Arten  von  Besetzung  der  Ämter  und  Vogteien 
in  Betracht:  Die  Vogteien  konnten  ausgetan  werden  1.  auf  dem 
Wege  der  „freien,  reinen  Bestallung",  d.  i.  Übergabe  eines  Amtes 
an .  einen  Vogt  lediglich  zum  Zwecke  der  Verwaltung  durch  den- 
selben 8)  ;  2.  durch  mit  Pfandverschreibung  verbundene  Bestallung, 
also  als  Sicherstellung  für  geleistete  finanzielle  Unterstützung*). 
Die  letztere  Form  der  Amtsbestallung  wird  seit  dem  14.  Jahr- 
hundert immer  häufiger,  jedenfalls  nie  zum  Vorteil  des  Territorial- 
herrn ^).     Auf  dem  Wege    der   pfandmäßigen    Bestallung   kamen 

^)  Ämterverfassung  ist  ein  erweiterter ,  über  die  Domänen- 
verwaltung  hinausgehender  Begriff,  der  zugleich  auch  die  Verwaltung 
der  gleichfalls  amtsweise  ausgetanen  Münzstätten,  des  Zehnten  usw., 
also  der  landesherrlichen  Regalien,  mit  umschließt. 

')  Diese  vielseitige  Tätigkeit  des  Vogtes  kommt  auch  in  der  ver- 
schiedenartigen Titulatur  desselben  in  den  Urkunden  usw.  zum  Aus- 
druck: judex;  capitaneus;  Amtmann. 

^)  Hierher  gehört  auch  die  Ernennung  für  treue,  dem  Landes- 
herm  geleistete  Dienste. 

*)  Die  lehnsweise  Vergabung  eines  Amtes  braucht  hier  nicht  be- 
rücksichtigt zu  werden,  da  damit  ein  Gebiet  aus  der  landesherrlichen 
Verwaltung  direkt  ausschied. 

^)  Der  Hauptsache  nach  waren  es  zwei  Momente  die  zur  Ver- 

£  fändung   einer    Vogtei   oder   eines  Amtes   führen   konnten:   I.  Der 
landesherr   bedurfte    schnell    einer    größeren    Geldsumme,    und    die 

1* 


4  Einleitender  Teil. 

auch  Bürgerliche  in  den  Besitz  des  Vogtamtes,  während  dieses 
sonst  meist  dem  ßitterstand  vorbehalten  blieb.  Die  Amtsdauer 
der  Vögte  pflegte  wohl  nur  bei  der  Verpfändung  festgesetzt  zu 
werden;  durch  „reine"  Bestallung  ins  Amt  gekommene  Vögte 
konnten  jederzeit  ihres  Amtes  entsetzt  werden.  —  Die  einzelnen 
Posten  der  „Verbrauchswirtschaft"  der  Vogtei  werden  wir  in 
„ordentliche"  und  „außerordentliche"  Ausgaben  scheiden  können. 
Als  ordentliche  Ausgaben  sind  diejenigen  zu  bezeichnen,  die 
der  Vogt  für  den  Unterhalt  des  gesamten  Amtspersonals  und 
seiner  eigenen  Person ,  als  auch  für  die  Erhaltung  sämtlichen 
toten  und  lebenden  Inventars  zu  machen  hatte;  also  alles  Aus- 
gaben, die  unbedingt  mit  der  Verwaltung  der  Vogtei  in  Zusammen- 
hang standen.  Für  die  Gruppe  der  außerordentlichen  Aus- 
gaben, die  die  ersteren  oft  bei  weitem  überstiegen  und  vielfach 
mit  der  Amts-  und  Vogteiverwaltung  gar  nichts  zu  tun  hatten, 
lassen  sich  zusammenfassen:  1.  Die  oft  recht  ansehnlichen 
Summen  für  „Schadenpferde"  oder  Pferdelieferungen  an  den  Hof 
des  Landesherrn,  2.  die  Lieferungen  für  den  Kriegsdienst,  3.  die 
dem  Territorialherrn  persönlich  oder  der  Zentrale  geleistete 
„conquisitio"  oder  die  Deckung  der  von  den  beiden  vorgenannten 
ausgestellten  Anweisungen  i)  die  dem  Vogt  zur  Verfügung 
stehenden  Einnahmen  waren  überaus  mannigfaltig,  Geld  und 
Naturallieferungen  in  bunter  Mischung.  Besonders  hervorgehoben 
seien  von  diesen  Einnahmen  der  von  den  bäuerlichen  Gütern 
seines  Bezirks  erhobene  Grundzins  (teils  in  Geld,  teils  in 
Naturalien  bezahlt) ;  sämtliche  sonstige  Erträge  aus  der  Eigen- 
wirtschaft der  Domänen,  die  Gerichts-,  Büß-,  Damm-  und  Lehn- 
gelder, Zoll'  und  Geleitgelder  2) ;    von  großer  Bedeutung   für  die 


Vogtei  mußte  als  Faustpfand  dienen.  II.  Die  Verpfändung  geschah 
al3  Sicherstellung  oder  Tilgung  für  alte  Schuldforderungen.  —  In  der 
Verpfändung  selbst  können  wir  vornehmlich  zwei  Formen  unter- 
scheiden: Der  Kreditgeber  und  Gläubiger  bekam  Vogtei  oder  Amt 
lediglich  als  Sicherstellung-,  eine  Verzinsung  oder  Amortisation  aus 
den  Einkünften  des  Amtes  fand  nicht  statt;  in  diesem  Falle  war  der 
Gläubiger  einfach  „berechenter  voigt"  wie  die  anderen,  zur  Ver- 
waltung und  Verrechnung  in  gleicher  Weise  wie  diese  verpflichtet.  — 
Durch  diese  Art  der  Verpfändung  erlitt  die  landesherrliche  Kasse 
keine  Einbusse.  Anders  lag  es  aber,  wenn  man  ein  Amt  dem 
Gläubiger  vollkommen  „unberechnet"  überlassen  mußte;  —  der  ge- 
samte Reingewinn  der  Vogtei  floß  dann  natürlich  diesem  zu,  ein 
empfindlicher  Ausfall  in  den  Einnahmen  des  Territorialherrn  war 
damit  unvermeidlich  verbunden.  Das  gefährliche  derartiger  V^er- 
pfändungen  hat  man  auch  damals  stets  klar  erkannt.  Und  wo  man 
nur  immer  eine  größere  Summe  Geld  frei  bekam,  ging  man  sofort 
an  die  Auslösung  verpfändeter  Ämter. 

*)  Hierüber  wird  später  bei  der  Besprechung  des  oberen  Finanz- 
dienstes noch  eingehender  zu  handeln  sem. 

2)  Diese  beiden  Einnahmen  wurden,  wie  wir  weiter  unten  sehen 
werden,  allerdings  zuweilen  auch  getrennt  verwaltet  und  verrechnet. 


A.    Die  Sachs.  Finanzverwaltung  von  den  ältesten  Zeiten  bis  1469.    5 

Kasse  der  Vogtei  waren  ferner  die  in  Geldleistungen  umgesetzten 
Hand-  und  Spanndienste  der  bäuerlichen  Insassen  aus  der  alten 
Burgwardsverfassung  ^).  Eine  bedeutende  Erweiterung  der  Vogtei 
und  Amtsverwaltung  in  ihrer  Punktion  als  untere  Einanzbehörde, 
als  Lokalkasse ,  trat  ein  mit  der  Entstehung  der  allgemeinen, 
landesherrlichen  „Bede" ;  denn  damit  wurden  die  Vogteien  zu 
Steuerbezirken  und  die  Vögte  zu  Einnehmern  derselben. 
Die  Anfänge  dieser  „Bede",  einer  außerordentlichen  Beihilfe  an 
den  Landesherrn,  bedingt  durch  das  stetige  Anwachsen  des  öffent- 
lichen Bedarfs  und  die  immer  energischer  vordringende  Geld- 
wirtschaft lassen  sich  für  das  sächsische  ebenso  wie  für  die 
übrigen  deutschen  Territorien  bis  ins  12.  Jahrhundert  zurück- 
verfolgen. Die  zuerst  unregelmäßig  und  willkürlich  erhobenen 
Beden  sind  in  Sachsen  seit  etwa  1330  zu  festen,  jährlichen  Ab- 
gaben geworden,  fungieren  von  nun  an  als  ständige  Einnahmen 
der  landesherrlichen  Finanzwirtschaft.  Diese  Bede  oder  „Land- 
bede", wie  wir  sie  im  Unterschied  zu  der  sogleich  zu  erwähnenden 
„Stadtbede"  nennen,  war  eine  gemischte,  aus  Natural-  (Getreide) 
und  Geldleistungen  bestehende  Steuer.  Zunächst,  als  die  Steuer 
noch  eine  unregelmäßig  erhobene  war,  hatte  man  dafür  besondere 
Steuereinnehmer  (collectores) ;  dann  ließ  man  sie  meist  von  den 
Vögten  vereinnahmen,  — meist,  denn  ganz  sind  spezielle  Steuer- 
einnehmer nie  verschwunden.  Des  ziemlich  gleichen  Verlaufs 
der  Entwicklung  wegen  sei  hier  gleich  der  „Stadtbede"  kurz 
Erwähnung  getan.  Auch  hier  wurde  diese  Steuer  zunächst  un- 
regelmäßig stets  nach  Bedürfnis  erhoben.  Die  Städte  aber 
empfanden  diese  wegen  der  unregelmäßigen,  allzu  oft  wieder- 
holten Erhebung  als  unbequem  und  drückend.  Am  Ende  des 
13.  Jahrhunderts  war  daher  an  Stelle  dieser  unregelmäßig  er- 
hobenen Bede  eine  regelmäßige,  jährliche,  stabil  bleibende  Stadt- 
bede, die  sogenannte  „Jahrrente"  in  den  Städten  getreten.  Mit 
der  Eintreibung  und  Vereinnahmung  dieser  Steuer  waren  die 
Käte  der  Städte  betraut  2).  Der  sich  stets  steigernde  Einanz- 
bedarf  des  Staates ,  durch  ordentliche  Einnahmen  nie  mehr  zu 
befriedigen,  mußte  über  diese  regelmäßigen  Beden  hinaus  zu 
immer  neuen  Steuerforderungen  führen.  Neue  außerordenthche 
Bedürfnisse  mußten  neue  außerordentliche  Beden  bringen.  Davon 
wurde  allerdings  im  sächsischen  Territorium  weniger  das  platte 
Land,  als  die  Städte  betroffen.  Vor  allgemeinen,  dem  ganzen 
Land  auferlegten  Beden  scheute  man  meist  wegen  der  mißlichen 


')  Selbstverständlich  konnten  hier  nicht  alle  Einnahmequellen 
der  Vogtei  namhaft  gemacht  werden.  Vgl.  darüb.  ausführlicher 
H.  B.  Meyer  a.  a.  O. 

2)  Einzelheiten  über  „Stadtbede"  oder  „Jahrrente"  bringen:  Falke: 
„Bete,  zise  und  Ungeld  im  Kurfürstentum  Sachsen  bis  zur  Teilung  1485." 
Mitt.  d.  kgl.  Sachs.  Altert.  Ver.  Heft  19  1869  und  H.  B.  Meyer  a.  a.  0. 


6  Einleitender  Teil. 

Verhandlungen  mit  den  widerstrebenden  Ständen  im  14.  Jahr- 
hundert zurück.  Gerade  in  Sachsen  waren  es  die  Städte,  welche 
vorwiegend  diese  außerordentlichen  Beden ,  auch  „Notbeden" 
genannt,  aufbringen  mußten;  entweder  wurden  solche  mit  der 
Gesamtheit  derselben  oder  nur  mit  einzelnen  vereinbart,  die  Form 
der  Erhebung  war  dann  die  gleiche ,  wie  bei  den  regelmäßigen 
Steuern  ^).  — 

Bevor  wir  in  die  Darstellung  der  Rechnungsführung  und 
des  Kassenwesens  der  Vogteien  und  Ämter  und  der  Rechnungs- 
legung gegenüber  der  Zentrale  eintreten,  sei  noch  ein  kurzer 
Blick  auf  die  übrigen  Lokal-  und  Spezialkassen  des  unteren 
Finanzdienstes  geworfen.  Die  beiden  nächst  dem  Domanial- 
erträgnissen  wichtigsten  Einnahmeposten  im  Budget  des 
sächsischen  Territoriums,  um  es  modern  auszudrücken,  beruhten 
auf  den  fiskalischen  Rechten,  die  die  Landesherrn  als  Inhaber 
des  Berg-  und  Münzregals  ausübten.  Unter  diesen  Rechten 
des  Bergregals  waren  finanziell  am  ergiebigsten  das  des  staatlichen 
Silbermonopols  ^)  und  die  Forderung  des  Zehnten  für  den  Landes- 
herrn von  allem  geförderten  Silber.  Das  Münzregal  brachte  dem 
Landesherrn  vorwiegend  den  „Schlagschatz"  und  den  Gewinn 
am  „Wechsel"  ^).  Die  bedeutensten  dieser  Lokalkassen  waren 
im  14.  und  15.  Jahrhundert  (wenigstens  bis  in  die  70er  Jahre 
desselben)  die  zu  Freiberg:  das  landesherrliche  Münz  am t  und 
das  Zehntamt.  Über  diese  sind  wir  namentlich  für  das 
14.  Jahrhundert  am  besten  orientiert*).  An  der  Spitze  dieses 
Zweiges  des  unteren  Finanzdienstes  stand  der  Müuzmeister^) 
und  der  landesherrliche  Zehntner;  über  die  Tätigkeit  dieser 
beiden  Beamten,  ihre  Kompetenzen  etc.  können  bei  den  gerade 
für  diesen  Zweig  des  niederen  Finanzdienstes  fortwährend  in 
Wandlung   befindlichen    Verhältnissen   nur    allgemeine    Angaben, 


^)  Ganz  ähnliche  Verhältnisse  stellt  Spangenberg  a.  a.  0.  für 
die  Mark  Brandenburg  fest. 

2)  Mit  dem  Silbermonopol  nahm  der  Staat  das  alleinige  Recht 
des  Silberkaufs  in  Anspruch;  das  gesamte  gewonnene  Silber  mußte 
an  den  Regalherren  verkauft  werden,  nur  von  diesem  konnte  es,  sei 
es  als  ausgeprägtes  Geld-  oder  als  Rohsilber  in  Umlauf  gebracht 
werden.  In  prägnanter  Weise  kommt  diese  Auffassung  zur  Geltung 
in  dem  Satze  des  Freiberger  Bergrechtes:  „Das  silber  gehört  yn  dy 
muncze  czu  Friberg."  " 

^)  Umtausch  fremder  oder   alter  Geldsorten  in  kurrente  Münze. 

*)  Cod.  D.  S.  R.  II.  13.  Freiberg :  p.  374—455 :  „Rechnungen  des  Frei- 
berger Münzmeisters,  Zehntners  usw.  1353 — 1485."  Ibid.:  die  in  der 
Einleitung  von  Er  misch  gegebenen  erläuternden  Ausführungen. 

^)  Nach  dem  Tode  des  Markgrafen  Friedrich  (26.  Mai  1381)  kam 
es  wieder  einmal  zu  einer  Landesteilung  in  den  wettinisohen  Landen ; 
dabei  blieben  sämtliche  Bergwerke  und  die  Münze  in  gemeinschaft- 
lichem Besitze ;  nach  1380  haben  wir  drei  Münzmeister,  für  jeden  der 
drei  Landesherrn  einen  besonderen. 


A.    Die  Sachs.  Finanzverwaltung  von  den  ältesten  Zeiten  bis  1469.     7 

Hauptrichtungslinien  des  Entwicklungsganges  anzeigend,  gegeben 
werden.  Dem  Münzmeister  lag  vor  allem  der  „Silberkauf" 
(Aufkauf  des  im  Lande  gewonnenen  Silbers),  das  „Wechsel- 
geschäft" und  die  Ausprägung  des  in  die  Münze  gelangten  Eoh- 
silbers  ob ;  aus  dieser  dreifachen  Tätigkeit  rekrutierten  sich  auch 
seine  hauptsächlichsten,  meist  ziemlich  bedeutenden  Einnahmen. 
Als  am  Ende  des  14.  Jahrhunderts  eigene  lande sherrHche  Hütten- 
werke entstanden,  wurden  auch  diese  seiner  Verwaltung  unter- 
stellt. Was  die  vom  Münzmeister  besorgte  „Ausgabewirtschaft" 
anbetrifft,  so  mußten  erstens  die  Betriebsunkosten  der  Münze 
von  ihm  gedeckt  werden  (in  der  ersten  Zeit  hatte  er  allerdings 
die  Kosten  des  Münzbetriebes  aus  seinen  Mitteln  zu  bestreiten, 
es  wird  sich  gleich  zeigen  weshalb) ;  eine  weitere  erst  seit  dem 
letzten  Jahrzehnt  des  14.  Jahrhunderts  hinzukommende  Ausgabe 
waren  die  Betriebsmittel  für  den  damals  aufkommenden  landes- 
herrHchen  Eigenbergbau. 

Den  weitaus  größten  Posten  unter  den  Ausgaben  bildeten 
auch  bei  dieser  Lokalverwaltung  ebenso  wie  bei  der  Vogtei  die 
vom  Münzmeister  auf  „Anweisung"  entweder  direkt  an  den 
Landesherrn  oder  seine  Beauftragten  geleisteten  Zahlungen. 
Über  die  Person  des  Münzmeisters ,  die  Art  seiner  Stellung, 
etwaige  „Bestallung"  usw.  läßt  sich  folgendes  sagen:  für 
die  frühere  Zeit  hat  Ermisch  festgestellt:  „Daß  die  Münzmeister 
in  jener  Zeit  nicht  sowohl  Beamte  als  Bankiers  der  Landesherrn 
uud  Münzpächter  waren,"  darum  mußten  sie  auch  in  der  ersten 
Zeit  die  Betriebsunkosten  der  Münze  selbst  tragen-  auch  Ver- 
pfändungen der  Münze  kamen  vor  an  Männer,  an  Beamte,  deren 
Kredit  man  vorher  stark  in  Anspruch  genommen  hatte ;  erst  in 
späterer  Zeit  begann  man  in  besserer  Erkenntnis  die  Münze  auf 
eigene  Rechnung  des  Landesherrn  verwalten  zu  lassen;  so 
wurden  aus  den  Münzpächtern  landesherrliche  Beamte. 

Die  Vereinnahmung  des  landesherrlichen  Zehnten  war  wohl 
immer  besonderen  Beamten  übertragen,  den  sogenannten  Zehnt- 
nern. Ihr  Verhältnis  zum  Münzmeister  war  in  den  verschiedenen 
Zeitabschnitten  ein  verschiedenes.  Sie  standen  bisweilen, 
namentlich  in  den  ersten  Zeiten  selbständig  neben  dem  Münz- 
meister und  verrechneten  selbständig  dem  Landesherrn  oder  der 
Zentrale;  dann  aber  waren  sie  mitunter  demselben  insofern 
untergeordnet,  als  dieser  die  Ven^echnung  vor  der  obersten 
Behörde  mit  besorgte.  Die  Zehntner  hatten  von  ihren  Ein- 
nahmen sämtliche  Beamtengehälter  und  Löhne  zu  zahlen;  sonst 
wurden  aber  auch  die  bei  ihnen  zusammenfließenden  Gelder 
keineswegs  an  eine  landesherrliche  Zentralkasse  eingeliefert, 
sondern  wurden  ebenfalls  auf  dem  Wege  der  Assignation  durch 
den  Landesherrn  oder  die  Kanzlei  verbraucht ;  häufig  mußten  sie 
auch   auf  Anweisung   größere  Summen  an  die  Kasse  des  Münz- 


8  -  Einleitender  Teil. 

meisters  zedieren.  —  Es  bedarf  nun  nur  noch  einer  kurzen 
Erwähnung  der  Zoll-  und  der  Geleitstätten;  beide  kommen  aus 
mehreren  Gründen  weniger  für  die  Schilderung  der  unteren 
Finanzverwaltung  in  Betracht;  durch  Verpfändung  und  lehns- 
weise  Vergabung  ging  eine  große  Anzahl  von  Zollstätten  der 
landesherrlichen  Verwaltung  verloren;  die  wenigen  der  Eigen- 
verwaltung verbliebenen  Zollstätten  wurden  meist  von  Vögten 
und  Geleitsleuten  mitverwaltet;  nur  einen  eigentlichen  Zöllner ^) 
hat  Meyer  und  zwar  im  Anfang  des  14.  Jahrhunderts  nach- 
weisen können.  Auch  die  Verwaltung  des  Geleits  wurde  meist 
in  eine  andere ,  gewöhnlich  in  die  der  Vogtei  oder  Steuer  mit 
eingegliedert  ^). 

Die  Form  der  Buchführung  all  dieser  lokalen  Spezial- 
kassen  und  die  der  Rechnungslegung  vor  der  obersten  Verwaltung, 
der  Zentrale  und  des  durch  letztere  geübten  Kontrollwesens  muß 
als  äußerst  primitiv  bezeichnet  werden^).  Was  zunächst  die 
Buchführung  des  unteren  Finanzdienstes,  die  der  Lokalkassen 
anlangt,  so  ist  das  unmittelbar  dafür  in  Betracht  kommende 
Aktenmaterial  nicht  auf  uns  gekommen ;  wir  können  uns  nur  aus 
gelegentlichen  Notizen,  Hinweisen  usw.,  die  sich  in  den  durch 
die  Zentrale*)  aufgestellten  Rechnungswerken  finden,  ein  un- 
gefähres Bild  machen. 

Danach  hat  die  Lokalverwaltung  Einzelregister  geführt,  so- 
wohl über  die  Einnahmen  und  Ausgaben;  z.  B.  in  den  Ämtern 
über  vereinnahmte  Zölle,  Geleitsgelder,  Grundzinsen,  über  ein- 
geliefertes Korn  usw.;  in  den  Bergämtern  über  den  Zehnten, 
den  Silberkauf  usw.  Ebenso  wurden  spezielle  Ausgaberegister 
angelegt,  in  welchen  man  die  auf  landesherrliche  Anweisung  ge- 
zahlten Summen  eintrug.  Alle  Rechnungsbelege  und  Quittungen 
wurden  von  den  Lokalbeamten  sorgsam  aufbewahrt^);  eine  zu- 
sammenfassende Hauptrechnung  über  diese  Einzelregister  hinaus, 
die  man  der  Zentralverwaltung  bei  der  Abrechnung  hätte  vor- 
legen können,  wurde  nicht  aufgestellt.    Die  der  Zentrale  rechnungs- 


V  An  und  für  sich  hatten  sich  ja  die  Zöllner  noch  aus  der  Römer- 
zeit am  ausgeprägtesten  als  reine,  wirkliche  Finanzbeamte  erhalten. 

2)  Eingehender  handelt  über  beides  H.  B.  Meyer  a.  a.  0.  p.  73,  74. 

^)  Ausführlicher  ist  hierüber  gehandelt  bei  Lobe:  „Die  oberste 
Finanzkontrolle  des  Königsreich  Sachsen"  a.  a.  O.  Nur  sei  darauf 
aufmerksam  gemacht,  daß  Lobe  bisweilen  in  anachronistischer  Weise 
Zustände  und  Verhältnisse  späterer  Zeit  willkürlich  auch  für  eine 
frühere  Periode  als  bestehend  annimmt,  (z.  B.  seine  Ausführung  über 
die  oberste  Zentralkasse,  die  landesherrliche  Rentkammer,) 

^)  Die  Zentralverwaltung  soll  nur  vorläufig  so  bezeichnet  werden, 
weiterhin  wird  dann  speziell  von  ihr  zu  handeln  sein. 

^)  Über  etwaige  Schreiber  usw.,  die  sich  Vögte,  Zehntner  und 
Münzmeister  zu  einer  solchen  Buchführung  hielten,  ist  uns  abgesehen 
von  dem  schon  früh  in  den  Ämtern  auftauchenden  Zöllner  fürs  14. 
und  den  Anfang  des  15.  Jahrhunderts  näheres  nicht  bekannt. 


A.    Die  Sachs.  Finanzverwaltung  von  den  ältesten  Zeiten  bis  1469.    9 

Pflichtigen  Beamten  legten  nur  mündlich  Rechnung  („Rechnung 
hören"),  sie  hatten  zu  diesem  Zweck  alle  vorher  genannten,  von 
ihnen  geführten  Einzelregister,  Rechnungsbelege  usw.  bei- 
zubringen ,  diese  persönlich  erläuternd  vorzutragen  und  ihre 
Wirtschaftsführung  zu  vertreten.  Auf  Grund  dieser  mündlichen 
Rechnungslegung  wurden  dann  durch  die  Zentrale  protokollarische 
Niederschriften  aufgenommen;  hierin  wurden  natürlich  die  ein- 
zelnen Posten  nur  summarisch  aufgeführt  und  nur  eventuell  auf 
die  Detailaufzeichnungen  kurz  verwiesen  ^). 

Diesem  System  hafteten  große  Mängel  an.  Zunächst  gab 
es  kein  bestimmtes  Schema  für  diese  Rechnungslegung,  alles 
war  unsystematisch  und  unübersichtlich  angelegt,  keine  Rubri- 
zierung der  schriftlichen  Rechnung  in  bestimmte ,  getrennte 
Posten. 

Die  ausschließliche  Anwendung  der  für  rechnerische  Sachen 
gänzlich  ungeeigneten  römischen  Zahlen  machte  die  ohnehin 
schlechte  Buchführung  noch  mangelhafter;  die  beschränkte 
Schriftlichkeit  des  Verfahrens  beeinträchtigte  stark  eine  wirk- 
same Kontrolle.  Nur  die  mündliche  Rechnungsablage  wurde 
von  der  Zentralbehörde  einer  Prüfung  unterzogen ,  nicht  die 
danach  angefertigten  schriftlichen  Rechnungen.  Ein  weiterer 
schwerer  Schaden  an  diesem  ganzen  Rechnungs-  und  Kontroll- 
wesen war  das  Fehlen  jeglicher  fester  Termine  in  der  Rechnungs- 
legung; in  ganz  willkürlichen  Perioden  wurde  abgerechnet,  oft 
nur  über  einige  Monate,  dann  für  ein  oder  mehrere  Jahre  je 
nachdem.  Und  vor  allem  —  einmal  abgesehen  von  diesen  Miß- 
ständen —  die  Männer,  welche  mit  der  obersten  Kontrolle  be- 
traut waren,  waren  —  wir  werden  dies  spätej  sehen  —  zumeist 
für  ein  solches  Geschäft  ganz  ungeeignete  Persönlichkeiten; 
finanzwirtschaftlich  absolut  nicht  vorgebildet,  besaßen  sie  oft 
nicht  die  primitivsten  Kenntnisse  und  Erfahrungen  im  Rechnungs- 
wesen. Auch  mit  der  Zuverlässigkeit  war  es  für  dieses  Beamten- 
tum schlecht  bestellt,  denn  es  sah  mitunter  in  der  Verwaltung 
landesherrlicher  Einnahmen  nur  eine  günstig  sich  bietende 
Gelegenheit,  für  sich  in  ausgiebigster  Weise  zu  sorgen.  Der 
hauptsächlichste  Krebsschaden  aber  an  dieser  ganzen  Finanz- 
verwaltung blieb  doch  „das  Anweisungssystem"  mit  seinen 
traurigen  Folgen.  Denn  dadurch  wurde  jeder  Überblick  über 
die  Gesamtheit  der  Erträgnisse  unmöglich  gemacht,  jede  inten- 
sivere Kontrolle  der  landesherrlichen  Einnahmequellen  von  vorn- 
herein untergraben. 


^)  Diese  an  der  Zentrale  entstandenen  Aufzeichnungen  sind  reich- 
lich sowohl  für  die  Vogteien,  als  auch  für  die  Bergämter  erhalten; 
gewöhnlich  schlechthin  mit  „Ämter"  und  „Bergrechnungen"  bezeichnet. 


10  Einleitender  Teil. 


Die  obere  Finaiizbehörde :   Das  Zentralorgaii  der  Finanz- 
verwaltung bis  zum  Beginn  des  15.  Jahrhunderts. 

Es  wird  sich  hier  vornehmlich  um  die  Klärung  folgender 
Fragen  handeln:  Existierte  überhaupt  schon  eine  selbständige 
oberste  Finanz  Verwaltungsbehörde?  Hatte  das  Territorium  einen 
obersten  Finanzbeamten?  Ferner:  wie  war  das  oberste  Finanz- 
organ beschaffen  und  welche  Funktionen  hatte  es?  War  es  nur 
ein  Oberrechnungs-  und  Kontrollorgan,  oder  gab  es  schon  eine 
eigene  landesherrliche  Zentralkasse  ?  Eine  Mittelbehörde ,  wie 
wir  sie  in  Bayern  in  den  Vitztumämtern  ^)  —  oder  E/entmeister- 
ämtern,  wie  man  sie  später  nannte  —  seit  dem  13.  Jahrhundert 
finden,  eine  solche  Mittelbehörde,  die  eine  größere  Anzahl  Ämter, 
etwa  eine  Provinz,  in  sich  vereinigte  und  dann  für  dieses  Gebiet 
der  Zentrale  Rechnung  legte ,  haben  wir  damals  im  sächsischen 
Territorium  nicht.  Im  sächsischen  Territorium  mußten  die  ein- 
zelnen Lokal-  und  Spezialkassen  einer  Oberrechnungsbehörde 
unmittelbar  Rechnung  legen.  In  welcher  Institution  haben 
wir  nun  jene  Oberrechnungsbehörde  zu  suchen?  Beim  Über- 
blicken aller  an  der  Zentrale  des  Territoriums  in  der  damaligen 
Zeit  vorhandenen  Einrichtungen,  Amter,  Organe  usw.  wird  man 
bei  einer  solchen  Fragestellung  zwingend  auf  die  „landesherrliche 
Kanzlei"  gewiesen.  In  ihr  werden  wir  die  Oberrechnungsbehörde 
suchen  dürfen,  natürlich  nur  was  das  buchungsmäßige  Fest- 
stellen des  Tatbestandes  anlangt,  während  die  Feststellung  des 
Tatbestandes  selbst  der  von  Fall  zu  Fall  ad  hoc  eingesetzten 
Eechnungskommission  oblag.  —  Bei  der  Aufnahme  der  proto- 
kollarischen Niederschriften  über  die  mündliche  Rechnungsablage 
der  unteren  Finanzbeamten  benötigte  man  doch  Männer,  welche 
die  erforderlichen  Kenntnisse  und  technische  Ausbildung  im 
Schriftwesen  überhaupt  und  speziell  in  der  Buchführung,  wenn 
auch  einer  sehr  bescheidenen  und  unvollkommenen,  wie  wir  ge- 
sehen haben,  besaßen.  Diesen  Anforderungen  konnten  aber  im 
15.  Jahrhundert  nur  der  Kanzler  und  seine  Gehilfen  genügen. 
Landesherrliche  Kanzleischreiber  (notarii)  übernahmen  daher  auch 
die  Aufzeichnung  der  durch  Prüfung  der  Rechnungskommission 
gewonnenen  Resultate.  Vorgreifend  soll  gleich  hier  mit  fest- 
gestellt sein,  daß  in  der  Kanzlei  auch  die  großen  landesherrlichen 
Erhebungs-,  namentlich  Bederegister  ausgearbeitet  wurden;  durch 
die  Kanzlei  wurden  ferner  alle  Anweisungen  auf  die  Gelder  und 
Einkünfte  der  Lokalkassen  ausgefertigt;  hier  wurde  auch  über 
die  ausgegangenen  Anweisungen,  wenn  auch  nur  in  sehr  primi- 
tiven Formen ,    Buch  geführt ,    um  den  Überblick   nicht  ganz  zu 


^)  Über  die  Vitztumämter  Bayerns  vgl.  Rosenthal:  Gesch.  des 
Gerichtswesens  und  der  Verwaltung  Bayerns.     1889. 


A.  Die  Sachs.  Finanzverwaltung  von  den  ältesten  Zeiten  bis  1469.     H 

verlieren.     So  wurde    in   der  Tat  die  ganze  schriftliche  Arbeit 
der  oberen  Finanzverwaltung  von  der  Kanzlei  erledigt. 

Ausgeübt  wurde  die  eigentliche  Eechnungsabhör,  das  oberste 
Kontrollwesen,  bisweilen  von  dem  Landesherrn  selbst,  meist  aber 
durch  von  diesen  ernannte  ßechnungskommissionen ;  als  Mitglieder 
für  diese  Kommissionen  wurden  in  der  Hauptsache  herangezogen 
landesherrliche  Eäte  und  die  obersten  Hofbeamten  (Hofmarschall, 
Hofrichter,  Kammermeister,  fast  stets  der  Kanzler,  aber  auch 
andere  Vertrauensmänner  des  Herzogs  finden  wir  unter  diesen 
E-echnungskommissaren).  Auf  die  großen  Mängel  und  Schwächen 
dieses  Kontrollwesens,  namentlich  wegen  der  geringen  Vorbildung 
der  Kommissare  für  diese  Tätigkeit  ist  schon  an  früherer  Stelle 
hingewiesen  worden ;  wir  sahen ,  wie  sie  sich  damit  begnügten, 
den  Amtleuten,  Zehntnern  usw.  „Eechnung  zu  hören",  aber 
absolut  nicht  imstande  waren,  die  durch  die  Schreiber  gemachten 
Aufzeichnungen  sachgemäß,  namentlich  rechnerisch  zu  prüfen. 
Diese  Eechnungskommissionen  in  Verbindung  mit  der  Kanzlei 
kann  man  eigentlich  erst  als  Oberrechnungsbehörde  bezeichnen; 
den  Kern,  den  festen  Bestandteil  dieser  Institution  bildete  die 
Kanzlei  ^) ,  während  die  Mitglieder  der  Kommissionen  für  die 
einzelnen  Sessionen  beständig  wechselten,  jedesmal  neu  ernannt 
wurden  2).  Die  durch  diese  Oberrechnungsbehörde  ausgeübte 
Kontrolle  war  lediglich  eine  Eechnungs-  und  Kassenkontrolle 
(Kontrolle  im  engsten  Sinne);  eine  Kontrolle  über  die 
Eechnungen  der  Lokalverwaltungen  und  deren  Kassen ,  die 
stattfand  gewöhnlich  an  den  hauptsächlichsten  Eesidenzorten 
des  Territoriums  ;  eine  administrative  oder  Verwaltungs- 
kontroUe  durch  Okularinspektionen,  Visitationsumritte  auf  den 
Amtern  usw.  scheint  das  14.  Jahrhundert  noch  nicht  gekannt 
zu  haben.  Da  der  Kanzlei  in  Verbindung  mit  den  Kommissionen 
so  also  nur  das  oberste  Kontrollwesen,  mithin  nur  ein  Zweig 
der  gesamten  Zentralfinanz  Verwaltung  oblag,  so  fragt  es  sich, 
wie  steht  es  mit  der  übrigen  obersten  Finanzverwaltung!  Gibt 
es  eine  landesherrliche  Zentralkasse?  Gibt  es  eine 
oberste  Finanzbehörde  und  einen  obersten  Finanzbeamten ,  der 
nun  wirklich  disponierend  die  gesamte  Ausgabe-  und  Einnahme - 
Wirtschaft  leitet ,  alle  Zahlungen  besorgt ,  kurz ,  den  gesamten 
obersten  Finanzdienst  unter  sich  hat  und  auch  schriftlich  darüber 
Eechnung  legt,  eine  Staatsbuchhaltung ^)  führt? 

*)  Eine  gleiche  Tätigkeit  stellt  Spangenberg  für  die  Kanzlei 
der  Mark  Brandelfburg  fest,  vgl.  Spangenberg:  p.  411  und  p.  420. 

2)  Gerade  dieser  stete  Wechsel  der  Eechnungskommissare  barg 
natürlich  einen  schweren  Fehler  in  sich,  denn  von  einer  Einarbeitung 
in  den  Finanzdienst  konnte  dabei  natürlich  keine  Eede  sein. 

^)  Die  Staatsbuchhaltung  soll  eine  Übersicht  geben  über  die 
Bewegung  und  Stand  der  Kassen  und  die  Lage  des  öffentlichen  Haus- 
haltes überhaupt. 


12  Einleitender  Teil. 

Für  viel  zu  frühe  Zeit  hat  man  gemeinhin  in  der  Literatur 
die  Existenz  einer  Zentralstelle  der  Finanzverwaltung,  namentlich 
einer  eigentlichen  Zentralkasse  in  der  landesherrlichen  Kammer, 
auch  Rentkammer  —  wie  man  sie  anachronistisch  für  diese  Zeit 
bezeichnet  hat  —  finden  zu  müssen  geglaubt,  und  als  deren  Ver- 
walter gewöhnlich  den  Kammermeister  angesprochen.  Von  Meyer 
ist  nun,  wie  ich  glaube,  völlig  überzeugend  nachgewiesen  worden, 
daß  im  sächsischen  Territorium  von  einer  solchen  Annahme  keine 
Rede  sein  kann.  „Daß  vielmehr  jede  Spur  dafür  fehlt,  daß  die 
Hof-  und  Landesverwaltung  in  der  Hand  des  Kammermeisters 
gelegen  habe  ^)."  Die  Kammerkasse  war  von  ganz  sekundärer 
Bedeutung,  mit  einzelnen  bestimmten  Einkünften  zur  Bestreitung 
bestimmter  Ausgaben,  namentlich  Ausgaben  des  Hofhaltes  aus- 
gestattet. Von  einem  Zusammenfließen  namhafterer  Beträge  in 
die  Kammerkasse  als  eine  Art  Zentralkasse  ist  nichts  wahr- 
zunehmen. Nur  zum  Mitglied  der  Rechnungskommission  wurde 
der  Kammermeister  häufig  ernannt.  —  Wir  haben  uns  vielmehr 
die  Entwicklung  der  obersten  Finanzverwaltung,  abgesehen  von 
der  bereits  besprochenen  Kontrolltätigkeit  der  Rechnungs- 
kommissionen in  Verbindung  mit  der  Kanzlei  etwa  folgender- 
maßen zu  denken:  In  den  ersten  Zeiten,  als  die  Verhältnisse 
noch  sehr  einfach  waren,  deckt  die  Zentrale  ihren  gesamten 
Finanzbedarf  durch  oder  bei  der  Lokalverwaltung;  den  noch 
sehr  bescheidenen  Bedürfnissen  des  Fürsten  und  des  Hofes 
(hauptsächlich  ein  Bedarf  an  Sachgütern)  wurde  vornehmlich 
durch  das  ständige  Umherziehen  auf  den  Domänen  genügt.  Alle 
sonstigen  erforderlichen  Ausgaben  befriedigt  man  durch  An- 
weisung auf  die  Einkünfte  der  Lokalverwaltung;  das  führte  zur 
Entstehung  eines  schon  mehrfach  erwähnten  ausgedehnten  A  n  - 
Weisungssystems.  So  konnte  man  vorläufig  auf  die  Existenz 
einer  Zentralkasse  noch  recht  wohl  verzichten. 

Das  mußte  sich  aber  mit  einem  Schlage  ändern,  als  sich  die 
Geldwirtschaft  unter  einschneidenden  sozialen  und  wu'tschaft- 
lichen  Wandlungen  immer  energischer  durchzusetzen  begann,  als 
die  Hofhaltung  immer  größere  Summen  verschlang,  und  die 
Söldnerheere  aufkamen.  Jetzt  hatte  man  an  der  Zentrale  das 
Bedürfnis  nach  größeren  Summen  Bargeldes;  man  mußte  darauf 
denken,  auf  irgendeine  Weise  die  nötigen  Gelder  zu  beschaffen. 
So  wurde  aus  dem  Zwang  der  Verhältnisse  das  „Konquisitions- 
system"  geboren,  dazu  bestimmt,  der  Zentrale  die  nötigen  Geld- 
mittel zu  liefern.  Die  „conquisitio"  wurde  an  d^  verschiedensten 
Stellen   aufgenommen ,    in    erster  Linie    bei   den  Verwaltern  der 


^)  Auch  für  die  Mark  Brandenburg  ist  letzthin  von  Spangen- 
berg  a.  a.  0.  nachgewiesen  worden,  daß  der  Kammermeister  auch 
hier  die  Gesamtverwaltung  der  landesherrlichen  Einkünfte  niemals 
geleitet  habe. 


A.  Die  Sachs.  Finanzverwaltung  von  den  ältesten  Zeiten  bis  1469.     13 

Spezialkassen,  aber  auch  bei  begüterten  Hof  beamten,  Rittern  und 
Bürgern  ^) ;  wurden  derartige  Konquisitionen  von  landesherrlichen 
Beamten ,  von  Vögten ,  Münzmeistern ,  Zehntner  usw.  geleistet, 
so  wurden  sie  von  diesen  einfach  als  Ausgabe  gebucht,  und  so 
finden  wir  sie  in  den  von  den  Kommissionen  aufgestellten 
Rechenschaftsberichten  wieder;  wurden  sie  dagegen  von  den 
Rittern  und  Bürgern  in  Anleiheform  aufgenommen,  so  mußte 
man  dafür  Anweisungen  ausstellen;  häuften  sich  diese  aber,  so 
mußte  man  schließlich  zu  dem  mißlichen  Mittel  der  Verpfändung 
greifen,  um  Deckung  zu  schaffen.  Alles  das  mußte  natürlich  die 
Finanzwirtschaft  immer  mehr  zerrütten  und  untergraben.  Aber 
dieses  komplizierte  System  erforderte  selbstverständlich  auch 
eine  Verwaltung,  die  nicht  gerade  bequem  und  einfach  war; 
anderseits  war  es  für  den  Landesherrn  sehr  mühsam,  wenn  er 
größere  Geldsummen  auf  diese  Weise  durch  Konquisition  selbst 
einzeln  zusammenbringen  mußte,  wenn  er  keinen  Mann  hatte,  der 
ihm  dies  besorgte.  Aus  diesen  Gründen  entschlossen  sich  die 
Wettiner  um  die  Mitte  des  14.  Jahrhunderts,  da  sie  nur  ein 
Interesse  daran  hatten,  immer  genügende  Geldmittel  zur  Ver- 
fügung zu  haben  und  es  ihnen  weniger  um  eine  geordnete 
Finanzverwaltung  zu  tun  war,  zur  Verpachtung  der  ge- 
samten Finanzverwaltung  an  einen  oder  mehrere  ihrer  Hofbeamten 
und  Räte.  Dieser  Finanzpächter  oder  auch  das  Konsortium  hatte 
dann  vor  allem  die  Pflicht  „gewinn  zu  tun",  d.  h.  immer  für  die 
nötigen  Gelder  zu  sorgen,  aus  den  Einkünften  so  viel  als  mög- 
lich herauszuschlagen.  Diese  Männer  leisteten  ihrerseits  dem 
Fürsten  ganz  generell  „conquisitio" ,  dafür  waren  ihnen  dann 
sämtliche  Einnahmen  überlassen ;  nur  kapitalkräftige  Leute  konnte 
der  Territorialherr  brauchen,  da  die  von  ihnen  als  „conquisitio" 
vorgestreckten  Summen  oft  bei  der  Abrechnung  die  ihnen  über- 
wiesenen Einnahmen  bei  weitem  überstiegen.  Das  dann  vor- 
handene, oft  recht  bedeutende  Defizit  wurde  auch  wieder  durch 
Verpfändung  und  Anweisung  (z.  B.  auf  Münze  und  Zehnten)  oder 
wohl  auch  durch  Ausschreibung  einer  außerordentlichen  Steuer 
gehoben. 

Es  muß  konstatiert  werden :  eine  eigentliche  Zentral- 
kasse war  damals  nicht  da,  sie  konnte  auch  sar 
nicht  existieren  bei  einem  solchen  Anweisungs- 
und Konquisitionssystem.    — 

Als    derartige  Finanzpächter   begegnen    uns  vorerst  Beamte 


*)  Die  von  der  Lokal  Verwaltung  geforderte  „conquisitio"  bedeutete 
entweder  eine  Entnahme  von  Bargeld  aus  der  Spezialkasse,  oder,  wenn 
momentan  bei  dieser  keins  vorhanden  war,  und  der  Beamte  aus  seinen 
Privatmitteln  vorstreckte,  eine  Vorwegnähme  kommender  Erträgnisse ; 
die  von  Rittern,  Bürgern  usw.  gewährte  „conquisitio"  war  dagegen 
eine  einfache  Anleihe. 


14  Einleitender  Teil. 

der  Zentrale ,  am  häufigsten  der  Hofrichter ,  daneben  der  Hof- 
meister und  sonstige  landesherrliche  E-äte.  Jedoch  vermochten 
diese  Finanziers  nicht  auf  die  Dauer  dem  landesherrlichen  Finanz - 
bedarf  zu  genügen;  schon  sehr  früh  tauchen  daher  neben  ihnen 
bürgerliche  Geldmänner  als  Bankiers  der  Landesherren 
auf,  meist  mit  dem  charakteristischen  Titel  „Gewinner"  belegt. 
Ihr  Kredit  wurde  oft  außerordentlich  stark  vom  Landesherrn  in 
Anspruch  genommen,  sei  es  mit  Naturalliefenmgen  oder,  was 
häufiger  geschah,  durch  Baranleihen.  Auch  sie  bekamen  dann 
zur  Sicherstellung  und  Amortisation  der  geliehenen  Kapitalien 
landesherrliche  Einkünfte  usw.  verpfändet.  Nur  einige  der  be- 
deutensten  dieser  Gewinner  seien  hier  namhaft  gemacht:  „Die 
von  Magdeburg":  Andreas  (1347)  und  seine  Söhne  (1355);  dann 
Franz  von  Magdeburg  (1357 — 1368)  aus  der  Zeit  Friedrichs  II. 
(1324 — 1349)  und  den  ersten  Regierungsjahren  Friedrichs  III. 
(1349 — 1381)  und  Johann  Hosang  aus  Leipzig  (um  dieselbe 
Zeit).  —  Die  Finanzen  des  Territoriums  verschlechterten  sich 
schließlich  immer  mehr.  Verpfändung  über  Verpfändung,  dazu 
die  ewigen  Anweisungen ,  die  schließlich  auch  die  besten  der 
regelmäßigen  Einnahmequellen  versiegen  ließen  — ;  ein  ständiges 
Defizit  in  allen  Eechnungen  war  unausbleibliche  Folge.  —  Die 
Finanzwirtschaft   arbeitete    überhaupt  nur  noch  mit  Unterbilanz. 

Die  gewonnenen  Einzelergebnisse  nochmals  kurz  zusammen- 
gefaßt, läßt  sich  von  der  Finanz  Verwaltung  des  14.  Jahrhunderts 
sagen : 

Das  Hauptgewicht  der  gesamten  Finanzverwaltung  ruht  auf 
den  Mittelinstanzen,  den  Lokalkassen ;  eine  wirkliche  Zentralkasse 
existiert  noch  nicht.  Ansätze  für  eine  spätere  Ausbildung  einer 
solchen  konnten  allerdings  schon  festgestellt  werden.  Ein  oberster 
Finanzbeamter,  dem  die  gesamte  Finanzverwaltung  unterstellt 
wäre,  ist  nicht  vorhanden.  „Finanzpächter"  und  sogenannte 
„Gewinner"  helfen  den  Landesherren  die  nötigen  Gelder  auf- 
bringen. —  Im  15.  Jahrhundert  sind  bis  in  die  60  er  Jahre 
wesentliche  Änderungen  in  der  Organisation  der  Finanzverwaltung 
nicht  eingetreten ;  zum  Teil  sind  das  allerdings  nur  Vermutungen, 
die  wir,  namentlich,  was  die  Verwaltung  der  Vogteien  anbetrifft, 
lediglich  durch  Rückschlüsse  aus  Arbeiten  über  die  spätere  Zeit 
gewinnen  können.  Denn  leider  hat  sich  die  wissenschaftliche 
Forschung  mit  der  Finanzverwaltung  des  sächsischen  Territoriums 
in  der  ersten  Hälfte  des  15.  Jahrhunderts  sehr  wenig  beschäftigt, 
obschon  gerade  für  die  Lokalverwaltung,  die  Mittelinstanzen  ein 
reiches  Quellenmaterial  vorliegt^);  aber  so  fi;anz  ausschließlich 
sind   wir    doch   nicht    auf  bloße    Vermutungen   angewiesen,    für 


^)  Namentlich  für  die  sächsischen  Ämter  aus  der  Zeit  vor  1445 
liegt  auf  dem  Hauptstaatsarch.  zu  Dresden  sehr  viel  Material. 


A.  Die  Sachs.  Finanzverwaltung  von  den  ältesten  Zeiten  bis  1469.     15 

einen  Teil  des  Finanzdienstes:  die  Münze,  das  Zehntamt,  den 
Wechsel  und  die  Vogtei  zu  Freiberg  sind  wir  etwas  besser 
gestellt.  Einige  Vorstudien  i)  und  eine  gute  Quellenpublikation  ^) 
gestatten  uns  hier  einen  deutlicheren  Einblick  und  eine  ge- 
sichertere Erkenntnis. 

Die  beiden  hauptsächlichsten  Wirtschafts-  und  Verwaltungs- 
beamten dieser  Lokale  waren,  wie  wir  früher  sahen,  der  Münz- 
meister und  der  Vogt,  letzterer,  was  die  Finanzverwaltung  an- 
betrifft, durch  die  überragende  Stellung  des  Münzmeisters  zu 
untergeordneter  Bedeutung  herabgedrückt.  Zehntner  und  Berg- 
schreiber verrechneten  gewöhnlich  selbständig  der  Zentrale; 
über  die  TJnterbeamten  dieser  Spezialkasse ,  ihre  Funktionen, 
Löhne  usw.  erfahren  wir  auch  für  diese  Periode  nichts;  nur 
von  einem  Untervogt  hören  wir,  der  dem  Vogt  untergeben,  vor- 
nehmlich mit  der  Vereinnahmung  des  Landschoßes  und  der 
Gerichtseinkünfte  beauftragt  war;  interessant  deswegen,  weil  es 
zeigt,  wie  sich  die  Finanzverwaltung  zuerst  von  der  übrigen 
Verwaltung  sonderte  und  freimachte.  —  Die  Buchführung  —  der 
Münzmeister  führte  eine  Eeihe  von  Hauptbüchern,  namentlich 
wenn  mehrere  Fürsten  am  Gewinn  partizipierten  —  war  auch 
jetzt  noch  durchaus  mangelhaft;  vor  allem  fehlte  es  an  jedem 
System  in  der  Anlage  der  Rechnungen  und  Register,  chronolo- 
gische und  sachliche  Anordnung  der  Posten  in  willkürlichem 
Wechsel.  Das  römische  Zahlenwerk  ist  noch  ebenso  ungenau 
wie  im  14.  Jahrhundert,  noch  überall  die  alten  Mängel.  Mehr- 
fach wird  berichtet,  daß  sich  die  Beamten  während  ihrer  Amts- 
führung sehr  bereicherten  3).  Alle  diese  Schäden  werden  wohl 
ihre  Hauptursache  in  der  laxen  Handhabung  der  obersten 
Finanzkontrolle  gehabt  haben.  Auch  jetzt  gab  es  noch  keine 
bestimmten  Termine ,  an  denen  man  Rechnung  legte.  Abrech- 
nungen über  mehrere  Jahre  waren  keine  Seltenheiten'^).  Die 
Rechnungen    wurden    noch    immer    nur    „gehört"    und    darüber 


^)  Vgl.  Falk  es  versch.  Beiträge  zum  sächs.  Münzwesen  des 
15.  Jahrhunderts  in  den  Mitt.  d.  kgl.  sächs.  Altertumsver.  Heft  15  ff. 
1865 ff.  Beschorner:  „Das  sächsische  Amt  Freiberg  und  seine  Ver- 
waltung um  die  Mitte  des  15.  Jahrhdt.",  Leipz.  Stud.  aus  d.  Gebiete 
d.  Gesch.  Bd.  4. 

2)  Zahlreiche  Rechnungen  der  Freiberg.  Münzmeister,  Zehntner 
usw.  (von  1353—1485)  sind  von  Ermisch  im  Cod.  dipl.  sax.  Reg.  H  13 
veröffentlicht,  auf  anderes  noch  nicht  veröffentlichtes  Material  hat 
er  ebenda  in  seinen  erläuternden  Einleitungsworten  hingewiesen. 
Eingehendere  wissenschaftliche  Würdigung  haben  diese  Publikationen 
bis  jetzt  nicht  gefunden. 

3)  Vgl.  Falke:  „Beitrag  zur  sächs.  Münzgesch.  1444— 1461"  16.  Heft 
Mitt.  d.  kgl.  sächs.  Altertumsver.  1866  p.  80?. 

*)  Vgl.   Cod.   dipl.  sax.  reg.  II  13  p.  398  Nr.  45;  p.  399  Nr.  46 
p.  421  Nr.  74;  p.  425  Nr.  79. 


1(5  Einleitender  Teil. 

Protokoll  aufgenommen  ^).  Die  Reclinungskommission  zeigte 
noch  dieselbe  Zusammensetzung  wie  früher;  häufig  geschah  die 
Rechnungslegung  in  Gegenwart  des  Landesherrn  2).  Mitunter 
findet  diese  schon  in  Freiberg  selbst  statt ;  so  kündigt  Friedrich  II. 
(1324 — 1349)  dem  Münzmeister  Rechnungsabnahme  zu  Freiberg 
an  und  befiehlt  ihm,  alles  dazu  bereit  zu  halten ;  —  vielleicht, 
daß  hier  schon  eine  Art  Visitation  des  Münzamtes  durch  die 
Räte  mit  der  Rechnungskontrolle  verbunden  war  ^).  Die  Betriebs- 
organisation der  Lokalverwaltung  und  die  Kontrolle  derselben 
durch  die  Oberbehörde  war  also  im  wesentlichen  geblieben.  — 
Wie  stand  es  nun  mit  der  Existenz  einer  landesherrlichen  Zentral- 
kasse und  ihrer  Leitung  durch  einen  obersten  Finanzbeamten? 
Die  Art  der  Ausgaben  der  Spezialkassen ,  das  beweisen  die 
Rechnungen ,  ist  die  gleiche  geblieben ,  wie  in  früheren  Zeiten, 
sowohl  die  ordentlichen  (Betriebskosten,  Beamtenlöhne  usw.) 
als  auch  die  außerordentlichen  (zum  größten  Teil  auf  An- 
weisung des  Landesherrn  gezahlte  Summen).  In  allen  Rechnungen 
des  Münzmeisters,  Zehntners  usw.  spielen  sie  eine  sehr  bedeutende 
Rolle ,  das  Anweisungssystem  steht  also  noch  in  voller  Blüte. 
Der  Fürst  wendet  sich  meist  sogar  persönlich  mit  seinen  Forde- 
rungen an  die  einzelnen  Kassenbeamten.  Unter  den  angewiesenen 
Zahlungen  nehmen  die  in  die  einzelnen  sächsischen  Amter  ge- 
leisteten eine  besondere  Stellung  ein.  Da  eine  Reihe  Ämter  stets 
mit  Defizit  arbeiteten,  bedurften  sie  regelmäßig  größerer  Zuschüsse, 
diese  entnahm  man  der  Freiberger  Kasse  ^).    Derartige  Zahlungen 


1)  Sämtliche  von  Ermisch  publizierte  Rechnungen  sind  auf 
diese  Weise  entstanden. 

")  Beschorner  a.  a.  0.  p.  102. 

^)  Beschorner  sagt:  „Weit  entf ernt, ,, daß  die  Ämter  des  säch- 
sischen Staatsgebiets  im  15.  Jahrhundert  Überschüsse  erzielten,  die 
sie  in  die  Rentkammer  (?)  abliefern  konnten,  mußten  sie  vielmehr  aus 
der  landesherrlichen  Kasse  mit  Geld  unterstützt  werden,  um  ihre 
Betriebskosten  bestreiten  zu  können.".  So  allgemein  gefaßt  ist  dieser 
Satz  wohl  nicht  zu  akzeptieren:  Die  Ämter  Brüx  und  Dresden,  welche 
Beschorner  als  Beispiele  hier  aufführt,  haben  immer  eine  Ausnahme- 
stellung gehabt.  Dresden,  schon  damals  vielfach  Residenz,  hatte  viel 
an  den  Hof  zu  liefern  und  kam  auch  in  Zeiten,  wo  die  anderen  Ämter 
florierten,  gar  nicht  oder  nur  schlecht  aus.  Brüx  verschlang  als  mili- 
tärisch wichtiger  Posten  viel  Geld.  Diese  Ämter  dürfen  daher  für 
eine  allgemeine  Beurteilung  füglich  nicht  maßgebend  sein;  andere 
Ämter  haben  wohl  mit  Gewinn  gearbeitet,  nur  wurden  die  Erträg- 
nisse schon  vor  der  Rechnungsablage  durch  Konquisitionen  und  An- 
weisungen aufgebraucht.  Bargeld  konnte  dann  natürlich  nicht  mehr 
in  die  Rentkammer  f Hessen.  Eine  eigentliche  „Rentkammer"  gab  es 
damals  noch  nicht,  geht  Geld  in  die  „Kammer",  dann  heißt  dies  ent- 
weder an  den  „Kammermeister"  oder  „Kammer"  bedeutet  schlechthin 
„zu  unseren  Händen",  und  es  ist  kein  bestimmter  Begriff  damit  zu 
verbinden.  Vgl.  dartiber  auch  Span genb er g  a.  a,  0.  Das  Wort 
„Kammer"  hat  häufig  keinen  speziellen  Sinn,  sondern  bezeichnet  ganz 
allgemein  den  Hof. 


A.  Die  Sachs.  Finanzverwaltung  von  den  ältesten  Zeiten  bis  1469.     17 

an  andere  Ämter  wären  doch  wohl  beim  Vorhandensein  einer 
Zentralkasse  durch  diese  bestritten  worden;  —  man  würde 
wohl  nicht  bei  einer  Zahlung  ins  Amt  Dresden  diese  von 
Dresden  aus  auf  die  Freiberger  Kasse  angewiesen  haben!  Aber 
noch  mehreres  kommt  hinzu,  was  gegen  die  Existenz  einer 
Zentralkasse  spricht.  Wie  schon  mehrfach  erwähnt,  begann  sich 
damals  im  Heerwesen  eine  bedeutende  Wandlung  insofern  zu 
vollziehen,  als  das  Söldnertum  gegenüber  dem  Lehnsheer  immer 
mehr  an  Ausdehnung  gewann;  mit  dieser  Neubildung  war  aber 
auch  eine  erhebliche  Mehrbelastung  der  Ausgabewirtschaft  des 
Territoriums  verbunden ;  es  hielt  oft  sehr  schwer,  bei  der  geringen 
Finanzkraft  des  Staates  die  ungeduldig  drängenden  Söldner- 
scharen zu  entlohnen.  Auch  hier  mußten  nun  die  Freiberger 
Lokalkassen  sehr  viel  herhalten.  Diese  Ausgaben  fürs  Heer- 
wesen, sollte  man  meinen,  würden  doch,  wäre  eine  Zentralkasse 
vorhanden  gewesen,  von  dieser  gedeckt  worden  sein.  Allein 
nicht  nur  für  solche  außerordentliche  Ausgaben  nahm  man  die 
Kasse  des  Münzmeisters  in  Anspruch,  sondern  ganz  allgemein 
für  Ausgaben  des  Hofes,  der  Fürsten  usw.  Der  Münzmeister 
war  der  Bankier,  oder  besser  gesagt,  einer  der  Bankiers  des 
Landesherrn  und  die  Einkünfte  dieser  Lokal  Verwaltung  das  Gut- 
haben, auf  welches  der  Landesherr  Anweisungen  je  nach  Bedarf 
ausstellte  oder  von  dem  er  Bargeld  abhob  ^).  Der  Münzmeister 
oder  Zehntner  mußte  Personen  des  Hofes  „Ausrichtung"  tun 
oder  Beauftragten  der  Fürsten  auf  Anweisung  „Zehrungsgelder"  ^) 
auszahlen.  Die  oft  recht  teueren  Pferde,  die  der  Landesherr 
als  Belohnung  verschenkte,  waren  ebenfalls  gewöhnlich,  durch 
die  Freiberger  Lokalkasse  zu  bezahlen;  auch  Schulden  seiner 
Vertrauten  ließ  der  Landesherr  bisweilen  durch  diese  Kasse 
tilgen.  Sodann  hatte  der  Münzmeister  den  Territorialherrn 
immer  mit  dem  nötigen  Kleingeld  zu  versorgen;  selbst  die  ge- 
ringsten Summen  ließ  man  sich  aus  Freiberg  schicken  —  würde 
man  dies  getan  haben,  wenn  man  am  Hof,  an  der  Zentrale  eine 
Kasse  gehabt  hätte?  Sicher  doch  wohl  nicht.  —  Außerdem 
hatte  der  Münzmeister  sehr  vieles  für  den  Hof  zu  liefern,  was 
dieser  an  Kleidungsstücken,  Speisevorräten  und  sonstigen  Wirt- 
schaftsprodukten bedurfte,  und  dies  alles  von  dem  ihm  zur  Ver- 
fügung stehenden  Geld  einzukaufen.  Sehr  kostspielig  waren 
namentlich  die  Tucheinkäufe,  die  der  Freiberger  Beamte  zu  be- 
wirken  hatte.     Alles  Ausgaben    und  Geschäfte,    die  später,    als 


*)  Auch  kam  es  vor,  wenn  nicht  genügend  Geld  in  der  Kasse 
vorhanden  war,  daß  der  Münzmeister  oder  der  betreffende  Beamte 
aus  eigenen  Mitteln  vorschießen  mußte  oder  für  den  Fürsten  irgendwo 
anders  Geld  auftrieb. 

2)  „Zehrungsgelder"  bekamen  landesherrliche  Beamte  oder  sonstige 
für  den  Landesherm  reisende  Personen  zur  Spesendeckung. 

Puff,   Die  Finanzen  Albrechts  des  Beheizten.  2 


18  Einleitender  Teil. 

eine  Zentralkasse  geschaffen  war,  von  dieser  bezahlt  und  durch 
den  E-entmeister,  deren  obersten  Vorsteher  und  Verwalter  be- 
sorgt wurden.  —  So  genügt  wohl  in  der  Tat  die  Betrachtung 
der  Freiberger  Spezialkassen,  ihrer  Aufgaben  und  Tätigkeit,  um 
zu  konstatieren ,  daß  es  auch  jetzt  noch  keineswegs  zur 
Bildung  einer  Kassenzentrale  gekommen  sein 
konnte^).  Ebensowenig  war  ein  eigentlicher  oberster  Einanz- 
und  Kassenbeamter  eingesetzt;  noch  immer  lag  bei  den  Mittel- 
behörden der  Schwerpunkt  der  gesamten  Finanzverwaltung. 
Konquisitions-  und  Anweisungssystem  dominierten  noch  voll- 
kommen; neben  einer  durchaus  unzweckmäßigen,  durch  keine 
intensivere  Kontrolle  regulierten  Verwaltung  wesentlich  mit  dazu 
beitragend,  die  besten  Einnahmequellen  des  Staates,  die  Ämter 
und  Vogteien  immer  mehr  zu  untergi^aben  und  allmählich  zu  er- 
schöpfen. 

B.    Die  sächsische  Finanzverwaltung  in  den  Jahren  1469 

bis  1487. 

Die  Finanznot  des  sächsischen  Territorialstaates  war  im 
stetigen  Steigen  begriffen.  Unter  der  gemeinsamen  Regierung 
der  beiden  Brüder  Ernst  und  Albrecht  ^),  als  durch  die  doppelte 
Hofhaltung  und  großzügige  äußere  Politik  (Bewerbung  Albrechts 
um  die  böhmische  Krone)  die  Finanzen  in  immer  tollere  Un- 
ordnung geraten  waren,  war  wohl  der  Höhepunkt  der  Finanz - 
kalamität  erreicht.  Diese  Verhältnisse  drängten  energisch  auf 
eine  allseitig  durchgreifende  Reform  der  Finanzverwaltung.  Sie 
wurde  eingeleitet  durch  die  Ernennung  Johann  von  Mergenthals 
zum  „Landrentmeister"  (1469).  Nicht  der  erste  Land- 
rentmeister war  es,  der  damit  eingesetzt  wurde,  schon  1462  wird 
ein  solcher  erwähnt  und  zwar  in  einer  das  „Ungeld"^)  betreffenden 
landesherrlichen  Verordnung  vom  1.  Juni  1462^).  Speziellere 
Schlüsse  auf  die  Stellung  und  Tätigkeit  des  Landrentmeisters 
läßt  aber  diese  Urkunde  nicht  zu ;  auch  sonst  haben  wir  bis 
1469  keine  andere  urkundliche  Nachricht  über  den  Landrent- 
meister. 

Es   ist   bezeichnend,    daß  von    einem  Landrentmeister    erst- 


*)  Bei  oberflächlicher  Betrachtung  könnte  es  wohl  scheinen,  als 
sei  Freiberg  Sitz  einer  Zentralkasse  gewesen ;  allein  das  ist  gänzlich 
ausgeschlossen,  es  hätten  ja  sonst  auch  noch  andere  als  nur  die  Frei- 
berger Einnahmen  des  Landesherrn  in  diese  Kasse  fließen  müssen; 
das  war  aber  nicht  der  Fall. 

2)  Am  7.  Sept.  1464  waren  sie  ihrem  Vater,  dem  Kurfürsten  Fried- 
rich dem  Sanftmütigen  in  der  Regierung  gefolgt. 

^)  Eine  indirekte  Getränke-  resp.  Gebräusteuer;  erste  nachweis- 
bare Erhebung  in  Sachsen  1470,  aber  schon  früher  mehrfach  erwähnt. 

-•)  H.St.A.  Dresd.  Abt.  H.    Steuers.  Bl.  22. 


B.  Die  sächsische  Finanzverwaltung  in  den  Jahren  1469—1487.     19 

malig  in  Verbindung  mit  dem  „Ungeld"  gesprochen  wird.  Eine 
derartig  neugeschaffene,  indirekte  Steuer  wie  das  „Ungeld", 
lediglich  dazu  bestimmt,  der  schlechten  Finanzlage  des  Staates 
aufzuhelfen  und  der  Regierung  einmal  eine  größere  Summe  in 
die  Hand  zu  geben  und  eine  Steuer  vom  ganzen  Territorium, 
Stadt  und  Land  gleichmäßig  eingefordert ,  bedingte  notwendig 
einen  obersten  Kassen-  und  Rechnungsbeamten,  der  die  Ein- 
treibung derselben  in  die  Hand  nahm  und  energisch  durchführte. 
Denn  sollte  die  Steuer  überhaupt  für  den  Staat  gewinnbringend 
werden,  so  mußte  unmittelbare  Einkassierung  durch  die  Zentrale 
stattfinden.  Die  Spezialkassen  konnten  damit  nicht  betraut 
werden,  denn  es  war  der  Widerstand  gegen  die  Steuer  sehr 
groß  und  .  das  Streben  nach  Steuerhinterziehung  allgemein. 
Konnten  doch  auch  bei  einer  Verbrauchs-  resp.  Produktions- 
steuer nicht  wie  bei  der  „Bede"  vorher  E-egister  angelegt  werden. 
So  mochte  die  Einführung  einer  indirekten  Steuer  wohl  auch 
eins  der  bedeutendsten  Momente  sein,  die  mit  zur  Schaffung,  des 
Landrentmeisteramtes  wirkten.  Am  20.  Dezember  1469  wurde 
dem  bisherigen  Kanzler  Johann  von  Mergenthai  das  „Landrent- 
meisteramt" und  zugleich  das  „Kammeramt"  übertragen  ^).  Daß 
man  gerade  den  bisherigen  Kanzler  zum  obersten  Finanzbeamten 
machte,  ist  sehr  verständKch.  Als  Kanzler  hatte  ja  Mergenthai 
schon  sehr  viel  mit  der  Finanz  Verwaltung  zu  tun  gehabt.  War 
doch  das  gesamte  Schriftwesen  der  obersten  Finanzverwaltung, 
wie  wir  sahen,  bislang  durch  die  Kanzlei  mitbesorgt  worden. 
Die  gleichzeitige  Übertragung  des  „Kammeramtes"  an  denselben 
Mann  zeigt  deutlich  ein  bewußtes  Streben  nach  Zentralisation. 
Die  gesamte  oberste  Finanzverwaltung  sollte  in  einer  Hand  ver- 
einigt sein,  um  eine  einheitliche  Leitung  zu  ermöglichen.  Eine 
tief  bedeutsame  Wandlung  im  ganzen  Verwaltungs System  hatte 
somit  stattgefunden,  die  Emanzipation  der  obersten  Finanz- 
verwaltung von  der  übrigen  Verwaltung  war  im  wesentlichsten 
wenigstens  vollzogen.  Die  oberste  Finanzverwaltung 
war  nicht  mehr  bloße  Neben funktion  einer  anderen 
Beamtung. 

Es  fragt  sich  nun:  Welche  Aufgaben  waren  dem  neuen 
Landrentmeister  gestellt?  Welche  Ziele  steckte  er  sich  selbst? 
Auf  welchem  Wege  suchte  er  jene  zu  erfüllen  und  diese  zu  er- 
reichen? Die  Amtstätigkeit  des  Landrentmeisters  wurde 
regierungsseitlich  durch  eine  1470  erlassene  Ordnung  geregelt 
und  näher  bestimmt.  Vor  allem  hatte  Mergenthai  die  Rechnungs- 
abhör    der    sämtlichen    Ämter  ^j    gemeinsam    mit    dem    Marschall 

')  Vgl.  darüber  Falke:  „Die  Finanzwirtschaft  im  Kurfürstentum 
Sachsen  1470"  a.  a.  0.  und  Cod.  Dipl.  Sax.  Reg.  II  13  p.  LVIII ;  femer  bei 
Lobe:  ..Die  oberste  Finanzkontrolle  des  Köni^sreichs  Sachsen"  a.  a.  O. 

2)  Der  Name  „Amt"  kommt  in  dieser  Zeit  mehr  und  mehr  auch 


20  Einleitender  Teil. 

oder  sonstigen  dafür  bestimmten  Kommissaren  vorzunehmen, 
über  diese  dem  Fürsten  eingehend  Bericht  zu  erstatten  und  für 
Durchführung  der  daraufhin  erfolgenden  Maßnahmen  Sorge  zu 
tragen.  Sogleich  nach  dieser  Rechnungsabhör  hatten  die  rent- 
meisterlichen Umritte  ^)  auf  den  Amtern  zu  beginnen,  Visitations- 
reisen, auf  denen  die  Funktion  der  Lokalverwaltung  aufs  ein- 
gehendste zu  prüfen  war  (also  die  im  Vergleich  zur 
bloßen  E-echnungs-  und  Kassenkontrolle  wirt- 
schaftlich viel  wichtigere  Administrativ-  oder 
Verwaltungskontrolle).  Man  hoffte,  durch  diese  inten- 
sivere Kontrolle  besonders  die  Ertragsquote  des  Domanialgutes 
erhöhen  zu  können.  Daß  der  Eentmeister  auch  das  „Ungeld" 
zu  kassieren  hatte ,  fand  bereits  Erwähnung.  In  den  ersten 
Jahren  bei  dem  Widerstand  der  Bevölkerung,  und  da  die  Ver- 
rechnung in  den  einzelnen  Lokalen  erfolgte,  ein  sehr  mißliches 
Geschäft.  Ein  weiterer  wichtiger  Dienst,  der  vom  Rentmeister 
zu  leisten  war,  war  der  Einkauf  des  gesamten  Tuchbedarfs  für 
den  Hof,  für  diese  Einkäufe  hatte  er  die  damals  schon  ziemlich 
bedeutenden  Leipziger  Märkte  zu  besuchen.  Ln  übrigen  unter- 
stand der  gesamte  Wirtschaftsapparat  des  Hofes,  das  Küchen- 
amt usw.  finanziell  •  seiner  Verwaltung  vielleicht ,  daß  eine 
Belastung  mit  derartigen  Geschäften,  die  unzweifelhaft  zum 
unteren  Finanzdienst  gehörten,  die  Ki'äfte  dieses  Finanzmannes 
von  seiner  Wirksamkeit  als  Leiter  der  gesamten  Finanzen  all- 
zusehr absorbierten.  Zwei  Unterbeamte,  „sogenannte  Kammer- 
knechte", werden  ihm  als  Gehilfen  dauernd  zur  Verfügung  ge- 
stellt; im  Kriegsfall  wurde  ihm  für  das  Heerwesen  noch  ein 
dritter  Beamter  gewährt.  Auch  der  Landrentmeister  war 
seinerseits  zur  Rechnungslegung  verpflichtet;  es  ist  sehr  be- 
zeichnend für  diesen  Finanzier,  seinen  finanztechnisch  geschulten 
Blick,  daß  er  energisch  darauf  bestand,  daß  die  Fürsten  selbst 
in  Gemeinschaft  mit  ihren  Räten  und  den  Marschällen  seine 
„Rechnung  hörten"  und  zwar  jedes  Jahr.  Denn  schon  in 
äußerlich  pünktlicher  und  genauer  Rechnungsführung  sah  er  mit 

für  die  „Vogtei"  auf.  Der  Sammelbegriff  „Ämter"  umfaßte  auch  die 
Berg-,  Münz-,  Geleits-,  Küchenmeisterämter  usw. 

^)  Auch  in  Bayern,  wo  sich  das  Rentmeisteramt  schon  viel  früher, 
nur  in  einer  von  dfer  sächsischen  etwas  abweichenden  Form  gebildet 
hatte  (der  Rentmeister  oberster  provinzialer  Finanzbeamter,  nur  mit 
der  Einnahme  Wirtschaft  einer  Provinz  betraut)  war  eine  solche  ad- 
ministrative Verwaltungskontrolle  eine  der  wichtigsten  Aufgaben  des 
Rentmeisters.  Rosenthal  a.  a.  0.  schreibt  darüber  p.  291:  „Jähr- 
liche Visitationsreisen,  sog.  rentmeisterliche  Umritte  waren  das  Mittel, 
durch  welches  er  die  Kontrolle  über  die  gesamte  Staatsverwaltung 
und  die  Aufsicht  über  alle  Staats-  und  Kommunalbeamten  ausübte. 
Den  Ausgangspunkt  für  diese  Umritte  bildete  die  Rechnungsrevision, 
welche  der  Kentmeister  alljährlich  mit  den  Beamten  der  Provinz 
unter  Zuziehung  einiger  hierzu  ernannter  Bürger  vorzunehmen  hatte." 


B.   Die  sächsische  Finanzverwaltung  in  den  Jahren  1469 — 1487.    21 

Recht  einen  großen  Vorteil.  Mit  sicherem  Blicke  hatte  der  neue 
Landrentmeister  die  Grundübel  der  ganzen  Finanzverwaltung  so- 
fort erkannt :  Die  außerordentlich  schlechte  und  unrationelle  Be- 
wirtschaftung und  Verwaltung  des  Domanialbesitzes ,  das  jede 
vernünftige  Finanz  Wirtschaft  untergrabende  Anweisungssystem 
und  die  allzu  hohen  zu  den  Staatseinnahmen  in  gar  keinem  Ver- 
hältnis stehenden  Kosten  der  Hofhaltung.  Durch  energische 
Gegenmaßnahmen  wollte  er  diese  Mißstände  beheben.  Nachdem 
er  sich  sogleich  nach  seinem  Amtsantritte  mit  rastlosem  Eifer 
einen  nach  Möglichkeit  vollständigen  Überblick  über  die  gesamte 
Finanzlage  verschafft  hatte,  indem  er  für  alle  Einnahmequellen, 
eine  größere  Nutzbarmachung  derselben,  für  alle  Ausgaben, 
Schulden  usw.  Überschläge ,  Rechnungsauszüge  und  Vorschläge 
hatte  anfertigen  lassen,  hatte  er  zwar  ein  sehr  trauriges  Bild 
gewonnen,  aber  doch  zugleich  auch  die  Gewißheit  einer  mög- 
lichen Besserung  erlangt.  Die  Ämter  waren  durch  das  An- 
weisungssystem und  die  Domänenämter  insbesondere  durch  den 
unsinnigen  Verbrauch  der  in  diesen  einkommenden  Natural- 
produkte  für  die  Verköstigung  des  Amtspersonals  unglaublich 
heruntergewirtschaftet.  Hier  suchte  er  nun  durch  die  sogenannten 
„Beschiede"  ^),  die  er  in  Vertragsform  mit  den  Amtsleuten  bei 
Übernahme  eines  Amtes  abschloß ,  gesündere  Verhältnisse  zu 
schaffen.  Und  in  der  Tat,  ein  Wichtiges  wurde  hierdurch  erreicht ; 
es  gelang  diesem  umsichtigen  Finanzmanne ,  eine  straffere  und 
vor  allem  rationellere  Ämterverwaltung  mit  seiner  Reform  durch- 
zusetzen; damit  hat  er  sich  aber  ein  nicht  hoch  genug  anzu- 
schlagendes Verdienst  erworben.  Erst  auf  dieser  Basis  konnte 
dann  eine  gesunde  Weiterentwicklung  der  Finanzverwaltung  vor 
sich  gehen. 

Die  Beseitigung  des  als  so  überaus  schädlich  erkannten  An- 
weisungssystems gelang  dem  Rentmeister  freilich  nicht,  allzu 
tief  war  es  in  die  damalige  Finanzwirtschaft  eingewurzelt,  als 
daß  ein  plötzlicher  Umschwung  möglich  gewesen  wäre,  hier  ver- 
mochte erst  eine  spätere  Zeit  allmählich  Wandel  zu  schaffen. 
Diese  oft,  ohne  daß  der  Landrentmeister  darum  wußte,  auf  die 
Kassen  der  Ämter  erteilten  Anweisungen  (Dienstgelder,  An- 
kaufssummen ,    Besoldungen)    verhinderten    es ,    daß  die  Zentral- 


*)  Nach  einem  solchen  „Beschied"  wurde  dem  Amtmann  eine 
Pauschalsumme  für  den  Unterhalt  des  Amtspersonals  ausgesetzt;  was 
er  sonst  für  dieses  an  Naturalvorräten  entnahm,  mußte  er  zu  festen 
Preisen  in  Rechnung  stellen;  nie  mehr  sollten  „Zehrungsgelder"  für 
landesherrliche  Beamte  aus  der  Ämterkasse  entnommen  werden.  Für 
seine  Person  wurden  dem  Amtmann  bestimmte  Naturalnutzungen 
zugewiesen;  ein  Verzeichnis  des  sämtlichen  übernommenen  toten 
und  lebenden  Inventars  war  in  dem  „Beschied"  mit  eingeschlossen. 
Namentlich  wurde  in  den  „Beschieden"  unbedingt  jährliche  Ab- 
rechnung festgesetzt. 


22  '  Einleitender  Teil. 

kasse  auf  irgendwelchen  namhafteren  Zufluß  rechnen  konnte; 
im  Gegenteil  mußte  sie  oft  noch  das  bei  diesen  entstandene 
Defizit  decken.  Von  wejiig  Erfolg  begleitet  waren  auch  die  Be- 
mühungen Mergenthals,  in  der  immer  größeren  Aufwand  heischen- 
den fürsthchen  Hofhaltung  Ersparnisse  zu  erzielen  und  Ab- 
striche durchzusetzen.  Nichts  hat  der  rührige  Mann  hier  un- 
versucht gelassen;  so  stellte  er  z.  B.  selbst  Küchenzettel  für 
den  Hof  auf,  um  zu  zeigen ,  wo  Ersparnisse  zu  machen  waren. 
Es  nützte  aber  nichts  —  im  Gegenteil ,  diese  Ausgaben  stiegen 
von  Jahr  zu  Jahr.  Die  Ungelderhebung ,  welche  seit  1473  ge- 
wöhnlich in  Leipzig  vor  dem  Landrentmeister  und  der  dazu  er- 
nannten Kommission  stattfand  (und  zwar  für  das  ganze  Land!), 
wurde  von  Mergenthai  mit  größter  Gewissenhaftigkeit  vorgenommen. 
Auf  genaueste  Rechnungslegung  wurde  geachtet,  nicht  der 
mindeste  Versuch  einer  Steuerhinterziehung  durchgelassen.  In 
gleicher  Weise  wurden  die  städtischen  „Jahrrenten"  mit  strenger 
Einhaltung  der  Rechnungstermine  jetzt  regelmäßig  zu  Ostern  und 
Michaelis  zur  Zeit  der  Märkte  in  Leipzig  vom  ganzen  Lande  er- 
hoben. Auch  auf  diesen  Einnahmequellen  lastete  aber  das  leidige 
Anweisungssystem,  dazu  kam  hier  noch  häufige  Verpfändung  für 
Zinsen  ^). 

Über  das  Wirken  des  Landrentmeisters ,  das  von  ihm  Er- 
reichte bezüglich  nicht  Erreichte,  läßt  sich  im  Überblick  kurz 
zusammengefaßt  etwa  folgendes  feststellen:  Mit  dem  Landrent- 
meister war  ein  eigener  staatlicher  oberster  Finanzbeamter  ge- 
schaffen; die  Finanzverwaltung  war  damit  auf  eigene 
Füße  gestellt,  unabhängig  gemacht  von  der  übrigen  Ver- 
waltung. Das  Prinzip  vollkommener  Zentralisation  im  Finanz- 
wesen war  mit  der  Schaffung  dieser  Beamtung  klar  aufgestellt. 
Das  oberste  Kontrollwesen  findet  durch  Mergenthai  eine  bessere 
und  vertieftere  Ausbildung.  Die  Rechnungslegung  wird  an  be- 
stimmt festgesetzte  Termine  gebunden,  der  gesamte  Finanzdienst 
zur  unbedingten  Einhaltung  derselben  verpflichtet.  DieRechnungs- 
abhör  wurde  ausgeübt  noch  immer  durch  Rechnungskommissionen, 
aber  geleitet  von  einem  finanztechnisch  gebildeten  und  geeigneten 
Mann,  dem  Landrentmeister,  der  nun  als  eigentlicher  Finanz- 
beamter einen  festen  Bestandteil  in  dieser  Rechnungskommission 
bildete  im  Gegensatz  zu  den  periodisch  immer  neu  ernannten 
Räten.  Die  Verwaltung  der  Amter  wird  vom  Landrentmeister 
einer  durchgreifenden  Reform  unterzogen  und  zwar  einer  durch- 
aus glücklich  gewählten.  Und  damit  war  eine  gute  Basis  für  den 
weiteren  rationellen  Ausbau  dieser  Verwaltung  geschaffen.    Ganz 

*)  Jahrrente"  und  „Ungeld"  wurden  vielfach  verpfändet  oder  die 
hiervon  zu  erwartenden  Einkünfte  wurden  schon  lange  vorher  zur 
Deckung  der  sogenannten  „Zieler"  (Wechsel)  bestimmt;  also  beide 
Male  kam  kein  Bargeld  in  die  landesherrliche  Zentralkasse. 


B.   Die  säclisisclie  Finanzverwaltung  in  den  Jahren  1469 — 1487.    23 

allgemein  waren  durch  die  Amtsführung  Mergenthals  neue  an- 
regende Gesichtspunkte,  namentlich  in  technischer  Hinsicht,  in  die 
Finanzverwaltung  hineingetragen  worden,  indem  er  Entwürfe  für 
Ersparnisse  ausgearbeitet  hatte,  zur  Orientierung  große  statistische 
Rechnungsübersichten  hatte  anfertigen  lassen  usw.  Nicht  ge- 
glückt war  die  Ausschaltung  des  Anweisungssystems  und  die 
Beseitigung  der  mit  diesen  notwendig  verbundenen  Schwächen. 
Das  Anweisungssystem  machte  aber  einen  wirklich  generellen 
Überblick  über  die  Abwicklung  einer  Pinanzperiode  gänzlich 
illusorisch;  es  verhinderte  eine  eigentliche  Zentralisation  und 
die  bis  ins  kleinste  durchgeführte  Vereinigung  der  gesamten 
Ausgabe-  und  Einnahmewirtschaft  in  der  Hand  des  obersten 
Finanzbeamten.  Niemals  bekam  der  Landrentmeister  sämtliche 
Staatseinkünfte  in  seine  Kasse,  um  damit  die  Ausgabewirtschaft 
besorgen  zu  können,  und  so  nach  Möglichkeit  das  „Ist"  und 
„Soll"  des  Staatshaushaltes  zu  regeln.  Infolgedessen  kann  auch 
jetzt  noch  nur  bedingt  von  der  Existenz  einer  Zentralkasse  ge- 
sprochen werden.  Somit  war  es  aber  auch  noch  ganz  unmög- 
lich, daß  der  Landrentmeister  ein  solches  Rechnungswerk  hätte 
führen  können,  das  sich  etwa  als  „Hauptbuch"  des  Staatshaus- 
haltes ansprechen  ließe,  wie  die  vorliegender  Arbeit  zugrunde 
liegende  Quelle.  Aber  mochte  so  auch  das  Reformwerk  Mergen- 
thals in  vielen  Punkten  noch  besserungsbedürftig  sein,  die  Grund- 
übel, an  denen  die  Pinanzverwaltung  krankte,  waren  klar  erkannt. 
Die  anregenden  und  richtungsweisenden  Ideen  für  eine  gedeih- 
liche Weiterentwicklung  waren  geboren,  sie  konnten  nicht  ver- 
loren gehen  und  mußten  sich  doch  schließlich  durchsetzen; 
anderen  Männern  und  einer  späteren  Zeit  blieb  dies  vorbehalten. 
Johann  von  Mergenthai  schied  hochbetagt  1478  aus  dem  Amt  ^). 
Einen  eigentlichen  Nachfolger,  der  in  jeder  Beziehung  die- 
selbe Stellung  als  oberster  Kontroll-,  Rechnungs-  und  Kassen- 
beamter eingenommen  hätte,  scheint  Mergenthai  überhaupt  nicht 
gehabt  zu  haben;  wir  finden  zunächst  nach  Mergenthals  Tod 
einen  direkt  als  „Landrentmeister"  bezeichneten  Finanzbeamten 
nirgends  in  den  Urkunden  genannt.  Die  praktische  Besorgung 
des  obersten  Kassen-  und  Rechnungswesens  beließ  man  einfach 
in  den  Händen  der  zwei  Gehülfen  des  alten  „Landrentmeisters", 
die  gewiß  von  diesem  gut  ausgebildet  und  eingearbeitet  waren. 
Diese  beiden  Männer,  auch  „Kammerknechte"  oder  „Kammer- 
schreiber"  genannt,  führten  nun  die  Verwaltungsgeschäfte  in  der 


^)  Vgl.  darüber  v.  Langenn  a.  a.  0.  p.  570,  gibt  aber  keine  Beleg- 
stellen für  diese  Behauptung  an.  Nach  der  Leipz.  Stadtkassen- 
rechnung: 1477 — 1478  nimmt  aber  in  der  Tat:  „Uf  Sontagnach  Erhardi" 
1477  der  Landrentmeister  Johann  von  Mergenthai  zum  letzten  Mal 
die  Abrechnung  des  Ungeldes  vor :  vgl.  Leipz.  Ratsarch.  „Stadtkassen- 
rechn.«  1477-^1478. 


24  Einleitender  Teil. 

Hauptsache  in  der  hergebrachten  Weise  weiter.  Mannigfache 
Belegstellen  in  den  überlieferten  Akten  zeigen  dies  deutlich. 
Mehrere  wohlerhaltene  Bände  Amterrechnungen  ^)  aus  den  Jahren 
1479,  1480,  1485  lassen  für  die  Verwaltung  der  Domanial-  und 
Äratereinkünfte  folgendes  erkennen:  Die  Rechnungen  werden 
meist  2)  von  dem  Hofmeister  Dietrich  von  Schönberg  gehört  und 
zwar  allein  von  diesem,  wir  hören  nichts  von  einer  Rechnungs- 
kommission wie  unter  Mergenthai,  und  nicht  die  mindeste  An- 
deutung weist  darauf  hin ,  daß  wie  früher  der  höchste  Finanz- 
beamte gewissermaßen  als  oberster  Kontrollbeamter  der  Rech- 
nungsabnahme beigewohnt  hätte,  z.  B. :  „Ampt  Dresdenn:  ,Uff 
hewt  freittag  nach  Scolastice  anno  79  habe  ich  ditterich 
vonn  Schonnberg,  Ritter,  hoffmeister  von  entpfhel  unßern  gned. 
hern  Niculaen  Guttern  von  dem  ampt  dresdenn  Rechnung  gehört 
angehoben  am  Suntag  Conversionis  pauli  Anno  78  und  wider 
beschlossen  uff  Suntag  nach  Anngnete  anno  79,  brenget  an  der 
Zceit  ein  Jar"  ^).  Alle  Überschüsse ,  die  sich  bei  diesen  Ab- 
rechnungen ergeben,  fließen  in  eine  Zentralkasse,  wie  die  häufigen 
Vermerke  zeigen  „ist  hanns  Guntherode*)  geantwurt",  hat  er 
.,hanns  Guntherode  geantwort"  oder  auch  „ist  henschen^)  ge- 
antwurt in  die  kammer."  Hans  Guntherode  und  Hensigen  (auch 
Henschen  oder  Hesigen^)  sind  die  schon  oben  mehrfach  erwähnten 
„Kammerschreiber"  oder  „Kammerknechte".  Daß  sie  die  landes- 
herrliche Kasse  verwalteten'^),  dafür  sprechen  hier  nicht  allein 
die  an  sie  gewiesenen  Einkünfte ,  sondern  auch  die  von  der 
Zentrale  in  die  einzelnen  Amter  gezahlten  Unterstützungssummen : 
z.  B.  ins  Amt  Dresden:  „200  Schock  von  Hans  Guntherode 
empfangen"  oder  ins  Amt  Meißen:  „100  Schock  von  Hans 
Guntherode  empfangen."  Nebenher  sei  bei  Besprechung  der 
Ämterrechnungen  gleich  noch  erwähnt:   das  leidige  Anweisungs- 


')  H.St.A.  Dresd.  Loc.  4337  Nr.  29:  „Rechnunge  der  Amptleute 
Sachssen,  Meyssen  und  voytlant  anno  1479".  Loc.  4337  Nr.  30:  „Rech- 
nunge der  Amptleute  Sachssen,  Meissen  und  etlicher  voytlender  Anno 
d.  1480  auch  Zehentrechnung."  Loc.  4337  Nr.  31 :  „Rechnunge  der 
Amptleute  doringen  und  francken  uf  petri  kathedra  Anno  1485  an- 
gehobenn". 

'-)  Nur  in  vereinzelten  Fällen  1480  vom  Obermarschall  Hugold 
von  Schleinitz;  aber  auch  da  nur  von  diesem  einen  Beamten  ohne 
Mitwirken  einer  Kommission,  vgl.  Loc.  4337  Nr.  30  H.St.A.  Dresd. 

')  Vgl.  H.St.A.  Dresd.  Loc.  4337  Nr.  29  a.  a.  O. 

*)  Hans  Guntherode  findet  sich  schon  1475  als  Gehilfe  des  Land- 
rentmeisters erwähnt.     Langenn  a.  a.  0.  p.  570. 

^)  Hensigen  als  Kammerknecht  erwähnt:  Falke  a.  a.  0.  An 
Hensigen  sind  meist  die  Gelder  in  den  Ämterrechnungen  von  1480 
gelangt.    Vgl.  H.St.A.  Dresd.  Loc.  4337  Nr.  30. 

«)  Vgl.  H.St.A.  Dresd.  Loc.  4337  Nr.  29  a.  a.  0. 

'^)  Auch  andere  Aktenmaterialien  beweisen  dies  schlagend. 


B.   Die  sächsische  Finanzverwaltung  in  den  Jahren  1469 — 1487.    25 

sj^stem  ^)  herrscht  nach  wie  vor  in  der  Finanzverwaltung ,  eine 
exakte  Funktion  derselben  stark  beeinträchtigend.  Der  untere 
Finanzdienst  ist  insofern  weiter  ausgebildet,  als  sich  jetzt  in 
jedem  Amt  zur  Buchführung  ein  Schreiber  angestellt  findet.  Von 
den  beiden  Kammerschreibern  hat  nun  unzweifelhaft  Hans 
Guntherode  die  ungleich  größere  Bedeutung  für  die  Zentral- 
finanzverwaltung gehabt,  während  Hensigen  eine  mehr  unter- 
geordnete Stellung  als  Gehilfe  des  ersteren  eingenommen  zu 
haben  scheint  2).  Auch  das  „Ungeld"  und  die  „Jahrrenten"  hatte 
der  Kammerschreiber  Hans  Guntherode  zu  vereinnahmen.  So- 
gleich nach  Mergenthals  Rücktritt  wird  er  in  den  Leipziger 
Stadtkassenrechnungen  ^)  in  Verbindung  mit  diesen  beiden  Ein- 
nahmen genannt  *,  also  ein  erneuter  Beweis,  daß  er  tatsächlich  mit 
der  Führung  der  Kassengeschäfte  der  Zentrale  betraut  war. 

Von  drei  der  wichtigsten  landesherrlichen  Einkünfte  ließ 
sich  bisher  konstatieren ,  daß  sie  in  die  Kasse  des  Kammer- 
schreibers Hans  Guntherode  zusammenflössen  :  Domanialeinkünfte, 
.jUngelder"  und  „  Jahrrenten ".  Was  die  aus  den  Bergregalien, 
namentlich  dem  Silberzehnt  und  dem  Silberkaufsmonopol  resul- 
tierenden Einnahmen  angeht ,  so  verrechnete  nur  das  kleine 
Zehntamt  zu  Geyer  *)  mit  unter  den  anderen  Ämtern ;  sonst  ver- 
rechneten die  Zehntner  in  Anbetracht  der  hohen  Bedeutung  dieser 
Einkünfte  für  die  landesherrliche  Kasse  den  beiden  Fürsten 
personlich  und  erhielten  persönlich  von  denselben  Entlastung 
und  Quittung.  Das  Rechnungsjahr  zerfällt  bei  diesen  Berg- 
rechnungen jetzt  stets  in  vierteljährliche  Perioden;  Rechnungs- 
abhör  findet  allerdings  öfter  gleich  über  mehrere  derselben,  meist 
aber  nicht  über  mehr  als  ein  Jahr  statt.  So  legt  der  Zehntner 
und  Amtmann  zu  Zwickau  Martin  Römer  1482  seine  Rechnung 
gleich  über  ein  Jahr  ^);  in  gleicher  Weise  verrechnen  dann  1483 
Nickel  Römer  und  seine  Mutter*')  über  die  Verwaltung  des  in- 
zwischen verstorbenen  Vaters  Martin  Römer:  1483 — 84  Heinrich 
von  Starschädel '),  dem  nach  diesen  das  Zehntamt  ^)  übertragen 


1)  Hierfür  vgl.  besonders  H.St.A.  Dresd.  Loc.  4337  Nr.  31  Amt 
Freiberg. 

2)  in  den  Abrechnungen  zwischen  Ernst  und  Albrecht  wird 
Hensigen  meist  als  derjenige  genannt,  der  1482—1484  an  Albrecht 
die  Gelder  aus  der  Kasse  bezahlt  hat.  Vgl.  H.**5t.A.  Dresd.: 
„Rechnunge  und  ausgeschnittene  Zeddul,  so  zwischen  Herr  Ernsten 
und  H.  Albrechten  Herzcogen  zu  Sachsen  gehalten  und  ausgericht 
worden"  1482—1485. 

3)  Vgl.  Leipz.  Ratsarch. :  „Leipz.  Stadtkassenrechn."  1478—1479. 
*)  Vgl.  H.St.A.  Dresd.  Loc.  4337,  Nr.  29  a.  a.  0.  u.  Loc.  4337  Nr.  30. 
5)  Vgl.  H.St A.  Dresd.  Cop.  62  fol.  7. 

«)  Vgl.  H.St.A.  Dresd.  Cop.  62  fol.  12. 
'')  Vgl.  H.St.A.  Dresd.  Cop.  62  fol.  23  und  Cop.  62  fol.  48. 
^)  Er  bekommt  das  Zehntamt,   den  Silberkauf  usw.  übertragen. 
Vgl.  H.St.A.  Dresd.  Cop.  62  fol.  15. 


26  Einleitender  Teil. 

wird  und  seit  Ende  1484  die  beiden  Leipziger  Bürger:  Jacob 
Blasbalg  und  Benedictus  Mulner,  die  nach  Absetzung  Starschädels 
das  Zehntamt  erhielten  ^). 

Als  charakteristisch  für  die  ganze  Organisation  der  Finanz - 
Verwaltung  sei  angeführt,  daß  Martin  Römer  1482^)  auch  die 
Einnahmen  des  Münzmeisters  zu  Zwickau  und  die  „Inname  des 
Turkengelds"  mitverrechnet:  Also  eine  nach  unten  hin  noch 
wenig  durchgeführte  Gliederung  des  Einanzdienstes.  Anderseits 
ist  für  das  Rechnungswesen  eine  Bemerkung  in  der  1484  für 
Starschädel  ausgestellten  Quittung^)  interessant:  „laut  seines 
übergeben  rechenbuchs".  Man  darf  doch  wohl  daraus  sclüießen, 
daß  jetzt  eine  schriftliche  Abrechnung  schon  bei  der  Rechnungs- 
abhör  fertig  vorgelegt  werden  mußte  und  nicht  mehi*  erst  durch 
protokollarische  Aufnahme  hergestellt  wurde.  In  all  den  den 
Einanzbeamten  der  Bergverwaltung  ausgestellten  Quittungen, 
Rezessen  usw.  ist  leider  nirgends  eine  Andeutung  gemacht,  ob 
sofern  sich  Gewinn  ergab ,  diese  Gelder  auch  in  die  Kasse  des 
Kammerschreibers  kamen ;  meist  handelt  es  sich  ja  bei  der 
Abrechnung  der  Zehntämter  nur  um  Restsummen  der  Ein- 
künfte ,  die  in  die  Zentralkasse  fließen  konnten ,  da  ein  großer 
Teil  dieser  in  den  Bergämtern  einkommenden  Geldsummen  schon 
durch  Anweisungen  vorweg  verbraucht  wurde  *),  wie  wir  auch  bei 
den  früheren  Besprechungen  über  das  Freiberger  Zehntamt  sahen, 
und  wie  wir  es  wohl  auch  für  diese  Zeit  nach  den  vorhandenen 
Spezialrechnungen   vom    Schneeberg    1485  if.^)    anzunehmen   be- 


1)  Vgl.  H.St.A.  Dresd.  Cop.  62.  Von  der  Amtsentsetzuug  Star- 
schädels und  der  Amtsführung  durch  Blasbalg  und  Mulner  wird 
später  noch  die  Rede  sein  müssen.  Sämtliche  hier  angezogenen 
Archivalien  über  Bergrechnungen  sind  von  Oswald  Hoppe:  „Der 
Silberbergbau  zu  Schneeberg  bis  1500"  Eeidelberger  Dissertation  1908 
nicht  nutzbar  gemacht  worden. 

2)  Vgl.  H.St.A.  Dresd.  Cop.  62  fol.  7. 

3)  Ebenda  Cop.  62  fol.  7. 

*)  Ebenda  Loc.  4508  „Schneebergische  Bergrechnungen".  Der 
„Zehentner  Rechnunge  von  Sonnabend  vor  Bartholomei  1485  usw." 
a.  a.  0.  Sehr  große  Ausgaben  werden  auf  Anweisung  der  Fürsten 
direkt  aus  der  Lokalkasse  ohne  Zutun  und  Mitwirken  des  Kammer- 
schreibers Guntherode  bestritten,  oder  Guntherode  erhält  selbst  erst 
auf  Anweisung  Geld  aus  der  Zehntkasse,  um  eine  Zahlung  erfüllen 
zu  können.  Bei  der  Abrechnung  ergibt  sich  dann  zuweilen  sogar, 
daß  die  Ausgaben  dieser  Spezialkassen  größer  waren  als  ihre  Ein- 
nahmen. Oder  H.St.A.  Dresden  Abt.  Wittenberg.Arch.  2,  9:  Hof- 
und  Haushaltungssachen  Nr.  33  Hugold  von  Schleinitz  bekennt,  daß 
er  von  den  beiden  Zehntnern  Blasbalg  und  Mulner  500  Gulden  zur 
Bezahlung  der  Vitztume  erhalten  hat  (1485).  —  Ibidem  Nr.  33 :  Hans 
Guntherode  quittiert  Blasbalg  und  Mulner  über  3000  Gulden,  die  er 
auf  Befehl  der  Herzöge  zum  kaiserlichen  Tag  von  den  Zehntnem  er- 
halten hat. 

^)  Vgl.  H.StA.  Dresd.  Loc.  4508:  „Schneeberg.  Bergrechn.  1485 
bis  1515." 


B.   Die  sächsisclie  Finanzverwaltung  in  den  Jahren  1469 — 1487.    27 

recliti2:t  sind.  Der  Kammerschreiber  Hans  Guutherode  hatte  also 
im  wesentlichen  dieselben  Einkünfte  zu  verwalt'en  wie  der  Land- 
rentmeister von  Mergenthai.  Über  die  von  Gimtherode  besorgte 
Ausgabewirtschaft  besitzen  wir  keine  Akten,  die  uns  direkt  dar- 
über befriedigende  Auskunft  geben  könnten,  z.  B.  von  ihm  ge- 
führte Rechnungsbücher  oder  Detailabrechnungen.  Nach  der  Art 
der  dem  Kammerschreiber  über  seine  Rechnungsführung  erteilten 
Quittungen  läßt  sich  aber  vermuten,  dai^,  was  das  Kassenwesen 
angeht,  der  ganze  Geschäftskreis  des  von  Guntherode  verwalteten 
Kammeramtes  derselbe  gewesen  ist  wie  bei  Mergenthai.  Größere 
Wahrscheinlichkeit  erhält  diese  Annahme  noch ,  wenn  wir  zum 
Vergleich  eine  Detailrechnung  des  Kammeramtes  aus  dem  Jahre 
1486  heranziehen.  Hiernach  hat  das  Kammeramt  vor  allem 
sämtliche  Kosten  der  Hofhaltung  zu  decken,  Bekleidungsgelder, 
Soldgelder,  Zehrungsgelder,  Unterstützungssummen  für  die  em- 
zelnen  Ämter  zu  zahlen.  Gleich  Johann  v.  Mergenthai  legt  auch 
Guntherode  den  beiden  Fürsten  persönlich  seine  Rechnung;  so 
erteilen  ihm  die  Fürsten  am  23.  November  1484  Entlastung 
und  Quittung  über  seine  Rechnungs-  und  Kassenführung  in  den 
Jahren  1481 — 84  ^).  Die  Rechnungsabnahme  geschieht  im  Beisein 
der  Räte,  des  Obermarschalls  Hugold  von  Schleinitz  und  des 
Hofmeisters  Dietrich  von  Schönberg.  Das  von  dem  früheren 
Landrentmeister  so  nachdrücklich  aufgestellte  Prinzip,  der  oberste 
Finanzbeamte  solle  immer  jährlich  Rechnung  legen,  war  damit 
für  diese  Zeit  aus  irgendwelchen ,  für  uns  nicht  mehr  ersicht- 
lichen Gründen  durchbrochen.  Im  letzten  Jahre  der  gemeinsamen 
Regierung  der  beiden  Brüder  rechnete  aber  der  Kammerschreiber 
regelmäßig  vierteljährlich  den  Fürsten  seine  Bücher  ab  2).  In 
den  Quittungen  der  Fürsten  ist  stets  gesagt:  „nach  ussweisung 
der  bucher  uns  uberantwurt"  oder  „nach  aussweisung  sines 
Rechenbuchs  uns  uberantwurt"  ^).  Auch  diese  Tatsache  darf 
wohl  wie  bei  den  Zehntämtern  als  Zeichen  eines  gebesserten, 
entwickelteren  Rechnungs  Verfahrens  betrachtet  werden.  Der 
Finanzbeamte  hatte  die  über  die  Verwaltung  in  einer  Rechnungs- 
periode geführten  Bücher  vorzulegen.  Diese  werden  dann  „von 
Wort  zu  Wort"  gehört  und  geprüft  und  dann  über  die  auf 
Grund  derselben  gewonnenen  Rechnungsabschlüsse  Entlastung 
und    Quittung    erteilt.      Die    Abrechnungen    wurden    fix 

1)  Vgl.  H.StA.  Dresd.  Cop.  62  fol.  55  b.  „Hansenn  Guntheroden 
Quitancz  ....  als  hans  von  G-untherode  unser  Camerschreiber  und 
lieber  Getreuer  sine  rechnunge  von  aller  Inname  und  aussgabe  des 
kamerampts  nach  laut  und  Inhalt  der  Rechenbucher,  So  er  uns  über 
solche  rechenunge  Ingethann  und  geantwurt  hat.'' 

')  Vgl.  H.StA.  Dresd.  Cop.  62  fol.  60b;  auch  Cop.  62  fol.  60 
und  61. 

3)  Ebenda  Cop.  62  fol.  61  und  fol.  60  b. 


28  Einleitender  Teil. 

und  fertig  schriftlich  vorgelegt  und  nur  geprüft. 
Die  Silberkammer  hat  dem  Kammerschreiber  wie  vorher  dem 
Landrentmeister  unterstanden^);  1485  nach  vollzogener  Teilung 
erteilen  ihm  Ernst  und  Albrecht  Quittung  über  die  ehrbarliche 
Verrechnung  und  Überantwortung  derselben  ^j. 

Im  ganzen  betrachtet  brachte  die  Zeit  von  Mergenthals 
Tode  bis  zur  Leipziger  Teilung  1485  keinen  Fortschritt  in  der 
Entwicklung  der  Finanzverwaltung,  ja  man  wird  in  gewisser 
Hinsicht  sogar  von  einem  Rückschritt  reden  dürfen.  Wohl  ver- 
waltet Hans  Guntherode  fast  ganz  dasselbe  wie  Mergenthai,  aber 
die  gleiche  autoritative  Stellung  als  oberster  Finanzbeamter,  vor- 
wiegend oberster  Kontrollbeamter  wie  dieser,  das  sehen  wir  aus 
allem ,  hatte  er  entschieden  nicht.  Möglich ,  daß  er  von  den 
Fürsten  von  vornherein  nicht  mit  den  gleichen  Rechten  und 
Amtsbefugnissen  ausgestattet  war,  vielleicht  hatte  man  einen 
geeigneten  Mann  für  die  oberste  Stellung  im  Finanzdienst  nicht 
gleich  finden  können,  und  man  sah  in  Guntherode  nur  einen 
Unterbeamten,  der  provisorisch  dieses  Amt  verwaltete. 

Wenn  auch  im  allgemeinen  für  diese  Zeit  einzig  und  allein 
die  Tätigkeit  eines  Mannes  als  ausschlaggebend  angesehen  werden 
soll  für  eine  richtige  Wertung  seiner  Stellung,  so  mag  doch 
nebenher  auf  den  äußeren  Unterschied  in  der  Titulatur 
der  beiden  Finanzbeamten:  „Kammerschreiber"  und  „Landrent- 
meister" hingewiesen  werden;  möglich  auch,  daß  es  Guntherode, 
eine  genügende  Amtsvollmacht  vorausgesetzt,  überhaupt  an 
größerem  Verwaltungstalent  und  einer  durchgreifenden  Energie 
fehlte,  um  die  von  Mergenthai  angestrebte  Zentralisationstendenz 
wirksamer  durchzuführen  und  weiter  zu  verfolgen  S),  gegen  das 
Anweisungssystem  erfolgreicher  anzukämpfen  usw.  Aber  einmal 
ganz  abgesehen  davon  war  schon  an  sich  diese  Zeit,  namentlich 
die  Jahre  1482 — 1485  wenig  geeignet  für  einen  systematischen 
weiteren  Ausbau  in  der  inneren  Organisation  der  Finanzverwaltung, 
besonders  der  obersten  Finanzbehörde.  Seit  1482  waren  für  das 
sächsische  Territorium  Jahre  tiefgehender  Umwälzung  und  innerer 
Unruhe  gekommen.  Die  Leipziger  Teilung  begann  sich  allmählich 
in  schmerzlichen  Vorwehen  anzukündigen.  Durch  immer  neue 
Verträge    suchten    die    Fürsten   ihr   gegenseitiges  Verhältnis    zu 


^)  Es  ist  allerdings  möglich,  daß  Guntherode  nur  die  oberste  Ver- 
waltung und  Leitung  derselben  gehabt  hat,  und  daß  die  eigentliche 
Verwaltung  derselben  von  Hans  Talner  besorgt  wurde;  er  führte 
wenigstens  die  Register  über  den  Bestand  der  Silberkammer,  über 
Ein-  und  Ausgänge:  vgl.  H.St.A.  Dresd.  „Rechnungen  und  ausgeschnit- 
tene Zeddull  usw."  1482—1485  Bl.  44  und  57  a.  a.  0. 

