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m
n^. s
bie
Forsteinrichtung.
Ein Lehr- und Handbuch
von
Professor Dr. H. Stoetzer,
Grossherzoglich Sächsischer Oberlandforstmeister und Direktor der Forstakademie Eisenach.
Mit 36 Textfiguren und einer Bestandeskarte
in Farbendruck.
Zweite verbesserte Auflage.
Frankfurt a. M.
J. D. Sauerländers Verlag.
1908.
Druck dor Kgl. Universitätsdmckerei von H. Stdrtz in WQrzbure.
^ Vorwort zur i. Auflage 1898.
^
r^ Die fleissige Bearbeitung, deren sich die Lehre von der Forst-
einrichtung in dem letzten Jahrzehnt zu erfreuen hatte, dürfte das
Bedürfnis nach einer weiteren, dieses Gebiet behandelnden Schrift
nicht ohne weiteres erkennen lassen, sondern eher die gegenteilige
Meinung begründen, nämlich die, dass die forstliche Literatur mit
Schriften über Forsteinrichtung hinlänglich versehen sei.
Wenn der Verfasser trotzdem das vorliegende Lehr- und Hand-
buch der Öffentlichkeit übergibt, so war für ihn in erster Linie
ein Wunsch maßgebend, welcher bei dem von ihm selbst erteilten
akademischen Unterricht zutage getreten ist. Es fehlte ihm nämlich
hierbei ein Lehrbuch, welches die Holzmesskunde, die nach dem
hiesigen Unterrichtsplane im Rahmen der Forsteinrichtung voll-
ständig mit vorgetragen wird, — eine Behandlung der Sache, die
sich hier sehr bewährt hat — erschöpfend, aber nicht in unnötiger
Weitschweifigkeit mit umfasst. Ausserdem entsprechen die vorhandenen
Schriften über Forsteinrichtung nicht allen Anforderungen, die in
Hinsicht auf eine zweckmässige Verbindung der wissenschaftlichen
Grundlagen mit einer Schilderung der praktischen Anwendung der-
selben zu stellen sein dürften. In dieser Hinsicht hat der Verfasser
bei kritischer Besprechung der sämtlichen im letzten Dezennium
erschienenen Schriften über Forsteinrichtung seine Ansichten wieder-
holt ausgesprochen und hierbei seinen eigenen Standpunkt dargelegt.
Bei der Forsteinrichtung kommt die Vereinigung von Wissen
und Können ganz besonders, und vielleicht mehr als in anderen
Disziplinen unseres Faches, zur Geltung. Bezieht sich dies haupt-
sächlich auf die Ausübung, so wird doch nicht zu leugnen sein,
dass auch der Unterricht und das demselben zugrunde liegende
Lehrbuch von dem Geiste einer vollständigen Verbindung jener
beiden Bichtungen durchdrungen sein muss.
201115
— IV -
Ganz besonders ist dies jedoch der Fall, wenn für ein solches
Werk der Anspruch erhoben wird, dass es auch noch zur Belehrung
der ausübenden Praktiker benutzbar sein soll.
Wenn der Verfasser hier hervorheben wollte, wie sein eigener
beruflicher Ausbildungsgang und seine gegenwärtige Tätigkeit ihn
auf den Gedanken führen könnten, dass sein Werk vielleicht nicht
ungeeignet sein werde, beiderlei Richtungen gerecht zu werden, so
würde darin noch kein Anlass fiir das forstliche Publikum liegen,
die Schrift günstig aufzunehmen. Möge dieselbe vielmehr für sich
selbst sprechen und möge der Wunsch des Verfassers in Erfüllung
gehen, dass es ihm vergönnt gewesen sei, auch in der literarischen
Behandlung der Forsteinrichtung, seines Lieblingsgebietes von dem
Eintritt in die forstliche Laufbahn an, etwas Brauchbares und
Nützliches geleistet zu haben. Dass in dem vorliegenden Werke
nicht nur eine Verarbeitung bereits vorhandenen Materials geboten
wird, sondern dass auch neue und eigene Gesichtspunkte des Ver-
fassers dargelegt werden, wird der Sachkundige hoffentlich nicht
verkennen.
Vorwort zur 2. Autlage.
Dass sich der Absatz der 1. Auflage dieser Schrift trotz des
vorhandenen grossen Wettbewerbes mit Werken derselben Art so
günstig entwickelte, wie dies nötig war, um jetzt eine Neuauflage
herbeizuführen, will mir als ein Vorzug erscheinen, der mich sehr
ehrt und erfreut.
Die Beurteilung meines Buches in den verschiedenen Besprechungen
hat mir keine Veranlassung zu grundsätzlichen Änderungen gegeben.
Die mehrfach getadelte ausführliche Behandlung der Holzmesskunde
musste ich beibehalten, da solches dem Bedürfnis des Unterrichtes
an mehreren forstlichen Lehrstatten entspricht. Inzwischen habe
ich meine „Gedanken über die Holzmesskunde als Wissenschaft
und Unterrichtsdisziplin" in den „Neuen forstlichen Blättern^^ 1902
S. 201 ff, ausführlich ausgesprochen und darf mir wohl erlauben,
auf diese Abhandlung Bezug zu nehmen.
Im übrigen bin ich bemüht gewesen, den Winken der Kritik,
soweit ich sie begründet fand, möglichst zu entsprechen, ebenso wie
ich auch die neueren Erscheinungen der einschlagenden Literatur
tunlichst beachtet habe.
Mein Standpunkt als maßvoller Vertreter des kombinierten
Fachwerks ist unverändert geblieben.
Eisenach, Ostern 1908.
Der Verfasser.
Inhalts-Übersicht.
Seite
Einleitung.
1. Begriff und Zweck der Forsteinrichtung 1
§ 2. Normalzustand des Waldes als Ziel der Fordteinrichtung ... 2
§ 3. Benennung 8
§ 4. Literatur 4
§ 5. Einteilung des Stoffes 6
Erster Hauptteil: Die Vorarbeiten der Forst-
einrichtung.
I. Einteilung, Vermessung, Kartierung.
6. 1< Forsteinteilung im allgemeinen 8
7. 2. Bedeutung der Ortsabteiluugen 9
§ 8. 3. Allgemeine Regeln für Bildung der Ortsabteilungen . . 10
§ 9. 4. Regelmässige Einteilung in der Ebene und im Flachbügel-
land 12
§ 10. 5. Spezielle Grundsätze der unregelmäßigen Forsteinteilung
im Berglande 14
§11. 6. Ausführung der Einteilung im Berglande 16
§ 12. 7. Festlegung und Benennung der Forstein teiluug .... 17
§ 18. 8. Grösse der Ortsabteilungen 20
§ 14. 9. Bildung der Bestandesabteilungen ( Unter abteilungeu) . 22
§ 15. 10. Forstverraessung 26
§ 16. 11. KartieruDg 29
§ 17. 12. Flächenberechnuug 81
§ 18. 18. Vermessungsregister 82
H« Die Eirmittelung der Holzmassen (Holzmesskunde).
1. Allgemeine Erörterangen.
§ 19. A. Betriff, Mafie, Methodeo 85
B. Instrumente und Werkzeus:e der Holzmessunji;.
a) Starkenmesser.
§ 20. a) Messbänder zur Umfangmessung ... 38
ß) Instrumente zur Durchmessermessung.
§21. 1. Kluppen im allgemeinen 89
§ 22. 2. Kluppen mit Keil bezw. Schraube .... 40
— VIII —
Sehe
§ 28. 3. Kluppen mit schiefem Einschnitt des beweglichen
Armes 42
§ 24. 4. Scheerenkluppen 43
§ 25. 5. Kluppen mit zwei feststehenden Armen und aus-
ziehbarer Messschiene 44
§ 26. 6. Registrierkluppen 46
§ 27. 7. Kubierungskluppen 51
§ 28. 8. üniversalkluppe oder Winkelspanne von Treffurth 51
§ 29. 9. Der Baumzirkel 54
b) Längen- und Höhenmesser.
§80. a)Längenmesswerk zeuge 55
ß) Höhenmesser (Hypsometer).
§ 31. I. Instrumente, die mit Zuhilfenahme
einer gemessenen Standlinie gebraucht
werden 55
1. Eingeteilter Stab ; 2. Rechtwinklig gleichschenk-
liges Dreieck ; 3. Messbrettchen ; 4. Presslers Mess-
knecht; 5. Faustmanns Spiegelbypsometer;
6. Weises Höhenmesser; 7. Winklers Taschen-
dendr ometer; 8. Meyerscher oder Hossfeldscher
Höhenmesser; 9. Stoetzers Pendelhöhenmesser;
10. Kleinscher Höhenmesser.
§ 82. II. Höhenmesser, bei welchen eine Stand-
linie nicht zu messen ist 65
c) Sonstige Instrumente.
§ 33. a) Xylometer 69
§34. j5) Instrumente zur Zuwachs ermittelung . . 70
1. Zuwachsbohrer; 2. Stangenzirkel und Heyers
Scheibenkluppe; 3. Baursche Maßstäbe.
§ 35. C. Sortimente der Holzmessaas: 73
2. Berechnung^ des Holzgehaltes und Zuwachses der
Einzelstämme«
A. Liegende Stämme.
1. Kubische Berechnung.
§ 36. a) Stereometrische Formen (Schaftform) 76
b) Berechnung der Baumschäfte.
§ 37. a) Eubierung nach Länge und Mittenkreisfläche . 78
§ 38. ß) Sektionsverfahren 82
§ 39. y) Einige andere Kubierungsformeln 82
§ 40. 6) Eubierung von Klötzen nach Oberstärke . . .84
§ 41. c) Einige weitere Bemerkungen über die Kubierung
liegender Stämme 85
— IX —
Seite
2. Zuwachsermittelung.
§ 42. a) Zuwachs im allgemeinen 87
b) Zuwachsermittelung am liegenden Stamme.
§ 43. a) Sektionsverfahren 92
§ 14. ß) Zuwachsermittelung nach der Mittenkreisfläche . 95
B. Stehende Stämme.
1. Kubische Berechnung.
a) Massenermittelung nach Formzahlen.
§ 45. a) BrusthOhenformzahlen 99
§ 46. . ß) Die echten oder Normalformzahlen 105
§ 47. y) Sonstige Formzahlsysteme 107
§ 48. 6) Umformung der Maesenermittelung nach Form-
zahlen in diejenige nach Gehalts- oder Formhöhen 108
§ 49. b) Baumschfttzung nach Stamm- und Massentafeln . 109
§ 50. c) Baumschätzung nach der Richthöhe 111
§ 51. d) Okularscbätzung stehender Stämme 112
2. Zuwachsermittelung an stehenden Stämmen
§ 52. a) Allgemeine Bemerkungen 113
§ 53. b) Zuwacbsminimum 115
8 54. c) Zuwachsmaximum 118
§ 55. d) Folgerungen für die praktische Ausführung von
Zuwachsschätzungen 120
3. Ermittelung der Massen und ZuwachsgrKssen
ganzer Bestände.
A. Schätzung^ der Bestandesmassen,
1. Stammweise Aufnahme der Bestände.
§ 56. a) Allgemeines, insbesondere die Ermittelung der
Stammkreisflächen 123
b) Die verschiedenen Methoden der Berechnung des
Holzgehaltes bei stammweiser Bestandesaufnahme.
§57. 1. Anwendung mittlerer Modellstämme fQr den
ganzen Bestand 127
§ 58. 2. Anwendung mittlerer Modellstämme für vorher
ausgeschiedene Stärkenklassen 131
§ 59. 3. Auswahl und Aufnahme der Modellstämme nach
dem Draudtschen Verfahren 133
§ 60. 4. Urichsches Verfahren 135
§ 61. 5. Verfahren von R. Hartig 136
§ 62. 6. Vergleich ung der verschiedenen Verfahren von
Bestandesaufnahmen nach Modellstämmen . . 137
2. Massenschätzung nach Probegrössen.
§ 63. a) Probeflächen 141
Seite
§ 64. b) Probestrich, insbesondere mit Benatznng der Ab-
standszahl 145
3. Maasenschätzung nach Ertragstafeln.
§ 65. a) Allgemeines über Ertragstafeln 149
g 66. b) Normal- und Lokal-Ertragstafel ii 151
§ 67. c) Einrichtung der Ertragstafeln 152
§ 68. d) Aufstellung der Ertragstafeln 154
§ 69. e) Gebrauch der Ertragstafeln ......... 158
§ 70. 4. Okularschätzung der Beatandesniassen . . 160
B. Schätzung des Bestandeszuwachses.
§ 71. 1. Znwachsermittelnng an ausgewählten Probestftmmen 161
§ 72. 2. Zuwachsschätzung nach Ertragtafeln 166
§ 73. 3. Zuwachsermittelung nach dein Dorchschnittszuwachs 166
§ 74. C. Schätzung der Bestandes-Abtriebserträge . . 169
III. Standorts- und Bestandesbesehreibung.
§75. 1. Allgemeines, insbesondere über Zweck und Gegen-
stand 171
§ 76. 2. Die Standortsbeschreibung 173
§ 77. 3. Aufnahme der Bestandesverhältnisse 175
§ 78. 4. Wirtschaftsbestimmuogen 178
Zweiter Hauptteil : Die Hauptarbeiten der
Forsteinrichtung.
I. Feststellung der künftigen Betriebs- und Holz-
arten, Hoivie der Umtriebszeiten und der Be-
triebsverbände«
8 79. 1. Allgemeines, insbesondere hinsichtlich
des Zweckes der Wirtschaft 180
2. Wahl der Betriebsarten
§ 80. a) Hochwald 183
§ 81. b) Niederwald 185
§ 82. c) Mittelwald 187
§ 83. 8. Wahl der Ilolznrtoii 189
§ 84. 4. Wechsel in den Hotriobs- und Holzarten 194
5. Wahl der Umtrivbiixoit.
§ 85. n) AUgemeineH . . 195
g 86. b) Umtriobszoit den hUnltuti'U MHUHoiiortrAges . . 197
§ 87.. c) Umtriebssüit d«M hOrhHtiai (jpld(irtrnK<^s • • • 1^^
g 88. d) Unitriebszeit de« liOchnton IhMltinrttinorti'iiges . 200
§ 89. e) Folgerungen für di» prnktiiirhn HoHtimmung der
Umtriebszeiten und dnr AbiripbsAKrr .... 202
§ 90. 6. Botriebsvorbttnde (UlUvkp) 206
— XI —
Seite
II. Methoden der Forsteinriehtungr*
91. 1. Allgemeines und Übersicht 209
§ 92. 2. Fläch enteil ung (Schlageinteilung) 210
8. Das Fachwerk.
§ 93. a) Allg6nieine Erklärungen 212
§ 94. b) Das Fiäcfaenfachwerk 214
§ 95. c) Das Massen fach werk 216
§ 96. d) Das kombinierte Fachwerk 218
§ 97. e) Die Sächsische Bestandeswirtschaft (beschränktes
Fachwerk) 220
§ 98. f) Rückblick auf die Fachwerksmetboden . . . 223
4. Die Formelmethoden.
§ 99. a) Allgemeines 280
§ 100. b) Die Osterreichische Kameraltaxation .... 235
§ 101. c) Das Verfahren von Carl Heyer 237
§ 102. d) Karische Methode 240
§ 108. e) Hundeshagen sches Verfahren 242
§ 104. f) Breymannsches Verfahren 245
§ 105. g) Rückblick auf die Formel methoden 247
§ 106. 5. Frtragsbestimmung nach Durchschnitts-
erträgen 249
in. Die einzelnen Arbeitsteile der AusfUlirung^
von Forsteinrichtungen.
A. Schlag weiser Hochwald.
§ 107. a) Aafstelluog der Altersklasseotabelle 252
b) Plächenaosriffsplan.
§ 108. 1. Allgemeines 254
§ 109. 2. Feststellung des Angriffe der nächsten Zeit . . . 259
§ 110. 3. Flächenzuweisung an die. späteren Perioden . . . 264
4 Berücksichtigung der Hiebsfolge und der Bestandes-
lagerung.
§111. a) Hiebsfolge und Hiebszüge im allgemeinen . . 266
§ 112. ß) Grösse der Hiebszüge 269
§ 113. y) Maßregeln zur Herstellung geordneter Hiebs-
folgen 272
§ 114. 5. Flächenverteilung bei Änderung der Betriebsart 274
c) Ertragsberechnung.
§ 115. 1. Uaupserhäge 277
§ 116. 2. Zwischen- (Durchforstungs-) Erträge 281
§ 117. 3. Reserven 284
§ 118. d) Der Wirtschaf tspian 287
§ 119. ß. Femel- oder Plenterwald 300
— XII —
Seit»
C. Nieder- nnd Mittelwald.
§ 120. a) Niederwald 30^
b) Mittelwald.
§ 121. 1. Schftttung des Ertrages nur für den ersten Umtrieb S09
g 122. 2. Ertragsregelong f&r eine Mehrxahl von Umtrieben 812
IV. Sonstig Punkte der Forsteinrichtaiiiir*
§ 121 A. AU^meine Forstbeschreibmif^ 315
§ 124. B. All^meine Betriebsordnnnj^ 316
C. Die Forstkarten.
§ 125. a) Grundrisse oder Spexialkarten 319
§ 126. b) Bestandes- und Wirtscbaftskarteu 320
§ 127. c) Grenikarten 324
D. Ori^anisation der Forsteinriehtmiif. Prfiftmg und
Genehmi|[^ii]i^ der Arbeiten.
§ 128. a) ForsteinrichtungsbehOrden 325
§ 129. b) Geschftrtsyolliug 328
§ 130. c) Endgültiger Absohluss and Genehmigung der Arbeiten 331
Dritter Hauptteil: Kontrolle und Revision
des Betriebes.
I. Betriebskontrolle«
§ 131. 1. Allgemeines 33S
§ 132. 2. FIfichennachweisung und Kartenberichtiguiig .... 335
§ 133. 3. Nachweisung der Betriebsergebnisse (KontroUbuch) . 336
§ 134. 4. Hauptnutiung und Zwischennutzung 337
§ 135. 5. WaldangrifiskontroUe 339
§ 136. 6. Revierchronik 340
n. Die BeTisionen.
A. Hauptrevisioiieii.
§ 137. 1. Beschaffung der Unterlagen 342
§ 138. 2. Bestimmungen für das beginnende Jahnehnt . . . 346
§ 139. 3. Reyisionsbencht 348
§ 140. 4. Abschluss der Reviäiou 350
§ 141. B, Zwisebenre Visionen 350
Einleitungf.
§ 1. Beg^riff und Zweck der Forsteinrichtuiig.
Die Forsteinrichtuug beschäftigt sich mit der Ordnung des
wirtschaftlichen Betriebes von Wäldern, trifft insbesondere Bestim-
mungen über die zweckmässigste Art und Zeit der Abnutzung der
Bestände und deren Verjüngung und stellt die Höhe der nachhaltig
jährlich zu beziehenden Holznutzung, des sogenannten Hiebsatzes
oder Etats, fest.
Derartige Bestimmungen und Festsetzungen wird man nie nur
für einzelne, dem aussetzenden Betrieb unterliegende Forstgrund-
stücke treffen, sondern es wird für die Forsteinrichtung und als
Objekt derselben immer eine gewisse Flächengrösse des Waldes
vorauszusetzen sein, welche ein Betreiben nachhaltiger Forst-
wirtschaft gestattet.
Wir verstehen unter der Nachhaltigkeit des Forstbetriebes
die regelmässige jährliche Wiederkehr der Holznutzung in möglichst
gleicher Höhe im Gegensatz zu dem aussetzenden Betrieb,
welcher wegen ungenügender Grösse der vorhandenen Waldfläche
nur eine von Zeit zu Zeit wiederkehrende Nutzung gestattet.
Das Prinzip der Nachhaltigkeit bedeutet die blosse Entnahme
des Fruchtgenusses, unter Erhaltung der Substanz (usus fructus
salva rei substantia). Man wird also die Abnutzung eines Waldes
immer dann nachhaltig gestalten, wenn man dieselbe grundsätzlich
nicht über den jährlichen Zuwachs hinaus ausdehnt.
Man hat wohl auch den aussetzenden Betrieb als einen „nach-
haltigen*^ bezeichnet, insofern eine Fortdauer der Nutzungen auch bei
ihm gesichert sein wird, wenn nur mit der Abnutzung eines Bestandes
stets die gebührende Sorge für die Nachzucht verbunden ist; bei
Stoetzer, Forsteinrichtnng. IL Aufl. 1
— 2 —
einer solchen Begriffsbestimmung steht dem aussetzenden Betrieb
der jährliehe Betrieb gegenüber als gleichbedeutend mit unserem
Nachhai tigkeitsbetrieb. Nach Karl Hejer unterscheidet man einen
strengeren und einen strengsten jährlichen Nachhultsbetrieb, ersteren
mit jährlich ungleichen, letzteren mit möglichst gleichen Erträgen.
Die Forsteiurichtung bezweckt die Anbahnung von Wald-
zuständen, durch welche die Absichten des Waldbesitzers möglichst
vollständig erreicht werden können. In der Regel wird derselbe
bestrebt sein, aus dem einzurichtenden Walde einen nachhaltig
möglichst hohen Ertrag in möglichst kurzer Zeit zu beziehen und
zwar entweder ein Maximum von Ertrag an sich (Wald rein-
er trag) oder eine möglichst hohe Bodenrente. Die ausführ-
liche Betrachtung dieser Wirtschaftsziele ist Gegenstand der forst-
lichen Statik.
Durch die Forstein rieh tung soll der Waldbesitzer in den Stand
gesetzt werden, über das vorhandene Waldvermögen und die Mög-
lichkeit der zweckmässigsten Benutzung desselben ein anschauliches
Bild zu erhalten, insbesondere auch Aufschluss über die Höhe der
zu erwartenden Erträge an Geld zu erlangen, wodurch die für einen
grösseren Haushalt, welcher auf die jährliche Aufstellung von Vor-
anschlägen gegründet ist, so nötige Übersicht gewährt wird.
Jede Forstein rieh tung kann nur Anspruch auf Brauchbarkeit
für eine gewisse Zeit haben, da die Forstverhältnisse sich durch
Veränderungen im Grundbesitz, Störungen in den Beständen durch
Naturereignisse, veränderte Absatz Verhältnisse u. dgl. oft in kurzer
Zeit ändern können. Alle diese Umstände bedingen von Zeit zu
Zeit Revisionen oder auch neue Einrichtungen.
§ 2. Normalzustand des Waldes als Ziel der Forst-
einrichtung.
Es muss als höchste Aufgabe der Forstein richtung betrachtet
werden, die Mittel und Wege anzugeben, um einen vorhandenen
Wald so bald als tunlich in eine möglichst vollkommene Verfassung
überzuführen, mit welcher die Erlangung des nachhaltig zu er-
wartenden höchsten Ertrages von selbst verbunden sein würde.
Einen solchen Zustand, welcher gegenüber den wirklichen Verhält-
— 3 —
nissen der Wälder gewissermassen als ein Ideal gelten kann
nennt man den Normalzustand.
Als Voraussetzungen des Normalzustandes, weicher jedoch in
Wirklichkeit wohl nie und nirgends zu erreichen ist, sind zu be-
zeichnen :
a) eine normale Aufeinanderfolge der Altersstufen vom ältesten
(haubaren) bis zum jüngsten Holze in gleichmässiger
FlächenverteiluDg ;
b) eine normale Bestockung der mit den einzelnen Alters-
stufen bestandenen Flächen , verbunden mit normalem
Zuwachs ;
c) eine normale räumliche Aneinanderreihung der Bestände
in den verschiedenen Altersstufen derart, dass der Hieb,
wenn auch nicht in einer einzigen Reihenfolge, so doch
innerhalb passender Abschnitte des Forstes, regelmässig
vom ältesten bis zum jüngsten Holz fortschreiten kann
(normale Bestandeslagerung oder Hiebsfolge).
Die Klarstellung dieser Voraussetzung des Normalzustandes
hat die Bedeutung der Aufstellung eines der Forsteinrichtung vor-
schwebenden Zieles, wenn auch vorauszusehen ist, dass infolge
eintretender Störungen durch äussere Umstände, insbesondere Kalami-
täten, durch welche jeder Wald betroffen wird, dieses ideale Ziel
in Wirklichkeit nie erreicht werden kann.
§ 3. Benennung.
Die zweckmässigste Bezeichnung der Disziplin der Forstein-
richtung, welche im System nach Hundeshagen zu der forstlichen
Betriebs- oder Gewerbslehre gerechnet wird, ist praktisch ohne
hervorragende Bedeutung, bedarf jedoch immerhin einer kurzen Er-
örterung. Als die älteste Benennung ist der Ausdruck Forst-
taxation zu bezeichnen, aus einer Zeit herstammend, in welcher
die Abschätzung des Waldertrages den Hauptzweck der bezüglichen
Arbeiten bildete, und die Ermittelung desselben in der Tat ledig-
lich auf einer blossen Schätzung — im Gegensatz zu den heutigen
vollkommeneren Methoden der Messung und Berechnung —
beruhte.
1*
— 4 —
Der deutsche Ausdruck für Forsttaxation ist Forstab-
Schätzung, welche Benennung auch heute noch gebraucht wird,
literarisch zuletzt von Borggreve als Titel von dessen Schrift
„ForstabschätzuDg** (1888), in welcher neben der Regelung des
Ertrages auch die Waldwertberechnung abgehandelt ist.
Waldertragsregelung ist die Bezeichnung, welche Karl
Heyer unserer Disziplin gegeben hat, indem er unter Forstbetriebs-
oder Wirtschaftseinrichtung die Einrichtung und Ordnung des
ganzen Betriebs verstand, von welcher die Ertragsregelung ein Teil
sein soll (Einteilung des Waldes in passende Bezirke, Bestellung
des Dienstpersonals, Verteilung der Geschäfte, Regelung des Wald-
ertrages, Feststellung der einträglichsten Holzarten, Betriebsarten,
Umtriebszeiten, Verjüngungsmethoden, Hiebsfolgen, Kulturgrund-
sätze, Bemessung der Betriebsresultate.)
Forstbetriebseinrichtung ist die von Graner angenommene
Benennung, während Grebe die Bezeichnung Betriebs- und Er-
tragsregulierung wählte.
Nach dem Vorgang von Judeich, Weber u. a. halten wir die
Benennung Forsteinrichtung für völlig ausreichend und be-
zeichnend, auch für empfehlenswert wegen der Kürze des Ausdrucks.
Forstsystemisierung ist der in Osterreich noch ab und zu
vorkommende Ausdruck, welcher wegen seines fremdsprachlichen
Klanges wohl verlassen zu werden verdient.
Endlich sei noch erwähnt, dass man in Frankreich für die
Forsteinrichtung den Ausdruck „l'am^nagement des for^ts" besitzt,
während die englische Bezeichnung „forest management^^ lautet.
§ 4. Literatur.
Bei einer Aufzählung der über Forsteinrichtung erschienenen
Werke erscheint es ausreichend, nur die hauptsächlichsten und
bedeutendsten derselben zu berücksichtigen. Es sind dies etwa die
folgenden :
Däzel, Praktische Anleitung zur Taxierung der Wälder.
München 1786.
Hennert, Anweisung zur Taxation der Forsten, 2 Teile-
Berlin 1791 und 1796.
— 5 —
Hartig, G. Ludw., Anweisung zur Taxation der Forste.
Giessen 1795. 4. Auflage 1819.
Cotta, Systematische Anleitung zur Taxation der Waldungen.
Berlin 1804.
Derselbe, Anweisung zur Forsteinrichtung und Abschätzung.
Dresden 1820.
V. Klipstein, Versuch einer Anweisung zur Forstbetriebs-
Regulierung. Giessen 1823.
Hundeshagen, Die Forstabschätzung auf neuen, wissen-
schaftlichen Grundlagen. Tübingen 1826.
Pfeil, Die Forsttaxation in ihrem ganzen Umfang. Berlin
1833. 3. Auflage, Leipzig 1858.
Heyer, Karl, Die Waldertragsregelung. Giessen 1841.
2. u. 3. Auflage von Gustav Heyer 1862 und 1883.
Grebe, Die Betriebs- und Ertragsregulierung der Forsten.
Wien 1867, 2. Auflage 1879.
Judeich, Die Forsteinrichtung, 1. Auflage Leipzig 1871;
6. Auflage 1903 (herausgegeben von Neumeister).
Wagen er, Anleitung zur Regelung des Forstbetriebes nach
Massgabe der erreichbaren Rentabilität. Berlin 1875.
Borggreve, Die Forstabschätzung. Ein Grundriss der Forst-
ertragsregulierung und Waldwertrechnung. Berlin 1888.
Gran er, Die Forstbetriebseinrichtung. Tübingen 1889.
Räss, Die Waldertragsregelung gleichmässigster Nachhaltig-
keit in Theorie und Praxis. Frankfurt a. M. 1890.
Weber, Lehrbuch der Forsteinrichtung mit besonderer Berück-
sichtigung der Zuwachsgesetze der Waldbäume. Berlin 1891.
Landolt, Die forstliche Betriebslehre mit besonderer Berück-
sichtigung der schweizerischen Verhältnisse. Zürich 1892.
V. Guttenberg, Die Forstbetriebseinrichtung nach ihren gegen-
wärtigen Aufgaben und Zielen. Wien 1896.
Derselbe, Die Forstbetriebseinrichtung. Wien und Leipzig 1903.
Schilling, Die Betriebs- und Ertragsregelung im Hoch- und
Niederwalde. Neudamm 1898; 3. Aufl. 1908.
Hufnagl, Die Betriebseinrichtung in kleinen Wäldern, ins-
besondere in Gemeinde- und Genossenschaf tswäldern. Wien 1898.
— 6 —
Neumeister, Die Forsteinrichtung der Zukunft. 1900.
(Separatabdruck aus dem Tharander Jahrbuch.)
Martin, Die Forsteinrichtung. 1. Auflage, Berlin 1903;
2. Auflage 1906.
Weise, Leitfaden für Vorlesungen aus dem Gebiete der
Ertragsregelung. Berlin 1904.
Michaelis, Die Betriebsregulierung in den preussischen Staats-
forsten. Neudamm 1906.
Zum Teil behandelt auch Fragen der Forsteinrichtung:
Wagner, Die Grundlagen der räumlichen Ordnung im Walde.
Tübingen 1907.
Wimmenauer, Grundriss der Waldertragsregulierung. Frank-
furt a. M. 1907.
Die Nachweisung der Literatur über Holzmesskunde werden
wir in dem betreffenden Abschnitt dieser Schrift bringen.
§ 5. Einteilung des Stoffes.
In der Darstellung des zu behandelnden Stoffes sucht der Ver-
fasser einen Gang einzuhalten, wie er dem Verlauf der bei Anfer-
tigung einer Forsteinrichtung vorkommenden Arbeiten ungefähr ent-
spricht. Eine scharfe Scheidung der theoretischen Grundlagen von
den praktischen Anwendungen derselben ist an sich sehr schwierig;
zudem hat es nach den Erfahrungen des Verfassers für den aka-
demischen Vortrag grosse Vorzüge, das Interesse der Studierenden
dadurch rege zu erhalten, dass die Behandlung des Stoffes sich
nicht zu weit in Spekulationen verliert^ für welche in der Praxis die
Anwendung mehr oder weniger fehlt.
Es ergibt sich hiernach ganz folgerichtig, dass zunächst die
vorbereitenden Arbeiten der Forsteinrichtung, die Einteilung
des Waldes, die Vermessung und Kartierung, demnächst die Auf-
nahme der Holzmassen und des Zuwachses, ferner die Inbetracht-
nahme und Erörterung aller Verhältnisse und Umstände, die auf die
Bewirtschaftung von Einfluss sind, abgehandelt werden, und dass
sich hieran die Darstellung der Forsteinrioh tung und der
Ertrag sbestimmung selbst, unter Schilderung der verschiedenen
Systeme und der denselben zugrunde liegenden Prinzipien anschliesst.
— 7 —
wobei auch das Nötige wegen der Organisation der Arbeiten
und wegen des Geschäftsvollzuges anzugeben ist. Weiter hat
die Besprechung derjenigen Grundsätze und Vorschriften zu folgen,
welche in Hinsicht auf Revision, Erhaltung und Fort-
bildung der Forsteinrichtungsarbeiten zu gelten haben.
Der zu behandelnde Stoff wird sich somit folgendermassen
gliedern lassen:
1. Hauptteil: Die Vorarbeiten der Forsteinrichtung.
2. „ Die Hauptarbeiten der Forsteinrichtung.
3. „ Kontrolle und Revision des Betriebs.
Erster Hauptteil:
Die Vorarbeiten der Forsteinriehtung.
1. Einteilung, Vermessuns, Kartierung.
§ 6. 1. Forsteinteilung im allgemeinen.
Für die Zwecke der Forsteinrichtung eines Waldes macht sich
die Zerlegung desselben in kleinere Teile erforderlich, welche teils
als Ortsabteilungen, teils als Bestandesabteilungen er-
scheinen. Der Unterschied zwischen beiden ist der, dass die Ein-
teilung des Waldes in Ortsabteilungen ein dauerndes, von den zu-
fälligen und wechselnden Bestandesverschiedenheiten unabhängiges
Netz von Wirtschaftslinien über den Forst legen soll, welche dem
Betrieb einen festen Rahmen gewähren und nach verschiedenen,
noch weiter zu besprechenden Rücksichten demselben zum Vorteil
gereichen. Diese Ortsabteilungen, in Preussen Distrikte, in der
Ebene auch Jagen, in Süddeutschland schlechthin Abteilungen
sonst wohl auch noch Wirtschaftsfiguren genannt , zerfallen
je nach der Verschiedenheit der innerhalb derselben vorhandenen
Bestände in Bestandesabteilungen, in Süddeutschland Unter-
abteilungen, in Norddeutschland Abteilungen genannt, die
jedoch nichts Dauerndes bedeuten, sondern mit der Zeit verschwinden
sollen, derart, dass die Ortsabteilungen — sofern dies ohne zu grosse
wirtschaftliche Opfer möglich ist — mit der Zeit eine einheitliche
Bestockung erhalten.
Die Einteilung des Waldes in passende Ortsabteilungen hat
mit der Vermessung desselben Hand in Hand zu gehen. In den
meisten Fällen wird, wenn nur einigermassen benutzbare ältere
— 9 —
Karten vorhanden sind, die Einteilung mit Hilfe derselben am
zweckmässigsten vor der Vermessung durchgeführt, damit die bis
zur Vornahme der letzteren vom Holze befreiten Einteilungslinien
zur Liegung von zweckmässigen Messzügen benutzt werden können.
Es lässt sich mit Hilfe der vor der Vermessung hergestellten
Forsteinteilung der Wald zum Zweck seiner leichteren geometrischen
Aufnahme besser in die erforderlichen Abschnitte einteilen, auch
wird die Kartierung und spätere Flächenberechnung dadurch er-
leichtert.
§ 7. 2. Bedeutung der Ortsabteilungeu.
Mit der Bildung der Ortsabteilungen werden eine ganze Reihe
von Vorteilen erreicht:
1. Die Möglichkeit einer unzweideutigen sicheren Bezeichnung
aller Orte im Walde und auf der Karte, welche sowohl
für die Zwecke der Forsteinrichtung als auch der Ver-
waltung und des Betriebs von hoher Bedeutung ist;
2. Leichte und sichere Orientierung mit Hilfe der Karte und
des im Walde deutlich bezeichneten Netzes von Linien —
ein Vorzug, der nicht nur dem Forstperson al, sondern auch
dem Publikum, insbesondere den Holzkäufern zustatten
kommt;
3. Sicherer Anschluss bei allen Detailvermessungsarbeiten,
insbesondere auch genauer Anhalt bei der jährlichen Ab-
messung der Hauungsfiächen, insbesondere im Kahlschlag-
betriebe, ferner bei allen Nachtragvermessungsarbeiten, z. B.
Einmessung neugebauter Wege;
4. Besserer Aufschluss, grössere Zugänglichkeit des Waldes,
namentlich für die Zwecke der Holzabfuhre — letzteres
besonders dann, wenn das Waldein teilungsnetz mit dem
Wegenetz in Verbindung gebracht wird;
5. Bildung sturmsicherer Waldmäntel längs der Abteilungs-
linien, sofern diesen eine angemessene Breite gegeben wird,
infolge dessen grössere Freiheit in der Anbahnung regel-
mässiger Hiebsfolgen;
— 10 . —
6. Erleichterung des Eingreifens bei Waldbränden, ebenfalls
unter der Voraussetzung breit aufgehauener und geöffneter
Schneisen, von denen der Weiterverbreitung des Feuers
meist in wirksamer Weise entgegengetreten werden kann;
7. Der für die Bezeichnung der Ortsabteilungen in manchen
Gegenden Norddeutschlands heute noch übliche Ausdruck
„Jagen" weist darauf hin, dass derartige Waldeinteilungen
vielleicht in erster Linie zu Jagdzwecken durchgeführt
worden sind. Es lässt sich nicht verkennen^ dass sie in
dieser Hinsicht auch heute noch, ebenso wie zum erleich-
terten Umherkommen des Forstpersonals überhaupt, ihren
unverkennbaren Nutzen haben.
§ 8. 3. Allgemeine Regeln für Bildung der Ortsabteilungen.
1. Wenn wir daran festhalten, dass die Ortsabteilungen etwas
Bleibendes und Einheitliches sein sollen, so muss bei Bil-
dung derselben als leitender Gesichtspunkt gelten, dass nach Mög-
lichkeit innerhalb einer jeden die etwa noch vorhandenen Bestandes-
verschiedenheiten zum Verschwinden gebracht werden können, und
eine gewisse Gleichmässigkeit der Bestockung und Behandlung an-
gebahnt werden kann.
Hiernach müsste vor allen Dingen eine solche Gleich-
mässigkeit der Standorts Verhältnisse für die Fläche je
einer Ortsabteilung vorausgesetzt werden, dass die Bestockung der-
selben einem gldchmässigen Betrieb in ihrer ganzen Ausdehnung
unterworfen werden kann.
Es ergibt sich hieraus die Notwendigkeit einer Scheidung der
Bergkuppen und Plateaux von den tiefer gelegenen Hängen, ferner
einer Trennung verschiedener Expositionen derart, dass die schei-
denden Abteilungslinien den schroffen Bergrücken oder den tief
eingeschnittenen Tälern folgen.
2. Die Verschiedenheiten der Bestockung bei Bil-
dung der Ortsabteilungen gänzlich zu ignorieren, würde unter Um-
ständen ein Fehler sein; man wird in manchen Fällen gewiss auch
Bestandesgrenzen berücksichtigen können, sofern nicht hierbei die
— 11 —
FigureD der Ortsabteilungen ungeschickte Grenzen erhalten, über-
haupt darunter die Zweckmässigkeit der Einteilung leidet.
3. Die Forderung einer möglichst einheitlichen Bestockung
innerhalb des Rahmens der Ortsabteilung bedingt eine zweck-
mässige, nicht zu hoch bemessene Grösse derselben;
dieser Gegenstand wird besonderer Besprechung in einem folgenden
Abschnitt unterzogen werden.
4. Ferner ist noch der bereits in § 7 angedeuteten Ver-
bindung der Waldeinteilung mit dem Wegenetz zu
gedenken. Dieselbe empfiehlt sich vor allem deswegen, weil infolge
einer solchen Kombination die Schläge weit leichter so angelegt
werden können, dass sie auf Wege stossen, wodurch das Anrücken
und der Transport der Hölzer erleichtert wird; es führt diese Ver-
bindung aber auch andererseits zu einer Verminderung der untrag-
fähigen Waldfläche, welch letztere begreiflicherweise zunimmt, wenn
die wirtschaftliche Einteilung durch ihre Schneisen eine gewisse
Fläche in Anspruch nimmt und durch die Wegfläche ebenfalls ein
Teil des Waldes der Holzzucht entzogen wird.
Eine solche Verbindung ist in der Ebene am leichtesten her-
zustellen, kann auch im flachen Hügelland noch mit mehr oder
weniger Erfolg durchgeführt werden, ist jedoch um so weniger an-
wendbar, je steiler und schroffer das Gelände wird, in welchem
Falle eine Reihe von Teilungslinien nicht entbehrt werden kann,
welche lediglich dem Gelände folgen. Ganz unangemessen ist meist
die Vereinigung von Wege- und Einteilungslinien im Hochgebirge ^).
5. Weiter ist bei Bildung der Ortsabteilungen auch noch die
den letzteren zu gebende Form von Wichtigkeit. Möglichste Regel-
mässigkeit derselben unter Vermeidung von allzu spitzwinkligen
Figuren muss als Grundsatz gelten. In der Ebene ist die Möglich-
keit der Wahl rechtwinkliger Figuren gegeben (Quadrat oder Recht-
eck); im Berglande, in welchem das Gelände einen massgebenden
Einfluss gewinnt, sind derartige regelmässige Figuren ausgeschlossen;
1) Die Yerbindang des Wegenetzes mit der wirtschaftlichen Ein
teiluDg eines Forstes bildet den Gegenstand ausführlicher Betracbtangen
in der Wald wegebaulehre. S. u. a. Stoetzer, Waldwegebaukunde. 4. Aufl.
§ 18: , Wegenetz und Waldeinteilung."
— 12 —
hier sind längere gerade Linien selten als zweckmässig zu be-
zeichnen; eine rationelle Einteilung muss sich mit kürzeren Geraden,
die sich unter den verschiedensten Winkeln schneiden, begnügen.
Die Bildung von spitzen Ecken führt zur Anlage ungeeigneter
Winkelschläge mit unpraktischen Bestandesgrenzen; ihre Vermeidung
muss im Auge behalten werden.
6. Endlich ist noch zu bemerken, dass unter Umständen die
Grenzen vorhandener Berechtigungen für die Bildung der
Ortsabteilungen berücksichtigt werden könnten.
Die vorstehend gegebenen allgemeinen Kegeln und Grundsätze werden
bei wirklicher Durchführung von Einteilungen nicht immer in ihrem ganzen
Umfange sich verwirklichen lassen, wenn es sich um Waldungen handelt,
die aus früherer Zeit her schon mit einer, wenn auch vielleicht mangel-
haften Einteilung verseben sind. — Hier würde es den Interessen des
Waldbesitzers nicht immer entsprechen, das Bestehende zu ignorieren und
den Plan der Forsteinteilung ohne Rücksicht auf die im Walde schon
vorhandenen vielleicht breit aufgehauenen Einteilungslinien zu entwerfen.
Die mit Hilfe der seitherigen Einteilung angebahnten Hiebsfolgen, die
gebildeten selbständigen Bestandesränder können sehr wohl eine solche
Beachtung des Bestehenden erheischen, dass nicht immer eine Verlegung
bestehender Ortsabteilungsgrenzen angemessen ist. Insbesondere gilt dies
in Gebirgsnadelholzforsten bezüglich der die Hänge durchziehenden, oft
sehr krummlinigen Wege, deren Benutzung als Grenzen von Ortsabtei-
lungen wohl bisweilen die Windbruchgefahr befördern kann. Hier ist
einige Vorsicht geboten und bei Neueinrichtungen das völlige Ignorieren
einer bereits vorhandenen Waldeinteilung wenig am Platze i).
«
§ 9. 4. Regelmässige Einteilung in der Ebene und im
Flachhügelland 2).
Die Einteilung der Forsten der Ebene ist an vielen Orten
schon vor langer Zeit mittelst regelmässiger Schneisennetze, deren
Linien parallel laufen und sich rechtwinklig scheiden, praktisch
1) Siehe Bericht über die VIII. Versammlung deutscher
Fortmänner in Wiesbaden. Berlin 1880. S. 94 ff.: „Ist es zweck-
mässig, der wirtschaftlichen Einteilung in Gebirgsforsten die Projektierung
eines den Wald in allen seinen Teilen erschliessenden Wegenetzes voraus-
gehen zu lassen?''
2) Braun: Die forstliche Grundeinteilung in der Ebene und im Flach-
hügellande. 2. Aufl. Darmstadt 1871.
— 13 —
durchgeführt worden. Die gebildeten Wirtschaftsfiguren haben in
der Regel die Form des Quadrats oder Rechtecks. Sie werden in
Norddeutschland, wie bereits in § 7 erwähnt wurde, „Jagen" genannt.
Man hat zur Ermöglichung einer regelmässigen Anlage und
Aneinanderreihung der Schläge in der Richtung von Ost nach West
(herrschende Windrichtung) die Schneisen (auch „Gestelle" genannt)
einerseits dieser Richtung entsprechend anzulegen (Hauptgestelle),
während andererseits für die sog. Nebengestelle sich von selbst die
Nordsüdrichtung ergibt.
Abweichend von dieser Regel ist von Denzin^) empfohlen
worden, die Gestelle von Südwest nach Nordost bezw. rechtwinklig
hierzu anzulegen, um auf diese Weise nicht nur dem Westwind,
sondern auch noch den Südwest- bezw. Nordwestwinden geschlossene
Bestandesränder entgegenzustellen und auf diese Weise auch den-
jenigen Stürmen mit vorzubeugen, welche bis zu V2 R. von der
Westrichtung abweichen.
Abweichungen von diesen Normalrichtungen werden sich
namentlich in kleineren Forsten aus dem etwaigen Vorhandensein
von festen Abfuhrwegen^ insbesondere öffentlichen Kom-
munikationsstrassen ergeben, welche, falls ihre Beibehaltung keinem
Zweifel unterliegt, der Einteilung als Basis dienen können.
Auch lässt sich der Fall denken, dass in Bruchforsten durch
den Verlauf von Gewässern oder Hauptentwässerungsanlagen
in Verbindung mit den auf den Rändern derselben anzulegenden
Abfuhrwegen die Richtung der Einteilungslinien bestimmt wird, in
welchem Falle Abweichungen von der regelmässigen Einteilung
ebenfalls geboten erscheinen.
Auch vorhandene Hügel oder Kuppen werden auf die
Regelmässigkeit der Einteilung modifizierend einwirken; man wird
insbesondere die gerade Richtung der Linien zur Vermeidung un-
angemessener Steigungen aufgeben und mit gebrochenen Linien um
die Geländeerhöhungen herumgehen.
Übergänge von der Rechtecks- oder Quadratfigur zu trapez-
oder rhombenförmigen Abteilungen können durch die zunehmende
Geländeneigung, ebenso aber auch durch die Figur des einzuteilenden
1) Siehe Allg. Forst- u. Jagdzeituog, 1880, S. 126 ff.
— 14 —
Waldes, namentlich wenn derselbe klein ist, hervorgerufen werden.
Bestimmte Regeln lassen sich nicht allgemein erteilen; Gefälligkeit
und Symmetrie der Figuren wird man bei dem Entwurf entscheiden
lassen.
Die Linien einer regelmässigen Forstein teilung werden am
besten zunächst auf einer Karte entworfen, hierauf aber mit Hilfe
eines Winkelinstrumentes in den Wald übertragen. Die Abnahme
der Winkel auf der Karte erfolgt am sichersten mit HiJfe trigono-
metrischer Berechnung. (Über die Absteckung derartiger Linien
8. des Verfassers Waldwegebaukunde, 4. Aufl., S. 220 ff.).
§ 10. 5. Spezielle Grundsätze der uuregelmässigen Forst-
einteilung im Berglande.
Im Berglande ist für die Forsteinteilung in erster Linie die
Ausformung des Geländes, der Verlauf der Täler, Bergzüge, Rücken
und Kuppen massgebend, insofern durch Gestaltung dieser Gelände-
formen die Standortsverschiedenheiten, die Sturmrichtungen und die
dadurch bedingte Einrichtung der Hiebsfolgen, sowie auch endlich
die Absatzrichtungen bestimmt werden.
Ein wesentlicher Punkt ist, wie schon im § 8 unter 4 hervor-
gehoben wurde, die möglichste Verbindung der Einteilung mit dem
Wegenetz.
Es sind für die Abteilungsbildung etwa folgende Regeln auf-
zustellen :
1. Ausgesprochene, besonders exponierte Bergköpfe und
Kuppen von genügendem Umfang sind von den Hängen durch
Wegelinien zu trennen, welche nicht völlig horizontal, sondern zur
Beförderung der Holzabfuhr mit etwas Gefalle anzulegen und mit
dem weiteren Wegesystem in Verbindung zu bringen sind.
Es empfiehlt sich, die Trennungslinie etwas tiefer als die eigent-
liche Grenze zwischen Kopf und Hang ist, anzunehmen, damit
möglichst viel Holz auf derselben zur Abführe gelangen kann.
2. Ebenso wie die Bergköpfe sind plateauartig erweiterte
Höhenlagen zu behandeln, nämlich gleichfalls durch Wegelinien,
welche etwas bergab zu laufen haben, von den Hängen zu trennen.
Auch hier legt man die Trennungslinie etwas unter den Rand des
— 15 —
Plateaus und sorgt fOr zweckmässige VerbinduDg mit dem Wege-
system. Das Plateau selbst kann bei grösserer Ausdehnung wieder
einer besonderen regelmässigen Einteilung unterliegen.
Die nach den vorbezeichDeten Regeln unter 1 und 2 gebildeten Orts-
abteilungen nennt man auch wohl Kopfdi strikte.
3. Die vorhandenen Haupttalzüge sind oft von der Natur
gegebene Grenzen der Abteilungen. Werden dieselben durch Wege
aufgeschlossen, so ist es nicht immer möglich, letztere gerade in die
Talzuge zu legen, sondern es empfiehlt sich meist ein Herausrücken
an die Bergwände behufs leichterer Trockenhaltung. In diesem
Falle ist in der Regel der Weg zweckmässiger zur Ortsabteilungs-
grenze zu bestimmen als die Talsohle, sofern nur ein Weg an-
gelegt wird und nicht beide sich gegenüberliegende Hänge mit
besonderen Wegen aufgeschlossen werden müssen. Geschieht das
letztere, so ist die Talrinne als Abteilungsgrenze anzunehmen.
4. Scharfe, schmale, langgestreckte Bergrücken
dienen oft zweckmässig als Einteilungslinien, behufs Trennung der
verschiedenen Expositionen der Hänge, die in der Regel auch eine
Verschiedenheit der Standortsverhältnisse aufzeigen.
5. Berghänge von grösserer Höhenerstreckung bedürfen in
den meisten Fällen einer Aufschliessung durch Weglinien, welche
jedoch zweckmässig nicht horizontal am Hang verlaufen werden,
sondern mit entsprechendem Gefälle anzulegen sind, um auf diese
Weise den Absatz des Holzes, sei es nun, dass derselbe nach
unten oder dass er nach oben geht, zu befördern.
Horizontale Lage solcher Wegelinien wäre nur ausnahmsweise,
nämlich dann am Platze, wenn dieselben der Holzbeförderung
beiderlei Richtung dienen sollen und nicht direkt nach den Kon-
sumtionsgebieten führen, sondern auf Strassen einmünden, welche
mit Steigung angelegt sind, so dass auf diesen dann die Hölzer
sowohl nach höher als auch nach tiefer liegenden Verbrauchsorten
gefahren werden können.
Derartige Hangwege sind nur dann als Linien des Ein-
teilungsnetzes zweckmässig, wenn mit Hilfe derselben wirklich eine
für den Betrieb nützliche Scheidung der Bergwand in eine obere
und untere Hälfte möglich ist, deren jede vielleicht einer gesonderten
— 16 —
Bewirtschaftung zu unterwerfen ist. — Vielfach wird dies nicht der
Fall sein, insbesondere bei Bergwänden von massiger Höhe.
6. Lange Bergwände sind zweckmässig durch gerade,
bergab laufende Linien nochmals abzuteilen. Bisweilen finden sich
hier auch passende Mulden und Schluchten oder wohl auch hervor-
tretende Rücken, die sich zur Benutzung bei der Einteilung eignen.
7. Felsige Partien, Schluchten, die öfters vom regel-
mässigen Betrieb ausgeschlossen werden, kann man bei angemessener
Grösse für sich ausscheiden und aus ihnen besondere Ortsabteilungen
bilden. Erscheinen sie hierzu nicht gross genug, so bilden sie eine
dauernde Bestandesabteilung (Unterabteilung) innerhalb einer grösseren
Ortsabteilung.
§ 11. 6. Ausführung der Einteilung im Berglande.
Der örtlichen Ausführung und Absteckung der Einteilungs-
linien geht zweckmässig ein Entwurf des Netzes auf einer mit guter
Geläudedarstellung versehenen, etwa im Massstabe von 1 : 10000,
1 : 15 000 oder 1 : 20000 gezeichneten Übersichtskarte voraus. Die
Darstellung des Geländes erfolgt am besten mittelst Einzeichnung
der Horizontalkurven in gleichen vertikalen Abständen von 10 zu
10, höchstens von 20 zu 20 Meter. Derartige Karten sind ins-
besondere wichtig für den Entwurf des Wegenetzes, welches bei
Ausführung einer For^teinteilung, wenigstens hinsichtlich der wich-
tigsten, dabei in Betracht kommenden Wege (Hauptwege) zuvörderst
zu projektieren ist.
Über die Geländeaufnahme enthält ausführliche Mitteilungen
des Verfassers Waldwegebaukunde (4. Aufl., S. 30 ff.), auf welche
Bezug genommen wird. Es sei nur kurz bemerkt, dass man sich
in Nord- und Mitteldeutschland vielfach durch Übertragung der
Horizontalen von den preussischen Generalstabskarten helfen kann;
in anderen Staaten, wie z. B. Württemberg, Baden existieren eigene
ausgedehnte Aufnahmen für forstliche Zwecke. Auch in den ge-
birgigen Teilen der Staatsforsten der preussischen Monarchie sind
sehr wertvolle derartige Darstellungen angefertigt worden^).
S. u. a. Bericht über die VII. Versammlung deutscher Forstmänner
in Wiesbaden. Berlin 1880. Vorträge von 0. Kaiser, Grebe, Ruonebaam,
Bierau u. a. S. 94 ff.
— 17 —
Man bedient sich für die Höhen aufnahmen der taehy metrischen
Instrumente, ^insbesondere leichter Bussolen, die mit Distanzmessungs-
Vorrichtung versehen sind, ferner des Aneroidbaroraeters, sowie der
Nivellierinstrumente; ausnahmsweise könnte eine trigonometrische
Höhenmessung in Anwendung kommen.
Man gewinnt Anschluss an bereits bekannte Höhenpunkte,
z. B. Höhen von Bergen, die schon feststehen, Ortslagen, Bahn-
hofshöhen usw. und legt die das Gelände bestimmenden Linien,
namentlich Bergrücken und Mulden hinsichtlich ihrer absoluten
Höhen fest. Hierauf werden diejenigen Punkte auf der Karte be-
stimmt, welche als Höhenzahlen ein Vielfaches von 10 oder 20
Metern haben (Kurvendurchgangspunkte), und man verbindet die
gleich hoch gelegenen Punkte auf der Karte durch Horizontalen
die man aus freier Hand zieht, nachdem man ausreichende An-
schauung des Geländes gewonnen hat.
Die Wege entwirft man nur, soweit es für die Forsteinteilung
nötig ist, indem man das zulässige Prozent der Steigung bestimmt
und die der Höhendifferenz zwischen den einzelnen Horizontalen
entsprechenden Längen mit dem Zirkel von Kurve zu Kurve auf
der Karte abträgt.
Die Übertragung der Weglinien in den Wald erfolgt mit Hilfe
von Prozentgefällmessern. Die Absteckung der anderen, insbe-
sondere der geraden Linien erfolgt in der Regel nicht mit Hilfe
von Winkelinstrumenten, sondern nach ungefährer Orientierung.
§ 12. 7. Festlegfuiig^ und Benennung der Forsteinteilung.
Für die feste und dauerhafte Bezeichnung der abgesteckten
und endgültig festgelegten Einteilungslinien ist in erster Linie der
Aufhieb derselben in ausreichender Breite nötig. Man wird bei der
Absicht, die Bestandesränder längs der Linien sich selbständig be-
mänteln zu lassen, zunächst in allen jüngeren und mitteljährigen
Beständen eine Breite der Schneisen von nicht unter 4 Meter wählen
dürfen. Bei Altholzbeständen fürchtet man durch einen der-
artig breiten Aufhieb Beschädigungen durch Windbruch, sowie
Aushagerung des Bodens infolge des Eindringens von Sonne und
Luft. — Diese Befürchtungen sind übertrieben. Eine Unterbrechung
Stoetzer, Forsteinrichtung. II. Aufl. 2
— 18 —
des Bestandesschlusses auf 4 Meter Breite am Boden ist zu gering-
fügig, als dass sie den Wind wirklich in einen Bestand leiten könnte;
wenigstens sind nach ausgedehnten praktischen Erfahrungen solche
Beschädigungen selbst im Fichtengebirgswalde nicht wahrgenommen
worden. Ebensowenig kann eine so massige Unterbrechung des
Zusammenhangs der Baumkronen die Befürchtung der Bodenaus-
trocknung begründen. Jedenfalls ist ein möglichst baldiger Durch-
hieb besonders nötig bezüglich aller Linien, die für eine folgende
Vermessung, etwa zur Legung von Messzügen in Betracht kommen,
sowie hinsichtlich aller Wegelinien. Bei letzteren hat die Breite des
Aufhiebs der beabsichtigten Breite des Weges samt Graben und
Böschung zu entsprechen.
Der Aufhieb in einer Breite von mehr als 4 Meter erfolgt an
manchen Orten auch bei der Absicht, die Abteilungslinien als
Grenzen selbständiger Hiebszüge zu benutzen und die letzteren sorg-
fältig zu isolieren. Man nennt derartige breit aufgehauene Linien
auch Sicherheitsstreifen. Dieselben sind besonders im Fichten-
gebiet der sächsischen Staatsforste üblich, wo holzleere Streifen von
10 — 12 Meter Breite liegen bleiben, was in der Regel eine Ver-
schwendung produktiver Fläche darstellt. Hingegen kann eine Ver-
breiterung der Linien über 4 Meter hinaus auf trockenem Sand- .
boden in Kiefernrevieren zum Schutz gegen die Ausbreitung von
Waldfeuer zweckmässig erscheinen.
Die Fixierung der Einteilungslinien erfolgt weiter zweckmässig
durch Versteinung der Eck- und Winkelpunkte mit behauenen Steinen,
auf deren Flächen die Nummern der Ortsabteilungen eingehauen
oder mit Ölfarbe angegeben werden. Es ist zur Vermeidung der
Beschädigung solcher Abteil ungssteine durch den Holztransport
nicht immer angemessen, dieselben in die Mitte der Linien und genau
in die Schnittpunkte derselben zu setzen, sondern es empfiehlt sich,
dieselben seitwärts von der Mitte in die Ecke einer der zusammen-
stossenden Ortsabteilungen zu bringen, wo sie durch Fuhrwerk und
Holzschleifen nicht leiden können. Da die Steine als wesentliche
Anhalte bei Messungsarbeiten dienen müssen, so ist es durchaus
nötig, dass sie vollständig geometrisch genau auf die Karte gebracht
werden. Wo geeignete behauene Steine nicht zu beschaffen sind.
— 19 —
ersetzt man dieselben durch Kunststeine aus Zementmasse oder
durch dauerhafte Holzpfosten.
Was die Benennung der Ortsabteilungen anlangt, so ist
zunächst allgemein eine Numerierung derselben üblich und zweck-
mässig. In den meisten Forstgebieten lässt man eine einzige
Nummernfolge durch ein ganzes Revier hindurch laufen. Eine
gewisse Regelmässigkeit der Anordnung dieser Nummern und eine
Gleich mässigkeit für grössere Gebiete ist empfehlenswert. In
den preussischen Staatsforsten beginnt die Nummernfolge mit
Nummer 1 am südöstlichen Ende und schreitet nach Westen,
Norden und Osten fort.
An anderen Orten zerlegt man ein Revier zuvörderst in ein-
zelne, dem Gelände oder sonstigen Einteilungsmotiven entsprechende
Teile, die in Mittel- und Süddeutschland „Distrikte" oder „Berge"
genannt werden. Man bezeichnet solche Zusammenfassungen von
Ortsabteilungen mit hergebrachten Namen und auf der Karte sowie
bei der schriftlichen Geschäftsführung wohl auch mit grossen
römischen Buchstaben. Jeder solche Komplex erhält eine selb-
ständige Nummernfolge für die in ihm vorhandenen Ortsabteilungen.
Dieses Verfahren hat vielleicht den Vorzug, dass die Nummern sich
leichter dem Gedächtnis einprägen, als wenn sie bis zu hohen
Ziffern durch ein ganzes Revier fortlaufen. Auch lässt sich bei
diesem System eine durch das Hinzukommen oder den Wegfall von
Forstflächen etwa nötig werdende Änderung der Numerierung
leichter bewirken als bei dem anderen Verfahren. Bei den fort-
laufenden Nummern eines ganzen Reviers ist es wohl auch üblich,
jeder Nummer einen besonderen Namen zu geben. Vielfach reichen
bei Bildung verhältnismässig kleinerer Ortsabteilungen die orts-
üblichen Bezeichnungen nicht aus. Es empfehlen sich dann Zusätze
zu den Namen, wie „vorderer", „mittlerer" und „hinterer", „oberer"
und „unterer", „nördlicher" und „südlicher", „östlicher" und „west-
licher", „grosser" und „kleiner" usw. Die Benennungen neben der
Numerierung zu führen, empfiehlt sich für die bessere Orientierung
des holzkaufenden Publikums, welches sich wohl die Namen, aber
weniger leicht die Nummern der Forstorte einprägt.
In Preussen hat man die Zusammenfassung mehrerer Orts-
abteilungen zu je einem Block. Der Block ist etwas anderes als
2*
— 20 —
der süddeutsche Distrikt. Er bedeutet einen grösseren Abschnitt
des Reviers, innerhalb dessen eine selbständige Festsetzung des
Etats und damit eine gewisse gleich massige Nachhaltigkeit des Be-
triebes angebahnt wird. Die Grenzen der Blöcke fallen zumeist
mit den Grenzen der Forstschutzbezirke zusammen, was wegen
gl eich massiger Verteilung der Betriebsarbeiten unter das Schutz-
personal sehr viel für sich hat. Auch Servitutsbezirke oder Bezirke
mit selbständigem Absatz werden zu eigenen Blöcken bestimmt,
desgleichen können besondere Verschiedenheiten der Holz- oder
Betriebsarten oder Umtriebszeiten Anlass zur Blockbildung geben ^).
§ 13. 8. Grösse der Ortsabteilun^en.
Hinsichtlich der den Wirtschaftsfiguren zu gebenden Flächen-
ausdehnung ist zu bemerken, dass sie wesentlich von dem Forst-
betrieb abhängig ist. Es soll eine Ortsabteilung nach Möglichkeit
zu einer gleichartigen und gleichalterigen Bestockung gebracht werden.
Daraus folgt, dass die Bestände derselben innerhalb eines etwa
20jährigen Wirtschaftszeitraumes vollständig sich müssen verjüngen
lassen können. Wo dies mit Hilfe aneinandergereihter grösserer
Schläge geschehen kann, wie z.B. in Kiefern forsten, in denen man
zur Vermeidung von schädlicher Seiten beschattung kleine Schläge
gerne vermeidet, sind grössere Ortsabteilungen angezeigt, ebenso bei
dem Betrieb natürlicher Verjüngung im Buchen- und Tannengebiet,
wo sich grössere Holzmassen durch Vorhauungen, die auf weite
Flächen verteilt werden können, gewinnen lassen. Auch der Mittel-
und Niederwald, desgleichen der Plenterwald, sämtlich Betriebs-
formen mit relativ grosser jährlicher Angriffsfläche, lassen sehr wohl
grössere Ortsabteilungen zu.
Im Fichtenwald, in welchem man weder gerne grosse Sehläge
führt, noch auch dieselben jährlich aneinanderreiht, sind kleine
Wirtschaftsfiguren angemessen.
Kleiner Besitz, Parzellierung desselben, ferner vielfacher Wechsel
der Ortsgüte und Bestockung, wie solcher in manchen Gebirgsforsten
1) Siehe v. Hagen-Donner, Forstliche Verhältnisse Preussens.
8. Aufl. 1. Bd. S. 196.
— 21 —
vorkommt, lassen ebenfalls kleinere Ortsabteiluugen zweckmässig
erscheinen.
Der Vorzug solcher vor den grossen Wirtschaftsfiguren liegt
vom Standpunkt der Verwaltung auch noch darin, dass sie eine
grössere Anzahl von jährlichen Schlagflächen im Gefolge haben,
womit eine mannigfachere Gestaltung des jährlichen Holzeinschlages
verbunden zu sein pflegt. — Auch haben kleinere Ortsabteilungen
den Vorzug, dass sie die Verteilung der Flächen und Massen in
den Wirtschaftsplänen insofern erleichtern, als nicht so oft Trennung
der Erträge in mehrere Wirtschaftszeiträume nötig wird wie bei
grösseren Flächen.
Eine zu weit getriebene Verkleinerung der Ortsabteiluugen
kann andererseits auch wieder lästig für den Betrieb werden, in-
sofern die Anzahl der Abteilungsnummern zu sehr anwächst und
sich schwerer übersehen sowie dem Gedächtnis einprägen lässt. Je
weiter man die Häufung der Ortsabteilungen ausdehnt, um so mehr
wird sich auch die Fläche des zur Holzzucht untauglichen Areals
der Abteilungslinien vermehren.
Im aligemeinen zeigt es sich, dass man von den ungefügig
grossen Ortsabteilungen früherer Zeiten mehr und mehr abgekommen
ist. So z. B. sind in den preussischen Staatsforsten der Ebene
die früheren grossen Quadrate der Jagen, welche 56,7 ha (= 222,2
preussische Morgen) hielten, in je. 2 Rechtecke halbiert worden^).
Nach V. Hagen-Donner grenzt man die Betriebsfiguren im Buchen r
hochwald ungerne grösser als 30 ha ab, hält in grösseren Kiefern-
waldungen gerne den Umfang von etwa 25 ha ein, geht aber in
Fichten und in kleineren Forstkörpern auf geringere Grössen herab ^).
Jene Maximalgrösse von 30 ha wird man wohl als allgemein zu-
treffend bezeichnen können, wogegen unter 10 ha selbst in kleineren
Revieren mit koupiertem Gelände in der Regel nicht heruntergegangen
werden sollte.
1) Grebe, Betriebs- und ErtragsregulieruDg 1879. S. 46.
■^) V. Hagen-Donner, Forstverhältnisse Preussens, 3. Aufl., Bd. 1,
S. 197.
— 22 —
§ 14. 9. Bildung der llestandesabteilungeii (Unter-
abteilungen) ^).
Während die Ortsabteilungen, die den festen Rahmen für den
Betrieb eines Forstes zu bilden haben, etwas Dauerndes sein sollen,
sind die innerhalb einer solchen Wirtschaftsfigur vorkommenden
Bestandesverschiedenheiten, welche, sofern sie einer gesonderten Be-
handlung unterliegen, als sog. „Bestandesabteilungen" ausgeschieden
werden, nur vorübergehender Natur, oder sie sollen es wenigstens
sein, da es als das Ideal und künftige Ziel feststeht, dass die Orts-
abteilung nach und nach gleiche Bestockung erhalten soll.
Die Überführung vorhandener Ungleichheiten der Bestände zu
einer derartigen Gleichartigkeit ist, wenn nicht wirtschaftliche Opfer
gebracht und manche Bestände in zu frühem, andere wieder in zu
spätem Alter abgetrieben werden sollen, nicht immer bald zu er-
reichen. Infolgedessen ist, entgegen dem aufgestellten Ziel, vielfach
doch bis auf weiteres nicht die O r t s abteilung das Einheitliche,
sondern die B e s t a n d e s abteilung. Aus diesem Grund ist die
richtige und sachgemässe Bildung der letzteren sehr wichtig. Sie
ist nicht immer leicht, setzt Umsicht, Sachkenntnis und Routine
des Forsteinrichters voraus und kann keineswegs etwa einem die
Vermessung der Bestandesdetails bewirkenden Geometer ohne weiteres
überlassen werden.
Die Ausscheidung und darauf folgende geometrische Aufnahme
der Bestandesabteilungen soll für die Zwecke der Forsteinrichtung
eine ausreichende Übersicht über die Bestockungsverschiedenheiten
gewähren, insbesondere die Grenzen der ungleichartigen und eine
verschiedene Behandlung bei der Forsteinrichtung erheischenden
Bestände feststellen.
Wo trotz ungleichartiger Bestockung eine wirtschaftliche Zu-
sammengehörigkeit vorliegt, die zu einheitlichen Betriebsbestimmungen
führt, unterbleibt die Ausscheidung; nur ausnahmsweise kann eine
solche sich nötig machen, wenn erhebliche Verschiedenheit des Er-
trages vorliegt, welche eine gesonderte Ertragsschätzung nötig macht.
1) Zu vergl. Danckelmann, Über die Bildung der Holzboden-
Abteilungen für die Zwecke der Forstabschätzung, Zeitschrift für Forst-
und Jagdwesen 1880, S. 1 ü\
— 23 —
Die Verschiedenheiten der Behandlung werden hervorgerufen
durch Abweichungen
a) in den Betriebs- und Holzarten,
b) im Alter,
c) in der Bestandesbeschaffenheit (Stellung, Bodenzustaud
usw.),
d) im Standort.
Im einzelnen sei folgendes bemerkt:
Zu a. Dass Verschiedenheiten der Betriebsart herausgemessen,
also beispielsweise die Grenzen zwischen Hochwald, Niederwald,
Mittel wald festgestellt werden, ist selbstverständlich; bei Verschieden-
heit der Holzarten wird man Trennungen von reinen Beständen der
einen und der anderen Gattung ebenfalls nicht ignorieren; schwieriger
ist die Behandlung der Grenzen zwischen reinen Beständen und
solchen, in denen zu der im reinen Bestand herrschenden Holzart
andere Holzarten als Mischung hinzukommen. Hier wird die Aus-
scheidung bei künftiger gleichmässiger Behandlung (z. B. Kahlabtrieb)
vielfach unnötig; sie würde nur etwaigen Wert für Schätzung des
Holzertrages und in diesem Falle, der Natur der Sache nach, nur
eine vorübergehende Bedeutung haben. Es empfiehlt sich alsdann
die Scheidung der beiderlei Flächen (Sektionen) durch eine be-
sonders zu bezeichnende Unter- Abteilungslinie, welche von Hause
aus als vorübergehend gilt.
Zu b. Die Altersunterschiede nimmt man in der Kegel in
Stufen von 20 zu 20 Jahren an. Auch kann man natürliche
Altersklassen (Jungwüchse, Dickungen, Stangenhölzer, Mittelhölzer,
Althölzer) bilden. — Vorübergehende Altersunterschiede können
vorhanden sein, wenn im Kahlschlagbetrieb eine durch die zufällige
Schlaglinie hervorgerufene Grenze vorliegt, die sich im Fortschritt
des Betriebes demnächst verwischt, oder wenn in einem älteren
Bestände Flächen vorkommen, die zwar 20 Jahre älter oder jünger
sind als der zusammenhängende Hauptbestand, die aber mit letzterem
zusammen abgenutzt werden sollen und alsdann mit diesem ein
Ganzes bilden, oder wenn ein Teil vorhandener natürlicher Ver-
jüngung geräumt, ein anderer Teil noch mit Überhalt versehen
ist. Derartige Verschiedenheiten können kein Motiv für Bildung
dauernder Bestandesabteilungsgrenzen sein, vielmehr liegen hier
— 24 —
weitere Fälle vor, in denen man sieh mit Bildung vorüber-
gehender Unterteile (Sektionen), deren Grenzen demnächst
wieder verschwinden sollen, begnügt.
Zu c. Verschiedenheiten in der Bestandesbeschafienheit können
selbst bei gleichen Holzarten und gleichem Alter des Bestandes in-
sofern Veranlassung zu dauernd gesonderter Behandlung geben, als
vielleicht ein Teil eines gleich alterigen Bestandes geschlossene Stellung
mit gutem Bodenzustand zeigt und sich zur natürlichen Verjüngung
eignet, während der andere Teil lückig und blössig ist, sowie ver-
wilderten Boden zeigt, so dass hier demnächstiger Kahlabtrieb am
Platze sein wird.
Zu d. Verschiedenheiten im Standort sollen an sich Motive
für Bildung verschiedener Ortsabteilungen sein; nicht immer ist dies
möglich, jedoch sprechen sich sodann wesentliche Verschiedenheiten
auch in einem Wechsel der Bestockung aus, so dass der Fall a
vorliegt, den wir schon betrachtet haben.
Ganz allgemein ist bezüglich der Bestandesabteilungsbildung
noch zu bemerken, dass alle Kleinlichkeit und Pedanterie dabei zu
vermeiden ist. Die grössere oder geringere Intensität der Bestaudes-
ausscheidung äussert sich verschieden in ihrem Finfluss auf Forst-
einrichtung einerseits und Forstbetrieb andererseits. Je weiter
die Spezialisierung getrieben wird, um so sicherer und leichter lassen
sich die Betriebsbestimmungen treffen und die Erträge der Bestände
schätzen; um so verwickelter und schwieriger gestaltet sich jedoch
wiederum die Auseinanderhaltung aller Holzanfälle bei der Auf-
arbeitung, Buchführung und dem gesamten schriftlichen Geschäfts-
betrieb.
Es empfiehlt sich deshalb, einen wesentlichen Unterschied
zwischen den zu voraussichtlich längerer Dauer zu bestimmenden
Bestandesabteilungen und den innerhalb derselben möglichen, mehr
vorübergehenden Unterteilen (Sektionen) zu machen, welche durch
gewisse Bestandes Verschiedenheiten bedingt werden, die im Laufe
des Betriebs verschwinden sollen. — Eine Häufung der Bestandes-
abteilungen ersterer Art ist als die Buchführung und den Betrieb
erschwerend möglichst zu vermeiden, während in der Ausscheidung
des vorübergehenden Details keine zu weit gezogene Minimalgrenze
statuiert werden möge.
— 25 —
Als Flächenmininium pflegt man etwa 0,5 ha für Bestandes-
abteilungen hinzustellen; im Königreich Sachsen geht man bis auf
0,1 ha herunter; in Odterreich ist nach der für die Staatsforste
bestehenden Instruktion bei definitiver Einrichtung ein Flächen-
mindestmass von 0,6 ha, bei provisorischen Arbeiten ein solches
von 2 ha festgestellt^).
Überall, wo die Verschiedenheiten der Bestockung unmerklich
ineinander übergehen und die Grenzen derselben nicht scharf her.
vortreten, sind künstliche gerade Trennungslinien anzunehmen und
im Wald durch Bestandesauf hieb festzulegen.
Auch im übrigen werden die Grenzen der Bestandesabteilungen,
soweit sie nicht deutlich durch den Unterschied der Bestockung
gekennzeichnet sind, aufgehauen. Die Winkelpunkte können durch
aufgeworfene Hügel und kurze, den Verlauf der Grenzlinien an-
deutende Stichgraben bezeichnet, ausserdem können wohl auch Pfähle
an diesen Eckpunkten eingegraben werden, auf denen die Bezeichnung
der Abteilungen erfolgt. Vielfach wird es genügen, den Verlauf
der Linien dadurch zu markieren, dass in die Rinde der Randbäume
mit dem Baumreisser Pfeile eingerissen werden, deren vom Forst-
schutzpersonal gelegentlich mit zu bewirkende Auffrischung leichter
ist als diejenige der Hügel oder Gräben. Das Anbringen von
Schalmen bedeutet eine Verletzung der Bäume, welche deren Nutz-
wert beeinträchtigen kann, wogegen das Einreissen von Pfeilen in
die Rinde den Baum nicht beschädigt.
Auf der Karte bezeichnet man die Grenzen der Bestandes-
abteilungen mit gestrichelten Linien, wogegen die Unterteile
(Sektionen) derselben mit nur schwach punktierten Linien ab-
gegrenzt werden, so dass der Unterschied zwischen beiden leicht in
die Augen fallt. Die einzelnen Abteilungen erhalten kleine latei-
nische Buchstaben a, b, c usw., die man am zweckmässigsten inner-
halb jeder Ortsabteilung der Hiebsfolge entsprechend, also von Osten
nach Westen hin, anordnet; wenig zweckmässig ist eine Bezeichnung
der Bestandesabteilungen mit Buchstaben in der Art, dass man die-
I) Zu yergl. Wappes, Über den Genauigkeitsgrad bei der Bestandes-
aasscheidung and Unterabteilungsbildung, Forstwissenschaftliches Zentral
blatt 1894, S. 433 ff.
— 26 —
selben dem Alter der Bestände entsprechend aufeinanderfolgen lässt^
%. B. das älteste Holz mit a, die nachfolgende Stufe mit b usf.
Ijezeldinet. Da das Alter nichts Feststehendes, sondern etwas Ver-
änderliches ist, so werden durch vorkommende Bestandesabtriebe
leicht Störungen in dieser Ordnung der Buchstaben hervorgerufen
und alsdann Änderungen erforderlich, während die nach der Hiebs-
richtung angeordnete Aufeinanderfolge der Buchstaben dauernd
bleiben kann.
Die Bezeichnung der Unterteile (Sektionen innerhalb einer
Ortsabteilung) erfolgt am besten durch Beifügung kleiner arabischer
Zahlen i, 2, s usw. oder der letzten Buchstaben des Alphabets x,
y, z in Indexform, z. B. a^, Sg oder az, a^, a^.
§ 15. 10. Forstvermessung ^).
Die Wichtigkeit des Vorhandenseins guter Karten für die
Zwecke der Forsteinrichtung bedarf keiner besonderen Ausführung.
Ohne ausreichende geometrische Grundlage ist eine Forsteinrichtung
unmöglich. Das Vermessungswesen im allgemeinen ist in den ein-
zelneu Staaten in verschiedener Weise organisiert. Hat man,
wie z. B. in einzelnen süd- und mitteldeutschen Staaten, Kataster-
vermessungen, die sich über ein ganzes Land erstrecken, so gestaltet
sich das Forstvermessungswesen sehr einfach, insofern es sich, da
durch die allgemeine Vermessung des Landes die Hauptgrundluge
geschaffen ist, hier nur noch um die Einmessung der rein forst-
lichen Details handelt.
1) Hinsichtlich der Literatur begnügen wir uns mit Aufführung
der für rein forstliche Vermessungen besonders in Betracht kommenden
folgenden Werke:
Baur, Lehrbuch der niederen Geodfisie. 5. Aufl. 1895.
Baule, Lehrbuch der Vermessungskunde. 2. Aufl. 1901.
Runnehaum, Wald Vermessung und Waldeinteilung. 1890-
Croy, Lehrbuch der niederen Geodäsie, 1903.
Für die Vermessung der Preussischen Staatsforsten ist eine
Anweisung vom 25. Oktober 1881 maßgebend; für die Österreichischen
Staats- und Fondsforste besteht eine vorzügliche Instruktion für
Begrenzung, Vermessung und Betriebseinrichtung, welche sich
im Band V des Jahrbuchs der Staats- und Fondsgüterverwaltung mit-
geteilt findet.
— 27 —
In anderen Staaten sind die ausserhalb der gewöhnlichen Flur-
bezirke liegenden Waldkomplexe bei den allgemeinen Kataster-
vermessungen meist ausgeschlossen geblieben, und hat es hier be-
sonderer Waldvermessungen bedurft, die in Deutschland meist voll-
zogen sind, wenn auch zum grossen Teil früher mit Hilfe weniger
vollkommener Instrumente (Bussole), so dass neuerdings an vielen
Orten die Notwendigkeit der Neumessung hervortritt. Bisweilen ist
hier der Anschluss an eine Landestriangulation möglich, mit deren
Hilfe die Forstvermessung eine sichere Orientierung erhält^).
Im übrigen ist dieselbe eine Poljgonisierung, welche auch oft
für sich, ohne Anschluss an ein trigonometrisches Netz vorgenommen
wird. Es handelt sich hierbei um eine Umf angsmessung: die
aufzunehmenden Forsiflächen werden durch ein System von Hilfs-
linien eingeschlossen, und es erfolgen von diesen aus die Ab-
messungen der Grenzpunkte und der anderen aufzunehmenden
Gegenstände.
Einen zu vermessenden Wald von grösserer Ausdehnung teilt
man in eine Reihe von Polygonen, behandelt jedes derselben für
sich und schliesst die einzelnen Figuren aneinander an. Eine vor-
ausgehende spezielle Triangulierung, die sich an die Dreieckspunkte
niederster Ordnung der allgemeinen Landesaufnahme anlehnt, sichert
die genaue Orientierung der einzelnen Aufnahmeblätter.
Eine Revision der Grenzen, nötigenfalls Beseitigung etwaiger
Mängel, hat vor der Vermessung zu erfolgen. Dass die Festlegung
der Abteilungslinien ebenfalls zweckmässig vorauszugehen hat, wurde
bereits in § 6 hervorgehoben. Diese Linien lassen sich mit Nutzen
als Messzüge benutzen, so dass sie alsdann um so leichter und
sicherer durch die Vermessung auf die Karte gebracht werden
können. Neben denselben und den Grenzen sind die den Wald
durchziehenden Hauptwege (Strassen), sowie die wichtigsten Wasser-
läufe (Flüsse, Bäche) mit Hilfe der Polygonzüge ebenfalls dar-
zustellen.
Bekanntlich erfolgt die Aufnahme dieser Polygone mit Hilfe
des Theodoliten, dessen Anwendung gerade für Zwecke der Forst-
1) Vergl. Dr. Süden, Aus der Praxis der Forsttriangulation. Zeit-
schrift für Foi-st- und Jagdwesen. 1889. S. 357 ff.
— 28 —
vermesjsuDg beute allgemein adoptiert ist, wogegen die Verwendung
des Messtisches als veraltet gilt. In der Tat gehört der letztere
zu fördernder Arbeit in freies Gelände, in welchem bei einmaligem
Aufstellen durch das sog. Einscheiden eine Mehrzahl von Punkten
zu Papier gebracht wird. (Die Landesvermessung des Königreichs
Bayern, sowie auch noch einiger anderer kleinerer Staaten ist nach
vorausgegangener Triangulation mit Hilfe des Messtisches in Ver-
bindung mit dem Distanzmesser in geradezu mustergültiger Weise
erfolgt, was als Beweis dafür gelten kann, dass auch mit dem
Messtisch sehr gute Arbeiten erzielt werden können).
Die Vermessung der Details eines Forstkomplexes, der Be-
standesabteilungen, der untergeordneten Wege, Wasserläufe, etwaigen
Nebengrundes an Agrikulturgelände, Steinbrüchen, Sandgruben usw.
erfolgt sekundär durch Legung von Messzügen, die sich an die
Hauptpolygone anschliessen. Die Aufnahme derselben geschieht
mit Hilfe der Bussole. Dieses Instrument, welches bei der Forst-
vermessung früher die Hauptrolle spielte und auch zur Festlegung
der Eigentumsgrenzeu sowie der Haupteinteilungslinien benutzt
wurde, ist in seinem Gebrauch bei weitem weniger sicher als der
Theodolit.
Insbesondere wird der Stand der Magnetnadel (abgesehen von
deren regelmässigen säkularen Schwankungen) durch Wind, Sonne,
Elektrizität, eisenhaltige Gesteine leicht alteriert; auch können die
Winkel nur bis auf halbe, höchstens viertel Grade gemessen werden.
Für die Zwecke der Einmessung der Details, wobei ein öfterer
Anschluss an Hauptmesszüge, insbesondere an die schon aufge-
nommenen Eiutellungslinien, ermöglicht ist, genügt jedoch diese
Aufnahmemethode vollständig. Sie fördert ungemein dadurch, dass
man bei ihrer Anwendung mit Springständen winkeln kann. Weiter
ist es von grossem Vorteil, wenn das Fernrohr der Bussole mit
Distanzmesseinrichtung versehen ist, wodurch die Längenmessung
sehr vereinfacht wird. (Tachymeter.)
Bei den heutigen Messungen versäumt man meistens nicht,
auch die Höhenwinkel der Messungslinien neben den Horizontal-
winkeln zu messen, um auf diese Weise die Anhalte für genaue
Höhenbestimmung auf trigonometrischem Wege zu erlangen, welche
für besonders Rorgfiiltige Geländeaufnahmen von Wert ist. Bei An-
— 29 —
Wendung der distanzmessenden Instrumente bedarf man der Höhen-
winkel schon zur Reduktion der schiefen Linien auf den Horizont.
Bei allen Neumessungen folgt, da die Aufnahme der Grenzen
meist mittelst Abschlägen von den Polygonseiten aus erfolgt ist,
eine genaue Nachmessung der Grenzsteinen tfernungen von Punkt zu
Punkt behufs Beurkundung derselben in dem sog. Grenzverzeichnis.
An manchen Stellen verlangt man auch besondere Aufnahme der
Grenzwinke], was jedoch bei vorausgegangener Polygonaufnahme
unnötig ist, da sich verloren gegangene Grenzpunkte durch Ab-
messungen von den Polygon Seiten aus stets wieder herstellen lassen,
wenn, was die Regel bilden sollte, diese Polygonpunkte durch Ver-
steinung erhalten werden.
§ 16. 11. Kartierung.
Das Auftragen der Messzüge erfolgt bei Theodolitaufnahmen
mittelst der Koordinaten, welche trigonometrisch aus den gemessenen
Winkeln und Seiten berechnet werden. Die Abweichung einer Seite
von der Nord-Süd-Richtung nennt man das Azimut der Seite.
Nach den Azimutwinkeln werden mit Hilfe der Sinusse und
Kosinusse die Abszissen und Ordinaten bezw. deren Differenzen
berechnet, und wird hiernach das Auftragen unter Benutzung eines
das Zeichenpapier überziehenden Quadratnetzes von je 100 m Seiten-
lange bewirkt. Die Seiten der Grundrissblätter sind genau nach
der geographischen Nordlinie zu orientieren. Der Schluss der Figur
ist bei richtiger Messung der Polygonseiten und Winkel ohne weiteres
garantiert, wenn die Azimutberechnung zum Schluss auf das Azimut
der ersten Seite zurückführt, und die positiven und negativen Ko-
ordinatendifferenzen gleich sind, mithin für den Endpunkt die Summe
aller Koordinatendifferenzen = Null wird. Differenzen werden, wenn
dieselben nicht mehr als ^/öoo der Länge betragen, nach Verhältnis
derselben verteilt. An die Polygonseiten werden die durch recht-
winklige Abschläge angemessenen Punkte mit Hilfe von Lineal und
rechtem Winkel angetragen.
Bussolenmesszüge trägt man entweder mit dem Transporteur
oder einer Gradscheibe durch sog. Parallelschieben oder unter Be-
nutzung des rechtwinkligen Gehäuses der Bussole auf; das Auf-
— 30 —
tragen erfolgt auf besonderen Blättern, am besten von Pauspapier;
die Figur wird alsdann auf das Grundrissblatt, welches bereits das
Gerippe der Hauptlinien enthält, eingepasst, wobei etwaige kleine
Schlussfehler durch Hilfsfiguren zu beseitigen sind.
Der Maßstab der Grundrissblätter entspricht entweder dem-
jenigen der Landesvermessung oder wird durch Instruktion bestimmt
Er schwankt zwischen 1 : 2000 und 1 : 5000 und richtet sich
wesentlich nach der Grösse der Forste, sowie nach der Intensität
der Detail messung.
Die definitive Vollendung der Grundrisse, welche auf bestem,
mit Leinwand unterzogenen, sich daher nicht mehr verziehenden
Zeichenpapier angefertigt werden, erfolgt nach geschehenem Eintrag
aller Haupt- und Detail-Messzüge. Es werden alle Grenz- und Orts-
abteilungslinien mit schwarzer Tusche, die Netzlinien und Polygon-
seiten hingegen mit Karmin ausgezogen. Die Eigentumegrenzen
umgibt man nach aussen mit einem schmalen farbigen Band, ebenso
die Grenzen der Ortsabteilungen mit einem andersfarbigen zarten
Streifen. Grenz- und Abteilungssteine erhalten ihre bestimmten
Zeichen, erstere auch ihre Nummern. Die besonders gemessenen
Grenzsteinentfernungen werden zweckmässig auf der Karte am ge-
hörigen Orte eingetragen.
Bei grossem Maßstab werden die Einteilungslinien am
besten nicht nach der Mittellinie, sondern nach ihren beiderseitigen
Grenzen aufgetragen, so dass/die Fläche der Schneisen und Wege
für sich berechnet wird. Bei kleinem Maßstab ist dies untunlich,
und werden nur die Mittellinien markiert.
Wege erhalten bei untergeordneter Bedeutung eine ausge-
zogene und eine parallel laufende punktierte Linie; ihre Fläche
wird dann nicht besonders ausgeschieden. Hauptwegen gibt man
zwei ausgezogene Grenzlinien, den Waldstrassen wohl auch doppelt
ausgezogene Grenzen; für beide Kategorien erfolgt Ausscheidung
des Flächengehaltes aus dem produktiven Holzboden. Fusswege
werden durch gestrichelte Linien mit dazwischen befindlichen Punkten
angedeutet.
Die Bestandesabteilungen werden mit gestrichelten
Linien abgegrenzt; die Unterteile derselben (Sektionen) erhalten
— 31 —
nur schwach punktierte Grenzlinien. Die Markierung durch
einen Farbenton kann hier unterbleiben.
Wasserläufe bezeichnet man mit blauen Linien, und zwar,
sofern sie schwach sind, mit nur einer solchen, sonst bei der Not-
wendigkeit einer Flächenaussonderung mit zwei blauen Rändern.
Der Aussengrund wird mit den die KuUurart (Feld, Wiese,
Wald, Weide usw.) anzeigenden Signaturen in gefälliger Weise ver-
sehen, ebenso gibt man die Namen der anstossenden Fluren und
Gemarkungen durch eine den Grenzen parallel laufende Schrift an.
Die Aufschrift hat in der linken oberen Ecke der Karte
die Bezeichnung des Forstes, die Blattnummer, den Maßstab, das
Jahr der Vermessung, wohl auch den Namen des Forstvermessers
anzugeben.
Die Bezeichnung der Ortsabteilungen erfolgt nach Namen und
Nummer, wohl auch mit Beifügung der Flächengrösse. Die Be-
standesabteilungen und deren Sektionen werden mit den ihnen
gegebenen Buchstaben und Indexbezeichnungen versehen.
Alle diese Schriften lässt man unter sich parallel und recht-
winklig zu dem die Nordsüdrichtung darstellenden Rande laufen.
Ist das Blatt nicht nach Norden orientiert, so muss die geo-
graphische (nicht magnetische) Nordlinie angegeben werden.
Über die Herstellung von Verjüngungen der Grundrisskarte
zur Erlangung von Übersieh ts- (Wirtschafts- und Bestandes-) Karten
wird später das Nötige mitgeteilt werden.
§ 17. 12. Flächenberechnun^.
Bei der auf Grund polygonometrischer Aufnahme vorgenom-
menen Kartierung erfolgt die Flächenberechnung der Polygone nach
den Koordinaten, indem jedes derselben als aus rechtwinkligen
Trapezen hervorgegangen gedacht werden kann, wobei gewisse
Reihen von Flächen, welche zwischen den Achsen und den Seiten
liegen, abgezogen werden müssen.
Man hat stets die Summen zweier aufeinanderfolgenden Ordi-
naten mit den Unterschieden zwischen je zwei Abszissen zu multi-
plizieren, die Produkte mit Rücksicht auf die Zeichen derselben zu
addieren und die Summe durch 2 zu dividieren.
— 32 —
Eine Kontrolle erfolgt durch Rechnung nach zwei Achsen,
indem die Ordinalen das zweite Mal als Abszissen und die Ab-
szissen als Ordinalen gelten.
Die an die Polygonseiten anstossenden Randfiguren (Abschnitzel)
werden selbständig mittelst Zerlegung in Hilfsfiguren berechnet.
Die einzelnen Polygone zerfallen nun in Ortsabteilungen und
diese wieder in Bestandesabteilungen bezw. deren Sektionen.
Zur Berechnung dieser Flächen hat man die Planimeter,
von denen namentlich das „Amslersche Polarplan imeter", sowie das
„Coradische Konpensationsplanimeter'^ sehr zweckmässig sind. Man
erhält die Angabe des Flächeninhaltes einer Figur einfach durch
Umfahren des Umfanges derselben mit dem sog. Fahrstift.
Die Summe der Flächen aller Einzelteile muss der Summe
des Polygons gleich sein. DifiTerenzen bis 1 ^/o verteilt man pro-
portional auf die Einzelfiächen. Während die Flächen berech nung
der Polygone bis auf 4 Dezimalen (Quadratmeter) ausgedehnt wird,
begnügt man sich bei der Berechnung der Einzelfiguren mit 2,
höchstens 3 Dezimalen, bis auf welche Grenze auch schliesslich die
Flächenangaben der Polygone für die praktische Verwertung der-
selben bei der Forsteinrichtung abgerundet werden.
Statt des Planimeters kann man sich auch unbedenklich einer
in Quadrate eingeteilten Glastafel oder eines quadrierten Pauspapieres
bedienen.
Werden die Hauptgrundlagen der Forstvermessung den Auf-
nahmen einer Landesvermessung entlehnt, so ist der Flächeninhalt
gewisser grösserer Abschnitte schon authentisch durch die kataster-
mässige Angabe desselben festgestellt, und es erübrigt nur eine
Verteilung auf die einzelnen Abteilungen bezw. Wege, Schneisen,
Gewässer usw., soweit eine gesonderte Flächenberechnung für diese
letzteren Objekte überhaupt für erforderlich gehalten wird.
§ 18. 13. Yeriuessuiigsreg:ister.
Die gesamten Resultate der Forstvermessung und Flächen-
Berechnung werden in tabellarischer Form in einem Vcrmessungs-
register, auch Vermessungstabelle genannt, nachgewiesen.
Es wird in dieser Übersicht folgendes angegeben:
— 33 —
1. Bezeichnung nach Namen der Ortsabieilungen, deren Num^
mern, sowie den Buchstaben der Bestandesabteilungen und
deren Sektionen, desgleichen des Nebengrundes.
2. Flächeninhalt bis auf 2 bezw. 3 Dezimalen.
3. Notiz über den Bestand, sowie bei Nebengrund über die
Benutzung.
4. Eine Spalte „Bemerkungen'* ist frei zu halten für etwaige
Nachträge oder Erläuterungen irgendwelcher Art.
Man unterscheidet bei Eintrag der Flächengehalte der ein-
zelnen Vermessungsstücke zunächst zwischen Holzgrund und Neben-
grund; ersterer ist wieder in nutzbaren oder tragfähigen und nicht
nutzbaren oder untragfahigen Grund zu teilen. Holzgrund und
Neben grund zusammen bilden den gesamten Forstgrund.
Die Auseinanderhaltung der verschiedenen Waldformen und
deren Altersklassen erfolgt in den Spalten der Vermessungstabelle
nicht; die Trennung des Nebengrundes nach der Verschiedenheit
der Benutzung, wie sie in manchen Verwaltungen, z. B. der
preussischen Staatsforstverwaltung bei Aufstellung der General-
vermessungstabelle für den sog. Nichtholzboden, dem übrigens auch
die Flächen der Wege und Abteilungslinien zugerechnet werden,
vorgeschrieben ist, führt zu einer ziemlich breit ausgedehnten
Tabelle 1).
Für jedes Vermessungsstück wird eine besondere Linie ange-
wiesen. Umstehende Tabelle soll die Art der Darstellung ver-
deutlichen.
Es können sich je nach den besonderen vorliegenden Ver-
hältnissen noch wesentliche Änderungen dieses Schemas ergeben;
namentlich ist dies der Fall, wenn bei Übernahme der Grund- und
Hauptzahlen aus den Angaben eines öffentlichen Katasters von diesen
letzteren auszugehen und eine Zerlegung der feststehenden Flächen-
summen in die der forstlichen Einteilung und Bestandesheraus-
messung entsprechenden Einzelheiten zu bewirken ist.
Durch Zusammenstellung und Summierung der für die einzelnen
Ortsabteilungeu festgestellten Zahlen ergiebt sich die Summe des
') Siehe v. Hagen-Donner, Forstliche Verhältnisse Preuusens,
3. Aufl., Bd. 1. S. 192.
Stootzer, Forsteinrichtung. II. Aufl. 3
— 34 —
ganzen Reviers. Innerhalb derselben können schon vorher Teil-
summen für die zu bildenden Revier-Abschnitte (Schutzbezirke,
Blöcke) gebildet werden.
Vermessnngs-Tabelle des Forstreviers N.
Flächenstand vom
Orts-
bezeichnung
Holzgrtmd
trag-
fahig
un-
trag-
ha
Be-
zeichnung
Nebeogrand
I Be-
' nutzuDg
ha
Summa
Forst-
grnnd
ha
Be-
merkniigon
Burgberg ' 1 a
b
c
d
11,2371 0,495
4,172
5,460
Bachen
Kiefern
Niederw.
0,382 Steinbrch.
Sa. 1:
Mittelberg 2 a
' b
I c
20,869 0,495
10,415 1,347
2,758'
0,382
Fichten
Kiefern
1,642 Wiese
21,746
Ra. 2: , | J3,173 1,347 j| — | 1,642
16,162
— So-
ll. Die Ermittelung der Holzmassen.
(Holzmessk linde.)
A« Allgemeine Erörterungen.
§ 19. a. Begriff, Maße, Methoden.
Die Dachfolgenden Darlegungen über die Ermittelungen der
Holzmassen sollen einen kurzen Abriss des gesamten Gebietes der
Holzmesskunde liefern und zur Mitteilung derjenigen Grundsätze
und Lehren dienen, welche die Ermittelung des kubischen Inhaltes
(Volumens) von Stämmen und deren Teilen, sowie von ganzen
Beständen zum Gegenstand haben. Auch die Entwicklung der-
jenigen Regeln, welche sich auf die Ermittelung des Zuwachses
(d. h. der Differenz der Holzijiassen, welche Stämme oder Bestände
in verschiedenen Lebensaltern haben) beziehen, ist eine wesentliche
Aufgabe der Holzmesskunde und unserer Darstellung derselben.
Obgleich die Literatur der Holzmesskunde eine ziemlich um-
fängliche ist, erschien die systematische Darstellung dieser Disziplin
mit Rücksicht auf die Wichtigkeit einer Hervorhebung des für die
eigentliche Forsteinrichtung Belangreichen nicht unangemessen ^).
*) Die bemerkenswertesten Leistungen auf dem Gebiete der Holzraess-
kunde sind etwa die folgenden :
üossfeld, Niedere und höhere praktische Stereometrie. 1812.
König, Anleitung zur Holztaxation. 1813.
Derselbe, Forstmathematik, 1. Aufl. 1835. 5. Aufl. von Grebe her-
ausgegeben 1864.
Smalian, Beitrag zur Holzmesskunst. 1837.
Elauprecht, Holzmesskunst. 1842 und 1846.
Hey er, Gustav, Über Ermittelung der Masse, des Alters und des
Zuwachses der Holzbestände. 1852.
Pressler, Holz wirtschaftliche Tafeln. 3. Aufl. 1882.
Derselbe, Gesetz der Stammbildung. 1865.
Derselbe, Zur Forstzuwachskunde mit besonderer Beziehung auf
den Zuwachsbohrer. 1868.
Baur, Holzmesskunde. 1. Aufl. 1860. 4. Aufl. 1891.
3*
— 36 —
Die Maße der Holzmessung sind für Deutschland durch
die Maß- und Gewichtsordnung des Norddeutschen Bundes vom
17. August 1868 insofern normiert, als dadurch vom 1. Januar 1872
ab das metrische Maßystem eingeführt ist. Die Grundlage bildet
das Kubikmeter, abgekürzt cbm geschrieben; man unterscheidet
zwischen Festmeter (fm) und Raummeter (rm), je nachdem das
Holz entweder gemessen und kubisch berechnet, oder in Schicht-
maße aufbereitet wird.
Ersteres findet bei Nutzholzstammen und Stücken statt, deren
kubische Berechnung das wirkliche Holzvolumen ergibt. Alle in
Schicht- oder Raummaße aufgesetzten Hölzer repräsentieren Körper,
welche leere Zwischenräume enthalten und deshalb Raummeter
genannt werden. Als Einheit gilt immerhin das Festmeter,
welches eine korrekte und konstante Grösse ist Die Raummeter
enthalten nur einen gewissen Teil ihres Volumens als feste Masse
und werden daher durch Multiplikation mit erfahrungsmässigen
Faktoren auf Festmeter reduziert.
Die Methoden der Holzmassenermittelung sind die
folgenden :
1. Stereometrische Berechnung auf Grund gemessener
Dimensionen, für regelmässige Holzkörper angemessen;
2. Eintauchen in Wasser unter Messung des verdrängten
Volumens Wasser, wobei man sich des Schlusses bedient, dass ein
Breymann, Anleitung zur Holzmesskunde, Waldertragsbestimniung
und Wald Wertrechnung. 1868.
Kunze, Lehrbuch der Holzmesskunst, als 2. Band zu Presslers Holz-
wirtschaftlichen Tafeln. 1873.
Derselbe, Anleitung zur Aufnahme des Holzgehaltes der Waldbe-
stände. 1. Aufl. 1886. 2. Aufl. 1891.
Derselbe, Neue Methode zur raschen Berechnung der unechten
Schaftformzahlen der Fichte und Kiefer. 1891.
Burckhardt, Hilfstafeln für Forsttaxatoren. \, Aufl. 1852, unter
dem Titel Forstliche Hilfstafeln. 3. Aufl. 1873.
V. Guttenberg, Holzmesskunde in Loreys Handbuch der Forstwissen-
schaft. 1887. 2. Aufl. 1903.
