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LEIPZIGER HISTORISCHE ABHAND
HERAUSGEGEBEN VON
E. BRANDENBURG Q. SEELIGER U. WI(
HEFT XXVr
DIE FINANZEN
ALBRECHTS DES BEHERZTEN
VON
ALEXANDER PUFF
DR. PHIL.
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VERLAG VON QUELLE & MEYER IN Li^ii/.iL^
Verlag von ttuelle & Meyer in Leipzig
Leipziger liistorisclie Abhandlungen
Herausgegeben von
E. Brandenburg G. Seeliger U. Wilcken
Prof. a. d. Uaiversität Leipzig Prof. a. d. Universität Leipzig Prof. a. d. Universität Leipzig.
In der vorliegenden Sammlung gelangen in zwangloser Reihenfolge mono-
graphisch-kritische Forschungen aus dem Gebiete der alten, mittleren und
neueren Geschichte zur Veröffentlichung. Die Herausgeber machen damit
m erster Linie eine Auswahl der besten Untersuchungen, die auf ihre Anregung
hm im Historischen Institute der Leipziger Universität entstanden, weiteren
üreisen zur bequemen wissenschaftlichen Verwertung zugänglich.
S., geh. M. 3.60,
Heft I. Karls V. Plan zur Gründung eines
Eöichsbundes. Von O. A. flecker. Ursprung
und erste Versuche bis zum Ausgange des
Ulmer Tages (1547). IX und 101 S., geh.
M. 3.40, Subskriptionspreis M. 2.80.
Heft n. Kritische Forschungen zur Öster-
reichischen Politik. Von Jacob Strieder.
Vm und 101 S., geh. M. 3.40, Subskriptions-
preis M. 2.80.
Heft m. Fahnlehn- und Fahnenbelehnung im
alten deutschen Reiche. Von Julius Brackanf .
VE und 113 S., geh. M. 3.60, Subskriptions-
preis M. 3.—.
Heft rv. August der Starke und die pragmat-
Sanktion. Von Albrecht Philipp. XI und
136 S., geh.M.5.— , Subskriptionspreis M.4.—.
Heft V. Ursprung und Entwicklung der Nieder-
gerichtsbarkeit in Niederösterreich. Von
Paul Oßwald. Vni und 99 S., geh. M. 3.40,
Subskriptionspreis m. 2.80.
Heft VI. Die soziale Gliederung im Fränkischen
Reiche. Von Josef Vormoor. V und
105 S., geh. M. 3.50, Subskriptionspreis M.2.80.
Heft Vll. Zur Geschichte des Reichstages im
XV. Jahrh. Von Rudolf Bemmann. VIH u.96S. ,
geh. M. 3.25, Subskriptionspreis M. 2.60.
Heft Vin. Das literarische Porträt Alexanders
des Großen im griechischen und römischen
Altertum. Von Werner Hoffmann, vni u.
115 S., geh. M. 4.—, Subskriptionspreis M. 3.20.
Heft IX. Die Ministerialität in Köln und am
Niederrhein. Von Jakob Ahrens. VI u. 97 S.,
geh. M. 3.50, Subskriptionspreis M. 2.80.
Heft X. Adam von Bremen. Ein Beitrag zur
mittelalterlichen Textkritik u. Kosmographie
Von Philipp Wilhelm Kohlmann. Vlll imd
135 S., geh. M.4. 40, Subskriptionspreis M. 3,30.
Heft XI. Italienische Geschichtsschreiber des
Xn. und Xin. Jahrhunderts. Ein Beitrag zur
Kulturgeschichte. VonB. Schmeidler. Vni u.
87 S., geh. M. 2.75, Subskriptionspreis M. 2.20.
Heft xn. Die Naumburger Freiheit. Von
Paul Keber. VI und 91 S., geh. M. 3.25,
Subskriptionspreis m. 2.60.
Heft Xni. . Studien zur Byzantinischen Ver-
waltung Ägyptens. Von Matthias Geizer. X
und 107 S., geh. M. 3.60, Subskriptions-
preis M. 3.—.
Heft XIV. Die Gerichtsbarkeit in den Dörfern
des mittelalterlichen Hennegaues, Von Otto
Goldhardt. IV und 62 S., geh. M. 2.20,
Subskriptionspreis M. 1,80.
Heft XV. Die deutsche Presse und die Ent-
wicklung der Deutschen Frage 1864—66. Von
Otto Bandmann. VI und 193 S., geh. M.6.— ,
Subskriptionspreis M. 4.8o!
Heft XVI. Die Finanzpolitik Bismarcks und
die Parteien im Norddeutschen Bund. Von
Karl Zuchardt. 89 Seiten, geh. M. 2.80,
Subskriptionspreis M. 2.25.
Heft XVII. Bevölkerungsverhältnisse MQhl-
hausens i. Th. im XV. u. XVI. Jahrhundert
Von Arno Vetter. X und 102 Seiten, geh.
M. 3.25, Subskriptionspreis M. 2.60.
Heft XVIII. Ptülemais in Oberägypten. Ein Bei-
trag zur Geschichte d. Hellenismus in Ägvpten
Von Gerhard Plaumann. XII und 137 Seiten,
geh. M. 4.50, Subskriptionspreis M. 3.60.
Heft XIX. Der Bürgerstand in Straßburg bis
zur Mitte des XIII. Jahrhunderts. Von Karl
Achtnich. X imd 55 Seiten, geh. M. 2,—,
Subskriptionspreis m. lieo!
Heft XX. Bunseu und die deutsche Einheits-
bewegung. Von Walther Ulbricht. X und
146 S., geh. M. 4.80, Subskriptionspreis M. 3.85.
Heft XXI. Steinbruche und Bergwerke im
ptolemäischen und römischen Ägypten. Von
Kurt Fitzler. VIII u. 159 S., geh. M. S.-
Subskriptionspreis M. 4.--!
Heft XXII. Zur Frage des Ursprungs der
mittelalterlichen Zünfte. Von Walther
Müller. IV und 92 Seiten, geh. M. 3.20
Subskriptionspreis jt_ 2.60!
Heft XX III. Das Territorium der Reichsstadt
Mühlhausen i. Th. Von Raimund Steinert
VI und 98 S., geh. M. 3.40, Subskriptions-
PJ*eis M. 2.80.
Heft XXIV. Zur Geschichte des Reichsmatrikel-
wesons im ausgehenden Mittelalter (1422-1521)
Von Johannes Sieber. VI und 106 Seiten'
geh. M. 3.60, Subskriptionspreis M. 3.—,'
Heft XXV. Die Empörung König Heinrichs (VII )
gegen seinen Vater. Von Peter Reinhold.
VIII und 90 S., geh. M. 3.-, Supskriptions-
P^^^s M. 2.40.
Prospekte unentgeltlich und postfrei
Georg von Widebach.
Gemalt von Lukas Cranach.
LEIPZIGER
HISTORISCHE ABHANDLUNGEN
HERAUSGEGEBEN
VON
E. BRANDENBÜRG G. SEELIGER U. WILCKEN
HEFT XXVI
DIE FINANZEN ALBRECHTS DES BEHERZTEN
LEIPZIG
VERLAG VON QUELLE & MEYER
1911
DIE FINANZEN ALBRECHTS
DES BEHERZTEN
VON
DR. ALEXANDER PUFF
LEIPZIG
VERLAG VON QUELLE & MEYER
1911
1118368
Alle Rechte vorbehalten.
Altenburg
Pierersche Hofbuchdruckerei
Stephan Geibel & Co.
Meinen lieben Eltern.
Vorwort.
Wir besitzen eine kleine Gruppe von Darstellungen, in denen
sich die wissenschaftliche Forschung mit der Finanzwirtschaft
deutscher Territorien des 13. bis 15. Jahrhunderts beschäftigt
hat; aber all dies sind meist keine Spezialuntersuchungen nur
für die Finanzwirtschaft ^), sondern es sind Werke, deren wesent-
licher Inhalt auf dem Gebiet der Verwaltungs- und ßechts-
geschichte liegt, und die nur nebenbei, in gelegentlichen Schilde-
rungen oder günstigsten Falls in einem größeren Kapitel die
Finanzwirtschaft, dann aber auch wieder vornehmlich die Finanz-
verwaltung eines solchen Territoriums mitbehandeln. Sie geben
gewöhnlich in großen Zügen die Entwicklung der Finanzverwaltung
gleich durch mehrere Jahrhunderte hindurch, ohne daß sie einmal
in intimer Betrachtung und Detailforschung der gesamten Finanz-
wirtschaft einer zeitlich festbegrenzten Periode, einer Regierung
näher treten und ihr nachgehen 2). Der Hauptgrund für das
Fehlen einer solchen ausschließlich finanzwirtschaftlichen Arbeit
ist vorwiegend in dem Mangel eines, wenn auch nur für eine
kurze Zeitspanne lückenlosen Quellenmaterials für dieses Gebiet,
namentlich finanz statistischen Materials der älteren Zeit zu suchen.
Für das sächsische Territorium ist uns durch ein gütiges
Geschick ein wertvolles Aktenmaterial erhalten, welches es uns
ermöglicht, von der Finanzwirtschaft einer Regierung am Aus-
gange des 15. Jahrhunderts ein wirklich plastisches und ein in
jeder Beziehung klares und deutliches Bild zu gewinnen. Und
die Aufgabe, auf Grund dieses Materials eine Untersuchung zu
^) Für den Gebrauch finanztechnischer Bezeichnungen und finanz-
wirtschaftlicher Begriffe sind die Definitionen und Darlegungen in
Adolf Wagner: „Finanzwissenschaft" 3. Aufl., 4 Bde., 18ö3 als
maßgebend angesehen worden.
2) So vermag Hans Spangenberg, in dessen Arbeit „Hof- und
Zentralverwaltung der Mark Brandenburg im Mittelalter , Leipzig
1908, das Finanzwesen das umfangreichste Kapitel bildet, infolge Feh-
lens geeigneten Quellenmaterials nicht für eine einzige Regierung die
Finanzverwaltung scharf umrissen darzustellen, noch auch die wirk-
lichen Einnahmen und Ausgaben einer solchen Regierungsperiode
statistisch zahlenmäßig zu verfolgen. Ganz ähnlich in Rosenthals
„Geschichte und Verwaltung Bayerns" Bd. I.
VIII Vorwort.
geben, mußte um so anziehender und fruchtbarer erscheinen, als
es sich um die Regierung Albrechts des Beherzten (1485 — 1500)
handelt*), also eine durch die rege politische Tätigkeit des
Herzogs für das Haus Habsburg und das Reich höchst bedeutende
Epoche der sächsischen Geschichte. Denn der äußere Umfang
einer Finanzwirtschaft wird doch stets bestimmt werden von
dem Umfange und der Art der jeweiligen Aufgaben und Tätig-
keiten des Staates. Die Hauptquelle für die vorliegende Unter-
suchung bot sich in einem Aktenstück, welches sich im Kgl.
Haupt- Staatsarchiv zu Dresden in der III. Abt. unter dem loc.
8678: „Hof- und Haushaltungssachen Herzog Albrechts" findet 2).
Der 724 Seiten starke Aktenband ist eine Art „Hauptbuch" ^)
des sächsischen Staatshaushaltes, ein durch die oberste Zentral-
finanzbehörde geführtes Rechnungswerk, es umfaßt die Zeit von
Ostern 1488 bis Ostern 1497; es zerfällt in neun einzelne, in
sich geschlossene Jahreshauptrechnungen , die von drei ver-
schiedenen Finanzmännern geführt worden sind. Die Quelle
gewährt uns einerseits einen tiefen Einblick in die Funktion der
Erwerbs- und Verbrauchs Wirtschaft der sächsischen Finanzwirt-
schaft. Andererseits verschafft sie uns eine feste Vorstellung
von dem ganzen Getriebe der Finanzverwaltung dieser Regierung,
also der Gesamtheit aller Behörden, die die Finanz Wirtschaft
leiten, vornehmlich natürlich der Art der Aufzeichnung gemäß
der obersten Zentralstelle. Als weiteres für die Untersuchung
sehr wichtiges Material sind dann die sächs. Bergrechnungen
zu nennen, die gerade für diese Jahre qualitativ und quantitativ
sehr gut erhalten vorliegen. Es sind dies Aufzeichnungen und
Rechnungen der unteren Spezial- und Lokalkassen über den
Gewinnanteil Herzog Albrechts an den Erträgnissen des Berg-
regals und seine sonstigen Einnahmen und Ausgaben im Bergbau.
Wir haben darin also eine für das Wesen des unteren Finanz-
dienstes sehr ergiebige als auch als Kontroll- und Ergänzungs-
material für das „Hauptbuch" sehr wertvolle Quelle. Von der
^) Die Darstellung erstreckt sich nur auf die Regierungsperiode
Herzog Albrechts 1485 — 1500 und das Territorium, welches ihm durch
die Leipziger Teilung zugefallen war. Vgl. darüber Ernst Hänsch:
„Die wettinische Hauptteilung von 1485 usw." Leipzig. Diss. 1909.
2) Dieses Aktenmaterial ist bisher in der Literatur nur bei
V. Langenn: „Herzog Albrecht der Beherzte" (veralt. Biograph.) be-
nutzt, und zwar, wie sich im Laufe der Darstellung zeigen wird, in
durchaus unzulänglicher Weise. Auch in der Quellenliteratur, nament-
lich bei H. Hang: „Die Ämter-, Kammerguts- und Rentkammer-
rechnungen des H.St.A. Dresden". N. Arch. f. sächs. Geschichte
Bd. 20 ist das Aktenstück nirgends bekannt, wohl hauptsächlich des-
halb, weil die dasselbe führende Registrande eine Quelle solchen In-
halts niemals vermuten ließ.
^) Im weiteren Gang der Darstellung wird dieses Aktenstück
immer nur loc. 8678 „Hauptbuch" zitiert werden.
Vorwort. IX
reichen Fülle des sonstigen benutzten Aktenmaterials wie Kopial-
bücher, Originalurkunden usw. sollen an dieser Stelle nur noch
die „Leipziger Stadtkassenrechnungen" ^) dieser Jahre hervor-
gehoben werden, die vor allem deswegen von Bedeutung sind,
weil Leipzig als der Mittelpunkt des ganzen herzoglichen Kredit-
wesens angesehen werden darf, und weil sich gerade in diesen
„Stadtkassenrechnungen" der Geschäftsgang und die ganze Art
und Weise des Kreditverkehrs deutlich greifbar widerspiegeln.
Ergänzungsweise wurden auch Materialien des Staatsarchivs zu
Weimar herangezogen.
Auf dem Wege der Korrespondenz wurden für diese Studie
nutzbar gemacht:
1. das ßatsarchiv zu Dresden,
2. das Kgl. Bayr. Kreisarchiv zu Nürnberg,
3. das Stadt. Archiv zu Nürnberg,
4. das German. Nationalmuseum zu Nürnberg.
Außerdem fand eine Reihe gedruckter Quellen in dieser
Darstellung Verwendung. Die Titel der betreffenden Quellen-
publikationen sind alle in dem beigegebenen Verzeichnis der für
die Arbeit benutzten Literatur mit aufgeführt.
1) Die „Leipz. Stadtkassenrechn.", die ein treffender Beweis der
vorgeschrittenen Entwicklung städtischen Finanzwesens und städti-
scher Finanzverwaltung sind, liegen gerade für diese Zeit in lücken-
loser Folge auf dem Leipziger E-atsarchiv vor.
Inhaltsverzeichnis.
Seite
Einleitender Teil.
Erstes Kapitel.
Die sächsische Finanzverwaltung bis 1487.
A, Von den ältesten Zeiten bis 1469 1
B. Die sächsisclie Finanzverwaltuijg in den Jahren 1469—1487 . 18
Erster Hauptteil.
Die innere Organisation der Finanzverwaltung.
Zweites Kapitel.
Die praktisch-technische Führung des obersten Rechnnngs- und
Kontrollwesens des gesamten sächsischen Staatshanshaltes dnreh
sogenannte „Rentmeister".
§ 1. Die Amtsführung Jacob Blasbalgs 1487 (bzw. 1488) bis 1490. 42
§ 2. Die Interimsverwaltung Blasbalgs Erben— Caspar v. Sals —
Apollonia Blasbalg 65
§ 3. Die Amtsführung Georgs v. Wiedebach 1490—1500 (bzw. 1524). 70
§ 4. Hans Umbhawen 86
Drittes Kapitel.
Die Verwaltung der hauptsächlichsten unteren Finanzbehörden und
Spezialkassen und ihr Verhältnis zur Zentralbehörde.
§ 1. Ämterverwaltung 92
§ 2. Bergwerks- bzw. Zehntamtsverwaltung 97
§ 3. Die Kammer in Dresden (Hof Verwaltung) 108
§ 4. Die Münzämter 111
§ 5. Die Steuerverwaltung 116
§ 6. Johann Rathalter 120
Zweiter Hauptteil.
Der sächsische Staatshanshalt in den Jahren 1488—1497.
Viertes Kapitel.
Die Einnahmen.
A. Jährlich wiederkehrende ordentliche Einnahmen.
§ 1. Amtgelder 125
§ 2. Zehhtgelder und alle sonstigen Einnahmen aus den Berg-
regalien ; der Beteiligung am Abbau usw 129
XII Inhaltsverzeichnis.
Seite
§ 3. Ungeld 132
§ 4. Die Jahrrente der Städte 134
§ 5. Das Tuchgeld 135
§ 6. Münz- und Schlagschatzgelder 137
§ 7. Schutz- und Verspruchgelder 137
B. Außerordentliche Einnahmen.
§ 8. Allgemeine Landsteuern 139
§ 9. Heerfahrts- und Trabantengelder 140
Fünftes Kapitel.
Die Ausgaben.
A. Ordentliche Ausgaben.
§ 1. Hofhaltung 142
§ 2. Jahr- und Quatembergelder der fürstlichen Frauen 144
§ 3. Gerichtsgelder ; Unterhaltung des Oberhofgerichts 146
§ 4. Zehrungs- und Botengelder 148
§ 5. Sold- und Dienstgelder , 149
B. Außerordentliche Ausgaben.
§ 6. Besoldung der Truppen 151
§ 7. Reisegelder für die jungen Herzöge und sonstige Ausgaben
für die Ausstattung und Unterhaltung derselben 152
§ 8. Darlehn des Herzogs an Vertraute usw 154
§ 9. Unterstützungsgelder für die Ämter usw 155
§ 10. Unterstützungsgelder an die Untertanen für Studium, Handel
und Gewerbe 156
§11. Zubußezahlungen des Landesherrn in die Bergwerke . . . . 157
§12. Einmalige außerordentliche Ausgaben und Allgemeines . . 159
Sechstes Kapitel.
Die niederländisch-österreichischen Schaldsummen.
§ 1. Aufwendungen Herzog Albrechts vorwiegend in seiner Stellung
als oberster Reichshauptmann, später als Generalstatthalter
Maximilians in den Niederlanden 160
Siebentes Kapitel.
Anleihewesen.
§ 1. Kontrahierung der Anleihen 173
§ 2. Verzinsung der Anleihen 183
§ 3. Tilgung der Anleihen und Ablösung überkommener Schulden 186
Anhang 190
Tabellen 194
Orts- und Personenverzeiohnis 200
Literaturverzeichnis.
Quellen.
Chroniken der deutschen Städte. Nürnberg Bd. V.
Codex Diplomaticus Saxoniae E-egiae 11, 13. Freiberg.
Codex Diplomaticus Saxoniae Regiae II, 10. Stadt Leipzig, III.
Codex Diplomaticus Saxoniae Regiae. Urkundenbuch der Stadt Leipzig,
n, 8, I.
Geschichtsquellen der Provinz Sachsen und angrenzender Gebiete.
Bd. 28 U.B. der Stadt Magdeburg.
Mencke, Scriptores rerum Germanicarum praecipue Saxonicarum.
Tomus II.
Quellen zur Geschichte Leipzigs, herausg. von Wustmann.
Darstellungen.
Adler, Sigm., Die Organisation der Zentralverwaltung unter Kaiser
Maximilian I. Leipzig 1886.
Bau- u nd Kunstdenkmale des Königreichs Sachsen. Bd. 17,
18. Leipzig Stadt.
Bes chorner, H. , Das sächsische Amt Freiberg und seine Ver-
waltung um die Mitte des 15. Jahrhunderts. (Leipziger Studien
aus dem Gebiete der Geschichte, Bd. IV.)
Ehren berg, R., Zeitalter der Fugger. 2 Bde. Jena 1896.
Ermisch, H. , Eine Hofhaltungsrechnung Markgraf Wilhelms I.
1386. (Neues Archiv für sächs. Gesch., Bd. 18.)
Falke, Johannes, Die Finanzwirtschaft im Kurfürstentume Sachsen
um das Jahr 1470. (Mitt. d. kgl. sächs. Ver. f. Erforschung und
Erhaltung vaterländ. Geschichts- und Kunstdenkmale, Heft 20,
1870.)
— , — , Bete, Zise und Ungeld im Kurfürstentume Sachsen bis zur
Teilung 1485. (Ebenda, Heft 19, 1869.)
— , — , Die Steuerbewilligung der Landstände im Kurfürstentume
Sachsen bis Anfang des 17. Jahrhunderts. (Zeitschr. für die ges.
Staatsw., Bd. 30, 1874.)
— , — , Beitrag zur sächsischen Münzgeschichte 1474 — 1500. (Mitt. d.
kgl. sächs. Ver. f. Erforschung und Erhaltung vaterländ. Ge-
schichts- und Kunstdenkmale, Heft 18, 1868.)
XIV Literaturverzeichnis.
Falke, Johannes, Verschiedene Beiträge zum sächsischen Münzwesen
des 15. Jahrhunderts. (Ebenda, Heft 15 ff., 1865 ff.)
— , — , Die Geschichte des Kurfürsten August von Sachsen in volks-
wirtschaftlicher Beziehung. 1868.
— , — , Geschichtliche Statistik der Preise im Königreich Sachsen.
Flathe, Geschichte des Kurstaates und Königreichs Sachsen. Gotha
1867—1873.
Geß, Felician, Habsburgs Schulden bei Herzog Georg. (Neues
Archiv für sächsische Geschichte, Bd. 19, 1898.)
Glaf ey , Kern der Geschichte des hohen Kur- und fürstlichen Hauses
zu Sachsen, 4. Aufl., 1753.
Gretschel und Bülau, Geschichte des sächsischen Volkes und
Staates, 1. Bd., 2. Ausg. 1862, 2. Bd. 1847, 3. Bd. 1853.
Hanauer, Etudes economiques sur l'Alsace ancienne et moderne,
2 T., Paris, Straßburg 1876, 1878.
Hänsch, Ernst, Die wettinische Hauptteilung von 1485 und die aus
ihr folgenden Streitigkeiten bis 1491. Leipz. Diss. 1909.
Haug, H., Die Ämter-, Kammerguts- und Rentkammerrechnungen
des Hauptstaatsarchivs Dresden. (Neues Archiv für sächsische
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Hoppe, Oswald, Der Silberbergbau zu Schneeberg bis 1500. Heidel-
berger Diss. 1908.
Jansen, Max, Die Anfänge der Fugger (bis 1494). Leipzig 1907.
Kius, Das Finanzwesen des ernestinischen Hauses Sachsen im 16. Jahr-
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Kostanecki, A. v., Der öffentliche Kredit im Mittelalter. Leipzig
1889.
Kroker, E., Leipzig und die alte Fundgrube im Schneeberg. 1 909
Kuske, B., Das Schuldenwesen der deutschen Städte im Mittelalter.
Tübingen 1904.
Langenn, A. v., Albrecht der Beherzte. Leipzig 1838.
Lobe, Die oberste Finanzkontrolle des Königreichs Sachsen in ihrer
organischen Entwicklung bis auf die Gegenwart. (Finanzarchiv,
herausg. von Schanz, 2, 1885.
Mentz, Georg, Johann Friedrich der Groi3mütige 1503 — 1554.
(Beiträge zur neueren Geschichte Thüringens. Jena 1903 bis
1908.)
Meyer, H. B., Hof- und Zentralverwaltung der Wettin er in der Zeit
einheitlicher Herrschaft über die meißnisch-thüringischen Lande
1248—1379. Leipzig 1902. (Leipziger Studien aus dem Gebiete
der Geschichte.)
Richter, 0., Verfassungs- und Verwaltungsgeschichte Dresdens,
3 Bde., 1885—1891.
— , — , Zur Bevölkerungs- und Vermögensstatistik Dresdens im
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1881.
Literaturverzeichnis. XV
ßosenthal, E., Geschichte des Gerichtswesens und der Yerwaltungs-
organisation Bayerns. Würzburg 1889—1906.
Schmoller, Die Einkommensverteilung in alter und neuer Zeit.
(Schmollers Jahrbuch, XIX, 1895.)
Schulte, A., Geschichte des mittelalterlichen Handels und Verkehrs
zwischen Westdeutschland und Italien mit Ausschluß von Venedig,
herausg. von der Bad. histor. Kommission, 2 Bde. Leipzig 1900.
Spangenberg, Hans, Hof- und Zentral Verwaltung der Mark
Brandenburg im Mittelalter. Leipzig 1908.
Sperling, 0., Herzog Albrecht der Beherzte als Gubemator Fries-
lands. Leipziger Diss. 1892.
Stöwer, R., Herzog Albrecht der Beherzte von Sachsen als Reichs-
feldherr gegen die Ungarn im Jahre 1487. Greifswalder Diss.
1882.
Strieder, Jakob, Zur Genesis des modernen Kapitalismus. Leipzig
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Ulm an, H., Kaiser Maximilian L 1884—1891.
Wagner, Adolf, Einanzwissenschaft, 3. Aufl., 4 Bde. Leipzig 1883.
Walt her, Andreas, Die burgundischen Zentralbehörden unter
Maximilian I. und Karl V. Leipzig 1909.
Wiebe, Zur Geschichte der Preisrevolution im 16. und 17. Jahr-
hundert. 1895.
Wust mann, Gustav, Geschichte der Stadt Leipzig. 1905.
Einleitender Teil.
Erstes Kapitel.
Die sächsische Finanzverwaltung bis 1487.
A. Ton den ältesten Zeiten bis 1469.
Ein zeitlich eng begrenzter Abschnitt aus der Geschichte,
sei es nun der politischen, der Kultur- oder Wirtschaftsgeschichte,
wird immer nur voll verstanden werden können aus dem großen
Zusammenhang der geschichtlichen Entwicklung heraus. Aus
diesem Grunde soll zunächst einleitungsweise zur allgemeinen
Orientierung und als Basis für ein besseres Verständnis der
vorliegenden Abhandlung ein gedrängter Überblick der haupt-
sächlichsten Phasen aus dem Entwicklungsgang der Finanzwirt-
schaft des sächsischen Territoriums bis etwa 1480 gegeben
werden. — Die für diesen einleitenden Abriß zur Verfügung,
stehende Literatur ^) ist leider nicht allzu groß. — In den
frühesten Zeiten, also etwa vom 11. bis zur Mitte des 13. Jahr-
hunderts, als die sächsischen Territorien Meißen und Thüringen
noch jedes für sich regiert wurden, gab es hier wie überhaupt
in den meisten der kleineren deutschen Territorien dieser Zeit
keine eigentKche zentrale Verwaltungs Organisation und darum
erst recht keine organisierte Zentralfinanzverwaltung. Die Be-
dürfnisse fehlten dafür. Die Landesverwaltung, sofern man über-
haupt von einer solchen sprechen kann , lag in den Händen
lokaler Distriktsbeamten. Der Staatsbedarf oder besser gesagt
der Bedarf des Landesherrn und seines Hofstaates , denn die
„öffentlichen" oder Staatsbedürfnisse waren damals mit jenen
durchaus identisch, war ein äußerst minimaler. Die Anforderungen
^) In Betracht kommen: H. B. Meyer: Hof- u. Zentralverwaltung
der Wettiner a. a. 0. — H. Ermisch: Eine Hof haltungsrechnung
Markgraf Wilhelms I. 1386. N. Arch. f. sächs. Gesch. Bd. 18. —
H. Beschorner: Sächs. Amt Freiberg u. seine Verwaltung um die
Mitte des 15. Jahrh. Leipz. Stud. aus dem Gebiet d. Gesch. Bd. 4. —
Johannes Falke: Die Finanz Wirtschaft im Kurfürstentum Sachsen
um das Jahr 1470. Mitt. d. kgl. sächs. Ver. f. Erforschung u. Erhaltung
Vaterland. Geschichts- u. Kunstdenkmale, Heft 20, 1870. — Lobe: Die
oberste Finanzkontrolle des Königreichs Sachsen in ihrer organischen
Entwicklung bis auf die Gegenwart. Finanz- Arch. : edit. v. Schanz
2, 1885.
Puff, Die Finanzen Albrechts des Beherzten. 1
2 Einleitender Teil.
des staatlichen Lebens an den Landesherm waren gering, dem
Umfang und Inhalt der Staatstätigkeit gemäß. Der Hauptbedarf
des Landesherrn und seines Hofes bestand in Sachgütern ; dafür
fand er Deckung in seinem Domanialbesitz. Das bedingte natür-
lich ein fortwährendes Umherziehen des Hofes auf den einzelnen
Domänen. — Waren außerordentliche Leistungen vom Staat zu
erfüllen (Zuzug zu Romzügen, sonstiger kaiserlicher Kriegs-
dienst usw.) , dann sah man sich genötigt , die Untertanen zur
finanziellen Unterstützung heranzuziehen. Das waren aber eben
nur Ausnahmefälle. — Mit der Zeit wuchs aber nun der wettinische
Besitz sehr bedeutend, und das vergrößerte Gebiet verlangte eine
intensivere Verwaltung, die bisherigen primitiven Verhältnisse
mußten durchbrochen werden; es konnte nicht mehr wie vorher
die Regierung so ausschließlich vom Landesherrn persönlich
besorgt werden. Die staatlichen Anforderungen wuchsen mehr
und mehr, das Territorium mußte immer mehr und größere
Aufgaben an sich ziehen. Das bedingte aber ein Steigen der
öffentlichen Bedürfnisse, und dieser Umstand konnte natürlich
rückwirkend seinen Einfluß auf den Gang der Finanzwirtschaft
des Territoriums nicht verfehlen. Wie für alle übrigen Zw^eige
der landesherrlichen Verwaltung, so ist auch besonders für die
Finanzwirtschaft die Zeit am Ausgang des 13. und am beginnenden
14. Jahrhundert eine Epoche fortwährender Um- und Weiter-
bildung; wesentlichste Änderungen sehen wir in dieser Periode
sich vollziehen oder doch wenigstens keimartig für eine spätere
Vollentwicklung in Ansätzen bereits sich vorbereiten. In allen
diesen mictelalterlichen Territorien sowohl Nord- als auch Süd-
deutschlands lag der Schwerpunkt der Finanz wir tschaft in der
örtlichen Naturalerwerbung der Domänenerträgnisse und in der
örtlichen Erhebung der Gefälle durch besondere Verwalter und
Beamte. Auch im sächsischen Territorium ^) waren die Mittel-
instanzen von grundlegender Bedeutung für den gesamten Ver-
waltungsorganismus jener Zeit; man wird also bei der Darstellung
der Finanzverwaltung von diesen Lokalbehörden, dem unteren
Finanz dienst , wie wir es jetzt zu nennen pflegen, auszugehen
haben. Bei weitem das Hauptgebiet und deshalb von über-
wiegender Bedeutung für die Verwaltung war der landesherrliche
Domanialbesitz. Bereits im 1 3. Jahrhundert hatte man begonnen,
das Territorium in Verwaltungsbezirke (Ämter und Vogteien)
einzuteilen. Die Mittelpunkte solcher Distrikte hatten meist
Burgen oder Schlösser gebildet, als Sitze der landesherrlichen
Vögte ; aber auch wo diese fehlten , war es zur Ämterbildung
') Die meißnisch-thüringischen Länder, auch wenn nur von einem
Teil derselben die Rede ist, werden in Zukunft immer mit dieser
Sammelbezeichnung benannt werden.
A. Die Sachs. Finanzverwaltung von den ältesten Zeiten bis 1469. 3
gekommen. Seit dem Ende des 13. Jahrhunderts war dieses
Verwaltungssystem zu immer kräftigerer Aus- und Durchbildung
gekommen. Seit dem 14. Jahrhundert fußte überhaupt die ge-
samte Verwaltung des sächsischen Territoriums in der Vogtei-
oder Amterverfassung ^). Die Vorsteher dieser Verwaltungs-
bezirke, die Vögte, waren Träger aller öffentlichen Funktionen,
sie verkörperten die Einheit der Verwaltung, indem sie so als
Vertreter des Landesherrn die Staatsgewalt in allen Distrikten
des Territoriums in gleicher Weise zum Ausdruck brachten.
Die mittelalterliche Verwaltung war wie im allgemeinen so auch
hier in keiner Weise getrennt; wir sind immer gezwungen, die
ganze Verwaltung ins Auge zu fassen, um die Finanzverwaltung
mit erkennen zu können. Die Amtstätigkeit des Vogtes war in
erster Linie eine militärische (Verwalter der Burg und
höchster militärischer Beamter seines Sprengeis) und eine
richterliche (oberster Richter an Stelle des Landesherrn),
daneben hatte er aber auch administrative Aufgaben 2). Ihm
unterstanden die Vereinnahmung und Verrechnung sämtlicher
Einkünfte aus der Domänenverwaltung, sonstiger öffentlicher Ab-
gaben in seinem Amtsbezirke und Einnahmen aus den landes-
herrlichen Regalien, soweit diese seinem Amte zugewiesen waren.
Diese Stellung des Vogtes als Administrator, als Finanzbeamter
ist es , die für unsere Untersuchung einzig von Interesse ist.
Für die Erkenntnis des Entwicklungsganges dieser Verwaltung
kommen nur zwei Arten von Besetzung der Ämter und Vogteien
in Betracht: Die Vogteien konnten ausgetan werden 1. auf dem
Wege der „freien, reinen Bestallung", d. i. Übergabe eines Amtes
an . einen Vogt lediglich zum Zwecke der Verwaltung durch den-
selben 8) ; 2. durch mit Pfandverschreibung verbundene Bestallung,
also als Sicherstellung für geleistete finanzielle Unterstützung*).
Die letztere Form der Amtsbestallung wird seit dem 14. Jahr-
hundert immer häufiger, jedenfalls nie zum Vorteil des Territorial-
herrn ^). Auf dem Wege der pfandmäßigen Bestallung kamen
^) Ämterverfassung ist ein erweiterter , über die Domänen-
verwaltung hinausgehender Begriff, der zugleich auch die Verwaltung
der gleichfalls amtsweise ausgetanen Münzstätten, des Zehnten usw.,
also der landesherrlichen Regalien, mit umschließt.
') Diese vielseitige Tätigkeit des Vogtes kommt auch in der ver-
schiedenartigen Titulatur desselben in den Urkunden usw. zum Aus-
druck: judex; capitaneus; Amtmann.
^) Hierher gehört auch die Ernennung für treue, dem Landes-
herm geleistete Dienste.
*) Die lehnsweise Vergabung eines Amtes braucht hier nicht be-
rücksichtigt zu werden, da damit ein Gebiet aus der landesherrlichen
Verwaltung direkt ausschied.
^) Der Hauptsache nach waren es zwei Momente die zur Ver-
£ fändung einer Vogtei oder eines Amtes führen konnten: I. Der
landesherr bedurfte schnell einer größeren Geldsumme, und die
1*
4 Einleitender Teil.
auch Bürgerliche in den Besitz des Vogtamtes, während dieses
sonst meist dem ßitterstand vorbehalten blieb. Die Amtsdauer
der Vögte pflegte wohl nur bei der Verpfändung festgesetzt zu
werden; durch „reine" Bestallung ins Amt gekommene Vögte
konnten jederzeit ihres Amtes entsetzt werden. — Die einzelnen
Posten der „Verbrauchswirtschaft" der Vogtei werden wir in
„ordentliche" und „außerordentliche" Ausgaben scheiden können.
Als ordentliche Ausgaben sind diejenigen zu bezeichnen, die
der Vogt für den Unterhalt des gesamten Amtspersonals und
seiner eigenen Person , als auch für die Erhaltung sämtlichen
toten und lebenden Inventars zu machen hatte; also alles Aus-
gaben, die unbedingt mit der Verwaltung der Vogtei in Zusammen-
hang standen. Für die Gruppe der außerordentlichen Aus-
gaben, die die ersteren oft bei weitem überstiegen und vielfach
mit der Amts- und Vogteiverwaltung gar nichts zu tun hatten,
lassen sich zusammenfassen: 1. Die oft recht ansehnlichen
Summen für „Schadenpferde" oder Pferdelieferungen an den Hof
des Landesherrn, 2. die Lieferungen für den Kriegsdienst, 3. die
dem Territorialherrn persönlich oder der Zentrale geleistete
„conquisitio" oder die Deckung der von den beiden vorgenannten
ausgestellten Anweisungen i) die dem Vogt zur Verfügung
stehenden Einnahmen waren überaus mannigfaltig, Geld und
Naturallieferungen in bunter Mischung. Besonders hervorgehoben
seien von diesen Einnahmen der von den bäuerlichen Gütern
seines Bezirks erhobene Grundzins (teils in Geld, teils in
Naturalien bezahlt) ; sämtliche sonstige Erträge aus der Eigen-
wirtschaft der Domänen, die Gerichts-, Büß-, Damm- und Lehn-
gelder, Zoll' und Geleitgelder 2) ; von großer Bedeutung für die
Vogtei mußte als Faustpfand dienen. II. Die Verpfändung geschah
al3 Sicherstellung oder Tilgung für alte Schuldforderungen. — In der
Verpfändung selbst können wir vornehmlich zwei Formen unter-
scheiden: Der Kreditgeber und Gläubiger bekam Vogtei oder Amt
lediglich als Sicherstellung-, eine Verzinsung oder Amortisation aus
den Einkünften des Amtes fand nicht statt; in diesem Falle war der
Gläubiger einfach „berechenter voigt" wie die anderen, zur Ver-
waltung und Verrechnung in gleicher Weise wie diese verpflichtet. —
Durch diese Art der Verpfändung erlitt die landesherrliche Kasse
keine Einbusse. Anders lag es aber, wenn man ein Amt dem
Gläubiger vollkommen „unberechnet" überlassen mußte; — der ge-
samte Reingewinn der Vogtei floß dann natürlich diesem zu, ein
empfindlicher Ausfall in den Einnahmen des Territorialherrn war
damit unvermeidlich verbunden. Das gefährliche derartiger V^er-
pfändungen hat man auch damals stets klar erkannt. Und wo man
nur immer eine größere Summe Geld frei bekam, ging man sofort
an die Auslösung verpfändeter Ämter.
*) Hierüber wird später bei der Besprechung des oberen Finanz-
dienstes noch eingehender zu handeln sem.
2) Diese beiden Einnahmen wurden, wie wir weiter unten sehen
werden, allerdings zuweilen auch getrennt verwaltet und verrechnet.
A. Die Sachs. Finanzverwaltung von den ältesten Zeiten bis 1469. 5
Kasse der Vogtei waren ferner die in Geldleistungen umgesetzten
Hand- und Spanndienste der bäuerlichen Insassen aus der alten
Burgwardsverfassung ^). Eine bedeutende Erweiterung der Vogtei
und Amtsverwaltung in ihrer Punktion als untere Einanzbehörde,
als Lokalkasse , trat ein mit der Entstehung der allgemeinen,
landesherrlichen „Bede" ; denn damit wurden die Vogteien zu
Steuerbezirken und die Vögte zu Einnehmern derselben.
Die Anfänge dieser „Bede", einer außerordentlichen Beihilfe an
den Landesherrn, bedingt durch das stetige Anwachsen des öffent-
lichen Bedarfs und die immer energischer vordringende Geld-
wirtschaft lassen sich für das sächsische ebenso wie für die
übrigen deutschen Territorien bis ins 12. Jahrhundert zurück-
verfolgen. Die zuerst unregelmäßig und willkürlich erhobenen
Beden sind in Sachsen seit etwa 1330 zu festen, jährlichen Ab-
gaben geworden, fungieren von nun an als ständige Einnahmen
der landesherrlichen Finanzwirtschaft. Diese Bede oder „Land-
bede", wie wir sie im Unterschied zu der sogleich zu erwähnenden
„Stadtbede" nennen, war eine gemischte, aus Natural- (Getreide)
und Geldleistungen bestehende Steuer. Zunächst, als die Steuer
noch eine unregelmäßig erhobene war, hatte man dafür besondere
Steuereinnehmer (collectores) ; dann ließ man sie meist von den
Vögten vereinnahmen, — meist, denn ganz sind spezielle Steuer-
einnehmer nie verschwunden. Des ziemlich gleichen Verlaufs
der Entwicklung wegen sei hier gleich der „Stadtbede" kurz
Erwähnung getan. Auch hier wurde diese Steuer zunächst un-
regelmäßig stets nach Bedürfnis erhoben. Die Städte aber
empfanden diese wegen der unregelmäßigen, allzu oft wieder-
holten Erhebung als unbequem und drückend. Am Ende des
13. Jahrhunderts war daher an Stelle dieser unregelmäßig er-
hobenen Bede eine regelmäßige, jährliche, stabil bleibende Stadt-
bede, die sogenannte „Jahrrente" in den Städten getreten. Mit
der Eintreibung und Vereinnahmung dieser Steuer waren die
Käte der Städte betraut 2). Der sich stets steigernde Einanz-
bedarf des Staates , durch ordentliche Einnahmen nie mehr zu
befriedigen, mußte über diese regelmäßigen Beden hinaus zu
immer neuen Steuerforderungen führen. Neue außerordenthche
Bedürfnisse mußten neue außerordentliche Beden bringen. Davon
wurde allerdings im sächsischen Territorium weniger das platte
Land, als die Städte betroffen. Vor allgemeinen, dem ganzen
Land auferlegten Beden scheute man meist wegen der mißlichen
') Selbstverständlich konnten hier nicht alle Einnahmequellen
der Vogtei namhaft gemacht werden. Vgl. darüb. ausführlicher
H. B. Meyer a. a. O.
2) Einzelheiten über „Stadtbede" oder „Jahrrente" bringen: Falke:
„Bete, zise und Ungeld im Kurfürstentum Sachsen bis zur Teilung 1485."
Mitt. d. kgl. Sachs. Altert. Ver. Heft 19 1869 und H. B. Meyer a. a. 0.
6 Einleitender Teil.
Verhandlungen mit den widerstrebenden Ständen im 14. Jahr-
hundert zurück. Gerade in Sachsen waren es die Städte, welche
vorwiegend diese außerordentlichen Beden , auch „Notbeden"
genannt, aufbringen mußten; entweder wurden solche mit der
Gesamtheit derselben oder nur mit einzelnen vereinbart, die Form
der Erhebung war dann die gleiche , wie bei den regelmäßigen
Steuern ^). —
Bevor wir in die Darstellung der Rechnungsführung und
des Kassenwesens der Vogteien und Ämter und der Rechnungs-
legung gegenüber der Zentrale eintreten, sei noch ein kurzer
Blick auf die übrigen Lokal- und Spezialkassen des unteren
Finanzdienstes geworfen. Die beiden nächst dem Domanial-
erträgnissen wichtigsten Einnahmeposten im Budget des
sächsischen Territoriums, um es modern auszudrücken, beruhten
auf den fiskalischen Rechten, die die Landesherrn als Inhaber
des Berg- und Münzregals ausübten. Unter diesen Rechten
des Bergregals waren finanziell am ergiebigsten das des staatlichen
Silbermonopols ^) und die Forderung des Zehnten für den Landes-
herrn von allem geförderten Silber. Das Münzregal brachte dem
Landesherrn vorwiegend den „Schlagschatz" und den Gewinn
am „Wechsel" ^). Die bedeutensten dieser Lokalkassen waren
im 14. und 15. Jahrhundert (wenigstens bis in die 70er Jahre
desselben) die zu Freiberg: das landesherrliche Münz am t und
das Zehntamt. Über diese sind wir namentlich für das
14. Jahrhundert am besten orientiert*). An der Spitze dieses
Zweiges des unteren Finanzdienstes stand der Müuzmeister^)
und der landesherrliche Zehntner; über die Tätigkeit dieser
beiden Beamten, ihre Kompetenzen etc. können bei den gerade
für diesen Zweig des niederen Finanzdienstes fortwährend in
Wandlung befindlichen Verhältnissen nur allgemeine Angaben,
^) Ganz ähnliche Verhältnisse stellt Spangenberg a. a. 0. für
die Mark Brandenburg fest.
2) Mit dem Silbermonopol nahm der Staat das alleinige Recht
des Silberkaufs in Anspruch; das gesamte gewonnene Silber mußte
an den Regalherren verkauft werden, nur von diesem konnte es, sei
es als ausgeprägtes Geld- oder als Rohsilber in Umlauf gebracht
werden. In prägnanter Weise kommt diese Auffassung zur Geltung
in dem Satze des Freiberger Bergrechtes: „Das silber gehört yn dy
muncze czu Friberg." "
^) Umtausch fremder oder alter Geldsorten in kurrente Münze.
*) Cod. D. S. R. II. 13. Freiberg : p. 374—455 : „Rechnungen des Frei-
berger Münzmeisters, Zehntners usw. 1353 — 1485." Ibid.: die in der
Einleitung von Er misch gegebenen erläuternden Ausführungen.
^) Nach dem Tode des Markgrafen Friedrich (26. Mai 1381) kam
es wieder einmal zu einer Landesteilung in den wettinisohen Landen ;
dabei blieben sämtliche Bergwerke und die Münze in gemeinschaft-
lichem Besitze ; nach 1380 haben wir drei Münzmeister, für jeden der
drei Landesherrn einen besonderen.
A. Die Sachs. Finanzverwaltung von den ältesten Zeiten bis 1469. 7
Hauptrichtungslinien des Entwicklungsganges anzeigend, gegeben
werden. Dem Münzmeister lag vor allem der „Silberkauf"
(Aufkauf des im Lande gewonnenen Silbers), das „Wechsel-
geschäft" und die Ausprägung des in die Münze gelangten Eoh-
silbers ob ; aus dieser dreifachen Tätigkeit rekrutierten sich auch
seine hauptsächlichsten, meist ziemlich bedeutenden Einnahmen.
Als am Ende des 14. Jahrhunderts eigene lande sherrHche Hütten-
werke entstanden, wurden auch diese seiner Verwaltung unter-
stellt. Was die vom Münzmeister besorgte „Ausgabewirtschaft"
anbetrifft, so mußten erstens die Betriebsunkosten der Münze
von ihm gedeckt werden (in der ersten Zeit hatte er allerdings
die Kosten des Münzbetriebes aus seinen Mitteln zu bestreiten,
es wird sich gleich zeigen weshalb) ; eine weitere erst seit dem
letzten Jahrzehnt des 14. Jahrhunderts hinzukommende Ausgabe
waren die Betriebsmittel für den damals aufkommenden landes-
herrHchen Eigenbergbau.
Den weitaus größten Posten unter den Ausgaben bildeten
auch bei dieser Lokalverwaltung ebenso wie bei der Vogtei die
vom Münzmeister auf „Anweisung" entweder direkt an den
Landesherrn oder seine Beauftragten geleisteten Zahlungen.
Über die Person des Münzmeisters , die Art seiner Stellung,
etwaige „Bestallung" usw. läßt sich folgendes sagen: für
die frühere Zeit hat Ermisch festgestellt: „Daß die Münzmeister
in jener Zeit nicht sowohl Beamte als Bankiers der Landesherrn
uud Münzpächter waren," darum mußten sie auch in der ersten
Zeit die Betriebsunkosten der Münze selbst tragen- auch Ver-
pfändungen der Münze kamen vor an Männer, an Beamte, deren
Kredit man vorher stark in Anspruch genommen hatte ; erst in
späterer Zeit begann man in besserer Erkenntnis die Münze auf
eigene Rechnung des Landesherrn verwalten zu lassen; so
wurden aus den Münzpächtern landesherrliche Beamte.
Die Vereinnahmung des landesherrlichen Zehnten war wohl
immer besonderen Beamten übertragen, den sogenannten Zehnt-
nern. Ihr Verhältnis zum Münzmeister war in den verschiedenen
Zeitabschnitten ein verschiedenes. Sie standen bisweilen,
namentlich in den ersten Zeiten selbständig neben dem Münz-
meister und verrechneten selbständig dem Landesherrn oder der
Zentrale; dann aber waren sie mitunter demselben insofern
untergeordnet, als dieser die Ven^echnung vor der obersten
Behörde mit besorgte. Die Zehntner hatten von ihren Ein-
nahmen sämtliche Beamtengehälter und Löhne zu zahlen; sonst
wurden aber auch die bei ihnen zusammenfließenden Gelder
keineswegs an eine landesherrliche Zentralkasse eingeliefert,
sondern wurden ebenfalls auf dem Wege der Assignation durch
den Landesherrn oder die Kanzlei verbraucht ; häufig mußten sie
auch auf Anweisung größere Summen an die Kasse des Münz-
8 - Einleitender Teil.
meisters zedieren. — Es bedarf nun nur noch einer kurzen
Erwähnung der Zoll- und der Geleitstätten; beide kommen aus
mehreren Gründen weniger für die Schilderung der unteren
Finanzverwaltung in Betracht; durch Verpfändung und lehns-
weise Vergabung ging eine große Anzahl von Zollstätten der
landesherrlichen Verwaltung verloren; die wenigen der Eigen-
verwaltung verbliebenen Zollstätten wurden meist von Vögten
und Geleitsleuten mitverwaltet; nur einen eigentlichen Zöllner ^)
hat Meyer und zwar im Anfang des 14. Jahrhunderts nach-
weisen können. Auch die Verwaltung des Geleits wurde meist
in eine andere , gewöhnlich in die der Vogtei oder Steuer mit
eingegliedert ^).
Die Form der Buchführung all dieser lokalen Spezial-
kassen und die der Rechnungslegung vor der obersten Verwaltung,
der Zentrale und des durch letztere geübten Kontrollwesens muß
als äußerst primitiv bezeichnet werden^). Was zunächst die
Buchführung des unteren Finanzdienstes, die der Lokalkassen
anlangt, so ist das unmittelbar dafür in Betracht kommende
Aktenmaterial nicht auf uns gekommen ; wir können uns nur aus
gelegentlichen Notizen, Hinweisen usw., die sich in den durch
die Zentrale*) aufgestellten Rechnungswerken finden, ein un-
gefähres Bild machen.
Danach hat die Lokalverwaltung Einzelregister geführt, so-
wohl über die Einnahmen und Ausgaben; z. B. in den Ämtern
über vereinnahmte Zölle, Geleitsgelder, Grundzinsen, über ein-
geliefertes Korn usw.; in den Bergämtern über den Zehnten,
den Silberkauf usw. Ebenso wurden spezielle Ausgaberegister
angelegt, in welchen man die auf landesherrliche Anweisung ge-
zahlten Summen eintrug. Alle Rechnungsbelege und Quittungen
wurden von den Lokalbeamten sorgsam aufbewahrt^); eine zu-
sammenfassende Hauptrechnung über diese Einzelregister hinaus,
die man der Zentralverwaltung bei der Abrechnung hätte vor-
legen können, wurde nicht aufgestellt. Die der Zentrale rechnungs-
V An und für sich hatten sich ja die Zöllner noch aus der Römer-
zeit am ausgeprägtesten als reine, wirkliche Finanzbeamte erhalten.
2) Eingehender handelt über beides H. B. Meyer a. a. 0. p. 73, 74.
^) Ausführlicher ist hierüber gehandelt bei Lobe: „Die oberste
Finanzkontrolle des Königsreich Sachsen" a. a. O. Nur sei darauf
aufmerksam gemacht, daß Lobe bisweilen in anachronistischer Weise
Zustände und Verhältnisse späterer Zeit willkürlich auch für eine
frühere Periode als bestehend annimmt, (z. B. seine Ausführung über
die oberste Zentralkasse, die landesherrliche Rentkammer,)
^) Die Zentralverwaltung soll nur vorläufig so bezeichnet werden,
weiterhin wird dann speziell von ihr zu handeln sein.
^) Über etwaige Schreiber usw., die sich Vögte, Zehntner und
Münzmeister zu einer solchen Buchführung hielten, ist uns abgesehen
von dem schon früh in den Ämtern auftauchenden Zöllner fürs 14.
und den Anfang des 15. Jahrhunderts näheres nicht bekannt.
A. Die Sachs. Finanzverwaltung von den ältesten Zeiten bis 1469. 9
Pflichtigen Beamten legten nur mündlich Rechnung („Rechnung
hören"), sie hatten zu diesem Zweck alle vorher genannten, von
ihnen geführten Einzelregister, Rechnungsbelege usw. bei-
zubringen , diese persönlich erläuternd vorzutragen und ihre
Wirtschaftsführung zu vertreten. Auf Grund dieser mündlichen
Rechnungslegung wurden dann durch die Zentrale protokollarische
Niederschriften aufgenommen; hierin wurden natürlich die ein-
zelnen Posten nur summarisch aufgeführt und nur eventuell auf
die Detailaufzeichnungen kurz verwiesen ^).
Diesem System hafteten große Mängel an. Zunächst gab
es kein bestimmtes Schema für diese Rechnungslegung, alles
war unsystematisch und unübersichtlich angelegt, keine Rubri-
zierung der schriftlichen Rechnung in bestimmte , getrennte
Posten.
Die ausschließliche Anwendung der für rechnerische Sachen
gänzlich ungeeigneten römischen Zahlen machte die ohnehin
schlechte Buchführung noch mangelhafter; die beschränkte
Schriftlichkeit des Verfahrens beeinträchtigte stark eine wirk-
same Kontrolle. Nur die mündliche Rechnungsablage wurde
von der Zentralbehörde einer Prüfung unterzogen , nicht die
danach angefertigten schriftlichen Rechnungen. Ein weiterer
schwerer Schaden an diesem ganzen Rechnungs- und Kontroll-
wesen war das Fehlen jeglicher fester Termine in der Rechnungs-
legung; in ganz willkürlichen Perioden wurde abgerechnet, oft
nur über einige Monate, dann für ein oder mehrere Jahre je
nachdem. Und vor allem — einmal abgesehen von diesen Miß-
ständen — die Männer, welche mit der obersten Kontrolle be-
traut waren, waren — wir werden dies spätej sehen — zumeist
für ein solches Geschäft ganz ungeeignete Persönlichkeiten;
finanzwirtschaftlich absolut nicht vorgebildet, besaßen sie oft
nicht die primitivsten Kenntnisse und Erfahrungen im Rechnungs-
wesen. Auch mit der Zuverlässigkeit war es für dieses Beamten-
tum schlecht bestellt, denn es sah mitunter in der Verwaltung
landesherrlicher Einnahmen nur eine günstig sich bietende
Gelegenheit, für sich in ausgiebigster Weise zu sorgen. Der
hauptsächlichste Krebsschaden aber an dieser ganzen Finanz-
verwaltung blieb doch „das Anweisungssystem" mit seinen
traurigen Folgen. Denn dadurch wurde jeder Überblick über
die Gesamtheit der Erträgnisse unmöglich gemacht, jede inten-
sivere Kontrolle der landesherrlichen Einnahmequellen von vorn-
herein untergraben.
^) Diese an der Zentrale entstandenen Aufzeichnungen sind reich-
lich sowohl für die Vogteien, als auch für die Bergämter erhalten;
gewöhnlich schlechthin mit „Ämter" und „Bergrechnungen" bezeichnet.
10 Einleitender Teil.
Die obere Finaiizbehörde : Das Zentralorgaii der Finanz-
verwaltung bis zum Beginn des 15. Jahrhunderts.
Es wird sich hier vornehmlich um die Klärung folgender
Fragen handeln: Existierte überhaupt schon eine selbständige
oberste Finanz Verwaltungsbehörde? Hatte das Territorium einen
obersten Finanzbeamten? Ferner: wie war das oberste Finanz-
organ beschaffen und welche Funktionen hatte es? War es nur
ein Oberrechnungs- und Kontrollorgan, oder gab es schon eine
eigene landesherrliche Zentralkasse ? Eine Mittelbehörde , wie
wir sie in Bayern in den Vitztumämtern ^) — oder E/entmeister-
ämtern, wie man sie später nannte — seit dem 13. Jahrhundert
finden, eine solche Mittelbehörde, die eine größere Anzahl Ämter,
etwa eine Provinz, in sich vereinigte und dann für dieses Gebiet
der Zentrale Rechnung legte , haben wir damals im sächsischen
Territorium nicht. Im sächsischen Territorium mußten die ein-
zelnen Lokal- und Spezialkassen einer Oberrechnungsbehörde
unmittelbar Rechnung legen. In welcher Institution haben
wir nun jene Oberrechnungsbehörde zu suchen? Beim Über-
blicken aller an der Zentrale des Territoriums in der damaligen
Zeit vorhandenen Einrichtungen, Amter, Organe usw. wird man
bei einer solchen Fragestellung zwingend auf die „landesherrliche
Kanzlei" gewiesen. In ihr werden wir die Oberrechnungsbehörde
suchen dürfen, natürlich nur was das buchungsmäßige Fest-
stellen des Tatbestandes anlangt, während die Feststellung des
Tatbestandes selbst der von Fall zu Fall ad hoc eingesetzten
Eechnungskommission oblag. — Bei der Aufnahme der proto-
kollarischen Niederschriften über die mündliche Rechnungsablage
der unteren Finanzbeamten benötigte man doch Männer, welche
die erforderlichen Kenntnisse und technische Ausbildung im
Schriftwesen überhaupt und speziell in der Buchführung, wenn
auch einer sehr bescheidenen und unvollkommenen, wie wir ge-
sehen haben, besaßen. Diesen Anforderungen konnten aber im
15. Jahrhundert nur der Kanzler und seine Gehilfen genügen.
Landesherrliche Kanzleischreiber (notarii) übernahmen daher auch
die Aufzeichnung der durch Prüfung der Rechnungskommission
gewonnenen Resultate. Vorgreifend soll gleich hier mit fest-
gestellt sein, daß in der Kanzlei auch die großen landesherrlichen
Erhebungs-, namentlich Bederegister ausgearbeitet wurden; durch
die Kanzlei wurden ferner alle Anweisungen auf die Gelder und
Einkünfte der Lokalkassen ausgefertigt; hier wurde auch über
die ausgegangenen Anweisungen, wenn auch nur in sehr primi-
tiven Formen , Buch geführt , um den Überblick nicht ganz zu
^) Über die Vitztumämter Bayerns vgl. Rosenthal: Gesch. des
Gerichtswesens und der Verwaltung Bayerns. 1889.
A. Die Sachs. Finanzverwaltung von den ältesten Zeiten bis 1469. H
verlieren. So wurde in der Tat die ganze schriftliche Arbeit
der oberen Finanzverwaltung von der Kanzlei erledigt.
Ausgeübt wurde die eigentliche Eechnungsabhör, das oberste
Kontrollwesen, bisweilen von dem Landesherrn selbst, meist aber
durch von diesen ernannte ßechnungskommissionen ; als Mitglieder
für diese Kommissionen wurden in der Hauptsache herangezogen
landesherrliche Eäte und die obersten Hofbeamten (Hofmarschall,
Hofrichter, Kammermeister, fast stets der Kanzler, aber auch
andere Vertrauensmänner des Herzogs finden wir unter diesen
E-echnungskommissaren). Auf die großen Mängel und Schwächen
dieses Kontrollwesens, namentlich wegen der geringen Vorbildung
der Kommissare für diese Tätigkeit ist schon an früherer Stelle
hingewiesen worden ; wir sahen , wie sie sich damit begnügten,
den Amtleuten, Zehntnern usw. „Eechnung zu hören", aber
absolut nicht imstande waren, die durch die Schreiber gemachten
Aufzeichnungen sachgemäß, namentlich rechnerisch zu prüfen.
Diese Eechnungskommissionen in Verbindung mit der Kanzlei
kann man eigentlich erst als Oberrechnungsbehörde bezeichnen;
den Kern, den festen Bestandteil dieser Institution bildete die
Kanzlei ^) , während die Mitglieder der Kommissionen für die
einzelnen Sessionen beständig wechselten, jedesmal neu ernannt
wurden 2). Die durch diese Oberrechnungsbehörde ausgeübte
Kontrolle war lediglich eine Eechnungs- und Kassenkontrolle
(Kontrolle im engsten Sinne); eine Kontrolle über die
Eechnungen der Lokalverwaltungen und deren Kassen , die
stattfand gewöhnlich an den hauptsächlichsten Eesidenzorten
des Territoriums ; eine administrative oder Verwaltungs-
kontroUe durch Okularinspektionen, Visitationsumritte auf den
Amtern usw. scheint das 14. Jahrhundert noch nicht gekannt
zu haben. Da der Kanzlei in Verbindung mit den Kommissionen
so also nur das oberste Kontrollwesen, mithin nur ein Zweig
der gesamten Zentralfinanz Verwaltung oblag, so fragt es sich,
wie steht es mit der übrigen obersten Finanzverwaltung! Gibt
es eine landesherrliche Zentralkasse? Gibt es eine
oberste Finanzbehörde und einen obersten Finanzbeamten , der
nun wirklich disponierend die gesamte Ausgabe- und Einnahme -
Wirtschaft leitet , alle Zahlungen besorgt , kurz , den gesamten
obersten Finanzdienst unter sich hat und auch schriftlich darüber
Eechnung legt, eine Staatsbuchhaltung ^) führt?
*) Eine gleiche Tätigkeit stellt Spangenberg für die Kanzlei
der Mark Brandelfburg fest, vgl. Spangenberg: p. 411 und p. 420.
2) Gerade dieser stete Wechsel der Eechnungskommissare barg
natürlich einen schweren Fehler in sich, denn von einer Einarbeitung
in den Finanzdienst konnte dabei natürlich keine Eede sein.
^) Die Staatsbuchhaltung soll eine Übersicht geben über die
Bewegung und Stand der Kassen und die Lage des öffentlichen Haus-
haltes überhaupt.
12 Einleitender Teil.
Für viel zu frühe Zeit hat man gemeinhin in der Literatur
die Existenz einer Zentralstelle der Finanzverwaltung, namentlich
einer eigentlichen Zentralkasse in der landesherrlichen Kammer,
auch Rentkammer — wie man sie anachronistisch für diese Zeit
bezeichnet hat — finden zu müssen geglaubt, und als deren Ver-
walter gewöhnlich den Kammermeister angesprochen. Von Meyer
ist nun, wie ich glaube, völlig überzeugend nachgewiesen worden,
daß im sächsischen Territorium von einer solchen Annahme keine
Rede sein kann. „Daß vielmehr jede Spur dafür fehlt, daß die
Hof- und Landesverwaltung in der Hand des Kammermeisters
gelegen habe ^)." Die Kammerkasse war von ganz sekundärer
Bedeutung, mit einzelnen bestimmten Einkünften zur Bestreitung
bestimmter Ausgaben, namentlich Ausgaben des Hofhaltes aus-
gestattet. Von einem Zusammenfließen namhafterer Beträge in
die Kammerkasse als eine Art Zentralkasse ist nichts wahr-
zunehmen. Nur zum Mitglied der Rechnungskommission wurde
der Kammermeister häufig ernannt. — Wir haben uns vielmehr
die Entwicklung der obersten Finanzverwaltung, abgesehen von
der bereits besprochenen Kontrolltätigkeit der Rechnungs-
kommissionen in Verbindung mit der Kanzlei etwa folgender-
maßen zu denken: In den ersten Zeiten, als die Verhältnisse
noch sehr einfach waren, deckt die Zentrale ihren gesamten
Finanzbedarf durch oder bei der Lokalverwaltung; den noch
sehr bescheidenen Bedürfnissen des Fürsten und des Hofes
(hauptsächlich ein Bedarf an Sachgütern) wurde vornehmlich
durch das ständige Umherziehen auf den Domänen genügt. Alle
sonstigen erforderlichen Ausgaben befriedigt man durch An-
weisung auf die Einkünfte der Lokalverwaltung; das führte zur
Entstehung eines schon mehrfach erwähnten ausgedehnten A n -
Weisungssystems. So konnte man vorläufig auf die Existenz
einer Zentralkasse noch recht wohl verzichten.
Das mußte sich aber mit einem Schlage ändern, als sich die
Geldwirtschaft unter einschneidenden sozialen und wu'tschaft-
lichen Wandlungen immer energischer durchzusetzen begann, als
die Hofhaltung immer größere Summen verschlang, und die
Söldnerheere aufkamen. Jetzt hatte man an der Zentrale das
Bedürfnis nach größeren Summen Bargeldes; man mußte darauf
denken, auf irgendeine Weise die nötigen Gelder zu beschaffen.
So wurde aus dem Zwang der Verhältnisse das „Konquisitions-
system" geboren, dazu bestimmt, der Zentrale die nötigen Geld-
mittel zu liefern. Die „conquisitio" wurde an d^ verschiedensten
Stellen aufgenommen , in erster Linie bei den Verwaltern der
^) Auch für die Mark Brandenburg ist letzthin von Spangen-
berg a. a. 0. nachgewiesen worden, daß der Kammermeister auch
hier die Gesamtverwaltung der landesherrlichen Einkünfte niemals
geleitet habe.
A. Die Sachs. Finanzverwaltung von den ältesten Zeiten bis 1469. 13
Spezialkassen, aber auch bei begüterten Hof beamten, Rittern und
Bürgern ^) ; wurden derartige Konquisitionen von landesherrlichen
Beamten , von Vögten , Münzmeistern , Zehntner usw. geleistet,
so wurden sie von diesen einfach als Ausgabe gebucht, und so
finden wir sie in den von den Kommissionen aufgestellten
Rechenschaftsberichten wieder; wurden sie dagegen von den
Rittern und Bürgern in Anleiheform aufgenommen, so mußte
man dafür Anweisungen ausstellen; häuften sich diese aber, so
mußte man schließlich zu dem mißlichen Mittel der Verpfändung
greifen, um Deckung zu schaffen. Alles das mußte natürlich die
Finanzwirtschaft immer mehr zerrütten und untergraben. Aber
dieses komplizierte System erforderte selbstverständlich auch
eine Verwaltung, die nicht gerade bequem und einfach war;
anderseits war es für den Landesherrn sehr mühsam, wenn er
größere Geldsummen auf diese Weise durch Konquisition selbst
einzeln zusammenbringen mußte, wenn er keinen Mann hatte, der
ihm dies besorgte. Aus diesen Gründen entschlossen sich die
Wettiner um die Mitte des 14. Jahrhunderts, da sie nur ein
Interesse daran hatten, immer genügende Geldmittel zur Ver-
fügung zu haben und es ihnen weniger um eine geordnete
Finanzverwaltung zu tun war, zur Verpachtung der ge-
samten Finanzverwaltung an einen oder mehrere ihrer Hofbeamten
und Räte. Dieser Finanzpächter oder auch das Konsortium hatte
dann vor allem die Pflicht „gewinn zu tun", d. h. immer für die
nötigen Gelder zu sorgen, aus den Einkünften so viel als mög-
lich herauszuschlagen. Diese Männer leisteten ihrerseits dem
Fürsten ganz generell „conquisitio" , dafür waren ihnen dann
sämtliche Einnahmen überlassen ; nur kapitalkräftige Leute konnte
der Territorialherr brauchen, da die von ihnen als „conquisitio"
vorgestreckten Summen oft bei der Abrechnung die ihnen über-
wiesenen Einnahmen bei weitem überstiegen. Das dann vor-
handene, oft recht bedeutende Defizit wurde auch wieder durch
Verpfändung und Anweisung (z. B. auf Münze und Zehnten) oder
wohl auch durch Ausschreibung einer außerordentlichen Steuer
gehoben.
Es muß konstatiert werden : eine eigentliche Zentral-
kasse war damals nicht da, sie konnte auch sar
nicht existieren bei einem solchen Anweisungs-
und Konquisitionssystem. —
Als derartige Finanzpächter begegnen uns vorerst Beamte
*) Die von der Lokal Verwaltung geforderte „conquisitio" bedeutete
entweder eine Entnahme von Bargeld aus der Spezialkasse, oder, wenn
momentan bei dieser keins vorhanden war, und der Beamte aus seinen
Privatmitteln vorstreckte, eine Vorwegnähme kommender Erträgnisse ;
die von Rittern, Bürgern usw. gewährte „conquisitio" war dagegen
eine einfache Anleihe.
14 Einleitender Teil.
der Zentrale , am häufigsten der Hofrichter , daneben der Hof-
meister und sonstige landesherrliche E-äte. Jedoch vermochten
diese Finanziers nicht auf die Dauer dem landesherrlichen Finanz -
bedarf zu genügen; schon sehr früh tauchen daher neben ihnen
bürgerliche Geldmänner als Bankiers der Landesherren
auf, meist mit dem charakteristischen Titel „Gewinner" belegt.
Ihr Kredit wurde oft außerordentlich stark vom Landesherrn in
Anspruch genommen, sei es mit Naturalliefenmgen oder, was
häufiger geschah, durch Baranleihen. Auch sie bekamen dann
zur Sicherstellung und Amortisation der geliehenen Kapitalien
landesherrliche Einkünfte usw. verpfändet. Nur einige der be-
deutensten dieser Gewinner seien hier namhaft gemacht: „Die
von Magdeburg": Andreas (1347) und seine Söhne (1355); dann
Franz von Magdeburg (1357 — 1368) aus der Zeit Friedrichs II.
(1324 — 1349) und den ersten Regierungsjahren Friedrichs III.
(1349 — 1381) und Johann Hosang aus Leipzig (um dieselbe
Zeit). — Die Finanzen des Territoriums verschlechterten sich
schließlich immer mehr. Verpfändung über Verpfändung, dazu
die ewigen Anweisungen , die schließlich auch die besten der
regelmäßigen Einnahmequellen versiegen ließen — ; ein ständiges
Defizit in allen Eechnungen war unausbleibliche Folge. — Die
Finanzwirtschaft arbeitete überhaupt nur noch mit Unterbilanz.
Die gewonnenen Einzelergebnisse nochmals kurz zusammen-
gefaßt, läßt sich von der Finanz Verwaltung des 14. Jahrhunderts
sagen :
Das Hauptgewicht der gesamten Finanzverwaltung ruht auf
den Mittelinstanzen, den Lokalkassen ; eine wirkliche Zentralkasse
existiert noch nicht. Ansätze für eine spätere Ausbildung einer
solchen konnten allerdings schon festgestellt werden. Ein oberster
Finanzbeamter, dem die gesamte Finanzverwaltung unterstellt
wäre, ist nicht vorhanden. „Finanzpächter" und sogenannte
„Gewinner" helfen den Landesherren die nötigen Gelder auf-
bringen. — Im 15. Jahrhundert sind bis in die 60 er Jahre
wesentliche Änderungen in der Organisation der Finanzverwaltung
nicht eingetreten ; zum Teil sind das allerdings nur Vermutungen,
die wir, namentlich, was die Verwaltung der Vogteien anbetrifft,
lediglich durch Rückschlüsse aus Arbeiten über die spätere Zeit
gewinnen können. Denn leider hat sich die wissenschaftliche
Forschung mit der Finanzverwaltung des sächsischen Territoriums
in der ersten Hälfte des 15. Jahrhunderts sehr wenig beschäftigt,
obschon gerade für die Lokalverwaltung, die Mittelinstanzen ein
reiches Quellenmaterial vorliegt^); aber so fi;anz ausschließlich
sind wir doch nicht auf bloße Vermutungen angewiesen, für
^) Namentlich für die sächsischen Ämter aus der Zeit vor 1445
liegt auf dem Hauptstaatsarch. zu Dresden sehr viel Material.
A. Die Sachs. Finanzverwaltung von den ältesten Zeiten bis 1469. 15
einen Teil des Finanzdienstes: die Münze, das Zehntamt, den
Wechsel und die Vogtei zu Freiberg sind wir etwas besser
gestellt. Einige Vorstudien i) und eine gute Quellenpublikation ^)
gestatten uns hier einen deutlicheren Einblick und eine ge-
sichertere Erkenntnis.
Die beiden hauptsächlichsten Wirtschafts- und Verwaltungs-
beamten dieser Lokale waren, wie wir früher sahen, der Münz-
meister und der Vogt, letzterer, was die Finanzverwaltung an-
betrifft, durch die überragende Stellung des Münzmeisters zu
untergeordneter Bedeutung herabgedrückt. Zehntner und Berg-
schreiber verrechneten gewöhnlich selbständig der Zentrale;
über die TJnterbeamten dieser Spezialkasse , ihre Funktionen,
Löhne usw. erfahren wir auch für diese Periode nichts; nur
von einem Untervogt hören wir, der dem Vogt untergeben, vor-
nehmlich mit der Vereinnahmung des Landschoßes und der
Gerichtseinkünfte beauftragt war; interessant deswegen, weil es
zeigt, wie sich die Finanzverwaltung zuerst von der übrigen
Verwaltung sonderte und freimachte. — Die Buchführung — der
Münzmeister führte eine Eeihe von Hauptbüchern, namentlich
wenn mehrere Fürsten am Gewinn partizipierten — war auch
jetzt noch durchaus mangelhaft; vor allem fehlte es an jedem
System in der Anlage der Rechnungen und Register, chronolo-
gische und sachliche Anordnung der Posten in willkürlichem
Wechsel. Das römische Zahlenwerk ist noch ebenso ungenau
wie im 14. Jahrhundert, noch überall die alten Mängel. Mehr-
fach wird berichtet, daß sich die Beamten während ihrer Amts-
führung sehr bereicherten 3). Alle diese Schäden werden wohl
ihre Hauptursache in der laxen Handhabung der obersten
Finanzkontrolle gehabt haben. Auch jetzt gab es noch keine
bestimmten Termine , an denen man Rechnung legte. Abrech-
nungen über mehrere Jahre waren keine Seltenheiten'^). Die
Rechnungen wurden noch immer nur „gehört" und darüber
^) Vgl. Falk es versch. Beiträge zum sächs. Münzwesen des
15. Jahrhunderts in den Mitt. d. kgl. sächs. Altertumsver. Heft 15 ff.
1865 ff. Beschorner: „Das sächsische Amt Freiberg und seine Ver-
waltung um die Mitte des 15. Jahrhdt.", Leipz. Stud. aus d. Gebiete
d. Gesch. Bd. 4.
2) Zahlreiche Rechnungen der Freiberg. Münzmeister, Zehntner
usw. (von 1353—1485) sind von Ermisch im Cod. dipl. sax. Reg. H 13
veröffentlicht, auf anderes noch nicht veröffentlichtes Material hat
er ebenda in seinen erläuternden Einleitungsworten hingewiesen.
Eingehendere wissenschaftliche Würdigung haben diese Publikationen
bis jetzt nicht gefunden.
3) Vgl. Falke: „Beitrag zur sächs. Münzgesch. 1444— 1461" 16. Heft
Mitt. d. kgl. sächs. Altertumsver. 1866 p. 80?.
*) Vgl. Cod. dipl. sax. reg. II 13 p. 398 Nr. 45; p. 399 Nr. 46
p. 421 Nr. 74; p. 425 Nr. 79.
1(5 Einleitender Teil.
Protokoll aufgenommen ^). Die Reclinungskommission zeigte
noch dieselbe Zusammensetzung wie früher; häufig geschah die
Rechnungslegung in Gegenwart des Landesherrn 2). Mitunter
findet diese schon in Freiberg selbst statt ; so kündigt Friedrich II.
(1324 — 1349) dem Münzmeister Rechnungsabnahme zu Freiberg
an und befiehlt ihm, alles dazu bereit zu halten ; — vielleicht,
daß hier schon eine Art Visitation des Münzamtes durch die
Räte mit der Rechnungskontrolle verbunden war ^). Die Betriebs-
organisation der Lokalverwaltung und die Kontrolle derselben
durch die Oberbehörde war also im wesentlichen geblieben. —
Wie stand es nun mit der Existenz einer landesherrlichen Zentral-
kasse und ihrer Leitung durch einen obersten Finanzbeamten?
Die Art der Ausgaben der Spezialkassen , das beweisen die
Rechnungen , ist die gleiche geblieben , wie in früheren Zeiten,
sowohl die ordentlichen (Betriebskosten, Beamtenlöhne usw.)
als auch die außerordentlichen (zum größten Teil auf An-
weisung des Landesherrn gezahlte Summen). In allen Rechnungen
des Münzmeisters, Zehntners usw. spielen sie eine sehr bedeutende
Rolle , das Anweisungssystem steht also noch in voller Blüte.
Der Fürst wendet sich meist sogar persönlich mit seinen Forde-
rungen an die einzelnen Kassenbeamten. Unter den angewiesenen
Zahlungen nehmen die in die einzelnen sächsischen Amter ge-
leisteten eine besondere Stellung ein. Da eine Reihe Ämter stets
mit Defizit arbeiteten, bedurften sie regelmäßig größerer Zuschüsse,
diese entnahm man der Freiberger Kasse ^). Derartige Zahlungen
1) Sämtliche von Ermisch publizierte Rechnungen sind auf
diese Weise entstanden.
") Beschorner a. a. 0. p. 102.
^) Beschorner sagt: „Weit entf ernt, ,, daß die Ämter des säch-
sischen Staatsgebiets im 15. Jahrhundert Überschüsse erzielten, die
sie in die Rentkammer (?) abliefern konnten, mußten sie vielmehr aus
der landesherrlichen Kasse mit Geld unterstützt werden, um ihre
Betriebskosten bestreiten zu können.". So allgemein gefaßt ist dieser
Satz wohl nicht zu akzeptieren: Die Ämter Brüx und Dresden, welche
Beschorner als Beispiele hier aufführt, haben immer eine Ausnahme-
stellung gehabt. Dresden, schon damals vielfach Residenz, hatte viel
an den Hof zu liefern und kam auch in Zeiten, wo die anderen Ämter
florierten, gar nicht oder nur schlecht aus. Brüx verschlang als mili-
tärisch wichtiger Posten viel Geld. Diese Ämter dürfen daher für
eine allgemeine Beurteilung füglich nicht maßgebend sein; andere
Ämter haben wohl mit Gewinn gearbeitet, nur wurden die Erträg-
nisse schon vor der Rechnungsablage durch Konquisitionen und An-
weisungen aufgebraucht. Bargeld konnte dann natürlich nicht mehr
in die Rentkammer f Hessen. Eine eigentliche „Rentkammer" gab es
damals noch nicht, geht Geld in die „Kammer", dann heißt dies ent-
weder an den „Kammermeister" oder „Kammer" bedeutet schlechthin
„zu unseren Händen", und es ist kein bestimmter Begriff damit zu
verbinden. Vgl. dartiber auch Span genb er g a. a, 0. Das Wort
„Kammer" hat häufig keinen speziellen Sinn, sondern bezeichnet ganz
allgemein den Hof.
A. Die Sachs. Finanzverwaltung von den ältesten Zeiten bis 1469. 17
an andere Ämter wären doch wohl beim Vorhandensein einer
Zentralkasse durch diese bestritten worden; — man würde
wohl nicht bei einer Zahlung ins Amt Dresden diese von
Dresden aus auf die Freiberger Kasse angewiesen haben! Aber
noch mehreres kommt hinzu, was gegen die Existenz einer
Zentralkasse spricht. Wie schon mehrfach erwähnt, begann sich
damals im Heerwesen eine bedeutende Wandlung insofern zu
vollziehen, als das Söldnertum gegenüber dem Lehnsheer immer
mehr an Ausdehnung gewann; mit dieser Neubildung war aber
auch eine erhebliche Mehrbelastung der Ausgabewirtschaft des
Territoriums verbunden ; es hielt oft sehr schwer, bei der geringen
Finanzkraft des Staates die ungeduldig drängenden Söldner-
scharen zu entlohnen. Auch hier mußten nun die Freiberger
Lokalkassen sehr viel herhalten. Diese Ausgaben fürs Heer-
wesen, sollte man meinen, würden doch, wäre eine Zentralkasse
vorhanden gewesen, von dieser gedeckt worden sein. Allein
nicht nur für solche außerordentliche Ausgaben nahm man die
Kasse des Münzmeisters in Anspruch, sondern ganz allgemein
für Ausgaben des Hofes, der Fürsten usw. Der Münzmeister
war der Bankier, oder besser gesagt, einer der Bankiers des
Landesherrn und die Einkünfte dieser Lokal Verwaltung das Gut-
haben, auf welches der Landesherr Anweisungen je nach Bedarf
ausstellte oder von dem er Bargeld abhob ^). Der Münzmeister
oder Zehntner mußte Personen des Hofes „Ausrichtung" tun
oder Beauftragten der Fürsten auf Anweisung „Zehrungsgelder" ^)
auszahlen. Die oft recht teueren Pferde, die der Landesherr
als Belohnung verschenkte, waren ebenfalls gewöhnlich, durch
die Freiberger Lokalkasse zu bezahlen; auch Schulden seiner
Vertrauten ließ der Landesherr bisweilen durch diese Kasse
tilgen. Sodann hatte der Münzmeister den Territorialherrn
immer mit dem nötigen Kleingeld zu versorgen; selbst die ge-
ringsten Summen ließ man sich aus Freiberg schicken — würde
man dies getan haben, wenn man am Hof, an der Zentrale eine
Kasse gehabt hätte? Sicher doch wohl nicht. — Außerdem
hatte der Münzmeister sehr vieles für den Hof zu liefern, was
dieser an Kleidungsstücken, Speisevorräten und sonstigen Wirt-
schaftsprodukten bedurfte, und dies alles von dem ihm zur Ver-
fügung stehenden Geld einzukaufen. Sehr kostspielig waren
namentlich die Tucheinkäufe, die der Freiberger Beamte zu be-
wirken hatte. Alles Ausgaben und Geschäfte, die später, als
*) Auch kam es vor, wenn nicht genügend Geld in der Kasse
vorhanden war, daß der Münzmeister oder der betreffende Beamte
aus eigenen Mitteln vorschießen mußte oder für den Fürsten irgendwo
anders Geld auftrieb.
2) „Zehrungsgelder" bekamen landesherrliche Beamte oder sonstige
für den Landesherm reisende Personen zur Spesendeckung.
Puff, Die Finanzen Albrechts des Beheizten. 2
18 Einleitender Teil.
eine Zentralkasse geschaffen war, von dieser bezahlt und durch
den E-entmeister, deren obersten Vorsteher und Verwalter be-
sorgt wurden. — So genügt wohl in der Tat die Betrachtung
der Freiberger Spezialkassen, ihrer Aufgaben und Tätigkeit, um
zu konstatieren , daß es auch jetzt noch keineswegs zur
Bildung einer Kassenzentrale gekommen sein
konnte^). Ebensowenig war ein eigentlicher oberster Einanz-
und Kassenbeamter eingesetzt; noch immer lag bei den Mittel-
behörden der Schwerpunkt der gesamten Finanzverwaltung.
Konquisitions- und Anweisungssystem dominierten noch voll-
kommen; neben einer durchaus unzweckmäßigen, durch keine
intensivere Kontrolle regulierten Verwaltung wesentlich mit dazu
beitragend, die besten Einnahmequellen des Staates, die Ämter
und Vogteien immer mehr zu untergi^aben und allmählich zu er-
schöpfen.
B. Die sächsische Finanzverwaltung in den Jahren 1469
bis 1487.
Die Finanznot des sächsischen Territorialstaates war im
stetigen Steigen begriffen. Unter der gemeinsamen Regierung
der beiden Brüder Ernst und Albrecht ^), als durch die doppelte
Hofhaltung und großzügige äußere Politik (Bewerbung Albrechts
um die böhmische Krone) die Finanzen in immer tollere Un-
ordnung geraten waren, war wohl der Höhepunkt der Finanz -
kalamität erreicht. Diese Verhältnisse drängten energisch auf
eine allseitig durchgreifende Reform der Finanzverwaltung. Sie
wurde eingeleitet durch die Ernennung Johann von Mergenthals
zum „Landrentmeister" (1469). Nicht der erste Land-
rentmeister war es, der damit eingesetzt wurde, schon 1462 wird
ein solcher erwähnt und zwar in einer das „Ungeld"^) betreffenden
landesherrlichen Verordnung vom 1. Juni 1462^). Speziellere
Schlüsse auf die Stellung und Tätigkeit des Landrentmeisters
läßt aber diese Urkunde nicht zu ; auch sonst haben wir bis
1469 keine andere urkundliche Nachricht über den Landrent-
meister.
Es ist bezeichnend, daß von einem Landrentmeister erst-
*) Bei oberflächlicher Betrachtung könnte es wohl scheinen, als
sei Freiberg Sitz einer Zentralkasse gewesen ; allein das ist gänzlich
ausgeschlossen, es hätten ja sonst auch noch andere als nur die Frei-
berger Einnahmen des Landesherrn in diese Kasse fließen müssen;
das war aber nicht der Fall.
2) Am 7. Sept. 1464 waren sie ihrem Vater, dem Kurfürsten Fried-
rich dem Sanftmütigen in der Regierung gefolgt.
^) Eine indirekte Getränke- resp. Gebräusteuer; erste nachweis-
bare Erhebung in Sachsen 1470, aber schon früher mehrfach erwähnt.
-•) H.St.A. Dresd. Abt. H. Steuers. Bl. 22.
B. Die sächsische Finanzverwaltung in den Jahren 1469—1487. 19
malig in Verbindung mit dem „Ungeld" gesprochen wird. Eine
derartig neugeschaffene, indirekte Steuer wie das „Ungeld",
lediglich dazu bestimmt, der schlechten Finanzlage des Staates
aufzuhelfen und der Regierung einmal eine größere Summe in
die Hand zu geben und eine Steuer vom ganzen Territorium,
Stadt und Land gleichmäßig eingefordert , bedingte notwendig
einen obersten Kassen- und Rechnungsbeamten, der die Ein-
treibung derselben in die Hand nahm und energisch durchführte.
Denn sollte die Steuer überhaupt für den Staat gewinnbringend
werden, so mußte unmittelbare Einkassierung durch die Zentrale
stattfinden. Die Spezialkassen konnten damit nicht betraut
werden, denn es war der Widerstand gegen die Steuer sehr
groß und . das Streben nach Steuerhinterziehung allgemein.
Konnten doch auch bei einer Verbrauchs- resp. Produktions-
steuer nicht wie bei der „Bede" vorher E-egister angelegt werden.
So mochte die Einführung einer indirekten Steuer wohl auch
eins der bedeutendsten Momente sein, die mit zur Schaffung, des
Landrentmeisteramtes wirkten. Am 20. Dezember 1469 wurde
dem bisherigen Kanzler Johann von Mergenthai das „Landrent-
meisteramt" und zugleich das „Kammeramt" übertragen ^). Daß
man gerade den bisherigen Kanzler zum obersten Finanzbeamten
machte, ist sehr verständKch. Als Kanzler hatte ja Mergenthai
schon sehr viel mit der Finanz Verwaltung zu tun gehabt. War
doch das gesamte Schriftwesen der obersten Finanzverwaltung,
wie wir sahen, bislang durch die Kanzlei mitbesorgt worden.
Die gleichzeitige Übertragung des „Kammeramtes" an denselben
Mann zeigt deutlich ein bewußtes Streben nach Zentralisation.
Die gesamte oberste Finanzverwaltung sollte in einer Hand ver-
einigt sein, um eine einheitliche Leitung zu ermöglichen. Eine
tief bedeutsame Wandlung im ganzen Verwaltungs System hatte
somit stattgefunden, die Emanzipation der obersten Finanz-
verwaltung von der übrigen Verwaltung war im wesentlichsten
wenigstens vollzogen. Die oberste Finanzverwaltung
war nicht mehr bloße Neben funktion einer anderen
Beamtung.
Es fragt sich nun: Welche Aufgaben waren dem neuen
Landrentmeister gestellt? Welche Ziele steckte er sich selbst?
Auf welchem Wege suchte er jene zu erfüllen und diese zu er-
reichen? Die Amtstätigkeit des Landrentmeisters wurde
regierungsseitlich durch eine 1470 erlassene Ordnung geregelt
und näher bestimmt. Vor allem hatte Mergenthai die Rechnungs-
abhör der sämtlichen Ämter ^j gemeinsam mit dem Marschall
') Vgl. darüber Falke: „Die Finanzwirtschaft im Kurfürstentum
Sachsen 1470" a. a. 0. und Cod. Dipl. Sax. Reg. II 13 p. LVIII ; femer bei
Lobe: ..Die oberste Finanzkontrolle des Köni^sreichs Sachsen" a. a. O.
2) Der Name „Amt" kommt in dieser Zeit mehr und mehr auch
20 Einleitender Teil.
oder sonstigen dafür bestimmten Kommissaren vorzunehmen,
über diese dem Fürsten eingehend Bericht zu erstatten und für
Durchführung der daraufhin erfolgenden Maßnahmen Sorge zu
tragen. Sogleich nach dieser Rechnungsabhör hatten die rent-
meisterlichen Umritte ^) auf den Amtern zu beginnen, Visitations-
reisen, auf denen die Funktion der Lokalverwaltung aufs ein-
gehendste zu prüfen war (also die im Vergleich zur
bloßen E-echnungs- und Kassenkontrolle wirt-
schaftlich viel wichtigere Administrativ- oder
Verwaltungskontrolle). Man hoffte, durch diese inten-
sivere Kontrolle besonders die Ertragsquote des Domanialgutes
erhöhen zu können. Daß der Eentmeister auch das „Ungeld"
zu kassieren hatte , fand bereits Erwähnung. In den ersten
Jahren bei dem Widerstand der Bevölkerung, und da die Ver-
rechnung in den einzelnen Lokalen erfolgte, ein sehr mißliches
Geschäft. Ein weiterer wichtiger Dienst, der vom Rentmeister
zu leisten war, war der Einkauf des gesamten Tuchbedarfs für
den Hof, für diese Einkäufe hatte er die damals schon ziemlich
bedeutenden Leipziger Märkte zu besuchen. Ln übrigen unter-
stand der gesamte Wirtschaftsapparat des Hofes, das Küchen-
amt usw. finanziell • seiner Verwaltung vielleicht , daß eine
Belastung mit derartigen Geschäften, die unzweifelhaft zum
unteren Finanzdienst gehörten, die Ki'äfte dieses Finanzmannes
von seiner Wirksamkeit als Leiter der gesamten Finanzen all-
zusehr absorbierten. Zwei Unterbeamte, „sogenannte Kammer-
knechte", werden ihm als Gehilfen dauernd zur Verfügung ge-
stellt; im Kriegsfall wurde ihm für das Heerwesen noch ein
dritter Beamter gewährt. Auch der Landrentmeister war
seinerseits zur Rechnungslegung verpflichtet; es ist sehr be-
zeichnend für diesen Finanzier, seinen finanztechnisch geschulten
Blick, daß er energisch darauf bestand, daß die Fürsten selbst
in Gemeinschaft mit ihren Räten und den Marschällen seine
„Rechnung hörten" und zwar jedes Jahr. Denn schon in
äußerlich pünktlicher und genauer Rechnungsführung sah er mit
für die „Vogtei" auf. Der Sammelbegriff „Ämter" umfaßte auch die
Berg-, Münz-, Geleits-, Küchenmeisterämter usw.