'')  Vgl.  H.St.A.  Dresd.  Cop.  62  fol.  64. 

^)  Selbst  die  Ungelds-  und  Jahrrentenerhebung  war  nicht  mehr 
überall  streng  zentralistisch  durchgeführt  worden.  Vgl.  H.St.A.  Dresd.: 
„Rechnungen  und  ausgeschnittene  Zeddull"  1482 — 1484  a.  a.  0. 


B.   Die  sächsische  Finanzverwaltung  in  den  Jahren  1469 — 1487.    29 

regeln  und  eine  Basis  für  eine  lebensfähige  Regierungsform  zu 
finden. 

Seit  1482  wurden  die  Hofhaltungen  der  Brüder  finanziell 
getrennt  verwaltet;  Albrecht  bekam  für  sich  und  seine  Familie 
ein  bestimmtes  „Jahrgeld"  ausgesetzt,  mehrere  Orte  zur  Sonder- 
nutzung angewiesen.  1483  wurde  dieses  Jahrgeld  erhöht,  die 
Verwendung  der  aus  den  Bergnutzungen  fließenden  Gelder  zur 
gemeinsamen  Nutzung  festgestellt;  1484  fand  durch  Vertrag  eine 
abermalige  Neuregelung  des  finanziellen  Verhältnisses  der  beiden 
Brüder  zueinander  statt  ^).  All  diese  mißlichen  Verhältnisse 
mußten  natürlich  die  Finanzwirtschaft  erschweren  und  kompli- 
zieren. Fortwährende  Abrechnungen  zwischen  Ernst  und  Albrecht 
waren  die  unausbleibliche  Folge '^).  Unklarheiten  und  Unstimmig- 
keiten in  allen  finanziellen  Angelegenheiten  traten  überall  in 
Fülle  zutage.  Es  ist  evident,  hier  war  kein  Boden  für  eine 
gedeihliche  Fortentwicklung  und  systematischen  Ausbau  der 
Finanzverwaltung. 

Am  11.  November  1485  war  zu  Leipzig  die  Entscheidung- 
gefallen.  Der  Teilungsvertrag  zwischen  Ernst  und  Albrecht  war 
unterzeichnet  worden.  Herzog  Albrecht  hatte  den  Meißner  Teil 
gewählt,  wirtschaftlich,  darüber  kann  kein  Zweifel  sein,  und  die 
vorliegende  Untersuchung  wird  das  erweisen,  das  ungleich  wert- 
vollere Land.  Eine  eingehendere  Besprechung  über  Umfang  und 
Grenzen  des  nunmehr  albertinischen  Territoriums  kann  unter- 
bleiben. Es  mag  genügen ,  auf  die  Ausführungen  Hänschs  in 
seiner  Arbeit  über  die  Leipziger  Teilung  zu  verweisen^);  be- 
sonders erwähnt  sei  nur:  die  beiden  wichtigsten  Städte  des 
meißnischen  Teils  waren  Dresden,  bald  die  stete  Residenz  der 
albertinischen  Linie ,  und  Leipzig ,  dessen  Bürger  durch  kluge 
Spekulation  in  den  sächsischen  Bergsverken  seit  den  v  0  er  Jahren 
des  15.  Jahrhunderts  ihren  im  Handel  erworbenen  Wohlstand 
bedeutend  vermehrt  hatten. 

Ende  November  1485  nahmen  Ernst  und  Albrecht  zum 
letzten  Male  gemeinsam  die  Abrechnungen  des  Kammerschreibers 
Hans  Guntherode  entgegen.  Am  20.  November  1485  quittierten 
ihm  die  Brüder  über  die  Abrechnung  von  3000  Gulden,  die  er 
für  den  kaiserlichen  Tag  nach  Bamberg  erhalten  hatte*).  Am 
21.  November  1485    übergab  Guntherode    die  Silberkammer  und 


*)  Vgl.  für  all  diese  Vorgänge  Ernst  Hänsch:  „Die  wettinische 
Hauptteilung  von  1485"  a.  a.  O. 

2)  Vgl  Sresd.  H.St.A.  „Rechnungen  und  ausgeschnittene  Zeddull" 
1482-1485  a.  a.  0. 

^)  Ernst  Hänsch:  „Die  wettinische  Hauptteilung  von  1485" 
a.  a.  0.  p.  58  ff.  und  p.  63  ff. 

*)  Vgl.  H.St.A.  Dresd.  Cop.  62  „Hansenn  von  Guntherode  quidantz" 
vom  20.  Nov.  1485. 


30  Einleitender  Teil. 

legte  über  die  Verwaltung  derselben  Rechnung  *).  Hans  Guntherode 
selbst  blieb  für  die  nächste  Zeit  in  dem  Dienste  des  Kurfürsten 
Ernst  2),  während  im  albertinischen  Sachsen  das  Kammeramt  fürs 
Erste  von  Hans  Talner  ^)  verwaltet  wurde,  der  den  Titel  Kammer- 
meister führte.  Aus  seinem  ersten  Amtsjahr  1486  hat  sich  vom 
letzten  Vierteljahr  ein  vollständiges  „Hauptrechnungsbuch" 
vom  Kammeramt  erhalten*).  Auf  p.  21  dieses  Rechnungsbuchs 
stellt  Talner  die  Bilanz  des  ganzen  Jahres  1486  auf.  „Summa 
summarum  aller  Eynname  des  gantzen  iars  13  994  Schock  21  gr. 
5  Pf.  1  heller  macht  an  Hey.  golde,  je  21  gr.  den  gülden  ge- 
rechent,  39  983  gülden  18  gr.  5  Pf.  1  he.  Summa  Summarum 
aller  aussgabenn  des  gantzen  iars  7988  Schock  28  gr.  5  Pf. 
macht  an  Eeynischen  golde  22  824  guld.  4  gr.  5  Pf.",  und  p.  21a 
fügt  Talner  die  Rechnungsperiode  1486  abschließend,  erläuternd 
hinzu : 

„Item  abegeczogen  restat  und  ausgaben  des  gantzen  iars, 
Bleybt  entlich  pro  resto  meynem  gned.  herm  in  d.  Camern 
648  Schock  6  gr.  Inhalt  aller  Eynname  und  ausgaben,  als  ich 
hans  Talner,  was  der  nicht  gantz  offenbar  kündig  gewest,  Seynem 
gnaden  in  yder  vierteyl  iarsrechnung  von  Stück  zu  stücken  laut 
des  buchs  mit  schrieftHchen  besigelten  recognicion,  bekentnussen 
und  genügsamen  quittantzen,  auch  registern  umb  zerung  über- 
landt  uff  alle  post  berechent  und  Sampt  diesem  puche  mit  meynen 
Sigill  Besigelt,  undertheniglich  Überantwort."  Da  es  sich  hier 
um  eine  Jahresbilanz  handelt  und  die  Rechnung  nach  p.  1  des 
Aktenstückes  am  4.  Dezember  1486  schließt,  so  muß  Hans  Talner 
unmittelbar  nach  Auflösung  des  gemeinschaftlichen  Kammeramts 
infolge  der  Leipziger  Teilung  zum  Kammermeister  für  das 
albertinische  Sachsen  ernannt  worden  sein.  Am  20.  und 
21.  Novemt)er  1485  waren  ja,  wie  oben  gezeigt,  die  Schluß- 
rechnung und  Amtsübergabe  Guntherodes  erfolgt.  Der  neue 
Kammermeister  hat  dann  genau  wie  der  frühere  Kammerschreiber 
Guntherode  vierteljährlich  abgerechnet;  am  Schlüsse  des  Rech- 
nungsjahres wird  das  Hauptbuch  des  Kammeramtes  vollkommen 
abgeschlossen   nach  Ziehung  der  Bilanz  dem  Fürsten  vorgelegt; 


1)  Vgl.  H.St.A.  Dresd.  Cop.  62  fol.  64  „Haussen  Guntheroden 
Quidantz''  vom  21.  Nov.  1485. 

")  Vgl.  H.St.A.  Dresd.  Loc.  4508 :  „Schneeberg.  Bergrechn." 
„Zcehentrechnung  virtel  Jars  von  Bartholomei  —  uf  Clemente  im  86. 
ufen  Schneeberge."  Hans  Guntherode  wird  darin  als  ernstinischer 
Rentmeister  genannt. 

^)  Hans  Talner  findet  sich,  wie  schon  früher  erwähnt,  bei  der 
Ver^T^altung  der  Silberkammer  1488  genannt;  vgl.  H.St.A.  Dresd.: 
„Rechnungen  und  ausgeschnittene  Zeddull  1482—1485"  a.  a.  0. 

*)  Vgl.  H.St.A.  Dresd.:  „Register  des  vierdenn  vierteyll  jars  für 
meynen  gned.  herm  etc.  Hertzog  Albrechten  1486"  (2.  Sept.  1486 
bis  4.  Dez.  1486). 


B.   Die  sächsisclie  Finanzverwaltung  in  den  Jahren  1469 — 1487.     31 

beigefügt  werden  sämtliche  E»echnungsbelege.  Die  von  Talner 
geleitete  Ausgabe-  und  Einnahmewirtschaft  war 
ganz    dieselbe    wie    bei    Guntherode. 

Über  die  Zusammensetzung  dieser  Kammeramtsrechnung 
war  bereits  gelegentlich  der  Besprechung  des  von-  Guntherode 
verwalteten  Kammeramtes  die  Eede ;  nachtragend  sei  hier  darauf 
hingewiesen,  daß  die  Amtereinkünfte  in  dieser  letzten  Vierteljahr- 
rechnung  sich  nicht  verbucht  finden,  wie  Langenn  behauptet  ^). 
Sie  können  auch  in  dieser  Vierteljahrrechnung  nicht  eingetragen 
sein,  denn  die  E-echnungen  der  Ämter  wurden  stets  in  den  ersten 
Monaten  des  Jahres  gehört.  Daß  aber  die  Einkünfte  der  Ämter 
in  die  Kammerkasse  geflossen  sind,  darüber  läßt  sowohl  die  Höhe 
der  Gesamtsumme  der  Einnahmen,  als  auch  eine  Quittungs- 
urkunde Talners  über  empfangene  Amtgelder  nicht  den  geringsten 
Zweifel^).  Ebenso  steht  es  mit  dem  „Ungeld",  auch  dieses  ist 
von  Talner  kassiert  worden,  nur  fallen  auch  hier  die  Rechnungs- 
termine nicht  in  das  letzte  Vierteljahr  ^j.  Die  hohen  Einkünfte 
aus  den  Bergregalien  kamen  nur  insofern  für  die  Kammeramts- 
kasse in  Betracht,  als  ihr  gelegentlich  größere  Summen  aus  der 
Zehntamtskasse  angewiesen  wurden*).  Die  von  dem  Kammer- 
amt gemachten  Ausgaben  bezogen  sich  zum  größten  Teil,  wie 
schon  anderen  Orts  dargelegt,  auf  Verköstigung,  Bekleidung  und 
Versoldung  des  gesamten  Hofes  und  aller  Hofbeamten.  Aber 
auch  der  Aufwand  an  Botenlöhnen,  „Auslösungen"  der  Hof-  oder 
Verwaltungsbeamten  bei  politischen  oder  im  Interesse  der  Ver- 
waltung gemachten  Reisen  war  nicht  unbedeutend,  dazu  kamen 
Geldzuschüsse  in  diejenigen  Ämter,  die  mit  ihren  Einkünften 
nicht  auskamen^).  Der  Kammermeister  selbst  bezog  außer  Be- 
kleidungsgeldern ,  Naturalien  usw.  einen  festen  Jahressold  von 
60  Gulden  6  Groschen.  Diese  von  Hans  Talner  verwaltete 
Kammeramtskasse  umfaßte  nun  aber  nicht  die  gesamte  Finanz- 
wirtschaft   des    albertinischen  •  Territorums ,    und    es    ist   keines- 


*)  Vgl.  V.  L  a n g e n n  a.  a.  0.  p.  352.  Leider  zitiert  v.  Langenn  nie 
ein  Aktenstück  genau;  daß  er  aber  das  hier  angezogene  Aktenstück 
im  Auge  gehabt  hat,  geht  aus  seinen  Ausführungen  deutlich  hervor.' 

'-)  Vgl.  H.St.A.  Dresd.  Originalurk.  Nr.  8674. 

^)  Vgl.   Leipz.  Ratsarch.:   „Leipz.   Stadtkassenrechn."  1486 — 1487. 

*)  Vgl.  H.St.A.  Dresd.  Loc.  4508  a.  a.  0.:  „Zehntrechnung  von 
[Jrbani-Bartholomei  1486,"  z.  B.  Bl.  24  a:  „600  gülden  an  muntz  von 
unser  gned.  herrn  wegen  Johann  Talner  geantwort,  Innhalt  siner 
Quitantz"  und  ibid.:  „Meins  gned.  herren  hertzog  Albrechts  Rechnunge 
im  86ten  Jar  usw."  „500  gülden  Johann  Talner  siner  gnad.  kamer- 
meister  uff  bevehl  m.  gned.  herrn  von  missen  zu  liptzk  geschickt." 
Das  Wesen  dieser  Zehntkasse  wird  späterhin  noch  Gegenstand  spezi- 
ellerer Untersuchungen  sein  müssen! 

^)  Vgl.  H.St.A.  Dresd.  Loc.  7348  Nr.  3  a.  a  0.:  120  Schock  in  einem 
Vierteljahre  m  das  allerdings  als  Sitz  der  Fürsten  stark  belastete  Amt 
Dresden. 


32  Einleitender  Teil. 

wegs  angängig,  im  Hinblick  nur  auf  diese  einen  Schluß  auf  die 
ganze  Finanzlage  des  albertinisclien  Staates  zu  ziehen,  wie  es 
V.  L  a  n  g  e  n  n  getan  hat  ^). 

Die  für  das  Jahr  1486  folgende  reichlich  erhaltenen  Zehnt- 
und  Silberkaufsrechnungen")  des  Oberzehntamts  ^j  auf  dem  Schnee- 
berg und  eine  E-echnung  des  Leipziger  Bürgers  Jacob  Blasbalg 
aus  dem  Jahre  1487^)  zwingen  uns,  in  der  von  dem  Oberzehntner 
Jacob  Blasbalg  für  Albrecht  verwalteten  Kasse  nicht  eine  dem 
Kammeramt  subordinierte  Lokalkasse ,  sondern  eine  diesem 
koordinierte  und  unabhängige  Kasse  zu  sehen.  Dieser  Kasse, 
oder  besser  dem  Verwalter  dieser  Kasse  wurden  aber  dann  ge- 
legentlich auch  andere  Kassengeschäfte  übertragen,  die  den  eigent- 
lichen Geschäftskreis  der  Oberzehntamtskasse  überschritten.  Bis 
schließlich  1487 — 1488  die  beiden  großen  Kassen  des  Territoriums, 
die  „Oberzehntamts-'*  und  die  „Kammeramtskasse",  miteinander 
vereinigt  und  der  einheitlichen  Leitung  Jacob  Blasbalgs  unter- 
stellt wurden ;  erst  diese  Verschmelzung  ermöglichte  ein  wirklich 
zentrales  Kassen-  und  Rechnungswesen  im  albertinischen  Lande. 

Das  Oberzehntamt  hatte  in  den  letzten  Jahren  rasch  hinter- 
einander die  Verwaltung  gewechselt.  Dem  Hauptmanne  auf  dem 
Schneeberg  Heinrich  von  Starschädel  war  1483  nach  Römers 
Tod  auf  Betreiben  seines  Schwiegervaters ,  des  eigensüchtigen 
Obermarschalls  Hugold  von  Schleinitz  das  Oberzehntamt  und  der 
damit  verbundene  „Silberkauf"  übertragen  worden^).  Aber  schon 
1484  ging  Starschädel  seines  Amtes  verlustig,  da  er  das  Amt 
zum  Schaden  der  Herzöge  zu  eigener  Bereicherung  mißbraucht 
hatte  ^).  Das  Zehntamt  und  der  „Silberkauf"  wurde  nunmehr 
den  beiden  Leipziger  Bürgern  Jacob  Blasbalg  und  Benedictus 
Mulner  übertragen,  spätestens  seit  dem  23.  Dezember  1484  haben 


')  V.  Langenn  a.  a.  0.  p.  352  nimmt  an,  daß  das  Verhältnis 
der  Ausgaben  zu  den  Einnahm,en  im*  Staatshaushalt  damals  ein  sehr 
günstiges  gewesen  ist. 

2)  Vgl.  H.St.A.  Dresd.  Loc.  4503:   „Schneeberg.  Bergrechn." 

^)  „Oberzehntamt"  soll  dieses  Zehntamt  auf  dem  Sohneeberg  in 
-Zukunft  zum  Unterschied  von  den  kleineren  Zehntämtern  zu  Geyer, 
Freiberg  usw.  genannt  werden ;  die  kleineren  Zehntämter  führten  ihre 
Einkünfte  an  die  Schneeberger  Kasse  ab  und  wurden  vom  Ober- 
zehntner mit  verrechnet. 

4)  Vgl.  H.St.A.  Dresd.  Loc.  4508  a.  a.  0.  Bl.  16:  „Mein  gned. 
herren  hertzog  Albrechts  Rechnunge  im  86.  Jar  und  davor  in- 
genommen und  aussgeben  durch  Jacobf  blassbalgks  gethan  im  87." 
(15.  Febr.  1487). 

s)  Vgl.  H.St.A.  Dresd.  Cop.  62  fol.  15. 

®)  Herzog  Albrecht  war  hinter  das  unredliche  Treiben  Star- 
schädels und  seines  Schwiegervaters  gekommen  und  hatte  daraufhin 
die  Absetzung  des  ersteren  durchgesetzt.  Vgl.  darüber  v.  Langenn 
a.  a.  0.  das  p.  550 ff.  abgedruckte  Aktenstück:  „GebrecRen  zwischen 
Herzog  Albrecht  von  Sachsen  und  Hugold  von  Schleinitz." 


B.    Die  sächsische  Finanzverwaltung  in  den  Jahren  1469 — 1487.     33 

sie  dieses  Amt  verwaltet  ^).  Warum  gerade  zwei  Leipziger 
Bürger  Zehntner  wurden,  ist  leicht  ersichtlich.  Schon  1472 
setzten  die  Bergwerksspekulationen  des  Leipziger  Rats  und  der 
Leipziger  Bürger  ein^).  Gerade  Jacob  Blasbalg  wird  aber  in 
den  Leipziger  Stadtkassenrechnungen  ^)  dieser  Jahre  fortwährend 
als  Unterhändler  und  Beauftragter  des  Leipziger  Rats  in  Berg- 
werksangelegenheiten genannt,  und  er  wird  so  schon  eine  ziem- 
liche Erfahrung  im  Bergwesen  gesammelt  haben.  Schon  aus 
diesen  Gründen,  aber  nicht  minder  wohl  deshalb,  weil  er  dem 
Kaufmanns  stände  angehörte  —  wiederholt  tritt  er  uns  in  den 
Stadtkassenrechnungen  und  sonstigen  Akten  als  „Händler"  ent- 
gegen —  mußte  er  geeignet  für  den  Posi;en  eines  Zehntners, 
namentlich  aber  für  die  mit  der  Besorgung  des  „Silberkaufs'* 
verbundenen  Geschäfte  erscheinen.  Geeigneter  jedenfalls  als  ein 
Ritter  wie  Heinrich  von  Starschädel,  und  dann  war  ein  Bürger- 
licher in  jedem  Fall  dem  Herzog  ein  willigerer  und  ergebenerer 
Beamter,  ein  brauchbareres  Werkzeug  als  ein  Mitglied  des  starr- 
sinnigen Adels.  Es  handelt  sich  hier  nun  vorwiegend  um  die 
Verwendung  der  Einkünfte  des  Oberzehntamtes  für  landesherrliche 
Zwecke  und  staatliche  Bedürfnisse,  um  die  Deckung  der  an  dieses 
gewiesenen  Zahlungen,  also  um  denjenigen  Teil  der  Ausgabe- 
wirtschaft dieser  Kasse,  der  mit  den  durch  die  Bergverwaltung 
und  den  Betrieb  selbst  verursachten  Kosten  und  Ausgaben  in 
gar  keinem  Zusammenhang  steht;  und  demgemäß  wird  an  dieser 
Stelle  die  nach  der  Leipziger  Teilung  durch  die  Ernestiner  und 
die  Albertiner  gemeinsam  geführte  Verwaltung  der  Bergämter*) 
auf  gleichen  Gewinn  und  Verlust  nur  unter  den  genannten  Ge- 
sichtspunkten zu  betrachten  sein;  eingehender  haben  sich  dann 
erst  Kapitel  II  und  Kapitel  III  mit  diesen  Fragen  zu  befassen. 
Die  großen  Hauptrechnungen  des  Schneeberger  Oberzehnt- 
amtes wurden  von  den  Zehntnern  der  beiden  Länder,  Jacob 
Blasbalg  und  Benedictus  Mulner,  an  Stelle  des  letzteren  trat 
Ende  1486  Hans  Leimbach,  gleichfalls  ein  Leipziger  Bürger, 
aufgestellt.  Die  großen  Rechnungsabschlüsse  für  die  Silber- 
kauf srechnungen  1486,  1487  jährlich,    für  die  Zehntrechnungen 


*)  Vgl.  H.St.A.  Dresd.  Cop.  62:  „Quitantz  der  Zehnentner",  am 
23.  Dez.  1484  setzt  diese  Rechnung  ein;  fälschlich  nimmt  Hoppe 
a.  a.  0.  p.  26  an,  daß  die  beiden  Leipziger  erst  im  Teilungsjahr  1485 
ihr  Amt  antraten  und  zwar  einer  als  der  ernestinische,  der  andere  als 
der  albertinische  Zehntner. 

'^)  Vgl.  darüber  E.  Kroker:  „Leipzig  und  die  alte  Fundgrube 
im  Schneeberg." 

^)  Vgl.  Leipz.  Ratsarch.:  „Stadtkassenrechnungen  1471  ff." 

*)  In  Gemeinschaft  blieben  nach  den  Bestimmungen  der  Leipziger 
Teilung  u.  a.  die  fürstliche  Nutzung  aller  Bergwerke  beider  Länder 
jetzt  und  in  Zukunft  für  alle  Metalle;  vgl.  darüber  Hänsch:  a.  a.  0. 
p.  56. 

Puff,  Die  Finanzen  Albrechts  'las  Beherzten.  .    3 


34  Einleitender  Teil. 

in  den  ersten  Jahren  noch  vierteljährlich,  dann  aber  stets  für 
beide  halbjährlich,  wurden  auf  dem  Schneeberg  selbst,  gelegent- 
lich auch  in  Leipzig  in  Gegenwart  der  fürstlichen  Räte  und 
Beisitzer  beider  Linien  gemacht  ^).  Diese  eigentlichen  Haupt- 
rechnungen, gleichviel  ob  Zehnt-  oder  Silberkaufsrechnungen, 
waren  im  allgemeinen  folgendermaßen  eingerichtet:  Zunächst 
wurde  die  Gesamtheit  der  Einnahmen,  die  Höhe  des  gemein- 
samen Gewinnes  festgestellt,  davon  wurde  dann  in  Abzug  ge- 
bracht: „Ussgabe  vor  unser  gnedigste  und  gnedige  herren  beyde." 
Während  bis  zu  diesem  Punkt  alle  Rechnungen  den  gleichen 
Verlauf  nehmen,  spaltet  sich  hier  das  Rechnungsverfahren,  und 
es  lassen  sich  zwei  Gruppen  von  Rechnungen  unterscheiden. 
In  der  ersten  Gruppe  wird  die  nach  Abrechnung  „der  gemein- 
samen Ausgabe"  verbleibende  Summe  einfach  geteilt  und  fest- 
gelegt, wieviel  „jeder  Herrschaft  gebührt".  Diese  Gelder  werden 
nun  aber  nicht  etwa  an  die  Kammeramtskasse  zediert,  sondern 
in  die  Kasse,  die  der  betreffende  Oberzehntner  für  seinen  Fürsten 
verwaltet ,  übernommen.  Über  die  Verwaltung  dieser  Kasse 
legte  dann  Blasbalg  dem  Herzog  Albrecht  besonders  Rechnung. 
Sind  nun  aber  schon  während  einer  Rechnungsperiode  der  ein- 
zelnen Zehnt-  oder  Silberkaufsrechnungen  Zahlungen  auf  An- 
weisung oder  sonstwie,  sei  es  für  die  Ernestiner  oder  Albertiner, 
von  den  Bergeinkünften  geleistet  worden,  so  müssen  diese  gleich 
in  diesen  Rechnungen  mit  verrechnet  werden.  Es  werden  dann 
von  dem  jeder  Herrschaft  zukommenden  Gewinnanteil  abgezogen : 
„Ussgabe  für  unsern  gnedigsten  herrn  Friedrichen,"  bezüglich 
„Ussgabe  in  sunderheit  für  unsern  gnedigen  herrn  hertzog  Al- 
brechten". Die  noch  verbleibenden,  allerdings  oft  sehr  geringen 
Restsummen  fließen  gleichfalls,  soweit  es  die  albertinische  Linie 
angeht,  in  die  Kasse  Blasbalgs,  nicht  in  die  des  Kammeramtes. 
So  beträgt  nach  der  Silberkaufsrechnung  vom  23.  November  1485 
bis  23.  November  1486  die  Gesamteinnahme  6989  Gulden  17  Gr., 
die  beiden  Teilen  zugleich  zur  Last  fallenden  Ausgaben 
4430  Gulden  7  Gr.  8  Pf.;  es  verbleibt  für  jede  Herrschaft  ein 
Rest  von  1279  Gulden  14  Gr.  8  Pf.,  hiervon  sind  für  Albrecht 
während  der  Rechnungsperiode  verausgabt  1264  Gulden  7  Gr.  2  Pf., 
so  daß  also  beim  Rechnungsabschluß  nur  noch  15  Gulden  7  Gr.  6  Pf. 
in  Blasbalgs  Kasse  fließen 2).  Die  Rechnung  zeigt:  die  Ver- 
waltungs-  und  Betriebsunkosten  sind  gering,  es  sind  fast  alles  auf 
Anweisung  und  Konquisition  durch  die  Oberzehntamtskasse  ge- 
leistete Zahlungen.  In  welcher  Höhe  staatliche  Bedürfnisse  von 
hier  aus  Deckung  fanden,  beweist  die  Zehntrechnung  vom  25.  Mai 


I 


^)  Vgl.  H.StA.  Dresd.  Loc.  4508:  „Schneeberg.  Bergrechnungen" 

El.  4;   Bl.  54;   BL  25;   Bl.  35;  Bl.  41a;   Bl.  49;   BT.  61—62;  Bl.  89  a  ff. 

■')  Vgl.  H.St.A.  Dresd.  Loc.  4508:  „Schneeberg.  Bergrechn."  Bl.  4. 


B.   Die  sächsische  Finanzverwaltung  in  den  Jahren  1469—1487.    35 

1486  bis  24.  August  1486.  Außer  den  vielen  hohen  Zahlungen, 
die  im  Interesse  beider  Fürsten  gemacht  werden,  von  denen 
also  immer  nur  die  Hälfte  auf  Albrechts  Konto  zu  setzen  ist, 
werden  auch  noch  direkt  für  Albrecht  gemachte  Ausgaben  ver- 
bucht, z.  B.  500  Gulden  an  den  Leipziger  Dr.  Preußer.  Ein 
eigentlicher  Rechnungsabschluß  fehlt  hier,  nur  aus  einer  Sonder- 
rechnung Blasbalgs  wissen  wir,  daß  noch  1237  Gulden  12  Gr.  4  Pf. 
nach  der  Rechnungslegung  an  ihn  gewiesen  worden  sind. 

In  der  Zehntrechnung  vom  24.  August  bis  23.  November  1486 
werden  als  Einnahmen  verrechnet  6989  Gulden  1 7  Gr. ;  davon  werden 
2650  Gulden  verwandt,  um  eine  Schuld  der  Fürsten  an  die 
Vitztume  abzustoßen^).  Für  Albrecht  werden  unter  anderem 
773  Gulden  16  Gr.  2  Heller  durch  Nickel  Mulner  auf  der  Frank- 
furter Herbstmesse  1486  für  Hofgewand  bezahlt,  mehrere  Ver- 
bindlichkeiten Albrechts  gegenüber  dem  Nürnberger  Hans  Umb- 
hawen^)  beglichen  usw.  Im  ganzen  werden  unmittelbar  für  Albrecht 
in  der  Zeit,  während  die  Rechnung  läuft,  983  Gulden  verausgabt. 
Am  15.  Februar  1487  rechnet  dann  Blasbalg  die  von  ihm  ver- 
waltete Kasse  für  das  Jahr  1486  ab^).  Die  Rechnungsperiode 
setzt  aber  schon  am  23.  November  1485  ein.  Hier  wurden  nun 
fttr  Albrecht  in  erster  Linie  alle  die  Gelder  verwaltet,  die  nach 
Abschluß  der  großen  Zehnt-  und  Silberkaufsrechnungen  noch 
übrig  bheben  und  nicht  schon  während  der  Rechnungsperioden 
verbraucht  waren;  allein  diese  Kasse  hatte  auch  noch  andere 
Einkünfte.  Von  den  aus  den  erstgenannten  Bergrechnungen  ein- 
gehenden Posten  finden  sich  hier  folgende :  4048  Gulden  4  Gr. 
6  Heller  von  der  demente  1485  abgerechneten  Silberkaufs- 
rechnung*). Wie  im  Kammeramt  hatten  also  auch  hier  Ende 
November  1485  Abrechnungen  zwischen  den  Albertinern  und 
Ernestinern  stattgefunden.  Ferner  verbucht  Blasbalg  die  Aus- 
beuten, die  die  zahlreichen  Kuxe  brachten,  die  Albrecht  von  den 
einzelnen  Gruben  besaßt).  Unter  den  Einnahmeposten  stehen 
aber  auch  zwei  größere  Summen,  die  eigentlich  gar  nicht  in  diese 
Kasse  gehörten:  „100  guld.  von  den  von  molhussen  Sonnabend 
nach  Jacobi  Im  86.  verspruchgelt",  und  „700  guld.  von  den 
von  gosslar  von  siner  gnaden  wegen  nach  omnium  sanctorum 
Im  86.".  Insgesamt  sind  in  dieser  Zeit  in  Blasbalgs  Kasse  ge- 
flossen: 8547  Gulden  19  Gr.  Unter  der  „Usgabe  von  siner 
gnaden  wegen"  steht  obenan,  nicht  weiter  erläutert:  „3775  Gulden 


1)  Vgl.  H.St.A.  Dresd.  Loc.  4508  a.  a.  0.  Bl.  33a  unter:  „Ussgabe 
vor  unser  gnädigste  und  gnädige  herrn  beyde." 

2)  Über  Hans  Umbhawen  vgl.  Kap.  II  §  4. 

8)  Vgl.  H.St.A.  Dresd.  4508:  „Schneeberg.  Bergrechn."  Bl.  16. 
*)  V^l.  H.St.A.  Dresd.  Loc.  4508  Bl.  17  a. 

^)  Ibid.  Bl.  17:  „An  ussteilunge  des  ersten  von  siner  gnaden  wegen 
entpfangen." 

3* 


36  Einleitender  Teil. 

6  Gr.  -i  Pf.  sinen  gnaden  bezahlt  und  vor  sein  gnade  usgeben, 
als  des  sein  gnade  ein  Zcedel  hat".  Es  wird  also  auf  eine 
detailierte ,  bereits  in  Albrechts  Händen  befindliche  Aufstellung 
verwiesen.  Unter  den  anderen,  stets  „uff  schrifft"  oder  „uff  be- 
vehl"  seiner  Gnaden  geleisteten  Zahlungen  sei  nur  erwähnt: 
„500  guld.  Johann  Talner  siner  gnad.  kamermeister  uff  bevehle 
meins  gned.  herren  von  missen  zu  liptzk  geantwort,  Innhalt 
Talners  Quitantcz".  In  Summa  hatte  die  Kasse  auf  diese  Weise 
ausgezahlt:  6275  Gulden  4  Gr.  6  Heller^).  Rechnen  wir  nun 
zu  den  hier  geleisteten  Zahlungen  noch  die  großen  Summen  hinzu, 
die  schon  in  den  einzelnen  Zehnt-  und  Silberkaufsrechnungen 
als  für  Albrecht  ausgegeben  sich  finden,  so  erhält  man  wohl  eine 
deutliche  Vorstellung  und  einen  rechten  Begriff  von  der  hohen 
Bedeutung,  welche  die  Blasbalg  unterstellte  Oberzehntamtskasse 
als  zweite  landesherrliche  Kassenstelle  neben  der 
des  Kamme ramtes  für  das  Finanzwesen  des  alber- 
tinischen  Territoriums  hatte. 

Im  Zusammenhang  mit  den  vorangegangenen  Besprechungen 
sei  auf  ein  bedeutsames  Moment  noch  aufmerksam  gemacht.  In 
der  Eechnung  Blasbalgs  vom  15.  Februar  1487  lasen  wir  unter 
den  Einnahmen:  „100  Gulden  Verspruchgeld  von  Mülhausen; 
700  Gulden  von  Goslar".  Diese  beiden  Posten,  die  doch  dem 
ganzen  Wesen  und  der  Bestimmung  der  Kasse  nach  absolut  nicht 
hierher  gehören,  deuten  vielleicht  schon  als  erste  leise  Spur 
auf  eine  allmähliche  Betrauung  Blasbalgs  auch  mit 
anderen  Kassengeschäften;  eine  Entwicklung,  die  schließ- 
lich darin  gipfelt,  daß  dem  Jacob  Blasbalg  neben  der 
Oberzehntamtskasse  auch  noch  die  Verwaltung  der 
gesamten  übrigen  bis  dahin  imKammeramt  konzen- 
trierten Finanzgeschäfte  übertragen  wird.  TJnd  wo- 
mit dann  in  Wirklichkeit  die  Schaffung  einer  obersten  Finanz - 
Verwaltung  und  Zentralkasse  erstmalig  vollständig  gelungen  war. 
Zunächst  freilich  Anfang  1487  steht  das  „Kammeramt"  noch  nach 
wie  vor  unter  Talners  Leitung,  getrennt  vom  Oberzehntamt ^). 
Am  13.  Mai  1487  kassiert  Talner  in  Leipzig  vom  Rat  noch  die 
fällige  Jahrrente  ein  3).  Nach  den  von  mir  in  Dresden  und 
Weimar  benutzten  Archivalien  muß  aber  der  13.  Mai  vorläufig  als 
terminus  ad  quem  angesehen  werden,  der  sich  für  die  Tätig- 
keit des  Kammermeisters  Hans  Talner  als  Verwalter  der  Kammer- 


1)  Vgl.  H.St.A.  Dresd.  Loc.  4508  a.  a.  O.  Bl.  19. 

2)  Ygi^  H.StA.  Dresd.  Originalurk.  Nr.  8674.  Am  4.  März  1487 
quittiert  der  Kammermeister  Hans  Talner  in  Leipzig  über  325  Schock 
21  G-roschen  8  Pf.  1  Heller,  die  ihm  von  den  Ämtern  Salza,  Thungis- 
brücken  und  Pegau  von  dem  Bischof  Johannes  von  Meißen  durch 
dessen  Kanzler  übermittelt  worden  sind. 

3)  Vgl.   Leipz.  Patsarch. :   „Leipz.  Stadtkassenrechn."  1487—1488. 


B.   Die  sächsische  Finanzverwaltung  in  den  Jahren  1469 — 1487.     37 

kasse^)  in  dem  hier  festgestellten  Umfang  festlegen  läßt.  Von 
diesem  Zeitpunkt  bis  zum  7.  Mai  1488 ,  dem  Einsetzen  des 
„Hauptbuches",  dem  Anfangstermin  der  ersten  uns  erhaltenen, 
von  Jacob  Blasbalg  geführten  „Hauptrechnung"  ^)  vom  gesamten 
sächsischen  Staatshaushalt  läßt  uns  die  Überlieferung  fast  ganz 
im  Stich.  Die  dürftigen  Nachrichten  genügen  nicht,  um  ein 
wirklich  gutes  Bild  von  der  obersten  Finanzverwaltung  in  dieser 
Zeit  zu  gewinnen.  Immerhin  wird  das  wenige ,  was  die  Akten 
bieten,  genügen,  um  uns  einigermaßen  eine  Vorstellung  von  der 
Verwaltung  des  Staatshaushaltes  in  diesem  Jahre  zu  gewähren, 
und  uns  eine  Brücke  finden  zu  lassen  bis  zu  der  Zeit,  wo  wir 
uns  dank  eines  äußerst  reichlich  überkommenen  Archivmaterials 
wieder  auf  festem  Boden  befinden.  Die  zweite  Rate  der 
Leipziger  Jahrrente  wird  am  6.  Oktober  1487  an  Ambrosius 
Maler,  den  Geleitsmann  daselbst  ausgezahlt  und  zwar  „uff  befehl 
unsers  gned.  herren  von  Meyssenn  und  ander  unsers  gned.  herrn 
herzog  Albrechts  ir  anwalten  An  Stad  seiner  gnad"  ^).  Dieser 
Ambrosius  Maler  hat  aber  überhaupt  in  diesem.  Jahr  sämtliche 
auf  dem  Leipziger  Michaelismarkt  fälligen  landesherrlichen  Ein- 
nahmen kassiert  und  mit  einem  Teil  der  Gelder  gleich  wieder 
die  an  diesem  Termin  fälfigen  Zahlungen  gedeckt  und  nötige 
Ausgaben  bestritten.  Die  hierüber  zwischen  ihm  und  dem  Bischof 
Johannes  von  Meißen  gemachte  Abrechnung  ist  uns  erhalten*). 
Zu  den  in  dieser  Rechnung  verbuchten  Einnahmen  gehören  vor 
allem  sämtliche  Jahrrenten  des  albertinischen  Territoriums,  soweit 
sie  an  diesem  Termin  fällig  waren;  sodann  von  sechs  Städten 
Gerichtsgelder,  von  Nordhausen  Schutzgeld,  von  den  Ämtern 
Weißenfels  und  Freiburg  die  Einkünfte,  ferner  das  „Tuchgeld" 
vom  Leipziger  Michaelismarkt  und  Erbzinsen.  Die  Gesamtsumme 
der  Einnahmen  beläuft  sich  auf  1134  Schock  19  Groschen  6  Pf. 
Von  den  Ausgaben  sind  zu  nennen:  140  Schock  an  die  gnädige 
Frau  von  Bayern ,  für  deren  Unterhalt  zu  sorgen  durch  den 
Leipziger  Teilungs vertrag  der  albertinischen  Linie  auferlegt 
worden  war;  87  Schock  30  Groschen  an  die  Vitztume^),  wohl 
ein  Teil  des  diesen  von  Albrecht  zuerkannten  Jahrgeldes,  usw. 
Kleinere  Einkäufe  an  Tuch  für  die  Fürstin  werden  besorgt; 
größere  Ausgaben  machen  sich  nötig  aus  Anlaß  des  Todes  der 
Herzogin  Mutter.     70  Schock  Unterstützungsgeld  wird  in  das  Amt 


^)  V.  Langenn  a.  a.  0.  p.  570  setzt  Hans  Talner  1482—1491  als 
Kammermeister  an,  gibt  aber  nirgends  eine  Belegstelle  dafür. 

2)  Vgl.  H.St.A.  Dresd.  Loc.  8678  a.  a.  0. 

^)  Vgl.  Leipz.  Ratsarch.:   „Leipz.  Stadtkassenrechn."  1487 — 1488. 

■*)  Vgl.  H.StA.  Dresd.  Loc.  734'2 :  „Einnahme  derer  Jar  Renthen, 
Gerichtsgelder  und  andern  im  Leipziger  Michaelis  -  Markt  1487, 
1534,  1543". 

'')  Vgl.  H.St.A.  Dresd.  Originalurk.  8599. 


38  Einleitender  Teil. 

Dresden  gezahlt.  Im  ganzen  sind  auf  dem  Leipziger  Michaelis- 
markt verausgabt:  631  Schock  8  Gr.  6  Pf.  1  Heller,  die  ver- 
bleibende Eestsumme:  603  Schock  10  Gr.  8  Pf.  1  Heller  wird 
dem  Bischof  Johannes  von  Meißen  übergeben^).  Hans  Talner 
kann  also  im  Oktober  1487  nicht  mehr  die  Kammeramtskasse 
im  alten  Umfang,  also  als  Zentralkasse,  abgesehen  von  der  Ober- 
zehntamtskasse ,  verwaltet  haben ,  dies  bestätigt  vor  allem  die 
bereits  angezogene  Stelle  in  der  betreffenden  Leipziger  Stadt- 
kassenrechnung. Der  Geleitsmann  Ambrosius  Maler  vereinnahmt 
die  Jahrrenten  und  besorgt  auch  die  sonstigen  Kassengeschäfte, 
die  doch  sonst  immer  von  dem  Kammermeister  erledigt  wurden. 
Wir  müssen  wohl  annehmen,  daß  die  Finanzverwaltung,  wie  sie 
bislang  im  Kammeramt  konzentriert  und  bis  vor  kurzem  von 
Hans  Talner  geführt  worden  war,  jetzt  einstweilen  provisorisch 
besorgt  wurde.  Ob  der  Geleitsmann  Maler,  der  als  Beamter  des 
unteren  Finanzdienstes  in  dem  Rechnungswesen  wohl  gut  bewandert 
war,  allein  mit  der  praktischen  Führung  der  E-echnungs-  und 
Kassengeschäfte  betraut  war,  läßt  sich  nicht  mit  Bestimmtheit 
behaupten.  Die  oberste  Leitung ,  namentlich  die  Kontrolle ,  lag 
in  den  Händen  des  Bischofs  Johannes  von  Meißen,  der  als  treuer 
Freund  und  Vertrauter  Albrechts  bekannt  ist.  Vielleicht  übte  er 
sein  Amt  in  Gemeinschaft  mit  den  gelegentlich  der  Vereinnahmung 
der  Leipziger  Jahrrente  genannten  „Anwalten".  Was  für  Männer 
wir  uns  unter  diesen  „Anwalten"  zu  denken  haben,  erfahren 
wir  bei  der  Aufnahme  mehrerer  Wiederkäufe  vor  dem  Leip- 
ziger Rat  zugunsten  Herzog  Albrechts ;  dort  heißt  es :  „uff 
Sonnabendt  michaelis  unserm  gned.  h.  hertzog  albrecht  uff  Be- 
gehr und  Bethe  uns.  d.  g.  hern  von  missen  und  mersburg,  Em 
Brune  Edeln  hern  v.  quernfurt,  Er  hansen  v.  mickewitz,  Jörgen 
V.  Miltitz,  Rittere  und  Casparn  v.  Sonberge  zum  Burstein,  Seiner 
gnad  anwalde  etc."  ^).  Es  fragt  sich  nun,  wie  lange  diese  pro- 
visorische Finanzverwaltung  an  der  Zentrale  angedauert  hat, 
wann  der  Zehntner  Jacob  Blasbalg  die  gesamte  Finanz  Verwaltung 
übernommen  hat ,  seit  welchem  Zeit j) unkt  also  end- 
gültig vollkommene  Zentralisation  im  Verwaltungs-, 
Rechnungs-  und  Kassen  wesen  des  Staatshaus- 
haltes erreicht  war.  Daß  die  große  Umwälzung  und  Ver- 
änderung in  der  obersten  Finanzverwaltung,  der  eminent  wichtige 
Fortschritt  in  der  Organisation  derselben,  schon  vor  dem  7.  Mai 
1488 ,  dem  Anfangstermin  der  ersten  großen  im  „Hauptbuch" 
enthaltenen  Rechnung^)  eingetreten  ist,  steht  unbedingt  fest. 

1)  Vgl.  H.St.A.  Dresd.  Loc.  7342  a.  a.  0. :  „Sullich  Summa  haben 
wir  Johannes  bischoff  zu  meissen  von  dem  Gleitzmann  entpfangen 
und  wollen  yn  den  gein  iinssern  gned.  herrn  entnemen." 

2)  Vgl.  Leipz.  Ratsarch.:  „Stadtkassenrechn."  1487—1488. 
«)  Vgl.  H.St.A.  Dresd.  Loc.  8678:  „Hauptbuch"  Bl.  1. 


B.   Die  sächsische  Finanz  Verwaltung  in  den  Jahren  1469 — 1487.     39 

Die  erste  der  großen  in  diesem  Aktenband  enthaltenen  Jahres- 
hauptrechnungen  des  Staatshaushaltes  ist  nicht  zugleich  die 
erste  von  Jacob  Blasbalg  von  der  gesamten  Finanzwirtschaft 
des  sächsischen  Territoriums  geführte  Rechnung  überhaupt ;  das 
lassen  zwei  Eintragungen,  mit  denen  die  erste  Rechnung  im 
„Hauptbuch"  beginnt,  deutlich  erkennen.  Es  heißt  dort:  „In- 
genomen  von  meins  gnedigen  herren  hertzog  Albrechts  wegen 
nach  nechster  rechnunge ,  die  ich  seinen  gnaden  Mitwoch 
nach  Cantate  zcu  leiptzk  Im  88.  Jar  gethan  habe,  biss  uff 
michaelis  sehnest  komend",  und  dann  weiter:  „In  d.  Kechnunge 
Cantate  obgemelt  zu  leiptzk  gescheen,  Bleib  seinen  gnad.  bey 
mir  nach  Inname  und  aussgabe  obrig  21000  E.h.  guld."  ^).  Der 
große  Kassenbestand  dürfte  wohl  hauptsächlich  daraus  zu  er- 
klären sein,  daß  im  Frühjahr  immer  die  Amter  abgerechnet  wurden. 
1488  war  dies  am  25.  Januar  geschehen^).  Es  findet  sich  aber 
außerdem  noch  immerhin  einiges,  was  dazu  beiträgt,  über  diese 
Tätigkeit  Blasbalgs  vor  Cantate  1488  etwas  mehr  Licht  zu  ver- 
breiten. Auch  vom  Jahre  1487  sind,  wie  schon  oben  erwähnt,  die 
vom  Oberzehntamt  zu  Schneeberg  geführten  Zehnt-  und  Silber- 
kaufsrechnungen ziemlich  aUe  erhalten  ^).  In  der  mit  dem 
15.  September  1487  schließenden  Zehntrechnung*)  wird  nun  alle 
Einzelrechnungen  zusammenfassend  eine  Generalabrechnung  über 
die  gesamten  bis  zu  diesem  Termin  gemachten  Einnahmen  und 
Ausgaben  der  Zehntamtskasse  veranstaltet.  Wie  im  Vorjahr  so 
sind  auch  in  dieser  Rechnungsperiode  sehr  hohe  Sonderausgaben  ^) 
für  Albrecht  zu  bestreiten  gewesen,  ja,  diese  überschreiten  sogar 
noch  die  für  Albrecht  vereinnahmten  Gelder  um  1586  Gulden 
muntz  6  gute  Groschen  6  Pf.  7000  Gulden  wurden  allein  an 
Hans  Umbhawen  nach  Nürnberg  gezahlt.  4000  Gulden  hatte 
dieser  einstweilen  „von  der  Zehntner  wegen"  an  den  Herzog  ge- 
zahlt; mit  3100  Gulden  wird  eine  Verschreibung  gelöst,  die  der 
Herzog  Umbhawen  ausgestellt  hatte;  100  Gulden  wurden  „auf 
Schrift"  an  die  Herzogin  nach  Dresden  gesandt;  193  Gulden  be- 
kommt der  Geleitsmann  Maler  zu  Leipzig  zur  Unterhaltung  seines 
Amtes  geschickt,  usw.  Die  Funktion  der  Zehntamtskasse  ist  also 
bis  zu  diesem  Termin  dieselbe  gewesen  wie  1486. 


»)  Vgl.  H.St.A.  Dresd.  Loc.  8678:  „Hauptbuch"  Bl.  1. 

2)  Das  geht  aus  einer  Eintragung  hervor,  die  sich  H.St.A.  Dresd. 
Loc.  8678  „Hauptbuch"  Bl.  8  findet. 

")  Vgl.  H.St.A.  Dresd.  Loc.  4508:  „Schneeberg.  Bergrechn." 

*)  Vgl.  H.St.A.  Dresd.  Loc.  4508  Schneeberg.  Bergrechn.:  „Czehendt- 
rechnung  von  ostem  im  87.  bis  uff  Sonabend  nach  cruce  exalt.  eod. 
anno  durch  Jacoff  blassbalg  und  hanssen  Leymbach  gethan." 

5)  Ausgaben,  die  nicht  im  Interesse  der  ßergverwaltung  gemacht 
sind,  sondern  eigentlich  von  der  Zentralkasse  zu  erledigen  gewesen 
wären. 


40  Einleiteiider  Teil. 

Die  beiden  folgenden  Schneebergischen  Bergrechnungen  da- 
gegen, die  Zehnt-  und  Silberkaufsrechnung,  beide  vom  14.  Sep- 
tember 1487  bis  Ostern  1488  *),  sind  schon  ganz  in  der  Weise 
getan  wie  alle  Bergrechnungen  nach  Ostern  1488,  also  aus  einer 
Zeit,  wo  wir  schon  eine  vollkommen  zentralistische  Rechnungs- 
führung haben.  Es  finden  sich  in  diesen  Eechnungen  absolut 
keine  Sonderausgaben  mehr,  weder  unter  der  „Ussgabe 
vor  unser  gnedigste  u.  gned.  herren  Semptlich"  noch  unter  der 
„Ussgabe  in  sunderheit  vor  unsern  gned.  herrn  hertzog  Albrechten". 
Lediglich  die  Unkosten,  die  die  Bergverwaltung  und  speziell  die 
Verwaltung  der  Einkünfte  verursacht,  sind  in  Abzug  gebracht. 
Die  ganze  Beschaffenheit  dieser  vorgenannten  Rechnungen  weist 
doch  wohl  deutlich  darauf  hin,  dal3  schon  im  Herbst,  spätestens 
aber  im  Winter  1487  die  gesamte  Finanzverwaltung  von  Blas- 
balg geleitet  worden  ist,  und  daß  schon  in  diesen  Rechnungen 
wie  später  bei  allen  anderen  mit  dem  Konquisitions-  und  An- 
weisungssystem von  ihm  gründlich  aufgeräumt  worden  ist;  bei 
völlig  durchgeführtem  Zentralkassensystem  war  beides  ja  auch 
nicht  mehr  nötig. 

Am  19.  November  1487  wird  Jacob  Blasbalg  in  einer 
Quittungsurkunde  des  Kurfürsten  Friedrich  und  Herzog  Johannes 
als  Mitglied  einer  Kommission  genannt,  die  den  Ernestinern 
10  000  Gulden  im  Auftrag  Herzog  Albrechts  ausgezahlt  hatte  2). 
Es  ist  nicht  unmöglich,  daß  Blasbalg  schon  in  seiner  Eigenschaft 
als   oberster  Kassenverwalter   hierbei  zu    tu;i  hatte.     Im  Herbst 

1487  hatte  der  Rat  der  Stadt  Leipzig  eine  größere  Summe  Geldes 
auf  Ansuchen  Albrechts  für  diesen  in  Form  von  Wiederkäufen 
aufgebracht^).  Am  17.  Februar  1488  wurden  nun  diese  Gelder 
in  Höhe  von  4400  Gulden  an  Jacob  Blasbalg  vom  Rat  ausgezahlt, 
und  „der  genant  Jacoff  Blasbalg  hat  dem  Rath  darober  eine 
Quitantz  gegeben"  ^).  All  dies  läßt  es  doch  wohl  wahrscheinlich 
erscheinen,  daß  Blasbalg  in  der  Tat  bereits  damals  Leiter  der 
Zentralkasse  gewesen  ist.  Am  beweiskräftigsten  für  diese  Be- 
hauptung   ist   jedenfalls  die  Tatsache,    daß  Blasbalg    am  5.  Mai 

1488  die  Leipziger  Jahrrente  vereinnahmt  hat^).  Wie  schon  an 
anderer  Stelle  ausgeführt,  geschah  aber  die  Kassierung  der  Jahr- 
renten stets  nur  durch  den  obersten  Kassenverwalter,  den  Ver- 
walter der  Zentralkasse.  Da  die  erste  Rechnung  des  „Haupt- 
buches"  aber  erst  am  7.  Mai  1488  einsetzt,    so  ist  in  der  Tat, 


1)  Vgl.  H.St.A.  Dresd.  Loc.  4508  a.  a.  0. 

2)  Vgl.  H.St.A.  Dresd.  Originalurk.  Nr.  8716. 

2)  V^l.  Leipz.  Ratsarch.:   „Leipz.  Stadtkassenrechn."  1487—1488. 

^)  Ibid.  Leipz.  Stadtkassenrechn.  1488. 

^)  Leipz.  Stadtkassenrechn.  1488 — 1489 :  „uff  montag  nach  Cantate 
anno  1488  J  acoffen  Blassbalge  an  Stadt  uns.  gned.  h.  hertzogen  albrechts 
zu  iarrehnten  ....  40  Schock  silbernn  gegeben.". 


B.   Die  sächsisclie  Finanzverwaltung  in  den  Jahren  1469 — 1487.    41 

selbst  wenn  man  von  den  übrigen  Belegstellen  absehen  wollte, 
schon  hierdurch  bewiesen,  daß  Blasbalg  schon  vor  dem  7.  Mai 
1488  das  gesamte  Kassen-  und  Rechnungswesen  in  seiner  Hand 
vereinigt  hat,  und  die  vollständige  Einheit  in  der  Finanzverwaltung 
hergestellt  war.  Der  Termin,  an  dem  ihm  die  Leitung  der  ge- 
samten Finanzwirtschaft  übertragen  worden  ist  ^),  läßt  sich  zwar 
nicht  genau  fixieren,  wir  dürfen  aber  nach  den  vorangegangenen 
Untersuchungen  annehmen,  daß  dies  nach  der  Abrechnung  Am- 
brosius  Malers  noch  im  Oktober  1487  erfolgt  ist. 


1)  Dafür,  daß  ihm  die  gesamte  Finanzverwaltung  übertragen 
worden  ist,  werden  später  noch  zwei  Beweisstellen  angeführt  werden 
können. 


Erster  Hauptteil. 
Die  innere  Organisation  der  Finanzverwaltung. 

Zweites  Kapitel. 

Die  praktlsch-technlscbe  Fflbrung  des  obersten  Recbnungs-- 

und  Kontrollwesens  des  gesamten  säcbsiscben  Staatsbaus- 

baltes  durcb  sogenannte  ,,Rentmeister". 

Bevor  wir  uns  in  eingehender  Untersuchung  mit  der  Organi- 
sation und  dem  inneren  Getriebe  der  Finanzverwaltung,  wie  sie 
von  Jacob  Blasbalg  ausgeübt  und  geleitet,  in  den  ersten  Jahres- 
hauptrechnungen  des  „Hauptbuchs"  ihren  Niederschlag  gefunden 
hat,  beschäftigen,  wird  es  nötig  sein,  einen  kurzen  zusammen- 
fassenden Abriß  von  dem  bisherigen  Verlauf  des  Lebens  und 
dem  sonstigen,  außerstaatlichen  Wirken  dieses  Finanzmannes  zu 
geben.  Vor  allem  aber  wird  auf  die  Frage  einzugehen  sein, 
welches  die  hauptsächlichsten  und  ausschlaggebenden  Gründe 
waren  bei  der  Betrauung  des  Leipziger  Bürgers  Blasbalg  mit 
der  obersten  Verwaltung  des  gesamten  Kassen-  und  Rechnungs- 
wesens des  albertinischen  Sachsen. 

§  1. 
Die  Amtsführung  Jacob  Blasbalgs  1487  (bzw.  1488)  bis  1490. 

Jacob  Blasbalg  war,  wie  bereits  kurz  erwähnt,  ein  „hendeler" 
oder,  wie  wir  sagen  würden:  ein  Kaufmann.  Wie  die  anderen 
Leipziger  Kramer,  die  mit  „gemischter  Ware"  handelten,  hielt 
auch  er  seine  Waren  in  einer  besonderen  Kaufkammer  feil. 
Diese  Kaufkammern  oder  Gewölbe  (auch  „Bühnen''  ^)  genannt) 
lagen  entweder  im  Rathaus  selbst,  das  zugleich  Kaufhaus  war, 
oder  doch  in  unmittelbarer  Nähe  desselben.  Eine  große  Anzahl 
dieser  Verkaufs  stände  befand  sich  im  erblichen  Besitz  einzelner 
Familien,  Innungen,  Kirchen  usw.  Im  letzten  Drittel  des  15.  Jahr- 
hunderts machte  sich  nun  ein  eifriges  Streben  des  Leipziger  Rates 
bemerkbar,  die  im  Privatbesitz  befindlichen  Kaufkammern,  nament- 
lich   die    im  Rathaus  gelegenen  durch  Kauf  an  sich  zu  bringen, 


1)  Vgl.  Gustav  Wustmann:  „Gesch.  d.  Stadt  Leipz.  1905." 


§  1.    Die  Amtsführung  Jacob  Blasbalgs  1487  (bzw.  1488)  bis  1490.    43 

um  sie  dann  nur  noch  miets weise  abzugeben ;  so  ging  auch  Blas- 
balgs  Kammer  in  den  Besitz  der  Stadt  über  ^). 

Auch  über  die  Art  der  Handelstätigkeit  Blasbalgs  sind  wir 
einigermaßen  unterrichtet,  so  war  er,  wenn  wir  es  nach  heutigen 
Begriffen  ausdrücken  wollen,  „Hoflieferant"  der  fürstlichen  Küche. 
In  einer  Eechnung  über  die  Einkünfte  und  Ausgaben  auf  dem 
Ostermarkt  1483  in  Leipzig  findet  sich  folgender  Posten :  „Item 
in  die  kwchen  für  vastenn  speiss  laut  des  Piasbalgs  zcetelnn 
84^/2  Gulden  an  Gold"  ^).  1486  ist  unter  den  Ausgaben  der  für 
Albrecht  geführten  Kammerrechnung  gebucht:  „206  Schock  7  Gr. 
1  Pf.  1  Heller  Blassbalg  für  küchenspeys,  dye  thumirnicht  vor- 
rechent,  laut  seyner  quittanczen  bezcalt"  ^).  Auch  der  Leipziger 
Eat  machte  Einkäufe  bei  Blasbalg.  So  kaufte  er  1488  von  ihm 
ein  Fäßchen  Malvesier  um  2  Schock  48  Groschen,  um  damit 
verschiedenen  Fürstlichkeiten  aufzuwarten*).  1489  kauft  der 
Hat  von  Blasbalg  einen  „frischen  grünen  Lachs"  ^),  den  er  dem 
Herzog  Georg  in  der  Fastenzeit  als  Präsent  nach  Dresden  schickt. 
Bezeichnend  ist,  daß  Blasbalg  auch  in  den  Jahren,  als  er  schon 
längst  eine  hervorragende  Bolle  in  der  sächsischen  Finanzver- 
waltung spielt,  seine  Kramertätigkeit  nicht  aufgegeben  hat;  daß 
er  sie  gegen  früher  eingeschränkt  haben  wird,  ist  allerdings  wahr- 
scheinlich. Sein  recht  beträchtliches  Vermögen  wird  Blasbalg 
aber  weniger  in  diesem  Warenhandel,  sondern  wie  viele  deutsche 
Kaufleute  am  Ausgang  des  15.  Jahrhunderts  durch  Bergwerks- 
Spekulation,  durch  Erzhandel,  durch  Geld-  und  Wechselgeschäfte 
erworben  haben.  Es  wurde  bereits  darauf  hingewiesen,  wie  früh 
in  Leipzig  Bürger  und  Hat  am  Bergbau  sich  beteiligten ,  schon 
seit  1472*^).  Wie  andere  Leipziger  Kaufherrn  so  wird  nun  auch 
Blasbalg  sein  im  Handel  erworbenes  Geld  im  Bergbau  angelegt 
haben.  Er  wird  Kuxe  aufgekauft  haben,  in  guten  Jahren  eine 
reiche  „Ausbeute"  eingesteckt  und  dann  bei  hochstehender  Kon- 
junktur seine  Bergteile  mit  hohem  Gewinn  verkauft  haben.  Daß 
gerade  Blasbalg  in  den  Stadtkassenrechnungen  Leipzigs  immer 
wieder  als  Berater  und  Unterhändler  des  Rats  in  Bergwerks- 
angelegenheiten  genannt   wird^),    beweist   nur  zu  deutlich,    wie 


1)  In  der  Leipz.  Stadtkassenrechn.  1487—1488  heißt  es:  „Item  von 
Nickel  Kchelder,  von  der  kamer  unter  den  Bonen,  die  der  Rath  von 
Jacoffen  Blassbalg  Erblich  zu  sich  bracht  hat,  walpurge  drei  guld, 
faciunt  1  Schock".    Leipz.  Ratsarch. 

2)  Vgl.  H.St.A.  Dresd. :  „Rechnungen  und  ausgeschnittene  ZedduU" 
1482—1485  a.  a.  O. 

8)  Vgl.  H.StA.  Dresd.  Loc.  734:3  Nr.  III  a.  a.  0. 
*)  Vgl.  Leipz.   Ratsarch.:   „Leipz.  Stadtkassenrechn."  1488—1489. 
^)  Vgl.  Leipz.  Ratsarch.:   „Leipz.  Stadtkassenrechn."  1489—1490. 
®)  Vgl.  E.  Ivroker:  „Leipzig  und  die  alte  Fundgrube  im  Schnee- 
berg." 

'^)  Vgl.  Leipz.  Ratsarch.:  „Leipz.  Stadtkassenrechn."  1482 ff. 


4-i    Erster  Hauptteil.   Die  innere  Organisation  der  Finanzverwaltung. 

sehr  er  im  ganzen  Geschäftsbetrieb  der  Bergspekulation  zu 
Hause  war.  Und  ebenso  sind  es  die  Leipziger  Stadtkassen- 
rechnungen, die  uns  erkennen  lassen,  daß  dieser  rührige  Leipziger 
Kaufherr  auch  im  Erz-  und  Metallhandel  tätig  gewesen  ist. 
Wiederholt  verkauft  der  Rat  größere  Quantitäten  Eohzinn  an 
Blasbalg').  Der  auf  Rechnung  der  Fürsten  von  Blasbalg  mit- 
besorgte Vertrieb  des  durch  das  Silbermonopol  aufgekauften 
Silbers  warf  gleichfalls  einen  nicht  unbeträchtlichen  Gewinn  ab  ^). 
Daß  auch  reine  Geld-  und  Wechselgeschäfte  von  Blasbalg  ge- 
macht worden  sind,  ist  erwiesen^).  Und  der  Erfolg  dieser  ganzen 
umfangreichen  Geschäftstätigkeit,  der  Lohn  für  seinen  kauf- 
männischen Eifer  blieb  nicht  aus.  Bei  all  seinen  Unternehmungen 
scheint  Blasbalg    eine    glückliche  Hand   gehabt    zu   haben,    denn 

1481  ist  er  der  zweitreichste  Bürger  Leipzigs*);  nach  dem 
Leipziger  „Türkensteuerbuch"  ^)  dieses  Jahres  hat  er  14  000  Gulden 
Vermögen  versteuert.  Nicht  unmöglich  ist  es,  daß  bei  der  Bildung 
eines  für  damalige  Verhältnisse  außerordentlich  großen  Vermögens 
auch  eine  eventuelle  Mitgift  von  Blasbalgs  Frau  etwas  beigetragen 
haben  mag.  Jacob  Blasbalg  hatte  Apollonia,  die  Tochter  des 
durch  den  Silberbergbau  wohlhabend  gewordenen  Freiberger 
Bürgermeisters  Stephan  Alnpeck,  heimgeführt  ^).  x\ußer  Barver- 
mögen besaß  Blasbalg  noch  Liegenschaften :  In  Leipzig  selbst 
gehörte  ihm  das  Eckhaus  am  Markt  und  Salzgäßchen ;  ein  Haus 
an  dem  „Neuenmarkt"  verkaufte  er  1478  an  den  Leipziger  Rat 
für  100  Schock^).  Außerdem  hatte  er  einen  Garten  an  der 
Barfußmühle    seit  1484  lehnsweise  ^) ;    ebenso   besaß  er  das  Gut 

')  Vgl.  Leipz.  Ratsarch. :  .,Leipz.  Stadtkassenrechn."  1481 — 1482; 
1482—1483  usw. 

2)  Vgl.  Kap.  lU  §  2:  Die  Bergwerksverwaltung. 

^)  Als  Beispiele  seien  angeführt :  I.  Bischof  Johannes  von  Meißen 
quittiert  1486  über  von  Hans  Schmidt,  Bürger  zu  Frankfurt  ausgezahlt 
erhaltene  1251  rhein.  Gulden,  davon:  „1000  Gulden,  die  er  in  Wechsel 
bei  Jacoff  Blaspalg  gemacht,"  H.StA.  Dresd.  Originalurk.  Nr.  8635. 
II.  Erzbischof  Stephan  von  Riga,  päpstl.  Legat  gelobt  am  11.  Nov. 

1482  vor  Notar  und  Zeugen,  eine  dem  Ratsherrn  Jacob  Blasbalg 
schuldige  Summe  von  100  rhein.  Gulden  bis  Weihnachten  zurück- 
zuzahlen. Vgl.  Cod.  Dipl.  Sax.  Reg. :  ürkundenbuch  der  Stadt  Leipzig : 
2,  8,  L  Nr.  522. 

*)  Vgl.  E.  Kroker  a.  a.  0.  nach  dem  Leipz.  Türkensteuerbuch 
von  1481  sind  die  reichsten  Leipz.  Bürger :  Münzmeister  Kunz  Funcke 
17000  fl.,  Jacob  Blasbalg  14000  fl.,  Hans  von  Leimbach  10000  fl., 
Bürgermeister  Scheibe  6000  fl.  Im  ganzen  versteuerten  überhaupt  nur 
25  Leipz.  Bürger  ein  Vermögen  von  mehr  als  3000  fl. 

^)  Abgedrückt :  „Quellen  zur  Gesch.  Leipz.",  hgg.  von  Wust- 
mann, Bd.  1,  es  heißt  dort:  .,Am  marckte:  Jacoff  Blassbalck  vor 
sein  guter  14  guld.,  Martha,  sein  tochter  1  Groschen,  Margareten,  sein 
Mutter  30  Groschen,  vor  die  große  und  ir  swester  4  Groschen." 

*)  Vgl.  Gustav  Wustmann:  „Gesch.  von  Leipz."  a.  a.  0. 

')  Vgl.  Gustav  AVustmann:  ibid. 

«)  Vgl.  Cod.  Dipl.  Sax.  Reg.  Ürkundenbuch  der  Stadt  Leipz.  Nr.  530. 


§  1.    Die  Amtsführung  Jacob  Blasbalgs  1487  (bzw.  1488)  bis  1490.    45 

Lößnig*),  welches  er  1487  seiner  Frau  als  Leibgeding  ver- 
schreiben ließ  ^). 

Jacob  Blasbalg  war  aber  nicht  nur  einer  der  reichsten 
Bürger  Leipzigs ,  sondern  auch  einer  der  vornehmsten  und  an- 
gesehensten. Er  stand  an  der  Spitze  des  öffentlichen  Lebens  der 
Stadt.  1472 — 1488  findet  er  sich  als  „Eatmann"  in  der  Rats- 
linie ^),  mit  den  verschiedensten  Ämtern  betraut;  stets  wird  der 
Eifer  und  die  Sorgfalt,  mit  der  er  sich  derselben  annahm,  betont*). 

Die  Gründe  für  die  Ernennung  Jacob  Blasbalgs  zum  obersten 
Finanzverwalter  des  Herzogtums  sind  teils  äußere ,  teils  innere, 
in  der  Persönlichkeit  des  Mannes  liegende  gewesen.  Die  Geld- 
wirtschaft trat  im  Staatshaushalt  immer  mehr  hervor ,  der 
Finanzbedarf  des  Staates  wurde  mehr  und  mehr  reiner  Geld- 
bedarf. Das  war  bedingt  durch  die  großen  Umwälzungen  im  Heer- 
wesen, durch  das  Aufkommen  der  Söldnerheere  ;  es  kam  hinzu 
die  allmähliche  Einbürgerung  von  Geldgehalten,  eine  Verteuerung 
auf  allen  Gebieten,  namentlich  aber  das  stetige  Steigen  der  Be- 
dürfnisse und  des  Aufwandes  im  Hof-  und  Fürstenleben  am  Ende 
des  15.  Jahrhunderts.  Den  so  gesteigerten  Anforderungen  konnte 
nur  noch  eine  Zentralkasse  entsprechen,  die  imstande  war, 
stets  die  nötigen  Geldmittel  zur  Verfügung  zu  stellen.  An- 
weisungs-  und  Konquisitionssystem  funktionierten  für  solche  Ver- 
hältnisse viel  zu  langsam  und  schwerfällig.  Da  man  nun  die 
Zentralkasse  mit  genügend  ergiebigen  Einnahmequellen  ausstatten 
mußte ,  begann  man  den  Finanzbedarf  immer  mehr  steuerwirt- 
schaftlich zu  decken.  Für  dieses  aufkommende  Geldsteuersystem 
war  aber  erst  recht  Zentralkasse  und  streng  zentrale 
Verwaltung  unerläßliche  Bedingung.  Außerdem  bekamen  aber 
jetzt  „die  Stände"  Einfluß  auf  die  Regelung  des  Finanzwesens, 
denn  von  ihnen  mußten  die  Steuern  bewilligt  werden.  Die 
Steuerbewilligung  erfolgte  aber  ihrerseits  nicht  ohne  weiteres ; 
der  „Steuerbedarf"  mußte  ihnen  erst  nachgewiesen  werden.  Diese 
Möglichkeit  war  aber  nur  dann  gegeben,  wenn  man  ein  genügend 
entwickeltes  Kassen-  und  Rechnungswesen  an  der  Zentrale  hatte, 
mit  welchem  man  imstande  war,  für  den  ganzen  Staatshaushalt 
einen  Etat  aufzustellen.  Zum  Teil  waren  diese  Bedingungen  in 
Sachsen    schon    seit  Mergenthals   großer  Reformtätigkeit  erfüllt ; 


1)  Vgl.  H.St.A.  Dresd.  Oop.  56  fol.  184.  Herzog  Georg  bestätigt 
am  18.  Jan.  1492  die  Söhne  Blasbalgs:  Hans,  Jacob,  Wolfgang  und 
Balthasar  in  dem  Besitze,  den  der  Vater  schon  als  erbliches  Mann- 
lehen besessen  hatte. 

^)  Vgl.  Gustav  Wustmann:  „Gesch.  der  Stadt  Leipz."  a.  a.  0. 

^)  Vgl.  Cod.  Dipl.  Sax.  Reg.  II  10.  3,  p.  326. 

"*)  Leipz.  Ratsarch.:  „Leipz.  Stadtkassenrechn."  1488— 1489.  „7  Schock 
silbern  Jacoffen  Blassbalg,  dem  andern  Baumeister  dis  Jar  vor  sein 
muhe,  versewpnis  und  das  her  an  seinem  Amte  guten  vleiss  gethan 
had." 


46    Erster  Hauptteil.   Die  innere  Organisation  der  Finanzverwaltung. 

man  war  aber  immer  noch  auf  halbem  Wege  stehen  geblieben ; 
man  hatte  zwei  Kassen,  die  des  Kammeramts  und  die  des  Ober- 
zehntamts. Erst  unter  Blasbalg  erfolgt  jetzt  die  endgültige 
Durchführung  eines  obersten,  völlig  zentralen  Kassen-  und  Rech- 
nungswesens. Die  Verwaltung  des  Oberzehntamtes  war  ziemlich 
kompliziert.  Die  Zehntner  mußten  in  Buchführung  und  Rech- 
nungswesen wohl  bewandert  sein.  Vor  allem  aber  bedurfte  man 
wegen  des  „Silberkaufs",  sollte  derselbe  einen  nennenswerten 
Gewinn  für  die  Staatskasse  abwerfen,  eine  im  Erzhandel  erfahrene, 
sehr  tüchtige  kaufmännische  Kraft.  In  dem  Leipziger  Kaufherrn 
hatte  man  endlich  einen  geeigneten  Mann  gefunden.  Wegen  der 
hohen  Bedeutung  der  Bergamtskas.se  für  die  sächsischen  Finanzen 
war  es  aber  wünschenswert,  daß  bei  Existenz  einer  Zentralkasse 
der  oberste  Leiter  derselben  imstande  und  fähig  war,  die  so 
wichtige  Verwaltung  des  Zehntamtes  genügend  beaufsichtigen 
und  kontrollieren  zu  können.  Lag  es  da  nun  nicht  nahe,  diesem 
Jacob  Blasbalg,  wenn  er  sonst  dazu  geeignet  war,  die  oberste 
Buchführung  des  Staatshaushaltes  und  die  Verwaltung  der  herzog- 
lichen Zentralkasse  mit  zu  übertragen?  Und  in  der  Tat,  viele 
Momente  ließen  Blasbalg  sehr  geeignet  für  eine  solche  Stellung 
erscheinen.  Wie  schon  für  das  Zehntamt,  so  war  erst  recht 
hier  eine  gute  Kenntnis  in  der  Buchführung  erforderlich,  eine 
große  Gewandtheit  im  Schreiben  und  eine  zuverlässige  Sicherheit 
im  Rechnen  unbedingt  nötig.  Daß  der  Kaufherr  Blasbalg  in 
alledem  wohl  bewandert  war,  hatte  der  Landesherr  aus  seiner 
Tätigkeit  als  Oberzehntner  kennen  zu  lernen  genugsam  Gelegen- 
heit gehabt,  und  die  Art  und  Weise,  wie  Jacob  Blasbalg  die 
Jahre shauptrechnungen  führte,  bestätigt  uns,  daß  die  Wahl  gut 
getroffen  war. 

Auch  in  anderen  Territorien  ging  man  dazu  über,  solche 
Stellungen  nur  mit  Männern  aus  dem  Bürgerstande  zu  besetzen, 
weil  sich  nur  hier  kaufmännisch  genügend  gebildete  Leute  fanden, 
während  der  Adel,  oft  mit  Schreibgeschäften  überhaupt  nicht 
oder  doch  nur  wenig  vertraut,  zur  Lösung  derartiger  Amtsauf- 
gaben gänzlich  ungeeignet  war  ^).  Namentlich  besaß  der  Adel 
im  Wechselverkehr  und  Kreditwesen,  welches  damals  in  der 
staatlichen  Einanzwirtschaft  eine  bedeutende  Rolle  zu  spielen 
begann,  keinerlei  Erfahrung. 

Die  gesamte  Versorgung  Herzog  Albrechts ,  seiner  Söhne 
und  Gesandten  mit  Geld,  wenn  sie  außer  Landes  waren,  auf  dem 
österreichisch-ungarischen,  auf  dem  niederländischen  Kriegsschau- 
platz oder  auf  kaiserlichen  Tagen,  geschah  aber,  wie  wir  sehen 
werden,  jetzt  bereits  fast  ausschließlich  durch  „Wechsel"  unter 
Vermittlung    süddeutscher    oder   niederländischer   Handelshäuser 

*)  Vgl.  Rosen thal:  „Gesch.  d.  Gerichtswesens  und  d.  Verwaltung- 
Bayerns",  Bd.  I  p.  288  f. 


§  1.    Die  Amtsführung  Jacob  Blasbalgs  1487  (bzw.  1488)  bis  1490.    47 

nnd  Bankiers  oder  deren  Faktoren.  Die  Anleihen  für  die  Kasse 
des  Herzogs  wurden  ebenfalls  oft  bei  solchen  „ausländischen 
Kaufleuten"  aufgenommen,  für  deren  Verzinsung  dann  pünktlichst 
Sorge  zu  tragen  war.  Gerade  bei  einer  derartigen  Entwicklung 
konnte  bei  den  damaligen  Verhältnissen  auch  nur  ein  Kaufmann 
wie  Blasbalg  an  leitender  Stelle  stehen.  Blasbalg  hatte  aber 
auch  eine  gute  praktische  Vorbildung  in  den  Verwaltungs- 
geschäften eines  größeren  öffentlichen  Haushaltes.  Seit  den 
70  er  Jahren  des  15.  Jahrhunderts  war  er  in  Leipzig  „Ratmann". 
Wie  in  anderen  Städten  so  war  auch  hier  der  Rat  die  höchste 
Finanzbehörde,  die  Ratmannen  das  eigentliche  administrative 
Zentraifinanzorgan.  Gerade  hier  in  Leipzig  hatte  sich  aber,  wie 
die  Stadtkassenrechnungen  erweisen,  ein  sehr  geordneter  öffent- 
licher Haushalt  entwickelt.  Die  Finanz  Verwaltung  hatte,  von  der 
übrigen  Verwaltung  losgelöst,  eine  durchaus  zweckmäßige  Organi- 
sation gefunden,  und  zwar  viel  früher  als  bei  der  sächsischen 
Territorialfinanzverwaltung.  Wie  ja  im  allgemeinen  die  städtische 
Finanzverwaltung  für  die  der  Territorien  vielfach  anregend  und 
vorbildlich  gewesen  ist.  Die  während  einer  jahrelangen  Mitglied- 
schaft im  Leipziger  Ratskollegium  gesammelten  Erfahrungen  und 
Kenntnisse  werden  Blasbalg  bei  der  späteren  Ausgestaltung  der 
territorialen  Zentralfinanz  Verwaltung  sehr  zustatten  gekommen 
sein.  Wichtiger  und  ausschlaggebender  noch  als  alle  die  bisher 
aufgeführten  Fähigkeiten  und  guten  Eigenschaften ,  die  Blas- 
balg für  seine  Tätigkeit  mitbrachte,  war  dem  Herzog  Albrecht 
jedenfalls  die  Gewißheit,  in  dem  zum  Leiter  der  obersten  Finanz- 
verwaltung ausersehenen  Leipziger  Bürger  zugleich  auch  einen 
kapitalkräftigen  Bankier  und  Finanzmann,  wenn  man 
es  so  ausdrücken  will,  zu  besitzen.  Aus  den  verschiedensten 
Gründen  mußte  ihm  dies  sehr  erwünscht  sein.  Man  war  in  einer 
Zeit,  wo  sich  die  schon  stark  geldwirtschaftliche  territoriale 
Finanzverwaltung  erst  in  dem  Entwicklungs Stadium  befand,  nicht 
imstande  immer  das  richtige  Verhältnis  in  der  „Ausgabe"  und 
„Einnahme"  der  Staatskasse  herzustellen.  Das  Steuer-  und  An- 
leihesystem war  auch  noch  nicht  zweckmäßig  genug  ausgebildet, 
um  stets  genügende  und  vor  allem  rechtzeitige  Deckung  eines 
eventuellen  Defizits  zu  ermöglichen.  Beim  Eintreten  solcher 
schwieriger  Verhältnisse  in  der  Zentralkasse,  wie  sie  in  der  Tat 
des  öfteren  vorgekommen  sind,  war  es  daher  äußerst  wertvoll, 
wenn  Blasbalg  einerseits  mit  seinem  Privatvermögen  einstweilen 
Deckung   für    ein  entstandenes  Defizit  zu  schaffen  vermochte  \), 


^)  Vgl.  H.St.A.  Dresd.  Loc.  8678  Bl.  60:  „Und  also  nach  sollicher 
meiner  enphahunge,  Inname  und  itzt  gemalter  aussgabe  blibt  mir  mein 

fnediger  herre  schuldigk  15  623  guld.  8  gr.  8  Pf.  1  h."    Diese  ünter- 
ilanz  von   1488 — 1489  war  von  Blasbalg   aus  seinen  eigenen  Mitteln 
gedeckt.    Nähere  Erläut.  a.  a.  0.! 


48     Erster  Hauptteil.   Die  innere  Organisation  der  Finanzverwaltung. 

andererseits  während  des  Reclinungsjahres  von  eigenem  Kapital 
der  Kasse  vorübergehend  Vorschüsse  gewähren  konnte,  oder  als 
Bürge  bei  der  Aufnahme  von  Anleihen  für  den  Herzog  auftrat  ^), 
also  als  Finanzagent  tätig  war.  Öfter  wird  Blasbalg  auch  bei 
dem  staatlichen  „Silberkauf",  der  große  Barmittel  erforderte,  zu- 
gunsten des  Herzogs  Gelder  vorgestreckt  haben.  Dann  aber 
hatte  ein  Kapitalist  und  Finanzier  wie  Blasbalg  natürlich  auch 
guten  Konnex  mit  anderen  Geldmännern  und  war  so  besser  als 
irgend  ein  anderer  imstande,  Gelder  für  den  Herzog  aufzutreiben. 

Leipzig  begann  damals  immer  mehr  als  Geldmarkt  für  den 
Herzog  von  Bedeutung  zu  werden.  Leipziger  Bürger  und  vor 
allem  der  Rat  übernahmen  Bürgschaft  für  den  Herzog  oder  ge- 
währten auch  selbst  größere  Anleihen.  Wie  klug  und  vorteilhaft 
war  auch  hier  die  Wahl  Blasbalgs  von  selten  Albrechts  bedacht; 
denn  wer  konnte  bei  derartigen  Geldgeschäften  ein  geeigneterer 
Mittler  sein,  als  einer  der  einflußreichsten  Bürger  der  Stadt  und 
zugleich  ein  angesehener  „Ratmann".  Den  süddeutschen  Kapital- 
markt —  viel  früher  als  im  Norden  hatten  hier  die  großen 
Handelsherren  alle  reine  Geld-  und  Wechselgeschäfte  zu  machen 
begonnen  —  kannte  Blasbalg  wohl  durch  seine  Reisen  nach  Nürn- 
berg, die  er  gelegentlich  des  Silberhandels  nach  dort  unternahm, 
aber  wohl  auch  durch  seine  Handelsbeziehungen. 

Die  Tatsache,  daß  Bürgerliche,  Handelsherren  und  Kapitalisten 
entweder  gleich  in  staatlichen  Finanzdienst  traten,  oder  doch 
wenigstens  in  intime  Beziehungen  zur  staatlichen  Finanz  wirt- 
schafte indem  sie  als  Berater  in  Finanzsachen  den  Fürsten  zur 
Seite  standen ,  diesen  Kredit  gewährten ,  eröffneten  und  ver- 
mittelten, ist  eine  ganz  allgemein  zutage  tretende  Erscheinung 
der  damaligen  Zeit  und  kein  Novum  oder  Verhältnis ,  das  nur 
in  Sachsen  bestanden  hätte.  Es  sei  hier  nur  an  die  rege  Tätig- 
keit der  Augsburger  Bürger  Georg  und  Siegismund  Gossembrot 
erinnert ;  namentlich  der  erstere  trat  in  zahlreichen  Geldgeschäften 
Maximilians  einerseits  als  Vertreter  und  Unterhändler  des  Kaisers, 
andererseits  aber  auch  als  dessen  Bankier  auf  2),  entweder  selbst 
Kredit  gewährend  oder  nur  vermittelnd^).  Kaiserliche  Bankiers 
und  Finanzbeamte  waren  auch  Heinrich  Wolff  und  sein  Sohn 
Balthasar   aus  Nürnberg,    zwei   der    namhaftesten    süddeutschen 


1)  Vgl.  H.St  A.  Dresd.  Loc.  8678  Bl.  3.  „900  guld.  Von  Jörgen 
kitzscher  enpfangen  freitag  nach  Johannis  baptiste,  hat  er  m.  gned. 
herren  ein  Jar  geliehen,  dafür  haben  sich  der  Obermarschalg  und 
blassbalg  verschriben." 

2)  Vgl.  H.St.A.  Dresd.  Loc.  8497  fol.  71  bei  Hansen  Hetzer,  Sieg- 
mund Gossembrots  Faktor  in  Antwerpen  weist  Maximilian  dem  Herzog 
Albrecht  von  Sachsen  Geld  an.  Ibid.  fol.  69  ff. :  Gossembrots  Faktor 
will  nur  auf  direkten  Befehl  seines  Herrn  Zahlungen  für  Maximilian 
leisten. 

2)  Vgl.  Ehrenberg:  „Zeitalter  der  Fugger",  p.  91  und  p.  191  f. 


§  1.    Die  Amtsführung  Jacob  Blasbalgs  1487  (bzw.  1488)  bis  1490.    49 

Geschäftsleute.  Balthasar  wurde  schließlich,  als  er  königlicher 
Kammermeister  und  Schatzmeister  der  Erblande  geworden  war, 
in  den  Adelstand  erhoben  ^).  Ebenso  lag  im  ernestinischen 
Sachsen  die  oberste  Leitung  des  gesamten  Finanzwesens  in  den 
Händen  eines  Bürgerlichen,  der  reiche  Leipziger  Bürger  und 
Kaufmann  Hans  Leimbach  war  kurfürstlicher  Rentmeister, 
Zehntner  und  Rat.  Auch  er  war  •  zunächst  nur  Oberzehntner 
auf  dem  Schneeberg  gewesen,  bekam  aber  schließlich  gleich 
Blasbalg  die  gesamte  Finanzverwaltung  des  Territoriums  über- 
tragen 2). 

Ein  genauer  Termin  der  Übernahme  der  Finanzgeschäfte 
durch  Jacob  Blasbalg  konnte  nicht  festgestellt  werden.  Es  sind 
weder  irgendwelche  Einweisungs-  noch  Bestätigungsurkunden 
vorhanden.  Es  existieren  aber  zwei  Schriftstücke ,  die  einmal 
ganz  abgesehen  von  den  früher  angestellten  Untersuchungen  und 
vom  „Hauptbuch"  klipp  und  klar  erweisen,  daß  tatsächlich  die 
Fäden  der  gesamten  staatlichen  Finanzverwaltung  in  Blasbalgs 
Händen  zusammengelaufen  sind.  Auf  diese  beiden  Quellenstellen 
sei  hier  in  Kürze  eingegangen.  Es  handelt  sich  um  zwei  Quittungs- 
urkunden, die  der  Herzog  Georg  in  Vertretung  seines  Vaters 
über  stattgehabte  Rechnungslegung  dem  Caspar  von  Sals  ^j,  der 
nach  Blasbalgs  Tode  provisorisch  das  oberste  Finanzamt  geführt 
hat,  und  den  Erben  Blasbalgs  ausgestellt  hat.  In  dem  ersten 
Schriftstück  vom  6.  Juli  1490  heißt  es*):  „Wir  Georg  v.  gots- 
gnadenn  etc.  Bekennen,  das  uns  anstat  etc.  unsers  vaters  etc. 
unser  Lieber  getrawer  Caspar  von  Sals  von  Jacobf  Blassbalgs 
etwann  unsers  Zcehendners  und  burgers  zu  liptzk  zeligen  und 
von  seinen  wegen  Rechenung  von  aller  Innahme  unnser  Jarrente, 
gerichte,  vorspruch-,  ampt-,  ungelt  auch  des  Zehenden  und  silber- 
kauffs  vom  Sneeberge  und  zu  Freiberg  und  ander  unser  einkomen 
und  feile,  ussgeslossen  die  Stewer,  sich  Jerlich  in  unser  Camer 
zu  reichen  geburend,  getan."  Während  diese  Urkunde  nur  im 
allgemeinen  bestätigt,  was  auch  aus  dem  „Hauptbuch"  zu  erkennen 
ist,  macht  das  zweite  Schriftstück  unumstößlich  gewiß,  was  sich 


1)  Vgl.  Ehrenberg:  „Zeitalter  der  Fugger"  p.  183  f.,  190  f.  Bd.  I. 

-)  Im  „Hauptbuch"  vielfach  als  solcher  genannt,  namentlich  ge- 
legentlich der  Zehntrechnungen  und  der  Ungeldverrechnungen  mit  den 
Ernestinem.  Eine  eingehendere  Untersuchung  der  Tätigkeit  dieses 
Mannes  steht  noch  aus,  wäre  aber  zweifellos  eine  sehr  dankbare 
Arbeit ! 

Weimar.  Staatsarch.  Reg.  z.  Cop.  Buch  C.  2:  255;  257;  258  usw.; 
Quittungs-  und  Entlastungsurkunden  der  Ernestinischen  Fürsten  für 
ihren  Rentmeister  Hans  Leimbach  nach  stattgehabter  Rechnungs- 
legung während  der  90  er  Jahre  des  15.  Jahrhunderts. 

^)  Über  die  Amtsführung  Caspars  von  Sals  vgl.   nächst.  Paragr. 

*)  Vgl.  Leipz.  Ratsarch. :  „Acta,  sehr  alte  Nachrichten  und  Be- 
fehle in  Handelssachen  enthaltend."    XLV  G.  2  p.  35  f. 

Puff,   Die  Finanzen  Albrechts  des  Beherzten.  4 


50    Erster  Hauptteil.   Die  innere  Organisation  der  Finanzverwaltung. 

nicht  so  ohne  weiteres  aus  dem  „Hauptbuch"  erschließen  läßt, 
daß  Blasbalg  nämlich  auch  die  Steuerverwaltung,  so  weit 
der  Herzog  überhaupt  Anteil  daran  hatte,  übertragen  war.  Die 
am  8.  Juli  1490  ausgestellte  Urkunde  besagt  darüber:  „Wir 
Georg  etc.  Nachdem  etwann  unnser  Zcehendener  und  lieber  ge- 
trawer  Jacobf  Blassbalg  Zeliger,  als  er  nehst  mit  dem  tode  ver- 
schieden etc.  und  yn  der  liehst  angelegten  Stewer,  die  er  neben 
unserm  lieben  getrewen,  dem  Rate  zu  liptzk  einzunemen  In 
bevelh  gehabt  hat,  15  694  guld.  rh.  16  gr.  schuldig  Bliebenn  ist." 
Der  Nachweis  ist  also  nochmals  geführt,  daß  Blasbalg  das 
gesamte  oberste  Rechnungs- und  Kassenwesen  des 
Territoriums  unterstanden  hat.  Es  wird  sich  nun 
darum  handeln,  eine  Vorstellung  zu  gewinnen  von  dem  Gang  und 
dem  Wesen  dieser  Finanz verwal tu ng ,  den  Organismus  und  die 
Funktion  der  Landeszentralkasse  und  die  Oberrechnungsbehörde 
kennen  zu  lernen. 

Der  ständige  feste  Sitz  der  obersten  Finanzbehörde,  der 
„Kammer",  wie  man  sie  damals  zu  nennen  pflegte,  war  mit  der 
Amtsübernahme  Blasbalgs  Leipzig  geworden.  Blasbalg  hatte  ja 
in  Leipzig  seinen  Wohnsitz.  Neben  diesen  in  der  Persönlichkeit 
des  obersten  Finanzbeamten  liegenden  Gründen  der  Verlegung 
dieser  Behörde,  werden  sich  im  Verlauf  der  Darstellung  noch 
mehrere  andere  Gründe  ergeben,  die  Leipzig  als  Sitz  der  landes- 
herrlichen Zentralkasse  am  passendsten  erscheinen  ließen. 

Wie  früheren  Orts  festgelegt,  hatte  Blasbalg  allerdings 
eventuell  im  Oktober  1487  bereits  die  oberste  Finanz  Verwaltung 
übertragen  bekommen,  jedenfalls  aber  Ostern  1488  schon  eine 
größere  Rechnung  vom  Staatshaushalt  gelegt.  Diese  konnte  ja 
aber  immerhin  nur  einen  Teil  des  Rechnungsjahres  umfaßt  haben, 
und  demgemäß  ist  die  erste  Rechnung  des  Hauptbuches :  (1488 
bisl489)die  er  ste  vollständige  Jahr  e  shaup  t  r  echnung 
Blasbalgs  überhaupt,  und  damit  die  erste,  die  uns  einen 
Überblick  zu  geben  vermag  über  den  Verlauf  einer  in  sich  ab- 
geschlossenen Finanzperiode.  Da  in  dieser  „  Jahreshauptrechnung" 
über  die  ganze  Ausgabe-  und  Einnahme  wir  tschaft  des  albertinischen 
Sachsen  Buch  geführt  ist,  wird  man,  um  den  kunstvollen  Mechanis- 
mus der  Finanzverwaltung,  das  Ineinandergreifen  des  oberen  und 
unteren  Finanzdienstes  zu  verstehen,  am  besten  von  ihr  ausgehend 
die  Untersuchung  führen.  Gerade  dieser  erste  Jahrgang  des 
„Hauptbuchs"  vom  Staatshaushalt  wird  ein  Gegenstand  ein- 
gehender Betrachtung  um  so  mehr  sein  müssen,  als  schon  die 
äußere  Form  der  hier  angewandten  Buchführung  für  die  Folge 
vorbildlich  gewesen  ist. 

Das  Rechnungsjahr  1488/89   setzt  am  7.  Mai  1488  ein.    Es 


*)  Vgl.  Leipz.  Ratsarch.:    „Acta,  sehr  alte  Nachr.  usw."   a.  a.  0. 


§  1.    Die  Amtsführung  Jacob  Blasbalgs  1487  (bzw.  1488)  bis  1490.     51 

heißt  auf  Blatt  1  des  „Hauptbuchs"  :  „Eechnunge  Jacobs  Blasz- 
balgs  von  meins  gned.  Herren  hertzogen  Albrechts  v.  Sachsen  etc. 
wegen  Ingenomen  und  aussgeben,  mitwochen  nach  dem  Sontage 
Cantate  Im  88.  angefangen  und  Sonabend  nach  dem  Sontage 
Cantate  im  89.  Jar  beslossen,  sein  54  wochenn  3  tage"^).  Das 
Rechnungsjahr  ist  uns  schon  früher  als  Finanzperiode  begegnet ; 
genau  feststehende  Termine,  eine  für  systematische  Buchführung 
unerläßliche  Bedingung,  sind  aber  erst  von  Jacob  Blasbalg  ein- 
geführt und  dann  auch  von  seinen  Nachfolgern  beibehalten  worden. 
Die  nächste  Jahresrechnung  (1489  — 1490)  läuft  von  Sonnabend 
nach  Cantate  bis  wieder  Sonnabend  nach  Cantate ;  1491  schließt 
die  Rechnung:  uff  den  Sonntag  Cantate:  in  all  den  folgenden 
Jahren  bis  1497  gehen  dann  die  Rechnungen  von  Cantate  bis 
Cantate  ^).  Das  ganze  Rechnungsjahr  wurde  von  Blasbalg  durch 
Zwischentermine,  die  gleichfalls  ein  für  allemal  festgesetzt  wurden, 
in  vier  kleinere  Rechnungsperioden  eingeteilt,  und  zwar  wie 
folgt:  1.  Cantate — Michaelis;  2.  Michaelis— Neujahr ;  3.  Neu- 
jahr—  Ostermarkt;  4.  Ostermarkt.  Bei  der  Festlegung  dieser 
Termine  ist,  w^ie  man  auf  den  ersten  Blick  erkennt,  die  Lage 
der  bereits  damals  ziemlich  bedeutenden  drei  großen  Leipziger 
Märkte  ^)  nicht  ohne  Einfluß  gewesen.  Welche  Bedeutung  die 
Leipziger  Messen  für  das  herzogliche  Finanzwesen  hatten,  wird 
späterhin  klar  hervortreten.  Diese  Einteilung  ist  nun  von  Blasbalg 
bei  der  Anlage  der  Jahreshauptrechnung  als  maßgebend  zugrunde 
gelegt  worden.  Vorgenannte  Rechnung,  gewissermaßen  das  über 
ein  Jahr  vom  gesamten  Staatshaushalt  geführte  „Hauptbuch" 
zerfällt  in  zwei  große  Abschnitte :  in  dem  ersten  werden  sämt- 
liche Einnahmen,  im  zweiten  alle  Ausgaben  verbucht.  Das  Ein- 
nahmebuch oder  „die  Inname",  wie  es  Blasbalg  bezeichnet,  ist 
chronologisch  gemäß  dem  oben  dargelegten  ZeitS3^stem  in  vier 
Unterabschnitte  gegliedert,  denen  dann  ebenso  viele  im  Ausgabe- 
buch („die  Ussgabe")  entsprechen.  Erwähnt  sei  nebenher,  daß  die 
sich  anschließende  „Gemeyne  Ausgabe"  (Botenlöhne,  Zehrungs- 
gelder  usw.)  nur  in  drei  Perioden  geteilt  ist :  Cantate — Michaelis; 
MichaeHs — Neujahr;  Neujahr — Cantate.  In  den  späteren  Rech- 
nungen wird  sie  entweder  getrennt  jedesmal  gleich  den  einzelnen 
Terminen  der  „Ausgabe"  angefügt  oder  am  Schluß  ohne  weitere 
Zeitangaben  verbucht.  An  dieser  durch  bestimmte  Zeitperioden 
gegebenen  Einteilung  hat  nun  Blasbalg  keineswegs  sklavisch  und 
pedantisch  unbedingt  festgehalten.  Im  Gegenteil,  wenn  es  sich 
für  eine  periodisch  wiederkehrende  Einnahme  oder  Ausgabe  oder 
eine    ganze  Gruppe    sachlich   zusammengehöriger  Ausgaben   und 

1)  Vgl.  H.St.A.  Dresd.  Loc.  8678  „Hauptbuch"  a.  a.  0. 

2)  Vgl.  H.St.A.  Dresd.  Loc.  8678  a   a    0. 

^)  Über   die  Leipz.  Messen   und   ihre   Privilegien  vgl.  Gustav 
Wustmann:  ..Gesch.  Leipzigs"  a.  a.  0.  p.  185 ff. 

4* 


52    Erster  Hauptteil.   Die  innere  Organisation  der  Finanzverwaltung. 

Einnahmen,  die  aber  an  verschiedenen  Terminen  fällig  waren, 
zwecks  einer  besseren  Übersicht  nötig  machte,  diese  im  Zu- 
sammenhang zu  verbuchen,  hat  er  ohne  weiteres  den  chronolo- 
gischen Gesichtspunkt  dem  sachlichen  geopfert. 

Lassen  wir  nun  einmal  die  ganze  Finanzperiode  1488/89, 
wie  sie  sich  uns  in  den  Aufzeichnungen  des  „Hauptbuches"  dar- 
stellt, in  großen  Zügen  an  uns  vorübergleiten.  Wir  werden  so 
am  besten  die  Tätigkeit  Blasbalgs  und  die  Funktion  der  von 
ihm  verwalteten  herzoglichen  „Kammer"  kennen  lernen.  Dabei 
wird  hier  in  diesem  Zusammenhang  immer  nur  auf  folgendes 
das  Augenmerk  zu  richten  sein.  Welcher  Art  sind  Einnahmen 
und  Ausgaben?  In  welcher  Form  kommen  sie  zur  Erledigung? 
Vor  allem  aber,  in  welcher  Weise  wird  darüber  Buch  geführt? 
Alles  dagegen ,  was  wir  unter  dem  Begriff  „Z  a  h  1  e  n  w  e  r  k" 
verstehen,  kommt  hier  gar  nicht  in  Frage,  damit  wird  sich  der 
II.  Teil  der  vorliegenden  Untersuchung  speziell  zu  beschäftigen 
haben. 

An  erster  Stelle  im  Einnahmebuch :  1488/89  bucht  Blasbalg 
den  Transport  von  seiner  letzten  Rechnungslegung,  die  am  7.  Mai 
1488  in  Leipzig  stattgefunden  hat.  Es  hat  sich  ein  Kassen- 
bestand von  21 000  Gulden  ergeben  *).  Es  sind  sodann  in  der 
ersten  Rechnungsperiode  eine  große  Anzahl  vom  letzten  Rech- 
nungsjahr rückständige  Gelder  eingegangen  :  Jahrrenten,  Gerichts-, 
Schutz-,  Amtgelder;  Ungeld  usw.  Es  wird  stets  vermerkt,  von 
welchem  Termin  sie  rückständig  gewesen  und  an  welchem  sie 
eingegangen  sind.  Von  den  anderen  in  dieser  Zeit  noch  ein- 
gegangenen Geldern:  Zehntgelder,  „Usteilung",  Gelder  vom  ver- 
kauften Getreide  aus  dem  Amt  Dresden  usw.  seien  nur  noch 
genannt:  900  Gulden,  die  der  Herzog  von  einem  gewissen  Jörgen 
Kitzscher  borgt;  der  Obermarschall  und  Blasbalg  verbürgen  sich 
diesem  dafür  ^j.  Über  die  bis  Michaelis  gemachten  Einnahmen 
wird  dann  ein  Rechnungsabschluß  gemacht:  „Summa  Summarum 
aller  Inname  von  Cantate  bis  uff  Michaelis." 

Die  Eintragungen  sind  alle  in  römischen  Ziffern  erfolgt ;  auf 
jeder  Seite  findet  sich  eine  „Summa  lateris",  einen  Transport 
derselben  auf  die  nächste  Seite  kennt  aber  diese  Buchführung 
noch  nicht.  Der  folgende  Abschnitt  im  Einnahmebuch  ist  über- 
schrieben „Inname  uff  Michaelis  anno  etc.  88.  der  Jarrente  und 
anders  bis  furd  uffs  neuwe  Jar  Im  89."  In  durchaus  über- 
sichtlicher Weise  wird  zuerst  die  auf  dem  Michaelismarkt  zu 
Leipzig  fäüige  und  daselbst  zu  entrichtende  Rate  der  Jahrrente 
der  sächsischen  Städte    verrechnet.     Bei    den  einzelnen  Städten 


1)  Vgl.  H.St.A.  Dresd.  Loc.  8678  a.  a.  0.  BI.  2.  „In  der  Rech- 
nunge  Cantate  obgemelt  yn  liptzk  gescheen,  bleib  seinen  gnaden  bey 
mir  nach  Inname  und  aussgabe  obrig  21000  guld.  rh." 

2)  Vgl.  H.St.A.  Dresd.  ibid.  Bl.  3. 


§  1.    Die  Amtsführung  Jacob  Blasbalgs  1487  (bzw.  1488)  bis  1490.    53 

finden  sich  Vermerke  über  rückständige  Jahrrenten,  gestundete  usw. 
Gerade  bei  der  Vereinnahmung  dieser  städtischen  Abgabe  tritt 
das  Rationelle  der  Blasbalgschen  Finanzverwaltung  zutage.  Die 
städtischen  Jahrrenten  wurden  als  ständige  herzogliche  Einnahme 
besonders  gern  verpfändet,  namentlich  für  Zinsen  von  Anleihen, 
Schulden  usw.  Die  Städte  hatten  dann  immer  gleich  derartige 
Summen  an  der  Jahrrente  gekürzt  und  lieferten  nur  einen  Rest 
an  die  Kammerkasse  ab.  Das  wurde  jetzt  unter  der  straffen 
Geschäftsführung  Blasbalgs  anders.  Soweit  es  sich  irgend  durch- 
setzen und  regeln  ließ,  mußten  die  Jahrrenten  voll  und  ganz  in 
die  Zentralkasse  gezahlt  werden ,  und  alle  Zinsen  usw.  wurden 
von  der  Zentrale  aus  gedeckt  *).  Blasbalg  hatte  klar  erkannt, 
daß  nur  eine  möglichst  strikte  Durchführung  des  Prinzips:  alle 
Einnahmen  ungeschmälert  in  die  Zentralkasse  und 
alle  Ausgaben^)  du rch  dieselbe  —  eine  geordnete  Finanz- 
wirtschaft verbürgte.  Nach  Verbuchung  der  Michaelis  fälligen 
Gerichtsabgaben  der  Städte  folgt  die  Generalabrechnung  der  sämt- 
lichen Ämter:  „Amptgelt  von  den  Amptlewten  gefallen  ein  Jar 
von  yrer  nehsten  rechnung  conversionis  pauli  im  88.  gescheen 
bis  wider  uff  conversionis  pauli  Im  89.  Jar)^.  Wenn  auch  die 
Schlußrechnung  der  Ämter  erst  am  25.  Januar  stattfand,  so  finden 
wir  sie  dennoch  an  dieser  Stelle ,  weil  die  Einkünfte  aus  den 
Domänen  ratenweise  bei  der  Kammerkasse  eingegangen  waren, 
gewöhnlich  auf  zwei,  bisweilen  aber  auch  auf  drei  Raten  *).  Auch 
hier  machte  sich  die  geschäftskundige  Verwaltung  Blasbalgs  stark 
fühlbar;  die  Rechnungsablage  fand  noch  wie  früher  in  Gegen- 
wart fürstlicher  Räte  statt,  die  Zehrungsgelder  für  dieselben 
stehen  in  der  „Ausgabe",  aber  sie  waren  doch  immer  nur  die 
Beisitzer;  das  wesentliche  war  ja,  daß  ein  Mann  mit  so  aus- 
geprägtem wirtschaftlichen  Verständnis  jetzt  Rechnung  hielt  und 
Kontrolle    ausübte.      Nachdem   Anweisungs-    und   Konquisitions- 


^)  Vgl.  als  typisches  Beispiel:  Leipz.  Ratsarch. :  „Leipz.  Stadt- 
kassenrechn."  1488—1489.  „Uff  montag  nach  francisci  Anno  1488 
Joeoffen  Blasbalge  an  Stadt  und  von  wegen,  unsers  gned.  herrnn 
herzcogen  Albrechts  zu  Jarrenten  uff  michaelis  geben  75  Schock 
Silbern,  und  Blasbalg  hat  dem  Rat  die  100  guld  Rentmeisters  Erben 
widergeben  und  betzalt,  und  die  Jarrente  Smdt  also  vor  fol  aus- 
gegeben wurden." 

Die  100  Gulden  waren  Rentmeister  Mergenthals  Erben  auf  der 
Leipz.  Jahrrente  verschrieben.  Es  werden  natürlich  auch  Fälle  vor- 
gekommen sein,  wo  eine  Regelung  zunächst  nicht  möglich  war. 

2)  Natürlich  immer  nur  Ausgaben,  für  welche  die  Zentralfinanz- 
behörde überhaupt  zuständig  war. 

3)  Vgl.  H.St.A.  Dresd.  Loc.  8678  Bl.  8. 

*)  Vgl.  ebenda  Loc.  8678  Bl.  8,  z.B.  Leipzig:  „333  Schock  51  gr. 
2  Pf.,  des  ersten  geben  140  Schock  michelsmarkt ;  Item  176  Schock 
8  gr.  nuwe  Jar  im  89.,  Item  17  Schock  48  gr.  2  Pf.  convers.  pauli 
nebst  darnach." 