Schwappach, Leitfaden der Holzmesskunde. 1888. 2. Aufl. 1903.
Udo Müller, Lehrbuch der Holzmesskunde. 189» 1903.
Wimmenauer, GrundriäS der Holzmesskundo. 1907.
— 37 —
in Wasser eingetauchter Körper soviel von demselben verdrängt, als
sein eigenes Volumen beträgt.
3. Gewich tsmethode. Aus dem durch bereits erfolgte Aus-
messung und kubische Berechnung, sowie gleichzeitige Wägung
regelmässiger Stammteile festgestellten Verhältnis zwischen Volumen
und Gewicht schliesst man auf das Volumen eines gewogenen un-
regelmässigen Holzstückes derselben Art.
4. Hydrostatische Methode. Ein in Wasser einge-
tauchter und darin gewogener Körper wiegt bekanntlich so viel
weniger, als das Gewicht des von ihm verdrängten Volumens Wasser
angibt. Da nun ein Liter = ^/looo cbm Wasser bei 4® genau
1 Kilogramm wiegt, so kann bei einer, erst in freier Luft und dem-
nächst unter Wasser vorgenommenen Wägung von Holzstücken
(Stockholz) oder Reisiggebunden sehr einfach aus dem Gewichts-
verlust in Kilo auf das Volumen in ^/looo cbm geschlossen werden.
Um das Untertauchen des Holzes zu bewirken, wird demselben ein
Stein oder ein Stück Eisen von bekanntem Volumen angefügt und
letzteres bei Feststellung des Kesultates wieder in Abzug gebracht.
Diese Methode ist von Professor Müttrich in Eberswalde vor-
geschlagen worden^).
Für die Zwecke der Praxis wird die Gewichtsmethode ohne
Zweifel für die Gehaltsermittelung unregelmässiger Holzkörper, ins-
besondere des Reisigs, die meisten Vorzüge haben. Am besten
bedient man sich dabei einer leicht zu beschaffenden und bequem
zu transportierenden, auch unschwer im Walde aufzustellenden
Dezimalwage.
Für die Methode des Eintauchens in Wasser und die Wägung
in und ausser Wasser fehlt oft das letztere. Die Volumenermittelung
durch Eintauchen in mit Wasser gefüllte, besondere Gefässe (Xylo-
meter), welche später geschildert werden sollen, kommt hauptsächlich
bei Untersuchungen für wissenschaHliche Zwecke in Betracht.
») Zeitschrift für Forst- und Jagdwesen, Bd. VIII, S. 209.
— 38
B« Instrumente und Werkzeuge der Holzmessung.
a) Stärkenmesser.
§ 20. a) Messbänder zur Umfangmessung.
Die Starken des Holzes werden zum Zwecke der Massen -
berecbnung ermittelt, welche sich auf die Kreisflächen stützt, so
dass auch bei Messung des Umfanges immer erst eine Beduktion
desselben auf den Durchmesser stattfinden muss, von welchem
die Kreisflächen berechung ausgeht. — Man verwendet Messbänder
aus Hanfleinen, gut gefirnisst, so dass sie sich nicht verziehen können.
Um auf denselben alsbald die Durchmessergrössen ablesen zu können,
muss die Einheit nicht als 1 cm, sondern als 3,14 cm angenommen
werden, welcher Betrag einem Zentimeter Durchmesser entspricht. Es
genügt, 22 cm Länge in 7 Teile zu teilen. Man hat dergleichen
Bänder, auf welchen auch die Kreisfläche für jede Durchmesserstufe
angegeben ist, wozu der weite Zwischenraum von je 3,14 cm Gelegen-
heit bietet.
Um das Band gleichzeitig zur Vornahme von Längenmessungen
mit verwenden zu können, darf eine gewöhnliche Einteilung nach
Metern und Zentimetern auf einer Seite desselben nicht fehlen.
Das Band befindet sich zweckmässig in einer Kapsel von Holz oder
Messing, innerhalb deren es um eine bewegliche Achse mit Hilfe
einer kleinen Kurbel aufgerollt wird. Zweckmässig ist an dem
äusseren Ende ein eiserner Dorn zur Befestigung desselben an zu
messenden starken Stämmen, um welche es sich sonst bisweilen von
einer Person schwer herumschlingeu lässt.
Die Messbänder sind handlich und beim Forstbegang bequem
in der Tasche mitzuführen; für ausgedehnte Anwendung eignen sie
sich weniger als die im folgenden noch zu beschreibenden Kluppen.
Auch ist es ein Nachteil der Umfangsmessung überhaupt, dass man
bei allen irgendwie unregelmässig gewachsenen Stämmen zu hohe
Angaben erhält, indem die vorhandenen höckerigen Stellen mit
überspannt werden.
— 39 —
(i) Instrumente zur Durchmessermessuug.
§ 21. 1. Kluppen im allgemeinen«
Das Grundprinzip der Kluppen ist die Benutzung einer mit
Maßeinteilung versehenen Schiene, an deren einem Ende ein Schenkel
rechtwinklig abstehend fest angebracht is^ während ein zweiter
beweglicher Schenkel, welcher die Messschiene umfasst, sich so an
derselben hin- und herschieben lässt, dass er in jeder Stellung
gleichfalls rechtwinklig zu ihr steht
Der feststehende Schenkel wird an die eine Seite des zu
messenden Stammes oder Holzstückes angelegt, die Schiene senkrecht
zur Baumachse gehalten und der bewegliche Schenkel bb zur Be-
rührung mit dem Stamm verschoben. Die dadurch auf der ein-
geteilten Schiene abgeschnittene Grösse giebt unmittelbar den Durch-
messer an. Die Teilung ist in der Regel nach Zentimetern, seltener
Millimetern bewirkt. Für Aufnahme von Bestanden hat man auch
wohl eine grössere Einheit von je 4 Zentimetern (in Baden 5 cm),
da die Gruppierung der aufgenommenen Stamme in Durchmesser-
stufen von je 1 zu 1 oder 2 zu 2 cm bei der Berechnung viel
mehr Arbeit verursacht, ohne ein wesentlich genaueres Resultat zu
liefern. Die Einteilung wird auf die Messschiene vertieft angebracht
(Einschlagen, bezw. Einbrennen der Teilstriche und Zahlen).
Man verlangt von einer Kluppe neben bequemer Handhabung
und deutlichen, zuverlässigen Zahlenangaben, dass sie bei allen
Witterungsverhältnissen leichten Gang hat, bezw. dass derselbe sich
gut r^ulieren lässt, dass namentlich kein Schwinden und Quellen
stattfindet Letzteres ist bei eisernen Kluppen der Fall, doch sind
dieselben etwas schwer, weshalb Holzkonstruktion im allgemeinen
bevorzugt wird^). Als zweckmässiges, d. h. möglichst stetiges Holz
gilt dasjenige vom Apfel- und Birnbaum. Auch nimmt man wohl
Ahorn-, im Notfall auch kerniges Buchenholz.
Die einfachste Kluppenkonstruktion wird durch Figur 1 dar-
gestellt Hier gleitet der bewegliche Arm a auf der Mestsschiene
^) Die Firma Spörhase (vormals Staadinger in Gie8sen hat zu
Kluppen auch Aluminium als Material verwandt. Siehe Hess in AUgem.
Forst- und Jagdzeitung 1895, 8. 257. Sehr brauchbare, leichte eiserne
Klappen liefert Mechanikue Keller in Krippen bei Schandau.
— 40 —
hin. Man bot zur Erleicbicning des Gleiien^ innerhalb dee Ein-
MchniUeB, welcher die Measechiene amfassl, auch Rollen an dem
beweglichen Arm angebracht, die auf der Measachiene Uofen. Auch
Kg. 1.
bringt man wohl zum bosBeren Anpressen des beweglichen Ärmea
eine Feder an.
Eine Reihe von Modifikatiooen ist angegeben worden, durch
wulühe vornefamlioh die Erreichung einer parallelen Stellung der
Schenkel mit Einhüllung einer senkrechten Richtung derselben zu
<ler MesBichiene l)ezweokt wird,
Ü 22. 2. Kluppvii mit Koil bozw. Schraube.
Die Idee, Ewisuhcn den beweglichen Arm und <
einen Koil (Slellkeil) einzufügen, rührt yon Smalii
Fig. a.
Svihwindt'» dw Hulif« »olllo dii\*or Keil elwM liefor citijicsoholten.
Wim Quellen aber entsprechend h«mu#gritigen werkten.
— 41 —
Statt des Keiles brachte man wohl auch eine Metallplalte in
d«r A.ushöhluDg des beweglichen Armes an und Hess eine Schraube
auf dieselbe wirken, mittelst derea die Platte der Messacbiene ge-
nähert und von ihr weiter entfernt werden konnte. Dieses Prinzip
wird gegenwärtig in der Konstruktion dea Kluppenfabri kanten Barth
in LoSenau, Kgr. Württemberg, verwirkliebt, welche sich in seinem
Freiskurant unter Nr, 3 findet (s. Fig. 2).
Man erhält durch diese Seh rauben r^uliening die M^lichkeit,
einen leichten, aber nie schlotternden Gang des beweglichen Armes,
unabhängig von allen Witterungaeinfliissen, zu erlangen. Diese
Kluppe, deren Preis bei 100 cm Länge der Messschiene sich auf
11 Mark stellt, ist für die Praxis der Verwaltung besonders zu
empfehlen.
Fig. 3.
Eine Kluppenkonetruktion, welche Keil und Schraube verbindet,
rührt femer von Eduard Heyer, vormals Professor in Giessen, her.
Hier ist zwischen Messschiene und Hohlraum des beweglichen
Schenkels ein Holzstück (siehe Zeichnung Fig. 3) eingefügt, welches
durch eine von der schmalen Seite der Kante her wirkende Schraube
je nach Bedarf der Schiene genähert oder von ihr entfernt werden
kann.
Gustav 'Heyer, ehedem Professor in Giessen, später in
Münden und München (f 1883), hat einen Metallkeil zwischen
Massstab und Hohlraum des beweglichen Schenkels angebracht, der
durch eine Schraube an die Messachiene mehr oder weniger ange-
presst werden kann. (S, Zeichnung Fig. 4).
Diese, suhr exakt gehen Jen und vorzüglich reguüerbarea
Kluppen ferligl Met^hauikus Spörhase (vormals Slaiidinger) in Gieesen.
(Zur Regulierung der Schraube bedarf man eines Scbrauhenschlüssels,
der leicht verloreu gehen kann; hei der Barlhauhen und Eduard
Hcyerschcn Konstruktion ist der zur Bewegung der Schraube
dienende Griff fest mit derselben verbunden).
§ 28. 3. Kluppen mit schiefem Kinschiiitt des
beweg:licliß]i Armos.
Eine Verdeutlichung dieser Kluppenkonstruklion ergibt sich
aus Fig. 5. Der Einschnitt des beweglichen Armes (Läufers) ist
hier nicht senkrecht auf diesen Länge gerichtet, sondern schief. Da-
durch wird ein steta leichter Gang des Läufers ermöglicht, während
— 43 —
(loch bei scharfem Anpressen desselben an den zu messenden Stumm
eine, zur Messschiene genau rechtwinklige Stellung bewirkt wird.
Zur Regulierang der Stellung hat E. Böhnierle eine Feder
mit Schraube angebracht.
Biese Kluppenkonstruktion wurde zuerst 1864 von einem
preussiachen Oberförster Aldenbrück zu Hürlgen in der Rhein -
provinz beschrieben (Baurs Monatsscbrifl, 1664, S. 175 ff.}; später
ist der jetzige Oberforstrat Friedrich zu Mariabrunn auf dieselbe
Erfindung gekommen und hat ele 1876 im Foretwissenscliaftlichen
Zentral blatt beschrieben. Die Idee einer Vorrichtung zur Regu-
lierung hatte schon Aldenbrück, der dazu einen Keil vorschlug.
§ 34. 4. Schere» klup peil.
Durch einen dänischen Forsttasator Lütken wurde (in Zeit-
schrift für Forst- und Jagdwesen, 1877, S. 467 ff) eine Kluppen-
konstruktion augegeben, bei welcher der Parallel ismus der Schenkel
Fig. 6.
durch zwei Bewegungsarme (siehe Figur 6) hergestellt wird, die
sich um einen festen Punkt nach Art der Scheren drehen lassen.
Die Bewegungsarme sind mit den Measarmen durch Metallhülsen
verbunden, die sieh leicbt auf- und abschieben^lassen.
— 44 —
Bei der durch die Konstruktion bedingten Länge der Arme
dieser Kluppe ist dieselbe nicht bequem zu handhaben und bietet
keine Vorzüge vor anderen Systemen.
Auf ähnlichem Prinzip beruht die Heidlersche sog. Präzisions-
kluppe, erfunden von dem damaligen Forstingenieur Heidler in
Gemunden (s. Zeutralblatt für das ges. Forstwesen 1889, S. 6 ff.)-
Die Teilung ist auf einem der Arme (vergleiche die Zeich-
nung Figur 6) angebracht, was sehr wohl tunlich ist, da die
Hülsen im Verhältnis der Zunahme der abzugreifenden Durchmesser
herunterrücken müssen. — Indem es dadurch möglich wird, die
Messschiene wegzulassen, wird diese Kluppe leichter, als die
Lütkensche. — Es kann jedoch die Messschiene beibehalten werden
und dient alsdann zur Kontrolle.
Übrigens hat (nach Baur, Holzmesskunde 4. Aufl. S. 20)
schon 1850 ein gewisser Wolff in Montabaur in der AUgem. Forst-
und Jagdzeitung S. 200 ff. die Konstruktion einer Kluppe bekannt
gegeben, deren Prinzip auf einem ähnlichen (dem Storchschnabel
entsprechenden) Mechanismus beruht.
§ 25. 5« Kluppen mit zwei feststehenden Armen und
ausziehbarer Messschiene.
Bei diesen Kluppen ist die Messschiene in zwei Teile geteilt,
welche sich dadurch verbinden lassen, dass an der einen Hälfte
eine Nut, an der anderen zur Führung in derselben eine Feder
angebracht ist.
Die Teilung der Messschiene beginnt an dem einen feststehenden
Arm als Nullpunkt und setzt sich bis an das Ende desselben fort,
die Teilung der zweiten Hälfte schliesst sich, ebenfalls am fest-
stehenden Arm beginnend, an das Ende der ersten Teilung an, so
dass die Ablesung beim Ausziehen der Arme über das Ende des
ersten hinaus immer da vorgenommen wird, wo die Schlusszahl der
ersten Serie sich befindet (s. Figur 7).
Die Führung nach Art der Schwalbenschwanzleisten ist bei
dieser Konstruktion von dem Gräflich Buquoischen Oberförster Josef
Friedrich in Böhmen eingeführt worden, wogegen Forstkommissar
Püschel in Dessau eine Kluppe konstruierte, b^i welcher Nut und
-^ 45 —
Feder rechteckige Querschnitte haben, so dass die beiden Hälften
der Messschiene nicht von selbst zusammengehalten werden, sondern
durch mehrere Mettalibänder verbunden werden müssen. Auch sind
die beiden Arme zum Umklappen eingerichtet, was den Transport
erleichtert
Einen Querschnitt der beiden Hälften der Messschiene, bei
welchem die scharfen Kanten abgerundet sind, giebt Handlossan.
(Handiosssche Patentkluppe, beschrieben im Zentralblatt für das
gesamte Forstwesen, 1895 S. 197).
Ansicht
Querschnitte der
Messschiene
Fig. 7.
Die schwalbenschwanzähnliche Führung nach Friedrich
dürfte den Vorzug verdienen, weil bei ihr ein reichlicher Spielraum
zulässig ist, so dass selbst bei feuchter Witterung eine Erschwerung
des Ganges durch Verquellen ausgeschlossen erscheint.
Die Friedrichsclie Kluppe^ die übrigens in Thüringen, wo der
Verfasser dieselbe schon 1860 kennen lernte, als F 1 e i s c h m a n n sehe
Kluppe bezeichnet wurde, zeichnet sich durch grosse Leichtigkeit,
Handlichkeit und Einfacheit aus. Sie dürfte für die Zwecke der
Holzmassenaufnahme die empfehlenswerteste Konstruktion sein. Auch
ist es ein Vorzug derselben, dass sie von jedem geschickten Tischler
leicht und billig hergestellt werden kann^).
^) Der erste Urheber dieser KluppenkonstruktioD war ein Hannover-
scher Oberförster zu Nörten, Namens Christian Friedrich Fleischmann,
— 46 —
Der Vollständigkeit halber soll schliesslich nicht unerwähnt
bleiben, dass der preussische Oberförster Stahl in Rüdersdorf
eine ähnliche Kluppe konstruierte; auch die preussische sog. Ober-
försterkluppe (mit zusammen zu klappenden Armen versehen) beruht
auf demselben Prinzip. Dieselbe wurde von Tischlermeister Arend-
holdt in Rüdersdorf geliefert.
Auch der Königl. Bayerische Förster Hohenadl zu Oberst-
dorf hat eine solche Kluppe mit zwei feststehenden Armen (die be-
hufs des Zusammenlegens der Kluppe leicht abschraubbar sind)
konstruiert, bei welchen die Führung der beiden Teile der Mess-
schiene mit Hilfe zweier gezahnten Stangen und eines Zahn-
rädchens erfolgt (Forstwissensch. Zentralblatt 1904 S. 12). Von der
Verwendung dieser Kluppe als Registrierkluppe wird im folgenden §
die Rede sein.
§ 26. G. Registrierkluppen.
Unter den Registrierkluppen sind solche Kluppen zu verstehen,
mittelst deren es möglich ist, die Anzahl der in jeder Durchmesser-
stufe gemessenen Anzahl von Stämmen festzustellen, ohne dass bei
der Arbeit im Walde eine spezielle Notierung stattfindet
Die Reu SS sehe Kluppe^) ist so eingerichtet, dass auf einem
in cm eingeteilten Papierstreifen, der auf die Messschiene aufgelegt
ist, durch Eindrücken eines Stiftes bei den entsprechenden Durch-
messerstufen Punkte eingestochen werden, deren Anzahl im ganzen
durch ein Zählwerk festgestellt wird. Die Anzahl der bei jeder
Stufe eingestochenen Punkte ergibt die Anzahl der gemessenen
Stämme der betreffenden Dimension. Eine Kontrolle erfolgt durch
die mittelst des Zählwerkes festzustellende Gesamtzahl.
Damit die Punkte nicht sämtlich auf eine und dieselbe Stelle
des Papierstreifens zu stehen kommen, wird der Stift zuerst nahe
am oberen Rande des Streifens eingestellt und im Fortschreiten des
Geschäftes immer weiter herunter gerückt.
gestorben 1849 daselbst als Forstmeister a. D., geboren 1775. Fleischmann
war in Hannoverschen Landen als Forsttaxator bekannt und angesehen.
Auch Burckhardt erwähnt ihn in seinen Hilfstafeln für Forsttaxatoren,
1873, Heft 2, S. 11.
^) Erfinder: Oberforstrat Renss zu Weisskirchen in Mähren, Vor-
stand der dortigen Forstlehranstalt.
— 47 —
Die Eck sehe Druckregistrierkluppe ^) ist so einge-
richtet, dass auf der Messschiene erhabene Ziffern (Typen) vor-
handen sind. Darüber wird mittelst Rollenvorrichtung ein Papier-
streifen gefuhrt, auf welchen die gemessenen Durchmesserzahlen
mittelst Druckes auf eine Feder abgedruckt werden. Dazu ist ein
jedesmaliges Färben der Type nötig, welches durch eine sinnreiche
Vorrichtung ebenfalls mittelst eines jedesmaligen einfachen Druckes
bewirkt wird. — Von dem bedruckten Papierstreifen können zu
Hause die den einzelnen Durchmesserstufen zukommenden Stamm-
zahlen ausgezogen werden.
Bus e sehe Registrierkluppe ^). Die Busesche Kluppe hat für
jede Durchmesserstufe ein Zählwerk, in ähnlicher Weise wie bei
der ReuBsschen Kluppe ein einziges Zählwerk für die Feststellung
der Gesamtzahl aller Stämme vorhanden ist. — Das Vorrücken
der Zeiger im Zählwerk erfolgt hier automatisch durch das blosse
Andrücken des beweglichen Kluppenarmes an den zu messenden
Stamm.
Zur Verminderung der Anzahl der im Innern der Messschiene
anzubringenden Zählwerke werden bei dieser Kluppe grössere Inter-
valle zwischen den einzelnen Durchmesserstufen angebracht (4 — 5 cm).
Hohenad Ische Durch messerstufenzählkluppe^).
Die in § 25 erwähnte H.'sche Kluppe ist zur Feststellung der
Anzahl gemessener Stämme nach Durchmesserstufen von 5 zu 5 cm
derart eingerichtet, dass beim Anpressen der Messschiene an den
zu kluppenden Stamm mittelst eines sogen. ^Stossarmes'^ ver-
schiedene Zählwerke in Bewegung gesetzt werden, welche sowohl
die Gesamtzahl der gemessenen Stämme, als auch die Stückzahlen
für die verschiedenen Stärkenstufen zur Darstellung bringen. Dieser
Mechanismus ist nicht auf den Armen der Kluppe, sondern in
einem Verbindungsstück, in welchem die Führung der beiden Mess-
schienen bewirkt wird, angebracht. (Forstwissensch. Zentralblatt 1904.
S. 18.)
^) Erfinder: Revierförster Eck iii Gera.
^) Erfinder: Forstgeometer Buse.
•') Erfinc(er : Kgl. Bayer. Förster Hohenad 1- in Oberstdorf.
— 48 —
Wildsche Registrierklappe mit elektrischer Zäh-
lung^). Hier sind die Zahlwerke nicht an der Kluppe angebracht,
sondern befinden sich in Verbindung mit einer elektrischen Batterie
in einem kleinen Toniister, welchen der Kluppenführer auf dem
Rücken trägt. Die Einteilung der Kluppe ist in Stärkestufen von
je 5 zu 6 cm Durchmesser vorgenommen. Für jede Stufe ist ein
schmaler Kupferstreifen angebracht. Durch Steckkontakte und
Kupferdrähte wird die Verbindung mit den entsprechenden Zähl-
werken hergestellt und der Stromschluss zwischen Kupferplatte und
Verbindungsdraht durch einfachen Hebeldruck bewirkt, sodass die
Bewegung in dem betreffenden Räderwerk und dadurch die Zählung
erfolgt. (Forstwissensch. Zentralblatt 1904 S. 275.)
Die Registrierkluppen leiden der Natur der Sache nach an
einer gewissen Kompliziertheit und sind teuer in der Anschaffung.
Für gemischte Bestände müsste zudem für jede einzelne Holzart
entweder je eine Kluppe angewandt werden, oder es wäre der Bestand
so oft zu durchgehen, als Holzarten vertreten sind. Ihr Haupt-
vorzug ist die Ersparnis an Ausgaben für einen, die Notierung der
Resultate der Auskluppung eines Bestandes bewirkenden Beamten.
Da aber ein solcher für die Leitung der Kluppenführer doch nicht
wohl zu entbehren ist, so wird das Bedürfnis zum Gebrauch selbst-
registrierender Kluppen verhältnismässig gering sein, zumal die be-
treffende Funktion sehr wohl jüngeren Kräften, sowie Beamten des
Schutzdienstes übertragen werden kann, die nicht jahraus mit der-
gleichen Arbeiten zu beschäftigen sind und daher die Monotonie
des QeschäftcB der Manualführung nicht allzu drückend empfinden.
Eine besondere Erwähnung erfordert noch die Kreis-
flächen* Zähl kl uppe von Geh. Forstrat Prof. Dr. Wim-
menauer und Mechaniker Wilh. Spoerhase in Giessen. Die-
selbe ist dazu bestimmt^ 8tammzahl und Kreisfiächeusumme eines
Hollbestandes mechanisch, also unter Wegfall der Protokollführung
festzustellen *),
Am unteren Ende des beweglichen Schenkels einen im übrigen
nach der Konstruktion von Gustav Heyer angefertigten Kluppe
^) Krtinder: Kg). Forst »mtsassistent Wild in München«
*) Nähei^e H<^chr»ibung Hiulet sich ia Allgem. Korst- und .la^iicitung
1899, 5i^ ^,U
— 49 —
(s. § 23) befindet eich ein Zählapparat, welcher nach dem jedes-
maligen Anlegen der Kluppe an einen Stamm durch Fingerdruck
auf den Stempel S der Zeichnung Fig. 8 in Bewegung gesetzt wird.
Dieser Zählapparat ist zum Schutze gegen Schmutz und Regen
durch einen Blech kästen mit Glasfenstern geschülzt. Auf dem
Kluppen masBBtab befindet sich ein mit treppenartig zunehmenden
Vertiefungeu versehener Mesaingetreifen, bis zu welchem der Stempel
Fig. 8.
angedrückt wird: Je stärker der DurchmeBser zu messenden Stammes
ist, um so tiefer sinkt der Stempel herab und um so grösser ist des-
halb die Drehung der die Kreisfläche angebenden gezahnten Räder
(a, b, c der Zeichnung), an denen bei dem Index i die Ablesung
erfolgt. Das Rad a hat 100 Zähne, je 0,01 n™ Kreisfläche, im
Ganzen also 1 Qm angebend; das Rad b hat 10 Einheilen von
je 10 Qm und das Rad c hat 100 Einheiten, deren jede einer
Umdrehung des Rades b entspricht, so das9 die ganze Zählung der
Stoetier, ForiteiDrichtang. II. Avil. 4
— 50 —
Kreisflächen sich bis auf 1000 Qm mit zwei Dezimalen auf-
summiert. Diese Fortzählung wird dadurch bewirkt, dass am Rade a
ein Sperrhaken zur Festhaltung des Standes dient, bis durch eine
weitere Auslösung des Stempels eine Fortbewegung erfolgt. Der in
der Zeichnung ersichtliche Rand der Räder ergibt bei a 35, bei b
4 und bei c 170 Einheiten, im ganzen 174,35 Qm. Bei p be-
findet sich ein Zählwerk zur Feststellung der Anzahl gemessener
Stämme mittelst 4 kleiner Rädchen mit je 10 Zähnen und Ziffern,
von denen jedesmal nur eine an den kreisförmigen Ausschnitten
sichtbar wird. Das erste Rädchen (rechts) rückt nach jedem Druck
auf den Stempel um eine Ziffer weiter, das zweite nach 10, das
dritte nach 100, das vierte nach 1000 Stämmen, so dass bis zu
9999 Stämmen gezählt werden können. Der Stand der Zeichnung
besagt 1648 Stück. Vor Beginn und nach Schluss der Klup-
pierung eines Bestandes wird der Stand des Instrumentes abge-
lesen und notiert; aus der Differenz der Ergebnisse folgt die
Stammzahl und Kreisfläche des Bestandes, Ergeben sich am Schluss
kleinere Zahlen als am Anfang, so sind im Instrument die Null-
punkte überschritten worden und es müssen vor der Subtraktion
der Schlusszahlen 10000 Stück, bezw. 1000 Qm aufgerechnet
werden.
Insofern die Anwendung der Kreisflächenzählkluppe nicht nur
die Protokollführung, sondern auch die Berechnung der Kreis-
flächen unnötig macht, bewirkt sie eine sehr beachtenswerte Zeit-
und Arbeitsersparnis. Dass die Resultate durchaus richtig aus-
fallen, ist durch angestellte Versuche hinlänglich festgestellt worden.
Sind in einem Bestand mehrere Holzarten auseinander zu
halten, so müssen diese nacheinander aufgenommen werden, wenn
nicht so viele Kluppen zur Verfügung stehen, dass für jede Holz-
art gleichzeitig je eine solche verwendet werden kann ^).
In die Kategorie der Registrierkluppen würde noch die
Forstbestands-Massenkluppe des preussischen Forstassessors
^) Günstige Urteile über die Wimmenaaerscbe Kreisflächen-Zählkluppe
liegen mehrfach vor, u. a. von Forstassessor Strack (AI Ig. Forst- u. Jagd-
zeitung 1900, S. 151), sowie Forstrat Eulefeld in Lauterbach (Zeitscbr. aus
dem Walde 1901, Nr. 2) und Forstassessor Dr. Uemmann (Allg. Forst- u.
Jagdztg. 1907, Heft 3).
— 51 —
Hirschfeld zu rechDen sein, welche die Ermittelung der Massen
stehender Stämme ohne Fuhrung eines Kluppregisters sowie auch
die Kubierung von Kundholzabschnitten bezweckt. (Siehe Baur,
Holzmesskunde, 4. Aufl. S. 31, wo das Urteil über diese Erfindung
nicht empfehlend lautet).
§ 27. 7. Kubierungskluppen.
In einigen süddeutschen Gebieten, besonders in Württemberg,
hat man Kluppeneinrichtungen, bei welchen für bestimmte Stamm-
längen alsbald der Kubikinhalt auf der Messschiene abgelesen wird.
Zu diesem Behuf hat die letztere für jede gebräuchliche Länge eine
besondere Zeile. Die Messschiene würde eine ungeschickte Breite
erhalten müssen, wenn sie für alle praktisch vorkommenden Längen
die Kubikinhalte angeben sollte. Dergleichen Kluppen sind daher
besonders für Aufnahme von Sägeblochen in Nadelholzgebieten, in
denen das Aushalten derselben in einer nicht zu grossen Anzahl
von Längen stattzufinden pflegt, am Platze.
In Bayern hat Forstmeister Haumann eine Kubierungski uppe
konstruiert, bei welcher ein prismatischer Stab als Messchiene
dient, derart, dass jede der 6 Seiten desselben die Kubikinhalte für
je eine bestimmte Länge angibt. Je nach der vorliegenden Bloch-
länge wird der Stab durch Drehung besonders eingestellt (Revolver-
kluppe) ').
Beide Kluppenkonstruktionen haben für die Aufnahme von
Beständen für die Zwecke der Forsteinrichtung keinerlei Bedeutung.
§ 28, 8. Ulliversalkluppe oder Wiiikelspanne von
Treffurth.
Das Prinzipielle der Treff'urthschen Konstruktion liegt darin,
dass der zu messende Durchmesser eines Stammes nicht dadurch
erhalten wird, dass man den letzteren mit zwei parallelen Schenkeln
einer Kluppe beiderseits tangiert, sondern dass drei berührende
Kanten an den Baum gelegt werden, so dass sich ein Durchschnitt
*) Näheres darüber in ßaurs Holzmesskunde. 4. Aufl. S. 29.
4*
— 62 —
dreier Radien ergiebt. Die KoDatruküon möge aus der Zeich oung
Figur 9 enhiommen werden.
Zwei um den Punkt a drehbaie Schenkel sind durch eine
MesBschiene b c so miteinander verbunden, dase die letztere sich
um b drehen und mittelst einer auf der Unterseite angebrachten
Nut mit Hilfe eines auf dem rechten Schenkel angebrachten
Metall knopfes, welcher die Führung besorgt, je nach der Stärke des
zu messenden Stammes verschieben lässt.
Die auf der Messscbiene befindliche Einteilung entspricht den
Zentimetern des Durchmessers; die von b als Nullpunkt ausgehenden
Längen sind für die verschiedenen Radien bezw. Durchmesser be-
sonders berechnet. Die Ablesung erfolgt an dem, auf dem rechten
Schenkel ersichtlichen Indexstrich.
Eine Abart der Konstruktion (s. Fig. 10) dient zur Ermittelung
schwächerer Durchmesser nach Mil lim eiern.
Die Vorzüge dieses, äusserst sinnreich erdachten Instrumentes
bestehen darin, dass die Möglichkeit wegfällt, durch festes An-
— 63 —
drücken der SchcDkel das Resultat der MesBung zu beeiDfluBseo,
d. b. niedriger zu geslalteu, wie dies bei den genöbDltchen Kluppeu,
nenn sie im längeren Gebrauch etwas weniger exakt geworden sind
und der Parallelismus der SchenkEl fehlt, leicht der Fall ist. Man
erlangt den Durch Schnittsdurchmesser aus 3 Radien.
Für die Zuverlässigkeit des Instrumentes spricht der Umstand,
dasB in der Heimat desselben (Fürstentum Seh narzburg- Sonders-
hausen) die Holzhändler bezw. Holzkäufer sich gegen seine An*
Wendung in der Forstverwaltung abiebnend verhalten, offenbar des*
halb, weil die Winkebpanne richtige Ei^ebnisse liefert, während
gewöhnliche Kluppen sich drücken lassen und das Resultat zu
Gunsten der Käufer beeinflussen.
Zusamnieu geklappt bildet die Winkelspanne einen,' leicht trans-
portablen Meterstab, auf dessen einer Seite eine Einteilung in
Zentimeter anzubringen ist.
Der Erfinder hat die Winkelspanne auch in Form eines Geh-
stockes, der gleichzeitig zum Höhenmesser (jedoch nur mit Hilfe
einer beigegebenen Tabelle) zu benutzen ist, konstruiert (Univeraal-
forststock). Auch als Taschenkluppe, in Verbindung mit einem
zusammenlegbaren Zentimelermassatab von 1 m Länge ist die
Treff urtbsche Erfindung verwertet.
Die Anfertigung und den Vertrieb sämtlicher Treffurlhschen
Kluppen hat die Firma SpÖrhase (vormals Staudinger) in GiesBen
übernommen.
§ 2d. 9. Der Baumzirkel.
Dieses, schon 1^40 beschriebene und von dem Kgl. Preues.
Förster Kielniann zu Hasenfeld bei Neubruck im Reg.-Beiirk
Frankfurt a. 0. erfundene, später von Pressler sehr empfohlene
Instrument, hat xwei, zangenförmig BJch um einen Zentralstift
drehende Arme, welche parabolisch auegebogen sind. DieselbeD
werden aus Eisen hergestellt und haben
am unteren Ende hölzerne Handhaben,
am oberen hingegen KnÖpfchen, mit welche
die Peripherie der 8tÄmme berührt wird
(siehe Zeichnung Figur 11).
Am unteren Teil der Schenkel ist
ein Bogen angebracht, auf welchem das
Mass der oberen Öffnung der Arme, ent-
sprechend dem Durchmesser des Stammes,
abgelesen werden kann.
Das Instrument ist, weil vod Metall,
verhältnismässig schwer. Seine Aauen-
dung ergibt erfahrungsmässig etwas zu
kleine Durchmesser an, da man uie genau
bemessen kann, ob mau mit den End-
knöpfchen wirklich den Durchmesser, oder
Fig. 11. nur eine Sehne berührt hat. Bei Stämmen
mit rissiger Borke (z. B. alten Kiefern,
Eichen) gelangt man wohl auch leicht in eine Rinden Vertiefung.
Nach Micklitz (AUgem. Forst- und Jagdzeitug I8t0, S. 108) lieferte
der Baumzirkel Resultate, die um S"/« ^" l*'^'" waren.
— 55 —
b) LMogeo- und Höbeomesser,
§ 30. a) LUngeiimesswerkzeuge.
Zur Ermittelung der Längen liegender Stämme und Teile
von solchen bedient man sich der Messlatten, sowie der Mess-
bänder. Die Latten sind Stäbe, aus gut ausgetrocknetem,
hartem Holz (z. B. Ahorn) hergestellt, an den Enden mit Metall
beschlagen und zum Schutz gegen den Einfluss der Feuchtigkeit
mit Firniss gestrichen. Für den gewöhnlichen Gebrauch sind Latten
von 2 m Länge am handlichsten, über diese Länge hinaus werden
sie zu schwer. Die Einteilung bewirkt man nach Metern und
Dezimetern.
Die Messbänder, von Hanf gewebt und mit Metallfäden
durchzogen, sowie zum Schutz gegen Nässe gefirnisst, hat man in
Längen von 10 und 20 Metern und gebraucht dieselben nicht nur
zur Ermittelung von Stammlängen, sondern auch zum Messen von
Standlinien bei der Höhen messung. Sie sind nach Metern und
Dezimetern eingeteilt und werden in ledernen Kapseln aufgerollt,
so dass sie bequem zu transportieren sind. Man hat dergleichen
Bänder wohl auch von Stahl; jedoch ist auf diesen die Einteilung
weniger deutlich herzustellen, auch müssen sie zur Vermeidung des
Röstens viel sorgfältiger behandelt werden als die Hanfbänder.
ß) Höhenmesser (Hypsometer).
§31. L Instrumente, die mit Zuhilfenahme einer gemessenen
Standlinie gehraucht werden.
Die Grundlage für Konstruktion aller Baumhöhenmesser beruht
auf den sich aus der Ähnlichkeit von Dreiecken ergebenden Gesetzen.
1. Am einfachsten stellt man sich durch einen auf den
Boden aufgestellten eingeteilten Stab einen Höhen-
messer her.
Ist in Figur 12 AB der zu messende Baum, EF der ein-
geteilte Stab, den man übrigens durch eine gewöhnliche Stange
ersetzen kann, an welche ein Zentimetermassstab gehalten wird,
befindet sich bei C das Auge, welches am besten durch einen hier
— 56 —
aufgestellten Stab fixiert wird, sind ferner DC (Standlinie) und
IC durch Messung bekannt, so verhält sich
AB : DC = GH : IC, woraus folgt :
GH
AB = DC
IC
Dieses Verfahren ist am Platze, wenn man kein eigentliches
lustrument zur Verfügung hat.
Fig. 12.
2. Mit Hilfe eines rechtwinklig gleichschenkligeil
Dreiecks findet man die Höhe eines Baumes so, dass man sich
in eine solche Stellung von demselben begibt, bei welcher eine über die
Hypotenuse dss Dreiecks gerichtete] Visur nach der Spitze geht,
während die eine Kathete horizontal, die andere vertikal ist. Die
Entfernung vom Baume ist alsdann gleich dessen Höhe über dem
Augenpunkt. Die Entfernung vom Boden bis zu demjenigen Punkt
des Stammes, an welchem die horizontale Visur denselben trifft, ist
noch zu addieren.
In geschlossenen Beständen ist dies Verfahren kaum anzu-
wenden.
3. Das Messbrettchen, welches früher vielfach zum Messen
von Baum höhen benutzt wurde, ist zwar heute durch modernere
Instrumente völlig verdrängt, verdient jedoch schon deshalb eine
kurze Erwähnung, weil es als Grundlage für andere Erfindungen
gedient hat.
— 57 —
Ein quadratisch geformtes Brettcbec von etwa 20 cm 8eil«n-
länge ist mit einem Liniennetz bezeichnet, welches die ganze Fläche
in lauter kleine Quadrate zerlegt. Man kann jede Seite in 100
Teile teilen, deren Wert je einem halben Meter entspreehen möge.
Das an der einen Ecke angebrachte Senkel schneidet nach
Figur 13 stets auf dem Brettchen ein rechtwinkliges Dreieck abc
ab, welches dem Dreieck ABC ähnlich ist.
Visiert man über die Kante des Brettchena hinweg von A nach
der Baumspitze C, hält das Senkel in der hierbei von ihm ein-
genommenen Lage fest und zählt nun Ad' oder ad als Mass der
Fig- 18
gemessenen Standlinie ab, geht hierauf von d auf der Setzlinie
herein bis zu dem Punkt e des Lotfadens und von hier seitwärts
heraus nach f, so ist af der Höhe BC entsprechend, und man liest
das Mass derselben bei f unmittelbar ab. Analog wird durch
Tiefenvisur der Teil BD des Stammes ermittelt.
4. Presslers Messknecbt, eine aus Pappe hergestellte
Visier Vorrichtung, wird zur Höhenmessung benutzt, indem man
mittelst desselben die Steigung der Visierlinie gegen den Horizont
in Prozenten (entsprechend den Tangenten des Höhenwinkels, be-
zogen auf den Radius 100) abliest und die Höhe selbst durch
Multiplikation der Standlinie mit dem ermittelten Prozent findet
5. Faustmanns Spiegelbypaometer, vom Grossherzoglich
Hessischen Oberförster Faustmann konstruiert und in dem Jahr-
gang 1856 der Allgem. Forst- und Jagdzeitung S. 441 ff. beschrieben,
— 68 —
ist ein eehr zweckmäseiges Instrument, das sich mit Recht grosser
Verbreitung und Beliebtheit erfreut.
Aus Figur 14 ist ersichtlich, dass mit Hilfe eines Schiebers
die gemessene Standlinie direkt eingestellt werden kann. Die auf
der Skala des unteren Randes abgeschnittene Zahl gibt alsdann
die Höhe über dem Augenpunkt direkt an; ebenso wie bei dem
Messbrettehen wird der unter deni Augenpunkt liegende Stainmteil
durch Tiefe Dvisur gefunden.
Fig. 14.
Ein in einem Scharnier beweglicher Spiegel gestattet die Be-
obachtung des Pendelfadend während der Visur. Um die vom
Faden abgeschnittene Höhenzabl alsbald im Spiegel ablesen zu
können, sind die Zahlen der Skala verkehrt gedruckt.
Das Instrument ist handlich und leicht in der Tasche niil^
zuführen, verdient Empfehlung auch wegen seiner guten Verwend-
barkeit zu Oefällebestimmungen beim Wald Wegebau. Der An-
EchafTungspreis ist massig; man bezieht das Instrument schon für
6 Mk. von R. Reiss, Technisches Versa ndgeschäfi in Liebenwerda.
Forstmeister Tiemann in Gandersheim hat den Nachteil der
leichten Bew^lichkeit des Ixitfadens bei windigem Welter dadurch
— B9 —
beseitigt, dass er als Lot ein Metallrahmchen , in dessen Mitte der
Lotfaden befestigt ist, benutzt ^).
6. Weises Höhenmesser, konstruiert von Oberforstmeister a. D.
Weise in Münden, beruht ganz auf dem Prinzip des Faust mannschen
Spiegelhjpsometers. Das Instrument ist, anstatt von Holz, von
Messing hergestellt, daher solider, aber auch teuerer als sein Vor-
bild. Seine Einrichtung erhellt aus Figur 15.
Die Skala befindet sich an der Aussenseite eines Sehrohres
auf einer Platte angebracht. Den Teilstrichen entsprechen Ein-
kerbungen, durch die eine Zahnung (Serratur) erreicht wird, in
welcher ein kantiges Metallpendel leicht haftet, so dass man eines
Spiegels nicht bedarf.
Fig. 15.
Die Idee einer solchen Zahnung hatte übrigens schon Faust-
mann bei der ersten Publikation selbst ausgesprochen, jeiloch ohne
sich mit ihr befreunden zu können. Die von Weise bewirkte Aus-
fuhrung zeigt, dass der Gedanke gut war; das Instrument ist sehr
zuverlässig und praktisch.
Der Weisesche Höhenmesser wurde von Oberförster Matthes
mit dem Presslerschen Zuwachsbohrer kombiniert.
') Siehe Allg. Forst- u. Jagdztg. 1896, S. 211.
— eo —
7. Winklera Taachendendrometer ist volletändlg nach
dem System dee Messbrettchena konstruiert, nur iat das Quadrat-
netz auf Mesaiag graviert und statt des Pendelfadens ist eine ein-
geteilte Meaaiagachiene vorbanden (s. Zeichnung Fig. 16). Insoweit
das Instrument aich auf die Messung von Höhen bezieht, ist eine
nähere Beschreibung unnötig. Erwähnung verdient jedoch noch
die an demselben vorhandene Vorrichtung zur Messung von Durch-
messern. Die Einteilung der messingenen Pendelschiene hat den
Zweck, dass nicht nur die Höhe eines anvisierten Punktes, sondern
Fig. 16.
auch die seiner Entfernung vom Augenpunkt entsprechende schiefe
Linie gefunden werden kann. Dieselbe stellt die Hypotenuse des
rechtwinkligen Dreiecks dar und entspricht dem bezüglichen Ab-
schnitt auf der PendeUchiene, so daas man bei gemessener Stand-
linie ohne weiteres die Länge der Visierlinie findet.
In dem Brettchen selbst iat nun eine aus Figur 17 ersichtliche
Visier Vorrichtung angebracht, bestehend aus einem Okular bei c und
zwei Visierkanten bei a und b, von denen a feststeht, während b
demselben durch Schraube d genähert werden kann. Das Mass der
Entfernung der Visierkanten a und b lässt sich auf einem an der
korrespondierenden Stelle des Brettes angebrachten Massstab mit
— 61 —
Hilfe des durch die Schraube zu vergeh lebenden NonJus, welchen
Figur 16 ersehen lässt, fesUtellen.
Man visiert nun von c zwischen a und b nach dem zu messen-
den Durcbmeeser AB. Durch die Schraube d wird b so gestellt,
doss AB gerade von den über a und b gebenden Visierstrahlen
tangiert wiid.
Nun findet die Proportion statt;
AC : aC = AB : ab, woraus
ab
AB = — :=^-AC 2u berechnen ist.
aC
Es ist einleuchtend, dass, weil ac Iconstant und A C mit Hilfe
der eingeteilten Pendelschiene gefunden ist, nach Messung der Grösse
a=
Fig. 17.
ab die Ausrechnung des Durchmessers leicht bewirkt werden kann,
Zu grösserer Bequemlichkeit waren für das Winklersche Instrument
auch Tabellen berechnet.
Analog diesem Instrument hat Professor Dr. Wimmenauer
eine Fern röhr viaierung konstruiert und dem nach Winklerschem
Vorbild hergestellten Brettchen beigegeben. Im Orte des Faden-
kreuzes dieses Fernrohres befindet sich eine Vorrichtung zum Ein-
stellen zweier Fäden, durch welche der Umfang des Stammes an
beiden Seiten langiert wird, ao dass eine Stärkenermittelung möglich
ist, indem das Maas des Abatandes jener 2 Fäden im Instrument
abgelesen wird.
Dieses Instrument wird von Optikus Möller in Giessen für
55 Mark geliefert, eine verbeaserle Konstruktion von Mechanikus
Spörbase ftr 75 Mark {AUg. F. u. J. Ztg. 1896 S. 222 und 1898,
8. 144). Weitere „Dendrometer" zur MeseuDg oberer BaumstKrkea
sind konstruiert von Friedrieb und Starke, sowie von Hofrat
T. Guttenberg (s. Schif f el in Ztscbr. f. d. ges. Foretw. 1898 S. 77).
Übrigens gebührt die Priorität besflgiich der Messung oberer
Durchmesser mit Hilfe eines Fernrohrs dem Forstrat Hosafeld in
Dreissigacker *).
Eine BeatimmuDg oberer Durchmesser eines BHomstammes kann aach
mittelst pbot »graphischer Auf nähme deaselbeDvorgenonmeD werden,
indem gleichieilig ein MasHstab an demselben angebracht und mit auf-
genomnien wird, wodurch das Verhältnis, in welchem die nach dem Bild
erscheinenden Dimensionen zu diesem Haästab stehen, za ermitteln ist,
(s. Sehiffel, s. a. 0. 8. 19 und Dr. Weber „Holzmesaurmittelungen an
stehenden St Smmen auf Grund pbotograpbiscber Aufnahmen" Giessen 1902)
6. Mejerscher oder HoBsfeldscherHöhenmesser.
Bei diesem wird ein auf einem Stativ befestigtes, aus 3, nach be-
stimmtem Mass eingeteilten Linealen konstruiertes Dreieck benutzt
(s. Figur. 18). Mittels eines bei x befindlichen Gelenkes lässl sieb
Fig. 18.
dies Dreieck so gestallen, liass ein Lineal der Richtung des Baumes
entsprechend senkrecht steht, während über die beiden anderen hin-
weg nach Spitze und Fusspunkt des Baumes visiert wird. Da sich
das, die untere Seite des Dreiecks darstellende Lineal verschieben
lässt, so kann man hier die Standlinie = ax einstellen und liest
alsdann die Hohe des Baumes als bx ohne weiteres ab.
') Siehe Hossfeld, Niedere und höhere praktische Stereometrit
1812, S. 134.
— 63 —
Analog diesem Instrument ist der Höhenmeaser des Ober-
forstrates Klaussner in München konstrniert (s. Baur, Hohmess-
kunde, 4. Aufl., S. 136).
9. Stoetzers Pendelhöbenmeeser. Die Grundlage
dieses Instrumentes bildet eine hölzerne Leiste, welche mit dem
einen Ende an der Nasenwurzel aufgesetzt wird, indem man sie
parallel zur Neigung des Bodens hält. Eine Einteilung gestattet
Fig. 19.
die Übertragung einer gemessenen Standlinie, welche nicht hori-
zontal zu liegen braucht.
Ein verschiebbarer Höhenmassstab, in welchem die Einteilung
in Form einer Zähnung dargestellt wird, läset sich der Standlinie
entsprechend einstellen. Ein am Ende dieses Höhen massstabes an-
gebrachtes Gewicht sichert die senkrechte Stellung und nun wird,
gerade wie liei dem Hossfeldschen Höhenmesser auf der Höhen-
sknla, unter Visur über die Zahnung hinweg nach dem Fuss-
punkt des Baumes und dessen Spitze, die Höhe direkt abgelesen.
(Fig. 19 und 20). Da die Ablesung sich unmittelbar bei der
— 65 —
Visur vollzieht, so bedarf es bei Anwendung dieses Instrumentes
eines'Statives nicht.
Zum Preise von 3 Mark zu beziehen von Hofmechänikus
Eckstein in Eisenach.
10. Kleinscher Höhenmesser. Derselbe hat ebenfalls
eine pendelnde Höhenskala, sowie eine Standlinienskala, welche der
Neigung des Bodens parallel ohne Stativ gehalten wird. Die Visur
erfolgt nach dem Fusspunkt des Baumes. Das Bild der Baum-
spitze wird nach Art des Spiegelseptanten in einem Spiegel, sich
mit dem Fusspunkt deckend, erblickt und die entsprechende Zahl
der Höhenskala in dem Spiegel alsbald abgelesen.
Zu beziehen durch die Firma Polier in München. Preis
50 Mark.
(Beschreibung im Forstwissenschaft!. Zentralblatt 1904, S, 189).
Anmerkung: Für Höhenmessung mit Hilfe einer Standlinie lässt
sich ausser den, seither betrachteten, speziell zu diesem Zweck konstruierten
Instrumenten auch noch die ganze Reihe der Prozentgefällmesser, z. B.
derjenige von Böse, Matthes etc. benutzen.
§ 32. II. Höhenmesser, bei welchen eine Standlinie nicht
zu messen ist.
1. Das einfachste Verfahren dieser Methode ist dasjenige, bei
welchem man einen aufgeklappten Zentimeter- bezw. Millimeter-
maßstab vor das Auge hält, am Baum eine Latte von bekannter
Höhe aufstellt, den Massstab so dirigiert, dass man mittelst Visur
überfeine gewisse Anzahl (2 — 3) Zentimeter genau die Enden der
Latte einfasst, hierauf nach der Spitze des Baumes visiert, die am
Maßstab durch die Visur abgeschnittenen Zentimeter abliest und
nun schliesst: so viel mal die erste, kleinere Zentimeterzahl in der
letzteren, grösseren enthalten ist, so viel mal Lattenhöhe ist gleich
der 'Baumhöhe. Die Richtigkeit dieser Regel ergibt sich mit Hilfe
der Zeichnung Figur 21 aus folgendem Ansatz:
EC
ac:bc = AC:BC: woraus AC = r-*BC.
bc
Hat man z. B. eine Lattenhöhe von 2 Meter mit einer Visur
über 2 Zentimeter hinweg eingefasst und ergibt die Visur nach
8toetzer, Forsteinrichtung. II. Aufl. 5
der BauDispitze 31 Zentimeter, so ist die Baumhohe z= -- . 2
^ 31 Meter, Diesee einfache Hilfsmittel leistet auf Reisen und
sonst beim Mangel an anderen Hilfsmitteln sehr gute Dienste. Eine
Lattenhöhe von 2 m lässt «ich an dem zu messenden Baume leicht
markieren (Anheften eines Papierstreif eng mittelst des Taschen-
meBsers).
Fig. 21.
2. In derselben Weise lässt sich Sloelzers Pendel höbenmesser
ohne Messung einer Standlinie verwenden, indem eine Latte vor
den zu messenden Baum gestellt, das Inslrument mit dem Ende in
die Nasenwurzel gestemmt und nun die Pendelskala so lange hin-
und hergeschohen wird, bis die Latte zwischen die, der Länge der
Latte in Metern entsprechenden Anzahl Zähne eingefaEst ist; dann
entsprechen die durch die Visur nach Fus^punkt und Spitze den
Baumes abgeschnittenen Skalateile der Höbe desselben in Metern
(s. Fig. 20).
3. Nach gleichem Prinzip bat der Schweizerische Oberförster
Christen zu Biel einen Höhenmesser konstruiert, bei welchem der
Maßstab ac der Zeichnung Fig. 22 von bestimmter Länge ist').
<) Allg. Forst- u. Jagdztg., 1892, S. 73, Zentralblalt (üt das gesamte
Forstwesen 1892, S. 1 „Der Bnumhöhenmesser von Christen".
_ 67 —
Es wird so viaierr, daea der Blick über die Endpunkt« a uod c
hinweg genau die ganze Länge des Baumee einfasat Bei demjenigen
Punkt b des Maßstabes, fiber welchen die Visur nach dem oberen
Ende der Latte hinweggeht, wird ohne weiteres die Höhe des Baumes
abgelesen. Die entsprechenden Dimensionen des Maßstabes berechnen
sich nach der Proportion :
ac : bc =^ H : 1, woraus
Fig. 23.
Da die Maße 1 und ac bekannt sind, so lässt sich nach
Bildung des Produktes derselben und Division desselben mit den in
Betracht kommenden Werten von H diejenige Länge feststellen,
welche den verschiedenen Höhen entspricht. Dieselbe wird auf
dem Maßstab von c aus abgetragen. So kann man sich leicht einen
derartigen Höhenmesser von Pappe mit aufgeklebtem Papierstreifen
kostenlos herstellen. Die Lattenhöhe wird zweckmässig auf 3 — 4
Meter, noch besser höher fest^setzt, da hei kleinen Latten und
grösserer Höhe der Bäume die SkaJastriche zu enge zusammenfallen,
als dßss man noch genau ablesen könnte.
In der Annahme einer konstanten Höhe des Maßstabes liegt
6'
— 68 —
iosofern eine Erleichterung des Verfahrens gegenüber dem, unter 1
beschriebenen, als man sicherer arbeitet, wenn zunächst der Baum
zwischen die beiden Enden des Massstabes anvisiert und alsdann
rasch der Punkt b des Maßstabes aufgesucht wird, über welchen
hinweg die Visur nach dem oberen Ende der Latte geht.
Eine Modifikation des GhristeDSchen HöheDmessers gibt Vorkampfif-
Laae in AUg. Forst- u. Jagdztg. 1905, S. 36 an, iDdem er auf dem Höhen-
maßstab (ac der Figur 22) den 10. Teil desselben von c her markieren
und am Stamme denjenigen Punkt bezeichnet haben will, auf welchem die
Visur, über das Zehntel des Maßstabes hinweg, trifft. Durch direkte Ab-
messung der Entfernung vom Fusspunkt bis zu dieser Höhe würde man
Vio der Baumhöhe erhalten und im zehnfachen Betrag dieses Wertes die
Höhe des Stammes.
In gleicher Weise läset sich bei Anwendung von Stoetzers Pendel-
höhenmesser verfahren, dessen Höhenskala 50 Teile hat, sodass man nur
die Höhe des Baumes zwischen die Endpunkte der Teilung einzufassen und
demnächst über den Teilstrich 5 von unten herauf hinweg den betreffenden
Punkt am Baum zu markieren braucht.
4. Höhenmesser von Sanlaville und Eduard Heyer.
Beide Instrumente, welche ebenfalls die Messung der Höhen mit
Hilfe einer am Boden aufzustellenden Latte ohne Ermittelung einer
Standliuie gestatten, sind nur mit Stativ zu benutzen, daher verhältnis-
mässig schwer und teuer; sie kommen für die praktischen Arbeiten
der Holzmassenermittelung kaum in Betracht.
Das Instrument von Sanlaville besitzt übrigens eine Vorrichtung
zum Ablesen der Durchmesser analog dem Winklerschen Dendrometer.
Von einer Beschreibung und Abbildung beider Instrumente wird
hier abgesehen. Als Vorzug des Heyerschen Instrumentes wird
geltend gemacht, dass auch bei schief gewachsenen Stämmen eine
richtige Höhenermittelung möglich sei, indem die, sonst senkrecht
gehaltene Höhen maßschiene sich in einem Gelenk drehen und in-
folgedessen sich parallel zu einem schief stehenden Baum stellen
lasse.
Dieser Vorzug ist ohne Bedeutung. Allerdings wird man mit anderen
Instrumenten, wenn man nach der Höhe des schief stehenden Baumes
visiert, dieselbe nicht genau finden, sondern statt derselben eine senkrechte
Linie messen, welche von der Spitze des Baumes nach dem Boden zu
denken ist; freilich muss man dabei gerade so vor dem Baume stehen,
dass die schiefe Richtung desselben seitwärts fällt. Es entsteht hierbei
— 69 ^
ein recht winkeliges Dreieck, in welchem die wirkliche Udhe des achief
stehenden Baumes sich nach dem PythsgorS lachen Lehrsatz als: Quadrat-
wurzel BUS dem Qusrdrat der senkrechten (durch Massnng erraittelten)
Höhe und dem Quadrat des Äbstandes beider Fusspunkte von einander
ergeben würde. In der Praxis kommen derartige abnorme Fälle kaum vor.
Anmerkungr Alle Hobenmessungen werden theoretisch die kleinsten
Fehler ergeben , wenn der Winkel, unter welchem nach der Spitze des
Baumes visiert wird, = 'j: R ist, (AUg. Forst- u. Jsgdztg. 1902, S. 74 u.
Tö, nach Fischer u. Wimmenauer).
c) SoDstige loBtrumente.
§ 33- a) Xylometer.
Unter Xylometeni versteht man zylinderiormige ca. '/g m
im Durchmesser haltentle und etwa 1 ^/a m hohe Gefässe von starkem
Zinkblech, in welche Waaser eingefüllt wird, um in dieses die zu
messenden Hölzer einzutauchen
und aus dem dndurcb hervorge-
rufenen Steigen des Wassers das
Volumen der eingetauchten Holz-
atttcke zu finden. Zur Ermitte-
lung der Höbe des Wassersteigens
befindet sich ausserhalb des XyJo-
meters eine komuiuDi zierende
Glasröhre, die den inneren Stand
des Wassers ersehen läsgt. Zur
Ablesung desselben ist an der
Olasröbre eine Skala angebracht,
welche das Volumen der einge-
tauchten Hölzer nach Litern
C/iooD cbm) und halben Litern Fig. 23.
angibt.
Das Xylometer (s. Figur 23) steht auf drei Füssen, welche zur
Herstellung einer lotrechten Stellung des Instrumentes mit Schrauben
versehen werden können ; au der kommunizierenden Röhre befindet
sich ein Schieber, zur Feststellung des jeweiligen Waaaerstandes.
Statt dieses Apparates kann man sich auch eines beliebigen,
kein Wasser durchlassenden Holzgefässes (Tonne) bedienen, welches
— 70 —
mit einer BeitendfTnaDg verseben ist, bis zu deren Höhe das Wasser
eingefüllt wird.
Durch Eintauchen des zu messenden Körpers wird an dieser
Ausflufsmündung soviel Wasser abfliessen, als das Volumen des
Körpers beträgt. Es muss das ausfliessende Wasser aufgefangen
und in Oefässen von bekanntem Inhalt gemessen werden.
Die Verwendung des Xylometers erfolgt zur Ermittelung des
Volumens ud regelmässiger Baumstücke (Scheite, Stockholz, Reisholz).
Es dient dieser Apparat insbesondere zur Ermittelung des wirk-
lichen Holzgehaltes von Schichtmaßen (Raummeter) und Reisig-
gebunden.
Seine P]rfindung wird auf den Oberforstsekretär Reissig in
Darmstadt zurückgeführt, welcher sich hölzerner Tonneu bediente.
Zweckmässige Konstruktion liefert die Firma Tesdorpf in
Stuttgart. Preis 100 Mk. Zu vergl. Baur, Holzmesskunde, 4. Aufl.,
1891, S. 111.
§ 34. (i) Instrumente zur Zuwachsermitteluug.
1. Zuwaohsbohrer. Um die Grösse der Zunahme von
Stnmmstärken ermitteln zu können, ohne dass man die Stämme
zernohneldeti hat Pressler einen zylinderförmigen Hohlbohrer von
etwa 10 cm Länge und mm lichter Weite konstruiert, der am
unteren, sich konisch etwas verjüngenden Ende eine scharfe Schneide
besitzt und mittelst einer Handhabe in stehende oder liegende Bäume
oingebohrt wird. Beim Zurückdrehen wird der innerhalb des
Zylinders befindliche Bohrbolzen abbrechen und kann mit Hilfe der
«og. Klemmnadel, die zwischen den inneren Rand des Zylinders und
ilon Bolzen eingeschoben wird, herausgezogen werden. Siehe Zeich-
nung Figur 24, in welcher a den Bohrer, b die Klemmnadel, c den
Bohrbolzen darstellte
Die Handhabe ist hohl und dient beim Nichtgebrauch zur
Aufnahme de^ oigontlichen Bohrers sowie der Klemmnadel. Letztere
ist in mm eingotoilt> um die Jahrringbreiten, welche auf dem aus-
gi>boUrten Bolzen hervortreten, mesi^en zu können.
Bei Nadelhölzern und den ringporigen Laubhölzern (z. B,
Kiclu\ Ulme) beilarf e$ keiner besonderen Mittel, um an dem heraus-
— 71 —
gezogenen und mit scharfem Messer geglätteten Bolzen die Jahrringe
deutlich zu erkennen. Bei den zerstreutporigen Hölzern, z. B. Buche,
Birke, Ahorn, sind die Jahrringe meist nicht deutlich zu erkennen.
Um sie besser sichtbar zu machen, wird von Pressler das Bestreichen
mit einer Lösung von Anilin oder Eisenchlorid empfohlen. Prak-
tischer ist das Reiben mit etwas angefeuchtetem Humus oder das
Betupfen mit dem feuchten Ende einer brennenden Zigarre (Nikotin).
Beim Anbohren eines Stammes drücke man den Bohrer recht
fest an die Rinde an, bohre zuerst langsam, ohne zu wanken, bis
^■B ■■■■■»■>■■■■
Fig. 24.
man merkt, dass der Bohrer fest im Holze sitzt, dann rascher bis
zur Tiefe von 2 — 3 Zentimeter; demnächst erfolgt die Einführung
der Klemmuadel und sodann ein- bis zweimaliges Rückwärtsum-
drehen des Bohrers, worauf der, innen abgebrochene Bolzen mit
Hilfe der Handhabe herausgezogen werden kann.
Die Erfindung des Zuwachsbohrers, oder schon die Angabe
der Idee zu demselben — als der eigentliche Urheber wurde nach
Presslers Tode ein Büchsenmacher Ryssel in Tharand bezeichnet —
ist als ein grosses Verdienst Presslers zu bezeichnen, welches haupt-
sächlich diejenigen würdigen können, welche noch die frühere
Methode gekannt haben, die von König angegeben war. Nach der-
selben bediente man sich eines Meiseis und Hammers, mit welchen
man in den Stamm eine Kerbe eintrieb, um im Stamme selbst die
Jahrringbreiten zu messen, was ungemein viel umständlicher war,
als die Anwendung des Zuwachsbohrers, bei welcher man auch, zu
genauerer Untersuchung der Bolzen, dieselben, in Papier gewickelt
und etikettiert, bequem mit nach Hause nehmen kann.
— 72 —
Der Bohrer ist nach den Angaben von Neumeister in Tharand
durch Venitärkung der Handhabe verbessert worden und kann durch
Moritz Perles Buchhandlung in^Wien zum Preise von 13V8 Mark
in kurzer und^l7 Mark in längerer Form nebst Lupe, Zuwachs-
tafeln etc. bezogen werden^).
2. Btangenzirkel. Zum ganz genauen Abgreifen der
Durchmesser verschiedener Altersstufen von Stammscheiben, die man
den verschiedenen' Höhen der Bäume entnimmt, benutzt man mit
Vorteil Stangen zirkel, deren Schiene mit einer Millimeterteilung ver-
sehen ist. Mit Hilfe eines angebrachten Nonius können hier noch
Zehntel von Millimetern abgelesen werden. Eine solche Genauigkeit
ist nur für wissenschaftliche Untersuchungen am Platze und für die
Ermittelung des Zuwachses bei Forsteinrichtungsarbeiten nicht an-
gemessen. Auf eine genaue Beschreibung und bildliche Darstellung
des Stangenzirkels wird daher verzichtet.
Eduard Heyer hat nach ähnlichem Prinzip eine sogenannte
Scheibenkluppe, auch Scheren maßstab genannt, konstruiert,
welche aus einem, in Millimeter geteilten Messinglineal besteht, an
welchem eine Scheibe mittelst Mikrometerschraube fortbewegt werden
kann, während der Nullpunkt der Teilung, geradeso wie bei dem
Stangenzirkel, fest eingestellt wird. Mittelst Nonius werden hier
noch 20 stel^Millimeter abgelesen ^).
3. Professor Dr. Baur empfiehlt zu dergleichen feineren Ab-
messungen auf Stammscheiben eigens konstruierte hölzerne Milli-
metermaßstäbe, welche in der Mitte einen Stift haben, durch welchen
die Befestigung im Zentrum der Scheibe erfolgt. Von dieser Mitte
als Nullpunkt aus geht die Teilung nach beiden Seiten hin; man
kann auf diese Weise unter Drehung des Maßstabes um seineu
Mittelpunkt leicht eine Mehrzahl von Radien der verschiedenen
Altersstufen ablesen und aus ihnen das Mittel nehmen^).
^) Die erste Veröffentlichung über den Zuwachsbohrer erfolgte im
Heft 5 des Presslerschen , Rationellen Forstwirt* : Der Waldbau des
Nationalökonomen. 1865, S. 76; die jetzt noch giltige Form ist zuerst im
Tbarander Jahrbuch 1866. S. 156, später in einer grösseren Anzahl Pressler-
scber Veröffentlichungen beschrieben worden.
'^) Eduard Heyer, Über Messung der Höhen, eowie der Durch-
messer. 1870.
^) Baur, Holzmesskunde, 4. Aufl., S. 447.
I
I
— 73 —
§ 35. C. Sortimente der Holzmessung.
Für die Mehrzahl der Deutschen Staatsforstverwaltungen be-
stehen gleichmässige Bestimmungen über die Holzsortimente, erlassen
auf Grund der, von den Bevollmächtigten verschiedener Regierungen
unter dem 23. August 1875 gefassten Beschlüsse.
Für die Preussische Staatsforstverwaltung wurden dieselben
laut Verfügung vom 1. Oktober 1875 erlassen^). Für einige andere
Staaten bestehen gewisse Abweichungen^).
Man hat zu unterscheiden:
a) in bezug auf die Baumteile:
1. Derbholz, d. h. die oberirdische Holzmasse über 7 cm
Durchmesser, einschliesslich der Rinde gemessen, mit Aus-
schluss des bei der Fällung am Stock verbleibenden
Schaftholzes,
2. Nichtderbholz, d. h. Reisig (die oberirdische Holz-
masse bis einschliesslich 7 cm aufwärts) und Stockholz (die
unterirdische Holzmasse und der bei der Fällung daran
bleibende Teil des Schaftes).
b) in bezug auf die Gebrauchsart:
1. Langnutzholz, d. h. Kutzholzabschnitte, die nicht in
Schichtmaße aufgearbeitet, sondern vermessen und kubisch
berechnet werden:
a) Stämme, Langnutzhölzer, welche, bei 1 m über]^dem
unteren Ende gemessen, über 14 cm Durchmesser^habeu,
ß) Stangen, Langnutzhölzer, welche, bei 1 m über dem
unteren Ende gemessen, 14 cm oder weniger Durch-
messer haben; man unterscheidet Derbstangen mit
über 7 bis 14 cm Durchmesser und Reisstangen bis
mit 7 cm Durchmesser.
2. Schichtnutzholz, d. h. in Schichtmaße eingelegtes
oder eingebundenes Nutzholz und zwar :
a) Nutz Scheitholz, in Schichtmaßen eingelegtes Nutz-
^) Siehe Danckelmanns Jahrbuch der Preussischen Forst- und
Jagdverwaltung, Bd. 8, S. 340.
^) Mitgeteilt im Forstkalender vod Neumeister und RetzlafiP, woselbst
sich auch eine wörtliche Wiedergabe der Preussischen Bestimmungen findet.
— 74 —
holz von über 14 cm Durchmesser am oberen Ende
der Rundstücke,
ß) Nutz-Knüppel- oder -Prügelholz, in Schicht-
maße eingelegtes Nutzholz von über 7 bis mit 14 cm
Durchmesser am oberen Ende der Rundstücke,
y) Nutzreisig, in Schichtmaße (Raummeter) einge-
legtes oder eingebundenes (Wellen) Nutzholz bis mit
7 cm am unteren Ende der Stärke, z. B. Erbsenreisig,
Besenreisig, Reisstreu.
3. Nutz rinde, d. h. Rinde, die vom Stamme getrennt und
zu technischen Zwecken (hauptsächlich Lohgerberei) be-
nutzt wird. Die Eichenrinde ist in Alt- und Jungrinde
zu trennen.
4. Brennholz,
a) Scheite, ausgespalten aus Rundstücken von über 14 cm
Durchmesser am oberen Ende,
ß) Knüppel (Prügel), über 7 bis inkl. 14 cm oberen
Ende haltend,
y) Reisig, bis mit 7 cm Durchmesser am unteren Ende,
d) Brennrinde (z. B. von Weisstannen),
e) Stöcke.
Für die Reduktion der Schichtmaße und Wellen in die ge-
meinsame Einheit des Festmeters kann man etwa folgende, den
Untersuchungen der Deutschen forstlichen Versuchsanstalten ent-
sprechende Sätze annehmen^):
Rm Nutzscheite = 0,80 fm
„ Nutzknüppel = 0,75 „
„ Brennscheite = 0,75 „
„ Brennknüppel = 0,60 — 0,70 fm
„ Nadelschlagreisig vom Stamme = 0,50 fm
„ Laubschlagreisig „ „ = 0,35 „
„ Abfallreisig = 0,20 „
.00 Wellen Stammlangreisig . . . i:z= 2,60 »
^) Baur, Untersuchungen über den Festgehalt und das Qe wicht des
Schichtholzes und der Rinde, 1879.
— 75 —
(1 Welle zu 1 m Länge und 1 m Umfang gerechnet.)
100 Wellen geringes Reisig . . . = 2,00 fm
Rinden :
Eichenaltrinde: 1 Ztr . . . . = 0,07 fm,
Eichenspiegelrinde: 1 Ztr . . . z=i 0,06 „
Tannenbrennrinde: 1 Rm . . . = 0,50 „
Fichtenrinde in Rollen: 1 Rm . = 0,45 „
— 76 —
2. Berecfanuns des Holzsehaltes und Zuwachses der
Einzelstämme.
A. Liegende Stämme«
I. Kubische Berechnung.
§ 36. a) Stereonietrische Formen.
Die Formen der Baumschäfte stellt man sich am besten
dar, wenn mau durch die Achsen Ebenen sich gelegt denkt, die
senkrecht auf dem Stammabschnitt stehen. Eine solche Ebene ist
von einer krummen Linie begrenzt, welche sich nicht als regel-
mässige Kurve bezeichnen lässi. Während am unteren Ende des
Schaftes, am Wurzelanlauf, eine Einbiegung in Form einer konkaven
Kurve vorhanden ist, wird weiter nach der Höhe eine Ausbiegung
derselben in konvexer Richtung bemerklich; die hierdurch entstehende
Kurvenlinie hat keine stetige Entwickelung, sondern zeigt in der Regel
bei Beginn der Krone einen Wendepunkt, als Übergang zu einem
mehr geradseitigen Verlaufe.
Infolgedessen kann man im Hauptteil des Schaftes die
Grundform des (abgestumpften) Paraboloids, in dem äussersten
Gipfelteil mehr die Kegelform und am unteren Teil des Schaftes
beim Wurzelanlauf die Neiloidform annehmen. Bei Stämmen, die
in engem Schluss erwachsen sind, könnte im unteren Teil auf ganz
kurze Strecken wohl auch die Form des Zylinders, ebenso diejenige
des abgestumpften geradseitigen Kegels vorkommen. Die Neiloid-
form hat praktisch keine Bedeutung, da der unterste Anlauf des
Stammes, welcher derselben entspricht, in der Regel beim Abschneiden
am Stocke verbleibt und nicht mit kubiert wird. Auch die Kegel-
form, welche allenfalls an der Spitze vorhanden ist, wird kaum Be-
rücksichtigung verdienen, da die Abweichung derselben von der
Paraboloidform sehr geringfügig ist.
Wenn nun auch die Stämme je nach der Holzart, sowie je
nach ihrem Erwuchs (Freistand oder Schluss) und der dadurch be-
dingten Art der Kronenbildung, bezw. der grösseren oder geringeren
Ästigkeit, sehr ungleich sind und dadurch die Kurve des Schaft-
durchschnittes (Schaftkurve) verschiedenen Verlauf zeigt, so stimmen
— 77 —
doch alle darin überein, dass ihr Volumen sich am meisten der
Paraboloidform nähert und am zweckmässigsten nach der Gleichung
derselben sich berechnen lässt
Über die Formen der Schäfte geben die Figuren 25 bis 30
Aufschluss, welche durchgehends faktischen Aufnahmen enstammen.
Was die Äste der Bäume anlangt, so werden sich dieselben,
soweit sie von einiger Regelmässigkeit sind, auch noch als para-
Fig. 25.
Tanne, 90j.
Fig. 26.
Fichte, 95j.
Fig. 27.
Kiefer, 90j.
boloidische Körper ansehen und dementsprechend stereometrisch
berechnen lassen, während knorrige Astteile, ebenso wie die schwachen
Zweige keinen regelmässigen Grundformen entsprechen, so dass die
Ermittelung ihres Volumens bei gefällten Stämmen nach vorherigem
Aufsetzen in Schichtmaße, oder durch Eintauchen in Wasser mittelst
des Xjlometers oder endlich mit Zuhilfenahme des Gewichts unter
Benutzung des vorher ermittelten Verhältnisses zwischen Volumen
und Gewicht erfolgen muss.
^ 78 —
Fig. 28.
Buche, llOj.
Fig. 29.
Mittelwald-£iche, 160j.
Fig. 30.
Birke, 55 j.
b) Berechnung der Baumschäfte.
§ 87. a) Kubierung nach Länge und Mittenkreisfläche.
Diese Methode ist diejenige der Praxis und gründet sich auf
das abgestump f te Paraboloid als Grundform, welches nach j — ^-^ 1 h,
oder wenn y die Mittenkreisfläche bedeutet, nach ^^h gefunden wird.
Anstatt V :-= yh setsen wir V = - h = 0,786 D« h.
4
Die Zahl 0,785 bei Berechnung von Schäften anzuwenden ist
unpraktisch. Man multipliziere daher D^h mit 0,8 und
vermindere das Produkt um 2^0* Ist D in Zentimetern ge-
geben, so quadriere man diese Zahl, multiplisiere mit h, das Pro-
— 79 —
dukt mit 8 und schneide 5 Dezimalen von rechts nach links ab.
Das Resultat minus 2^/o gibt den Kubikinhalt in Festmetern.
Z.B.: Ein Stamm von 30 cm Durchmesser und 20 m Länge ergiebt
30 . 30 . 20 . 0,8 = 1,44 fm
ab 2Q/o cv) 0,03 „
V = 1,41 fm
Die Methode der Kubierung nach Mittenkreisfläche X Länge
ist diejenige, welche bequeme Handhabung mit einer meist aus-
reichenden Genauigkeit verbindet. Nach den „Bestimmungen über
die Einführung gleicher Holzsortimente und einer gemeinsamen
Rechnungseinheit für Holz im Deutschen Reiche" ist vorgeschrieben,
dass die kubische Berechnung der Stämme auf Grund der Mitten-
messung in ganzen Zentimetern erfolgt, wobei Bruchteile von Zenti-
metern unberücksichtigt bleiben. In gleicher Weise, oder auch nach
Erfahrungssätzen für die einzelnen üblichen Klassen soll die Be-
rechnung der Stangen erfolgen.
Die Kubierung von Stammschäften in ganzer Länge nach der
Formel ^h gewährt nur dann ausreichende Genauigkeit, wenn die-
selben in der Tat der Paraboloidform entsprechen. Da nach dem
Gipfel zu Übergänge zur Kegelforra vorhanden sind, andererseits
bei sehr langschäftigen, mehr walzen artigen, Schäften auch die Form
des geradseitigen Kegels vorkommen kann, für welche, wie in An-
merkung 2 gezeigt werden wird, die Kubierung nach Mittenkreis-
fläche X Länge ein zu geringes Resultat ergiebt, so lässt sich eine
Gesetzmässigkeit für die zu erwartenden Abweichungen der Ergeb-
nisse dieser Methode von dem wirklichen Inhalt nicht leicht fest-
stellen. Die Baumgattung sowohl, als auch die individuelle Form
des Baumes spielen dabei ihre Rolle ^).
Im allgemeinen wird die Kubierung nach der Mitten kreisfläche
für schwächere Sortimente, die sich der Kegelform nähern, zu kleine
Resultate ergeben, ebenso bei abholzigen stärkeren, dabei kürzeren
Abschnitten der Baumschäfte, die ebenfalls der Kegelform nahe
kommen, oder ihr entsprechen.
') Zu vgl. Dr. Eberhard, Die Inbaltsberechnang des Langnntzbolzes
in der Praxis, Mündener forstl. Hefte Nr. 5 und 6. In diesem Aufsatz
findet sich auch ein umfassender. Literaturnachweis.
— 80 —
Bei den bis zur Derbholzgrenze aasgehaltenen Schäften ergeben
sieh durch die Mitten rn essung hingegen für nicht abfällige Stämme
(Fichte, Tanne, Buche) etwas zu hohe Resultate, umgekehrt für
Kiefer zu niedrige Ergebnisse (letzteres fand namcDtlich auch
Kunze in Tharand)^).
Bei ungleichem Abfall der Baumschäfte empfiehlt sich die
Messung derselben in mehreren AbteilungcD. Tritt, wie z. B. bei
tiefbeasteten Stämmen ein Übergang von der Paraboloidform in die
K^elform ziemlich tief unten am Schafte ein, so wird das aus
Mittenkreisfläche X Länge gewonnene Resultat ganz erheblich zu
klein, und es kann vorkommen, dass bei Entgipfelung des Schaftes
und Kubierung des verbleibenden Schaftstückes nach der Mitten-
kreisfläche das Resultat höher ausfällt, als bei Belassung der Spitze,
weil im letzteren Fall wegen der Abformigkeit des Baumes der
Mittendurchmesser rasch sinkt und selbst bei grösserer Länge doch
das Produkt derselben mit der kleineren Mittenkreisfläche geringer
wird, als das Ergebnis der Multiplikation einer geringeren Länge
mit der grösseren Kreisfläche.
Anmerkung 1. Anstatt des Durchmessers der faktischen Mitte
den sog. verglichenen Durchmesser, d. h. das arithmetische Mittel aus
oberem und unterem Durchmesser zu nehmen, führt bei langen Stämmen,
die der Paraboloidform entsprechen, zu erheblichen Fehlern und zwar gibt
diese Methode alsdann den Kubikinhalt zu klein an.
Richtig ist der Wert :
2
(1)
_3Th(D2-f-d2)
""4 2
^7rh(2D2+2d2)
""4 4
Falsch ist der Ausdruck:
_7rh/D«4-2Dd-|-dn
-TV" ~4" ~) ^^
') Tharander Forstl. Jahrbuch, Bd. 42, S. 36.
— 81 —
Die Diiferenz (l — 2) ist:
y__7th / 2Dg + 2 dg — pg — 2Dd — d2 \
_7ih /pg — 2Dd-fd2 \
Die Pifferenz ist gleich eiDem Zylinder, dessen Purchmesser
der halben Pifferenz zwischen dem oberen und unteren Purchmesser
des Stammes entspricht.
Anmerkung 2. Wäre die Form des Stammes nicht der Paraboloid-
form, sondern der Kegelform entsprechend, so würde die Eubierung nach
Mittenkreisfläche X Länge, bei welcher in diesem Falle der Durchmesser
der örtlichen Mitte dem arithmetischen Mittel zwischen oberem und unterem
Durchmesser entspricht, fehlerhaft sein und ein zu kleines Resultat liefern.
Per richtige Ausdruck für das Volumen des abgestumpften
„ , . ^ ;rh/P2 + Pd + d2\
Kegels ist V = — y L__ j (i).
P + d
Pa der Mittendurchmesser = — ^ — ist, so ergibt sich bei
seiner Anwendung das falsche Resultat V == — ( — ^— - ) (2).
Per Ausdruck 1 lässt sich auch umformen
m V = — — ( ' — — ' 1, hingegen der Ausdruck 2
. ^^ ;rh/3P2 + 6Pd + 3d2\
'"^=irl 12 ]•
7rh/P2 — 2Pd4-dn TTh/P — d\2 1
Pifferenz = - ^ ) = - _ ^_-- j . -,
mit Worten: Pas richtige Volumen des abgestumpften Kegels ist
um einen Vollkegel von der Länge h und einem Purchmesser von
der halben Pifferenz zwischen oberem und unterem Purchmesser
des abgestumpften Kegels, oder um Vd der Walze von dem Purch-
messer der halben Pifferenz grösser, als es die Berechnung nach
Mittenk reisfläche X Länge angibt.
Stoetzer, Forsteinrirhtang. K. Aufl. 6
— 82 —
AnmerkaDg 3. Die Methode der Kubiemng nach Mittenkreisfläche
X Lftoge wird vielOieli die Haber Bebe Methode genannt, nach einem
Bayerisebeo Salinenforstiofipcktor Haber, der in den 1820 er Jahren Cnter-
sacbungeo Ober die Anwendbarkeit derselben anstellte. In Wirklichkeit
ist da« Verfahren viel <er and in Preossen schon seit 1817 dorch eine
Revierfdrsterinstruktion vorgesehrieben ').
Von anderer Seite wird angefahrt, dass die Empfehlang dieser Methode
von dem berQbmten Mathematiker Hofrat Kästner in Göttingen, der im
18. Jahrhundert lebte, berrOhre';.
§ 38. ß, Sektionsverfahreiu
Den zu kubierenden Schaft denkt man sich in eine grössere
Anzahl einzelner kurzer Teile zerlegt, von denen je Länge und
Mittendurchmesser gesucht und hiernach die Berechnung vorgenommen
wird. Nimmt man gleiche Sektionslängen (zur Erlangung genauer
Resultate etwa von 2 m), so bedarf es für die Berechnung nur
einer einfachen Summierung der Kreisflächen und Multiplikation der
Summe mit der Sektionslänge. Ein Gipfelstück von anderer Länge
wird selbständig kubiert.
Von diesem Verfahren ist für die Zwecke der Forstverwaltungs-
praxis ineoweit Gebrauch zu machen, als man die zu vermessenden
Stämme in vielleicht nur 2 Sektionen, unter Aufsuchung desjenigen
Punkte», an welchem sich die Schaftform ändert, einteilt. Die
obere ästigere Sektion wird in der Regel auch in eine geringere
Werisklasse fallen.
Die Vermessung in kurzen Sektionen erfolgt mehr für feinere
wissenschaftliche Arbeiten, in welchem Falle die Stärken messung
nach Millimetern vorgenommen werden muss. Nach diesem Ver-
fahren werden auch die Arbeiten der forstlichen Versuchsanstalten
ausgeführt.
§ 39. y) Einige andere Kubier ung^sformeln.
Wenngleich das Verfahren der Mittenkreisflächenberechnung,
verfeinert im Sektionsverfahren, für die Praxis der Forsteinrichtung
*) Baur, Holzinesskunde, 4. Aufl., S. 71.
*) Eberhard, a. a. 0., S. 76.
— 83 —
das einzig empfehlenswerte ist, so führen doch die Lehrbücher der
Holzmesskunde noch einige andere Methoden auf, welche der Voll-
ständigkeit halber hier nicht unerwähnt bleiben sollen, obgleich ihr
Wert mehr ein historischer, allenfalls didaktischer ist. Die
mathematische Begründung derselben gehört in die Allgemeine
Stereometrie.
1. Smalians Regel. Nach Smalian soll als Grundform
des entgipfelteu Baumschaftes das abgestumpfte Paraboloid ange-
nommen werden, welches auch nach der Formel V = h
2
berechnet werden kann. Mit Einführung der Durchmesser würde
sich der Ausdruck V = — — 1 — t~~/ ergeben.
Das Ergebnis dieser Berechnung muss bei dem Paraboloid
mit der Berechnung aus Mitten kreisfläche X Länge übereinstimmen,
da bei dieser Körperform die Mittenkreisfläche dem arithmetischen
Mittel aus oberer und unterer Abschnittsfläche entspricht. Es ver-
dient vor der Smalianscheu Regel die Kubierung nach yh den
Vorzug, da die unteren und oberen Abschnitts Bächen sehr häufig in
abnorm gewachsene Stammpartien fallen, nämlich unten in die
neiloidische Ausbauchung, .oben in ästige Partien, so dass ihre
richtige Ermittelung auf Schwierigkeiten stösst.
2. Simpsons Regel. Man denkt ^ich den Schaft in eine
gerade Anzahl von Sektionen (n — 1) mit gleichen Längen a ge-
teilt, eo dass eine ungerade Anzahl von n Stärkenflächen, gp gg etc.
erhalten wird. Dann ist:
(gl + gn) + 2 (g3 . . . + gn-2) + ^ (g2 • ' • + gn-l)
^=1
Mit Worten: Erste und letzte Stärkenfläche einfach, alle übrigen
ungeradstelligen doppelt, alle gerad stell igen vierfach, Summa
Summarum mal Drittel der Sektionslänge gibt den Inhalt des
Schaftes. Ein etwaiges Gipfelstück wird nach Länge mal Mitten-
kreisfläche besonders kubiert.
Bezeichnet man die Summe der beiden Endflächen mit A, die
der Querflächeu von ungeraden Zahlen mit B, die der Querflächen
von geraden Zahlen mit C, so ist V = — (A -|- 2 B -|- 4 C).
ö
6''
— 84 —
Die Simpsonsche Regel, mathematisch genau für Paraboloid,
Kegel und Neiloid zutreffend, hat den Mangel der Smalianschen,
der darin besteht, dass sie mit 2, oft abnorm gemessenen End-
flächen operiert; sie ist heute durch das Sektionsverfahren verdrängt.
3. Hossfeldsche Formel. Bezeichnet man die Grund-
fläche in Vs der Höhe mit G^/3, die obere Grundfläche mit go, so
gilt die Formel V = — (3 G^/s -j- go). Dieser Ausdruck geht für
unentwipfelte Stämme, bei welchen go = Null wird, über in
V := — . 3 G V3. Derselbe ist genau zutreffend für Paraboloid- und
Kegelform, hingegen nicht genau richtig für die Neiloidform. Jeden-
falls verdient die Hossfeldsche Formel auch noch ferner beachtet
zu werden.
4. Rieckesche (Newtonsche) Formel:
V = — (gu -f~ 4 ^m -]- go)- Dieser Ausdruck ist für Paraboloid, Kegel,
und Neiloid richtig; dass derselbe die untere und obere Endfläche
nicht entbehren kann, ist ein Mangel für seine praktische Anwendung.
t. Simonys Formel. V = —
•^ 3
2 (gV4 + g 3/4) - gV2
Diese Formel kubiert genau und hat den Vorzug, dass sie der End.
flächen nicht bedarf.
6. Oetzelsche Formel. V = (5 gV* + 3 g^/d).
9
§ 40. d) Kubierung von Klötzen nach Oberstärko.
Dieses Verfahren ist in manchen Forsthaushalten, z. B. im
Königreich Sachsen, üblich, in welchen die Klötze (Nadelholzsäge-
bloche) in konstanten Längen geschnitten und auf Haufen gerollt
werden, so dass die Mitten durchmesser nicht wohl abgegriffen werden
können.
Als Grundlage für dieses Verfahren dienen lediglich Erfahrungs-
grössen, welche die durchschnittliche Durchmesserzunahme auf 1 m
Stammlänge angeben, so dass bei gemessener Oberstärke zur Berech-
nung der Mitteustärke der entsprechende Zuschlag gemacht werden
— 85 —
kann. Statt dessen kann man auch für die einzelnen Durchmesser-
stufen die Massengehalte nach Durchschnitten aus genauen sektions-
weisen Kubierungen feststellen ^).
Dergleichen Untersuchungen wurden schon von Burckhardt
in der ehemaligen Königl. Hannoverschen Forstverwaltuug, später
von Kunze-Tharand in ausgedehntem Masse angestellt. Die
Burckhardtschen Zahlen finden sich nur in der älteren Auflage seiner
Hilfstafeln für Forsttaxatoren für altes Maß, die Kunzeschen Zahlen
stehen in den Presslerschen holzwirtschaftlichen Tafeln, sowie im
Forstkalender von Neumeister und Retzlafl:
Begreiflicher Weise kann man auf richtige Resultate nach
diesen Zahlen nur bei Kubierung einer Mehrzahl von Klötzen rechnen,
während im Einzelfall beträchtliche Abweichungen vom Durchschnitt
vorkommen können.
§ 41. c) Einige ^veitere Bemerkungen über die Kubierung
liegender Stämme.
1. Für alle Rundholzkubierungen muss auf die genaue Messung
der Durchmesser das grösste Gewicht gelegt werden; bei gleichen
Fehlerprozenten in der Durchmesser- und Längenmessung sind die
ersteren von grösserem Einfluss als die letzteren. (Die Längen werden
bei der Kubierung in ihrer einfachen Grösse angewandt, die Durch-
messer hingegen im Quadrat!)
Bei Zusammentreflen des Messpunktes mit einer Aststelle ist
diese zu umgehen, indem man entsprechend weit oberhalb und
unterhalb die Durchmesser abnimmt und aus ihnen das Mittel zieht.
Überzüge der Rinde von Moos sind vor der Messung zu beseitigen,
ebenso ungewöhnlich rauhe Borke. Je schwächer das Holz ist, um
so schärfer müssen die Durchmesser (bis auf Millimeter) abgegriffen
werden.
Bei nicht kreisrunden Stämmen, deren Durchschnitt der Ellipse
entsprechen würde, misst man die Durchmesser übers Kreuz und
nimmt das arithmetische Mittel.
^) Kunze, Holzmesskunst, S. 63.
— 86 —
Genau richtig wäre in diesem Falle das geometrische
Mittel (Wurzel aus dem Produkt der beiden Durchmesser), da der
TT
wirkliche Inhalt der Ellipse = — a b ist. Jedoch stellt sich bei
4
nicht sehr grosser Differenz beider Durchmesser der Fehler, welcher
bei der arithmetischen Mittelung begangen wird, als gänzlich be-
langlos heraus.
2. Zur Berechnung der liegenden Stämme bedarf man be-
sonderer Hilfstafeln, insbesondere zur Ersparung der Kreisflächen-
berechnung.
Man hat Kubiktafeln für den gewöhnlichen Gebrauch
(Walzen tafeln), die für einen gegebenen Mittendurchmesser und die
dazu gehörige Länge alsbald den Inhalt in Kubikmetern, in der
Regel bis auf 2 Dezimalen angeben. Die in Norddeutschland, speziell
Preussen, bekanntesten sind die Tafeln von Behm: Kubiktabelle
zur Bestimmung des Inhaltes von Rundhölzern nach Kubikmetern
und Hundertteilen des Kubikmeters, Berlin, 19. Aufl., 1903.
Ausserdem sind besonders verbreitet die Tafeln von Pressler:
Forstliche Kubierungstafeln, 13. erweiterte Auflage, im Auftrage
des Königl. Sächsischen Finanzministeriums herausgegeben von Dr.
M. Neumeister. Wien 1906.
Die Kubiktabelle wird in ganz praktischer Weise durch den
Rundholzrechenapparat Cubus ersetzt, welcher von Eduard Schneider
in München konstruiert und in den Handel gebracht worden ist.
Derselbe besteht aus einer, um eine Längsachse drehbaren Walze,
welche die Kubikinhalte in Kubikmetern und 2 Dezimalen für die
verschiedenen Durchmesserstufen angibt, wobei die betreffende Länge
am Rand einer die Walze einschliessenden Hülse aufgesucht und
danach die Walze gedreht wird. Dieser Apparat erspart das Um-
blättern in der Kubiktabelle und verlangt dafür ein einfachen Drehen
der Walze, welches sehr rasch vonstatten geht.
Für feiner (bis auf Millimeter) abgestufte Durchmesser hat
man Kreis flächentafeln, welche die Flächen bis auf eine Mehr-
zahl von Dezimalen angeben. Zur Ermittelung der Kubikinhalte ist
alsdann die Multiplikation der Kreisfläche mit der Länge auszu-
führen. Aus den verschiedenen derartigen Tafeln heben wir hervor:
Kunze, Siebenstellige Kreisflächen für alle Durchmesser von 0,01
— 87 —
bis 99,99. DresdeD 1868; v. Seckendorff, Kreisflächen tafeln
für Metermaß, zum Gebrauch bei Holzmasse-Ermittelungen, 2. Aufl.,
Leipzig 1875; Eberts Kreisflächentafeln nach Metermaß, Berlin
1874. Sehr brauchbare dergleichen Tafeln enthalten auch Press-
lers Hilfstafeln zur Baum- und Wald -Massenschätzung, 1876.
Auch Stoetzers Hilfstafeln zur Forsteinrichtung enthalten eine
solche Kreisflächentafel.
2. Zuwachsermitteluoir^).
§ 42. a) Zuwachs im allgemeinen.
Die aus der alljährlichen Bildung des Holzringes hervorgehende
Zunahme der Holzmasse eines Stammes nennt man dessen Zuwachs,
genauer Massenzuwachs. Man nimmt an, dass der wachsende
Holzstamm alljährlich alle seine im Wachstum begriifenen Holzteile
mit einem neuen Holzring umkleidet und gleichzeitig neue Höhen-
und Seitentriebe entwickelt.
Unterdrückte, oder stark geschneidelte Stämme setzen mit dem
Holzring unter Umständen aus, oder es findet sich derselbe nur im
oberen Teil des Stammes ausgebildet, wie Robert Hartig nachge-
wiesen hat. Von demselben Forscher wurde darauf aufmerksam
gemacht, dass auch bei Schädigung des Wachstums durch Hütten-
rauch eine Beeinträchtigung der Wachstumsenergie eintritt, welche
die Neubildung der Zuwachsringe nicht bis zum unteren Teile des
Stammes fortschreiten lässt^).
Durch Verlust an Ästen und Zweigen tritt in zunehmendem
Alter gegenüber der Zunahme an Masse auch ein gewisser Holz-
^) Dass die Behandlung der Zuwachslehre nicht erst nach Abschluss
der Darlegungen über die Massenermittelung folgt, mag auffallend er-
scheinen. Der Verfasser bevorzugt die hier gewählte Anordnung des Stoffes
mit Rücksicht auf die Bedürfnisse des Unterrichts, in welchem es ent-
schieden den Vorzug verdient, die Betrachtung der Zuwachsermittelung
nach den drei Gruppen: liegende Stämme, stehende Stämme und ganze
Bestände zu teilen und jeden Teil unmittelbar an die Darstellung der
Massenermittelung anzuschliessen. Es hat dies auch einen praktischen
Vorteil bei den mit dem theoretischen Unterricht zu verbindenden Übungen
im Walde.
^) Forstl.-Naturwissenschaftliche Zeitschrift, 1897, S. 49 ff.
— 88 —
abfall ein, der jedoch im allgemeinen ohne Bedeutung ist, da er
sich nur auf wertloses Material bezieht.
Die Anlage des Jahrringes ist durch die Er nährungs Verhält-
nisse des Baumes bedingt. Als solche kommen neben dem Stand-
ort (Boden, Lage, Klima) das Alter des Stammes, sowie seine
Stellung (Freistand oder Schluss) in Betracht. Ferner spielt eine
gewisse Rolle die Jahreswitterung. Trockene Frühjahre und Sommer
beeinträchtigen die Jahrringbildung; ebenso äussern sich ungewöhnlich
harte Winter in einem schmalen Jahrring der darauf folgenden
Vegetationszeit.
Der Freistand ist wegen der mit ihm verbundenen voll-
kommeneren Insolation dem Wachstum günstig und führt bei sonst
geeigneten Verhältnissen, insbesondere bei Vorhandensein genügender
Bodenfeuchtigkeit und bei hinlänglichem Vorrat an Mineral bestand-
teilen des Bodens, zu breiten Jahrringen. Enger Schluss, insbesondere
in Verbindung mit ärmeren Standorten, führt zu schmalen Jahrringen.
Bei engem Bestandesschluss spielt nicht nur die mangelnde
Isolierung der Kronen, sondern auch die vorhandene Wurzelkon-
kurrenz eine Rolle in Hinsicht auf den geringen Zuwachs.
Die Bildung der Jahrringe erfolgt nicht gleichmäßig am ganzen
Schaft. Bei freistehenden Stämmen gewahrt man die grössere Breite
des Jahrrings am unteren Teile des Schaftes, während nach der
Krone hin ein Schmälerwerden stattfindet; im geschlossenen Stande
zeigen die Stämme umgekehrt eine fortschreitende Verbreiterung des
Jahrringes von unten nach oben.
Welchen Einfluss hinsichtlich der Gestaltung der Schaftform,
als Folge ungleichartiger Anlegung der Jahrringe, der Wind aus-
übt, hat Dr. Metzger nachgewiesen. Die Bäume sind um so ab-
holziger, je mehr der Wind sie zu erfassen vermag^).
Endlich ist noch der Einfluss des Alters auf den Zuwachs im
allgemeinen zu erwähnen. Bei sonst gleichen äusseren Umständen
nimmt der Zuwachs eines Stammes in der frühesten Jugend zunächst
zu; dieser Periode des Aufschwungs folgt jedoch eine Kulmination
und darauf eine Abnahme.
') Iq Mündener forstliche Hefte III, 1893 ,Der Wind als maßgebender
Faktor für das Wachstum der Bäum^* und daselLst Heft V— VI: „Studien
über den Aufhau der Bäume nach statischen Gesetzen. **
— 89 —
Die Zunahme der Masse eines Baumes setzt sich aus der
Höhen- und der Stärkenzunahme zusammen; beide bedingen in ihrem
Zusammenwirken auch die etwaigen Veränderungen in der Form
des Stammes.
Man unterscheidet 2 wischen dem sogenannten laufenden
und dem durchschnittlichen Zuwachs der Stämme, bezw. Be-
stände. Der durchschnittliche Zuwachs kann sich auf die ganze
Lebenszeit der Bäume und Bestände, oder auf eine bestimmte Lebens-
periode derselben beziehen (periodischer Durchschnittszuwachs).
Der laufende Zuwachs ist der letzte einjährige Zuwachs»
den ein Baum oder Bestand zur Zeit der Untersuchung gerade er-
gibt. Man drückt ihn nach der Masse, oder da der absolute Be-
trag in vielen Fällen kein zureichendes Bild gewährt, auch nach
Prozenten der Masse aus.
Der laufende Zuwachs nimmt bis zu einem gewissen Alter
des Baumes oder Bestandes, dessen Höhe von allen denjenigen Um-
ständen, welche die Wachstumsenergie beeinflussen (Standort, Stellung,
Alter etc.) abhängt, zu, von da sinkt er allmählich wieder.
Der Durchschnitts Zuwachs ergibt sich für die ganze
Lebenszeit, wenn man die vorhandene Gesamtmasse eines Baumes
(oder Bestandes) durch seine Alterszahl teilt; man nennt ihn auch
den gemeinjährigen, oder durchschnittlich jährlichen
Zuwachs.
Der periodische Jahreszuwachs ist der Jahresdurchschnitts-
zuwachs innerhalb einer bestimmten Lebensperiode. Er ergibt sich
aus der Division der Massendifferenz zweier Altersstufen mit der
Anzahl der Periodenjahre, welche diesen beiden Altersstufen ent-
sprechen. Ein Baum habe z. B. im 80. Jahre 1 fm, im 100. Jahre
1,20 fm. Der Durchschnittszuwachs für das Jahr 100 ist demnach
1,20
100
= 0,012 fm; der periodische Zuwachs vom 80. bis 100. Jahre
,. 1,20—1,00 ^^^^ „
hingegen = = 0,010 fm.
^\)
Der periodische Durchschnittszuwachs kann annähernd als
laufender Zuwachs der letzten Zeit gelten.
Der Durchschnittszuwachs steigt mit zunehmendem Alter ziem-
lich stetig bis zu einem Kulminntioilspunkte, auf welchem sein Be-
trag dem laufenden Zuwaclis gleich wird; alsdaDD sinkt er allmählich
wieder. Die graphische Darstellung der Fig. 28 mag den Verlauf
und das Verhalten beider Zuwachsarten verdeutlichen.
Die beiden Zuwachslinien, deren Verlauf Kurven darstellt,
schneiden sich in einem Punkte, in welchem demnach laufender und
Zn wachskurven für Fichten II. Bonität nach Banr.
Laufender Zuwachs: Durch scbnittsEuwactas: .
f"
m
Ader 30 40 5D 60 70 sa 90 100 110 120
Fig. 3i. Jahre
Durchechnittszu wachs übereinstimmen. Es ist bemerkenswert, dass
zur Zeit dieser Übereinstimmung der Durch Schnitts zu wachs sein
Maximum erreicht bat. Dieser Satz lässt sich mathematisch be-
weisen, und es existieren dergleichen Beweise von Jäger ^), Heyer ^),
Lehr'), der letztere unter Anwendung der DiRerentialrechnung.