^) Auch in Bayern, wo sich das Rentmeisteramt schon viel früher,
nur in einer von dfer sächsischen etwas abweichenden Form gebildet
hatte (der Rentmeister oberster provinzialer Finanzbeamter, nur mit
der Einnahme Wirtschaft einer Provinz betraut) war eine solche ad-
ministrative Verwaltungskontrolle eine der wichtigsten Aufgaben des
Rentmeisters. Rosenthal a. a. 0. schreibt darüber p. 291: „Jähr-
liche Visitationsreisen, sog. rentmeisterliche Umritte waren das Mittel,
durch welches er die Kontrolle über die gesamte Staatsverwaltung
und die Aufsicht über alle Staats- und Kommunalbeamten ausübte.
Den Ausgangspunkt für diese Umritte bildete die Rechnungsrevision,
welche der Kentmeister alljährlich mit den Beamten der Provinz
unter Zuziehung einiger hierzu ernannter Bürger vorzunehmen hatte."
B. Die sächsische Finanzverwaltung in den Jahren 1469 — 1487. 21
Recht einen großen Vorteil. Mit sicherem Blicke hatte der neue
Landrentmeister die Grundübel der ganzen Finanzverwaltung so-
fort erkannt : Die außerordentlich schlechte und unrationelle Be-
wirtschaftung und Verwaltung des Domanialbesitzes , das jede
vernünftige Finanz Wirtschaft untergrabende Anweisungssystem
und die allzu hohen zu den Staatseinnahmen in gar keinem Ver-
hältnis stehenden Kosten der Hofhaltung. Durch energische
Gegenmaßnahmen wollte er diese Mißstände beheben. Nachdem
er sich sogleich nach seinem Amtsantritte mit rastlosem Eifer
einen nach Möglichkeit vollständigen Überblick über die gesamte
Finanzlage verschafft hatte, indem er für alle Einnahmequellen,
eine größere Nutzbarmachung derselben, für alle Ausgaben,
Schulden usw. Überschläge , Rechnungsauszüge und Vorschläge
hatte anfertigen lassen, hatte er zwar ein sehr trauriges Bild
gewonnen, aber doch zugleich auch die Gewißheit einer mög-
lichen Besserung erlangt. Die Ämter waren durch das An-
weisungssystem und die Domänenämter insbesondere durch den
unsinnigen Verbrauch der in diesen einkommenden Natural-
produkte für die Verköstigung des Amtspersonals unglaublich
heruntergewirtschaftet. Hier suchte er nun durch die sogenannten
„Beschiede" ^), die er in Vertragsform mit den Amtsleuten bei
Übernahme eines Amtes abschloß , gesündere Verhältnisse zu
schaffen. Und in der Tat, ein Wichtiges wurde hierdurch erreicht ;
es gelang diesem umsichtigen Finanzmanne , eine straffere und
vor allem rationellere Ämterverwaltung mit seiner Reform durch-
zusetzen; damit hat er sich aber ein nicht hoch genug anzu-
schlagendes Verdienst erworben. Erst auf dieser Basis konnte
dann eine gesunde Weiterentwicklung der Finanzverwaltung vor
sich gehen.
Die Beseitigung des als so überaus schädlich erkannten An-
weisungssystems gelang dem Rentmeister freilich nicht, allzu
tief war es in die damalige Finanzwirtschaft eingewurzelt, als
daß ein plötzlicher Umschwung möglich gewesen wäre, hier ver-
mochte erst eine spätere Zeit allmählich Wandel zu schaffen.
Diese oft, ohne daß der Landrentmeister darum wußte, auf die
Kassen der Ämter erteilten Anweisungen (Dienstgelder, An-
kaufssummen , Besoldungen) verhinderten es , daß die Zentral-
*) Nach einem solchen „Beschied" wurde dem Amtmann eine
Pauschalsumme für den Unterhalt des Amtspersonals ausgesetzt; was
er sonst für dieses an Naturalvorräten entnahm, mußte er zu festen
Preisen in Rechnung stellen; nie mehr sollten „Zehrungsgelder" für
landesherrliche Beamte aus der Ämterkasse entnommen werden. Für
seine Person wurden dem Amtmann bestimmte Naturalnutzungen
zugewiesen; ein Verzeichnis des sämtlichen übernommenen toten
und lebenden Inventars war in dem „Beschied" mit eingeschlossen.
Namentlich wurde in den „Beschieden" unbedingt jährliche Ab-
rechnung festgesetzt.
22 ' Einleitender Teil.
kasse auf irgendwelchen namhafteren Zufluß rechnen konnte;
im Gegenteil mußte sie oft noch das bei diesen entstandene
Defizit decken. Von wejiig Erfolg begleitet waren auch die Be-
mühungen Mergenthals, in der immer größeren Aufwand heischen-
den fürsthchen Hofhaltung Ersparnisse zu erzielen und Ab-
striche durchzusetzen. Nichts hat der rührige Mann hier un-
versucht gelassen; so stellte er z. B. selbst Küchenzettel für
den Hof auf, um zu zeigen , wo Ersparnisse zu machen waren.
Es nützte aber nichts — im Gegenteil , diese Ausgaben stiegen
von Jahr zu Jahr. Die Ungelderhebung , welche seit 1473 ge-
wöhnlich in Leipzig vor dem Landrentmeister und der dazu er-
nannten Kommission stattfand (und zwar für das ganze Land!),
wurde von Mergenthai mit größter Gewissenhaftigkeit vorgenommen.
Auf genaueste Rechnungslegung wurde geachtet, nicht der
mindeste Versuch einer Steuerhinterziehung durchgelassen. In
gleicher Weise wurden die städtischen „Jahrrenten" mit strenger
Einhaltung der Rechnungstermine jetzt regelmäßig zu Ostern und
Michaelis zur Zeit der Märkte in Leipzig vom ganzen Lande er-
hoben. Auch auf diesen Einnahmequellen lastete aber das leidige
Anweisungssystem, dazu kam hier noch häufige Verpfändung für
Zinsen ^).
Über das Wirken des Landrentmeisters , das von ihm Er-
reichte bezüglich nicht Erreichte, läßt sich im Überblick kurz
zusammengefaßt etwa folgendes feststellen: Mit dem Landrent-
meister war ein eigener staatlicher oberster Finanzbeamter ge-
schaffen; die Finanzverwaltung war damit auf eigene
Füße gestellt, unabhängig gemacht von der übrigen Ver-
waltung. Das Prinzip vollkommener Zentralisation im Finanz-
wesen war mit der Schaffung dieser Beamtung klar aufgestellt.
Das oberste Kontrollwesen findet durch Mergenthai eine bessere
und vertieftere Ausbildung. Die Rechnungslegung wird an be-
stimmt festgesetzte Termine gebunden, der gesamte Finanzdienst
zur unbedingten Einhaltung derselben verpflichtet. DieRechnungs-
abhör wurde ausgeübt noch immer durch Rechnungskommissionen,
aber geleitet von einem finanztechnisch gebildeten und geeigneten
Mann, dem Landrentmeister, der nun als eigentlicher Finanz-
beamter einen festen Bestandteil in dieser Rechnungskommission
bildete im Gegensatz zu den periodisch immer neu ernannten
Räten. Die Verwaltung der Amter wird vom Landrentmeister
einer durchgreifenden Reform unterzogen und zwar einer durch-
aus glücklich gewählten. Und damit war eine gute Basis für den
weiteren rationellen Ausbau dieser Verwaltung geschaffen. Ganz
*) Jahrrente" und „Ungeld" wurden vielfach verpfändet oder die
hiervon zu erwartenden Einkünfte wurden schon lange vorher zur
Deckung der sogenannten „Zieler" (Wechsel) bestimmt; also beide
Male kam kein Bargeld in die landesherrliche Zentralkasse.
B. Die säclisisclie Finanzverwaltung in den Jahren 1469 — 1487. 23
allgemein waren durch die Amtsführung Mergenthals neue an-
regende Gesichtspunkte, namentlich in technischer Hinsicht, in die
Finanzverwaltung hineingetragen worden, indem er Entwürfe für
Ersparnisse ausgearbeitet hatte, zur Orientierung große statistische
Rechnungsübersichten hatte anfertigen lassen usw. Nicht ge-
glückt war die Ausschaltung des Anweisungssystems und die
Beseitigung der mit diesen notwendig verbundenen Schwächen.
Das Anweisungssystem machte aber einen wirklich generellen
Überblick über die Abwicklung einer Pinanzperiode gänzlich
illusorisch; es verhinderte eine eigentliche Zentralisation und
die bis ins kleinste durchgeführte Vereinigung der gesamten
Ausgabe- und Einnahmewirtschaft in der Hand des obersten
Finanzbeamten. Niemals bekam der Landrentmeister sämtliche
Staatseinkünfte in seine Kasse, um damit die Ausgabewirtschaft
besorgen zu können, und so nach Möglichkeit das „Ist" und
„Soll" des Staatshaushaltes zu regeln. Infolgedessen kann auch
jetzt noch nur bedingt von der Existenz einer Zentralkasse ge-
sprochen werden. Somit war es aber auch noch ganz unmög-
lich, daß der Landrentmeister ein solches Rechnungswerk hätte
führen können, das sich etwa als „Hauptbuch" des Staatshaus-
haltes ansprechen ließe, wie die vorliegender Arbeit zugrunde
liegende Quelle. Aber mochte so auch das Reformwerk Mergen-
thals in vielen Punkten noch besserungsbedürftig sein, die Grund-
übel, an denen die Pinanzverwaltung krankte, waren klar erkannt.
Die anregenden und richtungsweisenden Ideen für eine gedeih-
liche Weiterentwicklung waren geboren, sie konnten nicht ver-
loren gehen und mußten sich doch schließlich durchsetzen;
anderen Männern und einer späteren Zeit blieb dies vorbehalten.
Johann von Mergenthai schied hochbetagt 1478 aus dem Amt ^).
Einen eigentlichen Nachfolger, der in jeder Beziehung die-
selbe Stellung als oberster Kontroll-, Rechnungs- und Kassen-
beamter eingenommen hätte, scheint Mergenthai überhaupt nicht
gehabt zu haben; wir finden zunächst nach Mergenthals Tod
einen direkt als „Landrentmeister" bezeichneten Finanzbeamten
nirgends in den Urkunden genannt. Die praktische Besorgung
des obersten Kassen- und Rechnungswesens beließ man einfach
in den Händen der zwei Gehülfen des alten „Landrentmeisters",
die gewiß von diesem gut ausgebildet und eingearbeitet waren.
Diese beiden Männer, auch „Kammerknechte" oder „Kammer-
schreiber" genannt, führten nun die Verwaltungsgeschäfte in der
^) Vgl. darüber v. Langenn a. a. 0. p. 570, gibt aber keine Beleg-
stellen für diese Behauptung an. Nach der Leipz. Stadtkassen-
rechnung: 1477 — 1478 nimmt aber in der Tat: „Uf Sontagnach Erhardi"
1477 der Landrentmeister Johann von Mergenthai zum letzten Mal
die Abrechnung des Ungeldes vor : vgl. Leipz. Ratsarch. „Stadtkassen-
rechn.« 1477-^1478.
24 Einleitender Teil.
Hauptsache in der hergebrachten Weise weiter. Mannigfache
Belegstellen in den überlieferten Akten zeigen dies deutlich.
Mehrere wohlerhaltene Bände Amterrechnungen ^) aus den Jahren
1479, 1480, 1485 lassen für die Verwaltung der Domanial- und
Äratereinkünfte folgendes erkennen: Die Rechnungen werden
meist 2) von dem Hofmeister Dietrich von Schönberg gehört und
zwar allein von diesem, wir hören nichts von einer Rechnungs-
kommission wie unter Mergenthai, und nicht die mindeste An-
deutung weist darauf hin , daß wie früher der höchste Finanz-
beamte gewissermaßen als oberster Kontrollbeamter der Rech-
nungsabnahme beigewohnt hätte, z. B. : „Ampt Dresdenn: ,Uff
hewt freittag nach Scolastice anno 79 habe ich ditterich
vonn Schonnberg, Ritter, hoffmeister von entpfhel unßern gned.
hern Niculaen Guttern von dem ampt dresdenn Rechnung gehört
angehoben am Suntag Conversionis pauli Anno 78 und wider
beschlossen uff Suntag nach Anngnete anno 79, brenget an der
Zceit ein Jar" ^). Alle Überschüsse , die sich bei diesen Ab-
rechnungen ergeben, fließen in eine Zentralkasse, wie die häufigen
Vermerke zeigen „ist hanns Guntherode*) geantwurt", hat er
.,hanns Guntherode geantwort" oder auch „ist henschen^) ge-
antwurt in die kammer." Hans Guntherode und Hensigen (auch
Henschen oder Hesigen^) sind die schon oben mehrfach erwähnten
„Kammerschreiber" oder „Kammerknechte". Daß sie die landes-
herrliche Kasse verwalteten'^), dafür sprechen hier nicht allein
die an sie gewiesenen Einkünfte , sondern auch die von der
Zentrale in die einzelnen Amter gezahlten Unterstützungssummen :
z. B. ins Amt Dresden: „200 Schock von Hans Guntherode
empfangen" oder ins Amt Meißen: „100 Schock von Hans
Guntherode empfangen." Nebenher sei bei Besprechung der
Ämterrechnungen gleich noch erwähnt: das leidige Anweisungs-
') H.St.A. Dresd. Loc. 4337 Nr. 29: „Rechnunge der Amptleute
Sachssen, Meyssen und voytlant anno 1479". Loc. 4337 Nr. 30: „Rech-
nunge der Amptleute Sachssen, Meissen und etlicher voytlender Anno
d. 1480 auch Zehentrechnung." Loc. 4337 Nr. 31 : „Rechnunge der
Amptleute doringen und francken uf petri kathedra Anno 1485 an-
gehobenn".
'-) Nur in vereinzelten Fällen 1480 vom Obermarschall Hugold
von Schleinitz; aber auch da nur von diesem einen Beamten ohne
Mitwirken einer Kommission, vgl. Loc. 4337 Nr. 30 H.St.A. Dresd.
') Vgl. H.St.A. Dresd. Loc. 4337 Nr. 29 a. a. O.
*) Hans Guntherode findet sich schon 1475 als Gehilfe des Land-
rentmeisters erwähnt. Langenn a. a. 0. p. 570.
^) Hensigen als Kammerknecht erwähnt: Falke a. a. 0. An
Hensigen sind meist die Gelder in den Ämterrechnungen von 1480
gelangt. Vgl. H.St.A. Dresd. Loc. 4337 Nr. 30.
«) Vgl. H.St.A. Dresd. Loc. 4337 Nr. 29 a. a. 0.
'^) Auch andere Aktenmaterialien beweisen dies schlagend.
B. Die sächsische Finanzverwaltung in den Jahren 1469 — 1487. 25
sj^stem ^) herrscht nach wie vor in der Finanzverwaltung , eine
exakte Funktion derselben stark beeinträchtigend. Der untere
Finanzdienst ist insofern weiter ausgebildet, als sich jetzt in
jedem Amt zur Buchführung ein Schreiber angestellt findet. Von
den beiden Kammerschreibern hat nun unzweifelhaft Hans
Guntherode die ungleich größere Bedeutung für die Zentral-
finanzverwaltung gehabt, während Hensigen eine mehr unter-
geordnete Stellung als Gehilfe des ersteren eingenommen zu
haben scheint 2). Auch das „Ungeld" und die „Jahrrenten" hatte
der Kammerschreiber Hans Guntherode zu vereinnahmen. So-
gleich nach Mergenthals Rücktritt wird er in den Leipziger
Stadtkassenrechnungen ^) in Verbindung mit diesen beiden Ein-
nahmen genannt *, also ein erneuter Beweis, daß er tatsächlich mit
der Führung der Kassengeschäfte der Zentrale betraut war.
Von drei der wichtigsten landesherrlichen Einkünfte ließ
sich bisher konstatieren , daß sie in die Kasse des Kammer-
schreibers Hans Guntherode zusammenflössen : Domanialeinkünfte,
.jUngelder" und „ Jahrrenten ". Was die aus den Bergregalien,
namentlich dem Silberzehnt und dem Silberkaufsmonopol resul-
tierenden Einnahmen angeht , so verrechnete nur das kleine
Zehntamt zu Geyer *) mit unter den anderen Ämtern ; sonst ver-
rechneten die Zehntner in Anbetracht der hohen Bedeutung dieser
Einkünfte für die landesherrliche Kasse den beiden Fürsten
personlich und erhielten persönlich von denselben Entlastung
und Quittung. Das Rechnungsjahr zerfällt bei diesen Berg-
rechnungen jetzt stets in vierteljährliche Perioden; Rechnungs-
abhör findet allerdings öfter gleich über mehrere derselben, meist
aber nicht über mehr als ein Jahr statt. So legt der Zehntner
und Amtmann zu Zwickau Martin Römer 1482 seine Rechnung
gleich über ein Jahr ^); in gleicher Weise verrechnen dann 1483
Nickel Römer und seine Mutter*') über die Verwaltung des in-
zwischen verstorbenen Vaters Martin Römer: 1483 — 84 Heinrich
von Starschädel '), dem nach diesen das Zehntamt ^) übertragen
1) Hierfür vgl. besonders H.St.A. Dresd. Loc. 4337 Nr. 31 Amt
Freiberg.
2) in den Abrechnungen zwischen Ernst und Albrecht wird
Hensigen meist als derjenige genannt, der 1482—1484 an Albrecht
die Gelder aus der Kasse bezahlt hat. Vgl. H.**5t.A. Dresd.:
„Rechnunge und ausgeschnittene Zeddul, so zwischen Herr Ernsten
und H. Albrechten Herzcogen zu Sachsen gehalten und ausgericht
worden" 1482—1485.
3) Vgl. Leipz. Ratsarch. : „Leipz. Stadtkassenrechn." 1478—1479.
*) Vgl. H.St.A. Dresd. Loc. 4337, Nr. 29 a. a. 0. u. Loc. 4337 Nr. 30.
5) Vgl. H.St A. Dresd. Cop. 62 fol. 7.
«) Vgl. H.St.A. Dresd. Cop. 62 fol. 12.
'') Vgl. H.St.A. Dresd. Cop. 62 fol. 23 und Cop. 62 fol. 48.
^) Er bekommt das Zehntamt, den Silberkauf usw. übertragen.
Vgl. H.St.A. Dresd. Cop. 62 fol. 15.
26 Einleitender Teil.
wird und seit Ende 1484 die beiden Leipziger Bürger: Jacob
Blasbalg und Benedictus Mulner, die nach Absetzung Starschädels
das Zehntamt erhielten ^).
Als charakteristisch für die ganze Organisation der Finanz -
Verwaltung sei angeführt, daß Martin Römer 1482^) auch die
Einnahmen des Münzmeisters zu Zwickau und die „Inname des
Turkengelds" mitverrechnet: Also eine nach unten hin noch
wenig durchgeführte Gliederung des Einanzdienstes. Anderseits
ist für das Rechnungswesen eine Bemerkung in der 1484 für
Starschädel ausgestellten Quittung^) interessant: „laut seines
übergeben rechenbuchs". Man darf doch wohl daraus sclüießen,
daß jetzt eine schriftliche Abrechnung schon bei der Rechnungs-
abhör fertig vorgelegt werden mußte und nicht mehi* erst durch
protokollarische Aufnahme hergestellt wurde. In all den den
Einanzbeamten der Bergverwaltung ausgestellten Quittungen,
Rezessen usw. ist leider nirgends eine Andeutung gemacht, ob
sofern sich Gewinn ergab , diese Gelder auch in die Kasse des
Kammerschreibers kamen ; meist handelt es sich ja bei der
Abrechnung der Zehntämter nur um Restsummen der Ein-
künfte , die in die Zentralkasse fließen konnten , da ein großer
Teil dieser in den Bergämtern einkommenden Geldsummen schon
durch Anweisungen vorweg verbraucht wurde *), wie wir auch bei
den früheren Besprechungen über das Freiberger Zehntamt sahen,
und wie wir es wohl auch für diese Zeit nach den vorhandenen
Spezialrechnungen vom Schneeberg 1485 if.^) anzunehmen be-
1) Vgl. H.St.A. Dresd. Cop. 62. Von der Amtsentsetzuug Star-
schädels und der Amtsführung durch Blasbalg und Mulner wird
später noch die Rede sein müssen. Sämtliche hier angezogenen
Archivalien über Bergrechnungen sind von Oswald Hoppe: „Der
Silberbergbau zu Schneeberg bis 1500" Eeidelberger Dissertation 1908
nicht nutzbar gemacht worden.
2) Vgl. H.St.A. Dresd. Cop. 62 fol. 7.
3) Ebenda Cop. 62 fol. 7.
*) Ebenda Loc. 4508 „Schneebergische Bergrechnungen". Der
„Zehentner Rechnunge von Sonnabend vor Bartholomei 1485 usw."
a. a. 0. Sehr große Ausgaben werden auf Anweisung der Fürsten
direkt aus der Lokalkasse ohne Zutun und Mitwirken des Kammer-
schreibers Guntherode bestritten, oder Guntherode erhält selbst erst
auf Anweisung Geld aus der Zehntkasse, um eine Zahlung erfüllen
zu können. Bei der Abrechnung ergibt sich dann zuweilen sogar,
daß die Ausgaben dieser Spezialkassen größer waren als ihre Ein-
nahmen. Oder H.St.A. Dresden Abt. Wittenberg.Arch. 2, 9: Hof-
und Haushaltungssachen Nr. 33 Hugold von Schleinitz bekennt, daß
er von den beiden Zehntnern Blasbalg und Mulner 500 Gulden zur
Bezahlung der Vitztume erhalten hat (1485). — Ibidem Nr. 33 : Hans
Guntherode quittiert Blasbalg und Mulner über 3000 Gulden, die er
auf Befehl der Herzöge zum kaiserlichen Tag von den Zehntnem er-
halten hat.
^) Vgl. H.StA. Dresd. Loc. 4508: „Schneeberg. Bergrechn. 1485
bis 1515."
B. Die sächsisclie Finanzverwaltung in den Jahren 1469 — 1487. 27
recliti2:t sind. Der Kammerschreiber Hans Guutherode hatte also
im wesentlichen dieselben Einkünfte zu verwalt'en wie der Land-
rentmeister von Mergenthai. Über die von Gimtherode besorgte
Ausgabewirtschaft besitzen wir keine Akten, die uns direkt dar-
über befriedigende Auskunft geben könnten, z. B. von ihm ge-
führte Rechnungsbücher oder Detailabrechnungen. Nach der Art
der dem Kammerschreiber über seine Rechnungsführung erteilten
Quittungen läßt sich aber vermuten, dai^, was das Kassenwesen
angeht, der ganze Geschäftskreis des von Guntherode verwalteten
Kammeramtes derselbe gewesen ist wie bei Mergenthai. Größere
Wahrscheinlichkeit erhält diese Annahme noch , wenn wir zum
Vergleich eine Detailrechnung des Kammeramtes aus dem Jahre
1486 heranziehen. Hiernach hat das Kammeramt vor allem
sämtliche Kosten der Hofhaltung zu decken, Bekleidungsgelder,
Soldgelder, Zehrungsgelder, Unterstützungssummen für die em-
zelnen Ämter zu zahlen. Gleich Johann v. Mergenthai legt auch
Guntherode den beiden Fürsten persönlich seine Rechnung; so
erteilen ihm die Fürsten am 23. November 1484 Entlastung
und Quittung über seine Rechnungs- und Kassenführung in den
Jahren 1481 — 84 ^). Die Rechnungsabnahme geschieht im Beisein
der Räte, des Obermarschalls Hugold von Schleinitz und des
Hofmeisters Dietrich von Schönberg. Das von dem früheren
Landrentmeister so nachdrücklich aufgestellte Prinzip, der oberste
Finanzbeamte solle immer jährlich Rechnung legen, war damit
für diese Zeit aus irgendwelchen , für uns nicht mehr ersicht-
lichen Gründen durchbrochen. Im letzten Jahre der gemeinsamen
Regierung der beiden Brüder rechnete aber der Kammerschreiber
regelmäßig vierteljährlich den Fürsten seine Bücher ab 2). In
den Quittungen der Fürsten ist stets gesagt: „nach ussweisung
der bucher uns uberantwurt" oder „nach aussweisung sines
Rechenbuchs uns uberantwurt" ^). Auch diese Tatsache darf
wohl wie bei den Zehntämtern als Zeichen eines gebesserten,
entwickelteren Rechnungs Verfahrens betrachtet werden. Der
Finanzbeamte hatte die über die Verwaltung in einer Rechnungs-
periode geführten Bücher vorzulegen. Diese werden dann „von
Wort zu Wort" gehört und geprüft und dann über die auf
Grund derselben gewonnenen Rechnungsabschlüsse Entlastung
und Quittung erteilt. Die Abrechnungen wurden fix
1) Vgl. H.StA. Dresd. Cop. 62 fol. 55 b. „Hansenn Guntheroden
Quitancz .... als hans von G-untherode unser Camerschreiber und
lieber Getreuer sine rechnunge von aller Inname und aussgabe des
kamerampts nach laut und Inhalt der Rechenbucher, So er uns über
solche rechenunge Ingethann und geantwurt hat.''
') Vgl. H.StA. Dresd. Cop. 62 fol. 60b; auch Cop. 62 fol. 60
und 61.
3) Ebenda Cop. 62 fol. 61 und fol. 60 b.
28 Einleitender Teil.
und fertig schriftlich vorgelegt und nur geprüft.
Die Silberkammer hat dem Kammerschreiber wie vorher dem
Landrentmeister unterstanden^); 1485 nach vollzogener Teilung
erteilen ihm Ernst und Albrecht Quittung über die ehrbarliche
Verrechnung und Überantwortung derselben ^j.
Im ganzen betrachtet brachte die Zeit von Mergenthals
Tode bis zur Leipziger Teilung 1485 keinen Fortschritt in der
Entwicklung der Finanzverwaltung, ja man wird in gewisser
Hinsicht sogar von einem Rückschritt reden dürfen. Wohl ver-
waltet Hans Guntherode fast ganz dasselbe wie Mergenthai, aber
die gleiche autoritative Stellung als oberster Finanzbeamter, vor-
wiegend oberster Kontrollbeamter wie dieser, das sehen wir aus
allem , hatte er entschieden nicht. Möglich , daß er von den
Fürsten von vornherein nicht mit den gleichen Rechten und
Amtsbefugnissen ausgestattet war, vielleicht hatte man einen
geeigneten Mann für die oberste Stellung im Finanzdienst nicht
gleich finden können, und man sah in Guntherode nur einen
Unterbeamten, der provisorisch dieses Amt verwaltete.
Wenn auch im allgemeinen für diese Zeit einzig und allein
die Tätigkeit eines Mannes als ausschlaggebend angesehen werden
soll für eine richtige Wertung seiner Stellung, so mag doch
nebenher auf den äußeren Unterschied in der Titulatur
der beiden Finanzbeamten: „Kammerschreiber" und „Landrent-
meister" hingewiesen werden; möglich auch, daß es Guntherode,
eine genügende Amtsvollmacht vorausgesetzt, überhaupt an
größerem Verwaltungstalent und einer durchgreifenden Energie
fehlte, um die von Mergenthai angestrebte Zentralisationstendenz
wirksamer durchzuführen und weiter zu verfolgen S), gegen das
Anweisungssystem erfolgreicher anzukämpfen usw. Aber einmal
ganz abgesehen davon war schon an sich diese Zeit, namentlich
die Jahre 1482 — 1485 wenig geeignet für einen systematischen
weiteren Ausbau in der inneren Organisation der Finanzverwaltung,
besonders der obersten Finanzbehörde. Seit 1482 waren für das
sächsische Territorium Jahre tiefgehender Umwälzung und innerer
Unruhe gekommen. Die Leipziger Teilung begann sich allmählich
in schmerzlichen Vorwehen anzukündigen. Durch immer neue
Verträge suchten die Fürsten ihr gegenseitiges Verhältnis zu
^) Es ist allerdings möglich, daß Guntherode nur die oberste Ver-
waltung und Leitung derselben gehabt hat, und daß die eigentliche
Verwaltung derselben von Hans Talner besorgt wurde; er führte
wenigstens die Register über den Bestand der Silberkammer, über
Ein- und Ausgänge: vgl. H.St.A. Dresd. „Rechnungen und ausgeschnit-
tene Zeddull usw." 1482—1485 Bl. 44 und 57 a. a. 0.
'') Vgl. H.St.A. Dresd. Cop. 62 fol. 64.
^) Selbst die Ungelds- und Jahrrentenerhebung war nicht mehr
überall streng zentralistisch durchgeführt worden. Vgl. H.St.A. Dresd.:
„Rechnungen und ausgeschnittene Zeddull" 1482 — 1484 a. a. 0.
B. Die sächsische Finanzverwaltung in den Jahren 1469 — 1487. 29
regeln und eine Basis für eine lebensfähige Regierungsform zu
finden.
Seit 1482 wurden die Hofhaltungen der Brüder finanziell
getrennt verwaltet; Albrecht bekam für sich und seine Familie
ein bestimmtes „Jahrgeld" ausgesetzt, mehrere Orte zur Sonder-
nutzung angewiesen. 1483 wurde dieses Jahrgeld erhöht, die
Verwendung der aus den Bergnutzungen fließenden Gelder zur
gemeinsamen Nutzung festgestellt; 1484 fand durch Vertrag eine
abermalige Neuregelung des finanziellen Verhältnisses der beiden
Brüder zueinander statt ^). All diese mißlichen Verhältnisse
mußten natürlich die Finanzwirtschaft erschweren und kompli-
zieren. Fortwährende Abrechnungen zwischen Ernst und Albrecht
waren die unausbleibliche Folge '^). Unklarheiten und Unstimmig-
keiten in allen finanziellen Angelegenheiten traten überall in
Fülle zutage. Es ist evident, hier war kein Boden für eine
gedeihliche Fortentwicklung und systematischen Ausbau der
Finanzverwaltung.
Am 11. November 1485 war zu Leipzig die Entscheidung-
gefallen. Der Teilungsvertrag zwischen Ernst und Albrecht war
unterzeichnet worden. Herzog Albrecht hatte den Meißner Teil
gewählt, wirtschaftlich, darüber kann kein Zweifel sein, und die
vorliegende Untersuchung wird das erweisen, das ungleich wert-
vollere Land. Eine eingehendere Besprechung über Umfang und
Grenzen des nunmehr albertinischen Territoriums kann unter-
bleiben. Es mag genügen , auf die Ausführungen Hänschs in
seiner Arbeit über die Leipziger Teilung zu verweisen^); be-
sonders erwähnt sei nur: die beiden wichtigsten Städte des
meißnischen Teils waren Dresden, bald die stete Residenz der
albertinischen Linie , und Leipzig , dessen Bürger durch kluge
Spekulation in den sächsischen Bergsverken seit den v 0 er Jahren
des 15. Jahrhunderts ihren im Handel erworbenen Wohlstand
bedeutend vermehrt hatten.
Ende November 1485 nahmen Ernst und Albrecht zum
letzten Male gemeinsam die Abrechnungen des Kammerschreibers
Hans Guntherode entgegen. Am 20. November 1485 quittierten
ihm die Brüder über die Abrechnung von 3000 Gulden, die er
für den kaiserlichen Tag nach Bamberg erhalten hatte*). Am
21. November 1485 übergab Guntherode die Silberkammer und
*) Vgl. für all diese Vorgänge Ernst Hänsch: „Die wettinische
Hauptteilung von 1485" a. a. O.
2) Vgl Sresd. H.St.A. „Rechnungen und ausgeschnittene Zeddull"
1482-1485 a. a. 0.
^) Ernst Hänsch: „Die wettinische Hauptteilung von 1485"
a. a. 0. p. 58 ff. und p. 63 ff.
*) Vgl. H.St.A. Dresd. Cop. 62 „Hansenn von Guntherode quidantz"
vom 20. Nov. 1485.
30 Einleitender Teil.
legte über die Verwaltung derselben Rechnung *). Hans Guntherode
selbst blieb für die nächste Zeit in dem Dienste des Kurfürsten
Ernst 2), während im albertinischen Sachsen das Kammeramt fürs
Erste von Hans Talner ^) verwaltet wurde, der den Titel Kammer-
meister führte. Aus seinem ersten Amtsjahr 1486 hat sich vom
letzten Vierteljahr ein vollständiges „Hauptrechnungsbuch"
vom Kammeramt erhalten*). Auf p. 21 dieses Rechnungsbuchs
stellt Talner die Bilanz des ganzen Jahres 1486 auf. „Summa
summarum aller Eynname des gantzen iars 13 994 Schock 21 gr.
5 Pf. 1 heller macht an Hey. golde, je 21 gr. den gülden ge-
rechent, 39 983 gülden 18 gr. 5 Pf. 1 he. Summa Summarum
aller aussgabenn des gantzen iars 7988 Schock 28 gr. 5 Pf.
macht an Eeynischen golde 22 824 guld. 4 gr. 5 Pf.", und p. 21a
fügt Talner die Rechnungsperiode 1486 abschließend, erläuternd
hinzu :
„Item abegeczogen restat und ausgaben des gantzen iars,
Bleybt entlich pro resto meynem gned. herm in d. Camern
648 Schock 6 gr. Inhalt aller Eynname und ausgaben, als ich
hans Talner, was der nicht gantz offenbar kündig gewest, Seynem
gnaden in yder vierteyl iarsrechnung von Stück zu stücken laut
des buchs mit schrieftHchen besigelten recognicion, bekentnussen
und genügsamen quittantzen, auch registern umb zerung über-
landt uff alle post berechent und Sampt diesem puche mit meynen
Sigill Besigelt, undertheniglich Überantwort." Da es sich hier
um eine Jahresbilanz handelt und die Rechnung nach p. 1 des
Aktenstückes am 4. Dezember 1486 schließt, so muß Hans Talner
unmittelbar nach Auflösung des gemeinschaftlichen Kammeramts
infolge der Leipziger Teilung zum Kammermeister für das
albertinische Sachsen ernannt worden sein. Am 20. und
21. Novemt)er 1485 waren ja, wie oben gezeigt, die Schluß-
rechnung und Amtsübergabe Guntherodes erfolgt. Der neue
Kammermeister hat dann genau wie der frühere Kammerschreiber
Guntherode vierteljährlich abgerechnet; am Schlüsse des Rech-
nungsjahres wird das Hauptbuch des Kammeramtes vollkommen
abgeschlossen nach Ziehung der Bilanz dem Fürsten vorgelegt;
1) Vgl. H.St.A. Dresd. Cop. 62 fol. 64 „Haussen Guntheroden
Quidantz'' vom 21. Nov. 1485.
") Vgl. H.St.A. Dresd. Loc. 4508 : „Schneeberg. Bergrechn."
„Zcehentrechnung virtel Jars von Bartholomei — uf Clemente im 86.
ufen Schneeberge." Hans Guntherode wird darin als ernstinischer
Rentmeister genannt.
^) Hans Talner findet sich, wie schon früher erwähnt, bei der
Ver^T^altung der Silberkammer 1488 genannt; vgl. H.St.A. Dresd.:
„Rechnungen und ausgeschnittene Zeddull 1482—1485" a. a. 0.
*) Vgl. H.St.A. Dresd.: „Register des vierdenn vierteyll jars für
meynen gned. herm etc. Hertzog Albrechten 1486" (2. Sept. 1486
bis 4. Dez. 1486).
B. Die sächsisclie Finanzverwaltung in den Jahren 1469 — 1487. 31
beigefügt werden sämtliche E»echnungsbelege. Die von Talner
geleitete Ausgabe- und Einnahmewirtschaft war
ganz dieselbe wie bei Guntherode.
Über die Zusammensetzung dieser Kammeramtsrechnung
war bereits gelegentlich der Besprechung des von- Guntherode
verwalteten Kammeramtes die Eede ; nachtragend sei hier darauf
hingewiesen, daß die Amtereinkünfte in dieser letzten Vierteljahr-
rechnung sich nicht verbucht finden, wie Langenn behauptet ^).
Sie können auch in dieser Vierteljahrrechnung nicht eingetragen
sein, denn die E-echnungen der Ämter wurden stets in den ersten
Monaten des Jahres gehört. Daß aber die Einkünfte der Ämter
in die Kammerkasse geflossen sind, darüber läßt sowohl die Höhe
der Gesamtsumme der Einnahmen, als auch eine Quittungs-
urkunde Talners über empfangene Amtgelder nicht den geringsten
Zweifel^). Ebenso steht es mit dem „Ungeld", auch dieses ist
von Talner kassiert worden, nur fallen auch hier die Rechnungs-
termine nicht in das letzte Vierteljahr ^j. Die hohen Einkünfte
aus den Bergregalien kamen nur insofern für die Kammeramts-
kasse in Betracht, als ihr gelegentlich größere Summen aus der
Zehntamtskasse angewiesen wurden*). Die von dem Kammer-
amt gemachten Ausgaben bezogen sich zum größten Teil, wie
schon anderen Orts dargelegt, auf Verköstigung, Bekleidung und
Versoldung des gesamten Hofes und aller Hofbeamten. Aber
auch der Aufwand an Botenlöhnen, „Auslösungen" der Hof- oder
Verwaltungsbeamten bei politischen oder im Interesse der Ver-
waltung gemachten Reisen war nicht unbedeutend, dazu kamen
Geldzuschüsse in diejenigen Ämter, die mit ihren Einkünften
nicht auskamen^). Der Kammermeister selbst bezog außer Be-
kleidungsgeldern , Naturalien usw. einen festen Jahressold von
60 Gulden 6 Groschen. Diese von Hans Talner verwaltete
Kammeramtskasse umfaßte nun aber nicht die gesamte Finanz-
wirtschaft des albertinischen • Territorums , und es ist keines-
*) Vgl. V. L a n g e n n a. a. 0. p. 352. Leider zitiert v. Langenn nie
ein Aktenstück genau; daß er aber das hier angezogene Aktenstück
im Auge gehabt hat, geht aus seinen Ausführungen deutlich hervor.'
'-) Vgl. H.St.A. Dresd. Originalurk. Nr. 8674.
^) Vgl. Leipz. Ratsarch.: „Leipz. Stadtkassenrechn." 1486 — 1487.
*) Vgl. H.St.A. Dresd. Loc. 4508 a. a. 0.: „Zehntrechnung von
[Jrbani-Bartholomei 1486," z. B. Bl. 24 a: „600 gülden an muntz von
unser gned. herrn wegen Johann Talner geantwort, Innhalt siner
Quitantz" und ibid.: „Meins gned. herren hertzog Albrechts Rechnunge
im 86ten Jar usw." „500 gülden Johann Talner siner gnad. kamer-
meister uff bevehl m. gned. herrn von missen zu liptzk geschickt."
Das Wesen dieser Zehntkasse wird späterhin noch Gegenstand spezi-
ellerer Untersuchungen sein müssen!
^) Vgl. H.St.A. Dresd. Loc. 7348 Nr. 3 a. a 0.: 120 Schock in einem
Vierteljahre m das allerdings als Sitz der Fürsten stark belastete Amt
Dresden.
32 Einleitender Teil.
wegs angängig, im Hinblick nur auf diese einen Schluß auf die
ganze Finanzlage des albertinisclien Staates zu ziehen, wie es
V. L a n g e n n getan hat ^).
Die für das Jahr 1486 folgende reichlich erhaltenen Zehnt-
und Silberkaufsrechnungen") des Oberzehntamts ^j auf dem Schnee-
berg und eine E-echnung des Leipziger Bürgers Jacob Blasbalg
aus dem Jahre 1487^) zwingen uns, in der von dem Oberzehntner
Jacob Blasbalg für Albrecht verwalteten Kasse nicht eine dem
Kammeramt subordinierte Lokalkasse , sondern eine diesem
koordinierte und unabhängige Kasse zu sehen. Dieser Kasse,
oder besser dem Verwalter dieser Kasse wurden aber dann ge-
legentlich auch andere Kassengeschäfte übertragen, die den eigent-
lichen Geschäftskreis der Oberzehntamtskasse überschritten. Bis
schließlich 1487 — 1488 die beiden großen Kassen des Territoriums,
die „Oberzehntamts-'* und die „Kammeramtskasse", miteinander
vereinigt und der einheitlichen Leitung Jacob Blasbalgs unter-
stellt wurden ; erst diese Verschmelzung ermöglichte ein wirklich
zentrales Kassen- und Rechnungswesen im albertinischen Lande.
Das Oberzehntamt hatte in den letzten Jahren rasch hinter-
einander die Verwaltung gewechselt. Dem Hauptmanne auf dem
Schneeberg Heinrich von Starschädel war 1483 nach Römers
Tod auf Betreiben seines Schwiegervaters , des eigensüchtigen
Obermarschalls Hugold von Schleinitz das Oberzehntamt und der
damit verbundene „Silberkauf" übertragen worden^). Aber schon
1484 ging Starschädel seines Amtes verlustig, da er das Amt
zum Schaden der Herzöge zu eigener Bereicherung mißbraucht
hatte ^). Das Zehntamt und der „Silberkauf" wurde nunmehr
den beiden Leipziger Bürgern Jacob Blasbalg und Benedictus
Mulner übertragen, spätestens seit dem 23. Dezember 1484 haben
') V. Langenn a. a. 0. p. 352 nimmt an, daß das Verhältnis
der Ausgaben zu den Einnahm,en im* Staatshaushalt damals ein sehr
günstiges gewesen ist.
2) Vgl. H.St.A. Dresd. Loc. 4503: „Schneeberg. Bergrechn."
^) „Oberzehntamt" soll dieses Zehntamt auf dem Sohneeberg in
-Zukunft zum Unterschied von den kleineren Zehntämtern zu Geyer,
Freiberg usw. genannt werden ; die kleineren Zehntämter führten ihre
Einkünfte an die Schneeberger Kasse ab und wurden vom Ober-
zehntner mit verrechnet.
4) Vgl. H.St.A. Dresd. Loc. 4508 a. a. 0. Bl. 16: „Mein gned.
herren hertzog Albrechts Rechnunge im 86. Jar und davor in-
genommen und aussgeben durch Jacobf blassbalgks gethan im 87."
(15. Febr. 1487).
s) Vgl. H.St.A. Dresd. Cop. 62 fol. 15.
®) Herzog Albrecht war hinter das unredliche Treiben Star-
schädels und seines Schwiegervaters gekommen und hatte daraufhin
die Absetzung des ersteren durchgesetzt. Vgl. darüber v. Langenn
a. a. 0. das p. 550 ff. abgedruckte Aktenstück: „GebrecRen zwischen
Herzog Albrecht von Sachsen und Hugold von Schleinitz."
B. Die sächsische Finanzverwaltung in den Jahren 1469 — 1487. 33
sie dieses Amt verwaltet ^). Warum gerade zwei Leipziger
Bürger Zehntner wurden, ist leicht ersichtlich. Schon 1472
setzten die Bergwerksspekulationen des Leipziger Rats und der
Leipziger Bürger ein^). Gerade Jacob Blasbalg wird aber in
den Leipziger Stadtkassenrechnungen ^) dieser Jahre fortwährend
als Unterhändler und Beauftragter des Leipziger Rats in Berg-
werksangelegenheiten genannt, und er wird so schon eine ziem-
liche Erfahrung im Bergwesen gesammelt haben. Schon aus
diesen Gründen, aber nicht minder wohl deshalb, weil er dem
Kaufmanns stände angehörte — wiederholt tritt er uns in den
Stadtkassenrechnungen und sonstigen Akten als „Händler" ent-
gegen — mußte er geeignet für den Posi;en eines Zehntners,
namentlich aber für die mit der Besorgung des „Silberkaufs'*
verbundenen Geschäfte erscheinen. Geeigneter jedenfalls als ein
Ritter wie Heinrich von Starschädel, und dann war ein Bürger-
licher in jedem Fall dem Herzog ein willigerer und ergebenerer
Beamter, ein brauchbareres Werkzeug als ein Mitglied des starr-
sinnigen Adels. Es handelt sich hier nun vorwiegend um die
Verwendung der Einkünfte des Oberzehntamtes für landesherrliche
Zwecke und staatliche Bedürfnisse, um die Deckung der an dieses
gewiesenen Zahlungen, also um denjenigen Teil der Ausgabe-
wirtschaft dieser Kasse, der mit den durch die Bergverwaltung
und den Betrieb selbst verursachten Kosten und Ausgaben in
gar keinem Zusammenhang steht; und demgemäß wird an dieser
Stelle die nach der Leipziger Teilung durch die Ernestiner und
die Albertiner gemeinsam geführte Verwaltung der Bergämter*)
auf gleichen Gewinn und Verlust nur unter den genannten Ge-
sichtspunkten zu betrachten sein; eingehender haben sich dann
erst Kapitel II und Kapitel III mit diesen Fragen zu befassen.
Die großen Hauptrechnungen des Schneeberger Oberzehnt-
amtes wurden von den Zehntnern der beiden Länder, Jacob
Blasbalg und Benedictus Mulner, an Stelle des letzteren trat
Ende 1486 Hans Leimbach, gleichfalls ein Leipziger Bürger,
aufgestellt. Die großen Rechnungsabschlüsse für die Silber-
kauf srechnungen 1486, 1487 jährlich, für die Zehntrechnungen
*) Vgl. H.St.A. Dresd. Cop. 62: „Quitantz der Zehnentner", am
23. Dez. 1484 setzt diese Rechnung ein; fälschlich nimmt Hoppe
a. a. 0. p. 26 an, daß die beiden Leipziger erst im Teilungsjahr 1485
ihr Amt antraten und zwar einer als der ernestinische, der andere als
der albertinische Zehntner.
'^) Vgl. darüber E. Kroker: „Leipzig und die alte Fundgrube
im Schneeberg."
^) Vgl. Leipz. Ratsarch.: „Stadtkassenrechnungen 1471 ff."
*) In Gemeinschaft blieben nach den Bestimmungen der Leipziger
Teilung u. a. die fürstliche Nutzung aller Bergwerke beider Länder
jetzt und in Zukunft für alle Metalle; vgl. darüber Hänsch: a. a. 0.
p. 56.
Puff, Die Finanzen Albrechts 'las Beherzten. . 3
34 Einleitender Teil.
in den ersten Jahren noch vierteljährlich, dann aber stets für
beide halbjährlich, wurden auf dem Schneeberg selbst, gelegent-
lich auch in Leipzig in Gegenwart der fürstlichen Räte und
Beisitzer beider Linien gemacht ^). Diese eigentlichen Haupt-
rechnungen, gleichviel ob Zehnt- oder Silberkaufsrechnungen,
waren im allgemeinen folgendermaßen eingerichtet: Zunächst
wurde die Gesamtheit der Einnahmen, die Höhe des gemein-
samen Gewinnes festgestellt, davon wurde dann in Abzug ge-
bracht: „Ussgabe vor unser gnedigste und gnedige herren beyde."
Während bis zu diesem Punkt alle Rechnungen den gleichen
Verlauf nehmen, spaltet sich hier das Rechnungsverfahren, und
es lassen sich zwei Gruppen von Rechnungen unterscheiden.
In der ersten Gruppe wird die nach Abrechnung „der gemein-
samen Ausgabe" verbleibende Summe einfach geteilt und fest-
gelegt, wieviel „jeder Herrschaft gebührt". Diese Gelder werden
nun aber nicht etwa an die Kammeramtskasse zediert, sondern
in die Kasse, die der betreffende Oberzehntner für seinen Fürsten
verwaltet , übernommen. Über die Verwaltung dieser Kasse
legte dann Blasbalg dem Herzog Albrecht besonders Rechnung.
Sind nun aber schon während einer Rechnungsperiode der ein-
zelnen Zehnt- oder Silberkaufsrechnungen Zahlungen auf An-
weisung oder sonstwie, sei es für die Ernestiner oder Albertiner,
von den Bergeinkünften geleistet worden, so müssen diese gleich
in diesen Rechnungen mit verrechnet werden. Es werden dann
von dem jeder Herrschaft zukommenden Gewinnanteil abgezogen :
„Ussgabe für unsern gnedigsten herrn Friedrichen," bezüglich
„Ussgabe in sunderheit für unsern gnedigen herrn hertzog Al-
brechten". Die noch verbleibenden, allerdings oft sehr geringen
Restsummen fließen gleichfalls, soweit es die albertinische Linie
angeht, in die Kasse Blasbalgs, nicht in die des Kammeramtes.
So beträgt nach der Silberkaufsrechnung vom 23. November 1485
bis 23. November 1486 die Gesamteinnahme 6989 Gulden 17 Gr.,
die beiden Teilen zugleich zur Last fallenden Ausgaben
4430 Gulden 7 Gr. 8 Pf.; es verbleibt für jede Herrschaft ein
Rest von 1279 Gulden 14 Gr. 8 Pf., hiervon sind für Albrecht
während der Rechnungsperiode verausgabt 1264 Gulden 7 Gr. 2 Pf.,
so daß also beim Rechnungsabschluß nur noch 15 Gulden 7 Gr. 6 Pf.
in Blasbalgs Kasse fließen 2). Die Rechnung zeigt: die Ver-
waltungs- und Betriebsunkosten sind gering, es sind fast alles auf
Anweisung und Konquisition durch die Oberzehntamtskasse ge-
leistete Zahlungen. In welcher Höhe staatliche Bedürfnisse von
hier aus Deckung fanden, beweist die Zehntrechnung vom 25. Mai
I
^) Vgl. H.StA. Dresd. Loc. 4508: „Schneeberg. Bergrechnungen"
El. 4; Bl. 54; BL 25; Bl. 35; Bl. 41a; Bl. 49; BT. 61—62; Bl. 89 a ff.
■') Vgl. H.St.A. Dresd. Loc. 4508: „Schneeberg. Bergrechn." Bl. 4.
B. Die sächsische Finanzverwaltung in den Jahren 1469—1487. 35
1486 bis 24. August 1486. Außer den vielen hohen Zahlungen,
die im Interesse beider Fürsten gemacht werden, von denen
also immer nur die Hälfte auf Albrechts Konto zu setzen ist,
werden auch noch direkt für Albrecht gemachte Ausgaben ver-
bucht, z. B. 500 Gulden an den Leipziger Dr. Preußer. Ein
eigentlicher Rechnungsabschluß fehlt hier, nur aus einer Sonder-
rechnung Blasbalgs wissen wir, daß noch 1237 Gulden 12 Gr. 4 Pf.
nach der Rechnungslegung an ihn gewiesen worden sind.
In der Zehntrechnung vom 24. August bis 23. November 1486
werden als Einnahmen verrechnet 6989 Gulden 1 7 Gr. ; davon werden
2650 Gulden verwandt, um eine Schuld der Fürsten an die
Vitztume abzustoßen^). Für Albrecht werden unter anderem
773 Gulden 16 Gr. 2 Heller durch Nickel Mulner auf der Frank-
furter Herbstmesse 1486 für Hofgewand bezahlt, mehrere Ver-
bindlichkeiten Albrechts gegenüber dem Nürnberger Hans Umb-
hawen^) beglichen usw. Im ganzen werden unmittelbar für Albrecht
in der Zeit, während die Rechnung läuft, 983 Gulden verausgabt.
Am 15. Februar 1487 rechnet dann Blasbalg die von ihm ver-
waltete Kasse für das Jahr 1486 ab^). Die Rechnungsperiode
setzt aber schon am 23. November 1485 ein. Hier wurden nun
fttr Albrecht in erster Linie alle die Gelder verwaltet, die nach
Abschluß der großen Zehnt- und Silberkaufsrechnungen noch
übrig bheben und nicht schon während der Rechnungsperioden
verbraucht waren; allein diese Kasse hatte auch noch andere
Einkünfte. Von den aus den erstgenannten Bergrechnungen ein-
gehenden Posten finden sich hier folgende : 4048 Gulden 4 Gr.
6 Heller von der demente 1485 abgerechneten Silberkaufs-
rechnung*). Wie im Kammeramt hatten also auch hier Ende
November 1485 Abrechnungen zwischen den Albertinern und
Ernestinern stattgefunden. Ferner verbucht Blasbalg die Aus-
beuten, die die zahlreichen Kuxe brachten, die Albrecht von den
einzelnen Gruben besaßt). Unter den Einnahmeposten stehen
aber auch zwei größere Summen, die eigentlich gar nicht in diese
Kasse gehörten: „100 guld. von den von molhussen Sonnabend
nach Jacobi Im 86. verspruchgelt", und „700 guld. von den
von gosslar von siner gnaden wegen nach omnium sanctorum
Im 86.". Insgesamt sind in dieser Zeit in Blasbalgs Kasse ge-
flossen: 8547 Gulden 19 Gr. Unter der „Usgabe von siner
gnaden wegen" steht obenan, nicht weiter erläutert: „3775 Gulden
1) Vgl. H.St.A. Dresd. Loc. 4508 a. a. 0. Bl. 33a unter: „Ussgabe
vor unser gnädigste und gnädige herrn beyde."
2) Über Hans Umbhawen vgl. Kap. II § 4.
8) Vgl. H.St.A. Dresd. 4508: „Schneeberg. Bergrechn." Bl. 16.
*) V^l. H.St.A. Dresd. Loc. 4508 Bl. 17 a.
^) Ibid. Bl. 17: „An ussteilunge des ersten von siner gnaden wegen
entpfangen."
3*
36 Einleitender Teil.
6 Gr. -i Pf. sinen gnaden bezahlt und vor sein gnade usgeben,
als des sein gnade ein Zcedel hat". Es wird also auf eine
detailierte , bereits in Albrechts Händen befindliche Aufstellung
verwiesen. Unter den anderen, stets „uff schrifft" oder „uff be-
vehl" seiner Gnaden geleisteten Zahlungen sei nur erwähnt:
„500 guld. Johann Talner siner gnad. kamermeister uff bevehle
meins gned. herren von missen zu liptzk geantwort, Innhalt
Talners Quitantcz". In Summa hatte die Kasse auf diese Weise
ausgezahlt: 6275 Gulden 4 Gr. 6 Heller^). Rechnen wir nun
zu den hier geleisteten Zahlungen noch die großen Summen hinzu,
die schon in den einzelnen Zehnt- und Silberkaufsrechnungen
als für Albrecht ausgegeben sich finden, so erhält man wohl eine
deutliche Vorstellung und einen rechten Begriff von der hohen
Bedeutung, welche die Blasbalg unterstellte Oberzehntamtskasse
als zweite landesherrliche Kassenstelle neben der
des Kamme ramtes für das Finanzwesen des alber-
tinischen Territoriums hatte.
Im Zusammenhang mit den vorangegangenen Besprechungen
sei auf ein bedeutsames Moment noch aufmerksam gemacht. In
der Eechnung Blasbalgs vom 15. Februar 1487 lasen wir unter
den Einnahmen: „100 Gulden Verspruchgeld von Mülhausen;
700 Gulden von Goslar". Diese beiden Posten, die doch dem
ganzen Wesen und der Bestimmung der Kasse nach absolut nicht
hierher gehören, deuten vielleicht schon als erste leise Spur
auf eine allmähliche Betrauung Blasbalgs auch mit
anderen Kassengeschäften; eine Entwicklung, die schließ-
lich darin gipfelt, daß dem Jacob Blasbalg neben der
Oberzehntamtskasse auch noch die Verwaltung der
gesamten übrigen bis dahin imKammeramt konzen-
trierten Finanzgeschäfte übertragen wird. TJnd wo-
mit dann in Wirklichkeit die Schaffung einer obersten Finanz -
Verwaltung und Zentralkasse erstmalig vollständig gelungen war.
Zunächst freilich Anfang 1487 steht das „Kammeramt" noch nach
wie vor unter Talners Leitung, getrennt vom Oberzehntamt ^).
Am 13. Mai 1487 kassiert Talner in Leipzig vom Rat noch die
fällige Jahrrente ein 3). Nach den von mir in Dresden und
Weimar benutzten Archivalien muß aber der 13. Mai vorläufig als
terminus ad quem angesehen werden, der sich für die Tätig-
keit des Kammermeisters Hans Talner als Verwalter der Kammer-
1) Vgl. H.St.A. Dresd. Loc. 4508 a. a. O. Bl. 19.
2) Ygi^ H.StA. Dresd. Originalurk. Nr. 8674. Am 4. März 1487
quittiert der Kammermeister Hans Talner in Leipzig über 325 Schock
21 G-roschen 8 Pf. 1 Heller, die ihm von den Ämtern Salza, Thungis-
brücken und Pegau von dem Bischof Johannes von Meißen durch
dessen Kanzler übermittelt worden sind.
3) Vgl. Leipz. Patsarch. : „Leipz. Stadtkassenrechn." 1487—1488.
B. Die sächsische Finanzverwaltung in den Jahren 1469 — 1487. 37
kasse^) in dem hier festgestellten Umfang festlegen läßt. Von
diesem Zeitpunkt bis zum 7. Mai 1488 , dem Einsetzen des
„Hauptbuches", dem Anfangstermin der ersten uns erhaltenen,
von Jacob Blasbalg geführten „Hauptrechnung" ^) vom gesamten
sächsischen Staatshaushalt läßt uns die Überlieferung fast ganz
im Stich. Die dürftigen Nachrichten genügen nicht, um ein
wirklich gutes Bild von der obersten Finanzverwaltung in dieser
Zeit zu gewinnen. Immerhin wird das wenige , was die Akten
bieten, genügen, um uns einigermaßen eine Vorstellung von der
Verwaltung des Staatshaushaltes in diesem Jahre zu gewähren,
und uns eine Brücke finden zu lassen bis zu der Zeit, wo wir
uns dank eines äußerst reichlich überkommenen Archivmaterials
wieder auf festem Boden befinden. Die zweite Rate der
Leipziger Jahrrente wird am 6. Oktober 1487 an Ambrosius
Maler, den Geleitsmann daselbst ausgezahlt und zwar „uff befehl
unsers gned. herren von Meyssenn und ander unsers gned. herrn
herzog Albrechts ir anwalten An Stad seiner gnad" ^). Dieser
Ambrosius Maler hat aber überhaupt in diesem. Jahr sämtliche
auf dem Leipziger Michaelismarkt fälligen landesherrlichen Ein-
nahmen kassiert und mit einem Teil der Gelder gleich wieder
die an diesem Termin fälfigen Zahlungen gedeckt und nötige
Ausgaben bestritten. Die hierüber zwischen ihm und dem Bischof
Johannes von Meißen gemachte Abrechnung ist uns erhalten*).
Zu den in dieser Rechnung verbuchten Einnahmen gehören vor
allem sämtliche Jahrrenten des albertinischen Territoriums, soweit
sie an diesem Termin fällig waren; sodann von sechs Städten
Gerichtsgelder, von Nordhausen Schutzgeld, von den Ämtern
Weißenfels und Freiburg die Einkünfte, ferner das „Tuchgeld"
vom Leipziger Michaelismarkt und Erbzinsen. Die Gesamtsumme
der Einnahmen beläuft sich auf 1134 Schock 19 Groschen 6 Pf.
Von den Ausgaben sind zu nennen: 140 Schock an die gnädige
Frau von Bayern , für deren Unterhalt zu sorgen durch den
Leipziger Teilungs vertrag der albertinischen Linie auferlegt
worden war; 87 Schock 30 Groschen an die Vitztume^), wohl
ein Teil des diesen von Albrecht zuerkannten Jahrgeldes, usw.
Kleinere Einkäufe an Tuch für die Fürstin werden besorgt;
größere Ausgaben machen sich nötig aus Anlaß des Todes der
Herzogin Mutter. 70 Schock Unterstützungsgeld wird in das Amt
^) V. Langenn a. a. 0. p. 570 setzt Hans Talner 1482—1491 als
Kammermeister an, gibt aber nirgends eine Belegstelle dafür.
2) Vgl. H.St.A. Dresd. Loc. 8678 a. a. 0.
^) Vgl. Leipz. Ratsarch.: „Leipz. Stadtkassenrechn." 1487 — 1488.
■*) Vgl. H.StA. Dresd. Loc. 734'2 : „Einnahme derer Jar Renthen,
Gerichtsgelder und andern im Leipziger Michaelis - Markt 1487,
1534, 1543".
'') Vgl. H.St.A. Dresd. Originalurk. 8599.
38 Einleitender Teil.
Dresden gezahlt. Im ganzen sind auf dem Leipziger Michaelis-
markt verausgabt: 631 Schock 8 Gr. 6 Pf. 1 Heller, die ver-
bleibende Eestsumme: 603 Schock 10 Gr. 8 Pf. 1 Heller wird
dem Bischof Johannes von Meißen übergeben^). Hans Talner
kann also im Oktober 1487 nicht mehr die Kammeramtskasse
im alten Umfang, also als Zentralkasse, abgesehen von der Ober-
zehntamtskasse , verwaltet haben , dies bestätigt vor allem die
bereits angezogene Stelle in der betreffenden Leipziger Stadt-
kassenrechnung. Der Geleitsmann Ambrosius Maler vereinnahmt
die Jahrrenten und besorgt auch die sonstigen Kassengeschäfte,
die doch sonst immer von dem Kammermeister erledigt wurden.
Wir müssen wohl annehmen, daß die Finanzverwaltung, wie sie
bislang im Kammeramt konzentriert und bis vor kurzem von
Hans Talner geführt worden war, jetzt einstweilen provisorisch
besorgt wurde. Ob der Geleitsmann Maler, der als Beamter des
unteren Finanzdienstes in dem Rechnungswesen wohl gut bewandert
war, allein mit der praktischen Führung der E-echnungs- und
Kassengeschäfte betraut war, läßt sich nicht mit Bestimmtheit
behaupten. Die oberste Leitung , namentlich die Kontrolle , lag
in den Händen des Bischofs Johannes von Meißen, der als treuer
Freund und Vertrauter Albrechts bekannt ist. Vielleicht übte er
sein Amt in Gemeinschaft mit den gelegentlich der Vereinnahmung
der Leipziger Jahrrente genannten „Anwalten". Was für Männer
wir uns unter diesen „Anwalten" zu denken haben, erfahren
wir bei der Aufnahme mehrerer Wiederkäufe vor dem Leip-
ziger Rat zugunsten Herzog Albrechts ; dort heißt es : „uff
Sonnabendt michaelis unserm gned. h. hertzog albrecht uff Be-
gehr und Bethe uns. d. g. hern von missen und mersburg, Em
Brune Edeln hern v. quernfurt, Er hansen v. mickewitz, Jörgen
V. Miltitz, Rittere und Casparn v. Sonberge zum Burstein, Seiner
gnad anwalde etc." ^). Es fragt sich nun, wie lange diese pro-
visorische Finanzverwaltung an der Zentrale angedauert hat,
wann der Zehntner Jacob Blasbalg die gesamte Finanz Verwaltung
übernommen hat , seit welchem Zeit j) unkt also end-
gültig vollkommene Zentralisation im Verwaltungs-,
Rechnungs- und Kassen wesen des Staatshaus-
haltes erreicht war. Daß die große Umwälzung und Ver-
änderung in der obersten Finanzverwaltung, der eminent wichtige
Fortschritt in der Organisation derselben, schon vor dem 7. Mai
1488 , dem Anfangstermin der ersten großen im „Hauptbuch"
enthaltenen Rechnung^) eingetreten ist, steht unbedingt fest.
1) Vgl. H.St.A. Dresd. Loc. 7342 a. a. 0. : „Sullich Summa haben
wir Johannes bischoff zu meissen von dem Gleitzmann entpfangen
und wollen yn den gein iinssern gned. herrn entnemen."
2) Vgl. Leipz. Ratsarch.: „Stadtkassenrechn." 1487—1488.
«) Vgl. H.St.A. Dresd. Loc. 8678: „Hauptbuch" Bl. 1.
B. Die sächsische Finanz Verwaltung in den Jahren 1469 — 1487. 39
Die erste der großen in diesem Aktenband enthaltenen Jahres-
hauptrechnungen des Staatshaushaltes ist nicht zugleich die
erste von Jacob Blasbalg von der gesamten Finanzwirtschaft
des sächsischen Territoriums geführte Rechnung überhaupt ; das
lassen zwei Eintragungen, mit denen die erste Rechnung im
„Hauptbuch" beginnt, deutlich erkennen. Es heißt dort: „In-
genomen von meins gnedigen herren hertzog Albrechts wegen
nach nechster rechnunge , die ich seinen gnaden Mitwoch
nach Cantate zcu leiptzk Im 88. Jar gethan habe, biss uff
michaelis sehnest komend", und dann weiter: „In d. Kechnunge
Cantate obgemelt zu leiptzk gescheen, Bleib seinen gnad. bey
mir nach Inname und aussgabe obrig 21000 E.h. guld." ^). Der
große Kassenbestand dürfte wohl hauptsächlich daraus zu er-
klären sein, daß im Frühjahr immer die Amter abgerechnet wurden.
1488 war dies am 25. Januar geschehen^). Es findet sich aber
außerdem noch immerhin einiges, was dazu beiträgt, über diese
Tätigkeit Blasbalgs vor Cantate 1488 etwas mehr Licht zu ver-
breiten. Auch vom Jahre 1487 sind, wie schon oben erwähnt, die
vom Oberzehntamt zu Schneeberg geführten Zehnt- und Silber-
kaufsrechnungen ziemlich aUe erhalten ^). In der mit dem
15. September 1487 schließenden Zehntrechnung*) wird nun alle
Einzelrechnungen zusammenfassend eine Generalabrechnung über
die gesamten bis zu diesem Termin gemachten Einnahmen und
Ausgaben der Zehntamtskasse veranstaltet. Wie im Vorjahr so
sind auch in dieser Rechnungsperiode sehr hohe Sonderausgaben ^)
für Albrecht zu bestreiten gewesen, ja, diese überschreiten sogar
noch die für Albrecht vereinnahmten Gelder um 1586 Gulden
muntz 6 gute Groschen 6 Pf. 7000 Gulden wurden allein an
Hans Umbhawen nach Nürnberg gezahlt. 4000 Gulden hatte
dieser einstweilen „von der Zehntner wegen" an den Herzog ge-
zahlt; mit 3100 Gulden wird eine Verschreibung gelöst, die der
Herzog Umbhawen ausgestellt hatte; 100 Gulden wurden „auf
Schrift" an die Herzogin nach Dresden gesandt; 193 Gulden be-
kommt der Geleitsmann Maler zu Leipzig zur Unterhaltung seines
Amtes geschickt, usw. Die Funktion der Zehntamtskasse ist also
bis zu diesem Termin dieselbe gewesen wie 1486.
») Vgl. H.St.A. Dresd. Loc. 8678: „Hauptbuch" Bl. 1.
2) Das geht aus einer Eintragung hervor, die sich H.St.A. Dresd.
Loc. 8678 „Hauptbuch" Bl. 8 findet.
") Vgl. H.St.A. Dresd. Loc. 4508: „Schneeberg. Bergrechn."
*) Vgl. H.St.A. Dresd. Loc. 4508 Schneeberg. Bergrechn.: „Czehendt-
rechnung von ostem im 87. bis uff Sonabend nach cruce exalt. eod.
anno durch Jacoff blassbalg und hanssen Leymbach gethan."
5) Ausgaben, die nicht im Interesse der ßergverwaltung gemacht
sind, sondern eigentlich von der Zentralkasse zu erledigen gewesen
wären.
40 Einleiteiider Teil.
Die beiden folgenden Schneebergischen Bergrechnungen da-
gegen, die Zehnt- und Silberkaufsrechnung, beide vom 14. Sep-
tember 1487 bis Ostern 1488 *), sind schon ganz in der Weise
getan wie alle Bergrechnungen nach Ostern 1488, also aus einer
Zeit, wo wir schon eine vollkommen zentralistische Rechnungs-
führung haben. Es finden sich in diesen Eechnungen absolut
keine Sonderausgaben mehr, weder unter der „Ussgabe
vor unser gnedigste u. gned. herren Semptlich" noch unter der
„Ussgabe in sunderheit vor unsern gned. herrn hertzog Albrechten".
Lediglich die Unkosten, die die Bergverwaltung und speziell die
Verwaltung der Einkünfte verursacht, sind in Abzug gebracht.
Die ganze Beschaffenheit dieser vorgenannten Rechnungen weist
doch wohl deutlich darauf hin, dal3 schon im Herbst, spätestens
aber im Winter 1487 die gesamte Finanzverwaltung von Blas-
balg geleitet worden ist, und daß schon in diesen Rechnungen
wie später bei allen anderen mit dem Konquisitions- und An-
weisungssystem von ihm gründlich aufgeräumt worden ist; bei
völlig durchgeführtem Zentralkassensystem war beides ja auch
nicht mehr nötig.
Am 19. November 1487 wird Jacob Blasbalg in einer
Quittungsurkunde des Kurfürsten Friedrich und Herzog Johannes
als Mitglied einer Kommission genannt, die den Ernestinern
10 000 Gulden im Auftrag Herzog Albrechts ausgezahlt hatte 2).
Es ist nicht unmöglich, daß Blasbalg schon in seiner Eigenschaft
als oberster Kassenverwalter hierbei zu tu;i hatte. Im Herbst
1487 hatte der Rat der Stadt Leipzig eine größere Summe Geldes
auf Ansuchen Albrechts für diesen in Form von Wiederkäufen
aufgebracht^). Am 17. Februar 1488 wurden nun diese Gelder
in Höhe von 4400 Gulden an Jacob Blasbalg vom Rat ausgezahlt,
und „der genant Jacoff Blasbalg hat dem Rath darober eine
Quitantz gegeben" ^). All dies läßt es doch wohl wahrscheinlich
erscheinen, daß Blasbalg in der Tat bereits damals Leiter der
Zentralkasse gewesen ist. Am beweiskräftigsten für diese Be-
hauptung ist jedenfalls die Tatsache, daß Blasbalg am 5. Mai
1488 die Leipziger Jahrrente vereinnahmt hat^). Wie schon an
anderer Stelle ausgeführt, geschah aber die Kassierung der Jahr-
renten stets nur durch den obersten Kassenverwalter, den Ver-
walter der Zentralkasse. Da die erste Rechnung des „Haupt-
buches" aber erst am 7. Mai 1488 einsetzt, so ist in der Tat,
1) Vgl. H.St.A. Dresd. Loc. 4508 a. a. 0.
2) Vgl. H.St.A. Dresd. Originalurk. Nr. 8716.
2) V^l. Leipz. Ratsarch.: „Leipz. Stadtkassenrechn." 1487—1488.
^) Ibid. Leipz. Stadtkassenrechn. 1488.
^) Leipz. Stadtkassenrechn. 1488 — 1489 : „uff montag nach Cantate
anno 1488 J acoffen Blassbalge an Stadt uns. gned. h. hertzogen albrechts
zu iarrehnten .... 40 Schock silbernn gegeben.".
B. Die sächsisclie Finanzverwaltung in den Jahren 1469 — 1487. 41
selbst wenn man von den übrigen Belegstellen absehen wollte,
schon hierdurch bewiesen, daß Blasbalg schon vor dem 7. Mai
1488 das gesamte Kassen- und Rechnungswesen in seiner Hand
vereinigt hat, und die vollständige Einheit in der Finanzverwaltung
hergestellt war. Der Termin, an dem ihm die Leitung der ge-
samten Finanzwirtschaft übertragen worden ist ^), läßt sich zwar
nicht genau fixieren, wir dürfen aber nach den vorangegangenen
Untersuchungen annehmen, daß dies nach der Abrechnung Am-
brosius Malers noch im Oktober 1487 erfolgt ist.
1) Dafür, daß ihm die gesamte Finanzverwaltung übertragen
worden ist, werden später noch zwei Beweisstellen angeführt werden
können.
Erster Hauptteil.
Die innere Organisation der Finanzverwaltung.
Zweites Kapitel.
Die praktlsch-technlscbe Fflbrung des obersten Recbnungs--
und Kontrollwesens des gesamten säcbsiscben Staatsbaus-
baltes durcb sogenannte ,,Rentmeister".
Bevor wir uns in eingehender Untersuchung mit der Organi-
sation und dem inneren Getriebe der Finanzverwaltung, wie sie
von Jacob Blasbalg ausgeübt und geleitet, in den ersten Jahres-
hauptrechnungen des „Hauptbuchs" ihren Niederschlag gefunden
hat, beschäftigen, wird es nötig sein, einen kurzen zusammen-
fassenden Abriß von dem bisherigen Verlauf des Lebens und
dem sonstigen, außerstaatlichen Wirken dieses Finanzmannes zu
geben. Vor allem aber wird auf die Frage einzugehen sein,
welches die hauptsächlichsten und ausschlaggebenden Gründe
waren bei der Betrauung des Leipziger Bürgers Blasbalg mit
der obersten Verwaltung des gesamten Kassen- und Rechnungs-
wesens des albertinischen Sachsen.
§ 1.
Die Amtsführung Jacob Blasbalgs 1487 (bzw. 1488) bis 1490.
Jacob Blasbalg war, wie bereits kurz erwähnt, ein „hendeler"
oder, wie wir sagen würden: ein Kaufmann. Wie die anderen
Leipziger Kramer, die mit „gemischter Ware" handelten, hielt
auch er seine Waren in einer besonderen Kaufkammer feil.
Diese Kaufkammern oder Gewölbe (auch „Bühnen'' ^) genannt)
lagen entweder im Rathaus selbst, das zugleich Kaufhaus war,
oder doch in unmittelbarer Nähe desselben. Eine große Anzahl
dieser Verkaufs stände befand sich im erblichen Besitz einzelner
Familien, Innungen, Kirchen usw. Im letzten Drittel des 15. Jahr-
hunderts machte sich nun ein eifriges Streben des Leipziger Rates
bemerkbar, die im Privatbesitz befindlichen Kaufkammern, nament-
lich die im Rathaus gelegenen durch Kauf an sich zu bringen,
1) Vgl. Gustav Wustmann: „Gesch. d. Stadt Leipz. 1905."
§ 1. Die Amtsführung Jacob Blasbalgs 1487 (bzw. 1488) bis 1490. 43
um sie dann nur noch miets weise abzugeben ; so ging auch Blas-
balgs Kammer in den Besitz der Stadt über ^).
Auch über die Art der Handelstätigkeit Blasbalgs sind wir
einigermaßen unterrichtet, so war er, wenn wir es nach heutigen
Begriffen ausdrücken wollen, „Hoflieferant" der fürstlichen Küche.
In einer Eechnung über die Einkünfte und Ausgaben auf dem
Ostermarkt 1483 in Leipzig findet sich folgender Posten : „Item
in die kwchen für vastenn speiss laut des Piasbalgs zcetelnn
84^/2 Gulden an Gold" ^). 1486 ist unter den Ausgaben der für
Albrecht geführten Kammerrechnung gebucht: „206 Schock 7 Gr.
1 Pf. 1 Heller Blassbalg für küchenspeys, dye thumirnicht vor-
rechent, laut seyner quittanczen bezcalt" ^). Auch der Leipziger
Eat machte Einkäufe bei Blasbalg. So kaufte er 1488 von ihm
ein Fäßchen Malvesier um 2 Schock 48 Groschen, um damit
verschiedenen Fürstlichkeiten aufzuwarten*). 1489 kauft der
Hat von Blasbalg einen „frischen grünen Lachs" ^), den er dem
Herzog Georg in der Fastenzeit als Präsent nach Dresden schickt.
Bezeichnend ist, daß Blasbalg auch in den Jahren, als er schon
längst eine hervorragende Bolle in der sächsischen Finanzver-
waltung spielt, seine Kramertätigkeit nicht aufgegeben hat; daß
er sie gegen früher eingeschränkt haben wird, ist allerdings wahr-
scheinlich. Sein recht beträchtliches Vermögen wird Blasbalg
aber weniger in diesem Warenhandel, sondern wie viele deutsche
Kaufleute am Ausgang des 15. Jahrhunderts durch Bergwerks-
Spekulation, durch Erzhandel, durch Geld- und Wechselgeschäfte
erworben haben. Es wurde bereits darauf hingewiesen, wie früh
in Leipzig Bürger und Hat am Bergbau sich beteiligten , schon
seit 1472*^). Wie andere Leipziger Kaufherrn so wird nun auch
Blasbalg sein im Handel erworbenes Geld im Bergbau angelegt
haben. Er wird Kuxe aufgekauft haben, in guten Jahren eine
reiche „Ausbeute" eingesteckt und dann bei hochstehender Kon-
junktur seine Bergteile mit hohem Gewinn verkauft haben. Daß
gerade Blasbalg in den Stadtkassenrechnungen Leipzigs immer
wieder als Berater und Unterhändler des Rats in Bergwerks-
angelegenheiten genannt wird^), beweist nur zu deutlich, wie
1) In der Leipz. Stadtkassenrechn. 1487—1488 heißt es: „Item von
Nickel Kchelder, von der kamer unter den Bonen, die der Rath von
Jacoffen Blassbalg Erblich zu sich bracht hat, walpurge drei guld,
faciunt 1 Schock". Leipz. Ratsarch.
2) Vgl. H.St.A. Dresd. : „Rechnungen und ausgeschnittene ZedduU"
1482—1485 a. a. O.
8) Vgl. H.StA. Dresd. Loc. 734:3 Nr. III a. a. 0.
*) Vgl. Leipz. Ratsarch.: „Leipz. Stadtkassenrechn." 1488—1489.
^) Vgl. Leipz. Ratsarch.: „Leipz. Stadtkassenrechn." 1489—1490.
®) Vgl. E. Ivroker: „Leipzig und die alte Fundgrube im Schnee-
berg."
'^) Vgl. Leipz. Ratsarch.: „Leipz. Stadtkassenrechn." 1482 ff.
4-i Erster Hauptteil. Die innere Organisation der Finanzverwaltung.
sehr er im ganzen Geschäftsbetrieb der Bergspekulation zu
Hause war. Und ebenso sind es die Leipziger Stadtkassen-
rechnungen, die uns erkennen lassen, daß dieser rührige Leipziger
Kaufherr auch im Erz- und Metallhandel tätig gewesen ist.
Wiederholt verkauft der Rat größere Quantitäten Eohzinn an
Blasbalg'). Der auf Rechnung der Fürsten von Blasbalg mit-
besorgte Vertrieb des durch das Silbermonopol aufgekauften
Silbers warf gleichfalls einen nicht unbeträchtlichen Gewinn ab ^).
Daß auch reine Geld- und Wechselgeschäfte von Blasbalg ge-
macht worden sind, ist erwiesen^). Und der Erfolg dieser ganzen
umfangreichen Geschäftstätigkeit, der Lohn für seinen kauf-
männischen Eifer blieb nicht aus. Bei all seinen Unternehmungen
scheint Blasbalg eine glückliche Hand gehabt zu haben, denn
1481 ist er der zweitreichste Bürger Leipzigs*); nach dem
Leipziger „Türkensteuerbuch" ^) dieses Jahres hat er 14 000 Gulden
Vermögen versteuert. Nicht unmöglich ist es, daß bei der Bildung
eines für damalige Verhältnisse außerordentlich großen Vermögens
auch eine eventuelle Mitgift von Blasbalgs Frau etwas beigetragen
haben mag. Jacob Blasbalg hatte Apollonia, die Tochter des
durch den Silberbergbau wohlhabend gewordenen Freiberger
Bürgermeisters Stephan Alnpeck, heimgeführt ^). x\ußer Barver-
mögen besaß Blasbalg noch Liegenschaften : In Leipzig selbst
gehörte ihm das Eckhaus am Markt und Salzgäßchen ; ein Haus
an dem „Neuenmarkt" verkaufte er 1478 an den Leipziger Rat
für 100 Schock^). Außerdem hatte er einen Garten an der
Barfußmühle seit 1484 lehnsweise ^) ; ebenso besaß er das Gut
') Vgl. Leipz. Ratsarch. : .,Leipz. Stadtkassenrechn." 1481 — 1482;
1482—1483 usw.
2) Vgl. Kap. lU § 2: Die Bergwerksverwaltung.
^) Als Beispiele seien angeführt : I. Bischof Johannes von Meißen
quittiert 1486 über von Hans Schmidt, Bürger zu Frankfurt ausgezahlt
erhaltene 1251 rhein. Gulden, davon: „1000 Gulden, die er in Wechsel
bei Jacoff Blaspalg gemacht," H.StA. Dresd. Originalurk. Nr. 8635.
II. Erzbischof Stephan von Riga, päpstl. Legat gelobt am 11. Nov.
1482 vor Notar und Zeugen, eine dem Ratsherrn Jacob Blasbalg
schuldige Summe von 100 rhein. Gulden bis Weihnachten zurück-
zuzahlen. Vgl. Cod. Dipl. Sax. Reg. : ürkundenbuch der Stadt Leipzig :
2, 8, L Nr. 522.
*) Vgl. E. Kroker a. a. 0. nach dem Leipz. Türkensteuerbuch
von 1481 sind die reichsten Leipz. Bürger : Münzmeister Kunz Funcke
17000 fl., Jacob Blasbalg 14000 fl., Hans von Leimbach 10000 fl.,
Bürgermeister Scheibe 6000 fl. Im ganzen versteuerten überhaupt nur
25 Leipz. Bürger ein Vermögen von mehr als 3000 fl.
^) Abgedrückt : „Quellen zur Gesch. Leipz.", hgg. von Wust-
mann, Bd. 1, es heißt dort: .,Am marckte: Jacoff Blassbalck vor
sein guter 14 guld., Martha, sein tochter 1 Groschen, Margareten, sein
Mutter 30 Groschen, vor die große und ir swester 4 Groschen."
*) Vgl. Gustav Wustmann: „Gesch. von Leipz." a. a. 0.
') Vgl. Gustav AVustmann: ibid.
«) Vgl. Cod. Dipl. Sax. Reg. Ürkundenbuch der Stadt Leipz. Nr. 530.
§ 1. Die Amtsführung Jacob Blasbalgs 1487 (bzw. 1488) bis 1490. 45
Lößnig*), welches er 1487 seiner Frau als Leibgeding ver-
schreiben ließ ^).
Jacob Blasbalg war aber nicht nur einer der reichsten
Bürger Leipzigs , sondern auch einer der vornehmsten und an-
gesehensten. Er stand an der Spitze des öffentlichen Lebens der
Stadt. 1472 — 1488 findet er sich als „Eatmann" in der Rats-
linie ^), mit den verschiedensten Ämtern betraut; stets wird der
Eifer und die Sorgfalt, mit der er sich derselben annahm, betont*).
Die Gründe für die Ernennung Jacob Blasbalgs zum obersten
Finanzverwalter des Herzogtums sind teils äußere , teils innere,
in der Persönlichkeit des Mannes liegende gewesen. Die Geld-
wirtschaft trat im Staatshaushalt immer mehr hervor , der
Finanzbedarf des Staates wurde mehr und mehr reiner Geld-
bedarf. Das war bedingt durch die großen Umwälzungen im Heer-
wesen, durch das Aufkommen der Söldnerheere ; es kam hinzu
die allmähliche Einbürgerung von Geldgehalten, eine Verteuerung
auf allen Gebieten, namentlich aber das stetige Steigen der Be-
dürfnisse und des Aufwandes im Hof- und Fürstenleben am Ende
des 15. Jahrhunderts. Den so gesteigerten Anforderungen konnte
nur noch eine Zentralkasse entsprechen, die imstande war,
stets die nötigen Geldmittel zur Verfügung zu stellen. An-
weisungs- und Konquisitionssystem funktionierten für solche Ver-
hältnisse viel zu langsam und schwerfällig. Da man nun die
Zentralkasse mit genügend ergiebigen Einnahmequellen ausstatten
mußte , begann man den Finanzbedarf immer mehr steuerwirt-
schaftlich zu decken. Für dieses aufkommende Geldsteuersystem
war aber erst recht Zentralkasse und streng zentrale
Verwaltung unerläßliche Bedingung. Außerdem bekamen aber
jetzt „die Stände" Einfluß auf die Regelung des Finanzwesens,
denn von ihnen mußten die Steuern bewilligt werden. Die
Steuerbewilligung erfolgte aber ihrerseits nicht ohne weiteres ;
der „Steuerbedarf" mußte ihnen erst nachgewiesen werden. Diese
Möglichkeit war aber nur dann gegeben, wenn man ein genügend
entwickeltes Kassen- und Rechnungswesen an der Zentrale hatte,
mit welchem man imstande war, für den ganzen Staatshaushalt
einen Etat aufzustellen. Zum Teil waren diese Bedingungen in
Sachsen schon seit Mergenthals großer Reformtätigkeit erfüllt ;
1) Vgl. H.St.A. Dresd. Oop. 56 fol. 184. Herzog Georg bestätigt
am 18. Jan. 1492 die Söhne Blasbalgs: Hans, Jacob, Wolfgang und
Balthasar in dem Besitze, den der Vater schon als erbliches Mann-
lehen besessen hatte.
^) Vgl. Gustav Wustmann: „Gesch. der Stadt Leipz." a. a. 0.
^) Vgl. Cod. Dipl. Sax. Reg. II 10. 3, p. 326.
"*) Leipz. Ratsarch.: „Leipz. Stadtkassenrechn." 1488— 1489. „7 Schock
silbern Jacoffen Blassbalg, dem andern Baumeister dis Jar vor sein
muhe, versewpnis und das her an seinem Amte guten vleiss gethan
had."
46 Erster Hauptteil. Die innere Organisation der Finanzverwaltung.
man war aber immer noch auf halbem Wege stehen geblieben ;
man hatte zwei Kassen, die des Kammeramts und die des Ober-
zehntamts. Erst unter Blasbalg erfolgt jetzt die endgültige
Durchführung eines obersten, völlig zentralen Kassen- und Rech-
nungswesens. Die Verwaltung des Oberzehntamtes war ziemlich
kompliziert. Die Zehntner mußten in Buchführung und Rech-
nungswesen wohl bewandert sein. Vor allem aber bedurfte man
wegen des „Silberkaufs", sollte derselbe einen nennenswerten
Gewinn für die Staatskasse abwerfen, eine im Erzhandel erfahrene,
sehr tüchtige kaufmännische Kraft. In dem Leipziger Kaufherrn
hatte man endlich einen geeigneten Mann gefunden. Wegen der
hohen Bedeutung der Bergamtskas.se für die sächsischen Finanzen
war es aber wünschenswert, daß bei Existenz einer Zentralkasse
der oberste Leiter derselben imstande und fähig war, die so
wichtige Verwaltung des Zehntamtes genügend beaufsichtigen
und kontrollieren zu können. Lag es da nun nicht nahe, diesem
Jacob Blasbalg, wenn er sonst dazu geeignet war, die oberste
Buchführung des Staatshaushaltes und die Verwaltung der herzog-
lichen Zentralkasse mit zu übertragen? Und in der Tat, viele
Momente ließen Blasbalg sehr geeignet für eine solche Stellung
erscheinen. Wie schon für das Zehntamt, so war erst recht
hier eine gute Kenntnis in der Buchführung erforderlich, eine
große Gewandtheit im Schreiben und eine zuverlässige Sicherheit
im Rechnen unbedingt nötig. Daß der Kaufherr Blasbalg in
alledem wohl bewandert war, hatte der Landesherr aus seiner
Tätigkeit als Oberzehntner kennen zu lernen genugsam Gelegen-
heit gehabt, und die Art und Weise, wie Jacob Blasbalg die
Jahre shauptrechnungen führte, bestätigt uns, daß die Wahl gut
getroffen war.
Auch in anderen Territorien ging man dazu über, solche
Stellungen nur mit Männern aus dem Bürgerstande zu besetzen,
weil sich nur hier kaufmännisch genügend gebildete Leute fanden,
während der Adel, oft mit Schreibgeschäften überhaupt nicht
oder doch nur wenig vertraut, zur Lösung derartiger Amtsauf-
gaben gänzlich ungeeignet war ^). Namentlich besaß der Adel
im Wechselverkehr und Kreditwesen, welches damals in der
staatlichen Einanzwirtschaft eine bedeutende Rolle zu spielen
begann, keinerlei Erfahrung.
Die gesamte Versorgung Herzog Albrechts , seiner Söhne
und Gesandten mit Geld, wenn sie außer Landes waren, auf dem
österreichisch-ungarischen, auf dem niederländischen Kriegsschau-
platz oder auf kaiserlichen Tagen, geschah aber, wie wir sehen
werden, jetzt bereits fast ausschließlich durch „Wechsel" unter
Vermittlung süddeutscher oder niederländischer Handelshäuser
*) Vgl. Rosen thal: „Gesch. d. Gerichtswesens und d. Verwaltung-
Bayerns", Bd. I p. 288 f.
§ 1. Die Amtsführung Jacob Blasbalgs 1487 (bzw. 1488) bis 1490. 47
nnd Bankiers oder deren Faktoren. Die Anleihen für die Kasse
des Herzogs wurden ebenfalls oft bei solchen „ausländischen
Kaufleuten" aufgenommen, für deren Verzinsung dann pünktlichst
Sorge zu tragen war. Gerade bei einer derartigen Entwicklung
konnte bei den damaligen Verhältnissen auch nur ein Kaufmann
wie Blasbalg an leitender Stelle stehen. Blasbalg hatte aber
auch eine gute praktische Vorbildung in den Verwaltungs-
geschäften eines größeren öffentlichen Haushaltes. Seit den
70 er Jahren des 15. Jahrhunderts war er in Leipzig „Ratmann".