54    Erster  Haiiptteil.   Die  innere  Organisation  der  Finanzverwaltung. 

System  gründlich  beseitigt  waren ,  wurden  jetzt  bei  rationeller 
Verwaltung  ungleich  höhere  Ertragsquoten  erzielt.  An  dem  für 
diese  Einnahme  von  Blasbalg  festgelegten  Abrechnungstermin: 
Conversio  pauli  wurde  auch  in  Zukunft  festgehalten.  Wie  die 
Amtgelder  so  wurden  auch  die  Abgaben  der  zum  albertinischen 
Hause  in  besonderem  Schutzverhältnis  stehenden  Städte  und 
Abteien  im  Zusammenhang  notiert,  anschließend  daran  das  auf 
der  Michaelismesse  gefallene  „Tuchgeld"  ^),  mit  dessen  Verein- 
nahmung Symon  Thuemirnicht,  der  Leipziger  Geleitsmann  betraut 
war.  Auf  sein  darüber  geführtes  Spezialregister  wird  in  der 
„Hauptrechnung"  verwiesen.  —  Bereits  am  14.  September  hatte 
auf  dem  Schneeberg  die  große  Halbjahrs abrechnung  der  Ober- 
zehntamtskasse  stattgefunden,  aber  erst  nach  Michaelis  erfolgte 
die  Überweisung  der  im  letzten  Halbjahr  von  dieser  Kasse  ver- 
einnahmten Gelder ;  auf  Blatt  12  der  „Hauptrechnung"  heißt  es: 
„Inname  had  Jacobf  blassbalg  Ingelegt  und  betzalt  von  den 
Rechnungen  des  Sneeberges,  Cruce  Exaltationis  Im  88.  uf  dem 
Sneeberge  gescheen."  Es  werden  natürlich  immer  nur  die  Schluß- 
summen der  einzelnen  Rechnungen  verbucht  und  zwar  der 
Zehntrechnung  und  Silberkaufsrechnung  vom  Schneeberg,  sodann 
der  Freibergischen  Zehnt-  und  Silberkaufsrechnung.  Das  Ziffern- 
werk stimmt  auf  den  Heller  mit  dem  der  Spezialrechnungen  des 
Zehntamtes 2)  überein,  ein  Beweis  für  die  Genauigkeit  und 
Zuverlässigkeit  der  Buchführung.  Auf  den  Vorteil,  der  darin 
lag,  daß  das  Zehntamt  dem  obersten  Leiter  der  Zentralkasse 
unmittelbar  unterstellt  war ,  unterer  und  oberer  Finanzdienst 
durch  ein  und  dieselbe  Person  geleitet  wurde,  war  bereits  früher 
aufmerksam  gemacht  worden^).  Die  Betriebs-  und  Verwaltungs- 
unkosten des  Bergamts  wurden  aus  der  Oberzehntamtskasse  ge- 
deckt. Die  Zentrale  hatte  damit  nichts  zu  tun.  Das  gleiche 
gilt  für  alle  Spezialkassen  und  unteren  Finanzbehörden.  Der 
Oberzehntner  hatte  auch  die  im  Besitz  der  Landesherrn  befind- 
lichen Kuxe  zu  verwalten.  Waren  Zubußezahlungen  nötig,  so 
wurden  sie  meist  der  Zehntkasse  entnommen  und  dort  verrechnet, 
wie  auch  andererseits,  wenn  „Austeilung"  stattfand,  das  Geld  in 
diese  Kasse  floß.  Bisweilen  wird  aber  beides  von  der  Zentrale 
aus  erledigt,  und  es  finden  sich  dementsprechende  Eintragungen 
im  Hauptbuch,  wie  hier  im  Anschlüsse  an  die  große  Zehnt- 
rechnung: „Inname  an  Ussteilunge".  In  diesem  IL  Abschnitt 
des  Einnahmebuches  sind  dann  noch  die  Einnahmen  von  den 
vier  1488 — 1489  gehaltenen  Hofgerichten  eingestellt.  Neujahr 
erfolgt    dann   wieder    ein  Abschluß:    „Summa    aller  Inname   von 

*)  Eine  von  dem  in  Leipzig  feilgehaltenen  Tuch   dem   Herzog 
zuständige  Abgabe. 

2)  Vgl.  H^St.A.  Dresd.  Loc.  4508  a.  a.  0. 

^)  Vgl.  Details  über  die  Bergverwaltung  Kap.  IH  §  2. 


§  1.    Die  Amtsführung  Jacob  Blasbalgs  1487  (bzw.  1488)  bis  1490.     55 

michaelis  im  88.  Bis  uf  nuwe  Jar  im  89.  an  Renten,  Schutz-, 
Gericht-,  Amptgeld  und  von  der  Zehntrechnungen  etc.,  wie  davor 
steet,  gefallen,  macht  alles  an  golde  u.  s.  w.".  Interessant  für 
die  Technik  der  Buchführung  ist  der  Umstand,  daß  hier  unter 
dem  Neujahrstermin  schon  Gelder  mit  verrechnet  werden,  die 
erst  später  eingegangen  sind  (z.  B.  die  letzte  Eate  des  Amt- 
geldes: Conversio  pauli  und  vom  letzten  Hofgericht:  9.  März. 
1489).  Das  hing  zusammen  mit  dem  Wunsch  nach  Übersichtlich- 
keit, daher  das  Zusammenstellen  der  zueinandergehörigen  Posten. 
Die  Jahreshauptrechnung  kann  aber  demnach  erst  am  Schluß 
des  Kechnungsjahres  zusammengestellt  sein.  Die  erste  Kassie- 
rung des  jährlich  an  zw^ei  Terminen  fälligen  Ungeldes  zu  Neu- 
jahr gehört  bereits  in  die  III.  Teilrechnung:  Neujahr — Oster- 
markt.  Von  der  früher  nicht  ganz  einfachen  Erhebung  dieser 
indirekten  Tranksteuer  berichtete  ja  der  einleitende  Teil,  jetzt 
mußte  das  „Ungeld"  von  allen  Städten,  Ämtern  usw.  in  Leipzig 
an  die  Kammerkasse  abgeliefert  werden,  ein  erneuter  Beweis 
für  das  immer  weitere  Vordringen  des  Zentralkassen- 
systems.  Das  in  Meißen  erhobene  „Ungeld"  wurde  zwischen 
den  Ernestinern  und  Albertinern  nach  den  Bestimmungen  des 
Leipziger  Teilungsvertrages  geteilt*);  die  zwischen  den  beider- 
seitigen Finanzbeamten  stattfindende  Abrechnung  wird  im  „Haupt- 
buch" aufs  genaueste  verbucht.  Gerade  die  Verrechnung  dieser 
Abgabe  zeigt  die  große  Sorgfalt  und  Genauigkeit  der  Blasbalg- 
schen  Kassen-  und  Buchführung.  Abgesehen  vom  „Ungeld"  ist 
in  dieser  Periode  nur  noch  das  „Tuchgeld"  vom  Neujahrsmarkt 
und  einmal  Schutzgeld  vom  Kloster  Memeleben  eingegangen. 
Bedeutend  umfangreicher  ist  dann  wieder  der  letzte  Abschnitt 
des  „Einnahmebuchs",  welcher  alle  während  des  Leipziger  Oster- 
marktes  —  Cantate  eingehenden  Gelder  registriert:  „Inname  uf 
den  Ostermarckt  zu  Leiptzk  im  89.  Jar  bis  uff  Sonabend  nach 
Cantate  darnach."  Es  wird  vereinnahmt:  die  IL  Rate  der 
städtischen  Jahrrente  vonWalpurgis  (1.  Mai);  ferner  die  Gerichts- 
gebühren; das  im  Ostermarkt  gleichfalls  zum  zweiten  Male 
fällige  „Ungeld";  Schutzgelder ;  Zehntgelder  von  den  Geisings- 
bergwerken  usw.  Sodann  zahlt  Blasbalg  die  Einkünfte  des  Ober- 
zehntamtes vom  zweiten  Halbjahr  ein.  Die  Abrechnung  dieser 
Kasse  auf  Grund  der  darüber  geführten  Rechnungsbücher  hat 
am  6.  Mai  auf  dem  Schneeberg  stattgefunden.  Es  werden  ferner 
an  die  Zentralkasse  abgeführt:  eine  größere  Gewinnquote  der 
herzoglichen  Kuxe  vom  „Stollen";  das  „Tuchgeld"  von  der 
Leipziger  Ostermesse  und  rückständiges  Amtgeld.  Auf  der 
letzten  Seite  des  Einnahmebuches  wird  dann  ein  Generalabschluß 
über  alle  Einnahmen  gemacht:   „Summarum  Summa  aller  Inname 


1)  Vgl.  darüber:  E.  Hänsch  a.  a.  0.  p.  57. 


56    Erster  Hauptteil.   Die  innere  Organisation  der  Finanzverwaltung. 

diss  Jars  mit  den  21000  guld.  i)  macht  alles  71872  guld.  11  gr. 
8  Pf.  ^).  Nach  Kenntnisnahme  des  ersten  Teiles  der  Jahres- 
hauptrechnung  läßt  sich  zunächst  sagen,  daß  sämtliche  staat- 
lichen Einkünfte  „ussgenommen  die  Stewer"  ^)  ausnahmslos 
in  die  Kasse  Blasbalgs  zusammenflössen  und  von  der  von  ihm 
geleiteten  Oberrechnungsbehörde  gebucht  wurden. 

Sehen  wir  zu,  welche  „Ausgabewirtschaft"  dieser  „Ein- 
'nahme Wirtschaft"  entsprach,  und  in  welchen  Formen  sie  besorgt 
wurde.  Die  Anlage  des  „Ausgabebuches"  *)  ist  die  gleiche  wie 
beim  „Einnahmebuch",  die  Einteilung  ist  nach  denselben  Gesichts- 
punkten erfolgt.  Es  kann  natürlich  nur  ein  Überblick  über  die 
„Ausgabe Wirtschaft"  gegeben  werden.  Die  Ausgaben  sind  ja  zu 
verschiedenartig,  als  daß  eine  eingehende  Besprechung  möglich 
wäre.  Eingangs  sind  unter  der  Aufschrift:  „Wechsel  und  gelt 
betzalt,  had  sein  gnade  in  dem  Jar  ins  Niderlande  empfangen" 
alle  die  großen  Zahlungen  gebucht,  welche  während  des  ganzen 
Jahres  durch  die  „Kammerkasse"  Blasbalgs  für  das  nieder- 
ländische Unternehmen^)  gemacht  worden  sind^).  Nur  in  den 
seltensten  Fällen  wurden  größere  Summen  an  den  Herzog  nach 
den  Niederlanden  von  dorthin  reisenden  herzoglichen  Beamten 
mitgenommen  oder  durch  besondere  Boten  bar  überbracht.  Meist 
bediente  man  sich  in  diesem  Geldverkehr  des  Wechsels.  Zwei 
Formen  sind  es  in  der  Hauptsache,  die  sich  bei  diesem  Wechsel- 
verkehr unterscheiden  lassen.  In  manchen  Fällen  wandte  sich  der 
Herzog  bei  eintretendem  Geldbedarf  direkt  an  seine  Landeszentral- 
kasse ;  Blasbalg  zahlte  dann  die  verlangte  Summe  an  einen  Kauf- 
mann oder  eine  Firma,  die  sich  mit  derartigen  Wechselgeschäften 
befaßte,  ein,  und  durch  sie  wurde  die  Auszahlung  an  dem  fremden 
Platz  in  dortiger  Münze  vermittelt ;  sei  es  nun ,  daß  sie  eine 
eigene  Niederlassung  am  Auszahlungsort  unterhielt  oder  mit  einem 
dortigen  Kaufmann  in  Verbindung  stand.  Gewöhnlich  wurde 
aber  ein  anderes,  schnelleres  Verfahren  von  Albrecht  beliebt. 
Der  Herzog   entnahm    die  Summe ,    die   er  benötigte ,    bei  einem 


')  Vortrag  der  letzten  Rechnungslegung. 

2)  Vgl.  EL.St.A.  Dresd.  Loc.  8678  a.  a.  ö.  Bl.  2. 

3)  Von  der  Steuerverwaltung  speziell  wird  a.  a.  O.  gehandelt 
werden. 

*)  Vgl.  H.StA.  Dresd.  Loc.  8678  a.  a.  0.  Bl.  24-61. 

^)  Über  die  niederländischen  Unternehmen  und  die  Eeichshaupt- 
mannschaft  Albrechte  vgl.:  1.  v.  Langenn  a.  a.  0.  2.  Flathe: 
Gesch.  des  Kurstaates  und  Königreichs  Sachsen  Bd.  I,  p.  553  f. 
3.  Gretschel  und  Bülau:  Gesch.  des  sächs.  Volkes  und  Staates, 
p.  380  f.  Bd.  I.    4.  Ulm  an  n:  Maximilian  L,  Bd.  L 

ö)  Den  niederländisch- österreichischen  Schuldsummen  Maximilians, 
den  Aufwendungen  Albrechts  als  oberster  Reichshauptmann  wird  ein 
besonderes  Kapitel  gewidmet  sein.  Hier  handelt  es  sich  nur  um  eine 
kurze  Skizzierung  der  äußeren  Formen,  in  denen  dieser  Geldverkehr 
von  der  Kammerkasse  erledigt  wurde. 


§  1.    Die  Amtsführung  Jacob  Blasbalgs  1487  (bzw.  1488)  bis  1490.     57 

Kaufmann  oder  dem  Faktor  einer  der  großen,  meist  süddeutschen 
Handelshäuser,  die  damals  alle  ihre  ständigen  Vertreter  in  Ant- 
werpen und  anderen  großen  Plätzen  des  Westens,  Köln,  Aachen  usw. 
hatten,  und  stellte  darüber  „einen  Schuldbrief"  oder  Wechsel  aus. 
Dieser  Wechsel  war  dann  am  Fälligkeitstermin  von  Blasbalg  auf 
einer  der  nächsten  großen  Wechselmessen  ^)  einzulösen. 
Gewöhnlich  war  Frankfurt  am  Main,  mitunter  auch ' Nürnberg 
oder  Leipzig  gewählt.  Letzteres  Verfahren  ermöghchte  es,  sich 
Bargeld  zu  verschaffen,  wenn  vorübergehend  in  der  Zentralkasse 
nicht  genügend  war,  und  Blasbalg  gewann  Zeit,  bis  zum  Fällig- 
keitstermin des  Wechsels  Geld  zu  besorgen.  Die  Höhe  des 
Wechsels  bewegt  sich  gewöhnlich  zwischen  1000  und  3000  Gulden. 
Über  die  Unkosten,  die  ein  solcher  Wechsel  verursachte,  läßt 
sich  nichts  genaueres  feststellen,  da  wir  kein  Exemplar  eines 
solchen  Schuldbriefes  mehr  besitzen;  außerdem  wurden  die 
Spesen  bei  der  Auszahlung  wohl  einfach  an  der  Summe  gekürzt. 
Die  größten  und  bekanntesten  süddeutschen  Finanziers  und  Bank- 
häuser finden  wir  mit  Albrecht  in  Geschäftsverbindung:  Die 
Fehlin  von  Memingen ,  Hans  Fugger  und  seine  Gesellschaft  ^) ; 
ferner  Heinrich  Wolff,  letzterer  einer  der  großen  Kaufleute,  die 
unter  Maximilian  I.  kaiserliche  Finanzverwalter  und  Bankiers  zu- 
gleich waren.  In  den  Geldgeschäften ,  die  er  mit  Maximilian 
machte ,  ging  er  nach  und  nach  seines  ganzen  Vermögens  ver- 
lustig^). Ob  die  gleichfalls  als  Kreditgeber  Albrechts  oft  ge- 
nannten Karl  und  Peter  W^olff,  letzterer  „Bürger  zu  Ach",  mit 
Heinrich  Wolff  verwandt  sind,  ließ  sich  nicht  erweisen.  Sehr 
hohe  Schuldbriefe  finden  sich  schließlich  auch  auf  die  Gebrüder 
Tolhard,  Johann  und  Bartholomäus,  ausgestellt.  In  Summa 
waren  in  diesem  einen  Jahr  so  allein  41 200  rh.  Gulden  nach 
den  Niederlanden  gezahlt  worden.  —  Im  Anschlüsse  hieran  hat 
dann  Blasbalg  im  Zusammenhang  gleich  alle  anderen  großen 
Summen  registriert,  die  er  in  diesem  Jahr  gezahlt  hat;  alles 
„außerordentliche"  Ausgaben:  z.  B.  „Die  letzte  Schuld  der  Teilung 
halber" ;  Einlösung  alter  Schuldbriefe ;  Ablösung  von  Anleihen, 
4000  Gulden  zur  Ablösung  des  Schlosses  Eochsburg  an  Hugold 
von  Schleinitz  usw.  Einschließlich  der  niederländischen 
Wechsel  usw.    sind    in   diesem  einen  Jahr  60125  Gulden  4  Gr. 


^)  Wechselmessen  existierten  im  14.  und  15.  Jahrhundert  zuerst 
in  Frankreich,  Troyes,  Provins,  Ligny,  Bar  (sogen.  Champagner- 
messen); bald  auch  in  Brügge,  Antwerpen,  Leipzig,  Frankfurt  a.  M., 
Nürnberg  u.  a.  Orten  mehr.  A.  Schulte;  Gesch.  d.  Mittelalt.  Hand, 
und  Verkehrs  p.  156  Bd.  I. 

2)  Es    handelt    sich   wohl    um   den    1481    nach   Nürnberg   über- 

Sesiedelten  Hans  Fugger;  vgl.  darüber  näheres  bei  Max  Jansen: 
►ie  Anfänge  der  Fugger  (bis  1494),  Leipzig  1907  besonders  p.  44  f. 
8)  Vgl.  Ehrenberg:  „Zeitalter  der  Fugger"  p.  90,  189 f.,  Bd.  L 


68    Erster  Hauptteil.   Die  innere  Organisation  der  Finanzverwaltung. 

1  Heller  „außerordentliche  Ausgaben"  ^)  gedeckt  worden  bei 
einer  Gesamteinnahme    von    überhaupt   nur  zirka  70  000  Gulden. 

Erst  an  dieser  Stelle  setzt  dann  im  Einnahmebuch  der  eigent- 
liche erste  Abschnitt  ein :  „IJssgabe  von  der  mitwoch  nach  Cantate 
im  88.  Jar  biss  uff  michaelis  nechst  darnach".  Es  kommen  zuerst 
einige  Ausgabeposten,  für  die  auf  ein  Verzeichnis  von  der  Hand 
Georgs  vt  Wiedebach  verwiesen  wird:  Der  Herzog  hat  ver- 
schiedenen Personen  Eütschädigungsgelder  für  draufgegangene 
Pferde  bewilligt,  dem  Cesar  Pflug  eine  größere  Summe  geliehen 
und  in  zwei  Fällen  Unterstützung  fürs  Studium  gewährt.  Georg 
V.  Wiedebach,  damals  der  Türknecht  des  Herzogs,  hat  die 
Befehle  seines  Herrn  an  Blasbalg  weitergegeben,  und  durch  die 
Zentralkasse  ist  dann  die  Auszahlung  erfolgt.  Verschiedene 
größere  Einkäufe  an  Tuch,  Seide,  Leinwand  usw.,  die  durch  den 
Hofschneider  in  Nürnberg  bewirkt  worden  sind,  muß  Blasbalg 
ebenfalls  begleichen.  Auch  Rechnungen  für  Rosinen,  Mandeln  usw. 
und  was  sonst  auf  den  Leipziger  Märkten  für  die  herzogliche 
Küche  gekauft  wurde,  werden  an  die  Zentralkasse  zur  Begleichung 
gegeben. 

Von  den  sonstigen  Ausgaben  seien  noch  hervorgehoben 
Soldgelder ,  gezahlt  an  sächsische  Adlige  und  Beamte ,  die  mit 
nach  den  Niederlanden  gingen;  200  Gulden  für  den  Ankauf  von 
Ochsen,  die  der  Leipziger  Lorenz  Mordeisen  für  den  Herzog  be- 
sorgte. Es  ist  im  ersten  Rechnungshalbjahr  noch  durch  die 
Kammer  bezahlt  worden :  der  Sold  für  die  Herren  des  Hofgerichtes, 
über  den  Empfang  der  Gelder  hatten  diese  zu  quittieren,  und 
zwei  Raten  Zinsen  an  die  Städte  Pegau  und  Rochlitz  für  An- 
leihen des  Herzogs.  Michaelis  erfolgte  dann  ein  Rechnungs- 
abschluß ,  der  sich  auf  alle  außerordentlichen  Ausgaben  mit- 
erstreckt: „Suma  aller  aussgabe  von  meins  gned.  herren  wegen 
gelt  In  prafand,  so  sein  gnad.  von  den  kaufleuten  enpfangen  und 
sunst  In  diesem  Jar  und  wie  vorstehet  von  der  mitwoch  Cantate 
im  88.  Jare  biss  uf  Michaelis  nechst  darnach  betzalt"  ^). 

Zu  Anfang  der  zweiten  Rechnungsperiode  Michaelis — Neu- 
jahr steht  im  Einnahmebuch  das  Register  der  Michaelis  an  die 
Städte  gezahlten  Zinsen:  „Vertzinst  gelt  meinem  gned.  herren 
uf  zinse  entnomen,  dafür  die  Stete  verschrieben  sind,  uf  Sanct 
Michelstag  vertzinst  uf  quintancien  hiebei".  Es  sind  Zinsen  für 
herzogliche  Anleihen ,  die  entweder  bei  den  Städten  selbst  ge- 
macht waren,  oder  für  die  sich  die  Städte  verbürgt  hatten.  Seine 
Tätigkeit  auf  dem  Gebiete  des  Anleihewesens  ^)  zeigt  Blasbalgs 
Fähigkeit  als  Finanz  Verwalter  im  strahlendsten  Lichte.    In  diesen 


1)  Vgl.  H.St.A.  Dresd.  Loc.  8678  a.  a   0.  Bl.  30. 

2)  Vgl.  H.St.A.  Dresd.  Loc.  8678  a.  a.  0.  Bl.  33  a. 

^)  Unter  Anleihewesen  ist  zu  verstehen :  Aufnahme  der  Anleihe, 
Verzinsung  derselben  und  event.  Tilgung  und  Ablösung. 


§  1.    Die  Amtsführung  Jacob  ßlasbalgs  1487  (bzw.  1488)  bis  1490.     59 

Teil  der  Finanzverwaltung  hat  er  überhaupt  als  erster  Ordnung 
gebracht  und  ihn  S3^stematisch  ausgebildet^).  Wie  bereits  oben 
gesagt,  hatte  man  früher  die  Zinsen  einfach  auf  staatliche  Ein- 
künfte angewiesen.  Die  Gläubiger  hielten  sich  unmittelbar  an 
diesen  schadlos,  die  Städte  kürzten  z.  B.  die  fälligen  Zinsen  ein- 
fach an  der  Jahrrente,  dem  Ungeld  und  sonstigen  der  Kammer- 
kasse schuldigen  Abgaben.  Das  schloß  natürlich  jede  geeignete 
Kontrolle  und  Buchführung  im  Staatshaushalte  aus ,  eine  Über- 
sicht über  die  Finanzlage  des  Staates  war  hier  von  vornherein 
unmöglich  gemacht.  Unter  Blasbalg  hörte  das  mit  einem  Schlage 
auf ;  von  jetzt  an  wurden  alle  Zinsen  von  der  Zentral- 
kasse gezahlt  und  demgemäß  im  „Hauptbuch"  registriert. 
Infolge  äußerst  exakter  Buchung  war  man  jetzt  jeden  Augen- 
blick in  der  Lage,  sich  über  die  Höhe  der  Anleihen,  Namen  der 
Gläubiger,  Bürgen  usw.  zu  orientieren.  Blasbalg  hatte  scharf 
erkannt,  wie  wichtig  bei  der  starken  Inanspruchnahme  des  öffent- 
lichen Kredits  genaueste  Buchführung  und  regelmäßige  Verzinsung 
war.  Er  wußte ,  daß  beides  für  die  Erhaltung  des  Kredits  un- 
erlässig  sei,  aber  auch  sonst  wollte  man  nicht  mit  der  ganzen 
Finanzwirtschaft  ins  Uferlose  geraten. 

Die  bunte  Eeihe  der  übrigen  Ausgabeposten:  Jahrgelder, 
Tilgung  alter  Schulden,  Tucheinkäufe  usw.  beweisen,  daß  in  der 
Tat  alles  von  der  „Kammerkasse"  gedeckt  worden  sein  muß. 

Die  Rechnung  Neujahr — Ostern  bringt  neben  zwei  größeren 
Zinsraten  besonders  rückständige  Soldgelder;  ein  größerer  Posten 
Handbüchsen,  aus  Nürnberg  bezogen,  wird  bezahlt.  Dann  hat 
die  Kammerkasse  den  Sold  für  ein  zweites  nach  Invocavit  1489 
abgehaltenes  Hofgericht  bezahlt.  Der  vierte  Bechnungsabschnitt 
enthält  als  wesentlichstes  das  zweite  große  Zinsregister. 
Walpurge,  erster  Mai,  ist  die  zweite  Eate  der  Zinsen  von  den 
Anleihen  fällig  gewesen.  Michaelis  und  Walpurge  bleiben  von 
nun  an  die  beiden  großen  Hauptzinstermine. 

Erst  nach  Abschluß  dieser  letzten  Teilrechnung  hat  Blas- 
balg noch  verschiedenes  in  die  Jahreshauptrechnung  eingesetzt, 
was  er  als  zusammengehörig  hat  besonders  hervorheben  wollen. 
Vor  allem  wird  aber  auch  hier  eine  möglichst  klare  Übersicht 
erwünscht  gewesen  sein.  Es  ist  zunächst:  „Ussgabe  in  diesem 
Jar  zu  Gebewde".  Besonders  für  das  Amt  Meißen^)  und  Sonnen- 
walde sind  größere  Zuschüsse  für  bauliche  Veränderungen  aus 
der  Kammerkasse  erforderlich  gewesen.  Die  Verbuchung  der 
durch  Blasbalg  gezahlten  Baugelder  ist  uns  als  Beweis  für  das 
streng   durchgeführte    Zentralkassensystem    äußerst    interessant. 


^)  Über  Anleihewesen  vgl.  ausführlich  Kap.  VH. 
2)  Im    Amt     Meißen    verursachte    namentlich    der     Schloßbau 
(Albrechtsburg)  größere  Ausgaben. 


60    Erster  Hauptteil.   Die  innere  Organisation  der  Finanzverwaltung. 

Früher  hätte  man  vorerst  die  Einkünfte  dieser  Ämter  aufgebraucht 
und  nur  das  Fehlende  bei  der  Zentralkasse  entnommen.  Viel 
rationeller  hatten  jetzt  die  Einkünfte  der  Ämter  ungeschmälert 
einzugehen;  außerordentliche  Ausgaben  wurden  auch  für  die 
Ämter  von  der  Zentralkasse  gedeckt.  Dieser  Position  folgt  dann : 
„Ussgabe  in  diesem  Jar  uf  bergwerck".  Es  sind  die  gezahlten 
Zubußen,  die  sonst  allerdings  zum  größten  Teil  gleich  in  den 
Bergrechnungen  in  Abzug  gebracht  wurden. 

Mit  den  Einzelheiten  der  „Hofverwaltung"  hatte  der  oberste 
Finanzbeamte  jetzt  nicht  mehr  so  viel  zu  tun.  Man  hatte  er- 
kannt, daß  dieses  Amt  mit  den  unzähligen  Details  die  oberste 
Finanzverwaltung  unter  Mergenthai,  Guntherode  und  Talner  ganz 
unnötig  und  zum  Nachteil  belastet  hatte.  Für  die  „Kammer 
in  Dresden"  gab  es  nunmehr  besondere  Beamte.  Blasbalg 
hatte  nur  die  nötigen  Gelder  nach  dort  zu  senden  und  sonstige 
Rechnungen  für  den  Hof  zu  begleichen,  wenn  sie  an  die  Zentral- 
kasse gewiesen  wurden.  In  bar  hat  er  in  diesem  Jahre 
6654  guld.  8  gr.  8  Pf.  nuwe  nach  Dresden  geschickt.  Es  heißt 
auf  S.  46a  des  „Ausgabebuches":  „In  meins  gnedigen  herrn  hof 
gein  dressden  in  dem  Jar  geschickt  Innhalt  Zcweyer  quitancien 
des  kammerschreibers  hiebei".  Außerdem  wurde  unmittelbar  durch 
die  Kammer  in  Leipzig  bezahlt  z.  B.,  was  der  Geleitsmann  Simon 
Thuemirnicht  von  Leipzig  während  seiner  Tätigkeit  als  herzog- 
licher Küchenmeister  in  Großenhain  und  anderen  Hof  lagern  für 
die  Unterhaltung  der  Küche  und  der  Hofleute  gebraucht  hatte, 
ferner  die  Fastenspeisen,  die  Simon  Breutigam  nach  Großenhain 
geliefert  hatte. 

Die  Landeszentralkasse  ist  auch  zugleich  oberste  Kriegs - 
kasse  ^)  gewesen.  Die  1488 — 1489  für  die  Söldner  verausgabten 
Gelder  sind  ziemlich  hoch  gewesen:  „Ausgabe  In  dem  Jare  uf 
die  Soldner  u.  fussknecht  der  Kriegeslouft  halben  aufgenommen : 
7727  guld.  12  gr.  1  Pf.  1  h.".  Dabei  verweist  das  Ausgabe- 
buch auf  die  darüber  geführten  Spezialregister  und  die  über 
die  Zahlungen  jedenfalls  seitens  der  Registerführer  erteilten 
Quittungen.  Nach  Summierung  der  Ausgaben  des  ganzen 
Jahres  „ussgeslossen  die  gemeyne  ussgabe"  wird  das  Ausgabe- 
buch geschlossen.  „Die  Gemeyne  Ausgabe  in  dem  Jare"  ist 
in  einem  besonderen  Buch  zusammengeschrieben;  sie  setzt  sich, 
wie  schon  oben  angedeutet,  in  der  Hauptsache  zusammen  aus 
Zehrungsgeldern ,  Boten-,  Arbeits-  und  Fuhrlöhnen ,  kleineren 
Einkäufen  usw. 

Auf  den  beiden  Schlußblättern  der  „Jahreshauptrechnung" 
ist   die   Bilanz    des  Jahres    aufgestellt.     Die    Gesamtsumme    der 


^)  Allerdings  nicht  für  die  österreichisch-ungarischen  und  nieder- 
ländischen Unternehmungen,  wie  wir  später  sehen  werden. 


§  1.    Die  Amtsführung  Jacob  Blasbalgs  1487  (bzw.  1488)  bis  1490.    61 

Ausgaben  beträgt  „87  495  guld.  20  gr.  1  h."  Der  Schluß  der 
Bilanz  lautet:  „So  habe  ich  enpfangen  und  ist  meine  Inname 
mit  den  21000  gülden  Im  vorrath  blieben,  wie  davor  stehet: 
71 872  guld.  11  gT.  8  Pf.  Und  also  nach  sollicher  meiner 
enpfahunge,  Inname  und  itzt  gemelter  aussgabe  bleibt  mir  mein 
gned.  herre  schuldigk  15  623  guld.  8  gr.  8  Pf.  1  h.".  Eine  ganz 
beträchtliche  Summe  hatte  also  Blasbalg  vorstrecken  müssen, 
um  die  Ausgaben  decken  zu  können  •,  nach  erfolgter  Rechnungs- 
legung ließ  sie  ihm  der  Herzog  vom  „Steuergeld"  zurückzahlen. 
Es  mag  vorläufig  nur  diese  Tatsache  konstatiert  werden,  von 
der  Vereinnahmung,  Verwaltung  und  Verwendung  der  Steuer- 
gelder wird  später  ausführlich  die  Rede  sein.  Die  Landeszentral- 
kasse  war  jedenfalls  nicht  mit  ihrer  Kassierung  und  Verwaltung 
betraut. 

Nachdem  wir  so  die  Tätigkeit  der  Kammer  in  Leipzig,  der 
obersten  Zentralkasse  und  Rechnungsbehörde  des  Territoriums, 
durch  ein  volles  Jahr  verfolgt  haben,  werden  wir  sagen  dürfen, 
daß  das  Amt  Blasbalgs  kein  leichtes  und  einfaches  gewesen  ist, 
zumal  da  von  Blasbalg  der  ganze  Verwaltungsapparat  der  Zentral- 
finanzbehörde erst  eigentlich  organisiert  und  ausgebildet  werden 
mußte.  Es  bedurfte  der  Energie  eines  ganzen  Mannes ,  der  in 
Buchführung  und  Rechnungswesen  sehr  erfahren  und  gebildet 
war,  und  der  zugleich  auch  ein  großes  Verwaltungsgeschick  und 
Organisationstalent  besaß.  Eine  ganz  enorme  Arbeitslast  war  mit 
der  Verwaltung  dieses  obersten  Finanzamtes  verbunden ,  vor 
allem  die  Schreibarbeit  war  sehr  beträchtlich.  Abgesehen  von 
der  Buchführung  in  der  Kammer  selbst  hatte  natürlich  Blasbalg 
eine  äußerst  ausgedehnte  Korrespondenz  in  erster  Linie  mit  den 
Herzögen  und  dem  Obermarschall ,  dann  aber  auch  mit  allen 
übrigen  Beamten  der  einzelnen  Spezialkassen  zu  erledigen,  und 
den  sonstigen  Personen,  die  mit  der  sächsischen  Finanzverwaltung 
zu  tun  hatten.  Das  meiste  und  wichtigste  von  diesen  Arbeiten 
ist  bestimmt  von  Blasbalg  allein  geleistet  worden ;  was  für  Hilfs- 
personal ihm  zur  Verfügung  gestanden  hat,  ist  nicht  genau  zu 
ermitteln.  Es  ist  anzunehmen,  daß  er  sich  einen  oder  mehrere 
Schreiber  gehalten  hat,  einen  wesentlichen  Anhaltspunkt  geben 
uns  die  Akten  allerdings  dafür  nicht.  In  den  Jahreshaupt- 
rechnungen  wird  nur  des  öfteren  Blasbalgs  Knecht  erwähnt  ^), 
der  Botendienste  verrichtet.  Schreiber  oder  Unterbeamte  der 
Kammer  in  Leipzig  sind  aber  wohl  die  Personen  gewesen ,  die 
Blasbalg  auf  seinen  Reisen  nach  dem  Schneeberg  begleiteten, 
oder  die  sonst  bei  ihm  waren,  wenn  er  einen  „Tag"  besucht 
oder  auf  Befehl  des  Obermarschalls  in  Geschäften  nach  Dresden 


1)  Unter  Wiedebach  sind  Schreiber  des  Rentmeisters  dann  mehr- 
fach erwähnt. 


I 


62    Erster  Hauptteil.   Die  innere  Organisation  der  Finanz  Verwaltung. 

kommt  ^).  Ob  ein  solcher  Schreiber  oder  Gehilfe  Blasbalgs  vom 
Herzog  bezahlt  wurde,  ist  sehr  zweifelhaft;  in  der  Jahresrechnung 
wenigstens  findet  sich  keine  entsprechende  Ausgabe,  auch  in 
den  Zeiten  des  Landrentmeisters  Wiedebach  nur  an  einer  ein- 
zigen Stelle.  Es  besteht  allerdings  auch  die  Möglichkeit,  daß 
derartige  Beamte  vom  Leipziger  Geleitsamt  oder  Amt  besoldet 
wurden,  wenn  sie  gleichzeitig  für  ein  solches  mitbeschäftigt 
waren.  Staatlicherseits  wurden  selbstverständlich  alle  Kosten 
getragen  für  die  Schreibermaterialien  2)  ^  die  in  der  „Kammer" 
verbraucht  wurden.  Wie  diese  überhaupt  allen  Verwaltungs- 
behörden geliefert  wurden.  Vergütet  bekam  Blasbalg  auch  alle 
Spesen  der  Eeisen,  die  er  im  Interesse  des  Herzogs  bezüglich 
der  Kammer  unternahm^). 

Wie  bei  dem  Vorbesprochenen  ist  auch  betreffs  der  Gehalts- 
frage Blasbalgs  keine  volle  Klarheit  zu  gewinnen.  Der  Bedeutung 
der  Stellung  dieses  hohen  Einanzbeamten  gemäß  erwartet  man 
doch  zunächst  eine  entsprechende  feste  Besoldung,  wie  es  bei 
den  Hofrichtern,  Berghauptleuten  usw.  üblich  war.  Nirgends  ist 
aber  in  den  Rechnungen  von  einem  Gehalt  Blasbalgs  oder  seines 
Nachfolgers,  des  Hentmeisters  v.  Wiedebach,  auch  nur  die  Spur 
zu  finden.  Andererseits  ist  es  aber  ganz  selbstverständlich,  daß 
Blasbalg  ein  so  verantwortungsvolles  und  schweres  Amt  keines- 
falls lediglich  als  „Ehrenamt"  verwaltet  hat,  nur  hat  er  kein 
Fixum  dafür  bezogen.  Gleich  wie  bei  anderen  hohen  Staats-  und 
Hofbeamten,  z.  B.  dem  Obermarschall,  Hofmeister,  Kanzler  usw., 
wird  auch  Blasbalg  gegenüber  eine  Entlohnung  durch  Belehnungen, 
Übertragung  einträglicherDomänenverwaltungen  usw.  stattgefunden 
haben*).  Außerdem  brachte  aber  schon  das  Zehntamt,  welches 
seit  damals  stets  in  den  Händen  des  obersten  Finanzbeamten 
war,  Blasbalg  reiche  Einnahme  durch  den  Silbervertrieb,  den  er 
zu  besorgen  hatte;  1488 — 89  betrug  die  dafür  bezogene  Tantieme 
zirka  540  Gulden  0).  Ganz  unzweifelhaft  fiel  aber  auch  direkt 
bei  der  Zentralkassenverwaltung  selbst  genügend  für  einen  solchen 
Finanzmann  ab.  Sicherlich  hat  Blasbalg  bei  den  zahlreichen  Geld- 
und  Wechselgeschäften    Profit    gemacht ,    für    uns    natürlich  aus 


»)  Vgl.  H.St.A.  Dresd.  Loc.  8678  a.  a.  0.  Bl.  57a:  „8  guld.  19  gr. 
Jacoff  blassbalg  in  7  tagen  vertzert  mit  5  person,  4  wagenpf erden 
und  eym  Reisigen  pferde  von  liptzk  und  zu  dressdenn,  als  yn  der 
obermarschalk  dinstag  nach  oculi  dahin  beschieden  hadte." 

2)  Die  Ausgaben  für  das  Papier  waren  gar  nicht  unbedeutend, 
man  bezog  es  stets  in  größeren  Mengen  aus  Ravensburg  über  Nürnberg. 

^)  Zahlreiche  Posten  von  Zehrungsgeldern  für  JBlasbalg  finden 
sich  sowohl  in  der  „Hauptrechnung "  als  auch  in  den  „Schneeberg. 
Bergrechn.".     Beides  a.  a.  0.! 

^)  Der  spätere  Rentmeister  Georg  v.  Wiedebach  verwaltete  z.  B. 
das  Amt  Leipzig. 

^)  Vgl.  H.St.A.  Dresd.  Loc.  4508:  „Schneeberg.  Bergrechn.  a.  a.  0." 


§  1.    Die  Amtsführung  Jacob  Blasbalgs  1487  (bzw.  1488)  bis  1490.     63 

den  E/echnungen  nicht  mehr  ersichtlich,  er  liegt  in  den  runden 
Summen ,  die  hier  verbucht  werden.  Auch  bei  der  Kassierung 
der  größeren  Einnahmen ,  wie  Ungeld ,  Steuern  usw. ,  wird  er 
nicht  leer  ausgegangen  sein.  Neben  dem  realen  Gewinn  ist  aber 
sicherlich  auch  der  ideelle  Wert  und  Vorteil,  der  mit  der  Über- 
nahme einer  solchen  Stellung  verknüpft  war,  von  Blasbalg  hoch 
angeschlagen  worden^).  Das  Amt  des  obersten  Leiters  des 
Finanzwesens  war  ein  Vertrauens-  und  Ehrenposten,  wie  es  aus- 
geprägter keinen  geben  konnte ,  namentlich  wenn  man  die  be- 
sonderen Verhältnisse  und  Anschauungen  der  damaligen  Zeit  in 
Rechnung  zieht. 

"Welches  war  nun  die  Stellung  dieses  höchsten  Finanzamtes 
im  Verwaltungskörper  des  Staates,  in  welchem  Verhältnis  stand 
Blasbalg  zu  den  übrigen  Leitern  der  Zentralregierung,  besonders 
zum  Obermarschall?  Wie  in  früheren  Zeiten,  so  waren  auch 
jetzt  noch  unter  Blasbalg  bei  der  Aufstellung  der  großen  Berg- 
rechnungen auf  dem  Schneeberg,  der  Generalabrechnung  der 
Ämter  usw.  herzogliche  ßäte  und  Beisitzer  zugegen :  in  erster 
Linie  stets  der  Obermarschall,  der  Hofmeister  und  der  Kanzler. 
Man  hielt  eben  damit  an  der  alten  Tradition  fest.  Wichtig  und 
allein  ausschlaggebend  war  aber  doch,  daß  jetzt  die  eigentlich 
praktische  Führung  der  Kassen-  und  Eechnungsgeschäfte  in  den 
Händen  eines  fachkundigen  Finanzmannes  lag. 

In  dem  Einnahmebuch  finden  wir  hinter  jedem  Ausgabe - 
posten,  soweit  es  nötig  ist,  vermerkt,  auf  Veranlassung  wessen 
eine  jede  Zahlung  geleistet  ist,  stets  mit  dem:  „ufp  schrifft" 
oder  „uff  bevel"  der  Herzöge,  des  Obermarschalls,  des  Kanzlers, 
des  Hofmeisters  usw.  In  den  meisten  Fällen  „auf  Befehl  des 
Obermarschalls".  Die  ganze  Ausgabe  wir  tschaft  wurde  aus- 
nahmelos durch  die  Zentralkasse  besorgt,  alle  Zahlungen  mußten 
daher  bei  ihr  angewiesen  werden.  Als  Beleg  und  zum  Ausweis 
mußte  natürlich  gebucht  werden,  durch  wen  angewiesen  worden 
war;  so  wußte  man  stets,  an  wen  man  sich  bei  eventuellen 
Differenzen  zu  halten  hatte.  Daß  der  Obermarschall  dabei  am 
häufigsten  genannt  wird,  ist  natürlich,  denn  er  war  der  höchste 
Beamte,  der  höchste  Verwaltungsbeamte  des  Territoriums  über- 
haupt. Er  war  für  alle  Maßnahmen  dem  Herzog  verantwortlich. 
An  ihn  wird  man  sich  am  häufigsten  bei  Zahlungen  gewandt 
haben ;  bei  ihm  lag  daher  jedenfalls  auch  die  letzte  Entscheidung 
Über  die  Ausgaben  usw.,  ebenso  über  die  sonstigen  Maßnahmen 
der   Finanzbehörde.      Blasbalg    hatte    zunächst    nur    die    Kasse 


^)  Ein  derartiges  Moment  war  auch  bei  den  süddeutschen  Kauf- 
leuten, die  sich  solche  Stellungen  vom  Kaiser  übertragen  ließen,  stark 
mitwirkend,  namentlich  bei  den  Wolffs,  aber  auch  bei  den  anderen, 
vgl.  darüber  Ehrenberg:  „Zeitalter  der  Fugger"  Bd.  I. 


64    Erster  Hauptteil.    Die  innere  Organisation  der  Finanzverwaltung. 

der  Zentrale  zu  verwalten  und  für  genaue  Buchführung  über  den 
Staatshaushalt  zu  sorgen,  er  hatte  aber  nicht  eigentlich  zu  be- 
stimmen, in  welcher  Weise  die  Staatsmittel  Verwendung  finden 
sollten.  Beratend  wird  er  aber  auch  hier  indirekt  einen  großen, 
vielleicht  oft  entscheidenden  Einfluß  auf  den  Gang  der  Finanz- 
wirtschaft geübt  haben  ^).  Man  wird  daher  sagen  dürfen : 
Mochte  auch  der  Obermarschall  eine  gewisse  Ober- 
aufsicht und  Oberleitung  über  das  höchste  Finanz- 
amt haben,  praktisch  war  doch  wohl  der  Verwalter 
der  Zentralkasse  der  eigentliche  Leiter  der  ge- 
samten   Finanzwirtschaft. 

Wie  vorher  ausgeführt,  lag  vor  allem  der  technische  Teil  der 
Finanzverwaltung  in  den  Händen  Blasbalgs ,  und  das  eben  war 
doch  gerade  damals  das  Wichtigste.  Wie  in  späteren  Jahren  der 
Landrentmeister  v.  Wiedebach,  so  hat  anscheinend  auch  Blasbalg 
seine  Jahreshauptrechnung  unmittelbar  dem  Fürsten  gelegt,  und 
zwar  in  Dresden,  wie  wir  aus  der  Buchung  der  Zehrungsgelder, 
die  Blasbalg  nach  dort  verbraucht  hat,  ersehen  können. 

Es  war  nötig ,  die  erste  uns  vollständig  erhaltene  Jahres- 
hauptrechnung Blasbalgs  :  1488— -1489  so  eingehend  zu  besprechen, 
weil  sich  in  ihr  am  prägnantesten  die  Organisation  der  gesamten 
Zentralfinanz  Verwaltung,  wie  sie  von  Jacob  Blasbalg  geschaffen 
und  ausgebildet  worden  ist,  ausdrückt.  Und  weil  das  von  diesem 
Finanzmanne  eingerichtete  System  absolut  vorbildlich  und  muster- 
gültig gewesen  ist  für  die  oberste  Finanzverwaltung  in  der 
nächsten  Zeit.  Namentlich  die  ganze  Art  und  Weise  der  Buch- 
führung ist  von  Blasbalgs  Nachfolgern  fast  ohne  jede  Änderung 
beibehalten  worden. 

Das  Ende  des  nächsten  Kechnungsjalires  hat  Blasbalg  nicht 
mehr  erlebt,  im  Frühjahr  1490  hat  der  Tod  dem  arbeitsreichen 
und  vielbewegten  Leben  dieses  Mannes  ein  Ziel  gesetzt  2).  Ein 
genauer  Termin  für  den  Tod  Blasbalgs  läßt  sich  leider  nicht 
angeben,  es  ist  nur  sehr  wahrscheinlich,  daß  er  kurz  vor  Judica 
1490  gestorben  ist^). 


1)  Es  war  mehr  die  offiziell-formelle  Zustimmung  der  Regierung, 
die  vom.  Obermarschall  erteilt  wurde.  Man  wird  doch  bei  allen  Maß- 
nahmen, namentlich  für  alle  Ausgaben,  die  man  beschloß,  den  Ver- 
walter der  Zentralkasse  gehört  und  sich  in  der  Hauptsache  nach 
seinem  Gutachten  gerichtet  haben. 

2)  Vgl.  G.  Wustmann:  Gesch.  Leipzigs  1905. 

®)  Vgl.  Leipz.  Ratsarch. :  „Acta,  sehr  alte  Nachrichten  und  Be- 
fehle usw."  a.  a.  0.  Vgl.  dann  auch  H.St.A.  Dresd.  Loc.  8678  a.  a.  0. 
Bl.  66—77. 


§  2.  Die  Interimsverwaltung  Blasbalgs  Erben— Caspar  v.  Sals  usw.    65 

§   2. 

Die  Interimsverwaltung  Blasbalgs  Erben— Caspar  von  Sals— 

ApoUonia  Blasbalg. 

Während  der  dritten  Eechnungsperiode  :  Neujahr — Ostermarkt 
1490  war  Blasbalg  gestorben.  Die  Abrechnung  der  I.  Ungeld- 
rate  (Neujahrsmarkt)  war  vorüber,  und  auch  die  große  Ämter- 
verrechnung hatte  er  noch  vorgenommen:  Conversio  Pauli.  Ab- 
gesehen von  den  großen  Bergrechnungen,  die  noch  abgeschlossen 
werden  mußten,  war  aber  der  Geschäftsgang  der  Landeszentral- 
kasse  wie  gewöhnlich  gerade  in  diesem  Vierteljahr  ziemlich  still, 
und  von  den  Erben  Blasbalgs  konnten  die  Geschäfte  ohne  sonder- 
liche Schwierigkeiten  bis  zum  Ostermarkt  (Sonntag  Jubilate) 
weitergeführt  werden  ^j.  Für  den  Ostermarkt,  den  wichtigsten 
der  großen  Zahltermine  der  Zentralkasse,  für  welchen,  wie  wir 
sahen,  in  der  Jahresrechnung  ein  besonderer  Abschnitt  sowohl 
im  „Einnahme-"  als  auch  im  „Ausgabebuch"  reserviert  war, 
mußte  man  aber  unbedingt  wieder  jemand  haben,  der  imstande 
war,  die  Verwaltung  der  Kammer  in  Leipzig  in  der  hergebrachten 
Weise  und  im  vollen  Umfange  weiterzuleiten.  -Es  mag  nun  wohl 
nicht  leicht  gewesen  sein,  einen  geeigneten  Mann  zu  finden,  dem 
man  mit  Hoffnung  auf  Erfolg  dies  hochbedeutsame  Amt  über- 
tragen und  dauernd  zum  Nachfolger  Blasbalgs  designieren  konnte. 
Gar  zahlreich  und  hoch  waren  die  Anforderungen,  die  man  an 
den  Leiter  der  obersten  Finanzbehörde  damals  stellte  und  stellen 
mußte. 

Man  behalf  sich  vorerst  mit  einem  Provisorium.  Vor 
der  endgültigen  Regelung  der  Frage  der  Nachfolgerschaft  Blasbalgs 
wurde  zunächst  der  Zehntschreiber  vom  Schneeberg  Caspar 
von  Sals  ^)  mit  der  Führung  der  Geschäfte  betraut.  Als  landes- 
herrlicher Beamter  in  der  Bergverwaltung  tätig,  war  er  fest  be- 
soldet. Seit  1484  hatte  er  unter  Blasbalg  gearbeitet,  der  in 
diesem  Jahr  durch  die  Übernahme  des  Zehntamts  sein  unmittel- 
barer Vorgesetzter  geworden  war.  Warum  man  gerade  Sals 
wählte,  ist  leicht  erklärlich :  er  war  als  Zehntschreiber  natürlich 
im  Buchführungs-  und  Rechnungswesen  geübt.  Vor  allem  wollte 
man  wohl  aber  einen  Mann  haben,  der  auch  das  wichtige  Ober- 
zehntamt des  Schneeberges  vertretungsweise  mit  verwalten  konnte. 
Die  Wahl  Sals'  zeigt  uns  deutlich,  wie  großen  Wert  man  darauf 
legte,  daß  die  Verwaltung  der  Zentralkasse  und  des  Oberzehnt- 
amtes stets  in  einer  Hand  vereinigt  war.  So  übernahm  denn 
Caspar  von  Sals  die  Leitung  des  obersten  Finanzamtes  am  2.  Mai 


1)  Vgl.  Leipz.  Ratsarch.:    „Acta,  sehr  alte  Nachrichten  und  Be- 
fehle usw.«  XL?  G.  2. 

2)  Vgl.  Hoppe  a.  a.  0.  p.  53. 

Puff,   Die  Finanzen  Albrechts  des  Beherzten.  5 


QQ    Erster  Hauptteil.   Die  innere  Organisation  der  Finanzverwaltung. 

1490  und  führte  das  Rechnungsjahr  1489 — 1490  am  8.  Mai  zu 
Ende  ^).  Nach  dem  „Hauptbuch"  ^)  könnte  es  scheinen,  als  hätte 
er  die  Verwaltung  in  dieser  letzten  Woche  nicht  auf  sein  eigenes 
Konto  geführt.  Sals  besorgte  zwar  alle  Kassengeschäfte,'  so 
rechnet  er  das  TJngeld  mit  den  Ernestinern  ab^),  die  Bilanz  ist 
aber  für  das  ganze  Jahr  zwischen  Blasbalgs  Erben  einerseits 
und  dem  Herzog  andererseits  aufgestellt  *)  und  zwar  am  üblichen 
Termine.  Die  offizielle  Abrechnung  von  1489 — 1490  ist  erst  im 
Juli  1490  in  Dresden  erfolgt.  Am  2.  Juli  1490  begibt  sich 
Caspar  von  Sals  auf  schriftlichen  Befehl  des  Herzogs  zur  Rech- 
nungslegung nach  Dresden.  Die  Regelung  der  Angelegenheit 
erfordert  einen  Aufenthalt  von  sieben  Tagen  in  der  Residenz  ^). 
Am  6.  Juli  1490  wird  schließlich  durch  Herzog  Georg,  der  in 
Vertretung  seines  Vaters  die  Jahreshauptrechnung  abgenommen 
hat,  eine  Generalquittungsurkunde  für  Caspar  von  Sals  und  Blas- 
balgs Erben  ausgestellt^).  Der  Herzog  bestätigt  und  anerkennt 
in  dieser  Urkunde  folgendes :  Caspar  von  Sals  hat  von  des  ver- 
storbenen Jacob  Blasbalgs  ^),  Bürgers  und  Zehntners  von  Leipzig 
und  von  seinetwegen  dem  Herzog  Rechnung  getan  von  allen 
näher  bezeichneten  Ausgaben  und  Einnahmen  der  Kammer  zu 
Leipzig  „ussgeschlossen  die  Stewer".  Die  Blasbalgsche  Rechnung 
habe  eingesetzt  Sonnabend  vor  Cantate  im  89.  Jahr  und  geendet 
Sonnabend  vor  Jubilate  1490  mit  einem  Guthaben  von  17  724  guld. 
4  gr.  8  Pf.  V2  h.  für  den  Herzog.  Sals'  Rechnung  sei  gelaufen 
von  Sonnabend  vor  Jubilate  bis  Sonnabend  vor  Cantate  .1490 
(also  1. —  8.  Mai),  und  Sals  sei  dem  Herzog  noch  1910  guld.  10  gr. 
8  Pf.  1  h.  schuldig.  Insgesamt  beträgt  also  das  Plus  dieser  Haupt- 
rechnung 19  634  guld.  15  gr.  5  pf.,  d.  i.  aber  auf  den  Heller 
die  gleiche  Summe,  welche  die  Bilanz  des  „Hauptbuches"  bringt, 
nur  daß  dort  gesagt  ist,  daß  Blasbalgs  Erben  allein  sie  zu  zahlen 

')  Vgl.  Leipz.  Ratsarch. :  „Acta,  sehr  alte  Nachrichten  und  Be- 
fehle usw."  XLV  G.  2.  Quittungsurkunde  Herzogs  Georg  ausgestellt 
für  Caspar  von  Sals  und  Blasbalgs  Erben ;  dort  heißt  es :  „.  .  .  und 
Caspar  von  Säle,  des  Rechnung  sich  Sonnabendt  vor  dem  Sontage 
Jubilate  anfehet  und  Sonnabendt  v^or  Cantate  besleust;"  nach  dem 
„Hauptbuch"  läuft  die  Rechnung:  Sonntag  Jubilate  —  Sonntag  vor 
Cantate. 

'^)  Vgl.  H.StA.  Dresd.  Loc.  8678  a.  a.  0. 

"■)  Vgl.  ebenda  Bl.  84  a. 

*)  Vgl.  ebenda  Bl.  101.  Es  heißt  dort:  „Und  also  nach  Inname 
und  ussgabe  aller,  so  bliben  blassbalgs  erben  m.  g.  H.  hertzog  Albrecht 
hie  schuldig  19634  rh.  guld.  15  gr.  5  Pf.  ald." 

^)  Vgl.  H.St.A.  Dresd.  Loc.  8678  Bl.  117.  Aufrechnung  der  Zehrungs- 
gelder  des  Caspar  von  Sals  und  seiner  Begleitung  für  die  Reise  von 
Leipzig  bis  Dresden  und  zurück  und  für  den  dortigen  Aufenthalt. 

®)  Vgl.  Leipz.  Ratsarch.:  „Acta,  sehr  alte  Nachrichten  und  Be- 
fehle" XLV  G.  2  p.  35  ff. 

'')  Hier  ist,  wie  aus  dem  folgenden  hervorgeht,  auch  die  Zeit  mit 
eingeschlossen,  in  der  Blasbalgs  Erben  die  Kassen  geführt  haben. 


§  2.  Die  Interimsverwaltung  Blasbalgs  Erben— Caspar  v.  Sals  usw.    67 

hätten.  Aus  der  vorliegenden  herzoglichen  Quittungsurkundö 
geht  aber  unzweifelhaft  hervor,  daß  Caspar  von  Sals  in 
der  Tat  in  der  letzten  Woche  die  Zentralkasse  auf 
eigene  Rechnung  verwaltet  hat.  Die  von  Blasbalgs 
Erben  herauszuzahlende  Summe  beläuft  sich  auf  17  724  guld. 
4  gr.  8  Pf.  V2  h.  (vgl.  oben!),  und  es  wird  ihnen  auch  nur 
über  diese  Summe  Quittung  erteilt:  und  zwar  der  Witwe,  allen 
Erben  und  Erbnehmern.  Blasbalgs  Erben  hatten  ausgezahlt 
1.  nach  Judica  1490  20  333  guld.  12  gi\  6  Pf.  auf  Befehl  des 
Herzogs  und  seiner  Räte  an  den  Rat  der  Stadt  Leipzig,  2.  nach 
dem  Ausgang  des  Ostermarktes  4900  rh.  guld.  an  Caspar  von  Sals. 
Also  hatten  die  Blasbalgs  7509  guld.  7  gr.  7  Pf.  IV2  h.  mehr 
gezahlt  als  sie  nach  der  Jahreshauptrechnung  schuldig  waren. 
In  der  Quittungsurkunde  ist  dies  ausdrücklich  festgestellt  und 
bestimmt,  daß  es  gleich  an  dem  abgerechnet  werden  soll,  was 
sonst  Blasbalg  dem  Herzog  noch  schuldig  war,  nämlich  an  Steuer- 
geldern 1).  Dem  Caspar  von  Sals  wird  für  die  gelegte  Rechnung 
Decharge  erteilt.  Die  1910  guld.  10  gr.  8  Pf.  1  h.  bleibt 
Sals  dem  Herzog  schuldig,  er  behält  nämlich  das  Geld  einfach 
in  der  Kasse.  Quittung  und  Decharge  wird  aber  von  Georg  nur 
mit  Vorbehalt  erteilt.  Hat  Herzog  Albrecht  nach  seiner  Rück- 
kehr (nämlich  aus  den  Niederlanden)  innerhalb  eines  halben 
Jahres  noch  irgendwelche  Ausstellungen  an  der  Rechnung  zu 
machen,  so  sind  die  Rechnungsführer  zur  Rechenschaft  ver- 
pflichtet. 

Die  Blasbalgs  hatten  nur  4900  guld.  direkt  an  Sals  gezahlt, 
die  andere  Summe  zunächst  an  den  Leipziger  Rat,  von  diesem 
muß  aber  dann  an  Sals  wiederum  gezahlt  worden  sein,  was  noch 
an  den  17  724  guld.  4  gr.  8  Pf.  V2  h.  fehlte,  denn  auf  dem 
ersten  Blatt  der  neuen  Jahreshauptrechnung:  1490 — 1491  ist 
diese  Summe  als  bei  der  Kasse  eingegangen  gebucht^).  Der 
Gang  der  Rechnungsablage  des  obersten  Finanzamtes,  wie  er 
sich  aus  dem  für  diesen  einen  Fall  einmal  gut  erhaltenen  Akten- 
material darstellt,  ist  hier  etwas  breiter  behandelt  worden,  weil 
wir  ihn  wohl  als  typisch  ansehen  dürfen. 

1490 — 1491  ist  die  Verwaltung  der  Landeszentralkasse  nach- 
einander in  drei  verschiedenen  Händen  gewesen.  Nach  dem 
Ostermarkt  1490  behielt  Caspar  von  Sals  die  Leitung  des  höchsten 


')  Blasbalg  hatte,  wie  bereits  oben  bemerkt,  in  Gemeinschaft  mit 
dem  Rate  zu  Leipzig  die  Steuer  eingenommen;  von  diesen  Steuer- 
geldern hatte  er  dem  Herzog  noch  eine  größere  Summe  zu  zahlen 
gehabt.  Über  die  von  selten  Blasbalgs  Erben  in  dieser  Angelegenheit 
erfolgte  Zahlung  ist  am  8.  Juli  1490  in  Dresden  von  Herzog  Georg 
gleichfalls  eine  Quittungsurkunde  ausgestellt  worden.  Vgl.  Leipz. 
Katsarch. :  „Acta,  sehr  alte  Nachr.  usw."  XLV  G.  2. 

2)  Vgl.  H.St.A.  Dresd.  Loc.  8678  Bl.  103. 

5* 


^8     Erster  Hauptteil.   Die  innere  Organisation  der  Finanz  Verwaltung. 

Finanzamtes.  Und  zwar  ist,  wie  man  auf  den  ersten  Blick 
aus  der  von  ihm  aufgestellten  Hauptreclinung  ersieht,  die  Ver- 
waltung dieser  Behörde  völlig  im  Sinne  Blasbalgs  weitergeführt 
worden.  Aus  diesem  Grunde  erübrigt  sich  also,  näher  auf  die  Ver- 
waltung einzugehen.  Lediglich  betreffs  der  Oberzehntamts  Verwaltung 
sei  bemerkt,  daß  Sals  alles  Silber  nur  aufgekauft,  nicht  aber 
verkauft  hat.  Das  Rohsilber  wurde  einstweilen  liegen  ge- 
lassen ^).  —  Mitten  in  der  zweiten  Rechnungsperiode  (Michaelis — 
Neujahrsmarkt)  rechnet  Sals  die  Zentralkasse  ab,  —  am  21.  No- 
vember 1490  ist  die  Salssche  Verwaltung  zu  Ende''^). 

Die  näheren  Umstände,  welche  seinen  Rücktritt  oder  seine 
eventuelle  Amtsentsetzung  veranlaßt  haben,  sind  nicht  bekannt. 
Am  21.  November  schließt  er  das  Ausgabe-  und  Einnahmebuch 
und  zieht  die  Bilanz :  „Unde  also  nach  Innahme  und  ussgabe 
Bleibe  ich  meinem  gned.  herrn  Schuldigk  802  guld.  10  Pf.,  sal 
der  Gleitzman  Thumirnicht  von  meinent  wegen  uffs  nawe  Jar 
schirst  beczalen"  ^).  Die  Zahlung  ist  auch  pünktlichst  erfolgt: 
Der  erste  Posten  in  der  Fortsetzung  des  Einnahmebuches  sind 
die  802  guld.  10  Pf.  ^).  Caspar  von  Sals  hat  für  seine  Tätig- 
keit als  stellvertretender  Leiter  der  obersten  Kasse  eine  Extra- 
gratifikation bekommen,  es  wurden  ihm  nach  Befehl  des  Ober- 
marschaUs  40  guld.  „zcu  solde"  bezahlt '"»).  Gerade  diese  Zahlung 
des  Bargehaltes  ist  aber  bezeichnend  für  die  Stellung  Sals'. 
Caspar  von  Sals  hatte  sein  Amt  niedergelegt,  ob  auf  eigenen 
Wunsch  oder  aus  irgendwelchen  anderen  Gründen  ^)  konnte  nicht 
entschieden  werden,  so  viel  aber  steht  fest,  er  ging  nicht,  um 
einem  für  dauernd  neuernannten  obersten  Pinanzverwalter  Platz 
zu  machen.  Noch  hatte  man  nicht  eine  geeignete  Persönlichkeit 
für  dies  Amt  gefunden,  man  mußte  sich  auch  jetzt  noch  einmal 
mit  einer  provisorischen  Verwaltung  behelfen.  Die  Landes- 
zentralkasse  wurde  übernommen  von  Apollonia  Blasbalg  ^),  der 
Witwe  des  ersten  großen  Finanzmannes  des  albertinischen 
Sachsens.  Wir  besitzen  leider  keinerlei  Akten,  die  uns  die  so 
erwünschte  nähere  Aufklärung  darüber  zu  geben  vermöchten. 
Selbstverständlich  hat  erst  recht  Apollonia  Unterbeamte  oder 
Schreiber  zur  Seite  gehabt;  von  einer  Frau  hätten  ja  nament- 
lich die  umfangreichen  Schreibgeschäfte,  die  mit  der  Buchführung 


1)  Vgl.  H.StA.  Dresd.  Loo.  8678  Bl.  104  a,  115  und  124. 

2)  Ebenda  Bl.  116  a. 

3)  Ebenda  Bl.  116  a. 
*)  Ebenda  Bl.  120. 
5)  Ebenda  Bl.  130. 

^)  Sals  hätte  jedenfalls  für  länger  überhaupt  nicht  die  zahlreichen 
Geschäfte  des  obersten  Finanzamtes  führen  können,  da  er  doch  wohl 
schon  als  Zehntschreiber  vollauf  beschäftigt  gewesen  sein  wird. 

^)  Vgl.  H.St.A.  Dresd.  Loc.  8678  bes.  Bl.  122,  134,  134  a  beweisen 
diese  Behauptung  schlagend. 


§  2.  Die  Interimsverwaltung  Blasbalgs  Erben — Caspar  v.  Sals  usw.    69 

der  „Kammer"  verbunden  waren ,  noch  viel  weniger  bewältigt 
werden  können  als  von  einem  Mann^).  Vielleicht  hat  auch 
Apollonias  Stiefsohn  Hans  Blasbalg,  „der  selber  ein  Händeler 
war"  2),  der  Mutter  mit  Rat  und  Tat  bei  der  Führung  dieser 
Geschäfte  geholfen.  Vor  allem  aber  besaß  sicherlich  die  Witwe 
Blasbalgs  als  Frau  eines  Kaufmanns  selbst  eine  ziemliche  Er- 
fahrung in  allen  Geldgeschäften,  und  auch  mit  dem  Rechnungs- 
und  Kassenwesen  der  Landeszentralkasse  wird  sie  infolge  der 
Tätigkeit  ihres  Mannes  wohlvertraut  gewesen  sein.  Trotz  alle- 
dem bleibt  es  natürlich  erstaunlich ,  daß  man  einer  Frau  die 
oberste  Rechnungsführung  des  Herzogtums  überließ;  es  wird  sich 
so  leicht  kein  Analogiefall  dazu  finden.  Daß  ApoUonia  verw.  Blas- 
balg in  ähnlicher  Weise  wie  ihr  verstorbener  Gatte  und  Sals 
die  Finanzgeschäfte  besorgte,  zeigt  deutlich  eine  Buchung  über 
die  Abrechnung  des  Ungeldes  mit  den  Ernestinern,  wir  lesen 
dort:  „138  Schock  53  gr.  6  Pf.  VI2  h.  hat  apolonia  Blassbalg- 
gynn  witwe ,  Burgeryn  zu  liptzk  Cuntzen  konynge  Cammer- 
schreiber  von  Irer  gnadenn  wegen  betzalt.  Innhalts  siner  Quitantz 
hiebei"  ^).  Daß  in  der  Zeit,  während  die  Blasbalgin  die  Zentral- 
kasse führt,  die  Vermerke  „uff  schrifft"  und  „uff  bevel"  des 
Obermarschalls  sich  besonders  häufen,  ist  natürlich.  Denn  mehr 
als  sonst  wird  sich  jetzt  der  Obermarschall  um  die  Finanz - 
Verwaltung  gekümmert  haben  und  aktiver  dafür  tätig  gewesen 
sein.  ApoUonia  Blasbalg  führte  die  Geschäfte  der  Leipziger 
Kammer  bis  zum  Ostermarkt  1491-,  nach  der  damals  erfolgten 
Abrechnung  hatte  sie  an  den  Herzog  29  353  guld.  9  gr.  2  Pf. 
herauszuzahlen*).  Die  Übergabe  dieses  Kassenbestandes  an 
Georg.  V.  Wiedebach  ist  von  diesem  auf  der  ersten  Seite  des 
Rechnungsbuches  über  den  Ostermarkt  registriert^).  Dreimal 
hatte  man  also  mit  der  Leitung  des  obersten  Finanzamtes  inner- 
halb eines  Rechnungsjahres  gewechselt.  Jetzt  endlich  war  aber 
die  Interimsverwaltung  vorüber :  Georg  v.  Wiedebach  war 
endgültig  zum  Chef  der  Zentralfinanzbehörde  aus- 
ersehen. Jahrzehntelang  hat  er  die  Finanz  Wirtschaft  des 
albertinischen  Territoriums  zuerst  unter  Albrecht  dann  noch  unter 
Georg  geleitet. 


1)  "Wenn  schon  die  Männer  damals  im  Schreiben  und  Rechnen 
wenig  bewandert  waren,  noch  weniger  war  dies  natürlich  bei  den 
Frauen  der  Fall.  Vgl.  H.St.A.  Dresd.  Loc.  8678  BI.  133.  5  guld.  2  gr. 
Zehrungsgeld  für  ihren  Schreiber  Bartholomeus ,  der  nach  Dresden 
ging,  um  dort  Amtsgelder  zu  kassieren. 

2)  Vgl.  Leipz.  Ratsbuch  II.  fol.  95  b  im  Bezirksgericht  Leipzig. 

3)  Vgl.  H.StA.  Dresd.  Loc.  8678  a.  a.  0.  Bl.  122. 
*)  Ebenda  Bl.  134. 

'')  Ebenda  Bl.  134  a  „29353  guld.  9  gr.  2  Pf.  vonn  der  Blassbalgynn 
Enntpfanngen,  die  sie  m.  gned.  herrn  über  Innahme  und  Ausgabe  ist 
Schuldigk  Bliebenn". 


70    Erster  Hauptteil.    Die  innere  Organisation  der  Finanzverwaltung. 

§  3. 

Die  Amtsführung  Georgs  v.  Wiedebach  1490—1500 

(bzw.  1524). 

Leider  können  wir  uns  über  das  Herkommen  und  den  Ent- 
wicklungsgang dieses  zweiten  bedeutenden  Finanzmannes  Albrechts 
des  Beherzten  aus  den  Quellen  keine  so  klare  Vorstellung 
verschaffen,  wie  dies  bei  Blasbalg  möglich  war.  Ob  Georg 
V.  Wiedebach  gleich  Blasbalg  ein  geborener  Leipziger  war, 
vermögen  wir  nicht  zu  entscheiden,  wahrscheinlich  nicht  *).  Im 
Leipziger  Türkensteuerbuch  von  1481  ist  er  nicht  genannt  2), 
1491  ist  er  aber,  wie  das  „Hauptbuch"^)  deutlich  erkennen  läßt, 
in  Leipzig  ansässig  gewesen.  Etwas  besser  als  über  das 
„Woher?"  dieses  Mannes  können  wir  uns  über  seine  Tätigkeit 
und  seinen  Wirkungskreis  vor  der  Übernahme  des  obersten 
Finanzamtes  unterrichten.  v.  Langenn  erwähnt  in  seiner 
Monographie  Albrechts  des  Beherzten*)  Georg  v.  Wiedebach 
zuerst  für  das  Jahr  1486  als  Türknecht.  Die  Stellung  eines 
solchen  charakterisiert  er,  wie  folgt:  „Zu  den  höheren  Stellen  in 
der  Umgebung  des  Fürsten  gehörte  auch  die  des  Türknechts 
(wahrscheinlich  im  Sinne  des  englischen  Knight),  er  hatte  die 
Stellung,  die  später  dem  Trabantenhauptmann  angewiesen  ward 
und  begleitete  den  Fürsten  namentlich  auf  Reisen"  ^).  v.  Langenn 
hat  Wiedebach  nur  für  das  Jahr  1486  als  „Türknecht"  oder 
„Türhüter"  ermitteln  können'').  Aus  den  Urkunden  und  Akten 
jener  Zeit  wissen  wir  aber  bestimmt,  daß  er  jenes  Amt  mehrere 
Jahre  hindurch  bekleidet  hat.  Und  zwar  schon  vor  1486^).  Ein 
für  die  Beurteilung  der  Stellung  Wiedebachs  außerordentlich 
wichtiges  Aktenstück  ist  aus  dem  Jahre  1481  erhalten.  Es 
handelt  sich  um  eine  von  Wiedebach  geführte  Rechnung.  „Was 
ich  Jorge  Wedebach    zcu  Zcerunge    uff  den  tag  gein  Nurmberg 


1)  Seine  Eltern  liegen  in  der  Pfarrkirche  zu  Dretebach  begraben. 
Vgl.  papiern.  Eatsarch.  Leipz.  K.  18.  „Mevn  Georgen  von  Wiede- 
bachs Testament."     1.  Dez.  1520. 

2)  Abgedr.  bei  Gust.  Wustmann:  „Quellen  zur  Gesch.  Leipz." 
Bd.  I  p.  65  ff. 

3)  Vgl.  H.St.A.  Dresd.  Loc.  8678  a.  a.  0. 

*)  V.  Langenn:  „Albrecht  der  Beherzte"  a.  a.  0. 

^)  Ibid  p.  461  oben! 

^)  Da  Langenn  die  Schätze  des  Arch.  nur  oberflächlich  ge- 
schürft und  meist  nur  durch  seinen  Sekret,  die  Vorarbeiten  hat 
machen  lassen,  so  hat  er  Wiedebach  in  dieser  Stellung  nur  1486  be- 
legt gefunden,  in  diesem  Jahr  wird  der  Türknecht  Wiedebach  außer- 
ordentlich häufig  als  Zeuge  genannt.  Vgl.  H.St.A.  Dresd.  Cop.  53 
fol.  92,  93,  109,  178,  182. 

'')  In  seinem  Testament  vom  1.  Dezember  1520  schreibt  Wiede- 
bach, daß  er  von  Jugend  auf  mehr  als  40  Jahre  in  den  Diensten 
Albrechts  und  Georgs  gestanden  habe. 


§  8.  Die  Amtsführang  Georgs  v.  Wiedebach  1490-1500  (bzw.  1524).     71 

von  meins  gned.  bern  wegen  entpfangen  babe,  findet  man  birnacb 
verzceicbend,  gescben  am  montage  Dionisy  im  80.  Jar."  (9.  Ok- 
tober 1480)  ^).  Er  batte  die  Reisekasse  (2500  Gulden)  in  Ver- 
waltung und  darüber  Bucb  zu  führen.  Nach  der  Rückkehr 
rechnete  der  Türknecht  dem  Kammermeister  auf  Grund  des  ge- 
führten Registers  ab  und  zahlte  die  Restsumme  an  die  Kammer- 
kasse zurück.  Wir  sehen  also  Wiedebach  hier  stets  in  der 
nächsten  Umgebung  des  Herzogs,  mit  der  Versorgung  von  Kassen- 
und  Rechnungsgeschäften  betraut.  Die  Besorgung  dieser  und 
ähnlicher  Geschäfte  2)  war  die  Hauptaufgabe  des  Türknechts 
Wiedebach,  und  nicht  das  Kommando  über  die  Trabanten,  wie 
Langenn  annimmt.  In  den  nächsten  Jahren  bleibt  Wiedebach 
als  Türknecht  in  den  Diensten  Albrechts.  Der  Art  seiner  Tätig- 
keit nach  könnte  man  ihn  wohl  auch  als  den  Sekretär  des 
Herzogs  bezeichnen.  Er  vermittelt  die  Befehle  und  Ent- 
schließungen seines  Herrn  an  die  zuständigen  Behörden  und 
Beamten,  z.  B.  an  den  Kammermeister  Hans  Talner ^)  usw. 
Auch  1487  liegt  das  Amt  des  Türknechts  in  den  Händen  Georgs 
V.  Wiedebach,  zweimal  ist  er  in  Urkunden  mit  diesem  Titel 
in  der  Zeugenreihe  aufgeführt  *).  Ebenso  scheint  in  den  folgenden 
Jahren  bis  Frühjahr  1490  Wiedebach  die  gleiche  Stellung  ein- 
genommen zu  haben.  Er  befindet  sich  während  dieser  Zeit  stets 
bei  Albrecht  in  den  Niederlanden,  auch  hier  mit  den  Geld- 
angelegenheiten des  Fürsten  beschäftigt.  Von  den  für  die  nieder- 
ländischen Unternehmungen  Albrechts  bestimmten  Geldsendungen 
werden  von  Blasbalg  am  7.  Mai  1488  6000  Gulden  direkt  an 
Georg  V.  Wiedebach  überantwortet;  über  weitere  3000  Gulden, 
die  zu  Aachen  durch  das  Bankhaus  der  Wolff  ausgezahlt  werden 
(als  „Wechsel"),  wird  ebenfalls  von  Wiedebach  Quittung  erteilt^). 
Auf  dem  Ostermarkt  1491  werden  800  Gulden  an  den  Ober- 
marschall zurückgezahlt,  die  vordem  „Jorge  von  Wiedebach 
vonn  m.  gned.  herrn  wegenn  Inn  Nyderlannden  abgeligenn  had  ^). 
Auch  dies  charakterisiert  doch  wohl  deutlich  die  Stellung  Wiede- 
bachs  und  läßt  klar  erkennen,  daß  er  auf  Reisen,  Kriegszügen  usw. 
immer    die    Privatschatulle    des    Herzogs    in   Verwaltung   gehabt 


1)  Vgl.  Weim.  Staatsarch,  Reg.  Bb.  Nr.  5495. 

2)  Vgl.  dazu  Weim.  Staatsarch.  Bb.  Nr.  4141.  „Rechnungen  Hansen 
Hundts  in  seiner  Eigenschaft  als  Türknecht  über  Einnahmen  und 
Ausgaben "  Aus  diesen  Rechnungen  erkennt  man ,  daß  die  vielen 
kleinen,  gelegentlichen  Ausgaben  des  Herzogs  vom  Türknecht  be- 
stritten wurden.  Er  hatte  sozusagen  das  Portemonaie  oder  die  Geld- 
tasche des  Herzogs,  namentlich  auf  Reisen. 

^)  Vgl.  H.St.A.  Dresd.  Loc.  7348  „Reg.  des  Vierdenn  virteill  Jars 
usw."  1486. 

*)  Vgl.  H.St  A.  Dresd.  Cop.  56   fol.  8  und  ebenda  Cop.  9  fol.  63. 
»)  Vgl.  H.St.A.  Dresd.  Loc.  8678  El.  26. 
«)  Ebenda  Bl.  144  a. 


72    Erster  Hauptteil.    Die  innere  Organisation  der  Finanzverwaltung. 

bat.  Dieses  Amt  bedingte  natürlich  eine  gewisse  Erfahrung 
im  Rechnungs-  und  Kassenwesen.  Vor  allem  mußte  er  aber 
auch ,  wie  wir  oben  sahen ,  im  Geld-  und  Wechselverkehr  Be- 
scheid wissen.  Kurzum,  Wiedebach  mußte  mit  einer  Geschäfts- 
praxis vertraut  sein ,  die  man ,  selbstverständlich  noch  in  ge- 
steigertem Maße  von  dem  Verwalter  der  Zentralkasse  unbedingt 
fordern  mußte.  Insofern  ist  das  Türknechtsamt  zum  mindesten 
eine  geeignete  Vorschule  für  Wiedebachs  spätere  Tätigkeit  als 
oberster  Finanzbeamter  gewesen.  Ähnliche  Erwägungen  werden 
für  Albrecht  mitbestimmend  gewesen*  sein ,  gerade  Wiedebach 
zum  Nachfolger  Blasbalgs  auszuer sehen.  Zudem  hatte  der  Herzog 
in  diesen  Jahren  Gelegenheit  gehabt,  die  Fähigkeiten  und  die 
ganze  Persönlichkeit  Wiedebachs  gründlichst  kennen  zu  lernen. 
Die  Leitung  der  Zentralfinanzbehörde  war  ja  aber  auch  jetzt  gar 
nicht  mehr  so  schwierig,  nachdem  von  Jacob  Blasbalg  das  Finanz- 
verwaltungssystem so  rationell  aus-  und  durchgebildet  worden 
war:  namentlich  durch  Einrichtung  einer  praktischen,  übersicht- 
lichen Buchführung,  Festlegung  bestimmter  Zahlungstermine,  Ge- 
wöhnung und  Erziehung  der  unteren  Finanz-  und  Verwaltungs- 
beamten  zu  vorteilhaftem  Zusammenarbeiten  und  straffer  Disziplin. 
Ein  so  fest  organisierter  Verwaltungsapparat  konnte  eventuell 
auch  unter  einer  vielleicht  kaufmännisch  und  administrativ  weniger 
tüchtigen  Ejraft  ohne  Nachteil  für  den  Staat  exakt  funktionieren. 
Einen  nach  den  besonderen  damaligen  Verhältnissen  sehr  hoch 
bewerteten  Vorzug  hatte  der  neue  Finanzmann  mit  seinem  Amts- 
vorgänger  gemein:  auch  er  war  ein  vermögender  Mann. 
Nach  den  Begriffen  der  Zeit  schon  deshalb  sehr  geeignet  zum 
fürstlichen  Finanzbeamten.  Noch  ehe  er  der  Nachfolger  Blas- 
balgs geworden  war,  hatte  er  dem  Herzog  größere  Darlehen  ge- 
währt: nach  der  ersten  Jahreshauptrechnung  Blasbalgs  1488 — 1489 
insgesamt  3000  Gulden,  für  die  ihm  jährlich  150  Gulden  Zinsen 
gezahlt  wurden.  Für  1500  Gulden  hatte  sich  Dresden,  für 
1500  Gulden  die  Stadt  Chemnitz  verschrieben*).  Noch  1497 
hatte  der  Herzog  die  beiden  Schuldsummen  nicht  abgelöst.  In 
welchem  Umfange  Wiedebach  dann,  als  er  die  Zentralkasse 
hatte,  dem  Herzog,  sei  es  vorübergehend  oder  für  längere  Zeit 
Gelder  vorstreckte  und  Kredit  eröffnete,  werden  wir  noch  sehen. 
Hierüber  orientieren  uns  erstens  die  von  Georg  v.  Wiedebach 
seit  1491  geführten  Jahreshauptrechnungen,  vor  allem  aber  die 
beiden  Wiedebachschen  Testamente  2).  Auch  sonst  lieh  Wiede- 
bach Kapitalien  aus^). 

')  Vgl.  H.St.A.  Dresd.  Loc.  8678  a.  a.  0.  Bl.  34  a,  36,  4:3,  48  a. 
'^}  Vgl.  Leipz.  Ratsarch.:  Pap.  Ratsarch.  K.  18.    Testament  Wiede- 

8)  Vgl.  H.St.A.  Dresd.  Originalurk.  8855:  Am  6.  Okt.  1490  verkauft 
Albrecht  von  Leipzig  „uff  eynen  redelichen  volstendigen  widerkauff " 
140  rh.  fl.  jährlich  gegen  2800  fl.  auf  Schloß  Ostrau. 


§  3.  Die  Amtsführung  Georgs  v.  Wiedebach  1490—1500  (bzw.  1524).     73 

Wenn  Georg  v.  Wiedebach  so  schon  an  und  für  sich 
kapitalkräftig  war,  ein  ausgesprochen  reicher  Mann  ist  er  wohl 
erst  durch  Heirat  geworden.  1491  reichte  ihm  die  Witwe  des 
reichen  Jacob  Blasbalg,  Apollonia  geb.  Alnpeck  die  Hand  zu 
einem  zweiten  Ehebund  ^).  Leider  läßt  sich  ein  genaueres  Datum 
nicht  feststellen. 

Im  Ostermarkt  1491  übernahm,  wie  wir  sahen,  Wiedebach 
die  Zentralkasse  von  der  Blasbaigin ;  es  wäre  äußerst  interessant, 
zu  wissen,  ob  die  Eheschließung  vor  oder  nach  diesem  Termin 
stattgefunden  hat.  Noch  viel  weniger  als  das  Datum  ist  uns 
natürlich  etwas  Näheres  über  das  Zustandekommen  dieser  Heirat 
bekannt.  Das  große  Blasbalgsche  Vermögen,  das  schon  öfters 
der  Staatskasse  in  schwieriger  Lage  aus  der  Verlegenheit  ge- 
holfen hatte ,  blieb  so  am  sichersten  und  leicht  zugänglichsten 
der  staatlichen  Inanspruchnahme  reserviert.  Und  dann  konnte 
eine  derartig  geschäftstüchtige  Frau,  wie  Apollonia  es  war  — 
sie  hatte  ja  die  Rechnungsführung  schon  allein  vorübergehend 
gehabt  —  dem  Georg  v.  Wiedebach  in  seinem  neuen  Amt  mit 
Kat  und  Tat  kräftig  zur  Seite  stehen,  und  Apollonia  konnte 
jedenfalls  auch  besser  als  irgend  jemand  anders  den  neuen  Ver- 
walter der  Landeszentralkasse  mit  den  Personen  und  Kreisen 
bekannt  machen,  mit  denen  der  oberste  Finanzbeamte  geschäft- 
lich zu  tun  hatte. 

Wie  bereits  festgestellt,  fand  die  Übergabe  der  Zentralkasse 
seitens  der  Blasbalgin  unmittelbar  vor  dem  Beginn  des  Oster- 
marktes  1491  statt  2).  Eine  sogenannte  Bestallungs-  oder  Ein- 
weisungsurkunde des  Herzogs  fehlt  wie  schon  für  Blasbalg  so 
leider  auch  für  Georg  v.  Wiedebach.  Ebenso  wie  Blasbalg  ver- 
einigte auch  er  sämtliche  Fäden  der  Finanzverwaltung  in  seiner 
Hand;  auch  er  hatte  als  Leiter  des  Finanzw^esens  das  O.ber- 
zehntamt  unmittelbar  in  Verwaltung.  Gerade  dieses  Amt  wurde 
ja  stets  als  eine  der  wichtigsten  und  hauptsächlichsten  Funktionen 
des  obersten  Finanzbeamten  angesehen.  Bezeichnend  genug  ist 
es,  daß  Georg  v.  Wiedebach  sich  selbst  bei  der  ersten  Ungeld- 
abrechnung  mit  den  Ernestinern  als  „Zehntner"  bezeichnete^); 
und  noch  bevor  er  die  Kammer  in  Leipzig  übernommen  hatte, 
reitet  er  auf  Befehl  des  Obermarschalls  die  Woche  nach  Quasi- 
modogeniti  1491  zur  großen  Zehntverrechnung  nach  dem  Schnee- 
berg. Gleich  Blasbalg  unterstand  auch  Georg  v.  Wiedebach  die 
Steuerverwaltung.  War  eine  allgemeine  Landsteuer,  gleichviel 
welcher  Art,  ausgeschrieben,  so  war  er  der  herzogliche  Ver- 
treter  in    der    Steuererhebungskommission   neben    dem  Rat    von 


^)  Vgl.  Gust.  Wustmann:  Gesch.  Leipz.  Bd.  I  p.  411. 
^  Vgl.  H.St.A.  Dresd.  Loc.  8678  Bl.  134. 
')  Vgl.  ebenda  Bl.  1.38. 


74    Erster  Hauptteil.    Die  innere  Organisation  der  Finanzverwaltung. 

Lei])zig  ^).  Wie  die  von  Georg  v.  Wiedebach  geführten  Jahres- 
hauptrechnungen  —  die  Jahrgänge  1491  — 1497  sind  uns  im 
„Hauptbuch"  ^)  unversehrt  erhalten  —  deutlich  erkennen  lassen, 
ist  die  Verwaltung  des  obersten  Finanzamtes,  der  Landeszentral- 
kasse  in  Leipzig  von  Wiedebach  genau  so  gehandhabt 
worden,  wie  sie  von  Blasbalg  vorbildlich  und  mustergültig  ein- 
gerichtet worden  war.  Die  einzelnen  Rechnungstermine ,  die 
großen  Haupt-  und  Zwischentermine  hat  man  unverrückt  bestehen 
lassen.  Die  Erhebungen  und  Zahlungen  der  Zentralkasse  sind 
ganz  in  der  hergebrachten  Form  vor  sich  gegangen,  die  Be- 
ziehungen des  oberen  und  unteren  Finanzdienstes  und  die  Ver- 
teilung der  Geschäfte  auf  die  einzelnen  Behörden  sind  die  gleichen 
geblieben.  Vor  allem  ist  die  Art  und  Weise  der  Buchführung 
bei  der  Finanzzentrale  durchaus  beibehalten  worden.  Kurz,  eine 
wesentliche  Änderung  ist  nirgends  zu  konstatieren. 

Daß  man  gerade  in  diesen  Jahren^)  an  dem  Blasbalgschen 
System  unverändert  hat  festhalten  können,  ja  daß  es  wohl  in 
erster  Linie  dazu  beigetragen  hat,  daß  die  sächsischen  Finanzen 
in  diesen  stürmischen  Zeiten  nicht  in  vollkommene  Unordnung 
und  Verwirrung  geraten  sind,  ist  sicherlich  der  glänzendste  Be- 
weis, der  für  das  Rationelle  der  Organisation  Blasbalgs  und  des 
von  ihm  ausgebildeten  Verwaltungsapparates  erbracht  werden 
kann.  Als  Beispiel  für  den  Verlauf  eines  Rechnungsjahres  ist 
das  erste  der  Blasbalgschen  Amtsführung  (1488 — 1489)  §  1 
dieses  Kapitels  Gegenstand  eingehender  Besprechungen  gewesen. 
Es  wird  daher  genügen,  von  der  Verwaltung  Georgs  v.  Wiede- 
bach während  all  dieser  Jahre  einen  allgemein  zusammenfassenden 
"Überblick  zu  geben,  nur  besonders  Bemerkenswertes  oder  etwa 
Abweichendes  nachdrücklicher  hervorzuheben. 

Das  Rechnungsjahr  1490 — 1491  wurde  bereits  von  Georg 
V.  Wiedebach  zu  Ende  geführt.  Da  er  die  Kasse  unmittelbar 
vor  Beginn  des  Ostermarktes  übernommen  hatte,  kam  er  in  die 
arbeitsreichste  Periode  des  obersten  Finanzamtes  hinein ,  denn 
der  Ostermarkt  war  einer  der  großen  Zahltermine  der  landes- 
herrlichen Kasse.  Schon  rein  äußerlich  dokumentiert  sich  das 
in  dem  angeschwellten  Umfang  des  darüber  geführten  Einnahme- 


1)  Vgl.  H.St.A.  Dresd.  Loc.  10432  fol.  49.  Herzog  Georg  fordert  die 
Landschaft  auf,  die  bewilligten  Steuern  „Jörgen  von  widenbach  Rent- 
meister und  dem  Rath  zu  Leiptzk  zu  uberryechen".  31.  Okt.  1499, 
dazu  vgl.  die  zahlreichen  Belegstellen  im  „Hauptbuch". 

2)  Tgl.  H.St.A.  Dresd.  Loc.  8678  „Hauptbuch"  1.  c. 

^)  Kap.  VI  wird  zeigen,  wie  große  Anforderungen  die  nieder- 
ländischen Unternehmungen  Albrechts  des  Beherzten  und  sein  Ein- 
treten für  Maximilian  an  die  Finanzkraft  des  verhältnismäßig  kleinen 
Territoriums  gestellt  haben,  und  Kap.  VII,  wie  unbedingt  nötig  eine 
rationelle  und  tadellos  funktionierende  Finanzverwaltung  war,  um 
nicht  dem  Staatsbankrott  entgegenzutreiben. 


§  8.  Die  Amtsführung  Georgs  v.  Wiedebach  1490—1500  (bzw.  1524).     75 

und  Ausgabebuches.  Der  erste  Finanzbeamte  des  Territoriums 
hatte  immer  noch  mit  den  Kaufleuten  abzurechnen,  die  das  Jahr 
über  für  die  herzogliche  Küche  nach  Dresden  geliefert  hatten, 
oder  von  denen  man  Tuche  und  Stoffe  genommen  hatte.  Er 
hatte  aber  auch  noch  selbst  auf  dem  Leipziger  Ostermarkt  Ein- 
käufe an  Tuch,  Leinewand,  Sammet  usw.  für  den  Bedarf  des 
Hofes  vorzunehmen  ^).  Gerade  in  diesem  Umstand  ist  sicherlich 
wieder  eines  der  vielen  Momente  zu  finden,  die  es  hatten 
wünschenswert  erscheinen  lassen,  die  Landeszentralkasse  nach 
Leipzig,  an  den  Sitz  der  großen  Handelsmärkte  und  Messen  zu 
legen.  Eines  wichtigen  Vorganges  aus  dieser  ersten  Zeit  der 
Wiedebachschen  Verwaltung  ist  aber  noch  besonders  Erwähnung 
zu  tun.  Große,  „außerordentliche"  Ausgaben  waren  1490 — 1491 
nicht  vorgefallen,  so  daß  bei  der  Übernahme  der  „Kammer"  durch 
Wiedebach  eine  ziemlich  hohe  Summe  in  der  Kasse  lag.  Man 
benutzte  die  günstige  Gelegenheit  sofort,  um  eine  umfangreiche 
Schuldentilgung  vorzunehmen.  Insgesamt  wurden  Anleihen  in 
Höhe  von  18  330  Gulden  abgelöst  2),  namentlich  solche,  für  die 
die  Städte  verschrieben  waren.  Da  es  sich  um  Anleihen  handelt, 
die  alle  mit  jährlich  6 — 10  ^/o  zu  verzinsen  waren,  war  es  also 
finanzwirtschaftlich  eine  außerordentlich  verständige  und  rationelle 
Maßnahme,  die  —  man  darf  wohl  bestimmt  dafür  die  Initiative 
Wiedebachs  in  Anspruch  nehmen  —  ein  Beweis  für  seine  Be- 
fähigung ist. 

Eine  eigentliche  Jahresbilanz  ist  von  Wiedebach  Cantate  1491 
nicht  gezogen  worden,  da  schon  zweimal  in  diesem  Jahr  Ab- 
rechnungen (Zwischenbilanzen)  vorgenommen  worden  waren. 
Wiedebachs  Bilanz  enthält  aber  den  Kassenbestand,  wie  er  ihn 
von  der  Blasbalgin  empfangen  hat,  und  insofern  gibt  sie  natürlich 
trotzdem  das  Fazit  des  Jahres.  Die  Abnahme  dieser  Jahres- 
rechnung durch  den  Herzog  geschah  aber  erst  im  August.  Am 
3.  August  1491  begibt  sich  Georg  v.  Wiedebach  zu  diesem 
Zweck  nach  Dresden  und  verweilt  daselbst  7  Tage^). 

Im  nächsten  Rechnungsjahr  (Cantate  1491  bis  Cantate  1492) 
sind  die  Anforderungen,  die  an  die  Zentralkasse  gestellt  worden 
sind,  wieder  außerordentlich  hoch  gewesen.  Die  niederländischen 
Unternehmungen  Herzog  Albrechts  verschlangen  für  sächsische 
Verhältnisse    enorme    Summen.      Am    7.    Januar    1492    gingen 


^)  Ein  großer  Teil  dieser  die  Zentrale  unnötig  belastenden  Ge- 
schäfte wurde  ja  jetzt  schon  von  den  Beamten  der  Hof  Verwaltung, 
der  ^Kammer  in  Dresden"  direkt  besorgt;  die  Arbeitsteilung  war  aber 
immer  noch  nicht  streng  genug  in  den  einzelnen  Verwaltungszweigen 
durchgeführt. 

2)  Vgl.  H.St.A.  Dresd.  Loc.  8678  Blr  141—142.  Näheres  darüber 
vgl.  Kap.  Vn. 

3)  Vgl.  H.St.A.  Dresd.  Loc.  8678  Bl.  173. 


76    Erster  Hauptteil.    Die  innere  Organisation  der  Finanzverwaltung. 

20 194  Gulden  an  Herzog  Albrecht  nach  den  Niederlanden  ^). 
Interessant  ist  nun,  daß  Wiedebach  diese  Geldsendung  nicht  als 
„Wechsel"  durch  Bankhäuser  besorgen  ließ.  Er  wählte  einen 
anderen  Weg,  wohl  hauptsächlich  deshalb,  weil  die  Wechsei- 
sp e  s  e  n  bei  einer  derartigen  Summe  von  Leipzig  aus  sehr  hohe 
gewesen  wären.  Der  Betrag  wurde  in  Silber  und  Gold  ge- 
schickt; das  Silber  wurde  zu  diesem  Zwecke  in  10  Zentner 
Zinn  eingeschlagen  2)  und  so  verfrachtet.  Unter  Bedeckung 
ging  die  Sendung  dann  nach  Frankfurt  a.  M.  ^).  Dort  wurde  sie 
von  Beauftragten  des  Herzogs  in  Empfang  genommen.  Am 
17.  April  1492  ging  eine  zweite  Sendung  auf  die  gleiche  Art  in 
Höhe  von  20  000  Gulden  12 V2  gr.  ebenfalls  nach  Frankfurt*), 
sicherlich  auch  nach  den  Niederlanden  bestimmt.  Die  ordent- 
lichen Einnahmen  konnten  natürlich  bei  solchen  Ausgaben  nicht 
ausreichen.  Man  mußte  zu  größeren  Anleihen  schreiten.  Es 
wurden  insgesamt  22  100  Gulden  aufgenommen,  für  die  sich  meist 
der  Rat  der  Stadt  Leipzig  verschrieb ,  der  auch  sehr  oft  die 
Gelder  direkt  vermittelte.  Stets  die  nötigen  Gelder  in  der 
Kasse  zu  haben  oder  aufzubringen,  um  die  Ansprüche  Albrechts 
befriedigen  zu  können,  war  natürlich  eine  Hauptaufgabe  des 
obersten  Finanzbeamten  und  sicher  nicht  immer  eine  leichte. 
Da  galt  es  zuerst  Kapitalisten  ausfindig  zu  machen,  dann  die 
nötigen  Bürgen  zu  schaffen  und  schließlich  all  die  Formalitäten 
zu  erledigen,  die  bei  der  Aiifnahme  einer  Anleihe  nötig  waren  ^). 
Bei  den  verschiedensten  Verwaltungs-  und  Kassengeschäften 
wurde  Wiedebach  eifrig  unterstützt  von  einem  Schreiber: 
mehrfach  wird  desselben  in  diesem  Jahr  Erwähnung  getan  ^). 
Der  Schreiber  muß  z.  B.  größere  Geldsendungen  begleiten.  In 
der  Jahreshauptrechnung  1491  — 1492  findet  sich  auch  einmal 
eine  Besoldung  für  Wiedebachs  Schreiber  verbucht^).  Arbeit 
gab  es  jedenfalls  für  einen  Rentamtsschreiber  in  Fülle ,  schon 
infolge  der  umfangreichen  Korrespondenz  des  Rentmeisters. 
Wiedebach    stand    amtlich    mit    der    Residenz    und    dem    Ober- 


1)  Vgl.  H.St.A.  Dresd.  Loc.  8678  Bl.  179  a. 

2)  Das  Zinn  wurde  in  Frankfurt  verkauft,  der  Erlös  dann  in  der 
Jahresrechnung  verbucht. 

8)  Vgl.  H.St.A.  Dresd.  Loc.  8678  Bl.  179  a,  Fuhrlohn  für  den  Trans- 
port und  Zehrungsgelder  für  die  Begleitung  desselben. 

*}  Vgl.  ebenda  Bl.  181  a. 

^)  Vgl.  näheres  darüber  im  Zusammenhang  Kap.  VII  „Anleihe- 
wesen". 

«)  Z.  B.  vgl.  H.St.A.  Dresd.  Loc.  8678  Bl.  183.  Zehrungsgelder 
für  Wiedebach  und  seinen  Schreiber  5  zur  Zeit  der  Amtsgelderhebung 
bleibt  Wiedebachs  Schreiber  14  Tage  in  Dresden. 

')  Vgl.  H.St.A.  Dresd.  Loc.  8678  Bl.  187.  Wiedebachs  Schreiber 
erhält  I2V2  Gulden  Vz  Jahrsold.  Die  einzige  Stelle,  an  der  in  den 
Jahreshauptrechnungen  1488 — 1497  von  einer  staatlichen  Entlohnung 
eines  Unterbeamten  der  Landeszentralkasse  die  Rede  ist. 


§  3.  Die  Amtsführung  Georgs  v.  Wiedebach  1490—1500  (bzw.  1524).     77 

inarschall  in  einem  regen  Verkehr,  wie  wir  aus  den  Botenlöhnen 
und  Zehrungsgeldern  ersehen  können.  Er  verhandelt  brieflich 
eifrig  mit  der  Residenz  wegen  der  hohen  Geldsendungen  nach 
den  Niederlanden;  er  schickt  dem  Obermarschall  die  Steuer- 
register, er  teilt  ihm  z.  B.  mit,  daß  er  an  der  großen  Zehnt- 
rechnung auf  dem  Schneeberg  nicht  teilnehmen  kann,  oder  er 
kommt  auch  selbst  auf  Wunsch  des  Herzogs  Georg  zu  einer 
Besprechung  nach  Dresden. 

Das  Finanzjahr  1491 — 1492  war  für  die  Landeszentralkasse 
ein  schwieriges,  wenig  günstiges.  Trotz  der  ziemlich  hohen  An- 
leihen ergab  sich  beim  Jahresabschluß  Cantate  1492  eine  TJnter- 
bilanz  von  nicht  weniger  als  8057  Gulden  11  gr.  3  Pf.  ^).  Diese 
Unterbilanz  hatti  der  kapitalkräftige  Leiter  des  Finanzwesens 
Georg  V.  Wiedebach  einstweilen  aus  seinen  Mitteln  gedeckt. 
Auf  diese  Weise  konnten  Zahlungsstockungen  glücklich  vermieden 
werden;  der  Kredit  des  Herzogs  —  von  Staatskredit  darf  man 
noch  nicht  eigentlich  reden  —  wurde  so  nicht  erschüttert.  Die 
vorgestreckten  Gelder  bekam  Wiedebach  im  folgenden  Rechnungs- 
jahr wieder.  In  den  nächsten  Jahren  ist  vorerst  eine  derartige 
direkte  große  Unterbilanz ,  für  die  der  Rentmeister  v.  Wiede- 
bach mit  seinem  Vermögen  hätte  Ausgleich  schaffen  müssen, 
nicht  wieder  zu  finden.  Man  hat  in  Zukunft  stets  rechtzeitig, 
wenn  sich  Ebbe  in  der  Kasse  ankündigte ,  genügend  hohe  An- 
leihen gemacht.  Außerdem  hatte  man  ja  auch  in  all  den  Jahren 
seit  Blasbalgs  ßeformtätigkeit  durch  rationellere  Verwaltung, 
intensivere  Kontrolle,  exaktere  Buchführung  usw.  die  Einnahme- 
quellen des  Herzogs  immer  ergiebiger  zu  machen  verstanden. 
Das  größere  Geldbedürfnis  war  natürlich  auch  hier  die  treibende 
Kraft.  Auf  die  Dauer  hätte  ja  Wiedebach  allein  derartige 
Differenzen  auch  nicht  ausgleichen  können.  Daß  Wiedebach 
aber  auch  in  Zukunft,  wenn  einmal  nicht  genügend  Geld  in  der 
Kasse  war,  vorübergehend  von  seinem  Kapital  auslegte,  ist 
sicher.  Alles  dies  mußte  es  eben  ratsam  erscheinen  lassen,  nur 
einem  vermögenden  Manne  die  Kasse  zu  übertragen.  In  bezug 
auf  die  Rechnungslegung  sei  bemerkt,  daß  Wiedebach  1492 — 1493 
nicht  selbst  zur  Unterbreitung  der  letzten  Jahreshauptrechnung 
vor  dem  Herzog  nach  Dresden  gereist  ist;  man  hat  vielmehr  die 
Bücher  der  Jahreshauptrechnung,  nachdem  man  sie  vorher  hat 
binden  lassen,  mitsamt  den  aöderen  zugehörigen  Rechnungs- 
büchern usw.  nach  Dresden  eingeschickt,  und  zwar  am  28.  Juli 
1492  ^).     Das  blieb  aber  Ausnahme. 

Die  Geschäfte  der  „Kammer  in  Leipzig"  waren  mit  der  Zeit 
immer   umfangreicher   geworden.     Der  Aktenbestand   der    Buch- 


1)  Vgl.  H.St.A.  Dresd.  Loc.  8678  Bl.  188  a. 
2j  Vgl.  H.St.A.  Dresd.  Loc.  8678  Bl.  205  a. 


78    Erster  Hauptteil.    Die  innere  Organisation  der  Finanzverwaltung. 

halterei:  Rechnungsregister,  Korrespondenz  usw.  war  dem- 
entsprechend natürlich  auch  angewachsen.  Vornehmlich  um 
letzteres  gut  unterzubringen,  wurde  1493 — 1494  ein  eigenes 
„Schreiber-Stubelyn"  eingerichtet;  damit  war  ein  be- 
scheidenes erstes  Amtslokal  der  Lande  szentral- 
kasse  in  Leipzig  geschaffen^).  Im  Juni  1493  wird 
Wiedebach  zwecks  Prüfung  und  Abnahme  der  Jahreshaupt- 
rechnung  1492 — 1493  nach  Dresden  befohlen.  Da  er  persönlich 
verhindert  ist,  schickt  er  sogleich  seinen  Schreiber  am  24.  Juni, 
der  zwei  Tage  mit  der  Jahreshauptrechnung  in  Dresden  bleibt. 
Definitiv  abgenommen  wird  die  Rechnung  aber  erst  als  Georg 
V.  Wiedebach  Ende  Januar  1494  gelegentlich  der  Ämter- 
verrechnung persönlich  in  Dresden  weilt  ^).  Der  Schreiber 
Wiedebachs  wird  in  diesem  Jahr  wieder  so  häufig  erwähnt,  daß 
wir  mit  Bestimmtheit  annehmen  dürfen ,  dal3  der  Rentmeister 
ständig  einen,  vielleicht  sogar  mehrere  Schreiber  für  den  Dienst 
des  Herzogs  beschäftigt  hat.  Als  Wiedebach  sich  Frühjahr  1495 
längere  Zeit  in  Amtsgeschäften  in  Dresden  aufhält,  hat  er  seinen 
und  des  Leipziger  Geleitsmanns  Schreiber  bei  sich;  vielleicht 
darf  man  dies  als  Bestätigung  der  früheren  Orts  ausgesprochenen 
Annahme  ansehen,  daß  nämlich  der  Schreiber  des  Geleitsamts 
mit  für  die  oberste  Finanzbehörde  tätig  war. 

Sehr  interessant  ist  ein  Nachtrag,  der  sich  in  der  Jahres- 
hauptrechnung 1495 — 1496  hinter  der  Bilanz  verbucht  findet^): 
„Zcu  Wissen ,  das  etlich  geldt  das  vergangene  Jar  und  Zcuvor 
durch  d.  obermarschalk  Ern  hansen  vonn  Minckewitz  awsgericht 
und  zcu  getrawer  handt  bey  meym  gned.  hern  gelegt  ist,  das 
ich  Entpfangen  und  doch  nach  befehl  des  marschalk  Inn  keyne 
Inname  noch  ausgäbe  gesatzt  noch  bracht  ist,  Sunder  vonn  mir 
wider  also  bezcalt  ist  wurdenn,  als  nemlich :  Lutolt  von  Bransteynn 
1700  gülden,  Caspar  von  der  Jhane  1400  gülden,  Caspar  Crachten 
3000  gülden,  Sigemundt  von  Canitz  800  gülden,  und  auff  bevell 
des  marschalk  ist  yn  der  halbenn  eine  Vorerunge  gescheen,  wie 
Inn  der  Rechnunge  befundenn  wirdt ,  nemlich :  den  Crachten 
150  fl.,  Bransteyn  85  fl.,  Caspar  von  der  Jhane  105  gülden  uff 
1^/2  Jahr  und  Sigemundt  Canitz  40  gülden  uff  1   Jar." 

Eine  unbedingt  richtige  und  einwandfreie  Erklärung  läßt 
sich  nicht  geben.  Anscheinend  handelt  es  sich  aber  hier  um 
Gelder,  die  bei  der  herzoglichen  Kasse  auf  bestimmte  Zeit  de- 
poniert worden  sind,  und  die  man,  da  in  diesem  Jahr  mit  ihnen 
gearbeitet  wurde ,  mit  5  ^/o  verzinste.  Die  Landeszentralkasse 
wurde  also,  modern  ausgedrückt,  gewissermaßen  als  Depositen- 
bank   verwendet.      Sie    machte    Depositengeschäfte    zur 


1)  Vgl.  H.StA.  Dresd.  Loc.  8678  Bl.  238  a. 
'•^)  Ebenda  Bl.  246  a. 
3)  Ebenda  Bl.  814  a. 


