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Du,i,zodb,Google
Die Inventur.
Aufnahmetechnik, Bewertung und Kontrolle.
Für Fabrik- und Warenhandelebetriebe
dargestellt von
Werner Grull,
BerateBdor Ingepienr ffir geMh&fUioha Oigioiwtioii
nsd teohtiLBcli-wJrtecliiiftUche Freien,
Beeidigt« nnl Oftenllich ingwteUter Ba<ih«rsTi»i,
BtlauBan.
Berlin.
Verlag von Julius Springer.
1911.
Dig.tizoäbyGOOglC
*'^^
Copyright 1911 by Jnlitie Springer in Berlin.
Du,l,zodb,GoOglf
f
Vorwort.
Während die kaufmfttintsche Bilanz in der Literatur sehr ein-
gehend behandelt wurde, ist der der Bilanzierung vorhergehende Akt
der Aalstellnng des Inventars, die „Inventur" nur nebenB&cltlich be-
trachtet. Insbesondere finden sich Über die Technik der Inventari-
sierung und das Verlahren bei der Ermittlung der zum Anaatz zu
bringenden Werte, ebenso über die Kontrolle der InTenturanf nähme
nur spärliche Hinweise, verstreut in einzelnen einschlägigen Werken
ober Buchhaltung, Pabrikorganisation*) und Qeschäftsbetriebskunde,
sowie in den Arbeiten über die rechtliche Bedeutung der Bilanzierungs-
Torschriften.
Der Bedeutung, welche der Inventui sowohl im Systeme des
kaufmännischen Rechnungswesens wie auch in den anderen Fällen zu-
kommt, in denen eine Inventar- Errichtung gesetzlich vorgeschrieben
oder aus sonstigen Ghünden erwünscht ist, entspricht diese Vernach-
lässigung in der Literatur keineswegs. Es kommt hinzu, daÖ schon
in nicht sehr umfangreichen Betrieben die Anfetellang des biventars
eine nicht unwesentliche Arbeit, oft erhebliche Kosten und eine Störung
des laufenden Gteschfiftaganges verursacht, alles Umstände, die eine
planmäßige Vorbereitung und Dnrchftthrung der Inventur arbeit an-
gezeigt erscheinen lassen.
Verfasser hat sich deshalb die Aufgabe gestellt, die Erfahrungen,
welche er in sech^ähriger Praxis als Verwaltungsingenieur und seiner
■) BallBTski, Fabrikbetneb. Berlin 1&07.
Johanning, Organisation von Fabrikan. BraunBchweig 190B.
Sperlich, ünkoBteuberechnnng. Hannover 1906.
Lilienthal, FabrikorgaoiMtion. Berlin 1907.
247576
Du,i,zodb,Google
IV Vorwort.
Tfitigkeit als beratender Ingenieur für geschäftl. Organisation und be-
eidigter und Öffentlich angestellter Bücherrevisor auf diesem Grenz-
gebiete zwischen kaufmännischer, juristischer und technischer Arbeit
sammeln konnte, zusammenzustellen, in der Annahme, daß manchem
inmitten der laufenden Geschäfte stehenden verantwortlichen Geschäfts-
leiter und Beamten dies von Nutzen sein könnte. Denn wenn auch die
Organisation der Inventurarbeiten in jedem Betriebe der Eigenart des-
selben sich sorgfältig anpassen muß, so handelt es sich doch der Art
nach überall um die gleichen Arbeiten, ebenso sind die Erwägungen
über die Zugehörigkeit einzelner Objekte zum Inventar und über die
Bewertung der vorgefundenen Vermögensgegenstände ohne Rücksicht
auf die Art des Geschäftsbetriebes ziemlich allgemein gültig.
Gleichzeitig wurden die für die Inventur gültigen gesetzlichen
Bestimmungen, insbesondere die Vorschriften über den Wertansatz mit
in das Werk aufgenommen, einerseits weil man bei den Anfnahme-
arbeiten auf den Wertansatz weitgehend Rücksicht nehmen muß, an-
derseits um alle den in Rede stehenden den Stoff berührenden Fragen
an einer Stelle zu vereinigen. Soweit als möglich, wurde hierbei ein
Eingehen auf den Streit der Meinungen, insbesondere über die recht-
liche Bedeutung der Vorschriften, vermieden und nur das vorgetragen,
was als gesichertes Ergebnis der bisherigen Forschungen angesehen
werden kann. Nur in der Frage der Anrechnung der Fabrikunkosten
glaubte Verfasser auf den Streit eingehen zu müssen, der außerordent-
lichen Bedeutung wegen, die dieser Frage zukommt.
Im Vordergründe der Betrachtungen steht das für den Abschluß
der Buchhaltung in einem als fortbestehend gedachten Fabrikations-
oder Warenhandelsgeschäfte dienende Inventar. Daneben ist Jedoch
auch auf die Inventur auf nähme in fortbestehenden Betrieben anderer
Art (wie z. B. Gas-, Wasser- und Elektrizitätswerke) sowie auf solche
Inventuren Rücksicht genommen, die als Grundlage für die Auflösung
einer bestimmten Vermögensmasse, sei es im Eonkursverfahren, sei es
im Wege der Liquidation, dienen sollen. Nebenher wurde, soweit dies
im Rahmen der Darstellung angängig war, das famüien- und erbrecht-
liche Inventar, ebenso das Nießbrauch-Inventar gestreift, ohne daß je-
doch der Anspruch erhoben wird, diese speziellen Inventare insbeson-
dere nach ihrer rechtlichen Bedeutung erschöpfend behandelt zu haben.
Das Gleiche gilt von der zu Kontrollzwecken dienenden Inventurauf-
nahme. Trotzdem glaubt Verfasser, daß wegen der Darstellung der
Aufnahmetechnik das Buch auch solchen Personen dienen kann, die
vermöge ihres Berufs mit derartigen Inventuren zu tun haben, vrie
dbyGOOglC
Vorwort. V
Richtern und Rechtsan^^ten, Konkursverwaltern und dergl., zumal ja
hfinfig die Aufstellung; derartiger Inventars die Inventarisierung zuge-
höriger Geschäftsbetriebe in sich sdiheQt. Mit Rückssicht auf diese
Interessentenkreise wurde manches, was dem inmitten des Betriebes
stehenden Beamten selbstverständlich erscheinen mag, ausführlicher be-
handelt, während umgekehrt manche dem Juristen selbstverständliche
Frage mit Rücksicht auf die in der Praxis stehenden Leser eingehender
betrachtet werden mußte.
Als erster Versuch einer abgeschlossenen Darstellung des Stoffes
werden dem Bache vermutlich Mängel nicht fehlen. Für Hinweise auf
solche wäre Verfasser dankbar.
Erlangen, Weihnachten 1910.
Werner GroU.
dbyGOOglC
dwGoogle
luhaltsrerzeichnis.
S«ite
Vonrort III— V
I. Teil: Allireiii eines.
1. Kapitel. Zweck der Inventiir 1 — 8
9 1. Definition und Bedeatnng 1
, % 3. Einteilnsg der InventnreQ Dach ilirem Zweck . . . 3 — 8
S. EapiteL Objekte der InTentnr 8 — 5
§ 3. ZngehSrigkeit einzelner Objekte znr InTentarmaaBe . 8
3 4. ZusammcDgeBetete iDventaie 4
8. S^piteL Zeitpunkt der Inventar 6 — 7
§ 6. Notwendigkeit der Festsetznng einea beBtimmten Zeit-
pnnktos 5
3 6. Ta^ der Aufat«llang. Bezngstag 7
4. Kapitel FDicht nud Terantworttichkeit für die AnfeteUimg
des iDveDtaro 7 — 8
3 7. PflichtinTeatiir. ZweckmSBigkjeitsiDventiir .... 7
g 8. Umfang der Terantwortlicbkeit, Btrafrechtlicbe Yerant-
uitwortnng, ziTilrechtliche Venrntwortniig .... 7
S 9. Verantwortliche Personen 8
II. Teil: Die IbBcblDflloreDtnr Im Fabrik- und
Warenhandelsbetrlebe.
I. Abachnitt. Allgemeines.
1. EapiteL Die Inventiir und die kanfmäimiBche Gncbfühnmg 9 — 10
3 10. Der AbachlnB der kanfmännieclieii Bncbführung . . 9
§ 11. VerbSltnis tod iDventnr und Bilanz 9
9. EapiteL Zeitpunkt der kaofmäiinischen Inveutnr 10 — 13
3 12. Zeitpunkt nnd Frist Hr die Antstellimg des Inventari 10
3 18. Verlegung der Inrentor 11
3 16. Zeitpunkt f&r antergewöbnliobe Inventuren .... 13
dbyGoOglC
VT TT lahaltaveraeichnia.
3. Kapitel. Objekte der kaufmäniuBcIien luTentni 13 — 18
g 16. Oeücbtspankte für die ZngehSrigkeit und Einteiliug
der Objekte 13
§ IT- Nach dem Zweck der Inventur nicht znr Vennögena-
sm«Be gehSrigen Objekte 17
§ 18. Fremdes Eigentnin. PriTatvennögen, Garantien und
WechselverbiDdlichkeiten. Liefemngs- and Äbnalime-
II. AbBcbnitt. Anfnabmetecbnik.
1. Kapitel. Einteilung der Arbeiten. Vorbereitungen .... 19—31
§ 19. Welche Arbeiten kommen in Frage? 19
§ 20. Zweck and Nutzen der vorbereitenden Arbeiten. FeBt-
legnug des Aufnahmetagea und der Objekte der InTentnr 19
3 21. Organisation der Inrenturarbeiten. InTButurleitnag.
InrenturkommisBion 21
g 22. Verteilung der Arbeiten auf das Personal 22
§ 23. Inventurhezirke 34
§ 24. Inventur Vorschriften 24
§ 25. Entlohnung der Inventurarbeiten 25
§ 26. ÜbeTBJcht über das Fortschreiten der Arbeiten ... 25
§ 27. Die verschiedenen Anfnahmeverfahren 28 '
2. Kapitel. Aufnahme der Betriebsgegenstände . 31 — 46
§ 28- Objekte und Einteilnng derselben 31
§ 28. Besonderes über Gerechtsame 34
§ 30. Aufnahme von Grundstücken 35
§ 31. Aufnahme von Inventarstiicken 36
§ 32. Anfnahme von Zeichnungen und Modellen .... 46
§ 33. Außerhalb befindliche luventarstücke 46
3. Kapitel. Vorbereitung der Warenaufnahme 46 — 74
§ 34. Objekt« der "Warenanf nähme 46
§ 35. Wahl des Aufnahmeverfahrens öl
§ 36. Messen, Zählen und Wiegen 61
§ 87. Vordrucke für die Aufnahme 56
§ 36. Bezeichnung der aufgenommenen Posten 69
§ 39. Erleichterungen für die Aufnahme 70
§ 40. Sicherung vor Doppelauftiahmen 73
§ 41. Voraufnahme 78
4. Kapitel. Warenanfnahme 74—79
§ 42. AufDBhmepfiicht der einaelnen Bezirke. Gang der Auf-
nahme 74
% 43. Bezeichnungen. Mengenangaben. Ausscheidung frem-
den Eigentums 74
§. 44- Berichtigungsposten 76
§ 45- Teilfahrikate 76
6. Kapitel. Die Inventur der Finanzahteilung 80 — 87
§ 46. Aktiva 80
Dig.tizoäbyGOOglC
Inhaltsverzeichnis. IX
% 47. Passiva 81
g 48. Vorbereitnng der Aufnahme der Bachguthnben und
Schulden 82
§ 4». Aufnahme derselben 83
g 50. Kassa, Wechsel 84
§ 51. Gerechtsame 85
g 52. Voransiahlnngeu 86
§ 53. Wechselverbindliclikeiten 87
§ 54. Lieterungs- und Abu ahme Verbindlichkeiten .... 87
III. Abschnitt Die Bewertung des Inventars.
1. Kapitel. Wertbegriffe 87—92
g 55. Einleitung 87
g 56. Bewertete und teilweise unbewertete Inventars . . 87
§ 57. Werturteüe 88
§ 58. Gebrauchswert 8»
g 59. Verkehrswert, Altwert 90
§ 60. Eingangswert und Selbstkosten 92
2. Kapitel. Der Wertansatz im allgemeinen 93 — 106
§ 61. Was ist für den Wertansatz bestimmeDd? .... 93
§ 62. Einfluß des Zwecks der Inventur auf den Wertansatz
im allgemeinen 93
§ 63. Bewertung der Inventur für den BuchabschluB ... 94
§ 64. Einfluß besonderer Umstände auf den Wertansatz . . 95
§ 65. Einflnfi des Zwecks des Erwerbs 96
§ 66. Geltungsbereich der Recbtsnonnen . ■ 96
§ 67. Kechtsnormen 96
§ 68. Bewertungsvorscbrifteo für Gebrauchsgegenstände . . 99
§ 69. Bewertungsvorschriften für Waren 100
§ 70. Wertansatz der Waren in AbschluBinventaren . . . 102
§ 71. Einfluß der Andemng des Rechtsverhältnisses des Be-
triebes auf die Bewertung der Waren 103
g 72. Übersicht über die verschiedenen Wertansätze . . . 104
3. Kapitel. Technik der Bewertung 106—114
g 73. Einteilung der Bewertungsarbeiten. Auswahl der Wert-
arten 106
§ 74. Feststellung der Bewertnngsgruudlagen 106
§ 75. Wertsteigemde Momente 106
§ 76. Wertmindemde Momente 107
§ 77. Massezehrung als wertmindemdes Moment .... 107
g 78. Wertminderung durch äuflere Umstände 108
§ 79. Einzelbewertung und summarische Bewertung . . . 108
§ 80, Durchführung der Bewertung. Schätzungen .... 109
g 91. Wertberechnung 110
§ 82. Ahschreibnngen 111
§ 83. Wirkungen falscher Bewertung 112
g 84. Kontinuität des Wertansatzes 113
dbyGOOglC
InhaltsTerzeichmB.
MM
§ S6. WillkQrlictie Wertansätze 113
§ 86. ÜbwleituDg 114
4. EapiteL Bewertung von Betrieliggf^eiiBt&iideii 114 — 125
g 87. Allgemeines 114
g 88. LiegenKliaft«D 115
g 89. EiDricbtniigsgegeDstaiide 117
g »0. UaBchiseD 130
§ 91. Werkienge und Oerilte 121
g 92. Mobilien 123
g 98. GeTBcbtsame 128
g 94. Darlehen 124
g 95. BiickgSngigmachen von AbBclireibiuigeii 124
5. Kapitel. Bewertung von Waren 125 — 135
g 96. AUgemeineB 125
g 97. Rohstoffe 126
g 9B. EezugBartikel 129
g 99. Fabrikate 129
g 100. Arbeitsteilang bei der Bewertung 134
6. Kapitel. Bewertung sonstiger Bestände 135 — 139
g 101. Eont^korrentgathaben 185
g 102. Voraauahlnagen und ähnliche Posten 137
3 103. Kicht bDchmäfiige Recht« nnd Pflichten 138
g 104. Herausgabepflichten 139
IV. Abschnitt, inßere Form des Inventars.
Kontrollen. Kosten.
1. Kapitel. ZneammenBtellnng der Inventtirergebnisse 140—145
% 106. Gesetzliche Vorschriften betr. die ttoBeie Form ... 140
5 106. Form der Niederschrift 141
g 107. Anordnung znsammengesetiter Inventare 142
§ 108. Unterzeichanng des Inventars 142
g 109. Mitwirkung von Urkundspersonen 143
g 110. Inventnrakten 143
g 111. Äufbewohrnngspflicht 144
2. Kapitel. Kentrollen 145—153
a) Kontrollen während der Fertigstellung.
g 112. Kontrollplan 145
g 113. Kontrolle der Aufnahme 145
g 114. Kontrolle der Bewertung 148
g 115. Kontrolle der ZnsaininenBtellniig 148
g 116. Konteolle der Geschäftsteitung. Buchhalterische Eon-
trolle 148
b) Nachkontrollen,
g 117. Kontrolle durch den Anfsichtsrat nnd die Oesellschafts-
glieder bei OeBellscbatten 160
3. Kapitel. Kosten der Inventar 161
g 118. Kosten der Inventur 161
äbyGoOgIC
InhaltSTendchnia. XI
Y. Abschnitt. Ausnutzung der InTentnr.
1. Kapitel. Ertraga-EtJ^olatioii 153—154
§ 119. AllgemeineB 163
% 120. ErmittJuDg des DorchachiiittBbeBtandea 163
2. Kapitel- Sonstige Arbeiten 154 — 156
§ 131, Anfstelles von Listen schwer verkänflicher Waren . 164
S 133. Eootrolle des FabriketionsprozeaseB. YerbUtnisziffem 165
§ 123. Kontrolle der Betriebabacbfübrung 166
VI. Abechnitt. Die stSndige Inventar and die monat-
liche Oewinuermittlnng.
1. Kapitel. Zweck nud Wesen der stSudigen Inventur . . ... 156 — 161
§ 134. Nachteile, die mit der gewQbnlicben Inventur verbunden
sind. Nutzen und Vorbedingungen von kurzfristigen
Q^winnermittlnngen 156
§ 135. Werte, die aus der kanfmänniBcben Bucbfehmng ohne
luventnr festgestellt werden können 157
g 136. Werte, die nicht ohne weiteres ans der kaufmännischen
Bnchföbrnng ersichtlich sind 168
§ 127. Erleichterung der Uonatsbilanzen durch Anpassung der
Buchführung an den Zweck 169
S 128. Gültigkeit der Betrachtungen 161
2. Kapitel. Dnrchführung der stfindigen Inventur ISl — 186
§ 129. Zerlegung der „etändigec Inventar" in Teilarbeiten . 161
g 180. Gesichtspunkte für die Eintoilnng der Bestttnde . . 163
g 131. Aufgabe und Anlage der Nach Weisungen (Konten). Vor-
dmcke für die Nachweisongen 166
§ 183. Feststellung der Anfangsbestände 174
3 133. Allgemeine Gesichtspunkte für die Verbnchong von
Änderungen 175
§ 134. Bncbungsunterlagen und Vordrucke für dieselben . . 176
§ 135. Arbeitsteilung bei Durchführung der ständigen In-
ventur 183
g 136. Ständige Kontrolle der greifbaren Bestände .... 184
§ 137. Differenzen-Ausgleich ISS
§ 138. 186
8. Kapitel. Der Bestandsnacbweis im Eiikzelnen 187 — 195
§ 189. Bohstoftkontrolle 187
§ 140. Teilfabiikate-Kontrolle 188
§ 141. Kontrolle der Fertigtabrikate 194
§ 142. Scblaßbemerkung 195
Anhang.
1. Vorschriften für die Inventur in einer Dampfziegelei 196 — 208
3. Vorsohriften für die Inventar- Aufnahme 203 — 304
dbyGoOglC
XII InhaltsverzeicliniB.
8a
8. InvestnrvorBcliriften für eine EiseDgieBerei und Alaachinenf&brik
mit Filialen 204—
I. Allgemeine Inventurvorschritten
II. Vorschriften für Lager nnd Eipedition
III. Änfnahmevorscbriften für das Rohmsteriallager ....
IV. Vorschriften für die Werkstätten (AnBcMag)
V. Vorschriften für die Änfnahmeleiter nnd Kontrollbeamten
VI. Vorschriften für die Bewertung der Eohstoffe und Handels-
VII. VorBohriften für die Bewertung der Teilfabrikate nnd
Fertigfabrikate
VIII. Vorschriften für die Filialen
4. SInster für die Znaammenstellnng des Inventars
5. Muster für die Zusammenstellnng in Aufnahmeheften
6. Desgl. für die Zusanunenstellung von Aafnahmezetteln mit Hilfe
der Addiermaschine •
dbyGOOglC
L TeU.
Allgemeines.
1. Kapitel. Zweck der loTentiir.
§ 1. Dem allgememen Sprachgebrauch nach ist das „Inventar"
ein Verzeichnis aller deijenigen an einem bestimmten Zeitpunkte „sich
vorfindenden" Vermögensteile, welche eine durch den Zweck des In-
ventars bestimmte Verm&gensmasee bilden, während „Inventur" die auf
die Aufstellung (Errichtung) des Inventars gerichtete Tätigkeit be-
zeichnet.
Das Verzeichnis kann entweder lediglich eine Beschreibung und
Aufzählung der verschiedenen Vermögensteile bilden, oder es kann jedem
Vermögens tiicke der Wert beigefügt sein, der ihm innerhalb der zu
inventarisierenden Vermögensmasse „beizulegen" ist. Im ersten Falle
enthält das Inventar eine Reihe nicht zusammenfaßbarer Posten,
während das bewert«te Inventar neben der Aufzählung der einzelnen
Stücke noch die Ermittelung des wirtschaftlichen Wertes der Ver-
mögensmasse als Ganzes ermöglicht.
I 2. Dem Zwecke nach lassen sich hauptsächlich 3 Arten von
Inventaren unterscheiden. Es kann sich handeln:
a) um die Feststellung von Eigentumsverhältnissen, z. B. um die
genaue Ermittlung und Beschreibung eines Sacheigentums
oder Haftung» ob j ektes ;
b) um die Ermittlung von Beständen zum Zweck der Kontrolle
von Rechnungen über dieselben (Kontroll- und Übergabe-
Inventur) ;
c) um die Ermittlung von Beständen zur Durchführung des Ab-
schlusses von Rechnungen mit verschiedener Einheitsbewertung
der einander gegenüberstehenden Posten (Abschlußinventur).
a) Die Feststellung von Eigentumsverhältnissen und
Haftungsobjekten durch Inventur kommt im Rechtsleben häufig vor. So
ist z. B. beim Antritt eines Nießbrauchs die Aufstellung eines Inventars vor-
geschrieben, femer an verschiedenen Stellen im Familienrechte. Das Erb-
recht gewährt im § 1993 des BGB. des Erben das sog. beneficium inventarii,
indem es ihn von der unbeschränkten Haftung für die Verbindlichkeiten
des Nachlasses befreit, wenn er innerhalb bestimmter Frist nach Anfall
dbyGOOglC
•^' ■ -.""'-■ -•..:."■.-.' AU^meines.
der Erbschaft ein Inventar errichtet, durch das sich genau der Umfang
der Erbschaft als des nnnmehr allein verbleibenden Eaftungsobjekt«^
erheonen läßt. Das Gesellschaftsrecht endlich verlangt ebenso wie das
Eonkursrecht die Aufstellung eines Inventars als Grundlage für die Aus-
einandersetzung der GeBellschatter bezw. die Verteilung des Vermögens.
Die Bedeutung der Feststellung eines Haftungsobjektea kommt
schließlich noch der gelegentlich der Verpfändung des im laufenden
Betriebe durchschnittlich vorhandenen Warenbestandes durch einen Treu-
händer regelmäßig vorzunehmenden Kontrollinventur zu, durch die fest;
gestellt werden soll, ob die dem gewährten Kredit entsprechende
Mindestgrenze des Bestandes eingehalten wird^).
b) Die Eontrolle von Bestandsrechnungen durch Inventur
kommt z. B. in Betracht bei der Prüfung der Rechnungen der Eassen-
verwalter, von Lagerbüchem in Lagereigeschäften, Pfandleihen u. dergl.,
ferner bei der Prüfung der nach § 1 des Depotgesetzes zu führenden
Depotbücher. Sie ist eine notwendige Voraussetzung für die Entlastung
der betr. Verwalter bei ihrer Bechnungslegung.
Algebraisch läßt sich die Bedeutung der Inventur in diesem Falle
am besten veranschaulichen, wenn man eine derartige Rechnung in
Form einer Gleichung darstellt, auf deren einer Seite die Eingänge E,
auf deren anderer Seite die Ausgänge A stehen. Dann ergibt sich der
Bestand B aus der Gleichung:
E — A = B.
Dies Ergebnis der Rechnungsführung muß gleich dem Ergebnis J der
Inventur sein, die Gleichung
E— A=B=J
demnach eine identische Gleichung, wenn die Rechnungsführung richtig
c) Eine ganz andere Stellung nimmt die Inventur ein beim Ab-
schluß einer sog. gemischten Rechnung. Für diese ist charakteristisch,
daß die Gleichung
E — A = B
nicht den Bestand ergibt, sondern daß Größe B eine algebraische
Summe ist, die sich aus zwei Teilen zusammensetzt, deren Größe und
Verhältnis zueinander nicht bekannt ist. Wir können demnach fUr B
B = J±C.
Erst wenn eine der beiden Grölen C oder J bekannt ist, kann
die andere bestimmt werden. Ist also der Wert J durch Aufnahme der
vorhandenen Rechnungswerte festgestellt, so kann der Wert + C aus
obiger Gleichung ermittelt werden. Hier wird also durch die Inventur
') Auf dieses Speziali nventar machte mich HerrDr. jnr. Pelix Trüatedt,
Treuhänder, Charlotteabarg' frenndlichEt Bnfmerksan, wofür ich hier meinen besten
Dank sage. Jnristisch muB diese Yerpfändnng ein perfeliteB Kaufgeschäft sein.
»Google
Zweck der Inventur. Objekte der InTentur. 3
eine Trennung der beiden Glieder ^ C und J und damit ein sachlicher
Abschluß der betr. Rechnung überhaupt erst möglich gemacht.
Derartige gemischte Rechnungen finden wir vorwiegend in der
kaufmännischen Buchführung. Die Größe ^ C bedeutet hierin nichts
anderes als den Gewinn oder Verlust, den die betr. Rechnung (z. B.
das Warenkonto) aufzuweisen hat (Brutto- oder Warengewinn bezw.
-Verlust). Von dem Werte von J hängt der Wert von C ab, ist also
J unrichtig, so muß notwendigerweise auch C unrichtig werden, d. h.
in der kaufmännischen Buchführung muß notwendigerweise die Gewinn-
ermittelung falsch werden, sobald die Inventur- Aufnahme unrichtig ist.
Dem kaufmännisch gebildeten Leser wird das Gesagte vielleicht
klarer werden, wenn wir nachfolgend die bekannte schematische Dar-
stellung des Warenkontos eines Fabrikbetriebes wiedergeben:
a) Es ist Gewinn erzielt {C positiv {+), Habensaldo)
SoU Warenkonto Haben
Ware nnd Matorialbeatände am
Verkaufte Waren
Anfang
Material-Eetouren
Haterialeinkaof
WarenbeBtSnde am JabresachloB
Lohne
(Inventnrwert J)
Waren-Eetonren
Brnttogewinn (+C)
b) Es ist Verlust entstanden (C negativ (— ), Sollsaldo)
SoU Warenkonto Haben
Waren- nnd Materialhestände am
Verkanft« Waren
Anfang
Material-Ketonren
Materialeinkanf
Lahne
(Inventurwert J)
Waren-Retonren
Bmttoverlnst <— C)
2. Kapitel. Objekte der Inrentar.
§ 3. Nach unserer Definition stellt das Inventar ein Verzeichnis
aller derjenigen an einem bestimmten Zeitpunkte sich vorfindenden
Vermögensteile dar, welche eine durch den Zweck des Inventars
bestimmte Vermögensmasse bilden. Objekt der Inventur ist demnach
alles, was unter den jeweils vorliegenden Verhältnissen als „Teil" der
betreffenden Vermögensmasse angesehen werden muß, nicht blos Sachen
oder Rechte. Die Aufnahme eines bestimmten Vermögensstückes in
ein Inventar ist somit dahin zu deuten, daß dieses Stück vorhanden
war und von dem Anfsteller des Inventars bei Beobachtung der ihm
obliegenden Wahrheitspflicht und Sorgfalt und unter Berücksichti-
dbyGOOglC
4 Allgemeines.
gnng des Zweckes des Inventars als zu der Vermögensmasse za-
gehörig angesehen wurde.
Anderseits grenzt das Inventar aach die Vermögensmasse gegen-
über anderen Vermögen nach außen hin ab. Das Fehlen eines bestimmten
Stückes im Inventar weist also darauf hin, daß das betr. Stück nicht
vorhanden war oder daß der Aufsteller des Inventars dasselbe nicht als
zu der Vermögensmasse gehörig betrachtete. Viellach wird es zweck-
mäßig sein, diese Abgrenzung noch dadurch zu verschärfen, daß man
die innerhalb des Bereiches der Inventannasse befindlichen fremden Ver-
mögensstücke in einem dem Inventar beigefügten Anhang ausdrücklich
als „fremdes Eigentum" bezeichnet. Dadurch wird außerdem die Kon-
trolle der Inventur in bezug auf Vollständigkeit erleichtert.
Natürlich igt nicht gesagt, daß die Zurechnung beziehungsweise
Ausscheidung der einzelnen Stücke zur Inventarmasse immer auch den be-
stehenden Eigentumsverhältnissen entsprechen muß, daß z.B. dasEigen-
tum an allen den angeführten Vermögensteilen oder nur an diesen einem
bestimmten Rechtssubjekte zukommt, ganz abgesehen von absichtlichen
oder gutgläubigen Unrichtigkeiten. Vielmehr wird häufig die Zuge-
hörigkeit zu der zu inventarisierenden Vermögensmasse nach anderen
Bis rechtlichen Gksicht^pnnkten beurteilt.
Lediglich Eigentumsverhältnisse sind bestimmend für die Aufnahme
bestimmter Teile in ein Inventar, welches nach § 2 a ausschließlich zur
Feststellung von Eigentumsverhältnissen, insbesondere zur Kennzeich-
nung von Haftungsobjekten, dienen soll.
Dagegen ist die Tatsache der Verbuchung nach den Regeln ord-
nungsmäßiger Buchführung maßgebend für die Entscheidung der Zu-
gehörigkeitsfrage bei solchen Inventaren, die nach § 2b und c zur
Kontrolle von Bestandsrechnungen oder zum Zweck des Abschlusses
von Ertragsrechnnngen dienen sollen. In seinem Endergebnis wird aber
dies unter Berücksichtigung der ordnungsmäßigen, d. h. den Kegeln
des angewendeten Bechnnngs Verfahrens entsprechenden Verbuchung auf-
gestellte Inventar auch wieder Werte ergeben, die in gleichartigem
Eechtaverhältnisse zu der Vermögensmasse stehen.
H 4. Vielfach werden Inventare aufgenommen, welche sowohl der
Feststellung von Eigentumsverhältnissen als audi der Eontrolle von Be-
standsrechnungen bezw. dem Abschluß von gemischten Rechnungen
dienen sollen. Hierher gehören insbesondere die Inventare im kauf-
männischen Rechnungswesen, deren Aufgabe neben dem Abschluß der
Rechnung auch der Ausweis des Vermögensbestandes als der Haftsumme
für die G-eschäftsverbindlichkeiten bildet. Femer werden gelegentlich
erb- und familienrechtliche Inventare gleichzeitig dem Abschluß von
Rechnungen dienen, wenn z. B. zu einer Erbschaft ein Anteil an einer
offenen Handelsgesellschaft gehört (nicht aber an einer Akt.-Oeaell-
achaft oder G.m.b.H.!), oder wenn sich ein Nießbrauch u.a. auch auf
dbyGOOglC
Zeitpunkt der Inventar. 5
ein kaufmäniiisch betriebenes Geschäft erstreckt u. a. m., ebenso die
Konkurs- and Liquidationsinventare.
In diesen Fällen muß eine Teilung des Inventars in zwei Teile
stattfinden, von denen der eine zum Abschluß der betreffenden Rech-
nangen die anter dem Gesichtspunkte der ReclinungsfUhrnng als
zugehörig zu betrachtenden Yermögensstticke anführt, während der
andere das Ergebnis des vorgenannten nach dem RechtsverhSltnisee
aufnimmt, in dem es znr VermUgensmasse steht, und außerdem die
neben diesem noch rechtlich als Teile der betr. Vermögensmasse zu
betrachtenden Objekte nachweist.
£in derartiges nicht für den Abschloß des Rechnungswesens,
wohl aber als Bestandteil der Haftungssumme in Frage kommendes
Objekt bildet z. B. bei dem Inhaber einer Einzelfirma oder Teilhaber
einer offenen Handelsgesellschaft und den persflnlich haftenden Gesell-
schaftern der Übrigen Gesellschaftsformen das Privatvennögen.
3. Kapitel. Zeitpunkt der InreDtnr.
§ 5. Ein Verzeichnis der „an einem bestimmten Zeitpunkte" sich
vorfindenden Vermögen sobjekte soll nach unserer Definition das In-
ventar sein. Die Notwendigkeit der Festlegung eines bestimmten Zeit-
punktes erhellt sofort, wenn man sich überlegt, daß wohl die Mehrzahl
von VermSgensmassen durch wirtschaftliche Beziehungen einem stän-
digen Wechsel sowohl ihrer Zusammensetzung als auch ihrer Größe
nach unterworfen ist. Eine Feststellung ihrer Zusammensetzung und
ihres Wertes kann somit nur für einen bestimmten Zeitpunkt Gültig-
keit haben, vor dem and nach dem die Zusammensetzung und der
Wert möglicherweise ganz anders ist. Ganz besonders gilt dies von
dem Vermögen einer gewerblichen Unternehmung.
Der Zeitpunkt, für den das Inventar autzustellen ist, richtet sich
nach dem Zweck der Inventar. Die Aufstellung eines Inventars wird
demnach einerseits unabhängig vom Zeitverlauf beim Eintritt be-
stimmter Ereignisse erforderlich (Gelegenheitsinventur), anderseits durch
den Ablauf bestimmter Fristen bedingt (regelmäßige Inventur).
unabhängig vom Zeitverlaaf sind alle die Inventare aufzustellen,
welche nach g 2 a die Ermittelung von Eigentumsverhältnissen zum Ge-
genstande haben. So ist das Nießbrauch-Inventar auf den Tag des An-
tritts des Nießbrauches, das guterrechtliche Inventar auf den Tag der .
Regelung der betr. Verhältnisse, das erbrechtliche Inventar auf den Tag
des Anfalls der Erbschaft, das Liquidations- und Konkurs-Inventar auf
den Tag der Eröffnung dieses Verfahrens zu beziehen.
Dagegen müssen die zur Eontrolle und zum Abschluß von Rech-
nungen dienenden Inventare nach Ablauf der jeweils für die Eontrolle
bezw. den Abschluß der betr. Rechnungen vorgesehenen Fristen und.
dbyGOOglC
g Allj^emeines.
da dieser Abschluß meist in regeliD&ßig:er Wiederkehr erfolgt, regel-
mäßig, zu bestimmter Zeit, aufgestellt werden. Doch werden Zweck-
mäßigkeitsgriinde manchmal auch hier außergewShnlii^e Inventuren
wünschenswert erscheinen lassen, so z. B. in kaufmännisch betriebenen
Unternehmungen der Eintritt größerer Verluste durch höhere Gewalt,
Feuer, Unterschlagung oder Diebstahl, Änderungen in der Art der
Rechnungsführung oder der Person des Rechnungsführers, Änderung
der Rechnungsfristen u. a. m. Im geschäftlichen Leben wird man ins-
besondere auch bei Umzügen, bei der Beendigung von Gelegenheits-
gesellschaften u. a. Inventur machen.
Der Zeitpunkt des zur Kontrolle des verpfändeten Durchschnitts-
bestandes von in dem Betriebe weiter verwendeten Waren durch einen
Treuhänder aufzunehmenden Inventars (§ 2a Abs. 2) richtet sich nach
der Zuverlässigkeit des Ffandschulduers, der Möglichkeit der Veräuße-
rung der Waren und der Grenze der Beleihung. Sind z.B. die Waren-
durchschnittsbestände zu 507o beliehen und beträgt der Durchschnitts-
umaatz des Pfandschuldners etwa '/e ^^^ Bestände pro Monat, so ge-
nügt es, sofern man den Realisienmgswert der Waren mit "iä^/p ansetzt,
wenn eine Kontroll- Inventur nach 2 Monaten erfolgt. Ist allgemein
B = Wert der Bestände,
M := Maximaler Monatsumsatz (zu Selbstkosten!),
L := Größe des Lombard- Darlehens,
1 = L : B = Beleihungsgrenze,
q = Prozentsatz der Selbstkosten, der bei einem 2wangsverkauf
der Waren erlöst werden kann (oben zu Tö^/u angenommen),
n = Zahl der Monate, nach denen ein Kontroll-Inventar aufge-
stellt werden muß,
80 gelten die folgenden Beziehungen:
Der mindeste Warenbestand muß, damit der Pfandgläubiger
Deckung behält, betragen:
B„i„ =. ^
q
Der Maximalbestand, über den hinaus ein Mehrwert pfandfrei ist,
beträgt: L
Bei einem derzeitigen Bestände B beträgt die Zeit, bis zu der
bei maximalem Monatsumsatze M eine Verminderung auf Bmin erreicht ist
„ L
B-B„i. ''^q
und, wenn bei Beginn der Pfandhaltung B := Bm»:
L L
1 3_L/i_M
' M ~MV1 qV
Du,i,zodb,Google
Verantwortlichkeit für die Aufstellung der Inventur. 1
Selbstverst&ndlicb ergibt die Rechnung nur die Höchstfrist. Je
nach dem Charakter des Pfandschuldners wird man mehrere oder weniger
außergewöhnliche Kontrollen Tomehmen müssen.
8 6. Wenn im Vorigen von dem Zeitpunkt der Aafstellimg des
Inventars die Rede war, so ist darunter der Termin zu verstehen, für
den das durch das Inventar wiedergegebene Augenblicks bild von dem
inventarisierten Vermögen Gültigkeit hat. Verschieden hiervon ist oft
der Tag, an dem die Aufstellung der Inventnr vorgenommen wird.
Wir wollen im folgenden den Tag, fUr den die Inventur Gültigkeit
hat, den „Bezugstag", den Tag, an dem die Aufstellung erfolgt, den
„ Aufnahm etag" nennen. Daß beide nicht immer identisch sein können,
erhellt schon daraus, daß die Inventuraufnahme oft längere Zeit bean-
sprucht. Auch kommt es häufig vor, daß man erst nach Ablauf des
Bezugstages, oft erst längere Zeit später in der Lage ist, die Inventur
vornehmen zu können. Dies ist insbesondere bei dem erbrechtlichen
Inventar der Fall, für dessen Aufstellung das Gesetz eine Frist von
6 Wochen gewährt. Wie in diesen Fällen die Zurückbeziehnng erfolgt,
werden wir später sehen.
4. Kapitel. Pfltcht und Teraotwortlichkeit fBr die Aafstellang
des Inventars.
§ 7. Je nach der Bedeutung, die der Inventur unter den ge-
gebenen Verhältnissen zukommt, besteht nur ein zivilrecbtlicber Zwang
zur Aufstellung des Inventars, oder eine öffentlich-rechtliche Pflicht
hierzu. Eine zivilrechtliche Verpflichtung zur Inventur ist überall dort
vorgesehen, wo zwar das Interesse bestimmter einzelner Personen die
Feststellung von Eigentumsverhältnissen zweckmäßig erscheinen läßt,
bei denen aber ein öffentliches Interesse an der Inventarisierung fehlt
(Zweckmäßigkeits Inventuren). Dies ist der Fall in den aus Anlaß eines
Nießbrauchs, aus Familien- und erbrechtlichen Verhältnissen zu er-
richtenden Inventaren, bei denen eine Pflicht zur Aufstellung regel-
mäßig nur auf Antrag der anderen Partei besteht. Anderseits ist eine
öffentlich rechtliche Pflicht zur Inventarisierung dort festgestellt, wo
das Interesse der Öffentlichkeit bezw. eines unbestimmten Personen-
kreises eine genaue Feststellung gewisser Vermögensmassen erfordert
(Pflichtin venturen). Hierher gehören insbesondere die Inventare im
kaufmännischen Oeschäftsleben.
§ S. Die Aufstellung des Inventars hat aber naturgemäß nur
dann einen Zweck, wenn sie mit genügender Sorgfalt den Tatsachen
entsprechend erfolgt. Wird diese Sorgfalt von den zur Aufstellung
Verpflichteten böswillig oder fahrlässig verletzt, oder werden absichtlich
falsche Angaben im Inventar gemacht, so lassen sich hieraus zunächst
dbyGOOglC
g Allgemeines.
nvilreditliche Ansprache an die Verpflichteten herleiten. Daneben
kann in bestimmten Fällen strafrechtliche Ahndung eintreten. Zunächst
bann der Tatbestand des Betruges vorliegen, wenn nämlich die falsche
Darstellung zu dem Zwecke benutzt wurde, um dem Aufsteller oder
einem anderen einen rechtswidrigen VermÖgensvorteU zu verschaffen.
Sei es, daß z. B. einzelne Gegenstände beiseit« geschafft wurden, tun
sie der Herausgabe zu entziehen, sei es daß falsche Angaben gemacht
wurden, um bei der Teilung einer Vermögensmaase oder beim Über-
gang derselben in andere Hände sich Vorteil zu verschaffen, sei es daß
der Vennögensstand unrichtig dai^estellt wurde, um kreditßLhiger zu
erscheinen u. a. m. Nächstdem kommen noch einige Vergehen gegen
das Handelsrecht in Frage: Die Unterlassung und fahrlässig falsche
Aufstellung des Handelsrechtlichen Inventars ist strafbar, sobald die
betr. Unternehmung in Konkurs gerät. Die böswillig falsche Aufstellung
der Inventur von Aktiengesellschaften und Kommanditgesellschaften auf
Aktien fällt unter den Begriff der Bilanzverschleierung und wird als
solche bestraft
i 9. Wer die Verantwortung für die Aufstelluug des Inventars
trägt, nnd wen demnach bei unrichtiger Aufstellung oder Unterlassung
die genannten Nachteile treffen, richtet sich nach dem Zwecke der
Inventur. In den lediglich zur Feststellung von Eigentumsverhältnissen
dienenden Inventaren wird der Aufnehmende allein die Verantwortung
für richtige Aufnahme tragen müssen. Im erbrechtlichen Inventar trifft
den Erben wenigstens im Falle der Unterlassung der Aufstellnng der
Schaden insofern, als er dann auch Über den Betrag der Erbschaft
haftet. Für das Handelsrechtliche Inventar sind bei der Einzelfirma
allein der Inhaber — auch wenn er sich nicht um das Geschäft be-
kümmert — bei offenen Handelsgesellschaften alle Gesellschafter, bei
Aktiengesellschaften usw. alle Vorstandsmitglieder, bei der G. m. b. H. alle
Geschäftsführer haftbar. Eine Vertretung durch Prokuristen oder Be-
vollmächtigte ist ausgeschlossen.
Gehilfen, denen sich der Verantwortliche bei der Aufstellung des
Inventars bedient, sind nur insoweit verantwortlich, als sie böswillig
oder unter grober Vernachlässigung ihrer Obliegenheiten ein falsches
Inventar aufstellen. Sie können alsdann allerdings sowohl zivilrecht-
lich auf Grund ihres Dienstvertrages als auch strafrechtlich wegen Bei-
hilfe verfolgt werden.
dbyGOOglC
n. Teü.
Die Abschlussinventur im Fabrik- und
Warenhandelsbetriebe.
I. Abschnitt. Allgemeines.
1. Kapitel. Die iDTeotor and die kanfmäimlsche
BnctifUhrnng.
§ 10. Die Bedentung der Inventur beim Abschluß einer Ertrags-
reclinang haben wir bereits in § 2 betrachtet. Wir wollen nun sehen,
welche Stellung die Inventur im Systeme der kaufmännischen Buch-
fuhrung einnimmt.
Bekanntlich erfolgt der Abschluß in der doppelten Buchführung
in der Weise, daß die durch die Inventur festgestellten Bestände nach
ihrer Zugehörigkeit zu den einzelnen Konten der Buchführung geordnet
und auf die Habenseite der Konten übertragen werden, während gleich-
zeitig das Bilanzkonto für den Wert der Bestände belastet wird. Der
auf den einzelnen Konten verbleibende Saldo wird alsdann auf das Ge-
winn- und Verlustkonto übertragen. Nach tibertrag des Saldos des Ge-
winn- und Verlustkontos auf das Kapitalkonto muß das Eapitalkonto
den gleichen Saldo aufweisen wie das Bilanzkonto^).
§ 11. Gewissermaßen bildet somit das Bilanzkonto eine Spezi-
fikation fUr den Saldo des Kapitalkontos. Das Bilanzkonto seinerseits
ist aber nichta anderes als eine entsprechend dem Kontensysteme zu-
sammengezogene Darstellung des Inventars. So wie z. B. das Konto-
korrentbuch den Einzelnachweis bildet für die Gesamtziffem auf dem
Kontokorrentkonto des Hauptbuches, so stellt demnach das Inventar
den Einzelnachweis dar für die Bestände auf den verschiedenen Posi-
tionen des Bilanzkontos und damit auch im Systeme der Buchführung
einen Einzelnachweis für die Zusammensetzung des Kapitals. Die ein-
') Der Einfachheit halber igt von dem AbschluB im Privatbetriebe bds-
gegangen. Der AbechlnS der Aktien- QeBelkchaften nnd der almliclieii Gesell- *
«chnften ist prinzipiell gleich. Lediglich erfolgt hier der Übertrag des Saldos
des Gewinn- und VerLnstkontoe Dicht auf das Kapitalkonto, Bondern auf die
HabeoBeite des Bilanikontoa, da das Grund- bezw. Stammkapital dieser Qeaell-
Bchafteu eine qd veränderliche GrSöe ist.
dbyGOOglC
10 AUgemeines.
zeloen Posten des Inventars werden also durch das Bilanzkonto in den
Gang des Bechnungeweaeos eingeführt und bilden darin einen notwen-
digen Beetandteil. Anderseits steht das Inventar außerhalb des lauten-
den Rechnungswesens; es gibt unabhängig von der Buchführung ein
Bild von dem Vermö^i^n des Geschäftsbetriebes, dessen Zusammen-
setzung und Wert, das aber durch den Zweck der Aufstellung eine
charakteristische Färbung erhält. Oft wird es erwünscht sein, aus dem
Inventar auch über den Rahmen der Buchführung hinaus Aufschlüsse
über die Vermögensmasse zu erhalten, weil das lediglich dem Abschluß
dienende Inventar nicht alle für die Beurteilung der Vermfigensmasse
als HaftuDgs Objekte erforderlichen Unterlagen bietet. So werden nament-
lich oft Übersichten über schwebende noch nicht buchmäßig zum Aus-
druck kommende Verbindlichkeiten und über die Zahlungsfähigkeit der
Vermögensmasae verlangt werden müssen.
2. Kapitel. Zeitpunkt der kanfinännischea loreatar.
§ 12. Bei dem geschilderten Zusammenhange zwischen Inventur
und Abschluß ist es klar, daß der Zeitpunkt der Inventur mit dem der
Eröffnung bezw. des Abschlusses der betr. Rechnungen zusammenfallen
muß. Wenigstens bildet dies die Regel.
Für die kaufmännische Buchführung bei Vollkaufleuten ist der
Zeitpunkt und die Länge der Frist, nach deren Ablauf ein neues In-
ventar aufzustellen ist, bestimmt durch § 39 HGB, welcher lautet:
Jeder Eaufmaun bat bei dem Beginne seines HandelBgewerbeB seine
Grundstücke, seine Forderungen und Schulden, den Betrag seines baren
Geldes und seine sonstigen TermSgensgegenstände genau zu verzeichnen,
dabei den Wert der einzelnen Venu ögensgegen stände anzugeben und einen
das Verhältnis des VermQgenB und der Schulden darstellenden Abschluß
machen.
Er bat demnächst für den SchluS eines jeden Oeachäftsjahres ein solches
Inventar nnd eine solche Bilanz aufzustellen; die Dauer des Geschäftsjahres
darf zwälf Monate nicht überschreiten. Die Aufstelinng des Inventars und
der Bilanz ist innerhalb der einem ordnnogsmäßigeo Geschäftsgang ent-
sprechenden Zeit zu bewirken.
Hat der Kaufmann ein Warenlager, bei dem uach der Beschaffenheit
des Geschäfts die Aufnahme des Inventars nicht füglich in jedem Jahr ge-
schehen kann, bo genügt es, wenn sie alle zwei Jahr erfolgt. Die Ver-
pflichtung zur jährlichen Antstellnng der Bilanz wird hierdurch nicht
berührt.
Danach ist der Zeitpunkt der ersten Inventur selbst gegeben
durch den Beginn des Handelsgewerbes. Was hierunter bei der Neu-
gründung einer Unternehmung zu verstehen ist, erhellt aus dem Wort-
laut. Das Handelsgewerbe beginnt mit dem ersten Schritt, den der
(VoU-) Kaufmann im Handelsleben unternimmt. Daß hierzu auch schon
dbyGOOglC
Zeitpunkt der kaDfm&nni sehen Inventar. 11
die vorbereitenden Arbeiten — Beschaffung von Betriebseinriclitungen
u. dergl. — gehören, ist nicht zweifelhaft {Staub HGB. § 39). Von der Ein-
tragung in das Handelsregister ist die Inventur unabhängig, denn sonst
würde der Kaufmann u. U. längere Zeit ohne ordnungsmäßig einge-
richtete Handelsbncher arbeiten dürfen, fUr einen im Gründunga- bezw.
Vorbereitangfistadimn etwa ausbrechenden Konkurs fehlten die Grund-
lagen zur Befriedigung der Gläubiger u. dergl. Es kommt als Zweck-
mäßigkeitsgrund hinzu, daß bei Gründung der Unternehmung so-
wohl die Aufnahme als auch die Bewertung einfacher und genauer
erfolgen kann. Etwas anderes ist es, wenn die Kauf mannseigen-
Schaft erst durch Eintragung eines schon vorher betriebenen Ge-
schäftes erlangt wird. Dann beginnt die Verpflichtung zur Auf-
stellung der Inventur mit dem Zeitpunkte der Eintragung (Staub a. a. 0.).
Anderseits kann eine früher vorgenommene Inventur des Vermögens
des gleichen Rechte Subjektes (z. B. des früher nur handwerksmäßig
arbeitenden, erat durch Eintragung zum Kaufmann gewordenen Inhabers,
oder einer zum Zwecke der Gründung einer G. m. b. H. oder A.-G. ge-
bildeten Gründergesellscbaft oder bereits errichteten aber noch nicht
eingetragenen G. m. b. H. oder A.-G., die durch die Eintragung ins
Leben tritt (Staub HGB. § 200, G. m. b. H. § 7 u. 11) ohne weiteres als
Eröffnungsinventur angesehen werden, sofern nur die Frist zwischen
dieser Inventur und der Eintragung nicht größer ist als die gesetzlich
zugelassene (Simon S. 105),
Dieae Frist wird durch die angeführten Bestimmungen geregelt.
Sie darf für gewöhnlich ein Jahr, ausnahmsweise zwei Jahre nicht über-
schreiten. Dadurch ist mit der ersten Inventur der Zeitpunkt für jede
weitere Inventur ein für alle mal seiner äußersten Entfernung nach
festgelegt. In der Regel wird man die zulässige Frist von einem Jahre
ausnutzen. Dadurch würde aber der Tag der Inventur und des Ab-
schlusses oft innerhalb des Kalendeijahres ungünstig zu liegen kommen.
I 13. Aus Zweckmäßigkeitsgründen wird man daher häufig eine
Verlegung des Rechnungsabschlusses und damit der Inventur innerhalb
des Ealendeijahres vornehmen. Bestimmend hierfür kann der Wunsch
sein, die nicht unbeträchtlichen Abschlußarbeiten in eine geschäftsstille
Zeit zu legen oder den Ertrag und die Lage des Geschäftes vor Beginn
oder zu Ende einer Saison festzustellen. Inwieweit dieae Überlegung
zu bestimmten Abschlußterminen für einzelne, den Einflüssen der Jahres-
zeit besonders unterliegende Betriebszweige geführt hat, möge die
folgende, auf Grund von Salings Börsenpapieren aufgestellte Tafel
zeigen.
Des weiteren ist bei der Wahl des Abschlußtermines zu berück-
sichtigen, daß die Arbeiten möglichst durch äußere Einflüsse nicht ge-
stört werden. Der Winter eignet sich deshalb schlecht für Aufnahmen
von im Freien lagernden Vorräten, einmal der das Messen, Zählen und
dbyGOOglC
Abb.
1.
AbschlnS Ende
I Iu|ui|ivi V ;vi|vii|viu|ix,'x|xilxn
Art des Betriebe«
Anzahl der Betriebe
Bergwerke Dod Hfitten |
(SMwn: Eerbtt-Wuter)!
BanmateriaUenbetriebe ]
(Zement, Kalk. Ziesel) [
(Saison; Früh}^hr-Herbst) J
Brauereien 1
(Saison: Sommer) f
(Saison: Herbst) j
Zuckerfabriken |
(Saison: Septbr.-Febmar)!
Saliberjwerke (fBr Dfinge- 1
mittel) (Saison: Herbst) (
Außerdem;
(Saison; Sommer-Herbst)!
Fabrik von Uhrmitteln \
(Saison: Anfang d.Schnl-1
jahrs) 1
Filz- und Schahartikel- |
handlung (Sais.: Herbst) |
(Saison: Winter) |
—
1
1
14
1
3
I
_
1
1
3
3
1
1
3
4
1
1
1')
1
1
1
2»
82
4»
2
1
8
die Feststellung der Qualität oft hindernden Schneedecke wegen, ander-
seits weil die Kälte die Genauigkeit und Soi^alt der Aufnahme wesent-
lich beeinträchtigt. Cregen die Verlegung des Abschlusses in die Winter-
zeit spricht femer der Umstand, daß die Tage im Winter erheblich
kürzer sind, daß deshalb für die Aufnahme im Freien meist nur 8 — 10
Stunden zur Verfügung stehen, während im Gebäude bei künstlicher
Beleuchtung gearbeitet werden muß, was bei dem mit der Ortlichkeit
nicht immer vertrauten Personal zu Fehlem Anlaß gibt und außerdem
oft noch die Fenei^fährhchkeit wesentlich erhöht.
Einen weiteren Onind zur Verlegung des Rechnungsabschlusses
und damit der Inventur bildet häufig das Eingehen einer Interessen-
gemeinschaft oder eine Fusion zwischen zwei Firmen. Die Verlegung
kann aber auch hier immer nur dadurch erfolgen, daß man die Dauer
eines Bechnungsabschnittes entsprechend kürzt: Die gesetzliche Höchst-
frist darf nicht überschritten werden.
Durch die zahlreichen Fristvorschriften wird jedoch lediglich der
Bezugstag für die Inventur festgelegt. Auf den Tag des Pristablanfens
maß das Inventar bezogen werden. Der Tag der Aufnahme selbst
') Abschlnß am 15. 9.
dbyGOOglC
Zeitpunkt der kaiiftnännischei> Inventnr. 13
bann dagegen vor oder hinter den Bezogstag lallen. Doch darf ander-
seits die Fertigstellung des Inventars nicht verzögert werden : innerhalb
det einem ordnungsmäßigen Geschttftsgange entsprechenden Zeit muß
das Inventar vorliegen, d. h. so bald, als dies nach der Beschaffenheit
der Inventarmasse, nach den vorliegenden Oeschäftsarbeiten und mit
den verfügbaren Kräften ausführbar ist. Für die A.-G., A.-K.-G und
G. m. b. H. wird die Frist für die Fertigstellung des Inventars noch
dadurch näher beschränkt, daß für die Aufstellung der Bilanz eine Frist
'von 3 Monaten vorgeschrieben ist, die durch Gesellschaftsvertrag bia
auf 6 Monate, bei überseeischen Betrieben bis auf 9 Monate verlängert
werden bann.
I 15. Was eben von der regelmäßigen Inventur im Leben einer
geschäftlichen Unternehmung gesagt wurde, gilt auch für die regel-
mäßigen Inventare, die während des mit der Auflösung einer Unter-
nehmung beginnenden Daseinsab Schnittes aufzustellen sind: die Eonkurs-
und Liquidations -Inventare. Allerdings bestehen hier einige Aus-
nahmen: Im Konkurse und bei der Liquidation einer offenen Handels-
gesellschaft braucht ein Inventar nur zu Beginn und bei Beendigung
des Verfahrens aufgenommen zu werden. Während des Verfahrens kann
die Aufnahme in diesen beiden Fällen unterbleiben (Staub HGB. § 154).
Aber nur in diesen Fällen. Bei der A,-G., der G. m. b. H. und den Ge-
nossenschaften muß auch während der AuflösungsverfEÜiren (worunter wir
Eonkurs und Liquidation verstehen wollen) innerhalb der vorgeschrie-
benen Fristen ein Inventar aufgestellt werden.
3. Kapitel. Objekte der kaofmftniiischeD InTeDtar.
I 16. Die Art der Objekte und die Zugehörigkeit zu der zu in-
ventarisierenden Vermögensmasse wird durch den Zweck der Inventar
bestimmt. Bevor wir daher die zum Abschluß der kaufmännischen
Buchführung dienende Inventur selbst betrachten, haben wir zunächst
festzustellen, was nach den Regeln der Buchführung als Vermögensteil
und was als zugehörig zur Vermögensmasse zu gelten hat.
Im Sinne der Buchführung gelten als Vermögen alle diejenigen
Aufwendungen bezw. Teile von Aufwendungen, denen ein für den Rech-
nungsführer erfaßbarer, die Rechnungsperiode überdauernder Wert ge-
genübersteht. In erster Linie sind dies naturgemäß Sachgüter, die von
der Unternehmung erworben wurden, dann durch Aufwendungen er-
worbene Rechte, schließlich auch anderweitige Vorteile, die nicht Ge-
genstände des V^kehrs sein können. Dabei ist es nicht einmal immer
nötig, daß durch derartige Aufwendungen auch wirklich im juristischen
Sinne Eigentum erworben wird. Simon erklärt z. B. die Behandlung
eines Beitrags zur Förderung eines anderen Unternehmens als Ver-
mögensteil für zulässig, wenn diese Förderung der Vermögensmasse, auf
dbyGOOglC
14 AllgetneineB.
die die Buchführung sich erstreckt, zum daueruden Vorteil gereicht.
Auch offenbar nicht rückforderbare Vorauszahliuigen an Gehältern, Ver-
sicherungsprämien , Mieten u. dergl. betrachtet die Buchführung als
Vermögensteile. Diese Betrachtungsweise wird dadurch bedingt, daß
im Systeme der doppelten Buchführung Vermögensermittlnng und Er-
mittlung des Ertrags des abzuschließenden Rechnungsabschnittes mit-
einander eng verknüpft sind. Denn bekanntlich muß beim Abschloß
der doppelten Buchführung die Gleichung:
Endkapital = Anfangskapital + Jahresertrag bezw, Jahresverlust
erfüllt sein.
Infolgedessen müssen außer den greifbaren Vermügensgegen stän-
den auch alle diejenigen Aufwendungen, welchen zwar kein realisier-
barer Gegenwert gegenübersteht, die aber nicht dem abzuschließenden
Rechnungsabschnitte allein zur liast fallen, für die zum Buchabschtuß
dienende Inventur wie Vermögens stücke behandelt werden (Transitorische
Unkosten). Denn sonst würde die Grundgleichung der doppelten Buch-
führung nicht erfüllt werden können, es sei denn, daß der Jahresertrag
um den Betrag der transitorischen Unkosten zu klein erschiene. An-
derseits müssen solche Aufwendungen von dem Ertrag des abgelaufenen
Rechnungsabschnittes in Abzug gebracht werden, welche im laufenden
Rechnungsabschnitt vollständig konsumiert worden sind, ohne daß ein
für den Rechnungsführer erfaßbarer Gegenwert zurückbleibt. Derartige
Aufwendungen können daher auch buchmäßig niemals Vermögens-
objekte darstellen oder im Sinne der Buchführung den Wert von Ver-
mögensteilen beeinflussen auch wenn sie wirtschaftlich eine Wertver-
mehrung hervorbringen. Hierher gehören vor allem die sog. Leer-
laufskosten, d. s. die Aufwendungen zum Inganghalten des Betriebes.
Die Buchführung kümmert sich in der Regel nicht um die Rechts-
verhältnisse. Sie verbucht lediglich den Ein- und Aasgang von Werten,
dergestalt, daß sie bei jeder Wertbewegung zwei Konten miteinander
in Beziehung bringt, von denen das eine, das empfangende Konto, be-
lastet, das andere, gebende Konto erkannt wird. Die Zugehörigkeit
eines Vermögensobjektes zur Inventarmasse hängt demnach bei der Ab-
schlußinventur lediglich davon ab, ob bezw. zu welchem Teile sein
Wert entsprechend verbucht worden ist oder nicht.
Nach ihrem wirtschaftlichen VerhBltnis zur Vermögensmasse
können wir zwischen aktiven Vermögensbestandteilen, passiven Ver-
mögensbestandteilen (Schulden) und Gegenständen, die wirtschaftlich
außerhalb der Vermögensmasse stehen, unterscheiden. Mit Rücksicht
auf die Bewertung ist, wie wir später sehen werden, eine Trennung in
solche Gegenstände, die dauernd zum Betriebe benutzt werden sollen
und im regelmäßigen Gange des Betriebes nicht zur Veräußerung be-
stimmt sind (Betriebs gegenstände) und solche, welche direkt oder nach
späterer Verarbeitung veräußert werden sollen, notwendig. In bezug auf
ügtzocoyl^iOO^Ie
Objekte der kanfmSnniachen Inventur.
15
die Flüesigheit der Werte ei^bt sich eise Einteilnng in danemd fest-
liegende Werte, nach Ablauf einiger Zeit umeetzbare Werte und sofort
umsetzbare (flüssige Mittel).
Eine derartige Gliederung erleichtert uns nicht nur die Bewertung.
Sie ermöglicht auch eine Übersicht über die Aussichten, welche bei
sofortiger Aufllisimg der VermSgensmasse bestehen und über die Deckung,
weldie die einzelnen Passivposten bei ihrer verschiedenen Fälligkeit in
den Aktiven finden, mit anderen Worten über die Zahlungsfähigkeit
der Vermögensmasse.
Abb. 2.
Übersicht über die Vermögensbestandteile.
Oegenstände
1 NachAb-
!bezw.tBllig
Fläsiig
I. Aktiva.
A. Dftaemd zum Betriebe beatimmt:
b) Haschioen vbA Vorrichtungen . , ,
c) Gerechtsame
d) Aktiv-Darlehen
e) Ungebrauchte Werkxenge ....
B. Zur VeräuBerung bestimmt:
1
1
1
l
1
1
1
1
z
b) Weri«chri(ten
C. Flüssige Mittel.
a) Barmittel
1
c) Wertschnften
II. Passiva.
a) Hypotheken und Obligationen . . .
1
c) Schulden in lfd. R
1
Des weiteren muQ bei der Abschlufi-Inventur eine Einteilnng der
verschiedenen Gegenstände nach dem Kontensystem vorgenommen
werden, dessen Abschluß die Inventur dienen soll. Deshalb igt es not-
wendig, genau festzustellen, auf welche Konten die Aufwendungen für
die einzelnen Vermögensgegenstände verbucht sind. Hierbei mag an
den Zweck der Anlage verschiedener Konten erinnert werden: Durch
eine Gliederung des Gesamtvermögens in eine Reihe von Gruppen soll
die Übersicht über die Zusammensetzung des Vermögens und die Be-
wertung der verschiedenen Vermögenabestandteile erleichtet werden.
Dies wird aber nur dann erreicht, wenn auf einem Konto nur sowohl
in bezug auf ihr Verhältnis zum Betriebszwecke {Anlagen oder Waren)
„l^iOO^Ie
16
Allgemeii
und ihre Lebensdauer als auch in bezug anf ihre Teränßerungsmöglicli'
keit einheitliche VermSgensteile zusam[iieng:efaÖt werden. Gegen diese
Regel wird sehr häufig verstoßen. So findet man namentlich
oft auf ein nnd demselben Anlage -Konto Gegenstände vereinigt,
die sowohl hinsichtlich ihrer Lebensdauer als auch ihrer Verwendungs-
möglichkeit bei Auflösung des Betriebes gar nicht miteinander zu ver-
gleichen sind, wie z. B. Schreibmaschinen und Büromöbel, grofle Maschi-
nen und Klein Werkzeuge, Spezialmas chinen und allgemein verwendbare
Maschinen, Holzteile und eiserne Vornchtungeu u. dergl. Dies ist un-
richtig. Denn wenn, wie wir später sehen, die Bewertung dler auf
ein und demselben Konto verbuchten Stücke summarisch erfolgt, dann
wird entweder der Wert zu niedrig oder zu hoch geschätzt, während
die Liquidität der betr. Anlagewerte überhaupt nicht beurteilt werden
kann. Zugegeben sei, daß eine strenge Befolgung der Regel wieder
andere Schwierigkeiten bereitet, so z. B. eine Vermengung von wirt-
schaftlich nicht zusammengehörenden Teilen, eine Erschwerung der
Übersicht über die in den verschiedenen Teilen des Betriebes festge-
legten Kapitalien. Aber diese Schwierigkeit läßt sich vermindern, wenn
man die Öliedemng des Kontensystems entsprechend ausbaut, indem
man genügend Unterkonten einrichtet. So würde sich z. B. folgende
Gliederung für viele Betriebe empfehlen:
Abb
. 3.
Waren
iffenlL BiUnz der A.-O
mit gtofler
Lebensdaaer
mit niedriger
Lebensdauer
Unverarbeitete
Verarbeitete
UntukoDtan b:
(Trenoiuig uadi dem
1.
Betrieb A, B, C
2.
Betrieb A, B, C
3.
Betrieb A, B, C
4.
Betrieb A, B, C
11.
111.
112.
113
12.
121.
122
123
13.
131.
132.
133.
21.
211
212
213.
22
221
222
223.
23.
231.
232.
233.
31.
311.
312
313.
32.
321.
323.
323.
33.
331.
332.
333.
41.
411.
412.
413.
42.
J21.
422.
423.
43.
431.
432.
433.
Insbesondere sollte man aber verlangen, daß über jeden Ver-
mögensteil, dessen Größe dies lohnend erscheinen läßt, ein besonderes
Konto geführt wird. Dies gilt z. B. von den Hauptmaschinen und den
Hauptwaren, den besonders der Abnutzung oder sonstigen Entwertung
ausgesetzten Teilen und dergl. Bei Verwendung des noch später zu
beschreibenden Kartensystems bietet diese weitgehende Entwicklung
des Kontensystems keine Schwierigkeiten. Als Beispiele aus der Praxis
seien folgende den veröffentlichten Bilanzen entnommenen beson-
deren Kontenbezeichnungen angeführt:
Porzellanfabrik: Öfen, Rohstoffe. Bemaltes Porzellan. Weißes Ge-
schirr. Halbfabrikate. Ofenkohlen. Glasurmaterialen.
ügtzocjyl^iOO^Ie
Objekte der kaufmännischen Inventar. 17
Ziegelei: Öfen. Dampfmaschinen. Kessel. Ziegeleimaschinen. Trock-
nerei. Ziegelrahmen. Drahtseilbahn. Lehmberg. Baggeran-
läge. Bremsberg. Ofenkohlen. Eesselkohlen.
Dampfschifffahrtsgesellschaft: Flußkettenkonto. Brücken- u. Ufer-
bauten. Dampfschiffe. Schleppschiffe.
Textilindustrie: Wasser kraftanlage. Maschinen. Mustermaterialen.
Baumwolle. Wolle. Sprinkleranlage (Feuerlöscheinrichtung).
Gerberei: Rohhäute. Gerbstoffe. Abfall- und Leimleder. Gruben-
anlagen. Sfusterbiicher.
Lithogr.- Anstalt: Urheberrechte. Druckplatten.
Bildergießerei: Vervielfältigungs rechte. Metallformen. Gipsformen
und Einrichtungen.
Schiffswerft: Helling. Stelling. Krane. Patentshlip. Dock.
Akkumulatorenfabrik'. Formationseinrichtungs - Konto. Wasser-
bauten. Batterie -Versicherungskonto. ^
Wasserwerk: Pumpanlage. Hochbehälter. Filter- und Reinigungs-
anlage. Brunnen.
Verschiedene: Gebfiude- Konto und Schuppen -Konto (getrennt!).
Maschinen-Fundamente (getrennt!).
Bohrgesellschaft: Diamanten- Konto. Bohrwerkzeuge. Abraum-
geräte.
9 17. Bei dem Konkursinveotar ist femer Rücksicht zu nehmen
auf die konkursrechtliche Stellung der einzelnen Vermögensteile, so
z. B, der Forderungen und der ihnen zur Sicherheit verpfändeten Ver-
mögensgegenstände ; es müssen Ab- und Äussonderungsrechte festgestellt
und die ihnen gegenüberstehenden Vermögensgegenstände ermittelt
werden. Etwas Ähnliches ist zu beachten, wenn bei der Auseinander-
setzung zwischen den Teilhabern einer offenen Handelsgesellschaft oder
Gesellschaft bürgerlichen Rechtes einer der Teilhaber von seiner nach
§ 732 BGB ihm zustehenden Befugnis Gebrauch macht und Rückgabe
der von ihm eingebrachten Gegenstände verlangt. Dann muß sich die
Feststellung zunächst darauf erstrecken, was noch vorhanden ist, welche
der eingebrachten Güter inzwischen untergegangen sind, da für diese
eine Qeldentschädigung mangels anderer Vereinbarungen im Gesell-
achaf tsvertrage nicht verlangt werden kann.
Erfolgt die Inventur zum Zweck der Übergabe bestimmter Ver-
mögensteile an einen dritten, z. B. die Herausgabe einer mit Heimfall-
last belasteten Anlage an den neuen Besitzer, so muß naturgemäß bei
der Inventur berücksichtigt werden, was auf Grund der vertraglichen
Vereinbarungen ala heimfallend, was als dem Vorbesitzer verbleibendes
Eigentum anzusehen ist.
oyGOOgIC
IS AUgemeinee.
§ 18. Vielfach begegnet man der ÄDsicht, daß fremdes Eigen-
tum, welches sich am Inventurtage im Bereiche der zu inventariaieren-
den Vermögensm&Bse befindet, nicht mit in die Inventur aufzunehmen
sei. Dieser Ansicht können wir nicht zustimmen. Zwar ist zum Rech-
nungsabschlüsse die Kenntnis des fremden Eigentnms nicht notwendig.
Aber nach unserer Ansicht soll das Inventar nicht nur zum Nachweis
der Zusammensetzung der inventarisierten Vermögensmasse, son-
dern auch zur Abgrenzung derselben gegenüber anderen vermögens-
rechtlichen Ansprüchen dienen. Deshalb halten wir die Aufführung des
fremden Eigentums für richtig. Hinzu kommt, daß mit der Auf-
bewahrung fremden Eigentums eine gewisse Haftpflicht (man denke an
die Feuersgefahr) verbunden ist, welche in der Inventur unseres Er-
achtens ebensowenig vernachlässigt werden darf, wie die noch zu be-
sprechenden sonstigen, buchmäßig nicht Schulden darstellenden Verbind-
lichkeiten. Was im einzelnen als fremdes Eigentum angesehen werden
muß, ist nach dem Zwecke der Inventur zu entscheiden. Handelt es sich
um eine Inventur, welche zur Durchführung des Bücherabschlusses dienen
soll, so wird man z. B. Änsichtsendungen und Muster der Lieferanten,
Konsignationslager, Kautionen der Angestellten, zur ßeparatur einge-
sandt« Waren und dergl. als fremdes Eigentum ansehen. Ebenso werden
als fremdes Eigentum in diesem Falle zwar angelieferte, aber noch nicht
berechnete Waren zu betracht«n sein, ebenso Kommissionswaren.
Das imter dem Gesichtspunkte des Buchabschlasses aufgestellte
Inventar genügt in den meisten Fällen nicht, da eben der Eigenart
der Buchführung wegen nicht alle Verhältnisse, die für die Beurteilung
der Vermögensmasse von Wichtigkeit sind, berücksichtigt werden können.
Es ist infolgedessen eine Ergänzung des Inventars notwendig. Vor
allem gehören hierzu noch Garantien, Bürgschaften und Wechselver-
bindlichkeiten, da aus diesen möglicherweise Verluste oder doch jedenfalls
Zahlungsverpflichtungen entstehen können. Zu den Garantien gehören
insbesondere Gfewährleiatungen für bereits ausgeführte Lieferungen,
Konventionalstrafen für verspätete Lieferungen, welche noch nicht ein-
gezogen sind, das Obligo aus begebenen Wechseln und dergl. Solche
Beträge, die voraussichtlich zum Einzug kommen, sind natürlich unter
den Passiven besonders aufzuführen.
Ebenso wie Garantieverpflichtungen müssen auch Abnahme- und
Lief erungs Verbindlichkeiten aus der Inventur ersichtlich sein, wenn
diese ein vollständiges Bild von dem Werte der Vermögensmasse geben
soll. Denn es ist klar, daß namentlich beim Umschlag der Konjunktur
aus den eingegangenen Lieferangs- und Abnahme- Verpflichtungen unter
Umständen bedeutende Gewinne oder Verluste entstehen können. Am
einfachsten wird man den Bestand an erteilten und angenommenen
Aufträgen anführen, gegebenenfalls getrennt nach den verschiedenen
Warenklassen.
dbyGOOglC
Einteilung der Arbeiten. 19
II. Abschnitt. Aufnahmetechnik.
1. Kapitel. Einteilang der Arbeiten. Torbereitnngen.
i 19. Die Inventaratbeiten lassen sich nach dem Wortlaut der
gesetzlichen Vorschrift in die folgenden drei Teile zerlegen:
1. Die Aufnahme der vorhandenen Vermögen sobjekte.
2. Die Bewertung derselben.
3. Die Gegenüberstellung der aktiven und passiven Vermögens-
bestandteile.
Bei der praktischen Durchfiilining der Inventur ergibt sich die
Notwendigkeit einer noch weiter gehenden Arbeitsteilung. Bestimmend
hierfür ist der Wunsch, die Kosten der Inventurarbeiten durch Ver-
wendung von Hilfskräften für mechanisch zu erledigende Arbeiten mSg-
liehst zu verringern. Häufig will man auch nur einem beschränkten
Personenkreise einen Überblick über den gesamten Vermögensstand und
die Bewertung der einzelnen Vermögensteile geben.
Bei der Durchführung der Inventur teilt man daher die Arbeiten
zweckmäßig folgendermaßen ein :
1. Vorbereitende Arbeiten.
Aufuahmearbeiten.
Bewertung der Aufnahme,
Ausrechnung,
Kontrollarb eiten ,
Zusammenstellung der Inventurergebnisse.
§ 20. Eine sachgemäße Vorbereitung der Inventnrarbeiten ist
namentlich bei der Inventarisierung eines aus vielen Einzelsorten be-
stehenden Warenlagers oder eines PabrikbetriebeH notwendig, ins-
besondere wenn ein lebhafter Geschäftsverkehr auch während der In-
venturzeit sich nicht vermeiden läßt.
Denn durch sachgemäße Vorarbeit kann die eigentliche Auf-
nahme wesentlich erleichtert und abgekürzt werden, so daÖ die
Aufnahme in Ruhe und ohne Hasten innerhalb der zur Verfügung
stehenden Zeit sich fertig stellen läßt. Dies ist aber für die Zu-
verlässigkeit der Angaben und die Sorgfalt der Arbeit von großer Be-
deutung, zumal eine Nachkontrolle jedes einzelnen Postens sich in
den meisten Fällen wegen des Umfanges der Aufnahmearbeiten von
selbst verbietet.
Durch geeignete Vorarbeit kann femer die Fertigstellung der
Inventur und des Abschlusses sehr beschleunigt werden. Dies wird
wohl allen Geschäftsbetrieben erwünscht sein.
Die Vorarbeiten haben mit der Feststellung des Aufnahme-
tages zu beginnen. Auf den Unterschied zwischen dem Aufnahme-
)y Google
20 Anfnahmetechnik.
tage und dem Bezugstage machten wir bereits in § 6 aufmerksam.
Wenn danach Bezugstag und Anfnabmetag nicht unbedingt identisch
zu sein brauchen, so ist es doch zweckmäßig, den Bezugstag mfig-
hchst mit dem Aufnahraetage zusammen fallen zu lassen, da dadurch
Rückrechnungen und die damit verbundene Fehlergefahr vermieden
werden. Anderseits empfiehlt ea sich in Pabrikbetrieben den Auf-
nahmetag möglichst nahe an den Schluß der Lohnwoche und an einen
Feiertag zu legen, um den Feiertag entweder für die eigentliche Auf-
nahme oder doch für die Kontrolle der Aufnahme benutzen zu können.
Dies ist gesetzlich zulässig, da ja die Arbeiten für die gesetzlich vor-
geschriebene Inventur nach § 105c der Gewerbeordnung von dem Ver-
bote der Sonntagsarbeit nicht betroffen werden. Für die Inventuren,
welche mit dem Schlüsse des Kalendeijahres zusammenfallen, empfiehlt
es sich, die letzten beiden Lohnwochen ohne Rücksicht auf ihr tat-
sächliches Ende so zu verschieben, daß am Heiligen Abend die bis
dorthin fälligen Löhne gezahlt werden, während die folgende Lohnwoche
am 31. Dezember abschließt. Dadurch wird erreicht, daß alle noch in
das alte Jahr fallenden Löhne noch im alten Jahre verrechnet werden,
so daß man bei der Bewertung der Inventur auf diese Löhne keine
Rücksicht zu nehmen braucht.
Außer dem Tage der Inventur wird man auch Beginn und Ende
der Inventurarbeiten, die einzelnen Arbeitspausen und dergl, genau fest-
zulegen haben, namentlich dann, wenn ein größeres Personal mit der
Inventur aufnähme beschäftigt wird. Denn eine derartige außergewöhn-
liche Arbeit, wie die Inventur, bei der nicht immer eine bis ins Ein-
zelne gehende Eontrolle auageUbt werden kann, verleitet gar zu leicht
zu unpünktlicher und nachlässiger Arbeit.
Es hat sich nicht bewährt, die Arbeiten abends sehr lange aus-
zudehnen, da durch die dann eintretende Ermüdung sehr leicht Un-
genauigkeiten in der Aufnahme veranlaßt werden. Zweckmäßiger ist
es, recht frühzeitig mit den Arbeiten zu beginnen und die Pausen
möglichst abzukürzen.
Der Inventurtag soll recht frühzeitig allen beteiligten Stellen be-
kannt gegeben werden, damit diese sich mit der Verteilung ihrer
Arbeiten, dem Urlaub des Personals und der Beschaffung von Hilfs-
kräften und dergl. entsprechend einrichten können. Betriebe mit starkem
Warenverkehr werden gut tun, den Inventnrtag auch ihren Lieferanten
und dem Spediteur anzuzeigen (siehe nebenstehend abgedrucktes Zir-
kular einer großen ■ Elektrizitätsgesellschaft), damit während der In-
venturzeit keine oder nur wenig Sendungen zur Ablieferung kommen.
Ebenso wird man Neubestellungen von Waren möglichst so aufgebt
daß die Lieferung nicht während der Inventur erfolgt. Ein enteprechen
der Stempel auf druck auf dem BesteUzettel hat sich als zweckmäßig
erwiesen.
dbyGOOglC
Einteilung der Ärlieiten. Vorbereitnngen.
X. Y., dtn -
Tenn 37. Juni Ma eiiuefUießlieh 1. Jtdi <l. J. Meihtn urwere Wtrk-
itAtUn und Lager der Inventuraufnahme wtgen gtsddontn.
Wldirend dieser Zeit nehmen wir keinerlei Sendungen an; etwa ein-
gehende Waren bleiben für Rechnung de» Ahaendfri auf der Bahn lagem.
Wir bitten Sie dethalb, den Versand der für un» hetUmmten Waren
80 xxtnunehtnen, daß diraelben vor dem 27. Juni oder wuh dtm 1. Juli
eintreffen.
Die Rechnungen über die bi* zum 36. Juni bei uns eingegangenen
Lieferungen bitten wir bii gpäteslens 3. Juli eimureiehen, damit die An-
Weisung derselben rechtzeitig erfolgen hann.
Alle nach dem 36. Juni eintreffenden Lieferungen bitten wir für den
Monat Juli in Redmung zu ttdleti.
HotAadt tungsvoll
(Firma)
Zu den Vorarbeiten gehört auch die Feststellung der Objekte,
welche für die Inventur m Frage kommen. Wie haben die Gesichts-
punkte hierflir bereits in ^ 16 bis 18 besprochen. Eine baldige Be-
kanntgabe der aufzunehmenden CiegenatAnde ermöglicht es allen be-
teiligten Stellen rechtzeitig nachzuprüfen, ob etwa zu inventarisierende
Gegenstände vergessen sind.
9 21, Vor allem gilt es aber die Inventurarbeiten richtig zu
organisieren. Denn dadurch wird am ersten vermieden, daß Gegen-
stände ausgelassen oder doppelt aufgenommen werden, daß Unterlagen
für die Bewertung fehlen, oder daß am Inventurtage die Arbeiten nicht
zu Ende geführt werden können, weil es an Personal mangelt.
Zunächst muß man für eine mit genügender Autorität ausge-
stattete Leitung der Inventurarbeiten sorgen. Hierzu kann man ent-
weder einen genügend branchekundigen leitenden Beamten der Buch-
haltung oder Einkaufsabteilung, bei Fabrik betrieben auch einen Be-
triebsbeamten wählen, der für die Dauer der Inventurzeit von allen
laufenden Arbeiten in genügendem Umfange befreit werden muß, da-
mit er sich voll seiner Aufgabe widmen kann. Steht ein derartiger
Beamter im Betriebe nicht zur Verfügung, so wird es sich unter Um-
ständen empfehlen, einen außerhalb des Betriebes stehenden Fachmann
mit der Leitung und Durchführung der Inventur zu betrauen. Dies
bietet noch den weiteren Vorteil, daß ein außerhalb des Betriebes
stehender Inventurleiter leichter allen Beteiligten gegenüber für die
Durchführung der notwendigen Maßnahmen sorgen kann, als ein inner-
halb des Betriebes beschäftiger.
Empfehlen wird es sich femer in größeren Betrieben dem In-
Tenturleiter einen Vertreter beizugeben, der über den ganzen Stand
dbyGOOglC
22 AufDahmetechnik.
der Arbeiten laufend unterrichtet sein muß, damit bei einer etwaigen
Erkrankung oder sonstigen Behinderung des Inventurleiters die Arbeiten
keine Stockungen erleiden.
In großen Betrieben wird hSufig die Bildung einer Inventur-
kommission zweckmäßig sein, insbesondere dann, wenn ein einzelner
Inventurleiter nicht in der Lage sein würde, den ganzen Betrieb zu
überblicken. Zu den Aufgaben der luven turkommission gehört zu-
nächst die Feststellung des Inventurtages und der Inventurobjekte,
die Weihl des Aufnahmeverfahrens und der Arbeitsteilung. Insbe-
sondere würde aber die Kommission bei der Bewertung der Inventur-
aufnahme mitzuwirken haben, indem sie Festsetzungen über die Art
der Bewertung der verschiedenen Fabrikate, Halbfabrikate und Mate-
rialien, namentlich auch veralteter und beschädiger Bestände zu treffen
und etwa nötig werdende Abschätzungen selbst vorzunehmen hätte.
Die Zusammensetzung dieser Kommission richtet sich nach der
Art des Betriebes. Man wird in Fabrikbetrieben Beamte der Buch-
haltung, die Vorsteher aller Abteilungen, welche Warenbestände auf-
zunehmen haben, Beamte des Kalkulationsbüros und der Verkaufsab-
teilung, femer nicht zuletzt auch Konstrukteure und Betriebsingenieure
in die Kommission berufen. In Warenhäusern werden z. B. die Rayon-
chefs die gegebenen Kommissionsmitglieder sein, in Bergwerken die
Fahrsteiger und Abteilungsleiter. Besteht in dem Betriebe ein Organi-
sations- oder Kontrollbüro, so wird man auch dieses in der Inventur-
kommission vertreten sein lassen.