■) Allg. Forst- und Jdßdzeitung 1841, S. 177.
') Heyer, Handbuch der forütlichen Statik, lS7i, H, 128.
■) Ue;er, Daselbst, S. 126.
— 91 —
Ein einfacher Beweis ist der folgende, den der Verfasser dem
leider verstorbenen Geb. Oberforstrat Zetzsche in Meiningen verdankt:
Der Durchscbnittszuwaehs des Jahres a ist, wenn M die Masse
M
bedeutet, = — . Im folgenden Jahre ist die mit pVo gewachsene
a
Masse = M . 1,0 p; der Durchscbnittszuwaehs des Jahres a -f- 1
ist also — ' \\ ' Voraussetzung ist, dass ein Maximum vorhanden
a — r- X
ist; ein solches iet anzunehmen, wenn die Zunahme des Zuwachses
stille steht, also die Durchschnittszuwachse zweier aufeinander
folgenden Jahre einander gleich sind.
Also ist: M_M^
ap
a -|- 1 =a-|-
100
p = (Prozent des laufenden Zuwachses).
Multiplizieren wir beiderseits mit , so ergibt sich M . — 7— -
^ lOü ^ 100
M
= — ; d. h. laufender Zuwachs = Durchscbnittszuwaehs.
a
Das Prozent des Durchschnittszuwachses findet sich aus der
Proportion M : — = 100 : p, woraus folgt p = .
a a
Oben hatten wir das Prozent des laufenden Zuwachses
ebenfalls = gefunden , woraus die Übereinstimmung von
laufendem und Durchscbnittszuwaehs für den Zeitpunkt der Kulmi-
nation des letzteren sich ergibt. Das Durchschnittszuwachsprozent
ist aber immer = , was darauf hindeutet, dass dasselbe ledig-
a
lieh eine Funktion des Alters und daher für die Beurteilung der
Zuwachsleistung eines Baumes oder Bestandes im S^eitpunkt der
Untersuchung gänzlich unbrauchbar ist.
Überhaupt sind laufender und Durchscbnittszuwaehs sehr wohl
zu unterscheiden. Insbesondere geht aus Fig. 31 hervor, dass nach
— 92 —
(lern Zeitpunkt der Kulmination des durchschnittlichen Zuwachses
der laufende erheblich unter den durchschnittlichen Zuwachs sinkt,
so dass es gänzlich untunlich ist, den letzteren statt des laufenden
für Zwecke der Holzmassenermittelung anzuwenden.
1i) Zuwachsennittelung am liegenden Stamme.
§ 43. a) Sektionsverfahren.
Indem man den Schaft in Sektionen einteilt und von jeder
derselben die Länge, sowie die gegenwärtige und frühere Stärke,
letztere entweder nach Zerschneiden des Stammes, oder durch Aus-
bohren von Zuwachsbolzen mittelst des Zuwachsbohrers, am sichersten
übers Kreuz, und Abmessung der Breite der letzten n Jahresringe
ermittelt, kann man auf die genaueste Weise die gegenwärtige und
und frühere Masse des Schaftes feststellen.
Man sucht zunächst den Punkt, an welchem die Länge des
Stammes vor n Jahren endigt, durch Abzahlung von n Jahres trieben,
bildet hierauf gleich lange Sektionen von etwa 2 m, berechnet diese
nach dem in § 38 dargestellten Sektionsverfahren und kubiert die
Spitze, deren Volumen ausschliesslich dem gegenwärtigen Stamm
anjgehört, als Parabel kegel.
Will man nicht nur den Zuwachs des Schaftes, sondern den-
jenigen des ganzen Baumes wissen, so niuss für die Kubierung der
Astmassen das xylometrische Verfahren oder die Wägung derselben
angewandt werden. Das Gesamtalter des Astholzes ergibt sich
durch Zählung der Jahrringe an den untersten Ästen; hiernach
findet sich der jährliche Durchschnittszuwachs und es kann —
wenigstens annähernd genau —• diejenige Astmasse festgestellt werden,
welche den letzten n Jahren entspricht. Die n jährige Zunahme
der Sektionen plus dem n jährigen Durchschnittszuwachs des Reisigs
ergibt nun den n jährigen Zuwachs des ganzen Baumes. — In der
Praxis wird man sich für gewöhnlich auf die Untersuchung des
Reisigzuwachses nicht einlassen. Für ältere Stämme, an denen für
die Zwecke der Forsteinrichtung hauptsächlich Zuwachsuntersuchungen
angestellt werden, ist eine solche Ausserachtlassung des Reisigzu-
waohses ohne allen Belang^ da hier nach den vorliegenden Unter-
— 93 —
suchungen die Reisigprozente zweier, nicht mehr als zehn Jahre
auseinanderliegenden Altersstufen nicht sehr differieren, mithin an-
zunehmen ist, dass aus dem Zuwachs des Schaftes allein auf die
Zunahme des Stammes geschlossen werden kann, wenn die letztere
in Prozenten ausgedrückt wird, was in der Regel geschehen muss.
Bei der Ausrechnung des Zuwachsprozentes entsteht nun zu-
nächst die Frage, welche Art der Zinsenberechnuug (ob diejenige
nach einfachen, oder nach Zinseszinsen) zugrunde zu legen ist.
Die Bäume wachsen unter normalen Verhältnissen wohl in der
Jugend mit einer Energie zu, welche dem Gesetze der Mehrung
nach Zinseszinsen entspricht, nicht aber im vorgerückten Alter;
dies ergibt sich empirisch, wenn man die Massen als Ordinaten
auf eine, den Altersstufen entsprechende Abszissenlinie aufträgt und
die Endpunkte verbindet. Man wird alsdann immer in der Jugend
eine mehr oder weniger steil aufsteigende Kurve erhalten, wie sie
der Mehrung nach Zinseszinsen zukommt, während im höheren
Alter ein Wendepunkt eintritt, jenseits dessen der Verlauf mehr
derjenige einer geraden Linie ist, entsprechend dem Gang der arith-
metischen Reihe, welche sich bei Annahme einfacher Zinsen
ergibt (s. Fig. 32).
Hiernach folgt ohne weiteres, dass bei älteren Stämmen die
Berechnung des Zuwachsprozentes nach einfachen Zinsen ange-
messen erscheint; dieselbe ergibt naiurgemäss ein etwas grösseres
Resultat als die Rechnung nach Zinseszinsen.
Die Rechnung nach Zinseszinsen würde, wenn m die frühere,
M die spätere Masse, p das zu suchende Prozent und n die Anzahl
der Jahre, innerhalb deren die Zunahme des Stammes erfolgte, be-
deutet, von dem Ausdruck M = m.l,Op" ausgehen müssen,
aus welchem 1,0 p" =
m
1,0p = l/— , oder, da 1,0p = — — ^
100 + p t/M
}-^ = l — , endlich
100 r m'
100 (]/^ ~ l) folgt.
— 94 —
Dieses p kann man, anstatt dasselbe logarith misch auszurechnen,
in feiner abgestuften Nachwertstafeln, wie solche u. a.: Kraft in
seinen „Beiträgen zur forstlichen Zuwachsrechnung", Hannover 1885,
S. 143 ff. liefert, aufschlagen. Auch die Fressierschen holzwirtscbatt-
liehen Tafeln enthalten eine solche Hilfe.
f
Für die Rechnung nach einfachen Zinsen ergibt sich der Ansatz:
m: ^ 100 : p, woraus folgt: p^ — I.
Pressler schlägt den Mittelweg vor, das Prozent nicht als an
der kleineren Masse m nach Zinseszinsen erfolgt anzunehmen, sondern
die Rechnung nach einfachen Zinsen auszuführen, jedoch die Masse,
— 95 —
auf welche der Zuwachs bezogen wird, als das Mittel zwischen
früherem und späterem Betrag derselben, also zu — ^ — anzusetzen.
Alsdann verhält sich
— ^~— :M — m = 100: pn,
200 /M — m\
woraus p = [^-— 1.
n \M-f-m/
Der in § 42 angeführte Stamm, welcher in 20 Jahren von
1,0 fm auf 1,2 fm zugewachsen sein soll, würde nach Zinseszinsen
0,9 Vo> nach einfachen Zinsen 1 ^/o und nach dem Presslerschen
Mittelweg 0,91 ^/o Zuwachs aufweisen. Man sieht hieraus, dass in
diesem Falle, wie überhaupt ganz allgemein bei kürzeren Zeiträumen,
das Presslersche Verfahren sich der Zinseszinsrechnung sehr nähert,
wenn auch das p hierbei immer etwas grösser als dasjenige der
Zinseszinsrechnung sein wird^).
§ 44. ß) Zuwachsermittelung nach der Mittenkreisfläche
(nach Pressler).
In der Annahme, dass ein Stamm annähernd richtig als
Paraljoloid nach der Formel yl zu berechnen ist und dass ferner
die Höhenzunahme für kürzere Zeitzwischenräume ausser Betracht
bleiben kann, hat Pressler lediglich die Zunahme der Mittenfläche als
Grundlage für die Berechnung des Massenzuwachses vorgeschlagen.
Er denkt sich den Stamm bis zu der Länge, die derselbe vor
n Jahren hatte, abgekürzt, oder, da' hierbei die obere Spitze unbe-
achtet bleibt, noch um den Betrag von 3 — 4 Jahrestrieben über
n hinaus, bei abfällig, mehr kegelförmig gewachsenen Stämmen
noch etwas tiefer, entwipfelt. Nun wird die Mitte des abgekürzt
gedachten Stammes („zuwachsrechte Mitte") gesucht und an dieser
Stelle erst der gegenwärtige, sodann mit Hilfe des Zuwachsbohrers
durch Frbohrung zweier diametral einander gegenüber befindlichen
Bolzen auch der vor n Jahren vorhanden gewesene Mittendurch-
messer ermittelt.
») S. Baule „Vom Zuwachsprozent*. Fw. Ztibl. 1906, S. 85.
— 96 —
Die Massen der beiden zu untersuchenden Körper werden sich
nun, da beide sich aus Mittelkreisfläche X Länge berechnen lassen
und letztere in beiden Fällen gleich ist, also vernachlässigt werden
kann, verhalten wie die Quadrate der Durchmesser. Ist daher D
der gegenwärtige, d der frühere Durchmesser der Mittenkreisfläche,
so lässt sich die erwähnte Presslersche Formel
200 /M — m\ , _ .
p = I i-i— T 1 umwandeln in
*^ n \M-f-m/
_ 200 /D« — dn
Bezeichnet man die Differenz D — d = /\ und den Quotienten
— =Dr (relativer Durchmesser), so ist D = /^D^ und d = D
— /\, oder d = A I^r — A» o^^^ ^ = A (I^r — 1). Werden diese
Werte von D und d in die Formel eingesetzt, so ergibt sich
_ 200 / A W -A^(Dr— in
_ 200 /Dr« — (D r — 1 )^\
Beispiel: Es sei D = 40 cm, d^38 cm, n = 10 Jahre.
40
Dann ist A = 2, D, = -^ ^ 20 und es findet sich '
_ o^ ( 20^ — 19^\ __^^ /400 — 361\_20.39
p - 20 \^2^^-^2; - 20 [^^^^j^-^qJ -"Ter
""761 -^'"^^ /o-
Pressler hat nun zur Ersparung der Rechnung für den Aus-
druck pn, d. h. für das n jährige Zuwachsprozent in den von ihm
verfassten Tafeln (s. holz wirtschaftliche Tafeln 3. Aufl. 1882 Taf. 23)
die Werte für eine grosse Reihe von relativen Durchmessern (von
2 — 300) im voraus berechnet, so dass die einjährigen Zuwachs-
prozente ohne weiteres durch Division mit n gefunden werden. Diese
Presslerschen Zuwachstafeln geben das Zuwachsprozent nicht nur
für die Vergangenheit, sondern auch für die Zukunft, unter der
Annahme, dass die Jahrringbreite dieselbe bleiben wird^ wie sie bei
der Untersuchung festgestellt wurde. Für die in unserem Beispiel
- 97 —
angenommenen Durch messergrössen ergibt sich für D, = 20 als
D jähriges Zuwachsprozent rückwärts 10,2, hingegen vorwärts 9,8,
80 dass sich die Zuwachsprozente 1,02 und 0,98 berechnen. Letzteres
Prozent finden wir direkt, wenn wir D =^ 42 und d = 40 annehmen.
Wesentlich einfacher gestaltet sich die Auffindung des Prozentes
nach einer direkten Rechnung. Eine solche ergibt sich aus dem-
jenigen Ausdruck, welchen Professor Breymann in Mariabrunn seiner-
zeit in seiner Anleitung zur Holzmesskunst, Waldertragsbestimmung
und Waldertragsregelung 1878, S. 20 gegeben hat. Ist der Kreis-
durchmesser = d, die einjährige Zunahme desselben = /\ , so ist
die Kreisfläche , der Zuwachsring, wenn wir uns denselben zur
Hälfte innerhalb, zur anderen Hälfte ausserhalb des Kreises liegend
denken, wegen der Länge des Umfanges = tt d und der Breite des
Ringes = ^ = 71; d . — . Mithin verhält sich : '-^ = 100 : p,
^22 42 ^
woraus folgt -— : ^ = 100 : p und
200. A
Dies ist der Ausdruck für den Zuwachs des Untersuchungs-
jahres, wollen wir denselben für die n jährige Vergangenheit, so haben
wir als d den mittleren Durchmesser der n jährigen Periode = d — ^
einzusetzen, in gleicher Weise finden wir für die n jährige Zukunft
den entsprechenden Durchmesser = d -|- ^.
Nach unserem Beispiel würde sich der 10jährige Zuwachs
200 . 2
für die Vergangenheit = — —-^=10,25, für ein Jahr = 1,025^0,
u9
200 2
hingegen für die Zukunft = -~- = 9,76, für 1 Jahr = 0,976 7o
berechnen, also genau jenen Angaben der Presslerschen Tafeln ent-
200 . 2
sprechend. Der Zuwachs des Untersuchungsjahres wäre ttt— v^ = 1 V07
also gleich dem Mittel aus dem Zuwuchs der Vergangenheit und
Zukunft.
Stoetzer, Forsteinrichtung. II. Aufl. 7
— 98 —
Es leuchtet ein, dass eine solche Rechnung vor der Benutzung
der Presslerschen Tafeln den ungemeinen Vorzug hat, dass sie so-
fort, bisweilen im Kopfe, ausgeführt werden kann.
Der Durchmesserzuwachs findet sich aus d : /\ = 100 : p
, 100. A T^ ■, T^i« 1 , 200.A /. j
als p = T- ' -Da "®r Flachenzuwachs = j-^^ gefunden
d d
wurde, so ergibt sich daraus, dass sein Prozent au sdruck
stets doppelt so gross ist, als das Durchmesserzu-
wachsprozent.
Einen ebenfalls einfachen Weg für die Auffindung des Flächen-
zuwachsprozentes zeigt die sog. Sehn eider sehe Zuwachsprozent-
forme], angegeben von Professor Schneider in Eberswalde und zu-
erst 1853 im Forstkalender für Preussen veröffentlicht Denken wir
uns auch den einjährigen Zuwachsring halb innerhalb, halb
ausserhalb des gegenwärtigen Stammumfanges liegend und bezeichnen
wir die Breite desselben als — , derart, dass wir die Anzahl der
n
Jahrringe, die auf einen Zentimeter gehen, = n annehmen, so ist
TT d^ TT d
die Kreisfläche = —--, der Zuwachsring = — ; es verhält sich
nd^ 71 d ^^^ .
— - : — = 100 : p, oder
4 n
n d : 4 = 100 : p, woraus folgt
400
n d
Auch hier haben wir den Ausdruck für das Prozent des gegen-
wärtigen laufenden Zuwachses und zwar mathematisch korrekt unter
der bereits angegebenen Voraussetzung, dass wir den Zuwachsring
halb innerhalb, halb ausserhalb des gegenwärtigen Stammumfanges
liegend annehmen. Wollen wir, wie Pressler, das Prozent für Ver-
gangenheit und Zukunft getrennt ermitteln, so steht nichts im Wege,
trotzdem die obige einfache Formel anzuwenden, indem wir d ent-
sprechend kleiner, bezw. grosser annehmen. Doch eignet sich für
dergleichen Ermittelungen die Breymannsche Formel noch etwas
besser als die Schneidersche.
— 99 —
Fragen wir uns nun nach der Genauigkeit, mit welcher die
Ermittelung des Prozentes der Flächenzunahrae in der zuwachsrechtea
Mitte uns das Massenzuwachsprozent für den ganzen Schaft
angibt, so ist darüber zu sagen, dass die vorliegenden Untersuchungen
für regelmässig geformte Stämme, die sich nach der Formel Mitten-
kreisfläche X Länge richtig kubieren lassen, sehr günstige Resultate
ergeben haben *). Ohne Zweifel spielt hierbei nicht allein die Stellung
des Baumes (Freistand oder Schluss) eine gewisse Rolle, sondern
auch die Individualität der Holzart. Bei allen abfällig gewachsenen
Bäumen, welche in ihrer Form sich mehr der Kegel- als der Para-
boloidform nähern, insbesondere Kiefern, Lärchen, Birken, sowie bei
frei stehenden, tief beasteten Stämmen anderer Holzarten wird man
gut tun, die zuwachsrechte Mitte noch etwas tiefer zu legen, als
dies von Pressler vorgeschrieben worden ist, da hier ein breiterer
Jahrring zu vermuten ist, der ein etwas höheres Prozent ergeben
wird, als die Untersuchung an einem höheren Teil des Stammes, wo
zwar der Durchmesser kleiner, aber die Zunahme desselben wegen
des vorausgesetzten kegelförmigen Wuchses relativ noch kleiner ist,
als weiter unten am Stamme.
B. Stehcndo Stäninie«
I. Kubische Berechnung.
a) Massenermltteluog nach Formzahlen.
§ 45. a) Brusthöhcnforinzableu.
Denkt man sich oberhalb des Bodens einen Zylinder von der
Höhe des Baumes und dessen unterem Durchmesser, so wird das
Volumen des Baumes immer nur einen gewissen Teil dieses Zylinders
(Idealwalze genannt) betragen und man nennt die Zahl, welche das
Verhältnis des Staraminhaltes zum Inhalt der Idealwalze angibt,
die Form- oder Reduktionszahl des Baumes (=f); sie wird
stets kleiner sein als 1 und wird als Dezimalbruch ausgedrückt. Es ist
V.
stets .f = — und V = g. h. f.
g. h.
*) Stoetzer, .Über Zuwachsuntersuchungen." Allgem. Forst- und
Jagdzeitung, 1896, S. 109 ff.
7*
j * . / * . * • i
— 100 —
Man pflegt den Durchmesser der Ideal walze erst in einer von
dem Wurzelanlauf nicht mehr berührten Stelle des Schaftes anzu-
nehmen und hat hierzu die, durch die Vereinbarungen der Deutschen
forstlichen Versuchsanstalten allgemein angenommene Höhe von
1,3 m über dem Boden gewählt (Brusthöhe). Bei Stammen, die
an Berghängen stehen, wird die Brusthöhe vom oberen Fuss des
Stammes aus gerechnet. Die auf diesen Messpunkt bezogenen Form-
zahlen heissen allgemein Brusthöhenformzahlen.
Die Formzahl bildet den zahlen massigen Ausdruck der Voll-
holzigkeit eines Stammes. Stämme mit hoher Formzahl nennt man
vollholzig, solche mit niedriger Formzahl abholzig.
Man unterscheidet weiter Schaft- und Baum formzahlen, je
nachdem entweder nur der Schaft eines Baumes, oder dessen ge-
samte oberhalb des Abschnittes vorhandene Masse (also einschliess-
lich der Äste) durch den Wert von V ausgedrückt wird. Endlich
hat man noch Derb form zahlen, d. h. solche, die sich nur auf
das Derbholz, d. h. die oberirdische Holzmasse, ausschliesslich des
Reisholzes, also auf solche Stammteile, die über 7 cm Durchmesser
haben, beziehen.
Denjenigen Zylinder, welcher als Kreisfläche die Stammgrund-
fläche des Baumes in 1,3 m Höhe und als Inhalt dessen Masse hat,
nennt man die Gehalts walze, ihre Höhe ist = Baumhöhe X ^'
sie heisst auch die Gehaltshöhe oder Formhöhe; fälschlicher-
weise wird auch der Ausdruck „Richthöhe*' dafür gebraucht,
welcher indessen schon anderweit vergeben ist (s. § 50 Baumscbätzung
nach der Richthöhe).
Die Grösse der Brusthöhenformzahlen ist zunächst abhängig
von der Holzart, sodann aber von der Stellung, dem Alter,
der Stärke, sowie besonders der Höhe der Stämme.
Unter sonst gleichen Verhältnissen lassen sich die Holzarten
in bezug auf die Vollholzigkeit ihrer Baumschäfte im Haubarkeits-
alter etwa folgendermassen klasslBzieren : Buche, Eiche, Tanne,
Fichte, Kiefer, Lärche, Birke.
Die Brusthöhenschaftformzahlen stehen wesentlich unter dem
Einfluss der Höhe; sie fallen mit Zunahme derselben.
Von der Messhöhe abwärts ist ein gleichbleibendes Stück des
Stammes, einerlei, ob derselbe hoch oder niedrig ist, dem Zylinder ent-
r* *■
• «« .*
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• •
— 101 —
sprechend, ja sogar wegen des Wurzelanlaufes noch etwas grösser als der
Zylinder; von der Messböhe aufwärts ist das fragliche Stuck des Stammes
kleiner als der Zylinder, offenbar in bedeutenderem Verhältnis zum ganzen
Schaft kleiner bei langen Stämmen als bei kurzen.
Je höher am Stamm g angenommen wird, um so kleiner ist wegen
des kleineren d die Ideal walze, also um so grösser f. Bei niedrigen
Stämmen liegt g immer relativ hoch, wenn es gleicbmässig in 1,3 m
Höhe über dem Boden gemessen wird ; also muss die Formzahl bei solchen
Stämmen höher sein, als bei hohen Stämmen von gleicher Form.
Bei den Derbformzahlen wächst allgemein mit Zunahme
der Stärke auch der Anteil des Gipfel- und Astholzes von 7 cm
und mehr Durchmesser, mithin auch die Derbformzahl; vorwiegender
Höhen wuchs wirkt dagegen wieder herabmindernd.
Tief beastete Einzelstämme sind mehr kegel- als paraboloidförmig
gewachsen und haben geringe Schaft- bei hohen Baum formzahlen.
(Mittelwaldstämme auf geringerem Standort).
Der BegrifF der Formzahl rührt von P a ul s e n (Fürstl. Lippescher
Oberförster, lebte von 1748—1825) her, welcher 1800 eiue An-
leitung zur Baumschätzung mittelst derselben gab, indem er dre
Klassen mit den Reduktionszahlen 0,75, 0,66 und 0,50 unterschied
und den Messpunkt 6 Fuss über den Boden verlegte ^). Ihm folgte
Hossfeld, sowie König, der bereits 1813 eine Übersicht der
Baum- und Schaftformzahlen aufstellte, wobei er fünf „Formklassen"
unterschied: 1. gedrängter Stand (schmächtig und spitz)
2. massiger Schluss (mehr kräftig und standhaft), 3. räumlicher
Stand, 4. freierer Stand, 5. Einzelstand.
Weitere Formzahlaufstellungen rühren von Burckhardt
(Hilfstafeln für Forsttaxatoren) her; auch im Königreich Bayern
wurden schon in den 1840er Jahren ausgedehnte Formzahler-
mittelungen zur Aufstellung sogenannter Massen tafeln (von denen
in einem späteren Abschnitt die Bede sein wird) vorgenommen.
Endlich haben die Deutschen forstlichen Versuchsanstalten die
Erforschung der Brusthöhenformzahlen in ihr Programm aufgenommen
und es sind bereits verschiedene Publikationen über die bezüglichen,
auf ausgedehnten Untersuchungen beruhenden und daher höchst
wertvollen Arbeiten erfolgt (siehe Anmerkung nächste Seite ^).
^) Siehe Schwappach, Handbuch der Forst* und Jagdgeschichte
Deutschlands, 1888, Bd. II, S. 804.
. t - '
» >
— 102 —
Eine Übersieht der Formzahlen folgt auf Seite 103; in der-
selben haben wir uns an die Arbeiten der Deutschen forstlichen
Versuchsanstalten angeschlossen. Auch haben wir eine Übersicht
der Schaftfornizahlen für Stangen, bezogen auf den Messpunkt
von 1 m Höhe über dem Boden, auf eigenen Ermittelungen be-
ruhend, beigefügt.
Diese Formzahlen gelten für normale, im forstmässigen Schlüsse
erzogene Stämme; für freiere Stellung hat bezüglich der Derbform-
zahlen eine Ermässigung einzutreten, welche bis zu etwa 10 Vo der
mitgeteilten Sätze angenommen werden kann.
Die Formzabl findet man, indem mittelst Sektionskubierung
der Massengehalt des Schaftes, sowie nach einer der früher ge-
schilderten Methoden auch das Volumen des Reisigs ermittelt und
der Masseninhalt durch die Idealwalze dividiert wird. I f = — r- 1
Je nachdem es sich um die Ermittelung von Baum-, Derb- oder
Schaftformzahlen handelt, ist das v verschieden, während das Produkt
gh gleich bleibt. Übrigens sind Schaft- und Derbformzahlen bei
den Nadelhölzern im höheren Alter praktisch als gleich anzunehmen.
Nur bei Buche und anderen stark beasteten Laubhölzern wird ein
Teil des Astholzes mit zum Derbholz gehören, so dass die Schaft-
formzahl kleiner bleibt als die Derbholzformzahl.
') Form zahlen und Massentafeln für die Fichte von Dr. Frz.
Baur. 1890.
Formzahlen und Massentafeln für die Kiefer von Dr. Adam
Schwappach. 1890.
Formzahlen und Massentafeln für die Weisstaune von K.
Schuberg. 1891.
Formzahlen und Massentafeln fUr die Buche von Dr. Grund-
ner. 1898.
Formzahlen und Massentafeln für die Eiche von Dr. A.
Schwappach. 1905.
Ferner sind hierher zu rechnen die Veröffentlichungen von Kunze,
Die Formzahlen der gemeinen Kiefer, Tharander forstl. Jahrbuch,
Supplementband II, 1. heft 1881 und Band V, 1. Heft 1889. sowie Die
Formzahlen der Fichte, a. a. 0, Supplementband II, 2. Heft 1882
und Band V, 1. Heft 1889; desgl. von Weise, Über Formzahlen der
Kiefer, Zeitschrift für Forst- und Jagdwesen, 1881, 8. 871 ff.
• .
• •
• • ' • ■ • • • •
— 103 — .
Für die Zwecke der Forstein rieh tun g hat die letztere die bei
weitem grösste Bedeutung, da es in vielen Forstbaushalten üblich
ist, die Etats der Holznutzung, insbesondere für Nadelhölzer, ledig-
lich nach Festmetern Derbbolz auszudrücken. Für Laubhölzer, deren
Reisigprozente höher sind als diejenigen der Nadelhölzer, empfiehlt
sich allerdings mehr die Etatsfestsetzung nach Festmetern Gesamt-
masse, insbesondere bei denjenigen Betriebsarten, welche viel Reisholz
liefern (Mittelwald, Plenterwald). Hier wird also auch die Ermitte-
lung der Baumformzahlen praktische Bedeutung haben.
Mittlere Brnsthöhenformzahlen.
Baum-
Tanne
Fichte
Kiefer
Buche
Eiche'
höhe
Derb- Baum-
Derb- Daum-
Derb- Baum-
Derb- Baum-
Derb- Baum-
m
Formzahl
Formzahl
Formzabl
Formzabl
Formzahl
5
___
0,95
0,95 ,
0,P0
0,85
0,16
0,90
10
0,4S
0,72
0,40
0,75
0,36
0,65
0,20 ' 0,66 1
0,33
0,63
15
0,52
0,65
0,52
0,67
0,48
0,57
0,40
0.59
0,47 0,59
20
0,52
0,61
0,52
0,61
0,46
0,52
0,46
0,57
0,51
0,57
25
0,51
0,59
0,51
0,58
0,45
0,50
0,48
0,57
0,52
0,57
30
'0,49
0,55
0,49
0,54
0,44
0,49
0,50
0,58
0,52
0,56
35
0,47
0,49
0,49
0,51
0,44
0,48
0,52 ! 0,59
0,53, 0,56
40
0,43
0,45
0,48
0,50
—
0,53
0,55
Schaftformzahlen für Staugen (Messpunkt in 1 m Höhe).
Eiche
Fichte
Eiche
Fichte
Höhe
Buche
Birke
Kiefer
Höhe
m
Buche
Birke
Kiefer
m
Schaftformzahlen
Schaftform zahlen
2
0.82
0,80
0,82
10
0,60
0,53
0,63
3
0,78
0,75
0,78
11
0,58
0,52
0,62
4
0,74
0,70
0,74
12
0,56
0,51
0,61
5
0,70
0,65
0,71
13
0,54
0,50
0,60
6
0,68
0,62
0,69
14
0,52
0,49
0,60
7
0,66
0,59
0,67
15
0,50
0,49
0,59
8
0,64
0,57
0,65
16
0,50
0,48
0,59
9
0,62
0,55
0,64
17
0,49
0,47
0,58
— 104 —
Zur raschen Ermittelung der Schaftformzahlen hat Prof. Strzelecki
in Lemberg folgendes Verfahren angegeben : Man dividiere den
Durchmesser der ortlichen Mitte (d) mit dem Durch-
messer des Stammes in Brusthöhe (D) und multi-
pliziere den Quotienten mit 0,71; das Resultat ergibt
annähernd richtig die Schaftformzahl (f = 0,71 -j;r)V).
K u n z e -Tharand hat für Berechnung der Schaftformzahlen
von Kiefern und Fichten nach dem Verhältnis der Durchmesser -j-
eine Anleitung gegeben, die sich in seiner Schrift findet: „Neue
Methode zur raschen Berechnung der unechten Schaftformzahlen
der Fichte und Kiefer" 1891. Es wird hier auf Grund der aus-
gedehnten Untersuchungen Kunzes mitgeteilt, welche Abzüge (=:: c)
je nach den Baumlängen für die Auffindung der Formzahlen der
genannten beiden Holzarten von den ermittelten Werten - (= Form-
quotient) zu machen sind (f = -:=- c).
^) Die EntwickeluDg dieses Ausdruckes beruht auf der Annahme, dass
die Bauinschäfte die Form des Paraboloids entsprechen, dessen Längen-
schnitt die Figur der Parabel zeigt, in welcher sich wegen der Scbeitel-
gleichung y^ = p x die Höhen wie die Durchmesserquadrate verhalten. Da
d den Durchmesser der halben Böhe bedeutet, so verhält sich
D" : d* = 1 : 0,5, woraus
d«— D«-0,5
d = D • fÖib = 0,71 D folgt.
Es ist also -jy=0,71. Diesem Verhältnis entspricht die Paraboloidforni-
gh
zahl, welche wegen V = ^ den'Betrag von 0,5 hat. Strzelecki schliesst
nun, dass bei einem anderen Verhältnis yr ^1^ 0,71 die Formzahl modi-
fiziert werde nach der Proportion:
0,71 : 0,5 = _Y : f , woraus folgt,
f_ 0,5 d_ ^
0,71 "D-^^'^D
(äiehe Z^ntralblatt .für das gesamte Forstwesen, 1883, S. 430).
— 105 —
Diese Abzugszahlen (c) sind für mittlere Baumformen ziemlich
konstant, jedoch verschieden nach den einzelnen Holzarten. Bei
Fichte ist von Kunze die Abzugszahl = 0,21, bei Kiefer = 0,22
gefunden worden. Für Buche würde man 0,20 annehmen können.
Jedenfalls kann die Strzeleckische Anleitung nur einen un-
gefähren Wert der Formzahl ergeben, da sie den Einfluss der
Höhe ausser Acht lässt; es ist aber nicht zu leugnen, dass die
Inbetrachtnahme des Formquotienten ^r ^in^t^ wertvollen Anhalt
für die Beurteilung der Baumform im allgemeinen abgibt.
Weise (s. dessen Leitfaden für Vorlesungen aus dem Gebiete
d^r Ertragsregelung S. 17) hat darauf aufmerksam gemacht, dass
bei Stammformen, deren Kubierung sich aus y h richtig ergibt,
M ^ y h, aber auch M = G h f ist, woraus sich f = -—- ergibt. Noch
d2
etwas bequemer wäre f = ^ - , jedoch immer nur für paraboloi-
dische Schaftformen gültig.
§ 46. ß) Die echten oder Normalformzahlen.
Anstatt die Formzahl auf die Brusthöhenstärke zu beziehen,
hat schon früher Smalian, sodann Breymann und später
Pressler den Vorschlag gemacht, die Stärke in einem gewissen
aliquoten Teil der Höhe, z. B. in ^J20 derselben, zu messen. Die
sich hiernach ergebenden Formzahlen hat man echte Formzahlen
(auch Normalformzahlen) genannt. Der Grund zu dieser
Modifikation war der, dass sich bei Annahme einer konstanten Mess-
höhe (z. B. in 1,3 m) bei Stämmen von gleicher Form doch ab-
weichende Formzahlen ergeben müssen, weil dergleichen Formzahlen
wesentlich mit unter dem Einfluss der Höhe stehen, mit deren Zu-
nahme dieselben sinken.
Zwei Paraboloide, also Körper von gleicher Form, sollen un-
gleiche Höhe haben und zwar das eine die Höhe von 26 m, das
andere diejenige von 13 m. Bei Messung der Durchmesser in Brust-
höhe ist im ersten Fall dieselbe in ^/ao, im zweiten Fall in Vio der
Höhe erfolgt.
— 106 —
Es verhält sich im ersten Falle:
D2:d2 = 20:19,
20
woraus D^=-yd^= 1,0525 d«.
TT
Die Masse des Paraboloids ist = —- D ^ h . 0,5
= ---\i. 1,0525 d« .0,5
4
^ d»h . 0,526;
4
es ist also hier die Brusthöhenformzahl 0,526.
Im zweiten Falle verhält sich:
D^: d2= 10 : 9,
woraus D2 = — d^'^l,!! d 2.
9
n D^
Die Masse des Paraboloids ist = h . 05.
4
= -^h . 1,11 d2.0,5
4
= -^d 2h . 0,555,
4
demnach ist hier die Brusthöhenformzahl = 0,555. Trotz gleicher
Form beider Körper ergeben sich bei konstanter
Messhöhe ganz ungleiche Formzahlen.
Wenn wir in jedem Fall die Durchmesser in V20 h messen,
also im ersten Falle in 1,3 m, im zweiten Fall in 0,65 m Höhe,
so werden wir in beiden Fällen übereinstimmend die Formzahl
20
-- . 0,5 = 0,526 erhalten.
I %j
Diesen Erwägungen ist das Prinzip der echten Formzahlen
entsprungen. Ohne Zweifel ist dasselbe rationeller und es werden
die Höhen der Bäume ohne Einfluss auf diese Formzahlen sein.
Schwierigkeiten würden jedoch erwachsen, wenn man immer erst die
Höhen der Bäume vor der Messung ihrer Durchmesser schätzen und
hiernach die Messpunkte festsetzen müsste, wobei noch das Bedenken
geltend zu machen wäre, dass dieselben bald zu hoch, bald zu tief
ausfallen würden, um eine bequeme Messung zu ermöglichen.
— 107 —
Pressier bat deshalb den Vorscblag gemacht, die Messung der Stärke
in Brusthöhe beizubehalten, aber die auf V20 b bezogeneu, von ihm
sogenannten Normal form zahlen je nacb der Höhe der Stämme zu
modifizieren. Jedoch hat dieser Gedanke keinen Anklang gefunden
und das Verfahren ist nie praktisch geworden, insbesondere haben
die Deutschen forstlichen Versuchsanstalten die Brusthöhenform-
zahlen als die allein praktischen angenommen und in der Ermittelung
derselben bereits Bedeutendes geleistet.
§ 47) y. Sonstige Formzahlsysteme.
1. Absolute Formzahlen schlug der Schweizer Forstmann
Rinicker in einer kleinen Schrift („Baumform und Bestandesmasse*',
1873) vor. Dieselben sollen sich nur auf denjenigen
Teil des Schaftes beziehen, welcher sich oberhalb des
in konstanter Höhe anzunehmenden Messpunktes be-
findet. Das Stammstück vom letzteren abwärts bis zum Stock-
abschnitt wird besonders kubiert und zugeschlagen.
Die Idee dieses Verfahrens ist ganz sinnreich; auch die Aus-
führung würde sich ohne wesentliche Schwierigkeiten vollziehen lassen,
sofern man sich bei Kubierung des unterhalb des Messpunktes be-
findlichen Stammstückes auf die Berechnung desselben als Walze,
ohne Berücksichtigung des Anlaufs, beschränken wollte. Da jedoch
das Rinickersche Verfahren ebensowenig Anklang gefunden hat, wie
die Methode der echten Formzahlen, so hat dasselbe nur ein
theoretisches Interesse ^).
2. Grund flächen formzahlen. Professor Dr. Speidel in
Tübingen hat in der Allgemeinen Forst- und Jagdzeitung von 1894
8. 311 ff. den Gedanken ausgesprochen, Formzahlen zu wählen,
welche sich auf den ganzen Schaft und dessen unteren Durchmesser
beziehen. Letzterer wird jedoch nicht gemessen, sondern auf Grund
') VeröfFentlichuDgen über absolute Forinzablen liegen vor von Kunze:
«Die absoluten Formzahlen der gemeinen Kiefer", 1896, (Sonderabdruck
aus Suppl. zum Tharander Jahrbuch, VlI. Band), sowie von Metzger:
,Die absoluten Schaftformzahlen der Fichte" (Mündener Hefte VI, S. 87ff);
auch Weise liefert einiges in der Arbelt über Formzahlen der Kiefer.
Zeitscbr. für Forst- und Jagdwesen, 1881.
— 108 —
des in 1,3 m Höhe ermittelten Durchmessers nach dem Gesetz der
Parabel gleichung, nach welchem sich die Höhen verhalten wie die
Quadrate der Durchmesser, berechnet. Zur Ersparung der Rechnung
hat Speidel eine Tabelle aufgestellt, in welcher nach vorheriger
Höbenermittelung der Grundflächendurchmesser nach der in 1,3 m
Höhe gemessenen Stärke aufgeschlagen wird. Auch dieser Vorschlag
hat den Vorzug mathematischer Korrektheit; seine Ausführung würde
zu Formzahlen führen, die von der Höhe unabhängig wären. Eine
praktische Folge wird derselbe kaum haben, nachdem durch die
Arbeiten der forstlichen Versuchsanstalten schon so viele Brusthöhen-
Formzahlen festgestellt worden sind.
§ 48. d) Umformung der Massenermittelung nach
Formzalilen in diejenige nach Gehalts- oder Formhöhen.
Der Begriff der Gehalts- oder Formhöhe wurde bereits in § 45
als derjenige des Produktes von Höhe und Formzahl (h f ) festgestellt
Es gewährt für die Ausführung der Massenberechnungen eine kleine
Erleichterung, anstatt die Grundfläche mit der Höhe und der Form-
zahl getrennt zu multiplizieren, das fertige Produkt h f in zu diesem
Zweck aufgestellten Tafeln aufschlagen zu können und alsdann
nur die eine Multiplikation mit g nötig zu haben. Dergleichen
Tafeln, Gehaltshöhen tafeln genannt, stellte zuerst König auf und
veröffentlichte dieselben in den Forsttafeln seiner Forstmatheniatik.
Er unterschied dabei, wie in seinem Formzahlsystem, fünf Voll-
holzigkeitsklassen ^).
Neuere Tafeln dieser Art für Metermaß, jedoch nur für Stämme
mittlerer Vollholzigkeit, liegen vor von Weise für Kiefer in
Zeitschrift für Forst- und Jagdwesen, 1881, S. 394, ferner von
Oberforstrat Dr. Walther „Die Ermittelung der Bestandesholzmassen
mit Hilfe der Bestandesrichthöhe'* 1886. Ebenso findet sich eine
Übersicht solcher Formhöhen in den „Hilf stabeilen für Forst-
taxatoren« von Philipp (Taf. I. „Richthöhen«).
') Es ist ein Irrtum, zu glauben, König habe die Formhöhe direkt
am Baum in der Natur einschätzen wollen (s. Baur, Holzmesskunde, 4. Aufl.,
S. 207); seine Absicht war ganz richtig die, durch Darbietung des fertigen
Produktes f h (neben den Formzahlen) die Rechnung zu erleichtern.
— 109 —
Die Benutzung des Ausdrucks Richthöhe statt Gehalts- oder
Formhöhe ist geeignet, Irrtümer hervorzurufen, da derselbe gewöhnlich
in einem anderen Sinne gebraucht wird (s. § 50).
Das Verfahren der Berechnung der Massengehalte von Stämmen
unter direkter Benutzung der Formzahl hat den Vorzug, dass hierbei
die der Form eines einzelnen Stammes entsprechende Nuancierung
in der Formzahlbestimmung eintreten kann, während bei Benutzung
der neueren „Richthöhentafeln" nur ein (mittlerer) Grad der Voll-
holzigkeit zugrunde liegt, was übrigens bei Berechnung der Inhalte
einer Mehrzahl von Stämmen derselben Stärke und Höhe eines
geschlossenen Bestandes unbedenklich erscheint.
§ 49. b) Baumschätzung nach Stamm- und Massentafeln.
Stamm- und Massentafeln geben zu den gemessenen
Höhen und Brusthöhen stärken der Stämme ohne weiteres die Massen-
gehalte an. Sie sind im Grunde nur eine weitere Anwendung der
Formzahlen, indem sie das fertige Produkt ghf direkt ersehen
lassen.
Die sog. Stammtafeln unterscheiden noch gewisse Voll-
holzigkeitsklassen, während die Massen tafeln den Gehalt eines
Stammes von bestimmter Länge und Stärke nur nach einer einzigen
(mittleren) Form augeben, wie sich die, der Berechnung zugrunde
liegende Formzahl als ein Durchschnitt aus vielen Untersuchungen
ergeben hat.
Die ersten Stammtafeln rühren von König her, welcher
dergleichen für Nadelholzschäfte aufstellte, später teilte Burckhardt
in seinen Hilfstafeln für Forst taxatoren Stammtafeln für verschiedene
Holzarten mit.
Nachdem schon Cotta in seiner „Anleitung zur Taxation der
Waldungen" 1804, Tafeln für den Massengehalt von Buchen des
Zillbacher Forstes entworfen und das Prinzip der Methode ange-
geben hatte, wurden die ersten systematischen Massen tafeln in
Bayern aufgestellt; sie gingen hervor aus einer grossen Anzahl von
Untersuchungen an verschiedenen Holzarten, deren Formzahlen man
genau ermittelt und sodann klassenweise, nach Alters-, Höhen- und
Stärkenabstufungen, zusammengestellt hatte, wobei die hervortretenden
— 110 —
UDregelmässigkeiten auf graphischem oder arithmetischem Wege
ausgeglichen und fehlende Glieder durch Interpolation ergänzt wurden.
Nach den so gefundenen Formzahlen berechnete man nunmehr die
Massengehalte der Stämme nach den verschiedenen Kombinationen
von h und d.
Diese bayerischen Massentafeln (Massentafeln zur Bestimmung
des Inhaltes der vorzuglichsten deutschen Wald bäume etc., bearbeitet
im Forsteinrichtungsbureau des Königl. Bayerischen Finanzministeriums,
München 1846) sind von Stahl ins Preussische Maß, desgleichen
von Ganghofer, sowie auch von Behm ins Metermaß übertragen
worden und haben sich lange Zeit als vorzügliches Hilfsmittel für
die Massenschätzung der Holzbestände bewährt^).
Inzwischen sind von den Deutschen forstlichen Versuchsanstalten
neben den Form zahl Übersichten auch Massentafeln bearbeitet und
herausgegeben worden und zwar für Fichte durch Baur, für
Kiefer durch Schwappach, für Weisstanne durch Schuberg,
für Buche durch Grundner, für Eiche durch Schwappach.
Besonders wertvoll ist eine Zusammenstellung der Ergebnisse in
„Grundner und Schwappach, Massen tafeln zur Bestimmung des
Holzgehaltes stehender Waldbäume und Waldbestände, 3. Aufl. 1907".
Hier sind neben den Tafeln für die ebengenannten Holzarten auch
noch solche für Roterle, Birke, Lärche und Schwarzkiefer
(letztere aus Osterreich nach Böhmerle) mitgeteilt (s. Literatur
angäbe S. 102).
Die Massentafeln sind nicht mit Sicherheit zur Feststellung
des Massengehaltes einzelner Stämme zu benutzen, da die Ab-
weichungen derselben von den aus grossen Durchschnitten ermittelten
Zahlen beträchtliche sein können. Je grösser die Anzahl der Stämme
ist, die nach Massentafeln geschätzt werden sollen, um so mehr
wird sich das Resultat der Wirklichkeit nähern, da sich in diesem
Falle die Abweichungen der Einzelstämme vom Mittelgehalt im
grossen und ganzen ausgleichen.
^) Stahl, Massentafeln zur Bestimmung des Holzgebaltes stehender
Bäume, Berlin 1852.
Behm, Massentafeln zur Bestimmung des Holzgehaltes stehender
Bäume in Kubikmetern fester Holzmasse, 2. Aufl., Berlin 1886.
Gangbofer, Der praktische Holzrecbner nach dem Metermaß,
3. Aufl., 1883.
— 111 —
§ 50. e) Bauinscliä(zuug nach der Richthöhe.
(Nach Pressler).
Nennt man an einem Baumscbaft den Punkt der halben
Grundstarke den Richtpunkt und die Höhe von der Grundfläche
bis zum Richtpunkt die Richthöhe (br), so findet sich der Massen-
gebalt des Baumschaftes nach der Regel: Das Volumen ist
gleich Grundfläche mal ^jz der Richthöhe. v = V8gbr-
Dieser Satz gründet sich auf «mathematische Beweisführung,
welche die genaue Richtigkeit desselben für Kegel und Para-
boloid nachweist, wogegen für das Neiloid nur ein fast genaues
Zutreffen stattfindet.
Pressler glaubte die Formel v = Vs g br für die Kubierung
der Baumschäfte anwenden zu sollen, da dieselben mehr oder weniger
mit Kegel oder Paraboloid übereinstimmen.
Da man die Stammgrundfläche nach Messung des Durchmesser
in 1,3 m Höhe ermittelt, so gibt die Ricbthöhenmethode direkt nur
den Massengehalt des Baumschaftes, ausschl. des unterhalb der Brust-
höhe befindlichen Stammteiles an.
Bestimmt man die Richthöhe des Stammes, wie diejenige der
Höhe im allgemeinen, vom Stock abschnitt aus = h,. und nennt man
das Stück derselben vom Messpunkt bis zum Siockabschnitt = m,
so würde der Massengehalt sich ergeben nach dem Ausdruck:
V = ^/s g (br— m) + gm
= Vs gbr— V» gm -f gm
= ^3 g hr -j- V3 g m
'/■ s (^ + f ).
d. h. der Inhalt des ganzen Stammes wird gefunden, wenn man die
Stammkreisfläche g des Messpuuktes mit der um die halbe Mess-
punkthöhe m vermehrten Richthöhe h^ multipliziert und hiervon
^/s nimmt. Streng genommen müsste noch ein Zuschlag für den
Wurzelanlauf (von Pressler „das Schenkelholz" genannt) erfolgen,
da dieses über diejenige Walze, nach welcher das, unter der Mess-
höhe befindliche Stück des Stammes berechnet wird, hinaus geht.
Die entsprechenden Regeln dafür sind von Pressler gegeben worden.
Die Korrektur ist jedoch praktisch bedeutungslos.
— 112 —
Das Reis- und Astholz würde dem Schaftgehalt zuzu-
schlagen sein, indem es nach Prozentsätzen desselben separat zu
schätzen wäre.
Die Schätzung der Schaftmassen nach der Richthöhen methode
gewährt nach vorliegenden Erfahrungen aus Nadelholzbeständen ganz
gute Resultate; besonders anwendbar ist sie für Stämme mit hoch-
angesetzten Kronen, bei denen der Richtpunkt, den man leicht ein-
schätzen lernt, sicher festgestellt werden kann ; bei irgendwie tief
beasteten Stämmen stösst man hinsichtlich der Einschätzung desselben
auf Schwierigkeiten, so dass die an sich ganz interessante Methode
keinen Eingang in die Praxis gefunden hat.
Übrigens hat Pressler zur leichteren Ermittelung des Richt-
punktes ein eigenes fernrohrartiges Instrument^ das sog. Richtrohr,
aus Pappe konstruiert, welches jedoch bei ästigen, dichtbekronten
Stämmen auch nicht anwendbar ist.
Pressler hat die von ihm lebhaft empfohlene Methode der
Slammschätzung nach Richthöhen zuerst im Tharander Jahrbuch
von 1855, S. 77 ff., später in vielen Publikationen veröffentlicht,
auch besondere Tafeln konstruiert, aus denen nach gemessenem
Brusthöhendurchmesser und ermittelter Richthöhe die Massengehalte
direkt abgelesen werden können ^).
§ 51. d) Okularscliätzung stehender Stämme.
Für die Okularschätzung des Massengehaltes von Bäumen
empfiehlt es sich am meisten, denselben nicht ohne vorherige längere
Übung direkt anzusprechen, sondern vielmehr die einzelnen Faktoren
d, h und f einzuschätzen und hiernach die Masse zu überschlagen.
TT
Wie man aus d rasch die Kreisfläche findet, indem — - annähernd
4
als 0,8 angenommen wird, wurde in § 37, S. 78 angegeben.
Denzin hat darauf aufmerksam gemacht^), dass sich die
Rechnung wesentlich vereinfachen lässf, wenn -— h f z= 1 ist ; in
>) Siehe Holz wirtschaftliche Tafeln, 3. Aufl., 1882, Bd. II, Tafel 15.
») Siebe Forstliche Blätter von 1885, S. 122 ff. „Einfaches Verfahren
zur Bestimmung des Festgehaltes stehender Bäume. **
11
— 113 —
diesem Falle ist es nur nötig, den in Zentimetern gegebenen Durch-
messer zu quadrieren und drei Dezimalen abzuschneiden, um den
TT
Masseugehalt in fm zu erhalten. Nehmen wir — — = 0,785, so
tritt dieser Fall bei folgenden Höhen und zugehörigen Formzahlen,
welche bei den Laub hölzern Baum-, hingegen bei den Nadel-
hölzern Der bforrazahlen sind, ein:
für Fichte bei 26 m Höhe und 0,50 Formzahl
„ Kiefer „ 28 „ „ „ 0,45
„ Tanne „ 25 „ „ „ 0,52
„ Buche „ 22 „ „ „ 0.57 „
,. Eiche „ 21 „ „ „ 0,60 „
Bei anderen, als den angegebenen Höhen würden nach Erlangung
des Resultates der Durchmesserquadrierung noch entsprechende Ab-
züge, bezw. Zuschläge zu machen sein ; allerdings ändern sich mit
den Höhen auch wieder die Formzahlen, was jedoch ohne besondere
Bedeutung ist, wenn daran festgehalten wird, dass mit Hilfe des
Denzinschen Verfahrens nur eine Unterstützung der Okular-
schätzung beabsichtigt wird.
Mit Rücksicht auf den letzteren Punkt lässt sich die Quadrierung
des Durchmessers auch noch dahin modifizieren, dass man statt des
Quadrates das Produkt der nächsten mit endenden Zahl und einer
um die gleiche Differenz erhöhten oder verminderten Zahl annimmt
z. B. statt 372 (= 1369) nehme man 40 X 34 = 1360.
Beispiel: Eine Kiefer von d = 28, h = 25 würde mittelst
28 2 oder 30 X 26 = 780 sich zu 0,78 fm ergeben; wegen des
3 1
Minus an Höhe wäre ein Abzug von -- oder --, etwa im Betrag
28 9
von 0,09 fm zu machen, woraus die Masse == 0,69 fm folgt. Die
Behmschen Massen tafeln ergeben genau 0,69 fm.
2. Zuwachsermittelung an stehenden Stämmen.
§ 52. a) Allgemeine Bemerkungen.
Bei der Schätzung des laufenden Zuwachses stehender Stämme
ist es ausgeschlossen, deren Massengehalte für den gegenwärtigen
und einen früheren Zeitpunkt festzusetzen, da man wohl die Stamm-
Stoetzer, Forsteinrichtang. II. Aufl. 8
— 114 —
grundflächen, keineswegs aber die Höhen und Formzahlen der ver-
schiedenen Altersstufen genau genug zu ermitteln imstande ist.
Nimmt man nun, was wohl zulässig erscheint, die Formzahl
eines Stammes für kürzere Zeiträume als gleichbleibend an, so kann
von deren Betrachtung bei der Zuwachsschätzung gänzlich abgesehen
werden und es erscheint genügend, die Erörterungen im wesentlichen
auf die Zunahme der Stärke und Höhe zu beschränken.
Die Ermittelung der früheren Stärke eines stehenden Stammes,
allgemein auf die, in 1,3 m Höhe über dem Boden angenommene
Brusthöhe bezogen, erfolgt leicht mit Hilfe des Zuwachsbohrers,
wobei es zur grösseren Genauigkeit dient, an zwei diametral ent-
gegengesetzten Enden des Durchmessers Zuwachsbolzen zu er-
bohren.
Wegen der Schwierigkeit bezw. Unmöglichkeit einer direkten
Messung des Höhen Zuwachses am stehenden Stamme beschränkt
man sich am besten auf die Betrachtung allgemeiner Beziehungen,
welche zwischen Höhen- und Durchmesserzunahme stattfinden.
Wäre an einem Stamm keine Höhenzunahme mehr vorhanden
und ebensowenig eine Formveränderung in Betracht zu ziehen, so
würden sich die zu vergleichenden Massen zweier Zeitpunkte (G h f
und ghf) wegen Gleichheit der Faktoren h und f offenbar wie
ihre Grundflächen, also wie die Quadrate der Durchmesser,
verhalten.
Nimmt man an, dass der Höhenwuchs in demselben Verhältnis
erfolgt, wie die Durchmesser zunehmen, so dass also sich verhält
H : h = D : d, so ergibt sich H = h --r-.
Das Verhältnis der Massen ghf: Ghf oder — hf : - - Hf,
oder d ^ h : D ^ H ändert sich bei Einsetzung des oben für H ge-
D3
fundenen Wertes ab in d^h : — - h, oder in d^ : D^, d. h. in
d
Worten ausgedrückt: Nehmen die Höhen in demselben
Verhältnis zu, wie die Durchmesser, so verhalten
sich unter der Annahme gleichbleibender Formzahl
die Massen wie die Kuben der Durchmesser.
— 115 —
Ohne Zweifel werden die Höhen unter Umständen eine noch
grössere Zunahme zeigen: Bei Annahme der Grundform des Para-
boloids, welchem als Längenschnitt des Schaftes die Parabel ent-
spricht, würden wir für ähnliche Körper wegen der hier in An-
wendung zu bringenden Parabelgldichung y^ 1=: px das Verhältnis
H : h = D^ : d^ finden, woraus hervorgehen würde H = h - g-.
Die Proportion m:M=:ghf:GHf, welche bei Vernachlässigung
von f und Einsetzung der Durch messerquadrate statt der Grund-
flächen übergeht in m:M = d2h:.D^H würde sich unter Ein-
setzung des für H gefundenen Wertes abändern in:
D*
m : M = d ^h : — -„- h, oder in
d^
m : M = d^ : D*, in Worten ausgedrückt:
es verhalten sich alsdann die Massen wie die vierten
Potenzen der Durchmesser.
Es ist mit Grund anzunehmen, dass die Zunahme der Massen
an Baum Schäften im Minimum den Quadraten, bei dem gewöhn-
lichen Maximum den dritten Potenzen, bei sehr wuchskräftigen
Stämmen den vierten Potenzen, ausnahmsweise, bei ungewöhnlichem
Steigen der Formzahlen, auch wohl noch einer etwas höheren Potenz
entspricht.
Die Zunahme der Äste wird sich, wie bereits bei Betrachtung
der Zuwachsermittelung am liegenden Stamme in § 43 gezeigt wurde,
bei älteren Stämmen analog der Zunahme der Schaftholzmasse ver-
halten und deshalb das Ergebnis der Schaftzuwachsuntersuchung
ohne weiteres auf den Baumzuwachs angewandt werden können.
Die Zunahme auf den rindenlosen Durchmesser zu beziehen
wurde von Pressler empfohlen., Da jedoch die Massen mit der
Rinde ermittelt werden, so ist es offenbar richtiger, auch das Zu-
wachsprozent auf den berindeten Stamm, bezw. dessen Durchmesser
zu beziehen.
§ ö3. b) Zuwachsminimum.
Nimmt man an, dass bei einem Minimum des Zuwachses sich
die Massen verhalten wie die Quadrate der Durchmesser, so ist die
8*
— 116 —
ErmitteluDg des Zuwachsprozentes genau denselben Regeln unter-
worfen, welche bereits bei Besprechung des Flächen Zuwachses in der
zuwachsrechten Mitte für dessen Ermittelung in § 44 gegeben wurden.
Es würden in erster Linie die einfachen Formeln von Breymann und
Schneider ( p = . -^- und p = — — ] in Betracht kommen,
V^ n d ^ nd /
oder es könnte mit Hilfe der Presslerschen Tafeln nach dem rela-
tiven Durchmesser operiert werden.
Allerdings hat Pressler angenommen, dass das Minimum einer
Massenzunahme nach den Durchmesserquadraten nur für den liegen-
den Stamm und dessen Mittenkreisfläche gelte und dass ein den
Quadraten der Brusthöhendurchmesser entsprechendes Minimum nicht
vorkomme, dass vielmehr die Zunahme mindestens den Potenzen
2V8 entspreche.
Tatsächliche Untersuchungen ergeben jedoch, dass dem nicht
so ist und dass ein Verhältnis der Massenzunahme nach den Qua-
draten der Durchmesser in der Tat, zunächst an Stämmen höheren
Alters, bei denen eine ganz minimale Höhenzunahme und eine
Formzahlabnahme stattfindet, sodann aber auch an ganz übergipfelten
unterdrückten Stangen vorkommt, so dass in solchen Fällen nach
den von Pressler nur für die Bemessung der Zunahme in der zu-
wachsrechten Mitte berechneten Zahlen auch bei Beobachtung der
Zunahme in Brusthöhe gerechnet werden muss.
König, welcher die Zuwachsschätzung nach dem Verhältnis
der Durchmesserzunahme zuerst lehrte und in Laurops Jahrbüchern
von 1823 im HL Heft bekannt machte, nahm ein den Durchmesser-
quadraten entsprechendes Minimum an und brachte dieses in seinen
Zuwachstafeln zum Ausdruck. Er bezog den Zuwachs zwar auf
den Stammdurchmesser der Untersuchungszeit, dachte sich aber den
Zuwachsring zur Hälfte ausserhalb, zur Hälfte innerhalb des
Stammes liegend.
Burckhardt adoptierte diese Methode, nahm jedoch ursprünglich
den Zuwachsring, um das gefundene Zuwachsprozent alsbald auf die
Folgezeit anwenden zu können, als ausserhalb des Stammes liegend
an. In der 3. Auflage seiner Hilfstafeln für Forsttaxatoren findet
sich als Tafel XH^ eine „Holzzuwachstafel nach Jahrringen", welche
auf der Anwendung des Presslerschen relativen Durchmessers be-
— 117 —
ruht und die Prozente für rückwärts und vorwärts liegende Zeit-
räume angibt. Stufe I dieser Tafel gibt das einfache Flächen-
zuwachsprozent an, wie es bei mangelndem Höhenzuwachs alsbald
als Massenzuwachsprozent gelten kann ; dass die Anwendung der
Schneiderschen oder Breymann sehen Formel genau auf dasjenige
Resultat hinausläuft, welches die Burckhardtschen (übrigens von
Kraft berechneten) Tafeln ergeben, leuchtet nach den in § 44 ge-
gebenen Erläuterungen ein.
Die Anwendung dieser einfachen Formeln vor den Tafeln ver-
dient den Vorzug, da sich die Rechnung nach denselben stehenden
Fusses, oft im Kopf ausführen lässt.
Nach Kraft ^) sollen zur Auffindung des Grundflächenzuwachs-
prozentes die den verschiedenen Zeiträumen zukommenden Durch-
messerquadrate in Vergleich gesetzt werden und soll, je nach der
Höhe des Vielfachen der Zahl 1, welches die grössere Grundfläche
gegenüber der kleineren darstellte, ein Aufsuchen des Prozentes in
einer fein abgestuften Nachwertstafel vorgenommen werden. Auch
dies Verfahren lässt sich durch die Breymannsche Formel ersetzen.
In dem S. 28 der Kraftschen ,, Bei träge'' gegebenen Beispiel
wird von 15 untersuchten Stammgrundflächen eines 70 jährigen
Kiefernbestandes nach dem Verhältnis der Durchmesserquadrate
mittelst umfänglicher Rechnung ein Zuwachs von 1,67 ^/o ermittelt.
Das mittlere d der untersuchten Stämme stellt sich auf 32,2 cm,
das mittlere /\ hingegen auf 2,8 cm. Da die Untersuchung auf
10 Jahre vorwärts gelten soll, so nehmen wir ein d von d -f- *
200 A
an = 33,6 cm und setzen die Werte in die Formel p = . =-
n d
20 2 8
ein; es ergibt sich p = — ^' J =1,67 "/o, also genau mit dem
33,6
Kraftschen Resultat übereinstimmend.
*) Beiträge zur forstlichen Zuwachsrechnung und zur Lehre vom
Weiserprozent, Hannover 1885.
— 118 —
§ 54. c) Zuwachsmaximum.
Für die Annahme eines Maximalhöbenzuwaehses, welcher der
Durchmesserzunahme proportional ist, fand sich in § 52 eine
Zunahme der Massen im Verhältnis von d^ : D^ Dieses Maß des
Zuwachses nahm König als das Maximum des Massenzuwachses
an und bildete zwischen ihm und dem, den Durchmesserquadrateu
entsprechenden Minimum (§ 53), welches für mangelnden Höhen-
zuwachs gilt, noch drei Abstufungen für die Maße von ^A, ^/2 und V*
des Höhenzuwachses.
Hiernach konstruierte er seine Zuwachstafeln, welche jedoch,
weil sie auf die Umfangsmessung und auf das alte Zoll maß sich
beziehen, nicht mehr verwendbar sind.
Press 1er adoptierte anfänglich das Würfel Verhältnis der
Durchmesser (d^: D^) als Zuwachsmaximalmaß und gelangte für das
demselben entsprechende Prozent aus dem Ausdruck p = { ^y— ^ — l
n \M4-n^/
200 /D^ d^\
(s. § 43, Schluss) zu der Formel {n"3~Lr;r3)*
Mit Einführung des relativen Durchmessers Dp = -^ (siehe
§ 44) ergab sich p :=
n
D,8 — (D, - If
[D,8 + (D,-1)3J-
Hiernach sind von Pressler in seinen Tafeln die Beträge für
pn von einer grossen Anzahl von relativen Durchmessern berechnet
und unter Stufe IV verzeichnet worden. Zwitchen dieser und der
Stufe I sind zwei Zwischenstufen (für die Potenzen 2V3 und 2^3)
interpoliert und ebenso ist mit gleichbleibender Differenz noch eine
Stufe V gebildet worden, welche der Potenz SVs entspricht und von
Pressler als das Maximum angenommen wurde.
Diese Stufe V erreicht ohne Zweifel die vorkommenden Maxima
(bei vollem oder überwiegendem Höhen wuchs und zunehmender
Formzahl) noch nicht. Man könnte vielmehr die Stufe der 4. Po-
tenzen der Durchmesser als Maximum aufstellen.
Bleiben wir bei den dritten Potenzen der Durchmesser als
Maximum des Massenzuwachses stehen, so würde sich, wenn d als
— 119 —
der frühere Durchmesser, /\ als die Durchmesserzunahme für n
Jahre gilt, verhalten :
M : M -f z = d3 : (d -f- /\)\ oder
100 : 100 + pn = d^ : (d + A)^
100 : 100 + pn = d» : d3 4- 3d^/\ + 3dA^ + A^
oder bei Vernachlässigung der beiden letzten Werte des 4. Gliedes
dieser Proportion,
100 : 100 + pn = d» : d3 -f Sd^A» woraus
100 : 100 + pn = d : d + 3A und
lOOd -|- pnd = lOOd -1« 300A
300A
nd
Wir haben hier die Breymannsche Formel mit dem veränderten
Koeffizienten oder der Konstanten 300 statt 200.
In analoger Weise lässt sich die Schneidersche Formel modi-
... 600 ,,
hzieren in p = — ,- ^).
^ nd
Bei Zugrundelegung eines Zuwachsminimums, welches den
4. Potenzen entspricht, würde man in ganz analoger Weise das
Verhältnis haben
m : m -jr z = d* : (d -f- A)* oder
100 : 100 4- pn = d^ : (d + A)^
woraus sich nach Auflösung dieser Proportion und Vernachlässigung
der letzten Werte des 4. Gliedes ergibt
^ _ 400 A
^~ nD '
also die Breymannsche Formel unter Verdoppelung des für den
einfachen Flächenzuwachs geltenden Faktors 200.
Ebenso lässt sich die Schneidersche Formel nach den ver-
änderten Potenzen der Durchmesser modifizieren und ergibt für das
„ , . 800
angenommene Zuwachsmaximum p = — i—
nd
Es ist durch Zuwachsuntersuchungen, die mit Hilfe der
Sektionskubierung ausgeführt wurden, festgestellt worden, dass auch
^) S. Zeitschrift für Forst- und Jagdwesen, 1880, S. 471. Stoetzer,
Ermittelung des laufenden Massenzuwachses der Holzbestände, insbesondere
unter Anwendung der Schneid ersehen Zuwachsprozentformel.
— 120 —
noch höhere Koeffizienten als 800 vorkommen; immerhin sind dies
Ausnahmen, die auch möglicherweise auf Ungenauigkeiten, die bei
der Sektionskubierung sehr leicht unterlaufen können, zurückzu-
führen sind.
§ 55. d) Folgerungen für die praktische Ausführung von
Zu^achsschätzungen.
Man kann nach rein spekulativer Betrachtung annehmen, dass
die Minimalstufe des Massenzuwachses von Stämmen, bei welcher
dieselbe dem in Brusthöhe gefundenen Flächenzuwachs gleichzu-
stellen ist, zunächst für ältere, freistehende Individuen, bei denen
der Höhenzuwachs minimal ist und keine Formzahlzunahme mehr
stattfindet, gilt.
Für Buchen hat sich eine verhältnismässig lang andauernde
Formzahlzunahme ergeben, welche möglicherweise auch für höhere
Altersstufen die Annahme einer Konstante von mehr als 400 gerecht-
fertigt erscheinen lässt.
Das Zuuahmeminimum ergibt sich ferner für ganz unterdrückte
und übergipfelte Staugen, welche öfters noch eine tief herabgehende
lebensfähige Beastung (wie z. B. Fichten) besitzen, jedoch in der
Höhenzunahme gänzlich zurückgeblieben sind.
Die Maximalstufe des Zuwachses würde bei geschlossenen,
wuchskräftigen Stangenhölzern zu finden sein, in welchen die Jahr-
ringbreite noch oben zunimmt. Letzteres, welches ohne Zweifel
eine Verbesserung der Schaftform und eine Erhöhung der echten
Formzahl bedeutet, kommt nach einer Beobachtung von Weise auch
bei freistehenden Stangen vor, die in einem geschlossenen Unterwuchs
stehen^). Hier würde eine hohe Zuwachskonstante vorhanden sein,
während sonst der Freistand, indem er in dem unteren Teile des
Schaftes die Jahrringe breiter gestaltet als in den oberen Partien,
eine Abnahme der Formzahl herbeiführt und die Anwendung einer
verhältnismässig niedrigen Konstante gerechtfertigt erscheinen lässt.
Ausser der Stellung der Stämme (Freistand oder Schluss)
spielt bei Normierung der Konstante, mit deren Hilfe aus den ge-
^) Siehe Weise in Allgemeine Forst- und Jagdzeitung 1885, S. 7.
— 121 —
messenen Jahrringbreiten das Zuwachsprozent ermittelt werden soll,
noch das Alter eine gewisse Rolle. Wie aller Zuwachs einen kul-
minierenden Verlauf hat, d. h. eine Zeit lang ansteigt und alsdann
von einem erlangten Maximum aus wieder fällt, so ist es auch mit
der Zuwachsenergie, deren Grösse durch die Zuwachskonstante aus-
gedrückt wird.
Für Forsteinrichtungszwecke wird sich immer die Anwendung
massiger Sätze empfehlen, da man im Zweifel doch lieber den Zu-
wachs der Zukunft zu niedrig als zu hoch wird einschätzen wollen.
Es erscheint die Anwendung der nachfolgenden Übersicht ge-
rechtfertigt :
Zuwachskonstanten der Schneiderschen Formel:
Stangenholz Mittelholz Altholz
... - , .. , geschlossen freistehend , ,
dominierend unterdruckt i . . , geschlossen frei
dominierend
700 400 600 500 450 400
Für Anwendung der Breymannschen Formel sind die Kon-
stanten halb so gross zu nehmen, als die obigen Zahlen angeben.
Pressler hat für seine Methode der Zuwachsermittelung nach
dem relativen Durchmesser am stehenden Stamme neben dem Merk-
mal des Höhenwuchses noch dasjenige des Kronenansatzes in Vor-
schlag gebracht und folgende Vorschrift gegeben :
Beim Krone^ansatz H^CwThs thtnY S" -" «^^^^'^
tief (in 1/2 H. und tiefer) schätzen. Stufe: II III IV IVV2
mittel(zwisch.V2U.3AH.) „ „ „ IIV2 IIIV2 IVV2 V
hoch (in 3/4 H. und höher) „ „ „ III IV V
Es ist hierbei zu bemerken, dass die Presslerschen Stufen etwa
folgenden Zuwachskonstanten nach Schneiders Formel entsprechen:
II — 450
IIV2 — 500
III — 550
IIIV2 — 575
IV — 600
IVV2 — 625
V — 675
— 122 —
In ähnlicher Weise gibt der Forstkalender von Neumeister und
Retzlaff eine Regel zur Zuwachsschätzung stehender Bäume, nach
Pressler mitgeteilt von Kunze, auf Grund deren zunächst das Durch-
j Ty !.-,_ 200 D — d
messerzuwachsprozent der Brusthöhe aus p = . ^ ^ ^ er-
mittelt und hierauf bei Stufe II das 2^/3 fache, bei Stufe III das
2^/8 fache, Stufe IV das 3 fache und Stufe V das 3^/3 fache desselben
als Massenzuwachs anzunehmen ist. Hier entspricht das 2 fache des
Durchmesserzuwachses der Konstante 400, das 3 fache der Kon-
stante 600. (In § 144 wurde gezeigt, dass der Zuwachs einer Kreis-
fläche immer dem Doppelten des Durchmesserzuwachses entspricht).
Es ist für die Schätzung des Zuwachses am stehenden Stamm
von Kraft vorgeschlagen worden, das Prozent der der Grundflächen-
zunahme für sich, in gleicher Weise auch das Höhenzuwachsprozent
und das Prozent der Formzahl-Zu- oder Abnahme festzustellen und
alle drei Prozente zu addieren, um den Massenzuwachs festzusetzen.
(Bei Berücksichtigung der Formzahlveränderung würde, wenn solche
negativ, die Formzahlabnahme mit minus einzuführen sein) ^).
Praktisch wird sich ein solches Verfahren im grossen kaum
durchführen lassen. Auch Breymann hat schon die Kombinierung von
Flächen Zuwachs der Brusthöhe und Höhenzuwachs ( p = 100 ^ 1,
mit Ausserachtlassung der Formveränderung zur Auffindung des
Massenzuwachses vorgeschlagen ^).
Übrigens sei zum Schluss nicht unbemerkt gelassen, dass alle
Zuwachsermittelung am stehenden Stamm nur den Charakter einer
ungefähren Schätzung haben kann. Da für dergleichen Ermittelungen
zu Zwecken der Forstein rieh tun g hauptsächlich ältere Stämme, bezw.
Bestände in Betracht kommen, an diesen aber die Massenzuwachs-
prozeute in der Regel nicht über das iV^f^che des Grundflächen-
zuwachses hinausgehen werden, so lässt sich unbedenklich hierbei
mit der, praktisch so äusserst bequem zu handhabenden Schneider-
sehen oder Breymannschen Formel unter Anwendung der Kon-
stanten 400 — 500, bezw. 200 — 250 (erstere für die Schneidersche,
^) Siehe Kraft, Beitröge zur forstlichen Zuwaclisrechnung usw. 1885,
S. 29.
^) Breymann, Anleitung zur Holzmesskunst usw. 1868, S. 20.
— 123 —
letztere für die Breymannsehe Formel) arbeiten, wodurch die Zu-
wachsermittel ung ungemein erleichtert wird ').
Für die Ermittelung des Durch schnittszuwachses ist kaum
eine besondere Anleitung nötig, da es sich zur Auffindung desselben
nur um die Schätzung des Alters handelt, mit welchem in die Masse
dividiert wird. Einen Prozentausdruck des Durchschnittszuwachses
anzugeben, ist zwecklos, da das Prozent nur vom Alter abhängt und
stets ist (s. § 42).
a
3. Ermittelung der Massen- und Zuwachsgrössen
ganzer Bestände.
A. Schätzung der Bestandesinassen.
I. Stammw^eise Aufnahme der Bestände.
§ 56. a) Allgemeines, insbesondere die Ermittelung der
Stammkreisfläclien.
Bei der stammweisen Aufnahme eines Bestandes können die
Methoden der Massenbereehnung verschieden sein, gemeinsam ist
es aber allen, dass der wichtigste Faktor der Massen berech nung,
die Stammgrundf lache, durch Messung der Brusthöhendurch-
messer sämtlicher Stämme ermittelt wird.
Die Messung der Durchmesser erfolgt mit der Kluppe, be^
un regelmässigem Querschnitt der Grundfläche nach dem Mittel zweier
sich rechtwinklig kreuzenden Stärken 2).
Die Durchmesser wird man hierbei zweckmässig in Abstufungen
von mindestens 2 zu 2 Zentimeter, selbst in solchen von 4 zu 4
oder (wie in Baden) von 5 zu 5 Zentimeter aufnehmen, indem die
*) Vergleiche übrigens des Verfassers Abhandlung „Über Zuwachs-
untersuchungen '^ Allgemeine Forst- und Jagdzeitung 1896, S. 109 ff.
^) Statt dessen kann man auch nach Dr. Grundner (Untersuchungen
über die Querflächenermittelung der Holzbestände, Berlin 1882) immer
einen Stamm um den anderen in entgegengesetzter Richtung messen, da
bei exzentrischem Wuchs die längeren Durchmesser einerlei Richtung (und
zwar meist 0. W.) haben, indem die elliptische Figur der Grundflächen vom
herrschenden Wind bedingt wird.
— 124 —
Kluppe, mit der, diesen Intervallen entsprechenden Teilung verseben
wird, deren erster Strich sodann nicht beim Ende, sondern in der
Mitte des ersten Intervalls liegt, so dass alle über die Hälfte über-
schiessenden Bruchteile desselben dem nächsthöheren Werte zuge-
wiesen werden (Abrundungskluppen). Eine solche Abrundung bis
zu Stufen von je 4 — 5 Zentimeter beeinflusst in Starkholzbeständen
die Genauigkeit des Resultates nur höchst unbedeutend, in schwächeren
Beständen müsste allerdings auf geringere Stärken abstuf ungen (von
2 — 3 cm) zurückgegangen werden (s. darüber Grundner a. a. 0.,
S. 31, sowie Weise in Zeitschrift für Forst- und Jagdwesen, 1881,
S. 96),
Der aufzunehmende Bestand wird in schmalen Streifen durch-
gangen, an Bergwänden von unten nach oben; jeder gemessene
Stamm wird auf derjenigen Seite, welche nach dem noch aufzu-
nehmenden Teile des Bestandes hin zeigt, mit einem Zeichen ver-
sehen, sodass die erfolgte Messung stets konstatiert werden kann.
Man bedient sich hierzu entweder des bekannten Baumreissers oder
bei glatten Stämmen der Kreidestriche. Immer müssen die Kluppen-
führer genau Acht geben, dass kein Stamm übersehen und keiner
zweimal gemessen wird.
Die Kluppenführer erhalten zur Einhaltung gleicher, vor-
geschriebener Messhöhe (1,3 m) an ihrem Körper eine Marke
(Kreidestrich).
Die gefundenen Stärken werden, getrennt nach den vor-
kommenden Holzarten, in ein zweckmässig eingerichtetes Manual
notiert. Für jeden Stamm macht der Manualführer in der ent-
sprechenden Kolumne einen Strich oder Punkt; je 5 oder 10 zu-
sammengehörige Striche oder Punkte sind besonders zu kennzeichnen,
damit die Summierung erleichtert wird, z. B.
oder ' •
am zweckmässigten, d. h. die rasche Notierung und das schnelle
Addieren erleichternd, erscheinen uns Striche, nicht Punkte. Geringe
Stangen, die in älter^p Beständen vorkommen, lässt man ausser
— 125 —
Betracht. Für jede vorkomniende Holzart wird im Manual eine
besondere Abteilung auf jeder Seite vorgeaehen.
Selten wird eine Ausscheidung getrennter Höhenklassen für
gleiche Stärken in demselben Bestand nötig werden. Wenn an
einer Bergwand nach oben hin bei gleichen Stärken die Höhen
geringer sind, als nach unten, so wird man zweckmässig den Bestand
in 2 Sektionen zerlegen, deren jede für sich aufgenommen wird.
Es wird die Trennungslinie örtlich gekennzeichnet^ etwa durch An-
plätten der Stämme oder Anreissen mit dem Baumreisser, nötigenfalls
die Verzeichnung auf der Karte und Berechnung der gesonderten
Flächen bewirkt.
Ähnlich wäre zu verfahren, wenn inmitten einer geringeren
Bonität eine bessere Mulde vorkäme, oder inmitten einer besseren
Bonität ein trockener Hügel.
Man kann auf einen Manualführer in geschlossenen Beständen
zwei, in lichten Althölzern allenfalls drei Kluppenführer rechnen.
Nach Hess^) kann man in einer Stunde
unter ungünstigen Verhältnissen 400 Stämme
„ mittleren „ 700
„ günstigen „ 1000
im Durchschnitt etwa 6000 Stämme auf 15 ha Altholz im Tage,
mit 8 stündiger Arbeitszeit, aufnehmen.
Als Schema eines Aufnahmemanuals diene die nachfolgende
Darstellung auf Seite 126.
Nach erfolgter Kluppierung sämtlicher Stämme eines Bestandes
wird eine besondere Zusammenstellung aller Stärken und hiernach,
falls nicht die kubische Berechnung nach Massentafeln erfolgt, für
jede Durchmesserstufe die Berechnung der Stammkreisflächen vor-
genommen.
Hierzu dienen die sog. Kreisflächenmultiplikations-
tafeln, welche für eine Mehrzahl von Stämmen die Summe der
Stammkreisfläche angeben. Besonders ausführlich sind die Hilfs-
afeln für Holzmassenaufnahmen von Kunze, 2. Aufl.,
Berlin 1906; zu empfehlen sind ferner die Presslerschen Hilfstafeln
*) Hess: Über Kluppierungsresultate", Allgemeine Forst- und Jagd-
zeitang, 1866, S. 365.
— 126 —
Ortsbezeichnung: Entengraben 34a.
Holzart: 80j. Fichten mit Buchen.
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77
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für Baum- und Wald-Masseoschätzung, welche die vielfachen Kreis,
flächen von cm zu cm bis auf eine Anzahl von 1000 Stück an-
geben. Sie zeichnen eich durch sehr klaren und deutlichen Druck
aus. Auch Stoetzer, Hilfstafeln zur For steinrichtung
(Frankfurt a. M. 1907) enthalten dergleichen Tafeln, aus praktischen
Gründen nur von 2 zu 2 cm abgestuft.
— 127 —
Die Berechnung erfolgt gewöhnlich bis auf 3 Dezimalen; doch
lehrt die Erfahrung, dass 2 Dezimalen ebenfalls genügen ; beschränkt
man sich darauf, so können zum Aufschlagen der Vielfachen von
Kreisflächen auch die Kubiktabellen benutzt werden, indem die
Längen derselben als Stückzahlen und die Kubikmeter als Quadrat-
meter Kreisfläche gelten.
b) Die verschiedenen Methoden der Berechnung des Holz-
gehaltes bei stammM'eiser Bestandesaufnahme.
§ 57. 1. Anwendung mittlerer Modellstämme fUr den
ganzen Bestand.
Aus der Division mit der gesamten Stammzahl in die Summe
der Stammgrundflächen erhält man den Betrag der Stammgrundfläche
g) für einen Stamm und findet hiernach den Durchmesser durch
Aufschlagen in der Kreisflächentafel (algebraisch würde sich derselbe
TT d ^ 1 / S
finden aus g = - - als d = 2 1/ -). Man nennt einen Stamm
von dieser Stärke den Mittel st am m, oder mittleren Modell-
stamro.
Weise hat festgestellt, dass, wenn man von der Gesamt-
stammzahl eines Bestandes 40 ^/o nimmt und diese von den stärksten
Stufen herein abzählt, man allemal auf die Durchmesserstufe kommt,
in welcher der Mittelstamm liegt i).
Prinzipiell falsch wäre es, den Mittelstamm aus dem arith-
metischen Mittel der einzelnen Stärken zu ermitteln. In unserem
Beispiel würde derselbe nicht etwa als Mittel der Extreme 10 und
SO cm zu 20 cm aufzusuchen sein, eher noch als Mittel aus den
Produkten von Stammzahl X Durchmesser; nach Weises Regel
würden sich als 40 ^/o von 692 = 277 Stück ergeben. Zählen
wir 277 Stämme von der obersten Stufe herein ab, so kommen
wir in die Stärkenklasse von 22 cm, in welcher der Mittelstamm
zu suchen wäre.
^) Festschrift zur die 50jäbrigen Jubelfeier der Forstakademie Ebers-
walde. Berlin 18s0. „Die Bestimmnng von mittleren Probestämmen durch
AbZählung*, S. 105 ff.
— 128 —
Es fragt sich nun, ob und unter welchen Voraussetzungen
aus der Masse des Mitte] Stammes, indem man mit derselben die
Gesamtanzahl der Stämme multipliziert, die Masse des ganzen Be-
standes gefunden werden kann.
Untersuchungen über die Zulässigkeit einer solchen Verwendung
des mittleren Modellstammes hat Gustav Heyer angestellt^).
£r fand dies Verfahren der Massenermittelung angemessen für
geschlossene, regelmässig erzogene Bestände, hingegen
weniger geeignet für lückige, ungleichförmige Bestockung.
In ähnlichem Sinne spricht sich Seh if fei aus, welcher ein
gutes Resultat bei Anwendung des Bestandesmittelstammes nur in
sehr regelmässigen Beständen, die in gleich massigem Schlüsse er-
wachsen sind, erwartet (Zentralbl. f. d. ges. Forstwesen 1898,
S. 291 ff. „Kritische Betrachtungen über Holzmassenerroittelung
nach der Bestandesformhöhe"). Auch nach Dr. Gerhardt hat sich
die Anwendung des arithmetischen Mittelstamnies als brauchbar
erwiesen ^).
In Philipps Hilfstafeln für Forsttaxatoren wird das Ver-
fahren der Anwendung nur einer Mittelstammklasse zur Auffindung
der Bestandesmasse für regelmässig erwachsene Bestände ebenfalls
und zwar mit Belegung durch grössere Zahlen von vergleichenden
Untersuchungen, welche nur einen Fehler von durchschnittlich ^/e ^/o
nachweisen, empfohlen (a. a. O. S. 52).
Von anderer Seite (z. B. Eberhard, Flury, Böhmerle) wird das
Verfahren als nicht empfehlenswert bezeichnet.
Nach den Untersuchungen von Wimmenauer^) ist für Kiefern-
bestände nachgewiesen, dass der Mittelstamm, welcher der arith-
metisch mittleren Kreisfläche eines Bestandes entspricht, nicht die
mittlere Höhe und Formzahl des Bestandes besitzt, dass vielmehr
ein solcher Mittelstamm einer etwas höher liegenden Durchmesser-
stufe als derjenigen der mittleren Kreisfläche angehört. Teilen wir
*) Gustav Heyer, Über die Ermittelung der Masse, des Alters und
des Zuwachses der Holzbestände, 1852, S. 43 if.
*) Gerhardt, Die theoretische und praktische Bedeutung des arith-
metischen Mittelstammes, Meiningen 1901.
') Tharander Jahrbuch, 40. Bd. 1890, S. 240: ^Mittelstamm, Baum-
und Bestands-Formzahl'^.
-- 129 —
den aufgenommenen Bestand in 5 Stärkenklassen von gleicher Stamm-
zahl, so würde der Mittelstamm der zweitstärksten Klasse der Re-
präsentant der Bestandesmittelhöhe und der mittleren Formzahl des
Bestandes sein.
Wenn dieser Stamm sich in der zweitstärksten Klasse durch
Abzahlung von 40 ^/o der Stämme von oben herein findet, so würden
nicht 40 ^/o von der Gesamtstammzahl von oben herein abzuzählen
sein, sondern nur 28®/o, abgerundet etwa 30%.
Diese Regel wird auch von Weise für geschlossene Kiefern
angegeben^). Dagegen spricht sich Speidel für die Verwendung
des Kreisflächenmittelstammes als Schaftmassenmittelstamm
in geschlossenen Beständen aus^).
Die Anwendung desselben für die Zwecke der Forsteinrichtung
empfiehlt sich schon deshalb, weil wir dadurch eher ein etwas zu
niedriges, als zu hohes Resultat erlangen werden.
Für die Ermittelung der Massenfaktoren wird nun eine ge-
wisse Anzahl von Probestämmen, d. h. mittleren Repräsentanten
jener Stärkenstufe, normal in Hinsicht auf Höhe, Beastung und Form
mit Umsicht im Bestand aufgesucht.
Man wird am zweckmässigsten die Höhen dieser Mittelstämme
im Stehen messen und die Formzahlen einschätzen, in welchem Falle
man die Masse des Mittelstammes gar nicht zu wissen braucht,
sondern die Bestandesmasse in dem Produkt: Stammgrundfläche X
Höhe X Formzahl findet.
Den Mittelwert für die Höhe mehrerer Probestämme von
gleicher Stärke findet man als arithmetisches Mittel der gemessenen
Höhen.
Statt des geschilderten einfachen und für die Praxis äusserst
bequemen Verfahrens könnte man auch die Probestämme fallen und
deren Masse durch genaue Kubierung ermitteln, um so den mittleren
Inhalt des Bestandesmittelstammes zu finden; dieses Volumen wäre
mit der Anzahl der gekluppten Sfämme zu multiplizieren. In gleicher
Weise könnte man sich der Massentafeln bedienen, indem man
^) Allgemeine Forst- und Jagdzeitung, 1890, S. 240 fF. : , Welche
Stämme haben in geschlossenen Kiefern die Bestandesforrazahl?'
') Speidel: Beiträge zu den Wucbsgesetzen des Hochwaldes etc.,
1493, S. 102 ff.
Stoetzer, Forsteinrichtnng. II. Aufl. 9
— 130 -^
nur durch Höhenmessung von einigen Probestämmen die mittlere
Höhe feststellte. Endlich könnte man auch das Volumen der Probe-
stämme im Stehen nach Presslers Richtpunktsregel be-
stimmen.
Dieser Stamm der mittleren Holzmasse ist aber ein
anderer, als derjenige, welcher mittlere Höhe und Formzahl re-
präsentiert; er fand sich bei Kiefer nach Wimmenauers Unter-
suchungen etwas tiefer als der letztere, nämlich bei 40 — 45, durch-
schnittlich 41,5 ^/o der Stammzahl, von oben herein gerechnet.
Wie viel Probestämme in einem Bestände zu wählen sind,
lässt sich nicht ohne weiteres in einer feststehenden Zahl angeben.
Im allgemeinen wird bei Auswahl richtiger, dem Charakter des Be-
standes entsprechender Probestämme mit Zunahme der Anzahl der-
selben die Wahrscheinlichkeit, ein besseres Resultat zu erhalten,
steigen. Als praktische Regel können wir die Vorschrift geben:
Man höre mit der Auswahl weiterer Probestämme auf, wenn der
seitherige Durchschnitt durch das Hinzukommen einer neuen
Position nicht mehr geändert wird.
Die, zur Ermittelung der Masse eines Bestandes, unter An-
nahme einer mittleren Höhe in Anwendung zu bringende mittlere
Formzahl nennt man auch die Bestandesformzahl. Offenbar ist
die Kenntnis desselben für die Zwecke der Forsteinrichtung wichtiger
als diejenige der Stammformzahlen. Zur Ermittelung praktisch
brauchbarer Bestandesformzahlen würde man leicht gelangen, wenn
man regelmässig vor dem Abtrieb charakteristischer Bestände die
Stammgrundfläche, sowie die Mittelhöhe feststellte und nach erfolgter
Aufarbeitung in die sich ergebende Holzmasse, ausgedrückt in Fest-
metern, mit dem Produkt Gh dividierte, woraus sich ohne weiteres
die zur Schätzung analoger Bestände anzuwendende Bestandesform-
zahl ergeben würde.
Bestandesformzahlen, abgestuft nach Standortsklassen, enthält
die bereits angeführte Schrift „Massentafeln zur Bestimmung des
Holzgehaltes stehender Waldbäume und Bestände" von Dr. Grundner
und Dr. Schwappach, 3. Aufl., S. 124.
— 131
Holzart
Standortsklasse
Standortsklasse
I
II
III
IV
V
I
II
III
IV
V
Derbformzahlen
Baumformzahlen
Birke . . .
0,44
0,46
—
0,54
0,58
—
—
Buche . . .
0,52
0,52
0,51
0,50
0,49
0,58
0,58
0,58
0,57
0,56
£iche . . .
0,53
0,53
0,52
—
0,58
0,58
0,58
Erle ....
0,49
0,50
0,49
—
0,53
0,55
0,56
—
Fichte . . .
0,45
0,46
0,46
0,47
0,48
0,49
0,50
0,52
0,54
0,60
Kiefer . . .
0,45
0,46
0,46
0,47
0,48
0,49
0,50
0,52
0,54
0,60
Tanne . . .
0,50
0,52
0,53
0,51
—
0,55
0,59
0,60
0,59
—
§ 58. 2. Anwendung mittlerer Afodellstämme für yorhcr
ausgeschiedene Stärkenklassen.
Die Bildung mehrerer Starkenklassen erfolgt dann, wenn man
es mit un regelmässigen, mehr oder weniger lückigen, insbesondere
auch solchen Bestanden zu tun hat, deren Stämme sehr abweichende
D urchmessergrössen aufweisen .
Man verbindet alsdann mehrere (3 — 6) aufeinanderfolgende
Starkenstufen zu je einer Stärkenklasse. Je mehr man solcher
Klassen bildet, um so genauer muss das Resultat der Berechnung
werden ; man kann so weit gehen, dass man jede Durchmesserstufe
als selbständige Stärkenklasse behandelt. Für jede solche Klasse
wird, wie unter 1 im vorigen § gezeigt wurde, wieder der mittlere
Modellstamm gesucht, demnächst an den entsprechenden Repräsen-
tanten desselben die Höhe ermittelt und die Formzahl eingeschätzt.
Die Stammkreisflächen werden für jede Stärkenklasse besonders
summiert und mit dem Produkt aus durchschnittlicher Höbe X Form-
zahl multipliziert. Die Summe der Holzmassen der einzelnen
Stärken klassen stellt die Gesamtmasse des aufgenommenen Be-
standes dar.
In gleicher Weise wie in § 57 dargestellt wurde, könnte man
auch die durchschnittlichen Massengehalte der Modellstämme ermitteln
und dieselben je mit der Anzahl der Stämme der einzelnen Stärken-
klassen multiplizieren.
Mit besonderem Erfolge lassen sich bei Berechnung der Massen
— 132 —
unter Ausscheidung einer Mehrzahl von Stärkenstufen die Massen -
t a f e 1 n benutzen, indem man für jede der Durchmesserstufen, welche
der Kluppierung zugrunde gelegt wurden, eine durchschnittliche
Höhe ermittelt und den Massengehalt je eines Stammes von der
nunmehr gegebenen Höhe und Starke aufschlägt, denselben mit der
Stammzahl multipliziert und sämtliche Ergebnisse addiert. Um nicht
für jede Stärkenstufe Höhen ermitteln zu müssen, wird man die
für einzelne Stärken gemessenen Höhen benutzen, um für die übrigen
Stärken die zugehörigen Höhen rechnerisch oder graphisch zu inter-
polieren ; im letzteren Falle trägt man die Durchmesser als Abszissen
und die zugehörigen Höhen als Ordinalen auf quadriertes Papier
auf und verbindet die Endpunkte durch eine entsprechende zügige
Linie aus freier Hand.
Anstatt der in den Massentafeln niedergelegten Durchschnitts-
zahlen, die aus vielen Untersuchungen hervorgegangen sind, schlägt
Speidel vor, in dem aufzunehmenden Bestand Probestämme ver-
schiedener Stärken zu fällen und im Liegen zu kubieren, ihre Massen
in einem Koordinatennetz zu markieren und durch Ausziehen einer
die Endpunkte verbindenden gesetzmässigen Kurve die Massen der
den zwischenliegenden Stärkestufen angehörigen Stämme durch Inter-
polation festzustellen, worauf sich ohne weiteres die Massen der ein-
zelnen Stärkestufen durch Multiplikation der Einzelsätze mit den
Stammzahlen finden lassen und in der Summe aller Positionen di&
Gesammtmasse des Bestandes sich ergibt (Massenkurvenverfahren)»
Dieses, von Speidel zunächst für wissenschaftliche Zwecke empfohlene
Verfahren dürfte auch für die Praxis der Forsteinrichtung sehr be-
achtenswert sein^).
Ein analoges Verfahren empfiehlt Kopetzky in Zeitschr. f. d»
ges. Forstw. 1891, 1892, sowie 1899, S. 471. Bei Bildung von
Kreisflächenstufen mit gleichen Differenzen, anstatt der Durchmesser-
stufen, geht die Massenkurve in eine Gerade über, indem gleiche
Kreisflächendifferenzen gleichen Massendifferenzen ent-
sprechen.
Über Differenzen zwischen Massenermittelungen nach Kreis-
flächen, Höhen und Formzahlen und den entsprechenden wirklichen
') Speidel, Beiträge zu den Wachsgesetzen des Hochwaldes etc.
1893, S. 6tf.
— 133 —
Schlagergebnissen hat Flury in Zürich Untersuchungen angestellt,
welche bei Fichte und Tanne 7 — 14®/o, bei Kiefer 14,6 °/o, bei
Buche bis 12 Vo weniger ergaben (Mitteilungen der schweizerischen
Zentralanstalt für d. forstl. Versuchs wesen Bd. VIII, S. 53 ff.) Diese
Differenzen liegen in der Art der Aufarbeitung und Aufnahme der
geschlagenen Hölzer, insbesondere zu niedriger Kubierung, Ausser-
ach tlassung der Rinde bei der Vermessung, ferner an zu niedrigen
Festgehaltsfaktoren etc. Ortlich ermittelte Bestandesformzahlen (s. S.
118) würden dagegen schützen. Jedenfalls sind die anzuwendenden
Formzahlen immer nur als massig hohe einzuschätzen.
Anmerkung. Nach Metzger findet man die Masse eines haubaren
odor angehend baubaren Bestandes hinlänglich genau lediglich nach er-
folgter Zählung aller Stämme, indem man 5 der stärksten und 12 der
schwächsten Stämme kubisch berechnet, aus der Summe das arithmetische
Mittel nimmt und dies mit der Gesamtstammzahl multipliziert; auch kann
man, etwas weniger genau, das Mittel aus 3 der stärksten und 7 der
schwächsten Stämme als durchschnittlichen Gehalt des Mittelstammes an-
, ,„ 5 max. + 12 min. ,1., 3 max. 4- 7 min. , «,
nehmen (M = n . ^^ oder M = n . — ) ^).
§ 59. 3« Auswahl und Aufnahme der Modellstämme nach
dem Draudtschen Verfahren.
Das Draudtsche Verfahren, welches von seinem, 1894 als
Grossherzogl. Hessischer Geheimrat und Chef der Forstverwaltung
in Pension verstorbenen Urheber zuerst im 1867 er Jahrgang der
Allgem. Forst- und Jagdzeitung, später in einer besonderen Broschüre
nochmals bekannt gemacht wurde, ist gleichfalls eine Holzmassen-
aufnahme mit Bildung von Stärkeklassen. Es werden zur Herstellung
derselben mehrere Durchmesserstufen zusammengefasst. Das Wesent-
liche des Draudtschen Verfahrens ist die Normierung der
Probestämme in einem für alle Stärkeklassen gleich-
bleibenden Prozentsatz der Gesamtstammzahl (^/2 —
2^0). So viel mal di^ Anzahl der Probestämme in der
Gesamtstammzahl enthalten ist, muss alsdann die
Masse des Probeholzes genommen werden, um die
Masse des ganzen Bestandes zu ergeben. Wegen dieses,
^) Siehe Allg. Forst- und Jagdzeitung, 1897, S. 161 fF.
— 134 —
für alle Stärken klassen gleichen Prozentsatzes braucht das Probeholz
nicht für jede Klasse besonders berechnet zu werden, sondern
man kann dasselbe gemeinsam aufarbeiten lassen und
erlangt auf diese Weise den Vorteil, dass die Kubierung nach den
ortsüblichen Sortimenten erfolgt und die für Umrechnung der Raum-
und Gebundmaße in Festmeter gültigen Faktoren angewandt
werden. Offenbar ist auf diese Weise bei alteren Bestanden eine
grössere Übereinstimmung der künftigen Fällungsergebnisse mit der
Schätzung gewährleistet, als wenn die letztere mit aller Genauigkeit
erfolgt ist, bei der Aufarbeitung der geschlagenen Massen jedoch
Ungenauigkeiten in der Kubierung der Rundhölzer vorkommen und
mit unzutreffenden Reduktionszahlen operiert wird.
Auch hat es bei Aufnahmen, denen die Berechnung des Geld-
wertes der ermittelten Massen folgen soll, viel für sich, bei gemein-
samer Aufarbeitung des Probeholzes alsbald die Sortimente und
deren Anteile an der Gesamtmasse kennen zu lernen.
Lästig ist unter Umständen die, mit dieser Methode verbundene
Notwendigkeit der Fällung von Probestämmen, wenn die Auf-
nahme in eine Jahreszeit fallt, in welcher Holzhauerei und Holz-
verkauf des laufenden Jahres schon abgeschlossen sind.
Bei der praktischen Anwendung des Draudtschen Verfahrens
stellt sich übrigens heraus, dass man nicht immer die Probestämme
für alle Klassen in einem genau gleichen Prozentsatz ausfindig
machen kann, da die rechnungsmässigen Mittelstämme der einzelnen
Klassen sich nicht immer in ganz normalen Exemplaren im Wald
auffinden lassen.
Es ist infolgedessen gestattet, entsprechende Stämme anderer,
annähernd gleicher Durchmesser aufzusuchen und fällen zu lassen,
wobei man mit den stärksten Stufen beginnt und nach den schwächeren
hin fortschreitet; sämtliche Probestämme werden nummeriert, und
es wird ihre Stärke angemerkt, darauf die Stammgrundfläche be-
rechnet und nun nach der letzteren und ihrem Verhältnis zur Ge-
samtstammgrundfläche des Bestandes die Masse des letzteren ermittelt.
Bezeichnet M die gesamte Bestandesmasse, G deren Stammgrund-
fläche, m die Masse der Probestämme, g die Stammgrundfläche der
p
Probestämme, so wird sich verhalten M : m =• G : g, also M = m — .
g
— 135 —
Das Draudtsche Verfahren wurde früher in ausgedehntem
Maße in der Grossherzoglich Hessischen Forstverwaltung praktisch
angewandt, während man neuerdings mit mittleren Probestämmen
für den ganzen Bestand arbeitet, deren Höhe durch Messung im
Stehen ermittelt wird, während man die Formzahlen nach den vor-
handenen Tafeln einschätzt, oder sich direkt der Gehaltshöhen bedient.
§ 60. 4. ürichsches Verfahren.
Urich hat das Draudtsche Verfahren dahin modifiziert, dass
er die gekluppten Stämme alsbald in Klassen von gleicher
Stammzahl einteilen und für diese so gebildeten Gruppen die-
Mittelstämme bis auf Millimeter genau berechnen und dementsprechend
aufsuchen, sodann gleichfalls fällen und gemeinschaftlich aufarbeiten
lassen will. Die Bestandesmasse steht aldann zu der Masse der
Probestämme genau in demselben Verhältnis wie die Anzahl der
sämtlichen Stämme des Bestandes zu der Anzahl der Probestämme,
Da diese Annahme nur dann richtig ist, wenn die Probe-
stämme nach Berechnung des Quotienten aus Stammgrundfiäche und
Stammzahl bis auf Millimeter berechnet und genau nach diesem
Durchmesser aufgesucht werden und dies praktisch unmöglich ist,
so gestattet auch Urich in der Bestimmung der Durchmesser der
aufzusuchenden Probestämme einen Spielraum, wenn nur in Summa
ein bestimmter Prozentsatz der Stammkreisfläche der betreffenden
Stärkenklasse eingehalten wird.