§  3.  Die  Amtsführung  Georgs  v.  Wiedebach  1490—1500  (bzw.  1524).     79 

Benutzung^).  Im  Anschluß  hieran  sei  gleich  noch  eines 
anderen  Falles  Erwähnung  getan,  bei  welchem  die  oberste  herzog- 
liche Zentralkasse  nun  auch  einmal  ihrerseits  als  Deponent 
auftritt.  In  der  letzten  uns  erhaltenen  Jahreshauptrechnung 
1496 — 1497  heißt  es  an  der  in  Frage  kommenden  Stelle: 
„22000  guld  vom  Rathaus  zcw  liptzk  genomen,  Szo  zcw  getrawr 
handt  bey  denn  E,ath  gelegt  wurdt,  dafür  die  Sachsenburgk  ver- 
kaufft  ist  2)."  Es  handelt  sich  hier  bestimmt  um  ein  eigentliches, 
„reines"  Depositum.  Georg  v.  Wiedebach  hat  das  Kapital  auf 
dem  Leipziger  Rathaus  hinterlegt,  lediglich  um  es  möglichst 
sicher  aufbewahrt  zu  wissen.  Der  Leipziger  Rat  hatte  es  ab- 
solut nicht  zu  verwalten  oder  etwa  gar  damit  zu  arbeiten  und 
dergl.,  sondern  nur  für  getreue  und  sorgfältige  Aufbewahrung 
zu  haften.  Der  Leipziger  Rat  ist  auch  sonst  herzoglicherseits 
vielfach  als  Depositar  benutzt  worden^). 

Soll  über  die  Amtsführung  Georg  v.  Wiedebachs ,  wie  sie 
sich  uns  in  den  6  Jahrgängen  der  Hauptrechnungen  des  Staats- 
haushaltes, die  uns  im  „Hauptbuch"  erhalten  sind,  darstellt,  ein 
vorläufiges  Urteil,  das  im  folgenden  noch  näher  bewiesen  werden 
muß,  gegeben  werden,  so  wird  man  sagen  dürfen :  Der  rechte 
Mann  hat  an  der  rechten  Stelle  gestanden.  Herzog 
Albrecht  hat  die  oberste  sächsische  Finanz  Verwaltung  guten 
Händen  anvertraut  gehabt.  Georg  v.  Wiedebach  hat  nach  dem 
Blasbalgschen  System  und  mit  einem  zweckmäßig  ausgebildeten 
Verwaltungsapparat  die  Zentralkasse  durch  schwierige  Zeiten 
sicher  geleitet.  Anschließend  wenige  kurze  Bemerkungen  über 
die  Entlohnung  oder  den  Gewinn,  der  für  Georg  v.  Wiedebach 
mit  der  Wahrnehmung  der  Geschäfte  des  obersten  Finanzbeamten 
verbunden  war  und  über  seine  Amtstitulatur. 

Die  Vergütung  für  diese  Amtstätigkeit  ist  wohl  bei  Georg 
V.  Wiedebach  der  Hauptsache  nach  in  der  gleichen  Form  er- 
folgt wie  bei  Blasbalg*).  Als  Oberzehntner  hatte  er  wie  Blas- 
balg Anteil  am  Reingewinn  vom  Silberkauf  ^) ;  dann  wird  auch 
er  bei  den  vielen  Geld-  und  Wechselgeschäften  der  Zentralkasse 
Profit   gemacht   haben  ^).     Die  Herzöge    belohnten    damals  treue 


^)  D.  h.,  man  nahm  die  Gelder  als  Depositum  an  mit  der  Ver- 
pflichtung der  Rückzahlung,  jedoch  mit  dem  Rechte  der  Ausgabe  und 
Verwendung  derselben. 

2)  Vgl.  H.St.A.  Dresd.  Loc.  8678  Bl.  M20a. 

^)  Vgl.  darüber  Kap.  IH  §  5  „Steuerverwaltung". 

*)  Vgl.  Kap.  II  §  1. 

^)  "Wiedebach  sagt  davon  1520  in  seinem  Testament:  „. .  .  .  auch 
an  dem  Silberkauff,  den  ich  bey  Iren  fürstlichen  gnaden  gehabt  und 
mir  vergunet  ist,  etwas  redeliches  gewunen  und  erobirt."  Leipz. 
Ratsarch.:  Pap.  Ratsarch.  K.  18  a.  a.  0. 

^)  Ibid.. .schreibt  er,  daß  er  „redeliche  belohnunge  und  Zeugenge" 
von  seinen  Ämtern  gehabt  habe. 


80    Erster  Haupfcteil.    Die  innere  Organisation  der  Finanzverwaltung. 

Dienste  vielfach  durch  Begabung  mit  einer  einträglichen  Domänen- 
verwaltung, so  wurde  Gsorg  v.  Wiedebach  Amtmann  von 
Leipzig,  leider  läßt  sich  nicht  feststellen,  wann  er  dieses  große 
und  reiche  Amt  in  Verwaltung  genommen  hat,-  und  in  welcher 
Form  es  ihm  übertragen  war.  Daß  er  gut  dabei  verdient  hat, 
ist  sicher.  1495  habe  ich  ihn  in  einer  Quittungsurkunde  erst- 
malig als  Amtmann  von  Leipzig  genannt  gefunden  ^) ;  er  hat  das 
Amt  bis  zu  seinem  Tode,  also  bis  zum  1.  Mai  1524  in  Ver- 
waltung behalten  2).  Außerdem  erhielt  der  Rentmeister  Wiede- 
bach auch  noch  jährlich  10  Gulden  für  2  Hofgewänder. 

Amtstitulatur  Georg  v.  Wiedebachs:  Während  wir 
ßlasbalg  nie  direkt  als  Rentmeister  oder  Landrentmeister  be- 
zeichnet finden ,  wurde  Wiedebach  schon  bald  nach  der  Über- 
nahme der  höchsten  Finanzbehörde  vielfach  so  genannt.  In  den 
Jahresrechnungen  selbst  legt  sich  Wiedebach  allerdings  niemals 
diesen  Titel  bei,  er  schreibt  stets  schlechtweg:  Georg  v.  Wiede- 
bach, nur  einmal  1491  nennt  er  sich  „Zehntner".  Als  Land- 
rentmeister ist  Georg  v.  Wiedebach  erstmalig  in  einem  Gesuch 
der  ApoUonia  v.  Wiedebach  um  Bestätigung  der  Vormünder 
ihrer  Kinder  aufgeführt  ^).  In  der  Leipziger  Stadtkassenrechnung 
heißt  es  gelegentlich  der  Abführung  der  städtischen  Jahrrente 
an  die  „Kammer"  am  10.  Oktober  1493  zuerst:  „Jörgen  Wiede- 
bach, dem  Rentmeister,"  von  da  an  stets  in  der  Folgezeit*). 
Allein  auch  in  direkten  offiziellen  Urkunden  und  Schriftstücken, 
die  der  Herzog  ausstellte,  wird  Wiedebach  Rentmeister  tituliert^). 
Auch  Georg  v.  Wiedebach  nennt  sich  selbst  in  Quittungs- 
urkunden,  die  er  von  Amts  wegen  ausfertigt,  Rentmeister ^). 
Daneben  wird  aber  der  Landrentmeister  vielfach  auch  nur  als 
Zehntner,  als  Hauptmann  oder  Amtmann  von  Leipzig  bezeichnet. 
Eine  bestimmte ,  feststehende  Titulatur  gab  es  eben  in  jener 
Zeit  für  einen  derartigen  Beamten  nicht. 

Die  von  Georg  v.  Wiedebach  geführten  Jahreshauptrech- 
nungen  sind  uns  nur  bis  Cantate  1497  „im  Hauptbuch"  über- 
liefert. Wiedebach  ist  aber  noch  jahrzehntelang  bis  zu  seinem 
1524  erfolgtem  Tode  herzoglicher  Rentmeister  gewesen;  genügend 
Erweise  lassen  sich  dafür  erbringen.  Mit  absoluter  Sicherheit 
läßt  sich  zunächst  feststellen,  daß  er  bis  zum  Ende  der  Regierung 
Albrechts     des    Beherzten    (1500)    ununterbrochen    Leiter    der 

')  Vgl.  H.St.A.  Dresd.  Originalurk.  Nr.  9104. 

2)  Vgl.  Gust.  Wustmann:  Gesch.  von  Leipz.  p.  411. 

^)  H.St.A.   Dresd.   Ratsb.  H  fol.  95  b   im  Bezirksgericht  Leipzig. 

*)  Vgl.  Leipz.  Ratsarch.  Stadtkassenrechn.  1493 — 1500. 

^)  Vgl.  z.  B.  H.St.A.  Dresd.  Originalurk.  Nr.  91f31  in  einer  Schuld- 
verschreibung Herzog  Georgs  gegenüber  Witzleben  heißt  es  1496: 
„Georgen  von  Wiedebach,  unserm  itztigen  Rentmeister." 

6)  Vgl.  H.St.A.  Dresd.:  „Extracte  der  Stifter  und  Klöster"  Nr.  1025 
(1496)  Orig.Urk.  Nr.  9167  b;  Orig.Urk.  Nr.  9166  u.  a.  m. 


§  3.  Die  Amtsführung  Georgs  v.  Wiedebach  1490—1500  (bzw.  1524).    81 

Finanzverwaltung  gewesen  ist,  und  niemals  ist  Johann  Eathalter 
Eentmeister  im  Herzogtum  Sachsen  gewesen,  auch  nicht  in  den 
letzten  Eegierungsjahren  Albrechts,  wie  v.  Langenn  irrig  be- 
hauptet^). Von  der  Stellung  Rathalters  wird  späteren  Orts  noch 
die  Rede  sein.  Die  städtischen  Jahrrenten  sind  auch  nach 
1497  nach  wie  vor  an  den  Rentmeister  Georg  v.  Wiedebach 
abgeliefert  worden,  wie  die  Buchungen  in  den  Leipziger  Stadt- 
kassenrechnungen erzeigen  ^),  Auch  die  Zinsgelder  der  Kapitalien 
für  die  der  Leipziger  Rat  verschrieben  ist,  werden  weiter  durch 
Wiedebach  ausgezahlt^).  Summen,  die  der  Leipziger  Rat  dem 
Herzog  leiht,  nimmt  auch  fernerhin  der  Rentmeister  Wiedebach 
in  Empfang*). 

Nach  1500  aus  der  Regierungszeit  Georgs  gibt  es  neben 
diesen  Quellen  auch  noch  einige  andere  Urkunden,  in  denen 
Wiedebach  als  Rentmeister  auftritt.  Diese  Jahre  der  Tätigkeit 
Wiedebachs  unter  Herzog  Georg  sollen  hier  ebenfalls  kurz  zur 
Besprechung  kommen,  um  ein  mögHchst  abgeschlossenes  Bild  vom 
Wirken  dieses  Finanzmannes  zu  erhalten.  Im  Hauptstaatsarchiv 
Dresden  findet  sich  eine  von  Herzog  Georg  ausgestellte  Urkunde, 
datiert  vom  27.  Dezember  1513,  in  der  Herzog  Georg  von  Wiede- 
bach als  „von  seinem  Rentmeister  und  Amptmann  von  Leipzig" 
spricht^).  Der  Herzog  schlichtet  einen  Streit,"  der  sich  zwischen 
dem  Amtmann  Wiedebach  und  der  Verwaltung  des  Prediger- 
klosters erhoben  hat.  Aus  einer  weiteren  Urkunde  erkennen  wir, 
wie  stark  auch  Georg  den  Kredit  seines  Rentmeisters  in  An- 
spruch nahm.  Am  3.  September  1515  stellt  nämhch  der  Herzog 
einen  „Kaufbrief"  aus ,  darin  er  Georg  v.  Wiedebach  auf  sein 
Schloß,  Stadt  und  Amt  Senftenberg  660  Gulden  jährliche  Zinsen 
um  13  200  fl.  wiederkäufHch  verkauft  ß).  Vielleicht  handelt  es 
sich  auch  hier  wieder  um  eine  Summe,  mit  der  Wiedebach  eine 
Unterbilanz  für  seinen  Herzog  gedeckt  hat.  In  einem  Brief  vom 
5.  November  1516  heißt  es  von  Georg  v.  Wiedebach:  „Unser 
Rentmeister  von  Leipzig,  Rat  und  lieber  Getreuer".  Femer 
ist  für  das  Jahr  1520  Georg  v.  Wiedebach  als  amtierender 
Rentmeister   nachzuweisen^).     Am   27.  Juli   1520    steht   in    der 


1)  V.  Langenn  a.  a.  0.  p.  349f.    Zu  dem  scheidet  v.  Langenn 
absolut  nicht  zwischen  Rent-  und  Kammermeister. 

2)  Vgl.  Leipz.   Ratsarch.:    „Leipz.   Stadtkassenrechn."   besonders 
1497—1500,  dann  aber  auch  die  folgenden  Jahrgänge. 

3)  Ibid. 
*)  Ibid. 

5)  Vgl.  H.St.A.  Dresd.  Cop.  82  fol.  89b;  gedr.  Cod.  Dipl.  Sax.  Reg. 
IL  10.  Leipz.  3  p.  202. 

6)  Vgl.  H.St.A.  Dresd.  Orig.Urk.  Nr.  10072. 
')  Vgl.  ebenda  Cop.  125  fol.  105. 

8)  Vgl.   ebenda   Orig.Urk.  Nr.  10254  am  29  Sept.  1519  bestätigt 

Puff,  Die  Finanzen  Albreohts  des  Beherzten.  6 


82    Erster  Hauptteil.    Die  innere  Organisation  der  Finanzverwaltung. 

Zeugenreihe  einer  Urkunde:  „Georg  v.  Wiedebach,  Amtmann 
und  Rentmeister  zu  Leipzig"  ^).  Und  sein  Testament  vom  1.  De- 
zember 1520  unterzeichnet  Wiedebach  als  „des  landesfürsten 
hertzog  Jeorgen  von  Sachsen  Renthmeister  und  amptmann  zcu 
liptzk".  Beide  Ämter  muß  Georg  v.  Wiedebach  bis  zu  seinem 
Tode  bekleidet  haben;  1524  wird  als  sein  Amtsnachfolger  Pflug 
ernannt  ^). 

Eine  für  unsere  Untersuchung  äußerst  wertvolle  Quelle  sind 
die  beiden  Testamente  der  Wiedebachs,  denn  erstens  werfen  sie 
ein  scharfes  Licht  auf  das  Verhältnis  Wiedebachs  zum  Herzog 
Albrecht  bzw.  Georg,  andererseits  gestatten  sie  uns  einen 
wenigstens  ungefähren  Schluß  auf  die  Höhe  des  Wiedebach- 
schen  Vermögens.  Wie  bereits  beiläufig  erwähnt,  hatte  Georg 
V.  Wiedebach  sein  Testament  am  1.  Dezember  1520  gemacht^). 
Der  Erblasser  hatte  mit  seiner  Frau  vereinbart  ^),  daß  nach  dem 
Tode  eines  der  beiden  Ehegatten  das  gemeinschaftliche  Vermögen 
in  zwei  Hälften  geteilt  werden  sollte.  Ein  Teil  folgt  dem  Toten, 
der  andere  verbleibt  dem  Lebenden.  Erben  seiner  Liegenschaften 
werden  seine  Vettern,  mit  denen  er  zu  gemeinsamen  Lehen  sitzt ; 
mehrere  seiner  Verwandten  werden  mit  Legaten  bedacht,  eben- 
so seine  Diener.  Außerdem  verfügt  er  eine  Reihe  frommer 
Stiftungen. 

Den  weitaus  größten  Raum  im  Testament  Wiedebachs  be- 
anspruchen aber  die  Abschnitte,  in  welchen  der  Testator  einmal 
festsetzt,  wie  seine,  beziehentlich  seiner  Erben  Angelegenheiten 
mit  dem  Landesfürsten  geordnet  werden  sollen,  dann  aber  dem 
Herzog  selbst  ein  namhaftes  Legat  bestimmt.  Die  von  Georg 
v.  Wiedebach  geführte  Rentrechnung  soll  nach  seinem  Tode 
sofort  mit  dem  Herzog  abgerechnet  werden;  liegt  noch  Bargeld 
in  der  Kasse ,  so  ist  es  unverzüglich  dem  Landesfürsten  aus- 
zuzahlen; ist  dagegen  der  Fürst  nach  der  Rechnung  den  Wiede- 
bachs noch  schuldig,  dann  „wird  sein  fürstlich  gnade  sich  der 
gebur  auch  wol  wissen  zu  halten".  Ein  deutlicher  Beweis,  daß 
es  öfters  vorkam,  daß  Wiedebach  Geld  in  die  Lande szentralkasse 
einschoß  !  Ganz  ebenso  soll  es  mit  der  Amtsrechnung  von  Leip- 
zig gehalten  werden.  Über  die  vom  obersten  Finanzamt  ge- 
führten Bücher,  Papiere  usw.- verfügt  Wiedebach,  wie  folgt:  So- 
lange   er    das  Rentmeisteramt   bekleidet  hat,    hat   er  jedes  Jahr 


der  Herzog  Georg,  daß  759  rh.  fl.  von  Lewpoldt  von  Wolframsdorff 
an  Georg  v.  Wiedebach,  seinen  Rentmeister  eingezahlt  worden  sind. 
1)  Vgl.  H.St.A.  Dresd.  Orig.Urk.  Nr.  10287. 


2)  Vgl.  Wu s t m a n n^  Gesch.  Lei|)z.  p.  411  ff. 


^)  Leipz.  Ratsarch. :  Pap.  Ratsarch.  K.  18  a.  a.  0. 

*)  Diese  Vereinbarung  hatte  bereits  am  15.  August  1491  kurz 
nach  der  Eheschließung  stattgefunden.  Vgl.  Leipz.  Ratsarch.:  Pap. 
Ratsarch.  K.  18. 


§  3.   Die  Amtsführung  Georgs  v.  Wiedebach  1490—1500  (bzw.  1524).    83 

j,eine  sunderlich  Buch-  und  Jarr echnunge  gemacht" 
und  dem  Herzog  übergeben ;  von  beiden  hat  er  sich  aber  immer 
eine  genaue  Abschrift  zurückbehalten.  Diese  Bücher  und  Rech- 
nungen sollen  nun  nach  seinem  Tod  keinesfalls  in  unberufene 
Hände  fallen;  Wiedebach  bittet  daher  seine  Testamentarien 
(Testamentsvollstrecker)  eindringlich,  doch  ja  dafür  Sorge  zu 
tragen,  daß  der  Landesherr  über  alle  Rechnungen  Wiedebachs 
„einen  entlichen  Recess  und  quittantz"  ausstelle,  und  daß  dann 
alle  Rechnungsbücher  bezüglich  Abschriften  derselben ,  die  ge- 
lösten Schuldbriefe  und  Quittungen,  die  jahrweise  zusammen- 
gebunden in  einer  Kammer  liegen  ^) ,  dem  Herzog  ausgehändigt 
werden  sollen.  Bei  dieser  Gelegenheit  versichert  der  Rentmeister 
ausdrücklichst  bei  seinem  Seelenheil,  daß  er  niemals  wissentlich 
in  den  Rechnungen  den  Fürsten  zum  Nachteile  und  Schaden 
gerechnet  habe.  Die  interessanteste  Bestimmung  im  Testament 
Georg  V.  Wiedebachs  ist  aber  das  Legat  von  5000  Gulden  für 
den  Herzog  Georg.  Wiedebach  führt  dazu  aus,  daß  er  seit  seiner 
Jugend  über  40  Jahre  zuerst  bei  Herzog  Albrecht,  jetzt  bei 
Georg  in  Dienst  stehe,  in  all  dieser  Zeit  sei  ihm  die  fürstliche 
Huld  in  reichem  Maße  zu  teil  geworden,  namentlich  in  seiner 
Stellung  als  Zehntner  und  Rentmeister.  Reichliche  Belohnung 
und  Gewinn  haben  ihm  seine  Ämter  eingebracht,  besonders  an 
dem  Silberkauf,  den  ihn  die  Fürsten  gelassen  haben,  hat  er 
„etwas  redelichs  gewonnen  und  erobirt".  Er  bittet  nun  den 
Herzog,  der  seit  dem  Tode  des  Vaters  die  Regierung  unter  oft 
sehr  großen  Mühen  und  Beschwernissen  hat  führen  müssen,  als 
Zeichen  seiner  Dankbarkeit  und  Verehrung  5000  Gulden  „von 
seinem  Erwerben  und  gewonnen  gutirn"  anzunehmen.  Da  die 
Herzöge  den  Kredit  des  Rentmeisters  sehr  stark  in  Anspruch 
genommen  hatten,  und  schwerlich  die  entliehenen  Gelder  zurück- 
gezahlt waren,  so  bedeutete  das  Legat  einfach  den  Erlaß  eines 
Teils  der  Schuld. 

In  dem  Testament  Wiedebachs  kommt  klar  das  schöne, 
harmonische  Verhältnis  zum  Ausdruck,  welches  jederzeit  zwischen 
dem  höchsten  Finanzbeamten  und  seinen  fürstlichen  Herren  ge- 
herrscht hat.  Die  große  Treue,  das  starke  Pflichtbewußtsein  und 
das  hohe  Verantwortlichkeitsgefühl  dieses  tüchtigen  Beamten 
zeigt  sich  hier  in  gutem  Lichte.  Noch  über  das  Grab  hinaus 
ist  er  stets  auf  das  beste  seines  Fürsten  bedacht.  Andererseits 
läßt  das  Testament  erkennen,  was  schon  mehrfach  betont  wurde, 
wie  einträglich  in  der  damaligen  Zeit  die  Stellen 
derartiger  Finanzbeamten  gewesen  sein  müssen. 
Leider  läßt  es  dieses  Testament  nicht  zu ,    genau  die  Höhe  des 


^)  Wohl     das    1493—1494    eingerichtete     „Schreiberstubelyn"    in 
Leipzig. 


84    Erster  Hauptteil.    Die  innere  Organisation  der  Finanz  Verwaltung. 

von  Wiedebach  hinterlassenen  Vermögens  festzustellen.  Wir 
kennen  die  Liegenschaften  nicht,  und  über  das  Erbteil  der  Frau 
fehlen  die  näheren  Angaben. 

Etwas  günstiger  liegen  in  dieser  Beziehung  die  Verhältnisse 
für  uns  bei  dem  Testament  Apollonia  v.  Wiedebachs  *) ,  auf- 
gesetzt am  22.  Juni  1525  zu  Leipzig.  Zunächst  sei  hervor- 
gehoben, daß  auch  Apollonia  v.  Wiedebach  in  ihrem  Testament 
dem  Herzog  Georg  ein  Legat  von  3000  Gulden  „zu  undertheniger 
erbittung"  bescheidet,  wohl  aus  gleichen  Gründen  wie  ihr  Mann 
und  ebenfalls  als  ein  Nachlaß  an  der  herzoglichen  Schuld  an- 
zusehen. Das  Testament  verfügt  im  ganzen  über  einen  Betrag 
von  31065  Gulden-).  Das  Wiedebachsche  Gesamtvermögen  muß 
nach  den  beiden  Testamenten  somit  mindestens  zirka  40  000  Gulden 
an  bar  betragen  haben ;  es  wird  aber  in  Wirklichkeit  beträchtlich 
höher  gewesen  sein ,  da  hier  nur  das  Mobilvermögen  in 
Rechnung  gezogen  ist^).  Dieses  Vermögen  hat  in  der  Tat  der 
herzoglichen  Kasse  eine  starka  Stütze  sein  können. 

Am  1.  Mai  1524  berief  der  Tod  Wiedebach  von  seinem  Amt 
ab.  1481  begegnete  er  uns  zum  ersten  Male  im  Dienste  Herzog 
Albrechts,  also  zirka  43  Jahre  hat  er  dem  Fürsten- 
haus treu  gedient*). 

Länger  als  80  Jahre  hat  er  unter  zwei  Regierungen  die  ge- 
samte Finanzverwaltung  des  albertinischen  Territoriums  geleitet. 
Unter  oft  außergewöhnlich  schwierigen  Verhältnissen  hat  er  die 
Landeszftntralkasse  verwaltet.  Daß  er  es  trotzdem  verstanden 
hat ,  stets  die  Ordnung  im  Finanzwesen  aufrecht  zu  erhalten, 
und  daß  er  es  vermochte ,  eine  Zerrüttung  der  Finanzen  des 
Herzogtums  zu  verhindern,  wie  es  in  anderen  Territorien  da- 
mals der  Fall  war,  ist  der  Beweis  für  seine  Fähigkeit.  Er 
ist  ein  Jacob  Blasbalg  durchaus  ebenbürtiger  Nachfolger  ge- 
wesen^). 


1)  Gedruckt  im  Auszug:  Cod.  Dipl.  Sax.  Eeg.  H.  10.  Leipz.  3 
p.  87,  88.  Die  Eröffnung  dieses  Testaments  erfolgte  am  27.  Januar 
1526  in  Gegenwart  Herzog  Georgs  auf  dem  Schloß  zu  Leipzig. 

^)  Cod.  Dipl.  Sax.  Reg.  H.  10.  Leipz.  3  nennt  eine  runde  Summe : 
„mehr  als  30000  Gulden". 

2)  Ein  für  sächs.  Verhältnisse  enorm  hohes  Vermögen,  1481  be- 
trüg das  größte  Vermögen  in  Leipzig  17  000  Gulden.  Der  Masstab  der 
großen  süddeutschen  Vermögen  ist  hier  natürlich  nicht  anzulegen. 

*)  In  seinem  Testament  von  1520  bezifferte  er  seine  Dienstzeit, 
wie  wir  sahen,  schon  auf  über  40  Jahre. 

^)  Erwähnt  sei  schließlich  noch  nebenher,  daß  sich  zwei  gut  er- 
haltene Bildnisse  von  Georg  und  Apollonia  v.  Wiedebach,  von  Lukas 
Cranachs  Meisterhand  gemalt,  gegenwärtig  im  städtischen  Museum  zu 
Leipzig  befinden.  Auch  ein  steinernes  Denkmal  Georgs  v.  Wiede- 
bach und  seiner  Gattin  ist  erhalten.  Vgl.  darüber:  „Bau- und  Kunst- 
denkmale  des  Königreichs  Sachsen"  Bd.  XVII,  XVIH  Leipzig-Stadt. 


Resultat.  85 


Resultat. 


Fassen  wir  die  Resultate  unserer  Untersuchungen  über  das 
Wirken  Blasbalgs  und  Wiedebachs  an  dieser  Stelle  nochmals 
kurz  zusammen,  so  werden  wir  sagen  dürfen,  diese  Finanzmänner 
sind  in  der  Hauptsache  nach  zwei  Richtungen  hin  für  den 
Herzog  tätig  gewesen.  Einmal  war  ihre  Stellung  und  Funktion 
die  von  ständigen  Landesbankiers.  Das  heißt,  sie  er- 
öffneten dem  Herzog,  bez.  der  herzoglichen  Kasse  dauernd 
Kredit,  dergestalt,  daß  sie  1 .  bei  momentaner  Geldverlegenheit 
während  des  Rechnungsjahres  einstweilen  aushalfen,  2.  daß 
sie  für  eine  etwa  entstandene  Unterbilanz  Deckung  schafften, 
3.  indem  sie  dem  Herzog  direkt  größere  Anleihen  gewährten 
oder  vermittelten. 

Nach  Lage  der  Verhälthisse  konnte  aber  dfimals  ein  Finanz - 
mann  einer  Regierung  in  diesen  Formen  nur  dann  kreditieren, 
wenn  ihm  selbst  die  Möglichkeit  gegeben  war,  sich  einerseits 
ständig  einen  genauen  Überblick  über  den  Stand  der  Finanzen 
zu  verschaffen,  und  ihm  andererseits  bestimmte  Garantieen  für 
die  Sicherheit  seiner  Kapitalien  geboten  wurden. 

Hieraus  ergab  sich  der  zweite  Teil  der  Tätigkeit  Blasbalgs  und 
Wiedebachs.  Indem  sie  die  gesamte  praktische  Leitung  des  Kassen- 
wesens übernahmen,  konnten  sie  die  herzoglichen  Finanzen  nach 
ihren  Dispositionen  kaufmännisch  rationell  regeln  und  ordnen 
und  schon  dadurch  selbst  am  besten  die  von  ihnen  vorgeschossenen 
Gelder  sichern.  Durch  die  Betrauung  mit  der  Kassierung  sämtlicher 
herzoglicher  Einnahmen  war  ihnen  außerdem  gewissermaßen  ein 
Pfand  gegeben,  eine  Möglichkeit,  sich  gegebenenfalls  sofort  selbst 
Deckung  zu  verschaffen.  So  wurden  die  Finanzmänner  Blasbalg 
und  Wiedebach  zugleich  oberste  Rechnungs-  und  Kassen- 
verwalter des  Herzogs.  Dabei  ist  es  Blasbalgs  Verdienst, 
daß  er  als  ständiger  Landesbankier  und  als  Verwalter  des  Finanz- 
wesens erstmalig  eine  vollkommen  kaufmännisch  durchgebildete 
zentrale  Kassenverwaltung  und  vor  allem  Buchführung  eingeführt 
hat.     Georg  v.  Wiedebach  konnte  darauf  weiterbauen. 

Beide  Männer  waren  nicht  eigentlich  herzogliche  Beamte, 
namentlich  nicht  in  dem  Sinne,  was  wir  heutzutage  darunter 
verstehen.  Ihre  kaufmännische  Fähigkeit,  ihre  entschiedene  Be- 
gabung auf  verwaltungstechnischem  Gebiet  war  für  den  Herzog 
erst  in  zweiter  Linie  maßgebend  gewesen ,  ihm  waren  sie  vor 
allem  wichtig  und  brauchbar  für  seine  Finanzverwaltung  als 
tüchtige  Bankiers. 

Für  den  weiteren  Gang  der  Entwicklung  der  landesherrlichen 
Finanz  Verwaltung  ist  aber  gerade  ihre  organisatorische  Wirk- 
samkeit in  verwaltungstechnischer  Beziehung  von  größter  und 
folgenreichster  Bedeutung  gewesen.    Das  ganze  oberste  Finanz- 


86    Erster  Hauptteil.    Die  innere  Organisation  der  Finanzverwaltung. 

verwaltungs System  —  namentlich  was  die  konsequent  durch- 
geführte Zentralisierung  anbetrifft  —  wie  es  von  diesen 
Finanzmännern  ausgebildet  worden  ist ,  ist  in  der  Folgezeit 
durchaus  beibehalten  worden.  Ja,  nachdem  unter  Blasbalg- 
Wiedebach  eine  oberste  Zentralfinanz  Verwaltung  erst  eigentlich 
geschaffen  war,  ist  es  überhaupt  möglich  geworden,  ein  direktes 
„Amt"  daraus  zu  machen  und  einen  wirklichen  „Beamten"  an 
die  Spitze  des  gesamten  Finanzwesens  zu  stellen,  wie  es  vorüber- 
gehend nach  Blasbalgs  plötzlichem  Tode  schon  einmal  durch  die 
Einsetzung  des  Zehntschreibers  Kaspar  v.  Sals  geschehen  war. 
Aus  diesen  Erwägungen  heraus  —  daß  nämlich  die  Blasbalg- 
Wiedebachsche  Führung  der  Finanzgeschäfte  gleichsam  die 
Wiege  des  späteren  obersten  landesherrlichen  Finanz  amt es  ge- 
wesen ist  —  haben  wir  in  dieser  Darstellung  bereits  in  Bezug 
auf  Blasbalg  und  Wiedebach  von  „Finanzb  eamt  en"  und  einem 
obersten  „Finanzamt"  gesprochen. 

§4. 

Hans  Umbhawen. 

Die  Träger  des  obersten  Finanzamtes  während  der  Regierung 
Albrecht  des  Beherzten  haben  wir  kennen  gelernt ;  bevor  wir  in 
die  Darstellung  des  unteren  Finanzdienstes  und  der  Spezialkassen 
eintreten ,  müssen  wir  uns  zuvor  noch  etwas  eingehender  mit 
einer  Persönlichkeit  beschäftigen ,  die  eine  nicht  unbedeutende 
Rolle  im  damaligen  sächsischen  Finanzwesen  gespielt  hat.  Es 
handelt  sich  um  den  Nürnberger  Bürger  Hans  Umbhawen^), 
dessen  Stellung  in  der  sächsischen  Finanzverwaltung  und  dessen 
Verhältnis  zum  Hause  Wettin  ganz  eigenartig  waren.  Über  die 
sächsischen  Quellen  hinaus ,  die  uns  natürlich  der  Hauptsache 
nach  nur  über  seine  Beziehungen  zu  Herzog  Albrecht  und  der 
sächsischen  Finanzverwaltung  Aufschluß  geben,  sind  wir  doch 
wenigstens  etwas  besser  über  sein  Leben  und  sonstiges  Wirken 
in  Nürnberg  unterrichtet.  Bürger  ist  er  in  Nürnberg,  wie  es 
scheint,  im  Jahre  1476  geworden  2).  Auch  am  politischen  Leben 
Nürnbergs  hat  er  sich  später  beteiligt;  1497  wurde  er  nach 
Roths  „Genannten-Buch"  Genannter  des  größeren  Rats  ^).  Nach 
und  nach  hatte  Umbhawen  in  Nürnberg  selbst,  als  auch  bei  der 
Stadt   einen  sehr  ausgedehnten  Grundbesitz  erworben*).     Da  er 

^)  Oft  auch   IJnbehawen  geschrieben, 

2)  Im  pergamentenen  Bürgerbuch,  welches  die  wohlhabenden 
Neubürger  verzeichnet,  ist  er  mit  den  Worten  aufgeführt:  „Hanns 
Unbehawen  Juravit  Burgerrecht,  Actum  Sabato  Ante  Marie  Magdalene 
Anno  etc.  76  et  dedit  X  fl.  werung."  Nach  gefl.  Mitteilung  des  kgl. 
bayr.  Kreisarch.  Nürnberg. 

^)  Nach  einem  Hinweis  des  städtischen  Archivs  zu  Nürnberg. 

*)  Zuerst  kauft  er  am  25.  September  1478  von  Jeronimus  Hübner, 


§  4.    Hans  Umbiiawen.  87 

• 

fortwährend  auch  Grundstücke  und  Land  wieder  veräußert,  dürfen 
wir  wohl  annehmen,  daß  er  direkt  Spekulation  damit  getrieben 
hat^).  Sonst  enthalten  die  Nürnberger  Archivalien  noch  die 
folgenden  wesentlichen  Notizen  über  den  Stand  und  die  Tätigkeit 
dieses  Mannes.  Die  bereits  mehrfach  erwähnten  Gerichtsbücher 
nennen  ihn  des  öfteren  als  Gläubiger  von  Nürnbergern,  aller 
Wahrscheinlichkeit  nach  handelt  es  sich  dabei  um  Geldgeschäfte. 
Denn  daß  Hans  Umbhawen  ein  Kaufmann  gewesen  ist,  Geld-  und 
Wechselgeschäfte  gemacht  hat,  darüber  unterrichtet  uns  Heinrich 
Deichslers  Nürnberger  Chronik  mit  folgenden  Worten:  „26.  Ok- 
tober 1500 :  „Item  darnach  am  montag  begieng  der  Umbehawen, 
der  kaufmann  hertzogen  Albrecht  von  Sachsen  zu  den 
Augustinern  zu  Nürnberg  gar  sichtlich;  het  kaufmannschaft  in 
sein  land  und  w^echsel;  vil  gülden  durch  in  gewunen"  2).  Ab- 
gesehen von  den  bisher  angezogenen  Quellenstellen  wird  es  uns 
auch  aus  der  Art  seiner  sächsischen  Beziehungen  stets  aufs  neue 
bestätigt  werden,  daß  Hans  Umbhawen  genau  wie  Jacob  Blas- 
balg ein  Kaufmann  und  „Hendeler"  gewesen  ist.  Sächsischer- 
seits  ist  man  wohl  zunächst  gelegentlich  des  herzoglichen  Silber- 
handels mit  dem  Nürnberger  Umbhawen  in  Verbindung  getreten. 
Bekannt  geworden  war  man  mit  ihm  jedenfalls  durch  die  Handels- 
beziehungen, die  er  nach  Sachsen  unterhielt^).  Ein  großer  Teil 
des  von  den  Landesherren  vermöge  ihres  unbedingten  Vorkaufs- 
rechtes aufgekauften  Silbers  wurde  regelmäßig  nach  Nürnberg 
geführt  und  dort  in  den  Handel  gebracht  *).  In  diesen  Geschäften 
ist  Hans  Umbhawen  für  die  sächsischen  Herzöge  tätig  gewesen^). 

Bürger  zu  Nürnberg,  dessen  Behausung  zwischen  der  „goldenen  Gans" 
und  seinem  kleinen  Häuschen  unter  dem  „wilden  Mann"  gelegen: 
vgl.  Pergamenturkunde  im  Arch.  des  germanischen  Nationalmuseums 
zu  Nürnberg.  In  den  folgenden  Jahren  bringt  er  noch  eine  ganze 
Anzahl  Häuser  in  Nürnberg  an  sich.  1508  ersteigert  er  die  Mittel- 
mühle  an  der  Gründlach:  vgl.  über  all  diese  Käufe  „die  Gerichts- 
bücher der  Reichsstadt  Nürnberg,  Abt.  Lit.  im  städt.  Arch.  zu  Nürn- 
berg". Ebenso  ist  ihm  zusammen  mit  seinem  Bruder  Melchior  das 
Hammerwerk  zu  Reichelsdorf  bei  Nürnberg  zuständig  gewesen.  Die 
betreffende  Notiz  findet  sich  in  einem  handschriftlichen  Nürnberger 
Geschlechtsbuch  des  germanischen  Nationalmuseums  mit  Signatur 
H— B  91  („Topochronographia"  18.  Jahrh.  fol.  848  gelegentlich  der 
Beschreibung  des  Wappens  der  Umbehawen).  Über  den  Brand  dieses 
Hammerwerks  vgl.  den  Bericht  in  Deichslers  Nürnberg.  Chronik: 
Chron.  d.  deutsch.  Städte,  Nürnberg  Bd.  V  p.  653. 

^)  Städt.  Arch.  zu  Nürnberg  vgL :  Gerichtsbttcher  der  Stadt  Nürn- 
berg.   1.  c. 

'-ä)  Gedruckt  Chron.  d.  deutsch.  Städte,  Nürnberg  Bd.  V  p.  624. 

3)  Vgl.  Chron.  d.  deutsch.  Städte,  Nürnberg  Bd.  5  p.  624. 

*)  0.  Hoppe:  „Der  Silberbergbau  zu  Schneeberg  bis  zum  Jahr 
1500"  a.  a.  0.  nimmt  an,  daß  stets  etwa  ein  Drittel  des  aufgekauften 
Silbers  nach  Nürnberg  gegangen  sei  (p,  31). 

^)  Nürnberg  hatte  damals  bereits  einen  der  größten  Metall-  und 
Erzmärkte ;  es  war  natürlich,  daß  die  sächs.  Herzöge  sich  einen  Kauf- 


88    Erster  Hauptteil.    Die  innere  Organisation  der  Finanzverwaltung. 

Seit  1485  wird  er  in  den  großen  Schneeberger  Bergrechnungen 
in  diesem  Zusammenhang  genannt^).  So  wird  Umbhawen  durch 
Boten  nach  Nürnberg  gemeldet,  wann  das  Silber  in  Sachsen  ab- 
gehen wird;  er  wird  abermals  in  Kenntnis  gesetzt,  an  welchem 
Termin  die  Sendung  in  Nürnberg  eintreffen  kann.  Die  Unter- 
suchung der  nach  Nürnberg  eingesandten  Silbers tücke  auf  den 
Feingehalt  wird  auch  stets  von  Umbhawen  vermittelt.  Es  heißt 
gewöhnlich  bei  Buchung  des  dafür  gemachten  Aufwandes :  „hans 
umbehawen  ussgeben  zu  probiren"  ^).  Die  in  Nürnberg  ein- 
treffenden sächsischen  Silbersendungen  wurden,  dort  nochmals 
verwogen;  dies  wurde  ebenfalls  von  Umbhawen  besorgt*).  Alle 
diese  Notizen  zeigen  also  deutlich,  daß  Umbhawen  am  Vertrieb 
des  Silbers  in  Nürnberg  stark  beteiligt  gewesen  ist^).  Einen 
Schluß  auf  den  Umfang  seiner  Tätigkeit  und  Wertung  derselben 
gestattet  die  ziemlich  beträchtliche  Höhe  des  Jahrsoldes ,  den 
er  ausschließlich  für  diese  Mühewaltungen  von  den  säch- 
sischen Herzögen  bezieht:  100  Gulden  jährlich  in  zwei  Raten 
gezahlt^).  Bei  derartigen  Geschäften  und  Unternehmungen  waren 
die  Fürsten  ausschließlich  auf  solche  Kaufleute  angewiesen,  nur 
sie  waren  imstande,  diese  zu  besorgen  und  erfolgreich  zu  leiten. 
Umbhawen  war  nun  aber  nicht  allein  im  „Silberkauf"  für  die 
sächsischen  Herzöge  tätig,  äußerst  mannigfaltig  und  verschieden- 
artig waren  vielmehr  die  Fäden  der  geschäftlichen  Beziehungen, 
die  ihn  mit  den  sächsischen  Fürsten  verknüpften.  Uns  wird  hier 
natürlich  vorwiegend  sein  Verhältnis  zu  Herzog  Albrecht  zu 
interessieren  haben.  Schon  in  den  großen  Schneeberger  Berg- 
rechnungen ^),  die  1485  einsetzten,  finden  sich  vereinzelt  Notizen 
darüber,  daß  Umbhawen  für  die  sächsischen  Herzöge  auch  Tuch 
besorgt  hat,  ebenso  kauft  er  größere  Mengen  Ravensburger  Papier 


mann,  der  sich  an  diesem  Handel  beteiligte  und  ihre  Interessen  dabei 
vorteilhaft  wahrzunehmen  verstand,  verpflichteten. 

1)  Vgl.  H.St.A.  Dresd.  Loc.  4508:  „Schneeberg.  Bergrechn."  1485 
bis  1515. 

2)  Vgl.  H.St.A.  Dresd.  ebenda  Silb erkauf srechn.  14.  Sept.  1487  bis 
5.  April  1488. 

«)  Vgl.  ebenda  Jahrg.  1485—1486  und  1486—1487. 

■*)  Vgl.  ebenda  Jahrg.  1485 — 1486  Bl.  7  a.  „5  gülden  ussgeben 
umbhawen  von  1247  marken  8  lot  Silber  wagegelt,  von  der  mark 
1  Nürnberger  Pf." 

^)  0.  Hoppe  a.  a  0.  schweigt  sich  über  die  Stellung  und  Tätig- 
keit des  in  seiner  Hauptquelle  fortwährend  erwähnten  Umbhawen 
vollkommen  aus;  er  behauptet  dagegen,  das  Silber  sei  regelmäßig 
nach  Nürnberg  an  einen  gewissen  Andreas  geschickt  worden,  ohne 
daß  er  aber  dafür,  wie  er  es  sonst  tut,  die  Belegstelle  näher  bezeichnet. 

^)  Vgl.  H.St.A.  Dresd.  Loc.  4508  a.  a.  0.  Insofern  stand  Umbhawen 
in  den  Diensten  beider  sächs  Häuser,  da  seit  1485  (Leipz.  Teilung)  die 
sämtlichen  Bergwerke  beider  Länder  in  gemeinschaftlicher  Verwaltung 
sich  befanden. 

■')  Vgl.  H.St.A.  Dresd.  Loc.  4508  a.  a.  0. 


§  4.    Hans  Umbhawen.  89 

für  sie  ein,  Fuhrlohn  wird  an  ihn  zurückgezahlt,  den  er  für  eine 
Sendung  Büchsen,  die  von  Nürnberg  nach  Leipzig  geht,  auf- 
gewandt hat.  Von  Umbhawen  aus  Nürnberg  bezieht  man  ferner 
eine  eherne  Grabplatte  für  die  verstorbene  Herzogin.  Umbhawen 
vermittelt  die  sächsische  Briefkorrespondenz  mit  Italien ;  er  legt 
einstweilen  größere  Summen  aus,  indem  er  Zahlungen  begleicht 
und,  was  sehr  wichtig  ist,  er  gewährt  demHerzog  Albrecht 
schon  damals  Kredit^).  Besonders  sind  es  aber  dann  die 
großen  Jahre shauptrechnungen  Blasbalgs  und  Wiedebachs ,  die 
uns  ein  lebhaftes  Bild  von  der  regen  Tätigkeit,  die  der  Nürn- 
berger für  Herzog  Albrecht  entfaltete ,  geben.  In  erster  Linie 
sind  ja  wohl  die  Geld-  und  Wechselgeschäfte  zu  nennen,  die  er 
fiir  Albrecht  besorgte  oder  selbst  mit  ihm  machte. 

Die  Leipziger  Landeszentralkasse  hatte  gewissermaßen  unter 
Hans  Umbhawen  in  Nürnberg  eine  Nebenstelle,  die  einen  großen 
Teil  des  Verkehrs  des  obersten  sächsischen  Finanzamtes  mit 
Süd-  und  Westdeutschland,  beziehentlich  Italien,  zu  vermitteln 
hatte  ^).  Durch  Hans  Umbhawen  wurden  die  Schuldbriefe  ein- 
gelöst, die  Albrecht  den  süddeutschen  Firmen,  den  Wolifs  usw. 
ausgestellt  hatte  ^).  Bei  Umbhawen  bekamen  sächsische  Gesandte 
und  Beamten,  die  sich  auf  Dienstreisen  befanden,  ihre  Gelder 
angewiesen*),  oder  sie  hoben  bei  Umbhawen  Geld  ab  und  machten 
dann  erst  ihrer  obersten  Finanzbehörde  davon  Mitteilung.  Als 
1491  Herzog  Friedrich  von  Sachsen,  Sohn  Albrechts  des  Be- 
herzten, in  Italien  weilt,  werden  alle  seine  Geldwechsel  durch 
Hans  Umbhawen  nach  Siena  und  Rom  ausgerichtet  ^).  Das  war 
natürlich  viel  einfacher,  als  wenn  man  jeden  kleinen  Betrag 
einzeln  direkt  von  Sachsen  aus  schicken  mußte,  und  der  Geld- 
verkehr ging  so  wesentlich  schneller.  Hans  Umbhawen  rechnete 
dann  wahrscheinlich  in  größeren  Zeiträumen  generaliter  mit  der 
sächsischen  Zentralkasse  ab.  Umbhawens  Tätigkeit  beschränkte 
sich  aber  nicht  nur  auf  die  Vermittlung  derartigen  Geld-  und 
Wechselverkehrs ,  sondern ,  wie  wir  bereits  sahen,  hat  er  viel- 
mehr   selbst   wiederholt   dem  Herzog  namhaften  Kredit  gewährt. 

^)  Vgl.  H.St.A.  Dresd.  Loc.  4508  Bl.  48.  Es  heißt  in  dieser  Zehnt- 
rechnung von  1487:  „3100  rh.  guld  von  seiner  gnad.  wegen  hansen 
umbhawen  zcalt  und  siner  gnaden  verschribunge  von  400  mark  Silber, 
die  ym  sein  gnade  Zcwene  ader  trei  taee  nach  Bartholomei  nehst- 
vergangen  zu  livern,  auch  was  er  das  schaden  neme,  zu  legen  ver- 
schriben  hadte,  erlost."  Herzog  Albrecht  hatte  dem  Umbhawen  also 
eine  Anweisung  auf  eine  Silbersendung  erteilt. 

2)  Vgl.  dazu  die  Jahreshauptrechnungen  des  „Hauptbuchs". 
H.St.A.  Dresd.  Loc.  8678  a.  a.  0. 

8)  Vgl.  ibid.  Bl.  87,  87  a,  88  a,  211a  usw. 

*)  Vgl.  ibid.  Bl.  115,  212,  245  usw. 

^)  Vgl.  ibid.  171  a:  „1360  gülden  zcue  "Wechsel  geynn  Senis  gemacht. 
Für  1000  guld  durch  Hannsenn  umbhawenn  zur  Nürnberg  bestalt,  die 
herzcogen  Friderichen  sollenn  Fritag  nach  mathei  ufs  100  36  fl." 


I 


90    Erster  Hauptteil.    Die  innere  Organisation  der  Finanzverwaltung. 

•Des  öfteren  finden  sich  „im  Hauptbuch"  Eintragungen  über  die 
Einlösung  von  Schuldbriefen,  die  Albrecht  dem  Umbhawen  aus- 
gestellt hat  1).  Wie  seine  Beamten ,  so  entnahm  auch  der 
Herzog,  wenn  er  unterwegs  war  und  schnell  Geld  brauchte, 
größere  Summen  bei  Umbhawen  und  wies  seine  Zentralkasse  an, 
das  Geld  zurückzuzahlen  2).  Eines  Aktenstückes  sei  hier  noch 
Erwähnung  getan ,  das  besonders  deutlich  zeigt ,  in  wie  hohem 
Maße  Hans  Umbhawen  das  Vertrauen  des  sächsischen  Fürsten- 
hauses besaß ,  und  wie  die  Herzöge  in  allen  Angelegenheiten 
ihre  Interessen  durch  ihn  wahrnehmen  ließen.  Es  handelt  sich 
um  ein  herzogliches  Schreiben  an  Hans  Umbhawen,  das  aller- 
dings bereits  der  Regierung  Herzog  Georgs  angehört,  datiert 
vom  23.  Oktober  1501  ^).  Die  Kammer  zu  Tirol  hat  gewisse 
Zinsen  an  Albrecht  bereits  seit  mehreren  Terminen  nicht  bezahlt. 
Die  Gesellschaft  der  Gossembrot  ist  nunmehr  beauftragt,  sie  auf 
der  Herbstmesse  zu  entrichten.  Umbhawen  soll  mit  der  Gesell- 
schaft oder  deren  Faktoren  verhandeln,  daß  die  Zinsen  auf  der 
nächsten  Mitfasten-Messe  zu  Frankfurt  pünktlichst  bezahlt  werden, 
oder  ob  eventuell  die  Gesellschaft  die  Schuld  aufzukaufen  geneigt 
sei.  Über  den  Verlauf  der  Verhandlungen  soll  Umbhawen  in 
Bälde  Bericht  erstatten. 

Daß  Inkassogeschäfte  für  die  sächsische  Zentralkasse  von 
Umbhawen  ebenfalls  erledigt  wurden,  darf  wohl  aus  nachstehender 
Quellenstelle  mit  Sicherheit  geschlossen  werden:  „1  guld  Hans 
umbhawen  bezcalt,  zo  er  zcu  botenlon  awsgeben  der  1000  guld 
halbenn  von  Ernn  wilhelm  Wolffskel  Eynzcufordernn"  *).  Auch 
für  die  Ernestiner  besorgte  Umbhawen  ähnliche  wichtige  Geld- 
geschäfte^). Daß  Umbhawen  „Kaufmannschaft"  in  das  Land 
des  Herzogs  Albrecht  gehabt  hat,  vor  allem  mit  dem  Fürstenhaus 
selbst,  auch  diese  Nachricht  der  Nürnberger  Chronik  finden  wir 
in  den  großen  Jahreshauptrechnungen  bestätigt.  Man  entnimmt 
einesteils  die  Waren  direkt  bei  Umbhawen,  andererseits  besorgt 
dieser  nur  als  Zwischenkäufer  die  Einkäufe  für  den  Herzog, 
namentlich    auf  den   großen   Nürnberger   Märkten.     Gelegentlich 


')  Vgl.  H.St.A.  Dresd.  Loc.  8678  a.  a.  0.  El.  176  a:  „744  gülden 
hannsenn  umbhawen  zca  Nurnbergk  bezcalt,  die  Er  m.  g.  h.  herzcog  Al- 
brecht geligenn,  damit  seiner  gnad.  schultbrieff  gelost  doruff  lawtend." 

2)  Ibid.  Bl.  177  a.  „200  Gulden  Heinrichen  Wolff  und  Hansenn 
Umbhawen  gezahlt,  die  sie  meinem  gnädigen  Herrn  Herzog  Albrecht 
zu  Nürnberg  geliehen  haben.    Inhalt  seiner  Gnaden  Sendbriefe." 

3)  Vgl.  H.St.A.  Dresd.  Cop.  107  fol.  57  b. 
*)  V^l.  H.StA.  Dresd.  Loc.  8678  Bl.  279  a. 

^)  Eme  Urkunde  vom  12.  November  1494  berichtet,  daß  Hans 
Umbhawen,  Bürger  zu  Nürnberg,  im  Namen  Kurfürst  Friedrichs  von 
Sachsen,  welchem  König  Maximilian  eine  Verschreibung  gegeben  hatte, 
der  Stadt  Nürnberg  über  1000  Fl.  Stadtsteuer  quittiert:  Urkunde  des 
Kgl.  bayr.  Kreisaroh.  Nürnberg. 


§  4.     Hans  Umbhawen.  91 

der  bereits  erwähnten  Heise ,  die  der  junge  Herzog  Friedrich 
1491  :  „in  Welschlande"  unternahm,  kauft  Umbhawen  Samt,  Tuch, 
Taffet  um  58  Gulden  17  gr.  8  Pf.  1  h  für  ihn  in  Nürnberg  zur 
Eeiseausrüstung"  ^).  Als  im  November  1496  die  Hochzeit  des 
Thronfolgers  Georg  mit  Barbara,  der  Tochter  Kasimirs  TV.  aus- 
gerichtet wurde,  hatte  Umbhawen  namhafte  Lieferungen  für  den 
sächsischen  Hof  gemacht  ^).  Daß  ein  großer  Teil  des  Brief-  und 
Paketverkehrs  nach  Süd-  und  Westdeutschland ,  sowie  Italien 
für  den  sächsischen  Herzog  durch  Hans  Umbhawen  vermittelt 
wurde,  ist,  als  aus  den  großen  Schneeberger  Bergrechnungen 
ersichtlich,  bereits  oben  angedeutet  worden.  In  den  Jahres- 
hauptrechnungen  mehren  sich  die  Buchungen  von  Botenlöhnen, 
die  Hans  Umbhawen  für  die  Beförderung  der  herzoglichen  Kor- 
respondenz verausgabt  hat^),  und  ebenso  oft  finden  wir  Fracht- 
gelder notiert,  die  er  für  durch  ihn  besorgte  Sendungen  und 
Einkäufe  für  den  Herzog  ausgelegt  hat*). 

Überblicken  wir  die  gesamte  Tätigkeit  dieses  Nürnberger 
Kaufmannes  für  Herzog  Albrecht  und  die  sächsische  Finanz- 
verwaltung, so  werden  wir  zusammenfassend  sagen  dürfen :  Hans 
Umbhawen  leistete  einerseits  Dienste  und  erledigte  Geschäfte, 
die  heutzutage  von  den  Banken  besorgt  werden,  andererseits  war 
bis  zu  einem  gewissen  Grade  sein  Verhältnis  zu  Herzog  Albrecht 
und  der  sächsischen  Finanz  Verwaltung  und  seine  Stellung  ähn- 
lich der  eines  Faktors,  w^ie  ihn  sich  damals  die  großen  süd- 
deutschen Kaufleute  und  Gesellschaften  an  allen  bedeutenden 
Handelszentralen  hielten.  Abgesehen  von  dem  Jahressold,  den 
der  Nürnberger  von  den  beiden  sächsischen  Regierungen  für 
seine  Hilfe  beim  Silbervertrieb  erhielt,  bekam  er  keine  fest 
normierte  Vergütung  für  seine  sonstige  Arbeitsleistung  im  Inter- 
esse des  Herzogs.  Wie  alle  Kaufleute  damals  hat  er  aber  bei  den 
zahlreichen  Geld-  und  Wechselgeschäften,  sowie  dem  Waren- 
handel nach  Sachsen  gut  verdient.  In  der  bereits  mehrfach 
zitierten  Chronik  wird  uns  dies  ja  ausdrücklich  durch  die  Worte : 
„vil  gülden  durch  in  (nämlich  Herzog  Albrecht)  gewunen"  be- 
stätigt'^). Bemerkt  sei,  daß  Hans  Umbhawen  jährlich  6  Gulden 
für  ein  Hofgewand  erhielt^). 

Wie  eng  und  intim  das  Verhältnis  zwischen  dem  sächsischen 
Herzogshaus  und  Umbhawen  war,  lassen  zwei  Vorgänge  besonders 

1)  Vgl.  H.St  A.  Dresd.  Loc.  8678  Bl.  177. 

2)  Vgl.  H.St.A.  Dresd.  ibid.  Bl.  840  ff.  Es  heißt  dort  in  der  betr. 
Jahreshauptrechnung :  „2328  guld  14  gr.  7  Pf.  vor  seyden  gewandt 
und  wurtze  durch  unbehawe'n  ^;cu  nurmbergk  bestalt." 

=')  z.  B.  H.St.A.  Dresd.  Loc.  8678  Bl.  .357. 
*)  z.  B.  vgl.  ebenda  Bl.  808. 

^)  Vgl.  Chron.  d.  deutsch.  Städte,  Nürnberg  Bd.  5  p.  624. 
6)  H.St.A.    Dresd.    Loc.  8678;    vgl.    die    einzelnen    Jahreshaupt- 
rechnungen. 


92    Erster  Hauptteil.    Die  innere  Organisation  der  Finanzverwaltung. 

deutlich  erkennen  ^).  Zu  der  im  November  1496  zu  Leipzig  mit 
großem  Gepränge  gefeierten  Hochzeit  Herzog  Georgs  war  auch 
der  Nürnberger  Kaufmann  Hans  Umbhawen  geladen.  Sein  Hof- 
gewand wird  für  dieses  Fest  auf  Kosten  des  Herzogs  besonders 
reich  geziert  ^J.  Und  als  1500  Herzog  Albrecht  fern  von  der 
Heimat  gestorben  war,  ließ  ihn  Umbhawen  in  Nürnberg  bei  den 
Augustinern  feierlich  „begehn"  (eine  Totenmesse  halten),  am 
26.  Oktobers). 

Das  ganze  Wirken  Umbhawens  ist  ein  erneuter  Beweis 
dafür,  daß  gerade  damals  am  Übergange  zur  Neuzeit,  die  Kauf- 
leute, namentlich  die  Großkau fleute  Süddeutschlands  eine  hoch- 
bedeutsame Rolle  in  dem  Finanzwesen  der  deutschen  Fürsten 
gespielt  haben.  Sie  waren  die  Bildner  und  Erschaffer  der 
modernen  Formen  des  Geld-  und  Kreditverkehrs ,  es  war  nur 
natürlich,  daß,  als  die  Geld  Wirtschaft  in  den  Territorien  immer 
ausschließlicher  zur  Alleinherrschaft  empordrang ,  sie  nach- 
haltigsten Einfluß  auf  die  Finanzwirtschaft  derselben  gewinnen 
mußten. 

Drittes  Kapitel. 

Die  Verwaltung  der  hauptsächlichsten  unteren  Finanzbehorden 
und  Spezialkassen  und  ihr  Verhältnis  zur  Zentralbehörde. 

§  1. 

Amterverwaltung. 

Es  wird  sich  in  dem  folgenden  Abschnitt  zum  großen  Teil 
nur  um  Nachträge  und  Ergänzungen  handeln.  Sehr  vieles 
wichtige  und  wesentliche  über  die  Haushaltung  und  Verwaltung 
der  Amter,  dieser  hervorragendsten  Einnahmequellen  des  Herzog- 
tums hat  bereits  im  bisherigen  Verlauf  der  Schilderung  Er- 
wähnung finden  müssen,  vorwiegend  im  einleitenden  Teil 
gelegentlich  der  Besprechung  der  großen  Mergenthalschen  E-eform, 
als  auch  bei  der  Darstellung  der  obersten  sächsischen  Finanz - 
Verwaltung  seit  dem  Amtsantritt  Blasbalgs.  Alles  dies  braucht 
hier  nur  rekapituliert  zu  werden. 

Von  Mergenthai  waren  vor  allem,  um  eine  rationelle  Be- 
wirtschaftung und  bessere  Ausnutzung  des  Domanialgutes  zu  er- 
reichen,   sogenannte    „Beschiede"    eingeführt  worden;   Verträge, 


1)  Erinnert  sei  hier  an  die  Beziehungen  und  den  vertrauten  Ver- 
kehr der  Habsburger,  besonders  Maximilians  und  Karls  V.  mit  den 
Gossembrot,  den  Fuggern  usw. 

2)  Vgl.  H.St.A.  Dresd.  Loc.  8678  Bl.  347  a.  „7  guld  vor  Zcwey 
lot  perlenn  umbehawen  auf  seynn  hoffgewandt.  2  guld  vor  unczen 
Silber  und  dem  .Seyden  nether  von  d.  2  lot  perlen  zcu  hefftenn." 

8)  Vgl.  Chron.  d.  deutsch.  Städte,  Nürnberg  Bd.  V  p.  624. 


§  1.    Ämterverwaltung.  93 

in  denen*  genau  festgelegt  wurde ,  unter  welchen  Bedingungen 
ein  Amt  ausgetan  wurde,  durch  die  klar  sowohl  die  Verpflichtung 
der  Acitleute  gegenüber  der  Zentralkasse  als  auch  ihre  Rechte 
(Anteil  an  den  Einkünften  und  Erträgnissen  des  Amts)  ab- 
gegrenzt waren.  Besonders  eingehende  Bestimmungen  waren 
dabei  über  die  Beköstigung  des  Amtspersonals  ^)  getroffen. 
Einige  dieser  wichtigen  Yertragsurkunden  sind  auch  für  unsere 
Zeit  erhalten:  Zwei  der  hier  angezogenen  „Beschiede"  sind 
allerdings  bereits  ein  Jahr  vor  der  Teilung  ausgefertigt,  man 
darf  aber  wohl  annehmen,  daß  sie  1485  von  Albrecht  ohne 
weiteres  bestätigt  worden  sind.  Für  treue  Dienste  als  Zeug- 
meister bekommt  1484  Urban  Narholtz  das  Forstamt  zu  Dresden 
auf  Lebenszeit  verschrieben.  Es  heißt  in  dem  Vertrag,  er  solle 
weder  das  dürre  noch  das  Leseholz  gebrauchen,  „noch  sunst 
keines  geniß  warten,  Sundern  uns  allis  gelts,  worann  das  gefellet 
Zcustehen  lassen  und  ordenlich  und  gnuglich  rechnunge  davon 
thun;"  er  selbst  bekommt  für  die  Verwaltung  aus  dem  Amt 
Dresden  14  Schock  Gr.  Sold  jährlich,  100  Scheffel  Hafer, 
4  Fuder  Heu  und  ein  Hofgewand  "'^).  Ebenfalls  für  treue  und 
fleißige  Dienste  bekam  am  3.  Mai  1484  Dr.  Johann  Preußer  die 
Verwaltung  der  Ämter  und  Schlösser  Zörbig  (Zcorbeck)  und 
Bitterfeld 3)  übertragen*).  Er  und  seine  Erben  bekommen  das 
Amt  und  Schloß  Zörbig  auf  10  Jahre  verschrieben  (also  1484 
bis  1494);  es  wurden  gegenseitig  untersiegelte  Inventarverzeich- 
nisse des  Amtes  ausgetauscht.  Alle  Geldeinkünfte  und  wirt- 
schaftlichen Erträgnisse  des  Amtes  stehen  Preußer  zu;  nur  von 
den  Gerichtsabgaben  bekommt  Albrecht  ^/s.  Auß.erdem  hatte 
Preußer  jährlich  33  gute  Schock  Groschen  40  gr.  in  die  Kammer 
zu  zahlen.  Der  Amtmann  war  verpflichtet,  kleinere  Bauten  und 
die  schon  im  Bau  befindlichen  größeren  Gebäude  auf  seine 
Kosten  auszuführen  und  in  gutem  Zustand  zu  erhalten.  Große 
Bauten  werden  auf  Kosten  des  Herzogs  errichtet,  zur  Sicherung 
der  Straßen  hat  er  drei  reißige  Pferde  zu  halten.  Muß  in 
Kriegszeiten  Einquartierung  in  sein  Amt  gelegt  werden,  so 
geschieht  dies  zu  Lasten  des  Herzogs ;  Brandschaden  wird  eben- 
falls  vom   Landesherm   getragen.      Vom    9.    März    1488    datiert 


')  Das  Personal  eines  Amtes  bestand  durchschnittlich  aus  12  bis 
15  Köpfen:  Amtsschreiber  (bisweilen  auch  2),  Bäcker,  Kellner,  ein 
Koch  und  sein  Gehilfe,  der  Hausmann,  Pferdeknechte,.  Torwärter, 
Weinknecht,  Haus-  und  Viehmägde  usw.  In  manchen  Ämtern  kam 
ein  Untervogt  hinzu;  vgl.  darüber  H.St.A.  Dresd.  Loc.  4887  Nr.  31. 
„Rechn.  d.  Amtleute  Döring,  u.  Francken  uff  Petri  Kath.  anno  85  an- 
gehobenn." 

2)  Vgl.  H.St.A.  Dresd.  Cop.  62  fol.  55. 

^)  Uns  geht  hier  nur  Zörbig  an,  Bitterfeld  ist  nach  1485 
ernestinisch. 

*)  Vgl.  H.St.A.  Dresd.  Cop.  62  fol.  56. 


94    Erster  Hauptteil.    Die  innere  Organisation  der  Finanzverwaltung. 

ist  eine  Verschreibung  der  beiden  Amter  Dippoldisw^lde  und 
Tbarandt  an  Friedrich  Großen  i).  Die  Urkunde  ist  uns  im 
Original  erhalten.  Zwei  zu  den  Amtern  zugehörige  Vorwerke 
soll  er  mit  allen  Triften,  Weiden  und  Frohnen  „unberechend" 
für  sich  nutzen,  ebenso  das  Fischwasser  zu  Dippoldiswalde  und 
die  Hasenjagd.  Außerdem  erhält  er  an  Bar  für  die  Verwaltung 
der  beiden  Ämter  120  rh.  guld.  jährlich.  Er  hat  mit  Sorgfalt 
darauf  zu  achten,  daß  alle  Gefälle,  Zinsen,  das  Geleit  usw. 
pünktlich  und  voll  eingehen.  Der  gesamte  Ertrag  des 
Amtes  ist  an  die  Zentralkasse  abzuführen  und  jährlich  Rechnung 
zu  legen.  Alle  Amtsbediensteten,  Wächter,  Torwärter, 
Schreiber  usw.  sind  vom  Amtmann  zu  beköstigen  und  zu  ent- 
lohnen. Die  Verwaltung  der  beiden  Ämter  wird  ihm  auf  un- 
bestimmte Zeit  übertragen. 

Gleichfalls  im  Original  noch  vorhanden  ist  ein  äußerst  inter- 
essanter „Beschied",  der  dem  verdienstvollen  Obermarschall 
Hans  V.  Minckwitz  ausgestellt  worden  ist^).  In  der  am 
25.  Januar  1492  von  Herzog  Georg  im  Namen  Albrechts  er- 
lassenen Urkunde  ist  eingangs  ausgeführt:  Herzog  Georg  hat 
auf  Befehl  seines  Vaters  dem  Obermarschall  und  seinen  Leibes- 
erben Lehngüter  „unge verlieh  6 — 8000  guld  wirdig"  zu  verleihen 
zugesagt  und  zwar:  1.  als  Lohn  für  die  treuen  Dienste,  die 
Minckwitz  den  Herzögen  geleistet  hat;  2.  aber  um  ihn  für  rück- 
ständigen Sold  zu  entschädigen.  Seit  er  Obermarschall  ist,  hat 
er  jährlich  400  rh.  Gulden  bekommen  sollen.  Wird  Minckwitz 
mit  Gütern  belehnt,  die  über  8000  Gulden  „wirdig"  sind,  dann 
.,sal  er  uns  die  ubermaß  der  wirderung  über  die  8000  guld.  in 
unser  Cammer  entrichten  und  bezalen."  Dem  Obermarschall 
wird  dann  als  einem  Amtmann  Amt,  Schloß  und  Stadt  Senften- 
berg  übergeben  und  zwar  unter  folgenden  Bedingungen:  zu  ver- 
rechnen und  in  die  Kammer  zu  antworten  hat  er  den  Ertrag 
der  Weinberge,  der  Teiche,  der  Gerichte,  das  Lehen-  und  Holz- 
geld. Sonst  soll  er  die  ganze  übrige  Nutzung  und  die  Einnahme 
dieses  Amtes  „unberechent"  haben,  dafür  aber  jährlich  am 
25.  Januar,  also  dem  Termin  der  Generalabrechnung  der  Ämter, 
500  rh.  fl.  an  die  Zentrale  zahlen.  Zunächst  bekommt  Minck- 
witz das  Amt  auf  unbestimmte  Zeit,  wird  es  ihm  aber  der 
Herzog  schließlich  auf  Lebenszeit  verleihen,  dann-  sichert  ihm 
Georg  zu,  nach  Albrechts  Tode  es  dabei  zu  belassen. 

Diese  verschiedenen  Typen  von  „Beschieden"  zeigen  alle  das 
bewußte  Streben,  Ordnung  in  die  Domanialwirtschaft  zu  bringen. 
Sie  geben  dem  obersten  Finanzamt  die  Möglichkeit,  einen  festen 
und   konsequenten  Standpunkt   gegenüber    den  Spezialkassen  zu 


1)  Vgl.  H.St.A.  Dresd.  Orig.Urk.  8729. 

2)  Vgl.  H.St.A.  Dresd.  Orig.Urk.  8934. 


§  1.    Ämterverwaltung.  95 

behaupten ;  denn  durch  die  Beschiede  war  genau  festgelegt,  was 
man  von  den  einzelnen  zu  fordern  hatte.  Man  war  eifrigst  be- 
müht, die  Ämter  zu  sicheren  und  verlässigen  Einnahmequellen 
zu  machen  und  deshalb  die  Domänen  unter  möglichst  günstigen 
Bedingungen  auszutun.  Die  einträglichsten  Nutzungen  und  Gefälle 
suchte  man  stets,  wenn  irgend  möglich,  der  Staatskasse  zu  re- 
servieren. Ganz  un  berechnet,  wie  man  es  früher 
Gläubigern  gegenüber  oft  getan  hatte,  wurden  über- 
haupt keine  Amter  mehr  ausgegeben.  Auch  Verleihung, 
wie  sie  z.  B.  dem  Obermarschall  gegenüber  stattfand,  wird  nicht 
das  gewöhnliche  gewesen  sein;  zumeist  haben  wohl  jetzt  die 
Amtleute  das  gesamte  Einkommen  an  die  Zentralkasse  abführen 
müssen,  und  sie  haben  für  die  Verwaltung  einen  bestimmten 
Sold  bezogen  ^) ,  der  gewöhnlich  gleich  an  der  Einnahme  des 
Amtes  gekürzt  wurde  ^).  Daß  dieses  „Beschiedgeld"  ^),  wie  man 
den  Gehalt  des  Amtmannes  auch  nannte,  von  der  Zentralkasse 
gezahlt  wurde,  wie  es  wiederholt  dem  Amtmann  von  Eckersberg 
Volkmar  Koller*)  gegenüber  geschah,  war  Ausnahme.  Über 
die  Vergabung  der  Ämter  behielt  sich  Herzog  Albrecht  selbst 
die  letzte  Entscheidung  vor.  Als  z.  B.  1490  der  Amtmann  von 
Döbeln  Fritzsch  von  Polencz  darum  nachsucht ,  seinen .  ab- 
laufenden Beschied  unter  gleichen  Bedingungen  zu  prolongieren, 
teilt  Herzog  Georg  dieses  seinem  Vater  nach  den  Niederlanden 
mit  und  erbittet  Bescheid  in  dieser  Angelegenheit^).  Die  von 
Mergenthai  eingeführten  „Beschiede"  hatten  sich  also  bew^ährt 
und  waren  eine  bleibende  Institution  geworden,  sehr  zum  Vor- 
teil des  Staatshaushaltes.  Weniger  von  Erfolg  gekrönt  waren 
die  Bemühungen  dieses  Landrentmeisters  gewesen,  die  Kassen 
der  Ämter  von  den  schwer  auf  ihnen  lastenden  Konquisitionen 
und  Anweisungen  zu  befreien.  Erst  Blasbalg  gelang  es ,  hier 
energisch  durchzugreifen.  An  den  Rechnungen  des  Schneeberger 
Bergamtes  hatten  wir  bereits  Gelegenheit  zu  konstatieren,  wie  seit 
dem  Ende  der  80er  Jahre  des  15.  Jahrhunderts  die  durch  An- 
weisung und  Konquisition  verursachten  Ausgabeposten  allmählich 


^)  Die  Form  der  Amtsverwaltung  war  für  die  Staatskasse  am 
günstigsten  und  wurde  daher  in  Zukunft  auch  mehr  und  mehr  be- 
vorzugt. 

^j  Vgl.  Weim.  Arch.  Reg.  Bb.  119.  11.  Abrechn.  der  Ämter 
Beeskow,  Storkow,  Sorau. 

^)  Beschied geld  wurde  auch  das  Fixum  oder  die  Pauschalsumme 

genannt,  welche  die  Amtleute  von  einem  Amt,   das  ihnen  sonst  un- 
erechnet   gegeben  war,   zahlen  mußten,   z.  B. :    der   Obermarschall 
500  Gulden  vom  Amt  Senftenberg  s.  o. 

*)  Vgl.  H.St.A.  Dresd.  Loc.  8678  a.  a.  0.  der  Amtmann  von  Eckers- 
berg erhält  85  fl.  15  gr.  Beschiedgefd  jährlich. 

^)  Vgl.  ebenda  Loc.  8497:  „Allerhand  Schreiben  an  Herzog  Albrecht 
zu  Sachsen"  .Nr.  8. 


96    Erster  Hauptteil.    Die  innere  Organisation  der  Finanzverwaltung. 

vollkommen  schwanden.  Leider  besitzen  wir  für  unsere  Zeit 
gar  keine  eigentlichen  Amterrechnungen  ^).  Gewisse  Buchungen 
in  den  Jahreshauptrechnungen  Blasbalgs  und  Wiedebachs  machen 
es  aber  gewiß,  daß  seit  Schaffung  der  Zentralkasse  auch  hier 
ganz  allgemein  mit  dem  lästigen  Anweisungs-  und  Konquisitions- 
system  aufgeräumt  worden  ist.  Wenn  die  Herzöge  mit  größerem 
Gefolge  in  irgend  einem  Amt  oder  auf  einem  Schloß  weilten,  so 
wurden  jetzt  die  außerordentlichen  Ausgaben ,  die  dadurch  ent- 
standen, von  der  Zentralkasse  der  betreffenden  Amtsverwaltung 
sofort  zurückerstattet^).  Die  Amtmänner  waren  gehalten, 
Rechnung  über  solche  „Lager"  zu  führen  und  unverzüglich  ein- 
zureichen. Es  sollten  in  den  Amterrechnungen  überhaupt 
keine  Ausgaben  mehr  stehen ,  die  nichts  mit  der  Ämter- 
verwaltung zu  tun  hatten;  als  z.  B.  der  Amtmann  von  Eadeberg 
3  Gulden  3  gr.  6  Pf.  in  seine  Rechnung  1496 — 1497  gesetzt 
hatte ,  die  er  bei  Erledigung  eines  vom  Herzog  erhaltenen  Auf- 
trags verbraucht  hatte,  wurden  ihm  diese  gestrichen,  und  er 
wurde  damit  an  die  Zentralkasse  gewiesen;  von  dieser  erhielt 
er  dann  auch  das  Geld  3).  Wenn  so  alle  Einkünfte  aus  den 
Ämtern  ungeschmälert  in  die  Zentralkasse  flössen,  war  ja  natür- 
lich eine  bedeutend  rationellere  und  übersichtlichere  Finanz - 
Wirtschaft  möglich,  als  wenn  alles  schon  in  den  Spezialkassen 
verzettelt  wurde.  Von  der  Einsetzung  des  gemeinschafthchen 
Abrechnungstermines  für  alle  Ämter  (25.  Jan.) ,  von  den 
Rechnungskommissionen  und  dem  ganzen  Gang  der  Verrechnung 
war  bereits  an  früherem  Orte  die  Rede.  Den  schlagendsten 
Beweis,  daß  tatsächlich  gute  Fortschritte  in  der  Bewirtschaftung 
und  Nutzbarmachung  des  Domanialbesitzes  für  den  Staatshaushalt 
gemacht  waren,  liefern  die  Zahlen.  Die  Ertragsquote  der  Ämter 
war  in  den  Jahren  1488—1496  im  Vergleich  zu  der  von  Falke *) 
für     1471  — 1472     berechneten     sehr    beträchtlich    gestiegen^). 


')  Rechnungen  der  albertin.  AgrarämLer  sind  uns  aus  dem  letzten 
Viertel  des  15.  Jahrhunderts  gar  keine  erhalten.  Aus  ihnen  würde 
sich  natürlich  das  Verwaltungsgetriebe  eines  Amtes  am  besten  er- 
kennen lassen.  "Weit  günstiger  sind  wir  —  im  folg.  wird  sich  dies 
zeigen  —  mit  den  Bergämtern  daran. 

2)  Vgl.  H.St.A.  Dresd.  Loc.  8678  Bl.  53,  53a,  55,  55a  usw.,  z.  B. 
Bl.  55 :  „86  gülden  hertzog  Johannes  von  Sachsen  nachtlager  zu  fribergk, 
als  sein  gnade  von  präge  heraus  uf  211  pferd,  lawts  der  ßechnunge, 
So  der  Amptmanne  zu  frieberg  hat." 

=^)  Vgl.  ebenda  Loc.  8678  a.  a.  0.  p.  356. 

*)  JohannesFalke:  „Die  Finanzwirtschaft  im  Kurfürstentum 
Sachsen  um  1470"  a.  a.  0. 

ß)  Vgl.  dazu  Kap.  IV  §  1.     „Die  Amtsgelder." 


§  2,    Bergwerks-  bzw.  Zehntamtsver waltung.  97 

§  2. 
Bergwerks-  bzw.  ZehntamtsYerwaltung. 

Nach  den  Bestimmungen  des  Leipziger  Teilungsvertrages 
von  1485  verblieben  dem  Kurfürstentum  und  dem  Herzogtum 
neben  anderen  in  Gemeinschaft:  1.  der  Schneeberg  mit  dem 
Neustädtel  u.  a.,  alles  Gebirge,  das  in  einem  Umkreis  von  einer 
Meile  um  diese  beiden  gelegen  ist  und  entweder  schon  jetzt 
oder  später  abgebaut  wird,  2.  die  fürstliche  Nutzung  aller  Berg- 
werke Kleider  Länder  jetzt  und  in  Zukunft  für  alle  Metalle. 
Ausgenommen  und  dem  alleinigen  Nutzen  dessen  überlassen,  in 
dessen  Teile  die  betreffenden  Bergwerke  liegen,  sind  Eisen- 
gewinnung ,  Wagegeld ,  Zoll  und  Geleit  ^).  Die  Verwaltung 
wurde  demgemäß  in  Gemeinschaft  ausgeübt ,  und  von  den  Un- 
kosten hatte  jeder  Fürst  die  Hälfte  zu  tragen.  Die  gerade 
für  die  uns  interessierenden  Jahre  sehr  gut  und  ziemlich  zahl- 
reich erhaltenen  ßechnungsbücher  gestatten  uns  einen  deutlichen 
Einblick  in  das  Getriebe  und  die  innere  Organisation  der  Berg- 
und  Zehntämter.  Das  wichtigste  war  das  Oberzehntamt  vom 
Schneeberg  ^)  geworden,  dem  die  kleineren  Amter  von  Freiberg, 
Geyer  und  Geising  untergeordnet  waren.  Zunächst  in  den 
ersten  Jahren  des  Abbaues  war  das  Zehntamt  auf  dem  Schnee - 
berg  dem  Zehntner  vom  Geyer,  Nickel  Friedrich  mitunterstellt 
gewesen;  bald  hatte  der  Schneeberg  aber  ein  eigenes  Zehntamt 
bekommen.  1471  wurde  es  dem  Zwickauer  Bürger  und  Rats- 
herrn Martin  E-ömer,  einem  reichen  Gewerken,  übertragen.  Als 
1483  Eömer  starb,  bekam  das  Zehntamt  Heinrich  von  Starschädel, 
der  zugleich  Hauptmann  vom  Schneeberg  war ;  bereits  nach  einem 
Jahre  mußte  er  die  Verwaltung  an  die  beiden  Leipziger  Bürger 
und  Kaufleute  Jacob  Blasbalg  und  Benediktus  Mulner  abtreten; 
nach  der  Landesteilung  wurde  letzterer  durch  Hans  Leimbach, 
den  Landrentmeister  des  ernestinischen  Sachsen ,  ebenfalls  ein 
Leipziger  Bürger  und  Kaufmann,  ersetzt.  So  waren  nunmehr 
die  obersten  Finanzbeamten  beider  Sachsen  zugleich  Oberzehntner 
vom  Schneeberg ;  ihnen  unterstand  das  Kassen-  und  Rechnungs- 
wesen des  Bergamtes.  Landesherrliche  Beamte  auf  dem  Schnee- 
berg waren  ferner:  „der  Hauptmann  des  Schneebergs", 
er  war  der  Vertreter  der  Regierung ,  betraut  mit  der  Oberauf- 
sicht über  die  Gerichte ,    die  Stadtverwaltung  usw. ;    er  war  der 


»)  Vgl.  Hänsch  1    c.  p.  56. 

2)  Vgl.  die  ausführliche  Darstellung  von  0.  Hoppe  a.  a.  0. 
Hoppe  gibt  allerdings  mehr  eine  allgemeine  Schilderung  des  Schnee- 
berger  Bergbaues.  Das  fürstliche  Oberzehntamt  und  seine  Verwaltung 
interessiert  ihn  nur  nebenher.  Die  Bedeutung  der  Einnahmen  aus 
dem  Silberbergbau  für  die  fürstlichen  Finanzen  vermag  er,  wie  er 
ausdrücklich  betont,  nicht  festzustellen;  wir  sind  jetzt  dazu  in  der  Lage, 

Puff,   Die  Finanzen  Albrechts  dea  Beherzten.  7 


98    Erster  Hauptteil.    Die  innere  Organisation  der  Finanzverwaltung. 

oberste  Verwaltungsbeamte  über  den  Bergbau  überhaupt,  hatte 
aber  nichts  zu  tun  mit  der  Kassenverwaltung  des  Oberzehntamtes. 
Bis  Ende  1489  bekleidete  dieses  Amt  seit  dem  1485  erfolgten 
Rücktritt  Heinrich  von  Starschädels  Heinrich  von  Wolfersdorf. 
Dieser  bekam  ein  sehr  hohes  Gehalt:  300  fl.  jährlich').  Der 
technische  Aufsichtsbeamte  über  den  gesamten  Bergwerksbetrieb 
war  der  Bergmeister,  mit  Rücksicht  auf  seinen  sehr  ausgedehnten 
Amtsbezirk  von  Hoppe  als  Oberbergmeister  bezeichnet^).  Aus 
der  landesherrlichen  Zehntkasse  bezog  er  25  Gulden  Sold**); 
außerdem  gehörten  zu  seinem  Einkommen  die  bei  Verlejjiung  zu 
zahlenden  Gebühren*).  Der  Bergschreiber  Hieronymus  Beyer, 
der  wohl  alle  Schreibarbeit,  abgesehen  von  der  Führung  der 
Rechnungsbücher  —  dies  bes.orgte  der  Zehntschreiber  —  zu 
leisten  hatte,  erhielt  wöchentlich  1  fl.,  also  jährlich  52  fl.  Gehalt 
von  den  Herzögen.  Lediglich  Beamte  des  Zehntamtes  und  mit 
der  Besorgung  der  Einnahme-  und  Ausgabewirtschaft  der  fürst- 
lichen Bergamtskasse  beschäftigt  sind  die  folgenden :  Gehilfen  und 
Untergebene  der  Oberzehntner.  1.  Der  Zehntbeamte  Mathias 
Zobelstein;  da  die  Oberzehntner  immer  nur  zu  den  großen 
Rechnungsterminen  aller  halben  Jahre  vorübergehend  persönlich 
auf  dem  Schneeberg  anwesend  waren,  hatte  Zobelstein  die  laufen- 
den Geschäfte  des  Zehntamtes  zu  besorgen.  Sein  Gehalt,  das 
ihm  von  den  Landesherren  gezahlt  wird,  beläuft  sich  auf  200  rh.  fl. 
im  Jahr.  Einen  festen  Jahressold  von  100  fl.  bezieht  der  Nürn- 
berger Hans  Umbhawen,  von  dessen  Tätigkeit  bei  dem  Vertrieb 
des  fürstlichen  Silbers  bereits  eingehend  gehandelt  wurde.  Die 
Buchführung  des  Zehntamtes,  namentlich  die  Aufstellung  der 
Zehntregister ,  lag  dem  Zehntschreiber  Caspar  v.  Sals  ob ;  er 
empfing  einen  festen  Jahressold  von  52  fl.,  außerdem  zahlte  die 
Bergamtskasse  jährlich  für  ihn  26  rh.  fl.  als  Kostgeld,  ferner 
erhält   er  ein  Hofgewand  im  Jahr^).     Dem  Silberbrenner  zahlte 


1)  Fälschlich  behauptet  0.  Hoppe  1.  c.  p.  33,  der  Gehalt  des 
Hauptmannes  erschiene  nur  in  der  Zehntrechnung  23.  November  1486 
bis  Ostern  1487,  er  ist  vielmehr  in  den  Rechnung.  1488 — 1489  eben- 
falls verbucht.  Vgl.  H.StA.  Dresd.  Loc.  4508,  Schneeberg.  Bergrechn. 
von  1485—1489  Bl.  106  a:  „150  rh.  fl.  Er  heinrichen  von  wolfsdorff, 
Ritter,  hewptmann  uf  dem  Sneeberge  ein  halben  Jarsolt."    Außerdem 

fibt  Hoppe  auch  die  Höhe  des  Gehaltes  falsch  an,  bereits  1486  er- 
ielt  er  300  fl.;  vgl.  H.St.A.  Dresd.  4508  Bl.  41. 

2)  Ygi   über  seine  Stellung  Hoppe  1.  c.  p.  34. 

^)  Hoppe  behauptet  p.  53  irrig,  dieser  Beamte  bekäme  kein 
festes  Gehalt;  vgl.  H.öt.A.  Dresd.  Loc.  4508:  Schneeberg.  Bergrechn. 
Bl.  81:  „12  guld.  8  gr.  an  13  alte  Schock  Gregor  kessler  dem  Berg- 
meister seinen  halben  Jarsolt." 

*)  Auch  andere  Beamte  hatten  derartige  Nebeneinnahmen;  für 
uns  kommen  aber  immer  nur  die  festen  aus  der  Landeskasse  gezahlten 
Gehälter  in  Betracht. 

^)  Vgl.  H.St.A.  Dresd.  Loc.  4508 :  Schneeberg.  Bergrechn.  auf  einem 


§  2.    Bergwerks-  bzw.  Zehntamtsverwaltung.  99 

man  jährlich  einen  Sold  von  150  fl.  aus  der  Zehntamts- 
kasse 1). 

Mithin  zahlte  man  für  die  im  Bergamt  Schneeberg  tätigen 
Beamten  allein  an  festen  Gehältern  pro  Jahr  zirka  900  Gulden, 
so  daß  also  das  Konto  jeder  Regierung  mit  450  Gulden  belastet 
wurde.  Die  Gehälter  wurden  sämtlich  gleich  von  den  beim  Ober- 
zehntamt eingehenden  Geldern  gedeckt  2),  und  in  den  Zehnt-  und 
Silberkaufsrechnungen  des  Schneeberges  verrechnet. 

Die  Oberzehntner  erhielten  kein  festes  Gehalt,  sondern, 
wie  bereits  oben  ausgeführt,  eine  Tantieme  vom  Reinertrag  des 
Silberkaufs ,  den  vorzunehmen  ja  die  Hauptaufgabe  der  Ober- 
zehntner war. 

Generalrechnung  vom  Schneeberger  Bergamt  wurde  jähr- 
lich zweimal  von  den  Oberzehntnern  Blasbalg  (später  Georg 
V.  Wiedebach)  und  Hans  Leimbach  persönlich  auf  dem  Schneeberg 
gelegt :  zu  Ostern  und  Mitte  September  (crucis  exaltationis : 
14.  September)  ^).  Zugegen  bei  der  Rechnungslegung  waren  auch 
der  Obermarschall  und  andere  ernestinische  und  albertinische 
Räte  als  Beisitzer,  wie  die  ihnen  gezahlten  Zehrungsgelder  be- 
weisen. An  den  großen  Rechnungstagen  wird  jedesmal  eine 
„Zehnt-"  und  eine  „Silberkaufsrechnung"  aufgestellt,  zuerst  stets 
die  „Zehntrechnung",  gewöhnlich  einige  Tage  später  die  eigent- 
liche „Silberkaufsrechnung".  In  der  „Zehntrechnung" 
kommen  zur  Verrechnung  alle  Einnahmen  „des  gefallen  Silber 
US  dem  Sneeberge  und  andern  gebirgen ,  darumb  gelegen  vom 
Zcehenden ,  Siegeschatz  ,  Silberkauf  und  Stollenrecht  *)  ,  auch 
Silber  vom  geyer  In  der  zcid  enpfangen"  ^)  und  die  Ausgaben 
des  Zehntamtes.  Die  den  Stollengewerken  gemäß  dem  StoUen- 
recht  zustehende  Abgabe  des  „Stollenneuntels"  wird  von  den 
Zehntnern  mitverrechnet.  Das  „Stollenneuntel''  wird  in  Mark 
berechnet  •,  die  Stollengewerken  bekommen  dasselbe  nun  aber  nicht 
in  Silber,  sondern  nach  bestimmter  Taxe  in  Bargeld  ausgezahlt, 
da  ja  alles  Silber  den  Landesfürsten  zustand.     Der   landesherr- 


Rechnungszettel  des  Matthias  Zobelstein:  „6  guld.  Casparn  dem  Zehnt- 
schreiber vor  ein  Hofegewand,  Ist  keins  worden  Im  86.  Jar." 

1)  Vgl.  H.St.A.  Dresd.  Loc.  4508  a.  a.  9.  Bl.  53:  „75  guld.  Jobsten 
dem  Silberbrinner  uf  sein  Ion,  gibt  man  ein  Jar  150  guld." 

^)  Erst  seit  Anfang  der  80  er  Jahre  werden  die  Gehälter  von  den 
Fürsten  getragen,  früher  zum  großen  Teil  von  den  Gewerken. 

^)  Am  Kopf  der  Rechnung  heißt  es  stets  „durch  Jacob  blasbalg 
und  h aussen  Leymbach  die  tzeit  Zcehendner  uf  dem  Sneberge  getan  . 
Vgl.  H.St.A.  Dresd.  Loc.  4508  a.  a.  0. 

")  Das  Stollenrecht  ist  der  Anspruch  der  Stollengewerken  auf  den 
4.  Pf.  oder  das  „Stollenneuntel".  Das  Stollenneuntel,  d.  h.  Abgabe 
eines  Neuntels  nach  Abzug  des  Zehnten  von  dem  Silberertrage,  hatten 
diejenigen  Gruben  zu  entrichten,  „welchen  der  Stollen  Wind  bringt 
und  Wasser  benimmt".    Vgl.  0.  Hoppe  a.  a.  0. 

^)  Vgl.  H.St.A.  Dresd.  Loc.  4508  a.  a.  0.  die  Zehntrechnungen. 


100    Erster  Hauptteil.  Die  innere  Organisation  der  Finanzverwaltung. 

liehe  Silberzehnt  ^)  wurde  natürlich  in  Mark  gegeben ,  in  der 
Zehntrechnung  aber  beim  Abschluß  in  Geldwert  umgerechnet 
verbucht  2).  Die  in  der  Zehntrechnung  verbuchte  Einnahme  am 
Silberkauf  ist  wie  folgt  zu  verstehen :  Nach  Abschluß  der  eigent- 
lichen Zehntrechnung  wird  die  Summe  alles  Silbers,  welches  in 
den  Silberkauf  gehört,  festgestellt.  Es  wird  ganz  genau  verbucht, 
wieviel  jede  Zeche  und  Grube  ausgebracht  hat  und  angegeben, 
wie  viel  man  den  Gewerken  für  die  Mark  gezahlt  hat^).  Sodann 
wird  der  „Zugang"*)  berechnet,  den  die  Herzöge  an  der  Mark 
haben.  Der  „Zugang"  ist  die  Differenz  von  dem  den  Gewerken 
gezahlten  Silberpreis  und  von  einem  angenommenen  Minimal- 
verkaufspreis ^).  In  der  Schneeberger  „Zehntrechnung"  wurde 
stets  noch  das  Geyersche  Zehntsilber  verbucht.  Der  Hauptmann 
zum  Geyer,  der  dort  das  Zehntsilber  vereinnahmt,  ließ  dasselbe 
in  Zwickau  brennen  und  führte  es  dann  an  die  Oberzehntner,  denen 
er  rechnungspflichtig  war,  ab^).  Ebenfalls  zum  Minimalverkaufs- 
preis umgerechnet  wird  es  in  die  Rechnung  eingetragen.  Die 
von  der  Oberzehntamtskasse  für  beide  Fürsten  bestrittenen  Aus- 
gaben sind  lediglich  solche,  die  im  Interesse  der  Zehntamts- 
verwaltung gemacht  worden  sind :  Beamtengelder,  Zehrungsgelder 
der  Zehntner  und  ihres  Gefolges  zu  den  ßechnungstagen  auf  dem 
Schneeberg,  aber  auch  der  anderen  Beamteten ;  sodann  Fuhrlöhne 
für  Silber-  und  Geldsendungen;  Botenlöhne  für  die  Korrespondenz 
der  Bergverwaltung ;  endlich  Zubußezahlungen  für  Kuxe,  die  den 
beiden  Fürstenhäusern  gemeinsam  gehörten.  Nirgends  auch 
nur  die  geringste  Spur  vom  alten  Anweisungs  -  und 
Konquisitionssystem.  Nachdem  diese  Ausgaben  in  Ab- 
zug gebracht  sind,  wird  der  Anteil  jeder  Herrschaft  am  Ertrag 
des  Zehntamtes  festgestellt.  Bevor  Blasbalg  (resp.  Wiedebach) 
nun  das  Geld  in  die  Zentralkasse  übernimmt,  erledigt  er  gewöhn- 
lich noch  die  Zubußezahlungen  für  die  Kuxe  ^)  Albrechts,  die  er 
mit  zu  verwalten  hat,  und  bisweilen  bezahlt  er  auch  Papiersendungen 


^)  Auf  dßm  Schneeberg  von  10  Mark  je  1  Mark. 

^)  Man  liahm  daher  für  die  Mark  einen  Minimal  wert  an,  von 
dem  man  bestimmt  wußte,  daß  man  ihn  beim  Silberverkauf  erzielen 
würde. 

^)  Der  Aufkauf  des  Silbers  hat  also  stattgefunden.  Infolge  der 
relativ  geringen  Ergiebigkeit  der  Bergwerke  in  diesen  Jahren  steigt : 
1488 — 1489  der  den  Gewerken  gezahlte  Silberpreis  von  6  auf  7  fl. ; 
außerdem  wird  gewissen  privilegierten  Gewerken  ein  etwas  höherer 
Silberpreis  gezahlt,  gewissermaßen  als  Prämie,  um  zu  fleißigen  Abbau 
zu  ermutigen. 

*)  „Zugang"  gleich  Gewinn. 

^)  Der  Preis,  der  mindestens  beim  Verkauf  durch  die  Oberzehntner 
erzielt  wurde. 

*)  Über  die  Geyerschen  Spezialzehntrechnungen  vgl.  weiter  unten! 

'^)  Mitunter  sind  Zubußezahlun^en  für  Albrechts  Kuxe  aber  auch 
direkt  durch  die  Zentralkasse  in  Leipzig  bewirkt  worden. 


§  2.    Bergwerks-  bzw.  Zehntamtsverwaltung.  101 

aus  Ravensburg ;  Papier,  welches  im  Zehntamt  verbraucht  wurde. 
Die  großen  Rechnungsabschlüsse  der  Oberzehntner  während  all 
der  Jahre  finden  sich  auf  den  Pfennig  genau  im  „Hauptbuch" 
eingetragen ,  der  beste  Beweis  für  die  Exaktheit  der 
Buch-  und  Kassen führung.  In  den  eigentlichen  „Silber- 
kaufsrechnun^en"  heißt  es  stets  in  der  Aufschrift :  „Haben  Jacobf 
blassbalg  und  hans  leymbach  Zcehendner  von  allem  Silber,  was 
sie  des  vom  Snebege  und  aflderm  gebirgen  daumb  gelegen.  Auch 
fribergisch  und  Geyerisch  zcehend  Silber,  empfangen  verkauft 
und  daran  gewonnen  haben,  Rechnunge  gethan^)." 

Alles  beim  Zehntamt  durch  die  Abgaben  (Zehntsilber)  ein- 
gegangene und  von  diesem  aufgekaufte  Silber  ist  nunmehr  durch 
die  Oberzehntner  verkauft,  größtenteils  wohl  in  außersächsische 
Lande ,  Nürnberg  als  hervorragender  Absatzort  ist  bereits  ge- 
nannt ;  aber  auch  an  den  Münzmeister  des  Schneeberges  ^)  werden 
größere  Posten  zur  Vermünzung  gegeben.  In  der  „Silberkaufs- 
rechnung" wird  nun  das  Verdienst  am  Silberkauf  aufgerechnet 
und  zwar  wird  festgestellt,  um  wieviel  höher  man  das  Silber 
abgesetzt  hat,  als  in  der  Zehntrechnung  angenommen  worden  ist. 
Es  wird  gewissermaßen  die  zweite  Gewinnrate  des  Silberkaufs 
fixiert.  Große  Mengen  Silber  sind  wohl  erst  in  den  zwischen 
den  beiden  Rechnungslegungen  liegenden  Tagen  zum  Verkauf 
gebracht  worden.  Ausgeschlossen  davon  ist  natürlich  das  Silber, 
welches  in  Nürnberg  in  den  Handel  gebracht  wurde.  Dieses  muß 
schon  vorher  verkauft  gewesen  sein.  Ganz  genau  verbucht  ist 
stets,  in  welchen  Quanten  man  das  Silber  verkauft  hat,  und  wie 
hoch  der  Verkaufspreis  in  jedem  Fall  gewesen  ist;  nur  der 
Käufer  ist  leider  nie  genannt.  Die  in  der  Silberkaufsrechnung 
aufgeführten  Ausgaben  sind  ganz  derselben  Art  wie  die  in  der 
Zehntrechnung:  Gehälter;  die  durch  den  Vertrieb  des  Silbers 
verursachten  Spesen,  z.  B.  Botenlöhne  zu  Umbhawen.  Erst 
von  der  nach  Abzug  der  Ausgaben  verbleibenden  Restsumme 
wird  der  Anteil  der  Zehntner  berechnet.  Sie  erhielten  gemein- 
sam 25  ^/o  von  dieser  Summe.  Aber  auch  so  schnitten  die  Ober- 
zehntner immer  noch  günstig  ab.  Die  Oberzehntner  bekamen 
mithin  Provision  nur  von  dem  Reinertrag,  der  über  den  in  der 
Zehntrechnung  angenommenen  Taxpreis  erzielt  wurde.  Es  war 
eine  reine  Verkaufsprämie,  die  die  Zehntner  stark  interessierte 
und  anspornte ,  zu  möglichst  hohen  Preisen  das  Silber  loszu- 
schlagen-®). 


^)  Vgl.  H.St.A.  Dresd.  Loc.  4508  1.  c.  die  „Silberkaufsrechnungen". 

2)  Vgl.  Kap.  III  §  4. 

')  Unwillkürlich  drängt  sich  ein  Vergleich  mit  den  großen  süd- 
deutschen Bank-  und  Handelshäusern  auf.  Diese  garantierten  damals 
ihren  Faktoren  in  kaufmännisch  kluger  Weise  einen  gewissen  Anteil 


102    Erster  Hauptteil.   Die  innere  Organisation  der  Finanzverwaltung. 

Während  das  Geyersche  Silber  mit  in  der  allgemeinen 
Sclmeebergischen  „Silb erkauf srechmmg"  verrechnet  wurde,  wurde 
die  Freibergische  zwar  unmittelbar  an  diese  anschließend,  aber 
doch  immerhin  für  sich  verbucht^).  Unter  gleichen  Bedingungen 
erhielten  die  Zehntner  auch  hier  Anteil  am  Gewinn. 

An  den  großen  Rechnungstagen  auf  dem  Schifteberge  rech- 
neten nun  auch  alle  übrigen  Zehnt-  und  Bergämter  ab.  Die 
oberste  Verwaltung  sämtlicher  lag  ja  in  den  Händen  der  beiden 
Oberzehntner.  Zu  diesen  Nebenämtern  gehörte  in  erster  Linie 
das  Freiberger  Zehntamt 2),  das  älteste  und  einstmals 
wichtigste.  1487  leitete  es  der  Münzmeister  von  Freiberg 
Hans  Arnolt,  1487 — 1493  nehmen  es  die  Oberzehntner  unmittel- 
bar in  Verwaltung,  erst  1493  wird  es  wieder  an  den  Freiberger 
Münzmeister,  damals  Nickel  Hausmann  gegeben,  der  es  während 
der  ganzen  übrigen  Regierungszeit  Herzog  Albrechts  behält^). 
Der  Silberzehnt  wird  hier  folgendermaßen  berechnet:  Es  wird 
festgestellt,  wieviel  Mark  Silber  im  ganzen  gefördert  worden  sind, 
nach  einem  Taxpreis  in  Geldwert  umgerechnet  und  nach  Abzug 
der  Verhüttungskosten  und  Fuhrlöhne  von  10  Gulden  je  ein 
Gulden  als  Zehnt  genommen.  Ständige  Ausgaben  der  Zehntamts- 
kasse waren  zunächst  die  regelmäßigen  Zahlungen  für  den  „Erb- 
stollen" und  den  „Eibsberg"  *).  Uns  interessieren  dann  aber 
vor  allem  die  den  „Amtleuten"  d.  i.  dem  Personal  des  Freiberger 
Bergamtes  gezahlten  Wochenlöhne.  Es  erhalten  der  Bergmeister 
und  der  Bergschreiber  je  14  Groschen,  der  Obersteiger  11  Groschen, 
der  Silberzeichner  und  Balgesegler  6  Groschen,  der  Testmecher^) 
4  Gr.  6  Pf.  Es  werden  also  pro  Woche  an  Löhnen  verausgabt 
49  Gr.  6  Pf.  ^).  Der  Silberzeichner  tritt  nicht  in  allen  Rech- 
nungen auf,  da  für  ihn  nicht  immer  zu  tun  war.  An  die  „Amt- 
leute" wurden  außerdem  regelmäßig  zu  Weihnachten,  Ostern  und 
Pfingsten  Trinkgelder  verteilt,  ferner  erhielten  sie  „Winter- 
gowand".  Des  weiteren  hatte  die  Freiberger  Kasse  Holz  und  Kohlen 
für   das    herzogliche   Hüttenwerk,    in    dem    das    Silber   gebrannt 


am  Reinertrag,  wohl  wissend,  daß  so  mitinteressierte  Bedienstete  eine 
gesteigerte  Tätigkeit  entfalten. 

^)  Wohl  hauptsächlich  deshalb,  weil  Freiberg  schon  bedeutendere 
Mengen  Silber  lieferte  als  z.  B.  Gever. 

^)  Vgl.  H.St.A.  Dresd.  Loc.  4500  „Freiberg.  Zehntrechnungen  de 
anno  1487—1512". 

3)  Vgl.  H.St.A.  Dresd.  ibid. 

*)  „die  aussgabe  uff  den  Erbstolen"  ist  eine  staatliche  Beistener 
zur  Erhaltung  eines  für  den  Bergbetrieb  wichtigen  Stollens.  Was  es 
mit  dem  „Eibsberg"  für  eine  Bewandtnis  hat,  ließ  sich  nicht  fest- 
stellen. 

^)  test  mhd.  =  Schlacke ;  mecher  =  Macher. 

^)  Seit  1495  sind  noch  ein  „Smerer,  ein  uff  cziher  und  ein  Hutten- 
reuter"  hinzugekommen,  so  daß  jetzt  die  Löhne  pro  Woche  57  gr. 
6  Pf.  betragen. 


§  2.    Bergwerks-  bzw.  Zelmtamtsverwaltung.  103 

wurde,  einzukaufen.  Werkzeuge  mußten  öfters  neu  angeschafft 
werden,  Pocheisen,  Zeicheneisen  usw. ;  ebenso  mußte  aus  der 
Einnahme  des  Zehntamtes  das  Papier  bezahlt  werden,  welches 
für  die  Zehntregister  verbraucht  wurde.  Es  kamen  hinzu  die 
Fuhrlöhne  für  Silberladungen  und  Geldsendungen  ^)  ;  die  Zehrungs- 
gelder  für  die  „Amtleute"  und  den  Münzmeister,  wenn  diese 
sich  zu  „Tagen",  zur  „Probierung",  namentlich  aber  zur  Rech- 
nungslegung begaben.  Bis  1493 ,  also  so  lange  die  Ober- 
zehntner  das  Freiberger  Zehntamt  unmittelbar  verwalteten,  fand 
die  Rechnungslegung  stets  auf  dem  Schneeberg  statt,  und  die 
Amtleute  hatten  regelmäßig  zu  derselben  daselbst  zu  erscheinen. 
Als  dann  der  Freiberger  Münzmeister  die  Zehntgeschäfte  führte, 
kam  er  mehrere  Male  zur  Abrechnung  nach  Leipzig.  In  der 
letzten  Zeit  schickte  er  die  Zehntrechnung  allein  durch  einen 
Boten  samt  dem  Kassenbestand  zur  Prüfung  und  Abnahme  nach 
Leipzig  resp.  dem  Schneeberg.  Gerade  der  letztere  Vorgang 
beweist  wieder  deutlich,  daß  die  Rechnungslegung  nicht  mehr 
eine  bloße  Rechnungsabhör  mit  protokollarischer  Nachschrift  war, 
sondern  daß  von  den  einzelnen  Kassenverwaltungen  geführte  und 
abgeschlossene  Rechnungsbücher  vorgelegt  wurden.  Bemerkt 
sei:  die  Rechnungen  der  unteren  Zehntämter  wurden  zwar  alle 
auf  dem  Schneeberg  geprüft  und  abgenommen,  aber  stets  sind 
die  Erträge  —  mit  Ausnahme  des  Geyerschen  Zehnten  —  in 
den  Jahreshauptrechnungen  für  sich  gebucht,  nicht  etwa  in  die 
Schneeberger  Rechnungen  einbezogen. 

In  dem  Freiberger  Kreis  befanden  sich  damals  eine  Reihe 
Kupfergruben,  die  nicht  unbedeutend  förderten.  Der  Kupfer- 
zehnt, der  dem  Landesherrn  zustand,  wurde  vom  Freiberger 
Zehntamt  mitvereinnahmt  und  verrechnet^),  und  zwar  in  den 
ersten  Jahren  in  der  Weise ,  daß  genau  aufgezeichnet  wurde, 
wieviel  Zentner  Kupfer  gefördert  waren  und  um  wieviel  dasselbe 
verkauft  w^ar^).  Vom  Erlös  wurde  als  Zehnt  von  je  14  Gulden 
1  Gulden  genommen.  Fuhrlohn,  Zehrung,  Wagegeld  und  Probier- 
geld wurde  nicht  mit  verzehntet.  Später  mußte  der  Kupfer- 
zehnt gewöhnlich  in  Kupfer  gegeben  werden,  je  von  14  Zentnern 
ein  Zentner;  das  war  natürlich  für  die  landesherrliche  Kasse 
vorteilhafter,  denn  erstens  wurde  so  alles  Kupfer  ohne  Abzug 
verzehntet,  und  dann  hatte  man  noch  die  Möglichkeit,  das  Kupfer 


^)  Besonders  zum  Aufkauf  des  Silbers  mußten  große  Geldsummen 
aus  Leipzig  herbeigeschafft  werden;  stets  die  nötigen  Gelder  dafür 
flüssig  zu  halten,  war  eine  der  hauptsächlichsten  und  zugleich 
schwierigsten  Aufgaben  der  Zehntner. 