Wie in anderen Städten so war auch hier der Rat die höchste
Finanzbehörde, die Ratmannen das eigentliche administrative
Zentraifinanzorgan. Gerade hier in Leipzig hatte sich aber, wie
die Stadtkassenrechnungen erweisen, ein sehr geordneter öffent-
licher Haushalt entwickelt. Die Finanz Verwaltung hatte, von der
übrigen Verwaltung losgelöst, eine durchaus zweckmäßige Organi-
sation gefunden, und zwar viel früher als bei der sächsischen
Territorialfinanzverwaltung. Wie ja im allgemeinen die städtische
Finanzverwaltung für die der Territorien vielfach anregend und
vorbildlich gewesen ist. Die während einer jahrelangen Mitglied-
schaft im Leipziger Ratskollegium gesammelten Erfahrungen und
Kenntnisse werden Blasbalg bei der späteren Ausgestaltung der
territorialen Zentralfinanz Verwaltung sehr zustatten gekommen
sein. Wichtiger und ausschlaggebender noch als alle die bisher
aufgeführten Fähigkeiten und guten Eigenschaften , die Blas-
balg für seine Tätigkeit mitbrachte, war dem Herzog Albrecht
jedenfalls die Gewißheit, in dem zum Leiter der obersten Finanz-
verwaltung ausersehenen Leipziger Bürger zugleich auch einen
kapitalkräftigen Bankier und Finanzmann, wenn man
es so ausdrücken will, zu besitzen. Aus den verschiedensten
Gründen mußte ihm dies sehr erwünscht sein. Man war in einer
Zeit, wo sich die schon stark geldwirtschaftliche territoriale
Finanzverwaltung erst in dem Entwicklungs Stadium befand, nicht
imstande immer das richtige Verhältnis in der „Ausgabe" und
„Einnahme" der Staatskasse herzustellen. Das Steuer- und An-
leihesystem war auch noch nicht zweckmäßig genug ausgebildet,
um stets genügende und vor allem rechtzeitige Deckung eines
eventuellen Defizits zu ermöglichen. Beim Eintreten solcher
schwieriger Verhältnisse in der Zentralkasse, wie sie in der Tat
des öfteren vorgekommen sind, war es daher äußerst wertvoll,
wenn Blasbalg einerseits mit seinem Privatvermögen einstweilen
Deckung für ein entstandenes Defizit zu schaffen vermochte \),
^) Vgl. H.St.A. Dresd. Loc. 8678 Bl. 60: „Und also nach sollicher
meiner enphahunge, Inname und itzt gemalter aussgabe blibt mir mein
fnediger herre schuldigk 15 623 guld. 8 gr. 8 Pf. 1 h." Diese ünter-
ilanz von 1488 — 1489 war von Blasbalg aus seinen eigenen Mitteln
gedeckt. Nähere Erläut. a. a. 0.!
48 Erster Hauptteil. Die innere Organisation der Finanzverwaltung.
andererseits während des Reclinungsjahres von eigenem Kapital
der Kasse vorübergehend Vorschüsse gewähren konnte, oder als
Bürge bei der Aufnahme von Anleihen für den Herzog auftrat ^),
also als Finanzagent tätig war. Öfter wird Blasbalg auch bei
dem staatlichen „Silberkauf", der große Barmittel erforderte, zu-
gunsten des Herzogs Gelder vorgestreckt haben. Dann aber
hatte ein Kapitalist und Finanzier wie Blasbalg natürlich auch
guten Konnex mit anderen Geldmännern und war so besser als
irgend ein anderer imstande, Gelder für den Herzog aufzutreiben.
Leipzig begann damals immer mehr als Geldmarkt für den
Herzog von Bedeutung zu werden. Leipziger Bürger und vor
allem der Rat übernahmen Bürgschaft für den Herzog oder ge-
währten auch selbst größere Anleihen. Wie klug und vorteilhaft
war auch hier die Wahl Blasbalgs von selten Albrechts bedacht;
denn wer konnte bei derartigen Geldgeschäften ein geeigneterer
Mittler sein, als einer der einflußreichsten Bürger der Stadt und
zugleich ein angesehener „Ratmann". Den süddeutschen Kapital-
markt — viel früher als im Norden hatten hier die großen
Handelsherren alle reine Geld- und Wechselgeschäfte zu machen
begonnen — kannte Blasbalg wohl durch seine Reisen nach Nürn-
berg, die er gelegentlich des Silberhandels nach dort unternahm,
aber wohl auch durch seine Handelsbeziehungen.
Die Tatsache, daß Bürgerliche, Handelsherren und Kapitalisten
entweder gleich in staatlichen Finanzdienst traten, oder doch
wenigstens in intime Beziehungen zur staatlichen Finanz wirt-
schafte indem sie als Berater in Finanzsachen den Fürsten zur
Seite standen , diesen Kredit gewährten , eröffneten und ver-
mittelten, ist eine ganz allgemein zutage tretende Erscheinung
der damaligen Zeit und kein Novum oder Verhältnis , das nur
in Sachsen bestanden hätte. Es sei hier nur an die rege Tätig-
keit der Augsburger Bürger Georg und Siegismund Gossembrot
erinnert ; namentlich der erstere trat in zahlreichen Geldgeschäften
Maximilians einerseits als Vertreter und Unterhändler des Kaisers,
andererseits aber auch als dessen Bankier auf 2), entweder selbst
Kredit gewährend oder nur vermittelnd^). Kaiserliche Bankiers
und Finanzbeamte waren auch Heinrich Wolff und sein Sohn
Balthasar aus Nürnberg, zwei der namhaftesten süddeutschen
1) Vgl. H.St A. Dresd. Loc. 8678 Bl. 3. „900 guld. Von Jörgen
kitzscher enpfangen freitag nach Johannis baptiste, hat er m. gned.
herren ein Jar geliehen, dafür haben sich der Obermarschalg und
blassbalg verschriben."
2) Vgl. H.St.A. Dresd. Loc. 8497 fol. 71 bei Hansen Hetzer, Sieg-
mund Gossembrots Faktor in Antwerpen weist Maximilian dem Herzog
Albrecht von Sachsen Geld an. Ibid. fol. 69 ff. : Gossembrots Faktor
will nur auf direkten Befehl seines Herrn Zahlungen für Maximilian
leisten.
2) Vgl. Ehrenberg: „Zeitalter der Fugger", p. 91 und p. 191 f.
§ 1. Die Amtsführung Jacob Blasbalgs 1487 (bzw. 1488) bis 1490. 49
Geschäftsleute. Balthasar wurde schließlich, als er königlicher
Kammermeister und Schatzmeister der Erblande geworden war,
in den Adelstand erhoben ^). Ebenso lag im ernestinischen
Sachsen die oberste Leitung des gesamten Finanzwesens in den
Händen eines Bürgerlichen, der reiche Leipziger Bürger und
Kaufmann Hans Leimbach war kurfürstlicher Rentmeister,
Zehntner und Rat. Auch er war • zunächst nur Oberzehntner
auf dem Schneeberg gewesen, bekam aber schließlich gleich
Blasbalg die gesamte Finanzverwaltung des Territoriums über-
tragen 2).
Ein genauer Termin der Übernahme der Finanzgeschäfte
durch Jacob Blasbalg konnte nicht festgestellt werden. Es sind
weder irgendwelche Einweisungs- noch Bestätigungsurkunden
vorhanden. Es existieren aber zwei Schriftstücke , die einmal
ganz abgesehen von den früher angestellten Untersuchungen und
vom „Hauptbuch" klipp und klar erweisen, daß tatsächlich die
Fäden der gesamten staatlichen Finanzverwaltung in Blasbalgs
Händen zusammengelaufen sind. Auf diese beiden Quellenstellen
sei hier in Kürze eingegangen. Es handelt sich um zwei Quittungs-
urkunden, die der Herzog Georg in Vertretung seines Vaters
über stattgehabte Rechnungslegung dem Caspar von Sals ^j, der
nach Blasbalgs Tode provisorisch das oberste Finanzamt geführt
hat, und den Erben Blasbalgs ausgestellt hat. In dem ersten
Schriftstück vom 6. Juli 1490 heißt es*): „Wir Georg v. gots-
gnadenn etc. Bekennen, das uns anstat etc. unsers vaters etc.
unser Lieber getrawer Caspar von Sals von Jacobf Blassbalgs
etwann unsers Zcehendners und burgers zu liptzk zeligen und
von seinen wegen Rechenung von aller Innahme unnser Jarrente,
gerichte, vorspruch-, ampt-, ungelt auch des Zehenden und silber-
kauffs vom Sneeberge und zu Freiberg und ander unser einkomen
und feile, ussgeslossen die Stewer, sich Jerlich in unser Camer
zu reichen geburend, getan." Während diese Urkunde nur im
allgemeinen bestätigt, was auch aus dem „Hauptbuch" zu erkennen
ist, macht das zweite Schriftstück unumstößlich gewiß, was sich
1) Vgl. Ehrenberg: „Zeitalter der Fugger" p. 183 f., 190 f. Bd. I.
-) Im „Hauptbuch" vielfach als solcher genannt, namentlich ge-
legentlich der Zehntrechnungen und der Ungeldverrechnungen mit den
Ernestinem. Eine eingehendere Untersuchung der Tätigkeit dieses
Mannes steht noch aus, wäre aber zweifellos eine sehr dankbare
Arbeit !
Weimar. Staatsarch. Reg. z. Cop. Buch C. 2: 255; 257; 258 usw.;
Quittungs- und Entlastungsurkunden der Ernestinischen Fürsten für
ihren Rentmeister Hans Leimbach nach stattgehabter Rechnungs-
legung während der 90 er Jahre des 15. Jahrhunderts.
^) Über die Amtsführung Caspars von Sals vgl. nächst. Paragr.
*) Vgl. Leipz. Ratsarch. : „Acta, sehr alte Nachrichten und Be-
fehle in Handelssachen enthaltend." XLV G. 2 p. 35 f.
Puff, Die Finanzen Albrechts des Beherzten. 4
50 Erster Hauptteil. Die innere Organisation der Finanzverwaltung.
nicht so ohne weiteres aus dem „Hauptbuch" erschließen läßt,
daß Blasbalg nämlich auch die Steuerverwaltung, so weit
der Herzog überhaupt Anteil daran hatte, übertragen war. Die
am 8. Juli 1490 ausgestellte Urkunde besagt darüber: „Wir
Georg etc. Nachdem etwann unnser Zcehendener und lieber ge-
trawer Jacobf Blassbalg Zeliger, als er nehst mit dem tode ver-
schieden etc. und yn der liehst angelegten Stewer, die er neben
unserm lieben getrewen, dem Rate zu liptzk einzunemen In
bevelh gehabt hat, 15 694 guld. rh. 16 gr. schuldig Bliebenn ist."
Der Nachweis ist also nochmals geführt, daß Blasbalg das
gesamte oberste Rechnungs- und Kassenwesen des
Territoriums unterstanden hat. Es wird sich nun
darum handeln, eine Vorstellung zu gewinnen von dem Gang und
dem Wesen dieser Finanz verwal tu ng , den Organismus und die
Funktion der Landeszentralkasse und die Oberrechnungsbehörde
kennen zu lernen.
Der ständige feste Sitz der obersten Finanzbehörde, der
„Kammer", wie man sie damals zu nennen pflegte, war mit der
Amtsübernahme Blasbalgs Leipzig geworden. Blasbalg hatte ja
in Leipzig seinen Wohnsitz. Neben diesen in der Persönlichkeit
des obersten Finanzbeamten liegenden Gründen der Verlegung
dieser Behörde, werden sich im Verlauf der Darstellung noch
mehrere andere Gründe ergeben, die Leipzig als Sitz der landes-
herrlichen Zentralkasse am passendsten erscheinen ließen.
Wie früheren Orts festgelegt, hatte Blasbalg allerdings
eventuell im Oktober 1487 bereits die oberste Finanz Verwaltung
übertragen bekommen, jedenfalls aber Ostern 1488 schon eine
größere Rechnung vom Staatshaushalt gelegt. Diese konnte ja
aber immerhin nur einen Teil des Rechnungsjahres umfaßt haben,
und demgemäß ist die erste Rechnung des Hauptbuches : (1488
bisl489)die er ste vollständige Jahr e shaup t r echnung
Blasbalgs überhaupt, und damit die erste, die uns einen
Überblick zu geben vermag über den Verlauf einer in sich ab-
geschlossenen Finanzperiode. Da in dieser „ Jahreshauptrechnung"
über die ganze Ausgabe- und Einnahme wir tschaft des albertinischen
Sachsen Buch geführt ist, wird man, um den kunstvollen Mechanis-
mus der Finanzverwaltung, das Ineinandergreifen des oberen und
unteren Finanzdienstes zu verstehen, am besten von ihr ausgehend
die Untersuchung führen. Gerade dieser erste Jahrgang des
„Hauptbuchs" vom Staatshaushalt wird ein Gegenstand ein-
gehender Betrachtung um so mehr sein müssen, als schon die
äußere Form der hier angewandten Buchführung für die Folge
vorbildlich gewesen ist.
Das Rechnungsjahr 1488/89 setzt am 7. Mai 1488 ein. Es
*) Vgl. Leipz. Ratsarch.: „Acta, sehr alte Nachr. usw." a. a. 0.
§ 1. Die Amtsführung Jacob Blasbalgs 1487 (bzw. 1488) bis 1490. 51
heißt auf Blatt 1 des „Hauptbuchs" : „Eechnunge Jacobs Blasz-
balgs von meins gned. Herren hertzogen Albrechts v. Sachsen etc.
wegen Ingenomen und aussgeben, mitwochen nach dem Sontage
Cantate Im 88. angefangen und Sonabend nach dem Sontage
Cantate im 89. Jar beslossen, sein 54 wochenn 3 tage"^). Das
Rechnungsjahr ist uns schon früher als Finanzperiode begegnet ;
genau feststehende Termine, eine für systematische Buchführung
unerläßliche Bedingung, sind aber erst von Jacob Blasbalg ein-
geführt und dann auch von seinen Nachfolgern beibehalten worden.
Die nächste Jahresrechnung (1489 — 1490) läuft von Sonnabend
nach Cantate bis wieder Sonnabend nach Cantate ; 1491 schließt
die Rechnung: uff den Sonntag Cantate: in all den folgenden
Jahren bis 1497 gehen dann die Rechnungen von Cantate bis
Cantate ^). Das ganze Rechnungsjahr wurde von Blasbalg durch
Zwischentermine, die gleichfalls ein für allemal festgesetzt wurden,
in vier kleinere Rechnungsperioden eingeteilt, und zwar wie
folgt: 1. Cantate — Michaelis; 2. Michaelis— Neujahr ; 3. Neu-
jahr— Ostermarkt; 4. Ostermarkt. Bei der Festlegung dieser
Termine ist, w^ie man auf den ersten Blick erkennt, die Lage
der bereits damals ziemlich bedeutenden drei großen Leipziger
Märkte ^) nicht ohne Einfluß gewesen. Welche Bedeutung die
Leipziger Messen für das herzogliche Finanzwesen hatten, wird
späterhin klar hervortreten. Diese Einteilung ist nun von Blasbalg
bei der Anlage der Jahreshauptrechnung als maßgebend zugrunde
gelegt worden. Vorgenannte Rechnung, gewissermaßen das über
ein Jahr vom gesamten Staatshaushalt geführte „Hauptbuch"
zerfällt in zwei große Abschnitte : in dem ersten werden sämt-
liche Einnahmen, im zweiten alle Ausgaben verbucht. Das Ein-
nahmebuch oder „die Inname", wie es Blasbalg bezeichnet, ist
chronologisch gemäß dem oben dargelegten ZeitS3^stem in vier
Unterabschnitte gegliedert, denen dann ebenso viele im Ausgabe-
buch („die Ussgabe") entsprechen. Erwähnt sei nebenher, daß die
sich anschließende „Gemeyne Ausgabe" (Botenlöhne, Zehrungs-
gelder usw.) nur in drei Perioden geteilt ist : Cantate — Michaelis;
MichaeHs — Neujahr; Neujahr — Cantate. In den späteren Rech-
nungen wird sie entweder getrennt jedesmal gleich den einzelnen
Terminen der „Ausgabe" angefügt oder am Schluß ohne weitere
Zeitangaben verbucht. An dieser durch bestimmte Zeitperioden
gegebenen Einteilung hat nun Blasbalg keineswegs sklavisch und
pedantisch unbedingt festgehalten. Im Gegenteil, wenn es sich
für eine periodisch wiederkehrende Einnahme oder Ausgabe oder
eine ganze Gruppe sachlich zusammengehöriger Ausgaben und
1) Vgl. H.St.A. Dresd. Loc. 8678 „Hauptbuch" a. a. 0.
2) Vgl. H.St.A. Dresd. Loc. 8678 a a 0.
^) Über die Leipz. Messen und ihre Privilegien vgl. Gustav
Wustmann: ..Gesch. Leipzigs" a. a. 0. p. 185 ff.
4*
52 Erster Hauptteil. Die innere Organisation der Finanzverwaltung.
Einnahmen, die aber an verschiedenen Terminen fällig waren,
zwecks einer besseren Übersicht nötig machte, diese im Zu-
sammenhang zu verbuchen, hat er ohne weiteres den chronolo-
gischen Gesichtspunkt dem sachlichen geopfert.
Lassen wir nun einmal die ganze Finanzperiode 1488/89,
wie sie sich uns in den Aufzeichnungen des „Hauptbuches" dar-
stellt, in großen Zügen an uns vorübergleiten. Wir werden so
am besten die Tätigkeit Blasbalgs und die Funktion der von
ihm verwalteten herzoglichen „Kammer" kennen lernen. Dabei
wird hier in diesem Zusammenhang immer nur auf folgendes
das Augenmerk zu richten sein. Welcher Art sind Einnahmen
und Ausgaben? In welcher Form kommen sie zur Erledigung?
Vor allem aber, in welcher Weise wird darüber Buch geführt?
Alles dagegen , was wir unter dem Begriff „Z a h 1 e n w e r k"
verstehen, kommt hier gar nicht in Frage, damit wird sich der
II. Teil der vorliegenden Untersuchung speziell zu beschäftigen
haben.
An erster Stelle im Einnahmebuch : 1488/89 bucht Blasbalg
den Transport von seiner letzten Rechnungslegung, die am 7. Mai
1488 in Leipzig stattgefunden hat. Es hat sich ein Kassen-
bestand von 21 000 Gulden ergeben *). Es sind sodann in der
ersten Rechnungsperiode eine große Anzahl vom letzten Rech-
nungsjahr rückständige Gelder eingegangen : Jahrrenten, Gerichts-,
Schutz-, Amtgelder; Ungeld usw. Es wird stets vermerkt, von
welchem Termin sie rückständig gewesen und an welchem sie
eingegangen sind. Von den anderen in dieser Zeit noch ein-
gegangenen Geldern: Zehntgelder, „Usteilung", Gelder vom ver-
kauften Getreide aus dem Amt Dresden usw. seien nur noch
genannt: 900 Gulden, die der Herzog von einem gewissen Jörgen
Kitzscher borgt; der Obermarschall und Blasbalg verbürgen sich
diesem dafür ^j. Über die bis Michaelis gemachten Einnahmen
wird dann ein Rechnungsabschluß gemacht: „Summa Summarum
aller Inname von Cantate bis uff Michaelis."
Die Eintragungen sind alle in römischen Ziffern erfolgt ; auf
jeder Seite findet sich eine „Summa lateris", einen Transport
derselben auf die nächste Seite kennt aber diese Buchführung
noch nicht. Der folgende Abschnitt im Einnahmebuch ist über-
schrieben „Inname uff Michaelis anno etc. 88. der Jarrente und
anders bis furd uffs neuwe Jar Im 89." In durchaus über-
sichtlicher Weise wird zuerst die auf dem Michaelismarkt zu
Leipzig fäüige und daselbst zu entrichtende Rate der Jahrrente
der sächsischen Städte verrechnet. Bei den einzelnen Städten
1) Vgl. H.St.A. Dresd. Loc. 8678 a. a. 0. BI. 2. „In der Rech-
nunge Cantate obgemelt yn liptzk gescheen, bleib seinen gnaden bey
mir nach Inname und aussgabe obrig 21000 guld. rh."
2) Vgl. H.St.A. Dresd. ibid. Bl. 3.
§ 1. Die Amtsführung Jacob Blasbalgs 1487 (bzw. 1488) bis 1490. 53
finden sich Vermerke über rückständige Jahrrenten, gestundete usw.
Gerade bei der Vereinnahmung dieser städtischen Abgabe tritt
das Rationelle der Blasbalgschen Finanzverwaltung zutage. Die
städtischen Jahrrenten wurden als ständige herzogliche Einnahme
besonders gern verpfändet, namentlich für Zinsen von Anleihen,
Schulden usw. Die Städte hatten dann immer gleich derartige
Summen an der Jahrrente gekürzt und lieferten nur einen Rest
an die Kammerkasse ab. Das wurde jetzt unter der straffen
Geschäftsführung Blasbalgs anders. Soweit es sich irgend durch-
setzen und regeln ließ, mußten die Jahrrenten voll und ganz in
die Zentralkasse gezahlt werden , und alle Zinsen usw. wurden
von der Zentrale aus gedeckt *). Blasbalg hatte klar erkannt,
daß nur eine möglichst strikte Durchführung des Prinzips: alle
Einnahmen ungeschmälert in die Zentralkasse und
alle Ausgaben^) du rch dieselbe — eine geordnete Finanz-
wirtschaft verbürgte. Nach Verbuchung der Michaelis fälligen
Gerichtsabgaben der Städte folgt die Generalabrechnung der sämt-
lichen Ämter: „Amptgelt von den Amptlewten gefallen ein Jar
von yrer nehsten rechnung conversionis pauli im 88. gescheen
bis wider uff conversionis pauli Im 89. Jar)^. Wenn auch die
Schlußrechnung der Ämter erst am 25. Januar stattfand, so finden
wir sie dennoch an dieser Stelle , weil die Einkünfte aus den
Domänen ratenweise bei der Kammerkasse eingegangen waren,
gewöhnlich auf zwei, bisweilen aber auch auf drei Raten *). Auch
hier machte sich die geschäftskundige Verwaltung Blasbalgs stark
fühlbar; die Rechnungsablage fand noch wie früher in Gegen-
wart fürstlicher Räte statt, die Zehrungsgelder für dieselben
stehen in der „Ausgabe", aber sie waren doch immer nur die
Beisitzer; das wesentliche war ja, daß ein Mann mit so aus-
geprägtem wirtschaftlichen Verständnis jetzt Rechnung hielt und
Kontrolle ausübte. Nachdem Anweisungs- und Konquisitions-
^) Vgl. als typisches Beispiel: Leipz. Ratsarch. : „Leipz. Stadt-
kassenrechn." 1488—1489. „Uff montag nach francisci Anno 1488
Joeoffen Blasbalge an Stadt und von wegen, unsers gned. herrnn
herzcogen Albrechts zu Jarrenten uff michaelis geben 75 Schock
Silbern, und Blasbalg hat dem Rat die 100 guld Rentmeisters Erben
widergeben und betzalt, und die Jarrente Smdt also vor fol aus-
gegeben wurden."
Die 100 Gulden waren Rentmeister Mergenthals Erben auf der
Leipz. Jahrrente verschrieben. Es werden natürlich auch Fälle vor-
gekommen sein, wo eine Regelung zunächst nicht möglich war.
2) Natürlich immer nur Ausgaben, für welche die Zentralfinanz-
behörde überhaupt zuständig war.
3) Vgl. H.St.A. Dresd. Loc. 8678 Bl. 8.
*) Vgl. ebenda Loc. 8678 Bl. 8, z.B. Leipzig: „333 Schock 51 gr.
2 Pf., des ersten geben 140 Schock michelsmarkt ; Item 176 Schock
8 gr. nuwe Jar im 89., Item 17 Schock 48 gr. 2 Pf. convers. pauli
nebst darnach."
54 Erster Haiiptteil. Die innere Organisation der Finanzverwaltung.
System gründlich beseitigt waren , wurden jetzt bei rationeller
Verwaltung ungleich höhere Ertragsquoten erzielt. An dem für
diese Einnahme von Blasbalg festgelegten Abrechnungstermin:
Conversio pauli wurde auch in Zukunft festgehalten. Wie die
Amtgelder so wurden auch die Abgaben der zum albertinischen
Hause in besonderem Schutzverhältnis stehenden Städte und
Abteien im Zusammenhang notiert, anschließend daran das auf
der Michaelismesse gefallene „Tuchgeld" ^), mit dessen Verein-
nahmung Symon Thuemirnicht, der Leipziger Geleitsmann betraut
war. Auf sein darüber geführtes Spezialregister wird in der
„Hauptrechnung" verwiesen. — Bereits am 14. September hatte
auf dem Schneeberg die große Halbjahrs abrechnung der Ober-
zehntamtskasse stattgefunden, aber erst nach Michaelis erfolgte
die Überweisung der im letzten Halbjahr von dieser Kasse ver-
einnahmten Gelder ; auf Blatt 12 der „Hauptrechnung" heißt es:
„Inname had Jacobf blassbalg Ingelegt und betzalt von den
Rechnungen des Sneeberges, Cruce Exaltationis Im 88. uf dem
Sneeberge gescheen." Es werden natürlich immer nur die Schluß-
summen der einzelnen Rechnungen verbucht und zwar der
Zehntrechnung und Silberkaufsrechnung vom Schneeberg, sodann
der Freibergischen Zehnt- und Silberkaufsrechnung. Das Ziffern-
werk stimmt auf den Heller mit dem der Spezialrechnungen des
Zehntamtes 2) überein, ein Beweis für die Genauigkeit und
Zuverlässigkeit der Buchführung. Auf den Vorteil, der darin
lag, daß das Zehntamt dem obersten Leiter der Zentralkasse
unmittelbar unterstellt war , unterer und oberer Finanzdienst
durch ein und dieselbe Person geleitet wurde, war bereits früher
aufmerksam gemacht worden^). Die Betriebs- und Verwaltungs-
unkosten des Bergamts wurden aus der Oberzehntamtskasse ge-
deckt. Die Zentrale hatte damit nichts zu tun. Das gleiche
gilt für alle Spezialkassen und unteren Finanzbehörden. Der
Oberzehntner hatte auch die im Besitz der Landesherrn befind-
lichen Kuxe zu verwalten. Waren Zubußezahlungen nötig, so
wurden sie meist der Zehntkasse entnommen und dort verrechnet,
wie auch andererseits, wenn „Austeilung" stattfand, das Geld in
diese Kasse floß. Bisweilen wird aber beides von der Zentrale
aus erledigt, und es finden sich dementsprechende Eintragungen
im Hauptbuch, wie hier im Anschlüsse an die große Zehnt-
rechnung: „Inname an Ussteilunge". In diesem IL Abschnitt
des Einnahmebuches sind dann noch die Einnahmen von den
vier 1488 — 1489 gehaltenen Hofgerichten eingestellt. Neujahr
erfolgt dann wieder ein Abschluß: „Summa aller Inname von
*) Eine von dem in Leipzig feilgehaltenen Tuch dem Herzog
zuständige Abgabe.
2) Vgl. H^St.A. Dresd. Loc. 4508 a. a. 0.
^) Vgl. Details über die Bergverwaltung Kap. IH § 2.
§ 1. Die Amtsführung Jacob Blasbalgs 1487 (bzw. 1488) bis 1490. 55
michaelis im 88. Bis uf nuwe Jar im 89. an Renten, Schutz-,
Gericht-, Amptgeld und von der Zehntrechnungen etc., wie davor
steet, gefallen, macht alles an golde u. s. w.". Interessant für
die Technik der Buchführung ist der Umstand, daß hier unter
dem Neujahrstermin schon Gelder mit verrechnet werden, die
erst später eingegangen sind (z. B. die letzte Eate des Amt-
geldes: Conversio pauli und vom letzten Hofgericht: 9. März.
1489). Das hing zusammen mit dem Wunsch nach Übersichtlich-
keit, daher das Zusammenstellen der zueinandergehörigen Posten.
Die Jahreshauptrechnung kann aber demnach erst am Schluß
des Kechnungsjahres zusammengestellt sein. Die erste Kassie-
rung des jährlich an zw^ei Terminen fälligen Ungeldes zu Neu-
jahr gehört bereits in die III. Teilrechnung: Neujahr — Oster-
markt. Von der früher nicht ganz einfachen Erhebung dieser
indirekten Tranksteuer berichtete ja der einleitende Teil, jetzt
mußte das „Ungeld" von allen Städten, Ämtern usw. in Leipzig
an die Kammerkasse abgeliefert werden, ein erneuter Beweis
für das immer weitere Vordringen des Zentralkassen-
systems. Das in Meißen erhobene „Ungeld" wurde zwischen
den Ernestinern und Albertinern nach den Bestimmungen des
Leipziger Teilungsvertrages geteilt*); die zwischen den beider-
seitigen Finanzbeamten stattfindende Abrechnung wird im „Haupt-
buch" aufs genaueste verbucht. Gerade die Verrechnung dieser
Abgabe zeigt die große Sorgfalt und Genauigkeit der Blasbalg-
schen Kassen- und Buchführung. Abgesehen vom „Ungeld" ist
in dieser Periode nur noch das „Tuchgeld" vom Neujahrsmarkt
und einmal Schutzgeld vom Kloster Memeleben eingegangen.
Bedeutend umfangreicher ist dann wieder der letzte Abschnitt
des „Einnahmebuchs", welcher alle während des Leipziger Oster-
marktes — Cantate eingehenden Gelder registriert: „Inname uf
den Ostermarckt zu Leiptzk im 89. Jar bis uff Sonabend nach
Cantate darnach." Es wird vereinnahmt: die IL Rate der
städtischen Jahrrente vonWalpurgis (1. Mai); ferner die Gerichts-
gebühren; das im Ostermarkt gleichfalls zum zweiten Male
fällige „Ungeld"; Schutzgelder ; Zehntgelder von den Geisings-
bergwerken usw. Sodann zahlt Blasbalg die Einkünfte des Ober-
zehntamtes vom zweiten Halbjahr ein. Die Abrechnung dieser
Kasse auf Grund der darüber geführten Rechnungsbücher hat
am 6. Mai auf dem Schneeberg stattgefunden. Es werden ferner
an die Zentralkasse abgeführt: eine größere Gewinnquote der
herzoglichen Kuxe vom „Stollen"; das „Tuchgeld" von der
Leipziger Ostermesse und rückständiges Amtgeld. Auf der
letzten Seite des Einnahmebuches wird dann ein Generalabschluß
über alle Einnahmen gemacht: „Summarum Summa aller Inname
1) Vgl. darüber: E. Hänsch a. a. 0. p. 57.
56 Erster Hauptteil. Die innere Organisation der Finanzverwaltung.
diss Jars mit den 21000 guld. i) macht alles 71872 guld. 11 gr.
8 Pf. ^). Nach Kenntnisnahme des ersten Teiles der Jahres-
hauptrechnung läßt sich zunächst sagen, daß sämtliche staat-
lichen Einkünfte „ussgenommen die Stewer" ^) ausnahmslos
in die Kasse Blasbalgs zusammenflössen und von der von ihm
geleiteten Oberrechnungsbehörde gebucht wurden.
Sehen wir zu, welche „Ausgabewirtschaft" dieser „Ein-
'nahme Wirtschaft" entsprach, und in welchen Formen sie besorgt
wurde. Die Anlage des „Ausgabebuches" *) ist die gleiche wie
beim „Einnahmebuch", die Einteilung ist nach denselben Gesichts-
punkten erfolgt. Es kann natürlich nur ein Überblick über die
„Ausgabe Wirtschaft" gegeben werden. Die Ausgaben sind ja zu
verschiedenartig, als daß eine eingehende Besprechung möglich
wäre. Eingangs sind unter der Aufschrift: „Wechsel und gelt
betzalt, had sein gnade in dem Jar ins Niderlande empfangen"
alle die großen Zahlungen gebucht, welche während des ganzen
Jahres durch die „Kammerkasse" Blasbalgs für das nieder-
ländische Unternehmen^) gemacht worden sind^). Nur in den
seltensten Fällen wurden größere Summen an den Herzog nach
den Niederlanden von dorthin reisenden herzoglichen Beamten
mitgenommen oder durch besondere Boten bar überbracht. Meist
bediente man sich in diesem Geldverkehr des Wechsels. Zwei
Formen sind es in der Hauptsache, die sich bei diesem Wechsel-
verkehr unterscheiden lassen. In manchen Fällen wandte sich der
Herzog bei eintretendem Geldbedarf direkt an seine Landeszentral-
kasse ; Blasbalg zahlte dann die verlangte Summe an einen Kauf-
mann oder eine Firma, die sich mit derartigen Wechselgeschäften
befaßte, ein, und durch sie wurde die Auszahlung an dem fremden
Platz in dortiger Münze vermittelt ; sei es nun , daß sie eine
eigene Niederlassung am Auszahlungsort unterhielt oder mit einem
dortigen Kaufmann in Verbindung stand. Gewöhnlich wurde
aber ein anderes, schnelleres Verfahren von Albrecht beliebt.
Der Herzog entnahm die Summe , die er benötigte , bei einem
') Vortrag der letzten Rechnungslegung.
2) Vgl. EL.St.A. Dresd. Loc. 8678 a. a. ö. Bl. 2.
3) Von der Steuerverwaltung speziell wird a. a. O. gehandelt
werden.
*) Vgl. H.StA. Dresd. Loc. 8678 a. a. 0. Bl. 24-61.
^) Über die niederländischen Unternehmen und die Eeichshaupt-
mannschaft Albrechte vgl.: 1. v. Langenn a. a. 0. 2. Flathe:
Gesch. des Kurstaates und Königreichs Sachsen Bd. I, p. 553 f.
3. Gretschel und Bülau: Gesch. des sächs. Volkes und Staates,
p. 380 f. Bd. I. 4. Ulm an n: Maximilian L, Bd. L
ö) Den niederländisch- österreichischen Schuldsummen Maximilians,
den Aufwendungen Albrechts als oberster Reichshauptmann wird ein
besonderes Kapitel gewidmet sein. Hier handelt es sich nur um eine
kurze Skizzierung der äußeren Formen, in denen dieser Geldverkehr
von der Kammerkasse erledigt wurde.
§ 1. Die Amtsführung Jacob Blasbalgs 1487 (bzw. 1488) bis 1490. 57
Kaufmann oder dem Faktor einer der großen, meist süddeutschen
Handelshäuser, die damals alle ihre ständigen Vertreter in Ant-
werpen und anderen großen Plätzen des Westens, Köln, Aachen usw.
hatten, und stellte darüber „einen Schuldbrief" oder Wechsel aus.
Dieser Wechsel war dann am Fälligkeitstermin von Blasbalg auf
einer der nächsten großen Wechselmessen ^) einzulösen.
Gewöhnlich war Frankfurt am Main, mitunter auch ' Nürnberg
oder Leipzig gewählt. Letzteres Verfahren ermöghchte es, sich
Bargeld zu verschaffen, wenn vorübergehend in der Zentralkasse
nicht genügend war, und Blasbalg gewann Zeit, bis zum Fällig-
keitstermin des Wechsels Geld zu besorgen. Die Höhe des
Wechsels bewegt sich gewöhnlich zwischen 1000 und 3000 Gulden.
Über die Unkosten, die ein solcher Wechsel verursachte, läßt
sich nichts genaueres feststellen, da wir kein Exemplar eines
solchen Schuldbriefes mehr besitzen; außerdem wurden die
Spesen bei der Auszahlung wohl einfach an der Summe gekürzt.
Die größten und bekanntesten süddeutschen Finanziers und Bank-
häuser finden wir mit Albrecht in Geschäftsverbindung: Die
Fehlin von Memingen , Hans Fugger und seine Gesellschaft ^) ;
ferner Heinrich Wolff, letzterer einer der großen Kaufleute, die
unter Maximilian I. kaiserliche Finanzverwalter und Bankiers zu-
gleich waren. In den Geldgeschäften , die er mit Maximilian
machte , ging er nach und nach seines ganzen Vermögens ver-
lustig^). Ob die gleichfalls als Kreditgeber Albrechts oft ge-
nannten Karl und Peter W^olff, letzterer „Bürger zu Ach", mit
Heinrich Wolff verwandt sind, ließ sich nicht erweisen. Sehr
hohe Schuldbriefe finden sich schließlich auch auf die Gebrüder
Tolhard, Johann und Bartholomäus, ausgestellt. In Summa
waren in diesem einen Jahr so allein 41 200 rh. Gulden nach
den Niederlanden gezahlt worden. — Im Anschlüsse hieran hat
dann Blasbalg im Zusammenhang gleich alle anderen großen
Summen registriert, die er in diesem Jahr gezahlt hat; alles
„außerordentliche" Ausgaben: z. B. „Die letzte Schuld der Teilung
halber" ; Einlösung alter Schuldbriefe ; Ablösung von Anleihen,
4000 Gulden zur Ablösung des Schlosses Eochsburg an Hugold
von Schleinitz usw. Einschließlich der niederländischen
Wechsel usw. sind in diesem einen Jahr 60125 Gulden 4 Gr.
^) Wechselmessen existierten im 14. und 15. Jahrhundert zuerst
in Frankreich, Troyes, Provins, Ligny, Bar (sogen. Champagner-
messen); bald auch in Brügge, Antwerpen, Leipzig, Frankfurt a. M.,
Nürnberg u. a. Orten mehr. A. Schulte; Gesch. d. Mittelalt. Hand,
und Verkehrs p. 156 Bd. I.
2) Es handelt sich wohl um den 1481 nach Nürnberg über-
Sesiedelten Hans Fugger; vgl. darüber näheres bei Max Jansen:
►ie Anfänge der Fugger (bis 1494), Leipzig 1907 besonders p. 44 f.
8) Vgl. Ehrenberg: „Zeitalter der Fugger" p. 90, 189 f., Bd. L
68 Erster Hauptteil. Die innere Organisation der Finanzverwaltung.
1 Heller „außerordentliche Ausgaben" ^) gedeckt worden bei
einer Gesamteinnahme von überhaupt nur zirka 70 000 Gulden.
Erst an dieser Stelle setzt dann im Einnahmebuch der eigent-
liche erste Abschnitt ein : „IJssgabe von der mitwoch nach Cantate
im 88. Jar biss uff michaelis nechst darnach". Es kommen zuerst
einige Ausgabeposten, für die auf ein Verzeichnis von der Hand
Georgs vt Wiedebach verwiesen wird: Der Herzog hat ver-
schiedenen Personen Eütschädigungsgelder für draufgegangene
Pferde bewilligt, dem Cesar Pflug eine größere Summe geliehen
und in zwei Fällen Unterstützung fürs Studium gewährt. Georg
V. Wiedebach, damals der Türknecht des Herzogs, hat die
Befehle seines Herrn an Blasbalg weitergegeben, und durch die
Zentralkasse ist dann die Auszahlung erfolgt. Verschiedene
größere Einkäufe an Tuch, Seide, Leinwand usw., die durch den
Hofschneider in Nürnberg bewirkt worden sind, muß Blasbalg
ebenfalls begleichen. Auch Rechnungen für Rosinen, Mandeln usw.
und was sonst auf den Leipziger Märkten für die herzogliche
Küche gekauft wurde, werden an die Zentralkasse zur Begleichung
gegeben.
Von den sonstigen Ausgaben seien noch hervorgehoben
Soldgelder , gezahlt an sächsische Adlige und Beamte , die mit
nach den Niederlanden gingen; 200 Gulden für den Ankauf von
Ochsen, die der Leipziger Lorenz Mordeisen für den Herzog be-
sorgte. Es ist im ersten Rechnungshalbjahr noch durch die
Kammer bezahlt worden : der Sold für die Herren des Hofgerichtes,
über den Empfang der Gelder hatten diese zu quittieren, und
zwei Raten Zinsen an die Städte Pegau und Rochlitz für An-
leihen des Herzogs. Michaelis erfolgte dann ein Rechnungs-
abschluß , der sich auf alle außerordentlichen Ausgaben mit-
erstreckt: „Suma aller aussgabe von meins gned. herren wegen
gelt In prafand, so sein gnad. von den kaufleuten enpfangen und
sunst In diesem Jar und wie vorstehet von der mitwoch Cantate
im 88. Jare biss uf Michaelis nechst darnach betzalt" ^).
Zu Anfang der zweiten Rechnungsperiode Michaelis — Neu-
jahr steht im Einnahmebuch das Register der Michaelis an die
Städte gezahlten Zinsen: „Vertzinst gelt meinem gned. herren
uf zinse entnomen, dafür die Stete verschrieben sind, uf Sanct
Michelstag vertzinst uf quintancien hiebei". Es sind Zinsen für
herzogliche Anleihen , die entweder bei den Städten selbst ge-
macht waren, oder für die sich die Städte verbürgt hatten. Seine
Tätigkeit auf dem Gebiete des Anleihewesens ^) zeigt Blasbalgs
Fähigkeit als Finanz Verwalter im strahlendsten Lichte. In diesen
1) Vgl. H.St.A. Dresd. Loc. 8678 a. a 0. Bl. 30.
2) Vgl. H.St.A. Dresd. Loc. 8678 a. a. 0. Bl. 33 a.
^) Unter Anleihewesen ist zu verstehen : Aufnahme der Anleihe,
Verzinsung derselben und event. Tilgung und Ablösung.
§ 1. Die Amtsführung Jacob ßlasbalgs 1487 (bzw. 1488) bis 1490. 59
Teil der Finanzverwaltung hat er überhaupt als erster Ordnung
gebracht und ihn S3^stematisch ausgebildet^). Wie bereits oben
gesagt, hatte man früher die Zinsen einfach auf staatliche Ein-
künfte angewiesen. Die Gläubiger hielten sich unmittelbar an
diesen schadlos, die Städte kürzten z. B. die fälligen Zinsen ein-
fach an der Jahrrente, dem Ungeld und sonstigen der Kammer-
kasse schuldigen Abgaben. Das schloß natürlich jede geeignete
Kontrolle und Buchführung im Staatshaushalte aus , eine Über-
sicht über die Finanzlage des Staates war hier von vornherein
unmöglich gemacht. Unter Blasbalg hörte das mit einem Schlage
auf ; von jetzt an wurden alle Zinsen von der Zentral-
kasse gezahlt und demgemäß im „Hauptbuch" registriert.
Infolge äußerst exakter Buchung war man jetzt jeden Augen-
blick in der Lage, sich über die Höhe der Anleihen, Namen der
Gläubiger, Bürgen usw. zu orientieren. Blasbalg hatte scharf
erkannt, wie wichtig bei der starken Inanspruchnahme des öffent-
lichen Kredits genaueste Buchführung und regelmäßige Verzinsung
war. Er wußte , daß beides für die Erhaltung des Kredits un-
erlässig sei, aber auch sonst wollte man nicht mit der ganzen
Finanzwirtschaft ins Uferlose geraten.
Die bunte Eeihe der übrigen Ausgabeposten: Jahrgelder,
Tilgung alter Schulden, Tucheinkäufe usw. beweisen, daß in der
Tat alles von der „Kammerkasse" gedeckt worden sein muß.
Die Rechnung Neujahr — Ostern bringt neben zwei größeren
Zinsraten besonders rückständige Soldgelder; ein größerer Posten
Handbüchsen, aus Nürnberg bezogen, wird bezahlt. Dann hat
die Kammerkasse den Sold für ein zweites nach Invocavit 1489
abgehaltenes Hofgericht bezahlt. Der vierte Bechnungsabschnitt
enthält als wesentlichstes das zweite große Zinsregister.
Walpurge, erster Mai, ist die zweite Eate der Zinsen von den
Anleihen fällig gewesen. Michaelis und Walpurge bleiben von
nun an die beiden großen Hauptzinstermine.
Erst nach Abschluß dieser letzten Teilrechnung hat Blas-
balg noch verschiedenes in die Jahreshauptrechnung eingesetzt,
was er als zusammengehörig hat besonders hervorheben wollen.
Vor allem wird aber auch hier eine möglichst klare Übersicht
erwünscht gewesen sein. Es ist zunächst: „Ussgabe in diesem
Jar zu Gebewde". Besonders für das Amt Meißen^) und Sonnen-
walde sind größere Zuschüsse für bauliche Veränderungen aus
der Kammerkasse erforderlich gewesen. Die Verbuchung der
durch Blasbalg gezahlten Baugelder ist uns als Beweis für das
streng durchgeführte Zentralkassensystem äußerst interessant.
^) Über Anleihewesen vgl. ausführlich Kap. VH.
2) Im Amt Meißen verursachte namentlich der Schloßbau
(Albrechtsburg) größere Ausgaben.
60 Erster Hauptteil. Die innere Organisation der Finanzverwaltung.
Früher hätte man vorerst die Einkünfte dieser Ämter aufgebraucht
und nur das Fehlende bei der Zentralkasse entnommen. Viel
rationeller hatten jetzt die Einkünfte der Ämter ungeschmälert
einzugehen; außerordentliche Ausgaben wurden auch für die
Ämter von der Zentralkasse gedeckt. Dieser Position folgt dann :
„Ussgabe in diesem Jar uf bergwerck". Es sind die gezahlten
Zubußen, die sonst allerdings zum größten Teil gleich in den
Bergrechnungen in Abzug gebracht wurden.
Mit den Einzelheiten der „Hofverwaltung" hatte der oberste
Finanzbeamte jetzt nicht mehr so viel zu tun. Man hatte er-
kannt, daß dieses Amt mit den unzähligen Details die oberste
Finanzverwaltung unter Mergenthai, Guntherode und Talner ganz
unnötig und zum Nachteil belastet hatte. Für die „Kammer
in Dresden" gab es nunmehr besondere Beamte. Blasbalg
hatte nur die nötigen Gelder nach dort zu senden und sonstige
Rechnungen für den Hof zu begleichen, wenn sie an die Zentral-
kasse gewiesen wurden. In bar hat er in diesem Jahre
6654 guld. 8 gr. 8 Pf. nuwe nach Dresden geschickt. Es heißt
auf S. 46a des „Ausgabebuches": „In meins gnedigen herrn hof
gein dressden in dem Jar geschickt Innhalt Zcweyer quitancien
des kammerschreibers hiebei". Außerdem wurde unmittelbar durch
die Kammer in Leipzig bezahlt z. B., was der Geleitsmann Simon
Thuemirnicht von Leipzig während seiner Tätigkeit als herzog-
licher Küchenmeister in Großenhain und anderen Hof lagern für
die Unterhaltung der Küche und der Hofleute gebraucht hatte,
ferner die Fastenspeisen, die Simon Breutigam nach Großenhain
geliefert hatte.
Die Landeszentralkasse ist auch zugleich oberste Kriegs -
kasse ^) gewesen. Die 1488 — 1489 für die Söldner verausgabten
Gelder sind ziemlich hoch gewesen: „Ausgabe In dem Jare uf
die Soldner u. fussknecht der Kriegeslouft halben aufgenommen :
7727 guld. 12 gr. 1 Pf. 1 h.". Dabei verweist das Ausgabe-
buch auf die darüber geführten Spezialregister und die über
die Zahlungen jedenfalls seitens der Registerführer erteilten
Quittungen. Nach Summierung der Ausgaben des ganzen
Jahres „ussgeslossen die gemeyne ussgabe" wird das Ausgabe-
buch geschlossen. „Die Gemeyne Ausgabe in dem Jare" ist
in einem besonderen Buch zusammengeschrieben; sie setzt sich,
wie schon oben angedeutet, in der Hauptsache zusammen aus
Zehrungsgeldern , Boten-, Arbeits- und Fuhrlöhnen , kleineren
Einkäufen usw.
Auf den beiden Schlußblättern der „Jahreshauptrechnung"
ist die Bilanz des Jahres aufgestellt. Die Gesamtsumme der
^) Allerdings nicht für die österreichisch-ungarischen und nieder-
ländischen Unternehmungen, wie wir später sehen werden.
§ 1. Die Amtsführung Jacob Blasbalgs 1487 (bzw. 1488) bis 1490. 61
Ausgaben beträgt „87 495 guld. 20 gr. 1 h." Der Schluß der
Bilanz lautet: „So habe ich enpfangen und ist meine Inname
mit den 21000 gülden Im vorrath blieben, wie davor stehet:
71 872 guld. 11 gT. 8 Pf. Und also nach sollicher meiner
enpfahunge, Inname und itzt gemelter aussgabe bleibt mir mein
gned. herre schuldigk 15 623 guld. 8 gr. 8 Pf. 1 h.". Eine ganz
beträchtliche Summe hatte also Blasbalg vorstrecken müssen,
um die Ausgaben decken zu können •, nach erfolgter Rechnungs-
legung ließ sie ihm der Herzog vom „Steuergeld" zurückzahlen.
Es mag vorläufig nur diese Tatsache konstatiert werden, von
der Vereinnahmung, Verwaltung und Verwendung der Steuer-
gelder wird später ausführlich die Rede sein. Die Landeszentral-
kasse war jedenfalls nicht mit ihrer Kassierung und Verwaltung
betraut.
Nachdem wir so die Tätigkeit der Kammer in Leipzig, der
obersten Zentralkasse und Rechnungsbehörde des Territoriums,
durch ein volles Jahr verfolgt haben, werden wir sagen dürfen,
daß das Amt Blasbalgs kein leichtes und einfaches gewesen ist,
zumal da von Blasbalg der ganze Verwaltungsapparat der Zentral-
finanzbehörde erst eigentlich organisiert und ausgebildet werden
mußte. Es bedurfte der Energie eines ganzen Mannes , der in
Buchführung und Rechnungswesen sehr erfahren und gebildet
war, und der zugleich auch ein großes Verwaltungsgeschick und
Organisationstalent besaß. Eine ganz enorme Arbeitslast war mit
der Verwaltung dieses obersten Finanzamtes verbunden , vor
allem die Schreibarbeit war sehr beträchtlich. Abgesehen von
der Buchführung in der Kammer selbst hatte natürlich Blasbalg
eine äußerst ausgedehnte Korrespondenz in erster Linie mit den
Herzögen und dem Obermarschall , dann aber auch mit allen
übrigen Beamten der einzelnen Spezialkassen zu erledigen, und
den sonstigen Personen, die mit der sächsischen Finanzverwaltung
zu tun hatten. Das meiste und wichtigste von diesen Arbeiten
ist bestimmt von Blasbalg allein geleistet worden ; was für Hilfs-
personal ihm zur Verfügung gestanden hat, ist nicht genau zu
ermitteln. Es ist anzunehmen, daß er sich einen oder mehrere
Schreiber gehalten hat, einen wesentlichen Anhaltspunkt geben
uns die Akten allerdings dafür nicht. In den Jahreshaupt-
rechnungen wird nur des öfteren Blasbalgs Knecht erwähnt ^),
der Botendienste verrichtet. Schreiber oder Unterbeamte der
Kammer in Leipzig sind aber wohl die Personen gewesen , die
Blasbalg auf seinen Reisen nach dem Schneeberg begleiteten,
oder die sonst bei ihm waren, wenn er einen „Tag" besucht
oder auf Befehl des Obermarschalls in Geschäften nach Dresden
1) Unter Wiedebach sind Schreiber des Rentmeisters dann mehr-
fach erwähnt.
I
62 Erster Hauptteil. Die innere Organisation der Finanz Verwaltung.
kommt ^). Ob ein solcher Schreiber oder Gehilfe Blasbalgs vom
Herzog bezahlt wurde, ist sehr zweifelhaft; in der Jahresrechnung
wenigstens findet sich keine entsprechende Ausgabe, auch in
den Zeiten des Landrentmeisters Wiedebach nur an einer ein-
zigen Stelle. Es besteht allerdings auch die Möglichkeit, daß
derartige Beamte vom Leipziger Geleitsamt oder Amt besoldet
wurden, wenn sie gleichzeitig für ein solches mitbeschäftigt
waren. Staatlicherseits wurden selbstverständlich alle Kosten
getragen für die Schreibermaterialien 2) ^ die in der „Kammer"
verbraucht wurden. Wie diese überhaupt allen Verwaltungs-
behörden geliefert wurden. Vergütet bekam Blasbalg auch alle
Spesen der Eeisen, die er im Interesse des Herzogs bezüglich
der Kammer unternahm^).
Wie bei dem Vorbesprochenen ist auch betreffs der Gehalts-
frage Blasbalgs keine volle Klarheit zu gewinnen. Der Bedeutung
der Stellung dieses hohen Einanzbeamten gemäß erwartet man
doch zunächst eine entsprechende feste Besoldung, wie es bei
den Hofrichtern, Berghauptleuten usw. üblich war. Nirgends ist
aber in den Rechnungen von einem Gehalt Blasbalgs oder seines
Nachfolgers, des Hentmeisters v. Wiedebach, auch nur die Spur
zu finden. Andererseits ist es aber ganz selbstverständlich, daß
Blasbalg ein so verantwortungsvolles und schweres Amt keines-
falls lediglich als „Ehrenamt" verwaltet hat, nur hat er kein
Fixum dafür bezogen. Gleich wie bei anderen hohen Staats- und
Hofbeamten, z. B. dem Obermarschall, Hofmeister, Kanzler usw.,
wird auch Blasbalg gegenüber eine Entlohnung durch Belehnungen,
Übertragung einträglicherDomänenverwaltungen usw. stattgefunden
haben*). Außerdem brachte aber schon das Zehntamt, welches
seit damals stets in den Händen des obersten Finanzbeamten
war, Blasbalg reiche Einnahme durch den Silbervertrieb, den er
zu besorgen hatte; 1488 — 89 betrug die dafür bezogene Tantieme
zirka 540 Gulden 0). Ganz unzweifelhaft fiel aber auch direkt
bei der Zentralkassenverwaltung selbst genügend für einen solchen
Finanzmann ab. Sicherlich hat Blasbalg bei den zahlreichen Geld-
und Wechselgeschäften Profit gemacht , für uns natürlich aus
») Vgl. H.St.A. Dresd. Loc. 8678 a. a. 0. Bl. 57a: „8 guld. 19 gr.
Jacoff blassbalg in 7 tagen vertzert mit 5 person, 4 wagenpf erden
und eym Reisigen pferde von liptzk und zu dressdenn, als yn der
obermarschalk dinstag nach oculi dahin beschieden hadte."
2) Die Ausgaben für das Papier waren gar nicht unbedeutend,
man bezog es stets in größeren Mengen aus Ravensburg über Nürnberg.
^) Zahlreiche Posten von Zehrungsgeldern für JBlasbalg finden
sich sowohl in der „Hauptrechnung " als auch in den „Schneeberg.
Bergrechn.". Beides a. a. 0.!
^) Der spätere Rentmeister Georg v. Wiedebach verwaltete z. B.
das Amt Leipzig.
^) Vgl. H.St.A. Dresd. Loc. 4508: „Schneeberg. Bergrechn. a. a. 0."
§ 1. Die Amtsführung Jacob Blasbalgs 1487 (bzw. 1488) bis 1490. 63
den E/echnungen nicht mehr ersichtlich, er liegt in den runden
Summen , die hier verbucht werden. Auch bei der Kassierung
der größeren Einnahmen , wie Ungeld , Steuern usw. , wird er
nicht leer ausgegangen sein. Neben dem realen Gewinn ist aber
sicherlich auch der ideelle Wert und Vorteil, der mit der Über-
nahme einer solchen Stellung verknüpft war, von Blasbalg hoch
angeschlagen worden^). Das Amt des obersten Leiters des
Finanzwesens war ein Vertrauens- und Ehrenposten, wie es aus-
geprägter keinen geben konnte , namentlich wenn man die be-
sonderen Verhältnisse und Anschauungen der damaligen Zeit in
Rechnung zieht.
"Welches war nun die Stellung dieses höchsten Finanzamtes
im Verwaltungskörper des Staates, in welchem Verhältnis stand
Blasbalg zu den übrigen Leitern der Zentralregierung, besonders
zum Obermarschall? Wie in früheren Zeiten, so waren auch
jetzt noch unter Blasbalg bei der Aufstellung der großen Berg-
rechnungen auf dem Schneeberg, der Generalabrechnung der
Ämter usw. herzogliche ßäte und Beisitzer zugegen : in erster
Linie stets der Obermarschall, der Hofmeister und der Kanzler.
Man hielt eben damit an der alten Tradition fest. Wichtig und
allein ausschlaggebend war aber doch, daß jetzt die eigentlich
praktische Führung der Kassen- und Eechnungsgeschäfte in den
Händen eines fachkundigen Finanzmannes lag.
In dem Einnahmebuch finden wir hinter jedem Ausgabe -
posten, soweit es nötig ist, vermerkt, auf Veranlassung wessen
eine jede Zahlung geleistet ist, stets mit dem: „ufp schrifft"
oder „uff bevel" der Herzöge, des Obermarschalls, des Kanzlers,
des Hofmeisters usw. In den meisten Fällen „auf Befehl des
Obermarschalls". Die ganze Ausgabe wir tschaft wurde aus-
nahmelos durch die Zentralkasse besorgt, alle Zahlungen mußten
daher bei ihr angewiesen werden. Als Beleg und zum Ausweis
mußte natürlich gebucht werden, durch wen angewiesen worden
war; so wußte man stets, an wen man sich bei eventuellen
Differenzen zu halten hatte. Daß der Obermarschall dabei am
häufigsten genannt wird, ist natürlich, denn er war der höchste
Beamte, der höchste Verwaltungsbeamte des Territoriums über-
haupt. Er war für alle Maßnahmen dem Herzog verantwortlich.
An ihn wird man sich am häufigsten bei Zahlungen gewandt
haben ; bei ihm lag daher jedenfalls auch die letzte Entscheidung
Über die Ausgaben usw., ebenso über die sonstigen Maßnahmen
der Finanzbehörde. Blasbalg hatte zunächst nur die Kasse
^) Ein derartiges Moment war auch bei den süddeutschen Kauf-
leuten, die sich solche Stellungen vom Kaiser übertragen ließen, stark
mitwirkend, namentlich bei den Wolffs, aber auch bei den anderen,
vgl. darüber Ehrenberg: „Zeitalter der Fugger" Bd. I.
64 Erster Hauptteil. Die innere Organisation der Finanzverwaltung.
der Zentrale zu verwalten und für genaue Buchführung über den
Staatshaushalt zu sorgen, er hatte aber nicht eigentlich zu be-
stimmen, in welcher Weise die Staatsmittel Verwendung finden
sollten. Beratend wird er aber auch hier indirekt einen großen,
vielleicht oft entscheidenden Einfluß auf den Gang der Finanz-
wirtschaft geübt haben ^). Man wird daher sagen dürfen :
Mochte auch der Obermarschall eine gewisse Ober-
aufsicht und Oberleitung über das höchste Finanz-
amt haben, praktisch war doch wohl der Verwalter
der Zentralkasse der eigentliche Leiter der ge-
samten Finanzwirtschaft.
Wie vorher ausgeführt, lag vor allem der technische Teil der
Finanzverwaltung in den Händen Blasbalgs , und das eben war
doch gerade damals das Wichtigste. Wie in späteren Jahren der
Landrentmeister v. Wiedebach, so hat anscheinend auch Blasbalg
seine Jahreshauptrechnung unmittelbar dem Fürsten gelegt, und
zwar in Dresden, wie wir aus der Buchung der Zehrungsgelder,
die Blasbalg nach dort verbraucht hat, ersehen können.
Es war nötig , die erste uns vollständig erhaltene Jahres-
hauptrechnung Blasbalgs : 1488— -1489 so eingehend zu besprechen,
weil sich in ihr am prägnantesten die Organisation der gesamten
Zentralfinanz Verwaltung, wie sie von Jacob Blasbalg geschaffen
und ausgebildet worden ist, ausdrückt. Und weil das von diesem
Finanzmanne eingerichtete System absolut vorbildlich und muster-
gültig gewesen ist für die oberste Finanzverwaltung in der
nächsten Zeit. Namentlich die ganze Art und Weise der Buch-
führung ist von Blasbalgs Nachfolgern fast ohne jede Änderung
beibehalten worden.
Das Ende des nächsten Kechnungsjalires hat Blasbalg nicht
mehr erlebt, im Frühjahr 1490 hat der Tod dem arbeitsreichen
und vielbewegten Leben dieses Mannes ein Ziel gesetzt 2). Ein
genauer Termin für den Tod Blasbalgs läßt sich leider nicht
angeben, es ist nur sehr wahrscheinlich, daß er kurz vor Judica
1490 gestorben ist^).
1) Es war mehr die offiziell-formelle Zustimmung der Regierung,
die vom. Obermarschall erteilt wurde. Man wird doch bei allen Maß-
nahmen, namentlich für alle Ausgaben, die man beschloß, den Ver-
walter der Zentralkasse gehört und sich in der Hauptsache nach
seinem Gutachten gerichtet haben.
2) Vgl. G. Wustmann: Gesch. Leipzigs 1905.
®) Vgl. Leipz. Ratsarch. : „Acta, sehr alte Nachrichten und Be-
fehle usw." a. a. 0. Vgl. dann auch H.St.A. Dresd. Loc. 8678 a. a. 0.
Bl. 66—77.
§ 2. Die Interimsverwaltung Blasbalgs Erben— Caspar v. Sals usw. 65
§ 2.
Die Interimsverwaltung Blasbalgs Erben— Caspar von Sals—
ApoUonia Blasbalg.
Während der dritten Eechnungsperiode : Neujahr — Ostermarkt
1490 war Blasbalg gestorben. Die Abrechnung der I. Ungeld-
rate (Neujahrsmarkt) war vorüber, und auch die große Ämter-
verrechnung hatte er noch vorgenommen: Conversio Pauli. Ab-
gesehen von den großen Bergrechnungen, die noch abgeschlossen
werden mußten, war aber der Geschäftsgang der Landeszentral-
kasse wie gewöhnlich gerade in diesem Vierteljahr ziemlich still,
und von den Erben Blasbalgs konnten die Geschäfte ohne sonder-
liche Schwierigkeiten bis zum Ostermarkt (Sonntag Jubilate)
weitergeführt werden ^j. Für den Ostermarkt, den wichtigsten
der großen Zahltermine der Zentralkasse, für welchen, wie wir
sahen, in der Jahresrechnung ein besonderer Abschnitt sowohl
im „Einnahme-" als auch im „Ausgabebuch" reserviert war,
mußte man aber unbedingt wieder jemand haben, der imstande
war, die Verwaltung der Kammer in Leipzig in der hergebrachten
Weise und im vollen Umfange weiterzuleiten. -Es mag nun wohl
nicht leicht gewesen sein, einen geeigneten Mann zu finden, dem
man mit Hoffnung auf Erfolg dies hochbedeutsame Amt über-
tragen und dauernd zum Nachfolger Blasbalgs designieren konnte.
Gar zahlreich und hoch waren die Anforderungen, die man an
den Leiter der obersten Finanzbehörde damals stellte und stellen
mußte.
Man behalf sich vorerst mit einem Provisorium. Vor
der endgültigen Regelung der Frage der Nachfolgerschaft Blasbalgs
wurde zunächst der Zehntschreiber vom Schneeberg Caspar
von Sals ^) mit der Führung der Geschäfte betraut. Als landes-
herrlicher Beamter in der Bergverwaltung tätig, war er fest be-
soldet. Seit 1484 hatte er unter Blasbalg gearbeitet, der in
diesem Jahr durch die Übernahme des Zehntamts sein unmittel-
barer Vorgesetzter geworden war. Warum man gerade Sals
wählte, ist leicht erklärlich : er war als Zehntschreiber natürlich
im Buchführungs- und Rechnungswesen geübt. Vor allem wollte
man wohl aber einen Mann haben, der auch das wichtige Ober-
zehntamt des Schneeberges vertretungsweise mit verwalten konnte.
Die Wahl Sals' zeigt uns deutlich, wie großen Wert man darauf
legte, daß die Verwaltung der Zentralkasse und des Oberzehnt-
amtes stets in einer Hand vereinigt war. So übernahm denn
Caspar von Sals die Leitung des obersten Finanzamtes am 2. Mai
1) Vgl. Leipz. Ratsarch.: „Acta, sehr alte Nachrichten und Be-
fehle usw.« XL? G. 2.
2) Vgl. Hoppe a. a. 0. p. 53.
Puff, Die Finanzen Albrechts des Beherzten. 5
QQ Erster Hauptteil. Die innere Organisation der Finanzverwaltung.
1490 und führte das Rechnungsjahr 1489 — 1490 am 8. Mai zu
Ende ^). Nach dem „Hauptbuch" ^) könnte es scheinen, als hätte
er die Verwaltung in dieser letzten Woche nicht auf sein eigenes
Konto geführt. Sals besorgte zwar alle Kassengeschäfte,' so
rechnet er das TJngeld mit den Ernestinern ab^), die Bilanz ist
aber für das ganze Jahr zwischen Blasbalgs Erben einerseits
und dem Herzog andererseits aufgestellt *) und zwar am üblichen
Termine. Die offizielle Abrechnung von 1489 — 1490 ist erst im
Juli 1490 in Dresden erfolgt. Am 2. Juli 1490 begibt sich
Caspar von Sals auf schriftlichen Befehl des Herzogs zur Rech-
nungslegung nach Dresden. Die Regelung der Angelegenheit
erfordert einen Aufenthalt von sieben Tagen in der Residenz ^).
Am 6. Juli 1490 wird schließlich durch Herzog Georg, der in
Vertretung seines Vaters die Jahreshauptrechnung abgenommen
hat, eine Generalquittungsurkunde für Caspar von Sals und Blas-
balgs Erben ausgestellt^). Der Herzog bestätigt und anerkennt
in dieser Urkunde folgendes : Caspar von Sals hat von des ver-
storbenen Jacob Blasbalgs ^), Bürgers und Zehntners von Leipzig
und von seinetwegen dem Herzog Rechnung getan von allen
näher bezeichneten Ausgaben und Einnahmen der Kammer zu
Leipzig „ussgeschlossen die Stewer". Die Blasbalgsche Rechnung
habe eingesetzt Sonnabend vor Cantate im 89. Jahr und geendet
Sonnabend vor Jubilate 1490 mit einem Guthaben von 17 724 guld.
4 gr. 8 Pf. V2 h. für den Herzog. Sals' Rechnung sei gelaufen
von Sonnabend vor Jubilate bis Sonnabend vor Cantate .1490
(also 1. — 8. Mai), und Sals sei dem Herzog noch 1910 guld. 10 gr.
8 Pf. 1 h. schuldig. Insgesamt beträgt also das Plus dieser Haupt-
rechnung 19 634 guld. 15 gr. 5 pf., d. i. aber auf den Heller
die gleiche Summe, welche die Bilanz des „Hauptbuches" bringt,
nur daß dort gesagt ist, daß Blasbalgs Erben allein sie zu zahlen
') Vgl. Leipz. Ratsarch. : „Acta, sehr alte Nachrichten und Be-
fehle usw." XLV G. 2. Quittungsurkunde Herzogs Georg ausgestellt
für Caspar von Sals und Blasbalgs Erben ; dort heißt es : „. . . und
Caspar von Säle, des Rechnung sich Sonnabendt vor dem Sontage
Jubilate anfehet und Sonnabendt v^or Cantate besleust;" nach dem
„Hauptbuch" läuft die Rechnung: Sonntag Jubilate — Sonntag vor
Cantate.
'^) Vgl. H.StA. Dresd. Loc. 8678 a. a. 0.
"■) Vgl. ebenda Bl. 84 a.
*) Vgl. ebenda Bl. 101. Es heißt dort: „Und also nach Inname
und ussgabe aller, so bliben blassbalgs erben m. g. H. hertzog Albrecht
hie schuldig 19634 rh. guld. 15 gr. 5 Pf. ald."
^) Vgl. H.St.A. Dresd. Loc. 8678 Bl. 117. Aufrechnung der Zehrungs-
gelder des Caspar von Sals und seiner Begleitung für die Reise von
Leipzig bis Dresden und zurück und für den dortigen Aufenthalt.
®) Vgl. Leipz. Ratsarch.: „Acta, sehr alte Nachrichten und Be-
fehle" XLV G. 2 p. 35 ff.
'') Hier ist, wie aus dem folgenden hervorgeht, auch die Zeit mit
eingeschlossen, in der Blasbalgs Erben die Kassen geführt haben.
§ 2. Die Interimsverwaltung Blasbalgs Erben— Caspar v. Sals usw. 67
hätten. Aus der vorliegenden herzoglichen Quittungsurkundö
geht aber unzweifelhaft hervor, daß Caspar von Sals in
der Tat in der letzten Woche die Zentralkasse auf
eigene Rechnung verwaltet hat. Die von Blasbalgs
Erben herauszuzahlende Summe beläuft sich auf 17 724 guld.
4 gr. 8 Pf. V2 h. (vgl. oben!), und es wird ihnen auch nur
über diese Summe Quittung erteilt: und zwar der Witwe, allen
Erben und Erbnehmern. Blasbalgs Erben hatten ausgezahlt
1. nach Judica 1490 20 333 guld. 12 gi\ 6 Pf. auf Befehl des
Herzogs und seiner Räte an den Rat der Stadt Leipzig, 2. nach
dem Ausgang des Ostermarktes 4900 rh. guld. an Caspar von Sals.
Also hatten die Blasbalgs 7509 guld. 7 gr. 7 Pf. IV2 h. mehr
gezahlt als sie nach der Jahreshauptrechnung schuldig waren.
In der Quittungsurkunde ist dies ausdrücklich festgestellt und
bestimmt, daß es gleich an dem abgerechnet werden soll, was
sonst Blasbalg dem Herzog noch schuldig war, nämlich an Steuer-
geldern 1). Dem Caspar von Sals wird für die gelegte Rechnung
Decharge erteilt. Die 1910 guld. 10 gr. 8 Pf. 1 h. bleibt
Sals dem Herzog schuldig, er behält nämlich das Geld einfach
in der Kasse. Quittung und Decharge wird aber von Georg nur
mit Vorbehalt erteilt. Hat Herzog Albrecht nach seiner Rück-
kehr (nämlich aus den Niederlanden) innerhalb eines halben
Jahres noch irgendwelche Ausstellungen an der Rechnung zu
machen, so sind die Rechnungsführer zur Rechenschaft ver-
pflichtet.
Die Blasbalgs hatten nur 4900 guld. direkt an Sals gezahlt,
die andere Summe zunächst an den Leipziger Rat, von diesem
muß aber dann an Sals wiederum gezahlt worden sein, was noch
an den 17 724 guld. 4 gr. 8 Pf. V2 h. fehlte, denn auf dem
ersten Blatt der neuen Jahreshauptrechnung: 1490 — 1491 ist
diese Summe als bei der Kasse eingegangen gebucht^). Der
Gang der Rechnungsablage des obersten Finanzamtes, wie er
sich aus dem für diesen einen Fall einmal gut erhaltenen Akten-
material darstellt, ist hier etwas breiter behandelt worden, weil
wir ihn wohl als typisch ansehen dürfen.
1490 — 1491 ist die Verwaltung der Landeszentralkasse nach-
einander in drei verschiedenen Händen gewesen. Nach dem
Ostermarkt 1490 behielt Caspar von Sals die Leitung des höchsten
') Blasbalg hatte, wie bereits oben bemerkt, in Gemeinschaft mit
dem Rate zu Leipzig die Steuer eingenommen; von diesen Steuer-
geldern hatte er dem Herzog noch eine größere Summe zu zahlen
gehabt. Über die von selten Blasbalgs Erben in dieser Angelegenheit
erfolgte Zahlung ist am 8. Juli 1490 in Dresden von Herzog Georg
gleichfalls eine Quittungsurkunde ausgestellt worden. Vgl. Leipz.
Katsarch. : „Acta, sehr alte Nachr. usw." XLV G. 2.
2) Vgl. H.St.A. Dresd. Loc. 8678 Bl. 103.
5*
^8 Erster Hauptteil. Die innere Organisation der Finanz Verwaltung.
Finanzamtes. Und zwar ist, wie man auf den ersten Blick
aus der von ihm aufgestellten Hauptreclinung ersieht, die Ver-
waltung dieser Behörde völlig im Sinne Blasbalgs weitergeführt
worden. Aus diesem Grunde erübrigt sich also, näher auf die Ver-
waltung einzugehen. Lediglich betreffs der Oberzehntamts Verwaltung
sei bemerkt, daß Sals alles Silber nur aufgekauft, nicht aber
verkauft hat. Das Rohsilber wurde einstweilen liegen ge-
lassen ^). — Mitten in der zweiten Rechnungsperiode (Michaelis —
Neujahrsmarkt) rechnet Sals die Zentralkasse ab, — am 21. No-
vember 1490 ist die Salssche Verwaltung zu Ende''^).
Die näheren Umstände, welche seinen Rücktritt oder seine
eventuelle Amtsentsetzung veranlaßt haben, sind nicht bekannt.
Am 21. November schließt er das Ausgabe- und Einnahmebuch
und zieht die Bilanz : „Unde also nach Innahme und ussgabe
Bleibe ich meinem gned. herrn Schuldigk 802 guld. 10 Pf., sal
der Gleitzman Thumirnicht von meinent wegen uffs nawe Jar
schirst beczalen" ^). Die Zahlung ist auch pünktlichst erfolgt:
Der erste Posten in der Fortsetzung des Einnahmebuches sind
die 802 guld. 10 Pf. ^). Caspar von Sals hat für seine Tätig-
keit als stellvertretender Leiter der obersten Kasse eine Extra-
gratifikation bekommen, es wurden ihm nach Befehl des Ober-
marschaUs 40 guld. „zcu solde" bezahlt '"»). Gerade diese Zahlung
des Bargehaltes ist aber bezeichnend für die Stellung Sals'.
Caspar von Sals hatte sein Amt niedergelegt, ob auf eigenen
Wunsch oder aus irgendwelchen anderen Gründen ^) konnte nicht
entschieden werden, so viel aber steht fest, er ging nicht, um
einem für dauernd neuernannten obersten Pinanzverwalter Platz
zu machen. Noch hatte man nicht eine geeignete Persönlichkeit
für dies Amt gefunden, man mußte sich auch jetzt noch einmal
mit einer provisorischen Verwaltung behelfen. Die Landes-
zentralkasse wurde übernommen von Apollonia Blasbalg ^), der
Witwe des ersten großen Finanzmannes des albertinischen
Sachsens. Wir besitzen leider keinerlei Akten, die uns die so
erwünschte nähere Aufklärung darüber zu geben vermöchten.
Selbstverständlich hat erst recht Apollonia Unterbeamte oder
Schreiber zur Seite gehabt; von einer Frau hätten ja nament-
lich die umfangreichen Schreibgeschäfte, die mit der Buchführung
1) Vgl. H.StA. Dresd. Loo. 8678 Bl. 104 a, 115 und 124.
2) Ebenda Bl. 116 a.
3) Ebenda Bl. 116 a.
*) Ebenda Bl. 120.
5) Ebenda Bl. 130.
^) Sals hätte jedenfalls für länger überhaupt nicht die zahlreichen
Geschäfte des obersten Finanzamtes führen können, da er doch wohl
schon als Zehntschreiber vollauf beschäftigt gewesen sein wird.
^) Vgl. H.St.A. Dresd. Loc. 8678 bes. Bl. 122, 134, 134 a beweisen
diese Behauptung schlagend.
§ 2. Die Interimsverwaltung Blasbalgs Erben — Caspar v. Sals usw. 69
der „Kammer" verbunden waren , noch viel weniger bewältigt
werden können als von einem Mann^). Vielleicht hat auch
Apollonias Stiefsohn Hans Blasbalg, „der selber ein Händeler
war" 2), der Mutter mit Rat und Tat bei der Führung dieser
Geschäfte geholfen. Vor allem aber besaß sicherlich die Witwe
Blasbalgs als Frau eines Kaufmanns selbst eine ziemliche Er-
fahrung in allen Geldgeschäften, und auch mit dem Rechnungs-
und Kassenwesen der Landeszentralkasse wird sie infolge der
Tätigkeit ihres Mannes wohlvertraut gewesen sein. Trotz alle-
dem bleibt es natürlich erstaunlich , daß man einer Frau die
oberste Rechnungsführung des Herzogtums überließ; es wird sich
so leicht kein Analogiefall dazu finden. Daß ApoUonia verw. Blas-
balg in ähnlicher Weise wie ihr verstorbener Gatte und Sals
die Finanzgeschäfte besorgte, zeigt deutlich eine Buchung über
die Abrechnung des Ungeldes mit den Ernestinern, wir lesen
dort: „138 Schock 53 gr. 6 Pf. VI2 h. hat apolonia Blassbalg-
gynn witwe , Burgeryn zu liptzk Cuntzen konynge Cammer-
schreiber von Irer gnadenn wegen betzalt. Innhalts siner Quitantz
hiebei" ^). Daß in der Zeit, während die Blasbalgin die Zentral-
kasse führt, die Vermerke „uff schrifft" und „uff bevel" des
Obermarschalls sich besonders häufen, ist natürlich. Denn mehr
als sonst wird sich jetzt der Obermarschall um die Finanz -
Verwaltung gekümmert haben und aktiver dafür tätig gewesen
sein. ApoUonia Blasbalg führte die Geschäfte der Leipziger
Kammer bis zum Ostermarkt 1491-, nach der damals erfolgten
Abrechnung hatte sie an den Herzog 29 353 guld. 9 gr. 2 Pf.
herauszuzahlen*). Die Übergabe dieses Kassenbestandes an
Georg. V. Wiedebach ist von diesem auf der ersten Seite des
Rechnungsbuches über den Ostermarkt registriert^). Dreimal
hatte man also mit der Leitung des obersten Finanzamtes inner-
halb eines Rechnungsjahres gewechselt. Jetzt endlich war aber
die Interimsverwaltung vorüber : Georg v. Wiedebach war
endgültig zum Chef der Zentralfinanzbehörde aus-
ersehen. Jahrzehntelang hat er die Finanz Wirtschaft des
albertinischen Territoriums zuerst unter Albrecht dann noch unter
Georg geleitet.
1) "Wenn schon die Männer damals im Schreiben und Rechnen
wenig bewandert waren, noch weniger war dies natürlich bei den
Frauen der Fall. Vgl. H.St.A. Dresd. Loc. 8678 BI. 133. 5 guld. 2 gr.
Zehrungsgeld für ihren Schreiber Bartholomeus , der nach Dresden
ging, um dort Amtsgelder zu kassieren.
2) Vgl. Leipz. Ratsbuch II. fol. 95 b im Bezirksgericht Leipzig.
3) Vgl. H.StA. Dresd. Loc. 8678 a. a. 0. Bl. 122.
*) Ebenda Bl. 134.
'') Ebenda Bl. 134 a „29353 guld. 9 gr. 2 Pf. vonn der Blassbalgynn
Enntpfanngen, die sie m. gned. herrn über Innahme und Ausgabe ist
Schuldigk Bliebenn".
70 Erster Hauptteil. Die innere Organisation der Finanzverwaltung.
§ 3.
Die Amtsführung Georgs v. Wiedebach 1490—1500
(bzw. 1524).
Leider können wir uns über das Herkommen und den Ent-
wicklungsgang dieses zweiten bedeutenden Finanzmannes Albrechts
des Beherzten aus den Quellen keine so klare Vorstellung
verschaffen, wie dies bei Blasbalg möglich war. Ob Georg
V. Wiedebach gleich Blasbalg ein geborener Leipziger war,
vermögen wir nicht zu entscheiden, wahrscheinlich nicht *). Im
Leipziger Türkensteuerbuch von 1481 ist er nicht genannt 2),
1491 ist er aber, wie das „Hauptbuch"^) deutlich erkennen läßt,
in Leipzig ansässig gewesen. Etwas besser als über das
„Woher?" dieses Mannes können wir uns über seine Tätigkeit
und seinen Wirkungskreis vor der Übernahme des obersten
Finanzamtes unterrichten. v. Langenn erwähnt in seiner
Monographie Albrechts des Beherzten*) Georg v. Wiedebach
zuerst für das Jahr 1486 als Türknecht. Die Stellung eines
solchen charakterisiert er, wie folgt: „Zu den höheren Stellen in
der Umgebung des Fürsten gehörte auch die des Türknechts
(wahrscheinlich im Sinne des englischen Knight), er hatte die
Stellung, die später dem Trabantenhauptmann angewiesen ward
und begleitete den Fürsten namentlich auf Reisen" ^). v. Langenn
hat Wiedebach nur für das Jahr 1486 als „Türknecht" oder
„Türhüter" ermitteln können''). Aus den Urkunden und Akten
jener Zeit wissen wir aber bestimmt, daß er jenes Amt mehrere
Jahre hindurch bekleidet hat. Und zwar schon vor 1486^). Ein
für die Beurteilung der Stellung Wiedebachs außerordentlich
wichtiges Aktenstück ist aus dem Jahre 1481 erhalten. Es
handelt sich um eine von Wiedebach geführte Rechnung. „Was
ich Jorge Wedebach zcu Zcerunge uff den tag gein Nurmberg
1) Seine Eltern liegen in der Pfarrkirche zu Dretebach begraben.
Vgl. papiern. Eatsarch. Leipz. K. 18. „Mevn Georgen von Wiede-
bachs Testament." 1. Dez. 1520.
2) Abgedr. bei Gust. Wustmann: „Quellen zur Gesch. Leipz."
Bd. I p. 65 ff.
3) Vgl. H.St.A. Dresd. Loc. 8678 a. a. 0.
*) V. Langenn: „Albrecht der Beherzte" a. a. 0.
^) Ibid p. 461 oben!
^) Da Langenn die Schätze des Arch. nur oberflächlich ge-
schürft und meist nur durch seinen Sekret, die Vorarbeiten hat
machen lassen, so hat er Wiedebach in dieser Stellung nur 1486 be-
legt gefunden, in diesem Jahr wird der Türknecht Wiedebach außer-
ordentlich häufig als Zeuge genannt. Vgl. H.St.A. Dresd. Cop. 53
fol. 92, 93, 109, 178, 182.
'') In seinem Testament vom 1. Dezember 1520 schreibt Wiede-
bach, daß er von Jugend auf mehr als 40 Jahre in den Diensten
Albrechts und Georgs gestanden habe.
§ 8. Die Amtsführang Georgs v. Wiedebach 1490-1500 (bzw. 1524). 71
von meins gned. bern wegen entpfangen babe, findet man birnacb
verzceicbend, gescben am montage Dionisy im 80. Jar." (9. Ok-
tober 1480) ^). Er batte die Reisekasse (2500 Gulden) in Ver-
waltung und darüber Bucb zu führen. Nach der Rückkehr
rechnete der Türknecht dem Kammermeister auf Grund des ge-
führten Registers ab und zahlte die Restsumme an die Kammer-
kasse zurück. Wir sehen also Wiedebach hier stets in der
nächsten Umgebung des Herzogs, mit der Versorgung von Kassen-
und Rechnungsgeschäften betraut. Die Besorgung dieser und
ähnlicher Geschäfte 2) war die Hauptaufgabe des Türknechts
Wiedebach, und nicht das Kommando über die Trabanten, wie
Langenn annimmt. In den nächsten Jahren bleibt Wiedebach
als Türknecht in den Diensten Albrechts. Der Art seiner Tätig-
keit nach könnte man ihn wohl auch als den Sekretär des
Herzogs bezeichnen. Er vermittelt die Befehle und Ent-
schließungen seines Herrn an die zuständigen Behörden und
Beamten, z. B. an den Kammermeister Hans Talner ^) usw.
Auch 1487 liegt das Amt des Türknechts in den Händen Georgs
V. Wiedebach, zweimal ist er in Urkunden mit diesem Titel
in der Zeugenreihe aufgeführt *). Ebenso scheint in den folgenden
Jahren bis Frühjahr 1490 Wiedebach die gleiche Stellung ein-
genommen zu haben. Er befindet sich während dieser Zeit stets
bei Albrecht in den Niederlanden, auch hier mit den Geld-
angelegenheiten des Fürsten beschäftigt. Von den für die nieder-
ländischen Unternehmungen Albrechts bestimmten Geldsendungen
werden von Blasbalg am 7. Mai 1488 6000 Gulden direkt an
Georg V. Wiedebach überantwortet; über weitere 3000 Gulden,
die zu Aachen durch das Bankhaus der Wolff ausgezahlt werden
(als „Wechsel"), wird ebenfalls von Wiedebach Quittung erteilt^).
Auf dem Ostermarkt 1491 werden 800 Gulden an den Ober-
marschall zurückgezahlt, die vordem „Jorge von Wiedebach
vonn m. gned. herrn wegenn Inn Nyderlannden abgeligenn had ^).
Auch dies charakterisiert doch wohl deutlich die Stellung Wiede-
bachs und läßt klar erkennen, daß er auf Reisen, Kriegszügen usw.
immer die Privatschatulle des Herzogs in Verwaltung gehabt
1) Vgl. Weim. Staatsarch, Reg. Bb. Nr. 5495.
2) Vgl. dazu Weim. Staatsarch. Bb. Nr. 4141. „Rechnungen Hansen
Hundts in seiner Eigenschaft als Türknecht über Einnahmen und
Ausgaben " Aus diesen Rechnungen erkennt man , daß die vielen
kleinen, gelegentlichen Ausgaben des Herzogs vom Türknecht be-
stritten wurden. Er hatte sozusagen das Portemonaie oder die Geld-
tasche des Herzogs, namentlich auf Reisen.
^) Vgl. H.St.A. Dresd. Loc. 7348 „Reg. des Vierdenn virteill Jars
usw." 1486.
*) Vgl. H.St A. Dresd. Cop. 56 fol. 8 und ebenda Cop. 9 fol. 63.
») Vgl. H.St.A. Dresd. Loc. 8678 El. 26.
«) Ebenda Bl. 144 a.
72 Erster Hauptteil. Die innere Organisation der Finanzverwaltung.
bat. Dieses Amt bedingte natürlich eine gewisse Erfahrung
im Rechnungs- und Kassenwesen. Vor allem mußte er aber
auch , wie wir oben sahen , im Geld- und Wechselverkehr Be-
scheid wissen. Kurzum, Wiedebach mußte mit einer Geschäfts-
praxis vertraut sein , die man , selbstverständlich noch in ge-
steigertem Maße von dem Verwalter der Zentralkasse unbedingt
fordern mußte. Insofern ist das Türknechtsamt zum mindesten
eine geeignete Vorschule für Wiedebachs spätere Tätigkeit als
oberster Finanzbeamter gewesen. Ähnliche Erwägungen werden
für Albrecht mitbestimmend gewesen* sein , gerade Wiedebach
zum Nachfolger Blasbalgs auszuer sehen. Zudem hatte der Herzog
in diesen Jahren Gelegenheit gehabt, die Fähigkeiten und die
ganze Persönlichkeit Wiedebachs gründlichst kennen zu lernen.
Die Leitung der Zentralfinanzbehörde war ja aber auch jetzt gar
nicht mehr so schwierig, nachdem von Jacob Blasbalg das Finanz-
verwaltungssystem so rationell aus- und durchgebildet worden
war: namentlich durch Einrichtung einer praktischen, übersicht-
lichen Buchführung, Festlegung bestimmter Zahlungstermine, Ge-
wöhnung und Erziehung der unteren Finanz- und Verwaltungs-
beamten zu vorteilhaftem Zusammenarbeiten und straffer Disziplin.
Ein so fest organisierter Verwaltungsapparat konnte eventuell
auch unter einer vielleicht kaufmännisch und administrativ weniger
tüchtigen Ejraft ohne Nachteil für den Staat exakt funktionieren.
Einen nach den besonderen damaligen Verhältnissen sehr hoch
bewerteten Vorzug hatte der neue Finanzmann mit seinem Amts-
vorgänger gemein: auch er war ein vermögender Mann.
Nach den Begriffen der Zeit schon deshalb sehr geeignet zum
fürstlichen Finanzbeamten. Noch ehe er der Nachfolger Blas-
balgs geworden war, hatte er dem Herzog größere Darlehen ge-
währt: nach der ersten Jahreshauptrechnung Blasbalgs 1488 — 1489
insgesamt 3000 Gulden, für die ihm jährlich 150 Gulden Zinsen
gezahlt wurden. Für 1500 Gulden hatte sich Dresden, für
1500 Gulden die Stadt Chemnitz verschrieben*). Noch 1497
hatte der Herzog die beiden Schuldsummen nicht abgelöst. In
welchem Umfange Wiedebach dann, als er die Zentralkasse
hatte, dem Herzog, sei es vorübergehend oder für längere Zeit
Gelder vorstreckte und Kredit eröffnete, werden wir noch sehen.
Hierüber orientieren uns erstens die von Georg v. Wiedebach
seit 1491 geführten Jahreshauptrechnungen, vor allem aber die
beiden Wiedebachschen Testamente 2). Auch sonst lieh Wiede-
bach Kapitalien aus^).
') Vgl. H.St.A. Dresd. Loc. 8678 a. a. 0. Bl. 34 a, 36, 4:3, 48 a.
'^} Vgl. Leipz. Ratsarch.: Pap. Ratsarch. K. 18. Testament Wiede-
8) Vgl. H.St.A. Dresd. Originalurk. 8855: Am 6. Okt. 1490 verkauft
Albrecht von Leipzig „uff eynen redelichen volstendigen widerkauff "
140 rh. fl. jährlich gegen 2800 fl. auf Schloß Ostrau.
§ 3. Die Amtsführung Georgs v. Wiedebach 1490—1500 (bzw. 1524). 73
Wenn Georg v. Wiedebach so schon an und für sich
kapitalkräftig war, ein ausgesprochen reicher Mann ist er wohl
erst durch Heirat geworden. 1491 reichte ihm die Witwe des
reichen Jacob Blasbalg, Apollonia geb. Alnpeck die Hand zu
einem zweiten Ehebund ^). Leider läßt sich ein genaueres Datum
nicht feststellen.
Im Ostermarkt 1491 übernahm, wie wir sahen, Wiedebach
die Zentralkasse von der Blasbaigin ; es wäre äußerst interessant,
zu wissen, ob die Eheschließung vor oder nach diesem Termin
stattgefunden hat. Noch viel weniger als das Datum ist uns
natürlich etwas Näheres über das Zustandekommen dieser Heirat
bekannt. Das große Blasbalgsche Vermögen, das schon öfters
der Staatskasse in schwieriger Lage aus der Verlegenheit ge-
holfen hatte , blieb so am sichersten und leicht zugänglichsten
der staatlichen Inanspruchnahme reserviert. Und dann konnte
eine derartig geschäftstüchtige Frau, wie Apollonia es war —
sie hatte ja die Rechnungsführung schon allein vorübergehend
gehabt — dem Georg v. Wiedebach in seinem neuen Amt mit
Kat und Tat kräftig zur Seite stehen, und Apollonia konnte
jedenfalls auch besser als irgend jemand anders den neuen Ver-
walter der Landeszentralkasse mit den Personen und Kreisen
bekannt machen, mit denen der oberste Finanzbeamte geschäft-
lich zu tun hatte.