Alsdann wird auch nach Urich, ebenso wie nach Draudt, die
Berechnung der Bestandesmasse nach dem Inhalt der Probestämme,
nicht mehr nach dem Verhältnis der Stammzahlen, sondern nach
demjenigen der Stammgrundfläche vorgenommen ( M = m — 1 ^
Für Anwendung zu praktischen Arbeiten hat das Urichsche^
Verfahren die Schattenseite, dass der Auswahl der Probestämme
die Berechnung der Stammgrundflächen vorausgehen muss, während -
bei dem Draudtschen Verfahren wegen des in der Bestimmung der
Durchmesser gestatteten grösseren Spielraums die Auswahl der
Probestämme alsbald nach beendigter Kluppierung vorgenommen
und die Kreisflächenberechnung erst später bewirkt werden kann^
— 136 —
Übrigens hat neuerdings ürich sein Verfahren dahin modifiziert,
dass er die Feststellung der Durchmesser seiner Mittelstämme für
Starkenstufen von gleicher Stammzahl nicht durch genaue Rechnung,
sondern durch Abzahlung von 40 ^/o der Staramzahl von den stärk-
sten Stämmen herein vornehmen will, entsprechend dem von Weise
aufgefundenen Gesetz, welches in § 57 mitgeteilt wurde. Es soll
alsdann die Massen berechnung für den Bestand nicht mehr nach
dem Verhältnis der Stammgrundflächen, sondern lediglich nach dem-
jenigen der Stammzahlen vorgenommen werden ^). Dieser Vorschlag
einer Abrundung der Probestamm durchmesser wurde übrigens auch
schon von Baur in dessen Holzmesskunde gemacht und zur Auf-
stellung eines eigenen Systems benutzt^).
Auch die Deutschen forstlichen Versuchsanstalten haben für ihre
Massenaufnahmen eine Teilung der Gesamtstammzahl nach 5 Stärke-
klassen von je gleicher Stammzahl, für deren jede der Mittel-
stamm aufgesucht und nach Fällung von Probestämmen mittelst des
Sektionsverfahrens kubiert wird, vorgeschrieben.
§ 61. 5, Verfahren von R, Hartig^).
Nach Robert Hartig soll die Bestimmung der Probestämme
nicht derart erfolgen, dass gleichen Stammzahlen die gleiche Anzahl
von Probestämmen entspricht, sondern dass je ein solcher mit einem
gleichen Betrag von Stammgrundfläche zusammenfällt.
Es werden also nicht Stärkeklassen, sondern Stamm-
grundflächenklassen gebildet. Für jede derselben, die unter
sich in bezug auf die Stammgrundfläche gleich, in bezug auf
die Stamm zahlen ungleich sind, wird je ein Mittelstamm nach dem
Quotienten aus Stammzahl und Stammgrundfläche gewählt und hier-
nach die Auswahl, Fällung und Kubierung der Probestämme an-
genommen.
Hiernach wird für die stärkeren Stammklassen mit grösseren
^) Forstwissenschaftliches Zentralblatt, 1896, S. 188 ff., ürich „Be-
Standesmassenermittelung. "
2) Siehe ßaur, Holzmesskunde, 4. Aufl. 1891, S. 328.
^) R. Hartig, Die Rentabilität der Fichten-Nutz- und Buchen-Brenn-
holzwirtscbaft, 1868.
~ 137 ~
Stanimgrundflächen des Einzelstammes ein höherer Prozentsatz an
Probestämmen gewählt, mithin den stärkeren, d. h. wichtigeren
Stammgruppen eine grössere Genauigkeit gewidmet.
Da das Probeholz in keinem bestimmten Prozentsatz zur Ge-
samtmasse steht, wie bei dem Verfahren von Draudt und Urich, so
lässt es sieh auch nicht gemeinschaftlich aufarbeiten. Doch wird
dies vom Verfasser, der seine Methode mehr zu wissenschaftlichen
Zwecken benutzt haben will, auch nicht verlangt.
§ 62. b) Yergleichung der verschiedenen Verfahren von
Bestandesaufnahmen nach mittleren Modellstämmen.
In nachstehendem Beispiel ist die Normierung der Probestämme
nach dem Verfahren von Draudt, Urich, sowie nach demjenigen der
Deutschen forstlichen Versuchsanstalten, in einer weiteren Tabelle
auch nach demjenigen von R. Hartig dargestellt; ein Beispiel für
die vollständige Massenermittelung eines stammweise aufgenommenen
Bestandes folgt an anderer Stelle, indem zweckmässig die Massen-
feststellung mit der Zuwachsermittelung kombiniert wird, welche
später zur Darstellung gelangt.
— 138
Bildung von Stärkenklassen und Feststellang der Probestämme
mit Einhaltung gleicher Anzahl nach verschiedenen Systemen.
D.
cm
10
12
14
16
18
20
22
24
26
28
30
32
84
Stamm-
zahl
6
31
89
124
143
109
95
77
43
21
7
3
1
Anzahl der Probestämme bei 2^/o der Stammzahl
= 15 Stück. Auf 50 Stämme ein Probestamm.
nach
Draudt
I
(D = 12)
1
2
2
1
1
(D = 28)
1
nach Urich
neuestes Verfahren
bei 5 Stärkenklassen
Y. gleich. Stammzahl
31 \ 1 Stück 12
I
1
}i
13
50
26
24
llOO 2
. 100 2
100 2
1»
{
{
}1
48
3^
50 1
24
26
17
21
}i
14
16
16
18
18
20
22
22
24
26
1
28
6
31
89
24
1100
D.
3 Stück 14
50
93
57
52
95
16
18
, 3
{
3
74
43
21
22
3 „ 26
1
Sa.
749
15
15
15
Es ist auffallend, wie in diesem Beispiel die Probestamni-
bestimmuDg nach Draudt und Urioh fast su demselben Ergebnis
fübrt, wobei nicht unbemerkt bleiben kann, daas das Urichsche Ver-
— 139 —
fahren sich wesentlich umständlicher in der Bestimmung der Probe-
stamme gestaltet.
Nach dem R. Hartigschen Verfahren würde sich die Ermittelung
der Probestamme unter Einhaltung der Zahl 15, die in dem ge-
wählten Beispiel zugrunde gelegt wurde, folgendermassen ergeben:
Bildung der Stammgrnppen und Feststellung der Probestämme
nach R. Hartig.
Stamm-
' Stamm- Stamm- jy^^ Probe-
1
- grundfläche
Gruppe ^•
Nr.
zahl grandfläche stammes
Stuck
• EiDZ.
im
Ganzen
im im
E nz. Ganz. Einz. Ganzen grandfl ^'
cm'
1
(
qm
cm
1
qm qm qm cm
10.
6
0,008
0,048
1
I. Il 10
■ 12
r
6 — 0,048
31 . — 0,341 1
1
1
12
31
0,011
0,341
14
II. ij 14
75 112 1,125.
14 . 0,210
. 1,514 ] 0,0135 13,1
14
89
1 0,015
1
1,835
16
65
79 1,300,
— 1,180'
1,510 '0,0191 15,6
III. ' 16
59
1
16
124
0,020
2,480
;'i8
: 13 72 ,0,325
1,505 0,0209 16,3
;
1
1
IV. 1 18 ! 60 60 ;
1,500 0,0250 17,8
18
1
143 :
0,025
3,575
V. ,;1»
VI. 1 18
60 60
10 —
0,250
1,500 1 0,0250 17.8
■1
1
20,
109
0,031
3,379,
120
40 ' 50
1,240
1,490
0,0298, 19,5
1
95
0,038
3,610 ;
1 VII.
VIII.
[20
5ü
, 50
1,550;
0,0310 19,9
22
20
19
0,589
1
r
77
1
1
0,045
3,465
1 1
1
22
22
22 1
1
24 43 0,912,
1,501
1,520
1
0,0349 21,1
24
1
! IX. 1
40
1 40 —
1,178
0,0380 22,0
X.!
'61
1
1
26,
43
21
1
0,053
0,062
2,279
1,302:
24!
n
l
' 38 0,315
1 34 ! —
1,493
1,530
0,0393; 22,4
'1
XL
24
34
0,0450' 23,9
28,1
, XU.
24
34 , 34 — j
2 1 0,090
1,530!! 0,0450; 23.9
Xlll. n24|
j 1
1
30 1
7
1
1
0,071
0,497
1
'26
27 29 1,431
1,521
0,0490 24,9
1
1
XIV.
26
16
; 0,848
32
3 i
0,080
0,240 1
1
1
28,
28 i
11
27 !| 0,682
1,530
1
1
0,0567 26,9
1
XV.
10 , 1
0,620
1
34.
1
0,091
0,091
,30
32
7
3
0,497
1
'i
0,240:
1
749
22,642 1
!
1
1
_34'
1
21 0,091
1 '
1
1,448
' 1
i'
li :
0,0910 29,6
1
1
— 140 —
Anmerkung: Bei Annahme von 15 Probestämmen kommt je ein
22 64
solcher auf -^c~ ^^^^ ^>^^ ^™ Stammgrundfiäche ; nach diesem] Durch-
schnitt sind die verlangten 15 Gruppen mit annähernd gleicher Stamm-
grundfläche zu bilden.
Es leuchtet ein, dass R. Hartigs Verfahren schon wegen der
umständlichen Bechnungsarbeiten, die mit Feststellung der Probe-
stämme verbunden sind, für die Praxis nicht in Betracht kommen kann.
Auch eine Bedeutung für wissenschaftliche Arbeiten kann dem-
selben nicht beigemessen werden. Offenbar lassen sich Probe-
stämme bis auf Millimeter genau im Walde nicht mit Sicherheit
aussuchen. Und selbst wenn es gelingen sollte, Probestäname von
den verlangten Stärken zu finden, so ist die grosse Frage, ob sie
sich auch in Hinsicht auf Höhe, Form und Beastung als normal
erweisen. Abweichungen von den gefundenen Durchmesserstärken
der Probestämme machen sich daher behufs Abrundung derselben
unbedingt nötig.
Unser Resum^ geben wir dahin ab, dass für gleichmässig er-
wachsene, geschlossene Bestände das Verfahren der Massenaufnahme
mit Hilfe von Best and esmittelstämmen sich am meisten empfiehlt,
dass hingegen für ungleichmässige, grosse Extreme in den Durch-
messerstufen aufzeigende Bestände die Bildung von Stärkeklassen
zu wählen ist, deren Anzahl nach bestem Ermessen zu bestimmen
sein dürfte. Hierbei ist daran festzuhalten, dass um so genauere
Ergebnisse 2u erwarten sind, je enger die Stärkestufen abgegrenzt,
d. h. je mehr Klassen gebildet werden.
Auf alle Fälle sind nicht zu wenige Höhen an Probestämmen,
sei es im Liegen oder im Stehen, zu messen. Die Massen für die
einzelnen Klassen ermittelt man in der gewöhnlichen Praxis am
sichersten nach massig hoch gegrififenen Formzahlen, für deren Aus-
wahl nach den Arbeiten der forstlichen Versuchsanstalten genügende
Übersichten von den meisten Holzarten vorliegen.
Die Bildung der Stärkeklassen vermittelt auch am leichtesten
die Ausführung einer Untersuchung des laufenden Zuwachses, auf
welchen Punkt wir noch zurückkommen werden.
Statt der Anwendung der Formzahlen und Höhen können
Gehaltshöhentafeln in Anwendung kommen.
— 141 —
Für feinere Arbeiten wissenschaftlichen Charakters ist das
Speidelsche, bezw. KopetzkyscheMassenkurvenverfahren zu empfehlen.
Will man dem Hartigschen Gedanken, dass die stärksten Klassen
des aufzunehmenden Bestandes wegen des ihnen innewohnenden
grösseren Gewichtes für die Zusammensetzung der Bestandesmasse
eine sorgfältigere Berücksichtigung verdienen, Rechnung tragen, sa
hat man es als ein einfaches Mittel in der Hand, für dieselben die
Probestämme in einem grösseren Prozentsatz als für die schwächeren
Klassen auszuwählen.
Das Draudtsche und Urichsche Verfahren können nur dann
Bedeutung beanspruchen, wenn eine gemeinsame Aufarbeitung de&
Probeholzes beabsichtigt ist; in diesem Falle verdient jedoch das
Draudtsche Verfahren wegen der ihm innewohnenden grösseren Ein-
fachheit den Vorzug.
Es ist ein unleugbarer Maugel dieser beiden Verfahren, das»
bei ihnen für die Ermittelung des laufenden Zuwachses Schwierig-
keiten erwachsen, insofern dieselbe am besten mit Hilfe von Be-
standes- oder Klassenmittelstämmen vorgenommen wird, deren Kennt-
nis in beiden Fällen abgeht.
Das Speidelsche Massen kurven verfahren, ebenso die Massen-
ermittelung nach Massentafeln gewähren ebenfalls nicht die Anhalte
für die Zuwachsschätzung, welche für die Zwecke der Ertragsbe-
rechnung als durchaus nötig erscheint und am besten nach Stamm-
gruppen getrennt, jedoch nicht für jede einzelne Durchmesserstufe
separat ausgeführt wird.
2. Massenschätzung nach Probegrössen.
§ 63. a) Probeflächen.
Für gleichwüchsige Bestände, insbesondere jüngeren und
mittleren Alters, kann die Schätzung nach Probe flächen statt-
finden, in welchem Falle nicht die Aufnahme aller Einzelstämme
eines Bestandes, sondern nur diejenige eines bestimmten Teiles
desselben erfolgt.
Man versteht unter einer Probefläche einen gewissen, besondere
abzugrenzenden Bruchteil eines ganzen Bestandes, der nach seiner
Bestockung, insbesondere in Hinsicht auf Holzart, Stellung (Stamm-
— 142 —
mhl pro Hektar), sowie Stärke, Höbe und Form der Stämme dem
Ganzen vollkommen entspricht und gewissermassen als Modell oder
Maßstab des zu schätzenden Bestandes angesehen werden kann.
Da man aus dem Massengebalt der Probefläche auf denjenigen
des ganzen Bestandes zu scbliessen beabsichtigt, so muss begreiflicher-
weise der Flächengehalt beider bekannt sein.
Zu den regelmässigen, gleichwüchsigen Beständen, für deren
Schätzung die Anwendung von Probeflächen am Platze befindlich
erscheint, gehören auch Niederwaldungen, sowie das Unterholz in
Mittelwaldungen, für welche beiden Bestockungsformen der Ertrag
einer Probefläche am besten durch Fällung und Aufarbeitung der
vorhandenen Masse ermittelt wird. — Erträge wirklicher Hauungen
sind oft recht geeignete Probegrössen, sowohl in diesem Falle, als
auch für Schätzung gleichmässig bestockter Hochwaldungen.
Die Probeflächen nimmt man um so grösser, je mehr der
Bestand hinsichtlich seiner Regelmässigkeit Zweifel aufkommen lässt.
Für gewöhnliche Verhältnisse reicht man schon mit ^/4 ha aus.
Man wird mit grösseren Probeflächen immer mutmasslich ge-
nauer zutreffende Resultate erhalten als mit kleineu; zweckmässig
ist auch die Wahl mehrerer Probeflächen in verschiedenen Teilen
des Bestandes.
Man vermeide bei Aufsuchung derselben stets die Bestandes-
ränder (Grenzen, Wege, Schneissen), bevorzuge vielmehr eine Lage
inmitten des zu schätzenden Bestandes ; hinsichtlich der Form ist
zu bemerken, dass man mit längeren Rechtecken, die man bei
gleicher Fläche durch einen mannigfacheren Wechsel der Bestockung
hindurchlegen kann, als gleich grosse quadratische Figuren,
meist bessere Resultate wird erwarten dürfen, als mit Quadraten.
Als ein Vorzug der letzteren Form wird hingegen geltend gemacht,
-dass man mittelst derselben bei gleicher Fläche gegenüber dem
Rechtecke kürzere Umfangslinien habe, was insofern in Betracht
kommen soll, als man dadurch auf weniger Grenzbäume stösst, von
•denen es zweifelhaft ist, ob sie zur Bestockung der Probefläche ge*
hören oder nicht.
Hat man es mit Beständen zu tun, die nicht ganz gleiche
Bonität haben, wie z. B. an Berghängen, welche von oben nach
•unten an Tiefgründigkeit und folgeweise an Bestandeshöhe und
— 143 —
Stärke zunehmen, so empfiehlt es sich, lange durchgehende Streifen
zu wählen, mittelst deren es gelingt, die Bestockungs Verschieden-
heiten am besten zu treffen.
Die Abmessung einer Probefläche erfolgt mittelst Messband und
einem Instrument zum Abstecken rechter Winkel. (Häufig genügt
hierzu das Augenmaß.)
Zuerst steckt man eine der langen Seiten unter Benutzung
einer, genügende Durchsicht gewährenden Bestandeslücke ab, trägt
die Breiten an beiden Enden rechtwinklig an und verbindet die
Endpunkte durch eine zur ersten Langseite parallel laufende vierte
Linie, deren Länge mit derjenigen der zuerst abgesteckten Langseite
übereinstimmen muss. Die gemessenen Umfangslinien markiert man
durch Aufkratzen des Bodenüberzugs.
Die Ermittelung der Masse des auf der Probefläche stockenden
Holzbestandes bewirkt man im Wege der stammweisen Aufnahme,
durch welche man zunächst die genaueste Kenntnis der Stamm-
grundfläche erhält. Die Höhen findet man durch Messung von
Probestämmen, während die Formzahlen nach den vorhandenen
Übersichten einzuschätzen sind. Die Höhenprobestämme brauchen
nicht gerade auf der Probefläche selbst genommen zu werden, man
kann sie vielmehr im ganzen Bestand zerstreut aufsuchen. Man
wird bei solchen regelmässigen Beständen, für welche überhaupt die
Massen Schätzung nach Probeflächen angezeigt erscheint, sich mit
Annahme mittlerer Modellstämme für den ganzen Bestand begnügen
können, an denen auch gleichzeitig die nötigen Erhebungen für die
Zuwachsschätzung vorgenommen werden.
Nur dann wird man genötigt, Klassenbildung vorzunehmen
und demgemäss Klassenprobestämme auszuscheiden, wenn es
zweckmässig ist, eine Unterscheidung zwischen Haupt bestand und
Zwischen bestand zu machen, unter welch' letzterem man
diejenigen Stammindividuen zu verstehen hat, welche noch der
Durchforstung anheim fallen werden, deren separate Schätzung
wegen Veranschlagung der Durchforstungserträge bisweilen von
Interesse ist.
Nach dem Vorgang von Zetzsche (Geh. Oberforstrat in Meiningen)
kann man vielfach zweckmässig statt des Aufsuchens und Absteckens
— 144 —
ztuamroenhjiogender Probeflächen so verfabreo, dass der, die Anf-
nabme des Bestandes Ausfubrende mit Hilfe einer entsprechend
langen Rate von seinem Standpunkt aus einen Kreis von bestimmtem
Radius, folgeweise auch bekanntem Flächeninhalt, beschreibt and
dass während des Bezeichnen s des Kreisumfanges alsbald die Auf-
nahme der Durchmesser aller auf der Fläche vorhandenen Stämme
stattfindet.
Indem man nun die ganze, aufzunehmende Bestandesabteilung
nach einem gewissen, im voraus festgestellten System r^elmässig
durchwandert, in gleichmässigen Abständen immer Probekreise be-
schreibt und die Stämme derselben aufnimmt, wird man bei Zu-
sammenziehung der Ergebnisse aller einzelnen Kreise einen Durch-
schnitt für die Gesamtfläche erhalten, welcher den Typus des
Bestandes sicherer angibt, als dies mittelst einer einzigen oder
weniger, nur den Charakter einzelner Stellen des Bestandes angeben-
den Flächen möglich ist.
Einer Kreisfläche von 25 ^m entsprechen 2,82 m Radius.
Von der Mitte der Brust bis zu der Hand sind bei wagrecbt aus-
gestrecktem Arme bei mittelgrossen Menschen ca. 0,80 m. Der zu
haltende Stab müsste dann, wenn der angegebene Radius erhalten
werden soll, exkl. Handgriff 2 Meter Länge haben.
Will man grössere Kreise beschreiben, so muss man sich den,
der Fläche derselben entsprechenden Radius als Länge des Stabes
und des ausgestreckten Armes ausrechnen.
Bleiben wir bei Kreisen von 25 Q m stehen, so würden 100,
in der angegebenen Weise aufgenommene Probekreise einer Probe-
fläche von ^U ha entsprechen.
Es ist zu beachten, dass die, in dem aufzunehmenden Bestand
etwa vorkommenden geringen Bestandespartien, oder Blossen durch-
aus nicht etwa zu umgehen, sondern zur Erlangung eines richtigen
Bildes vom aufzunehmenden Bestand ebenfalls mit zu erfassen sind.
Dieses sinnreiche Verfahren gewährt in regelmässigen Be-
ständen bei korrekter Ausführung bisweilen überraschend genaue
Resultate. Anfänger und nicht genügend scharf denkende Arbeiter,
machen regelmässig den Fehler, dass sie unwillkürlich auf die
— 145 —
dichteren Stellen des Bestandes lossteuern, so dass auf diese Weise
leicht zu hohe Resultate erzielt werden^).
Die Aufnahmen für Höhe, Einschätzung der Formzahlen, sowie
die Erhebungen zur Zuwachsschätzung, worüber noch das Nötige
später mitgeteilt werden wird, bewirkt man am besten so, dass man
sich nicht gerade auf die Probekreise beschränkt, sondern die
geeigneten Probestämme mehr als Mittelstämme für den gesamten
Bestand auf der ganzen Fläche aussucht.
Kreisprobeflächen von grösserer Ausdehnung mit völliger Ab-
steckung derselben (500 [^Im mit 12,62 m Radius, 1000 Qm mit
1 7,84 m Radius), empfiehlt Prof. Dr. Wimmenauer (AUg. F. u. J.-Ztg^
1906 S. 12 und 1907 S. 110).
§ 64. b) Probestriche, insbesondere mit Benutzung der
Abstandszahl.
. Man hat empfohlen, die Masse eines Bestandes so zu ermitteln,
dass man die sämtlichen Stämme desselben zählen lässt, indem man
mit einer hinlänglichen Anzahl von Hilfsarbeitern den Bestand in
schmalen Streifen durchgeht. — Hierauf soll man einen Probestrich
durch den ganzen Bestand hindurch legen, durch welchen ein normaler
Durchschnitt desselben getroffen wird und soll in diesem Strich
sämtliche vorkommenden Stämme kluppen, wodurch man auch gleich-
zeitig die Stammzahl erfährt. Man ermittelt nun die Masse der
Probestämme nach einer einfachen Methode und findet aus derselben
den Massengehalt der ganzen Fläche, indem man schliesst: Wie
sich die Stammzahl des Probestriches (n)zu der Gesamt-
stammzahl (N) verhält, so wird sich auch die Masse
der Probestämme (m) zu derjenigen der Masse des
ganzen Bestandes (M) verhalten n : N = M : m, woraus
M = m . — .
n
In die Kategorie der Aufnahmen nach Probestrichen rechnen
wir die Methode der Stammgrundflächenbestimmung nach der Ab-
standszahl.
1) Siehe über das Verfahren Allgemeine Forst- und JagdzeituDg 1891,
S. 73 ff, Schmidt, Das Kreisflächenaufoahme-Verfahren von etc. Zetzsche,
ferner daselbst 1907 S. 82 einige Bedenken gegen dasselbe von Schleicher
Stoetzer, Forsteinrichtung. II. Aufl. 10
— 146 —
Dieses Verfahren wurde von dem Oberforstrat König, dem
die Holzmesskunde so manche Förderung verdankt, erfanden und
wir gewähren der Darstellung desselben schon aus Gründen der
Pietät hier einen kleinen Raum, sind aber auch der Meinung, dass
es die ungünstige Meinung, welche darüber in der Literatur nieder-
gelegt ist, nicht verdient Besonders abfällig wird dasselbe von
Baur beurteilt ^), am freundlichsten von Burckhardt ^) ; der Verfasser
hat in einzelnen Fällen auffallende Annäherung an die Resultate
stammweiser Aufnahme der Bestände gefunden und hält das Ver-
fahren bei umsichtiger Anwendung zur Gewinnung eines ungefähren
Anhaltes über die Stammgrundfläche eines wenigstens annähernd
regelmässigen Bestandes für durchaus beachtenswert
Denkt man sich die Fläche eines Bestandes in soviel Quadrate
geteilt, als Stämme auf demselben stehen, so repräsentieren diese
Quadrate den mittleren Standraum der einzelnen Stämme, ihre Seite
(s), die sog. mittlere Standseite, entspricht gleichzeitig der durch-
schnittlichen Entfernung der Stämme. Ist d die durchschnittliche
g
Stammstärke, so bezeichnet -^- das Verhältois zwischen Entfernung
d
und Stärke; dieser Bruch gibt an, wie vielmal grösser die Standseite
g
ist, als der Durchmesser und heisst die Abstandszahl (a = —r-).
Um dieselbe als Maßstab für die Ermittelung der Stamm-
grundfläche von der Flächeneinheit (ha) zu benutzen, denkt man
sich das Quadrat der mittleren Standseite (Stammentfernung) als
Standraum eines Stammes = s^; die Stammgrundfläche eines
, . ^d2
Stammes von mittlerer Stärke ist = — . — .
4
Auf einer gewissen Fläche F sollen sämtliche Stämme zusammen
die Stammgrundfläche G besitzen; es verhält sich alsdann:
F : G = 8^ : -— -, woraus folgt:
4
„ d^ TT S . ^
G = F . "2 • X ' ^^®S®" a = ^ ist nun
1) Baur, Holzmesskunde, 4. Aufl., 1891, S. 334 ff.
2) Burckhardt, Hülfstafeln für Forst taxatoren, 3. Aufl., 2. Heft,
S. 19 ff.
147 —
9
G =
a ' s^
F TT
a
8'
mithin
0,7854 F
a
2
a
2
Bei Zugrundelegung einer Flächeneinheit F von 1 Hektar
7854
= 10000 \Z\^ berechnet sich die Stammgrundfläche als G =
a
Nachstehende Tabelle gibt für die in Betracht kommenden
Abstandszahlen die Stammgrundflächen pro Hektar an.
Abstandstafel.
1
li
<
Stamm-
grund-
fläche
pro ha
CO
OQ N
<
Stamm-
grund-
fläche
pro ha
1
OQ
.La CC
00 N
Stamm-
grund-
fläche
pro ha
QQ N
<
Stamm-
grund-
fläche
pro ha
a
qm
a
qm
a
qm
a
qm
8
122,8
12
54,5
17
27,2
25
12,6
8,5
108,7
12,5
50,3
18
24,2
26
11,6
9
97,0
13
46,5
19
21,8
27
10.8
9,5
87,0
13,5
43,1
20
19,6
28
10,0
10
78,5
14
40,1
21
17,8
29
9,3
10,5
71,2
14,5
37,4
22
16,2
30
8,7
11
64,9
15
34,9
23
14,9
31
8,2
11,5
59,4
16
30,7
24
13,6
32
7,7
Bei Anwendung des Abstandsverfahrens zur Ermittelung der
Stammgrundfläche fürs Hektar misst man nun in einem, dem durch-
schnittlichen Charakter des Bestandes entsprechenden, durch den-
selben hindurchgelegten Strich eine Reihe von Stammentfernungen
und ermittelt auf diese Weise die durchschnittliche Standseite = s.
Gleichzeitig misst man die Stärken der Stämme und sucht den
mittleren Durchmesser (d), indem man 40®/o von der stärksten
Stufe herein abzählt. Hiernach berechnet sich leicht die Abstands-
zahl a = ^- und mit deren Hilfe die Stammkreisfläche pro Hektar,
d
Nach einigen gemessenen oder geschätzten Mittelhöhen und nach An-
sprechen der durchschnittlichen Formzahl erlangt man auf diese Weise
rasch die Anhalte zur Schätzung der Bestandesmasse für 1 Hektar.
10*
— 148 —
Die ungünstigen Erfahrungen, welche in Baurs Holzmesskunde
über die Anwendung dieser Methode mitgeteilt sind, mögen mit
darauf beruhen, dass man zu wenig Stämme (in einem Falle nur
deren 4) zur Erlangung von Mittelwerten benutzte.
Von Hause aus war das Abstandsverfahren nicht zu solchen
Bestandesaufnahmen bestimmt, die eine grössere Bedeutung besitzen.
Es sollte vielmehr nur zu raschen Ermittelungen, bei denen ein
hoher Grad von Genauigkeit nicht verlangt wurde, dienen und mehr
den Charakter einer Unterstützung der Okularschätzung, auf die wir
später zu sprechen kommen, haben. Dazu ist es keineswegs zu
verwerfen; insbesondere macht man wohl einmal Gebrauch davon
auf forstlichen Reisen in Ermangelung von Gelegenheit und Zeit,
ein genaueres Verfahren anzuwenden.
Übrigens wollte König die Abstandszahlen nicht allein zu
Massenschätzungen anwenden, sondern auch als Maßstab der
Schlussgrade von Beständen zur Beurteilung ihrer grösseren
oder geringereu Dichtheit benutzen und die Schlagstellungen nach
den zu realisierenden Abstandszahlen regeln, Ähnliche Betrachtungen
stellt Burckhardt in seinen Hilfstafeln für Forst taxatoren (H. S. 21)
hinsichtlich der Bemessung des Abstandes der Stämme bei Schlag-
stellungen im modifizierten Buchenhochwald an.
Von neueren Schriftstellern ist Martin zu erwähnen, welcher
in seinen „Folgerungen der Bodeureinertragslehre" ebenfalls die Ab-
standszahlen als Maßstab für Bemessung der Stellung von Beständen
heranzieht, insbesondere die grössere oder geringere Stärke einer
Durchforstung danach bemisst, ob dabei die vorhandene Abstands-
zahl bis zur nächsten Wiederholung des Durchhiebes abnehmen,
gleich bleiben oder steigen soll. Mit abnehmendem a wird immer
die Stammgrunfläche steigen.
Pressler suchte das Abstandszahl verfahren zu verfeinern, indem
er eine Messung von Länge und Breite des Probestreifens ins
Auge fasste, so dass dessen Fläche zu ermitteln war. Offenbar war
dies keine Verbesserung des Verfahrens der Abstandszahl. Denn :
weiss man einmal die Fläche, so kann man nach Messung der
Stämme viel leichter die Stammgrundfläche für dieselbe und folge-
weise für die Flächeneinheit direkt feststellen und bedarf der Ab-
standszahl überhaupt nicht mehr.
— 149 —
Ein neuerer Vorschlag zur Feststellung der Abstandszahl ist
von Forstassessor Schleicher in Mirningen gemacht worden (Allg.
Forst- und Jagdzeitung 1906, S. 37 ff. „Die Ermittelung
der Bestandes- Stammgrundflächen mit Hilfe der Abstand szahl^^).
Nach ihm sollen im Bestand in bestimmten Abstanden Stamm-
gruppen aufgenommen werden, indem man von je einem Innenstamm
die Entfernungen nach den Aussenstämmen misst, sowie die Stämme
kluppt und ihre Kreisflächen ermittelt. Hiernach muss sich die
mittlere Kreisfläche, daraus aber ein mittlerer Durchmesser und
ebenso eine mittlere Stammentfernung ergeben, so dass die Abstands-
zahl gefunden wird. Zur Aufschlagen der Kreisfläche für 1 ha ist
eine Abstandstafel mitgeteilt.
Siehe ferner desselben Verfassers Abhandlung in der Allg. F.
u. J.-Ztg. 1907, S. 77 ff.
3. Massenschätzung nach Ertragstafeln.
§ 65. a) Allgemeines über Ertragstafeln.
Man versteht unter Ertrags-, oder Erf ah rungs tafeln
tabellarische Nach Weisungen der Massengehalte, welche regelmässig
erwachsene und normal behandelte Holzbestände der verschiedenen
Altersstufen auf der Flächeneinheit (Hektar) erfahrungsmässig be-
sitzen. Da sich aus den Differenzen der Massen ohne weiteres die
Zuwachsgrössen der Zwischenzeiträume ergeben, so werden Ertrags-
tafeln auch zur Angabe des Zuwachses der Holzbestände benutzt.
Über die Ertragstafeln im allgemeinen ist folgendes vorauszu-
schicken :
1. Es ist bekannt, dass der Holzwachstumsgang der einzelnen
Holzarten ein verschiedener ist, so dass sich hieraus von selbst
die Notwendigkeit ergibt, für jede der überhaupt im grossen auf-
tretenden Holzarten (Kiefern, Fichten, Buchen, Tannen, Eichen)
besondere Tafeln aufzustellen. Ebenso leuchtet ein, dass Ertrags-
tafeln nur für reine Bestände je einer Holzart konstruiert werden
können, da die Grade der Bestandesmischung so mannigfaltig sind,
dass unmöglich allen dadurch bedingten Unterschieden in der Be-
atockung durch Ertragstafeln Rechnung getragen werden könnte.
2. Hinsichtlich der Betriebsarten ist zu bemerken, dass
jede Betriebsart ebenfalls die Aufstellung einer besonderen Tafel
— 152 —
Bei praktischem Gebrauch der Normal- Ertragstafeln bleibt
immer zu beachten, dass die Angaben derselben sich auf mehr
vollkommene, sozusagen ideale Bestände beziehen , wie solche
in Wirklichkeit immer nur in verhältnismässig kleiner Ausdehnung
vorzukommen pflegen. Zur Schätzung zukünftiger Erträge des
Wirtschaftswaldes, wie sich dieselben tatsächlich ergeben werden,
sind daher für die unvermeidlichen Mängel der Bestockung, wie sie
auf grösseren Flächen infolge von Kalamitäten aller Art nicht aus-
zubleiben pflegen, gewisse Abzüge von diesen Normal ertragen der
Ertragstafeln unerlässlich. Freilich ist die Höhe dieser Abzüge vom
individuellen Ermessen desjenigen, welcher Gebrauch von den Tafeln
zu machen beabsichtigt, abhängig.
Die Aufstellung von Lokalertragstafeln für enger be-
grenzte Bezirke, der örtlichen Behandlung und Benutzung der Bestände
angepasst, würde unbedingt zu empfehlen sein, wenn die Beschaflung
derartiger Tafeln nicht eine grosse Summe von Arbeit voraussetzte.
Immerhin kann es als eine Aufgabe von Forsteinrichtungsbehörden
angesehen werden, dergleichen Tafeln für grössere natürliche Wald-
gruppen zu beschaflen, wogegen die Aufstellung solcher für einzelne
Reviere meist auf die Schwierigkeit stösst, dass es in solchen an
ausreichenden Beständen für Gewinnung des zu ihrer Konstruktion
erforderlichen Materials fehlt.
§ 67. c) Einrichtung der Ertragstafelu.
Man wird verlangen können, dass sich aus den Ertragstafeln
folgendes entnehmen lässt:
Derselbe, Normalertragstafel für die Kiefer in der Norddeutschen Tief-
ebene. 1904.
Derselbe, Untersuchungen über die Zuwacbsleistungen von Eichenhoch-
waldbeständen in PreussoD. 1905.
Derselbe, Wachstum and Ertrag normaler Fichtenbestände in Preussen,
zusammen mit Untersuchungen über Wuchs und Form der Schwarzerle. 1902.
Schuberg, ,Ä.us deutschen Forsten." Mitteilungen über Wuchs und
Ertrag, I. Weisstanne, 1888, II. Rotbuche, 1894-
Kurzgefasste Ertragstafeln der wichtigsten Holzarten für den prak-
tischen Gebrauch enthalten des Verfassers Hilfstaeln zur Forsteinrich-
tung. 1907.
— 153 —
1. Der Holzmassengehalt des Hauptbestandes pro
Hektar nach Festmetern Derb-, Reis- und Gesamtmasse,
nach Abstufungen von etwa 10 zu 10 Jahren. Eine
weitergehende Abstufung nach Jahres- Altersklassen hat nur Bedeutung
für wissenschaftliche Zwecke (Summierung des Normal Vorrates einer
Betriebsklasse).
2. Der sog. Neben bestand, in gleichen Abstufungen wie
der Hauptbestand auszudrücken. Dieser Neben bestand umfasst den
im Wege der Durchforstung demnächst noch anfallenden Vor- oder
Zwischenertrag ; seine Schätzung ist insofern etwas unsicher, als die
Beurteilung des noch zu entfernenden Materials sehr von der beab-
sichtigten Intensität der vorzunehmenden Durchforstung abhängt.
3. Der durchschnittlich - jährliche Ertrag der
Flächeneinheit (nach Haupt- und Gesamtertrag).
Die sämtlichen Angaben der Ertragstafeln müssen sich, wie
schon in § 65 unter 3 erwähnt wurde, auf mindestens 5 Ab-
stufungen der Ertragsfähigkeit (I— V) erstrecken, können
aber auch auf 10 Bonitätsklassen (1 bis 0,1) ausgedehnt werden.
Die Anhalte zum Ansprechen der Standortsgüte ergeben sich
am sichersten aus der Bestandeshöhe, vielleicht im Zusammen-
halt mit der Stammgrundfläche für die Flächeneinheit.
Die Anwendung der mittleren Bestandeshöhe als Maßstab für
die Beurteilung der Standortsgüte rührt vom Oberforstrat König
her, nach welchem dessen Nachfolger Grebe schon 1852 in seiner
Gebirgskunde, Bodenkunde und Klimalehre (1. Aufl. 1852) eine
Übersicht der Mittelhöhen in Füssen für die verschiedenen Holzarten
nach Altersklassen und Standortsgüten mitteilte.
Später hat Baur den Zusammenhang der Bonität, bezw. der
von ihr bedingten Massenhaltigkeit der Bestände mit der Bestandes-
höhe konstatiert und zunächst hinsichtlich der Fichte festgestellt,
dass in geschlossenen Beständen gleicher Bonität der laufend jähr-
liche Massenzuwachs dem laufend jährlichen Höhenzuwachs pro-
portional ist, derart, dass sich die Massen zweier Bestände, die
verschiedenem Alter, aber gleicher Bonität angehören, wie die Höhen
derselben verhalten ^).
^) Baur, Die Fichte ip bezug auf Krtrag, Zuwacb9 uinj Form,
1876, S. 6.
— 154 —
Allerdings wird nach den Untersuchungen Schubergs die
Höhe nicht allein als ein sicheres Kriterium der Bonität anzusehen
sein, sondern es ist der Höhenlage insofern ein Einfluss beizumessen,
als bei grösserer Meereshöhe trotz geringerer Bestandeshöhe eben-
soviel Masse erzeugt wird, als bei grösserer Bestandeshöhe in tieferen
Lagen, weil die Höhenbestände stammreicher sind, da die Ausscheidung
der unterdrückten Stämme langsamer von statten geht. Hiernach
würde dieselbe Bonität je nach der Höhenlage durch verschiedene
Bestandesmittelhöhen charakteriaiert werden, ebenso würden zwei
Bonitäten durch die gleiche Höhe bestimmt sein ; immerhin sind die
letzteren als ein guter Maßstab für die Beurteilung der Standorts-
güte anzusehen und durch keine besseren Merkmale zu ersetzen.
§ 68. d) Aufstellung der Ertragstafeln ^).
Die Aufstellung von Ertragstafeln setzt die Auswahl und Auf-
nahme ausreichender Probebestände der zu bearbeitenden Holzart
voraus. Man wird geeignete, d. h. normal bestockte Flächen der
verschiedensten Altersstufen und Bonitätsklassen in möglichst grosser
Anzahl auswählen, die Resultate der Aufnahmen derselben sach-
gemäss zusammenstellen und alsdann die Ertragstafeln derart kon-
struieren, dass man fehlende Glieder durch Interpolation ergänzt.
Die Aufnahmen der, mindestens je 0,25 ha haltenden Probe-
flächen erfolgen nach stamm weiser Kluppierung unter Bildung von
Klassen, für welche mittlere Modellstämme gefällt und sektiousweise
kubiert werden. Gewöhnlich findet die Klassenbildung so statt,
dass 5 Klassen von gleichen Stammzablen gebildet werden').
Zunächst ist es erforderlich, die Standortsklassen nach den
gefundenen Bestandesmittelhöhen abzugrenzen.
Zu diesem Zwecke werden die auf möglichst vielen Probeflächen
ermittelten Höhen als Ordinaten auf einer die Altersstufen dar-
stellenden Abszissenlinse aufgetragen; die am höchsten und am
tiefsten liegenden Punkte werden durch angemessene Kurvenlinien
i) G. Hey er, Über die Aufstellaiig von Holzer trägst afeln. Allgem.
Forst- u. Jagdzeitung, 1877, S. 185 ff.
^) Die Mitteilung des Arbeitsplanes des Vereins Deutscher forstlicher
Versuchsanstalten findet sich in Danckelmanns Jahrbuch der preussischen
Forst- und Jagdgesetzgebung und Verwaltung, Bd. VIT, S. 97 ff.
— 155 —
verbundeD and es wird alsdann der Raum zwischen diesen beiden
Kurven in 4 gleiche Streifen geteilt, wodurch abermals 3 Kuryen-
linien erhalten werden, so dass von den letzteren 5 entstehen, welche
den 5 Hauptbonitatsstufen entsprechen.
Auf diese Weise lassen sich die Mittelhöhen für die einzelnen
Altersstufen und Bonitäten fesstellen und nach ihnen werden die
Massen der aufgenommenen Probebestände in die entsprechenden
Klassen eingeordnet
Alle erlangten Resultate sind nicht ohne weiteres verwendbar;
meist werden sich noch Unregelmässigkeiten und Sprünge zeigen,
die noch einer sacbgemässen Ausgleichung bedürfen, welche am
besten auf dem graphischen Weg erfolgt, wobei auch fehlende
Zwischenglieder interpoliert werden. Mau nennt dieses Verfahren
das Streifen verfahren.
Zur Kontrolle der Richtigkeit des angenommenen Wachstums-
gange? ist es wichtig, die Probeflächen genau zu fixieren und von
5 zu 5 oder 10 zu 10 Jahren neu aufzunehmen, wobei es nötig ist,
dass die Messung immer genau in derselben Höhe erfolgt. Zu
diesem Zwecke empfiehlt sich die Markierung der Messböhe durch
Olfarbenstriche; ebenso ist die Numerierung aller einzelnen Stämme
wichtig, um über den von Aufnahme zu Aufnahme erfolgenden
Abgang an Stämmen Aufschluss zu erhalten, über welchen in den
für die einzelnen Probeflächen anzulegenden Lagerbüchern genau
Buch geführt werden muss.
Es ist offenbar der Zuwachsgang der aufgestellten Ertrags-
tafel richtig, wenn die Massen der Probefiäcben, welche mit den
Angaben der Eriragstafel bei der ersten Aufnahme übereingestimmt
haben, dies auch bei der ferneren Aufnahme tun. Die Bestände
sind alsdann ohne Zweifel den Ansätzen der Tafel entsprechend
zugewachsen.
Diese fortgesetzten Kontrollen müssen mit der Zeit zu durchaus
korrekten Ertragstafeln führen.
Man hat auch versucht, Ertragstafeln in der Weise aufzustellen, dass
man nach der Stammzabl and Masse eines aufgenommenen älteren Be-
standes (Weiserbestand) die früheren Massen der jüngeren Alters-
klassen dnrch Berechnung zu finden sachte (Weiser verfahren).
Dies erfolgte zuerst 18^ durch den Königl. Bay^eriscben Salinen-
— 156 —
forst Inspektor Haber') folgendennassen: Man stellte an einem älteren
Bestand sowohl die gegenwärtige Masse des Mittelsiammes, als aach dessen
Inhalt für alle in Betracht kommenden froheren Zeitabschnitte durch
Stammanalyse fest. Es handelte sich nun noch am die Aaffindang der
Stammzahlen der frQheren Zeiträume, darch deren Multiplikation mit der
Masse des Mittelstammes sich die Bestandesmasse ergeben masste. Huber
nahm an, dass die Standräume der Mittelstämme zweiter Altersstufen
(Q und q) sich verhalten wie die Quadrate der Durchmesser dieser Stämme
(D und d). Hiernach ergab sich die Proportion Q : q ^ D' : d', woraus
d*
als Standraum des frQheren Mittelstammes folgt: q = Q. =-^.
F
Die Stamrozahl (s) für die Flächeneinheit ist stets = — ; sie ergibt
sich also fQr die früheren Zeiträume nach dem Ausdruck;
® ~ q ~ Q • d«*
Die Stammzahlen der Altersstufen, multipliziert mit den durch die
Stammanalyse gefundenen früheren Massengehalten des Mittelstammes
ergeben nun die Holzmassen der Bestandeseinheit für die verschiedenen
Altersstufen.
Diese Art der Ermittelung geht von der Annahme aus, dass der
jetzige Mittelstamm des Bestandes auch in den früheren Stadien des Be-
Etandeslebens Mittelstamm gewesen sei. Hiergegen hatte schon Karl Heyer
Bedenken geäussert, indem er glaubte, dass der Mittelstamm der jüngeren
Altersklassen in späterem Alter des Bestandes gegen den sich durch
Rechnung ergebenden Mittelstamm zurückbleibe.
Diese Annahme ist durch die Braunschweigische forstliche Versuchs-
anstalt bestätigt worden. Hier hatte man in Durchforstungsflächen alle
Stämme mit Ölfarbe nummeriert und verbucht, so dass man von jedem
derselben den Durchmesser der ersten Aufnahme wusste. Hiemach konnte
man für die verschiedenen Altersstufen die Dimensionen des Mittelstammes
feststellen und nun vergleichen, ob dieselben noch von den früheren
Mittelstämen repräsentiert wurden. Dies war jedoch nicht der Fall,
sondern diejenigen Stämme, die früher dem Mittelstamm entsprochen hatten,
erwiesen sich später immer als zu schwach^).
Dieses sog. Weiserbestands verfahren ist von Theodor
Hart ig und Robert Hartig dahin modifiziert worden, dass dieselben
mehrere Stärkeklassen des älteren Weiserbestandes bildeten, deren
1) Zeitschrift für Forst- und Jagdwesen von Meyer und Behlen,
II. Bd , 3. Heft.
2) Grundner, Untersuchungen über die Verwendbarkeit des Huber-
sehen Mittelstammes bei Aufstellung von Holzertragstafeln (Allgem. Forst-
pnd Jagdzeitung, 1878, S. 113).
— 157 —
Mittelstämme analysierten, hiernach die jüngeren Altersstufen im Walde
aufsnchten nnd diejenigen Bestände, deren Klassenmittelstämme den durch
Stammanalyse gefundenen Stämmen entsprachen, als Probebestände für
Aufstellung der Ertragstafel benutzen^).
Auch Gustav Wagen er, sowie Prof. Dr. Wimmenauer haben
das Weiserbestandesvei fahren unter Annahme mehrerer ElassenmitteU
stamme kultiviert^). Eine besondere Bedeutung hat dasselbe nicht erlangt,
da die aus der Untersuchung der Weiserbestände zu ziehenden Schlüsse
nicht frei von Willkür und demzufolge anfechtbar sind.
Es sei an dieser Stelle noch auf die Bestrebungen des leider inzwischen
verstorbenen Professors Dr. Weber hingewiesen, welcher in verschiedenen
Veröffentlichungen die allgemeinen Wachstumsgesetze normaler Holzbe-
stände aus den vorhandenen Ertragstafeln abzuleiten versucht hat, was
ihm auch entschieden gelungen ist. Es darf erwartet werden, dass die
von Weber auf einfache mathematische Ausdrücke zurückgeführten Gesetz-
mässigkeiten, welche sich für Abnahme der Stammzahlen mit zunehmendem
Alter, Gestaltung des Höhenzuwachses, ferner die Massenzunahme der
Mittelstämme, sowie der ganzen Bestände und dergl. ergeben, praktisch
für Aufstellung von Ertragstafeln nach einfachem System sehr wohl zu
benutzen sein werden.
Auf eine Darstellung der Weberschen Methode muss an dieser Stelle
verziehtet werden, da die Ergebnisse der Weberschen Untersuchungen
noch nicht zn Regeln für deren praktische Anwendung geführt haben. Es
sei nur so viel bemerkt, dass es darauf ankommt, das Wachsen von
Reihen, insbesondere auch der Besandesmassen nach einem, von der Güte
des Standortes abhängenden Mehrungsfaktor festzustellen, worauf zur
Aufstellung von Ertragstafeln für bestimmte Holzarten und Ortlichkeiten
es nur darauf ankommen würde, die nach den Bonitätsstufen verschieden
gestalteten Faktoren und mit deren Hilfe das gesetzmässige Fortschreiten
der Reihen zu bestimmen^).
J) Theodor Hart ig, Vergleichende Untersuchungen über den Ertrag
der Rotbuche etc., 1847.
Robert Hart ig, Vergleichende Untersuchungen über den Wachs-
tumsgang und Ertrag der Rotbuche und Eiche im Spessart, der Rotbuche
im Ostlichen Wesergebirge, der Kiefer in Pommern und der Weisstanne im
Schwarzwald, 1865.
2) Wagener, Anleitung zur Regelung des Forstbetriebs, 1875, S. 181 ff.
Wimmenauer, Ertragsuntersuchungen im Bnchenhochwald. Allgem.
Forst- und Jagdzeitung, 1880, S. 1 ff.
3) Zu vergleichen: Weber, Lehrbuch der Forsteinrichtung mit be-
sonderer Berücksichtigung der Zuwachsgesetze der Waldbäume 1891 S. 146 ff,
sowie weiter besonders Allg. Forst- und Jagdzeitung 1897, S. 185 ff. und
1898, S. 1: Über die Gesetzmässigkeit im Zuwachsgange einiger Holzarten
auf Grund neuer Ertragstafeln von Professor Rudolf Weber in München.
— 158 —
Etwas zurückhaltend spricht sich auch Dr. Urstadt in seiner Disser-
tation: n Kritische Betrachtung der Weberschen Formeln'' etc. 1906 aus, indem
er keine besonders günstige Vorhersage für die allgemeine Verwendung
mitteilt.
§ 69. e) Gebrauch der Ertragstafeln.
Die Verwendung der in Ertragstafeln niedergelegten Angaben
über Massenerträge behufs der Einschätzung konkreter Bestände setzt
voraus, dass in den Tafeln die Angaben über die den verschiedenen
Altersstadien für die einzelnen Bonitätsstufen zukommenden Be-
standeshöhen nicht fehlen.
Um sodann den in Frage stehenden Bestand einschätzen zu
können, muss dessen Alter und die mittlere Bestandeshöhe
bekannt sein.
Die letztere ergibt sich nach dem Durchschnitt aus den Höhen
einer Reihe von Stämmen, die den Mittelklassen der vorhandenen
Stärken entsprechen. Selbst der Durchschnitt aus den Höheh der
höchsten und der niedrigsten Stufe hat nach Krafts Untersuchungen
ganz gute Resultate ergeben^).
Auf diese Weise hat man zur Einschätzung eines konkreten
Bestandes nach der mittleren Höhe nur wenig Messungen von
Bestandeshöhen nötig.
Was die Ermittelung des Alters anlangt, so ist dasselbe in
den regelmässigen gleichaltrigen Beständen, für deren Schätzung
Ertragstafeln zur Anwendung kommen, nicht allzuschwer festzu-
stellen. Den besten Anhalt gewährt, sofern das Alter nicht aus
den Angaben der Forstbuchführung sich ergibt, die Zählung der
Jahrringe an den Stöcken gefällter Stämme, bei Kiefern auch die
Zählung der Astquirle. Die Bestockung einer ganzen Bestandes-
abteilung ist seltnen eine ganz gleichaltrige; in der Regel hat die
Begründung derselben, insbesondere wenn solche auf künstlichem
Wege erfolgt ist, eine Reihe von Jahren in Anspruch genommen,
so dass ein mittlerer Durchschnitt für die Altersfestsetzung ange-
nommen werden muss.
Mit Hilfe von Alter und Bestandesmittelhöhe gestaltet sich
nunmehr die Schätzung der Masse eines Bestandes nach Ertrags-
>) 8. Allgemeine Forst- und Jagdzeitung 1879, S. 38 ff.
— 159 —
tafeln sehr einfach, indem sich aus dem Zusammenhalt beider ohne
weiteres die Bonitätsstufe nach den korrespondierenden Angaben
der Tafel ergibt, in welcher die Masse sich aufschlagen lässt. Sehr
häufig wird die Höhe nicht genau einer vollen Bonitätsstufe der
Tafel entsprechen, so dass eine Zwischenstufe eingeschaltet werden
muss; dies ist besonders der Fall bei Abstufung der Ortsgüten nach
nur 5 Klassen (I — V), in welchem Falle am besten noch Stufen
von I/II, II/III etc. gebildet werden und als Masse des konkreten
Bestandes das Mittel aus den Angaben der beiden Qrenzstufen
genommen wird.
Bei einiger Routine erlangt der Taxator auch wohl die Fähigkeit,
die Ortsgüte nach allgemeiner Beurteilung des Bestandescharakters,
des Bodenzustandes und der Bodenflora direkt anzusprechen.
Für die Schätzung der Masse, nach vorausgegangener Fest-
stellung der Bonitätsklasse, ist zu beachten, dass die Tafeln normale,
d. h. volle Bestände zur Grundlage haben, während der zu schätzende
Bestand öfters Schlussunterbrechungen von grösserem oder kleinerem
Umfange zeigt. In diesem Falle muss nach dem Augenmaß
unter Berücksichtigung der Bestandeslücken der Schlussgrad nach
einem Bruchteil des Vollbestandes beurteilt und hiernach eine
Reduktion der in den Ertragstafeln enthaltenen Ansätze vorge-
nommen werden.
Bei gemischten Beständen wird man das Mischungs-
verhältnis nach Zehnteln feststellen und hiernach die Ansätze der
Ertragstafeln von den in Betracht kommenden mehreren Holzarten
verwenden. Bei untergeordneter Einsprengung von Mischhölzern in
einen sonst aus einer Holzart bestehenden (reinen) Bestand, etwa
bis zu einer Einsprengung von 0,1, wird eine solche Scheidung in
zweierlei Holzarten unnötig; es genügt in diesem Falle das An-
sprechen der Masse nach den Ansätzen derjenigen Ertragstafel, die
sich auf die Hauptbolzart bezieht. Allenfalls kann eine entsprechende
Erhöhung oder Ermässigung der sich für diese Hauptholzart er-
gebenden tafel massigen Ertragszahlen sich empfehlen, je nachdem
die Einmischung einer anderen Holzart den Ertrag steigert (z. B.
Fichten in Buchen) oder verringert (z. B. Buchen in Fichten).
Es ist festzustellen, dass eine Massenschätzung nach Ertrags-
tafeln für die Zwecke der Forsteinrichtung sich immer nur für
— 160 —
jüDgere Bestände empfiehlt, bei denen ein hohes Maß von Genauigkeit
nicht verlangt werden kann, so dass es angemessen erscheint, bei
der Vornahme der Massenbestimmung nicht allzu skrupulös und
umständlich zu Werke zu gehen.
§ 70. 4. Okularschätzung der Bestandesmassen.
Man findet bei routinierten Forsttaxatoren bisweilen eine gewisse
Sicherheit in dem blossen Ansprechen der Massen konkreter
Bestände nach dem Augenmaß. Ein solches Verfahren, Okular-
schätzung genannt, ist für die Zwecke der Forsteinrichtung bei
allen älteren Beständen, deren Masse in nicht allzu ferner Frist der
Abnutzung anheim fällt und somit für die Festsetzung des Etats
der nächsten Zeit in Betracht kommt, sehr wenig zuverlässig und
sollte in dem vorausgesetzten Falle nicht zur Anwendung gebracht
werden.
Immerhin ist es wünschenswert^ dass der Forstmann sich die
Fähigkeit aneignet, ein einigermassen zutreffendes Urteil über die
Massenhaltigkeit konkreter Bestände rasch abzugeben. Hierzu hilft
am meisten das Ansprechen der einzelnen Massenfaktoren, nämlich
der Stammgrundfläche, Höhe und Formzahl:
Hierbei ist die Hauptsache das Ansprechen der Stamm-
grundfläche nach [~| m pro Hektar. Über die Grösse derselben
verschafft man sich leicht Anhalte aus den vorhandenen Ertragstafeln,
aus denen sich beispielsweise ergibt, dass haubare Fichten bestände
40 — 60, in der besten Bonität selbst 70 \^m pro ha aufweisen,
während sich für Kiefern 30 — 45 Qm, für Buchen 25—45 Qm
ergeben.
Wichtig ist es für den angehenden Forsttaxator, sich bei wirk-
lichen Aufnahmen immer die erlangten Resultate der Stammgrund-
flächenermittelungen einzuprägen, bezw. zu notieren, um Anhalte zur
Vergleichung zu besitzen.
Auch kann eine Schätzung der Stammgrundflächen pro ha nach
ungefähren Anhalten rasch durch das Verfahren der Probekreisauf-
nahme oder nach der Abstandszahl erfolgen. Die Massenschätzung
wird sodann schnell durch Multiplikation mit der leicht zu er-
mittelnden mittleren Höhe und der Formzahl, deren Einschätzung
ebenfalls keine Schwierigkeiten bietet, vollzogen.
— 161 —
Auch wird empfohlen, sich das Produkt Stamragrundfläche X
Formzahl für die hauptsächlichsten Bestandesformen einzuprägen und
dies einfach mit der Bestandesmittelhöhe zu multiplizieren ^).
Auf alle Fälle muss beurteilt werden, inwieweit der vorhandene
Schlussgrad mit dem normalen Schluss übereinstimmt und welche
Reduktion der normalen Stammgrundfläche pro ha hiernach anzu-
nehmen ist.
Andere Taxatoren schätzen die Bestandesraasse einfach nach
dem Produkt von Durchschnittszuwachs und Bestandesalter, welches
Verfahren jedoch für jüngere Bestände insofern trügerisch ist, als
der Durchschnittszuwachs für die einzelnen Altersstufen variiert, wo-
gegen allerdings in höherem Alter die Durchschnittszuwachsgrössen
mehr konstant bleiben.
B. SchätzuDg des Bestandeszuwachses.
§ 71. 1. Zuwaehsermittelung an ausgewählten
Probestämmen.
Für die Ermittelung des Zuwachses ganzer Bestände kann eine
Anwendung der für die Schätzung des Zuwachses liegender und
stehender Stämme gegebenen Regeln stattfinden. Es werden an
einer ausreichenden Anzahl passend ausgewählter Probestämme
spezielle Zuwachsuntersuchungen angestellt, die Zuwachsprozente
ermittelt und die gefundenen Resultate auf den Bestand übertragen.
Insofern am fortwachsenden Baum selbst bei gleichbleibender Breite
der Jahrringe mit der Zunahme der Stärke eine Abnahme des
Zuwachsprozentes eintreten muss (s. § 44), ist die Annahme massiger
Sätze zu empfehlen, wozu am ersten die Anwendung nicht zu hoher
Zuwachskonstanten bei Ausführung der Rechnung dient.
Eine solche massige Schätzung ist bei der Anwendung des an
Probestämmen gefundenen Resultates auf den ganzen Bestand um
1) So zuerst 1879 Weise in Ztschr. für F.-u. Jagdwesen Bd. X S. 241
für Kiefer, wo das Produkt gf oder der Quotient — als „Faktor zur Höhe"
bezeichnet wird. s. ferner Protokoll der XXIL Versammlung
Thüringer Forstwirte, 1891, S. 40, Mitteilung von Matthes, welcher
die sog. Massenkonstanten (Stammgrundfläche X Formzahl für Buchen
zu 15—25, Fichten zu 23—30, Kiefern zu 18-22 angibt, ferner
Forstliche Blätter 1891, S. 90 u. 132 (Borggreve und Gerding).
Stoetzer, Forsteinrichtung. II. Aufl. 11
— 162 —
so mehr am Platze, als der Bestand einen gewiesen Äbgaog durch
dürre Hölzer, Schnee- und Windbrüche, Frevel etc. erwarten lässt,
welcher dem zu erwartenden Zuwachs gegenübersteht und denselben
geringer erscheinen lässt, als er in Wirklichkeit ist.
Dies ist besonders zu beachten, wenn aus der gefundenen Masse
im Zusammenhalt mit dem ermittelten Zuwachs ein Schluss auf den
derei netigen Abtriebsertrag gezogen werden soll. Die graphische
Darstellung des Wachs tu msgangea eines Bestandes zeigt völlige
Ähnlichkeit mit dem Wachstum des Einzelstammes, wie sich aus
der Zeichnung Fig. 33 ergibt.
Fig. 33.
Ines Fichten bestand es III. Bonität, nach Schwappach.
(S. dessea Fichtentafeln S. 54.)
— 163 —
Bei Vornahme der ZuwachsuntersuchungeD selbst bedient man
sich einer der früher für liegende und stehende Stamme geschilderten
Methoden und erstreckt die Untersuchungen auf eine nicht zu
geringe Anzahl von Stämmen, damit die unvermeidlichen Schwan-
kungen in den Jahrringbreiten einigermassen zur Ausgleichung
gelangen.
Wird die Massenaufnahme mit Hilfe von mittleren Be-
standesprobestämmen ausgeführt, so wird für die Zuwachs-
schätzung des Bestandes einfach das Mittel der an den Probestämmen
gefundenen Prozente genommen. Über die Auswahl dieser Bestandes-
mittelstämme ist das Nötige in § 57 mitgeteilt.
Hat man für die Massenaufnahme eines Bestandes eine Anzahl
von Stärkeklassen gebildet, so muss für jede derselben nach
den Klassenprobestämmen ein besonderes mittleres Zuwachsprozent,
nach dem Durchschnitt der gefundenen Resultate, angesetzt werden.
Mit Hilfe dieser Prozente berechnet sich die Masse des laufenden
Zuwachses für die einzelnen Stärkeklassen und durch Bildung der
Summe alsdann der Zuwachs des ganzen Bestandes, aus welchem
durch Vergleichung desselben mit der Bestandesmasse sich leicht das
mittlere Zuwachsprozent ergibt, indem man ansetzt M : z = 100 : p,
. _ z
woraus folgt: p := -— r . 100.
M
ir
-- 164 —
Id nachfolgendem Beispiel wird eine zweckmässige Darstellung
der Massenaufnahme eines Bestandes in Verbindung mit der Zu-
wachsermittelung mitgeteilt:
Forstort: Ringberg 13 a. Fläche: 0,936 ha.
^^
W) m
■ äW\
Stamm-
08
grundfläcbe
Zuwachs
'S
a
D.
cm
h.
m
f.
'S «
cm
> OD
3 §
im
1
Einz. Ganzen
qm
' Masse
fm
Vo
fm
13
10
'0,102
17
12
'
1/14
0,192
16
14
. 12
0,62
für
400 0,246
. 2,301
17,1
1,6
0,3
21
16
D — 18
0,422
23
18
0,585
bö
24
20
0,754
29
22
'1,102
19
24!
1/12
0,860'
B
19
9
26
28
, 15,5
0,58
ffir
D— 26
500
il,009
0,554
.4,161
37,4
1,6
0,6
9
30
0,636|
5
32
0,402
4
34
1/10
0,363
B
4
36
, 19
0,57
fllr
500 0,407
> 2,720
29,5
1,3
0,4
»
^M»
o
7
38
D = 38
0,794
er
CD
6
40
,0,754
8
42
1,108
s
12
44
1/9
1,825
9
46
,22,5
0,57
für
450 1.4961
> 5,938
76,1
1.1
0,8
B
4
48
1
r
)
D = 46
,0,724
4
50
0,785
OD
5
52
1,062
1
1
1:
5
54 1
1,145
1
1
4
56 1
0,985
.
1
58
1/8
0,264
6
60
. 26
0,56;
für
400
1.696
7,533
109,7
0,8
0,9
3
62
D — 60
0,906
1
66
0,342
1
68'
0,363
2
70
0.770
290
22,653*
269,8
1,0
2,8
Sa.
310
24,2
289
1
2,9
, für 1 ha.
— 165 —
Anstatt der Berechnung des durchschnittlichen Zuwachspro-
zentes nach dem Verhältnis des Gesamtzuwachses zu der Gesamt-
masse hat Borggreve folgendes Verfahren vorgeschlagen ^) :
Man soll auf geeigneten Schlägen an den oberen und unteren
Abschnitten liegender Stämme, an Stammscheiten, oder in Stamm-
mitten (hier mit Hilfe des Zuwachsbohrers) eine Mehrzahl von d
und den zugehörigen — ermitteln und die Summe aller Quadrate
4
von d sowie aller — d bilden. Das mittlere Zuwachsprozent aller
Flächen, mithin auch der Massen, ergibt sich dann nach dem
Ausdruck :
P =
Es verhält sich nämlich
_7id8 _^
100 .
n
2id'^
nd
n
100 :
* .,
— 100
4
oder ^ d ^ :
n
woraus der obige Ausdruck für p folgt.
Ist man genötigt, an stehenden Stämmen zu operieren, so soll
das nach der angegebenen Formel gefundene Resultat für p um 0,2
bis 0,4 erhöht werden, was einer Anwendung der Konstanten 480
oder 560 statt 400 entsprechen würde.
Hiernach würde das durchschnittliche Zuwachsprozent eines
Bestandes gefunden werden, ohne dass man überhaupt die Massen
und die Zuwachsgrössen der einzelnen Stärken stufen zu kennen
brauchte.
Ohne Zweifel erhält man nach jener Borggrieveschen Regel
das richtige mittlere Zuwachsprozent der Kreisflächen der unter-
suchten Abschnitte, bezw. Stämme; hieraus kann man aber keines-
wegs schliessen, dass man auch das mittlere Znwachsprozent des
Bestandes gefunden hat. Eine solche Annahme würde nur dann
zutreffend sein, wenn die untersuchten einzelnen Stämme der ver-
schiedenen Stärkeklassen in einem, den Massen der durch sie re-
^) Borggreve, Die Forstabschätzung, 1888, S. 42 ff .
— 166 —
präpentierten Stämme genau entsprechenden gleichen Prozentsatz
ausgewählt würden^).
§ 72. 2. ZuwachsschStzung nach Ertragstafeln.
Vorausgesetzt, dass man gute Ertragstafeln besitzt und die
Schätzung sich auf normale, d. h. gleichaltrige und geschlossene
Bestände erstrecken soll, lässt sich unstreitig der Betrag des laufenden
Zuwachses mit grosser Sicherheit aus den Ertragstafeln entnehmen.
Dieses Verfahren wird besonders bei jüngeren, gleichmässig
erwachsenen Beständen, welche noch der Stangenholzstufe angehören,
am Platze sein; für derartige Bestandesformen empfiehlt sich ja
auch die Anwendung der Ertragstafeln bei Schätzung der Bestandes-
massen.
Anders ist es bei ungleich erwachsenen, nicht geschlossenen,
sondern mehr oder weniger lichten Beständen. Man könnte daran
denken, in diesen Fällen den Zuwachs gegenüber den Angaben der
Ertragstafeln in demselben Verhältnis zu ermässigem, wie die kon-
krete Masse geringer ist, als die Masse der Tafel. Allein es ist
hierbei zu beachten, dass die lichtere Stellung auf den Zuwachs
einen fördernden Einfluss ausübt, so dass eine Erhöhung des aus der
Ertragstafel abgeleiteten Prozentes notwendig werden würde, wofür
jedoch mit irgend einer Sicherheit Anhaltspunkte nicht gegeben
werden können.
Für unregelmässige Bestände des Plenterwaldes, sowie für
Oberholz im Mittelwald und dergleichen Fälle wäre die Zuwachs-
schätzuug nach Ertragstafeln in Ermangelung solcher überhaupt
nicht anwendbar.
§ 73. 3. Zuwächsermittelung nach dem Durchschnittszuwachs.
Der Durchschnittszuwachs ergibt sich, wie früher gezeigt
M
wurde, durch Division der Masse mit dem Alter (z = — ). Als
a
Masse könnte sowohl die eben noch vorhandere Bestückung, als
^) 14 ach der Borggrevcschen Formel lässt sich hingegen das Zuwachs-
prozent eines Stammes bei sektionsweiser Ermittelung von d und n auf-
finden, ohne dass man die Masse zu kennen braucht.
— 167 —
auch der Gesamtertrag, d. b. der augenblickliche Massenvorrat mit
Zurechnung der bereits erfolgten Vorerträge, gelten. Der Prozent-
ausdruck für den Durchschnittzuwachs des vorhandenen Vorrates
ist stets p = , was in § 42 bewiesen wurde und in gleicher
Weise für Stämme, wie auch für ganze Bestände gilt. Bei Berück-
sichtigung der Vornutzungen in einem Prozentausdruck des Massen-
vorrates würde, wenn v dieses Prozent bedeutet, das Zuwachsprozent
100 + V .
p = ' sein.
a
Für die Zwecke der Forsteinrichtung wird man nur mit dem-
jenigen Durchschnittszuwachs operieren, der sich für die gegen-
wärtige Masse eines Bestandes ergibt.
Hierbei handelt es sich vor allem um die Ermittelung des
Alters, welches bei gleichaltrigen Beständen unschwer (entweder nach
historischer Festselluug, oder nach Zählung der Jahrringe an Stock-
abschnitten) zu bestimmen ist.
Bei ungleichaltrigen Beständen wird die Ermittelung eines
durchschnittlichen Alters und somit auch die Feststellung des Durch-
schnittszuwachses sehr schwierig. Genau genommen müsste für jede
Altersklasse Masse und Alter separat ermittelt, hierauf für jede
Klasse der Durchschnittszuwachs und in der Summe der Einzel-
beträge der Durchschnittszuwachs des ganzen Bestandes gefunden
werden.
Das durchschnittliche Alter eines solchen Bestandes würde sich
ergeben als
_ mj . a^ 4- "^2 • «2 + ™3 • «8 +
A _ -
Statt der Massen könnte man auch annähernd die Stamm-
grundflächen und somit
A =
gl • «1 + g2 • «2 + gs • «3
G
setzen.
Auch versteht man nach dem Vorgang von G. Heyer unter
dem mittleren Alter eines ungleichaltrigen Bestandes dasjenige, welches
einem gleichaltrigen Bestand, der auf demselben Standort erwachsen
ist, in demjenigen Moment zukommen würde, in welchem er dieselbe
— 168 —
Masse produziert bat, wie der auf sein Alter zu untersucbende
nogleichaltrige Bestand (Massenalter). Dagegen hat Wimmenauer
vorgeschlagen, das mittlere Alter eines ungleichaltrigen Bestandes so
zu bestimmen, dass man als solches ein Alter annimmt, welches jetzt
ein gleichaltriger Bestand haben müsste, nm nach Verlauf eines
gewissen Zeitraumes denselben Haubarkeitsertrag zu liefern, wie der
ungleichaltrige Bestand ^).
Auch mit einer solchen Begriffsbestimmung ist praktisch wenig
auszurichten, insbesondere erwachsen Schwierigkeiten hinsichtlich des
richtigen Ansprechens der Bonitatsstufe für einen ungleichaltrigen
Bestand, wofür wir zwar den Maßstab der Höhe, jedoch immerhin
nur unter der Annahme regelmässiger gleichaltriger Bestände haben.
Da wir als den Zuwachs eines Bestandes für Forsteinrichtungs-
zwecke nur den laufenden Zuwachs gebrauchen können, welcher
allein ein richtiges Bild von der gegenwärtigen Arbeit und Leistung
eines Bestandes gewährt, so ist der Durchschnittszu wachs in seiner
Verwendung für derartige Zwecke immer nur ein Aushilfsmittel,
vor dessen Benutzung wir uns fragen müssen, ob und in wie weit
seine Substitution an Stelle des laufenden Zuwachses zulässig erscheint.
Die Antwort auf diese Frage ergibt sich nach § 42 dahin, dass
nur im Zeitpunkt der Kulmination des Durchscbnittszuwachses eine
Übereinstimmung desselben mit dem laufenden stattfindet, dass letzterer
nach diesem Zeitpunkt stets niedriger ist als der durchschnittliche,
während er vorher höher war.
Hieraus folgt, dass mau den Durchschnittszuwachs für den
laufenden nur in denjenigen Altersstufen setzen darf, in welchen
ersterer sein Maximum erreicht, oder in der Nähe desselben sich
befindet.
Die neueren Ertragstafeln zeigen nun, dass die Gipfeluug des
Durchschnittszuwachses für die höheren Bonitäten ziemlich frühzeitig
eintritt, so dass die Anwendung des Durchschnittszuwachses statt des
laufenden für Forsteinrichtungszwecke bei älteren Beständen um so
mehr beanstandet werden muss, als wir auf diese Weise zu hohe
Zuwachsbeträge erhalten.
*) Wimmenauer, Das mittlere Bestandesalter in Allgemeine Forst-
und Jagdzeitung 1890, S. 277.
— 169 —
Welche Fehler in dieser Hinsicht begangen werden können»
möge aus nachstehender Gegenüberstellung der Beträge des laufenden
und des Durchschnittszuwachses für Fichte IL Bonität, mitgeteilt
nach den Ertragstafeln von Baur, entnommen werden:
Fichte, IL Bonität.
A • ■
Zawachs in
fm
pro ha
Alter
1a fender
durchschnitt-
licher
30
11,0
6,0
40
13,0
7,3
50
10,0
8,1
60
8,0
8,3
70
8,0
8,2
80
7,0
8,1
90
6,0
7,9
100
5,0
7,7
110
4,0
7,4
120
3,0
7,1
Sprechen schon die sich hier zeigenden Differenzen gegen die
Anwendung des Durchschnittszuwachses im allgemeinen, so ist eine
solche bei ungleich wüchsigen, aus verschiedenen Altersklassen zu-
sammengesetzten Beständen, wie z. B. im Plenterwald, Oberholz des
Mittelwaldes etc. ebenso ausgeschlossen, wie die Anwendung der
Ertragstafeln.
§ 74. c) Schätzung der Bestandes-Abtriehserträge.
Handelt es sich um die Schätzung der mutmasslichen Abriebs-
erträge jüngerer Bestände, so wird man sich in der Regel der An-
gabe von Ertragdtafeln bedienen.
Bei älteren Beständen, deren gegenwärtige Masse, ebenso wie
der laufende Zuwachs, aus vorgenommenen Aufnahmen bekannt
geworden ist, wird man die Abtriebserträge nach diesen beiden
Faktoren schätzen.
Hierbei kommt zunächst die Frage in Betracht, ob die Zu-
nahme eines Holzbestandes nach Art der Zinseszinsen erfolgt, oder
ob man nur eine nach einfachen Zinsen sich vollziehende Mehrung
der Masse annehmen darf.
— 170 —
In § 43 wurde nachgewiesen, dass die Bäume zwar in der
Jugend mit einer Energie zuwachsen, welche der Mehrung nach
Zinseszinsen entspricht, dass hingegen mit zunehmendem Alter eine
Zunahme nur nach einfachen Zinsen stattfindet. Diese Er-
scheinung gilt in gleicher Weise für ganze Bestände wie für Einzel-
stämme.
Weiter ist zu beachten, dass mit zunehmendem Alter der
Bäume das Zuwachsprozent selbst bei gleichbleibender Jahrringbreite
abnimmt, dass eine solche Minderung des Prozentes aber um so
mehr zu erwarten ist, wenn mit zunehmendem Alter die Jahrringe
schmäler werden, wie dies in allen geschlossenen Beständen die
Regel bildet.
Dieser Abnahme des Prozentes steht jedoch eine fortgesetzte
Vermehrung der Masse des Bestandes gegenüber, an welcher der
Zuwachs erfolgt. Somit rechtfertigt sich die Annahme, dass die
absolute Masse des Zuwachses, ausgedrückt in Festmetern, selbst
bei sinkendem Prozent einige Zeit annähernd gleich bleiben,
mindestens nur ganz unerheblich zurückgehen wird. Soll die Zu-
wachsaufrechuung behufs Schätzung des Abtriebsertrages auf eine
längere Reihe von Jahren erfolgen, so wird man den gefundenen
laufenden Zuwachs zweckmässig etwas ermässigeu ; für kürzere Zeit-
räume kann er unbedenklich in seinem vollen Betrag angesetzt werden.
Würde nun der Abtrieb eines ganzen Bestandes in einem
einzigen Jahre erfolgen, so wäre die Abtriebsmasse durch Auf-
rechnung des vollen Zuwachses zu dem ermittelten Vorrat bis zu
jenem Abtriebsjahr leicht festzustellen. In den meisten Fällen er-
streckt sich aber der Abtrieb eines Bestandes auf eine Reihe von
Jahren, entweder auf ein Dezennium oder auf eine 20jährige Periode.
— Nach dieser Voraussetzung darf man annehmen, dass bei Ver-
teilung auf n Jahre nicht nur die Masse, sondern auch der Zuwachs
jährlich um Vn abnehmen wird. Der abnehmende Zuwachs bildet
demnach eine fallende arithmetische Reihe; man nennt ihn den
progressionsmässig verminderten Zuwachs. Die Summe
der durch ihn repräsentierten Reihe muss zu der ursprünglichen
Bestandesmasse hinzugerechnet werden. Man findet dieselbe, indem
man den vollen einjährigen Zuwachs mit der halben Anzahl der
Abtriebsjfthre multipliziert. — Die Regel für Ermittelung des
— 171 —
gesamten Abtriebsertrages hat daher dahin zu lauten, das» man
zum anfänglichen Holzvorrat den vollen Zuwachs bis zur Mitte
der Abtriebsperiode hinzurechnen soll, gerade so, als wenn der
Holzbestand zu dieser Zeit auf einmal abgetrieben werden sollte.
Erfolgt also der Abtrieb in dem ersten Dezennium, so rechnet man
den Zuwachs für ö Jahre auf, soll derselbe im zweiten Dezennium
stattfinden, so hat man für 15 Jahre aufzurechnen, für 30 Jahre
hingegen, wenn die Abnutzung in der zweiten 20 jährigen Periode
bevorsteht.
III. Standorts- und Bestandesbeschreibung.
§ 75. 1. Allgemeines.
Den Schluss der für Anfertigung einer Forsteinrichtung zu
erledigenden Vorarbeiten bildet eine spezielle Standorts- und Bestandes-
beschreibung. Dieselbe soll eine kurze Darstellung des Standortes,
sowie der vorgefundenen einzelnen Bestände liefern. Es ist hierbei
alles dasjenige festzustellen, was für die künftige Behandlung derselben
in Betracht kommt, so dass die spezielle Beschreibung der Bestände
die Grundlage für die zu treffenden BestimmuDgen und für die Fest-
stellung des künftigen Ertrages, überhaupt für das ganze Forstein-
richtungswerk, bildet.
Die Standortsbeschreibung erstreckt sich bei rationeller
Bildung der Ortsabteilungen, derart dass dieselben möglichst nur
Flächen von gleichem Standort umfassen, nur auf diese im ganzen,
nicht auf die einzelnen Bestandesabteilungen. Der Standort ist nach
Grundgestein und Boden, Lage, sowie Bonität zu beschreiben.
Die Bestandesbeschreibung hingegen hat sich auf die
einzelnen Bestandesabteilungen zu erstrecken und die vorhandenen
Holz- und Betriebsarten, sowie deren Alter anzuführen, Masse und
Zuwachs zu schätzen, sowie weiter die Beurteilung des künftigen
Betriebes vorzunehmen.
Niemals darf hierbei der Zweck aus dem Auge verloren werden.
Der hauptsächlichste Wert dieser Arbeit liegt darin, dass der Forst-
einrichter sich infolge der Notwendigkeit einer beschreibenden Dar-
stellung eine so gründliche Kenntnis aller Einzelheiten der Bestände
— 172 —
aneignet, wie er dies Tieileicfat ohne die Bescfareibiing nicht tun
würde. Er erlangt dadurch im Geiste äne sehr geiuiiie Vorstellung
von dem gesamten Waldzustand, wie sie für die demnächstige Auf-
stellung des Wirtschaftsplanes and die Feststellong der Abnutzung
onerlässlich ist. Unnötige Kleinlichkeit und Pedanterie ist zu ver-
meiden, in der formellen Darstellnng befleissige man sich möglichster
Kürze imd Bündigkeit.
Die sämtlichen Aufnahmen werden in einem sog. Schätzungs-
register niedergel^;t, welches tabellarische Anordnung erhält.
Als ein zweckmässiges Schema teilen wir das nachstehende,
bei langjährigem Gebrauch bewährt gefundene, mit^i.
Linke Seite.
Grund und Boden Vorgefundener Holzbestand
OrtsbezeichnuDg pj^ehe Orts-
nn« -^ Alter Hübe Bestandesbeschreibans
BeschaffeDheit ha ^"^^
Rechte Sei te.
Vorläufige Betriebsbestim niun gen
Ma^se ^"" ^""^
wachs zangs- HauoDgen ond Eaitaren Bemerkangen
fm für 1 ha periode
*) Dieses Formular ist fast gleichlautend mit dem in Grebes Betriebs-
und Ertrags-Regnlierung, 2. Aufl., 1879, S. 484 und 485 mitgeteilten. £s
ist das bei der Grossherzoglicb Sächsischen Forsttaxations- Kommission
gebräuchliche und rQhrt noch von dem ersten Vorstand derselben, dem
Oberforstrat König her.
— 173 —
§ 76. 2. Die Standortsbeschreibung ^).
Man versteht unter dem Standort die Zusammen Wirkung
von Lage, Klima und Boden und bezeichnet als forstliehe
Standortsgüte oder Bonität die Fähigkeit des Standortes, Holz zu
produzieren.
a) Lage. Man unterscheidet die geographische und die örtliche
Lage. ]Nur die letztere kommt bei der speziellen Beschreibung in
Betracht, wogegen eine Darstellung der geographischen Lage, sowie
der klimatischen Verhältnisse eines Forstes im ganzen in der all-
gemeinen Forstbeschreibung, von welcher später die Rede sein wird,
abzuhandeln ist.
Man schildert bei der Darstellung der örtlichen Lage die
Exposition nach der Himmelsgegend, die Terraingestaltung,
ob Rücken, Mulde, Plateau, Hang, Tiefebene, die absolute Er-
hebung über dem Meeresspiegel, ferner die Boden-
D e i g u n g , für welche folgende Stufen gelten :
eben bis fast eben . . . unter 5 °
sanft 5 — 10®
lehn 11— 20^
steil 21— 30^
schroff 31— 45^
Felsabsturz über 45 ®
b) Boden. Eine Beschreibung desselben erfolgt
1. nach dem geognostischen Ursprung (Grundgestein)
in allen Fällen, in welchen der Boden aus der Verwitterung
der unterliegenden Gebirgsart hervorgegangen und nicht
Schwemmland ist.
2. Nach der mineralischen Zusammensetzung, bezw. der Boden-
art (Sand, Lehm, Ton, Kalk, Mergel etc.).
3. Nach der Steinbeimengung (etwas — ziemlich —
oder sehr steinig, bei übermässiger Steinbeimengung
Grus-, Kies-, Grand- oder Gerölleboden).
^) Für die Arbeiten der deutschen forstlichen Versuchsanstalten ist
eine besondere Anleitung zur Standorts- und Bestandesbeschreibung er-
lassen worden, welche sich in Danckelmanns Jahrbuch der Freuss. Forst-
und Jagd-Gesetzgebung und Verwaltung, VII. Bd , S. 152 ff., findet. Wir
Bind derselben in unseren Darlegungen grösstenteils gefolgt.
— 174 —
4. Humusbaltigkeit, abgesehen von der Bodendecke.
5. Gründigkeit nach folgenden Nuancen:
a) sehr flach oder seichtgrundig unter 0,15 Meter tief.
b) flach oder seichtgrundig . . 0,15 — 0,30 „ „
c) mitteltief 0,30—0,60
d) tiefgründig 0,60—1,20 „
e) sehr tiefgründig . . . über 1,20 „ „
6. Bindigkeit (fest, streng (schwer), mild (mürbe),
locker, lose, flüchtig).
7. Frische, Bodenfeuchtigkeit, (nass, feucht, frisch,
trocken, dürr).
8. Äusserer Bodenzustand, ob offen (nackt), bedeckt
(Laub- und Nadeldecke), benarbt (begrünt), verwildert
(verangert, vergrast, mit Heidelbeerüberzug, mit Heidedecke,
mit Moosdecke, bei welchen namentlich zwischen Hypnum-,
Sphagnum- und Polytrichum-Arten zu unterscheiden ist.
Ausserdem kommen Bodenüberzüge von Farrenkraut, Besen-
pfriemen, Himbeeren, Wacholder, Hex, Dornen oder auch
wohl von Huugerfiechten vor).
Der äussere Bodenzustand ist für die hinsichtlich des künftigen
Betriebes zu treffenden Maßregeln, Wahl der Holzart, Anbau-
methode etc. bisweilen entscheidend, daher seine Schilderung von
Interesse; bisweilen ändert sich derselbe auch infolge von wirt-
schaftlichen Maßnahmen, wie z. B. Durchforstungen, Lichtungen,
Streuentnahme, Kulturen, so dass auch für solche Fälle die Fest-
stellung des bei der Forsteinrichtung vorgefundenen Zustandes von
Wert ist.
c) Standortsgüte (Bonität). Bei Besprechung der Ertrags-
tafeln ist in § 67 über die Unterscheidung der Bonitätsstufen und
ihre Beurteilung nach Maßgabe der Höhen normaler Bestände im
Vergleich mit den Altern derselben das Nötige mitgeteilt worden.
Behufs Reduktion der Flächen auf die Stufe der Vollkommen-
heit (1) ist die Bezeichnung nach Zehnteln der Einheit (0,1—1,0)
am meisten zu empfehlen. Mit Hilfe derselben erlangt man auch
am leichtesten die Möglichkeit der Ermittelung eines Durchschnittes
für eine Mehrzahl von Beständen, indem alle Flächen reduziert werden
— 175 —
und die Summe der reduzierten Flächen durch diejenige der absoluten
Flächen dividiert wird.
z. B. 4,5 ha der Ortsgüte 0,8 = 3,60 ha reduz. Fläche
6,3 „ „ „ 0,7 = 4,41 „
7,1 „ „ „ 0,6 = 4,26 „
» »>
Sa. 17,9 ha absolute Fläche mit 12,27 ha
12,27
also mittlere Ortsgüte = -^^-5- = 0,68.
Beim Fehlen normaler Bestockung einer Fläche, insbesondere
bei gänzlich holzleeren Bestandesabteilungen kann das Ansprechen
der Ortsgüte entweder nur nach der normalen Bestockung analoger
Bodenpartien gleicher Lage, oder nach allgemeinen Anhalten, ins-
besondere dem Zustand und der Flora des Bodens erfolgen.
Die Ortsgüte, als Ausdruck der Ertragsfähigkeit eines Bodens
ist niemals etwas fest gegebenes und unveränderliches; sie kann
einerseits mit Hilfe forstpfleglicher Maßregeln (Schluss der Bestände,
Unterbau, Entwässerung) gehoben, jedoch andererseits durch Ver-
nachlässigungen, (zu lichte Stellung der Bestände, Bodenstreunutzung)
auch wohl verringert werden. Hieraus folgt, dass derselben ein
weitgehender Einfluss auf Bestimmungen der Forsteinrichtung nie-
mals einzuräumen ist, so dass ihre Einschätzung keinesfalls auf zeit-
raubende und skrupulöse Weise vorgenommen werden sollte.
§ 77. 3. Aufnahme der Bestandesverhältnisse.
Zur Darstellung der Bestandesbeschreibung gehört die Angabe
der Holzart, Betriebsart, des Alters, der Entstehung, der Stellung
und Beschaflenheit des Bestandes, endlich Angabe der sog. Bestandes-
güte, d. h. des Massen Vorrates und Zuwachses.
a) Holzart. Die Bestände sind entweder rein oder
gemischt. Untergeordnete und wirtschaftlich belanglose Ein-
mischungen — bis zu 5^0 (nach Masse) der Hauptholzart —
werden unberücksichtigt gelassen. Die Mischung kann eine hörst-
oder stammweise sein ; im ersteren Falle hat man es, streng
genommen, mit einer Mehrzahl von kleineren reinen Beständen zu
tun ; man gibt das Flächenverhältnis, in welchem die einzelnen
Holzarten an der Mischung beteiligt sind, nach ungefährer Schätzung:
— 176 —
an. Auch kann man das Verhältnis der Mischung so ausdrücken,
dass man das Vorhandensein der verschiedenen Holzarten nach
Zehnteln der Bestandeseinheit anführt, z. B.
0,5 Buchen
0,3 Fichten
0,2 Tannen.
Es ist nicht nur anzugeben, ob die Mischung eine borst- oder
stamm weise ist, sondern auch, ob die in den Hauptbestand ein-
gemischte Holzart mitherrschend oder zurückbleibend oder Boden-
schutzholz etc. ist.
b) Betriebsart. Hierbei unterscheidet man den gewöhn-
lichen Hochwald mit flächen weiser Sonderuug der Altersstufen,
oder den Plenterwald, ebenfalls eine Hochwaldsform, jedoch
mit hörst- und stamm weiser Mischung der Altersklassen, ferner den
Niederwald, Mittelwald.
c) Bestandesalter. Die Angabe des Alters erfolgt ent-
weder nach sog. natürlichen Altersklassen (Wuchsklassen),
oder nach dem in Zahlen auszudrückenden konkreten
Alter.
Eine besondere Bedeutung hat die Bestimmung des Alters
für die Hochwaldbestände. Dasselbe ist insofern ein wichtiges
Moment der Bestandesbeschreibung, als sich auf dasselbe die Be-
stimmung der Abtriebszeit stützt, ferner die Aufstellung einer
richtigen Altersklassentabelle, nach welcher der Angriff des Waldes
bemessen wird, davon abhängt und endlich die Schätzung der
Massen nach Ertragstafeln darnach bewirkt wird.
Die sog. natürlichen Altersklassen im Hochwald
sind folgende:
a) Anwuchs • (von der Bestandesbegründung bis zum Zeit-
punkt des Aufhörens der Nach besserungsfähigkeit).
b) Aufwuchs (vom Aufhören der Nachbesserungsfähigkeit
bis zum Eintritt des Bestandesschlusses).
c) Dickicht (vom Beginn des Bestandesschlusses bis zum
Beginn der natürlichen Reinigung).
d) Stangenholz (vom Beginne der Bestandesreinigung bis
zu einer durchschnittlichen Stammstärke von 20 cm Durch-
messer in 1,3 m über dem Boden, mit Unterscheidung
— 177 —
von geringem Stangenholz bis 10 cm und vonstarkem
Stangenholz von 10 — 20 cm).
e) Baumholz (Bestände von über 20 cm Brusthöhenstärke,
mit Unterscheidung von
geringem Baumholz von 20 — 35 cm
mittlerem „ „ 35 — 50 „
starkem „ über 50 „ ).
Statt der Ausdrücke geringes, mittleres und starkes Baumholz
wendet man wohl auch die einfacheren Bezeichnungen Mittelholz,
angehendes Altholz und Altholz an.
Im Mittelwaldbetrieb unterscheidet man im Oberholz
Lassreitel oder Lassreiser, d. h. das einmal übergehaltene Ober-
holz, Oberständer, d.h. das zweimal übergehaltene Oberholz,
sowie weiter ältere Oberholzklassen.
Bei der zahlenmässigen Altersangabe ist zwischen
gleichaltrigen und ungleichaltrigen Beständen zu unter-
scheiden. Bei letzterem muss man sich meist damit begnügen, die
Altersgrenzen anzugeben und das mittlere Alter der hauptsächlich
vertretenen wichtigsten Klasse hervorzuheben. Auch kann man das
sog. Massenalter bestimmen (s. § 73).
Im Mittelwald ist das Alter des Unterholzes in erster Linie
festzustellen ; für das Oberholz wird man nur die Altersgrenzen,
sowie die Altersstufen der am meisten vertretenen Klassen angeben.
d) Bestockungsgrad (Bestandesstellung, Schluss). In den
gleich massigen Beständen bezeichnet man den Bestockungsgrad nach
folgenden Abstufungen: gedrängt, geschlossen räumlich, licht.
Bei Schlagstellungen, z. B. im Femelschlagbetrieb, im Mittel-
wald, spricht man von regelmässiger oder unregelmässiger,
voller oder dunkler, andererseits lichter Stellung.
UnVollkommenheiten im Schluss bezeichnet man mit den Aus-
drücken lückig, bloss ig. Fehlstellen sind grössere Blossen
in Jungwüchsen, die noch ausgepflanzt werden können.
Den Bestockungsgrad drückt man wohl auch in Zehnteln (0,9,
0,8, 0,7 etc.) der zu 1 angenommenen vollen Bestockung aus.
e) Bes tan des beschaffen hei t. Bei Darstellung der Be-
standesbeschaflenheit ist besonders die Wüchsigkeit zu beurteilen,
Stoetzer, Forsteinricbtuag. II. Aufl. 12
— 178 —
wozu die Ausdrücke wuchs ig, bezw« gerin gwüchsig, auch
kümmernd, rückgängig, abständig etc. gebraucht werden.
f) Bestandesgüte. Bei aller speziellen Bestandesdarstellung
sollte mindestens eine Angabe über die Massenhaltigkeit und den
laufenden Zuwachs nicht fehlen. Zur Charakteristik des Bestandes
ist es auch sehr angemessen, Btammgrundfläche pro ha, Mittelhöhe
und die geschätzte Formzahl anzugeben.
Die Massenhaltigkeits- und Zuwachsgrössen gewähren, wenn
dieselben für alle Bestände bis herunter zu den Anwüchsen angegeben
werden, die Möglichkeit einer Feststellung des gesamten Massen-
Vorrates und Zuwachses für das ganze Revier und die willkommene
Möglichkeit eines Vergleiches dieser Grössen mit dem festzustellen-
den Etat.
Die Ermittelung von Masse und Zuwachs erfolgt bei allen
älteren ungleichmässigen Beständen, deren Abtrieb für eine
der nächsten Perioden in Aussicht steht, nach stammweiser Auf-
nahme; für ältere gleichmässige Bestände wird man am besten
ebenfalls die spezielle Auskluppierung wählen, ausnahmsweise können
Probeflächen aufnahmen solche ersetzen.
Für Mittel- und Stangenhölzer kommt zur Massen- und
Zuwachsaufnahme die Methode der Probeflächen zur Anwendung;
ganz normale Bestände kann man wohl auch nach Ertragstafeln
schätzen.
Dickichte und Jungwüchse nimmt man am besten auch
nach den Ertragstafeln auf.
§ 78. 4* Wirtschaftsbestimmungen.
Bei Gelegenheit der Bestandesaufnahmen wird von Ort zu Ort
eine Beurteilung der in wirtschaftlicher Beziehung erforderlichen
Maßregeln vorgenommen und das Nötige im Schätzungsregister
bemerkt.
Es wird dabei insbesondere die Zeit des künftigen Abtriebs
und die Art der vorzunehmenden Verjüngung, sowie weiter die Frage
beurteilt, welche Hauungen vorher noch auszuführen sind, insbe-
sondere was wegen Pflege der Bestände durch die vorzunehmenden
Ausläuterungen, Durchforstungen, lichtenden Durchhiebe etc. noch
festzustellen ist.
— 179 —
Besondere Bemerkungen erbeischen bisweilen diejenigen Bück-
siebten, die, abgesehen von der Nutzung und dem Wiederanbau
der Bestände, noch sonst in Betracht kommen; z. B. die Frage der
Wegsamkeit, derart, dass bisweilen auf «iie Herstellung geordneter
Wegzustände vor Ausführung der Hauung gedrungen werden muss,
ferner die Ausübung von Nebennutzungen, Hut, Streunutzung, bezw.
deren Abstellung. Kommen in einer Ortsabteilung Neben gr und -
stücke vor, so ist auch über diese in dem Schätzungsregister das
Erforderliche zu bemerken, insbesondere ist über deren weitere
Benutzung Bestimmung zu treffen, wobei namentlich die Frage wegen
künftiger Heranziehung derselben zum Holzanbau zu erörtern ist.
Auf diese Betriebsbestimmungen gründet sich der später auf-
zustellende Wirtschaftsplan; dieselben besitzen daher eine hohe
Bedeutung und müssen mit grosser Sorgfalt und Umsicht getroffen
werden. Hierbei ist den für spätere Zeiträume anzuordnenden
Maßregeln nur eine bescheidene Bedeutung beizumessen, wie man
denn auch tatsächlich findet, dass in manchen Verwaltungen nur
Bestimmungen für die nächsten 10 Jahre getroffen werden.
Diejenigen Vorschriften, welche sich auf die Zeit des Abtriebs
eines Bestandes, sowie auf die Wahl der künftig nachzuziehenden
Holzart beziehen, setzen voraus, dass bereits im allgemeinen die
erforderliche Klarheit über die dem Betrieb zugrunde zu legende
Umtriebszeit, bezw. über die zu wählenden Abtriebsalter der Be-
stände besteht, ebenso dass kein Zweifel darüber obwaltet, welche
Betriebs- und Holzart für die Folge gewählt werden soll.
Die Grundsätze, nach denen die Beantwortung aller dieser
Fragen erfolgt, werden im zweiten Hauptteil dieser Schrift, unter
kurzer Hervorhebung der Hauptgesichtspunkte, besprochen werden.
Eine ausführliche Erörterung dieser Materie erfolgt in der forstlichen
Statik oder Lehre von der Einträglichkeit forstlicher Wirtschafts-
verfahren ^).
') Vgl. u. a.: Stoetzer, Waldwertrechnang und forstliche Statik,
3. Aufl., 1903, S. 175 flf.
12^
— 180
Zweiter Hauptteil:
Die Hauptarbeiten der Forsteinriehtung.
I. Feststellung der künftigen Betriebs- und Holzarten,
sowie der Umtriebszeiten und der Betriebsverbände.
§ 79. 1. Allgemeines, insbesondere hinsichtlich des Zweckes
der Wirtschaft.
Bei allen EntSchliessungen über die für den künftigen Betrieb
zu wählenden Betriebs- und Holzarten, sowie über die Höhe der
einzuhaltenden Umtriebszeiten muss erwogen werden, ob der Wald-
besitzer die volle Freiheit der Disposition in den einschlagen-
den Fragen besitzt, oder ob etwa Beschränkungen vorhanden
sind, die ihn hindern, die an sich für ihn wünschenswerteste Wirt-
schaft zu führen.
Derartige Beschränkungen könnten durch Servitutbelastungen
gegeben sein, welche unter Umständen (bei Weideberechtigungen)
die Umwandlung von Laubholz in Nadelholz hindern oder behufs
Lieferung der abzugebenden Holzsorten die Beibehaltung des bis-
herigen Betriebes erheischen würden. Hiergegen würde durch Ab-
lösung der Servituten vorzugehen sein; auch gibt es Gesetz-
gebungen, welche den Waldbesitzer sicher stellen, so dass er den
Übergang zu einer anderen als der seitherigen Wirtschaft, selbst
unter Einschränkung der Nutzniessung des Servitutberechtigten,.
jedoch mit Entschädigung des letzteren, vornehmen darf.
Auch fideikommissarische oder Nutzniessungsrechte könnten
auf die Wahl der künftigen Wirtschaft einen beschränkenden Ein-
fluss ausüben.
Im übrigen ist es Zweck der Forsteinrichtung, auf alle Fälle
die Nachhaltigkeit der Nutzung zu sichern und die den Ab-
sichten des Besitzers entsprechende Grösse und Art der Abnutzung
zu bestimmen.
— 181 —
Es kommen hierbei wesentlich zwei Richtungen in Betracht.
a) ein möglichst hohes Einkommen an sich, ohne Bücksicht
auf die Verzinsung der in der Wirtschaft gefesselten Kapi-
talien (Bodenkapital, Holzbestandeskapital), (höchster
Durchschnittsertrag).
b) möglichste Verzinsung der im Wald stockenden Kapitalien
mit Erzielung eines Maximums an Bodenrente (höchster
Bodenreinertrag).
Beim ersteren Verfahren wird die Rechnung so ausgeführt,
dass man alle aus einer zu betreibenden Wirtschaft während einer
Umtriebszeit zu erwartenden Erträge der Haupt- und Zwischen-
nutzung addiert, die Kosten für Verwaltung, Kulturen etc. davon
abzieht und den Rest durch die Umtriebszeit u dividiert, wobei
diejenige Wirtschaft als die vorteilhafteste gilt, bei welcher der
Quotient (Durchschnittsertrag) ein Maximum bildet.
Ist für die Flächeneinheit (ha) Au der Abtriebsertrag, sind
Da, Dq die Durchforstungen, ist der jährliche Aufwand für Ver
waltungskosten = v, sind die, in einer Umtriebszeit einmal aus-
zugebenden Kulturkosten = c, ist endlich die Umtriebszeit = u,
so stellt sich der Durchschnittsertrag formelmässig als
A„ +D, + D, -uv-c ^^^^^^
u
Der höchste Boden reinertrag wird hingegen derart gefunden,
dass man das Maximum des sog. Bodenerwartungs wertes (BEq) er-
mittelt, dessen Zins die Rente des Bodens darstellt.