2)  Vgl.  H.St.A.  Dresd.  Loc.  4500:  „Freiberg.  Zehntrechn.  d.  anno 
1487—1512." 

3)  Der  ß^upferverkauf  wurde  also  von  der  Regierung  ganz  genau 
kontrolliert  und  überwacht. 


104    Erster  Hauptteil.   Die  innere  Organisation  der  Finanzverwaltung. 

günstig  zu  verkaufen ;  außerdem  war  selbstverständlich  die  Ver- 
einnahmung hier  viel  einfacher. 

Eine  weitere  Zweigkasse  des  Schneeberger  Oberzehntamtes 
war  die  zu  Geyer  ^).  Der  Zehntner  vom  Geyer  vereinnahmte 
den  Silberzehnten  und  sonstige  Abgaben  vom  Geyer,  Rückers- 
walde  und  dem  Schreckenberg;  sodann  aber  den  Zehnten  der 
Zinnflösse  zu  Ehrenfriedersdorf  2).  Seit  1487  führte  die  Rech- 
nungen (für  Silberzehnt  und  Zinnzehnt  getrennt)  Nickel  Friedrich 
als  Zehntner  vom  Geyer  ^),  wie  er  sich  selbst  nennt.  Von  dem 
zu  Geyer,  Rückerswalde  und  dem  Schreckenberg  geförderten 
Silber  wird  je  von  zwanzig  Mark  eine  Mark  als-  Zehnt  gegeben. 
Die  Fürsten  begnügen  sich  mit  diesem  geringen  Satz,  um  den 
Abbau ,  der  dort  gerade  damals  vielversprechend  einsetzte ,  zu 
begünstigen.  Der  Zehnt  wird  von  Nickel  Friedrich  in  Mark 
verrechnet.  An  der  Spitze  jeder  seiner  Zehntrechnungen  er- 
stattet der  Zehntner  jedesmal  kurz  Bericht  von  der  letzten 
Rechnungslegung.  Wir  erfahren  da,  daß  er  stets  auf  dem  Schnee- 
berg abgerechnet  hat ;  immer  gibt  er  genau  an,  in  welchen  Räumen 
die  Rechnungsprüfung  stattgefunden  hat,  zum  Beispiel  im  Hause 
des  Steigers,  dann  der  Fundgrübner  oder  dem  des  Münzmeisters. 
Nie  vergißt  er  zu  erwähnen,  welche  fürstlichen  Räte  als  Bei- 
sitzer zugegen  gewesen  sind.  Wie  überhaupt  seine  Buch- 
führung einen  äußerst  korrekten  Eindruck  macht;  genaueste  An- 
gabe der  Termine  der  einzelnen  Rechnungsperioden  usw.  Das 
vereinnahmte  Silber  überantwortet  er  den  „Zehntnern  von  Leipzig", 
wie  er  sie  nennt,  also  den  Oberzehntnern,  oder  er  führt  es  auf 
schriftliche  Ordre  derselben  nach  Zwickau,  wo  es  gebrannt  wird. 
Das  Silber  vom  Geyer  wurde,  wie  wir  bereits  zeigten,  in  den 
Schneeberger  Bergrechnungen  mitverrechnet  ^).  Vom  verkauften 
„Bleistein"  gehört  den  Herzögen  von  20  Zentnern  1  Zentner. 
Die  Ausgaben,  lediglich  Verwaltungsunkosten,  sind  äußerst  ge- 
ring, da  der  Zehntner  keine  Gehilfen  usw.  hat.  Nickel  Friedrich 
bekommt  einen  Jahressold  von  9  rh.  fl.  Dem  1488  verstorbenen 
Vater  folgt  im  Amt  der  Sohn  Hans  Friedrich,  er  führt  die  Ge- 
schäfte des  Zehntamts  unverändert  weiter.     Der  Sold  wird   ihm 


1)  In  früheren  Jahren  wurde  der  Zehnt  von  Geyer  und  Ehren- 
friedersdorf stets  mit  unter  den  Agrarämtern  verrechnet.  Vgl.  Falke: 
„Die  Finanzwirtschaft  im  Kurfürstentum  Sachsen  1470."  Mitt.  d. 
kgl.  Sachs.  Ver.  f.  Erforsch,  u.  Erhalt,  vat.  Gesch.  u.  Kunstdenkm. 
Heft  20,  1870. 

ä)  Vgl.  H.St.A.  Dresd.  Loc.  4508:  „Rechnungen  über  Silber- 
zehenden zu  Geyer,  Rückerswalde,  Schreckenberg  unnd  Zinnzcehenden 
aus  der  Flösse  zu  Ehrenfriedersdorf f,  1487—1509." 

^)  In  anderen  gleichzeitigen  Quellen  wird  er  auch  als  „Haupt- 
mann von  Geyer"  bezeichnet. 

*)  Vgl.  H.St.A.  Dresd.  Loc.  4508:  „Schneeberg.  Bergrechn." 


§  2.    Bergwerks-  bzw.  Zehntamtsverwaltung.  105 

aber  zunächst  auf  12  fl.  jährlich,  1492  auf  seine  dringenden  Vor- 
stellungen auf  30  fi.  pro  Jahr  erhöht^.  1490  tat  er  einmal  in 
Leipzig  Rechnung,  sonst  wie  der  Vater  auf  dem  Schneeberg. 

Anschließend  an  die  Silberzehntrechnung  wurde  am  gleichen 
Termine  und  für  gleiche  Zeit  vom  Zehntner  zu  Geyer  der  Z  i  n  n  - 
zehnt  von  Ehr enfrie der sdorf  abgerechnet^).  Als  Zinn- 
zehnt bekommen  die  Herzöge  von  allem  geförderten  Zinn  vom 
Zentner  5  Silbergroschen.  Unter  den  Ausgaben,  die  vom  Zinn- 
zehnt in  Abzug  gebracht  werden,  ist  die  bedeutendste  und  regel- 
mäßig wiederkehrende  die  Ausgabe  an  Priesterzins  Michaelis  und 
Walpurgis.  An  verschiedene  Altäre  und  Kapellen  der  Pfarr- 
kirchen zu  V^olkenstein ,  Ehrenfriedersdorf  und  Geyer  sind  an 
diesen  beiden  Terminen  vom  Zehntamt  Zinse  in  Höhe  von 
48  Groschen ,  5  und  6  fl.  zu  zahlen  gewesen ,  an  den  Pfarrer 
von  Ehrenfriedersdorf  außerdem  22  Pfund  Zinn  als  Zins;  ins- 
gesamt an  jedem  der  beiden  Termine  24  alte  Schock  alte  Gr.^). 
An  Betriebs-  und  Verwaltungsunkosten  waren  zu  bestreiten: 
Der  Aufwand  für  das  Schmelzen  des  Zinns ,  es  wurde  nur  an 
ganz  bestimmten  Tagen  geschmolzen.  Jede  „Schmelze"  kostete 
21 — 22  Groschen^).  Ferner  hatte  der  Zehntner  Holz  einzukaufen 
für  die  Schmelzhütte,  bauliche  Reparaturen  vornehmen  zu  lassen, 
neue  Schmelzpfannen  anzuschaffen  usw.  Der  Zehntner  bezog  für 
die  Mitverwaltung  der  Zinnflöße  ein  Jahrgeld  von  60  Groschen, 
meist  von  ihm  in  den  Rechnungen  „als  Trankgeld"  bezeichnet, 
wohl  der  geringen  Höhe  wegen. 

Wie  in  Ehrenfriedersdorf,  so  wurde  auch  am  Geising  erfolg- 
reich auf  Zinn  gebaut.  Auf  dem  Geisingsberg  befand  sich  daher 
ebenfalls  eine  Zweigkasse  für  die  Vereinnahmung  des  landesherr- 
lichen Zehnten  ^).  Der  Zehnt ,  den  die  Landesherrn  von  sämt- 
lichen geförderten  Zinn  erhielten,  betrug  nach  einer  Rechnung 
aus  dem  Jahre  1489  5^/2  Schwertgroschen ^)  pro  Zentner,  in  all 


*)  Vgl.  H.St.A.  Dresd.  Loc.  4508:  „Rechn.  über  den  Silberzehnten 
zu  Geyer  usw."  1.  c.  Bl.  85 :  ,,Zcu  Gedenkenn  umb  den  lonn  des  Zcendners, 
das  man  Im  30  fl.  r.  wolde  gebenn.  Er  erclag  sich,  das  er  wey  dysenn 
(dem  alten  Lohn  v.  12  fl.)  sich  nicht  kond  Erhalden."  Derartige  Ver- 
merke pflegte  man  immer  gleich  den  Rechnungen  anzufügen. 

*0  Vgl,  H.St.A.  Dresd.  Loc.  4503 :  „Rechnungen  über  Silberzehnt 
zu  Gever  usw.  und  den  Zinn  Zcehenden  aus  der  Flösse  zcu  Ehren- 
friedersdorf f"  d.  a.  1487—1509. 

^)  1  altes  Schock  gleich  20  Silbergroschen. 

^)  Vgl.  H.St.A.  Dresd.  Loc.  4503 :  „Rechnungen  aus  der  Flösse  zu 
Ehrenfriedersdorff"  1.  c.  „22  gr.  von  Eynem  smeltzen,  21^/2  gr.  v.  E. 
smeltz..  21  gr.  v.  Eyn.  Smeltz." 

'^)  Vgl.  H.St.A.  Dresd.  Loc.  4503:  „Rechnungen  vom  Geisingsberg 
usw."  d.  a.  1489-1515. 

^)  48  Schwertgr.  =  1  fl.  nach  der  Angabe  eines  Rechnungs- 
registers für  Albrecht.  Vgl.  H.St.A.  Dresd.  Loc.  4503:  „Rechnungen 
vom  Geisingsberg  usw."    1.  c. 


106     Erster  Hauptteil.  Die  innere  Organisation  der  Finanzverwaltung. 

den  folgenden  Halbjahrsrechnungen  i)  ist  11  Schwertgroschen  pro 
Zentner  berechnet.  Die  Erhöhung  des  Zehnten  hängt  aller  Wahr- 
scheinlichkeit nach  mit  dem  sich  steigernden  Ausbringen  des 
Geisings  an  Zinn  zusammen.  Auffällig  und  vorläufig  noch  nicht 
zu  erklären  ist  die  Tatsache,  daß  in  der  Abrechnung  von  1489 
der  Reinertrag  des  Geisinger  Zehntamtes  einfach  zwischen  den 
beiden  Linien  geteilt  wird,  gemäß  dem  Leipziger  Teilungsvertrag 
von  1485,  daß  aber  im  strikten  Gegensatz  zu  diesen  Teilungs- 
bestimmungen in  der  Folgezeit  die  Ernestiner  nur  mit  ein  Viertel 
am  Gewinn  des  Zinnzehnten  partizipieren,  der  Löwenanteil  aber 
den  Albertinern  gehört.  Über  eventuelle  Sonderabmachungen, 
die  nachträglich  geschehen  seih  müssen ,  ist  nirgends  eine 
Nachricht  erhalten;  selbstverständlich  hatten  die  Ernestiner  bei 
dieser  verringerten  Nutznießung  auch  nur  den  vierten  Teil  der 
Verwaltungsspesen  zu  tragen.  Die  Verwaltung  dieses  Amtes, 
die  hauptsächlich  im  staatlichen  Verwiegen  ^)  des  gesamten  Zinnes, 
in  dem  Berechnen  und  Kassieren  der  Zehntgelder  und  der  Führung 
der  Rechnungsbücher  bestand,  lag  in  den  Jahren  1489 — 1492/93 
in  den  Händen  des  Bergmeisters  vom  Geising.  Für  die  Tätigkeit 
als  Zehntner  bekam  der  Bergmeister  6  fl.  rh.  pro  Jahr^).  In 
erster  Linie  war  der  Bergmeister  aber  technischer  Beamter,  und 
als  solcher  bezog  er  einen  Wochenlohn  von  6  Silbergroschen*). 
1493 — 1494  hat  der  Geising  einen  eigenen  Bergvogt,  und  die 
Rechnungsbücher  wurden  von  diesem  geführt "»).  Peter  Schnee, 
der  erste  Bergvogt  des  Geisings ,  bezog  einen  verhältnismäßig 
hohen  Jahressold  von  40  Gulden ;  der  Bergmeister ,  der  auch 
weiterhin  mit  dem  Verwiegen  des  Silbers  betraut  ist,  erhält  jetzt 
als  Wagemeister  jährlich  12  fl.,  als  eigentlicher  Bergmeister  22  fl., 
sein  Gehalt  hat  sich  also  verdoppelt.  Abgesehen  von  diesen 
Beamtengehältern  waren  die  Verwaltungsunkosten  des  Geising- 
amtes  nicht  sehr  bedeutend,  Zehrungsgelder  zu  der  Rechnungs- 
legung, Boten-  und  Fuhrlöhne.  Zu  den  Ausgaben  dieser  Kasse 
gehörten  auch  die  Zubußezahlungen  auf  die  Anteile  der  Herzöge, 
die  diese  an  einzelnen  ^inngruben  besaßen  und  die  auf  gleichen 
Gewinn  und  Verlust  für  sie  verwaltet  wurden.  NamentKch 
bei    der    „roten    Grube"    und    an    der    „Stollenkluft"    waren   die 


^)  Auch  bei  diesem  Rechnungsamt  wurde  streng  an  der  halb- 
jährlichen Abrechnung  festgehalten. 

2)  Wegen  der  Berechnung  des  Zehnten  mußte  alles  Zinn  staat- 
lich verwegen  werden. 

^)  „Item  6  fl.  dem  perchmeister  czu  Ion  von  der  woge,  das  her 
den  czenden  eynnj^mmt."  Vgl.  H.St.A.  Dresd.  Loc.  4503 :  „Rechnungen 
vom  Geisingsberg". 

"•)  Ibid.  „Item  dem  perchmeister  czu  Ion  uff  dem  perge  zcu  eyn 
woche  6  Silbergr." 

^)  Auch  im  „Hauptbuch"  in  den  Jahreshauptrechn.  ist  seit  diesem 
Zeitpunkt  stets  der  Bergvogt  als  der  Verrechnende  genannt. 


§  2.    Bergwerks-  bzw.  Zelintamtsverwaltung.  107 

Herzöge  am  Abbau  beteiligt.  Des  öfteren  sind  Zuzahlungen 
der  Zehntkasse  in  diese  Betriebe  erwähnt.  Das  aus  diesen 
Gruben  für  die  Herzöge  geförderte  Zinn  wurde  selbstverständlich 
nicht  verzehntet ,  sondern  es  ging  alles  an  die  Zentrale  nach 
Leipzig,  wo  es  von  den  E,entmeistern  zum  Verkauf  gebracht 
wurde.  Der  Erlös  wurde  geteilt,  und  die  entsprechenden  Summen 
finden  sich  in  die  Jahreshauptrechnungen  eingetragen.  Herzog 
Albrecht  war  aber  nun  auch  noch  für  sich  allein  an  mehreren 
Unternehmen  beteiligt;  auch  das  hatte  der  Bergvogt,  bezüglich 
früher  der  Bergmeister,  alles  —  natürlich  auf  Albrechts  Rechnung  — 
zu  verwalten.  Über  diese  Anteile  Albrechts  heißt  es  in  den 
Rechnungsbüchern :  „Dyse  volgende  Bergwerg  gehören  meyn. 
gnedigen  herrn  alleine  zcu :  Pfeffers  Zcech,  eyne  Schicht ;  Sand 
Barbara  dry  achtel"  und  „der  gned.  herre  hat  ein  Möhl  mit 
Lorentz  Greusen  dy  hälfte  und  eine  Schicht  an  einer  hutten." 
Die  für  diese  Unternehmen  nötigen  Ausgaben,  in  die  Gruben : 
Zubußen ;  in  die  Hütte  und  Mühle :  Hüttenkost,  Schmelzerlöhne 
und  Lohn  für  den  Mühlmeister;  Lieferungen  von  Holz  und 
Kohlen  bestritt  der  Bergvogt  von  den  Zehntgeldern  Albrechts. 
Das  aus  beiden  Gruben  für  Albrecht  geförderte  Zijm  sandte  er 
an  den  Rentmeister  zum  Verkauf  nach  Leipzig.  Zu  erwähnen 
ist  zum  Schluß  noch  eine  Abgabe,  die  ausschließlich  der  alber- 
tinischen  Kasse  zugute  kam.  Albrecht  bekam  als  sog.  Wage- 
oder Zollgeld  von  dem  gesamten  Zinn,  welches  die  herzogliche 
Wage  passierte,  einen  Silbergroschen  pro  Zentner,  eine  nicht 
unbeträchtliche  Einnahme,  da  durchschnittlich  jährlich  2  bis 
3000  Zentner  verwogen  wurden  ^). 

Sollen  die  nach  dem  leitenden  Gesichtspunkt  des  Ganzen 
wichtigsten  Resultate  der  hier  gegebenen  Spezialuntersuchung 
kurz  zusammengefaßt  werden,  so  läßt  sich  folgendes  sagen : 

An  den  Berg-  und  Zehntamtskassen,  diesen  wichtigen  unteren 
Finanzbehörden  zeigt  sich  die  von  Blasbalg  eingeleitete  rationelle 
Reorganisation  und  Reform  der  Finanz  Verwaltung  im  besten 
Lichte.  Überall  finden  wir  eine  äußerst  exakte  und  übersicht- 
liche Kassenführung.  Durchgängig  sind  bei  allen  Kassen  halb- 
jährliche Rechnungsperioden  eingeführt:  Ostern  und  Crucis 
exaltationis  (14.  September)  sind  die  beiden  großen  Abrechnungs- 
termine, an  denen  die  Zehntner  und  Rechnungsführer  der  ein- 
zelnen Ämter  ihre  abgeschlossenen  Rechnungen  und  Register  zur 
Prüfung  und  Abnahme  den  Oberzehntnern  vorlegen  müssen.  Alle 
Beamteten  und  Arbeiter  dieser  Ämter  erhalten  feste  Jahresgehalte 
resp.  Wochenlöhne ;    nur    sporadisch   werden  noch  Bekleidungs- 

*)  Nach  den  Bestimmungen  des  Leipz.  Teilungsvertrag,  von  1485 
über  die  Bergwerke,  war  u.  a.  Wage-  und  Zollgeld  dem  alleinigen 
Nutzen  desjenigen  vorbehalten,  in  dessen  Lande  die  Bergwerke  lagen. 
Vgl.  Hänsch  a.  a.  0. 


108     Erster  Hauptteil.   Die  innere  Organisation  der  Finanzverwaltung. 

gelder  erwähnt,  niemals  Naturalentlohimngen.  Man  hatte 
sich  ein  durchaus  geschultes  Beamten material  allmählich  heran- 
gebildet. Es  ist  oifen sichtlich,  daß  bei  der  Auswahl  der  Beamten 
lediglich  die  Befähigung  und  Tüchtigkeit  des  Einzelnen  ausschlag- 
gebend war:  einerseits  kaufmännisch  tüchtige  Kräfte  (Blasbalg, 
Leimbach,  Umbhawen  usw.),  andererseits  solche,  die  im  Bergbau 
praktische  Erfahrung  besaßen.  Die  Unterzehntner  waren  gewöhn- 
lich selbst  Gewerken  oder  Pundgrübner.  Das  in  der  Finanz- 
verwaltung herrschende  Zentralisationsprinzip  kommt  prägnant 
zum  A-usdruck,  indem  alle  Zweigkassenstellen  zu  Freiberg, 
Geising  und  Geyer  den  Oberzehntnern,  den  Leitern  des  Schnee- 
berger  Bergamtes  unterstellt  sind,  und  alle  Einnahmen  —  lediglich 
abzüglich  der  Verwaltungsspesen  —  ungeschmälert  in  die  Zentral- 
kasse fließen. 

Sicherlich  hängt  die  gute  Ausbildung  gerade  dieses  Teiles 
des  Verwaltungsapparates  damit  zusammen,  daß  die  Rentmeister, 
vorzüglich  Blasbalg  in  der  Eigenschaft  als  Oberzehnter,  hier  nach- 
haltigsten Einfluß  auszuüben  vermochten.  Es  ließ  sich  auch  bei 
den  Bergämtem  ganz  anders  in  Verwaltungssachen  durchgreifen 
als  z.  B.  bei  den  Domanialämtern,  dort  waren  die  Amtleute  nicht 
in  dem  Sinne  Beamtete,  wie  es  die  Zehntner  waren,  und  durch 
die  „Schiede"  waren  der  Einwirkung  der  Regierung  stets  gewisse 
Grenzen  gezogen.  Zweifellos  war  die  Zehnt-  und  Bergamtskasse 
der  modernst  verwaltete  Zweig  der  gesamten  albertinischen 
Finanzverwaltung. 

§  3. 
Die  Kammer  in  Dresden  (Hof Verwaltung). 

Bis  1487,  also  dem  großen  Umwälzungs-  und  Reformjahr 
in  der  albertinischen  Finanzverwaltung  war  die  gesamte  Aus- 
gabe wir  tschaft  für  die  Hofhaltung  in  Dresden  —  damals  schon 
ständige  Residenz  —  von  der  „Kammer"  daselbst  besorgt 
worden.  Die  Dresdner  „Kammer"  war  aber,  dies  wurde  oben 
gezeigt,  die  oberste  sächsische  Zentralkasse,  soweit  man  in  dieser 
Zeit  überhaupt  von  einer  solchen  reden  kann  ^).  Die  Leiter 
derselben,  der  Landrentmeister  Mergenthai,  sein  Nachfolger 
Guntherode  und  endlich  Talner  hatten  mithin  die  Rechnung 
und  Buchführung  des  Hofhaltes  zu  führen  gehabt.  In  ihren 
Jahreshauptrechnungen  verrechneten  sie  infolgedessen  die  ge- 
samten für  den  Hof  gemachten  Ausgaben  und  zwar  bis  ins 
Kleinste  detailliert.  Wir  ersehen  daraus,  daß  die  geringsten  und 
unbedeutendsten  Geschäfte  der  Hofhaltung  von  ihnen  selbst 
erledigt  werden  mußten. 

1)  Vgl.  Kap.  I  und  H. 


§  8.    Die  Kammer  in  Dresden  (Hof Verwaltung).  109 

Mit  der  Zeit  mußte  die  Verquickung  der  Hof-  und  der 
eigentlichen  obersten  Landeszentralkassenverwaltung  unhaltbar 
werden.  Der  oberste  Finanzverwalter  hatte  jetzt  wichtigere  und 
bedeutendere  Aufgaben  zu  lösen  als  die  Führung  der  Hofrechnung. 
Man  entschloß  sich  daher  bei  dem  Amtsantritt  ßlasbalgs  kurzer- 
hand, die  Hofkasse  von  der  obersten  Finanzbehörde  zu  trennen, 
sie  als  eigene,  selbständige  Zweigkasse  derselben  zu  unterstellen. 
Seit  diesem.  Zeitpunkt  dürfen  wir  überhaupt  erst  von  einer 
eigentlichen  „Hofkasse"  reden.  Im  „Hauptbuch"  wird  sie  seit 
1487  gewöhnlich  schlechtweg  mit  „Kammer"  bezeichnet^).  Wenn 
wir  auch  die  Einsicht ,  daß  eine  möglichst  rationelle  Arbeits- 
teilung für  den  gedeihlichen  Gang  der  Verwaltung  von  größtem 
Vorteil  sei,  als  Hauptmotiv  für  diese  Neubildung  ansehen  dürfen, 
als  weiteres  wichtiges,  mitwirkendes  Moment  für  die  Absonderung 
und  Bildung  einer  Hofkasse  kommt  die  Verlegung  der  obersten 
Zentralfinanzbehörde  nach  Leipzig  in  Frage.  Schon  aus  diesem 
rein  äußerlichen  Grunde  konnte  die  Hofrechnung  vom  obersten 
Finanzbeamten  nicht  mehr  persönlich  mitgeführt  werden.  Mit 
der  Verwaltung  des  Hofhaushaltes  war  seit  Ende  1487  der 
Kammerschreiber  Johann  Meyer  betraut,  seit  1494  wdrd  er  in 
den  Jahreshauptrechnungen  gewöhnlich  als  „Kammermeister" 
bezeichnet.  Wie  lange  er  diesen  Dienst  versehen  hat,  läßt  sich 
mit  Bestimmtheit  nicht  erkennen,  vielleicht  deutet  aber  der  Um- 
stand, daß  er  in  der  Jahrrechnung  1496 — 1497  als  der  „alte 
Kammermeister"  genannt  wird,  darauf  hin,  daß  er  in  diesem 
Jahre  sein  Amt  niedergelegt  hatte  ^).  Die  Hof  kasse  wurde  von 
der  Leipziger  Zentralkasse  stets  mit  den  genügenden  Geldmitteln 
versorgt.  Johann  Meyer  hatte  über  die  Verwendung  der  Gelder 
genauestens  Buch  zu  führen.  Die  Kontrolle  und  Rechnungs- 
prüfung wurde  von  Blasbalg  und  seinen  Nachfolgern  ausgeübt. 
Also  das  Verhältnis  der  Hofkasse  zur  Eentkammer  in  Leipzig 
war  ganz  das  gleiche  wie  das  bereits  behandelte  der  sonstigen 
unteren  Finanzbehörden  und  Spezialkassen  zur  Kontrollbehörde. 
Überall  finden  wir  eine  straffe,  einheitlich  durchgeführte  Organi- 
sation. Leider  ist  uns  nicht  eine  einzige  der  von  Johann 
Meyer  über  den  Hofhaushalt  geführten  Spezialrechnungen  er- 
halten, die  uns  allein  ein  deutliches  Bild  von  der  Hofverwaltung» 
zu  geben  vermöchten.  Nur  aus  einer  solchen  könnten  wir 
näheres  über  den  Verbrauch  der  Hofhaltung  im  einzelnen,  über 
die  Betriebsunkosten  der  Hofkasse ,  das  Gehalt  des  Kammer- 
schreibers und  der  sonstigen  Angestellten  usw.  ersehen.  In  den 
Jahreshauptrechnungen  wird  selbstverständlich  nur  summarisch 
über    die    von    der    Zentralkasse    für    die    Hofhaltung    erfolgten 


1)  Vgl.  H.StA.  Dresd.  Loc.  8678  a.  a.  0. 

2)  Vgl.  ibid.  Bl.  360  a. 


110    Erster  Hauptteil.  Die  innere  Organisation  der  Pinanzverwaltung. 

Zahlungen  Buch  geführt.  Aus  diesen  Rechnungswerken  läßt 
sich  lediglich  feststellen,  wieviel  in  jedem  einzelnen  Jahr  der 
Unterhalt  des  Dresdner  Hofes  kostete  ^).  Die  in  einer  jähr- 
lichen E-echnungsperiode  unmittelbar  in  die  Hofkasse  von  der 
Zentrale  eingeschossenen  Gelder  sind  in  den  ersten  Jahreshaupt- 
rechnungen  im  ganzen,  zu  einer  Summe  zusammengezogen  ver- 
bucht 2).  Seit  1492  bekam  Georg,  der  für  seinen  Vater  Albrecht, 
da  dieser*  ja  in  jenen  Jahren  gewöhnlich  außerhalb  Sachsens  auf 
fremden  Kriegsschauplätzen  weilte ,  ständig  in  Dresden  ver- 
tretungsweise die  Regierung  führte,  für  den  Unterhalt  des  Hof- 
staates ein  vierteljährliches  Fixum  von  2500  Gulden  in  die  Hof- 
kasse ausgezahlt^).  Bereits  1493  mußte  aber  dieses  Vierteljahrs- 
geld auf  3000  Gulden  erhöht  werden*),  und  oftmals  kam  dann 
die  Hofkasse  auch  mit  dieser  Summe  noch  nicht  aus  ^).  In 
der  Jahreshauptrechnung  Wiedebachs  1496 — 1497  findet  sich 
z.  B.  folgende  Eintragung:  „10  556  guld.  19  gr.  vom  Sontage 
Cantate  (1.  Mai  1496)  bis  auif  dienstag  nach  Erhardi  (11.  Okt. 
1496)  meyn.  gned.  herrn  inn  hoflP  geschigkt  Inhaldt  Ejoiner 
Rechnunge,  so  ich  mit  dem  Camermeister  Johann  meyer  gehalden 
habe"  ^).  Wie  streng  auch  bei  den  Abrechnungen  dieser  Zweig- 
kasse von  der  obersten  Finanzverwaltung  darauf  geachtet  wurde, 
daß  kein  Posten  in  den  Hofrechnungen  Johann  Meyers  stand, 
welcher  nicht  ganz  positiv  in  sein  Ressort  gehörte ,  und  mit 
welcher  Konsequenz  das  unbedingte  Zentralkassensj^stem  durch- 
geführt wurde,  geht  aus  folgendem  hervor:  Des  öfteren  kassiert 
der  Kammerschreiber  Johann  Meyer  Einkünfte  und  Abgaben: 
Ungeld,  Amtgelder,  Gerichtsgelder  usw.,  oder  er  nimmt  sonst 
irgendwelche  Gelder  ein,  die  in  die  herzogliche  Kasse  gehören, 
aber  niemals  behält  er  derartige  Gelder  in  der  Hofkasse ,  und 
wenn  es  eine  noch  so  geringe  Summe  ist,  obschon  diese  doch 
fortwährend  von  der  Zentrale  Geld  erhält,  stets  überantwortet 
er  solche  Einnahmen  der  Leipziger  Rentkammer  '^).  Andererseits 
machte  Johann  Meyer  des  öfteren  Zahlungen  aus  der  Hofkasse 
und  legte  Gelder  aus  in  Angelegenheiten,  die  gar  nichts  mit  der 

1)  Vgl.  dazu  Kap.  V  §  1  „Hofhaltung". 

2)  z.  B.  vgl.  H.St.A.  Dresd.  Loc.  8678  Bl.  46  a:  „6654  guld.  8  gr. 
8  Pf.  nuve  in  meins  gned.  herrn  hof  gein  dressden  in  dem  Jar  ge- 
schickt, Innhalt  zcweyer  quitancien  des  kammerschreib ers  hiebei"  und 
Bl.  100  a:  „So  Ist  diess  Jar  Johann  meyer  in  meins  gned.  herrn  kamer 
geantwort  gelt  10714  guld.  16  gr.,  Innhalt  meyers  Quitantz  hiebei." 

^)  Vgl.  ibid.  Bl.  177  a:  „2500  guld.  m.  gn.  h.  Hertzog  Jorgenn  das 
Erste  Virtell  Jargelt  uf  Andree  Inn  hoff  gein  dresden  geschickt." 

4)  Vgl.  ibid.  Bl.  215. 

5)  Vgl.  ibid.  Bl.  246,  237,  307  a,  314. 

6)  Vgl.  ibid.  Bl.  354. 

^)  Vgl.  z.  B.  H.St.A.  Dresd.  Loc.  8678  Bl.  161:  „17  guld.  3  gr. 
Gerichtgelt  vonn  pirnn,  hat  Johann  Mayer  geanntwurt  Ann  6  guten 
schogken." 


§  4.    Die  Münzämter.  111 

Hofverwaltung  zu  tun  hatten,  die  aber  aus  praktischen  Gründen 
(zwecks  schneller  Erledigung)  von  dieser  Zweigkasse  besorgt 
wurden ;  auch  dies  wurde  in  den  Hofrechnungen  nicht  verrechnet, 
sondern  iu  jedem  Falle  von  der  Zentrale  der  Hofkasse  zurück- 
erstattet ^).  Außer  den  in  Bar  aus  der  Eentkammer  in  Leipzig 
an  die  Hofkasse  gezahlten  Beträgen  wurden  von  der  Zentrale 
noch  direkt  Eechnungen  für  den  Hof  beglichen,  namentlich  zu 
den  großen  Hoffestlichkeiten  (z.  B.  bei  der  Hochzeit  Georgs  1497) 
wurden  die  enormen  Einkäufe  für  die  Einkleidung  des  gesamten 
Hofes  und  Hofstaates,  die  Anschaffung  der  Lebensmittel  usw. 
von  der  obersten  Finanz behörde  bestellt,  besorgt  und  bezahlt.  Daß 
ferner  Einkäufe,  die  auf  den  großen  Leipziger  Märkten  für  den 
Hof  gemacht  wurden,  des  öfteren  gleich  unmittelbar  durch  die  E-ent- 
kammer  beglichen  wurden,  ist  selbstverständlich ;  das  war  absolut 
kein  Abgehen  von  der  strengen  Geschäftsteilung  der  einzelnen 
Kassen,  sondern  aus  praktischen  Gründen  gerechtfertigt. 

§  4. 
Die  Mttnzämter. 

Dem  Münzwesen  wandte  man  gerade  unter  der  Regierung 
Albrechts  die  denkbar  größte  Aufmerksamkeit  zu^j.  Und  das 
war  außerordentlich  notwendig,  denn  das  Münzwesen  lag  sehr 
im  Argen.  Die  Münz  Verwirrung  war  allgemein.  Aber  weder  der 
Reichsgesetzgebung,  noch  den  Territorialfürsten  gelang  es, 
Ordnung  zu  schaffen  und  das  Münzwesen  dauernd  auf  einen 
festen  Fuß  zu  bringen.  Die  Münzangelegenheiten  waren 
Ernestinern  und  Albertinern  damals  stets  ein  Gegenstand  ge- 
meinsamer 8orge.  Die  Räte  und  Abgeordneten  beider  Re- 
gierungen traten  nach  1485  sehr  häufig  zu  Beratungen  in  dieser 
Sache  auf  den  sog.  „Tagen"  zusammen.  Die  dort  gefaßten  Be- 
schlüsse wurden  dann  in  gemeinsamen,  für  beide  Länder  in 
gleicher  Weise  gültigen  Verordnungen  und  Gesetzen  erlassen. 
Durch  die  gepflogenen  Beratungen  suchte  man  in  erster  Linie 
wirksame  Maßregeln  zu  treffen  gegen  das  überhandnehmende 
gefährliche  Eindringen  fremder,  geringwertiger  Münze  in  die 
sächsischen  Lande  und  den  raschen  Abfluß  der  eigenen  besseren 
Münze  ins  Ausland.  Sodann  aber  war  man  bestrebt,  feste  Ord- 
nungen  zu    schaffen   für    die    Art   und  Weise    des  Ausmünzens. 

Die    zur  Abwehr    der  ausländischen  Münze  erlassenen  Ver- 


^)  Vgl.  ibid.  Bl.  251a:  „3  guld.  17  gr.  zcubusse  uff  m.  gn.  Aid. 
herrn  teile  uff  d.  Glashütten  und  hat  d.  Camm  er  Schreiber  verlegt". 

-)  Vgl.  JohannesFalke:  ^Beitrag  zur  sächs.  Münzgesch.  1474 
bis  1500".  Mitt.  d.  kgl.  sächs.  Ver.  für  Erforsch,  u.  Erhalt,  vaterländ. 
Gesch.  u.  Kunstdenkm.     18.  Heft.     1868. 


112     Erster  Hauptteil.  Die  innere  Organisation  der  Finanzverwaltung. 

böte  waren  sehr  häufig^).  Auf  verschiedenen  Wegen  suchte 
man  das  Ziel  zu  erreichen :  die  Oberzehntner  wurden  verpflichtet, 
die  Münzen  aus  den  Nachbarländern,  mit  denen  Sachsen  in  be- 
sonders regem  Verkehr  stand,  in  bestimmten  Zwischenräumen, 
mindestens  aber  vierteljährlich  von  dem  Silberbrenner  in  Zwickau, 
Meister  Jobst  Ryß  probieren  zu  lassen  und  so  den  Kurs  fest- 
zulegen ,  nach  dem  die  ausländischen  Münzen  gegeben  und  ge- 
nommen werden  sollten.  Außerdem  wurden  aber  direkte  Verbote 
gegen  den  Gebrauch  ausländischer  Münzen  überhaupt  erlassen. 
Die  Durchführbarkeit  dieser  Verordnungen  suchte  man  zu  er- 
reichen, indem  man  ein  genügendes  Quantum  sächsischer  guter 
Münze  ausprägen  ließ.  Die  Oberzehntner  hatten  dafür  eifrigst 
Sorge  zu  tragen,  daß  allerorts  genügende  sächsische  Münze  vor- 
handen sei ,  damit  an  den  Wechselkassen ,  die  in  zahlreichen 
Städten  beider  Länder  errichtet  waren,  das  Umwechseln  2)  der 
alten  und  verbotenen  Murine  ohne  Schwierigkeiten  vor  sich  gehen 
konnte.  Aber  auch  ein  zuviel  des  Ausmünzens  mußte  von  den 
Oberzehntnern  vermieden  werden^). 

Uns  interessiert  nun  in  vorliegender  Studie  vorwiegend  das 
Ausprägen  der  sächsischen  Münze,  die  Leitung  und  Verwaltung 
der  Münzämter,  der  zweite  Hauptgegenstand  der  sogen.  Münz- 
ordnungen.  Leider  ist  von  dem  wertvollsten  Material  für  eine 
Untersuchung,  von  den  Spezialrechnungen  nichts  erhalten.  Münz- 
stätten gab  es  in  Sachsen  mehrere,  von  ihnen  wurde  gewöhnlich 
nicht  dauernd,  sondern  nur  nach  Bedarf  gemünzt.  Durch  einen 
besonderen  Beschluß  wurde  —  zumeist  von  beiden  Regierungen  — 
festgesetzt,  wo  und  wieviel  ausgeprägt  werden  sollte.  So  wurde 
am  23.  Januar  1488  von  den  „Räten  und  Anwälten"  der  Ernestiner 
und  Albertiner  mit  dem  Münzmeister  zu  Zwickau  Augustin  Hörn 
vereinbart,  daß  ihm  500  Mark  Silber  überwiesen  werden  sollen, 
die  er  zu  Groschen,  Pfennigen  und  Hellern  vermünzen  soll.  Der 
Feingehalt  der  Münzen  ist  ihm  genau  vorgeschrieben;  als  „Münz- 
kost" soll  er  dafür  erhalten:  für  je  eine  feine  Mark  Groschen 
8  gute  Groschen,  für  eine  feine  Mark  Pfennige  15  gute  Groschen 
und  für  eine  feine  Mark  Heller  17  gute  Groschen'^).  Die  Aus- 
münzung muß  noch  vor  Ostern  1488  erfolgt  und  ebenfalls  noch 
bis  zu  diesem  Termin  mit  der  Zentrale  abgerechnet  sein,  denn 
in  der  ersten  der  großen  uns  erhaltenen  Jahreshauptrechnungen : 
Cantate  1488 — 1489  findet  sich  keine  entsprechende  Eintragung^). 

1)  Vgl.  Falke:  „Beitr.  z.  säohs.  Münzgesch.  1474—1500"  a.  a.  0. 

2)  Man  ließ  natürlich  .stets  vor  dem  Inkrafttreten  derartiger 
Münzverbote  eine  gewisse  Übergangszeit,  in  der  der  Wechsel  vor- 
genommen werden  konnte. 

^)  Da  dies  ein  Steigen  des  Goldguldens  zur  Folge  gehabt  hätte. 
*)  Vgl.  H.St.A.  Dresd.  Loc:    „Alte  Münzhändel  1482—1543"   und 
Falke:  „Beitr.  z.  sächs.  Münzgesch.  1474—1500"  a.  a.  O. 
i^)  Vgl.  H.St.A.  Dresd.  Loc.  8678  a.  a.  0.  Bl.  l-60a. 


§  4.     Die  Münzämter.  113 

Eine  erneute  Ausmünzung  wurde  am  9.  August  1490  auf  dem 
von  beiden  Fürsten  beschickten  „Tage"  zu  Zeitz  beschlossen^). 
Als  Münzorte  werden  bestimmt  Zwickau  und  Salza^).  Auch 
hierbei  handelt  es  sich  wieder  nur  um  Silbermünzen;  es  sollten 
zunächst  2500  Mark  ausgemünzt  werden,  800  Mark  zu  Zwickau 
und  1700  Mark  zu  Salza.  Die  Münzkost  beträgt  genau  soviel, 
wie  1488  mit  Hörn  ausgemacht  ist;  Aufzieher  und  Probierer 
werden  darauf  vereidigt,  daß  aller  Gewinn  den  Fürsten  zu  gute 
kommt.  Den  Reinertrag,  der  dann  auf  Herzog  Albrecht  kam, 
hat  der  Münzmeister  direkt  an  die  Landeszentralkasse  nach 
Leipzig  abgeführt  ^) :  Gelegentlich  der  Verbuchung  dieser  Gelder 
seitens  der  obersten  Finanzbehörde  ist  stets  nur  von  der  Münze 
zu  Salza  die  Rede.  Man  könnte  meinen ,  es  sei  getrennt  in 
Zwickau  für  die  Ernestiner,  in  Salza  für  die  Albertiner  gemünzt 
worden.  Aber  auch  gelegentlich  der  Verrechnung  einstweilen 
für  die  Ernestiner  durch  Sals  mit  vereinnahmter  Münzgelderträge 
heißt  es:  „an  der  muntz  von  Saltza"  *)  —  vielleicht  ist  also  nur 
zu  Salza  geprägt  worden ;  genaueres  ist  aus  den  Eintragungen 
im  Hauptbuch  nicht  zu  ersehen ;  es  werden  nur  ohne  weitere 
Zusätze  die  vom  Münzmeister  eingezahlten  Summen  gebucht^). 
Auf  dem  Sehne eberg  befand  sich  damals  ebenfalls  schon 
eine  Münzstätte,  sicher  nachzuweisen  seit  1490^).  Vorerst 
mögen  allerdings  wohl  nur  Pfennige  daselbst  ausgemünzt  worden 
sein.  Der  Reinertrag  ist  höchstwahrscheinlich  von  den  Ober- 
zehntnern  in  der  Zehntrechnung  des  Schneeberges  mitverrechnet 
worden,  wie  dies  1498  für  die  auf  dem  Schreckenberg  errichtete 
Münze  bestimmt  wird^).  Neujahr  1492  wird  auf  einem  zu 
Leipzig  gehaltenen  Tage  von  den  Vertretern  beider  Länder  be- 


1)  Vgl.  H.St.A.  Dresd. :  „Acta  alte  Münzhändel" ;  a.  a.  O. 

2)  Zwickau  im  emestinischen ,  Salza  im  albertinischen  Sachsen 
gelegen. 

3)  Vgl,  H.StA.  Dresd.  Loc.  8678  a.  a  0.  Bl.  109. 
*)  Ibid.  Bl.  115  a. 

^)  Ibid.  Bl.  109:  „350  Gulden  an  golde  Auch  uss  der  Muntze  zu 
Saltza  Vom  Muntzmeister  Martini  kernen." 

^)  Vgl.  Falke  a.  a.  0.  p.  109  im  Gegensatz  zu  v.  Langenn 
a.  a.  0.,  welcher  p.  440  behauptet,  daß  der  Schneeberg  erst  1500 
eine  eigene  Münzstätte  erhalten  habe.  Noch  Hoppe  a.  a.  0.  p.  81  f. 
hält  an  dieser  überholten  Ansicht  v.  Langen ns  fest;  die  trefienden 
Ausführungen  Falke s  sind  ihm  entgangen,  wie  überhaupt  alle  ein- 
schlägigen Arbeiten  dieses  Autors.  Ostern  1488  wird  nach  emer  Gejer- 
schen  Zehntrechnung  (1487  — 1488)  das  Zehntsilber  vom  Geyer  den  beiden 
Oberzehntnern  Blasbalg  und  Leimbach  auf  dem  Schneeberg  in  dem 
Hause  des  Münzmeisters  überantwortet;  es  fehlen  aber  bis  1490  alle 
weiteren  Anhaltspunkte.  Vgl.  H  St  A.  Dresd.  Loc.  4503 :  „Rechnungen 
über  den  Silberzehnten  zu  Geyer  1487—1509". 

■')  Vgl.  H.St.A.  Dresd.  Loc:  „Acta  alte  Münzhändel  1482—1534" 
Bl.  74  f.,  und  Falke  a.  a.  0.  p.  118. 

Puff,   Die  Finanzen  Albrechts  des  Beherzten.  8 


114    Erster  Hauptteil.  Die  innere  Organisation  der  Pin anzverwaltung. 

schlössen,  je  nach  Bedarf  auf  dem  Schneeberg  und  zu  Freiberg 
prägen  zu  lassen  und  zwar  nach  den  üblichen  Bestimmungen. 
Freiberg  war  eine  der  bedeutendsten  und  ältesten  sächsischen 
Prägstätten.  Die  Verrechnung  der  Freiberger  Münze  fand  in 
derselben  Form  statt  wie  beim  Schneeberg  und  Schreckenberg. 
Aus  diesem  Grunde  ist  auch  für  das  Freiberger  Münzamt  aus 
den  Jahreshauptrechnungen  nichts  zu  entnehmen.  Jedenfalls  ist 
aber  in  Freiberg  und  Schneeberg  in  den  nächsten  Jahren  ziem- 
lich ausgiebig  gemünzt  worden,  wie  die  Nachrichten  über  die 
Frühjahr  1495  in  den  fürstlichen  Münzen  gehaltene  General- 
visitation und  Probation  deutlich  erkennen  lassen  ^). 

Die  Goldmünze  für  das  albertinische  Sachsen  befand  sich 
damals  in  Leipzig,  nur  hier  wurden  die  Goldgulden  ausgeprägt. 
Leipzig  als  Zentralstelle  der  gesamten  obersten  Finanz  Verwaltung 
war  ja  selbstverständlich  auch  am  geeignetsten  als  Sitz  dieser 
wichtigen  Münze.  Die  erste  Buchung  über  von  der  Goldmünze 
eingegangenen  Schlagschatz  bringt  die  Jahreshauptrechnung  1489 
bis  1490  unter  dem  Titel:  „Vom  Goldmintzmeister  zu  liptzk,  der 
die  gülden  slehet"  ^)-  Die  Abrechnung,  die  der  Münzmeister  mit 
Blasbalg  hält,  erstreckt  sich  auf  ein  Jahr,  also  ist  die  Münze 
wohl  ziemlich  ununterbrochen  im  Betrieb  gewesen.  Von  jedem 
Werke  wird  ein  Gulden  zur  Probation  an  Meister  Jobst  Ryss, 
den  Silberbrenner  nach  Zwickau,  geschickt.  1490 — 91  erhält 
derselbe  für  diese  seine  Tätigkeit  eine  Jahres  Vergütung  von 
20  Gulden^).  Damit  begnügte  man  sich  aber  noch  nicht,  bis- 
weilen wurden  außerdem  auch  nach  Nürnberg  Gulden  zum  Pro- 
bieren gesandt*).  Während  in  den  ersten  Jahren  nach  1489  der 
Goldmünzmeister  jährlich  Rechnung  legen  mußte,  sind  seit  1492 
auch  für  dieses  Münzamt  halbjährliche  Rechnungsperioden  ein- 
geführt worden.  Als  Rechnungstermine  werden  streng  eingehalten 
Johannis  (24.  Juni)  und  Neujahr.  Immer  intensiver  begann  die 
einheitliche  Organisation  die  gesamte  Finanzverwaltung  zu  durch- 
dringen. Als  Goldmünzmeister  wird  seit  1492  Heinrich  Stein 
genannt.  Der  Schlagschatz  beträgt  in  dieser  Zeit  stets  einen 
halben  Gulden  pro  Mark^).  Das  Prüfen  der  ausgeprägten  Gulden 
wird  auch  in  Zukunft  von  Jobst  Ryss   in  Zwickau  besorgt. 


^)  Vgl.  Falke  a.  a.  0.  p.  114.  Zu  Freiberg  wurde  Münze  im 
Betrag  von  zirka  20000  Silbermark  probiert,  zu  Schneeberg  zirka 
4500  Silbermark. 

2)  Vgl.  H.StA.  Dresd.  Loc.  8678  a.  a.  0.  El.  77. 

^)  Vgl.  ebenda  Loc.  8678  Bl.  130 :  „20  guld  Jobst  Ryss  dem  Silber- 
brenner zcu  zwigkaw,  dass  er  die  goldmuntze  mit  dem  probirnn  ein  iar 
gehalten  hat." 

^)  Vgl.  ebenda  Bl.  187  a,  205  a  usw. 

^)  Vgl.  ebenda  Bl.  179:  „Davonn  Geburt  m.  g.  h.  von  Jeglicher 
margk  ein  halber  guld  Zcue  Siegeschatz." 


§  4.    Die  Münzämter.  115 

Auf  dem  Schreckenberg,  der  Ende  der  90er  Jahre 
reicblicher  zu  schütten  begann  ^) ,  wurde  damals  ebenfalls  -eine 
Silbermünze  eingerichtet  und  zwar  aller  Wahrscheinlichkeit  nach 
1498;  die  am  18.  August  1498  von  den  beiden  Regierungen 
gemeinsam  aufgestellte  Münzordnung  ist  uns  erhalten  2).  Wir  er- 
fahren aus  ihr,  daß  die  Aufzieher  und  Zehntner  auf  die  Bestim- 
mungen vereidigt  worden  sind.  Alles  Zehntsilber  beider  Fürsten 
sollte  von  ihnen  in  die  Münze  gegeben  werden,  falls  sie  nicht 
andere  Weisung  erhalten.  Das  in  die  Münze  geantwortete  Silber 
haben  sie  zu  einem  festgesetzten  Preise^)  anzunehmen.  Alle  Viertel- 
jahre haben  sie  den  Oberzehntnern  Rechnung  zu  erstatten  und 
den  Ertrag  abzuliefern :  diese  rechnen  dann  in  den  großen  Zehnt- 
rechnungen darüber  mit  den  Fürsten  ab.  Die  Aufzieher  und 
Zehntner  haben  die  Aufsicht  über  die  Münze ,  besonders  aber 
über  die  Münze  ordentlich  Rechnung  zu  führen.  Über  die  Art 
und  Weise  des  Ausmünzens  werden  genaue  Anordnungen  ge- 
troffen, über  den  Feingehalt  der  Münzen,  über  die  Abnahme  nur 
vollwertigen  Gepräges  durch  die  Aufzieher.  Es  wird  bestimmt, 
wie  Silber  und  Münze  aufzubewahren  sind,  wer  es  auszugeben 
hat  usw.  Als  Münzmeister  wird  Nikiaus  Hausmann  aufgenommen 
und  von  den  fürstlichen  Räten  vereidigt.  Mit  ihm  wird  vor  allem 
vereinbart,  um  wieviel  ihm  das  gekörnte  Silber  gelassen  werden 
soll.  Bei  Androhung  höchster  Strafe  wird  ihm  strengstens  zur 
Pflicht  gemacht,  sich  nur  des  fürstlichen  Stempels  zu  bedienen 
und  lediglich  fürstliches  Silber  zu  vermünzen.  Überall  finden 
wir  in  diesen  Jahren  ein  bewußtes  Streben  der  Regierung,  in 
alle  Verwaltungen  feste  Ordnung  und  straffe  Disziplin  zu  bringen, 
um  eine  rationelle  finanzielle  Ausnutzung  aller  Quellen  zu  garan- 
tieren. Wie  für  die  Steuerausschreiben,  so  bediente  man  sich 
auch  schon  bisweilen  für  Erlasse  in  Sachen  des  Münzwesens  des 
Druckes;  in  der  Jahreshauptrechnung  von  1496 — 97  findet  sich 
folgender  Posten:  „8^/2  guld.  dem  Buchdrugker  von  Etlichenn 
briven  zcu  drugken,  die  moncz  belangende"  *).  Zum  Schluß  sei 
noch  als  charakteristisch  für  das  hohe  Verständnis  der  sächsi- 
schen Fürsten  in  Münzangelegenheiten  und  als  evidenter  Beweis 
für  ihr  redliches  Bemülien  um  Besserung  der  Münzverhältnisse 
ihrer  Versuche  Erwähnung  getan,  ein  möglichst  großes  Gebiet 
zu  schaffen,  in  dem  eine  einheitliche  Münze  herrschte^).  Am 
23.  Oktober  1492    wurde    mit    dem  L'andgrafen  von  Hessen    ein 


1)  Vgl.    H.St.A.    Dresd.    Loc.   4503:    „Rechnungen    über    Silber- 
zehenden zu  Geyer  usw.  1487 — 1509". 

2)  Vgl.  ebenda  Loc:  „Acta:  Alte  Münzhändel  usw.   1482—1534." 
*)  Der  früher  bei  der  Besprechung  der  Bergämter  schon  mehrfach 

erwähnte  -Taxpreis  des  Silbers". 

*)  Vgl.  ebenda  Loc.  8678  a.  a.  0.  Bl.  381. 
«)  Vgl.  Falke  a.  a.  0.  p.  112,  115. 


116    Erster  Hauptteil.  Die  innere  Organisation  der  Finanzverwaltung. 

Vertrag  geschlossen,  dahingehend,  daß  er  auf  gleiches  Schrot 
und'  Korn  münzen  lassen  sollte ;  Münzmeister ,  Probierer  usw. 
sollten  für  alle  drei  Fürsten  dieselben  sein  und  auf  die  gleichen 
Satzungen  vereidet  werden.  Ein  ganz  ähnliches  Abkommen 
wurde  am  8.  November  1496  auf  dem  „Tage"  zu  Zeitz  mit  dem 
Erzbischof  von  Magdeburg  getroffen. 

§  5. 
Die  Steuerverwaltung. 

Neben  der  indirekten  Steuerform,  die  sich  im  Herzogtum 
Sachsen  während  der  Eegierung  Albrechts  definitiv  als  „Ungeld" 
oder  Tranksteuer  einbürgerte  ^),  nahm  auch  die  Entwicklung  der 
direkten  Besteuerung  ihren  Fortgang.  Vorerst  im  1.5.  und 
16.  Jahrhundert  wurde  die  direkte  Steuer  wie  in  den  übrigen 
Territorien  so  auch  im  albertinischen  Sachsen  fast  ausschließlich 
als  außerordentliches  Deckungsmittel  herangezogen.  Von 
den  Ständen  wurden  direkte  allgemeine  Landsteuern  in  der  Form 
von  sogenannten  „Zwecksteuern"  nur  unter  der  Bedingung  einer 
ganz  bestimmten,  von  vornherein  festgelegten  Verwendung  be- 
willigt (namentlich  für  Schuldentilgung,  bei  Zuzug  zu  E-eichs- 
kriegen  u.  a.  m.).  Diese  Steuerwirtschaft  führte  nun  in  sämt- 
lichen deutschen  Territorien,  sei  es  direkt  oder  indirekt,  zu  einer 
mehr  oder  minder  intensiven  Mitwirkung  der  Landstände  an  der 
Erhebung  und  Verwaltung  derartiger  Steuergelder  wie  an  der 
Regelung  des  gesamten  Finanzwesens  überhaupt.  Es  kam  zumeist 
zur  Bildung  landständischer  Steuerkassen.  Selbstverständlich 
nahm  in  den  einzelnen  Territorien  je  nach  den  Verhältnissen  die 
Entwicklung  einen  verschiedenen  Verlauf.  Die  Stände  versuchten 
entweder  die  Steuerkasse  (im  Gegensatz  zur  Kammer-  oder 
Rentkasse  auch  „Landeskasse"  genannt)  in  ihre  ausschließliche 
Verwaltung  zu  bekommen,  die  sie  dann  selbst  oder  durch  ihre 
Ausschüsse  ausübten,  oder  bei  überwiegend  landesherrlicher  Ver- 
waltung der  Kassen  dieser  mit  bald  größerem,  bald  geringerem 
Erfolg  zu  konkurrieren  und  sie  zu  kontrollieren.  Letzteres  war 
bei  der  1488  im  albertinischen  Sachsen  erhobenen  allgemeinen 
Landsteuer  der  Fall.  Verwendet  sollte  diese  außerordentliche 
Steuer  nach  der  Motivierung,  die  Albrecht  seinen  Ständen  für 
die  erneute  Steuerforderung  gegeben  hatte,  für  einen  dem  Kaiser 
zu   leistenden   Zuzug   werden  ^).     In    dem   den  Ständen   betreffs 

1)  Nach  den  Jahreshauptrechnungen  1488 — 1497  ununterbrochen 
erhoben  und  auch  in  der  Folgezeit  von  den  Landesständen  stets  aufs 
neue  bewilligt. 

2)  Vgl.  Falke:  „Die  Steuerbewilligung  der  Landstände  im  Kur- 
fürstentum Sachsen  bis  zu  Anfang  des  17.  Jahrh.".  Ztschr.  f.  d.  ges. 
Staatswissenschaft.    Bd.  30.     1874. 


§  5.    Die  Steuerverwaltung.  117 

der  Steuer  vom  Herzog  am  19.  April  1488  ausgestellten  Revers 
heißt  es,  es  sei  von  den  Ständen  Meißens  und  des  Osterlandes 
„zcu  unnsern  merglichen  und  redelichen  anliegenden  nötenn  und 
zu  nutze  eine  mergliche  Suma  geldes"  bewilligt  worden^).  Für 
uns  handelt  es  sich  hier  vornehmlich  um  die  Erhebung  und  Ver- 
waltung der  eingehenden  Steuergelder.  Wie  die  oberste  landes- 
herrliche Zentralkasse,  die  sogenannte  Rentamtskasse,  so  hatte 
auch  die  Landeszentralsteuerkasse  ihren  Sitz  in  Leipzig.  Mit 
der  Vereinnahmung  der  gesamten  Steuergelder  waren  betraut  der 
Rat  zu  Leipzig  und  Jacob  Blasbalg,  der  oberste  herzogliche 
Finanzbeamte.  Aus  einem  Verzeichnis  vom  18.  Oktober  1488, 
welches  alle  diejenigen  Steuerpflichtigen  (darunter  Ämter,  Ritter, 
Geistliche  usw.)  nennt,  die  die  Steuer  bis  zu  diesem  Termin  an 
besagte  Einnehmer  noch  nicht  entrichtet  haben ,  geht  dies  un- 
zweifelhaft hervor  2).  Der  Leipziger  Rat  repräsentierte 
dabei  die  Vertretung  der  Landstände ^).  Die  vom  Rat 
und  Blasbalg  gemeinsam  vereinnahmten  Steuergelder  wurden  zu- 
nächst vom  Leipziger  Rat  aufbewahrt,  und  in  den  folgenden 
Jahren  wurde  je  nach  Bedarf  seitens  des  Herzogs  von  diesem 
Steuerfond  abgehoben.  Ob  dabei  jedesmal  die  Zustimmung  der 
Stände  nötig  war,  ist  aus  den  Quellen  nicht  zu  ersehen,  wohl 
aber  kaum  anzunehmen.  Als  Albrecht  Ostern  1489  beim  Ab- 
schluß der  Jahreshauptrechnung  1488  —  89  Blasbalg  15  623  Gulden 
8  Gr.  8  Pf.  1  Heller  schuldet,  deckt  der  Herzog  diese  Schuld 
von  dem  Steuergeld*).  Außerdem  wurden  in  der  Folgezeit  auch 
sonst  noch  des  öfteren  größere  Beträge  vom  Steuergeld  auf 
Befehl  des  Herzogs  in  die  Landeszentralkasse  gegeben ;  die 


')  Vgl.  Leipz.  Ratsarch.:  Herzog!.  Steuerrevers  vom  19.  April 
1488  und  H.St.A.  Dresd.  Loc.  10432  fol  21.    Näheres  über  die  Art  der 

^)  Vgl.  H.St.A.  Dresd.  Loc.  10342  fol.  17:  „Disse  ernach  ver- 
zceichnetenn  habenn  dem  Rate  und  Jacoben  Blasbalg  zu  liptzk  die 
stewer  inn  Massenn  yn  durch  unsern  ^.  H.  uffgelegt  und  sie  be- 
williget etc.,  uff  Bartholomei  unnd  bissher  nicht  obirgeantwort : 
18.  Okt.  1488." 

*)  Mir  wenigstens  scheint  nur  diese  Erklärung  möglich  für  die 
Mitwirkung  des  Leipziger  Rates  bei  der  Erhebung  und  der  Verwaltung 
der  allgemeinen  Landsteuern.  Daß  der  Rat  vom  Herzog  dem  Land- 
rentmeister  gewissermaßen  zur  Kontrolle  beigegeben  sei,  ist  gänzlich 
unwahrscheinlich,  denn  warum  sollte  der  Herzog  dem  Landrentmeister 
gerade  in  diesem  einen  Falle  mißtrauen,  während  er  ihm  doch  sonst 
viel  bedeutendere  Einnahmen  allein  kassieren  ließ.  Daß  die  Land- 
stände allein  den  Leipziger  Rat  mit  der  Wahrnehmung  ihrer  Inter- 
essen betrauten,  lag  sehr  nahe,  da  sich  ja  die  herzogliche  Zentralkasse 
in  Leipzig  befand  und  es  bedeutend  einfacher  war,  als  wenn  man  erst 
einen  landständischen  Steuerausschuß  gebildet  hätte,  dessen  Mitglieder 
sich  dann  jedesmal  erst  nach  Leipzig  begeben  mußten. 

*)  Vgl.  H.St.A.  Dresd.  Loc.  8678  Bl.  62:  „Sollich  gelt  hat  ym  m. 
g.  H.  von  d.  Stewer  tzalen  lassen.    Innhalt  des  Recess  hiebei." 


118    Erster  Hauptteil.  Die  innere  Organisation  der  Finanzverwaltung. 

entsprechenden  Buchungen  im  Hauptbuche  beweisen  dies  ^). 
Der  Herzog  verfügte  also  ziemlich  willkürlich  über  die  Steuer- 
gelder, jedenfalls  haben  sie  mindestens  nicht  lediglich  die  vor- 
gegebene Verwendung  (Deckung  der  Kriegsunkosten)  gefunden. 
Die  Steuern  sind  teilweise  sehr  langsam  eingegangen  und  von 
den  Ständen  mitunter  sehr  widerwillig  und  nur  nach  oft  sehr 
langwierigen  Verhandlungen  bezahlt  worden.  So  werden  in  dem 
Briefwechsel  zwischen  Herzog  Albrecht  und  seinem  Sohn  Georg, 
der  für  den  abwesenden  Vater  die  Regierung  führt,  strittige 
Steuerfragen  und  Beschwerden  der  Steuerpflichtigen  hin  und  her 
erörtert^).  Herzog  Georg  korrespondiert  ferner  eifrig  mit  dem 
Obermarschall  Hans  v.  Minckw^itz  über  Steuerangelegenheiten; 
am  1.  September  1488  fordert  er  ihn  in  einem  längeren  Schreiben 
auf,  zu  zahlreichen  Beschwerden,  die  seitens  verschiedener  Städte 
eingegangen  sind ,  Stellung  zu  nehmen  und  seine  Meinung  um- 
gehend mitzuteilen.  Die  Städte  Oschatz ,  Dresden ,  Chemnitz, 
Großenhain ,  Pirna  u.  a.  m.  sind  mit  Steuerreklamationen  vor- 
stellig geworden.  Alle  derartigen  Fragen  wurden  nicht  von  der 
Leipziger  Steuererhebungskommission,  sondern  von  der  Regierung- 
bezüglich  dem  Obermarschall,  dem  höchsten  Verwaltungsbeamten 
des  Territoriums,  entschieden.  Der  Rat  und  Blasbalg  waren  ledig- 
lich mit  der  Kassierung  beziehentlich  Verwaltung,  das  ist  in  diesem 
Fall  Aufbewahrung  der  Steuergelder,  beauftragt.  Daß  zu  Zeiten 
auch  bei  Blasbalg  größere  Steuerbeträge  —  allerdings  wohl  nur 
vorübergehend  —  gelegen  haben ,  beweist  die  Abrechnung ,  die 
in  dieser  Angelegenheit  zwischen  seinen  Erben  und  dem  Herzog 
am  8.  Juli  1490  stattgefunden  hat^).  In  der  von  Herzog  Georg 
nach  erfolgter  Abrechnung  und  Auszahlung  der  Steuergelder  den 
Blasbalgschen  Erben  erteilten  Quittungsurkunde  lesen  wir,  daß 
Blasbalg  von  „der  nehst  angelegten  stewer,  die  er  neben  unsern 
lieben  getrewen ,  dem  Rate  zu  liptzk  einzunemen  in  bevehl  ge- 
habt hat,  15  694  guld  12  gr.  schuldig  blieben  ist".  Vielleicht 
rühren  diese  in  der  herzoglichen  Quittungsurkunde  genannten 
Steuerbeträge  aber  auch  schon  von  einer  neuen,  dem  Herzog  am 
2.  Februar  1489  bewilligten,  Steuer  her.  In  einem  Aktenbündel  des 
Dredner  Hauptstaatsarchivs  fand    sich    nämlich   ein   „die  Stewer 


')  Vgl.  z.  B.  H.St.A.  Dresd.  Loc.  8678  Bl.  65  a:  „9000  rh.  guld.  Von 
d.  Stewer  uff  Schrift  m.  g.  h.  hertz.  Jörgen  v.  Rath  zu  liptzk  kiliani 
im  89.  Jare  enpfangen".  Ibid.  Bl.  108:  „Vom  Steuergeld  vom  Rat- 
hause usw." 

2)  Vgl.  H.St.A.  Dresd.  Loc.  10432:  Cop.  in  Steuersachen,  fol.  12 
in  einem  Schreiben  Albrechts  an  Geor^  vom  29.  Juni  1488  lesen  wir : 
„Der  Stewer  halben,  darauf  die  von  liptzk  von  der  Kaufleut  wegen 
beswerung  vorbracht,  lassen  wir  bey  der  meynung,  wie  in  ewr  Heb 
schreiben  angeczaigt  ist,  dismal  alzo  besteen." 

^)  Vgl.  Leipz.  Ratsarch. :  „Acta,  sehr  alte  Nachrichten  und  Be- 
fehle in  Handelssachen  enthaltend".    XLV  G.  2. 


§  5.    Die  Steuerverwaltung.  119 

belangend,  so  Kaiser  Maximiliano  zu  dem  Kriege  mit  König 
Matthia  in  Hungarn  von  denen  ßeichständen  bewilligt  worden" 
„Reichssteuer"  überschriebenes  Cop.  einer  Quittungsurkunde  ^). 
In  diesem  Schriftstück  bestätigen  der  Rat  zu  Leipzig  und  Jacob 
Blasbalg  „als  seiner  gnaden  Stewermeister"  am  26.  Februar  1489 
dem  Heinz  v.  Meckau ,  daß  er  seinen  Teil  an  der  Steuer,  „so 
seinen  gnaden  uff  purific.  marie  nelist  vorschynen  zugeben  be- 
willigt" voll  und  ganz  bezahlt  hat.  Die  Urkunde  ist  mit  dem 
„Sekret"  des  Leipziger  Eates  und  dem  „Petschaft"  Blasbalgs 
versehen.  Es  ist  von  Wichtigkeit  auch  bei  dieser  zweiten 
Steuer  konstatieren  zu  können,  daß  sie  gleichfalls  vom  Leipziger 
Eat  und  Jacob  Blasbalg  kassiert  wurde.  Verzeichnisse  der  eben 
besprochenen  Steuer  sind  es  vielleicht  auch  gewesen,  die  sich  am 
15.  Januar  1492  der  Obermarschall  von  Wiedebach  nach  Torgau 
einschicken  ließ  ^).  Der  Rentmeister  hatte  das  Steuerbuch  zu 
diesem  Zwecke  vorher  erst  binden  lassen  3). 

Die  nächste  allgemeine  Landsteuer  ist  erst  1499  erhoben 
worden,  nur  spärliche  Nachrichten  sind  darüber  erhalten.  Die 
Steuer  ist  auf  Ansuchen  Albrechts  als  „gemeine  Hülfe  u.  Steuer 
zu  seinen  merklichen,  redlichen  und  anliegenden  notten"  auf 
einem  im  Januar  des  Jahres  1499  gehaltenen  Landtag  von  den 
Ständen  bewilligt  worden  nach  einem  „Bekenntnis"  des  Herzogs 
Georg  vom  24.  Januar  1499*).  Am  31.  Oktober  1499  erging 
ein  Rundschreiben  an  die  Landschaft,  in  welchem  vom  Herzog 
Instruktionen  für  die  Ablieferung  der  Steuern  an  die  Zentral- 
hebestelle erteilt  werden^).  Die  Landschaft  war  durch  ein 
früheres  Schreiben  aufgefordert  worden,  die  „gewilligte  Hilfe" 
zu  versammeln  und  mit  ordentlichen  Verzeichnissen  am  11.  No- 
vember 1499  Jörgen  v.  Wiedebach,  dem  Rentmeister  und  dem 
Rat  zu  Leipzig,  zu  übergeben.  Im  Sendschreiben  vom  31.  Ok- 
tober spricht  Georg  nun  die  Hoffnung  aus ,  daß  die  Gelder  in- 
zwischen eingesammelt  seien  und  ersucht  nunmehr  die  Land- 
schaft, die  Steuerregister  noch  vor  dem  11.  November  dem  Georg 
V.  Wiedebach  einzuschicken.  Die  Steuergelder  selbst  sollen  sie, 
falls  sie  nicht  inzwischen  andere  Weisung  erhalten,  vierzehn  Tage 
nach  Martini  an  „den  Rentmeister  und  Leipziger  Rat"  zahlen. 
Die  Steuererhebungskommission  ist  demnach  in  ihrer  Zusammen- 
setzung ganz  die  gleiche  wie  bei  den  beiden  anderen  Steuern 
von  1488  und  1489.  Weiteres  ist  aus  den  Akten  über  die  Steuer 
1499   nicht  zu  entnehmen. 


1)  Vgl.  H.St.A.  Dresd.  Loc    10502. 

2)  Vgl.  ebenda  Loc.  8678  Bl.  183  a. 

3)  Ibid.  Bl.  183a. 

*)  Dieses  Bekenntnis  wird  von  Falke  a.  a.  0.  p.  409  kurz  erwähnt. 
»)  Vgl.  H.St.A.  Dresd.  Loc.  10432  fol.  49. 


120     Erster  Hauptteil.  Die  innere  Organisation  der  Finanzverwaltung. 

Fassen  wir  die  Ergebnisse  kurz  zusammen ,  so  werden  wir 
sagen  dürfen :  Im  Herzogtum  Sachsen  teilten  sich  unter  der 
Regierung  Albrechts  des  Beherzten  die  oberste  herzogliche  Finanz- 
behörde und  die  Stände ,  letztere  lediglich  durch  den  Leipziger 
Rat  vertreten ,  in  die  Steuerverwaltung.  Der  Einfluß  und  die 
Mitwirkung  der  Stände  scheint  nicht  allzu  groß  gewesen  zu  sein^), 
namentlich  das  herzogliche  Rundschreiben  vom  31.  Oktober  1499 
läßt  dies  vermuten.  Der  Rentmeister  als  Vertreter  der  Regierung 
steht  hiernach  in  der  Steuerkommission  durchaus  an  erster  Stelle. 
Die  Landschaft  scheint  mir  bei  der  Verwaltung  nur  eine  aus- 
gesprochene Kontrolltätigkeit  geübt  zu  haben  ^). 

§  ^' 
Johann  Bathalter. 

In  einem  wenig  gelungenen  und  absolut  unzuverlässigen 
Kapitel^),  welches  v.  Langenn,  der  schon  mehrfach  er- 
wähnte Biograph  Albrechts  des  Beherzten,  dem  Finanzwesen 
dieser  Regierung  gewidmet  hat,  beschäftigt  sich  der  Autor  ein- 
gehender mit  Johann  Rathalter,  den  er  als  „Rentmeister"  be- 
zeichnet, und  dessen  Tätigkeit  und  Verdienste  er  sehr  nach- 
drücklich akzentuiert,  v.  Langenns  Darstellung  ist  geeignet, 
ein  gänzHch  falsches  Bild  von  dem  Wirken  und  der  Bedeutung 
dieses  Mannes  zu  geben.  „Rentmeister"  in  dem  Sinne  wie  Mergen- 
thal,  später  besonders  Blasbalg  oder  Wiedebach,  ist  Johann  Rat- 
halter nie  gewesen  und  kann  es  nie  gewesen  sein,  wie  vorliegende 
Abhandlung  beweist.  Die  Bezeichnung  „Rentmeister"  für  Rat- 
halter—  sie  ist  der  den  beiMencken  abgedruckten  Aufzeich- 
nungen Johann  Rathalters  vorausgestellten  Überschrift  ent- 
nommen *)  —  ist  eine  allgemeine ,  damals  für  fürstliche  Finanz- 
beamte   schlechthin  gebrauchte.     Mit  der  innersächsischen 


1)  Vgl.  dazu  Mentz:  „Johann  Friedrich  der  Großmütige"  1.  c. 
Auch  dieser  Fürst  dachte  nicht  daran,  seinen  Landständen  einen  wirk- 
lichen Einfluß  auf  die  Finanzverwaltung  zu  gewähren;  selbst  die  Ver- 
waltung der  von  der  Landschaft  für  die  Schuldentilgung  bewilligten 
Gelder  hat  er  ihr  wieder  entrissen. 

2)  Über  die  Mitwirkung  der  Landstände  bei  der  Vereinnahmung 
derartiger  Steuern  und  die  von  diesen  über  die  Verwendung  der  Steuer- 
gelder geübte  Kontrolle  im  ernestinischen  Sachsen  vgl.  Kius:  1.  c. 
p.  58  f. 

^)  V.  Langenn:  „Albrecht  der  Beherzte",  1.  c.  p.  044—353. 

*)  Vgl.  Mencke:  „Scriptores  rerum  Germanicarum  praecipue 
Saxonicarum."  Tomus  II  Spalte  2113  f.  „Verzeichnis,  was  vor  Dienst 
Hertzog  Albrecht  zu  Sachsen  dem  Haus  Burgundien  als  Statthalter 
generahl  in  Brabant  gethan  hat  durch  Johann  Rathalter  erstlich  hoch- 
genanntes H.  Albrechts  hernach  Kais.  Maj.  in  Friesland  Diener,  Rath 
und  Rentmeister  anno.  1488".  Worauf  sich  die  Jahreszahl  1488  bezieht, 
ist  unklar.    Die  Aufzeichnungen  umspannen  die  Jahre  1487 — 1500. 


§  6.    Johann  Rathalter.  121 

Finanzverwaltung  hat  Rathalter  direkt  absolut  nichts  zu  tun 
gehabt,  er  war  lediglich  im  „auswärtigen"  —  der  Ausdruck  wird 
durch  die  folgenden  Ausführungen  klar  —  Finanzdienst  Albrechts 
beschäftigt.  Die  einzige  Quelle ,  die  uns  über  die  Stellung 
Johann  Rathalters  Aufschluß  gibt ,  ist  seine  bereits  zitierte 
Schrift  über  die  Tätigkeit  Herzog  Albrechts  ^)  auf  dem  öster- 
reichischen und  dem  niederländischen  Kriegsschauplatz.  Treffender 
wird  man  aber  dieses  Schriftstück  als  autobiographische 
Notizen  Rat h alters  bezeichnen.  Tendenziös  ist  es  ihm 
hauptsächlich  darum  zu  tun,  seine  eigenen  Verdienste  um  den 
Kaiser  in  den  Vordergrund  zu  rücken,  sie  in  ein  möglichst 
strahlendes  Licht  zu  setzen.  Vor  allem  aber  zu  betonen,  wie 
ihm  zwar  angemessene  Belohnung  stets  versprochen,  aber  bislang 
noch  nicht  zu  teil  geworden  sei.  Johann  Rathalter  erzählt  uns, 
wie  er  im  österreichischen  KJi'ieg^)  zunächst  die  mühevollen 
Geschäfte  eines  Kammer-  und  Musterschreibers  geführt  hat: 
„Alle  Rechnung  vom  Krieg  hat  er  gehalten  und  gemacht,"  stets 
bemüht,  das  Interesse  des  Kaisers  „aufs  Treulichste"  wahr- 
zunehmen. In  Wien  legte  er  dann  dem  Kaiser  die  Schluß- 
rechnung, durch  die  festgestellt  wird,  daß  der  Sachsenherzog 
ca.  52  600  Goldgulden  für  die  Unternehmungen  des  Kaisers  vor- 
gestreckt hat.  Er  erledigt  die  Angelegenheit  so  sehr  zur  Zu- 
friedenheit des  Kaisers,  daß  dieser  seinen  Schatzmeister  Siegis- 
mund  V.  Ungerspach  und  Georgen  Rathalter  „Herrn  der 
Finantzie"  mit  Johann  Rathalter  verhandeln  läßt,  um  diesen  für 
seine  Schatzkammer  als  Leutnant  des  genannten  Schatzmeisters 
zu  gewinnen.  Da  aber  Herzog  Albrecht  Rathalter  nicht  ent- 
behren kann,  läßt  er  ihn  nicht  frei.  Er  behält  ihn  vielmehr  für 
den  niederländischen  Feldzug ^)  als  „Musterschreiber"  in  seinen 
Diensten.  Wenn  er  auch  nicht  direkt  in  kaiserlichen  Dienst 
treten  konnte,  versichert  Rathalter,  habe  er  doch  in  den  Nieder- 
landen so  gehandelt,  als  wenn  er  Beamter  des  Kaisers  gewesen 
wäre,  eifrigst  darauf  bedacht,  den  Kaiser  vor  Schaden  zu  be- 
wahren und  trotz  all  dieser  Bemühungen,  setzt  er  bitter  hinzu, 
sei  der  Kaiser  damit  nicht  zufrieden  gewesen. 

Er  hatte  als  Albrechts  „Musterschreiber"  zunächst  sämtliche 
Gelder  für  die  Besoldung  und  Unterhaltung  der  Reiterei,  des 
Fußvolkes  und  der  Artillerie  auszuzahlen  und  darüber  Rechnung 


^)  Eine  anderen  Orts  von  v.  Langenn  angezogene  Korrespondenz 
Rathalters  mit  den  Leipziger  Münzmeistern  ist  im  H.St.A.  Dresd.  und 
auch  in  den  übrigen  einschlägigen  Archiven  nicht  zu  finden. 

2)  Herzog  Albrecht  führte  in  diesem  Kampf  gegen  Mathias  von 
Ungarn,  als  Reichsfeldherr  den  Oberbefehl. 

^)  Über  Albrechts  Ernennung  zum  Generalstatthalter  in  den 
Niederlanden  durch  Maximilian  und  sein  Wirken  daselbst  vgl.  Ul- 
mann: Kaiser  Maximilian  I.     Bd.  1. 


122    Erster  Hauptteil.  Die  innere  Organisation  der  Finanzverwaltung. 

zu  führen.  Die  nötigen  Summen  beschaffte  sich  Rathalter  ge- 
wöhnlich von  den  „Kaufleuten",  mit  denen  er  sehr  hohe  Wechsel 
machte.  Wir  sahen  ja  bereits  an  anderer  Stelle ,  in  welchem 
Maße  die  albertinische  Zentralkasse  in  Leipzig,  welche  die  Wechsel 
vielfach  einlösen  mußte ,  bisweilen  für  diese  Unternehmungen 
Albrechts  in  Anspruch  genommen  wurde.  Das  Aufbringen  des 
Geldes  bei  den  Kaufleuten  war  keine  leichte  Sache  und  doch 
die  wichtigste  Aufgabe  eines  solchen  Finanzmannes.  Seine 
Tüchtigkeit  und  Brauchbarkeit  wurde  in  erster  Linie  danach 
beurteilt,  ob  er  Kredit  bei  den  Kaufleuten  hatte.  Denn  in  einer 
Zeit,  wo  eine  Staats  Wirtschaft  noch  so  gut  wie  nicht  vorhanden 
und  infolgedessen  auch  der  Staatskredit  sehr  wenig  ausgebildet 
war,  mußten  die  Fürsten  bei  dem  gesteigerten  Geldbedarf  ver- 
suchen, Männer  als  Leiter  des  Finanzwesens  und  als  Finanz- 
agenten zu  gewinnen,  die  einen  möglichst  großen  Kredit  bei  den 
damaligen  Geldmächten,  den  Bankhäusern  und  Großkaufleuten 
namentlich  Süddeutschlands  besaßen  und  gewillt  waren,  denselben 
für  die  Fürsten  und  ihre  Länder  nutzbar  zu  machen.  Rathalter 
war  nun  ein  solcher  Finanzmann,  er  entsprach  vollkommen  diesen 
Anforderungen,  er  sagt  selbst  einmal  in  bezug  auf  die  sächsischen 
E-äte :  „und  etliche  waren  übel  zufrieden,  daß  ich  soviel 
Glauben  unter  den  Kauf leuten  hatte ,  soviel  Finantzien  zu 
machen,  daß  sie  überall  mußten  bezahlen."  XJnd  auch  Herzog 
Albrecht  weist  1498  auf  dem  Eeichstag  zu  Freiburg  im  Breisgau 
in  seiner  Berichterstattung  an  den  Kaiser  ausdrücklich  daraufhin, 
daß  es  Rathalter  gewesen  sei,  der  immer  die  nötigen  Gelder 
flüssig  gemacht  habe.  Bisweilen  scheint  Rathalter  direkt  auf 
seinen  Namen  Geld  für  den  Herzog  aufgenommen  zu  haben,  er 
schreibt  wenigstens  einmal,  „denn  es  war  kein  Geld  vorhanden, 
denn  was  ich  uff  meinen  eigenen  Glauben  ausbrachte." 
Auch  bei  der  Erwähnung  dieser  Wechselgeschäfte  hebt  Rathalter 
wieder  ausdrücklich  hervor,  wie  er  dem  Kaiser,  dem  ja  doch 
später  vom  Sachsenherzog  alles  aufgerechnet  wurde ,  sehr  viel 
Geld  erhalten  habe ,  indem  er  die  Wechsel  auf  der  Messe  zu 
Frankfurt  a.  M.  und  nicht  in  Leipzig,  obgleich  dieses  Sitz  der 
herzoglichen  Kasse  war,  zahlbar  machte.  Denn  während  die 
Unkosten  eines  Frankfurter  Wechsel,  das  Wechselgeld  wie  es 
Rathalter  nennnt,  nur  pro  Gulden  einen  Stüvel  ^)  betrugen,  mußte 
man  für  einen  Leipziger  auf  100  Gulden  20  Gulden  und  mehr 
bezahlen.  Durch  Rathalter  waren  ferner  auch  alle  Gelder  zu 
kassieren,  welche  die  niederländischen  und  holländischen  Städte 
dem  Herzog  zahlen  mußten  (als  Kriegskontributionen,  Steuer- 
gelder, Ungelder  usw.). 


')  27  Stüvel  =  1  Gulden,  nach  Rathalters  eigener  Angabe;  nach 
einer  anderen  Gleichung  28  Stüvel  =  1  Gulden. 


§  6.    Johann  ßathalter.  123 

Rathalter  hatte  also  einmal  die  gesamte  Einnahme-  und 
Ausgabewirtschaft  für  Herzog  Albrecht  als  Generalstatthalter  der 
Niederlande  zu  besorgen,  dann  aber  vor  allem  die  Kriegskasse 
des  sächsischen  Herzogs  als  Oberst-Kommandierenden  während 
der  niederländischen  Wirren  zu  verwalten.  Einen  ständigen, 
festen  Sitz  hatte  die  Finanzverwaltung  bei  den  obwaltenden 
Verhältnissen  nicht.  Vorübergehend  hatte  Herzog  Albrecht 
seinem  Finanzmann  einmal  als  Amtsräume  ein  Haus  mit  drei 
Kammern  in  Cassant  angewiesen  und  einrichten  lassen,  „daß  ich 
mit  dem  Gelde  und  den  Eegistern  darinnen  w^ohnen  sollte." 
Da  Eathalter  sehr  viel  unterwegs  war,  er  begleitete  seinen  Herrn 
auf  allen  Kriegszügen  ^)  und  wurde  auch  sonst  vom  Herzog  zu 
den  verschiedensten  Missionen  verwandt,  bestellte  er  sich  als 
Gehilfen  und  Vertreter  einen  gewissen  Albertus  Halla  aus  Nürn- 
berg, mit  dem  er  aber  wenig  zufrieden  war.  Zu  rein  politischen, 
namentlich  aber  geldgeschäftlichen  Gesandtschaften  gebrauchte 
Albrecht  den  Johann  ßathalter,  welchem  er  volles  Vertrauen 
schenkte.  Sehr  oft  weilt  dieser  für  seinen  Fürsten  in  Deutsch- 
land; er  besucht  im  Auftrage  des  Herzogs  die  Reichstage  zu 
Colmar,  Schlettstadt  und  Innsbruck,  meist  um  Schulden  des 
Kaisers  einzumahnen.  Eben  dieser  Schulden  halber  begibt  er 
sich  dann  auch  zusammen  mit  Dr.  Pflug  nach  Antwerpen  zum 
Kaiser.  Rathalter  erhält  auch  schließlich  von  Albrecht  den 
schweren  Auftrag,  über  alle  Kriege  mit  dem  Habsburger  abzu- 
rechnen. Mit  Stolz  und  Genugtuung  berichtet  Rathalter,  wie  der 
Kaiser  gerade  zu  ihm  und  Dr.  Pflug  von  vornherein  besonderes  Zu- 
trauen gehabt  habe,  und  wie  sie  die  schwierigen  Verhandlungen 
auch  glücklich  erledigt  hätten,  während  alle  anderen  Kommissionen, 
die  mit  dem  Kaiser  in  dieser  Angelegenheit  vorher  unterhandelten, 
ohne  Erfolg  gewesen  wären.  Wie  hoch  man  die  Dienste  dieses 
Finanzbeamten  schätzte,  beweist  doch  wohl  auch  mit  die  Tat- 
sache, daß  Rathalter  auf  sein  Ansuchen  als  Belohnung  1498  vom 
Kaiser  konfiszierte  Güter  mit  einem  jährlichen  Ertrag  von 
1200  Goldgulden  zugesagt  wurden.  Nicht  unmöglich  allerdings, 
daß  es  zugleich  als  Zinsgarantie  dargeliehener  Kapitalien  angesehen 
wurde.  Bis  zu  dem  1500  in  Emden  erfolgten  Ableben  Herzog 
Albrechts  ist  er  ununterbrochen  bei  seinem  Herrn  in  den  Nieder- 
landen gewesen ,  wie  Rathalter  selbst  am  Schluß  seiner  Auf- 
zeichnungen erzählt.  Als  Beweis,  daß  Rathalter  ständig  in  den 
Niederlanden  geweilt  hat,  sei  noch  darauf  hingewiesen,  daß  er 
seine  Frau    bei    sich  hatte,    deren  Tod   er  gelegentlich  erwähnt. 

Johann  Rathalter  ist  also  in  all  den  Jahren  der  leitende 
Finanzmann  und  Finanzagent  Albrechts  für  die  österreichisch- 
ungarischen    und     niederländischen    Unternehmungen    gewesen, 

')  Hauptsächlich  der  Soldzahlungen  wegen. 


124    Erster  Hauptteil.   Die  innere  Organisation  der  Finanzverwaltung. 

während  der  Feldzüge  vor  allem  mit  der  Verwaltung  der  Kriegs- 
kasse betraut.  Die  Finanz  Verwaltung  des  Herzogtums  Sachsen 
selbst,  die  Leipziger  Lande szentralkasse  hatte  nur  insofern  mit 
diesen  Angelegenheiten  zu  tun,  als  sie  gewöhnlich  Deckung  für 
die  niederländischen  Wechsel  des  Herzogs  schaffen  mußte,  oder 
sonst  Gelder  für  äußere  Angelegenheiten,  für  des  Reichs-  und 
des  Kaisers  Dienst  aufzubringen  hatte ;  im  übrigen  wurden  beide 
Verwaltungen  völlig  getrennt  geführt  und  waren  vollkommen  un- 
abhängig voneinander. 

Im  innersächsischen  Finanzdienste  hat  Rathalter  jeden- 
falls nie  eine  Rolle  gespielt,  wie  v.  Langenn,  nach  seinen 
Ausführungen  zu  schließen,  annimmt. 


Zweiter  Hauptteil. 

Der  sächsische  Staatshaushalt  in  den  Jahren 
1488-1497 '). 

Viertes   Kapitel. 

Die  Einnahmen. 

A.    Jährlich  wiederkehrende  ordentliche  Einnahmen. 

§  1. 
Amtgelder. 

Der  wichtigste  und  bedeutendste  Faktor,  mit  welchem  die 
Einnahmewirtschaft  des  albertinischen  Staatshaushaltes  wie  die 
jedes  anderen  Territoriums  in  jener  Zeit  zu  rechnen  hatte,  waren 
die  Ämter,  die  Ämter  mit  ihrem  agrarwirtschaftlichen  Ertrag 
und  all  den  sonstigen  an  sie  gewiesenen  verschiedenartigen  Ab- 
gaben, Gefällen  und  Zinsen  2).  Die  Einnahmen  der  Ämter  sind 
von  vornherein  zu  scheiden  in  solche  an  Bargeld  und  solche 
an  Naturalien,  letztere  für  die  Unterhaltung  der  Ämter  und 
Schlösser,  als  auch  namentlich  für  die  Hofhaltung  von  der 
größten  Bedeutung.  Für  die  Leipziger  Rentamtskasse,  die 
eigentliche  Staatskasse,  wenn  man  so  will,  kamen  aber  lediglich 
die  Bar  einnahmen  der  Ämter  in  Frage  ^) ,  darunter  befand  sich 
natürlich  auch  der  Erlös  aus  den  überschüssigen  auf  den 
Märkten  abgesetzten  Naturalien.  In  den  Jahren  1488 — 1497 
zählen  wir  im  Herzogtum  39  Ämter  und  Vogteien ,  dabei  sind 
nicht  mit  eingerechnet  die  unter  gemeinschaftlicher  Verwaltung 
stehenden  und  einige  kleinere ,  nur  vorübergehend  unter  den 
Agrarämtern  genannte  Bergämter.    Der  westliche  Teil  der  alber- 


1)  Vgl.  zu  diesem  zweiten  Hauptteil  vorliegender  Studie  die  als 
„Anhang"  gegebenen  Ausführungen  über  das  Wertverhältnis  der  da- 
maligen Münzen  untereinander,  den  heutigen  Geldwert  derselben  und 
die  Kaufkraft  des  Geldes. 

2)  Näheres  bereits  Teil  I  Kap.  HI  §  1. 

3)  Da  von  der  Rentkammer  in  Leipzig  nur  der  rein  geldwirt- 
schaftliche Teil  des  sächsischen  Staatshaushaltes  besorgt  wurde, 
kommen  hier  ausschließlich  die  Gelderträge  der  Ämter  in  Betracht. 


126  Zweiter  Hanptteil.  Der  sächs.  Staatshaushalt  i.  d.  Jahren  1488—1497. 

tinischen  Lande  umfaßte  19  Ämter  und  Vogteien,  größtenteils 
in  Thüringen  gelegen:  Langensalza,  Thamsbrück,  Tennstedt, 
Herbisleuben,  Gebesee,  Weißensee,  Sachsenberg,  Sangerhausen, 
Quedlinburg,  Eckardtsbefg ,  Kamburg,  Freiburg,  Domburg, 
Weißenfels,  Pegau,  Leipzig,  Delitzsch,  Osterau  und  Zörbig. 
Die  20  übrigen  gehörten  der  östlichen  Landeshälfte  an :  Oschatz, 
Großenhain,  Ortrand,  Sonnenwalde,  Senftenberg,  Meißen,  Dresden, 
Radeberg,  Tharandt,  Dippoldiswalde,  Pirna,  Hohnstein,  Döbeln, 
Rochlitz,  Rochsburg,  Chemnitz,  Schellenberg,  Freiberg,  Frauen- 
stein und  Wolkenstein.  Es  kamen  hinzu  die  nur  in  den  beiden 
ersten  Jahresrechnungen  an  dieser  Stelle  mit  aufgeführten: 
Geyer,  Thum  und  Erbisdorf,  außerdem  die  nach  dem  Teilungs- 
vertrag 1485  beiden  Landesteilen  in  Gemeinschaft  belassenen 
Gebiete :  Die  Herrschaft  Sagan  und  die  Bibersteinschen  Herr- 
schaften: Storkaw,  Beeskow  und  Sorau. 

Nicht  von  einem  einzigen  dieser  albertinischen  Ämter  ist 
uns  eine  Spezialrechnung  erhalten;  nur  derartige  Rechnungen 
würden  uns  über  die  Ausgabe-  und  Einnahme  wir  tschaft  des 
einzelnen  Amtes  eingehender  informieren,  nur  die  Ämterrechnungen 
würden  uns  das  nötige  Material  an  die  Hand  geben,  um  die 
Verwaltungsunkosten  der  Ämter  genau  zu  fixieren,  was  natürlich 
von  größtem  Interesse  wäre.  All  dies  käme  aber  doch  mehr 
für  eine  Spezialuntersuchung  der  sächsischen  Ämterverwaltung 
in  Betracht.  Für  die  Beurteilung  und  Einschätzung  der  Amt- 
gelder als  Posten  im  Budget  des  sächsischen  Staatshaushaltes 
handelt  es  sich  in  erster  Linie  um  die  Gesamtsummen,  die  all- 
jährlich aus  den  Ämtern  in  die  Staatskasse  flössen.  Aus  den 
im  „Hauptbuch"  ^)  enthaltenen  Jahreshauptrechnungen  1488  bis 
1497  läßt  sich  aber  genauestens  verfolgen,  erstens  wie  hoch 
der  Jahresgewinn  der  einzelnen  Ämter  in  dieser  Zeit  gewesen 
(vgl.  Tabelle  A)  2),  alsdann  läßt  sich  aber  auch  die  Gesamtsumme 
aller  bei  der  Rentkammer  eingegangenen  Amtgelder  pro  Jahr 
ermitteln  (vgl.  Tabelle  B).  Da  Tabelle  B  also  für  jedes'  Amt 
die  Summe  aller  Bareinnahmen,  die  während  einer  jährlichen 
Rechnungsperiode  an  die  Zentralkasse  in  Leipzig  abgeführt 
werden,  bringt,  so  sind  hier  selbstverständlich  auch  die  Gelder 
mit  eingerechnet,  die  der  Verkauf  der  zu  Markte  gebrachten 
Naturalerträge^)  abwarf,  in  den  Jahreshauptrechnungen  gewöhnlich 


])  Vgl.  H.St.A.  Dresd.  Loc.  8678  1.  c. 

')  Die  Tabellen  sind  sämtlich  am  Schluß  der  Abhandlung  zum 
Abdruck  gebracht. 

^)  Wohl  werden  die  Amtleute  und  Schösser  des  öfteren  selbständig 
kleinere  Quanten  Naturalerträge  zu  Gelde  gemacht  und  dies  alsdann 
in  ihren  Amtsrechnungen  mitverrechnet  haben.  Größere  Verkäufe  an 
Vieh,  Getreide  usw.  geschahen  aber  regelmäßig  nur  unter  Mitwirkung 
der  Zentralverwaltung  und  wnirden  besonders  verrechnet. 


§  1.    Amtsgelder.  127 

getrennt  verbucht.  So  wurden  z.  B.  1490  —  1491  aus  einer 
Anzahl  Ämter  größere  Transporte  Ochsen  verkauft,  im  ganzen 
132  Stück  für  496  Gulden  14  Gr.  4  Pf.   1  HeUer  i). 

Der  Umstand,  daß  sehr  viele  Abgaben  in  den  Ämtern  in 
Getreide  erstattet  wurden,  führte  natürlich  große  Mengen  Getreide 
zusammen,  kamen  aber  in  guten  Jahren  noch  besonders  reiche 
Ernten  hinzu,  dann  war  der  Vorrat  so  groß,  daß  man  ihn  un- 
möglich unterbringen  und  allein  konsumieren  konnte.  Man  sah 
sich  daher  genötigt  zu  verkaufen ,  zuerst  gewöhnlich  die  alten 
Vorräte.  So  kam  es  1491 — 1492  zu  umfangreichen  Getreide- 
verkäufen; man  erlöste  insgesamt  5944  Gulden  8  Gr.  8  Pf. 
1  Heller,  aus  dem  Amt  Weißenfels  allein  ca.  2200  Gulden,  aus 
dem  Amt  Delitzsch  ca.  1000  Gulden  2)  usw.  Wie  Tabelle  A 
auf  den  ersten  Blick  erkennen  läßt ,  sind  von  den  Ämtern  am 
einträglichsten  die  der  westlichen  Landeshälfte,  vorzüglich  die 
thüringischen  gewesen.  Wenn  Ämter  wie  Freiberg  und  Dresden 
so  unregelmäßig  und  im  Verhältnis  zu  ihrem  Umfang  so  wenig 
abwarfen ,  hängt  dies  damit  zusammen ,  daß  die  Unterhaltung 
namentlich  der  Schlösser  einen  sehr  großen  Aufwand  erforderte. 
In  Dresden  war  es  in  erster  Linie  die  Inanspruchnahme  des 
Amtes  durch  die  Hofhaltung,  welches  dieses  für  die  Zentral- 
kasse so  unergiebig  machte. 

Die  eigentliche  Bedeutung  der  Amtgelder  für  den  alber- 
tinischen  Staatshaushalt  wird  am  greifbarsten  und  verständ- 
lichsten, wenn  man  für  jedes  Jahr  die  Gesamtsumme  der  Ein- 
nahmen aus  aUen  Ämtern  der  Jahresgesamteinnahme  des  Herzog- 
tums überhaupt  gegenüberstellt,  wie  dies  in  beigegebener 
Tabelle  B^)    für   neun   aufeinanderfolgende  Jahre  geschehen  ist. 


')  Vgl.  H.St.A.  Dresd.  Loc.  8678  Bl.  125:  „Zunahme  aus  Ochsenn 
gekaufft". 

2)  Vgl.  ibid.  Bl.  154:  „Innahme  vonn  amptenn,  das  sie  aws  ge- 
treide  gekaufft". 

^)  Spalte  1  der  Tabelle  bringt  für  jedes  Jahr  die  Generalsumme 
sämtlicher  aus  allen  Ämtern  bei  der  Landeszentralkasse  in  Leipzig 
bar  eingegangener  Gelder.  Da  alle  Verwaltungsunkosten  bereits  in 
den  Amtsrechnungen  an  den  Einnahmen  gekürzt  wurden,  könnte  man 
diese  Hauptsummen  direkt  als  Nettoeinnahmen  bezeichnen,  allein  da 
von  der  Zentrale,  wenn  auch  nur  in  geringem  Umfange  Ausgaben  für 
die  Ämter  bestritten  werden  mußten,  so  ist  hier  die  Bezeichnung 
„Roheinnahm  e"  gewählt.  Unter  Spalte  2  stehen  dann  als  „reine 
Einnahme"  die  durch  Abstrich  der  von  der  Zentrale  bewirkten  Aus- 

faben  entstandenen  Restsummen.  Zu  den  oben  erwähnten  Ausgaben, 
ie  von  der  Kammer  in  Leipzig  gedeckt  werden  mußten,  gehörten 
vor  allem  die  Gelder,  welche  der  Herzog  nach  Abschluß  der  Rech- 
nungen bisweilen  den  Amtleuten  schuldig  war,  sodann  die  Summen, 
die  man  „zcu  gebäwde"  in  die  Ämter  zahlte.  Bekanntlich  hatten  die 
Amtleute,  wie  wir  aus  den  mit  ihnen  abgeschlossenen  „Beschieden" 
ersahen,  gewöhnlich  nur  kleinere  Neubauten  auszuführen,  die  großen 


128  Zweiter  Hauptteil.  Der  sächs.  Staatshaushalt  i.  d.  Jahren  1488—1497. 

Es  ergibt  sich  aus  dieser  Übersicht ,  daß  die  Amtgelder  bis  zu 
47 '^/loo  ^/o  der  Jahresgesamteinnahme  ausmachten,  im  Durch- 
schnitt aber  32^/ioo"/o  derselben  betrugen.  In  diesen  Zahlen 
drückt  sich  evident  die  hervorragende  Wichtigkeit  der  Amter 
für  die  Finanzwirtschaft  des  sächsischen  Territoriums  aus.  Das 
mitunter  sehr  starke  Schwanken,  das  rapide  Steigen  und  Fallen 
der  Einnahmen  aus  den  Ämtern,  wie  es  durch  die  Tabelle  B  in 
Spalte  1  zum  Ausdruck  kommt:  z.  B.  1490—149.1  zu  1491 — 1492, 
dann  1495 — 1496  zu  1496 — 1497  ist  einzig  und  allein  durch 
den  verschiedenen  Ausfall  der  Ernten  in  den  einzelnen  Jahren 
zu  erklären;  es  ist  absolut  kein  anderer  Grund  für  das  gleich- 
mäßige Auf-  resp.  Abwärtsbewegen  der  Ertragsquoten  der  großen 
Mehrzahl  der  Ämter,  wie  es  auf  Tabelle  A  bei  den  Jahrgängen 
1490—1491  zu  1491-1492  und  1495—1496  zu  1496—1497  zu 
finden  ist ,  geltend  zu  machen.  Wäre  es  auf  ein  Mehr  oder 
Weniger  an  Geleits-,  Gerichts-  oder  Zollgeldern  zurückzuführen, 
so  würde  es  nicht  so  einheitlich  in  allen  Ämtern  zum  Ausdruck 
kommen;  außerdem  hätte  das  niemals  derartig  nennenswerte 
Differenzen  ausmachen  können. 

Daß  die  Bewirtschaftung  und  Verwaltung  der  Ämter  eine 
intensivere  und  rationellere  geworden  war,  daß  man  es  ver- 
standen hatte  die  Ämtereinnahmen  gegen  früher  nicht  unwesent- 
lich zu  steigern,  zeigt  am  besten  ein  Vergleich  mit  der  Ertrags- 
quote der  Ämter,  wie  sie  von  Falke  für  das  Jahr  1471 — 1472 
festgelegt  worden  ist^).  Er  hat  berechnet,  daß  der  Reinertrag 
aller  sächsischen  Ämter  in  diesem  Jahr  15575  fl.  16  Gr.  be- 
tragen hat;  davon  sind  aber  nur  3672  fl.  in  bar  bei  der  Rent- 
kammer eingegangen,  das  übrige  war  bereits  durch  Anweisung 
und  Konquisition  vorweggenommen.  Setzt  man  nun  diese 
Ämtereinnahmen  in  Parallele  zu  denen  der  Jahre  1488 — 1497, 
so  muß  man  vor  allem  noch  in  Rechnung  ziehen,  daß  1471 — 1472 
die  sächsischen  Lande  noch  ungeteilt  beisammen  waren,  daß 
mithin  alle  sächsischen  Ämter,  die  später  albertinischen  und 
ernestinischen ,  bei  dem  Zustandekommen  der  obengenannten 
Gesamtsumme  des  Reingewinns  mitgewirkt  hatten. 

Wie  sehr  viel  mehr  aber  noch  aus  den  Ämtern  heraus- 
zuwirtschaften  war,  als  unter  der  Regierung  Herzog  Albrechts 
geschah,  und  wieviel  ergiebiger  sie  für  die  Staatskasse  noch  ge- 
macht werden  konnten,  erweisen  die  Resultate,  welche  Kurfürst 


aber  auf  Kosten  des  Herzogs  zu  geschehen;  außerdem  erhielten  die 
Amtleute  häufig  Entschädigungsgelder  für  draufgegangene  Pferde  be- 
willigt, die  von  der  Zentralkasse  auszuzahlen  waren.  Auch  die  „Be- 
schiedgelder"  der  Amtleute  wurden  mitunter  bei  der  Zentrale  ab- 
gehoben. 

^)  V^l.  Falke:  „Die  Finanzwirtschaft  im  Kurfürstentum  Sachsen 
um  das  Jahr  1470"  1.  c. 


§  2.  Zehntgelder  u.  alle  sonstigen  Einnahmen  a.  d.  Bergregalien  usw.  129 

August  erzielte.  Nach  den  Ermittelungen  Falkes  ^)  brachten  die 
Ämter  in  den  Jahren  1584 — 1586  insgesamt  einen  durch- 
schnittlichen jährlichen  Reinertrag  von  193  364  fl.  13  Gr.  U  Pf.; 
bei  Verwendung  dieser  Zahl  zu  Vergleichen  mit  den  Rein- 
gewinnen der  Jahre  1488 — 1497  ist  allerdings  zu  bedenken,  daß 
seit  1485  bis  zur  Regierung  des  Kurfürsten  August  die  alber- 
tinischen  Lande  einen  bedeutenden  Gebietszuwachs  erhalten 
hatten,  namentlich  durch  den  Naumburger  Vertrag  (1554).  Außer- 
dem sind  aber  von  Kurfürst  August  selbst  noch  umfangreiche 
Gebietserwerbungen  gemacht  worden,  er  hat  zahlreiche  Güter- 
erwerbungen zur  Vermehrung  der  Kammergüter  ausgeführt  2). 
Nicht  unbeträchtlich  war  wohl  der  albertinische  Besitzstand 
durch  die  Sequestrationen  vermehrt  worden.  Die  Umwandlung 
zahlreicher  Dienste  (vorzügl.  der  Dienstgeschirre)  in  Geldabgaben 
unter  Kurfürst  August  mußte  natürlich  gleichfalls  zu  einer 
Steigerung  der  Bareinnahmen  der  Ämter  führen.  Zu  beachten 
ist  ferner,  daß  der  Geldwert  vom  Ende  des  15.  bis  zum  Ausgang 
des  17.  Jahrhunderts  beträchtlich  gefallen  war.  Aber  auch  nach 
all  diesen  Abstrichen  ist  dennoch  eine  ganz  enorme  Steigerung 
des  Reinertrages  der  Ämter  zu  konstatieren. 

Es  ist  daraus  zu  ersehen,  wir  befinden  uns,  was  eine  bessere 
Ausnutzung  der  Ämter,  eine  energischere  Nutzbarmachung  dieser 
Einnahmequelle  für  die  sächsiche  Staatskasse  anbelangt,  zur  Zeit 
Albrechts  noch  durchaus  in  den  Anfangsstadien  einer  aufwärts- 
gehenden Entwicklung;  gute  Fortschritte  waren  gemacht,  die 
wirkliche  volle  Ertragsfähigkeit  der  Ämter  nutzte  man  aber  bei- 
weitem noch  nicht  aus. 

§  2. 
Zehntgelder  und  alle  sonstigen  Einnahmen  aus  den  Berg- 
regalien, der  Beteiligung  am  Abbau  usw. 

Unzweifelhaft  sind  unter  den  ordentlichen  Einnahmen,  die 
der  Zentralkasse  des  sächsischen  Herzogtums  zur  Verfügung 
standen,  die  Zehntgelder,  der  Reinertrag  aus  dem  fürstlichen 
Silbermonopol  und  der  Gewinn,  welcher  den  Landesherren  aus 
der  Spekulation  mit  Kuxen ,  der  Unterhaltung  eigener  Gruben, 
Hammer-  und  Hüttenwerke  zufiel,  kurz :  die  Nutzung  der  Berg- 
werke nächst  den  Amtgeldern  an  zweiter  Stelle  zu  nennen. 

Sicherlich  darf  man  die  Ergiebigkeit  des  damaligen  Silber- 
bergbaues, denn  dieser  dominiert  durchaus,  daneben  namentlich 
Bau    auf  Kupfer   und  Zinn,    nicht    überschätzen   und    allerdings 


*)  Vgl.  Falke:  „Die  Geschichte  des  Kurfürsten  August  von 
Sachsen  in  volkswirtschaftlicher  Beziehung"  1868. 

2)  Schon  bis  1564  verwandte  er  ca.  700000  fl.  für  Ankauf  neuer 
Besitzungen  und  ROcklösung  von  älteren.    Vgl.  Falke  1.  c. 