Wie bereits festgestellt, fand die Übergabe der Zentralkasse
seitens der Blasbalgin unmittelbar vor dem Beginn des Oster-
marktes 1491 statt 2). Eine sogenannte Bestallungs- oder Ein-
weisungsurkunde des Herzogs fehlt wie schon für Blasbalg so
leider auch für Georg v. Wiedebach. Ebenso wie Blasbalg ver-
einigte auch er sämtliche Fäden der Finanzverwaltung in seiner
Hand; auch er hatte als Leiter des Finanzw^esens das O.ber-
zehntamt unmittelbar in Verwaltung. Gerade dieses Amt wurde
ja stets als eine der wichtigsten und hauptsächlichsten Funktionen
des obersten Finanzbeamten angesehen. Bezeichnend genug ist
es, daß Georg v. Wiedebach sich selbst bei der ersten Ungeld-
abrechnung mit den Ernestinern als „Zehntner" bezeichnete^);
und noch bevor er die Kammer in Leipzig übernommen hatte,
reitet er auf Befehl des Obermarschalls die Woche nach Quasi-
modogeniti 1491 zur großen Zehntverrechnung nach dem Schnee-
berg. Gleich Blasbalg unterstand auch Georg v. Wiedebach die
Steuerverwaltung. War eine allgemeine Landsteuer, gleichviel
welcher Art, ausgeschrieben, so war er der herzogliche Ver-
treter in der Steuererhebungskommission neben dem Rat von
^) Vgl. Gust. Wustmann: Gesch. Leipz. Bd. I p. 411.
^ Vgl. H.St.A. Dresd. Loc. 8678 Bl. 134.
') Vgl. ebenda Bl. 1.38.
74 Erster Hauptteil. Die innere Organisation der Finanzverwaltung.
Lei])zig ^). Wie die von Georg v. Wiedebach geführten Jahres-
hauptrechnungen — die Jahrgänge 1491 — 1497 sind uns im
„Hauptbuch" ^) unversehrt erhalten — deutlich erkennen lassen,
ist die Verwaltung des obersten Finanzamtes, der Landeszentral-
kasse in Leipzig von Wiedebach genau so gehandhabt
worden, wie sie von Blasbalg vorbildlich und mustergültig ein-
gerichtet worden war. Die einzelnen Rechnungstermine , die
großen Haupt- und Zwischentermine hat man unverrückt bestehen
lassen. Die Erhebungen und Zahlungen der Zentralkasse sind
ganz in der hergebrachten Form vor sich gegangen, die Be-
ziehungen des oberen und unteren Finanzdienstes und die Ver-
teilung der Geschäfte auf die einzelnen Behörden sind die gleichen
geblieben. Vor allem ist die Art und Weise der Buchführung
bei der Finanzzentrale durchaus beibehalten worden. Kurz, eine
wesentliche Änderung ist nirgends zu konstatieren.
Daß man gerade in diesen Jahren^) an dem Blasbalgschen
System unverändert hat festhalten können, ja daß es wohl in
erster Linie dazu beigetragen hat, daß die sächsischen Finanzen
in diesen stürmischen Zeiten nicht in vollkommene Unordnung
und Verwirrung geraten sind, ist sicherlich der glänzendste Be-
weis, der für das Rationelle der Organisation Blasbalgs und des
von ihm ausgebildeten Verwaltungsapparates erbracht werden
kann. Als Beispiel für den Verlauf eines Rechnungsjahres ist
das erste der Blasbalgschen Amtsführung (1488 — 1489) § 1
dieses Kapitels Gegenstand eingehender Besprechungen gewesen.
Es wird daher genügen, von der Verwaltung Georgs v. Wiede-
bach während all dieser Jahre einen allgemein zusammenfassenden
"Überblick zu geben, nur besonders Bemerkenswertes oder etwa
Abweichendes nachdrücklicher hervorzuheben.
Das Rechnungsjahr 1490 — 1491 wurde bereits von Georg
V. Wiedebach zu Ende geführt. Da er die Kasse unmittelbar
vor Beginn des Ostermarktes übernommen hatte, kam er in die
arbeitsreichste Periode des obersten Finanzamtes hinein , denn
der Ostermarkt war einer der großen Zahltermine der landes-
herrlichen Kasse. Schon rein äußerlich dokumentiert sich das
in dem angeschwellten Umfang des darüber geführten Einnahme-
1) Vgl. H.St.A. Dresd. Loc. 10432 fol. 49. Herzog Georg fordert die
Landschaft auf, die bewilligten Steuern „Jörgen von widenbach Rent-
meister und dem Rath zu Leiptzk zu uberryechen". 31. Okt. 1499,
dazu vgl. die zahlreichen Belegstellen im „Hauptbuch".
2) Tgl. H.St.A. Dresd. Loc. 8678 „Hauptbuch" 1. c.
^) Kap. VI wird zeigen, wie große Anforderungen die nieder-
ländischen Unternehmungen Albrechts des Beherzten und sein Ein-
treten für Maximilian an die Finanzkraft des verhältnismäßig kleinen
Territoriums gestellt haben, und Kap. VII, wie unbedingt nötig eine
rationelle und tadellos funktionierende Finanzverwaltung war, um
nicht dem Staatsbankrott entgegenzutreiben.
§ 8. Die Amtsführung Georgs v. Wiedebach 1490—1500 (bzw. 1524). 75
und Ausgabebuches. Der erste Finanzbeamte des Territoriums
hatte immer noch mit den Kaufleuten abzurechnen, die das Jahr
über für die herzogliche Küche nach Dresden geliefert hatten,
oder von denen man Tuche und Stoffe genommen hatte. Er
hatte aber auch noch selbst auf dem Leipziger Ostermarkt Ein-
käufe an Tuch, Leinewand, Sammet usw. für den Bedarf des
Hofes vorzunehmen ^). Gerade in diesem Umstand ist sicherlich
wieder eines der vielen Momente zu finden, die es hatten
wünschenswert erscheinen lassen, die Landeszentralkasse nach
Leipzig, an den Sitz der großen Handelsmärkte und Messen zu
legen. Eines wichtigen Vorganges aus dieser ersten Zeit der
Wiedebachschen Verwaltung ist aber noch besonders Erwähnung
zu tun. Große, „außerordentliche" Ausgaben waren 1490 — 1491
nicht vorgefallen, so daß bei der Übernahme der „Kammer" durch
Wiedebach eine ziemlich hohe Summe in der Kasse lag. Man
benutzte die günstige Gelegenheit sofort, um eine umfangreiche
Schuldentilgung vorzunehmen. Insgesamt wurden Anleihen in
Höhe von 18 330 Gulden abgelöst 2), namentlich solche, für die
die Städte verschrieben waren. Da es sich um Anleihen handelt,
die alle mit jährlich 6 — 10 ^/o zu verzinsen waren, war es also
finanzwirtschaftlich eine außerordentlich verständige und rationelle
Maßnahme, die — man darf wohl bestimmt dafür die Initiative
Wiedebachs in Anspruch nehmen — ein Beweis für seine Be-
fähigung ist.
Eine eigentliche Jahresbilanz ist von Wiedebach Cantate 1491
nicht gezogen worden, da schon zweimal in diesem Jahr Ab-
rechnungen (Zwischenbilanzen) vorgenommen worden waren.
Wiedebachs Bilanz enthält aber den Kassenbestand, wie er ihn
von der Blasbalgin empfangen hat, und insofern gibt sie natürlich
trotzdem das Fazit des Jahres. Die Abnahme dieser Jahres-
rechnung durch den Herzog geschah aber erst im August. Am
3. August 1491 begibt sich Georg v. Wiedebach zu diesem
Zweck nach Dresden und verweilt daselbst 7 Tage^).
Im nächsten Rechnungsjahr (Cantate 1491 bis Cantate 1492)
sind die Anforderungen, die an die Zentralkasse gestellt worden
sind, wieder außerordentlich hoch gewesen. Die niederländischen
Unternehmungen Herzog Albrechts verschlangen für sächsische
Verhältnisse enorme Summen. Am 7. Januar 1492 gingen
^) Ein großer Teil dieser die Zentrale unnötig belastenden Ge-
schäfte wurde ja jetzt schon von den Beamten der Hof Verwaltung,
der ^Kammer in Dresden" direkt besorgt; die Arbeitsteilung war aber
immer noch nicht streng genug in den einzelnen Verwaltungszweigen
durchgeführt.
2) Vgl. H.St.A. Dresd. Loc. 8678 Blr 141—142. Näheres darüber
vgl. Kap. Vn.
3) Vgl. H.St.A. Dresd. Loc. 8678 Bl. 173.
76 Erster Hauptteil. Die innere Organisation der Finanzverwaltung.
20 194 Gulden an Herzog Albrecht nach den Niederlanden ^).
Interessant ist nun, daß Wiedebach diese Geldsendung nicht als
„Wechsel" durch Bankhäuser besorgen ließ. Er wählte einen
anderen Weg, wohl hauptsächlich deshalb, weil die Wechsei-
sp e s e n bei einer derartigen Summe von Leipzig aus sehr hohe
gewesen wären. Der Betrag wurde in Silber und Gold ge-
schickt; das Silber wurde zu diesem Zwecke in 10 Zentner
Zinn eingeschlagen 2) und so verfrachtet. Unter Bedeckung
ging die Sendung dann nach Frankfurt a. M. ^). Dort wurde sie
von Beauftragten des Herzogs in Empfang genommen. Am
17. April 1492 ging eine zweite Sendung auf die gleiche Art in
Höhe von 20 000 Gulden 12 V2 gr. ebenfalls nach Frankfurt*),
sicherlich auch nach den Niederlanden bestimmt. Die ordent-
lichen Einnahmen konnten natürlich bei solchen Ausgaben nicht
ausreichen. Man mußte zu größeren Anleihen schreiten. Es
wurden insgesamt 22 100 Gulden aufgenommen, für die sich meist
der Rat der Stadt Leipzig verschrieb , der auch sehr oft die
Gelder direkt vermittelte. Stets die nötigen Gelder in der
Kasse zu haben oder aufzubringen, um die Ansprüche Albrechts
befriedigen zu können, war natürlich eine Hauptaufgabe des
obersten Finanzbeamten und sicher nicht immer eine leichte.
Da galt es zuerst Kapitalisten ausfindig zu machen, dann die
nötigen Bürgen zu schaffen und schließlich all die Formalitäten
zu erledigen, die bei der Aiifnahme einer Anleihe nötig waren ^).
Bei den verschiedensten Verwaltungs- und Kassengeschäften
wurde Wiedebach eifrig unterstützt von einem Schreiber:
mehrfach wird desselben in diesem Jahr Erwähnung getan ^).
Der Schreiber muß z. B. größere Geldsendungen begleiten. In
der Jahreshauptrechnung 1491 — 1492 findet sich auch einmal
eine Besoldung für Wiedebachs Schreiber verbucht^). Arbeit
gab es jedenfalls für einen Rentamtsschreiber in Fülle , schon
infolge der umfangreichen Korrespondenz des Rentmeisters.
Wiedebach stand amtlich mit der Residenz und dem Ober-
1) Vgl. H.St.A. Dresd. Loc. 8678 Bl. 179 a.
2) Das Zinn wurde in Frankfurt verkauft, der Erlös dann in der
Jahresrechnung verbucht.
8) Vgl. H.St.A. Dresd. Loc. 8678 Bl. 179 a, Fuhrlohn für den Trans-
port und Zehrungsgelder für die Begleitung desselben.
*} Vgl. ebenda Bl. 181 a.
^) Vgl. näheres darüber im Zusammenhang Kap. VII „Anleihe-
wesen".
«) Z. B. vgl. H.St.A. Dresd. Loc. 8678 Bl. 183. Zehrungsgelder
für Wiedebach und seinen Schreiber 5 zur Zeit der Amtsgelderhebung
bleibt Wiedebachs Schreiber 14 Tage in Dresden.
') Vgl. H.St.A. Dresd. Loc. 8678 Bl. 187. Wiedebachs Schreiber
erhält I2V2 Gulden Vz Jahrsold. Die einzige Stelle, an der in den
Jahreshauptrechnungen 1488 — 1497 von einer staatlichen Entlohnung
eines Unterbeamten der Landeszentralkasse die Rede ist.
§ 3. Die Amtsführung Georgs v. Wiedebach 1490—1500 (bzw. 1524). 77
inarschall in einem regen Verkehr, wie wir aus den Botenlöhnen
und Zehrungsgeldern ersehen können. Er verhandelt brieflich
eifrig mit der Residenz wegen der hohen Geldsendungen nach
den Niederlanden; er schickt dem Obermarschall die Steuer-
register, er teilt ihm z. B. mit, daß er an der großen Zehnt-
rechnung auf dem Schneeberg nicht teilnehmen kann, oder er
kommt auch selbst auf Wunsch des Herzogs Georg zu einer
Besprechung nach Dresden.
Das Finanzjahr 1491 — 1492 war für die Landeszentralkasse
ein schwieriges, wenig günstiges. Trotz der ziemlich hohen An-
leihen ergab sich beim Jahresabschluß Cantate 1492 eine TJnter-
bilanz von nicht weniger als 8057 Gulden 11 gr. 3 Pf. ^). Diese
Unterbilanz hatti der kapitalkräftige Leiter des Finanzwesens
Georg V. Wiedebach einstweilen aus seinen Mitteln gedeckt.
Auf diese Weise konnten Zahlungsstockungen glücklich vermieden
werden; der Kredit des Herzogs — von Staatskredit darf man
noch nicht eigentlich reden — wurde so nicht erschüttert. Die
vorgestreckten Gelder bekam Wiedebach im folgenden Rechnungs-
jahr wieder. In den nächsten Jahren ist vorerst eine derartige
direkte große Unterbilanz , für die der Rentmeister v. Wiede-
bach mit seinem Vermögen hätte Ausgleich schaffen müssen,
nicht wieder zu finden. Man hat in Zukunft stets rechtzeitig,
wenn sich Ebbe in der Kasse ankündigte , genügend hohe An-
leihen gemacht. Außerdem hatte man ja auch in all den Jahren
seit Blasbalgs ßeformtätigkeit durch rationellere Verwaltung,
intensivere Kontrolle, exaktere Buchführung usw. die Einnahme-
quellen des Herzogs immer ergiebiger zu machen verstanden.
Das größere Geldbedürfnis war natürlich auch hier die treibende
Kraft. Auf die Dauer hätte ja Wiedebach allein derartige
Differenzen auch nicht ausgleichen können. Daß Wiedebach
aber auch in Zukunft, wenn einmal nicht genügend Geld in der
Kasse war, vorübergehend von seinem Kapital auslegte, ist
sicher. Alles dies mußte es eben ratsam erscheinen lassen, nur
einem vermögenden Manne die Kasse zu übertragen. In bezug
auf die Rechnungslegung sei bemerkt, daß Wiedebach 1492 — 1493
nicht selbst zur Unterbreitung der letzten Jahreshauptrechnung
vor dem Herzog nach Dresden gereist ist; man hat vielmehr die
Bücher der Jahreshauptrechnung, nachdem man sie vorher hat
binden lassen, mitsamt den aöderen zugehörigen Rechnungs-
büchern usw. nach Dresden eingeschickt, und zwar am 28. Juli
1492 ^). Das blieb aber Ausnahme.
Die Geschäfte der „Kammer in Leipzig" waren mit der Zeit
immer umfangreicher geworden. Der Aktenbestand der Buch-
1) Vgl. H.St.A. Dresd. Loc. 8678 Bl. 188 a.
2j Vgl. H.St.A. Dresd. Loc. 8678 Bl. 205 a.
78 Erster Hauptteil. Die innere Organisation der Finanzverwaltung.
halterei: Rechnungsregister, Korrespondenz usw. war dem-
entsprechend natürlich auch angewachsen. Vornehmlich um
letzteres gut unterzubringen, wurde 1493 — 1494 ein eigenes
„Schreiber-Stubelyn" eingerichtet; damit war ein be-
scheidenes erstes Amtslokal der Lande szentral-
kasse in Leipzig geschaffen^). Im Juni 1493 wird
Wiedebach zwecks Prüfung und Abnahme der Jahreshaupt-
rechnung 1492 — 1493 nach Dresden befohlen. Da er persönlich
verhindert ist, schickt er sogleich seinen Schreiber am 24. Juni,
der zwei Tage mit der Jahreshauptrechnung in Dresden bleibt.
Definitiv abgenommen wird die Rechnung aber erst als Georg
V. Wiedebach Ende Januar 1494 gelegentlich der Ämter-
verrechnung persönlich in Dresden weilt ^). Der Schreiber
Wiedebachs wird in diesem Jahr wieder so häufig erwähnt, daß
wir mit Bestimmtheit annehmen dürfen , dal3 der Rentmeister
ständig einen, vielleicht sogar mehrere Schreiber für den Dienst
des Herzogs beschäftigt hat. Als Wiedebach sich Frühjahr 1495
längere Zeit in Amtsgeschäften in Dresden aufhält, hat er seinen
und des Leipziger Geleitsmanns Schreiber bei sich; vielleicht
darf man dies als Bestätigung der früheren Orts ausgesprochenen
Annahme ansehen, daß nämlich der Schreiber des Geleitsamts
mit für die oberste Finanzbehörde tätig war.
Sehr interessant ist ein Nachtrag, der sich in der Jahres-
hauptrechnung 1495 — 1496 hinter der Bilanz verbucht findet^):
„Zcu Wissen , das etlich geldt das vergangene Jar und Zcuvor
durch d. obermarschalk Ern hansen vonn Minckewitz awsgericht
und zcu getrawer handt bey meym gned. hern gelegt ist, das
ich Entpfangen und doch nach befehl des marschalk Inn keyne
Inname noch ausgäbe gesatzt noch bracht ist, Sunder vonn mir
wider also bezcalt ist wurdenn, als nemlich : Lutolt von Bransteynn
1700 gülden, Caspar von der Jhane 1400 gülden, Caspar Crachten
3000 gülden, Sigemundt von Canitz 800 gülden, und auff bevell
des marschalk ist yn der halbenn eine Vorerunge gescheen, wie
Inn der Rechnunge befundenn wirdt , nemlich : den Crachten
150 fl., Bransteyn 85 fl., Caspar von der Jhane 105 gülden uff
1^/2 Jahr und Sigemundt Canitz 40 gülden uff 1 Jar."
Eine unbedingt richtige und einwandfreie Erklärung läßt
sich nicht geben. Anscheinend handelt es sich aber hier um
Gelder, die bei der herzoglichen Kasse auf bestimmte Zeit de-
poniert worden sind, und die man, da in diesem Jahr mit ihnen
gearbeitet wurde , mit 5 ^/o verzinste. Die Landeszentralkasse
wurde also, modern ausgedrückt, gewissermaßen als Depositen-
bank verwendet. Sie machte Depositengeschäfte zur
1) Vgl. H.StA. Dresd. Loc. 8678 Bl. 238 a.
'•^) Ebenda Bl. 246 a.
3) Ebenda Bl. 814 a.
§ 3. Die Amtsführung Georgs v. Wiedebach 1490—1500 (bzw. 1524). 79
Benutzung^). Im Anschluß hieran sei gleich noch eines
anderen Falles Erwähnung getan, bei welchem die oberste herzog-
liche Zentralkasse nun auch einmal ihrerseits als Deponent
auftritt. In der letzten uns erhaltenen Jahreshauptrechnung
1496 — 1497 heißt es an der in Frage kommenden Stelle:
„22000 guld vom Rathaus zcw liptzk genomen, Szo zcw getrawr
handt bey denn E,ath gelegt wurdt, dafür die Sachsenburgk ver-
kaufft ist 2)." Es handelt sich hier bestimmt um ein eigentliches,
„reines" Depositum. Georg v. Wiedebach hat das Kapital auf
dem Leipziger Rathaus hinterlegt, lediglich um es möglichst
sicher aufbewahrt zu wissen. Der Leipziger Rat hatte es ab-
solut nicht zu verwalten oder etwa gar damit zu arbeiten und
dergl., sondern nur für getreue und sorgfältige Aufbewahrung
zu haften. Der Leipziger Rat ist auch sonst herzoglicherseits
vielfach als Depositar benutzt worden^).
Soll über die Amtsführung Georg v. Wiedebachs , wie sie
sich uns in den 6 Jahrgängen der Hauptrechnungen des Staats-
haushaltes, die uns im „Hauptbuch" erhalten sind, darstellt, ein
vorläufiges Urteil, das im folgenden noch näher bewiesen werden
muß, gegeben werden, so wird man sagen dürfen : Der rechte
Mann hat an der rechten Stelle gestanden. Herzog
Albrecht hat die oberste sächsische Finanz Verwaltung guten
Händen anvertraut gehabt. Georg v. Wiedebach hat nach dem
Blasbalgschen System und mit einem zweckmäßig ausgebildeten
Verwaltungsapparat die Zentralkasse durch schwierige Zeiten
sicher geleitet. Anschließend wenige kurze Bemerkungen über
die Entlohnung oder den Gewinn, der für Georg v. Wiedebach
mit der Wahrnehmung der Geschäfte des obersten Finanzbeamten
verbunden war und über seine Amtstitulatur.
Die Vergütung für diese Amtstätigkeit ist wohl bei Georg
V. Wiedebach der Hauptsache nach in der gleichen Form er-
folgt wie bei Blasbalg*). Als Oberzehntner hatte er wie Blas-
balg Anteil am Reingewinn vom Silberkauf ^) ; dann wird auch
er bei den vielen Geld- und Wechselgeschäften der Zentralkasse
Profit gemacht haben ^). Die Herzöge belohnten damals treue
^) D. h., man nahm die Gelder als Depositum an mit der Ver-
pflichtung der Rückzahlung, jedoch mit dem Rechte der Ausgabe und
Verwendung derselben.
2) Vgl. H.St.A. Dresd. Loc. 8678 Bl. M20a.
^) Vgl. darüber Kap. IH § 5 „Steuerverwaltung".
*) Vgl. Kap. II § 1.
^) "Wiedebach sagt davon 1520 in seinem Testament: „. . . . auch
an dem Silberkauff, den ich bey Iren fürstlichen gnaden gehabt und
mir vergunet ist, etwas redeliches gewunen und erobirt." Leipz.
Ratsarch.: Pap. Ratsarch. K. 18 a. a. 0.
^) Ibid.. .schreibt er, daß er „redeliche belohnunge und Zeugenge"
von seinen Ämtern gehabt habe.
80 Erster Haupfcteil. Die innere Organisation der Finanzverwaltung.
Dienste vielfach durch Begabung mit einer einträglichen Domänen-
verwaltung, so wurde Gsorg v. Wiedebach Amtmann von
Leipzig, leider läßt sich nicht feststellen, wann er dieses große
und reiche Amt in Verwaltung genommen hat,- und in welcher
Form es ihm übertragen war. Daß er gut dabei verdient hat,
ist sicher. 1495 habe ich ihn in einer Quittungsurkunde erst-
malig als Amtmann von Leipzig genannt gefunden ^) ; er hat das
Amt bis zu seinem Tode, also bis zum 1. Mai 1524 in Ver-
waltung behalten 2). Außerdem erhielt der Rentmeister Wiede-
bach auch noch jährlich 10 Gulden für 2 Hofgewänder.
Amtstitulatur Georg v. Wiedebachs: Während wir
ßlasbalg nie direkt als Rentmeister oder Landrentmeister be-
zeichnet finden , wurde Wiedebach schon bald nach der Über-
nahme der höchsten Finanzbehörde vielfach so genannt. In den
Jahresrechnungen selbst legt sich Wiedebach allerdings niemals
diesen Titel bei, er schreibt stets schlechtweg: Georg v. Wiede-
bach, nur einmal 1491 nennt er sich „Zehntner". Als Land-
rentmeister ist Georg v. Wiedebach erstmalig in einem Gesuch
der ApoUonia v. Wiedebach um Bestätigung der Vormünder
ihrer Kinder aufgeführt ^). In der Leipziger Stadtkassenrechnung
heißt es gelegentlich der Abführung der städtischen Jahrrente
an die „Kammer" am 10. Oktober 1493 zuerst: „Jörgen Wiede-
bach, dem Rentmeister," von da an stets in der Folgezeit*).
Allein auch in direkten offiziellen Urkunden und Schriftstücken,
die der Herzog ausstellte, wird Wiedebach Rentmeister tituliert^).
Auch Georg v. Wiedebach nennt sich selbst in Quittungs-
urkunden, die er von Amts wegen ausfertigt, Rentmeister ^).
Daneben wird aber der Landrentmeister vielfach auch nur als
Zehntner, als Hauptmann oder Amtmann von Leipzig bezeichnet.
Eine bestimmte , feststehende Titulatur gab es eben in jener
Zeit für einen derartigen Beamten nicht.
Die von Georg v. Wiedebach geführten Jahreshauptrech-
nungen sind uns nur bis Cantate 1497 „im Hauptbuch" über-
liefert. Wiedebach ist aber noch jahrzehntelang bis zu seinem
1524 erfolgtem Tode herzoglicher Rentmeister gewesen; genügend
Erweise lassen sich dafür erbringen. Mit absoluter Sicherheit
läßt sich zunächst feststellen, daß er bis zum Ende der Regierung
Albrechts des Beherzten (1500) ununterbrochen Leiter der
') Vgl. H.St.A. Dresd. Originalurk. Nr. 9104.
2) Vgl. Gust. Wustmann: Gesch. von Leipz. p. 411.
^) H.St.A. Dresd. Ratsb. H fol. 95 b im Bezirksgericht Leipzig.
*) Vgl. Leipz. Ratsarch. Stadtkassenrechn. 1493 — 1500.
^) Vgl. z. B. H.St.A. Dresd. Originalurk. Nr. 91f31 in einer Schuld-
verschreibung Herzog Georgs gegenüber Witzleben heißt es 1496:
„Georgen von Wiedebach, unserm itztigen Rentmeister."
6) Vgl. H.St.A. Dresd.: „Extracte der Stifter und Klöster" Nr. 1025
(1496) Orig.Urk. Nr. 9167 b; Orig.Urk. Nr. 9166 u. a. m.
§ 3. Die Amtsführung Georgs v. Wiedebach 1490—1500 (bzw. 1524). 81
Finanzverwaltung gewesen ist, und niemals ist Johann Eathalter
Eentmeister im Herzogtum Sachsen gewesen, auch nicht in den
letzten Eegierungsjahren Albrechts, wie v. Langenn irrig be-
hauptet^). Von der Stellung Rathalters wird späteren Orts noch
die Rede sein. Die städtischen Jahrrenten sind auch nach
1497 nach wie vor an den Rentmeister Georg v. Wiedebach
abgeliefert worden, wie die Buchungen in den Leipziger Stadt-
kassenrechnungen erzeigen ^), Auch die Zinsgelder der Kapitalien
für die der Leipziger Rat verschrieben ist, werden weiter durch
Wiedebach ausgezahlt^). Summen, die der Leipziger Rat dem
Herzog leiht, nimmt auch fernerhin der Rentmeister Wiedebach
in Empfang*).
Nach 1500 aus der Regierungszeit Georgs gibt es neben
diesen Quellen auch noch einige andere Urkunden, in denen
Wiedebach als Rentmeister auftritt. Diese Jahre der Tätigkeit
Wiedebachs unter Herzog Georg sollen hier ebenfalls kurz zur
Besprechung kommen, um ein mögHchst abgeschlossenes Bild vom
Wirken dieses Finanzmannes zu erhalten. Im Hauptstaatsarchiv
Dresden findet sich eine von Herzog Georg ausgestellte Urkunde,
datiert vom 27. Dezember 1513, in der Herzog Georg von Wiede-
bach als „von seinem Rentmeister und Amptmann von Leipzig"
spricht^). Der Herzog schlichtet einen Streit," der sich zwischen
dem Amtmann Wiedebach und der Verwaltung des Prediger-
klosters erhoben hat. Aus einer weiteren Urkunde erkennen wir,
wie stark auch Georg den Kredit seines Rentmeisters in An-
spruch nahm. Am 3. September 1515 stellt nämhch der Herzog
einen „Kaufbrief" aus , darin er Georg v. Wiedebach auf sein
Schloß, Stadt und Amt Senftenberg 660 Gulden jährliche Zinsen
um 13 200 fl. wiederkäufHch verkauft ß). Vielleicht handelt es
sich auch hier wieder um eine Summe, mit der Wiedebach eine
Unterbilanz für seinen Herzog gedeckt hat. In einem Brief vom
5. November 1516 heißt es von Georg v. Wiedebach: „Unser
Rentmeister von Leipzig, Rat und lieber Getreuer". Femer
ist für das Jahr 1520 Georg v. Wiedebach als amtierender
Rentmeister nachzuweisen^). Am 27. Juli 1520 steht in der
1) V. Langenn a. a. 0. p. 349f. Zu dem scheidet v. Langenn
absolut nicht zwischen Rent- und Kammermeister.
2) Vgl. Leipz. Ratsarch.: „Leipz. Stadtkassenrechn." besonders
1497—1500, dann aber auch die folgenden Jahrgänge.
3) Ibid.
*) Ibid.
5) Vgl. H.St.A. Dresd. Cop. 82 fol. 89b; gedr. Cod. Dipl. Sax. Reg.
IL 10. Leipz. 3 p. 202.
6) Vgl. H.St.A. Dresd. Orig.Urk. Nr. 10072.
') Vgl. ebenda Cop. 125 fol. 105.
8) Vgl. ebenda Orig.Urk. Nr. 10254 am 29 Sept. 1519 bestätigt
Puff, Die Finanzen Albreohts des Beherzten. 6
82 Erster Hauptteil. Die innere Organisation der Finanzverwaltung.
Zeugenreihe einer Urkunde: „Georg v. Wiedebach, Amtmann
und Rentmeister zu Leipzig" ^). Und sein Testament vom 1. De-
zember 1520 unterzeichnet Wiedebach als „des landesfürsten
hertzog Jeorgen von Sachsen Renthmeister und amptmann zcu
liptzk". Beide Ämter muß Georg v. Wiedebach bis zu seinem
Tode bekleidet haben; 1524 wird als sein Amtsnachfolger Pflug
ernannt ^).
Eine für unsere Untersuchung äußerst wertvolle Quelle sind
die beiden Testamente der Wiedebachs, denn erstens werfen sie
ein scharfes Licht auf das Verhältnis Wiedebachs zum Herzog
Albrecht bzw. Georg, andererseits gestatten sie uns einen
wenigstens ungefähren Schluß auf die Höhe des Wiedebach-
schen Vermögens. Wie bereits beiläufig erwähnt, hatte Georg
V. Wiedebach sein Testament am 1. Dezember 1520 gemacht^).
Der Erblasser hatte mit seiner Frau vereinbart ^), daß nach dem
Tode eines der beiden Ehegatten das gemeinschaftliche Vermögen
in zwei Hälften geteilt werden sollte. Ein Teil folgt dem Toten,
der andere verbleibt dem Lebenden. Erben seiner Liegenschaften
werden seine Vettern, mit denen er zu gemeinsamen Lehen sitzt ;
mehrere seiner Verwandten werden mit Legaten bedacht, eben-
so seine Diener. Außerdem verfügt er eine Reihe frommer
Stiftungen.
Den weitaus größten Raum im Testament Wiedebachs be-
anspruchen aber die Abschnitte, in welchen der Testator einmal
festsetzt, wie seine, beziehentlich seiner Erben Angelegenheiten
mit dem Landesfürsten geordnet werden sollen, dann aber dem
Herzog selbst ein namhaftes Legat bestimmt. Die von Georg
v. Wiedebach geführte Rentrechnung soll nach seinem Tode
sofort mit dem Herzog abgerechnet werden; liegt noch Bargeld
in der Kasse , so ist es unverzüglich dem Landesfürsten aus-
zuzahlen; ist dagegen der Fürst nach der Rechnung den Wiede-
bachs noch schuldig, dann „wird sein fürstlich gnade sich der
gebur auch wol wissen zu halten". Ein deutlicher Beweis, daß
es öfters vorkam, daß Wiedebach Geld in die Lande szentralkasse
einschoß ! Ganz ebenso soll es mit der Amtsrechnung von Leip-
zig gehalten werden. Über die vom obersten Finanzamt ge-
führten Bücher, Papiere usw.- verfügt Wiedebach, wie folgt: So-
lange er das Rentmeisteramt bekleidet hat, hat er jedes Jahr
der Herzog Georg, daß 759 rh. fl. von Lewpoldt von Wolframsdorff
an Georg v. Wiedebach, seinen Rentmeister eingezahlt worden sind.
1) Vgl. H.St.A. Dresd. Orig.Urk. Nr. 10287.
2) Vgl. Wu s t m a n n^ Gesch. Lei|)z. p. 411 ff.
^) Leipz. Ratsarch. : Pap. Ratsarch. K. 18 a. a. 0.
*) Diese Vereinbarung hatte bereits am 15. August 1491 kurz
nach der Eheschließung stattgefunden. Vgl. Leipz. Ratsarch.: Pap.
Ratsarch. K. 18.
§ 3. Die Amtsführung Georgs v. Wiedebach 1490—1500 (bzw. 1524). 83
j,eine sunderlich Buch- und Jarr echnunge gemacht"
und dem Herzog übergeben ; von beiden hat er sich aber immer
eine genaue Abschrift zurückbehalten. Diese Bücher und Rech-
nungen sollen nun nach seinem Tod keinesfalls in unberufene
Hände fallen; Wiedebach bittet daher seine Testamentarien
(Testamentsvollstrecker) eindringlich, doch ja dafür Sorge zu
tragen, daß der Landesherr über alle Rechnungen Wiedebachs
„einen entlichen Recess und quittantz" ausstelle, und daß dann
alle Rechnungsbücher bezüglich Abschriften derselben , die ge-
lösten Schuldbriefe und Quittungen, die jahrweise zusammen-
gebunden in einer Kammer liegen ^) , dem Herzog ausgehändigt
werden sollen. Bei dieser Gelegenheit versichert der Rentmeister
ausdrücklichst bei seinem Seelenheil, daß er niemals wissentlich
in den Rechnungen den Fürsten zum Nachteile und Schaden
gerechnet habe. Die interessanteste Bestimmung im Testament
Georg V. Wiedebachs ist aber das Legat von 5000 Gulden für
den Herzog Georg. Wiedebach führt dazu aus, daß er seit seiner
Jugend über 40 Jahre zuerst bei Herzog Albrecht, jetzt bei
Georg in Dienst stehe, in all dieser Zeit sei ihm die fürstliche
Huld in reichem Maße zu teil geworden, namentlich in seiner
Stellung als Zehntner und Rentmeister. Reichliche Belohnung
und Gewinn haben ihm seine Ämter eingebracht, besonders an
dem Silberkauf, den ihn die Fürsten gelassen haben, hat er
„etwas redelichs gewonnen und erobirt". Er bittet nun den
Herzog, der seit dem Tode des Vaters die Regierung unter oft
sehr großen Mühen und Beschwernissen hat führen müssen, als
Zeichen seiner Dankbarkeit und Verehrung 5000 Gulden „von
seinem Erwerben und gewonnen gutirn" anzunehmen. Da die
Herzöge den Kredit des Rentmeisters sehr stark in Anspruch
genommen hatten, und schwerlich die entliehenen Gelder zurück-
gezahlt waren, so bedeutete das Legat einfach den Erlaß eines
Teils der Schuld.
In dem Testament Wiedebachs kommt klar das schöne,
harmonische Verhältnis zum Ausdruck, welches jederzeit zwischen
dem höchsten Finanzbeamten und seinen fürstlichen Herren ge-
herrscht hat. Die große Treue, das starke Pflichtbewußtsein und
das hohe Verantwortlichkeitsgefühl dieses tüchtigen Beamten
zeigt sich hier in gutem Lichte. Noch über das Grab hinaus
ist er stets auf das beste seines Fürsten bedacht. Andererseits
läßt das Testament erkennen, was schon mehrfach betont wurde,
wie einträglich in der damaligen Zeit die Stellen
derartiger Finanzbeamten gewesen sein müssen.
Leider läßt es dieses Testament nicht zu , genau die Höhe des
^) Wohl das 1493—1494 eingerichtete „Schreiberstubelyn" in
Leipzig.
84 Erster Hauptteil. Die innere Organisation der Finanz Verwaltung.
von Wiedebach hinterlassenen Vermögens festzustellen. Wir
kennen die Liegenschaften nicht, und über das Erbteil der Frau
fehlen die näheren Angaben.
Etwas günstiger liegen in dieser Beziehung die Verhältnisse
für uns bei dem Testament Apollonia v. Wiedebachs *) , auf-
gesetzt am 22. Juni 1525 zu Leipzig. Zunächst sei hervor-
gehoben, daß auch Apollonia v. Wiedebach in ihrem Testament
dem Herzog Georg ein Legat von 3000 Gulden „zu undertheniger
erbittung" bescheidet, wohl aus gleichen Gründen wie ihr Mann
und ebenfalls als ein Nachlaß an der herzoglichen Schuld an-
zusehen. Das Testament verfügt im ganzen über einen Betrag
von 31065 Gulden-). Das Wiedebachsche Gesamtvermögen muß
nach den beiden Testamenten somit mindestens zirka 40 000 Gulden
an bar betragen haben ; es wird aber in Wirklichkeit beträchtlich
höher gewesen sein , da hier nur das Mobilvermögen in
Rechnung gezogen ist^). Dieses Vermögen hat in der Tat der
herzoglichen Kasse eine starka Stütze sein können.
Am 1. Mai 1524 berief der Tod Wiedebach von seinem Amt
ab. 1481 begegnete er uns zum ersten Male im Dienste Herzog
Albrechts, also zirka 43 Jahre hat er dem Fürsten-
haus treu gedient*).
Länger als 80 Jahre hat er unter zwei Regierungen die ge-
samte Finanzverwaltung des albertinischen Territoriums geleitet.
Unter oft außergewöhnlich schwierigen Verhältnissen hat er die
Landeszftntralkasse verwaltet. Daß er es trotzdem verstanden
hat , stets die Ordnung im Finanzwesen aufrecht zu erhalten,
und daß er es vermochte , eine Zerrüttung der Finanzen des
Herzogtums zu verhindern, wie es in anderen Territorien da-
mals der Fall war, ist der Beweis für seine Fähigkeit. Er
ist ein Jacob Blasbalg durchaus ebenbürtiger Nachfolger ge-
wesen^).
1) Gedruckt im Auszug: Cod. Dipl. Sax. Eeg. H. 10. Leipz. 3
p. 87, 88. Die Eröffnung dieses Testaments erfolgte am 27. Januar
1526 in Gegenwart Herzog Georgs auf dem Schloß zu Leipzig.
^) Cod. Dipl. Sax. Reg. H. 10. Leipz. 3 nennt eine runde Summe :
„mehr als 30000 Gulden".
2) Ein für sächs. Verhältnisse enorm hohes Vermögen, 1481 be-
trüg das größte Vermögen in Leipzig 17 000 Gulden. Der Masstab der
großen süddeutschen Vermögen ist hier natürlich nicht anzulegen.
*) In seinem Testament von 1520 bezifferte er seine Dienstzeit,
wie wir sahen, schon auf über 40 Jahre.
^) Erwähnt sei schließlich noch nebenher, daß sich zwei gut er-
haltene Bildnisse von Georg und Apollonia v. Wiedebach, von Lukas
Cranachs Meisterhand gemalt, gegenwärtig im städtischen Museum zu
Leipzig befinden. Auch ein steinernes Denkmal Georgs v. Wiede-
bach und seiner Gattin ist erhalten. Vgl. darüber: „Bau- und Kunst-
denkmale des Königreichs Sachsen" Bd. XVII, XVIH Leipzig-Stadt.
Resultat. 85
Resultat.
Fassen wir die Resultate unserer Untersuchungen über das
Wirken Blasbalgs und Wiedebachs an dieser Stelle nochmals
kurz zusammen, so werden wir sagen dürfen, diese Finanzmänner
sind in der Hauptsache nach zwei Richtungen hin für den
Herzog tätig gewesen. Einmal war ihre Stellung und Funktion
die von ständigen Landesbankiers. Das heißt, sie er-
öffneten dem Herzog, bez. der herzoglichen Kasse dauernd
Kredit, dergestalt, daß sie 1 . bei momentaner Geldverlegenheit
während des Rechnungsjahres einstweilen aushalfen, 2. daß
sie für eine etwa entstandene Unterbilanz Deckung schafften,
3. indem sie dem Herzog direkt größere Anleihen gewährten
oder vermittelten.
Nach Lage der Verhälthisse konnte aber dfimals ein Finanz -
mann einer Regierung in diesen Formen nur dann kreditieren,
wenn ihm selbst die Möglichkeit gegeben war, sich einerseits
ständig einen genauen Überblick über den Stand der Finanzen
zu verschaffen, und ihm andererseits bestimmte Garantieen für
die Sicherheit seiner Kapitalien geboten wurden.
Hieraus ergab sich der zweite Teil der Tätigkeit Blasbalgs und
Wiedebachs. Indem sie die gesamte praktische Leitung des Kassen-
wesens übernahmen, konnten sie die herzoglichen Finanzen nach
ihren Dispositionen kaufmännisch rationell regeln und ordnen
und schon dadurch selbst am besten die von ihnen vorgeschossenen
Gelder sichern. Durch die Betrauung mit der Kassierung sämtlicher
herzoglicher Einnahmen war ihnen außerdem gewissermaßen ein
Pfand gegeben, eine Möglichkeit, sich gegebenenfalls sofort selbst
Deckung zu verschaffen. So wurden die Finanzmänner Blasbalg
und Wiedebach zugleich oberste Rechnungs- und Kassen-
verwalter des Herzogs. Dabei ist es Blasbalgs Verdienst,
daß er als ständiger Landesbankier und als Verwalter des Finanz-
wesens erstmalig eine vollkommen kaufmännisch durchgebildete
zentrale Kassenverwaltung und vor allem Buchführung eingeführt
hat. Georg v. Wiedebach konnte darauf weiterbauen.
Beide Männer waren nicht eigentlich herzogliche Beamte,
namentlich nicht in dem Sinne, was wir heutzutage darunter
verstehen. Ihre kaufmännische Fähigkeit, ihre entschiedene Be-
gabung auf verwaltungstechnischem Gebiet war für den Herzog
erst in zweiter Linie maßgebend gewesen , ihm waren sie vor
allem wichtig und brauchbar für seine Finanzverwaltung als
tüchtige Bankiers.
Für den weiteren Gang der Entwicklung der landesherrlichen
Finanz Verwaltung ist aber gerade ihre organisatorische Wirk-
samkeit in verwaltungstechnischer Beziehung von größter und
folgenreichster Bedeutung gewesen. Das ganze oberste Finanz-
86 Erster Hauptteil. Die innere Organisation der Finanzverwaltung.
verwaltungs System — namentlich was die konsequent durch-
geführte Zentralisierung anbetrifft — wie es von diesen
Finanzmännern ausgebildet worden ist , ist in der Folgezeit
durchaus beibehalten worden. Ja, nachdem unter Blasbalg-
Wiedebach eine oberste Zentralfinanz Verwaltung erst eigentlich
geschaffen war, ist es überhaupt möglich geworden, ein direktes
„Amt" daraus zu machen und einen wirklichen „Beamten" an
die Spitze des gesamten Finanzwesens zu stellen, wie es vorüber-
gehend nach Blasbalgs plötzlichem Tode schon einmal durch die
Einsetzung des Zehntschreibers Kaspar v. Sals geschehen war.
Aus diesen Erwägungen heraus — daß nämlich die Blasbalg-
Wiedebachsche Führung der Finanzgeschäfte gleichsam die
Wiege des späteren obersten landesherrlichen Finanz amt es ge-
wesen ist — haben wir in dieser Darstellung bereits in Bezug
auf Blasbalg und Wiedebach von „Finanzb eamt en" und einem
obersten „Finanzamt" gesprochen.
§4.
Hans Umbhawen.
Die Träger des obersten Finanzamtes während der Regierung
Albrecht des Beherzten haben wir kennen gelernt ; bevor wir in
die Darstellung des unteren Finanzdienstes und der Spezialkassen
eintreten , müssen wir uns zuvor noch etwas eingehender mit
einer Persönlichkeit beschäftigen , die eine nicht unbedeutende
Rolle im damaligen sächsischen Finanzwesen gespielt hat. Es
handelt sich um den Nürnberger Bürger Hans Umbhawen^),
dessen Stellung in der sächsischen Finanzverwaltung und dessen
Verhältnis zum Hause Wettin ganz eigenartig waren. Über die
sächsischen Quellen hinaus , die uns natürlich der Hauptsache
nach nur über seine Beziehungen zu Herzog Albrecht und der
sächsischen Finanzverwaltung Aufschluß geben, sind wir doch
wenigstens etwas besser über sein Leben und sonstiges Wirken
in Nürnberg unterrichtet. Bürger ist er in Nürnberg, wie es
scheint, im Jahre 1476 geworden 2). Auch am politischen Leben
Nürnbergs hat er sich später beteiligt; 1497 wurde er nach
Roths „Genannten-Buch" Genannter des größeren Rats ^). Nach
und nach hatte Umbhawen in Nürnberg selbst, als auch bei der
Stadt einen sehr ausgedehnten Grundbesitz erworben*). Da er
^) Oft auch IJnbehawen geschrieben,
2) Im pergamentenen Bürgerbuch, welches die wohlhabenden
Neubürger verzeichnet, ist er mit den Worten aufgeführt: „Hanns
Unbehawen Juravit Burgerrecht, Actum Sabato Ante Marie Magdalene
Anno etc. 76 et dedit X fl. werung." Nach gefl. Mitteilung des kgl.
bayr. Kreisarch. Nürnberg.
^) Nach einem Hinweis des städtischen Archivs zu Nürnberg.
*) Zuerst kauft er am 25. September 1478 von Jeronimus Hübner,
§ 4. Hans Umbiiawen. 87
•
fortwährend auch Grundstücke und Land wieder veräußert, dürfen
wir wohl annehmen, daß er direkt Spekulation damit getrieben
hat^). Sonst enthalten die Nürnberger Archivalien noch die
folgenden wesentlichen Notizen über den Stand und die Tätigkeit
dieses Mannes. Die bereits mehrfach erwähnten Gerichtsbücher
nennen ihn des öfteren als Gläubiger von Nürnbergern, aller
Wahrscheinlichkeit nach handelt es sich dabei um Geldgeschäfte.
Denn daß Hans Umbhawen ein Kaufmann gewesen ist, Geld- und
Wechselgeschäfte gemacht hat, darüber unterrichtet uns Heinrich
Deichslers Nürnberger Chronik mit folgenden Worten: „26. Ok-
tober 1500 : „Item darnach am montag begieng der Umbehawen,
der kaufmann hertzogen Albrecht von Sachsen zu den
Augustinern zu Nürnberg gar sichtlich; het kaufmannschaft in
sein land und w^echsel; vil gülden durch in gewunen" 2). Ab-
gesehen von den bisher angezogenen Quellenstellen wird es uns
auch aus der Art seiner sächsischen Beziehungen stets aufs neue
bestätigt werden, daß Hans Umbhawen genau wie Jacob Blas-
balg ein Kaufmann und „Hendeler" gewesen ist. Sächsischer-
seits ist man wohl zunächst gelegentlich des herzoglichen Silber-
handels mit dem Nürnberger Umbhawen in Verbindung getreten.
Bekannt geworden war man mit ihm jedenfalls durch die Handels-
beziehungen, die er nach Sachsen unterhielt^). Ein großer Teil
des von den Landesherren vermöge ihres unbedingten Vorkaufs-
rechtes aufgekauften Silbers wurde regelmäßig nach Nürnberg
geführt und dort in den Handel gebracht *). In diesen Geschäften
ist Hans Umbhawen für die sächsischen Herzöge tätig gewesen^).
Bürger zu Nürnberg, dessen Behausung zwischen der „goldenen Gans"
und seinem kleinen Häuschen unter dem „wilden Mann" gelegen:
vgl. Pergamenturkunde im Arch. des germanischen Nationalmuseums
zu Nürnberg. In den folgenden Jahren bringt er noch eine ganze
Anzahl Häuser in Nürnberg an sich. 1508 ersteigert er die Mittel-
mühle an der Gründlach: vgl. über all diese Käufe „die Gerichts-
bücher der Reichsstadt Nürnberg, Abt. Lit. im städt. Arch. zu Nürn-
berg". Ebenso ist ihm zusammen mit seinem Bruder Melchior das
Hammerwerk zu Reichelsdorf bei Nürnberg zuständig gewesen. Die
betreffende Notiz findet sich in einem handschriftlichen Nürnberger
Geschlechtsbuch des germanischen Nationalmuseums mit Signatur
H— B 91 („Topochronographia" 18. Jahrh. fol. 848 gelegentlich der
Beschreibung des Wappens der Umbehawen). Über den Brand dieses
Hammerwerks vgl. den Bericht in Deichslers Nürnberg. Chronik:
Chron. d. deutsch. Städte, Nürnberg Bd. V p. 653.
^) Städt. Arch. zu Nürnberg vgL : Gerichtsbttcher der Stadt Nürn-
berg. 1. c.
'-ä) Gedruckt Chron. d. deutsch. Städte, Nürnberg Bd. V p. 624.
3) Vgl. Chron. d. deutsch. Städte, Nürnberg Bd. 5 p. 624.
*) 0. Hoppe: „Der Silberbergbau zu Schneeberg bis zum Jahr
1500" a. a. 0. nimmt an, daß stets etwa ein Drittel des aufgekauften
Silbers nach Nürnberg gegangen sei (p, 31).
^) Nürnberg hatte damals bereits einen der größten Metall- und
Erzmärkte ; es war natürlich, daß die sächs. Herzöge sich einen Kauf-
88 Erster Hauptteil. Die innere Organisation der Finanzverwaltung.
Seit 1485 wird er in den großen Schneeberger Bergrechnungen
in diesem Zusammenhang genannt^). So wird Umbhawen durch
Boten nach Nürnberg gemeldet, wann das Silber in Sachsen ab-
gehen wird; er wird abermals in Kenntnis gesetzt, an welchem
Termin die Sendung in Nürnberg eintreffen kann. Die Unter-
suchung der nach Nürnberg eingesandten Silbers tücke auf den
Feingehalt wird auch stets von Umbhawen vermittelt. Es heißt
gewöhnlich bei Buchung des dafür gemachten Aufwandes : „hans
umbehawen ussgeben zu probiren" ^). Die in Nürnberg ein-
treffenden sächsischen Silbersendungen wurden, dort nochmals
verwogen; dies wurde ebenfalls von Umbhawen besorgt*). Alle
diese Notizen zeigen also deutlich, daß Umbhawen am Vertrieb
des Silbers in Nürnberg stark beteiligt gewesen ist^). Einen
Schluß auf den Umfang seiner Tätigkeit und Wertung derselben
gestattet die ziemlich beträchtliche Höhe des Jahrsoldes , den
er ausschließlich für diese Mühewaltungen von den säch-
sischen Herzögen bezieht: 100 Gulden jährlich in zwei Raten
gezahlt^). Bei derartigen Geschäften und Unternehmungen waren
die Fürsten ausschließlich auf solche Kaufleute angewiesen, nur
sie waren imstande, diese zu besorgen und erfolgreich zu leiten.
Umbhawen war nun aber nicht allein im „Silberkauf" für die
sächsischen Herzöge tätig, äußerst mannigfaltig und verschieden-
artig waren vielmehr die Fäden der geschäftlichen Beziehungen,
die ihn mit den sächsischen Fürsten verknüpften. Uns wird hier
natürlich vorwiegend sein Verhältnis zu Herzog Albrecht zu
interessieren haben. Schon in den großen Schneeberger Berg-
rechnungen ^), die 1485 einsetzten, finden sich vereinzelt Notizen
darüber, daß Umbhawen für die sächsischen Herzöge auch Tuch
besorgt hat, ebenso kauft er größere Mengen Ravensburger Papier
mann, der sich an diesem Handel beteiligte und ihre Interessen dabei
vorteilhaft wahrzunehmen verstand, verpflichteten.
1) Vgl. H.St.A. Dresd. Loc. 4508: „Schneeberg. Bergrechn." 1485
bis 1515.
2) Vgl. H.St.A. Dresd. ebenda Silb erkauf srechn. 14. Sept. 1487 bis
5. April 1488.
«) Vgl. ebenda Jahrg. 1485—1486 und 1486—1487.
■*) Vgl. ebenda Jahrg. 1485 — 1486 Bl. 7 a. „5 gülden ussgeben
umbhawen von 1247 marken 8 lot Silber wagegelt, von der mark
1 Nürnberger Pf."
^) 0. Hoppe a. a 0. schweigt sich über die Stellung und Tätig-
keit des in seiner Hauptquelle fortwährend erwähnten Umbhawen
vollkommen aus; er behauptet dagegen, das Silber sei regelmäßig
nach Nürnberg an einen gewissen Andreas geschickt worden, ohne
daß er aber dafür, wie er es sonst tut, die Belegstelle näher bezeichnet.
^) Vgl. H.St.A. Dresd. Loc. 4508 a. a. 0. Insofern stand Umbhawen
in den Diensten beider sächs Häuser, da seit 1485 (Leipz. Teilung) die
sämtlichen Bergwerke beider Länder in gemeinschaftlicher Verwaltung
sich befanden.
■') Vgl. H.St.A. Dresd. Loc. 4508 a. a. 0.
§ 4. Hans Umbhawen. 89
für sie ein, Fuhrlohn wird an ihn zurückgezahlt, den er für eine
Sendung Büchsen, die von Nürnberg nach Leipzig geht, auf-
gewandt hat. Von Umbhawen aus Nürnberg bezieht man ferner
eine eherne Grabplatte für die verstorbene Herzogin. Umbhawen
vermittelt die sächsische Briefkorrespondenz mit Italien ; er legt
einstweilen größere Summen aus, indem er Zahlungen begleicht
und, was sehr wichtig ist, er gewährt demHerzog Albrecht
schon damals Kredit^). Besonders sind es aber dann die
großen Jahre shauptrechnungen Blasbalgs und Wiedebachs , die
uns ein lebhaftes Bild von der regen Tätigkeit, die der Nürn-
berger für Herzog Albrecht entfaltete , geben. In erster Linie
sind ja wohl die Geld- und Wechselgeschäfte zu nennen, die er
fiir Albrecht besorgte oder selbst mit ihm machte.
Die Leipziger Landeszentralkasse hatte gewissermaßen unter
Hans Umbhawen in Nürnberg eine Nebenstelle, die einen großen
Teil des Verkehrs des obersten sächsischen Finanzamtes mit
Süd- und Westdeutschland, beziehentlich Italien, zu vermitteln
hatte ^). Durch Hans Umbhawen wurden die Schuldbriefe ein-
gelöst, die Albrecht den süddeutschen Firmen, den Wolifs usw.
ausgestellt hatte ^). Bei Umbhawen bekamen sächsische Gesandte
und Beamten, die sich auf Dienstreisen befanden, ihre Gelder
angewiesen*), oder sie hoben bei Umbhawen Geld ab und machten
dann erst ihrer obersten Finanzbehörde davon Mitteilung. Als
1491 Herzog Friedrich von Sachsen, Sohn Albrechts des Be-
herzten, in Italien weilt, werden alle seine Geldwechsel durch
Hans Umbhawen nach Siena und Rom ausgerichtet ^). Das war
natürlich viel einfacher, als wenn man jeden kleinen Betrag
einzeln direkt von Sachsen aus schicken mußte, und der Geld-
verkehr ging so wesentlich schneller. Hans Umbhawen rechnete
dann wahrscheinlich in größeren Zeiträumen generaliter mit der
sächsischen Zentralkasse ab. Umbhawens Tätigkeit beschränkte
sich aber nicht nur auf die Vermittlung derartigen Geld- und
Wechselverkehrs , sondern , wie wir bereits sahen, hat er viel-
mehr selbst wiederholt dem Herzog namhaften Kredit gewährt.
^) Vgl. H.St.A. Dresd. Loc. 4508 Bl. 48. Es heißt in dieser Zehnt-
rechnung von 1487: „3100 rh. guld von seiner gnad. wegen hansen
umbhawen zcalt und siner gnaden verschribunge von 400 mark Silber,
die ym sein gnade Zcwene ader trei taee nach Bartholomei nehst-
vergangen zu livern, auch was er das schaden neme, zu legen ver-
schriben hadte, erlost." Herzog Albrecht hatte dem Umbhawen also
eine Anweisung auf eine Silbersendung erteilt.
2) Vgl. dazu die Jahreshauptrechnungen des „Hauptbuchs".
H.St.A. Dresd. Loc. 8678 a. a. 0.
8) Vgl. ibid. Bl. 87, 87 a, 88 a, 211a usw.
*) Vgl. ibid. Bl. 115, 212, 245 usw.
^) Vgl. ibid. 171 a: „1360 gülden zcue "Wechsel geynn Senis gemacht.
Für 1000 guld durch Hannsenn umbhawenn zur Nürnberg bestalt, die
herzcogen Friderichen sollenn Fritag nach mathei ufs 100 36 fl."
I
90 Erster Hauptteil. Die innere Organisation der Finanzverwaltung.
•Des öfteren finden sich „im Hauptbuch" Eintragungen über die
Einlösung von Schuldbriefen, die Albrecht dem Umbhawen aus-
gestellt hat 1). Wie seine Beamten , so entnahm auch der
Herzog, wenn er unterwegs war und schnell Geld brauchte,
größere Summen bei Umbhawen und wies seine Zentralkasse an,
das Geld zurückzuzahlen 2). Eines Aktenstückes sei hier noch
Erwähnung getan , das besonders deutlich zeigt , in wie hohem
Maße Hans Umbhawen das Vertrauen des sächsischen Fürsten-
hauses besaß , und wie die Herzöge in allen Angelegenheiten
ihre Interessen durch ihn wahrnehmen ließen. Es handelt sich
um ein herzogliches Schreiben an Hans Umbhawen, das aller-
dings bereits der Regierung Herzog Georgs angehört, datiert
vom 23. Oktober 1501 ^). Die Kammer zu Tirol hat gewisse
Zinsen an Albrecht bereits seit mehreren Terminen nicht bezahlt.
Die Gesellschaft der Gossembrot ist nunmehr beauftragt, sie auf
der Herbstmesse zu entrichten. Umbhawen soll mit der Gesell-
schaft oder deren Faktoren verhandeln, daß die Zinsen auf der
nächsten Mitfasten-Messe zu Frankfurt pünktlichst bezahlt werden,
oder ob eventuell die Gesellschaft die Schuld aufzukaufen geneigt
sei. Über den Verlauf der Verhandlungen soll Umbhawen in
Bälde Bericht erstatten.
Daß Inkassogeschäfte für die sächsische Zentralkasse von
Umbhawen ebenfalls erledigt wurden, darf wohl aus nachstehender
Quellenstelle mit Sicherheit geschlossen werden: „1 guld Hans
umbhawen bezcalt, zo er zcu botenlon awsgeben der 1000 guld
halbenn von Ernn wilhelm Wolffskel Eynzcufordernn" *). Auch
für die Ernestiner besorgte Umbhawen ähnliche wichtige Geld-
geschäfte^). Daß Umbhawen „Kaufmannschaft" in das Land
des Herzogs Albrecht gehabt hat, vor allem mit dem Fürstenhaus
selbst, auch diese Nachricht der Nürnberger Chronik finden wir
in den großen Jahreshauptrechnungen bestätigt. Man entnimmt
einesteils die Waren direkt bei Umbhawen, andererseits besorgt
dieser nur als Zwischenkäufer die Einkäufe für den Herzog,
namentlich auf den großen Nürnberger Märkten. Gelegentlich
') Vgl. H.St.A. Dresd. Loc. 8678 a. a. 0. El. 176 a: „744 gülden
hannsenn umbhawen zca Nurnbergk bezcalt, die Er m. g. h. herzcog Al-
brecht geligenn, damit seiner gnad. schultbrieff gelost doruff lawtend."
2) Ibid. Bl. 177 a. „200 Gulden Heinrichen Wolff und Hansenn
Umbhawen gezahlt, die sie meinem gnädigen Herrn Herzog Albrecht
zu Nürnberg geliehen haben. Inhalt seiner Gnaden Sendbriefe."
3) Vgl. H.St.A. Dresd. Cop. 107 fol. 57 b.
*) V^l. H.StA. Dresd. Loc. 8678 Bl. 279 a.
^) Eme Urkunde vom 12. November 1494 berichtet, daß Hans
Umbhawen, Bürger zu Nürnberg, im Namen Kurfürst Friedrichs von
Sachsen, welchem König Maximilian eine Verschreibung gegeben hatte,
der Stadt Nürnberg über 1000 Fl. Stadtsteuer quittiert: Urkunde des
Kgl. bayr. Kreisaroh. Nürnberg.
§ 4. Hans Umbhawen. 91
der bereits erwähnten Heise , die der junge Herzog Friedrich
1491 : „in Welschlande" unternahm, kauft Umbhawen Samt, Tuch,
Taffet um 58 Gulden 17 gr. 8 Pf. 1 h für ihn in Nürnberg zur
Eeiseausrüstung" ^). Als im November 1496 die Hochzeit des
Thronfolgers Georg mit Barbara, der Tochter Kasimirs TV. aus-
gerichtet wurde, hatte Umbhawen namhafte Lieferungen für den
sächsischen Hof gemacht ^). Daß ein großer Teil des Brief- und
Paketverkehrs nach Süd- und Westdeutschland , sowie Italien
für den sächsischen Herzog durch Hans Umbhawen vermittelt
wurde, ist, als aus den großen Schneeberger Bergrechnungen
ersichtlich, bereits oben angedeutet worden. In den Jahres-
hauptrechnungen mehren sich die Buchungen von Botenlöhnen,
die Hans Umbhawen für die Beförderung der herzoglichen Kor-
respondenz verausgabt hat^), und ebenso oft finden wir Fracht-
gelder notiert, die er für durch ihn besorgte Sendungen und
Einkäufe für den Herzog ausgelegt hat*).
Überblicken wir die gesamte Tätigkeit dieses Nürnberger
Kaufmannes für Herzog Albrecht und die sächsische Finanz-
verwaltung, so werden wir zusammenfassend sagen dürfen : Hans
Umbhawen leistete einerseits Dienste und erledigte Geschäfte,
die heutzutage von den Banken besorgt werden, andererseits war
bis zu einem gewissen Grade sein Verhältnis zu Herzog Albrecht
und der sächsischen Finanz Verwaltung und seine Stellung ähn-
lich der eines Faktors, w^ie ihn sich damals die großen süd-
deutschen Kaufleute und Gesellschaften an allen bedeutenden
Handelszentralen hielten. Abgesehen von dem Jahressold, den
der Nürnberger von den beiden sächsischen Regierungen für
seine Hilfe beim Silbervertrieb erhielt, bekam er keine fest
normierte Vergütung für seine sonstige Arbeitsleistung im Inter-
esse des Herzogs. Wie alle Kaufleute damals hat er aber bei den
zahlreichen Geld- und Wechselgeschäften, sowie dem Waren-
handel nach Sachsen gut verdient. In der bereits mehrfach
zitierten Chronik wird uns dies ja ausdrücklich durch die Worte :
„vil gülden durch in (nämlich Herzog Albrecht) gewunen" be-
stätigt'^). Bemerkt sei, daß Hans Umbhawen jährlich 6 Gulden
für ein Hofgewand erhielt^).
Wie eng und intim das Verhältnis zwischen dem sächsischen
Herzogshaus und Umbhawen war, lassen zwei Vorgänge besonders
1) Vgl. H.St A. Dresd. Loc. 8678 Bl. 177.
2) Vgl. H.St.A. Dresd. ibid. Bl. 840 ff. Es heißt dort in der betr.
Jahreshauptrechnung : „2328 guld 14 gr. 7 Pf. vor seyden gewandt
und wurtze durch unbehawe'n ^;cu nurmbergk bestalt."
=') z. B. H.St.A. Dresd. Loc. 8678 Bl. .357.
*) z. B. vgl. ebenda Bl. 808.
^) Vgl. Chron. d. deutsch. Städte, Nürnberg Bd. 5 p. 624.
6) H.St.A. Dresd. Loc. 8678; vgl. die einzelnen Jahreshaupt-
rechnungen.
92 Erster Hauptteil. Die innere Organisation der Finanzverwaltung.
deutlich erkennen ^). Zu der im November 1496 zu Leipzig mit
großem Gepränge gefeierten Hochzeit Herzog Georgs war auch
der Nürnberger Kaufmann Hans Umbhawen geladen. Sein Hof-
gewand wird für dieses Fest auf Kosten des Herzogs besonders
reich geziert ^J. Und als 1500 Herzog Albrecht fern von der
Heimat gestorben war, ließ ihn Umbhawen in Nürnberg bei den
Augustinern feierlich „begehn" (eine Totenmesse halten), am
26. Oktobers).
Das ganze Wirken Umbhawens ist ein erneuter Beweis
dafür, daß gerade damals am Übergange zur Neuzeit, die Kauf-
leute, namentlich die Großkau fleute Süddeutschlands eine hoch-
bedeutsame Rolle in dem Finanzwesen der deutschen Fürsten
gespielt haben. Sie waren die Bildner und Erschaffer der
modernen Formen des Geld- und Kreditverkehrs , es war nur
natürlich, daß, als die Geld Wirtschaft in den Territorien immer
ausschließlicher zur Alleinherrschaft empordrang , sie nach-
haltigsten Einfluß auf die Finanzwirtschaft derselben gewinnen
mußten.
Drittes Kapitel.
Die Verwaltung der hauptsächlichsten unteren Finanzbehorden
und Spezialkassen und ihr Verhältnis zur Zentralbehörde.
§ 1.
Amterverwaltung.
Es wird sich in dem folgenden Abschnitt zum großen Teil
nur um Nachträge und Ergänzungen handeln. Sehr vieles
wichtige und wesentliche über die Haushaltung und Verwaltung
der Amter, dieser hervorragendsten Einnahmequellen des Herzog-
tums hat bereits im bisherigen Verlauf der Schilderung Er-
wähnung finden müssen, vorwiegend im einleitenden Teil
gelegentlich der Besprechung der großen Mergenthalschen E-eform,
als auch bei der Darstellung der obersten sächsischen Finanz -
Verwaltung seit dem Amtsantritt Blasbalgs. Alles dies braucht
hier nur rekapituliert zu werden.
Von Mergenthai waren vor allem, um eine rationelle Be-
wirtschaftung und bessere Ausnutzung des Domanialgutes zu er-
reichen, sogenannte „Beschiede" eingeführt worden; Verträge,
1) Erinnert sei hier an die Beziehungen und den vertrauten Ver-
kehr der Habsburger, besonders Maximilians und Karls V. mit den
Gossembrot, den Fuggern usw.
2) Vgl. H.St.A. Dresd. Loc. 8678 Bl. 347 a. „7 guld vor Zcwey
lot perlenn umbehawen auf seynn hoffgewandt. 2 guld vor unczen
Silber und dem .Seyden nether von d. 2 lot perlen zcu hefftenn."
8) Vgl. Chron. d. deutsch. Städte, Nürnberg Bd. V p. 624.
§ 1. Ämterverwaltung. 93
in denen* genau festgelegt wurde , unter welchen Bedingungen
ein Amt ausgetan wurde, durch die klar sowohl die Verpflichtung
der Acitleute gegenüber der Zentralkasse als auch ihre Rechte
(Anteil an den Einkünften und Erträgnissen des Amts) ab-
gegrenzt waren. Besonders eingehende Bestimmungen waren
dabei über die Beköstigung des Amtspersonals ^) getroffen.
Einige dieser wichtigen Yertragsurkunden sind auch für unsere
Zeit erhalten: Zwei der hier angezogenen „Beschiede" sind
allerdings bereits ein Jahr vor der Teilung ausgefertigt, man
darf aber wohl annehmen, daß sie 1485 von Albrecht ohne
weiteres bestätigt worden sind. Für treue Dienste als Zeug-
meister bekommt 1484 Urban Narholtz das Forstamt zu Dresden
auf Lebenszeit verschrieben. Es heißt in dem Vertrag, er solle
weder das dürre noch das Leseholz gebrauchen, „noch sunst
keines geniß warten, Sundern uns allis gelts, worann das gefellet
Zcustehen lassen und ordenlich und gnuglich rechnunge davon
thun;" er selbst bekommt für die Verwaltung aus dem Amt
Dresden 14 Schock Gr. Sold jährlich, 100 Scheffel Hafer,
4 Fuder Heu und ein Hofgewand "'^). Ebenfalls für treue und
fleißige Dienste bekam am 3. Mai 1484 Dr. Johann Preußer die
Verwaltung der Ämter und Schlösser Zörbig (Zcorbeck) und
Bitterfeld 3) übertragen*). Er und seine Erben bekommen das
Amt und Schloß Zörbig auf 10 Jahre verschrieben (also 1484
bis 1494); es wurden gegenseitig untersiegelte Inventarverzeich-
nisse des Amtes ausgetauscht. Alle Geldeinkünfte und wirt-
schaftlichen Erträgnisse des Amtes stehen Preußer zu; nur von
den Gerichtsabgaben bekommt Albrecht ^/s. Auß.erdem hatte
Preußer jährlich 33 gute Schock Groschen 40 gr. in die Kammer
zu zahlen. Der Amtmann war verpflichtet, kleinere Bauten und
die schon im Bau befindlichen größeren Gebäude auf seine
Kosten auszuführen und in gutem Zustand zu erhalten. Große
Bauten werden auf Kosten des Herzogs errichtet, zur Sicherung
der Straßen hat er drei reißige Pferde zu halten. Muß in
Kriegszeiten Einquartierung in sein Amt gelegt werden, so
geschieht dies zu Lasten des Herzogs ; Brandschaden wird eben-
falls vom Landesherm getragen. Vom 9. März 1488 datiert
') Das Personal eines Amtes bestand durchschnittlich aus 12 bis
15 Köpfen: Amtsschreiber (bisweilen auch 2), Bäcker, Kellner, ein
Koch und sein Gehilfe, der Hausmann, Pferdeknechte,. Torwärter,
Weinknecht, Haus- und Viehmägde usw. In manchen Ämtern kam
ein Untervogt hinzu; vgl. darüber H.St.A. Dresd. Loc. 4887 Nr. 31.
„Rechn. d. Amtleute Döring, u. Francken uff Petri Kath. anno 85 an-
gehobenn."
2) Vgl. H.St.A. Dresd. Cop. 62 fol. 55.
^) Uns geht hier nur Zörbig an, Bitterfeld ist nach 1485
ernestinisch.
*) Vgl. H.St.A. Dresd. Cop. 62 fol. 56.
94 Erster Hauptteil. Die innere Organisation der Finanzverwaltung.
ist eine Verschreibung der beiden Amter Dippoldisw^lde und
Tbarandt an Friedrich Großen i). Die Urkunde ist uns im
Original erhalten. Zwei zu den Amtern zugehörige Vorwerke
soll er mit allen Triften, Weiden und Frohnen „unberechend"
für sich nutzen, ebenso das Fischwasser zu Dippoldiswalde und
die Hasenjagd. Außerdem erhält er an Bar für die Verwaltung
der beiden Ämter 120 rh. guld. jährlich. Er hat mit Sorgfalt
darauf zu achten, daß alle Gefälle, Zinsen, das Geleit usw.
pünktlich und voll eingehen. Der gesamte Ertrag des
Amtes ist an die Zentralkasse abzuführen und jährlich Rechnung
zu legen. Alle Amtsbediensteten, Wächter, Torwärter,
Schreiber usw. sind vom Amtmann zu beköstigen und zu ent-
lohnen. Die Verwaltung der beiden Ämter wird ihm auf un-
bestimmte Zeit übertragen.
Gleichfalls im Original noch vorhanden ist ein äußerst inter-
essanter „Beschied", der dem verdienstvollen Obermarschall
Hans V. Minckwitz ausgestellt worden ist^). In der am
25. Januar 1492 von Herzog Georg im Namen Albrechts er-
lassenen Urkunde ist eingangs ausgeführt: Herzog Georg hat
auf Befehl seines Vaters dem Obermarschall und seinen Leibes-
erben Lehngüter „unge verlieh 6 — 8000 guld wirdig" zu verleihen
zugesagt und zwar: 1. als Lohn für die treuen Dienste, die
Minckwitz den Herzögen geleistet hat; 2. aber um ihn für rück-
ständigen Sold zu entschädigen. Seit er Obermarschall ist, hat
er jährlich 400 rh. Gulden bekommen sollen. Wird Minckwitz
mit Gütern belehnt, die über 8000 Gulden „wirdig" sind, dann
.,sal er uns die ubermaß der wirderung über die 8000 guld. in
unser Cammer entrichten und bezalen." Dem Obermarschall
wird dann als einem Amtmann Amt, Schloß und Stadt Senften-
berg übergeben und zwar unter folgenden Bedingungen: zu ver-
rechnen und in die Kammer zu antworten hat er den Ertrag
der Weinberge, der Teiche, der Gerichte, das Lehen- und Holz-
geld. Sonst soll er die ganze übrige Nutzung und die Einnahme
dieses Amtes „unberechent" haben, dafür aber jährlich am
25. Januar, also dem Termin der Generalabrechnung der Ämter,
500 rh. fl. an die Zentrale zahlen. Zunächst bekommt Minck-
witz das Amt auf unbestimmte Zeit, wird es ihm aber der
Herzog schließlich auf Lebenszeit verleihen, dann- sichert ihm
Georg zu, nach Albrechts Tode es dabei zu belassen.
Diese verschiedenen Typen von „Beschieden" zeigen alle das
bewußte Streben, Ordnung in die Domanialwirtschaft zu bringen.
Sie geben dem obersten Finanzamt die Möglichkeit, einen festen
und konsequenten Standpunkt gegenüber den Spezialkassen zu
1) Vgl. H.St.A. Dresd. Orig.Urk. 8729.
2) Vgl. H.St.A. Dresd. Orig.Urk. 8934.
§ 1. Ämterverwaltung. 95
behaupten ; denn durch die Beschiede war genau festgelegt, was
man von den einzelnen zu fordern hatte. Man war eifrigst be-
müht, die Ämter zu sicheren und verlässigen Einnahmequellen
zu machen und deshalb die Domänen unter möglichst günstigen
Bedingungen auszutun. Die einträglichsten Nutzungen und Gefälle
suchte man stets, wenn irgend möglich, der Staatskasse zu re-
servieren. Ganz un berechnet, wie man es früher
Gläubigern gegenüber oft getan hatte, wurden über-
haupt keine Amter mehr ausgegeben. Auch Verleihung,
wie sie z. B. dem Obermarschall gegenüber stattfand, wird nicht
das gewöhnliche gewesen sein; zumeist haben wohl jetzt die
Amtleute das gesamte Einkommen an die Zentralkasse abführen
müssen, und sie haben für die Verwaltung einen bestimmten
Sold bezogen ^) , der gewöhnlich gleich an der Einnahme des
Amtes gekürzt wurde ^). Daß dieses „Beschiedgeld" ^), wie man
den Gehalt des Amtmannes auch nannte, von der Zentralkasse
gezahlt wurde, wie es wiederholt dem Amtmann von Eckersberg
Volkmar Koller*) gegenüber geschah, war Ausnahme. Über
die Vergabung der Ämter behielt sich Herzog Albrecht selbst
die letzte Entscheidung vor. Als z. B. 1490 der Amtmann von
Döbeln Fritzsch von Polencz darum nachsucht , seinen . ab-
laufenden Beschied unter gleichen Bedingungen zu prolongieren,
teilt Herzog Georg dieses seinem Vater nach den Niederlanden
mit und erbittet Bescheid in dieser Angelegenheit^). Die von
Mergenthai eingeführten „Beschiede" hatten sich also bew^ährt
und waren eine bleibende Institution geworden, sehr zum Vor-
teil des Staatshaushaltes. Weniger von Erfolg gekrönt waren
die Bemühungen dieses Landrentmeisters gewesen, die Kassen
der Ämter von den schwer auf ihnen lastenden Konquisitionen
und Anweisungen zu befreien. Erst Blasbalg gelang es , hier
energisch durchzugreifen. An den Rechnungen des Schneeberger
Bergamtes hatten wir bereits Gelegenheit zu konstatieren, wie seit
dem Ende der 80er Jahre des 15. Jahrhunderts die durch An-
weisung und Konquisition verursachten Ausgabeposten allmählich
^) Die Form der Amtsverwaltung war für die Staatskasse am
günstigsten und wurde daher in Zukunft auch mehr und mehr be-
vorzugt.
^j Vgl. Weim. Arch. Reg. Bb. 119. 11. Abrechn. der Ämter
Beeskow, Storkow, Sorau.
^) Beschied geld wurde auch das Fixum oder die Pauschalsumme
genannt, welche die Amtleute von einem Amt, das ihnen sonst un-
erechnet gegeben war, zahlen mußten, z. B. : der Obermarschall
500 Gulden vom Amt Senftenberg s. o.
*) Vgl. H.St.A. Dresd. Loc. 8678 a. a. 0. der Amtmann von Eckers-
berg erhält 85 fl. 15 gr. Beschiedgefd jährlich.
^) Vgl. ebenda Loc. 8497: „Allerhand Schreiben an Herzog Albrecht
zu Sachsen" .Nr. 8.
96 Erster Hauptteil. Die innere Organisation der Finanzverwaltung.
vollkommen schwanden. Leider besitzen wir für unsere Zeit
gar keine eigentlichen Amterrechnungen ^). Gewisse Buchungen
in den Jahreshauptrechnungen Blasbalgs und Wiedebachs machen
es aber gewiß, daß seit Schaffung der Zentralkasse auch hier
ganz allgemein mit dem lästigen Anweisungs- und Konquisitions-
system aufgeräumt worden ist. Wenn die Herzöge mit größerem
Gefolge in irgend einem Amt oder auf einem Schloß weilten, so
wurden jetzt die außerordentlichen Ausgaben , die dadurch ent-
standen, von der Zentralkasse der betreffenden Amtsverwaltung
sofort zurückerstattet^). Die Amtmänner waren gehalten,
Rechnung über solche „Lager" zu führen und unverzüglich ein-
zureichen. Es sollten in den Amterrechnungen überhaupt
keine Ausgaben mehr stehen , die nichts mit der Ämter-
verwaltung zu tun hatten; als z. B. der Amtmann von Eadeberg
3 Gulden 3 gr. 6 Pf. in seine Rechnung 1496 — 1497 gesetzt
hatte , die er bei Erledigung eines vom Herzog erhaltenen Auf-
trags verbraucht hatte, wurden ihm diese gestrichen, und er
wurde damit an die Zentralkasse gewiesen; von dieser erhielt
er dann auch das Geld 3). Wenn so alle Einkünfte aus den
Ämtern ungeschmälert in die Zentralkasse flössen, war ja natür-
lich eine bedeutend rationellere und übersichtlichere Finanz -
Wirtschaft möglich, als wenn alles schon in den Spezialkassen
verzettelt wurde. Von der Einsetzung des gemeinschafthchen
Abrechnungstermines für alle Ämter (25. Jan.) , von den
Rechnungskommissionen und dem ganzen Gang der Verrechnung
war bereits an früherem Orte die Rede. Den schlagendsten
Beweis, daß tatsächlich gute Fortschritte in der Bewirtschaftung
und Nutzbarmachung des Domanialbesitzes für den Staatshaushalt
gemacht waren, liefern die Zahlen. Die Ertragsquote der Ämter
war in den Jahren 1488—1496 im Vergleich zu der von Falke *)
für 1471 — 1472 berechneten sehr beträchtlich gestiegen^).
') Rechnungen der albertin. AgrarämLer sind uns aus dem letzten
Viertel des 15. Jahrhunderts gar keine erhalten. Aus ihnen würde
sich natürlich das Verwaltungsgetriebe eines Amtes am besten er-
kennen lassen. "Weit günstiger sind wir — im folg. wird sich dies
zeigen — mit den Bergämtern daran.
2) Vgl. H.St.A. Dresd. Loc. 8678 Bl. 53, 53a, 55, 55a usw., z. B.
Bl. 55 : „86 gülden hertzog Johannes von Sachsen nachtlager zu fribergk,
als sein gnade von präge heraus uf 211 pferd, lawts der ßechnunge,
So der Amptmanne zu frieberg hat."
=^) Vgl. ebenda Loc. 8678 a. a. 0. p. 356.
*) JohannesFalke: „Die Finanzwirtschaft im Kurfürstentum
Sachsen um 1470" a. a. 0.
ß) Vgl. dazu Kap. IV § 1. „Die Amtsgelder."
§ 2, Bergwerks- bzw. Zehntamtsver waltung. 97
§ 2.
Bergwerks- bzw. ZehntamtsYerwaltung.
Nach den Bestimmungen des Leipziger Teilungsvertrages
von 1485 verblieben dem Kurfürstentum und dem Herzogtum
neben anderen in Gemeinschaft: 1. der Schneeberg mit dem
Neustädtel u. a., alles Gebirge, das in einem Umkreis von einer
Meile um diese beiden gelegen ist und entweder schon jetzt
oder später abgebaut wird, 2. die fürstliche Nutzung aller Berg-
werke Kleider Länder jetzt und in Zukunft für alle Metalle.
Ausgenommen und dem alleinigen Nutzen dessen überlassen, in
dessen Teile die betreffenden Bergwerke liegen, sind Eisen-
gewinnung , Wagegeld , Zoll und Geleit ^). Die Verwaltung
wurde demgemäß in Gemeinschaft ausgeübt , und von den Un-
kosten hatte jeder Fürst die Hälfte zu tragen. Die gerade
für die uns interessierenden Jahre sehr gut und ziemlich zahl-
reich erhaltenen ßechnungsbücher gestatten uns einen deutlichen
Einblick in das Getriebe und die innere Organisation der Berg-
und Zehntämter. Das wichtigste war das Oberzehntamt vom
Schneeberg ^) geworden, dem die kleineren Amter von Freiberg,
Geyer und Geising untergeordnet waren. Zunächst in den
ersten Jahren des Abbaues war das Zehntamt auf dem Schnee -
berg dem Zehntner vom Geyer, Nickel Friedrich mitunterstellt
gewesen; bald hatte der Schneeberg aber ein eigenes Zehntamt
bekommen. 1471 wurde es dem Zwickauer Bürger und Rats-
herrn Martin E-ömer, einem reichen Gewerken, übertragen. Als
1483 Eömer starb, bekam das Zehntamt Heinrich von Starschädel,
der zugleich Hauptmann vom Schneeberg war ; bereits nach einem
Jahre mußte er die Verwaltung an die beiden Leipziger Bürger
und Kaufleute Jacob Blasbalg und Benediktus Mulner abtreten;
nach der Landesteilung wurde letzterer durch Hans Leimbach,
den Landrentmeister des ernestinischen Sachsen , ebenfalls ein
Leipziger Bürger und Kaufmann, ersetzt. So waren nunmehr
die obersten Finanzbeamten beider Sachsen zugleich Oberzehntner
vom Schneeberg ; ihnen unterstand das Kassen- und Rechnungs-
wesen des Bergamtes. Landesherrliche Beamte auf dem Schnee-
berg waren ferner: „der Hauptmann des Schneebergs",
er war der Vertreter der Regierung , betraut mit der Oberauf-
sicht über die Gerichte , die Stadtverwaltung usw. ; er war der
») Vgl. Hänsch 1 c. p. 56.
2) Vgl. die ausführliche Darstellung von 0. Hoppe a. a. 0.
Hoppe gibt allerdings mehr eine allgemeine Schilderung des Schnee-
berger Bergbaues. Das fürstliche Oberzehntamt und seine Verwaltung
interessiert ihn nur nebenher. Die Bedeutung der Einnahmen aus
dem Silberbergbau für die fürstlichen Finanzen vermag er, wie er
ausdrücklich betont, nicht festzustellen; wir sind jetzt dazu in der Lage,
Puff, Die Finanzen Albrechts dea Beherzten. 7
98 Erster Hauptteil. Die innere Organisation der Finanzverwaltung.
oberste Verwaltungsbeamte über den Bergbau überhaupt, hatte
aber nichts zu tun mit der Kassenverwaltung des Oberzehntamtes.
Bis Ende 1489 bekleidete dieses Amt seit dem 1485 erfolgten
Rücktritt Heinrich von Starschädels Heinrich von Wolfersdorf.
Dieser bekam ein sehr hohes Gehalt: 300 fl. jährlich'). Der
technische Aufsichtsbeamte über den gesamten Bergwerksbetrieb
war der Bergmeister, mit Rücksicht auf seinen sehr ausgedehnten
Amtsbezirk von Hoppe als Oberbergmeister bezeichnet^). Aus
der landesherrlichen Zehntkasse bezog er 25 Gulden Sold**);
außerdem gehörten zu seinem Einkommen die bei Verlejjiung zu
zahlenden Gebühren*). Der Bergschreiber Hieronymus Beyer,
der wohl alle Schreibarbeit, abgesehen von der Führung der
Rechnungsbücher — dies bes.orgte der Zehntschreiber — zu
leisten hatte, erhielt wöchentlich 1 fl., also jährlich 52 fl. Gehalt
von den Herzögen. Lediglich Beamte des Zehntamtes und mit
der Besorgung der Einnahme- und Ausgabewirtschaft der fürst-
lichen Bergamtskasse beschäftigt sind die folgenden : Gehilfen und
Untergebene der Oberzehntner. 1. Der Zehntbeamte Mathias
Zobelstein; da die Oberzehntner immer nur zu den großen
Rechnungsterminen aller halben Jahre vorübergehend persönlich
auf dem Schneeberg anwesend waren, hatte Zobelstein die laufen-
den Geschäfte des Zehntamtes zu besorgen. Sein Gehalt, das
ihm von den Landesherren gezahlt wird, beläuft sich auf 200 rh. fl.
im Jahr. Einen festen Jahressold von 100 fl. bezieht der Nürn-
berger Hans Umbhawen, von dessen Tätigkeit bei dem Vertrieb
des fürstlichen Silbers bereits eingehend gehandelt wurde. Die
Buchführung des Zehntamtes, namentlich die Aufstellung der
Zehntregister , lag dem Zehntschreiber Caspar v. Sals ob ; er
empfing einen festen Jahressold von 52 fl., außerdem zahlte die
Bergamtskasse jährlich für ihn 26 rh. fl. als Kostgeld, ferner
erhält er ein Hofgewand im Jahr^). Dem Silberbrenner zahlte
1) Fälschlich behauptet 0. Hoppe 1. c. p. 33, der Gehalt des
Hauptmannes erschiene nur in der Zehntrechnung 23. November 1486
bis Ostern 1487, er ist vielmehr in den Rechnung. 1488 — 1489 eben-
falls verbucht. Vgl. H.StA. Dresd. Loc. 4508, Schneeberg. Bergrechn.
von 1485—1489 Bl. 106 a: „150 rh. fl. Er heinrichen von wolfsdorff,
Ritter, hewptmann uf dem Sneeberge ein halben Jarsolt." Außerdem
fibt Hoppe auch die Höhe des Gehaltes falsch an, bereits 1486 er-
ielt er 300 fl.; vgl. H.St.A. Dresd. 4508 Bl. 41.
2) Ygi über seine Stellung Hoppe 1. c. p. 34.
^) Hoppe behauptet p. 53 irrig, dieser Beamte bekäme kein
festes Gehalt; vgl. H.öt.A. Dresd. Loc. 4508: Schneeberg. Bergrechn.
Bl. 81: „12 guld. 8 gr. an 13 alte Schock Gregor kessler dem Berg-
meister seinen halben Jarsolt."
*) Auch andere Beamte hatten derartige Nebeneinnahmen; für
uns kommen aber immer nur die festen aus der Landeskasse gezahlten
Gehälter in Betracht.
^) Vgl. H.St.A. Dresd. Loc. 4508 : Schneeberg. Bergrechn. auf einem
§ 2. Bergwerks- bzw. Zehntamtsverwaltung. 99
man jährlich einen Sold von 150 fl. aus der Zehntamts-
kasse 1).
Mithin zahlte man für die im Bergamt Schneeberg tätigen
Beamten allein an festen Gehältern pro Jahr zirka 900 Gulden,
so daß also das Konto jeder Regierung mit 450 Gulden belastet
wurde. Die Gehälter wurden sämtlich gleich von den beim Ober-
zehntamt eingehenden Geldern gedeckt 2), und in den Zehnt- und
Silberkaufsrechnungen des Schneeberges verrechnet.
Die Oberzehntner erhielten kein festes Gehalt, sondern,
wie bereits oben ausgeführt, eine Tantieme vom Reinertrag des
Silberkaufs , den vorzunehmen ja die Hauptaufgabe der Ober-
zehntner war.
Generalrechnung vom Schneeberger Bergamt wurde jähr-
lich zweimal von den Oberzehntnern Blasbalg (später Georg
V. Wiedebach) und Hans Leimbach persönlich auf dem Schneeberg
gelegt : zu Ostern und Mitte September (crucis exaltationis :
14. September) ^). Zugegen bei der Rechnungslegung waren auch
der Obermarschall und andere ernestinische und albertinische
Räte als Beisitzer, wie die ihnen gezahlten Zehrungsgelder be-
weisen. An den großen Rechnungstagen wird jedesmal eine
„Zehnt-" und eine „Silberkaufsrechnung" aufgestellt, zuerst stets
die „Zehntrechnung", gewöhnlich einige Tage später die eigent-
liche „Silberkaufsrechnung". In der „Zehntrechnung"
kommen zur Verrechnung alle Einnahmen „des gefallen Silber
US dem Sneeberge und andern gebirgen , darumb gelegen vom
Zcehenden , Siegeschatz , Silberkauf und Stollenrecht *) , auch
Silber vom geyer In der zcid enpfangen" ^) und die Ausgaben
des Zehntamtes. Die den Stollengewerken gemäß dem StoUen-
recht zustehende Abgabe des „Stollenneuntels" wird von den
Zehntnern mitverrechnet. Das „Stollenneuntel'' wird in Mark
berechnet •, die Stollengewerken bekommen dasselbe nun aber nicht
in Silber, sondern nach bestimmter Taxe in Bargeld ausgezahlt,
da ja alles Silber den Landesfürsten zustand. Der landesherr-
Rechnungszettel des Matthias Zobelstein: „6 guld. Casparn dem Zehnt-
schreiber vor ein Hofegewand, Ist keins worden Im 86. Jar."
1) Vgl. H.St.A. Dresd. Loc. 4508 a. a. 9. Bl. 53: „75 guld. Jobsten
dem Silberbrinner uf sein Ion, gibt man ein Jar 150 guld."
^) Erst seit Anfang der 80 er Jahre werden die Gehälter von den
Fürsten getragen, früher zum großen Teil von den Gewerken.
^) Am Kopf der Rechnung heißt es stets „durch Jacob blasbalg
und h aussen Leymbach die tzeit Zcehendner uf dem Sneberge getan .