Die Formel lautet:
ßß ^ An + Da . 1,0 p"-^ + Dg . l,Op^-<i — c . 1,0 p>^ _
"" l,Op^ — 1
Bei dieser letzteren Art zu rechnen wird dem Umstand
Rechnung getragen, dass die zu ungleichen Zeiten eingehenden Er-
träge und Kosten mit Hilfe der Zinseszinsrechnung auf einen ge-
meinsamen Zeitpunkt gebracht werden müssen, während im ersteren
Falle Ausgaben und Einnahmen, die zu ganz ungleichen Zeitpunkten
eingehen, gleichartig behandelt und ohne Rücksicht auf die Zeit des
Eingangs summiert werden. Allerdings erhält man auf diese Weise
das Bild desjenigen Ertrages, den der Wald tatsächlich in die
Kasse abliefert, wobei jedoch für Zinsen des Boden- und Holz-
— 182 —
bestandeskapitals nichts gerechnet ist. Die Methode der Berechnung
des Bodenreinertrages gewährt uns Einblick in den reinen Nutzeffekt
einer Wirtschaft; ihr Ergebnis ist jedoch nur ein fiktives, in
den Büchern der Forsthaushaltung nicht zum Ausdruck gelangendes.
Immerhin kann im Prinzip kein Zweifel darüber bestehen,
dass diese Methode im Hinblick auf den hohen Wert des Wald-
vermögens ihre Berechtigung hat. In der Praxis ist keine Rechnung
genau durchzuführen, da die in die Formeln einzustellenden Zahlen
nie ganz zutreffend und richtig gefunden werden. Man begnügt sich
daher meist mit ungefähren Beurteilungen.
Man ist auch vielfach der Ansicht, dass für den Staat als
Waldbesitzer die Rücksicht auf den höchsten Bodenreinertrag
leicht zu einer Wirtschaft führen könne, bei welcher die Interessen
der Allgemeinheit verletzt werden würden, insofern dabei die Er-
ziehung zu junger und schwacher Bestände Ziel der Wirtschaft sei,
welche das für die Industrie und den Handel nötige stärkere Nutzholz
nicht liefern könnten.
In Wirklichkeit liegt die 8ache meist 'so, dass gutbezahltes
Nutzholz den Interessen der Allgemeinheit, insbesondere wegen Gewähr
hohen Arbeitsverdienstes, am meisten dient und auch gleichzeitig dem
Waldbesitzer eine befriedigende Rente gewährt.
Eine Befürchtung, dass die Wirtschaft der höchsten Bodenrente
zu einer unwirtschaftlichen Erziehung von Beständen mit nur schwachen
Sortimenten führen müsse, ist für Grosswaldbesitz gänzlich aus-
geschlossen, da der Absatz solch geringer Hölzer im grossen
schwierig, wenn nicht unmöglich sein würde. Insofern hier nur für
solche Sortimente respektable Preise zu erwarten sind, die auch
wirklich im grossen gut verkäuflich sind, wird stets die Erziehung
stärkerer Hölzer in nicht zu niedrigem Umtrieb in solchem Besitz
auch finanziell vorteilhaft sein.
Die Sonde der Rechnung anzulegen und dem Faktor Zeit eine
gewisse Berechtigung zuzugestehen, derart, dass man nicht die Erziehung
von Starkholz allein als Wirtschaftszweck hinstellt, sondern die Ein-
schränkung trifft, dass solches in nicht zu langerZeit produziert
werden solle, dürfte in diesen Fällen zu keinen volkswirtschaftlichen
Bedenken führen.
— 183 —
Übrigens ist bei VorerörteruDg aller Ziele des zu führenden
Betriebes ein wichtiger Punkt auch der, ob das vorhandene Forst-
personal geeignet ist, sich in die Idee der neuen Einrichtung hinein-
zufinden, sowie ob die Bezirksabgrenzung (sowohl der Yerwaltungs- als
auch der Schutzbezirke) die richtige ist. Hieraus kann vor Fertig-
stellung des Forsteinrichtungswerkes die Notwendigkeit von Ände-
rungen organisatorischer oder personeller Natur sich ergeben.
2. Wahl der Betriebsarten.
§ 80. a) Uochwald.
Vom gewöhnlichen Hochwald, mit flächen weis er Sonderung
der Altersklassen, ist bekannt, dass er im hohen Grad die Fähigkeit
besitzt, die Bodenkraft zu bewahren und dass er nicht nur die
grösste Masse, sondern auch die wertvollsten Sortimente gewährt,
da bei seinem Betrieb die Baumindividuen im ganzen nicht nur
einzeln, wie beim Mittelwald, zu stärkeren Dimensionen erwachsen.
Mit ihm lässt sich auch die Gewinnung gewisser Nebennutzungen,
namentlich der Streu, sowie die Ausübung der Gräserei und der
Wald weide am unschädlichsten verbinden. Auch gewährt er die
reichlichste Leseholznutzung.
Andererseits setzt der Hochwald ein verhältnismässig hohes
Kapital für den Vorrat an aufstehenden Hölzern, insbesondere bei
höheren Umtrieben, voraus, bei welchen eine noch genügende Ver-
zinsung der im Betriebe gefesselten Kapitalien nicht immer erfolgt.
Man kann ihn eine kapitalintensive Betriebsform nennen, die
sich besonders für die Waldungen des Staates, der Gemeinden und
sonstiger öffentlicher Anstalten, jedoch .auch für grossen Privatbesitz
eignet, in welchem er leichter die Ansammlung grösserer Werte
im stehenden Holze gestattet als beim Kleinbesitz, dem das „Ab-
warten" schwerer wird. Allerdings steht für Waldungen dieser
Besitzkategorie selten die Fertigung von Forsteinrichtungen in Frage,
In bezug auf die grössere oder geringere Einträglichkeit des
Hochwaldes gegenüber anderen Betriebsarten lässt sich kein allge-
meines Urteil abgeben, vielmehr kommt hierbei nicht allein auf die
zu wählende Holzart, sondern auch auf die Umtriebszeit viel an;
auf diese Punkte wird noch zurückgekommen werden.
— 184 —
Man hat bei dem gewöhnlichen Hochwald hauptsächlich
zweierlei Arten des Betriebes, entweder den Kahlschlagbetrieb mit
künstlichem Anbau oder den verzögerten Abtrieb mit einer Beihe
von Bestandeslichtungen mit natürlicher Nachzucht der Jungwüchse.
Leichter für den Forsteinrichter ist die erstere Art des Hochwaldes
zu behandeln; sie ist im Nadelholz die herrschende Form.
Die zweite Art kommt hauptsächlich bei dem Buchenhocb wald-
betrieb vor.
Modifikationen sind der Lichtungsbetrieb und der Über-
haltbetrieb. In beiden Fällen handelt es sich um den Zuwachs-
gewinn, der an einzelnen, durch Freistellung bevorzugten Stamm-
individuen erzielt werden soll. Ohne Zweifel wird durch rationelle
Lichtungshiebe nicht nur der Massenertrag, sondern auch die Stärke
der zu erziehenden Sortimente gesteigert, somit die Möglichkeit der
Erziel ung eines höheren Ertrages als bei geschlossener Stellung der
Bestände gewährt. — Dagegen kann eine Gefährdung der Bodenfrische
bei unvorsichtigen Lichtungen und eine Verschlechterung der Form der
Bäume bei zu frühzeitiger Freistellung derselben sehr wohl eintreten.
Bei dem Überhalt steht dem erwarteten Zuwachsgewinn an
den stehenbleibenden Individuen die Wachstumsbeeinträchtigung des
jungen Bestandes, insoweit derselbe durch Überschirmung und Reflex-
hitze zu leiden hat, gegenüber, so dass eine solche Maßregel sich
nur selten als wirklich empfehlenswert erweist — dies um so mehr,
als die gemachte Voraussetzung, dass die Überhälter einen weiteren
Umtrieb aushalten können, ohne eingängig oder anbrüchig zu werden,
sich sehr oft als eine trügerische erweist.
Bei derjenigen Modifikation des Hochwaldes, bei welcher die
einzelneu Altersstufen nicht flächen-, sondern stamm- und horst-
weise gesondert sind (Femel- oder PI enter betrieb^)), ist zunächst
die wirtschaftliche Zulässigkeit an die zwei Bedingungen geknüpft,
dass es sich um Schattholzarten (Buche, Weisstanne, allenfalls Fichte)
handelt und dass man es mit einer besseren Bonitätsstufe zu tun
hat, auf welcher insbesondere ein hinlängliches Maß von Boden-
frische nicht fehlt.
^) Neuerdings ist von Prof. Dr. Wagner-Tübingen die Schreibweise
„Blender* als die etymologisch richtigste, mit Bezugnahme auf die Germa-
nisten Gebr. Grimm, angenommen worden.
— 185 —
Sodann ist die Frage, ob und inwieweit ein solcber Betrieb
vor dem gewöhnlichen Hochwald Vorzüge besitzt, zur Erörterung zu
bringen. Bisweilen liegen die angenommenen Vorteile auf dem
Gebiete der Ästhetik, oder des Schutzzweckes, dem der betreffende
Wald dienen soll, so dass eine Diskussion der wirtschaftlichen Seite
dieses Betriebes gar nicht angestellt wird.
In letzterer Beziehung ist zu bemerken, dass allerdings der
starke und anhaltende Zuwachs der freistehenden älteren Stamm-
klassen wohl die Wachstumsleistungen der einzelnen Stamme des
in gleichmässigem Schluss erwachsenen Hochwaldes übertrifft, dass
aber dieser grösseren Leistung der Einzelstämme die kleinere Anzahl
derselben gegenübersteht, so dass vielleicht im ganzen die Masse des
Zuwachses im Plenterwald mindestens nicht höher als im gewöhn-
lichen Hochwald ist. Dagegen kann aber nicht geleugnet werden,
dass die Plenterbestände mehr tiefer beastete, weniger vollholzig
erwachsene Stämme von geringerer Nutzgüte, als es die Stämme
des geschlossenen Hochwaldes sind, aufweisen werden.
Die Frage der Beibehaltung eines vorhandenen Plenterbetriebes
kann wohl sehr oft in bejahendem Sinn behandelt werden, namentlich
für Kleinbesitz und alle diejenigen Fälle, in denen man es mit
Schönheitswald (Parkwald, Promeuadenwald) oder auch mit Schutz-
wald in Höhenlagen zu tun hat. Von einem vorhandenen, gleich-
massigen Hochwald in den Plenterwald überzugehen, wird sich nur
selten und meistens auch nur in jenen angedeuteten Fällen empfehlen,
in welchen wirtschaftliche (finanzielle) Erwägungen in den Hinter-
grund treten, die bei dem Mangel an statistischen Zahlen über die
Erträge solcher Waldungen überhaupt schwer anzustellen sind.
§ 81. b) Niederwald.
Der auf dem Wiederausschlag der Stöcke abgetriebener Stämme
beruhende Betrieb des Niederwaldes gewährt zwar einen
geringeren durchschnittlichen Holzertrag als der Hochwald, der auch
nur in schwächerem Holze erfolgt, hat aber bei der Kürze des ein-
zuhaltenden Umtriebs (12 bis höchstens 30 Jahre) den grossen
Vorteil, dass selbst bei kleiner Fläche des Waldes doch eine öftere
Nutzung stattfinden kann. Der Niederwaldbetrieb, ein geringes
— 186 —
Betriebskapital erfordernd, ist daher besonders für Kleinbesitz am
Platze. Beim Grossbetrieb stösst man leicht auf die Schattenseite,
dass der Verkauf des im ausgedehnten Maße anfallenden ganngen
Materials (Beisholz) Schwierigkeiten macht
Bei Eichen nieder wald kann sich eine sehr lukrative
Gestaltung des Betriebs aus der Gewinnung wertvoller, iüngerer Lohe
ergeben ^).
Allerdings ist die heutige Konjunktur der Verwertung von
Eicbenlohe nicht günstig, da deren Preis durch den Druck aus-
wärtiger Konkurrenz, sowie durch Einfuhrung von Surrogaten
(neuerdings Quebrachoholz) ausserordentlich heruntergegangen ist.
Ganz vorteilhaft erweist sich auf feuchtem Boden der Erlen-
niederwald; ebenso ist an manchen Orten der Kastanien-
niederwald auf gutem Standort, wohl auch der Akazien-
niederwald auf geringem Boden am Platze.
Übrigens ist die dauernde Erhaltung allen Niederwaldes an
das Vorbandensein von Holzarten mit guter Ausschlagfahigkeit
(Eiche, Hainbuche, Roterle, nicht aber Rotbuche), sowie an ein
gewisses mildes Klima geknüpft. Auf alle Fälle muss dem Ersatz
der im Ausschlagvermögen zurückgehenden Stöcke besondere Sorg-
falt gewidmet werden, was im ganzen leicht ist, wie denn der
Niederwald sich durch eine ungemeine Einfachheit der Bewirtschaftung
auszeichnet.
Im Grossbesitz wird nach den heutigen Holzabsatzkonjunkturen,
welche auf die Vorteilbaftigkeit der Nutzholzerziehung und das Ver-
lassen der Brennholzwirtschaft hinweisen, vom wirtschaftlichen Stand-
punkt mehr und mehr der Übergang vom Niederwald zum Hoch-
wald angemessen erscheinen, zumal hiermit in der Regel auch eine
Besserung der im Niederwald so oft zurückgehenden Bodenzustände
verbunden sein wird.
Die Umwandlung des Niederwaldes in Hochwald bedingt die
Ansammlung eines höheren Holzvorratskapitales unter gleichzeitigem
Verzicht auf Rente. Nichtsdestoweniger ist ein solcher Übergang
im Hinblick auf die in der Zukunft bevorstehende Steigerung der
Rente finanziell meist vorteilhaft.
*) Stoetzer, Waldwertrechnang und forstliche Statik, 3. Aufl., 1903,
S. 222.
— 187 —
Die Überführung des Hochwaldes in Niederwald bedeutet um-
gekehrt ein Verfuglichwerden stockenden Holzvorrates mit alsbaldiger
Vergrösserung der Einnahme, die jedoch nicht mehr den Charakter
der laufenden Revenue, sondern denjenigen der Zurückzahlung eines
gekündigten Kapitals trägt. Die Minderung der Waldrente wird
erst nach erfolgtem Übergang in den Niederwald bemerklich, ist
aber unausbleiblich. Eine solche momentane Steigerung der Einnahme
hat für den kapitalarmen Waldbesitzer offenbar viel Verführerisches.
Im Falle jedoch eine solche im Wege der Forsteinrichtung ins
Leben gerufen werden sollte, wäre es Pflicht des Forstordners, den
Waldbesitzer auf das voraussichtlich Vorübergehende der Ertrags-
erhöhung aufmerksam zu machen und es genau klarzustellen, wie
viel von den zu erwartenden Einnahmen auf Vorratsübernutzung,
d. h. Kapitalskündigung, kommt, damit für die anderweite Sicher-
stellung der fraglichen Summe gesorgt werden kann.
Eine höchst lukrative Abart des Niederwaldes ist der Weiden-
heegerbetrieb, welcher bei kurzer, z. B. einjähriger Umlaufszeit
hohe Revenuen gewährt und schon auf ganz kleiner Fläche (aller-
dings mit besonders frischem Standort) mit Erfolg betrieben werden
kann. Erneuerung der Ausschlagstöcke, Bodenmelioration und
sorgfaltige Pflege der Anlagen ist hierbei unerlässlich. — Derartiger
Betrieb kommt meist nur ausserhalb des Waldes, immerhin öfters
unter forstlicher Leitung stehend, vor. Er nimmt in Deutschland
0,30/0 der Waldfläche ein.
§ 82. c) Mittelwald.
Wie der Name andeutet, stellt der Mittelwald ein Mittel-
ding zwischen Hochwald und Niederwald dar; neben dem nieder-
waldartigen Unterholz haben wir in ihm stärkere Stammklassen des
Oberholzes, deren Altersstufen in ähnlicher Weise wie bei dem
Plenterwald stammweise durcheinander gemischt stehen. Wie bei
diesem, so muss auch beim Mittelwald ein höheres Maß von Boden-
frische und mineralischem Gehalt vorausgesetzt werden, wenn der-
selbe sich dauernd in gutem Zustand erhalten soll. Nur in diesem
Falle ist darauf zu rechnen, dass das Unterholz die Überschirmung
durch das Oberholz gut aushält und seine Ausschlagfähigkeit bewahrt.
— lcS8 —
Im übrigen ist sorgfältige Beiumdlimg, insbesondere Verachonung
mit dem Weidebetrieb, der Waldgraaezä und di^ Stremmtzung eine
weitere Bedingung seinear Erhaltung in gutem Zustand.
Bei Fehlen dieser Yoraussetzungoi geht der Mittelwald leicht
zurück, lässt den Boden verarmen und z^gt w«iig ez&euliche Bilder^
die lar Umwandlung in Hochwald, besonders T!i^adelIioIz, an^rdon.
Die Rente des Mittelwaldes bleibt hinter d^eiigoi des auf
analogem Boden stockenden Hochwaldes dersd^ben Holzart meist
zurück; nichtsdestoweniger ist man leicht genmgt, adnea. Betrieb
insofern für rentabel m halten, als or nach mannig&cher Annahme
das in ihm gefesselte geringere Materialkapital noch angemessen
verzinsen soll.
Dies mag ausnahmsweise bei geringerem Ob^hoIzTorrat und
vorzüglicher Verwertung des Ausschlagholzes vorkommea. Im all-
gemeinen jedoch ist das Kapital, welches der Boden mit dem Obo*-
bolz Vorrat repräsentiert, bedeutender als man gewöhnlich annimmt
und wird durch die relativ geringe (weil meist in sdiwachoi Sorti-
menten erfolgende) Rente vielfach nicht genügend verzinst ^).
Der Mittelwald bat für den kleinen Waldbesitzar, der Holz
für seine eigene Wirtschaft erziehen will, die Annehmlichkeit, dass
er — ebenso wie der Niederwald — auch schon bei kleiner Fläche
eine regelmässige jährliche Nutzung gestattet; er hat aber dem
Niederwald gegenüber den Vorzug, dass sich in ihm manches wert-
volle ßtück Nutzholz nebenher miterziehen lässt, während im Nieder-
wald die wücbsigsten, noch mit hohen Prozenten zuwachsenden
Btangen ohne Rücksicht auf ihre Massen- und Wertzunahme abge-
trieben werden. Er eignet sich sehr wohl für kleine, innerhalb der
Fluren vorkommende Waldparzellen, und trägt hier mit zur freund-
licheren Qestnltung des landschaftlichen Bildes bei.
Welter ist der Mittelwald am Platze im Überschwemmungs-
gebiet) in Auenwaldungen, in welchen die fortdauernde Er-
haltung eines Oberhol zbestandes wegen Brechung der Wasserfluten,
die l)el Überschwemmungen ankommen, sowie wegen Milderung der
Nachteile des Eisganges von Wert ist. Es handelt sich hier um
^) Si<»he Stoetzer. Waldwertrechnung und forstliche Statik, 3. Aufl.,
1008, S. i?24.
— 189 —
Aufgaben, welchen weder der Niederwald noch der Hochwald ge-
wachsen sein würde.
Ausserdem empfiehlt man den Mittelwald als Schutzwald,
dessen Sdiluss stets erhalten bleibt und bei welchem Kahlschlage
ausgeschlossen sind, an steilen Hängen, auf exponierten Bergkuppen,
wo derselbe als Windbrecher dienen soll. Freilich müsste in solchen
Fällen immer ein nicht zu rauhes Klima Torausgesetzt werden.
Endlich lässt sieh der Mittelwaldbetrieb für solche Ortlichkeiten
empfehlen, in welchen aus ästhetischen Gründen eine möglichste
Frhahung des Bewaldungsbildes erwünscht ist. Dieser Forderung
entspricht der Mittelwald in ähnlicher Weise wie der Plenterwald,
bei welchem ebenfalls eine TÖllige Bodenentblössung unterbleibt.
Im übrigen ist die Umwandlung in Hochwald in vielen Fällen,
tdls aus Rücksichten auf die bessere Konserrierung des Bodens,
teils aus finanziellen Gründen, am Platze. Ein solcher Übergang
bietet, wenn die Abnutzung der Oberholzmassen derart vorgenommen
werden soU, dass eine gleichmässige Verteilung bis zur eintretenden
Nutzbaikeit des nachzuziehenden Hochwaldes erfolgt, der Forstein-
richtung eine sehr interessante Aufgabe, auf die wir später zurück-
kommen werden.
Die Überführung des Mittelwaldes in Niederwald ist für den
kapitalarmen Besitzer iosofem verlockend, als dabei das Oberholz-
kapital des Mittelwaldes disponibel wird.
G^enüber einer solchen Maßregel, welche übrigens selten
Aufgabe einer Forsteinrichtung sein wird, gelten die Rücksichten
und Winke, welche bei Besprechung der Überfuhrung von Hoch-
wald in Niederwald in § Sl erwähnt wurden.
§ 83. S. Wahl der Uolzarten.
Die Wahl der für eine gegebene Wirtschaft sich als die vor-
teilhafteste herausstellenden Holzart lässt sich rechnungsmässig mit
Hilfe der in § 79 geschilderten Bodenerwartungswertsmethode vor-
nehmen; diejenige Holzart erweist sich als die einträglichste, für
welche sich ein Maximum an Bodenerwartungswert, bezw. Bodenrente
berechnet.
Die Ausführung einer solchen Rechnung wird meist unnötig,
indem schon eine aufmerksame Betrachtung der Verhältnisse in der
— 190 —
Regel keinen Zweifel darüber lägst, welche Holzarten die vorteil-
haftesten sind.
Im allgemeinen ist bei jeder Forsteinrichtung ein schroffes
Brechen mit dem Bestehenden zu widerraten und daher die Wahl
•einer bisher noch nicht heimischen Holzart mit Vorsicht zu betreiben,
Voraussetzung dafür ist vor allem die Sicherheit, dass dieselbe
auch waldbaulich zulässig ist und dass der vorhandene Standort
desselben zusagt.
Am rentabelsten sind ohne Zweifel die Nadelhölzer, unter
denen Fichte und Weiss tanne obenanstehen, deren Gedeihen
freilich immer an ein höheres Maß von Bodenfrische geknüpft ist,
wogegen die Kiefer für einen grossen Teil der ärmeren Böden in
tieferer Lage die einzig in Betracht kommende Holzart ist, wie sie
-denn in Deutschland allein 42 ^/o der gesamten Waldfläche ein-
nimmt. Neben den genannten drei Hauptholzarten kommt als
bestandesbildend nur noch die Lärche in sehr untergeordnetem
Maße in Betracht; dieselbe ist mehr als Mischholz, insbesondere im
Laubwald, zu empfehlen, wo ihr die für ihr Gedeihen unentbehr-
liche freiere Stellung leichter zu teil wird, als in der Mischung mit
anderen Nadelhölzern oder im geschlossenen reinen Bestand. Ihr
Vorkommen und ihre Nachzucht im Hochgebirge, wo sich ihre
freiere Stellung von selbst ergibt, ist günstig zu beurteilen.
Die Weisstanne besitzt eine Reiche von günstigen Eigen-
;8chaften, die sie besonders auszeichnen; dazu gehört ihr hoher
Massenertrag, ihre leichte Verjüngungsfähigkeit bei geschickter Be-
handlung, ihre grössere Widerstandsfähigkeit gegen Wind- und
Schneebruch, sowie gegen Insekten. — Alles dies spricht für ihre
Erhaltung auf den ihr zusagenden Standorten, auf denen sie einen
guten Bodenzustand geschaffen hat.
Auch ihre Einmischung in die Fichtenbestände ist
2U begünstigen, sofern dieselbe schon von Hause aus vorhanden
war oder sich ohne Schwierigkeiten durchführen lässt. Im übrigen
zeigt die Erfahrung, dass die reinen Fichtenbestände durch sorg-
fältige Wirtschaft, insbesondere richtige Hiebsfolgen, angemessene
Erziehung und Durchforstung weit sicherer gegen die ihnen drohenden
Gefahren zu schützen sind, als durch die oft recht kostspielige und
üicht selten Misserfolge aufweisende Einmischung der Weisstanne.
— 191 —
Letztere ist aber besonders da am Platze, wo man auf natürliche
Verjüngung Gewicht legt, wie z. B. auf kalkhaltigen Standorten.
In der stammweisen Mischung der Fichtenbestände mit Kiefern
ist grosse Vorsicht geboten, da beide Holzarten durchaus nicht so
gut zusammenpassen, wie öfters angenommen wird. — Zunächst
ist die vielfach als notwendig angesehene jugakUiehe Bemutfcerung
der Fichte durch die Kiefer sehr wohl zu entbehren, wenn man nur
bei der Nachzucht der Fichte zur Pflanzung greift und für
schwierigere Fälle bestes verschultes Material wählt. Sodann kann
selten durch Einmischung der Kiefer in die Fichtenbestände eine
Ertragserhöhung bewirkt werden, da die Kiefer meist sperrig voran-
wächst, weniger gutes Nutzholz liefert und im besten Falle vielfach
durch ihre Verdammung an Fichten mehr schadet, als der durch
ihre Einmischung erzielte Gewinn ausmacht.
Andererseits ist auch die Einmischung der Fichte in
die Kiefern bestände nur unter sorgfältiger Erwägung aller Um-
stände zu betreiben. Auf geringem Standort bleibt die Fichte zu-
rück und es entstehen da, wohin man dieselbe gebracht hatte, Blösen.
Ein dichter Fichtenunterwuchs hingegen ist für den über ihm
stehenden Kiefernbestand nachteilig wegen des Wasserentzuges und
der damit verbundenen Bodenaustrocknung.
Die Beimischung der Fichte soll daher immer nur eine sehr
massige sein. Sie erleichtert dann die freiere Stellung bei Durch-
forstungen, ist wohltätig für Bodenschutz im Falle des eintretenden
Schneebruchs und hat ihre Berechtigung bei vorhandenem Wildstand.
Im allgemeinen muss bei der Kiefer auf dichten Jugendstand zur
Erziehung astreinen Holzes besonders gesehen werden.
Von den Laubhölzern ist in Deutschland am meisten die
Buche vertreten, welche noch 15^/o der Waldfläche einnimmt. Die-
selbe gehört wegen ihres Bedarfes an Kali, Kalk und Phosphor
säure zu unseren anspruchvollsten Holzarten. Am meisten sagen
ihr die Kalkformationen und diejenigen Bodenarten zu, welche Kalk
enthalten. Auf diesen gelingt auch die natürliche Verjüngung am
leichtesten. Bodenarmut, Trockenheit des Standortes, ebenso auch
Nässe des Bodens, sowie rauhes Klima sind ihr zuwider.
Während man früher den Buchenhochwald rein nachzog,
ist man seit geraumer Zeit davon zuiück gekommen und bevorzugt
— 192 —
zur Erhöhung der Erträge mannigfache Mischungen, insbesondere mit
Eiche, Ahorn, Esche, Ulme, sowie den Nadelhölzern. Von
diesen passt die Eiche besonders auf die tiefgründigen Lehmböden
des Schwemmlandes und der Sandsteinformationen, wogegen Ahorn,
Esche und Ulme mehr die Holzarten des mineralisch kräftigen Bodens
im Berglande, insbesondere der Kalkformationen sind. Die Nadel-
hölzer werden zunächst im Buchengebiet die trockeneren Partien
(Köpfe, Aussenränder, Fehlstellen der Verjüngung) einnehmen, sonst
aber auch zu einer systematischen Durchsprengung der Anwüchse
benutzt; besonders sind Kiefer und Lärche für letztere Zwecke
geeignet.
Bezüglich der Behandlung des Buchenhochwaldes sei noch
bemerkt, dass die moderne Richtung dahin geht, durch sachgemässe
Lichtungen die zeitige Erstarkung der Individuen herbeizuführen
(Lichtungsbetriebe).
Die Buche kommt, im Verein mit den genannten edlen Laub-
hölzern wohl auch noch vielfach als Mittelwald vor, besonders im
Gebiete der Kalkformationen. Hier hat sich derselbe meist gut er-
halten, ist auch vielfach infolge dunkler Stellung des Oberholzes
mehr in plenterartigen Hochwald übergegangen, welcher entweder, wie
namentlich im Kleinbesitz, mit Vorteil in der Plenterform weiter be-
handelt, oder auch in den gewöhnlichen schlagweisen Hochwald über-
geführt werden kann.
Die Eiche kommt als Hochwald in Deutschland nur noch
untergeordnet, nämlich 3,6 ^/o der Waldfläche einnehmend, vor. Der
Hauptstandort des Eichenhochwaldes ist der tiefgründige fruchtbare
Lehmboden sowohl des Diluviums, wie auch des Berglandes, z. B.
der Buntsandsteinformation des Spessarts und des Odenwaldes, sowie
der rheinischen und westfälischen Grauwacke (Devon). Auf ge-
eignetem Standort ist dieser Betrieb, insbesondere mit rechtzeitiger
Einlegung lichtender, den Zuwachs fördernder und dadurch die Um-
triebszeit abkürzender Durchhiebe, ganz rentabel, zumal die Preise
für gutes Eichenholz mehr und mehr in die Höhe gehen.
Im Mittelwald hat sich die Eiche als Oberholz an manchen
Orten bei genügender Aufmerksamkeit recht gut gehalten, ins-
besondere bei einem Unterholz von Hainbuche und Eiche, weniger
reiner Eiche.
— 193 —
Ihr Vorkommen im Niederwald wurde schon in § 81 hervor-
gehoben. In diesem Eiehenniederwald betreibt man im Odenwald
und in Westfalen (Kreis Siegen) eine Kombination mit Fruchtbau,
indem die abgetriebenen Schläge unter Verbrennung des Bodenüber-
zugs ein Jahr zur Erziehung von Körnerfrucht (Sommerkorn, oder
auch Buchweizen) benutzt werden.
Von sonstigen Laubhölzern wäre noch die Birke zu er-
wähnen, welche im reinen Zustand, sowohl als Hochwald, wie als
Niederwald die Bodenverwilderung herbeiführt und daher nicht zu
empfehlen ist, wogegen gewisse Mischungen mit Nadelhölzern (Kiefer
und Fichte) zu Schutzzwecken, sowie zur Erhöhung des Ertrags
nicht ganz zu verwerfen sein mögen, wobei jedoch immer der
zeitige Aushieb der Birke im Auge behalten werden muss, damit
sie nicht erst ihrer Umgebung lästig wird.
Über die Bestandesmischungen im allgemeinen ist zu
bemerken, dass dieselben besonders im Mittelwald schätzbar
sind, in welchem bei den Hauungen die Individualitäten der ein-
zelnen Holzarten beachtet werden können und die Bestandesmischung
sehr wohl die Erhöhung der Erträge im Gefolge haben kann.
Im Hochwald misst man der Bestandesmischung eine Reihe
von Vorzügen vor den reinen Beständen bei, wie z. B. grössere
und wertvollere Holzproduktion, besseren Schutz des Bodens und
Konservierung der Bodenkraft, leichtere Verjüngungsfähigkeit, Schutz
vor gewissen Kalamitäten (Schnee-, Duft- und Windbruch, Insekten,
Feuer etc.).
Diese Vorteile sind gewiss bei passender Mischung in
vielen Fällen vorhanden; allein man geht an manchen Orten zu
weit, indem man dem Dogma von der Vorteilhaftigkeit der ge-
mischten Bestände zu Liebe unter allen Umständen solche und keine
reinen Bestände erziehen will.
Es ist durchaus nötig, die Vorzüge einer beabsichtigten Be-
standesmischung von Fall zu Fall erwägen und eine ungerecht-
fertigte GeneralisieruDg der Mischungsfrage zu vermeiden.
Ganz besonders bleibt auch zu beachten, dass gemischte Be-
stände unter allen Umständen schwieriger zu pflegen sind als reine
Bestände, da bei Verschiedenheit der Holzarten immer die Gefahr
vorliegt, dass die eine auf Kosten der anderen sich vordrängt und nur
Stoetzer. Forsteinrichtang. II. Aufl. IS
— 194 —
schwer zurückgehalten werden kann. Solche Erwägungen fuhren
leicht zu dem Endurteil, dass man die Bestandesmiachung mehr
höret- und gruppenweise vornehmen, also die Begründung einer
Mehrzahl kleinerer, reiner Bestände, betreiben soll.
§ 84. 4. Wechsel in den Betriebs- und Holiarten.
Im allgemeinen ist bei der, für Zwecke der Forateinrichtung
vorzunehmenden Wahl der künftigen Betriebs- und Holzart dem
Grundsatz zu huldigen, dass das Vorhandene einer sorgfaltigen
Prüfung zu unterziehen ist, bevor man eine Änderung beschliesst.
Wenn man durch die zu wählende Betriebs- und Holzart dauernd
einen möglichst hohen Ertrag (sei dies nun Waldertrag, oder sei
es Bodenrente) erzielen will, so muss zunächst eine Konservierung
der Bodenkraft als eretes Erfordernis der Nachhaltigkeit der Nutzung
vorausgesetzt werden.
Man wird daher da, wo durch den seitherigen Betrieb ein
Rückgang im Bodenzustand herbeigeführt worden ist, sich vor allem
fragen, ob die Betriebs- oder Holzart die Schuld daran trägt, oder
ob gewisse Versäumnisse und Vernachlässigungen sie herbeigeführt
haben.
Hier kann sich sehr oft Anlass dazu ergeben, rückgängigen
Nieder- und Mittelwald, oder den gering wüchsigen Buchenhochwald
in Nadel holzhoch wald überzuführen.
Eine weitere Erwägung hat bezüglich des Ertrags stattzufinden.
Eine Erhöhung desselben wird schon in den oben erwähnten Fällen der
aus Anlass des Bodenrückgangs vorzunehmenden Umwandlung zu er-
warten sein. Im übrigen wird eine Steigerung des Ertrages nicht immer
die Einführung einer völlig neuen Betriebs- oder Holzart fordern, sondern
es könnte schon durch Modifikationen des vorhandenen Betriebes
geholfen werden ; so z. B. würde man den gering rentierenden reinen
Buchenhochwald nicht ganz zu verlassen brauchen, sondern könnte
zunächst durch Einfuhrung eines zweckmässigen Lichtungsbetriebes,
sowie durch Einsprengung von Nutzhölzern unter Erhaltung der Buche
als Haupt- oder Grundbestand Abhülfe schaflfen.
Weiter wird zur Herstellung einer dauernden Ertragserhöhung
die Überführung des Nieder- und Mittelwaldes in Hochwald, auch
— 195- —
wohl des PJenterwaldes in die schlagweise Form des Hochwaldes in
Betracht kommen.
Diese, mit Kapitalansammlung verbundenen Umwandlungen
werden sich besonders für den Grossbesitz empfehlen, während der
kleine Waldbesitzer vielleicht auf die damit verbundenen Vorteile
verzichtet, um sich nicht die, bei der Umwandlung öfters unvermeid-
lichen Einsparungen am Ertrag auferlegen zu müssen.
Die Überführung von Hochwald in Mittel- oder Niederwald,
oder auch von Mittelwald in Niederwald, wird im Grossbetrieb nicht
vorkommen; verlockend wäre aber eine solche Massregel für den
Kleinbesitz, indem eine momentane Ertragssteigerung mit ihr ver-
bunden sein würde. Was hierbei wegen der herbeizuführenden
Verminderung des Holzkapital Vorrates zu bemerken ist, wurde bereits
bei Besprechung des Mittel- und Niederwaldes in § 81 und 82
hervorgehoben.
Bisweilen ist die Umwandlung kleiner Bestandesstücke von ab-
weichender Bestockung inmitten anderer Bestandesformen zur Her-
stellung geregelter Bestandesordnung zweckmässig.
Im übrigen ist jede Veränderung der Betriebs- und Holzart —
wie schon eingangs gesagt — sorgfältig zu überlegen, da die
geschaffenen Änderungen nicht wieder rückgängig zu machen sind.
5. Wahl der Umtriebszeit.
§ 85. a) Allgemeines.
Insofern die Bestimmung der zu wählenden Umtriebszeiten nach
dem Gesichtspunkt des erreichbaren höchsten Ertrages, mithin unter
BerücksicKtigung der Einträglichkeit, erfolgen soll, gehört die aus-
führliche Betrachtung dieses Gegenstandes in die forstliche Statik^)
Eine Besprechung der an sich schwierigen Umtriebsfrage kann
an dieser Stelle nur unter Hervorhebung der Hauptgesichtspunkte
erfolgen.
Wir verstehen unter der Umtriebszeit oder dem Um trieb
denjenigen Zeitraum, innerhalb dessen unter normalen Verhältnissen
1) S. darüber u. a.: Stoetzer, Waldwertrechnung und forstliche Statik,
3. Aufl., 1903, S. 191 ff.
13*
— 196 —
der einmalige Abtrieb aller, zu änem gem^samen Betrieb ver-
einigten Holzbestande erfolgen soU. — Derselben steht das Abtriebs-
alter, als dasjenige Alter, in welchem ein konkreter Bestand tat-
sachlich zur Abnutzung gelangt, gegenüber. Im Normalzustände
eines Waldes, der jedoch immer nur ein Ideal ist, würden Umtriebs-
zeit und Abtriebszeit zusammenfallen.
Die zu einer ümtriebszeit vereinigten, meist auch gleicher
Betriebsart und Holzart angehörigen, also zu einem gleichen Betrieb
bestimmten Flächen eines Reviers nennt man eine Betriebsklasse,
wobei die einzelnen Teile sehr wohl räumlich getrennt li^en können.
Besitzt eine solche Betriebsklasse die, der gewählten Ümtriebszeit ent-
sprechende regelmässige Abstufung der Altersklassen mit voll-
kommener BeStockung und normalem Zuwachs, sowie die normale,
der richtigen Hiebsfolge entsprechende Lagerung derselben, so ent-
spricht dieselbe dem Begriff der normalen Betriebsklasse.
Die Bestimmung des normalen Alters, welches man die Be-
stände einer Betriebsklasse erreichen lassen will, bedingt die Grösse
der jährlichen Nutzungsfläche. Sie ist also entscheidend für den
nachhaltigen jährlichen Angriff des Forstes. Ist die Fläche des
F
letzteren = F, die Ümtriebszeit = u, so ist — die jährliche
Fläche des Angriffs, wenn wir uns den letzteren als einen schlag-
weisen, nicht plenternden denken.
Auch im letzteren Fall wird man bei regelmässigem jährlichen
Nachhaltsbetriebe mit den Hauungen in einer bestimmten, im voraus
festzustellenden Zeit gerade einmal im Walde herumzukommen be-
strebt sein, jedoch ohne dass ein völliger Abtrieb stattfindet.
Einen solchen Zeitraum nennt man im Gegensatz zum Umtrieb einen
Umlauf, oder eine Umlaufszeit.
Mit Zugrundelegung einer solchen Umlaufszeit wird auch das
Oberholz des Mittelwaldes behandelt; für das Unterholz repräsentiert
derselbe Zeitraum die Ümtriebszeit.
Was nun die Bestimmung der letzteren anlangt, so unter-
scheidet die Wissenschaft verschiedene Systeme, die sich in der
Hauptsache auf drei beschränken lassen:
— 197 —
a) die Umtriebszeit des höchsten Massenertrages,
b) „ „ „ „ Geldertrages, auch
Umtriebszeit des höchsten durchschnittlichen
Waldreinertrages genannt,
c) die Umtriebszeit des höchsten Bodenreinertrages,
oder der höchsten Bodenrente; man nennt dieselbe
auch die finanzielle Umtriebszeit.
Nebenbei spricht man wohl auch noch von einem physischen
Um trieb als einem solchen, welcher der natürlichen Reife der
Bestände, entweder im Sinne ihrer Veijüngungsfahigkeit, oder im
Sinne des Aufhörens ihrer Zunahme, entspricht; ebenso hat man
noch den Ausdruck technischer Umtrieb, entsprechend dem-
jenigen Alter, in welchem die Bestände die zu bestimmten technischen
Zwecken erforderliche Stärke und Tauglichkeit erlangt haben.
Beide letzteren Begriffe des Umtriebes sind vieldeutig uud von
individueller Beurteilung abhängig, so dass sie sich der Angabe
wissenschaftlicher Kriterien entziehen.
§ 86. b) Umtriebszeit des höchsten Massenertrages.
Ein Maximum an Masse wird bei Wahl derjenigen Umtriebs-
zeit erzielt, in welcher der Durchschnittszuwachs seinen höchsten
Betrag erreicht. Dies ist, wie in § 42 gezeigt wurde, dann der
Fall, wenn derselbe dem laufenden gleich ist. Das Prozent des
Durchschnittszuwachses hat stets den Betrag ; dieselbe Grösse
a
zeigt der laufende Zuwachs, wenn er dem durchschnittlichen gleich ist.
Anstatt den Durchschnittszuwachs auf den Hauptertrag H
allein zu beziehen, wird man ihn für die Feststellung der Umtriebs-
zeit des höchsten Massenertrages auf den Haupt ertrag und die
H4- V .
Vorerträge (V) beziehen, so dass der Quotient ' ein Maxi*
a
mum sein muss. Bezeichnen wir die Yorerträge in einem Prozent-
ausdruck (v) des Hauptertrages, so wird das Prozent des Durch-
schnittszuwachses nicht mehr durch ausgedrückt, sondern durch
— 198 —
100 -\- V
— . Es würde sich nämlich, wenn p jenes Prozent ist, die
_ . - __ H . 1,0 V . ^^
Proportion ergeben H : = 100 : p
fl
1,0 V , ,^
woraus 1 : = 100 : p
a
100 + V
p = ! .
a
Mit Hilfe dieser Prozentausdrücke hat man ein Mittel, um an
einem konkreten Bestand festzustellen, ob derselbe den höchsten
Durchschnittsertrag erreicht hat, oder nicht, indem man das Prozent
des laufenden Zuwachses ermittelt und dasselbe mit oder '■ —
a a
vergleicht Steht dieser Ausdruck höher als das Prozent des laufenden
Zuwachses, so ist die Kulmination des Durchschnittszuwachses
überschritten, bei Oleichstehen beider Ausdrücke ist der Durch-
schnittszuwachs auf seinem Maximum angelangt ; er befindet sich aber
vor diesem Zeitpunkt, wenn der Prozentausdruck des laufenden
Zuwachses grösser ist, als oder — — .
a a
Während man früher annahm, dass die Umtriebszeit des höchsten
Massenertrages in sehr späte Bestandesalter falle, haben die
neueren Ertragstafeln, insbesondere diejenigen der deutschen forst-
lichen Versuchsanstalten, das Ergebnis geliefert, dass die Gipfelung
des durchschnittlichen Massenertrages ziemlich frühzeitig stattfindet,
am frühesten auf den besten Bonitäten, beispielsweise
bei Kiefer mit 30 — 40 Jahren
„ Fichte „ 60—70 „
„ Tanne „ 60—100 „
„ Buche „ 50 — 75 „
Die Erzielung eines Maximums an Massenertrag würde zur
Folge haben, dass man auf den besseren Bonitäten die Bestände
in Lebensaltern abtreiben müsste, in denen sie noch eine beträcht-
liche Zunahme an Masse und Wert hätten; auf geringen Böden
würde man ungekehrt die Bestände zu lange stehen lassen müssen;
nur auf mittleren Standorten könnte der Abtrieb des Holzes zur
Zeit des höchsten Durchschnittsertrages rationell sein. — Auf keinen
— 199 —
Fall wird bei dieser Art der UmtriebsbestimmuDg eine Beurteilung
der Rentabilität des Betriebs vorgenommen ; schon aus diesem Grunde
kann ihr eine Bedeutung nicht beigemessen werden.
§ 87. c) Umtriebszeit des höchsten Geldertrages.
Über das, einem Betrieb, welcher den höchsten Geldertrag
an sich anstrebt, zugrunde liegende Prinzip und über die Art und
Weise, wie hierbei zu rechnen ist, findet sich eine allgemeine Er-
örterung in § 79. Die anzustellende Rechnung erfolgt nach gleichen
Grundsätzen, einerlei, ob es sich um die Wahl der Holzart, der
Betriebsart oder der Umtriebszeit handelt. Diejenige Umtriebszeit
ist bei einem vorausgesetzten Betrieb die vorteilhafteste, bei welcher
der Quotient aus Ertrag, geteilt durch Alter, d. h. der durchschnitt-
liche jährliche Geldertrag, ein Maximum erreicht. Hier ist nicht der
Durchschnittsertrag an Masse, sondern derjenige an Geld maßgebend*
Das Zuwachsprozent des Bestandes an Masse und Wert zusammen
muss in diesem Falle dem Betrag , oder mit Berücksichtigung
a
der Vorerträge = — — gleichstehen, wenn der höchste Durch-
a
Schnittsertrag erzielt werden soll.
Offenbar wird bei einer solchen Umtriebszeit ein möglichst
hoher Geldertrag aus einem Walde erzielt werden; allein es wird
hierbei eine Beurteilung der Rentabilitätsfrage unterlassen und
grundsätzlich eine Verzinsung der in der Waldwirtschaft stecken-
den Kapitalien (Bodenkapital und Wert der stockenden Holzbestände)
nicht gefordert.
Eine wissenschaftliche (mathematische) Rechtfertigung dieser
Umtriebszeit wurde von verschiedenen Autoren, darunter namentlich
Böse, versucht^).
Es kann nicht zugegeben werden, dass die mathematische Grund-
lage dieser Umtriebsbestimmung korrekt ist. Man hat dieselbe
trotzdem aus volkswirtschaftlichen Gründen empfohlen und hierbei
besonders die Vorteile hervorgehoben, welche mit der Erziehung
1) Siehe Böse, Befträge zur Waldwertrechnung, 1862.
— 200 —
von Starkholzern für die Allgemeinheit verbunden sind. Es liegt
nämlich im Wesen dieser Umtriebsbestimmung, dass sie, weil die
Anrechnung von Zinsen der Betriebskapitalien unterlassen und
nur der, nach Abzug der Ausgaben von den Einnahmen verbleibende
Überschuss in Betracht gezogen wird, auch die Erziehung solcher
Hölzer finanziell nicht unvorteilhaft erscheinen lässt, welche nur
noch mit geringem Zuwachs an Masse und Wert arbeiten, solange
100
nur das Prozent des Bestandes nicht unter heruntergegangen ist
Ein 150 jähriger Bestand, welcher noch mit 1 ^/o an Masse und
Wert zunimmt, würde beispielsweise nach diesem Grundsatze noch
nicht den höchsten Werts-Durchschnittszuwachs erreicht haben, da der
laufende Zuwachs noch nicht auf — — - = 0,66^0 herabgesunken ist.
loO
Man glaubt an manchen Orten die Umtriebszeit des höchsten
Durchschnittsertrages gewählt zu haben, befindet sich aber in Wirk-
lichkeit, da man die rechnerische Prüfung unterliess und die Um-
triebszeit nach Gutdünken feststellte, bisweilen erheblich tiefer, als
das Alter des höchsten Durchschnittszuwachses angeben würde.
§ 88. d) Umtriebszeit des höchsten Bodenreinertrages.
Dasjenige Alter der Holzbestände, für welches sich ein Maxi-
mum an Bodenwert ergibt, liefert die höchste Bodenrente oder den
höchsten Bodenreinertrag, den wir uns als Zins des Bodenkapital-
wertes zu denken haben. In welcher Weise hierbei zu rechnen ist,
ergibt sich aus § 79.
Diese Umtriebszeit hat den Vorzug, dass sie — im Gegensatz
zu der im vorigen Paragraphen betrachteten Umtriebszeit des
höchsten Geldertrages — mathematisch durchaus korrekt ist und
dass, bei Einhaltung derselben, Boden wert und Holzvorratskapital
verzinst werden.
Wenn auch die bare Kente des Waldes nach diesem Prinzip
stets etwas geringer ausfallen wird, als bei Einhaltung einer Um-
triebszeit des höchsten Geldertrages, so hat dasselbe doch den grossen
Vorteil, dass der Beginn der Nutzung früher erfolgt. Offenbar
kann eine an sich kleinere, aber doch zeitig eingehende Einnahme
— 201 —
mehr Wert darstellen, als die zwar höhere, aber erst später
erfolgende.
Wird eine niedrigere Umtriebszeit in einem Wald, welcher seit-
her in einem höheren Turnus bewirtschaftet wurde, eingeführt, so
kann es kommen, dass eine Reihe älterer Bestände disponibel wird
und zur Abnutzung gelangt.
Der £rlös aus einer solchen Übernutzung müsste streng ge-
nommen wieder als Kapital festgelegt werden und es würden die
Zinsen desselben in Verbindung mit der niedriger gewordenen Rente
des Waldes doch eine grössere Einnahme gewähren, als sie die seit«
herige höhere Umtriebszeit lieferte.
Auch die Umtriebszeit des höchsten Bodenreinertrages wird im
Grosswaldbesitz nie zu ganz niedrigen Umtrieben führen, weil grosse
Massen geringen Holzes nur zu sehr niedrigen Preisen verkäuflich
sein würden, wie bereits in § 79 ausgeführt wurde.
Die Rechnung würde sich hauptsächlich auf die Prüfung der
Angemessenheit ganz hoher Umtriebe zu erstrecken haben und dazu
dienen, um nach dieser Richtung vor Übertreibungen zu warnen.
Jedenfalls können nur ungefähre Überschlagsberechnungen
stattfinden, da alle Zahlen und Faktoren der Rechnung mit Un-
sicherheiten behaftet sind. Man begnügt sich mit einem niedrigen
Zinsfuss, im Hinblick auf die Sicherheit und Steigerungsfähigkeit
der Rente und auf die Annehmlichkeit des Waldbesitzes.
Der lebhafte und hartnäckige Kampf, welcher seit Jahren für
und gegen das, von Pressler und Gustav Heyer besonders
empfohlene System der Umtriebszeit des höchsten Bodenreinertrages
geführt wurde, hat entschieden zu einer Anerkennung der theoreti-
schen Richtigkeit derselben geführt, wenn auch einzelne Gegner
solches nicht zugeben. In der Praxis fürchtet man, bei Anwendung
der bezüglichen Grundsätze auf unwirtschaftlich niedrige Umtriebe
zu^ kommen und empfiehlt deshalb die Umtriebszeit des höchsten
durchschnittlichen Geldertrages, ohne, wie am Schluss des § 87 an-
gegeben wurde, zu ahnen, dass man der gefürchteten Umtriebszeit
des höchsten Bodenreinertrages näher gekommen ist, als man glaubte.
Ganz gewiss wird der Praktiker bei Beurteilung der Hiebsreife seiner
Holzbestände die Frage dabin stellen, dass er sich klar macht, ob
ein Bestand noch ins Geld wächst, nicht aber, ob derselbe seinen
— 202 —
höchsten Durchschnittszuwachs erreicht hat, oder nicht. Wer die
Frage der Hiebsreife im ersteren Sinne beurteilt, ist — wenn auch
oft nur unbewusst — Anhänger der Bodenreinertragstheorie.
§ 89. e) Folgerungen für die praktische Bestimmung
der Umtriebszeiten und der Abtriebsalter.
Keine Umtriebszeit lässt sich mit Sicherheit als die unfehlbar
richtige bezeichnen. Dazu sind alle Rechnungsunterlagen nicht
sicher genug und die Konjunkturen des künftigen Holzabsatzes eben-
falls zu trügerisch. Man wird daher in allen Fällen der vernünftigen
Erwägung und Überlegung eine Hauptrolle bei den zu treffenden
EntSchliessungen einräumen.
Ohne Not wird man eine hergebrachte Umtriebszeit nicht über
Bord werfen und zu namhaften Erhöhungen oder Erniedrigungen
derselben übergehen, indem die ersteren zu Einsparungen, die
letzteren aber zu ungewöhnlichen momentanen Steigerungen des
Ertrages führen, bei welchem unter Umständen Absatzschwierigkeiten
entstehen. Dass solche Nutzungen von Vorratsüberschüssen zur
Festlegung der entsprechenden Geldsummen als Kapitalien, oder zur
Ausführung dauernder Meliorationen (Arrondierungsan kaufe, Ausbau
von Wegenetzen, Anlage von Waldeisenbahnen und dergl.) führen
müssen, sei wiederholt ausdrücklich hervorgehoben !
Wichtig ist es, ohne Änderung einer gegebenen Umtriebszeit
und innerhalb des Rahmens derselben auf eine rationelle Gestaltung
der Wirtschaft, z. B. mittelst angemessener Durchforstungen, lichten-
der Durchhiebe, partieller Vorverjüngung rückgängiger Partien usw.,
hinzuwirken.
Im übrigen werden auf die Höhe der Umtriebszeit besonders
der Standort, ferner die Holzart, sowie der augenblickliche
Stand der Altersklassen, endlich die Absat z Verhältnisse
einen maßgebenden Einfluss ausüben.
In Hinsicht auf den Standort kann mau annehmen, dass
der bessere Standort wegen der mit ihm verbundenen günstigen
Zuwachsverhältnisse die Erziehung von Starkholz in höherem Um-
trieb begünstigt, während auf geringerem Boden der laufende Zu-
— 203 —
wachs frühzeitiger nachlässt, leicht Boden Verwilderung eintritt und
daher an die Verjüngung zu denken ist.
Was die Holzarten anlangt, so eignen sich solche, welche
Nutzholzerträge in Aussicht stellen, um so mehr zu höherem Umtrieb,
als hier dem Massenzuwachs noch eine Zunahme der Qualität, sieh
in einer Steigerung des Festmeterpreises aussprechend , zur
Seite steht.
Brennholzbetriebe bedingen kürzere Umtriebszeiten.
Der Stand der AI terk lassen kann auf die Gestaltung
der Umtriebszeit, mehr noch auf diejenige der Abtriebsalter, insofern
von Einfluss sein, als Überfluss an Altholz von selbst zu höheren
Abtriebszeiten führt, um nicht zu viel auf einmal schlagen und
dadurch die Preise drücken zu müssen. Mangel an Altholz wird
dagegen umgekehrt zu niedrigem Umtrieb verlocken.
Der Absatz spielt insofern eine Bolle, als bei jeder Art
UmtriiBb die gute und gesicherte Verwertung des anfallenden Holzes
unbedingte Voraussetzung für die zu wählende Höhe des Abtriebs-
alters sein muss. Hier kommt namentlich der Unterschied zwischen
Gross- und Kleinbesitz zur Geltung. Der letztere mag die auf
kleinen jährlichen Schlagflächen anfallenden verhältnismässig ge-
ringeren Quantitäten von schwachem Holze noch recht gut verkaufen ;
der Grossbesitz wird — abgesehen von ungewöhnlicher lokaler
Nachfrage nach schwächerem Material, wie z. B. zur Papierstoff-
fabrikation — , zum gesicherten Absatz seiner Produktion auf die
Erziehung von Starkholz in höherem Umtrieb hingewiesen sein.
Dass der normalen Umtriebszeit das konkrete Abtriebsalter
der Einzel bestände gegenübersteht, wurde schon in § 85 hervor-
gehoben. In der Tat ist die erstere nur als eine Art Durchschnitt
anzusehen, von welcher, je nach den speziellen Verhältnissen und
der Individualität der Bestände, sowohl nach oben, als auch nach
unten abgewichen werden kann und muss.
So z. B. wird man lückig gewordene, den Boden nicht mehr
genügend schirmende Bestände keineswegs das normale Umtriebsalter
erreichen lassen, sondern frühzeitiger zum Abtrieb bringen, wogegen
ausgesuchte, gut geschlossene Nutzholzbestände mit hoher Werts-
zunahme auch wieder über das Alter der normalen Umtriebszeit
hinaus stehen bleiben können.
— 204 —
Ebenso könnte umgekehrt eine eingetretene Besamung den
frühzeitigen Angriff eines Bestandes rechtfertigen ; ferner würde die
Rücksicht auf Regelung der Hiebsfolge Veranlassung dazu geben,
^einzelne Bestände früher, andere später als die angenommene Um-
triebszeit besagt, anzugreifen. Ein Gleiches hätte Platz zu greifen
bei der Absicht, die Bestandeseinheit innerhalb einer Ortsabteilung
in nicht zu ferner Frist herzustellen.
Die vorteilhafteste Abtriebszeit eines Holzbestandes wird im
Sinne der Statik am zweck massigsten nach dem sog. Weiser-
prozent beurteilt. Dieses, von König zuerst gelehrte, demnächst
von Pressler weiter ausgebildete und lebhaft empfohlene Verfahren
läuft auf die Bemessung des laufenden Zuwachses eines Bestandes
in Hinsicht auf seine Wertszunahme hinaus, indem die letztere in
einem Prozentausdruck (Weiserprozen t) dargestellt und dieser
mit einem angenommenen Wirtschaftszinsfuss, den man zu realisieren
bestrebt ist, in Vergleichung gesetzt wird^).
Nennen wir den Wert eines Bestandes nach seinem augen-
blicklichen Verkaufswert H, den Wert des Bodens B, denjenigen
des Kapitales der jährlichen Verwaltungs- und sonstigen Ausgaben
V, beide letzteren zusammen B -|- V = G (Grundkapital), so ist es
einleuchtend, dass die Zunahme des Bestandes sowohl seinem eigenen
Wert, als auch dem durch ihn beanspruchten Grundkapital G, also
zusammen dem Wert von H -{- G» gerecht werden muss.
Die Zunahme des fortwachsenden Bestandes erfolgt nun mittelst
des Massenzu Wachsprozentes a
des Qualitätszuwachsprozentes b
des Teuerungszuwachsprozentes c^).
^) Eine ausführliche Behandlung der Lehre vom Weiserprozent findet
sich in:
Jude ich, Forsteinrichtung, 6. Aufl., 1903.
Kraft, Beiträge zur forstlichen Zuwachsrechnung und zur Lehre vom
Weiserprozent, 1885.
Stoetzer, Waldwertrechnung und forstliche Statik, 3. Aufl., 1903.
*) Der Qualitätszuwachs beruht auf einer Zunahme der Durch-
schnittspreise pro fm mit zunehmender Stärke (Alter) des Bestandes. Der
Prozentausdruck (h) findet sich, wenn q und Q die Preise der um n Jahre
verschiedenen Altersstufen bedeuten, nach dem Ausdruck b = — (^^r-r — ),
n \Q + q/'
— 205 —
Sie würde zusammen H — -'— ~-^— betrageD,
100 ^
Es verhält sich nunmehr der Kapital wert H -|- G zu dieser
Zunahme wie 100 zu dem gesuchten Weiserprozent p^ Also gilt
die Proportion:
H + G : H. ^ "^ "^ ^ = 100 : Pw, woraus folgt:
H (a + b+c)i).
^^"" H+G
Den Teuerungszuwachs bringt man wohl auch alsbald von dem
landesüblichen Prozent des Zinsfusses sicherer Kapitalsanlagen in
Abzug, wodurch man den maßgebenden Wirtschaftszinsfuss erhält,,
zu welchem das Weiserprozent, in welchem alsdann c wegfällt, in
Parallele gestellt wird. Ist dasselbe gleich dem Wirtschaftszinsfus»
oder höher als derselbe, so wächst der Bestand noch befriedigend
zu ; steht hingegen das Weiserprozent tiefer, so wäre die Haubarkeit
konstatiert. Hiermit würde jedoch nicht gesagt sein, dass nun auch
die sofortige Abnutzung am Platze erscheint; zunächst könnte eine
Zuwachssteigerung mittelst angemessener Lichtungshauungen versucht
werden, sodann könnte bei Vorhandensein ausgedehnter Bestände
mit geringem Weiserprozent durch alsbaldigen Abtrieb derselben
eine Marktüberfüllung und ein erheblicher Preisrückgang bewirkt
werden, so dass vom Standpunkt der höchsten Einträglichkeit das
Fortwachsen, behufs Erzielung normaler Preise, angemessen sein
würde.
Die Befragung der Bestände nach ihrem Weiserprozent kann
auf typische Bestandesbilder beschränkt werden. Hauptsache ist»
dass bei der Forsteinrichtung eine Beurteilung der Hiebsreife im
nach Analogie der in § 43 gelehrten Berechnung des Massenzanahmepro-
zentes. Der Teuerungszuwachs bedeutet das durch allgemeine Kon-
junkturen bedingte Steigen der Holzpreise gleicher Sortimente. Der Pio-
zentansdrnck (c) ergibt sich, nach obiger Erläuterung, wenn W und w die
200 /W w\
yerschiedenen Werte (Preise) bedeuten als c = — l^prr—, — ).
n \W + w/
^) Obiger Ausdruck ist dem Pressler sehen Weiserprozent ent-
sprechend, welches für die Praxis am meisten Beachtung verdient. Auf
andere Formen desselben (von König, Kraft etc. herrührend) wird hier
nicht eingegangen.
— 206 —
Sinne und Geiste des Weiserprozentes stattfindet, was sowohl für
ganze Bestände, als auch einzelne Stammklassen, wie z. B. im
Oberholz des Mittelwaldes, oder im Plenterwald geschehen kann.
Wollte man an konkreten Bestanden die Frage beantworten,
ob dieselben ihren höchsten Werts- Durchschnittszuwachs erreicht
haben, so würde das Prozent der laufenden Zunahme (an Masse
und Wert) festzustellen und mit zu vergleichen sein. Die
Kulmination des Durchschnittszuwachses ist, wie sich aus § 87 er-
gibt, erst dann erreicht oder überschritten, wenn das Prozent des
laufenden Zuwachses auf steht, oder noch tiefer herabge-
a
«unken ist.
§ 90. 6. Betriebsyerbände (Blöcke).
Wir verstehen unter einem Betriebsverband einen solchen
Hauptteil des Reviers, für welchen behufs Sicherung einer Nach-
haltigkeit der Wirtschaft ein besonderer Abschluss der Forstein-
fichtung mit selbständiger Etatsfestsetzung vorgenommen wird. Für
kleinere Reviere ist eine solche Bildung von Betriebs verbänden un-
nötig; das ganze Revier wird vielmehr als ein einziger Betriebs-
verband angesehen.
Die Gründe für Einteilung eines Forstreviers in eine Mehr-
zahl solcher Betriebs verbände oder Wirtschaftsteile können auf dem
-Gebiet des Absatzes liegen, indem man, wenn verschiedene Revier-
teile zur Lieferung des Holzes für ganz verschiedene Absatzgebiete
-dienen, Sicherheit dafür schaffen will, dass in keinem dieser letzteren
in einzelnen Zeiträumen Überfluss, in anderen hingegen Mangel an
Holz herrsche.
In gleicher Weise können Berechtigungsverhältnisse
-dazu führen, dass man bestimmte belastete Revierteile, in denen
vielleicht alljährlich eine gewisse grössere Holzmasse zur Lieferung
von Berechtigungsholzabgaben geschlagen werden muss, als Betriebs-
Terband für sich zusammenfasst.
Die Zerlegung des Forstreviers in einzelne Abschnitte lässt sich
oft mit Vorteil derart vornehmen, dass jeder derselben gerade einen
— 207 —
8chutzbezirk bildet. Hiei durch wird alsdann nicht allein bei der
Forsteinrichtung eine grössere Übersichtlichkeit gewonnen, sondern
es wird auch dafür gesorgt, dass innerhalb der einzelnen Schutz-
bezirke Hauungen und Kulturen nicht periodisch ungleich ausfallen
können, derart, dass in einem Zeitabschnitt viel, im anderen wenig
zu tun wäre.
Eine solche Einteilung der Reviere in Betriebs verbände, die
mit den Schutzbezirken zusammenfallen, ist u. a. in der Preussischen
Staatsforstverwaltung durchgeführt, in welcher man einen solchen
Abschnitt „Block" nennt, wie schon S. 19 angegeben wurde ^).
Abgelegene Parzellen, welche zu gelegentlicher Veräusseruug
bestimmt sind, behandelt man zweckmässig für sich, indem man die-
selben keinem Betriebsverband einfügt. Auf diese Weise vermeidet
man Störungen der Forsteinrichtungspläne, wenn das betreffende
Waldstück infolge von Verkauf ausgeschieden werden muss. Man
nennt solche Waldstücke auch wohl Ausschlussholzungen und
lässt sie im Vermessungsregister und in allen anderen Tabellen für
sich nach den Hauptbetriebs verbänden folgen.
Als Ausschlussholzungen hat man wohl auch solche
Waldstücke bezeichnet, welche einer von der Hauptbetriebsart ab-
weichenden Behandlung und Benutzung zu unterliegen haben, wie
z. B. Flächen, die wegen ihrer Schutz waldquali tat, oder aus ästhe-
tischen Rücksichten plenterartig, mit geringem Massenangriff, be-
handelt werden sollen ^),
Nach unserer Auffassung ist eine solche abweichende Be-
handlung kein Grund zur Ausscheidung der betreffenden Flächen
aus dem Betriebs verband, zu welchem sie ihrer Lage nach grhören,
da sich die für ihre Bewirtschaftung zu treffenden Bestimmungen
leicht im Rahmen eines für den Hauptteil der Bestände aufzu-
stellenden Planes treffen lassen.
Man gebraucht den Ausdruck „Betriebs verband" (in
Preussen Block) wohl auch für die Vereinigung von Beständen,
welche gleichem Betrieb, d. h. gleicher Betriebsart und gleicher
^) Siehe v. Hagen-Donner, Forstliche Verhältnisse Preussens,
3. Aufl., 1894, S. 196.
^) Siehe Grebe, Die Betriebs- und Ertragsregulierung der Forsten,
2. Aufl., 1879, S. 218.
— 208 —
Umtriebzeit angehören. Diese Art von Verbänden ist überein-
stimmend mit den in § 85 geschilderten Betriebsklassen. Eine
Bildung solcher könnte b^rifflich wieder innerhalb der Betriebs-
verbande Platz greifen; sie würde dahin wirken, dass innerhalb
einer jeden Betriebs- oder Holzart gl eich massig nachhaltig
gewirtschaftet wird. So z. B. könnte man innerhalb eines Reviers,
oder eines Betriebsverbandes (Blocks) sehr wohl die Ausscheidung
zweiter Betriebsklassen für Hochwald einerseits und Mittel- oder
Niederwald andererseits vornehmen, ja selbst im Hochwald die
Betriebsklasse des Nadelholzes von der des Laubholzes scheiden.
— Je mehr in diesem Sinne spezialisiert wird, um so ver-
wickelter gestaltet sich die formelle Darstellung des Forstein-
richtungswerkes ; ein gewandter Forsttaxator wird bestrebt sein, eine
Auseinanderhaltung der £inrichtung8resultate verschiedener Betriebs-
klassen durch zweckmässige Einrichtung der Tabellen, Anwendung
verschiedener Tinte etc. zu bewirken, ohne in der Ausscheidung
besonderer Verbände für die verschiedenen Betriebsklassen zu weit
zu gehen.
Je mehr die moderne Richtung des Waldbaus die Erziehung
gemischter und ungleichartiger Bestände bevorzugt, um so mehr
entfällt das Bedürfnis nach weitgehender Ausscheidung von Betriebs-
klassen.
Auch die Bildung der Betriebs verbände oder Blöcke sollte
keineswegs übertrieben werden, da die für ihre Gestaltung maß-
gebenden Verhältnisse (Absatz, Schutzbezirksabgrenzung) sich unter
Umständen ändern können. Mindestens dürfte bei abnormem Alters-
klassenverhältnis solcher Verbände kein Zwang zur Herstellung
periodischer Gleichheit der Erträge derselben eintreten, mit welchem
die zu frühe Abnutzung jüngerer, oder das zu weite Hinausschieben
des Abtriebs älterer Betstände verbunden wäre.
— 209 —
II. Methoden der Forsteinricbtung.
§ 91. 1. Allgemeines und Übersicht.
Mit der Wahl der, für eine Forsteinrichtung zu wählenden
Methode hängt aufs innigste die Gestaltung der durchzuführenden
Arbeiten und die Form des aufzustellenden Einrichtungswerkes zu-
slimraen, so dass es zweckmässig erscheint, die an sich theoretischen
Betrachtungen über diesen Gegenstand in die Behandlung der Haupt-
arbeiten einzufügen, anstatt dieselben in dem einleitenden Teil voraus-
zuschicken.
Dass die Ausbildung der Methoden, welche behufs Sicherung
der Nachhaltigkeit der Nutzung unter Festsetzung eines möglichst
hohen Waldertrages in Anwendung gelangten, verschiedene £nt-
wickelungsstadien durchlaufen musste, liegt in der Natur der Sache. —
Nur nach und nach gelangte man von ziemlich rohen und einfachen
Anfängen der, auf empirischem Wege sich entwickelnden Praxis zu
einer zweckmässigen Ausgestaltung der Systeme, wobei die Hilfe
der Wissenschaft wohl auch zu mancherlei, rein spekulativen Vor-
schlägen führte, welche die Probe der praktischen Anwendbarkeit
nicht bestehen konnten.
Wirklich brauchbare Methoden der Forsteinrichtung bildeten
sich durch die Tätigkeit von Männern heraus, welche sowohl wissen-
schaftlich voll durchgebildet, als auch praktisch hinlänglich erfahren
waren, um beiden Richtungen gerecht werden zu können.
Eine historische Betrachtung dieser Entwickelung ist höchst
interessant; sie zeigt uns die Unbeholfeuheit der reinen Empirie
und die Wichtigkeit des Zusammentreffens von wissenschaftlicher
Spekulation mit wirtschaftlichem Können.
Eine ausführliche Behandlung dieses Gegenstandes gehört in
das Gebiet der Forstgeschichte ^). Wir beschränken uns hier auf
wenige kurze Andeutungen.
Der nächstliegende Gedanke war wohl der, dass man, um die
Nachhaltigkeit des Betriebs zu sichern, von der Fläche ausging
^) Siehe u. a. Schwappach, Handbuch der Forst- und Jagdgeschichte
Deutschlands, 1888, 2. Bd., S. 737 ff.
Stoetzer, Forsteinrichtung. II. Aufl. 14
— 210 —
und einen Wald, behufs der Gewährleistung eines regelmässigen
jährlichen Ertrags in eine entsprechende Anzahl von Teilen teilte,
durch welche die Grenze der Abnutzung für die einzelnen Jahre
geregelt wurde, derart, dass man bei Beendigung der Schlagführung
wieder da beginnen konnte, wo zuerst geschlagen worden war.
Dieses, besonders für Niederwald passende Verfahren war für
den Hochwald nicht anwendbar, da man hier durch dasselbe, in-
folge ungleicher Bestockung der Flächen, nur ausnahmsweise eine
Sicherung gleich massiger Höhe des Ertrages erwarten
konnte, so dass man genötigt war, neben der Fläche noch die H o 1 z -
m a s s e heranzuziehen und nach dieser die Abnutzung zu regeln. —
Je nachdem man hierbei die Ermittelung des Etats auf das Prinzip
einer mechanischen Verteilung der Massen mit Hilfe eines
Tabellenplanes stützte, oder sich der Methode einer Ausrechnung
desselben mit Hilfe von Formeln, nach gewissen Vergleichungen
des konkreten Waldes mit dem Normal wald bediente, entwickelten
sich wieder verschiedene Systeme. Endlich ist noch eines Verfahrens
zu gedenken, welches bei der Ertragsbestimmung von einer Betrachtung
des durchschnittlichen Ertrages oder Zuwachses ausgeht.
Wir können sämtliche Methoden folgendermassen ordnen:
1) Flächenteilung; 2) Fachwerk; 3) Formel-
methoden; 4) Ertragsbestimmung nach Durchschnitts-
erträgen.
§ 92. 2. Flächenteilung: (Schlageinteilung).
Unter der Flächeneinteilung oder Schlageinteilung
verstehen wir die Örtliche Einteilung des Waldes in die, den Jahren
der Umtriebszeit entsprechende Anzahl von fest abgegrenzten Schlägen.
Anstatt die einzelnen Jahres schlage abzugrenzen, kann man auch
eine Mehrzahl von Sehlägen (5 — 10) zusammenfassen und die Ab-
grenzung des Jahresschlages dem Wirtschafter überlassen. Die
Schlaggrenzen sind örtlich fixiert, häufig durch Versteinung gesichert.
Man unterscheidet die sog. reine und die proportionale
Fläch enteilung; bei erslerer ist die Jahreschlagfläche gleichmässig
dem Quotienten: Waldfläche, geteilt durch Umtriebszeit 1 — j ent-
— 211 —
sprechend; bei der proportionalen Teilung tritt eine Berück-
sichtigung der Ertragsfähigkeit des Standortes und der Bestock ung
hinzu. Will man nämlich Jahr für Jahr gleiche Holzerträge be-
ziehen und ist die Ertragsfähigkeit bezw. Bestückung ungleich, so
ist ohne weiteres einleuchtend, dass auch die Flächen ungleich ge-
macht werden müssen und zwar im umgekehrten Verhältnis zu ihrer
Ergiebigkeit.
Die Schlageinteilung, wohl die älteste Methode der Ertrags-
sicherung, wurde schon in der mittelalterlichen Zeit in Deutschland
angewandt; insbesondere finden wir Nachrichten über Einteilung
von Niederwaldungeu, sowie auch von Mittelwald. Die
ältesten geschichtlichen Überlieferungen über derartige Einrichtungen
finden sich aus einem, der Stadt Erfurt gehörenden Walde; auch
im Mansfeldischen Gebiete war eine solche Schlag-Einteilung durch-
geführt^). Ebenso wird mitgeteilt, dass in Preussen Friedrich
der Grosse zur Beseitigung des ungeregelten Plenterbetriebs all-
gemein eine Einteilung der Reviere in 60 — 70 Schläge anordnete,
von denen je einer in jedem Jahr sachgemäss mit den Hauungen behan-
delt, hingegen das unregelmässige Hauen im ganzen Walde nunmehr
eingestellt werden sollte. Für die Hochwaldreviere konnte sich
dieses Verfahren nicht bewähren.
Für Ausschlagbetriebe ist dasselbe auch heute noch am Platze
und manchen Ortes üblich; inabesondere findet es sich auch in
Frankreich in ausgedehnter Anwendung.
Was die Art der Ausführung anlangt, so wird man bei nicht
allzu auffallenden Bestockungsverschiedenheiten die reine Flächen-
teilung wählen; bei grösseren Ertragsungleichheiten muss für die
über dem Durchschnitt stehenden Partien eine Verkleinerung, für
die geringeren Orte eine Vergrösserung der normalen Durch sehn itts-
Schlagfläche eintreten; vielfach wird man sich mit einer gutacht-
lichen Beurteilung des Maßes einer solchen Flächenveränderung
begnügen und die Ausgleichung nach Gutdünken, bewirken. Ein
genauer Maßstab ergibt sich aus der Einschätzung der Bonitäts-
^) Schwappach, Forst- und Jagdgeschichte Deutschlands, Bd. 1
S. 439.
— 212 —
«tufen. Da die Höhe als das Kriterium der Bonität, welche für
Hüchwaldstandortsschätzung die besten Dienste leistet, für Nieder-
wald etwas trügerisch ist, so empfiehlt sich am meisten eine Bildung
der Klassen nach den durchschnittlichen Erträgen in fm pro Jahr
und Hektar, welche für volle Bestockung etwa 2, 3 und 4 fm, je
nach den Ortsgüten gering, mittel und gut (0,4, 0,6, und 0,8)
betragen.
Wenn die Verschiedenheit der Bestockung eine vorübergehende
ist und vielleicht auf Mängeln beruht, welche demnächst abgestellt
werden können, so wird man die erstmals zu bewirkende pro-
portionale Schlageinteilung nicht als etwas dauerndes ansehen und
demgemäss keineswegs durch Versteinung fixieren dürfen.
Dass man die Methode der Flächeneinteilung auch auf Hoch-
wald anwendet, ist wohl ausgeschlossen, da dies bei der Höhe
unserer Hochwaldumtriebe immerhin eine gewisse grössere Wald-
fiäche voraussetzen würde und auf solcher die Abtriebserträge der
Bestände zu selten einander gleich sein könnten.
Hingegen ist der Vorschlag gemacht worden, eine örtlich durch-
geführte Flächenteilung als Grundlage des Umlaufs der Hauungen
im geregelten Plenterbetrieb zu benutzen ^).
3. Das Fachwerk.
§ 93. a) Allgemeine Erklärungen.
Der Name „Fach werk" besagt, dass ein, in Fache
(Rubriken) eingeteilter Plan (Wirtschaftsplan) die Grundlage der
Forsteinrichtung und Ertragsberechnung sein soll. Der Ausdruck
„Fachwerk" rührt von Cotta her ; die Bezeichnung Fachwerksmethode
hat zuerst Hundeshagen gebraucht, welcher dieselbe einer von ihm
selbst angegebenen anderen Methode gegenüberstellte^).
Ein solcher Plan, den man Fachwerksplan nennen könnte,
vermittelt die mechanische Herleitung des Abnutzungs-
satzes für die einzelnen Wirtschaftszeiträume, mag nun die Ab-
nutzung nach Fläche, oder nach Masse, oder nach einer Kom-
*) Tichy, Die Forsteinrichtung in Etgenregie etc., Berlin 1884.
') Siehe Forstwissenschaftliches Zentralblatt 1884, S. 522 ff.
J
— 213 —
bination beider Faktoren (Fläche und Masse) geregelt
werden. Hiernach unterscheidet man:
a) Flächenfach werk,
b) Massenfach werk,
c) Kombiniertes Fach werk.
Als eine Art Fach werk ist auch die Methode der sog.
Bestandeswirtschaft anzusehen, insofern dieselbe, gleich den
anderen Fachwerksmethoden, ebenfalls die mechanische Ableitung
eines Abnutzungssatzes zum Ziele hat, wenn sie auch diese Ab-
nutzung nur für die nächsten 10 Jahre regelt. Man könnte sie,
mit Eücksicht auf diese Beschränkung ein beschränktes Fach-
werk nennen.
Sie will die Eegelung deshalb für einen solchen kurzen Zeit-
raum bewirken, weil sie ihre Dispositionen für den Abtrieb der
Bestände wesentlich von finanziellen Erwägungen abhängig macht,
die sich nicht wohl auf längere Zeit hinaus mit einiger Sicherheit
treffen lassen.
Nach unserer Auffassung sind auch bei den anderen Fach-
werksmethoden die, für spätere Zeiträume als die nächsten 10 Jahre
getroffenen Bestimmungen nur als provisorische anzusehen; nichts
würde hindern, auch sie einstweilen nach finanziellen Grundsätzen,
d. h. so zu treffen, wie man das Heruntersinken des Weiser prozentes
unter den zu verwirklichenden Wirtschaf tszinsfuss einstweilen ver-
muten kann. Somit herrscht zwischen dem Fachwerk im gewöhn-
lichen Sinne und der Bestandes Wirtschaft kein prinzipieller
Gegensatz und es darf wohl die Unterbringung der letzteren im
System bei den Fachwerksmethoden als zulässig angesehen werden.
Der Hauptvertreter dieser Metliode, Judeich, bezeichnete dieselbe
als eine Alters kl assenmethode, was jedoch insofern nicht
die charakteristische Eigentümlichkeit des Systems angibt, als ja das
Fachwerk allgemein für die Bestimmung des Waldangriffs von der
Aufstellung einer Übersicht der Altersklassen ausgeht.
Nach Den z in soll das Wesen der Fachwerksmethode darin
bestehen, dass die Etatsbestimmung auf die Bedingung
basiert wird, die Betriebsfläche im Laufe einer Um-
triebszeit gerade einmal durchzuschlagen.
— 214 —
Ein solches Merkmal erscheint nicht bezeichnend für die
Fach Werksmethode. Jede Forsteinrichtung, welche mit dem Begriff
der Umtriebszeit rechnet, hat den Abtrieb aller Bestände eines
Waldes innerhalb derselben zum Ziel.
§ 94. b) Das Flachenfaehwerk.
Unter dem Flachenfaehwerk verstehen wir diejenige
Forateinrichtungsmethode, welche die Nutzung eines Waldes für
einen ganzen Umtrieb dadurch regelt, dass die einzelnen Zeitfächer
eines aufzustellenden Planes mit annähernd gleichen Abtriebsflächen
ausgestattet werden.
Der Gegensatz des Flächenfachwerks zu der Flächenteilung
besteht darin, dass es sich bei letzterer um eine örtliche Einteilung
des Waldes in die entsprechenden Schläge handelt, während bei
dem Fachwerk die Verteilung der Flächen auf dem Papier mit Hilfe
eines tabellarischen Planes erfolgt Es geschieht hier die Verteilung
derselben nur in die einzelnen Wirtschaftszeiträume (Perioden), wo-
durch dem Wirtschafter auf alle Fälle die Freiheit verbleibt, die
Jahresschlagfläche örtlich herauszusuchen.
Die Grössen der Perioden flächen können, ebenso wie bei der
Flächenteilung, nach den wirklichen, oder nach den, auf eine
Normalbonität reduzierten Flächen angenommen werden. Jedoch
wird eine ungefähre Würdigung der Ertragsfähigkeit, statt der
Anwendung der Bonitätsziffern für die möglichste Gleichstellung der
Erträge genügen.
Der jährliche Angriff des Waldes wird nun zunächst nach
der Fläche bemessen; ohne weiteres findet sich die Grösse der
Jahresschlagfläche aus der Periodenfläche, dividiert durch die
Periodenlänge. — Einen Massenetat wird man nur summarisch am
Schluss entwickeln, indem man die Jahresschlagfläche mit dem
durchschnittlichen Abtriebsertrag der Flächeneinheit multipliziert. —
Ort für Ort die Massenberechnung durchzuführen, wie z. B.
in Judeichs Forsteinrichtung geschehen^), bedeutet ein Verlassen
des Flächenfachwerks und den Übergang zum kombinierten Fachwerk.
*) Judeich, Forsteinrichtung, 6. Aufl., S. 347.
— 215 —
Die Methode des Flächenfachwerks ist wenig praktisch durch-
geführt worden. Es eignet sich dasselbe im Hochwald nur für
den Kahlschlagbetrieb in gleichmässig bestockten Nadelholzforsten,
in denen die Abtriebserträge wenig voneinander abweichen und
schon ziemlich normale Altersklassen Verhältnisse vorliegen.
In Mittel- und Niederwald, bei welchen Betriebsformen
sehr wohl ziemlich gleichartige Bestockungsverhältnisse vorliegen
können, ist das Flächenfachwerk ganz am Platze, indem mit Hilfe
desselben nur der Fachen angriff geregelt und ein Jahressatz des-
selben festgestellt, demnächst aber die Veranschlagung des Massen-
etats nur summarisch vorgenommen wird.
Über die wirkliche Durchführung einer Forsteinrichtung im
Hochwald nach der Methode des Flächenfachwerks findet sich eine
interessante Mitteilung in Burckhardts Blättern aus dem Walde,
Heft 4, S. 127 ff., wo über die Brauchbarkeit einer solchen Ab-
nutzung nach blossem Flächenetat in einem Kiefernrevier sehr be-
achtenswerte Mitteilungen gemacht sind. Für Fichten Wirtschaft
am Harz empfahl von Berg die Methode des Flächenfachwerks
ebenfalls *).
In neuerer Zeit hat Weise dasselbe für die Einrichtung von
Privat- und Gemeindewaldungen in Vorschlag gebracht, indem er
die unleugbaren Ertragsungleichheiten eines Betriebes, bei welchem
der Fortschritt der Hauungen nur auf die Fläche gegründet ist,
dadurch beseitigen will, dass mit Hilfe von Mehrerträgen, die über
den geschätzten Durchschnitt hinausgehen, eine Geldreserve an
gelegt wird, aus welcher Ertragsausfälle magerer Jahre gedeckt
werden sollen 2).
Es liegt im Wesen des Flächenfachwerks, dass es infolge eines
gleich massigen Flächenangriffes zur Anbahnung eines regelmässigen
Altersklassenverhältnisses führen muss, wogegen allerdings bei un-
gleicher Bestockung der Abtriebsflächen gewisse Verschiedenheiten
der jährlichen Massen- und Gelderträge unvermeidlich sind.
^) Siehe Beitrag zur Lehre des ForsteiDrichtungswesens, Allgemeine
Forst- und Jagdzeitung 1844, S. 250 ff.
') Weise, Die Taxation der Privat- und Gemeinde-Forsten nach dem
Flächenfachwerke, 1883.
— 216 —
Nach dem heutigen Stand unserer Forsteinrichtung kann das
Verfahren ausser für Mittel- und Niederwald kaum noch in Betracht
kommen. Der Nachteil zu langer Hiebszüge, welcher von Judeich
in dessen Forsteinrichtung als eine Eonsequenz des Flächenfach werks
hingestellt wird, hat mit der Methode als solcher nichts zu tun.
§ 95. c) Das Massenfachwerk.
Als Massenfachwerk bezeichnen wir diejenige Forstein-
richtungsmethode, welche die Abnutzung derart regelt und die
Nachhaltigkeit dadurch sichert, dass die einzelnen Periodenfächer
des aufzustellenden tabellarischen Wirtschaftsplänes mit annähernd
gleichen Massen ausgestattet werden.
Man findet alsdann den jährlichen Angriffssatz des Waldes,
indem man mit der Periodenlänge in die für eine Periode gefundene
Augriffsmasse dividiert.
Das Massenfachwerk ist ohne Zweifel älter als das Flächen-
fachwerk. Die Notwendigkeit, bei Regelung des Betriebes und Fest-
stellung des nachhaltigen Abnutzungssatzes von den vorhandenen
Massen der Bestände auszugehen, musste sich naturgemäss in allen
Betrieben ergeben, welchen die flächen weisen Abtriebe (Kahlhiebe)
fremd waren, oder in welchen sich, selbst bei Eahlschlagbetrieb,
grosse Ungleichheiten in der Bestockung vorfanden, wie dies in der
Mitte des vorigen Jahrhunderts in Deutschland allgemein der Fall
gewesen sein mag.
Man darf nicht annehmen, dass das Massenfachwerk gänzlich
von der Fläche als Nutzungsfaktor abgesehen hätte. Die Masseu-
ermittelung erfolgte grösstenteils nur durch Okularschätzung nach
dem Massenertrag der Flächeneinheit, so dass man die Kenntnis der
Flächen eines Ortes für das Ansprechen seiner Masse gar nicht
entbehren konnte.
Ohne Zweifel ist die Idee, durch Zusammenstellung der von
den einzelnen Orten eines Forstreviers zu erwartenden Erträge mit
Hilfe eines Tabellen planes ein übersichtliches Bild zu erlangen, wie
dies durch das Massenfachwerk erreicht wurde, als eine sehr glück-
liche zu bezeichnen.
— 217 —
Während lange Zeit Georg Ludwig Hartig als der Er-
finder dieser Methode galt, haben neuere Forschungen ergeben, dass
die ältesten Nachrichten über Entstehung derselben in weit frühere
Zeiten zurückreichen. Insbesondere ist für Thüringen als erster
Urheber des Fach werksplanes ein Sachsen-Eisenachischer Forstbeamter
namens Bollm nachgewiesen worden, welcher in den Jahren 1737
bis 1741 nach diesem Verfahren bei Revision der Gothaischen
Forsten verfuhr^). Im folgten in demselben Gebiet 1752 die
Gothaischen Beamten Bergrat Wepfer und Forstkommissar Schmidt 2).
Auch in Österreich sollen bereits im vorigen Jahrhundert Forst-
ertragsschätzungen nach der Methode des Massenfach werks bearbeitet
worden sein^).
Die Einrichtung eines Waldes nach der Methode des Massen-
fachwerks hat die Anbahnung möglichst gleicher Massenerträge
für die einzelnen Perioden im Auge. Hierbei wird die Rücksicht
auf Anbahnung eines normalen Altersklassen Verhältnisses, welches
ein Hauptrequisit des Normalzustandes darstellt, leicht ausser acht
gelassen werden. Ebenso kann dabei öfters keine rationelle Be-
urteilung der Hiebsreife der Einzelbestände vorgenommen werden. —
Weiter ist dem Massenf ach werk der Vorwurf zu machen, dass die
Schätzung der Massen immer mit gewissen Unsicherheiten behaftet
ist, insbesondere wenn sich dieselbe auf späte Zeiträume erstreckte
wie dies bei dem Massen fach werk geschah. Es kann uns heute nur
eigentümlich anmuten, wenn wir in älteren Einrichtungswerken den
Ertrag bis auf Bruchteile der Masseneinheit (Klaftern) für mehr als
100 Jahre hinaus berechnet finden, wie dies beispielsweise in
G. L. Hartigs Anweisung zur Taxation der Forste von 1795 bei
Eichen hoch wald für 200 Jahre erfolgt ist.
*) Stoetzer, Weitere Nachrichten über den ürsprurg des Massen-
fachwerkes in Zeitschrift für Forst- und Jagdwesen, 1897, S. 402 ff.
^) Rausch, Über den Ursprung des Massenf ach Werkes , Zeitschrift
für Forst- und Jagdwesen, 1889, S. 275 flf.
') So z. B. 1755 in Steiermark nach C. v. Fischbach, Ein Massen-
fachwerk aus Steiermark vom Jahre 1755, Zentralblatt für das gesamte
Forstwesen, 1890, S. 556.
— 218 —
§ 96. d) Das kombinierte Fachwerk.
Das kombinierte Fachwerk sichert die Nachhaltigkeit der Nutzung
und ermittelt den Abnutzungssatz durch ein Zusammenwirken von
Flächen- und Massenverteilung ; es stützt sich weder auf die Fläche,
noch auf die Masse ausschliesslich, sondern berücksichtigt beide
Faktoren des Waldertrages.
In erster Linie wird eine Verteilung der Betriebsfläche in die
Periodenfacher des Wirtschaftsplanes bewirkt, hiermit aber —
wenigstens für die beiden ersten Perioden — die Berechnung der
Massen verbunden und, falls dies behufs Gleichstellung der Massen-
erträge nötig erscheint, zu einer nochmaligen Verschiebung einzelner
Flächen geschritten, mit welcher naturgemäss eine Änderung der
Massenzahlen verbunden ist.
Es ist ein Irrtum, zu glauben, das kombinierte Fachwerk habe
sich die Gleichheit der periodischen Flächen und Massen zum Ziel
gesetzt. Es würde solches ja nur unter den beiden Vorraussetzungen
möglich sein, dass schon ein geordnetes Altersklassen Verhältnis vor-
handen wäre, so dass die Bestände alle in gleichem Alter zum
Abtrieb gelangten, und weiter, dass die Erträge derselben ziemlich
übereinstimmten, so dass Mehrerträge einzelner Bestände sich durch
Minderergebnisse anderer gerade ausglichen.
In Wirklichkeit ist das kombinierte Fachwerk nichts als eine
Verfeinerung des Massenfachwerks, bei welcher die Fläche
mehr hervortritt und die ihr zur Herstellung eines
geordneten Altersklassenverhältnisses gebührende
Beachtung findet. In §95 wurde hervorgehoben, wie auch
das Massenf ach werk der Fläche nicht entbehren kann, indem mit
Hilfe derselben die Massenberechnung vollzogen wird.
Eine Vervollständigung der Wirtschaftspläne durch Miteinstellung
der Flächen führte in systematischer und vollkommener Weise zuerst
Gotta durch, den man somit als den Urheber des kombinierten
Fach Werks bezeichnet ^).
^) Eine Berück sichtigang der Flächen neben den Massen findet sich
schon in dem ersten aller vorhandenen Fachwerkspläne des Eisen achischen
Forstkomm issara Bollm. Siehe Zeitschrift für Forst- und Jagdwesen, 1897,
S. 408.
— 219 —
Dom vorsichtigen Gebrauch der damaligen Zeit entsprechend
bewirkte man nach Cotta die Verteilung der Flächen und Massen
in dem Wirtschaftsplan für eine ganze Umtriebszeit, bis
durch den nachmaligen Grossh. hessischen Oberforstdirektor von
Klipstein darauf aufmerksam gemacht wurde, dass man sich wohl
damit begnügen könne, die Massenberechnung nur für die beiden
ersten Perioden zu bewirken, hingegen für die letzten Perioden der
Umtriebszeit lediglich eine Flächen Verteilung vorzunehmen, durch
welche ein ausreichender Nachweis der Sicherung eines nachhaltigen
Betriebes geliefert sei, wogegen die für spätere Perioden berechneten
Etats doch nie zutreffend sein würden ^).
Dieser Vorschlag hat fast allenthalben Anklang gefunden und
es ist das kombinierte Fach werk in dieser modifizierten Weise
geradezu die herrschende Methode der Forsteinrichtung in Deutsch-
land geworden, bezw. bis heute in Anwendung geblieben.
Hierbei ist man von einer pedantischen Gleichstellung der
Erträge aller Perioden längst abgekommen; man bestrebt sich in
manchen Verwaltungen, wie dies jedoch auch schon früher geschah,
zur Schaffung gewisser Reserven die Periodenerträge etwas ansteigen
zu lassen, was jedoch nicht ausschliesst, dass unter Umständen,
nämlich beim Vorwiegen alter, haubarer, licht stehender und im
Zurückgehen begriffener Bestände, eine Übernutzung in der ersten
Periode eintreten kann 2).
In der neueren Zeit finden sich mehrfach Stimmen, welche
gegen die Ausdehnung der Flächen Verteilung auf eine ganze Um-
triebszeit Bedenken geltend machen und sich dahin aussprechen,
dass es genüge, die Dispositionen der Abnutzung nur auf den
nächstvorliegenden Wirtschaftszeitraum zu erstrecken, so dass der
Stern des kombinierten Fachwerks wohl im Niedergang begriffen
erscheint.
*) V. Klipstein, Versuch einer Anweisung zur Forstbetriebs-Regu-
lierung, Giessen 1828.
') Ähnlich auch in der Preussischen Staatsforstverwaltung nach von
Hagen-Donner, Forstliche Verhältnisse Preussens, 3. Aufl., 1. Bd., S. 199.
Übrigens steht der Erlass einer neuen Anweisung zur Ausfuhrung der
Forsteinrichtungsarbeiten in den Preussischen Staatsforsten in Aussicht.
— 220 —
§ 97. e) Die sächsische Bestandeswirtschaft.
(Beschränktes Fachwerk.)
Den am Schluss des vorigen § ausgesprochenen Gedanken hat
man schon lange im Königreich Sachsen verwirklicht, indem man.
jene Form des kombinierten Fachwerks, welche die Verteilung der
Flächen auf eine ganze ümtriebszeit bewirkte, verliess und sich
darauf beschränkte, eine nach dem Verhältnis der normalen Üm-
triebszeit bemessene Fläche für das nächste Dezennium zur Ab-
nutzung zu bestimmen, sowie auf Grund spezieller Ertragsberechnung
für diese Zeit den Abnutzungssatz festzustellen.
Offenbar haben wir es auch hier mit der mechanischen Ab-
leitung des Etats aus einer tabellarischen Übersicht zu tun, weshalb
es gerechtfertigt erscheinen dürfte, dieses Verfahren im System unter
das Fachwerk zu rechnen. Zwischen ihm und den anderen Fach-
werksmethoden besteht der prinzipielle Unterschied, dass die Be-
stimmung der Abnutzung auf einen kleinen Bruchteil der ümtriebs-
zeit beschränkt bleibt. Man glaubt die Nachhaltigkeit gesichert zu
haben, indem man die Betriebsfläche des ersten Zeitraumes im all-
gemeinen jiach der ümtriebszeit, als dem regulierenden Faktor,
bemisst. Beim Vorwiegen älterer Bestände würde eine Überschreitung
dieser normalen Perioden- oder Dezenniumsfläche nicht ausgeschlossen
sein, ebenso wie im Falle des Mangels an haubaren Beständen eine
sachgemässe Erniedrigung der normalen Angriffsfläche einzutreten
haben würde.
Der Ausdruck „Bestandeswirtschaft" ist neueren Ursprungs,
nachdem das Verfahren selbst sich in Sachsen allmählig praktisch
schon seit längerer Zeit entwickelt hatte. Er soll besagen, dass man
bei diesem Verfahren den Einzelbeständen eine nach den
Grundsätzen des höchsten Bodenreinertrages zu bemessende besondere
Würdigung zu teil werden lässt, dass man also von der normalen
ümtriebszeit des Waldes zu gunsten der spezifischen Beschaffen-
heit der Bestände gewisse Abweichungen im Abtriebsalter zulässt.
Entscheidend für die Bestimmung der Hiebsreife eines Bestandes
ist das sog. W eiser prozent, welches bereits in § 89 geschildert
wurde, nach welchem beurteilt wird, mit welcher reinen Wertszu-
nahme ein Bestand noch zunimmt. Um jeden einzelnen Bestand
— 221 —
nach Möglichkeit in dem Zeitpunkt seiner Hiebsreife abtreiben zu
können, ohne hierbei durch Rücksichten auf den Schutz, welchen
er anderen Bestanden gewähren könnte, gehindert zu sein, werden
kleine Hiebszüge unter möglichster Vervielfältigung der
Anhiebslinien eingerichtet, wird überhaupt die Wirtschaft etwas
beweglich gestaltet.
Dieses Streben nach Beweglichkeit des Betriebes ist jedoch
nichts der Bestandes Wirtschaft au sich Eigentümliches. Dasselbe
lässt sich bei jeder Einrichtungsmethode durchführen. Ebensowenig
kann man die Verwirklichung finanz wirtschaftlicher Grundsätze als
ein hervorstechendes Merkmal der Bestandeswirtschaft an-
sehen. Die Bewirtschaftung eines Waldes im Sinne der höchsten
Bodenrente ist bestimmend für die Wahl der Betriebs- und Holz-
arten, sowie der Umtriebszeiten. Man kann also auch bei Anwendung
der Fachwerksmethode mit Hilfe einer entsprechend gewählten Be-
triebsart und Umtriebszeit den Anforderungen des Boden reinertrags-
prinzips gerecht werden. Ausschliesslich maßgebend kann ja
das Weiserprozent doch nicht sein, indem bei Festsetzung der Ab-
triebszeit auch noch andere Momente, wie z. B. die Frage der ein-
zuhaltenden Hiebsfolge (Bestandeslagerung), die Verteilung der
Altersklassen im ganzen Revier usw. mitsprechen, so dass schliess-
lich ein gutachtliches Urteil abgegeben werden muss. Es wird aber
nicht bezweifelt werden können, dass sich mit Hilfe eines solchen
eine annähernde Bemessung der Hiebsreife im voraus auch für noch
jüngere Bestände bewirken lässt, immerhin jedoch mit dem Vorbehalt
definitiver Entscheidung, die bei den späteren Betriebsrevisionen zu
treffen ist.
Demgegenüber ist es charakteristisch für die Bestandes Wirtschaft,
dass sie die Aufstellung eines Betriebsplanes auf die nächsten 10
Jahre beschränkt, nach deren Ablauf eine Revision und neue Etats-
feststellung stattfindet.
Es ist nicht in Abrede zu stellen, dass Wirtschaftsbestimmungen,
welche auf eine längere Reihe von Jahren hinaus getroffen werden,
sich niemals völlig bewähren können und deshalb vielfacher Ab-
änderung bedürfen. Immerhin ist es für viele Fälle kein Fehler,
den Wirtschaftsplan, wenn auch nur für die ersten beiden Perioden,
— 222 —
mit Fläche und Masse, so doch für die späteren Zeiträume wenigstens
mit Fläche auszustatten.
Namentlich ist dies bei allen einigermassen verwickelten Be-
triehen, z/B. Überführungen von Mittel- oder Plenterwald in den
regelmässigen Hochwald der Fall, um wegen der bis zur eigentlichen
Abnutzung der Bestände zu treffenden Dispositionen das Nötige
übersehen und anordnen zu können. So z. B. würde man, falls eine
solche Fläche nach den vorläufigen Dispositionen des Planes früh-
zeitig zum Abtrieb kommt, für stärker lichtende Durchhiebe, behufs
Beschleunigung des Eintritts der Hiebsreife sorgen, während man
bei voraussichtlich spätem Abtrieb sich mit solchen MaiBregeln nicht
zu beeilen brauchte, hingegen hier vielleicht ein frühzeitig zu be*
wirkender Aushieb voraussichtlich unhaltbar sich erweisender Stämme
und Stammgruppen mit partieller Verjüngung oder Unterbau nötig
werden könnte.
Weiter dient eine vorläufige Feststellung der mutmasslichen
Abtriebszeit dazu, auf die rechtzeitige Sicherung der beim Anhieb
freizustellenden Bestandesränder hinzuwirken ^).
Ferner kann es keinem Zweifel unterliegen, dass die Etats-
feststellung für die nächsten 10 Jahre an Sicherheit ungemein da-
durch gewinnt, dass die — wenn auch nur ungefähre — Massen-
berechnung späterer Abschnitte damit in Verbindung gebracht wird.
Indem man über die mutmasslichen Erträge der späteren Zeit-
abschnitte einen zahlen massigen Ausdruck gewinnt, kann man am
besten beurteilen, in wie weit der nächste Angriff normal ist, oder
nicht, und um wie viel er über oder unter dem normalen Satz steht,
eine Vergleichung, die unter Umständen zu Modifikationen des
aufgestellten Planes führen kann.
Es ist die Beschränkung des Wirtschaftsplanes auf das nächste
Dezennium ganz am Platze bei Plenterbetrieb, bei welchem Be-
stimmungen mit irgend einem Grade von Sicherheit nur für die
nächste Zeit gegeben werden können.
Ferner halten wir eine Regelung des Betriebs nach der
Methode der Bestandeswirtschaft für ausreichend bei regelmässigem
Altersklassen Verhältnis und annähernd gleichmässiger Bestockung —
^) Von derartigen Maßregeln wird später noch ausführlich gesprochen
werden.