Um jederzeit nachweisen zu können, was von der Inventurkom-
mission verhandelt und beschlossen wurde, empfiehlt es sich, über die
Verhandlungen ein von sämtlichen Mitgliedern zu unterzeichnendes
Protokoll zu führen, aus dem das Abstimmungsergebnis ersichtlich ist.
Die Mitunterzeichnung des Protokolls hat für die Kommissionsmitglieder
wenigstens die Bedeutung einer moralischen Verantwortungsübemahme,
was der Soi^alt der Arbeiten zuträglich sein dürfte.
Zu beachten ist, daß durch die Einsetzung einer derartigen Kom-
mission die gesetzlich für die Aufstellung des Inventars verantwortlichen
Personen von ihrer Verantwortlichkeit naturgemäß nicht frei werden,
wenn auch die Verantwortung für die Ausführung sachgemäß zustande
gekommener Kommissionsbeschlüsse nicht so schwer sein wird, wie
wenn ein derartiges beratendes Organ gefehlt hätte. Aus diesem Grunde
werden die Beschlüsse der Inventurkommission auch vor ihrer Aus-
führung den verantwortlichen Leitern zur Genehmigung vorgelegt
werden müssen.
f 22. Bei der Verteilung der Inventurarbeiten auf das Personal
empfiehlt es sich drei Gtruppen von Beamten zu bilden: Aufnahmeleiter,
Anfnahmebeamte und Kontrolleure.
Den Aufnahmeleitern liegt es ob, für die Durchführung der In-
ogle
Eiateilung der Arbeiten. Vorbereitungen. 23
venturaufnahme innetlialb der ihnen zugewiesenen Inventurbezirke zu
sollen. Sie sind der Geschäfteleitung für richtige und vollständige Auf-
nahme der sich vorfindenden Bestände in erster Linie verantwortlich.
Insbesondere haben die Inventurleiter für die Unterweisung des
Änfnahmepersonals und die Anstellung ausreichender Hilfskräfte zu
sorgen, das Personal während der Aufnahmearbeit zu überwachen und
Überschüssiges Personal der Inventurleitung zur Verfügung zu stellen.
Als Aufnahmeleiter wird man am besten die Vorstände der einzelnen
Abteilungen wählen, so z. B. im Fabrikbetriebe die Betriebsingenieure und
Meister, Magazinvorsteher, Werkzeugverwalter und Lager Vorsteher.
Die Aufnahm ebeamten müssen die von ihnen aufzunehmenden
Gegenstände möglichst genau kennen, insbesondere müssen sie die für
die richtige Bewertung notwendigen Unterscheidungsmerkmale der ver-
schiedenen Waren wissen. Daher wird man zu Aufnahmebeamten
zweckmäßig Einkäufer, Verkäufer, Magazin- und Lagerbeamte, Vor-
arbeiter, Werkzeugmacher oder Kontrolleure wählen, die ständig mit
den betr. Waren zu tun haben.
Den Anfnahmebeamten wird man, wenigstens soweit sie ans der
Werkstatt entnommen sind, Schreibhilfen beigeben. Denn die meisten
in der Werkstatt tätigen Leute sind, selbst wenn sie eine gute Schul-
bildung besitzen, nicht genügend schreibgewandt, um in der kurzen
Zeit, welche meistens für die Aufnahme zur Verfügung steht, die Nieder-
schrift der Aufnahme sorgfältig ausführen zu können. Geeignetes
Schreiberpersonal kann man, wenn im eignen Betriebe nicht genügend
Leute zur Verfügung stehen, aushilfsweise annehmen. In den Groß-
städten bieten die Schreibstuben für Stellenlose leicht geeignete
Kräfte an. Die Kosten, welche durch diese Stellung besonderer Schreib-
hilfen entstehen, machen sich meistens wieder dadurch bezahlt, daß
die Aufnahme genauer wird und die Auswertung der Inventurauf-
nahme um so schneller von statten geht.
Für die Aufnahme der in Arbeit befindlichen Waren wird man
unter Umständen die Arbeiter selbst heranziehen können. Dies geht
namentlich dann, wenn jeder einzelne Arbeiter nur ein und dieselbe
Ware verarbeitet, wie z. B. in Schraubenfabriken, Stanzereien und Be-
trieben mit einheitlicher Massenfabrikation (Ziegeleien, Zuckerfabriken,
chemischen Betrieben, Hütten- und Bergwerken u. dergl.).
Für die Kontrolle der Aufnahme wird man vorteilhaft diejenigen
Beamten heranziehen, welchen später die weitere Verarbeitung der In-
ventur, insbesondere das Aussetzen der Einzelpreise zufällt. Denn diese
Beamten wissen am besten, welcher Angaben sie zum Auffinden der
richtigen Preise bedürfen. Nebenbei wird man natürlich noch einige
Aufsichtsbeamte mit der Kontrolle betrauen. Denn der Hauptzweck
der Kontrolle besteht ja bei dem großen Umfang der Aufnahmearbeiten
nicht darin, die Richtigkeit jedes einzebien Postens festzustellen, sondern
dbyGOOglC
24 Aufnfthinetecliaik.
das Aufnahmepersonal durch das Bewußtsein, ständig kontrolliert zu
werden, zu sorgfiUtigem Arbeiten zu veranlassen.
S 23. Neben dieser sachlichen Arbeitsteilung wird man eine
räumliche Trennung der Anfnahmearbeiten in Inventurbezirke Tor-
nehmen müssen. Am besten lehnt man sich bei der Abgrenzung dieser
Inventnrbezirke an die innere Organisation des Betriebes an, und tiber-
weist dementsprechend die Aufnahme aller in ein und demselben lu-
venturbezirke sich befindenden Gegenstände dem Beamten, dessen Auf-
sicht im gewöhnlichen Geschäftsgänge die Arbeit in diesen Räumen
untersteht. Dort, wo in ein und demselben Räume mehrere Abteilungen
untergebracht sind, empfiehlt es sich am Aufnabmetage selbst die Be-
zirke der einzelnen Abteilungen durch Abschnüren oder Ereidestriche
abzugrenzen, damit Doppel aufnahmen unbedingt vermieden werden.
Zweckmäßig ist es auch, wenn man über die Person alverteilung
vorher einen genauen Plan aufstellt und den einzelnen Beamten schrift-
lich gegen Quittung mitteilt, zu welchem Inventurbezirk sie gehören
und welche Tätigkeit sie auszuüben haben. Dieser Personalverteilungs-
plan erleichtert später das Feststellen der Aufnahmeperson, wenn sich
— ■ was ja nie ganz zu vermeiden ist — Rückfragen nötig machen.
Die einzelnen Beamten sollten femer veranlaßt werden, schon vor der
Aufnahme ihren Inventurbezirk zu begehen und sich mit ihren Nach-
barn nötigenfalls über die Grenze zu verständigen.
9 24. Die glatte Abwicklung der Inventurarbeiten wird wesent-
lich erleichtert, wenn für die Durchführung der ganzen Inventur ge-
naue Vorschriften aufgestellt werden. Derartige Vorschriften müssen
Angaben über die Inventurleitung, ihre Befugnisse und ihr Zusammen-
arbeiten mit den übrigen Beamten enthalten. Der Tag der Aufnahme,
sowie die Termine für etwaige Vorarbeiten werden zweckmäßig gleich
hierin bestimmt, wie auch über die Abgrenzung der Inventurbezirke
Festsetzungen getroffen werden sollen. Ferner muß die Inventurvor-
schrift sich über die Durchführung der Aufnahme, die verschiedenen zur
Anvi'endung zu bringenden Aufnahmeveriahren usw. aussprechen, des-
gleichen über die Befugnisse der Kontrollbeamten, die Durchführung
der Bewertung und Ausrechnung, sowie über die Gliederung der end-
gültigen Zusammenstellung. £s empfiehlt sich, die wichtigsten gesetz-
lichen Bestimmungen über ilie Inventuraufnahme aufzuführen, um
jedem an der Inventur Beteiligten die Verantwortlichkeit, welche er
mit den Inventurarbeiten übernimmt, vor Augen zu führen. Da während
der Inventur eine ganze Reihe von Personen in den Lägem und dergl.
zu tun haben, welche mit den Arbeiten in denselben nicht vertraut
sind, so ist femer auch die Aufnahme eines Hinweises auf die Feuers-
gefahr, welche das Hantieren mit offenem Licht und das Rauchen in
den Lagerräumen mit sich bringt, am Platze.
Den einzelnen Beamten wird am besten nur der für sie in Frage
dbyGOOglC
Emteilnag der Arbeiten. Vorbereitangen. 25
kommende Teil der Vorschriften ausgehändigt, nm die einzelnen nicht
durch Bestimmungen, die für sie keine Bedeutung haben, zu verwirren.
Wir geben am Schlüsse des EuchcB als Beispiel einige der Praxis ent-
nommene Vorschriften wieder, bemerken aber ausdrücklich, daß die
Vorschriften jeweils dem Zweck der Inventur und der Organisation des
Handelt es sich um die Aufnahme eines größeren Warenlagers,
so wird man zweckmäßig das Aufnahmepersonal nach Erhcdt der Auf-
nahme Vorschriften nochmals mündlich unterweisen, am besten indem
man verschiedene Aufnahmen machen läßt und diese mit dem Personal
durchspricht. Viele Rückfragen bei der Bewertung werden dadurch
erspart.
Ebenso wird man den Hilfspersonen, die für das Aufschreiben
der verschiedenen Waren verwendet werden sollen, aufgeben, sich mit
der Schreibweise der in Frage kommenden Ausdrücke vertraut zu
machen. Dies trägt viel dazu bei, daß Wortungeheuer, wie sie in In-
venturaufnahmen vielfach zu lesen sind, vermieden werden und daß
keine Mißverständnisse (z. B. plattiertes statt platiniertes Blech) durch
falsche Schreibweise entstehen können.
g 26. Für die Entlohnung der Inventurarbeiten, insbesondere
der Überstunden empfiehlt sich die Festsetzung eines Pauschalbetrages,
dessen Höhe nach der für die Inventur gebrauchten Zeit in mäßigen
Girenzen so gestaffelt wird, daß bei Fertigstelltmg der Aufnahme vor
einem bestimmten, ausreichend bemessenen Termin eine entsprechend
höhere Vergütung gezahlt wird. Eine derartige Inve&turprämie ist
zweckmäßiger, als die Entlohnung nach der verbrauchten Zeit, da beim
Zeitlohn die Arbeiten leicht zu selir in die Länge gezogen werden
können, zumal eine Kontrolle recht schwierig ist. Um die Aufnehmenden
zu sorgfältiger Arbeit und schonender Behandlung der Waren zu ver-
anlassen, empfiehlt es sich, für Fehler, die bei der Nachkontrolle ge-
funden werden, und für Bruch während der Aufnahme geringfügige Geld-
strafen anzusetzen, welche von der Inventurprämie in Abzug gebracht
werden. Soll diese Maßregel, die namentlich bei Aufnahme zerbrech-
lichen Waren am Platze ist, Erfolg haben, so müssen natürlich die ab-
gezogenen Beträge jeweils sofort festgestellt und bei der Abrechnung
besonders angegeben werden.
I 26. Sehr wichtig ist es, während der Inventurzeit über den
Fortgang der Arbeiten in den einzelnen Abteilungen laufend eine Über-
sicht zu haben. Denn dann kann die Inventurleitung rechtzeitig ein-
greifen, wenn an einzelnen Stellen Rückstände auftreten. Verfasser
hat für diesen Zweck eine graphische Darstellung in der in Abb. 5
wiedergegebenen Form wiederholt mit Vorteil benutzt. Das Muster
bezieht sich auf die Aufnahme in einem Fabrik betriebe der feinmech.
Industrie. Die einzelnen Stufen der Aufnahme (Voraufnahme), Einsetzen
dbyGOOglC
AnfnahmetecIiDik.
Inventur 190...
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Aufnahme der Waren
der
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11
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11
27
11
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25
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An Einkauf: Material,
preise einsetzen . .
25
11
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11
9
Von Einkauf zurück .
11
1.
12
10
Zur Aufnahme abgegeb.
11
Aufnahme fertig . . .
12
ZurKontrolle abgegeben
18
Kontrolle fertig .
14
Einzelpreise fertig
15
11
1.
11
15
Znm AsBrechuen .
16
17
Zum Nachrechnen
18
Nachrechnen fertig
19
Zum Addieren
20
Addieren fertig .
21
Zum Nachaddieren
22
Nachaddieren fertig
28
Zur Zusammenstellni
S ■
dwGoogle
27
Abb. 6. Inventur 190....
HonBt
Tag
Art der Arbtit
Äiiszuführen
dorch
Er-
ledigt
Be-
merirongen
Oktober
38.
31.
Bildnng der Inventukommission . .
Erste Sitrong: BeBprechnng der Auf-
nabme-YorsohriHem
Sekretariat
Inv.-Leitung
NoTemb.
6.
BeBtellen der Vordrucke
Müller
„
11.
Probeaufnahme. Person alverteilnn g . .
Inv.-Leitung
"
13.
desgl.
^
14.
DrnckkofTektnr erledigen
desgl.
„
15.
Bestellen Ton Wagen nnd Gewichten
Müller
"
16.
Filialen auf Inventur aofmerksain
machen
Filialbfiro
17.
Voranfnahme beginnen lassen ....
Inv.-Leitung
"
18.
BeateUnngen einschränken, bezw. Liefer-
termin nach 31. Dezbr. vorschreiben,
Stempel beafellen
Einkauf
"
».
Dritte Sitzang der InventurkommiBaion :
BewertnngBgranditttie beepreohen . .
Inv.-Leitung
„
20.
Kalk., Eink.
«
2L
Filialdraeksachen absenden (Beklebe-
aettel)
Filialbüro
23.
Packerei: ausgehende Sendungen nach
Filiale New-York bekleben ....
Packerei
„
23.
Lieferanten schreiben
Einkauf
„
34.
Abgrenzen der Inventurbezirke . . .
Inv.-Leitnng
Deiemb.
5.
Bnchholta
a.
Alte Anftrlge nachsehen lassen . . .
Anftragsbüro
„
7.
Alte Eetonren klarstellen
desgl.
"
8.
Alte Waren ausscheiden and besichtigen
Inv.-Leitung
Einkauf
^
10.
Altmaterial Angebote einholen . . .
^
10.
Packerei
„
11.
Git^ereien schreiben weg. eigen. Modelle
Modell -Yerw.
12.
Zeichnungen eichten
Kontrollbüro
„
15.
Inventarien-Anfnabme
Alle Abt.
"
16.
Anschlag wegen Änderung der letiten
2 Lohnwüchen
Betriebsbüro
"
17.
Marktpreise für »1. Deiember einfordern.
Indirekte Aufnahme beginnen lassen
Einkauf
„
18.
Auftragsbiiro
"
19.
Bleistifte usw.) bestellen
Einkauf
„
20.
Bnchhaltung.
„
24.
Fremdes Eigentum bezeichnen . . .
Werkstätten
„
27.
„
28.
Zweiter Anfnahmetag*
„
20.
Dritter Aafnahmetag (n. f. d. Kontrolle)
dwGoogle
28 Anfnahmeteclinik.
der Bestandziffem, Einsetzen der Einzelpreise, AusmuUipIizieren, Kon-
trolle der Ausrechnung, Addieren und Eontrolle der Addition sind durch
Eintragen des Datums und verschiedenfarbige Schraffierung*) der für
die einzelnen Abteilungen vorgesehenen Felder gekennzeichnet, so daö
ein Blick auf das Master sofort den Qesamtstand der Arbeiten erkennen
läßt. Die geringe Mühe, welche auf die Anfertigung und Führung
dieser Tabelle verwendet wurde, hat sich reichlich dadurch bezahlt ge-
macht, daß über freiwerdende Kräfte stets sofort verfügt werden konnte,
so daß die Arbeiten einen ungehinderten Fortgang nahmen. Neben
dieser Tabelle empfiehlt sich die Aufstellung eines Inventurkalenders
wie solcher in Abb. 6 wiedergegeben ist, der dafür sorgt, daß die
einzelnen Vorarbeiten sowohl wie auch die während der Inventur nötigen
Arbeiten rechtzeitig ausgeführt werden.
% 27. Wir wollen nun zunächst die verschiedenen praktisch ge-
bräuchlichen Aufo ahme verfahren besprechen, ehe wir an die Betrachtung
der Aufnahme der einzelnen Vermögensteile gehen.
Aus dem Wortlaut des Gesetzes ergibt sich nicht, daß für die
Aufnahme ein bestimmtes Verfahren gewählt werden soll. Vielmehr
heißt es in § 39 HOB. und in den verschiedenen anderen Oesetzesstellen
nur, daß die Vermögensgegenstände genau zu verzeichnen sind. In
welcher Weise die verschiedenen Vermögensgegenstände ermittelt werden
sollen, ist nicht gesagt. Dies muß der Sorgfalt überlassen werden, zu
der der Aufnehmende verpflichtet Ist, und nach der er zu entscheiden
hat, welches Aufnahmeverfahren ausreichende Gewähr für eine richtige
Aufnahme der Bestände bietet.
Grundsätzlich bestehen zwei verschiedene Möglichkeiten, um die
Bestände aufzunehmen: die direkte Aufnahme auf Grund des Sachbe-
fundes (Naturalaufnahme) und die indirekte Aufnahme auf Grund von
Aufzeichnungen, aus denen an Hand der Zugangs- und Abgangsziffem
der Bestand der Verraögensgegenstände am Inventurtage entnommen
werden kann.
Bei der direkten Aufnahme werden die verschiedene Gegenstände
an ihrem Stand- bezw. Lagerorte aufgesucht, deren Menge durch Zählen,
Messen oder Wiegen festgestellt und der vorgefundene Bestand ver-
zeichnet. Die indirekte Aufnahme kann auf drei Wegen erfolgen: Ent-
weder werden die Gegenstände lediglich aus den über ihren Ein- und
Ausgang geführten Lagerbüchem der Menge nach aufgenommen und es
wird vorausgesetzt, daß die LagerbUcher richtig geführt sind. Oder
es wird kurz vor der Inventur der Bestand der einzelnen Klassen von
Gegenständen direkt aufgenommen, mit dem aus den Lagerbüchem sich
ergebenden Bestände abgestimmt, und am Inventurtage der ent-
sprechend den Zu- und Abgängen berichtigte Bestand aus den Lager-
') In dem Muster nicht wiedergegeben.
dbyGoOglC
Einteilung der Arbeiten. Vorbereitungen. 29
büchem entnommen. Dort; wo keine Lagerbücher Über die einzelnen
Warensorten gefuhrt werden, kann man an Stelle der Lagerbücher
Voranfnahmezettel verwenden, auf welche der jeweilige Bestand bei
der Vor-Äufnahme vermerkt und bis zum Aufnahmetage erfolgende Zu-
und Abgänge anfgesdirieben werden. Eine dritte Möglichkeit schließ-
lich besteht darin, die Güter kurz vor der Inventur ihrer Menge nach
aufzunehmen, diese Aufnahme zu bewerten, und den nach der Anfnahme
erfolgten Zu- und Abgang gesondert am SchluiJ der Inventur-Aufnahme
zu verrechnen. Dementsprechend ergibt sich folgende Einteilung der
Aufnahmeverf ahren :
I. Natural aufnähme auf Grund des Sachbefundes,
n. Indirekte Aufnahme
a) ohne vorherige vollständige Bestandkontrolle
b) nach vorheriger Bestandkontrolle und Fortschreibnng des
Bestandes
a) in Lagerbüchem
p) auf Voraufuahmezetteln
c) darch Aufnahme der jeweils sich vorfindenden Mengen und
Berichtigung des Zu- und Abganges mit Hilfe von Berich-
tigungsposten.
Beide Verfahren haben Vor- und Nachteile. Die Naturalaufnahme
bietet den Vorteil, daß der Aufnehmende von den vorhandenen Mengen
sich persönlich überzeugt, daß er infolgedessen nicht leicht groben
Täuschungen unterhegt. Als Nacht«il macht sich geltend, daß die
Naturalaufnahme sehr zeitraubend ist und infolgedessen teuer, da ent-
weder viel Hilfspersonal herangezogen werden muß oder eine lange
Betriebsstörung entsteht. Wird die Naturalaufnahme schnell vorge-
nommen, so können leicht Meß- und Wägefehler auftreten. Trotz aller
Sorgfalt läßt es sich nicht vermeiden, daß einzelne Angaben unklar
werden. Dies bedingt häufige Rückfragen bei der Bewertung.
Diese Nachteile werden bei der indirekten Aufnahme vermieden.
Die indirekte Aufnahme besteht lediglich in einem Abschreiben der
auf Grund der LagerbUcher bezw. auf Grund der Aufschreibungen auf
den Voraufnahmezetteln auszurechnenden Bestände. Sie kann lange
vor dem Bezugstage der Inventur begonnen und ohne Störung des Be-
triebes über den Bezugstag hinaus fortgesetzt werden. Für die Eon-
trolle bleibt infolgedessen mehr Zeit. Der Personalbedarf ist erheblich
geringer als bei der direkten Aufnahme. Erfolgt die Niederschrift auf
Grund von Lagerbüchem. so können untfir Umständen die Bezugspreise
für die verschiedenen Waren gleich mit abgeschrieben werden. Das
Aussetzen der Einzelpreise in der Inventur wird dadurch erspart. Da-
gegen hat die indirekte Aufnahme den Nachteil, daß bei ungenauer
Verzeichnung der Zu- und Abgänge Fehler auftreten können. Doch
sind diese Differenzen, wenn der Zeitpunkt der Inventuraiifnabme und
dbyGOOglC
30 Anfnahmetechiiik.
der Kontrolle bezw. Bericbtigung der Lagerbticher nicht zu weit aus-
einander liegen, nicht sehr groß. So würde z. B. bei einem Lager-
bestande von M. 50 000 und einem Lagemmsatz von Mk. 260 000 pro
Jahr der Fehler selbst dann, wenn die Hälfte aUer nach der Aufnahme
durchlaufenden Materialposten nicht verbucht werden würde, nicht mehr
wie 2,5 "/o betragen, wie aus folgender Rechnung hervorgeht:
Der Materialverkehr pro Woche beträgt M. 5000 (er kann für
die Inventurzeit noch erheblich herabgemindert werden, wenn Einkäufe
nach Möglichkeit vermieden werden). Da die Aufnahme stetig vor-
wärts schreitet, so gelangt höchstens die Hälfte dieses Verkehrs erst
dann zur Verbuchung, wenn die Aufnahme der betr. Artikel bereits
beendet ist. Beträgt der Wert dieser später verbuchten Posten SO"/,,
des gesamten nach der Aufnahme vor sich gehenden Warenverkehrs,
so würde, wenn die Hälfte der Posten nicht verbucht würden, der Ge-
samtfeMer nur
0,5 X ^ = Mk. 1250
betragen, also innerhalb zulässiger Grenzen liegen. Ein Fehler von
50 "/o bei der Aufschreibung der Zu- und Abgänge ist aber wohl kaum
denkbar, der Fehler im Ergebnis also noch kleiner wie 2,5 "/j,, weshalb
dies Verfahren wohl genau genug ist.
Wir wollen nun noch kurz untersuchen, inwieweit eine indirekte
Aufnahme gesetzlich zulässig ist. Aus dem vorhin angeführten Absatz 1
des § 39 H. G. B. geht nicht hervor, daß eine Naturalaufnahme vom
Gesetzgeber verlangt wird. Dagegen scheint von den Kommentatoren
des Handelsgesetzbuches der Abs. 3 des S 39 H. G. B. dahin verstanden
zu werden, daß die Ifaturalaufnahme dem Kaufmann nur dann erlassen
ist, wenn er sein Warenlager nicht füglich alle Jahre aufnehmen kann.
Für diese Ansicht spricht die Vermutung, daß dem Gesetzgeber seiner-
zeit die uns zur Verfügung stehenden Hilfsmittel für die indirekte Auf-
nahme der Warenvorräte nicht bekannt waren, daß namentlich das für
die Kontrolle von Lagern, welche aus vielen einzelnen Waren bestehen,
notwendige Kartensystem zur Zeit der Abfassung der betr. gesetzl. Be-
stimmung noch nicht in Übung war. Daraus ist es auch zu erklären,
daß Staub Seite 214 sagt, daß an Stelle des Sachbefundes auf Grund
der Inventur (also der Naturalaufnahme), im Falle des § 39 Abs. 3
die Bestandaufnahme auf Grund der vorjährigen Inventur, des Lager-
buches usw. träte. Doch wenn auch der Gesetzgeber an die indirekte
Bestandaufnahme nicht gedacht hat, so tragen wir doch kein Bedenken
dieselbe dennoch für zulässig zu erklären, Voraussetzung ist natürlich,
daß die auf diese Weise eriolgte Ermittlung der Bestände genügend
genau ist. Das ist nur möglich, wenn die Berichtigung der Bestände
innerhalb kurzer Zeit vor der Inventur vorgenommen wird, nicht aber
wenn eine Bestandkontrolle überhaupt unterbleibt, d, h. nur im Falle
dbyGOOglC
Anfnahme der BetriebsgegenstSDde. 31
II b und c S. 29. Unsere Ansicht stützt sich zonächBt darauf, daß der
Gesetzgeber selbst die ZurÜckbeziehung der ganzen Inventur verschieden-
fach zuläßt, so z. B. bei der Verlassenschaftsinventur für die Dauer
von 6 Wochen, femer bei der Eröffnnngsinventur, der Abschluß-
inventur und dergl,, die alle „für" den Termin des betr. Ereignisses
nicht „an" demselben aufzustellen sind. Es kommt hinzu, daß es bei
ausgedehnten Lagern praktisch einfach unmöglich ist, ohne erhebliche
Störung des Betriebes die gesamte Aufnahme in uigemessener Zeit
durchzuführen, und schließlich, daß es an einer ausdrücklichen das in-
direkte Verfahren ausschließenden Gesetzesbeatimmnng fehlt. —
Als einer besonderen Art der Aufnahme müssen wir noch eines
dritten Verfahrens gedenken, welches mit der indirekten Aufnahme das
gemeinsam hat, daß die Niederschrift der verschiedenen Bezeichnungen
vor dem Inventurtage erfolgt, während die Teststellung der Mengen
und die Niederschrift der Mengenangaben wie bei der direkten Auf-
nahme am Inventurtage selber vor sich geht. Der Zweck dieser Auf-
nahmeform ist es am Inventurtage das Schreiben des Textes zu er-
sparen, und bereits vor dem Inventurtage die Einzelpreise für die
verschiedenen Warenposten aussetzen zu können, um nach Einsetzen
der Mengenziffem sofort die Ausrechnung beginnen zu lassen. Gegen
dieses Verfahren können irgendwelche Bedenken überhaupt nicht er-
hoben werden, da ja die Bestandermittlung durch direkte Aufnahme
erfolgte, und am Anfnahmetage sowieso die Niederschrift nochmals
nachgeprüft wird.
Unserer im § 16 aufgestellten Einteilung folgend wollen wir nnn
die Aufnahme der verschiedenen Bestandteile des Vermögens einer in-
dustriellen Untemehninng betrachten, wobei wir uns vergegenwärtigen,
daß für einen reinen Handelsbetrieb die gleichen Erwägungen gelten,
nur daß hier eine Reihe von Vermögensteilen, wie Maschinen und
dergl. in Wegfall kommen. Wir werden nacheinander behandeln:
A. Die Aufnahme der Betriebsgegenstände,
B. die Warenaufnohme,
C. die Aufnahme der übrigen Vermögensbestandteile,
indem wir jeweils mit der Feststellung der in Frage kommenden Ob-
jekte beginnen, alsdann die verschiedenen Vorarbeiten, insbesondere
die Auswahl der Aufnahmeverfahren betrachten, und schließlich, so weit
das noch nötig ist, auf die eigentlichen Aufnahmearbeiten eingehen.
2. Kapitel. Aaftiahine der Betrlebsgegenstäade.
§ 28. Unter BetriebsgegenstSnden verstehen wir (nach Simon)
die dauernd zum Betrieb der Unternehmung, nicht also zur Veräuße-
rung bestimmten Vermögensstücke. Das können sein:
dbyGOOglC
32 Anfnahmeteclinik.
a) Liegenschaften: Grundstücke, Gebäude, nnd mit dem Grundstück
verbundene Anlagen wie Brunnen, Wege, Kanäle und dergl.
sowie das Zubehör der Gebäude,
b) Einricfatungsgegenstände : Maschinen, Werkzeuge, Utensilien,
Zeichnungen, Modelle und dergl.
c) Gerechtsame: Bodengerechtsame, Beteiligungen, gewerbliche
Schutzrechte und dergl.
Grundstücke werden wir bei der Äuffllhrung im Inventar trennen
in solche, die lediglich eine landwirtschaftliche Nutzung zulassen, solche,
die vermöge ihrer Lage oder sonstigen Eigenschaften eine gewerbliche
Nutzung zulassen, und solche, die vermöge ihrer Lage baureif sind.
Bei der Aufführung der Bauwerke ist zu unterscheiden zwischen den
verschiedenen Bauklaasen — Schuppen, Fachwerkgebftude, massive Ge-
bäude — und der Art der Benutzbarkeit — Wohnung, Fabrik und
dergl. Besonders anzugeben sind solche Bauwerke wie Schornsteine,
Schfichte, Wassertürme, Tunnels und dergl., die lediglich dem Betriebs-
zwecke dienen können, mit dem Aufgeben des Betriebes also ihren
Wert verlieren.
Außerdem müssen wir den Liegenschaften solche Anlagen zu-
rechnen, die nach §§ 97, 98 BGB. als Zubehör der Liegenschaften an-
zusehen sind.
Dies trifft z. B. zu bei den größeren Öfen in keramiechen Be-
trieben, in Schmieden, in Gasanstalten und dergl. Femer gehören hier-
her die Kammern der Schwefelsäurefabriken, die Maschinen und Einrich-
tungen, soweit solche als Haftungsobjekt für die Hypotheken der Liegen-
schaften dienen, so z. B. die Brauereim aschinen, Mühlen, Dampfmaschinen
u. dergl. Zu beachten ist hierbei jedoch, daß u. "ü. diese Objekte von
der Haftung für die Hypotheken befreit sein können, nämlich dann,
wenn dies ausdrücklich im Grundbuche vermerkt worden ist.
Zu den Einrichtungsgegenständen rechnen wir alle nicht zur Ver-
äußerung bestimmten beweglichen Sachen, deren Inbegriff das Wort
„Inventar" im volkstümlichen Sinne bezeichnet.
Bei einem Fabrikbetriebe vrird man diese Klasse von festliegenden
Werten zweckmäßig in eine Beihe von Unterabteilungen zergliedern,
denn die verschiedenen Arten von Einrichtungsgegenständen eines Fabrik-
betriebes sind in bezug auf ihren Wert und ihre Realisierbarkeit ver-
schieden zu beurteilen. So werden z. B. an sich veraltete und abge-
nutzte Maschinen unter bestimmten Verhältnissen für einen be-
stehenden Betrieb noch verhältnismäßig hoch bewertet werden können,
während bei einem Verkauf derselben sich ein nennenswerter Erlös
nicht ergäbe. Ähnliche Verschiedenheiten liegen vor bei den Werk-
zeugen, den Spezial Vorrichtungen für die Fabrikation, Modellen, Zeich-
nungen n. dergl., während anderseits bei normalen Maschinen die
Spannung zwischen Wert und Verkaufserlös geringer ist.
dbyGOOglC
Änfnahme der Betriebsgegen stände. 33
Entsprechend diesen Betrachtungen wird folgende Einteilung der
Einrichtungen empfohlen:
1. Kraftmaschinen und Zubehör.
2. Allgemeine Arbeitsmaschinen (Drehbänke, Hobelbänke, Bohr-
maschinen usw.).
3. Spezielle Arbeitsmaacfainen (z. B. Eischbandm aschinen, Ziegel-
pressen).
4. Tran smissions anlagen.
5. Werkzeuge, allgemein.
6. Kl einwerk zeuge.
7. Spezial Werkzeuge, Vorrichtungen und Modelle.
8. Zeichnungen.
9. Fabrikationsmuster (Apparate).
10. Möbel, allg. verwendbare.
11. Spezielle Möbelstücke (Eckbretter, Stellagen aas rohen Latten,
der Örtlichkeit angepaßte Verschlage u. a. m.).
12. Klischees.
Im einzelnen ist zu dieser Einteilung noch Folgendes zn bemerken:
Bie gesonderte Aufführung der Kraftmaschinen nebst Zubehör
ist darin begründet, daß diese den am vielseitigsten verwendbaren
und darum am leichtes^n verwertbaren Teil der Betriebs&nlagen dar-
stellen. Denn die Art des Antriebes ist von der Branche des Betriebes
fast unabhängig. Ähnlich anzusehen sind die allgemeinen Arbeits-
maschinen, obwohl hier das Verwendungsgebiet schon erheblich enger be-
grenzt ist. Das Gleiche gilt von den Transmissionsanlagen, die aber,
da sie den örtlichen Verhältnissen angepaßt sein müssen, schon weniger
leicht zu verwerten sind.
Nur innerhalb der gleichen Branche und dort auch nur unter ge-
wissen Voranssetzungen verwendbar und darum schwieriger zu verwerten
sind solche Spezialmaschinen, die direkt auf die Fabrikation des betr.
Artikels eingerichtet sind. Ihre Zahl ist infolge des außerordentlich
weit fortgeschrittenen Spezialisierung sehr groß. Als Beispiele seien
aufgeführt:
Fischbandmaschinen, Bleikabelpressen, Ziegeleipressen, Mahlwerke
(Holländer), Papiermaschinen, Steck n ad elm aschinen, Wickelbänke. Die
Apparatur der Spezialfabriken wie Zuckerfabriken (Eübenschneider,
Scheidepfannen, Saturiseure), Schwefel Säurefabriken (Destillierkessel),
Brauereien (Maischbottiche), Pormationsanlagen in Akknmulatorfabnken
u. dei^l. u. a. m.
Waren die genannten Einrichtungen der Abnutzung nur in einem
verhältnismäßig geringen Maße unterworfen, so ist das bei den folgenden
Teilen des Inventars in viel stärkerem Maße der Fall, was dazu Ver-
anlassung gibt, die Bestände an diesen gesondert aufzuführen.
dbyGOOglC
34 AufDahmetechuik.
Wenn hierbei zwischen allgemeinen und speziellen Werkzeugen
und Vorrichtungen unterschieden wird, so findet dies wieder in der
größeren oder geringeren Verwertungsmöglichkeit seine Begründung.
Die gesonderte Aufführung der Zeichnungen und Utensilien ist zu
empfehlen, weil erstere außerhalb des Betriebes nicht verwertbar sind,
während bei letzteren mit einer besonders starken Abnutzung zu rechnen
ist. Auch die der Örtlichkeit angepaßten Möbelstücke sind meist nur
innerhalb des Betriebes verwertbar, außerhalb desselben haben sie ledig-
lich Altmaterial wert (Brennholz).
Besonders möchten wir hier noch die Eisenbahn-Materialien wie
Decken usw. erwähnen, da diese meist unterwegs sind und deshalb leicht
vergessen werden.
§ 29. Die Gerechtsame, die als festliegende Werte betrachtet
werden müssen, zerfallen in finanzielle Beteiligungen, gewerbliche Schutz-
rechte und Bodengerechtaame.
Gelegentlich könneu auch Beteiligungsziffem an Syndikaten als
Aktivwerte erscheinen. Auch sind Aufwendungen, die einen dauernden
oder jedenfalls längere Zeit anhaltenden Nutzen dem Betriebe schaffen,
als Aktivposten denkbar und zulässig. So bezeichnet z, B. Simon
die Einstellung eines Beitrages zu einer Zufuhrstraße, die nicht in
das Eigentum der betreffenden Gesellschaft überging, als Aktivnm aus-
drücklich für richtig, da die Straße dem Unternehmen bleibende Vor-
teile brachte.
Inwieweit finanzielle Beteiligungen als festliegende Werte anzu-
sehen sind, hängt von der Reehtaform der Beteiligung und dem Ertrag
derselben ab. Anteile an einer offenen Handelsgesellschaft, einer
G. m. b. H. oder Genossenschaft, femer die Anteile der persönlich haf-
tenden Gesellschafter einer Aktienkommanditgesellschaft wird man in
der Regel als festgelegte Werte anzusehen haben. Inwieweit Aktien,
Obligationen, Hypotheken und Darlehen als testliegende Werte anzu-
sehen sind, muß von PaU zu Fall unter Berücksichtigung der Verkaufs-
möglichkeit (bestehende Sicherheiten, Kündigungsfrist und Verzinsung,
Zulassung zum ßörsenhandel) entschieden werden.
Gewerbliche Schutzrechte, die als festliegende Werte anzusprechen
sind, können Patente, Gebrauchs- oder Geschmacksmuster oder Waren-
zeichen sein. Ferner gehören hierher Geheimverfahren, Veriagsrechte,
All einverk aufsrechte, Finnenrechte, Konzessionen, Bezugsrechte u. a. m.
Zu den Bodengerechtigkeiten sind zunächst zu rechnen dag aus
Mntungen entsprungene Anrecht auf Verleihung von Bergwerks eigentum
oder das verliehene Bergwerkseigentum und die diesem gleichstehende
Abbaugerechtigkeit auf Salz, Ton oder andere Mineralien. Auch das
Erbbaurecht, Wassergerechtigkeiten, Konzessions werte (z. B. die Kon-
zession eines Hammerwerkes zum Tag- und Nachtbetrieb) für bestimmte
Anlagen, Grunddienstbarkeiten u. dergl. wären hier aufzuführen.
ügtzoco, Google
Aufnahme der Betriebsgegenetände. 36
§ 30. Über das Verfahren bei der Aufnahme von Grundstücken
und Baulichkeiten ist nicht viel zu sagen. Die Gnindstäcke werden
nach Kataster-, Flnr- und Plan-Nummer bezeichnet (am besten an
Hand eines Grundbuchauszuges); nur wenn eine Verschiebung der
Grenze zu befürchten ist, wird man eine Neuvennessung vor der In-
ventur vornehmen lassen, um die aus der Gtrenzverschiebnng sich er-
gebenden Konsequenzen (Überbau usw.) berücksichtigen zu können. Be-
finden sich auf einem Grundstück im Abbau befindliche Mineralien oder
derg]., so wird ^eichzeitig mit der Aufnahme des Grundstückes eine
Feststellung des noch verbleibenden abbauwürdigen Materials vorzu-
nehmen sein, da dies für die Bewertung_des Grundstückes von Wich-
tigkeit ist. Das Gleiche gilt von dem Bestand an Nutzwaldnngen n. ä.
Auch die Aufnahme der Gebäude gestaltet sich einfach. Nnr
muß hier noch mehr, wie bei der Aufnahme von Grundstücken auf
Umstände geachtet werden, die für die Bewertung von Wichtigkeit
sind, Vordrucke nach Abb. 9 haben sich für die Bewertung einer
größeren Zahl von Gebäuden als praktisch erwiesen,
9 81.*) Den Zeitpunkt für die Aufnahme der Inventarstücke legt
man am besten kurze Zeit vor die eigentliche Inventur, um die Auf-
nahmebeamten am Inventnrtage möglichst zu entlasten.
Das Verfahren bei der Inventaraufnahme richtet sich nach der
Organisation der Inventar ^ Verwaltung. Bestehen keine Aufzeich-
nungen über die vorhandenen Inventarstücke, so muß bei jeder In-
ventur eine Natur^aufnahme der Bestände erfolgen, während dann,
wenn eine geordnete Bestandsnachweisung für das Inventar vorhanden
ist, die indirekte Aufnahme mit Vorteil verwendet werden kann. Da
die Bewegung des Inventars nicht so erheblich ist wie die der Waren,
so kann man eine indirekte Aufnahme hier noch mit viel größerem
Rechte für zulässig erklären als bei der Waren aufnähme.
Zweckmäßig ist es, wenn man die Inventaraufnahme durch solche
Personen vornehmen läßt, welche eine genügende Kenntnis der verschiede-
nen Inventarstücke besitzen, und nicht durch die einzelnen Abteüungs-
vorstände. So vrird man beispielsweise die Aufnahme von Werkzeug-
maschinen und Werkzeugen zweckmäßig einem Werkzeugmacher oder
Betriebsschlosser übertragen, die Aufnahme aller hölzernen Inventar-
stücke einem Schreinermeister, die der Zubehörteile zur Dampfheizung
oder elektrischen Beleuchtungsanlage dem Maschinenmeister oder dem
für die Instandhaltung dieser Anlagen verantwortlichen Monteur, ebenso
die Aufnahme der Telephon-, Uhren-, und sonstigen allgemeinen Verkehrs-
anlagen den mit der Instandhaltung derselben betrauten Personen.
') Eine ffährend des Dmcks dieeea Bnchee ans der Feder des Herrn Dipl.-
Ing. C. M. Lewiu, Berlin (Selbstverlag), erscbienene Arbeit, die InventariBierung
in Fabrikbetrieben, behandelt die Anlage nnd Führang der Inventairegister ans-
ftihrlicher.
3*
ügtzo.o, Google
86 Anfnahmetflchnik.
Erfolgt die Aufnahme aller InventarstUcke einer Abteilung durch
eine Person, so empfiehlt es sich nicht, zur Bezeichnung der verschie-
denen Arten von Inventarstücken verschiedenartige Aufnahmekarten
zu verwenden, da dann die Entscheidung über die Zugehörigkeit zn
einer bestimmten Gruppe in die Hand des Aufnehmenden gelegt wurde,
was zu Verwechselungen Anlaß gibt und dazu fuhrt, daß in verschie-
denen Abteiinngen die Ausscheidung nach verschiedenen Gesichtspunkten
erfolgt. Viel zweckmäßiger sind in diesem Falle einheitliche Karten,
während Trennung der einzelnen Stücke nach Gnippöö mit Hilfe eines
auf die Karte bei der Bewertung zu setzenden Kontierungsvennerkes
vorgenommen wird. Wird jedoch in der oben angedeuteten Weise die
Aufnahmeaibeit nach der Art der verschiedenen Inventarsorten auf
mehrere Personen verteilt, so ist die Verwendung verschiedenartiger
Karten zu empfehlen, da dadurch die weitere Verarbeitung erleichtert
wird.
Bei der Aufnahme in Listen kann man sehr häufig die Arbeit
dadurch wesentlich erleichtem, daß man die verschiedenen in allen
Aufnahmebezirken vorkommenden Gegenstände in den Listen vor-
druckt, und den Aufnahmebeamten lediglich das Eintragen der Stück-
zahl überläßt. Dies Verfahren ist neben der Zettelanfnahme zu emp-
fehlen fUr solche kleineren Gegenstände, deren Aufnahme bezw.
laufende Kontrolle durch Karteikarten sich nicht lohnt. Hierher ge-
hören z. B. Kleinwerkzeuge , kleinere Utensilien in den Büros wie
Schreibzeuge, Papierkörbe, Locher und dergl., kleinerlei Gebrauchs-
gegenstände wie Ziegelrahmen, Hölzer zum Zvrischenlegen in den Ziege-
leien n. ä.
Über die Bezeichnung' der aufgenommenen Posten, den Text der
Niederschrift und dergl. gilt das weiter unten für die Warenaufnahme Ge-
sagte. Zweckmäßig vrird man an allen größeren Inventarstücken eine
laufende Nummer (die Aufnahmenummer) dauerhaft anbringen, um
spätere Rückfragen zu erleichtem. Hierzu können mit Vorteil kleine
Blechschildchen verwendet werden. Das Aufmalen der Nummer hat
sich vielfach nicht bewährt (wird bei jedem Anstrich in Frage gestellt),
ebensowenig das Einschlagen der Nummer in das Material, da im
letzteren Falle das Auffinden der Nummer bei größeren Stücken sehr
schwer ist. Das Auffinden der Nummer wird erleichtert, wenn man
die Nummer ein für allemal an der gleichen Stelle anbringt, z. B. rechte
unten vorn.
Bei der indirekten Aufnahme ist lediglich ein Vergleichen der
Bestände mit den Angaben der Inventarverzeichnisse notwendig. Da
diese Arbeit erheblich leichter ist, als die Naturalauf nähme, so soll
hier kurz die Anlage von Inventarverzeichnissen besprochen werden.
Es kommen in Frage Verzeichnisse in Listenform, Tafelform und
Kartenregister. Verzeichnisse in Listenform wendet man zweckmäßig
oo^Ie
Aufnahme der Betriebsgegenstände.
Abb. 7 (Vorderseite).
- AngeBcliafft:-
Nr. des Lieferanten : -
Schlüsselwort: ~ ^
D«t.
Sttudort
Contr.
Dit
Standort
Eontr
Dtt
StAQdort
Konlr.
Dat.
Standort
Kontr.
Anschaffan^skosten:
Abb. 7 (Küokseite).
Begrelm. Abscbrelban^n:
Beparatareni
Fo
Brtiag
pro Jahr...*/(d.AnM)iBffw.-|-Bmeuer
Art
der ÄibBit
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Dat-
Grand
Betrag
,
D,i,i,zodb,Google
38 AnfnalimetecbDik.
dort an, wo es sich um einen nicht sehr ausgedehnten Inventarpark
handelt, während EartenTerzeichnisse zur Eontrolle größerer Inventar-
bestände mit starkem Wechsel des Standortes mit Vorteil benutzt
werden.
Das Verzeichnis wird zweckmäßig doppelt geführt: Fin Stamm-
verzeichnis enthält das gesamte Inventar nach laufender Nummer ohne
Rücksicht aul den Standort, während Neben Verzeichnisse das Inventar
einer Jeden Betriebsabteilung oder jedes Raumes nachweisen. Diese
letzteren Verzeichnisse werden am besten den Abteiinngen, welchen die
betreffenden Räume unterstehen, überwiesen, damit dieselben sich an
Hand der Verzeichnisse jederzeit von der Vollständigkeit ihres In-
ventarbestandes Überzeugen können. Die Stammliste wird wohl am
besten in der Buchhaltung geführt, wenn nicht eine besondere Stelle
mit der Inventarverwaltung betraut wird. Der Vordruck für die
Stammliate nnd die Nebenverzeichnisse ist ans den Abb. 7 nnd 8 er-
sichtlich.
Abb. 8.
I
nve
Qta
r-St
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Bezeichnung
Ange.
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Geschäftsjahr 19.....
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Dieaet Teil .etat »ich ao( dar Nabanaeite fttnfiuil
fort, iDOardem komml iwiashen jedei Blatt eins
Eanliee Ton dieaei Breite nnd viereoitigani Dmck,
ao d^ die Slammliala tBi 10 Jihre luireicht.
Die erstmalige Anlage des Inventarverzeichnisses erfolgt am besten
anläßlich der Inventur. Wird Kartenfonn für das Verzeichnis gewählt,
so kann man mit Vorteil die Anfnahmezettel für die nach Abteilungen
zu ordnenden Verzeichnisse verwenden (Standortskartei), während man
das Stamm Verzeichnis in Listenform anlegt. Die Übersicht läßt sich er-
heblich vergrößern, wenn man die Inventamummem in Reihen einteilt,
entsprechend der Einteilung des Inventars für die Inventur. So könnte
z. B. Nummer 1—999 für allgemeine Betriebsanlagen, Nummer 1000 bis
1999 für Arbeitsmaschinen. Nummer 2000 — 2999 für Kleinwerkzeuge,
Nummer 3000 — 3999 für Büroinventar usw. Verwendung finden. Eine
Einteilung der Nummern nach dem Standorte also z. B. Nummer
1 bis 999 für die allgemeine Verwaltung, Nummer 1000 — 1999 für
Werkstätte I, 2000—2999 für Werkstätte U usw. empfiehlt sich nicht,
da die verschiedenen Inventarstücke im Laufe der Zeit doch ihre Plätze
wechseln. Die Inventamummer kann als festliegende E!ommi3sions-
>y Google
Aufnahme der Betrieb sf^egenstände. 39
nummer ftir alle Beparaturen an dem betreffenden Inventarstücke ver-
wendet werden. Dies bietet den Vorteil, daß man am Jahresschluß
leicht feststellen kann, welche Reparaturkosten die einzelnen Inventar-
stUcke verursacht haben.
Vielfach ist es zweckmäßig, das Kartensystem zu verbinden mit
dem Listen System, indem man für solche kleineren Teile, deren Be-
stand starken Schwankungen unterworfen ist, wie z. B. Platzwerkzeuge
und dergl. Hilfsregister anlegt. Um bei der Kontrolle dieser Hilfs-
werkzeuge, namentlich beim Austritt eines Arbeiters zu verhüten, daß
dieser fehlende Werkzeuge sich bis zur Beendigung der Übergabe von
seinem Nachbar borgt, wird man am besten die Flatznummer auf den
einzelnen Werkzeugen anbringen.
Selbstverständlich müssen alle Änderungen im Inventarbestande
zur Kenntnis des Führers der Inventarverzeichnisse gelangen. Bei Neu-
anschaffungen von außerhalb läßt sich dies leicht dadurch erreichen,
daß man dem Einkäufer vorschreibt, Bestellungen auf Inventarstücke
nur nach Gegenzeichnung des Führers der Inventarverzeichnisse anzu-
nehmen. Ebenso vrird mau für Anfertigungen im eigenen Betriebe die
Gegenzeichnung der betr. Aufträge durch den Inventarregisterführer
fordern. Dadurch wird gleichzeitig erreicht, daß die vorhandenen Be-
stände besser ausgenutzt werden, da der Führer des Inventarregisters
am ersten eine Übersicht über die in dem Betriebe verfügbaren Gegen-
stände besitzt, und deshalb bei Neuanschaffungen zunächst hierauf Rück-
sicht nehmen kann.
Besonders muß hier der als Inventarstücke zu behandelnden Waren
gedacht werden. Häufig kommt es ja vor, daß in Fabrikbetrieben
eigene Erzeugnisse für Betriebszwecke weiter benutzt werden, so z. B.
für die Ausrüstung des Versuchsraumes , der Werkstätten u. dergl.
Handelt es sich um eine nur vorübergehende Benutzung, so tut man
besser, die betr. Gegenstände als Waren aufzunehmen und entsprechend
ihrem Zustande zu einem niederigem Werte in die Inventur einzustellen.
Handelt es sich dagegen um Waren, weiche dauernd für die Ausrüstung
der betr. Stellen benutzt werden, so muß deren Überführung zum In-
ventar erfolgen, wobei natürlich gleichzeitig das Warenkonto zu Lasten
des Inventarkontos zu erkennen ist. Da derartige Verschiebungen im
Inneren des Fabritbetriebes der Buchhaltung meistens verborgen bleiben,
so muß man durch häufige Rückfragen bei den einzelnen in Frage
kommenden Stellen für Aufklärung hierüber sorgen.
Besteht bereits ein Inventarverzeichnis, so geschieht die Fest-
stellung des Inventarbestandes für die Inventuraufnahme am einfachsten
dadurch, daß die verschiedenen Abteilungen an Hand ihrer Inventar-
verzeichnisse feststellen, welche von den in dem Inventarverzeichnis
enthaltenen Stücken sich in ihrer Abteilung vorfinden, welche fehlen
und welche sich vorfindenden Stücke in ihr Inventarverzeichnis nicht
ügtzocj, Google
40 ÄutD&hmeteclinik.
eingetragen sind. Bei Kartenregistem kann man zweckmäßig die betr.
Karten ansaondem bezw. die mehr vorhandenen Stücke besonders auf-
schreiben lassen. Es wird dann ein Leichtes sein, aus den Karten
anderer Abteilungen für die mehrvorhan denen Stücke die nötigen Nach-
weisungen zu finden und dadurch Inventarbewegungen, die nicht zur
Kenntnis des Inventarregisterftthrers gekommen sind, später zu be-
richtigen.
Bei der Aufnahme des Inventars muß auch eine Grundlage
für die Bewertung der verschiedenen Gegenstände geschaffen wer-
den. Insbesondere sind unbrauchbare Teile auszuscheiden. Bei den
vorhandenen größeren Einrichtungen ist der Zustand der der Abnützung
unterliegenden Hauptteile besonders zu prüfen, so z. B. bei Dampf-
maschinen der Zustand des Dampfzy linders, ebenso bei Gasmaschinen der
des Zylinders und des Ventilkopfes, bei Dampfkesseln die Beschaffen-
heit des Flammrohres bezw. der Siederohre, bei technischen Öfen der
Zustand der der Flammenwirkung besonders ausgesetzten Teile wie
z. B. der Kappe von Olasöfen, der Ausmauerung von Hochöfen und
Kupolöfen, bei Drehbänken der Zustand des Spindelstockes und des
Bettes, ebenso bei Hobelmaschinen, Fräsmaschinen und dergl., bei
Schwefelsänrefabriken der Zustand der Bleikammern undDestillierblasen^
bei Zuckerfabriken der der Scheidepfannen, bei keramischen Mahlwerken
der Zustand der Mahlsteine und Koller. Lehren und Meßvorrichtungen
wird man auf ihre Genauigkeit nachmessen lassen. Ebenso wird man
feststellen müssen, welche größeren Beparaturen im abgelaufenen Rech-
nungsabachnitt erfolgten, wie beispielsweise der Ersatz der genannten
Teile, da dieser als Wertvermehrung gelten muß.
Anderseits ist zu untersuchen, ob durch Änderungen in der Fabri-
kation, durch Aufgeben von bestimmten Artikeln oder Arbeitsverfahren^
Maschinen, Schnitte, Stanzen, Modelle, Preßformen oder Muster wertlos
geworden sind. Bei der Aufnahme dieser letztgenannten Inventarstücke
muß natürlich auch KUcksicht genommen werden auf den Bestand,
welcher sich außerhalb des Hauses in Gießereien usw. befindet. Ins-
besondere ist hierbei darauf zu achten, daß auch die von den Gieße-
reien selbst auf Rechnung des inventarisierenden Betriebes angefertigten
Gegenstände (Formplatten) aufgenommen werden, und zwar auch dann,
wenn der Betrieb nur mit einem Anteil an den Kosten dieser Vorrich-
tungen beteiligt ist, ihm aber das Eigentumsrecht an denselben nicht
zusteht, denn diese Auslage würde sonst eine Verschlechterung des Ge-
winnes des laufenden Jahres bedeuten, während die Einrichtung längere
Zeit halt. Vorausgesetzt ist natürlich, daß die Einrichtungen auch
weiterhin der Fabrikation dienen, daß also der betr. Lieferant beibe-
halten wird, und daß es sich ferner nicht um Vorrichtungen handelt,
die nur für einen speziellen Fall hergestellt sind. Entsprechendes gilt
auch von den selbst gefertigten Vorrichtungen, deren Kosten ganz oder
dbyGOOglC
Antnabme der Betriebsgegenstände. 4]
Abb. 9. Inventur 191
Gebäude-Konto. Peststellimg des Zustandes der Baulichkeiten
Die InventnrlBitung bittet am sorgfültige
Beantwortung der nschatehenden Fragen
Die nachstehenden Antworten auf
die nebenstehenden Anfragen der In-
Tenturleitung sind auf Grund einer
peraönl. Besichtigung richtig erteilt
Bemerkungen
beiügl. des
Wertansatie«.
1
>■
2.
Blaut und Bunklass«. Zweck.
8.
3.
A. InBores.
Znstsndder AnBenwändB. GröBe et-
waiger Schäden an Pnli, Anstrieh, Ge-
fimii, Manerweri. Hols des Faohwerkes.
Fencble Winde, lerfcorene Steine.
3.
Znstand des Dachea. Umfang et-
n-aiger Schaden. Undichte Stellen. Be-
fenligDugderEindeckang. Beachidigüng
der Eindechnng: Zersprungene Ziegel,
6.
Zustand der DacbrinDeD, Dach-
TeaBter und Blitxahleiler. NenanUgen.
5.
Zustand der Schornateine, Einsteig-
tilren nnd Reinignngsoffnnngen. Nötige
6.
Zustand der Fenster. Donerfenster,
Anstrich, Glas. Nötige Ausbeaaeningen.
Fenslerhretler und Siniae.
Zustand der TQren. Hok. Anstrich.
Glas.8chliW»er.Neuanlagen.NÖtigeAosb.
8.
Zastandder Umfriedignng. Uaiier-
werk, Einfriedigung. Taren. Nötige
Ö.
B. IsnereH.
Znstand derinnenwände. PatE. An-
strich. Tapeten. Neu gesogene Wände.
Entfernte Wände. Not. Ansbesse rangen.
10.
Zustand der Decken. Fnti. An-
strich. Slnck. Nötige Ansbesserungen.
Zustand der FuBboden. Dielen.
Scheaerleislen. Balken. Belag (Linoleum)
Erneuerungen. Nötige AusbesfcmngeD.
127
Zustand der Treppen. Uolitreppen.
Gelinder. Podeäte. Neuanlageu. Nötige
13.
Zustand der Türen. Holz. Anstrich.
SchlUsser. Neuanlagen. Ausbesserungen.
Zustandd.Inneneinriclilnng. Öfen.
Kamine. Wasserleitung. Klosetts. Neu-
anlagen.
16.
16.
Terseicbnia sonstiger m.d.Oebiude <er-
bnnden.Anlagen, die beaond. kontiert sind
(Heiznng, el. Licht, Aafsage. Maschinen.
16.
dwGoogle
42
Abb. 10.
Dampfmaschine Nr.
Anfnahmetechnik.
Inventur 191—
- Abt
Die InveDtnrleitnng bittet um genaue Be-
antwortung der nachstehenden Fragen auf
örund einer pereSnlichen Besichtigung der
Maschine
Worten auf nebensteheode
Fragen werden aaf Grund
einer eingehenden Besich-
tigung der Uaschine er-
teilt
Bemerkangen
bezagl. des
■Wertsneslies
Sit tar die Invui-
mrlelM»,
I.
Bauart, Baujahr und Lieferant.
1.
2.
Welche Garantien teBtehen noch und
.wie lange.
2.
3.
Zustand im ailgemeinen. Gang, Stofl
im Druckwech Beipunkte, Arbeiten der
Steuerung und des Regulators, Störun-
gen hei Leerlauf oder Überlastung.
3.
4.
Zweck derMaechine. Betrieb od. Eeeerve.
4.
5.
Betriebsdeoer im abgelaufenen Jahre
(wie ermittelt?)
6.
6.
Zustand des Zylinders: Durchmesser an
6 Stellen unter 60" gegeneinander ge-
neigt, a= b= c= d= e= f =
6.
7.
Ist der Zylinder uorundi'
7.
8.
Zustand des Kolbens und der Kolben-
ringe. Letzter Ersatz der Ringe am?
8.
9.
Zustand der Kolbenstange: Riefii;?
9.
10.
Zustand der Stopfbiichsenkorper. Lassen
sich die Packungen gut dicht ziehen?
10.
11.
Zustand der Kreuzkoptbahn. Etwaige
Beschädigungen.
11.
12.
Zustand des Kreuzkopfes: Gleittlächen.
12.
13.
Zustand der Steuerung. Schieberspiegel,
ScbieberkiSrper. Ventilsitze.
13.
14.
ZusUnd der Hauptlager: Beschädigungen.
14.
15.
in den Lagersitzen. Heißgelaufen?
15.
16.
Zustand d.Knrbelzapfens. Heißgelaufen?
16.
17.
18.
Zustand des Gestänges.
Zustand des Schwungrades, insbesondere
der Rillen bei Seilrädern.
18.
19-
Größere Reparaturen im abgelaufenen
Jahre, Ersatz wichtiger Teile?
19.
20.
Letzte Indiziemng? Dampf verbrauch.
20.
21,
Ward die Maschine dauernd normal be-
21.
22.
Wie hoch scbätzen Sie die Dienstfähig-
keit der Maschine in ihrem jetzigen
Zustand? Welche Aufwendungen hal-
ten Sie zur Erhöhung derselben für
geboten?
22.
dwGoogle
Aufnahme der BetriebagegenBtSnde.
DampfkBBiel I
antwortung folffender Fragen auf Grund
MDer eingehenden perseDliclieii Sesich-
tigung des EeBBeU
Die nachstehenden Antworten
ant nebenstehende Fragen wer-
den anf Grund einer persön-
lichen Besichtigung desEesseJs
nach bestem Wissen erteilt
Bemerkungen
leitnne beiügl.
des Wert-
uiistiee
1.
Baaart Baujahr und Lieferant
1.
2.
Art dea Betriebes: Regelm. Dienst
oder Reserve.
2.
3.
Betriebsdauer im abgelanfenen Jahre.
(Wie festgestellt?)
3.
4.
Zustand des ersten FUmmrohr-
schusses.
4.
6.
Znstand des zweiten Flammrohr-
schasse B.
5.
6.
Zustand des dritten Flammrohr-
Bohuaaea.
6.
7.
Zustand der vorderen Eundnaht.
7.
8.
Zustand des Rostes und der Feuer-
brilcke.
8.
9.
Zustand der groben Armatur.
9.
10.
Zustand der feinen Armatur.
10.
11.
Undichte Stellen.
11.
13.
Bemerkte Ansbenlungen, Ausglühon-
gen nsw.
12.
18.
Im abgelaufenen Jahre vorgenom-
mene Eauptreparaturen.
13.
14.
15.
16.
17.
Kesselstein ansatz.
14.
Letzte Revision.
15.
Verdamptungsziffer.
16.
Zustand des Kesselmanerwerkes.
17.
18.
Halten Sie den Sessel noch für
dienstfähig?
B.) mit Rücksicht auf seinen Zn-
stand
18a.
b) mit Rücksicht ant die Ver-
dampfung.
18b.
19.
a) die noch mögliehe Lebensdauer
19a.
b) die Aufwendungen, welche nJitig
sind, um den Kessel wieder
dienstßthig zu machen?
19b.
dwGoogle
Anfnahmetecb Dik.
Dynamoma
schi
neNr
Die Inventurleitung bittet um gefl. recht
Borgfältige Beantwortung der naohBtehen-
den Fragen auf Grund einer persönlichen
Besichtigung der Maschine
Die nachstehenden Antworten
auf nebenstehende Fragen wer-
den auf Grand einer persönlichen
Besichtigungder Maschine nach
bestem Wissen erteilt
Bemerkungen
der
beiOgl, des
1.
Bauart. Stromart. Lieferant. Pa-
hrik-Nr.
1.
2.
Bestehen noch Garantien. Welche?
2.
3.
Wie wird die Maschine benutzt?
Ruserve?
3.
4.
Betriebsdauer im letzten Jahre. (Wie
ermittelt?)
4.
5.
Wie ist die Belastung der Maschine?
Normal? Überiastung? Unter-
belastung?
5.
6.
Zustand des Kollektors:
a) Durchmesser.
6a.
b) Rund?
6b.
c) ÜberflBche (riefig, Isolation ver-
schoben}.
6c.
7.
Znstand des Ankers:
ft) Wieklungsköpte.
7a.
b) Isolation (Art der Isoliemng)
7b,
e) Wicklung io den Nuten.
7c,
d) Betriebstemperatur?
7d.
8.
Znstand der Magnetspulen:
a) Wicklung.
8a.
b) Temperaturerhöhung.
8b.
c) Isolatoren.
8c.
9.
Nebenteile.
9.
10.
Im Laufe des Geschäftsjahrs vor-
genommene Ernenernnsen?
10.
11.
Letzte Prüfung und deren Ergebnis?
11.
12,
Wie hoch schätzen Sie die Dauer
der Diensifähigkeil?
12.
13.
Welcher Aufwand ist nach Ihrer
Ansicht erforderlich, um die Ma-
schine wieder dienstfähig zn
machen?
13.
14.
Sonstige Bemerkungen.
14.
dwGoogle
Aufnahme der BetriebBg^enstände.
Die InTentorlettung bittot um gefl. ge-
naue Beantwortung der folgenden Fragen
auf Grund einer pergönliclien Besichti-
gung des Ofens
Nachstohende Antworten auf
nebenstehende Fragen werden
nach persönlicher Besichtigung
des Ofens nach bestem Wissen
erteilt
Bemerknngen
der
[nvanturleitung
beiBgl. des
Wertansitz«!
1.
im Jahre
2.
Dient zum lfd. Betrieb — uIb Be-
2.
3.
zahl der Umbrände im leisten Jahre.
(Wie ermittelt?)
3.
4.
Zustand des Ofengemäners :
a) AuBen.
4a.
b) An den Eammereingängen.
4b.
5.
Zustand des OfengewSlbes.
5.
6.
Zustand der Zagkanäle und Schieber.
6.
7.
Zustand der SchmauchkanSle und
Schieber.
'■
8,
8.
9.
Beparaturbedürftige Stellen.
9.
10.
gröfiere Erneuerungen.
10.
11.
"Wie lange wird der Ofen voraua-
sichtlicb betriebstthig sein, ohne
daß eine gröBere Beparatur nötig
wird?
11.
12.
Wie hoch schätzen Sie die Kosten
einer durchgreifenden Erneuerung,
worin besteht diese und welchen
Nutzen könnton sie bringen?
12.
dwGoogle
46 Anfnabmetechcik.
zum Teil von dem Besteller der betr. besonderen Einrichtung getragen
sind wie z. B. Spezialm od eile, besondere Stanzen, Preßformen u. dergl.
Am leichtesten gewinnt man diese Unterlagen, wenn man für die
verschiedenen Arten von Maschinen Fragebogen aufstellt und von den
einzelnen Beamten ausfüllen läßt. Wir geben in Abb. 9 — 13 derartige
Fragebogen wieder, die gleichzeitig fUr die Bewertung einen entsprechen-
den Vordruck enthalten.
g 32. In ähnlicher Weise wie die Durchführung der Inventar-
aufnahme muß auch die der Zeichnungen erfolgen. Insbesondere wird
man zu untersuchen haben, welche Zeichnungen als Grundlagen für
die normale Fabrikation zu gelten haben, nnd welche lediglich für
eine einmalige besondere Ausführung angefertigt sind. Ebenso vrird
natürlich der Zustand der verschiedenen Zeichnungen berücksichtigt
werden müssen. Des weiteren wird man Zeichnungen, welche für ein
noch schwebendes Projekt oder eine noch nicht abgerechnete Anlage
angefertigt sind, besonders kennzeichnen, da ja deren Kosten der ab-
gelaufenen Rechnungsperiode nicht zu Lasten gebracht werden dürfen.
Auch fremde Zeichnungen müssen bei der Inventur aufgenommen werden,
da ja der Betrieb für dieselben haftet, doch wird man hier nur Original-
zeichnuDgen berücksichtigen, Pausen des geringfügigen Wertes wegen,
dagegen außer acht lassen.
§ 33. Bei Betrieben, welche viele Arbeiten auswärts auszuführen
haben, ist der auf Montage befindliche Teil des Inventars oft recht er-
heblich. Anderseits ist die Gefahr des Verlustes einzelner Stücke hier
sehr groß. Infolgedessen muß für eine rechtzeitige Kontrolle der außer-
halb befindlichen Gegenstände gesorgt werden. Zweckmäß^ wird man
hierfür den Leitern der Außenarbeiten Aufnahme Vordrucke zustellen,
welche dieselben mögUchst noch vor dem eigentlichen Inventurtage aus-
zufüllen und zurückzusenden haben, damit noch rechtzeitig ein Vergleich
der betreffenden Best&nde mit den Aufzeichnungen des Stammhauses
möglich ist, und etwaige Differenzen rechtzeitig aufgeklärt werden
können.
Mit Rücksicht auf die große Arbeitslast, welche die Warenanf-
nahme mit sich bringt, empfiehlt es sich, die Betriebsgegenstände, ins-
besondere das Inventar vor Beginn der eigentlichen Inventurzeit auf-
zunehmen, nnd die geringfügigen Änderungen des Gesamtbestandes
später zu berichtigen.
3. Kapitel. Vorbereitung der Warenanfbahme.
§ 34. Die Warenbestände teilen wir zunächst bei Fabrikbetrieben
entsprechend dem Gange des Fabrikationsprozesses ein in Bohstoffe,
deren Verarbeitung im eigenen Betriebe noch nicht begonnen hat,
Teilfabrikate, die sich in Arbeit befinden, Fertigfabrikate, die den
dbyGooglc
Vorbereitung der Warenaufnahme. 47
ganzen Gang des Produktionsprozesses einschließlich etwaiger Prüfungen
bereits dnrchlaufen haben, und Handelswaren, die nicht von dem eigenen
Betriebe erzeugt sind, und die bei reinen Warenhandelsbetrieben den
gesamten Warenbestand auEmachen.
Innerhalb der so gebildeten Gruppen wird eine weitere Einteilung
vielfach am Platze sein, die der Schwierigkeit der Umsetzung der Vor-
rilte in Geldwerte entspricht.
Bei den Rohstoffen ist zu unterscheiden zwischen Waren in all-
gemdn gebrfiuchlicher (marktgängiger) Gestalt und Abmessung, und
solchen Waren, die in einer bestimmten, nur für den in Frage kommen-
den Betrieb geeigneten Gestalt bezogen werden (Bezugsartikel). Denn
es ist klar, daß marktgängige Waren bei Auflösung der Vermögens-
masse leichter und vorteilhafter verkauft werden können, wie Artikel,
die nur bei Weiterführung des Betriebes oder eines bestimmten Fabri-
kates verwendbar sind. Zu der ersten Gruppe gehören z. B. alle Metalle
in normalen Abm^sungen als Draht, Blech, Rohr oder Normalprofil, nor-
male Schrauben, Nieten, Installationsmaterial, Isolierstoffe, Säuren,
Farben, Lacke, Hilfsmaterialien, Rohmetalle, allgemein verwendbare
Glasteile wie Flaschen, Röhren usw., Fittings,' Hähne, Ketten, Sieb,
Gewebe u. deigl. Als Bezugsartikel sind beispielsweise die meisten
Gußstücke, Preßstttcke, speziell geformte Olas- und Porzellan teile, ab-
gepaßte Marmortafeln, Fassonteile, fertig bezogene Uhrwerke, vorge-
lochte Bleche, besonders zusammengesetzte Massen oder Chemikalien
(z. B. Engoben oder Glasuren), vorbehandelte Gewebe und Garn u. a. m.
zu bezeichnen. Femer gehören hierher dem Betriebe angepaßte Druck-
sachen, Kataloge, Preislisten, Reklameartikel, wie Reklamegeschenke,
Blechplakate, Bilder u. dergl., soweit solche als Aktivnm angesehen
werden können.
Empfehlenswert erscheint weiterhin eine Trennung der veralteten
oder beschädigten Stoffe von neuen, einmal imi die Liquidität der Vor-
räte besser beurteilen zu können, dann aber auch um über den Umfang
der Lagerungsverluate eine Übersicht zu bekommen. Diese Übersicht
ist notwendig, um eine Kontrolle der Bestandkonten zu erzielen. Denn
dazu müssen alle Differenzen möglichst genau aufgeklärt werden. Eben-
so ist eine derartige gesonderte Aufführung beschädigter und veralteter
Stoffe von Wichtigkeit, wenn durch die Inventur das Ergebnis einer
monatlichen Gewinn- und Verlustermittlung kontrolliert werden soll.
Denn die Verluste durch Veralten und Lagerbeschädigung lassen sich
meist nur schwer in den MonatsbUanzen berücksichtigen.
Des weiteren wird eine Einteilung der Warenbestände nach den
verschiedenen Konten erforderlich. So wird man insbesondere getrennt
auffuhren die Hilfsmaterialien, Betrieb smateriaben, Kohlen, Werkzeug-
Vorräte, Kisten, Packmaterial u. dergl. Denn nur dann ist ein ord-
nungsmäßiger Abschluß der entsprechenden Konten möglich. Das häufig-
oA^oo^Ie
48 Aufnahmetecbaik.
in der Praxis übliche Verfahren, die Summe aller dieser Bestände auf
das Warenkonto zu bringen und alle entsprechenden Konten mit ihrem
Saldo auf das General-Warenkonto zu übertragen, ist unzulänglich.
Zu den Teilfabrikaten rechnen wir:
a) Alle Waren, die sich in Arbeit befinden d. h. an denen durch
den Produktionsprozeß eine Veränderung der Form oder Be-
schaffenheit vorgenommen ist, oder die zu diesem Zwecke an
der Verarbeitungsstätte bereits angeliefert sind.
Hierher gehören z. B. in einer Werkstatt bearbeitete Eiaenteile,
in Montage befindliche Maschinen, in der Grnibe losgesprengte Mine-
ralien wie Lehm, Kohle, Ton oder Erz, die Vorprodukte chemischer
Fabriken, Schnitzel der Zuckerfabriken sowie Materialien, welche von
dem Materialmagazin ausgegeben und in Ausgabe verbucht, von der
Werkstatt aber noch nicht in Bearbeitung genommen sind. Auch die
in den Öfen befindlichen Produkte der Glas- und Keramindustrie und
der metallurgischen Betriebe gehören hierher.
b) Vorbereitungs arbeiten : Hierunter verstehen wir solche Arbeiten,
welche, wie das Eintonnen in Sand, das Ansetzen von Hilfs-
massen, Beizen und dergl., die Herstellung von Lehmkemen
für die Gießerei, das Einsümpfen von Lehmmassen für die
Tonindustrie u, dergl. wertlos werden, wenn die Fabrikation
nicht fortgesetzt wird.
Die Teilfabrikate werden in der Inventur am besten nach dem
Gange des Produktionsprozesses und der Verwertungsmöglichkeit unter-
schieden, da darauf die Bewertung sich stützen muß. Hierbei wollen
wir auch die Liquidität der verschiedenen Werte berücksichtigen, welche
von der Höhe der neu zu investierenden Kapitalien und der Verwend-
barkeit der verschiedenen Produkte abhängt. Denn es ist klar, daß
beispielsweise ein Teilfabrikatbestand von 100000 Mk. in bezug auf die
Liquidität der Unternehmung viel geringer zu bewerten ist, wenn zur
Komplettierung der Teilfabrikate auf Fertigfabrikate noch eine Neuin-
vestierung von 200000 Mk. erforderlich ist, als wenn die Neuinvestiening
nur 10000 Mk, betragen wurde. Dies Verhältnis wird auch dann noch
richtig sein, wenn der erstgenannte Bestand für verschiedene Arten
von Produkten verwendbar war, während der letztgenannte nur für ein
einziges Produkt benutzt werden konnte. Entsprechendes z. B. gilt
von einer fertigen Dampfmaschine, welche nur auf die Probe wartet,
und dem Bestand an Kolbenkörpem und sonstigen Einzelteilen für die
Dampfmaschine; dem im Lehmberge gegrabenen Lehm und den zum
Sortieren angefahrenen Ziegeln; einzelnen Kontaktfedem und Teilen
für Telephone, den Klinkenstreifen der Telephonschränke und den vor-
montierten Schränken.
In Abb. 14 sind verschiedene Beispiele für die Einteilung der
TeiUabrikate in verschiedenen Betrieben wiedergegeben, die lediglich
äoyGOOgIC
Vorbereitung der ■Warenanfnabme.
Beispiele für die Einteilnng der Teilfabrikai
Dampfziegelei (einheitl. ArbeitsgSDg) ;
1. Gegrabener Lehm im Lehmberg.
2. Mit der Drahtseilb&hn zum Einsumpfen gebrachter I
8. In den Sümpfen befindliche HasBe.
4. NaBB6 Formlinge.
6. Trockene Pormlinge. *
6. Im Ofen befindticlie Ware.
T. Znin Sortieren auagetragene Ware,
8. Fertig sortierte Ware,
Drahtzieherei
(einheitl. Ärbeitsgang):
AasgeBch miedet« Knüppel.
YoTgewalzteB Material.
I. Zng.
IL Zug UBW.
Gerberei
(einbeitL ArbeitBgang):
Geschabte Bobbgute.
Eingesalzte Häute.
Gewalktes Leder.
Verpacktes Leder.
Bleianfbei
.itong
(einheitl. Arbeltsgang):
1. Gebrochenes Erz.
2. Am Elaubetiscb ausgeklaubte En-
atucke ohne Gangart.
3. Setzmaschinen Produkt A— C.
4. StoBherdprodukt A-C.
5. R&stofenprodnkt.
6. Erstes Schmelzgut.
7. Bleiasche,
8. Kupfer.
9. Silber.
Dyni
nban (In mehrere nebeneinander lanfende Zweige
geteilte Fabrikationen):
1. Änkerbleche Hagnetbleche
2. Ankerkttrper, fertig Magnetgestell, fertig
3. Anker, gewickelt Magnete, gewickelt
4. Anker mit Eommntator
5. Gesamtmontage.
Elektrischer
Eommutatorlamel len
Eommutatorkörper, fertig
Eommntator, zusammen-
gebaut
nbau (geteilter Arbeitsgang):
Feldspulen her- Skala an-
stellen fertigen
. Zeiger und Feder befestigen. Feldspulen einsetzen.
Montieren.
Prüfen und Eichen
dbyGoOglC
50 Aofnahmetecbnik.
zeigen sollen, wie die Gruppierung vorgeDommen werden könntfi, ohne
daß natürlich in den Beispielen auf die verschiedenartigen Arbeitsweisen
in der gleichen Branche Rücksicht genommen werden konnte.
Auch bei den TeiLfabrikaten empfiehlt es sich aus den oben an-
geführten Gründen, neue, allgemein yerwendbare Ware und alte be-
schädigte oder zu veralteten Waren gehörige zu unterscheiden. Ebenso
wird eine Teilung nach den verschiedenen Betriebskonten wünschens-
wert sein. Mit Rücksicht auf aie Liquidität wird man ferner Arbeiten
auf Vorrat von Arbeiten für bereits vorliegende Aufträge trennen müssen.
Als Fertigfabrikate können wir nur solche fertige Waren ansehen,
welche alle Stadien des Fabrikationsprozesses einschließlich der Prüfung
bereits durchlaufen haben, und welche als fehlerlos befunden, und, so-
fern dies besteht, dem TeilFabrikate-Eonto bereits gutgeschrieben sind.
Noch in Probe befindliche Maschinen, noch nicht untersucht« Massen
gehören zu den TeiUabriksten. Solche Fabrikate, welche nach Handels-
gebrauch in bestimmten Packungen abgegeben werden, sind daher erst
nach Vollendung dieser Packung als Fertigfabrikate anzusehen, bei-
spielsweise Creme, Putzmittel, Lacke, Glaswaren, Chemikalien, Elein-
eisenzeng, Schrauben und dergl.
Auch bei den Pertigfabrikaten wird man wiederum die verschie-
denen Warenkonten bei der Anordnung berücksichtigen. Innerhalb
der einzelnen Konten wird eine Einteilung nach der Bealisierbarkeit :
Listenmäßige, veraltete, gebrauchte und beschädigte Waren vorzu-
nehmen sein.
Es ist nicht immer notwendig, daß derartige Waren am Orte der
Inventaraufstellung greifbar sind. Vielmehr gehören hierher auch zur
Ansicht, Aushilfe auf Ausstellungen oder in Konsignations- oder Filial-
lagem hefindhche Waren.
Einen besonderen Posten unter den Warenbeständen sollten die
wohl in jedem Betriebe auftretenden Abfälle wie auch die in chemischen
Betrieben und Hüttenwerken auftretenden Nebenprodukte bilden. Als
Abfälle kommen in Betracht die bei der Metall- und Holzbearbeitung-
auftretenden Späne und VerschnittstUcke. Als Nebenprodukte beispiels-
weise in Gasanstalten Eoks, Teer, Oaswasser und Reinignngsmasse,
in Hochöfenbetrieben Schlacke und Schlackenprodukte und dergl., in
Gerbereien Lohe u. a. m.
Versuchsmodelle sind zweckmäßig ebenfalls gesondert anzuführen,
des Abschlusses der betr. Konten wegen.
Zu den Handelswaren rechnen wir solche nicht selbst fabrizierte
Waren, die unverändert zum Verkauf kommen. Bei der Beurteilung
der Realisierbarkeit derselben wird man im allgemeinen die gleichen
Gesichtspunkte zugrunde legen, wie bei den Fertigfabrikaten und dem-
entsprechend auch in der Inventur die Anordniuig in gleicher Weise
vornehmen.
dbyGOOglC
Torbereihing der WareuanfDahme. 51
Im Fabrikationsgeschllft weiden oft große Mengen ungebrauchter
-Werkzeuge vorrätig gehalten. Es wird sich nun empfehlen, die Werk-
zeuge von den übrigen Vorräten getrennt in der Inventur aufzuführen,
da dadurch die Übersicht erhöht wird. Hierzu kommt, daß meist diese
Anschaffungen auf einem anderen Konto verbucht sind, wie die Waren,
weshalb aus den auf S. 47 angeführten Qrtinden eine gesonderte Auf-
führung erfolgen sollte. Natürlich kann es sich nur um solche neue
Werkzeuge handeln, welche sich noch ungebraucht innerhalb des dafür
bestimmten Lagers befinden, während Werkzeuge, die bereits an die
Arbeiter herausgegeben sind, als neu nicht mehr angesehen werden
können.
f 35. Welches Verfahren man für die Warenaofnahme wählt,
hängt von dem zur Verfügung stehenden Personal, der Einrichtung der
LagerbnchfOhrung und der Art der aufzunehmenden Waren ab. Für
kleinere Läger wird man meistens die direkte Aufnahme wählen.
Größere Läger können, wie bereits erwähnt, meist nur mit Hilfe des
indirekten Verfahrens in angemessener Zeit aufgenommen werden.
Die in g 27 beschriebene teilweise Voraufnahme ist nur dort anwend-
bar, wo die Reihenfolge der verschiedenen Waren zwischen Vorauf-
nahme und endgültiger Aufnahme nicht geändert wird, d. h. also in
Magazinen, in denen jede Ware ihren bestimmten Platz hat. Betriebe,
welche keine LagerbuchfUhrung mit Einzelnachweis der Bestände fOr
jede Warengruppe besitzen, verwenden mit Vorteil für die indirekte
Aufnahme das zu zweit genannte Verfahren, indem sie die jeweils vor-
handenen Mengen eines bestimmten Materials aufnehmen und den bis
zum Inventurtage stattfindenden Materialverkehr in einer Berichtigungs-
List« verzeichnen, Dort, wo laufend eine Bewertung der von der Werk-
statt abgelieferten Ware mit den Selbstkosten stattfindet (also eine
Nachhalkulation jedes einzelnen Postens erfolgt), kann man die in-
direkte Aufnahme auch für die in der Werkstatt in Arbeit befindlichen
TeUfabrikate in der Weise anwenden, daß man die Waren, wie sie
sich vorfinden, aufnimmt und die Begleitpapiere der nach der Aufnahme
abgelieferten Waren entsprechend bezeichnet, damit die Werte derselben
entweder in einer Berichtigungsliste vermerkt oder in der neuen Rech-
nung verbucht werden.
9 36. An die Besprechung der verschiedenen Verfahren fOr die
Warenaufnahme wollen wir eine Betrachtung der Äufuahmeroittel an-
schließen. Wir verstehen hierunter die Einrichtungen und Verfahren,
welche zur Festfitellung der au%enommenen Posten nach Menge und
Bezeichnung, zur Verzeichnung derselben und zur Kennzeichnung der
erfolgten Aufnahme dienen.