Vgl. H.St.A. Dresd. Loc. 4508 a. a. 0.
") Das Stollenrecht ist der Anspruch der Stollengewerken auf den
4. Pf. oder das „Stollenneuntel". Das Stollenneuntel, d. h. Abgabe
eines Neuntels nach Abzug des Zehnten von dem Silberertrage, hatten
diejenigen Gruben zu entrichten, „welchen der Stollen Wind bringt
und Wasser benimmt". Vgl. 0. Hoppe a. a. 0.
^) Vgl. H.St.A. Dresd. Loc. 4508 a. a. 0. die Zehntrechnungen.
100 Erster Hauptteil. Die innere Organisation der Finanzverwaltung.
liehe Silberzehnt ^) wurde natürlich in Mark gegeben , in der
Zehntrechnung aber beim Abschluß in Geldwert umgerechnet
verbucht 2). Die in der Zehntrechnung verbuchte Einnahme am
Silberkauf ist wie folgt zu verstehen : Nach Abschluß der eigent-
lichen Zehntrechnung wird die Summe alles Silbers, welches in
den Silberkauf gehört, festgestellt. Es wird ganz genau verbucht,
wieviel jede Zeche und Grube ausgebracht hat und angegeben,
wie viel man den Gewerken für die Mark gezahlt hat^). Sodann
wird der „Zugang"*) berechnet, den die Herzöge an der Mark
haben. Der „Zugang" ist die Differenz von dem den Gewerken
gezahlten Silberpreis und von einem angenommenen Minimal-
verkaufspreis ^). In der Schneeberger „Zehntrechnung" wurde
stets noch das Geyersche Zehntsilber verbucht. Der Hauptmann
zum Geyer, der dort das Zehntsilber vereinnahmt, ließ dasselbe
in Zwickau brennen und führte es dann an die Oberzehntner, denen
er rechnungspflichtig war, ab^). Ebenfalls zum Minimalverkaufs-
preis umgerechnet wird es in die Rechnung eingetragen. Die
von der Oberzehntamtskasse für beide Fürsten bestrittenen Aus-
gaben sind lediglich solche, die im Interesse der Zehntamts-
verwaltung gemacht worden sind : Beamtengelder, Zehrungsgelder
der Zehntner und ihres Gefolges zu den ßechnungstagen auf dem
Schneeberg, aber auch der anderen Beamteten ; sodann Fuhrlöhne
für Silber- und Geldsendungen; Botenlöhne für die Korrespondenz
der Bergverwaltung ; endlich Zubußezahlungen für Kuxe, die den
beiden Fürstenhäusern gemeinsam gehörten. Nirgends auch
nur die geringste Spur vom alten Anweisungs - und
Konquisitionssystem. Nachdem diese Ausgaben in Ab-
zug gebracht sind, wird der Anteil jeder Herrschaft am Ertrag
des Zehntamtes festgestellt. Bevor Blasbalg (resp. Wiedebach)
nun das Geld in die Zentralkasse übernimmt, erledigt er gewöhn-
lich noch die Zubußezahlungen für die Kuxe ^) Albrechts, die er
mit zu verwalten hat, und bisweilen bezahlt er auch Papiersendungen
^) Auf dßm Schneeberg von 10 Mark je 1 Mark.
^) Man liahm daher für die Mark einen Minimal wert an, von
dem man bestimmt wußte, daß man ihn beim Silberverkauf erzielen
würde.
^) Der Aufkauf des Silbers hat also stattgefunden. Infolge der
relativ geringen Ergiebigkeit der Bergwerke in diesen Jahren steigt :
1488 — 1489 der den Gewerken gezahlte Silberpreis von 6 auf 7 fl. ;
außerdem wird gewissen privilegierten Gewerken ein etwas höherer
Silberpreis gezahlt, gewissermaßen als Prämie, um zu fleißigen Abbau
zu ermutigen.
*) „Zugang" gleich Gewinn.
^) Der Preis, der mindestens beim Verkauf durch die Oberzehntner
erzielt wurde.
*) Über die Geyerschen Spezialzehntrechnungen vgl. weiter unten!
'^) Mitunter sind Zubußezahlun^en für Albrechts Kuxe aber auch
direkt durch die Zentralkasse in Leipzig bewirkt worden.
§ 2. Bergwerks- bzw. Zehntamtsverwaltung. 101
aus Ravensburg ; Papier, welches im Zehntamt verbraucht wurde.
Die großen Rechnungsabschlüsse der Oberzehntner während all
der Jahre finden sich auf den Pfennig genau im „Hauptbuch"
eingetragen , der beste Beweis für die Exaktheit der
Buch- und Kassen führung. In den eigentlichen „Silber-
kaufsrechnun^en" heißt es stets in der Aufschrift : „Haben Jacobf
blassbalg und hans leymbach Zcehendner von allem Silber, was
sie des vom Snebege und aflderm gebirgen daumb gelegen. Auch
fribergisch und Geyerisch zcehend Silber, empfangen verkauft
und daran gewonnen haben, Rechnunge gethan^)."
Alles beim Zehntamt durch die Abgaben (Zehntsilber) ein-
gegangene und von diesem aufgekaufte Silber ist nunmehr durch
die Oberzehntner verkauft, größtenteils wohl in außersächsische
Lande , Nürnberg als hervorragender Absatzort ist bereits ge-
nannt ; aber auch an den Münzmeister des Schneeberges ^) werden
größere Posten zur Vermünzung gegeben. In der „Silberkaufs-
rechnung" wird nun das Verdienst am Silberkauf aufgerechnet
und zwar wird festgestellt, um wieviel höher man das Silber
abgesetzt hat, als in der Zehntrechnung angenommen worden ist.
Es wird gewissermaßen die zweite Gewinnrate des Silberkaufs
fixiert. Große Mengen Silber sind wohl erst in den zwischen
den beiden Rechnungslegungen liegenden Tagen zum Verkauf
gebracht worden. Ausgeschlossen davon ist natürlich das Silber,
welches in Nürnberg in den Handel gebracht wurde. Dieses muß
schon vorher verkauft gewesen sein. Ganz genau verbucht ist
stets, in welchen Quanten man das Silber verkauft hat, und wie
hoch der Verkaufspreis in jedem Fall gewesen ist; nur der
Käufer ist leider nie genannt. Die in der Silberkaufsrechnung
aufgeführten Ausgaben sind ganz derselben Art wie die in der
Zehntrechnung: Gehälter; die durch den Vertrieb des Silbers
verursachten Spesen, z. B. Botenlöhne zu Umbhawen. Erst
von der nach Abzug der Ausgaben verbleibenden Restsumme
wird der Anteil der Zehntner berechnet. Sie erhielten gemein-
sam 25 ^/o von dieser Summe. Aber auch so schnitten die Ober-
zehntner immer noch günstig ab. Die Oberzehntner bekamen
mithin Provision nur von dem Reinertrag, der über den in der
Zehntrechnung angenommenen Taxpreis erzielt wurde. Es war
eine reine Verkaufsprämie, die die Zehntner stark interessierte
und anspornte , zu möglichst hohen Preisen das Silber loszu-
schlagen-®).
^) Vgl. H.St.A. Dresd. Loc. 4508 1. c. die „Silberkaufsrechnungen".
2) Vgl. Kap. III § 4.
') Unwillkürlich drängt sich ein Vergleich mit den großen süd-
deutschen Bank- und Handelshäusern auf. Diese garantierten damals
ihren Faktoren in kaufmännisch kluger Weise einen gewissen Anteil
102 Erster Hauptteil. Die innere Organisation der Finanzverwaltung.
Während das Geyersche Silber mit in der allgemeinen
Sclmeebergischen „Silb erkauf srechmmg" verrechnet wurde, wurde
die Freibergische zwar unmittelbar an diese anschließend, aber
doch immerhin für sich verbucht^). Unter gleichen Bedingungen
erhielten die Zehntner auch hier Anteil am Gewinn.
An den großen Rechnungstagen auf dem Schifteberge rech-
neten nun auch alle übrigen Zehnt- und Bergämter ab. Die
oberste Verwaltung sämtlicher lag ja in den Händen der beiden
Oberzehntner. Zu diesen Nebenämtern gehörte in erster Linie
das Freiberger Zehntamt 2), das älteste und einstmals
wichtigste. 1487 leitete es der Münzmeister von Freiberg
Hans Arnolt, 1487 — 1493 nehmen es die Oberzehntner unmittel-
bar in Verwaltung, erst 1493 wird es wieder an den Freiberger
Münzmeister, damals Nickel Hausmann gegeben, der es während
der ganzen übrigen Regierungszeit Herzog Albrechts behält^).
Der Silberzehnt wird hier folgendermaßen berechnet: Es wird
festgestellt, wieviel Mark Silber im ganzen gefördert worden sind,
nach einem Taxpreis in Geldwert umgerechnet und nach Abzug
der Verhüttungskosten und Fuhrlöhne von 10 Gulden je ein
Gulden als Zehnt genommen. Ständige Ausgaben der Zehntamts-
kasse waren zunächst die regelmäßigen Zahlungen für den „Erb-
stollen" und den „Eibsberg" *). Uns interessieren dann aber
vor allem die den „Amtleuten" d. i. dem Personal des Freiberger
Bergamtes gezahlten Wochenlöhne. Es erhalten der Bergmeister
und der Bergschreiber je 14 Groschen, der Obersteiger 11 Groschen,
der Silberzeichner und Balgesegler 6 Groschen, der Testmecher^)
4 Gr. 6 Pf. Es werden also pro Woche an Löhnen verausgabt
49 Gr. 6 Pf. ^). Der Silberzeichner tritt nicht in allen Rech-
nungen auf, da für ihn nicht immer zu tun war. An die „Amt-
leute" wurden außerdem regelmäßig zu Weihnachten, Ostern und
Pfingsten Trinkgelder verteilt, ferner erhielten sie „Winter-
gowand". Des weiteren hatte die Freiberger Kasse Holz und Kohlen
für das herzogliche Hüttenwerk, in dem das Silber gebrannt
am Reinertrag, wohl wissend, daß so mitinteressierte Bedienstete eine
gesteigerte Tätigkeit entfalten.
^) Wohl hauptsächlich deshalb, weil Freiberg schon bedeutendere
Mengen Silber lieferte als z. B. Gever.
^) Vgl. H.St.A. Dresd. Loc. 4500 „Freiberg. Zehntrechnungen de
anno 1487—1512".
3) Vgl. H.St.A. Dresd. ibid.
*) „die aussgabe uff den Erbstolen" ist eine staatliche Beistener
zur Erhaltung eines für den Bergbetrieb wichtigen Stollens. Was es
mit dem „Eibsberg" für eine Bewandtnis hat, ließ sich nicht fest-
stellen.
^) test mhd. = Schlacke ; mecher = Macher.
^) Seit 1495 sind noch ein „Smerer, ein uff cziher und ein Hutten-
reuter" hinzugekommen, so daß jetzt die Löhne pro Woche 57 gr.
6 Pf. betragen.
§ 2. Bergwerks- bzw. Zelmtamtsverwaltung. 103
wurde, einzukaufen. Werkzeuge mußten öfters neu angeschafft
werden, Pocheisen, Zeicheneisen usw. ; ebenso mußte aus der
Einnahme des Zehntamtes das Papier bezahlt werden, welches
für die Zehntregister verbraucht wurde. Es kamen hinzu die
Fuhrlöhne für Silberladungen und Geldsendungen ^) ; die Zehrungs-
gelder für die „Amtleute" und den Münzmeister, wenn diese
sich zu „Tagen", zur „Probierung", namentlich aber zur Rech-
nungslegung begaben. Bis 1493 , also so lange die Ober-
zehntner das Freiberger Zehntamt unmittelbar verwalteten, fand
die Rechnungslegung stets auf dem Schneeberg statt, und die
Amtleute hatten regelmäßig zu derselben daselbst zu erscheinen.
Als dann der Freiberger Münzmeister die Zehntgeschäfte führte,
kam er mehrere Male zur Abrechnung nach Leipzig. In der
letzten Zeit schickte er die Zehntrechnung allein durch einen
Boten samt dem Kassenbestand zur Prüfung und Abnahme nach
Leipzig resp. dem Schneeberg. Gerade der letztere Vorgang
beweist wieder deutlich, daß die Rechnungslegung nicht mehr
eine bloße Rechnungsabhör mit protokollarischer Nachschrift war,
sondern daß von den einzelnen Kassenverwaltungen geführte und
abgeschlossene Rechnungsbücher vorgelegt wurden. Bemerkt
sei: die Rechnungen der unteren Zehntämter wurden zwar alle
auf dem Schneeberg geprüft und abgenommen, aber stets sind
die Erträge — mit Ausnahme des Geyerschen Zehnten — in
den Jahreshauptrechnungen für sich gebucht, nicht etwa in die
Schneeberger Rechnungen einbezogen.
In dem Freiberger Kreis befanden sich damals eine Reihe
Kupfergruben, die nicht unbedeutend förderten. Der Kupfer-
zehnt, der dem Landesherrn zustand, wurde vom Freiberger
Zehntamt mitvereinnahmt und verrechnet^), und zwar in den
ersten Jahren in der Weise , daß genau aufgezeichnet wurde,
wieviel Zentner Kupfer gefördert waren und um wieviel dasselbe
verkauft w^ar^). Vom Erlös wurde als Zehnt von je 14 Gulden
1 Gulden genommen. Fuhrlohn, Zehrung, Wagegeld und Probier-
geld wurde nicht mit verzehntet. Später mußte der Kupfer-
zehnt gewöhnlich in Kupfer gegeben werden, je von 14 Zentnern
ein Zentner; das war natürlich für die landesherrliche Kasse
vorteilhafter, denn erstens wurde so alles Kupfer ohne Abzug
verzehntet, und dann hatte man noch die Möglichkeit, das Kupfer
^) Besonders zum Aufkauf des Silbers mußten große Geldsummen
aus Leipzig herbeigeschafft werden; stets die nötigen Gelder dafür
flüssig zu halten, war eine der hauptsächlichsten und zugleich
schwierigsten Aufgaben der Zehntner.
2) Vgl. H.St.A. Dresd. Loc. 4500: „Freiberg. Zehntrechn. d. anno
1487—1512."
3) Der ß^upferverkauf wurde also von der Regierung ganz genau
kontrolliert und überwacht.
104 Erster Hauptteil. Die innere Organisation der Finanzverwaltung.
günstig zu verkaufen ; außerdem war selbstverständlich die Ver-
einnahmung hier viel einfacher.
Eine weitere Zweigkasse des Schneeberger Oberzehntamtes
war die zu Geyer ^). Der Zehntner vom Geyer vereinnahmte
den Silberzehnten und sonstige Abgaben vom Geyer, Rückers-
walde und dem Schreckenberg; sodann aber den Zehnten der
Zinnflösse zu Ehrenfriedersdorf 2). Seit 1487 führte die Rech-
nungen (für Silberzehnt und Zinnzehnt getrennt) Nickel Friedrich
als Zehntner vom Geyer ^), wie er sich selbst nennt. Von dem
zu Geyer, Rückerswalde und dem Schreckenberg geförderten
Silber wird je von zwanzig Mark eine Mark als- Zehnt gegeben.
Die Fürsten begnügen sich mit diesem geringen Satz, um den
Abbau , der dort gerade damals vielversprechend einsetzte , zu
begünstigen. Der Zehnt wird von Nickel Friedrich in Mark
verrechnet. An der Spitze jeder seiner Zehntrechnungen er-
stattet der Zehntner jedesmal kurz Bericht von der letzten
Rechnungslegung. Wir erfahren da, daß er stets auf dem Schnee-
berg abgerechnet hat ; immer gibt er genau an, in welchen Räumen
die Rechnungsprüfung stattgefunden hat, zum Beispiel im Hause
des Steigers, dann der Fundgrübner oder dem des Münzmeisters.
Nie vergißt er zu erwähnen, welche fürstlichen Räte als Bei-
sitzer zugegen gewesen sind. Wie überhaupt seine Buch-
führung einen äußerst korrekten Eindruck macht; genaueste An-
gabe der Termine der einzelnen Rechnungsperioden usw. Das
vereinnahmte Silber überantwortet er den „Zehntnern von Leipzig",
wie er sie nennt, also den Oberzehntnern, oder er führt es auf
schriftliche Ordre derselben nach Zwickau, wo es gebrannt wird.
Das Silber vom Geyer wurde, wie wir bereits zeigten, in den
Schneeberger Bergrechnungen mitverrechnet ^). Vom verkauften
„Bleistein" gehört den Herzögen von 20 Zentnern 1 Zentner.
Die Ausgaben, lediglich Verwaltungsunkosten, sind äußerst ge-
ring, da der Zehntner keine Gehilfen usw. hat. Nickel Friedrich
bekommt einen Jahressold von 9 rh. fl. Dem 1488 verstorbenen
Vater folgt im Amt der Sohn Hans Friedrich, er führt die Ge-
schäfte des Zehntamts unverändert weiter. Der Sold wird ihm
1) In früheren Jahren wurde der Zehnt von Geyer und Ehren-
friedersdorf stets mit unter den Agrarämtern verrechnet. Vgl. Falke:
„Die Finanzwirtschaft im Kurfürstentum Sachsen 1470." Mitt. d.
kgl. Sachs. Ver. f. Erforsch, u. Erhalt, vat. Gesch. u. Kunstdenkm.
Heft 20, 1870.
ä) Vgl. H.St.A. Dresd. Loc. 4508: „Rechnungen über Silber-
zehenden zu Geyer, Rückerswalde, Schreckenberg unnd Zinnzcehenden
aus der Flösse zu Ehrenfriedersdorf f, 1487—1509."
^) In anderen gleichzeitigen Quellen wird er auch als „Haupt-
mann von Geyer" bezeichnet.
*) Vgl. H.St.A. Dresd. Loc. 4508: „Schneeberg. Bergrechn."
§ 2. Bergwerks- bzw. Zehntamtsverwaltung. 105
aber zunächst auf 12 fl. jährlich, 1492 auf seine dringenden Vor-
stellungen auf 30 fi. pro Jahr erhöht^. 1490 tat er einmal in
Leipzig Rechnung, sonst wie der Vater auf dem Schneeberg.
Anschließend an die Silberzehntrechnung wurde am gleichen
Termine und für gleiche Zeit vom Zehntner zu Geyer der Z i n n -
zehnt von Ehr enfrie der sdorf abgerechnet^). Als Zinn-
zehnt bekommen die Herzöge von allem geförderten Zinn vom
Zentner 5 Silbergroschen. Unter den Ausgaben, die vom Zinn-
zehnt in Abzug gebracht werden, ist die bedeutendste und regel-
mäßig wiederkehrende die Ausgabe an Priesterzins Michaelis und
Walpurgis. An verschiedene Altäre und Kapellen der Pfarr-
kirchen zu V^olkenstein , Ehrenfriedersdorf und Geyer sind an
diesen beiden Terminen vom Zehntamt Zinse in Höhe von
48 Groschen , 5 und 6 fl. zu zahlen gewesen , an den Pfarrer
von Ehrenfriedersdorf außerdem 22 Pfund Zinn als Zins; ins-
gesamt an jedem der beiden Termine 24 alte Schock alte Gr.^).
An Betriebs- und Verwaltungsunkosten waren zu bestreiten:
Der Aufwand für das Schmelzen des Zinns , es wurde nur an
ganz bestimmten Tagen geschmolzen. Jede „Schmelze" kostete
21 — 22 Groschen^). Ferner hatte der Zehntner Holz einzukaufen
für die Schmelzhütte, bauliche Reparaturen vornehmen zu lassen,
neue Schmelzpfannen anzuschaffen usw. Der Zehntner bezog für
die Mitverwaltung der Zinnflöße ein Jahrgeld von 60 Groschen,
meist von ihm in den Rechnungen „als Trankgeld" bezeichnet,
wohl der geringen Höhe wegen.
Wie in Ehrenfriedersdorf, so wurde auch am Geising erfolg-
reich auf Zinn gebaut. Auf dem Geisingsberg befand sich daher
ebenfalls eine Zweigkasse für die Vereinnahmung des landesherr-
lichen Zehnten ^). Der Zehnt , den die Landesherrn von sämt-
lichen geförderten Zinn erhielten, betrug nach einer Rechnung
aus dem Jahre 1489 5^/2 Schwertgroschen ^) pro Zentner, in all
*) Vgl. H.St.A. Dresd. Loc. 4508: „Rechn. über den Silberzehnten
zu Geyer usw." 1. c. Bl. 85 : ,,Zcu Gedenkenn umb den lonn des Zcendners,
das man Im 30 fl. r. wolde gebenn. Er erclag sich, das er wey dysenn
(dem alten Lohn v. 12 fl.) sich nicht kond Erhalden." Derartige Ver-
merke pflegte man immer gleich den Rechnungen anzufügen.
*0 Vgl, H.St.A. Dresd. Loc. 4503 : „Rechnungen über Silberzehnt
zu Gever usw. und den Zinn Zcehenden aus der Flösse zcu Ehren-
friedersdorf f" d. a. 1487—1509.
^) 1 altes Schock gleich 20 Silbergroschen.
^) Vgl. H.St.A. Dresd. Loc. 4503 : „Rechnungen aus der Flösse zu
Ehrenfriedersdorff" 1. c. „22 gr. von Eynem smeltzen, 21^/2 gr. v. E.
smeltz.. 21 gr. v. Eyn. Smeltz."
'^) Vgl. H.St.A. Dresd. Loc. 4503: „Rechnungen vom Geisingsberg
usw." d. a. 1489-1515.
^) 48 Schwertgr. = 1 fl. nach der Angabe eines Rechnungs-
registers für Albrecht. Vgl. H.St.A. Dresd. Loc. 4503: „Rechnungen
vom Geisingsberg usw." 1. c.
106 Erster Hauptteil. Die innere Organisation der Finanzverwaltung.
den folgenden Halbjahrsrechnungen i) ist 11 Schwertgroschen pro
Zentner berechnet. Die Erhöhung des Zehnten hängt aller Wahr-
scheinlichkeit nach mit dem sich steigernden Ausbringen des
Geisings an Zinn zusammen. Auffällig und vorläufig noch nicht
zu erklären ist die Tatsache, daß in der Abrechnung von 1489
der Reinertrag des Geisinger Zehntamtes einfach zwischen den
beiden Linien geteilt wird, gemäß dem Leipziger Teilungsvertrag
von 1485, daß aber im strikten Gegensatz zu diesen Teilungs-
bestimmungen in der Folgezeit die Ernestiner nur mit ein Viertel
am Gewinn des Zinnzehnten partizipieren, der Löwenanteil aber
den Albertinern gehört. Über eventuelle Sonderabmachungen,
die nachträglich geschehen seih müssen , ist nirgends eine
Nachricht erhalten; selbstverständlich hatten die Ernestiner bei
dieser verringerten Nutznießung auch nur den vierten Teil der
Verwaltungsspesen zu tragen. Die Verwaltung dieses Amtes,
die hauptsächlich im staatlichen Verwiegen ^) des gesamten Zinnes,
in dem Berechnen und Kassieren der Zehntgelder und der Führung
der Rechnungsbücher bestand, lag in den Jahren 1489 — 1492/93
in den Händen des Bergmeisters vom Geising. Für die Tätigkeit
als Zehntner bekam der Bergmeister 6 fl. rh. pro Jahr^). In
erster Linie war der Bergmeister aber technischer Beamter, und
als solcher bezog er einen Wochenlohn von 6 Silbergroschen*).
1493 — 1494 hat der Geising einen eigenen Bergvogt, und die
Rechnungsbücher wurden von diesem geführt "»). Peter Schnee,
der erste Bergvogt des Geisings , bezog einen verhältnismäßig
hohen Jahressold von 40 Gulden ; der Bergmeister , der auch
weiterhin mit dem Verwiegen des Silbers betraut ist, erhält jetzt
als Wagemeister jährlich 12 fl., als eigentlicher Bergmeister 22 fl.,
sein Gehalt hat sich also verdoppelt. Abgesehen von diesen
Beamtengehältern waren die Verwaltungsunkosten des Geising-
amtes nicht sehr bedeutend, Zehrungsgelder zu der Rechnungs-
legung, Boten- und Fuhrlöhne. Zu den Ausgaben dieser Kasse
gehörten auch die Zubußezahlungen auf die Anteile der Herzöge,
die diese an einzelnen ^inngruben besaßen und die auf gleichen
Gewinn und Verlust für sie verwaltet wurden. NamentKch
bei der „roten Grube" und an der „Stollenkluft" waren die
^) Auch bei diesem Rechnungsamt wurde streng an der halb-
jährlichen Abrechnung festgehalten.
2) Wegen der Berechnung des Zehnten mußte alles Zinn staat-
lich verwegen werden.
^) „Item 6 fl. dem perchmeister czu Ion von der woge, das her
den czenden eynnj^mmt." Vgl. H.St.A. Dresd. Loc. 4503 : „Rechnungen
vom Geisingsberg".
"•) Ibid. „Item dem perchmeister czu Ion uff dem perge zcu eyn
woche 6 Silbergr."
^) Auch im „Hauptbuch" in den Jahreshauptrechn. ist seit diesem
Zeitpunkt stets der Bergvogt als der Verrechnende genannt.
§ 2. Bergwerks- bzw. Zelintamtsverwaltung. 107
Herzöge am Abbau beteiligt. Des öfteren sind Zuzahlungen
der Zehntkasse in diese Betriebe erwähnt. Das aus diesen
Gruben für die Herzöge geförderte Zinn wurde selbstverständlich
nicht verzehntet , sondern es ging alles an die Zentrale nach
Leipzig, wo es von den E,entmeistern zum Verkauf gebracht
wurde. Der Erlös wurde geteilt, und die entsprechenden Summen
finden sich in die Jahreshauptrechnungen eingetragen. Herzog
Albrecht war aber nun auch noch für sich allein an mehreren
Unternehmen beteiligt; auch das hatte der Bergvogt, bezüglich
früher der Bergmeister, alles — natürlich auf Albrechts Rechnung —
zu verwalten. Über diese Anteile Albrechts heißt es in den
Rechnungsbüchern : „Dyse volgende Bergwerg gehören meyn.
gnedigen herrn alleine zcu : Pfeffers Zcech, eyne Schicht ; Sand
Barbara dry achtel" und „der gned. herre hat ein Möhl mit
Lorentz Greusen dy hälfte und eine Schicht an einer hutten."
Die für diese Unternehmen nötigen Ausgaben, in die Gruben :
Zubußen ; in die Hütte und Mühle : Hüttenkost, Schmelzerlöhne
und Lohn für den Mühlmeister; Lieferungen von Holz und
Kohlen bestritt der Bergvogt von den Zehntgeldern Albrechts.
Das aus beiden Gruben für Albrecht geförderte Zijm sandte er
an den Rentmeister zum Verkauf nach Leipzig. Zu erwähnen
ist zum Schluß noch eine Abgabe, die ausschließlich der alber-
tinischen Kasse zugute kam. Albrecht bekam als sog. Wage-
oder Zollgeld von dem gesamten Zinn, welches die herzogliche
Wage passierte, einen Silbergroschen pro Zentner, eine nicht
unbeträchtliche Einnahme, da durchschnittlich jährlich 2 bis
3000 Zentner verwogen wurden ^).
Sollen die nach dem leitenden Gesichtspunkt des Ganzen
wichtigsten Resultate der hier gegebenen Spezialuntersuchung
kurz zusammengefaßt werden, so läßt sich folgendes sagen :
An den Berg- und Zehntamtskassen, diesen wichtigen unteren
Finanzbehörden zeigt sich die von Blasbalg eingeleitete rationelle
Reorganisation und Reform der Finanz Verwaltung im besten
Lichte. Überall finden wir eine äußerst exakte und übersicht-
liche Kassenführung. Durchgängig sind bei allen Kassen halb-
jährliche Rechnungsperioden eingeführt: Ostern und Crucis
exaltationis (14. September) sind die beiden großen Abrechnungs-
termine, an denen die Zehntner und Rechnungsführer der ein-
zelnen Ämter ihre abgeschlossenen Rechnungen und Register zur
Prüfung und Abnahme den Oberzehntnern vorlegen müssen. Alle
Beamteten und Arbeiter dieser Ämter erhalten feste Jahresgehalte
resp. Wochenlöhne ; nur sporadisch werden noch Bekleidungs-
*) Nach den Bestimmungen des Leipz. Teilungsvertrag, von 1485
über die Bergwerke, war u. a. Wage- und Zollgeld dem alleinigen
Nutzen desjenigen vorbehalten, in dessen Lande die Bergwerke lagen.
Vgl. Hänsch a. a. 0.
108 Erster Hauptteil. Die innere Organisation der Finanzverwaltung.
gelder erwähnt, niemals Naturalentlohimngen. Man hatte
sich ein durchaus geschultes Beamten material allmählich heran-
gebildet. Es ist oifen sichtlich, daß bei der Auswahl der Beamten
lediglich die Befähigung und Tüchtigkeit des Einzelnen ausschlag-
gebend war: einerseits kaufmännisch tüchtige Kräfte (Blasbalg,
Leimbach, Umbhawen usw.), andererseits solche, die im Bergbau
praktische Erfahrung besaßen. Die Unterzehntner waren gewöhn-
lich selbst Gewerken oder Pundgrübner. Das in der Finanz-
verwaltung herrschende Zentralisationsprinzip kommt prägnant
zum A-usdruck, indem alle Zweigkassenstellen zu Freiberg,
Geising und Geyer den Oberzehntnern, den Leitern des Schnee-
berger Bergamtes unterstellt sind, und alle Einnahmen — lediglich
abzüglich der Verwaltungsspesen — ungeschmälert in die Zentral-
kasse fließen.
Sicherlich hängt die gute Ausbildung gerade dieses Teiles
des Verwaltungsapparates damit zusammen, daß die Rentmeister,
vorzüglich Blasbalg in der Eigenschaft als Oberzehnter, hier nach-
haltigsten Einfluß auszuüben vermochten. Es ließ sich auch bei
den Bergämtem ganz anders in Verwaltungssachen durchgreifen
als z. B. bei den Domanialämtern, dort waren die Amtleute nicht
in dem Sinne Beamtete, wie es die Zehntner waren, und durch
die „Schiede" waren der Einwirkung der Regierung stets gewisse
Grenzen gezogen. Zweifellos war die Zehnt- und Bergamtskasse
der modernst verwaltete Zweig der gesamten albertinischen
Finanzverwaltung.
§ 3.
Die Kammer in Dresden (Hof Verwaltung).
Bis 1487, also dem großen Umwälzungs- und Reformjahr
in der albertinischen Finanzverwaltung war die gesamte Aus-
gabe wir tschaft für die Hofhaltung in Dresden — damals schon
ständige Residenz — von der „Kammer" daselbst besorgt
worden. Die Dresdner „Kammer" war aber, dies wurde oben
gezeigt, die oberste sächsische Zentralkasse, soweit man in dieser
Zeit überhaupt von einer solchen reden kann ^). Die Leiter
derselben, der Landrentmeister Mergenthai, sein Nachfolger
Guntherode und endlich Talner hatten mithin die Rechnung
und Buchführung des Hofhaltes zu führen gehabt. In ihren
Jahreshauptrechnungen verrechneten sie infolgedessen die ge-
samten für den Hof gemachten Ausgaben und zwar bis ins
Kleinste detailliert. Wir ersehen daraus, daß die geringsten und
unbedeutendsten Geschäfte der Hofhaltung von ihnen selbst
erledigt werden mußten.
1) Vgl. Kap. I und H.
§ 8. Die Kammer in Dresden (Hof Verwaltung). 109
Mit der Zeit mußte die Verquickung der Hof- und der
eigentlichen obersten Landeszentralkassenverwaltung unhaltbar
werden. Der oberste Finanzverwalter hatte jetzt wichtigere und
bedeutendere Aufgaben zu lösen als die Führung der Hofrechnung.
Man entschloß sich daher bei dem Amtsantritt ßlasbalgs kurzer-
hand, die Hofkasse von der obersten Finanzbehörde zu trennen,
sie als eigene, selbständige Zweigkasse derselben zu unterstellen.
Seit diesem. Zeitpunkt dürfen wir überhaupt erst von einer
eigentlichen „Hofkasse" reden. Im „Hauptbuch" wird sie seit
1487 gewöhnlich schlechtweg mit „Kammer" bezeichnet^). Wenn
wir auch die Einsicht , daß eine möglichst rationelle Arbeits-
teilung für den gedeihlichen Gang der Verwaltung von größtem
Vorteil sei, als Hauptmotiv für diese Neubildung ansehen dürfen,
als weiteres wichtiges, mitwirkendes Moment für die Absonderung
und Bildung einer Hofkasse kommt die Verlegung der obersten
Zentralfinanzbehörde nach Leipzig in Frage. Schon aus diesem
rein äußerlichen Grunde konnte die Hofrechnung vom obersten
Finanzbeamten nicht mehr persönlich mitgeführt werden. Mit
der Verwaltung des Hofhaushaltes war seit Ende 1487 der
Kammerschreiber Johann Meyer betraut, seit 1494 wdrd er in
den Jahreshauptrechnungen gewöhnlich als „Kammermeister"
bezeichnet. Wie lange er diesen Dienst versehen hat, läßt sich
mit Bestimmtheit nicht erkennen, vielleicht deutet aber der Um-
stand, daß er in der Jahrrechnung 1496 — 1497 als der „alte
Kammermeister" genannt wird, darauf hin, daß er in diesem
Jahre sein Amt niedergelegt hatte ^). Die Hof kasse wurde von
der Leipziger Zentralkasse stets mit den genügenden Geldmitteln
versorgt. Johann Meyer hatte über die Verwendung der Gelder
genauestens Buch zu führen. Die Kontrolle und Rechnungs-
prüfung wurde von Blasbalg und seinen Nachfolgern ausgeübt.
Also das Verhältnis der Hofkasse zur Eentkammer in Leipzig
war ganz das gleiche wie das bereits behandelte der sonstigen
unteren Finanzbehörden und Spezialkassen zur Kontrollbehörde.
Überall finden wir eine straffe, einheitlich durchgeführte Organi-
sation. Leider ist uns nicht eine einzige der von Johann
Meyer über den Hofhaushalt geführten Spezialrechnungen er-
halten, die uns allein ein deutliches Bild von der Hofverwaltung»
zu geben vermöchten. Nur aus einer solchen könnten wir
näheres über den Verbrauch der Hofhaltung im einzelnen, über
die Betriebsunkosten der Hofkasse , das Gehalt des Kammer-
schreibers und der sonstigen Angestellten usw. ersehen. In den
Jahreshauptrechnungen wird selbstverständlich nur summarisch
über die von der Zentralkasse für die Hofhaltung erfolgten
1) Vgl. H.StA. Dresd. Loc. 8678 a. a. 0.
2) Vgl. ibid. Bl. 360 a.
110 Erster Hauptteil. Die innere Organisation der Pinanzverwaltung.
Zahlungen Buch geführt. Aus diesen Rechnungswerken läßt
sich lediglich feststellen, wieviel in jedem einzelnen Jahr der
Unterhalt des Dresdner Hofes kostete ^). Die in einer jähr-
lichen E-echnungsperiode unmittelbar in die Hofkasse von der
Zentrale eingeschossenen Gelder sind in den ersten Jahreshaupt-
rechnungen im ganzen, zu einer Summe zusammengezogen ver-
bucht 2). Seit 1492 bekam Georg, der für seinen Vater Albrecht,
da dieser* ja in jenen Jahren gewöhnlich außerhalb Sachsens auf
fremden Kriegsschauplätzen weilte , ständig in Dresden ver-
tretungsweise die Regierung führte, für den Unterhalt des Hof-
staates ein vierteljährliches Fixum von 2500 Gulden in die Hof-
kasse ausgezahlt^). Bereits 1493 mußte aber dieses Vierteljahrs-
geld auf 3000 Gulden erhöht werden*), und oftmals kam dann
die Hofkasse auch mit dieser Summe noch nicht aus ^). In
der Jahreshauptrechnung Wiedebachs 1496 — 1497 findet sich
z. B. folgende Eintragung: „10 556 guld. 19 gr. vom Sontage
Cantate (1. Mai 1496) bis auif dienstag nach Erhardi (11. Okt.
1496) meyn. gned. herrn inn hoflP geschigkt Inhaldt Ejoiner
Rechnunge, so ich mit dem Camermeister Johann meyer gehalden
habe" ^). Wie streng auch bei den Abrechnungen dieser Zweig-
kasse von der obersten Finanzverwaltung darauf geachtet wurde,
daß kein Posten in den Hofrechnungen Johann Meyers stand,
welcher nicht ganz positiv in sein Ressort gehörte , und mit
welcher Konsequenz das unbedingte Zentralkassensj^stem durch-
geführt wurde, geht aus folgendem hervor: Des öfteren kassiert
der Kammerschreiber Johann Meyer Einkünfte und Abgaben:
Ungeld, Amtgelder, Gerichtsgelder usw., oder er nimmt sonst
irgendwelche Gelder ein, die in die herzogliche Kasse gehören,
aber niemals behält er derartige Gelder in der Hofkasse , und
wenn es eine noch so geringe Summe ist, obschon diese doch
fortwährend von der Zentrale Geld erhält, stets überantwortet
er solche Einnahmen der Leipziger Rentkammer '^). Andererseits
machte Johann Meyer des öfteren Zahlungen aus der Hofkasse
und legte Gelder aus in Angelegenheiten, die gar nichts mit der
1) Vgl. dazu Kap. V § 1 „Hofhaltung".
2) z. B. vgl. H.St.A. Dresd. Loc. 8678 Bl. 46 a: „6654 guld. 8 gr.
8 Pf. nuve in meins gned. herrn hof gein dressden in dem Jar ge-
schickt, Innhalt zcweyer quitancien des kammerschreib ers hiebei" und
Bl. 100 a: „So Ist diess Jar Johann meyer in meins gned. herrn kamer
geantwort gelt 10714 guld. 16 gr., Innhalt meyers Quitantz hiebei."
^) Vgl. ibid. Bl. 177 a: „2500 guld. m. gn. h. Hertzog Jorgenn das
Erste Virtell Jargelt uf Andree Inn hoff gein dresden geschickt."
4) Vgl. ibid. Bl. 215.
5) Vgl. ibid. Bl. 246, 237, 307 a, 314.
6) Vgl. ibid. Bl. 354.
^) Vgl. z. B. H.St.A. Dresd. Loc. 8678 Bl. 161: „17 guld. 3 gr.
Gerichtgelt vonn pirnn, hat Johann Mayer geanntwurt Ann 6 guten
schogken."
§ 4. Die Münzämter. 111
Hofverwaltung zu tun hatten, die aber aus praktischen Gründen
(zwecks schneller Erledigung) von dieser Zweigkasse besorgt
wurden ; auch dies wurde in den Hofrechnungen nicht verrechnet,
sondern iu jedem Falle von der Zentrale der Hofkasse zurück-
erstattet ^). Außer den in Bar aus der Eentkammer in Leipzig
an die Hofkasse gezahlten Beträgen wurden von der Zentrale
noch direkt Eechnungen für den Hof beglichen, namentlich zu
den großen Hoffestlichkeiten (z. B. bei der Hochzeit Georgs 1497)
wurden die enormen Einkäufe für die Einkleidung des gesamten
Hofes und Hofstaates, die Anschaffung der Lebensmittel usw.
von der obersten Finanz behörde bestellt, besorgt und bezahlt. Daß
ferner Einkäufe, die auf den großen Leipziger Märkten für den
Hof gemacht wurden, des öfteren gleich unmittelbar durch die E-ent-
kammer beglichen wurden, ist selbstverständlich ; das war absolut
kein Abgehen von der strengen Geschäftsteilung der einzelnen
Kassen, sondern aus praktischen Gründen gerechtfertigt.
§ 4.
Die Mttnzämter.
Dem Münzwesen wandte man gerade unter der Regierung
Albrechts die denkbar größte Aufmerksamkeit zu^j. Und das
war außerordentlich notwendig, denn das Münzwesen lag sehr
im Argen. Die Münz Verwirrung war allgemein. Aber weder der
Reichsgesetzgebung, noch den Territorialfürsten gelang es,
Ordnung zu schaffen und das Münzwesen dauernd auf einen
festen Fuß zu bringen. Die Münzangelegenheiten waren
Ernestinern und Albertinern damals stets ein Gegenstand ge-
meinsamer 8orge. Die Räte und Abgeordneten beider Re-
gierungen traten nach 1485 sehr häufig zu Beratungen in dieser
Sache auf den sog. „Tagen" zusammen. Die dort gefaßten Be-
schlüsse wurden dann in gemeinsamen, für beide Länder in
gleicher Weise gültigen Verordnungen und Gesetzen erlassen.
Durch die gepflogenen Beratungen suchte man in erster Linie
wirksame Maßregeln zu treffen gegen das überhandnehmende
gefährliche Eindringen fremder, geringwertiger Münze in die
sächsischen Lande und den raschen Abfluß der eigenen besseren
Münze ins Ausland. Sodann aber war man bestrebt, feste Ord-
nungen zu schaffen für die Art und Weise des Ausmünzens.
Die zur Abwehr der ausländischen Münze erlassenen Ver-
^) Vgl. ibid. Bl. 251a: „3 guld. 17 gr. zcubusse uff m. gn. Aid.
herrn teile uff d. Glashütten und hat d. Camm er Schreiber verlegt".
-) Vgl. JohannesFalke: ^Beitrag zur sächs. Münzgesch. 1474
bis 1500". Mitt. d. kgl. sächs. Ver. für Erforsch, u. Erhalt, vaterländ.
Gesch. u. Kunstdenkm. 18. Heft. 1868.
112 Erster Hauptteil. Die innere Organisation der Finanzverwaltung.
böte waren sehr häufig^). Auf verschiedenen Wegen suchte
man das Ziel zu erreichen : die Oberzehntner wurden verpflichtet,
die Münzen aus den Nachbarländern, mit denen Sachsen in be-
sonders regem Verkehr stand, in bestimmten Zwischenräumen,
mindestens aber vierteljährlich von dem Silberbrenner in Zwickau,
Meister Jobst Ryß probieren zu lassen und so den Kurs fest-
zulegen , nach dem die ausländischen Münzen gegeben und ge-
nommen werden sollten. Außerdem wurden aber direkte Verbote
gegen den Gebrauch ausländischer Münzen überhaupt erlassen.
Die Durchführbarkeit dieser Verordnungen suchte man zu er-
reichen, indem man ein genügendes Quantum sächsischer guter
Münze ausprägen ließ. Die Oberzehntner hatten dafür eifrigst
Sorge zu tragen, daß allerorts genügende sächsische Münze vor-
handen sei , damit an den Wechselkassen , die in zahlreichen
Städten beider Länder errichtet waren, das Umwechseln 2) der
alten und verbotenen Murine ohne Schwierigkeiten vor sich gehen
konnte. Aber auch ein zuviel des Ausmünzens mußte von den
Oberzehntnern vermieden werden^).
Uns interessiert nun in vorliegender Studie vorwiegend das
Ausprägen der sächsischen Münze, die Leitung und Verwaltung
der Münzämter, der zweite Hauptgegenstand der sogen. Münz-
ordnungen. Leider ist von dem wertvollsten Material für eine
Untersuchung, von den Spezialrechnungen nichts erhalten. Münz-
stätten gab es in Sachsen mehrere, von ihnen wurde gewöhnlich
nicht dauernd, sondern nur nach Bedarf gemünzt. Durch einen
besonderen Beschluß wurde — zumeist von beiden Regierungen —
festgesetzt, wo und wieviel ausgeprägt werden sollte. So wurde
am 23. Januar 1488 von den „Räten und Anwälten" der Ernestiner
und Albertiner mit dem Münzmeister zu Zwickau Augustin Hörn
vereinbart, daß ihm 500 Mark Silber überwiesen werden sollen,
die er zu Groschen, Pfennigen und Hellern vermünzen soll. Der
Feingehalt der Münzen ist ihm genau vorgeschrieben; als „Münz-
kost" soll er dafür erhalten: für je eine feine Mark Groschen
8 gute Groschen, für eine feine Mark Pfennige 15 gute Groschen
und für eine feine Mark Heller 17 gute Groschen'^). Die Aus-
münzung muß noch vor Ostern 1488 erfolgt und ebenfalls noch
bis zu diesem Termin mit der Zentrale abgerechnet sein, denn
in der ersten der großen uns erhaltenen Jahreshauptrechnungen :
Cantate 1488 — 1489 findet sich keine entsprechende Eintragung^).
1) Vgl. Falke: „Beitr. z. säohs. Münzgesch. 1474—1500" a. a. 0.
2) Man ließ natürlich .stets vor dem Inkrafttreten derartiger
Münzverbote eine gewisse Übergangszeit, in der der Wechsel vor-
genommen werden konnte.
^) Da dies ein Steigen des Goldguldens zur Folge gehabt hätte.
*) Vgl. H.St.A. Dresd. Loc: „Alte Münzhändel 1482—1543" und
Falke: „Beitr. z. sächs. Münzgesch. 1474—1500" a. a. O.
i^) Vgl. H.St.A. Dresd. Loc. 8678 a. a. 0. Bl. l-60a.
§ 4. Die Münzämter. 113
Eine erneute Ausmünzung wurde am 9. August 1490 auf dem
von beiden Fürsten beschickten „Tage" zu Zeitz beschlossen^).
Als Münzorte werden bestimmt Zwickau und Salza^). Auch
hierbei handelt es sich wieder nur um Silbermünzen; es sollten
zunächst 2500 Mark ausgemünzt werden, 800 Mark zu Zwickau
und 1700 Mark zu Salza. Die Münzkost beträgt genau soviel,
wie 1488 mit Hörn ausgemacht ist; Aufzieher und Probierer
werden darauf vereidigt, daß aller Gewinn den Fürsten zu gute
kommt. Den Reinertrag, der dann auf Herzog Albrecht kam,
hat der Münzmeister direkt an die Landeszentralkasse nach
Leipzig abgeführt ^) : Gelegentlich der Verbuchung dieser Gelder
seitens der obersten Finanzbehörde ist stets nur von der Münze
zu Salza die Rede. Man könnte meinen , es sei getrennt in
Zwickau für die Ernestiner, in Salza für die Albertiner gemünzt
worden. Aber auch gelegentlich der Verrechnung einstweilen
für die Ernestiner durch Sals mit vereinnahmter Münzgelderträge
heißt es: „an der muntz von Saltza" *) — vielleicht ist also nur
zu Salza geprägt worden ; genaueres ist aus den Eintragungen
im Hauptbuch nicht zu ersehen ; es werden nur ohne weitere
Zusätze die vom Münzmeister eingezahlten Summen gebucht^).
Auf dem Sehne eberg befand sich damals ebenfalls schon
eine Münzstätte, sicher nachzuweisen seit 1490^). Vorerst
mögen allerdings wohl nur Pfennige daselbst ausgemünzt worden
sein. Der Reinertrag ist höchstwahrscheinlich von den Ober-
zehntnern in der Zehntrechnung des Schneeberges mitverrechnet
worden, wie dies 1498 für die auf dem Schreckenberg errichtete
Münze bestimmt wird^). Neujahr 1492 wird auf einem zu
Leipzig gehaltenen Tage von den Vertretern beider Länder be-
1) Vgl. H.St.A. Dresd. : „Acta alte Münzhändel" ; a. a. O.
2) Zwickau im emestinischen , Salza im albertinischen Sachsen
gelegen.
3) Vgl, H.StA. Dresd. Loc. 8678 a. a 0. Bl. 109.
*) Ibid. Bl. 115 a.
^) Ibid. Bl. 109: „350 Gulden an golde Auch uss der Muntze zu
Saltza Vom Muntzmeister Martini kernen."
^) Vgl. Falke a. a. 0. p. 109 im Gegensatz zu v. Langenn
a. a. 0., welcher p. 440 behauptet, daß der Schneeberg erst 1500
eine eigene Münzstätte erhalten habe. Noch Hoppe a. a. 0. p. 81 f.
hält an dieser überholten Ansicht v. Langen ns fest; die trefienden
Ausführungen Falke s sind ihm entgangen, wie überhaupt alle ein-
schlägigen Arbeiten dieses Autors. Ostern 1488 wird nach emer Gejer-
schen Zehntrechnung (1487 — 1488) das Zehntsilber vom Geyer den beiden
Oberzehntnern Blasbalg und Leimbach auf dem Schneeberg in dem
Hause des Münzmeisters überantwortet; es fehlen aber bis 1490 alle
weiteren Anhaltspunkte. Vgl. H St A. Dresd. Loc. 4503 : „Rechnungen
über den Silberzehnten zu Geyer 1487—1509".
■') Vgl. H.St.A. Dresd. Loc: „Acta alte Münzhändel 1482—1534"
Bl. 74 f., und Falke a. a. 0. p. 118.
Puff, Die Finanzen Albrechts des Beherzten. 8
114 Erster Hauptteil. Die innere Organisation der Pin anzverwaltung.
schlössen, je nach Bedarf auf dem Schneeberg und zu Freiberg
prägen zu lassen und zwar nach den üblichen Bestimmungen.
Freiberg war eine der bedeutendsten und ältesten sächsischen
Prägstätten. Die Verrechnung der Freiberger Münze fand in
derselben Form statt wie beim Schneeberg und Schreckenberg.
Aus diesem Grunde ist auch für das Freiberger Münzamt aus
den Jahreshauptrechnungen nichts zu entnehmen. Jedenfalls ist
aber in Freiberg und Schneeberg in den nächsten Jahren ziem-
lich ausgiebig gemünzt worden, wie die Nachrichten über die
Frühjahr 1495 in den fürstlichen Münzen gehaltene General-
visitation und Probation deutlich erkennen lassen ^).
Die Goldmünze für das albertinische Sachsen befand sich
damals in Leipzig, nur hier wurden die Goldgulden ausgeprägt.
Leipzig als Zentralstelle der gesamten obersten Finanz Verwaltung
war ja selbstverständlich auch am geeignetsten als Sitz dieser
wichtigen Münze. Die erste Buchung über von der Goldmünze
eingegangenen Schlagschatz bringt die Jahreshauptrechnung 1489
bis 1490 unter dem Titel: „Vom Goldmintzmeister zu liptzk, der
die gülden slehet" ^)- Die Abrechnung, die der Münzmeister mit
Blasbalg hält, erstreckt sich auf ein Jahr, also ist die Münze
wohl ziemlich ununterbrochen im Betrieb gewesen. Von jedem
Werke wird ein Gulden zur Probation an Meister Jobst Ryss,
den Silberbrenner nach Zwickau, geschickt. 1490 — 91 erhält
derselbe für diese seine Tätigkeit eine Jahres Vergütung von
20 Gulden^). Damit begnügte man sich aber noch nicht, bis-
weilen wurden außerdem auch nach Nürnberg Gulden zum Pro-
bieren gesandt*). Während in den ersten Jahren nach 1489 der
Goldmünzmeister jährlich Rechnung legen mußte, sind seit 1492
auch für dieses Münzamt halbjährliche Rechnungsperioden ein-
geführt worden. Als Rechnungstermine werden streng eingehalten
Johannis (24. Juni) und Neujahr. Immer intensiver begann die
einheitliche Organisation die gesamte Finanzverwaltung zu durch-
dringen. Als Goldmünzmeister wird seit 1492 Heinrich Stein
genannt. Der Schlagschatz beträgt in dieser Zeit stets einen
halben Gulden pro Mark^). Das Prüfen der ausgeprägten Gulden
wird auch in Zukunft von Jobst Ryss in Zwickau besorgt.
^) Vgl. Falke a. a. 0. p. 114. Zu Freiberg wurde Münze im
Betrag von zirka 20000 Silbermark probiert, zu Schneeberg zirka
4500 Silbermark.
2) Vgl. H.StA. Dresd. Loc. 8678 a. a. 0. El. 77.
^) Vgl. ebenda Loc. 8678 Bl. 130 : „20 guld Jobst Ryss dem Silber-
brenner zcu zwigkaw, dass er die goldmuntze mit dem probirnn ein iar
gehalten hat."
^) Vgl. ebenda Bl. 187 a, 205 a usw.
^) Vgl. ebenda Bl. 179: „Davonn Geburt m. g. h. von Jeglicher
margk ein halber guld Zcue Siegeschatz."
§ 4. Die Münzämter. 115
Auf dem Schreckenberg, der Ende der 90er Jahre
reicblicher zu schütten begann ^) , wurde damals ebenfalls -eine
Silbermünze eingerichtet und zwar aller Wahrscheinlichkeit nach
1498; die am 18. August 1498 von den beiden Regierungen
gemeinsam aufgestellte Münzordnung ist uns erhalten 2). Wir er-
fahren aus ihr, daß die Aufzieher und Zehntner auf die Bestim-
mungen vereidigt worden sind. Alles Zehntsilber beider Fürsten
sollte von ihnen in die Münze gegeben werden, falls sie nicht
andere Weisung erhalten. Das in die Münze geantwortete Silber
haben sie zu einem festgesetzten Preise^) anzunehmen. Alle Viertel-
jahre haben sie den Oberzehntnern Rechnung zu erstatten und
den Ertrag abzuliefern : diese rechnen dann in den großen Zehnt-
rechnungen darüber mit den Fürsten ab. Die Aufzieher und
Zehntner haben die Aufsicht über die Münze , besonders aber
über die Münze ordentlich Rechnung zu führen. Über die Art
und Weise des Ausmünzens werden genaue Anordnungen ge-
troffen, über den Feingehalt der Münzen, über die Abnahme nur
vollwertigen Gepräges durch die Aufzieher. Es wird bestimmt,
wie Silber und Münze aufzubewahren sind, wer es auszugeben
hat usw. Als Münzmeister wird Nikiaus Hausmann aufgenommen
und von den fürstlichen Räten vereidigt. Mit ihm wird vor allem
vereinbart, um wieviel ihm das gekörnte Silber gelassen werden
soll. Bei Androhung höchster Strafe wird ihm strengstens zur
Pflicht gemacht, sich nur des fürstlichen Stempels zu bedienen
und lediglich fürstliches Silber zu vermünzen. Überall finden
wir in diesen Jahren ein bewußtes Streben der Regierung, in
alle Verwaltungen feste Ordnung und straffe Disziplin zu bringen,
um eine rationelle finanzielle Ausnutzung aller Quellen zu garan-
tieren. Wie für die Steuerausschreiben, so bediente man sich
auch schon bisweilen für Erlasse in Sachen des Münzwesens des
Druckes; in der Jahreshauptrechnung von 1496 — 97 findet sich
folgender Posten: „8^/2 guld. dem Buchdrugker von Etlichenn
briven zcu drugken, die moncz belangende" *). Zum Schluß sei
noch als charakteristisch für das hohe Verständnis der sächsi-
schen Fürsten in Münzangelegenheiten und als evidenter Beweis
für ihr redliches Bemülien um Besserung der Münzverhältnisse
ihrer Versuche Erwähnung getan, ein möglichst großes Gebiet
zu schaffen, in dem eine einheitliche Münze herrschte^). Am
23. Oktober 1492 wurde mit dem L'andgrafen von Hessen ein
1) Vgl. H.St.A. Dresd. Loc. 4503: „Rechnungen über Silber-
zehenden zu Geyer usw. 1487 — 1509".
2) Vgl. ebenda Loc: „Acta: Alte Münzhändel usw. 1482—1534."
*) Der früher bei der Besprechung der Bergämter schon mehrfach
erwähnte -Taxpreis des Silbers".
*) Vgl. ebenda Loc. 8678 a. a. 0. Bl. 381.
«) Vgl. Falke a. a. 0. p. 112, 115.
116 Erster Hauptteil. Die innere Organisation der Finanzverwaltung.
Vertrag geschlossen, dahingehend, daß er auf gleiches Schrot
und' Korn münzen lassen sollte ; Münzmeister , Probierer usw.
sollten für alle drei Fürsten dieselben sein und auf die gleichen
Satzungen vereidet werden. Ein ganz ähnliches Abkommen
wurde am 8. November 1496 auf dem „Tage" zu Zeitz mit dem
Erzbischof von Magdeburg getroffen.
§ 5.
Die Steuerverwaltung.
Neben der indirekten Steuerform, die sich im Herzogtum
Sachsen während der Eegierung Albrechts definitiv als „Ungeld"
oder Tranksteuer einbürgerte ^), nahm auch die Entwicklung der
direkten Besteuerung ihren Fortgang. Vorerst im 1.5. und
16. Jahrhundert wurde die direkte Steuer wie in den übrigen
Territorien so auch im albertinischen Sachsen fast ausschließlich
als außerordentliches Deckungsmittel herangezogen. Von
den Ständen wurden direkte allgemeine Landsteuern in der Form
von sogenannten „Zwecksteuern" nur unter der Bedingung einer
ganz bestimmten, von vornherein festgelegten Verwendung be-
willigt (namentlich für Schuldentilgung, bei Zuzug zu E-eichs-
kriegen u. a. m.). Diese Steuerwirtschaft führte nun in sämt-
lichen deutschen Territorien, sei es direkt oder indirekt, zu einer
mehr oder minder intensiven Mitwirkung der Landstände an der
Erhebung und Verwaltung derartiger Steuergelder wie an der
Regelung des gesamten Finanzwesens überhaupt. Es kam zumeist
zur Bildung landständischer Steuerkassen. Selbstverständlich
nahm in den einzelnen Territorien je nach den Verhältnissen die
Entwicklung einen verschiedenen Verlauf. Die Stände versuchten
entweder die Steuerkasse (im Gegensatz zur Kammer- oder
Rentkasse auch „Landeskasse" genannt) in ihre ausschließliche
Verwaltung zu bekommen, die sie dann selbst oder durch ihre
Ausschüsse ausübten, oder bei überwiegend landesherrlicher Ver-
waltung der Kassen dieser mit bald größerem, bald geringerem
Erfolg zu konkurrieren und sie zu kontrollieren. Letzteres war
bei der 1488 im albertinischen Sachsen erhobenen allgemeinen
Landsteuer der Fall. Verwendet sollte diese außerordentliche
Steuer nach der Motivierung, die Albrecht seinen Ständen für
die erneute Steuerforderung gegeben hatte, für einen dem Kaiser
zu leistenden Zuzug werden ^). In dem den Ständen betreffs
1) Nach den Jahreshauptrechnungen 1488 — 1497 ununterbrochen
erhoben und auch in der Folgezeit von den Landesständen stets aufs
neue bewilligt.
2) Vgl. Falke: „Die Steuerbewilligung der Landstände im Kur-
fürstentum Sachsen bis zu Anfang des 17. Jahrh.". Ztschr. f. d. ges.
Staatswissenschaft. Bd. 30. 1874.
§ 5. Die Steuerverwaltung. 117
der Steuer vom Herzog am 19. April 1488 ausgestellten Revers
heißt es, es sei von den Ständen Meißens und des Osterlandes
„zcu unnsern merglichen und redelichen anliegenden nötenn und
zu nutze eine mergliche Suma geldes" bewilligt worden^). Für
uns handelt es sich hier vornehmlich um die Erhebung und Ver-
waltung der eingehenden Steuergelder. Wie die oberste landes-
herrliche Zentralkasse, die sogenannte Rentamtskasse, so hatte
auch die Landeszentralsteuerkasse ihren Sitz in Leipzig. Mit
der Vereinnahmung der gesamten Steuergelder waren betraut der
Rat zu Leipzig und Jacob Blasbalg, der oberste herzogliche
Finanzbeamte. Aus einem Verzeichnis vom 18. Oktober 1488,
welches alle diejenigen Steuerpflichtigen (darunter Ämter, Ritter,
Geistliche usw.) nennt, die die Steuer bis zu diesem Termin an
besagte Einnehmer noch nicht entrichtet haben , geht dies un-
zweifelhaft hervor 2). Der Leipziger Rat repräsentierte
dabei die Vertretung der Landstände ^). Die vom Rat
und Blasbalg gemeinsam vereinnahmten Steuergelder wurden zu-
nächst vom Leipziger Rat aufbewahrt, und in den folgenden
Jahren wurde je nach Bedarf seitens des Herzogs von diesem
Steuerfond abgehoben. Ob dabei jedesmal die Zustimmung der
Stände nötig war, ist aus den Quellen nicht zu ersehen, wohl
aber kaum anzunehmen. Als Albrecht Ostern 1489 beim Ab-
schluß der Jahreshauptrechnung 1488 — 89 Blasbalg 15 623 Gulden
8 Gr. 8 Pf. 1 Heller schuldet, deckt der Herzog diese Schuld
von dem Steuergeld*). Außerdem wurden in der Folgezeit auch
sonst noch des öfteren größere Beträge vom Steuergeld auf
Befehl des Herzogs in die Landeszentralkasse gegeben ; die
') Vgl. Leipz. Ratsarch.: Herzog!. Steuerrevers vom 19. April
1488 und H.St.A. Dresd. Loc. 10432 fol 21. Näheres über die Art der
^) Vgl. H.St.A. Dresd. Loc. 10342 fol. 17: „Disse ernach ver-
zceichnetenn habenn dem Rate und Jacoben Blasbalg zu liptzk die
stewer inn Massenn yn durch unsern ^. H. uffgelegt und sie be-
williget etc., uff Bartholomei unnd bissher nicht obirgeantwort :
18. Okt. 1488."
*) Mir wenigstens scheint nur diese Erklärung möglich für die
Mitwirkung des Leipziger Rates bei der Erhebung und der Verwaltung
der allgemeinen Landsteuern. Daß der Rat vom Herzog dem Land-
rentmeister gewissermaßen zur Kontrolle beigegeben sei, ist gänzlich
unwahrscheinlich, denn warum sollte der Herzog dem Landrentmeister
gerade in diesem einen Falle mißtrauen, während er ihm doch sonst
viel bedeutendere Einnahmen allein kassieren ließ. Daß die Land-
stände allein den Leipziger Rat mit der Wahrnehmung ihrer Inter-
essen betrauten, lag sehr nahe, da sich ja die herzogliche Zentralkasse
in Leipzig befand und es bedeutend einfacher war, als wenn man erst
einen landständischen Steuerausschuß gebildet hätte, dessen Mitglieder
sich dann jedesmal erst nach Leipzig begeben mußten.
*) Vgl. H.St.A. Dresd. Loc. 8678 Bl. 62: „Sollich gelt hat ym m.
g. H. von d. Stewer tzalen lassen. Innhalt des Recess hiebei."
118 Erster Hauptteil. Die innere Organisation der Finanzverwaltung.
entsprechenden Buchungen im Hauptbuche beweisen dies ^).
Der Herzog verfügte also ziemlich willkürlich über die Steuer-
gelder, jedenfalls haben sie mindestens nicht lediglich die vor-
gegebene Verwendung (Deckung der Kriegsunkosten) gefunden.
Die Steuern sind teilweise sehr langsam eingegangen und von
den Ständen mitunter sehr widerwillig und nur nach oft sehr
langwierigen Verhandlungen bezahlt worden. So werden in dem
Briefwechsel zwischen Herzog Albrecht und seinem Sohn Georg,
der für den abwesenden Vater die Regierung führt, strittige
Steuerfragen und Beschwerden der Steuerpflichtigen hin und her
erörtert^). Herzog Georg korrespondiert ferner eifrig mit dem
Obermarschall Hans v. Minckw^itz über Steuerangelegenheiten;
am 1. September 1488 fordert er ihn in einem längeren Schreiben
auf, zu zahlreichen Beschwerden, die seitens verschiedener Städte
eingegangen sind , Stellung zu nehmen und seine Meinung um-
gehend mitzuteilen. Die Städte Oschatz , Dresden , Chemnitz,
Großenhain , Pirna u. a. m. sind mit Steuerreklamationen vor-
stellig geworden. Alle derartigen Fragen wurden nicht von der
Leipziger Steuererhebungskommission, sondern von der Regierung-
bezüglich dem Obermarschall, dem höchsten Verwaltungsbeamten
des Territoriums, entschieden. Der Rat und Blasbalg waren ledig-
lich mit der Kassierung beziehentlich Verwaltung, das ist in diesem
Fall Aufbewahrung der Steuergelder, beauftragt. Daß zu Zeiten
auch bei Blasbalg größere Steuerbeträge — allerdings wohl nur
vorübergehend — gelegen haben , beweist die Abrechnung , die
in dieser Angelegenheit zwischen seinen Erben und dem Herzog
am 8. Juli 1490 stattgefunden hat^). In der von Herzog Georg
nach erfolgter Abrechnung und Auszahlung der Steuergelder den
Blasbalgschen Erben erteilten Quittungsurkunde lesen wir, daß
Blasbalg von „der nehst angelegten stewer, die er neben unsern
lieben getrewen , dem Rate zu liptzk einzunemen in bevehl ge-
habt hat, 15 694 guld 12 gr. schuldig blieben ist". Vielleicht
rühren diese in der herzoglichen Quittungsurkunde genannten
Steuerbeträge aber auch schon von einer neuen, dem Herzog am
2. Februar 1489 bewilligten, Steuer her. In einem Aktenbündel des
Dredner Hauptstaatsarchivs fand sich nämlich ein „die Stewer
') Vgl. z. B. H.St.A. Dresd. Loc. 8678 Bl. 65 a: „9000 rh. guld. Von
d. Stewer uff Schrift m. g. h. hertz. Jörgen v. Rath zu liptzk kiliani
im 89. Jare enpfangen". Ibid. Bl. 108: „Vom Steuergeld vom Rat-
hause usw."
2) Vgl. H.St.A. Dresd. Loc. 10432: Cop. in Steuersachen, fol. 12
in einem Schreiben Albrechts an Geor^ vom 29. Juni 1488 lesen wir :
„Der Stewer halben, darauf die von liptzk von der Kaufleut wegen
beswerung vorbracht, lassen wir bey der meynung, wie in ewr Heb
schreiben angeczaigt ist, dismal alzo besteen."
^) Vgl. Leipz. Ratsarch. : „Acta, sehr alte Nachrichten und Be-
fehle in Handelssachen enthaltend". XLV G. 2.
§ 5. Die Steuerverwaltung. 119
belangend, so Kaiser Maximiliano zu dem Kriege mit König
Matthia in Hungarn von denen ßeichständen bewilligt worden"
„Reichssteuer" überschriebenes Cop. einer Quittungsurkunde ^).
In diesem Schriftstück bestätigen der Rat zu Leipzig und Jacob
Blasbalg „als seiner gnaden Stewermeister" am 26. Februar 1489
dem Heinz v. Meckau , daß er seinen Teil an der Steuer, „so
seinen gnaden uff purific. marie nelist vorschynen zugeben be-
willigt" voll und ganz bezahlt hat. Die Urkunde ist mit dem
„Sekret" des Leipziger Eates und dem „Petschaft" Blasbalgs
versehen. Es ist von Wichtigkeit auch bei dieser zweiten
Steuer konstatieren zu können, daß sie gleichfalls vom Leipziger
Eat und Jacob Blasbalg kassiert wurde. Verzeichnisse der eben
besprochenen Steuer sind es vielleicht auch gewesen, die sich am
15. Januar 1492 der Obermarschall von Wiedebach nach Torgau
einschicken ließ ^). Der Rentmeister hatte das Steuerbuch zu
diesem Zwecke vorher erst binden lassen 3).
Die nächste allgemeine Landsteuer ist erst 1499 erhoben
worden, nur spärliche Nachrichten sind darüber erhalten. Die
Steuer ist auf Ansuchen Albrechts als „gemeine Hülfe u. Steuer
zu seinen merklichen, redlichen und anliegenden notten" auf
einem im Januar des Jahres 1499 gehaltenen Landtag von den
Ständen bewilligt worden nach einem „Bekenntnis" des Herzogs
Georg vom 24. Januar 1499*). Am 31. Oktober 1499 erging
ein Rundschreiben an die Landschaft, in welchem vom Herzog
Instruktionen für die Ablieferung der Steuern an die Zentral-
hebestelle erteilt werden^). Die Landschaft war durch ein
früheres Schreiben aufgefordert worden, die „gewilligte Hilfe"
zu versammeln und mit ordentlichen Verzeichnissen am 11. No-
vember 1499 Jörgen v. Wiedebach, dem Rentmeister und dem
Rat zu Leipzig, zu übergeben. Im Sendschreiben vom 31. Ok-
tober spricht Georg nun die Hoffnung aus , daß die Gelder in-
zwischen eingesammelt seien und ersucht nunmehr die Land-
schaft, die Steuerregister noch vor dem 11. November dem Georg
V. Wiedebach einzuschicken. Die Steuergelder selbst sollen sie,
falls sie nicht inzwischen andere Weisung erhalten, vierzehn Tage
nach Martini an „den Rentmeister und Leipziger Rat" zahlen.
Die Steuererhebungskommission ist demnach in ihrer Zusammen-
setzung ganz die gleiche wie bei den beiden anderen Steuern
von 1488 und 1489. Weiteres ist aus den Akten über die Steuer
1499 nicht zu entnehmen.
1) Vgl. H.St.A. Dresd. Loc 10502.
2) Vgl. ebenda Loc. 8678 Bl. 183 a.
3) Ibid. Bl. 183a.
*) Dieses Bekenntnis wird von Falke a. a. 0. p. 409 kurz erwähnt.
») Vgl. H.St.A. Dresd. Loc. 10432 fol. 49.
120 Erster Hauptteil. Die innere Organisation der Finanzverwaltung.
Fassen wir die Ergebnisse kurz zusammen , so werden wir
sagen dürfen : Im Herzogtum Sachsen teilten sich unter der
Regierung Albrechts des Beherzten die oberste herzogliche Finanz-
behörde und die Stände , letztere lediglich durch den Leipziger
Rat vertreten , in die Steuerverwaltung. Der Einfluß und die
Mitwirkung der Stände scheint nicht allzu groß gewesen zu sein^),
namentlich das herzogliche Rundschreiben vom 31. Oktober 1499
läßt dies vermuten. Der Rentmeister als Vertreter der Regierung
steht hiernach in der Steuerkommission durchaus an erster Stelle.
Die Landschaft scheint mir bei der Verwaltung nur eine aus-
gesprochene Kontrolltätigkeit geübt zu haben ^).
§ ^'
Johann Bathalter.
In einem wenig gelungenen und absolut unzuverlässigen
Kapitel^), welches v. Langenn, der schon mehrfach er-
wähnte Biograph Albrechts des Beherzten, dem Finanzwesen
dieser Regierung gewidmet hat, beschäftigt sich der Autor ein-
gehender mit Johann Rathalter, den er als „Rentmeister" be-
zeichnet, und dessen Tätigkeit und Verdienste er sehr nach-
drücklich akzentuiert, v. Langenns Darstellung ist geeignet,
ein gänzHch falsches Bild von dem Wirken und der Bedeutung
dieses Mannes zu geben. „Rentmeister" in dem Sinne wie Mergen-
thal, später besonders Blasbalg oder Wiedebach, ist Johann Rat-
halter nie gewesen und kann es nie gewesen sein, wie vorliegende
Abhandlung beweist. Die Bezeichnung „Rentmeister" für Rat-
halter— sie ist der den beiMencken abgedruckten Aufzeich-
nungen Johann Rathalters vorausgestellten Überschrift ent-
nommen *) — ist eine allgemeine , damals für fürstliche Finanz-
beamte schlechthin gebrauchte. Mit der innersächsischen
1) Vgl. dazu Mentz: „Johann Friedrich der Großmütige" 1. c.
Auch dieser Fürst dachte nicht daran, seinen Landständen einen wirk-
lichen Einfluß auf die Finanzverwaltung zu gewähren; selbst die Ver-
waltung der von der Landschaft für die Schuldentilgung bewilligten
Gelder hat er ihr wieder entrissen.
2) Über die Mitwirkung der Landstände bei der Vereinnahmung
derartiger Steuern und die von diesen über die Verwendung der Steuer-
gelder geübte Kontrolle im ernestinischen Sachsen vgl. Kius: 1. c.
p. 58 f.
^) V. Langenn: „Albrecht der Beherzte", 1. c. p. 044—353.
*) Vgl. Mencke: „Scriptores rerum Germanicarum praecipue
Saxonicarum." Tomus II Spalte 2113 f. „Verzeichnis, was vor Dienst
Hertzog Albrecht zu Sachsen dem Haus Burgundien als Statthalter
generahl in Brabant gethan hat durch Johann Rathalter erstlich hoch-
genanntes H. Albrechts hernach Kais. Maj. in Friesland Diener, Rath
und Rentmeister anno. 1488". Worauf sich die Jahreszahl 1488 bezieht,
ist unklar. Die Aufzeichnungen umspannen die Jahre 1487 — 1500.
§ 6. Johann Rathalter. 121
Finanzverwaltung hat Rathalter direkt absolut nichts zu tun
gehabt, er war lediglich im „auswärtigen" — der Ausdruck wird
durch die folgenden Ausführungen klar — Finanzdienst Albrechts
beschäftigt. Die einzige Quelle , die uns über die Stellung
Johann Rathalters Aufschluß gibt , ist seine bereits zitierte
Schrift über die Tätigkeit Herzog Albrechts ^) auf dem öster-
reichischen und dem niederländischen Kriegsschauplatz. Treffender
wird man aber dieses Schriftstück als autobiographische
Notizen Rat h alters bezeichnen. Tendenziös ist es ihm
hauptsächlich darum zu tun, seine eigenen Verdienste um den
Kaiser in den Vordergrund zu rücken, sie in ein möglichst
strahlendes Licht zu setzen. Vor allem aber zu betonen, wie
ihm zwar angemessene Belohnung stets versprochen, aber bislang
noch nicht zu teil geworden sei. Johann Rathalter erzählt uns,
wie er im österreichischen KJi'ieg^) zunächst die mühevollen
Geschäfte eines Kammer- und Musterschreibers geführt hat:
„Alle Rechnung vom Krieg hat er gehalten und gemacht," stets
bemüht, das Interesse des Kaisers „aufs Treulichste" wahr-
zunehmen. In Wien legte er dann dem Kaiser die Schluß-
rechnung, durch die festgestellt wird, daß der Sachsenherzog
ca. 52 600 Goldgulden für die Unternehmungen des Kaisers vor-
gestreckt hat. Er erledigt die Angelegenheit so sehr zur Zu-
friedenheit des Kaisers, daß dieser seinen Schatzmeister Siegis-
mund V. Ungerspach und Georgen Rathalter „Herrn der
Finantzie" mit Johann Rathalter verhandeln läßt, um diesen für
seine Schatzkammer als Leutnant des genannten Schatzmeisters
zu gewinnen. Da aber Herzog Albrecht Rathalter nicht ent-
behren kann, läßt er ihn nicht frei. Er behält ihn vielmehr für
den niederländischen Feldzug ^) als „Musterschreiber" in seinen
Diensten. Wenn er auch nicht direkt in kaiserlichen Dienst
treten konnte, versichert Rathalter, habe er doch in den Nieder-
landen so gehandelt, als wenn er Beamter des Kaisers gewesen
wäre, eifrigst darauf bedacht, den Kaiser vor Schaden zu be-
wahren und trotz all dieser Bemühungen, setzt er bitter hinzu,
sei der Kaiser damit nicht zufrieden gewesen.
Er hatte als Albrechts „Musterschreiber" zunächst sämtliche
Gelder für die Besoldung und Unterhaltung der Reiterei, des
Fußvolkes und der Artillerie auszuzahlen und darüber Rechnung
^) Eine anderen Orts von v. Langenn angezogene Korrespondenz
Rathalters mit den Leipziger Münzmeistern ist im H.St.A. Dresd. und
auch in den übrigen einschlägigen Archiven nicht zu finden.
2) Herzog Albrecht führte in diesem Kampf gegen Mathias von
Ungarn, als Reichsfeldherr den Oberbefehl.
^) Über Albrechts Ernennung zum Generalstatthalter in den
Niederlanden durch Maximilian und sein Wirken daselbst vgl. Ul-
mann: Kaiser Maximilian I. Bd. 1.
122 Erster Hauptteil. Die innere Organisation der Finanzverwaltung.
zu führen. Die nötigen Summen beschaffte sich Rathalter ge-
wöhnlich von den „Kaufleuten", mit denen er sehr hohe Wechsel
machte. Wir sahen ja bereits an anderer Stelle , in welchem
Maße die albertinische Zentralkasse in Leipzig, welche die Wechsel
vielfach einlösen mußte , bisweilen für diese Unternehmungen
Albrechts in Anspruch genommen wurde. Das Aufbringen des
Geldes bei den Kaufleuten war keine leichte Sache und doch
die wichtigste Aufgabe eines solchen Finanzmannes. Seine
Tüchtigkeit und Brauchbarkeit wurde in erster Linie danach
beurteilt, ob er Kredit bei den Kaufleuten hatte. Denn in einer
Zeit, wo eine Staats Wirtschaft noch so gut wie nicht vorhanden
und infolgedessen auch der Staatskredit sehr wenig ausgebildet
war, mußten die Fürsten bei dem gesteigerten Geldbedarf ver-
suchen, Männer als Leiter des Finanzwesens und als Finanz-
agenten zu gewinnen, die einen möglichst großen Kredit bei den
damaligen Geldmächten, den Bankhäusern und Großkaufleuten
namentlich Süddeutschlands besaßen und gewillt waren, denselben
für die Fürsten und ihre Länder nutzbar zu machen. Rathalter
war nun ein solcher Finanzmann, er entsprach vollkommen diesen
Anforderungen, er sagt selbst einmal in bezug auf die sächsischen
E-äte : „und etliche waren übel zufrieden, daß ich soviel
Glauben unter den Kauf leuten hatte , soviel Finantzien zu
machen, daß sie überall mußten bezahlen." XJnd auch Herzog
Albrecht weist 1498 auf dem Eeichstag zu Freiburg im Breisgau
in seiner Berichterstattung an den Kaiser ausdrücklich daraufhin,
daß es Rathalter gewesen sei, der immer die nötigen Gelder
flüssig gemacht habe. Bisweilen scheint Rathalter direkt auf
seinen Namen Geld für den Herzog aufgenommen zu haben, er
schreibt wenigstens einmal, „denn es war kein Geld vorhanden,
denn was ich uff meinen eigenen Glauben ausbrachte."
Auch bei der Erwähnung dieser Wechselgeschäfte hebt Rathalter
wieder ausdrücklich hervor, wie er dem Kaiser, dem ja doch
später vom Sachsenherzog alles aufgerechnet wurde , sehr viel
Geld erhalten habe , indem er die Wechsel auf der Messe zu
Frankfurt a. M. und nicht in Leipzig, obgleich dieses Sitz der
herzoglichen Kasse war, zahlbar machte. Denn während die
Unkosten eines Frankfurter Wechsel, das Wechselgeld wie es
Rathalter nennnt, nur pro Gulden einen Stüvel ^) betrugen, mußte
man für einen Leipziger auf 100 Gulden 20 Gulden und mehr
bezahlen. Durch Rathalter waren ferner auch alle Gelder zu
kassieren, welche die niederländischen und holländischen Städte
dem Herzog zahlen mußten (als Kriegskontributionen, Steuer-
gelder, Ungelder usw.).
') 27 Stüvel = 1 Gulden, nach Rathalters eigener Angabe; nach
einer anderen Gleichung 28 Stüvel = 1 Gulden.
§ 6. Johann ßathalter. 123
Rathalter hatte also einmal die gesamte Einnahme- und
Ausgabewirtschaft für Herzog Albrecht als Generalstatthalter der
Niederlande zu besorgen, dann aber vor allem die Kriegskasse
des sächsischen Herzogs als Oberst-Kommandierenden während
der niederländischen Wirren zu verwalten. Einen ständigen,
festen Sitz hatte die Finanzverwaltung bei den obwaltenden
Verhältnissen nicht. Vorübergehend hatte Herzog Albrecht
seinem Finanzmann einmal als Amtsräume ein Haus mit drei
Kammern in Cassant angewiesen und einrichten lassen, „daß ich
mit dem Gelde und den Eegistern darinnen w^ohnen sollte."
Da Eathalter sehr viel unterwegs war, er begleitete seinen Herrn
auf allen Kriegszügen ^) und wurde auch sonst vom Herzog zu
den verschiedensten Missionen verwandt, bestellte er sich als
Gehilfen und Vertreter einen gewissen Albertus Halla aus Nürn-
berg, mit dem er aber wenig zufrieden war. Zu rein politischen,
namentlich aber geldgeschäftlichen Gesandtschaften gebrauchte
Albrecht den Johann ßathalter, welchem er volles Vertrauen
schenkte. Sehr oft weilt dieser für seinen Fürsten in Deutsch-
land; er besucht im Auftrage des Herzogs die Reichstage zu
Colmar, Schlettstadt und Innsbruck, meist um Schulden des
Kaisers einzumahnen. Eben dieser Schulden halber begibt er
sich dann auch zusammen mit Dr. Pflug nach Antwerpen zum
Kaiser. Rathalter erhält auch schließlich von Albrecht den
schweren Auftrag, über alle Kriege mit dem Habsburger abzu-
rechnen. Mit Stolz und Genugtuung berichtet Rathalter, wie der
Kaiser gerade zu ihm und Dr. Pflug von vornherein besonderes Zu-
trauen gehabt habe, und wie sie die schwierigen Verhandlungen
auch glücklich erledigt hätten, während alle anderen Kommissionen,
die mit dem Kaiser in dieser Angelegenheit vorher unterhandelten,
ohne Erfolg gewesen wären. Wie hoch man die Dienste dieses
Finanzbeamten schätzte, beweist doch wohl auch mit die Tat-
sache, daß Rathalter auf sein Ansuchen als Belohnung 1498 vom
Kaiser konfiszierte Güter mit einem jährlichen Ertrag von
1200 Goldgulden zugesagt wurden. Nicht unmöglich allerdings,
daß es zugleich als Zinsgarantie dargeliehener Kapitalien angesehen
wurde. Bis zu dem 1500 in Emden erfolgten Ableben Herzog
Albrechts ist er ununterbrochen bei seinem Herrn in den Nieder-
landen gewesen , wie Rathalter selbst am Schluß seiner Auf-
zeichnungen erzählt. Als Beweis, daß Rathalter ständig in den
Niederlanden geweilt hat, sei noch darauf hingewiesen, daß er
seine Frau bei sich hatte, deren Tod er gelegentlich erwähnt.
Johann Rathalter ist also in all den Jahren der leitende
Finanzmann und Finanzagent Albrechts für die österreichisch-
ungarischen und niederländischen Unternehmungen gewesen,
') Hauptsächlich der Soldzahlungen wegen.
124 Erster Hauptteil. Die innere Organisation der Finanzverwaltung.
während der Feldzüge vor allem mit der Verwaltung der Kriegs-
kasse betraut. Die Finanz Verwaltung des Herzogtums Sachsen
selbst, die Leipziger Lande szentralkasse hatte nur insofern mit
diesen Angelegenheiten zu tun, als sie gewöhnlich Deckung für
die niederländischen Wechsel des Herzogs schaffen mußte, oder
sonst Gelder für äußere Angelegenheiten, für des Reichs- und
des Kaisers Dienst aufzubringen hatte ; im übrigen wurden beide
Verwaltungen völlig getrennt geführt und waren vollkommen un-
abhängig voneinander.
Im innersächsischen Finanzdienste hat Rathalter jeden-
falls nie eine Rolle gespielt, wie v. Langenn, nach seinen
Ausführungen zu schließen, annimmt.
Zweiter Hauptteil.
Der sächsische Staatshaushalt in den Jahren
1488-1497 ').
Viertes Kapitel.
Die Einnahmen.
A. Jährlich wiederkehrende ordentliche Einnahmen.
§ 1.
Amtgelder.
Der wichtigste und bedeutendste Faktor, mit welchem die
Einnahmewirtschaft des albertinischen Staatshaushaltes wie die
jedes anderen Territoriums in jener Zeit zu rechnen hatte, waren
die Ämter, die Ämter mit ihrem agrarwirtschaftlichen Ertrag
und all den sonstigen an sie gewiesenen verschiedenartigen Ab-
gaben, Gefällen und Zinsen 2). Die Einnahmen der Ämter sind
von vornherein zu scheiden in solche an Bargeld und solche
an Naturalien, letztere für die Unterhaltung der Ämter und
Schlösser, als auch namentlich für die Hofhaltung von der
größten Bedeutung. Für die Leipziger Rentamtskasse, die
eigentliche Staatskasse, wenn man so will, kamen aber lediglich
die Bar einnahmen der Ämter in Frage ^) , darunter befand sich
natürlich auch der Erlös aus den überschüssigen auf den
Märkten abgesetzten Naturalien. In den Jahren 1488 — 1497
zählen wir im Herzogtum 39 Ämter und Vogteien , dabei sind
nicht mit eingerechnet die unter gemeinschaftlicher Verwaltung
stehenden und einige kleinere , nur vorübergehend unter den
Agrarämtern genannte Bergämter. Der westliche Teil der alber-
1) Vgl. zu diesem zweiten Hauptteil vorliegender Studie die als
„Anhang" gegebenen Ausführungen über das Wertverhältnis der da-
maligen Münzen untereinander, den heutigen Geldwert derselben und
die Kaufkraft des Geldes.
2) Näheres bereits Teil I Kap. HI § 1.
3) Da von der Rentkammer in Leipzig nur der rein geldwirt-
schaftliche Teil des sächsischen Staatshaushaltes besorgt wurde,
kommen hier ausschließlich die Gelderträge der Ämter in Betracht.
126 Zweiter Hanptteil. Der sächs. Staatshaushalt i. d. Jahren 1488—1497.
tinischen Lande umfaßte 19 Ämter und Vogteien, größtenteils
in Thüringen gelegen: Langensalza, Thamsbrück, Tennstedt,
Herbisleuben, Gebesee, Weißensee, Sachsenberg, Sangerhausen,
Quedlinburg, Eckardtsbefg , Kamburg, Freiburg, Domburg,
Weißenfels, Pegau, Leipzig, Delitzsch, Osterau und Zörbig.
Die 20 übrigen gehörten der östlichen Landeshälfte an : Oschatz,
Großenhain, Ortrand, Sonnenwalde, Senftenberg, Meißen, Dresden,
Radeberg, Tharandt, Dippoldiswalde, Pirna, Hohnstein, Döbeln,
Rochlitz, Rochsburg, Chemnitz, Schellenberg, Freiberg, Frauen-
stein und Wolkenstein. Es kamen hinzu die nur in den beiden
ersten Jahresrechnungen an dieser Stelle mit aufgeführten:
Geyer, Thum und Erbisdorf, außerdem die nach dem Teilungs-
vertrag 1485 beiden Landesteilen in Gemeinschaft belassenen
Gebiete : Die Herrschaft Sagan und die Bibersteinschen Herr-
schaften: Storkaw, Beeskow und Sorau.
Nicht von einem einzigen dieser albertinischen Ämter ist
uns eine Spezialrechnung erhalten; nur derartige Rechnungen
würden uns über die Ausgabe- und Einnahme wir tschaft des
einzelnen Amtes eingehender informieren, nur die Ämterrechnungen
würden uns das nötige Material an die Hand geben, um die
Verwaltungsunkosten der Ämter genau zu fixieren, was natürlich
von größtem Interesse wäre. All dies käme aber doch mehr
für eine Spezialuntersuchung der sächsischen Ämterverwaltung
in Betracht. Für die Beurteilung und Einschätzung der Amt-
gelder als Posten im Budget des sächsischen Staatshaushaltes
handelt es sich in erster Linie um die Gesamtsummen, die all-
jährlich aus den Ämtern in die Staatskasse flössen. Aus den
im „Hauptbuch" ^) enthaltenen Jahreshauptrechnungen 1488 bis
1497 läßt sich aber genauestens verfolgen, erstens wie hoch
der Jahresgewinn der einzelnen Ämter in dieser Zeit gewesen
(vgl. Tabelle A) 2), alsdann läßt sich aber auch die Gesamtsumme
aller bei der Rentkammer eingegangenen Amtgelder pro Jahr
ermitteln (vgl. Tabelle B). Da Tabelle B also für jedes' Amt
die Summe aller Bareinnahmen, die während einer jährlichen
Rechnungsperiode an die Zentralkasse in Leipzig abgeführt
werden, bringt, so sind hier selbstverständlich auch die Gelder
mit eingerechnet, die der Verkauf der zu Markte gebrachten
Naturalerträge^) abwarf, in den Jahreshauptrechnungen gewöhnlich
]) Vgl. H.St.A. Dresd. Loc. 8678 1. c.
') Die Tabellen sind sämtlich am Schluß der Abhandlung zum
Abdruck gebracht.
^) Wohl werden die Amtleute und Schösser des öfteren selbständig
kleinere Quanten Naturalerträge zu Gelde gemacht und dies alsdann
in ihren Amtsrechnungen mitverrechnet haben. Größere Verkäufe an
Vieh, Getreide usw. geschahen aber regelmäßig nur unter Mitwirkung
der Zentralverwaltung und wnirden besonders verrechnet.
§ 1. Amtsgelder. 127
getrennt verbucht. So wurden z. B. 1490 — 1491 aus einer
Anzahl Ämter größere Transporte Ochsen verkauft, im ganzen
132 Stück für 496 Gulden 14 Gr. 4 Pf. 1 HeUer i).
Der Umstand, daß sehr viele Abgaben in den Ämtern in
Getreide erstattet wurden, führte natürlich große Mengen Getreide
zusammen, kamen aber in guten Jahren noch besonders reiche
Ernten hinzu, dann war der Vorrat so groß, daß man ihn un-
möglich unterbringen und allein konsumieren konnte. Man sah
sich daher genötigt zu verkaufen , zuerst gewöhnlich die alten
Vorräte. So kam es 1491 — 1492 zu umfangreichen Getreide-
verkäufen; man erlöste insgesamt 5944 Gulden 8 Gr. 8 Pf.
1 Heller, aus dem Amt Weißenfels allein ca. 2200 Gulden, aus
dem Amt Delitzsch ca. 1000 Gulden 2) usw. Wie Tabelle A
auf den ersten Blick erkennen läßt , sind von den Ämtern am
einträglichsten die der westlichen Landeshälfte, vorzüglich die
thüringischen gewesen. Wenn Ämter wie Freiberg und Dresden
so unregelmäßig und im Verhältnis zu ihrem Umfang so wenig
abwarfen , hängt dies damit zusammen , daß die Unterhaltung
namentlich der Schlösser einen sehr großen Aufwand erforderte.
In Dresden war es in erster Linie die Inanspruchnahme des
Amtes durch die Hofhaltung, welches dieses für die Zentral-
kasse so unergiebig machte.