— 223 —
ein Verhältnis, wie es sich in Nadelholz-, besonders Fichten Waldungen,
die schon seit längerer Zeit in geordnetem Betrieb stehen, wohl am
ersten findet. Dies ist für die sächsischen Staatsforsten gewiss
zutreffend und mag der Grund dafür sein, dass hier jene Methode
ihre Ausbildung gefunden hat, wie denn dieselbe auch anderwärts
gerade im Fichten gebiet (z. B. im Gothaischen Teil des
Thüringer Waldes, auch vielfach in Osterreich) sich in Anwendung
befindet. — Dass es ein Fehler sein würde, in solchen Fällen den
Wirtschaftsplan in dem Sinne einer vorläufigen Betriebs-
disposition auch auf die späteren Zeiträume einer Umtriebszeit
zu erstrecken, müssen wir bezweifeln. — Derselbe würde jedenfalls
wenigstens dazu dienen, die Absichten und Auffassungen des Taxators
zu fixieren und ein anschauliches Bild von dem zu liefern, was die
Forsteinrichtung gedacht und gewollt hat. Einen grossen Aufwand
an Zeit und Arbeit erfordert ja doch eine solche Darstellung keineswegs^).
Bei verwickelterem Betrieb auf den Wirtschaftsplan zu ver-
zichten, bezeichnen wir geradezu als Fehler; schon bei dem Femel-
schlagbetrieb mit langsamer, natürlicher Verjüngung möchten wir
ihn, wegen der mit demselben verbundenen Übersicht über die Ver-
teilung der Nachhiebsmassen in die Anfangszeiträume der Umtriebs-
zeit nicht missen, wenn wir auch die Massen berechnung nicht
weiter als bis auf die beiden ersten Perioden ausgedehnt haben
möchten.
§ 98. f) Rückblick auf die Fachwerksmethoden.
Aus der gelieferten Darstellung der Fachwerksmethoden ergibt
sich, dass dieselben auf alle Fälle von der Fläche, als dem die
Nutzung in erster Linie regulierenden Faktor, ausgehen, was unbe-
streitbar als ein grosser Vorzug anzusehen ist, da wir es hierbei
mit einem weit zuverlässigeren Bestimmungsgrund des Angriffs zu
tun haben als bei der Masse.
Wir haben gesehen, dass die Fläche allein nur ausnahmst
^) Dies war auch der Standpunkt von Danckelmann. (Siehe darüber
Dr. Borgmann, Die Entwickelung des Forsteinrichtungswesens in den Lehr-
oberförstereien Eberswalde und Biesen thal, 1904.)
— 224 —
weiiie ala Grundlage des Angriffs dienen kann, nämlich dann, wenn
schon eine gewisse Regelnlässigkeit des Betriebes besteht und die
Altersklassenverhältnisse einigermassen geordnet sind, auch die
Abtriebserträge der verschiedenen Flächen nicht allzusehr vonein-
ander abweichen — ein Fall, welcher im Hochwald nur ausnahms-
weise bei Nadelholz vorkommen wird, hingegen im Mittel- und
Niederwald sehr häufig vorliegen dürfte. Für diese Fälle ist die
Ertragsregelung mit Hilfe eines Flächenfachwerks sehr wohl
zu bewirken.
Bei allen unregelmässigeren Waldformen empfiehlt sich die
Anwendung des kombinierten Fachwerks als des äusseren
Rahmens der Forsteinrichtung, wobei neben der Fläche die Er-
giebigkeit derselben in den Zahlen des Massenertrages ihre Berück-
sichtigung findet.
Diese Methode, welche, wie in § 96 geschildert wurde, bisher
in Deutschland die herrschende war, hat den Vorzug, dass sie die
vorhandenen tatsächlichen Verbältnisse in weitgehender Weise berück-
sichtigt, insbesondere die Ungleichheiten der periodischen Erträge,
wie sie bei blosser Flächen Verteilung unvermeidlich sind, nach
Möglichkeit beseitigt. Die auf mechanische Weise vor sich gebende
Feststellung des Etats lässt es zu, dass allen Anforderungen an den
Einzel bestand vollauf Rechnung getragen wird, insbesondere auch
die Bestimmung der Hiebsreife sowohl nach den Grundsätzen des
höchsten Durchschnittsertrages, als auch nach denjenigen der höchsten
Bodenrente erfolgen kann.
In § 97 wurde erörtert, unter welchen Voraussetzungen eine
Beschränkung der Betriebsbestimmungen auf den nächsten, in der
Kegel 10 Jahre umfassenden Wirtschaftszeitraum geboten und
unter welchen Verhältnissen eine solche wenigstens ausreichend
erscheint.
Ein solches beschränktes Fachwerk würde der sogen,
sächsischen Bestandeswirtschaft entsprechen. Der erstere dieser
Fälle würde bei Plenterbetrieb vorliegen, der zweite bei geordneten
Waldzuständen mit ziemlich regelmässigem Altersklassen Verhältnis
und gleiohmässigen Abtriebserträgen der Einzelflächen.
Die Erfüllung dieser Voraussetzungen bildet die Ausnahme.
In der Regel finden wir in Forsten, welche Gegenstand der Ein-
— 225 —
richtung sind, Zustände, die es erwünscht erscheinen lassen, diejenige
Form des kombinierten Fachwerks zu wählen, welche für etwa zwei
Perioden (20jährige Wirtschaftszeiträume) die Flächen- und Massen-
verteilung vornimmt, hingegen für die späteren Perioden die Sicherung
der Nachhaltigkeit nur durch Einstellung von Flächen in die
Rubriken des Planes bewirkt, gleichzeitig in der Absicht, den vom
Forsteinrichter gedachten und angestrebten Gang der Wirtschaft
für die später zum Erlass definitiver Bestimmungen Berufenen an-
zudeuten, worüber bereits im vorigen § Näheres mitgeteilt wurde.
Man muss sich, um die Vorzüge einer so aufgefassten Fach-
werkseinrichtung zu würdigen, vor allem von dem Gedanken frei
machen, dass bei Aufstellung eines, die ganze Umtriebszeit um-
fassenden Wirtschaftsplanes eine vollständige Gleichstellung der
Erträge aller Perioden beabsichtigt sei. Eine solche Idee hat viel-
leicht bei dem alten Fachwerk vorgeschwebt, wie es heute wohl
kaum noch irgendwo in Anwendung ist.
Die Verteidiger des auf die nächsten 10 Jahre beschränkten
Planes (Bestandeswirtschaft) verkennen bei ihrer Beurteilung diesen
Sachverhalt oft gänzlich. Auch Judeich ist der Vorwurf zu machen,
dass er in seiner Forsteinrichtung sich in der harten Beurteilung des
Fachwerks entschieden durch ein solches Vorurteil hat leiten lassen.
In diesem Werke heisst es z. B, S. 418 der 5. Auflage:
„Freilich gibt es für den Forsteinrichter kaum etwas Bequemeres,
als die vier oder fünf Periodenrubriken mit den betreffenden Hiebsai*ten
auszufüllen. Es sieht auch auf dem Papier recht gut aus, wenn die
Summen in 80 und 100 oder noch mehr Jahren recht schön übereinstimmen.
Mit solcher Arbeit aber kann sich die Bestandeswirtschaft nicht begnügen.
Ihr Wii-tschaftsplan besteht mehr in dem, was im Walde getan, als was
auf dem Papier geschrieben wird. Jeder einzelne Hiebszug fordert sowohl
für sich allein, als auch in Rücksicht auf die benachbarten Hiebszüge die
eingehendsten Erwägungen darüber, ob und wo in ihm der Hieb zu be-
ginnen, ob er rascher oder langsamer vorzuschreiten habe. Die zahllos
verschiedenen Gruppierungen der Bestände, die sehr verschiedenen Rück-
sichten auf Bestandesgründung, Pflege und Ernte lassen sich absolut nicht
schematisch schildern und in tabellarische Rubriken bringen. **
Dagegen können die Anhänger desjenigen Fachwerkes, welches
in einem wohldurchdachten, für eine Mehrzahl von Perioden auf-
gestellten Wirtschaftsplane nur den Ausdruck sorgfältig erwogener
Stoetzer, Forsteinrichtnng. II. Aufl. 15
— 226 —
BestimmuDgen findet, die nebenher textlich zu erläutern und zu be-
gründen gar nichts im Wege steht, sehr wohl von sich behaupten,
dass sie den von Judeich angedeuteten Rücksichten eine noch viel
weiter gehende Beachtung schenken, als dies bei einem nur auf
10 Jahre die Bestimmungen angebenden Plane möglich ist^).
Ein solcher, weiter hinaus als die Bestandeswirtschaft dispo-
nierender Plan hat insbesondere seine Bedeutung für Verteilung
der Massen im Femelschlagbetrieb mit langsamer natürlicher Ver-
jüngung, sowie auch bei Forsteinrichtungen für Umwandlungsformen,
wie z. B. bei Überführung des Mittel waldes in Hochwald, oder des
Plenterwaldes in den schlagweisen Hochwald.
Die Gegner dieses Fachwerksplan^s finden wir, nach den in
der Literatur niedergelegten Äusserungen, zum Teil in Württemberg.
Aus diesem Lande ist namentlich Oberforstrat v. Speidel in Stuttgart
aufgetreten^). Derselbe wollte die Etatsfeststellung in der Regel
auf die erste 20jährige Periode beschränkt wissen und sprach sich
namentlich auch gegen eine weitergehende Flächenverteilung für die
späteren Perioden aus. Beim Femelschlagbetrieb mit langer Ver-
jüngungsdauer solle eine Massenberechnung allenfalls auf 30 Jahre
vorgenommen werden. Präsident v. Dorrer in Stuttgart schloss sich
im wesentlichen diesen Speidelschen Ausführungen an ^). Eine
weitere Stimme aus Württemberg war in den Ausführungen von
Oberförster Jäger zu finden, welcher die Bestimmungen und die
Etatsfestsetzung nur auf 10 Jahre ausgedehnt wissen wollte^). Der-
selbe begrüsste die in Württemberg zutage tretenden Reform-
vorschläge, nach welchen „die Schablone des Periodenzwanges und
^) Vergl. die Kritik der Jadeichsche Forsteinrichtung in Allgemeiner
Fordt- und Jagdzeitung, 1894, S. 277 ff. In der Tat sind auch in der
folgenden 6. Auflage, herausgegeben von Neumeister^ die obigen Sätze in
Wegfall gekommen.
^) Speidel, Aus Theorie und Praxis der Forstbetriebseinrichtung,
AUgem. Forst- u. Jagdzeitung von 1893, S. 145, 181 ; desgl. 1895, S. 109.
^) Dorre r^ Aus Theorie und Praxis der Forstbetriebseinrichtung a. a. C,
1894, S. 165. Derselbe, Das Forsteinrichtungs verfahren in Württemberg,
das. 1896. S. 816.
*) Jäger, Über den Zeitrahmen des Fläcbeneinrichtungsplanes, Zeit-
schrift „Aus dem Walde«, 1895, S. 109.
— 227 —
der 60 — 120jährige Einrichtungszeitraum das Ende ihrer waldbau-
schädlichen Herrschaft erreichen sollen", mit besonderer Freude.
Zu diesen dem Württembergischen Lande angehörenden Gegnern
des Pachwerkes ist noch Professor Dr. Wagner in Tübingen hinzu-
gekommen ^).
Wir glauben annehmen zu dürfen, dass die, hier wie auch in
anderen Publikationen zutage tretende Erbitterung gegen den Fach-
werksplan darauf beruht, dass man in Württemberg denselben etwas
anders aufgefasst hat als anderwärts, indem man die Bestimmungen
für die zu einer Ortsabteilung zusammengefassten Bestandesabteilungen
(Unterabteilungen) allzu summarisch traf, insbesondere bestrebt war
die Einheit der Bestockung in einer solchen Ortsabteilung möglichst
innerhalb einer und derselben Periode herzustellen, also den Abtrieb
sämtlicher Bestände der Ortsabteilung für diejenige Periode bestimmte,
für welche der grössere Teil der Bestände sich eignete. Dass hierbei
manchen im Alter differierenden Beständen ein gewisser Zwang
angetan werden musste, leuchtet ein ; allein eine solche schablonen-
hafte Behandlung liegt keineswegs im Wesen der Fachwerksmethode,
so dass die daraus gegen die letztere als solche und gegen den
Wirtschaftsplan abgeleiteten Vorwürfe nicht gerechtfertigt erscheinen
können, da sie lediglich gegen die Art der Ausfuhrung zu erheben
sein würden und mit dem Prinzip als solchem nichts zu tun haben
könnten.
Eine neuere Forsteinrichtungsanweisung hat in Württemberg
die Beseitigung des Fachwerksplanes und die Einführung einer Art
Bestandeswirtschaft im Gefolge gehabt, bei welcher die Wirtschafts-
bestimmungen immer nur auf 10 Jahre hinaus getroffen werden.
Anderwärts steht man längst auf dem Standpunkt, die Eück-
sichten des Waldbaues bei der Forsteinrichtung in den Vordergrund
treten zu lassen, auch den Wirtschaftsplan des Fachwerks keines-
wegs als ein Evangelium anzusehen, an welchem nicht gerüttelt
werden darf, vielmehr die Prüfung der Angemessenheit aller ge-
^) Wagner, Die Grundlagen der räumlichen Ordnung im Walde 1907,
S. 295 ff. Eine Rezension dieser Schrift von Stoetzer, welche den bezüg-
lichen Ansichten des Verfassers entgegentritt, findet sich Allg. Forst- und
Jagdzeitung, 1907, S. 421.
15*
— 230 —
glichen oder auch nach einer der Formelmethoden kontrolliert und
entsprechend verändert ^).
4. Die Formelmethoden.
§ 99. a) Allgemeines.
Das Grundsätzliche der Formelmethoden ist die Regelung der
Nutzung eines einzurichtenden Waldes mittelst Vergleichung seines
konkreten Zustandes mit dem normalen. Es werden nament-
lich wirklicher und Normalvorrat, wirklicher und Normalzuwacbs,
auch wohl wirkliches und normales Durchschnittsalter miteinander
verglichen und es wird der Etat mittelst Rechnung (Formel)
gesucht. Ein Wirtschaftsplan, der keineswegs zu fehlen braucht,
ist nicht Grundlage der Etatsbestimmung, wie bei dem Fachwerk,
sondern er wird erst nach der Etatsbestimmung aufgestellt.
Über die Ermittelung des bei den Formel methoden eine Haupt-
rolle spielenden Normalvorrates sei folgendes bemerkt :
Man denkt sich eine im schlagweisen Betrieb bewirtschaftete
Betriebsklasse von so viel Flächeneinheiten wie die ümtriebszeit
Jahre hat und auf diesen Flächen alle, den Stufen von bis u
Jahren entsprechenden Altersklassen.
Die Massen der einzelnen Altersstufen denkt man sich als das
Produkt von Alter X Durchschnittszuwachs und findet hiernach das
Ansteigen der Massenvorräte in der Form einer arithmetischen
Reihe, deren Summe sich nach der bekannten Formel S = — .
(a -f- z) berechnet. Dieselbe würde hier, da n = u, a = Null,
z = dem Haubarkeitsertrag = uz ist, nv = — .uz ergeben.
Streng genommen müsste ein Unterschied zwischen dem
Früh Jahrsvorrat nach dem Abtrieb des u jährigen Schlages und
dem Herbstvorrat vor diesem Abtrieb gemacht werden; ersterer
u u
wäre ^ — (0 -)- u — 1) z; letzterer = -— (1 -|- u) z; das
*) Siehe Jahrbuch der Staats- und Fondsgüter- Verwaltung, Bd. V.
— 229 -
wo man den Wirtschaftsplan nicht als etwas Starres, Unabänder-
liches ansieht und denselben überhaupt nicht schablonenhaft, sondern
in durchdachter, wohlüberlegter Weise durch routinierte und erfahrene
Forsteinrichter aufstellen lässt.
Auch in der Preussischen Staatsforstverwaltung wurde seither
eine Etatsberechnung für die 2. Periode wenigstens für Laubholz
vorgenommen. Im übrigen hat man die Anordnung des Flächen-
angriffs für die späteren Perioden dem Ermessen des Forsttaxators
freigestellt, insbesondere für den Fall, dass derselbe „zur grösseren
Sicherheit und zur Rechtfertigung von Aushieben,
Loshieben usw. auch ein Bild über die Verteilung
der Bestände auf die übrigen Perioden zu entwerfen
wünscht"^).
Offenbar ist hier die Bedeutung des Fachwerksplanes als eines
„Bildes" (nämlich von dem, was der Taxator gedacht und gewollt
hat) ganz treffend gekennzeichnet. — Nach unserer Auffassung wäre
es jedoch zweckentsprechend, denselben für alle verwickeiteren
Fälle nicht nur zuzulassen, sondern geradezu vorzuschreiben, während
man in einfacheren Verhältnissen ruhig auf ihn verzichten und
sich mit der Feststellung der Dispositionen auf nur 10 Jahre nach
Art der Bestandeswirtschaft begnügen könnte. Wie dem Verfasser
mitgeteilt wurde, soll auch die neue Anweisung (s. S. 219 An-
merkung 2) nicht die völlige Beseitigung es Fach werksplanes er-
warten lassen.
Die Instruktion für die Begrenzung, Vermarkung, Vermessung
und Betriebseinrichtung der österreichischen Staats- und Fondsforste
bestimmte früher die Aufstellung des allgemeinen Einrichtungsplanes
„in allen jenen Fällen, in welchen die herrschen-
den Bestandesverschiedenheiten und die konkrete
Lagerung der Altersklassen einen klaren Überblick
über die Maßnahmen zur Anbahnung des normalen
Waldzustandes nicht leicht zulassen". Neuerdings (seit
1901) wird nur für das nächste Jahrzehnt die Hiebsfläche bestimmt,
sodann noch der hiernach ermittelte Massenetat mit dem Haubar-
keitsdurchschnittszuwachs, sowie mit dem seitherigen Einschlag ver-
') V. Hagen-Donner, Forstliche Verhältnisse Preussens, 3. Aufl.,
1894, L Bd., S. 219.
— 232 —
für Eiche
Buche
Tanne
Fichte
Kiefer
:>
n
t>
Strzelecki hat darüber Untersuchungen angestellt und mit Hilfe
derselben gefunden, dass sich der Normalvorrat bei den gewöhnlichen
Umtriebszeiten folgendermassen berechnet:
= 0,44 u . uz
= 0,44 U.UZ
= 0,45 u . UZ
= 0,47 u . uz
= 0,48 u . uzi).
Für Lärche ist von anderer Seite ermittelt worden, dass
sich der Normalvorrat noch über denjenigen der Kiefer, nämlich
auf 0,51 u . uz stellt.
In Baden sind ebenfalls Erörterungen über die Grösse des
Normal- Vorrates angestellt worden, welche schon 1852 zu der Vor-
schrift geführt haben, dass derselbe zu 0,45 u . uz berechnet
werden solle. Später hat in diesem Lande Schuberg sich ebenfalls mit
dem Normalvorrat beschäftigt und dabei gefunden, dass die Berech-
nung desselben als das —fache des Haubarkeitsdurchschnittszu-
Wachses mit manchen Unsicherheiten behaftet sei, insbesondere bei
Buche durchgehends zu grosse, bei der Kiefer meist zu kleine, bei
Fichte und Tanne, je nach
der Umtriebszeit anfangs zu
grosse, später aber zu kleine
Werte ergebe^).
Man kann den Normal-
vorrat auch aus einer Ertrags-
tafel durch Summierung der
einzelnen Glieder derselben
finden, wobei man allerdings
die Erträge von Jahr zu Jahr
kennen muss.
Einfacher, jedoch der
Wahrheit hinlänglich nahe
Fig. 35.
^) Strzelecki, Ober den Genauigkeitsgrad bei Berechnung des
Normalvorrates mit Hilfe des Haubarkeitsdurchschnittszuwachses, 1883.
^) Schuberg, Die Grösse des Normalvorrates und seine Ergänzung,
Forstwissenschaft]. Zentralblatt, 1889, S. 145 und 389.
— 233 —
kommend ist die Berechnung nach einem von Pressler herrühren-
den Vorschlag, bei dessen Ausführung man nur die Massen in
gewissen, etwa 10 oder 20 jähr. Intervallen, allgemein von n zu n
Jahren zu wissen braucht.
Zeigte der Normal vorrat beispielsweise die in Fig. 35 ersicht-
liche Kurve, so würden die einzelnen kleineren Teile der Kurve
unbedenklich als Gerade anzusehen sein und der Normalvorrat als-
dann, wenn die Massen der einzelnen Stufen mit a, b, c, d und e
bezeichnet werden, sich summieren als:
Sa. = |-.a + ^(a + b) + -5-(b+c) + ^(c + d)+-|-(d + e)
= u (a -j- b + c 4- d + y).
Der Normalzuwachs (nz) würde sich für eine Betriebs-
klasse von u Flächeneinheiten als die Summe der Zuwachse aller
einzelnen Altersstufen = uz ergeben; er ist gleich der Masse des
ältesten u jährigen Schlages, welcher naturgemäss die Summe der
Zuwachse aller u Stufen in sich aufgespeichert enthält. Der Normal-
zuwachs wäre immer dem Normaletat ne gleich.
Das normale Durchschnittsalter würde sich als Mittel
zwischen und u = — ergeben. Im Frühjahr nach dem Hieb
wäre dasselbe streng genommen nur ~^^^—- , dagegen im Herbst
vor dem Hieb "T" ; das Mittel aus beiden Grössen wäre eben-
2
falls = \.
2
Alle diese Berechnungen passen zunächst nur für den Kahl-
schlagbetrieb, bei welchem naturgemäss jede Altersstufe von der
anderen um 1 Jahr abweicht. Bei dem Femelschlagbetrieb (natürliche
Verjüngung) hat man Verjüngungsklassen, deren Zwischenräume oder
Altersstufen der mittleren Verjüngungszeit entsprechen, so dass so-
viele Stufen vorhanden sein müssen, als die Verjüngungszeit in der
Umtriebszeit enthalten ist. Auch hier haben wir es mit der Sum-
mierung einer arithmetischen Reihe zu tun, die wir in eine solche
mit u Gliedern umformen können, von denen das jüngste = 0, das
— 234 —
älteste = uz »t, so dass der Normal voirat sich ebenfalls als — .uz
2
ergibt.
Auf eine eingehendere Darstellung verzichten wir, da die Be-
trachtung des Normalvorrates mehr eine theoretische als praktische
Bedeutung hat und es ausreichend sein dürfte, sich sein Wesen und
ipein Verhältnis zum Normalzuwachs an dem einfachen schlagweisen
Betrieb (Kahlschlagbetrieb) klar zu machen.;
Dieses Verhältnis des Normalzuwachses für eine Betriebsklasse
von u Flächeneinheiten (= u z) zum Normalvorrat lässt sich, wenn
letzterer durch — . uz ausgedrückt wird, darstellen wie das Ver-
bältnis des Prozents zum Kapital 100.
Die sich ergebende Verhältniszahl nennt man dasNutzungs-
prozent.
u , , 200
Aus — . uz : uz = 100 : p folgt p = .
Dieser Ausdruck ist nicht zu verwechseln mit dem Prozent des
Durchschnittszuwaches, welches immer = ist. (Vgl. § 42.)
u
Für Plenterwald und Mittelwaldobörholz den
Normalvorrat abstrakt und ideal zu ermitteln, ist nur dann möglich,
wenn man Unterstellungen macht, die rein willkürlich sind. Versuche
dazu sind in der Literatur vorhanden. So gibt Landolt an, dass
man für den Plenterwald die Hälfte der normalen Masse eines vollen
Altholzbestandes als Normal vorrat ansehen solle ^).
Für den Mittelwald hat Weise eine Anleitung zur Fest-
stellung des Normalvorrates gegeben, welche auf einer idealen An-
nahme der Stammzahlen und der Schirmflächen der verschiedenen
Oberholz- Altersstufen beruht^).
Unsere Ansicht bezüglich der Normalvorratsermittelung für
diese Betriebsklassen, in denen die Unregelmässigkeit die Regel bildet,
geht dahin, dass man nur durch örtliches Aufsuchen und Massen-
^) Landolt, Forstliche Betriebslehre mit besonderer BerQcksichtigUDg
der schweizerischen Verhältnisse, 1892, S. 129.
') Weise, Taxation des Mittelwaldes, 1878.
— 235 —
aufnähme gewisser Bestandesbilder, die den Eindruck der Normalität
machen, zu einem Urteil über das „normale Bestandes-Soll" gelangen
kann, was auch Weise für den Mittelwald als praktisch bezeichnet.
§ 100. b) Österreichische Kamera! taxation.
Diese älteste der Formelmethoden geht von der Voraussetzung
aus, dass der Normaletat zu nutzen ist, wenn der Normalvorrat vor-
handen* ist, also wenn nv = wv, in welchem Falle auch we=nz
sein^würde. Ist zwischen nv und wv eine Differenz (positiv oder
negativ), also ein Überschuss oder ein Mangel an Vorrat vorhanden,
so wird derselbe auf die ganze Umtriebszeit verteilt und der Etat
derart gefunden, dass zu dem Normaletat (Normalzuwachs) ein
entsprechender Zuschlag gemacht wird, oder derselbe eine Kürzung
erfährt. Es ist also
, wv — n v
we=nzH
(Sobald n V ^ w V, wird das letzte Glied der Formel negativ).
nz ist dem Haubarkeitsdurchschnittszuwachs ent-
sprechend.
Es soll also hier innerhalb einer Umtriebszeit der wirkliche
Vorrat mit dem normalen in Einklang gebracht und der Normal-
zustand hergestellt werden.
Die Methode der Osterreichischen Kameraltaxation hat ihren
Namen von einem Dekret der K. K. Hotkammer in Wien, welches
im Jahre 1788 erlassen wurde und ursprünglich nicht als eine Norm
für die Forsteinrichtung, sondern für die Wald Wertrechnung gelten
sollte, indem man die Kegel gab, den Wert eines Waldes nach der
kapitalisierten normalen Rente zu berechnen, wonach ohne weiteres
der richtige Wert erhalten werde, wenn der Normalvorrat vorhanden
sei. Hingegen erschien ein Zuschlag nötig, wenn der wirkliche
Vorrat höher als der normale war und ein Abzug, wenn das
Umgekehrte stattfand, so dass auf alle Fälle Normalvorrat und wirk-
licher Vorrat aufgesucht und miteinander verglichen werden mussten.
"Über die erste Anwendung einer solchen Vergleichung auf die
Regelung des Ertrages eines Waldes ist nichts bestimmtes bekannt;
jedenfalls ist zuzugeben, dass ein solches Verfahren, wenn auch nur
— 236 —
als eine summarische Methode zurzeit ihrer Entstehung einen wesent-
lichen Fortschritt gegen früher bedeutete.
Die Ermittelung des Normalvorrates erfolgte nach der Formel
n V = — . uz, während der wirkliche Vorrat durch Multiplikation
der Alterszahl mit dem Hauharkeitsdurchschnittszuwachs ermittelt
werden sollte.
Nennen wir das mittlere Bestandesalter einer konkreten Betriebs-
klasse = — , so würde der wirkliche Vorrat zu — .uz gefunden
werden. Stellen wir diesen Ausdruck dem Normalvorrat gegenüber,
u '^ u
so ergibt sich — - . u z = — .uz.
Das Verhältnis der Vorräte geht hiernach, da sich uz auf
beiden Seiten hebt, in das Verhältnis der mittleren Alter (normales
und konkretes Alter) über.
Gegen das Prinzip der Kameraltaxe wird zunächt geltend zu
machen sein, dass es ein Irrtum ist, anzunehmen, es könne der
normale Etat geschlagen werden, wenn nur die Masse desselben
durch den konkreten Vorrat repräsentiert werde. Wesentlich in
Betracht kommend ist es doch hierbei, in welchen Altersklassen die
Bestände vertreten sind. Ein Wald, welcher durchgehends mit Holz
vom Alter der halben Umtriebszeit bestockt ist, würde nach dem
Prinzip der Kameraltaxe den Normal Vorrat besitzen, so dass alsbald
der volle Normaletat geschlagen werden könnte, ohne dass hau-
bares Holz im Walde vorhanden wäre.
Ferner ist die Annahme eines für alle Altersstufen gleich
bleibenden Durchschnittszuwachses (des Haubarkeitsdurchschnitts-
zuwachses) offenbar unrichtig; ebenso muss es als ein Fehler be-
zeichnet werden, dass die Ausgleichung eines Mangels oder Über-
schusses an Vorratsmasse auf eine ganze Umtriebszeit verteilt werden
soll, da sich bei stärkerer Abnormität häufig eine raschere Aus-
gleichung empfehlen wird. •
Eine Anlehnung an die Kameraltaxe stellt das Verfahren von
H u b e r (Königl. Bayerischem Salinenforstinspektor) vor ^). Derselbe
^) Näheres siehe In Webers Lehrbuch der ForsteinrichtuDg, S. 397.
— 237 —
wollte ebenfalls eine vorhandene Differenz zwischen Normalvorrat
und wirklichem Vorrat zur Ausgleichung bringen; er berechnete
jedoch sowohl den normalen, als auch den wirklichen Vorrat nach
Ertragstafeln, bezw. nach wirklichen Aufnahmen, den Normalzuwachs
als periodischen Durchschnittszuwachs, den wirklichen als den
laufenden der nächsten 10 Jahre und verteilte die Differenz der
Massen derart, dass während des nächsten Jahrzehnts ein Viertel
derselben beseitigt werden sollte; bei der nächsten Revision sollte
abermals ein Viertel der alsdann noch bestehenden Differenz aus-
geglichen werden usw.
Die Methode der Kameraltaxe hat sich heute überlebt. Für
die Einrichtung der Osterreichischen Staats- und Fonds- Forste war
bis 1901 die Anwendung einer modifizierten Formel zur Prüfung
des nach dem I^achwerk berechneten Etats vorgeschrieben.
Im übrigen wird in Böhmen und Mähren die Revision der
Fideikommissforsten bei Todesfall der Nutzniesser noch nach der
Methode der Kameraltaxe vorgenommen, indem Normalvorrat und
wirklicher Vorrat nach derselben berechnet werden und ein Fehl-
betrag an letzterem von dem Allodvermögen des seitherigen Nutz-
niessers zu ersetzen ist. Diese Art der Vorratsberechnung wird jedoch
heute nicht mehr gebilligt^).
§ 101. c) Das Verfahren von Carl Heyer.
Der Osterreichischen Kameraltaxation verdankt ohne Zweifel
das Verfahren von Carl Heyer seine Entstehung; es unterscheidet
sich von derselben darin, dass die Differenz zwischen Normalvorrat
und wirklichem Vorrat nicht innerhalb einer vollen Umtriebszeit (u),
sondern während eines nach Maßgabe aller besonderen Umstände
zu bemessenden Ausgleichungszeitraumes (a) beseitigt werden
soll.
Normalvorrat und wirklicher Vorrat werden ebenso wie bei
der Kameraltaxe nach dem normalen Haubarkeitsdurchschnitts-
*) Jahrbach der Staats- und Fonds-Güterverwaltung etc., Band Y.
*) Hamann, Über die Notwendigkeit der Reform des Verfahrens
bei Revision etc. der Fideikommissforsten, 1894.
— 238 —
Zuwachs ermittelt. Anstatt jedoch für die Etatsberechnung von
dem Normalzuwachs, welcher bei Übereinstimmung beider Vorräte
geschlagen werden soll, auszugehen, soll der wirkliche Zuwachs
der Bestände (wz) zugrunde gelegt werden. Heyer versteht
jedoch darunter nicht etwa den laufenden Zuwachs, sondern
denjenigen Durchschnittszuwachs, welcher sich für die
konkreten Abtriebszeiten der einzelnen Bestände
ergibt.
Den laufenden Zuwachs, den ein Bestand zurzeit der Forst-
einrichtung zeigt, hält Heyer insofern far belanglos, als er der
Ansicht ist, es komme für den Abtriebsertrag lediglich auf den-
jenigen Durchschnittszuwachs an, der für die Abtriebszeit anzu-
nehmen sei, da dieser, mit dem Alter multipliziert, die Abtriebs-
masse ergebe.
Eine Formel für die Etatsbestimmung der Heyerschen Methode
würde ergeben:
, wv — nv
we = WZ H .
a
Behufs Feststellung von wz muss deijenige Durchschnitts-
Zuwachs festgestellt werden, welcher den Beständen mutmaßlich für
ihre Abtriebszeit zukommen wird. Daraus geht hervor, dass man
zuvor letztere kennen, bezw. für ihren Eintritt schon vor der Etats-
bestimmung gewisse Erwägungen anstellen, bezw. Bestimmungen treffen
muss ; somit kann die Heyersche Methode wenigstens einer Art von
Betriebsplan nicht entbehren, worin eine gewisse Annäherung an
das Fachwerk gefunden werden muss.
Heyer machte diese Methode in seiner sehr bedeutsamen Schrift
über Waldertragsregelung zuerst 1841 bekannt^). Praktische An-
wendung hat dieselbe in der Badischen Staatsforstverwaltung gefunden,
jedoch mit der Modifikation, dass man den Normalvorrat als — - . uz
annimmt, jedoch den wirklichen Vorrat der Wälder nicht korrespon-
dierend durch Multiplikation des Alters mit dem Haubarkeitsdurch-
schnittszuwachs, sondern nach den faktisch vorhandenen Massen
^) Carl Heyer, Die Waldertragsregelung, 1841, 2. und 3. Aufl. von
Gustav Heyer, 1862 und 1883.
— 239 —
bestimmt, so dass hierbei tatsächlich ungleichartige Grössen zur
VergleichuDg gelangen.
Auch die Heyersche Methode leidet an dem grossen prinzipiellen
Fehler, dass sie den Normalzustand schon als vorhanden annimmt
und demnach den wirklichen Zuwachs als Etat aufstellt, wenn nur
die beiden Vorräte nach Masse einander gleich sind, derart, dass
auch hier auf ein etwa vorhandenes abnormes Altersklassen Verhältnis
keine Rücksicht genommen wird.
Heyer hat selbst den extremen Fall angenommen, dass in
einer einzurichtenden Betriebsklasse nur Holz vom Alter — , mithin
2
der normale Vorrat nach seiner Masse vorhanden sei, sodass also
der volle Zuwachs als Etat geschlagen werden könne. Er beweist
in seiner Waldertrags-Regelung, dass sich in diesem Falle die
normale Altersabstufung allmählich ganz von selbst herstellt, wenn
man den normalen Etat nutzt und gleichzeitig immer für sofortige
Nachzucht sorgt ^).
Einen allgemeinen Beweis dafür, dass bei Vorhandensein nor-
malen Vorrates und Zuwachses der Normaletat genutzt werden darf
und der Normalstand erreicht wird, hat mit Hilfe der Integral-
rechnung in umständlicher Weise Professor Clebsch geliefert^).
Auch ein etwas einfacherer Beweis liegt darüber von Dr. Kaiser
vor ^).
Es ist diesen mathematischen Darlegungen kein Gewicht bei-
zulegen, da trotz des mittelst derselben gelieferten Beweises doch
ein Hauptbedenken gegen Heyers Methode nicht gehoben werden
kann, nämlich dasjenige, dass im Falle eines Mangels an Altholz
bei Nutzung des vollen Zuwachses, wie dies bei Vorhandensein des
Normal Vorrates, wenn auch nur in jüngeren und mittleren Klassen^
zulässig wäre, ganz unwirtschaftliche Opfer infolge des
verfrühten Abtriebes solcher Bestände, die noch
mit hoher Wertszunahme arbeiten, gebracht werden
würden.
*) Carl Heyer, Waldertragsregelung, 3. Aufl., 1883, S. 57 ff.
^) S. VI. Supplementband der Allg. Forst- und Jagdzeitung, 1868.
») S. Tharander Jahrbuch, 1880.
— 240 —
Dass ein so scbarfdenkender Mann wie Carl Heyer auf dieses
Bedenken nicht selbst gekommen ist, können wir uns nur so er-
klären, dass er bei Aufstellung seiner Methode im Laubholz wirt-
schaftete, in welchem der Hauptabsatz nur auf Brennholz gerichtet
war und ein Wertszuwachs weniger zur Geltung gelangte.
Übrigens darf nicht verschwiegen werden, wie Heyer selbst
darauf aufmerksam gemacht hat, dass eine starre Anwendung der
Formel nicht möglich sei, indem er sagt: „In diesen einfachen
Grundzügen erblicke man übrigens nur den aritmethischen Nach-
weis zur Herstellung und Sicherung des Waldnormalzustandes im
allgemeinen, keineswegs aber die Möglichkeit einer jederzeitigen ganz
strengen Durchführung dieser Verfahren in allen Fällen und
glaube überhaupt nicht, dass die praktische Etatsordnung
mit gutem Erfolge in die engen Grenzen einer mathe-
matischen Formel sich einzwängen lasse ^)".
§ 102. d) Earlsche Methode.
Im Jahre 1838 hat der Fürstlich Hohenzollernsche Forstmeister,
spätere Oberforstrat Karl eine Methode der Forsteinrichtung an-
gegeben, welche mancherlei Ähnlichkeit mit dem Heyerschen Ver-
fahren besitzt, jedoch noch einige Jahre früher als das letztere be-
kannt gemacht wurde ^j.
Es soll der Etat der Hauptnutzung nach Karl gefunden werden,
indem man den laufenden Zuwachs, vermehrt oder vermindert
um die durch einen Ausgleichungszeitraum (a) geteilte Differenz
zwischen wirklichem und Normalvorrat, nutzt. Es ist also hiemach
, wv — nv
w e = w z H .
a
Der wirkliche Vorrat wird ebenso wie der wirkliche Zuwachs
durch spezielle Bestandesaufnahmen gefunden, wogegen man den
Normalvorrat durch Summierung einer Ertragstafel erhält.
^) Hey er, Ertrags-Regelung, 3. Aufl., S. 216.
*) H. Karl, Grundzüge einer wissenschaftlich begründeten Forst-
betriebs-Regulierungsmetbode, 1838. Derselbe Autor schrieb noch weiter:
Die Forstbetriebsregulierung nach der Fach werksmethode
auf wissenschaftlichen Grundlagen, 1851.
— 241 —
Da nun der wirkliche Zuwachs infolge der eintretenden
Vorratsyeränderungen ebenfalls fortgesetzt sich ändert, nämlich bei
Verminderung des Vorrates ab-, hingegen bei Vermehrung desselben
zunimmt, so soll in der Formel noch eine Korrektur angebracht
werden, die sich aus der Differenz zwischen wirklichem und normalem
Zuwachs ergibt. Diese Differenz (w z — n z) wird durch die Jahre
der Ausgleichungszeit geteilt, um den Betrag der jährlichen Korrektur
w z "^■~ n z
zu finden ; für 1 Jahr ist derselbe = , für n Jahre =
a
(WZ — nz\ \
a— j "•
Ist Überschuss an wirklichem Vorrat gegenüber dem Normal-
vorrat vorhanden, so wird der obige Ausdruck mit negativem Vor-
zeichen an die Etatsformel angefugt, da der Überschuss nach und
nach geringer wird und deshalb auch der Zuwachs sich vermindert.
Umgekehrt wird der Zusatz zur Etatsformel positiv, wenn bei
vorhandenem Mangel nach und nach eine Ausgleichung stattfindet
und daher auch der Zuwachs sich vergrössert.
Somit erhält die Formel den Ausdruck:
Vorratsdifferenz / Zuwachsdifferenz \
we = wz± ^1 1 n.
a \ a /
Der Zusatz zur Formel, der die Zuwachsdifferenz ausdrückt,
hat jedenfalls stets das umgekehrte Vorzeichen wie derjenige Teil,
welcher die Vorratsdifferenz ausdrückt.
Die Berechnung der Zuwachsdifferenz soll für die Mitte der
jedesmaligen 10 jährigen Periode gemacht werden, für welche
überhaupt die Etatsberechnung stattfindet; die Zahl n ist daher
immer = 5.
An der Karischen Methode ist zunächst anzuerkennen, dass
der Grundsatz, nach welchem man immer nachhaltig wirtschaftet,
indem man so viel schlägt, wie zuwächst, ganz richtig ist. Ebenso
ist es wohl nicht zu beanstanden, dass man im Falle eines Vorrats-
mangels durch einen unter der Höhe des laufenden Zuwachses^
bleibenden Einschlag eine Erhöhung des Vorrates wird anstreben
müssen. Freilich wird dies nicht immer genau nach der Formel
geschehen können. Es wird bei letzterer keine Rücksicht darauf
genommen, dass dabei auch eine Beurteilung des Altersklassen-
Stoetzer, Forst einriehtung. II. Aufl. 16
— 242 —
verhältnisseB der Bestände stattfinden muss. So z. B. kann ein
Defizit an Vorrat vorhanden und doch ein stärkerer Angriff der
älteren Klassen angezeigt sein, wenn diese überwiegen und in ihnen
zuwachsarme Bestände vorherrschen.
Dagegen ist anzuerkennen, dass die Berechnung des normalen
und des wirklichen Vorrates, sowie auch des wirklichen Zuwachses
bei Karl in korrekter Weise erfolgt.
Was das letzte Glied der Formel, welches zur Berücksichtigung
der bei Fortschritt der Ausgleichung zwischen wirklichem und nor-
malem Vorrat zu erwartenden Zuwachsdifferenz angefügt wurde, an-
langt, so ist dasselbe bei 10jährigen Revisionen mindestens unnötig.
Es kann sogar verkehrt sein, da nicht jede Vorratsminderung mit
einem Zuwachsrückgang verbunden zu sein braucht. 80 z. B. können
hier lichtende Aushiebe eine Zuwachssteigerung trotz der Massen-
minderung bewirken.
Für Waldformen, in welchen eine Abnutzung nach der Fläche
untunlich erscheint^ wie z. B. in plenterartigen Beständen, kann die
Ertragsregelung sehr wohl unter Anlehnung an den Grundgedanken
der Karischen Methode, dass der Etat in erster Linie vom laufenden
Zuwachs abhängig zu machen ist, durchgeführt werden, wenn auch
nicht gerade die strikte Anwendung der Formel dabei am Platze
sein wird^).
§ 103. e) Uundeshagensches Terfahren.
Hundeshagen nimmt an, dass der Normaletat sich zum Normal-
vorrat wie der wirkliche Etat zum wirklichen Vorrat verhält. Hieraus
folgt der Ansatz:
ne:nv = we:wv, aus welchem sich ergibt we = wv . — .
nv
Es ist also der wirkliche Vorrat mit dem Bruch
n. e
— , welchen Hundeshagen das Nutzungsprozent nennt,
zu multiplizieren, wonach sich der nächste Etat er-
^) Siehe darüber Stoetzer, Zur Betriebseinrichtong und Ertrags-
regelnng des Plenterwaldes, Allg. Forst- und Jagdzeitung, 1897, S. 203.
— 243 —
^ibt, der immer nur auf 10 Jahre gelten soll. Nach
Ablauf dieser Zeit erfolgt eine neue Etatsbestimmung.
Ist der wirkliche Vorrat grösser als der Normalvorrat, so muss
auch der wirkliche Etat grösser sein als der Normaletat und um-
gekehrt.
Zur Feststellung des sog. Nutzungsprozentes, welches jedoch,
4a unter einem Prozent der Zins vom Kapital 100 verstanden wird,
fälschlich so genannt worden ist und richtiger als Nutzungsfaktor
^u bezeichnen wäre, sollen Ertragstafeln benutzt werden, die auf
wirklichen Erträgen beruhen. Hundeshagen hat solche selbst auf-
gestellt und die Nutzungsziffern angegeben. Beispielsweise ist der
'Nutzuugsfaktor bei den Umtriebszeiten
20 25 30 40 50 60 70 80 90 . 100 110 120
für Hochwald — — — — 0,05 0,04 0,035 0,03 0,027 0,024 0,022 0,02
fürNiederw. 0,10 0,08 0,07
fOr Mittelwald allgemein 0,06 >).
(Wenn man für u Flächeneinheiten den Normalvorrat nach der Öster-
Teichischen Eameraltaxation = -^ u z berechnet , wobei n z dem Normal-
etat entspricht, so ergibt sich, wie bereits in § 99 gezeigt wurde, das
llatzungsprozent ganz allgemein zn — ).
u
Nach Hundeshagen soll ein Wirtschaftsplan, durch welchen
-auch diejenigen Ortlichkeiten angegeben werden, in welchen behufs
Gewinnung des im voraus durch die Formel berechneten Etats
geschlagen werden soll, nur auf 10 Jahre aufgestellt werden, um
^er Einsicht des Verwaltungspersonals nicht vorzugreifen.
Hundeshagen nannte seine Methode die rationelle, was zu
•mancherlei Anfechtungen von Vertretern des Fachwerks (v. Wede-
kind, Klipstein) führte.
Ohne Zweifel ist der Grundgedanke des Verfahrens ganz sinn-
'reich und man kann es als einen Vorzug desselben ansehen, dass
•bei ihm vom wirklichen Vorrat, nicht von dem nach dem
Durchschnittszuwachs berechneten ausgegangen wird. Eine Unsicher-
iieit besteht in der Ermittelung des Nutzungsprozentes an sich,
welches aus zwei Grössen abgeleitet wird (Normalvorrat und Normal-
zuwachs), die eigentlich nur in der Idee und nicht in der Wirklich-
') Hundeshagen, Forstabschätzung, 1826, S. 116, 134 u. 163.
16«
— 244 —
keit beitehen, so dass bei ihrer Festsetzung denn doch mancherlei
Willkürlickeiten nicht ausgeschlossen sind.
Sodann ist die Annahme, dass der wirkliche Etat zum wirk*
liehen Vorrat sich verhalten soll wie der Normaletat, d. h. Normal*
Zuwachs, zum Normalvorrat, in ihrer Allgemeinheit insofern trügerisch^
als dabei keine Rücksicht darauf genommen wird, dass die Bestände
auch in angemessener Altersklassen Verteilung vorhanden sind. So
können ausgedehnte Mittelhölzer bei mangelndem Vorrat an Altholz.
einen hohen wirklichen Vorrat begründen, der vielleicht dem Normal*
Vorrat gleich ist, so dass alsdann der normale Etat geschlagen werden
n 6
müsste, indem die Formel w e = w v . — sich umformen lasst in :
nv
we = ne . — , woraus sich ergibt, dass es lediglich das Verhältnis
der Vorratsmassen ist, nach welchem sich der Etat bestimmt. In
dem vorausgesetzten Falle würde sich der wirkliche Hiebssatz dem
normalen gleichstellen, ohne dass derselbe in haubarem Holze be*
zogen werden könnte.
Die Anwendung des Nutzungsprozentes hat wohl wenig Eingang
in die Praxis gefunden und den von ihrem Urheber erwartete»
Triumph über das Fachwerk nicht davongetragen.
Dasselbe kann ausnahmsweise für die Ertragsbestimmung im
Plenterwald in Betracht kommen, wovon später besonders die Rede
sein wird.
Übrigens würde die Anwendung des Nutzungsprozentes immer
die Beibehaltung derjenigen Betriebsarten voraussetzen, auf welche
es gegründet ist, so dass es bei Umwandlungsbetrieben nicht zu
gebrauchen wäre.
Der Vollständigkeit halber sei schliesslich noch erwähnt, das»
die Methode des Nutzungsprozentes schon vor Hundeshagen von
einem fürstlich Lippeschen Oberförster J. Chr. Paulsen in einer
Schrift: „Kurze praktische Anweisung zum Forstwesen, 1795*V
herausgegeben von Kammerrat Führer, angegeben worden ist.
Hundeshagen hatte jedoch, als er sein Verfahren veröffentlich te^
keine Kenntnis von dieser Schrift.
— 246 —
§ 104. f) Breymannsches Verfahren.
Breymann hat eine Ertragsregelungsmethode bekannt gemacht,
deren Grundgedanke darauf hinausläuft, dass der Hiebssatz, sowohl
im normalen, als auch in> konkreten Walde, von dem Durch-
schnittsalter abhängig ist.
Der wirkliche Etat soll sich zum wirklichen Durchschnittsalter
verhalten wie der normale Etat zum normalen Durchschnitts-
alter
(=x)-
Also : we:wa = ne:na, woraus folgt :
wa
we = ne . — .
na
Dieses Verfahren hat Ähnlichkeit mit dem Hundeshagenschen,
wenn die Formel in der S. 228 ersichtlichen Weise geschrieben
wird. Offenbar können wir uns ja auch die Massen als Funktionen
der Alter denken. Nimmt man den Zuwachs als normalen Durch-
schnittszuwachs, wie bei der österreichischen Kameraltaxation, an,
so wird w V = w a . z und n v = n a . z. In der Hundeshagenschen
wa z
Formel ergibt sich sodann we = ne '—, Hier würde sich z
^ na . z
heben und wir bekämen anstatt des Massen Verhältnisses das Ver-
hältnis der Durchschnittsalter. Ausdrücklich sei jedoch zu-
gegeben, dass Hundeshagen die Massen genau aufgenommen und
nicht aus Alter X Durchschnittszuwachs berechnet haben will.
Breymanns Verfahren ist ganz sinnreich erdacht und hat
entschieden mehr als einen nur historischen Wert, welchen ihm
Judeich zumisst^).
Das Durchschnittsalter ist allerdings kein ausschlaggebender
Maßstab für die Feststellung des Massen angriffs eines Waldes,
insofern hier das Altersklassenverhältnis nicht berücksichtigt ist und
es unerörtert bleibt, inwieweit die vorhandenen haubaren und an-
gehend haubaren Bestände die Erfüllung des berechneten Etats
gestatten oder einen anderen (höheren oder niedrigeren) Angriff
fordern. Dies ist ein Mangel, den Breymanns Methode mit den
anderen Formelmethoden teilt.
^) Jadeich, Forsteinrichtung, 6. Aufl., S. 380.
^m
— 246 —
Weiter lässt sich derselben, ebenso wie deü meisten anderen
Methoden der Vorwurf machen, dass sie nur un Falle der Beibe-
haltung eines vorhandenen Betriebes anwendbar ist und bei beab*
sichtigtem Übergang von einem Betrieb in einen anderen ihre Dienste
für die Etatsfestsetzung versagt.
Für die praktische Ausführung würde als eine Schattenseite
die Schwierigkeit der Auffindung des richtigen wirklichen Durch-
schnittsalters einer Betriebsklasse hervorzuheben sein. Man findet
das mittlere Alter am eines Waldes aus der ohne weiteres verstand-^
liehen Formel
--- ^1 ^1 "r ^2 ^2 "r ^3 ^3 ~r • • •
f 1 -r 1 2 ~r ^3 • • •
Die Schwierigkeit der Bestimmung des Alters ungleichförmiger
und ungleich wüchsiger Bestände wurde schon früher (§ 73) hervor*
gehoben.
Übrigens haben wir das Verhältnis des konkreten Durchschnitts-^
alters zum normalen als ein vortrefi*liches Hilfsmittel angewandt^
um die Angrifisf lache der nächsten Zeit bei Fachwerks-Wirtschafbh
planen nach einem rechnungsmässigen Anhalt zu bestimmen —
jedoch nur unter der Voraussetzung, dass die Altersklassen von
dem normalen Verhältnis nicht allzuweit entfernt sind.
Indem alsdann die normale Angriffsfläche der nächsten Periode
w a
mit dem Faktor — multipliziert wird, bekommen wir bei Vorwiege«
älterer Klassen einen höheren Angriff als den normalen, während
das Umgekehrte eintritt, wenn die jüngeren Klassen überwiegen und
ein Mangel an Altholz vorhanden ist. Der Maßstab der Durch-
schnittsalter hat hier den Vorteil, unseren EntSchliessungen eine
sichere Grundlage zu geben und sie von den blossen „Erwägungen*^,
welche oft rein individueller Natur sind, unabhängig zu machen ^)»
^) S. Stoetzer, Der Altersklassenfaktor in der Waldertragsregelung.
AUg. Forst- und Jagdzeitang, 1902, S. 293. Eine Einführung des Alters-
klassenfaktors, anstatt einer Vergleichung der Masse, in die Hey ersehe
Formel behandelte Dr. Gran er in Forstw. Zentrallblatt, 1900, S. 532.
— 247 —
§ 105. g) Rückblick auf die Formelmethoden.
1. Man ist gewohnt, den Formelmethoden den Vorwurf zu
machen, dass sie keinen speziellen Plan für den Betrieb entwerfen,
so dass der letztere ohne Ziel und Halt sein soll ^).
Dies ist jedoch nur in beschränkter Weise richtig, indem z. B.
die Heyersche Methode den Betriebsplan ausdrücklich verlangt,
es auch bei den anderen Methoden nicht ausgeschlossen ist^ einen
solchen aufzustellen, derart, dass nach der mittelst der Formel er-
folgten Berechnung des Hiebssatzes diejenigen Bestände ausgesucht
werden, in welchen zur Erfüllung des Etats Hauungen vorzunehmen
sind und dass bezüglich der letzteren, sowie der auszuführenden
Kulturen das Erforderliche bestimmt wird. «
Allerdings würde sich ein solcher Plan samt Massenberechnung
immer nur auf die erste Periode oder die nächsten 10 Jahre er-
strecken können, wie ja auch das beschränkte Fach werk (die Be-
standeswirtschaft) nur für einen solchen kurzen Zeitraum seine
Bestimmungen trifft.
2. Die Formelmethoden leiden sämtlich an dem grossen Fehler,
dass sie den Normalzustand nach der Normalvorratsmasse,
oder wie Breymann nach dem Normal alter bemessen wollen und
hiemach den Etat berechnen. Bei einem sehr abnormen Alters-
klassenverhältnis hat man aber keine Garantie, dass diesem die
nötige Rechnung getragen wird.
So kann es, wie bereits in § 100 und 101 gezeigt wurde,
kommen, dass sich der Etat in Höhe des Normaletats berechnet,
ohne dass haubare Bestände vorhanden sind.
In Wirklichkeit ist die Festsetzung des Etats in erster Linie
nicht von dem Zuwachs der gesamten Altersklassen
oder dem Durchschnittsalter, sondern von dem Vorhandensein der
erforderlichen Summe haubarer und angehend haubarer Bestände
abhängig. Darin beruht der grosse Vorzug des Fachwerks, dass
es von den Einzelbeständen ausgeht, deren Hiebsreife (einerlei
nach welchen Prinzipien) beurteilt und über die Abtriebsbedürfbigkeit
derselben befindet, demnächst aber planmässig und zielbewusst sein«
^) So z. B. Grabe in seiner Betriebs- und Ertrags-Beguüerung der
Forsten, 2. Aufl., 1879, S. 370.
— 248 —
BestimmuDgen trifft und mit Hilfe der sich hiernach ergebenden
Massenerträge einen Etat berechnet.
3. Alle Folgerungen, die sich ausschliesslich auf die Ermittelung
von Masse und Zuwachs, sowie Alter der Bestände stützen, sind
unsicher, weil häufig diese Faktoren des Holzertrages nur in un-
gefährer Weise zu ermitteln sind. Schon die Festsetzung des
Normalertrages und Normal Vorrates ist für den konkreten Wald,
selbst bei Vorhandensein der besten Ertragstafeln, schwierig, weil
die konkreten Bonitäten nie ganz sicher einzuschätzen sind. Dazu
kommt^ dass die Anwendung der Normalgrössen auf den wirklichen
Wald unsicher ist, weil wir in letzterem selten die den Ertragstafeln
entsprechenden gleichartigen und gleichaltrigen Bestände haben.
Wesentlich sicherer ist dagegen die Grundlage der Fläche,
auf welche die Etatsbestimmung des Fachwerks sich in erster Linie
gründet. Sie ist so bestimmt, dass selbst, wenn die mit ihr in Ver-
bindung tretende Massenbestimmung unsicher wird, doch in der
schliesslichen Beurteilung des Waldangriffs auf Grundlage der
Flächen Verteilung ein hohes Maß von Zuverlässigkeit in Hinsicht
auf die Sicherung der Nachhaltigkeit und die Erzielung eines
möglichst hohen Ertrages erreicht wird.
4. Bei allen Formelmethoden muss für ihre Anwendung zum
Behufe der Etatsauffindung die Beibehaltung der vorhandenen Be-
triebsart vorausgesetzt werden. Ist daher der Übergang von einer
Betriebs- oder Holzart in die andere beabsichtigt, so ist die An-
wendung einer Formel für die Festsetzung der zulässigen Abnutzung
ausgeschlossen.
5. Wenn wir das Fachwerk als besonders am Platze befindlich
für alle Betriebsarten, in welchen eine flächenweise Sonderung
der Altersklassen vorhanden ist, wie den gewöhnlichen Hochwald
und den Niederwald, bezeichnen müssen, so lässt sich nicht leugnen,
dass für diejenigen Betriebsarten, welche dieser flächen weisen Sonderung
entbehren, wie z. B. den Plenterwald, sowie das Oberholz des
Mittelwaldes, die Berechtigung einer Etatsbestimmung durch rech-
nungsmässige Herleitung mittelst einer Formel nicht abgesprochen
werden kann.
Immerhin ist diese Anwendbarkeit eine beschränkte.
— 249 —
6. Es kann als ein indirekter Vorteil der Formelmethoden
anerkannt werden, dass sie für die Klarlegung der Begriffe des
Normalwaldes und seiner Erfordernisse Outes gewirkt und zu regem
Nachdenken über dieses Ideal der Forstbewirtschaftung Anlass ge-
geben haben; ebenso ist ihre Behandlung im forstakademischen
Unterricht sicher von einer gewissen didaktischen Bedeutung.
§ 106. 5. Ertragsbestimmung nach Durchschnitts-
erträgen.
Die Methode der Ertragsbestimmung nach Durchschnittsertragen
besteht darin, dass man aus den nach statistischen Aufzeichnungen
bekannten Durchschnittserträgen gegebener Waldungen, oder auch
nach den Resultaten von Ertragstafeln (Durchschnittszuwachs), auf
•die zu schätzenden Erträge von bestimmten, analog bestandenen
Waldungen, unter Umständen derselben, denen die Ertragsangaben
entnommen sind, einen ungefähren Schluss zieht.
Es ist einleuchtend, dass für die Anwendung des Durchschnitts-
ertrags einer seitherigen Wirtschaft auf analoge Verhältnisse vor
allen Dingen ein gleiches Altersklassenverhältnis Voraussetzung sein
muss, wenn die Schätzung nach der Fläche des Reviers, nicht nach
den Abtriebsflächen erfolgen soll.
Wenn beispielsweise nach den seitherigen Erträgen eines Forstes
oder eines Teiles (z. B. einer gewissen Betriebsart) ein Schluss auf
den künftigen Ertrag desselben gezogen werden soll, so ist es in erster
Linie nötig, dass seither weder eine die Nachhaltigkeit übersteigende,
noch eine unter derselben gebliebene Abnutzung stattgefunden hat.
Im ersteren Falle müsste der künftige Ertrag geringer sein als der
seitherige, im zweiten Falle wäre die Wahrscheinlichkeit naheliegend,
dass eine Verstärkung der Nutzung zulässig sei. Mit Hilfe derartiger
aus dem Ganzen von Waldkörpern oder Betriebsklassen
herausgegriffener Durchschnittssätze wird man nur eine ungefähre
Bemessung des Etats analoger Waldungen vornehmen können, etwa
zur Vergleichung der Angemessenheit eines nach anderem System
speziell ermittelten Angriflssatzes.
In anderer Weise kann noch die Ertragsbestimmung nach
gewonnenen Durchschnittssätzen Anwendung finden, indem man nicht
— 250 —
die Durchschnitte von den Erträgen ganzer Forsten oder Betriebs-
klassen verwertet, sondern die durchschnittlichen Abtriebst
ertrage von der Flächeneinheit (ha), welche man analog wieder
auf die festgestellten Abnutzungsflächen, deren Massenertrag ermittelt
werden soll, anwendet.
Zunächst würde dies die Methode der Etafcsfestsetzung bei dem
Flächenfachwerk sein, bei welchem der Flächenangriff ent-
scheidet, aber doch auch ein summarischer Ansatz für die Masse
mit angegeben werden muss. Ein solches Verfahren wurde ferner
bereits in § 94 bei Besprechung des Flächenfachwerks als völlig
zulässig für Mittel- und Niederwald angegeben. Was das Ober-
holz des Mittelwaldes anlangt, so ist jedoch darauf aufmerksam zu
machen, dass eine Schätzung des künftigen Ertrages nach seitherigen
Erträgen nur dann zuverlässig ist, wenn eine hinlänglich normale
Bestockung schon seither vorhanden und der Angriff der verflossenen
Wirtschaftsperiode ebenfalls normal war. Hätte man bei dem seit-
herigen Angriff des Oberholzes zu viel gehauen, so würde der
künftige Durchschnittsertrag entsprechend niedriger zu schätzen sein.
In gleicher Weise lässt sich auch bei Plenterwald eine Ertrags-
festsetzung vornehmen.
In dieser Betriebsform, ebenso wie im Oberholz des Mittel-
waldes handelt es sich ja immer nur um den Auszug gewisser
Quoten der vorhandenen Bestockung. Mag die vorhandene Masse
noch so genau aufgenommen sein, so ist doch die Bestimmung dessen,
was davon geschlagen werden darf, mehr oder weniger unsicher,,
so dass man dieselbe wohl nach einfacher Überschlagsberechnung
mit Hilfe von Durchschnittssätzen unbedenklich bewirken darf.
Ferner ist eine solche Ertragsveranschlagung angemessen, falls
es sich darum handelt, den Normalertrag eines Revieres oder die
zu erwartenden Erträge späterer Perioden, für welche eine Massen-
berechnung durch die Forsteinrichtung nicht geliefert, sondern nur
der Flächenangriff festgestellt wird, zu bestimmen.
Der Normalertrag würde sich einfach aus der Ertragstafel för
die festgestellte Umtriebszeit entnehmen lassen, nachdem vorher die
mittlere Bonität des Reviers festgestellt ist Einen solchen Durch-
schnitt findet man, indem die Einzelflächen nach Bonitätsklassen
zusammengestellt und die Flächensummen auf die Einheit reduziert
— 251 —
werden y demnächst aber die reduzierte Gesamtfläche durch die
konkrete Fläche dividiert wird (vgl. § 76).
Für die summarische Berechnung des Ertrages späterer Perioden,
für welche die Flächenabnutzung feststeht, bedarf es nicht allein
der Reduktion der Periodenflächen behufs Feststellung der durch-
schnittlichen Bonitätsstufe, sondern es muss auch das durchschnitt-
liche Abtriebsalter festgestellt werden, um alsdann denjenigen
Durchschnittsertrag in fm für 1 ha zu finden^ welcher nach der Ertrags-
tafel als Normalertrag anzusehen ist. Bei nicht ganz normalem
Bestockung, welche die Regel bildet, muss von dem immerhin etwas
idealen tafelmässigen Ansatz ein entsprechender Abzug gemacht
werden.
Derartige Schätzungen kommen besonders dann vor, wenn eind
Forsteinrichtung angefertigt wird, um als Grundlage zu einer Wald-
wertberechnung zu dienen, in welchem Falle die meist ungleichen
Periodenerträge und endlich der zu erwartende Normalertrag je für
sich kapitalisiert werden.
— 252 -
in. Die einzelnen Arbeitsteile der Ausführung von
Forsteinrichtungen.
A. Schlagweiser Hochwald.
§ 107. a) Aufstellung der Altersklassentahelle.
Unter der Altersklassentabelle versteht man eine
nach den Altersstufen geordnete Zusammenstellung
der einzelnen Bestandesabteilungsflächen. Dieselbe
wird für jede Betriebsklasse für sich aufgestellt und da, wo örtliche
Betriebsverbände (Blöcke) ausgeschieden werden, nach diesen ein-
zelnen Verbänden getrennt abgeschlossen. Wir erhalten durch die
Altersklassen tabelle, deren Aufstellung für jede Methode der Forst-
einrichtung notwendig ist, eine anschauliche Darstellung des der-
maligen Altersklassenverhältnisses, insbesondere die Übersicht darüber,
inwieweit dasselbe noch von der normalen Altersklassenabstufung
entfernt ist. Es folgt daraus, dass die Aufstellung dieser Tabelle
eine sehr wichtige Arbeit ist, indem die normale Altersstufenfolge
bei dem flächenweisen Hochwald ein Haupterfordernis des Normal-
zustandes darstellt und durch die Vergleichung des konkreten Standes
der Klassen mit dem normalen sich am besten ersehen lässt, ob
bereits für die nächste Zeit die normale Nutzungsfläche zum Angriff
bestimmt werden kann, oder ob und nach welcher Richtung hin
Modifikationen nötig sind.
(Eine ähnliche, wenn auch weniger belangreiche Rolle spielt
die Altersklassentabelle auch bei Ausschlagwald, wogegen bei Plenter-
wald, dem die flächen weise Sonderung der Altersklassen fehlt,
eine Altersklassentabelle unmöglich ist).
Die Aufstellung erfolgt mit Hilfe der in dem Schätzungsregister
niedergelegten Notizen nach den Bestandes- (Unter-) abteilungen und
deren Sektionen. Die Flächen angaben werden der Einfachheit halber
nur mit 2 Dezimalen gemacht.
Den Rahmen bilden Tabellenfache für Zeitabschnitte
von gleicher Länge, meist 20 Jahre (0 — 20 jährig, 21 — 40jährig
usw.) oder natürliche Wuchsklassen, z. B. Altholz, Mittelholz,
Stangenholz, Dickicht, Anwuchs und Schlag. Schläge und kultur-
— 253 —
fähige Blossen pflegt man wohl meist der jüngsten Altersstufe zu-
zurechnen, seltener als besondere Klasse auszuscheiden.
Bei Laubholz kann es zweckmässig sein, die rückgängigen, in
Nadelholz umzuwandelnden Flächen von denen, die Laubholz bleiben
werden und sich zur natürlichen Verjüngung eignen, zu sondern,
insbesondere soweit es sich um die ältesten Klassen derselben
handelt, von denen bereits genau zu übersehen ist, wie sich ihre
künftige Behandlung gestalten wird.
Eine besondere Besprechung erheischt die Frage der Einordnung
solcher Bestände, die dem Femelschlagbetrieb angehören und in
der Verjüngung begriffen sind. Man kann hierbei zwei Wege ein-
schlagen :
1. Man rechnet die noch wenig angesamten dunklen Schläge
zur Altholzklasse, hingegen die, wenn auch noch teilweise
mit Altholz bestockten, so doch bereits vollständig verjüngten
Flächen zur jüngsten Altersklasse^).
2. Man bildet Anteile der gesamten Verjüngungsfläche als
Quoten für Alt holz und für die j üngste Altersklasse,
je nach der vorhandenen Altholzmas sa Ist dieselbe
zu 0,x des Vollbestandes anzusehen, so ist 0,x der Fläche
als Altholz und 1 — 0,x derselben als Anwuchs einzutragen.
Nehmen wir z. B. an, ein Buchenlichtschlag habe noch
180 fm Altholzmasse, der normale Vollbestand sei zu 450 fm
180
zu veranschlagen ; dann würde — — — = 0,4 der Fläche als
450
Altholz und 0,6 derselben als Fläche der jüngsten
Klasse einzutragen sein. Dieses Verfahren dürfte den
Vorzug vor dem unter 1 geschilderten verdienen; es ent-
spricht einem Vorschlag von Kraft 2).
Nicht unzweckmässig ist es, für jede Bestandesabteilung auch
die Masse nebst dem Zuwachs pro ha und im ganzen anzugeben.
Trägt man die Massen in die Spalten der einzelnen Altersklassen
ein, so hat man ein Mittel, für jede Altersklasse den durchschnitt-
^) So Grobe in seiner Betriebs- und Ertrags-Regulierang, 2. Aufl.,
1879, S. 241.
') Kraft, Beiträge zur Lehre von den Dnrchforstungen , Schlag-
stellaDgen und Lichtungshieben, 1884, S. 72.
— 254 —
liehen MasBeagehalt und Zuwachs pro ha zu finden, was ein ge-
wissee Interesse hat. Wir bringen ein entsprechendes Formular in
Verbindung mit dem in § 108 zu besprechenden Flächen angriSsplan.
Die Altersklassentabelle wird durch Bildung der Flächensummen
sowohl im ganzen, als auch nach den einzelnen All«rsrubriken ab-
geschlossen uud es werden die wirklichen Flächen der verschie-
denen Altersstufen mit den normalen, die sich nach Maßgabe
der angenommenen Umtiiebszett ergeben, verglichen, um festzustellen,
welche Abweichungen über oder unter dem normalen Soll sich
ergeben.
Auch drückt man wohl den Anteil, mit welchem die einzelnen
Altersstufen an der Gesamtfläche partizipieren, in Prozenten aus,
um diese Prozente mit den normalen Prozenten vei^leichen zu
können. Letztere ergeben eich durch Division mit der Anzahl der
Altersstufen in die Zahl 100. So würde eich bei lOOjährigem Um-
trieb und fünf Altersstufen von je 20 Jahren für jede dieser letzteren
— -— ssSO^/o als normales Soll ergeben, wc^gen bei SOjäbrigem
Umtrieb und vier 20jährigen Altersstufen -— - = 25*/i) als nor-
males Prozeot erscheint.
Endlich kann man auch eine graphische Darstellung der ge-
fundenen Altersklassen flächen unter Vergleichuug des Standes der>
selben mit den Normalflächen vornehmen. Hierbei werden die
Flächen als Ordinaten auf eiuer die Altersstufen bezeichnenden
Abszissenlinie aufgetragen, wobei die Normalfläche aller gleichgrossen
Altersstufen eine einzige, mit der Abszissenlinie parallel laufende
Gerade darstellt (e. Fig. 36).
normalZZOha
— 255 —
b) Flächenangriffsplan.
§ 108. 1. Allgemeines.
Der Altersklassentabelle gegenüber steht bei denjenigen Forst-
einrichtungsmethoden, welche über die Bestände des einzurichtenden
Waldes für eine ganze Umtriebszeit Bestimmung treffen wollen, der
sog. Flächenangriffsplan (Einrichtungsplan).
Derselbe bildet den Abschluss der Einrichtungsarbeit bei dem
Flächenfachwerk, indem hier ohne spezielle Berechnung der
zu erwartenden Ertragsmassen eine Feststellung der für die einzelnen
Perioden der Umtriebszeit zur Nutzung gelangenden Flächen in einer
tabellarischen Aufstellung genügt, während bei dem kombinierten
Fachwerk auf die Einordnung der Bestände noch die Berechnung
ihrer Erträge folgt, welche meist, behufs Erlangung einiger Gleich-
inässigkeit des Massen angriff«, wieder zu mancherlei Modifikationen
der Flächen Verteilung führt. Hieraus ergibt sich, dass der Flächen-
angriffsplan für das kombinierte Fachwerk einen etwas provisori-
schen Charakter trägt, dem als endgültiges Ergebnis erst noch der
Wirtschaftsplan angereiht werden muss. — Der Flächenangriffsplan
ist hier gewissermaßen nur Mittel zum Zweck; er kann auch für
kleinere Waldkörper entbehrt werden, indem die Verteilung der
Flächen alsbald in der Tabelle des Wirtsohaftsplanes, den wir
später erläutern werden, vorgenommen wird. Für grössere Wirt-
schaftsganze empfiehlt sich zur Erleichterung der Übersicht immerhin
der Flächenangriffsplan, welcher formell am besten mit der Alters-
klassentabelle kombiniert wird, indem die eine Seite des Schemas
die Darstellung der vorgefundenenen Holzbestände und ihrer Alters-
klassen, die andere hingegen die beabsichtigte Verteilung in die
einzelnen Perioden enthält. Das Formular einer solchen Tabelle
geben wir auf nächster Seite.
266 —
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und
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— 257 —
Das Hauptaugenmerk muss bei Verteilung der Flächen in die
verschiedenen Perioden der Umtriebszeit immer den beiden ersten
derselben gewidmet werden, für welche eine Ertragsberechnung durch-
geführt wird, sodass die Einstellung der Flächen den maßgebendsten
Einfluss auf die Gestaltung des Ertrages der nächsten Zeit ausübt.
Für die späteren Perioden hat der Flächenangrifisplan nur die
Bedeutung eines ungefähren Bildes desjenigen Ganges der Nutzung,
welcher dem Forsteinrichter bei seiner Arbeit vorgeschwebt hat.
Es kann wohl begriffen werden, dass diejenigen, welche einem solchen
Zwecke dieses Planes keine Bedeutung beimessen, denselben verwerfen,
indem sie von der Meinung ausgehen, dass der spätere Angriff des
Waldes sich nach der weiteren Gestaltung des Altersklassen verhält«
nisses leicht- werde regeln lassen, wenn nur die Behandlung aller
Bestände eine rationelle sei. Demgegenüber ist zu betonen — und,
dies wurde im Wesentlichen bereits in den §§97 und 98 ausge-
drückt — , dass eine solche vorläufige Andeutung des Betriebes bei
verwickelten Bestockungsverhältnissen entschieden nützlich ist, in-
dem sie Aufschluss gibt, wo später Anhiebe einzulegen und mit
Bücksicht darauf stärkere als die gewöhnlichen Durchforstungen,
oder sog. Loshiebe, die wir an anderer Stelle noch erläutern werden,
«inzulegen sind, oder wo wegen voraussichtlichen längeren Stehen-
bleibens eines Bestandes, welches sich sehr wohl durch die Rücksicht
auf eine angemessene Hiebsfolge rechtfertigen lassen kann, zeitiger
Aushieb älterer Stammklassen mit partieller Vorverjüngung etc. ge-
boten erscheint.
Auch hat nach unsererer Auffassung eine solche vorläufige
Beurteilung der Periodenzugehörigkeit mittlerer und jüngerer Be-
stände einen gewissen Wert für die Beurteilung des Anfalles an
zufälligen Hauungserträgen (Bruch- und Dürrholz, Wegeaufhieb)
wegen dessen Einordnung nach Hauptnutzung und Zwischen-
nutzung, was zu erläutern späterer Ausführung vorbehalten bleibt
Jedenfalls ist die Einreihung der mittleren und jüngeren Be-
stände in die entsprechenden Rubriken des Flächenangriffsplanes
eine für den Forsteinrichter recht interessante, dabei keineswegs,
«ofem er sich dabei den richtigen Gang der Hiebsfolge und alle
sonstigen maßgebenden Umstände klar machte rein mechanische,
sondern die Denktätigkeit tüchtig in Anspruch nehmende Arbeit.
Stoetzer, Foratemrichtnng. IL Aufl. 17
— 258 —
Das durch diesen Plan gelieferte Bild der Fläehenverteilung.
und des Ganges der Hiebsfolge ist nur dann vollkommen, wenn zu^
seiner Beurteilung eine Karte zur Verfügung steht, welche die ein-
zelnen Bestandesabteilungen nach ihrer Bestockung darstellt (Be-^
Standeskarte). Eine solche Karte, wenn auch vorläufig nur ioi
rohen Entwurf, sollte daher stets vor Ausfuhrung der Perioden-^
einordnung der Bestände gezeichnet werden.
Ebenso wie die Aufstellung der Altersklassentabelle von der
Bestandes- Unterabteilung, oder deren Sektionen als der Betriebs-
einheit ausgeht, muss auch für die Feststellung der Nutzungsüber-
sicht mit Hilfe des Flächenangrifisplanes die Bestandesab-
teilung als Einheit angesehen werden. Zwar soll die Orts-
abteilung, dem aufgestellten Ideal gemäss, so gebildet sein, das&
sie nach Möglichkeit gleiche Standortsverhältnisse einschliesst und
die Anbahnung einer gleichmässigen Bestockung mit Bücksicht
hierauf möglich erscheint (zu vergl. § 8 unter 1). Allein in Wirk-
lichkeit finden wir, dass sich öfters weder die Möglichkeit einer
solchen Zusammenfassung gleicher Standortsverhältnisse zu einer
Ortsabteiluug ergibt, noch, dass die vorhandenen Ungleichheiten der
Bestockung, selbst bei Gleich mässigkeit der Standortsverhältnisse,,
sich leicht beseitigen lassen, ohne dass man nicht bei Zusammen-
fassung mehrerer Unterabteilungen zu gleicher Behandlung einzelne
derselben zu früh abtreiben, hingegen andere zu lange nach einge-
tretener Hiebsreife stehen lassen muss. Die Herstellung der Be-
standeseinheit muss in solchen Fällen vor der wirtschaftlich besten
Behandlung der Bestände zurücktreten. In anderen Fällen sind e&
Verschiedenheiten in dem Standort (wie z. B. der Gegensatz zwischen
Rücken und Mulde), welche zu der ungleichartigen Bestockung ge-
führt haben und es wahrscheinlich erscheinen lassen, dass eine
Gleichheit überhaupt untunlich ist.
Die prinzipielle Neigung, etwas stark zu uniformieren und die-
einzelnen Bestandesabteilungen einer Ortsabteilung so zu behandeln,
dass dieselben sämtlich in derjenigen Periode verjüngt werden sollten,,
in welcher diejenige unter ihnen an die Reihe zu kommen hatte,
welche den grössten Flächenanteil einnahm, hat anscheinend an ein-
zelnen Orten vorgeherrscht, so dass man sogar die Frage „ob die
Abteilung, oder die nach Bestandesverschiedenheiten gebildete Unter-
— 259 —
abteilung bei der Betriebseinrichtung als Wirtschaftseinheit gelten
soll'' als Thema für eine deutsche Forstversammlung (1895 in
Würzburg) aufstellte, nachdem schon vorher eine Erörterung der
einschlagenden Gesichtspunkte in der Journalliteratur stattgefunden
hatte. Der Referent, Professor Dr. Lorey, hat damals den Grund-
satz aufgestellt und verteidigt, dass die Unterabteilung als das
leitende Element in der Bewirtschaftung zu betrachten sei, wogegen
die einheitliche Abteilung, soweit sie nur durch Zwang herzu-
stellen sei, zu fallen habe, welchem Standpunkt die Versammlung
in der Hauptsache zustimmte.
In den meisten Verwaltungen hatte man schon längst vorher
nach diesem Grundsatz gehandelt, so dass in der vorliegenden Frage
kaum noch Meinungsverschiedenheiten bestehen, insofern man darin
einig ist, dass aller ungerechtfertigte Zwang behufs Herstellung der
Bestandeseinheit in der Ortsabteilung zu vermeiden ist.
Teilweise hat in dieser Angelegenheit eine Hereinziehung der
Frage nach der Berechtigung des Fachwerks-Flächenplanes über-
haupt stattgefunden, welche jedoch streng genommen unabhängig
davon zu behandeln ist, da die Frage, ob Abteilung oder Unterab-
teilung als Einheit bei der Betriebseinrichtung zu gelten hat, für
jede andere Methode der Forsteinrichtung ebenso wichtig ist wie
für das Fach werk ^).
§ 109. 2. Feststellung des Angriffs der nächsten Zeit.
Bei jedem System der Forsteinrichtung wird die Bemessung
des Angriffs der nächsten Zeit, gegenüber der etwaigen Ausstattung
späterer Perioden, die Hauptbedeutung haben. Einzelne Forstein-
richtungsmethoden beschränken ja ihre Bestimmungen überhaupt nur
auf diesen nächstkommenden Zeitraum (Periode oder Dezennium).
Die Fläche, welche bei normaler Altersklassenabstufung auf eine
Periode der gewählten Umtriebszeit kommt, ergibt sich durch Divi-
*) Gran er, , Zar Frage der Einheit des Betriebsplanes", Forstwissen-
schaftliches Zentralblatt 1897, S. 137 ff. Lorey, .Abteilung oder ünter-
abteilang', Allgem. Forst- und Jagd zeitung, 1897, S. 238 ff. Stahlmann,
, Abteilung oder Unterabteilung als Einheit des Betriebsplanes?* Forst-
wissenschaftliches Zentralblatt, 1897, S. 345 ff.
17*
— 260 —
sion der Wald- oder Betriebsverband-Fläche mit der Umtriebszeit
und Multiplikation mit der Periodenlänge. Die Frage, ob diese
normale Periodenfläche in voller Höhe zur Abnutzung in der näch-
sten Zeit eingestellt werden kann, ist zu bejahen, wenn die Ab-
weichungen der Flächensummen in den einzelnen Altersklassen,
insbesondere den ältesten, von den normalen Summen nicht allzu
erheblich sind.
Eine genaue Einhaltung des normalen Umtriebsalters ist ja
niemals möglich, vielmehr kann die Umtriebszeit nur als ein unge-
fahrer Durchschnitt gelten.
Fehlt es hingegen an haubaren und angehend haubaren Be-
ständen, so kann die Fläche der nächsten Zeit nicht in ihrer nor-
malen Höhe eingestellt werden, sondern es muss eine Reduktion
eintreten. Ist die Fläche der mittleren und jüngeren Bestände in
normaler, oder darüber hinausgehender Summe vorhanden, so wird
gewöhnlich vorgeschrieben, den Angriff der nächsten Periode so zu
bemessen, dass man sorgfältig erwägt, wie lange mit den haubaren
und angehend haubaren Beständen gewirtschaftet werden muss, bis
die Mittelhölzer als schlagbar zum Abtrieb herangezogen werden
können ^).
Findet sich umgekehrt ein Überschuss an haubaren Beständen
über das normale Soll hinaus, so hat man sich zunächst die
Frage vorzulegen, ob die Massen derselben in kürzerer Zeit als bei
Einhaltung der normalen Periodenfläche überhaupt absetzbar sind.
Weiter wird sich fragen, ob nicht durch lichtende Durchhiebe
etwa mit partieller Vorverjüngung, eine Hebung des Zuwachses
erreicht werden kann, welche die Hinausschiebung des Abtriebes
auf gewissen Flächen als finanziell zulässig erscheinen lässt.
Ist letzteres nicht der Fall und ist auch ein verstärkter An-
griff mit Rücksicht auf die gute Verkäuflichkeit des Materials un-
bedenklich, sind auch keine sonstigen Gründe vorhanden, welche
gegen die Einrichtung eines höheren als des normalen Angriffes
sprechen (z. B. die Rücksicht auf sichere Verjüngung, die Sorge
für angemessene Verteilung des Einschlages wertvoller Starkhölzer
und dergl.), so würde eine solche Verstärkung der Flächenaus-
Btattung der nächsten Periode aus finanziellen Gründen am Platze sein.
^) Grebe, Betriebs- und Ertragsregulierung, 2. Aufl., S. 249.
J
— 261 —
Um für das Maß einer solchen Abweichung von der normalen
Periodenflache einen rechnerischen Anhalt zu gewinnen, empfiehlt
sich sowohl bei Mangel an Althölzern, als auch bei Überschuas an
solchen die Vergleichung des normalen Durchschnittsalters mit dem
wirklichen Durchschnittsalter nach Analogie der Breymannschen
Formel (s. S. 246). Die konkrete Jahresangrifisfläche der nächsten
F wa
Zeit wäre alsdann — . — . Es ist jedoch ausdrücklich zu bemerken,
u na •'
dass diese Nutzungsformel nur dann Anwendung finden kann, wenn
das Altersklassenverhältnis wenigstens annähernd geregelt ist, ins-
besondere nicht etwa ein beträchtlicher Mangel an Altholz mit
einem bedeutenden Überwiegen der Mittelhölzer Hand in Hand
geht, in welchem Falle das konkrete Durchschnittsalter aller Bestände
dem normalen ziemlich nahe kommen könnte. Es würde sodann
w a
der Bruch nahe an 1 herankommen, so dass die konkrete
na
Nutzungsfläche der normalen sich sehr näherte, ohne dass zur Er-
füllung derselben genügende Altholzflächen zur Verfügung ständen.
/ w Ä \
Der Verfasser hat sich dieses Maßstabes ( — | in vielen Fällen mit
/Wft\ .
Nutzen bedient. Derselbe erhebt die Bemessang des Angriffs der nächsten
Zeit von der nur gotachtlichen Beorteilang aaf eine rationelle Grundlage.
Bei Mangel an alten Beständen ist die Frage, wann ein Bestand schwach
haubar wird, schwer zu beurteilen und man kann nicht immer bestimmt
sagen, ob diese und jene Klassen zur Erfüllung der Angriffsflächen der
nächsten Perioden herangezogen werden dürfen oder nicht. Wollte man
beispielsweise bei 100 jährigem Um trieb generell bestimmen, dass für die
beiden ersten Perioden nur die Bestände von 60 Jahren aufwärts heran-
gezogen werden dürfen, so würde wohl der Einwand gerechtfertigt sein,
dass doch gewiss auch von den 40 — 60jährigen Beständen zu Ende der
zweiten Periode schon eine gewisse Quote schwach haubar sein und mit
zur Abnutzung herangezogen werden könnte. Wie viel davon zu nehmen
wäre, würde mit Sicherheit niemals a priori gesagt werden können! In
w a
diesem Fall hebt uns der empfohlene Maßstab — , unter den angegebenen
Voraussetzungen, über alle Zweifel hinweg.
Nach Feststellung der zulässigen Nutzungsfläche des ersten
Zeitraumes erfolgt das Aussuchen der Bestände (Bestandesabteilnngen)
zur Erfüllung des festgestellten Flächensolls.
: : ... :•• :\<
• ••_»- - ^
— 262 —
Es werden die konkreten, nicht auf Bonitätsstufe 1 reduzierten
Flächen eingestellt; die in der natürlichen Verjüngung begrifienen
Bestände werden nach den auf die Altholzbestockung entfallenden
Quoten eingesetzt, ebenso wie bereits bei Aufstellung der Alters-
klasseutabelle eine Zerlegung der Gesamtfläche in die Rubriken
Altholz und Jungwuchs stattgefunden hat. Zur Unterscheidung
von wirklichen Abtriebs- (Kahlschlag-) Flächen klammert man solche
Zahlen ein, so dass die eingeklammerte Flächenzahl nur die Bedeu-
tung hat, dass durch sie angegeben wird, wie viel VoUbestandes-
fläche der in der fraglichen Bestandesabteilung vorhandenen Masse
entspricht.
Welche Bestände nun überhaupt zur Abnutzung in der nächsten
Zeit heranzuziehen sind, entscheidet sich im allgemeinen nach dem,
für Bemessung der Abtriebsreife angcDommenen Prinzip. Im Sinne
des höchsteu Bodenreinertrages würde zunächst das Weiserprozent
maßgebend sein, durch welches die Frage beantwortet wird, ob der
Bestand noch eine, dem angenommenen Wirtschaftszinsfuss entspre-
chende reine Wertszunahme besitzt; nach den Grundsätzen der
Wirtschaft des höchsten Durch schnittsertrages würde man zu fragen
haben, ob der Bestand den Zeitpunkt des letzteren erreicht hat.
In den meisten Fällen der Praxis kommt man mit ungefährer
Beurteilung der Hiebsreife nach dem einen oder dem anderen Ge-
sichtspunkt aus. Insbesondere treten folgende Bestimmungsgründe
in Kraft:
1. Man bestimmt zur Abnutzung in erster Linie ältere, lückige
Bestände, damit an Stelle der mangelhaften Bestockung ein voll-
kommener junger Bestand erzogen und der Boden nicht nur gedeckt^
sondern auch hinsichtlich seiner Produktion voll ausgenutzt wird.
2. Dem alsbaldigen Abtrieb fallen ferner kleinere Bestandes-
eoken an heim, welche bei der Bildung des Einteilungsnetzes bis-
weilen zu einer Ortsabteilung gekommen sind, in deren Bestockung
sie infolge abweichender Betriebsart, oder abweichenden Alters
zwar nicht ganz passen, welcher sie jedoch angeschlossen werden
sollen. Zwar soll, wie wir früher gezeigt haben, die Einheitlichkeit
der Bestockung innerhalb einer Ortsabteilung durchaus nicht mit
Hilfe unwirtschaftlicher Maßregeln erzwungen werden; in solchen
Fällen, in denen es sich nur um kleine Bestandesreste handelt.
— 263 —
icann jedoch ohne Bedenken eine Abweichung von dem normalen
Abtriebsalter zugelassen werden. So z. B. würde man selbst Mittel-
holzreste, die zu einer jüngeren Bestandesklasse fallen, alsbald ab-
treiben und die betreffenden Flächen neu anbauen.
3. Als Hauungen, deren Ausführung alsbald in dem nächsten
Zeitabschnitt zu erfolgen hat, sind ferner besondere Abtriebe anzu-
sehen, die im Interesse einer Begelung der Hiebsfolgen behufs
Trennung zusammenliegender Bestände stattfinden müssen. Diese
Maßregeln selbst werden in einem besonderen Abschnitt (§ 113)
besprochen.
4. Von allen denjenigen Beständen, deren Hiebsreife zwar zu
konstatieren ist, die jedoch ohne Bedenken auch noch um einige
Zeit hinausgeschoben werden können, wird in den Flächenplan für
den ersten Zeitraum soviel aufgenommen, als nötig ist, um das fest-
gestellte Flächensoll zu decken; der Rest wird zur Abnutzung für
spätere Zeiträume verteilt. Insbesondere gehören hierher die ge-
wöhnlichen Nachhauungen im Femelschlagbetrieb, welche, je nach
den vorliegenden Verhältnissen (z. B. Vorrat oder Mangel an Alt-
holz), unbeschadet des Wohlbefindens der Nachwüchse bisweilen
verzögert, oder auch beschleunigt werden können.
Im Gegensatz zu dieser Art von Hauungen hat man die unter
1 — 3 bezeichneten Hauungen als die sog. „Hiebsnotwendig-
keiten^^ bezeichnet.
Mit einer solchen Ausstattung des nächsten Zeitabschnittes
würde nun die Flächendisposition für die Bestandeswirtschaft, welche
ihre Bestimmung nur für 10 Jahre trifft, beendigt sein. Sucht man
die Hauungen für eine volle 20jährige Periode aus, so ist es sehr
empfehlenswert, alsbald eine Spaltung in 2 Dezennien durch Bil-
dung zweier Flächen rubriken vorzunehmen, um auf diese Weise
um so sicherer andeuten zu können, welche Hauungen am dring-
lichsten erscheinen und zunächst ausgeführt werden müssen.
Bei allen Flächendispositionen sind die Rücksichten zu beach-
ten, die man auf die Bildung zweckmässiger Hiebszüge, sowie auf
die Herstellung einer normalen Hiebsfolge zu nehmen hat. Sie
können sehr wohl modifizierend einwirken, insofern man beispiels-
weise einen älteren, an sich haubaren Bestand noch stehen lässt^
weil man warten will, bis die normale Reihe der Schläge ihn trifit,
— 264 —
oder indem man umgekehrt einen jüngeren Bestand rascher als sein
Zuwachs an sich es angezeigt erscheinen lässt, abtreibt, um eine
richtige Aneinanderreihung der Hauungen zu erlangen (s. § 113).
Ebenso können Rücksichten auf den Holztransport bei unge-
nügendem Aufschluss des Waldes durch die vorhandenen Wege
gewisse Abweichungen bedingen, indem man beispielsweise bei Ver-
jüngung einer Bergwand zunächst das vielleicht schwächere Hols
der höher gelegenen Ortsabteilung angreift, als das stärkere, bezw.
ältere des tiefer liegenden Hanges, weil man sonst den bergab zu
bewirkenden Transport des später zu schlagenden Holzes, durch den
Jungwuchs hindurch, in einer denselben schädigenden Weise würde
bewirken müssen.
§ 110. 3. Flachenzuweisung an die späteren Perioden.
Nachdem auf die im vorigen Paragraphen geschilderte Weise
die Ausstattung des nächsten Wirtschaftszeitraumes erfolgt ist, pflegt
bei dem gewöhnlichen kombinierten Fach werk noch eine Zuweisung
von Fläche auch an die späteren Perioden zu geschehen. Dass die
Ansichten über den Wert oder den Umwert einer solchen Maßregel
auseinandergehen, wurde bereits erwähnt, auch hierbei der Auffas-
sung Ausdruck gegeben, dass eine solche in allen verwickeiteren
Betrieben sehr zweckmässig sei.
Wenn man den Angriff für die nächste Zeit, speziell die I.
w a
Periode, nach dem Maßstab vorgenommen hat, so ist es von
n a
grossem Interesse, nun auch zunächst die Flächenzuweisung für die
nächste Periode vorzunehmen, um zu konstatieren, ob für dieselbe
ausreichende Bestände vorhanden sind und ob sie nicht etwa gegen-
über der I. Periode zu kurz kommt, oder ob umgekehrt sich dafür
— unbeschadet der Deckung späterer Perioden — noch ein Über-
schuss an Fläche ergibt, durch welchen sich eine Verstärkung der
Flächenzuweisung für die I. Periode ergibt.
Als Maßstab einer Ausstattung der zweiten Periode wird sich
w &
der für die Gegenwart gefundene Reduktionsbruch nicht ohne
na
weiteres anwenden lassen, da ja das wirkliche Durchschnittsalter
— 265 —
nach 20 Jahren ein anderes ist, als in der Gegenwart. Man wird
jedoch immerhin, wenn die Flächen abnutzung der I. Periode fest-
steht, einen ungefähren Überschlag über die Gestaltung des Alters-
klassenverhältnisses, wie sich dasselbe nach Ablauf von 20 Jahren
entwickelt haben wird, machen können, so dass sich darnach der
zulässige Angriff für die II. Periode feststellen lässt.
Bei Einordnung der Flächen in die entsprechende Rubrik des
Flächenangriffsplanes entscheidet in erster Linie das Alter der Be-
stände unter gleichzeitiger Beurteilung ihres Massen- und Wert-
zuwachses, sowie ihrer Haltbarkeit. Eine genaue Berechnung von
Zuwachs- und Weiserprozenten ist untunlich; es genügt, sich bei
vollkommen bestockten Beständen von dem normalen Umtriebsalter
leiten zu lassen, von welchem um 10 Jahre nach unten oder oben
abzuweichen keinem Bedenken unterliegen kann. — Auch können
Abweichungen von dem Normalabtriebsalter, ebenso wie bei den
Beständen der I. Periode, durch Rücksichten auf Herstellung der
Bestandeseinheit oder der Anbahnung einer geregelten Hiebsfolge,
ferner auf angemessene Verteilung der Holzarten und Sortimente
gerechtfertigt erscheinen.
In ähnlicher Weise wie für die 2. Periode kann nunmehr auch
die Zuweisung von Flächen für die späteren Perioden der Um-
triebszeit erfolgen. So viel als möglich wird man die normale
Fläche einstellen, indem nur auf diese Weise ein normales Alters-
klassenverhältnis angebahnt werden kann.
Da man behufs Ausgleichung der Flächensummen für die
einzelnen Perioden öfters Verschiebungen von Beständen vornehmen
muss, je nachdem sich bei Summierung der Rubriken ein Überschuss
oder ein Fehlbetrag ergibt, so empfiehlt es sich, die von vornherein
zu einer solchen V^erschiebung geeignet erscheinenden Flächen mit
vor- oder rückwärts zeigenden Pfeilen zu versehen.
Bisweilen macht es sich zur Erfüllung des Flächen-Solls der
letzten Periode nötig, eine Fläche, die schon in der ersten Periode
zur Nutzung bestimmt ist, nochmals zum Abtrieb zu bestimmen.
Eine solche Maßregel, Doppeldisposition genannt, weist darauf hin,
dass der erstmalige Abtrieb zu beschleunigen und die Wiederbe-
stockung so betreiben ist, dass eine zweite Nutzung innerhalb des
einen Umtriebs möglich wird, was man durch Auswahl rasch
— 266 —
wachsender Holzarten (z. B. Kiefern, Fichten), Anwendung der
Pflanzung, als Anbaumethode unter Benutzung kräftiger, verscbulter
Pflanzen in weitläufiger Stellung und dgl. zu erreichen suchen wird.
Eine solche Doppeldisposition wird besonders bei natürlicher
Verjüngung der Bestände vorkommen. Haben wir beispielsweise
einen mit durchschnittlich lOjährigem Aufschlag versehenen Buchen-
lichtschlag, so würde nach unserem Vorschlag die dem Verhältnis
des vorhandenen Altholzes zum Vollbestand entsprechende Quote
der Fläche als Altholz, der Rest als Jungholz eingetragen.
Die Altholzquote käme ohne weiteres in dem ersten Wirtschafts-
Zeitraum zur Abnutzung. Ohne jedes Bedenken würden wir aber
auch noch die Gesamtfläche der Bestandesabteilung für die letzte
Periode zur Nutzung einstellen können.
Man trifllt wohl die formelle Einrichtung, dass man für die
getroflenen Doppelpositionen am Scbluss der Tabelle eine besondere
Spalte bildet, ebenso auch eine Rubrik für solche Flächen, die
vielleicht im Laufe des ersten Umtriebs mit der Hauung verschont
und deshalb „ausser Ansatz'* bleiben. Dies könnte vorkommen bei
besonders wertvollen Nutzholzbeständen, die über das normale Um-
triebsalter hinaus stehen bleiben sollen, oder auch bei solchen jungen
Beständen, die wegen Anbahnung einer regelrechten Hiebsfolge im
ersten Umtriebe übersprungen werden.
4. Berücksichtigung der Hiebsfolge und Bestandeslagerung.
§ 111. a) Hiebsfolge und Hiebszüge im allgemeinen.
Unter den Motiven, welche für die Einordnung der Bestände
in die einzelnen Perioden des Umtriebs maßgebend sein sollen, ist
bereits der Regelung der Hiebs folge gedacht worden. Wir
verstehen darunter die Aneinanderreihung der Hauungen in einer
solchen Weise, dass dabei den schädlichen Einwirkungen der Winde
nach Möglichkeit vorgebeugt wird. Eine solche Fürsorge ist beson-
ders wichtig im Nadelholz und hier speziell für Fichten-, insbeson-
dere Gebirgsforste.
Weniger wichtig ist dieser Gesichtspunkt der Sturmgefahr in
Laubholzforsten, obgleich auch hier demselben nach Möglichkeit
Rechnung zu tragen sein wird, schon deshalb, weil man nicht
— 267 —
wissen kann, inwieweit noch Umwandlungen in Nadelholz bevor-
stehen. Auch ist mit Rücksicht auf den von S und SW zu
befürchtenden Rindenbrand im Laubholz die Öffnung der Bestände
nach jenen Himmelsgegenden bedenklich.
Die Aufeinanderfolge der Schläge ist von der herrschenden
Windrichtung abhängig. Dieselbe geht im allgemeinen von Westen
nach Osten, jedoch mit einer Ablenkung von Südwest nach Nord-
ost. Aus dieser Richtung empfangen wir die meisten Stürme, viel-
fach in Verbindung mit starken, den Boden aufweichenden Regen,
wodurch alsdann die Gefahr des Sturrabruches, besonders zur Zeit
der Äquinoktien, sehr vermehrt wird.
Ausnahmsweise können jedoch auch aus anderen als den an-
gegebenen Richtungen wehende, insbesondere aus Norden oder Nord-
westen kommende Winde Sturmcharakter annehmen und zu Bruch-
beschädigungen führen. Auch sind Ost- und Süd-Ost-Stürme schon
öfters Veranlassung zu bedeutenden Windbruchbeschädigungen ge-
worden *).
Durch vorhandene Täler wird der Wind lokal wohl etwas ab-
gelenkt, indem er dem Talzug immer einigermaßen folgt, wobei je-
doch die, grossen teliurischen Einflüssen folgende Richtung des
Sturmes durch die Terrainbildung nie vollständig modifiziert werden
kann ^).
Zur Herstellung einer geordneten Hiebsfolge bildet man soge-
nannte Hiebszüge (Hiehstouren, wohl auch Schlagreihen genannt),
d. h. in sich abgeschlossene Aufeinanderfolgen von Beständen, welche
nach der Windseite hin dachförmig in ihren Höhen abnehmen.
Es ist keineswegs gesagt, dass innerhalb eines solchen Hiebs-
zuges die ganze Aneinanderreihung vom haubaren ältesten, bis
zum jüngsten Holz vertreten sein müsse, sondern es handelt sich
nur darum, dass in einem solchen Hiebszug eine selbständige von
') Siehe darüber besonders: Dr Eifert, Forstliche Sturmbeobach-
tungen im Mittelgebirge, Allg. Forat- und Jagdzeitung, 1903 (Oktober- bis
Dezemberheft), ferner Borgmann, Die Verteidigung und Sicherung der
Wftlder gegen die Angriffe und die Gewalt der Stürme usw., das. 1904
März- Juliheft), femer Stoetzer, Sturmschaden und Forsteinrichtung
»Festschrift der Forstlehranstalt Eisenach, 1905», S. 49 ff.
') Borggreve, Forstabschätzung, 1888, S. 283 ff.
— 268 —
der Umgebung unabhängige Hiebsfolge besteht oder eingerichtet
werden kann. Zu diesem Behuf muss bei jedem Anhieb die Hinter-
wand des Schlages gegen die Sturmbruchgefahr geschützt, ebenso
müssen die zu beiden Seiten der Schlagreihe befindlichen Bestandes-
ränder gegen Wind gesichert sein. Die Abstufung der Bestände
vom älteren zum jüngeren Holz muss der Windseite entgegnen
gehen.
Man erlangt die Sicherstellung der Seitenwände durch Isolierung
der Ränder, indem mit Hilfe holzleerer Streifen (sog. Sicherheits-
streifen) von vorneherein eine selbständige Bemäntelung und Be-
wurzelung derselben hervorgerufen wird, so dass bei ihrer Freistel-
lung der von der Seite kommende Wind (Flanken wind) einen wider-
standsfähigen Bestand findet, auch der nachteiligen Einwirkung der
Sonnenhitze infolge des Schutzes eines tief beasteten Waldmantels
vorgebeugt ist. In vielen Fällen genügt zur Herstellung eines
widerstandsfähigen Mantels schon das Vorhandensein einer etwa
5 m breiten Abteilungslinie; das Liegenlassen breiter Sicherheits-
streifen (bis 15 m) in holzleerem Zustand ist öfters eine Verschwen-
dung von Grund und Boden.