Was zunächst die Mengenfeststellung anbelangt, so erfolgt diese
bekanntlich je nach der Art der Waren durch Zählen, Messen oder
Wiegen.
o,Cooglc
52 Anfuabmetecbnik.
Gezählt werden solche WareD, welche nach Stückzahl oder in
Originalpackungen wie Büchsen, Flaschen, Gläser, Dosen, Paketen,
ErUgeii und dergl. gehandelt werden und welche sich bei der Änt-
nahme in unan gebrochenen Originalpackungen vorfinden. Das Zählen
derartiger Waren kann man wesentlich erleichtem, wenn man die ein-
zelnen Stucke regelmäßig anordnet, z. B. aufschichtet, oder nebenein-
ander stellt und dadurch Reihen bildet, welche die gleiche Stückzahl
enthalten. Es genügt alsdann das Abzählen einer Reihe und die Fest-
stellung der Zahl der Reihen. Wenn die Waren in dieser Weise be-
reits am Lagerplatze angeordnet sind, muß darauf geachtet werden,
daß nicht mehrere Reihen derartig voreinander geschichtet sind, daß
die einen die anderen verdecken, sodaß beispielsweise je zwei oder
drei Schichten hintereinander liegen. Man wird deshalb, um Fehler zu
verhüten, dem Aufnahmepersonal einschärfen müssen, in jedem Fall
wenigstens einige Fackungen herauszunehmen und nachzusehen, wie-
viel Schichten sich voreinander befinden, namentlich dann, wenn recht
tiefe Regale oder Kisten für die Aufbewahrung der Waren verwendet
werden. Selbstverständlich muß auch kontrolliert werden, ob die ein-
zelnen Fackungen ordnungsmäßig gefüllt sind, insbesondere ob nicht
einzelne angebrochene Packungen sich unter den vollen befinden.
Ebenso ist zu beachten, ob bei Waren, zu denen Zubehörteile mitge-
liefert werden, wie^. B. größeren Instmmentenkäst«n, fertigen Maschinen,
Anlagen zur Selbstmontage und dergl. auch alle Zubehörteile voll-
zählig sind. Denn es läßt sich leider nicht immer vermeiden, daß bei
Nachheferungen Einzelteile ans den auf Lager befindlichen vollständigen
Sätzen entnommen werden, welche bis zur Inventur noch nicht wieder
ersetzt werden konnten. Tunlichst wird man natürhch derartige un-
vollständig gewordene Sätze während der Aufnahme vervollständigen,
denn dadurch werden Fehler bei der Bewertung am sichersten ver-
mieden.
Zum Abzählen kleiner Gegenstände, welche ein Durcheinander-
schütten vertragen, wie z. B. Schrauben, Revolverteile, Engeln, Federn,
Steine, in kleinen Paketen verpackte Waren u. dergl. sind sehr vorteilhaft
Zählbretter zu verwenden. Man kann sich diese Zählbretter leicht
selbst in der Weise herstellen, daß man mit Hilfe eines genügend großen
ZentrumbohrerB in ein Brett je 10 Reihen von je 10 Löchern einbohrt.
Zweckmäßig wird man je zwischen 5 Lochreihen einen etwas
größeren Zwischenraum lassen. Man schüttet die zu zählenden Teile
auf das Brett und verteilt sie mit der Hand derartig über das-
selbe, daß in jedem Loch sich ein oder zwei evtl. auch drei StUck be-
finden. Diese Arbeit geht sehr schnell und mühelos vor sich. Um über
etwaige wiederholte Füllungen des Zählbrettes Aufzeichnungen machen
zu können, kann man an einer Seite ein Stückchen Schieferpapier auf-
kleben lassen, oder eine Markiervorrichtung nach Art der Bülard-
dbyGOOglC
VorbereituDg der WareDaDfnahme. 53
markierung anbringen. Sind sehr große Mengen von geringwertigem
Material anfzunehmen, so kann man sich statt der Zähliing des ganzen
Bestandes begnügen mit dem Abwiegen einer bestimmten Menge, z. B.
von 100 Stück, und die SttickzaM durch Division des Gresamtgewichtes
durch dieses Einzelgewicht wenigstens angenähert berechnen.
Da die Aufnahme meistens Ton ungeübten Leuten Torgenom.men
wird und häufig mit einer gewissen Hast ausgeführt werden muß, so
empfiehlt es sidi , durch das Äufn ahmepersonal die auf den ver-
schiedenen angefahrten Wegen ermittelten Mengen nicht ausrechnen
zu lassen. Denn dabei unterlaufen häufig Fehler, die sich später nicht
mehr feststellen lassen. Derartige Rechnungen werden viel zweck-
mäßiger bei der Bewertung vorgenommen, bei der evtl. auch die In-
haltsangaben für die verschiedenen Packungen an Hand der Original-
ziffem nachkontrolliert werden können, sodaß die Fehler, welche durch
falsche Angabe des Inhaltes einer einzelnen Packung (z. B. bei Ver-
wechseln zweier Größen) entstehen können, bei dieser Art der Mengen-
aufschreibung leicht entdeckt werden. So hätte beispielsweise der Auf-
nehmende etwa folgende Einträge zu machen: 5 Reihen je 14 Pakete,
Inhalt 5 Stück, oder drei Schichten je 5 Reihen zu 17 Paketen je 5 Stück
oder 3 X 5 X 17 a 5.
Das Messen, insbesondere die Feststellimg der Warenbestände
nach Längenmaßen, wird in Fabrikbetrieben verhältnismäßig selten zur
Anwendung gebracht. Als Hilfsmittel können an den Wänden oder
Gestellen aufgemalte Maßstäbe dienen. Um beim Messen großer Längen
das Zählen der an dem Maßstab vorbeigeführten Stücke zu verein-
fachen, kann man, ähnlich wie dies die Cieometer tun, an dem einen
Ende des Maßstabes eine Reihe von Ringen aufhängen, welche der
Aufnehmende jeweils beim Vorbeiführen einer dem Maßstabe ent-
sprechenden Länge von dem einen Ende des Maßstabs zum anderen
mitnimmt und dort aufhängt. Als weitere Hilfs Vorrichtungen seien
hier zu erwähnen Drahtmeßmaschinen, bei denen der zu messende
Draht zwischen zwei Hollen durchgeführt wird, die Rollen infolge der
Reibung mitnimmt und dadurch ein anf einer Rollachse sitzendes Zähl-
werk betätigt. Der Gleitung wegen sind die Ergebnisse dieser
Maschine nicht ganz genau. Genauer arbeiten mit Umdrehuugszähler
versehene Haspel.
Viel häufiger wird das Messen verwendet für die Feststellung der
Qualität, und als Ersatz für das Wiegen schwerer Stücke.
Als Ersatz für das Wiegen wird das Messen häufig auch dort
angewendet, wo wegen des Umfangea oder mangelnden Zusammen-
hangs der betreffenden Waren ein Wiegen nur schwer durchzuführen
ist. So können z. B. schwere Normalträger, Winkel- oder Rundeisen
und dergl. statt durch Abwiegen auch durch Angabe der Länge und
Profilnummer mit ansreichender Genauigkeit aufgenommen werden,
dbyGOOglC
54 Anfnahmetecbuik.
da das Gewicht des laufenden Meter aller Normalprofile aus den von
den Hüttenwerken herausgegebenen Tabellen entnommen werden kann.
Ebenso werden Vorräte von gehäufter Ware z. B. Kohlen, losgegrabener
Sand, Ton, Kaolin, Getreide, Rohzucker und ähnliche Produkte ge-
nügend genau durch Abmessen bestimmt werden. Sind diese Massen
in Behältern, so empfiehlt es sich die Oberfläche derselben mögliehst
zu ebnen. Aus der Bodenfläche des Behälters und der Höhe des Mate-
rials können dann Bauminhalt und Gewicht berechnet werden. Lagern
derartige Massen frei, so bildet sich eine natürliche Böschung. Der
senkrechte Querschnitt des Haufens ist infolgedessen entweder aus
Dreiecken oder aus Trapezen zusammengesetzt. Auch hier wird man
durch entsprechendes Umarbeiten der Haufen dafür sorgen, daß der
Querschnitt ein möglichst gleichmäßiger wird. Die Inhaltaberech-
nung erfolgt alsdann nach den bekannten geometrischen Formeln:
V ^ G ■ ^ ■ L. bei dreieckigem Querschnitt und
V =
wobei bedeutet:
V := den Bauminhalt,
G u. g = die wagerechten Begrenzungslinien,
H = die Höhe der betr. Profile,
L = die Länge des Stückes, für das das Profil gilt.
Ist der Querschnitt der Haufen nicht Überall der gleiche, so teilt
man den Haufen in eine Reihe gleicher Abschnitte, und bestimmt
das mittlere Profil derselben. Lagern die Massen auf geneigtem Unter-
grund (z. B. an der Böschung einer Tongrube), so ist dies bei der
Rechnung natürlich zu berücksichtigen. Setzt sich der Querschnitt aus
mehreren Figuren zusammen, so müssen soviel Maße aufgenommen
werden, als zur Aufzeichnung des Profils nötig sind. Ist das spezi-
fische Gewicht der betr. Maße nicht bekannt, so wiegt man zweck-
mäßig eine bestimmte dem Bauminhalte nach bekannte Menge z. B.
eine rechteckige Kiste voll und berechnet hieraus das Gewicht pro cbm.
Das geometrische Verfahren kann man auch für die Bestimmung
der Menge schmelzender Massen in metallurgischen Öfen, Glasöfen und
dergl. verwenden. Auch die Ermittelung von Flüssigkeitsmengen mit
Hilfe der Abmessungen des Umschließungskörpers und der Höhe der
FlüsBigkeitssäide wird häufig von Vorteil sein, da man dadurch weniger
Verluste hat, als wenn man die Flüssigkeiten abfüllt.
Am häufigsten kommt für die Mengenbestimmung das Wiegen
zur Anwendung. Darum wird es bei der Vorbereitung der Inventur-
arbeiten notwendig, eine genügende Anzahl von Wagen nebst zuge-
hörigen Gewichtssätzen zu beschaffen. Für die Lageraufnahme werden
meistens Dezimalwagen zur Verwendung kommen müssen, infolgedessen
dbyGOOglC
Vorbereitnng der Warenanfnahine. 55
ist es notwendig, daß man das Aufnahmepersonal mit der Handhabung
derselben vertraut macht. Namentlich wird sehr häufig nicht beachtet,
daß sich bei einem Versehieben der Wage an einen anderen Ort
meistens die Nullage ändert, daß infolgedessen eine Neutarierung not-
wendig wird.
Ungeübte versehen sich vielfach beim Zusammenzählen der Ge-
wichte. Um dem vorzubeugen, kann man den Aufnehmenden angeben,
wieviel der ganze Satz von Gewichten wiegt und ihnen vorschreiben,
daß sie jeweils nach dem Einspielen der Wage die noch in dem G^e-
wichtsblock befindlichen Gewichte zusammenzählen und diesen das
ermittelte Gewicht hinzufügen sollen. Wenn keine Gewichte auf der
Lastschale sic^ befinden, dann muß die Summe der anf der Gewichts-
schale sich befindenden und der im Block stehenden Gewichte stete
gleich dem Gewichte des gesamten Gewichtssatzes sein. Ebenso emp-
fiehlt es sich, die Multiplikationen mit 10 nicht bei jedem einzelnen
Gewichte vorzunehmen, also beim Auflegen eines 2 Kilostücks nicht
20 Kilo anzurechnen,, sondern zunächst das wirklich auf der Gewjchts-
schale liegende Gewicht zusammenzuzählen und erst nachdem die Multi-
plikation durch Versetzen des Kommas nach rechts vorzunehmen.
Werden die verschiedenen Mengen mit Hilfe einer selbstregistrierenden
Wage aufgenommen, so ist es zweckmäßig, die Wiegescheine bezw.
Kopien derselben mit der Aufnahm enummer zu versehen und der Auf-
nahme beizuschließen, am besten auf einem Aufnahmebogen der Reihen-
folge nach aufgeklebt.
Häufig kann man auch während der Inventurarbeiten Fe der-
und Schnellwagen benutzen, 'namentlich für das Wiegen solcher Mengen,
die bequem von einer Person gehoben werden können. Die üblichen
Federwagen sind, wenn es sich nicht gerade um sehr wertvolle Sachen
handelt, meistens genau genug. Für kleinere Quanten sind Briefwagen
bequem. Schnellwagen und Briefwagen bieten den Vorteil, daß Ver-
sehen beim Zusammenzählen der Gewichte nicht vorkommen können,
und daß das plinspielen der Wage sofort nach der Belastung erfolgt,
daß die Arbeit also schneller von statten geht. Für Gußstücke läßt
sich mit Vorteil eine Kranwage benutzen, da dadurch der Transport des
Stückes gespart wird,
Waren, welche in Packungen gewogen werden, sollten stets zu-
nächst mit dem Bruttogewichte aufgenommen werden, während das
Taragewicht besonders verzeichnet wird. Das Abziehen beider Zahlen
voneinander geschieht viel besser und zuverlässiger im Büro als an der
Aufnahmeetelle. Wenn angängig, sollte das Taragewicht, soweit es
nicht von dem Lieferanten schon auf der Packung verzeichnet ist, je-
weils durch Abwiegen der leeren Tara festgestellt werden. Auch dann,
wenn das Taragewicht angegeben ist, muß eine nochmalige Feststellung
oder wenigstens schätzungsweise Berichtigung desselben in dem Falle
dbyGOOglC
66 Aofnahmetechnik.
erfo^en, daß die Tara beschädigt oder verändert wurde. Derartig©
Beschlldig:niigen kommen namentlicli leicht bei den für feinere Draht-
sorten verwendeten Holzspulen durch Ausbrechen der Flanschen vor.
Ist die Tara nicht bekannt, und würde eine Entleerung derselben im
Verhältnis zn dem Werte des Materials zu viel Arbeit verursachen, so
kann man schätzungsweise das Qewicht der Tara aus ihren Abmessungen
im Vergleidi mit dem Gewichte anderer ähnlicher Taren bestimmen.
Sendungen, welche entweder noch nicht ausgepackt sind, oder
solche, welche bereits fertig verpackt zur Versendung bereit stehen,
werden zweckmäßig nicht nochmals gewogen, sondern an Hand der
über sie ausgestellten Rechnungen aufgenommen. Ebenso kann man
solche Sendungen , welche sich zur Zusammenstellung in den Expedi-
tionsräumen finden, an Hand der Begleitpapiere, wie Espeditionszett«!,
Auftragazettel und dergl. aufnehmen, wenn die bereits angelieferten
Waren in diesen Papieren kenntlich gemacht sind.
§ 37, Die zur Niederschrift der Aufnahme dienenden Vordrucke
können entweder in Listenform angefertigt werden und dienen dann
zur Aufnahme aller sich in einer bestimmten Abteilung vorfindenden
Gegenstände, oder sie werden in Form von Einzelzetteln oder Karten
jeweils nur zur Aufnahme einer einzelnen Sorte von Waren verwendet.
Manchmal wird sich auch die Verbindung der Listen mit Einzelzetteln
empfehlen.
Aufnahmelisten sind dort vorteilhaft, wo es sich um nur verhält-
nismäßig wenig Warensorten handelt, oder wo die verschiedenen Waren
derartig geordnet eingelagert sind, daß ein und dieselbe Sorte sich
nur an wenigen Stellen vorfindet, Karten hingegen werden zweck-
mäßig benutzt, wenn ein und dieselbe Warensorte gleichzeitig in vielen
kleinen Einzelposten sich vorfindet, oder wenn zusammengehörige Teile
bestimmter Waren sich an verschiedenen Stellen befinden. Femer ist
die Aufnahme auf Karten auch dann vorteilhaft, wenn die Ergebpiss©
der Aufnahme nach bestimmten Gesichtspunkten zusammengestellt
werden sollen. Dies ist z. B. notwendig, wenn aus dem Inventar der
Warenbestand verschiedener Pabrikationszweige einzeln ersichtlich sein
soll, die einzelnen Waren aber bei der Einlagerung nicht getrennt
gehalten werden können, desgleichen, wenn viele Unterkonten zu
dem Warenkonto geführt werden, zu deren Abschluß die Bestände
an den einzelnen durch diese Unterkonten kontrollierten Warengnippen
ermittelt werden müssen (wie dies erforderlich ist, wenn der an den
verschiedenen Waren gruppen erzielte Gewinn einzeln nachgewiesen
werden soll). Auch kann es manchmal für die Erleichterung der Bewer-
tung vorteilhaft sein, die vorhandenen Waren nach bestimmten Gesichts-
punkten, so z. B. nach Katalcgnummer oder Kalkulationsnummer zu
ordnen. Auch das Ausscheiden veralteter Waren läßt sich mit Hilfe
einer Zettelaof nähme wesentlich erleichtem. Ferner ist eine Zettel-
dbyGOOglC
Vorbereitung der Wareaanfnahrae. 57
aufnähme sm Platze, wenn es sich um die Ermittelung des Banm-
inhaltes großer Mengen lose lagernder Materialien handelt, bei denen
viel Profile aufgenommen werden müssen, wie bei Erdarbeiten usw.
Sowohl bei den Listen als auch bei den Karten muß der Vor-
druck möglichst übersichtlich angeordnet werden, namentlich wenn das
Aufnahmepersonal meist nur wenig mit schriftlichen Arbeiten zu tun
hat, damit sich die Leute leicht in dem Vordruck zurechtfinden können,
Verfasser hat es .deshalb für zweckmäßig gefunden, diejenigen Stellen,
welche von dem Aufnahm epersonal während der Aufnahme auszu-
füllen sind, möglichst auffällig zu kennzeichnen. Dies kann entweder
dadurch geschehen, daß man den Vordruck durch kräftige Striche in
zwei Teile teüt, ähnlich wie dies bei den Frachtbriefen der Eisenbahn
geschehen ist, und den Teil, der durch das Aufnahmepersonal auszu-
füllen ist, nicht umrahmt, so daß das Aufnahmepersonal mit dem stark
umrahmten Teile nichts zu tun hat. Die Deutlichkeit wird erhöht, wenn
man außerdem noch an die betreffenden Stellen selbst einen entsprechen-
den Vermerk in kleiner Schrift einsetzen läßt. Der Text des Vordruckes
muß ohne Zuhilfenahme weiterer Anweisungen verständlich und der-
artig sein, daß keine für die Bewertung wichtige Angabe vergessen
werden kann. Insbesondere muß Platz Torgesehen werden für das
Einschreiben der Mengen, der Bezeichnung, des Zustandes sowie fUr
die bei der Bewertung einzusetzenden Einheitspreise und den Gesamt-
wert der einzelnen Posten. Empfehlenswert ist es, wenn außerdem
noch jeder Posten mit einer laufenden Nummer bezeichnet, femer Platz
für das Eintragen des Lagerortes nach Raum, Gestell, Fach und Platz
vorgesehen wird, damit man bei Kontrollen oder bei Unklarheiten be-
zügl. der Bewertung jeden Warenposten leicht finden kann. Auch für
die. bei der Besprechung der Mengenbestimmung erwähnten Vorangaben
sollte in dem Aufnahme Vordruck Raum geschaffen werden, um dadurch
dem Aufnahmepersonal bequemer Gelegenheit zu geben, diese Angaben
sofort zu Papier zu bringen und zu verhüten, daß während der Aufnahme
Berechnungen vorgenommen werden. Sind die Waren nach Katalog-
nummer oder Kalkulationsnummer bezeichnet, so wird man auch für
diese Zahlenangaben Plat^ vorzusehen haben.
Karten für die Aufnahme von Profilen zur Mengenberechnung
werden am besten mit Netzliniatur versehen, um das Einzeichnen von
Skizzen zu erleichtem.
Die Ausrechnung der Aufnahme vrird wesentlich erleichtert, wenn
man die beiden Stellen, an welche die endgültige Mengenziffer und der
Einheitspreis zu stehen kommt, durch besonders starke Umrahmung
hervorhebt, damit beim Multiplizieren die beiden miteinander zu multipli-
zierenden Zahlen leicht aufgefunden werden und keine Verwechslungen
mit den nebenstehenden anderen Ziffern stattfinden. Für die Aufnahme
in den Werkstätten vrird es sich fernerhin empfehlen, besondere den
dbyGOOglC
68 Anhiabmeteohuik.
Teilfabrikaten genau angepaßte Anfnahme Vordrucke zu verwenden, da
bei den in Arbeit betindlichen Waren außer der Bezeichnung derselben
noch Angaben über die bereits gezahlten LShne, die angelieferten oder
noch fehlenden Materialien und bereits au das Lager abgelieferten Teil-
lieferungen gemacht werden mttssen.
Um das Aufnahmepersonal mit dem Vordruck vertraut zu machen,
ist es zweckmäßig, vor Beginn der Aufnahme jedem Aufnehmenden
einen mit einer Mustereintragung versehenen Vordruck und eine Reihe
leerer Vordrucke zur Verfügung zu stellen, auf welche er nach ihm er-
teilter Anweisung einige der in seinem Aufnabmebezirke befindlichen
Waren tibungshalber aufzunehmen hat. Diese Vordrucke werden an
die Inventurleitung zurückgeliefert, von den hierfür vorgesehenen Stellen
bewertet, imd etwaige Fehler gemeinsam mit den Aufnahmebeamten
besprochen. Um zu verhüten, daß diese Übungsaufnahme verdrucke
später versehentlich unter die richtige Inventar anfnahme kommen, kann
man dieselben auf besonderem farbigen Papier abziehen lassen.
Auf den Aufnahmelisten wird man am Kopfe eines jeden Blattes
die Nummer der Abteilung bezw. des Inventurbezirkes anbringen,
während dasselbe am Fuße Platz für die Handzeichen der Aufnahme-
beamten und sonstigen mit seiner Bearbeitung betrauten Personen, so-
wie auch für den Kontrollbeamten enthält.
Bei Verwendung von Zetteln für die Anfnahme darf nicht zu
dünnes Papier gewählt werden, weniger deshalb, weil die Zettel bei
der Aufnahme zu leiden hätten, als vielmehr mit Bücksicht auf die
spätere Sortierung, bei der Karten viel leichter zu handhaben sind als
dünne, sich faltende Zettel. Eine Unteracheidung der verschiedenen
Waren durch Verwendung verschiedenfarbiger Karten hat sich nicht
bewährt, weil dann die Arbeit der Unterscheidung in die Hände der
Aufnahmebeamten gelegt wird, welche entweder hierzu nicht befähigt
sind oder im Drange der Aufnahmegeschäfte viel Fehler machen.
Besser ist es, wenn man nach Fertigstellung der Aufnahme die Karten
durch einen Bürobeamten durchsehen und mit einem Kontlerungs-
zeichen versehen läßt, nach welchem die Aussonderung der Karten nach
den einzelnen Konten erfolgt. Für dieses Zeichen wird man auf den
Vordrucken — am besten rechts oben — einen möglichst kräftig um-
rahmten Platz vorsehen müssen, da das Aussondern leichter ist, wenn
das „Leitzeichen" sich stets an der gleichen Stelle befindet, als wenn
der Platz wechselt.
Noch mehr wie bei der Listen aufnähme ist bei der Karten aufnähme
eine fortlaufende Nummeriemng der aufgenommenen Posten erforderlich,
einerseits um jederzeit feststellen zu können, ob keine Karte verloren
gegangen ist, anderseits um bei der Zusammenstellung der Aufnahme
die einzelnen Posten kurz bezeichnen zu können.
Die Karten sollten geblockt werden, um zu verhüten, daß einzelne
dbyGOOglC
Torbereitung der WarenaofiiBhme. 59
Karten verloren gehen. Diese Blocks dürfen aber nicht in der übUchen
Form so gebunden werden, daß eine an den einzelnen Karten befindliche
perforierte Leiste mit Draht geheftet wird, denn dann ist die Handhabung
zu schwierig. Am besten werden die einzelnen Karten gelocht und zu
je 25 mit einer mittels Plombe verschlossenen Schnur zusammengehalten.
Diese Sclmnr muß so lang sein, daß die Karten bequem umgeblättert
werden können.
Sehr wesentlich ist es, daß man dem Äufn ahmepersonal jeweils
nur Boviel Aufnahmepapiere und nur gegen Quittung abgibt, als gerade
nötig sind. Dadnreh wird am ersten namentlich bei der Zettel aufnähme
einem Verschwinden einzelner Zettel vorgebeugt. Ebendeshalb sollte
man auch dem Personal strengstens verbieten, Äufnahmepapiere, auch
beschädigte oder verschriebene zu vernichten.
In den Abb. 15 — 24 sind verschiedene in der Praxis gebräuch-
liche Vordrucke für die Listen, in Abb. 25—28 Vordrucke für Aufnahme-
karten wiedergegeben, die z. T. nach den oben gegebenen Winken
geändert worden sind. Es empfiehlt sich bei Bestellung dieser Vordrucke
ein nicht zu geringes Quantum aufzugeben, damit man nicht während
der Aufnahme in Verlegenheit kommt. Aas dem gleichen Gründe wird
man zweckmäßig mit dem Drucker vereinbaren, daß er den Satz bis
zur Beendigung der Aufnahme stehen läßt, um im Fall der Not schnellst-
möglich Nachlieferung zu bekommen.
Will man auf eine fortlaufende Niederschrift der Aufnahme in
gebundenen Listen nicht verzichten, trotzdem aber das Ausscheiden der
Posten nach den einzelnen Gesichtspunkten mit Hilfe von Karten durch-
führen, so kann man hierfür mit Vorteil Listen verwenden, die aus
Doppelblättem bestehen, von denen das eine den gewöhnlichen Vordruck
trägt, während das andere längs den einzelnen Zeilen perforiert ist und
lediglich die Aufnahmenummer aufgedruckt erhält. Dieses zweite Blatt
besteht ans einem leichten Karton. Mit Hilfe von Blaupapier wird auf
dasselbe sowohl der Text der Aufnahme als auch das Ergebnis der Be-
wertung übertragen. Alsdann werden die Blätter mit Hilfe der per-
forierten Randleiste aus dem Hefte losgetrennt und ihrerseits wieder
nach den Querlinien zerteilt. Die einzelnen Karten lassen sich dann
leicht in der gewünschten Weise ordnen und mit der Rechenmaschine
addieren. Zweckmäßig wird man in diesem Falle auch den Kontierungs-
vermerk in das Original mit eintragen, damit man später bei der Kon-
trolle sich bei jedem einzelnen Posten in der Liste davon überzeugen
kann, ob derselbe auch bei der Verteilung auf die Konten berücksich-
tigt worden ist. Steht eine Papierabschneide Vorrichtung zur Verfugung,
die ein genaues Abschneiden gestattet, so kann man die Querper-
forierung entbehren und dadurch die Vordrucke verbilligen, wenn man
die aus den Aufnahmelisten längs der Bandleisten ausgetrennten Karton-
blätter mit Hilfe der Schneidevorrichtung nach den Querlinien zerteilt.
dbyGOOglC
60
(VufDBbmetechiiik.
Abb, 15.
Menge
Bezeichnung
Ein-
heita-
preiB
M.|Pf.
Be-
Stück
„
1
kg
trag
M. iPf.
Schrank Nr. 3
5 1
riftBcbeu farbloser Lack
— loa
~l7a
15!-
1 ^ I
Baumwollband
— 124
1
50
EiHendrabt 1 mm Dm.
4 —
1
1
Die Liste Abb. 15 ei^et sich lediglich für die Aufnahme
an Hand von Lagerbüchem oder für die Keinschrift einer anf an-
dere Weise niedergeschriebenen Aufnahme. Denn bei der Aufnahme
im Lager können leicht Verwechselungen zwischen den 4 Mengen-
spalten vorkommen. In der Tat wurde dieser Vordruck auch in dem
Betriebe, der ihn verwendete, nur für die Reinschrift der Aufnahme
bezw. für eine Aufnahme an Hand einer Lagerkartei verwendet (Fein-
mechan. Betrieb).
Abh, 16.
Saal
Anfge
5
Genaite Bezeichnung
(roh, poliert, lackiert, ver-
Bilbert. Material komplett,
beschädigt. Veraltet).
Genau zähleo!
Nickte ausrechnen!
Bewertung
o.d.:«'«t«^
Einzeln
Fol
Betrag
M. 1 Pf.
gesamt
M. 1 Pf.
Ltd«. Ge- (, ,
Nr. iBtelll'^'"'''
^«<"\fSi
B-aio Hl».
311
3 , 1
300
St.
Kordelechrauben, lackiert,
Messing
7
312
; 2
700
n
Schnittschranben, Stahl,
2 mm Dm. St.
43
313
3
800
Bolzen, Messing, roh,
5 mm Dm. X 30 mm Dicke
-s
314
4
100
kg
Schellack, blond ; letzte
Sendung unangebrochen
-
"
-
^^1^
Abb. 16 gibt einen Vordruck wieder, der sich für die Aufnahme
in L&gern usw. eignet, bei denen die Lagerstellen sich nach Gestell
und Fachnummer bezeichnen lassen. Der Kopf ist benutzt, um die
für die Bezeichnung des Aufnahme-Bezirkes notwendigen Angaben
unterzubringen. Der freibleibende Platz nimmt einige Hinweise für
dbyGOOglC
Torbereitung der Warenaufnahme.
61
die Aufnahme und das Ausfüllen dea Vordruckes auf. Der für die Be-
wertung vorbehaltene Raum ist mittels kräftiger Umrahmung von
dem für die Aufnahme vorgesehenen abgetrennt, um zu verhüten, daß
die Aufnahmebeamten diesen Raum benutzen, was außerdem noch ein
besonderer Hinweis unter der Kopflinie verbietet. Um anderseits bei
der Ausrechnung Verwechselungen zu verhüten zwischen der GesteU-
bezw. Fachnummer und der Mengenziffer, ist diese letztere ebenfalls
umrahmt, aber nicht so stark, wie die Bewertungsspalte. Innerhalb der
Bewertungsspalte ist Platz für das Einsetzen der Seite des betr. Kal-
kulation sbuches usw. vorgesehen. Dieser Vordruck eignet sich gut
überall dort, wo eine Trennung der nacheinander folgenden Posten
nach gewissen Gesichtspunkten nicht nötig ist, wo also z. B. in einem
Lager nnr Rohstoffe in marktgängiger Form, in einem anderen nur
Bezugsartikel liegen und dergl.
Abb. 17.
Abteilung:.
Aafgen,:
Heft Nr Seit«
. Konto: PreiBe einges.: AaBger.: Nachger.-._..
Lagerort
Menge
Bezeicbnnng
i4
Einheitspreis
GesamtpreiB
1
1
1
inahl
Ebhelt
u.
kate
Pf-
Bei
M.
.^
Ei
fab
ir
B«i
^{
A
1
1
20
Stck.
Pingerbinden
au
„
03
_
60
2
7
„
Mullbinden, 7 cm
317
-
04
-
49
3
14
9 cm
Sie
—
06
-
84
4
8 , m
engl. Pflast, in Eoll.
341
—
15
20
2
1
12x12 Stck.
712
_
11
07
14
40
2
3
717
21
Abb. 17 zeigt einen Vordruck für die Aufnahme solcher Waren,
welche mit Rücksicht auf das Kontensystem in zwei Gruppen geteilt
werden werden müssen. Diese Teilung erfolgt hier in der Weise, daß
die mit dem Einsetzen der Einheitspreise betrauten Personen die Einzel-
preise in die mit der betr. Überschrift versehene Spalte {z. B. Bigen-
fabrikate) eintragen. Zweckmäßig würde es sein, wenn dieselben gleich-
zeitig diejenige nebenan befindliche Spalte in der Rubrik „Gesamt-
preis" mittels eines wagrechten Striches ausfüllen würden, die dem an-
deren Konto (im Beispiel Bezugsartikel) entspricht, da dann beim Aus-
rechnen Versehen infolge Einsetzen eines Postens in eine falsche Spalte
nicht vorkommen können, während jetzt diese Gefahr ziemlich groß ist.
Empfehlen würde sich auch bei diesem Vordruck eine kräftige Um-
rahmung der Spalte 4 „Anzahl" und der Spalten 8 ff., damit die mit-
einander zn multiplizierenden Beträge leicht ersichtlich gemacht werden.
dbyGOOglC
62
Anf Dohmet^clmik .
Abb. 18a und b zeigt eise für die Aofnabme von TeiUabrikaten
dienende Liste, in der für alle für die Be^rertung der einzelnen Posten
wichtigen Angaben Spalten vorgesehen sind. Ebenso ist für die Kal-
kvdation genügend Platz gelassen, damit die gesamte Berechnung des
Wertes der einzelnen Posten in die Aofnahmeliste eingeschrieben werden
kann, denn nur dann ist eine Nachprüfung der Bewertung möglich.
Teilfabrikate.
~v
—
^
Bewertet d.: Bewertg.-Kontr. ;
s
a
Arbeiters j_ znrMit nicht in Arbeit befindlichen
1
<
1^
Name
1
Gegenstand
sh
^fMde«
Znndt
wird «n>-
gefnhrt
Mkteriil
gsuhlt«
Lohn
U. Pf-
Eecht genina Ängibe
michim über Art*
w.
311
14
Schul»
10
Magnetepolen,
im Wickeln
3117
lackiert
Wickeln
16,0 kg Sei-
dendr. 1 mm
4
87
-
14
n
-
-
-
-
0,1 kg Prefi-
«pan
-
-
S12
14
n
17
AnkerRpiüen,
zum Isolieren
2414
wi^elt
Isolieren
1,0 m Banm-
wollbd.Nr.3
1
05
Abb. 18b. Eeohte Seite.
Teilfabrikate.
E
alb
ula
tio
^1
Einzelpreis bis zur letzten
Operation für
Be
7,
Hin
l?
M>
rill
M.
tllr
nde
erUI
Pf.
D
leite
M
Ein
preii
Gemat-
21
Lackieren
2
20
-
44
4
20
_
-
6
84
68
«
-
-
-
-
-
-
-
-
-
--
-
_
-
134
Spulen wickeln
—
12
_
15
—
90
_
_
1
17
9
19
Der Vordruck Abb. 19au. b dient zur Aufnahme solcher Waren, die
später nach den verschiedenen Konten der Buchhaltung getrennt wer-
den müssen. Die einzelnen Konten werden hierbei gelegentlich der
Bewertung mittels Buchstaben oder Nummern neben den Einzelpreisen
vermerkt. Nach Fertigstellung der Ausrechnung können die Binzel-
betrage dann später in die verschiedenen auf der rechten Seite befind-
Übertragen werden. Durch Addition der Einzel-
dbyGOOglC
Yorbereitimg der Warenanfnahme. 63
betrage und der Oesamtpreisspalte kann man eich dann leicht davon
überzeugen, ob die Ausscheidung und die Addition richtig gewesen ist.
Abb. 19a. Linke Seite.
11
Heogen-
Oenane Bezeiehnnng
(Asgiben ob nsu, nlt, bodiUI^
Uemox, KnpfBr tisw,; (ortig Ddat
BB&tiB- M«0« aogBben).
1
Einiel-
preis
II
31
Ge-
Bamt^
betrag
Betrag
Ein-
heit
du« SpüL nUltd-BOra HU.
311
200
m
BiUardtueh, grSn, 60 om breit
—
3
_
A
600
—
312
70
iK
LStrinn
—
2
50
B
275
—
313
3 X 20 = 60
Pack
Stwinlicht«, Marke Aetra
47
_
50
C
80
_
314
ix5x7 = 14(
Dosen
Lanolin, kleine Dosen
_
_
15
C
21
_
Abb. Idb. Rechte Seite.
Zu Konto:
C
M. Pf
A
Pf
B
Pt
D
u.
Pf.
E
H.
Pf.
F
H.
Pf.
G
u.
Pf.
H
M. Pf.
600
-
275
_
30
—
21
In folgender Abb. 20 zeigen wir einen für die ^^ufnahme von
Maschinen oder Apparaten verwendeten Vordruck, der das Schreiben
der immer wiederkehrenden gleichen Textworte erspart.
i ,
Zubehörteile
Bewertung
li
Type
Span- Lei-
tung Btung
1
3
P
i|
11
ll
1*^
M. 1 Pf.
U.
...
1001
24811
GM 42
120
10,0
_
2
_
1
4
2
2
„ 42
120
10,0
_
2
_
1
4
3
3
„ 42
110
10,0
_
2
_
1
4
4
27341
MD 311
8X110
35,0
ringeb.
2
4
2
4
5
2
n 311
3X125
35,0
„
Oidpl.
4
2
—
Für die Aufnahme von Holz wird man ebenfalls am besten be-
sondere Listen verwenden. Abb. 21.
dbyGOOglC
Änfnabmetecbnik.
hr
Den Stammes
Ee-
merknngeii
(RiH. wann«)
Raum-
iDhalt
cbm
EiDielpreiB
Nr,
Zopfstärke
1
lt. j Betraf
preis
5=^
ob«n DBten
M. ,Pf.
U. IPf.
501
P 471 1 0,25
0,32
6,1
2
2i 0,24
0,31
7,3
3
G31I
0.26
0,33
7,5
4
2
0,32
0,40
10.3
5
3
0,34
0,44
12,4
Die folgende Liste Abb. 22 ist für die Aufnahme solcher Waren
bestimmt, die in mehreren OUte-KUssen vorhanden sind, wie z. B.
Ziegel, keram. Geschirr, Glaswaren u. dergl.
Hierbei ist vorausgesetzt, daß für die Inventur die Bestände der
verschiedenen Sorten gleichmäßig bewertet werden, da die Selbstkosten
aller die gleichen sind.
Abb. 22.
Sorte:
Baoaria.
Auf-
Stackzahl
Bewertung
Nr.
Kl. I
Kl. II
Kl. in
z...
Unt
H.
P(.
ly.
amt
Pf.
700
30 000
33 000
20000
83 000
7
1
27 000
20 000
10 000
57 000
2
17 000
18 000
8 000
43 000
3
15 000
13 000
20 000
48 000
231 000
7
-
1617
-
Abteilung:
Heft
Blatt:
....
Menge
Gegenstand
(e»ii*u ggeeben, ob beicbi-
ner wfJchB Ähmemaneen ;
Dorcbmesmi. Ujige, Dicke)
1
Bewertung
Sa
EiEzeln
Pf,
Insgesamt
II
1
Ein-
heit
^•^ 1 "r Ik?
M, 1 Pf,| M. 1 Pt-I M
M. iPf.l M, 1 Pf.| M. |Pf.
Diese SpilUn Mlll d» Blljo an».
501
20
5
10
Dtzd.
Einziehpantoffel
317
10
20 4
11
3
70
204
—
82
20
74
_
S
Walkpantoftel
20!
4
lÖ"
1
7
—
20
—
5
—
35
—
3
Stck.
Bierfike, II. Qual., rot
_-
_
-
Ü
2
10
1
-
1
—
1
—
4
Schreib masohinenfilz,
300 X 800 mm, rot
-
1
-
4
1
2
i
4
-
2
~2
-
5
1
„
ät&si- blaa
—
2
—
4
—
2
—
dwGoogle
Vorbereit ang der Warenaufnahme.
65
Bei der Bewertung von Fertigfabrikaten und TeiUabrikaten wird
man häufig mit Hücksicbt auf die BetriebsbuchfUhrung, die gleich-
zeitig abgeschlossen werden soll, eine Trennung des Betrages in die
drei Komponenten: Material, Löhne und Unkosten vornehmen. Dies
ist bei der Liste Abb. 23 berücksichtigt.
Abb. 34.
Heft
7
Blatt: S
Filiale: Bertin. Antgen. d.: MUOer. Kontr.: Betrieb.
Ha^p^
•1^
MeD^e
Bezeichnung
11
Piliftlinyentar
Inventar
i^
Ein-
heit
lt. 1 M.
Pf
Fi
SpB-
M,.Pf
EiMBl-
prail
r
l
301
4
7
1
Stck.
Leclanche -Elemente,
311
R. V.
30.11.
-
70
20
2
78
60
-
50
-
40
1
60
2
„
Mikro-
talep hon Station
477
4.12.
U
40
4
10
7
504
HO
10
49
504
140
70
8
„
'Feuermeldeanlage
l2Stat.,kpl. (Huster)
10714
31.1.
703
-
703
-
23
-
-
4
1
„
fem seiger (Muster)
3147
27.4.
201
-
201
-
11
-
Schließlich bringen wir in Abb. 24 eine Liste zum Abdruck,
die zur Aufnahme eines doppelt zu bewertenden Inventars dienen soll,
wie wir solches in dem Inventar der Zweigniederlassungen eines Fabrik-
geschäftes noch kennen lernen werden.
Abt: _
Beiirk:
Opaoh:
Gegenstand :
Aii(n.-Nr. 1347*
Alt? BesckKdigt? ZabehOr:
I Dieser Ab-
j schnitt ist
; an dem anf-
i genommenen
j Posten zu
; befestigen.
-\ Er darf erst
□ach dem
; 1. Februar
\ entfernt
Verden.
Die an Stelle der Listen verwendeten Karten müssen natürlich
den aufzunehmenden Objekten angepaßt werden. Abb. 25 zeigt eine
für die Lageraufnahme in feinmechanischen Betrieben dienende Karte.
Qciill, luveutui. 5
dwGoogle
Anfnalimetechiiik.
Abb. 26.
Nr. 1461
Toraufnakme.
Abt.: GMtell: -. . rachr..._._
Gegenetond:
Kat-Nr. ;
Alt? Beschädigt? Zubehör?
Datom
Stück
Zugang
Abgang
1
Abb. 27 und 28 zeigen zwei Karten, welche für die Aufnahmen
TOD Dachziegeln beatimmt sind. Beaonderer Wert ist hier darauf ge-
legt, daß durch das Aufnahmepersonal nichts ausgerechnet wird, bezw.
daß alle Ausrechnungen im Büro nachgeprüft werden können.
Abb. 27 (rot).
Sorte;
Lagerplatz:
Oebrannte Ware.
Skizzen des Stapels
Q Bemerkungen : _
Nr. 3177
Dieser Zettel
darf voD
den Platz-
arbeitem
1. 2. 1909
nicht
entfernt
werden.
dbyGOOglC
TorbereitoBg der WarenanfDahme.
Abb. 28 (grün).
Sorte: ._
Gestell -Nr.: ...
Nebeneinander i
Bechte — lioke Seite?
einer Reihe: ..._ _
Zahl der fibereinander liegenden Beilien:
Nicht benutzte Plätze: _
Die Annacbnimg beaoigt dM BBro.
Brach:
Kontr.d.: .
Nr. 4713
Dieser Zettel
darf von
den Trocken-
boden-
arbeitern
1. 2. 1909
entfernt
werden.
Der Text der Niederschrift ergibt sich im wesentlichen schon aus
den obigen Angaben über die Einrichtung der Vordracfce. Der Nieder-
schreibende muß sich stets in die Lage des die Bewertung Tomehmen-
den Beamten versetzen, und infolgedessen alles angeben, was geeignet
ist, die Bewertung der Inventuraufnahme zu beeinflussen. Insbesondere
mllssen Unterscheidungsmerkmale bei Waren gleicher Gattung aber
verschiedener Ausführung deutlich angegeben werden wie z. B. ver-
silbert, vergoldet, vernickelt, blank, poliert, lackiert, gereinigt, chemisch
rein, technisch rein, 80%ig, 90*/oig und dergl. Bei elektrischen Appa-
raten ist die Angabe der Spannung und Stromstärke, für welche sie
bestimmt sind, notwendig, wenn solche nicht schon aus der typischen
Bezeichnung derselben hervoi^eht. Derartige typische Bezeichnungen,
wie sie sich für die Bezeichnung elektrischer Maschinen und Apparate
in Form von BuchBtabengruppen oder Nummern und Buchstaben ein-
gebürgert haben (wie z. B. G. M. 43, Pe 7 11. PI 13471 i) sind bei der Auf-
nahme genau anzuführen. In Warengeschäften werden vielfach die für
die verschiedenen Waren und Qualitäten eingeführten Schlüsselworte
oder Fantasienamen an Stelle dieser Bezeichnungen treten können wie
z. B. Schuhcreme Dorolin, DachpfuHnen Bavaria u. dergl. Größere
Stütze, welche mit einer Fabriknnmmer versehen sind, werden zweck-
mäßig nach dieser Nummer aufgeführt, ebenso auf besonderen Auftrag
angefertigte Waren unter dieser Auftragnummer. Es wurde schon er-
wähnt, daß Ausrechnungen bei der Aufnahme besser vermieden und
nur für alle ausznsrechnenden Werte bei der Aufnahme lediglich die
direkt festgestellten Größen in die dafür vorgesehene Kolonne einge-
tragen werden.
Besonders zu vermeiden sind etwa an einem vollständigen Arbeits-
stücke fehlende Teile, femer der Zustand, in dem sieh das einzelne StUck
dbyGOOglC
68 Äiifii&liinet«c]iDik.
befindet, insbesondere, Trenn dasselbe beschädigt ist. Kann eine Ware
während der Aufnahme nach ihrer richtigen Bezeichnung nicht festge-
stellt werden, so ist es zweckmäßig von derselben ein Muster zu nehmen,
dies in einem Musterbeutel mit der laufenden Aufnahmenummer zu be-
zeichnen und dem Bewertungsbeamten zu übergeben.
In vielen Betrieben wird es sich häufig um große Posten von Waren
handeln, welche sichledigbch in gewissen Größenwerten voneinander unter-
scheiden. So werden z. B. in einer Bogenlampenfabrik am Lager eine
ganze Reihe von Lampentypen sich befinden, die lediglich durch die
Stromstärke voneinander unterschieden sind, in dem Konfektion shanse
eine Reihe von Kleidungsstücken, die sich nur durch die Größe („Nummer")
unterscheiden u. a. m. Hier kann natürlich der Test der Aufnahme
wesentlich vereinfacht werden. Vielfach kann man in derartigen Fällen
auch vorgedruckte oder mit Hilfe eines Vervielfältigungsverfahrens vor-
geschriebene Textworte benutzen, die durch Ausfüllen der in Frage
kommenden Zahlen ergänzt werden. Dies gilt insbesondere auch für
die Aufnahme in Lagern von fertigen Maschinen.
Bei den in der Werkstatt befindlichen Teilfabrikaten ist, wie be-
reits oben erwähnt, außer der Bezeichnung des betreffenden Fabrikates
für die Bew^ertung auch die Angabe der bereits gezahlten Lohnbeträge
und vor allem des bereits angelieferten Materials erforderlich. Um die
Schreibarbeit zu vereinfachen, kann man hierbei in allen den Fällen,
in welchen der größere Teil des Materials noch fehlt, das bereits an-
gelieferte Material anführen, während anderseits dann, wenn nur noch
wenige Stücke fehlen, die fehlenden Stücke mit der Bezeichnung „fehlen"
in die Aufnahmepapiere eingetragen werden. Wichtig ist es auch, daß
man sich bei Teilen, welche mehrere Arbeitsstufen zu durchlaufen haben,
über die Bezeichnung der einzelnen Arbeitsstufe klar wird. Für die
Kalkulation ist es am einfachsten, wenn man die letzte vollständig durch-
laufene Teilarbeit anfülirt und bei solchen Waren, welche bereits weiter
verarbeitet werden, diejenige Stufe, in welcher sie sich zurzeit be-
finden. So würde z. B, ein Apparateteil, dessen Herstellung das Aus-
stanzen der äußeren Form, das Bohren von Befestigungslöchem, das
Annieten eines zweiten Teiles z. B. einer Platte und das Lackieren er-
fordert, in der zweiten Arbeitsstufe folgendermaßen bezeichnet werden;
Teil X gestanzt beim Bohren.
Befände sich dieser Teil unlackiert im Zwischenlager, so würde
die Bezeichnung lauten müssen:
Teil X mit angenietetem B. unlackiert.
Zur Erleichterung der Schreibarbeiten kann man den Aufnehmenden
kleine auf Rollen fahrbare Pulte zur Verfügung stellen. Dann werden
auch die Aufnahm epapiere sauberer gehalten, so daß dieselben nicht
nochmals abgeschrieben zu werden brauchen.
dbyGOOglC
VorbereitDDg der Warenanfnahme. 69
Handelt es sich um die Aufnahme solcher Waren, deren Qualität
eine wechselnde ist, wie z. B. der Gehalt geförderter Erze oder einzelner
Vorprodukte, Legierungen, der Alkoholgehalt toö Brennereipro dnkten
u. dergl, 80 wird man u, U. eine Bestimmung des Gehaltes bei der
Inventaraufnahme vornehmen müssen. Bei fortbestehendem Betriebe
ist dies nötig, wenn im abgelaufenen Rechnunggab schnitte besonders
starke Schwankungen bemerkt wurden, oder wenn durch Altem u. a. U.
eine Änderung der Qualität eintritt.
Bei aufzulösendem Betriebe wird man je nach den Umständen
zu beurteilen haben, ob die Vorsicht eine Feststellung der Qualität
gebietet, etwa weil Täuschungen („gefärbtes Wasser statt Kognak")
zu befürchten sind oder ähnliches.
Vielfach wird die Feststellung einzelner Waren ohne Zuhilfenahme
der chemischen Untersuchung überhaupt nicht möglich sein, so bei ver-
schiedenen Legierungen (z. B. Rotguß and Messingguß, Platin und
Platin-Iridium, Platin und Silber).
Kann die Untersuchung nicht sofort bei der Aufnahme erfolgen,
so empfiehlt es sich, den betr. Posten der Menge und allgemeinen
Bezeichnung nach aufzunehmen, gleichzeitig aber eine Probe zu ent-
nehmen und mit der Aufnahmenummer zu bezeichnen.
§ 38. Wenn irgend möglich sollte man jeden aufgenommenen
Posten bezeichnen. Denn nur auf diese Weise lassen sich Boppelauf-
nahmen sicher vermeiden. Ebenso läßt sich nur dann unabhängig von
den Aufnahmepapieren kontrollieren, ob alle Posten aulgenommen sind.
Schließlich bietet die Bezeichnung bei den nie ganz zu vermeidenden
Nachfragen der Bewertungsstellen ein Hilfsmittel, um einen gesuchten
Posten schnell zu finden.
Das Bezeichnen kann entweder durch Anbringen oder Beilegen eines
mit der Aufnahmenummer versehenen Pappdeckels, durch Anhängen
von numerierten Blechschildern oder durch Stempeln der einzelnen
Stücke oder Anstreichen derselben geschehen. Häufig wird man auch
an den Aufnahme Vordrucken Nummern zur Bezeichnung direkt anbringen
können, ähnlich wie dies die bayr. Post Verwaltung bei den Annahme-
listen der Einschreibebriefe tut. Abb, 29 S, 70 zeigt einen derartigen Vor-
druck in Listenform, Abb. 27 u. 28 S. 66 eine entspr. Karte. Bei dem An-
kleben gummierter Zettel an die Waren ist jedoch zu beachten, daß anf
rauhen oder staubigen Flächen Gummi nicht gut haftet. Das Anhängen
von Blechschildern empfiehlt sich insbesondere bei einzelnen zu gelegent-
licher Verwendung aufgehobenen Sachen. Man kann dann später leicht
an Hand der Inventur ein Verzeichnis dieser in jedem Betriebe sich
ansammelnden alten Gegenstände aufstellen, und dasselbe den betei-
ligten Stellen im Betriebe übergeben, damit die Sachen auch wirklich
gelegentlich verbraucht werden.
dbyGOOglC
Aufn ahmetechoik.
Diese Nummer ist abzu-
Mengen
Abteilung _..
Bezeichnnng der
Gegenstände
Stanb vorher entfernen.
Betrag
Ein-
heit
Nr. 001.
Darf nicht vor OOI
1. III. 09
entfernt werden
Nr. 002,
Darf nicht vor „„„
]. III. 09 ™^
entfernt werden.
Nr. 003.
Darf nicht vor „„„
l. in. 09 ""^
entfernt werden.
Nr. 004.
Darf nicht vor „^
1. in. 09 '"*^
entfernt werden.
Nr. 005.
Darf nicht vor f^.
entfernt werden.
Wenn man die aufgenommenen Sachen durch Aufdrucken einer
Nummer oder eines Zeichens als aufgenommen bezeichnet, so empfiehlt
es sich, von Jahr zu Jahr mit der Farbe oder der Form des Zeichens
zu wechseln, um dadurch Irrtümer, die durch etwa zurückgebliebene
ältere Zeichen entstehen können, auszuschließen. Es ist selbstver-
ständlicli, daß man darauf achten muß, daß durch die Aufnahmezeich en
die Waren selbst nicht beschädigt werden. Die Aufsichts- und Kon-
trollbeamten müssen hierauf ihr besonderes Augenmerk richten.
g 39. Um die Warenaufnahme zu erleichtem, wird man alle
zusammengehörigen oder gleichartigen Waren schon vor Beginn
der Inventur möglichst zusammen lagern. Vor allem aber ist auch da-
für zu sorgen, daß die Waren sich an den richtigen Plätzen befinden
und daß möglichst alle fertigen Waren aus den Werkstätten entfernt
und an das Lager angeliefert werden. Das Gleiche gilt von Waren,
die sich in Heimarbeit außerhalb der Werkstätten befinden, oder solche,
die zu anderer Verarbeitung abgegeben wurden. Nach Beginn der
Aufnahme darf aber ein Verschieben von Waren zwischen verschiedenen
Abteilungen nicht mehr oder höchstens nach Verständigimg der beider-
seitigen Kontrollbeamten erfolgen, damit nicht etwa dadurch Aus-
lassungen oder Doppelaufnahmen entstehen.
dbyGOOglC
Vorbereitung der Warenaufnahmi
71
Schon vor Beginn der Inventurzeit wird man sein Äugenmerk
auf das Abstoßen von Restbeständen richten und hierüber eine Ent-
scheidung der zuständigen Stelle herbeiführen'). Ebenso empfiehlt ea
eich, Bestände an Altmaterial, wenn die Konjunktur günstig genug ist,
nach Möglichkeit zu verwerten. Daß Neubestellungen möglichst so zu
erteilen sind, daß die Ablieferung der Waren erst nach der Inventur
erfolgt, hatten wir bereits früher besprochen.
Kurz vor der Inventur eingehende Sendungen, die nicht unbedingt
gebraucht werden, soll man möglichst vor Beendigung der Inventur
nicht Öffnen, oder wenigstens nicht zu den Vorräten überweisen. Man
«rspart dadurch eine nene Aufnahme dieser Posten, denn man kann
dieselben an Hand der Rechnungen aufnehmen. Um auch hier sicher
zu sein, daß weder Auslassungen noch Doppelaufnahmen vorkommen,
empfiehlt es sich, derartige Sendungen sowohl, wie auch die betr.
Rechnungen mit einem auffälligen Zettel mit entsprechendem Aufdrucke
zu bekleben (Abb. 30).
Abb. 30.
Ä ufaahme-Nr.
Inventur 1910.
Dieser PoEten wird an Hand der
Rechnung aufgenommen und darf ohne
Genehmigung des Eiukaufs nicht an-
gegritten werden.
Zur Erleichterung der Änfnahmearbeiten können femer die ver-
schiedenen Bestands Verwaltungen beitragen, wenn sie Waren, deren
Herkunft oder Bezeichnung ihnen nicht klar ist, schon vor Beginn der
Inventurzeit ausscheiden und über deren Aufnahme und Bewertimg
eine Entscheidung der zuständigen Stellen herbeiführen. Dies gilt
namentUcb auch für Versuchsmodelle, veraltete Ansichtsen düngen,
Muster und dergl., die auf diese Weise am besten ausgeschieden werden
können.
Vielfach wird es sich zur Erleichterung der Aufnahme empfehlen,
wenigstens den Auf Sichtsbeamten die vorjährige Inventuraufnahme
ihrer Abteilung zugängig zu machen, damit sich dieselben die Erfab-
rnngen des Voriahres zunutze machen können.
Das Einschreiben der richtigen Bezeichnungen wird wesentlich
erleichtert, wenn man den Aufnahmebeamten ein Warenverzeichnis zur
^) Vergl. über die günBtigBte Ausnuteung
„W. T." 09 Heft 10.
I Restbest&Dden 6ri
dbyGOOglC
72
Aaf nfthmeteclmik .
Verflignng stellen kann. Ein derartiges Verzeichnis bann auch während
des laufenden Betriebes an anderen Stellen mit Nutzen verwendet
werden, so namentlich in der Kalkulation und Einkaufsabteilung, wes-
halb sich die auf die Änli^e und Ergänzung verwendete Zeit wohl
stets bezahlt macht. Bei der Anlage dieses Verzeichnisses wird man
zweckmäßig die Anordnung der verschiedenen Waren nicht nach dem
Alphabet vornehmen, sondern man wird besser zunächst eine Einteilung
nach einigen wenigen Oberbegriffen vornehmen, innerhalb der so ge-
schaffenen Gruppen größere Unterabteilungen schaffen und innerhalb
dieser Unterabteilungen erst eine alphabetische Anordnung treffen.
Eine derartige Gliederung gestattet ein viel leichteres Auffinden einer
bestimmten Warensorte, als das Einordnen der Namen in alphabetischer
Folge, da bei letzterer viele Bezeichnungen unter mehreren Buchstaben
des Alphabets wUrden aufgeführt werden müssen, was namentlich
bei Berichtigungen Schwierigkeiten bereitet.
Besitzt ein Betrieb viel Filialen, so wird es sich u. U. empfehlen,
die Inventuraufnahme überhaupt mit Hilfe vorgedrucbter Warenver-
zeichnisse vornehmen zu lassen, in welche dann die für die Bewertung
zum Ansatz zu bringenden Einzelpreise schon beim Drucken eingesetzt
werden, um die Arbeit der Bewertung zu vereinfachen (Abb. 31).
Abb. 31.
i
P
1
rort
1^
1
Gegenstand
i
1
iDBge-
eamt
Kon-
trolle
<l
1
kg
MeBBingdraht 0,1 dm bUnk
4,88
3
„
0,15 „ „
4,70
3
„
0,20 „ „
4,40
14
H
■Wiokeleisen 40 x 40 x 5 bUnk
-,30
15
„
„ 40 X 40 X 4 „
-,30
16
„
40 X 40 X 3 „
^,m
17
40 X 40 X 2 „
-,35
18
^
„ 40 X 40 X 5 „
-27
i 40. Wie man sich gegen Doppelaufnahmen durch Bezeichnung
der aufgenommenen Posten sichern kann, haben wir bereits besprochen.
Ebenso sahen wir, daÜ die an Hand der Rechnungen aufzunehmenden
Waren einer deutlichen Bezeichnung bedürfen, damit verhütet wird,
daß deren Aufnahme versehentlich unterbleibt. Eine derartige Bezeich-
nung ist besonders dann notwendig, wenn der Betrieb viel Filialen
besitzt. Denn erfahrungsgemäß benutzen die meisten Filialen die In-
fi byGoOgIc
Vorbereitung der Waremiaf nähme. 73
Tenturzeit, um alte und beachÄdigte Lagerwaren an das Stammhaus
zurückzoschicken. Rückfragen werden am leichtesten verhütet, wenn
diese Sendungen, ähnlich wie die von den Lieferanten eingegangenen
Waren, seitens der Filialen entsprechend bezettelt werden. Der Text
dieser Zettel sollte reclit deutlich und jedem verständlich sein wie
z, B. „vor Absenduug nicht in die Inventur aufgenommen" oder „vor
Absendung in die Inventur aufgenommen". Möglichst sind für beide
Zettel verschiedene grelle Farben zu wählen, die sich aber von den Farben
der sonst bei der Versendung benutzten Vordrucken unterscheiden müssen.
Ähnliche Zettel wären auch für die Sendungen des Stammhauses an die
Filialen zu verwenden. Im inneren Verkehr ist eine derartige Bezeich-
nung um so nötiger, als Doppelaofnahmen das Vermögen zu groß er-
scheinen lassen, während Auslassungen den entsprechend entgegen-
gesetzten Fehler mit sich bringen. Namentlich bei den länger laufenden
Sendungen können aber sehr oft Zweifel entstehen, ob die Absendung
vor der Inventur erfolgt ist oder nicht.
§ 41. Bei der Besprechung der Verfahren für die Warenanfnahme
gedachten wir bereits der Vorbereitung der Aufnahme dadurch, daß
die Bezeichnungen der einzelnen Warenposten nach der örtlichen Reihen-
folge aufgeschrieben werden, ehe die eigentliche Aufnahme der Bestände
durch Einsetzen der betr. Mengenziffem erfolgt. Diese Vorarbeit soll
es ermöglichen, daß die mit der Bewertung betrauten Stellen bereits
vor dem eigentlichen Aufnahmetage mit dem Einsetzen von Einzel-
preisen beginnen können. Dadurch wird insofern eine Beschleunigung
der Arbeiten erzielt, als dann sofort nacJi dem Einsetzen der Mengen-
ziffem die Ausrechnung der einzelnen Posten beginnen kann. Diese
Voraufnahme bietet ferner noch den Vorteil, daß eine doppelte Kontrolle
der Vorräte insofern erfolgt, als keine Posten übersehen werden können.
Voraussetzung ist, wie wir bereits erwähnten, daß nach der Vorauf-
nahme die Reihenfolge, in der die Waren liegen, nicht gestört wird.
Damit die bewertenden Stellen recht weitgehende Vorarbeiten
machen können, sollte die Voraufnahme je nach dem Umfange der
Lager bezw. der Magazine möglichst schon 1 — 2 Monate vor Beginn
der Inventur anfangen. Bei der Voranfnahme sind alle S. 67 ff, als „Test
der Niederschrift" verlangten Bezeichnungen aufzuschreiben. Insbesondere
müssen aber auch die einzelnen Lagerplätze recht deutlich bezeichnet
werden, damit bei dem Einsetzen der Mengenziffem die verschiedenen
Warenposten leicht gefunden werden können und keine Verwechse-
lnngen vorkommen. Befinden sich von ein und derselben Ware außer
an dem gewöhnlichen Lagerorte noch an anderen Stellen Vorräte, so
z. B. ein Handvorrat im Magazin, der Stammvorrat in der Original-
packong, so muß hierauf bei der Voraufnahme durch entspr. Vermerk
in den Aufnahmepapieren hingewiesen werden. Ebenso müssen Lager-
plätze, die z. Zt. der Voraufnahme gerade leer sind, weil der betr.
dbyGOOglC
74 Autnahmetechnik.
Yorr&t zu Ende gegangen igt, gleichwohl mit in der ordnungsmälligen
Reihenfolge aufgeführt werden, da ja am Inventurtage der betr. Vorrat
wieder ergänzt sein kannte.
4. Kapitel. Warenanfnabme.
g 43. Bei der Aufnahme selbst muß streng daran festgehalten
werden, daß jede Inventurabteilung alles, was in ihrem Inventurbezirk
sich findet, aufzunehmen hat, einerlei ob die betr. Gegenstände in den
Bezirk gehören oder nicht. Nur so werden Doppelaufnahmen vermieden
und Streitigkeiten zwischen dem Personal über die Verpflichtung zur
Aufnahme hintan gehalten.
Bei der Aufnahme soll möglichst die örtliche Reihenfolge der
Posten eingehalten werden. Falsch ist es, wenn in der Absicht ähn-
liche oder gleichartige Warenposten zusammenzuziehen von einer Stelle
die Aufnahme an einer anderen unter Überspringung der zwischenliegen-
den Waren fortgesetzt wird. Regellos stehende Waren werden deshalb
zweckmäßig vor der Aufnahme so weit es geht geordnet. Bei leichten
Waren wird man zweckmäßig an der einen Stelle des Aufnahmeplatzes
beginnend die aufgenommenen Waren entsprechend dem Fortschreiten
der Aufnahme von den übrigen absondern.
Soll schon bei der Aufnahme eine Gruppierung nach verschiedenen
Gesichtspunkten stattfinden (was wir nicht empfehlen) so ist dringend
anzuraten, vor Beginn der Aufnahme die Waren selbst zu gruppieren.
Inwieweit gleichartige Waren bei der Aufnahme zusammengefaßt
werden dürfen, richtet sich nach der Art der Bewertiing. So können
z. B. verschiedenartige kleine unbearbeitete Gußstücke einfacherer Art
unter Umständen in einem Posten gewogen werden, ohne Rücksicht
auf ihre besondere Gestalt, da die Preise meist von der Gestalt unab-
hängig sind. Wenn die Bestände nicht sehr groß sind, kann man auch
verschiedene Abmessungen ein und desselben Hetalles, wie z. B. Eisen-
draht von verschiedenem Durchmesser, Messing-, Kupfer-, Zinkblech ver-
schiedener Stärke, ohne einen allzugroßen Fehler zu begehen, in einem
Posten wiegen oder doch höchstens einige Gruppen bilden, welche man
später mit dem Durchschnittapreise bewertet.
g 43. Nicht nachdrücklich genug können die Aufnahmebeamten
darauf hingewiesen werden, daß die Bezeichnung die Grundlage für die
Bewertung bilden muß, daß infolgedessen alle nur irgend wie auf die
Bewertung Einfluß habenden Umstände aus der Aufnahme ersichtlich
sein müssen. Ebenso muß auf richtige Einheitsangabe gesehen werden.
Angaben, wie „ein Haufen, eine Menge, ein größerer Posten, eine
Flasche, eine Anzahl", oder das mit Unrecht so beliebte „Diverse",
welche man immer vrieder lesen muß, sind für den Bewertenden eben-
sogut wie gar keine Angabe. Selbst wenn aber der Bewertende sich
dbyGOOglC
Warenanf nähme. 75
durch Augenschein ein Urteil über den so bezeichneten Bestand ver-
schaät hat, bilden diese dehnbaren Angaben bei jeder Nachprüfung An-
laß zu Beanstandungen.
Dort wo eine andere als die am Kopfe der Seite angegebene Ein-
heit verwendet werden soll, muß diese Einheit jeweils besonders ange-
führt werden. Dies gilt namentlich für die Dutzend- und Grosrechnung,
wenn diese zwischen anderen Einheiten zur Anwendung kommt. Am
besten ist es deshalb, wenn man in solchen Fällen verlangt, daß zu
jedem Posten die Mengeneinheit einzeln mitgeschrieben wird. Auch
der Inhalt der einzelnen Packungen muß, wenn Packungen verschiedener
Größe vorhanden sind, bei jedem aufgenommenen Posten angeführt
werden. Sind viele englische oder amerikanische Waren zwischen an-
deren am Lager, so müssen die Äufnahmebeamten darauf aufmerksam
gemacht werden, daß ein Pfund englisch nicht mit einem ^/^ kg ver-
wechselt werden darf, ein Fehler, der sehr häufig vorkommt. Ist der
Aufnehmende sich nicht darüber klar, nach welchen Einheiten die Be-
wertung der Ware erfolgt, so soll er gegebenenfalls mehrere Angaben
machen, z. B. bei Drahtnetz die Angabe von Länge und Breite und
Gewicht.
Daß bei der Aufnahme nichts ausgerechnet werden soll, hatten
wir bereits erwähnt. Dies gilt aber nicht nur für die Hilfsrechnungen.
Auch Flächen oder Rauminhalte sollen durch die Aufnahmebeamten
nicht ausgerechnet werden, vielmehr sollen diese lediglich die einzel-
nen Abmessungen aufschreiben und die Ausrechnung dem Büro über-
lassen.
Durch Angabe des Verwendungszwecks der verschiedenen Waren
wird vielfach die Bewertung erheblich erleichtert.
Unangebrochene Posten werden am einfachsten mit dem Datum
der Lieferung, etwa vorhandener Emballagenummer und den Namen der
Lieferanten bezeichnet. Zweckmäßig wird man jedoch dann noch Kon-
trollmaße, so z. B, das Bruttogewicht der Sendungen aufnehmen.
Daß Packungen wenigstens durch Stichproben auf ihren richtigen
Inhalt kontrolliert werden sollen ist bereits an anderer Stelle erwähnt.
Bei der Aufnahme von Holzvorräten kann unter Umständen die
Angabe der Stammnummer das Auffinden in der entsprechenden Rech-
nung erleichtem. Für die Bewertung ist es u. U. notwendig, daß an-
gegeben wird wie lange das Holz bereits eingelagert ist.
Die Aufnehmenden müssen auch auf fremdes Eigentum, achten.
Um zu verhüten, daß dasselbe bei der Aufnahme versehentlich unter
den eigenen Waren aufgenommen wird, bringt man zweckmäßig be-
reits vor Beginn der Aufnahme an diesen fremden Waren Zettel mit
entsprechendem Aufdruck an. Da bei Rücksendungen sehr häufig nicht
ohne weiteres ersichtlich ist, ob die Waren zurückgegeben werden
sollen, oder ob sie nur zur Reparatur eingeben, so wird es zweckmäßig
dbyGOOglC
76 Aafaalimetechtiik.
sein, schon vor Beginn der Inventur über etwaige Unklarheiten Ent-
scheidungen herbeizuführen.
Bei dem Buchabschluß werden Waren, die seitens des Lieferanten
noch nicht berechnet sind, auch dann als fremdes Eigentum betrachtet,
wenn dieselben juristisch bereits in das Eigentum des inventarisierenden
Betriebes übergegangen sind, also bereits abgenommen wurden. Ebenso
betrachtet man vom Standpunkte der Buchhaltung aus noch nicht aus-
gegangene Waren, welche bereits verkauft wurden, solange noch als
Eigentum des Betriebes, als die Rechnung hierüber noch nicht aufge-
stellt ist. Die Gründe hierfür haben wir in § 16 dargelegt. Die Auf-
nehmenden müssen deshalb auf derartige Waren besonders achten.
Um die Aufnahme in der Versandabteilung möglichst zu erleich-
tem, empfiehlt es sich, alle in der Versandabteilung am Inventurtage
zur Absendung bereitstehenden Waren als schon berechnet anzusehen
und infolgedessen die Berechnung derselben, auch wenn die Versendung
später erfolgt, noch unter dem letzten Tage der abgelaufenen Rechnungs-
periode vorzunehmen. Dadurch wird die Tätigkeit der Versandabteilung
bei der Inventur beschränkt auf die Aufnahme der wegen Kredit-
schwierigkeiten oder sonstigen unvorhergesehenen Hindernissen vorläufig
eingelagerten Güter.
Zu beachten ist, daß auch etwa außerhalb zur Verarbeitung be-
findliche Waren in die Inventur aufgenommen werden müssen. In
Maschinenfabriken kann es sich hierbei beispielsweise um große Guß-
stücke handeln, welche anderen Betrieben zur Bearbeitung übergeben
worden sind, weil die eigenen Werkzeugmaschinen hierzu nicht aus-
reichen. Ähnliches kommt vor bei Waren die zum Vernickeln, Polieren
oder zum Anpassen anderer Teile nach außerhalb abgegeben werden.
Zweckmäßig wird man für die Aufnahme der erstgenannten Waren die
Einkaufsabteilung verantwortlich machen, da ja diese die Aufträge für
die auswärtigen Arbeiten aufzugeben hat. Hingegen wird die Aufnahme
solcher Teile, die lediglich zum Anpassen an andere Firmen gesandt
wurden, wie beispielsweise die Wellen von Dynamomaschinen, die mit
Turbinen oder Dampfmaschinen zusammengebaut werden sollen, zweck-
mäßig durch das Versandbüro erfolgen.
Der Aufnahme unterwegs befindbcher Waren hatten wir bereits
gedacht.
Betriebe, welche Holz auf dem Stamme oder im Walde ankaufen,
müssen naturgemäß auch Rücksicht darauf nehmen, daß etwa noch im
Walde lagernde Bestände in die Aufnahme kommen. Das gleiche gut
von Beständen in Zwischenlagern, die Spediteuren übergeben sind.
g 44. In genau der gleichen Weise wie bei der Warenaulnahme
am Inventurtage selbst ist vorzugehen, wenn die Aufnahme nicht am
Inventurtage erfolgt, sondern wenn bereits einige Zeit vor der Inventur
die vorhandenen Waren mit ihrem jeweils bei der Aufnahme vorge-
dbyGOOglC
Waren aufnähme. 77
fandenen Bestände aufgenommen werden und diese Aufnahme dadurch
auf den Inventurtag bezogen wird, daß Zu- und Abgänge in der
Zwischenzeit angeschrieben und später auf den Gesamtbestand ver-
rechnet werden (Verfahren IIc § 27 S. 29).
Abweichend ist hier nur die Führung der Berichtigungalisten.
Zunächst ist es notwendig, daß man von jeder Ware genau feststellen
kann, wann der betr. Posten aufgenommen wurde. Dementsprechend
wird man zweckmäßig Tag und Stunde der Aufnahme in den Auf-
nahmepapieren zu jedem Posten vermerken. Da mit dem Zeitpunkte
der Aufnahme die Aufschreibung der Ab- und Zugänge beginnen muß,
so müssen die aufgenommenen Posten deutlich gekennzeichnet werden.
Hierzu können autfällig gefärbte Anhängezettel aus Karton dienen, die
mit Hilfe von Ösen an den aufgenommenen Waren befestigt werden,
und welche in auffälliger Schrift die Aufforderung tragen, Entnahmen
und ZufügTingen von Waren zu diesen Posten in die Berichtigungsliste
einzutragen. Erfolgt nach der allgemeinen Betriebs Organisation die
Ausgabe von Waren nur gegen schriftliche Anweisungen, und wird
diese Anweisung von dem Magazin oder Lager zurückbehalten, so ge-
nügt es, wenn man die Anweisungen mit entsprechendem Stempelauf-
druck versieht und alsdann später an Hand der Anweisungen die Be-
richtigungsliste aufstellt. Dies hat den Vorteil, daß man die An-
weisungen vorher nach den verschiedenen Warensorten ordnen kann,
wodurch die Bewertimg erleichtert wird.
g 45. Bei der Aufnahme der Teilfabrikate ist zu unterscheiden,
ob der Betrieb während der Aufnahme ruht, oder ob derselbe weiter-
gehen muß.
Buht der Betrieb, so erfolgt die Aufnahme in der bereits be-
sprochenen Weise durch Angabe der Art der Teilfabrikate, der Be-
arbeitung sstufe usw. Es empfiehlt sich das Hinzusetzen der Platz-
nummer, oder Kontrollnummer und des Namens des Arbeiters, sowie,
wenn bekannt, auch der Akkordnummer. Dadurch werden Rückfragen
bei der Bewertung erleichtert. Der Aufnehmende muß ganz besonders
darauf achten, ob die zu einem geschlossenen Akkord gehörigen Ge-
genstände noch alle in der Werkstatt vorhanden sind, oder ob bereits
ein Teil davon an andere Stellen weitergelietert wurde. Ebenso ist
anzugeben, welche Restzahlung auf die bereits geleistete Arbeit noch
fällig ist. Über die Trennung der Arbeiten auf Vorrat und der für
vorliegende Bestellungen hatten vrir bereits besprochen. Beachtet
werden muß bei der Aufnahme der Teilfabrikate auch, daß solche
Waren, welche bereits fertig sind und infolge der inneren Organisation
des Betriebes als bereits zu einer anderen Abteilung gehörig zu be-
trachten sind (z. B. der Versandabteilung als fertig gemeldete Waren),
die aber noch nicht aus der abliefernden Abteilung abgeholt worden sind,
von der abliefernden Abteilung unter entspr. Bezeichnung aufgenommen
dbyGOOglC
78 Äufnabinetechnilc.
werden müssen, da sonst eine DoppeUnfnahme möglich wäre, wenn
die andere Stelle die Waren an Hand der Meldungen nochmals aul-
nimmt.
Lohnbeträge auf noch nicht ganz fertige Arbeiten, welche zwar
geschuldet, aber noch nicht ausgezahlt sind, werden zweckmäßig ge-
sondert angegeben, damit bei der Inventar ein entsprechender Betrag
unter die Passiven eingestellt werden kann. Weniger empfiehlt es sich,
diese Beträge von der Warensumme in Abzug zu bringen, denn tat-
sächlich sind ja diese Zahlungen am nächsten Lohntage fällig, während
die Waren bis dahin noch nicht verkauft zu sein brauchen. Die Liqui-
dität der Vermögensmasse würde infolgedessen falsch beurteilt werden,
wenn auch dieser Posten in der Regel kaum Bedeutung haben wird.
Die Aufnahme dieser Lohnbeträge erfolgt am besten an Hand der Lohn-
listen, Arbeitskarten oder ähnlichen Aufschreibungen. Auf diesen wird
man zweckmäßig einen entsprechenden Vermerk, am besten wohl durch
Sterapelüb erdruck anbringen, um bei der Kontrolle auch nach Ablauf
größerer TVisten noch feststellen zu können, ob und inwieweit die Auf-
nahme richtig gewesen ist.
Kann der Betrieb nicht unterbrochen werden, so ist die Aufnahme
zwar schwierig, aber nicht etwa unmöglich. Man muß dann in ähn-
licher Weise, wie bei der Aufnahme der Hagazinvorräte beschrieben,
jeden einzelnen aufgenommenen Posten kennzeichnen und den Wert-
zuwachs, den derselbe durch neue Materialverarbeitung and weiter an-
fallende Lohnbeträge erleidet, gesondert feststellen, ebenso den Aus-
gang des Postens, wenn derselbe noch vor dem Inventurtage erfolgt.
Man wird zu diesem Zwecke am besten die einzelnen Posten mit An-
hängezetteln versehen, welche laufende Nummern tragen und unter
dieser Aufnahmenummer in der Inventur vermerken. Femer wird
man vorschreiben, daß dieser Anhängezettel bei Übergabe der be-
treffenden Waren an eine andere Abteilung an das Inventurbüro abzu-
liefern sei. Gleichzeitig muß auf dem Zettel vermerkt werden, ob die
Waren von der übernehmenden Abteilung mit in die Inventur auf-
genommen sind oder nicht. An Hand der Nummern ist es dann leicht,
in der Aufnahme die betreffenden Posten zu stornieren. Den Wert-
zugang, den die in Arbeit befindlichen Waren nach ihrer Aufnahme
durch weiter anfallende Löhne oder durch neu verarbeitetes Material
erleiden, kann man zweckmäßig in folgender Weise berücksichtigen:
Man stellt bei der Aufnahme nur die bis zum letzten Zahltage vor Be-
ginn der Aufnahme des ersten Stückes fälligen Löhne in die Inventar
ein, soweit dieselben bereits ausgezahlt sind. Dann muß der ganze
von der nächstfolgenden Woche an in der Zeit bis zur Inventur an-
fallende Lohn als Zugang zu den Teilfabrikaten gebucht werden. Für
die Materialien, welche nach erfolgter Inventuraufnahme vom Magazin
für die einzelnen Posten entnommen werden, verwendet man zweck-
dbyGOOglC
Warenanfnshme. 79
mäßig andersfarbige Verlangscheine. Wenn man die Arbeiter, deren
Arbeit bereits aufgenommen ist, darauf aufmerksam macht, daß für
weitere Arbeiten andersfarbige Verlangscheine vom Meister zu fordern
sind, so läßt sich dies leicht durchführen. Der Materialzugang wird,
nachdem diese einzelnen Zettel bewertet sind, in gleicher Weise er-
mittelt, wie der Materialausgang in den Berichtigungslisten.
Besteht für den Betrieb ein geordnetes Kalkulationswesen, welches
die Ejnzelkalkulation jedes in der Werkstatt in Arbeit befindlichen Auf-
trages ermöglicht, so kann unter Umständen die Inventuraufnahme der
in Arbeit befindlichen Waren noch wesentlich mehr erleichtert werden.
Denn es genügt dann, wenn jeder Arbeiter angibt, welche Arbeiten etr
an seinem Platze vorliegen hat. Die zugehörigen Kalkulationsunterlagen
können dann leicht herausgesucht werden. Empfehlenswert ist es jedoch
auch hier, mit dem Inventurtage einen Wechsel in der Tarbe der zur
Angabe der Zahlungen und Materialentnahmen verwendeten Vordrucke
eintreten zu lassen, da dadurch das Trennen der auf den neuen Rech-
nungsabschnitt entfallenden Beträge von dem den alten treffenden bei
den naturgemäß einige Wochen sich hinziehenden Abrechnungs arbeiten
erleichtert) wird.
Besondere Aufmerksamkeit muß das Aufnahmepersonal den zur
Reparatur im Betriebe befindlichen Waren widmen, damit nicht etwa
diese als fremdes Eigentum zu betrachtenden Stücke mit ihrem ganzen
Werte als Eigenfabrikat aufgeführt werden, sondern nur mit dem Werte
der an ihnen vorgenommenen Arbeiten. Werden für Reparaturen be-
sondere Auftragsnummem ausgegeben oder besondere Auftragsbücher
geführt, so empfiehlt ea sich, der Inventurleitung einen Auszug aus
diesen Büchern zu übermitteln, an Hand dessen festgestellt werden
kann, ob alle noch in den Begistem offenstehenden Reparaturaofträge
wirklich noch in der Werkstatt sich befinden, und ob versehentlich
nicht etwa einzelne Reparaturen als Warenbestände aufgenommen sind.
Auch Arbeiten für eigenen Bedarf, ebenso Versuche müssen beson-
dera angegeben werden, wenn für diese besondere Konten errichtet sind.
In ununterbrochen fortgehenden Betrieben wie Zuckerfabriken,
Glashütten, chemischen Fabriken, Hochöfen, Kokereien, metallurgischen
Öfen, Salzsiedereien u. dergl. bestimmt man die im Augenblicke der
Inventur innerhalb der einzelnen Öfen sich befindenden Warenmengen,
wenn sich dieselben nicht durch Rechnung ermitteln lassen, am besten
dadurch, daß man den Austrag der betr. Öfen feststellt.
Die Bestände, welche sich in Wassertürmen, Gasometern und ähn-
lichen Anlagen am Inventurt^age befinden, pflegt man in der Regel nicht
aufzunehmen, es sei denn, daß es sich um besonders große Anlagen
bandelt. Das gleiche gilt von dem Energie Vorrat, der sich in elektrischen
Akkumulatorenbatterien vorfindet, und der auch meist gegenüber dem
gesamten Jabresertrag nicht ins Gevricht f&llt.
dbyGOOglC
80 AafnahniBtechDik.
5. Kapitel. Die Inventar der Fioanzabteilaog.
§ 46. Zu den fliiasigcD Mitteln rechnen wir Barbestände, be-
gebbare Wechsel, Bankguthaben, Außenstände und Wertpapiere, welche
einen Börsenkurs besitzen.
Barem Oelde gleich zu achten sind Kupons, deren EinlÖBungs-
termin nahe bevorsteht, ausgeloste Wertpapiere, fälhge Wechsel und
Schecks. Inwieweit in der Kasse befindliche Bons, wie solche vieliach
für nicht zu buchende kurzzeitige Entnahmen der Inhaber oder leiten-
den Beamten — nach unserer Auffassung mißbräuchlich — gegeben
werden, als Barbestände angerechnet werden dürfen, hängt von der
Höbe der Beträge ab. Bei geringen Summen mag dies angehen. Ver-
werflich ist es aber, wenn die Beträge in die Tausende gehen, wie dies
bei einer in Konkurs geratenenen Gesellschaft der Fall war. Zu den
Bankguthaben rechnen wir auch das Guthaben bei den Postscheckämtern.
Femer erscheint es als zulässig, um eine Übersicht über die Zahlungs-
fähigkeit der Vermögensmasse zu gewinnen, als besonderen Posten zu
dem Bankguthaben auch den nicht ausgenutzten Kredit anzuführen
und einen entsprechend großen Posten auf die Passivseite einzustellen.
Unter den Wechseln sind Solawechsel, deren Verfall erst später
als einen Monat nach Aufstellung der Inventur erfolgt , zweckmäßiger
unter der zweiten Wertgruppe, oder wenn die Veriallzeit sich über mehr
als ein Jahr erstreckt, unter dem ersten Teile: „festliegende Werte"
aufzunehmen. Als flüssige Mittel können wir nur an Order lautende
Papiere betrachten, die bankfähig sind, d. h. welche mindestens zwei
als zahlungsfähig bekannte Firmen als Giranten tragen.
Die Debitoren werden zweckmäßig nach ihrer Fälligkeit geordnet.