Die eigentliche Bedeutung der Amtgelder für den alber-
tinischen Staatshaushalt wird am greifbarsten und verständ-
lichsten, wenn man für jedes Jahr die Gesamtsumme der Ein-
nahmen aus aUen Ämtern der Jahresgesamteinnahme des Herzog-
tums überhaupt gegenüberstellt, wie dies in beigegebener
Tabelle B^) für neun aufeinanderfolgende Jahre geschehen ist.
') Vgl. H.St.A. Dresd. Loc. 8678 Bl. 125: „Zunahme aus Ochsenn
gekaufft".
2) Vgl. ibid. Bl. 154: „Innahme vonn amptenn, das sie aws ge-
treide gekaufft".
^) Spalte 1 der Tabelle bringt für jedes Jahr die Generalsumme
sämtlicher aus allen Ämtern bei der Landeszentralkasse in Leipzig
bar eingegangener Gelder. Da alle Verwaltungsunkosten bereits in
den Amtsrechnungen an den Einnahmen gekürzt wurden, könnte man
diese Hauptsummen direkt als Nettoeinnahmen bezeichnen, allein da
von der Zentrale, wenn auch nur in geringem Umfange Ausgaben für
die Ämter bestritten werden mußten, so ist hier die Bezeichnung
„Roheinnahm e" gewählt. Unter Spalte 2 stehen dann als „reine
Einnahme" die durch Abstrich der von der Zentrale bewirkten Aus-
faben entstandenen Restsummen. Zu den oben erwähnten Ausgaben,
ie von der Kammer in Leipzig gedeckt werden mußten, gehörten
vor allem die Gelder, welche der Herzog nach Abschluß der Rech-
nungen bisweilen den Amtleuten schuldig war, sodann die Summen,
die man „zcu gebäwde" in die Ämter zahlte. Bekanntlich hatten die
Amtleute, wie wir aus den mit ihnen abgeschlossenen „Beschieden"
ersahen, gewöhnlich nur kleinere Neubauten auszuführen, die großen
128 Zweiter Hauptteil. Der sächs. Staatshaushalt i. d. Jahren 1488—1497.
Es ergibt sich aus dieser Übersicht , daß die Amtgelder bis zu
47 '^/loo ^/o der Jahresgesamteinnahme ausmachten, im Durch-
schnitt aber 32^/ioo"/o derselben betrugen. In diesen Zahlen
drückt sich evident die hervorragende Wichtigkeit der Amter
für die Finanzwirtschaft des sächsischen Territoriums aus. Das
mitunter sehr starke Schwanken, das rapide Steigen und Fallen
der Einnahmen aus den Ämtern, wie es durch die Tabelle B in
Spalte 1 zum Ausdruck kommt: z. B. 1490—149.1 zu 1491 — 1492,
dann 1495 — 1496 zu 1496 — 1497 ist einzig und allein durch
den verschiedenen Ausfall der Ernten in den einzelnen Jahren
zu erklären; es ist absolut kein anderer Grund für das gleich-
mäßige Auf- resp. Abwärtsbewegen der Ertragsquoten der großen
Mehrzahl der Ämter, wie es auf Tabelle A bei den Jahrgängen
1490—1491 zu 1491-1492 und 1495—1496 zu 1496—1497 zu
finden ist , geltend zu machen. Wäre es auf ein Mehr oder
Weniger an Geleits-, Gerichts- oder Zollgeldern zurückzuführen,
so würde es nicht so einheitlich in allen Ämtern zum Ausdruck
kommen; außerdem hätte das niemals derartig nennenswerte
Differenzen ausmachen können.
Daß die Bewirtschaftung und Verwaltung der Ämter eine
intensivere und rationellere geworden war, daß man es ver-
standen hatte die Ämtereinnahmen gegen früher nicht unwesent-
lich zu steigern, zeigt am besten ein Vergleich mit der Ertrags-
quote der Ämter, wie sie von Falke für das Jahr 1471 — 1472
festgelegt worden ist^). Er hat berechnet, daß der Reinertrag
aller sächsischen Ämter in diesem Jahr 15575 fl. 16 Gr. be-
tragen hat; davon sind aber nur 3672 fl. in bar bei der Rent-
kammer eingegangen, das übrige war bereits durch Anweisung
und Konquisition vorweggenommen. Setzt man nun diese
Ämtereinnahmen in Parallele zu denen der Jahre 1488 — 1497,
so muß man vor allem noch in Rechnung ziehen, daß 1471 — 1472
die sächsischen Lande noch ungeteilt beisammen waren, daß
mithin alle sächsischen Ämter, die später albertinischen und
ernestinischen , bei dem Zustandekommen der obengenannten
Gesamtsumme des Reingewinns mitgewirkt hatten.
Wie sehr viel mehr aber noch aus den Ämtern heraus-
zuwirtschaften war, als unter der Regierung Herzog Albrechts
geschah, und wieviel ergiebiger sie für die Staatskasse noch ge-
macht werden konnten, erweisen die Resultate, welche Kurfürst
aber auf Kosten des Herzogs zu geschehen; außerdem erhielten die
Amtleute häufig Entschädigungsgelder für draufgegangene Pferde be-
willigt, die von der Zentralkasse auszuzahlen waren. Auch die „Be-
schiedgelder" der Amtleute wurden mitunter bei der Zentrale ab-
gehoben.
^) V^l. Falke: „Die Finanzwirtschaft im Kurfürstentum Sachsen
um das Jahr 1470" 1. c.
§ 2. Zehntgelder u. alle sonstigen Einnahmen a. d. Bergregalien usw. 129
August erzielte. Nach den Ermittelungen Falkes ^) brachten die
Ämter in den Jahren 1584 — 1586 insgesamt einen durch-
schnittlichen jährlichen Reinertrag von 193 364 fl. 13 Gr. U Pf.;
bei Verwendung dieser Zahl zu Vergleichen mit den Rein-
gewinnen der Jahre 1488 — 1497 ist allerdings zu bedenken, daß
seit 1485 bis zur Regierung des Kurfürsten August die alber-
tinischen Lande einen bedeutenden Gebietszuwachs erhalten
hatten, namentlich durch den Naumburger Vertrag (1554). Außer-
dem sind aber von Kurfürst August selbst noch umfangreiche
Gebietserwerbungen gemacht worden, er hat zahlreiche Güter-
erwerbungen zur Vermehrung der Kammergüter ausgeführt 2).
Nicht unbeträchtlich war wohl der albertinische Besitzstand
durch die Sequestrationen vermehrt worden. Die Umwandlung
zahlreicher Dienste (vorzügl. der Dienstgeschirre) in Geldabgaben
unter Kurfürst August mußte natürlich gleichfalls zu einer
Steigerung der Bareinnahmen der Ämter führen. Zu beachten
ist ferner, daß der Geldwert vom Ende des 15. bis zum Ausgang
des 17. Jahrhunderts beträchtlich gefallen war. Aber auch nach
all diesen Abstrichen ist dennoch eine ganz enorme Steigerung
des Reinertrages der Ämter zu konstatieren.
Es ist daraus zu ersehen, wir befinden uns, was eine bessere
Ausnutzung der Ämter, eine energischere Nutzbarmachung dieser
Einnahmequelle für die sächsiche Staatskasse anbelangt, zur Zeit
Albrechts noch durchaus in den Anfangsstadien einer aufwärts-
gehenden Entwicklung; gute Fortschritte waren gemacht, die
wirkliche volle Ertragsfähigkeit der Ämter nutzte man aber bei-
weitem noch nicht aus.
§ 2.
Zehntgelder und alle sonstigen Einnahmen aus den Berg-
regalien, der Beteiligung am Abbau usw.
Unzweifelhaft sind unter den ordentlichen Einnahmen, die
der Zentralkasse des sächsischen Herzogtums zur Verfügung
standen, die Zehntgelder, der Reinertrag aus dem fürstlichen
Silbermonopol und der Gewinn, welcher den Landesherren aus
der Spekulation mit Kuxen , der Unterhaltung eigener Gruben,
Hammer- und Hüttenwerke zufiel, kurz : die Nutzung der Berg-
werke nächst den Amtgeldern an zweiter Stelle zu nennen.
Sicherlich darf man die Ergiebigkeit des damaligen Silber-
bergbaues, denn dieser dominiert durchaus, daneben namentlich
Bau auf Kupfer und Zinn, nicht überschätzen und allerdings
*) Vgl. Falke: „Die Geschichte des Kurfürsten August von
Sachsen in volkswirtschaftlicher Beziehung" 1868.
2) Schon bis 1564 verwandte er ca. 700000 fl. für Ankauf neuer
Besitzungen und ROcklösung von älteren. Vgl. Falke 1. c.
Puff, Die Finanzen Albrechts des Beherzten. 9
130 Zweiter Haiiptteil. Der sächs. Staatshaushalt i. d. Jahren 1488—1497.
kann keine Rede davon sein, die „Einnahmen aus dem Silber-
bergbau (vorzügl. dem Schneeberger) als das Rückgrat der
herzoglichen Finanzen zu bezeichnen" ^) ; aber doch immerhin
sehr namhafte und im Verhältnis zu den übrigen Einnahmen
sehr ansehnliche Summen führte der Bergbau der herzoglichen
Kasse zu. Die Jahreshauptrechnungen der obersten herzoglichen
Finanzbeamten lassen uns jetzt die Bedeutung der Erträgnisse
des Schneeberger Silberbergbaues resp. des Gesamtertrages der
Bergnutzung überhaupt für die fürstlichen Finanzen während
der Jahre 1488 — 1497 mit absoluter Sicherheit erkennen 2). Von
überragender, ausschlaggebender Bedeutung für die Höhe der
jährlichen Gesamteinnahmen aus dem Bergbau war der Anteil,
den das Schneeberger Bergamt beibrachte (vgl. hierzu in
beigegebener Tabelle C die Spalten 1 und 2 resp. 3^) mit 4).
Zu beachten ist für die Bewertung dieser Zahlen und für
einen Vergleich mit dem Reingewinne anderer Jahre*), daß
gerade das letzte Jahrzehnt des 15. Jahrhunderts für den Schnee-
berger Siberbergbau eine Zeit des allgemeinen Tiefstandes be-
deutete, „ein teilweises Ersaufen der Bergwerksbetriebe wird
uns für diese Zeit gemeldet" ^). Hoppe trägt dieser Tatsache
dadurch Rechnung, daß er, während er die Jahresproduktion dea
Schneeberges für die Zeit von 1485 — 1489 auf durchschnittlich
10000 Mk. Silber beziffert, annimmt, die durchschnittliche Jahres-
produktion habe 1490 — 1500 „sicherlich weniger als 10 000 Mk.
betragen". Den jährlichen Zehntertrag berechnet er . für die
Jahre 1485—1500 auf „nicht viel über 5000 fl.". Unseres Er-
achtens ist mit dieser Schätzung durchaus das Richtige getroffen.
Mag die Zahl für einige Jahre etwas zu niedrig sein (z. B.
1488—1489 und 1495—1496), als Durchschnittsziffer ist sie
durchaus haltbar, denn wenn wir auch die in Tabelle C in den
') Vgl. 0. Hoppe 1. c. p. 113.
2) 0. Hoppe 1. c. p. 118 mußte darauf verzichten, da er keine
Kenntnis von der Existenz des „Hauptbuches" hatte; infolgedessen
ist auch alles sonstige in den Jahreshauptrechnungen über den Schnee-
berger Bergbau enthaltene Material von ihm unbenutzt geblieben.
^) Über die Zusammensetzung der Schneeberger Zehnt- und Silber-
kaufsrechnuneen vgl. näheres Kap. HI § 2: Die Bergämter.
*) 1476 führte der Zehntner von Zwickau, dem der Bergzehnt
im ganzen untergeben war, insgesamt 20837 fl. an die Kammer ab;
darunter befinden sich allerdings auch die Erträgnisse der Münze zu
Zwickau, was aber sicherlich nicht allzuviel ausmacht. Vgl. dazu
Falke: „Die Finanz Wirtschaft im Kurfürstentum Sachsen um das
Jahr 1470". 1478 wurde dem Zehntner Martin Römer von den
Fürsten Quittung über 213458 fl. 14 Gr. l^U Heller Einnahme des
Zehnten, Schlagschatzes und der fürstlichen Bergteile gegeben.
O. Hoppe 1. c. p. 112 f. (von Falke: „Die Finanzwirtschaft usw."
p. 94 Anm. 2 wird diese hohe, zuerst bei v. Lange nn a. a. 0. p. 433
genannte Summe allerdings als Irrtum bezeichnet).
^) Vgl. G. Hoppe p. 112.
§2. Zehntgelderu. alle sonstigen Einnahmen a.d. Bergregalien usw. 131
Spalten 1, 2, 3, 4 lediglich für den albertinischen Teil zusammen-
gestellten Zahlen im allgemeinen mit 2 multiplizieren müssen,
um den wirklichen Gesamtertrag der sächsischen Bergnutzung
festzustellen — denn die beiden sächsischen Häuser besaßen
die Bergwerke des Erzgebirges gemeinschaftlich, und die Ernestiner
partizipierten mit der Hälfte am Reingewinn — so ist doch
andererseits zu berücksichtigen, daß in der Schneeberger Zehnt-
rechnung bereits ein Teil des Gewinns aus dem „Silberkauf"
mitverrechnet war , ebenso das Geyersche Zehntsilber , das
Stollenneuntel usw. i). Für uns ist aber an sich überhaupt die
Verteilung der Gesamteinnahmen auf die einzelnen Abgaben,
den Bergzehnt usw. von geringerem Interesse, für die vorliegende
Untersuchung kommt es in erster Linie darauf an, den Ge-
samtertrag der Bergnutzung schlechthin und das
Verhältnis dieser Einnahme zur Gesamt einnähme
des Herzogtums in den einzelnen Jahren festzulegen. Beides
wird durch Tabelle C in Spalte 4 und 5 prägnant zum -Ausdruck
gebracht. Danach betrug in dem für den Bergbau ergiebigsten
Jahr dieser 9 jährigen Periode 1495 — 1496 die Nutzung der
Bergwerke 20 ^^/loo ^/o der Jahresgesamteinnahme , im Durch-
schnitt aber machten die Einnahmen aus den Bergwerken
13^Vioo^/o der Jahresgesamteinnahme der herzoglichen Zentral-
kasse aus. Dabei sei noch hervorgehoben, daß in die Gesamt-
einnahme des einzelnen Jahres , wie sie Tabelle C Spalte 5
wiedergibt, stets auch die erborgten oder in Form einer Anleihe
aufgebrachten Summen einbezogen sind; bei einem Vergleiche
nur mit den eigentlichen Einnahmen des Herzogs, bezüglich
des Herzogtums würde sich also ein noch bei weitem höherer
Prozentsatz als der obenberechnete ergeben.
In der ersten Hälfte des 16. Jahrhunderts sind die Erträge
aus der sächsischen Bergnutzung ganz bedeutend gestiegen, wie die
für den ernestinischen Teil ausgeführten Berechnungen zeigen 2),
danach Nutzung der Bergwerke:
1513 1528 1532—1534 1534—1535
10 972 fl. 8 328 fl. 17 899 fl. 28 210 fl.
(Halbjährl.) (Halbjährl.)
1) Genaueres über die Höhe des Bergzehnten läßt sich aus den
Buchungen in den Jahreshauptrechnungen nicht entnehmen, denn hier
werden uns ja immer nur die Abschlußsummen geboten. Was in den
Bergämtern selbst verbraucht und ausgegeben wurde (für Verwaltungs-
zwecke usw.), das wurde natürlich wie bei den Ämtern sofort von den
eingegangenen Geldern bestritten und bereits in den Spezialrechnungen
in Abzug gebracht ; wir haben es hier stets nur mit der Nettoeinnahme,
der sogen, „reinen Einnahme" zu tun.
2) Vgl. darüber die Ausführungen bei O. Kius: „Das Finanz-
wesen des ernestinischen Hauses Sachsen" p. 30, und G. Mentz:
„Johann Friedrich der Großmütige". III. Teil. Jena 1908. p. 191 ff.
9*
132 Zweiter Hauptteil. Der sächs. Staatshaushalt i. d. Jahren 1488—1497.
1535—1536 1536—1537 1537—1538
52103 fl. 60119 fl. 81802 fl.
Über die Zubußezahlungen auf die landesherrlichen Kuxe und
Bergteile, insofern sie durch die Zentralkasse bewirkt wurden,
vgl. Kap. V § 11.
§ 3.
Ungeld.
Gleich wie die Nutzung der Bergwerke so wurde nach den
Bestimmungen des Leipziger Teilungsvertrages von 1485 auch
das „Ungeld" zwischen den Albertinern und Ernestinern geteilt ^).
Von den Gründen für die Einführung derartiger indirekter Ver-
brauchssteuern war bereits anderen Orts kurz die Rede, hier
nur noch einige Angaben über die Form der Steuer, die Art
und Weise der Erhebung. In Sachsen wurde erstmalig ein
solches „Ungeld" 1470 auf dem Landtage zu Dresden von den
Ständen auf 6 Jahre bewilligt, und zwar handelte es sich
in diesem Falle um eine ausgesprochene „Tranksteuer", „von
allem Getränke als Wein, Bier und Meth waren auf jedes Faß
5 Groschen zu zahlen" ^). In den ersten Jahren zog der Land-
rentmeister Mergenthai zur Vereinnahmung der Steuer selbst
überall im Lande umher; später waren die Steuergelder von
den Bäten der Städte, den Amtleuten usw. in Leipzig an ihn
abzuführen. 1481 wurde auf dem Landtage zu Dresden ein
neues Ungeld auf 6 Jahre beschlossen. Diesmal erstreckte sich
die indirekte Verbrauchssteuer neben Wein , Meth und Bier
auch auf Fleisch, Brot und Semmeln^). Der vierte Teil dieser
Steuer verbleibt den Städten, den Prälaten, der Ritterschaft,
also den mit der Eintreibung Beauftragten. Erfüllungsort für
die Einlieferung der Steuergelder ist wiederum Leipzig. Sofort
nach Ablauf dieser 6 Jahre muß aber ein neues Ungeld be-
willigt worden sein, denn nach Ausweis der „Leipziger Stadt-
kassenrechnungen" haben die Ungeldzahlungen während der
ganzen Regierungszeit Albrechts nie mehr ausgesetzt*). Seit
1486 ist das Ungeld als „reine Tranksteuer" bestimmt aber
^) Vgl. 0. Hänsch 1. c. p. -57. Danach wurde das Ungeld nur
in Meißen erhoben, nicht auch in Thüringen, gemeinsam in Leipzig
vereinnahmt. Letzteres war jedoch nicht der Fall !
2) Ygi darüber Falke: „Bete, Zise und Ungeld im Kurfürsten-
tum Sachsen bis zur Teilung 1485" 1. c.
^) Vgl. darüber eingehender Falke ibid. 1. c. p. 57 und Falke:
„Die Steuerbewilligungen der Landstände im Kurfürstentum Sachsen
bis zum Anfang des 17. Jahrhunderts." Ztschr. f. d. ges. Staatswiss.
Jahrgg. 1874 (Bd. 80) und 1875 (Bd. 31).
*) Vgl. Leipz. Ratsarch. : „Leipz. Stadtkassenrechnungen" 1485
bis 1500.
§ 3. Ungeld. 133
wieder nur von Getränken erhoben worden, in den Leipziger
Stadtkassenrechnungen heißt es „von gebrewden, Weinschenckenn
und des Rats keller". Auch von diesem Ungeld stand den
Städten, den Herrschaften usw. der vierte Teil zu ^) ; die Gelder
waren unter Beifügung der Abrechnung versiegelt einzuliefern.
Zahlungstermine waren der Neujahrsmarkt und der Ostermarkt;
die Steuerhebestelle für das ganze Land hatte den Sitz in
Leipzig; oberster Steuereinnehmer war der herzogliche Rent-
meister. Tabelle D gibt eine genaue Übersicht der in den
Jahren 1488 — 1497 alljährlich von den Städten usw. ein-
gegangenen Steuerbeträge. Aus naheliegenden Gründen vermag
uns diese Statistik besser als irgend etwas anderes eine Vor-
stellung zu verschaffen von der eigentlichen wirtschaftlichen
Bedeutung der einzelnen sächsischen Städte. Eine ganz über-
ragende Stellung nimmt Leipzig ein, damals schon ein Mittel-
punkt des Weinhandels ^) und damals bereits unstrittig die
wirtschaftlich kräftigste Stadt des Herzogtums^). Nächst Leipzig
sind ihrem Getränkekonsum nach als wichtige Städte noch
hervorzuheben: Dresden, Großenhain, Chemnitz, Pirna und
Delitzsch. Die Abrechnung mit den Ernestinern fand unmittelbar
nach Abschluß eines jeden großen Ungeldtermines statt, meist
wurde dieses Geschäft von den obersten Finanzbeamten per-
sönlich vorgenommen, also Blasbalg bezügl. Wiedebach und Hans
Leimbach, resp. dessen Vertreter Kunz König, der Kammer-
schreiber ^).
Von dem Gesamtertrag des in den albertinischen Landen
gefallenen Ungeldes (vgl. Tabelle D 1 Spalte 1) und des im
Kurfürstentum Sachsen vereinnahmten Geldes (Tabelle D 1
Spalte 2) bekam jede Herrschaft genau die Hälfte. Wie
Tabelle Dl veranschaulicht, hatten dabei in jedem Fall die
Albertiner an die Ernestiner namhafte Beträge herauszuzahlen.
Lediglich das Ungeld vom Geising stand den Albertinern allein
zu ; in den Spalte 3 Tabelle D 1 zusammengestellten jährlichen
Ungeldquoten , wie sie der herzoglichen Kasse zur Verfügung
standen, ist das Geisingungeld immer mit eingerechnet. Das im
Vergleich zu früheren Jahren starke Sinken der Einnahmen^)
') Vgl. Leipz. Ratsarch.: „Leipz. Stadtkassenrechnungen" 1486
bis 1500.
2) Vgl. Falke: „Geschichtl. Statistik der Preise im Königreich
Sachsen."
^) Die eigentliche Blüte als Handelsstadt erreichte es allerdings
erst im 16. Jahrhundert.
*) Vgl. die Mitteilungen des herzoglichen Rentmeisters über diese
Abrechnungen in den Jahreshauptrechnungen 1488 — 1497. H.St.A.
Dresd. Loc. 8678.
^) Nach Falke betrug das Ungeld vom 22. Juli 1470 bis 1. Januar
1476 — also in 5V2 Jahren — 87 297 Schock 10 Gr. .8 Pf. Vgl. Falke:
1 34 Zweiter Hauptteil. Der sächs. Staatshaushalt i. d. Jahren 1488—1497.
aus dieser indirekten Steuer wird weniger mit einem geminderten
Umsatz an Getränken zu erklären sein, als vielmehr erstens
durch zahlreiche Steuerbefreiungen, ferner einem intensiven
Streben nach Steuerhinterziehung, vor allem aber aus der Ver-
schiedenheit der Höhe der jeweilig festgelegten Steuersätze.
In der ersten Hälfte des 16. Jahrhunderts sind die Erträge der
Tranksteuer stetig und außerordentlich stark gestiegen: Im
ernestinischen Sachsen im Jahre 1545 bereits auf 43 727 fl.
19 Gr. 3 Pf. 1 Heller 1).
§ 4.
Die Jahrrente der Städte.
Zu den wirklich bedeutenden und eigentlich ergiebigen der
ordentlichen Einnahmen des sächsischen Staatshaushaltes sind
unbedingt auch die Jahrrenten der Städte zu rechnen 2). Nach
den Jahreshauptrechnungen 1488 — 1497 wurde eine solche Jahr-
rente nur von 23 Städten gezahlt, während doch nach dem
Teilungs vertrag von 1485 der meißnische Teil (also die alber-
tinischen Lande) 56 Städte umfaßte^). Zwei Erklärungen lassen
sich hierfür geltend machen; erstens ist nicht sicher, ob alle
Städte zur Zahlung einer solchen Jahrrente verpflichtet waren,
außerdem wird die Ablösung der verpfändeten Jahrrenten Blas -
balg und seinen Amtsnachfolgern in einigen Fällen überhaupt
nicht gelungen sein; über solche Städte können wir selbst-
verständlich in den Eechnungen nichts finden. Aber selbst
von den in Tabelle E aufgeführten Städten ist ein Teil ihrer
Jahrrenten wahrscheinlich noch nicht abgelöst gewesen. Be-
stimmt wissen wir das von Dresden. Zwei bis 1457 zurück-
zuverfolgende Verpfändungen der Dresdener Jahrrente (42 Schock
an die Vikarien zu Meißen und 4 Schock an die Barfüßer Brüder
zu Dresden) haben nach Ausweis der „Kämmereirechnungen"
auch während der Regierung der Herzöge Albrecht und Georg
fortbestanden^). Neuverpfändungen insofern, daß man die Zinsen
von Anleihen auf städtische Jahrrenten angewiesen , und die
Gläubiger sich unmittelbar durch Kassierung derselben bezahlt
„Bete, Zise und Ungeld im Kurfürstentum Sachsen bis zur Teilung
von 1485« 1. c.
1) Vgl. Kius 1. c. p. 37.
2) Über die Entstehung dieser festen städtischen Gemeindesteuern
aus der allgemeinen Bete vgl. „Einleitender Teil".
8) Vgl. E. Hänsch 1. c. p. 58.
*) Vgl. Dresd. Ratsarch. : Kämmereirechnungen dieser Jahre und
dazu Richter: „Verfassungs- und Verwaltungsgeschichte Dresdens".
3 Bde. 1885—1891. III p. 267 ff. — Interessant ist die Mitteilung
Richters, daß die Jahrrente der Stadt Dresden bis 1846 fort-
bestanden hat.
§ 4. Die Jahrrente der Städte. — § 5. Tuchgeld. 135
gemacht hätten, sind 1488 — 1497 bestimmt nicht mehr vor-
gekommen. Im allgemeinen ist von dieser Städtesteuer zu sagen,
daß sie im Ertrag bedeutend regelmäßiger war als die anderen
Haupteinnahmen. Die städtischen Jahrrenten ergaben:
1488—1489 1489—1490 1490—1491
3844 fl. 8 Gr. 3736 fl. 16 Gr. 3610 fl. 2 Gr.
1491—1492 1492—1493 1493—1494
3836 fl. 14 Gr. 3798 fl. 7 Gr. 3798 fl. 7 Gr.
1494—1495 1495—1496 1496—1497
3899 fl. 6V2 Gr. 4251 fl. 1 Gr. 6 Pf. 4065 fl. 15 Gr.
Wie sehr Blasbalg mit seinem Reformwerk durchgegriffen hat ^),
welchen Erfolg sein zielbewußtes Streben nach Zentralisation in
der Finanzwirtschaft , seine energische Geltendmachung des
Zentralkassensystems gehabt hat^), zeigt am klarsten eine
Gegenüberstellung der eben gewonnenen Ziffern mit den Erträgen
der städtischen Jahrrenten früherer Jahre. 1473 gelangten von
dieser Steuer insgesamt 2809 fl. 8 Gr. Münze ^), 1476 gar nur
2571 fl. 19 Gr. an die Zentrale*), und das zu einer Zeit, in
der die wettinischen Lande noch ungeteilt beisammen waren.
Wohl werden auch nach 1488 die städtischen Jahrrenten als
Pfandobjekte in den Urkunden bei Aufnahme von Anleihen ge-
nannt, aber nie und nimmer haben sich die Gläubiger, auch
wenn es die Städte selbst waren, unmittelbar an diesen Geldern
schadlos gehalten. Alles wurde jetzt durch die Zentralkasse
geregelt^). Da die Zinszahlungen von der Regierung pünktlich
eingehalten wurden, war die Sicherstellung durch die städtischen
Jahrrenten in den Schuldurkunden jetzt ein rein formeller Akt.
§ 5.
Tuchgeld.
Wiederholt wurde bereits im Laufe der Darstellung auf
den gerade in dieser Zeit allmählich aufblühenden Leipziger
Handel hingewiesen. In erster Linie waren es die großen
Leipziger Märkte (Messen)^), welche die Entwicklung Leipzigs
zu einem bedeutenden Handelsplatz mächtig förderten. Ein be-
vorzugter Handelsartikel auf den Leipziger Märkten: Michaelis,
^) Vgl. hierzu Kap. II § 1: „Die Amtsführung Blasbalgs".
2) Die Steuerquoten sind für die einzelnen Städte immer gleich
geblieben ; der Mehrertrag ist lediglich auf die veränderte Verwaltung
zurückzuführen.
3) 20 fl. rh. = 21 fl. Münze: nach Hoppe 1. c.
*) Vgl. Falke: „Die Finanzwirtschaft im Kurfürstentum Sachsen
usw." 1. c. p. 93.
5) Vgl. z. B. H.St.A. Dresd. Oerter-L. Leipzig Nr. 18. 1493.
^) Vgl. darüber Gustav Wustmann: „Gesch. Leipzigs" 1905.
136 Zweiter Hauptteil. Der sächs. Staatshaushalt i. d. Jahren 1488—1497.
Neujahr und Ostermarkt war Tuch. Im Tuchhandel wurde
schon damals ein nicht unbedeutender Umsatz erzielt. Wie die
zahlreichen Buchungen in den Jahreshauptrechnungen zeigen,
wurden auf den Leipziger Märkten namhafte Einkäufe an Tuch
für den herzoglichen Hof durch den Hofschneider, den Kammer-
meister oder auch den Rentmeister selbst bewirkt. Auch für
die Emestiner wurde der größte Teil des Hofbedarfs in Leipzig
gedeckt^); Hans Leimbach, der emestinische Rentmeister war
ja selbst ein Leipziger Bürger. Und man kann es daher sehr
wohl verstehen, wenn Kurfürst Johann Friedrich der Großmütige
sich mit dem Gedanken trug, sich von den außerhalb des Landes,
im Gebiete des Gegners gelegenen Märkten zu emanzipieren 2).
Umso mehr mußte er diesen Wunsch hegen, als die Albertiner
einen direkten finanziellen Vorteil vom Leipziger Tuchhandel
hatten, indem sie ein sog. „Tuchgeld" von allem in Leipzig zu
Markte gebrachten Tuch erhoben. Mit der Verwaltung dieser
Abgabe war der jeweilige Leipziger Geleitsmann betraut^). Für
jeden der drei großen Leipziger Märkte wurde ein besonderes
Register über das „Tuchgeld" angelegt. Geführt wurde dieses
Register von dem „Tuchschreiber" , gewöhnlich einem
Baccalaureus ; er erhielt jeden Markt für seine Arbeit 1 fl.
„zum trinken geben", wie es gewöhnlich heißt, später außerdem
noch regelmäßig 2 fl. „vor Essen und trinken uff 14 tage" *).
Die Höhe der Abgabe ist 1487—1505 stets die gleiche geblieben:
Es war zu zahlen von einem „langen Tuche" 2 Groschen, von
einem „kurzen Tuche" 1 Groschen und von einem „arre" (jeden-
falls: arrischen) Tuche ebenfalls 1 Groschen^). Am besuchtesten
muß schon damals, genau wie heute, die Leipziger Ostermesse
gewesen sein, denn sie brachte die größte Tuchgeldrate; am
unbedeutendsten war der Neujahrsmarkt. Der Umsatz an Tuchen
ist im allgemeinen 1488—1497 ein ziemlich gleichbleibender
gewesen, denn es finden sich in den Erträgen des Tuchgeldes
in den einzelnen Jahren wesentliche Schwankungen nicht:
1) Vgl. Mentz: „Johann Friedrich der Großmütige" 1. c. Tl. III
p. 186.
2) Mentz ibid. 1. c. Teil III p. 176 ff. Der Kurfürst plante, zu
Ostern und Michaelis vor dem Leipziger Markte in Saalfeld Märkte
halten zu lassen; der Augsburger Kaufmann Herbrot sollte den kur-
fürstlichen Hof daselbst mit Tuch versorgen und auch sonst dort zum
Verkauf auslegen. Den Leipziger Markt wollte er für seine Unter-
tanen möglichst sperren,
3) 1487—1488 Ambrosius Maler; 1488—1494 Simon Thuemirnicht.
*) Vgl. H.St.A. Dresd. Loc. 10500: „Reg. des Tuchgeldes von
Michaelis 1485—1505".
^) Das Tuchgeldreg. ist, so weit ich sehe, sehr übersichtlich in
der Weise angelegt, daß die Namen der Wirte, bei welchen sich die
zur Messe anwesenden Händler aufhielten, alphabetisch eingetragen
sind, unter jedem Wirt dann die Namen der zu ihm gehörigen Händler
mit der Anzahl ihrer Tuche.
6. Münz- u. Schlagschatzgelder. — § 7. Schutz- u. Verspruchgelder. 137
Tuchgeld.
1488—1489 1489—1490 1490-1491
763 fl. 13 Gr. 1 H. 764 fl. 2 Gr. 804 fl. 17 Gr.
1491—1492 1492—1493 1493—1494
751 fl. 7 Gr. 4 Pf. 1 H. 837 fl. 10 Gr. 780 fl. 9 Gr.
1494—1495 1495—1496 1496—1497
722 fl. 19 Gr. 512 fl. 17 Gr. 6 Pf. 677 fl. 8 Gr. 6 Pf.
§6.
Münz- und Schlagschatzgelder.
Der Schlagschatz, der Nettogewinn, welcher dem Münzherm,
also hier dem Herzog von dem Ausprägen der Münzen zufiel,
wurde im allgemeinen — hierüber wurde früheren Orts eingehend
gehandelt — in der Zehnt- bzw. Amtsrechnung des betreffenden
Distriktes, in dem die Münzstätte gerade lag, Schneeberg, Frei-
berg, Schreckenberg usw. mitverrechnet. Da diese Spezial-
rechnungen größtenteils — die Amtsrechnungen ja ausnahmelos —
nicht erhalten sind oder doch nur ganz fragmentarisch, so können
wir zu einem genaueren abschließenden Resultat über den Rein-
ertrag weder der einzelnen, noch der Gesamtheit der landesherr-
lichen Münzstätten kommen. LedigHch für die herzogliche Gold-
münze, die unter Albrecht dem Beherzten sich dauernd in Leipzig
befand, sind wir nach den Eintragungen in die Jahre shauptrech-
nungen 1488 — 1497 imstande, genau festzustellen, wieviel alljähr-
lich aus ihr in die herzogliche Zentralkasse geflossen ist. Der Gold-
münzmeister rechnete dem herzoglichen Rentmeister unmittelbar ab.
Die „reine Einnahme" aus der Goldmünze zu Leipzig betrug danach :
1489—1490 1490—1491 1491—1492
453 fl. 732 fl. 627 fl.
1492—1493 1493—1494 1494—1495
72IV2 fl. 318 fl. 10 Gr. 6 Pf. 386 fl. 15 Gr. 9 Pf.
1495—1496 1496 — 1497
214 fl. 15 Gr. 175 fl. 4 Gr. 6 Pf.
Eine am 9. August 1490 auf dem Tage zu Zeitz von den
Ernestinern und Albertinern gemeinsam beschlossene größere
Ausmünzung ergab einen Reingewinn von 1639 fl. 1 Gr. für die
landesherrliche Kasse.
§ 7.
Schutz- und Verspruchgelder.
An letzter Stelle sei als zu den nennenswerten ordentlichen
Einnahmen des sächsischen Staatshaushaltes gehörig hier noch
1 38 Zweiter Hauptteil. Der säohs. Staatshaushalt i. d. Jahren 1488—1497.
des sogenannten Schutz- und Verspruchgeldes Erwähnung getan,
welches von einer Reihe Städte und Klöster als Entgeld für den
Schutz, den sie seitens der sächsischen Fürsten genossen, ge-
zahlt wurde. Es war dies eine regelmäßige Einnahme von durch-
aus gleichbleibendem Ertrage. Die Städte Görlitz, Mühlhausen,
Nordhausen und Erfurt müssen schon seit längerer Zeit unter
dem Schutz der sächsischen Fürsten gestanden haben. Denn
der Leipziger Teilungs vertrag von 1485 bestimmt, daß diese
Verspruchgelder genannter Städte zwischen den beiden Fürsten
geteilt werden sollten ^). Die herzogliche Zentralkasse zu Leipzig
erhält an solchen Verspruchgeldern pro Jahr: 250 Gulden von
Görlitz, ist aber nur einmal 1488 — 1489 gezahlt worden; von
Mühlhausen 1488—1497 pünktlich jährlich 200 Gulden 2); von
Nordhausen jährlich 300 Gulden, und zwar von Ostern 1488 bis
Ostern 1494; da die Albertiner nur 150 Gulden davon zu bean-
spruchen hatten^), rechnete man mit den Ernestinern ab und
zahlte diesen 1000 Gulden heraus*), in Zukunft werden dann
richtig nur 150 Guld. an die albertinische Kasse abgeführt. Von
Erfurt gingen jährlich 600 Guld. bei der Leipziger Kasse ein 5).
Goßlar scheint nur zu Herzog Albrecht in einem Schutz Verhältnis
gestanden zu haben, es zahlt 1488 — 1497 jedes Jahr 400 fl.
Schutzgeld. Der Abt zuPegau gab 1488 — 1489 142 Guld. 18 Gr.,
hier war das Verspruchgeld in erster Linie eine Ablösung aller
Dienste, mit Ausschluß des Heereszugs ^). Auf dem Kloster
Memeleben lagen 10 Guld. Verspruchgeld, findet sich aber nur
bis 1491 als bezahlt verbucht; während der Abt des Klosters
Dobrilugk bis 1497 ohne jeden Abzug seine 45 Guld. 15 Gr. dem
herzoglichen Rentmeister überantwortete.
Gleich den städtischen Jahrrenten sind in früheren Jahren
auch von diesen Schutz- und Verspruchgeldern ein großer Teil
verpfändet gewesen, so waren 1473 von dem Pegauer Verspruch-
geld 34 Schock versetzt. Frei waren lediglich die 16 Schock
vom Kloster Dobrilugk, das übrige Schutzgeld war alles ver-
pfändet. Ein empfindlicher Ausfall für die herzogliche Kasse.
1) Vgl. E. Hänsch 1. c. p. 57.
2) Am 7. Oktober 1492 nehmen der Kurfürst Friedrich, Herzog
Johann und Herzog Georg, letzterer in Vertretung für seinen Vater,
die Stadt Mühlhausen gegen Zahlung von 400 rh. fl. jährlich auf die
nächsten zehn Jahre in ihren Schutz; vgl. Orig.Urk. im H.St.A. Dresd.
3) Vgl. Kius 1. c. p. 30 ff.
*) Vgl. H.StA. Dresd. Loc. 8678 Bl. 271a.
^) Nach Kius 1. c. p. 30 ff. zahlte Erfurt jährlich zu Lichtmeß an
das ernestinische Haus 900 f 1. ; vgl. sonst über die an die emestinische
Linie gezahlten Verspruchgelder Mentz 1. c. Teil IH p. 191.
®) Vgl. Falke: „Die Finanz Wirtschaft im Kurfürstentum usw."
1. c. p. 93. Hiernach gab der Abt außerdem noch pro Jahr 100 Scheffel
Korn und ebensoviel Hafer.
§ 8. Allgemeine Landsteuern. 139
Auch hier haben Blasbalg und seine Nachfolger erst bessernd
eingegriffen.
B. Außerordentliche Einnahmen.
§ 8.
Allgemeine Landsteuern^).
Die weitaus bedeutendsten unter den außerordentlichen Ein-
nahmen der herzoglichen Kasse in der Zeit von 1488 — 1497 sind
unstrittig, — wenn wir von den Anleihen absehen — die beiden
1488 und 1489 von den sächsischen Landständen dem Herzog
bewilligten gemeinen „Hülfen" gewesen^). Irgendwelche Steuer-
register oder Schlußabrechnungen dieser beiden Steuern^), die
von dem obersten Finanzbeamten und dem Kat zu Leipzig ge-
meinsam eingenommen und deren Ertrag bei letzterem zur zeit-
weiligen Aufbewahrung hinterlegt wurde, sind uns leider nicht
erhalten geblieben. Wir vermögen daher weder anzugeben,
wieviel jede einzelne der beiden „Hülfen" gebracht hat, noch
auch läßt sich der wirkliche Gesamtertrag der Steuern genau
feststellen. Mit Hilfe der Jahre shauptrechnungen können wir
einzig und allein ermitteln, welche Gesamtsumme die einzelnen
Posten ausmachen, die nach und nach von dem auf dem Rathaus
deponierten Steuergeld in die landesherrliche Zentralkasse zu
Leipzig eingeschossen worden sind und so in dem von den
Eentmeistern besorgten Staatshaushalte Verwendung gefunden
haben. Die namhaftesten dieser Raten seien im folgenden auf-
geführt. Bei dem C antäte 1489 erfolgten Abschluß der ersten
Jahre shauptrechnung Blasbalgs ergab sich ein Defizit von 15 623
rh. fl. 8 Gr. 8 Pf. 1 Heller, welches vorläufig von Blasbalg persön-
lich gedeckt worden war. Diese Summe ließ nun der Herzog
seinem Rentmeister im neuen Rechnungsjahr sofort aus dem
Steuerfond zurückerstatten*). Im gleichen Jahi* am 8. Juli
empfängt die Zentralkasse „auf Schrift" Herzog Georgs vom
Rat zu Leipzig weitere 9000 Gulden „von der Steuer '^)." In der
von Caspar v. Sals geführten Jahreshauptrechnung sind zwei
größere Raten mit dem Vermerk „vom Steuergeld vom Rathause"
^) Unter den Begriff ,, Landsteuer" ist hier eine vom ganzen Land
erhobene Abgabe verstanden, nicht etwa soll damit gesagt sein, daß
sie nur vom Grundbesitz, den Liegenschaften genommen wurde.
2) Vgl. dazu Kap. III S 5: „Die Steuerverwaltung".
3) Mit absoluter Sicherheit ließ sich ja, wie wir an anderer Stelle
sahen, nicht festellen, ob es sich hier wirklich um zwei verschiedene
Steuern handelt.
*) Vgl. H.St.A. Dresd. Loc. 8678 Bl. 62: „Sollich gelt hat ym
mein gned. herre von der Steuwer tzalen lassen".
^) Vgl. ebenda Loc. 8678 Bl. 65 a.
140 Zweiter Hauptteil. Der sächs. Staatshaushalt i. d. Jahren 1488 — 1497.
eingetragen; am 14. Oktober 1490 1941 Guld. 20 gute Groschen,
der Leipziger Rat hat hierüber eine Quittung erhalten, und am
28. Oktober 1490 1000 Gulden i). Ein größerer Betrag ist dann
noch einmal am 22. Mai 1492 bei der Rentamtskasse in Leipzig
eingegangen: Georg v. Wiedebach bucht unter diesem Datum
3197 Gulden 14 Gr. 9 Pf. 1 H. „Steuergeld vom Rat zu Leipzig
empfangen auf Befehl des Obermarschalks" ^). In den folgenden
Jahren sind nur noch einzelne kleinere Summen rückständiges
Steuergeld seitens des Leipziger Rates an den herzoglichen Rent-
meister abgeführt worden^). Insgesamt sind auf diese Weise an
Steuergeldern: 31 273 Guld. 11 Gr. 11 Pf. 1 H. in die Kasse des
Herzogs geflossen und im Staatshaushalt verbraucht worden.
Hiermit ist festgestellt, wieviel von den Steuern dem Herzog,
resp. seiner Finanzverwaltung direkt verfügbar gewesen ist.
Die Gesamtsumme aller im Herzogtum erhobenen Steuern stellt
sich aber in dieser Zahl nicht dar; die in den einzelnen Lokalen
beigetriebenen Steuergelder sind nicht immer ungekürzt ein-
gegangen ; so hat z. B. der Rat der Stadt Meißen zur Ablösung
eines sogenannten „Schadlosbriefes", den er vom Herzog hatte,
800 Gulden von der Steuer kurzerhand einbehalten*).
§ 9.
Heerfahrts- und Trabantengelder.
Im Jahre 1471 war im Kurfürstentum Sachsen „wahrschein-
lich als Beitrag zu den böhmischen Zügen Albrechts" ^) von
17 Städten als einmalige außerordentliche Steuer ein sogenanntes
Sold- und Trabantengeld erhoben worden. Eine ganz ähnliche
Kriegssteuer begegnet uns unter der Regierung Albrechts 1489
im Herzogtum Sachsen. Während aber 1471 nur 17 Städte
zahlten, erstreckte sich diesmal die Steuer auf die Prälaten
und die Städte. In der Jahreshauptrechnung 1489 — 1490
heißt es von dieser Einnahme: „Inname an herfartgelde, Solt
uff die Fußknechte, So m. g. h. von wegen der prelaten und
Stete hernach getzeichend in den vergangen kriegeslewften ®)
') Vgl. H.St.A. Dresd. Loc. 8678 Bl. 108 a.
2) V^l. ibid. Bl. 190.
^) Die letzte Buchung findet sich in der Jahreshauptrechnung
1495—1496: „73 guld. 18 gr. 10 Pf. Stewergeldt, Sco hinderstellig ge-
weet vom Stadtschrevber zcu leiptzk Entpfangen". Vgl. H.St.A. Dresd.
Loc. 8678 BL 297 a. ^
*) Vgl. H.StA. Dresd. Loc. 8678 Bl. 142.
^) Vgl. darüber Falke: „Die Finanzwirtschaft im Kurfürsten-
tum usw." 1. c. p. 97.
®) Hierbei handelt es sich wohl um die im „Hauptbuch" 1. c. Bl. 47
erwähnten Truppensendungen „gegen Sagan" , ©der vielleicht auch
um die an gleicher Stelle genannten Unternehmungen wider die
„Ungarischen und die Retzen". Vgl. Kap. V § 6.
§ 9. Heerfahrts- und Trabantengelder. 141
Zcwene monden versolt had und ydem die wochen 12 gi\ ^)
geben" ^). Nach den Buchungen Blasbalgs wurden damals
9 geistliche Herren und 30 Städte von dieser Steuer betroffen.
Den weitaus höchsten Beitrag zahlte Leipzig mit 118 Schock
18 Gr. (also für ca. 75 Mann)^); es folgen der Abt von Chem-
nitz mit 50 Schock 12 Gr. (32); Chemnitz, Freiberg, Dresden,
Oschatz und Großenhain je 28 Schock 24 Gr. (24); Mitt-
weida 25 Schock 36 Gr. (16); Rochlitz und Meißen mit je
22 Schock 24 Gr. (14); Pirna 20 Schock 48 Gr. (13); Comtur
Zwetzen 19 Schock 12 Gr. (12); Pegau*)*), Abt von Pforta,
Capitel zu Meißen und der Abt zu Pegau *) 16 Schock (10);
Geithain 15 Schock 54 Gr. 6 Pfg. (10); Dippoldiswalde 12 Schock
48 Gr. (8); der Abt von Sittichenbach, Badeberg, Zörbig, Zscho-
pau, Senftenberg, Öderan und Wolkenstein 9 Schock 36 Gr. (6) ;
Lommatzsch, Ortrand, Frauenstein 6 Schock 24 Gr. (4) ; Abt
von Volkenroda, Gottleuba, Thamsbrück, Erbersdorf, Geyer,
Königsstein, der Abt von Goseck*), der Abt von Hamburg*),
Dohna*) und Finsterwalde*) 3 Schock 12 Gr. (2); Thum
1 Schock 36 Gr. (2)!
Insgesamt brachte das Heerfahrtgeld 1818 Gulden 17 Gr.
6 Pf.; 1471 hatte das von den 17 Städten eingegangene
Trabantengeld 1415 Gulden betragen. Weitere außerordentliche
Einnahmen können der geringen Bedeutung wegen übergangen
werden; den „Anleihen" aber wird ein besonderer Abschnitt
gewidmet sein.
Fünftes Kapitel.
Die Ausgaben.
Um ein abgeschlossenes Bild und eine völlig klare Vor-
stellung von dem Budget während der Regierung Albrechts des
Beherzten zu gewinnen, ist es nötig, wie die Einnahmen so
auch alle Ausgaben, die von der herzoglichen Finanzverwaltung
bestritten werden mußten, genau kennen zu lernen und fest-
zustellen.
Wenn es nun aber immerhin noch ziemlich einfach war,
einen kurzen, aber für unsere Untersuchung durchaus genügenden
und erschöpfenden Überblick über die Einnahmewirtschaft des
^) 1471 zahlte man für einen Trabanten pro Monat 2 fl.
2) Vgl. H.St.A. Dresd. Loc. 8678 Bl. 62.
^) Nur bei Leip^ ist die Zahl der Trabanten, für die das Geld
berechnet war, im „Hauptbuch" nicht angegeben, sonst bei allen
übrigen; oben stets in Klammern beigesetzt.
*) Die mit *) bezeichneten sind mit der Zahlung rückständig ge-
blieben.
1 42 Zweiter Hauptteil. Der sächs. Staatshaushalt i. d. Jahren 1488—1497
sächsischen Staatshaushaltes in den einzelnen Jahren zu geben,
stellen sich einem Versuch, ein gleiches für die Ausgabewirtschaft
zu tun, nicht unerhebliche Schwierigkeiten entgegen. Denn
während sich die in den einzelnen Rechnungsperioden von der
Zentralkasse gemachten Einnahmen sowohl die ordentlichen,
als auch die aul3 er ordentlichen bequem zu einer relativ geringen
Anzahl fester, bestimmter Gruppen zusammenschließen ließen,
haben wir bei den Ausgaben nach Art und Größe eine ganz
außerordentliche Mannigfaltigkeit und Abstufung. Dabei ist im
Gegensatz zu den Einnahmen die Buchung der Ausgaben in den
einzelnen Jahreshauptrechnungen — abges^en von den für die
Anleihen gezahlten Zinsgeldern und den für Tilgung der Wechsel
und Schuldbriefe aufgewendeten Summen, die regelmäßig zu-
sammenstehen, — fast ausschließlich nach dem chronologischen
Gesichtspunkt erfolgt. Und das ist auch natürlich und zumal
bei einer verhältnismäßig doch immer noch wenig durchgebildeten
Buchführung nicht anders zu erwarten. Vor allem waren aber
auch die Ausgaben für einen Fürsten und für ein Staatswesen
jener Zeit in jeder Beziehung noch bei weitem unregelmäßiger
und schwankender, als es bei den Einnahmen der Fall war. Bei
der zahllosen Menge kleiner und kleinster Ausgaben, es wird
darauf im Verlaufe der Darstellung noch mehrfach hingewiesen
werden, ist es daher auch ganz unmöglich, stets und für alles-
so feste Zahlen zu bieten, wie dies für die Einnahmen möglich
war. Wir werden uns vielmehr öfters darauf beschränken müssen,
einzelne Ausgabegruppen scharf zu charakterisieren, auf genaue,
positive Zahlenangabe aber verzichten, sondern ihre Stellung und
ihr Verhältnis in und zu der gesamten Ausgabe Wirtschaft mehr
im Überschlag oder nach dem Durchschnitt festlegen. Wie bei
den Einnahmen die Anleihen, so soUen hier zunächst die Ver-
zinsung der Anleihen, die Tügung der Anleihen und der alten
Schulden, ferner die für die äußere Politik Albrechts gemachten
Aufwendungen (namentlich für die österreichisch - ungarischen
und niederländischen Unternehmungen) von der Betrachtung
ausgeschlossen sein; beides wird in besonderen Kapiteln ein-
gehendere Besprechung und Würdigung finden.
A. Ordentliche Ausgaben.
§ 1.
Hofhaltung.
Der damalige sächsische Staatshaushalt war, dies wurde
schon mehrfach betont, etwas ganz anderes, als was wir heut-
zutage darunter verstehen. Die ganze Staatswirtschaft
glich mehr einer Privatwirtschaft. Wenn sich auch neben
§ 1. Hofhaltung. 14S
den E-egierungsbedürfnissen schon gewisse Landes -
bedürfnisse konstatieren lassen und auch damals bereit»
anerkannt waren und befriedigt wurden , so standen doch die
ersteren durchaus im Vordergrund. Die Einnahmen waren in
erster Linie zur Bestreitung der Bedürfnisse des Pursten und
seines Hofes da. Demgemäß war die bedeutendste und regel-
mäßigste unter den ordentlichen Ausgaben die für die fürstliche
Hofhaltung. Ständige Residenz der Albertiner war in jener Zeit
bereits Dresden. Hier war daher auch der Sitz der Hofkasse,
der „Kammer", wie man auch diese Kasse kurz bezeichnete.
Seitdem die Führung der Geschäfte der obersten Finanzbehörde
in den Händen Blasbalgs lag (1487 resp. 1488), war die Hof-
verwaltung und die oberste Finanz Verwaltung getrennt
worden. Neben der Rentkammer bestand jetzt eine eigentliche
Hofkasse gleich den übrigen Spezialkassen der ersteren unter-
stellt. Der albertinische Eentmeister hatte im allgemeinen mit
den Einzelheiten der Hofverwaltung nichts mehr zu tun. Das
war jetzt alles Sache des Kammermeisters oder Kammerschreibers,
dem die Hofkasse anvertraut war. Die Hofkasse hatte keine
direkten eigenen Einnahmen, sie wurde vielmehr stets durch die
Landeszentralkasse in Leipzig gespeist. Es war Aufgabe des
Rentmeisters , diese Kasse immer mit den nötigen Geldern zu
versehen. Über die Art und Weise , wie diese Zahlungen er-
folgten, über die Abrechnungen, welche dann zwischen dem
Kammermeister und dem Rentmeister stattfanden, wurde bereits
an früherer Stelle eingehend referiert ^). Aus den in den Jahres-
hauptrechnungen mitgeteilten Rechnungsabschlüssen läßt sich
nur ermitteln, wieviel in der einzelnen Rechnungsperiode im
ganzen von der Rentamtskasse in Bar an die Hofkasse abgeführt
worden ist ; wir sind aber nicht in der Lage anzugeben, wieviel
im einzelnen von diesem Gelde für die fürstliche Küche, den
Keller, die Silberkammer und den Marstall usw. aufgewendet
wurde, — dazu müßten uns die Hofrechnungen erhalten sein.
Hervorgehoben sei hier noch ein wichtiges Moment, welches
zu berücksichtigen ist bei Beurteilung der Höhe der durch die
Hofhaltung verursachten Kosten. Herzog Albrecht selbst weilte
in diesen Jahren meist im Ausland auf fernen Kriegsschauplätzen,
der Unterhalt des Fürsten und seiner Umgebung während dieser
Zeit wurde natürhch nicht von der Dresdner Hofkasse bestritten ;
auch alle sonstigen größeren Reisen der Mitglieder der fürst-
lichen Familie und ihres Gefolges wurden nicht aus dieser Kasse
bezahlt. Die Kammer in Dresden verbrauchte und erhielt:
1) Vgl. Kap. ni § 3.
144 Zweiter Hauptteil. Der sächs. Staatshaushalt i. d. Jahren 1488—1497.
Kosten der Hofhaltung^).
USB— 1489 1480—1490 1490—1491
6654 fl. 8 Gr. 8 Pf. 12014 fl. 16 Gr. 11787 fl. I4V2 Gr. 1 Pf. 1 H.
1491—1492 1492—1493 1493—1494
15691 fl. 17 Gr. 2Pf. 10 500 fl. 16 000 fl. 1 H.
1494—1495 1495—1496 1496—1497
16 466 fl. 14 Gr. 14 253 fl. 16 Gr. 15 785 fl. 18 Gr. 7 Pf.
Daneben wurden nun aber auch noch zuweilen sehr namhafte
Ausgaben für den Hof von der Leipziger Zentralkasse un-
mittelbar gemacht. In erster Linie waren es die großen Ein-
käufe an Tuchen, Leinewand, Pelzwerk usw. von dem Hof-
schneider oder sonstigen Beauftragten bewirkt — sehr viel auf
den Leipziger Märkten — welche von der Kentkammer direkt
bezahlt wurden. Ebenso war es mit den Lieferungen der
Leipziger Kaufleute an Kolonialwaren, Fastenspeise usw. für
die fürstliche Küche nach Dresden oder anderen Hoflagern.
Die Kosten größerer und längerer Hoflager z. B. zu Leipzig
wurden oftmals auch gleich vom Rentmeister gedeckt. Ein ganz
enormer Aufwand wurde für die im November 1496 in Leipzig
gefeierte Hochzeit Georgs mit einer polnischen Prinzessin ge-
macht. Alle Ausgaben für dieses Fest wurden von der Leipziger
Rentkammer bestritten, und die darüber von Georg v. Wiede-
bach aufgestellte detailierte Rechnung in die Jahreshauptrechnung
1496 — 1497 ganz mit aufgenommen. Auf diese Weise wurden von
der Leipziger Landeszentralkasse verausgabt:
1488—1489 1489—1490 1490—1491
1327 fl. 20 Gr. 3 Pf. 233 fl. 14 Gr. 805 fl. 8 Pf.
1491—1492 1492—1493 1493—1494
3102 fl. 20 Gr. 5 Pf. 20 fl. 15 Gr. 5 fl. 15 Gr.
1494—1495 1495 — 1496 1496—1497
293 fl. 4 Gr. 6 Pf. — 22513 fl. 13 Gr. ^)
§ 2.
Jahr- und Quateinbergelder der fürstlichen Frauen.
Im weiteren Sinne gehören zu den Ausgaben für die Hof-
haltung auch die ziemlich bedeutenden Jahr- und Quatember-
gelder, die regelmäßig von der herzoglichen Kasse in Leipzig
an die Fürstinnen zu zahlen waren. Zugleich mit der Wahl
1) Falke hat für das Jahr 1471—1472 die Ausgaben für die ge-
meinsame Hofhaltung Ernsts und Albrechts auf insgesamt 33151 fl.
8 Gr. beziffert,
2) Darunter für die Hochzeit Georgs 22454 Guld. 9 Gr.
Jahr- und Quatembergelder der fürstlichen Frauen. 145
des meißnischen Teils hatte Herzog Albrecht nach dem Teilungs-
vertrag von 1485 u. a. folgende finanzielle Verpflichtungen über-
nommen. Erstens hatte er, da die das Leibgeding der herzog-
lichen Mutter ^) ausmachenden Gebiete größtenteils im Weimarer
Teil lagen, gewissermaßen als Entschädigung, so lange die Mutter
lebte, an die Ernestiner jährlich 1333 Schock zu zahlen; ferner
hatte er für die Einhaltung der ihrer Schwester Amalia, Herzogin
von Bayern ^) , gegebenen Verschreibung Sorge zu tragen , und
schließlich mußte er zum Leibgedinge, welches die Ernestiner
Katharina, der Herzogin von Thüringen und Witwe Wilhelms III.^),
zu geben hatten, 150 fl. jährlich beisteuern*). Die an erster
Stelle genannte Verpflichtung: Zahlung einer jährlichen Ent-
schädigungssumme von 1333 Schock kommt für unsere Zeit
. nicht mehr in Frage, denn die Herzogin Mutter war bereits am
12. Februar 1486 gestorben. Eine Buchung, aus der klar hervor-
geht, ob die 150 fl. Jahrgeld zum Leibgeding der Muhme vom
Herzog wirklich gezahlt worden sind, findet sich in keiner der
uns erhaltenen Jahreshauptrechnungen. Es ist ja aber nicht
ausgeschlossen, daß die 150 fl. irgendwo anders mit veiTechnet
worden sind, oder diese Verpflichtung auf eine andere Weise
ausgeglichen worden ist. Durchaus pünktlich und regelmäßig
hat dagegen Albrecht das der Herzogin von Bayern verschriebene
Jahrgeld bezahlt. Sie erhielt jährlich in zwei Eaten 2200 Gulden.
Seit dem am 2. November 1492 erfolgten Ableben der Herzogin
Katharina von Thüringen tragen gemäß den im Leipziger
Teilungs vertrag getroffenen Abmachungen die Ernestiner die
Hälfte zu diesem Jahrgeld bei^). Die Herzogin Sidonia, die
Gemahlin Albrechts des Beherzten erhielt an Bargeld für ihren
Bedarf ein sogenanntes „Quatembergeld". Seit 1492 zahlte ihr
der Rentmeister all vierteljährlich 100 Gulden 6), also im Jahre
^) Margarete, des Erzherzogs Ernst von Österreich Tochter, ge-
storben am 12. Februar 1486.
2) Irrtümlich behauptet Hänsch a. a. O. p... 61, diese Schwester
habe Margarete geheißen, und sie sei seit 1480 Äbtissin des Klosters
l§eußlitz gewesen ; die bayrische Herzogin trug aber den Namen Amalie,
Äbtissin von Seußlitz war vielmehr die 1449 geb. Schwester Albrechts,
Margarete. V^l. darüber Cohn: Stammtafeln.
^) Katharma, die zweite Gemahlin des am 17. September 1482
verstorbenen Wilhelm HI. , war die Tochter Eberhards v. Branden-
stein; sie starb am 2. November 1492.
*) Der Teilungsvertrag am besten abgedruckt bei Glaf ey : „Kern
der Gesch. d. höh. Kur- u. fürstl. Hauses zu Sachsen". 4. Aufl. 1753.
^) Dev Leipziger Teilungsvertrag bestimmt : „So aber die Hertzogin
von Doringen mit tode abegehen wurde; So solt unser eyner, der
Weymar mit seinem zcugeslagen teil habin, dem andern seinem bruder
adir seinem Erben unser lieben swester von Beyern gleich die Helffte
helffen versorgen!"
®) In den vorhergehenden Jahren ist das „Quatembergeld" eventuell
von der Hofkasse ausgezahlt worden.
I^uff, Die Finanzen Albrechts des Beherzten. 10
146 Zweiter Hauptteil. Der säche. Staatshaushalt i.d. Jahren 1488 — 1497.
400 Gulden. 1495 wurde das Quatembergeld wesentlich erhöht,
am 24. Pebruar wurde erstmalig für das Vierteljahr 400 Gulden
bezahlt, von dem nächsten Termin dann ständig 524 Gulden,
also im Jahre 2096 Gulden. Erwähnt sei noch, daß die
Fürstinnen stets den Emptang der Gelder durch Quittung zu
bestätigen hatten, gewissenhaft wird im Hauptbuch jedesmal ver-
merkt: „Inhalt Irer Gnaden Quitantz."
§3.
Gerichtsgelder; Unterhaltung des Oberhofgerichts.
Zu den ordentlichen Ausgaben ist weiterhin die Unter-
haltung des Oberhofgerichts zu zählen. 1488 war dasselbe be-
gründet worden mit dem ständigen Sitz in Leipzig. Schon 1485
hatte es ein solches in Leipzig gegeben, es war aber dann bald
eingegangen, um vorübergehend durch das Hofgericht „unter dem
roten Turm" in Meißen und die Gerichtsstätten zu Dresden und
Eckardtsberg ersetzt zu werden^). 1488 war dieser Behörde
auch gleich eine feste Ordnung geworden 2). Es wurden regel-
mäßig jedes Jahr 4 Sessionen abgehalten, gewöhnlich alle Viertel-
jahre^), jede Session sollte 10 Tage währen. Im Jahre 1493
wurde dann das Oberhofgericht zum gemeinschaftlichen Gerichts-
hof beider Sachsen, des Kurfürstentums und des Herzogtums
gemacht. Seit dieser Zeit fanden die Sitzungen abwechselnd
in Altenburg und Leipzig statt ^). Selbstverständlich haben die
Ernestiner dann auch zu den Kosten des Oberhofgerichtes bei-
getragen und zwar so , daß jeder die in seinem Land statt-
*) Vgl. Näheres über das Oberhofgericht bei v. Langenn 1. c.
Kap.: „Gerechtigkeitspflege und Polizei". Das Oberhof gericht war
eine Mittelinstanz, es stand über den Gerichtsstellen der Ämter,
Vasallen, Städte usw., bei ihm nahmen vor allem die Grafen, Freiherrn,
Ritter, Edelleute usw. ihr Eecht. Sodann aber war es Appellationshof
auch für solche, die sich mit dem Rechtsspruch einer unteren Gerichts-
stelle nicht zufrieden geben wollten. Das Oberhofgericht seinerseits
unterstand wiederum dem Hof, d. h. die oberste Gerichtsstelle war
bei dem Landesherrn. Mentz 1. 1. c. Tl. III p. 160: „Eine in
manchen Dingen wohl mit dem Hof konkurrierende, im ganzen aber
doch ihm untergeordnete Instanz bildete das beiden sächsischen Linien
gemeinsame Oberhofgericht."
2) Oberhof gerichtsordnung vom Jahre 1488. Vgl. v. Langenn
1. c. p. 323 Anm. 2, und in der Jahreshauptrechnung von 1488 — 1489
findet sich gebucht: „4 gülden uff doctor breytenbachs Bevelh dem
Schreiber, der die Ordnunge des hovegerichts ussgeschriben hat",
30. November 1488. H.StA. Dresd. Loc. 8678 Bl. 54.
"'') Vgl. die einzelnen Jahreshauptrechnungen 1488 — 1497 ebenda.
*) Vgl. Mentz 1. c. Tl. III p. 160. Den Vorgang der Erhebung
des Oberhofgerichtes zum gemeinschaftlichen Tribunal beider Lande
wird Mentz wohl im Auge haben, wenn er schreibt: „1493 war es
gegründet worden". Vgl. auch v. Langenn 1. c. p. 32Ö Anm. 4.
§ 3. Gerichtsgelder; TJnterlialtuiig des Oberhof gerichts. 147
findenden Sitzungen bezahlte ^). Die Zahl der Beisitzer schwankt
in den einzelnen Jahren. 1488 — 1489 sind es acht Beisitzer,
darunter immer 3 Doktoren und 1 Gerichtsschreiber, also be-
steht damals dieser Gerichtshof aus 9 Personen 2). In der
übrigen Zeit kommen vielfach Sessionen mit nur 7 oder 6 Bei-
sitzern, dabei 2 Doktoren vor^). Diese Beisitzer in den Jahres-
hauptrechnungen der albertinischen Kentmeister gewöhnlich als
die „Herren des Hofgerichts" bezeichnet, erhalten einen ziemlich
hohen Sold jährlich zwischen 60 und 100 fl. in Halbjahrsraten
oder auch für die einzelne Session ausgezahlt*). Das Gehalt
des Gerichtsschreibers betrug 40 Gulden pro Jahr. In den
Jahreshauptrechnungen 1492 — 1493 und 1493 — 1494 ist merk-
würdigerweise nicht eine einzige Soldzahlung für die Hofrichter
verbucht, und leider war auch nirgends eine aufklärende Notiz
zu finden. Im Rechnungsjahr 1496 — 1497 sind alle 4 Hof-
gerichte von der albertinischen Kasse allein bezahlt worden.
Die herzogliche Zentralkasse in Leipzig verausgabte im ganzen
für „Sold den Herren des Hofgerichts" :
Ausgaben für das Oberhofgericht^):
1488—1489 1489—1490 1490—1491
684 fl. 552 fl. 592 fl.
1491—1492 1492-1493 1493—1494
575 fl. — —
1494—1495 1495—1496 1496—1497
257 fl. 8 Gr. 3 Pf. 382 fl. 11 Gr. 4 Pf. 1 H. 782 fl. 6 Gr. 1 Pf. 1 H.
1) Vgl. Jahreshauptrechnungen von 1488—1497: H.St.A. Dresd.
Loc. 8678.
^) 1529 wurde die Zahl der Beisitzer von neun auf zwölf erhöht;
vgl. Mentz 1. c. 1. III p. 161.
8) Vgl. H.St.A. Dresd. Loc. 8678.
*) Dr. Breitenbach, der von 1488 — 1497 dem Hofgericht ununter-
brochen angehört hat, erhielt 100 fl.; Dr. Pock 80 fl.; Günther
V. Bünau 60 fl.; Cesar Pflug 60 fl. usw. Vgl. H.St.A. Dresd. Loc. 8678.
^) Diesen Ausgaben für das Oberhof gericht stehen gewisse, aller-
dings nicht sehr beträchtliche Einnahmen, welche von diesem Gerichts-
hof gemacht wurden (auferlegte Bußen usw.) gegenüber. Doch wurden
von diesen vereinnahmten Geldern, ehe sie an die Zentralkasse ab-
geführt wurden, vorerst noch die Advokaten, Prokuratoren und
Schreiber beim Hof gericht bezahlt. Vgl. H.St.A. Dresd. Loc. 8678
Bl. 279 : Langten die Einnahmen dazu nicht aus, so mußte die herzog-
liche Kasse das Fehlende „zubüssen". Einnahmen aus dem Hofgericht :
1488—1489 1489—1490 1490—1491
140 fl. 6 Gr. 9 Pf. 128 fl. 13 Gr. 3 Pf. 148 fl. 10 Gr. 3 Pf.
1491—1492 1496—1497
90 fl. 8 Gr. 9 Pf. 10 fl. 2 Gr. 6 Pf.
10*
148 Zweiter Hauptteil. Der sächs. Staatshaushalt i. d. Jahren 1488—1497.
Die Ernestiner zahlten für die Unterhaltung des Oberhof-
geriohts *) :
1535—1536 1538—1539 1543—1544
390 fl. 381 fl. 449 fl.
§ 4.
Zehrungsgelder und Botengelder.
Eine, wenn auch in der Höhe des Betrages durchaus
schwankende, aber doch alljährlich regelmäßig wiederkehrende
Ausgabe setzte sich zusammen aus den Botenlöhnen, den
„Zehrungsgeldern" und den für „Ausrichtung" aufgewandten
Summen. Alles das, was heute durch die Post erledigt wird,
mußte in jenen Zeiten durch laufende und reitende Boten be-
sorgt werden : In erster Linie natürlich der Briefverkehr inner-
halb des Territoriums als auch nach dem Ausland. Sehr umfang-
reich war die amtliche Korrespondenz des obersten Finanz -
beamten mit den Herzögen, den herzoglichen Beamten, besonders
dem Obermarschall und dem Kammermeister in Dresden, mit
den Spezialkassen und unteren Verwaltungsorganen, dem Finanz-
agenten Umbhawen in Nürnberg, den Kreditoren des Herzogs usw.
Die Briefsendungen des Herzogs Georg an den Vater nach den
Niederlanden wurden nicht selten durch den Rentmeister von
Leipzig aus vermittelt, erstens natürlich weil die Leipziger
Kasse den Botenlohn zahlen sollte, dann aber auch, weil der
Eentmeister bei seinen vielen Verbindungen mit allen Städten
und Ländern am ehesten und besten die Briefe mit besorgen
konnte. Außerdem bediente man sich der Boten im Geldverkehr.
Man beauftragte sie sowohl mit der Einziehung von Geldern,
rückständigem Amtgeld, Jahrrenten usw. ; vor allem hatten sie
jedoch größere Geldsummen in Bar zu transportieren oder in
Form von Wechselbriefen zu überbringen.
„Zehrungsgelder" erhielten erstens die herzoglichen Beamten
und sonstige Beauftragte, wenn sie in amtlichen Angelegenheiten
unterwegs waren. Die Eäte z. B., wenn sie zur Rechnungsabhör
reisten oder der Rentmeister , wenn er sich nach Dresden zur
Rechnungslegung begab. Weit empfindlicher und drückender
waren für die landesherrliche Kasse die außerordentlich hohen
Zehrungsgelder, welche man den Sendboten und Gesandtschaften
zahlte, die im Auftrage des Herzogs an die kaiserlichen Hoflager,
zu den Reichstagen oder an fremde Höfe gingen zwecks diplo-
matischer Verhandlungen, Überbringung von Geschenken, Ein-
ladungen usw. ^). Nicht unbeträchtlich waren in manchen Jahren
1) Vgl. Mentz 1. c. 1. HI p. 195.
2) Vgl. z. B. H.St.A. Dresd. Loc. 8678 Bl. 274 a: „200 gülden Geyn
§ 4. Zehrungs- und Botengelder. — § 5. Sold- und Dienstgelder. I49
auch die Ausgaben für die „Ausrichtung" fremder Fürsten oder
deren Gesandtschaften-, denn wenn dieselben zu Verhandlungen
oder Hoffestlichkeiten in das Herzogtum kamen oder es auf ihren
Reisen durchzogen, mußten sie völlig unterhalten werden ; nament-
lich das oftmals sehr zahlreiche Gefolge, insbesondere die vielen
mitgeführten Pferde machten die gewährte Gastfreundschaft zu-
weilen sehr kostspielig. Die für derartige Zwecke gezahlten
Gelder betrugen insgesamt ^) :
1488—1489 1489—1490 1490—1491
1139 fl. 12 Gr. 3 Pf. IH. ca. 1000 fl. 605 fl. 9 Gr. 3 Pf.
1494—1495
647 fl. 3 Gr. 8 Pf.
1491—1492
779 fl. 17 Gr. 3 Pf. 1 H.
ca.
1495—1496
2813 fl. 14 Gr. 6 Pf.
1492-1493
848 fl. 9 Gr.
1496—1497
980 fl. 6 Gr. 3 Pf.
1493—1494
1652 fl. 9 Gr. IPf.
Sold-
§ 5.
und Dienstgelder.
Im allgemeinen gilt für die Sold- und Dienstgelder das
gleiche , was im vorhergehenden Paragraphen eingangs von den
Zehrungs- und Botengeldern zu sagen war. Und genau wie
dort, so läßt sich auch hier der Jahresgesamtbetrag dieser Aus-
gaben immer nur ungefähr angeben, denn sehr viele Posten stehen
in der „Ussgabe" der einzelnen Jahre shaup tre chnu ngen , von
denen es wohl sehr wahrscheinlich ist, daß sie hierher gehören,
eine bestimmte Entscheidung ist aber nicht möglich. Die
Zahlungen an die in Kriegszeiten angeworbenen Soldtruppen
oder für die Unterhaltung sonst irgendwie zusammengebrachter
Kriegsvölker sind hier nicht berücksichtigt, da sie vielmehr
zweifellos den außerordentlichen Ausgaben zuzuzählen sind. Die
wichtigsten der von der herzoglichen Zentralkasse gezahlten
Dienstgelder seien zunächst einzeln aufgeführt; Philipp Vitztum
erhielt regelmäßig jährlich 150 fl., und zwar in zwei gleichen
Raten, gewöhnlich als „Jahrdienstgeld" oder „Dienstjahrgeld"
Mentz zcerunge für Graff Ernste von honstein, doctor Tawbenheym
Inhalt eynar rechenunge", und Bl. 308 a: „SOOguld Heynrich v. Schlei-
nitz Zcerunge zcum konigen vonn polenn".
1) Die hier gebotenen Zahlen oesitzen nur einen Näherungs-
wert; denn es fmden sich zahlreiche Buchungen in den Jahreshaupt-
rechnungen, bei denen ein näherer Vermerk fehlt, die aber vermutungs-
weise unter diese Ausgabegruppe gehören ; alle derartigen Posten sind
hier nicht mit eingerechnet.
2) G e o r g M e n t z 1. c. 1 III p. 195 setzt den Gesamtbetrag der vom
kurfürstlichen Hof allein hierfür verausgabten Gelder, wie folgt, fest :
1535—1586 1538—1538 1543—1544
1666 fl. 1844 fl. 584 fl.
150 Zweiter Hauptteil. Der sächs. Staatshaushalt i. d. Jahren 1488 — 1497.
in den Rechnungen bezeichnet*). Unter dem gleichen Titel
bezogen die drei Vitztume, Hans, Dietrich und Felix alljährlich
500 Gulden (250 Guld. Walpurge und 250 Guld. Martini zahlbar).
Für den als Agent und Gesandten für Herzog Albrecht tätigen
Benisch von der Weitmühl in Böhmen findet sich in sieben
Jahi'eshauptrechnungen ein Jahressold von 50 fl. gebucht^). Dem
Grafen Waldemar von Anhalt wurde seit 1494 ein fester Halb-
jahrssold von 100 Gulden gezahlt.
Bei Zusammenstellung der in den einzelnen Jahren durch
die Rentmeister gezahlten Dienst- und Soldgelder ergeben sich
folgende Beträge :
1488—1489 1489—1490 1490—1491
1515 fl. 1075 fl. 1716 fl. 4 Gr. 4 Pf. 1 H.
1491-1492 1492—4493 1493—1494
1936 fl. 8 Gr. 10 Pf. 1161 fl. 3 Gr. 3 Pf. 1590 fl.
1494-1495 1495—1496 1496—1497
1575 fl. 1535 fl. 2225 fl.
B. Außerordentliche Ausgaben.
Noch bei weitem zahlreicher und verschiedenartiger als die
ordentlichen sind die außerordentlichen Ausgaben, die im Verlauf
einer Rechnungsperiode an die Zentralflnanz Verwaltung heran-
treten. Nach festen bestimmten Gruppen zu ordnen, wird hier
von vornherein nur Versuch bleiben, genau zusammenfassende
Zahlen zu bieten, zumeist unmöglich sein.
^) Welche Bewandtnis es mit diesem „Dienstjahrgeld" hat, er-
sehen wir aus der auf dem H.St.A. Dresd. aufbewahrten Orig.ürk.
Nr. 8599: „Schied zwischen Philipp Yitztum und den Herzögen".
Herzog Wilhelm von Sachsen hatte von dem Ritter Apel Vitztum
Schloß Tannrode, Domburg und andere Besitzungen strafweise ein-
fezogen. Die wiederholt von Philipp Vitztum, dem Sohne Apels an
ie sächsischen Herzöge gerichtete Bitte, ihn, der ja unschuldig an
dem ganzen „Handel" sei, und seine Schwester mit einem Auskommen
zu versorgen, war zunächst stets erfolglos geblieben. Am 7. März 1486
wurde aber vom Bischof Johannes von Meißen und Hugold v. Schlei-
nitz, die mit Entscheidung der Irrungen betraut waren, in einem
„Schied" folgendes festgesetzt: Die Herzöge zahlen dem Philipp Vitz-
tum nicht pflichtgemäß, sondern „ludter uss gnedigen willen"
einmalig 2500 fl. (in der Bestätigung auf 3000 fl. erhöht) , ferner , so-
lange Philipp lebt, alljährlich 300 fl. rh.; beide Herzöge müssen
sich ihm dafür verschreiben. Philipp Vitztum und seine Schwester
verzichten dagegen auf alle vermeintlichen Ansprüche an die Fürsten,
geben alle darauf bezüglichen Briefe und Verschreibungen heraus,
und Philipp soll den Herzögen sein Lebtage mit Dienst und Mann-
schaft gewärtig sein. — Die oben angeführten 150 Guld. sind nun die
auf Albrecht fallende Ratenzahlung.
^) Vgl. dazu V. Langenn 1. c. p. 494.
I
§ 6. Besoldung der Truppen. 151
In der Hauptsache wird hier nur ein allgemeiner Überblick
über die wesentlichsten und bedeutendsten Ausgaben gegeben
werden können. Nicht betroffen von dem eben Gesagten werden
die bereits oben näher bezeichneten , speziell zu behandelnden
Ausgabegruppen.
§ 6.
Besoldung der Truppen,
Zu den bedeutendsten der hier zunächst in Frage kommenden
„außerordentlichen" Ausgaben gehört zweifellos die Besoldung
der Truppen. Durch die auf dem Nürnberger Eeichstag seitens
Herzog Albrechts erfolgte Übernahme der Reich sfeldhen*nstelle
•im Kriege gegen Mathias von Ungarn wurden die schlesischen
Gebiete der sächsischen Fürsten in sehr ernste Gefahr gebracht.
Wenn auch der Herzog lediglich im Auftrage des Keichs Krieg
führte , der Ungar sah in Albrecht einen persönlichen Feind.
BHeb Mathias Sieger, so stand für die sächsischen Länder
schlimmes zu befürchten; aber schon jetzt waren die sächsischen
Gebietsteile in Schlesien den Angriffen ungarischer und böhmischer
Truppen ausgesetzt. Man sah sich genötigt, energische Maß-
regeln gegen die drohende Gefahr zu ergreifen. Der auf den
11. Oktober 1487 nach Naumburg einberufene gemeinsame Land-
tag beider Sachsen hatte sich mit diesen äußeren Angelegen-
heiten zu befassen und ebenso der im September 1488 gleich-
falls in Naumburg stattfindende „Tag" , der von den beiden
sächsischen Fürsten, Brandenburg, Hessen und Magdeburg be-
schickt war, „um über die Abwehr der Ungarn und Böhmen aut
Sagan und Schlesien zu verhandeln" \). Die infolge der Defensiv-
unternehmungen und Gegenmaßnahmen durch Mobilmachung
größerer Söldnerscharen der albertinischen Regierung erwachsenen
Ausgaben, — zu deren Deckung durch Erhebung einer Kriegs-
steuer auch die Untertanen herangezogen wurden^), — sind aus
den Jahreshauptrechnungen ganz genau festzustellen. Im Rech-
nungsjahr 1488 — 1489 betrug der diesen Truppen gezahlte Sold
im ganzen: 7727 fi. 11 Gr. 1 Pf. 1 H.^). Davon sind 5168 ü.
1 Gr. „uf die ersten Soldener und fußknecht ussgeben, die vom
15. Juni 1488 angenommen und geym Sagen und anders ge-
schickt", und 2559 fl. 10 Gr. 1 Pf. 1 H. für die am 25. März
1489 „wider die Ungerischen und Retzen" angeworbenen
Leute.
Die Jahre shauptrechnung 1489 — 1490 bringt dann noch
1374 Guld. rh. 12 Gr. 1 Pf. 1 H. mit dem erklärenden Vermerk:
1) Vgl. darüber H an seh 1. c. p. 108.
2) Vgl. Kap. IV § 9: „Heerfahrts- und Trabantengelder".
3) Vgl. H.St.A. Dresd. Loc. 8678 El. 47.
152 Zweiter Hauptteil. Der sächs. Staatshaushalt i. d. Jahren 1488 — 1497.
„uf die Soldener noch In den vergangen krigeslouften gangen" i).
Nicht unerwähnt mag bleiben, daß im „Hauptbuch" stets aus-
drücklich auf die Spezialregister hingewiesen ist, die über die
Versoldung der Truppen durch sogenannte „Musterschreiber"
geführt worden sind. Ob und inwieweit Herzog Albrecht später
bei seinen Abrechnungen mit dem Kaiser diese Summen, die ja
doch indirekt im Interesse des Reichs verausgabt waren, in
Rechnung gesetzt hat, läßt sich nicht mehr feststellen. Es ist
nur sehr wahrscheinlich, daß er es getan hat.
§ 7.
Reisegelder für die jungen Herzöge und sonstige Ausgaben
für die Ausstattung und Unterhaltung derselben.
In erster Linie sind weiter unter den größeren außer-
ordentlichen Ausgaben der herzoglichen Zentralkasse die Auf-
wendungen für die Reisen der Söhne Albrechts des Beherzten
zu nennen. Als Herzog Georg sich 1491 nach Nürnberg begab,
händigte Georg v. Wiedebach dem Obermarschall Hans v. Mink-
witz für diesen Zug 3000 Gulden ein 2). 1491 reist Herzog
Friedrich ^) nach Italien, und zwar zu längerem Aufenthalt. Wie
aus dem folgenden mit großer Wahrscheinlichkeit anzunehmen
ist, hat er ununterbrochen bis 1495 daselbst geweilt. Die näheren
Umstände und Gründe dieser Reise sind nicht bekannt ; vielleicht
hat er sich aber zu Studienzwecken in Italien aufgehalten. Herzog
Friedrich zieht über Nürnberg; daselbst nimmt er größere Ein-
käufe an Samt, Tuch usw. für die Reise vor. Hans Umbhawen
erhält vom herzoglichen Rentmeister die einstweilen dafür ge-
machten Auslagen später zurück^). Auch das Gepäck Herzog
Friedrichs wird durch den Nürnberger Kaufmann nach Siena
besorgt^). Mit den nötigen Geldmitteln wird der Herzog während
seines Aufenthaltes in Italien von der Leipziger Kasse aus ver-
sorgt. Und zwar wird ihm das Geld regelmäßig auf Wechsel
nach Siena angewiesen. Dieser Wechselverkehr wird gewöhnlich
durch Hans Umbhawen vermittelt, denn bei der Buchung dieser
Posten in den Jahre shauptrechnungen heißt es fast stets: „durch
hansen umbhawen zcu Nnrmberg bestalt" ^). Die Wechsel lauten
1) Vgl. H.St.A. Dresd. Loc. 8678 Bl. 89.
2) Vgl. ibid. BL 144.
^) Herzog Friedrich , Sohn Albrechts des Beherzten, geboren
25. Oktober 1474, seit 29. September 1498 Hochmeister des Deutschen
Ordens in Preußen, gestorben 14. Dezember 1510.
*) Vgl. H.St.A. Dresd. Loc. 8678 Bl. 177.
^) Vgl. ebenda Loc. 8678 Bl. 178 u. Bl. 236 a.
«) Vgl. z. B. H.St.A. Dresd. ibid. Bl. 171 a: ^1360 guld. Zcue Wechsel
geynn Senis gemacht für 1000 ducate durch Hansen Umbhawen zcu
§ 7. ßeisegelder für die jungen Herzöge usw. I53
zumeist auf größere Summen, oft 1000 Gulden und darüber.
Der herzogliche E-entmeister Georg v. Wiedebach schickt in
Wechsel nach Siena für Herzog Friedrich:
1491 — 1492 1492—1493 1493—1494 1494—1495
2188 fl. 2377 fl. 1000 fl. 2000 fl.
Am Schluß der Jahreshauptrechnung 1495 — 1496 finden sich
poch 300 Gulden verbucht, die Herzog Friedrich „im Wechsel
genn Rome von umbehawen genommen hadt" ; es handelt sich
aber hier nur um die spätere Abrechnung mit dem Nürnberger
Hans Umbhawen; Herzog Friedrich selbst ist bereits 1495 nach
Deutschland, zurückgekehrt, und zwar hat er sich anscheinend
über Nürnberg direkt nach Mainz begeben. Die Transportkosten
des von Siena nach Nürnberg kommenden und von da nach Mainz
weiterverfrachteten Gepäcks hat wiederum Umbhawen ausgelegt ^).
1495 — 1496 wurden dem Herzog Friedrich von der Zentralkasse
in Leipzig 1200 Gulden nach Mainz geschickt, 1496 — 1497
1500 Gulden: 1000 Gulden durch Johann Tolhart, der uns auch
sonst als Bankier begegnet, mit dem die albertinische Finanz -
Verwaltung sehr viel arbeitet, und 500 Gulden an „barem Gelde"
durch Melchior Martorffern. — Zur Hochzeit Georgs im November
1496 war auch Herzog Friedrich in Leipzig anwesend. Für die
Rentkammer erwachsen daraus größere Ausgaben: Einkäufe an
Tuch, sonstigen Bekleidungsgegenständen, Eiemzeug für die
Pferde usw. werden gemacht. Als der Herzog wieder wegzieht,
bekommt er 700 Gulden als Reisegeld mit. Das über all diese
Ausgaben in der Jahreshauptrechnung 1496 — 1497 von Georg
V. Wiedebach für Herzog Friedrich besonders eröffnete Konto
beträgt insgesamt 871 Gulden 10 Gr. 11 Pf. 2). Eine noch bei
weitem höhere Summe repräsentieren die Ausgaben für Herzog
Heinrich, der gleichfalls an dem großen Hochzeitsfest in Leipzig
teilnahm. Auch für ihn wurden große Einkäufe an Kleidern,
Rüstzeug (teure Harnische), goldenen Schmuckgegenständen usw.
bewirkt ; Gelder, die er sich ausgeliehen hatte, wurden vom Rent-
meister zurückgezahlt, z. B. 100 Gulden, die ihm Hans Umbhawen
in Nürnberg gegeben hat, und sonstige Schulden für ihn beglichen.
Außerdem zahlte ihm Georg v. Wiedebach 800 Gulden aus,
als er Leipzig wieder verließ. EinschheßHch dieser Summe hat
die Zentralkasse gelegentlich seines Aufenthaltes in Leipzig
2693 Gulden 8 Gr, 1 Pf. für ihn verausgabt.
Nurmberg bestalt, die herzcogen Friderichen sollen: Freitag nach
Mathei ufs 100 fl. 36 fl."
1) Vgl. H.St.A. Dresd. ibid. Bl. 308: Fuhrlohn des Gepäcks von
Siena nach Nürnberg 58 fl. 5 Gr. 8 Pf. : von Nürnberg nach Mainz
5 fl. 5 Gr. 3 Pf.
2) Vgl. H.St A. Dresd. Loc. 8678 Bl. 358 f.
154 Zweiter Hauptteil. Der sächs. Staatshaualialt i. d. Jahren 1488 —1497.
Wie all die eben besprochenen, so sind zu den außer-
ordentlichen Ausgaben für die Hofhaltung auch die „Heirats-
gelder" zu zählen, die der Herzog Albreoht bisweilen den Hof-
damen der sächsischen Fürstinnen gewährte. In diese Ausgaben-
gruppe gehört ferner auch zweifellos der folgende namhafte Posten
der Jahre shauptrechnung 1491 — 1492: „1219 guld. 1 gr. den
Junckfrawen Im Frawenzcymer zcu abefertigunge gebenn ufs
Obermarschalks bevehl" ^).
§ 8.
Darlehn des Herzogs an Yertraute usw.
Obschon Albrecht sich selbst in ständiger Geldverlegenheit
befand, und die herzogliche Zentralkasse in Leipzig eine dauernde
Unterbilanz nur durch Aufnahme immer neuer Anleihen ver-
meiden konnte, so hatte der Herzog doch stets für seine Ver-
trauten eine offene Tasche, und recht oft veranlaßt er seinen
Rentmeister, diesen aus der Rentkammerkasse Darlehen zu ge-
währen. So bekommt Heinrich v. Einsiedel am 25. April 1489
80 Schock (228 Guld. 12 Gr.) unter der Bedingung geliehen,
daß er sie am nächsten Michaelismarkt zurückgibt^). Und in
der Tat die Rückzahlung ist auch pünktlich erfolgt und zwar,
wie dies bei Darlehnsgewährung auf so kurze Zeit meist der
Fall war, ohne Zinsvergütung. Ganz ebenso war es mit
der Unterstützung von 800 Gulden, die im Herbst 1492 einem
gewissen Zcaschwitz zuteil wurde. Zinsen fr ei wurden ferner
dem Nickel v. Kogkeritz , der auch seinerseits dem Herzog
schon mit Kapital ausgeholfen hatte ^), vom Ende des Jahres 1496
bis zum Ostermarkt 1497 1000 Gulden geliehen*). Sehr zum
Nachteil war es nun aber für die herzoglichen Finanzen, wenn,
wie dies öfters geschah, die Rückgabe ausgeliehener Gelder in
absehbarer Zeit überhaupt nicht erfolgte, oder nur verhältnismäßig
geringe Zinsen dafür eingingen, oder ein zinsfreies Darlehn von
vornherein auf längere Zeit gewährt wurde. Bei kleineren
Summen von 20,40 und 100 Gulden war ja auch dies noch nicht
weiter bedenklich, etwas anderes war es aber, wenn z. B. nach
dem Ostermarkt 1490 Heinrich v. Starschädel sich 4000 Guld.
rh. beim Herzog auslieh^) und sich verpflichtete, diese bis zum
24. August des Jahres wiederzuschaffen, eine Rückzahlung an
dem festgesetzten Termin jedoch nicht erfolgte, und wir auch
1) Vgl. H.St.A. Dresd. Loc. 8678 Bl. 181.