Puff,   Die  Finanzen  Albrechts  des  Beherzten.  9 


130  Zweiter  Haiiptteil.  Der sächs.  Staatshaushalt  i.  d.  Jahren  1488—1497. 

kann  keine  Rede  davon  sein,  die  „Einnahmen  aus  dem  Silber- 
bergbau (vorzügl.  dem  Schneeberger)  als  das  Rückgrat  der 
herzoglichen  Finanzen  zu  bezeichnen"  ^) ;  aber  doch  immerhin 
sehr  namhafte  und  im  Verhältnis  zu  den  übrigen  Einnahmen 
sehr  ansehnliche  Summen  führte  der  Bergbau  der  herzoglichen 
Kasse  zu.  Die  Jahreshauptrechnungen  der  obersten  herzoglichen 
Finanzbeamten  lassen  uns  jetzt  die  Bedeutung  der  Erträgnisse 
des  Schneeberger  Silberbergbaues  resp.  des  Gesamtertrages  der 
Bergnutzung  überhaupt  für  die  fürstlichen  Finanzen  während 
der  Jahre  1488 — 1497  mit  absoluter  Sicherheit  erkennen  2).  Von 
überragender,  ausschlaggebender  Bedeutung  für  die  Höhe  der 
jährlichen  Gesamteinnahmen  aus  dem  Bergbau  war  der  Anteil, 
den  das  Schneeberger  Bergamt  beibrachte  (vgl.  hierzu  in 
beigegebener  Tabelle  C  die  Spalten  1  und  2  resp.  3^)  mit  4). 
Zu  beachten  ist  für  die  Bewertung  dieser  Zahlen  und  für 
einen  Vergleich  mit  dem  Reingewinne  anderer  Jahre*),  daß 
gerade  das  letzte  Jahrzehnt  des  15.  Jahrhunderts  für  den  Schnee- 
berger Siberbergbau  eine  Zeit  des  allgemeinen  Tiefstandes  be- 
deutete, „ein  teilweises  Ersaufen  der  Bergwerksbetriebe  wird 
uns  für  diese  Zeit  gemeldet"  ^).  Hoppe  trägt  dieser  Tatsache 
dadurch  Rechnung,  daß  er,  während  er  die  Jahresproduktion  dea 
Schneeberges  für  die  Zeit  von  1485 — 1489  auf  durchschnittlich 
10000  Mk.  Silber  beziffert,  annimmt,  die  durchschnittliche  Jahres- 
produktion habe  1490 — 1500  „sicherlich  weniger  als  10  000  Mk. 
betragen".  Den  jährlichen  Zehntertrag  berechnet  er .  für  die 
Jahre  1485—1500  auf  „nicht  viel  über  5000  fl.".  Unseres  Er- 
achtens  ist  mit  dieser  Schätzung  durchaus  das  Richtige  getroffen. 
Mag  die  Zahl  für  einige  Jahre  etwas  zu  niedrig  sein  (z.  B. 
1488—1489  und  1495—1496),  als  Durchschnittsziffer  ist  sie 
durchaus  haltbar,   denn  wenn  wir  auch  die  in  Tabelle  C  in  den 


')  Vgl.  0.  Hoppe  1.  c.  p.  113. 

2)  0.  Hoppe  1.  c.  p.  118  mußte  darauf  verzichten,  da  er  keine 
Kenntnis  von  der  Existenz  des  „Hauptbuches"  hatte;  infolgedessen 
ist  auch  alles  sonstige  in  den  Jahreshauptrechnungen  über  den  Schnee- 
berger Bergbau  enthaltene  Material  von  ihm  unbenutzt  geblieben. 

^)  Über  die  Zusammensetzung  der  Schneeberger  Zehnt-  und  Silber- 
kaufsrechnuneen  vgl.  näheres  Kap.  HI  §  2:  Die  Bergämter. 

*)  1476  führte  der  Zehntner  von  Zwickau,  dem  der  Bergzehnt 
im  ganzen  untergeben  war,  insgesamt  20837  fl.  an  die  Kammer  ab; 
darunter  befinden  sich  allerdings  auch  die  Erträgnisse  der  Münze  zu 
Zwickau,  was  aber  sicherlich  nicht  allzuviel  ausmacht.  Vgl.  dazu 
Falke:  „Die  Finanz  Wirtschaft  im  Kurfürstentum  Sachsen  um  das 
Jahr  1470".  1478  wurde  dem  Zehntner  Martin  Römer  von  den 
Fürsten  Quittung  über  213458  fl.  14  Gr.  l^U  Heller  Einnahme  des 
Zehnten,  Schlagschatzes  und  der  fürstlichen  Bergteile  gegeben. 
O.  Hoppe  1.  c.  p.  112  f.  (von  Falke:  „Die  Finanzwirtschaft  usw." 
p.  94  Anm.  2  wird  diese  hohe,  zuerst  bei  v.  Lange nn  a.  a.  0.  p.  433 
genannte  Summe  allerdings  als  Irrtum  bezeichnet). 

^)  Vgl.  G.  Hoppe  p.  112. 


§2.  Zehntgelderu.  alle  sonstigen  Einnahmen  a.d.  Bergregalien  usw.  131 

Spalten  1,  2,  3,  4  lediglich  für  den  albertinischen  Teil  zusammen- 
gestellten Zahlen  im  allgemeinen  mit  2  multiplizieren  müssen, 
um  den  wirklichen  Gesamtertrag  der  sächsischen  Bergnutzung 
festzustellen  —  denn  die  beiden  sächsischen  Häuser  besaßen 
die  Bergwerke  des  Erzgebirges  gemeinschaftlich,  und  die  Ernestiner 
partizipierten  mit  der  Hälfte  am  Reingewinn  —  so  ist  doch 
andererseits  zu  berücksichtigen,  daß  in  der  Schneeberger  Zehnt- 
rechnung bereits  ein  Teil  des  Gewinns  aus  dem  „Silberkauf" 
mitverrechnet  war ,  ebenso  das  Geyersche  Zehntsilber ,  das 
Stollenneuntel  usw.  i).  Für  uns  ist  aber  an  sich  überhaupt  die 
Verteilung  der  Gesamteinnahmen  auf  die  einzelnen  Abgaben, 
den  Bergzehnt  usw.  von  geringerem  Interesse,  für  die  vorliegende 
Untersuchung  kommt  es  in  erster  Linie  darauf  an,  den  Ge- 
samtertrag der  Bergnutzung  schlechthin  und  das 
Verhältnis  dieser  Einnahme  zur  Gesamt  einnähme 
des  Herzogtums  in  den  einzelnen  Jahren  festzulegen.  Beides 
wird  durch  Tabelle  C  in  Spalte  4  und  5  prägnant  zum  -Ausdruck 
gebracht.  Danach  betrug  in  dem  für  den  Bergbau  ergiebigsten 
Jahr  dieser  9  jährigen  Periode  1495 — 1496  die  Nutzung  der 
Bergwerke  20  ^^/loo  ^/o  der  Jahresgesamteinnahme ,  im  Durch- 
schnitt aber  machten  die  Einnahmen  aus  den  Bergwerken 
13^Vioo^/o  der  Jahresgesamteinnahme  der  herzoglichen  Zentral- 
kasse aus.  Dabei  sei  noch  hervorgehoben,  daß  in  die  Gesamt- 
einnahme des  einzelnen  Jahres ,  wie  sie  Tabelle  C  Spalte  5 
wiedergibt,  stets  auch  die  erborgten  oder  in  Form  einer  Anleihe 
aufgebrachten  Summen  einbezogen  sind;  bei  einem  Vergleiche 
nur  mit  den  eigentlichen  Einnahmen  des  Herzogs,  bezüglich 
des  Herzogtums  würde  sich  also  ein  noch  bei  weitem  höherer 
Prozentsatz  als  der  obenberechnete  ergeben. 

In  der  ersten  Hälfte  des  16.  Jahrhunderts  sind  die  Erträge 
aus  der  sächsischen  Bergnutzung  ganz  bedeutend  gestiegen,  wie  die 
für  den  ernestinischen  Teil  ausgeführten  Berechnungen  zeigen  2), 
danach  Nutzung  der  Bergwerke: 

1513  1528  1532—1534  1534—1535 

10  972  fl.  8  328  fl.  17  899  fl.  28  210  fl. 

(Halbjährl.)        (Halbjährl.) 


1)  Genaueres  über  die  Höhe  des  Bergzehnten  läßt  sich  aus  den 
Buchungen  in  den  Jahreshauptrechnungen  nicht  entnehmen,  denn  hier 
werden  uns  ja  immer  nur  die  Abschlußsummen  geboten.  Was  in  den 
Bergämtern  selbst  verbraucht  und  ausgegeben  wurde  (für  Verwaltungs- 
zwecke usw.),  das  wurde  natürlich  wie  bei  den  Ämtern  sofort  von  den 
eingegangenen  Geldern  bestritten  und  bereits  in  den  Spezialrechnungen 
in  Abzug  gebracht ;  wir  haben  es  hier  stets  nur  mit  der  Nettoeinnahme, 
der  sogen,  „reinen  Einnahme"  zu  tun. 

2)  Vgl.  darüber  die  Ausführungen  bei  O.  Kius:  „Das  Finanz- 
wesen des  ernestinischen  Hauses  Sachsen"  p.  30,  und  G.  Mentz: 
„Johann  Friedrich  der  Großmütige".    III.  Teil.    Jena  1908.    p.  191  ff. 

9* 


132  Zweiter  Hauptteil.  Der  sächs.  Staatshaushalt  i.  d.  Jahren  1488—1497. 

1535—1536  1536—1537  1537—1538 

52103  fl.  60119  fl.  81802  fl. 

Über   die  Zubußezahlungen   auf  die   landesherrlichen  Kuxe    und 

Bergteile,   insofern   sie   durch  die  Zentralkasse  bewirkt  wurden, 

vgl.  Kap.  V  §  11. 

§  3. 
Ungeld. 

Gleich  wie  die  Nutzung  der  Bergwerke  so  wurde  nach  den 
Bestimmungen  des  Leipziger  Teilungsvertrages  von  1485  auch 
das  „Ungeld"  zwischen  den  Albertinern  und  Ernestinern  geteilt  ^). 
Von  den  Gründen  für  die  Einführung  derartiger  indirekter  Ver- 
brauchssteuern war  bereits  anderen  Orts  kurz  die  Rede,  hier 
nur  noch  einige  Angaben  über  die  Form  der  Steuer,  die  Art 
und  Weise  der  Erhebung.  In  Sachsen  wurde  erstmalig  ein 
solches  „Ungeld"  1470  auf  dem  Landtage  zu  Dresden  von  den 
Ständen  auf  6  Jahre  bewilligt,  und  zwar  handelte  es  sich 
in  diesem  Falle  um  eine  ausgesprochene  „Tranksteuer",  „von 
allem  Getränke  als  Wein,  Bier  und  Meth  waren  auf  jedes  Faß 
5  Groschen  zu  zahlen"  ^).  In  den  ersten  Jahren  zog  der  Land- 
rentmeister Mergenthai  zur  Vereinnahmung  der  Steuer  selbst 
überall  im  Lande  umher;  später  waren  die  Steuergelder  von 
den  Bäten  der  Städte,  den  Amtleuten  usw.  in  Leipzig  an  ihn 
abzuführen.  1481  wurde  auf  dem  Landtage  zu  Dresden  ein 
neues  Ungeld  auf  6  Jahre  beschlossen.  Diesmal  erstreckte  sich 
die  indirekte  Verbrauchssteuer  neben  Wein ,  Meth  und  Bier 
auch  auf  Fleisch,  Brot  und  Semmeln^).  Der  vierte  Teil  dieser 
Steuer  verbleibt  den  Städten,  den  Prälaten,  der  Ritterschaft, 
also  den  mit  der  Eintreibung  Beauftragten.  Erfüllungsort  für 
die  Einlieferung  der  Steuergelder  ist  wiederum  Leipzig.  Sofort 
nach  Ablauf  dieser  6  Jahre  muß  aber  ein  neues  Ungeld  be- 
willigt worden  sein,  denn  nach  Ausweis  der  „Leipziger  Stadt- 
kassenrechnungen" haben  die  Ungeldzahlungen  während  der 
ganzen  Regierungszeit  Albrechts  nie  mehr  ausgesetzt*).  Seit 
1486    ist    das    Ungeld    als    „reine    Tranksteuer"    bestimmt    aber 


^)  Vgl.  0.  Hänsch  1.  c.  p.  -57.  Danach  wurde  das  Ungeld  nur 
in  Meißen  erhoben,  nicht  auch  in  Thüringen,  gemeinsam  in  Leipzig 
vereinnahmt.    Letzteres  war  jedoch  nicht  der  Fall ! 

2)  Ygi  darüber  Falke:  „Bete,  Zise  und  Ungeld  im  Kurfürsten- 
tum Sachsen  bis  zur  Teilung  1485"  1.  c. 

^)  Vgl.  darüber  eingehender  Falke  ibid.  1.  c.  p.  57  und  Falke: 
„Die  Steuerbewilligungen  der  Landstände  im  Kurfürstentum  Sachsen 
bis  zum  Anfang  des  17.  Jahrhunderts."  Ztschr.  f.  d.  ges.  Staatswiss. 
Jahrgg.  1874  (Bd.  80)  und  1875  (Bd.  31). 

*)  Vgl.  Leipz.  Ratsarch. :  „Leipz.  Stadtkassenrechnungen"  1485 
bis  1500. 


§  3.    Ungeld.  133 

wieder  nur  von  Getränken  erhoben  worden,  in  den  Leipziger 
Stadtkassenrechnungen  heißt  es  „von  gebrewden,  Weinschenckenn 
und  des  Rats  keller".  Auch  von  diesem  Ungeld  stand  den 
Städten,  den  Herrschaften  usw.  der  vierte  Teil  zu  ^) ;  die  Gelder 
waren  unter  Beifügung  der  Abrechnung  versiegelt  einzuliefern. 
Zahlungstermine  waren  der  Neujahrsmarkt  und  der  Ostermarkt; 
die  Steuerhebestelle  für  das  ganze  Land  hatte  den  Sitz  in 
Leipzig;  oberster  Steuereinnehmer  war  der  herzogliche  Rent- 
meister. Tabelle  D  gibt  eine  genaue  Übersicht  der  in  den 
Jahren  1488 — 1497  alljährlich  von  den  Städten  usw.  ein- 
gegangenen Steuerbeträge.  Aus  naheliegenden  Gründen  vermag 
uns  diese  Statistik  besser  als  irgend  etwas  anderes  eine  Vor- 
stellung zu  verschaffen  von  der  eigentlichen  wirtschaftlichen 
Bedeutung  der  einzelnen  sächsischen  Städte.  Eine  ganz  über- 
ragende Stellung  nimmt  Leipzig  ein,  damals  schon  ein  Mittel- 
punkt des  Weinhandels  ^)  und  damals  bereits  unstrittig  die 
wirtschaftlich  kräftigste  Stadt  des  Herzogtums^).  Nächst  Leipzig 
sind  ihrem  Getränkekonsum  nach  als  wichtige  Städte  noch 
hervorzuheben:  Dresden,  Großenhain,  Chemnitz,  Pirna  und 
Delitzsch.  Die  Abrechnung  mit  den  Ernestinern  fand  unmittelbar 
nach  Abschluß  eines  jeden  großen  Ungeldtermines  statt,  meist 
wurde  dieses  Geschäft  von  den  obersten  Finanzbeamten  per- 
sönlich vorgenommen,  also  Blasbalg  bezügl.  Wiedebach  und  Hans 
Leimbach,  resp.  dessen  Vertreter  Kunz  König,  der  Kammer- 
schreiber ^). 

Von  dem  Gesamtertrag  des  in  den  albertinischen  Landen 
gefallenen  Ungeldes  (vgl.  Tabelle  D 1  Spalte  1)  und  des  im 
Kurfürstentum  Sachsen  vereinnahmten  Geldes  (Tabelle  D 1 
Spalte  2)  bekam  jede  Herrschaft  genau  die  Hälfte.  Wie 
Tabelle  Dl  veranschaulicht,  hatten  dabei  in  jedem  Fall  die 
Albertiner  an  die  Ernestiner  namhafte  Beträge  herauszuzahlen. 
Lediglich  das  Ungeld  vom  Geising  stand  den  Albertinern  allein 
zu ;  in  den  Spalte  3  Tabelle  D 1  zusammengestellten  jährlichen 
Ungeldquoten ,  wie  sie  der  herzoglichen  Kasse  zur  Verfügung 
standen,  ist  das  Geisingungeld  immer  mit  eingerechnet.  Das  im 
Vergleich    zu   früheren    Jahren    starke   Sinken   der  Einnahmen^) 


')  Vgl.  Leipz.  Ratsarch.:  „Leipz.  Stadtkassenrechnungen"  1486 
bis  1500. 

2)  Vgl.  Falke:  „Geschichtl.  Statistik  der  Preise  im  Königreich 
Sachsen." 

^)  Die  eigentliche  Blüte  als  Handelsstadt  erreichte  es  allerdings 
erst  im  16.  Jahrhundert. 

*)  Vgl.  die  Mitteilungen  des  herzoglichen  Rentmeisters  über  diese 
Abrechnungen  in  den  Jahreshauptrechnungen  1488  — 1497.  H.St.A. 
Dresd.  Loc.  8678. 

^)  Nach  Falke  betrug  das  Ungeld  vom  22.  Juli  1470  bis  1.  Januar 
1476  —  also  in  5V2  Jahren  —  87 297 Schock  10  Gr.  .8  Pf.    Vgl.  Falke: 


1 34  Zweiter  Hauptteil.  Der  sächs.  Staatshaushalt  i.  d.  Jahren  1488—1497. 

aus  dieser  indirekten  Steuer  wird  weniger  mit  einem  geminderten 
Umsatz  an  Getränken  zu  erklären  sein,  als  vielmehr  erstens 
durch  zahlreiche  Steuerbefreiungen,  ferner  einem  intensiven 
Streben  nach  Steuerhinterziehung,  vor  allem  aber  aus  der  Ver- 
schiedenheit der  Höhe  der  jeweilig  festgelegten  Steuersätze. 
In  der  ersten  Hälfte  des  16.  Jahrhunderts  sind  die  Erträge  der 
Tranksteuer  stetig  und  außerordentlich  stark  gestiegen:  Im 
ernestinischen  Sachsen  im  Jahre  1545  bereits  auf  43  727  fl. 
19  Gr.  3  Pf.  1  Heller  1). 

§  4. 
Die  Jahrrente  der  Städte. 

Zu  den  wirklich  bedeutenden  und  eigentlich  ergiebigen  der 
ordentlichen  Einnahmen  des  sächsischen  Staatshaushaltes  sind 
unbedingt  auch  die  Jahrrenten  der  Städte  zu  rechnen  2).  Nach 
den  Jahreshauptrechnungen  1488 — 1497  wurde  eine  solche  Jahr- 
rente nur  von  23  Städten  gezahlt,  während  doch  nach  dem 
Teilungs vertrag  von  1485  der  meißnische  Teil  (also  die  alber- 
tinischen  Lande)  56  Städte  umfaßte^).  Zwei  Erklärungen  lassen 
sich  hierfür  geltend  machen;  erstens  ist  nicht  sicher,  ob  alle 
Städte  zur  Zahlung  einer  solchen  Jahrrente  verpflichtet  waren, 
außerdem  wird  die  Ablösung  der  verpfändeten  Jahrrenten  Blas - 
balg  und  seinen  Amtsnachfolgern  in  einigen  Fällen  überhaupt 
nicht  gelungen  sein;  über  solche  Städte  können  wir  selbst- 
verständlich in  den  Eechnungen  nichts  finden.  Aber  selbst 
von  den  in  Tabelle  E  aufgeführten  Städten  ist  ein  Teil  ihrer 
Jahrrenten  wahrscheinlich  noch  nicht  abgelöst  gewesen.  Be- 
stimmt wissen  wir  das  von  Dresden.  Zwei  bis  1457  zurück- 
zuverfolgende Verpfändungen  der  Dresdener  Jahrrente  (42  Schock 
an  die  Vikarien  zu  Meißen  und  4  Schock  an  die  Barfüßer  Brüder 
zu  Dresden)  haben  nach  Ausweis  der  „Kämmereirechnungen" 
auch  während  der  Regierung  der  Herzöge  Albrecht  und  Georg 
fortbestanden^).  Neuverpfändungen  insofern,  daß  man  die  Zinsen 
von  Anleihen  auf  städtische  Jahrrenten  angewiesen ,  und  die 
Gläubiger   sich   unmittelbar   durch  Kassierung  derselben  bezahlt 


„Bete,  Zise  und  Ungeld  im  Kurfürstentum  Sachsen  bis  zur  Teilung 
von  1485«  1.  c. 

1)  Vgl.  Kius  1.  c.  p.  37. 

2)  Über  die  Entstehung  dieser  festen  städtischen  Gemeindesteuern 
aus  der  allgemeinen  Bete  vgl.  „Einleitender  Teil". 

8)  Vgl.  E.  Hänsch  1.  c.  p.  58. 

*)  Vgl.  Dresd.  Ratsarch. :  Kämmereirechnungen  dieser  Jahre  und 
dazu  Richter:  „Verfassungs-  und  Verwaltungsgeschichte  Dresdens". 
3  Bde.  1885—1891.  III  p.  267  ff.  —  Interessant  ist  die  Mitteilung 
Richters,  daß  die  Jahrrente  der  Stadt  Dresden  bis  1846  fort- 
bestanden hat. 


§  4.    Die  Jahrrente  der  Städte.  —  §  5.    Tuchgeld.  135 

gemacht  hätten,  sind  1488 — 1497  bestimmt  nicht  mehr  vor- 
gekommen. Im  allgemeinen  ist  von  dieser  Städtesteuer  zu  sagen, 
daß  sie  im  Ertrag  bedeutend  regelmäßiger  war  als  die  anderen 
Haupteinnahmen.     Die  städtischen  Jahrrenten  ergaben: 

1488—1489  1489—1490  1490—1491 

3844  fl.  8  Gr.  3736  fl.  16  Gr.  3610  fl.  2  Gr. 

1491—1492  1492—1493  1493—1494 

3836  fl.  14  Gr.  3798  fl.  7  Gr.  3798  fl.  7  Gr. 


1494—1495  1495—1496  1496—1497 

3899  fl.  6V2  Gr.      4251  fl.  1  Gr.  6  Pf.       4065  fl.  15  Gr. 

Wie  sehr  Blasbalg  mit  seinem  Reformwerk  durchgegriffen  hat  ^), 
welchen  Erfolg  sein  zielbewußtes  Streben  nach  Zentralisation  in 
der  Finanzwirtschaft ,  seine  energische  Geltendmachung  des 
Zentralkassensystems  gehabt  hat^),  zeigt  am  klarsten  eine 
Gegenüberstellung  der  eben  gewonnenen  Ziffern  mit  den  Erträgen 
der  städtischen  Jahrrenten  früherer  Jahre.  1473  gelangten  von 
dieser  Steuer  insgesamt  2809  fl.  8  Gr.  Münze  ^),  1476  gar  nur 
2571  fl.  19  Gr.  an  die  Zentrale*),  und  das  zu  einer  Zeit,  in 
der  die  wettinischen  Lande  noch  ungeteilt  beisammen  waren. 
Wohl  werden  auch  nach  1488  die  städtischen  Jahrrenten  als 
Pfandobjekte  in  den  Urkunden  bei  Aufnahme  von  Anleihen  ge- 
nannt, aber  nie  und  nimmer  haben  sich  die  Gläubiger,  auch 
wenn  es  die  Städte  selbst  waren,  unmittelbar  an  diesen  Geldern 
schadlos  gehalten.  Alles  wurde  jetzt  durch  die  Zentralkasse 
geregelt^).  Da  die  Zinszahlungen  von  der  Regierung  pünktlich 
eingehalten  wurden,  war  die  Sicherstellung  durch  die  städtischen 
Jahrrenten   in  den  Schuldurkunden  jetzt  ein  rein  formeller  Akt. 

§  5. 
Tuchgeld. 

Wiederholt  wurde  bereits  im  Laufe  der  Darstellung  auf 
den  gerade  in  dieser  Zeit  allmählich  aufblühenden  Leipziger 
Handel  hingewiesen.  In  erster  Linie  waren  es  die  großen 
Leipziger  Märkte  (Messen)^),  welche  die  Entwicklung  Leipzigs 
zu  einem  bedeutenden  Handelsplatz  mächtig  förderten.  Ein  be- 
vorzugter Handelsartikel   auf  den  Leipziger  Märkten:    Michaelis, 


^)  Vgl.  hierzu  Kap.  II  §  1:  „Die  Amtsführung  Blasbalgs". 

2)  Die  Steuerquoten  sind  für  die  einzelnen  Städte  immer  gleich 
geblieben ;  der  Mehrertrag  ist  lediglich  auf  die  veränderte  Verwaltung 
zurückzuführen. 

3)  20  fl.  rh.  =  21  fl.  Münze:  nach  Hoppe  1.  c. 

*)  Vgl.  Falke:  „Die  Finanzwirtschaft  im  Kurfürstentum  Sachsen 
usw."  1.  c.  p.  93. 

5)  Vgl.  z.  B.  H.St.A.  Dresd.  Oerter-L.  Leipzig  Nr.  18.    1493. 

^)  Vgl.  darüber  Gustav  Wustmann:   „Gesch.  Leipzigs"   1905. 


136  Zweiter  Hauptteil.  Der  sächs.  Staatshaushalt  i.  d.  Jahren  1488—1497. 

Neujahr  und  Ostermarkt  war  Tuch.  Im  Tuchhandel  wurde 
schon  damals  ein  nicht  unbedeutender  Umsatz  erzielt.  Wie  die 
zahlreichen  Buchungen  in  den  Jahreshauptrechnungen  zeigen, 
wurden  auf  den  Leipziger  Märkten  namhafte  Einkäufe  an  Tuch 
für  den  herzoglichen  Hof  durch  den  Hofschneider,  den  Kammer- 
meister oder  auch  den  Rentmeister  selbst  bewirkt.  Auch  für 
die  Emestiner  wurde  der  größte  Teil  des  Hofbedarfs  in  Leipzig 
gedeckt^);  Hans  Leimbach,  der  emestinische  Rentmeister  war 
ja  selbst  ein  Leipziger  Bürger.  Und  man  kann  es  daher  sehr 
wohl  verstehen,  wenn  Kurfürst  Johann  Friedrich  der  Großmütige 
sich  mit  dem  Gedanken  trug,  sich  von  den  außerhalb  des  Landes, 
im  Gebiete  des  Gegners  gelegenen  Märkten  zu  emanzipieren  2). 
Umso  mehr  mußte  er  diesen  Wunsch  hegen,  als  die  Albertiner 
einen  direkten  finanziellen  Vorteil  vom  Leipziger  Tuchhandel 
hatten,  indem  sie  ein  sog.  „Tuchgeld"  von  allem  in  Leipzig  zu 
Markte  gebrachten  Tuch  erhoben.  Mit  der  Verwaltung  dieser 
Abgabe  war  der  jeweilige  Leipziger  Geleitsmann  betraut^).  Für 
jeden  der  drei  großen  Leipziger  Märkte  wurde  ein  besonderes 
Register  über  das  „Tuchgeld"  angelegt.  Geführt  wurde  dieses 
Register  von  dem  „Tuchschreiber" ,  gewöhnlich  einem 
Baccalaureus ;  er  erhielt  jeden  Markt  für  seine  Arbeit  1  fl. 
„zum  trinken  geben",  wie  es  gewöhnlich  heißt,  später  außerdem 
noch  regelmäßig  2  fl.  „vor  Essen  und  trinken  uff  14  tage"  *). 
Die  Höhe  der  Abgabe  ist  1487—1505  stets  die  gleiche  geblieben: 
Es  war  zu  zahlen  von  einem  „langen  Tuche"  2  Groschen,  von 
einem  „kurzen  Tuche"  1  Groschen  und  von  einem  „arre"  (jeden- 
falls: arrischen)  Tuche  ebenfalls  1  Groschen^).  Am  besuchtesten 
muß  schon  damals,  genau  wie  heute,  die  Leipziger  Ostermesse 
gewesen  sein,  denn  sie  brachte  die  größte  Tuchgeldrate;  am 
unbedeutendsten  war  der  Neujahrsmarkt.  Der  Umsatz  an  Tuchen 
ist  im  allgemeinen  1488—1497  ein  ziemlich  gleichbleibender 
gewesen,  denn  es  finden  sich  in  den  Erträgen  des  Tuchgeldes 
in  den  einzelnen  Jahren  wesentliche  Schwankungen  nicht: 

1)  Vgl.  Mentz:  „Johann  Friedrich  der  Großmütige"  1.  c.  Tl.  III 
p.  186. 

2)  Mentz  ibid.  1.  c.  Teil  III  p.  176  ff.  Der  Kurfürst  plante,  zu 
Ostern  und  Michaelis  vor  dem  Leipziger  Markte  in  Saalfeld  Märkte 
halten  zu  lassen;  der  Augsburger  Kaufmann  Herbrot  sollte  den  kur- 
fürstlichen Hof  daselbst  mit  Tuch  versorgen  und  auch  sonst  dort  zum 
Verkauf  auslegen.  Den  Leipziger  Markt  wollte  er  für  seine  Unter- 
tanen möglichst  sperren, 

3)  1487—1488  Ambrosius  Maler;  1488—1494  Simon  Thuemirnicht. 
*)  Vgl.  H.St.A.   Dresd.   Loc.  10500:    „Reg.    des  Tuchgeldes   von 

Michaelis  1485—1505". 

^)  Das  Tuchgeldreg.  ist,  so  weit  ich  sehe,  sehr  übersichtlich  in 
der  Weise  angelegt,  daß  die  Namen  der  Wirte,  bei  welchen  sich  die 
zur  Messe  anwesenden  Händler  aufhielten,  alphabetisch  eingetragen 
sind,  unter  jedem  Wirt  dann  die  Namen  der  zu  ihm  gehörigen  Händler 
mit  der  Anzahl  ihrer  Tuche. 


6.  Münz-  u.  Schlagschatzgelder.  —  §  7.  Schutz-  u.  Verspruchgelder.  137 

Tuchgeld. 

1488—1489  1489—1490  1490-1491 

763  fl.  13  Gr.  1  H.  764  fl.  2  Gr.  804  fl.  17  Gr. 


1491—1492  1492—1493  1493—1494 

751  fl.  7  Gr.  4  Pf.  1  H.         837  fl.  10  Gr.  780  fl.  9  Gr. 

1494—1495  1495—1496  1496—1497 

722  fl.  19  Gr.  512  fl.  17  Gr.  6  Pf.     677  fl.  8  Gr.  6  Pf. 

§6. 
Münz-  und  Schlagschatzgelder. 

Der  Schlagschatz,  der  Nettogewinn,  welcher  dem  Münzherm, 
also  hier  dem  Herzog  von  dem  Ausprägen  der  Münzen  zufiel, 
wurde  im  allgemeinen  —  hierüber  wurde  früheren  Orts  eingehend 
gehandelt  —  in  der  Zehnt-  bzw.  Amtsrechnung  des  betreffenden 
Distriktes,  in  dem  die  Münzstätte  gerade  lag,  Schneeberg,  Frei- 
berg, Schreckenberg  usw.  mitverrechnet.  Da  diese  Spezial- 
rechnungen  größtenteils  —  die  Amtsrechnungen  ja  ausnahmelos  — 
nicht  erhalten  sind  oder  doch  nur  ganz  fragmentarisch,  so  können 
wir  zu  einem  genaueren  abschließenden  Resultat  über  den  Rein- 
ertrag weder  der  einzelnen,  noch  der  Gesamtheit  der  landesherr- 
lichen Münzstätten  kommen.  LedigHch  für  die  herzogliche  Gold- 
münze, die  unter  Albrecht  dem  Beherzten  sich  dauernd  in  Leipzig 
befand,  sind  wir  nach  den  Eintragungen  in  die  Jahre shauptrech- 
nungen  1488 — 1497  imstande,  genau  festzustellen,  wieviel  alljähr- 
lich aus  ihr  in  die  herzogliche  Zentralkasse  geflossen  ist.  Der  Gold- 
münzmeister rechnete  dem  herzoglichen  Rentmeister  unmittelbar  ab. 
Die  „reine  Einnahme"  aus  der  Goldmünze  zu  Leipzig  betrug  danach : 
1489—1490  1490—1491  1491—1492 

453  fl.  732  fl.  627  fl. 

1492—1493  1493—1494  1494—1495 

72IV2  fl.        318  fl.   10  Gr.  6  Pf.        386  fl.  15  Gr.  9  Pf. 

1495—1496  1496  —  1497 

214  fl.  15  Gr.  175  fl.  4  Gr.  6  Pf. 

Eine  am  9.  August  1490  auf  dem  Tage  zu  Zeitz  von  den 
Ernestinern  und  Albertinern  gemeinsam  beschlossene  größere 
Ausmünzung  ergab  einen  Reingewinn  von  1639  fl.  1  Gr.  für  die 
landesherrliche  Kasse. 

§  7. 
Schutz-  und  Verspruchgelder. 

An  letzter  Stelle  sei  als  zu  den  nennenswerten  ordentlichen 
Einnahmen   des    sächsischen  Staatshaushaltes   gehörig  hier  noch 


1 38  Zweiter  Hauptteil.  Der  säohs.  Staatshaushalt  i.  d.  Jahren  1488—1497. 

des  sogenannten  Schutz-  und  Verspruchgeldes  Erwähnung  getan, 
welches  von  einer  Reihe  Städte  und  Klöster  als  Entgeld  für  den 
Schutz,  den  sie  seitens  der  sächsischen  Fürsten  genossen,  ge- 
zahlt wurde.  Es  war  dies  eine  regelmäßige  Einnahme  von  durch- 
aus gleichbleibendem  Ertrage.  Die  Städte  Görlitz,  Mühlhausen, 
Nordhausen  und  Erfurt  müssen  schon  seit  längerer  Zeit  unter 
dem  Schutz  der  sächsischen  Fürsten  gestanden  haben.  Denn 
der  Leipziger  Teilungs vertrag  von  1485  bestimmt,  daß  diese 
Verspruchgelder  genannter  Städte  zwischen  den  beiden  Fürsten 
geteilt  werden  sollten  ^).  Die  herzogliche  Zentralkasse  zu  Leipzig 
erhält  an  solchen  Verspruchgeldern  pro  Jahr:  250  Gulden  von 
Görlitz,  ist  aber  nur  einmal  1488 — 1489  gezahlt  worden;  von 
Mühlhausen  1488—1497  pünktlich  jährlich  200  Gulden  2);  von 
Nordhausen  jährlich  300  Gulden,  und  zwar  von  Ostern  1488  bis 
Ostern  1494;  da  die  Albertiner  nur  150  Gulden  davon  zu  bean- 
spruchen hatten^),  rechnete  man  mit  den  Ernestinern  ab  und 
zahlte  diesen  1000  Gulden  heraus*),  in  Zukunft  werden  dann 
richtig  nur  150  Guld.  an  die  albertinische  Kasse  abgeführt.  Von 
Erfurt  gingen  jährlich  600  Guld.  bei  der  Leipziger  Kasse  ein  5). 
Goßlar  scheint  nur  zu  Herzog  Albrecht  in  einem  Schutz  Verhältnis 
gestanden  zu  haben,  es  zahlt  1488 — 1497  jedes  Jahr  400  fl. 
Schutzgeld.  Der  Abt  zuPegau  gab  1488  —  1489  142  Guld.  18  Gr., 
hier  war  das  Verspruchgeld  in  erster  Linie  eine  Ablösung  aller 
Dienste,  mit  Ausschluß  des  Heereszugs  ^).  Auf  dem  Kloster 
Memeleben  lagen  10  Guld.  Verspruchgeld,  findet  sich  aber  nur 
bis  1491  als  bezahlt  verbucht;  während  der  Abt  des  Klosters 
Dobrilugk  bis  1497  ohne  jeden  Abzug  seine  45  Guld.  15  Gr.  dem 
herzoglichen  Rentmeister  überantwortete. 

Gleich  den  städtischen  Jahrrenten  sind  in  früheren  Jahren 
auch  von  diesen  Schutz-  und  Verspruchgeldern  ein  großer  Teil 
verpfändet  gewesen,  so  waren  1473  von  dem  Pegauer  Verspruch- 
geld 34  Schock  versetzt.  Frei  waren  lediglich  die  16  Schock 
vom  Kloster  Dobrilugk,  das  übrige  Schutzgeld  war  alles  ver- 
pfändet.    Ein    empfindlicher  Ausfall   für   die    herzogliche  Kasse. 


1)  Vgl.  E.  Hänsch  1.  c.  p.  57. 

2)  Am  7.  Oktober  1492  nehmen  der  Kurfürst  Friedrich,  Herzog 
Johann  und  Herzog  Georg,  letzterer  in  Vertretung  für  seinen  Vater, 
die  Stadt  Mühlhausen  gegen  Zahlung  von  400  rh.  fl.  jährlich  auf  die 
nächsten  zehn  Jahre  in  ihren  Schutz;  vgl.  Orig.Urk.  im  H.St.A.  Dresd. 

3)  Vgl.  Kius  1.  c.  p.  30  ff. 

*)  Vgl.  H.StA.  Dresd.  Loc.  8678  Bl.  271a. 

^)  Nach  Kius  1.  c.  p.  30  ff.  zahlte  Erfurt  jährlich  zu  Lichtmeß  an 
das  ernestinische  Haus  900  f  1. ;  vgl.  sonst  über  die  an  die  emestinische 
Linie  gezahlten  Verspruchgelder  Mentz  1.  c.  Teil  IH  p.  191. 

®)  Vgl.  Falke:  „Die  Finanz  Wirtschaft  im  Kurfürstentum  usw." 
1.  c.  p.  93.  Hiernach  gab  der  Abt  außerdem  noch  pro  Jahr  100  Scheffel 
Korn  und  ebensoviel  Hafer. 


§  8.    Allgemeine  Landsteuern.  139 

Auch   hier   haben  Blasbalg   und   seine  Nachfolger  erst  bessernd 
eingegriffen. 

B.    Außerordentliche  Einnahmen. 

§  8. 
Allgemeine  Landsteuern^). 

Die  weitaus  bedeutendsten  unter  den  außerordentlichen  Ein- 
nahmen der  herzoglichen  Kasse  in  der  Zeit  von  1488 — 1497  sind 
unstrittig,  —  wenn  wir  von  den  Anleihen  absehen  —  die  beiden 
1488  und  1489  von  den  sächsischen  Landständen  dem  Herzog 
bewilligten  gemeinen  „Hülfen"  gewesen^).  Irgendwelche  Steuer- 
register oder  Schlußabrechnungen  dieser  beiden  Steuern^),  die 
von  dem  obersten  Finanzbeamten  und  dem  Kat  zu  Leipzig  ge- 
meinsam eingenommen  und  deren  Ertrag  bei  letzterem  zur  zeit- 
weiligen Aufbewahrung  hinterlegt  wurde,  sind  uns  leider  nicht 
erhalten  geblieben.  Wir  vermögen  daher  weder  anzugeben, 
wieviel  jede  einzelne  der  beiden  „Hülfen"  gebracht  hat,  noch 
auch  läßt  sich  der  wirkliche  Gesamtertrag  der  Steuern  genau 
feststellen.  Mit  Hilfe  der  Jahre shauptrechnungen  können  wir 
einzig  und  allein  ermitteln,  welche  Gesamtsumme  die  einzelnen 
Posten  ausmachen,  die  nach  und  nach  von  dem  auf  dem  Rathaus 
deponierten  Steuergeld  in  die  landesherrliche  Zentralkasse  zu 
Leipzig  eingeschossen  worden  sind  und  so  in  dem  von  den 
Eentmeistern  besorgten  Staatshaushalte  Verwendung  gefunden 
haben.  Die  namhaftesten  dieser  Raten  seien  im  folgenden  auf- 
geführt. Bei  dem  C antäte  1489  erfolgten  Abschluß  der  ersten 
Jahre shauptrechnung  Blasbalgs  ergab  sich  ein  Defizit  von  15  623 
rh.  fl.  8  Gr.  8  Pf.  1  Heller,  welches  vorläufig  von  Blasbalg  persön- 
lich gedeckt  worden  war.  Diese  Summe  ließ  nun  der  Herzog 
seinem  Rentmeister  im  neuen  Rechnungsjahr  sofort  aus  dem 
Steuerfond  zurückerstatten*).  Im  gleichen  Jahi*  am  8.  Juli 
empfängt  die  Zentralkasse  „auf  Schrift"  Herzog  Georgs  vom 
Rat  zu  Leipzig  weitere  9000  Gulden  „von  der  Steuer '^)."  In  der 
von  Caspar  v.  Sals  geführten  Jahreshauptrechnung  sind  zwei 
größere  Raten  mit  dem  Vermerk  „vom  Steuergeld  vom  Rathause" 

^)  Unter  den  Begriff  ,,  Landsteuer"  ist  hier  eine  vom  ganzen  Land 
erhobene  Abgabe  verstanden,  nicht  etwa  soll  damit  gesagt  sein,  daß 
sie  nur  vom  Grundbesitz,  den  Liegenschaften  genommen  wurde. 

2)  Vgl.  dazu  Kap.  III  S  5:  „Die  Steuerverwaltung". 

3)  Mit  absoluter  Sicherheit  ließ  sich  ja,  wie  wir  an  anderer  Stelle 
sahen,  nicht  festellen,  ob  es  sich  hier  wirklich  um  zwei  verschiedene 
Steuern  handelt. 

*)  Vgl.  H.St.A.   Dresd.  Loc.  8678  Bl.  62:    „Sollich  gelt  hat  ym 
mein  gned.  herre  von  der  Steuwer  tzalen  lassen". 
^)  Vgl.  ebenda  Loc.  8678  Bl.  65  a. 


140  Zweiter  Hauptteil.  Der  sächs.  Staatshaushalt  i.  d.  Jahren  1488 — 1497. 

eingetragen;  am  14.  Oktober  1490  1941  Guld.  20  gute  Groschen, 
der  Leipziger  Rat  hat  hierüber  eine  Quittung  erhalten,  und  am 
28.  Oktober  1490  1000  Gulden  i).  Ein  größerer  Betrag  ist  dann 
noch  einmal  am  22.  Mai  1492  bei  der  Rentamtskasse  in  Leipzig 
eingegangen:  Georg  v.  Wiedebach  bucht  unter  diesem  Datum 
3197  Gulden  14  Gr.  9  Pf.  1  H.  „Steuergeld  vom  Rat  zu  Leipzig 
empfangen  auf  Befehl  des  Obermarschalks"  ^).  In  den  folgenden 
Jahren  sind  nur  noch  einzelne  kleinere  Summen  rückständiges 
Steuergeld  seitens  des  Leipziger  Rates  an  den  herzoglichen  Rent- 
meister abgeführt  worden^).  Insgesamt  sind  auf  diese  Weise  an 
Steuergeldern:  31  273  Guld.  11  Gr.  11  Pf.  1  H.  in  die  Kasse  des 
Herzogs  geflossen  und  im  Staatshaushalt  verbraucht  worden. 

Hiermit  ist  festgestellt,  wieviel  von  den  Steuern  dem  Herzog, 
resp.  seiner  Finanzverwaltung  direkt  verfügbar  gewesen  ist. 
Die  Gesamtsumme  aller  im  Herzogtum  erhobenen  Steuern  stellt 
sich  aber  in  dieser  Zahl  nicht  dar;  die  in  den  einzelnen  Lokalen 
beigetriebenen  Steuergelder  sind  nicht  immer  ungekürzt  ein- 
gegangen ;  so  hat  z.  B.  der  Rat  der  Stadt  Meißen  zur  Ablösung 
eines  sogenannten  „Schadlosbriefes",  den  er  vom  Herzog  hatte, 
800  Gulden  von  der  Steuer  kurzerhand  einbehalten*). 

§  9. 
Heerfahrts-  und  Trabantengelder. 

Im  Jahre  1471  war  im  Kurfürstentum  Sachsen  „wahrschein- 
lich als  Beitrag  zu  den  böhmischen  Zügen  Albrechts"  ^)  von 
17  Städten  als  einmalige  außerordentliche  Steuer  ein  sogenanntes 
Sold-  und  Trabantengeld  erhoben  worden.  Eine  ganz  ähnliche 
Kriegssteuer  begegnet  uns  unter  der  Regierung  Albrechts  1489 
im  Herzogtum  Sachsen.  Während  aber  1471  nur  17  Städte 
zahlten,  erstreckte  sich  diesmal  die  Steuer  auf  die  Prälaten 
und  die  Städte.  In  der  Jahreshauptrechnung  1489 — 1490 
heißt  es  von  dieser  Einnahme:  „Inname  an  herfartgelde,  Solt 
uff  die  Fußknechte,  So  m.  g.  h.  von  wegen  der  prelaten  und 
Stete   hernach   getzeichend   in    den   vergangen   kriegeslewften  ®) 


')  Vgl.  H.St.A.  Dresd.  Loc.  8678  Bl.  108  a. 
2)  V^l.  ibid.  Bl.  190. 


^)  Die  letzte  Buchung  findet  sich  in  der  Jahreshauptrechnung 
1495—1496:  „73  guld.  18  gr.  10  Pf.  Stewergeldt,  Sco  hinderstellig  ge- 
weet  vom  Stadtschrevber  zcu  leiptzk  Entpfangen".  Vgl.  H.St.A.  Dresd. 
Loc.  8678  BL  297  a.  ^ 

*)  Vgl.  H.StA.  Dresd.  Loc.  8678  Bl.  142. 

^)  Vgl.  darüber  Falke:  „Die  Finanzwirtschaft  im  Kurfürsten- 
tum usw."  1.  c.  p.  97. 

®)  Hierbei  handelt  es  sich  wohl  um  die  im  „Hauptbuch"  1.  c.  Bl.  47 
erwähnten  Truppensendungen  „gegen  Sagan" ,  ©der  vielleicht  auch 
um  die  an  gleicher  Stelle  genannten  Unternehmungen  wider  die 
„Ungarischen  und  die  Retzen".    Vgl.  Kap.  V  §  6. 


§  9.    Heerfahrts-  und  Trabantengelder.  141 

Zcwene  monden  versolt  had  und  ydem  die  wochen  12  gi\  ^) 
geben"  ^).  Nach  den  Buchungen  Blasbalgs  wurden  damals 
9  geistliche  Herren  und  30  Städte  von  dieser  Steuer  betroffen. 
Den  weitaus  höchsten  Beitrag  zahlte  Leipzig  mit  118  Schock 
18  Gr.  (also  für  ca.  75  Mann)^);  es  folgen  der  Abt  von  Chem- 
nitz mit  50  Schock  12  Gr.  (32);  Chemnitz,  Freiberg,  Dresden, 
Oschatz  und  Großenhain  je  28  Schock  24  Gr.  (24);  Mitt- 
weida  25  Schock  36  Gr.  (16);  Rochlitz  und  Meißen  mit  je 
22  Schock  24  Gr.  (14);  Pirna  20  Schock  48  Gr.  (13);  Comtur 
Zwetzen  19  Schock  12  Gr.  (12);  Pegau*)*),  Abt  von  Pforta, 
Capitel  zu  Meißen  und  der  Abt  zu  Pegau  *)  16  Schock  (10); 
Geithain  15  Schock  54  Gr.  6  Pfg.  (10);  Dippoldiswalde  12  Schock 
48  Gr.  (8);  der  Abt  von  Sittichenbach,  Badeberg,  Zörbig,  Zscho- 
pau,  Senftenberg,  Öderan  und  Wolkenstein  9  Schock  36  Gr.  (6) ; 
Lommatzsch,  Ortrand,  Frauenstein  6  Schock  24  Gr.  (4) ;  Abt 
von  Volkenroda,  Gottleuba,  Thamsbrück,  Erbersdorf,  Geyer, 
Königsstein,  der  Abt  von  Goseck*),  der  Abt  von  Hamburg*), 
Dohna*)  und  Finsterwalde*)  3  Schock  12  Gr.  (2);  Thum 
1  Schock  36  Gr.  (2)! 

Insgesamt  brachte  das  Heerfahrtgeld  1818  Gulden  17  Gr. 
6  Pf.;  1471  hatte  das  von  den  17  Städten  eingegangene 
Trabantengeld  1415  Gulden  betragen.  Weitere  außerordentliche 
Einnahmen  können  der  geringen  Bedeutung  wegen  übergangen 
werden;  den  „Anleihen"  aber  wird  ein  besonderer  Abschnitt 
gewidmet  sein. 

Fünftes  Kapitel. 

Die  Ausgaben. 

Um  ein  abgeschlossenes  Bild  und  eine  völlig  klare  Vor- 
stellung von  dem  Budget  während  der  Regierung  Albrechts  des 
Beherzten  zu  gewinnen,  ist  es  nötig,  wie  die  Einnahmen  so 
auch  alle  Ausgaben,  die  von  der  herzoglichen  Finanzverwaltung 
bestritten  werden  mußten,  genau  kennen  zu  lernen  und  fest- 
zustellen. 

Wenn  es  nun  aber  immerhin  noch  ziemlich  einfach  war, 
einen  kurzen,  aber  für  unsere  Untersuchung  durchaus  genügenden 
und    erschöpfenden  Überblick   über    die  Einnahmewirtschaft   des 


^)  1471  zahlte  man  für  einen  Trabanten  pro  Monat  2  fl. 

2)  Vgl.  H.St.A.  Dresd.  Loc.  8678  Bl.  62. 

^)  Nur  bei  Leip^  ist  die  Zahl  der  Trabanten,  für  die  das  Geld 
berechnet  war,  im  „Hauptbuch"  nicht  angegeben,  sonst  bei  allen 
übrigen;  oben  stets  in  Klammern  beigesetzt. 

*)  Die  mit  *)  bezeichneten  sind  mit  der  Zahlung  rückständig  ge- 
blieben. 


1 42  Zweiter  Hauptteil.  Der  sächs.  Staatshaushalt  i.  d.  Jahren  1488—1497 

sächsischen  Staatshaushaltes  in  den  einzelnen  Jahren  zu  geben, 
stellen  sich  einem  Versuch,  ein  gleiches  für  die  Ausgabewirtschaft 
zu  tun,  nicht  unerhebliche  Schwierigkeiten  entgegen.  Denn 
während  sich  die  in  den  einzelnen  Rechnungsperioden  von  der 
Zentralkasse  gemachten  Einnahmen  sowohl  die  ordentlichen, 
als  auch  die  aul3  er  ordentlichen  bequem  zu  einer  relativ  geringen 
Anzahl  fester,  bestimmter  Gruppen  zusammenschließen  ließen, 
haben  wir  bei  den  Ausgaben  nach  Art  und  Größe  eine  ganz 
außerordentliche  Mannigfaltigkeit  und  Abstufung.  Dabei  ist  im 
Gegensatz  zu  den  Einnahmen  die  Buchung  der  Ausgaben  in  den 
einzelnen  Jahreshauptrechnungen  —  abges^en  von  den  für  die 
Anleihen  gezahlten  Zinsgeldern  und  den  für  Tilgung  der  Wechsel 
und  Schuldbriefe  aufgewendeten  Summen,  die  regelmäßig  zu- 
sammenstehen, —  fast  ausschließlich  nach  dem  chronologischen 
Gesichtspunkt  erfolgt.  Und  das  ist  auch  natürlich  und  zumal 
bei  einer  verhältnismäßig  doch  immer  noch  wenig  durchgebildeten 
Buchführung  nicht  anders  zu  erwarten.  Vor  allem  waren  aber 
auch  die  Ausgaben  für  einen  Fürsten  und  für  ein  Staatswesen 
jener  Zeit  in  jeder  Beziehung  noch  bei  weitem  unregelmäßiger 
und  schwankender,  als  es  bei  den  Einnahmen  der  Fall  war.  Bei 
der  zahllosen  Menge  kleiner  und  kleinster  Ausgaben,  es  wird 
darauf  im  Verlaufe  der  Darstellung  noch  mehrfach  hingewiesen 
werden,  ist  es  daher  auch  ganz  unmöglich,  stets  und  für  alles- 
so  feste  Zahlen  zu  bieten,  wie  dies  für  die  Einnahmen  möglich 
war.  Wir  werden  uns  vielmehr  öfters  darauf  beschränken  müssen, 
einzelne  Ausgabegruppen  scharf  zu  charakterisieren,  auf  genaue, 
positive  Zahlenangabe  aber  verzichten,  sondern  ihre  Stellung  und 
ihr  Verhältnis  in  und  zu  der  gesamten  Ausgabe  Wirtschaft  mehr 
im  Überschlag  oder  nach  dem  Durchschnitt  festlegen.  Wie  bei 
den  Einnahmen  die  Anleihen,  so  soUen  hier  zunächst  die  Ver- 
zinsung der  Anleihen,  die  Tügung  der  Anleihen  und  der  alten 
Schulden,  ferner  die  für  die  äußere  Politik  Albrechts  gemachten 
Aufwendungen  (namentlich  für  die  österreichisch  -  ungarischen 
und  niederländischen  Unternehmungen)  von  der  Betrachtung 
ausgeschlossen  sein;  beides  wird  in  besonderen  Kapiteln  ein- 
gehendere Besprechung  und  Würdigung  finden. 

A.    Ordentliche  Ausgaben. 

§  1. 
Hofhaltung. 

Der  damalige  sächsische  Staatshaushalt  war,  dies  wurde 
schon  mehrfach  betont,  etwas  ganz  anderes,  als  was  wir  heut- 
zutage darunter  verstehen.  Die  ganze  Staatswirtschaft 
glich  mehr  einer  Privatwirtschaft.     Wenn  sich  auch  neben 


§  1.    Hofhaltung.  14S 

den  E-egierungsbedürfnissen  schon  gewisse  Landes - 
bedürfnisse  konstatieren  lassen  und  auch  damals  bereit» 
anerkannt  waren  und  befriedigt  wurden ,  so  standen  doch  die 
ersteren  durchaus  im  Vordergrund.  Die  Einnahmen  waren  in 
erster  Linie  zur  Bestreitung  der  Bedürfnisse  des  Pursten  und 
seines  Hofes  da.  Demgemäß  war  die  bedeutendste  und  regel- 
mäßigste unter  den  ordentlichen  Ausgaben  die  für  die  fürstliche 
Hofhaltung.  Ständige  Residenz  der  Albertiner  war  in  jener  Zeit 
bereits  Dresden.  Hier  war  daher  auch  der  Sitz  der  Hofkasse, 
der  „Kammer",  wie  man  auch  diese  Kasse  kurz  bezeichnete. 
Seitdem  die  Führung  der  Geschäfte  der  obersten  Finanzbehörde 
in  den  Händen  Blasbalgs  lag  (1487  resp.  1488),  war  die  Hof- 
verwaltung und  die  oberste  Finanz  Verwaltung  getrennt 
worden.  Neben  der  Rentkammer  bestand  jetzt  eine  eigentliche 
Hofkasse  gleich  den  übrigen  Spezialkassen  der  ersteren  unter- 
stellt. Der  albertinische  Eentmeister  hatte  im  allgemeinen  mit 
den  Einzelheiten  der  Hofverwaltung  nichts  mehr  zu  tun.  Das 
war  jetzt  alles  Sache  des  Kammermeisters  oder  Kammerschreibers, 
dem  die  Hofkasse  anvertraut  war.  Die  Hofkasse  hatte  keine 
direkten  eigenen  Einnahmen,  sie  wurde  vielmehr  stets  durch  die 
Landeszentralkasse  in  Leipzig  gespeist.  Es  war  Aufgabe  des 
Rentmeisters ,  diese  Kasse  immer  mit  den  nötigen  Geldern  zu 
versehen.  Über  die  Art  und  Weise ,  wie  diese  Zahlungen  er- 
folgten, über  die  Abrechnungen,  welche  dann  zwischen  dem 
Kammermeister  und  dem  Rentmeister  stattfanden,  wurde  bereits 
an  früherer  Stelle  eingehend  referiert  ^).  Aus  den  in  den  Jahres- 
hauptrechnungen  mitgeteilten  Rechnungsabschlüssen  läßt  sich 
nur  ermitteln,  wieviel  in  der  einzelnen  Rechnungsperiode  im 
ganzen  von  der  Rentamtskasse  in  Bar  an  die  Hofkasse  abgeführt 
worden  ist ;  wir  sind  aber  nicht  in  der  Lage  anzugeben,  wieviel 
im  einzelnen  von  diesem  Gelde  für  die  fürstliche  Küche,  den 
Keller,  die  Silberkammer  und  den  Marstall  usw.  aufgewendet 
wurde,  —  dazu  müßten  uns  die  Hofrechnungen  erhalten  sein. 
Hervorgehoben  sei  hier  noch  ein  wichtiges  Moment,  welches 
zu  berücksichtigen  ist  bei  Beurteilung  der  Höhe  der  durch  die 
Hofhaltung  verursachten  Kosten.  Herzog  Albrecht  selbst  weilte 
in  diesen  Jahren  meist  im  Ausland  auf  fernen  Kriegsschauplätzen, 
der  Unterhalt  des  Fürsten  und  seiner  Umgebung  während  dieser 
Zeit  wurde  natürhch  nicht  von  der  Dresdner  Hofkasse  bestritten ; 
auch  alle  sonstigen  größeren  Reisen  der  Mitglieder  der  fürst- 
lichen Familie  und  ihres  Gefolges  wurden  nicht  aus  dieser  Kasse 
bezahlt.     Die  Kammer  in  Dresden  verbrauchte  und  erhielt: 


1)  Vgl.  Kap.  ni  §  3. 


144  Zweiter  Hauptteil.  Der  sächs.  Staatshaushalt  i.  d.  Jahren  1488—1497. 

Kosten  der  Hofhaltung^). 
USB— 1489  1480—1490  1490—1491 

6654  fl.  8  Gr.  8  Pf.    12014  fl.  16  Gr.     11787  fl.  I4V2  Gr.  1  Pf.  1  H. 

1491—1492  1492—1493  1493—1494 

15691  fl.  17  Gr.  2Pf.       10  500  fl.  16  000  fl.  1  H. 

1494—1495  1495—1496  1496—1497 

16  466  fl.  14  Gr.     14  253  fl.  16  Gr.       15  785  fl.  18  Gr.  7  Pf. 


Daneben  wurden  nun  aber  auch  noch  zuweilen  sehr  namhafte 
Ausgaben  für  den  Hof  von  der  Leipziger  Zentralkasse  un- 
mittelbar gemacht.  In  erster  Linie  waren  es  die  großen  Ein- 
käufe an  Tuchen,  Leinewand,  Pelzwerk  usw.  von  dem  Hof- 
schneider oder  sonstigen  Beauftragten  bewirkt  —  sehr  viel  auf 
den  Leipziger  Märkten  —  welche  von  der  Kentkammer  direkt 
bezahlt  wurden.  Ebenso  war  es  mit  den  Lieferungen  der 
Leipziger  Kaufleute  an  Kolonialwaren,  Fastenspeise  usw.  für 
die  fürstliche  Küche  nach  Dresden  oder  anderen  Hoflagern. 
Die  Kosten  größerer  und  längerer  Hoflager  z.  B.  zu  Leipzig 
wurden  oftmals  auch  gleich  vom  Rentmeister  gedeckt.  Ein  ganz 
enormer  Aufwand  wurde  für  die  im  November  1496  in  Leipzig 
gefeierte  Hochzeit  Georgs  mit  einer  polnischen  Prinzessin  ge- 
macht. Alle  Ausgaben  für  dieses  Fest  wurden  von  der  Leipziger 
Rentkammer  bestritten,  und  die  darüber  von  Georg  v.  Wiede- 
bach  aufgestellte  detailierte  Rechnung  in  die  Jahreshauptrechnung 
1496 — 1497  ganz  mit  aufgenommen.  Auf  diese  Weise  wurden  von 
der  Leipziger  Landeszentralkasse  verausgabt: 

1488—1489  1489—1490  1490—1491 

1327  fl.  20  Gr.  3  Pf.       233  fl.  14  Gr.  805  fl.  8  Pf. 

1491—1492  1492—1493  1493—1494 

3102  fl.  20  Gr.  5  Pf.        20  fl.  15  Gr.  5  fl.  15  Gr. 

1494—1495  1495  —  1496  1496—1497 

293  fl.  4  Gr.  6  Pf.  —  22513  fl.  13  Gr.  ^) 

§  2. 
Jahr-  und  Quateinbergelder  der  fürstlichen  Frauen. 

Im  weiteren  Sinne  gehören  zu  den  Ausgaben  für  die  Hof- 
haltung auch  die  ziemlich  bedeutenden  Jahr-  und  Quatember- 
gelder,  die  regelmäßig  von  der  herzoglichen  Kasse  in  Leipzig 
an    die    Fürstinnen    zu    zahlen   waren.     Zugleich   mit    der  Wahl 


1)  Falke  hat  für  das  Jahr  1471—1472  die  Ausgaben  für  die  ge- 
meinsame Hofhaltung  Ernsts  und  Albrechts  auf  insgesamt  33151  fl. 
8  Gr.  beziffert, 

2)  Darunter  für  die  Hochzeit  Georgs  22454  Guld.  9  Gr. 


Jahr-  und  Quatembergelder  der  fürstlichen  Frauen.  145 

des  meißnischen  Teils  hatte  Herzog  Albrecht  nach  dem  Teilungs- 
vertrag von  1485  u.  a.  folgende  finanzielle  Verpflichtungen  über- 
nommen. Erstens  hatte  er,  da  die  das  Leibgeding  der  herzog- 
lichen Mutter  ^)  ausmachenden  Gebiete  größtenteils  im  Weimarer 
Teil  lagen,  gewissermaßen  als  Entschädigung,  so  lange  die  Mutter 
lebte,  an  die  Ernestiner  jährlich  1333  Schock  zu  zahlen;  ferner 
hatte  er  für  die  Einhaltung  der  ihrer  Schwester  Amalia,  Herzogin 
von  Bayern  ^) ,  gegebenen  Verschreibung  Sorge  zu  tragen ,  und 
schließlich  mußte  er  zum  Leibgedinge,  welches  die  Ernestiner 
Katharina,  der  Herzogin  von  Thüringen  und  Witwe  Wilhelms  III.^), 
zu  geben  hatten,  150  fl.  jährlich  beisteuern*).  Die  an  erster 
Stelle  genannte  Verpflichtung:  Zahlung  einer  jährlichen  Ent- 
schädigungssumme von  1333  Schock  kommt  für  unsere  Zeit 
.  nicht  mehr  in  Frage,  denn  die  Herzogin  Mutter  war  bereits  am 
12.  Februar  1486  gestorben.  Eine  Buchung,  aus  der  klar  hervor- 
geht, ob  die  150  fl.  Jahrgeld  zum  Leibgeding  der  Muhme  vom 
Herzog  wirklich  gezahlt  worden  sind,  findet  sich  in  keiner  der 
uns  erhaltenen  Jahreshauptrechnungen.  Es  ist  ja  aber  nicht 
ausgeschlossen,  daß  die  150  fl.  irgendwo  anders  mit  veiTechnet 
worden  sind,  oder  diese  Verpflichtung  auf  eine  andere  Weise 
ausgeglichen  worden  ist.  Durchaus  pünktlich  und  regelmäßig 
hat  dagegen  Albrecht  das  der  Herzogin  von  Bayern  verschriebene 
Jahrgeld  bezahlt.  Sie  erhielt  jährlich  in  zwei  Eaten  2200  Gulden. 
Seit  dem  am  2.  November  1492  erfolgten  Ableben  der  Herzogin 
Katharina  von  Thüringen  tragen  gemäß  den  im  Leipziger 
Teilungs vertrag  getroffenen  Abmachungen  die  Ernestiner  die 
Hälfte  zu  diesem  Jahrgeld  bei^).  Die  Herzogin  Sidonia,  die 
Gemahlin  Albrechts  des  Beherzten  erhielt  an  Bargeld  für  ihren 
Bedarf  ein  sogenanntes  „Quatembergeld".  Seit  1492  zahlte  ihr 
der  Rentmeister   all  vierteljährlich    100  Gulden  6),    also    im  Jahre 

^)  Margarete,  des  Erzherzogs  Ernst  von  Österreich  Tochter,  ge- 
storben am  12.  Februar  1486. 

2)  Irrtümlich  behauptet  Hänsch  a.  a.  O.  p...  61,  diese  Schwester 
habe  Margarete  geheißen,  und  sie  sei  seit  1480  Äbtissin  des  Klosters 
l§eußlitz  gewesen ;  die  bayrische  Herzogin  trug  aber  den  Namen  Amalie, 
Äbtissin  von  Seußlitz  war  vielmehr  die  1449  geb.  Schwester  Albrechts, 
Margarete.    V^l.  darüber  Cohn:  Stammtafeln. 

^)  Katharma,  die  zweite  Gemahlin  des  am  17.  September  1482 
verstorbenen  Wilhelm  HI. ,  war  die  Tochter  Eberhards  v.  Branden- 
stein; sie  starb  am  2.  November  1492. 

*)  Der  Teilungsvertrag  am  besten  abgedruckt  bei  Glaf  ey :  „Kern 
der  Gesch.  d.  höh.  Kur-  u.  fürstl.  Hauses  zu  Sachsen".    4.  Aufl.  1753. 

^)  Dev  Leipziger  Teilungsvertrag  bestimmt :  „So  aber  die  Hertzogin 
von  Doringen  mit  tode  abegehen  wurde;  So  solt  unser  eyner,  der 
Weymar  mit  seinem  zcugeslagen  teil  habin,  dem  andern  seinem  bruder 
adir  seinem  Erben  unser  lieben  swester  von  Beyern  gleich  die  Helffte 
helffen  versorgen!" 

®)  In  den  vorhergehenden  Jahren  ist  das  „Quatembergeld"  eventuell 
von  der  Hofkasse  ausgezahlt  worden. 

I^uff,  Die  Finanzen  Albrechts  des  Beherzten.  10 


146  Zweiter  Hauptteil.  Der  säche.  Staatshaushalt  i.d.  Jahren  1488 — 1497. 

400  Gulden.  1495  wurde  das  Quatembergeld  wesentlich  erhöht, 
am  24.  Pebruar  wurde  erstmalig  für  das  Vierteljahr  400  Gulden 
bezahlt,  von  dem  nächsten  Termin  dann  ständig  524  Gulden, 
also  im  Jahre  2096  Gulden.  Erwähnt  sei  noch,  daß  die 
Fürstinnen  stets  den  Emptang  der  Gelder  durch  Quittung  zu 
bestätigen  hatten,  gewissenhaft  wird  im  Hauptbuch  jedesmal  ver- 
merkt:   „Inhalt  Irer  Gnaden  Quitantz." 

§3. 
Gerichtsgelder;  Unterhaltung  des  Oberhofgerichts. 

Zu  den  ordentlichen  Ausgaben  ist  weiterhin  die  Unter- 
haltung des  Oberhofgerichts  zu  zählen.  1488  war  dasselbe  be- 
gründet worden  mit  dem  ständigen  Sitz  in  Leipzig.  Schon  1485 
hatte  es  ein  solches  in  Leipzig  gegeben,  es  war  aber  dann  bald 
eingegangen,  um  vorübergehend  durch  das  Hofgericht  „unter  dem 
roten  Turm"  in  Meißen  und  die  Gerichtsstätten  zu  Dresden  und 
Eckardtsberg  ersetzt  zu  werden^).  1488  war  dieser  Behörde 
auch  gleich  eine  feste  Ordnung  geworden  2).  Es  wurden  regel- 
mäßig jedes  Jahr  4  Sessionen  abgehalten,  gewöhnlich  alle  Viertel- 
jahre^), jede  Session  sollte  10  Tage  währen.  Im  Jahre  1493 
wurde  dann  das  Oberhofgericht  zum  gemeinschaftlichen  Gerichts- 
hof beider  Sachsen,  des  Kurfürstentums  und  des  Herzogtums 
gemacht.  Seit  dieser  Zeit  fanden  die  Sitzungen  abwechselnd 
in  Altenburg  und  Leipzig  statt  ^).  Selbstverständlich  haben  die 
Ernestiner  dann  auch  zu  den  Kosten  des  Oberhofgerichtes  bei- 
getragen  und    zwar    so ,    daß  jeder   die    in    seinem   Land    statt- 


*)  Vgl.  Näheres  über  das  Oberhofgericht  bei  v.  Langenn  1.  c. 
Kap.:  „Gerechtigkeitspflege  und  Polizei".  Das  Oberhof gericht  war 
eine  Mittelinstanz,  es  stand  über  den  Gerichtsstellen  der  Ämter, 
Vasallen,  Städte  usw.,  bei  ihm  nahmen  vor  allem  die  Grafen,  Freiherrn, 
Ritter,  Edelleute  usw.  ihr  Eecht.  Sodann  aber  war  es  Appellationshof 
auch  für  solche,  die  sich  mit  dem  Rechtsspruch  einer  unteren  Gerichts- 
stelle nicht  zufrieden  geben  wollten.  Das  Oberhofgericht  seinerseits 
unterstand  wiederum  dem  Hof,  d.  h.  die  oberste  Gerichtsstelle  war 
bei  dem  Landesherrn.  Mentz  1.  1.  c.  Tl.  III  p.  160:  „Eine  in 
manchen  Dingen  wohl  mit  dem  Hof  konkurrierende,  im  ganzen  aber 
doch  ihm  untergeordnete  Instanz  bildete  das  beiden  sächsischen  Linien 
gemeinsame  Oberhofgericht." 

2)  Oberhof gerichtsordnung  vom  Jahre  1488.  Vgl.  v.  Langenn 
1.  c.  p.  323  Anm.  2,  und  in  der  Jahreshauptrechnung  von  1488 — 1489 
findet  sich  gebucht:  „4  gülden  uff  doctor  breytenbachs  Bevelh  dem 
Schreiber,  der  die  Ordnunge  des  hovegerichts  ussgeschriben  hat", 
30.  November  1488.    H.StA.  Dresd.  Loc.  8678  Bl.  54. 

"'')  Vgl.   die  einzelnen  Jahreshauptrechnungen  1488 — 1497  ebenda. 

*)  Vgl.  Mentz  1.  c.  Tl.  III  p.  160.  Den  Vorgang  der  Erhebung 
des  Oberhofgerichtes  zum  gemeinschaftlichen  Tribunal  beider  Lande 
wird  Mentz  wohl  im  Auge  haben,  wenn  er  schreibt:  „1493  war  es 
gegründet  worden".    Vgl.  auch  v.  Langenn  1.  c.  p.  32Ö  Anm.  4. 


§  3.    Gerichtsgelder;  TJnterlialtuiig  des  Oberhof gerichts.     147 

findenden  Sitzungen  bezahlte  ^).  Die  Zahl  der  Beisitzer  schwankt 
in  den  einzelnen  Jahren.  1488 — 1489  sind  es  acht  Beisitzer, 
darunter  immer  3  Doktoren  und  1  Gerichtsschreiber,  also  be- 
steht damals  dieser  Gerichtshof  aus  9  Personen  2).  In  der 
übrigen  Zeit  kommen  vielfach  Sessionen  mit  nur  7  oder  6  Bei- 
sitzern, dabei  2  Doktoren  vor^).  Diese  Beisitzer  in  den  Jahres- 
hauptrechnungen  der  albertinischen  Kentmeister  gewöhnlich  als 
die  „Herren  des  Hofgerichts"  bezeichnet,  erhalten  einen  ziemlich 
hohen  Sold  jährlich  zwischen  60  und  100  fl.  in  Halbjahrsraten 
oder  auch  für  die  einzelne  Session  ausgezahlt*).  Das  Gehalt 
des  Gerichtsschreibers  betrug  40  Gulden  pro  Jahr.  In  den 
Jahreshauptrechnungen  1492 — 1493  und  1493 — 1494  ist  merk- 
würdigerweise nicht  eine  einzige  Soldzahlung  für  die  Hofrichter 
verbucht,  und  leider  war  auch  nirgends  eine  aufklärende  Notiz 
zu  finden.  Im  Rechnungsjahr  1496 — 1497  sind  alle  4  Hof- 
gerichte von  der  albertinischen  Kasse  allein  bezahlt  worden. 
Die  herzogliche  Zentralkasse  in  Leipzig  verausgabte  im  ganzen 
für  „Sold  den  Herren  des  Hofgerichts"  : 

Ausgaben  für  das  Oberhofgericht^): 

1488—1489  1489—1490  1490—1491 

684  fl.  552  fl.  592  fl. 

1491—1492  1492-1493  1493—1494 

575  fl.  —  — 

1494—1495  1495—1496  1496—1497 

257  fl.  8  Gr.  3  Pf.     382  fl.  11  Gr.  4  Pf.  1 H.     782  fl.  6  Gr.  1  Pf.  1 H. 


1)  Vgl.  Jahreshauptrechnungen  von  1488—1497:  H.St.A.  Dresd. 
Loc.  8678. 

^)  1529  wurde  die  Zahl  der  Beisitzer  von  neun  auf  zwölf  erhöht; 
vgl.  Mentz  1.  c.  1.  III  p.  161. 

8)  Vgl.  H.St.A.  Dresd.  Loc.  8678. 

*)  Dr.  Breitenbach,  der  von  1488 — 1497  dem  Hofgericht  ununter- 
brochen angehört  hat,  erhielt  100  fl.;  Dr.  Pock  80  fl.;  Günther 
V.  Bünau  60  fl.;  Cesar  Pflug  60 fl.  usw.  Vgl.  H.St.A.  Dresd.  Loc.  8678. 

^)  Diesen  Ausgaben  für  das  Oberhof gericht  stehen  gewisse,  aller- 
dings nicht  sehr  beträchtliche  Einnahmen,  welche  von  diesem  Gerichts- 
hof gemacht  wurden  (auferlegte  Bußen  usw.)  gegenüber.  Doch  wurden 
von  diesen  vereinnahmten  Geldern,  ehe  sie  an  die  Zentralkasse  ab- 
geführt wurden,  vorerst  noch  die  Advokaten,  Prokuratoren  und 
Schreiber  beim  Hof  gericht  bezahlt.  Vgl.  H.St.A.  Dresd.  Loc.  8678 
Bl.  279 :  Langten  die  Einnahmen  dazu  nicht  aus,  so  mußte  die  herzog- 
liche Kasse  das  Fehlende  „zubüssen".  Einnahmen  aus  dem  Hofgericht : 
1488—1489  1489—1490  1490—1491 

140  fl.  6  Gr.  9  Pf.         128  fl.  13  Gr.  3  Pf.         148  fl.  10  Gr.  3  Pf. 

1491—1492  1496—1497 

90  fl.  8  Gr.  9  Pf.  10  fl.  2  Gr.  6  Pf. 

10* 


148  Zweiter  Hauptteil.  Der  sächs.  Staatshaushalt  i.  d.  Jahren  1488—1497. 

Die    Ernestiner     zahlten  für    die    Unterhaltung    des    Oberhof- 
geriohts  *) : 

1535—1536  1538—1539         1543—1544 

390  fl.  381  fl.                  449  fl. 

§  4. 
Zehrungsgelder  und  Botengelder. 

Eine,  wenn  auch  in  der  Höhe  des  Betrages  durchaus 
schwankende,  aber  doch  alljährlich  regelmäßig  wiederkehrende 
Ausgabe  setzte  sich  zusammen  aus  den  Botenlöhnen,  den 
„Zehrungsgeldern"  und  den  für  „Ausrichtung"  aufgewandten 
Summen.  Alles  das,  was  heute  durch  die  Post  erledigt  wird, 
mußte  in  jenen  Zeiten  durch  laufende  und  reitende  Boten  be- 
sorgt werden :  In  erster  Linie  natürlich  der  Briefverkehr  inner- 
halb des  Territoriums  als  auch  nach  dem  Ausland.  Sehr  umfang- 
reich war  die  amtliche  Korrespondenz  des  obersten  Finanz - 
beamten  mit  den  Herzögen,  den  herzoglichen  Beamten,  besonders 
dem  Obermarschall  und  dem  Kammermeister  in  Dresden,  mit 
den  Spezialkassen  und  unteren  Verwaltungsorganen,  dem  Finanz- 
agenten Umbhawen  in  Nürnberg,  den  Kreditoren  des  Herzogs  usw. 
Die  Briefsendungen  des  Herzogs  Georg  an  den  Vater  nach  den 
Niederlanden  wurden  nicht  selten  durch  den  Rentmeister  von 
Leipzig  aus  vermittelt,  erstens  natürlich  weil  die  Leipziger 
Kasse  den  Botenlohn  zahlen  sollte,  dann  aber  auch,  weil  der 
Eentmeister  bei  seinen  vielen  Verbindungen  mit  allen  Städten 
und  Ländern  am  ehesten  und  besten  die  Briefe  mit  besorgen 
konnte.  Außerdem  bediente  man  sich  der  Boten  im  Geldverkehr. 
Man  beauftragte  sie  sowohl  mit  der  Einziehung  von  Geldern, 
rückständigem  Amtgeld,  Jahrrenten  usw. ;  vor  allem  hatten  sie 
jedoch  größere  Geldsummen  in  Bar  zu  transportieren  oder  in 
Form  von  Wechselbriefen  zu  überbringen. 

„Zehrungsgelder"  erhielten  erstens  die  herzoglichen  Beamten 
und  sonstige  Beauftragte,  wenn  sie  in  amtlichen  Angelegenheiten 
unterwegs  waren.  Die  Eäte  z.  B.,  wenn  sie  zur  Rechnungsabhör 
reisten  oder  der  Rentmeister ,  wenn  er  sich  nach  Dresden  zur 
Rechnungslegung  begab.  Weit  empfindlicher  und  drückender 
waren  für  die  landesherrliche  Kasse  die  außerordentlich  hohen 
Zehrungsgelder,  welche  man  den  Sendboten  und  Gesandtschaften 
zahlte,  die  im  Auftrage  des  Herzogs  an  die  kaiserlichen  Hoflager, 
zu  den  Reichstagen  oder  an  fremde  Höfe  gingen  zwecks  diplo- 
matischer Verhandlungen,  Überbringung  von  Geschenken,  Ein- 
ladungen usw.  ^).    Nicht  unbeträchtlich  waren  in  manchen  Jahren 


1)  Vgl.  Mentz  1.  c.  1.  HI  p.  195. 

2)  Vgl.  z.  B.  H.St.A.  Dresd.  Loc.  8678  Bl.  274  a:  „200  gülden  Geyn 


§  4.  Zehrungs-  und  Botengelder.  —  §  5.   Sold-  und  Dienstgelder.     I49 

auch  die  Ausgaben  für  die  „Ausrichtung"  fremder  Fürsten  oder 
deren  Gesandtschaften-,  denn  wenn  dieselben  zu  Verhandlungen 
oder  Hoffestlichkeiten  in  das  Herzogtum  kamen  oder  es  auf  ihren 
Reisen  durchzogen,  mußten  sie  völlig  unterhalten  werden ;  nament- 
lich das  oftmals  sehr  zahlreiche  Gefolge,  insbesondere  die  vielen 
mitgeführten  Pferde  machten  die  gewährte  Gastfreundschaft  zu- 
weilen sehr  kostspielig.  Die  für  derartige  Zwecke  gezahlten 
Gelder  betrugen  insgesamt  ^)  : 

1488—1489  1489—1490  1490—1491 

1139  fl.  12  Gr.  3  Pf.  IH.  ca.  1000  fl.  605  fl.  9  Gr.  3  Pf. 


1494—1495 
647  fl.  3  Gr.  8  Pf. 

1491—1492 
779 fl.  17  Gr.  3 Pf.  1  H. 


ca. 

1495—1496 
2813  fl.  14  Gr.  6  Pf. 

1492-1493 
848  fl.  9  Gr. 


1496—1497 
980  fl.  6  Gr.  3  Pf. 

1493—1494 
1652  fl.  9  Gr.  IPf. 


Sold- 


§  5. 
und  Dienstgelder. 


Im  allgemeinen  gilt  für  die  Sold-  und  Dienstgelder  das 
gleiche ,  was  im  vorhergehenden  Paragraphen  eingangs  von  den 
Zehrungs-  und  Botengeldern  zu  sagen  war.  Und  genau  wie 
dort,  so  läßt  sich  auch  hier  der  Jahresgesamtbetrag  dieser  Aus- 
gaben immer  nur  ungefähr  angeben,  denn  sehr  viele  Posten  stehen 
in  der  „Ussgabe"  der  einzelnen  Jahre shaup tre chnu ngen ,  von 
denen  es  wohl  sehr  wahrscheinlich  ist,  daß  sie  hierher  gehören, 
eine  bestimmte  Entscheidung  ist  aber  nicht  möglich.  Die 
Zahlungen  an  die  in  Kriegszeiten  angeworbenen  Soldtruppen 
oder  für  die  Unterhaltung  sonst  irgendwie  zusammengebrachter 
Kriegsvölker  sind  hier  nicht  berücksichtigt,  da  sie  vielmehr 
zweifellos  den  außerordentlichen  Ausgaben  zuzuzählen  sind.  Die 
wichtigsten  der  von  der  herzoglichen  Zentralkasse  gezahlten 
Dienstgelder  seien  zunächst  einzeln  aufgeführt;  Philipp  Vitztum 
erhielt  regelmäßig  jährlich  150  fl.,  und  zwar  in  zwei  gleichen 
Raten,   gewöhnlich   als    „Jahrdienstgeld"    oder  „Dienstjahrgeld" 


Mentz  zcerunge  für  Graff  Ernste  von  honstein,  doctor  Tawbenheym 
Inhalt  eynar  rechenunge",  und  Bl.  308  a:  „SOOguld  Heynrich  v.  Schlei- 
nitz  Zcerunge  zcum  konigen  vonn  polenn". 

1)  Die  hier  gebotenen  Zahlen  oesitzen  nur  einen  Näherungs- 
wert; denn  es  fmden  sich  zahlreiche  Buchungen  in  den  Jahreshaupt- 
rechnungen,  bei  denen  ein  näherer  Vermerk  fehlt,  die  aber  vermutungs- 
weise unter  diese  Ausgabegruppe  gehören ;  alle  derartigen  Posten  sind 
hier  nicht  mit  eingerechnet. 

2)  G  e  o  r  g  M  e  n  t  z  1.  c.  1 III  p.  195  setzt  den  Gesamtbetrag  der  vom 
kurfürstlichen  Hof  allein  hierfür  verausgabten  Gelder,  wie  folgt,  fest : 

1535—1586  1538—1538  1543—1544 

1666  fl.  1844  fl.  584  fl. 


150  Zweiter  Hauptteil.  Der  sächs.  Staatshaushalt  i.  d.  Jahren  1488 — 1497. 

in  den  Rechnungen  bezeichnet*).  Unter  dem  gleichen  Titel 
bezogen  die  drei  Vitztume,  Hans,  Dietrich  und  Felix  alljährlich 
500  Gulden  (250  Guld.  Walpurge  und  250  Guld.  Martini  zahlbar). 
Für  den  als  Agent  und  Gesandten  für  Herzog  Albrecht  tätigen 
Benisch  von  der  Weitmühl  in  Böhmen  findet  sich  in  sieben 
Jahi'eshauptrechnungen  ein  Jahressold  von  50  fl.  gebucht^).  Dem 
Grafen  Waldemar  von  Anhalt  wurde  seit  1494  ein  fester  Halb- 
jahrssold  von  100  Gulden  gezahlt. 

Bei  Zusammenstellung  der  in  den  einzelnen  Jahren  durch 
die  Rentmeister  gezahlten  Dienst-  und  Soldgelder  ergeben  sich 
folgende  Beträge : 

1488—1489  1489—1490  1490—1491 

1515  fl.  1075  fl.  1716  fl.  4  Gr.  4  Pf.  1  H. 

1491-1492  1492—4493  1493—1494 

1936  fl.  8  Gr.  10  Pf.  1161  fl.  3  Gr.  3  Pf.  1590  fl. 

1494-1495  1495—1496  1496—1497 

1575  fl.  1535  fl.  2225  fl. 


B.   Außerordentliche  Ausgaben. 

Noch  bei  weitem  zahlreicher  und  verschiedenartiger  als  die 
ordentlichen  sind  die  außerordentlichen  Ausgaben,  die  im  Verlauf 
einer  Rechnungsperiode  an  die  Zentralflnanz Verwaltung  heran- 
treten. Nach  festen  bestimmten  Gruppen  zu  ordnen,  wird  hier 
von  vornherein  nur  Versuch  bleiben,  genau  zusammenfassende 
Zahlen  zu  bieten,  zumeist  unmöglich  sein. 


^)  Welche  Bewandtnis  es  mit  diesem  „Dienstjahrgeld"  hat,  er- 
sehen wir  aus  der  auf  dem  H.St.A.  Dresd.  aufbewahrten  Orig.ürk. 
Nr.  8599:  „Schied  zwischen  Philipp  Yitztum  und  den  Herzögen". 
Herzog  Wilhelm  von  Sachsen  hatte  von  dem  Ritter  Apel  Vitztum 
Schloß  Tannrode,  Domburg  und  andere  Besitzungen  strafweise  ein- 

fezogen.  Die  wiederholt  von  Philipp  Vitztum,  dem  Sohne  Apels  an 
ie  sächsischen  Herzöge  gerichtete  Bitte,  ihn,  der  ja  unschuldig  an 
dem  ganzen  „Handel"  sei,  und  seine  Schwester  mit  einem  Auskommen 
zu  versorgen,  war  zunächst  stets  erfolglos  geblieben.  Am  7.  März  1486 
wurde  aber  vom  Bischof  Johannes  von  Meißen  und  Hugold  v.  Schlei- 
nitz,  die  mit  Entscheidung  der  Irrungen  betraut  waren,  in  einem 
„Schied"  folgendes  festgesetzt:  Die  Herzöge  zahlen  dem  Philipp  Vitz- 
tum nicht  pflichtgemäß,  sondern  „ludter  uss  gnedigen  willen" 
einmalig  2500  fl.  (in  der  Bestätigung  auf  3000  fl.  erhöht) ,  ferner ,  so- 
lange Philipp  lebt,  alljährlich  300  fl.  rh.;  beide  Herzöge  müssen 
sich  ihm  dafür  verschreiben.  Philipp  Vitztum  und  seine  Schwester 
verzichten  dagegen  auf  alle  vermeintlichen  Ansprüche  an  die  Fürsten, 
geben  alle  darauf  bezüglichen  Briefe  und  Verschreibungen  heraus, 
und  Philipp  soll  den  Herzögen  sein  Lebtage  mit  Dienst  und  Mann- 
schaft gewärtig  sein.  —  Die  oben  angeführten  150  Guld.  sind  nun  die 
auf  Albrecht  fallende  Ratenzahlung. 

^)  Vgl.  dazu  V.  Langenn  1.  c.  p.  494. 


I 


§  6.    Besoldung  der  Truppen.  151 

In  der  Hauptsache  wird  hier  nur  ein  allgemeiner  Überblick 
über  die  wesentlichsten  und  bedeutendsten  Ausgaben  gegeben 
werden  können.  Nicht  betroffen  von  dem  eben  Gesagten  werden 
die  bereits  oben  näher  bezeichneten ,  speziell  zu  behandelnden 
Ausgabegruppen. 

§  6. 
Besoldung  der  Truppen, 

Zu  den  bedeutendsten  der  hier  zunächst  in  Frage  kommenden 
„außerordentlichen"  Ausgaben  gehört  zweifellos  die  Besoldung 
der  Truppen.  Durch  die  auf  dem  Nürnberger  Eeichstag  seitens 
Herzog  Albrechts  erfolgte  Übernahme  der  Reich sfeldhen*nstelle 
•im  Kriege  gegen  Mathias  von  Ungarn  wurden  die  schlesischen 
Gebiete  der  sächsischen  Fürsten  in  sehr  ernste  Gefahr  gebracht. 
Wenn  auch  der  Herzog  lediglich  im  Auftrage  des  Keichs  Krieg 
führte ,  der  Ungar  sah  in  Albrecht  einen  persönlichen  Feind. 
BHeb  Mathias  Sieger,  so  stand  für  die  sächsischen  Länder 
schlimmes  zu  befürchten;  aber  schon  jetzt  waren  die  sächsischen 
Gebietsteile  in  Schlesien  den  Angriffen  ungarischer  und  böhmischer 
Truppen  ausgesetzt.  Man  sah  sich  genötigt,  energische  Maß- 
regeln gegen  die  drohende  Gefahr  zu  ergreifen.  Der  auf  den 
11.  Oktober  1487  nach  Naumburg  einberufene  gemeinsame  Land- 
tag beider  Sachsen  hatte  sich  mit  diesen  äußeren  Angelegen- 
heiten zu  befassen  und  ebenso  der  im  September  1488  gleich- 
falls in  Naumburg  stattfindende  „Tag"  ,  der  von  den  beiden 
sächsischen  Fürsten,  Brandenburg,  Hessen  und  Magdeburg  be- 
schickt war,  „um  über  die  Abwehr  der  Ungarn  und  Böhmen  aut 
Sagan  und  Schlesien  zu  verhandeln"  \).  Die  infolge  der  Defensiv- 
unternehmungen  und  Gegenmaßnahmen  durch  Mobilmachung 
größerer  Söldnerscharen  der  albertinischen  Regierung  erwachsenen 
Ausgaben,  —  zu  deren  Deckung  durch  Erhebung  einer  Kriegs- 
steuer auch  die  Untertanen  herangezogen  wurden^),  —  sind  aus 
den  Jahreshauptrechnungen  ganz  genau  festzustellen.  Im  Rech- 
nungsjahr 1488 — 1489  betrug  der  diesen  Truppen  gezahlte  Sold 
im  ganzen:  7727  fi.  11  Gr.  1  Pf.  1  H.^).  Davon  sind  5168  ü. 
1  Gr.  „uf  die  ersten  Soldener  und  fußknecht  ussgeben,  die  vom 
15.  Juni  1488  angenommen  und  geym  Sagen  und  anders  ge- 
schickt", und  2559  fl.  10  Gr.  1  Pf.  1  H.  für  die  am  25.  März 
1489  „wider  die  Ungerischen  und  Retzen"  angeworbenen 
Leute. 

Die  Jahre  shauptrechnung  1489 — 1490  bringt  dann  noch 
1374  Guld.  rh.  12  Gr.  1  Pf.  1  H.  mit  dem  erklärenden  Vermerk: 


1)  Vgl.  darüber  H  an  seh  1.  c.  p.  108. 

2)  Vgl.  Kap.  IV  §  9:  „Heerfahrts-  und  Trabantengelder". 

3)  Vgl.  H.St.A.  Dresd.  Loc.  8678  El.  47. 


152  Zweiter Hauptteil.  Der  sächs.  Staatshaushalt i.  d.  Jahren  1488 — 1497. 

„uf  die  Soldener  noch  In  den  vergangen  krigeslouften  gangen"  i). 
Nicht  unerwähnt  mag  bleiben,  daß  im  „Hauptbuch"  stets  aus- 
drücklich auf  die  Spezialregister  hingewiesen  ist,  die  über  die 
Versoldung  der  Truppen  durch  sogenannte  „Musterschreiber" 
geführt  worden  sind.  Ob  und  inwieweit  Herzog  Albrecht  später 
bei  seinen  Abrechnungen  mit  dem  Kaiser  diese  Summen,  die  ja 
doch  indirekt  im  Interesse  des  Reichs  verausgabt  waren,  in 
Rechnung  gesetzt  hat,  läßt  sich  nicht  mehr  feststellen.  Es  ist 
nur  sehr  wahrscheinlich,  daß  er  es  getan  hat. 

§  7. 

Reisegelder  für  die  jungen  Herzöge  und  sonstige  Ausgaben 

für  die  Ausstattung  und  Unterhaltung  derselben. 

In  erster  Linie  sind  weiter  unter  den  größeren  außer- 
ordentlichen Ausgaben  der  herzoglichen  Zentralkasse  die  Auf- 
wendungen für  die  Reisen  der  Söhne  Albrechts  des  Beherzten 
zu  nennen.  Als  Herzog  Georg  sich  1491  nach  Nürnberg  begab, 
händigte  Georg  v.  Wiedebach  dem  Obermarschall  Hans  v.  Mink- 
witz  für  diesen  Zug  3000  Gulden  ein  2).  1491  reist  Herzog 
Friedrich  ^)  nach  Italien,  und  zwar  zu  längerem  Aufenthalt.  Wie 
aus  dem  folgenden  mit  großer  Wahrscheinlichkeit  anzunehmen 
ist,  hat  er  ununterbrochen  bis  1495  daselbst  geweilt.  Die  näheren 
Umstände  und  Gründe  dieser  Reise  sind  nicht  bekannt ;  vielleicht 
hat  er  sich  aber  zu  Studienzwecken  in  Italien  aufgehalten.  Herzog 
Friedrich  zieht  über  Nürnberg;  daselbst  nimmt  er  größere  Ein- 
käufe an  Samt,  Tuch  usw.  für  die  Reise  vor.  Hans  Umbhawen 
erhält  vom  herzoglichen  Rentmeister  die  einstweilen  dafür  ge- 
machten Auslagen  später  zurück^).  Auch  das  Gepäck  Herzog 
Friedrichs  wird  durch  den  Nürnberger  Kaufmann  nach  Siena 
besorgt^).  Mit  den  nötigen  Geldmitteln  wird  der  Herzog  während 
seines  Aufenthaltes  in  Italien  von  der  Leipziger  Kasse  aus  ver- 
sorgt. Und  zwar  wird  ihm  das  Geld  regelmäßig  auf  Wechsel 
nach  Siena  angewiesen.  Dieser  Wechselverkehr  wird  gewöhnlich 
durch  Hans  Umbhawen  vermittelt,  denn  bei  der  Buchung  dieser 
Posten  in  den  Jahre shauptrechnungen  heißt  es  fast  stets:  „durch 
hansen  umbhawen  zcu  Nnrmberg  bestalt"  ^).    Die  Wechsel  lauten 


1)  Vgl.  H.St.A.  Dresd.  Loc.  8678  Bl.  89. 

2)  Vgl.  ibid.  BL  144. 

^)  Herzog  Friedrich ,  Sohn  Albrechts  des  Beherzten,  geboren 
25.  Oktober  1474,  seit  29.  September  1498  Hochmeister  des  Deutschen 
Ordens  in  Preußen,  gestorben  14.  Dezember  1510. 

*)  Vgl.  H.St.A.  Dresd.  Loc.  8678  Bl.  177. 

^)  Vgl.  ebenda  Loc.  8678  Bl.  178  u.  Bl.  236  a. 

«)  Vgl.  z.  B.  H.St.A.  Dresd.  ibid.  Bl.  171  a:  ^1360  guld.  Zcue  Wechsel 
geynn  Senis  gemacht  für  1000  ducate  durch  Hansen  Umbhawen  zcu 


§  7.    ßeisegelder  für  die  jungen  Herzöge  usw.  I53 

zumeist  auf  größere  Summen,  oft  1000  Gulden  und  darüber. 
Der  herzogliche  E-entmeister  Georg  v.  Wiedebach  schickt  in 
Wechsel  nach  Siena  für  Herzog  Friedrich: 

1491  —  1492       1492—1493       1493—1494       1494—1495 
2188  fl.  2377  fl.  1000  fl.  2000  fl. 

Am  Schluß  der  Jahreshauptrechnung  1495 — 1496  finden  sich 
poch  300  Gulden  verbucht,  die  Herzog  Friedrich  „im  Wechsel 
genn  Rome  von  umbehawen  genommen  hadt"  ;  es  handelt  sich 
aber  hier  nur  um  die  spätere  Abrechnung  mit  dem  Nürnberger 
Hans  Umbhawen;  Herzog  Friedrich  selbst  ist  bereits  1495  nach 
Deutschland,  zurückgekehrt,  und  zwar  hat  er  sich  anscheinend 
über  Nürnberg  direkt  nach  Mainz  begeben.  Die  Transportkosten 
des  von  Siena  nach  Nürnberg  kommenden  und  von  da  nach  Mainz 
weiterverfrachteten  Gepäcks  hat  wiederum  Umbhawen  ausgelegt  ^). 
1495 — 1496  wurden  dem  Herzog  Friedrich  von  der  Zentralkasse 
in  Leipzig  1200  Gulden  nach  Mainz  geschickt,  1496 — 1497 
1500  Gulden:  1000  Gulden  durch  Johann  Tolhart,  der  uns  auch 
sonst  als  Bankier  begegnet,  mit  dem  die  albertinische  Finanz - 
Verwaltung  sehr  viel  arbeitet,  und  500  Gulden  an  „barem  Gelde" 
durch  Melchior  Martorffern.  —  Zur  Hochzeit  Georgs  im  November 
1496  war  auch  Herzog  Friedrich  in  Leipzig  anwesend.  Für  die 
Rentkammer  erwachsen  daraus  größere  Ausgaben:  Einkäufe  an 
Tuch,  sonstigen  Bekleidungsgegenständen,  Eiemzeug  für  die 
Pferde  usw.  werden  gemacht.  Als  der  Herzog  wieder  wegzieht, 
bekommt  er  700  Gulden  als  Reisegeld  mit.  Das  über  all  diese 
Ausgaben  in  der  Jahreshauptrechnung  1496 — 1497  von  Georg 
V.  Wiedebach  für  Herzog  Friedrich  besonders  eröffnete  Konto 
beträgt  insgesamt  871  Gulden  10  Gr.  11  Pf.  2).  Eine  noch  bei 
weitem  höhere  Summe  repräsentieren  die  Ausgaben  für  Herzog 
Heinrich,  der  gleichfalls  an  dem  großen  Hochzeitsfest  in  Leipzig 
teilnahm.  Auch  für  ihn  wurden  große  Einkäufe  an  Kleidern, 
Rüstzeug  (teure  Harnische),  goldenen  Schmuckgegenständen  usw. 
bewirkt ;  Gelder,  die  er  sich  ausgeliehen  hatte,  wurden  vom  Rent- 
meister zurückgezahlt,  z.  B.  100  Gulden,  die  ihm  Hans  Umbhawen 
in  Nürnberg  gegeben  hat,  und  sonstige  Schulden  für  ihn  beglichen. 
Außerdem  zahlte  ihm  Georg  v.  Wiedebach  800  Gulden  aus, 
als  er  Leipzig  wieder  verließ.  EinschheßHch  dieser  Summe  hat 
die  Zentralkasse  gelegentlich  seines  Aufenthaltes  in  Leipzig 
2693  Gulden  8  Gr,  1  Pf.  für  ihn  verausgabt. 


Nurmberg   bestalt,   die  herzcogen  Friderichen   sollen:   Freitag   nach 
Mathei  ufs  100  fl.   36  fl." 

1)  Vgl.  H.St.A.  Dresd.  ibid.  Bl.  308:  Fuhrlohn  des  Gepäcks  von 
Siena  nach  Nürnberg  58  fl.  5  Gr.  8  Pf. :  von  Nürnberg  nach  Mainz 
5  fl.  5  Gr.  3  Pf. 

2)  Vgl.  H.St  A.  Dresd.  Loc.  8678  Bl.  358  f. 


154  Zweiter  Hauptteil.  Der  sächs.  Staatshaualialt  i.  d.  Jahren  1488  —1497. 

Wie  all  die  eben  besprochenen,  so  sind  zu  den  außer- 
ordentlichen Ausgaben  für  die  Hofhaltung  auch  die  „Heirats- 
gelder" zu  zählen,  die  der  Herzog  Albreoht  bisweilen  den  Hof- 
damen der  sächsischen  Fürstinnen  gewährte.  In  diese  Ausgaben- 
gruppe gehört  ferner  auch  zweifellos  der  folgende  namhafte  Posten 
der  Jahre shauptrechnung  1491 — 1492:  „1219  guld.  1  gr.  den 
Junckfrawen  Im  Frawenzcymer  zcu  abefertigunge  gebenn  ufs 
Obermarschalks  bevehl"  ^). 

§  8. 
Darlehn  des  Herzogs  an  Yertraute  usw. 

Obschon  Albrecht  sich  selbst  in  ständiger  Geldverlegenheit 
befand,  und  die  herzogliche  Zentralkasse  in  Leipzig  eine  dauernde 
Unterbilanz  nur  durch  Aufnahme  immer  neuer  Anleihen  ver- 
meiden konnte,  so  hatte  der  Herzog  doch  stets  für  seine  Ver- 
trauten eine  offene  Tasche,  und  recht  oft  veranlaßt  er  seinen 
Rentmeister,  diesen  aus  der  Rentkammerkasse  Darlehen  zu  ge- 
währen. So  bekommt  Heinrich  v.  Einsiedel  am  25.  April  1489 
80  Schock  (228  Guld.  12  Gr.)  unter  der  Bedingung  geliehen, 
daß  er  sie  am  nächsten  Michaelismarkt  zurückgibt^).  Und  in 
der  Tat  die  Rückzahlung  ist  auch  pünktlich  erfolgt  und  zwar, 
wie  dies  bei  Darlehnsgewährung  auf  so  kurze  Zeit  meist  der 
Fall  war,  ohne  Zinsvergütung.  Ganz  ebenso  war  es  mit 
der  Unterstützung  von  800  Gulden,  die  im  Herbst  1492  einem 
gewissen  Zcaschwitz  zuteil  wurde.  Zinsen  fr  ei  wurden  ferner 
dem  Nickel  v.  Kogkeritz ,  der  auch  seinerseits  dem  Herzog 
schon  mit  Kapital  ausgeholfen  hatte  ^),  vom  Ende  des  Jahres  1496 
bis  zum  Ostermarkt  1497  1000  Gulden  geliehen*).  Sehr  zum 
Nachteil  war  es  nun  aber  für  die  herzoglichen  Finanzen,  wenn, 
wie  dies  öfters  geschah,  die  Rückgabe  ausgeliehener  Gelder  in 
absehbarer  Zeit  überhaupt  nicht  erfolgte,  oder  nur  verhältnismäßig 
geringe  Zinsen  dafür  eingingen,  oder  ein  zinsfreies  Darlehn  von 
vornherein  auf  längere  Zeit  gewährt  wurde.  Bei  kleineren 
Summen  von  20,40  und  100  Gulden  war  ja  auch  dies  noch  nicht 
weiter  bedenklich,  etwas  anderes  war  es  aber,  wenn  z.  B.  nach 
dem  Ostermarkt  1490  Heinrich  v.  Starschädel  sich  4000  Guld. 
rh.  beim  Herzog  auslieh^)  und  sich  verpflichtete,  diese  bis  zum 
24.  August  des  Jahres  wiederzuschaffen,  eine  Rückzahlung  an 
dem   festgesetzten  Termin  jedoch   nicht  erfolgte,    und  wir  auch 


1)  Vgl.  H.St.A.  Dresd.  Loc.  8678  Bl.  181. 

2)  Vgl.  ibid.  ßl.  41  u.  69  a. 
8)  Vgl.  ibid.  Bl.  279  a. 

*)  Vgl.  ibid.  Bl.  829  a  u.  335  a. 

5)  Vgl.  ibid.  Bl.  176,  186  a,  251a,  304  uaw. 

6)  Vgl.  ibid.  Bl.  100. 


§  8.  Darlehn  d.  Herzogs  usw.  —   §  9.  Unterstützungsgelder  usw.    155 

in  den  nächsten  Jahren  weder  von  einer  Rückgabe  des  Kapitals, 
noch  auch  nur  von  einer  Verzinsung  etwas  hören.  Zu  der 
gleichen  Zeit  empfängt  Dr.  Otto  Spiegel  ein  Darlehn  von 
1000  Gulden  ^),  auch  dieses  Kapital  erhält  die  herzogliche  Kasse 
bis  1497  nicht  zurück,  bekommt  es  aber  wenigstens  mit  15  Gulden 
pro  Jahr  regelmäßig  verzinst.  Einem  Jacob  v.  Schönberg  be- 
willigt der  Herzog  Ostern  1496  ein  Darlehn  von  200  Gulden 
anter  der  Bedingung :  „Sal  er  inn  zcweyenn  Jarenn  widergebenn 
Inhaldt  seynner  verschreybunge"  2). 

Erwähnt  seien  dann  hier  nur  noch  die  1000  Gulden,  die 
sich  als  an  Hugold  Pflug  ausgeliehen  in  der  Jahre shauptrechnung 
von  1496 — 1497  in  dem  ersten  Abschnitte  des  Ausgabebuches: 
Cantate — Michaelis  mit  folgendem  Vermerk  verbucht  finden:  „Die 
ym  meynn  gnediger  herr  leyt  vonn  der  vonn  liptzk  wegenn"  ^). 
Vielleicht  hängt  mit  diesem  Darlehn  nachstehende  Eintragung 
aus  der  Leipziger  Stadtkassenrechnung  1496 — 1497  zusammen: 
„uif  dinstag  nach  Viti  (21.  Juni)  u.  gn.  h.  Hertz.  Georgenn  ufF 
s.  g.  bethe  und  begehr  gelihenn  1000  rh.  fl. ,  sal  und  wil  s.  g. 
dem  Rath  uff  Johannis  aber  Zcwey  Jar  wider  betzalen:  per 
recognitionem  et  manum"  *).  Demnach  hätte  also  der  Herzog 
die  1000  Gulden  bei  dem  Leipziger  Rat  auf  seinen  Namen  auf- 
gebracht 5),  um  seinerseits  mit  dieser  Summe  dem  Pflug  aus  der 
Verlegenheit  zu  helfen. 

§9. 
Unterstützungsgelder  für  die  Ämter  usw. 

Wie  gelegentlich  der  Besprechung  der  Amtgelder  weiter 
oben  ausgeführt  wurde,  sind  an  sich  alle  Unkosten  der  Ämter- 
verwaltung (Sold  und  Unterhaltung  des  Personals ,  Baulich- 
keiten usw.)  aus  den  Einkünften  der  Ämter  von  den  einzelnen 
Lokalverwaltungen  selbst  direkt  bestritten  worden.  Trotzdem 
blieben  noch  gewisse  Ausgaben  für  die  Ämter,  die  von  der 
obersten  Zentralkasse  zu  decken  waren.  Dieselben  dürfen  aber 
in  jedem  Falle  als  außerordentliche  Ausgaben  von  uns  be- 


1)  Vgl.  H.St.A.  Dresd.  Loo.  8678  Bl.  110. 

2)  Vgl.  ibid.  Bl.  313 


8)  Vgl.  ebenda  Bl.  331a. 

*)  Vgl.  Leipz.  Ratsarch.:  „Leipzig.  Stadtkassenrechn.'-'  1496—1497. 

^)  Gerade  beim  Leipziger  Rat  scneint  Albrecht  wiederholt  Dar- 
lehn für  seine  Edlen  und  Ritter  vermittelt  zu  haben.  So  quittiert 
z.  B.  am  28.  Oktober  1489  der  Ritter  Dietrich  v.  Schönberg  über 
2000  Gulden,  die  ihm  der  Herzog  bei  dem  Rate  zu  Leipzig  „gnediglich 
ausgerichtet"  hat.  Er  verpflichtet  sich,  100  Gulden  jährlich  als  Zinsen 
pünKtlich  zu  zahlen,  binnen  zwei  Jahren  aber  das  geliehene  Kapital 
zurückzuerstatten.  Als  Sicherheit  hat  der  Herzog  dem  Rat  eine  ver- 
schreibung  auf  die  Jahrrente  gegeben:  vgl.  H.St.A.  Dresd.  OrierUrk. 
Nr.  8805.  &  &         .     &  ö 


156  Zweiter  Hauptteil.  Dersächs.  Staatshaushaiti,  d.  Jahren  1488—1497. 

zeichnet  werden.  Hie  und  da  kam  es  doch  noch  einmal  vor, 
daß  sich  beim  Abschluß  einer  Amtsrechnung  ein  Defizit  ergab; 
dasselbe  wurde  stets  sofort  vom  Rentmeister  an  den  betreffenden 
Amtmann  ausgezahlt.  Ein  Übertrag  auf  das  Ausgabekonto  der 
neuen  Amtsrechnung  fand  nie  statt;  es  handelte  sich  aber  hierbei 
gewöhnlich  um  keine  nennenswerten  Summen.  Außerdem  erhielten 
die  Amtleute  des  öfteren  Entschädigungsgelder  für  im  Dienste 
daraufgegangene  Pferde  (sogenannte  Schadenpferde)  bei  der 
Leipziger  Kasse  angewiesen. 