Besondere Bücksicht ist hierbei zu nehmen auf Äbzahlungsdebitoren,
die natürlich in bezug auf die Flüssigkeit ganz anders zu beurteilen
sind wie solche Debitoren, deren Eingang innerhalb der üblichen 3 bezw.
6 Monate voraussichtlich erfolgt. Einer gesonderten Autführung be-
dürfen auch solche Debitoren, über deren rechtüchen Bestand Streitig-
keiten bestehen, femer Konkursforderungen, uneinbringliche oder zweifel-
hafte Außenstände.
Empfehlenswert wird es auch sein, wenn Darlehen, Privatent-
nahmen der Beamten und dergl. gesondert von den Warendebitoren
aufgeführt werden (dies tun z. B. viele Brauereien, indem sie zwischen Bier-
kunden und sonstigen Debitoren unterscheiden). Eine Aufführung der
Privatentnahmen des Geschäftsinhabers einer Einzelfirma oder offenen
Handelsgesellschaft unter den Debitoren ist unzulässig. Denn diese
Posten stellen keine Forderungen an die betreffenden Persönlichkeiten
dar. Sie sind vielmehr Kapitalzurückziebungen und müssen dement-
sprechend von dem Kapitalkonto abgeschrieben werden. Etwas anderes
ist es mit den Entnahmen von Beamten oder dem Vorstand einer A.-G.
dbyGOOglC
Die Inventar der Finanzabteilnng. 81
Dean diese Entnahmen bilden eine rechtlich bestehende Fordenmg der
Gesellschaft gegen ihren Vorstand bezw. die Beamten und müssen als
solche als Aktivum aufgeführt werden.
Eine besondere Stellung nehmen unter den Debitoren die Voraus
Zahlungen ein. In Frage können hier kommen Vorauszahlungen für
Feuer- usw. Versicherungen, die bekanntlich den Vorteil eines Freijahres
bei fün^äbrigem Abschluß bieten, femer Anzahlungen auf bestellte
Maschinen und Einrichtungen sowie sonstige Zahlungen für Leistungen,
welche wirtschaftlich nicht dem abgelaufenen Zeitabschnitte zur Last
fallen. Als Beispiel für letztere seien vorausbezahlte Mieten, voraus-
bezahlte Gehälter und" Löhne, vorausbezahlte Steuern und Patentge-
bühren angeführt. Nach den oben erläuterten Regeln der Buchführung
sind diese Zahlungen nicht in der Gewinn- und Verlustrechnung zu ver-
buchen, weil sie den laufenden Bechnnngsabschnitt nicht ganz treffen.
Infolgedessen müssen sie als Aktivum eingestellt werden, damit ihre
Verbuchung in der Gewinn- und Verlustrechnung entsprechend dem
Zeit verlauf anteilig erfolgen kann.
Charakteristisch für alle ist, daß diese Zahlungen nicht riickforder-
bar sind, daß sie also für die Beurteilung der Liquidität den festliegenden
Werten gleich gerechnet werden müssen.
§ 47. Bei den Passiven wollen wir zunächst mit solchen Posten be-
ginnen, die ohne Rücksicht auf den Zweck der Inventur stets als Passiva
zu bezeichnen sind. Hierher gehören zunächst Wechselschulden, und
zwar sowohl aus eigenen Akzepten als auch solche aus avisierten
Tratten u. dergl. Zu unterscheiden ist wiederum zwischen kurzsichtigen
und längere Zeit laufenden Wechseln,
Die Kontokorrentschulden, welche wir als zweiten Passivposten
aufführen, sind zu trennen in Warenschulden, welche innerhalb des
üblichen Zieles fällig sind, und Schulden, welche durch Abzahlung zu
tilgen sind. Vorauszahlungen, welche im Kontokorrentverkehr oder als
Anzahlungen auf noch nicht berechnete Lieferungen geleistet sind,
sollten nicht einfach von der übrigen Summe der Kontokorren tachulden
abgezogen werden, da dadurch die Übersicht erschwert wird. Vielmehr
gehören sie unter die Aktivseite als Vorauszahlungen. Denn wenn diese
Beträge von den Kontokorrentschulden in Abzug gebracht würden,
dann würde die Liquidität falsch beurteilt werden können. Zu den
Kontokorrentschulden können wir auch Gewinnanteilsreste, nicht er-
hobene Tantiemen usw. rechnen. Gesondert von den übrigen sind be-
strittene Forderungen anzugeben.
Darlehen sind je nach der Art der Deckung zu unterteilen in
ungedeckte Darlehen, und solche, welche durch Bürgschaft, Waren-
lombard, Diskontierung von Buchforderungen oder durch Hypo-
theken gedeckt sind. Femer sind Darleben, welche durch Ausgabe
von Obligationen aufgraiommen wurden, gesondert anzugeben. Sehr
dbyGOOglC
82 Anfnahmetechnih.
zweckmäßig ist es, wenn man bei der Inventur die verschiedenen Arten
Ton Darlehen so anordnet, daß ihnen ihre Decknngen aof der Aktiv-
seite gegenübergestellt werden können.
Zu den wirklichen Passiven gehört femer noch ein Ausgleichs-
posten für den etwa nach § 46 unter den flüssigen AOtteln aufgeführten,
noch nicht in Anspruch genommenen Bankkredit.
Wenn es sich lediglich um eine Inventar handelt, welche die Zu-
sammensetzung oder den Wert einer vorhandenen Vermögen smasse er-
mitteln soll, so ist mit den bis jetzt genannten Posten die Darstellung
beendigt. Im geschäftlichen Leben werden aber meistens Inventare
aufgestellt, welche als Grundlage für eine Gewinnverteilung dienen sollen.
Alsdann müssen nach den gesetzlichen Vorschriften bestimmte Beträge
von der Verteilung ausgeschlossen werden. Dies geschieht dadurch, daß
man dieselben unter die Passiva aufnimmt. Je nach dem Charakter
der Verpflichtung haben wir zu unterscheiden zwischen solchen Be-
trägen, denen bestimmte Rechte gegenüber stehen und solchen, die
lediglich aus Vors ichtsgrün den zurückbehalten werden. Zu ersteren ge-
hören das Stammkapital der Gesellschaften m. b. H. und der Aitien-
vereine, die Zwangsreserven der Versicherungsanstalten u. ä. Zu der
anderen Klasse gehören die gesetzlichen Reservefonds und freiwillige
Reserven, die auf Grund von statutarischen Bestimmungen oder Gesell-
schaftsbeschluß angesammelt werden.
§ 48. Der Inventaraufnahme von Bachguthaben und Buchschulden
muß der Abschluß der betr. Konten vorangehen. Zur Erleichterung
dieser Abschlußarbeiten in der Kontokorrentabteilung empfiehlt es sich,
schon rechtzeitig mit dem Nachtragen der Personenkonten zu beginnen,
soweit diese Arbeit nicht ohne dies täglich ausgeführt wird, was wegen
der damit verbundenen Kontrolle nicht dringend genug als Schutz gegen
Fälschungen und Unterschlagungen empfohlen werden kann. Femer
empfiehlt es sich, Kontoauszüge, soweit diese nach den Gepflogenheiten
des Betriebes abgesandt werden, vorzubereiten.
Die Aufnahme selbst erfolgt in der Weise, daß in einem nament-
lichen Verzeichnis zu jeder einzelnen Person der Kontensaldo angegeben
wird. Mit der Anlegung dieser Debitoren- bezw. Kreditorenverzeichnisse
kann bereits frühzeitig begonnen werden, sodaß nach dem Abschluß
nur noch die betr. Salden eingetragen zu werden brauchen.
Wird das Kontokorrent in Kartenform oder auf losen Blättern
geführt, so wird man zweckmäßig anläßheh der Inventur eine Kontrolle
darüber ausüben, ob das Kontokorrent vollständig ist, was am besten
an Hand etwa bestehender Kundenlisten und Versandbücher geschieht.
Auch auf etwa fingierte Konten hat man bei dieser Kontrolle zu achten.
Des weiteren wird man die Salden der verschiedenen Konten zunächst
provisorisch feststellen und addieren, um beizeiten eine Abstimmung
zvrischen dem Kontorrent und dem entsprechenden Hauptbachkonto.
vornehmen zu können bezw. etwaige Differenzen klar zu stellen,
oA^oo^Ie
Die Inveotnr d«i Finanzabteilnng. 83
Mit der Ausfertigung der KontokorrentauszUge wird man am
besten nicht den Kontokorrentbuchhalter betrauen, sondern eine dritte
Person. Denn dann bietet die Ausfertigung und Äbsendung dieser Aus-
züge gleichzeitig eine Kontrolle dafür, ob der Kontokorrentbucbhalter
etwa fingierte Konten oder Buchungen untergeschoben hat. Natürlich
kann diese Kontrolle nur dann wirksam sein, wenn auch die Absendung
dieser Auszüge seitens des Kontrollbeamten erfolgt, und wenn die
Auszüge bis zur Versendung unter Aufsicht bleiben, damit sie auch
wirklich in den Besitz der Kunden bezw. Lieferanten kommen.
Eine weitere vorbereitende Arbeit der Buchhaltung ist die Er-
gänzung etwaiger Provisionshsten, und die Vorbereitung der Abrech-
nung mit anteilsberechtigten Angestellten. In größeren Betrieben wird
zweckmäßig das Verzeichnis der Beamten, welche am Erfolge ihrer
Tätigkeit durch Provision oder Tantieme beteiligt sind von der Personal-
abteilnng aufgestellt und der Kontokorrentbnchhaltung zugängig ge-
macht.
Vorbereiten kann man femer die Bestimmung des Wertes strittiger
oder zweifelhafter Porderungen. Zweckmäßig fertigt man über diese
ein Verzeichnis an, aus welchem die Art der Forderung, der Gesamt-
betrag und der strittige Betrag sowie der Streitgrund ersichtlich ist,
und in das, um die Bewertung der Porderungen zu ermöglichen, die
entsprechenden Angaben über die Rechts- bezw. Prozeßlage, Vermögens-
Terbältnisse des Schuldners, in Aussicht stehende Konkursdividende oder
dergl. aufzunehmen sind. Ferner können etwaige Vergleichs vorschlage
des Gegners oder Gerichtes als Grundlage für die Schätzung des Wertes
angegeben werden. In gleicher Weise sind strittige Zahlungsverpflich-
tungen zu behandeln.
Bei der Abstimmimg des Kontokorrents ist besonders darauf zu
achten, daß zur Ansicht, in Konsignation oder leihweise überlassene
Einrichtungen und Apparate nicht unter den Warenlieferungen gebucht
werden dürfen, sondern auf einem besonderen Konto, welches durch
ein Konsignationskonto im Hauptbuche abzuschließen ist. Hiergegen
wird vielfach deshalb gefehlt, weil der Buchhaltung nicht genügend
klare Angaben über die betr. Verhältnisse gemacht werden. Aus die-
sem Grunde ist es zweckmäßig, die Konsignations- usw. Sendungen
seitens der Versandabteilung besonders zu verzeichnen und am Ab-
achlufitage dieses Verzeichnis mit den Konten der Buchhaltung zu ver-
gleichen.
Das gleiche gilt von Rohstofflieferungen an Heimarbeiter u. ä.,
die, auch wenn sie im Kontokorrent verbucht sind, auf das Eohstoff-
konto zu übertragen sind.
g 49. Die Aufnahme der Kontokorrent^thaben und Kontokorrent-
schulden ist, wenn die Vorarbeiten in der von uns besprochenen Welse
(vergl. § 48) vorgenommen sind, verhältnismäßig einfach durchzuführen.
ügtzoc., Google
g4 Anfnahmetechnik.
Es liandelt sich lediglich um die Feststellnng der Salden, welche ge-
trennt nach Soll- und Habensalden auf dem Debitorenkonto und Soli-
und Habensalden auf dem Kreditorenkonto einzeln aufzuführen sind.
Einige Schwierigkeiten bereitet die Inventuraufnahme bei aolchen
Betrieben, deren Leistungen in einer fort^laufenden Lieferung bestimmter
Erzeugnisse bestehen, welche die Kunden nach Bedarf entnehmen, wie
z. B. die Gas-, Wasser- und Elektrizitätswerke. Denn da namentlich
bei einem ausgedehnten Konsum entenkr eise die Aufnahme der Zähler-
stände selbst einige Zeit beansprucht, so muß die Inventuraufnahme
notwendigerweise dadurch ungenau werden, daß die abgelesenen Zähler-
stände Lieferungen betreffen, welche zeitlich zum Teil in ein anderes
QeschäEtsjahr fallen, als die in der Zentrale aufgenommenen Bestände.
Diesen Übelstand kann man dadurch mildem, daß man die Inventur-
aufuahme in eine Zeit legt, in welcher ohnehin nur ein schwacher
Konsum besteht, bei Lichtwerken also in den Sommer, bei Wasser-
werken in den Winter. Femer wird man den Fehlem dadurch be-
gegnen können, daß man zunächst die Ablesungen bei den Kunden
mit größtem Bedarf vornehmen läßt, und daß man auf die Passivseite
einen Rückstellungsposten einsetzt, der dem halben durchschnittlichen
Verbrauch der übrigen Konsumenten während der Aufnahmezeit ent-
spricht. Denn da ein Teil der Ablesungen direkt nach der Abschluß-
zeit erfolgt, die übrigen sich allmählich immer weiter von dem Ab-
schlußtage entfernen, so haben diese ersten Konsumenten nur wenig,
die jeweils später abgelesenen immer mehr verbrauchen können, so daß
der mittlere Verbrauch aller Konsumenten gleich der Hälfte des Ver-
brauches der genannten Zeit sich darstellt.
Die Kontokorrentbeträge wird man nach ihrer Liquidität in die
von uns früher bereits erwähnten Klassen zerteilen. Ebenso wird man
strittige und zweifelhafte Forderungen klar ersichtlich machen müssen.
Soll die Inventur als Unterlage für wichtige Entscheidungen benutzt
werden, so wird es sich auch empfehlen, über die Zahlungsfähigkeit aller
größeren Schuldner Auskünfte einzuziehen und diese als Unteriage für
die Bewertung zu benutzen.
Betriebe, welche Gutscheine ausgeben, die zur Forderung be-
stimmter Leistungen berechtigen, wie Rabattmarken, Eahrscheine,
Prämienscheine, Warenschecks ^), müssen den Umfang der noch um-
laufenden Wertzeichen dieser Art feststellen.
§ 50. Über die Aufnahme der Kassenbestände, Wechsel und
Wertschriften läßt sich nichts Nennenswertes sagen, zumal dieser Posten
in den meisten Geschäftsbetrieben nicht sehr groß ist. Über die Bar-
bestände wird zweckmäßig ein Sorten Verzeichnis aufgenommen, wenn
es sich um größere Beträge handelt oder wenn fremde Geldsorten vor-
') Vergl. Verfasser Organisation 1909 Heft 2
dbyGOOglC
Bie Inventur der Finanzabteilang. gS
banden sind, in welches auch etwa vorhandene Kupons und Kassen-
bons aufgenommen werden. Was die Kassenbons anbelangt, die viel-
fach von den Oeschäftsinhabem für vorübergehende Entnahmen ge-
geben werden, welche nicht über ihr Konto laufen sollen, so ist gegen
deren Aufnahme nichts einzuwenden, solange sich die Entnahmen in
mäßigen Grenzen halten. Dagegen erscheint die Aufnahme von Bons
über einige 100000 Mk. als Barbestand, wie solche bei dem Zusammen-
bruch einer größeren Gesellschaft an das Tageslicht kam, für durchaus
unzulässig. — In das Sorten Verzeichnis wird man zweckmäßig auch Brief-
marken, Versicherungsmarken, Wechselstempelmarken, Scheckstempel-
marken aufnehmen. Einlieferungsscheine über noch nicht eingegangene
Post- und Eisenbahnnachnahmen können ebenfalls als Kassenbestand
angeführt werden, sofern es sich nicht gerade um außerordentlich hohe
Beträge handelt. Dann wäre ihre Behandlung als Buchforderung richtiger.
Die Aufnahme des Wechselbestandes erfolgt am besten an Hand
des Portefeuille, das mit dem Wechselkonto abzustimmen ist. Eigene
Tratten die noch im Portefeuille, sind streng genommen nur Vormerke,
zumal sie von dem betr. Betriebe in der Reget nicht oder nicht voll-
ständig unterzeichnet werden, was vielfach geschieht, um Mißbräuche
zu verhüten. Demnach stellen diese Werte eigentlich nichts anderes
als Buchguthaben dar, die aber schon auf Trattenkonto übertragen
sind. Sie können aber, da es sich ja meist um verfallene Gut-
haben handelt, ohne BeeintHlchtigung des Überblicks über die Liqui-
dität der Unternehmung als Wechsel behandelt und unter dem Wechsel-
konto aufgeführt werden, wenn der Schuldner mit der Trassierung
einverstanden ist und wenn bei der Aufnahme festgestellt wird, daß
jeweils der Debetsaldo richtig per Trattenkonto ausgeglichen ist. Diese
Kontrolle sollte man schon deshalb nicht unterlassen, um etwaige Unter-
schlagungen auf dem Debitorenkonto zu entdecken, die dadurch denk-
bar sind, daß vereinnahmte Beträge statt per Kasaenkonto per Tratten-
konto ausgeglichen werden, ohne daß eine entsprechende Tratte aus-
gefertigt wird und ohne daß die Verbuchung im Trattenkonto erfolgt.
§ 51. Gerechtsame, welche Teile des Aktivvermögens bilden,
werden am besten an Hand der entsprechenden Urkunden aufgenommen.
Bei den Gerechtsamen sind ebenso wie bei den Immobilien alle wert-
steigemden und wertmindemden Momente zu verzeichnen. So würde
z. B. bei Patenten als wertsteigemdes Moment die Erlangung weiterer
ergänzender Schutzrechte, der Abschluß eines Lizenzvertrages, die Über-
nahme von Konkurrenzpatenten und dergl. zu verzeichnen sein, während
als wertmindemde Umstände der Ablauf eines weiteren Jahres der
Patentdauer, der Verfall von Auslandpatenten, das Durchbrechen des
Schutarechtes durch erfolgreiche Angriffe der Konkurrenz, schließlich
die Überholung des Eortschrittes durch neue Patente in Frage kommen.
Das gleiche gilt von Geheimverfahren. Für die Bewertung von Kon-
dbyGOOglC
ÜQ ÄQfDahinetechiiik.
zessiooen, Äbbaugerechtigkeiten, Mutnngsrechten and Bergwerkseigen-
tum kommen in Betraclit als wertateigemde Momente Aufwendungen,
die ZOT Erhaltung des Rechtes und zur Verbesserung der Ausbeute des-
selben gemacht sind, aofem sie nicht als laufende Gebühren oder Un-
kosten anzusehen sind. Als wertmindemde Momente kommen in Frage
Zerstörungen durch hfihere Gewalt, Verbrauch der Masse und dergl,
Beteiligungen werden am besten an Hand des Buchwertes auf-
genommen; gleichzeitig sind in dem Inventar alle Umstände zu ver-
zeichnen, welche für die Beurteilung der Sicherheit der Beteiligung
(z. B. riüssigkeit der Bilanz der entspr. Gesellschaft und deren Ertrage-
aussichten) von Wichtigkeit sind. Sofern die betr. Papiere einen Börsen-
kurs haben, wird man auch die Entwicklung dieses Kurses im Laufe
des Jahres in dem Inventar zum Ausdruck bringen, um daraus über den
Wert der Beteiligung Schlüsse ziehen zu können.
§ 5ä. In welchem Umfange Vorauszahlungen als Aktiv- bezw.
Passivposten in die Inventur aufzunehmen sind, muÜ jeweils an Hand
der betr. Urkunden festgestellt und berechnet werden. Bei Versiche-
rungen wird es sich empfehlen, hier eine Übersicht über die Höhe der
versicherten Schäden und etwaige Schadenaerstattungen anzubringen,
um über die Bedeutung, welche die verschiedenen Versicherungen für
die Unternehmung haben, schon ans dem Inventar einen Überblick ge-
winnen zu können.
Hypotheken werden in dem Inventar zweckmäßig nach Verfall-
zeit geordnet angegeben; bei gekündigten Hj'potheken ist dieser Um-
stand und der Fälligkeitstermin zu vermerken. Bei Amortiaations-
hypotheken sollte mau außer dem Betrage der Restschuld auch den
Nominalbetrag angeben.
Bei Obligationen wäre ebenfalls der Nominalbetrag, sodann der
Betrag der ausgelosten bezw. gekündigten Obligationen, der Betrag
der geleisteten Rückzahlungen und der noch nicht eingelösten Papiere
anzugeben.
Bei Dividendenresten müßte, sofern nicht in den Statuten eine län-
gere Verjfihrfrist enthalten ist, insbesondere der auf die vier Jahre der ge-
setzlichen Verjährungsfrist entfallende Betrag einzeln angegeben werden.
Über die Ermittlung des gesetzlichen Stammkapitals, des statuten-
mäßigen und gesetzlichen Reservefonds bei Aktien-Gesellschaften sowie
der Zwangsreservefonds bei Versich emngs- Gesellschaften erübrigt sich
jede weitere Ausführung. ^ Die Garantieverpflichtungen aus Lieferungen
können, wenn hierüber ein besonderes Verzeichnis nicht besteht, am
einfachsten aus dem Umsatzbetrag der von der Inventur aus rückwärts
gelegenen Zeit, welche der Gewährfrist entspricht, berechnet werden.
Für die Bewertung dieser Garantien wird man zweckmäßig auch den
Betrag der im Laufe der letzten Jahre erhobenen RegreßansprUche
ersichtlich machen.
dbyGOOglC
Die Inventar der Fiuanzabteilnng. 87
§ 63, WechselbÜTgschaften ergeben sich aus dem Wechselkonto
durch Ausziehen aller noch nicht verfallenen .Wechsel, die man der
Sicherheit halber wohl auch nach den Vorderleuten zusammenstellt,
wenn ein reger Wechsel verkehr besteht. Um die Gefahren, welche der
Firma aus diesem Wechselobligo entstehen, richtig beurteilen zu können
wird man zweckmäßig auch über die gröäeren ßUckverpflichteten Aus-
künfte einholen, namentlich wenn der Status des inventarisierenden Be-
triebes ohnedies stark angespannt ist.
§ 64. Den Umfang der Lieferungs- und Abnahme Verbindlich-
keiten kann man, wenn hierüber ein besonderes Saldoregister nicht
geführt wird, aber der vorjahrige Auftragsbestand bekannt ist, ver-
hältnismäßig einfach in der Weise feststellen, daß man dem aus den
aufgegebenen Bestellungen (am besten an Hand eines Bestellbuches)
sich ergebenden Bestellungsausgang die Habenseite des Ereditoren-
kontokorrent-Kontos gegenüberstellt. In gleicher Weise kann man
den Bestand an Kundenaufträgen aus dem Auftrags-Eingangsbuch und
der Sollseite des Debitorenkontokorrent-Kontos berechnen.
Zweckmäßiger ist es jedoch, wenn sowohl der Bestand an un-
erledigten Bestellungen als auch an unerledigten Aufträgen durch
besondere Aufnahme festgestellt wird. Wenn man dann gleichzeitig
die einzelnen unerledigten Aufträge näher untersucht, wird man manche
Rückstände finden, die im Drange der Geschäfte liegen geblieben sind
und die nun wieder neu betrieben werden können. Eine derartige
jährliche Aaskehr auch in der Verwaltung wird ihre wohltuende Wir-
kung meist nicht verfehlen.
m. Abschnitt. Die Bewertung des Inreutars.
1. Kapitel: Wertbegriffe.
I 56. Die Bewertung der Vermögensteile in dem zum Abschluß
der kaufmännischen Buchhaltung dienenden Inventar ist eine in der
Literatur viel umstrittene Frage. Wir können natürlich nicht auf alle
die verschiedenen Ansichten und deren Begründung eingehen. Vielmehr
beschränken wir uns auf kurze Andeutungen, im einzelnen verweisen
wir auf die Originalarbeiten selbst^).
§ 56. Die bei der Aufnahme festgestellten Vennögensgegenstände
sind, wie wir bereits in § 1 sahen, in der Form, in welcher sie sich
in den Aufnahmepapieren finden, nicht ohne weiteres zu einem ein-
') Soweit es sich um die Bewertung von Äalagea handelt, kann die mn-
faaaende und auch dem juristisch nicht Vorgebildeten leicht verständliche Arbeit
Schiffs „Wertminderung an Betriebsanlagen", Verlag von Julius Springer, Berlin
1909, empfohlen werden.
dbyGoOglC
SS Die Bewertung des Inventars.
heitlichen Ausdruck zusammenfaöbar. Denn die Angaben des Auf-
nahmeprotohoUs enthalten keine einteitlichen Größen; die dort ange-
gebenen Zahlen sind nicht kommensurabel. Für viele Zwecke ist es
auch nicht nötig, die Gesamtgröße des Vermögens festzustellen. Viel-
mehr genügt manchmal die Feststellung nnd genaue Beschreibung der
vorhandenen Gegenstände, so z. B. im NieSbrauchinventar, in den In-
ventaren, welche zur Kontrolle von Beständen dienen, wie z. B. in dem
Kontrollinventar der Lagereigeschäfte, dem Kontrollinventar für die
Nominalbilanz der Banken und dergl.
In den meisten Fällen wird aber eine Feststellung der Größe der
Vermögensmasse und damit eine Zusammenfassung der Größen der
einzelnen Posten notwendig werden. Zu diesem Zwecke müssen die
verschiedenen Vermögensbestandteile einem höheren Begriffe unter-
geordnet werden, dem wirtschaftlichen Wert.
g 57. Der Wert ist aber keine Eigenschaft der Dinge an sich,
vielmehr lediglieh eine subjektive Erkenntnis, ein auf Grund einer Reihe
wirtschaftlicher Tatsachen gefälltes Urteil.
Dieses Urteil ist naturgemäß eine Funktion der Tatsachen, auf
welche es sich stützt. Ändern sich diese Grundlagen, so muß sich not-
wendig auch der Wert ändern. Da meistens der Zeitverlauf eine
Änderung der Tatsachen bewirkt, auf welche sich die Bewertung stützt,
so ist im allgemeinen ein Werturteil nur für einen bestimmten Zeit-
punkt gültig.
Einige Bestimmungsgrööen für das Werturteil sind:
1. Der Grad der Eignung eines Gegenstandes für bestimmte
wirtschaftliche Zwecke im Vergleich zu anderen, dem gleichen Zwecke
dienenden Mitteln.
2. Die Möglichkeit des Austausches eines Gegenstandes gegen
andere Güter, die abhängig ist von Angebot und Nachfrage sowohl
der auszutauschenden als auch der einzutauschenden Güter.
3. Die Dringlichkeit des Austausches,
Diese Grundlagen für das Werturteil ihrerseits sind wieder durch
einen Komplex von Verhältnissen bestimmt. So werden z. B. Patente,
die sich im Besitze einer Patentverwertungs- Gesellschaft befinden, für
diese einen anderen Wert besitzen als für einen Fabrikbetrieb, dem
dieselben die Grundlage seiner Existenz bilden (Johanning), Grundstücke,
die in einer nicht bebauten Gegend liegen, einen anderen, als solche,
in deren Nachbarschaft gebaut wird; der Wert von Betriebsaulagen wird
sich ändern, wenn Verfahren entdeckt werden und in Aufnahme kom-
men, welche billigeres und besseres Arbeiten ermöglichen. Die Änderung
der Zweckbestimmung eines Vermögensgegenstandes verschiebt meistens
die Grundlagen der Bewertung vollständig und ändert deshalb meist
auch den Wert.
dbyGOOglC
Wertbegriffe. 89
Aus diesen Gründen kann ein Werturteil nur unter ganz be-
stimmten Verhältnissen Geltung haben, es muß notwendigerweise in
bezug auf diese Verhältnisse individuell sein. Demnach wird den Wert
eines Vermögensstückes in bestimmter Hand und iür gegebene Ver-
hältnisse jeder Sachverständige innerhalb gewisser Fehlergrenzen gleich
beurteilen, während anderseits ein und derselbe Gegenstand unter ver-
schiedenen Verhältnissen von ein und derselben Person verschieden
bewertet werden kann.
Innerhalb der Fehlergrenzen ist allerdings die Wertermittlung
eine von der Person des Urteilenden abhängige Wahrscheinlichkeits-
rechnung, eine Schätzung, bei der subjektive Momente mitspielen, da
ja eine mechanische Wertermittlung nicht möglich ist. Hieraus geht
hervor, wie wichtig es ist, daß dem Bewertenden möglichst eingehende
Unterlagen über alle in Frage kommenden Verhältnisse geboten werden.
Dies kann aber nur dann geschehen, wenn schon bei der Inventar-
aufnahme auf die Bewertung weitgehend Rücksicht genommen wird.
Je genauer die Unterlagen, desto enger die Fehlergrenzen, desto zu-
verläesiger die auf Grund der Inventur gewonnenen Zahlen und desto
richtiger der Vermögenswert, der aui Grund der Inventur berechnet
worden ist.
^ 58. Je nachdem das Werturteil sich vorwiegend auf die Eig-
nung eines Gegenstandes für bestimmte Zwecke oder auf seine Um-
satzffthigkeit stützt, unterscheiden wir zwischen Gebrauchswert und
Verkehrswert (Simon 294).
Der Gebrauchswert wird im allgemeinen bestimmt durch
die Schätzung des Nutzens, den ein Gegenstand bei seiner Verwendung
bringt, verglichen mit dem Nutzen, den andere dem gleichen Zwecke
dienende Gegenstände unter den gleichen Verhältnissen bringen können.
Die Differenz zwischen dem Gebrauchswerte zweier gleichartiger Gegen-
stände entspricht oft dem Aufwand, der gemacht werden muß, um den
Gebrauchswert des einen auf den des anderen zu erhöhen. Als ge-
meinen Gebrauchswert können wir den Gebrauchswert bezeichnen,
bei welchem sich das Werturteil auf die Allgemeinheit der Fälle stützt.
in ^velchen der betreffende Gegenstand benulat werden kann, während
wir speziellen Gebrauchswert die Wertziffer nennen, welche sich er-
gibt, wenn wir den Gebrauchswert ledigbch unter Berücksichtigung
ganz bestimmter Verhältnisse ermitteln. Der spezielle Gebrauchswert
ist somit u. a. auch der Wert, den ein einzelner Gegenstand im Gefüge
eines bestimmten Betriebes besitzt. Er ist das, was Staub als Geschäfts-
wert oder objektiven Wert, Simon als individuellen Wert bezeichnet.
Verschieden von dem Gebrauchswert wird in der Kegel der
Ertragswert im Sinne der Steuergesetze oder des § 2049 BGB. sein,
der eine Kapitalisierung des Ertrags darstellt. Denn der Gebrauchs-
wert wird lediglich durch die Eignung des betr. Objektes unter den
dbyGOOglC
90 Die Bewertung des Inventar«.
gegebenen Verhältnissen im Vergleich zu anderen bestimmt. Diese
^Eignung ist aber Dicht immer mit dem Ertrag gleichbedeutend, den
ein bestimmter Vermögensteil direkt liefert. Vielmehr muß die Ver-
inüpfung mit den übrigen Vermögensteilen in Rechnung gezogen
werden. So wäre z. B. für den Gebrauchswert von Patenten der Um-
fang des Schutz an Spruches, die Möglichkeit das Patent zu umgehen,
etwaige Verbesserungen, die nicht oder anderen geschützt sind, be-
stimmend, nicht aber lediglich der unter Berückaichtigung der Schutz-
dauer kapitalisierte Ertrag an Lizenzen, den das Patent einbringt. Auch
Patente, die gar keinen Ertrag bringen, können einen Gebrauchswert
haben, wenn sie nur zum Zweck der Beseitigung einer Konkurrenz an-
gekauft sind.
Der Gebrauchswert wird vielfach ein anderer sein, als der Ver-
kehrswert. So können z. B. ein Patent, ein Geheimverfahren, ein speziell
einer bestimmten örtlichkeit angepaßtes Regal, Treppenstufen, spezielle
bauliche Einrichtungen und dergl. einen geringen Verkehrswert haben,
wührend der Gebrauchswert unter Umständen groß ist. Ja es ist denk-
dar, daß Gegenstände, die gar keinen Verkehrswert haben, dennoch
einen hohen Gebrauchswert besitzen, so z. B. an gemieteten Baulich-
keiten vorgenommene Änderungen, Anlagen, die wieder entfernt werden
müäsen und dergl.
g 59. Bei der Bestimmung des Verkehrswertes kann neben der
Schätzung des Gebrauchswertes noch das Angebot und die Nachfrage
in Betracht kommen, femer die Dringlichkeit der Befriedigung des
Angebotes und der Nachfrage.
Wird die Verkaufsdringlichkeit, die ja nur durch die Verhältnisse
des Einzelfalles bedingt ist, nicht berücksichtigt, so ist der so ermittelte
Verkehrswert der allgemeine Verkehrswert, Marktwert oder Kurs ge-
nannt. Er schwankt je nach dem Angebot und der Nachfrage. Für
Wertpapiere und einzelne Waren wird er amtlich festgestellt. Bei
diesen amtlichen Notierungen (Börsenpreis) ist zu berücksichtigen, ob
der Kurs lediglich ein Angebot war (Briefkurs) oder ob der Kurs auf
Grund einer Nachfrage (Geldkurs) notiert wurde, oder ob schließlich
zu diesem Kurse wirklich Geschäfte zustande gekommen sind (bezahlt).
Durch entsprechende Vermerke wird im Kurszettel die Art des Zu-
standekommens des Kurses gekennzeichnet. Zu beachten ist, daß häufig
an einem Tage mehrere Kurse notiert werden. Alsdann gilt als Grund-
lage für den Wertansatz der jeweils letzte amtlich festgestellte Kurs.
Wird die Verkaufsdringlichkeit berücksichtigt, so spricht man von
dem speziellen Verkehrswert. Andere Bezeichnungen sind Reali-
sierungswert, Versilberungswert, Schmelzwert (Staub) oder Liquidations-
wert. Regelmäßig ist hierbei Voraussetzung, daß die Realisierung in
einem verhältnismäßig kurzen Zeitraum erfolgen muß, daß also durch
diesen Umstand ein Druck auf den Wert ausgeübt wird.
dbyGOOglC
Wertbegriffe. 91
Ein besonderer Fall des Verkehrs wertes ist der Altwert. Wir
verstehen hiemnter den nach Herabmindemng des speziellen Gebrauchs-
wertes anf Null oder ein sehr geringes Maß noch übrig bleibenden
Verkehrswert des Objektes. Bei Abfallstoffen, unbrauchbaren Einrich-
tungen und dergl. wird dieser Wert gleich dem Wert des Altmaterials
sein, bei Waren, die nicht mehr weiter verwendet werden können,
entweder ebenfalls gleich dem Altmaterialwerte, nämlich dann, wenn
die ganzen Waren nicht mehr verwertet werden können, oder gleich
dem Werte etwa verwendbarer Teile und dem Altmaterialwerte der
übrigen, vermindert um die Kosten der Ausscheidung (Klaube kosten),
wenn eine teilweise Weiterverwendung möglich ist. Das Gleiche gilt
von dem Abbruchswert« von Gteb&uden.
§ 60. Für die Bewertung von Abschlußinventaren kommt noch
ein Wertbegriff in Frage, der eigentlich gar keine direkt« Beziehung
zu dem wirtschaftlichen Wertbegriffe besitzt: der Wert, zu dem die
einzelnen Vermögens gegenstände in der abzuschliefi enden Rechnung
enthalten sind. Denn wie wir in f? 16 S. 14 sahen, muß zum Abschluß
einer Rechnung jeder Teil des Bestandes zu dem gleichen Satze ange-
rechnet werden, mit dem er in die Rechnung eingetreten ist. Eine
einfache Bestandsrechnung würde sonst überhaupt nicht abschließbar
sein, da die Gleichung
E— A=B=J
voraussetzt, daß alle Größen mit gleichem Maße gemessen werden.
Bei einer gemischten Bestandsrechnung würde der Wert des mit Hilfe
der Inventur zu ermittelnden Gliedes J^ C unrichtig werden, wenn A,
E und J nicht kommensurabel sind. Für das Abschlußinventar der
Buchführung würde dies bedeuten, daß der Gewinn oder Verlust, den
der Abschluß ergibt, dem durch den Verkehr der durch die Rechnung
nachgewiesenen Güter entstandenen Gewinn nicht entspricht. Vielmehr
würde der Abschluß gewinn von den Verhältnissen beeinflußt sein,
welche für den Wertansatz der Bestände maßgebend sind. In wieweit
diesen Umständen ein Einfluß auf den Ertrag eingeräumt werden darf
und muß, ist nach dem Zwecke des Inventars zu entscheiden. Die
Klarheit der durch den Abschluß gewonnenen Übersicht wird jedenfalls
wesentlich erhöht, wenn zunächst die Bewertung der Bestände zwecks
Abschluß der Rechnung genau zu den gleichen Sätzen erfolgt, zu denen
sie rechnungsmäßig in die Vermögensmasse eingeführt sind, und wenn
Gewinne oder Verluste, die durch rechnungsmäßige Änderung des Wert-
ansatzes entstehen, gesondert dargestellt werden^).
') Im Rahmen der dopp. Bnchführung ist dies io folgender Weise mog-
lieh: Han bewertet die Bestände zanäcliBt zu Eingaogswerteo nndachlieSt damit
das betr. Konto (haoptaächlich kommt das Warenltonto in Frage) ab, gleichzeitig
die Bestände einem Waren bestand Skonto belastend. Dieses Warenbestandskonto
erkennt oder belastet man dann zu Lasten bezw. Gunsten des Gewinn- und Ver-
dwGoogle
92 Di* Bewertung des Inventar».
Diesen Rechnnngswert bezeichnen wir, je nachdem der Eintritt
durch Einkauf der Waren oder durch Eigenfabrikation erfolgt, als Ein-
standspreis, Gestehungskosten oder Herstellungswert.
Der Eingangswert findet demnach seinen Ausdruck in den Auf-
wendungen, welche zum Zweck des Erwerbes der betr. Güter gemacht
worden sind. Damit ist aber nicht gesagt, daß diese Aufwendungen
sich mit dem Gebrauchswerte der betr. Vermögensteile zur Zeit des
Eintritts in die Masse decken müssen. Vielmehr werden sie dies in
der Begel nicht tun. Ja es können sogar gelegentlich unter verhältnis-
mäßig geringen Aufwendungen Vermögensteile erworben werden, welche
recht bedeutende Werte darstellen. Dies ist z. B. der Fall bei Schen-
kungen, Vergleichen, Funden, Zufalls entdeckungen und dergl. Hier
werden aber auch die Aufwendungen regelmäßig nicht zum Zweck des
Erwerbs gemacht, Tielroehr erscheint der Erwerb lediglich von diesen
Aufwendungen begleitet.
Der Eingangswert im Sinne der Buchführung deckt sich auch
nicht mit den Selbstkosten (Leitner 207). Die Selbstkosten mUssen
vielmehr stets den Aufwand für den ganzen Prozeß der Anschaffung,
Lagerung und Veräußerung der Ware einschließlich einer Bisikopr&mie
für etwaige Verluste beim Verkauf enthalten. Insbesondere werden die
Selbstkosten stets den ganzen auf eine Sache entfallenden Anteil an
den sog. Leerlaufskosten eines Betriebes einschließen mUssen. Wir
verstehen hierbei unter Leerlaufskoaten alle diejenigen Aufwendungen,
welche unabhängig von der Leistung des Betriebes lediglich dadurch
entstehen, daß die Betriebsbereitschaft jederzeit aufrecht erhalten muß.
Dementsprechend gehören zu den Leerlaufskosten vor sJlem die Ab-
schreibungen auf die Betriebseinrichtungen, die Leerlaufskosten der Kraft-
anlagen, die Gehälter des Verwaltungs- und Aufaichtspersonals der
eigentlichen Fabrikation bei Fabrikbetrieben, femer in allen Betrieben
die Gehälter der gesamten kaufmännischen Arbeiten. Leerlauts kosten
sind Zeitkosten. Sie fallen ohne Rücksicht auf die Warenmenge und
ohne Rücksicht darauf, ob der Betrieb produktiv arbeitet oder nicht,
lediglich entsprechend dem Zeitverlaufe an. Die Folge davon ist, daß
der Anteil der Leerlaufskosten, welcher auf das einzelne Erzeugnis ent-
fällt, je nach der Menge der Erzeugung bezw. bei Handelsbetrieben
je nach der Menge der angeschafften Waren schwankt und daß dem-
entsprechend auch die Selbstkosten schwankende Größen sind.
Die kaufmännische Übung verbucht nun diese Leerlaufskosten
gesondert von dem Warenverkehr. Infolgedessen werden diesel-
ben in der Regel nicht zu den Eingangswerten hinzuzu-
rechnen sein.
InstkontoH für die Differenz zwischen Eingangswert und Abschlußwert Auf dem
Wareokoato verbleibt dann der lediglich durch den normalen Geschäftsgang ent-
standene Gewinn bezw. Veriugt.
dbyGOOglC
Der Wertaasatz im allgenieineTi. 93
2. Kapitel. Der Wertansatz im allgemeinen.
§ 61. Bei der Entscheidung über den Wertansatz muß erstens
bestimmt werden, welcher Zeitpunkt der Wertermittlung' zugrunde zu
legen igt, und zweitens, welche Wertart zum Ansatz kommen soll.
Bestimmend für die Auswahl zwischen verschiedenen Zeitwerten
ist der Zeitpunkt, fUr welchen das Inventar aufgestellt wird (Bezugs-
tag), nicht etwa der Tag, an dem die Aufstellung vor sich geht. Dem-
nach ist für das handelsrechtliche Inventar der Wert am Tage des Bücher-
abschlusses, für das Konkurainventar der Wert am Tage der Konkurs-
eröffnung, für das erbrechtliche Inventar der Wert am Tage des An-
falls der Erbschaft maßgebend. Ob Wertänderungen, die zwischen dem
Tage, für den das Inventar aufgestellt wird, und dem Tage der Auf-
stellung vor sich gehen, zu berücksichtigen sind, hängt von dem Zwecke
des Inventars ab. Beim Kon kursin ventar und den meisten Liquidations-
inventaren ist eine Berücksichtigung derartiger Wertänderungen oft
geboten. Handelt es sich um den Abschluß der Buchführung, so wird
man in der Regel Wertänderungen nicht berücksichtigen. Aus Zweck-
mäßigkeitsgründen wird eine Berücksichtigung von nach dem Abschluß
erfolgenden Verlusten bei Aktien vereinen und G. m. b. H. geboten er-
scheinen, wenn dieselben nicht durch den Gewinnvortrag oder freie
Reserven gedeckt werden, wenn also zu befürchten ist, daß bei Aus-
schüttung von Dividende Stammkapital verteilt werden würde. Die
rechtliche Verpflichtung hierzu läßt sich aus der Sorgfalt eines ordent-
lichen Geschäftsmannes herleiten, die den zur Errichtung des Inventars
verpflichteten Leitern der genannten Gesellschaften obliegt.
§ 62. Bestimmend für die Auswahl zwischen den verschiedenen
Wertarten ist der Zweck, den wir mit der Inventur verbinden, und
zwar ergibt der Zweck der Inventur einerseits direkt die Gesichtspunkte
für die Wahl des Wertansatzes, anderseits bestimmt er die Rechtsnor-
men, welche für die Bewertung zur Anwendung kommen müssen, und
beeinflußt dadurch indirekt den Wertansatz. Es ist nun durchaus er-
forderlich, daß die Bewertung aller Vermögens gegenstände von dem
gleichen G« Sichtspunkte aus erfolgt. Sonst würde eine Zusammenfassung
der imter verschiedenen Voraussetzungen gewonnenen Werturteile eben-
so unsachgemäß sein, wie eine Vereinigung der vor der Bewertung
vorhandenen inkommensurablen Größen, obwohl ja scheinbar die Ein-
heit (der in Geldeinheiten ausgedrückte Wert) die gleiche wäre. Dieser
einheithche Gesichtspunkt wird durch den Zweck des Inventars und
durch eine Reihe äußerer Umstände bestimmt. Zu letzteren gehören
insbesondere das ungeteilte Fortbestehen oder die Auflösung des Ge-
schäftes, Denn es ist klar, daß wir zu einem ganz anderen Ergebnis
kommen müssen, wenn wir einen Teil der vorhandenen Bestände unter
dbyGOOglC
94 Die Bewertung des Inventars.
dem Oesichtspunkte der Auflösung, den anderen unter dem Gesichts-
punkt« des Fortbestandes des Geschäftes betrachten.
Ein Beispiel wird dies näher erläutern. Ein Betrieb soll u. a.
Anlagen besitzen, welche für ihn einen Geschäftswert von lOOOOO Mk,
haben, deren Veräußerung höchstens 70000 Mk. einbringen würde
(Verkehrs wert). Gleichzeitig betrögt der Warenbestand 30000 Mk.
unter der Voraussetzung, daß die noch nicht fertigen Waren fertrigge-
stellt werden kOnnen {Geschäftswert), während diese Bestände bei so-
fortiger Veräußerung nur 10000 Mk, einbringen würden (Verkehrswert).
Wollte man nun die Anlagen zum Geschäftswerte, nämlich 100000 Mk.,
die nur teilweise fertigen Waren zum Veräußeningswert« , nämlich
10000 Mk,, bewerten, so würde dies zu einem Ergebnis führen, welches
von dem wirkliehen Werte der Bestände kein Bild gäbe. Ebensowenig
würde natürlich die umgekehrte Bewertung der Waren mit 30000 Mk.
und der Anlagen mit 70000 Mk. richtig sein. Vielmehr muß unbedingt
entweder bei den Anlagen und Waren gleichzeitig der Wert für das
fortbestehende oder bei beiden der Wert für das aufzulösende Ge-
schäft zum Ansatz gebracht werden, wenn man diese Ziffern ohne wei-
teres miteinander vereinigen will.
9 63. Entsprechend dem Zweck der Inventur wird man für solche
Vermögensmassen, deren baldige Veräußerung erfolgen soll, den Ver-
kehrswert der Bewertung zugrunde legen. Insbesondere wird der Ver-
kehrswert zum Ansatz zu bringen sein bei der Konkursinventur, bei
dem erbrechtlichen Inventar, wenn dasselbe als Grundlage für die Erb-
teilung dienen solP), bei dem Liquidationsinventar gesellschaftlicher
Unternehmungen u. dergl.
Dagegen wird der Gebrauchswert (Geschäftswert) überall dort der
Bewertung zugrunde zu legen sein, wo es sieh um die ungestörte
Weiterbenutzung der Vermögensmasse handelt, auch dann, wenn diese
Vermögensmasse in andere Hände ungeteilt übergeht. Dementsprechend
wird u. U. auch im Liquidations- und Konkursinventar der Geschäfts-
wert angesetzt werden dürfen, wenn sichere Aussicht auf ungeteilten
Verkauf der ganzen Masse vorhanden ist. Ebenso wird der Gebrauchs-
wert zugrunde zu legen sein solchen Inventaren, die zur Pesistellung
von Schäden dienen sollen, die durch höhere Gewalt entstanden sind,
und welche die Grundlage für Schadenersatzansprüche zu bilden be-
stimmt sind.
Unter Gebrauchswert ist in allen diesen Fällen immer der Ge-
brauchswert zu verstehen, welchen der betr. Gegenstand im Gefüge
des Geschäftsbetriebes besitzt (spezieller Gebrauchswert, Geschäftswert).
') Aber nur, wenn dadurch die Yermügensmasse aufgelSst wird, nicht
also, wenn ein Fabrikgescbäft fortbetrieben, das Kapital aber bnchmäfiig auf
die Erben verteilt wird.
dbyGOOglC
Der Wertansfttz im allgemeinen. 95
Der Eingangswert schließlich wird entsprechend dem Zwecke der
InTenturaufnahme dort zum Ansatz kommen müssen, wo es sich darum
handelt, eine Bestands- oder gemischte itechnung zum Abschluß zu
bringen, insbesondere um den lediglich durch den Verkehr der be-
treffenden Güter aus einer gemischten Rechnung sich ergebenden Er-
folg zu ermitteln. Dies widerspricht scheinbar dem Prinzip der Gleich-
artigkeit der Wertansätze. Doch werden wir später sehen, daß dieser
Widerspruch nur ein scheinbarer ist.
§ 64. Eine Auseinandersetzung beeinflußt insofern noch den
Wertansatz, als frühere Bewertungen, die sich nachweislich mit dem
zum Ansatz zu bringenden Werte (Gebrauchswert oder Verkehrswert
s. o. S. 94) nicht decken, mangels anderer Vereinbarungen rückgäDgig
gemacht werden müssen. Eine derartige Vereinbarung ist nicht ohne
weiteres schon darin zu finden, daß für das bestehende Geschäft die
Bewertungagrundsätze vertraglich festgelegt sind. Doch muß man
hier unseres Erachtens aus Billigkeitsgründen in gewissem Sinne eine
EontinuitAt der Wertansatzes gelten lassen, insofern, als in dem Falle,
daß einer der sich auseinander setzenden Personen das Hiteigentum
an der VermSgensmasse erst später und auf Grund eines besonderen
Inventars erlangt hat, die Gesichtspunkte für den Wertansatz (nicht
etwa die Werte selbst!), welche für dieses Eintrittsinventar zur An-
wendung gebracht sind, auch für das Austritts Inventar Geltung haben
sollten. Denn sonst würde entweder der Zurückbleibende oder der
Austretende übervorteilt werden.
Ähnliche Erwägungen gelten auch für die Bestimmung der Werte
bei Liquidations- und Kon kursin ventaren, jedoch kommt hier überall
das Moment der Verkaufsdringlichkeit mit in Frage. So werden z. B.
Forderungen, die voraussichtlich während der Dauer der Liquidation
nicht eingehen werden, niedriger zu bewerten sein, wie eingehende.
Letztere braudien nicht zu ihrem Verkaufs werte, sondern zu ihrem
wirkliehen Eingangswerte in das Inventar eingesetzt werden. Ebenso
wird man Waren, insbesondere Teilfabrikate, die während der Dauer
des Liquida tionsbetriebes voraussichtlich noch fertiggestellt werden
können, anders bewerten wie solche, deren Fertigstellung bezw. Ver-
trieb voraussichthch während der Dauer der Liquidition nicht mehr
möglich ist. Anderseits wird bei dem Liquidationsinventar dann, wenn
das Geschäft im Ganzen veräußert werden kann, der Verkehrswert des
ganzen Gesdiäftes maßgebend sein, für den unter Umständen wieder
der spezielle Gebrauchswert der einzelnen Teile bestimmend ist. In
diesem Falle wird auch die Bewertung solcher Objekte zulässig sein,
die nach der kaufmännischen Übung und aus gesetzlichen Gründen bei
bestehendem Geschäfte nicht bewertet werden dürfen, wie die Firma
und Kundschaft, Patente, die ohne verhältnismäßigen Aufwand erworben
sind, Wertsteigeningen usw.
äovGoogIc
96 I)ic Bewertung dea Inventars.
§ 65. In diesem Zusammenhange wäre noch des Einflusses zu
gedenken, den der Zweck des Erwerbs auf den Wertansatz bezw. auf
die Grundlagen ausüben kann, welche für die Bildung des Werturteils
maßgebend sind. Wie wir vorhin gesehen haben, darf zwar der Ge-
sichtspunkt, aus dem das Werturteil erfolgt, während der ganzen In-
Tentur nur ein einheitlicher sein, wenn nicht inkommensurable Größen
entstehen sollen. Demnach muß überall der Geschäftswert bei bestehen
bleibendem Geschäft, der Verkehrswert bei aufzulösendem Geschäft der
Bewertung zugrunde liegen. Je nach dem Zweck des Erwerbs werden
jedoch die Grundlagen, auf welche sich das Werturteil stützt, ver-
schiedene sein. So werden z. B. Patente in der Hand einer Patentver-
wertungs- Gesellschaft einen anderen Geschäftswert haben als in der
Hand eines Betriebes, ebenso in dem Zwangsvollstreekungs verfahren
übernommene Grundstücke und Beteiligungen, deren baldige Ab-
stoßung beabsichtigt ist, in anderer Weise zu bewerten sein, wie
Grundstücke und Maschinen, die die Grundlage des laufenden Betriebes
bilden. Ganz allgemein kann man deshalb mit Rücksicht auf die Be-
wertungsgrundlagen eine Einteilung der Bestände vornehmen in solche,
die bestimmungsgemäß dem Betriebe erhalten bleiben (Betriebsgegen-
stände), und solche, welche zur Veräußerung oder Verarbeitung be-
stimmt sind (Veräußerungsgegenstände).
§ 66. Die folgenden Betrachtungen über die rechtlichen Vor-
schriften für den Wertansatz gelten in erster Linie für das handels-
rechtliche Inventar bei fortbestehendem Geschäfte. Sie können aber,
da eine anderweitige Bestimmung über den Wertansatz fehlt, auch
solchen Inventaren aus anderem Anlaß zugrunde gelegt werden, welche
bewertet werden müssen, wie z. B. dem Auseinandersetzungsinventar
der Gesellschaft bürgerlichen Rechtes, gegebenenfalls auch den familien-
und erbrechtlichen Inventaren, wenn im Einzelfalle eine Bewertung
derselben erforderlich werden sollte. Selbstverständlich können dann
diese Vorschriften nur als Anhaltspunkte gelten. Insbesondere dürfen
die Mindestr bezw, Höchst Vorschriften nicht ohne weiteres auf andere
Verhältnisse übertragen werden.
§ 67. Die Rechtsnonnen, welche für den Wertanaatz in dem
Inventar bestimmend sind, zerfallen in gesetzliche Vorschriften und
gewohnheitsrechtliche Normen.
Grundsätzlich sind diese rechtlichen Bewertungsnormen den aus
dem Zwecke des Inventars sich ergebenden übergeordnet, d. h. durch
die rechtlichen Vorschriften werden die aus dem Zweck des Inventurs
hergeleiteten, soweit sie mit den ersteren nicht in Einklang stehen,
hinfällig. Dadurch wird in einzelnen Fällen die Einheitlichkeit der Be-
wertung gestört. Insbesondere wird dadurch häufig der Ertrag des ab-
gelaufenen Rechnungsabschnittes nicht klar von dem Werte der Eest-
bestSnde getrennt, sondern es wird oft eine Änderung des Wertes der
dbyGOOglC
Der WertaDsatz im allgemeinea. 97
Restbestände mit dem sich aus der laufenden Rechnung ergebenden
Gewinne oder Verluste vermengt*).
Ehe wir auf die Vorschriften im einzelnen eingehen, wollen wir
uns vergegenwärtigen, welche rechtliche Bedeutimg den gesetzlichen
Vorschriften über die Bewertung im allgemeinen zukommt. Hierbei
ist zvrischen der öffentlichrechtlichen imd der privatrechtlichen Bedeu-
tung zu unterscheiden.
Die Ötfentlichrechtliche Bedeutung der Bewertungsvorschriften ist
die einer Höchstgrenze, über welche willkürlich unter keinen Umständen
hinausgegangen werden darf. Alle entgegenstehenden Vereinbarungen
sind im öffentlichen Verkehr ungültig. Anderseits ist aber auch diese
Höchstgrenze für alle öffentlichrechtlichen Pflichten maßgebend. Nur
dann, wenn aus einem derartig bewerteten Inventar sich Überschuldung
oder Zahlungsunfähigkeit ergibt, muß zur Vermeidung strafrechtlicher
■ Folgen die Konkurseröffnung beantragt werden, nicht auch dann, wenn
eine Zahlungsunfähigkeit sich ergäbe, sofern etwaige willkürliche nie-
drigere Wertansätze, sei es wegen vertraglicher Testlegung, sei ea aus
sonstigen willkürlichen Gründen zum Ansatz gebracht worden sind.
Ebensowenig muß die Konkursanmeldung erfolgen, wenn die Über-
schuldung sich aus einem unter Berücksichtigung der Verkehrs'werte
aufgestellten Inventar eines weiterbestehenden Geschäfts ergibt. Dies
ist zwar ein Mangel des Gesetzes, da dadurch möglicherweise die Über-
schuldung soweit getrieben werden kann, daß den Gläubigem große
Verluste entstehen, deckt sich aber mit dem Wortlaute des Gesetzes.
Auch für die Steuerpflicht ist das unter Berücksichtigung der öffentlich-
rechtlichen Vorschriften aufgestellte Inventar maßgebend.
Die privatrechtliche Bedeutung der gesetzlichen Bewertungsvor^
Schriften als Minimal- und Maximalgrenze geht dahin, daß mangels
anderer Vereinbarungen der Ansatz nach Maßgabe dieser Vorschriften
verlangt werden kann. Allerdings muß hierbei berücksichtigt werden,
daß die Bewertung nicht durch mechanisches Messen erfolgen kann,
sondern daß innerhalb gewisser, durch die Natur der Unterlagen ge-
gebener Fehlergrenzen Sachverständige den Wert verschieden beurteilen
können. Infolgedessen wird man nicht jede Minderbewertung als aus-
reichend für eine Anfechtung des Wertansatzes ansehen dürfen (so
Simon 321).
Als allgemeiner Grundsatz für die Bewertung bei fortbestehendem
Geschäft gilt nach § 40 HGB. der Ansatz aller Vermögensgegenstände
nach dem „Werte", der ihnen zu dem Zeitpunkt der Aufstellung des
Inventars zukommt. Was unter diesem „Wert" zu verstehen ist, muß,
da eine ausdrückliche Erläuterung fehlt, gemäß % 38 HGB. nach den
') Wie dies zu vermeiden ist uehe S. 91.
dbyGoOglC
98 S'B Bewertang des loventars.
Grundsätzen einer ordnungsmäßigen Buchführung beurteilt werden
(Simon 315),
Dem verstäDdigen Ermessen des Kaufmanns ist hier absichtlich
Spielraum gelassen, jedenfalls in der Erwägung, daß die Verhältnisse
derartig mannigfaltig sind und sich mit der Entwicklung des Wirt-
schaftslebens stetig 80 schnell umgestalten, daß eine genaue gesetz-
liche Erfassung derselben schwierig sein und den redlichen Kaufleuteu
Fesseln anlegen würde, die eine ungestörte Weiterentwicklung hindern.
Wie schwierig in der Tat eine einwandfreie Festlegung von Be-
wertiingsgrundsätzen ist, geht schon aus den wenigen Bestimmungen
hervor, welche der Gesetzgeber dort, wo das öffentliche Interesse eine
besonders vorsichtige Bewertung erforderlich macht, treffen zu müssen
glaubte. Es sind dies die Sonderschriften für die Aktien-Gesellschaft,
Aktien -Kommandit- Gesellschaft und die Gesellschaft mit beschränkter
Haftung. Diese Sonderbestimmungen sind für die Bewertung des In- ■
ventars der genannten Gesellschaften keineswegs erschöpfend. Es sind
nur einige wichtige Einzelfälle angegeben, in denen eine Höchstgrenze
für die Bewertung angebracht erschien. Neben diesen Vorschriften gilt
ausdrücklich S 40 HGB. und wie hier nochmals hinzugefügt sein mag,
die kaufmännische Übung.
Als Rechtsquellen kommen das BGB., das HGB. und die Spezial-
gesetze über die G.m.b.H. und das Genossenschaftswesen in Frage.
Neben diesen Quellen ist das Gewohnheitsrecht, das in der Übung
der redlichen Eaufleute seinen Ausdruck findet, durch § 38 HGB. aus-
drücklich als anwendbar erklärt, indem in dieser Bestimmung verlangt
wird, daß die Bücher nach dem Grundsatze „ordnungsmäßiger" Buch-
führung zu führen sind. Das Inventar bildet aber einen notwendigen
Bestandteil der Buchführung.
Die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen wollen wir hier im
Zusammenhange wiedergeben:
HGB. § 38. Jeder Kaufmann ist verpflichtet, Bücher zu führen
und in diesen seine Handelsgeschäfte und die Lage seines Vermögens
nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung ersichtlich zu
machen.
HGB. § 39. Siehe S, 10.
HGB. § 40. Die Bilanz ist in Reichswährung aufzustellen.
Bei der Aufstellung des Inventars und der Bilanz sind sämt-
liche Vermögensgegenstände und Schulden nach dem Werte anzu-
setzen, der ihnen in dem Zeitpunkte beizulegen ist, für welchen
die Aufstellung stattfindet.
Zweifelhafte Forderungen sind nach ihrem wahrscheinlich ea
Werte anzusetzen, uneinbringliche Forderungen abzuschreiben.
HGB. § 261. Für die Aufstellung der Bilanz kommen die Vor-
schriften des § 40 mit folgenden Maßgaben zur Anwendung:
dbyGOOglC
Der Wertansatz im allgemeinen. 99
1. Wertpapiere und Waren, die einen Börsen- oder Marktpreis
haben, dürfen höchstens zu dem Börsen- oder Marktpreis des Zeit-
punktes für welchen die Bilanz aufgestellt wird, sofern dieser Preis
jedoch den Änschaffungs- oder Herstellungspreis übersteigt, höchstens
zu dem letzteren angesetzt werden ;
2. Andere Vermögensgegenstände sind höchstens zu dem Än-
schaffungs- und Herstellungspreis anzusetzen;
3. Anlagen und sonstige Gegenstände, die nicht zur Weiter-
veräußerung, vielmehr dauernd zum Geschäftsbetriebe der Gesell-
schaft bestimmt sind, dürfen ohne Rücksicht auf einen geringeren
Wert zu dem Änschaffungs- oder Herstellungspreis angesetzt wer-
den, sofern ein der Abnutzung gleichkommender Betrag in Abzug
gebracht oder ein ihr entsprechender Erneuerungsfonds in Ansatz
gebracht wird;
4. Ke Kosten der Errichtung und Verwaltung dürfen nicht als
Aktiva in die Bilanz eingesetzt werden.
G. m. b. H. § 42. Für die Aufstellung der Bilanz kommen die
Vorschriften des § 40 des HGB. mit folgenden Maßgaben zur An-
wendung:
1. Anlagen und sonstige Vei-möge na gegen stände, welche nicht
zur Weiter Veräußerung, sondern dauernd zum Betriebe des Unter-
nehmens bestimmt sind, dürfen höchstens zu dem Anschaffuugs-
oder Herstellungspreis angesetzt werden; sie können ohne Rück-
sicht auf einen geringeren Wert zu diesem Preise angesetzt werden,
sofern ein der Abnutzung gleichkommender Betrag oder ein der-
selben entsprechender Emeuerungsfonds in Ansatz gebracht wird;
2. Die Kosten der Organisation und Verwaltung dürfen nicht
als Aktiva in die BUanz eingesetzt werden.
Die Ausnahmebestimmungen, welche in S 261 H.G.B. und § 42
G. m. b. H. sich finden, verfolgen vor allem den Zweck, eine Verteilung
von Gesellschaftakapital als Dividende zu verhüten. Sie wollen aus
diesem Grunde Vorsorge treffen, daß lediglich der aus dem Geschäfts-
betrieb sich ergebende Ertrag, nicht aber ein etwa aus nicht realisierten
Wertateigeningen der Bestände sich ergebender Gewinn zur Verteilung
kommt, daß anderseits aber von diesem Gewinn soviel zurückgehalten
wird, als möglicherweise durch rechnungsmäßig noch nicht in Erschei-
nung getretene Verluste aufgezehrt werden wird.
Hieraus folgt, daß die Bewertungs Vorschriften den aus dem Zweck
der Inventur als Abschlußmittel für die doppelte Buchführung sich er-
gebenden Ansatz zum Eingangswerte vielfach durchbrechen, und daß
infolgedessen in der Regel die Unklarheiten über den Ertrag und den
Wert der Bestände entstehen, die wir in § 60 besprochen haben.
§ 68. Nach dem Wortlaute der in Rede stehenden Bestimmungen
müssen wir unterscheiden zwischen zwei verschiedenen Arten von Ver-
ügtzoco, Google
100 C>^ Bewertung des Inventars,
mögensgegenständen. Anlagen und sonstige VennÖgensgegenstände, die
nicht zur Weiterveräußerung, sondern dauernd zum Geschäfts-
betriebe bestimmt sind, werden gegenübergestellt „Waren, Wertpapieren
und sonstigen Vermögensgegenatänden".
Für die erste Klasse von Wertgegenständen gibt das Gesetz
zweierlei Möglichkeiten für den Wertansatz'). Entweder können die-
selben wie alle anderen Vermögensgegenstände zu dem zeitl, Geschäfts-
werte eingestellt werden, der sich aus § 40 H.B.G. ergibt. Oder sie
dürfen ohne Rücksicht auf einen geringeren „Wert" zum Änachaffungs-
oder Herstellungspreise in die Inventur eingestellt werden, wenn ein
der Abnutzung gleichkommender Betrag abgezogen oder ein der Ab-
nutzung entsprechender Erneuerungsfonds in Ansatz gebracht wird.
Die Fassung dieser Bestimmung ist nicht recht glücklich. Zunächst
ist nicht klar, wie solche Anlagen zu behandeln sind, welche nicht der
Abnutzung unterliegen, wie z. B. Gerechtsame, Wertpapiere, welche ^zu
dauernden Beteiligungen benutzt werden, und ähnliche Sachen, bei
denen begrifflich eine Abnutzung nicht möglich ist, die aber äehr wohl
eine Wertverminderung erleiden können. Während Staub die Anwen-
dung dieser Bestimmung auf solche Anlagen aus dem Wortlaut der
Bestimmung nicht gestattet (HGB. § 261), hält Simon S. 399ff. und
mit ihm Schiff S. 21 diese Form der Bewertung auch bei nicht der
natürlichen Abnutzung unterliegenden Vermögensteilen für zulässig.
Femer könnte aus der Wendung „ohne Rücksicht auf einen
geringeren Wert" imd dem Gebrauche des Wortes „Wert" in § 40
H.G.B. geschlossen werden, daß die hier in Frage kommenden Ver-
mögensgegenstände auch über ihren Gebrauchswert (Geschäftswert)
angesetzt werden dürften, wenn ein lediglich der körperlichen Ab-
nutzung entsprechender Betrag abgezogen wird. Dies ist aber wohl
kaum beabsichtigt. Vielmehr ist der Zweck der hier zugelassenen
Manipulation wohl nur der, die kaufmännische Übung, nicht zu stören,
nach der Anlagen ohne Rücksicht auf ihren Verkehrswert ledigHch nach
Maßgabe ihrer Eignung für Geachäftsz wecke bewertet werden, solange
sie nicht zum Verkauf bestimmt sind.
Denn wenn die Abnutzung bei der Herabsetzung des Eingangs-
wertes richtig beurteilt wird, dann muß eben der Restwert dem Ge-
schäftswerte entsprechen. Unter „Wert" in der Ausnahme -Vorschrift
kann somit nur der Verkehrswert, nicht aber der Geschäftswert der
betr. Einrichtungen gemeint sein. Dem Worte „Abnutzung" muß hier
*) Sehr eingehend and für den juristischen Laien verständlich behandelt
den Wertansatz für Betriebsanlagen Schiff, WertminderuDg an Betriebaanlagen,
Verlag von Jnl. Springer 1909, dessen Aasfühmngen sich im wesentlichen mit
der hier vorgetragenen , bei Erscheinen der Schiffschen Arbeit bereits niederge-
schriebenen Ansicht decken.
dbyGOOglC
Der Wertaneatz im allfeimeinen: ' ' ■■■--"•-"' -j^qj
aber die weitere Auslegung „Wertminderung" gegeben werden, welche
wir eben verlangten, als wir die Anwendung der in Bede stehenden
Bestimmung auf Wertpapiere und sonstige nicht der körperlichen Ab-
nutzung unterliegenden Werte für zulässig erklärten. Allerdinga ist
es dann nicht logisch, wenn Simon, der die ausdehnende Aoslegung
verlangt, sagt, daß manchmal von dieser Ausnahmebestimmnng kein
Gebranch gemacht werden würde, weil eben der Gebrauchswert niedriger
geworden ist, beispielsweise weil (jedenfalls durch Alter oder durch
das Aufkommen besserer Einrichtungen. Der Verf.) einzelne Anlagen
nicht mehr rentabel erscheinen (Simon 366). Ist Abnutzung = Wert-
minderang, so kann eben eine Verschiedenheit zwischen dem nach der
Vorschritt des § 261 HGB. berechneten Werte und dem Gebrauchswerte
u. E. nicht bestehen.
§ 69. Für Waren, die einen Börsen- oder Marktpreis haben, sind
bei der Bewertung von den Aktien vereinen drei verschiedene Preise zu
berücksichtigen :
1. Nach 8 40 H.G.B. der Geschäftswert,
2. nach g 261 H.G.B. der Börsen- oder Marktwert,
3. nach den Grundsätzen der Buchführung der Anschaffungswert
(Eingangswert) .
Denn wie wir in § 16 auseinandergesetzt haben, muß für den
Buchabschluß der Warenbestand unter den gleichen Gesichtspunkten be-
wertet werden wie beim Eingange. Dies Prinzip wird aber durch g 40
H.GJB. ebenso wie durch die vorstehende Vorsichts- Bestimmung für die
A.-G. und G. m. b. B. durchbrochen. Danach soll von dem Anschaffungs-
preis oder dem Geschäftswert oder dem jeweiligen Marktpreise derjenige
zum Ansatz gebracht werden, welcher jeweils der niedrigste ist. Denn
es kann sieh der Geschäftswert oder der Marktpreis zwischen der Ver-
buchung des betr. Warenpostens und dem Inventurtage geändert haben,
sich also nicht mit dem Anschaffungs werte decken. Namentlich ist
dies leicht der Fall bei Waren, welche regelmäßig Gegenstand des
Markt Verkehres sind. Würde nun ohne weiteres der Geschäftswert
oder der Marktpreis in die Inventur eingesetzt, so würde dadurch unter
Umständen ein Gewinn entstehen, der nicht aus dem laufenden Verkehr
herrührt und noch nicht realisiert ist. Dem will das Gesetz deshalb
vorbeugen, weil bei etwaigem später erfolgenden Rückgänge des Preises
der Wert ebenfalls wieder sinken und dadurch der früher scheinbar
erzielte Gewinn wieder verloren gehen würde. Dann würde aber
unter Umständen das Gesellschaftskapital angegriffen werden müssen,
dessen Erhaltung im Interesse der Allgemeinheit unsere deutschen Ge-
setze mit Recht den Interessen der einzelnen an der Gesellschaft Be-
teiligten voranstellen. Der Marktpreis bildet aber lediglich eine obere
Grenze für die Bewertung. Von den drei Werten: Anschaffungspreis,
Gebrauchswert (Geschäftswert) und Marktpreis, muß der jeweils nie-
dbyGOOglC
] 02 ' ' ■ * ' • ' ■ ' ' - 'Bi^^ BM»ertnng des luventara.
drigste in die Inventur eingesetzt werden. (So Staub § 261.) Das
toigt anch aus S 40 HGB., der ja ausdrücklich auch auf die
Spezialfälle fUr anwendbar erklärt ist. Als Beispiel für einen derartigen
Fall: Ankauf eines größeren Posten Messing zum Preise von 130 am
Inventurtage zwecks baldigen Wiederverkaufs. Das Messing lagert je-
doch soweit, daß die Frachtkosten bis zum nächsten Marktorte Mk. 10, —
betragen. Infolgedessen wird man am Inventurtage diesen Posten nicht
zum Marktpreise ansetzen dürfen, sondern zu dem um die Frachtkosten
verminderten Werte 120, den wir, da er unter Berücksichtigung der
speziellen Verhältnisse des Geschäftes zustande gekommen ist, den Ge-
brauchswert (Geschäftswert) nennen.
g 70. Über den Wertansatz bei Abschlußin ventaren gehen, so-
weit die Bewertung von Fabrikaten in Frage kommt, die Ansichten der
Juristen untereinander sowohl wie die der Praxis sehr auseinander.
Wir glauben im Folgenden einen Weg zu einer befriedigenden Auf-
klärung der Meinungsverschiedenheiten zeigen zu können.
Wir zeigten schon früher, daß die kaufmännische Übung als Be-
standteile des Eingangs wertes nur solche Aufwendungen ansieht und
infolgedessen allein auf das Warenkonto verbucht, die direkt mit der
Anschaffung eines einzelnen Warenpostens verbunden sind, nicht aber
solche, welche als Leerlaufskosten durch das Inganghalten des Geschäfts-
betriebes ohne Bücksicht auf die Waren an Schaffung entstehen. Infolge-
dessen müssen bei der Bewertung der Warenbestände für den Abschluß
des Warenkontos einerseits alle die Aufwendungen berücksichtigt werden,
die auf der Eingangsseite verbucht sind, anderseits dürfen andere Auf-
wendungen, insbesondere die Leerlaufskosten hierbei nicht in Rechnung
gezogen werden; bei jeder Abweichung hiervon ergeben sich inkommen-
surable Werte. Daher müssen nach den Grundsätzen der Buchführung
der Kaufpreis der Waren, die gezahlte Fracht und Provision, Makler-
gebühr und sonstige, nach der kauEmännischen Übung als Bestandteile
des Einkaufspreises anzusehende Aufwendungen bei Handelsgeschäften,
die Rohstoff kosten, Hilfsstoffkosten und für die Warenerzeugung gezahlten
Löhne, ferner die den Leerlaufsbetrag übersteigenden Kraftkosten bei
Fabrikbetrieben bei der Bewertung der Warenbestände für den Rech-
nungsabschluß im fortbestehenden Geschäfte berücksichtigt werden.
Hingegen dürfen die ohne Rücksicht auf den Warenverkehr anfallenden
Kosten, insbesondere die Abschreibungen und Gehälter den Herstellungs-
werten nicht zugerechnet werden.
Dies ist scheinbar eine Ausnahme von dem Prinzip der Ansetzung
des derzeitigen Gebrauchswertes. Denn der Gebrauchswert eines selbst-
erzeugten Gegenstandes müßte doch eigentlich durch den gesamten
Aufwand bestimmt werden, der zu seiner Beschaffung gemacht ist. Zu
diesem Aufwand gehört aber zweifelsohne die Abnutzung der Maschine
ja man kann, wie Schiff sehr treffend ausführt, geradezu den Vorgang
dbyGOOglC
Der WerbiDsatz im allgemeiuen. 103
der Abnutzung mit der Umwandlung der Energieformen insofern ver-
gleichen, als man von einer Umwandlung der in den Alaschinen usu-.
festliegenden Werte in flüssiges Kapital mit Hilfe der einen Bestandteil
der Warenkosten bildenden Abschreibungen spricht. Diese Ausnahme
ist jedoch nur eine scheinbare. Denn solange der Betrieb fortbesteht,
fallen die Leerlaufskosten jederzeit von neuem an, ohne Rücksicht
darauf, ob ein Warenverkehr besteht oder nicht. Etvra von der vorigen
Hechnungsperiode übernommene Bestände können wohl den auf Be-
schaffung gleicher Waren gerichteten direkten Aufwand mindern, indem
sie in Höhe ihres Wertes Neuaufwendungen unnötig aiachen. Dagegen
können sie an der HShe der Leerlaufskosten nichts ändern. Infolge-
dessen ist der Wert, den die Bestände im Gefiige des fortbestehenden
Geschäftes haben d. h. der Geschäftswert, lediglich bestimmt durch den
direkten Aufwand, dagegen unabhängig von den Leerlaufskosten. Er
deckt sieh in der Tat mit dem Eingangswerte.
Würden entgegen diesen Grundsätzen Leerlaufskosten bei der
Berechnung der Werte der vorhandenen Warenbestände berücksichtigt,
so würde der dem Verhältnis zwischen den Beständen und der im Laufe
des Jahres angeschafften Warenmenge entsprechende Teil der Leer-
laufskosten statt von der laufenden Jahresrechnung getragen zu werden,
als Teil des Wertes der Warenbestände in das neue Jahr hinüberge-
nommen. Die Abschreibungen, Meistergehälter und sonstige Leerlaufs-
kosten würden demnach nicht vollständig von dem laufenden Jahre ge-
tragen bezw. nicht in der Höhe vorgenommen werden, die mit Rück-
sicht auf die Wertminderung der Betriebsanlagen beabsichtigt
Dies ist aber unzulässig, denn es müssen Wertminderungen, die tat
sächlich eingetreten sind, auch bei der Inventur wirklich berücksichtigt
werden. Zwar wird meist der durch Berttcksichtigung der Leerlaufskosten
bei Bewertung der Bestände entstehende Fehler wenigstens zum Teil
dadurch gemildert, daß auch die am Anfang des Jahres vorhandenen
Bestände einen entsprechenden Anteil an Abschreibungen enthielten.
Wenn jedoch große Schwankungen in den Beständen auftreten, können
dennoch große Fehler entstehen.
Wenn trotzdem große Betriebe (wie Loewe, Lilienthal S. 183) die
Leerlaufskosten bei der Bewertung der Warenbestände mit in Rechnung
bringen, so liegt darin eine gewisse Gefahr, daß für den Betrieb nötiges
Kapital in Form von Dividende verteilt wird. Solange der Betrieb über
ausreichende stille Reserven verfügt, mag dies ohne Bedeutung sein.
Kleinere, nicht so gut fundierte Unternehmungen können jedoch vor
der Nachahmung eines derartigen Verfahrens nicht genug gewarnt
werden, zumal es einen einfachen Weg gibt, diese unrichtige Bewer-
tung wenigstens zum Teil zu berichtigen.
§ 71. Sobald jedoch der Betrieb in seinem jetzigen Rechtsverhältnis
zu bestehen aufhört, indem er entweder als Ganzes in andere Hände über-
dbyGOOglC
104 Bis Bewertnng des Inventars.
geht oder aufgelöst wird, fallen die oben entwickelten GrUnde für die
Nichtberücksiclitigung der Leerlaofskosten bei der Warenbewertung
fort, denn dann kann der gleiche Unternehmer nicht wieder die neu
anfallenden Kosten dieser Art in laufender Rechnung ausbuchen. In-
folgedessen nmß der Wert unter Berücksichtigung wenigstens eines
Teiles der Leerlaufskosten festgestellt werden. Denn dann handelt es
sich um eine Änderung des Gesicht-spunktes für die Bewertung, es gilt,
einen Saldo zu finden, der dem wirklichen Vermögen möglichst nahe
kommt. Nun ist es aber unbestreitbar, daß ein bestimmter Teil der
Leerlaufskosten einen Zuwachs des Wertes in anderer Hand zu Folge
hat: es sind dies die Kosten der Beschaffung und Verarbeitung der Ware
imd zwar gehören hierher alle diejenigen Aufwendungen, ohne welche
die Warenbeschaffung oder Produktion in der vorliegenden Form
nicht denkbar ist. Im Warengeschäft sind dies die Transportkosten
und sonstige Anschaffungskosten (sofern diese nicht durch das Waren-
konto belastet werden), im Fabrikationsgeschäft vor allem der Kraftbe-
darf und die Abnutzung der benötigten Maschinen, Gebäude und Ein-
richtungen, die Gehälter für die Aulsicht und Kontrolle im Fabrikbe-
triebe, sowie femer die Kosten solcher Materialien und Arbeiten, welche
wegen der Schwierigkeit des Einzelnachweises zu den Fabrikunkosten
gerechnet werden, wie Lack, Lötzinn, Schmieröl, Putzwolle und dergl.
Wenn diese Kosten im fortbestehenden Betriebe als Leerlaufskosten ver-
bucht wurden, und infolgedessen der Gteschäftswert im fortbestehenden
Betriebe ohne Berücksichtigung dieser Kosten ermittelt werden mußte,
so müssen diese Kosten anderseits beim Übergange des Betriebes in
andere Hände dem Wert der Warenbestände anteilig zugerechnet
werden. Denn würden diese Leerlaufskosten nicht berücksichtigt, so
erlangte der Übemehmer auf Kosten des Verkäufers einen ungerecht-
fertigten Vorteil, was namentlich bei Auseinandersetzungen von Wich-
tigkeit ist.
§ 72. Als Merkmal der hiernach bei der Beweri;ung der Inventur-
bestände anrechnungsfähigen Kosten kann dienen, daß die Waren unter
Berücksichtigung der betr. Kosten für einen Dritten deshalb höheren
Wert haben, weil ohne diesen Kostenaufwand die Beschaffung der Waren
in der vorliegenden Form technisch unmöglich ist, weil sonach jeder,
welcher diese Waren beschaffen will, den gleichen Aufwand zu machen
hat. Allerdings werden von der kaufmännischen Übung die Kosten der
rein kaufmännischen Arbeiten und der Verwaltungsarbeiten, femer die
Abschreibungen auf die Bestände der allgemeinen Verwaltung auch im
Falle einer Veräußerung nicht zu diesen anrechnungsfähigen Leerlaufs-
kosten gerechnet. Ebensowenig werden in der Regel Zinsen auf die
Bestände zu den eine Wert Vermehrung herbeiführenden Leerlaufskosten
zu zählen sein. Doch ist unter bestimmten Verhältnissen der Zins-
verlust bei der Veräußerung mit in Rechnung zu ziehen, nämlich über-
dbyGOOglC
Der Wertansatz im allgemeinen.
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106 I^ie Bewertung des Inrentars.
all dort, wo durch die Zeitdauer der Lagerung eine Verbesserung der
Qualität und damit eine Erhöhung des Wertes erfolgt. Dies ist bei-
spielsweise der Fall bei Holz, das zum Zwecke der Trocknung lagert,
bei Waldwirtschaften, in Gerbereien und ähnlichen Betrieben, Wein-
lagern u. a. m.
Bevor wir auf die Technik der Wertermittlung eingehen, wollen
wir noch kurz die verschiedenen Momente, welche ftlr den Wertansatz
in Frage kommen, in einer Tafel zusammenstellen. S. S, 105.
3. Kapitel. Die Technik der Wertermittlaog.
$ 73. Im Gange der Bewertungs arbeiten kann man folgende
Stufen unterscheiden:
1. Die Auswahl zwischen den verschiedenen Wertarten.
2. Die Feststellung der Grundlagen, auf denen die Bewertung
erfolgen soll.
3. Die Abgabe des Werturteils und
4. die Darstellung der so ermittelten Werte.
Wir sahen bereits früher, daß für die Auswahl der verschiedenen
Wertarten einerseits der Zweck der Inventur, anderseits die Zweck-
bestimmung der verschiedenen Vermögensgegenstände maßgebend ist.
Nach dem Zwecke der Inventur richtet es sich, ob der Wert zum An-
satz zu bringen ist, der den Vennögensgegenständen im tortbestehenden
Geschäfte zukommt (Gebrauchswert), oder der Wert, den die Gegen-
stände bei der Auflösung des Geschäftes haben. Nach dem Zwecke
der Inventui- und der Zweckbestimmung der einzelnen Gegenstände ist
zu entscheiden, ob und welche Höchstgrenzen für den Wertansatz durch
Rechtsverhältnisse oder durch die besonderen Vorsichtsmaßnahmen des
Gesetzes geboten sind.
$ 74. Die Feststellung der Bewertungsgrundlagen muß bei dem
zum Abschluß der Buchhaltung dienenden Inventar mit der Ermittlung
des Eingangs wertes beginnen. Bei Beständen, die vom vorhergehenden
Recbnungsabschnitt übernommen sind, deckt sich der Eingangswert mit
dem vorigen Inventurwert. Was bei während der Rechnungsperiode
angeschafften Gegenständen im einzelnen für die Ermittlung des Ein-
gangawertes zu beachten ist, werden wir bei den folgenden Betrach-
tungen der einzelnen Objekte sehen.
Nächst der Festsetzung des Eingangswertes müssen diejenigen
Momente in Betracht gezogen werden, welche in Ijezug auf den Ein-
gangswert wertsteigernden und wertmindemden Einfluß haben.