2) Vgl. ibid. ßl. 41 u. 69 a.
8) Vgl. ibid. Bl. 279 a.
*) Vgl. ibid. Bl. 829 a u. 335 a.
5) Vgl. ibid. Bl. 176, 186 a, 251a, 304 uaw.
6) Vgl. ibid. Bl. 100.
§ 8. Darlehn d. Herzogs usw. — § 9. Unterstützungsgelder usw. 155
in den nächsten Jahren weder von einer Rückgabe des Kapitals,
noch auch nur von einer Verzinsung etwas hören. Zu der
gleichen Zeit empfängt Dr. Otto Spiegel ein Darlehn von
1000 Gulden ^), auch dieses Kapital erhält die herzogliche Kasse
bis 1497 nicht zurück, bekommt es aber wenigstens mit 15 Gulden
pro Jahr regelmäßig verzinst. Einem Jacob v. Schönberg be-
willigt der Herzog Ostern 1496 ein Darlehn von 200 Gulden
anter der Bedingung : „Sal er inn zcweyenn Jarenn widergebenn
Inhaldt seynner verschreybunge" 2).
Erwähnt seien dann hier nur noch die 1000 Gulden, die
sich als an Hugold Pflug ausgeliehen in der Jahre shauptrechnung
von 1496 — 1497 in dem ersten Abschnitte des Ausgabebuches:
Cantate — Michaelis mit folgendem Vermerk verbucht finden: „Die
ym meynn gnediger herr leyt vonn der vonn liptzk wegenn" ^).
Vielleicht hängt mit diesem Darlehn nachstehende Eintragung
aus der Leipziger Stadtkassenrechnung 1496 — 1497 zusammen:
„uif dinstag nach Viti (21. Juni) u. gn. h. Hertz. Georgenn ufF
s. g. bethe und begehr gelihenn 1000 rh. fl. , sal und wil s. g.
dem Rath uff Johannis aber Zcwey Jar wider betzalen: per
recognitionem et manum" *). Demnach hätte also der Herzog
die 1000 Gulden bei dem Leipziger Rat auf seinen Namen auf-
gebracht 5), um seinerseits mit dieser Summe dem Pflug aus der
Verlegenheit zu helfen.
§9.
Unterstützungsgelder für die Ämter usw.
Wie gelegentlich der Besprechung der Amtgelder weiter
oben ausgeführt wurde, sind an sich alle Unkosten der Ämter-
verwaltung (Sold und Unterhaltung des Personals , Baulich-
keiten usw.) aus den Einkünften der Ämter von den einzelnen
Lokalverwaltungen selbst direkt bestritten worden. Trotzdem
blieben noch gewisse Ausgaben für die Ämter, die von der
obersten Zentralkasse zu decken waren. Dieselben dürfen aber
in jedem Falle als außerordentliche Ausgaben von uns be-
1) Vgl. H.St.A. Dresd. Loo. 8678 Bl. 110.
2) Vgl. ibid. Bl. 313
8) Vgl. ebenda Bl. 331a.
*) Vgl. Leipz. Ratsarch.: „Leipzig. Stadtkassenrechn.'-' 1496—1497.
^) Gerade beim Leipziger Rat scneint Albrecht wiederholt Dar-
lehn für seine Edlen und Ritter vermittelt zu haben. So quittiert
z. B. am 28. Oktober 1489 der Ritter Dietrich v. Schönberg über
2000 Gulden, die ihm der Herzog bei dem Rate zu Leipzig „gnediglich
ausgerichtet" hat. Er verpflichtet sich, 100 Gulden jährlich als Zinsen
pünKtlich zu zahlen, binnen zwei Jahren aber das geliehene Kapital
zurückzuerstatten. Als Sicherheit hat der Herzog dem Rat eine ver-
schreibung auf die Jahrrente gegeben: vgl. H.St.A. Dresd. OrierUrk.
Nr. 8805. & & . & ö
156 Zweiter Hauptteil. Dersächs. Staatshaushaiti, d. Jahren 1488—1497.
zeichnet werden. Hie und da kam es doch noch einmal vor,
daß sich beim Abschluß einer Amtsrechnung ein Defizit ergab;
dasselbe wurde stets sofort vom Rentmeister an den betreffenden
Amtmann ausgezahlt. Ein Übertrag auf das Ausgabekonto der
neuen Amtsrechnung fand nie statt; es handelte sich aber hierbei
gewöhnlich um keine nennenswerten Summen. Außerdem erhielten
die Amtleute des öfteren Entschädigungsgelder für im Dienste
daraufgegangene Pferde (sogenannte Schadenpferde) bei der
Leipziger Kasse angewiesen.
Am beträchtlichsten unter den hierher gehörigen Ausgaben
sind die in einige Ämter gezahlten Baugelder; einen größeren
Aufwand erfordert z. B. die Einrichtung des Warmbades "Wolken-
stein, mehrfach sind namhafte Beträge dafür aus der herzoglichen
Kasse bewilligt worden*). Im Eechnungsjahr 1488 — 1489 be-
läuft sich die „TJssgabe In diesem Jar zcu Gebewde", die sich
auf das Amt Sonnenwalde und Meißen verteilt, auf 732 Gulden
14 Gr. 7 Pf. ^). Letztgenanntes Amt bedurfte überhaupt ziemlich
regelmäßig größerer Zuschüsse aus der herzoglichen Kasse. Die
Bautätigkeit in diesem Amt war eine besonders lebhafte ; seit
1471 war der Bau der Albrechtsburg in Angriff genommen worden
und wurde fast ununterbrochen während der ganzen Regierungs-
zeit Albrechts bis 1500 weitergeführt 3). Im allgemeinen wurden
allerdings hier die Baukosten, wenigstens in den späteren Jahren,
von der Meißner Amtskasse getragen. Häufig reichten aber deren
Mittel momentan nicht aus,' und von der Kammer in Leipzig
mußten Zuschüsse gemacht werden, oder besser gesagt „Vor-
schüsse" , denn gewöhnlich mußte der Schosser von Meißen,
sobald seine Kasse wieder solvent war, die Summe an die Zentral-
kasse zurückerstatten. In den Jahren 1489 — 1494 wurden 2102 fl.
3 Gr. von der Rentamtskasse für den Schloßbau hergegeben.
Zum Schluß sei noch auf die den Amtleuten und Schössern
gezahlten Quartiergelder hingewiesen, eine Vergütung für
durchreisenden Fürsten und deren Gefolge gewährten Unterhalt.
§ 10.
Unterstützungsgelder an die Untertanen für Stndinm^
Handel und Gewerbe.
Nicht sowohl wegen der Höhe der Ausgaben, als vielmehr
wegen der Art derselben, wegen der kulturhistorischen und wirt-
^) Vgl. V. Langenn 1. c. p. 403 und die einzelnen Jahreshaupt-
rechnungen 1488—1497.
2) Vgl. H.StA. Dresd. Loc. 8678 Bl. 45a.
3) Vgl. V. Langenn 1. c. Kap. E: „Kirchliche Verhältnisse.
Wissenschaft und Kunst."
§ 10. Unterstützungsgelder usw. — § 11. Zubußezalilungen usw. 157
schaftsgeschichtlichen Bedeutung soll vorliegender kurzer Ab-
schnitt an dieser Stelle Platz finden. In der Jahre shauptrechnung
1491 — 1492 stehen folgende zwei interessante Posten : „2000 guld.
Den von Saltza zcum Weitkauff geliegenn" und „2100 guld. den
vonn weissenseh auch zum Weitkauff" ^). Diese wenigen Worte
sagen uns sehr viel. Die Gewährung der beiden namhaften
Darlehn aus der herzoglichen Kasse für einen derartigen Zweck
beweist ein ganz bewußtes Streben des Herzogs, Handwerk und
Gewerbe und dadurch wieder indirekt den Handel seines Terri-
toriums mit allen Kräften zu heben und zu fördern. Ein Fürst
mit einem derartig weiten Blick auf einem solchen Gebiet dürfte
uns wohl in jenen Zeiten noch nicht allzu oft begegnen. Herzog
Albrechts lebhafter und beweglicher Geist, sein geschäftstüchtiger
und kaufmännischer Sinn, sein oft so durchaus modernes Denken
zeigt sich uns ja auch sonst überall, z. B. in der klugen Aus-
wahl seiner Finanzmänner ^ in der eifrigen Beteiligung an der
Spekulation mit Kuxen. Er war ferner Mitbesitzer von Hammer-
und Hüttenwerken, ja er beteiligte sich sogar mit Kapital an
einem kaufmännischen Unternehmen großen Stils ^ bei einer
Gesellschaft, die sich gerade damals gebildet hatte und den
Handel mit Eohzinn betrieb 2). Auch als herzogliche Stipendien
zum Studium von der Leipziger Kasse gezahlte Gelder finden
sich einige Male in den Jahreshauptrechnungen verbucht. 1488
bis 1489 erhält Jörg Nurmberger 100 Gulden zum Studieren;
„der von Leyssneck" zweimal je 25 Gulden. Dem Händler Kunz
Preußer werden in dem gleichen Jahr 1 Gulden 17 Gr. für Tuch
gezahlt, „zcu eyn par hosen m. g. h. Studenten worden". Der
Geleitsmann Simon Thuemirnicht in Leipzig verausgabt am
26. Januar 1491 67 Gulden für das Doktorat Dr. Wattens auf
Anweisung Herzog Georgs.
§ 11.
Zubufsezahlungeii des Landesherrn in die Bergwerke.
Völlig in Übereinstimmung mit den Agrarämtern wurden
auch bei den Bergämtern im allgemeinen alle sich nötig machenden
Ausgaben , auch die Zubußegelder den betreffenden Bergamts-
kassen entnommen. Aber hier wie dort fielen mitunter gewisse
außerordentliche Ausgaben der Leipziger Zentralkasse zur Last ;
^) Vgl. H.St.A. Dresd. Loc. 8678 Bl. 177 a. — Völlig irrig behauptet
V. Langenn 1. c. p. 365, Suiza und Weißenfels hätten die beiden
oben genannten Summen für den Waidkauf entliehen. — Suiza war
ernestmisch, kommt daher von vornherein nicht in Frage. Das
Quellenzitat fehlt auch hier wiederum wie bei seinen vielen sonstigen
falschen Angaben.
2) Näheres darüber vgl. nächster Abschnitt.
158 Zweiter Hauptteil. Der sächs. Staatshaushalt i. d. Jahren 1488—1497»
hier in diesem Falle waren es vorwiegend Zubußezahlungen auf
die Kuxe und Anteile der Albertiner am Abbau und Hütten-
betrieb. Der Natur dieser Ausgabe entsprechend waren selbst-
verständlich die Posten, die hierfür von den Rentmeistern in
den einzelnen Jahreshauptrechnungen verbucht wurden, sehr
verschieden hoch. 1488 — 1489 betrug die „Ussgab in diesem
Jar uf Bergwerck" insgesamt 360 Gulden, davon 35 Schock
Zubuße auf die „Claußnitz" ; im nächsten Jahr 350 Gulden 3 Gr.
8 Pf., diesmal entfielen auf die „Claußnitz" 300 Gulden. Die
Zubußegelder für die „Claußnitz" erhielt Ulrich Schütze, ein
reicher Chemnitzer Bürger, der sehr stark bei den Bergwerks-
unternehmungen beteiligt war. Er wird selbst an der „Claußnitz"
Kuxe gehabt und daher die Albrechts mit verwaltet haben.
1490 — 1491 verausgabte die Rentkammer für die Bergwerke im
ganzen 421 Guld. 5 Gr. : 321 Guld. 5 Gr. für das Bergwerk auf
dem Geising und 100 Guld. Zubuße auf die „Claußnitz". Die in
den folgenden Jahren aus der Hauptkasse gemachten Zubuße-
zahlungen sind unbedeutend: 1493 — 1494 76 Gulden 2 Gr. und
1496 — 1497 noch einmal 7 Gulden 13 Groschen.
Neben diesen Zubußezahlungen mögen hier noch zwei außer-
ordentliche Ausgaben Erwähnung finden, die ihrem Wesen nach
noch am ehesten hier unterzubringen sind. In der „Ussgabe"
der Jahreshauptrechnung 1491 — 1492 findet sich folgende Ein-
tragung: „820 guld. Für sechs Kuke Inn Eleischawernn unnd
unnruhe m. g. h. herzcog Jorgenn kaufft, Innhalt Einer Zcedellnn
von Mathias." Ein erneuter Beweis für die lebhafte Beteiligung
der Fürsten an der Bergspekulation, die damals auch sie:
wie alle kapitalkräftigen Leute ergriffen hatte. Mit „Mathias"
wird wohl Mathias Zobelstein, der Vertreter der Oberzehntner
auf dem Schneeberg gemeint sein; er hat jedenfalls im Auftrage
Wiedebachs den Ankauf der Kuxe besorgt. Im selben Jahr
beteiligte sich der Herzog auch noch an dem Unternehmen einer,
wie bereits oben vermutet, gerade in jenen Tagen begründeten
Zinnkau fsgesellschaft, denn die Notiz: „2000 guld. Inn
Zcynkauff gelegt ufs naw Jar" ist wohl kaum anders zu deuten ^).
Und allem Anschein nach war die Spekulation eine recht gute ^)..
1) Vgl. H.St.A. Dresd. Loc. 8678 El. 180. — Die näheren Mit-
teilungen über die Existenz einer solchen Gesellschaft verdanke ich
Herrn Privatdozent Dr. Strieder-Leipzig.
2) Denn auf das obengenannte Kapital entfallender Reingewinn
oder Dividende, wenn man so will, werden es wohl sein, wenn wir
auf Blatt 195 der Jahreshauptrechnung 1492—1493 lesen: „200 guld.
vom Zcjmkawffe Enntpfangenn", und auf Blatt 226 für das nächste^
Jahr : „190 guld. Aussteylunge des Zcyenkauff es halbenn, Ann Zcweyenn
Fassenn Zcyenns 8V2 guldenn und Ann 20 guld Muntz Enntpfang. uffs.
naw Jar Im 94 ten, Ist von 5 virte. Jars. , nach Blatt 261 für 1494
I
§ 12. Einmalige außerordentliche Ausgaben und Allgemeines. 159
§ 12.
Einmalige aufserordentliche Ausgaben und Allgemeines.
Alle oder wenn auch nur die bedeutendsten einmaligen
außerordentlichen Ausgaben aufzuführen ist unmöglich, lediglich
die Gesamtsumme derselben für die einzelnen Jahre anzugeben,
aber wertlos und unfruchtbar.
Nur drei der wichtigsten und interessantesten aus dieser
Gruppe seien hier besonders hervorgehoben: Pfingsten 1488
empfingen Hans Leimbach und Kunz König, der Eentmeister
und der Kammerschreiber des ernestinischen Sachsens für Kur-
fürst Friedrich und Herzog Johann 6925 fi. 4 Gr. 1 H. von Herzog
Albrecht durch Blasbalg, „letzster schult der teylung halb" ^),
wie es im „Hauptbuch" heißt. Es war also die letzte Rate oder
besser der Rest der Summe, die Herzog Albrecht vertragsmäßig
für die gelegentlich der Landesteilung von 1485 durch ihn getane
und auf Meißen gefallene Wahl an die Ernestiner zu zahlen
hatte 2). Am 29. Juli des gleichen Jahres zahlt Blasbalg
4000 Gulden an den Rat zu Leipzig aus, der sie Hugold
V. Schleinitz „zur Ablösung des Schlosses Rochsburg" über-
antworten soll. Und in der Tat quittiert Schleinitz unter gleichem
Datum und bestätigt die nunmehr mit im ganzen 8000 fl. erfolgte
völlige Einlösung des Schlosses^).
Mit dem Antritt des Erbes ihres 1482 verstorbenen Oheims
Wilhelms III. hatten die beiden fürstlichen Brüder Ernst und
Albrecht zugleich eine ziemlich beträchtliche Schuld übernommen.
W^ilhelm III. hatte am 24. August 1476 seine Tochter Margarete
mit dem Kurfürsten Johann Cicero von Brandenburg vermählt;
die dem Kurfürsten zugestandene Mitgift, das Ehegeld, wie man
es gewöhnlich ausdrückte, war er aber schuldig geblieben. Erst
im Jahre 1492 kamen die Wettiner der Verpflichtung Wilhelms IIL
bis 1495: „200 gülden aussteilunge dess Zcyenkauffs halben", und
ebenso 1495—1496 und 1496—1497.
') Vgl. H.St.A. Dresd. Loc. 8678 Bl. 29.
2) Alles Nähere darüber vgl. Hänsch 1. c. und H.St.A. Dresd.
Orig.Urk. Nr. 8742 a. Nach der am 6. Mai 1488 aufgestellten Ab-
rechnung hatte Herzog Albrecht von den 75000 fl. der sogenannten
Teilsumme bis zu diesem Tage 68074 Gulden 16 Gr. 8 Pf. 1 H. an
die Ernestiner abgestoßen, die noch fehlenden 6925 Gulden 4 Gr. 1 H..
verpflichtet er sich, kommenden Pfin^stdienstag zu Torgau zu zahlen. —
Bemerkt sei noch, daß der Herzog m Wirklichkeit die 75000 Gulden
keineswegs in bar an die Ernestiner gegeben hat, es sind vielmehr
vielfach alte, oft ziemlich bedeutende Forderungen Albrechts an Ernst
mit aufgerechnet worden; sonst wäre der herzoglichen Kasse die
Tilgung dieser Schuld in so verhältnismäßig kurzer Zeit wohl auch
kaum möglich gewesen.
8) Vgl. E. Hänsch ]. c. p. 107 f. und H.St.A. Dresd. Orig.Urk.
Nr. 8780.
160 Zweiter Hauptteil. Der sächs. Staatshaushalt i. d. Jahren 1488 — 1497.
nach. Markgraf Hans von Brandenburg erhielt nach Ausweis
der Jahreshauptrechnung 1491 — 1492 von Herzog Albrecht
10 000 Gulden vom rückständigen Ehegeld ^), die gleiche Summe
empfing er von den Ernestinern. Die vom Brandenburger dem
Herzog ausgestellte Quittungsurkunde wurde „im Gewölbe vor
der Hofstube" in Leipzig deponiert, wie im „Hauptbuch" aus-
drücklich vermerkt wird.
Derartig hohe außerordentliche Ausgaben beeinflußten selbst-
verständlich den Stand der herzoglichen Zentralkasse sehr un-
günstig, und die ohnehin stets in Schwierigkeiten befindliche
albertinische Finanzverwaltung konnte und wußte sich gewöhnlich
nur durch Aufnahme neuer Anleihen aus der Verlegenheit zu helfen.
Zu den in der Überschrift des Paragraphen näher bezeichneten
außerordentlichen Ausgaben gehört schließlich auch noch die
Einlösung der sogenannten „Schuldbriefe" und der auf die herzog-
liche Rentamtskasse ausgestellten „Verschreibungen". Da ge-
wöhnlich jede speziellere, aufklärende Notiz bei den einzelnen
Posten fehlt, ist es unmöglich, diese oft recht bedeutenden Aus-
gaben irgendwie einzuordnen, zum großen Teil werden sie aller-
dings in das Kapitel: Niederländisch-österreichische Schuld-
summen fallen. Zum Schluß sei noch auf die von der Leipziger
Kasse für „Schadenpferde" gezahlten Gelder hingewiesen; eine
Ausgabe , die mitunter eine sehr beträchtliche Höhe erreichte.
Sechstes Kapitel.
Die niederländisch-österreichischen Schuldsummen.
§ 1.
Aufwendungen Herzog Albrechts vorwiegend in seiner
Stellung als oberster Reichshauptniann, später als General-
statthalter Maximilians in den Niederlanden.
a) Für die österreichisch-ungarischen Angelegenheiten
und Kriege.
„Der äußere Umfang einer Finanzwirtschaft wird stets be-
stimmt werden von dem Umfang und der Art der jeweiligen
Aufgaben und Tätigkeiten des Staates" schrieben wir in dem
Vorwort und deuteten auch bereits an, daß in dieser Hinsicht
für die bei vorliegender Untersuchung in Frage kommenden
Jahre die lebhafte äußere Politik Herzog Albrechts von durch-
aus bestimmendem und ausschlaggebendem Einfluß gewesen ist.
Seine Führerrolle in dem Kxiege gegen Mathias, seine energische
0 Vgl. H.St.A. Dresd. Loc. 8678 Bl. 186 a.
§ 1. Aufwendungen H. Albrechts als oberster Beiolishauptmann usw. 161
Beteiligung an der Niederwerfung des niederländischen Auf-
standes , die Übernahme der Generalstatthalterschaft über die
Niederlande auf so viele Jahre, die Vertretung und Förderung
der Interessen des Reiches, vor allem aber des Hauses Habsburg
in jeder Beziehung, nicht zuletzt aber schließlich auch die kon-
sequente Verfolgung seiner äußeren PoKtik und eigenen
Wünsche , die namentlich auf Gebietserwerbung abzielten , das
sind die Faktoren, die für die Gestaltung der Finanzwirtschaft
des neubegründeten Herzogtums in erster Linie, nein — man
darf wohl sagen ausschließlich — entscheidend gewesen sind;
sie besonders haben in jener Zeit der Finanzwirtschaft dieses
Territoriums das Gepräge aufgedrückt.
Die Tätigkeit Herzog Albrechts als Reichsfeldherr gegen
die Ungarn fällt in das Jahr 1487 ^), unser „Hauptbuch" setzt
aber erst Ostern 1488 ein, und die beträchtlichen Summen, die
der Herzog namentlich für die Besoldung der Truppen der
Kriegskasse des Kaisers , beziehentlich des Reichs vorschoß,
müssen schon in früheren Rechnungsbüchern der herzoglichen
Kasse verbucht sein. Zur ungarischen Schuld sind aus
dem „Hauptbuche" höchstens noch einige größere Posten Sold-
gelder zu rechnen, die sich in der „Ausgabe" der Jahreshaupt-
rechnung 1488 — 1489 eingetragen finden^). Herzog Albrecht
hatte sich ja genötigt gesehen, größere Truppenaufgebote den
Scharen der Ungarn und Ratzen entgegenzustellen, die seine
Lande beunruhigten. Nach der im Februar 1488 erfolgten Nieder-
legung der Reichshauptmannschaft drängte der Sachsenherzog
unablässig auf Abrechnung über den ungarischen Feldzug.
Hauptsächlich war es ihm natürlich darum zu tun, seine Aus-
lagen von Friedrich zurückzuerhalten. Der Kaiser fand aber
immer neue Gründe, die Erledigung dieser Angelegenheit hinaus-
zuziehen^). Erst 1489 ist die Rechnung Albrechts „gehört"
worden. Am 15. Juli 1489 erkennt Maximilian die Forderung
Herzog Albrechts an seinen kaiserlichen Vater in Höhe von
37265 rh. fl. 42 kr. 2 Pf. an und verspricht baldmöglichste
Tilgung der Schuld*). Ausdrücklich sei daraufhingewiesen, daß
in der Urkunde gesagt wird, der Kaiser schulde Albrecht diese
Summe „vonn der Diennst und darstreckens wegen". Der Herzog
hatte also nicht die ganze Summe in Bar aus seiner Kasse
dargeliehen, sondern rückständiger Jahressold für den Herzog usw.
*) Vgl. darüber ausführlich R. Stoewer: „Herzog Albrecht der
Beherzte von Sachsen als Reichsfeldherr gegen die Ungarn im
Jahre 1487." Greifswald. Diss. 1882.
2) Vgl. Kap. V § 6: „Besoldung der Truppen".
3) Vgl. Stöwer 1. c. p. 73 f.
*) Vgl. Stöwer 1. c. p. 71 f. und H.St.A. Dresd. Urk. Nr. 8796.
Puff, Die Finanzen Albrech tg des Beherzten. 11
162 Zweiter Hauptteil. Dersächs. Staatshaushalt i. d. Jahren 1488—1497.
ist miteingerechnet 1). Die Forderung Albrechts war anerkannt,
baldigste Zahlung in Aussicht gestellt. Leider blieb es aber
durchaus bei dem leeren Versprechen. In den zahlreichen Ver-
schfeibungen, die Herzog Albrecht in der Folgezeit von Maxi-
milian und Philipp über die „niederländische Schuld" erhielt,
taucht auch regelmäßig die „ungarische Schuldsumme" wieder
auf; sie teilt das Schicksal der „niederländischen" Schulden,
von welch letzteren im folgenden eingehend gehandelt
werden soU.
b) Für die niederländischen Unternehmungen.
Noch war die ungarische Angelegenheit zwischen dem Kaiser
und dem Sachsenherzog nicht ins Reine gebracht, da traten an
der Westgrenze des Reichs Ereignisse ein, die auf die Regierung
Albrechts des Beherzten bis zu seinem Tode (1500) einen durch-
aus beherrschenden Einfluß ausübten, die für die Reichspolitik
des Herzogs seit 1488 ausschließlich bestimmend wurden. Die
am ersten Februar 1488 beginnende Gefangenhaltung Maximilian»
durch seine eigenen Untertanen in Brügge war der eigentliche
Ausgangspunkt der schweren jahrelangen Kämpfe, in welche
das Haus Habsburg in den Niederlanden verwickelt wurde.
Albrecht sollte in diesen niederländischen Wirren eine hervor-
ragende Rolle spielen. Im Rahmen dieser Arbeit ist es un-
möglich, in breiter Ausführlichkeit auf all diese Vorgänge, vor-
züglich auf die Tätigkeit Albrechts in den Niederlanden ein-
zugehen; nur die zur allgemeinsten Orientierung notwendigsten
Angaben und wichtigsten Daten seien hier gegeben ^j.
Als im März 1488 Friedrich die Reichsfürsten zu den Waffen
rief, da war Herzog Albrecht sofort entschlossen sich energisch
an der Befreiung des ihm wesensverwandten und sehr sym-
pathischen Maximilian aus seiner schmachvollen und nicht un-
gefährlichen Lage zu beteiligen. Mit starkem Aufgebot leistete
er Zuzug, nicht in Übereinstimmung mit den sächsischen
Ständen, die lebhaft abgeraten hatten. Aber noch ehe es zu
einer kriegerischen Intervention durch das Reichsheer kam, war
Maximilian plötzlich frei und die ganze Entsatzexpedition wäre
damit eigentlich erledigt gewesen. Entgegen den von Maximilian
eingegangenen Verpflichtungen bestand der Kaiser aber hart-
näckig auf einer Bestrafung der Rebellen. Der nunmehr erst
eigentlich beginnende Reichskrieg war aber von wenig Erfolg
begleitet. Das Fehlen einer einheitlichen Führung und der Um-
*) Alhrecht sollte während des Krieges pro Jahr 10000 rh. fl.
Sold erhalten; vgl. darüber Stoewer 1. c. p. 15.
2) Ausführlicher hierüber vgl. Ulmann: Maximilian I. 2 Bde.,
und V. Langenn 1. c.
§ 1. Aufwendungen H. Albrechts als oberster E-eiclishauptniann usw. 163
stand, daß nicht alle Kontingente so treu wie Albrecht mit den
Seinigen bei Maximilian aushielten, mag viel zum Mißerfolg mit
beigetragen haben. Die Niederlande waren keineswegs zur Ruhe
gebracht; Ende 1488 war Flandern und fast ganz Brabant ver-
loren. Der Kaiser war im Oktober nach Deutschland zurück-
gekehrt, Ende Dezember folgte ihm der Sohn. Bereits im
Oktober 1488 hatte Maximilian den anfangs widerstrebenden
Albrecht zur Annahme der Generalstatthalterschaft vermocht ^) ;
oberste Leitung der Verwaltung, Rechtspflege, vor allem aber
die Führerschaft war dem Herzog damit übertragen. Es
war eine in jeder Hinsicht äußerst schwierige und undankbare
Aufgabe, vor die sich Albrecht gestellt sah. Der Herzog blieb
aber über alle Schwierigkeiten Sieger; einzig und allein seiner
Kriegstüchtigkeit, aber fast noch mehr seiner Opferwilligkeit —
er nutzte die Mittel seines Territoriums und seinen Kredit un-
eingeschränkt für die niederländische Sache — war es zu danken,
daß der Aufstand bis 1493 im wesentlichen niedergeworfen und
der Autorität Maximilians allenthalben Geltung verschafft war.
Der Dienstvertrag mit Albrecht, zunächst nur auf ein Jahr ab-
geschlossen, war stets prolongiert worden, dabei hatte man den
Sold des Herzogs immer erhöht, nur gezahlt war freilich nie
etwas worden^). Aber auch nach 1493 machte sich die An-
wesenheit Albrechts in den Niederlanden als Generalstatthalter
nötigt); bis zu seinem Tode (1500) hat er — wenn auch mit
^) Für die Führung der Geschäfte war dem Generalstatthalter
am 9. Oktober 1488 von Maximilian ein jährliches Dienstgeld in Höhe
von 10000 Goldfl. zugestanden: H.St.A. Dresd. Orig.Urk. Nr. 8752;
ebenda Loc, 10872: „Herzog Albrecht zu Sachsen österreichische
Schuldforderung belangend 1488—1496" fol. 2.
2) 1488 bei der Übernahme der Statthalterschaft war dem Herzog
zunächst ein jährliches Dienstgeld von 4000 Gulden versprochen
worden, aber bald nachher hatte Maximilian 6000 Goldgulden zugelegt;
v^l. H.St.A. Dresd. Loc. 10872: „Herzog Albrecht zu Sachsen öster-
reichische Schuldforderung belangend 1488 — 1496" fol. 2. Verschreibung
Maximilians vom 9. Oktober 1488. — Am 26. September 1490 übernahm
Albrecht das Statthalteramt von neuem auf ein Jahr ; für die Unter-
haltung seines Hofstaates wurden ihm damals 85000 fl. jährlich zu-
Eäsagt ; außerdem verpflichteten sich Maximilian und Philipp, ihm auf
ebenszeit eine Jahrespension von 5000 Andreas-fl. zu gewähren. Vgl.
H.StA. Dresd. Orig.ürk. 8847 u. 8848. — Am 3. November 1491 wurden
bei erneuter Übernahme des Generalstatthalteramtes die 35000 fl. auf
40000 fl. erhöht. Die Pension blieb. Vgl. H.St.A. Dresd. Orig.Urk.
Nr. 8911. — 1493 am 21. Dezember wird mit Albrecht zu Wien ver-
einbart, daß auch in Zukunft sein Jahrgeld 40000 Gulden betragen
soll. Vgl. H.St.A. Dresd. Loc. 10872 fol. 8.
3) 1496 wurde das jährliche Dienstgeld für Albrecht auf 25 000 rh. f 1.
festgesetzt: vgl. H.St.A. Dresd. Orig.Urk. Nr. 9190.— Nach einer Dienst-
fieldverschreibung Maximilians wird der Sachsenherzog am 25. März
498 auf ein weiteres Jahr mit 200 gerüsteten Pferden in Dienst ge-
ll*
1 64 Zweiter Hauptteil. Der sächs. Staatshaushalt i. d. Jahren 1488 — 1497.
einigen längeren Unterbrechungen — ständig in den Niederlanden
geweilt, seit 1498 allerdings vorwiegend für seine Interessen in
Friesland tätig.
Die Würdigung, welche die niederländischen Unternehmungen
Albrechts bisher in der Literatur erfahren haben, beschränkt
sich gewöhnlich auf eine Darstellung der äußeren Vorgänge,
namentlich der einzelnen Phasen des Aufstandes und des zu
seiner Unterdrückung geführten Krieges ; die finanzielle Seite
dieser Unternehmungen — und gerade in diesem Falle wahrlich
nicht die uninteressanteste — ist dabei entweder ganz außer Acht
gelassen, zu kurz gekommen oder schief dargestellt. Man hat
sich in der Regel damit begnügt, möglichst nachdrücklich zu
betonen, daß es ganz enorme Summen gewesen sind, die Albrecht
der Beherzte den Habsburgern während dieser Jahre dargeliehen
hat, und daß die albertinischen Lande sehr schwer unter einer
derartigen, die Kräfte des Landes überstark anspannenden Politik
gelitten haben. Einzelne als Beleg angeführte, oft ganz will-
kürlich herausgegriffene Summen*), vor allem die bloße Angabe
der Höhe der Forderungen, wie sie bei der Generalabrechnung
mit dem Kaiser festgestellt wurden, sind größtenteils nur ge-
eignet, ein gänzHch falsches Bild zu geben und absolut irrige
Vorstellungen zu erregen. Auch Ulmann, der eine im ganzen
treffende Schilderung des Verhältnisses, namentlich des Schuld-
verhältnisses zwischen Albrecht und den Habsburgern entwirft,
beschränkt sich, was das Zahlenmaterial anbetrifft, darauf,
festzustellen, „daß die Schuldsumme der Habsburger, welche sich
herschrieb von den Forderungen Albrechts im niederländischen
Krieg, Ende 1494 301 928 Gulden betrug, wozu sich im Jahre
1496 noch eine Nachrechnung von 83 916 Gulden gesellte" 2).
Ulmann hat aber wenigstens und erstmalig darauf hingewiesen,
daß sich die Schuldsumme nicht allein aus baren Darlehen
Albrechts an die Habsburger zusammensetzt, sondern daß auch
rückständige Jahr- und Dienstgelder für den Herzog mit ein-
gerechnet waren. Und in der Tat, wenn man, wie dies bei
vorliegender Studie geschehen ist, sich einen klaren Überblick
über die Lage und den Stand der herzoglichen Finanzen, den
Umfang des herzoglichen Kredits usw. verschafft hat, so muß
man zu dem zwingenden Schluß kommen, es ist von vornherein
ausgeschlossen, daß Albrecht der Beherzte jemals eine derartige
nommen. Sein Dienstgeld bleibt 25000 fl. Vgl. H.St.A. Dresd. Orig.-
Urk. Nr. 9241.
1) V. Langenn 1. c. p. 227 Anm. 2 behauptet: 1488 — 1489 seien
aus Sachsen 412 000 rh. f 1. m die Niederlande gesendet worden ; er ist
damit im Irrtum, denn es sind nur 41000 rh. fl. gewesen. Vgl.
H.St.A. Dresd. Loc. 8678 Bl. 28.
2) Ulm an n: „Maximilian I." 2 Bde.
§ 1. Aufwendungen H. Albrechts als oberster ßeiolisliauptmann usw. 165
Summe in Bar — selbst bei größtmöglichster Anspannung seines
Kredits — für die Habsburger aufgebracht, geschweige denn aus
der herzoglichen Kasse direkt hergegeben hat. Die gerade
für die Zeit des Aufstandes und der Generalstatthalterschaft
Albrechts vollständig vorhandenen Jahreshauptrechnungen ') der
albertinischen Rentmeister setzen uns in den Stand, ziemlich
genau festzustellen, wieviel im einzelnen Jahr und dann ins-
gesamt für die niederländischen Unternehmungen der herzog-
lichen Kasse entnommen worden ist: direkt, für Deckung von
Wechseln und Schuldbriefen usw.
Alle im Eechnungsjahr 1488 — 1489 gemachten nieder-
ländischen Ausgaben hat Jacob Blasbalg in der „Ausgabe" der
ersten Jahre shauptrechnung Bl. 26 — 28 zusammengestellt 2).
Blasbalg schließt seine Aufstellung mit dem Vermerk „Summa
aller Wechsel und des gelts. So sein gnade In der tzeit Im nider-
lande enpfangen und ich zcalt habe , ist 41 200 Kh. gülden" 8).
Wieviel Albrecht von diesem Geld Maximilian in Bar geliehen
hat, wieviel er von dieser Summe für die Versoldung der Truppen
ausgegeben hat, läßt sich leider nicht mehr ermitteln, da uns
von den Rechnungsbüchern — denn sicherlich sind solche von
dem den Herzog ständig begleitenden Rathalter*) geführt worden
— nichts mehr erhalten ist.
Über die Gewährung eines großen Darlehns an Maximilian
seitens Herzog Albrechts unterrichtet uns eingehend ein Brief,
den letzterer aus Vilfort am 16. März 1489 an seinen Sohn
Georg gerichtet hat^). In diesem Schreiben teilt der Herzog
dem Sohn mit, daß er Maximilian auf sein Ansuchen 5000 Rh.
Gulden für den kaiserlichen Tag nach Speyer zu leihen zugesagt
hat. Sein Rat, der Ritter Dietrich v. Harras wird daher den
römischen König nach Köln begleiten; er hat Befehl, daselbst
4—5000 Gulden „von den kaufleuten, mit denen er bekannt, und
wie er mag, auszubringen" und Maximilian zu überantworten.
Der Vater bittet nun den Sohn, doch ja dafür Sorge zu tragen,
daß die von Dietrich v. Harras ausgestellten Schuldbriefe rieh-
») Vgl. H.St.A. Dresdr Loc. 8678: „Jahreshauptrechnungen" 1488
bis 1897.
'■^) Vgl. ebenda Bl. 26—28.
^) Die falsche Angabe v. Langenns, es seien 412000 Gulden
nach den Niederlanden gegangen, ist schon anderen Ortes richtig
gestellt.
*) Vgl. dazu Kap. III § 6 : „Johann Rathalter". Rathalter hatte
die gesamte Einnahme- und Ausgabe Wirtschaft für Herzog Albrecht,
den Generalstatthalter der Niederlande, zu besorgen; vor allem lag
ihm die Verwaltung der Kriegskasse während der niederländischen
Feldzüge ob.
^)yg\. H.St.A. Dresd. Loc. 10372 fol. 3: „Schreiben Albrechts
an Georg".
166 Zweiter Hauptteil. Der sächs. Staatshaushalt i.d. Jahren 1488—1497.
tig und pünktlich eingelöst werden, „auf daß wir den guten
Glauben, den wir noch bisher bei den Kaufleuten gehabt, un-
verrückt behalten mögen". An der Erhaltung eines guten Kredits
war und mußte natürlich auch dem Herzog bei den obwaltenden
Verhältnissen außerordentlich viel gelegen sein. Am Schluß des
Briefes hebt Albrecht noch ausdrücklich hervor, daß er die Summe
Maximilian keineswegs für persönlichen Bedarf, sondern „viel-
mehr der merglichen und großen gescheft halben, domit wir
von seiner gnaden wegen, als ewr lieb weyss, beladen sein,"
versprochen hat. Im gleichen Jahre ersucht Maximilian seinen
Oheim, 5100 Gulden bei dem „Portugaler" für ihn zu bezahlen,
damit sein Kredit nicht erschüttert werde ^). Anscheinend
handelt es sich hierbei um einen Wechsel, den der römische
König gegeben hatte. Von den niederländischen Ausgaben des
nächsten Jahres (1489 — 1490) ^) seien hier die drei bedeutendsten
herausgegriffen : Auf Befehl des Herzogs Georg löste die Leipziger
Zentralkasse mit 6000 Bh. Gulden bei den Fuggern zu Nürn-
berg einen Schuldbrief ein, den Herzog Albrecht dem süddeutschen
Bankhaus in den Niederlanden ausgestellt hatte ^). Die Deckung
zwei weiterer ebenfalls vom Herzog ausgefertigter Schuldbriefe
ließ Blasbalg durch Hans Umbhawen in Nürnberg besorgen.
Beide befanden sich in den Händen des Heinrich Wolff, einer
auf 3100, der andere auf 4505 Eh. Gulden lautend*). In den
folgenden Jahren sind es nur noch vereinzelte Fälle, in denen
niederländische Wechsel und Schuldbriefe des Herzogs direkt
durch die oberste Zentralkasse in Leipzig, bezügl. durch den
Rentmeister eingelöst werden. Man war auf eine wesentlich
einfachere, vor allem aber jedenfalls sehr viel billigere Methode
gekommen. Wurden die Wechsel und Schuldbriefe des Herzogs,
die gewöhnlich auf den großen Geldmärkten und Wechselmessen
Süd- und Westdeutschlands zahlbar gemacht waren •^), von der
Leipziger Kasse beglichen, so mußte die Kassenverwaltung das
Geld entweder in Bar durch Boten senden oder bei einem Bank-
1) Dieses Schreiben ist uns nur im Cop.-Auszug erhalten, näheres
Datum fehlt: „Lieber Oheim helft damit der portugaler der 5100 guld
beczalt wirt und entlehent, wo ier daselbs'entlehent mugt, damit my
gelaub gehalten werd, doran tuet ewr liebe uns gar gros gevallen.
Maximilian . . . Unserm frewntl. Oheim von Saxn." vgl. H.St.A. Dresd.
Loc. 8497 Nr. 6: „Etzliche vertrauliche Schreiben Kaysers Maximilian",
und ibid. Nr. 7 : „Begem Ire Maj. an S. F. G. beforderlich zu sein, das
dem Portugaler die entlehenten 5000 fl. wieder mochten bezcalt
werden". Auch dies ein Cop.-Auszug aus einem Handschreiben Maxi-
milians, wie in der Eegisteraufschril't bemerkt ist.
2) Es handelt sich hier stets um ein Rechnungsjahr: Cantate
bis Cantate.
3) Vgl. H.St.A. Dresd. Loc. 8678 Bl. 87.
*) Vgl. ibid.
^) Über die Gründe dafür vgl. Kap. III § 6: „Johann Rathalter".
§ 1. Aufwendungen H. Albrechts als oberster Reichshauptmann usw. 167
haus oder Kaufmann, mit dem man in Geschäftsverbindung stand,
anweisen. Die Unkosten und Spesen waren in beiden Fällen
ziemlich bedeutend und namentlich bei der Menge der nieder-
ländischen Schuld- und Wechselbriefe durchaus nicht zu unter-
schätzen. Man entschloß sich daher, in Zukunft stets größere
Summen in Bar J), 10 000 oder 20 000 Gulden je nach Bedürfnis,
für Herzog Albrecht meist nach Frankfurt a. M. und Nürnberg,
gelegentlich auch direkt nach den Niederlanden oder Mainz zu
senden 2). Von diesem Gelde wurden dann von dem Herzog,
resp. seinem Beauftragten (z. B. dem sächsischen Finanzagenten
Hans Umbhawen und dem Kammers ehr eib er Johann ßathalter)
die fälligen Wechsel gedeckt und die gegebenen Schuldbriefe
eingelöst. Derartig hohe Geldsendungen machte nach Ausweis
der Jahre shauptrechnungen die Leipziger Zentralkasse in den
einzelnen Rechnungsjahren, wie folgt:
1491—1492: 20194 fl. nach den Niederlanden und 20 000 fl.
12 V2 Gr. nach Frankfurt a. M. ; 1492—1493: 10 000 fl. nach
Frankfurt-, 1493—1494: 20 000 fl. nach Nürnberg, 9000 fl. nach
Nürnberg und 10 000 fl. nach Frankfurt a. M. ; 1494—1495:
10 000 fl. nach Frankfurt; 1495—1496: 3000 fl. nach Frankfurt,
10 000 fl. nach Mainz und 10 000 fl. nach Frankfurt a. M. ;
1496—1497 : 1 0 000 fl. an Albrecht (Ortsangabe fehlt !). Auch für
die Jahre 1491 — 1497 seien wieder einige Belege gegeben, die deut-
lich zeigen, in welchem Maße der Kredit Herzog Albrechts durch
Maximilian in Anspruch genommen wurde, und um wie bedeutende
Summen es sich mitunter dabei handelte. Aus einem Schreiben ^)
Maximilians an seinen Oheim Albrecht, datiert vom 22. Oktober
1492, erfahren wir, daß der König mit dem Dechant zu Meißen,
einem Gesandten des Herzogs darüber verhandelt hat, daß er
(der sächsische Unterhändler nämlich) bei einigen Kaufleuten in
Köln „vonwegen Ewr liebe", also im Namen und auf den Kredit
Albrechts für Maximilian 3000 Mark in Silber oder 24 000 Gulden
„in Münz" aufbringen soll. Für diese Summe sollen sich die
Fugger von Augsburg, denen Maximilian das Silber von Innsbruck
aufs neue versetzt hat, dem Oheim verschreiben und sich ihm
*) In einem Falle auch Rohsilber im Werte von 10521 Gulden
12 Gr. Vgl. H.St A. Dresd. Loc. 8678 Bl. 181a.
2) Einmalige größere Sendungen verringerten natürlich die Un-
kosten des Geldverkehrs. Interessant ist die Art und Weise, wie man
so beträchtliche Summen verschickt und transportiert. Das Geld
wurde in Zinn eingeschlagen. Für eine 1492 nach den Niederlanden
erfolgte Geldsendung in Höhe von 20194 Gulden notiert Georg
V. Wiedebach : „92^/2 Gulden Für 10 Centner Zcyenn, dar Ein man das-
selbige Silber geslagenn hat." Vgl. H.St.A. Dresd. Loc. 8678 Bl. 179 a.
3) Vgl. H.St.A. Dresd. Loc. 8497 Bl. 56 a: „König Maximilians
Schreiben an Herzog Alb recht."
168 Zweiter Hauptteil. Der sächs. Staatshaushalt i. d. Jahren 1488—1497.
gegenüber verbindlich machen, die Summe in Jahresfrist „in
seiner Stadt Leipzig" ohne Schaden zurückzuzahlen.
Ein anderes Mal war es zunächst nur Bürgschaft, die Herzog
Albrecht für die Habsburger bei einer größeren Anleihe über-
nahm. Am 13. Dezember 1493 geloben Maximilian und Erzherzog
Philipp, Herzog Albrecht zu Sachsen in betreif der 11000 fl.,
wegen welcher Summe er sich für sie bei Nikolaus Spinell,
Kaufmann zu Genua, jetzt zu Antwerpen wohnhaft, verbürgt hat,
„schadlos zu halten" ^). Leider blieb es aber — und so mag
es wohl oft gewesen sein — nicht bei der bloßen formellen
Bürgschaftsübernahme. Die Habsburger waren ihren Ver-
pflichtungen nicht nachgekommen, und der Gläubiger hielt sich
nun an den Bürgen. Albrecht sah sich gezwungen, die Schuld
aus seiner Tasche zu decken. Infolgedessen stellte ihm Maximi-
lian zugleich im Namen seines Sohnes nunmehr am 21. September
1495 eine Schuldverschreibung 2) über 11000 fl. aus; er ver-
pflichtet sich in derselben, am 2. Februar 1496 die Summe
zurückzuzahlen. Erfolgt die Rückgabe nicht, dann soll der
Herzog Macht und Gewalt haben, die Schuldsumme und allen
ihm aus dieser Angelegenheit entstandenen Schaden von den
Landen der Habsburger einzutreiben, ganz nach seinem Willen
und Gefallen, gleichviel in welcher Weise es geschieht; weder
die Gesetze und Ordnung des Reichs, noch der zu Worms auf-
gerichtete Frieden sollen ihm bei seinem Vorgehen hinderlich
sein oder irgendwelche Rücksicht auferlegen. Soll nun, wie das
in beigegebener Tabelle F geschehen ist, die Summe aller nieder-
ländischen Ausgaben, die von der herzoglichen Zentralkasse in
Leipzig gemacht worden sind, für jedes Jahr festgestellt werden,
so sind zweifellos auch alle Sold- und Zehrungsgelder für säch-
sische Edelleute, Beamte und Boten, die nach den Niederlanden
gingen oder in die Heimat zurückkehrten, mit einzurechnen. Es
gehören ferner hierher die kleineren Beträge, welche sich der
Herzog mitunter, wenn er sich in den Niederlanden in Geld-
verlegenheit befand, von seiner Umgebung auslieh, und die er
dann bei seinem Rentmeister anwies. Kurz, es kommen alle
diejenigen Ausgaben in Frage, von denen anzunehmen ist, daß
sie als im Interesse der niederländischen Unternehmung geschehen,
den Habsburgern später in Rechnung gestellt worden sind. Neben
die Summen der niederländischen Ausgaben sind in Tabelle F
die jährlichen Gesamtausgaben und Gesamteinnahmen der Leipziger
Kammerkasse gesetzt worden. Diese NebeneinandersteUung der
Zahlen zeigt am besten, besser als es jemals mit Worten zum
Ausdruck gebracht werden kann, welch bedeutende Rolle die
') Vgl. H.St.A. Dresd. Orig.Urk. Nr. 9013.
2) Vgl. H.St.A. Dresd. Orig.Urk. Nr. 9116.
§ 1. Aufwendungen H. Albrechts als oberster Reichshauptmann usw. 169
niederländischen Ausgaben im Budget des sächsischen Staats-
haushaltes gespielt haben. 1488—1489 und 1493 — 1494 beträgt
beispielsweise der für das niederländische Unternehmen gemachte
Aufwand mehr als die Hälfte der Gesamteinnahmen
des Herzogtums. Die niederländischen Ausgaben, wie sie
sich aus den Jahreshauptrechnungen 1488 — 1497 feststellen
lassen, ergeben aber eine Gesamtsumme von
202 034 Gulden 3 Gr. 11 Pf. 1 H. i).
Bevor wir der Frage nach der Abrechnung mit Maximilian
in einem folgenden kurz gefajßten Abschnitt nähertreten, sei
zunächst einmal konstatiert, daß nach Ausweis der im „Haupt-
buch" enthaltenen Rechnungsbücher der herzoglichen Zentral-
kasse bis 1497 von den 202 034 Gulden usw. nicht ein
Heller zurückerstattet worden ist.
c) Abrechnung und Auseinandersetzung Albreehts bezüg-
lich seiner Erben mit den Habsburgern über die nieder-
ländischen Forderungen.
Schon die Abrechnung in der österreichisch-ungarischen
Angelegenheit war durch die Schuld des Kaisers, sehr gegen den
Willen des Herzogs, außerordentlich verzögert worden ; nur durch
das stete Mahnen Albrechts gedrängt, hatte sich schließlich der
Habsburger herbeigelassen, die Generalabrechnung des Reichs-
feldherm im Kriege gegen die Ungarn zu hören, und in einer
Schuldverschreibung waren die Forderungen des Herzogs an-
erkannt und baldige Zahlung in Aussicht gestellt worden. Wie
wir bereits sahen, blieb es aber bei dem Versprechen, und die
österreichisch-ungarische Schuldsumme findet sich in all den
zahlreichen niederländischen Schuldverschreibungen aufgenommen,
welche Maximilian in den folgenden Jahren ausstellte. Inzwischen
hatte sich aber Albrecht schon wieder in das niederländische
Unternehmen eingelassen und aufs neue sich, vor allem aber sein
Vermögen und seinen Kredit in den Dienst des Hauses Habsburg
gestellt; trotz all der schlechten Erfahrungen, die er gemacht
hatte. Der Wunsch, den bedrängten Habsburgern zu helfen und
die Ehre des Reiches nicht zu Schanden werden zu lassen, mag
in der Tat sein erstes, durchaus uneigennütziges Motiv für seine
Teilnahme an den niederländischen Kämpfen gewesen sein. Die
Opferwilligkeit Herzog Albrechts wurde unbedenklich und rück-
sichtslos ausgenützt, sein Kredit in weit höherem Maße, noch
ganz anders als in der ungarischen Sache in Anspruch genommen.
Schon sehr bald hatten die gewährten Darlehne und Forderungen
^) Um einige Tausend Gulden kann die Summe zu niedrig sein,
denn es gibt im „Hauptbuch" einzelne Posten, bei denen man im
Zweifel sein kann, ob man sie dieser Ausgabegruppe zuzählen darf.
170 Zweiter Hauptteil. Dersächs. Staatshaushalt i. d. Jahren 1488 — 1497.
des Sachsenherzogs eine sehr beträchtliche Summe erreicht, ohne
daß auch nur ein Gulden zurückgezahlt worden wäre. Schuld-
verschreibungen und immer wieder Schuldvers chi'eibungen, Ver-
tröstung in betreff der Eückzahlung von Termin zu Termin, das
war alles, was Albrecht von Maximilian und Philipp zu erlangen
vermochte. Nach einer Schuldverschreibung^) Maximilians und
Philipps vom 20. September 1490 betrugen damals bereits die
Forderungen Albrechts 88131 fi. 3^/2 Stüber, in einem wenige
Tage später, am 26. September von Maximilian für Albrecht
„ausgestellten Bestallungsbrief" ^) wird die niederländische Schuld
bereits auf 100 547 Andreasfl. 25^2 Stüber beziffert. Stets
werden bestimmte Zahlungstermine genannt, aber niemals gehalten.
Die verschiedensten Wege und Mittel zur Deckung und Tilgung
der Schuld werden in Erwägung gezogen und in Vorschlag ge-
bracht und tatsächlich auch in den Schuldverschreibungen an-
genommen. Pfänder werden gefordert und gewährt; bald sind
es die Renten der Staaten Holland, Seeland und Brabant, an
denen sich Albrecht schadlos halten soll^), bald sind es die
Fugger, mit deren Hilfe Maximilian hofft, seine Angelegenheiten
mit Albrecht in Ordnung zu bringen *). Inzwischen wächst aber
die Schuldsumme von Jahr zu Jahr rapid; neue Darlehne des
Herzogs an Maximilian kommen immer noch hinzu; dann sind
es aber vor allem die rückständigen Albrecht zustehenden Sold-
und Jahrgelder zuletzt 35 — 40 000 fi. jährlich, welche die Forde-
rungen so hoch anschwellen lassen. Es kommen hinzu die
5000 Gulden Jahrespension, die dem Herzog zugesprochen waren,
aber doch niemals bezahlt und daher mit aufgerechnet wurden.
Später sind es noch die Zinsen für die Forderungen, die eben-
falls von Maximilian niemals gezahlt^), die Schuldsumme arg
vergrößern halfen. Nach einer Aufstellung vom 18. Dezember
1493 beläuft sich die Gesamtschuld Maximilians bei Albrecht auf
272 757 Goldgulden 9V2 Stüber einschließlich der ungarischen
Schuldsumme. Die übliche Aufforderung an alle Habsburgischen
Finanzbeamten, fleißig an der Tilgung der Schuld mitzuhelfen,
fehlt natürlich auch diesmal nicht.
Am 21. Dezember 1493 hat Alb recht in Wien geweilt, um
Maximilian persönlich energisch zu mahnen. Ein Begleiter des
Herzogs erzählt in einem über diese Wiener Verhandlungen ab-
gefaßten Bericht, wie der Herzog zu wiederholten Malen gebeten
1) Vgl. H.St.A. Dresd. Orig.Urk. Nr. 8846.
2) Vgl. ebenda Orig.Urk. Nr. 8847.
^) Vgl. H.St.A. Dresd. Orig.Urk. Nr. 8892: Schuldversicherungs-
brief Maximilians und Philipps vom 20. Juli 1491.
*) Vgl. ebenda Loc. 8497 Nr. 5 fol. 58: Schreiben Maximilians
vom 24. Oktober 1492.
5) Vgl. ebenda Orig.Urk. Nr. 9012.
§ 1. Aufwendungen H. Albrechts als oberster Reichsliauptmann usw. 171
habe, ihm doch wenigstens 40 000 Gulden zu geben, „Sein Ere,
gute und glowben domit zu erhalten und ausszurichten" ^). Allein
vergebens, Maximilian schlug es ihm rundweg ab.
Unwillkürlich drängt sich uns da die Frage auf, wie war
es überhaupt möglich, daß ein so kluger Fürst wie Albredit bei
dieser Lage der Dinge nicht schon längst seine Hand von den
Habsburgern abgezogen hatte ; er selbst betont doch wiederholt,
wie sehr seine Finanzen und seine Erblande durch das nieder-
ländische Unternehmen in Mitleidenschaft gezogen seien. Wie
konnte er da jetzt und auch in der Folgezeit immer wieder neue
Summen für die niederländische Sache hergeben und immer neue
Schuldenlasten auf sich nehmen, — denn wie wir im folgenden
Kapitel sehen werden, sah sich Albrecht, bezüglich seine Finanz -
männer genötigt, fast jedes Jahr zu neuen Anleihen zu schreiten,
um eine derartige äußere Politik weiter zu ermöglichen.
War auch jetzt noch der alte Eifer und das Interesse für
das Haus Habsburg und die Sache des Reichs das Hauptmotiv
Albrechts für seine Politik? — Die Undankbarkeit der Habs-
burger, das ewige Hinhalten und Hinausschieben der Abrech-
nungen, das ständige Imstichlassen mit den schuldigen Zahlungen
hatten den Herzog anders denken gelehrt. Wir müssen nach
anderen Gründen und Erklärungen für seine äußere Politik suchen,
und unschwer sind diese zu finden. Es ging Herzog Albrecht
ähnlich wie manchem Kaufmann oder Bankhaus ; er hatte sich
nun einmal mit großen Summen an dem niederländischen Unter-
nehmen beteiligt. Das Spekulationsobjekt, wenn man hier diesen
Vergleich brauchen darf, war wenig günstig, das sah und wußte
der Herzog sehr wohl, allein er war bereits zu stark engagiert,
er konnte und durfte nicht mehr zurück. Entzog er der nieder-
ländischen Sache seine Unterstützung, so kam das einem Ver-
zicht auf alle bisher hineingesteckten Kapitalien gleich. Wollte
er nicht alles Geld verlieren, so mußte er notgedrungen immer
neue Summen opfern, um die Durchführung des Unternehmens
zu ermöglichen. Und auch nur, wenn er die Hand im Spiele
behielt, war Aussicht vorhanden, auf irgendeine Weise das Geld
zu retten.
Am 30. November 1494 fand eine Generalabrechnung zwischen
Maximilian und Philipp einerseits und Herzog Albrecht andererseits
statt. Hauptsächlich unter Vermittlung des Mainzer Erzbischofs
kam es zu einem neuen Vertrag, durch den die Tilgung der
nunmehr 301 928 Gulden betragenden Schuldsumme endgültig
geregelt werden sollte 2). Allein auch dieser Vertrag blieb gänz-
lich wirkungslos ; von den Habsburgern wurden nicht im geringsten
') Vgl. H.St.A. Dresd. Loc. 10372 fol. 8.
2) Vgl. Näheres darüber bei Ulmann 1. c. Bd. I p. 245 ff.
172 Zweiter Hauptteil. Der sächs. Staatshaushalt i. d. Jahren 1488 — 1497.
ernsthafte Anstrengungen gemacht, den Worten endlich einmal
die Tat folgen zu lassen, und empört mußte 1495 Albrecht den
Eeichsständen mitteilen, daß bisher alle Verträge und Ver-
schreibungen Maximilians und Philipps „ganz unfruchtbar und
Unhulflich gewesen seien" ^). Auch in der nächsten Zeit waren
erneute Zahlungsversprechen und Schuldverschreibungen alles,
was Albrecht trotz energischster Mahnungen, ja selbst Drohungen
erreichen konnte. Am 18. November 1496 wurde noch eine
Nachrechnung Albrechts in Höhe von 74 000 Gulden von Maxi-
milian und Philipp anerkannt ^). Erzherzog Philipp übernahm
250 000 Gulden der Schuld. Wiederum wurden mit Albrecht
ganz bestimmte Abmachungen getroffen, in was für Raten und
an welchen Terminen die Tilgung dieser Summe vorgenommen
werden sollte, — alles natürlich wieder ohne irgendwelchen
praktischen Erfolg für die Zukunft. Für den Rest der Schuld,
also 125 928 Gulden verschrieb sich Maximilian dem Herzog,
und zwar verkaufte er ihm 6296 Gulden für diese Summe
„wiederkäuflich" ^), es fand also eine 5^/oige Verzinsung statt.
Michaelis und Ostern in halbjährlichen Raten sollten die Zins-
gelder bezahlt werden; als Erfüllungsort war Nürnberg oder
Augsburg vereinbart, je nachdem wie es der Herzog jedesmal
anordnete.
Bis Ostern 1497, dem Schlußtermin fiir unsere Betrachtungen
ging von diesen Zinsgeldern nicht ein Heller ein, und bis
1500, dem Todesjahr Albrechts ist die jährliche Zinssumme
überhaupt nur ein einziges Mal gezahlt worden*).
Nach den schlimmen Erfahrungen muß Albrecht sehr bald
die Überzeugung gewonnen haben, daß er in Bar die den Habs-
burgern vorgestreckten Gelder würde niemals wiedererlangen
können, und schon Mitte der 90 er Jahre scheint er sich mit
dem Gedanken vertraut gemacht zu haben, sich durch Abtretung
eines größeren Gebiets entschädigen zu lassen. Schon früh
richteten sich dabei seine Blicke auf Friesland ^). Er gedachte
hier eine Herrschaft für seinen zweiten Sohn Heinrich zu be-
gründen, da er auf alle Fälle einer weiteren Aufteilung der Erb-
lande unter seine Söhne vorbeugen wollte. Am 20. Juli 1498
1) Vgl. H.St.A. Dresd. Loc. 10372 fol. 12: Entschuldi^ungsbrief
Albrechts an die Reichsstände, daß er gezwungen werde, seine Schuld
mit Gewalt einzutreiben.
2) Vgl. ebenda Orig.Urk. Nr. 9180.
^) Vgl. ebenda Orig.Urk. Nr. 9181.
"*) Vgl. ebenda Orig.Urk. Nr. 9297: Quittung Herzog Albrechts
über 6296 fl. jährlicher Zinsen von Ostern 1498 bis Ostern 1499.
^) Vgl. zur weiteren Orientierung U 1 m a n n 1. c. — Sperling:
„Herzog Albrecht der Beherzte als Gubernator Frieslands." Leipz.
Diss. 1892, und Felician Gess: „Habsburgs Schulden bei Herzog
Georg.« N. A. f. sächs. Gesch. Bd. 19 p. 213 ff. 1898.
§ 1. Kontrahierung der Anleihen. 173
war er am Ziel seiner Wünsche ; er erhielt an diesem Tage die
erbliche Belehnung Frieslands, nachdem er seinerseits dem Erz-
herzog Philipp über die von diesem übernommene Schuldsumme
quittiert und allen Ansprüchen an diesen entsagt hatte. Erz-
herzog Philipp und seinen Erben stand allerdings das Recht zu,
Friesland gegen^ Erstattung der Schuldsumme und Zahlung von
weiteren 100 000 Goldfl. zurückzukaufen. Albrecht konnte sich
sagen, so bald würden die Habsburger nicht in der Lage dazu
sein. Albrecht hat damals freilich nicht geahnt, daß die Auf-
rechterhaltung der sächsischen Herrschaft in diesen Gebieten
seinem Hause noch Unsummen kosten sollte, und daß sein Sohn
Georg sehr froh war, als er am 19. Mai 1515 Erzherzog Karl
von Burgund, dem nachmaligen Karl V., Friesland unter großem
Verlust an Geld für eine weit geringere Summe, als in den Ver-
trägen vereinbart war, zurückgeben konnte.
Die Eintreibung der übrigen habsburgischen Schulden ver-
ursachte dem Nachfolger Albrechts ungeheure Schwierigkeiten,
Mühen und endlose Aufregungen. Bei der dauernden Insolvenz
Maximilians, dieses „schlechtesten aller gekrönten Haushalter"
war die Schuld infolge der Jahrzehnte rückständigen Zinsgelder
ungeheuer gewachsen. Nachdem Herzog Georg sehr bedeutende
Summen an der Schuld hatte nachlassen müssen, konnte er
endlich 1535 über die letzte Rate quittieren. Die Handlungs-
weise des Hauses Habsburg gegenüber den um sie so hoch-
verdienten sächsischen Herzögen ist direkt als schimpflich zu
bezeichnen. Treffend sind die bitteren Worte , die einst der
sächsische Gesandte Dietrich v. Werthern an seinen Herzog
am 7. Mai 1517 aus Antwerpen schrieb: „Es ist alles vorgessen,
was E. F. G. herr vater seliger m. g. h. bei dem hause von
Borgundigen getan, desgleichen wirts auch gar vor nichts geacht,
was E. F. G. getan haben."
Siebentes Kapitel.
Anleihewesen.
§• 1
Kontrahierung der Anleihen.
Eine territoriale oder besser landesherrliche Finanz Verwaltung
des Spätmittelalters, vor allem der Übergangsperiode zur Neuzeit,
die allein mit den ordentlichen und außerordentlichen Einnahmen
ganz ohne Anleihen ausgekommen wäre, gab es wohl überhaupt
nicht. Die gesteigerten Anforderungen, die jetzt an alle Staats-
wesen und ihre Fürsten herantraten, mußten notwendigerweise
einen territorialen, einen landesherrlichen Kredit entstehen lassen.
174 Zweiter Hauptteil. Der sächs. Staatshaushalt i. d. Jahren 1488—1497.
Die Umwälzung im Finanzwesen, der Übergang zur immer aus-
schließlicheren Geldwirtschaft war zu unvermittelt und zu schnell
erfolgt ; man hatte mit der Ausfindigmachung genügender ander-
weitiger Deckungsmittel (namentHch neuer Steuern usw.) nicht
Schritt zu halten vermocht ; man mui3te allenthalben zur Anleihe
greifen, um der Staatskasse die nötigen Gelder zuzuführen. Und
die fürstlichen Finanzverwaltungen bildeten denn auch alle ein
ganz bestimmtes festes, natürlich stets den örtlichen Verhält-
nissen angepaßtes Anleihesystem aus. Im 15. und 16. Jahr-
hundert erreichte diese Entwicklung ihren Höhepunkt. Im
sächsischen Territorium hatte man sich schon während der ge-
meinsamen Regierung Ernsts und Albrechts genötigt gesehen,
Anleihen im großen Maßstabe aufzunehmen ^), um all die kost-
spieligen Ausgaben, die namentlich die äußere Politik der Wettiner
damals verursachte, bestreiten zu können. Und auch im Herzog-
tume Sachsen war es nach erfolgter Landesteilung die äußere
Politik Albrechts des Beherzten in erster Linie, die die alber-
tinische Kasse zwang, zu immer neuen Anleihen zu schreiten,
um eine Unterbilanz im Staatshaushalte auszugleichen oder zu
decken. Die Anleihe begann damals zum „ordinarium" im säch-
sischen Staatshaushalt zu werden.
Die bedeutendsten Kreditoren und Bankiers des Herzogs
waren seine sächsischen Städte: Kreditoren, indem sie der
herzoglichen Kasse aus eigenem Vermögen größere Darlehn ge-
währten •, Bankiers, indem sie ihr Kredit vermittelten. Aller-
dings waren sie im letzteren Falle doch auch zumeist in ge-
wissem Sinne Kreditoren des Herzogs, da sie die Anleihen
bei Dritten gewöhnlich nicht nur vermittelten, sondern Bürg-
schaft übernehmen mußten oder die nötigen Summen direkt auf
ihren Namen aufbrachten und dann dem Herzog weiter ausliehen.
Sie taten also das, wir im modernen Bankwesen als Aktiv -
und Passivgeschäfte bezeichnen, sie traten Kredit gewährend
und Kredit nehmend auf. Die Städte, die Zentren der mittel-
alterlichen Kreditgeschichte, begannen schon früh derartige und
ähnliche Geldgeschäfte (Rentkauf, Kauf auf Wiederkauf usw.)
nicht eines Geldbedürfnisses wegen, sondern als eine lukrative
Finanzoperation zu betreiben 2); sie wurden die eigentlichen
Bildner des öffentlichen Kredits überhaupt. Im Kreditwesen,
wie auch sonst in jeder Beziehung ist die städtische Geld-
wirtschaft für den sächsischen Staatshaushalt durchaus vorbild-
lich gewesen.
^) Vgl. Falke: „Die Finanzwirtschaft im Kurfürstentum
Sachsen usw." 1. c. p. 102 ff .
2) Vgl. A. V. Kostanecki: „Der öffentliche Kredit im Mittel-
alter" 1. c.
§ 1. Kontrahierung der Anleihen. 175
Eine ganz hervorragende Bedeutung für den herzoglichen
Kredit begann unter Albrecht die Stadt Leipzig zu gewinnen.
Leipzig wurde in diesen Jahren, wie wir sehen werden, der
wichtigste Geldmarkt der herzoglichen Kasse, zur Staatsbank,
wenn man einen etwas kühnen Vergleich brauchen darf. Zwei
besonders schlimme Jahre für die herzogliche Kasse mögen 1487
und 1488 gewesen sein. 1487 übernahm Albrecht die Eeichs-
hauptmannschaft gegen Mathias, die ihn sehr viel Geld kosten
sollte ; 1488 , das erste Jahr des niederländischen Feldzuges
brachte der Kammerkasse neue schwere Lasten ; zudem war
von der Teilungs schuld an die Ernestiner noch viel abzutragen.
Der Leipziger Rat hat nun dem Herzog damals mehrere nam-
hafte Anleihen vermittelt. Über die Art und Weise, wie diese
zustande kamen, orientiert uns die Leipziger Stadtkassenrechnung
von 1487 — 1488 ^). In dieser Rechnung finden sich die einzelnen
Darlehne unter dem Titel „Inname uff widderkauf unserm gnedigen
herrnn" verbucht.
Am 6. Oktober 1487 sind bei dem Rat 2000 Gulden ein-
gegangen, die er für den Herzog „uff begeher und bethe" der
herzoglichen Anwälte in Abwesenheit Albrechts, wie ausdrücklich
betont wird, von Heinrich Almann, dem Bürgermeister zu Magde-
burg gegen 110 Gulden jährlicher Zinsen (also 5 ^/o) „auf einen
Wiederkauf" aufgebracht hat. In dem Schuldbrief, den Almann
empfangen hat, verschreibt sich der Leipziger Rat mit allen
seinen Gütern und Einkommen für das Kapital ^j. Eine ding-
liche Fundierung des Wiederkaufs fand also noch statt, wir
befinden uns aber bereits auf einer Entwicklungsstufe der
Kreditwirtschaft, wo fester Kapitalzins mehr und mehr die
satzungsmäßige Sicherung zu rein formeller Bedeutung
herabzudrücken und schließlich gänzlich zu verdrängen begann.
Unter dem oben bezeichneten Termin hat der Leipziger Rat
noch folgende Kapitalien für den Herzog aufgebracht : 500 Gulden
bei Heinrich Westfal, dem Sohne Hans Westfals, gleichfalls
einem Magdeburger Bürger^) gegen 25 fl. jährlichen Zins (also
1) Vgl. Leipz. Ratsarch. : „Leipz. Stadtkassenrechnungen" 1. c.
2) Vgl. über „Wiederkauf" und andere Formen der Darlehns-
geschäfte B. Kuske: „Das Schuldenwesen der deutschen Städte im
Mittelalter." Tübingen 1904.
^) Magdeburger Bürger begegnen uns auch sonst als Darleiher
größerer Kapitalien an Städte, Fürstlichkeiten usw.; so waren sie
wiederholt Gläubiger der Stadt Braunschweig ; vgl. darüber A. v. K o n -
stanecki: „Der öffentliche Kredit im Mittelalter", femer des Rats
von Zerbst; vgl.: „Geschichtsquellen der Provinz Sachsen", Bd. 28,
Urkunde vom 12. November 1486. — Heinrich Almann und die West-
falen, die damals alle in der Batslinie der Stadt Magdeburg zu finden
sind, machten auch sonst zahlreiche Geschäfte; so erkauft z. B. die
Stadt Halle von Heinrich Vv'estfal für 25 Gulden jährlich Zins
176 Zweiter Hauptteil. Der sächs. Staatshaushalt i.d. Jahren 1488—1497.
5 *^/o) ; bei Heinrich und Lorenz Westfal Gebrüder, ebenfalls zwei
Magdeburgern 500 Gulden für 25 Gulden Zins. Bei Dr. Johann
Erolt von Königsberg, Domherrn zu Meißen vermittelte der
Leipziger Eat am 29. Oktober der herzoglichen Kasse 600 Guld.
für 5 ^/o ; am 10. November bei Dr. Valentin Smidberg 800 rh.
Gulden für 6 ^/o ; für die Zinsen wurden dem Rat von den
herzoglichen Anwälten die Leipziger Jahrrente und das Ungeld
verschrieben. Alle diese Darlehne wurden „in Wiederkaufs-
weise" besorgt, und der Rat verschrieb sich dafür mit allen
seinen Gütern und Einkommen. Am 16. Februar 1488 empfängt
Jacob Blasbalg aus den Händen des Rats die Anleihe, welche
im ganzen 5000 Gulden beträgt. 600 Gulden hat der Rat von
seinem eigenen Gelde zulegen müssen, damit das Darlehen die
dem Herzog versprochene Summe erreichte. Felix v. Berge,
der Vikarius von Meißen, hatte 600 Gulden von der Anleihe
gezeichnet, aber das Geld nicht rechtzeitig eingezahlt^). Für
weitere 3000 Gulden, welche der Domprobst Balthasar Nawstadt
von Halberstadt, der Domdechant Johann Edeler von Querfurt
und Heinrich Stamer, beide gleichfalls aus Halberstadt, dem
Herzog geliehen hatten, hatte sich der Leipziger Rat ebenfalls
verschrieben ^).
Die anderen herzoglichen Städte reichen mit den Summen,
welche sie aufgebracht hatten, oder für die sie verschrieben
waren, nicht entfernt an Leipzig heran; die später erfolgende
Besprechung der Zinsregister wird das deutlich machen. Bis
1491 sind dann zunächst keine weiteren Anleihen erfolgt, da der
herzoglichen Zentralkasse die bedeutenden Erträge der 1488 und
1489 erhobenen allgemeinen Landsteuern zur Verfügung standen^),
vor allem aber weil die niederländischen Ausgaben 1489 — 1490
und 1490 — 1491 nicht allzu hoch waren (vgl. Tabelle F).
Schon das Rechnungsjahr 1491 — 1492 zeigt aber wieder
eine völlig veränderte Lage der Dinge, die Steuergelder sind
größtenteils aufgebraucht; das niederländische Unternehmen er-
fordert aber gerade in diesem Jahr wieder außerordentlich große
500 rh. Gulden zugunsten des Erzbischofs Ernst von Halberstadt.
Schadlosbrief des Erzbischofs für Halle vom 12. Juli 1507. Vgl.: „Ge-
schichtsquellen der Provinz Sachsen". Bd. 28.
^) vgl. Leipz. Ratsarch. : „Leipz. Stadtkassenrechnungen", be-
sonders 1487—1488 und 1488—1489.
2) Vgl. Leipz. Ratsarch.: „Leipz. Stadtkassenrechnungen" 1488
bis 1489 und H.St.A. Dresd. Loc. 8678: Jahreshauptrechnung 1488-1489
Bl. 39 a: „Vertzinsst gelt Thumprobst, Techant und heinrich Stamer
zu halherstat 180 gülden uff 3000 guld den obgemelten betzalt dem
Rathe zu lipt^k uf ir Quitantz, sin von m. g. h. we^en dafür ver-
schriben, haben sie furdan gein Halberstad geschickt, vertagt."
25. März 1489.
3) Vgl. Kap. IV § 8.
§ 1. Kontrahierung der Anleihen. 177
Summen (vgl. Tabelle F). Es machten sich daher Anleihen im
Gesamtbetrag -von 21900 Gulden nötig. Fast alle dieser Dar-
lehen hatte der Leipziger Rat dem Herzoge vermittelt. Für
insgesamt 16 900 Gulden hat er sich „verschrieben", d. h.
Bürgschaft übernommen. Davon hat er am 27. September 1491
Albrecht 3 500 Gulden aus dem Vermögen der Stadt Leipzig
selbst vorgestreckt, und zwar mußte der Herzog 175 Gulden
jährlich Zins auf „Wiederkauf" dafür übernehmen und dem
Rat diese Summe „uff dem Ampte Liptzk und seyner Zcu-
gehorung und Inkomen verschriben ^)." Die übrigen Darlehen,
für welche der Rat nur verschrieben war, wurden, wie folgt, auf-
gebracht ^j: 3000 Gulden von Heinrich v. Bünau zu Sckelnn^)
(5 <>/o) ; 2000 Gulden bei Georg Wager zu Bamberg (5 <>/o) ;
2000 Gulden vom Kapitel zu Merseburg (6^/o); 2000 Gulden
von Heinrich Thomel, Bürger zu Leipzig (5 ^/o) ; 1000 Gulden
von Heinrich Almann zu Magdeburg (6 Wo) *) ; 800 Gulden von
Balthasar Nawstadt, Domprobst zu Halberstadt (6 ^/o) ; 800 Gulden
von Dr. Königsberg, Domherr zu Meißen (5 ^/o) ; 800 Gulden
von Thomas Werner (5 Wo) ; 600 Gulden von der Crostewitzin
(5 ^/o) und 400 Gulden von dem „alten" Thomel (5 Wo), sämtliche
Leipziger. Nicht verschrieben war der Leipziger Rat für die
5000 Gulden, welche Herzog Albrecht von Lipmann v. Meuse-
bach erhielt^). Trotz dieser sehr bedeutenden Anleihen schloß
^) Vgl. Leipz. Ratsarch. „Leipz. Stadtkassenrechn." 1491 — 1492.
Wenn auch, wie bereits angedeutet, infolge der Einbürgerung fester,
regelmäßig gezahlter Kapitalzinsen Verschreibung und Sicherung
durch Pfand mehr und mehr zur bloßen Form wurden, es begegnen
uns auch Fälle, wo der Rat ein Darlehen nur gegen ein Faust-
{)fand gewährte: „Ern ditterich von harras uff ein gülden kethe ge-
ihenn 200 guld, sal er dem Rathe uff Michaelis wider betzalen und
sein kethen wider Zu sich lassen." 23. Mai 1492. Vgl. Leipz. Rats-
arch. „Stadtkassenrechnung" 1492 — 1493.
2) Vgl. H.St.A. Dresd. Loc. 8678 p. 150 a und 168 a. Die für die
einzelnen Darlehen vereinbarten Zinsen sind im folgenden stets in
Klammer beigesetzt.
^) Der Rat zu Leipzig hatte das Geld von Bünau als De-
positum empfangen, denn im „Hauptbuch" lesen wir auf p. 150a:
„3000 Gulden vom Rate zcue Liptzk, die vonn heinrichenn von Bunau
zcu Sckelnn bey sie gelegt."
*) In dieser Angelegenheit hat der Leipziger Rat eifrig mit Al-
mann korrespondiert. Mehrfach finden sich Xönne für Boten, welche
diese Briefe besorgten, in der Leipz. Stadtkassenrechn. 1491 — 1492
verbucht.
^) Eine Barverzinsung dieser Schuld seitens der herzoglichen
Zentralkasse fand zunächst nicht statt; es ließ sich auch nicht er-
mitteln, ob vielleicht eine pfandmäßige Sicherung vorlag, und welcher
Art diese war. Erst seit Ostern 1494 erfolgte eine regelmäßige Ver-
zinsung dieses Kapitals durch die Leipziger Kammer. Die Meuse-
bachs scheinen schon länger Gläubiger der vVettiner gewesen zu sein ;
am 28. Januar 1494 teilt Georg dem Vater mit, er habe mit den
Puff, Die Finanzen Albrechts des Beherzten. 12
178 Zweiter Hauptteil. Dersächs.Staatsliatishalti.d. Jahren 1488—1497,
das Rechnungsjahr 1491 — 1492 immer noch mit einer TJnter-
bilanz in Höhe von 8057 Gulden 11 Gr. 3 Pf., die einstweilen
Georg V. Wiedebach aus seiner Tasche gedeckt hatte.
Da die niederländischen Ausgaben 1492 — 1493 verhältnis-
mäßig gering waren (vgl. Tabelle F), so konnte die Leipziger
Zentralkasse die von Wiedebach vorgeschossene Summe ohne
Aufnahme neuer Anleihen abstoßen.
1493 — 1494 erreichten aber die niederländischen Ausgaben
wieder die enorme Höhe von 40175 Gulden 15 Gr.; sofort
wurden wieder größere Anleihen nötig. Es läßt sich überhaupt
ganz allgemein konstatieren: Die Kontrahierung neuer
Schulden war fast regelmäßig bedingt durch das
Emporschnellen der niederländischen Ausgaben.
Die Einnahme an „geborgtem Geld", wie die Anleihen und Dar-
lehen im „Hauptbuch" stets bezeichnet werden, betrug denn
auch 1493—1494 wieder 16 500 Gulden. 6000 Gulden entfallen
auf den Leipziger Rat, und zwar bekam Herzog Albrecht am
29. Oktober 1493 3000 Gulden vom Leipziger Rat direkt ge-
liehen^); 2000 Gulden besorgte der Rat von Ulrich v. Wolfers-
dorf (5 ^lo) und 1000 Gulden vom Abt von Hirsburg (6 ^/o) ^),
in Bezug auf die letztgenannte Summe ist „im Hauptbuch" ver-
merkt „Dafür sich der Rat zcuvorzcinsenn verschribenn hat*)."
Meusebachs der 15000 Gulden halben verhandelt und sei folgenden
Vertrag eingegangen: 10000 Gulden, die ihnen der Herzog schulde,
sollen sie mit 5^/2^/0 verzinst bekommen, die übrigen 5000 Gulden nur
mit 5**/o. — Interessant ist die Bestimmung, daß die Meusebach „keyn
manung" haben sollen, sondern warten müssen, bis es den Herzögen
gefällt, die Summe abzulösen: Vgl. H.St.A.Dresd. Loc. 8497 fol. 16 Nr. 8
„Allerhand Schreiben an Herzog Albrecht" 1487- 1536. Die 800 Gulden
Zinsen sind seit 1494 pünktlich gezahlt worden.
1) Vgl. H.St.A. Dresd. Loc. 8678 Bl. 188 a und 204.
2) Vgl. Leipz. Ratsarch. „Leipz. Stadtkassenrechn." 1493 — 1494.
Mit der Bewilligung der Anleihe verknüpfte der Leipziger Rat einen
Wunsch, an dessen Erfüllung seitens des Herzogs ihm lag, denn es
heißt in der Leipziger Stadtkassenrechnung: „Am 29. Okt. 1493 hat
der Rath unserm g. h. geliehenn 3000 gülden also, wu sich der Rath
mit s. g. umb weytterung des weichbildes vertragen kan. So sol das,
So vil es machen wirdet, an der Summa abgehen, wu aber das nicht
geschenn, So sal und will S. g. dem Rathe solliche 3000 guld wider
fiebenn und betzalenn." Verzinst hat die Zentralkasse zunächst die
000 Gulden nicht; erst 1496 — 1497 ist die Angelegenheit geregelt
worden. Der Herzog übernimmt 150 Gulden jährliche Wiederkaufs-
zinsen und in einem „Schadlosbrief" verschreibt er diese „wie alle
andern Zinsen" dem Rat auf das Leipziger Amt, Geleit und alle
sonstigen Einnahmen, welche ihm in Leipzig zustehen. Vgl. Leipz.
Ratsarch. Stadtkassenrechn. 1496—1497. Seit 1497 sind dann die Zinsen
regelmäßig gezahlt worden.
^) Interessant ist es zu konstatieren, daß die von Geistlichen,
Domkapiteln, Klöstern usw. entliehenen Kapitalien meist 6^/0 kosteten,,
während sonst 5^/o der Durchschnittszinsfuß war.
*) Vgl. H.St.A. Dresd. Loc. 8678 Bl. 222 a.
§ 1. Kontrahierung der Anleihen. 179
Es kam öfters vor, daß sich der Leipziger Rat oder irgend eine
andere Stadt nicht für das Kapital selbst verbürgte, sondern
nur die Zinsen garantierte. 2000 Gulden gab der Hat zu Pirna,
die mit 6 ^/o verzinst werden mußten; 1000 Gulden das Kapitel
„unserer lieben Frauen" und 500 Gulden das Kapitel zu St. Sever
in Erfurt, war bis Neujahr 1495 eine Rückzahlung dieses Geldes
nicht erfolgt, so hatte von diesem Termin an die Verzinsung
zu beginnen^).
Das Übrige waren keine eigentlichen Anleihen, sondern nur
kurzfristige Darlehen. Die Darleiher hatten zur aus-
drücklichen Bedingung gemacht, daß sie das Geld nach einem
Jahr zurückerhalten sollten. Von irgendwelcher Zinsvergütung
ist in keinem Falle die Rede. Es leihen dem Herzog je
1000 Gulden: Hans Leimbach, der ernestinische Rentmeister,
ein reicher Leipziger Bürger; Ulrich Schütze, ein Chemnitzer
Bürger, als vermögender Gewerke uns bereits bekannt; ferner
Hans V. Werder; Herr Bosse, Schenk zu Tutemberg; Nickel
Köckeritz ; der Rat von Erfurt und der Rat von Mühlhausen.
Im nächsten Jahr 1494 — 1495 erborgte die herzogliche
Zentralkasse 7896 Gulden. Eine Anleihe von 4000 Gulden
nahm Georg v. Wiedebach bei Heinrich v. Feiltzsch auf, für die
Zinsen jährlich 220 Gulden, also 5 V2 ^/o mußte sich Chem-
nitz verschreiben. 3300 Gulden brachte der Leipziger Rat für
den Herzog auf und zwar: 1000 Gulden von der Crostewitzin,
1000 Gulden von den Westfalen zu Magdeburg, 500 Gulden von
Kune Krüger, ebenfalls ein Magdeburger, und je 400 Gulden
von Dr. Königsberg und Dr. Marx, zwei Leipzigern. Der Croste-
witzin gegenüber verschrieb sich der Rat von Leipzig für die
Zinsen. 596 Gulden schoß der Rat von Langensalza der
Leipziger Rentkammer vor und zwar nur auf ein Jahr.
1495 — 1496 gelang es dem herzoglichen Rentmeister wieder
einmal ganz ohne Anleihen auszukommen, obschon das nieder-
ländische Unternehmen in diesem Jahre eine recht beträchtliche
Summe verschlang.
Die letzte Jahreshauptrechnung hingegen 1496 — 1497, welche
uns im „Hauptbuch" erhalten ist, weist wieder Anleihen in Höhe
von 15 250 Gulden auf. Diesmal hat Leipzig nur 1000 Gulden
beigesteuert, die der Rat dem Herzog auf 2 Jahre aus der
Stadtkasse vorstreckt 2). 4950 Gulden erborgt Georg v. Wiede-
^) Da die Anleihen nicht getilgt wurden, verschrieb sich Langen-
salza dafür, und die herzogliche Zentralkasse verzinste die Kapitalien
pünktlich mit 6%.
2) Vgl. Leipz. Ratsarch. Stadtkassenrechn. 1496—1497. „Uff dins-
tag nach viti (21. Juni 1496) unserm g. h. hertzogen Georgenn uff s.
bethe und begeher gelihenn 1000 rh. ü., sal und wil s. g. dem Rathe
uff Johannis aber Zwey Jar wider betzalen. Per recognitionem et
manum."
12*
180 Zweiter Hauptteil. Der sächs. Staatshaushalt i. d. Jahren 1488—1497.
bach am 8. Dezember 1496 bei Georg v. Slieben und am
gleichen Tag 4800 Gulden von Heinrich v. Starschädel. Wir
wissen nur, daß die Kapitalien gegen Zinsen von der herzog-
lichen Finanz Verwaltung entliehen sind , wieviel diese aber
betragen sollten , ist leider nicht angegeben. 4500 Gulden
nahm Albrecht von dem Bischof von Meißen „auf Zinsen" ;
diese Zinsen, jährlich 225 Gulden erhielt in Zukunft der Rat
von Meißen zur Übermittelung an den Bischof von der Leipziger
Zentralkasse ausgezahlt, da der Meißner Eat sich dafür ver-
schrieben hatte ^).
Da für die letzten ßegierungsjahre Albrechts die Jahres -
hauptrechnungen Georg v. Wiedebachs fehlen, so können wir
die Gesamthöhe der herzoglichen Anleihen für die einzelnen
Jahre nicht mehr ermitteln. Dank der auch für die Folgezeit
vollständig erhaltenen Leipziger Stadtkassenrechnungen 2) sind
wir aber wenigstens imstande, uns über die weitere Gestaltung
der für den landesherrlichen Kredit so überaus wichtigen Be-
ziehungen zwischen der obersten herzoglichen Zentralkasse und
der Stadt Leipzig, bzw. dem Leipziger Rat eine deutliche Vor-
stellung zu verschaffen. Im übrigen sind wir auf zufällig ge-
bliebenes Aktenmaterial: einzelne Schuldurkunden, Schadlos-
briefe usw. angewiesen. Immerhin genügt schon dieses frag-
mentarische Quellenmaterial, um vollständig klar erkennen zu
lassen, daß der Herzog gerade in den letzten Regierungsjahren
seinen Kredit außerordentlich stark angespannt hat — und
nicht zum wenigsten beim Leipziger Rat. An erster Stelle seien
die großen Summen aufgeführt , welche der Leipziger Rat
dem Herzog von dem Vermögen der Stadt lieh. So erhielt
am 1. September 1498 der Rentmeister Georg v. Wiedebach
2000 Gulden, welche Albrecht der Stadt Michaelis übers Jahr
zurückzahlen sollte^). In das Jahr 1498 Mit auch ein Vorgang,
welcher als besonders deutlicher und typischer Beleg für die
Mobilisierung der herzoglichen oder Staatsschuldpapiere,
wenn man so wül, hier Erwähnung finden mag. 1491 hatte der
Leipziger Rat eine Anleihe von 2000 Gulden für Albrecht bei
Heinrich Thomel aufgebracht und sich ihm dafür „verschrieben".
Aus irgend welchen Gründen sollte oder wollte nun 1498 be-
sagter Thomel das Kapital zurückhaben. Die Angelegenheit
wurde in der Weise vom Rat zu Leipzig geregelt, daß er
1200 Gulden der Hauptsumme an Plausig wies, — letzterer
hatte diese Summe jedenfalls beim Leipziger Rat als sogenanntes
„Depositum zur Benutzung" hinterlegt, — die übrigen 800 Gulden
1) Vgl. H.St.A. Dresd. Loc. 8678 p. 331a.
2) Vgl. Ratsarch. Leipz. Stadtkassenrechn. 1497 ff.
^) Das Kapital wurde an diesem Termin nicht zurückgegeben,
es trat vielmehr eine 5^/oige Verzinsung ein. .