Derartige Hiebszüge haben im Laubholz keine sonderliche Be-
deutung, da hier die Sturmgefahr eine geringe ist; höchstens könnte
hier eine Einwirkung auf die Vorbeugung gegen Rindenbrand in
Betracht kommen, insofern als der frei erwachsene Bestandesrand
des Hiebszuges mit tief gehender Beastung einen Schutz gegen
die Einwirkung der Sonnenstrahlen gewähren könnte. Von beson-
derer Wichtigkeit sind sie aber im sturmbedrohten Fichtenwald,
namentlich im koupierten Terrain. Hier hat man als besondere
Hiebszüge die Plateaux und Bergköpfe im Gegensatz zu den Hängen.
Letztere werden wieder je nach den Expositionen, insbesondere bei
Rückenbildung, zu besonderen Hiebszügen geschieden. Die Hänge
selbst in horizontaler Richtung nochmals in Hiebszüge zu teilen
ist wegen der Sturmbruchgefahr meist bedenklich, wenn nicht der
von früher vorhandene Unterschied in der Bestockung bereits zwei
oder mehrere, bisweilen zweckmässig durch Hangwege geschiedene
Hiebszüge als vorhanden ergibt.
— 269 —
§ 112. ß, Grösse der Hiebszüge.
Es leuchtet ein, dass der Betrieb eines Waldes um so beweg-
licher ist, je mehr solcher Hiebszüge vorhanden sind und den An-
griff an den verschiedensten Stellen ermöglichen. Insbesondere tritt
dieser Vorzug ein, wenn man in Betriebsformen wirtschaftet, in
denen man gerne kleine Schläge führt, wie z. B. in Fichten-
waldungen.
Mit einer Häufung der Anhiebslinien kann man weit besser
die einzelnen Bestände im Zeitpunkt ihrer wirtschaftlichen Reife
treffen und es braucht der Abtrieb der an sich haubaren, oder viel-
leicht sogar überständigen Bestände nicht etwa der Hiebsfolge halber
länger als gut ist, hinausgeschoben zu werden. Auch kann man
mit den Schlägen leichter wechseln und braucht nicht Jahr aus
Jahr ein an derselben Stelle zu hauen, kann vielmehr mit der
Fortsetzung eines Abtriebes warten, bis die Kultur vollständig ge-
sichert ist, indem man inzwischen in anderen Hiebszügen schlägt.
Diese kleinen Hiebszüge führen mit Notwendigkeit dazu, eine
solche Bestandeslagerung anzubahnen, dass keine Häufung grösserer
Flächen gleichaltriger Bestände eintreten kann, worin man ein
wirksames Vorbeugungsmittel gegen verschiedene Kalamitäten, ins-
besondere gegen Feuer, Insekten, Sturm-, Duft- und Schneebruch
erblickt.
Kleine Hiebszüge werden sich vor allem gegen die Feuers-
gefahr wirksam erweisen, welche namentlich in Kiefernbeständen
jüngeren Alters vorliegt und hier um so bedrohlicher ist, je grössere
Flächen gleichaltrigen Holzes zusammen liegen. Es leuchtet ein,
dass ein Wechsel von älterem, mittlerem und jüngeren Holze auf
verhältnismässig kürzere Entfernung hin hier nicht nur die rapide
Ausbreitung des Waldfeuers hindern, sondern auch die Leichtigkeit
des Eingreifens zur Durchführung von Bekämpfungsmaßregeln be-
fördern wird.
Weiter ist als eine Waldkalamität, deren Gefahr mit Häufung
der Bestände gleicher Altersstufen unverkennbar zunimmt, der In-
sektenschaden zu nennen. Die meisten Insekten bevorzugen gewisse
Altersstadien der Bestände und verbreiten sich nicht gleichmässig
über alle Altersstufen vom jüngsten bis zum ältesten Holze. Wir
l -
— 270 —
haben besonders Kultur verderber (Rüsselkäfer, Maikäfer) und
Schädlinge am Altholz (Borkenkäfer, Kiefernspinner, Nonne)^
während andere hauptsächlich in den mittleren AltersklasseD
hausen. Je mehr Flächen gleichaltrigen Holzes zusammenliegen,
um so günstiger sind die Bedingungen der Erhaltung, Fortpflanzung
und Vermehrung der meisten Insekten. Dem Rüsselkäfer wird das
zeitweise Aussetzen der Schläge Einhalt tun, in gleicher Weise den»
Maikäfer, wenn die ausgedehnten kahlen Flächen fehlen, welche die
Ablage der Eier und die Entwickelung der Larven hervorragend
begünstigen.
Auch die Gefahr des Wind-, Duft- und Schneebruches
gestaltet sich meist um so intensiver, je grösser die Flächen sind,
in denen die der Gefahr unterworfenen Altersklassen in zusammen-
hängender Bestockung sich vorfinden. Besonders ist dies der Fall,
wenn eine solche Kalamität nur lokal auftritt, wogegen allerdings
bei grossen Sturmwinden, die sich auf ganze Länder erstrecken, der
grosse Zusammenhang kompakter, ausgedehnter Bestände, welcher
dem Wind weniger Angriffspunkte im Altholz gewährt, den Wind-
bruch besser verhindern mag, als der zu einer Mehrzahl von kleineren
Hiebszügen eingerichtete Wald, in welchem die Anhiebslinien und
damit die Möglichkeiten des Windangriffs bei irgendwie regelwidriger
Sturmrichtung sich naturgemäss vervielfältigen müssen^).
Jedenfalls kennzeichnen kleine Hiebszüge den durchdachten
Betrieb; sie gestatten die Nutzung der Bestände im Zeitpunkt ihrer
wirtschaftlichen Reife am besten, wenn sie sich an eine Waldein-
teilung anlehnen, bei welcher Wegenetz und Wirtschaftsnetz nach
Möglichkeit kombiniert sind.
Da, wo wegen Mangel an Absatz bisweilen noch ausgedehnte
Flächen von Althölzern in grossem Zusammenhang vorhanden sind^
ist die Bildung zweckmässiger Hiebszüge eine wichtige Aufgabe, die
bei Entwurf des Flächenangriffsplanes, es möge derselbe nur für
die nächste Zeit, oder für eine ganze Umtriebszeit aufgestellt werden,
eine grosse Rolle spielt.
Es kann als das Ideal aufgestellt werden, jede Ortsabteilung
') Siehe hierQber Äugst, Südost- Stürme, Allg. Forst- und Jagdzeitang
1902, S. 9.
— 271 —
so zu bilden und bei der Feststellung des Flächen angriffs so zu
behandeln, dass sie einen selbständigen Hiebszug darstellt; selten
wird man mehr als 2 bis 3 Ortsabteilungen zu einem solchen ver-
einigen. Letzteres wäre wohl am ersten bei Laubholz, sowie bei
Nadelholz in Kiefern am Platze, während der Fichtenwald, ins-
besondere derjenige des kupierten Gebirges, wo nur kleinere Schläge
am Platze sind, auch die kleinen Hiebszüge fordert.
Auch im Tannengebiet ist der kleine Hiebszug, welcher die
Vervielfältigung der Anhiebe und damit die Lichteinwirkung fördert,
welcher auf geeignetem Standort leicht die Ansamung folgt, ent-
schieden sehr am Platze ^).-
Die Vorteile kleiner Hiebszüge sind besonders in der neueren
Zeit richtig gewürdigt worden; die Hervorhebung derselben in der
Literatur ist namentlich durch Judeich und andere Anhänger des
Prinzips der Sächsischen Bestandeswirtschaft erfolgt').
Jedoch hat man auch ausserhalb Sachsens (z. B. am Thüringer Wald)
die Vorzüge der Vermeidung allzulanger Hiebszüge schon längst gekannt
und beachtet. Besonders gilt dies auch für die Preussischen Staatsforsten,
bezüglich deren die 1. Auflage der v. Hagenschen Schrift „Die forstlichen
Verhältnisse Preussens'' (1867), 8. 141 folgendes sagt:
.Es gilt ferner als Erfordernis einer guten Bestandesordnung, dass
nicht zu grosse aneinanderliegende Flächen einer und derselben Periode
überwiesen werden, da namentlich im Nadelholze die Gefahren durch Feuer,
Insektenfrass, Windbruch etc., und die Nachteile derartiger Kalamitäten
desto grösser sind, je grössere Bestandeskomplexe einer Altersklasse zu-
sammenliegen. Die Bildung angemessener Schlagtouren (Hiebszüge)
wird daher ganz besonders in das Auge gefasst, und dabei das Ziel ver-
folgt, jeder Periode so viel yoneinander getrennt gelegene Wirtschafts-
figuren zu überweisen, dass, unter Einhaltung angemessener Schlaggrössen,
ein Wechsel in den Schlägen eingerichtet und mit der Fortsetzung des
*) Siehe auch Pilz, Hiebszugs- oder Bestandeswirtschaft beim Tannen-
und Buchenbetriebe, Tharander Jahrbuch, 33. Bd., 1883, S. 25.
^) Judeich, Forsteinrichtung, 6. Aufl., S. 284. Derselbe, Tha-
rander Jahrbuch, 34. Bd., 1884, S. 44 ff., Hiebszüge und Bestandeswirt-
schaft. Derselbe, Vortrag auf der in Stettin abgehaltenen XXI. Ver-
sammlung Deutscher Forstmänner über das Thema: Wie kann den Nach-
teilen der jetzigen häufig ungeeigneten Verteilung der Altersklassen in
grossen zusammenhängenden Waldkomplexen entgegengewirkt werden?
Neumeister, Tharander Jahrbuch, 33. Bd., 1883, S. 25 ff. »Die Be-
deutung und Bildung der Hiebszüge. "
— 272 —
Hiebes im Anschlass an einen früheren Schlag so lange gewartet werden
kann, bis die Verjüngung des letzteren die ersten Jugendgefahren über-
wunden hat. Auch im Laubholz wird mit Rücksicht auf die Absatzver-
hältnisse und die Abführe tunlichst darauf Bedacht genommen, gleichzeitig
an verschiedenen Stellen des Reviers oder Blockes Schläge führen zu
können."
Gegen eine übertriebene und forcierte Zerreissung der Alters-
klassen behufs Bildung kleiner Hiebszüge bat sich Borggreve aus-
gesprochen ^).
§ 113. /) Maßregeln zur Herstellung: geordneter
Uiebsfolgen.
Da man in Wirklichkeit von dem Ideal der selbständigen
Hiebszüge mit normaler Lagerung der Altersklassen meist mehr
oder weniger entfernt ist, so müssen in vielen Fällen gewisse Kunst-
griffe angewandt werden, um zu normalen Hiebsfolgen zu gelangen.
1. Zunächst hat man dazu das Mittel des sog. Loshiebes,
d. h. eines schmalen (ca. 20 m breiten) Aufhiebes eines abzutreiben-
den Bestandes an dessen der Wetterseite entgegengesetztem Ende,
behufs der Trennung von einem hinterliegenden jüngeren Bestand,
'der zu längerem Stehenbleiben bestimmt werden muss und sich
zunächst an die freiere Stellung, behufs grösserer Sicherheit gegen
Windbruch einigermassen gewöhnen, sich wohl auch noch etwas
selbständiger bewurzeln und eine kräftige Astbildung (Bemäntelung)
erhalten soll.
Dergleichen Loshiebe können sowohl nötig werden bei Anhieb
«einer Ortsabteilung, bezw. eines selbständigen Hiebszuges als auch
innerhalb einer Ortsabteilung, wenn in derselben eine verkehrte
Aufeinanderfolge der Altersklassen besteht.
Besonders wichtig dind die Loshiebe im sturmgefährdeten Fichten-
wald. Man haut nicht eher weiter, als bis der Hinterbestand sich
genügend an die freie Stellung gewöhnt, womöglich etwas selbständig
bemäntelt und bewurzelt hat. £s wird empfohlen, sturmsichere
Holzarten (Buchen, jüngere Weisstannen) auf der Loshiebfläche
^) Borggreve, Forstabschätzung, 1888, S. 291 ff. „Kritik der sog.
Zerreissung der Altersklassen.**
— 273 —
stehen zu lassen; ausserdem ist es wichtig, dieselbe alsbald nach
der Schlagführung mit kräftigen Pflänzlingen (z. R besten, ver-
schulten Fichten) zu bepflanzen, indem die heranwachsende Kultur
die Gewalt des über sie hinwegwehenden Windes etwas brechen
hilft. — Auch ein Auszug der prädominierenden, dem Sturm bruch
besonders ausgesetzten Stämme des stehenbleibenden Hinterbestandes
wird empfohlen.
Soll der Loshieb absolut wirksam sein, so darf der freizu-
stellende Hinterbestand sich noch nicht von den Ästen gereinigt
haben. Eine relative Sicherheit gewährt der Loshieb jedoch auch
noch bei etwas älteren Hinterbeständen, wenn nicht alsbald nach
seiner Ausführung und ehe die ausgeführte Kultur etwas heran-
gewachsen ist, ein ungewöhnlich starker Sturm kommt.
Bestimmte Altersgrenzen in Zahlen anzugeben, ist kaum möglich.
Auch im Laubholz können solche Loshiebe zur Herstellung
einer geregelten Hiebsfolge nützlich sein. Man wird in diesem
Falle eine Schirmschlagstellung wählen und möglichst rasch die
Verjüngung, vielleicht mit Belassung von Überhalt, durchführen,
vielfach wohl am zweckmässigsten mittelst künstlichen Anbaues.
Bedeutungslos würden Loshiebe für Plenterwald, sowie Mittel-
und Niederwald sein.
Loshiebe, die nicht in einem einzigen geraden Schlagstreifen
ausgeführt werden, sondern sich um einen grösseren Teil des Um-
fangs eines jüngeren Bestandes herum erstrecken, nennt man wohl
auch Umhauungen.
Als weitere Maßregeln zur Ordnung der Hiebsfolge können
dienen :
2. Vorabtriebe einzelner besonders stark haubarer und
rückgängiger kleinerer Bestandespartien, die sich inmitten jüngerer
Umgebung befinden, welche von der regelmässigen Hiebsfolge erst
später getroffen werden wird. Kann man übersehen, dass die
Nutzung der umschliessenden jüngeren Bestände noch mindestens
40 — 50 Jahre ausstehen wird, so empfiehlt sich der Anbau rasch
wachsender Holzarten mittelst einer die Haubarkeit fördernden
Kulturmethode (weitläufige Pflanzung mit kräftigen Pflänzlingen von
Fichten, Kiefern, ausnahmsweise wohl auch Lärchen), damit die
Stoetzer, Forsteinrichtung. 11. Aufl. 18
— 274 —
BestockuDg der Fläche in demselben Umtrieb nochmals genutzt
werden kann (Doppeldispositionen).
3. Partielle Vorlichtungen (Plenterungen) mit Einbau an-
statt des völligen Abtriebes sind am Platze, wenn die Mangel-
haftigkeit des Bestandes keine vollständige ist, sondern nur einzelne
Partien desselben mit unhaltbaren Stämmen und Stammgruppen
versehen sind.
4. Trifilt die Hiebsfolge auf Stangen- und Mittelhölzer, so
empfiehlt sich die Einlegung kräftiger Durchforstungen
zur Herbeiführung baldiger Hiebsreife, indem man den eigentlichen
Abtrieb noch um eine, höchstens zwei Perioden hinausschiebt, um
ihn sobald als tunlich nachzuholen.
5. Jungwüchse, Dickichte werden, wenn sie hinter einem
abzutreibenden älteren Bestand stehen, zweckmässig im ersten Um-
trieb mit dem Hieb übersprungen und mit der an Stelle des an-
stossenden älteren Bestandes herzustellenden Verjüngung zusammen
zum Fortwachsen bestimmt.
§ 114. 5. Flächenverteilung bei Änderung der
Betriebsart.
Gewisse Schwierigkeiten veranlasst bisweilen die Flächenver-
teilung für die Mittelwaldorte eines Reviers, wenn der Übergang aus
dieser Betriebsart in den Hochwald auf grösseren Flächen angebahnt
werden soll. Auch der Übergang vom Plenterwald zum gewöhn-
lichen Hochwald mit flächen weiser Sonderung der Altersklassen
erfordert eine sorgfältige Überlegung, wenn die Verteilung der
Flächen eines ganzen Waldkörpers für eine volle Umtriebszeit vor-
zunehmen ist. — Gerade in diesen beiden Fällen aber ist die Auf-
stellung eines Flächenplanes für die ganze Umtriebszeit meistens
von besonderem Wert, um die Absichten des Forstordners festzu-
legen und über die Angemessenheit des Angriffs der nächsten Zeit
ein begründetes Urteil zu erlangen, indem man übersieht, ob bei
Einhaltung desselben die späteren Perioden nicht zu kurz kommen,
oder unverhältnismässig hoch ausgestattet werden.
1. Zunächst muss Bestimmung über die Abnutzung solcher
— 275 —
Bestände getroffen werden, welcfae in der nächsten Zeit angegriffen
werden sollen.
Vielfach hat man es hier mit Hölzern zu tun, welcfae rück-
gängig sind und licht stehen, dazu vielleicht auch noch Bodenver-
wilderung aufweisen. Derartige Orte bestimmt man ohne weiteres
zur Umwandlung in Nadelholz.
Ist der Rückgang von Boden und Bestand nur ein teilweiser,
so wird es genügen, einstweilen die schlechtesten Partien auszusuchen
und für diese den Abtrieb mit nachfolgendem Anbau von Nadel-
holz vorzuschreiben, die Restfläche hingegen nach Maßgabe ihrer
Beschaffenheit einer geeigneten Periode zu überweisen.
2. Besonders wichtige Hauungen der nächsten Zeit sind Ober-
holzauszüge aus solchen Beständen, in welchen die jüngeren
Klassen im allgemeinen überwiegen, so dass sie sich zur Verjüngung
in späteren Zeiträumen eignen, nachdem vorher eine Beseitigung
unhaltbarer, die jüngeren Klassen beeinträchtigender stärkerer Ober-
holzstämme stattgefunden hat. Derartige Auszüge sind als dringende
Hauungen in die erste Zeit zu verlegen.
3. Bezüglich der Zuweisung von Beständen an die mittleren
Perioden entscheidet die Beschaffenheit des Oberholzes. Oft ist
man genötigt, Bestände mit älteren Klassen länger als an sich
wünschenswert ist und sich mit Berücksichtigung der bereits ein-
getretenen Hiebsreife verträgt, hinauszuschieben, wenn eine Gleich-
mässigkeit des Angriffs für die ganze Umtriebszeit hergestellt
werden soll.
In derartigen Beständen sind plenterartige Durchhiebe vorzu-
nehmen, welche auf die Beseitigung der unwüchsigen, vielfach ver-
dämmenden Starkholzklassen Bedacht nehmen, sicii hingegen be-
zuglich der jüngeren Klassen auf blosse Durchforstung beschränken.
Es empfiehlt sich, da die ersteren Hauungen einen Eingriff in.
den Hauptbestand darstellen, dafür auch eine nach dem Verhältnis
der Aushiebsmasse zum Vollbestand bemessene Flächenquote in den
Flächenangriffsplan einzusetzen und die Flächenspalte der Periode,
in welcher die Abnutzung in der Hauptsache stattfinden wird,
mit dem Flächen res t auszustatten.
4. Was nun die letzten Perioden anlangt, so haben wir
schon gesehen, dass dafür diejenigen Flächen zur Verfügung stehen,
18*
— 276 ~
welche in der ersten Periode durch Oberholzauszüge gewissermaßen
fertig verjüngt wurden.
In vielen Fällen werden nicht allein diese Flächen genutzt
werden können, sondern es ist auch schon auf den Abtrieb der in
der ersten Periode anzubauenden Nadelhölzer Bedacht zu nehmen»
indem dafür Doppeldispositionen einzustellen sind.
Wenn in einer Gegend Mittelwald bisher herrschende Betriebs-
art war, so pflegen Nadelhölzer auch schon in schwächeren Dimen-
sionen, wenn mit dem Angebot im kleinen begonnen wird, sehr ge^
sucht und gut bezahlt zu sein, so dass ein früher Abtrieb der erst-
malig anzubauenden Nadelhölzer finanziell kein Fehler sein wird.
5. Öfters tritt der Fall ein, dass in einem Umwandlungs>
revier die Altholz flächen überwiegen, sei es, dass die-
selben in rückgängigen, ganz oder teilweise dem Nadelholz anheim-
fallenden Beständen bestehen, oder dass, wie dies bei seitherigem
sparsamen Angrifi* besserer Mittelwälder öfters der Fall ist, durch
ein Fortwachsenlassen des Mittelwaldoberholzes sich ungewöhnlich
grosse Flächen solcher Bestände angehäuft haben, in denen das
ältere Baumholz überwiegt. In solchen Fällen wird es öfters kein
Fehler sein, die Einhaltung der strengsten Nachhaltigkeit nicht zum
leitenden Prinzip zu machen, sondern im Interesse der Abnutzung
zuwachsarmer Bestände und Stammklassen den vorhandenen Über-
fluss zu einer rascheren Aufzehrung in der ersten Periode zu
bestimmen, selbst wenn vorauszusehen ist, dass dabei die Erträge
der späteren Zeiträume etwas zurückgehen werden.
Als Voraussetzung muss freilich gelten, dass dabei kein nam-
hafter Preisdruck eintreten wird, der den Absatz der in grösserem
Umfang als seither zu verwertenden Hölzer erschwert, sowie dass
die Sorgfalt und Sicherheit der Verjüngung dabei nicht in Frage
gestellt wird.
(In solchen Fällen erscheint es als ein besonderer Vorzug des Fach-
werkplanes, dass mit seiner Hilfe der normale Angriff bemessen und auf
diese Weise festgestellt werden .kann, wie hoch sich die über den Normal-
ertrag hinausgehende Übernutzung beläuft.)
6. Alle mittelwaldartigen Hauungen sind in einem
zur Überführung in Hochwald bestimnjten Revier zu vermeiden.
An Stelle derselben treten die unter 2 und 3 genannten Auszüge
— 277 —
und Durchhiebe. Mit ihnen wird eine Nutzung seitherigen Unter-
holzes insoweit verbunden, als Durchforstungen in demselben
vorzunehmen sind. Der fortgesetzte Hieb im Unterholz mit Wieder-
erscheinen von Stockausschlägen fuhrt zu einer Bestockung, welche
die spätere Verjüngung zu Hochwald ungemein erschwert.
Die blossen Durchforstungen dagegen verleihen sehr bald dem
bisherigen Unterholz einen hoch wald artigen Charakter und führen
bei öfterer Wiederholung auf besseren Standorten zu einer erstaun-
lichen Erstarkung der dominierenden Klassen, so dass sich der
Übergang vom Unterholz zu einem, den Charakter des Hochwald-
Stangenholzes annehmenden Bestand bei rechtzeitig erfolgter Be-
seitigung breitkronigen stärkeren Oberholzes bald vollzieht.
Derartige Bestände mit vorwiegender Buchen bestockung
nehmen auf gutem Standort, auf welchem die schwächeren Klassen
eine stärkere Überschirmung des Oberholzes vertragen, leicht den
Charakter des Plenterwaldes an.
In analoger Weise wie bei Überführung des Mittelwaldes in
Hochwald, würde die Verteilung der Flächen in die einzelnen
Nutzuugsperioden bei dem Übergang vom Plenterwald zum schlag-
weisen Hochwald zu bewirken sein, indem auch hier vorwiegend
das Vorhandensein älterer oder jüngerer Stammklassen für die Ein-
ordnung der Bestände in die Perioden massgebend wäre.
c) Ertragsberechnung.
§ 116. 1. Haupterträge,
AVährend das ältere Massenfachwerk die Ertragsberechnung
für die ganze Umtriebszeit vornahm, ist man, wie bereits in § 97
hervorgehoben wurde, nach dem Vorgang v. Klipsteins (s. dessen
„Versuch einer Anweisung zur Forstbetriebsregulierung", 1823) dazu
übergegangen, dieselbe nur für die ersten beiden, höchstens drei
Perioden des Einrichtungszeitraumes zu bewirken; manche Forst-
einrichtungsmethoden, wie z. B. das beschränkte Fachwerk, oder
die Bestandeswirtschafc, und die Formelmethoden erstrecken die
Ertragsberechnung nur auf die nächsten zehn Jahre.
Für die Bestände des ersten, allenfalls auch noch des darauf
folgenden Wirtschaftszeitraumes geben die bei der speziellen Auf-
— 278 —
nähme der Bestände gefundenen Massen unter Anrechnung des er-
mittelten laufenden Zuwachses den Anhalt für die Einstellung der
Massen, worüber das Erforderliche bereits in § 74 mitgeteilt wurde.
Die Einheit der Massenberechnung ist das Festmeter und
zwar nur der oberirdischen Holzmasse. Stockholz gilt als ein
Anfall von allzu schwankendem Ertrag, als dass man dasselbe mit
einschätzen dürfte; in Nadelholzforsten pflegt man die Ertragsbe-
rechnung auf das Derbholz zu beschränken, indem hier die Ver-
wertung des anfallenden Reisigs häufig ungewiss ist und sich daher
die Schätzung des Ertrages an solchem öfters nur in unsicherer
Weise vornehmen lässt.
Für Laubholzreviere, in denen der Ertrag des Reisholzes be-
trächtlicher ist als im Nadelholz und eine regelmässige Aufarbeitung
und Benutzung desselben stattfindet, schätzt man die zu erwartenden
Massen nach Derbholz und Reisholz (Gesamtmasse).
Für etwa noch beabsichtigte Bestandeslichtungen, welche in
einem früheren Zeitabschnitt als der eigentlichen Abtriebsperiode
(z. B. alsbald im nächsten Jahrzehnt) ausgeführt werden sollen,
würde an der aus dem gefundenen Vorrat und dem hinzugerech-
neten Zuwachs ermittelten Abtriebsmasse ein entsprechender Abzug
zu machen sein.
Fällt ein Bestand bezüglich seiner Abnutzung in mehrere Ab-
schnitte (Dezennien oder Perioden), so wird am besten Masse nebst
Zuwachs nach Flächenanteilen berechnet, entsprechend der-
jenigen Verteilung des Bestandes, wie sie sich als zweckmässig für
Herstellung der verlangten Gleichmässigkeit der Erträge ergibt.
Für gleichmässige Bestände der 2. Periode kann man den Ab-
triebsertrag auch nach Ertragstafeln bestimmen, da die Aufrechnung
des bei der Bestandesaufnahme gefundenen Zuwachses auf mehr als
20 Jahre hinaus unsicher wird. Von den normalen Ansätzen der
Ertragstafeln sind hier bei mangelhafter Bestockung die entsprechen-
den Abzüge zu machen.
Sollte eine besondere Veranlassung vorliegen, auch die mut-
masslichen Erträge noch weiter entfernter Perioden zu veranschlagen,
was u. a. bei Ausführung von Wald Wertberechnungen nötig werden
könnte, so dienen hierzu ebenfalls die Ertragstafeln, indem man das
durchschnittliche Alter und die durchschnittliche Bonitätsstufe für
— 279 —
die Flächen der einzelnen Perioden feststellt und nach diesen Faktoren
eine summarische Schätzung der Erträge vornimmt.
Die ortsweise geschätzten Erträge der beiden ersten Perioden
werden zweckmässig tabellarisch zusammengestellt, summiert und
schliesslich, soweit als nötig, ausgeglichen, damit auffallende Ungleich-
heiten in den Erträgen der verschiedenen Zeitabschnitte vermieden
werden, falls nicht in der Abnormität des Altersklassenverhältnisses
eine besondere Begründung der Ertragsschwankungen gefunden
werden muss.
Es empfiehlt sich, die Zahlen aller Ertragsberechnungen nur
mit vollen Zehnern von Festmetern zu bewirken. Die Gesamtsumme
für ein Jahrzehnt oder eine Periode wird zweckmässig auf Hunderter
gebracht, damit der Jahresetat mit runden Zehnern und nicht mit
Einern abschliesst. Dazu dienen kleine Verschiebungen oder unbe-
denkliche Änderungen in den Zahlenansätzen für die Flächeneinheit,
besonders bei lichtenden Vorhieben, bei welchen ohnehin nur eine
annähernde Veranschlagung des Ertrages möglich ist.
Früher befolgte man ziemlich allgemein den Grundsatz, die
Erträge der einzelnen Perioden ansteigen zu lassen, weil man sicher
gehen wollte, dass die Zukunft nicht zu kurz komme. Eine solche
Vorsicht kann leicht übertrieben sein und zu ganz unwirtschaftlichen
Opfern fuhren, wenn die ältesten Altersklassen überwiegen. Eine
Vergrösserung der einzelnen Periodenerträge von der ersten Periode
aufwärts ergibt sich hingegen ganz von selbst, wenn die älteren
Altersklassen unzureichend vertreten sind und dagegen die mittleren
und jüngeren Stufen vorwiegen. In diesem Fall kann eine Aus-
gleichung der Erträge zur Herstellung glelchmässiger Etatssätze
ebenfalls nur unter Opfern erfolgen, wie sie durch den verfrühten
Abtrieb gutwüchsiger jüngerer Bestände bedingt werden. Eine Ver-
stärkung der Erträge für die nächsten Zeiträume würde allenfalls
durch Projektierung von lichtenden Durchhieben in den erst an-
gehend haubaren Orten versucht werden können.
Ein Überschuss an solchen älteren Beständen, die nur mit
Opfern noch länger übergehalten werden können, führt zu einer un-
vermeidlichen Verstärkung des Etats des ersten Zeitabschnittes. Es
muss seitens des Forsteinrichters der Waldbesitzer auf ein solches
Verhältnis aufmerksam gemacht und demselben anheim gegeben
— 280 —
werden, wegen der Verwendung der Erlöse aus derartigen Vorrats-
überschüssen und ihrer anderweiten Festlegung als Kapital Be-
stimmung zu treffen.
Eine solche Übersicht der Erträge verschiedener Zeitabschnitte,
im Gegensatz zur* blossen Kenntnis des Ertrags der nächsten zehn
Jahre, hat entschieden einen gewissen, nicht zu unterschätzenden
Wert; namentlich in Revieren mit sehr ungleicher Bestockung bildet
die auf mehrere Perioden ausgedehnte Massenberechnung ein wichtiges
Mittel zur Herbeiführung möglichster Ausgleichung durch Ver-
schiebungen in der Flächenverteiluug. Derartige, im Prinzip des
Fachwerks liegende Maßregeln dürfen natürlich nicht mechanisch
und schablonenhaft, sondern müssen mit eorgfältiger Überlegung
und Erwägung aller dabei in Betracht kommenden Umstände und
Verhältnisse vorgenommen werden. Auch darf nicht etwa erwartet
werden, dass die Ertragsbestimmungen für die dem ersten Abschnitt
folgenden Zeiträume etwas anderes sind als nur vorläufige Schätzungen
und ungefähre Beurteilungen des künftigen Betriebs, die später der
definitiven Beschlussfassung zu unterliegen haben und noch mancherlei
Abänderungen erleiden werden.
Bei einer durch solche Grundgedanken geleiteten Ertragsaus-
gleichung wird hoffentlich niemand der Fachwerksmethode den Vor-
wurf schablonenhafter Arbeit und unmotivierter Bevormundung des
Betriebes machen wollen.
Übrigens empfiehlt sich nach beendigter Massenberechnung und
der dadurch bewirkten Feststellung des Hauptnutzungsetats eine Ver-
gleichung desselben nach dem durchschnittlichen Ertrag in Festmetern
fürs Jahr und Hektar mit dem seitherigen wirklichen Ertrag, oder
mit dem Durchschnittsertrag ähnlich bestandener Nachbarreviere;
auch ist die Vergleichung des Etats mit dem ermittelten laufenden
Zuwachs von Interesse. Ebenso könnte endlich der Abgabesatz
auch zur Prüfung noch nach einer Formelmethode berechnet werden.
Ein zweckmässiges Schema für die Zusammenstellung der
Ertragsberechnung geben wir nachstehend, wobei wir bemerken, dass
es sich empfiehlt, lange Papierstreifen zu verwenden, damit möglichst
wenig Seitensummierungen und Überträge vorkommen, vielmehr die
Resultate für je einen Betriebs verband wenn möglich auf eine
einzigen Seite übersichtlich dargestellt und auf diese Weise etwa
— 281 —
nötige Verschiebungen am leichtesten bewirkt und in ihrer Wirkung
auf die Endsummen sofort beurteilt werden können.
Ertragsberechnung.
o
'Masse
i und
Zu-
wachs
pro ha
fm
P
P
II
Ortsbe-
zeicbnnng
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Masse
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Masse
pro im
ha ganz,
fm fm
1
1
1
§ 116. 2. Zwischen- (Durchforstungs-) Erträge.
Man versteht unter dem Zwischen- oder Nebenbestand diejenigen
Stammklassen, welche hinter den herrschenden Exemplaren des
eigentlichen Haubarkeitsbestandes zurückbleiben und schon vor dem
Angriff des letzteren aus dem Bestand beseitigt sein sollen, sofern
sie nicht für Bodenschutz oder für Astreinigung der dominierenden
Stämme eine Rolle spielen.
In rationell behandelten Beständen wird in der Hauptsache
die Beseitigung des abkömmlichen Zwischenbestandes im Wege der
Durchforstungen schon in den jüngeren Stadien des Bestandeslebens
vorgenommen; immerhin findet sich, teils infolge ungenügender
Ausführung der Durchforstungen, teils infolge des fortschreitenden
Prozesses der Unterdrückung, selbst in den Beständen höheren
Alters oft noch ein Zwischenbestand, welcher sowohl aus waldbau-
lichen Gründen wegen der Verjüngung, «Is auch mit Rücksicht auf
eine zweckmässige Forstbenutzung noch vor Beginn der Abnutzung
des eigentlichen Hauptbestandes zu beseitigen ist.
Derartige Aushiebe verbindet man zweckmässig mit dem Aus-
zug etwa noch im Bestand vorhandener vorgewachsener Stämme,
welche allerdings bei rationeller Behandlung der Ausläuterungen
und Durchforstungen im gleichmässig erwachsenen Hochwald gar
nicht aufkommen dürften und im vorgeschrittenen Alter der Bestände
flicht mehr vorhanden sein sollten.
Der Aushieb dieser Stämme, sowie des noch vorhandenen
Neben- oder Zwischenbestandes, sollte auch in gleichmässig erschei-
— 282 —
nenden Bestanden, insbesondere im Nadelholz, schon aus Rücksicht
auf die bessere Verwertung des nach Beseitigung dieser Stammklassen
noch verbleibenden Hauptbestandes nicht verabsäumt werden.
Den Ertrag derartiger Hauungen, welcher leicht noch 50 bis
70 fm für 1 ha ausmachen kann, veranschlagt man zweckmässig
nicht mehr als Zwischennutzung, sondern rechnet ihn zur Haupt-
nutzung, soweit er in Beständen der I. oder bei höheren Umtrieben
der n. Periode anfallt. Auf diese Weise wird dem Vorwurf der
Entnahme künftiger Hauptnutzungsmassen unter der Firma „Durch-
forstung^^ am ersten vorgebeugt und dem Wirtschafter eine gewisse
grössere Freiheit in Hinsicht auf die Behandlung derartiger Hiebs-
operationen, welche man zum Unterschied von den Durchforstungen
als „Durchhiebe'^ bezeichnen kann, gewährleistet.
Eigentliche Durchforstungen würden bei dieser Behandlung
der Sache nur in den jüngeren, etwa den 3 — 4 jüngsten Alters-
klassen angehörigen Beständen auszuführen sein.
Eine Schätzung der Erträge derselben ist sehr unsicher, weil
bei der Ausführung die persönlichen Anschauungen des leitenden
Beamten, dessen Sympathien für energischere oder schwächere Durch-
forstungen, seine grössere Ängstlichkeit bei Ausführung derselben
oder das Gegenteil davon eine namhafte Rolle spielen. Ebenso ist
in Hinsicht auf die erwünschte Ausführung der Durchforstungen
die Möglichkeit eines ausreichenden Absatzes von maßgebendem
Einfluss.
Der Schwerpunkt bei der Aufstellung eines Planes für die
auszuführenden Durchforstungen kann daher nicht in einer Angabe
des Massenertrages derselben gesucht werden, sondern es kommt
darauf an, Fürsorge zu treffen, dass in dem beginnenden Dezennium
die Ausführung in allen durch forstungsbedürftigen Beständen vor-
genommen wird und dass die Wirtschaft innerhalb des Dezenniums
mindestens einmal in ihnen mit den Zwischennutzungshieben (Aus-
läuterungen und Durchforstungen) herumkommt.
Die Veranschlagung des Ertrages muss daher auf die Durch -
forstungs fläche gegründet sein. Man wird zu diesem Behuf
eine Zusammenstellung aller für das nächste Jahrzehnt zu durch-
forstenden Bestandes- (Unter-) abteilungen unter Angabe des Flächen-
gehaltes und mit Verteilung derselben in zwei Spalten vornehmen.
— 283 —
deren eine für alle Flächen bestimmt ist, die nur geringes Material
(Reisholz) liefern, wogegen in die andere Spalte diejenigen Flächen
eingestellt werden, von welchen Derbholzerträge zu erwarten sind.
Die Ausläuterungsflächen können unter die Flächen mit Reis-
holzertrag gestellt, oder auch besonders behandelt werden, indem
man für die Wiederholung der Ausläuterungen einen kürzeren Umlauf
als den 10jährigen bevorzugen und vielleicht die Ausführung inner-
halb eines nur 5jährigen Turnus anordnen wird.
Nach Summierung der Flächen in den gebildeten beiden Spalten
erfolgt die Veranschlagung der Massenerträge nur summarisch für
jede der sich ergebenden Flächensummen, gesondert nach Derbholz
und Reisholz in Festmetern für die Flächeneinheit und demnächst
im ganzen mit Abrundung der Endzahlen auf Hunderter. Es
empfiehlt sich hierbei, den ausdrücklichen Hinweis zu geben, dass
nicht der geschätzte Massen etat für den Fortschritt der Durch-
forstungen maßgebend sei, sondern viemehr der Flächen angriff
als Norm gelte, derart, dass innerhalb des Jahrzehnts sämtliche,
zur Durchforstung bestimmte Bestände auch wirklich systematisch
und sei es, wie z. B. bei Mangel an Absatz des Materials, auch
nur schwach, etwa durch Hochdurchforstung (Kronenfreihieb der
E^andidaten des Abtriebsbestandes), durchforstet werden müssten.
Die Trennung der Flächen in zwei Spalten hat nicht nur den
Vorzug, dass auf diese Weise eine sicherere Veranschlagung des
Massenertrages erfolgen kann, sondern sie führt vor allem dazu,
dass ein gleichmässiger Angriff sowohl der schwachen als auch der
starken Bestände, von denen die einen nur Reisholz-, die an-
deren hingegen Derbholzerträge liefern, stattfindet. Unterbleibt eine
solche Trennung des Flächenangriffssatzes, so kann es leicht vor-
kommen, dass ein weniger umsichtiger Revierverwalter bei Beginn
des Dezenniums immer erst zur Durchforstung derjenigen Flächen
schreitet, welche stärkeres und besser verkäufliches Material gewähren,
wogegen die Durchforstungen in den, nur schwache Reisigsortimente
liefernden Beständen zurückbleiben, so dass zum Schluss des Dezen-
niums, wenn dieselben noch vorschriftsmässig durchforstet werden
sollen, eine übergrosse Häufung des Anfalles von derartigem schwachen
Material eintritt.
Zur Kontrolle des Durchforstungsfortschrittes benutzt man zweck-
— 284 —
massig Blanketts der Übersichtskarten, auf denen die Grenzlinien
der Durchforstungen von Jahr zu Jahr fortlaufend nachgetragen
werden und in den Raum der durchforsteten Fläche die Jahreszahl
der Ausführung eingeschrieben wird.
Die Schätzung des Durchforstungsetats nach dem seitherigen
Ertrag oder nach Prozenten des Hauptnutzungsetats, welche früher
empfohlen wurde, ist als unsicher und daher unpraktisch zu bezeichnen.
Es wird auf diese Weise eine Gewähr für planmässige Durchführung
der Durchforstungen, wie sie die Einrichtung eines Flächen planes
bietet, nicht gegeben ^).
Die mittleren Durchforstungserträge sind je nach Holzart, Bonität,
sowie nach dem seitherigen und dem künftig beabsichtigten Betrieb
der Durchforstungen sehr schwankend. Eine ausführliche Tafel für
Veranschlagung dieser Erträge hat Danckelmann in der Zeitschrift
für Forst- und Jagdwesen, Jahrgang 1887 S. 77 ff. mitgeteilt.
Derselben sind für die Holzarten Kiefer, Fichte und Buche
bei Annahme mittlerer Stangenholzalter und mittlerer Bonitäten etwa
folgende Durchschnittssätze fürs Jahrzehnt zu entnehmen:
a) Kiefer: 15 — 25 fm Derbholz, 25 — 30 fm Gesamtmasse für 1 ha
b) Fichte: 30—40 „ „ ,40—50 „
c) Buche: 15—20 „ „ ,25—30 „ „ „ „
Für Eiche würden nach Burckhardts Hilfstafeln für Forst-
taxatoren (2. Aufl., S. 72) für 1 ha 20 — 30 fm Gesamtmasse in
1 Jahrzehnt zu rechnen sein.
Es empfiehlt sich, die Schätzung im einzelnen Falle nach örtlichen
Erfahrungen, auch wohl nach speziellen Probehauungen, zu bewirken.
Mit ungefähren mittleren Sätzen muss man sich für die Zwecke
der Ertragsfeststellung begnügen ; eine Schätzung nach den einzelnen
Bonitätsstufen und Altersklassen ist praktisch kaum durchführbar.
§ 117. 3. Reserven 2).
Mit der Frage der Ertragsrechnung ist die Betrachtung der
Bildung sogenannter Reserven aufs engste verbunden. Man ver-
^) Über derartige VeranschlaguDgen siehe Grebe, Betriebs- und
Ertrags-RegulieruDg, 2. Aufl , 8. 298 if.
*) Rittmeyer, Die forstliche Reserve, Zentralblatt für das gesamte
Forstwesen, 1889, S. 241 ff.
— 285 —
steht unter solchen die plan massige Aufsparung von Bestandes-
massen, behufs Deckung etwaiger Ertragsausfälle, die infolge von
Kalamitäten (Wind- oder Schneebruch, Feuer, Insektenverheerungen)
oder auch bei zu hoher Schätzung der Holzmassen eintreten und
eine Schmälerung des an sich zu erwartenden Holzertrages im Gefolge
haben können. Auch lassen sich wohl Reserven in Form von
Zurückstellungen gewisser Nutzholzbestände zur Befriedigung unvor-
hergesehener Bedürfnisse, z. B. an Bauholz, denken.
Bei aller Bildung von Reserven werden prinzipiell gewisse^
an sich schlagbare Bestände zur Abnutzung hinausgeschoben; auf
diese Weise ist der Effekt der Reserve einer absichtlichen Erhöhung
des vorhandenen Vorrats über den normalen hinaus und folgeweise
einer Umtriebserhöhung gleich zu achten.
Es ist nun wohl denkbar, einzelne besonders wertvolle Bestände,
z. B. Bauholzbestände von Eichen oder alten Kiefern etc., laugsam
abzunutzen und auf diese Weise einen Vorrat seltener Hölzer für
unvorhergesehenen Bedarf bereit zu halten, was namentlich in Ge-
meindewaldungen für die Zwecke der Ausführung von öffentlichen
Bauten, z. B. von Brücken, Reparaturen an Gemeindegebäuden, wie
Kirchen, Schulen etc. am Platze befindlich sein kann. Hier könnte
eine solche Reserve im kleinen wohl auch durch Belassung von
Überhalt längs Wegen, Schneisen, von wo derselbe bei eintretendem
Bedarf jederzeit ohne Störung der Wirtschaft beseitigt werden kann,
gebildet werden.
Im allgemeinen empfehlen sich jedoch im grösseren Forstbetrieb,
insbesondere demjenigen des Staates, diese sog. „stehenden Reserven*'
nicht, da dieselben der Zerstörung durch Kalamitäten selbst ausge-
setzt sind und daher eintretenden Falles auf sie öfters gar nicht
würde zurückgegriffen werden können, während sie im Falle ihres
Stehen bleibens nur zu leicht der Überständigkeit anheimfallen und
dem Waldbesitzer infolge der mit ihnen verbundenen Zuwachsver-
luste leicht teuer zu stehen kommen würden.
Wollte man anstatt der „stehenden Reserven*' eine sog. fliegende,
d. h. nicht örtlich in gewissen Beständen fixierte Reserve wählen,
so könnte man dazu eine absichtlich zu niedrig gehaltene Massen-
schätzung oder eine im Verhältnis zur Umtriebszeit zu klein be-
— 286 —
messene Angriffsfläche wählen, durch welche eine Erhöhung der
Altholzfläche über das normale Soll hinaus eingeleitet werden würde.
Zu solcher fliegenden Reserve rechnete man auch das durch
V. Wedekind angegebene sog. Liquidationsquantum, welches
jedoch nur im Femelschlagbetrieb anwendbar war. Dasselbe sollte
darin bestehen, dass man die Nachhiebsmassen in den Verjüngungs-
schlägen bei der Etatsbildung ganz ausser acht liess und deshalb,
wenn nach dem so ermittelten Etat gehauen und dabei auch die
Abnutzung jener nicht geschätzten Nachhiebsrückstände vorge-
nommen wurde, immer eine entsprechende Masse aus den neu an-
zuhauenden Beständen übrig bleiben und als Vorrat in den neuen
Wirtschaftszeitraum übergehen musste. (Der Vorrat oder die Be-
derve wurde gewissermassen von einer Periode zur anderen über-
wiesen oder liquidiert) Ein solches durchaus willkürliches Verfahren
ist wohl heute nirgends mehr üblich.
Überhaupt ist die Bildung von Materialreserven im allgemeinen
sicherlich entbehrlich, wenn die Umtriebszeit nicht zu niedrig ge-
wählt und die Nachhaltigkeit der Abnutzung durch die auszuführende
J'orsteinrichtung gewährleistet wird ; die in den ältesten Altersklassen
vorhandene Masse hiebsreifen Holzes ist wohl ausreichend, um im
Notfälle mittelst eines verstärkten Eingriffes, unter Vorbehalt der
-demnächstigen Wiedereinsparung durch Etatsherabsetzung, einen sich
«instellenden ausserordentlichen Bedarf an Holz zu befriedigen»
In Frankreich ist das Prinzip der Reservebildung sehr allge-
mein verbreitet Man hat dort das sog. „Quart de reserve*', das
Sparviertel, nach welchem von dem an sich berechneten Etat V«
2ur Einsparung alsbald abgesetzt wird^). Man hat aber mit der
Zeit eingesehen, dass auf diese Weise nur eine Reihe überständiger,
der Gefahr des Eingängigwerdens, sowie dem Bruch und dem Dieb-
stahl ausgesetzter Bestände erzogen wird, weshalb vorgeschlagen
worden ist<^ diese Hölzer immer zu hauen und aus dem für dieselben
erzielten Erlös eine Geldreserve anzulegen^).
Dies würde auch im allgemeinen das einzig richtige Verfahren
sein, wenn wirklich ein Rückhalt für Ertragsausfälle geschafl*en
^) Zeitschrift für Forst- und Jagdwesen, Bd. 9, S. 508.
») Daselbst, Bd. 13, S. 41.
— 287 —
werden soll, wie dies für Gemeinde- und Privathaushalte nicht un-
angemessen sein könnte. Dieses Prinzip ist besonders von Weise
für Gemeinde- und Privatforsten empfohlen worden, indem die
Wirtschaft nach dem Flächen fach werk eingerichtet und dabei
ein normaler Geldetat festgestellt werden soll. Bei den unvermeid-
lichen Schwankungen des Ertrages, welche bei jährlich gleicher
Fläche, aber ungleichem Ertrag der Abnutzung die Regel bilden
würden, wären nun die Überschüsse der fetten Jahre als Geldreserve
festzulegen, um in den mageren Jahren zur Ergänzung der Minder-
erträge bis zur Höhe des normalen Geldetats zu dienen ^).
Eine Geldreserve schlägt auch Räss „Waldertragsregelung
strengster Nachhaltigkeit" 1890 vor, welche zur Ausgleichung der
Ertragsverschiedenheiten, die bei ungeordnetem Altersklassenverhalt-
nis unvermeidlich sind, dienen soll. In Perioden mit einer über
die Normalität hinausgehenden Nutzung soll entsprechend zurück-
gelegt werden, behufs Deckung der Fehlbeträge solcher Perioden,
die sehr schwach ausgestattet werden müssen. Man soll sogar um-
gekehrt eine Anleihe zur Verstärkung der laufenden Einnahmen in
solchen Zeiträumen aufnehmen dürfen, mit Vorbehalt der Tilgung
in den fetten Perioden.
§ 118. d) Der Wirtschaftsplan.
Die vollständige Übersicht über die aus den bisher betrachteten
Arbeiten und getroffenen Bestimmungen hervorgehenden Resultate
gewährt nunmehr der Wirtschaftsplan. Zu seiner Aufstellung
dienen die Angaben des Schätzungsregisters, sowie des Flächenplanes
und der Ertragsberechnungstabelle.
Die Einrichtung des Wirtschaftsplanes ist eine tabellarische,
bei dem kombinierten Fachwerk sich auf 2 Seiten Aktenformat er-
streckende. Auf der linken Seite wird der Tatbestand (Ortsbe-
zeichnung, Fläche, Ortsgüte, kurze Schilderung des vorgefundenen
Holzbestandes nach Alter und Zustand, sowie nach der in Fest-
metern ausgedrückten Bestandesmasse und dem Zuwachs) angeführt,
wogegen auf der rechten Seite die getroffenen Dispositionen zum
^) Weise, Taxation der Privat- and Gemeindeforsten nach dem
Flächen-Fachwerk, 1883.
— 288 —
Ausdruck gelangen. Hier sind zunächst in die den einzelnen Wirt-
schaftszeiträumen entsprechenden Spalten die Flächen der Bestandes*
abteilungen einzutragen; weiter wird für diejenigen Zeitabschnitte,
für welche die Feststellung des Massenetats stattfinden soll, die er-
wartbare Hiebsmasse der Hauptnutzung, nach Anleitung der Massen-
berechnuDgstabelle, angegeben. In einer Schlussspalte „Betriebs-
bestimm ungen*^ wird das Nötige wegen der getroffenen Bestimmungen
mit kurzen Worten bemerkt. Am Schluss findet sich auch am ge-
eignetsten noch Raum für eine Spalte, in welche die Kulturflächen
des nächsten Jahrzehntes eingetragen werden.
Man kann bei der Aufstellung des Wirtschaftsplanes die ein-
zelnen in einem Bevier oder einem für sich abzuschliessenden Kevier-
teil (Block oder Verband) vorkommenden Betriebsarten (Betriebs-
klassen) je für sich folgen lassen und getrennt summieren.
Man kann aber auch sehr wohl die Ertragszahlen verschiedener
Betriebs- oder Holzarten untereinander nach der Reihenfolge der
Ortsabteilungen anordnen, indem man durch Anwendung verschiedener
Tinte oder sonstiger Merkmale, wie z. B. Unterstreichen der einen
Serie von Zahlen, die Unterscheidung und die getrennte Summierung
ermöglicht.
Letzteres hat den grossen Vorteil, dass die nach den Nummern
aufeinanderfolgenden Distrikte und Abteilungen auch im Wirtschafts-
plan beisammen stehen und nicht durch Zuweisung an verschiedene
Stellen desselben voneinander getrennt zu werden brauchen, was
beim Aufsuchen der getroffenen Bestimmungen demnächst von dem
Wirtschafter immer etwas unangenehm empfunden wird. Auch ge-
währt es für Buchführung und Kontrolle um so mehr Erleichterung,
je weniger Betriebsklassen man bildet.
Man kann selbst Mittel wald- und Niederwaldbestände im
Hoch waldwirtschaftsplan mit unterbringen.
Mittel waldflächen und deren Erträge schreibt man in die ent-
sprechenden Hochwaldspalten und unterstreicht dieselben, am besten
mit roter Tinte, so dass sie für sich summiert werden können. Bei
Niederwald stellt man in der breiten Spalte „Betriebsbestimmungen"
nur die Flächen in eine besonders gebildete Spalte ein und ermittelt
deren Summe, aus welcher sich durch Division mit der Perioden-
— 289 —
oder DezenniumsläDge der jährliche Flächenangriff ergibt, für welchen
ein Massenetat summarisch ermittelt wird (s. § 120).
Man hat auch zur Erlangung einer Einheitlichkeit für die an
sich ungleiche Einheiten darstellenden Zahlen eine gemeinsame Ein-
heit in dem sog. Wertmeter vorgeschlagen, durch welches eine
gewisse Holzwerteinheit, nämlich diejenige des gebräuchlichsten
Sortimentes, dargestellt wird. So Wagener, in seiner Anleitung zur
Regelung des Forstbetriebs, 1876, während schon vor ihm König
die Wertklafter vorgeschlagen hatte. (Vgl. Königs Forstmathematik,
5. Aufl., 8. 533).
Nach Wagener würde beispielsweise im Buchenwald 1 fm
Buchen Scheitholz = 1 Wertmeter sein, wogegen 1 fm Buchen-
nutzholz 1^/2 Wertmeter, 1 fm Buchenreisholz nur */2 Wertmeter dar-
stellen würde.
Man könnte auch, wenn Buchen und Fichten durcheinander
vorkommen und 1 fm Buche =12 Mark, 1 fm Fichte = 16 Mark
zu veranschlagen ist, das Buchenmeter als Einheit annehmen ; sodann
wäre 1 fm Fichte = 1^/3 Wertnieter. Eine solche Bezeichnung ist
etwas kompliziert und nicht besonders zuverlässig^ weil das Werts-
verhältnis der verschiedenen Sortimente und Holzarten sich leicht
ändern kann.
Räss (Waldertragsregelung gleichmässigster Nachhaltigkeit etc.
1890) hat als Einheit nicht eine Holzmasseneinheit, sondern die
Oeldwerteinheit von 10 Mark empfohlen. Auch hiergegen ist ein-
zuwenden, dass man auf eine Stetigkeit des angenommenen Verhält-
nisses der verschiedenen Werte der Sortiment« oder Holzarten zu
einander nicht wohl rechnen kann.
Wenn es sich daher auch nicht empfiehlt, die Einzelsätze
des Wirtschaftsplanes anders auszudrücken als nach Festmetern, so
kann es doch von Interesse sein, eine Reduktion der verschiedenen
Holzarten auf eine gemeinsame Einheit summarisch zum Schluss
zu bewirken, wenn die verschiedenen Betriebsarten nicht auseinander-
gehalten worden sind und nicht jede derselben für sich abgeschlossen
worden ist.
Es würde eine solche Reduktion, beispielsweise von Buchen-
und Nadelholz auf die gemeinsame Einheit des Buchenholzes, etwa
derart, dass wie oben angegeben wurde, 1 fm Fichte = IV» Buche
Stoetzer, Forsteinrichtung. II. Aufl. 19
— 290 —
gerechnet wird, einen Vergleich der Etats verschiedener Wirtschafts-
zeiträume untereinander ermöglichen, so dass sich feststellen lässt,
ob und inwieweit eine Gleichheit der Ausstattung mit Werten selbst
bei Ungleichheit der Abnutzungsflächen und -Massen erzielt wird.
— Noch besser würde, wenn man diesen Maßstab anwenden will,
von ihm schon bei Aufstellung des Flächenangriflsplanes und der
Ertragsberechnung Gebrauch gemacht werden. Wir schildern ein
solches Verfahren nicht näher, begnügen uns vielmehr mit diesen
wenigen Andeutungen, indem wir eine völlige Gleichstellung der
Periodenerträge für unnötig, aber auch geradezu für unmöglich
halten. Im übrigen bemerken wir noch, dass in dem beigegebenen
Wirtschaftsplan eine solche Reduktion durchgeführt worden ist.
Der Wirtschaftsplan gestaltet sich nun wesentlich einfacher bei
demjenigen Fachwerk, welches die Etatsbestimmung nur für ein
Jahrzehnt vornimmt und alle späteren Zeilabschnitte weder mit
Fläche, noch mit Masse ausstattet (beschränktes Fachwerk). Ein
Gleiches würde bei der Forsteinrichtung nach einer Formelmethode
stattfinden. (Dafür ein Muster zu bringen, halten wir für unnötig.)
In beiden Fällen wird man die Aufstellung einer Altersklassen-
tabelle nicht unterlassen, demnächst wird bei dem beschränkten
Fachwerk die Dezennialfläche bestimmt, entweder genau nach Wald<>
fläche und Umtriebszeit, oder modifiziert nach dem Stand der Alters-
klassen; alsdann werden die zur Deckung dieses Flächensolls ge-
eigneten, am meisten abtriebsbedürftigen Bestände, sowie die sog.
Hiebsnotwendigkeiten herangezogen, die Massenberechnungen für
dieselben vorgenommen und wird hierauf die Summe gezogen, aus
welcher sich durch Division mit 10 der Jahresetat ergibt
Ein Muster des Wirtschaftsplanes für das kombinierte Fach-
werk fügen wir an.
Wirtsehaftsplan
für den
Gemeindewald von Altenborn
189 7.
(Hierzu die am Schlüsse des Baches befindliche Bestandeskarte.)
Bemerkungen.
1. Die unterstrichenen Zahlen bedeuten Nadelholz, die in denselben
Spalten stehenden, nicht unterstrichenen Zahlen hingegen Laubholz.
2. Die eingeklammerten Flächenzahlen (— ] bedeuten, dass in den be-
treffenden Orten die eingestellten Massen nicht durch flächenweisen Abtrieb
gewonnen werden, sondern durch Lichtungen bezw. Räumungen. Sie ent-
sprechen denjenigen Flächen, deren Abtrieb bei vollem Bestände zur Ge-
winnung der eingestellten Massen nötig sein würde.
19^
Grund und Boden
1897 voricef andener Holzbestand |
^
Masse
Ortsbezeichnnng
0)
«3
OD
und
Zuwachs
und
MC
"S
Bestandesbeschreibung
Beschaffenheit
s
O
'S
5
XI
im
ha
ganz.
fm
Viehkopf 1
a
2,73 0,8
Niederwald von Eichen, Buchen, Hainbuchen
64 175
= 5,53 ha
mit wenig schwachen Oberständern, 12— 20-
+ 4
+ 11
Lage: scharfer von S.
jährig, gutwüchsig, geschlossen.
nachN. ziehend. Rücken.
Boden: Zechsteindolo-
b
2,80
0,6
Bestockung, wie in la, 0—10 jährig, gut-
15
42
mit, etwas flach, aber
wüchsig; in den letzten Schlägen noch
+ 3
+ 8
kräftig.
einige Blösen von zusammen 0,50 ha.
Entengraben 2
a
5,54
0,7
70— 80jährige Fichten mit einzelnen Kiefern
352
1950
= 10,21 ha.
und Lärchen, ans Reihenpflanzung ent-
+ 7
+ 39
Lage: Ost- bezw. Süd-
standen, geschlossen und wüchsig.
ostwand, massig steil
abdachend.
b
0,91
0,8
Bachenlichtschlag mit fast vollständiger An-
220
200
Boden: Oberer bunter
samung und einzelnen eingepflanzten Eichen-
+ 6
+ 5
. Sand, lehmig, frisch
Heistern; am Nordrand noch einige unbe-
und kräftig.
samte und verwilderte Stellen.
c
3,76
0,8
Buchen-Plenterbestand, aus fortgewachsenem
Mittel wald hei'vorgegangen, 30 — 150 jährig,
mit Vorwiegen der älteren Klassen; im
ganzen freudig wachsend.
250
940
+ 19
Am Teich 3
a
6,75
0,7
60-70 jährige Fichten mit Kiefern und Lärchen
390
2632
Sa. für sich.
in stamm- und gruppen weiser Mischung,
+ 7
+ 47
Lage: Ostwand mit
sowie mit einzelnen, meist unterständigen
einem vorspringenden
Buchen. Im ganzen geschlossen u. wüchsig,
Kopf, massig steil ab-
an dem hervoi-tretenden Kopfe etwas lückig.
dachend.
Boden: wie in 2.
Saalwand 4
a
5,70
0,8
Geräumte Buchenverjüngung, 10— 15 jährig.
30
171
— 11,43 ha.
mit einzelnen Gruppen von Eichen und Ahorn-
+ 3
+ 17
Lage : Nördliche und
heistern, sowie Einsprengungen von Fichten
östliche Einhänge
an dem Ostrande, hie und da Weichhölzer.
unterhalb d. Eschen-
bacher Strasse.
ai
2,70
0,8
Buchenbesamungsschlag mit ziemlich voller,
250
675
Boden: Frischer, kräf-
ca. lOjähr. Ansamung und einem ungleich
+ 2
+ 5
tiger Lehm des oberen
verteilten Nachhiebsrückstand ' von Buchen
bunten Sandsteins.
und einzelnen Eichen, stellenweise Weich-
hölzer.
b
3,03
0,7
ca. 40jäbrige geschlossene Fichtenstangen, mit
einzelnen Schneebruch-Lücken, stellenweise
120
+ 5
364
+ 15
vom Hochwild geschält, aus Streifensaat her-
vorgegangen, stark durch forstungsbedürftig.
Lbh.:
2203
+ 65
Seite 1.
33,92
Ndh.:
4946
+ 101
Einjscerichteter Betrieb zu Buchen
■ und Fichtenhochwald.
1. Jahrzwanzigt
von 1898 bis 1917
2. Jahrzwanzigt
von 1918 bis 1937
3. Jahr-
zwanzigt
4. Jahr-
zwanzigt
5. Jahr-
zwanzigt
6. Jahr-
zwanzigt
Anbau Üäche
im 1. Jahrz.
I. Jahrzehnt
von 1898 bis 1907
ir. Jahrzehnt
von 1908 bis 1917
Schlag-
fläche
Holzertrag
Betriebs-
ioo \ Holzertrag
^® j Holzertrag
bestini man gen
"^ä pro
^« ha
im
ganz.
jß« 1 ha
im
ganz.
m
C
im
ganz.
ha
f
m
ha
f
ha 1 fm
ha
1 ha
ha
ha
ha
Durrt
(0,4.5)
(0,75)
Dnrchf
Ausläi
(1,35)
Ausläu
Durehfc
ihieb
)rstg.
iterg.
terg.
)r8tg.
200
200
150
650
2,00
(0,75)
Durch
400
hieb
800
150
200
3,54
(1,50)
4,75
450
450
1590
300
2140
(1,50)
2,00
3,03
(1,50)
0,91
(1,60)
2,70
4,00
(1,50)
3,00
0,50
0,25
0,25
2,73 ha im ersten De-
zennium abzutreiben,
wobei nur am Hang
wenig Oberholz zu be-
lassen.
2,80 ha im zweiten De-
zennium abzutreiben.
AlsbaldigeAuspflanzg.
der Blösen mit Eichen-
stummelpflanzen.
Der Durchhieb ist bal-
digst auszuführen.
(4 ha Doppeldisposition.;
Sofortige Räumung, Aus-
pflanzung der Rand-
bldsen mit Fichten.
(0,45 ha Doppeldisposi-
tion )
MitRücknicht auf die vor-
band. Anlagen weiter
plenternd z. behandeln,
dabei Einbau v. Weiss-
tannen. Nutzung etwa
»4 des laufenden Zu-
wachses. lOj. Umlauf.
Bäumung, Auspflanzung
kleinerer Fehlstellen
mit Eichenheistern in
Gruppen.
(1,35 ha ausser Ansatz.)
Kräftig zu durchforsten,
namentlich in den ge-
schälten Partien.
2.55 1
i
1
—
1000
203
0,75
2,00
I
150
1000
1,50
8.29
300
3730
1,50
5,03
1,50
5,11
4,50
4,00
0,75
0,25
2,73 ha Niederwald für I ».
2,80 ha , „ 1».
Grund und Boden
Ortsbezeichnung
and
Beschaffenheit
Saalkopf 5
= 12,70 ha.
Lage: Nach N. und
NO. massig steil ab-
dachender Bergkopf.
Boden: Oben Basal t-
d archbrach , nach
anten oberer Bant-
sand, beide frisch and
kräftig.
Eramme Eahre 6.
Lage :östlicher,mä8sig
steiler Einhang mit
mehreren Maldea.
Boden: Oberer Bunt-
sand, lehmig, frisch
und kräftig, längs der
oberen Grenze etwas
vertrocknet.
Wilde San 7
= 6,86 ha.
Lage: Zieml. scharfer,
nach Osten ziehender
Kopf mit nördlicher u.
südlicher Abdachung.
Boden: wie in 6.
Steinwand 8
= 12,96 ha.
Lage: langgestreckte
Ost- bezw. Südost-
wand, beiderseits in
Mulden übergehend.
Boden: Oberer Bunt-
sand, meist frisch.
Steinkopf 9
= 9,42 ha.
Lage: Von einem Kopf
sanft nach Osten ab-
dachend.
Boden: wie in 8, oben
ein Basaltd archbrach.
Seite 2.
a
b
bi
a
b
a
a
b
ha
%
09
o
i
GQ
1897 Torgefnndener Holzbestand
1,60
4,80
6,30
15,86
3,78
3,08
8,50
4,46
1,55
5,87
2,00
0,7
0,8
0.8
0,7
0,7
0,6
0,8
0,7
0,8
0,6
0,7
57,80
Bestandesbeschreibung
60 jährige Lärchen, rückgängig, lückig, z. T.
mit Bachen unterbaut.
15 — 20 jährige Buchen veijüngung mit noch
20 fm Überhalt; eingesprengt sind Ahorn-
und Eichenheister, sowie einzelne Nadelholz-
gruppen.
Buchenaltholz im Lichtschlag mit ziemlich
voller Ansamung und einzelnen Gruppen ein-
gepflanzter Heister von Eschen, Ahorn etc.
Buchenlichtschlag mit guter Ansamung sowie
dazwischen gepflanzten Eichen; am oberen
Saum Fichteneinpflanzungen, z. T. unter der
Beschirmung leidend.
60— 80 jährige Buchen mit eingesprengten
Eichen, geschlossen und gutwüchsig.
50— 60jährige Fichten, z. T. mit einzeln und
gruppenweise eingemischten Kiefern und
Lärchen ; im reinen Zustand sind die Fichten
geschlossen und wüchsig, die Mischung hat
zu Lücken und teil weiser Unterdrückung
der Fichten geführt; Lärchen meist rück-
gängig.
30— 40jähriges Fichtenstangenholz, mit wenig
Kiefern sowie einzelnen Birken gemischt.
Die Kiefern z. T. vorwüchsig und sperrig.
90— 120 jähriges Buchenaltholz mit einzelnen
Eichen, ungleichwüchsig, aus Mittelwald her-
vorgegangen, nach der Höhe rückgängig.
50 jähriges Buchenstangenholz , geschlossen,
wüchsig, mit einzelnen Eichengruppen durch-
setzt.
15— 20 jährige Fichtenreihenpflanzung , ge-
schlossen, gutwüchsig.
60 jähriges Buchenmittelholz, mit einzelnen
Fichtenhorsten.
Masse
und
Znwachs
pro
ha
im
ganz.
fm
230
50
+ 3
136
+1,5
170
+ 2
270
340
+ 7
175
+ 5
310
+ 3
280
+ 7
35
+ 2
240
+ 6
368
Ü. 5Ö
240
+ 14
857
4-9
2696
+ 32
1021
+ 19
1074
+ 22
1488
+ 43
1383
+ 13
434
+ 11
205
+ 12
480
+ 12
Lbh.:
Ndh.:
7141
+ 110
3108
+ ö3
Eingerichteter Betrieb za Buchen- nnd Fichtenhochwald.
1. Jahrzwanzigt
von 1898 bis 1917
I. Jahrzehnt
von 1898 bis 1907
II. Jahrzehnt
von 1908 bis 1917
MO
Holzertrag
pro
ha
im
ganz.
Holzertrag
ü
im
ganz.
ha
fm
ha
fm
1,60
250
Rämnforstg.
Ansläaterg.
(2,00)
(2,50)
I>nrchforstg.
Dnrefahieb
Durchiorstg.
Dnrchforstg.
400
20
880
1050
150
(4,50)
(1,00)
300
2150
300
2. Jahrzwanzigt
von 1918bis 1937
fiolzertrag
pro
ha
im
ganz
ha
(1,00)
1.08
(3,46)
fm
00
ha
i* tu
^ es
ha
u tu
■S'i
iO
ha
500
400
430
540
1400
4,50
—
2100
5,50
2450
4,46
—
1,60
—
400
—
—
—
1,08
—
— 1830
— 540
(2,78)
2,00
2,00
1,60
3,80
2,00
'S N
CO
ha
7,30
1,20
6,50
M Im
KS tA
ha
Betriebs-
bestimmungen
1,60
0,50
1,00
1,00
1,55
1,87
2,00
2,78
4,00
3,55
8,37
4,00
5,80
5,60
8,50
1,00
3,10
Abtrieb und Anbau mit
kräftigen Fichten;
1,60 ha Doppeldisposi-
tjon. Bäumong des
Überhaltes.
Liehtungen, sowie Bäu-
mung in I*. Auspflan-
zung verbleibender
Blösen mit Nadelholz.
Im allgemeinen gleich-
massige Liehtungen u.
Bäumungen, zunächst
nach allen stärkeren
Stammklassen grei-
fend ; am oberen Saume
sofort Nachhieb des
Schirms fib. d Fichten
mit Bekrutierung der
letzteren; sonst wei-
terer Einbau von Hei-
stern, aber auch noch
etwas Nadelholz.
Einleitung der Ver-
jüngung in II.
Bei der Durchforstung
Aushieb verdämmen-
der sperriger Kiefern,
sowie der rückgängi-
gen Lärchen« soweit
n5tig mit folgendem
V^oreinbau.
Aushieb der Birken und
der vorwüchsigen
Kiefern im Wege der
Durchforstung.
Veigüngung auf Buche
mit Beginn in V; in I^
schwacher Durchhieb.
Der obere Teil wird s.
Zt. in Nadelholz um-
gewandelt.
Grand und Boden
1897 vorgefundener Holzbestand |
Ortsbezeichnaog
und
M
o
«8
ha
bO
a>
o
es
OQ
BestandesbeschreibuDg
Masse
und
Zuwachs
Beschaffenheit
pro
ha
im
ganz.
fm 1
Seite 1
Seite 2
33,92
57,80
Wiese und Teich in 3 b.
Zusa
Lbh.:
Ndh.:
Lbh.:
Ndh.:
mmen-
2203
+ 65
4946
+ 101
7141
+ 110
3108
+ 83
Sa. Holzgrund:
dazu
Sa. Nebengrund:
91,72
0,42
0,73
Lbh.
Ndh.:
9344
+ 175
8054
+ 184
Sa. Forstgrand:
92,14
Sa.
17398
+ 359
Erläuterung.
Der gesamte Holzgrund zerfällt in:
5,53 ha Niederwald mit 20jähriger Umtriebszeit,
51,82 „ Buchenhochwald , 120 ,
34,37 , Nadelholz
90
Es kommen sonach normalmässig an Abnutzungsfläche
für 1 Dezennium: für 1 Periode:
Niederwald 2,76 ha 5,53 ha
Bnchenhochwald 4,32 „ 8,64 „
Nadelholz 3,82 , 7,64 ,
Bei dem Niederwald kann alsbald die normale Nutzung eingeführt werden; im
Hochwald hingegen stossen wir auf Schwierigkeiten, wenn Laubholz und Nadelholz ge-
trennt behandelt werden sollen, da im ersteren die älteren, im letzteren hingegen die
mittleren und jüngeren Altersklassen überwiegen. Es erscheint deshalb angemessener, die
erste Periode des Umtriebes mehr mit Buchen, die folgenden hingegen mehr mit Nadelholz
auszustatten und auf Hei*stellung eines geregelten Altersklassenverhältnisses in beiden
Betrieben je für sich vorerst zu verzichten.
Eingerichteter Betrieb zu Bachen- nnd Fichtenhochwald.
1. Jahrz wanzigt
von 1898 bis 1917
2. Jahrzwanzigt
von 1918 bis 1937
^ es
CO g
ha
ha
'S «
"S's
ha
I. Jahrzehnt
von 1898 bis 1907
II. Jahrzehnt
von 1908 bi 917
Holzertrag
Betriebs-
Schlag-
fläche
Holzertrag
609
00'='
Holzertrag
bestimmungen
pro im
na ganz.
^
im
ganz.
pro
ha
im
ganz.
ha fm
ha fm
ha
fm
ha
ha
stelli
2,55
4,50
1,60
ang.
1000
200
2100
400
0,75
2,00
5,50
150
1000
2450
1,50
8,29
4,46
1,08
300
3730
1830
540
1,50
5,03
2,78
4,00
1,50
3,55
7,87
5,11
5,80
5,60
4,50
4.00
8,50
0,75
0,25
1,00
3,10
2,72 ha Niederwald in I».
2,80 ha , „ I«.
7,05
1,60
3100
600
6,25
2,00
—
2600
1000
5,96
9,37
2130
4270
4,28
9,03
5,05
8,37
10,91
5,60
13,00
4,00
1,75
3,35
8,65
0,93
3700
370
70
440
394
8,25
0,91
—
3600
360
400
15,33
0,95
—
6400
320
405
13,31
0,85
13,42
0,84
16,51
0,94
17,00
0,93
—
Periodische Flächen und
Massen.
Jährlicher Etat der
Hauptnutznng.
Jährlicher Etat der
Zwischennutzung für
V laut umstehender
Übersicht.
Jährlicher Gesamtetat
fttr I», wozu noch jähr-
Uch 0,272 ha Mieder-
waldschlag ä60fm.=
16 fin hinzukommen.
Auf Buche reduzierte
jährliehe Angriffsfläche
der Hauptnutzung, wo-
bei 1 fm od. 1 ha Nadel-
holz 1,4 Buche ge-
rechnet sind.
Wenn sich der Wert des Ertrages pro ha in Buchen zu demjenigen im Nadelholz
wie 1 : 1,4 verhält, so lassen sich die Nadelholzflächen durch Multiplikation mit 1,4 auf
Buchenflächen reduzieren. Auf 1 Dezennium würden hiernach im Hochwald entfallen:
4,32 + (3,82 X 1,4) = 4,32 + 4,95 = 9,27 ha auf Buche reduzierte Fläche, so dass
auf 1 Jahr 0,92 ha kommen würden.
Die oben vorgenommene Reduktion der Flächen des Wirtschaftsplanes zeigt, dass
die erste und zweite Periode mit der normalen Fläche ausgestattet sind, während für die
dritte und vierte Periode kleine Fehlbeträge sich ergeben, bis in der fünften und sechsten
Periode wieder die Normalabnutzung an Fläche eingestellt ist.
Die entstehenden Differenzen sind zu klein, um die Verteilung der Flächen für die
ersten zwei Perioden zu alterieren, zumal es vielleicht gelingen wird, durch angemessene
Durchforstungen die Haubarkeit zu beschleunigen und später manche Bestände vorzu-
schieben, so dass die späteren Perioden etwas stärker ausgestattet werden können. Auch
entspricht der Hauptnutzungsetat der ersten Periode fast genau dem laufenden Zuwachs,
kann also unbedenklich genutzt werden.
Wenn der Etat in P auf 370 fm, hingegen in P auf 360 fm und in II auf 320 fm
sich stellt, so ist damit, wie die Reduktion auf Buche zeigt, kein Sinken des Werter-
trages verbunden.
Zwischennutzungsplan für 1898/1907
Flächen
Ortsbezeichnung
zu
durch-
forsten
auszu-
läutern
ha
Am Teich 3a
Saalwand 4a
Daselbst 4ai
Daselbst 4 b
Saalkopf 5b
Wilde Sau 7a
Daselbst 7 b
Steinwand 8a
Steinkopf 9a
Daselbst 9 c
6,75
3,03
3,78
3,08
8,50
1,55
2,00
5,70
2,70
4,80
Summa
28,69
13,20
Die Durchforstungen sollen in lOjährigem, die Ausläuterungen in
5 jährigem umlaufe ausgeführt werden. Es kommen also auf 1 Jahr:
2,87 ha Durchforstungsfläche & 25 fm mit ca. 70 fm Ertrag,
2,64 ha Ausläuterungsfläche ohne Ertragsansatz.
Bemerkung: Dem Wirtschaftsplan pflegt man noch eine Auf-
zählung der Nebengrundstücke nach der Nummemfolge und Örtlichen Be-
zeichnung, unter Angabe der Fläche^ der Eulturart sowie unter Anführung
der seitherigen Benutzung folgen zu lassen. Etwaige Bestimmungen über
die zweckmässigste künftige Behandlung und Benutzung werden beigefügt.
— 299 —
Bei Anwendung einer Formelmethode oder einer Abschätzung
nach Durchschnittserträgen würde der Etat für die nächsten 10
Jahre berechnet, demnächst würden von den ältesten und sonst ge-
eignetsten Beständen so viele herausgesucht und würde von ihnen
der Ertrag berechnet, bis man auf die dem bereits feststehenden
Etat entsprechende Summe gelangte.
Separat werden in allen Fällen die Durchforstungsangriffszahlen
entwickelt; am besten geschieht dies in einem Anhang, der Haupt-
etatsfestsetzung folgend. Letztere erfolgt sehr einfach in der Weise,
dass nach Summierung der Flächen- und Massen spalten durch
Division mit der Länge des Wirtschaftszeitraumes der Jahresetat der
Hauptnutzung an Fläche und Masse ausgeworfen wird. Indem man
unter den Etat des 1. Dezenniums den gefundenen Etat der Zwischen-
nutzung setzt und beide Zahlen addiert, erhält man den Gesamtetat;
man wirft wohl alsbald den Durchschnittsertrag fürs Jahr und
Hektar hiemach aus, um die etwaigen Vergleichungen mit anderen
Durchschnittsertragszahlen ziehen zu*können.
Weiter könnte man für die hinteren Perioden des Fachwerks,
für welche eine Massenberechnung unterbleibt, auch noch die durch-
schnittlichen Alterszahlen, sowie die durchschnittliche Ortsgüte fest-
stellen, um auf diese Weise sich zu vergewissern, dass auch die
späteren Perioden voraussichtlich in Hinsicht auf den ihnen zu-
kommenden Anteil am Waldertrag nicht zu kurz kommen. Eine
solche summarische Würdigung der Ertragsfaktoren jener späteren
Zeiträume wäre namentlich nötig, wenn eine Geldwertsberechnung
für das einzurichtende Revier gemacht werden sollte.
Der Abschluss des Wirtschaftsplanes würde bei vorgenommener
Bildung mehrerer Wirtschaftsabschnitte oder Betriebsklassen noch
bedingen, dass die Summen derselben zusammengestellt werden und
eine Hauptsumme gebildet wird.
Einer Summierung würden auch noch die in besonderer Spalte
eingetragenen Zahlen der Kulturflächen des nächsten Jahrzehnts
bedürfen. Auf Grund der sich ergebenden Summe lässt sich leicht
der Kulturaufwand für den kommenden Zeitraum überschlagen, wobei
allerdings nötigenfalls die Kulturflächen verschiedener Betriebsarten
(z. B. Laub- und Nadelholz) separat festzustellen wären.
— 300 —
§ 119. B. Femel- oder Plenterwald*).
Der Femel- oder Plenterwald ist diejenige Abart des Hoch-
waldes, bei welcher die Altersklassen nicht flächenweise gesondert
sind, sondern in stamm- oder horstweiser Gruppierung auf der
ganzen Fläche mehr oder weniger gleichmässig verteilt stehen. Die
Beurteilung der wirtschaftlichen Seite dieses Betriebes findet sich am
Schluss des § 80; aus ihr geht hervor, dass die Bedeutung des-
selben im ganzen keine hervorragende ist und dass seine Beibehal-
tung nur ausnahmsweise am Platze befindlich erscheint.
Bezüglich der Forsteinrichtung ganzer Plenterwaldkomplexe
(im Gegensatz zu einzelnen kleinen Abteilungen, welche inmitten
anderer Betriebsarten vorkommen), ist zunächst zu bemerken, dass
man die Bildung von Bestandes- (Unter-) Abteilungen wegen des
hervorgehobenen Fehlens einer flächenweisen Sonderung der Alters-
klassen unterlassen wird.
Ferner ist zu bemerken, dass eine Regelung des Betriebs am
besten immer nur auf 10 Jahre erfolgt und dass von der Ertrags-
festsetzung für längere Zeiträume gänzlich abgesehen werden muss.
Die Bestimmung einer Um tri ebs zeit, als des normalen Alters,
welches man die herrschenden Stämme erreichen lassen will, stösst
auf grosse Schwierigkeiten^ da die grössere oder geringere Über-
schirmung, welcher die Stammindividuen in ihrer Jugendentwickelung
unterworfen sind, sich auf den Zuwachs in verschiedener Weise
äussert, so dass zur Erlangung gewisser Stärken sehr abweichende
Zeiträume erfordert werden.
Es empfiehlt sich daher, von der Festsetzung eines solchen
Normalalters gänzlich abzusehen; dafür kann in Form einer Wirt-
schaftsvorschrift allgemein angegeben werden, welche Maximalstärken
man die herrschenden Stämme zweckmässig erlangen lassen soll,
wobei eine Festsetzung der Zuwachsverhältnisse, sowohl nach Quanti-
tät als auch nach Qualität, die nötigen Richtpunkte liefern würde
(Weiserprozentmethode).
Demnächst würde es sich um die Bestimmung einer sog. Um-
laufszeit, d.h. desjenigen Zeitraumes handeln, innerhalb dessen
^) S 1 e t z e r , Zur Betriebseinrichtung und Ertragsregulnug des Plenter-
waldes, Allg. Forst- und Jagdzeitung.
— 301 —
man mit dem Hieb in dem ganzen Plenterwaldkomplex gerade ein-
mal herumkommen soll. Ein zweckmässiger Zeitraum ist derjenige
Ton 10 Jahren, ^velcher in die sonstigen Zeitfächer der Forstein-
richtung gut hineinpasst und es gestattet, dass die nötigen Lichtungen
in nicht zu langen Fristen sich wiederholen.
Es würde ein Wirtschaftsplan mit speziellen Bestimmungen von
•Ort zu Ort für 10 Jahre nach Art des beschränkten Fachwerks
aufzustellen sein. Unerlässliche Voraussetzung für die Ertrags-
schätzung und Etatsbildung sind nun spezielle Massenaufnahmen
und Zuwachsermittelungen. Stamm weise Aufnahmen erfordern viel
Zeit und Arbeit; man wird sich vielfach mit der Anwendung von
Probeflächen begnügen können, was um so unbedenklicher ist, als
ja nicht die ganze Masse des Bestandes, sondern nur ein gewisser
Bruchteil derselben zur Abnutzung gelangt. Anstatt der Absteckung
grösserer Probeflächen kann die Anwendung des Probekreisflächen-
verfahrens nach dem System Zetzsche (s. § 63) empfohlen werden.
Alsbald bei der Aufnahme der Massen wird beurteilt, welcher
Teil derselben zur Abnutzung kommen soll, wobei von einer ge-
wissen Stammstärke aufwärts der Abtrieb aller Stämme, im übrigen
nur die Beseitigung eines zu bestimmenden Teiles derselben zu er-
folgen hat. Der gefundenen Masse dieser Aushiebskandidaten ist
der ermittelte laufende Zuwachs auf 5 Jahre hinzuzurechnen. Über
die vorzunehmenden Hauungen, sowie etwaige Ergänzungen der Be-
stockung durch Kultur, ferner etwaige Maßregeln der Bestandes-
pflege (Ausläuterungen, Schneidelungen), desgleichen über die Reihen-
folge des Abtriebs in den einzelnen Jahren des Dezenniums wird
in einer Spalte „Betriebsbestimmungen'' das Nötige bemerkt.
Liegen in normalen Plenterwäldern Erfahrungszahlen über die
seitherigen wirklichen Hiebsergebnisse vor, so kann das einfache
Verfahren Platz greifen, nach welchem man das Hiebsquantum
lediglich nach dem Durchschnittsertrag der seitherigen Bewirtschaftung
in fm pro ha schätzt.
Als durchschnittlichen Jahresertrag kann man nach unseren
Erfahrungen im Buchenplenterwald bei normaler Bestockung je nach
der Bonitätsstufe vom mittleren bis zum ausgezeichneten Standort
4—6, selbst 7 fm fürs ha annehmen, wogegen für Tannenplenter-
— 302 —
wald AbnutzuDgssätze von 4 — 8 fm pro Jahr und ha zu rechnen
wären ^).
Nachdem auf diese Weise die Erträge der einzelnen Orte ge-
schätzt sind, ergibt eine Summierung derselben den Ertrag für
10 Jahre, aus welchem ohne weiteres der Jahresetat folgt.
Eine Schätzung von Durchforstungserträgen muss bei dem
Plenterwald unterbleiben, da hier eine Unterscheidung zwischen
Haupt- und Zwischenbestand praktisch unmöglich ist.
Einen guten Anhalt für die Schätzung der Aushiebsmassen
wird, selbst wenn man seitherige Hiebsergebnisse als Durchschnitts-
sätze anwenden kann, der zu ermittelnde laufende Zuwachs abgeben.
Er könnte in vielen Fällen als Regulator für die Nachhaltigkeit der
Nutzung dienen ; hauen wir nicht mehr als zuwächst, so wirtschaften
wir im Sinne strenger Nachhaltigkeit, wogegen wir bei Fällung über
den Zuwachs hinaus das Materialkapital vermindern und umgekehrt
bei Minderhauungen, welche unter dem laufenden Zuwachs bleiben,
den Material Vorrat erhöhen.
Für die Regulierung der Abnutzung im Plenterwald könnte
man auch daran denken, sich auf das Verhältnis des wirklichen
Vorrates zu einem Normalvorrat zu stützen und einen etwaigen
Überschuss an wirklichem Vorrat, oder einem Mangel an solchem
dadurch zu beseitigen, das» man zur Ausgleichung der Differenz
einen oder eine Mehrzahl von Umlaufszeiträumen bestimmte, wie
solches der Methode von Karl entsprechen würde, welcher auch vom
laufenden Zuwachs ausgeht, während Carl Heyer den Durch-
schnittszuwachs zugrunde legt, den wir nicht kennen, da wir ohne
ein bestimmtes u operieren.
Bei einer solchen Absicht würden wir auf die Schwierigkeit
der Feststellung eines richtigen Normalvorrates stossen, den wir nur
feststellen könnten, indem wir bei den Massenaufnahmen solche
Beständesbilder aufsuchten und deren Massengehalt nebst Zuwachs
ermittelten, von denen wir den Eindruck der Normalität gewinnen.
^) Gretsch, Zur Ertragsregel ang der Weisstannen -Femel- oder
Plenterwaldungen, Forstwissenschaftliches Zentralblatt, 1893, S. 231 ff,
Hladik, Forsteinrichtungsergebnisse aus dem Plenterwalde. (Odterr.
Vierteljahrsschrift für Forstw., 1903, S. 351 ß.)
— 303 —
Eine solche Prüfung des Etats nach der Heyerschen Formel
empfiehlt Gretsch (a. a. O.), nachdem die Feststellung desselben
auf Grund vorausgegangener Bestandesaufnahmen und der hierbei
ermittelten Hiebsnotwendigkeiten erfolgt ist Als eine Art Begulator
soll auch der Zuwachs benutzt werden. Dieses Verfahren hat eine
gewisse Ähnlichkeit mit dem von uns vorgeschlagenen.
Auch aus der Schweiz liegt in dem Journal Forestier Suisse
von 1901 eine Arbeit von Bio Hey vor, in welcher er für die
Einrichtung des Plenterwaldes eine „m^thode du contröle^' empfiehlt,
welche wesentlich auf die Beobachtung des Wachstums von Umlauf
zu Umlauf hinausgeht und die Abnutzung ebenfalls nach dem Zu-
wachs regelt, welcher bei 300 fm Masse bis zu 7,2 fm fürs Hektar
betrug.
Weitere Methoden zur Etatsfestsetzung im Plenterwald sind die
folgenden :
1. Es wird vorgeschlagen, den ermittelten Vorrat des ganzen
Plenterwaldes durch 0,5 u zu dividieren und den Quotienten als
jährlichen Hiebssatz zu betrachten.
Diese Regel, welche nach Heyer (Waldertrags-Regelung, 3. Aufl.,
S. 256) von dem früheren Bayerischen Ministerialrat Mantel her-
rühren sol], wird auch von Landolt in dessen forstlicher Betriebs-
lehre als in der Schweiz im Gebrauch befindlich angegeben. Wir
würden, wenn der !Normalvorrat sich aus — ■ . z berechnet, durch
Division, mit --- bei Vorhandensein des Vorrates in normaler Höhe
gerade den Zuwachs z als Etat finden ; wäre der Vorrat grösser als
-^ z, so würde sich bei Division mit — eine grössere, umgekehrt
eine kleinere Nutzung als der Zuwachs z ergeben.
Gegen die Anwendung dieses Verfahrens spricht vor allem die
Unanwendbarkeit des Ausdrucks u, dessen Einführung im Femel-
betrieb wir für ausgeschlossen halten; sodann ist der vorhandene
Vorrat an sich kein ausschlaggebender Maßstab für den Angrifl"
des Waldes, wenn nicht eine regelmässige Abstufung der Alters-
klassen in demselben vorhanden ist.
— 304 —
2. Nach L. HufnagU) (ZeDtralgüterdirektor in Böhmen) soll
die Etatsermittelung folgendermassen erfolgen:
Nach Feststellung von Masse und Zuwachs der über -— Jahre
alten Stämme, sowie Hinzufügung des denselben noch für die halbe
Umtriebszeit zukommenden Zuwachses (bei progressionsmässiger Ver-
minderung desselben also Aufrechnung des vollen gefundenen Zu-
wachses nur auf die Zeit von — ) wird die 6umme beider Grössen
4
(Masse und Zuwachs) durch -^ dividiert; der Quotient ergibt den
Erat.
Auch hier lässt sich die nach unserer Ansicht sehr unsichere
Bestimmung einer Umtriebszeit nicht entbehren. Auch fehlt eine
Masse für die im Wege der Bestandeslichtung zu entnehmenden
jüngeren Stammklassen, die in vielen Fällen sehr ins Gewicht fallen.
3. Festsetzung eines Etats nach dem sog. Nutzungsprozent
Dieser Maßstab ist allgemein von Hundeshagen empfohlen worden,
schon vor ihm von Paulsen (s. § 103, S. 229). Dass Hundeshagen
die Ertragsregelung des Plenterbetriebes nach dieser Methode für
tunlich hielt, geht aus S. 170 der Forstabschätzung von 1826 her-
vor, wo er den Nutzungsfaktor für Femelwald „nicht unter 0,05*'
angibt.
Weiter ist für die Österreichischen Staatsforste die Anwendung
eines „im Walde selbst erhobenen NutzuDgsprozentes" zur Kontrolle
des im allgemeinen durch die Fläche begründeten Hiebssatzes
vorgesehen ^).
Ferner ist die Anwendung des Nutzungsprozentes von Tichy
empfohlen worden. Für fünfjährige Umlaufszeiten wird die Entnahme
von 0,137 des ermittelten Vorrates der Hiebsfläche als Regel auf-
gestellt, was einem jährlichen Nutzungsfaktor von 0,0274 entsprechen
würde *).
^) Huf na gl, Die Betriebseinrichtang in kleinen Wäldern, insbesondere
in Gemeinde- und Genossenschaftswäldern, 1898.
') Jahrbuch der Staats- und Fondsgüter- Verwaltung, Wien, Band Y.
^) Tich^, Die Forsteinrichtung in Eigenregie des auf eine möglichst
naturgesetzliche Waldbehandlung bedachten Wirtschafters, 1884.
— 305 —
Abnutzung und Kontrolle sollen nach Tichy nicht nach der
Masse, sondern nach der Stammgrundfläche reguliert werden, was
für das Prinzip der Anwendung des Nützungsprozentes ohne Ein-
fluss bleibt.
In ähnlicher Weise hat die Etatsregelung für Plenterwald in
den Kyffhäuserforsten des Fürstentums Schwarzburg-Rudolstadt statt-
gefunden, wobei sich der Nutzungsfaktor auf 0,0235 stellte. Auch
hier ist die Abnutzung nicht nach Masse, sondern nach Stamm-
grundfläche geregelt^).
Alle Anwendung von Nutzungsprozenten stösst auf die Schwierig-
keit der Ermittelung richtiger Werte für dieselben. Sie drücken
NZ
das Verhältnis ■ aus. Die Auffindung beider Grössen dieses
Bruches wird immer von Willkürlichkeiten nicht frei bleiben. Die
Regulierung nach dem Zuwachs, unter Beachtung des tatsächlichen
Standes der Altersklassen, wie von uns vorgeschlagen, dürfte
sicherer sein.
4. Endlich ist noch derjenigen Methode der Einrichtung des
Plenterwaldes zu gedenken, welche Kraft vorgeschlagen hat, nach
dessen Anschauung jede Wirtschaftsfigur die Altersklassen möglichst
gleichmässig flächenweise, aber nicht zusammenhängend, sondern
in einzelnen Horsten, aufweisen soll. Die Regulierung erfolgt hier
nach der Fläche, und zwar nicht nach der durch eine Umlaufszeit
regulierten Plenterfläche, sondern nach Abtriebsflächen, die sich aus
der Division der Fläche durch eine Umtriebszeit als Normalalter
der ältesten Klasse ergeben ^).
Dieses Verfahren ist für die Praxis im grossen zu kompliziert
und ganz ungeeignet bei stamm- und gruppenweiser Mischung der
Altersklassen des vorhandenen Plenterwaldes.
Volle Anerkennung wird jedoch der Kraftschen Methode durch
V. Bornstedt gespendet, nach welchem in derselben Weise eine
Regelung von Plenterwald im Taunus stattgefunden hat').
^) Siehe Mündener Forstliche Hefte, I, S. 82 ff.
*) Kraft, Zur RegelaDg des Plenterwaldes, Allgemeine Forst- and
Jagdzeitung, 1882, S. 825 ff., sowie das. 1892, S. 825 und 1898, S. 865 ff»
') ▼. Bornstedt, Die Regelung des Plenterwald-Betriebes im Staats-
wald der Oberförsterei Homburg, Zeitschrift für Forst- und Jagdwesen,
1896, S. 47 ff.
Btoetzer, Forsteiiiriehtung. II. Aufl. 20
— 306 —
Auch am Thüringer Wald hat nach Rausch eine Einrichtung
von Plenterwald in Oothaischen Forsten stattgefunden, bei welcher
die flächen weise Abnutzung zugrunde liegt ^).
öfters ist der Plenterwald nur in kleinen Flächen inmitten
grösserer Hoch Waldkomplexe vorhanden. Hier rechtfertigt sich die
Behandlung desselben ohne besondere Rücksicht auf eine dem nach-
haltigen Zuwachs entsprechende Abnutzung.
Man wird die letztere nach lokalen Durchschnitts-Ertragssätzen,
ausgedrückt in fm pro Jahr und ha, gutachtlich ansprechen und
die ermittelten Zahlen in den gewöhnlichen Hochwaldwirtschaftsplan
einstellen, indem man die Plenterbestände der Nummernfolge ent-
sprechend unter die gewöhnlichen Hochwaldbestände einordnet
Den Massenzahlen wird hierbei eine Flächenzahl gegenübergestellt
welche der geschätzten Ertragsmasse entspricht, wenn man sich die-
selbe als durch Kahlabtrieb gewonnen denkt. Eine Einklammerung
der Flächenzahl findet statt, um anzudeuten, dass kein flächenweiser
Abtrieb stattfindet (s. S. 291, Bern. 2).
C. Nieder- und Mittelwald.
§ 120. a) Niederwald.
Für Niederwald wird man bei Vorhandensein zusammen-«
hängender grösserer Komplexe am einfachsten die Schlagein-
teilung als Methode der Einrichtung wählen, wobei man die ver-
schiedene Ertragsfähigkeit der einzelnen Abteilungen, abgestuft nach
Bonitätsklassen, berücksichtigt. Die Grösse des normalen Jahres-
schlages ergibt sich aus der Division der Gesamtfläche durch die
ümtriebszeit 1 — 1; dieser Quotient würde ohne weiteres für die
mittlere Bonität gelten. Für gute und beste Standorte würde die
Jahresschlagfläche angemessen zu ermässigen, für geringe Ortsgüten
entsprechend zu erhöhen sein.
Eine solche Modifikation der jährlichen Angriffsfläche lässt sich
entweder nach ungefährer Beurteilung, oder mit Hilfe der Reduktion
^) Bausch, Die Bewirtschaftung des Schutzwaldes am Rennsteige
im Herzogtum Sachsen-Gotha, Zeitschrift für Forst- und Jagdwesen, 1883,
S. 177.
— 307 —
aller Flächen auf die Bonitätsstufe 1 vornehmen; im letzteren Falle
^ürde mit u in die reduzierte Fläche zu dividieren sein. Eine
Berücksichtigung der Bestandesgüte findet hierbei nicht statt, da
doch die Einteilung etwas Dauerndes sein soll, während die Ab-
normitäten der Bestockung vorübergehend sind, insbesondere eine
weniger voll bestockte Fläche durch entsprechende Kultur auf den
normalen Bestockungszustand gebracht werden kann.
Die Einteilung der Flächen erfolgt zunächst auf der Karte
iläch den als bekannt vorauszusetzenden Regeln der Geodäsie; dem-
nächst überträgt man die gebildeten regelmässigen Teilungslinien in
<len Wald. Die Endpunkte werden versteint, die Linien am besten
auf 2 m Breite durchgehauen; später macht man sie dadurch
kenntlich, dass man längs derselben Oberständer überhält, welche
wohl auch (wie z. B. bei Hainbuche) als Kopfholz behandelt werden.
Auch kann die Einpflanzung von Nadelhölzern längs dieser Linien
empfohlen werden. Die Schläge werden auf der Karte, der Hiebs-
folge entsprechend, numeriert, wobei man .in der Regel römische
Zahlen anwendet. Man kann diese Zahlen auch auf den Einteilungs-
steinen, oder, wo solche nicht gesetzt werden, auf Tafeln anbringen.
Jahr für Jahr kommt ein Schlag zum Hieb.
Man kann aber auch die Einteilung in summarischer Weise
bewirken, indem man Serien von je 5 Schlägen zusammenfasst und
<leren Grenzlinien markiert. Die Abmessung des Jahresschlags bleibt
in diesem Falle dem Wirtschafter überlassen.
Die Massenerträge können in besonderer Niederschrift, in welcher
die nötigen Erläuterungen der getroffenen Einrichtungen gegeben
"werden, summarisch geschätzt werden. Man benutzt dazu tatsäch-
liche örtliche Erfahrungen oder allgemeine Anhalte; es kann ein
jährlicher Durchschnittsertrag von 1 — 6 f m pro ha vom geringen
bis zum besten Standort, für Erle allenfalls im Maximum bis 8 fm
pro ha gerechnet werden ^).
Für Niederwald, welcher in Hochwaldrevieren in geringer Aus-
-dehnung, gewissermassen als Nebenbestand, vorkommt, wird man
von einer "örtlichen Einteilung in Schläge in der Regel absehen;
^) Über Darchscbnittserträge des Niederwaldes siehe des Verfassers
Bilfstafeln der ForsteiDricbtuDg, 1907, S. 88.
20*
— 308 —
es empfiehlt sich auch nicht, eine besondere Betriebsklasse in dem
liVirtschaftsplan dafür zu bilden, sondern es genügt in der Regel
vollständig, in der Altersklassen tabelle die Niederwaldfiäche für sich
zu rubrizieren und deren Summe zu ziehen, sodann aber im Wirt-
schaftsplan die einzelnen Niederwaldabteilungen innerhalb der Reihen-
folge der Distrikte und Abteilungen so aufzuführen, wie es die
Nummern ergeben.
Demnächst kann man die Disposition in der Spalte „besondere-
Betriebsbestimmungen" angeben, indem man sich darauf beschränkt^
zu schreiben, in welchem Dezennium der Abtrieb stattfinden solL
Nach Summierung der Hochwaldertragszahlen und Bildung des
Etats fügt man alsdann den jährlichen Flächenangrififssatz des
Niederwaldes einfach hinzu und schätzt den Massenertrag summarisch^
wie bereits angegeben wurde.
Ausnahmsweise könnte sehr wohl auch für Niederwald, wenn
derselbe im Forsteinrichtungswerk nicht in der vorbeschriebenen
Weise mit dem Hochwald zusammengeworfen, sondern als Betriebs-^
verband für sich behandelt wird, ein Flächenfachwerk, d. h»
eine tabellarische Flächenverteilung mit gegenüberstehender Alters-
klassentabelle, ähnlich wie der Flächenangrifisplan im Hochwald
(s. § 108 ff.), aufgestellt werden. Man würde hier einen Zeitrahmen
von Jahrfünften (Quinquennien), statt der Dezennien, wählen und
in diese die Flächen der Bestände unter Berücksichtigung der
Bonität, der Hiebsfolge und sonstiger bestimmender Umstände ein^
ordnen, sie summieren und durch Division mit 5 die Jahresangriffs-
fläche suchen. Die Ertragsveranschlagung könnte auch hier
summarisch erfolgen.
Sollte man Grund haben, die Ertragsberechnung Ort für Ort
zu machen, so wäre es nicht ausgeschlossen, statt des Flächenplanes
einen völligen Wirtschaftsplan mit Ertragsschätzung für jede einzelne^
Bestandesabteilung nach der Methode des kombinierten Fachwerk»
aufzustellen. Freilich wird eine grosse Sicherheit in der Ertrags-
schätzung fehlen, wenn man nicht ausreichende Aufzeichnungen au»
den seitherigen Ergebnissen der Wirtschaft besitzt, oder besondere^
Probehauungen in schlagbaren Beständen vornehmen lässt. Über
die gewöhnlichen Durchschnittsertragssätze ist das Nötige bereits-
mitgeteilt worden.