% 75. Wertsteigernde Momente können sein: Erhöhung der
Brauchbarkeit durch Anbringen von Verbesserungen, wie z. B. durch
Eraatz oder Auswechseln beschädigter Hauptteile von Anlagen (nicht
aber durch laufende Instnndhaltnng, Schiff S. 138), durch Fortschreiten
dbyGOOglC
Die Technik der Wertermittlung. 107
der Verarbeitung von in Arbeit befindliehen Waren, durch Behebung
von Fehlem, die den Vermögensobjekten anhafteten und dergl.
Femer können Werts teigerungen entstehen durch Vermehrung
der Substanz, wie solche beispielsweise bei Bergwerken, Tongruben
ond dergl. denkbar wftre durch das Aufschließen neuer, bisher nicht
bekannter Lagerstätten u. a. m.
Schließlich können äußere Umstände eine Erhöhung des Wertes
zur Folge haben wie z. B. die Offenlegung von Straßen bei Grund-
stücken, Einbeziehung derselben in den Bebauungsplan, die Erschließung
bisher nicht gekannter Verwendungsgebiete für ein bestimmtes Produkt,
wie dies die Verwendung der Thomasschlacke zu Kunstdünger zeigt, die
mit einem Schlage große, bisher wertlose Schlackenhalden verwertbar
machte und dergl.
Bei Patenten ist beispielsweise eine Erhöhung des Wertes denk-
bar durch Abweisen von Nichtigkeitsklagen, Ergänzungen des Schutz-
anspruchs durch neue Patente oder Geheim verfahren, und dergl. Forde-
rungen, deren Eingang zweifelhaft war, können durch Wegfall der
hierfür bestehenden Gründe, beziehungsweise durch Bürgschaftsleistung
durch eine zahlungsfähige Person, durch Beendigung eines Konkurses
im Wege des Zwangs Vergleichs, durch Sicherstellung oder günstigen
Ausgang etwaiger Rechtsstreitigkeiten eine Werterhöhung erfahren.
g 76. Entsprechend kommen als wertmiudernde Momente in Frage :
Die Abnutzung durch den Gebrauch, die Substanzverminderung, und
die Änderung Süßerer Umstände, welche auf die Bewertung von Ein-
fluß sind. Die Abnutzung hängt bei vielen Gegenständen In gewissem
Maße von der Inanspruchnahme der betr. Sachen ab. So wird z. B. eine
Reservemaschine, welche im Jahre nur etwa 1000 Stunden im Betrieb
ist, erheblich weniger abgenutzt werden, als eine solche, welche Tag
und Nacht arbeitet. Doch ist die Abnutzung nicht ohne weiteres gleich
Null, wenn die Maschine überhaupt nicht arbeitet. Vielmehr muß man
darauf Rücksicht nehmen, daß auch durch das Älterwerden an sich
eine Wertvermiuderung eintritt, deren Größe bei Gebäuden und im
Freien befindlichen Anlagen von den Wittemngseinflüssen, bei Maschinen
von der Geschwindigkeit des technischen Fortschritts, von der Abnahme
der Eignung der Maschine für den betr. Zweck und dergl. abhängt.
Ähnhche Erwägungen sind auch bei der Ermittlung der Ab-
nutzung von Warenbeständen maßgebend.
Man hat für die natürliche Abnutzung eine Reihe von Formeln
aufgestellt, die später noch im einzelnen besprochen werden sollen.
Neben der langsamen Abnutzung, dem Verschleiß, kommen auch
plötzliche Beschädigungen als wertmindemde Momente in Betracht.
I 77. Eine Verminderung des Wertes dadurch, daß die Masse,
aus der die Vennögensgegenstände bestehen, allmählich verzehrt wird,
ist z. B, die Regel bei Tonlagem, Erz- und Kohlenbergwerken u. dergl.
dbyGOOglC
108 Die Bewertung des Inventars.
Etwas ÄhnUches ist die Abnahme des Rechtsumfanges einer Eonzession,
eines gewerblichen Schutzrechtea, Erbbaurechtes nnd dergl., die durch
den Ablauf der Frist eintritt, auf welche der Rechtsanspruch sich er-
streckt. Während die Masseverzehrung eine Funktion des Umsatzes des
Betriebes bezw. der Warenerzeugung ist, kommt für die Wertverminde-
mng der zu zweit genannten Gerechtsame lediglich der Zeitablauf ohne
Rücksicht auf die Ausbeutung in Betracht. Bei Waten gehören hier-
her Verluste, die durch I^eckage, Lagerverminderung, Bruch im Lager,
Eintrocknen und dergl. entstehen.
j( 78. Die dritte Ursa^^he einer Minderung des Wertes ist die
Ändertmg des zweiten Teiles der Basis, auf die das Werturteil sich
stützt. Den ersten Teil dieser Grundlage bildete die Eignung eines
bestimmten wirtschaftlichen Gutes für einen gegebenen Zweck. Der
zweite Teil ist die Eignung anderer wirtschaftlicher G^ter für den
gleichen Zweck. Die Abnutzung und die Substanzverminderung waren
zwei Ursachen, welche eine Minderung des erstgenannten Teiles dieser
Basis, der Eignung des betrachteten Gegenstandes selbst, herbeiführten.
Wir wollen nun kurz untersuchen, inwiefern sich die vergleichsweise
herangezogene Eignung anderer Güter ändern und dadurch eine Ände-
rung des Wertes veranlassen kann. Als Vergleichsmaß wird der all-
gemeine Markt ähnlicher Güter dienen müssen. Wenn dort neue Waren
auftauchen, mit denen hesser und billiger der gleiche Zweck erreicht
werden kann, und wenn diese sich Eingang zu verschaffen wissen, so
wird dadurch zweifelsohne der Geschtlftswert der eigenen Bestände
eines Betriebes vermindert. Nicht etwa weil der Geschäftawert eine
Kapitalisierung des Ertrages sei, denn dies ist, wie wir früher gesehen
haben, nicht der Fall. Vielmehr wird lediglich deshalb eine Venninde-
rung des Geschäftswert eintreten, weil durch das Auftreten dieser
neuen Waren bei der Konkurrenz der Betrieb gezwungen wird, die
alten Waren eher außer Dienst zu stellen wie früher. Das gleiche
gilt z. B. von einem abbauwürdigen Mineralienlager, wenn in der Nähe
die gleichen Mineralien entdeckt werden in solchen Lagerstätten, die
sich wesentlich billiger abbauen lassen, sodaÖ dadurch der Betrieb ge-
zwungen wird, sich teuerere Einrichtungen anzuschaffen, wenn er mit
Erfolg will konkurrieren können. Unter den gleichen Gesichtspunkten
zu beurteilen wäre beispielsweise die Entwertung von Vorrichtungen
für Normalienfabrikation, wenn die Normalien durch Änderung der
Fabrikation wertlos werden, ebenso die Entwertung von Bezugsartikeln
aus diesem Grunde in der
I 79. Die Bewertung kann entweder für ein einzelnes Stück
vorgenommen werden (Einzelbewertung), oder sich gleichzeitig auf
mehrere Vermögensteile erstrecken (summarische Bewertung), Die
Einzelbewertung wird vorwiegend bei Anlagen von größerem Wert und
bei Waren angewendet, während die summarische Bewertung bei
dbyGOOglC
Die Technik der Wertennittiung. 109
kleineren Änlageteilen Verwendung findet, deren Einzelbewertang sidi
wegen der damit verbundenen Arbeit nicht lohnen würde. Vielfach
findet man auch das summarische Verfahren angewendet bei solchen
Teilen von Anlagen, welche technisch miteinander in enger Beziehung
stehen, indem entsprechend diesen technischen Gesichtspunkten Gruppen
von Gegenständen gebildet und auf ein und demselben Konto nach-
gewiesen und summarisch bewertet werden. Hierdurch entstehen sehr
häufig Fehler in dem Wertansatz, Denn ea ist klar, daß technisch
zusammengehörige Gegenstände nicht ohne weiteres auch wirtschaftlich
gleichartig zu bewerten sind. Vielmehr werden für die Ermittlung des
wirtschaftlichen Wertes oft bei technisch zusammengehörigen Teilen
ganz verschiedene Grundlagen gegeben sein, man denke z. fi. an die
Zuleitung, das Fundament oder den Schutzkasten eines Elektromotors
und diesen selbst, einen aus Holz gebauten Schuppen und ein massives
Gebäude usw. Wir müssen demnach als Voraussetzung für die Anwen-
dung des summarischen Verfahrens für die Bewertung verlangen, daß
nur solche Gegenstände zu diesem Zwecke zusammengefaßt werden, für
deren Wert die gleichen Grundlagen maßgebend sind.
% 80. Die Wertermittlung selbst kann erfolgen:
1. Durch Abschätzung,
2. durch Berechnung,
3. durch Verbindung beider Verfahren.
Die Abschätzung des Wertes muß überall dort erfolgen, wo eine
Bewertung nach anderen Verfahren nicht möglich ist. Am besten läßt
man hierbei den Wert durch mehrere Sachverständige feststellen, und
mittelt zwischen den so erhaltenen Werten in der Weise aus, daß man
offenkundig irrtümliche Schätzungen unberücksichtigt läßt.
Selbstverständlich müssen die Schätzenden über die Gesichts-
punkte, die für den Wertansatz maßgebend sein sollen, genau unter-
richtet werden. — Schätzungen sollen nicht ohne jede Berechnung er-
folgen. Vielmehr muß man verlangen, daß solche Teile, die sich leicht
berechnen lassen, möglichst auch wirklich rechnerisch bewertet werden.
Schätzungen werden um so genauer, je detaillierter sie aufgestellt werden,
je mehr also die Werte einzelner Teile dem Gesamtwerte zugrunde liegen.
Denn erfahrungsgemäß kann man den Wert eines einzelnen Teiles viel
genauer beurteilen, wie den eines derartigen Komplexes von Einzel-
teilen, wie z. B. unsere modernen Maschinen sind. AJa geeignete
Schätzer können die mit der Herstellung gleicher Waren betrauten
Personen verwendet werden. Häufig wird es empfehlenswert sein,
gesondert die Kosten der Herstellung und die des Materials zu be-
stimmen oder überhaupt nnr die Herstellungszeit schätzen lassen, das
Material aber zu wiegen. Denn man kann dann für die Ermittlung der
Arbeitskosten auch solche Leute heranziehen, welche zwar den Wert
oder die Zeitdauer der Arbeit beurteilen können, die aber nicht in der
äovGoogIc
110 Die Bewertung des InTentars.
Lage sind, die verweDdeten Materialien richtig einzuschätzen. Namentr
lieh wird man dadurcli auch von dem subjektiven Ermessen einzelner
Personen unabhängiger, indem man z. B. auch intelligentere Arbeiter
mit derartigen Schätzungen betrauen kann.
Die Ermittlung der Materialkosten geschieht dann zweckmäßig
durch Abwiegen der einzelnen Teile und Ausrechnen. Eine gewisse Kon-
trolle über derartige Schätzungen kann man dadurch ausüben, daß man die
Kosten auf die Einheit umrechnet und mit Durchschnittswerten vergleicht.
So würde z. B. für die Neueindecknng des Daches die Einheit der Quadrat-
meter Dachfläche, für die Kosten einer einfachen Werkzeugmaschine
der Einheitssatz pro kg als Kontrollziffer verwendet werden können.
Insbesondere können die Wertansätze für solche Einrichtungen, deren
Gewicht in einem bestimmten Verhältnis zu ihrer Leistungsfähigkeit
steht, auf Grund der Einheitspreise kontrolliert werden, so z. B. elektr.
Maschinen, Transformatoren usw.
f 81. Die Berechnung des Wertes kann überall dort erfolgen,
wo bestimmte Formeln für die Wertermittlung bestehen. Derartige
Formeln kommen z. B. für die Berechnung der Kosten von Galmei-
erzen zur Anwendung, überhaupt für die Berechnung des Wertes
größerer Warenposten, die zwar ihrer Menge nach bekannt sind, bei
denen aber auf Grund einer Untersuchung die Bewertung nach der
„Gehalts" -Ziffer erfolgt, ferner bei der Ermittlung der Wertminderung
durch Masseaufzehrung. Die Zinsberechnung im Kontokorrent oder
die Diskontberechnung von Wechseln entspricht diesen Berechnungen.
Außer diesen exakten Berechnungen findet eine Berechnung des
Wertes auf Grund von Erfahrungs werten häufig Anwendung. Insbe-
sondere dort, wo eine zeitliche Änderung des Wertes nach gewissen,
mehr oder weniger klar erkennbaren Gesetzen erfolgt. Der wichtigste
Fall einer derartigen Wertänderung ist die Wertminderung durch regel-
mäßige Abnutzung. Die Berechnung des Zeitwertes erfolgt hierbei
bekanntlich in der Weise, daß von dem Anschaffungswerte der betr.
Anlagen ein Betrag in Abzug gebracht wird, welcher der bis zu dem
betr. Zeitpunkte erfolgten Wertminderung entspricht (Abschreibung).
Die Höhe dieser Abschreibungen soll in der Regel nach der Lebens-
dauer der betr, Gegenstände so festgesetzt werden, daß nach Ablauf
der Lebensdauer durch die Abschreibungen derjenige Teil des An-
schaffungswertes, welcher einer Verzehrung durch den Gebrauch unter-
liegt, abgeschrieben ist, und nur noch der Wert übrig bleibt, welchen
der einzelne Gegenstand nach Verzehrung des Gebrauchswertes besitzt
(Altwert).
Bedeutet
K = Anschaftungswerc
k = Altwert
e ■= Lebensdauer in Jahren,
dbyGOOglC
Die Technik der Wertermittlung. 111
so muß die Abschreibung bei g;le ich bleib ender Höhe betragen (Schiff 9)
Erfolgt dagegen die Abschreibung vom jeweiligen Restwert, bo müßte
die Abschreibung (Schiff 44 nach Blum) auf
: 100
Ml)'''
bemessen werden, wenn in der gleichen Zeit der Endwert K erreicht
werden soll. Aus dem Gesagten ergibt sich daß bei Inventaren,
die vor Ablauf eines Jahres seit der letzten Aufnahme aufgestellt
werden, die Prozentsätze der Abschreibungen enteprediend der abge-
laufenen Zeit vermindert werden sollen, sofern nicht der Zweck der Auf-
nahme überiiaupt eine andere Bewertung bedingte.
§ 82. Eine viel umstrittene Frage ist die, ob die Abschreibungen
jeweils von dem Anschaffungs werte oder von dem jeweiligen Buch-
werte berechnet werden sollen. Welchen Unterschied dies ausmacht,
ergibt sich aus einem von Schiff (S. 46) ausgerechneten Beispiel, nach
dem die Abschreibung für ein Haus von 125 Jahren Lebensdauer und
einem Altwerte von ca. 77o des Neuwertes bei Abschreibung vom An-
schaffungswerte 0,745 "/oi bei Abschreibung vom Buchwert ca. 2,1 */q
betragen müßte. In beiden Fällen muß nach Ablauf der Lebeus-
dauer des betr. Gegenstandes der gesamte Wert bis auf den als
Rest verbleibenden Altwert abgeschrieben werden. Dieser End-
zweck muß unter allen Umständen erreicht werden. Danach ist die
Höhe der Abschreibungen zu berechnen. Der Unterschied liegt ledig-
lich in der Verteilung der Abschreibungen auf die einzelnen Jahre.
Erfolgen die Abschreibungen jeweils vom Anschaffungs werte und bleibt
der Prozentsatz der Abschreibungen dauernd der gleiche, so erfolgt
die Abnahme des Buchwertes genau proportional der Zeit, die Linie,
welche das Verhältnis zwischen Zeit und Buchwert darstellt, ist also
eine Gerade. Alle Jahre der Lebensdauer werden gleichmäßig belastet.
Erfolgen dagegen die Abschreibungen nach dem jeweiligen Buchwerte
und wird auch hier stets der gleiche Prozentsatz beibehalten, so wird
der Betrag der Abschreibungen von Jahr zu Jahr kleiner. Die Kurve
des Buchwertes nimmt einen hyperbel-ähnlichen Verlauf. Wechseln
auch die Prozentsätze, nach welchen die Abschreibungen vorgenommen
werden, so ändert sich naturgemäß der Verlauf der Schaulinie des
Buchwertes entsprechend. Welche Form der Abschreibung man wählen
wird, hängt von der Art der Anlagen und dem Zweck der Inventur
ab. Bei Maschinen z. B. erfolgt die Abnahme des Gebrauchswertes
nicht immer proportional der Zeit. Vielmehr wird unter Umständen
der Gebrauchswert während einer langen Zeit konstant bleiben, dann
plötzlich sehr stark abnehmen. Dies ist z. B. der Fall bei einer Dreh-
bank, die solange als der Spindelstock noch nicht ausgeleiert ist, als
dbyGOOglC
112 Dit Bewertung des Inventars.
vollwertig gelten maß, während in dem Augenblick, wo das Spiel der
Spindel die Genauigkeit der Arbeiten beeinflußt, eine starke Abnahme
des Gebrauchswertes eintritt. Anderseits nimmt beispielsweise bei
einem Dampfkessel der Gebrauchswert durch Abbrand des Flammrohres
bezw. der Siederohre proportional mit der Betriebsdauer ab, ebenso
der Gebrauchswert einer Dampf- oder Gaamaachine mit dem Unrund-
werden des Zylinders, um nach einem Ersatz dieser Teile seinen an-
fänglichen Wert wenigstens ungefähr wieder zu errrichen. Dagegen
nimmt überall der Verkehrswert sofort bei der Inbetriebnahme sehr
stark ab, denn eine neue Maschine, selbst wenn sie nur kurze Zeit im
Gebrauch gewesen ist, wird gelegentlich einer Verftußemng bei weitem
nicht mit ihrem Neuwerte bezahlt. Entsprechend diesen Verhältnissen
wird man für den Geschäftswert _ die Abschreibung vom Anschaffungs-
werte als maßgebend und den tatsächlichen Verhältnissen entsprechend
ansehen können. Dagegen wird man für den Verkehrswert die Ab-
nutzung bezw. Wertminderung durch Abschreibung vom Buchwerte zu
ermitteln haben.
Die Abschreibung vom An schaffungs werte bietet femer den Vor-
teil, daß in der Kalkulation, solange die Betriebsanlagen bestehen,
stets die gleichen Leerlaufskosten zu berücksichtigen sind. Dadurch
vrird namentlich in den ersten Jahren der Selbstkostenpreis nicht zu
hoch und bleibt — stets gleiche Erzeugung vorausgesetzt — konstant.
g 83. Die Wertminderung der Betriebsanlagen bildet im allge-
meinen einen Posten in der Gewinn- und Verlustrechnung, sie mindert
also den Ertrag. Infolgedessen benutzen viele Betriebe Geschäftsjahre,
in denen große Gevrinne erzielt worden sind, um die Betriebsanlagen
erheblich niedriger zu bewerten als durch die Abnutzung derselben
gerechtfertigt wäre, indem sie recht starke Abschreibungen vornehmen,
welche die wirkliche Wertminderung bei weiten übersteigen. Der
Zweck dieser Maßnahme ist einerseits eine Stärkung der finanziellen
Lage des Betriebes. Anderseits wird vielfach hierdurch versucht, die
Selbstkosten der Produktion in den späteren Jahren zu vermindern.
Denn, wie wir bereits früher gesehen haben, bilden die Abschreibungen
einen meist nicht unbeträchtlichen Teil der Leerlaufskosten nnd damit
der Selbstkosten eines jeden Fabrikbetriebes. Je eher man daher die
gesamten Betriebsanlagen abgeschrieben bat, desto eher kann man
ohne Einbuße am Gewinn mit dem Verkaufspreise herabgehen. Be-
sonders kommt dies in Frage, wenn die Abschreibungen nicht vom
Anschaffungswerte der betr. Gegenstände vorgenommen werden, sondern
von dem jeweiligen Buchwerte, da dann in dem Maße, in welchem
durch Abschreibung der Buchwert sich mindert, der auf die nächste
Rechnung entfallende Betrag der Abschreibungen bei gleichbleibendem
Prozentsatze kleiner wird. Gleichzeitig wird mit den die natürlichen
Abnutzungen übersteigenden Abschreibungen eine stille Reserve ange-
dbyGOOglC
Die Technik der Wertermittlung. 113
sammelt, da der die wirkliche Abnutzung übersteigende Betrag der
Abschreibungen in Wirklichkeit nichts anderes ist als ein zurückbe-
haltener Gewinn. Der eigentUche Wert der Bestände wird aber durch
itbenn&ßige Abschreibungen verdeckt. Infolgedessen empfiehlt es sich
eher, die Abschreibungen lediglich nach Uaßgabe der Abnutzung vor-
zunehmen und bei der Bildung der Reserven den jeweils zurückge-
stellten Betrag ans der Inventur besonders ersichtlich zu machen (eben-
so Schiff 15ff.).
Aus der Überlegung, daß bei Abschreibung vom Buchwerte der
Endwert in der gleichen Zeit erreicht werden soll, wie bei der Ab-
schreibung vom Anschaffungs werte, ergibt sich, daß bei Abschreibungen
vom Buchwerte der Betrag der Abschreibung prozentual erheblich
größer sein muß. Hiergegen wird sehr häufig verstoßen, indem für
die Abschreibungen vom Buchwerte Prozentsätze verwendet werden,
die für die Abschreibung vom Anschaffungswerte berechnet sind.
g 84. Derartige willkürliche Bewertungen, wie wir sie eben be-
sprochen haben, brauchen nun nicht für alle Zeiten beibehalten werden.
Vielmehr wird es von allen Juristen für statthaft erklärt, Abschrei-
bungen, die in Wirklichkeit nichts anders als die Bildung ver-
steckter Reserven bewirken, ans bestimmten Gründen wieder rück-
gängig zu machen. Hierbei muß allerdings zugegeben werden, daß
ein Rttckgängigmachen, soweit es sich um Anlagewerte handelt, nur
äußerst selten vorkommt. Häufiger kommt aber eine Änderung des
Wertansatzes bei Warenbeständen vor, weil durch äußere Umstände,
durch Verbesserungen oder sonstwie eine wirkliche Erhöhung des
Wertes eingetreten ist. Solche Höh erbe wertnngen wird man im
Rahmen der gesetzlichen Vorschriften zulassen müssen, denn ein Ge-
bot der Kontinuität des Wertansatzes besteht, soweit die rechtlichen
Vorschriften in Frage kommen, nicht. Es könnte sich ein Verbot nach-
träglicher Werte rhöhungen höchstens darauf stützen, daß Innerhalb einer
kaufmännischen Rechnung eine Gewinnermittlung, die lediglich den
durch die Geschäftstätigkeit hervorgebrachten Gewinn ergibt, nur dann
möglich ist, wenn Anfangs- und Endbestände unter den gleichen Ge-
sichtspunkten bewertet werden. Da aber die „vorsichtige" Bewertung
die Bitdung einer entspr. Reserve bewirkte, so wird man deren Auf-
lösung juristisch zulassen müssen.
§ 85. Wir wollen hier nun noch kurz die Wirkung falscher
Bewertung betrachten. Ohne Rücksicht auf den Zweck des Inventars
verursacht ein falscher Wertansatz eine falsche Angabe der Größe der
Vermögensmaase. Im Inventar, welches zum Abschluß der kauf-
männischen Buchführung dient, bewirkt eine falsche Bewertung ferner-
hin, daß der Ertrag zu groß oder zu klein erscheint. Ist der Ertrag
zu klein angegeben, so werden die zum Bezüge des Ertrags berech-
tigten Personen in ihrem Bezugsrechte verkürzt, Ist der Ertrag zu
Ornll, iDventm. g
„Google
114 Die Bewertnng dea Inventars,
groß, so wird der Bezug der einzelnen Personen zu hoch. Gleichzeitig
wird statt des Gewinns oder mit demselben ein Teil der Werte ver-
teilt, welche als dauernde Anlagen im Betriebe gedacht sind. Dadurch
■wird dem Betriebe das wirtschaftliche l\iDdament allmählich entzogen.
g 86. Bei der folgenden Besprechung der Bewertung der einzel-
nen Vermögensgegenstände wird es uns natürlich unmöglich sein, die
Vielgestaltigkeit der wirklichen Verhältnisse in dem engen Rahmen
dieses Buches zu erschöpfen. Es kann sich vielmehr nur um Andeutungen
handeln. Hierbei wollen wir die gleiche Einteilung beibehalten, wie
wir sie bei der Aufzählung der verschiedenen Gegenstände in § 16
wählten.
Wir beginnen demnach mit der Betrachtung der Bewertung von
Anlagen (Betriebsgegenständen).
4. Kapitel. Bewertung toh Betriebs^egen ständen.
^ 87. Das Verfahren bei der Bewertung von Anlagen wird ver-
schieden sein, je nach dem es sich nm solche Anlagen handelt, welche
einer körperlichen Abnutzung unterliegen, oder solche, bei denen die
körperliche Abnutzung nicht in Trage kommt.
Grundsätzlich muß hier als maßgebend der Gebrauchswert ange-
sehen werden, .jedoch mit den für die Akt.-Ges, und G. m. b. H. vor-
geschriebenen Ausnahmen.
Als Grenze für den Gebrauchswert muß im Sinne der Buchführung
und bei fortbestehendem Geschäft solange der Anschaffungspreis gelten,
als nicht durch besondere wertsteigemde Momente eine Erhöhung des
Wertansatzes gerechtfertigt wird.
Bei der Peststellung des Anschaffungspreises der einzelnen An-
lagewerte ist zu beachten, daß meistens die Anschaffung sich nicht als
eine einheitliche Handlung darstellt, sondern sich aus mehreren Aufwen-
dungen zusammensetzt, welche oft zeitlich nacheinander gemacht sind.
Deshalb muß der hiemach als Anschaffungspreis anzusehende Be-
trag zunächst durch Ermittlung dieser Aufwendungen festgestellt
werden. Die Aufwendungen setzen sich in der Regel zusammen aus
Leistungen, die durch außerhalb des Betriebes stehende Personen be-
wirkt werden und aus Leistungen des Betriebes selbst. Zu den ersteren
gehören z. B. bei Anlagen die Nachlieferung größerer Ersatzteile, Nen-
anlagen, Umbauten und dergl.; zu den zweiten Umänderungen, welche
durch den Betrieb selbst vorgenommen worden sind. Montagearbeiten
und dergl. Die Ermittlung der erstgenannten Aufwendungen wird in
den meisten Fällen keine Schwierigkeiten bieten, da die kaufmännische
Buchhaltung diese Beträge direkt auf die betr. Konten verbucht. Die
Ermittlung der von dem Betriebe selbst vorgenommenen Arbeiten wird
dbyGOOglC
Btvrtrtang von Betrieb Bgegenständen. 115
aber in der Regel nur dann möglich sein, wenn eine geordnete Kalkn-
IfttioQ oder BetriebsbuehfÜhnmg vorhanden ist, welche einen Einzel-
nachweis der Aufwendungen und Leistungen des Betriebes bietet.
Hat der Betrieb sog. festliegende Kommisaionsnummem für alle Arbeiten
an den Betriebsanlagen eingeführt, so wird die Feststellung der als
Wertzuwachs anzuführenden Aufwendungen nicht weiter schwierig sein,
da man zu diesem Zwecke lediglich die in Frage kommenden festlie-
genden Kommission snummem aufzurechnen braucht. Allerdings ist hier
Vorsicht geboten, damit nicht solche Aufwendungen, die lediglich der
laufenden Unterhaltung der Anlagen dienen, versehentlich als Wertver-
mehrung angerechnet werden. Bestehen derartige Verrechnungseinricli-
tungen nicht, so kann mau unter Umständen die Bewertung von An-
lagearbeiten an Hand der Lohnlisten und einer über die verbrauchten
Materialien nachträglich zu fertigenden Stückliste vornehmen, Ist auch
dieser Weg nicht gangbar, sei es, weil die Lohnlisten keinen Aufschluß
über die einzelnen Arbeiten geben, sei es, daÖ eine derartige Ermitt-
lung der Kosten einen unverhältnismäßig großen Arbeitsaufwand ver-
ursachen würde, so ist man auf die Schätzung dieses Aufwandes an-
g 88. Bei der Ermittlung des Anschaffungspreises von Liegen-
schaften ist zunächst festzustellen, wie hoch die Selbstkosten des Erwerbs
sich beliefen. Zu diesen Selbstkosten gehören in erster Linie der Kauf-
preis, sodann aUe die zum Erwerb gemachten Nebenaufwendnngen, wie
Urosatzstempel, Gerichtskosten, Taxkosten, Maklergebühren, Provisionen,
welche für die Beschaffung von Kanfgeld, insbesondere von Hypotheken
gezahlt wurden und dergl. Sodann kommen etwaige spätere Aufwen-
dungen in Frage, welche eine Wertsteigerung direkt hervorgerufen
haben, so z. B. die Be- und Entwässerung, die Anlage von Beleuchtungs-
einrichtnngen, Klosettanlagen, Feuerlös cheinrichtuugen, Gleisen u. dergl.
Hierbei können unter Umständen auch Aufwendungen für solche Ob-
jekte berücksichtigt werden, welche nicht in das Eigentum des Betriebs-
inhabers übergehen: z. B. Übernahme eines Kostenbeitrags für die
Anlage einer Zufahrtstraße, die auf dem Gelände eines Dritten liegt
und in dessen Eigentum verbleibt, sofern dadurch eine Vermehrung
des Gebrauchswertes der eigenen Grundstücke erzielt wird. Auch Auf-
wendungen, durch welche die Eignung des betr. Gebäudes für den
speziellen Betriebszweck erhöht wird, vrie z. B. bauliche Änderungen,
das Einziehen und Wegnehmen von Wänden und dergl. können unter
Umständen als Erhöhung des Gebrauchswertes angesehen werden. Diese
Autwendungen sind alle ohne Bücksicht auf die Art des Betriebsinha-
bers ansatzfähig. So sah z. B. die Maschinenfabrik Schwartzkopff-Berlin
die Räumungskosten ihres in Berlin gelegenen Gebäudes mit Recht als
Wertvermehrung an, als sie dasselbe zum Verkauf stellte (Bilanz für
1907).
8*
„Google
116 Die Bewertung des Inventara.
Hingegen müssen die Wertsteigenmgen, welche durcli äußere
Einflüsse ohne Aufwendungen des Besitzers der betr. Liegenschaften
entstehen, bei fortbestehendem Betriebe im allgemeinen außer Ansatz
bleiben. Bei der Aktien-Gesellschaft, der Kommandit-Gesellschaft auf
Aktien und der G. m. b. H. muß wegen der zwingenden Vorschriften des
g 261 HGB. bzw. § 42 G. m. b. H. unter allen Umständen von dem Ansatz
derartiger Konjunkturwerterhöhnngen abgesehen werden. Bei der Einzel-
firma oder 0. H. G., die lediglich beim Ansätze ihrer Vermögensobjekte
zur Einhaltung der Zeitwerte als Höchstgrenze verpflichtet ist, kann unter
Umständen eine durch äußere Einflüsse hervorgebrachte Wertsteigerung
bei dem Wertansatz in der Inventur berücksichtigt werden, nämlich dann,
wenn auch die Eignung der betr. Liegenschaften für Geschäftszwecke
durch diese Einflüsse erhöht worden ist. So wird z. B. ein offenes Laden-
geschäft das ihm gehörige Grundstück nebst Haus höher bewerten dürfen,
wenn durch bessere Verbindungen, durch Anlage neuer Straßen oder Ab-
bruch störender Nachbarhäuser, durch dichtere Bebauung der Nachbar-
schaft und dergl. offenkundig auf die Eignung seines Hauses für seine
geschäftlichen Zwecke ein Einfluß ausgeübt wird. Das gleiche gilt bei-
spielsweise von einer Massenartikel von großem Gewicht umsetzenden
Fabrik (z. B. Ziegelei), wenn ihr Gelände durch Anschluß an eine
Wasserstraße billigere Absatzgelegenheit erhält, welche ihr eine Pracht-
erspamis in größerem Umfange ermöglicht. Doch sollte man in der-
artigen Fällen einer Wertsteigerung nur in mäßigen Grenzen und
stufenweise folgen, und vor allem die hierdurch erzielten Gewinne, die
ja nicht realisiert sind, solange zurückstellen, als das Geschäft sich
in der gleichen Hand befindet. Dies ist für die Aktienbilanz ausdrück-
lich vorgeschrieben. Denn bei den Aktienvereinen darf lediglich der
Erwerbspreis angesetzt werden und sei der Wert der Liegenschaften
auch noch so groß. So haben denn große Berliner Gesellschaften
Grundstücke, die Millionen wert sind, nur mit dem niedrigen Ein-
standspreise zu Buch stehen. Immerhin wird es, auch wenn die
Wertsteigerung nicht zum Ansatz kommen darf, zweckmäßig sein,
sich bei Bewertung der Inventur über den Umfang derartiger Wert-
steigerungen klar zu werden, einmal weil man sich dadurch vor Selbst-
täuschungen auch nach oben hin am sichersten schützt, anderseits weil
für den Fall eines Überganges des Geschäftes in andere Hände der in
der niedrigen Bewertung der Liegenschaften steckende nicht realisierte
Gewinn realisiert werden könnte. Die Klarheit der Vermögensübersicht,
die das Inventar ja bieten soll, würde dadurch nur gewinnen.
Die Wertminderungen, welche die Liegenschaften treffen, bestehen
wiederum zunächst in der natürlichen Abnutzung. Alsdann kommt die
Massezehrung und schließlich die Änderung der Bewertungsgrundlagen
in Frage. Was die natürliche Abnutzung anbelangt, so wird man bei
Grundstücken meistens von einer Abschreibung absehen können. Eine
dbyGOOglC
Bewertung von Betriebsgegenetänden. 117
Ausnahme werden nur solche Grundstücke machen, welche wegen des
allmählichen Auffullens mit Schlacken und Halden oder wegen allmäh-
lichen Verschlammens, oder aus sonstigen Ursachen für eine anderwei-
tige Verwendung aolangB unbrauchbar werden, als diese Ursachen nicht
beseitigt werden können. Als Maß für die Wertminderung wird man
die Kosten ansetzen dürfen, welche die Beseitigung der wertvennin-
demden Umstände veranlaßt.
Die Wert Verminderung von Gebäuden durch natürliche Abnutzung
läßt sich nur schwer schätzen. Sie hängt ab von der Bauart des Ge-
bäudes, der Güte der verwendeten Baustoffe, femer der Lage des Ge-
bäudes, dem Wetteranfall sowie der Benutzungs weise desselben, schließ-
lich auch von sonstigen Einflüssen, denen das Gebäude ausgesetzt ist,
so z. B. Säuredämpfen, Feuchtigkeit, Erschütterungen und dergl. Uan
hat für die Abnutzung die folgende Formel aufgestellt:
hierin ist W = Neuwert, N = Lebensdauer, A ^ derzeitiges Alter (Tonind.
Zeitg. 134 1907 nach Leitner 137). Bei dieser Formel wird somit das
arithmetische Mittel genommen zwischen einer proportionalen Wert-
minderung und einer Wertminderung, welche mit dem Quadrat« der
abgelaufenen Zeit der Lebensdauer steigt. Als Lebensdauer kann man
für ein gut ausgeführtes massives Gebäude 400 Jahre annehmen, kleinere
leichter gebaute Gebäude, insbesondere Fabrikshedbauten werden
meistens eine erheblich geringere Lebensdauer haben ev. nur 50 — 100
Jahre. Dementsprechend schreiben auch die meisten Betriebe auf ihre Bau-
lichkeiten 2**/o ab. Holzschuppen sind naturgemäß bedeutend stärker
abzuschreiben.
Eine Wertminderung der Baulichkeiten durch Veränderung der
Bewertungsgmndlagen tritt namentlich dann ein, wenn Baulichkeiten,
die früher für Betriebszwecke bestimmt waren, femer nicht mehr hierzu
dienen sollen. Vor allem geht alsdann der Teil des Gebrauchswertes
verloren, welcher in den Aufwendungen besteht, die hauptsächlich für
die Herrichtung der Gebäude für den speziellen Betriebszweck gemacht
worden sind, so z. B. die Kosten des Einziehens besonderer Mauern,
Äbstützens einzelner Wände und Decken, des Herrichtens von Fußböden
für besondere Betriebszwecke und dergl.
Die Zubehörungen zu den Liegenschaften, welche nach dem bür-
gerlichen Rechte als in dem Wert derselben einbegriffen gelten, wird
man bei einer Inventur zweckmäßig besonders bewerten, da die Trennung
derselben u. U. notwendig werden kann, und ferner durch die ge-
sonderte Bewertung die Übersicht erhöht wird. Auf dieselben kommen
die für Einrichtungsgegenstände gültigen Grundsätze zur Anwendung,
% 89. Die Bewertung der Einrichtungsgegenstände erfolgt eben-
falls unter Berücksichtigimg ihres Geschäfts wertes. Auch hier wird
dbyGOOglC
11g Die Bewertung des Inventars.
wieder der Geschäftswelt zunächst durch den Bingangswert bestimmt.
Unter Eingangswert ist bei solchen Gegenständen, welche von außer-
halb bezogen, der gezahlte Preis, zuzüglich etwaiger Frachten, Porti
und sonstiger Aulwendungen, aber abzüglich etwa gewährter Rabatte
und Skonti zu verstehen. Bei selbstgefertigten Gegenständen darf, wie
aus unseren Betrachtungen in g 60 hervorgeht, lediglich der direkte
Aufwand an Arbeitslöhnen und Materialien der Bewertung zugrunde
gelegt werden, da sonst die Leerlaufskosten auf dem Umwege über die
Bestände als Aktiva erscheinen würden. Zu dem Eingangswert gehören
aber überall die direkten Aufwendungen für die Montage der betr. Ein-
richtungen, für Maschinenfundamente und femer die damit verbundenen
Kosten des Probebetriebes, staatlicher Abnahmeprüfungen, Konzessions-
erteilungen und dergl. Ebenso müssen die Aufwendungen für Zubehör-
teile, ferner für Veränderungen, welche an anderen Einrichtungsgegen-
ständen gemacht werden müssen, damit die neuen zweckmäßig ver-
wendet werden können, als Aufwendungen für die Anschaffung der
neuen Einrichtungen angesehen werden. So z. B, werden Abänderungen,
die man an einer Transmissions an läge vornimmt, damit eine neue
Maschine angeschlossen werden kann, zu den Kosten gehören, welche
die Anschaffung dieser Maschine verursacht, ebenso Abänderungen, die
an dem Kuppelflansch einer Dampfturbine für direkten Antrieb voige-
nommen werden, damit eine Dynamomaschine mit ihr verbunden werden
kann, oder Änderungen, welche an einem Tonschneider nötig werden,
damit ihm durch ein neu eingerichtetes Walzwerk genügend Material
zugeführt werden kann. Nicht zu den Anschaffungskosten gehören da-
gegen solche Reparaturen und dergl., welche lediglich zeiÜich mit der
Neuanschaffung zusammenfallen, aber wirtschatttich in keinem Zusammen-
hange mit derselben stehen.
Bei den Einrichtungsgegenständen wird man statt einer Einzel-
bewertung meist das summarische Verfahren anwenden, da die Zahl der
Einrichtungsgegenstände in der Regel außerordentlich viel größer ist,
wie die der Liegenschaften, und infolgedessen eine Einzelbewertung im
Verhältnis zu dem dadurch erreichten Vorteil zu viel Arbeit und Kosten
verursachen würde. Voraussetzung hierfür ist natürlich, daß auf ein
und demselben Konto nur gleichartige Gegenstände verbucht worden sind.
Am ersten ist eine Einzelbewertung noch möglich bei den größeren
Einrichtungsgegenständen wie z. B. den Kraftanlagen. Hier wird man
unter Umständen aus dem Zustand der Hauptteile ein Urteil über den
Gebrauchswert der betr. Maschinen fällen können. Als derartige Haupt-
teile kommen z. B. in Betracht: bei Dampfkesseln die Flammrohre und
Siederohre, bei Dampfmaschinen der Dampfzyhnder, bei Gasmaschinen
ebenfalls der Zylinder, bei elektrischen Gleich Strommaschinen der Strom-
abgeber usw. Die Größe der Wertminderung durch Abnutzung wird
hier im allgemeinen durch die Höhe der Rosten bestimmt sein, welche
dbyGOOglC
Bewertung von Betrieb agegenständen. 119
eine Hauptreparatur verursacht, wie solche der Ersatz der genannten
Teile durch neue darstellt, und die Lebensdauer der einzelnen Teile.
Unter Umständen wird man deshalb gut tun, bei der Bewertung den
nur einer sehr geringen Abnutzung unterliegenden Maschinenkörper
von den übrigen Teilen zu trennen. So würde z. B. die Abschreibung
für eine Dynamomaschine lauten können :
Gestell .... 50/0
Anker .... !()'>/„
Kommutator . . lö*/,,.
Unter Umständen kann man auch die Betriebsdauer der einzelnen
Gegenstände bei den Abschreibungen berücksichtigen. Dies ist nament-
lich bei Reservemaschinen gerechtfertigt.
Nehmen wir an, ein Kommutator einer Gleichstromdynamo halte
bei normalem lOstündigen Betrieb 10 Jahre aus. Bann wird bei dieser
Arbeitsdauer die Abschreibung 10*/,, der Anschaffungs- (bezw. Er-
neuerungs-) kosten betragen müssen. Steht die Maschine aber während
eines halben Jahres still, so ist es gerechtfertigt, die Abschreibung auf
den Kommutator nur etwa halb so groß zu bemessen, da er ja nur
während der halben Zeitdauer und damit auch nur etwa zur Hälfte
abgenutzt ist. Etwas Ähnliches gilt für Bampf-, Gasmaschinen- und
Pumpenzylinder, Preßköpfe und Mundstücke u. dergl.
Natürlich ist eine außergewöhnliche Abnutzung, wie solche bei-
spielsweise durch dauernde Überlastung, durch zu Bruch gehen von
Maschinenteilen usw. eintritt, besonders zu berücksichtigen. Die Größe
der Wertminderung muß in allen diesen Fällen mindestens gleich dem
Aufwand angesetzt werden, der zur Instandsetzung erforderlich ist.
Neben dieser durch die natürliche Abnutzung entstehenden Wert-
verminderungfindenwirnoch eine zweite Wertverminderung einhergehend,
die durch den technischen Fortschritt hervorgerufen wird. Die Größe
der hierdurch hervorgerufenen Wertverminderung läßt sieh unter Um-
ständen näherungsweise berechnen. Nehmen wir beispielsweise an, daß
eine Dampfmaschine mit einem Wirkungsgrad von 607i> arbeitet und
dadurch gegenüber einer modernen mit 90"/,, Wirkungsgrad arbeitenden
Dampf raaschine gleicher Größe einen Mehraufwand an Kohlen von
1000 Mk. pro Jahr verursacht. Gleichzeitig soll der Buchwert der alten
Maschine 5000 Mk. betragen, während die Anschaffung der neuen
Maschine 10000 Mk. Kosten verursachen würde. Dann betragen bei
10"/oiger Abschreibung und Ö^/^iger Verzinsung der Aufwand für die
Amortisation der alten Maschine und die Verzinsung ihres Anlagekapitals
750 Mk., rechnet man hierzu die Mehrausgabe an Betriebskosten von
1000 Mk., so ergibt dies 1750 Mk. Dahingegen würde die Amortisation
und Verzinsung bei der neuen Maschine zusammen nur den Betrag von
1500 Mk. beanspruchen, während der Aufwand an Brennmaterial um
die oben genannten 1000 Mk. niedriger wäre, die Ersparnis betrüge
dbyGOOglC
120 Dis Bewertung des Inventars.
somit 250 Mk. Dementsprechend müssen wir den Wert der alten
Maschine soweit herabsetzen, daß an der Amortisation und Verzinsung^
diese 250 Mk. eingespart werden. Da die Amortisation und Verzinsung
der alten Maschine 750 Mk. kostet, so müßte der Wert auf
750 = 250 : 750 = V, herabgemindert werden d. i. auf 3333 Mk.
Bezeichnet im allgemeinen:
B = Wert der neuen Maschine,
E =: Die Ersparnis an direkten Betriebskosten, welche bei Ver-
wendung der neuen Maschine sich erzielen läßt,
p =■ Den Zinsfuß für die Verzinsung in Prozent.
a ^ Die normale Abschreibung, welche der natürlichen Abnutzung
entspricht, in Prozent,
so muß, wenn
C = gesuchter (herabgeminderter) Wert der alten Maschine ist,
die Gleichung bestehen:
entsprechend obigem Beispiel:
C = 10000 — ™ = ca. 3330 Mk.
§ 90. Auf allgemeine Arbeitsmaschinen wird man, was die natür-
liche Abnutzung anbelangt, die gleichen Gesichtspunkte zur Anwendung
bringen können wie für Kraftmaschinen. Insbesondere wird bezüglich
der natürlichen Abnutzung auch für diese Maschinen die Beziehung
gelten, welche wir bezüglich der Kraftmaschinen zwischen der Abnutzung
und der Betriebsdauer herleiteten. Auch hier werden Reservemaschinen
oder seltener gebrauchte Arbeitsmaachinen anders zu bewerten sein, als
solche, welche dauernd im Betriebe sind. Anderseits wird der Einfluß
des technischen Fortschrittes auf die Arbeitsmaschinen ein ungleich
stärkerer sein, wie bei den Kraftmaschinen, jedoch auch viel schwerer
zu erfassen wie dort.
Spezielle Arbeits m aschinen unterliegen natürlich in viel stärkerem
Maße der Entwertung durch den technischen Fortschritt wie allgemeine.
Spiegelt sich doch geradezu in den neuen Speziaim aschinen der technische
Fortschritt auf den einzelnen Gebieten wdeder.
Derartige spezielle Arbeitsm aschinen sind z. B. die Steinpressen
von Kunststeinfabriken, die Maischbottiche der Brauereien, Keramische
Öfen, Bleikabelpressen, Ziehbänke der Rohr- und Drahtziehereien,
Kupolöfen der Gießereien, Flaschen- und Glasblasmaschinen u. dergl.
Transmissions anlagen mit Ausnahme der Riemen unterliegen
weniger einer starken Verminderung ihres Gebrauchswertes durch Ab-
dbyGOOglC
Bewertung von Betriebsgegen Blanden. 121
nutzung, als vielmehr einer außerordentlich starken Hinderung ihres
Verkehrswert.e8, sobald sie auf bestimmte Verhältnisse zugeschnitten
sind.
Das Gleiche gilt von elektrischen Leitungsanlagen, von den Rohr-
leitungen der Gas-, Wasser- und Heizungseinrichtungen, dem Leitungs-
netz einer Rohrpostanlage und dergl. Der Gebrauchswert aller dieser
Gegenstände vermindert sich nur sehr langsam, während ihr Verkehrs-
wert schon im Augenblicke ihrer Montage ganz bedeutend sinkt.
% 91. Sehr schwierig zu bewerten sind meistens Werkzeuge und
sonstige kleinere Geräte wie Schubkarren, Spaten, Pickel, Transport-
fässer und dergleichen, welche sich in der Hand der Arbeiter befinden
oder die in Werkzeug-Lägern zum jeweiligen Gebrauche vorrätig ge-
halten werden.
Diese Werkzeuge und Geräte werden wohl kaum einzeln bewertet
werden können, wenn in einem größeren Betriebe das Inventar in an-
gemessener Zeit fertiggestellt werden soll. Vielmehr wird man hier
das summarische Verfahren für die Bewertung wählen.
Abgesehen von der Zeitersparnis ist dies auch schon dadurch
gerechtfertigt, daß die verschiedenen Werkzeuge, wenn sie abgenutzt
sind, jeweils wieder auf ihren ursprüngbchen Bestand ergänzt werden
müssen.
Verfasser ist allerdings ein Betrieb bekannt, der eine Bewertung
jedes einzelnen in der Hand der Arbeiter und der allgemeinen
Werkzeugverwaltung befindlichen Werkstückes vornahm. Bei etwa
100 Arbeitern dauerte diese Bewertung ungefähr 8 Tage. Daß dieser
Aufwand in gar keinem Verhältnis zu dem dadurch erzielten Nutzen
steht, geht wohl schon daraus hervor, daß der Gesamtbetrag dieser so
bewerteten Werkzeuge etwa 2*/(, des Anlagekapitals ausmachte.
Man kann daher auch, um die Bewertungsarbeit zu verein-
fachen, für die Gesamtheit der in den Händen der Arbeiter befind-
lichen, zu einem Arbeitsplatze gehörenden Werkzeuge, die sogenannten
Platzwerkzenge , ein für allemal einen festen Preis einsetzen und die
Platz werk zeuge zu diesem Preise in die Inventur einstellen. Dieser
Preis muß der Hälfte des An sfhaffungs wertes (streng genommen müßte
man die Lebensdauer der einzelnen Gegenstände berücksichtigen) un-
geföhr entsprechen. Denn wenn der Betrieb eine Zeitlang im Gange
ist, werden, wovon der Augenschein leicht überzeugt, die meisten Platz-
werkzeuge teils aus alten, teils aus neuen Teilen bestehen, weil jedes
verbrauchte Stück, wenn der Arbeiter nicht behindert werden soll, so-
fort durch ein neues ersetzt werden muß.
Verfasser hat für die Platz Werkzeuge von Mechanikern einen
Durchschnittswert von etwa 35 Mk. (Anschaffungswert ca. 70 Mk.),
für die PI atz Werkzeuge von Schreinern etwa 45 — 50 Mk. (Anschaffungs-
dbyGOOglC
122 Diß Bewertung des Inventars.
wert ca. 90— -100 Mk.) unter bestimmten Verhältnissen als passend ge-
funden. Die Bewertung erfolgt nun einfach in der Weise, daß die
Zahl der vorhandenen Fl atz Werkzeuge festgestellt und mit diesen Wert-
ziffem multipliziert wird. Eine jährliche Abschreibung darf dann nicht
mehr vorgenommen werden, vielmehr bleibt der angesetzte Wert dauernd
beibehalten, weil ja abgehende Werkzeuge zu Lasten des Unkosten-
kontos laufend ersetzt werden müssen.
Bei Spezial Werkzeugen tritt naturgemäß wieder mehr der Ein-
fluß äußerer Umstände auf die Bewertungsgrundlagen als wertmindem-
des Moment in den Vordergrund. Insbesondere kommt hierbei in
Frage die Änderung der rabrikation, für welche diese Spezial Vorrich-
tungen bestimmt sind. Derartige Änderungen können bestehen in dem
gänzlichen Aufgeben eines Artikels, für den SpezialVorrichtungen an-
gefertigt sind, ferner in einer Änderung des Fabrik ationsganges und
dergl. Vorrichtungen, welche für nicht mehr geführte Artikel dienen,
sind meistens vollständig wertlos bezw. es ist ihr Gebrauchswert (Gfe-
schäftswert) gleich Null, sodaß nur noch der Altmaterial wert übrig
bleibt. Derartige Vorrichtungen ermittelt man am besten an Hand
eines Verzeichnisses der verschiedenen Waren, deren Fabrikation im
Laufe der Zeit aufgegeben wurde. In ähnlicher Weise ergeben sieh
die durch Änderung des Fabrikationsganges entstehenden wertlos ge-
wordenen Spezial Werkzeuge.
Als Eingangswert wird man bei selbstgefertigten Spezialvorrich-
tungen wiederum lediglich die direkten Aufwendungen ohne Berück-
sichtigung der LeerlauFskosten anzusetzen haben.
Was eben von Spezial Werkzeugen gesagt wurde, gilt insbesondere
auch für Zeichnungen und Modelle, ebenso für die in vielen Betrieben
an Stelle der Zeichnungen noch üblichen Muster.
Bei Holzmodellen, welche für die Herstellung von Gußstücken
Verwendung finden sollen, ist besonders darauf zu achten, ob die ein-
zelnen Modelle nicht etwa infolge der Feuchtigkeit des Formsandes
sich verzogen haben, da sie dadurch vollständig wertlos werdeü.
Da bei den Spezial Vorrichtungen, Zeichnungeq, Mustern und
Modellen die Lebensdauer nur sehr gering ist, so pflegt man hier be-
sonders starke Abschreibungen vorzunehmen. Doch würden wir es für
ungerechtfertigt halten, wenn Zeichnungen, welche die Grundlage für
die laufende Fabrikation (nicht für Sonderausführungen) bilden, über-
haupt nicht bewertet werden würden. Dies wäre namentlich dann un-
gerecht, wenn das Inventar zur Auseinandersetzung dienen soll.
Die Kosten, welche der Bewertung von Zeichnungen zugrunde
zu legen sind, ergeben sich aus der Zeitdauer der Herstellung derselben.
Dort, wo ein Beschäftigungs Verzeichnis für das technische Büro geführt
wird, ist die Bewertung der Zeichnungen an Hand desselben leicht
dbyGOOglC
Bewertung von BetriebsgegeDStSnden, 123
dnTchzufiiliren. Fehlt ein derartiges Verzeichnis, so ist man auf eine
Schätzung angewiesen.
% 93. Die Bewertung der Mobilien erfolgt auch am zweckmäßigsten
summarisch. Allgemein verwendbare Mobilien wird man wieder höher
bewerten dürfen, als solche, die mit Rücksicht auf den speziellen Zweck,
dem sie angepaßt sind, voraussichtlich nur eine geringere Lebensdauer
haben werden. Als wertmindemdes Moment wird 'man hier insbesondere
auch bevorstehende Umzüge zu berücksichtigen haben,
I 93. Gerechtsame, welche dauernd dem Betriebszwecke dienen,
sind ebenso wie die übrigen Anlageteile nach ihrem jeweiligen Ge-
brauchswerte zu bewerten. Hierbei kann es nun vorkommen, daß der
Gebrauchswert solcher Gerechtaame, welche, wie Beteiligungen, durch
Kurs habende Wertpapiere verbrieft werden, höher ist, als der Markt-
preis. In diesem Falle erklärt Simon die Bewertung zum Gebrauchs-
werte für zulässig, auch wenn diese Gerechtsame einer A.-G. oder
G. m. b. H. gehören. Dies folgert Simon aus der Fassung des § 261
Ziff. 1 HGB., in der schlechtliin von Vermögensgegenständen, welche
dauernd dem Betriebszwecke dienen, die Rede ist. Immerhin ist eine
derartige Bewertung nicht ganz ungefährlich, und es wird einer sorg-
fältigen Prüfung bedürfen, ob denn auch wirklich der Geschäftswert
der Anteile durch das Sinken des Marktwertes nicht vermindert ist.
Hierbei wird man natürlich Rücksicht zu nehmen haben auf die Not-
wendigkeit, die betr. Wertpapiere baldigst zu realisieren, so z. B, bei
als Kaution hinterlegten Papieren, deren Freigabe iu kurzer Zeit in
Aussicht steht und dergl.
Eine Wertverminderung durch Abnutzung ist bei Gerechtsamen
begrifflich ausgeschlossen. Doch bringt der Fristablauf eine Wertminde-
rung hervor. Gleichzeitig verstärkt der Fristablauf die Wertminderung
von Anlagen zur Ausbeutung der Gerechtsame, wie z. B. Stau- und
Wehranlagen in Flüssen, die zur Ausbeutung von Wassergerechtsamen
angelegt sind, Straßenbahngleisen und Eisenbahnunterbauten, die nach
Ablauf der Konzeasionsfrist heimfallen, Gebäuden, welche auf fremden
Boden errichtet sind, sofern der Heimfall ohne Vergütung erfolgt und
dergl. Alle diese Einrichtungen verlieren mit dem Erlöschen der betr.
Rechte ihren Wert. Infolgedessen müssen dieselben entsprechend dem
Ablauf der Dauer der Gerechtigkeit zu einem verminderten Wert in
dem Inventar zum Ansatz gebracht werden. Ebenso werden u. U. Auf-
wendungen, wie das Reinigen oder Ausbaggern des Flußschlauches
bei Wassergerechtigkeiten, infolge der Ausnutzung der Gerechtsame
nach Ablauf mehrerer Rechnungsperioden nötig werden; den auf das
einzelne Jahr entfallenden Anteil an diesen Aufwendungen kann man
als Wertminderung der betr. Gerechtsame betrachten und bei der Be-
wertung solange in Abzug bringen, bis durch eine derartige Arbeit der
wertmindernde Umstand beseitigt ist.
dbyGOOglC
124 Die Bewertung des Inventars.
Für die Bewertung der Minderung, welche Gerechtsame durch
Verbrauch der Substanz erleiden, gelten die gleichen Grundsätze, wie
für die Bewertung des Verlustes, der hierdurch bei Liegenschaften
eintritt.
Etwas Ähnliches wie der Substanz verbrauch ist auch die Minde-
rung des Wertes, welchen man gewissen wirtschaftlichen Gütern, wie
z. B. dem Firraenwert beilegt. Hier geht man bei der Bewertung von
der Ansicht aus, daß der Wert derartiger Güter, welche bei fortbe-
stehendem Geschäfte ja nur dann überhaupt als Aktiva aufgeführt
werden dürfen, wenn für sie eine Aufwendung gemacht ist, immer
weniger von den Verhältnissen abhängig ist, aus denen sie herausge-
wachsen sind, sondern immer mehr ein Ergebnis der Tätigkeit des
Übemehmers wird.
% 94. Bei der Bewertung von Darlehen, welche von der zu
bewertenden Vermögen smasse gegeben sind und die zu den Betriebs-
gegenständen derselben gehören, weil ihre Hergabe im Zusammenhange
mit dem Zwecke des Betriebes steht, muß vor allem berücksichtigt
werden, ob das Darlehen für den Betrieb noch den Wert hat, der ihm
bei der Hergabe beigelegt wurde. Hierfür ist nicht ohne weiteres die
Zahlungsfähigkeit des Schuldners als maßgebend anzusehen. Vielmehr
ist es sehr wohl statthaft, wenn ein Darlehen, das voraussichtlich nicht
wieder einzubringen ist, dessen Hergabe aber der Gesellschaft er-
hebliche Vori^ile bringt, trotzdem noch mit einem verhältnismäßig
hohem Werte in dem Inventar erscheint, sofern nur laufend ein ent-
sprechender Prozentsatz abgeschrieben oder in Reserve gestellt wird.
Die Höhe dieses jeweils zurückzustellenden bezw. abzuschreibenden Be-
trages wird man nach den gleichen Gesichtspunkten bemessen, wie die
Abschreibung, welche auf Gerechtsame, insbesondere auf Aktiven wie
Firmenwert nnd dergl. Anwendung finden. Wird voraussichtlich ein
Teil des Darlehens wieder einzubringen sein, so braucht sich die Ab-
schreibung natürlich nur auf den nicht einzubringenden Teil erstrecken.
Derartige Verhältnisse liegen beispielsweise sehr häufig vor in den Be-
trieben von Brauereien, welche kleinere Wirtschaften belehnen müssen,
ebenso bei Firmen, die mit ständigen Vertretern arbeiten und der-
gleichen.
g 95. Wenn wir vorhin sagten, daß Minderbewertungen, insbe-
sondere von Anlagen (Abschreibungen), die einmal angeseta;! sind, unter
gewissen Umständen wieder rückgängig gemacht werden dürfen, so
bezieht sich dies natürlich nicht auf solche Minderbewertungen, welche
lediglich der natürlichen Abnutzung oder der Wert Verminderung durch
Substanz verbrauch oder Zeitv erlauf entsprechen, denn diese können
schon begrifflich nicht wieder rückgängig gemacht werden. Denn etwas,
was wirklich verbraucht ist, kann nicht plötzlich wieder als Vermögens-
teil erscheinen. Dagegen wird man unter Umständen auch dann, wenn
dbyGOOglC
Bewertung von Waren. 125
früher eine Uuterbewertung nicht vorlag, eine höhere Bewertung für
zulässig ansehen müssen, wenn sich die Grundlagen, anf die sich die
frühere Minderbewertung stützte, verschoben haben. Derartige Ver-
schiebungen nach der negativen Seite hin haben wir bereits bei der
Bewertung der Liegenschaften und Maschinen eingehend besprochen.
Ebenso gat ist es natürlich möglieb, daß eine Verschiebung nach der
anderen Seite hin erfolgt, daä also unter den gegebenen Verhältnissen
eine höhere Bewertung möglich ist.
Beim Einzelkaufmann oder der O.-H.-G. ist durch die Bestimmung,
daß die Vermögensgegenstände zum Zeitwert anzusetzen sind, ohne
weiteres die Möglichkeit gegeben, derartige Umstände bei der Inventari-
sierung zu berücksichtigen. NatUrUch wird man dies nur aus gewich-
tigen Gründen tun. Auch für die Ä.-G. und G.m.b.H. ist eine der-
artige Bewertung nicht ohne weiteres ausgeschlossen. Denn es heißt
nirgends, daß die Bilanzen aufeinander folgender Jahre unbedingt
gleichmäßig bewertet werden sollen. , Zugegeben werden muß, daß
derartige WerterhBhungen selten sind, wenigstens bei den fest-
Uegenden Werten. Aber sie können ohne weiteres gerechtfertigt sein.
So ist es z. B. nicht ausgeschlossen, daß eine Maschine oder Spezial-
einrichtung, welche man mit Kücksicht auf das Auftreten einer schein-
bar einen wesentlichen Fortachritt darstellenden Neuerung erheblich
niedriger bewertete, deshalb wieder höher bewertet werden kann, weil
sich ergeben hat, daß die Neuerung nicht das leistete, was man er-
wartete. Ebenso ist es möghch, daß man eine dauernde Beteiligung
mit Rücksicht auf die Gefahr besonders starker Verluste, beispielsweise
auch die Beteiligung an einer eine noch nicht geleistete Zuzahlung
ä fond perdu einfordernden Aktien -Gesellschaft, in einem Jahre erheb-
lich niedriger bewertet, während man dieselbe später wieder höher
einstellt, wenn sich inzwischen die Verhältnisse gebessert haben. Es
ist auch dann nicht ungerechtfertigt, wenn man den auf diese Weise
bei einer Aktien- Gesellschaft zurückbehaltenen Gewinn später zur Aus-
schüttung bringt. Diese durch Änderung der Bewertungsgrundlagen
sich ergebenden Gewinne verdunkeln natürUch im Rahmen der Buch-
führung das Jahresergebnis, Hiergegen sollte durch die früher be-
sprochene Ausbildung des Kontensystems Vorsorge getroffen werden.
5. Kapitel. Bewertang too Waren.
§ 96. Maßgebend für die Bewertung der Waren muß, solange
das Geschäft fortgesetzt wird, der Geschäftswert, sobald dasselbe auf-
gelöst wird, der Verkehrswert sein. Bei der Ermittlung des Geschäfts-
wertes ist zu berücksichtigen, daß die Waren zur Verarbeitung oder
Veiitußerung bestimmt sind, daß also alle Umstände, welche die Eig-
dbyGOOglC
126 Die Bewertung des Inventars.
nung der Waren für diese Zwecke mindern oder beschränken, wert-
vermindemd wirken müssen. Derartige Umstände können sein:
a) Minderungen der Yerkaufsf&higkeit durch Beschädigung, durch
Unansehnlich werden, durch Veralten,
b) Minderungen der Verwendungsfähigkeit durch Aufgeben dei
Artikel, zu deren Herstellung die Waren dienen sollen, durch Ände-
rungen des Fabrik ationsganges, durch Auftreten anderer Produkte auf
dem Markte, welche die gleiche Verwendung zulassen, dabei aber
billiger sind.
c) Übermäßige Bestände, deren Verzinsung einen unangemessenen
Aufwand erfordert.
I 97. Die Bewertung der Rohstoffe muß mit B,Ucksicht auf die
buchhalterische Übung und die gesetzlichen Vorschriften zum Eingaugs-
werte erfolgen. Zwar würden nach dem Wortlaute des Gesetzes der
Einzelkaufmann und die O.-H.-G. wiederum den Zeitwert am Bilanz-
tage zum Ansatz bringen dürfen. Dies deckt sich aber nicht mit der
buchhalterischen Übung, die durch das Gesetz lediglich vorgeschrieben
werden sollte {Simon S. 315). Was unter Eingangswert zu verstehen
ist haben ^vir in !; 60 auseinandergesetzt. Ist eine einzelne Ware im
Laufe des Bechnungsabschnittes wiederholt bezogen, so wird man den
letzten Preis der Bewertung zugrunde legen können, wenn der Be-
stand kleiner ist, als der zuletzt bezogene Posten. Ist der Bestand größer,
so wird man den überschießenden Betrag nach dem vorhergehenden
Preis bewerten usw. Jedoch müssen bei dieser Bewertung auch solche
wertmindemde Momente berücksichtigt werden, welche wir oben betrach-
teten. Insbesondere wird man auf die sog, Lagerentwertung Rücksicht
nehmen müssen. Hierunter fallen zunächst die Verluste, welche durch
Beschädigung am Lager entstehen. Dies können sein Bruch-BescMdi-
gungen, Beschädigungen durch Verlust oder Verkrumelnng von Masse
(Leckage), Verlust durch Verdunsten, Schwinden und dergl. Auf diese
Verluste hat man insbesondere dann zu achten, wenn die Aufnahme
der Waren mit Hilfe des indirekten Verfahrens erfolgt ist, da dann
meistens derartige Verluste erst bei der Kontrolle buchmäßig zum Aus-
druck kommen.
Anderseits müssen die obere Grenze der Bewertung bei Aktien-
gesellschaft und G.m.b.H. die Marktpreise bilden. IhrePestsetzuug hatten
wir bereits bei den vorbereitenden Arbeiten besprochen. Hier sei nur noch
darauf aufmerksam gemacht, daß für die Bewertung der Rohstoffe natür-
lich nur die wirklichen Eingangswerte benutzt werden dürfen, wie sich
solche aus den Eingangsrechnungen unter Abzug von Rabatten und
Skonti, aber unter Hinzurechnung der mit auf das Warenkonto entfallen-
den Eingangsspesen ergeben. Hieraufhin sind die für die Bewertung
benutzten Preisverzeichnisse vorher zu prüfen, da namentlich die für
Kalkulationszwecke dienenden Preisverzeichnisse oft höhere Preise ent-
dbyGOOglC
Bewertung von Waren. 127
halten, um dadurch bei der Kalkulation den .Verlust, welcher durch die
Lagerung ev. auch durch Verschnitt entsteht, auszugleichen. Nach
unserer Ansicht dürfen aber derartige Preise nicht der Bewertung der
Warenbestände bei der Inventur zugrunde gelegt werden. Ebensowenig
wird man bei fortbestehendem Geschäft auf den Warenwert den Zins-
verlust als Wertvennehrung in Anrechmung bringen dürfen, welcher
dadurch entsteht, daß die Waren in größeren Posten längere Zeit liegen
müssen, wie z. B. Holz, Wein und dergl. Denn diese Verluste sind
Leerlaufskosten des Betriebes, sie dürfen bei bestehendem Betriebe nicht
als Aktivum angesehen werden. Anders dagegen im Falle der Auflösung
des Betriebes. Das Holz, der Waldbestand, der lagernde Wein usw.
haben durch die Lagerung für jeden Dritten au Wert gewonnen. Sie
können in den Zustand, in dem sie sich befinden, nur durch den Zeit-
verlauf gebracht werden, jeder Dritte, der Waren der gleichen Beschaffen-
heit haben wollte, müßte dieselben ebenso lange lagern lassen, er würde
eben den gleichen Zinsverlust erleiden. Aus diesem Grunde erscheint
es angebracht, wenn der Zinsverlust bei Auflösung des Geschäftes bezw.
beim Übergang des Geschäftes in eine andere Hand in Rechnung ge-
zogen wird.
Gelegentlich wird in Betrieben zur Vereinfachung der Kalkulation
folgendes vom Verfasser vorgeschlagenes Verfahren verwendet^): Die
Rohstoffe werden bei ihrem Eingang unabhängig von dem jeweils ge<
zahlten Einstandspreise dem Materialkonto zu festen, dauernd gleichen
Preisen belastet. Die überschießenden Beträge werden einem Ausgleichs-
kdnto belastet bezw. gutgebracht, je nachdem der Eingangswert größer
oder kleiner ist als der feste Preis. Am Jahresschluß wird dann das
prozentuale Verhältnis des Saldos dieses Au Sgl eich Skonto zum gesamten
Material verkehr ermittelt und benutzt, um bei der Kalkulation diese
Preisschwankungen durch einen Zu- oder Abschlag auf die Durchschnitts-
preise zu berücksichtigen. Dies Verfahren bietet vor einer willkürlichen
Änderung der Rohstoffpreise je nach dem jeweiligen Eingangspreis den
Vorteil, daß hierbei auch geringere Schwankungen berücksichtigt werden,
und daß an Stelle der Willkür eine planmäßige Berücksichtigung aller
Preisschwankungen tritt. Verfasser möchte nun empfehlen, für die Be-
wertung der Inventuraufnahme ebenfalls diese Grundpreise in Verbindung
mit dem Zu- bezw. Abschlag zu benutzen, soweit sie nicht oberhalb
der Marktpreise liegen. Dann kann die Bewertung bereits lange vor
Beginn der Inventur vorbereitet werden, da ja Grundpreise festliegen
und die Zu- und Abschläge jeweils auf die Summe aller Materialwerte
bezw. einzelner Materialgruppen berechnet werden können. Würde man
nicht in dieser Weise vorgehen, so müßte für jeden einzelnen Posten der
wirkliche Einkanfswert bestimmt werden. Dies ist nicht ganz einfach,
") Organisation 1007, J
dbyGOOglC
128 I)ic BewertuQg des Inventars.
wenn man bedenkt, daß die meisten Preise schwanken, daß ferner meist
Nachbezüge schon dann erfolgen, wenn der vorhandene Bestand noch
nicht ganz aufgebraucht ist. Infolgedessen werden die oben angedeuteten
Berechnungen notwendig werden. Handelt es sich um Materialien,
welche nicht sehr starken Preisschwankungen ausgesetzt sind und von
denen große Mengen vorhanden sind, so kann die Berechnung des Durch-
schnittspreises im einzelnen Falle noch angängig sein. Sie versagt
aber liberall dort, wo der Warenvorrat aus vielen Materialien besteht,
die nur in verhältnismäßig geringen Mengen vorhanden sind wie z. B.
in allen Betrieben mit verzweigter Fabrikation. Hier ist eine summa-
rische Wertmittelung an Stelle der Einzelbewertung vorteilhafter.
Vielfach werden Rohstoffe seitens des Betriebes selbst einer Vor-
behandlung unterzogen, ehe sie zur Einlagerung kommen. So werden
beispielsweise die Materialien der Eeramindustrie geschlemmt, die
Borsten der BUrstenfabriken nnd Pinselfabriken gereinigt und sortiert,
Gtewebefäden gefärbt, Kupferdrähte umsponnen, Hilfsmaterialien in be-
sondere für den Gebrauch geeignete Formen umgegossen oder umge-
schmolzen. Die für diese Arbeiten aufgewendeten Kosten gehören mit
zu den Anschaffungskosten, sie müssen ebenso wie die reinen Einstands-
preise und dergl. bei der Inventurbewertung berücksichtigt werden.
Nun kommt es häufig vor, daß derartig vorbehandelte Rohstoffe
auch im Handel zu haben sind, und daß der Preis dieser im Handel
befindlichen Stoffe ein anderer ist, als der der selbst hergestellten.
Welcher von beiden Preisen ist dann der Inventurbewertung zugrunde
zu legen? Die Antwort auf diese Frage ergibt sich aus den Betrachtungen,
welche wir über den Wertansatz im allgemeinen anstellten. Ist der
Preis der im Handel zu beziehenden Waren höher, wie der Eingangs-
wert der Bestände, d. i. wie der Preis, welcher sich aus dem Zu-
sammenrechnen des Einkaufapreises der rohen Stoffe einschließlich aller
Nebenkosten und den Reinigungskosten oder Kosten sonstiger vor-
bereitender Arbeiten unter Beriicksichtigung der Ausbeute dieser Ar-
beiten ergibt, so muß natürlich der letztere Preis in die Rechnung ein-
gesetzt werden, da ja dieser unter Berücksichtigung der Regeln der
Buchführung als das Äquivalent anzusehen ist, welches dem Werte des
gereinigten Materials entspricht. Würde der Marktpreis angesetzt wer-
den, so würde durch diese Bewertung ein Gewinn erzielt, der nicht
dem Jahresverkehr entspringt. Dies ist aber nach den Regeln der
ordnungsmäßigen Buchführung nicht zulässig.
Ist dagegen umgekehrt der Marktpreis niedriger, wie der Preis,
der sich aus den Aufwendungen des eigenen Betriebes ergibt, so muß
der Marktpreis die Grundlage der Bewertung bilden. Denn dann ist
eben der Gebrauchswert dieser Stoffe für den Betrieb nicht größer,
als der Preis, für den dieselben von außerhalb bezogen werden können.
Voraussetzung ist hierbei naturlich, daß die Qualität der auf dem Markte
dbyGOOglC
Bewertung von Waren. 129
zu beziehenden Waren der der im Betriebe selbst vorbereiteten genau
entspricht.
% 98. Bezugsartikel, welche der laufenden Fabrikation dienen,
können ebenso wie Hohstoffe mit dem Anschaffungspreise einschließ-
lich aller Nebenkosten bewertet werden. Eine Wertsteigerung der-
selben wird in der Begel nicht eintreten, es sei denn, daß einzelne
Kateriallen nicht mehr bezogen werden können und infolgedessen einen
höheren Wert erlangen. Doch wird eine derartige Werterhöhung für
die Inventurb ewertun g ebensowenig berücksichtigt werden dürfen, wie
Wertsteigerungen, die zufällig und ohne irgend welches Zutun des Be-
triebes entstehen.
Als wertmindemde Momente kommen neben Beschädigungen und
zu großen Beständen vor allen Dingen in Frage Änderungen in der
Fabrikation, und das Auttreten solcher Waren auf dem Markte, die
den gleichen Zweck billiger erreichen lassen. Als Beispiele hierfür
seien Revolverteile und die gleichen Teile nach einem Spritzverfahren
hergestellt, Preßstäcke und Drehteile gegenüber gezogenen Gegen-
ständen angeführt.
Charakteristisch ist es fUr die Bezugaartikel, daß mit der Auflösung
des Betriebes eine starke Minderung ihres Wertes eintritt. Inwieweit
alsdann der Wert herabzusetzen ist, hängt davon ab, ob die einzelnen
Gegenstände noch während der Dauer des Auflösungsstadiums verbraucht
werden können oder nicht.
9 99. Wir sahen bereits früher, daß unter Berücksichtigung der
Gepflogenheiten der Buchführung Teil- und Fertigfabrihate bei der In-
ventur nur mit solchen Preisen bewertet werden dürfen, welche den
direkten Aufwendungen entsprechen, die auf diese Teil- und Fertig-
fabrikate treffen. Dies sind nur Arbeitslöhne, Materialkosten und soldie
Unkosten, welche nicht als Leerlaufskosten anzusehen sind, sondern
welche je nach der Menge der verarbeiteten Waren schwanken. Hier-
hier gehören z. B. die sog. Unkosten-Materialien, die Kosten der Unter-
haltung des Werkzeuges und Maschinenparkes (nicht aber die Abschrei-
bungen hierauf), femer der Anteil an den Kraftkosten, welcher über
den Leerlauf hinaus zur Verarbeitung aufgewendet wird. Schließlich
würde man den Teil der Abschreibungen, welcher der geleisteten Be-
triebszeit entspricht, den An seh affungs kosten zurechnen müssen, wenn
die Abschreibungen entsprechend der tatsächhchen Abnutzung bemessen
werden. Denn dieser Teil der Abschreibungen gehört nicht zu den
Leerlaufskosten.
Es mag zugegeben werden, daß eine derartige Ausscheidung
zwischen den anrechnuugsfähigen und nicht anrech nungsfähigen Un-
kosten häufig Schwierigkeiten bereiten wird. Das Problem ist jedoch
keineswegs unlösbar, wie Verfasser an anderer Stelle nachzuweisen ge-
denkt.
6iall, Invantnr. a
dwGoogle
ISO I^is Bewertung de« Inventars.
Für die Bewertuog der Warenbestände können aua den ange-
führten Gründen die Selbstkostenpreise, wie solche die Nachkalkulation
ergibt, nicht ohne weiteres verwendet werden. Es kommt hinzu, daß
in der Nachkalkulation meistens auch die Materialwerte nicht ohne
weiteres den Eingangs werten entsprechen. Preisschwankungen, welche
ja bei den Eigen-Fabrikaten in noch viel größerem Maße auftreten wie
bei den eingekauften Waren, müssen hier auch in der Weise berück-
sichtigt werden, daß ein Mittelpreia gebildet wird, der für die Bewer-
tung maßgebend ist. Bei der Bildung dieses Mittelpreises muß selbst-
verständlich Rücksicht genommen werden auf die Gründe, welche für
die Preisschwankungen vorgelegen haben. Wenn beispielsweise durch
Änderung des Arbeitsverfahrens, durch Übergang vom Zeitlohn zur
Akkordarbeit oder durch Übertragen bestimmter Arbeiten an andere,
niedriger entlohnte Arbeiterklassen oder durch Verwendung billigerer
oder anders vorgearbeiteter Materialien eine bedeutende Verminderung
des Selbstkostenpreises eingetreten ist, so muß hierauf bei der Fest^
Setzung des Inventurwertes Rücksicht genommen werden. Ältere Be-
stände müssen dann nach diesem neuen Preise bewertet werden, denn
derartige Umstände haben fUr den Betrieb die gleiche Bedeutung, wie
äußere Einflüsse, die den Geschäftswert yermindem.
Auch bei den Waren werden wieder besonders große Bestände
als wertminderndes Moment berücksichtigt werden müssen, insbesondere
wenn diese aus Teilfabrikaten bestehen, deren Ergänzung auf Fertig-
fabrikate einen sehr großen Aufwand von Kapital beanspruchen würden.
Bei Fabrikaten kommt ferner als wertminderndes Moment das Aufgeben
der Fabrikation in Frage, namentlich bei solchen Sachen , welche der
Mode unterliegen. Ebenso wird man selbst kleine Beschädigungen als
erhebliche Wertverminderungen verursachend ansehen müssen. Selbst-
verständlich werden derartige Waren, wie auch solche Stoffe, die ver-
pfuscht, Ausschuß geworden oder auf andere Weise verdorben sind, bei
der Bewertung auszuscheiden sein von den vollwertigen Fabrikaten,
denn erstere haben lediglich den Altmaterial wert, der unter Umständen
noch um die Klaubekosten vermindert werden muß. Sortierte Waren
werden in der Regel höher bewertet werden müssen vne unsortierte
Waren, und zwar entspricht der Mehrwert dem Verlust, welcher durch
die niedere Bewertung der Ausschußwaren zuzüglich der Sortierkosten
entsteht.
Vielfach kann es vorkommen, daß trotz sorgfältigster Eontrolle
der Aufnahmearbeiten Zweifel darüber entstehen, ob eine Ware zu einer
bestimmten Klasse gehört oder nicht. In diesem Falle wird man meist
den niedrigsten Preis zum Ansatz bringen dürfen, denn es ist besser,
daß die Vermögensmasse zu klein erscheint, als daß der Wert zu groß
angegeben wird, zum mindesten dann, wenn der Betrieb fortgeführt
werden soll.
dbyGOOglC
Bewertung von Wftr«n, 131
Eine besondere BerücksicbtigTisg verdienen größere An lagen, welche
sich im Bau befinden. Hierher gehören beispielsweise Schiffe, Brücken,
Kräne, Lokomotiven, Eisenbahnwagen und dergl. Meistens werden
über derartige große Anlagen auch in aolchen Betrieben Aufzeichnungen
bezügl. Material and Arbeit sich vorfinden, welche im übrigen auf eine
genaue Kalkulation — zu ihrem eigenen Schaden — verzichten. Wich-
tig ist es nun, daß die Bewertung derartiger Verzeichnisse so erfolgt,
wie dieselben mit Rücksicht auf die Zugehörigkeit der TeiUabrikate
zum Betriebe erfolgen muß. Die Zahlung des Kaufpreises in Baten,
wie solche bei größeren Bauten ja meistens vereinbart wird, darf keines-
wegs dazn verleiten, daß man die im Bau befindlichen größeren Werk-
stücke höher bewertet, als nach den oben entwickelten Grundsätzen
zulässig wäre. Insbesondere ist es unzulässig, etwa einen den gezahlten
Raten entsprechenden Anteil des in den vereinbarten Kaufpreis ein-
kalkulierten Gewinnes dem Herstellungswerte znzuschreiben. Denn man
kann von einem Gewinn erst dann reden, wenn tatsächlich die ganze
Anlage fertig gestellt und übergeben ist. Man denke an die Gfefahr
des Mißlingens, die ja mit jedem Werke verbunden ist.
Nur in zwei Fällen vrird man Waren, welche sich noch in der
zu inventarisierenden Vermögensmasse finden, mit dem Verkaufspreise
zu bewerten haben: Einmal dann, wenn der Verkanfserlös niedriger ist,
als der Eingangswert. Denn bei Waren, die zur Veräußerung be-
stimmt sind, ist die obere Grenze für den Geschäftswert eben der Er-
lös, der sich aus ihnen erzielen läßt. Hier muß der Verkaufswert ein-
gesetzt werden. Der zweite Fall, bei dem der Verkaufswert in Frage
kommt, ist der, daß Waren fix und fertig hergestellt und bereits ver-
kauft sind, und nur noch auf die Absendung warten. Dies kommt
z. B. vor bei allen den Waren, welche sich in der Versandstelle zur
Absendung befinden, femer bei solchen, die in einem zur Vorbereitung
des Versandes dienenden Lager für bestimmte Aufträge zurückgestellt
wurden (Espeditionslager) und die nun lediglich dort noch der Fertig-
stellung anderer mit ihnen zum Versand zu bringender Waren harren.
Doch ist in diesem Falle nicht unbedingt der Ansatz des Verkaufs-
wertes geboten, wenigstens dann nicht, wenn es sich lediglich um ein
Inventar fUr den Buchabschluß handelt. Soll aber das Inventar als
Gnindlage für die Abfindung eines ausscheidenden Gesellschafters oder
die Konkurseröffnung dienen, so wird man den durch den Verkauf der
Waren bereits realisierten Gewinn berücksichtigen müssen, indem man
diese Waren auch dann zum Verkaufspreise bewertet, wenn dieser
höher ist als der Eingangs wert.
Sehr häufig kommt es vor, daß mehrere miteinander durch die
Einheit des Vermögens verbundene Betriebe sich gegenseitig Waren
zuliefem. Diese Z wisch enlieferungen werden nun meist zu Preisen ver-
rechnet, in denen ein Anteil an den Leerlaufskosten des herstellenden
„Google
132 Die BBwertniig dei InveatorB.
Betriebes, h&ufig auch noch ein Gewinnanteil enthalten ist. Werden
diese Verrechnungapreise bei der Inventiirbewertung: benutzt, bo werden
. Leerlaufskosten, möglicherweise auch nicht realisierte Gewinne als
Aktiva aufgeführt. Dies ist aber, wie wir oben sahen, unzulässig.