Am  beträchtlichsten  unter  den  hierher  gehörigen  Ausgaben 
sind  die  in  einige  Ämter  gezahlten  Baugelder;  einen  größeren 
Aufwand  erfordert  z.  B.  die  Einrichtung  des  Warmbades  "Wolken- 
stein, mehrfach  sind  namhafte  Beträge  dafür  aus  der  herzoglichen 
Kasse  bewilligt  worden*).  Im  Eechnungsjahr  1488 — 1489  be- 
läuft sich  die  „TJssgabe  In  diesem  Jar  zcu  Gebewde",  die  sich 
auf  das  Amt  Sonnenwalde  und  Meißen  verteilt,  auf  732  Gulden 
14  Gr.  7  Pf.  ^).  Letztgenanntes  Amt  bedurfte  überhaupt  ziemlich 
regelmäßig  größerer  Zuschüsse  aus  der  herzoglichen  Kasse.  Die 
Bautätigkeit  in  diesem  Amt  war  eine  besonders  lebhafte ;  seit 
1471  war  der  Bau  der  Albrechtsburg  in  Angriff  genommen  worden 
und  wurde  fast  ununterbrochen  während  der  ganzen  Regierungs- 
zeit Albrechts  bis  1500  weitergeführt  3).  Im  allgemeinen  wurden 
allerdings  hier  die  Baukosten,  wenigstens  in  den  späteren  Jahren, 
von  der  Meißner  Amtskasse  getragen.  Häufig  reichten  aber  deren 
Mittel  momentan  nicht  aus,' und  von  der  Kammer  in  Leipzig 
mußten  Zuschüsse  gemacht  werden,  oder  besser  gesagt  „Vor- 
schüsse" ,  denn  gewöhnlich  mußte  der  Schosser  von  Meißen, 
sobald  seine  Kasse  wieder  solvent  war,  die  Summe  an  die  Zentral- 
kasse zurückerstatten.  In  den  Jahren  1489 — 1494  wurden  2102  fl. 
3  Gr.  von  der  Rentamtskasse  für  den  Schloßbau  hergegeben. 
Zum  Schluß  sei  noch  auf  die  den  Amtleuten  und  Schössern 
gezahlten  Quartiergelder  hingewiesen,  eine  Vergütung  für 
durchreisenden  Fürsten  und  deren  Gefolge  gewährten  Unterhalt. 

§  10. 

Unterstützungsgelder  an  die  Untertanen  für  Stndinm^ 

Handel  und  Gewerbe. 

Nicht  sowohl  wegen  der  Höhe  der  Ausgaben,  als  vielmehr 
wegen  der  Art  derselben,  wegen  der  kulturhistorischen  und  wirt- 


^)  Vgl.  V.  Langenn  1.  c.  p.  403  und  die  einzelnen  Jahreshaupt- 
rechnungen  1488—1497. 

2)  Vgl.  H.StA.  Dresd.  Loc.  8678  Bl.  45a. 

3)  Vgl.   V.  Langenn    1.  c.    Kap.  E:    „Kirchliche   Verhältnisse. 
Wissenschaft  und  Kunst." 


§  10.  Unterstützungsgelder  usw.  —  §  11.    Zubußezalilungen  usw.    157 

schaftsgeschichtlichen  Bedeutung  soll  vorliegender  kurzer  Ab- 
schnitt an  dieser  Stelle  Platz  finden.  In  der  Jahre shauptrechnung 
1491 — 1492  stehen  folgende  zwei  interessante  Posten :  „2000  guld. 
Den  von  Saltza  zcum  Weitkauff  geliegenn"  und  „2100  guld.  den 
vonn  weissenseh  auch  zum  Weitkauff"  ^).  Diese  wenigen  Worte 
sagen  uns  sehr  viel.  Die  Gewährung  der  beiden  namhaften 
Darlehn  aus  der  herzoglichen  Kasse  für  einen  derartigen  Zweck 
beweist  ein  ganz  bewußtes  Streben  des  Herzogs,  Handwerk  und 
Gewerbe  und  dadurch  wieder  indirekt  den  Handel  seines  Terri- 
toriums mit  allen  Kräften  zu  heben  und  zu  fördern.  Ein  Fürst 
mit  einem  derartig  weiten  Blick  auf  einem  solchen  Gebiet  dürfte 
uns  wohl  in  jenen  Zeiten  noch  nicht  allzu  oft  begegnen.  Herzog 
Albrechts  lebhafter  und  beweglicher  Geist,  sein  geschäftstüchtiger 
und  kaufmännischer  Sinn,  sein  oft  so  durchaus  modernes  Denken 
zeigt  sich  uns  ja  auch  sonst  überall,  z.  B.  in  der  klugen  Aus- 
wahl seiner  Finanzmänner  ^  in  der  eifrigen  Beteiligung  an  der 
Spekulation  mit  Kuxen.  Er  war  ferner  Mitbesitzer  von  Hammer- 
und  Hüttenwerken,  ja  er  beteiligte  sich  sogar  mit  Kapital  an 
einem  kaufmännischen  Unternehmen  großen  Stils  ^  bei  einer 
Gesellschaft,  die  sich  gerade  damals  gebildet  hatte  und  den 
Handel  mit  Eohzinn  betrieb  2).  Auch  als  herzogliche  Stipendien 
zum  Studium  von  der  Leipziger  Kasse  gezahlte  Gelder  finden 
sich  einige  Male  in  den  Jahreshauptrechnungen  verbucht.  1488 
bis  1489  erhält  Jörg  Nurmberger  100  Gulden  zum  Studieren; 
„der  von  Leyssneck"  zweimal  je  25  Gulden.  Dem  Händler  Kunz 
Preußer  werden  in  dem  gleichen  Jahr  1  Gulden  17  Gr.  für  Tuch 
gezahlt,  „zcu  eyn  par  hosen  m.  g.  h.  Studenten  worden".  Der 
Geleitsmann  Simon  Thuemirnicht  in  Leipzig  verausgabt  am 
26.  Januar  1491  67  Gulden  für  das  Doktorat  Dr.  Wattens  auf 
Anweisung  Herzog  Georgs. 

§   11. 
Zubufsezahlungeii  des  Landesherrn  in  die  Bergwerke. 

Völlig  in  Übereinstimmung  mit  den  Agrarämtern  wurden 
auch  bei  den  Bergämtern  im  allgemeinen  alle  sich  nötig  machenden 
Ausgaben ,  auch  die  Zubußegelder  den  betreffenden  Bergamts- 
kassen entnommen.  Aber  hier  wie  dort  fielen  mitunter  gewisse 
außerordentliche  Ausgaben  der  Leipziger  Zentralkasse  zur  Last ; 


^)  Vgl.  H.St.A.  Dresd.  Loc.  8678  Bl.  177  a.  —  Völlig  irrig  behauptet 
V.  Langenn  1.  c.  p.  365,  Suiza  und  Weißenfels  hätten  die  beiden 
oben  genannten  Summen  für  den  Waidkauf  entliehen.  —  Suiza  war 
ernestmisch,  kommt  daher  von  vornherein  nicht  in  Frage.  Das 
Quellenzitat  fehlt  auch  hier  wiederum  wie  bei  seinen  vielen  sonstigen 
falschen  Angaben. 

2)  Näheres  darüber  vgl.  nächster  Abschnitt. 


158  Zweiter  Hauptteil.  Der  sächs.  Staatshaushalt  i.  d.  Jahren  1488—1497» 

hier  in  diesem  Falle  waren  es  vorwiegend  Zubußezahlungen  auf 
die  Kuxe  und  Anteile  der  Albertiner  am  Abbau  und  Hütten- 
betrieb. Der  Natur  dieser  Ausgabe  entsprechend  waren  selbst- 
verständlich die  Posten,  die  hierfür  von  den  Rentmeistern  in 
den  einzelnen  Jahreshauptrechnungen  verbucht  wurden,  sehr 
verschieden  hoch.  1488 — 1489  betrug  die  „Ussgab  in  diesem 
Jar  uf  Bergwerck"  insgesamt  360  Gulden,  davon  35  Schock 
Zubuße  auf  die  „Claußnitz"  ;  im  nächsten  Jahr  350  Gulden  3  Gr. 
8  Pf.,  diesmal  entfielen  auf  die  „Claußnitz"  300  Gulden.  Die 
Zubußegelder  für  die  „Claußnitz"  erhielt  Ulrich  Schütze,  ein 
reicher  Chemnitzer  Bürger,  der  sehr  stark  bei  den  Bergwerks- 
unternehmungen beteiligt  war.  Er  wird  selbst  an  der  „Claußnitz" 
Kuxe  gehabt  und  daher  die  Albrechts  mit  verwaltet  haben. 
1490 — 1491  verausgabte  die  Rentkammer  für  die  Bergwerke  im 
ganzen  421  Guld.  5  Gr. :  321  Guld.  5  Gr.  für  das  Bergwerk  auf 
dem  Geising  und  100  Guld.  Zubuße  auf  die  „Claußnitz".  Die  in 
den  folgenden  Jahren  aus  der  Hauptkasse  gemachten  Zubuße- 
zahlungen sind  unbedeutend:  1493 — 1494  76  Gulden  2  Gr.  und 
1496 — 1497  noch  einmal  7  Gulden  13  Groschen. 

Neben  diesen  Zubußezahlungen  mögen  hier  noch  zwei  außer- 
ordentliche Ausgaben  Erwähnung  finden,  die  ihrem  Wesen  nach 
noch  am  ehesten  hier  unterzubringen  sind.  In  der  „Ussgabe" 
der  Jahreshauptrechnung  1491 — 1492  findet  sich  folgende  Ein- 
tragung: „820  guld.  Für  sechs  Kuke  Inn  Eleischawernn  unnd 
unnruhe  m.  g.  h.  herzcog  Jorgenn  kaufft,  Innhalt  Einer  Zcedellnn 
von  Mathias."  Ein  erneuter  Beweis  für  die  lebhafte  Beteiligung 
der  Fürsten  an  der  Bergspekulation,  die  damals  auch  sie: 
wie  alle  kapitalkräftigen  Leute  ergriffen  hatte.  Mit  „Mathias" 
wird  wohl  Mathias  Zobelstein,  der  Vertreter  der  Oberzehntner 
auf  dem  Schneeberg  gemeint  sein;  er  hat  jedenfalls  im  Auftrage 
Wiedebachs  den  Ankauf  der  Kuxe  besorgt.  Im  selben  Jahr 
beteiligte  sich  der  Herzog  auch  noch  an  dem  Unternehmen  einer, 
wie  bereits  oben  vermutet,  gerade  in  jenen  Tagen  begründeten 
Zinnkau fsgesellschaft,  denn  die  Notiz:  „2000  guld.  Inn 
Zcynkauff  gelegt  ufs  naw  Jar"  ist  wohl  kaum  anders  zu  deuten  ^). 
Und  allem  Anschein  nach  war  die  Spekulation  eine  recht  gute  ^).. 


1)  Vgl.  H.St.A.  Dresd.  Loc.  8678  El.  180.  —  Die  näheren  Mit- 
teilungen über  die  Existenz  einer  solchen  Gesellschaft  verdanke  ich 
Herrn  Privatdozent  Dr.  Strieder-Leipzig. 

2)  Denn  auf  das  obengenannte  Kapital  entfallender  Reingewinn 
oder  Dividende,  wenn  man  so  will,  werden  es  wohl  sein,  wenn  wir 
auf  Blatt  195  der  Jahreshauptrechnung  1492—1493  lesen:  „200  guld. 
vom  Zcjmkawffe  Enntpfangenn",  und  auf  Blatt  226  für  das  nächste^ 
Jahr :  „190  guld.  Aussteylunge  des  Zcyenkauff  es  halbenn,  Ann  Zcweyenn 
Fassenn  Zcyenns  8V2  guldenn  und  Ann  20  guld  Muntz  Enntpfang.  uffs. 
naw  Jar  Im  94  ten,  Ist  von  5  virte.  Jars.  ,   nach  Blatt  261   für   1494 


I 


§  12.    Einmalige  außerordentliche  Ausgaben  und  Allgemeines.    159 

§  12. 
Einmalige  aufserordentliche  Ausgaben  und  Allgemeines. 

Alle  oder  wenn  auch  nur  die  bedeutendsten  einmaligen 
außerordentlichen  Ausgaben  aufzuführen  ist  unmöglich,  lediglich 
die  Gesamtsumme  derselben  für  die  einzelnen  Jahre  anzugeben, 
aber  wertlos  und  unfruchtbar. 

Nur  drei  der  wichtigsten  und  interessantesten  aus  dieser 
Gruppe  seien  hier  besonders  hervorgehoben:  Pfingsten  1488 
empfingen  Hans  Leimbach  und  Kunz  König,  der  Eentmeister 
und  der  Kammerschreiber  des  ernestinischen  Sachsens  für  Kur- 
fürst Friedrich  und  Herzog  Johann  6925  fi.  4  Gr.  1  H.  von  Herzog 
Albrecht  durch  Blasbalg,  „letzster  schult  der  teylung  halb"  ^), 
wie  es  im  „Hauptbuch"  heißt.  Es  war  also  die  letzte  Rate  oder 
besser  der  Rest  der  Summe,  die  Herzog  Albrecht  vertragsmäßig 
für  die  gelegentlich  der  Landesteilung  von  1485  durch  ihn  getane 
und  auf  Meißen  gefallene  Wahl  an  die  Ernestiner  zu  zahlen 
hatte  2).  Am  29.  Juli  des  gleichen  Jahres  zahlt  Blasbalg 
4000  Gulden  an  den  Rat  zu  Leipzig  aus,  der  sie  Hugold 
V.  Schleinitz  „zur  Ablösung  des  Schlosses  Rochsburg"  über- 
antworten soll.  Und  in  der  Tat  quittiert  Schleinitz  unter  gleichem 
Datum  und  bestätigt  die  nunmehr  mit  im  ganzen  8000  fl.  erfolgte 
völlige  Einlösung  des  Schlosses^). 

Mit  dem  Antritt  des  Erbes  ihres  1482  verstorbenen  Oheims 
Wilhelms  III.  hatten  die  beiden  fürstlichen  Brüder  Ernst  und 
Albrecht  zugleich  eine  ziemlich  beträchtliche  Schuld  übernommen. 
W^ilhelm  III.  hatte  am  24.  August  1476  seine  Tochter  Margarete 
mit  dem  Kurfürsten  Johann  Cicero  von  Brandenburg  vermählt; 
die  dem  Kurfürsten  zugestandene  Mitgift,  das  Ehegeld,  wie  man 
es  gewöhnlich  ausdrückte,  war  er  aber  schuldig  geblieben.  Erst 
im  Jahre  1492  kamen  die  Wettiner  der  Verpflichtung  Wilhelms  IIL 


bis  1495:  „200  gülden  aussteilunge  dess  Zcyenkauffs  halben",  und 
ebenso  1495—1496  und  1496—1497. 

')  Vgl.  H.St.A.  Dresd.  Loc.  8678  Bl.  29. 

2)  Alles  Nähere  darüber  vgl.  Hänsch  1.  c.  und  H.St.A.  Dresd. 
Orig.Urk.  Nr.  8742  a.  Nach  der  am  6.  Mai  1488  aufgestellten  Ab- 
rechnung hatte  Herzog  Albrecht  von  den  75000  fl.  der  sogenannten 
Teilsumme  bis  zu  diesem  Tage  68074  Gulden  16  Gr.  8  Pf.  1  H.  an 
die  Ernestiner  abgestoßen,  die  noch  fehlenden  6925  Gulden  4  Gr.  1  H.. 
verpflichtet  er  sich,  kommenden  Pfin^stdienstag  zu  Torgau  zu  zahlen.  — 
Bemerkt  sei  noch,  daß  der  Herzog  m  Wirklichkeit  die  75000  Gulden 
keineswegs  in  bar  an  die  Ernestiner  gegeben  hat,  es  sind  vielmehr 
vielfach  alte,  oft  ziemlich  bedeutende  Forderungen  Albrechts  an  Ernst 
mit  aufgerechnet  worden;  sonst  wäre  der  herzoglichen  Kasse  die 
Tilgung  dieser  Schuld  in  so  verhältnismäßig  kurzer  Zeit  wohl  auch 
kaum  möglich  gewesen. 

8)  Vgl.  E.  Hänsch  ].  c.  p.  107  f.  und  H.St.A.  Dresd.  Orig.Urk. 
Nr.  8780. 


160  Zweiter  Hauptteil.  Der  sächs.  Staatshaushalt  i.  d.  Jahren  1488 — 1497. 

nach.  Markgraf  Hans  von  Brandenburg  erhielt  nach  Ausweis 
der  Jahreshauptrechnung  1491  —  1492  von  Herzog  Albrecht 
10  000  Gulden  vom  rückständigen  Ehegeld  ^),  die  gleiche  Summe 
empfing  er  von  den  Ernestinern.  Die  vom  Brandenburger  dem 
Herzog  ausgestellte  Quittungsurkunde  wurde  „im  Gewölbe  vor 
der  Hofstube"  in  Leipzig  deponiert,  wie  im  „Hauptbuch"  aus- 
drücklich vermerkt  wird. 

Derartig  hohe  außerordentliche  Ausgaben  beeinflußten  selbst- 
verständlich den  Stand  der  herzoglichen  Zentralkasse  sehr  un- 
günstig, und  die  ohnehin  stets  in  Schwierigkeiten  befindliche 
albertinische  Finanzverwaltung  konnte  und  wußte  sich  gewöhnlich 
nur  durch  Aufnahme  neuer  Anleihen  aus  der  Verlegenheit  zu  helfen. 
Zu  den  in  der  Überschrift  des  Paragraphen  näher  bezeichneten 
außerordentlichen  Ausgaben  gehört  schließlich  auch  noch  die 
Einlösung  der  sogenannten  „Schuldbriefe"  und  der  auf  die  herzog- 
liche Rentamtskasse  ausgestellten  „Verschreibungen".  Da  ge- 
wöhnlich jede  speziellere,  aufklärende  Notiz  bei  den  einzelnen 
Posten  fehlt,  ist  es  unmöglich,  diese  oft  recht  bedeutenden  Aus- 
gaben irgendwie  einzuordnen,  zum  großen  Teil  werden  sie  aller- 
dings in  das  Kapitel:  Niederländisch-österreichische  Schuld- 
summen fallen.  Zum  Schluß  sei  noch  auf  die  von  der  Leipziger 
Kasse  für  „Schadenpferde"  gezahlten  Gelder  hingewiesen;  eine 
Ausgabe ,    die   mitunter   eine    sehr  beträchtliche  Höhe  erreichte. 


Sechstes  Kapitel. 

Die  niederländisch-österreichischen  Schuldsummen. 

§  1. 

Aufwendungen    Herzog   Albrechts    vorwiegend    in    seiner 

Stellung  als  oberster  Reichshauptniann,  später  als  General- 

statthalter  Maximilians  in  den  Niederlanden. 

a)    Für  die  österreichisch-ungarischen  Angelegenheiten 
und  Kriege. 

„Der  äußere  Umfang  einer  Finanzwirtschaft  wird  stets  be- 
stimmt werden  von  dem  Umfang  und  der  Art  der  jeweiligen 
Aufgaben  und  Tätigkeiten  des  Staates"  schrieben  wir  in  dem 
Vorwort  und  deuteten  auch  bereits  an,  daß  in  dieser  Hinsicht 
für  die  bei  vorliegender  Untersuchung  in  Frage  kommenden 
Jahre  die  lebhafte  äußere  Politik  Herzog  Albrechts  von  durch- 
aus bestimmendem  und  ausschlaggebendem  Einfluß  gewesen  ist. 
Seine  Führerrolle  in  dem  Kxiege  gegen  Mathias,  seine  energische 


0  Vgl.  H.St.A.  Dresd.  Loc.  8678  Bl.  186  a. 


§  1.  Aufwendungen  H.  Albrechts  als  oberster  Beiolishauptmann  usw.  161 

Beteiligung  an  der  Niederwerfung  des  niederländischen  Auf- 
standes ,  die  Übernahme  der  Generalstatthalterschaft  über  die 
Niederlande  auf  so  viele  Jahre,  die  Vertretung  und  Förderung 
der  Interessen  des  Reiches,  vor  allem  aber  des  Hauses  Habsburg 
in  jeder  Beziehung,  nicht  zuletzt  aber  schließlich  auch  die  kon- 
sequente Verfolgung  seiner  äußeren  PoKtik  und  eigenen 
Wünsche ,  die  namentlich  auf  Gebietserwerbung  abzielten ,  das 
sind  die  Faktoren,  die  für  die  Gestaltung  der  Finanzwirtschaft 
des  neubegründeten  Herzogtums  in  erster  Linie,  nein  —  man 
darf  wohl  sagen  ausschließlich  —  entscheidend  gewesen  sind; 
sie  besonders  haben  in  jener  Zeit  der  Finanzwirtschaft  dieses 
Territoriums  das  Gepräge  aufgedrückt. 

Die  Tätigkeit  Herzog  Albrechts  als  Reichsfeldherr  gegen 
die  Ungarn  fällt  in  das  Jahr  1487  ^),  unser  „Hauptbuch"  setzt 
aber  erst  Ostern  1488  ein,  und  die  beträchtlichen  Summen,  die 
der  Herzog  namentlich  für  die  Besoldung  der  Truppen  der 
Kriegskasse  des  Kaisers ,  beziehentlich  des  Reichs  vorschoß, 
müssen  schon  in  früheren  Rechnungsbüchern  der  herzoglichen 
Kasse  verbucht  sein.  Zur  ungarischen  Schuld  sind  aus 
dem  „Hauptbuche"  höchstens  noch  einige  größere  Posten  Sold- 
gelder  zu  rechnen,  die  sich  in  der  „Ausgabe"  der  Jahreshaupt- 
rechnung  1488  —  1489  eingetragen  finden^).  Herzog  Albrecht 
hatte  sich  ja  genötigt  gesehen,  größere  Truppenaufgebote  den 
Scharen  der  Ungarn  und  Ratzen  entgegenzustellen,  die  seine 
Lande  beunruhigten.  Nach  der  im  Februar  1488  erfolgten  Nieder- 
legung der  Reichshauptmannschaft  drängte  der  Sachsenherzog 
unablässig  auf  Abrechnung  über  den  ungarischen  Feldzug. 
Hauptsächlich  war  es  ihm  natürlich  darum  zu  tun,  seine  Aus- 
lagen von  Friedrich  zurückzuerhalten.  Der  Kaiser  fand  aber 
immer  neue  Gründe,  die  Erledigung  dieser  Angelegenheit  hinaus- 
zuziehen^). Erst  1489  ist  die  Rechnung  Albrechts  „gehört" 
worden.  Am  15.  Juli  1489  erkennt  Maximilian  die  Forderung 
Herzog  Albrechts  an  seinen  kaiserlichen  Vater  in  Höhe  von 
37265  rh.  fl.  42  kr.  2  Pf.  an  und  verspricht  baldmöglichste 
Tilgung  der  Schuld*).  Ausdrücklich  sei  daraufhingewiesen,  daß 
in  der  Urkunde  gesagt  wird,  der  Kaiser  schulde  Albrecht  diese 
Summe  „vonn  der  Diennst  und  darstreckens  wegen".  Der  Herzog 
hatte  also  nicht  die  ganze  Summe  in  Bar  aus  seiner  Kasse 
dargeliehen,  sondern  rückständiger  Jahressold  für  den  Herzog  usw. 


*)  Vgl.  darüber  ausführlich  R.  Stoewer:  „Herzog  Albrecht  der 
Beherzte  von  Sachsen  als  Reichsfeldherr  gegen  die  Ungarn  im 
Jahre  1487."     Greifswald.  Diss.  1882. 

2)  Vgl.  Kap.  V  §  6:  „Besoldung  der  Truppen". 

3)  Vgl.  Stöwer  1.  c.  p.  73  f. 

*)  Vgl.  Stöwer  1.  c.  p.  71  f.  und  H.St.A.  Dresd.  Urk.  Nr.  8796. 

Puff,  Die  Finanzen  Albrech tg  des  Beherzten.  11 


162  Zweiter  Hauptteil.  Dersächs.  Staatshaushalt  i.  d.  Jahren  1488—1497. 

ist  miteingerechnet  1).  Die  Forderung  Albrechts  war  anerkannt, 
baldigste  Zahlung  in  Aussicht  gestellt.  Leider  blieb  es  aber 
durchaus  bei  dem  leeren  Versprechen.  In  den  zahlreichen  Ver- 
schfeibungen,  die  Herzog  Albrecht  in  der  Folgezeit  von  Maxi- 
milian und  Philipp  über  die  „niederländische  Schuld"  erhielt, 
taucht  auch  regelmäßig  die  „ungarische  Schuldsumme"  wieder 
auf;  sie  teilt  das  Schicksal  der  „niederländischen"  Schulden, 
von  welch  letzteren  im  folgenden  eingehend  gehandelt 
werden  soU. 

b)    Für  die  niederländischen  Unternehmungen. 

Noch  war  die  ungarische  Angelegenheit  zwischen  dem  Kaiser 
und  dem  Sachsenherzog  nicht  ins  Reine  gebracht,  da  traten  an 
der  Westgrenze  des  Reichs  Ereignisse  ein,  die  auf  die  Regierung 
Albrechts  des  Beherzten  bis  zu  seinem  Tode  (1500)  einen  durch- 
aus beherrschenden  Einfluß  ausübten,  die  für  die  Reichspolitik 
des  Herzogs  seit  1488  ausschließlich  bestimmend  wurden.  Die 
am  ersten  Februar  1488  beginnende  Gefangenhaltung  Maximilian» 
durch  seine  eigenen  Untertanen  in  Brügge  war  der  eigentliche 
Ausgangspunkt  der  schweren  jahrelangen  Kämpfe,  in  welche 
das  Haus  Habsburg  in  den  Niederlanden  verwickelt  wurde. 
Albrecht  sollte  in  diesen  niederländischen  Wirren  eine  hervor- 
ragende Rolle  spielen.  Im  Rahmen  dieser  Arbeit  ist  es  un- 
möglich, in  breiter  Ausführlichkeit  auf  all  diese  Vorgänge,  vor- 
züglich auf  die  Tätigkeit  Albrechts  in  den  Niederlanden  ein- 
zugehen; nur  die  zur  allgemeinsten  Orientierung  notwendigsten 
Angaben  und  wichtigsten  Daten  seien  hier  gegeben  ^j. 

Als  im  März  1488  Friedrich  die  Reichsfürsten  zu  den  Waffen 
rief,  da  war  Herzog  Albrecht  sofort  entschlossen  sich  energisch 
an  der  Befreiung  des  ihm  wesensverwandten  und  sehr  sym- 
pathischen Maximilian  aus  seiner  schmachvollen  und  nicht  un- 
gefährlichen Lage  zu  beteiligen.  Mit  starkem  Aufgebot  leistete 
er  Zuzug,  nicht  in  Übereinstimmung  mit  den  sächsischen 
Ständen,  die  lebhaft  abgeraten  hatten.  Aber  noch  ehe  es  zu 
einer  kriegerischen  Intervention  durch  das  Reichsheer  kam,  war 
Maximilian  plötzlich  frei  und  die  ganze  Entsatzexpedition  wäre 
damit  eigentlich  erledigt  gewesen.  Entgegen  den  von  Maximilian 
eingegangenen  Verpflichtungen  bestand  der  Kaiser  aber  hart- 
näckig auf  einer  Bestrafung  der  Rebellen.  Der  nunmehr  erst 
eigentlich  beginnende  Reichskrieg  war  aber  von  wenig  Erfolg 
begleitet.    Das  Fehlen  einer  einheitlichen  Führung  und  der  Um- 


*)  Alhrecht  sollte  während  des  Krieges  pro  Jahr  10000  rh.  fl. 
Sold  erhalten;  vgl.  darüber  Stoewer  1.  c.  p.  15. 

2)  Ausführlicher  hierüber  vgl.  Ulmann:  Maximilian  I.  2  Bde., 
und  V.  Langenn  1.  c. 


§  1.  Aufwendungen  H.  Albrechts  als  oberster  E-eiclishauptniann  usw.  163 

stand,  daß  nicht  alle  Kontingente  so  treu  wie  Albrecht  mit  den 
Seinigen  bei  Maximilian  aushielten,  mag  viel  zum  Mißerfolg  mit 
beigetragen  haben.  Die  Niederlande  waren  keineswegs  zur  Ruhe 
gebracht;  Ende  1488  war  Flandern  und  fast  ganz  Brabant  ver- 
loren. Der  Kaiser  war  im  Oktober  nach  Deutschland  zurück- 
gekehrt, Ende  Dezember  folgte  ihm  der  Sohn.  Bereits  im 
Oktober  1488  hatte  Maximilian  den  anfangs  widerstrebenden 
Albrecht  zur  Annahme  der  Generalstatthalterschaft  vermocht  ^) ; 
oberste  Leitung  der  Verwaltung,  Rechtspflege,  vor  allem  aber 
die  Führerschaft  war  dem  Herzog  damit  übertragen.  Es 
war  eine  in  jeder  Hinsicht  äußerst  schwierige  und  undankbare 
Aufgabe,  vor  die  sich  Albrecht  gestellt  sah.  Der  Herzog  blieb 
aber  über  alle  Schwierigkeiten  Sieger;  einzig  und  allein  seiner 
Kriegstüchtigkeit,  aber  fast  noch  mehr  seiner  Opferwilligkeit  — 
er  nutzte  die  Mittel  seines  Territoriums  und  seinen  Kredit  un- 
eingeschränkt für  die  niederländische  Sache  —  war  es  zu  danken, 
daß  der  Aufstand  bis  1493  im  wesentlichen  niedergeworfen  und 
der  Autorität  Maximilians  allenthalben  Geltung  verschafft  war. 
Der  Dienstvertrag  mit  Albrecht,  zunächst  nur  auf  ein  Jahr  ab- 
geschlossen, war  stets  prolongiert  worden,  dabei  hatte  man  den 
Sold  des  Herzogs  immer  erhöht,  nur  gezahlt  war  freilich  nie 
etwas  worden^).  Aber  auch  nach  1493  machte  sich  die  An- 
wesenheit Albrechts  in  den  Niederlanden  als  Generalstatthalter 
nötigt);   bis    zu    seinem  Tode  (1500)   hat  er  —  wenn  auch  mit 


^)  Für  die  Führung  der  Geschäfte  war  dem  Generalstatthalter 
am  9.  Oktober  1488  von  Maximilian  ein  jährliches  Dienstgeld  in  Höhe 
von  10000  Goldfl.  zugestanden:  H.St.A.  Dresd.  Orig.Urk.  Nr.  8752; 
ebenda  Loc,  10872:  „Herzog  Albrecht  zu  Sachsen  österreichische 
Schuldforderung  belangend  1488—1496"  fol.  2. 

2)  1488  bei  der  Übernahme  der  Statthalterschaft  war  dem  Herzog 
zunächst  ein  jährliches  Dienstgeld  von  4000  Gulden  versprochen 
worden,  aber  bald  nachher  hatte  Maximilian  6000  Goldgulden  zugelegt; 
v^l.  H.St.A.  Dresd.  Loc.  10872:  „Herzog  Albrecht  zu  Sachsen  öster- 
reichische Schuldforderung  belangend  1488 — 1496"  fol.  2.  Verschreibung 
Maximilians  vom  9.  Oktober  1488.  —  Am  26.  September  1490  übernahm 
Albrecht  das  Statthalteramt  von  neuem  auf  ein  Jahr ;  für  die  Unter- 
haltung seines  Hofstaates  wurden  ihm  damals  85000  fl.  jährlich  zu- 

Eäsagt ;  außerdem  verpflichteten  sich  Maximilian  und  Philipp,  ihm  auf 
ebenszeit  eine  Jahrespension  von  5000  Andreas-fl.  zu  gewähren.  Vgl. 
H.StA.  Dresd.  Orig.ürk.  8847  u.  8848.  —  Am  3.  November  1491  wurden 
bei  erneuter  Übernahme  des  Generalstatthalteramtes  die  35000  fl.  auf 
40000  fl.  erhöht.  Die  Pension  blieb.  Vgl.  H.St.A.  Dresd.  Orig.Urk. 
Nr.  8911.  —  1493  am  21.  Dezember  wird  mit  Albrecht  zu  Wien  ver- 
einbart, daß  auch  in  Zukunft  sein  Jahrgeld  40000  Gulden  betragen 
soll.    Vgl.  H.St.A.  Dresd.  Loc.  10872  fol.  8. 

3)  1496  wurde  das  jährliche  Dienstgeld  für  Albrecht  auf  25  000  rh.  f  1. 
festgesetzt:  vgl.  H.St.A.  Dresd.  Orig.Urk.  Nr. 9190.—  Nach  einer  Dienst- 

fieldverschreibung  Maximilians  wird  der  Sachsenherzog  am  25.  März 
498  auf  ein  weiteres  Jahr  mit  200  gerüsteten  Pferden  in  Dienst  ge- 
ll* 


1 64  Zweiter  Hauptteil.  Der  sächs.  Staatshaushalt  i.  d.  Jahren  1488 — 1497. 

einigen  längeren  Unterbrechungen  —  ständig  in  den  Niederlanden 
geweilt,  seit  1498  allerdings  vorwiegend  für  seine  Interessen  in 
Friesland  tätig. 

Die  Würdigung,  welche  die  niederländischen  Unternehmungen 
Albrechts  bisher  in  der  Literatur  erfahren  haben,  beschränkt 
sich  gewöhnlich  auf  eine  Darstellung  der  äußeren  Vorgänge, 
namentlich  der  einzelnen  Phasen  des  Aufstandes  und  des  zu 
seiner  Unterdrückung  geführten  Krieges ;  die  finanzielle  Seite 
dieser  Unternehmungen  —  und  gerade  in  diesem  Falle  wahrlich 
nicht  die  uninteressanteste  —  ist  dabei  entweder  ganz  außer  Acht 
gelassen,  zu  kurz  gekommen  oder  schief  dargestellt.  Man  hat 
sich  in  der  Regel  damit  begnügt,  möglichst  nachdrücklich  zu 
betonen,  daß  es  ganz  enorme  Summen  gewesen  sind,  die  Albrecht 
der  Beherzte  den  Habsburgern  während  dieser  Jahre  dargeliehen 
hat,  und  daß  die  albertinischen  Lande  sehr  schwer  unter  einer 
derartigen,  die  Kräfte  des  Landes  überstark  anspannenden  Politik 
gelitten  haben.  Einzelne  als  Beleg  angeführte,  oft  ganz  will- 
kürlich herausgegriffene  Summen*),  vor  allem  die  bloße  Angabe 
der  Höhe  der  Forderungen,  wie  sie  bei  der  Generalabrechnung 
mit  dem  Kaiser  festgestellt  wurden,  sind  größtenteils  nur  ge- 
eignet, ein  gänzHch  falsches  Bild  zu  geben  und  absolut  irrige 
Vorstellungen  zu  erregen.  Auch  Ulmann,  der  eine  im  ganzen 
treffende  Schilderung  des  Verhältnisses,  namentlich  des  Schuld- 
verhältnisses  zwischen  Albrecht  und  den  Habsburgern  entwirft, 
beschränkt  sich,  was  das  Zahlenmaterial  anbetrifft,  darauf, 
festzustellen,  „daß  die  Schuldsumme  der  Habsburger,  welche  sich 
herschrieb  von  den  Forderungen  Albrechts  im  niederländischen 
Krieg,  Ende  1494  301 928  Gulden  betrug,  wozu  sich  im  Jahre 
1496  noch  eine  Nachrechnung  von  83  916  Gulden  gesellte"  2). 
Ulmann  hat  aber  wenigstens  und  erstmalig  darauf  hingewiesen, 
daß  sich  die  Schuldsumme  nicht  allein  aus  baren  Darlehen 
Albrechts  an  die  Habsburger  zusammensetzt,  sondern  daß  auch 
rückständige  Jahr-  und  Dienstgelder  für  den  Herzog  mit  ein- 
gerechnet waren.  Und  in  der  Tat,  wenn  man,  wie  dies  bei 
vorliegender  Studie  geschehen  ist,  sich  einen  klaren  Überblick 
über  die  Lage  und  den  Stand  der  herzoglichen  Finanzen,  den 
Umfang  des  herzoglichen  Kredits  usw.  verschafft  hat,  so  muß 
man  zu  dem  zwingenden  Schluß  kommen,  es  ist  von  vornherein 
ausgeschlossen,  daß  Albrecht  der  Beherzte  jemals  eine  derartige 


nommen.    Sein  Dienstgeld  bleibt  25000  fl.    Vgl.  H.St.A.  Dresd.  Orig.- 
Urk.  Nr.  9241. 

1)  V.  Langenn  1.  c.  p.  227  Anm.  2  behauptet:  1488 — 1489  seien 
aus  Sachsen  412  000  rh.  f  1.  m  die  Niederlande  gesendet  worden ;  er  ist 
damit  im  Irrtum,  denn  es  sind  nur  41000  rh.  fl.  gewesen.  Vgl. 
H.St.A.  Dresd.  Loc.  8678  Bl.  28. 

2)  Ulm  an  n:  „Maximilian  I."     2  Bde. 


§  1.  Aufwendungen  H.  Albrechts  als  oberster  ßeiolisliauptmann  usw.  165 

Summe  in  Bar  —  selbst  bei  größtmöglichster  Anspannung  seines 
Kredits  —  für  die  Habsburger  aufgebracht,  geschweige  denn  aus 
der  herzoglichen  Kasse  direkt  hergegeben  hat.  Die  gerade 
für  die  Zeit  des  Aufstandes  und  der  Generalstatthalterschaft 
Albrechts  vollständig  vorhandenen  Jahreshauptrechnungen ')  der 
albertinischen  Rentmeister  setzen  uns  in  den  Stand,  ziemlich 
genau  festzustellen,  wieviel  im  einzelnen  Jahr  und  dann  ins- 
gesamt für  die  niederländischen  Unternehmungen  der  herzog- 
lichen Kasse  entnommen  worden  ist:  direkt,  für  Deckung  von 
Wechseln  und  Schuldbriefen  usw. 

Alle  im  Eechnungsjahr  1488 — 1489  gemachten  nieder- 
ländischen Ausgaben  hat  Jacob  Blasbalg  in  der  „Ausgabe"  der 
ersten  Jahre  shauptrechnung  Bl.  26 — 28  zusammengestellt  2). 
Blasbalg  schließt  seine  Aufstellung  mit  dem  Vermerk  „Summa 
aller  Wechsel  und  des  gelts.  So  sein  gnade  In  der  tzeit  Im  nider- 
lande  enpfangen  und  ich  zcalt  habe ,  ist  41  200  Kh.  gülden"  8). 
Wieviel  Albrecht  von  diesem  Geld  Maximilian  in  Bar  geliehen 
hat,  wieviel  er  von  dieser  Summe  für  die  Versoldung  der  Truppen 
ausgegeben  hat,  läßt  sich  leider  nicht  mehr  ermitteln,  da  uns 
von  den  Rechnungsbüchern  —  denn  sicherlich  sind  solche  von 
dem  den  Herzog  ständig  begleitenden  Rathalter*)  geführt  worden 
—  nichts  mehr  erhalten  ist. 

Über  die  Gewährung  eines  großen  Darlehns  an  Maximilian 
seitens  Herzog  Albrechts  unterrichtet  uns  eingehend  ein  Brief, 
den  letzterer  aus  Vilfort  am  16.  März  1489  an  seinen  Sohn 
Georg  gerichtet  hat^).  In  diesem  Schreiben  teilt  der  Herzog 
dem  Sohn  mit,  daß  er  Maximilian  auf  sein  Ansuchen  5000  Rh. 
Gulden  für  den  kaiserlichen  Tag  nach  Speyer  zu  leihen  zugesagt 
hat.  Sein  Rat,  der  Ritter  Dietrich  v.  Harras  wird  daher  den 
römischen  König  nach  Köln  begleiten;  er  hat  Befehl,  daselbst 
4—5000  Gulden  „von  den  kaufleuten,  mit  denen  er  bekannt,  und 
wie  er  mag,  auszubringen"  und  Maximilian  zu  überantworten. 
Der  Vater  bittet  nun  den  Sohn,  doch  ja  dafür  Sorge  zu  tragen, 
daß  die  von  Dietrich  v.  Harras    ausgestellten  Schuldbriefe  rieh- 


»)  Vgl.  H.St.A.  Dresdr  Loc.  8678:  „Jahreshauptrechnungen"  1488 
bis  1897. 

'■^)  Vgl.  ebenda  Bl.  26—28. 

^)  Die  falsche  Angabe  v.  Langenns,  es  seien  412000  Gulden 
nach  den  Niederlanden  gegangen,  ist  schon  anderen  Ortes  richtig 
gestellt. 

*)  Vgl.  dazu  Kap.  III  §  6 :  „Johann  Rathalter".  Rathalter  hatte 
die  gesamte  Einnahme-  und  Ausgabe  Wirtschaft  für  Herzog  Albrecht, 
den  Generalstatthalter  der  Niederlande,  zu  besorgen;  vor  allem  lag 
ihm  die  Verwaltung  der  Kriegskasse  während  der  niederländischen 
Feldzüge  ob. 

^)yg\.  H.St.A.  Dresd.  Loc.  10372  fol.  3:  „Schreiben  Albrechts 
an  Georg". 


166  Zweiter  Hauptteil.  Der  sächs.  Staatshaushalt  i.d.  Jahren  1488—1497. 

tig  und  pünktlich  eingelöst  werden,  „auf  daß  wir  den  guten 
Glauben,  den  wir  noch  bisher  bei  den  Kaufleuten  gehabt,  un- 
verrückt behalten  mögen".  An  der  Erhaltung  eines  guten  Kredits 
war  und  mußte  natürlich  auch  dem  Herzog  bei  den  obwaltenden 
Verhältnissen  außerordentlich  viel  gelegen  sein.  Am  Schluß  des 
Briefes  hebt  Albrecht  noch  ausdrücklich  hervor,  daß  er  die  Summe 
Maximilian  keineswegs  für  persönlichen  Bedarf,  sondern  „viel- 
mehr der  merglichen  und  großen  gescheft  halben,  domit  wir 
von  seiner  gnaden  wegen,  als  ewr  lieb  weyss,  beladen  sein," 
versprochen  hat.  Im  gleichen  Jahre  ersucht  Maximilian  seinen 
Oheim,  5100  Gulden  bei  dem  „Portugaler"  für  ihn  zu  bezahlen, 
damit  sein  Kredit  nicht  erschüttert  werde  ^).  Anscheinend 
handelt  es  sich  hierbei  um  einen  Wechsel,  den  der  römische 
König  gegeben  hatte.  Von  den  niederländischen  Ausgaben  des 
nächsten  Jahres  (1489 — 1490)  ^)  seien  hier  die  drei  bedeutendsten 
herausgegriffen :  Auf  Befehl  des  Herzogs  Georg  löste  die  Leipziger 
Zentralkasse  mit  6000  Bh.  Gulden  bei  den  Fuggern  zu  Nürn- 
berg einen  Schuldbrief  ein,  den  Herzog  Albrecht  dem  süddeutschen 
Bankhaus  in  den  Niederlanden  ausgestellt  hatte  ^).  Die  Deckung 
zwei  weiterer  ebenfalls  vom  Herzog  ausgefertigter  Schuldbriefe 
ließ  Blasbalg  durch  Hans  Umbhawen  in  Nürnberg  besorgen. 
Beide  befanden  sich  in  den  Händen  des  Heinrich  Wolff,  einer 
auf  3100,  der  andere  auf  4505  Eh.  Gulden  lautend*).  In  den 
folgenden  Jahren  sind  es  nur  noch  vereinzelte  Fälle,  in  denen 
niederländische  Wechsel  und  Schuldbriefe  des  Herzogs  direkt 
durch  die  oberste  Zentralkasse  in  Leipzig,  bezügl.  durch  den 
Rentmeister  eingelöst  werden.  Man  war  auf  eine  wesentlich 
einfachere,  vor  allem  aber  jedenfalls  sehr  viel  billigere  Methode 
gekommen.  Wurden  die  Wechsel  und  Schuldbriefe  des  Herzogs, 
die  gewöhnlich  auf  den  großen  Geldmärkten  und  Wechselmessen 
Süd-  und  Westdeutschlands  zahlbar  gemacht  waren  •^),  von  der 
Leipziger  Kasse  beglichen,  so  mußte  die  Kassenverwaltung  das 
Geld  entweder  in  Bar  durch  Boten  senden  oder  bei  einem  Bank- 


1)  Dieses  Schreiben  ist  uns  nur  im  Cop.-Auszug  erhalten,  näheres 
Datum  fehlt:  „Lieber  Oheim  helft  damit  der  portugaler  der  5100  guld 
beczalt  wirt  und  entlehent,  wo  ier  daselbs'entlehent  mugt,  damit  my 
gelaub  gehalten  werd,  doran  tuet  ewr  liebe  uns  gar  gros  gevallen. 
Maximilian  .  .  .  Unserm  frewntl.  Oheim  von  Saxn."  vgl.  H.St.A.  Dresd. 
Loc.  8497  Nr.  6:  „Etzliche  vertrauliche  Schreiben  Kaysers  Maximilian", 
und  ibid.  Nr.  7 :  „Begem  Ire  Maj.  an  S.  F.  G.  beforderlich  zu  sein,  das 
dem  Portugaler  die  entlehenten  5000  fl.  wieder  mochten  bezcalt 
werden".  Auch  dies  ein  Cop.-Auszug  aus  einem  Handschreiben  Maxi- 
milians, wie  in  der  Eegisteraufschril't  bemerkt  ist. 

2)  Es  handelt  sich  hier  stets  um  ein  Rechnungsjahr:  Cantate 
bis  Cantate. 

3)  Vgl.  H.St.A.  Dresd.  Loc.  8678  Bl.  87. 
*)  Vgl.  ibid. 

^)  Über  die  Gründe  dafür  vgl.  Kap.  III  §  6:  „Johann  Rathalter". 


§  1.  Aufwendungen  H.  Albrechts  als  oberster  Reichshauptmann  usw.  167 

haus  oder  Kaufmann,  mit  dem  man  in  Geschäftsverbindung  stand, 
anweisen.  Die  Unkosten  und  Spesen  waren  in  beiden  Fällen 
ziemlich  bedeutend  und  namentlich  bei  der  Menge  der  nieder- 
ländischen Schuld-  und  Wechselbriefe  durchaus  nicht  zu  unter- 
schätzen. Man  entschloß  sich  daher,  in  Zukunft  stets  größere 
Summen  in  Bar  J),  10  000  oder  20  000  Gulden  je  nach  Bedürfnis, 
für  Herzog  Albrecht  meist  nach  Frankfurt  a.  M.  und  Nürnberg, 
gelegentlich  auch  direkt  nach  den  Niederlanden  oder  Mainz  zu 
senden  2).  Von  diesem  Gelde  wurden  dann  von  dem  Herzog, 
resp.  seinem  Beauftragten  (z.  B.  dem  sächsischen  Finanzagenten 
Hans  Umbhawen  und  dem  Kammers  ehr  eib  er  Johann  ßathalter) 
die  fälligen  Wechsel  gedeckt  und  die  gegebenen  Schuldbriefe 
eingelöst.  Derartig  hohe  Geldsendungen  machte  nach  Ausweis 
der  Jahre shauptrechnungen  die  Leipziger  Zentralkasse  in  den 
einzelnen  Rechnungsjahren,  wie  folgt: 

1491—1492:  20194  fl.  nach  den  Niederlanden  und  20  000  fl. 
12  V2  Gr.  nach  Frankfurt  a.  M. ;  1492—1493:  10  000  fl.  nach 
Frankfurt-,  1493—1494:  20  000  fl.  nach  Nürnberg,  9000  fl.  nach 
Nürnberg  und  10  000  fl.  nach  Frankfurt  a.  M. ;  1494—1495: 
10  000  fl.  nach  Frankfurt;  1495—1496:  3000  fl.  nach  Frankfurt, 
10  000  fl.  nach  Mainz  und  10  000  fl.  nach  Frankfurt  a.  M. ; 
1496—1497  :  1 0  000  fl.  an  Albrecht  (Ortsangabe  fehlt !).  Auch  für 
die  Jahre  1491 — 1497  seien  wieder  einige  Belege  gegeben,  die  deut- 
lich zeigen,  in  welchem  Maße  der  Kredit  Herzog  Albrechts  durch 
Maximilian  in  Anspruch  genommen  wurde,  und  um  wie  bedeutende 
Summen  es  sich  mitunter  dabei  handelte.  Aus  einem  Schreiben  ^) 
Maximilians  an  seinen  Oheim  Albrecht,  datiert  vom  22.  Oktober 
1492,  erfahren  wir,  daß  der  König  mit  dem  Dechant  zu  Meißen, 
einem  Gesandten  des  Herzogs  darüber  verhandelt  hat,  daß  er 
(der  sächsische  Unterhändler  nämlich)  bei  einigen  Kaufleuten  in 
Köln  „vonwegen  Ewr  liebe",  also  im  Namen  und  auf  den  Kredit 
Albrechts  für  Maximilian  3000  Mark  in  Silber  oder  24  000  Gulden 
„in  Münz"  aufbringen  soll.  Für  diese  Summe  sollen  sich  die 
Fugger  von  Augsburg,  denen  Maximilian  das  Silber  von  Innsbruck 
aufs    neue    versetzt  hat,    dem  Oheim  verschreiben  und  sich  ihm 


*)  In  einem  Falle  auch  Rohsilber  im  Werte  von  10521  Gulden 
12  Gr.    Vgl.  H.St  A.  Dresd.  Loc.  8678  Bl.  181a. 

2)  Einmalige  größere  Sendungen  verringerten  natürlich  die  Un- 
kosten des  Geldverkehrs.  Interessant  ist  die  Art  und  Weise,  wie  man 
so  beträchtliche  Summen  verschickt  und  transportiert.  Das  Geld 
wurde  in  Zinn  eingeschlagen.  Für  eine  1492  nach  den  Niederlanden 
erfolgte  Geldsendung  in  Höhe  von  20194  Gulden  notiert  Georg 
V.  Wiedebach :  „92^/2  Gulden  Für  10  Centner  Zcyenn,  dar  Ein  man  das- 
selbige  Silber  geslagenn  hat."    Vgl.  H.St.A.  Dresd.  Loc.  8678  Bl.  179  a. 

3)  Vgl.  H.St.A.  Dresd.  Loc.  8497  Bl.  56  a:  „König  Maximilians 
Schreiben  an  Herzog  Alb  recht." 


168  Zweiter  Hauptteil.  Der  sächs.  Staatshaushalt  i.  d.  Jahren  1488—1497. 

gegenüber   verbindlich   machen,    die    Summe    in    Jahresfrist    „in 
seiner  Stadt  Leipzig"   ohne  Schaden  zurückzuzahlen. 

Ein  anderes  Mal  war  es  zunächst  nur  Bürgschaft,  die  Herzog 
Albrecht  für  die  Habsburger  bei  einer  größeren  Anleihe  über- 
nahm. Am  13.  Dezember  1493  geloben  Maximilian  und  Erzherzog 
Philipp,  Herzog  Albrecht  zu  Sachsen  in  betreif  der  11000  fl., 
wegen  welcher  Summe  er  sich  für  sie  bei  Nikolaus  Spinell, 
Kaufmann  zu  Genua,  jetzt  zu  Antwerpen  wohnhaft,  verbürgt  hat, 
„schadlos  zu  halten"  ^).  Leider  blieb  es  aber  —  und  so  mag 
es  wohl  oft  gewesen  sein  —  nicht  bei  der  bloßen  formellen 
Bürgschaftsübernahme.  Die  Habsburger  waren  ihren  Ver- 
pflichtungen nicht  nachgekommen,  und  der  Gläubiger  hielt  sich 
nun  an  den  Bürgen.  Albrecht  sah  sich  gezwungen,  die  Schuld 
aus  seiner  Tasche  zu  decken.  Infolgedessen  stellte  ihm  Maximi- 
lian zugleich  im  Namen  seines  Sohnes  nunmehr  am  21.  September 
1495  eine  Schuldverschreibung 2)  über  11000  fl.  aus;  er  ver- 
pflichtet sich  in  derselben,  am  2.  Februar  1496  die  Summe 
zurückzuzahlen.  Erfolgt  die  Rückgabe  nicht,  dann  soll  der 
Herzog  Macht  und  Gewalt  haben,  die  Schuldsumme  und  allen 
ihm  aus  dieser  Angelegenheit  entstandenen  Schaden  von  den 
Landen  der  Habsburger  einzutreiben,  ganz  nach  seinem  Willen 
und  Gefallen,  gleichviel  in  welcher  Weise  es  geschieht;  weder 
die  Gesetze  und  Ordnung  des  Reichs,  noch  der  zu  Worms  auf- 
gerichtete Frieden  sollen  ihm  bei  seinem  Vorgehen  hinderlich 
sein  oder  irgendwelche  Rücksicht  auferlegen.  Soll  nun,  wie  das 
in  beigegebener  Tabelle  F  geschehen  ist,  die  Summe  aller  nieder- 
ländischen Ausgaben,  die  von  der  herzoglichen  Zentralkasse  in 
Leipzig  gemacht  worden  sind,  für  jedes  Jahr  festgestellt  werden, 
so  sind  zweifellos  auch  alle  Sold-  und  Zehrungsgelder  für  säch- 
sische Edelleute,  Beamte  und  Boten,  die  nach  den  Niederlanden 
gingen  oder  in  die  Heimat  zurückkehrten,  mit  einzurechnen.  Es 
gehören  ferner  hierher  die  kleineren  Beträge,  welche  sich  der 
Herzog  mitunter,  wenn  er  sich  in  den  Niederlanden  in  Geld- 
verlegenheit befand,  von  seiner  Umgebung  auslieh,  und  die  er 
dann  bei  seinem  Rentmeister  anwies.  Kurz,  es  kommen  alle 
diejenigen  Ausgaben  in  Frage,  von  denen  anzunehmen  ist,  daß 
sie  als  im  Interesse  der  niederländischen  Unternehmung  geschehen, 
den  Habsburgern  später  in  Rechnung  gestellt  worden  sind.  Neben 
die  Summen  der  niederländischen  Ausgaben  sind  in  Tabelle  F 
die  jährlichen  Gesamtausgaben  und  Gesamteinnahmen  der  Leipziger 
Kammerkasse  gesetzt  worden.  Diese  NebeneinandersteUung  der 
Zahlen  zeigt  am  besten,  besser  als  es  jemals  mit  Worten  zum 
Ausdruck   gebracht   werden   kann,    welch    bedeutende  Rolle  die 


')  Vgl.  H.St.A.  Dresd.  Orig.Urk.  Nr.  9013. 
2)  Vgl.  H.St.A.  Dresd.  Orig.Urk.  Nr.  9116. 


§  1.  Aufwendungen  H.  Albrechts  als  oberster  Reichshauptmann  usw.  169 

niederländischen  Ausgaben  im  Budget  des  sächsischen  Staats- 
haushaltes gespielt  haben.  1488—1489  und  1493 — 1494  beträgt 
beispielsweise  der  für  das  niederländische  Unternehmen  gemachte 
Aufwand  mehr  als  die  Hälfte  der  Gesamteinnahmen 
des  Herzogtums.  Die  niederländischen  Ausgaben,  wie  sie 
sich  aus  den  Jahreshauptrechnungen  1488 — 1497  feststellen 
lassen,  ergeben  aber  eine  Gesamtsumme  von 

202  034  Gulden  3  Gr.  11  Pf.  1  H.  i). 
Bevor  wir  der  Frage  nach  der  Abrechnung  mit  Maximilian 
in  einem  folgenden  kurz  gefajßten  Abschnitt  nähertreten,  sei 
zunächst  einmal  konstatiert,  daß  nach  Ausweis  der  im  „Haupt- 
buch" enthaltenen  Rechnungsbücher  der  herzoglichen  Zentral- 
kasse bis  1497  von  den  202  034  Gulden  usw.  nicht  ein 
Heller  zurückerstattet  worden  ist. 

c)  Abrechnung  und  Auseinandersetzung  Albreehts  bezüg- 
lich seiner  Erben  mit  den  Habsburgern  über  die  nieder- 
ländischen Forderungen. 

Schon  die  Abrechnung  in  der  österreichisch-ungarischen 
Angelegenheit  war  durch  die  Schuld  des  Kaisers,  sehr  gegen  den 
Willen  des  Herzogs,  außerordentlich  verzögert  worden ;  nur  durch 
das  stete  Mahnen  Albrechts  gedrängt,  hatte  sich  schließlich  der 
Habsburger  herbeigelassen,  die  Generalabrechnung  des  Reichs- 
feldherm  im  Kriege  gegen  die  Ungarn  zu  hören,  und  in  einer 
Schuldverschreibung  waren  die  Forderungen  des  Herzogs  an- 
erkannt und  baldige  Zahlung  in  Aussicht  gestellt  worden.  Wie 
wir  bereits  sahen,  blieb  es  aber  bei  dem  Versprechen,  und  die 
österreichisch-ungarische  Schuldsumme  findet  sich  in  all  den 
zahlreichen  niederländischen  Schuldverschreibungen  aufgenommen, 
welche  Maximilian  in  den  folgenden  Jahren  ausstellte.  Inzwischen 
hatte  sich  aber  Albrecht  schon  wieder  in  das  niederländische 
Unternehmen  eingelassen  und  aufs  neue  sich,  vor  allem  aber  sein 
Vermögen  und  seinen  Kredit  in  den  Dienst  des  Hauses  Habsburg 
gestellt;  trotz  all  der  schlechten  Erfahrungen,  die  er  gemacht 
hatte.  Der  Wunsch,  den  bedrängten  Habsburgern  zu  helfen  und 
die  Ehre  des  Reiches  nicht  zu  Schanden  werden  zu  lassen,  mag 
in  der  Tat  sein  erstes,  durchaus  uneigennütziges  Motiv  für  seine 
Teilnahme  an  den  niederländischen  Kämpfen  gewesen  sein.  Die 
Opferwilligkeit  Herzog  Albrechts  wurde  unbedenklich  und  rück- 
sichtslos ausgenützt,  sein  Kredit  in  weit  höherem  Maße,  noch 
ganz  anders  als  in  der  ungarischen  Sache  in  Anspruch  genommen. 
Schon  sehr  bald  hatten  die  gewährten  Darlehne  und  Forderungen 


^)  Um  einige  Tausend  Gulden  kann  die  Summe  zu  niedrig  sein, 
denn  es  gibt  im  „Hauptbuch"  einzelne  Posten,  bei  denen  man  im 
Zweifel  sein  kann,  ob  man  sie  dieser  Ausgabegruppe  zuzählen  darf. 


170  Zweiter  Hauptteil.  Dersächs.  Staatshaushalt  i.  d.  Jahren  1488 — 1497. 

des  Sachsenherzogs  eine  sehr  beträchtliche  Summe  erreicht,  ohne 
daß  auch  nur  ein  Gulden  zurückgezahlt  worden  wäre.  Schuld- 
verschreibungen und  immer  wieder  Schuldvers chi'eibungen,  Ver- 
tröstung in  betreff  der  Eückzahlung  von  Termin  zu  Termin,  das 
war  alles,  was  Albrecht  von  Maximilian  und  Philipp  zu  erlangen 
vermochte.  Nach  einer  Schuldverschreibung^)  Maximilians  und 
Philipps  vom  20.  September  1490  betrugen  damals  bereits  die 
Forderungen  Albrechts  88131  fi.  3^/2  Stüber,  in  einem  wenige 
Tage  später,  am  26.  September  von  Maximilian  für  Albrecht 
„ausgestellten  Bestallungsbrief"  ^)  wird  die  niederländische  Schuld 
bereits  auf  100  547  Andreasfl.  25^2  Stüber  beziffert.  Stets 
werden  bestimmte  Zahlungstermine  genannt,  aber  niemals  gehalten. 
Die  verschiedensten  Wege  und  Mittel  zur  Deckung  und  Tilgung 
der  Schuld  werden  in  Erwägung  gezogen  und  in  Vorschlag  ge- 
bracht und  tatsächlich  auch  in  den  Schuldverschreibungen  an- 
genommen. Pfänder  werden  gefordert  und  gewährt;  bald  sind 
es  die  Renten  der  Staaten  Holland,  Seeland  und  Brabant,  an 
denen  sich  Albrecht  schadlos  halten  soll^),  bald  sind  es  die 
Fugger,  mit  deren  Hilfe  Maximilian  hofft,  seine  Angelegenheiten 
mit  Albrecht  in  Ordnung  zu  bringen  *).  Inzwischen  wächst  aber 
die  Schuldsumme  von  Jahr  zu  Jahr  rapid;  neue  Darlehne  des 
Herzogs  an  Maximilian  kommen  immer  noch  hinzu;  dann  sind 
es  aber  vor  allem  die  rückständigen  Albrecht  zustehenden  Sold- 
und  Jahrgelder  zuletzt  35 — 40  000  fi.  jährlich,  welche  die  Forde- 
rungen so  hoch  anschwellen  lassen.  Es  kommen  hinzu  die 
5000  Gulden  Jahrespension,  die  dem  Herzog  zugesprochen  waren, 
aber  doch  niemals  bezahlt  und  daher  mit  aufgerechnet  wurden. 
Später  sind  es  noch  die  Zinsen  für  die  Forderungen,  die  eben- 
falls von  Maximilian  niemals  gezahlt^),  die  Schuldsumme  arg 
vergrößern  halfen.  Nach  einer  Aufstellung  vom  18.  Dezember 
1493  beläuft  sich  die  Gesamtschuld  Maximilians  bei  Albrecht  auf 
272  757  Goldgulden  9V2  Stüber  einschließlich  der  ungarischen 
Schuldsumme.  Die  übliche  Aufforderung  an  alle  Habsburgischen 
Finanzbeamten,  fleißig  an  der  Tilgung  der  Schuld  mitzuhelfen, 
fehlt  natürlich  auch  diesmal  nicht. 

Am  21.  Dezember  1493  hat  Alb  recht  in  Wien  geweilt,  um 
Maximilian  persönlich  energisch  zu  mahnen.  Ein  Begleiter  des 
Herzogs  erzählt  in  einem  über  diese  Wiener  Verhandlungen  ab- 
gefaßten Bericht,  wie  der  Herzog  zu  wiederholten  Malen  gebeten 


1)  Vgl.  H.St.A.  Dresd.  Orig.Urk.  Nr.  8846. 

2)  Vgl.  ebenda  Orig.Urk.  Nr.  8847. 

^)  Vgl.  H.St.A.  Dresd.  Orig.Urk.  Nr.  8892:  Schuldversicherungs- 
brief Maximilians  und  Philipps  vom  20.  Juli  1491. 

*)  Vgl.  ebenda  Loc.  8497  Nr.  5  fol.  58:  Schreiben  Maximilians 
vom  24.  Oktober  1492. 

5)  Vgl.  ebenda  Orig.Urk.  Nr.  9012. 


§  1.  Aufwendungen  H.  Albrechts  als  oberster  Reichsliauptmann  usw.  171 

habe,  ihm  doch  wenigstens  40  000  Gulden  zu  geben,  „Sein  Ere, 
gute  und  glowben  domit  zu  erhalten  und  ausszurichten"  ^).  Allein 
vergebens,  Maximilian  schlug  es  ihm  rundweg  ab. 

Unwillkürlich  drängt  sich  uns  da  die  Frage  auf,  wie  war 
es  überhaupt  möglich,  daß  ein  so  kluger  Fürst  wie  Albredit  bei 
dieser  Lage  der  Dinge  nicht  schon  längst  seine  Hand  von  den 
Habsburgern  abgezogen  hatte ;  er  selbst  betont  doch  wiederholt, 
wie  sehr  seine  Finanzen  und  seine  Erblande  durch  das  nieder- 
ländische Unternehmen  in  Mitleidenschaft  gezogen  seien.  Wie 
konnte  er  da  jetzt  und  auch  in  der  Folgezeit  immer  wieder  neue 
Summen  für  die  niederländische  Sache  hergeben  und  immer  neue 
Schuldenlasten  auf  sich  nehmen,  —  denn  wie  wir  im  folgenden 
Kapitel  sehen  werden,  sah  sich  Albrecht,  bezüglich  seine  Finanz - 
männer  genötigt,  fast  jedes  Jahr  zu  neuen  Anleihen  zu  schreiten, 
um  eine  derartige  äußere  Politik  weiter  zu  ermöglichen. 

War  auch  jetzt  noch  der  alte  Eifer  und  das  Interesse  für 
das  Haus  Habsburg  und  die  Sache  des  Reichs  das  Hauptmotiv 
Albrechts  für  seine  Politik?  —  Die  Undankbarkeit  der  Habs- 
burger, das  ewige  Hinhalten  und  Hinausschieben  der  Abrech- 
nungen, das  ständige  Imstichlassen  mit  den  schuldigen  Zahlungen 
hatten  den  Herzog  anders  denken  gelehrt.  Wir  müssen  nach 
anderen  Gründen  und  Erklärungen  für  seine  äußere  Politik  suchen, 
und  unschwer  sind  diese  zu  finden.  Es  ging  Herzog  Albrecht 
ähnlich  wie  manchem  Kaufmann  oder  Bankhaus ;  er  hatte  sich 
nun  einmal  mit  großen  Summen  an  dem  niederländischen  Unter- 
nehmen beteiligt.  Das  Spekulationsobjekt,  wenn  man  hier  diesen 
Vergleich  brauchen  darf,  war  wenig  günstig,  das  sah  und  wußte 
der  Herzog  sehr  wohl,  allein  er  war  bereits  zu  stark  engagiert, 
er  konnte  und  durfte  nicht  mehr  zurück.  Entzog  er  der  nieder- 
ländischen Sache  seine  Unterstützung,  so  kam  das  einem  Ver- 
zicht auf  alle  bisher  hineingesteckten  Kapitalien  gleich.  Wollte 
er  nicht  alles  Geld  verlieren,  so  mußte  er  notgedrungen  immer 
neue  Summen  opfern,  um  die  Durchführung  des  Unternehmens 
zu  ermöglichen.  Und  auch  nur,  wenn  er  die  Hand  im  Spiele 
behielt,  war  Aussicht  vorhanden,  auf  irgendeine  Weise  das  Geld 
zu  retten. 

Am  30.  November  1494  fand  eine  Generalabrechnung  zwischen 
Maximilian  und  Philipp  einerseits  und  Herzog  Albrecht  andererseits 
statt.  Hauptsächlich  unter  Vermittlung  des  Mainzer  Erzbischofs 
kam  es  zu  einem  neuen  Vertrag,  durch  den  die  Tilgung  der 
nunmehr  301 928  Gulden  betragenden  Schuldsumme  endgültig 
geregelt  werden  sollte  2).  Allein  auch  dieser  Vertrag  blieb  gänz- 
lich wirkungslos  ;  von  den  Habsburgern  wurden  nicht  im  geringsten 


')  Vgl.  H.St.A.  Dresd.  Loc.  10372  fol.  8. 

2)  Vgl.  Näheres  darüber  bei  Ulmann  1.  c.  Bd.  I  p.  245  ff. 


172  Zweiter  Hauptteil.  Der  sächs.  Staatshaushalt  i.  d.  Jahren  1488 — 1497. 

ernsthafte  Anstrengungen  gemacht,  den  Worten  endlich  einmal 
die  Tat  folgen  zu  lassen,  und  empört  mußte  1495  Albrecht  den 
Eeichsständen  mitteilen,  daß  bisher  alle  Verträge  und  Ver- 
schreibungen  Maximilians  und  Philipps  „ganz  unfruchtbar  und 
Unhulflich  gewesen  seien"  ^).  Auch  in  der  nächsten  Zeit  waren 
erneute  Zahlungsversprechen  und  Schuldverschreibungen  alles, 
was  Albrecht  trotz  energischster  Mahnungen,  ja  selbst  Drohungen 
erreichen  konnte.  Am  18.  November  1496  wurde  noch  eine 
Nachrechnung  Albrechts  in  Höhe  von  74  000  Gulden  von  Maxi- 
milian und  Philipp  anerkannt  ^).  Erzherzog  Philipp  übernahm 
250  000  Gulden  der  Schuld.  Wiederum  wurden  mit  Albrecht 
ganz  bestimmte  Abmachungen  getroffen,  in  was  für  Raten  und 
an  welchen  Terminen  die  Tilgung  dieser  Summe  vorgenommen 
werden  sollte,  —  alles  natürlich  wieder  ohne  irgendwelchen 
praktischen  Erfolg  für  die  Zukunft.  Für  den  Rest  der  Schuld, 
also  125  928  Gulden  verschrieb  sich  Maximilian  dem  Herzog, 
und  zwar  verkaufte  er  ihm  6296  Gulden  für  diese  Summe 
„wiederkäuflich"  ^),  es  fand  also  eine  5^/oige  Verzinsung  statt. 
Michaelis  und  Ostern  in  halbjährlichen  Raten  sollten  die  Zins- 
gelder bezahlt  werden;  als  Erfüllungsort  war  Nürnberg  oder 
Augsburg  vereinbart,  je  nachdem  wie  es  der  Herzog  jedesmal 
anordnete. 

Bis  Ostern  1497,  dem  Schlußtermin  fiir  unsere  Betrachtungen 
ging  von  diesen  Zinsgeldern  nicht  ein  Heller  ein,  und  bis 
1500,  dem  Todesjahr  Albrechts  ist  die  jährliche  Zinssumme 
überhaupt  nur  ein  einziges  Mal  gezahlt  worden*). 

Nach  den  schlimmen  Erfahrungen  muß  Albrecht  sehr  bald 
die  Überzeugung  gewonnen  haben,  daß  er  in  Bar  die  den  Habs- 
burgern  vorgestreckten  Gelder  würde  niemals  wiedererlangen 
können,  und  schon  Mitte  der  90  er  Jahre  scheint  er  sich  mit 
dem  Gedanken  vertraut  gemacht  zu  haben,  sich  durch  Abtretung 
eines  größeren  Gebiets  entschädigen  zu  lassen.  Schon  früh 
richteten  sich  dabei  seine  Blicke  auf  Friesland  ^).  Er  gedachte 
hier  eine  Herrschaft  für  seinen  zweiten  Sohn  Heinrich  zu  be- 
gründen, da  er  auf  alle  Fälle  einer  weiteren  Aufteilung  der  Erb- 
lande  unter    seine  Söhne    vorbeugen  wollte.     Am  20.  Juli  1498 


1)  Vgl.  H.St.A.  Dresd.  Loc.  10372  fol.  12:  Entschuldi^ungsbrief 
Albrechts  an  die  Reichsstände,  daß  er  gezwungen  werde,  seine  Schuld 
mit  Gewalt  einzutreiben. 

2)  Vgl.  ebenda  Orig.Urk.  Nr.  9180. 
^)  Vgl.  ebenda  Orig.Urk.  Nr.  9181. 

"*)  Vgl.  ebenda  Orig.Urk.  Nr.  9297:  Quittung  Herzog  Albrechts 
über  6296  fl.  jährlicher  Zinsen  von  Ostern  1498  bis  Ostern  1499. 

^)  Vgl.  zur  weiteren  Orientierung  U 1  m a n n  1.  c.  —  Sperling: 
„Herzog  Albrecht  der  Beherzte  als  Gubernator  Frieslands."  Leipz. 
Diss.  1892,  und  Felician  Gess:  „Habsburgs  Schulden  bei  Herzog 
Georg.«     N.  A.  f.  sächs.  Gesch.    Bd.  19  p.  213  ff.     1898. 


§  1.    Kontrahierung  der  Anleihen.  173 

war  er  am  Ziel  seiner  Wünsche ;  er  erhielt  an  diesem  Tage  die 
erbliche  Belehnung  Frieslands,  nachdem  er  seinerseits  dem  Erz- 
herzog Philipp  über  die  von  diesem  übernommene  Schuldsumme 
quittiert  und  allen  Ansprüchen  an  diesen  entsagt  hatte.  Erz- 
herzog Philipp  und  seinen  Erben  stand  allerdings  das  Recht  zu, 
Friesland  gegen^  Erstattung  der  Schuldsumme  und  Zahlung  von 
weiteren  100  000  Goldfl.  zurückzukaufen.  Albrecht  konnte  sich 
sagen,  so  bald  würden  die  Habsburger  nicht  in  der  Lage  dazu 
sein.  Albrecht  hat  damals  freilich  nicht  geahnt,  daß  die  Auf- 
rechterhaltung der  sächsischen  Herrschaft  in  diesen  Gebieten 
seinem  Hause  noch  Unsummen  kosten  sollte,  und  daß  sein  Sohn 
Georg  sehr  froh  war,  als  er  am  19.  Mai  1515  Erzherzog  Karl 
von  Burgund,  dem  nachmaligen  Karl  V.,  Friesland  unter  großem 
Verlust  an  Geld  für  eine  weit  geringere  Summe,  als  in  den  Ver- 
trägen vereinbart  war,  zurückgeben  konnte. 

Die  Eintreibung  der  übrigen  habsburgischen  Schulden  ver- 
ursachte dem  Nachfolger  Albrechts  ungeheure  Schwierigkeiten, 
Mühen  und  endlose  Aufregungen.  Bei  der  dauernden  Insolvenz 
Maximilians,  dieses  „schlechtesten  aller  gekrönten  Haushalter" 
war  die  Schuld  infolge  der  Jahrzehnte  rückständigen  Zinsgelder 
ungeheuer  gewachsen.  Nachdem  Herzog  Georg  sehr  bedeutende 
Summen  an  der  Schuld  hatte  nachlassen  müssen,  konnte  er 
endlich  1535  über  die  letzte  Rate  quittieren.  Die  Handlungs- 
weise des  Hauses  Habsburg  gegenüber  den  um  sie  so  hoch- 
verdienten sächsischen  Herzögen  ist  direkt  als  schimpflich  zu 
bezeichnen.  Treffend  sind  die  bitteren  Worte ,  die  einst  der 
sächsische  Gesandte  Dietrich  v.  Werthern  an  seinen  Herzog 
am  7.  Mai  1517  aus  Antwerpen  schrieb:  „Es  ist  alles  vorgessen, 
was  E.  F.  G.  herr  vater  seliger  m.  g.  h.  bei  dem  hause  von 
Borgundigen  getan,  desgleichen  wirts  auch  gar  vor  nichts  geacht, 
was  E.  F.  G.  getan  haben." 

Siebentes  Kapitel. 

Anleihewesen. 

§•  1 

Kontrahierung  der  Anleihen. 

Eine  territoriale  oder  besser  landesherrliche  Finanz  Verwaltung 
des  Spätmittelalters,  vor  allem  der  Übergangsperiode  zur  Neuzeit, 
die  allein  mit  den  ordentlichen  und  außerordentlichen  Einnahmen 
ganz  ohne  Anleihen  ausgekommen  wäre,  gab  es  wohl  überhaupt 
nicht.  Die  gesteigerten  Anforderungen,  die  jetzt  an  alle  Staats- 
wesen und  ihre  Fürsten  herantraten,  mußten  notwendigerweise 
einen  territorialen,  einen  landesherrlichen  Kredit  entstehen  lassen. 


174  Zweiter  Hauptteil.  Der  sächs.  Staatshaushalt  i.  d.  Jahren  1488—1497. 

Die  Umwälzung  im  Finanzwesen,  der  Übergang  zur  immer  aus- 
schließlicheren Geldwirtschaft  war  zu  unvermittelt  und  zu  schnell 
erfolgt ;  man  hatte  mit  der  Ausfindigmachung  genügender  ander- 
weitiger Deckungsmittel  (namentHch  neuer  Steuern  usw.)  nicht 
Schritt  zu  halten  vermocht ;  man  mui3te  allenthalben  zur  Anleihe 
greifen,  um  der  Staatskasse  die  nötigen  Gelder  zuzuführen.  Und 
die  fürstlichen  Finanzverwaltungen  bildeten  denn  auch  alle  ein 
ganz  bestimmtes  festes,  natürlich  stets  den  örtlichen  Verhält- 
nissen angepaßtes  Anleihesystem  aus.  Im  15.  und  16.  Jahr- 
hundert erreichte  diese  Entwicklung  ihren  Höhepunkt.  Im 
sächsischen  Territorium  hatte  man  sich  schon  während  der  ge- 
meinsamen Regierung  Ernsts  und  Albrechts  genötigt  gesehen, 
Anleihen  im  großen  Maßstabe  aufzunehmen  ^),  um  all  die  kost- 
spieligen Ausgaben,  die  namentlich  die  äußere  Politik  der  Wettiner 
damals  verursachte,  bestreiten  zu  können.  Und  auch  im  Herzog- 
tume  Sachsen  war  es  nach  erfolgter  Landesteilung  die  äußere 
Politik  Albrechts  des  Beherzten  in  erster  Linie,  die  die  alber- 
tinische  Kasse  zwang,  zu  immer  neuen  Anleihen  zu  schreiten, 
um  eine  Unterbilanz  im  Staatshaushalte  auszugleichen  oder  zu 
decken.  Die  Anleihe  begann  damals  zum  „ordinarium"  im  säch- 
sischen Staatshaushalt  zu  werden. 

Die  bedeutendsten  Kreditoren  und  Bankiers  des  Herzogs 
waren  seine  sächsischen  Städte:  Kreditoren,  indem  sie  der 
herzoglichen  Kasse  aus  eigenem  Vermögen  größere  Darlehn  ge- 
währten •,  Bankiers,  indem  sie  ihr  Kredit  vermittelten.  Aller- 
dings waren  sie  im  letzteren  Falle  doch  auch  zumeist  in  ge- 
wissem Sinne  Kreditoren  des  Herzogs,  da  sie  die  Anleihen 
bei  Dritten  gewöhnlich  nicht  nur  vermittelten,  sondern  Bürg- 
schaft übernehmen  mußten  oder  die  nötigen  Summen  direkt  auf 
ihren  Namen  aufbrachten  und  dann  dem  Herzog  weiter  ausliehen. 
Sie  taten  also  das,  wir  im  modernen  Bankwesen  als  Aktiv - 
und  Passivgeschäfte  bezeichnen,  sie  traten  Kredit  gewährend 
und  Kredit  nehmend  auf.  Die  Städte,  die  Zentren  der  mittel- 
alterlichen Kreditgeschichte,  begannen  schon  früh  derartige  und 
ähnliche  Geldgeschäfte  (Rentkauf,  Kauf  auf  Wiederkauf  usw.) 
nicht  eines  Geldbedürfnisses  wegen,  sondern  als  eine  lukrative 
Finanzoperation  zu  betreiben 2);  sie  wurden  die  eigentlichen 
Bildner  des  öffentlichen  Kredits  überhaupt.  Im  Kreditwesen, 
wie  auch  sonst  in  jeder  Beziehung  ist  die  städtische  Geld- 
wirtschaft für  den  sächsischen  Staatshaushalt  durchaus  vorbild- 
lich gewesen. 


^)  Vgl.  Falke:  „Die  Finanzwirtschaft  im  Kurfürstentum 
Sachsen  usw."  1.  c.  p.  102  ff . 

2)  Vgl.  A.  V.  Kostanecki:  „Der  öffentliche  Kredit  im  Mittel- 
alter" 1.  c. 


§  1.    Kontrahierung  der  Anleihen.  175 

Eine  ganz  hervorragende  Bedeutung  für  den  herzoglichen 
Kredit  begann  unter  Albrecht  die  Stadt  Leipzig  zu  gewinnen. 
Leipzig  wurde  in  diesen  Jahren,  wie  wir  sehen  werden,  der 
wichtigste  Geldmarkt  der  herzoglichen  Kasse,  zur  Staatsbank, 
wenn  man  einen  etwas  kühnen  Vergleich  brauchen  darf.  Zwei 
besonders  schlimme  Jahre  für  die  herzogliche  Kasse  mögen  1487 
und  1488  gewesen  sein.  1487  übernahm  Albrecht  die  Eeichs- 
hauptmannschaft  gegen  Mathias,  die  ihn  sehr  viel  Geld  kosten 
sollte ;  1488 ,  das  erste  Jahr  des  niederländischen  Feldzuges 
brachte  der  Kammerkasse  neue  schwere  Lasten ;  zudem  war 
von  der  Teilungs schuld  an  die  Ernestiner  noch  viel  abzutragen. 
Der  Leipziger  Rat  hat  nun  dem  Herzog  damals  mehrere  nam- 
hafte Anleihen  vermittelt.  Über  die  Art  und  Weise,  wie  diese 
zustande  kamen,  orientiert  uns  die  Leipziger  Stadtkassenrechnung 
von  1487 — 1488  ^).  In  dieser  Rechnung  finden  sich  die  einzelnen 
Darlehne  unter  dem  Titel  „Inname  uff  widderkauf  unserm  gnedigen 
herrnn"  verbucht. 

Am  6.  Oktober  1487  sind  bei  dem  Rat  2000  Gulden  ein- 
gegangen, die  er  für  den  Herzog  „uff  begeher  und  bethe"  der 
herzoglichen  Anwälte  in  Abwesenheit  Albrechts,  wie  ausdrücklich 
betont  wird,  von  Heinrich  Almann,  dem  Bürgermeister  zu  Magde- 
burg gegen  110  Gulden  jährlicher  Zinsen  (also  5  ^/o)  „auf  einen 
Wiederkauf"  aufgebracht  hat.  In  dem  Schuldbrief,  den  Almann 
empfangen  hat,  verschreibt  sich  der  Leipziger  Rat  mit  allen 
seinen  Gütern  und  Einkommen  für  das  Kapital ^j.  Eine  ding- 
liche Fundierung  des  Wiederkaufs  fand  also  noch  statt,  wir 
befinden  uns  aber  bereits  auf  einer  Entwicklungsstufe  der 
Kreditwirtschaft,  wo  fester  Kapitalzins  mehr  und  mehr  die 
satzungsmäßige  Sicherung  zu  rein  formeller  Bedeutung 
herabzudrücken   und    schließlich  gänzlich  zu  verdrängen  begann. 

Unter  dem  oben  bezeichneten  Termin  hat  der  Leipziger  Rat 
noch  folgende  Kapitalien  für  den  Herzog  aufgebracht :  500  Gulden 
bei  Heinrich  Westfal,  dem  Sohne  Hans  Westfals,  gleichfalls 
einem  Magdeburger  Bürger^)  gegen  25  fl.   jährlichen  Zins    (also 


1)  Vgl.  Leipz.  Ratsarch. :  „Leipz.  Stadtkassenrechnungen"  1.  c. 

2)  Vgl.  über  „Wiederkauf"  und  andere  Formen  der  Darlehns- 
geschäfte  B.  Kuske:  „Das  Schuldenwesen  der  deutschen  Städte  im 
Mittelalter."     Tübingen  1904. 

^)  Magdeburger  Bürger  begegnen  uns  auch  sonst  als  Darleiher 
größerer  Kapitalien  an  Städte,  Fürstlichkeiten  usw.;  so  waren  sie 
wiederholt  Gläubiger  der  Stadt  Braunschweig ;  vgl.  darüber  A.  v.  K  o  n  - 
stanecki:  „Der  öffentliche  Kredit  im  Mittelalter",  femer  des  Rats 
von  Zerbst;  vgl.:  „Geschichtsquellen  der  Provinz  Sachsen",  Bd.  28, 
Urkunde  vom  12.  November  1486.  —  Heinrich  Almann  und  die  West- 
falen, die  damals  alle  in  der  Batslinie  der  Stadt  Magdeburg  zu  finden 
sind,  machten  auch  sonst  zahlreiche  Geschäfte;  so  erkauft  z.  B.  die 
Stadt    Halle    von    Heinrich    Vv'estfal    für    25    Gulden   jährlich    Zins 


176  Zweiter  Hauptteil.  Der  sächs.  Staatshaushalt  i.d.  Jahren  1488—1497. 

5  *^/o) ;  bei  Heinrich  und  Lorenz  Westfal  Gebrüder,  ebenfalls  zwei 
Magdeburgern  500  Gulden  für  25  Gulden  Zins.  Bei  Dr.  Johann 
Erolt  von  Königsberg,  Domherrn  zu  Meißen  vermittelte  der 
Leipziger  Eat  am  29.  Oktober  der  herzoglichen  Kasse  600  Guld. 
für  5  ^/o ;  am  10.  November  bei  Dr.  Valentin  Smidberg  800  rh. 
Gulden  für  6  ^/o ;  für  die  Zinsen  wurden  dem  Rat  von  den 
herzoglichen  Anwälten  die  Leipziger  Jahrrente  und  das  Ungeld 
verschrieben.  Alle  diese  Darlehne  wurden  „in  Wiederkaufs- 
weise"  besorgt,  und  der  Rat  verschrieb  sich  dafür  mit  allen 
seinen  Gütern  und  Einkommen.  Am  16.  Februar  1488  empfängt 
Jacob  Blasbalg  aus  den  Händen  des  Rats  die  Anleihe,  welche 
im  ganzen  5000  Gulden  beträgt.  600  Gulden  hat  der  Rat  von 
seinem  eigenen  Gelde  zulegen  müssen,  damit  das  Darlehen  die 
dem  Herzog  versprochene  Summe  erreichte.  Felix  v.  Berge, 
der  Vikarius  von  Meißen,  hatte  600  Gulden  von  der  Anleihe 
gezeichnet,  aber  das  Geld  nicht  rechtzeitig  eingezahlt^).  Für 
weitere  3000  Gulden,  welche  der  Domprobst  Balthasar  Nawstadt 
von  Halberstadt,  der  Domdechant  Johann  Edeler  von  Querfurt 
und  Heinrich  Stamer,  beide  gleichfalls  aus  Halberstadt,  dem 
Herzog  geliehen  hatten,  hatte  sich  der  Leipziger  Rat  ebenfalls 
verschrieben  ^). 

Die  anderen  herzoglichen  Städte  reichen  mit  den  Summen, 
welche  sie  aufgebracht  hatten,  oder  für  die  sie  verschrieben 
waren,  nicht  entfernt  an  Leipzig  heran;  die  später  erfolgende 
Besprechung  der  Zinsregister  wird  das  deutlich  machen.  Bis 
1491  sind  dann  zunächst  keine  weiteren  Anleihen  erfolgt,  da  der 
herzoglichen  Zentralkasse  die  bedeutenden  Erträge  der  1488  und 
1489  erhobenen  allgemeinen  Landsteuern  zur  Verfügung  standen^), 
vor  allem  aber  weil  die  niederländischen  Ausgaben  1489 — 1490 
und  1490 — 1491  nicht  allzu  hoch  waren  (vgl.  Tabelle  F). 

Schon  das  Rechnungsjahr  1491 — 1492  zeigt  aber  wieder 
eine  völlig  veränderte  Lage  der  Dinge,  die  Steuergelder  sind 
größtenteils  aufgebraucht;  das  niederländische  Unternehmen  er- 
fordert aber  gerade  in  diesem  Jahr  wieder  außerordentlich  große 


500  rh.  Gulden  zugunsten  des  Erzbischofs  Ernst  von  Halberstadt. 
Schadlosbrief  des  Erzbischofs  für  Halle  vom  12.  Juli  1507.  Vgl.:  „Ge- 
schichtsquellen der  Provinz  Sachsen".    Bd.  28. 

^)  vgl.  Leipz.  Ratsarch. :  „Leipz.  Stadtkassenrechnungen",  be- 
sonders 1487—1488  und  1488—1489. 

2)  Vgl.  Leipz.  Ratsarch.:  „Leipz.  Stadtkassenrechnungen"  1488 
bis  1489  und  H.St.A.  Dresd.  Loc.  8678:  Jahreshauptrechnung  1488-1489 
Bl.  39  a:  „Vertzinsst  gelt  Thumprobst,  Techant  und  heinrich  Stamer 
zu  halherstat  180  gülden  uff  3000  guld  den  obgemelten  betzalt  dem 
Rathe  zu  lipt^k  uf  ir  Quitantz,  sin  von  m.  g.  h.  we^en  dafür  ver- 
schriben,  haben  sie  furdan  gein  Halberstad  geschickt,  vertagt." 
25.  März  1489. 

3)  Vgl.  Kap.  IV  §  8. 


§  1.    Kontrahierung  der  Anleihen.  177 

Summen  (vgl.  Tabelle  F).  Es  machten  sich  daher  Anleihen  im 
Gesamtbetrag -von  21900  Gulden  nötig.  Fast  alle  dieser  Dar- 
lehen hatte  der  Leipziger  Rat  dem  Herzoge  vermittelt.  Für 
insgesamt  16  900  Gulden  hat  er  sich  „verschrieben",  d.  h. 
Bürgschaft  übernommen.  Davon  hat  er  am  27.  September  1491 
Albrecht  3  500  Gulden  aus  dem  Vermögen  der  Stadt  Leipzig 
selbst  vorgestreckt,  und  zwar  mußte  der  Herzog  175  Gulden 
jährlich  Zins  auf  „Wiederkauf"  dafür  übernehmen  und  dem 
Rat  diese  Summe  „uff  dem  Ampte  Liptzk  und  seyner  Zcu- 
gehorung  und  Inkomen  verschriben  ^)."  Die  übrigen  Darlehen, 
für  welche  der  Rat  nur  verschrieben  war,  wurden,  wie  folgt,  auf- 
gebracht ^j:  3000  Gulden  von  Heinrich  v.  Bünau  zu  Sckelnn^) 
(5  <>/o) ;  2000  Gulden  bei  Georg  Wager  zu  Bamberg  (5  <>/o) ; 
2000  Gulden  vom  Kapitel  zu  Merseburg  (6^/o);  2000  Gulden 
von  Heinrich  Thomel,  Bürger  zu  Leipzig  (5  ^/o) ;  1000  Gulden 
von  Heinrich  Almann  zu  Magdeburg  (6  Wo)  *) ;  800  Gulden  von 
Balthasar  Nawstadt,  Domprobst  zu  Halberstadt  (6  ^/o) ;  800  Gulden 
von  Dr.  Königsberg,  Domherr  zu  Meißen  (5  ^/o) ;  800  Gulden 
von  Thomas  Werner  (5  Wo) ;  600  Gulden  von  der  Crostewitzin 
(5  ^/o)  und  400  Gulden  von  dem  „alten"  Thomel  (5  Wo),  sämtliche 
Leipziger.  Nicht  verschrieben  war  der  Leipziger  Rat  für  die 
5000  Gulden,  welche  Herzog  Albrecht  von  Lipmann  v.  Meuse- 
bach   erhielt^).     Trotz  dieser  sehr  bedeutenden  Anleihen  schloß 


^)  Vgl.  Leipz.  Ratsarch.  „Leipz.  Stadtkassenrechn."  1491 — 1492. 
Wenn  auch,  wie  bereits  angedeutet,  infolge  der  Einbürgerung  fester, 
regelmäßig  gezahlter  Kapitalzinsen  Verschreibung  und  Sicherung 
durch  Pfand  mehr  und  mehr  zur  bloßen  Form  wurden,  es  begegnen 
uns  auch  Fälle,  wo   der  Rat  ein  Darlehen  nur  gegen  ein  Faust- 

{)fand  gewährte:  „Ern  ditterich  von  harras  uff  ein  gülden  kethe  ge- 
ihenn  200  guld,  sal  er  dem  Rathe  uff  Michaelis  wider  betzalen  und 
sein  kethen  wider  Zu  sich  lassen."  23.  Mai  1492.  Vgl.  Leipz.  Rats- 
arch. „Stadtkassenrechnung"  1492 — 1493. 

2)  Vgl.  H.St.A.  Dresd.  Loc.  8678  p.  150  a  und  168  a.  Die  für  die 
einzelnen  Darlehen  vereinbarten  Zinsen  sind  im  folgenden  stets  in 
Klammer  beigesetzt. 

^)  Der  Rat  zu  Leipzig  hatte  das  Geld  von  Bünau  als  De- 
positum empfangen,  denn  im  „Hauptbuch"  lesen  wir  auf  p.  150a: 
„3000  Gulden  vom  Rate  zcue  Liptzk,  die  vonn  heinrichenn  von  Bunau 
zcu  Sckelnn  bey  sie  gelegt." 

*)  In  dieser  Angelegenheit  hat  der  Leipziger  Rat  eifrig  mit  Al- 
mann korrespondiert.  Mehrfach  finden  sich  Xönne  für  Boten,  welche 
diese  Briefe  besorgten,  in  der  Leipz.  Stadtkassenrechn.  1491 — 1492 
verbucht. 

^)  Eine  Barverzinsung  dieser  Schuld  seitens  der  herzoglichen 
Zentralkasse  fand  zunächst  nicht  statt;  es  ließ  sich  auch  nicht  er- 
mitteln, ob  vielleicht  eine  pfandmäßige  Sicherung  vorlag,  und  welcher 
Art  diese  war.  Erst  seit  Ostern  1494  erfolgte  eine  regelmäßige  Ver- 
zinsung dieses  Kapitals  durch  die  Leipziger  Kammer.  Die  Meuse- 
bachs  scheinen  schon  länger  Gläubiger  der  vVettiner  gewesen  zu  sein ; 
am  28.  Januar  1494  teilt  Georg  dem  Vater  mit,  er  habe  mit  den 
Puff,  Die  Finanzen  Albrechts  des  Beherzten.  12 


178  Zweiter  Hauptteil.  Dersächs.Staatsliatishalti.d.  Jahren  1488—1497, 

das  Rechnungsjahr  1491 — 1492  immer  noch  mit  einer  TJnter- 
bilanz  in  Höhe  von  8057  Gulden  11  Gr.  3  Pf.,  die  einstweilen 
Georg  V.  Wiedebach  aus  seiner  Tasche  gedeckt  hatte. 

Da  die  niederländischen  Ausgaben  1492 — 1493  verhältnis- 
mäßig gering  waren  (vgl.  Tabelle  F),  so  konnte  die  Leipziger 
Zentralkasse  die  von  Wiedebach  vorgeschossene  Summe  ohne 
Aufnahme  neuer  Anleihen  abstoßen. 

1493 — 1494  erreichten  aber  die  niederländischen  Ausgaben 
wieder  die  enorme  Höhe  von  40175  Gulden  15  Gr.;  sofort 
wurden  wieder  größere  Anleihen  nötig.  Es  läßt  sich  überhaupt 
ganz  allgemein  konstatieren:  Die  Kontrahierung  neuer 
Schulden  war  fast  regelmäßig  bedingt  durch  das 
Emporschnellen  der  niederländischen  Ausgaben. 
Die  Einnahme  an  „geborgtem  Geld",  wie  die  Anleihen  und  Dar- 
lehen im  „Hauptbuch"  stets  bezeichnet  werden,  betrug  denn 
auch  1493—1494  wieder  16  500  Gulden.  6000  Gulden  entfallen 
auf  den  Leipziger  Rat,  und  zwar  bekam  Herzog  Albrecht  am 
29.  Oktober  1493  3000  Gulden  vom  Leipziger  Rat  direkt  ge- 
liehen^); 2000  Gulden  besorgte  der  Rat  von  Ulrich  v.  Wolfers- 
dorf  (5  ^lo)  und  1000  Gulden  vom  Abt  von  Hirsburg  (6  ^/o)  ^), 
in  Bezug  auf  die  letztgenannte  Summe  ist  „im  Hauptbuch"  ver- 
merkt „Dafür  sich  der  Rat  zcuvorzcinsenn  verschribenn  hat*)." 


Meusebachs  der  15000  Gulden  halben  verhandelt  und  sei  folgenden 
Vertrag  eingegangen:  10000  Gulden,  die  ihnen  der  Herzog  schulde, 
sollen  sie  mit  5^/2^/0  verzinst  bekommen,  die  übrigen  5000  Gulden  nur 
mit  5**/o.  —  Interessant  ist  die  Bestimmung,  daß  die  Meusebach  „keyn 
manung"  haben  sollen,  sondern  warten  müssen,  bis  es  den  Herzögen 
gefällt,  die  Summe  abzulösen:  Vgl.  H.St.A.Dresd.  Loc.  8497  fol.  16  Nr.  8 
„Allerhand  Schreiben  an  Herzog  Albrecht"  1487-  1536.  Die  800  Gulden 
Zinsen  sind  seit  1494  pünktlich  gezahlt  worden. 

1)  Vgl.  H.St.A.  Dresd.  Loc.  8678  Bl.  188  a  und  204. 

2)  Vgl.  Leipz.  Ratsarch.  „Leipz.  Stadtkassenrechn."  1493 — 1494. 
Mit  der  Bewilligung  der  Anleihe  verknüpfte  der  Leipziger  Rat  einen 
Wunsch,  an  dessen  Erfüllung  seitens  des  Herzogs  ihm  lag,  denn  es 
heißt  in  der  Leipziger  Stadtkassenrechnung:  „Am  29.  Okt.  1493  hat 
der  Rath  unserm  g.  h.  geliehenn  3000  gülden  also,  wu  sich  der  Rath 
mit  s.  g.  umb  weytterung  des  weichbildes  vertragen  kan.  So  sol  das, 
So  vil  es  machen  wirdet,  an  der  Summa  abgehen,  wu  aber  das  nicht 
geschenn,   So  sal  und  will  S.  g.  dem  Rathe  solliche  3000  guld  wider 

fiebenn  und  betzalenn."  Verzinst  hat  die  Zentralkasse  zunächst  die 
000  Gulden  nicht;  erst  1496 — 1497  ist  die  Angelegenheit  geregelt 
worden.  Der  Herzog  übernimmt  150  Gulden  jährliche  Wiederkaufs- 
zinsen  und  in  einem  „Schadlosbrief"  verschreibt  er  diese  „wie  alle 
andern  Zinsen"  dem  Rat  auf  das  Leipziger  Amt,  Geleit  und  alle 
sonstigen  Einnahmen,  welche  ihm  in  Leipzig  zustehen.  Vgl.  Leipz. 
Ratsarch.  Stadtkassenrechn.  1496—1497.  Seit  1497  sind  dann  die  Zinsen 
regelmäßig  gezahlt  worden. 

^)  Interessant   ist  es  zu  konstatieren,    daß    die   von  Geistlichen, 
Domkapiteln,  Klöstern  usw.  entliehenen  Kapitalien  meist  6^/0  kosteten,, 
während  sonst  5^/o  der  Durchschnittszinsfuß  war. 
*)  Vgl.  H.St.A.  Dresd.  Loc.  8678  Bl.  222  a. 


§  1.    Kontrahierung  der  Anleihen.  179 

Es  kam  öfters  vor,  daß  sich  der  Leipziger  Rat  oder  irgend  eine 
andere  Stadt  nicht  für  das  Kapital  selbst  verbürgte,  sondern 
nur  die  Zinsen  garantierte.  2000  Gulden  gab  der  Hat  zu  Pirna, 
die  mit  6  ^/o  verzinst  werden  mußten;  1000  Gulden  das  Kapitel 
„unserer  lieben  Frauen"  und  500  Gulden  das  Kapitel  zu  St.  Sever 
in  Erfurt,  war  bis  Neujahr  1495  eine  Rückzahlung  dieses  Geldes 
nicht  erfolgt,  so  hatte  von  diesem  Termin  an  die  Verzinsung 
zu  beginnen^). 

Das  Übrige  waren  keine  eigentlichen  Anleihen,  sondern  nur 
kurzfristige  Darlehen.  Die  Darleiher  hatten  zur  aus- 
drücklichen Bedingung  gemacht,  daß  sie  das  Geld  nach  einem 
Jahr  zurückerhalten  sollten.  Von  irgendwelcher  Zinsvergütung 
ist  in  keinem  Falle  die  Rede.  Es  leihen  dem  Herzog  je 
1000  Gulden:  Hans  Leimbach,  der  ernestinische  Rentmeister, 
ein  reicher  Leipziger  Bürger;  Ulrich  Schütze,  ein  Chemnitzer 
Bürger,  als  vermögender  Gewerke  uns  bereits  bekannt;  ferner 
Hans  V.  Werder;  Herr  Bosse,  Schenk  zu  Tutemberg;  Nickel 
Köckeritz ;    der  Rat   von  Erfurt   und   der  Rat   von  Mühlhausen. 

Im  nächsten  Jahr  1494 — 1495  erborgte  die  herzogliche 
Zentralkasse  7896  Gulden.  Eine  Anleihe  von  4000  Gulden 
nahm  Georg  v.  Wiedebach  bei  Heinrich  v.  Feiltzsch  auf,  für  die 
Zinsen  jährlich  220  Gulden,  also  5  V2  ^/o  mußte  sich  Chem- 
nitz verschreiben.  3300  Gulden  brachte  der  Leipziger  Rat  für 
den  Herzog  auf  und  zwar:  1000  Gulden  von  der  Crostewitzin, 
1000  Gulden  von  den  Westfalen  zu  Magdeburg,  500  Gulden  von 
Kune  Krüger,  ebenfalls  ein  Magdeburger,  und  je  400  Gulden 
von  Dr.  Königsberg  und  Dr.  Marx,  zwei  Leipzigern.  Der  Croste- 
witzin gegenüber  verschrieb  sich  der  Rat  von  Leipzig  für  die 
Zinsen.  596  Gulden  schoß  der  Rat  von  Langensalza  der 
Leipziger  Rentkammer  vor  und  zwar  nur  auf  ein  Jahr. 

1495 — 1496  gelang  es  dem  herzoglichen  Rentmeister  wieder 
einmal  ganz  ohne  Anleihen  auszukommen,  obschon  das  nieder- 
ländische Unternehmen  in  diesem  Jahre  eine  recht  beträchtliche 
Summe  verschlang. 

Die  letzte  Jahreshauptrechnung  hingegen  1496 — 1497,  welche 
uns  im  „Hauptbuch"  erhalten  ist,  weist  wieder  Anleihen  in  Höhe 
von  15  250  Gulden  auf.  Diesmal  hat  Leipzig  nur  1000  Gulden 
beigesteuert,  die  der  Rat  dem  Herzog  auf  2  Jahre  aus  der 
Stadtkasse  vorstreckt  2).    4950  Gulden  erborgt  Georg  v.  Wiede- 


^)  Da  die  Anleihen  nicht  getilgt  wurden,  verschrieb  sich  Langen- 
salza dafür,  und  die  herzogliche  Zentralkasse  verzinste  die  Kapitalien 
pünktlich  mit  6%. 

2)  Vgl.  Leipz.  Ratsarch.  Stadtkassenrechn.  1496—1497.  „Uff  dins- 
tag  nach  viti  (21.  Juni  1496)  unserm  g.  h.  hertzogen  Georgenn  uff  s. 
bethe  und  begeher  gelihenn  1000  rh.  ü.,  sal  und  wil  s.  g.  dem  Rathe 
uff  Johannis  aber  Zwey  Jar  wider  betzalen.  Per  recognitionem  et 
manum." 

12* 


180  Zweiter  Hauptteil.  Der  sächs.  Staatshaushalt  i.  d.  Jahren  1488—1497. 

bach  am  8.  Dezember  1496  bei  Georg  v.  Slieben  und  am 
gleichen  Tag  4800  Gulden  von  Heinrich  v.  Starschädel.  Wir 
wissen  nur,  daß  die  Kapitalien  gegen  Zinsen  von  der  herzog- 
lichen Finanz  Verwaltung  entliehen  sind ,  wieviel  diese  aber 
betragen  sollten ,  ist  leider  nicht  angegeben.  4500  Gulden 
nahm  Albrecht  von  dem  Bischof  von  Meißen  „auf  Zinsen" ; 
diese  Zinsen,  jährlich  225  Gulden  erhielt  in  Zukunft  der  Rat 
von  Meißen  zur  Übermittelung  an  den  Bischof  von  der  Leipziger 
Zentralkasse  ausgezahlt,  da  der  Meißner  Eat  sich  dafür  ver- 
schrieben hatte  ^). 

Da  für  die  letzten  ßegierungsjahre  Albrechts  die  Jahres - 
hauptrechnungen  Georg  v.  Wiedebachs  fehlen,  so  können  wir 
die  Gesamthöhe  der  herzoglichen  Anleihen  für  die  einzelnen 
Jahre  nicht  mehr  ermitteln.  Dank  der  auch  für  die  Folgezeit 
vollständig  erhaltenen  Leipziger  Stadtkassenrechnungen  2)  sind 
wir  aber  wenigstens  imstande,  uns  über  die  weitere  Gestaltung 
der  für  den  landesherrlichen  Kredit  so  überaus  wichtigen  Be- 
ziehungen zwischen  der  obersten  herzoglichen  Zentralkasse  und 
der  Stadt  Leipzig,  bzw.  dem  Leipziger  Rat  eine  deutliche  Vor- 
stellung zu  verschaffen.  Im  übrigen  sind  wir  auf  zufällig  ge- 
bliebenes Aktenmaterial:  einzelne  Schuldurkunden,  Schadlos- 
briefe usw.  angewiesen.  Immerhin  genügt  schon  dieses  frag- 
mentarische Quellenmaterial,  um  vollständig  klar  erkennen  zu 
lassen,  daß  der  Herzog  gerade  in  den  letzten  Regierungsjahren 
seinen  Kredit  außerordentlich  stark  angespannt  hat  —  und 
nicht  zum  wenigsten  beim  Leipziger  Rat.  An  erster  Stelle  seien 
die  großen  Summen  aufgeführt ,  welche  der  Leipziger  Rat 
dem  Herzog  von  dem  Vermögen  der  Stadt  lieh.  So  erhielt 
am  1.  September  1498  der  Rentmeister  Georg  v.  Wiedebach 
2000  Gulden,  welche  Albrecht  der  Stadt  Michaelis  übers  Jahr 
zurückzahlen  sollte^).  In  das  Jahr  1498  Mit  auch  ein  Vorgang, 
welcher  als  besonders  deutlicher  und  typischer  Beleg  für  die 
Mobilisierung  der  herzoglichen  oder  Staatsschuldpapiere, 
wenn  man  so  wül,  hier  Erwähnung  finden  mag.  1491  hatte  der 
Leipziger  Rat  eine  Anleihe  von  2000  Gulden  für  Albrecht  bei 
Heinrich  Thomel  aufgebracht  und  sich  ihm  dafür  „verschrieben". 
Aus  irgend  welchen  Gründen  sollte  oder  wollte  nun  1498  be- 
sagter Thomel  das  Kapital  zurückhaben.  Die  Angelegenheit 
wurde  in  der  Weise  vom  Rat  zu  Leipzig  geregelt,  daß  er 
1200  Gulden  der  Hauptsumme  an  Plausig  wies,  —  letzterer 
hatte  diese  Summe  jedenfalls  beim  Leipziger  Rat  als  sogenanntes 
„Depositum  zur  Benutzung"  hinterlegt,  —  die  übrigen  800  Gulden 

1)  Vgl.  H.St.A.  Dresd.  Loc.  8678  p.  331a. 

2)  Vgl.  Ratsarch.  Leipz.  Stadtkassenrechn.  1497  ff. 

^)  Das  Kapital  wurde  an  diesem  Termin  nicht  zurückgegeben, 
es  trat  vielmehr  eine  5^/oige  Verzinsung  ein.  . 