§ 1. Kontrahierung der Anleihen, 181
kaufte der Eat selbst zu sich^). Auf eine starke Mobilisierung
derartiger Schuldpapiere deutet auch der Umstand, daß in fast
allen herzoglichen Wiederkaufsverträgen, Kaufbriefen, oder wie
sonst diese Schuldur künden heißen mögen, die Formel und
Klausel zu finden ist „und die diesen brieff mit Irem guthen
willen und wissen Innenhaben", denn damit war die Möglichkeit
eines Verkaufs oder einer Verpfändung ausdrücklich zugestanden.
1499 bewilligte Leipzig dem Herzog eine weitere Anleihe in
Höhe von 5000 rh. Gulden „uff einen widderkauff". Für die
250 Gulden jährlicher Zinsen wurde der Rat durch Verschreibung
auf alles herzogliche Einkommen von Stadt und Amt Leipzig,
sowie Stadt und Amt Weißenfels sichergestellt. 3000 Gulden
am 18. Januar 1500 war das letzte Darlehn, welches der
Leipziger Kat der herzoglichen Kammer unter Albrecht gab;
Michaelis sollte der Herzog die Summe wiederbezahlen 2). Wie
in früheren Jahren hatte der Leipziger Rat aber in dieser Zeit
außer diesen direkten Anleihen auch wieder anderweitig Gelder
für den Herzog flüssig gemacht, des öfteren Bürgschaft oder
Zinsgarantie en übernommen^). So stellt z. B. Herzog Georg als
Regierungsverweser dem Rat der Stadt Leipzig am 1. August
1498 einen sogenannten „Schadlosbrief" aus, in dem er ver-
spricht, den Rat in betreff der übernommenen Bürgschaft über
die von Kunz v. Hermannsgrün erborgten 3500 rh. fl. schadlos
zu halten*). Aber auch anderen Orts wurden 1498 namhafte
Anleihen aufgenommen, die bedeutendste am 22. Juli bei Hans
Fuchs , Ritter und Hofmeister *»). Herzog Albrecht verkaufte
besagtem Fuchs : 1 000 Gulden rh. jährlich. Zinsen dafür :
„uff und von unnserm Jerlichen Renthen, nutzungen und gefeilen
und einkommen unnser lande und furstenthumb In Thüringen und
zu meißem, so Jerlich in unnser fürstl. Cammern gefallen^),"
*) Vgl. Leipz. Ratsarch.: „Leipz. Stadtkassenrechn." 1498—1499.
2) Auch diesmal wurde die JBedmgung nicht erfüllt, der Leipziger
Rat mußte sich vielmehr mit der Verzinsung des Kapitals begnügen.
^) Leider sind in den Leipziger Stadtkassen rechnungen immer nur
die Zinsbeträge angegeben und nicht die Kapitalien, sodaß sich über
die Höhe der Anlernen unbedingt Verlässiges nicht feststellen läßt.
*) Vgl. H.St.A. Dresd. Orig.ürk. Nr. 9259.
^) Vgl. ebenda Orig.Urk. Nr. 9256.
*) In der Art der Sicherstellung, der Anweisung der Wiederkaufs-
zinsen schlechthin und ganz allgemein auf alle herzoglichen Ein-
nahmen drückt sich ein deutlicher Fortschritt in kreditwirtschaftlicher
Beziehung aus. Die Fundierung der Anleihe auf den Gesamtfond der
Staatseinnahmen ist ein Beweis für die Stärkung und Festigung des
landesherrlichen oder Staatskredits, wenn wir diese Bezeichnung ge-
brauchen wollen. Während sich in der bis dahin ausschließlich be-
liebten Sicherstellung für Verzinsung und Tilgung einer Anleihe auf
eine ganz bestimmte Einnahmequelle eine noch vorhandene Unsicher-
heit des territorialen Kredits dokumentierte, das Stadium des Werdens
und Entstehens, in dem der öffentliche Kredit sich befand, deutlich
182 Zweiter Hauptteil. Der säohs. Staatshaushalt i. d. Jahren 1488—1497.
wiederkäuflich für 20 000 Gulden Landeswährung. Die Ver-
wendung der Anleihe ist in der Urkunde nur mit den Worten
„umb unnsern erben und Furstenthumb bessers nutz willen" an-
gedeutet. Die Zinsen sind in zwei Raten Michaelis und Ostern
zu zahlen. Als Erfüllungsort wird vom Herzog die Herberge
„zum wilden Mann" in Nürnberg anerkannt. Ganzen oder teil-
weisen Rückkauf der 20 000 Gulden behält der Herzog sich und
seinen Erben vor, nur ist er gehalten, diese seine Absicht dem
Hans Fuchs einen Monat vorher brieflich mitzuteilen. Die
Zahlung hat dann nach Ablauf eines Monats ebenfalls in Nürn-
berg am gleichen Ort zu erfolgen. Den durch rückständige
Zinsraten dem Gläubiger entstandenen Schaden hat Albrecht zu
tragen. Bei Nichteinhaltung der Vertragsbedingungen kann Hans
Fuchs das ganze Darlehen unverzüglich zurückfordern.
Der Rat von Luchau hatte im gleichen Jahr 1000 rh. fl.
auf Ansuchen des Herzogs bei drei Naumburger Bürgern „in
wiederkaufsweise" aufgebracht und zwar „auf Irem Rathaus,
Renthen, geschossen, Fellen, Nutzung und Guthern" ^). Weitere
1000 Gulden lieh der Meißner Bischof dem Herzog; in einem
Brief, welchen ersterer am 29. Juli in dieser Angelegenheit an
Albrecht schreibt 2), berichtet der Bischof über seine eifrigen,
aber leider vergeblichen Bemühungen dem Wunsche des Herzogs
gemäß eine noch höhere Summe aufzubringen. Überall hat er
sich vergeblich nach Geld umgetan. Die zur Verfügung stehenden
1000 Gulden will er dem Rat der Stadt Pirna oder Dresden gegen
eine „Recognition" für Albrecht überreichen.
Vom Jahre 1499 sind uns dann außer der Leipziger Stadt-
kassenrechnung 1498 — 1499 nur dürftige Nachrichten über herzog-
liche Anleihen erhalten : Zunächst ein Schuldbrief Herzogs Georg
in Vertretung seines Vaters über 2000 rh. fl., welche der Rat
zu Chemnitz Albrecht zu 5 ^/o geliehen hat ^) ; sodann besitzen
wir noch einen eventuell hier in Betracht kommenden Revers*)
Wiwolts V. Schaumburg, des tapferen Hauptmanns Herzog Al-
brechts in den Niederlanden. Aus diesem Schriftstück erfahren
wir, daß Albrecht dem Schaumburg 700 rh. fl. jährliche Zinsen
für 14 000 rh. fl. „überreichten Hauptguts" wiederkäuflich ver-
kauft hat; Schaumburg hatte also dem Herzog diese Summe
kennzeichnete. — Man hatte früher dem Herzog nur unter Bedingungen
kreditiert wie modernen Staaten von heute mit „gesunkenem
Staatskredit". Die Staatsgläubiger forderten und fordern damals
wie heute spezielle Fundierung der Anleihen auf bestimmte Einnahmen,
oft sogar lassen sie sich selbständige Verwaltungsrechte an den be-
treffenden Einkommensquellen einräumen (z. B. heute bei der Türkei).
1) Vgl. H.StA. Dresd. Cop. 63 fol. 62.
^) Vgl. ebenda Leo. 10372.
3) Vgl. ebenda Orig.Urk. Nr. 3321b, datiert vom 25. August 1499.
*) Vgl. ebenda Nr. 9345.
§ 2. Verzinsung der Anleihen. 183
vorgeschossen. Wir dürfen jedoch diesen Betrag nicht einfach
als Anleihe für das Jahr 1499 in Anspruch nehmen, es er-
scheint vielmehr nicht ausgeschlossen, daß es sich um Auslagen
Schaumburgs für die niederländischen, bezügl. friesischen Unter-
nehmen handelt, die schon länger zurückliegen, aber erst damals
zur Verrechnung gekommen sind.
§ 2.
Yerzinsung der Anleihen.
Die Aufnahme der herzoglichen Anleihen mit Ausnahme der
„kurzfristigen Darlehen" erfolgte, wie wir sahen, in der damals
gebräuchlichsten Form der Erborgung von Kapitalien „in Wieder-
kaufsweise" , d. h. gegen Übernahme von Wiederkaufszinsen.
Bei diesen Wiederkäufen (Wiederkaufsverträgen) schwankt die
Höhe des Zinsfußes zwischen 5 ^/o und 6 ^/o, je nachdem von
wem und unter welchen Bedingungen man das Kapital entliehen
hatte. Allmählich wurde aber die 5 ^/o ige Verzinsung vor-
herrschend, und das steht auch ganz in Übereinstimmung mit
der Allgemeinentwicklung. Überall ist im Verlauf des Mittel-
alters ein stetiges Sinken des Wiederkaufsrentfußes zu beobachten.
Dabei sind allerdings noch , wie die Untersuchungen Kuskes ^)
gezeigt haben, zeitlich und örtlich starke Schwankungen wahr-
zunehmen. „Die verschiedene Entwicklungshöhe der größeren
Wirtschaftsgebiete" Deutschlands ist da von durchaus bestimmen-
den Einfluß gewesen. Wie stets auf wirtschaftlichem Gebiet,
so finden wir auch hierfür in West- und Süddeutschland die
fortgeschrittensten und modernsten Verhältnisse, auf S^/s, ja
3^/o ist hier im 15. Jahrhundert der Zinsfuß bei Wiederkäufen
zurückgegangen. Den nächst niedrigen Zinsfuß weisen dann
nach den Ausführungen Kuskes neben den hansischen und ost-
fälischen die obersächsischen Städte mit 5 ^/o auf. In einzelnen
Fällen konnte er in Leipzig, Freiberg, Chemnitz, Magdeburg,
Zerbst und Halberstadt sogar eine 4^/oige Verzinsung kon-
statieren. Die sächsische Finanzverwaltung befand sich demnach
in einem für die Kontrahierung von Anleihen günstigen Gebiete.
Neben der Höhe der Verzinsung wurden in den Wiederkaufs-
verträgen stets auch die Termine, an welchen die Zinsen fällig
waren, festgesetzt. Ferner wurde in jedem Falle genau vereinbart,
in welcher Währung die Zinsen gezahlt werden sollten, bei der
ständig wachsenden Münzverschlechterung eine äußerst wichtige
Bestimmung. Gewöhnlich wurde dem rheinischen Goldgulden,
der damaligen kaufmännischen Rechnungsmünze noch der Vorzug
^) Kuske: „Das Schuldenwesen der deutschen Städte im Mittel-
alter" 1. c.
1 84 Zweiter Hauptteil. Dersächs. Staatshaushalt i. d. Jahren 1488 — 1497.
gegeben vor der „echten und rechten Landeswährung". Bei den
nach Zahl und Höhe außerordentlich bedeutenden herzoglichen
Anleihen und bei dem noch immer wachsenden Kreditbedürfnis
der herzoglichen Kasse war es eine Hauptaufgabe der sächsischen
Finanzverwaltung, den Kredit, welchen der Herzog bei Städten,
Kaufleuten usw. genoß, zu erhalten, zu kräftigen und nach
Möglichkeit noch zu vergrößern. Das sicherste Mittel, dies zu
erreichen, war eine regelmäßige, pünktliche und sichere Ver-
zinsung der entliehenen Kapitalien. Daher mußte eine feste und
vor allem praktische Regelung der Auszahlung der Zinsen von
den Anleihen für die herzogliche Finanz Verwaltung eine der
wichtigsten Fragen sein ; und, wie wir bereits an anderer Stelle ^)
zu betonen Gelegenheit hatten, wurde dies von den damaligen
leitenden Finanzmännern auch klar erkannt. Mit großem Ge-
schick und viel Verständnis wurde die gewiß nicht leichte Auf-
gabe in Angriff genommen und gut gelöst. Im Gegensatze zu
früher wurden jetzt alle Zinsen unmittelbar von der Leipziger
Zentralkasse gezahlt und mit größter Genauigkeit darüber Buch
geführt, wie die in den Jahreshauptrechnungen der Rentkammer
enthaltenen Zinsregister beweisen. Die beiden Hauptzinstermine
waren Michaelis und Ostern. Mit gutem Vorbedacht wählte man
gerade diese beiden Termine, denn Michaelis und Ostern hatte
die herzogliche Kasse die bedeutendsten Einnahmen, und der
Rentmeister konnte am besten gleich unmittelbar nach Eingang
dieser Erträge die fölligen Zinsen decken, ehe andere Ausgaben
dazwischen kamen. In dem Streben, die Einnahmen und die
Ausgaben so in Einklang zu bringen, dokumentiert sich eine ge-
wisse Reife der herzoglichen Finanzwirtschaft, und sicherHch
sind hier die ersten Spuren der sich erst später einbürgernden
regelmäßigen Aufstellung eines Budgets für den Staatshaushalt
zu suchen.
Die Zinsen für alle Anleihen, welche durch die Städte ver-
mittelt waren, oder für deren Zinsen dieselben sich verschrieben
hatten, wurden von der Leipziger Kammer nicht direkt an die
Darleiher, sondern die Stadtverwaltungen ausgezahlt. Und diese
übermittelten dann die Zinsen an die einzelnen Gläubiger^).
Schon aus der Art der Verrechnung der gezahlten Zinsen in
den Jahreshauptrechnungen ist dies ersichtlich^), dann aber auch
1) Vgl. Kap. n S 1.
^) Vor allem bedeutete dieses Verfahren eine große Kosten- und
Zeitersparnis für die herzogliche Finanzverwaltung!
3) Vgl. z. B. H.St.A. Dresd. Loc. 8678 „Hauptbuch« p. 34 : „Vert-
zinnst gelt meinem gned herrn uf zinse entnomen, dafür die Stete
verschriben sind, uf Sanct michelstag vertzinst uf quitancien hiebei:
Dem Rathe zu liptzk 314 gülden zinssen: 100 gülden er hanssen
von Mergentals erben; Item 110 guld heinrichen almann zu magde-
§ 2. Verzinsimg der Anleilien. 185
aus den „Leipziger Stadtkassenrechnungen". Hier wird über
alle für die herzoglichen Anleihen eingehenden Zinsgelder und
über die Weitergabe derselben genau Buch geführt. Die Kredit-
geschäfte des Leipziger Rates mit Albrecht waren schließlich
so zahlreich, daß man innerhalb jeder Stadtkassenrechnung
ein besonderes Register für die Zinsen der herzoglichen Anleihen
anlegte. Durch Vergleich der von den albertinischen Rent-
meistern geführten Zinsregister untereinander läßt sich feststellen,
daß in den Jahren 1488 — 1497 die herzogliche Zentralkasse
niemals auch nur mit einer einzigen Zinsrate rückständig ge-
blieben ist; selbst in den Zeiten des größten Tiefstandes der
herzoglichen Kasse ist die sächsische Finanzverwaltung, was die
Verzinsung der Anleihen anbetrifft, ihren Verpflichtungen in jeder
Weise nachgekommen. Leicht wird es allerdings den Rent-
meistem nicht immer gewesen sein, dies durchzuführen, nament-
lich da infolge der Aufnahme immer weiterer Anleihen stets neue
Lasten hinzukamen. Die Leipziger Kammerkasse hat in den
einzelnen Jahren insgesamt an Zinsen gezahlt, wie folgt:
1488—1489 1489—1490 1490—1491
2724Guld.15Gr.8Pf. 2035 Guld. 6 Gr. 1 Pf. 1960Guld. 11 Gr. 3Pf.
1491—1492 1492—1493 1493—1494
1 367 Guld. 6 Gr. 1 Pf. 1832 Guld. 16 Gr. 7 Pf. 3012Gald. 16Gr. 7Pf.
1494—1495 1495—1496 1496—1497
3690 Guld. 6 Gr. 1 Pf. 3937 Guld. 16 Gr. 7 Pf. 42 7 7 Guld. 11 Gr. 7 Pf.
Ein sehr beträchtlicher Teil dieser Zinsgelder war regel-
mäßig an den Leipziger Rat abzuführen, in einigen Jahren machte
es fast die Hälfte der Gesamtsumme aus. Die Bedeutung Leipzigs
für den Elredit Albrechts kommt in den folgenden Zahlen evident
zum Ausdruck. Die an die Leipziger Stadtkasse gegebenen Zins-
gelder betragen :
1488—1489 1489—1490 1490—1491
768 Guld. 768 Guld. 768 Guld.
1491^1492 1492—1493 1493—1494
742 Guld. 10 Gr. 6 Pf. 1303 Guld. 1353 Guld.
1494—1495 1495—1496 1496—1497
1608 Guld. 1748 Guld. 1856 Guld.
bürg; Item 25 Gulden heinrich und lorentz Westval, gebrudern zu
magdeburg; Item 25 guld heinrich Westval, hanssen Westval gelassen
son zu magdeburg; Item 15 gülden doctor konigssberg; Item 24 guld
Dr. Smidberg; Item 15 gülden er felix vom berge etc."
186 Zweiter Hauptteil. Dersächs.Staatshaushalti.d. Jahren 1488 — 1497.
Auch andere Städte hatten ja dem Herzog größere Kapitalien
entweder aus eigenen Mitteln geliehen oder für ihn aufgebracht ;
keine von ihnen aber reicht in dieser Hinsicht auch nur entfernt
an Leipzig heran. Greifen wir zum Vergleiche die Jahre 1488
—1489 und 1496—1497 heraus: 1488 — 1489 zahlt die herzog-
liche Zentralkasse an Zinsen: der Stadt Dresden: 265 Guld. ;
Chemnitz : 220 Guld. 10 Gr. 6 Pf. ; Tennstädt : 185 Guld ; Langen-
salza: 172 Guld.; Sangerhausen: 156 Guld.; Weißensee: 91 Guld.
10 Gr. 6 Pf.; Kindelbrück: 87 Guld. 10 Gr. 6 Pf.; Großenhain:
80 Guld.; Pirna: 62 Guld. 10 Gr. 6 Pf. ; Pegau: 60 Guld. ; Meißen:
55 Guld.; Rochlitz: 42 Guld. 10 Gr. 6 Pf.; Freiburg: 36 Guld.;
Luchau : 32 Guld. ; Oschatz : 25 Guld. ; Delitzsch : 25 Guld. 15 V2 Gr.
3 n. Pf.; Döbeln: 15 Guld.; Muchhilde : 14 Guld.; 1496—
1497: Chemnitz: 295 Guld.; Pirna: 175 Guld.; Langensalza:
90 Guld. ; Dresden: 75 Guld. ; Großenhain und Freiberg je 50 Guld. ;
Luchau: 12 Guld. 16 Gr. 7 Pf.; Freiburg: 12 Guld. und Roch-
litz: 5 Guld.
§ 3.
Tilgung der Anleihen und Ablösung überkommener Schulden.
Wenn schon die Aufbringung und pünktliche Auszahlung
der Zinsen für die Anleihen und sonstigen herzoglichen Schulden
der sächsischen Finanz Verwaltung Schwierigkeiten bereitete, so
konnte von vornherein die Aussicht auf eine Amortisation dieser
Schulden nur eine sehr geringe sein. Und dennoch mußte der
herzogliche Rentmeister auf eine Tilgung der Staatsschulden,
wenn man hier einmal diese moderne Bezeichnung anwenden
will, bedacht sein, und zwar aus verschiedenen Gründen. Erstens
im Interesse der herzoglichen Kasse selbst; die Zinsen alter,
ihrer Entstehung nach oft mehrere Regierungen zurückliegender
Schulden und Anleihen waren für die oberste sächsische Zentral-
kasse eine sehr unangenehme und drückende Last, da außerdem
in früherer Zeit meist hohe Zinsen (7 ^/o und mehr) gefordert
und vereinbart worden waren, so hatte die Verzinsung gewöhn-
lich viel, ja sehr viel mehr verschlungen, als die ganze Schuld-
summe betrug. Ein kluger, tüchtiger Finanzmann — und un-
zweifelhaft verdient sowohl Blasbalg als auch Georg v. Wiede-
bach als ein solcher angesehen zu werden — mußte sich ohne
weiteres sagen, daß es unter diesen Umständen viel rationeller
sei, derartige Schulden und Anleihen abzulösen und so das infolge
der andauernden Aufnahme neuer Anleihen ohnehin immer stärker
anschwellende Zinsenkonto der Leipziger Rentkammer zu ent-
lasten. Sodann wird aber auch von selten der Gläubiger eine
Rückzahlung der ausgeliehenen Kapitalien häufig genug energisch
gefordert worden seien.
§ 3. Tilgung der Anleihen und Ablösung überkommener Schulden. 187
Der Willen zur und das Streben nach Schuldentilgung war
und mußte also unzweifelhaft vorhanden sein. Wie aber stand
es mit dem Können dazu bei der sächsischen Finanzverwaltung.
An eine planmäßig organisierte, womöglich periodisch erfolgende
Schuldentilgung (Schuldentilgungsfond usw.) war natürlich bei
einer landesherrlichen oder städtischen Finanzverwaltung der
damaligen Zeit überhaupt noch nicht zu denken, und so konnte
auch bei der Leipziger Kammer die Amortisation der Schulden
und Anleihen nur eine zufällige sein. Schuldentilgung konnte
im allgemeinen nur dann statthaben, wenn in der Kasse über-
schüssiges Geld vorhanden war. Ein derartiger Zustand pflegte
aber in diesen Jahren, wie unsere Untersuchung dargetan hat,
bei der herzoglichen Kasse nicht gerade häufig zu sein. Im
Gegenteil, fast jedes Jahr sah man sich vielmehr zur Deckung
einer Unterbilanz genötigt, neue Anleihen zu kontrahieren, als
daß man an die Tilgung alter gehen konnte.
Nur in einem einzigen Rechnungsjahr: 1490 — 1491 war es
dem albertinischen Rentmeister möglich, eine Schulden-
tilgung großen Stils vorzunehmen. In den übrigen Jahren
scheint es sich, wenn Rückerstattung von Kapitalien erfolgte,
stets um dringliche, unaufschiebbare Fälle gehandelt zu haben.
Nicht weiter erwähnt wird im folgenden die Rückgabe von
Anleihen und Darlehen, welche der Herzog oft zinslos als vorüber-
gehende Aushüfe nur unter der Bedingung erhalten hatte, daß
sie innerhalb eines halben oder eines Jahres wieder gelöscht
wurden ^). Dabei handelt es sich nicht eigentlich um Schulden-
tilgung in dem Sinne, wie wir es hier verstehen. Nicht hierher
gehört ferner die seitens der herzoglichen Kammerkasse in
Leipzig erfolgende Einlösung der sogenannten „Schuld- ujid
Wechselbriefe", welche der Herzog — größtenteils auf Reisen
und Kriegszügen im Ausland — den meist süddeutschen Bankiers
oder deren Faktoren ausstellte. Gehen wir nun die Jahres-
hauptrechnungen 1488 — 1497 der obersten Finanzbehörde nach
den hier in Frage kommenden Gesichtspunkten einzeln durch.
Im Rechnungsjahr 1488 — 1489 wurden zunächst 4000 Gulden
dem Rat von Leipzig ausgezahlt, welche dieser dem Hugold
V. Schleinitz zur Ablösung des Schlosses Rochsburg über-
mitteln sollte. Die Rochsburg hatte also wahrscheinlich bei
Kontrahierung einer Anleihe als Pfandobjekt gedient. 1000 fl.
erhält Heinrich Stamer in Halberstadt zurück, die er vormals
dem Herzog gegen Zinsen, für welche der Leipziger Rat ver-
schrieben war, geliehen hatte. Mit 700 Gulden wurde eine
1) Vgl. H.St.A. Dresd. Loc. 8678 Bl. 3 u. 29 a, ferner Bl. 228 a u.
277, 279 a usw.
2) Vgl. für das Folgende, soweit nichts anderes bemerkt ist,
stets H.St.A. Dresd. Loc. 8678 „Hauptbuch".
1 88 Zweiter Hauptteil. Der Sachs. Staatshaushalt i. d. Jahren 1488 — 1497.
Schuld des verstorbenen Herzog Wilhelm, die Albrecht über-
nommen hatte, bei Jörgen Meldingen getilgt. Schließlich wird
von Blasbalg noch der Stadt Döbeln eine 500 Gulden-Anleihe
zurückgegeben. Quittung hierüber erteilt Dr. Wilden, welcher
den Betrag für Döbeln in Empfang nahm.
Nicht immer wurde aber die Löschung einer Anleihe oder
Schuld wie in den bisher aufgeführten Fällen auf einmal be-
wirkt, sondern es wurde ratenweise allmählich abgezahlt.
So geschah es z. B. mit den 1500 Gulden, welche einst die von
Weißensee für Herzog Albrecht bei Bethmann v. Tuticherode
aufgebracht hatten. 1488 — 1489 erfolgt wieder einmal eine Ab-
schlagszahlung von 100 Rh.-Guld.; im ganzen sind damit 500 Guld.
zurückerstattet. Auf gleiche Weise wollte man 1500 Gulden,
welche der Herzog dem Rat zu Weißenfels schuldete, abtragen.
Nachdem schon früher einmalig 100 Gulden gezahlt waren, stieß
man 1490 — 1491 abermals 200 Gulden dieser Schuld ab und ver-
einbarte, daß sie die noch restierenden 1200 Gulden in jährlichen
Raten zu je 100 Gulden bekommen sollten. Für diesen einen
Fall wurde also eine periodische Amortisation vorgesehen.
Unmittelbar nach erfolgter Übernahme des Rentmeister-
amtes durch Georg v. Wiedebach, fand Ostern 1491, kurz vor
Abschluß des Rechnungsjahres 1490 — 1491, wie bereits oben
angedeutet, eine Generalablösung herzoglicher Anleihen und
Schulden statt. Dieser Vorgang ist wohl in der Hauptsache aui
folgende zwei Tatsachen zurückzuführen: Beim Abschluß der
Jahreshauptrechnung 1489 — 1490 hatte die herzogliche Kasse
einen Barbestand von 19 634 Gulden aufgewiesen, und zudem
fügte es ein glücklicher Zufall, daß gerade 1490 — 1491 im Ver-
gleich zu den anderen Jahren die niederländischen Ausgaben
äußerst minimale waren (vgl. Tabelle F).
Indem der neue Rentmeister die dadurch geschaffene günstige
Finanzlage sofort benutzte, um einmal eine Tilgung von Staats-
schulden in großem Umfange vorzunehmen, erbrachte er den Be-
weis, daß er fähig war, ein derartiges Amt mit Erfolg zu verwalten.
Es muß hier genügen, ganz generell festzustellen, daß da-
mals im ganzen 18 330 Gulden abgelöst worden sind. Es ist
unmöglich, all die getilgten Schulden und gelöschten Anleihen,
wie sie in der betreffenden Jahreshauptrechnung unter den Titeln :
„Ausgabe uf den Ostermargkt Anno 1491 Zcue ablosunge der
Zcinse uf den Steten vorschriebenn nach Innhaldt m. g. h.
Schadlos Briven, die sie ubergeanntwort haben", und: „Etliche
vorsatzte Zcinse Im Lannde zcue doringenn gelost" ^) verbucht
sind, einzeln aufzuzählen. Von einer namhaften Zinsenlast
war damit die herzogliche Kasse befreit. Die Städte waren
i) Vgl. H.St.A. Dresd. Loc. 8678 1. c. Bl. 141 ff. und Bl. 143.
§ 3. Tilgung der Anleihen und Ablösung überkommener Schulden. Ig9
vorher alle von der beabsichtigten Ablösung in Kenntnis ge-
setzt worden ^) , wie dies ja gewöhnlich damals in den Schuld-
urkunden und Wiederkaufs vertragen vereinbart wurde. Die in
den folgenden Jahren seitens der Zentralkasse für Schulden-
tilgung aufgewandten Summen w^aren nicht beträchtlich, ja
1493 — 1495 und 1496 — 1497 fand nicht eine eigentliche Ab-
lösung und Tilgung statt; die herzogliche Kasse war einfach
dazu außerstande.
Der Kammerschreiber Johann Meyer in Dresden erhielt
1491; — 1492 von der Leipziger Kasse 1974 Gulden 17 Gr. aus-
gehändigt „zur Bezahlung der alten Schuld". Um was für eine
Schuld es sich dabei handelte, ist leider nicht zu ermitteln. Im
nächsten Eechnungsjahr wurden 1000 Gulden der Stadt Weißensee
übermittelt, damit war dann die Anleihe vollständig getilgt,
welche der Rat von Weißensee einst für den Herzog bei ßeth-
mann v. Tuticherode bewirkt hatte. Außerdem wurden im gleichen
Jahr mit 275 Gulden etliche Zinsen im Amt Hohnstein abgelöst.
Wie schwer es der Leipziger Kammerkasse wurde , selbst
die geringsten Summen für derartige Zwecke herzugeben und zu
entbehren , beweist der Umstand , daß die mit dem E-at von
Weiß enf eis 1491 verabredete ratenweise Tilgung einer Anleihe
nicht eingehalten worden war; erst 1495 — 1496 wurde wieder
einmal die jährliche Rate von 100 Gulden gezahlt, im folgenden
Rechnungsjahr aber schon wieder nicht. Die Aussichten auf
Tilgung der Schulden und Rückgewährung der Anleihen waren
mit der Zeit immer schlechter geworden. Wann die Löschung
der Anleihen und Schulden, welche unter der Regierung Albrechts
des Beherzten aufgenommen und gemacht, zum Teil auch 1485
übernommen worden waren , erfolgte , wird sich in den meisten
Fällen überhaupt nicht mehi« feststellen lassen; in einzelnen
Fällen ist sie erst nach mehrer en Jahrhunderten erfolgt.
Ostern 1655 kauft z.B. Kurfürst Johann Georg einen vom Herzog
Georg in Vollmacht Herzog Albrechts dem Rat zu Chemnitz über
2000 rh. fl. ausgestellten Schuldbrief zurück 2); am gleichen Ter-
mine gibt er dem Chemnitzer Rat ein Darlehen von 500 rh. fl.
zurück, welches dieser laut Urkunde Herzog Wilhelms der fürst-
lichen Rentkammer am 2. Oktober 1402 gemacht hat. Der Kur-
fürst tilgt ferner eine Schuld von 1 000 rh. fl. (laut Urkunde des
Kurfürsten Ernst und des Herzog Albrecht d. d. 10. April 1471)
und eine Anleihe von 600 rh. Gulden (laut Urkunde des Kur-
fürsten Ernst d. d. 9. Juni 1471).
') Vgl. H.St.A. Dresd. Loc. 8678 Bl. 143 a.
2) Vgl. H.St.A. Dresd. Orig.-Ürk. Nr. 13310b: Vier Quittungen
des Rates zu Chemnitz und ibid. : Finanzarch. Repert. : K. 1621 K. ?22.
Anhang.
Alle Angaben und Aufstellungen über die Höhe der öffent-
lichen Einnahmen und Ausgaben usw. werden erst dann so recht
bedeutungsvoll und brauchbar für eine wirkliche Beurteilung und
Erkenntnis der Staatswirtschaft dieser Zeit, wenn wir das Wert-
verhältnis der damaligen Münzen untereinander, dann aber den
heutigen Geldwert derselben, bezüglich die Kaufkraft festzustellen
imstande sind. Ohne genügende Vergleichsmomente mit heutigen
Verhältnissen sind alle derartigen Untersuchungen wenig
fruchtbar.
Gerechnet wurde im „Hauptbuch" und den sonstigen
Bechnungswerken nach Goldgulden und Schock; die großen
Rechnungsabschlüsse wurden alle in Goldgulden gemacht. In
Anwendung kam dabei entweder direkt der sogenannte rh. Gold-
gulden oder der meißnische Goldgulden , beide während all der
Jahre durchgängig zu 21 Groschen (Silbergroschen) angenommen ^).
Das Schock oder „neue" Schock, wie man es auch bezeichnete,
hatte 60 Silbergroschen; der Silbergroschen wiederum 9 Pf.,
beziehentlich 12 neue Pfennige; der alte Pfennig = 2 Heller.
Was zunächst den Peingehalt des Goldguldens anbetrifft,
so schätzt Hanauer : „Etudes economiques sur l'Alsace ancienne
et moderne." I. Les Monnaies (1876) p. 461 den Goldflorin des
15. Jahrhunderts auf 3,5 — 2,5 g Feingold bei einem Gewicht
von 3,5 — 3,3 g. Unser 10 Markstück hat einen Gehalt von 3,6 g
Feingold; das 10-Frankstück der lateinischen Münzunion 2,89 g
Feingold nach Schmoller: „Die Einkommensverteilung in alter
^) Eine Ordnung von 1490 setzte erneut ausdrücklich fest, daß
21 gute Groschen auf den Gulden gehen sollten. Vgl. Falke: „Ge-
schichtliche Statistik der Preise im Königreich Sachsen". Hilde-
brand: Jahrbücher für Nationalökonomie, Bd. 13, 1869.
Anhang. 191
und neuer Zeit." SchmoUers Jahrbuch XIX 1895 p. 1079-
Anmerk. 1. (Vgl. über diese Angaben auch die Zusammen-
stellung bei Strieder: „Zur Genesis des modernen Kapitalismus.'"
Leipzig 1904 p. 10 Anm. 1).
Sehr große Schwierigkeiten bietet die Berechnung der
Kaufkraft des Geldes, und außerordentlich stark weichen hier
die Resultate der einzelnen Forscher von einander ab. Wenn
Wiebe: „Zur Geschichte der Preisrevolution im 16. und 17. Jahr-
hundert" 1895 die Kaufkraft des Geldes für das 15. Jahrhundert
auf ungefähr das 2 — 2, 5 fache der heutigen ansetzt, so ist das
meines Erachtens viel, ja sehr viel zu tief gegriffen. Kius:
„Das Finanzwesen des ernestinischen Hauses Sachsen im
16. Jahrhundert" sagt über den Kaufwert des Guldens^
„für einen Gulden konnte man durchschnittlich im 16. Jahr-
hundert genau soviel Roggen kaufen als im Jahre 1862 nach
dem letzten 24-jährigen Durchschnittspreise für 5^/4 Thlr.
preußisch." Im 16. Jahrhundert war aber der Wert des Guldens
im Vergleich zum 15. Jahrhundert bereits stark gesunken.
Wesentlich höher hat 0. Richter: „Zur Bevölkerungs- und Ver-
mögensstatistik Dresdens im 15. Jahrhundert" : Neues Archiv
für Sachs. Gesch. Bd. II p. 288 1881 unter Zugrundelegung der
Arbeiten Falkes : „Geschichtliche Statistik der Preise im König-
reich Sachsen" in Hildebrand: Jahrbücher für Nationalökonomie
und Statistik Bd. XIII, 1869 den Wert des rheinischen
Guldens auf ungefähr 35 Mark heutigen Geldes berechnet. In
seiner „Geschichte Dresdens von 1900" hat er mit Rücksicht
auf das inzwischen eingetretene weitere Fallen des Geldwertes
diesen Betrag auf 40 Mark erhöht. Die Richterschen Ermitte-
lungen, die, wie all diese Versuche natürlich nur „annähernd"
zu verstehen sind, kommen, soweit wir sehen, den tatsächlichen
Verhältnissen am nächsten.
Genau wird sich ja die Kaufkraft des Geldes überhaupt nie
berechnen lassen, denn wir haben keine Arbeitsleistung, nicht
ein einziges Produkt oder einen Gegenstand, bei dem zu den
verschiedenen Zeiten das Angebot und die Nachfrage, also der
Verwertungskoeffizient konstant geblieben wäre. Zu von vorn-
herein absolut falschen und irrigen Wert- und Geldgleichungen
würden wir z. B. kommen, wollten wir unseren Umrechnungen
192 Anhang.
den Verbrauch und die Preise für Gewürze und Kolonialwaren,
Kleidu ngsstoife usw. zugrunde legen. Als typisches Beispiel
hierfür ist mir immer der Waid (Färberwaid) erschienen, einst
im Mittelalter als Farbmaterial riesig viel verwertet, sehr gesucht
und hoch bezahlt, später durch den wohlfeileren Indigo fast voll-
kommen verdrängt und gänzlich entwertet.
Am besten dienen zu derartigen Vergleichen immer die
Arbeitslöhne, Vieh- und Getreidepreise, letztere aber wegen der
Unbestimmbarkeit der damaligen Getreidemaße (Hohlmaße, wie
Scheffel, Malter usw.) sehr schwer zu verwerten. Nach der
Jahreshauptrechnung 1490 — 1491 wurde verschiedenen Ämtern
in sieben Fällen bei Verkäufen größerer Transporte von Ochsen
pro Stück durchschnittlich 3,7 — 3,8 Gulden gezahlt. Falke nimmt
für 1470 als Durchschnittspreis für einen Ochsen 4 fl. an; es
wird aber heutzutage bei direktem Verkauf für einen Ochsen
pro Zentner lebendiges Gewicht 38 — 40 Mark gezahlt; ein Ochse
wiegt 10 — 16 Zentner. Selbst wenn man nun berücksichtigt,
daß unsere Tiere heute durch gebesserte Zuchtmethoden be-
deutend schwerer wiegen als damals , und daß die Nachfrage
ungleich stärker geworden ist, so ist doch evident, daß Richters
Zahlen viel eher verwendbar sind als die Angaben Wiebes. Und
diese Behauptung wird noch gestützt durch den Hinweis auf die
Preise, die im Detailverkauf für die einzelnen Fleischsorten er-
zielt worden sind. Nach einer Ordnung ^) des Dresdner Rates
aus dem Jahre 1480 sollte von den „Fleischawern" feilgehalten
werden : Schöpsenfleisch ä Pfd. um 3 n. Pf. ; Schaffleisch ä Pfd.
um 4 — 5 Heller; gemästetes Ochsenfleisch ä Pfd. um 3 Pf.;
Kuhfleisch ä Pfd. 5 Heller; Schweinefleisch ä Pfd. um 7 Heller
und Kalbfleisch ä Pfd. um 4 — 5 Heller.
Erwähnt sei als weiteres Vergleichsmoment, daß die Wochen-
löhne der Bergarbeiter damals am Ende des 15. Jahrhunderts
zwischen 11 Groschen und 4 Groschen 6 Pf. schwankten, wie
aus den Bergrechnungen ersichtlich. Falke gibt die Wochen-
löhne für Bauarbeiter, wie folgt, an: Ein Maurerpolier 15 Gr.,
ein Geselle und Steinmetz e 13 Gr., ein Handlanger 8 Gr. Der
Tagelohn eines landwirtschaftlichen Arbeiters in den Ämtern und
^) Richter: Yerfassungsgesch. von Dresd. H, 3. Fleischtaxe
p. 347.
Anhang. 193
Städten betrug im allgemeinen 1 Groschen ^). Auch diese An-
gaben zeigen doch deutlich, daß viel eher die Ausführungen
Richters als die Wiebes zu akzeptieren sind, und da]3 wir die
Kaufkraft des Geldes für das ausgehende 15. Jahrhundert in
Sachsen mindestens auf das 3,5- bis 4,0f ache des heutigen
einzuschätzen haben.
Einige Bemerkungen zum besseren Yerständnis der auf
den folgenden Seiten zum Abdruck gebrachten Tabellen:
1. Den Zahlenangaben ist des öfteren ein kleines a oder n beigesetzt,
das bedeutet alte bzw. neue Münze. Man unterschied damals
alte und neue Groschen, Pfennige und Heller.
2. Ist in den Rubriken ein einfacher Strich ( - ) gesetzt, dann will das
sagen: in dem betreffenden Jahr ist aus dem Amt, der Stadt, der
Spezialkasse usw. keine Einnahme eingegangen.
3. Ein Gleichheitszeichen (=) heißt immer : Die Einnahme ist dieselbe
geblieben wie im Vorjahr.
4. Für Tabelle C sind aus Raumgründen die Jahreszahlen nicht ab-
gedruckt; es sind die gleichen wie für Tabelle B (S. 196) zu lesen.
^) Nämlich dann, wenn keine Naturalentlohnung nebenher ging.
Puff, Die Finanzen Albrechts des Beherzten. 13
191
Anhang.
Tabelle A.
1
1488—1489 1489-1490
1490—1491
1491—1492
Langensalza . .
Thamsbrück . .
kl38. 1. 3. 1 337. 4.-.-
855.20. 3. 1
1927. 5.7*/2 IVa.—
Tennstedt . .
\ 79.—. 8.—
]
Herbisleuben . .
} 708. 4. 6.— 205.20. 4.—
}654.19. 7.—
1475.17.-. 1
Gebesee . . . .
J ! 297.16. 6.—
J
Weißensee . . .
728. 1. 5.V2I 736.—. 2.IV2
465. 2. 7. V2
360. 14. — . —
Sachsenberg . .
522.14. 2.— 1 616. 3. 4.—
549. 6.6V2.-
778. 7. 8.—
Sangerhausen .
699. —.—.—! 440.—.—.—
928. — . — . —
1563.14. 8.—
Quedlinburg . .
201. 9. 3.— 201.15.—.—
100. 1.— .—
—
Eckardtsberg . .
1459.17. 7.—
1493. 4. 4. 1
982. 19.7 '/2. —
2022. 8. 1.—
Kamburg . . .
260.16. 6.—
399. 5. 2.—
569.19.—.—
579.13. 2. 1
Freiburg . . .
1153.20. 1. 1
1556.11. 3. 1
1564.14. 3.—
1870.13. 5.—
Dornburg . . .
473.—. 2. 1
590. 2. 2. 1
537.16.372.—
703.11. 5.—
Weißenfels . .
1981.11. 7.—
2376. 2. 8.—
2461.19.—.—
4510.—. 5. In.
Pegau . . . .
Leipzig . . . .
312. 19. 8. li 333. 6. 2. 1
316. 2. 5. 1
430. 4. 1. 1
1182. 9. 2. — 1801. 8. 2.-
1556.17. 5.—
1341.16. 2. -
Delitzsch . .
1038.17. 5a. 1: 612. 8.5*2 3.' —
855. 2. 3.—
1375. 4.8a In.—
Osterau . . .
319. 7.—.- —
Zörbig . . .
89.11. 1. ll 85. 3.-.—
82.18. 3. 1
64.16.—.—
Oschatz . . .
915. 8.—.— 839.20. 3.—
947. 9. 2.—
908.11.—.—
Großenhain . .
814.11. 8n.l 704. 5. 1. 1
1134. 5. 4. 1
1039. 9. 1.—
Ortrand. . . '
206.19. 4. l| 193.17. 8. 1
133.—.—.—
196.13.—.—
Sonnenwalde .
571. 9.—.—! 537. 3.— .—
754.11. 7.—
—
Senftenberg .
271. 4. 8. —1 515. 13. 1. 1
325.11. 3.—
452.18. 3.—
Meißen . . .
206.14.—.— 149. 7.9n. 1
10. 13. — . -
44.11. 8. 1
Dresden . . .
—
562. 9. 5. 1
14:114.—.—
—
Radeberg . .
471.20. 7. 1
298. 4. 4. 1
447.-.-.-
472.15. 7.—
Tharandt . .
227.13.-.-
84.19. 5.—
116. 9.—.—
386.13. 4. 1
Dippoldiswalde
— —
—
—
Pirna ....
130.13.—.— 876.11. 3.—
1005. 18. — . -
1776.16. 5.—
Hohnstein . .
90. 6. 4.— 330. 2. 4. 1
340. 3. 4. 1
429.19. 6.—
Döbeln . . .
97. 3.—.- 179.20.—. 1
68.17. 4.—
215. 6. 7. IV2
Hochlitz . . .
895. 7. 7. 1 882.16. 3. 1
859. 4. 1. 1
933.—. 5. 1
E-ochsburg . .
— i 669.13. 4. 1
570. 15. — . —
1028. 4.— .—
Chemnitz . .
334. 10. 6. 1! 298. 20. 3. —
346.—. 4. 1
243. 3. 1.—
Schellenberg .
—
—
—
296. 4. 1.—
Freiberg . .
—
-
—
275. 9. 1. 1
Frauenstein .
14. 7. 7. 1
—
Wolkenstein .
42.18.— .—1 124. 9. 2. 1
208. 7. 8 1
370. 1. 7. 1
Geyer . . .
198. 8.— .— ll
—
—
Thum . . .
—
} 79. 13. 2. 1
—
—
Erbisdorf . .
—
1
—
—
Storkow . . .
50.-.-.-
—
Beeskow . .
—
—
Sorau. . . .
—
Sagan . . .
Dresden (Fischmeister
) -
460. 16. 51/2 n.—
—
—
Die Summen sind in Gulden, Groschen, Pfennigen und Hellern angegeben.
Anhang.
Tabelle A.
195
1492-1493
1493—1494
1494—1495
149^^1496
1496-1497
1058.19. 9.—
1111.10. 3. 1
1622. 4. 1. 1
1249.11. 1. 1
1414. 6.7V2.1n.
142. 18. — . —
142.18.-.-
142.18.—.—
612. 5. 1. 1
511.11. 7. 1
IU04.15. 4.—
1087. 2.-.IV2
1100. 5. 5. 1
967. 6. 6.—
810.19. 1. 1
772. 6. I.IV2
783. 14. 4. */2
739. 3. 6,1^/2
824.11. 3.1/2
493.14. 8.—
852.12. 1. 1
532.16. 3. 1
—
—
1028.12.-.-
1123.14. 2.—
1096. 5. 8. -
937.13. 3. 1
43. 8. 3.—
110.19.—.—
20. 2. 1.—
90. 9. 3.—
73.10.—. 1
1951. 8.-.—
1740.15. 6. 1
1946.14. 5.—
1719. 4. 5,—
1386.13. 8.—
569. 6. 8. 1
538.—. 1.—
735. 1. 1.-
463. 2. 5.—
193 11. 7.—
1403.10. 5. 1
1661. 7. 1.—
2676.—. 5.—
2275. 3. 8. 1
1019.14. 1.—
824. 2. 5. 1
480. 1. 4.-
726. 6. 2. 1
733. 5. 6.-
294. 6. 7.—
2317. 6. 2.—
4047.20. 9.—
4635. 5. 5. 1
3950. 8.—. .1
1914.13. 7.—
348.18. 4. 1
318. 3.— .—
665. 8. 6.—
412.18.—.—
494.18.—.—
1811. 9. 4.—
1872. 3. 5.—
1987.15.—.—
1840.19. 4. 1
1488.16. 1. 1
910. 4. 4.—
1244.14. 7. 1
2525. 9. 1. 1
2181. 7. 8.IV2
1523. 12. 5 V2 r/2. —
81. 1. 6.—
81. 2. 8.—
—.57. 5.—
221. "9!- .-
169.14. 1. 1
912.13.—.—
1000. 6. 4. 1
951. 4. 4. 1
856.13.— .—
442.18.— —
1595. 3.7V2. —
1907.12. 3.—
1812. 1. 1.—
1874. 1. 1.—
827. 9.— .—
170.—.—.^
3.13. 8. 1
3. 2. 3. 1
6. 6. 4. 1
7.10. 4. 1
4.82. 7. 5. 1
437. 3. 2. 1
457. 7. 7.-
450. 6. 2. 1
z
—.15. 8.—
—
446. 8. 8.-
644.17. 5. 1
440.17. 7. 1
—
—
—
520. 17. 1. V2
. —
389.11.-.-
478.11.—.—
599.13. 8. 1
566. 6. 6, 1
476.11. 1. 1
74.12. 3.—
78. 2. 5.-
186.17. 7.—
34.17. 8. 1
17.—. 1. 1
—
—
30. 8.— .—
17. 6.— .—
—
1584. 9. 6.-
379. 9. 4.—
79.14. 8.—
437. 2.— .-
845. 5.— .—
362. 8. 4. 1
398.15. 7. 1
414. 1. 7.—
469. 3.— .-
330. 9.— .—
129. 20. — . —
348.-.-.-
244. 1. 5. 1
197. 3. 7.—
188. 5. 2. 1
879.18. 2.—
967. 1.11.—
950. 3. 8. :1
1018. 5. 8.—
973.15. 2. 1
725. 3.— .—
709. 5.— .—
706. 8. 4. 1
718. 6. 4. 1
752. 5. 6.—
235. 1.— .—
271. 3. 1.—
279. 4. 3.-
309.20. 2. V2
292.20. 7.—
111.17. 7.-
—
138.15. 6.—
248.15. 5. 1
—
73. 1.— .—
—
15. 7. 3.—
106.19. 7.—
62.19. 6.—
5. 5.— .—
4. — . — . —
3.-.-.-
3.17.—.—
2. 8.— .—
204. 14. 2. -
104.10. 6. 1
10.3.12. 7.—
58.19. 6.—
—
110.-.-.-
200. — . -. —
]
19.-. 7. 1.
—
\
il202.— .— .—
60.11. 2.—
—
—
} 752. 7. — . —
127. -.10. ;i
. —
—
1
)
105.10. 9.-
—^
—
— •
214.10. 4.-
—
Die Summen sind in Gulden, Groschen, Pfennigen und Hellem angegeben.
13*
196
Anhang.
Tabelle ß.
Roh-EinnaliTTie
„reine" Einnahme
Jahres-
gesamteinnahme
1488-1489
17 783. 18. — . IV2
16 505.15. 5. IV2
71872.11. 8.—
1489-1490
20 744. 4. 2.5i2n.
20 474. 19. 4a 6 V2n.—
60 010.10. 6a —
1490—1491
19 820.10. 8.2'/2
19 367. 8. 6. V2
84357.18. 6.-
1491-1492
28 083. 7. 3. 1/2
27 669.13. 3. V2
99 384.13. 8. In.
1492—1493
22 536. 3.— .IV2
22 388.15. IV2—.
54144. 4.II.IV2
1493—1494
23 459.18. 8. V2
23 298. 5. 4.IV2
74 057. 9. 3.IV2
1494—1495
30 314.13. 8.11/2
30 037.10. 6.IV2
63 837.10.10. 1/2
1495—1496
28 904.29. 4. V2
28 620. 8. 4. 1/2
66 392. 11. 10. IV2
1496—1497
19 065.20. 5.IV2
18 657. 3. 1.11/2
83 602. 3. 4. 1
Die Summen sind in Gulden, Groschen, Pfennigen und Hellern angegeben.
Tabelle D.
1488-1489
1489-1490
1490-1491
1491—1492
Pegau ....
66. 7. 8.—
75. I.IIV2.-
_
Groitzsch . . .
8. 20. -. —
7.40.-.-
7. 20. — . —
2. — . — . —
Groitzschitz . .
1. 6. 6.—
—.59. 9.-
—.44. 6.—
—.26! 6.—
Leipzig ....
471.33. 5.—
436.54. 3.—
438.34.101/2.1
442.25. 7. 1
Delitzsch . . .
131.18.-.—
136.21. 9.—
120.31. 1. 1
122.41. 3.—
Zörbig ....
32. 1. 6.—
30. 24. — . —
30.42. 6.-
25.47. 5.—
Oschatz ....
118.14. 2. 1
119. 2.10.—
121. 6. 7. 1
115.47. 8.-
Großenhain . .
175.21.—.—
176.45.—.—
169.13. 4. 1
164. 6.— .—
Ortrand ....
31. 371/2. -. -
34. 311/2. — . —
27.16. 5.—
27.45.—.—
Senftenberg . .
21.57. 4. 1
39.10. 6. 1
—
—
Amt Senftenberg
1.29. 2. 1
—.46.—.—
-.49. 6.-
1.30.-.-
Lommatzsch . .
35. 32. 10. —
42.54.2 a. 1
49. 8. 8.—
47.38.—.—
Meißen ....
95.13. 3.—
90. 11. 3n 3a.—
44.16. 1. 1
60. 241/2. 6.—
Amt Meißen . .
3. 59. -. —
Dresden ....
206. 4. 4. 1
194.58. 4. 1
65.15.—.-
139. — . — . -
Alten-Dresden .
13.—.—.—
87.561/2.—.—
40.18.-.-
31.11. 4. 1
Dippoldiswalde .
Eadeberg . . .
36. 45. — . —
26. 6.— .-
20. 1.6n.—
59. 58^2. 8. —
40.6V2.7a.—
13.71/2.—.—
46.311/2.11/2.—
Pirna . . .
166. 8.11.1/2
175.58. 5.—
157. 55. IOV2. —
134. 24. — . —
Dohna . .
—
—
—
—
Königstein .
7.15.—.—
2V2. — . — . —
—
2.-.-.-
Schandau .
7.39.—.—
10. 12. — . —
2. 23. — . -
7.22.—.—
Gottleuba .
9.22, 4.—
11.33. 9.—
13. 15. — . -
IO.251/2.8.3
Sebnitz . .
8. 52V2. 3. —
7.39. 3.—
3.49.—.—
—
Hohnstein .
4.34. 6. 1
6.45.—.—
2.19. 3. 1
1.11/2.—.—
Döbeln . .
Mittweida .
100.38.—.—
113. 1. 7.-
104.15. 9.—
93. 56V2. 7. 1
Rochlitz . .
106.34. 5. 1
102.59. 3.—
95.54. 5.—
85.43. 7. 1
Rochsburg .
13. 50. — . -
6. 50. — . —
5.40.—.—
8.-.-.-
Geithein . .
46.54. 2. L
49.10.10. 1
45.40. 6.—
44. 4. 1. 1
Chemnitz .
195. 1.11/2.—
186. 141/2. 9.—
196.27. 1. 1
180. 6V2.—.—
Schellenberg
23.—.—.—
20. 15. 10. —
22.18. 8.-
16. 10. 10. —
Oederan . .
39.23.5V2.—
40. 12. 21/2. —
39. 7. 6.—
33.-.-.-
Zschopau .
72.-.—.—
73.30.-.-
67.30.—.—
55.40.—.—
Freiberg
22.30. 4. 1
21.38. 4. 1
20.48. 3.—
23.37. 4. 1
"Wolkenstein
37.48. 3. 1
35. 2. 7. 1
30.11. 9.—
5.15.—.—
Die Summen sind in Schock, Groschen, Pfennigen und Hellem angegeben.
Anhang.
Tabelle C.
197
Schneeberger
Schneeberger
Silb erkauf sr.
Summa von
Gesamtertrag
Jabresgesamt-
Zehntrechnung
Spalte 1 und 2
der Bergnutzung
einnahme
7169.12. 5. 1
1538.11. 8.1/2
8 708. 3. I.IV2 10 699. 3.— .—
71872.11. 8.~
3771.— .10. 2
1379. 9. 1. IV2
5 150. 10. — . \'2 5 910.12. 8. -
60 010.10.6 a.—
(1594. 16.-.— )i)
(611.11.10.1)1)
(2 206. 6.10.1)1)
10 982. 6.— .—
84 357.18. 6.—
6432.10. 3.V2
2882. 8. 2.1V8
9 314.18. 5. P/8
11147.10. 7.—
99 384.13. 8. In.
5393.15.2/4. 2
2432. 3. 2.-
7 825. 18. rU. 2
8 866. 2. 4.—
54144. 4. II.IV2
3368. 7. 5. 2
1905. 7. 9. 1
5 273.15. 2. 1
6 751. 3. 2. 2
74 057. 9. 3.11/2
4425. 9. 9. 1
2676. 4. 9.—
7 101.14. 6. 1
9 471.19. 3.11/2
63 837. iO. 10. V2
7257. 7. 9. 1
3925.12. 8. 2
11182,20. 6. 1
13 737. 8. 5. 2
66 392. 11. 10. IV2
5002.12. 9.2V2
2495.—. I.2V2
7 497.12.11. 2
8 625. 17. 10. —
83 602. 3. 4. 1
1) Für dieses Jahr fehlen die Angaben mehrerer Einzelposten, nur der Ge-
samtbetrag ist ins „Hauptbuch" eingetragen.
Tabelle D.
1492—1493
1493—1494
1494—1495
1495—1496
1496—1497
_
_
33.30. 4.—
81.10. 4 1
71.26. 5.—
11. 50. — . —
6. .50. -. —
4.38. 3.—
7.21. 3.—
5. 50. — . —
1. 33. 2. —
—.53. 4.—
—
—
440.28. 4.—
505.19.11.-
445.13. 6.—
392.35. 9. 1
437.21. 5.—
116.32. 9.—
119.261/2.1.1
107.31. 6.—
116.39. 9.—
120. 18. — . —
25.48. 4. 1
22. 15. -. —
18.53. 7. 1
21.50. 5.-
18.35. 3.-
118.42. 4. 1
121.48. 1.—
84.17. 2. 1
107.59. 9.—
110.29. 5.—
134. 45. — . —
158.54. 1.—
109.33.—.—
137.10. 7. 1
143.55. 3. 1
25.42.11. 1
25.12. 3.—
17.41. 3.—
27.33. 9.—
25.32. 3.—
46. 5. 2. 1
56.57.10. 1
40.37. 4. 1
55.37. 7. 1
47. 2.-.—
57.36'/2.— .—
99.29.11. 1
83. 30. -. —
90. 5. 7. 1
87. 9. 4. -
z
z
z
244. 27. — . —
157.47. 9.-
32.10. 4. 1
33. 9.— .—
26.19. 6.—
34. 27. -. —
27.37. 6.—
20. 55 V2. — . —
22.12. 9.—
12. 36. — . —
18.41. 6.—
22.10. 6.-
37. 1. 6.—
37.29. 9. 1
30.52.10. 1
37.42. 4. 1
36.37. 9.—
141.49. 4.—
168. 4. 2. 1
128.32. 6. 1
147.21. 3.—
127. 40. 10. —
—
2. 6.-.-
—
15. 21. — . —
—
6.19.—.—
4. 15. — . —
2. 45. — . —
3.40. 6.-
3. 25. — . —
6. 22. — . —
5. 58. — . —
6. 29. — . —
7. 22. — . —
6. 45. — . —
8.17.10. 1
16. 231/2. — . —
10.28. 2.—
11.31. 4.—
9.41. 3.—
2. — . — . —
4.27.-.—
4. lV2.9.—
—
2. 6.-.—
1.13.-.-
-.43.-.-
1.37. 6.—
115.19.—. 1
88.40. 9. 1
123.32.11. 1
105. 58. — . —
93.32. 4. 1
101.39. 9.—
80.25. 6.—
106.25.11. 1
103.39. 7. 1
90.13.10. 1
85.45. 5.—
64.55. 9.—
82.24.10. 1
81.57. 4. 1
8. 40. -. —
9.— .— .—
5. 50. — . —
10.—.—.—
10. 40. — . —
47.34. 4. 1
41.20. 7. 1
22.38. 3.-
35.42. 4. 1
36.29. 7. 1
154. 17. — . —
167.58. 8. 1
140.56. 9.—
169.30. 4. 1
165.31.10. 1
16.18. 4.—
18.25.—.—
14. 50. — . -
27.58. 4.—
22. 50. — . —
31. 30. — . —
31.55.—.—
27.52. 6.—
35. 45. — . —
35. 30. — . —
56.15.—.—
—
—
—
—
20.48. 9.—
190.26. 1. 1
303.56.11. 1
344.32. 3.—
331.23.11. 1
49. 5. 3.—
29. 8. 3.—
25.34. 6.—
30.58. 4. 1
31. 45. — . —
Die Summen sind in Schock, Groschen, Pfennigen und Hellern angegeben.
198
Anhang.
Tabelle D (Fortsetzung).
1488-1489
1489—1490
1490—1491
1491—1492
Thum 9.36.—.— 9V2.42.— — 9.36.—.— 6.36.—.
Geyer .... 59. I6V2.6.— 51.48. 7. 1 18.33.—.— 68.38. 4. 1
Neustädtel. . . 19. 9. 4. -
Erbisdorf . . . 9.29. 3. 1 54.28.—. 1 32.27.11.- 7.39.—.
Frauenstein . . 29.31. 5.— 19.15. 8. 1 7. 8.7'/2.— 27. 6. 7.
Geising .
Die Summen sind in Schock, Groschen, Pfennigen und Hellern angegeben.
Tab
eile Dl.
Ungeld der
Ungeld der
Gesamtertrag des
albert. Lande
ernest. Lande
albert, üngeldes
I
II
III
1488—1489
2488. 16. 6V2. —
1552. 17. 5. 1
5772. 4. 7. 1/2
1489—1490
2516. 1. 4. 1
1579. 59. 3a 3n.
5851. 9. 4. —
1490—1491
1979. 14. 10. —
1471. 25. 4. —
4929. 11. 1. V2
1491—1492
2088. 44. 7. 1
1483. 45. 9. —
5103. 12. 1. —
1492—1493
1879. 10. 4. 1
1501. 30. — . —
4893. 5. — . 1
1493-1494
2334. 49. 9. 1
1472. 41. 4. 1
5504. 11. 10. —
1494—1495
2014. 57. 7. 1
1166. 3. 3. —
4614. 5. 1. 1
1495—1496
2591. 20. 11. 1
1432. 12. 4. —
5832. 19. 7. 1
1496—1497
2536. 58. 5. —
1553. 52. 1. 1
5900. 6. 6. V2
Das „Ungeld" ist in Spalte I und II in Schock, in Spalte III dagegen in
Gulden angegeben.
Ta
belle E.
1488 -1489
1489-1490
1490-1491
1491—1492
Langensalza . . .
233. 20. -. -
—
-—
—
Tennstedt .
98. 21
—
—
101. 30. — . —
105. 42. — . —
=
Kindelbrück
47. 30
. —
, _
46. 40. — . —
=
Sangerhausen
Luchau . .
105. —
—
—
—
—
=
17. 30
—
. —
=:=
=
=
Weißensee
34. 40
—
—
34. -. -. -
=
87. 58. — . —
Freiburg .
15. —
—
—
10. — . _. _
=
=
Pegau. .
60. —
—
. —
=
=
==
Leipzig .
150. —
—
—
=
=
=
Dehtzsch
40. —
—
—
=^
Zörbig . .
15. —
—
—
=
=
=
Rochlitz . .
27. —
—
—
=
=
=
Mittweida
23. -
—
==
—
Döbeln .
—
39. — . — . —
Oschatz . .
73. 20
—
—
::=z
=
=
Großenhain
66. —
—
=
33. -. — . -
66. — . — . —
Dresden .
75. -
=
37. 50. — . —
=
Meißen .
50. —
=
Pirna . . .
48. 10.
—
=
Geithein . .
13. -
_-
=5:
Chemnitz .
100. — .
__
—
Dipp oldiswalde
15. -
—
—
=
8. . . _
22. — . -. —
Koczlewben (flotlleuba?)
—
—
—
-
Die S
um
m(
m £
,ind in S
cho
ok, G
rroschen, Pfenni
gen und Hellei
'ii angegeben.
Anhang.
199
Tabelle D (Fortsetzung).
1492—1493
1493—1494
1494—1495
1495—1496
1496—1497
6.24.—.—
10. 12. — . —
7.21.-.—
12.-.—.—
12.18.—.—
39.49. 8.—
55.38. 2.—
49.54. 5.—
67.14.—.—
76. 9. 1.—
—
—
—
11.50.—.—
12.17.—.—
22.21.—.—
45. 1.— .—
17.25. 9.—
26.51.3V2.—
34.59. 7. 1
3.20. 2.—
24.24. 9.—
—
14,16. 4.—
10.21. 9.—
63fl. 15. — . —
65fl. lort.-.—
69fl. 19. 8. V2
85. 3.— .—
56 f 1.5. 3.—
Die Summen sind in Schock, Groschen, Pfennigen und Hellern angegeben.
Tabelle F.
Niederländische
Ausgaben
Gesamtausgabe ^)
Gesamteinnahme ^)
1488—1489
41 200. — . — . —
87 495. 20. 7. 1
71 872. 11. 8. —
1489-1490
14 905. —
— . —
40 375. 16. 1. —
60 010. 10. 6 a. —
1490-1491
3 140. 14
10. 1
74 2f)9. 13. 5. —
84 357. 18. 6. —
1491—1492
44 367. 4
1 —
107 442. 4. 2a. In.
99 384. 13. 8. In.
1492—1493
11 796. —
— _
47 970. 9. 9. -
54144. 4. 11. IV2
1493—1494
40175. 15
—
71802. 14. 8. 2
74 057. 9. 3. IV2
1494-1495
10 325. 12
— . —
53 896. 6. 3. 1
63 837. 10. 10. V2
1495—1496
23 500. -
— . —
64 281. 1. 3. 1
66 392. 11. 10. V/2
1496—1497
12 624. -
— . —
79254. 6. 5. 1
83 602. 3. 4. 1
Summa :
202 034. 3
11. 1
Die Summen sind in Gulden, Groschen, Pfennigen und Hellern angegeben.
*) der Leipziger Kammerkasse.
Tabelle E.
1492—1493
1493-1494
1494—1495
1495—1496
1496—1497
_
^^
_
=
=
=
=
=
=
=
=
=
=
=
=
=:
■ =
=
=
=
=
=
=
91. 43. — . —
=
=
==
=
=
=
==
=
=
=
==
=
=
=
=
=
=
=
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=
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=
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=
=
=
==
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=
=
=
=
==
==
=
==
==
=
=
—
=
==
==
=
==
=
=3
rr=
=
=
=
=
35. -. -. -
147. 57. 8. —
83. 5. -. —
=
=
s=
=
=
=
=
=
=
=
^"^
=
=
=
=
=
=
=
15. -. -. -
15. -.-. -
~~T
=a
—
10. — . — . —
10. 30. -. —
Die Summen sind in Schock, Groschen, Pfennigen und Hellern angegeben.
Orts- und Personenverzeiclinis ^).
Aachen 57. 71.
Albrecht d. Beherzte 18. 25. 28.
29. 30—32. 34—36. 38—40. 43.
46—48. 51. 53 A. 56. 57. 66 A. 67.
69—72. 74A.— 76. 79—84. 86—95.
100. 102. 105A. 107. 110. 111. 113.
116-123. 128. 129. 132. 13i. 137.
138. 140-143. 145. 150—152. 154.
155. 157—175. 177—179. 181. 182.
185. 188. 189.
Albrecht v. Leipzig 72 A.
Albrechtsburg 59 A. 156.
A 1 m an n , Heinrich, Bürgermeister
zu Magdeburg 175. 177. 184.
Alnpeck, Stephan, Freiberger
Bürgermeister 44.
Alten bürg 146.
Amalia, Herzogin v. Bayern 145.
Andreas v. Magdeburg u. s. Söhne
14.
Andreas in Nürnberg 88 A.
Antwerpen 48 A. 57 A. 57. 123.
]68. 173.
Apollo nia geb. Alnpeck 69. 73.
Arnolt, Hans, Münzmeistcr zu
Freiberg 102.
Augsburg 167. 172.
August, Kurfürst 129.
Augustiner, die — z. Nürnberg 87.
Bamberg 29.
Bar 57 A.
Barbara, Tochter Kasimirs IV. 91.
B a r f u ß m ü h 1 e z. Leipzig 44.
Barfüßer, Brüder z. Dresden 134.
Bartholomeus (Schreiber) 69 A.
Beeskow 95 A. 126. 194.
Benisch v. d. Weitmühl 150.
B e r g e , V. Felix, Vi karius in Meißen
176. 185 A.
Beyer, Hieronymus, Bergschreiber
a. d. Schneeberg 98.
Bitterfeld, Amt u. Schloß 93.
B 1 a s b a 1 g, Apollonia 44. 65. 68. 75.
Blasbalg, Hans, Sohn d. Jacob
Blasbalg 45 A. 69.
Blasbalg, Jacob, herzogl. Rent-
meister; Oberzehntner; Bürger
u. Ratmann z. Leipzig 26. 32. 83.
36-42. 42-04. 65. 66. 68. 70—74.
77. 79. 80. 84—87. 89. 92. 95—97.
99-101. 107—109. 113 A. 114.117.
118—120. 133—135. 139. 141. 143.
159. 165. 166. 176. 186. 188.
Blasbalgs Erben 65—67. 118.
Blasbalg, Jacob, Sohn d. Jacob
Blas balg 45 A.
— , Wolfgang, S. d. Jac. Bl. 45 A.
— , Balthasar, S. d. Jac. Bl. 45 A.
Bosse, Schenk z. Tutemberg 179.
Brabant 163. 170.
Brandenburg, die Mark 6. 11.12.
Brandenstein, V. Eberhard 145A.
B r a n s t e y n n , v. Lutolt 78.
Braun schweig 175 A.
Breutigam, Simon 60.
Breitenbach, Dr. 146 A. 147 A.
Brügge 57 A. 162.
B r ü X , Amt 16.
ßünau, V. Günther 147 A.
— , V. Heinrich zu Sckelnn 177.
C a n i t z , V. Sigemundt 78.
Cassant 123.
Chemnitz, Abt von 141.
— , Amt u. Stadt 72. 118. 126. 133.
141. 179. 182. 183. 186. 189. 194.
196. 198—199.
Claußnitz, Bergwerk 158.
Colmar 123.
Grachten, Gaspar 78.
Granach, Lucas 84 A.
Grostewitzin, die 177. 179.
Deichsler, Heinrich, Nürnberger
Chronist 87.
Delitzsch, Amt u. Stadt 126. 127.
133. 186. 194. 196. 198—99.
Dippoldiswalde, Amt u. Stadt
94. 126. 141. 194. 196. 198-99.
Döbeln, Amt u. Stadt 95. 126. 186.
188. 194. 196. 198—99.
Dobrilugk, Kloster 138.
1) A. bedeutet: Der Orts- bzw. Personenname ist in einer An-
merkung der betreflfenden Seite zu finden.
Orts- und Personenverzeichnis.
201
Dohna 141. 196.
Dornburg 126. 150 A. 194.
Dresden, Amt u. Stadt 16. 17. 24.
29. 31. 38. 43. 52. 60-62 A. 64.
66 A. 66. 69 A. 72. 75. 77. 78. 93.
108. 110. 118. 126. 127. 132—134.
141. 143. 144. 146. 148. 182. 186.
189. 194. 196. 198—199.
Dretebach 70.
Eckardtsberg 126. 146. 194.
Ehrenfriedersdorf 104. 105.
Einsiedel, Heinrich v. 154.
Emden 123.
Erbersdorf 141.
Erbisdorf, Amt U.Stadt 126. 194.
198. 199.
Erfurt 138. 138 A. 179.
— , Kapitel ., Unserer lieben Frauen"
179.
Ernst, Kurfürst (resp. Herzog) 18.
25. 28. 29. 30. 144 A. 144. 159.
174. 189.
— , Erzbischof V. Halberstadt 176 A.
— , Graf V. Hohnstein 149.
F e h 1 i n , die — v. Memingen 57.
Feiltzsch, Heinrich v. 179.
Finsterwaide 141.
Flandern 163.
Frankfurt a. M. 57. 57 A. 76. 90.
122. 167.
Franz v. Magdeburg 14.
F r a u e n s t e i n , Amt u. Stadt 126.
141. 194. 198. 199.
Freiberg, Amt, Münze, Stadt u.
Zehntamt 6. 15—18. 25. 26. 32, 49.
96 A. 97. 102. 103. 108. 114. 126.
127. 187. 141. 183. 186. 194. 196.
Fr ei bürg, Amt u. Stadt 37. 126.
. 186. 194. 198. 199.
— i. ßr. 122.
Friedrich, Kaiser 161. 162.
— , Kurfürst Johann — der Groß-
mütige 136.
— , Kurfürst — der Sanftmütige 18.
— , Kurfürst — der Weise 40. 90 A.
138 A. 159.
— , Herzog, Sohn Albrechts d. Be-
herzten 34. 89. 91. 152. 153.
— II. (1324—1349) 14. 16.
~ III. (1349-1381) 14.
~, Markgraf 6 A.
— , Hans, Zehntner v. Geyer, Sohn
d. Nickel Fr. 104.
— , Nickel, Zehntner v. Geyer 97.
104.
Friesland 164 A. 164. 172. 173.
Fuchs, Hans, Ritter u. Hofmeister
181. 182.
Fugger 92 A. 166. 167. 170.
— , Hans u. seine Gesellschaft 57.
Funcke, Kunz, Münzmeister, Leip-
ziger Bürger 44 A.
Gebesee 126. 194.
Geising, Zehntamt 97. 105. 106.
108. 133. 158. 198. 199.
Geisingsberg werke 55.
Geithain 141. 196. 198. 199.
Georg, Kurfürst Johann — 189.
— , Herzog, Sohn Albrechts d. Be-
herzten 43. 45 A. 49. 50. 66. 67.
69. 74A. 77. 80A. 81—84. 90. 91.
92. 94. 95. 110. 111. 118. 119. 134.
138. 138 A. 139. 144. 148. 152. 153.
155. 157. 158. 165. 166. 173. 177A.
179 A. 181. 182.
Geyer, Amt, Stadt u. Zehntamt 25.
32. 97. 102 A. 104. 105. 108. 113 A.
126. 141. 194. 198. 199.
Glashütte 111 A.
Görlitz 138.
Goseck, Abt v. 141.
Gossembrot, Geseilschaft d. —
90. 92 A.
— , Georg, Augsburger Bürger 48.
— , Siegismund, Augsb. Bürg. 48.
Goßlar 35. 36. 138.
Gottleuba 141. 196.
Greuse, Lorentz 107.
Groitzsch 196.
Große, Friedrich , Amtmann v.
Dippoldiswalde u. Tharandt 94.
Großenhain, Amt u. Stadt 60.
118. 126. 133. 141. 186. 194. 196.
198. 199.
Gründlach, Mittelmühle a. d. —
87 A.
Guntherode, Hans , Kammer-
schreiber (später ernest. Rent-
meister) 24—31. 60. 108.
Gutter, Nikolaus, Amtmann von
Dresden 24.
Halberstadt 181. 183.
H a 1 1 a , Albertus aus Nürnberg 1 23.
Halle 175 A. 176 A.
Hamburg, Abt v. 141.
Hans, Markgraf v. Brandenburg
160.
Harras, Dietrich v. 165. 177 A.
Hausmann, Nickel, Münzmeister
von Freiberg 102. 115.
Heinrich, Herzog, Sohn Albrechts
d. Beherzten 153. 172.
202
Orts- und Personenverzeichnis.
Henschen (auch Hesigen oder
Hensigen gen.), Kammerschreiber
24. 25.
Herbisleuben 126. 194.
Herbrot, Augsburger Kaufmann
136. 136 A.
Hetz e r, Hans, Siegm. Gossembrots
Faktor 48 A.
Hirsburg, Abt v. 178.
Hohnstein, Amt u. Stadt 126.
189. 194. 196.
Holland 170.
Hörn, Augustin, Münzmeister zu
Zwickau 112. 113.
Ho sang, Johann, aus Leipzig 14.
Hübner, Jeronimus, Bürger zu
Nürnberg 86 A.
Hundt, Hans, Türknecht 71 A.
Innsbruck 123. 167.
Jhane, Caspar v. d. — 78.
Job st, dfer Silberbrenner 99 A.
Johann, Kurfürst, Cicero v. Bran-
denburg 159.
— , Herzog v. Sachsen 40. 96 A.
138 A. 159.
Johannes, Bischof v. Meißen 36.
37. 38. 44 A. 150 A.
Kamburg 126. 194.
Karl V. 92. 173.
Karl, Erzherzog v. Burgund 173.
Kasimir IV. 91.
Katharina, Herzogin v. Thürin-
gen 145.
K c h e 1 d e r , Nickel 43 A.
Kessler, Gregor, Bergmeister a.
d. Schneeberg 98 A.
Kindelbrück 186. 198. 199.
Kitzscher, Jörg 48 A. 52.
Koczlewben (Gottleuba?) 198.
199.
Kogkeritz, Nickel v. 154. 179.
K ö 1 n 57. 165. 167.
Koller, Volkmar, Amtmann von
Eckersberg 95.
König, Kunz, Kamraerschreiber
133. 159.
Königsberg, Dr. Johann Erolt,
Domherr zu Meißen, a. Leipzig
176. 179. 185 A.
Königstein 141. 196.
Krüger, Kune, a. Magdeburg 179.
Kunz V. Hermannsgrün 181.
Langensalza, Amt u. Stadt 126.
179. 186. 194. 198. 199.
L e i m b a c h , Hans, Leipziger Bür-
ger; Kaufm. ; kurf. Rentmeister,
Oberzehntner u. Rat 39 A. 44 A.
49. 97. 99. 101. 108. 113 A. 133.
136. 159. 179.
Leipzig, Amt u. Stadt (Sitz d.
herzogl. Landeszentralkasse) VH.
20. 22. 25. 29. 31. 34. 36. 37. 39.
40. 43. 44. 45. 47. 48. 50. 52. 53 A.
54 A. 55. 57, 57 A. 60-62 A. 65
—67. 70. 73—80. 82. 83 A. 89. 92,
100. 103. 105. 107. 109. 111. 113.
114. 117. 119. 122. 125-127. 132.
133. 135-141. 143. 144. 146—148.
153-156. 159. 160. 166. 168. 175
— 179. 180 181. 183—187. 194,
196. 198. 199.
— , Schloß z. 84 A.
L i g n y 57 A.
Lommatzsch 141. 196.
Lößnig 45.
Luchau 182. 186. 198. 199.
Magdeburg 116. 151. 175 A. 183,
Mainz 149 A. 153. 167.
Maler, Ambrosius, Geleitsmann
37-39. 41. 136 A.
Margarete, Tochter d. Erzherz,
Ernst V. Österreich 145 A.
- , Tochter Wilhelms HI. 159.
Martorffer, Melchior 153.
Marx, Dr., a. Leipzig 179.
Mathias, König v. Ungarn 119,
121 A. 151. 160. 175.
Maximilian I., Kaiser u. König
48. 56. 57. 74 A. 90 A. 92 A. 119,
121 A. 160—163. 165-173.
Meckau, Heinz v. 119.
Meißen, Amt, Kapitel u. Stadt 24.
55. 59. 126. 134. 140. 141. 146. 156.
159. 180. 186. 194. 196. 198. 199,
Meldingen, Jörg 188.
Memeleben, Kloster 55. 138.
Mergenthai, Johann v., Kanzler
u. Landrentmeister (bzw. seine
Erben) 18. 19. 22. 23. 24. 25. 27.
28. 45. 53 A. 60. 92. 95. 108. 120.
132. 184 A.
Merseburg, Kapitel z. — 177.
Meusebacn, Lipmann v. (bzw.
die Meusebachs) 177. 1 78 A.
Meyer, Johann, Kammerschreiber
109. 110. 189.
Miltitz, Geore v. 38.
Minckwitz, Hans v., Obermar-
schall 38. 78. 94. 118. 152.
Mittweida 141. 196. 198. 199.
Mordeisen, Lorenz, a. Leipzig 58.
Orts- und Personenverzeichnis.
203
Muchilde 186.
Mühlhausen i. Th. 35. 36. 138.
138 A. 179.
Mulner, Benedictus, Zehntner,
Leipziger Bürger 26. 32. 33. 35. 97.
Narholtz, Urban, Forstamtmann
zu Dresden 93.
Naumburg 151. 182.
Nawstadt, Balthasar, Domprobst
V. Halberstadt 176. 177.
Neustädtel 97. 198. 199.
Nordhausen 37. 138.
Nürnberg 48. 57. 57 A. 58. 59.
62 A. 70. 86—92. 101. 114. 123.
148. 152. 153. 166. 167. 172. 182.
Nurmberger, Jörg 157.
Öd er an 141. 196.
Ortrand 126. 141. 194. 196.
Oschatz, Amt u. Stadt 118. 126.
141. 186. 194. 196. 198. 199.
Osterau 126. 194.
Ostrau (Schloß) 72 A.
Pegau, Amt u. Stadt 36. 58. 126.
138. 141. 186. 194. 196. 198. 199.
— , Abt zu 138. 141.
Pforta, Abt zu 141.
Pflug, Dr. Cesar, Amtmann zu
Leipzig 58. 82. 123. 147 A.
— , Hugold 155.
Philipp, Erzherzog 162. 163 A.
168. 170—173.
Pirna, Amt u. Stadt 110 A. 118.
126. 133. 141. 179. 182. 186. 194.
196. 198. 199.
Plausig 180.
Pock, Dr. 147 A.
Polencz, Fritzsch v. , Amtmann
V. Döbeln 95.
Preußer, Dr. Johann, Leipzig
35. 93.
— , Kunz, Händler 157.
Provius 57 A.
Quedlinburg 126. 194.
Qu er fürt, Bruno, Edler v. 38.
Quernfurt, Johann, Edler v.,
Domdechant 176.
Radeberg, Amt u. Stadt 96.126.
141. 194. 196.
Ratzen, die 161.
Rat halt er, Georg 121.
— , Johann 81. 120-124. 165. 167.
Ravensburg 62 A. 101.
Reichelsdorf, Hammerwerk zu
87 A.
Rochlitz, Amt u. Stadt 58. 126.
141. 186. 194. 196. 198. 199.
Rochsburg, Amt, Schloß u. Stadt
57. 126. 159. 187. 194. 196.
Römer, Martin, Amtmann, Bürger,
Ratsherr u. Zehntner z. Zwickau
25. 26. 32. 97. 130 A.
— , Frau d. Martin 25.
— , Nickel, Zehntner u. Amtmann,
Sohn d. Martin 25.
Rom 89. 153.
Rückerswalde 104.
Ryß, Jobst, Silberbrenner zu
Zwickau 112. 114.
Saalfeld 136. 136 A.
Sachsenberg 126. 194.
Sachsenburg 79.
Sag an 140. 140 A. 151. 194.
Sals , Caspar y. , Zehntschreiber
49. 65—69. 86. 98. 99 A. 113. 139.
Salza 36. 113. 157.
Sanger hausen, Amt u. Stadt 126.
186. 194. 198. 199.
Schandau 196.
Schaumburg, Wiwolt v., Haupt-
mann Albrechts 182. 183.
Scheibe, Leipziger Bürger und
Bürgermeister 44 A.
Schellenberg, Amt u. Stadt 126.
194. 196.
Schleinitz, Heinrich v. 149 A.
— , Hugold V., Obermarschall 24.
26. 27. 32. 57. 150 A. 159. 187.
Schlettstadt 123.
Schmidt, Hans, Bürger z. Frank-
furt a. M. 44 A.
Schnee, Peter, Bergvogt v. Gei-
sing 106.
Schneeberg, Oberzehntamt,
Münze 26. 30. 32. 33. 34. 39. 49.
54. 55. 61. 63. 65. 73. 77. 95. 97.
98. 99. 100—105. 108. 113. 114.
130. 137. 158. 197.
Schönberg, Dietrich v., Hof-
meister 24. 27. 155 A.
— , Caspar v. 38.
— , Jacob v. 155.
Schreckenberg, Bergamt und
Münze 104. 113. 114. 115". 137.
Schütze, Ulrich, Chemnitzer Bür-
ger 1.58. 179.
Sebnitz 196.
Seeland 170.
Senftenberg, Amt, Stadt und
Schloß 81. 94. 95. 126. 141. 194.
196.
204
Orts- und Personenverzeichnis.
Seußlitz, Kloster 145 A.
St, Sever, Capitel z. — in Erfurt
179.
Sidonia, Herzogin, Gemahlin Al-
brechts 145.
Siena 89. 152. 153.
Sittichenbach, Abt v. 141.
S lieben, Georg v. 180.
S m i d b e r g , Dr. Valentin 176. 185 A.
Sonnenwalde, Amt 59. 126. 156.
194.
Sorau 95 A. 126. 194.
Speyer 165.
Spiegel, Dr. Otto 155.
Spinell, Nikolaus, Kaufmann z.
Genua 168.
Stamer, Heinrich, a. Halbcrstadt
176. 187.
Starschädel, Heinrich v.. Zehnt-
ner, Hauptmann a. d. Schneeberg
25. 26. 32. 33. 97. 98. 154. 180.
Stein, Heinrich, Goldmünzmeister
114.
Stephan, Erzbischof v. Eiga 44 A.
Storkow 95 A. 126. 194.
Suiza 157 A.
Talner, Hans, Kammermeister
28. 30. 31. 36. 37. 38. 60. 71. 108.
Tannrode, Schloß 150 A.
Tauben heim, Dr. 149 A.
Tennstedt, Amt u. Stadt 126. 186.
194. 198. 199.
Thamsbrück 126. 141. 194.
Tharandt 94. 126. 194.
T h 0 m e 1 , Heinrich, Bürger z. Leip-
zig 177. 180.
— . „der Alte" 177.
Thüringen 24.
Thuemirnicht, Symon, Leipziger
Geleitsmann 43. 54. 60. 68. 136.
136 A. 157.
Thum, Amt u. Stadt 126. 141.
194. 198. 199.
Thungisbrücken 36.
Tirol, Kammer zu 90.
Tolhard, Bartholomaeus 57.
— , Johann 57. 153.
Torgau 119. 159 A.
Troyes 57 A.
Tuticherode, Bethmann v. 188.
189.
Umbhawen, Hans, Kaufmann,
Nürnberger Bürger 35. 39. 86 —
Ji2. 98. 101. 108. 148. 152. 153.
166 167.
— , Melchior 87 A.
Ungersbach, Siegismund, Schatz-
meister d. Kaisers 121.
Vi 1 fort 165.
Vitztum, Apel 150 A.
— , Dietrich 150.
— , Felix 150.
— , Hans 150.
— , Philipp 149. 150 A.
Vitz turne, die 26. 35. 37.
Voigtland 24.
Volkenroda, Abt v. 141.
Wag er, Georg, zu Bamberg 177.
Wal de mar, Graf v. Anhalt 150.
Watten, Dr. 157.
Weißenfels, Amt u. Stadt 37.
126. 127. 157. 181. 188. 189. 194.
Weißensee, Amt u. Stadt 126.
157. 186. 188. 189. 194. 198. 199.
Werder, Hans v. 179.
Werner, Thomas 177.
Werthern, Dietrich v. 173.
Westfal, Hans, Magdeburger
Bürger 175.
— , Heinrich, a. Magdeburg, Sohn
Hans W.s 175. 176. 185 A.
— , Lorenz, a. Magdeburg 176. 185 A.
Westfalen, die — a. Magdeburg
179.
Wiedebach, Oeorg y., Türknecht,
Landrentmeister, Oberzehntner,
Amtmann v. Leipzig 58. 61. 62.
64. 69. 70—86. 89. 96. 99. 100. 110.
119. 120. 133. 140. 144. 152. 153.
158. 167 A. 178. 179. 180. 186. 188.
— , Apollonia v. 80. 84.
Wien 163 A. 170.
Wilden, Dr. 188.
Wilhelm III., Herzog v. Sachsen
145. 150 A. 159.
Wilhelm, Herzog 188. 189.
Witz leben 80 A.
W 0 1 f e r s d o r f . Heinrich v., Haupt-
mann a. d, Schneeberg 98.
— , Ulrich V. 178.
Wolff, Balthasar, a. Nürnberg 48.
49.
— , Heinrich, a. Nürnberg 48. 57.
90 A. 166.
— , Karl 57.
— , Peter, Bürger zu Aachen 57.
Wolffs, die - 63 A. 71. 89.
Wolffskel, Wilhelm 90.
Wolframsdorff, Lewpoldt 82 A.
Wo 1 k e n s t e i n , Amt u. Stadt 105.
126. 141. 156. 194. 196.
Worms 168.
Orts- und Personenverzeichnis.
205
Zcaschwitz 154.
Zeitz 113. 116. 137.
Z e r b s t 183.
Zobelstein, Mathias ,
beamter 98. 99 A. 158.
Zehnt-
Z ö r b i g , Amt, Stadt u. Schloß 93.
126. 141. 194. 196. 198. 199.
Zsehopau 141. 196.
Zwetzen, Komtur 141.
Zwickau 25. 100. 104. 112. 113.
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Bibliothek der Geschichtswissenschaft.
Deutsche Kaisergeschichte
im Zeitalter der Salier und Staufer.
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8^. 277 Seiten. In Originalleinenband Mark 4 —
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regen, nicht studiert, sondern auch gern gelesen sein möchte, wird vollauf erfüllt
werden Wissenschaftlichkeit nnd Volkstümlichkeit ?ereinigt das Bändchen
in vorbildlicher Weise . . . Das Buch kann daher sowohl als fesselnde Lektttre
für Freunde der Geschichte, wie zum liomen für Studenten zur Vorbereitung für
Lehrer aofs Wärmste empfohlen werden.* Liunur. Zentr«ibi. i. Deuttchi. Nr.4. 190».
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ein Vierteljahrtausend deutscher Geschichte zu schaffen! An wissenschaftlichen
zusammenfassenden Lehrbüchern der deutschen und mittelalterlichen Geschichte
herrscht wirklicher Mangel .... Aber zum Lesen locken beide nicht allzuviel.
Daraul soll programmäßig diese neue Geschichtsbibliothek hinarbeiten and ein
Muster ist nach dieser Hinsicht Hampes Erstlingsband Seine Darstellung
wirkt auch dort — ich habe es an mir selbst erprobt — , wo der Fachmann allet
zu kennen glaubt: Tatsachen, Urteile und Probleme. So selbstrerstandlich im
Grunde die Disposition erschien, der Verfasser weiß auch hier wie bei der
Geschichte Friedrichs I. eigene Wege zu wandeln. Die Fonn seiner knappen,
quellenkundlichen Einleitungen der einzelnen Abschnitte wird in ihrer Übersichtlich-
keit den Examenskandidaten Freude macheü .... Es ist keine Phrase , wenn ich
sage, ich erwarte mit großem Interesse und mit einer gewissen Spannung Ton fi.
die femer« Darstellung des ausgehenden Mittelalters. '^
Freiburg i. Br. H. Fink«. Literarisch« RundschBU. Nr. 6. 1906.
„Professor Hampe fuhrt seine Leser auf die Höhen des deutschen Mittelalters,
in jene Zeit, die noch heute wie wenige andere die Phantasie zu fesseln Tcrmögen,
in die Tage der ersten Salier, des Investiturkampfes, da Heinrich IV. nach Canossa
pilgern mußte, in die Tage Barbarossas und Friedrichs U. Die Darstellung ist
wohl berafen, in dem heutigen Gegenwartstreiben etwas von dem tief innerlichen
Anteil wiederzuerwecken, mit dem unsere Väter sich in die vergangenen Zeiten
deutscher Kaiserherrlichkeiten versenkten." Hamb. Nachrichten. 3o. Deaeniber I9ü8
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VERLAG VON QUELLE & MEYER IN LEIPZIG
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as literarische Porträt Alexanders des Großen
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Der päpstliche Legat und die Fremden auf dem Reichstage. Festsetzung des Reichstages
und die Teilnehmer.
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1106 1887-
S3P8 Die Finanzen
Albrechts des Beherzten
Quelle und Meyer
(1911)
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