Insbesondere kann dieser Fehler leicht vorkommen, wenn die zuge-
lieferten Waren mit anderen Waren znaammen zu einem einheitlichen
Produkte verarbeitet sind, wie z. B. Drähte, welche ein eigenes Kabel-
werk fertigt, für elektr. Maschinen. Denn wenn auch für den emp-
fangenden Betrieb der Verrechnungspreis zuzüglich der Nebenkosten den
Eingangswert darstellt, so muß doch bei der Inventurbewertung nicht
der Wert beim Eintritt in einen anderen Betrieb, sondern der
Wert als Eingangswert zugrunde gelegt werden, der den Gegenständen
beim Eintritt in die gesamte Vermögensmasse beizulegen ist. Zwischen-
gewinne, welche der eine Betrieb aus seinen Zulieferungen an einen
anderen auf Kosten des empfangenden erzielt, bewirken lediglich dann
eine Vermfigensmehmng, wenn die Waren die wirtschaftlichen Grenzen
der Vermögensmasse als solcher, nicht aber schon die innerhalb der-
selben liegenden Grenzen zweier verschiedener Betriebe überschritten
haben. Denn Waren -Gewinne, d. h. Vermehrungen der Vermögens-
masse können nur durch den Warenverkehr nach außen erzielt werden.
Ähnliche Verhältnisse bestehen bei Betrieben, welche Verkaufs-
stellen unterhalten und diesen die Waren zu Katalogpreisen mit einem
bestimmten Rabatt berechnen. Auch dann dürfen die Bestände der
Filialen für die Inventur des Gesamtgeschäftes nicht zu dem Verrech-
nungspreise bewertet werden, sondern sie müssen so bewertet werden,
wie sie in die betr. Vermögensmasse eingetreten sind, d. h. zu den
direkten Aufwendungen, welche für dieselben gemacht wurden. Diese
Aufwendungen bestehen zunächst aus den Herstellungskosten des Stamm-
betriebes. Za diesen treten aber noch hinzu die Aufwendungen, welche
zum Zwecke der Verteilung der Waren auf die Filialen gemacht wurden,
wie Transportkosten, Zölle, Verpackungs- und sonstige Nebenspesen.
Anderseits müssen für das Inventar zum Buchabschluß der ein-
zelnen Zweigniederlassungen die betr. Waren zum Verrechnungspreise
zuzüglich der genannten Nebenkosten angesetzt werden. Denn für die
Zweigniederlassungen bildet der Verrechnungspreis einschl. dieser Neben-
auslagen den buchmäßigen Eingangswert. Hier wird man deshalb eine
doppelte Bewertung der AVaren vornehmen müssen, denn es liegt der
Fall vor, welchen wir in g 4 im Auge hatten, daß nämlich ein und
derselbe Gegenstand Teil von zwei verschiedenen Zwecken dienenden
Inventaren ist: dem Inventar des Hauptgeschäftes, welches den Ge-
samtvennögensstand nacl^eisen soll, und dem Inventar der Zweig-
niederlassung, das den Ertrag festzustellen hat, der von der betr. Zweig-
niederlassung erzielt wurde. Die zwischen beiden Inventaren bestehende
Differenz ist, wenn der Abschluß der Zweigniederlassung direkt in die
dbyGOOglC
Bewertong von Waren. 133
Gesamtbilanz aufgenommen werden soll, zu Lasten des Warenkontos
des Stammhauses auszubuchen.
Sttick-Lizenzen, welche die einzelnen Waren belasten, dürfen bei
der Inventur nur insoweit zur Anrechnung gebracht werden, als sie
bereits festgestellt und dem Lizenzgeber gutgebracht sind. Denn nach
dem Inhalt der meisten Lizenzverträge wird ein Artikel erst dann
lizenzpflichtig, wenn er in den Konsum gelangt. Hierauf ist besonders
zu achten, da die Stück-Lizenzen meist mit in den Selbstkostenpreis
einkalkuliert werden. Es muß demnach gegebenenfalls der Selbstkosten-
preis entsprechend berichtigt werden. Was hier von Lizenzen gesagt
wurde, gilt aach von Steuern und ähnlichen Abgaben.
Vielfach kommt es vor, daß Arbeiten, wenn sie von gewissen
geringer vorgebildeten Arbeiterklassen oder von Lehrlingen ausgeführt
werden, niedriger bewertet werden, als wenn die gleiche Arbeit von
Vollarbeitem hergestellt wurde. Dies ist namentlich überall dort der
Fall, wo wenig oder gar keine spezielle Arbeiten für diese erst««
Arbeiterklasse vorhanden sind, wo die Leute vielmehr je nacli ihrer
Oeschicklichkeit angelernt werden. Kann man nicht mehr feststellen,
welche einzelnen Posten von den Vollarbeitern oder von den Minder-
arbeifern hergestellt wurden, so wird es zweckmäßig sein, den Preis,
der sich bei der Verwendung von Vollarbeitem ergibt, nicht in seiner
ganzen Höhe als Wert anzusetzen, sondern einen Abschlag zu maclien,
welcher der Beihilfe geringer bezahlter Kräfte bei der Produktion
Rechnung trägt.
Die Größe dieses Abschlags richtet sich nach dem Verhältnis der
beiderseitig geleisteten Arbeitsstunden und dem Durchschnittslohne jeder
Klasse. Haben z. B. 100 Vollarbeiter mit einem Durchschnittslohne
von 50 Pfg./Stunde im Jahre 300000 Arbeitsstunden geleistet, gleich-
zeitig 10 angelernte Arbeiter die gleichen Arbeiten während 30000
Stunden zum Durchschnittslohne von 30 Pfg. verrichtet, und 5 Lehr-
linge während 12000 Stunden mit 10 Pfg. Durchschnittslohn, so ergibt
sich flir die Lohnstunde der Durchschnittsbetrag aus
300000 X 0,5 = 150000
-I- 30000 X 0,3 = 9000
4- 12000 X 0,1 = 1200
342000 = 160200
= 0,48 Pfg.
d. h. auf den für Vollarbeiter berechneten Lohn wäre ein Abschlag von
0,50 '«
anzusetzen.
Dort, wo eine regelmäßige Kalkulation nicht besteht, oder wo
die Kai kulations werte mit Eücksicht auf die Leerlaufs kosten als Unter-
lage für die Inventurbewertung nicht dienen können, kann man viel-
dbyGOOglC
134 I)is Bewertung des Inveut&rB.
fach das folgende summarische Verfahren für die Wertermittlnng ver-
wenden: Man bewertet die einzelnen Posten der Fabrikate entweder
zu Verkaufspreisen oder zn den vorhandenen Kalkulationspreisen. Von
der durch Addition der Werte der einzelnen Posten sich ergebenden
Gesamtaumme bringt man dann einen Betrag in Abzug, der dadurch
ermittelt wird, daß man den Oewinti auf schlag, mit welchem der Ver-
kaufspreis kalkuliert ist, bezw. den Anteil an den Leeriaufakosten,
welcher in den Selbstkosten werten enthalten ist, prozentual zum Ver-
kaufswert bezw. Selbstkostenwert feststellt und damit den Cteaamt-
betrag multipliziert. Dadurch wird wenigstens annähernd das Gleiche
erreicht, wie wenn die Bewertung jedes einzelnen Postens zu richtigem
Preise erfolgt wäre.
In ähnlicher Weise sind die Abzugsposten zu behandeln, welche
von der Kalkül ationsabteilung für den während der Aufnahme erfolgen-
den Warenverkehr festgestellt sind.
Die verschiedenen Fabrikationsstufen kann man bei der Bewer-
tung der Halbfabrikate, wenn keine geordnete Kalkulation vorliegt,
berücksichtigen, indem man für die an der Fertigstelimig der Werk-
stücke usw. fehlenden Arbeiten einen bestimmten Bruchteil des Ge-
samtwertes in Abzug bringt. Zweckmäßiger ist es jedoch, wenn man
für die verschiedenen Fabrikatiousstufen die Selbstkostenpreise jeweils
gesondert feststellt und hieraus die Inventurpreise ableitet.
9 100. Wie bei der Aufnahme, so vrird man auch bei der Be-
wertung der Waren nach Möglichkeit dafür sorgen, das alle die Leute,
welche mit den verschiedenen Vermögensgegenständen während des
Jahres zu tun haben, auch bei der Inventarisierung und Bewertung der-
selben mitwirken. Bei der Bewertung handelt es sich insbesondere
um Arbeiten, welche den Einkäufern und Kalkulatoren geläufig sind.
Dementsprechend wird man auch diese Beamten soweit als irgend mög-
lich für die Bewertungsarbeiten heranziehen. Femer wird man eine
Arbeitsteilung bei der Bewertung insofern vornehmen, ala man alle die
mechanisch zu erledigenden Arbeiten wie Ausrechnung und der gl.
billigen Hilfskräften überträgt.
Die Rechenarbeiten wird man wieder teilen in das Ausmuttipli-
ziefen der Mengenziffern und Preise, und das Addieren der so gewonnenen
Ergebnisse, femer in die bei jeder dieser Arbeiten vorzunehmende
Nachkontrolle. Als Hilfsmittel können Rechenmaschinen zur Verwen-
dung kommen. Schreibenden Maschinen wird man hierbei den Vorzug
vor anderen gehen, weil sie eine Kontrolle der Richtigkeit der Rech-
nung gestatten, ohne daß die Rechnung wiederholt werden muß. Will
man diese Kontrolle wesentlich erleichtem, so kann man die Recfaen-
streifen neben die betr. Zahlenreihen in das Aufnahmebuch einkleben.
Man muß alsdann aber die Zeilenweite der Maschine so einstellen, daß
sie sich mit der des Aufnahm eh eftes deckt.
dbyGOOglC
Bewertung sonstiger Bestände. 135
■ Dort wo für die Ermittlang des Wertes eines Warenpostens eine
größere Rechnung erforderlich ist, sollte man stets diese ganze Rech-
nung in die Aufnahmepapiere eintragen, damit bei der Kontrolle jeder-
zeit leicht ersichtlich ist, wie der einzelne Wert abgeleitet wurde. Aus
dem gleichen Grunde wird man die Quelle des Preises (Seite des Preis-
buches oder Nummer der Preiskarte) vermerken.
6. Kapitel. BewertoDg soDstlger Bestände.
H 101. Für die Bewertung von Konto-Korrent-Guthaben bildet
der Buchsaldo den Ausgangspunkt. Als wertsteigemde Momente kom-
men inzwischen aufgelaufene Zinsen und Nebenkosten, die dem Konto-
Korrent-Konto zu belasten sind, in Frage; als wertmindemde Mo-
mente aufgetretene Streitpunkte, anhängig gemachte Prozesse, Ver-
■schlechterung der Zahlungsfähigkeit der Kunden, geltend gemachte Be-
anstandungen der Lief erungen nnd fällig gewordene Konventionalstrafen.
Die Wertermittlung muß mit der Prüfung der einzelnen Forderungen
in bezug auf das Vorliegen der wertsteigemden oder wertmindemden
Momente beginnen. Zu diesem Zwecke ist eine Nachprüfung des auf
jedem einzelnen Konto sich ergebenden Saldos unerläßlich. Darüber
hinaus muß auch festgestellt werden, inwieweit die bereits abge-
schlossenen Konten noch zu Wertminderungen der Guthaben Anlaß
geben können. Dies ist sehr häufig der Fall, Man denke beispiels-
weise an eine zwar ein Kreditoren-Konto ausgleichende Zahlung, durch
die aber eine noch strittige und deshalb nicht gebuchte Verpflichtung
nicht erfüllt wird, oder durch eine zwar das Konto ausgleichende
Wechselrimesse, deren Eingang zweifelhaft ist und dergleichen. Ins-
besondere bei dem Konkurs-Inventar sind derartige Wertänderungen
durch die ausgeglichenen Konten sehr häufig. So gehört hierher die
zu Unrecht erfolgte Bevorzugung eines einzelnen Gläubigers, deren An-
fechtung dem Konkursverwalter zur Pflicht gemacht wird.
Zur Feststellung der Aussichten auf Eingang der Außenstände
wird man über alle Schuldner, welche größere Summen zu zahlen haben,
Auskünfte verlangen. Wenn diese Auskünfte bereits vorliegen, so ist
Rücksicht zu nehmen darauf, ob dieselben aus der letzten Zeit stammen
oder ob sie älteren Datums sind. Sind inzwischen größere Konjunktur-
umschläge erfolgt, oder ist zu befürchten, daß ein Schuldner infolge
größerer Zahlungseinstellungen in seiner Branche in Mitleidenschaft
gezogen sein sollt«, so muß nach diesem Zeitpunkte eine besondere
Auskunft eingeholt werden.
Femer sind für die Eingangsaussichten etwa bereits festgesetzte
Konkursdividenden, bei Rechtsstreiten etwa vom Gegner gemachte Ver-
gleichavorschläge u. dergl. bestimmend. Handelt es sich um Schaden-
«rsatzansprüche wegen Nichterfüllung der Vertragsbestimmungen aus
dbyGOOglC
136 ^i^ Bewertung des lüTentars.
Werkverträgen, so wird man den Umfang der Wertmindemng der
Forderungen gegebenenfalls mit Hilfe technischer Rechnungen er-
mitteln können. Zum Beispiel wird man die Ersatzforderung, welche
wegen Überschreiten der gewährleisteten Kohlen verbrauchsziffer bei
einer Kraftanlage erhoben werden kann, dnrch Kapitalisierung der dem
Mehrverbrauch entsprechenden Ausgabe ermitteln können, so daß,
wenn der Kohlen verbrauch um 0,3 kg pro PS-Stunde größer war als
gewährleistet, bei einer in lO stündigem Tagebetriebe arbeitenden
200 PS- Dampfmaschine die Jahresmehrausgabe
0,3 X 10 X 300 X 0,18 = 162 Mk.
und demnach bei einer zehnjährigen Lebensdauer und Kapitalisierung
mit 4"/^ der Minderwert bezw. die Höchstgrenze des Ersatzanspruchs
4050 Mk. betragen würde. (Eventl. würde dieser Betrag nach der
Rentenformel zu berechnen sein.)
Die Berechnung von Zinsen im Konto-Korrent-V erkehr als wert-
steigemde bezw. wertraindemde Momente unterbleibt bei den meisten .
Betrieben. Bei einem Debitorenbestand e von etwa 20000 M, und drei-
monatlichem Ziel ist der hierdurch entstehende Fehler
20000 : 2 X 0.04 : 4 = 100 M.
also im Vergleich zu der Genauigkeit, mit der Aufnahme der übrigen
Bestandteile erfolgt, nicht ohne weiteres zu vernachlässigen. Zulässig
wäre eine Vernachlässigung der Zinsen nur dann, wenn auch die Zinsen
für die Konto-Korrent^ Schulden nicht zur Anrechnung gebracht wurden
und wenn Außenstände und Schulden ungefähr die gleiche Größe
haben.
Zinsen aus Forderungen müssen, wenn eine Überwälzung auf die
Schuldner nicht möglich ist (wie ja meistens bei den auf Ziel verkauften
Waren), als wertmindemdes Moment angesehen werden. Dagegen
bilden Zinsen aus der Passivseite insofern ein wertsteigerndes Moment,
als dadurch der Zeitwert der Schulden vermindert und somit der Wert
der Vermögensmasse erhöht wird. Dies ist namentlich beim Konkurs-
inventar zu berück sich t^en, da lt. der Konkursordnung betagte Forde-
rungen als sofort fällig gelten, und andererseits mit dem Tage der
Konkurseröffnung die Berechnung weiterer Zinsen nicht mehr zu-
lässig ist.
Besonders zu behandeln sind Abzahlungs-Debitoren. Bei diesen
ist die Berechnung des Zwischen zinses unerläßlich, da sich die Abzahlung
meist auf einen sehr langen Zeitraum erstreckt.
Ebenso wie Forderungen und Schulden müssen auch Wechsel
und Wertpapiere bewertet werden. Wechsel im Portefeuille müssen
auf den Tag der Inventar auf Stellung diskontiert werden. Das Gleiche
gilt von Tratten, die sich, wie wir in g 50 gesehen haben, im Besitz
der Vermogensmasse befinden und welche lediglich benutzt sind, um
Buchforderungen, die bereits fällig sind, flüssiger zu gestalten.
dbyGOOglC
BcwertuDg BonsUger BeHtände. 137
Die Ennittltmg der Zinsbeträge kann man dadurch Tereinfachen,
daß man die Terschiedenen Posten nach ihrer Fälligkeit in Gruppen
einteilt und für jede dieser Grappen den durchschnittlichen Zinsbetrag
ermittelt. Dies Verfahren ist in der Regel genügend genau.
S 102. Die Bewertung von Vorauszahlungen auf der Aktiv- und
Passivseite muß sich nach dem zu Grunde liegenden Rechtsverliältnis
richten. Der Wert, zu dem Vorauszahlungen auf der Aktivseite als Ver-
mögensbestand angeführt werden ddrfen, hängt bei fortbestehendem
Geschäft von der Zeit ab, für welche die Vorauszahlungen geleistet
sind. Insbesondere wird man bei Versichenuigen den Zeitpunkt des
Anfangs und des Endes der Versicherungsdauer und den Teil derselben,
welcher den abgelaufenen Rechnungsabschnitt trifft, zu bestimmen
haben.
Bei Auflösung der Vermögen smasse ist festzustellen, inwieweit
nach den vorliegenden Verträgen ein Rückforderungsrecht auf die
Vorauszahlung besteht. Insbesondere werden bei Versicherungen nicht
immer die vollen Beträge zurückgezahlt werden.
Vorauszahlungen auf der Passivseite, das sind solche Voraus*
Zahlungen, welche von Kunden als Anzahlungen auf in Arbeit befind-
liche Werke geleistet werden, müssen mit ihrem vollen Betrage als
Passiva erscheinen. Würde man hierauf keine Rücksieht nehmen, und
diese Vorauszahlungen etwa im Verhältnis zu der Fertigstellung des
betr. Werkes bewerten, so würde dadurch ein Gewinn, welcher in
Wirklichkeit erst nach vollständiger Fertigstellung des Werkes erzielt
wird, bereits mit dem Abschluß ausgeschüttet werden können. Dies
ist aber, wie wir früher gesehen haben, keinesfalls zulässig, weil vor
endgültiger Fertigstellung noch die Gefahr besteht, daß das Werk durch
Zufall untergeht u. dergl.
Den Vorauszahlungen gleich zu achten sind solche Vorräte, wie
Kataloge, Reklameartikel u. dergl., welche nur dann Wert haben, wenn
der Betrieb in seiner bisherigen Form fortgeführt wird. Solange die
Foriüihrung möglich ist, dürfen deshalb diese Bestände bewertet
werden. Die Realisierbarkeit derselben kommt hierfür gar nicht in
Betracht, ebenso wenig wie bei Vorauszahlungen. Wenn daher von
einer Revisionsgesellschaft eine gegenüber einem derartigen Aktiv-
posten bei einem fortbestehenden Geschäfte erhobene Beanstandung
damit begründet wurde, daß diese Werte nicht realisierbar seien, dann
liegt darin eine Verkennung der für den Wertansatz geltenden Grund-
sätze. Etwas anders ist es natürlich, wenn das Inventar den Wert
einer aufzulösenden Vermögensmasse ermitteln soll Doch muß man
auch dann alle vorliegenden Umstände berücksichtigen. Wenn z. B.
der Konkursverwalter beabsichtigt, einen bestehenden Betrieb fortzu-
setzen, so kann es unter Umständen als angebracht erscheinen, die vor^
bandenen, nur für den bestehenden Betrieb werthabenden Bestände als
dbyGOOglC
138 Die Bewertung des Inventars.
Aktiva aufzunehmcB, wenigstens insoweit, als dieselben für den laufen-
den Betrieb während der Dauer des Verfahrens noch gebraucht werden
können.
Neben den bereits genannten Drucksachen, Propagandamaterial,
Katalogen n. dergl., gehören femer noch hierher solche Werte, die, wie
vorausgezahlte Gehälter und Proviaionen, Bestandteil der Betriebskosten
des kommenden Rech nungs abschnitte s sein würden.
$ 103. Für die Bewertung der nicht buchmäßigen Rechte und
Pflichten, wie z. B. des Wechselobligos, der Garantieverpflichtungen,
Bürgschaften u. dergl. kann, wenn diese Verbindlichkeiten laufend be-
stehen, ein durch die Erfahrung aus früheren Rechnungsabschnitten be-
gründeter Prozentsatz zum Ansatz gebracht werden. Doch überhebt
dies nicht der Prüfung, ob unter den besonderen Verhältnissen, ins-
besondere unter Berücksichtigung der Marktlage, eine Erhöhung oder
Ermäßigung dieses Satzes eintreten muß.
Hat man das mit den einzelnen Firmen eingegangene Wechsel-
obligo nach Personen zusammengestellt, so kann man die Zahlungi-
fähigkeit der Vorderleute als Maßstab für die Bewertung der Verbind-
lichkeiten gelten lassen. Diese ist wiederum unter Berücksichtigung
der allgemeinen Wirtschaftslage zu beurteilen.
Bei der Bewertung von Garantieverpflichtungen muß namentlich
auch auf etwa im abgelaufenen Jahre zu Tage getretene Fabrikationsfehler
Rücksicht genommen werden. Wenn z. B. in einer Fabrik elektrischer
Maschinen infolge Verwendung von ungeeignetem Isoliermaterial ein
großer Teil der in einem bestimmten Zeitraum hergestellten Kommu-
tatoren ausgewechselt werden mußte, so wird man dies bei der Ab-
schätzung der Garantieverpflichtungen wohl zu berücksichtigen haben.
Der Wert derartiger Garantieverpflichtungen wird in diesem Falle be-
stimmt durch die Kosten der Ausbesserungsarbeiten. Umgekehrt wird
man aktive Garantieverpflichtungen, das sind solche, welche seitens
eigener Lieferanten bezüglich der Ausbesserung von Betriebschäden,
der Abänderung sich bemerkbar machender Mängel u. dergl. über-
nommen sind, unter Umständen in ähnlicher Weise zum Ansatz bringen
dürfen. Dies ist dann zulässig, wenn die in die Grenze der Gewährleistung
fallenden Bestände ohne Rücksicht auf die Gewährleistung lediglich
entsprechend den aufgetretenen Mängeln nach ihrem Zeitwert« zum
Ansatz gebracht sind. In diesem Falle ist eben der eigentliche Ge-
schäftswert nicht durch den Zustand der betr. Teile gegeben, sondern
durch den Zustand in Verbindung mit der Gewährleistungspflicht. Der
Geschäftswert erscheint demnach in dem Inventar in zwei Teilen.
Eine derartige Teilung wird sich deshalb empfehlen, weil Garantiever-
pflichtungen häufig zu Prozessen führen, deren Ausgang nicht ohne
weiteres vorauszusehen ist. Außerdem wird durch eine derartige Be-
handlung Vorsorge getroffen dagegen, daß im Falle einer Feuersbmnst
dbyGOOglC
Bewertung songtiger Bestände. 139
oder eines sonstig:eii durch Versicherung gedeckten Schadens durch
höhere Gewalt die Schaden angäbe zu hoch erfolgt, und dadurch der
Versicherung Anlaß zu Beanstandungen gegeben wird, welche die Fest-
stellung und Auszahlung der Entschädigung verzögern.
I 104. Für den Fall der Auflösung einer offenen Handelsgesell-
schaft oder sonstigen Gesellschaft mit Ausnahme der Aktienvereine
und G. m. b. H. hat jeder Gesellschafter Anspruch auf Herausgabe der
von ihm eingebrachten Gegenstände bezw. auf Ersatz des Geldwertes,
derselben. Infolgedessen müssen diese Gegenstände ermittelt und be-
wertet werden. Für den Wertansatz werden die gleichen Gesichts-
punkte zur Anwendung zu bringen sein, wie beim Nießbrauchinventar,
d. h. der Ausscheidende hat lediglich Anspruch auf Ersatz des Wertes
zur Zeit des Ausscheidens.
Ferner nimmt jeder Gesellschafter an den zur Zeit des Austrittes
noch schwebenden Geschäften teil. Infolgedessen müssen diese noch
schwebenden Geschäfte für die Au stritt sin ventur entweder bewertet wer-
den, wenn nämlich der ausscheidende Gesellschafter durch Zahlung einer
dem Werte entsprechenden Summe abgefunden werden soll, oder es muß
Später entsprechend der Abwicklung des Geschäftes mit dem Ausscheiden-
den abgerechnet werden. Als Maßstab für die Bewertung wird der Ertrag
gelten müssen, den die noch schwebenden Geschäfte voraussichtlich
einbringen werden. In dem Verhältnis des Anteils des ausscheidenden
Gesellschafters zu dem der übrigen wird man diesen Wert auszuzahlen
haben. Infolgedessen muß dieser auszuzahlende Teil für das Aus-
einandersetzungsinventar und später für die Inventare der fortbestehen-
den Gesellschaft als Aktivum zum Ansatz gebracht werden, denn dieser
Teil ist der Kaufwert, den die übernehmende Partei für die Abwick-
lung der laufenden Geschäfte dem Ausscheidenden vergütet. Ent-
sprechend der Abwicklung der betr. Geschäfte ist dieser Aktivposten
natürlich abzuschreiben.
Auch im Konkursinventar wird es sich empfehlen, die noch nicht
abgewickelten Geschäfte und die aus ihnen voraussichtlich erwachsenden
Gewinne oder Verluste aufzuführen, damit durch das Konkursinventar
die Aussichten, welche für die Befriedigung der Gläubiger bestehen,
wirklich richtig dargestellt werden. Natürlich gehören in diesem Falle
die noch nicht realisierten Gewinne nicht in die Bilanz hinein. Das
hindert aber deren Aufnahme in das Inventar nicht, weil, wie wir schon
früher gesehen haben, das Inventar über den Rahmen der Bilanz
hinaus noch Auskunft über die Vermögenslage des Geschäftes geben soll.
dbyGOOglC
140 iuBere Formen dn Inventii«. EontroHen. Eosten.
IV. Abschnitt.
Äußere Formen des Inventars. Koutrollen. Kosten.
1. Kapitel. Die Zasammonstelliing der iDventnrergebniSKe.
f 105. Über die äußere Form des Inventars bestehen eine
Reihe von gesetzlichen Vorschriften. Daneben ist für die Anfstellnng
des Inventares, insbesondere für die Anordnung der verschiedenen Ver-
mögen sgegenstände der Zweck des Inventars entscheidend.
Von den gesetzlichen Vorschriften für die Form des Inventars inter-
essieren uns hier hauptsächlich die Vorschriften des Handelsrechtes. § 41
HGE., Abs. 2 u. Abs. 1 bestimmen für die Inventardarstellung folgendes:
„Das Inventar nod die Bilanz kÖDDeD in ein dazn bestimmtes Bach ein-
geschrieben oder jedesmal besonders anfgestellt werden. Im letzteren Falle sind
sie zu sammeln und in znsammenfa äugender Beihenfolge geordnet aa^bewabren.
Das Inventar und die Bilanz sind von dem Eanfmann zn unteraeiclmeu.
Sind mehrere persöulich haftende OesellschafteT vorbanden, so haben sie alle zn
anterzeiclioen."
Daneben gelten für die Form des kaufmännischen Inventars die
gesetzlichen Vorschriften über die flandelsbücher und die Regeln der
ordnungsmäßigen Buchführung. Denn das Inventar bildet einen not-
wendigen Bestandteil der Buchführung des Kaufmannes. Entsprechend
diesen Vorschriften wird man Rasuren im Inventar verbieten müssen.
Ebenso werden Änderungen nur in der Weise vorgenommen werden
dürfen , daß die ursprünglichen Niederschriften lesbar bleiben. ■ Soweit
das Inventar in Bücher eingetra^n wird, werden diese auch mit fort-
laufenden Seitennummern zu versehen sein. Plätze, welche der Regel
nach zu beschreiben sind, müssen, wenn sie gelegentlich frei bleiben,
derartig durchstrichen werden, daß nachträgliche Eintragungen nicht
mehr möglich sind.
Andererseits erklärt Staub die Anwendung von Bleistift für die
Aufstellung des Inventars ausdrücklich für zulässig, sofern nur ordnungs-
mäßig ersichtlich ist, was niedergeschrieben wurde und welche Ände-
rungen etwa später vorgenommen sind. Diese Auffassung, die sich auf
eine Reichsgerichts-Entscheidung stützt, ist zu begrüßen mit Rücksicht
darauf, daß die Inventuraufnahme selbst in der Regel innerhalb der
Betriebsräume oder auf dem Lagerplatz vorgenommen werden muß,
wobei das Mitführen von Tinte lästig sein würde. Immerhin wird man
zweckmäßig statt Bleistifte Tintenstifte benutzen und femer denjenigen
Teü der Schreibarbeiten bei der Inventur, welcher am Schreibtisch
geführt werden kann, also das Einsetzen der Einzelpreise und das Fest-
stellen der Gesamtbeträge der einzelnen Posten mit Tinte vornehmen,
um sich dadurch soweit dies irgend ohne Behinderung der Arbeiten
möglich ist, gegen nachträgliche Änderungen zu schützen.
dbyGOOglC
Die ZaMminenstelliuig der laTentarergebnisse. 141
Was die Anordnung der einzelDen Posten im Inventar anbelangt,
so wiesen wir an anderer Stelle schon darauf hin, dati einerseits dos
Kontensystem, anderseits die Liquidität der verschiedenen Vermögeng-
gegenstAnde und die Fälligkeit der Schulden als Gesichtspuakt für die
Anordnimg der Gegenstände im Inventar zu gelten haben, wenn aus
dem Inventar nicht nur der Wert, sondern auch die Zahlungsfähigkeit
der Vermögensmasse ersichtlich sein soll. '
g 106. Bei der Listenanfnahme empfiehlt es sich, zunächst nur
einzelne Aufnahm ebogen provisorisch mit Nummer zu versehen und an
die Aufnahmebeamten auszuteilen und diese Bogen erst nach Fertig-
stellung der Aufnahme zu heft«n und alsdann laufend zu uummerieren,
um dadurch zu vermeiden, daß in den Aufnahmeheften zu viel freier
Raum verbleibt, welcher die Übersicht stört.
Bei der Aufrechnung von Aafnahmehefte tut man gut, die Seiten-
beträge nicht vorzutragen. Denn dadurch wird ein etwa unterlaufener
Rechenfehler durch die ganze Inventur hindurch geschleppt. Viel
zweckmäßiger ist es, jede einzelne Seite für sich gesondert zu addieren
und dann die Beträge aus den einzelnen Seiten in einer Zusammen-
stellung zu vereinigen. Etwaige Berichtigungen von Fehlem werden
dabei am besten in der Weise voi^enommen, daß die Berichtigungsposten
mit roter Tinte an der betreffenden Stelle und bei der zugehörigen
Seitensumme vermerkt werden, während die Berichtigung selbst erat in
der Zusammenstellung am Schluß des Heftes vorgenommen wird. Als-
dann werden entweder für die verschiedenen Abteilungen oder für die
einzelnen Listen Einzel-Zusammenstellungen angefertigt und schließlich
auf Grund dieser Einzelzusammenstellung eine nach den Konten des
abzuschließenden Eontensystemes geordnete Gesarotzusammenstellung
aufgesteUt (Beispiele s. S. 176 ff. u. S. 181).
Wird die Aufnahme mit Hilfe des Zettelsystemes vorgenommen,
so kann man für die Zusammenstellung mit Vorteil eine schreibende
Addiermaschine benutzen, denn es genügt vollständig, wenn die ein-
zelnen Posten mit ihrer Aufnahmenummer und ihrem Wertbetrage ver-
zeichnet werden, da der gewünschte Einzelnachweis sich ja ohne wei-
teres in den einzelnen Aufnahmekarten findet. Der gesetzlichen Vor-
schriften wegen bestehen hiergegen kaum Bedenken, da ja § 41 HGB.
die Verwendung loser Blätter gestattet.
Die schreibenden Addiermaschinen lassen sich meistens so ein-
stellen, daß man mit einer Hälfte der Maschine lediglich die Aufnahme-
nummer schreibt, mit dem anderen Teile gleichzeitig ein oder zwei
nebeneinander liegende Posten addiert. Auch kann man vielfach die
Maschinen so einrichten, daß am Schlüsse einer jeden Zahlreihe selb-
ständig der Transport niedergeschrieben und am Anfange der neuen
Seite wiedeiiiott wird. Dies ist natürlich eine wesentliche Grleichtemng,
wenn es sich beispielsweise um die Verarbeitung von 30 bis 40000
dbyGOOglC
142 Änfiere Formen det Inventars. Kontrollen. Kosten.
Aofnahmeposten handelt, wie solche in Betrieben mit weitverzweigter
EinzelfabnkatioD sehr leicht vorkommen können.
i 107. Hier wäre noch kurz aui die Anordnung der Inventare
einzugehen, welche mehreren Zwecken gleichmüßig dienen, so z. B.
des Inventars für den Abschlnfi der Buchführung eines Einzelkaufmannes,
in das gleichzeitig das Privatrermögen aufgenommmen werden muß.
Wir erwähnten bereits, daß in solchem Falle zunächst das Inventar,
welches zum Buchabscbluß dient, aufgestellt und abgeschlossen wird, als-
dann das Inventar, welches die Peststellung des Gesamtvermögens
ermöglichen soll.
Entsprechend ist die Einteilung des Konkursinventars vorzu-
nehmen, einmal nach den verschiedenen Ansprüchen, anderseits nach
den gegenüberstehenden Haftungsobjekten. Zum Vermögen des Mannes
gehört nicht das eingebrachte Gut der Frau. Betreibt die Ehefrau ein
Geschäft, so haftet das Vermögen des Mannes natürlich überhaupt nicht,
anderseits das eingebrachte Gut der Frau nur dann, wenn der Ehe-
mann zum Geschäftsbetriebe seine Zustimmung erteilt hat. Auf alle
diese Fälle ist bei der Aufstellung des Inventars zu achten.
Um zu zeigen, wie wir der Darstellung von Inventaren aus ver-
schiedenem Anlaß für zweckmäßig halten, bringen wir im folgenden
einige Beispiele zum Abdruck, deren Ziffern natürlich völlig willkürlich
gewählt sind. Selbstverständlich können vrir eben nur im allgemeinen
zeigen, wie die Aufstellung vorzunehmen ist. Was im einzelnen etwa
zu berücksichtigen ist, muß von Fall zu Fall entschieden werden.
§ 108. Das Inventar ist im Handelsgeschäfte von allen fUr die
Aufnahme verantwortlichen Personen zu unterzeichnen. Dies sind bei
der offenen Handelsgesellschaft alle Gesellschafter, bei der Aktien-
gesellschaft sämtliche Vorstandsmitglieder, bei der G. m. b. H. sämtliche
Geschäftsführer, im Konkurs- und Liquidationsfalle sämtliche Verwalter
bezw. Liquidatoren.
Zu beachten ist, daß eine Stellvertretung der zur Unterzeichnung
verpflichteten Personen auch durch Prokuristen nicht statthaft ist, selbst
dann, wenn der Betriebsinhaber oder einzelne Mitglieder der offenen
Handelsgesellschaft sich sonst um die Geschäfts erledigung nicht zu
kümmern pflegen. Trotzdem findet mwi des öfteren Bilanzen ver-
öffentlicht, welche von einem Vorstandsmitglied und einem Prokuristen
unterzeichnet sind. Es ist dies ein Formfehler, der allerdings in der
Regel weitere Folgen nicht haben vrird.
Auch der ausgeschiedene Gesellschafter muß das Inventar unter-
zeichnen, welches in seine Teilhaberzeit fällt, ebenso der ausgeschiedene
Greschäftsführer, das ausgeschiedene Voretandsmitglied und dergl. Dies
ist eine Pflicht, welche ihm das Gesetz in seiner Eigenschaft auferlegt
hat. Er kann sich derselben nicht entziehen und gegebenenfalls im
Klagewege hierzu angehalten werden.
dbyGOOglC
Die ZnsftnunenBtellung der InventurergebaiBSe. 143
Kechtlich ist die Unterzeichnung des Inventars durch einen der
Mitbeteiligten gleichbedeutend mit einem Anerkenntnis der Richtigkeit
des Inhaltes des Inventars. Dies ist unter Umständen von Wichtigkeit,
wenn es sich um Auseinandersetzungen und dergl. handelt.
Zweckmäßig wird es sein, wenn man für den inneren Verkehr
neben der Zeichnung der Leiter auch die Unterschrift aller derjenigen Per-
sonen fordert, welche mit der In venturauf nähme zu tun hatten, selbstver-
ständlich nur für den Teil des Inventars, auf den sich ihre Tätigkeit er-
streckte. In Frage kommen z. B. die Aufnahmebeamten, die Kontroll-
beamten, die Inventurleiter und die Mitglieder der Inventurkommission.
Durch die Vorschrift der Unterzeichnung wird jedem einzelnen vor Augen
geführt, daß er für die Richtigkeit seiner Angaben einzustehen hat.
§ 109. Bei dem handelsrechtlichen Inventar ist in der Regel die
Mitwirkung einer Urkundsperson nicht notwendig. Augen schein lieh
geht das Gesetz davon aus, daß es im eigenen Interesse des Kauf-
manns liegt, über seinen Vermögensbestand eine klare Übersicht zu
bekommen. Nur das Konkursinventar soll unter Mitwirkung einer
Urkundsperson aufgenommen werden. Doch kann das Konkursgericht
Befreiung von dieser Vorschrift gewähren. Femer vrird für das familien-
rechtliche und erbrechtliche Inventar vielfach die Hinzuziehung einer
Urkundsperson verlangt.
Auch die Abschätzung durch Sachverständige ist nicht überall
vorgeschrieben. Im Handelsrechte fehlt eine zwingende Vorschrift voll-
ständig. Nut im Falle der Au8eiuanderseta;ung kann eine Abschätzung
durch Sachverständige verlangt werden. Ebenso bestimmt das bürger-
liche Gesetzbuch auch nur, daß unter bestimmten Fällen die Ab-
schätzung durch Sachverständige verlangt werden kann.
Immerhin wird man vielfach sowohl bei der Inventuraufnahme,
als auch bei der Bewert.nng Sachverständige und Urkundsperson hin-
zuziehen, namentlich dann, wenn es sich um Inventare handelt, welche
als Unterlage für besonders wichtige Schritte, wie beispielsweise die
Aufnahme eines Teilhabers, die Umwandlung der Rechtsform der Ge-
sellschaft oder die Auseinandersetzung dienen sollen. Denn dadurch
wird etwaigen Streitigkeiten am ehesten vorgebeugt.
§ 110. In einem großen Betriebe ist mit der Inventur ein nicht
unbeträchtliches Schreibwerk verbunden. Auch muß für Kontroilzwecke
ujid etwaige Prozesse jederzeit nachgewiesen werden können, in welcher
Weise die Inventur aufnähme vor sich ging, insbesondere, welche Schritte
für die Ermittelung der verschiedenen zum Ansatz gebrachten Werte
getan wurde und vrie die Bewertung eines bestimmten Postens zustande
gekommen ist. Es wird sich infolgedessen empfehlen, besondere In-
venturakten anzulegen, welche in zeitlicher Reihenfolge die verschie-
denen in Frage kommenden Schriftstücke aufnehmen. So gehören z. B.
in die Inventurakten zunächst die allgemeinen Inventurvorschriften,
dbyGOOglC
144 ÄnBeie Formen des InTentara. EontroUen. Kosten.
sodann die über die Verteilung dieser Vorschriften eingereichten
Qnittungen, die verschiedenen Berichte über die Verteilung der In-
venturbezirke, des Inventurpereonals, die Voraufnahme, die eigentliche
Aufnahme in den verschiedenen Abteilungen, die Berichte der £ontroll-
beamten über die von ihnen vorgenommenen Stichproben, die Korre-
spondenz mit den Filialen über die Bewertung der dort befindlichen
Warenbestände, über die Ausscheidung der untervvegs befindlichen
Sendungen, die Klarstellung der Retouren, und sonstige in Verbindung
mit der Inventur vorgenommene Feststellungen und dergl. Femer ge-
hören zu den Inventurakten Kataloge und sonstige Verzeichnisse, wenn
auf diese bei der Aufnahme oder Bewertung Bezug genommen wird,
die Unterlagen für die Bewertung der Buchfordenmgen, alle für die
Wertermittlung angestellten Berechnungen, Taxen und dergl., sowie die
Protokotie über die Verhandlungen der Inventurkommission. Wird die
Inventur nach ihrer Fertigstellung durch außerhalb des Betriebes stehende
Personen nachgeprüft, so gehört auch der Bericht über diese Nach-
prüfung zn den Inventurakten.
Zweckmäßig ist es femer, wenn man den Inventnrakten einen
von dem Inventurleiter aufzustellenden Bericht über die Inventur bei-
fügt und in diesem alles, was für die Durchführung der Inventur
wichtig ist, vermerkt. Die Akten bieten dann wertvolles Material für
spätere Aufnahmen, während gleichzeitig die Revision vereinfacht und
damit verbilligt wird.
6 IIL Auf das Inventar im Handelsrechte finden dieselben Vor-
schriften bezüglich der Aufbewahmngspflicht Anwendung, wie auf die
sonstigen Geschäftsbücher und Geschäftspapiere, Nach g 42 H. G. B.
sind diese 10 Jahre lang nach ihrer letzten Eintragung auch dann auf-
zubewahren, wenn die betreffenden Untemehmungen zu Grunde ge-
gangen sind. Zur Aufbewahrung verpflichtet sind die gleichen Personen,
welchen die Aufstellung des letzten Inventars kraft Gesetzes oblag.
Für die Aufbewahrung der Inventare, welche aus anderen An-
lässen aufgenommen werden, richtet sich die Frist nach der Verjährung
der aus den betr. Verhältnissen sich möglicherweise ergebenden An-
sprüche. Diese Verjährungsfrist ist im allgemeinen eine 30jährige.
Ausnahmen werden nur für die Ansprüche aus der Auseinandersetzung
einer Gesellschaft bürgerlichen Rechtes, femer für die Ansprüche aus
dem Erbschafts- und Familien rechte festgelegt.
Es empfiehlt sich jedoch in Geschäftsbetrieben die Vernichtung der
Inventare möglichst lange hinauszuschieben, da diese auch über die Ent-
wicklung der Unternehmungen recht wertvolle Anhaltspunkte liefern, die
häufig mit Vorteil verwendet werden können.
Nach dem geltenden Rechte kann die Aufbewahrung in den
Räumlichkeiten der verpflichteten Personen erfolgen. Bei der Aufbe-
wahrung muß natürlich die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes
dbyGOOglC
Die ZnsammenBtellnng der Inventurergebnigae. Kontrollen. 145
beobachtet werden, insbesondere wird man darauf dringen müssen, daö
die Dokumente gegen Peueragefahr geschützt werden. Dadurch wird
den betreffenden Personen u. a. für die Erhaltung dieser Dokumente
eine Verantwortung auferlegt, die oft nicht im Einklang steht mit den
Verhältnissen, in denen sie sich befindet. Denn gehen die Schriften
durch ihre PahrläsBigkeit unter, so können sie für den anderen daraus
entstehenden Schaden verantwortlich gemacht werden. Man denke nun
2. B. an den Inhaber eines gerade eben liquidierten Geschäftes, welcher
das ganze Vermögen verloren hat, und der nun dafür haften soll, daB
die Dokumente, welche unter Umständen fUr Dritte von außerordent-
licher Wichtigkeit sein können, während der Dauer der Aufbewahrunga-
pflicht erhalten bleiben, oder an eine Ehefrau, die nach dem Tode
ihres Mannes in dürftigen Verhältnissen lebt nnd nicht in der Lage
ist, die insbesondere für die Sicherung der Dokumente gegen Feuers-
gefahr notwendige Vorkehrungen zu treffen. Es wäre deshalb vielleicht
zweckmäßiger, wenn statt der Aufbewahrung im eigenen Hause, die
Niederlegung bei einer Behörde (Handelskammer), zum mindeetens aber
die feuersichere Aufbewahrung vollgeschrieben werden würde.
2. Kapitel. Kontrollen.
g 112. Bereits während der Betrachtung der Aufnahmetechnik
wiesen wir darauf hin, wie wichtig es ist, daß die Inventurarbeiten
fortlaufend einer scharfen Kontrolle unterworfen werden. Denn in noch
höherem Maße vde von den laufenden Oeschäftsarbeiten gilt von den
Inventurarbeiten der Satz, daß ohne eine laufende Kontrolle, die bei
allen Schwierigkeiten helfend eingreifen kann, eine glatte Abwicklung
der Geschäfte überhaupt nicht möglich ist. Wir hatten deshalb bereits
die Aufstellung von Kontrollbeamten für die laufende Aufnahme ver-
langt. Die Unterlassung einer genügenden Beaufsichtigung der Auf-
nabmearbeiten kann den ftir die Aufstellung des Inventars verantwort-
lichen Personen unter Umständen als Fahrlässigkeit angerechnet werden,
die beim Auftreten von groben Fehlem zum Schadenersätze verpflichtet.
Zweckmäßig wird man, bevor mit der Aufnahme begonnen wird,
für die gesamte Kontrolle einen Kontrollplan ausarbeiten. Dadurch
hat man am besten die Gewähr dafür, daß die Kontrolle sich auch auf
alle vorgesehenen Arbeiten erstreckt und daß die Kontrollbeamten
nicht an einer Stelle unnötig viel Kontrollen vornehmen, an der anderen
Stelle dagegen gar keine.
I 113. Zunächst muß sich die Kontrolle auf das Portschreiten
der Arbeiten erstrecken, damit in der für die Inventur vorgesehenen
Zeit auch wirklich Aufnahme und Bewertung fertig werden. In Ab-
bildung 5 brachten wir bereits einen geeigneten Vordruck für diese
Zeitkontrolle. Die Unterlagen für die Ausfüllung dieses Vordrucke
ern11,InTantiir. jq
dbyGOOglC
146 XnBere Formen des InventarB. Eontrolleik. Eosten.
werden, soweit sie sich nicht durch Aufnahmepapiere selbst ergeben,
zweckmäßig mit Hilfe kurzer Berichte beschafft, für welche passende
Vordrucke leicht durch eines der bekannten Vervielfältigungaverfahren
hergestellt werden können.
Des Weiteren hat sich die Kontrolle der Aufnahme vor allen
Dingen auf richtige Angabe der Mengen und richtige und Tollst&ndige
Bezeichnung der aufgenommenen Posten zu erstrecken. Hier muß die
Kontrolle namentlich bei Beginn der Aufnahmearbeiten tätig sein, da-
mit sich das meist ungeübte Aufnahmepersonal an vollständige Bezeich-
nung der einzelnen Waren gewöhnt. Zweckmäßig ist es deshalb, wenn
man anfangs jede abgeschlossene Aufnahmeliste oder jeden Aufnahme-
block Posten für Posten von dem Kontrollbeamten durchgehen läßt,
am besten wohl an Hand eines Kataloges oder der Kalkulationazu-
sammenstellungen, da ja dann am ersten unvollständige Angaben ent-
deckt werden können. Sehr zweckmäßig ist ea auch, wenn die Kou-
trollbeamten sich vor Beginn ihrer Kontrollarbeit auf Karten oder
dergleichen eine kurze Zusammenstellung der für die Bewertung in
Betracht kommenden Funkte machen, damit sie hierauf die Aufnahme-
beamten besonders aufmerksam machen können.
Berichtigungen, welche die Kontrollbeamten vornehmen, sollten
immer deutlich durch Hinzufügen des Handzeichens des Kontrolibeamten
oder auf andere Weise kenntlich gemacht werden, damit jederzeit fest-
gestellt werden kann , wer für eine etwa falsche oder unvollständige
Angabe verantwortlich ist.
Bei der Kontrolle der Mengenangaben müssen die Kontrollbeamten
vor allem auf die Einhaltung der vielen kleinen, scheinbar unwichtigen
Maßregeln achten, welche für die Sicherstellung der Etichtigheit der
Aufnahme getroffen sind. Auch diese Kontrolle vrird zu Beginn der
Aufnahmearbeiten schärfer sein müssen, wie später. Im allgemeinen
soll bei der Mengenkontrolle eines Postens der Kontrollbeamte zunächst
die Menge selbst feststellen und erst dann nachsehen, in welchem Be-
trage der betr. Posten in der Aufnahme enthalten ist, da sich sonst
der Kontrollbeamte leicht den gleichen Täuschungen aussetzt, wie der
Aufnehmende. Andererseits hat es sich nicht bewährt, wenn der Kon-
trollbeamte völlig unabhängig von dem Aufnehmenden die Mengen
einzelner Posten feststellt, und diese erst nach Beendigung der In-
ventaraufnahme mit den Aufnahmeergebnissen verglichen werden. Denn
dann kann man später eben nur feststellen, daß eine der beiden An-
gaben iaisch ist, nicht aber welche von beiden. EHolgt dagegen die
Kontrolle sofort nach Beendigung der Aufnahme, oder besser noch
während der Aufnahme selbst, so ist eine Berichtigung verhältnismäßig
einfach, femer kann man dann die Aufnahmebeamten entsprechend be-
lehren bezw. ungeeignete Leute rechtzeitig entfernen, ehe durch falsche
Aufnahmen weitere Schäden entstehen.
dbyGOOglC
Kontrollen.
147
Die Kontrollbeamten sollen über die von ihnen vorgenommenen
Kontrollen Aufzeichnungen m&chen, damit an Hand dieser Äiifzeichnungen
wieder die Tätigkeit der Kontrollbeamten nachgeprüft werden kann.
Denn auch dies ist nötig, zumal wenn die Beamten im Kontrollieren
nicht geübt sind. Man kann nun entweder die Kontrollbeamten ver-
anlassen, die Durchführung der Kontrolle bei den einzelnen Posten in
der Weise anzuzeichnen, daß sie in den Aufnahm epapi er en dem kon-
trollierten Posten ihr Handzeichen oder einen sonstigen Vermerk hin-
zufügen. Oder aber man kann die Tätigkeit der Kontrollbeamten durch
Kontrollberichte überwachen, in denen die verschiedenen von ihnen
vorgenommenen Stichproben am besten mittels der Aufnahmenummer
bezeichnet werden, ebenso die dabei erhobenen Beanstandungen. Einen
Vordruck für derartige KontroUbericbte bringen wir in Abb. 32.
Abi). 82. Inventur 191...
Waren aufnähme.
Anfnahmebezirk Nr.: 7. Aufnahmeleiter: Bi».
Aufnehmer: Meyer. Gehilfe: Schah.
Kontrollen.
Anfn.
Beanstandungen wegen
Nipdorschrift Zihlune
Wiegen
8o„,d^
511
Arütw QM 43
_
Material
fem
_
_
_
114
Dynamobledte
10kg +
-
-
-
913
1313
Dratsp«ien
-
Type
vergessen
-
Tara
vergessen
-
50i 533 581 682 583 587 716 611 631 689
753 817 952 1001 1110 1180 1231
Leute Nr. U
81.
Mü
kr 30 7
Die Kontrolle bei der Warenaufnahme muQ sich natürlich auch
auf die Vollständigkeit der Aufnahme erstrecken; hierzu werden am
besten die an den einzelnen Warenposten angebrachten Aufnahme-
zeichen verwendet. Ebenso muß auf die richtige Führung der bei der
indirekten Aufnahme notwendigen Berichtungslisten geachtet werden,
denn diese bilden ja ebensogut einen Bestandteil der Warenaufnahme,
wie die eigentlichen Ausfehreibungen der vorhandenen Bestände.
Die Kontrolle der Aufnahme der übrigen Vermögensbestandteile
muß sich vor allen Dingen auch aof die Vollständigkeit der Aufnahme
10*
ügtzo.o, Google
148 ÄoBere Formen des Inventars. Kontrollen. Kosten.
erstrecken. Zweckmäßig wird man hierfür ältere In venturaufn ahmen
benutzen, insbesondere dann, wenn im Eonkursfalle der Verdacht be-
steht, daß Vermögensatücke beiseite geschafft sind. Daneben ist natur-
gemäß auch auf die Vollständigkeit der Bewertungsunterlagen zu achten.
§ 114. Die Kontrolle der Bewertung muß vor allem die Zu-
lässigkeit der Wertansätze unter Berücksichtigung des Zweckes der
Inventuraufnahme und der gesetzlichen Vorschriften prüfen. Nament-
lich wird die Prüfung dann besonders sorgfältig vorgenommen werden
müssen, wenn gegenüber dem Eingangswerte Werterhöhungen voTge-
nommen sind. Das Gleiche gilt auch dann, wenn es zweifelhaft sein
kann, ob die Werterhöhung durch besondere Aufwendungen gerecht-
fertigt wird.
Im einzelnen ist insbesondere auf die richtige Bewertung der
marktßihigen Waren, auf sachgemäße Berücksichtigung des Veraltens,
auf übergroße Lagerbestände und Kommissions - Lager zu achten.
Auch muß darauf gesehen werden, daß in Konsignation befindliche
Ware, ebenso die Ware der Zweiganstalten nicht mit dem Gewinn-
aufschlag, sondern lediglich zu den nach § 60 ansatzfähigen Her-
ßtellungskosten bewertet werden. Bei Konsignationswaren ist femer
auf sachgemäße Berücksichtigung des Veraltens und der zu Lasten des
Betriebes gehenden Kosten der ZurUcksendung zu achten, während
andererseits bei den Filialwaren ein Zuschlag fUr die Frachtkosten bis
zu den Filialen angerechnet werden darf.
I 115. Daß die rechnerische Richtigkeit der Zusammenstellung
recht sorgfältig nachgeprüft werden muß, bedarf keiner besonderen
Erwähnung. Dennoch findet man bei der Nachprüfung von Inventuren
häufig recht grobe Rechenfehler, die sieh bei einiger Sorgfalt recht
gut vermeiden lassen. Ein Hilfsmittel für die Kontrolle der Addition
von Listen besteht in folgendem Verfahren:
Man stellt aus der Gesamtsumme aller in der betr. Liste sich be-
findenden Blätter und der Blattzahl fest, welcher durchschnittliche
Seitenbetrag auf eine Seite entfällt. Dann untersucht man, welche
der einzelnen Seiten von diesem Durohschnittabetrag nach oben oder
unten wesentlich abweichen. Dadurch, daß man bei diesen Seiten nach-
prüft, ob die Ausrechnung und Addition richtig ist, kann man dann
leicht grobe Rechenfehler finden. Zweckmäßig ist es bei diesem Ver-
fahren, wenn man solche Seiten, die von vornherein ganz außergewöhn-
lich stark von dem Durchschnittswerte abweichen, ausscheidet. Die
Feh 1er Wahrscheinlichkeit vrird, wenigstens soweit reine Rechenfehler
in Frage kommen, auf diese Weise auf den Durchschnittsbetrag be-
schränkt.
% 116. Außer diesen durch die mit der Aufnahme und Aus-
wertung beauftragten Beamten vorzunehmenden Kontrollen wird natür-
lich auch der für die Aufnahme verantwortliche Geschäftsleiter wenigstens
dbyGOOglC
Kontrollen. 149
stichprobenweise eine Kontrolle der Inventar Tomehmen müssen, schon
Bin die Aufnahme- und Kontrollbeanit«n dadurch zu sorgfältiger Arbeit
zu veranlassen. Außerdem kann auch seitens der Buchhalterei eine
Kontrolle der durch die Inventur ermittelten Bestände vorgesommen
werden. Diese buchhalterische Kontrolle ist verhältnismäfiig einfach,
wenn die Betriebs-Bnchföhrung so eingerichtet ist, dafi sich aus ihr
die jeweiligen SollbestSnde der verschiedenen Arten von Waren ent-
nehmen lassen. Ist dies nicht der Fall, so kann man in folgender
Weise wenigstens eine ungefähre Kontrolle der Bestände an Hand der
Buchführung durchfuhren:
Man ermittelt aus dem vorhergehenden Geschäftsjahr den Pro-
zentsatz des an den verkauften Waren eizielten Gewinnes (Bnitto-
Qewinnes) ohne Berücksichtigung der Handlungsunkosten, Abschrei-
bangen und sonstiger Leerlaufkosten des Betriebes. Alsdann berech-
net man auf der Habenseite des Warenkontos den Selbstkosten wert der
verkauften Waren in der Weise, daß man von dem Betrage der Haben-
seite den Bruttogewinn-Aufschlag in Abzug bringt. Der sich dann er-
gebende Saldo des Warenkontos entspricht ungefähr dem wirklichen
Warenbestände, wenn auf der Habenseite tateächlich nur wirkliche
Verkaufsposten, nicht aber auch Materialretouren verbucht sind und
wenn andererseits auf der Sollseite nur wirkliche Anschaffungspreise,
nicht aber Rabattgutschriften und Warenretoaren vermerkt werden.
Meistens lassen sich diese Beträge an H^nd von Beibuchern gesondert
ermitteln. Der auf diese Weise ermittelte Warenbestand muß wenigstens
ungefähr mit dem aus dem Inventar sich einbanden Warenbestaude
tibereinstimmen. Um schon möglichst bald nach der Aufnahme die
Richtigkeit der durch die Aufnahme ermittelten Bestände kontrollieren
zn können, empfiehlt es sich, sofort nach Beendigung der Aufnahme
eine näherungs weise Wertermittlung in der Weise vorzunehmen, daß
man zunächst eine oberflächliche Berechnung der Hanptposten vor-
nehmen läßt und alsdann die so gewonnenen Ziffern mit dem durch
die Bücher ermittelten Bestände vergleicht. Stellen sich dann ganz
augenfällige Differenzen heraus, so wird es meist nicht schwer sein,
die Aufnahme nodimals nachzukontrollieren, da meistens die Weiter-
verarbeitung der verschiedenen Waren dann noch nicht begonnen hat.
Auch durch Vei^leich mit den in den einzelnen Abteilungen bei der
vorjährigen Inventur vorgefundenen Beständen und unter Berücksichti-
gung der mehr oder weniger starken Einkäufe im laufenden Jahre, der
Personalvermehmng in den Werkstätten, ebenso des Umsatzes wird
man leicht feststellen können, ob grobe Aufnahmefehler vorgekommen
sind. Als letztes Mittel bleibt schließlich noch eine dnrch Sach-
verständige vorgenommene Abschätzung der verschiedenen Bestände.
Hierbei muß man natürlich insofern vorsichtig sein, als man das Ab-
schätzen in nicht zn großen Posten und möglichst an Hand von Preis-
dbyGOOglC
150 Äußere Ponnen des InTentars. Kontrollen. Kosten.
biichem und dergl. vornehmen lassen soll. Ebenso ist es erforderlich,
daß die Abschätzenden die einzelnen Bestände in ihrem ganzen Um-
fange zu Gesicht bekommen, da sonst natürlich eine genaue Schätzung
nicht möglich ist. Vorteilhaft ist es schließlich, die Schätzung von
mehreren Personen unabhängig voneinander voiaehmen zu lassen, denn
dadurch wird die Zuverlässigkeit der Angaben wesentlich erhöht.
§ 117. Neben dieser Kontrolle durch den aufnehmenden Betrieb
gelbst muß bei Aktienvereinen und bei solchen G. m. b. H., welche
statutarisch einen Aufsichtsrat oder ein sonstiges Kontrollorgan bestellt
haben, auch durch dieses eine Nachprüfung der Inventur aufnähme er-
folgen. Diese Nachprüfung sollte sich vor allem auch auf die Zuver-
lässigkeit des Aufnahmeverfahrens erstrecken. Es wird deshalb zweck-
mäßig sein, wenn der Aufsichtsrat von den Inventur- und Bewertungs-
vorschriften Kenntnis nimmt, oder wenn ein Mitglied des Aufsichtsrates
an den Sitzungen der Inventurkommission, sofern eine solche bestellt
ist, sich beteiligt. Ebenso wird der Aufsichtsrat eine Nachprüfung der
vollständigen Aufnahme vornehmen müssen, denn er trägt ja für den
Fall, daß die Aufnahme unrichtig ist, auch die Verantwortung für die-
selbe. Fehlt es an einem sachverständigen Mitgliede im Aufsichtsrat,
Bo ist es am Besten, wenn der Aufsichtsrat einen außerhalb des Betriebes
stehenden Sachverständigen mit der Ausübung seines Kontrollrechtes
betrauen wird. Dies geschieht Ja auch meistens dadurch, daß der Auf-
sichtsrat nach Abschluß eine eingehende Prüfung der Buchführung und
Bilanz vornehmen läßt. Zweckmäßiger würde es jedoch sein, wenn
diese Prüfung nicht erst nach Fertigstellung der Bilanz vorgenommen
würde, da dann etwaige Unstimmigkeiten in der Inventuraufnahme nur
sehr schwer festgestellt werden können, sondern wenn die Prüfung
bereits mit Beginn der Inventur in Angriff genommen würde, d. h.
wenn schon die Vorbereitungen für die Inventur durch unparteiische
Sachverständige überwacht werden, damit diese etwaige Bedenken
gegen das Aufnahmeveriahren oder gegen die Bestimmungen über den
Wertansatz so rechtzeitig zur Sprache bringen können, daß hierzu der
Aufsichtsrat gegebenen Falls noch vor Beginn der Aufnahme Stellung
nehmen kann.
Was oben von dem Aufsichtsrat gesagt wurde, gilt sinngemäß
für den Gläubigerausschuß bei einem Konkursinventar.
Eine Kontrolle der Inventur aufnähme durch die Aktionäre oder
einzelne Gesellschafter einer G. m. b. H., auch wenn dieselben die Mehr-
heit des Aktienkapitals oder der Geschäftsanteile besitzen, darf vom
Voi^tande einer A.-G. bezw. vom Geschäftsführer nicht ohne weiteres
gestattet werden, wenn die Gesellschafter an der Geschäftsführung
nicht beteiligt sind. In beiden Fällen kann jedoch die General-Ver-
sammlung bezw. die Gesellschafter-Versammlung mit einfacher Stimmen-
mehrheit eine Nachprüfung der Bilanz und damit selbstverständlich
dbyGOOglC
Kosten der Inventur. 161
aucb der ihr zugrunde liegeDden Inventuraufnahme anordnen und hierzu
auch Aktionäre oder Teilhaber bestimmen.
Bei der offenen Handelsgesellschaft hat jeder Gesellschafter das
Recht, die Vorlage der Inventuraufnahme zu verlangen, auch dann,
wenn er im allgemeinen von der Geschäftsführung ausgeschlossen ist.
Ebenso kann sich jeder Oesellsehafter eines Beistandes bei dieser
Prüfung bedienen. Weigern sich die übrigen Gesellschafter, die Prüfung
zu gestatten, so können sie hierzu vom Registergericht angehalten
werden. Ebenso ist es natürlich möglich, daß im Prozeßwege die Vor-
legung der Inventuraufnahme erzwungen werden kann, denn die Inventur
gehört ebenso zu den Bestandteilen der ordnungsmäßigen Buchführung
wie die übrigen Geschäftsbücher.
3. Kapitel. Kosten der Inventiir.
% 118. Die Kosten der Inventuraufnahme sind in der Regel nicht
gering. Es ist deshalb wohl am Platze, wenn wir hier fragen, wer
dieselben zu bezahlen hat. Als Kosten der Inventurauf nähme kommen
zunächst in Betracht: die direkten Auslagen für die notwendigen Vor-
drucke, die Löhne für das Aufnahmepersonal, die Honorare der hinzu-
gezogenen Sachverständigen, die Kosten etwaiger Taxen, chemischer
Untersuchungen u. dgl., femer die Kosten etwaiger Hilfsarbeiten und
Bestellung von Hilf s Vorrichtungen, wie Rechen arbeiten, Beschaffung
■von Wagen u. dgl. Zu diesen direkten Auslagen kommen noch hinzu,
die Verluste, welche durch Störung des Betriebes, durch Beschädigung
der Waren bei der Aufnahme, durch Standgelder von Eisenbahnwagen,
welche wegen der Aufnahmearbeiten nicht entladen werden können,
ebenso durch Einlagerungskosten u. dgl. entstehen, sowie femer, wenn
die Inventuraufnahme eine anßei^ewöhnliche ist, die Kosten, welche durch
Liefern ngsverzögerungen, sei es dadurch, daß Konventionalstrafen er-
wirkt werden, sei es durch Uehrauslagen au Eilfracht u. dgl. auflaufen.
Sofem es sich um die gewöhnliche, ordnungsmäßige Inventurauf-
nahme handelt, kann es nicht zweifelhaft sein, daß diese Kosten der
aufnehmenden Vermögensmasse zur Last fallen. Das Gleiche gilt von
der Inventuraufnahme, welche bei Eröffnung des Konkursverfahrens
notwendig wird. Hier ist in § 58 der KO. ausdrücklich bestimmt, daß
diese Kosten Massekosten sind, daß also derartige Kosten vorweg von
der Masse berichtigt werden müssen.
Wird die Inventur aufnähme dagegen außerhalb des regelmäßigen
Geschäftsganges vorgenommen, so fallen die Kosten im Regelfalle dem-
jenigen zur Last, welcher diese Aufnahme veranlaßt, also bei einer
offenen Handelsgesellschaft dem die Aufnahme beantragenden Gesell-
schafter, bei einer Aktiengesellschaft gegebenen Falls dem ohne zwin-
genden Grund eine Aufnahme veranlassenden Aktionär bezw. bei einer
dbyGOOglC
152 AuanützuDg des Inventars.
Q. m. b. H. den beantragenden Gesellschaftem. Jedoch kann in diesea
beiden Fällen die Generalversammlung bezw. GeseUschafter- Versamm -
lung beschließen, daß die Kosten von der Geaellsehaft erstattet werden
müssen. Dient die Inventuraufnahme als Beweismittel in einem Bechts-
streit, so können natürlich die Kosten als Teil der Bechtestreitskosten
betrachtet und dementsprechend dem unterliegenden Teile auierlegt
werden.
V. Abschnitt. Ausnutzung des Inventars.
1. Kapitel. Ertrags-EalkalatiOD.
I 119. Die Inventur bietet eine gute Gelegenheit, eine Beihe
von Nebenarbeiten auszuführen, die umsoweniger versäumt werden
sollte, als ohnedies die Inventur erhebliche Kosten verursacht, welche
bestmöglichst ausgenutzt werden müssen.
Im Geschäftsbetriebe wird man zunächst auf Grund des Inventur-
ergebnisses die laufende Statistik berichtigen. Dies gilt namentlich
von der Auftragsstatistik, Lagerkontrolle, Ausbeute- und Umsatzstatistik.
Femei wird man die Warenaufnahme und die damit verbundene Durch-
musterung des Lagers benutzen, um unverkäufliche "Waren herauszu-
suchen und zu herabgemindertem Preise zum Ausverkauf zu bringen,
ein Verfahren, das namentlich in den Saisongeschäften sehr gebräuch-
lich ist. Auch Umänderungen in der Lagerung der Waren werden
zweckmäßig mit der Inventur vorgenommen.
Des weiteren kann man die durch die Inventur gewonnene Über-
sicht über die Bestände sehr gut benutzen, um genauere Ertrag^-
kalkulationen unter Berücksichtigung des Zinsverlustes durch Lager-
bestände aufzustellen.
Nicht zuletzt sei schließlich der Aufräume- und Reinigungsarbeiten
gedacht, die am besten mit der Inventur verbunden werden, da bei
dieser ohne dies fast jedes Stück in die Hand genommen werden mnß.
g 120, Besonders wichtig erscheint uns die Aufstellung von
Ertragskalkulationen an Hand des Inventars, in denen auch der Zins-
verlust, welcher durch die erforderlichen Lagerbestände verursacht wird,
berücksichtigt ist. Denn es ist klar, daß bei der Kalkulation der
Selbstkosten mit Hilfe eines Durchschnitteprozentsatzes der allgemeinen
Unkosten die Zinsen, welche einzelne außerordentliche hohe Bestände
erfordern, von solchen Waren mitgetragen werden müssen, welche
nur in geringen Mengen vorrätig gehalten werden. Dadurch wird
scheinbar der an diesen Gegenständen erzielte Gewinn zu Gunsten der
größere Vorräte bedingenden vermindert. Allerdings bietet der durch
die Inventuraufnahme ermittelte Bestand nicht ohne weiteres eine Unter-
dbyGOOglC
Brtr&gg-KalkDlation. 15g
läge für die Zinsberechnung. Denn für diese ist der Durchschnitts-
wert des Bestandes maßgebend. Dieser ist aber nicht immer gleich
dem Inventurwerte, er wird vielmehr meist, namentlich bei Saison-
artikeln, ein anderer sein. Dennoch kann man auf Grund des Inventur-
bestandes eine Ertrags-Kalkulation vornehmen, wenn man die Umsätze
in den einzelnen Artikeln im Lauie des Jahres feststellen kann. Dies
ist meistens eicht sehr sciwierig, wenigstens dann nicht, wenn für
die verschiedenen Waren gnippen besondere Verkaufskonten geführt
werden, wie dies ja wohl in allen größeren Betrieben der Fall ist.
Wenn man alsdann von der jeweiligen Habenseite dieser Konten den
durchschnittlichen Bruttogew innauischlag in Abzug bringt, ähnlich wie
wir dies in § 116 für die Ermittlung des Gesamtwarenbestandes zeigten,
(jedoch mit dem diesjährigen Inventurbestande, also genauer!) so er-
gibt der jeweilige Monats -Ab Schluß den ungefähren Bestand am Schlüsse
des Monats. Der letzte Bestand muß sich natürlich mit dem Inventur-
werte decken. Aus den so ermittelten Monats-Beständen kann leicht
der Durchschnittswert; berechnet werden. Alsdann sind alle Unterlagen
für die Berechnung der Zinsen, welche der einzelnen Warengruppe
zuzuschreiben sind, gegeben. Naturgemäß muß man hierbei auch die
verschiedenen Teile der Bestände beachten. Insbesondere wird man bei
Fabrikaten auch die entsprechenden Teilfabrikate und die speziell für
die betrachtete Warengruppe vorrätig gehaltenen Bezugsartikel mit
berücksichtigen. Dagegen können solche Materialien, welche wie Kupfer,
Messing und dgl. für mehrere Betriebszweige verwendet werden können,
bei der speziellen Berechnung ausscheiden und mit in die allgemeinen
Unkosten eingerechnet werden.
Ein Beispiel wird das Gesagte besser erläutern. Ein Betrieb, der
drei verschiedene Warenarten ABC herstellt, soll am Inventurtage
folgende Bestände incl. Teilfabrikate vorgefunden haben:
Fertige A-Ware 10000 Mk.
Fertige B-Ware 40000 Mk.
Fertige C-Ware 2000 Mk.
Allgemein verwendbares Rohmaterial und solche Bestände, welche
nicht auf die einzelnen Waren verteilt werden können: 45000 Mk.
Die monatlichen Bestände sollen betragen haben bei den A-Waren:
6000, 11000, 18000, 28000, 42000, 70000, 50000, 45000, 30000,
21000, 17000, 10000, sodaß der Durchschnittsbestand 29000 Mk. betrug.
Hingegen soll der Bestand an B< Waren sich stets auf der durch-
schnittlichen Höhe von 40000 Mk. gehalten haben, während der Be-
stand an C-Ware im ersten Halbjahre durchschnittlich 18000, im zweiten
Halbjahre durchschnittlich 2000 Mk. betragen haben mag. Alsdann
ergibt sich für die Zinsvert: eilung folgende Berechnung.
dbyGOOglC
154 Ansnütznog des Inventars.
Der durchschnittliche Oesamtbestand betrug:
A-Ware = 290CtO
B-Ware = 40000
C-Ware = 10000
gemeinsame Waren — 45000
insgesamt 124000
demnach wäre den A- Waren j^ • 100 =: 23 */(, des gesamten Zinsbe-
40
träges, den B-Waren ^^ • 100 = 32 "/(, der Zinsen und den C-Waren
,j^j -100 = 8 70 ^^ belasten, während in den allgemeinen Aufschlag
—-, • 100 ^ 37 "/o Zinsen einzurechnen wären.
Betrüge der auf die Warenbestände entfallende Teil der Zinslast
10000 Mk., die allgemeinen Unkosten 20000 Mk., so würde bei einem
Umsatz von 200000 Mk, der allgemeine Aufschlag auf alle Waren:
20000 + 0, 3 7 • 10000
200 000
der spezielle Aufschlag auf die A-Waren bei 50000 Mk. Umsatz
_ 0,23 • 10000 ,ftrt-AfiO/
auf die B-Waren bei einem Umsatz; von 120000 Mk.
0, 32 • 1000
~ 140000
auf die C-Waren bei einem Umsatz von 10000 Mk.
0,08 . 10000
. 100 = 11,85%,
' - 100 =: 2ß%
ron 10000 Mk.
• . 100 = 8%
~ 10000
betragen.
2. Kapitel. Sonstige Arbeiten.
% 121. Vor allem kann die Inventur der Verkaufs- und Betriebs-
abteilung wertvolles Materia! für ihre Dispositionen liefern. Die Ver-
kauf sab teil ung kann auf Grund der Inventurautnahme Maßnahmen für
den Absatz solcher Artikel treffen, deren Lagerbestand in gar keinem
Verhältnis zu dem Umsatz derselben steht. Die Ermittelung der auf den
einzelnen Posten entfallenden Zinsbeträge ermöglicht hier ein Urteil
darüber, inwieweit eine Preisherabsetzung eintreten darf. Wenn z. B.
von einer Ware, deren Jahresumsatz 10000 Mk. beträgt, ein Bestand
in Höhe von 40000 Mk. vorhanden ist, dann wird man den Verkaufs-
preis ohne weiteres um den Zinsbetrag herabsetzen dürfen, welcher
bei sofortigem Umsatz des ganzen Postens erspart werden würde. In
unserem Falle würde beispielsweise bei i^j^ iger Verzinsung der Zins-
verlust etwa 4 X 4 : 2 m S^/o des Herstellungswertes betragen. Um
dbyGOOglC
SoDstige ArbeiteQ. 155
diesen Betrag würde man den Verkaufspreis ohne weiteres ermäßigen
dürfen, ohne daß der Betrieb irgend welchen Schaden erleidet, wenn
man dadurch eine sofortige Äbstoöung des Warenpostens erzielen kann.
Meist wird man aber mit der Preisherabsetzung noch erheblich weiter
gehen dUrfen, weil ja durch die sofortige Abstoßung des Bestandes
dem Betriebe flüssige Mittel sofort zugeführt werden würden. Ebenso
würde außerdem noch eine Ersparnis an Lagerkosten eintreten bezw.
Platz im Lager gewonnen werden, alles Momente, die eine stärkere
Herabsetzung der Verkaufspreise rechtfertigen.
I 122. Die Fabrikationsabteilung wird an Hand der Bestands-
ziffem ermitteln können, ob es sich lohnt, durch technische Verbesse-
rungen den Fabrikationsprozeß zu beschleunigen und dadurch die im
Betriebe festliegenden Mittel flüssiger zu machen. Eine derartige Über-
legung wird namentlich dann am Platze sein, wenn es sich um eine
einheitliche Fabrikation handelt, bei der durch den Einbau einer ein-
zelnen Einrichtung unter Umständen eine erhebliche Beschleunigung
des Fabrikationsprozesses herbeigeführt werden kann. Diesbezüglich
sei nur an die Vergrößerung der Trockenanlagen keramischer Betriebe,
an die Verbesserung der Aufbereitungsanlagen von Hüttenwerken n. dgl.
erinnert. Die Höhe der ohne irgend eine Veränderung des Betriebs-
ergebnisses zu investierenden Kapitalien ergibt sich durch Kapitalisie-
rung der ersparten Zinsen mit einem der Verzinsung des neu zu in-
vestierenden Kapitals und der Amortisation der Neuanlagen ent-
sprechenden Prozentsatz.
Femer kann die Inventur als Unterlage für eine Reihe von Be-
triebsstatistiken dienen, wie Peststellung der Produktivität, d. i. des
Anteils des Umsatzes pro Kopf des Arbeiters, des Rohmaterial- und
TeUfabrikatbestandes pro Kopf des Arbeiters und im Verhältnis zum
Umsatz u. a. m.
§ 129. An Hand der Inventur kann femer eine Kontrolle der
Betriebsbuchfihrung vorgenommen werden. Zu beachten ist jedoch,
daß Waren, welche in der Betriebs buchführung in anderer Weise ver-
bucht werden, als in der Geschäfts buchführung, naturgemäß nicht ohne
weiteres mit dem der Inventurauf nähme entsprechenden Werte in die
BetriebsbuchfUhrung eingesetzt werden dürfen. Dies ist namentlich
dann der Fall, wenn in der Betriebsbuchführung die Abschreibungen
auf verschiedene Bestände den erzeugten Waren hinzugerechnet werden,
(was mit Rücksicht auf die Stetigkeit der Gtewinnermittlung häufig
zweckmäßig ist), wenn aber diese Aufwendungen bei der Inventnr-
bewertung nicht berüt^sichtigt sind. Die Einteilung der einzelnen
Beträge in Arbeits- und Materialkosten hatten wir bereits bei der Be-
sprechung der Inventur arbeiten geschildert. Bei der Verwendung der
Inventurziffer für den Abschluß von BetriebsbuchfUhrung ist ferner zu
beachten, daß vielfach bei der Inventurbewertung Minderansfttze vor-
dbyGOOglC
156 Die stSndige Inventur und monatliche Gewinnermittinng.
genommen werden mußten, welche in der BetriebsbuchfUhning noch
nicht zum Ausdruck gekommen sind. Es sind dies namentlich solche
Posten, an denen infolge von Schäden, welche erst bei der Inventur
entdeckt wurden, femer infolge zu hoher Bestände oder veralteter
Ware Abschreibungen vorgenommen worden sind. Wir wiesen deshalb
bereits darauf hin, daß diese geringeren Wertansätze in der Inventur
besonders zum Ausdruck gebracht werden sollen, damit eine Berichti-
gung der Betriebsbuchführung auf Orund der Inventuraufnahme mög-
lich ist.
VI. Absclioitt.
Die ständige Inventur
und monatliclie Gewinnermittlung.
1. Kapitel. Zweck und Wesen der ständigen luTentnr.
% 124. Aus unseren bisherigen Darlegungen geht hervor, daß die
Inventur aufnähme in Fabrikbetrieben, insbesondere die Warenaufnabme,
wesentliche Kosten, großen Zeitaufwand und eine nicht unbeträchthche
Störung der laufenden Arbeiten jedes Geschäftsbetriebes verursacht.
Dort, wo wegen der Aufnahme der in den Werkstätten oder Verkaufs-
lagem befindlichen Waren eine Unterbrechung des Betriebes notwendig
wird, entsteht gleichzeitig ein Ausfall an Umsatz und damit an Gewinn,
der nicht ganz unbeträchtlich ist, wie folgendes Beispiel zeigt: Der
Jahresumsatz eines Betriebes betrage 600000 M.— , der Bmttoverdienst
207o- Muß wegen der Inventur auf nähme der Betrieb nur einen einzigen
Tag unterbrochen werden, so vermindert sich der Umsatz um
600000 : 300 - 2000 M.— . •
Bei 20"/,, Bruttogewinn entspricht dies einem Gewinn entgang von 400 M,—
für jeden Tag der Unterbrechung, zumal ja meist die Unkosten bis auf
den Kraftbedarf weiterlaufen.
Anderseits ist es aber jedem Geschäftsinhaber erwünscht, in möglichst
kurzen Zeitabschnitten einen Überblick Über die Leistung des Betriebes
in der abgelaufenen Frist zu bekommen. Denn nur dann können recht-
zeitig Maßnahmen getroffen werden, um bei Störungen im Geschäfts-
gange schwere Schädigungen des Betriebes zu verhüten. Auch wegen
der Disposition Über die Verteilung der Kapitalien und die Liquiderhaltung
der Mittel erscheint es notwendig, laufend die verschiedenen Bilanz-
posten überblicken zu können. Eine solche Übersicht kommt ferner
auch in Betracht für den Schadennachweis in Brandfällen und dergl.
Schließlich bietet eine Übersicht über die Bestände und deren Bewegung
dbyGOOglC
Zweck nnd Wesen der ständigen Inventur. 157
sehr wertvolle Anhaltspunkte für den Einkauf, die Gestaltung der Fabri-
kation und dergl. Für die Aufstellung einer Nettobilanz, die allein eine
zuverlässige Übersicht bietet, ist aber, wie aus § 2 hervorgelit, die
Kenntnis des Wertes der Bestände notwendig.
Deshalb hat man schon seit langem nach einem Verfahren gesucht,
welches die gewöhnliche Inventur entbehrlich macht und doch bei gleicher
Zuverlässigkeit, wie diese unter angenkessenem Kostenaufwand jederzeit
den Wert der Bestände festzustellen gestattet, und zwar handelt es sich
entsprechend den eben besprochenen Aufgaben darum, ohne Inventur
nachzuweisen :
a) den Wert aller Bestände zosammen, den wir zur Gewinn-
ermittiung gebrauchen,
b) Die Zusamnkensetzung dieses Gesamtbetrages aus den einzelnen
Posten, deren Kenntnis wir für die angedeuteten Übersichten
und zum Schadensnachweis in Brandfällen und dergl. benötigen.
f 125. Für einen Teil der Bestände sind derartige Nachweise ohne
weiteres aus der ordnungsmäßigen kaufmännischen Buchführung zu
entnehmen. Dies sind alle diejenigen Vermögensteile, deren Wert
infolge des Geschäftsbetriebes keinerlei Änderungen erleidet, bei denen
die Inventuraufnahme also lediglich die Bedeutung einer Kontrolle hat
(vgl. § 2b). Vor allem gehören hierher Barmittel, wie Bargeld, Wechsel,
Kassenscheine, Guthaben bei Banken und Postscheckämtern, wenn man
von den für viele Fabrikationsgeschäfte nicht in Frage kommenden
Diskontbeträgen und Zinsen absieht'). Entsprechend kommen hier die
Passivposten: Hypotheken, Darlehen, Bankschulden in Betracht.
In gleicher Weise ist der Betrag der Außenstände und Schulden
nnter der Voraussetzung aus dem Kontokorrentkonto bezw. Debitoren-
und Ereditorenkonto ersichtlich, daß zu Verlust gegangene Posten jeweils
sofort ausgebucht und etwa entstandene Differenzen sofort ausgeglichen
worden sind. Doch muß hier schon mit der Möglichkeit von Versehen
bei der Übertragung gerechnet werden, wenn viele Einzel-Konten
geführt werden und der Verkehr aus vielen Einzelpoeten sich zu-
Bei einem anderen Teil der Bestände ist der jeweilige Wert an
Hand der ordnungsmäßig geführten Bücher mehr oder weniger leicht
zu berechnen: Hierher gehören alle die Bestände, deren Wertänderung
in der Hauptsache eine Funktion der Zeit ist: Vor allem kommen hier
in Frage die festliegenden Werte, deren Größe rechnungsmäßig aus dem
anfänglichen Buchwert, den im Laufe des Jahres verbuchten Zugängen
und dem auf die abgelaufene Zeit entfallenden Anteil der planmäßigen
Abschreibung sich ergibt. Zu beachten ist dabei jedoch, daß mög-
'} Frovifuonen und tJnkosten werden als jeweils bei Mitteilung gebucht
angenommen.
dbyGoOglC
158 DiB Bt&ndige Inventur nnd monatliche Gewinnermittlang.
licherweise auch eine atißerge wohnliche Entwertung eingetreten
sein kann.
§ X26. Nicht aus der kaufmftnnlEchen Buchführung in ihrer üblichen
Form zu ermitteln ist aber in der Kegel der Bestand an Waren. Denn
wie wir in § 2 Seite 3 gezeigt haben, ist der Saldo des Warenkontos
eine algebraische Summe, bestehend aus dem Warenbestände und dem
erzielten Gewinn oder Verlust,
Zwar hat man den Einzeln ach weis der Bestände mit Hilfe von neben
■ den zum Buchfilhrungssystem gehörigen Büchern laufenden Lagerbüchern
mit je einem Konto oder einer Rubrik für jede Warensorte dadurch
zu führen versucht, daß man zu dem Bestand bei der Erbffnungs-
inventur jeden Zugang hinzuschreibt und jeden Abgang abrechnet,
ähnlich wie wir dies bei der indirekten Aufnahme besprochen haben,
so daß der Saldo dieser Lagerbücher den jeweiligen Bestand angibt.