— 309 —
b) Mittelwald.
§ 121. 1. Schätzung des Ertrages nur für den ersten
Umtrieb.
Der Mittelwaldbetrieb wurde nach seinem Wesen und seinem
wirtschaftlichen Verbalten in § 82 S. 187 ff, abgehandelt. Charakte-
ristisch für ihn ist es, dass neben dem niederwaldartigen Unterholz
das der femelartigen Form des Hochwaldes entsprechende O b er-
hol z vorhanden ist.
Der Unterholzbestockung würde als Methode der Forstein-
richtung am besten die Flächenteilung, oder ein Flächenfachwerk
mit summarischer Ertragsschätzung entsprechen; auch wäre bei
grösserer Verschiedenheit der Bonitäten und Erträge ein kombiniertes
Fachwerk mit Flächenverteilung für die in Dezennien oder Quin-
quennien zu zerlegende Umtriebszeit ganz am Platze, wobei die
Schätzung des Unterholzertrages für jede einzelne Bestandesabteilung
speziell zu erfolgen hätte.
Bei Ungleichheit der Oberholzbestockung und dem Wunsche,
eine möglichste Gleichstellung der Erträge für die einzelnen Wirt-
schaftszeiträume zu erlangen, müssten jedoch wieder mancherlei
Verschiebungen der ursprünglich mit Rücksicht auf den Unterholz-
ertrag vorgenommenen Flächenverteilung eintreten.
Die Schätzung des Oberholzertrages behufs Bildung eines jähr-
lichen Abnutzungssatzes empfiehlt sich für kleinere Betriebe nach
Durchschnittssätzen, wie sich solche aus lokalen Erfahrungen
«rgeben (s. darüber die Hilfstafeln der Forsteinrichtung, S. 38).
Man kann allgemein annehmen, dass die durchschnittlichen
Erträge des voll bestockten Mittelwaldes vom geringen bis zum aus-
gezeichneten Standort 2 — 8 fm pro Jahr und Hektar ausmachen,
wobei eine normale, nicht zu volle Oberholzbestockung etwa die
Hälfte, die Unterholzbestockung hingegen die andere Hälfte des
Ertrages produziert. Eine Minderung oder Mehrung des Oberholz-
bestandes erhöht, bezw. vermindert die Quote, mit welcher das
Unterholz an dem Ertrage teilnimmt; erfahrungsmässig werden jene
normalen Durchschnittssätze trotz des Wechsels in der Ober- und
Unterholzbestockung erlangt, wobei das Unterholz um so mehr zu-
nimmt, je mehr die Oberholzbestockung zurücktritt.
— 310 --
Während eine solche einfache Behandlung der Sache für
kleinere Mittelwaldbetriebe vollkommen ausreichend sein wird, kann
es für grossere Verbände auch angemessen erscheinen, einen Ober-
holzetat nach speziellen Berechnungen zu entwickeln. Es handelt
sich hierbei um die Festsetzung der Oberholzabnutzung für jede
Bestandes- (Unter-) Abteilung.
Zu diesem Zwecke ist Ort für Ort der Massenvorrat und Zu*
wachs des Oberholzes durch stammweise Aufnahmen, seltener mit
Hilfe von Probeflächen, die sich wegen Ungleichmässigkeit der Be-
Stockung weniger empfehlen, zu ermitteln. — Schon bei der Auf-
nahme wird nach Maßgabe der Wüchsigkeit, sowie nach dem Grad&
der Beschirmung, welchen die einzelnen Stammklassen ausüben, ver-
anschlagt, wieviel Stämme dieser und jener Klasse beim Hieb zu
beseitigen sind. Der gefundenen Masse wird der Zuwachs bis zur
Mitte des Abnutzungszeitraumes aufgerechnet ^).
Die Beurteilung der Hiebsreife erfolgt nach allgemeinen An-
halten unter beiläufiger Benutzung des gefundenen Zuwachses im
Sinne eines Weiserprozentes, wobei es genügt, ein ungefähres Bild
der Zuwachsleistung nach Quantität und Qualität an einzelnen, zur
Untersuchung gezogenen Repräsentanten der verschiedenen Stamm*
klassen zu gewinnen.
Es würde die formelle Darstellung mittelst eines Fachwerks-
planes erfolgen können, auf dessen linker Seite man den gefundenen
Tatbestand, vielleicht mit Bildung einer Altersklassentabelle, darzu-
stellen hätte, während die rechte Seite in tabellarischer Übersicht
die getroffenen Betriebsbestimmungen angeben würde.
Die erstmalige Flächenverteilung hätte auf der Grundlage einer
Division der Gresamtfläche durch die Umtriebszeit behufs Gewinnung
^) Statt dessen wird von Kraft (Zur Ertragsregelung des Mittel-
waldes in Baurs Monatsschrift, 1868, S. 165 und Allgem. Forst- und Jagd-
zeitung, 1878, S. 280) der Gedanke entwickelt, den Etat so zu bestimmen^
dass man von dem gefundenen Vorrat und dem dazu kommenden Zuwachs
das zu belassende Oberholzquantum abzieht, dessen Menge von der L&ng»
des Umtriebs, dem Standort, der Beschaffenheit des Oberholzes nach Holz-
art, Alter, Wuchs etc. abhängt und für jede Abteilung besonders bestimmt
wird. Unseres Erachtens ist es einfacher und leichter, dasjenige Oberholz-
quantnm zu bestimmen, welches zu hauen ist, als dasjenige, welches stehen
bleiben soll.
— 311 ~-
des iährlichen AngrifTssatzes, aus welchem sich die periodische Fläche
sofort ergibt, zu erfolgen. Eine Berücksichtigung der Bonität würde
im Sinne der für die Einrichtung des Niederwaldes gegebenen
Regeln eintreten müssen. — Zur Erlangung gleichmässiger Erträge^
insbesondere des Oberholzes, auf welches hier das Hauptgewicht zu
legen wäre, würden Flächenverschiebungen aus einzelnen Zeiträumen
in die anderen nicht zu umgehen sein.
Eine ängstliche Gleichstellung der Erträge wäre meistens nicht
am Platze. Soll auf ein normales Altersklassen Verhältnis im Unter-
holz und gleichzeitig auf eine künftige normale Oberholzbestockung
hingearbeitet werden, so sind gewisse Ungleichheiten im Ertrag nicht
zu vermeiden.
Fiele der Oberholzertrag etwa wegen des Überwiegens der
älteren Klassen, wodurch ein stärkerer Angriff desselben bedingt
werden würde, ungewöhnlich hoch aus, was am besten nach lokalen
Durchschnittssätzen oder nach Vergleichung des Etats mit dem
laufenden Zuwachs zu beurteilen wäre, so fände eine Übernutzung
in dem betreffenden Wirtschaftszeitraum statt, deren Betrag als
Eingriff in die Substanz angesehen und dementsprechend behandelt
werden könnte.
Kommt in einem Wirtschaftsbetrieb (Revier) der Mittelwald
nicht sowohl in grösseren ausgedehnten Beständen, als vielmehr nur
auf einzelnen, mit Hochwaldbestockung im Gemenge liegenden
kleineren Flächen vor, so hat es meistens den Vorzug, einen ge-
sonderten Mifctelwaldverband mit separatem Wirtschaftsplan gar nicht
zu bilden, vielmehr die einzelnen Mittelwaldorte, der Reihenfolge
ihrer Abteilungsnummeru und Buchstaben entsprechend, innerhalb
des Hochwaldplanes aufzuführen und die Flächen nebst den Massen
in die entsprechenden Spalten desselben einzutragen. Durch Unter-
streichen derselben oder Anwendung besonderer Tinte lässt sich
hier sehr wohl eine Möglichkeit getrennter Summierung und ge-
sonderter Etatsbildung herbeiführen.
Bei untergeordnetem Umfang der Mittelwaldorte ist öfters nicht
einmal dieses nötig, sondern es kann der Mittelwaldertrag mit dem
Laubholzhochwaldertrag zusammen summiert werden.
312
§ 122. 2. Ertragsregelung für eine Mehrzahl yon
Umtrieben.
Wenn auch wohl mit Grund angenommen werden darf, dass
die im vorigen § gelehrte Art der Feststellung eines Oberholzetats
die Nachhaltigkeit der Wirtschaft dadurch hinlänglich sichert, dass
mittelst Überhaltens geeigneter Lassreitel in genügender Anzahl ein
normales Altersklassen Verhältnis im Oberholz angebahnt wird, so
haben doch verschiedene Autoren zu grösserer Sicherheit der nach-
haltigen Abnutzung eine Etatsberechnung für eine Mehrzahl
von Umtrieben empfohlen.
1. PfeiP) stellt das Ideal auf, das Oberholz für einen Zeit-
raum, „in welchem dasselbe wieder durch übergehaltene Lassreitel
ersetzt werden kann'', zu verteilen. Es soll ein allgemeiner Umtrieb
für das Oberholz festgesetzt und „die Summe der Holzerzeugung
für denselben ermittelt werden, um sie mit den Jahren der Umtriebs-
zeit zu teilen und so den jährlichen Abgabesatz zu erhalten^'.
Zu diesem Behuf soll im voraus festgesetzt werden, „wie viel
Oberständer und Lassreiser von Zeit zu Zeit übergehalten werden
sollen und was diese für eine Holzmasse zu der Zeit, wo man sie
im Laufe des Umtriebs benutzt, geben werden". Dazu soll man
9,nach Erfahrungstafeln den Ertrag der jetzt schon vorhandenen
Oberständer und Lassreiser zur Zeit ihrer Haubarkeit berechnen".
Bei der Unmöglichkeit, das erst noch zu erziehende Obeiholz
schon vorher richtig schätzen zu können, kommt Pfeil schliesslich
davon ab, diesen Anteil des Ertrages mit in Anrechnung zu bringen
und empfiehlt nur eine Berücksichtigung der vorhandenen Ober-
holzmasse, von welcher festgesetzt werden soll, „für wie lange Zeit
das ältere Oberholz ausreichen soll, und von welchem Zeitpunkt
an die Oberständer und Lassreiser den Oberholzeinschlag decken
sollen".
Für diesen Zeitraum soll die Abnutzung der vorhandenen Ober-
holzmasse samt dem dazu gerechneten, sich progressionsmässig ver-
mindernden Zuwachs, durch Division mit der Anzahl der Jahre
verteilt und hiernach ein Etat ausgeworfen werden.
») Pfeil, Die Forsttaxation, 1833, S. 334 ff.
— 313 —
Dieselbe Anleitung gibt Grebe^), welcher allerdings der ge-
gebenen Vorschrift die Bemerkung anfügt, dass die Praxis das Ver.
fahren vereinfache, indem sie die Ertragsberechnung des Mittelwaldes
nur auf eine Umtriebszeit beschränke.
2. Danckelmann^) hat eine Formel entwickelt, welche
ebenfalls dem Grundgedanken entspricht, dass der Vorrat in einer
gewissen Anzahl von ünterholzumtrieben gleichmässig aufgezehrt
werden soll. Der auf diese Weise entwickelte Etat soll je nach
der Altersabstufung und der Beschaffenheit des Oberholzes modifiziert
werden.
Die Dankelmannsche Formel mitzuteilen wird unterlassen. Das
Wesen derselben entspricht derjenigen der Rentenanfangswertformel,
welche in der Waldwertrechnung Anwendung findet.
3. Weise^) schlägt vor, die Karl Heyersche Ertragsregelungs-
formel, nach welcher der Urheber derselben jedoch nur die Be-
rechnung des Etats für Hochwald vorgenommen wissen wollte, für
Mittelwald anzuwenden. Es würde hierbei eine Vergleichung des
Normal Vorrates NV mit dem wirklichen Vorrat WV zu erfolgen
haben ; bei Gleichheit beider Grössen wäre der Etat dem wirklichen
Zuwachs (SWZ) gleichzusetzen; bei vorhandener Differenz würde
die Ausgleichung derselben in a Unterholzumtrieben von je u Jahren
Länge erfolgen. Die Formel für Ermittelung des Jahresetats WE
würde lauten:
SWZ WV— NV
WE = — — — 4--— — -.
u ' u . a
Hierbei soll SWZ den wirklichen laufenden Zuwachs für eine
Q TXT rj
Umtriebszeit, mithin den laufenden Jahreszuwachs bedeuten.
u
Der wirkliche Vorrat und Zuwachs sollen speziell festgestellt
werden ; für den Normalvorrat entwickelt Weise gewisse mathematische
Gesetze für Feststellung der Stammzahlen der verschiedenen Alters-
klassen, wobei auf die Überschirmungsfläche zurückgegriffen wird.
^) G r e b e , Die Betriebs- und Ertrags-Regulierung der Forsten, 2. Aufl.,
1879, S. 305 ff.
») Siehe Zeitschrift für Forst- und Jagdwesen, Bd. I, S. 23 ff. .
8) Die Taxation des Mittelwaldes, 1878.
— 314 —
Stammzahl X Inl^alt eines Stammes gibt den Inhalt einer Klasse;
.die Summe aller Einzelklassen gibt den Normalvorrat. Doch wird
für die Praxis die Ermittelung des Normalvorrates nach geeigneten
Probestücken, die als Muster gelten können, oder nach Erfahrungs-
sätzen for die Flächeneinheit vorgezogen.
Alle diese Vorschläge haben ihre Schattenseiten; besondere
Bedenken muss die Annahme erregen, dass man den Zuwachs mit
irgend einem Grad von Sicherheit auf eine Mehrzahl von Unter-
holzumtrieben berechnen könne. Auch lässt es sich nicht mit der
Wirtschaftlichkeit des zu führenden Betriebes vereinigen, eine scha-
blonenhafte Gleichmässigkeit der Erträge in einer Betriebsart anzu-
streben, in welcher wegen der so sehr wechselnden Art der Bestockung
von Bestand zu Bestand individualisiert werden muss und die Hiebs-
bestimmungen in erster Linie nach den wirtschaftlichen An-
forderungen der vorhandenen Bestockung zu treffen sind, denen
gegenüber die gleichmässige Nachhaltigkeit der Erträge zurücktreten
muss.
Insbesondere gilt dies far Mittelwälder mit Überschuss von
Althölzern bei Mangel an mittleren und jüngeren Klassen. Hier
führt eine gleichmässige Verteilung der oft nur mit geringem Massen-
und bisweilen negativem Qualitätszuwachs behafteten Vorräte auf
einen längeren Zeitraum nur zu einer Verzettelung des angesammelten
Oberholz Vermögens und gleichzeitig zu einer Erschwerung der Er-
gänzung fehlender jüngerer Klassen. Hier kann nur ein nach dem
wirtschaftlichen Bedürfnis bemessener stärkerer als der normale An-
griff helfen, selbst auf die Gefahr hin, dass der notwendigen Über-
nutzung des ersten Unterholzumtriebes ein beträchtliches Sinken des
Oberholzetats der späteren Umtriebe folgen sollte. Wie in einem
solchen Fall bei Anwendung besonderer Vorsicht mit dem Erlös aus
den genutzten Vorratsüberschüssen zu verfahren wäre, wurde im
vorigen § bereits erwähnt.
— 315
IV. Sonstige Puokte der Forsteiaricbtuns.
§ 123. A. Allgemeine Forstbeschreibung.
Der Wert einer allgemeinen Beschreibung der Forstverhältnisse
besteht nicht gerade darin, dass vermittelst derselben das vorhandene
Personal über die forstlichen Zustände und Verhältnisse des eigenen
Bezirks unterrichtet wird ; wohl aber ist eine kurze Schilderung der-
selben von Interesse für die Oberbehörde, welcher die Prüfung und
Genehmigung des Forsteinrichtungswerkes obliegt. Ebenso kommt
diese allgemeine Beschreibung bei Stellenwechsel für die rasche
Orientierung der neu eintretenden Beamten sehr zu statten.
Wichtig ist es allerdings, dass die Darstellungen und Schilde-
rungen nicht etwa in unnötiger Breite geliefert werden, sondern dass
eine zweckmässige Hervorhebung des Wichtigen, insbesondere der-
jenigen Punkte im Auge behalten wird, welche fiir die Gestaltung
des künftigen Betriebes von Bedeutung und Einfluss sind.
Wird dieser Grundsatz eingehalten, so ist wohl die Fertigung
einer allgemeinen Beschreibung mit dem geringen Aufwand an Zeit
und Arbeit, den sie erfordert, nicht zu teuer bezahlt, zumal der
dieselbe ausführende Beamte, (am besten wohl immer der Forstein-
richter selbst), durch ihre Anfertigung zu einem recht genauen Studium
aller auf die Forsteinrichtung Einfluss ausübenden Verhältnisse ge-
nötigt wird, was den speziellen Einrichtungsarbeiten gewiss zugute
kommt.
Die einzelnen Teile der allgemeinen Forstbeschreibung sind die
folgenden ;
1. Darstellung der Besitzstandes- und Eigentumsver-
hältnisse, einschliesslich etwaiger Forstberechtigungen und Be-
lastungen. Auch eine kurze Angabe der Ausdehnung (Flächen-
grösse), Belegenheit, Schilderung der wünschenswerten Arrondierungen
durch Erwerbungen, Veräusserungen oder durch Tausch kann hier
zweckmässig geliefert werden.
2. Schilderung der gewerblichen und Absatzverhält-
nisse, desgleichen der Transportgelegenheiten, sowie der hierbei
— 316 —
sich findenden Mängel und wünschenswerten Maßregeln zur Ab-
stellung derselben.
3. Darstellung der Standorts Verhältnisse mit Hervor
hebung der Terrainbildung, der geognostischen und
Bodenzustände, des Klimas, endlich zahlenmässige Angabe
der Standortsgüten und des Mittels derselben.
4. Schilderung der Bestand es zustände nach den vorkom-
menden Holzarten^ Waldformen, Betriebsarten, Alters-
klassen (nach Flächenausdehnung und in Prozenten).
5. Wünschenswert ist endlich eine Geschichte der seit-
herigen Bewirtschaftung, aus der sich Schlüsse auf die
Gründe gegenwärtiger Zustände vergeben. Hierher gehören nament-
lich auch Angaben über störende Naturereignisse, welche den Wald-
zustand nachteilig beeinflusst haben. Hier ist auch der Ort, um
eine Personalchronik zu liefern und derjenigen Männer zu gedenken,
welche sich in der Vergangenheit Verdienste um die Entwickelung
der forstlichen Zustände erworben haben.
§ 124. B. Allgemeine Betriebsordnung.
Wenngleich in dem aufgestellten Wirtschaftsplan die Dispo-
sitionen für den künftigen Betrieb, wenigstens für denjenigen der
nächsten Zeit, getroffen worden sind und der Wirtschafter hier die
Richtschnur für die ihm obliegende Behandlung der einzelnen Be-
stände findet, so ist es doch sehr angemessen, der Forsteinrichtung
auch noch eine kurze Darlegung der allgemeinen Grundsätze und
Bestimmungen einzuverleiben, nach denen künftig der Betrieb des
eingerichteten Forstes erfolgen soll.
Auch hier handelt es sich darum, eine weise Beschränkung in
der Darstellung walten zu lassen und alle weitschweifigen, mehr
theoretischen, den Charakter der Abhandlung tragenden Ausführungen
zu vermeiden.
Im einzelnen mögen etwa folgende Punkte einer kurzen Er-
örterung unterzogen, bezw. nach den Prinzipien, welche den Taxator
bei seiner Arbeit geleitet haben, dargestellt werden :
1. Allgemeine Wirtschaftsgrundsätze und Ziele.
Hier findet sich Gelegenheit, anzugeben, welche Aufgabe der Wirt-
— 317 —
Bchaft im allgemeinen gestellt ist: ob sie den höchsten Beinertrag
an sich, oder die höchste Bodenrente erstreben soll, ob und welche
allgemeinen und volkswirtschaftlichen Rücksichten etwa gewahrt
werden müssen, ob in einzelnen Fällen besondere Schutzzwecke,
denen der Wald zu dienen hat, oder Rücksichten auf die Wald^
Schönheitspflege zu beachten sind und dergl.
2. Wahl der Holz- und Betriebsarten, Bildungder
Wirtschaftsverbände (Blöcke, Betriebsklassen). Hier kann
auf die in der allgemeinen Beschreibung gelieferte Darstellung der
vorkommenden Holz- und Betriebsarten Bezug genommen und es
können die aus den gemachten Beobachtungen sich ergebenden Schlüsse
auf die künftige Bevorzugung der einen vor der anderen Form,
auf die beabsichtigten Bestandesmischungen und dergl. gezogen
werden. Vergleichende Rentabilitätsberechnungen würden hier am
Platze sein, und etwaige auflallende Abweichungen von den früher
herrschend gewesenen Anschauungen wären zu begründen.
3. Wahl der Umtriebszeiten. Hier muss eine Motivierung
der gewählten normalen Abtriebsalter geliefert werden, welche unter
Umständen durch vergleichende Rechnungen zu stützen ist,
4. Waldaugriff und Grundsätze des Abtriebs. An
dieser Stelle wird zunächst der festgestellte Angriffssatz ange^
führt und erläutert, sowie das Nötige mitgeteilt, aus welchem sich
die Angemessenheit desselben im Hinblick auf Sicherung der Nach-«
haltigkeit ergibt. Etwaige Übernutzungen oder das Zurückbleiben
gegenüber dem normalen Angriff sind zu begründen.
Für die Grundsätze des Abtriebs bedarf es keiner Dar«
legung aller derjenigen Einzelheiten, welche als bekannt vorauszu-
setzen sind, oder für welche dem Wirtschafter ein gewisses Maß von
Freiheit zu gewähren ist. Wohl aber ist es am Platze, zu erörtern»
inwieweit Kahlhieb mit künstlicher Kultur, oder natürliche
Verjüngung am Platze befindlich erscheinen. Es ist im letzten
Falle darzulegen, welches Tempo bei dem Fortschritt der Verjüngung
und welche Arten der Schlagstellung in den verschiedenen Betriebs-
arten sich der Forsteinrichter gedacht hat.
Für den Kahlschlagbetrieb hingegen ist die Frage wegen der
zweckmässigen Grösse und Aneinanderreihung der Schläge
zu erörtern, es sind die gedachten Hiebsfolgen zu erläutern und
— 318 —
ist auf etwaige Maßregeln zur Ordnung derselben (Loshiebe) auf-
merksam zu machen; etwaige besonders dringliche Hauungen im
Umwandlungsbetriebe sind besonders zu erwähnen, sofern
hier nicht eine allgemeine Schilderung des Ganges eines solchen Be-
triebes anzufügen ist (siehe § 114).
Endlich ist es hier am Platze, den Betrieb der Durch-
forstungen und Ausläuterungen, unter Hervorhebung der
Resultate des am Schluss des Wirtschaftsplanes befindlichen speziellen
DurchforstuDgsplanes, zu besprechen und die nötigen Vorschriften,
insbesondere wegen Einhaltung des flächenweisen Fortschrittes
derselben, ohne Berücksichtigung des etwa nebenbei aufgestellten
Massenetats, zu erteilen (vgl. § 116).
5. Kulturbetrieb. Nachdem über die Wahl der Holzarten
schon unter 2 das Nötige bestimmt worden ist, handelt es sich noch
darum, die Methoden des Anbaues zu schildern, hierbei ins-
besondere die Frage der Bevorzugung von Saat oder Pflanzung zu
behandeln, die näheren Angaben über Einzelheiten der Ausführung,
Pflanzenerziehung, Pflanzverbände und dergl. anzuführen und nament-
lich auf etwa bemerkte Mängel des seitherigen Verfahrens aufmerk*
sam zu machen.
Eine Veranschlagung der mutmaßlichen Kosten des nächsten
Jahrzehnts kann im Anschluss an diese Vorschläge vorgenommen
werden, da die entsprechende Anordnung des Wirtschaftsplanes die
Feststellung einer Summe der zu erwartenden Kulturflächen ermög-
licht. Auf die Kosten der Rekrutierungen, der Pflanzenerziehung,
des Samenankaufs, sowie die erforderlichen Mittel für Pflege der
Kulturen ist hierbei die gebührende Rücksicht zu nehmen.
6. Betrieb der Nebennutzung. Die Art der Benutzung
vorhandenen Nebengrundes, wozu u. a. auch Steinbrüche, Sand- und
Tongruben gehören, ist kurz anzugeben; über die Ausübung der
eigentlichen Nebennutzungen wird nicht viel mehr zu sagen sein,
als dass die Abstellung etwa bemerkter Missstände empfohlen wird
und die dazu dienlichen Maßregeln angegeben werden.
7. Wald wegebau. Betreffs des für Hebung des Forstertrages
so wichtigen Waldwegebaues verlangt man heute, dass derselbe sich
auf eine rationelle Wegenetzlegung gründet und dass Übersichten
der projektierten Wege, sowie Wegenetzkarten vorhanden sind. In
— 319 —
dem Text der Wirtschaftsvorschriften empfiehlt sich nun eine Her-
vorhebung der für die nächsten 10 Jahre nötigen Bauten, unter
Aufführung der einzelnen Strecken in einem Verzeichnis unter An-
gabe der Langen, sowie der mutmaßlichen Baukosten. Auf diese
Weise ergibt sich, unter Zuschlag eines angemessenen Satzes für die
Unterhaltungskosten, die Bedarfsumme für die nächste Zeit. Über
die Art der Wegebauausfuhrungen können hier zweckdienliche An-
deutungen gegeben werden.
8. Forstschutz. In diesem Kapitel werden die etwaigen
W^ünsche und Bestimmungen nicht nur hinsichtlich des Schutzes
gegen Menschen, sondern auch gegen Tiere, widrige Naturereignisse
und sonstige Kalamitäten niedergelegt, ohne jedoch hierbei mehr zu
bestimmen, als durch die besonderen örtlichen Umstände und speziellen
Wahrnehmungen bedingt ist.
9. Nutzungsvoranschlag. Den Schluss der allgemeinen
Betriebsordnung macht eine summarische Veranschlagung der mut-
maßlichen Gelderträge und zwar der Holznutzung nach dem er-
mittelten Etat und dem auf Grund seitheriger Erfahrungen zu
schätzenden Geldertrag pro fm, der Nebennutzungen hingegen nach
den Durchschnittssätzen der Vergangenheit, welche soweit als nötig
modifiziert werden. In gleicher Weise werden die Ausgaben veran-
schlagt und demnächst wird der mutmaßliche Reinertrag (im ganzen
und pro ha) ausgeworfen.
C. Die Forstkarten.
§ 125. a) Grundrisse oder Spezialkarten.
Die Herstellung der Grundrisse nach den Resultaten vorge-
nommener Forstvermessungen ist bereits in § 16 (Kartierung) ab-
gehandelt worden. In manchen (insbesondere süddeutschen) Staaten
hat eine durchgeführte Landes- (Katastral-) Vermessung die Her-
stellung besonderer Forstgrundrisse entbehrlich gemacht, indem hier
die lithographierten Abdrücke der Katasterkarten ohne weiteres für
die Zwecke der Forsteinrichtung zu benutzen sind. Das forstliche
Detail muss noch nachgetragen werden, worüber der Inhalt des
§16 das Nötige angibt. Das Eingehen des Papiers ist bei diesen
Nachträgen zu berücksichtigen.
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*t •; ^hiMvIi y\'\\\\s WKKSs^ \Ky\ .s^Mm^ K«irt^n klein, etwa
— 321 —
immerhin angenehm ist, wenn möglich ein solches ganz und ungeteilt
<larzu8tellen , ohne dass dabei das Blatt eine unhandliche Grösse
erlangt.
Dergleichen Karten werden durch Reduktion der Grundrissblätter
•mit Hilfe des Storchschnabels oder nach Einteilung in Quadratnetze
nach den bekannten, hier nicht näher zu erörternden Regeln, wohl
auch durch Photographie hergestellt. Man orientiert dieselben nach
der wirklichen (nicht magnetischen) Nordlinie, mit welcher der rechte
und linke Rand der Karte parallel gehen müssen.
Die Umfangs- und Haupteinteilungslinien werden
«tark hervortretend gezeichnet, die Unter- (Bestandes-) Abteilungs-
linien gestrichelt, etwaige Sektionen der Bestandesabteilungeu nur
punktiert (s. § 14, S. 29); ferner sind die Wege und Gewässer
anzugeben. Die Grenzen umzieht man wohl mit einem schmalen
farbigen Band, z. B. mit Karmin ; auch kann man in der farbigen
Bezeichnung einen Unterschied zwischen Landes-, Forst- oder
Gemein de grenzen machen und für jede Art eine besondere Farbe
wählen.
Die Nummern und Namen der Forstorte, sowie die
Buchstaben der Bestandesabteilungen werden an den be-
treffenden Stellen angegeben; reicht der Raum zum Eintragen der
Namen mit hinlänglich grosser und deutlicher Schrift nicht aus, so
lassen sich dieselben wohl auch am Rande anbringen.
Das Aussengebiet des Forstes ist zur Darstellung zu
bringen; insbesondere sind die nach den Konsumtion Sorten führen-
den Strassen und Wege, ebenso benachbarte Eisenbahnen, desgleichen
die öffentlichen Gewässer, nicht minder die dem Forst nahegelegenen
Ortschaften oder Einzelgehöfte anzugeben. Auch sind die Kultur-
arten der anstossenden Gebiete darzustellen, wobei man Wald durch
Zeichnung von Bäumchen, Wiesen durch die bekannten Grasbüschel-
zeichen darstellt, hingegen Felder am einfachsten weiss belässt;
-ebenso können die Grenzen der anstossenden Flurbezirke angegeben
werden.
Die Grundlage für alle diese Darstellungen liefern öffentliche
Übersichtskarten, wie z. B. die Generalstabskarten.
Weiter darf in einer solchen Karte eine Darstellung des
Terrains nicht fehlen. Eine richtig durchgeführte Methode des
Stoetzer, Forsteinrichtiing. II. Atifl. 21
— 322 —
Bchraffierens würde bei allen steileren Abdachungen, för welche die
schwarzen Striche im Verhältnis zu den leeren Zwischenräumen stark
hervortreten, die Karte zu sehr verdunkeln. Am besten erfolgt die
Terrainzeichnung mit Hilfe von Horizontalkurven, über deren
Darstellung in § 11 die erforderlichen Andeutungen gegeben wurden.
Die Bestandeskarte soll nun auch, worauf ja ihr Name beruht,
eine Darstellung der Bestandesverhältnisse gewähren. Maa
bewirkt eine solche durch Anlage der Flächen mit verschiedene»
Farben, wobei man Kiefern schwarz, Fichten und Tannen
schwarz mit etwas grün, Buchen braun, Eichen dunkelgelb,.
Mittel- und Niederwald hellgelb oder hellgrün (ersterer kann
noch durch eingezeichnete Baumfiguren markiert werden), Plenter-
wald im Laubholz dunkelgrün oder rotbraun, im Nadelholz-
schwarzgrün mit einem Unterscheidungszeichen gegenüber dem
schlagweisen Hochwald, etwa durch weisse Deckstriche oder durch
ein eingeschriebes P. (letzteres in der österreichischen Staatsforstver-
waltung üblich) anlegt.
Die Darstellung der verschiedenen Altersklassen erfolgt
am besten unter entsprechender Abtönung derart, dass Altholz dunkel,,
junges Holz hell gehalten wird^). Einsprengungen anderer Holzarten
in den Hauptbestand bezeichnet man durch Anwendung der ent-
sprechenden anderen Farbe in Tüpfeln oder Streifen, z. B. Nadel-
holz in Buchen durch schwarze Streifen oder Tüpfel in die braune-
Grundfarbe etc., oder auch wohl durch eingezeichnete Baumfiguren
der untergeordneten Holzart.
Besamungs- und Lichtschläge werden derart dargestellt,,
dass man erstere dem vorherrschenden Altholzbestand entsprechend
dunkel abtönt und noch weisse Deckstriche aufträgt, wogegen Licht-
schläge der jüngsten Altersklasse entsprechend licht dargestellt
und mit dunklen Deckstrichen, die je nach dem Grade der Lichtung
enger oder weiter zu stellen sind, versehen werden.
*) Statt dieser Farbenabtönung ist die Anwendung eines Schraflfur-
verfahrens mit Anwendung voller und unterbrochener Striche, aowie ver-
schiedener Anordnung der Richtung desselben zur Darstellung der einzelnen
Altersabstufungen empfohlen worden. S. Gennimatäs in AUg. Forst»
und Jagdzeitung, 1906, S. 401.
— 323 —
Blossen bleiben weiss. Nebengrundstücke werden nach
der entsprechenden Kulturart (Acker, Wiese etc.) bezeichnet, Gewässer
blau dargestellt. Eine Zeichen- und Farbenerklärung, sowie ein
Maßstab dürfen nicht fehlen.
Die bleibenden Grundlagen solcher Karten, z. B. Grenzen, Orts-
und Bestandesabteilungslinien, bleibende Wege, Gewässer, Umgebung,
sowie die Horizontalkurven werden am besten durch Lithographie
hergestellt, da es immerhin wünschenswert ist, die verschiedenen
Organe des Forstdienstes, bis zu den Schutz beamten, mit derartigen
Karten zu versehen und da bei jeder Revision eine Erneuerung der
Karten notig wird, so dass es sich lohnt, alsbald bei der Neuein-
richtung eine grössere Anzahl von Blanketts, auf denen das ver-
änderliche Bestandesdetail (z. B. Grenzen der Bestandessektionen),
sowie die Kolorierung ergänzt wird, anfertigen zu lassen.
Die Horizontalkurven sind, damit sie deutlich hervortreten und
nicht mit Wegen oder anderen Linien verwechselt werden können,
am besten nicht schwarz, sondern rot oder braun in wirklich
dauerhafter unverwischbarer und lichtechter Farbe zu drucken«
Leiden sie bei Kolorierung der Karte durch Verwaschung, so sind
sind sie mit der Zeichenfeder nachzuziehen. Damit ein deutliches
Hervortreten erfolgt, empfiehlt es sich sehr, die ältesten Bestände
nicht unnötig dunkel anzulegen. Dann dürfte gegen die An-
wendung der Horizontalkurven zur Terrraindarstellung kein Bedenken
zu erheben sein und es wird die, von Einzelnen, z. B. Judeich ^)
empfohlene besondere Terrainkarte vollständig überflüssig. So z. B.
dient für Darstellung des Wegenetzes ein Blankett der Bestandes-
karte. Die Höhenkoten der Horizontalkurven (Zahlen der absoluten
Meereshöhe) sind überall an Höhen- und Tiefenpunkten, sowie beim
Auslaufen der Kurven am Kartenrande anzugeben.
Endlich wird in der Bestandeskarte die Wirtschaftsdisposition
bezüglich der Hiebszeit durch Eintrag der Periodenzahlen, bezüglich
der Hiebsrichtung durch Einzeichnung kleiner Pfeile, welche der
Hiebsfolge entsprechend deuten, angegeben. Beide Einträge werden
mit roter unverwischbarer Farbe bewirkt.
Die Schlagflächen des nächsten Dezenniums werden auch wohl
^) Judeich, Forsteiorichtung, 6. Aufl., S. 257.
2V
— 324 —
mit einem roten Band umgeben, oder die Linien, bis zu welchen
in diesem Zeitraum die Schlage sich erstrecken sollen, rot markiert
Eine auf diese Weise hergestellte Bestandeskarte gewährt das
für alle wirtschaftliche Zwecke ausreichende Bild der vorhandenen
Zustande des eingerichteten Waldes und den erforderlichen Einblick
in den beabsichtigten Gang der künftigen Wirtschaft. Wir lassen
eine solche in der von uns für zweckmässig gehaltenen Art der
Ausführung am Schlüsse folgen. Besondere sog. Wirtschaftskarten
oder Betriebskarten, auch Hauungsplankarten, sowie die von Judeich
beschriebenen Hiebszugskarten ^) werden durch sie völlig entbehrlich
gemacht.
Den Fortschritt der Abtriebsschläge trägt man zweckmässig
auf dem Grundriss nach, doch kann derselbe wohl auch auf der
Bestandeskarte bemerkt werden, indem man mit Blei die Schlag-
linien einzeichnet und die Jahreszahlen einschreibt.
Den erstrebten Idealzustand des Reviers durch eine Karte mit
Anlage der Flächen in denjenigen Farben tönen darzustellen, wie
sie der nach Ablauf der ersten Umtriebszeit zu erwartenden Alters-
klassengruppierung entsprechen, kann wohl heute als ein überwun-
dener Standpunkt angesehen werden.
Die Karte wird zum Mitnehmen in den Wald eingerichtet,
indem sie in passendes Format zerschnitten, auf Leinwand gezogen
und zum Zusammenklappen eingerichtet wird. Zum Schutz gegen
den Einfluss der Feuchtigkeit findet zweckmässig ein Überstreichen
mit dünnflüssigem Kollodium und demnächst das Aufbringen einer
Schicht von farblosem Spirituslack statt ^).
§ 127. c) Greuzkarten.
Ein zweckmässiges Hülfsmittel zur Kontrolle der Grenzen und
deren Sicherung bilden die Grenzkarten. Es sind dies handliche,
am besten dem Aktenformat entsprechende Darstellungen der Grenz-
züge, welche nach Kopien der Grundrisse dargestellt werden. Man
kann sehr wohl die Abzeichnung mittelst Bauspapier bewirken und
dieses auf ein starkes Kartonpapier aufziehen lassen.
^) Judeich, Forsteinrichtung, 6. Aufl., S. 258.
') Eanz, in Forstwissenschaft! iches Zentralblatt, 1903, S. 860.
— 325 —
Es werden die Grenzzüge von Stein zu Stein aufgetragen und
wird hierbei eine Anordnung gewählt, mittelst deren, ohne Rück-
sicht auf Orientierung nach der Nordlinie, möglichst viel auf ein
Blatt gebracht wird. Die Entfernungen von je einem Grenzpunkt
zum anderen werden nach vorgenommener Messung, nicht nach
Abgreifen der Maße von den Grundrissen, eingeschrieben; auf die
eine Seite des Grenzzuges kommt die Bezeichnung der Forstab-
teilungen, auf die andere die Angabe des anstossenden Besitzes,
wobei die Kulturart durch schwache Federzeichnung angedeutet
wird und die Katasternummern, sowie die Namen der Angrenzer
einzuschreiben sind. Die Darstellungen werden mit Anwendung
unverwischbarer Tusche gefertigt, damit etwas Nässe keinen ver-
derblichen Einfluss ausübt. Die Zeichnung des Grenzzuges muss
oft auf einem Blatt abgebrochen und die Fortsetzung auf dem
nächsten Blatte dargestellt werden; die einzelnen Blätter werden
für kleinere Reviere zu einem Band, für grössere Forste nach
Schutzbezirken zu Bänden vereinigt, damit dieselben bei den regel-
mässigen Grenzbegängen mit in den Wald genommen werden können.
Zur Kontrolle der Versteinung des Einteilungsnetzes besondere
Karten zu fertigen, halten wir für unnötig, wenn auf der Bestandes-
karte die Standpunkte der Abteilungszeichen (Steine) auf eine leicht
erkennbare Weise, z. B. durch Ringel, die mit roter Farbe ausge-
tuscht werden, angegeben sind.
D. Organisation der Forsteinriehtung, Prüfung und Genehmi-
gung der Arbeiten.
§ 128. a) Forsteinrichtungsbehörden.
Im forstlichen Grossbetrieb, insbesondere demjenigen des Staates,
aber auch in umfänglicheren Privatforst Verwaltungen hat sich die
Schaffung besonderer Forsteinrichtungsbehörden (Taxation sbureaux)
nützlich erwiesen, welche zweckmässig am Sitze der obersten Forst-
behörde und in unmittelbarer Verbindung mit dieser bestehen.
Im mittleren Privatbesitz, für dessen Forstwesen vielfach nur
ein inspizierender Beamter vorhanden ist, findet man die besondere
Einrichtungsbehörde dadurch ersetzt, dass dem höchsten Beamten^
.- 326 —
bezw. der von ihm vertretenden Behörde die nötigen geometrischen
und taxatorischen Hilfskräfte zugewiesen sind.
In grösseren Staaten findet sich eine Zentralstelle wenigstens
für die Forstvermessuug und Evidenthaltung der Karten, während
die Forsteinrichtungen selbst unter der oberen Aufsicht der Ober-
forstbeamten oder Inspektionsbeamten der Provinzialregierungen durch
geeignete Hülfsarbeiter, unter entsprechender Teilnahme des Ver-
waltungspersonals, ausgeführt werden.
Im Kleinbesitz ist es vielfach der verwaltende Beamte, welcher
die Ausführung der Forsteinrichtungsarbeiten besorgt, etwa mit
Unterstützung durch eine geometrisch gebildete Hilfskraft, durch
welche ihm die nötigen Unterlagen geliefert werden.
In Osterreich haben sich schon früher, neuerdings auch in
Deutschland für Ausführung von Forsteinrichtungen besondere Privat-
forsteinrichtungsanstalten herausgebildet, welche derartige Arbeiten
für Private oder Kommunen im Akkord übernehmen.
Vielfach bemerkt man in der neueren Journallitteratur eine
gewisse Abneigung gegen besondere Forsteinrichtungsbehörden, denen
man leicht eine schablonenhafte, die speziellen, örtlichen Umstände
ungenügend berücksichtigende Behandlung der Sache vorwirft^ indem
man von der Annahme ausgeht, dass in erster Linie der Forstver-
waltungsbeamte berufen sei, die Forsteinrichtungsarbeiten seines
Bezirkes auszuführen, da er dessen Bedürfnisse am besten kenne.
Bisweilen liest man wieder Schlagworte wie dasjenige, dass die
Forsteinrichtung sich dem Waldbau unterordnen müsse und dergL
Insofern derartigen Bemerkungen die Anschauung zugrunde
liegt, dass bei Einrichtung der Forste die lokale Einsicht und die
spezielle Erfahrung des Forstverwalters nutzbar zu machen ist, ver-
dienen sie gewiss Beachtung. Was jedoch die selbständige Erledigung
der eigentlichen Forsteinrichtungsarbeiten anlangt> so ist anzunehmen,
dass der Forstverwalter bei genügender Grosse seines Bezirkes gar
nicht die Zeit hat, dieselbe zu bewirken. Es müsste ihm deshalb
Unterstützung durch jüngere Kräfte zuteil werden. Welche Garantie
ist aber alsdann vorhanden, dass die Arbeiten eines ganten grösseren
Bezirkes nach gleichmässigen Grundsätzen ausgeführt werden?
Die Befolgung dieses letzteren Prinzipes führt tu •ländigen
Forsteinrichtungsbehörden. Bei ihnen lässt sich die wünsdienswerte
— 327 —
Kontinuität in der so wichtigen Ausbildung des ganzen Forstein-
riehtungswesens erwarten ; die Routine des ständig in diesem Zweige
beschäftigten Personals fuhrt zu einer rascheren und billigeren, dabei
zuverlässigeren Erledigung der Arbeiten unter Kontrolle sachver-
ständiger Vorgesetzter. £s findet sich bei dem Austausch der ge-
machten Erfahrungen, wenn das ganze Personal zur Winterarbeit
an den Sitz der Behörde wieder zusammengezogen ist, nachdem es
im Sommer in den verschiedensten Bezirken getrennt gearbeitet
hatte, Gelegenheit zu gegenseitiger Belehrung und zur Fortbildung
der Taxationshilfen und Methoden.
Es kann mit Hilfe solcher Behörden manche Seite des forst-
lichen Versuchs Wesens, insbesondere in Hinsicht auf die Beschaffung
lokaler Material- und Geldertragstafeln, bearbeitet werden ; auch die
forstliche Statistik kann hier ihre Heimstätte finden, die Fragen
der Waldwertrechnung, die bei Kauf, Tausch, Expropriation etc.
vorkommen, werden hier in letzter Instaoz beantwortet.
Es dürfte sich nicht verkennen lassen, dass eine, von der
Autorität einer solchen Einrichtungsanstalt getragene Arbeit bei
Wechsel der Verwaltungsbeamten eine grössere Wertschätzung finden
wird, als wenn sie von dem Vorgänger herrührt, an dessen Maß-
nahmen ein Nachfolger öfters leicht etwas auzzusetzen findet. Ebenso
kann man es immerhin als möglich hinstellen, dass, wenn eine Forst-
Einrichtung von dem Verwalter selbst] gefertigt ist, derselbe auch ver-
anlasst sein könnte, etwaige Mängel und Fehler, die sich im Verlaufe
der Wirtschaft ergeben, zu verschweigen und zu verheimlichen.
Endlich ist zugunsten besonderer Forsteinrichtungsanstalten
geltend zu machen, dass sie eine vorzügliche Gelegenheit für Aus-
bildung und Beschäftigung des noch im Vorbereitungsdienste stehenden
jüngeren Personals gewähren, dessen befähigteren und tüchtigeren
Kräften eine solche Möglichkeit der Fortbildung soweit als tunlich
ohne Ausnahme zu gewähren sein würde. Man kann wohl sagen,
dass solche Einrichtungsanstalten sich überall, wo sie bestehen,
bewährt haben. Besondere Empfehlung lassen ihnen die Schriften
von Burckhardt, Grebe, Judeich u. A. zu Teil werden ^). Von neueren
^) Burckhardt, Hilfstafeln für Forsttaxatoren, 3. Aufl., 1873, 2. Abt.,
8. 80. Grebe, Betriebs- und Ertrags-Begulierung , 2. Aufl., S. 458 ff.
Judeich, Forsteinrichtung, 5. Aufl., 1893, S. 538 ff.
— 328 —
Veröffentlichungen i 9t namentlich za erwähnen: ,yDie Bedeutang einfir
Forst ei nrich tun gsanstalt'^ von Obf. Äugst za Olbcnüuoi in Sachsen^
Allg. F.. u. J.-Zeitung 1908 S. 24.
Sei bf^tverdtänd lieh muss auch bei Vorhandaia^n aolch^r Institute-
dem Lokal personal die ausgiebigste Grelegenhat gegeboi aeän, acb
an der Feststellung^ aller prinzipiellen Wirtachaftsnormei b^oligen
und dabei seine Ansichten zur Geltung bringen zu konnrai«
§ 129. b) Geschäftsvollaug,
Bei der Ausführung der Forstein rieh tung wird unter allen. Um-
ständen dem Grundsatz der Arbeitsteilung ßechuung zu tragea aem.
I>ie geometrischen und taxatorischen Vorarbeiten besorgen jüngoe
Beamte; zu dem Auskluppieren der Bestände, sowie zu
mechanischer Arbeit des Messens und zum Kartenzeichnen
sich mit Nutzen Kräfte des Hilfsdienstes verwenden. — Die Vor-
nahme der Bestandes beschreibung^ mit welcher die Entschliessimg
über die zu treffenden Dispositionen Hand in Hand geht, muss
durch einen, schon mehr routinierten Beamten erfolgen, der schliesslich
auch die Ausarbeitung des Wirtschaftsplanea zu besorgen hat. Wo
dem verwaltenden Beamten die entscheidende Tätigkeit in der Forst-
einrichtung zugewiesen werden soll, ist es dieser, welchem schon die
Vornahme der Bestandesbeschreibung — wenigstens in der Haupt*
Sache — zufällt.
Bei Forsteinrichtungsanstalten wird das Personal immer in
gewisse Altersstufen zeifallen, so dase neben Anfängern auch schon
rouitinierte, erfahrene und besonders fähige Beamte vorhanden
sind. Rache des Vorstandes ist es, einzelne Kolonnen mit Rücksicht
auf jene Unterschiede in den persönlichen Verhältnissen des Personals
zu bilden und angemessen auf die zur Bearbeitung kommendem
Reviere zu Vorteilen. Einem der erfahreneren Beamten wird die
Leitung der Arbeiten, sowie der Oberbefehl über die anderen Beamten
und Hilfsarbeiter übertragen. Er hat neben Erledigung eigener
Arbeiten diejenigen der anderen anzugeben und zu kontrollieren.
Er hat sich mit dem Vorstand der Anstalt in Verbindung zu halten,
Foinerseits dessen Weisungen in grundlegenden und wichtigen Fragen
— 329 —
einzuholen und über den Fortgang der Arbeiten zu berichten, auch
die Zahlung der Löhne zu vermitteln.
Die Tätigkeit des Revier-Schutzpersonals für Manualföhrung
beim Auskluppen der Bestände wird oft zweckmässig gegen Extra*
Vergütung in Anspruch genommen.
Die stete Verbindung des örtlichen Sektionsleiters der Forst-
einrichtung mit dem Verwaltungs- und Inspektionspersonal ist besonders
wichtig. Zur Einführung in die Kenntnis der speziellen Verhält-
nisse des Einrichtungsgebietes ist in erster Linie der Verwaltungs-
vorstand berufen, welcher sachgemässe Auskunft aus eigener Kenntnis
oder aus den Akten zu geben vermag.
Zweckmässig erfolgt eine gemeinsame Forstbegehung und sich
daran anschliessende Beratung, bezw. Beschlussfassung durch den
Vorstand der Forsteinrichtungsanstalt, den Sektionsleiter, sowie das
Verwaltungspersonal und den Inspektionsbeamten behufs Feststellung
wichtiger Grundlagen des auszuführenden Geschäftes, insbesondere
der Prinzipien der Forsteinteilung, Bildung der Betriebsverbände,
Feststellung des Wegenetzes, Wahl der Betriebsarten und Umtriebs-
zeiten und dergl. mehr. Einer solchen Einleitungsverhandlung
wohnt wohl in schwierigen Fällen auch zweckmässig ein Kommissar
der obersten Forstbehörde (des Ministeriums) bei, um in Zweifels-
fallen den Ausschlag zu geben, bezw. die Entscheidung der höheren
Instanz zu veranlassen.
Es ist einleuchend, dass auch für Privat- und Gemeinde-
waldbesitz gewisse Maßnahmen zur Erzielung eines Einverständnisses
über die grundlegenden Fragen zwischen dem Forsttaxator und dem
Waldbesitzer, bezw. dessen Vertreter nicht umgangen werden können,
sodass in jedem Falle bei Beginn des Geschäftes nach dieser Richtung
hin das Nötige zu geschehen hat.
Erweist sich eine Neuvermessung vor der Forsteinrichtung als
erforderlich, so wird dieselbe in Verbindung mit der Forsteinteilung
zunächst vorgenommen und wegen etwaiger notwendiger Regelung
des Betriebes für die Zeit bis zur eigentlichen Aufstellung des neuen
Wirtschaftsplanes eine vorläufige Bestimmung erlassen. — Kleinere
Nachträge und Ergänzungen zum Vermessungswerk hingegen werden
von dem zur Anfertigung der Forsteinrichtung auf das Revier ge-
— 330 —
sandten PerBonal ohne weiteres erledigt und nach den Ergebnissen
die Grundrisse und Flächenverzeichnisse berichtigt.
Nach der bereits geschilderten Erledigung der Waldarbeiten
erfolgt die Ausarbeitung der schriftlichen Darstellungen auf dem
Bureau, als passende Winterbeschäftigung.
Es empfiehlt sich, hier möglichst bald zur Anfertigung einer
Konzept-Bestandeskarte, und sei es auch nur mit Hilfe eines fluchtig
gezeichneten Grerippes der Einteilungslinien, jedenfalls aber unter
farbiger Darstellung der Bestandes Verschiedenheiten, zu schreiten.
Die dadurch vermittelte bildliche Anschauung der Bestandesgruppierung
kann sehr wohl bei Treffung- der Dispositionen über die Abnutzung
der Bestände, die dabei einzuhaltende Reihenfolge, sowie die An-
wendung etwaiger Kunstgriffe (z. B. Loshiebe) usw. ihre guten
Dienste tun. Wenn die Herstellung neuer lithographierter Exemplare
der endgültigen Bestandes. (Wirtschafts-) Karte voraussichtlich längere
Zeit in Anspruch nimmt, so empfiehlt es sich sehr, eine Anzahl
Blanketts durch blosses Überdruck-Verfahren, unter Anwendung
der billigen Autographie, herstellen zu lassen, damit einstweilen
auch dem Verwaltungs- und Inspektionspersonal eine, die neue
Einteilung und Ortsbezeichnung angebende Übersicht in die Hand
gegeben werden kann.
Das Konzept des fertigen Wirtschaftsplanes muss unbedingt
der Forst Verwaltung, sowie der massgebenden höheren Stelle zur
Einsicht und Abgabe etwaiger Erinnerungen oder Beifügung einer
Einverständniserklärung vorgelegt werden, ehe die Reinschriften ge-
fertigt werden dürfen.
Da sich erst jetzt die Höhe der Abnutzung ergibt, so könnte
noch die in ausreichender Weise nur von dem Lokalpersonal zu
beantwortende Frage entstehen, ob der Abautzungssatz nicht zu hoch
sein würde, als dass die zu schlagenden Holzmassen ohne Preisdruck
abgesetzt werden könnten. Es entspricht infolgedessen der Vorsicht,
darüber die Lokalbehörde sich besonders äussern zu lassen, indem
vor Reinschrift der Arbeiten die Konzepte derselben ihr zur Äusserung
vorgelegt werden, bei welcher Gelegenheit auf die im ersten Jahr
der Forsteinrichtung auszuführenden besonders dringenden Hauungen
(Beseitigung von Ecken infolge der veränderten Forsteinteilung,
— 331 —
Aufhieb von Einteilongslinien , Ausführung von Loshieben etc.)
nochmals aufmerksam gemacht werden kann.
Etwa erhobene Einwendungen werden geprüft, nach Befinden
entweder berücksichtigt, oder zur Entscheidung der höchsten Instanz
gebracht, worauf der definitive Abschluss der Arbeiten erfolgt.
Eine nochmalige örtliche Prüfung der letzteren unter Vereinigung
von Forsteinricfatungsbeamten und Yerwaltungs-, Inspektions- sowie
Direktionsbeamten zur Feststellung der Prüfungsergebnisse in einer
sog. Schlussverhandlung ist bei dem geschilderten Geschäfts-
gang durchaus unnötig. Eher würde sich ein solcher gemeinsamer
Begang des Forstes durch die angeführten Beamten für denjenigen
Zeitpunkt empfehlen, zu welchem die spezielle Bestandesaufnahme
erledigt ist, indem etwaige hierbei entstandene Zweifel, Bedenken
und Unsicherheiten wegen der künftigen Behandlung der Bestände
im einzelnen (nachdem früher eine generelle Einigung über das
Grundsätzliche der Sache schon erreicht ist) am besten bei einer
gemeinsamen Schlussbegehung des Reviers gehoben werden können,
bei welcher einerseits der Taxator an Ort und Stelle alles zur
Sprache bringt, was ihm noch auf dem Herzen liegt und anderer-
seits die übrigen Beamten sich von ihm über die beabsichtigten
Maßregeln orientieren lassen und ihre etwaigen Einwendungen sofort
vorbringen können, auch alsbald unter dem lebendigen Eindruck des
vorliegenden Bestandesbildes die erforderliche Entscheidung getroffen
werden kann.
§ 130. c) Endgültiger Abschluss und Genehmigung der
Arbeiten.
Bei Einhaltung des in § 129 dargestellten Geschäftsganges kann
nunmehr die endgültige Ausarbeitung des Forsteinrichtungswerkes und
der Abschluss desselben unter Festsetzung der Abnutzungsetatssätze
durch denjenigen Beamten bewirkt werden, welcher die spezielle
Leitung bezw. Ausführung der Waldarbeiten besorgt hat.
Demnächst erfolgt die Reinschrift in so vielen Exemplaren, als
für die Bedürfnisse der Verwaltung, Inspektion und Direktion er-
forderlich sind. Gleichzeitig werden die Grundrisse ergänzt, bezw.
neu hergestellt, die erforderlichen Bestandeskarten gezeichnet.
— 332 —
Die allgemeine Forstbeschreibuog und Aufstellung allgemeiner
Wirtschaftsgrundsätze pflegt den Schluss der Arbeiten zu machen
und erst nach Beendigung des Wirtschaftsplanes vorgenommen zu
werden. Mancherlei Notizen für die Darstellung der Rechtsver-
hältnisse, sowie für Schilderung der historischen Entwickelung der
Forstzustände etc. müssen von den Lokalbehörden geliefert werden,
welchen auch das fertige Werk im Konzept zur Einsichtnahme und
Beifügung der Erklärung des Einverständnisses oder etwaiger Be-
merkungen, durch welche Ergänzungen oder Abänderungen beantragt
werden, vorzulegen ist.
Die endliche Genehmigung des Forsteinrichtungswerkes auszu-
sprechen ist im Staatsforstbetriebe Sache der obersten Forstbehörde,
für Gemeindewaldungen hingegen der staatlichen Oberaufsichtsstelle;
in Privatforstverwaltungen wird der Waldbesitzer stets für sich selbst
eine derartige Funktion in Anspruch nehmen. Die Vorlage der
Arbeiten erfolgt mit Erstattung eines Erläuterungsberichtes, in welchem
hauptsächlich das Endergebnis der Arbeit hervorgehoben und die
Unbedenklichkeit der Genehmigung begründet wird.
Die Hinausgabe der genehmigten Arbeit nebst den nötigen
Karten an die Forstverwaltungsbehörde geschieht zweckmässig mit
dem Hinweis auf die Notwendigkeit pünktlicher Einhaltung der ge-
troffenen Bestimmungen unter Hervorhebung etwaiger besonders
wichtiger Punkte. Gleichzeitig wird wegen der Kontrolle des Er-
trages und der Schätzung das Erforderliche angeordnet.
333 —
Dritter Hauptteil:
Kontrolle und Revision des Betriebes.
I. Die Betriebskontrolle.
§ 131. 1. Allgemeines.
Jede Forsteinrichtung hat damit zu rechnen, dass alle Voraus-
foestimmung wirtschaftlicher Maßregeln und jede Schätzung der zu
erwartenden Holzerträge mehr oder weniger unsicher ist. Diese in
der Natur der Forstwirtschaft liegende und nicht zu ändernde Tat-
sache beruht einerseits auf der Schwierigkeit einer genauen Fest-
stellung der Holz-Zuwachs- und Ertragsverhältnisse, andererseits auf
den mancherlei Gefährdungen und Störungen, denen die Bestände
des Waldes im Laufe ihrer Lebensdauer ausgesetzt sind.
Zudem ändert sich das Objekt der Forsteinrichtung öfters durch
Flächen Veränderungen oder anderweitige Einteilung der Bezirke;
nicht minder aber ändern sich infolge fortschreitender Einsicht und
Erkenntnis bisweilen die Ansichten der die Ausführung leitenden
Stellen in Hinsicht auf die Zweckmässigkeit der getroffenen Maß-
regeln.
Man ist daher längst davon zurückgekommen, die Dispositionen
eines Forsteinrichtungswerkes als etwas fest Gegebenes und unab-
änderlich Festgestelltes anzusehen ; beschränken ja einzelne Methoden,
wie wir gesehen haben, ihre Betriebsbestimmungen prinzipiell nur
auf die nächsten 10 Jahre und erstrecken andere, wenn sie auch
eine Flächenverteilung für die ganze Umtriebszeit in provisorischer
Weise vornehmen, doch die Ertragsberechnuug immer nur auf
kürzere Zeiträume, höchstens auf die ersten beiden Perioden einer
Umtriebszeit.
Im ersteren Fall hat alle 10 Jahre eine völlig neue Aufnahme
der Bestände und die Festsetzung eines neuen Etats zu erfolgen;
im letzteren Fall wird von Zeit zu Zeit eine Revision des ganzen
Forstbetriebes und der Forsteinrichtung nötig, um festzustellen, in-
— 334 —
wieweit die Verhältnisse sich geändert haben und Berichtigungen
nötig sind.
Es handelt sich bei einer derartigen Kontrolle des Betriebes
sowohl um eine solche des Taxators und der von demselben be-
wirkten Schätzungen, also um die Feststellung der Richtigkeit oder
der Fehler des Einrichtungswerkes, als auch um eine Kontrolle des
Wirtschafters hinsichtlich der richtigen Ausführung der vorgeschrie-
benen Betriebs-Operationen und der Einhaltung der festgestellten
Abnutzungssätze.
Es ist allgemeine Regel, eine auf derartiger Kontrolle beruhende
gründliche Prüfung oder Revision des Betriebes alle 10 Jahre
vorzunehmen, woneben man an einigen Orten wohl auch noch so-
genannte Zwischenrevisionen eingerichtet hat, welche in die
Mitte des 10jährigen Wirtschaftszeitraumes verlegt werden, also
5 Jahre nach der gewöhnlichen Betriebsrevision vorzunehmen sind.
Zur Durchführung der Revisionen sind gewisse Hilfsmittel der
Kontrolle unerlässlich, durch welche aus den Ergebnissen des Forst-
betriebes das erforderliche Zahlenmaterial geliefert wird und alle
Veränderungen im Forstbesitz nachgewiesen werden, auch sonst alles
dasjenige festgelegt wird, was sich in Hinsicht auf den ganzen Forst-
betrieb als bemerkenswert ergeben hat. Die Gesamtheit aller dieser
Aufzeichnungen fasst man wohl mit dem Ausdruck „Forstbuch-
führung'' zusammen ^).
Da man in kaufmännischen Geschäften den Ausdruck , Buchführung*
für die Buchung der Geldmanipulationen gebraucht, insbesondere derjenigen,
die sich aus Ankauf und Verkauf von Waren oder Rohstoffen ergeben,
da ferner auch im Forstverwaltungsbetrieb die Buchung des Holzverkaufs-
geschäfte und deren Geldresultate wohl mit dem Ausdruck der Buchführung
bezeichnet wird, so halten wir die Benennung der die Betriebskontrolle
zum Gegenstand habenden Wiitscbaftsbücher und Nach Weisungen mit den^
Ausdruck „Forstbuchführung" nicht für ganz geeignet. Passender erscheint
die Bezeichnung , Führung der forstlichen Wirtschaftsbücher '.
Die Betriebskontrolle erstreckt sich zunächst auf die Feststellung
der Flächen Veränderungen, sodann auf die Nachweisung der
Hauungs- und sonstigen B e t r i e b s ergebnisse und endlich ist
noch eine Art forstlicher Chronik, oder Notizensammlung zu
liefern. Ebenso muss für die erforderlichen Nachträge in den Karten
^) Grebe, Betriebs- und Ertrags-Regulierung, 2. Aufl., S. 425 ff.
— 336 —
zur AufrechterhaltuDg des richtigen Standes derselben (Evident-
haltung) gesorgt werden.
§ 132. 2. FlSchennach Weisung und Kartenberichtigung.
Alle Flächenveränderungen, die infolge von Kauf, Tausch^
Orenzberichtigung, Separation, auch wohl Kulturveränderungen (z. B.
Zuweisung von seitherigem landwirtschaftlichen Areal zum Forste,
oder Rodung von Forstflächen zu Agrikulturzwecken) vorkommen,
sind in eine sog. Flächennachweisung einzutragen, welche in
tabellarischer Form zur Führung durch die Verwaltungsbehörde an-
gelegt wird. In einer Spalte wird der Zugang, in einer anderen der
Abgang an Fläche bemerkt; die Ortsbezeichnung ist bei Flächen,
welche zum Forst neu hinzukommen, nach der seitherigen kataster-
mässigen Benennung anzufügen. Der Vorgang, welcher die Ver-
änderung veranlasst (Kauf, Tausch etc.), ist unter Anfuhrung etwaiger
Urkunden (Verträge, Reskripte etc.) anzuführen.
Vorgetragen wird in der Flächennachweisung die Fläche des
Reviers, wie sie durch die Forsteinrichtung festgestellt ist; die
weiteren Einträge erfolgen chronologisch nach dem Perfektwerden
der Veränderungen, am Jahresschluss wird die Summe gezogen und
der Bestand, der sich als Vortrag für das neue Jahr ergibt, fest-
gestellt.
Sehr zweckmässig ist die Führung eines Gegenverzeichnisses
durch die Forsteinrichtungs- oder die höhere Forstbehörde.
Die Nachträge in die Forstkarten (Grundrisse und Grenzkarten)
müssen mit grosser Sorgfalt und Pünktlichkeit bewirkt werden. Wo
eine Forsteinrichtungsanstalt besteht, wird die endgültige Erledigung
der Karten her ichtigung am besten dieser übertragen, wie schon in
§ 125 erwähnt wurde; inzwischen kann die Lokalbehörde die Ein-
Zeichnung provisorisch mit Bleilinien bewirken.
In einem Anhang zu der Flächennachweisung findet zweck-
mässig eine Nachweisung der in den Rechtsverhältnissen des Forstes
(Berechtigungen und Belastungen) im Laufe der Zeit vorkommenden
Veränderungen statt, indem nicht nur die bezüglichen Tatsachen
angegeben, sondern auch die darüber ergangenen Urkunden (Rezesse,
Verträge etc.) angeführt werden.
— 336
§ 133. 3. Nachweisung der Betriebsergebnisse (Kontrollbuch).
Für jede Orts-, bezw. selbständige Bestandesabteilung wird
mittelst einer speziellen Nachweisuug Jahr für Jahr angegeben, was
in derselben genutzt worden ist. Da dieses Ergebnis bei den plan-
massigen Hauungen mit dem durch die Forsteinrichtung geschätzten
Massenquantum verglichen wird, so nennt man eine solche Nach-
weisung das Taxationskontroll buch, auch wohl die Orts-
betriebsnachweisung. — Sehr zweckmässig lässt sich mit dem
Eintrag der Hauungeu der Nachweis der ausgeführten Kulturen,
nach Fläche und Geldaufwand, mit textlicher kurzer Angabe der
Art des Anbaues verbinden.
Man pflegt die Hiebsflächen nur bei wirklichem flächen-
weisen Abtrieb (Kahlschlag-, Mittel- und Niederwaldbetrieb), sowie
bei Durchforstungen anzugeben, nicht aber bei den Hauungen des
Femelschlagbetriebes. Dem Eintrag muss eine geometrische Er-
mittelung vorausgehen, sofern es sich nicht um die ganze Fläche
einer Bestandesabteilung handelt.
Die Holzmassenerträge werden nicht allein nach der Gesamt-
summe in Festmetern, sondern auch nach den einzelnen Sorti-
menten spezifiziert angegeben. Die Reduktion der Raummasse und
der Reisigwellen auf Festmeter erfolgt nach möglichst genauen
Sätzen, die durch Instruktion bestimmt sind (s. § 35, Schluss).
Man schliesst beim Laubholz meist auf Festmeter Gesamtmasse,
beim Nadelholz hingegen meist nur auf Derbholzmasse ab, entspre-
chend den Einheiten des Massen etats.
In einer Spalte Bemerkungen wird die Art der Hauung ange-
geben; hier findet auch die Anführung der Kulturart ihren Platz,
sofern die Kulturen mit den Hauungen zusammen in einer Nach-
weisung kontrolliert werden und man nicht besondere Kulturkontroll-
bücher führen will, was kaum erforderlich sein dürfte. Ein Schema
für eine nach unserer Ansicht praktische Art des Kontrollbuches
lassen wir folgen.
337 —
Ortsbezeichnung :
Hiebsart:
Schätzung :
Flächen
Holzertrag
Anbau
Abtrieb
Zwischennutzg.
O
N
Brennholz
.2
08
w
Zwischennutzg.
Stockholz
Fläche
03
O
M
M.
Jahr
Derb-
holz
Reis-
holz
Nähere Angaben
über Art der
Hauung und des
Anbaues
ha
fm
fm
rm
ha
§ 134. 4. llauptnutzung und Zwischennutzung.
Für die Kontrolle des festgesetzten Massenetats, insbesondere
im Hochwald betrieb, ist es wichtig, bei den angefallenen Erträgen
scharf zwischen Haupt- und Zwischennutzung zu unter-
scheiden. Zunächst geben dafür die Bestimmungen der Forstein-
richtung einigen Anhalt, nach welchen bezüglich der planraässigen
Hauungen kein Zweifel darüber obwalten kann, ob ihre Ergeb-
nisse der Haupt- oder Zwischennutzung zuzurechnen sind.
Schwierigkeiten bereitet hingegen die Verbuchung der zufälligen
Anfälle von Bruch- und Dürrhölzern (in Preussen und anderen
Staaten „Totalitätshauungen*', in Württemberg „Scheidholz" genannt.
Wenn wir unter der Hauptnutzung alle Abtriebs- sowie
die zum Zwecke der Verjüngung zu gewinnenden Nutzungen an
haubarem Holze, desgleichen solche Erträge, welche den künftigen
normalen Haubarkeitsertrag eines Bestandes zu schmälern geeignet
sind, verstehen, so bezeichnen wir als Zwischennutzung das-
jenige Material, welches entweder dem Nebenbestand angehört, oder
dessen Entnahme den dereinstigen Hauptertrag des Bestandes nicht
schmälern wird.
Eine solche Unterscheidung ist nur möglich bei Hochwald mit
flächenweiser Sonderung der Altersklassen, nicht bei den Plenter-
formen. Sie ist aber nötig, weil der Hauptnutzungsetat nach Mög-
lichkeit eingehalten werden muss und etwaige Überschreitungen
Stoetzer, Forsteinrichtung. IL Aufl.
22
— 338 —
desselben in der Kegel in den folgenden Wirtschaftsjahren nach
Möglichkeit wieder einzusparen sind, um die Nutzungen der Zukunft
auf keinen Fall zu beeinträchtigen, wogegen eine Überschreitung
des veranschlagten Zwischennutzungsetats, der immer nur einen
ungefähren Anhalt gewähren kann, ganz unbedenklich sein wird
und es jedenfalls als Wirtschaftsgrundsatz gelten muss, im Interesse
einer sorgfältigen Bestandespflege der jüngeren und mittleren Bestände
mit der Axt überall da, wo es nötig ist, einzugreifen, selbst wenn
dabei der Etat der Zwischennutzung überschritten wird, wogegen
solche Eingriffe, die zur Hauptnutzung gehören, auf den Etat der-
selben anzurechnen sind.
Im Ausschlagwald (Nieder- und Mittel wald) erfolgt eine Unter-
scheidung zwischen Haupt- und Zwischen- oder Nebenbestand, auf
welcher ja grundsätzlich die Trennung von Haupt- und Zwischen-
nutzung beruht, für gewöhnlich nicht. Jedoch wäre auch hier eine
solche denkbar, wenn man das Ausschlagholz durchforsten wollte,
was jedoch im grossen nirgends geschieht
Indem wir die Trennung der Holzerträge nach Haupt- und
Zwischennutzung für die Buchung derselben im Kontrollbuch be-
fürworten, sind wir von vornherein der Ansicht, dass man dabei
nicht allzu ängstlich sein darf und dass für die Praxis einfache
und klare Bestimmungen erlassen werden müssen, bei deren Ein-
haltung die Verwaltung auf möglichst wenig Zweifel stösst. Dies
ist dann der Fall, wenn der eigenen Beurteilung der Frage, ob
eine Schmälerung des künftigen Hauptertrages zu erwarten ist, oder
nicht, kein erheblicher Spielraum gewährt wird.
Für die, nach einem aufgestellten Fach werksplan zu führende
Wirtschaft empfiehlt sich die Hegel, alle zufälligen Erträge aus
Beständen der laufenden, sowie der nächsten Periode, seien sie auch
noch so klein, der Hauptnutzung zuzurechnen, hingegen die-
jenigen Nutzungen, welche Beständen entstammen, die für spätere
Perioden zur Abnutzung bestimmt sind, als Zwischennutzung
zu buchen, sofern dieselben nicht einem flächen weisen Abtrieb an-
gehören (wie es z. B. bei Bruch- oder lusektenbeschädigungen vor-
kommen kann), für welchen Fall die Verrechnung unter Haupt-
nutzung zu erfolgen haben würde.
— 339 —
Die Erträge der Aufhiebe von Wegelinien in jüngeren Bestanden
können, sofern es sich nur um schmale Nebenwege handelt, eben-
falls unbedenklich der Zwischennutzung zugerechnet werden, wogegen
die Nutzungsmassen, welche bei Aufhieb breiter Hauptwege anfallen,
zur Hauptnutzung zu rechnen wären.
Bei Forsteinrichtungen, die den Wirtschaftsplan nur auf die
erste Periode, oder das erste Dezennium erstrecken, würde anstatt
der betreffenden Periode das Alter des Bestandes entscheidend
sein, um die Zugehörigkeit des Anfalles zur Haupt- oder Zwischen-
nutzung zu bestimmen. Beispielsweise würde man bei 100 jährigem
Umtrieb vielleicht bestimmen können, dass die zufälligen Hiebs-
ergebnisse aus Beständen bis zu 60 Jahren der Zwischennutzung,
hingegen diejenigen aus älteren Beständen der Hauptnutzung an-
gehören.
In der Preussischen Staatsforstverwaltung wird der Anfall aus
Beständen der 1. Periode auf alle Fälle zur Hauptnutzung gerechnet,
aus Beständen späterer Perioden dann, wenn eine Bestandeeergänzung
(Kultur) nötig wird, oder eine Minderung des vorausgesetzten Haupt-
nutzungsertrages um mehr als b^/o zu erwarten ist').
§ 135. 5. Waldangriffskontrölle.
Im Gegensatz zu der speziellen Nach Weisung der Hiebsergeb-
nisse für die einzelnen Bestandesabteilungen steht die summarische
Kontrolle des Waldangriffs, welche Jahr für Jahr eine Abrechnung
zwischen dem Etat und der wirklichen Nutzung gewährt, wodurch
sich alsdann das Hiebssoll für das kommende Wirtschaftsjahr ergibt,
indem der bis zu Ende des abgelaufenen Jahres im ganzen bewirkte
Mehr- oder Mindereiuschlag am Etat gekürzt, oder demselben hin-
zugefügt wird.
Eine alsbaldige besondere Berücksichtigung der, bei Vollendung
des Einschlags einer Ortsabteilung sich ergebenden Differenz zwischen
Soll- und Istertrag bei der Bestimmung des Hiebssatzes halten wir
bei einer, einigermaßen sorgfältigen Forstein rieh tung für unrichtig,
sind vielmehr der Ansicht, dass erst am Schluss des Dezenniums
') y. Hagen-Donner, Forstliche Verhältnisse Preussens, 3. Aufl.;
S. 208.
22*
— 340 —
ein daraus sich ergebender Einfluss auf die Festsetzung des neuen
Etats abzuleiten ist.
Die Abrechnung in der Wald angriffskou trolle erfolgt getrennt
nach Haupt- und Zwischennutzung, bei letzterer unter Vergleichung
des Durch forstungsflächenetats (s. § 116) mit den wirklich durch-
forsteten Flächen.
Weiter ist eine Trennung der Vergleichung nach den einzelnen
Betriebsklassen (Betriebsverbänden) vorzunehmen. Die Aufzählung
der Massen erfolgt summarisch in Festmetern des kontrollfähigen
Materials (entweder Derbholz, oder Gesamtmasse, jedenfalls aber
unter Ausserach tlassung des Stockholzes). Die Scheidung nach den
einzelnen Sortimenten und Holzarten unterbleibt am besten.
Die Ertragszahlen werden den Abschlüssen der alljährlich zu
liefernden Hiebsn ach Weisungen entnommen.
Eine einfache Form der Nachweisung wäre die folgende:
Waldangriffskontrolle für 1891—1900.
Wirtschaftsverband :
Jahr
Etat
H.N.
fm
Zw.N.
hai fm
Nutzung
H.N.
fm
Zw.N.
hai fm
Daher gegen den Etat:
im laufenden
Jahr
H.N.
+ !-
fm
Zw.N.
ha
im
Dezennium
H.N.
I
+ !-
fm
Zw.N.
+!-
ha
Sollhieb
für
nächstes
Jahr
H.N. |Zw.N.
fm I ha
1891
1892
1893
2500
2500
2500
40 ! 700
40
40
700
700
2600
3170
2430
36
45
900
875
42 1065,
1
100 1-
1
—
4
100-
6701
5
770
1
- !70
! :
2
!700 ' ;
1
' 1
— I 4||2400 44
1 -Iil730 ' 39
3!—'' 1800 ' 37
§ 136. 6. Revierchronik.
Es ist wichtig, dass bei jeder Forstverwaltung eine regelmässige
Aufzeichnung aller, für den Forstbetrieb wichtigen und interessanten
Erscheinungen und Beobachtungen stattfindet, aus denen sich die
Entwicklung der Verhältnisse ersehen lässt und mancherlei Richt-
punkte für den künftigen Betrieb ableiten lassen.
— 341 —
Dergleichen Notizen werden am besten in einem besonderen
Heft oder Band (Merkbuch, Taxationsnotizenbuch) als eine Art
von Revierchronik, nach Materien gesondert, nach der Zeitfolge ge-
ordnet, vereinigt^).
Es ist wünschenswert, für diesQ Chronik nicht bei jeder Revision
einen neuen Band anzulegen, sondern den Umfang desselben so
reichlich zu bemessen, dass er für eine längere Reihe von Jahren
ausreicht. Zu diesem Behuf ist für die einzelnen Abschnitte hin^
länglicher Raum an weissem Papier zu lassen.
Es können zweckmässig etwa folgende Abschnitte gebildet
werden :
1. Aufzeichnung von Kalamitäten (Bruch- und Insekten-
schäden, Frostbeschädigungen, Feuer etc.) mit Angabe der Umstände
und etwa dabei gemachter, besonderer Erfahrungen.
2. Notizen über Änderungen im Holzabsatz, unter
Hervorhebung der Veranlassungen, Verwertungsresultate, Mitteilungen
über den Betrieb der Neben nutzungen.
3. Erfahrungen aus dem Hauungsbetrieb, insbe-
sondere über den Einfluss dieser oder jener Hiebsart auf die Nach-
zucht, über die Einwirkung von Durchforstungen und Lichtungen
auf Hebung des Zuwachses und dergl.
4. Wahrnehmungen auf dem Gebiete des Kultur-
betriebes, Kosten und Erfolge verschiedener Kulturmethoden, wobei
auch etwaige Misserfolge nicht zu verschweigen sind, Ergebnisse von
Düngungsversuchen .
5. Mitteilungen aus der Forstunterhaltung, insbe-
sondere dem Waldwegbau, unter Anführung besonders interessanter
spezieller Bauten und deren Kosten.
6. Notizen über Waldfrevel, deren Ursachen, Abstel-
lung usw.
^) Das, in der Preussischen Staatsforstverwaltung eingeführte „Taxa-
tions-Notizbuch'' ist etwas ähnliches; in einem speziellen Teile enthält es
aber auch den Nachweis der Flächenändeningen für die einzelnen Bestandes-
abteilangen, sowie der in jeder derselben erfolgten wirtschaftlichen Arbeiten,
ausschliesslich der Hauungen (siehe Jahrbach der Preussischen Forst- und
Jagdgesetzgebung und Verwaltung, Bd. III^ S. 112 ff.).
— 342 —
7« Personalchronik. Wechsel in der Besetzung der Stel-
lungen, Veränderungen im Wohnsitz der Beamten, in den Dienst-
etabliisements und dergl
8. J a g d h r o n i k. Veränderungen in den Jagdzuständen, inter-
essante Jagdbeuten und Jagdereignisse, Jagdschutz und Wildfrevel,
Jagderträge.
Im allgemeinen ist in Hinsicht auf die Führung der Revier-
chronik darauf aufmerksam zu machen, dass die Einträge sich an
wirkliche, zweifellose Tatsachen zu halten, sowie dass keine Erfah-
rungen Aufnahme zu finden haben, welche nicht als das Resultat
genauer Untersuchungen und Beobachtungen anzusehen sind. Die
Darstellungsweise sei kurz und bändig, unter Vermeidung aller Weit-
schweifigkeiten und längerer vollständiger Abhandlungen.
II. Die Revisionen.
A« Hauptrevisionen«
§ 137. 1. Beschaffung der Unterlagen.
Dass die Hauptrevisionen von 10 zu 10 Jahren stattfinden
sollen, wurde in § 131 erwähnt. Bei der nachfolgenden Schilderung
des Ganges einer solchen nehmen wir an, dass eine Forsteinrichtung
vorliegt, welche ihre Bestimmungen für eine Mehrzahl von Perioden
getroffen hat.
Die für Vornahme der Revision erforderlichen Unterlagen werden
zunächst der Flächennachweisung (§ 132), sowie der Nachweisung
der Betriebsergebnisse (§ 133) entnommen.
Zuerst wird unter Berücksichtigung der erfolgten Flächenver-
änderungen eine neue Feststellung der Flächen aller Be-
standes- und Ortsabteilungen bewirkt. Ebenso hat, sofern solches
nicht im Laufe des Dezenniums bereits fortlaufend geschehen ist,
eine Berichtigung und Ergänzung der Grundrisse, soweit sie sich
aus jenen Flächen Veränderungen ergibt, zu geschehen. Selbst wenn
dergleichen Nachtrage schon erfolgt sind, so empfiehlt sich eine
Nachprüfung durch den mit Vornahme der Revision beauftragten
Beamten.
— 343 —
Diese Arbeiten fallen da, wo Forsteinrichtungsanstalten .bestehen,
diesen, sonst der inspizierenden oder dirigierenden Stelle zu. Dem-
nächst ist auf dem Revier selbst durch einen geometrischen Sach-
verständigen alles das ein zumessen, was ap Nachträgen in die Grund-
risse in Betracht kommt. Dazu gehört vor allem der gegenwärtige
Stand der Schlaglinien; ferner sind alle neu gebauten Wege (am
besten unter Anwendung der Boussole mit distanzmessendem Fern-
rohr) einzumessen, wobei sich unter Umständen die Notwendigkeit
oder Zweckmässigkeit der Veränderung einer Abteilungslinie ergeben
kann. Eine solche Änderung in der Forsteinteilung kann sich wohl
auch als Folge von Neuerwerbungen ergeben. Änderungen in den
Bestandes- (Unter-) Abteilungen können durch die erfolgten Bestandes-
abtriebe veranlasst werden.
An die Beschaffung der geometrischen Grundlage schliesst sich
die Bearbeitung der taxatorischen Unterlagen an. Zu diesem
Behuf ist ein Abschluss des Kontrollbuches zu bewirken, durch
welchen sich für die einzelnen Bestandesabteilungen ergibt, wie viel
im abgelaufenen Dezennium in jeder derselben gehauen worden ist,
wodurch gleichzeitig die Möglichkeit einer Vergleichung des wirk-
lichen Anfalles mit der Schätzung gegeben wird.
Eine Zusammenstellung der gewonnenen Erträge erfolgt zweck-
mässig Ort für Ort, indem man die sämtlichen Abteilungen des
Revieres, bezw. Betriebsverbandes der Reihe nach, unter Angabe
ihrer Flächen, folgen lässt. Eine Summierung der Flächen muss die
Summe des ganzen Forstes, bezw. Betriebsverbandes, ergeben, die
Summe der Massen muss mit der in der Waldangriffskontrolle (§ 135)
nachgewiesenen Gesamtsumme des Holzeinschlages übereinstimmen.
Für Kahlschläge und Durchforstungen werden auch die Hiebsflächen
aufgeführt.
Weiter ist in dieser Zusammenstellung noch zu bemerken,
welchen Zeiträumen die Ergebnisse von nicht planmässigen
Hauptnutzungshauungen entstammen. Sind dieselben Be-
ständen späterer Perioden entnommen, so ist dafür meistens ein
Abzug an den Nutzungen der nächsten Zeit nicht zu machen, in-
dem angenommen werden kann, dass bis zu jenen ferneren Zeiten
sich eine Ausgleichung der gemachten, in der Regel unbedeutenden
Vorgriffe von selbst ergeben wird. Handelt es sich jedoch um Be-
— 344 —
stände näher liegender Zeiträume und sind die Vorgriffe von be-
trächtlichem Umfang, so empfiehlt sich eine Bückstellung von Flächen
der nächsten Zeit besonders dann, wenn jene Zeiträume vielleicht
schon an sich schwach ausgestattet sind.
Endlich gehört es zu der Beschaffung der Unterlagen einer
Hauptrevision, dass nunmehr eine Aufnahme der für den nächsten
Wirtschaitszeitraum verfüglichen Massen stattfindet. Vor allem sind
die Bückstände aus dem abgelaufenen Dezennium nach ihrer Masse
genau zu ermitteln. Im Femel schlagbetrieb erfolgt dies durch stamm-
weise Auskluppierung ; im Kahlschlagbetrieb kann, wenn sich aus
den seitherigen Schlagergebnissen ein genügender Anhalt für die
Massenschätzung der verbliebenen Beste, deren Flächen ja festgestellt
sind, ergibt, eine Okularschätzung ausreichend sein.
Ebenso wird die Masse der durch die Forsteinrichtung zur Ab-
nutzung für den beginnenden Zeitraum bestimmten Bestände selbst
dann errnfttelt, wenn eine Massenangabe schon in der Forsteinrichtung
enthalten ist.
Auch hier wird, soweit nötig, stamm weise Auskluppierung,
andernfalls Schätzung nach Probeflächen vorgenommen ; der laufende
Zuwachs ist zu ermitteln und bis zur Mitte des nächsten Dezenniums
aufzurechnen.
Die Aufnahme kann unterbleiben, sofern unzweifelhaft (etwa
aus den seitherigen Abtriebsergebnissen) sich ergibt, dass den
Schätzungen der Forsteinrichtung voller Glaube beizumessen ist.
Nach solchen seitherigen durchschnittlichen Erträgen wird nainent-
lieh die Massenschätzung für Mittel- und Niederwald geprüft,
sowie nötigenfalls berichtigt.
Die Ergebnisse werden zusammengestellt und mit den nach den
Bestimmungen der Forsteinrichtung zur Abnutzung bestimmten Massen
verglichen. Ein Schema für die formelle Darstellung der Bevisions-
grundlagen lassen wir folgen:
345 —
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— 346 —
§ 138. 2. Bestimmungen für das beginnende Jahrzehnt«
Das gegebene Schema der Bevisionstabelle lässt ersehen,
dass in demselben nicht nur die Ergebnisse des Hauungsbetriebes
vom abgelaufenen Jahrzehnt niedergelegt werden, sondern sich auch
darin der bei Vornahme der Revision festgestellte Tatbestand tabel-
larisch in Zahlen ausgedrückt finden soll. Es ist dies eine neue
Aufnahme der Altersklassen, sowie eine Aufzahlung der disponiblen
Massen in einer Gegenüberstellung zu den Schätzungen der Forst-
einrichtung.
Zwanglos lassen sich hieran die Bestimmungen für die Hau-
uugen der nächsten Zeit anreihen. Es handelt sich hierbei nicht
nur um die rechnerische Ableitung des neuen Etats nach den er-
mittelten Zahlen, sondern es ist Pflicht der Revision, zu beurteilen,
ob die von der Forsteinrichtung getroffenen Bestimmungen zweck-
mässig sind, oder ob etwa Verschiebungen sich nötig machen, indem
einzelne Bestände vielleicht noch zu schwach zum Abtrieb erscheinen
und daher zurückgestellt werden müssen, so dass man vorerst ihnen
nur einen kräftigen Durchhieb verordnet.
Es muss erwogen werden, ob dafür etwa andere Bestände vor-
gezogen werden können, die an sich länger stehen bleiben sollten.
Eine Neuaufstellung der Altersklassentabelle lässt erkennen, welche
Veränderungen gegen den letzten Abschluss derselben eingetreten
sind, ob das Verhältnis der haubaren Orte zu den mitteljährigen
und jüngeren Beständen sich gebessert hat, oder nicht und ob hieraus
sich ein Anlass ergibt, allgemein den Massenangriff einzuschränken
oder zu vergrössern.
Es muss weiter festgestellt werden, ob etwa die angeordnete
Hiebsfolge Anlass zu Bedenken gibt und daraus die Notwendigkeit
folgt, Änderungen in den über den Abtrieb der Bestände von der
Forsteinrichtung vorläufig getroffenen Bestimmungen eintreten zu
lassen.
Nach Maßgabe aller dieser Erwägungen und Erörterungen ist
der Hauptuutzungsetat für das nächste Dezennium zu bestimmen
und es Bind die zur Erfüllung desselben dienenden Hauungen aus-
zusuchen und in der Revisionstabelle aufzuführen, wo sie als so-
genannter „Hiebszeiger" oder „Hiebswegweiser" erscheinen.
— 347 —
Gleichzeitig ist in einer besonderen Spalte die mutmaßliche An-
baufläche für das nächste Jahrzehnt einzutragen.
Ebenso sind die mittleren und jüngeren Bestände auf ihre
Durchforstungsbedürftigkeit zu prüfen und es ist ein neuer Flächen-
und summarischer Massenetat für den Zwischennutzungsbetrieb des
nächsten Jahrzehnts zu entwerfen. Durchhiebe in Beständen, die
der Haubarkeit näher stehen, werden nach § 116 als Hauptnutzungen
speziell veranschlagt.
Auch der Durchforstungsplan findet seinen Platz in der mit-
geteilten Revisionstabelle.
Aus der vorstehenden Anleitung ergibt sich, dass die bei Gre-
legenheit der Hauptrevision zu treffenden neuen Bestimmungen eine
vollständige und gründliche Begehung des gesamten Waldes unter
aufmerksamer Beurteilung aller einschlagenden Verhältnisse, insbe-
sondere auch mit einer unbefangenen Kritik der seitherigen Wirt-
schaft in gleicher Weise erfordern, wie dies bei der Neueinrichtung
zu geschehen hat, wenn auch bei letzterer die Beschreibung aus-
führlicher gestaltet wird, als bei der Revision.
Für eine derartige Tätigkeit eignet sich nur ein im Forstbetrieb
erfahrener Beamter, kein Anfänger, wenn auch die Erledigung der
geometrischen Vorarbeiten und der Massenaufnahmen sehr wohl von
Hilfsarbeitern besorgt werden kann.
Eine Beteiligung der Verwaltungs- bezw. Inspektionsbehörde ist
absolut erforderlich zur Erlangung von Auskunft über die Gründe
etwaiger Abweichungen von dem ursprünglichen Plan, die sich bei
der Revision ergeben, ferner zur Geltendmachung der auf örtliche
Einsicht und Erfahrung gegründeten Ansichten über zweckmässige
Modiflkationen der Forsteinrichtung, Änderungen im Etat wegen ein-
getretener Verschiebung der Absatzverhältnisse, anderweite Gestal-
tung der Hiebsweise auf Grund gemachter Erfahrungen und dergl.
mehr.
Anlass zu derartigen Erwägungen bieten auch wohl die Auf-
zeichnungen der Revierchronik, welche ebenso wie das Kontrollbuch
dem die Revision besorgenden Beamten vorzulegen ist.
Zur Behebung etwaiger Zweifel empfiehlt sich eine Schluss-
begehung des Reviers unter Teilnahme des Taxators, sowie der
Lokalbehörden und eines Vertreters der obersten Forstbehörde,
— 348 —
welcher in streitigen Punkten den Ausschlag gibt. Eine gemeinsame,
bei Beginn der Arbeiten aafzonehmende Vorverhandlung ist
nicht zu empfehlen, da der Taxator erst im Laufe der Arbeit auf
Anstände stossen wird, die zweckmässig am Schluss seiner Forst-
begehung durch eine gemeinsame Beratung erledigt werden. Vorher
überlasse man die gründliche Besprechung aller wichtigen Fragen
dem Forsttaxator und dem Forstverwaltungspersonal.
§ 139. 3. RevisioiLsbericht.
Die schriftliche Darlegung der Ergebnisse einer vorgenommenen
Hauptrevision, der sog. Bevisionsbericht, zerfällt naturgemäss in zwei
Teile, deren erster eine Beurteilung der seitherigen Wirtschaft zu
liefern hat, während der zweite für den Betrieb des beginnenden
neuen Dezenniums die erforderlichen Vorschriften erteilen soll.
Der erste Abschnitt hat ein kurzes gedrängtes, die Haupt-
punkte hervorhebendes Bild des Betriebes der letzten Zeit zu ge-
währen. Es ist darin zu erörtern, ob und in wie weit die Bestim-
mungen des Betriebsplanes eingehalten worden sind, weiter ist der
Ertrag der Bestände gegenüber der Schätzung hervorzuheben, wie
er sich im einzelnen und summarisch aus der Revisionstabelle ergibt;
der Erfolg der angewandten Hiebsniethoden, insbesondere der etwa
zur Einleitung natürlicher Verjüngung geführten Schläge ist zu be-
urteilen , der Durch forstungsbetrieb ist zu schildern , der gesamte
Kulturbetrieb ist zu kritisieren und nach seinen Erfolgen und Miss-
erfolgen darzustellen ; es ist hierbei der Kostenaufwand im ganzen,
sowie auch hinsichtlich der Sätze für die Flächeneinheit nach den
einzelnen Kulturarten auf Grund der von der Forstverwaltung zu
liefernden Nach Weisungen anzugeben.
Ferner wird der Aufwand für Waldpflege, Wegebau etc. nach
akten massiger Feststellung angeführt und dazu bemerkt, was sich
hinsichtlich der zweckmässigen oder unzweckmässigen Verwendung
der ausgegebenen Gelder, über die erzielten Erfolge, oder etwa über
die Unzulänglichkeit der seitherigen Aufwendungen ergeben hat.
Schliesslich lässt man die Angaben über den gesamten Geld-
ertrag für Holz und Nebennutzungen, sowie die Ausgaben folgen,
um hieraus den Reinertrag fürs Jahr sowohl summarisch, als nach
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in Sachsen nicht nur auf eine allgemeine Prüfung des Betriebes,
sondern auch besonders auf eine Feststellung der Angemessenheit
des Etats, welcher nötigenfalls berichtigt wird, indem man für
die Haupthauungen eine Vergleichung des Ertrages der durchge-
schlagenen und angehauenen Orte mit der Schätzung vornimmt und
nach dem hierbei sich ergebenden Prozentsatz des Mehr- oder Minder-
ertrages den Hiebssatz summarisch berichtigt^).
Nach unserer Ansicht liegt bei sorgfältiger Feststellung der
Hiebsmassen und Zuwachsgrössen, mag dieselbe bei Gelegenheit der
Neueinrichtung, oder bei einer Hauptrevision erfolgt sein, Anlass zu
einer Zwischenrevision zum Zweck einer wiederholten Prüfung des
Etats nicht vor und kann eine Ausgleichung der aus Schätzungs-
fehlern sich ergebenden Vorgriffe oder Hiebsrückstände sehr wohl
bis zum Schluss des Dezenniums verschoben werden. Auch in
Sachsen selbst ist die Meinung darüber, ob die fünfjährigen Revi-
sionen wirklich notwendig sind oder nicht, eine geteilte 2).
Hingegen kann es sehr zweckmässig sein, eine solche Zwischen-
revision vorzunehmen, wenn nach den vorgenommenen letzten Fest-
stellungen besondere Mängel des Betriebes sich ergeben hatten, die
der Abstellung bedurften, oder wenn überhaupt eine Änderung der
seitherigen Betriebsgrundsätze angeordnet worden war.
In diesem Falle wird es sich empfehlen, dass die oberste Forst-
behörde nach einiger Zeit und schon vor Ablauf des Dezenniums
sich darüber Sicherheit verschafft, ob von der Verwaltung im Sinne
der aufgestellten Wirtschaftsvorschriften verfahren wird und ob die-
selben sich bewähren, oder nicht.
Ferner könnten unerwartete Störungen des Betriebes durch
Kalamitäten, insbesondere Windbruch, in einzelnen Fällen Anlass
zu Zwischenrevisionen geben, um festzustellen, ob etwa durch Bruch
li htete Bestände, die noch nicht in Betrieb waren, zweckmässig
vollends abgetrieben und dafür andere zurückgestellt werden.
Ebenso könnte der Fall eintreten, dass sich bedeutende Differenzen
. .^ g^ii und Istertrag oder sonstige Fehler der Einrichtungs-
blzw Revisionsarbeit herausstellen, welche eine Prüfung erheischen,
,. Jadeich, Forsteiorlchtang, 6. Aufl., S. 535.
a) Daselbst, S. 541.
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§ 140. 4. Abschluss der Reyision.
Die vorgenommene Revision erlangt ihren Abschluss durch die
endgültige Genehmigung der getroffenen neuen Bestimmungen seitens
der obersten Forstbehörde, bezw. des Waldeigentümers oder im
Gemeindewaldbesitz der Oberaufsichtsinstanz.
Hat keine entscheidende Schlussverhandlung stattgefunden, so
ist es sehr wünschenswert, dass die Konzepte der feitigen Arbeiten
(Revisionstabelle und Bevisionsbericht) der Verwaltungs- bezw. In-
spektionsbehörde zur Einsicht und Anfügung etwaiger, auf Abände-
rungen oder Ergänzungen gerichteter Anträge oder zur Abgabe der
Ein Verständniserklärung mitgeteilt werden.
Auf diese Weise wird der Lokal Verwaltung die auf jeden Fall
wünschenswerte Einwirkung gesichert und der Vorwurf vermieden,
als werde durch die Taxationsbehörden den Bedürfnissen des Be-
triebes nicht genügend Rechnung getragen.
Etwaige Einwendungen werden entweder direkt berücksichtigt,
oder es wird zu ihrer Erledigung die höhere Entschliessung der
zuständigen Stelle herbeigeführt.
Demnächst erfolgt die Fertigung der Reinschrift in der nötigen
Anzahl von Exemplaren, desgleichen die Erneuerung der Bestandes-
karten; ebenso werden die Grundrisse und Grenzzeichnungen der
Verwaltung, soweit nötig, berichtigt oder erneuert und es wird
nunmehr die Genehmigung der ganzen Revisionsarbeit durch die
höhere Instanz, welcher dieselbe mit Erläuterungsbericht vorzulegen
ist, herbeigeführt.
Den Schluss macht die Hinausgabe der Arbeit, sowie der dazu
gehörigen neuen Bestandeskarte an die Lokalbehörde, mit dem Auftrag,
die Wirtschaft nach den getroffenen Bestimmungen zu führen und
die erforderlichen neuen Kontrollbücher, Flächennachweisungen etc.
anzulegen.
§ 141. Zwischenrevisionen.
In einzelnen «Verwaltungen, insbesondere in der Königlich
Sächsischen Staatsforstverwaltung, ist es üblich, schon in der Mitte
des Dezenniums, also nach Ablauf von 5 Jahren, sogenannte
Zwischenrevisionen vorzunehmen. Dieselben erstrecken sich
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in Sachsen nicht nur auf eine allgemeine Prüfung des Betriebes,
sondern auch besonders auf eine Feststellung der Angemessenheit
des Etats, welcher nötigenfalls berichtigt wird, indem man für
die Haupthauungen eine Vergleichung des Ertrages der durchge-
schlagenen und angehauenen Orte mit der Schätzung vornimmt und
nach dem hierbei sich ergebenden Prozentsatz des Mehr- oder Minder-
ertrages den Hiebssatz summarisch berichtigt^).
Nach unserer Ansicht liegt bei sorgfältiger Feststellung der
Hiebsmassen und Zuwachsgrössen, mag dieselbe bei Gelegenheit der
Neueinrichtung, oder bei einer Hauptrevision erfolgt sein, Anlass zu
einer Zwischenrevision zum Zweck einer wiederholten Prüfung des
Etats nicht vor und kann eine Ausgleichung der aus Schätzungs-
fehlern sich ergebenden Vorgriffe oder Hiebsrückstände sehr wohl
bis zum Schluss des Dezenniums verschoben werden. Auch in
Sachsen selbst ist die Meinung darüber, ob die fünfjährigen Revi-
sionen wirklich notwendig sind oder nicht, eine geteilte^).
Hingegen kann es sehr zweckmässig sein, eine solche Zwischen-
revision vorzunehmen, wenn nach den vorgenommenen letzten Fest-
stellungen besondere Mängel des Betriebes sich ergeben hatten, die
der Abstellung bedurften, oder wenn überhaupt eine Änderung der
seitherigen Betriebsgrundsätze angeordnet worden war.
In diesem Falle wird es sich empfehlen, dass die oberste Forst-
behörde nach einiger Zeit und schon vor Ablauf des Dezenniums
sich darüber Sicherheit verschafft, ob von der Verwaltung im Sinne
der aufgestellten Wirtschaftsvorschriften verfahren wird und ob die-
selben sich bewähren, oder nicht.
Ferner könnten unerwartete Störungen des Betriebes durch
Kalamitäten, insbesondere Windbruch, in einzelnen Fällen Anlass
zu Zwischenrevisionen geben, um festzustellen, ob etwa durch Bruch
gelichtete Bestände, die noch nicht in Betrieb waren, zweckmässig
vollends abgetrieben und dafür andere zurückgestellt werden.
Ebenso könnte der Fall eintreten, dass sich bedeutende Differenzen
zwischen Soll- und Istertrag oder sonstige Fehler der Einrichtungs-
bezw. Revisionsarbeit herausstellen, welche eine Prüfung erheischen.
^) Jadeioh, Forsteinrichtang, 6. Aufl., S. 535.
«) Daselbst^ S. 541.
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die am besten mit Hilfe einer besonders zu beantragenden Zwischen -
revision vorgenommen werden würde.
Im übrigen könnte eine solche, welche — wie bereits gesagt —
sich in der Regel nur auf eine Beurteilung der Befolgung aufgestellter
Betriebsgrundsätze erstreckt, gewiss auch die Etatsfrage mit in den
Kreis ihrer Erörterungen zu ziehen, insbesondere festzustellen haben,
ob sich die Schätzung bei den bereits durchgeschlagenen (nicht aber
den erst angehauenen) Abteilungen bewährt hat, oder nicht und
inwiefern etwa infolgedessen in extremen Fällen selbst eine Etats-
änderung angezeigt sein könnte.