§  1.    Kontrahierung  der  Anleihen,  181 

kaufte  der  Eat  selbst  zu  sich^).  Auf  eine  starke  Mobilisierung 
derartiger  Schuldpapiere  deutet  auch  der  Umstand,  daß  in  fast 
allen  herzoglichen  Wiederkaufsverträgen,  Kaufbriefen,  oder  wie 
sonst  diese  Schuldur  künden  heißen  mögen,  die  Formel  und 
Klausel  zu  finden  ist  „und  die  diesen  brieff  mit  Irem  guthen 
willen  und  wissen  Innenhaben",  denn  damit  war  die  Möglichkeit 
eines  Verkaufs  oder  einer  Verpfändung  ausdrücklich  zugestanden. 
1499  bewilligte  Leipzig  dem  Herzog  eine  weitere  Anleihe  in 
Höhe  von  5000  rh.  Gulden  „uff  einen  widderkauff".  Für  die 
250  Gulden  jährlicher  Zinsen  wurde  der  Rat  durch  Verschreibung 
auf  alles  herzogliche  Einkommen  von  Stadt  und  Amt  Leipzig, 
sowie  Stadt  und  Amt  Weißenfels  sichergestellt.  3000  Gulden 
am  18.  Januar  1500  war  das  letzte  Darlehn,  welches  der 
Leipziger  Kat  der  herzoglichen  Kammer  unter  Albrecht  gab; 
Michaelis  sollte  der  Herzog  die  Summe  wiederbezahlen  2).  Wie 
in  früheren  Jahren  hatte  der  Leipziger  Rat  aber  in  dieser  Zeit 
außer  diesen  direkten  Anleihen  auch  wieder  anderweitig  Gelder 
für  den  Herzog  flüssig  gemacht,  des  öfteren  Bürgschaft  oder 
Zinsgarantie en  übernommen^).  So  stellt  z.  B.  Herzog  Georg  als 
Regierungsverweser  dem  Rat  der  Stadt  Leipzig  am  1.  August 
1498  einen  sogenannten  „Schadlosbrief"  aus,  in  dem  er  ver- 
spricht, den  Rat  in  betreff  der  übernommenen  Bürgschaft  über 
die  von  Kunz  v.  Hermannsgrün  erborgten  3500  rh.  fl.  schadlos 
zu  halten*).  Aber  auch  anderen  Orts  wurden  1498  namhafte 
Anleihen  aufgenommen,  die  bedeutendste  am  22.  Juli  bei  Hans 
Fuchs ,  Ritter  und  Hofmeister  *»).  Herzog  Albrecht  verkaufte 
besagtem  Fuchs  :  1 000  Gulden  rh.  jährlich.  Zinsen  dafür : 
„uff  und  von  unnserm  Jerlichen  Renthen,  nutzungen  und  gefeilen 
und  einkommen  unnser  lande  und  furstenthumb  In  Thüringen  und 
zu   meißem,    so  Jerlich   in   unnser   fürstl.  Cammern  gefallen^)," 

*)  Vgl.  Leipz.  Ratsarch.:    „Leipz.  Stadtkassenrechn."   1498—1499. 

2)  Auch  diesmal  wurde  die  JBedmgung  nicht  erfüllt,  der  Leipziger 
Rat  mußte  sich  vielmehr  mit  der  Verzinsung  des  Kapitals  begnügen. 

^)  Leider  sind  in  den  Leipziger  Stadtkassen rechnungen  immer  nur 
die  Zinsbeträge  angegeben  und  nicht  die  Kapitalien,  sodaß  sich  über 
die  Höhe  der  Anlernen  unbedingt  Verlässiges  nicht  feststellen  läßt. 

*)  Vgl.  H.St.A.  Dresd.  Orig.ürk.  Nr.  9259. 

^)  Vgl.  ebenda  Orig.Urk.  Nr.  9256. 

*)  In  der  Art  der  Sicherstellung,  der  Anweisung  der  Wiederkaufs- 
zinsen  schlechthin  und  ganz  allgemein  auf  alle  herzoglichen  Ein- 
nahmen drückt  sich  ein  deutlicher  Fortschritt  in  kreditwirtschaftlicher 
Beziehung  aus.  Die  Fundierung  der  Anleihe  auf  den  Gesamtfond  der 
Staatseinnahmen  ist  ein  Beweis  für  die  Stärkung  und  Festigung  des 
landesherrlichen  oder  Staatskredits,  wenn  wir  diese  Bezeichnung  ge- 
brauchen wollen.  Während  sich  in  der  bis  dahin  ausschließlich  be- 
liebten Sicherstellung  für  Verzinsung  und  Tilgung  einer  Anleihe  auf 
eine  ganz  bestimmte  Einnahmequelle  eine  noch  vorhandene  Unsicher- 
heit des  territorialen  Kredits  dokumentierte,  das  Stadium  des  Werdens 
und  Entstehens,  in  dem  der  öffentliche  Kredit  sich  befand,  deutlich 


182  Zweiter  Hauptteil.  Der  säohs.  Staatshaushalt  i.  d.  Jahren  1488—1497. 

wiederkäuflich  für  20  000  Gulden  Landeswährung.  Die  Ver- 
wendung der  Anleihe  ist  in  der  Urkunde  nur  mit  den  Worten 
„umb  unnsern  erben  und  Furstenthumb  bessers  nutz  willen"  an- 
gedeutet. Die  Zinsen  sind  in  zwei  Raten  Michaelis  und  Ostern 
zu  zahlen.  Als  Erfüllungsort  wird  vom  Herzog  die  Herberge 
„zum  wilden  Mann"  in  Nürnberg  anerkannt.  Ganzen  oder  teil- 
weisen Rückkauf  der  20  000  Gulden  behält  der  Herzog  sich  und 
seinen  Erben  vor,  nur  ist  er  gehalten,  diese  seine  Absicht  dem 
Hans  Fuchs  einen  Monat  vorher  brieflich  mitzuteilen.  Die 
Zahlung  hat  dann  nach  Ablauf  eines  Monats  ebenfalls  in  Nürn- 
berg am  gleichen  Ort  zu  erfolgen.  Den  durch  rückständige 
Zinsraten  dem  Gläubiger  entstandenen  Schaden  hat  Albrecht  zu 
tragen.  Bei  Nichteinhaltung  der  Vertragsbedingungen  kann  Hans 
Fuchs  das  ganze  Darlehen  unverzüglich  zurückfordern. 

Der  Rat  von  Luchau  hatte  im  gleichen  Jahr  1000  rh.  fl. 
auf  Ansuchen  des  Herzogs  bei  drei  Naumburger  Bürgern  „in 
wiederkaufsweise"  aufgebracht  und  zwar  „auf  Irem  Rathaus, 
Renthen,  geschossen,  Fellen,  Nutzung  und  Guthern"  ^).  Weitere 
1000  Gulden  lieh  der  Meißner  Bischof  dem  Herzog;  in  einem 
Brief,  welchen  ersterer  am  29.  Juli  in  dieser  Angelegenheit  an 
Albrecht  schreibt  2),  berichtet  der  Bischof  über  seine  eifrigen, 
aber  leider  vergeblichen  Bemühungen  dem  Wunsche  des  Herzogs 
gemäß  eine  noch  höhere  Summe  aufzubringen.  Überall  hat  er 
sich  vergeblich  nach  Geld  umgetan.  Die  zur  Verfügung  stehenden 
1000  Gulden  will  er  dem  Rat  der  Stadt  Pirna  oder  Dresden  gegen 
eine  „Recognition"  für  Albrecht  überreichen. 

Vom  Jahre  1499  sind  uns  dann  außer  der  Leipziger  Stadt- 
kassenrechnung 1498 — 1499  nur  dürftige  Nachrichten  über  herzog- 
liche Anleihen  erhalten :  Zunächst  ein  Schuldbrief  Herzogs  Georg 
in  Vertretung  seines  Vaters  über  2000  rh.  fl.,  welche  der  Rat 
zu  Chemnitz  Albrecht  zu  5  ^/o  geliehen  hat  ^) ;  sodann  besitzen 
wir  noch  einen  eventuell  hier  in  Betracht  kommenden  Revers*) 
Wiwolts  V.  Schaumburg,  des  tapferen  Hauptmanns  Herzog  Al- 
brechts in  den  Niederlanden.  Aus  diesem  Schriftstück  erfahren 
wir,  daß  Albrecht  dem  Schaumburg  700  rh.  fl.  jährliche  Zinsen 
für  14  000  rh.  fl.  „überreichten  Hauptguts"  wiederkäuflich  ver- 
kauft   hat;    Schaumburg   hatte    also    dem   Herzog   diese    Summe 


kennzeichnete.  —  Man  hatte  früher  dem  Herzog  nur  unter  Bedingungen 
kreditiert  wie  modernen  Staaten  von  heute  mit  „gesunkenem 
Staatskredit".  Die  Staatsgläubiger  forderten  und  fordern  damals 
wie  heute  spezielle  Fundierung  der  Anleihen  auf  bestimmte  Einnahmen, 
oft  sogar  lassen  sie  sich  selbständige  Verwaltungsrechte  an  den  be- 
treffenden Einkommensquellen  einräumen  (z.  B.  heute  bei  der  Türkei). 

1)  Vgl.  H.StA.  Dresd.  Cop.  63  fol.  62. 

^)  Vgl.  ebenda  Leo.  10372. 

3)  Vgl.  ebenda  Orig.Urk.  Nr.  3321b,  datiert  vom  25.  August  1499. 

*)  Vgl.  ebenda  Nr.  9345. 


§  2.    Verzinsung  der  Anleihen.  183 

vorgeschossen.  Wir  dürfen  jedoch  diesen  Betrag  nicht  einfach 
als  Anleihe  für  das  Jahr  1499  in  Anspruch  nehmen,  es  er- 
scheint vielmehr  nicht  ausgeschlossen,  daß  es  sich  um  Auslagen 
Schaumburgs  für  die  niederländischen,  bezügl.  friesischen  Unter- 
nehmen handelt,  die  schon  länger  zurückliegen,  aber  erst  damals 
zur  Verrechnung  gekommen  sind. 

§  2. 
Yerzinsung  der  Anleihen. 

Die  Aufnahme  der  herzoglichen  Anleihen  mit  Ausnahme  der 
„kurzfristigen  Darlehen"  erfolgte,  wie  wir  sahen,  in  der  damals 
gebräuchlichsten  Form  der  Erborgung  von  Kapitalien  „in  Wieder- 
kaufsweise"  ,  d.  h.  gegen  Übernahme  von  Wiederkaufszinsen. 
Bei  diesen  Wiederkäufen  (Wiederkaufsverträgen)  schwankt  die 
Höhe  des  Zinsfußes  zwischen  5  ^/o  und  6  ^/o,  je  nachdem  von 
wem  und  unter  welchen  Bedingungen  man  das  Kapital  entliehen 
hatte.  Allmählich  wurde  aber  die  5  ^/o  ige  Verzinsung  vor- 
herrschend, und  das  steht  auch  ganz  in  Übereinstimmung  mit 
der  Allgemeinentwicklung.  Überall  ist  im  Verlauf  des  Mittel- 
alters ein  stetiges  Sinken  des  Wiederkaufsrentfußes  zu  beobachten. 
Dabei  sind  allerdings  noch ,  wie  die  Untersuchungen  Kuskes  ^) 
gezeigt  haben,  zeitlich  und  örtlich  starke  Schwankungen  wahr- 
zunehmen. „Die  verschiedene  Entwicklungshöhe  der  größeren 
Wirtschaftsgebiete"  Deutschlands  ist  da  von  durchaus  bestimmen- 
den Einfluß  gewesen.  Wie  stets  auf  wirtschaftlichem  Gebiet, 
so  finden  wir  auch  hierfür  in  West-  und  Süddeutschland  die 
fortgeschrittensten  und  modernsten  Verhältnisse,  auf  S^/s,  ja 
3^/o  ist  hier  im  15.  Jahrhundert  der  Zinsfuß  bei  Wiederkäufen 
zurückgegangen.  Den  nächst  niedrigen  Zinsfuß  weisen  dann 
nach  den  Ausführungen  Kuskes  neben  den  hansischen  und  ost- 
fälischen  die  obersächsischen  Städte  mit  5  ^/o  auf.  In  einzelnen 
Fällen  konnte  er  in  Leipzig,  Freiberg,  Chemnitz,  Magdeburg, 
Zerbst  und  Halberstadt  sogar  eine  4^/oige  Verzinsung  kon- 
statieren. Die  sächsische  Finanzverwaltung  befand  sich  demnach 
in  einem  für  die  Kontrahierung  von  Anleihen  günstigen  Gebiete. 
Neben  der  Höhe  der  Verzinsung  wurden  in  den  Wiederkaufs- 
verträgen stets  auch  die  Termine,  an  welchen  die  Zinsen  fällig 
waren,  festgesetzt.  Ferner  wurde  in  jedem  Falle  genau  vereinbart, 
in  welcher  Währung  die  Zinsen  gezahlt  werden  sollten,  bei  der 
ständig  wachsenden  Münzverschlechterung  eine  äußerst  wichtige 
Bestimmung.  Gewöhnlich  wurde  dem  rheinischen  Goldgulden, 
der  damaligen  kaufmännischen  Rechnungsmünze  noch  der  Vorzug 


^)  Kuske:  „Das  Schuldenwesen  der  deutschen  Städte  im  Mittel- 
alter" 1.  c. 


1 84  Zweiter  Hauptteil.  Dersächs.  Staatshaushalt  i.  d.  Jahren  1488 — 1497. 

gegeben  vor  der  „echten  und  rechten  Landeswährung".  Bei  den 
nach  Zahl  und  Höhe  außerordentlich  bedeutenden  herzoglichen 
Anleihen  und  bei  dem  noch  immer  wachsenden  Kreditbedürfnis 
der  herzoglichen  Kasse  war  es  eine  Hauptaufgabe  der  sächsischen 
Finanzverwaltung,  den  Kredit,  welchen  der  Herzog  bei  Städten, 
Kaufleuten  usw.  genoß,  zu  erhalten,  zu  kräftigen  und  nach 
Möglichkeit  noch  zu  vergrößern.  Das  sicherste  Mittel,  dies  zu 
erreichen,  war  eine  regelmäßige,  pünktliche  und  sichere  Ver- 
zinsung der  entliehenen  Kapitalien.  Daher  mußte  eine  feste  und 
vor  allem  praktische  Regelung  der  Auszahlung  der  Zinsen  von 
den  Anleihen  für  die  herzogliche  Finanz  Verwaltung  eine  der 
wichtigsten  Fragen  sein ;  und,  wie  wir  bereits  an  anderer  Stelle  ^) 
zu  betonen  Gelegenheit  hatten,  wurde  dies  von  den  damaligen 
leitenden  Finanzmännern  auch  klar  erkannt.  Mit  großem  Ge- 
schick und  viel  Verständnis  wurde  die  gewiß  nicht  leichte  Auf- 
gabe in  Angriff  genommen  und  gut  gelöst.  Im  Gegensatze  zu 
früher  wurden  jetzt  alle  Zinsen  unmittelbar  von  der  Leipziger 
Zentralkasse  gezahlt  und  mit  größter  Genauigkeit  darüber  Buch 
geführt,  wie  die  in  den  Jahreshauptrechnungen  der  Rentkammer 
enthaltenen  Zinsregister  beweisen.  Die  beiden  Hauptzinstermine 
waren  Michaelis  und  Ostern.  Mit  gutem  Vorbedacht  wählte  man 
gerade  diese  beiden  Termine,  denn  Michaelis  und  Ostern  hatte 
die  herzogliche  Kasse  die  bedeutendsten  Einnahmen,  und  der 
Rentmeister  konnte  am  besten  gleich  unmittelbar  nach  Eingang 
dieser  Erträge  die  fölligen  Zinsen  decken,  ehe  andere  Ausgaben 
dazwischen  kamen.  In  dem  Streben,  die  Einnahmen  und  die 
Ausgaben  so  in  Einklang  zu  bringen,  dokumentiert  sich  eine  ge- 
wisse Reife  der  herzoglichen  Finanzwirtschaft,  und  sicherHch 
sind  hier  die  ersten  Spuren  der  sich  erst  später  einbürgernden 
regelmäßigen  Aufstellung  eines  Budgets  für  den  Staatshaushalt 
zu  suchen. 

Die  Zinsen  für  alle  Anleihen,  welche  durch  die  Städte  ver- 
mittelt waren,  oder  für  deren  Zinsen  dieselben  sich  verschrieben 
hatten,  wurden  von  der  Leipziger  Kammer  nicht  direkt  an  die 
Darleiher,  sondern  die  Stadtverwaltungen  ausgezahlt.  Und  diese 
übermittelten  dann  die  Zinsen  an  die  einzelnen  Gläubiger^). 
Schon  aus  der  Art  der  Verrechnung  der  gezahlten  Zinsen  in 
den  Jahreshauptrechnungen  ist  dies  ersichtlich^),  dann  aber  auch 


1)  Vgl.  Kap.  n  S  1. 

^)  Vor  allem  bedeutete  dieses  Verfahren  eine  große  Kosten-  und 
Zeitersparnis  für  die  herzogliche  Finanzverwaltung! 

3)  Vgl.  z.  B.  H.St.A.  Dresd.  Loc.  8678  „Hauptbuch«  p.  34 :  „Vert- 
zinnst  gelt  meinem  gned  herrn  uf  zinse  entnomen,  dafür  die  Stete 
verschriben  sind,  uf  Sanct  michelstag  vertzinst  uf  quitancien  hiebei: 
Dem  Rathe  zu  liptzk  314  gülden  zinssen:  100  gülden  er  hanssen 
von  Mergentals  erben;   Item  110  guld  heinrichen  almann  zu  magde- 


§  2.    Verzinsimg  der  Anleilien.  185 

aus  den  „Leipziger  Stadtkassenrechnungen".  Hier  wird  über 
alle  für  die  herzoglichen  Anleihen  eingehenden  Zinsgelder  und 
über  die  Weitergabe  derselben  genau  Buch  geführt.  Die  Kredit- 
geschäfte des  Leipziger  Rates  mit  Albrecht  waren  schließlich 
so  zahlreich,  daß  man  innerhalb  jeder  Stadtkassenrechnung 
ein  besonderes  Register  für  die  Zinsen  der  herzoglichen  Anleihen 
anlegte.  Durch  Vergleich  der  von  den  albertinischen  Rent- 
meistern geführten  Zinsregister  untereinander  läßt  sich  feststellen, 
daß  in  den  Jahren  1488 — 1497  die  herzogliche  Zentralkasse 
niemals  auch  nur  mit  einer  einzigen  Zinsrate  rückständig  ge- 
blieben ist;  selbst  in  den  Zeiten  des  größten  Tiefstandes  der 
herzoglichen  Kasse  ist  die  sächsische  Finanzverwaltung,  was  die 
Verzinsung  der  Anleihen  anbetrifft,  ihren  Verpflichtungen  in  jeder 
Weise  nachgekommen.  Leicht  wird  es  allerdings  den  Rent- 
meistem  nicht  immer  gewesen  sein,  dies  durchzuführen,  nament- 
lich da  infolge  der  Aufnahme  immer  weiterer  Anleihen  stets  neue 
Lasten  hinzukamen.  Die  Leipziger  Kammerkasse  hat  in  den 
einzelnen  Jahren  insgesamt  an  Zinsen  gezahlt,  wie  folgt: 

1488—1489  1489—1490  1490—1491 

2724Guld.15Gr.8Pf.  2035  Guld.  6  Gr.  1  Pf.  1960Guld.  11  Gr.  3Pf. 

1491—1492  1492—1493  1493—1494 

1 367  Guld.  6  Gr.  1  Pf.  1832  Guld.  16  Gr.  7  Pf.  3012Gald.  16Gr.  7Pf. 

1494—1495  1495—1496  1496—1497 

3690  Guld.  6  Gr.  1  Pf.  3937  Guld.  16  Gr.  7  Pf.  42 7 7  Guld.  11  Gr.  7  Pf. 

Ein  sehr  beträchtlicher  Teil  dieser  Zinsgelder  war  regel- 
mäßig an  den  Leipziger  Rat  abzuführen,  in  einigen  Jahren  machte 
es  fast  die  Hälfte  der  Gesamtsumme  aus.  Die  Bedeutung  Leipzigs 
für  den  Elredit  Albrechts  kommt  in  den  folgenden  Zahlen  evident 
zum  Ausdruck.  Die  an  die  Leipziger  Stadtkasse  gegebenen  Zins- 
gelder betragen : 

1488—1489  1489—1490  1490—1491 

768  Guld.  768  Guld.  768  Guld. 

1491^1492  1492—1493  1493—1494 

742  Guld.  10  Gr.  6  Pf.  1303  Guld.  1353  Guld. 

1494—1495  1495—1496  1496—1497 

1608  Guld.  1748  Guld.  1856  Guld. 


bürg;  Item  25  Gulden  heinrich  und  lorentz  Westval,  gebrudern  zu 
magdeburg;  Item  25  guld  heinrich  Westval,  hanssen  Westval  gelassen 
son  zu  magdeburg;  Item  15  gülden  doctor  konigssberg;  Item  24  guld 
Dr.  Smidberg;  Item  15  gülden  er  felix  vom  berge  etc." 


186  Zweiter  Hauptteil.  Dersächs.Staatshaushalti.d.  Jahren  1488 — 1497. 

Auch  andere  Städte  hatten  ja  dem  Herzog  größere  Kapitalien 
entweder  aus  eigenen  Mitteln  geliehen  oder  für  ihn  aufgebracht ; 
keine  von  ihnen  aber  reicht  in  dieser  Hinsicht  auch  nur  entfernt 
an  Leipzig  heran.  Greifen  wir  zum  Vergleiche  die  Jahre  1488 
—1489  und  1496—1497  heraus:  1488  —  1489  zahlt  die  herzog- 
liche Zentralkasse  an  Zinsen:  der  Stadt  Dresden:  265  Guld. ; 
Chemnitz  :  220  Guld.  10  Gr.  6  Pf. ;  Tennstädt :  185  Guld ;  Langen- 
salza: 172  Guld.;  Sangerhausen:  156  Guld.;  Weißensee:  91  Guld. 
10  Gr.  6  Pf.;  Kindelbrück:  87  Guld.  10  Gr.  6  Pf.;  Großenhain: 
80  Guld.;  Pirna:  62  Guld.  10 Gr.  6  Pf. ;  Pegau:  60  Guld. ;  Meißen: 
55  Guld.;  Rochlitz:  42  Guld.  10  Gr.  6  Pf.;  Freiburg:  36  Guld.; 
Luchau :  32  Guld. ;  Oschatz  :  25  Guld. ;  Delitzsch :  25  Guld.  15  V2  Gr. 
3  n.  Pf.;  Döbeln:  15  Guld.;  Muchhilde :  14  Guld.;  1496— 
1497:  Chemnitz:  295  Guld.;  Pirna:  175  Guld.;  Langensalza: 
90  Guld. ;  Dresden:  75  Guld. ;  Großenhain  und  Freiberg  je  50  Guld. ; 
Luchau:  12  Guld.  16  Gr.  7  Pf.;  Freiburg:  12  Guld.  und  Roch- 
litz: 5  Guld. 

§  3. 
Tilgung  der  Anleihen  und  Ablösung  überkommener  Schulden. 

Wenn  schon  die  Aufbringung  und  pünktliche  Auszahlung 
der  Zinsen  für  die  Anleihen  und  sonstigen  herzoglichen  Schulden 
der  sächsischen  Finanz  Verwaltung  Schwierigkeiten  bereitete,  so 
konnte  von  vornherein  die  Aussicht  auf  eine  Amortisation  dieser 
Schulden  nur  eine  sehr  geringe  sein.  Und  dennoch  mußte  der 
herzogliche  Rentmeister  auf  eine  Tilgung  der  Staatsschulden, 
wenn  man  hier  einmal  diese  moderne  Bezeichnung  anwenden 
will,  bedacht  sein,  und  zwar  aus  verschiedenen  Gründen.  Erstens 
im  Interesse  der  herzoglichen  Kasse  selbst;  die  Zinsen  alter, 
ihrer  Entstehung  nach  oft  mehrere  Regierungen  zurückliegender 
Schulden  und  Anleihen  waren  für  die  oberste  sächsische  Zentral- 
kasse eine  sehr  unangenehme  und  drückende  Last,  da  außerdem 
in  früherer  Zeit  meist  hohe  Zinsen  (7  ^/o  und  mehr)  gefordert 
und  vereinbart  worden  waren,  so  hatte  die  Verzinsung  gewöhn- 
lich viel,  ja  sehr  viel  mehr  verschlungen,  als  die  ganze  Schuld- 
summe betrug.  Ein  kluger,  tüchtiger  Finanzmann  —  und  un- 
zweifelhaft verdient  sowohl  Blasbalg  als  auch  Georg  v.  Wiede- 
bach  als  ein  solcher  angesehen  zu  werden  —  mußte  sich  ohne 
weiteres  sagen,  daß  es  unter  diesen  Umständen  viel  rationeller 
sei,  derartige  Schulden  und  Anleihen  abzulösen  und  so  das  infolge 
der  andauernden  Aufnahme  neuer  Anleihen  ohnehin  immer  stärker 
anschwellende  Zinsenkonto  der  Leipziger  Rentkammer  zu  ent- 
lasten. Sodann  wird  aber  auch  von  selten  der  Gläubiger  eine 
Rückzahlung  der  ausgeliehenen  Kapitalien  häufig  genug  energisch 
gefordert  worden  seien. 


§  3.  Tilgung  der  Anleihen  und  Ablösung  überkommener  Schulden.   187 

Der  Willen  zur  und  das  Streben  nach  Schuldentilgung  war 
und  mußte  also  unzweifelhaft  vorhanden  sein.  Wie  aber  stand 
es  mit  dem  Können  dazu  bei  der  sächsischen  Finanzverwaltung. 
An  eine  planmäßig  organisierte,  womöglich  periodisch  erfolgende 
Schuldentilgung  (Schuldentilgungsfond  usw.)  war  natürlich  bei 
einer  landesherrlichen  oder  städtischen  Finanzverwaltung  der 
damaligen  Zeit  überhaupt  noch  nicht  zu  denken,  und  so  konnte 
auch  bei  der  Leipziger  Kammer  die  Amortisation  der  Schulden 
und  Anleihen  nur  eine  zufällige  sein.  Schuldentilgung  konnte 
im  allgemeinen  nur  dann  statthaben,  wenn  in  der  Kasse  über- 
schüssiges Geld  vorhanden  war.  Ein  derartiger  Zustand  pflegte 
aber  in  diesen  Jahren,  wie  unsere  Untersuchung  dargetan  hat, 
bei  der  herzoglichen  Kasse  nicht  gerade  häufig  zu  sein.  Im 
Gegenteil,  fast  jedes  Jahr  sah  man  sich  vielmehr  zur  Deckung 
einer  Unterbilanz  genötigt,  neue  Anleihen  zu  kontrahieren,  als 
daß  man  an  die  Tilgung  alter  gehen  konnte. 

Nur  in  einem  einzigen  Rechnungsjahr:  1490 — 1491  war  es 
dem  albertinischen  Rentmeister  möglich,  eine  Schulden- 
tilgung großen  Stils  vorzunehmen.  In  den  übrigen  Jahren 
scheint  es  sich,  wenn  Rückerstattung  von  Kapitalien  erfolgte, 
stets   um   dringliche,   unaufschiebbare  Fälle  gehandelt  zu  haben. 

Nicht  weiter  erwähnt  wird  im  folgenden  die  Rückgabe  von 
Anleihen  und  Darlehen,  welche  der  Herzog  oft  zinslos  als  vorüber- 
gehende Aushüfe  nur  unter  der  Bedingung  erhalten  hatte,  daß 
sie  innerhalb  eines  halben  oder  eines  Jahres  wieder  gelöscht 
wurden  ^).  Dabei  handelt  es  sich  nicht  eigentlich  um  Schulden- 
tilgung in  dem  Sinne,  wie  wir  es  hier  verstehen.  Nicht  hierher 
gehört  ferner  die  seitens  der  herzoglichen  Kammerkasse  in 
Leipzig  erfolgende  Einlösung  der  sogenannten  „Schuld-  ujid 
Wechselbriefe",  welche  der  Herzog  —  größtenteils  auf  Reisen 
und  Kriegszügen  im  Ausland  —  den  meist  süddeutschen  Bankiers 
oder  deren  Faktoren  ausstellte.  Gehen  wir  nun  die  Jahres- 
hauptrechnungen  1488 — 1497  der  obersten  Finanzbehörde  nach 
den   hier   in  Frage    kommenden  Gesichtspunkten    einzeln    durch. 

Im  Rechnungsjahr  1488 — 1489  wurden  zunächst  4000  Gulden 
dem  Rat  von  Leipzig  ausgezahlt,  welche  dieser  dem  Hugold 
V.  Schleinitz  zur  Ablösung  des  Schlosses  Rochsburg  über- 
mitteln sollte.  Die  Rochsburg  hatte  also  wahrscheinlich  bei 
Kontrahierung  einer  Anleihe  als  Pfandobjekt  gedient.  1000  fl. 
erhält  Heinrich  Stamer  in  Halberstadt  zurück,  die  er  vormals 
dem  Herzog  gegen  Zinsen,  für  welche  der  Leipziger  Rat  ver- 
schrieben  war,    geliehen   hatte.      Mit    700    Gulden   wurde    eine 

1)  Vgl.  H.St.A.  Dresd.  Loc.  8678  Bl.  3  u.  29  a,  ferner  Bl.  228  a  u. 
277,  279  a  usw. 

2)  Vgl.  für  das  Folgende,  soweit  nichts  anderes  bemerkt  ist, 
stets  H.St.A.  Dresd.  Loc.  8678  „Hauptbuch". 


1 88  Zweiter  Hauptteil.  Der  Sachs.  Staatshaushalt  i.  d.  Jahren  1488 — 1497. 

Schuld  des  verstorbenen  Herzog  Wilhelm,  die  Albrecht  über- 
nommen hatte,  bei  Jörgen  Meldingen  getilgt.  Schließlich  wird 
von  Blasbalg  noch  der  Stadt  Döbeln  eine  500  Gulden-Anleihe 
zurückgegeben.  Quittung  hierüber  erteilt  Dr.  Wilden,  welcher 
den  Betrag  für  Döbeln  in  Empfang  nahm. 

Nicht  immer  wurde  aber  die  Löschung  einer  Anleihe  oder 
Schuld  wie  in  den  bisher  aufgeführten  Fällen  auf  einmal  be- 
wirkt, sondern  es  wurde  ratenweise  allmählich  abgezahlt. 
So  geschah  es  z.  B.  mit  den  1500  Gulden,  welche  einst  die  von 
Weißensee  für  Herzog  Albrecht  bei  Bethmann  v.  Tuticherode 
aufgebracht  hatten.  1488  —  1489  erfolgt  wieder  einmal  eine  Ab- 
schlagszahlung von  100  Rh.-Guld.;  im  ganzen  sind  damit  500  Guld. 
zurückerstattet.  Auf  gleiche  Weise  wollte  man  1500  Gulden, 
welche  der  Herzog  dem  Rat  zu  Weißenfels  schuldete,  abtragen. 
Nachdem  schon  früher  einmalig  100  Gulden  gezahlt  waren,  stieß 
man  1490 — 1491  abermals  200  Gulden  dieser  Schuld  ab  und  ver- 
einbarte, daß  sie  die  noch  restierenden  1200  Gulden  in  jährlichen 
Raten  zu  je  100  Gulden  bekommen  sollten.  Für  diesen  einen 
Fall  wurde  also  eine  periodische  Amortisation  vorgesehen. 

Unmittelbar  nach  erfolgter  Übernahme  des  Rentmeister- 
amtes durch  Georg  v.  Wiedebach,  fand  Ostern  1491,  kurz  vor 
Abschluß  des  Rechnungsjahres  1490 — 1491,  wie  bereits  oben 
angedeutet,  eine  Generalablösung  herzoglicher  Anleihen  und 
Schulden  statt.  Dieser  Vorgang  ist  wohl  in  der  Hauptsache  aui 
folgende  zwei  Tatsachen  zurückzuführen:  Beim  Abschluß  der 
Jahreshauptrechnung  1489 — 1490  hatte  die  herzogliche  Kasse 
einen  Barbestand  von  19  634  Gulden  aufgewiesen,  und  zudem 
fügte  es  ein  glücklicher  Zufall,  daß  gerade  1490 — 1491  im  Ver- 
gleich zu  den  anderen  Jahren  die  niederländischen  Ausgaben 
äußerst  minimale  waren  (vgl.  Tabelle  F). 

Indem  der  neue  Rentmeister  die  dadurch  geschaffene  günstige 
Finanzlage  sofort  benutzte,  um  einmal  eine  Tilgung  von  Staats- 
schulden in  großem  Umfange  vorzunehmen,  erbrachte  er  den  Be- 
weis, daß  er  fähig  war,  ein  derartiges  Amt  mit  Erfolg  zu  verwalten. 

Es  muß  hier  genügen,  ganz  generell  festzustellen,  daß  da- 
mals im  ganzen  18  330  Gulden  abgelöst  worden  sind.  Es  ist 
unmöglich,  all  die  getilgten  Schulden  und  gelöschten  Anleihen, 
wie  sie  in  der  betreffenden  Jahreshauptrechnung  unter  den  Titeln : 
„Ausgabe  uf  den  Ostermargkt  Anno  1491  Zcue  ablosunge  der 
Zcinse  uf  den  Steten  vorschriebenn  nach  Innhaldt  m.  g.  h. 
Schadlos  Briven,  die  sie  ubergeanntwort  haben",  und:  „Etliche 
vorsatzte  Zcinse  Im  Lannde  zcue  doringenn  gelost"  ^)  verbucht 
sind,  einzeln  aufzuzählen.  Von  einer  namhaften  Zinsenlast 
war    damit    die    herzogliche    Kasse    befreit.     Die    Städte   waren 

i)  Vgl.  H.St.A.  Dresd.  Loc.  8678  1.  c.  Bl.  141  ff.  und  Bl.  143. 


§  3.  Tilgung  der  Anleihen  und  Ablösung  überkommener  Schulden.   Ig9 

vorher  alle  von  der  beabsichtigten  Ablösung  in  Kenntnis  ge- 
setzt worden  ^) ,  wie  dies  ja  gewöhnlich  damals  in  den  Schuld- 
urkunden und  Wiederkaufs  vertragen  vereinbart  wurde.  Die  in 
den  folgenden  Jahren  seitens  der  Zentralkasse  für  Schulden- 
tilgung aufgewandten  Summen  w^aren  nicht  beträchtlich,  ja 
1493 — 1495  und  1496 — 1497  fand  nicht  eine  eigentliche  Ab- 
lösung und  Tilgung  statt;  die  herzogliche  Kasse  war  einfach 
dazu  außerstande. 

Der  Kammerschreiber  Johann  Meyer  in  Dresden  erhielt 
1491; — 1492  von  der  Leipziger  Kasse  1974  Gulden  17  Gr.  aus- 
gehändigt „zur  Bezahlung  der  alten  Schuld".  Um  was  für  eine 
Schuld  es  sich  dabei  handelte,  ist  leider  nicht  zu  ermitteln.  Im 
nächsten  Eechnungsjahr  wurden  1000  Gulden  der  Stadt  Weißensee 
übermittelt,  damit  war  dann  die  Anleihe  vollständig  getilgt, 
welche  der  Rat  von  Weißensee  einst  für  den  Herzog  bei  ßeth- 
mann  v.  Tuticherode  bewirkt  hatte.  Außerdem  wurden  im  gleichen 
Jahr  mit  275  Gulden  etliche  Zinsen  im  Amt  Hohnstein  abgelöst. 

Wie  schwer  es  der  Leipziger  Kammerkasse  wurde ,  selbst 
die  geringsten  Summen  für  derartige  Zwecke  herzugeben  und  zu 
entbehren ,  beweist  der  Umstand ,  daß  die  mit  dem  E-at  von 
Weiß enf eis  1491  verabredete  ratenweise  Tilgung  einer  Anleihe 
nicht  eingehalten  worden  war;  erst  1495 — 1496  wurde  wieder 
einmal  die  jährliche  Rate  von  100  Gulden  gezahlt,  im  folgenden 
Rechnungsjahr  aber  schon  wieder  nicht.  Die  Aussichten  auf 
Tilgung  der  Schulden  und  Rückgewährung  der  Anleihen  waren 
mit  der  Zeit  immer  schlechter  geworden.  Wann  die  Löschung 
der  Anleihen  und  Schulden,  welche  unter  der  Regierung  Albrechts 
des  Beherzten  aufgenommen  und  gemacht,  zum  Teil  auch  1485 
übernommen  worden  waren ,  erfolgte ,  wird  sich  in  den  meisten 
Fällen  überhaupt  nicht  mehi«  feststellen  lassen;  in  einzelnen 
Fällen  ist  sie  erst  nach  mehrer en  Jahrhunderten  erfolgt. 
Ostern  1655  kauft  z.B.  Kurfürst  Johann  Georg  einen  vom  Herzog 
Georg  in  Vollmacht  Herzog  Albrechts  dem  Rat  zu  Chemnitz  über 
2000  rh.  fl.  ausgestellten  Schuldbrief  zurück 2);  am  gleichen  Ter- 
mine gibt  er  dem  Chemnitzer  Rat  ein  Darlehen  von  500  rh.  fl. 
zurück,  welches  dieser  laut  Urkunde  Herzog  Wilhelms  der  fürst- 
lichen Rentkammer  am  2.  Oktober  1402  gemacht  hat.  Der  Kur- 
fürst tilgt  ferner  eine  Schuld  von  1 000  rh.  fl.  (laut  Urkunde  des 
Kurfürsten  Ernst  und  des  Herzog  Albrecht  d.  d.  10.  April  1471) 
und  eine  Anleihe  von  600  rh.  Gulden  (laut  Urkunde  des  Kur- 
fürsten Ernst  d.  d.  9.  Juni  1471). 


')  Vgl.  H.St.A.  Dresd.  Loc.  8678  Bl.  143  a. 

2)  Vgl.  H.St.A.  Dresd.   Orig.-Ürk.  Nr.  13310b:  Vier  Quittungen 
des  Rates  zu  Chemnitz  und  ibid. :  Finanzarch.    Repert. :  K.  1621  K.  ?22. 


Anhang. 

Alle  Angaben  und  Aufstellungen  über  die  Höhe  der  öffent- 
lichen Einnahmen  und  Ausgaben  usw.  werden  erst  dann  so  recht 
bedeutungsvoll  und  brauchbar  für  eine  wirkliche  Beurteilung  und 
Erkenntnis  der  Staatswirtschaft  dieser  Zeit,  wenn  wir  das  Wert- 
verhältnis der  damaligen  Münzen  untereinander,  dann  aber  den 
heutigen  Geldwert  derselben,  bezüglich  die  Kaufkraft  festzustellen 
imstande  sind.  Ohne  genügende  Vergleichsmomente  mit  heutigen 
Verhältnissen  sind  alle  derartigen  Untersuchungen  wenig 
fruchtbar. 

Gerechnet  wurde  im  „Hauptbuch"  und  den  sonstigen 
Bechnungswerken  nach  Goldgulden  und  Schock;  die  großen 
Rechnungsabschlüsse  wurden  alle  in  Goldgulden  gemacht.  In 
Anwendung  kam  dabei  entweder  direkt  der  sogenannte  rh.  Gold- 
gulden oder  der  meißnische  Goldgulden ,  beide  während  all  der 
Jahre  durchgängig  zu  21  Groschen  (Silbergroschen)  angenommen  ^). 
Das  Schock  oder  „neue"  Schock,  wie  man  es  auch  bezeichnete, 
hatte  60  Silbergroschen;  der  Silbergroschen  wiederum  9  Pf., 
beziehentlich   12   neue  Pfennige;    der   alte  Pfennig  =  2  Heller. 

Was  zunächst  den  Peingehalt  des  Goldguldens  anbetrifft, 
so  schätzt  Hanauer :  „Etudes  economiques  sur  l'Alsace  ancienne 
et  moderne."  I.  Les  Monnaies  (1876)  p.  461  den  Goldflorin  des 
15.  Jahrhunderts  auf  3,5 — 2,5  g  Feingold  bei  einem  Gewicht 
von  3,5 — 3,3  g.  Unser  10  Markstück  hat  einen  Gehalt  von  3,6  g 
Feingold;  das  10-Frankstück  der  lateinischen  Münzunion  2,89  g 
Feingold   nach    Schmoller:    „Die  Einkommensverteilung   in  alter 


^)  Eine  Ordnung  von  1490  setzte  erneut  ausdrücklich  fest,  daß 
21  gute  Groschen  auf  den  Gulden  gehen  sollten.  Vgl.  Falke:  „Ge- 
schichtliche Statistik  der  Preise  im  Königreich  Sachsen".  Hilde- 
brand:  Jahrbücher  für  Nationalökonomie,  Bd.  13,  1869. 


Anhang.  191 

und  neuer  Zeit."  SchmoUers  Jahrbuch  XIX  1895  p.  1079- 
Anmerk.  1.  (Vgl.  über  diese  Angaben  auch  die  Zusammen- 
stellung bei  Strieder:  „Zur  Genesis  des  modernen  Kapitalismus.'" 
Leipzig  1904  p.  10  Anm.  1). 

Sehr  große  Schwierigkeiten  bietet  die  Berechnung  der 
Kaufkraft  des  Geldes,  und  außerordentlich  stark  weichen  hier 
die  Resultate  der  einzelnen  Forscher  von  einander  ab.  Wenn 
Wiebe:  „Zur  Geschichte  der  Preisrevolution  im  16.  und  17.  Jahr- 
hundert" 1895  die  Kaufkraft  des  Geldes  für  das  15.  Jahrhundert 
auf  ungefähr  das  2 — 2, 5 fache  der  heutigen  ansetzt,  so  ist  das 
meines  Erachtens  viel,  ja  sehr  viel  zu  tief  gegriffen.  Kius: 
„Das  Finanzwesen  des  ernestinischen  Hauses  Sachsen  im 
16.  Jahrhundert"  sagt  über  den  Kaufwert  des  Guldens^ 
„für  einen  Gulden  konnte  man  durchschnittlich  im  16.  Jahr- 
hundert genau  soviel  Roggen  kaufen  als  im  Jahre  1862  nach 
dem  letzten  24-jährigen  Durchschnittspreise  für  5^/4  Thlr. 
preußisch."  Im  16.  Jahrhundert  war  aber  der  Wert  des  Guldens 
im  Vergleich  zum  15.  Jahrhundert  bereits  stark  gesunken. 
Wesentlich  höher  hat  0.  Richter:  „Zur  Bevölkerungs-  und  Ver- 
mögensstatistik Dresdens  im  15.  Jahrhundert" :  Neues  Archiv 
für  Sachs.  Gesch.  Bd.  II  p.  288  1881  unter  Zugrundelegung  der 
Arbeiten  Falkes :  „Geschichtliche  Statistik  der  Preise  im  König- 
reich Sachsen"  in  Hildebrand:  Jahrbücher  für  Nationalökonomie 
und  Statistik  Bd.  XIII,  1869  den  Wert  des  rheinischen 
Guldens  auf  ungefähr  35  Mark  heutigen  Geldes  berechnet.  In 
seiner  „Geschichte  Dresdens  von  1900"  hat  er  mit  Rücksicht 
auf  das  inzwischen  eingetretene  weitere  Fallen  des  Geldwertes 
diesen  Betrag  auf  40  Mark  erhöht.  Die  Richterschen  Ermitte- 
lungen, die,  wie  all  diese  Versuche  natürlich  nur  „annähernd" 
zu  verstehen  sind,  kommen,  soweit  wir  sehen,  den  tatsächlichen 
Verhältnissen  am  nächsten. 

Genau  wird  sich  ja  die  Kaufkraft  des  Geldes  überhaupt  nie 
berechnen  lassen,  denn  wir  haben  keine  Arbeitsleistung,  nicht 
ein  einziges  Produkt  oder  einen  Gegenstand,  bei  dem  zu  den 
verschiedenen  Zeiten  das  Angebot  und  die  Nachfrage,  also  der 
Verwertungskoeffizient  konstant  geblieben  wäre.  Zu  von  vorn- 
herein absolut  falschen  und  irrigen  Wert-  und  Geldgleichungen 
würden  wir  z.  B.  kommen,    wollten  wir   unseren  Umrechnungen 


192  Anhang. 

den  Verbrauch  und  die  Preise  für  Gewürze  und  Kolonialwaren, 
Kleidu  ngsstoife  usw.  zugrunde  legen.  Als  typisches  Beispiel 
hierfür  ist  mir  immer  der  Waid  (Färberwaid)  erschienen,  einst 
im  Mittelalter  als  Farbmaterial  riesig  viel  verwertet,  sehr  gesucht 
und  hoch  bezahlt,  später  durch  den  wohlfeileren  Indigo  fast  voll- 
kommen verdrängt  und  gänzlich  entwertet. 

Am  besten  dienen  zu  derartigen  Vergleichen  immer  die 
Arbeitslöhne,  Vieh-  und  Getreidepreise,  letztere  aber  wegen  der 
Unbestimmbarkeit  der  damaligen  Getreidemaße  (Hohlmaße,  wie 
Scheffel,  Malter  usw.)  sehr  schwer  zu  verwerten.  Nach  der 
Jahreshauptrechnung  1490 — 1491  wurde  verschiedenen  Ämtern 
in  sieben  Fällen  bei  Verkäufen  größerer  Transporte  von  Ochsen 
pro  Stück  durchschnittlich  3,7 — 3,8  Gulden  gezahlt.  Falke  nimmt 
für  1470  als  Durchschnittspreis  für  einen  Ochsen  4  fl.  an;  es 
wird  aber  heutzutage  bei  direktem  Verkauf  für  einen  Ochsen 
pro  Zentner  lebendiges  Gewicht  38 — 40  Mark  gezahlt;  ein  Ochse 
wiegt  10 — 16  Zentner.  Selbst  wenn  man  nun  berücksichtigt, 
daß  unsere  Tiere  heute  durch  gebesserte  Zuchtmethoden  be- 
deutend schwerer  wiegen  als  damals ,  und  daß  die  Nachfrage 
ungleich  stärker  geworden  ist,  so  ist  doch  evident,  daß  Richters 
Zahlen  viel  eher  verwendbar  sind  als  die  Angaben  Wiebes.  Und 
diese  Behauptung  wird  noch  gestützt  durch  den  Hinweis  auf  die 
Preise,  die  im  Detailverkauf  für  die  einzelnen  Fleischsorten  er- 
zielt worden  sind.  Nach  einer  Ordnung  ^)  des  Dresdner  Rates 
aus  dem  Jahre  1480  sollte  von  den  „Fleischawern"  feilgehalten 
werden :  Schöpsenfleisch  ä  Pfd.  um  3  n.  Pf. ;  Schaffleisch  ä  Pfd. 
um  4  —  5  Heller;  gemästetes  Ochsenfleisch  ä  Pfd.  um  3  Pf.; 
Kuhfleisch  ä  Pfd.  5  Heller;  Schweinefleisch  ä  Pfd.  um  7  Heller 
und  Kalbfleisch  ä  Pfd.  um  4 — 5  Heller. 

Erwähnt  sei  als  weiteres  Vergleichsmoment,  daß  die  Wochen- 
löhne der  Bergarbeiter  damals  am  Ende  des  15.  Jahrhunderts 
zwischen  11  Groschen  und  4  Groschen  6  Pf.  schwankten,  wie 
aus  den  Bergrechnungen  ersichtlich.  Falke  gibt  die  Wochen- 
löhne für  Bauarbeiter,  wie  folgt,  an:  Ein  Maurerpolier  15  Gr., 
ein  Geselle  und  Steinmetz e  13  Gr.,  ein  Handlanger  8  Gr.  Der 
Tagelohn  eines  landwirtschaftlichen  Arbeiters  in  den  Ämtern  und 


^)  Richter:   Yerfassungsgesch.   von  Dresd.  H,  3.    Fleischtaxe 
p.  347. 


Anhang.  193 

Städten  betrug  im  allgemeinen  1  Groschen  ^).  Auch  diese  An- 
gaben zeigen  doch  deutlich,  daß  viel  eher  die  Ausführungen 
Richters  als  die  Wiebes  zu  akzeptieren  sind,  und  da]3  wir  die 
Kaufkraft  des  Geldes  für  das  ausgehende  15.  Jahrhundert  in 
Sachsen  mindestens  auf  das  3,5-  bis  4,0f  ache  des  heutigen 
einzuschätzen  haben. 


Einige  Bemerkungen  zum  besseren  Yerständnis  der  auf 
den  folgenden  Seiten  zum  Abdruck  gebrachten  Tabellen: 

1.  Den  Zahlenangaben  ist  des  öfteren  ein  kleines  a  oder  n  beigesetzt, 
das  bedeutet  alte  bzw.  neue  Münze.  Man  unterschied  damals 
alte  und  neue  Groschen,  Pfennige  und  Heller. 

2.  Ist  in  den  Rubriken  ein  einfacher  Strich  ( - )  gesetzt,  dann  will  das 
sagen:  in  dem  betreffenden  Jahr  ist  aus  dem  Amt,  der  Stadt,  der 
Spezialkasse  usw.  keine  Einnahme  eingegangen. 

3.  Ein  Gleichheitszeichen  (=)  heißt  immer :  Die  Einnahme  ist  dieselbe 
geblieben  wie  im  Vorjahr. 

4.  Für  Tabelle  C  sind  aus  Raumgründen  die  Jahreszahlen  nicht  ab- 
gedruckt; es  sind  die  gleichen  wie  für  Tabelle  B  (S.  196)  zu  lesen. 


^)  Nämlich  dann,  wenn  keine  Naturalentlohnung  nebenher  ging. 


Puff,  Die  Finanzen  Albrechts  des  Beherzten.  13 


191 


Anhang. 
Tabelle  A. 


1 
1488—1489          1489-1490 

1490—1491 

1491—1492 

Langensalza  .    . 
Thamsbrück    .     . 

kl38.    1.   3.    1    337.   4.-.- 

855.20.   3.   1 

1927.    5.7*/2  IVa.— 

Tennstedt  .     . 

\                             79.—.   8.— 

] 

Herbisleuben  .    . 

}  708.   4.   6.—   205.20.   4.— 

}654.19.   7.— 

1475.17.-.    1 

Gebesee .    .    .    . 

J                         !  297.16.   6.— 

J 

Weißensee  .    .    . 

728.    1.   5.V2I  736.—.   2.IV2 

465.    2.    7.  V2 

360. 14.  — .  — 

Sachsenberg   .    . 

522.14.   2.— 1  616.   3.   4.— 

549.   6.6V2.- 

778.    7.   8.— 

Sangerhausen     . 

699. —.—.—!  440.—.—.— 

928.  — .  — .  — 

1563.14.   8.— 

Quedlinburg   .     . 

201.   9.   3.—   201.15.—.— 

100.   1.— .— 

— 

Eckardtsberg .     . 

1459.17.   7.— 

1493.   4.   4.    1 

982. 19.7 '/2. — 

2022.   8.   1.— 

Kamburg    .     .     . 

260.16.    6.— 

399.   5.   2.— 

569.19.—.— 

579.13.   2.    1 

Freiburg     .    .    . 

1153.20.    1.    1 

1556.11.   3.   1 

1564.14.   3.— 

1870.13.   5.— 

Dornburg   .    .    . 

473.—.   2.   1 

590.   2.   2.    1 

537.16.372.— 

703.11.   5.— 

Weißenfels      .    . 

1981.11.    7.— 

2376.   2.  8.— 

2461.19.—.— 

4510.—.   5.    In. 

Pegau     .    .    .    . 
Leipzig  .    .    .    . 

312. 19.   8.    li  333.   6.   2.    1 

316.   2.   5.    1 

430.   4.    1.   1 

1182.    9.   2.  — 1801.   8.   2.- 

1556.17.   5.— 

1341.16.   2. - 

Delitzsch    .     . 

1038.17.   5a.  1:  612.   8.5*2  3.'  — 

855.   2.   3.— 

1375.   4.8a  In.— 

Osterau  .     .     . 

319.   7.—.-             — 



Zörbig    .     .     . 

89.11.    1.    ll    85.   3.-.— 

82.18.   3.    1 

64.16.—.— 

Oschatz  .     .    . 

915.   8.—.—   839.20.   3.— 

947.   9.   2.— 

908.11.—.— 

Großenhain     .     . 

814.11.    8n.l    704.   5.    1.    1 

1134.   5.   4.    1 

1039.   9.    1.— 

Ortrand.     .     .     ' 

206.19.   4.    l|  193.17.   8.    1 

133.—.—.— 

196.13.—.— 

Sonnenwalde  . 

571.   9.—.—!  537.   3.— .— 

754.11.    7.— 

— 

Senftenberg    . 

271.   4.   8.  —1  515. 13.    1.    1 

325.11.   3.— 

452.18.   3.— 

Meißen   .     .    . 

206.14.—.—    149.   7.9n.  1 

10. 13.  — .  - 

44.11.   8.   1 

Dresden .    .    . 

— 

562.   9.   5.    1 

14:114.—.— 

— 

Radeberg    .    . 

471.20.    7.    1 

298.   4.   4.    1 

447.-.-.- 

472.15.   7.— 

Tharandt    .     . 

227.13.-.- 

84.19.   5.— 

116.   9.—.— 

386.13.   4.   1 

Dippoldiswalde 

—                        — 

— 

— 

Pirna .... 

130.13.—.—   876.11.   3.— 

1005. 18.  — .  - 

1776.16.   5.— 

Hohnstein  .     . 

90.   6.   4.—   330.   2.   4.    1 

340.   3.   4.    1 

429.19.   6.— 

Döbeln   .     .    . 

97.   3.—.-    179.20.—.    1 

68.17.   4.— 

215.   6.   7.    IV2 

Hochlitz .    .     . 

895.   7.    7.    1    882.16.   3.    1 

859.  4.    1.    1 

933.—.   5.    1 

E-ochsburg .     . 

—           i  669.13.   4.    1 

570. 15.  — .  — 

1028.   4.— .— 

Chemnitz    .     . 

334. 10.   6.    1!  298. 20.   3.  — 

346.—.   4.    1 

243.   3.    1.— 

Schellenberg  . 

— 

— 

— 

296.  4.    1.— 

Freiberg      .    . 

— 

- 

— 

275.   9.    1.    1 

Frauenstein    . 

14.   7.   7.    1 

— 

Wolkenstein   . 

42.18.— .—1  124.   9.   2.   1 

208.   7.   8    1 

370.   1.   7.   1 

Geyer      .    .    . 

198.   8.— .— ll 

— 

— 

Thum      .    .    . 

— 

}  79. 13.   2.    1 

— 

— 

Erbisdorf    .     . 

— 

1 

— 

— 

Storkow .     .     . 



50.-.-.- 

— 

Beeskow     .    . 





— 

— 

Sorau.    .    .    . 







— 

Sagan     .    .    . 









Dresden  (Fischmeister 

)               - 

460. 16.  51/2  n.— 

— 

— 

Die  Summen  sind  in  Gulden,  Groschen,  Pfennigen  und  Hellern  angegeben. 


Anhang. 
Tabelle  A. 


195 


1492-1493 

1493—1494 

1494—1495 

149^^1496 

1496-1497 

1058.19.   9.— 

1111.10.   3.    1 

1622.  4.   1.   1 

1249.11.   1.   1 

1414.   6.7V2.1n. 

142. 18.  — .  — 

142.18.-.- 

142.18.—.— 

612.   5.   1.   1 

511.11.   7.    1 

IU04.15.  4.— 
1087.   2.-.IV2 

1100.   5.   5.    1 

967.   6.    6.— 

810.19.   1.   1 

772.   6.    I.IV2 

783. 14.   4.  */2 

739.   3.   6,1^/2 

824.11.   3.1/2 

493.14.   8.— 

852.12.    1.    1 

532.16.   3.    1 

— 

— 

1028.12.-.- 

1123.14.   2.— 

1096.   5.   8. - 

937.13.   3.   1 

43.   8.   3.— 

110.19.—.— 

20.   2.    1.— 

90.   9.   3.— 

73.10.—.    1 

1951.   8.-.— 

1740.15.   6.   1 

1946.14.   5.— 

1719.   4.   5,— 

1386.13.   8.— 

569.   6.   8.   1 

538.—.    1.— 

735.    1.    1.- 

463.   2.   5.— 

193  11.   7.— 

1403.10.   5.   1 

1661.   7.    1.— 

2676.—.   5.— 

2275.   3.   8.    1 

1019.14.    1.— 

824.   2.   5.   1 

480.    1.   4.- 

726.   6.   2.    1 

733.   5.   6.- 

294.   6.   7.— 

2317.   6.   2.— 

4047.20.   9.— 

4635.   5.   5.   1 

3950.   8.—.  .1 

1914.13.   7.— 

348.18.   4.    1 

318.   3.— .— 

665.   8.   6.— 

412.18.—.— 

494.18.—.— 

1811.    9.   4.— 

1872.   3.   5.— 

1987.15.—.— 

1840.19.   4.    1 

1488.16.    1.    1 

910.   4.   4.— 

1244.14.   7.    1 

2525.   9.    1.    1 

2181.   7.   8.IV2 

1523. 12. 5 V2  r/2.  — 

81.   1.   6.— 

81.   2.   8.— 

—.57.   5.— 

221.  "9!- .- 

169.14.    1.    1 

912.13.—.— 

1000.   6.   4.    1 

951.   4.  4.   1 

856.13.— .— 

442.18.— — 

1595.   3.7V2. — 

1907.12.   3.— 

1812.   1.   1.— 

1874.   1.    1.— 

827.   9.— .— 

170.—.—.^ 

3.13.   8.    1 

3.   2.   3.   1 

6.    6.   4.    1 

7.10.   4.   1 

4.82.   7.   5.    1 

437.   3.   2.   1 

457.    7.   7.- 

450.   6.   2.    1 

z 

—.15.   8.— 

— 

446.   8.   8.- 

644.17.   5.    1 

440.17.   7.   1 

— 

— 

— 

520. 17.   1.  V2 

. — 

389.11.-.- 

478.11.—.— 

599.13.   8.    1 

566.    6.   6,    1 

476.11.    1.    1 

74.12.   3.— 

78.   2.   5.- 

186.17.   7.— 

34.17.   8.    1 

17.—.    1.   1 

— 

— 

30.   8.— .— 

17.    6.— .— 

— 

1584.   9.   6.- 

379.   9.   4.— 

79.14.   8.— 

437.   2.— .- 

845.   5.— .— 

362.   8.   4.    1 

398.15.   7.  1 

414.    1.   7.— 

469.   3.— .- 

330.   9.— .— 

129.  20.  — .  — 

348.-.-.- 

244.    1.   5.   1 

197.   3.   7.— 

188.    5.   2.   1 

879.18.   2.— 

967.    1.11.— 

950.   3.   8.  :1 

1018.   5.   8.— 

973.15.   2.    1 

725.   3.— .— 

709.    5.— .— 

706.  8.   4.  1 

718.   6.   4.   1 

752.   5.   6.— 

235.    1.— .— 

271.   3.    1.— 

279.   4.   3.- 

309.20.   2.  V2 

292.20.   7.— 

111.17.   7.- 

— 

138.15.   6.— 

248.15.   5.    1 

— 

73.    1.— .— 

— 

15.   7.  3.— 

106.19.    7.— 

62.19.   6.— 

5.   5.— .— 

4.  — .  — .  — 

3.-.-.- 

3.17.—.— 

2.   8.— .— 

204. 14.   2.  - 

104.10.   6.   1 

10.3.12.   7.— 

58.19.   6.— 

— 

110.-.-.- 

200.  — .  -.  — 

] 

19.-.  7.   1. 



— 

\ 

il202.— .— .— 

60.11.  2.— 

— 

— 

}  752.   7.  — .  — 

127. -.10.  ;i 

. — 

— 

1 

) 

105.10.   9.- 

—^ 

— 

— • 

214.10.   4.- 

— 

Die  Summen  sind  in  Gulden,  Groschen,  Pfennigen  und  Hellem  angegeben. 

13* 


196 


Anhang. 
Tabelle  ß. 


Roh-EinnaliTTie 

„reine"  Einnahme 

Jahres- 
gesamteinnahme 

1488-1489 

17  783. 18.  — .  IV2 

16  505.15.   5.  IV2 

71872.11.   8.— 

1489-1490 

20  744.   4.   2.5i2n. 

20  474. 19. 4a  6  V2n.— 

60  010.10.   6a  — 

1490—1491 

19  820.10.   8.2'/2 

19  367.   8.   6.   V2 

84357.18.   6.- 

1491-1492 

28  083.    7.   3.   1/2 

27  669.13.   3.    V2 

99  384.13.   8.  In. 

1492—1493 

22  536.   3.— .IV2 

22  388.15.  IV2—. 

54144.   4.II.IV2 

1493—1494 

23  459.18.   8.    V2 

23  298.   5.   4.IV2 

74  057.   9.   3.IV2 

1494—1495 

30  314.13.   8.11/2 

30  037.10.   6.IV2 

63  837.10.10.    1/2 

1495—1496 

28  904.29.   4.    V2 

28  620.   8.   4.   1/2 

66  392. 11. 10.  IV2 

1496—1497 

19  065.20.   5.IV2 

18  657.   3.    1.11/2 

83  602.   3.   4.    1 

Die  Summen  sind  in  Gulden,  Groschen,  Pfennigen  und  Hellern  angegeben. 


Tabelle  D. 


1488-1489 

1489-1490 

1490-1491 

1491—1492 

Pegau     .... 

66.   7.   8.— 

75.    I.IIV2.- 

_ 



Groitzsch    .     .     . 

8. 20.  -.  — 

7.40.-.- 

7.  20.  — .  — 

2.  — .  — .  — 

Groitzschitz    .     . 

1.   6.   6.— 

—.59.   9.- 

—.44.    6.— 

—.26!   6.— 

Leipzig  .... 

471.33.   5.— 

436.54.   3.— 

438.34.101/2.1 

442.25.   7.    1 

Delitzsch     .    .     . 

131.18.-.— 

136.21.   9.— 

120.31.    1.    1 

122.41.   3.— 

Zörbig    .... 

32.    1.   6.— 

30.  24.  — .  — 

30.42.   6.- 

25.47.   5.— 

Oschatz  .... 

118.14.   2.    1 

119.   2.10.— 

121.   6.   7.    1 

115.47.   8.- 

Großenhain     .     . 

175.21.—.— 

176.45.—.— 

169.13.   4.    1 

164.    6.— .— 

Ortrand  .... 

31. 371/2.  -.  - 

34. 311/2.  — .  — 

27.16.   5.— 

27.45.—.— 

Senftenberg    .    . 

21.57.   4.    1 

39.10.   6.    1 

— 

— 

Amt  Senftenberg 

1.29.    2.    1 

—.46.—.— 

-.49.   6.- 

1.30.-.- 

Lommatzsch  .     . 

35. 32. 10.  — 

42.54.2  a.  1 

49.   8.   8.— 

47.38.—.— 

Meißen    .... 

95.13.   3.— 

90. 11.  3n  3a.— 

44.16.    1.    1 

60. 241/2.  6.— 

Amt  Meißen  .     . 

3.  59.  -.  — 

Dresden  .... 

206.   4.   4.    1 

194.58.   4.    1 

65.15.—.- 

139.  — .  — .  - 

Alten-Dresden     . 

13.—.—.— 

87.561/2.—.— 

40.18.-.- 

31.11.   4.    1 

Dippoldiswalde  . 
Eadeberg    .    .    . 

36. 45.  — .  — 

26.   6.— .- 

20.    1.6n.— 

59. 58^2.  8.  — 

40.6V2.7a.— 

13.71/2.—.— 

46.311/2.11/2.— 

Pirna .     .     . 

166.   8.11.1/2 

175.58.   5.— 

157. 55.  IOV2.  — 

134. 24.  — .  — 

Dohna     .    . 

— 

— 

— 

— 

Königstein . 

7.15.—.— 

2V2.  — .  — .  — 

— 

2.-.-.- 

Schandau    . 

7.39.—.— 

10. 12.  — .  — 

2. 23.  — .  - 

7.22.—.— 

Gottleuba  . 

9.22,   4.— 

11.33.   9.— 

13. 15.  — .  - 

IO.251/2.8.3 

Sebnitz   .     . 

8.  52V2. 3.  — 

7.39.   3.— 

3.49.—.— 

— 

Hohnstein  . 

4.34.   6.    1 

6.45.—.— 

2.19.   3.    1 

1.11/2.—.— 

Döbeln    .     . 

Mittweida  . 

100.38.—.— 

113.    1.   7.- 

104.15.   9.— 

93.  56V2.  7. 1 

Rochlitz .     . 

106.34.   5.    1 

102.59.   3.— 

95.54.   5.— 

85.43.   7.   1 

Rochsburg . 

13.  50.  — .  - 

6. 50.  — .  — 

5.40.—.— 

8.-.-.- 

Geithein .    . 

46.54.   2.    L 

49.10.10.   1 

45.40.   6.— 

44.   4.    1.    1 

Chemnitz    . 

195.    1.11/2.— 

186. 141/2. 9.— 

196.27.    1.   1 

180. 6V2.—.— 

Schellenberg 

23.—.—.— 

20. 15. 10.  — 

22.18.   8.- 

16. 10. 10.  — 

Oederan .     . 

39.23.5V2.— 

40. 12. 21/2.  — 

39.   7.   6.— 

33.-.-.- 

Zschopau    . 

72.-.—.— 

73.30.-.- 

67.30.—.— 

55.40.—.— 

Freiberg 

22.30.   4.   1 

21.38.   4.    1 

20.48.   3.— 

23.37.   4.  1 

"Wolkenstein 

37.48.   3.    1 

35.   2.   7.    1 

30.11.   9.— 

5.15.—.— 

Die  Summen  sind  in  Schock,  Groschen,  Pfennigen  und  Hellem  angegeben. 


Anhang. 
Tabelle  C. 


197 


Schneeberger 

Schneeberger 
Silb  erkauf  sr. 

Summa  von 

Gesamtertrag 

Jabresgesamt- 

Zehntrechnung 

Spalte  1  und  2 

der  Bergnutzung 

einnahme 

7169.12.    5.    1 

1538.11.   8.1/2 

8  708.   3.    I.IV2    10  699.   3.— .— 

71872.11.   8.~ 

3771.— .10.    2 

1379.   9.    1.  IV2 

5  150. 10.  — .  \'2       5  910.12.   8. - 

60  010.10.6  a.— 

(1594. 16.-.— )i) 

(611.11.10.1)1) 

(2  206.   6.10.1)1) 

10  982.    6.— .— 

84  357.18.    6.— 

6432.10.   3.V2 

2882.   8.   2.1V8 

9  314.18.   5.  P/8 

11147.10.    7.— 

99  384.13.   8.  In. 

5393.15.2/4.   2 

2432.   3.    2.- 

7  825. 18.  rU.  2 

8  866.   2.   4.— 

54144.   4.  II.IV2 

3368.   7.   5.   2 

1905.    7.    9.    1 

5  273.15.    2.    1 

6  751.    3.    2.    2 

74  057.    9.    3.11/2 

4425.   9.   9.    1 

2676.    4.    9.— 

7  101.14.    6.    1 

9  471.19.   3.11/2 

63  837.  iO.  10.  V2 

7257.    7.    9.    1 

3925.12.   8.   2 

11182,20.    6.    1 

13  737.   8.   5.    2 

66  392. 11. 10.  IV2 

5002.12.    9.2V2 

2495.—.    I.2V2 

7  497.12.11.   2 

8  625. 17. 10.  — 

83  602.   3.   4.    1 

1)   Für  dieses  Jahr  fehlen  die  Angaben  mehrerer  Einzelposten,  nur  der  Ge- 
samtbetrag ist  ins  „Hauptbuch"  eingetragen. 

Tabelle  D. 


1492—1493 

1493—1494 

1494—1495 

1495—1496 

1496—1497 

_ 

_ 

33.30.   4.— 

81.10.   4    1 

71.26.    5.— 

11.  50.  — .  — 

6.  .50.  -.  — 

4.38.   3.— 

7.21.   3.— 

5.  50.  — .  — 

1.  33.   2.  — 



—.53.   4.— 

— 

— 

440.28.   4.— 

505.19.11.- 

445.13.    6.— 

392.35.   9.    1 

437.21.    5.— 

116.32.   9.— 

119.261/2.1.1 

107.31.   6.— 

116.39.    9.— 

120. 18.  — .  — 

25.48.   4.    1 

22.  15.  -.  — 

18.53.    7.    1 

21.50.   5.- 

18.35.   3.- 

118.42.   4.    1 

121.48.    1.— 

84.17.   2.    1 

107.59.   9.— 

110.29.    5.— 

134.  45.  — .  — 

158.54.    1.— 

109.33.—.— 

137.10.    7.    1 

143.55.   3.    1 

25.42.11.    1 

25.12.   3.— 

17.41.   3.— 

27.33.   9.— 

25.32.   3.— 

46.   5.    2.    1 

56.57.10.    1 

40.37.   4.    1 

55.37.   7.    1 

47.    2.-.— 

57.36'/2.— .— 

99.29.11.    1 

83. 30.  -.  — 

90.    5.    7.    1 

87.    9.    4. - 

z 

z 

z 

244.  27.  — .  — 

157.47.   9.- 

32.10.   4.    1 

33.   9.— .— 

26.19.    6.— 

34.  27.  -.  — 

27.37.    6.— 

20. 55  V2.  — .  — 

22.12.   9.— 

12.  36.  — .  — 

18.41.   6.— 

22.10.    6.- 

37.    1.   6.— 

37.29.   9.    1 

30.52.10.    1 

37.42.   4.    1 

36.37.    9.— 

141.49.   4.— 

168.   4.   2.    1 

128.32.   6.    1 

147.21.   3.— 

127.  40. 10.  — 

— 

2.   6.-.- 

— 

15.  21.  — .  — 

— 

6.19.—.— 

4. 15.  — .  — 

2.  45.  — .  — 

3.40.    6.- 

3.  25.  — .  — 

6.  22.  — .  — 

5.  58.  — .  — 

6.  29.  — .  — 

7.  22.  — .  — 

6. 45.  — .  — 

8.17.10.    1 

16.  231/2.  — .  — 

10.28.   2.— 

11.31.   4.— 

9.41.   3.— 



2.  — .  — .  — 

4.27.-.— 

4.  lV2.9.— 

— 

2.   6.-.— 

1.13.-.- 

-.43.-.- 

1.37.   6.— 



115.19.—.    1 

88.40.   9.    1 

123.32.11.    1 

105.  58.  — .  — 

93.32.   4.    1 

101.39.   9.— 

80.25.   6.— 

106.25.11.    1 

103.39.   7.    1 

90.13.10.    1 

85.45.   5.— 

64.55.   9.— 

82.24.10.    1 

81.57.   4.    1 

8.  40.  -.  — 

9.— .— .— 

5.  50.  — .  — 

10.—.—.— 

10. 40.  — .  — 

47.34.    4.    1 

41.20.   7.    1 

22.38.   3.- 

35.42.   4.    1 

36.29.    7.    1 

154. 17.  — .  — 

167.58.   8.    1 

140.56.   9.— 

169.30.   4.    1 

165.31.10.    1 

16.18.   4.— 

18.25.—.— 

14. 50.  — .  - 

27.58.   4.— 

22.  50.  — .  — 

31. 30.  — .  — 

31.55.—.— 

27.52.   6.— 

35.  45.  — .  — 

35.  30.  — .  — 

56.15.—.— 

— 

— 

— 

— 

20.48.   9.— 

190.26.    1.    1 

303.56.11.    1 

344.32.   3.— 

331.23.11.    1 

49.   5.   3.— 

29.   8.   3.— 

25.34.    6.— 

30.58.   4.    1 

31.  45.  — .  — 

Die  Summen  sind  in  Schock,  Groschen,  Pfennigen  und  Hellern  angegeben. 


198 


Anhang. 


Tabelle  D   (Fortsetzung). 


1488-1489 


1489—1490 


1490—1491 


1491—1492 


Thum 9.36.—.—  9V2.42.— —         9.36.—.—          6.36.—. 

Geyer     ....  59.  I6V2.6.—  51.48.   7.    1  18.33.—.—  68.38.   4.    1 

Neustädtel.    .    .  19.   9.   4. - 

Erbisdorf    .    .    .  9.29.   3.    1  54.28.—.    1  32.27.11.-           7.39.—. 

Frauenstein    .    .  29.31.   5.—  19.15.   8.    1             7.   8.7'/2.—  27.   6.   7. 
Geising  . 

Die  Summen  sind  in  Schock,  Groschen,  Pfennigen  und  Hellern  angegeben. 


Tab 

eile  Dl. 

Ungeld  der 

Ungeld  der 

Gesamtertrag  des 

albert.  Lande 

ernest.  Lande 

albert,  üngeldes 

I 

II 

III 

1488—1489 

2488.  16.  6V2.  — 

1552.  17.    5.     1 

5772.    4.     7.  1/2 

1489—1490 

2516.     1.    4.     1 

1579.  59.  3a   3n. 

5851.    9.    4.  — 

1490—1491 

1979.  14.  10.  — 

1471.  25.    4.  — 

4929.  11.     1.  V2 

1491—1492 

2088.  44.    7.     1 

1483.  45.    9.  — 

5103.  12.    1.  — 

1492—1493 

1879.  10.    4.     1 

1501.  30.  — .  — 

4893.    5.  — .    1 

1493-1494 

2334.  49.    9.     1 

1472.  41.    4.    1 

5504.  11.  10.  — 

1494—1495 

2014.  57.    7.     1 

1166.    3.    3.  — 

4614.    5.     1.     1 

1495—1496 

2591.  20.  11.     1 

1432.  12.    4.  — 

5832.  19.    7.     1 

1496—1497 

2536.  58.    5.  — 

1553.  52.    1.     1 

5900.    6.    6.  V2 

Das  „Ungeld"  ist  in  Spalte  I  und  II  in  Schock,  in  Spalte  III  dagegen  in 
Gulden  angegeben. 


Ta 

belle  E. 

1488  -1489 

1489-1490 

1490-1491 

1491—1492 

Langensalza    .    .    . 

233.  20.  -.  - 

— 

-— 

— 

Tennstedt    . 

98.  21 

— 

— 

101.  30.  — .  — 

105.  42.  — .  — 

= 

Kindelbrück 

47.  30 

.  — 

,  _ 

46.  40.  — .  — 

= 

Sangerhausen 
Luchau    .     . 

105.  — 

— 

— 

— 

— 

= 

17.  30 

— 

.  — 

=:= 

= 

= 

Weißensee 

34.  40 

— 

— 

34.  -.  -.  - 

= 

87.  58.  — .  — 

Freiburg . 

15.  — 

— 

— 

10.  — .  _.  _ 

= 

= 

Pegau.    . 

60.  — 

— 

.  — 

= 

= 

== 

Leipzig    . 

150.  — 

— 

— 

= 

= 

= 

Dehtzsch 

40.  — 





— 

— 

=^ 

Zörbig     .     . 

15.  — 

— 

— 

= 

= 

= 

Rochlitz  .     . 

27.  — 

— 

— 

= 

= 

= 

Mittweida 

23.  - 





— 

== 

— 

Döbeln    . 

— 



39.  — .  — .  — 

Oschatz   .     . 

73.  20 

— 

— 

::=z 

= 

= 

Großenhain 

66.  — 



— 

= 

33.  -.  — .  - 

66.  — .  — .  — 

Dresden  . 

75.  - 





= 

37.  50.  — .  — 

= 

Meißen    . 

50.  — 







= 

Pirna  .     .     . 

48.  10. 







— 

= 

Geithein  .    . 

13.  - 







_- 

=5: 

Chemnitz     . 

100.  — . 







__ 

— 

Dipp  oldiswalde 

15.  - 

— 

— 

= 

8.  .  .  _ 

22.  — .  -.  — 

Koczlewben  (flotlleuba?) 

— 

— 

— 

- 

Die  S 

um 

m( 

m  £ 

,ind  in  S 

cho 

ok,  G 

rroschen,  Pfenni 

gen  und  Hellei 

'ii  angegeben. 

Anhang. 


199 


Tabelle  D   (Fortsetzung). 


1492—1493 

1493—1494 

1494—1495 

1495—1496 

1496—1497 

6.24.—.— 

10. 12.  — .  — 

7.21.-.— 

12.-.—.— 

12.18.—.— 

39.49.    8.— 

55.38.   2.— 

49.54.   5.— 

67.14.—.— 

76.   9.    1.— 

— 

— 

— 

11.50.—.— 

12.17.—.— 

22.21.—.— 

45.    1.— .— 

17.25.   9.— 

26.51.3V2.— 

34.59.    7.    1 

3.20.    2.— 

24.24.   9.— 

— 

14,16.   4.— 

10.21.    9.— 

63fl.  15.  — .  — 

65fl.  lort.-.— 

69fl.  19.  8.  V2 

85.   3.— .— 

56  f  1.5.  3.— 

Die  Summen  sind  in  Schock,  Groschen,  Pfennigen  und  Hellern  angegeben. 

Tabelle  F. 


Niederländische 
Ausgaben 

Gesamtausgabe  ^) 

Gesamteinnahme  ^) 

1488—1489 

41  200.  — .  — .  — 

87  495.  20.    7.     1 

71  872.  11.    8.  — 

1489-1490 

14  905.  — 

— .  — 

40  375.  16.     1.  — 

60  010.  10.  6  a.  — 

1490-1491 

3  140.  14 

10.    1 

74  2f)9.  13.     5.  — 

84  357.  18.    6.  — 

1491—1492 

44  367.    4 

1   — 

107  442.    4.  2a.  In. 

99  384.  13.    8.  In. 

1492—1493 

11  796.  — 

— _  

47  970.    9.     9.  - 

54144.    4.  11.  IV2 

1493—1494 

40175.  15 

—   

71802.  14.    8.    2 

74  057.    9.    3.  IV2 

1494-1495 

10  325.  12 

— .  — 

53  896.    6.    3.    1 

63  837.  10.  10.  V2 

1495—1496 

23  500.  - 

— .  — 

64  281.     1.    3.     1 

66  392.  11.  10.  V/2 

1496—1497 

12  624.  - 

— .  — 

79254.    6.    5.     1 

83  602.    3.    4.    1 

Summa : 

202  034.    3 

11.     1 

Die  Summen  sind  in  Gulden,  Groschen,  Pfennigen  und  Hellern  angegeben. 
*)  der  Leipziger  Kammerkasse. 


Tabelle  E. 

1492—1493 

1493-1494 

1494—1495 

1495—1496 

1496—1497 



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^^ 

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35.  -.  -.  - 

147.  57.    8.  — 

83.    5.  -.  — 

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15.  -.-.  - 

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10.  — .  — .  — 

10.  30.  -.  — 

Die  Summen  sind  in  Schock,  Groschen,  Pfennigen  und  Hellern  angegeben. 


Orts-  und  Personenverzeiclinis  ^). 


Aachen  57.  71. 

Albrecht  d.  Beherzte  18.  25.  28. 

29.   30—32.    34—36.    38—40.    43. 

46—48.  51.  53  A.  56.  57.  66  A.  67. 

69—72.  74A.— 76.  79—84.  86—95. 

100.  102.  105A.  107.  110.  111.  113. 

116-123.  128.  129.  132.  13i.  137. 

138.  140-143.  145.  150—152.  154. 

155.  157—175.  177—179.  181.  182. 

185.  188.  189. 
Albrecht  v.  Leipzig  72  A. 
Albrechtsburg  59  A.  156. 
A 1  m  an  n ,  Heinrich,  Bürgermeister 

zu  Magdeburg  175.  177.  184. 
Alnpeck,     Stephan,     Freiberger 

Bürgermeister  44. 
Alten  bürg  146. 
Amalia,  Herzogin  v.  Bayern  145. 
Andreas  v.  Magdeburg  u.  s.  Söhne 

14. 
Andreas  in  Nürnberg  88  A. 
Antwerpen  48  A.  57  A.  57.  123. 

]68.  173. 
Apollo nia  geb.  Alnpeck   69.  73. 
Arnolt,    Hans,    Münzmeistcr    zu 

Freiberg  102. 
Augsburg  167.  172. 
August,  Kurfürst  129. 
Augustiner,  die  — z. Nürnberg 87. 

Bamberg  29. 
Bar  57  A. 

Barbara,  Tochter  Kasimirs  IV.  91. 
B  a  r  f  u  ß  m  ü  h  1  e  z.  Leipzig  44. 
Barfüßer,  Brüder  z. Dresden  134. 
Bartholomeus  (Schreiber)  69 A. 
Beeskow  95  A.  126.  194. 
Benisch  v.  d.  Weitmühl  150. 
B  e  r  g  e ,  V.  Felix,  Vi karius  in  Meißen 

176.  185  A. 
Beyer,  Hieronymus,  Bergschreiber 

a.  d.  Schneeberg  98. 
Bitterfeld,  Amt  u.  Schloß  93. 
B 1  a  s b  a  1  g,  Apollonia  44.  65.  68. 75. 
Blasbalg,  Hans,   Sohn  d.  Jacob 

Blasbalg  45  A.  69. 


Blasbalg,  Jacob,  herzogl.  Rent- 
meister; Oberzehntner;  Bürger 
u.  Ratmann  z.  Leipzig  26.  32.  83. 
36-42.  42-04.  65.  66.  68.  70—74. 
77.  79.  80.  84—87.  89.  92.  95—97. 
99-101.  107—109.  113  A.  114.117. 
118—120.  133—135.  139.  141.  143. 
159.  165.  166.  176.  186.  188. 

Blasbalgs  Erben  65—67.  118. 

Blasbalg,  Jacob,  Sohn  d.  Jacob 
Blas  balg  45  A. 

— ,  Wolfgang,  S.  d.  Jac.  Bl.  45  A. 

—  ,  Balthasar,  S.  d.  Jac.  Bl.  45  A. 

Bosse,  Schenk  z.  Tutemberg  179. 

Brabant  163.  170. 

Brandenburg,  die  Mark  6. 11.12. 

Brandenstein,  V.  Eberhard  145A. 

B  r  a  n  s  t  e  y  n  n ,  v.  Lutolt  78. 

Braun  schweig  175  A. 

Breutigam,  Simon  60. 

Breitenbach,  Dr.  146  A.  147  A. 

Brügge  57  A.  162. 

B  r  ü  X ,  Amt  16. 

ßünau,  V.  Günther  147  A. 

— ,  V.  Heinrich  zu  Sckelnn  177. 

C  a  n  i  t  z ,  V.  Sigemundt  78. 

Cassant  123. 

Chemnitz,  Abt  von  141. 

— ,  Amt  u.  Stadt  72.  118.  126.  133. 

141.   179.  182.  183.  186.  189.  194. 

196.  198—199. 
Claußnitz,  Bergwerk  158. 
Colmar  123. 
Grachten,  Gaspar  78. 
Granach,  Lucas  84  A. 
Grostewitzin,  die  177.  179. 

Deichsler,  Heinrich,  Nürnberger 

Chronist  87. 
Delitzsch,  Amt  u.  Stadt  126.  127. 

133.  186.  194.  196.  198—99. 
Dippoldiswalde,  Amt  u.  Stadt 

94.  126.  141.  194.  196.  198-99. 
Döbeln,  Amt  u.  Stadt  95.  126.  186. 

188.  194.  196.  198—99. 
Dobrilugk,  Kloster  138. 


1)   A.  bedeutet:    Der  Orts-  bzw.  Personenname    ist    in    einer  An- 
merkung der  betreflfenden  Seite  zu  finden. 


Orts-  und  Personenverzeichnis. 


201 


Dohna  141.  196. 
Dornburg  126.  150  A.  194. 
Dresden,  Amt  u.  Stadt  16.  17.  24. 

29.  31.   38.  43.  52.  60-62  A.  64. 

66  A.  66.  69  A.  72.  75.  77.  78.  93. 

108.  110.  118.  126.  127.  132—134. 

141.   143.  144.  146.  148.  182.  186. 

189.  194.  196.  198—199. 
Dretebach  70. 

Eckardtsberg  126.  146.  194. 
Ehrenfriedersdorf  104.  105. 
Einsiedel,  Heinrich  v.  154. 
Emden  123. 
Erbersdorf  141. 
Erbisdorf,  Amt  U.Stadt  126.  194. 

198.  199. 
Erfurt  138.  138  A.  179. 
— ,  Kapitel .,  Unserer  lieben  Frauen" 

179. 
Ernst,  Kurfürst  (resp.  Herzog)  18. 

25.   28.  29.  30.   144  A.   144.   159. 

174.  189. 
— ,  Erzbischof  V.  Halberstadt  176  A. 
— ,  Graf  V.  Hohnstein  149. 

F  e  h  1  i  n ,  die  —  v.  Memingen  57. 
Feiltzsch,  Heinrich  v.  179. 
Finsterwaide  141. 
Flandern  163. 
Frankfurt  a.  M.  57.  57 A.  76.  90. 

122.  167. 
Franz  v.  Magdeburg  14. 
F  r  a  u  e  n  s  t  e  i  n ,  Amt  u.  Stadt  126. 

141.  194.  198.  199. 
Freiberg,  Amt,  Münze,  Stadt  u. 

Zehntamt  6.  15—18.  25.  26.  32,  49. 

96  A.  97.   102.  103.  108.  114.  126. 

127.  187.  141.  183.  186.  194.  196. 
Fr  ei  bürg,  Amt  u.  Stadt  37.  126. 
.  186.  194.  198.  199. 

—  i.  ßr.  122. 
Friedrich,  Kaiser  161.  162. 

— ,  Kurfürst  Johann  —  der  Groß- 
mütige 136. 

— ,  Kurfürst  —  der  Sanftmütige  18. 

— ,  Kurfürst  —  der  Weise  40.  90  A. 
138  A.  159. 

— ,  Herzog,  Sohn  Albrechts  d.  Be- 
herzten 34.  89.  91.  152.  153. 

—  II.  (1324—1349)  14.  16. 
~  III.  (1349-1381)  14. 
~,  Markgraf  6  A. 

— ,  Hans,  Zehntner  v.  Geyer,  Sohn 

d.  Nickel  Fr.  104. 
— ,  Nickel,  Zehntner  v.  Geyer  97. 

104. 
Friesland  164  A.  164.  172.  173. 


Fuchs,  Hans,  Ritter  u.  Hofmeister 
181.  182. 

Fugger  92  A.  166.  167.  170. 

— ,  Hans  u.  seine  Gesellschaft  57. 

Funcke,  Kunz,  Münzmeister,  Leip- 
ziger Bürger  44  A. 

Gebesee  126.  194. 

Geising,  Zehntamt  97.  105.  106. 
108.  133.  158.  198.  199. 

Geisingsberg werke  55. 

Geithain  141.  196.  198.  199. 

Georg,  Kurfürst  Johann  —  189. 

— ,  Herzog,  Sohn  Albrechts  d.  Be- 
herzten 43.  45  A.  49.  50.  66.  67. 
69.  74A.  77.  80A.  81—84.  90.  91. 
92.  94.  95.  110.  111.  118.  119.  134. 
138.  138  A.  139.  144.  148.  152.  153. 
155.  157.  158.  165.  166.  173.  177A. 
179  A.  181.  182. 

Geyer,  Amt,  Stadt u. Zehntamt  25. 
32.  97.  102  A.  104.  105.  108.  113  A. 
126.  141.  194.  198.  199. 

Glashütte  111  A. 

Görlitz  138. 

Goseck,  Abt  v.  141. 

Gossembrot,  Geseilschaft  d.  — 
90.  92  A. 

— ,  Georg,  Augsburger  Bürger  48. 

— ,  Siegismund,  Augsb.  Bürg.  48. 

Goßlar  35.  36.  138. 

Gottleuba  141.  196. 

Greuse,  Lorentz  107. 

Groitzsch  196. 

Große,  Friedrich ,  Amtmann  v. 
Dippoldiswalde  u.  Tharandt  94. 

Großenhain,  Amt  u.  Stadt  60. 
118.  126.  133.  141.  186.  194.  196. 
198.  199. 

Gründlach,  Mittelmühle  a.  d. — 
87  A. 

Guntherode,  Hans ,  Kammer- 
schreiber (später  ernest.  Rent- 
meister) 24—31.  60.  108. 

Gutter,  Nikolaus,  Amtmann  von 
Dresden  24. 

Halberstadt  181.  183. 

H  a  1 1  a ,  Albertus  aus  Nürnberg  1 23. 

Halle  175  A.  176  A. 

Hamburg,  Abt  v.  141. 

Hans,   Markgraf  v.  Brandenburg 

160. 
Harras,  Dietrich  v.  165.  177  A. 
Hausmann,  Nickel,  Münzmeister 

von  Freiberg  102.  115. 
Heinrich,  Herzog,  Sohn  Albrechts 

d.  Beherzten  153.  172. 


202 


Orts-  und  Personenverzeichnis. 


Henschen    (auch   Hesigen    oder 

Hensigen  gen.),  Kammerschreiber 

24.  25. 
Herbisleuben  126.  194. 
Herbrot,  Augsburger  Kaufmann 

136.  136  A. 
Hetz  e r, Hans,  Siegm. Gossembrots 

Faktor  48  A. 
Hirsburg,  Abt  v.  178. 
Hohnstein,    Amt   u.   Stadt    126. 

189.  194.  196. 
Holland  170. 
Hörn,  Augustin,  Münzmeister  zu 

Zwickau  112.  113. 
Ho  sang,  Johann,  aus  Leipzig  14. 
Hübner,   Jeronimus,    Bürger  zu 

Nürnberg  86  A. 
Hundt,  Hans,  Türknecht  71  A. 

Innsbruck  123.  167. 

Jhane,  Caspar  v.  d.  —  78. 

Job  st,  dfer  Silberbrenner  99  A. 

Johann,  Kurfürst,  Cicero  v.  Bran- 
denburg 159. 

— ,  Herzog  v.  Sachsen  40.  96  A. 
138  A.  159. 

Johannes,  Bischof  v.  Meißen  36. 
37.  38.  44  A.  150  A. 

Kamburg  126.  194. 
Karl  V.  92.  173. 
Karl,  Erzherzog  v.  Burgund  173. 
Kasimir  IV.  91. 
Katharina,  Herzogin  v.  Thürin- 
gen 145. 
K  c  h  e  1  d  e  r ,  Nickel  43  A. 
Kessler,  Gregor,  Bergmeister  a. 

d.  Schneeberg  98  A. 
Kindelbrück  186.  198.  199. 
Kitzscher,  Jörg  48  A.  52. 
Koczlewben    (Gottleuba?)    198. 

199. 
Kogkeritz,  Nickel  v.  154.  179. 
K  ö  1  n  57.  165.  167. 
Koller,  Volkmar,  Amtmann  von 

Eckersberg  95. 
König,   Kunz,   Kamraerschreiber 

133.  159. 
Königsberg,  Dr.  Johann  Erolt, 

Domherr  zu  Meißen,   a.  Leipzig 

176.  179.  185  A. 
Königstein  141.  196. 
Krüger,  Kune,  a.  Magdeburg  179. 
Kunz  V.  Hermannsgrün  181. 

Langensalza,  Amt  u.  Stadt  126. 

179.  186.  194.  198.  199. 
L  e  i  m  b  a  c  h ,  Hans,  Leipziger  Bür- 


ger; Kaufm. ;  kurf.  Rentmeister, 

Oberzehntner  u.  Rat  39  A.  44  A. 

49.  97.  99.   101.  108.  113  A.  133. 

136.  159.  179. 
Leipzig,  Amt  u.  Stadt  (Sitz  d. 

herzogl.  Landeszentralkasse)  VH. 

20.  22.  25.  29.  31.  34.  36.  37.  39. 

40.  43.  44.  45.  47.  48.  50.  52.  53  A. 

54  A.  55.  57,  57  A.  60-62  A.  65 

—67.  70.  73—80.  82.  83  A.  89.  92, 

100.   103.  105.  107.  109.  111.  113. 

114.  117.  119.  122.  125-127.  132. 

133.  135-141.  143.  144.  146—148. 

153-156.   159.  160.  166.  168.  175 

— 179.    180     181.    183—187.    194, 

196.  198.  199. 
— ,  Schloß  z.  84  A. 
L  i  g  n  y  57  A. 
Lommatzsch  141.  196. 
Lößnig  45. 
Luchau  182.  186.  198.  199. 

Magdeburg  116.  151.  175  A.  183, 

Mainz  149  A.  153.  167. 

Maler,   Ambrosius,    Geleitsmann 

37-39.  41.  136  A. 
Margarete,  Tochter  d.  Erzherz, 

Ernst  V.  Österreich  145  A. 
-  ,  Tochter  Wilhelms  HI.  159. 
Martorffer,  Melchior  153. 
Marx,  Dr.,  a.  Leipzig  179. 
Mathias,   König  v.  Ungarn  119, 

121  A.  151.  160.  175. 
Maximilian  I.,  Kaiser  u.  König 

48.  56.  57.  74  A.  90  A.  92  A.  119, 

121  A.  160—163.  165-173. 
Meckau,  Heinz  v.  119. 
Meißen,  Amt,  Kapitel  u.  Stadt  24. 

55.  59.  126.  134.  140. 141.  146.  156. 

159.   180.  186.  194.  196.  198.  199, 
Meldingen,  Jörg  188. 
Memeleben,  Kloster  55.  138. 
Mergenthai,  Johann  v.,  Kanzler 

u.  Landrentmeister    (bzw.    seine 

Erben)  18.  19.  22.  23.  24.  25.  27. 

28.  45.  53  A.  60.  92.  95.  108.  120. 

132.  184  A. 
Merseburg,  Kapitel  z.  —  177. 
Meusebacn,    Lipmann  v.   (bzw. 

die  Meusebachs)  177.  1 78  A. 
Meyer,  Johann,  Kammerschreiber 

109.  110.  189. 
Miltitz,  Geore  v.  38. 
Minckwitz,  Hans  v.,  Obermar- 
schall 38.  78.  94.  118.  152. 
Mittweida  141.  196.  198.  199. 
Mordeisen,  Lorenz,  a. Leipzig  58. 


Orts-  und  Personenverzeichnis. 


203 


Muchilde  186. 

Mühlhausen  i.  Th.  35.  36.  138. 

138  A.  179. 
Mulner,    Benedictus,    Zehntner, 

Leipziger  Bürger  26. 32. 33. 35. 97. 

Narholtz,  Urban,  Forstamtmann 

zu  Dresden  93. 
Naumburg  151.  182. 
Nawstadt,  Balthasar,  Domprobst 

V.  Halberstadt  176.  177. 
Neustädtel  97.  198.  199. 
Nordhausen  37.  138. 
Nürnberg   48.   57.  57  A.  58.  59. 

62  A.  70.  86—92.   101.   114.   123. 

148.   152.   153.  166.  167.  172.  182. 
Nurmberger,  Jörg  157. 

Öd  er  an  141.  196. 
Ortrand  126.  141.  194.  196. 
Oschatz,  Amt  u.  Stadt  118.  126. 

141.  186.  194.  196.  198.  199. 
Osterau  126.  194. 
Ostrau  (Schloß)  72  A. 

Pegau,  Amt  u.  Stadt  36.  58.  126. 

138.   141.   186.  194.  196.  198.  199. 
— ,  Abt  zu  138.  141. 
Pforta,  Abt  zu  141. 
Pflug,  Dr.   Cesar,   Amtmann  zu 

Leipzig  58.  82.  123.  147  A. 
— ,  Hugold  155. 
Philipp,    Erzherzog    162.    163  A. 

168.  170—173. 
Pirna,  Amt  u.  Stadt   110  A.  118. 

126.   133.   141.  179.  182.  186.  194. 

196.  198.  199. 
Plausig  180. 
Pock,  Dr.  147  A. 
Polencz,  Fritzsch  v. ,  Amtmann 

V.  Döbeln  95. 
Preußer,    Dr.    Johann,    Leipzig 

35.  93. 
— ,  Kunz,  Händler  157. 
Provius  57  A. 

Quedlinburg  126.  194. 
Qu  er  fürt,  Bruno,  Edler  v.  38. 
Quernfurt,    Johann,    Edler    v., 
Domdechant  176. 

Radeberg,  Amt  u.  Stadt  96.126. 

141.  194.  196. 
Ratzen,  die  161. 
Rat  halt  er,  Georg  121. 
— ,  Johann  81.  120-124.  165.  167. 
Ravensburg  62  A.  101. 
Reichelsdorf,  Hammerwerk  zu 

87  A. 


Rochlitz,  Amt  u.  Stadt  58.  126. 

141.  186.  194.  196.  198.  199. 
Rochsburg,  Amt,  Schloß  u.  Stadt 

57.  126.  159.  187.  194.  196. 
Römer,  Martin,  Amtmann,  Bürger, 

Ratsherr  u.  Zehntner  z.  Zwickau 

25.  26.  32.  97.  130  A. 
— ,  Frau  d.  Martin  25. 

— ,  Nickel,  Zehntner  u.  Amtmann, 

Sohn  d.  Martin  25. 
Rom  89.  153. 
Rückerswalde  104. 
Ryß,     Jobst,     Silberbrenner    zu 

Zwickau  112.  114. 

Saalfeld  136.  136  A. 

Sachsenberg  126.  194. 

Sachsenburg  79. 

Sag  an  140.  140  A.  151.  194. 

Sals ,  Caspar  y.  ,  Zehntschreiber 
49.  65—69.  86.  98.  99  A.  113.  139. 

Salza  36.  113.  157. 

Sanger  hausen,  Amt  u. Stadt  126. 
186.  194.  198.  199. 

Schandau  196. 

Schaumburg,  Wiwolt  v.,  Haupt- 
mann Albrechts  182.  183. 

Scheibe,  Leipziger  Bürger  und 
Bürgermeister  44  A. 

Schellenberg,  Amt  u.  Stadt  126. 
194.  196. 

Schleinitz,  Heinrich  v.  149  A. 

— ,  Hugold  V.,    Obermarschall    24. 

26.  27.  32.  57.  150  A.  159.  187. 

Schlettstadt  123. 

Schmidt,  Hans,  Bürger  z.  Frank- 
furt a.  M.  44  A. 

Schnee,  Peter,  Bergvogt  v.  Gei- 
sing  106. 

Schneeberg,  Oberzehntamt, 

Münze  26.  30.  32.  33.  34.  39.  49. 
54.  55.  61.  63.  65.  73.  77.  95.  97. 
98.  99.  100—105.  108.  113.  114. 
130.  137.  158.  197. 

Schönberg,  Dietrich  v.,  Hof- 
meister 24.  27.  155  A. 

— ,  Caspar  v.  38. 

— ,  Jacob  v.  155. 

Schreckenberg,  Bergamt  und 
Münze  104.  113.  114.  115".  137. 

Schütze,  Ulrich,  Chemnitzer  Bür- 
ger 1.58.  179. 

Sebnitz  196. 

Seeland  170. 

Senftenberg,  Amt,  Stadt  und 
Schloß  81.  94.  95.  126.  141.  194. 
196. 


204 


Orts-  und  Personenverzeichnis. 


Seußlitz,  Kloster  145  A. 

St,  Sever,  Capitel  z.  —  in  Erfurt 
179. 

Sidonia,  Herzogin,  Gemahlin  Al- 
brechts 145. 

Siena  89.  152.  153. 

Sittichenbach,  Abt  v.  141. 

S  lieben,  Georg  v.  180. 

S  m  i  d  b  e  r  g ,  Dr.  Valentin  176. 185  A. 

Sonnenwalde,  Amt  59.  126.  156. 
194. 

Sorau  95  A.  126.  194. 

Speyer  165. 

Spiegel,  Dr.  Otto  155. 

Spinell,  Nikolaus,  Kaufmann  z. 
Genua  168. 

Stamer,  Heinrich,  a.  Halbcrstadt 
176.  187. 

Starschädel,  Heinrich  v..  Zehnt- 
ner, Hauptmann  a.  d.  Schneeberg 
25.  26.  32.  33.  97.  98.  154.  180. 

Stein,  Heinrich,  Goldmünzmeister 
114. 

Stephan,  Erzbischof  v.  Eiga  44  A. 

Storkow  95  A.  126.  194. 

Suiza  157  A. 

Talner,  Hans,  Kammermeister 
28.  30.  31.  36.  37.  38.  60.  71.  108. 

Tannrode,  Schloß  150  A. 

Tauben  heim,  Dr.  149  A. 

Tennstedt,  Amt  u.  Stadt  126.  186. 
194.  198.  199. 

Thamsbrück  126.  141.  194. 

Tharandt  94.  126.  194. 

T  h  0  m  e  1 ,  Heinrich,  Bürger  z.  Leip- 
zig 177.  180. 

— .  „der  Alte"  177. 

Thüringen  24. 

Thuemirnicht,  Symon,  Leipziger 
Geleitsmann  43.  54.  60.  68.  136. 
136  A.  157. 

Thum,  Amt  u.  Stadt  126.  141. 
194.  198.  199. 

Thungisbrücken  36. 

Tirol,  Kammer  zu  90. 

Tolhard,  Bartholomaeus  57. 

— ,  Johann  57.  153. 

Torgau  119.  159  A. 

Troyes  57  A. 

Tuticherode,  Bethmann  v.  188. 
189. 

Umbhawen,  Hans,  Kaufmann, 
Nürnberger  Bürger  35.  39.  86 — 
Ji2.  98.  101.  108.  148.  152.  153. 
166    167. 

— ,  Melchior  87  A. 


Ungersbach,  Siegismund,  Schatz- 
meister d.  Kaisers  121. 

Vi  1  fort  165. 
Vitztum,  Apel  150  A. 
— ,  Dietrich  150. 
— ,  Felix  150. 
— ,  Hans  150. 
— ,  Philipp  149.  150  A. 
Vitz turne,  die  26.  35.  37. 
Voigtland  24. 
Volkenroda,  Abt  v.  141. 

Wag  er,  Georg,  zu  Bamberg  177. 
Wal  de  mar,  Graf  v.  Anhalt  150. 
Watten,  Dr.  157. 
Weißenfels,  Amt  u.  Stadt  37. 
126.  127.  157.  181.  188.  189.  194. 
Weißensee,    Amt   u.   Stadt    126. 

157.  186.   188.  189.  194.  198.  199. 
Werder,  Hans  v.  179. 
Werner,  Thomas  177. 
Werthern,  Dietrich  v.  173. 
Westfal,     Hans,      Magdeburger 

Bürger  175. 
— ,  Heinrich,   a.  Magdeburg,   Sohn 

Hans  W.s  175.  176.  185  A. 
— ,  Lorenz,  a.  Magdeburg  176. 185  A. 
Westfalen,  die  —  a.  Magdeburg 

179. 
Wiedebach,  Oeorg  y.,  Türknecht, 

Landrentmeister,    Oberzehntner, 

Amtmann  v.  Leipzig   58.   61.  62. 

64.  69.  70—86.  89.  96.  99. 100.  110. 

119.   120.   133.  140.  144.  152.  153. 

158.  167  A.  178.  179.  180.  186.  188. 
— ,  Apollonia  v.  80.  84. 

Wien  163  A.  170. 

Wilden,  Dr.  188. 

Wilhelm  III.,  Herzog  v.  Sachsen 
145.  150  A.  159. 

Wilhelm,  Herzog  188.  189. 

Witz  leben  80  A. 

W  0 1  f  e  r  s  d  o  r  f .  Heinrich  v.,  Haupt- 
mann a.  d,  Schneeberg  98. 

— ,  Ulrich  V.  178. 

Wolff,  Balthasar,  a.  Nürnberg  48. 
49. 

— ,  Heinrich,  a.  Nürnberg  48.  57. 
90  A.  166. 

— ,  Karl  57. 

— ,  Peter,  Bürger  zu  Aachen  57. 

Wolffs,  die  -  63  A.  71.  89. 

Wolffskel,  Wilhelm  90. 

Wolframsdorff,  Lewpoldt  82 A. 

Wo  1  k  e n  s t e i n  ,  Amt  u.  Stadt  105. 
126.  141.  156.  194.  196. 

Worms  168. 


Orts-  und  Personenverzeichnis. 


205 


Zcaschwitz  154. 
Zeitz  113.  116.  137. 
Z  e  r  b  s  t  183. 
Zobelstein,      Mathias , 
beamter  98.  99  A.  158. 


Zehnt- 


Z  ö  r  b  i  g ,  Amt,  Stadt  u.  Schloß  93. 

126.  141.  194.  196.  198.  199. 
Zsehopau  141.  196. 
Zwetzen,  Komtur  141. 
Zwickau  25.   100.   104.   112.   113. 

114.  130  A. 


Verlag  von  Quelle  &  Meyer  in  Leipzig 

Bibliothek  der  Geschichtswissenschaft. 

Deutsche  Kaisergeschichte 

im  Zeitalter  der  Salier  und  Staufer. 

Von  Prof.  Dr.  R  HAMPE. 
8^.  277  Seiten.  In  Originalleinenband  Mark  4 — 

„Des  Verfassers  Wunsch,  daß  sein  Buch  nicht  nur  belehren,  Bondem  auch  an- 
regen, nicht  studiert,  sondern  auch  gern  gelesen  sein  möchte,  wird  vollauf  erfüllt 
werden  Wissenschaftlichkeit  nnd  Volkstümlichkeit  ?ereinigt  das  Bändchen 
in  vorbildlicher  Weise  .  .  .  Das  Buch  kann  daher  sowohl  als  fesselnde  Lektttre 
für  Freunde  der  Geschichte,  wie  zum  liomen  für  Studenten  zur  Vorbereitung  für 
Lehrer  aofs  Wärmste  empfohlen  werden.*     Liunur.  Zentr«ibi.  i.  Deuttchi.  Nr.4.  190». 

»Ein  prächtiger  wohl  gelnngener  Versuch,  ein  Lern-  und  Lesebuch  fUr 
ein  Vierteljahrtausend  deutscher  Geschichte  zu  schaffen!  An  wissenschaftlichen 
zusammenfassenden  Lehrbüchern  der  deutschen  und  mittelalterlichen  Geschichte 
herrscht  wirklicher  Mangel  ....  Aber  zum  Lesen  locken  beide  nicht  allzuviel. 
Daraul   soll    programmäßig  diese    neue  Geschichtsbibliothek  hinarbeiten  and  ein 

Muster  ist  nach  dieser  Hinsicht  Hampes  Erstlingsband Seine  Darstellung 

wirkt  auch  dort  —  ich  habe  es  an  mir  selbst  erprobt  — ,  wo  der  Fachmann  allet 
zu  kennen  glaubt:  Tatsachen,  Urteile  und  Probleme.  So  selbstrerstandlich  im 
Grunde  die  Disposition  erschien,  der  Verfasser  weiß  auch  hier  wie  bei  der 
Geschichte  Friedrichs  I.  eigene  Wege  zu  wandeln.  Die  Fonn  seiner  knappen, 
quellenkundlichen  Einleitungen  der  einzelnen  Abschnitte  wird  in  ihrer  Übersichtlich- 
keit den  Examenskandidaten  Freude  macheü  ....  Es  ist  keine  Phrase ,  wenn  ich 
sage,  ich  erwarte  mit  großem  Interesse  und  mit  einer  gewissen  Spannung  Ton  fi. 
die  femer«  Darstellung  des  ausgehenden  Mittelalters. '^ 

Freiburg  i.  Br.  H.  Fink«.  Literarisch«  RundschBU.  Nr.  6.  1906. 

„Professor  Hampe  fuhrt  seine  Leser  auf  die  Höhen  des  deutschen  Mittelalters, 
in  jene  Zeit,  die  noch  heute  wie  wenige  andere  die  Phantasie  zu  fesseln  Tcrmögen, 
in  die  Tage  der  ersten  Salier,  des  Investiturkampfes,  da  Heinrich  IV.  nach  Canossa 
pilgern  mußte,  in  die  Tage  Barbarossas  und  Friedrichs  U.  Die  Darstellung  ist 
wohl  berafen,  in  dem  heutigen  Gegenwartstreiben  etwas  von  dem  tief  innerlichen 
Anteil  wiederzuerwecken,  mit  dem  unsere  Väter  sich  in  die  vergangenen  Zeiten 
deutscher  Kaiserherrlichkeiten  versenkten."         Hamb.  Nachrichten.   3o.  Deaeniber  I9ü8 

Prospekte  unentgeltlich  und  postfrei 


VERLAG  VON  QUELLE  &  MEYER  IN  LEIPZIG 


D 


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burgischen Eirchengeschichte.  —  Adams  kosmographische  Anschauungen.  —  Tabellarische 
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HJ       Puff,  Alexander, 

1106      1887- 

S3P8        Die  Finanzen 

Albrechts  des  Beherzten 
Quelle  und  Meyer 

(1911) 


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