Dies Verfahren der Bestandfeststellung durch Vorbuchung der
Ab- und Zugänge genügt auch überall dort, wo es sich nur um eine
einzige oder wenige Warensorten handelt (wie z. B. in Großhandlungen,
die nur wenige Warensortea handeln, in allen Betrieben mit einheithchem
Produktionsprozesse wie z. B. Mühlen, Zuckerfabriken, Ziegeleien, die
nur Mauersteine herstellen, Brennereien, Bierbrauereien und dergl.) und
wo gleichzeitig der Ab- und Zugang sich auf wenige, große Posten
beschränkt.
In allen anderen Betrieben aber bietet dieses Verfahren allein
nicht genügende Sicherheit. Denn sobald eine große Anzahl von Pro-
dukten in Frage kommt, oder der Ab- und Zugang ans vielen kleinen
Einzelposten sich zusammensetzt, sind Fehler fast unvermeidlich. Zu-
nächst kommen zu leicht Verwechselungen zwischen den einzelnen
Konten vor, namentlich dann, wenn die Unterlagen für die Verbuchung
nicht sehr sorgfältig ausgefertigt werden. Femer summieren sich Meß-
fehler, die in der Natur der verschiedenen Produkte und der Meß-
einrichtungen liegen, bei lebhaftem Verkehr und vielen kleinen Posten
im Laufe der Zeit so stark, daß dadurch allmähEch grobe Fehler im
Bestandssoll hervorgerufen werden. Denn wenn z. B. bei der Ausgabe
von Messing, das in Einzelposten von je 1 kg zur Verarbeitung gelangt,
bei jeder Ausgbe nur ein Wägefehler von 50 gr ^ 57o entsteht, dann
ist der Gesamtfehler nach der Ausgabe von 1000 Posten — 1000 kg
Messing bereits auf 50 kg angewachsen, entsprechend einem Fehler
im Wert von etwa 100 M. — .
Es kommt hinzu, daß die Verbuchung jedes einzelnen Postens
im Fabrikationsbetriebe und Detaügeschäfte derartigen Arbeitsaufwand
verursachen würde, daß schon dadurch für die genannten Betriebe die
Durchführung der Lagerbuchführung in dieser Form ausgeschlossen
erscheint.
äovGoogIc
Zweck und Wesen der ständigeD Inventur.
159
§ 127. Neuerdings zerlegt man duh in der Buchführung für Fa-
brikbetriebe das Waren-Konto in mehrere einander gleichgeordnete
Konten (Fabrikation sk on ten ) ; die eine Grnppe dieser Konten dient
ledigUch zum Nachweis des Warenverkehrs zwischen Bohstofflager,
Fabrikation und Fertigfabriiate- Lager. Ihnen werden die einzelnen
Ab- und Zugänge zu wirklichen Seibatkosten gutgeschrieben bezw. be-
lastet, während ein weiteres Konto oder eine Gruppe weiterer Konten
— Verkaufskonten oder anch kurz Warenkonten genannt — einerseits
zugunsten des in der Reihenfolge des Fabrikationaprozesses zuletzt
stehenden Eontos, des Fertigfabrikate Lager-Kontos, für die Selbst-
kosten der verkauften Waren belastet, anderseits zu Lasten der ent-
sprechenden Konten für den Verkaufserlös erkannt wird. Die Salden
der Fabrikationskonten geben demnach den Gesamtbetrag der ent-
sprechenden Teile der Warenbestände an, während das Verkautakonto
allein den Brutto-Ertrag des Geschäftsbetriebes nachweist. Aber auch
hier ist die Bestand ermittlung nur dadurch möglich, daß man die Zu-
und Abgänge genau festsstellt. (Siehe nachstehende Skizze.)
Abb.
Es gilt also, durch geeignete Hilfsmittel die eben besprochenen
Fehler dieses Verfahrens zu beseitigen. Hierfür kommen in Betracht:
a) die Sicherung der Übereinstimmung der Sollbestände mit den
wirklich vorhandenen Beständen.
b) die Vereinfachung des Buchungsveriahrens durch Ausnützung
der modernen Bureauhilfsmittel.
Die Sicherung der Übereinstimmung zwischen den buchmäßigen
Beständen mit den wirklichen Beständen kann auf zwei Wegen
■ erfolgen:
a) durch Nachprüfung jedes einzelnen Zu- und Abgangspostens.
b) durch Nachprüfung jedes einzelnen Bestandes.
Der erste Weg ist dort gangbar, wo die Bestandänderungen
doppelt und zwar durch zwei, unabhängig voneinander arbeitende Stellen
in natura gemessen und verzeichnet werden können. So kann z. B. •
dbyGOOglC
160 Die ständige Inventur nnd monatliche Gewinnermittlnng.
der Lagerbestand von Stiilittschuhen zuverlässig ermittelt werden, wenn
eineraeits die eingehenden Sendungen einmal auf Qnrnd der beim Aus-
packen aufgenommenen Eingangsscheine, zum zweiten Male an Hand
der Fakturen von zwei verschiedenen Stellen verbucht werden, und
wenn anderseits die ausgehenden Sendungen einmal bei Abgabe vom
Lager, das zweite Mal unabhängig von der ersten Aufzeichnung beim
Verpacken — bei Ausstellung des Lieferscheines — ■ angeschrieben
werden. Notwendig ist es dann allerdings, daß die beiderseitigen Auf-
schreibungen stets so rechtzeitig mit«inander verglichen werden, daß
etwaige Differenzen klargestellt werden können, solange die betref-
fenden Waren noch greifbar sind. Durch geeignete Ausgestaltung des
(Jeachäftsganges und der benutzten Vordrucke läßt sich eine derartige
„Kontrolle durch Gegenbücher" — wie man dies Verfahren wohl am
besten nennt — ohne nennenswerte Vermehrung der Schreibarbeiten
durchführen. Allerdings ist diese Kontrolle nur dann wirksam und zu-
verlässig, wenn sowohl alle Zugänge wie alle Abgänge zur Kenntnis
beider Kontrollstellen gelangen müssen. Damit steht und fällt das
ganze Kontrollsystem. Die Anwendung dieses Verfahrens ist deshalb
beschränkt auf solche Betriebe, bei denen eine derartige Doppelkontrolle
mit Rücksicht auf den Wert der Waren, die allgemeine Betriebsorgani-
sation, örtliche Verhältnisse und die für die Kontrolle verfügbare Zeit
— die z. B. ifi Saison geschäften oft während der Hochsaison recht
knapp ist — eingerichtet werden kann.
Der zweite Weg zur Sicherung der Übereinstimmung zwischen
Buchbestand und wirklichem Bestand besteht darin, daß man die aus
den früher angeführten Gründen unvermeidlichen Differenzen von
Zeit zu Zeit durch Aufnahme des wirklichen Bestandes feststellt
und ausgleicht. Scheinbar bietet also das Verfahren keinen Vor-
teil gegenüber der normalen Inventur, da ja doch eine Ermittlung
der Bestände in natura vorgenommen werden muß. Aber nur schein-
bar. Denn durch Zerlegung des Bestands -Soll -Nachweises in kleine
Abteilungen läßt es sich ermöglichen, daß die zur Abgleichung
dienende Bestandaufnahme in vielen kleinen Abschnitten vorgenommen
und infolgedessen von dem Personal neben den laufenden Arbeiten
durchgeführt werden kann. Es wird dann die einmalige Inventur-
aufnahme der gesamten Bestände gegen Schluß des Rechnungsabschnittes
ersetzt durch eine fortlaufende Aufnahme kleiner Posten des Bestandes.
Die Inventur ist sozusagen in Permanenz erklärt; sie läuft ständig von
einem Punkte des Lagers beginnend, in kleinen täglichen Abschnitten
durch den gesamten Bestand hindurch, um dann wieder aufs Heue zu
beginnen. Grimshaw führte für dieses Verfahren die Bezeichnung
„Ständige Inventur" in die Literatur ein.
Die „Ständige Inventur" ist der indirekten Aufnahme in gewisser
• Hinsicht ähnlich. Der Unterschied zwischen beiden ist der, daß bei
dbyGOOglC
DnTchfnhmng der Btändigen Inventar. X61
der indirefaten Aufnahme der einmal festgestellte Bestand nur während
turzer Zeit durch das Portschreiben der Veränderungen berichtigt wird,
ohne daß in der Hegel eine weitere Kontrolle erfolgt, während bei
der ständigen Inventur das Portschreiben dauernd vorgenommen wird
und die Kontrolle in regelmäßigen Zwischenräumen erfolgt.
Die Vereinfachung des Buchungs Verfahrens durch Ausnutzung
der modernen Bureauhilfsmittel hängt mit der Art der Sicherung der
Übereinstimmung der Sollbestände mit den wirklichen Beständen eng
zusammen. Sie wird daher am besten mit dieser gemeinsam besprochen.
I 128. In den weiteren Ausführungen über die Durchführung
der ständigen Inventur können naturgemäß nicht alle möglichen Ver-
hältnisse berücksichtigt werden. Dazu sind die einzelnen Betriebe nach
Geschäftszweig, Umfang, Entwicklungsgang, räumlichen und persönlichen
Verhältnissen zu verschieden. Es werden vielmehr nur die Erfahrungen
wiedergegeben werden, welche Verfasser bei der Durchführung der-
artiger Einrichtungen in Betrieben von verschiedener Größe und Fach-
richtung sammeln konnte. Hierbei sei gegenüber etwaigen Bedenken
darauf hingewiesen, daß die besprochenen Einrichtungen in den genannten
Betrieben ohne un verhältnismäßigen Personalaufwand zufriedenstellend
arbeiten und monatliche bezw. 14tägige ausreichend genaue Gewinn-
ermittlung ermöglichen.
2. Kapitel. Darchffihrang der ständigen Inventar.
g 129. Nach dem Gesagten bedingt die ständige Inventur die
folgenden Arbeiten:
A. Einmalige Einrichtungsarbeiten:
1. Einteilung der Bestände.
2. Anlage der Nachweise (Konten)
3. Feststellung der Anfangsbestände.
B. Laufende Arbeiten:
1. Verbuchung der Zu- und Abgänge, Feststellung der Soll-
bestände.
2. Peststellung der wirklichen Bestände.
3. Abgleichung.
4. Peststellung der Bestände an den AbscMußtagen.
Diese Arbeiten brauchen sich jedoch nur auf die Warenbestände
zu erstrecken. Denn im § 125 sahen wir bereits, daß die übrigen
Werte zum Teil ohne weiteres, zum Teil nach Vornahme einfacher
Rechnungen mit der für Zwischenbilanzen erforderlichen Genauigkeit
aus der gewöhnlichen kaufmännischen Buchführung entnommen werden
können.
Grull, lny«nln.. H
dbyGOOglC
162 l^B Btttndige Inventar snd monatliclie GewiuuermittlTiiig.
Die Waren lassen sich, wie in § 127 bereits gezeigt wurde, ent-
sprechend dem Oange des Fabrik ationsprozesses einteilen in
a) Rohstoffe, derer Verarbeitung noch nicht begonnen hat,
b) in Arbeit befindliche TeiJIabrikate,
c) in Zwischenlagern befindliche Teillabrikate,
d) Fertigfabrikate.
Das Verfahren der ständigen Inventur muß sich teilweise der
' Eigenart dieser Waren gattungen anpassen. Deshalb wollen wir zunächst
die fUr alle Gattungen gemeinsamen Gesichtspunkte betrachten, nm
später zu zeigen, inwieweit die besonderen Verhältnisse die Anwendung
dieser Gesichtspunkte bei den einzelnen Warengruppen beeinflussen.
I ISO. Leitende Gesichtspunkte für die Einteilung der Bestände
sind folgende:
a) Die Einteilung der Bestände muß sich an das abzuschließende
Eontensystem anpassen. (Vergl. § 129)
b) Der Umfang der aus einem Einzeln ach weis zu entnehmenden
Bestände darf nicht größer sein, als daö jeder Einzelbestand
in der nach den Umständen zur Verfügung stehenden Zeit
kontrolliert werden kann. (Vergl, § 127)
c) Die Einteilung muß mit Rücksicht auf die neben der Bestand-
ermittlung zum Zweck des Buchabschlusses verfolgten Ziele
(vergl. § 124) nach sachlichen Gesichtspunkten erfolgen.
d) Bei der Einteilung muß Rücksicht auf die Anlage der Einzel-
nachweise genommen werden.
Punkt a: Anpassung an das Eontensystem, kommt insbesondere
dann in Frage, wenn nicht nur der Gewinn aus dem Gesamtbetriebe^
sondern auch gleichzeitig der Gewinn an verschiedenen Warensorten
einzeln nachgewiesen werden soll. Dieser Einzelnachweis kann oft auf
eine große Anzahl von Konten auegedehnt werden. So sind z. B. dem
Verfasser Einrichtungen mit Einzelgewinnnachweisen für etwa 40 Waren-
grappen bekannt. Bei der Durchführung solcher Einteilungen nach dem
Kontensystem bleiben schließlich eine ganze Reihe von Waren übrig,
die zu mehreren Gruppen gerechnet werden können. Dies ist nament-
lich bei den Rohstoffen oft der Fall. Am Besten ist es dann, flir diese
Waren eine bezw. mehrere besondere Gruppen zu bilden, z. B,:
Gruppen der Fertigfabrikate: ABCDEF — — —
Gruppen der Teilfabrikate: ab cd e f ac, sf, allg.
Gruppen der Rohstoffe: a — c d — — bf, ef, allg.
Die Beachtung des Punktes b: Anpassung der Einteilung an die
zur Kontrolle verfügbare Zeit ist für die Durchführung der ständigen
Inventur von grundlegender Bedeutung. Wie wir bereits in § 127 sahen,
M^olgt die Abgleichung zwischen Sollbestand und wirklichem Bestand
in der Weise, daß der Gesamtbestand in viele kleine Einzelposten zerlegt,
die Größe jedes Einzelpostens durch Naturalaufnahme festgestellt und
>vGooglc
DarchfBhmng der atändigen InveDtor. X63
mit dem Sollbestand vei^liclieii wird. Die Aufnahme der einzelneD Posten
muß neben den laufenden Arbeiten, wenn irgend möglich dnrch die
für die Bestände verantwortlichen Personen selbst vorgenommen werden
können, und zwar so, daß innerhalb bestimmter, durch die Natur der
Bestände, den Umfang und die Zahl der Bestandänderungen und die
Fristen für die Zwischenabrechnungen bedingter Zeit der gesamte Bestand
hontrolliert worden ist. Sind die Einzelposten zu groß, so werden die
betr. Personen durch die Aufnahme der Bestände zu sehr bei ihren
laufenden Arbeiten behindert. Die Folge davon ist, daß die Kontrolle
unterbleibt. Bei richtiger Bemessung der Einzelposten können dagegen
von den Uagazinverwaltem, Werkmeistern usw. kleine Arbeitspausen,
die ja sehr hSufig auftreten, für die Kontrollarbeiten nutzbar gemacht
werden.
Oft muß deshalb sogar ein und dieselbe Ware in zwei oder mehr
Posten unterteilt werden. Man muß alsdann aber Sorge tragen, daß
die verschiedenen Posten der gleichen Ware mit ausreichender Deut-
lichkeit bezeichnet werden können, so daß bei der Verbuchung von
Änderungen ohne Schwierigkeit die richtige Verbuchungsstelle gefunden
werden kann. Bei Waren, die teils in Packungen von größerer Stück-
zahl, teils einzeln abgegeben werden, macht man zur Vereinfachung
der Eontrolle mit Vorteil von dieser Trennung Gebrauch, indem man
die verpackten Waren und die losen je als besonderen Posten aufführt.
Ebenso kann man diese Trennung durchführen bei solchen Waren, die
an zwei verschiedenen Stellen lagern (Haupt- oder Stammlager und
Neben-, Ausgabe- oder Ladenlager). Durch entsprechende Stempel-
aufdrucke auf den Nachweispapieren muß man dann ersichtlich machen,
welcher Stelle die betr. Posten ab- bezw. zugegangen sind. Bei Waren,
die mit einer laufenden Nummer versehen sind (Fabrik -Nummer,
Lizenz-Nummer) läßt sich der Einzelnachweis bis auf das einzelne Stück
Punkt c: Berücksichtigung der sachlichen Zusammengehörigheit
der verschiedenen Waren spielt insofern eine Rolle, als naturgemäß
Anhaltspunkte für die Bemessung des Einkaufs und dergl. nur dann
aus den Aufzeichnungen entnommen werden können, wenn die Einzel-
nachweise genügend eingehend sind. So würde z. B. ein Oesamtnachweis
über den Bestand und Verbrauch von Messing jeglicher Form wohl
für den Abschluß der Buchführung, nicht aber für die Bemessung der
nächsten Bestellung in ßundmessing genügen. Anderseits ist vor einer
zu weit gehenden Unterteilung zu warnen. Denn dadurch werden schon
bei geringfügigen Fehlem in den Angaben die Buchungen falsch, und
zwf^ die Gesamtbeträge nicht notwendig unrichtig — denn es können
ja Verschiebungen zwischen Waren von gleichem Preise vorkommen
— aber eine fortlaufende Eontrolle der Bestände in einzelnen Posten
unmöglich gemacht.
dbyGOOglC
164 l^c stSadige Inventur und monatliche Gewinnenrnttlniig.
Mit Rttcksicht auf Punkt d: die Anlage der Einzelnachweisungen
DQd die Verbuchimg der Ab- and Zugänge können fUr die Einteilimg
der Waren zwei Qesichtepunkte in Betracht kommen:
1. die Einteilung der Waren nach Ihrem Lagerort,
2. die Einteilung der Waren nach ihrer sachlichen Znsammen-
gehörigkeit.
Beide Systeme können auch miteinander verbunden werden. —
Bei der Einteilung der Waren nach ihrem Lagerorte werden zuniLchst
die verschiedenen Lagerabteilungen, alsdann innerhalb jeder einzelnen
Abteilung die verschiedenen Gruppen, Gestelle und Fächer unterschieden,
bis man schließlich den einzelnen Lagerplatz, der durch zugefügte
Buchstaben gekennzeichnet wird, erreicht hat. Ein Beispiel wird dies
leicht verständlich machen:
Lager UI. GesteU A Reihe I Fach 7 Platz a.
Für die Lagerortsbezeichnung kann auch mit Vorteil das bekannte
Dezimalsystem verwendet werden. In diesem würde obiger Platz heißen:
S i 1 7 1.
Die Einteilung der Waren — und damit auch der Nachweise —
nach dem Lagerort bietet den wesentlichen Vorteil, daß man bei der
Kontrolle sehr schnell die zusammengehangen Aufzeichnungen und
Waren auffinden kann, und daß Irrtümer und Rückfragen über den
jeweils aufgenommenen Posten vermindert werden. Auch für Feuer-
versicherungszwecke ist diese Einteilung die beste. Hingegen ist bei
diesem System von Nachteil, daß die Aufzeichnungen über gleichartige
oder zusammengehörige Waren oft an verschiedenen Punkten sich be-
finden, daß infolgedessen den Anforderungen unter a) und c) nicht so
leicht genügt werden kann, wie wenn die Waren nach sachlicher Zu-
sammengehörigkeit eingeteilt werden.
Bei derEinteilungnach der sachlichen Zusammengehörigkeit handeil
es sich zunächst darum, festzustellen, welche größere Warengruppen
sich bilden lassen. Alsdann wird innerhalb der größeren Gruppe unter-
schieden zwischen Waren gleicher Gattung, die ihrerseits wieder nacl
gewissen Bestimmungsgrößen eingeteilt werden.
Ein Beispiel für eine derartige Einteilung von Rohmaterialien isl
in Abb, 34 wiedergegeben. Außer der darin angegebenen Material-Nr,
kommen noch folgende Ziffern in Betracht:
Gestaltsbezeichnungen (werden an die Material-Nr. angehängt)
1 = Draht 2 = Röhren 3 ^ Blech 4 = Vierkant 5 ^ Preßstücke.
Bearbeitnngsbezeichnungen (werden an die Gestalt-Nr, angehängt)
1 = roh 2 := poliert 3 := Umsponnen, vernickelt oder ähnlich behandelt.
Abmessungen werden hinter einem Bruchstrich angefügt.
Beispiel: 5 mm Measingdraht, roh: 10^^/^, desgl. poliert lO^^/g
3 mm Stahlblech, blank gescheuert SS^/g.
dbyGOOglC
Darchfühniog der stAndigen InTsutur.
= Gelbmotolle
8 = Vencbiedene
Mesaiiif;
Metklle
60 = Hftrtgnmmi
RatgaB
30 = Kupfer
61 = Fiber
Mesdingguß
31 =*Zink
62 = Asbest
= Eisen
»2 = AlnmiDium
GuBeisen
40 = Platin
Tempergn fi
41 = Silber
SchraabenBl&hl
42 = Gold
Silberstahl
5 =^ m»a
9 = Hllfamaterlalieii
WerkzeugBtahl
MagnetaUhl
50 = TenBterglaB
90 = Pntistoffe
51 = Spiegelglas
81 = öle
52 = belegte Spiegel
ea = Brennstoffe tläsa.
53 = optische Glttser
94 = BörateD n. Pinsel
Die angegebenen Nummern können zur Bezeichnung der betr.
Waren benutzt werden, wie in obigem Beispiel gezeigt. — Ein Nachteil
der Einteilung der Waren nach sachlicher Zusammengehörigkeit ist der,
daß es bei der Eonti'olle oft schwer hält, die zu einem Beatands-
nachweis gehörigen Waren sämtlich aufzufinden, namentlich wenn die-
selben in verschiedenen Räumen lagern. Diese Schwierigkeit wird
noch dadurch erhöht, daß bei der Einteilung der Waren nach sachlichen
Gesichtspunkten sehr leicht Verbuchungstehler durch undeutliche Be-
zeichnungen vorkommen können, zumal einzelne Waren sich oft nur
in geringfügigen oder schwer zu erkennenden Merkmalen voneinander
unterscheiden : z. B. unter den Rohstoffen die verschiedenen Stahlsorten,
elektr. Leitungsdrähte mit verschiedenartiger Isolierung, unter Fertigfabri-
katen alle solche, die äußerlich gleich ausgeführt sind, sich aber durch
die Inneneinrichtung unterscheiden (z, B. Dosenschalter für verschiedene
Schaltungen usw.)
§ 131. Aufgabe der Nachweisungen (Bestandskonten) ist es zu-
nächst, den Bestand der verschiedenen Waren-Posten, deren Umfang
durch die nach vorstehenden Gesichtspunkten durchgeführte Waren-
einteilung bestimmt ist, laufend der Menge nach nachzuweisen. Daneben
sollen aus den Nachweisungen mit Rücksicht auf den Bücherabschluß
noch ersichtlich sein die Daten, welche für die Bewertung der einzelnen
Posten von Wichtigkeit sind. Mit Rücksicht auf die Nebenzwecke —
Bemessung des Einkaufs und der Fabrikation — sollen die Nachweisungen
femer Aufschluß geben über den Umfang des Verbrauchs, die bisherige
Bezugsquelle bezw. Herstellungsstelle, die auf einmal bezogene bezw.
hergestellte Menge und die Kosten und sonstigen Bedingungen der
bisherigen Beschaffung. Schließlich müssen die Nachweisungen noch
Angaben enthalten, welche eine Nachprüfung der Aufzeichnungen auf
dbyGOOglC
166 1^0 amodige Inventur and monatlicba OewiDnennittlnng.
Grund der Unterlagen ennöglichen. Die äußere Form der Nach-
Weisungen aoll derartig sein, daß
&) die einzelne N&chweisung möglichst bequem und möglichst
unter Zugrundelegung Terschiedener Gesichtspunkte gefunden
werden kann;
b) die Verbuchung nebst allen oben verlangten Angaben mit mög-
lichst wenig Schreibwerk vorgenommen werden kann;
c) Änderungen in betrügerischer Absicht, Unterschiebung ge-
fälschter Nachweieungen oder Unterdrückong der einzelnen
Nachweisung möglichst schnell entdeckt werden;
d) die Aufrechnung aller Nachweisungen zwecks Ermittlung des
Gesamtbestandes möglichst bequem, zuverlässig und kontroll-
fähig erfolgen kann.
In Frage kommen für die Aufnahme der Nachweisungen:
Bücher mit fest eingebundenen Blättern, Bücher mit herausnehm-
baren Blättern (Loae-Blätter-Bücher) Nachweisungen auf loaen Zetteln,
in Kästen senkrechtstehend aufbewahrte Karten (Kartenregister) und
au den Lageorten angebrachte Karten (Steckkarten).
Gebundene Bücher sind doit am Platze, wo es sich um wenig Artikel
handelt, die in zahlreichen Einzelposten ein- bezw. ausgehen. Sie bieten
den Vorteil, daß die Entfernung einzelner Blätter und das Unterschieben
geänderter Konten sofort wahrgenommen werden kann. Ferner können
die gebundenen Bücher leicht mit einem Hittsregister versehen werden,
das die Auffindung der einzelnen Nachweisungen unter verschiedenen
Stichwörtern ermöglicht. Schließlich lassen sich mit gebundenen Be-
standgnachweisungen leicht die üblichen Grundbücher der kaufm. Buch-
führung verbinden.
Dagegen besitzen gebundene Bücher bei vielen Einzeln ach-
weisungen den Nachteil, daß von vornherein für jede Nachweisung ein
begrenzter Platz vorgesehen werden muß, nach dessen Ausnutzung die
betr. Nachweisung an eine andere Stelle übertragen werden muß, so
daß dadurch die anfängliche Reihenfolge bald gestört und die Übersicht
wesentlich beeinträchtigt wird. An einem gebundenen Buche kann femer
nur eine Person arbeiten. Bei Verwendung mehrerer parallellaufender
Bücher ist die Handhabung für eine Person zu unbequem.
Das Lose Blätter- Bücher- und das Kartensystem sind zwar mit den
angedeuteten Fehlem der gebundenen Bücher nicht behaftet; jede Nach-
weisung bleibt vielmehr dauernd an gleicher Stelle, sie kann durch
Hinzufügen neuer Blätter bezw. Karten beliebig erweitert werden und
es können an der Einrichtung mehrere Personen gleichzeitig arbeiten,
da die Blätter und Karten beliebig verteilt werden können. Doch muß
dafür in Kauf genommen werden der Mangel einer Registrierung nach
mehreren Gesichtspunkten und die Gefahr, daß eine einzelne Karte
oder ein einzelnes Blatt verloren gehen oder in betrügerischer Absicht
>yGooglc
DnrchfühniDg der Btäudigen InTsntur.
167
durch ein anderes ersetsrt worden kann. Doch laeeen sich hiergegen
eine Reihe von Vorkehrungen treffen, deren Aufführung hier zu weit
führen würde.
Die an den Lagerorten angebrachten sog. Steckkarten dienen in
der Regel nur zur Selbstkontrolle des Lagerpersonals. Gelegentlich
hat jedoch Verfasser auch diese Steckkarten als Gnindlc^ für die
Bestandsermittlung benutzt. Der Vorteil der Steckkarten besteht darin,
daß der Aufschreibende stets den Bestand selbst vor Augen hat, also
sich durch den Augenschein davon überzeugen kann, ob die angeschriebene
Bestandszifter der Wirklichkeit wenigstens ungefähr entspricht. Grobe
Fehler werden dadurch leichter vermieden, als wenn die Aufschreibungen an
anderer Stelle erfolgen. Beschwerlich ist hingegen die Aufnahme des
Gesamtbestandes , da zu diesem Zwecke entweder alle Karten aus-
gewechselt oder die Bestände am Abschluötage abgeschrieben werden
müssen. Letzteres birgt — abgesehen von der Mehrarbeit — auch
eine nicht zu unterschätzende Fehlerquelle in sich.
Der Vordruck der einzelnen Nachweisungen richtet sich ganz und
gar nach dem Zweck, der mit denselben verfolgt wird. Im wesent-
lichen lassen sich drei Gruppen bilden:
a) Nachweisungen , die lediglich zum Wertnachweise dienen
(reine Wertskontren);
b) Nachweisungen, die lediglich zum Mengennachweis dienen
(reine Mengenskontren);
c) Nachweisungen , die gleichzeitig zum Mengen- und Wert-
nachweise dienen.
Reine Wertnachweisungen kommen dort in Betracht, wo in einer
Nach Weisung mehrere Waren a orten mit verschiedenen Stückpreisen
zusammengefaßt sind, wo also die Kenntnis der Stückzahl allein fttr
die Ermittlung des Bestandwertes nicht ffenügen würde. Reine Mengen-
nachweisungen linden Verwendung bei Waren, deren Einheitspreis
nicht wesentlich schwankt. An allen übrigen Stellen mttssen miteinander
verbundene Mengen- und Wertnachweisungen verwendet werden.
Abb. 35 stellt ein einfaches Mengenskontro fUr eine einzige Waren-
sorte dar, welches an Hand der eingehenden und ausgehenden Rech-
nungen geführt wird.
Abb. 35. Monat: Mai 1910. Material: Messingbledi 3mm.
eS
Zogang
Abgang
Bemer-
3
Dat
Lieferant
Menge
Dat
Empfänger Uenge
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25.5
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35.5
Sckulzt 1
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28.5
Müller rcl. |
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12
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1 1 1
1
1 1 1
1
dwGoogle
Die ständige Inventur und monatliche Gewinnennittlanf^.
In Abb. 36 ist ein Mengenskontro tlix mehrere Warensorten auf
einem Blatte wiederge^ben :
. M«HiDgblech
*• 0,5 mm
n Messingblech
^' 0,75 mm
o Messingblech
^- 1.0 mm
j^ Messingblech
^- 1,5 mm
ZBg»Bg
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3,4l5.1 10,0
158,9|l4,|25,ö|
53,5
Die AnordnuDg mehrerer Waren der gleichen öattnng auf einem
Blatte bietet für die Verbuchung wesentliche Vorteile, da dadurch das
Hin- nnd Herblättem vermindert wird.
Eine andere Form der Mengenskontren gibt Abb. 37 wieder.
Während bei den in den vorigen Abbildungen wiedergegebenen For-
men der Nach Weisungen Zu- und Abgang nebeneinander verrechnet
nnd der Bestand in einer dritten Spalte ausgeworfen wurde, sind hier
alle drei Ziffern in einer einzigen Spalte untereinander untergebracht.
Diese Anordnung ermöglicht es, auf einer Seite eine größere Anzahl
von Nachweisungen unterzubringen. Sie bietet außerdem den Vorteil,
daß die einzelnen Ziffern so untereinander zu stehen kommen, wie
man dies beim gewöhnlichen Bechnen gewöhnt ist, wodurch Rechen-
fehler vermindert werden. Anderseits fehlt hier eine sehr wichtige
Ziffer: Der Gesamtumsatz kann aus dieser Tabelle nur durch mühsame
Aufrechnung der Einzelposten des Ausgangs entnommen werden. Auch
fehlt hier die Kontrollmöglichkeit, die in den vorhergehenden Mustern
Abb.
37
Uesningbleche.
..„
...
...
...
5 mm
Dat.
±
Betrag
Dat.
±
Betrag
Dat
±
Betrag
Dat.
±
Betrag
Dat.
+
Betrag
Inv.
381.10
Inv.
36.
611.11
Inv.
26.
1110.-
Inv.
700.—
Iwi.
500.—
36.
f
10.-
_
11.—
-
110.—
391.10
37.
t
100.10
27.
1000.-
27-
—
40.—
-
300.-
351-10
28.
700.21
28
70O.-
28.
-
10.10
_
23.06
—
100.—
341.—
677.15
600.—
dwGoogle
Durchführmg der ständigen InventDr.
169
dario liegt, daß man durch die SubtraktioD der Abgas gssiunme vod
der Zugangssnmme auf den Restbestand kommen muß, wenn kein
Rechenfehler vorliegt.
Eine andere Art der Mengenkontrolle ist in Abb. 38 wieder-
gegeben (sog. lineares Stontro).
Abb. at
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RäQtgeD-RQhren.
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EiDgang
Aaagang
Monatskontrolle
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B.r
831
la.».
tU7
Biillftld
-
Dieser Vordruck findet Verwendung für alle mit laofender Nr.
versehenen Artikel. Er dient gleichzeitig als Nachweis, wer ein durch
die Nr. bestimmtes Exemplar erhalten hat.
Die Ermittlung des Bestandes erfolgt hierbei entweder durch
Auszählen der noch offenen Felder, oder noch besser unter Benutzung
der rechte befindlichen „Monatskontrolle". Bei jedem Ausgang eines
Stückes wird in die Spalte, welche mit dem Ausgangs monate über-
schrieben ist, ein senkrechter Strich gemacht. Diese Striche werden
seitenweise gezählt und durch das Register hindurch addiert. Auf den
ersten beiden Blättern des Buches befindet sich eine Zusammenstellung
etwa nach folgendem Muster, (Abb. 39) aus der am Monatsschlusse
der jeweilige Bestand errechnet werden kann:
Abb. 39.
Zugang
Abgang
von Nr.
bis Nr.
Stück
Insgesamt
im Monate
Insgesamt
I
II
III
Die bisher besprochenen Schemata dienten lediglich für den Nach-
weis der Mengen der einzelnen Waren, Entsprechend wären die reinen
Wertnachweise einzurichten.
Die folgenden Schemata verrechnen Wert und Menge nebeneinander.
Sie gestatten gleichzeitig eine Bestimmung der Einheitspreise und des
Wertes der Einheit oder des gesamten Bestandes:
dbyGOOglC
170 DiB Bt&ndige loTentiir und monatlich« GewinaennitUang.
Abb. 40.
Eingang
Ausgang
Bestand
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Inagesamt
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fe
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Das Torstehende für Rohstoffe, BezQg;sartikel und Handebwaren
bestimmte Schema Abb. 40 ermöglicht sowohl die Kontrolle von Menge
und Wert, als auch die Überwacbnng der Einkaufs bedingun gen und
die Bechnungskontrolle. Bei Benutzung derartiger Nachweise können
somit die vielfach üblichen Einkaufs bUcber oder ähnliche Aufzeichnungen
über den Einkauf fallen gelassen werden, wodurch sich die Führung
der Bestandnachweise um die bisher für diese Bücher aufgewendeten
Kosten vermindert. Noch weitergehend ist in dieser Beziehung der
in Abb. 41 wiedergegeben e Vordruck, da dieser auch die für die Kon-
trolle der ausgegangenen Bestellungen, Einhaltung der Liefertermine
und dergl. notwendigen Unterlagen enthält.
Abb. 41
Bertellt
Geliefert
Berechnet
Ausgang
Bentand
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1
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In,g„.E,t
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s
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1
1
Vielfach wird es notwendig, daß man mit Bäcksicht auf. vor-
liegende eilige Aufträge bereite vor dem Eingang, oft auch vor dem
Abfordern der betr. Stoffe vom Lager über dieselben verfügt, damit im
Augenblicke des Gebrauchs die notwendigen Bestände wirklich vor-
handen und nicht etwa für andere, weniger wichtige Aufträge gebraucht
sind. Abb. 42 zeigt einen für derartige Vermerke eingerichteten
Vordruck;
dbyGOOglC
DarchführuDg der ständigen Inventar.
Abb. 42.
Bedarf
BertoUt
Geliefert
Bmohnet
Al..g.ng
Bestand
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Insgegamt
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a
1
33
1
1
1
Abb. 43 zeig:t die Verbinäung der Eontrollaufzeichnungen mit dem
Eingangs- und Ausgangsfakturenbuche. Die BestandBermitÜung muß
hierbei am Schlüsse im Eingangsfakturenbuche erfolgen, denn in diesem
muß, wie wir später sehen werden, auch der Änfangsbestand vorgetragen
werden. In der Abbildung ist der Abschluß im Eingangsfaktarenbnche
wiedergegeben. Das AuBgangsf akturenbuch , dessen Summen in den
Abschluß übernommen sind, wird in gleicher Weise geführt, wie das
Eingangsfaktnrenbuch.
Ähnliche Schemata, wie wir sie eben für gebundene Bücher zeigten,
werden für lose Blätterbücher und Kartenregister verwendet. Bei Be-
Abb. 43. Monat: 191
Der Rechnung
Kupfer
AlnminiDDi
Zink
1
AuutaUer
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Bete«
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Betrag
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Du,i,zodb,Google
Die ständige iDventor und monatliche OewinnermittlQDg.
1,2
8|4|6i6|
Abb. 44.
|8|9|10|111l2|l8|14|l»l«|l7il8|lS,äQ21'22:28'24l2S:26[27|28|29!S0;31
Bezeich-
nung
(r )
JabreB-
bedarf
09 10 [ 11 1 12 l Eisern- 1 Lieter- 1 Beatell-
III Best 1 1 zeit | menge
Kpr.
Bestellt
Geliefert an Magazin
Ausgang
^
Dat.
Lie£e
rant
Menge
Dat
Menge
Wert
Bchg,
Dpr.
Dat.
Menge
1
trieben, in denen es sich um den Nachweis einer großen Anzahl von
Sorten handelt, werden auf den betr. Nacbweisblättem zweckmäßig Hin-
weise auf den Lagerort, die Material- oder Warengruppe und dergl.
aufgeführt. Mit Rücksicht auf die Benutzung dieser Unterlagen für
Abb. 46.
Abb
45
o
Material;
Gestell
Reihe
Pach...
Platz
Zli-
"■ gang
Ab-
gang
j gang
Ab-
gang
1
1
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Snbald die Karte voll ist, dem Legerv
Mddnne O mseben.
erwalter
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Eingelegt
Ausgetragen
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Uenge
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1
Sorte
K„.
&
s
1
i
dwGoogle
den Einkauf wird man
femer zweckmäßig auf
den einzelnen Nacli-
weisungen Plätze für den
Eintrag von Vergleichs-
daten aus früheren Rech-
nungsperioden vorsehen.
Als solche Vergleichs-
daten kommen a. a. in
Betracht : Umsatz,Durch-
schnittakosten u. Durch-
schnittsbestand.
Abb. 44 gibt den Vor-
druck einer Registerkarte
für Rohstoffe wieder.
Ein ähnlicher Vor-
druck für Fabrikation,
Trocknerei und Brenne-
rei von Ziegelwaren ist
in Abb. 47 wiedergege-
ben.
Den Vordruck einer
Steckkarte, die an den
nachzuweisen den Bestän-
den selbst angebracht **
wird, geben wir in den j
Abb. 45 und 46 wieder.
Abb. 45 zeigt eine
Karte für eine bestimmte
Sorte von Robstoffen und
Teilfabrikaten, während
in Abb. 46 eine Karte für
eine bestimm teLager-
stelle (Trockengestell
einer Ziegelwarenfahrik
oder Porzellanfabrik) mit
wechselnder Belegung
wiedergegeben wird.
Durch die Art der
Aufzeichnung bemer-
kenswert ist die in Ab-
bild. 48 dargestellte, in
Registerkasten und als
Steckkarte verwendbare
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Lijizux j.i^ioogle
174
Die ständig« Inventur nnd monatliche Oevinnermittlnng.
Kontrollkarte für Waren, die nach der Stückzahl kontrolliert werden
können. Bei dieser wird der Abgang neben jedem Zugangsposten lediglich
durch senkrechte Striche eingetragen. Bei zuverl^siger Führung ist diese
Anfzeichnung genügend genau und die dadorch erzielte Übersicht über
den jeweiligen Bestand sehr gat, ohne daß der Bestand bei jedem ein-
zelnen Posten ausgerechnet werden müßte. Dadurch wird die Arbeit
des Eintragens der Abgänge ganz wesentlich vereinfacht:
Abb. 48.
Zngang
Abgang
Dat.
Ordre No.
Monlear
Stück
6. 7-
J. 2111
MiiOer
12
WWII
15. 7.
J. 2714
Meyer
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II
17. 7.
Anton
S
17. 7.
^
PTUäti
s
Eine eigenartige Verbindung zwischen dem Kartensystem und
der Vertikalregistratur stellt die in Abb. 44 wiedergegebene Klappkarte
dar. Sie dient, außer zu Notizen über den Ab- und Zugang auch zur
vorläufigen Aufbewahrung von Zetteln, die auf den Warenverkehr Be-
zug haben. Welche Vorteile dies bietet, werden wir später sehen.
§ 132. Die Feststellung der Anfangsbestände muß in der gleichen
Weise erfolgen, wie bei der gewöhnlichen Inventur. Dodi braucht
wegen dieser erstmaligen Aufnahme nicht notwendig eine Unterbrechung
des Betriebes einzutreten. Vielmehr kann man — mit Rücksicht auf
die Anlemung des Personals wird sich dies sogar empfehlen —
bereits einige Zeit vor Beginn der Aufnahme der Anfangsbestände
mit dem Betriebe der Buchangseinrichtungen beginnen und die Auf-
nahme in kleinen Posten vornehmen. Die jeweils aufgenommenen
Waren werden alsdann in der gleichen Weise abgerechnet, wie wenn
der ganze Bestand schon aufgenommen wäre, während die Aufzeich-
nungen für die noch nicht aufgenommenen Waren vorläufig unbenutzt
bleiben. Am einfachsten ist es natürlich, wenn man die Anlegung der
Bestandsnachweise am Anfang eines Geschäftsjahres vornimmt. Doch
müssen alsdann die Aufzeichnungen über den Warenverkehr schon zeitig
vor Ende des Jahres begonnen werden, einerseits damit die in Frage
kommenden Stellen sich an diese Arbeit gewöhnen, anderseits damit
gleich vom ersten Tage des neuen Jahres an Aufzeichnungen hierüber
vorliegen.
dbyGOOglC
Darchführnng der ständigen iQTeiitiir. 175
I 133. Die VerbnchuDg der Änderungen kann im allgemeinen
erfolgen :
a) sofort nacii jeder Änderung und einzeln für jeden Posten
b) in bestimmten ZeitabBchnitten unter Sammlang aller Belege
über bis dorthin vor sich gehende Änderungen.
Die sofortige Verbuchnng jeder Änderung bietet den Vorteil, daß
der jeweils in den Nachweisungen angegebene Bestand stets dem wirk-
lichen Bestände innerhalb der Fehlergrenzen entspricht. Die Verbncbung
jedes einzelnen Postens erleichtert femer die Kontrolle und bietet in
vielen Fällen wertvolle Anhaltspunkte. So läßt sich z. B, bei der
Verbuchnng jedes einzelnen Postens leicht feststellen, welche Einzel-
sendungen ein- und ausgegangen sind, gegebenenfalls, wer eine Sendung
erhalten bezw. geschickt hat, wann der Bestand zu Ende geht, so daß
Nachbestellung erfolgen muß u. a. m. Hingegen verursacht die Einzel-
buchung meist eine große Arbeit. Denn es muß eben jeder einzelne
Posten in den betr. Nachweis eingetragen werden.
Bei der Sammelverbuchung werden die einzelnen Buchungsgrund-
lagen zunächst während einer bestimmten Frist gesammelt, alsdann
werden sie nach den verschiedenen in Betracht kommenden Nach Weisungen
geordnet, hierauf die die gleiche Nachweisong (Buchungastelle) be-
treffenden zusammengezogen und ihr Inhalt in einer oder doch in wenigen
Posten gebucht.
§ 134. Als Buchungsunterlagen kommen der äußeren Form nach
in Betracht:
a) Zettel, die nur eine einzige Buchungs stelle und nur einen
einzigen Änderungsposten betreffen;
b) Listen, die nur eine Buchungsstelle, aber mehrere Änderungs-
posten betreffen.
c) Listen, die mehrere Buchungsatellen betreffen, aber nur je
einen oder einzelne Posten enthalten;
d) Listen, die mehrere Bucbungsstellen betreffen und mehrere
Änderungsposten enthalten.
Für die Verarbeitungam bequemsten sind die nnter a) genannten
Einzelzettel mit nur einem einzigen Änderungsposten, weil man die-
selben bequem nach den einzelnen Buchungsstellen ordnen kann.
Als Vordruck kann etwa ein Muster, wie Abb. 49 zeigt, ver-
wendet werden.
Der übrige Text dieses Vordrucks richtet sich nach dem Ver-
wendungszwecke.
Mit Vorteil können als Einzelzettel auch an den "Waren ange-
brachte Anhänger verwendet werden.
dbyGOOglC
176
Die BtttndigB Inventur and monatliche Qewinnermittlnng.
Ein Nachteil dieser Einzelzettel iat der, daß dieselben leicht verloren
gehen können. Um dies zu vermeiden, oder um das Fehlen eines Zettels
wenigstens festzustellen, versieht man die Zettel mit fortlaufender
Nummer und faßt sie in Blocks zusammen. Etwa beschädigte Zettel
müssen alsdann sofort an die mit der Durchführung der Bestands-
kontrolle betraute Stelle abgeliefert werden. Eine andere Möglichkeit
der Kontrolle besteht darin, daß die einzelnen Zettel nach ihrer Er-
MeEge
Einheit
Bezeich nnng
VomBll«.nHufüU™|
Einheit
inigenrnt
Verbu
ledigung — also nach Annahme oder Abgabe der betr. Waren — von
dem Lagerverwalter mit einer fortlaufenden Nummer abgestempelt
werden. Dadurch wird gleichzeitig die doppelte Verwendung einzelner
Zettel in betrügerischer Absicht vrirksam verhindert. Femer läßt sich
der Geschäftsgang meist so einrichten, daß die gleiche Nummer auf
andere Papiere aufgedruckt wird, die mit dem Zettel inhaltUch in Ver-
bindung stehen — z. B. Arbeitszettel, zu denen das Material durch den
Abb. 50.
l^inzelzettel ausgefaßt wird; Auftragszettel, zu deren Erledigung eine
einzelne Position durch Einzelzettel aus einem Lager geholt wird —
sodaß dadurch eine gegenseitige Eontrolle der einzelnen Papiere er-
möglicht wird. Geeignete, selbstschaltende Stempelapparate sind im
Handel billig zu haben. Die Kontrolle erfolgt in beiden Fällen in der
Weise, daß die bei der Kontrollstelle eingehenden Zettel nach laufender
Nummer geordnet, oder auf einer Nummemtafel abgestrichen werden.
dbyGOOglC
Barchführnng der stSodigen Inventar. 177
Vielfach ist es erwünsclit, ein und dieselbe Aufzeichnung an meh-
reren Stellen unabhängig voneinander benutzen zu können. In diesem
Falle empfiehlt es sich, die betr. Zettel mittels Farbpapier durchzu-
achreiben. Für die spätere Verarbeitung ist es dabei oft zweckmäßig,
daß die einzelnen Durchschriften bis zu einem gewissen Stadium des
<iteschäftsgange3 — z. B. bis zur Durchführung der Bewertung — zu-
sammenbleiben. Durch geeignete Falzung der Zettel läßt sich dies
erreichen. Abb. 50 zeigt einen solchen dreiteiligen Zettel, bei dem alle
drei Durchschriften ausgetrennt werden können ohne dieselben zu zer-
teilen. Die Anordnung der Zettelblocks mit einzeln herausnehmbaren
Blättern dürfte den Lesern wohl bekannt sein.
Ein weiterer Nachteil der Einzelzettel ist der, daß man Hilfsver-
merke, die für die weitere Verarbeitung der Zettel dienen, bei jedem
Zettel aufs Neue schreiben muß, und daß man femer bei mehrteiligen
Zetteln die Farbblätter nach dem Ausschreiben eines jeden Zettels neu
einlegen muß. Man hat sich dem gegenüber dadurch zu helfen versucht,
daß man die Hilfsvermerke auf alle die gleiche Angelegenheit betreffen-
den Zettel mittels zusammensetzbarer Kautschuckstempel oder Loch-
etempel überträgt. Femer hat man Einzelzettel mit vorgedruckten Be-
zeichnungen für häufig vorkommende Waren geschaffen, auf denen die
jeweils in Frage kommende Ware angestrichen werden.
Durch Verwendung verschiedenfarbiger Zettel läßt sich das Aus-
sortieren der Zettel wesentlich erleichtern, so kann z. B. durch die
Farbe eine Trennung zwischen verschiedenen Warengruppen, verschie-
denen Lagern, zwischen Ein- und Ausgang, oder — und das ist die
wichtigste Unterscheidung — zwischen zwei aneinander grenzenden
Kechnungsperioden erleichtert und mit ungelerntem Personal durch-
führbar gemacht werden.
Die Verbuchung der Einzelzettet kann entweder jeweils sofort
nach Eingang derselben an der Bestandskontrollstelle erfolgen, oder
es können die einzelnen Zettel zunächst eine Zeitlang gesammelt, nach
Buchungsstellen geordnet und alsdann entweder einzeln oder für jede
BuchungssteUe in einer Summe übertragen werden. Die Vor- und
Nachteile beider Verfahren sind bereits besprochen. Für die Auf-
bewahrung der einzelnen Scheine kann man Fächergestelle verwenden.
Viel zweckmäßiger ist jedoch die Benutzung der in Abb. 44 wieder-
gegebenen Mappenkarte. In diese werden die einzelnen, die gleiche
Buchungsstelle betreffenden Zettel nach Klarstellung etwaiger Un-
stimmigkeiten einfach hineingelegt. Die Übertragung des Zettelinhaltes
auf die Karten erfolgt jeweils so, wie der betr. Beamte Zeit hat. Sie
kann bis zum Abschluß der betr. Rechnungsperiade zurückgestellt
werden. Wird am Abschlußtage die Farbe der verwandten Zettel ge-
wechselt, so können die Abschluß arbeiten ohne Störung der laufen-
ßrull. faventor. jg
dbyGOOglC
178
Die ständige Inventur und monatliclie Gewinnermittliuig.
den Arbeiten ganz gut Über den AbschJußtag hinaus fortgesetzt werden.
Doreh diese, vom Verfasser zuerst angegebene Einrichtung iat die Durch-
führung der laufenden Verbuchung der Ab- und Zugänge und damit
ein laufender Bestandnachweis für viele Betriebe überhaupt erst er-
möglicht worden. Gegenüber den üblichen Übertragungsverfahren wird
durch die Verwendung solcher Mappenharten eine ganz wesentliche
Zeitersparnis und damit eine Verminderung der Kosten erzielt, die die
Einführung der laufenden Bestandkontrolle auch dort ennfiglicht, wo
mit Rücksicht auf die Kosten bisher davon abgesehen wurde.
Die Listen für mehrere, ein- und dieselbe Bui^uDgsstelle betreffende
Ändemngsposten dienen mit Vorteil zur Verei nfachung der Buchungen über-
all dort, wo ein und dieselbe Person oder eine Abteilung das gleiche Ma-
terial in einer großen Anzahl von Posten liefert oder verbraucht. Dies
ist z. B. der Fall bei Kohlen, Putz- und Schmiermaterialien, Hilfsmateri-
aben, Nägeln, kleinen Schrauben und dergl., femer bei Einzelteilen für
die Massenfabrikation bestimmter Waren, z. B. Fahrräder, Nähmaschinen,
Elektromotoren und dergl., ebenso bei der Herstellung von Massengütern
wie Ziegelwaren, Roheisen usw. Abb. 51 gibt eine derartige Liste für
Rohstoffe (Messingdraht) für Revolverdrehbftnke wieder.
Abb. 51.
...Fabr. Abteilnng;_ __ Hascbine:..
Erhalten an Rohmaterial
Abgeliefert
Hithin
Bestand
kg
D»t,
ig
Ziuück
Bleiben
Addition
DM
Waren
Späne
kg
Abfall
~
Handelt es sich um wenige Waren, so kann man derartige „Aus-
faßljsten" leicht miteinander in der Weise verbinden, daß man für die
verschiedenen Waren Spalten einrichtet. Abb. 52 zeigt eine solche
Ausfaüliste für eine Fumpenfabrik.
Bezugbch der Verbuchung gilt bei den vorbesprochenen Listen
das Gleiche, wie bei den Einzelzetteln, nur daß man bei diesen an sich
schon mehrere zeitlich auf ein anderfolgende Posten enthaltenden Listen von
einer weiteren Ansammlung in der Regel absehen und die Endziffern sofort
verbuchen wird. Durchschriften können hier gegebenenfalls in gleicher
Weise angefertigt werden, wie bei den Einzelzetteln. Auch kann der
Farbenwechsel am Schlüsse der Abrechnuugsperiode in gleicher Weise
dbyGOOglC
DnrchfiUirDiig der ständigen Inventar.
Abb. 52.
Abt Dreherei. 15*?. Lobnwoche vom 20. bis mit 27. t
Liste
IHo.337
Zur Beubeitnng erbaltener Grangufl.
Abgabe-
Btempel
1
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VQrdor.jlii]it«.
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»0. ii7i 1
Monat: Juni 19^0.
Abb. 5S.
Biberscbwanz-Mascbinen.
f\
MaschiiLB I
Maschir
B II
MaBchin
e lU
Maacbin
elV
Std.
Sorte
Stück
Std.
Sorte
Stock
Std.
Sorte
Stück
Std.
Sorte
Stück
1
10
Ba
10 000
10
5a
10 000
9
5fc
8300
9
ef
7600
2
10
5a
11000
9
5a
9300
9
61>
8 700
3
9
5a
8800
10
5a
9800
10
5b
9400
4
9
6a
8 650
9V.
5o
9 600
10
56
9400
Diese Listen bilden bereits den Übergang zu der folgenden Gruppe
der Listen, die mehrere Bnchungsstellen betreffen, aber nur je einen
oder einzelnen Ausgangsposten enthalten.
Die Listen, weldie mehrere Bnchungsstellen betreffen, aber nur
wenig Einzelposten enthalten, bilden bei Betrieben mit planmäßiger
Fabrikation einen Hauptteil der Verb uchungsunt erlagen. Die &ußere
Form dieser Listen ist verschieden, je nach dem Zwecke, dem die Listen
neben der Verbuchung noch dienen sollen.
Vielfach finden sidi die Aufzeichnungen der einzelnen Posten in
der Form der Abbildung 54, Hierher gehören z. B. Eingangsscheine,
Rechnungen, Stücklisten, Materialnachweise, Aoftragszettel und dergl.
äoyGOOgIC
180 Die ständige Inventm; nnd monatliche äewinnermittlimg.
Abb. 54
PoB. Stßck Bezeichnung Kat,-No. ^^ Bemerkungen
Es ist nun zwischen zwei Fällen zu unterscheiden:
a) die verzeichneten Warenposten werden gleichzeitig abgeliefert
oder ausgegeben;
b) die Ausliefenmg erfolgt zu verschiedenen Zeiten.
Im ersten Falle tann sofort die ganze Liste der Verbnchong zugeführt
werden, während im zweiten Falle die Liste nach Vermerk der erledigten
Posten wieder in die Hand der vorlegenden Stelle zurückgelangen muß.
Die Verbuchung kann in der Begel nur Posten für Posten er-
folgen. Doch läÖt sich in vielen Fällen eine wesentliche Vereinfachung
der Verbuchungsarbeiten erzielen, wenn ein und dieselbe Gruppe von
Waren wiederholt ein- und ausgeht. Dies ist z. B. der Fall, wenn ein
and derselbe Artikel wiederholt fabriziert wird. Man legt alsdann für
diese Warengruppe eine mit laufender Nummer versehene Stückliste
an und fertigt für dieselbe einen Hilfsnachweis aus, der mit der Nummer
der Stückliste bezeichnet wird. In diesem Hilfsnachweise zählt man
nun die Anzahl der unter der gleichen Stücklisten-Nummer ausgegebenen
oder eingegangenen Warengruppen („Sätze"). Am Abrechnungstage
wird aus der Anzahl der Sätze und der laut der betr. Stückliste pro Satz
anzusetzenden bf enge jedes einzelnen Postens der Verkehr, der auf jede
der einzelnen Warengruppen entfällt, berechnet und auf die einzelnen
BuchongssteUen übertragen. Abb. 55 zeigt einen derartigen Hilfsnachweis
in Eartenform.
Abb. 55.
UUrsnaohireia für fteachiftsjahr
Stückliste No __.. Ausgang. — Einffang.
Dat
Beleg
Stuck
Dat.
Beleg
Stück
Dat
Beleg
Stück
Lijizo, J.Google
DnTcbfäbrang der ständigen Inventur.
181
Vielfach laßt aieli die Verbuchung derartiger Listen, die mehrere
BDchungsstellen betreffen, auch dadurch vereinfachen, daß man dieselben
in mehreren Exemplaren der Bestandskontrolle übermittelt, die nun auf
jedem Exemplare eine Anzahl Poeten streicht, so daß schließlich jedes
Exemplar nur auf '/g oder noch weniger Buchungastellen verbucht werden
muß. Zur weiteren Erleichterung der Arbeiten kann man dann die
verschiedenen Listen zerschneiden und die einzelnen Streifen wie Einzel-
zettel benutzen und sortieren. Allerdings muß alsdann bei dem Ent-
wurf des Vordnichs Rücksicht darauf genommen werden, daß die ein-
zelnen Streifen später leicht wieder identifiziert werden können, damit
die Möglichkeit einer Eontrolle nicht unterbunden wird.
Abb. b& zeigt ein Beispiel hierfür.
Coni.No.3Ii.
EmpfiniM.
:
-
Com. No. 311.
KapKnger
II
Po>
K.t.-N(,
ätfldi
™^'
Po.
Kjit.-No
Stack
«™«k
1
1
s
s
1
2
1
5
3
a
2
5
3
1
s
3
1
3
4
5
1
z
4
1
~
1
5
1
Com. Ho. 311.
EmpHig^r. ....jjjl
PO.
SM.- So
Itüefc
Äbg»be-
1
a
1
=
3
a
3
1
s
4
1
5
5
1
S
— bedeutet, dafi diese Position anf
der betr. Durehscbrift gestricben ist.
Bei den bisher besprochenen Listen war vorausgesetzt, daß die-
selben sofort nach der betr. Änderung zur Verbuchung abgegeben werden
können. Dies ist aber nur dann möglich, wenn der ganze Inhalt der
Liste erledigt ist. Doch oft kann die ganze Liste nicht auf einmal
erledigt werden, z. B. bei Ausfaßlisten, weil nicht alle Waren vorhanden
sind, bei Fabrikationalisten , weil nicht alle fertiggestellten Waren ab-
genommen werden können und dergl. Alsdann sind zwei Wege möglich:
Entweder man bezeichnet die erledigten Posten und gibt die Liste nach
dbyGOOglC
182
Die EtSodig« Inventur nnd monatliche Gewinnennittlnng.
Verbuchimg dieser Posten wieder an den Vorzeiger zurück. Die Ver-
bucbuDg muß alsdann sofort uud Posten für Posten erfolgen. Oder
man streicht die nicht erledigten Posten auf der Liste, behält die List«
zur Verbuchung zurück und fertigt fUr die nicht erledigten Posten be-
sondere Scheine („Restzettel") aus, die man dem Listenvorzeiger wieder
zustellt. Abb. 57 zeigt einen solchen Restzettel.
Abb. 57.
Bestzettel Nr. 2817
StückliBte No.
Rest
Poa. .
Stück
Best abgegeben -.-^
die List«
kleben.
Ausgestellt;
Restzettel
Nr.
1 Sumpd 1
1 Swmpd 1
3317
Ein anderer Weg ist folgender: Von jeder Liste wird eine Durch-
schrift auf entsprechend perforiertem Papier hergestellt. (Siehe Abb. 58).
Bei Abgabe einer Position wird der betr. Streifen ausgetrennt und zur
Verbuchung weitergegeben.
(Kopftext.)
Pos.
Bezeichnung
Kat.-No.
Stück
Yermerk
Will man die Kosten für die Querperforation sparen, so kann
man das Heraustrennen auch mit Hilfe der sog. Schneiderädeben vor-
nehmen lassen. Doch empfiehlt es sich , alsdann wenigstens eine sog.
Perforierlinie mit eindrucken zu lassen. Dies Verfahren hat femer den
Vorzug, daß die einzelnen Streifen wie Einzelzettel behandelt werden
können. Der Identitätsnachweis des einzelnen Streifens wird am ein-
fachsten durch den bereits früher beschriebenen Stempelaufdruck auf
Streifen und Originalaettel ermöglicht. Zu beachten ist hierbei jedoch,
daß das zweite zu zerteilende Blatt aus nicht zu dünnem Papier be-
stehen darf, da sonst das Sortieren der Streifen zu schwierig ist.
Die Listen, welche mehrere Buchungsstellen betreffen und meh-
rere Einzelposten enthalten, sind für die Verbuchung am unbeqnemsteii,
dbyGOOglC
DnrcbfüliraDg det gtändigeu InTeutiir. ISS
da bei ihnen stets von einer Buchungsstelle zur anderen gesprungen
werden muß, was viel Zeit beansprucht. Trotzdem sind derartige Listen
vielfach nicht zu umgehen, namentlich dort nicht, wo es auf einen ge-
wissen Nachweis der zeitlichen Folge der Posten ankommt. Mau kann
die Einzelverbuchung nun in der eben angedeuteten Weise dadurch
vereinfachen, daß man die Listen mit Durchschriften führt und die
Durchschriften ansein andertrennt.
I 135. Bei der Durchführung der Bnchungs arbeiten lassen sich
wesentliche Ersparnisse erzielen, wenn die Verarbeitung des Buchungs-
materials nach einem bestimmten System vorgenommen wird. Zunächst
ist es notwendig, daß die Arbeiten genügend weit unterteilt werden.
Die Unterteilung kann entweder nach der Art der zu kontrollierenden
Waren, oder nach der Reihenfolge der einzelnen Buchungsarbeiten vor-
Mit der Ausführung der Bestandskontrolle wird am besten eine
besondere Stelle betraut, die sowohl von dem Material-Einkauf und der
Fabrikation, als auch von der Lagerverwaltung getrennt ist. dagegen
zweckmäßig mit der Kalkulation vereinigt wird. Die Trennung von
Einkauf und Fabrikation erscheint uns deshalb für wichtig, weil die
Kontrolle sich auch auf die Tätigkeit dieser Stellen insofern erstrecken
soU,BlssieBufunangemesseneyorräte und abweichende Preise aufmerksam
machen soll; die Trennung von der Lagerverwaltung mit Rücksicht
darauf, daß neben der Beschaffung von Unterlagen für die Gewinn-
ermittlung die Kontrolle des Lagers die vornehmste Aufgabe der Be-
standkontrolle ist und daß eine Vereinigung der Eontrolle mit dem zu
kontrollierenden Objekte nicht angängig ist. Eine Vereinigung der
Bestandskontrolle mit der Kalkulation erscheint geboten, weil beide
Stellen auf die Verarbeitung des gleichen Materials angewiesen sind
und sich gegenseitig leicht unterstützen können.
Eine sachliche Trennung innerhalb der Bestandskontrolle ergibt sich
zunächst aus den verschiedenen Warenklassen: Rohmaterialien, Bezugs-
artikeln und Handelswaren einerseits werden Teilfabrikaten und Pertig-
fabrikaten anderseits gegenüberzustellen sein. Inwieweit innerhalb dieser .
Gruppen eine weitere Unterteilung vorzunehmen ist, ei^ibt sich aus dem
Umfang des Betriebes. Bei kleinen Betrieben wird es oft auch möglich
sein, die Abrechnung über die verschiedenen Warengruppen in einer
Hand zu vereinigen.
Der Teilung der Arbeiten in ihrer zeitlichen Aufeinanderfolge
muß eine Feststellung der überhaupt vorzunehmenden Arbeiten voraus-
gehen, die sich aus dem vorzusehenden Geschäftsgänge ergeben. Hier
sind so verschiedenartige Anordnungen möglich, daß wir es uns ver-
sagen müssen, im Einzelnen darauf einzugehen. So kann es sich z. B.
bei der Verbnchung selbst um folgende Teilarbeiten handeln:
dbyGOOglC
184 Die ständige InventoT und monatliche G«wmiieniiittliing.
a) Festetellang, ob alle Unterlagen lückenlos zur Verbnchong-
gelangt sind:
(i) Sortieren der Einzelunterlagen nach laufender Nummer;
ß) Durchsiebt der sortierten Zettel bezttgl. der läckenlosea
Nummemf olge ;
y) Feststellung des Inhaltes fehlender Zettel.
b) Sortieren der Einzelzettel nach den Verbuefa ungsstellen ;
c) Klarstellen etwa undeutlicher Bezeichnungen;
d) Bewerten der Einzelaettel für den (später zu besprechenden)
Gesamtnachweis ;
e) Sintrag der Einzelzettel in die Einzelnachweise;
f) Berechnung des jeweiligen Sollbestandes;
g) Austragen der Einzelzettel im Gesamtnachweise.
Ein anderer Arbeitsplan ist der folgende:
a) Bewertung der eingehenden Einzelzettel an Hand besonderer
PreisYerzeichnisse ;
b) Eintrag der Einzelbeträge in Listen für die Ermittlung des
Gesamtverkehrs, gleichzeitig zur Eontrolle der Vollständigkeit
des Zetteleingangs dienend *-).
c) Sortieren der Zettel nach den Einzelnachweisen;
d) Eintrag der Zettel in die Einzelnachweise;
e) Ermittlung des Sollbestandes.
Weiter ist z. B. die Vertauschnng der Arbeiten d und c in dem
ersten Beispiele möglich, so daß man die Zettel zunächst in die Einzel-
nachweise eintragen, dann erst bewerten und in dem Gesamtnachweis
verbuchen läßt. Dies ist namentlich dann von Wichtigkeit, wenn die
mit der Führung der Einzelnachweise betrauten Beamten die Preise
nicht kennen sollen.
Vielfach lassen sich mit der Verbuchung gleich Vorarbeiten für
die Nachkalkulation verbinden. So kann man z. B. die bewerteten
Zettel nach ihrer Verarbeitung in der Bestandskontrolle direkt an die
Kalkulation abgeben, oder man kann z. B. Materialzettel als Doppel-
zettel ausschreiben lassen und den einen Teil bei dem Eintrag in die
' betr. Nachweisung sofort bewerten und an die Kalkulation weiterleiten,
während der andere Teil zunächst als Beleg in der Bestandkontrolle
verbleibt, oder zu anderen Zwecken — Versandkontrolle, Statistik,
Rechntmgskontrolle — verwendet wird.
§ 136. Die Feststellung der wirklichen Bestände durch direkte
Aufnahme unterscheidet sich von der Bestandsaufnahme bei der gewöhn-
lichen Inventar nur dadurch, daß der Umfang der jeweils aufzunehmenden
Posten beschränkt ist. Am besten wird für die Durchfuhrung der Kon-
') Es Bind dies Blätter, die für jeden Zettel eine mit seiner Nammer ver-
sebene Zeile enthalten, in welche lediglich der Zettelwert eingetragen wird.
dbyGoOglC
DarchfnhniDg der Bt&odigen iDventor. ' 185
trolle ein Plan aufgestellt. Man wird dabei die Einteilung der ver-
schiedenen Bestände in der Regel so vornehmen müssen, daß im Laufe
einer oder höchstens zweier Eechnungaperioden der gesamte Bestand
einmal mit dem aus den Karten sich ergebenden Bestände verglichen
werden kann. Femer wird man bei der Aufstellung des Kontrollplanes
BUcksicht auf die Zahl der bei den verachiedenen Posten vor sich ge-
henden Bestandsänderungen nehmen, denn es ist klar, daß die Fehler-
gefahr, sowohl was das Auslassen einzelner Posten als auch was Zähl-
und Wiegefehler anbelangt, um so größer wird, je mehr Zu- und Ab-
gänge vorkommen. Des weiteren ist es zweckmäßig, Gruppen gleich-
artiger Waren möglichst hintereinander zu kontrollieren, da bei der
Verbnchung und auch schon bei der Ausfertigung der Unterlagen oft
Verwechselungen zwischen neben ein anderliegen den Waren, insbesondere
bei Rohstoffen zwischen den verschiedenen Abmessungen, vorkommen.
Ebenso kommt es gelegentlich vor, daß die verlangte Ware nicht vor-
rätig war nnd statt derselben ähnliche Waren abgegeben worden sind,
ohne daß die Unterlagen berichtigt wurden. Nimmt man daher gleich-
artige Waren hintereinander auf, so kann man etwaige Verwechselungen
meist dadurch leicht feststellen, daß sich einzelne Differenzen gegen-
seitig aufheben. Neben dieser planmäßigen BestandkontroUe sollte eine
außergewöhnliche Naturalaufnahme der verschiedenen Bestände jedes-
mal dann stattfinden, wenn eine Nachbestellung aufgegeben wird oder
wenn ein neuer Zugang erfolgt. Zu diesen Zeitpunkten sind meist die
Bestände so klein, daß die Naturalaufnahme sehr leicht vorgenommen
werden kann.
Ein weiteres Hilfsmittel für die Bestandkontrolle stellen sog, Null-
meldungen dar. Wir verstehen hierunter Zettel, die von dem betr.
Lagerverwalter oder dergl. ausgefertigt und an die Bestandkontrolle
geschickt werden, wenn eine bestimmte Warensorte vergriffen ist.
Sehr wichtig ist es natürUcb, daß bei der Aufnahme des Bestandes
festgestellt wird, welche Änderungen bereits am Tage der Aufnahme,
aber vor der Aufnahme seibat vor sich gegangen und noch nicht ver-
bucht sind. Zu diesem Zwecke wird man am besten die Nummer des
letzten durchgelaufenen Zettels auf der Bestand- oder Nullmeldung
notieren. Bei Betrieben, die die einzelnen erledigten Zettel abstempeln,
geschieht dies am einfachsten dadurch, daß man die nächste Nummer
auf die Bestand- oder Nullmeldung selbst stempelt. Damit bei der
Kennzeichnimg des letzten Postens vor der Aufnahme keine Irrtümer
vorkommen, sollte man die Aufnahme tunlichst durch den mit der Ver-
waltung betrauten Beamten selbst bewirken, oder doch beaufsichtigen
lassen. Allerdings müssen alsdann gelegentliche Stichproben vorge-
nommen werden, um festzustellen, ob der betr. Beamte keine absicht-
lichen Täuschungen vornimmt.
dbyGooglc
186 Sifi BtSodige Inventiir and monatliclie GewiDuetmittlDDg.
I 137. Pur den Ausgleich der sich beim Vergleich zwischen Soll-
'bestand und wirklichem Bestand etwa ergebenden Differenzen schafft
man am besten ein besonderes Konto, Lager-Differenz-Konto oder Minlich
genannt. Dieses wird für die entdeckten Verluste belastet, hingegen
für etwa vorgefundene Mehrbestände erkannt. Aus dem Saldo dieses
Kontos ist dann jederzeit zu ersehen, wie die Lagerbuchftthrung arbeitet.
Durch Berechnung des Verhältnisses zwischen der Differenz und dem
Verkehr (£ingang -f- Ausgang) kann man sich Vergleichsziffem für die
einzelnen Bechnungsperioden schaffen.
Man hat es nun in der Hand, durch Aussetzen von Prämien für
die Vergrößerung der Übereinstimmung die Lagerverwalter zu sorg-
samerer Arbeit zu veranlassen.
} 138. Die Ermittlung des Gesamtbestandes, die Hauptaufgabe
der Bestandskontrolle, kann auf zweierlei Weise erfolgen. Entweder
kann man die aus den einzelnen Buchungsstellen (Nachweisen) sich er-
gebenden Eünzelbestände mit dem jeweiligen Einbeitswerte multiplizieren
und die 90 erhaltenen Einzelsummen addieren, wie dies bei der gewöhn-
lichen Inventur geschieht. Oder aber man benutzt für die Bestands-
ermittlung den indirekten Weg, indem man — am einfachsten in der
auf Seite 159 bereits angedeuteten Weise mit Hilfe von Hauptbuch-
konten — zu dem lt. Inventur festgestellten Anfangsbestand hinzurechnet
die Zugänge und abrechnet die Abgänge der betr. Bestände. Der sich
so ergebende Saldo muß naturgemäß mit dem auf die erstgenannte
Art sich ergebenden Werte der Bestände übereinstimmen. Denn der
Einzelnachweis steht zu einem derartigen Bestandkonto in dem gleichen
Verhältnis, wie z. B. die Einzelkonten des Kontokorrentes zu dem Konto-
korrentKonto des Hauptbuches. Da der Anfangsbeetand aus der In-
ventur bekannt ist, so handelt es sich bei der Ermittlung des Qesamt-
bestandes dämm, den Gesamtbetrag der Zugänge und Abgänge bis zum
Schluß der jeweiligen Abrechnungsperiode festzustellen. Die Grund-
lagen hierfür sind die gleichen, wie für die Vorbuchung der Einzel-Ab-
und -Zugänge. Doch muß hier die Verrechnung nach dem Werte er-
folgen, weshalb die einzelnen Unterlagen vorher bewertet werden müssen.
In der Regel ist eine besondere Aufzeichnung der einzelnen Posten
nicht nOtig. Es genügt meist eine Addition mit einer schreibenden
Addiermaschine, die übrigens auch so eingerichtet werden kann, daß
sie Nummer des Belegs und den Betrag niederschreibt, so daß dadurch
das Gleiche erreicht wird wie bei einer besonderen Niederschrift der
einzelnen Posten. Vielfach kann man einen der beiden Posten Zu- und
Abgänge bereits aus anderen Aufzeichnungen entnehmen, so daß da-
durch die Arbeit sich wesentlich vereinfachen läßt.
dbyGOOglC
Der BeatandBnachweb im Sinzelnen, lg7
2. Kapitel. Der Bestandsnachvels im Emzelnen.
§ 139. Wir wollen nun kurz die Besonderheiten betrachten,
welche die Kontrolle der verschiedenen Gruppen oder Waren bietet.
Wir beginnen mit den Kohstoffen.
Die Einteilung der Rohstoffe hatten wir bereits wiederholt berührt.
Sehr häufig wird man eine besondere Gruppe: „Hilfsstoffe" oder „Un-
kostenmaterialien" bilden müssen für solche Waren, deren £inzelverbrauch
sich nicht genau nachweisen läßt und die deshalb von der Kalkulation
durch einen besonderen Aufschlag berücksichtigt, von der Buchhaltung
aber direkt auf Unkosten verbucht werden. Wie weit man im Übrigen
mit der Einteilung gehen muß, hängt von den allgemeinen Verhält-
nissen des Betriebes ab. Oft wird es z. B. genügen für Metallabgüsse
ans Eisenguß (Grauguß) und Rotguß nur je ein Konto anzulegen.
Anderseits wird es oft notwendig, für jedes Modell eine besondere
Bnchungsstelle zu schaffen, während es in einem dritten Betriebe n. a.
genügen kann, wenn man zwischen Gußstücken unter 1 kg, von 1 — 5
und über 5 kg unterscheidet. Sehr wesentlich ist es, daß die Rohstoff-
vorräte an bestimmten, verschlossen zu haltenden Plätzen aufbewahrt
werden, die nur dazu besonders ermächtigten Personen zugänglich sind.
Insbesondere auch muß dafür gesorgt werden, daß sich in den Werk-
stätten keine Vorräte ansammeln, sondern daß jeder Materialrest sofort
wieder an das Magazin zurück geliefert wird.
Die Anlieferung von Rohstoffen wird in den meisten Betrieben
entweder von einem Lieferschein oder von der betr. Rechnung begleitet,
damit der Magazinverwalter die angegebenen Mengen nachprüfen kann.
In anderen Betrieben werden unabhängig von diesen Papieren beson-
dere £ingangsscheine über die eingegangenen Waren aufgenommen.
Dementsprechend dienen als Unterlage für die Verbuchung der Zugänge
von Rohstoffen meist Listen, die mehrere Buchungsstellen betreffen.
Bei Verwendung von Eingangsscheinen läßt sich jedoch der Geschäfts-
gang so einrichten, daß die Verbuchung an Hand von Einzelzetteln
erfolgen kann, was wegen der einfacheren Ansammlung der Zettel wesent-
liche Vorteile bietet.
Außer den Zugängen von außerhalb kommen noch Rücklieferungen
der Werkstätten als Zugang in Betracht. Dort, wo der Material verkehr
nur gering ist, kann man einfach die Ausfaßzettel solange zurückbehalten,
bis der betr. Arbeiter den nicht verbrauchten Materialrest wieder ab-
liefert, und dann den zurückgelieferten Posten von dem Betrag der aus-
gegebenen Waren abschreiben; (wobei wieder beachtet werden sollte,
daß die Material Verwalter nicht die Subtraktion ausfübreu und nur das
Endergebnis niederschreiben, sondern daß beide Zahlen niedergeschrieben
werden sollen , damit man später die Bechnung kontrollieren kann).
Ist das nicht durchführbar, so muß der Materialverwalter über den zu-
dbyGOOglC
188 Die ständige Inventur iind monatliclie Gewiunemiittliiiig.
rtickgelieferten Posten eine Quittung auf einem entsprechend vor-
gedruckten Zettel ausstellen, die durch die rückliefemde Werkstätte
abgeliefert wird.
Als Untertagen für die Vertsuchnng des Ausganges kommen zunächst
Einzelzettel in Form sog. Materialseheine in Präge. Abb. 59 a u. b gibt
einen derartigen Vordruck wieder, der in Blocks zu je 50 Stück gefaßt
iflt. Das Titelblatt des Blocks zeigt Abb. 59c. die Rücklieferscheine
sind ähnlich ausgestattet.
Abb. 59a. (Vorderseite.)
■atoiialu
Material t
Plali-Ko. 1 KaL-Ro. | Unk.-No. 1
K«n. Ho. tat itm Gedlcbtoi* upilKn, |
nTeilNo
Menge
Hftterial-
No .
EinheitB-
Oesamtbetrag 1
^ 4
JC
i
3e
Datum;
. UnterBchrift:
JC
Schein-
Hr.i.
59b. (Räckfieite.)
Znr gell. Beachtung I
Um für die Kalkulation geDane AnfzeichuQDgen über den
Uaterialverbraach zu erbalten, kann die Abgabe von Materialien
unr gegen Abgabe ordnaugsmäBig ansgefüllter, vom Meister unter-
Bcbriebener Material seh eine erfolgen. Die beiden aneinander hängen-
den Teile ei neu Scheines müssen znsammen abg'egeben werden.
Jeder Schein kann unr für eine elDElge Haterlalaortä, also nar
ffir Nessing oder nur fBr Bandstahl Verwendung finden. Der
Eontrolle wegen sind beachSdigte Scheine an das Ealknlationsbüro
abzugeben .
59c. (Titelblatt-)
HaterlalBcheioblock No. S
enthaltend 50 Scheine No. 1 bis 50.
Jeder Schein mnfi Platz-No., KaUlog-No, der Arbeit beiw. TTökosten-
No., Bezeichnnng dea Materials, Datum und Unterschrift enthalten.
Terscbriehene Scheiae sind nicht zn vernichten, sondern dem
Ealkulatian^beaiiiten sbzngeben.
Keine No. >ns dem Oedächtnis einechreiben , stets vei^leiohen!
dwGoogle
Der BertuidfliiBcliweiB im Einzelnen. 189
Die zweite Form der Unterlagen Kr die Verbuchung des Material-
ausgangs ist die Stückliste, die Behandlung derselben ist bereits oben be-
sprochen. Es genügt hier ein Einzelzettel mit der Aufschrift: „
Satz Material nach Stückliste Nr. . . ". Fehlende Stücke, die nicht
im Laufe des gleichen Tages nachgeliefert werden kOnnen, werden auf
diesem Zettel vermerkt, so daß dies bei der Abrechnung berücksichtigt
werden kann. Diese Stücke müssen später durch Einzelscheine aas-
gefaßt werden.
Die dritte — und schlechteste — Form der Unterlagen für die
Abgangskontrolle ist die der Liste mit mehreren Warensorten, Sie
findet sich gelegentlich bei kleinen Betrieben vor, bei denen der Ma-
terialverbrauch durch den Material Verwalter oder gar durch den Arbeiter
selbst auf die Rückseite der Arbeitskarten niedergeschrieben wird. Die
Zuverlässigkeit derartiger Unterlagen ist natürlich sehr gering, da ja der
Arbeiter kein besonderes Int eresse an der richtigen Aufzeichnung hat. Diese
Form der Abgangskontrolle wird deshalb zweckmäßig durch eine der
anderen Formen ersetzt.
Besonderer Wert muß auf genaue Bezeichnung der ab- und zu-
gehenden Wtu^n gelegt werden. Sehr vorteilhaft ist es deshalb, wenn
man die genaue Bezeichnung der einzelnen Warensorten an den Lager-
orten deutlich anbringt, damit Irrtümer, die die Arbeit der Verbuchung
erschweren, sofort entdeckt und unvollständige Angaben berichtigt
werden können. Die vielfach verwendeten Anhängezettel können in
dieser Beziehung gute Dienste leisten, indem sie bei Abgabe der Waren
an Stelle der Einzelscheine als Buchungsunterlagen verwendet werden.
Die Entwicklung der Kautschuckstempel-IndustrJe ermöglicht eine sehr
sichere und zuverlässige Kennzeichnung der ab- und zugegangenen Waren
in folgender Weise: Jede Warensorte erhält eine Waren-Nummer. Für
diese Nummer wird aus einfachen Kautschuckbuchstaben ein kleiner
Stempel zusammengesetzt, auf ein Holzklbtzchen geklebt und mittels
Schnur an dem betr. Lagerort befestigt. Auf jeden Schein, welcher
einen Ab- oder Zugang an diesem Posten betrifft, wird der betr. Stempel
abgedruckt. Zur Einfärbung der Stempel dienen kleine Kissen, die
an der Kleidung des Lagerpersonals in gleicher Weise befestigt werden,
wie z. B. die bekannten Schwammdosen an der Uniform der Straßen-
bahnschaffner. Die benötigten Stempel kosten nur einige Pfennige pro
Stück, jedenfalls nicht mehr, als die zur Bezeichnung der Waren ver-
wendeten kleinen Emailleschilder.
Die für die Ermittlung des Gesamtwertes des Bestandes not-
wendigen Unterlagen über den Material-Zugang liefert bei zweckmäßiger
Einrichtung ohne weiteres die kaufm. Buchführung. Eine Aufrechnung
der Unterlagen für die Einzelposten ist darum nicht unbedingt notwendig.
Steht eine Addiermaschine zur Verfügung, so vrird es sich doch em-
pfehlen, wenigstens gelegentlich die bereits in die Einzelnachweisungen
dbyGOOglC
190 I^'B ständige Inventar und monatliche GewinoermittluDg,
Übertragenen Zettel aufzurechnen und die so erhaltene Summe mit der
ans der baufro. BucMiÜming sich ergebenden zu vergleichen, um feet-
zustellen, ob beide übereinstimmen. Derartige Kontrollen bewirken
auch, daß das Personal die Arbeiten sorgfältiger ausführt.
Dagegen ist für die Ermittlung des Materialansgangs eine laufende
Aufrechnung der einzelnen Ansgangsposten notwendig. Sie erfolgt am
zweckmäßigsten t&glich an Hand der für die Kalkulation bereits be-
werteten Mnzelposten. Eine Gegenkontrolle für den aus Anfangsbestsnd,
Eingang und Ausgang berechneten Bestand am Abschlußtage bildet
die Aaswertung und Aufrechnung der Einzelbestände. Sie sollte, wenn
eine schreibende Addiermaschine zur Verfügung steht, wenigstens viertel-
jährlich vorgenommen werden. Zu beachten ist übrigens, daß die
Differenzen, welche sich aus den Naturalaufnahmen ergeben, ebenfalls
in Zugang oder Abgang verbucht werden müssen.
Sehr häufig kommt es vor, daß Waren von verhältnismäßig ge-
ringem Werte nicht in allgemeine Magazine gelagert werden können,
weil es an Platz mangelt oder weil die Waren an Stellen gebraucht
werden, die zu weit vom Magazin entfernt liegen. In diesem Falle kann
man sich in der Weise helfen, daß man nur den Zugang dieser Waren
registriert, and am SchluiJ einer jeden Rechnnngsperiode den Bestand
durch Naturalaufnahme feststellt. Da diese Naturalaufnahme sich nnr
auf einen verhältnismäßig kleinen Post«n erstreckt, so belastet sie das
Personal nicht zu sehr. Ans dem auf diese Weise ermittelten Bestand,
dem Anfangsbestand and dem Zugang rechnet man dann den Verbrauch
der betr. Waren aus , dessen Ziffer für den Zugang des Teilfabrikate-
Kontos benötigt wird. Diese Art der Kontrolle kommt in Betracht
z. B. bei Stab-Eisen in kleineren feinmechanischen Betrieben, für Lacke,
Farben und dergl.
Za einer geordneten MagazinsbuchfUhrung gehQrt schließlich noch
ein Nachweis über die durch Bmch und Beschädigung im Magazin ent-
standenen Abgänge, dessen Fährung dem Magazinverwalt«r überlassen
bleiben muß.
Die Gesichtspunkte, welche wir eben bezüglich der Rohstoffe be-
sprachen, fmden auf Bezugsartikel und Handelswaren sinngemäße An-
wendung.
I i40. Die größten Schwierigkeiten bietet der Einzelnachweis
des Bestandes an Teilfabrikaten. Zwar kann die Kontrolle der in
Lagern befindlichen Teilfabrikate in ähnlicher Weise wie die der Roh-
stoffe vorgenommen werden. Dagegen bedingt der Einzelnachweis der
in den Händen der Arbeiter befindlichen Teilfabrikate besondere Vor-
kehrungen. Die Einteilung kann hier nur eine örtliche sein, d. h. es
kann nur der Bestand in den Händen des einzelnen Arbeiters bezw.
der einzelnen Aibeitergruppe überwacht werden. Bei Betrieben mit
einheitlichem Arbeitsgange, wie Zackerfabriken, Zuckerraffinerien, Walz-
dbyGOOglC
Der BestandsD ach weis im Einielnen.
191
werkeD, Bohrziehereien nnd dergl. bietet diese Überwachung keine be-
sondere Schwierigkeit, da ea sich hier eben immer um wenige Stellen
handelt, die zu koatrollieren sind. Hingegen bedarf die Überwachnng
der in der Hand des einzelnen Arbeiters befindlichen Waren einer be-
sonderen Aufmerksamkeit bei Betrieben mit getrenntem Produktions-
gange. Doch ist anch bei diesen die Durchführung keineswegs nn-
möglich. Voraussetzung ist nur, daß eine geregelte Kalkulation, ins-
besondere eine geregelte Material Verrechnung besteht. Alsdann genügt
es, festzustellen, welche Arbeiten der einzelne Arbeiter bezw. die Gruppe
zusammenarbeitender Leute jeweils in den Händen hat. Hierfür läQt
sich das Arbeitsbuch oder der Wochenzettel des Arbeiters verwenden.
Es müssen nur jeweils die Nummern der noch nicht fertiggeschriebenen
Arbeiten wieder neu vorgetragen werden. Allerdings ist dadurch noch
nicht erwiesen, daß der Arbeiter diese als unfertig angeschriebenen
Arbeiten auch wirklich in der Hand hat. Es können die einzelnen
Stücke z. B. auch noch in einer Vorarbeits -Werkstatt oder an einer
andern Stelle sich befinden. Deshalb muß als weiteres Hilfsmittel eine
Hitteilung an die Kalkulation — oder Bestaudshontrolle — hinzutreten,
wenn eine bestimmte Arbeit von einer Hand an eine andere weiter-
gegeben wird. Hierfür genügen einfache Vordrucke, ähnlich wie Abb. 60,
Abb. 60.
Auftr. No.
Platz No.
abgeliefert.
Namen:
Unterschrift:
1 — 1
Die Ealkulationsabteilung erhält ferner die Durchschriften aller
Arbeitsscheine, schließlich die Materialzettel und die Weitergabemel-
dnngen, die sie unter der Auftr.-Nr. einordnet.
Es ist somit ein leichtes, festzustellen, welche Arbeiten und welche
Materialien zu allen den in der Hand eines Arbeiters sein sollenden
Aufträgen gehören, wenn man sich von der Kalkulation die betr. Zettel
geben läßt. Man kann sonach auch den Bestand der in Arbeit befind-
lichen Teillabrikate jederzeit im einzelnen nachweisen und damit die
laufende Bestandskontrolle (ständige Inventur) auch auf die in den Händen
der Arbeiter befindlichen Teilfabrikate ausdehnen.
Die Gesichtspunkte für die Durchführung der Naturalkontrolle
sind im allgemeinen die gleichen, wie bei den Bobstoffen. Als Zeit-
punkt für besondere Kontrollen werden insbesondere der Ein- und Aus-
tritt von Arbeitern, die Auslieferung größerer Aufträge und deigl. zu
ügtzoc jyl^iOO^Ie
192 I^ie st&ndige Inventur ond monatliche GewianermittlnDg.
gelten haben. Die regelmäßige KontroUe der Bestände an jedem Ar-
beitsplatze bietet außerdem den Vorteil, daß dem ÄufsiGhtebeamten
TOQ Zeit zu Zeit die gesamten vorliegenden Arbeiten eines jeden Ar-
beiters vor Augen geführt werden. Dadurch gewinnt er einen wesent-
lich besseren Überblick über den Stand der Arbeiten in den Werkstätten
und es entgehen ihm Blichstände nicht so leicht, wie wenn die Kon-
trolle nur gelegentlich erfolgt. Anch wird die Werkstatt leichter von
Materitdreaten, halbfertigen Arbeiten und dergl. freigehalten.
Die Ermittlung des Gesamtbestandes an Teilfabrikaten durch Auf-
rechnen der Bestände an den einzelnen Arbeitsplätzen ist nur bei
kleinen Betrieben leicht durchzuführen, bei denen die Unterlagen von
in der Werkstatt in Arbeit befindlichen Teilfabrikaten bequem von
denen bereits fertiggestellter Arbeiten getrennt gehalten werden kSnnen.
Bei größeren Betrieben ist die Durchführung dieser Trennung zwar
anch nicht ausgeschlossen, wenn nämlich der Betrieb jeden einzelnen
fertiggestellten Auftrag nachkalkulieren läßt, aber viele Betriebe ver-
zichten auf eine derartige Nachkalkulation überhaupt, obwohl sich diese,
wie wir später sehen werden, mit HilFe der schreibenden Addiermaschinen
sehr leicht ausführen läßt.
Es muß darum in der Regel die Ermittlung des Gesamtbestandes
an Teilfabrikaten auf indirektem Wege erfolgen. Der Zugang an Wert
besteht bei den Teilfabrikat«n aus drei Posten, nämlich:
a) dem verarbeiteten Material;
b) dem gezahlten Lohn;
c) den Fabrikunkosten.
Die genannten Beträge unter b und c lassen sich ans der kaufm.
Buchführung entnehmen, während das verarbeitete Material dem von
der Rohmaterialkontrolle her bekannten Poeten „Rohmaterialausgang"
entspricht. Hält der Betrieb Teilfabrikate auf Lager, so kommt für
. den Wertzugang der Teilfabrikate in der Werkstatt noch der Wert der
aus dem Teilfabrikate -Lager entnommenen Teilfabrikate in Betracht,
dessen Ermittlung in gleicher Weise erfolgt, wie die des Eohmaterial-
Abganges. Bestehen mehrere voneinander getrennte Betriebe, die ein-
zeln abrechnen sollen, so sind außerdem noch die Zulieferungen der
Betriebe zueinander bei der Berechnung der Zugangswerte zu berück-
sichtigen.
Schwieriger festzustellen ist der Wert des Abgangs von den in
der Werkstatt befindlichen Teilfabrikaten. Bei dem Abgange kann
«s sich handeln um:
a) Ablieferung fertiger Waren an die Verkaufsabteilung zum
direkten Versand;
b) Ablieferung fertiger Waren an das Pertigfabrikate- Lager;
c) Ablieferung von Teilfabrikaten an das Teilfabrikate-Lager;
d) Abliefemng von Teilfabrikaten an andere Abteilungen.
dbyGOOglC
Der BeBbudsn&chwetfi im Einselaeii. 193
Es gilt non zunächst diese Abliefenmgen überhaupt sicher zu
«tfaasen, alsdann den Wert derselben festzustellen. Das Erfassen der
Ablieferungen kann auf verschiedene Weise erfolgen:
a) mit Hilfe der zur Lohnverrechnnng des Arbeiters dienenden
Aufzeichnungen (Arbeits- oder Akbordscbeine);
b) mit Hilfe besonderer Meldezettel (s. o.);
c) mit Hilfe von Ablief erbfichem.
Am zuverlässigsten ist es, wenn man die Fertigmeldong in Ver-
bindung bringt mit der Lohnverrechnung, derart, dafi der Lohn erst dann
gezahlt werden kann, wenn die Fertigmeldung in der für die Bestands-
kontrolle notwendigen Form ausgefertigt ist. Denn dann hat jeder
Arbeiter selbst das größte Interesse daran, daß die Fertigmeldung nicht
nur erstattet, sondern auch so erstattet wird, daß sie für die Verbnchung
brauchbar ist. Uan kann sogar soweit gehen, daß erst die Mel-
dung auch von der Bestandskontrolle erledigt sein muß, ehe der Ar-
beiter seinen Lohn erhält, und dadurch den Arbeiter selbst zur Eon-
trolle der Arbeit der Bestandkontrolle heranziehen.
Im einzelnen wird sich die Art der Meldung — Anbringung auf
dem ArbeitBzettel oder dergl. — natürlich nach dem allgemeinen Qe-
schättsgange zu richten haben.
Die Feststellung des Wertes der abgelieferten Arbeiten kann
auf verschiedene Weise erfolgen. Ein Weg ist der, daß man aus allen
Unterlagen die über die Arbeit bisher die Bestandskontrolle durchlaufen
haben, durch Aufrechnen der Einzelwerte den Gesamtbetrag feststellt,
also eine regelrechte Nachkalkulation jedes einzelnen Postens vornimmt.
Diese Arbeit ist bei weitem nicht so groß, wie es den Anschein hat.
Denn werden beispielsweise die Fertigmeldnngen auf den Arbeits scheinen
selbst erstattet, so bedarf es ledi^ch der Heranziehung der Mr die
betr. Arbeit bisher au^egebeuen Materialscheine und Zuiiefermeldungen.
Bei Ordnung dieser Unterlagen nach der Auftr.-Nr. wird das Heraus-
suchen sehr leicht gemacht. Werden, wie wir früher bereits besprochen
haben , die Material- usw. Zettel bei ihrer Erledigung mit einer fort-
laufenden Nummer abgestempelt und diese Stempel gleichzeitig auf
der Bückseite der Arbeitskarte abgedruckt, so kann man sehr schnell
feststellen, ob alle zugehörigen Scheine vorhanden sind, gegebenen-
falls fehlende Scheine an Hand der Behelfe — Durchschriften, Eintrag
des Betrages im £ontroUbogen — wiederherstellen.
Mit Hilfe einer schreibenden Rechenmaschine sind die einzelnen
Beti^e leicht zusammengerechnet. Die Günzelzettel werden dann mit
«iner Heftmaschine miteinander und dem Kechenstreifen verbunden und
dienen als Beleg für den Ausgang, gleichzeitig aber auch als Bausch-
Nachhalkulation des betr. Artikels.
Ein anderer Weg für die Feststellung des Ausgangswertes ist der,
jeden einzelnen Ausgangsposten zu einem ein- für alle Male für den
Ornll, InTSDtnr. jg
„i^ioogle
194 ^^ ständige Inventar and moimtUche GcwinnemiitllDng.
betr. Artikel festgesetzten Preise za bewerten. Dieser muß sich natfir-
lich den Selbstkosten möglichst genau anpassen. Doch ist es nicht an>
bedingt notwendig, daß dieser Preis jeder Schwankung der Selbstkosten
folgt. Vielmehr werden zu erwartende Differenzen dadurch angeglichen,
daß der Gesamtverkehr mit einem nach dem Ergebnis der vorjährigen
Inventur berechneten Koeffizienten multipliziert wird. Die ao erhaltenen
Ziffern sind dann zwar nicht absolut genau, doch geniigen dieselben den
meisten Anforderungen der Praxis vollauf. Für nur selten oder zum
ersten Male angefertigte Waren muß naturgem&ß von Fall zu Fall eine
Kalkulation angefertigt werden, was übrigens ja wohl meist so wie so
geschehen würde, wenn man es nicht vorzieht, diese, doch meist nur
kleinen Posten einfach zu schätzen.
Die Durchfuhrung der Bewertung kann man wieder durch Ein-
richtung von HitfsnachweisuDgen für besonders oft hergestellte Artikel
vereinfachen, da man die Multiplikation mit dem Selb stk ostenbetrage
alsdann nur einmal vorzunehmen braucht. Meist lassen sich auch die
Eingangsseiten der für die Teil- und Fertigfabrikate-Läger verwendeten
Einzeln achweisun gen für diesen Zweck benutzen.
% 141. Die Einzelkontrolle der Bestände in dem Fertigwaren-
Lager und im Teil fabrikate- Lager erfolgt ähnlich wie die der Rohstoffe.
Für die Verbuchung der Eingänge kommen die Fertigmeldungen der
Werkstäten, also meist EinzelzetteJ, für die Verbuchung der Ausgänge
bei den Fertigwaren in der Regel die Auftragzettel bezw. Versand-
zettel, also Listen in Frage.
Eine wesentliche Vereinfachung der Buchungs- Arbeiten läßt sich
bei Massenartikeln erzielen, die in Packungen von bestimmtem Inhalte
eingelagert werden. Man kann alsdann bei dem Bekleben der Packungen
mit den Inhaltsangaben an den Bekleb estreifen kleine, mit Pappe unter-
legte Abreißstücke anbringen, die mit einem den Inhalt kennzeichnen-
den Aufdrucke versehen sind, und deren Form die Menge kennzeichnet,
welche die Fackung enthält, so z. B. für eine Einheit dreieckige, zwei
Abb. 61.
10 Grofi Orsae III
Einheiten viereckige, drei Einheiten fünfeckige usw. Abreißstücke.
Abb. 61 zeigt einen derartigen Streifen. Diese Abreißstücke werden
beim Aufkleben des Etiketts nicht mit festgeklebt. Bei Ablieferung an
das Lager wird das mit E (Eingang) bezeichnete Stück abgetrennt und
aufbewahrt, bei Abgabe zum Versand das mit A (Ausgang) bezeichnete.
Abends werden die einzelnen Abreißstücke nach Sorten und Form ge-
ordnet und — gegebenenfalls imter Zuhilfenahme von Zäbibrettem —
dbyGOOglC
Der Bestandsnachweis im Einzdnen- 195
gezählt und aus den so ermittelten Zahlen der Lager-Zu- und Abgang
berechnet. Durch Anwendung verschiedener Farben kann dies Ver-
fahren auf eine große Anzahl von Waren ausgedehnt werden.
Die Gesamtkontrolle bedingt wiederum eine Ermittlung der Zu-
und Abgänge in einer Summe, denn die Bewertung der Einzelposten
und Addition der so erhaltenen Werte ist wiederum meist zu umständlich.
Der Zugang läßt sich verhältnismäßig einfach aus dem Abgang
der in Arbeit befindlichen Teüfabrikate berechnen.
Der Lagerabgang an Teilfabrikaten ist bereits besprochen. Pur
die Ermittlung des Abganges an Fertigfabrikaten kommen die gleichen
Gesichtspunkte in Betracht, wie für deren Zugang. Das Einfachste ist,
wenn die einzelnen Ausgangsposten auf Grund der beim Eingange an-
gesetzten Selbstkosten werte bewertet werden. Vielfach kann man diese
Bewertung direkt in die betr. ESnz ein ach weise eintragen. Ein anderer
Weg ist der, daß man die Rechnongen Über ausgegangene Sendungen
ein zweites Mal mit den Selbstkosten der einzelnen Waren bewertet,
Soll hierbei das Personal den Bruttoverdienst nicht erfahren, so fertigt
man von jeder Rechnung einen Durchschlag mehr an, bei welchem man
ein schmaleres Farbpapier verwendet, welches die Betragsspalte freiläßt.
Dies Verfahren empfiehlt sich namentlich dann, wenn man die
Waren stets zu festen Selbstkostenbeträgen verrechnet und die etwaigen
Änderungen der Selbstkosten in der früher angedeuteten Weise durch
einen von Zeit zu Zeit festgesetzten Zu- oder Abschlag berücksichtigt.
Man hat es dann auch in der Hand, die für die Verrechnung dienenden
Preise um einen ganz willkUrhchen Prozentsatz gegenüber den tat-
sächlichen Selbstkosten zu erhöhen oder zu erniedrigen. Dann kann
man diese Preise auch ohne Gefahr dem mit der Ausschreibung der
Rechnung betrauten Personal in die Hand geben, indem man sie z. B.
in einen Katalog neben die Verkaufspreise einträgt, und mit Hilfe
eines geteilten und nur halb eingefärbten Schreibmaschinenfarbbandes
die betr. Einzelpreise für das Original unsichtbar in die Durchschriften
der betr. Rechnungen mit eintragen lassen. Diese Arbeit ist erklär-
heherweise nicht groß, wenn beide Preise nebeneinander stehen.
§ 142. Wie aus dem Gesagten hervorgeht, bestehen für die Durch-
führung der zu Zwischenbilanzen notwendigen Bestands er mittlung im
Wege der ständigen Inventur soviel Möglichkeiten, daß sich ein passender
Weg für alle Verhältnisse stets finden läßt. Doch hängt die Durch-
führung dieser Arbeiten so eng mit der sonstigen Organisation des
Betriebes, mit örtlichen und persönlichen Verhältnissen zusammen, daß
auf die Wiedergabe eines voUständigen Arbeitsplanes hier verzichtet
werden muß.
„Google
Anhang.
1. ToTsohriften für die Inventur in einer Dampf-Ziegelei.
I. Allgemeines.
% 1. Die iDventQT der Bestände ut Waren nnd Massen erfolgt am 1-, 2.
und 3. Oktober 19 . ., die Aufnahme der Inveatanrtücke im NoTember 19 . ., die
Aufnahme der übrigen TermägenBgegenstgnde einBchliefilich der Eohleu, Glasnren
nnd dergl. am 31. 12. 19 . .
% 2. Die Leitong der Inventar ist Herrn lug. Werner Qrnll nbertragen.
Den Anordnungen dieseg Herrn, soweit sie sich anf die Inrentnr erstrecken, ist
Folge za leisten. Für die Aufnahme der Warenbestände, der Inventantttcke der
Betriebsabteilung, der Hilfsmaterialien nnd Kohlen ist der Betriebsleiter nnd nebm
ihm jeder Meister oder Aufseher insoweit verantwortlich, als diese anzunehmen-
den Gegenstände sich innerhalb des ihm mgewiesenen Inventarbezirkes befinden.
Die Aufnahme der Inventarstiicke der kaufmännischen Abteilung, der Anfien-
stllnde nnd Schulden, der Wechselverbindlichkeiten und sonstigen noch nicht ge-
nannten Best&nde liegt dem Oberbuchhalter ob.
I 3< Jeder Aufnahmebeamte ist verpflichtet, alle Aufnahmearbeiten sorg-
fältig zu erledigen, insbesondere dafür zu sorgen, dafi keine Bestände vergessen
oder doppelt aufgenommen werden. Für allen Schaden, der der Oesellschaft durch
nachlSseiges Arbeiten bei der Aufnahme entsteht, kCnnen die Aufnahmebeamten
haftbar gemacht werden. Als Vergütang für die mit der Aufnahme verbundenen
Mehrarbeiten erhalten die Anfnahmebeamten nach Vorschlag des Inventurleiters
unter Berücksichtigung des ümfanga ihrer Arbeiten und der Sorgfalt der Aus-
führung derselben unter Wegfall jeder weiteren Entschädigung eine Inventnr-
prämie bis zur Hübe von 50% ihres Monatagehaltes. Die Prämie ist nach Fertig-
stellung des ganzen Abschlusses fällig. Die Buchhaltung hat eine entsprechende
Bückstellung in dem AbschluQ unter „Gratifikationen" zu verrechnen.
I i, Hilfspersonal für die Aufnahme der Warenbestände nnd des Inven-
tars der Betriebsabteilung stellt die kaufmännische Abteilung nur für den Fall,
daB einer der z. Zt. beschäftigten Beamten erkranken sollte.
II. Warenaufnahme.
§ S. Spätestens am 15. September ist von dem Platzmeister eine BOTg-
Kitige Durchmusterung der auf dem Platze lagernden Althestände vonnnehmen.
Unverkäufliche oder ganz kleine Restposten sind ausinsondem und dem Betriebs-
leiter anzuzeigen, damit über die Weiterverwendung derselben Entscheidung ge-
troffen werden kann. Insbesondere ist hierauf bei den Formetücken zu achten.
Gleichzeitig bat der Platzmeister dafUr zu sorgen, daS innerhalb der für die ein-
zelnen Öfen bestimmten Lagerplätze die verschiedenen Ziegelsorten getrennt und
die einzelnen Stapel mJJglicbst übersichtlich aufgebaut werden. Nötigenfalls sind
nnübersichüiche Stapel nmzubanen. Bruch ist zu entfernen.
dbyGooglc
Voncbriften fnr die loventni in ein«r Dampfziegeld.
197
§ 6. Der Führer der BetriebBkartei hat schon nlhreud der Zeit vom
15. September bis 1. Oktober den ane dea Earten nch ergebenden Beittnd der
weniger h&nfig gebrauchten Waren mit dem wirklichen Bestände xn Teigleichen
und abxDstimmen. Bie vorgefandenen Bestände sind anf den einielnen Posten
. mit grüner Kreide za vermerken. Gleichzeitig ist darauf zq achten, daS seitens
des LagerpereoDals die Stapel der übrigen Waren so snfgebant werden, daß die-
selben leicht abgesählt weiden kSnnen.
§ 7. Die Warenaafnahme erfolgt mit Hilfe von Anfnahmekarten nach bei-
liegendem Hnster:
Abb. 62.
Llasae
Nr. 317.
Dieser Zettel
AnfnahmebezirV-
6ebraiiite Ware.
Skiz» des Stapela;
Ansrechnong:
O Ton vom gesehen
Ton der Seit« f^eehen
Ofenlenten
und PUtz-
nicht
entfernt
werden.
1
1
1
laigMosit
m
eh
~ - KontroUiert:
a Ofen und anf dem Lagerplätze be-
ine Anzahl von aus 25 Karten be-
r seinen Namen zu vermerken bat.
Die Karten werden in zwei Farben ausgegeben: Grüne Karten dienen zur
Aufnahme der in den Stellagen, anf und in den Öfen hefindlichen uDgebrannteii
(„grünen") Ziegel, rote znr Aufnahme der i
findlichen gehrannten Ware.
§ 6. Jeder Aufnabmebeamt« erhält
stehenden Blocks anf dessen erster Karte
Die zum Zneanunenhalten der Karten dienende Plomhenschnur darf nicht verletzt
werden. VoUgeBchriebene Blocks sind bei nächster Gelegenheit an den zustSndigen
KontroIlbeanit«n abzugeben. Abends müssen olle Blacks an das Büro zurück-
gegeben werden. Verschriebene oder beschädigte Karten dürfen nicht aus dem
Blocke entfernt werden, Sie sind vielmehr krenzweiee zu durchstreichen und mit
dem Vermerk „Verschrieben" zu versehen, der zu nntorschreihen ist.
% 9> Für die Aufnahme werden folgende Anfnahmebezirke gebildet;
Bezirk I: Trockenböden über den Öfen I und II, femer die anf diesen Öfen
selbst stehende trockene Ware.
Bezirk 11: Trockenböden über den Öfen III und IV, iind die auf diesen Öfen
stehende trockene Ware.
Bezirk III: In den Öfen hefindliche Ifockene und gebrannte Ware.
Bezirk IT: In der Formerei befindliche trockene Waren, einschließlich der in
Arheit befindlichen Formstücke.
Bezirk V: Lagerplatz und Sortierplatz des Ofen I.
Bezirk VI: Lagerplatz und Sortierscbuppen der Öfen III — IV.
dbyGOOglC
198 Anhang.
Bezirk TU: Teerschuppeu, Glasiererei und Fonaatncke-Scbappen.
BezirkTIII: Lager am BiBenbahuauficlilafi.
Für jeden Inventnrbezirk wird ein Aninahmebeamtet und ein Zähler be-
stellt. Die einzelnen Beamten haben sich vor Beginn der Anfnabme über die
Orenzen ihrer Anfnahmebezirke za verständigen.
f 10. Die Aufnahme der in der Trooknerei befindlichen Waren
erfolgt an Hand der an den Stellagen angebrachten Belegekarten. Für jedes Ge-
stell ist eine besondere Anfnahmekarte zn verwenden. Bei jedem Posten hat sich
der Aufnehmende davon zu überzengen, ob
a) das Gestell wirklich mit den Waren belegt ist, die laut Karte vorbanden
sein sollen,
b) die angegebenen Mengen anch dem Augenschein nach vorhanden sein
kSnnen.
Mindestens bei jedem zehnten Gestell ist eine genane ZShlnng des Belags
vorzunehmen nnd die vorgefundene Ziffer anzugeben. Weicht diese von der anf
der Belegekarte angeschriebenen Ziffer ab, so mnB auf der Belegkarte und auf
der Aofnahmekarte sowobl die lt. Belegekarte als auch die lt. Zählung vorhandene
Henge angegeben werden. Augenscheinlich beschädigte Waren sind besonders
anzugeben (nicht abzuziehen). Wird die Belagsziffer durch Zählen einer Eeihe
nnd Multiplizieren mit der Zahl der Reihen festgestellt, so muS auf den Anf-
nahmekarten sowohl die GeBamtaiffer als aucb die Ausrechnung angegeben wer-
den, damit etwaige Rechenfehler bei der Bewertung entdeckt werden kännen..
Die an den Karten befindlichen Abschnitte mit der Anfnahmennmmer sind
abzutrennen, an den Belegekarten zu befestigen und bis znr Beendigung der Kon-
trolle dort zu belassen.
§ II. Bei der Aufnahme in den Öfen ist bei Ofen I Kammer 1 zu
beginnen nnd in der Nummerfolge der Kammern vorzugehen. Die Anfsohreibang
erfolgt an Hand der an den Ofen angebrachten Inhaltstafeln. Der Brennmeister
muS infolgedessen schon vom 20. ab über die Aufschreibungea auf diesen Tafeln
eine genaue Kontrolle ausüben. Bei der Aufnahme ist anzugeben: die Nummer
des Ofens, die Nummer der Kammer, der Inhalt der Kammer nach Sorte nnd
■Stückzahl. Für jeden in einer Kammer befindlichen Posten ist eine besondere
Karte auszufüllen. Die Abschnitte der Aufnahmekarten sind an den Tafeln zn
befestigen und bis zur Beendigung der Kontrolle dort zn belassen. Am Inven-
turtage eingesetzte und sortierte Ziegel sind seitens des Brennmeisters aufzunehmen.
§ 12. Die Aufnahme auf dem Lagerplatze beginnt am westlichen
Ende der Aufnahmebezirke, in der Reihenfolge, in der die Stapel liegen. Das
Überspringen einzelner Stapel ist unter allen Umständen zu vermeiden, da dabei
Auslassungen oder Doppelaufnahmen vorkommen können. Für jeden einzelnen
Posten ist eine besondere Autnahmekarte zu verwenden. Der Abschnitt der Anf-
nahmekarte ist von Westen gesehen vom rechts unten unter einem Ziegel sichtbar
so festzuklemmen, daB er durch den Wind nicht tortgetrieben werden kann.
Bei der Aufnahme sind anzugeben: Sorte, Klasse, Farbe, Glasur oder Engobe.
Znr Feststellung der Mengen sind die einzelnen Stapel anf den Aufnahmekarten zn
skizzieren nnd in die Skizze die in den einzelnen Reihen gezählten Ziegel, temer
die Zahl der übereinander liegenden Reihen und der hinterelnanderstehenden Wände
einzutragen. Reicht bei kompliziert aufgeschichteten Stapeln eine Karte zur voll-
ständigen Aufnahme eines StoQes nicht ans, so sind mehrere Karten zn verwenden.
dbyGOOglC
VorechrifteD für die Inventar in einer D&mpfziegelei. 199
Jede AnBrecbnuQg während der Anfnahme rnnfi nnterbleiben, da d&-
dnrch zn leicht Rechenfphler entgteheo nnd ferner die Kontrolle er-
schwert wird. Beim Abzählen ist darauf xa achten, dafi bei ineinander greifend
gdogertea Ziegeln (z. B. Hohlziegeln} je zwei aofeinander folgende Reihen Ton
Ziegeln gegeneinander nm ein Stüuk vergchieden sind, daB infolgedesaen die An-
zahl der Reihen nicht mit einer der beiden Ziffern, sondern mit deren Mittelwert
multipliziert werden mnfi, and daB femer die nnterste Reihe meist nur die Hälfte
der Zahl einer andern Reihe enthält. Bei der Anfnahme müssen deshalb die An-
fangs- und Endreihe besonders nachgeprüft werden.
Stapel, welche so eingedeckt worden, daB die einzelnen Wände nicht zn-
gänglich sind, müssen bei der Anfnahme in der Weise abgeschätzt werden, d»B
die zngänglichen B«ihen gezählt and die übrigen entsprechend dem Vorstehen
oder Znräcktreten gegenüber der nächsten xngänglichen Reihe geschätzt werden.
Auf den Anfnahmekarten ist dann aaadrücklich zd vermerken, welche Reihen ge-
illhlt, welche geschätzt sind.
Der Überbelag ist für jeden Stapel gesondert anzugehen.
Bei der Aufnahme ist ferner auf etwaige im Innern der Stapel befindliche
Hohlräume, auf Binich nnd auf das Einschieben anderer Sorten von Ziegeln zu
achten. Derartige Stapel sind auf den Aufnahmekarten deutlich zu bezeichnen, z. B.:
„In Reihe 3 fehlen mitten 200 Stück."
„In Reibe 5 sind 150 Biberschwänze eingeschoben."
„Überbelag 150 Stück."
Fonnstncke sind an Hand des EJitalogs aufzunehmen und mit der Katalog-
Nummer zu bezeichnen. Ist der Aufnehmende über die Bezeichnung nicht klar,
so muB der Betriebsleiter befragt werden.
I IS. Di« Sortierer nnd Platzarbeiler haben die während der Auf-
nabmearbeiten aussortierten Waren auf besondere Stapel zn setzen, die mit den
vorher bestehenden nicht im Zusammenhang stehen dUrfen. Diese Stapel sind mit
einem Fappechild mit der Aufschrift; „Anstrag während der Aufnahme" zn be-
leichnen. Die Schilder dürfen erst nach Beendigung der Kontrolle auf ausdrück-
liche Anweisung des Betriebsleiters entfernt werden.
% II. Die Yersandarbeiter haben während der Aufuahme dem Platz-
meister beim Angreifen eines bereits aufgenommenen Warenpostens Ueldung zu
machen. Der Platzmeister hat die Zahl der weggenommenen Ziegel in seinem
Tagesberichte gesondert anzugeben.
Den Einsetzern werden die am Inventurtage zu leerenden Gestelle be-
sonders bezeichnet. Diese Gestelle sind zuletzt aufzunehmen. Die am Inveutur-
tage fabrizierten 2äegel sind in besonders bezeichneten Gestellen abzulegen und
niclit mit anfzunehmen.
I 15. Für die laufende Eontrolle der Aufnahmearbeit werden
bestimmt:
Für Aufnahmebezirk I — IV Herr
V— VIII Herr
Die KontroUbeamten haben fortlaufend die von den Aufnehmenden fest-
gestellten Mengen zn prüfen, femer darauf zu achten, daB die Aufnahmekarten
richtig nnd ToUatändig ausgefüllt werden, daß insbesondere die für die Eontrolle
der AuBrechnnng wichtigen Zahlen auf den Aufnahmekarten angegeben werden,
«b«neo etwaiger Bruch, eingeschobene Ziegel anderer Sorte nnd dergl. Auf jeder
dbyGoOglC
200
Anhuig.
von ihnen kontrollierten Karte haben die Eoutroilbeamten ihr Handzeichen id
Tennerken. ÄnBerdem haben die Kontrollbeamten festzustellen, ob alle Waren-
posten anfgenonuneo Bind, berw. ob keine Doppelanfnahmen erfolgten, oh seiteng
der Ahleerer, Einsetzer, Sortierer nnd Platzarbeiter die Vorschriften betr. die
während der Aufnahme fabrizierte, eingesetzte und ansgetragene bezw. versandte
Ware beachtet wur<jen. Sie haben die einzehien in ihrem Bezirke tätigen Lente
wiederholt entsprechend zn nnterweisen. Die EontroUbeamten haben mindestens
jeden zehnten Posten genau nachzaprüfen. Etwaige Fehler sind so zu berichtigen,
daä die frühere Ziffer lesbar bleibt. Die Eontrollbeamten haben nach Beendigung
der Aafnahme schriftlich über die von ihnen vorgenonunenen Eontrollen nnd vor-
gefnndenen Fehler Tinter Angabe der Anfnahme-Nnmmem sn berichten.
8 16. Die weiteren Arbeiten führt Herr ans. Nach Be-
endigung der Aufnahme ist znn&chst festznstellen, oh aUe Blocks znriickgegehen
wurden und keine Earten fehlen. Dann sind die Blocks der Stückzahl nach ans-
znrechnen, die Gesamtzahl zn addieren nnd hierauf die Earten für trockene Ware
(grüne) zn lösen, diese nach den Ziegelsorten zu ordnen. Hieraof werden die
einzelnen Earten sortenweise unter Angabe der Nummer and Stückzahl in eine
Liste nach folgendem Uugtei eingetragen und sortenweise addiert. Das gleiobe
geschieht mit den Earten für gebrannte Waren.
Abb. 68
MuBter 1.
G
rune Waren.
Auf-
nahme-
Nr.
Sorte
Ins.
gesamt
Davon
be-
schädigt
Auf-
nahme-
Nr.
Sorte
Ins-
gesamt
Davon
. be-
schädigt
Be-
818
714
5a
10 000
5 000
100
20
Die Endbeträge, die eich ans diesen Listen für jede Sorte ergeben, ein
addieren nnd in einen Zosammenetellungsbogen nach Muster 3 einzutragen.
Abb. 65. Inventuranfnahme am 1. Oktober 1909.
Aufnahm e-
liste
Inagesamt
la I Ib II
Beschädigt
Ib II
Branchbare
Ware
Einzel-
Wert des
Postens
dbyGoOglC
Yorschriften für die Inventur einer Dampfdegelei. 201
Hierauf nnd die Stückzahlen zq addieren und mit der durch die Addition
der Enrten feetgeBtellten Stückzahl zn vergleichen. Ergeben sicli wesentliche
Differenzen, eo ist die ToUstindigkeit der Karten an Hand der eingedruckten
Nnmmeni zn pritfen. Können Differenzen aach dann nicht festgeetAlIt werden,
ao ist dem Inventnrleiter Meldung zu machen.
f 17. Die ans der Aufnahme eich ergebenden Ziffern sind mit den Be-
standsziffem der Betriebskarten zu vergleichen. Kleinere Differenzen werden in
der "Weise zn. Lasten oder Gunsten der Hankoziffem anageglicheo, daß die In-
ventnraufnahme als richtig angesehen wird. Bei grSfieren Differenzen ist onter
BerSckgichtigung der Zn- and Abgänge eine nochmalige Aufnahme der betr.
Posten zn veranlassen. Hierbei sich ergebende Fehler in der ersten Aufnahme
sind mit farbiger Tinte zu berichtigeD.
f 18. In den ersten Tagen des Jannar hat der Führer der Betriebskartei
ein Verzeichnis der Zn- nnd Abgänge der verschiedeuen Sorten vom Inventnrtage
ab auf Muster 8 (Liste B) anzufertigen und dessen Übereinstimmnng mit der
Kartei durch den Inventnrleiter bescheinigen zu lassen.
I 19. Die Bewertung der Aufnahme erfolgt auf Grund der ans der
Betriebskartei unter Weglaasnjig der festen Kosten, aber unter Berücksichtigung
der Ziffern für Brucli, Massengehalt, Trockenraum, Trockendaner sowie Ofenbeaa-
Bprachung sich ergebenden Herstellungskosten. Diese Herstellungskosten sind in
den ersten Tagen des Januar für jede Sorte festzustellen. Die Berechnnng ist zu.
den Inventnrakten zu nehmen. Für die Bewertung der II. Klasse ist der Ter-
kaufserlöB maßgebend, wenn dieser niedriger ist, wie die Heretellnngskosten. Der
Führer der Betrieb skartei bat deshalb die Verkaufserlöse für die II. Klasse zu-
sammenzustellen und zu den Inventnrakten zn geben. Liste A (Anfnahme am
I. Oktober 190 .) und Liste B (Zugänge bezw. Abgänge bis 31. Dezember 190 .)
sind gesondert zn bewerten.
in. Anfnahme sonstiger Bestände.
I 20. Die Aufnahme der Bestände an gegrabenem Lehm im Lehmberg
nnd an der Entladestation und der eingesunpften Materialien erfolgt durch den
Betriebsleiter am 31. Dezember. Bei der Aufnahme sind die in Frage kommen-
den Materiaihanten zn skizzieren, nnd in diese Skizzen die einzelnen Abmessungen
einzutragen. Die Skizzen sind zu den Inventnrakten zu geben. Die Bewertung
erfolgt nach § 19.
g 21. Die Anfnahme der KohlenvorrSte erfolgt am 31. Dezember in
gleicher Weise, Kesselkohlen, Schmiedekohlen und Ofenkohlen sind zn trennen.
Die Bewertung erfolgt zum Äbsohluflp reise znzngl. Frist, Anfnlir nnd Entlade-
töhnen. Gleichzeitig ist der Umfang der noch bestehenden Abnahmeverpflichtnng
anzugeben.
I 22. Die Aufnahme der BetriebsTorrät« erfolgt am 31. Dezember durch
den Meister der Betriebssclilosserei, die Kontrolle durch Herrn Für
die Aufnahme ist eiue Anfnahmeliste nach Muster 4 zu verwenden nnd von dem
Aufnehmenden zu unterzeichnen. Eine ReinBohrift dieser Liste wird nicht an-
gefertigt. Die Bestände sind mit denen der Lagerkartei zu vergleichen und ab-
zustimmen. Die Bewertung erfolgt an Hand der Lagerkartei.
i 23. Für die Inventaraufnahme und -Bewertung wird besondere Ver-
fügung gegeben.
dbyGoOglC
202
MuBter 4
Anhang.
Abb. 66
Raum
GeBteU
Fach
GegeDstaud
Einheit
Menge
GimheitspreiB GeBamtbetrag
M. i Pf. M. 1 Pf.
1
1
§ 21. Die AnfDahme der Kontokorrent- Gnthaben obw. erfolgt durch die
Buchhaltnug unter Uitwirknng eines Beamten der VerksafBabteilung. Die Bnch-
hsltnng hat ,die Überträge der einzelnen Konten fertigzustellen, während der Be-
amte der VerkanfsabteiluDg jedem Ktinden, deBseu Saldo grSBer als 100 H. ist^
einen KontoauBzug zusendet. Für die Anfertigung des Kontokorrent- Auszuges
ist eine Liste nach Muster 5 zu verwenden.
Abb. 67.
Musters.
Konto
Pol.
Namen
Mehr
■U6M0I1BU
.M.„..
i Uomte
8 Monate
,M„...
1 MODkt
UM Hsben
Soll
H.b,„
Soll H»b.„
Soll
H.ben
Soll H.),eo
Soll ;H.I«n
Streitige Forderungen sind besonders anzugeben, gegebenenfalls unter An-
gabe der ProzeBlage und etwaiger VergleichsvorscWäge. Der Auszug ist von
beiden Beamten zu unterzeichnen.
f S5. Die Aufnahme der Kasse und Wechsel erfolgt am 31. Dezember
durch den Kassierer. Das Sorten verzeicimis ist zn den Inventurakten zu geben.
Noch nicht begebene Tratten sind gesondert von den übrigen Wertschriften an-
§ 26. Die Yerkanfsabteilang hat am 31. Dezember 09 festzustellen, für
welche unserer Lieferungen eine besondere Garantie besteht, ferner, welche EoBten
ans im Laufe des letzten Jahres aus Garantieverpflichtungen entstanden sind, und
ein Verzeichnis derselben zd den Inventnrakten zu geben,
IV. SchlnBbestimmungen.
I 27. Die Zusammenstellnng der Inventur erfolgt durch die Inveutur-
ieitung.
§ 28. Znr Aufnahme Bämtlicber Schriftstucke iiber die Inventur werden
Inventurakten angelegt. Briefe, die im gewähnlicben Geschäftsgange in andere
Akten kommen würden, werden im Original den Inventurakten beigefügt, während
Abschriften derselben zu den Akten kommen, in welche sie nach ihrem Inhalte
gehSren würden.
§ 29. Es wird schLiefilich noch darauf aufmerksam gemacht, dafi die Auf-
nabmebeamten für bSswillige oder fahrlässige falsche Angaben strafrechtlich ver-
folgt werden können.
dbyGoOglC
YorBchriften für die Aufnahme des InTentarB. 203
2. Vorschriften
für die AuAiahme des IitTentars im Jalire 19 . .
I 1. Die Aufnahme des Inventars eriolgt am
Piir die Aufnahme sind rernnt wörtlich:
a) Für die Maschinen and MaschiDenteUe: der Maschinenmeister.
V) Für die Geräte nnd HübeUtücke der einzelnen Abteilungen die Auf-
seher und Meist«r der Abteilungen.
c) Für die Qeräte und Wagen der Drahtseilbahn: der Aufseher im Lebm-
berg.
d) 'Für das Handwerkszeug der Betriebsbandwerker: die Yorarbeiter der
einzelnen Handwerker.
e) Für die elektriscben Anlagen einschl. Klingeln und Telefon der Monteur.
f) Für die Büro- und Wohnuugsmöbel: die Inhaber der einzelnen Känme.
Die Leitung der Inventar igt Herrn Ingenieur 6rnll übertragen. Seinen
einschlagen Anweisungen ist Folge zu leisten.
% 2. Für die Aufnahme der gröBeren Stücke werden Aufnahmelisten nach
Muster 1 verwendet. In diese sind die einzelnen ftegenstände so genau wie mög-
lich einzutragen.
Al-b. 68.
Genaue Beschreibung ., ■ . . .i.
/. ., 1, u U-J-.J \ Lieferant Alter
(AngiMti, ob bescbadigt uew.J
Die aufgenommenen Stücke sind mit den mitfolgenden laufend numerierten,
gummierten Zetteln zu bekleben, damit die verschiedenen Stücke bei der Kon-
trolle gefunden weiden känuen. Die Nummer ist vom, rechts unten anzubringen.
Im Lanfe des Jahres werden diese Kümmern durch Blechnummem ersetzt werden.
Bei der Aufnahme ist die Beihenfolge einzuhalten, in der die verschiedenen
Gegenstände stehen. Zubehör wie z. B. Schraubenschlüssel und Werkzeuge für
die Dampfmasobineu □. dergl. sind gesondert aufzuführen. Die stark umrahmte
Spalte 2 „Inventar-Nr." ist bei der Aufnalime nicht auszufüllen.
9 8. Für die Aufnahme der Ziegelrahmeu (Bretter), Karren und Hand-
wagen sind besondere Listen zu verwenden, ebenso für die Aufnahme von Hand-
werkszeug. Hierfür wird besondere Vorschrift gegeben.
g 4. Die Aufnahme wird fortlaufend durch die Herren nnd
kontrolliert. Die Kontrollbeamten haben darauf zu achten, daß einer-
seits nichts vergessen, anderseits nichts doppelt aufgenommen wird, nnd daB alle
für die Bewertung wichtigen Angaben gemacht werden. Die einzelnen kontrol-
lierten Posten sind von den Anfnahmebeamten in den Listen anzuzeichnen.
g S. Nach Fertigstellung der Aufnahme sind die Listen von den Auf-
nehmenden nnd den Eontrollbeamten mit vollem Namenszuge zu unterschreiben.
Die Unterschreibenden übernehmen damit die Yerantwortung für die Richtigkeit
MDd YollstSudigkeit der Aufnahme.
9 6. An Hand der Anfnahmebogen wird eine Inventarkartei angelegt, in
der jedes grSBere Stück eine Karte erhält. ZusamnengehSrige kldnere Stücke
dbyGOOglC
204 Anhang.
wie Handwerkszeng, Ziegelrohmeii, SchnbkoTTen naw. erbilten eine gememuune
Karte. Die gröfieren Stücke erbalten ferner eine iDventar-Nr. und zwar
Nr. 1— 100 die Gebäude,
„ 101— 300 die inneren Anlagen (Ofen ssw.),
„ 201 — 1000 die Mascbintmanlagen,
„ 1001—2000 die Gerate,
„ 2001—3000 die Möbel.
I 7, Die Inventar-Nr. ist mittels eines kleinen Blechschildes an den ein-
lelnen St&cken im Lanfe des Jahres danerhaft za befestigen.
Zu diesem Zwecke wird die Inventar-Nr. in den Anfnahmeliaten vermerkt
ond diese mit den BtechBchildem den einzelnen Aufnahmebeamten nach Bedail
;oi Anbringong der Nommer an den einzelnen Stacken ausgehändigt.
S 8. An Hand der Anfnahmelisten wird femer ein InTentar-Stammregister
angelegt, in das die einzelnen Stücke nach laufender Nr. eingetragen werden.
I S> Im Laufe des Jahres sind Änderungen im InTentarbestande der ^-
zelnen Abteilangen von den Abteilungsmeistem im Tagesberichte anzugeben.
Ändernngen des Standortes sind in der Kartei, Neuanschaffungen oder Aus-
scheidnngen anfierdem in der Stammliste za vermerken.
9 10. Alle Aufwendungen für Inventarstücke wie Bmeaerungen, Reparatur
usw. sind auf der Rückseit« der betr. Inventarkarten zu vermerken.
% 11. Für die folgenden Inventaraufnahmen genügt es, wenn die einzelum
Antnahmebeamtcn an Hand der Inventarkarten den Bestand der verschiedenen
Stücke lestatellen, zuviel vorhandene nnd fehlende Stücke melden, und etwaige
besondere Beschädigungen einzelner Stücke augeben.
§ 12. Für die Bewertung werden besondere Torschriften gegeben.
3. Inventurvorsehriften
fUr eine EisengieAerei und Masebinenfabrik mit Filialen.
I. Allgemeine Inventurvorschrifteu.
I 1. Die dieEij&hrige Inventur findet am statt, die Vorarbeiten
beginnen am Die eigentliche Aufnahme soll am und
erfolgen, während der dritte Inventurtag zur Vornahme von Kon-
trollen dienen soll. Diejenigen Abteilungen, welche die Inventur in einem Tage
beendigen kännen, müssen die Aufnahme auf den zweiten Inventurtag verlegen.
Sie dürfen nicht etwa am ersten Tage aufnehmen und am zweiten Tage arbeiten.
In den Monaten bis zur Beendigung der Inventur können die mit der In-
ventur beschäftigten Beamten nicht beurlaubt werden. Die Personalabteilung bat
hierauf bei Einreichnng von Urlauhsgesucheu zu achten.
I 2. Die Leitung der Inventurarbeiten ist Herrn Ingenieur Werner Grnll
fibertragen. Herr Grull ist berechtigt, innerhalb des Rahmens seiner Arbeiten,
allen Angestellten Anweisungen zu erteilen. Während seiner Abwesenheit wird
Herr Grnll durch Herrn vertreten-
I 9. Zur Unterrtütznng der Arbeiten der Inventurleitnug wird eine lu-
ven tnrkommiasion gebildet, welche ans den Herren Abteilangs vorständen, dem
ersten Kalkulator der GieBereiabteilnng und dem ersten Kalkulator der Haschinen-
bauabteilung besteht. Femer gehSren der Inventurkommission an: der Einkäufer
dbyGOOglC
InTentnTvoncbriftaii fSr eine BtBflDgiefierei und Huchinanrabrik mit Filialen. gQ5
§ 9< Die Anfnahmebeamten Bollen onter allen TJmatäuden bb vermeiden,
durch komplizierte Bechnnngen die Bestände feetznatelleD. Laasea dcb Waren
bequem bo Btapeln, daS ihr Bestand durch Ab^hlen der neben, über- und binter-
«inander liegenden Stücke berechnet werden kann, so sind statt der aasgernch-
neten Gesamtmenge diese drei Ziffern in die Änfnahmeliste einzatragen, so z. B.
drei Reihen übereinander je sechs StQck.
i tO. Die Waren sind mit der in dem WarenverzeicbniB angegebenen Be-
«dchnuDg und der hierin angegebeneu Warennummer aufzunehmen. Die Nnmmer
darf onter keinen umständen weggelassen werden. Waren, für welche keine
Nnmmer angegeben ist, sind der Einkanfsabteilnng la melden, welche dafür sorgt,
dafi diese Waren eine Nnmmer erhalten.
y 11. Die Uaterialansgeber haben die mittels der roten Anhängezettel
beEeichneten Waren, sobald sie ganz oder teilweise zar Anagabe gelangen, in die
ihnen äbergebene Berichtigungeliste A einzutragen. G-leichzeitig ist der Verlang-
schein, auf Grund dessen die Abgabe der Haterialien erfolgte, mit dem Stempel-
nberdmck „Inventur 19 . ." zu versehen. In gleicher Weise sind Neuanliefe-
mngen, welche nach der Aufnahme eiuee Warenpostens eintreffen, in die Be-
richtigungsliste B einzutragen, und zwar ist die Nummer des Wareneingangs-
scheins, der Name des Lieferanten, das Datnm des Eingangs und die eingegangene
Henge anzugeben und der Wareueingangsschcin mit dem betr. St«mpelüberdmck
m versehen. Die Berichtigungsliaten sind abends an die Kalkulationsabteilung
abzugeben. Ein Beamter der Ealknlationsabfeilnng kontrolliert an Hand der Auf-
nahmelisten und Terlangscheine, ob tatsächlich alle Änderungen an anfgeuommenen
Posten in die BerichtigungsliBten eingetragen sind.
I 13. Auswärts befindliche Materialien, an denen Arbeiten durch andere
Betriebe vorgenommen werden (z. B. zum Temiekeln abgegebene Lagerdeckel), sind
am Inventurtage selbst von der Einkanfsabteilung aufzunehmen. Die Einkanfs-
abteilnng hat dafür zu sorgen, daß diese Materialien rechtzeitig kontrolliert werden,
un einfachsten dadurch, dafi sie kurz vor der Inventur bereits seit längerer Zeit
anSerhalb befindliche Waren anmahnt.
I 18. Die Einkanfsabteilung hat ferner dafür zu sorgen, dafi während der
Inventurzeit der Materialverkehr möglichst gering ist. Zu diesem Zwecke sind
bereits während des letzten Yierteljahrs vor der Inventur die Liefertermine für
alle Bestellungen so zu bemeBBen, daB die Anlieferung tunlichst nicht während der
Inventnrzeit erfolgt.
% 11. Damit an den Inventartagen selbst die Arbeiten durch den Waren-
«ngang nicht gestört werden, sind die Lieferanten rechtzeitig darauf aufmerksam
tu machen, daß während der Inventurzeit eine Annahme von Waren nicht statte
findet.
II. Yorschrifteu für Lager nnd Expedition.
I 1. Vor Beginn der Inventur sind die Vorräte sorgfältig so zu ordnen,
daS alle gleichartigen Gegenstände sich zusammen befinden, Ist dies ansnahms-
vüse nicht möglich, so muB an allen zusammengehangen Posten ein Karton-
streifen mit dem Vermerk „s. auch " angebracht werden. Die einzelnen
GegenaUnde sind auf etwaigen Bruch oder Beschädigung zu prüfen. Unvoll-
ständige Sätze sind entweder zu komplettieren oder mit einem entsprechenden An-
hängeiettel in auffallender Schrift zn verseben-
dbyGooglc
206 Anhang.
für RohmetaUe und der Eontokorreutbuchlialter. Die Siteungen der Inventnr-
kommiBBion werden durch den I&ventnrleitet einbemfen.
I ^. Zur Erleichterang der AiLfnahme wird das gesamte Werk in Anf-
nabmebezirke eingeteilt. Für jeden Aninahmebeziik, der sicii in der Regel mit
dem Anfeicbtsbezirk der Herren Abteilungavorstände decken wird, wird ein Aid-
nahmeleiter und eine entsprechende Anzahl von Antnahmebeamten bestimmt. Der
Anfnahmeleiter ist für die Befolgung aller durch diese Anweisung und durch die
Inrenturleitung in bezug auf die Inventur gegebenen Vorschriften verantwortlich,
er bat dafür zu sorgen, i&S die ihm unterstellten Aofnahmebeamten ihre Arbeiten
sorgföltig nnd sacfagemäS verrichten, daß insbesondere die verEChiedenen Beamten
richtig Hand in Hand arbeiten nud daß innerhalb der zur Verfügung Btehenden
Zeit die Aufnahme vollständig zu £nde geführt werden kann.
% 5> Die Aofnahmeleiter wie auch die Anfnahmebeamten haben sobald
wie möglich die Anfnahmebezirke zu begehen und sich mit ihren Nachbarn über
die Abgrenzung der Bezirke in Verbindnng zn setzen. Bei den in der großen
Montagehalle befindlichen Aufnahmebezirken sind die Grenzen am Inventurtage
deutlich mittels aufgcEchlemmtei' £reide zu bezeichnen.
§ 6. Die Aufnahmebeamten erhalten für die Aufnahmen jeweils besondere
Vonichriften, mit deren Inhalt sie sich sorgfaltig vertrant zu machen haben. Et-
waige Unklarheiten sind rechtzeitig durch Rückfrage bei dem Inventurbüro oder
der Kalkulationsabteilung zu beseitigen.
I 7, Die Beamten sind verpflichtet, sich gegenseitig bei der Dorchfühmng
der Inventurarbeiteu weitgehendst zu unterstützen.
% 8> Die Werkstätten erhalten für die Niederschrift der Aufnahme Schreib-
hiUen zugeteilt, soweit geeignete Leute nicht in den Abteilungen selbst vorhanden
sind. Der Bedarf an Schreibkräften ist bis spätestens dem Inventorbüro
zn melden.
S 8. Diejenigen Stellen, welche für die Aufnahme Wagen nnd Gewicht«
gebrauchen, haben dies bis spätestens der Einkaufsabteilung mitzuteilen.
g 10. Vor Beginn der Inventnrarbeiten ist gründlich Kehraus zu halt«n.
Insbesondere sind alle Altmaterialien und Materialreste abzuliefern. In den
Werkstätten sich vorfindende alte Maschinenteile und dergl. sind entweder an das
Magazin oder an die Ket^urenabteiluDg abzuliefern, je nachdem ob dieselben von
unerledigten Auftr^en oder Reparaturen herstammen. Die Retourenabteilung und
sämtliche Filialen haben dafür zu eorgen, daß alle noch schwebenden Beparatni-
aufträge in kürzester Frist klargestellt werden. Ebenso sind seitens der Anf-
tragsabteilung alle noch nicht erledigten Aufträge nachzusehen und es ist festzu-
stellen, welche dieser Aufträge inzwischen annulliert oder sonstwie erledigt wurden.
g 11. Die Lager und Filialen haben bis spätestens einen Monat vor Be-
ginn der Inventur etwaige Lagerhüter aufzusuchen nnd Entscheidung über deren
Weiterverwendung oder Ausscheidung herbeizuführen. Die Kalkulationsabteilung
soll rechtzeitig die auf diese Weise als veraltet gemeldeten Waren in Augenschein
nehmen, damit sie bei der Bewertung spater nicht aufgehalten wird.
g 12. Das Konstruktionsbüro hat ein Verzeichnis der nicht mehr gefnbrtan
Maschinen typen bezw. abgeänderten Einzelteile bis spätestens anzn-
tertigen und je ein Exemplar desselben an das Rohlager, das Teilfabrikatelaget,
das Lager fertiger Waren und die Modell- nnd Zeichnungsverwaltung abzuUefem.
Diese Abteilungen haben festzustellen, welche Restbestände von den betr. Stücken
dbyGOOglC
Inventnrvorschriften ftir eine EisengieBerei nnd Uaschinen&brib mit Filialen. 207
nnd Einielteilen vorhanden und, bezw. welche Modelle uod SpedalTorrichtnagen
vir hierfür besitzen. Bis späteateuB sind diese Listen dem Ealkolations-
büro za übermitteln, welches bis zum der Direktion Vorschläge über die
Verwertung dieser Restbestände im Einvernehmen mit dem Konstrnktionsbfiro
vorznlegen hat.
III. Anfnabmevorechriften für das Rohmaterialienlager.
I 1. Die Anfnahme der Rohmaterialien beginnt am und wird
während des Betriebes so fortgesetzt, daS das gesamte Rohlager bis zum
anfgenommen ist.
I 2. Das Rohlager igt entsprechend den Betriebsabteilungen in drei Gruppen
einzuteilen; Gießerei -Rohmaterialien, Fabrikations -Rohmaterialien und Betriebs-
Materiolien. Die Zugehörigkeit der verechiedenen Stoffe zu diesen Gruppen ist
ans dem „Temeichnis der Materialien" za ersehen.
S 8> Jede der angegebenen Uaterialgmppen wird fiir sieh besondere auf-
genommen. Deshalb ist es notwendig, daß vor Beginn der Aufnahme die Mate-
rialien entsprechend der hierfür bestehenden Vorschrift nach genannten Gruppen
getrennt gelagert werden. Die Aufnah meheamten haben sich hiervon vor Beginn
der Aufnahme zu überzengeo. Lagerhüt«r, beschädigte oder sonstwie nicht ver-
wendbare Materialien sind während der Aufnahme auszuscheiden und nach Be-
endignng der Anfnahme besonders zn verzeichnen.
S 1. Die Anfnahme der Materialien hat in einer Ecke jedes Aufnahme-
bezirkes zu beginnen nnd alsdann in der Reihenfolge, in der die Materialien liegen,
vorwärts zu schreiten. Das Auslassen eines Postens oder das Überspringen ein-
zelner Posten ist verboten.
S 5. Bei der Aufnahme ist zunächst die Bezeichnung des betr. Postens
nach dem „Verzeichnis" unter Angabe der Material-Nr. in die dafür vorgesehene
Spalte der Anfnahmeliste einzutragen. Alsdann ist die Stückzahl bezw. Menge
festzustellen nnd in die Spalte 2 der Aufnahmeliste einzutragen. Hierauf ist der
aufgenommene Posten mit Hilfe der der Aufnahmeliste beigegebenen roten num-
merierten Karte zn bezeichnen. Auf den Karten ist das Datum nnd die Zeit
der Anfnahme zu vermerken.
I 6. Die Aufnahmelisten sind jeweils abends an das Inventnrbnro abzu-
liefern nnd morgens dort wieder in Empfang zn nehmen. Es ist untersagt, eine
Liste über Nacht zurückzubehalten. Geht eine Liste verloren, so müssen die be-
teiligten Aufnahmebeamten den entsprechenden Teil der Aufnahme unter Um-
ständen auf ihre Kosten während Überstunden nachholen.
§ 7> Bei der Aufnahme zerbrochene Gegenstände sind in den Aufnahme-
listen als Bruch zu bezeichnen. Es maß darauf geachtet werden, ob zwischen
den sich vorfindenden Beständen etwa beschädigte Stücke liegen. Ebenso ist zn
kontrollieren, ob "Waren, die sich in Originalpackungen beSnden, auch wirklich
in der auf der Fackung angegebenen Stückzahl in der Fackung vorhanden sind.
Halbgefüllte Facknngen müssen außerhalb etwaiger aufeinander gestapelter ge-
füllter Packungen gelagert werden,
f S. Kleine Gegenstände, die nach Zahl angegeben werden sollen, sind
mit Hilfe der dafür vorgesehenen Zählbretter zu zählen. Dort wo diese Arbeit
in keinem Verhältnis zu dem Werte der Gegenstände steht, gentigt es, wenn das
Gewicht von 100 Stück und das Gesamtgewicht bestimmt wird. In diesem Falle
müssen jedoch beide Ziffern in der Aufnahmeliste angegeben werden.
„Google
208 Anhang.
f 2. Das Lager beginnt mit der 'Voraofnahme der Bestände vier Wochen
vor dem Inrentnrtage. Für die Voranfnahme sind AnfDabmeliBten ;n verwenden,
die abends stets nieder an das InTcntarbliro xnrückzngeben sind. Bei der Vor-
anfnafanie ist in jedem AnfDahmebeziTk an einer Ecke zu heginnen und es sind
in die Listen, ohne dafl zunächst die Menge der Waren festgestellt wird, lediglich
die Bezeichnnngen der Waren in der Beihenfolge einzntragen, in der die Waren
in den Qestellen nsw. liegen. Ist von einer Warensorte während der Aufnahme
znftUlig nichts vorhanden, so ist gleichwohl die Bezeichnung der Warensorte an
der d^r vorgesehenen Stelle in die Anfnahmeliste einzutragen.
I i. Die Bezeichnung mnfi so vollständig sein, daS danach eine Bewertung
<ler Waren ohne Schwierigkeiten vorgenonuuen werden kann. Waren, welche eine
Eatalognununer haben, sind unter dieser Katalognummer anzuführen, wobei gleich-
zeitig nachtDseben ist, ob das in dem Katalog für diese Nummer aufgeführte Zn-
behSr auch wirklich vorhanden ist. Fehlt ein Teil, so ist zunächst zu versuchen,
dasselbe zu beschaffen. Ist dies nicht mSglich, so ist ein entsprechender Verme^
in der Anfnahmeliste zu machen. Waren, welche keine Eatalognnmmer haben,
sind so genan wie möglich zu bezeichnen. Insbesondere ist bei Waren in vei^
«chiedener Ansfühmng darauf zu achten, daß alle UnterBcbeidungsmerkmale deut-
lich angegehen werden wie z. B. „hell, dunkel, vernickelt^ poliert usw." Beschädigte
Waren oder veraltete sind besonders zn bezeichnen.
8 i. Am Aufnahmetage ist znnSchst festzustellen, welche Gegenstände
noch nicht in den Voranfnahmelisten enthalten sind. Alsdann ist mit der Auf-
nahme in der Weise zn beginnen, daB der mit der Niederschrift betraute Beamte
die einzelnen Warenposten aufruft, wfihrend der zweite die Menge der ver-
schiedenen Posten feststellt. Die Mengenangabe muB so erfolgen, wie die Gegen-
stände gehandelt werden, d. h. entweder nach Zahl, Gewicht oder MaB. Die An-
gaben müssen stets in bestimmten Zahlen gemacht werden. Angaben wie „ein
Posten", „ein Häufchen" und dergl. sind wertlos.
§ 5. Die Expedition hat einige Tage vor der Inventur alle im Expeditions-
Tanme und in dem Handlager der Expedition beändlichen Waren mit Aufnahme-
«etteln zn versehen, auf welchen die Stücke mit der Auftragsnummer und der
Eatalognnmmer hezw. einer sonstigen kurzen Bezeichnung vermerkt werden. Für
solche Stücke, welche vor dem Inventurtage noch zum Versand kommen, sind
diese Zettel wieder zn entfernen und mit dem Datum des Yersaudes zn veraehen.
Am Inventurtage sind die noch vorhandenen Waren nochmals daraufhin zn kon-
trollieren, ob alle mit Anhängezetteln versehen sind. Alsdann sind die Anhänge-
zettel längs der Perforierlinie durchzutrennen und mit den früher bereits von
den versandten Waren abgenommenen Zetteln au das Inventnrbäro abzugeben.
Die an den Aufnabmezetteln befindliche Leiste bleibt bis zur Beeudignng der In-
Tenturarbeiten an den OegensUnden hängen.
I 8. Die Expedition hat femer das zn ihrem Bezirke gehörige Fack-
nateiial in einer Anfnahmeliste aufzunehmen.
§ 7. Die Expedition hat etwa 14 Tage vor Beginn der Inventur bis zum
Inventurtage die an die Filialen aasgehenden Sendungen mit roten Beklebezetteln
mit der Anfschrift „im Stammhanse nicht inventarisiert" zn vorsehen. Die Be-
Uebezettel sind unter der Signatur anzubringen.
dbyGOOglC
IsTentniTorscbrift«!! für eine EiaeogieBerei und HaschiiiBQfabrik mit Filialen. 209
IV- VorBchriften für die Werkgt&tten (AnBohUg).
f 1. Die GieSerei l&fit den Enpolofeo am Vorabend des enrten InTentur-
tages aosblasen. Während der Inventur rabt die Arbeit in der GieBballe. Die
Pntzerei arbeitet den letzten QnB anf ond macht dann ebenf^la Feierabend. Die
Formerei arbeitet obne BUckBicht auf die Inventnr weiter, desgleichen die Hon-
tageabteilnng des Haacbinenbaues nnd das Prilfteld. Die Teilfabrlkatewerkatitten
hören am Hittag des dritten Inveutartages mit der Arbeit auf.
I 2. Der Material verkehr während der drei Inventurtage ist nach Mög-
Hehkeit zu beschränken. Es ist dafür za sorgen, daS sich nicht mehr Material
in den Werkstätten befindet, als für die in Arbeit befindlichen Äaftrilge gebrancht
wird. ÜberschieBende Material posten sind noch vor dem ersten Inveuturtage an
das Magazin zurückzuliefem.
I S< Vor SchtuB der Arbeit hat iu allen Abteilungen jeder Arbeiter
seinen Arbeitsplatz sorgfältig Bnfznräumen, and es sind die in Arbeit befindlichen
Gegenstände anf und um deu Arbeitsplatz auszubreiten. Die zu einem Auftrage
gehörigen Materialiea sind möglichst zasammenzulegen. Die Ar1>eit«r haben jeder
für die von ihnen fertig gestellten bezw. in ihrer Bearbeitung befindlichen Waren
dnen Aufnahmezettel auszufertigen. In diesem Aufuahmezettel sind genan die
Anftragsunmmer der verschiedenen Waren, ferner in deu Maschinenbau Werkstätten
die Zahl der angelieferten Teile und das ausgefaSte Material sowie der bisher anf
den Auftrag gezahlter Lohn anzugeben. Nach der Stückliste fehlende Teile sind
ausdrücklich als „fehlend" zn bezeichnen. Die Zettel sind sorgfältig auszufüllen,
rou dem Arbeiter mit seinem Namen und seiner KontroUnummer zn unterschreiben
nnd anf dem Arbeitsplatz hinzulegen.
8 !• Wir erwarten, dafi uns nuaere Arbeiter bei der Durchführnng der
Inventur unterstützen nnd insbesondere dafür sorgen, daB die auf deu Aufnahme'
aetteln gemachten Angaben richtig werden. Wir zahlen jedem Arbeiter, dessen
Aufnahme is keiner Weise beanstandet worde, eine Prämie von fünfzig Pfennig mit
^er nächsten LShnnng ans.
V. Vorschriften für die Aufnahmeleiter nnd Eontrollbeamten.
I 1. Die Aufnahmeleiter sollen während der Aufnahme den Aufnahme-
beamten an Hand gehen und darauf hinwirken, daB die Angaben in den Auf-
nahmepapieren möglichst vollständig gemacht werden. Femer eoileu die Auf-
nahmeleiter jeden Aufnahmebeamteu durch eine Reihe von Stichproben kontrol-
lieren, ob derselbe
a) aUe in seinem Bezirke befindlichen Gegenstände aufgenommen hat,
b) nichts doppelt aufgenommen oder die Grenzen seines Bezirkes über-
schritten hat,
o) richtige Angaben in bezog auf Menge und Qualität der Waren ge-
macht hat.
t 2. Die Aufnahmeleiter sollen femer dafür sorgen, daB Bezirke, wdohe
mit der Aufnahme im Bückstaode bleiben, rechtzeitig Hilfe erhalten. Hilfs-
personen sind nach Mäglichkeit aus früher fertig werdenden Nachbarbezirken zu
«ntnehmeu.
g S> Die Aufnahmeleiter der Werkstattsabteilungen haben mit den Auf-
nahmebeamten die von den Arbeitern ausgefertigten Aufnahmezettel durchzugehen,
dabei die einzelnen Waren nachzukontrollieren und insbesondere dafür zu sorgen,
>y Google ■
210 Anhang.
daB Änftraf^aiuDier, TorLaudeaei beiw. fehlendes Material und die bereits aus-
geführten Operationen ebenso wie der letztgezahlte Lohn auf den ÄufnahmeEetteln
vermerkt wird.
§ i. Jeder Anfnahmebeamte der Werkstattsabteilnng bat die von ihm
kontroUierten Anfnahmezettel mit seinem Handzeichen zu versehen and dieselben
an die Inventarleiinng abzugeben.
( Vr. Torschriften ffir die Bewertung der Eohstotte nnd Handels-
f 1. Die Bewertung der Rohstoffe in den Aofnahmelisten erfolgt zu den
lör die Kalknlation festgesetzten Grundpreisen. Auf diese Preise wird am Schluß
der Inventar ein Anfscblag gemacht, der ans den Jahreeeinfaauf an Rohstoffen
und dem über die Frei SEch wank ung der Rohstoffe geführten Preissusgl eich Skonto
berechnet wird*. Dieser Aufschlag ist getrennt fSr die GieBerei-Rohstoffe und die
Rohstoffe der UaBchinenfabrik zu ermitteln.
§ 2. Bezngsartikel nnd Handelswaren sind mit dem Netto-Einkanfspreis
zuzüglich des anf sie entfallenden Anteils an Fracht, Zoll, Verpackung und dergl.
zu bewerten.
§ S. Der für die Kalkulation festgesetzte Aufschlag zur Deckung der
Lagerkosten, des Bruchs und Verschnitts darf bei der Inventnihewertnng nicht
mitgerechnet werden.
§ 4. Gußstücke, welche durch unsere eigene Giefierei hergestellt sind,
dürfen lediglich zn dem Betrage ans Arbeit und Material bewertet werden. Der
zur Deckung der Gießereiunkosten bei unserer Betriebsbuchführung verwendete
Aufschlag darf für den Inventurwert nicht in Anrechnung gebracht werden.
§ ö> Um trotz des Wegfalls der Zuschläge für Lagerungsunkosten bezw.
GieBereiunkoBten den Inventurbestand auch 7um Abschluß der Betriebabnch-
ffibrung verwenden zu können, sind die auf diese Weise nicht mitgerechneten
Beträge Posten für Poeten besonders festzustellen und der Betriebsbnchhaltuug
aufzugeben.
§ 6. Die Bewertung der Rohstoffe nud Handelswaren erfolgt durch die
Einkanfsabteilong. Die Lieferungen unserer eigenen Giefierei werden durch die
Kslknlationsabteilung bewertet.
% 7. Mit dem Einsetzen der Einzelpreise ist jeweils sofort nach Erhalt
der betr. Listen zn beginnen- Das Ausrechnen der einzelnen Posten erfolgt durch
das InventnrbSro.
Vn. Vorschriften fnr die Bewertung der Teiltabrikate und Fertig-
fabrikate.
§ 1. Die Bewertung der Teilfabrikate und Fertigfabrikate erfolgt durch
das Kalkulationsbüro.
g 2. Die Bewertung ist jeweüs sofort nach Erhalt der betr. Papiere vor-
zunehmen, damit am Inventurtage schon möglichst viel vorgearbeitet ist.
§ 8. Für jeden Posten ist der entfallende Lohnbetrag und der Material-
wert gesondert festzustellen. Für die Ermittlung der Materialbeträge sind die
zur Kalkulation benutzten Materialpreise zu verwenden. Der Aufschlag für die
Deckung der Lagerungsunkosten kommt in Wegfall. Damit nun nicht jeder ein-
zelne Preis deshalb umgerechnet werden mufl, ist dieser Abzug von dem gesamt*»
Msterialbetrag in Höhe des für den Aufschlag vorgesehenen Prozentsatzes zn machen.
dbyGOOglC
InventiirvoMchriften für eine Eiaengießem nnd MMchinenfabrik mit Filialen. 211
% 4. Auf den gesamten Haterialbetrag ist der ans der Betriebabnchführnng
ermittelte Zn- bezw. Abschlag zm Deckung der Mat«rialpreiischwankiuigen zu
machen.
% 5. Sind Cur ein nnd denselben Gegenstand bei wiederholter Ansführnng
mehrere PreiBe festgestellt worden, so ist, wenn nicht besonders groSe Differenzen
zwischen diesen bestehen, der niedrigste Preis der Inventorbewertong zngnmde
zn legen. Das gleiche gilt von Waren, welche teils von Lehrlingen, teils von
Gehilfen fertig gestellt wurden.
f 6. GrSSere AnftrSge, über welche ein besonderes Konto geführt wird,
sind an Hand dieses Kontos aufzunehmen, nachdem vorher kontrolliert wurde,
ob die laut Konto vorhanden sein sollenden Teile, Materialien usw. auch bei der
Inventur vorgefunden worden. Etwaige Differenzen müssen aufgeklärt werden.
g 7. Bei der Bewertung von Reparaturen ist zn beachten, dafi uns nicht
der Gegenstand selbst, sondern lediglich die auf denselben neuerdings von uns
verwendeten Arbeiten gutznbringen sind. Um klar zu stellen, ob alle Repara-
turen als solche bezeichnet wurden, ist von der Auftragsabteilung ein Verzeichnis
der Reparatoraufträge einzufordern.
§ 8. Die Kalkulationsabteilung hat nach Schluß der Inventur die für die
verschiedenen InTentarstücke geführten Reparatur- und Smeuerungskonten abzu-
EcUieBen nnd die Endbeträge nach Inventamnmmem geordnet der Invcntarrer-
waltung mitzuteilen.
VIII. Torschriften für die Filialen.
I 1. Die Aufnahme der Filialinventut erfolgt anter Verantwortung der
Filialleiter nnd Filialb uchhalter. Für die Aufnahme sind die den Filialen zu-
gebenden Aufnahmehefte zu verwenden.
§ 2. Die Filialaufnahme soll so rechtzeitig beginnen, daB die fertige
Filialinventnr spätestens acht Tage nach Schluß des Geschäftsjahres im Besitz des
Stammhauses ist. Die Versendung der ausgeschriebenen Hefte hat als Wert-
paket zu erfolgen.
% 3, Die Aufnahme ist zu teilen in die des Musterlagers, der Aus-
stellungsobjekte in etwa im Filialhezirk befindlichen Ansstellnngen , der Leih-
maschineu, vermieteten Maschinen und Konsignationslager, sowie der Materialien
für den Bedarf der Fi lial Werkstätten.
§ i. Die Aufnahme bat mit dem Mnsterlager und den sonstigen Fabri-
katen des Werkes zu beginnen. Anfgenouimene Gegenstände sind mit den dafür
mitgelieferten nnmmerierten Anhängezetteln zu versehen. Wird ein solcher Ge-
genstand vor der Inventur verkauft, so ist von dem Verkäufer der Anhängezettel
mit dem Datum des Verkaufs zu versehen und an die mit der Aufnahme be-
traute Person abzugehen. Der betr. Posten ist alsdann in der Aufnahmeüste
deutlich zn streichen und mit dem Vermerk „verkauft am " zu versehen.
g 5. Die Filialen haben die Sendungen, welche vom Hauptwerke mit
roten Zetteln mit der Aufschrift „im Werke nicht inventarisiert" versehen sind,
beim Eintreffen ungeSffnct unter Angabe der Packnngsnummer in ihre Inventur
aufzunehmen. Sendungen der Filialen an das Hauptwerk, welche voraussichtlich
während der Inventurzeit im Hauptwerke eintreffen, sind seitens der Filialen mit
den den Filialen zugesandten grünen Beklebezetteln „in der Filiale nicht auf-
genommen" zu versehen. Nach Möglichkeit sollen jedach solche Sendungen, die
Lijizo, J.Google
212
Toranesichtlich während der luventnrzeit im Hauptwerke eintreffen, von den
Füialeii in die Inventur aufgenommen werden. Sie sind alsdann mit einem roten
Zettel „in dei Filiale inTentariBiert" zd bekleben.
§ 6. Die Pilialen haben für jeden Gegenstand in der ersten Spalte der
AnfnabmeliBten den ihnen vom Hauptwerke in Bechnong gestallten Wert anzu-
geben. BeschSdigte oder nnansebnliche Waren sind entsprechend niedriger zu be-
werten. Das gleiche gilt von verliehenen Waren, welche voranssichtiich neu auf-
gearbeitet werden müBsen.
§ 7. Waren, welche die Filialen direkt von Dritten bezogen haben (die
meisten Werkstattsmaterialien), sind getrennt von den vom Hauptwerk bezogenen
Materialien anfzanehmeB und zu den gezahlten Preisen zuziigl. Fracht nsw. zu
bewerten.
g 8. Die Filialinveutnren sind naoh Fertigstellong von den Filialleitem
und den Filialbnchhaltem zu unterschreiben und wie augegeben eiuEaeenden. Die
Aufnahme der Inventarstncke erfolgt wie bisher an Hand der InventarkarteL
4. Hnster fUr die Zassminenstelliuig eines InrentarB.
Inrentar der Hasch] nenfabrlk ond EisengleBerei Hax Schnlz in S.
per 31. 12. 1910.
A. Aktiva.
1. Grundstücke 218 700,— M.
2. Mfwehinen 60 000,— „
8. Patente 40 000,— „
4. In Arbeit befindliche Waren . . 74000,— „
5. Fertige Waren 59 000,— n
6. Kohstoffe 48 800,— „
7. Anfienatäude:
a) Debitoren in lfd. Rechnung:
über 6 Uonate alt 1400,— M.
3—6 „ „ 1200,— „
bis 3 „ „ 1350,— „ 3 950,— „
b) Abzahlungsdebitoren .... 13000,— „
c) Zweifelhafte Forderungen . . 3350, — „
8. Bankguthaben 21 100,— „
9. Wechsel 7 256,65 „
10. Barbestände 2198,10 „
551 354,75 M.
B. Passiva.
1. Hypotheken 140 000,— M.
2. Langfristige Schulden 40 000,— „
3. Kreditoren ■ 150 000,— „
330 000,— M.
C. Abschluß.
Die Aktiva betragen 551 354,75 H.
Die Passiva betragen 830 000,- „
Demnach beträgt mein GeschSftsvennögen 221 354,75 M.
in Worten: Zweihaoderteinundzwanzigteusend dreihundertvierundfünfzig U. 75 Pf.
N., den 22. Januar 1911. j, Schulz
„Google
Hurter fSr die Znaammenstellung eines Inventars. 218
A. AktlTB.
Grundstöcke.
. ÄnweMD Herafelderstr. Nr. 811 .... ha Fabrikgrandstiick.
Brwerbskosten 27. 4. 1901 . . . 35 000 H.
Bisherige Zugänge ■ 7 000 „ 42 000 M.
Diesjährige Zu^nge:
1. Kanalisation 4800 M.
3. Strafienpflastomngsbeiträge
lt. Bechunng des Tiefban-
amtes vom 23. 11. 1909 1 700 M.
3. ümfriedigang lt. Bechnnog
vom Maarermoister Müller
vom 4. la. 1909 . . . 700 „ 6 700 M. 48 700 K.
Das ha steht denmach mit .... H. zu Bnch.
Bei dem am erfolgten Verkauf des Orondstäcks
H«rsfelderetr. Nr. 317, EigentäiDer Möller n. Schulze, wurde
ein Yerkanfspreis von . . . . M. pro Hektar erzielt.
Dementsprechend betröge der Wert meines Grundstocks
... ha X ... M. = 62 700 M.
Dagegen Buchwert ■ 48 700 „
Mithin mehr 14 000 M.
. Tongrube in der Baaerschaft Melle, Flur 13, Parzelle 27.
Oberfläche 20 Tagwerk,
Verpachtet an die X. Y, Ziegelwerke A. G,
Nutibarer Inhalt des gesamten Tonlagers
lt. Bohrtabelle vom 8. 7. 1004 . . . 10 000 000 cbm.
Davon bis Anfang des Jahres
abgebaut 4 000 000 cbm
Im Laufe des Jahres abge-
baut . 500 000 „ 4 500 000 „
5 500 000 cbm.
Im Mai 1909 aufgeschlossenes Lager lt.
BohrtabeUe vom 18. 5. 1910 . . . 1000 000 „
Insge samt 6 500 000 cbm.
Erwerbspreis 1904 400 000 M.
Ab für Substanzverminderung It
besonderer Berechnung . . , 250 000 „ 150 000 M.
Wert des neu anfgescbloaaenen Lagers lt. Renten-
reohnung 20 000 M.
Insgesamt; Grundstöcke 218 700 M.
dbyGOOglC
MuchineD.
1. 500 PS EeifidampSokoinobile, Fabrikat H. Lanz, Mannheim, er-
erbant 1900. Pabr.-Nr. 107 833. Rer.-Nr. 314.
ErwerbBkosten einschl. Anfuhr und Montage . ■ 72 000 H.
Bisherige Abschreibiingea 84000 „
38 000 M.
DieBmalige AbBchreibnng mit Rücksicht anf den
ans dem beigefügten Outachten. des Betriebsleiters
— Anlage 1 — ersiclitliclien Zustand .... ■ 8000 M- 30 000 M.
2. GroBe Arbeitsmaschinen lt. Inventar -Stammregister
Abt. 2 Seite 12-
Letztjähriger Wert 28 000 M.
Abschreibungen 8 000 „ 20 000 „
B. Kleine Arbeitsmaschinen lt. Inventar -Stawmregister
Abt 3 Seite 36.
Letztjähriger Wert 8 000 M.
Diesmalige Abschreibung 3 000 „ 5 000 „
4. Eleingeräte and Werkzeuge lt. Inventar - Stamm-
register Abi 4 Seite 82.
Letz^jähriger Wert 7 000 M.
Dieamalige Abschreibnng 3 000 „ 5 000 „
Inageaamt: Maschinen 60 000 M.
Patent«.
1. Dentscheg Reicbgpatent Nr. 17 411 vom 8. 11. 04.
Ö8terr.-Üng. Patent Nr. 23 111 vom 7. 4. 03.
Ämerii. Patent Nr. 71 134 vom 17. 7. 05.
ud das „Verfahren xm Herstellung von Kesselböden".
Erwerbspreb lt. Vertrag vom 23. II. 04 . 27 000 Y.
Bisherige Abschreibungen 10 000 „
17 000 M.
Das Deutsche Patent ist durch Urteil des Beichs-
gerichta vom 17. 7. 09 für niohtig erklärt. Die Nichtig-
keitserklärung der übrigen steht zu erwarten. Es er-
scheint deshalb vollständige Abschreibung geboten . . 17 000 M.
2. D,E.P. 31 741 vom 7. 12. 07-
Amer. Patent-Anmeldung G. 4841
„Verfahren zum Wickeln von Spiralschläuchen".
Erwerbskosten lt. Vertrag vom 17. 12. 07 50 000 M.
Bisherige Abschreibungen . .
44 000 I
Diesjährige Abschreibung i 000
Ins gesamt: Patente 40 000 M.
ügtzoco, Google
Muster für die Znsammengtellung eines Inventars.
In Arbeit beflndllche Waren*).
Lt Aufnahme-Karten:
Warengrappe A: Arbeitslöhne ,
Mat«riaIiBn
Unkosten - -
Warengnippe B: Arbeitslölme .
Materialien
UnkoBten . .
40 000 27 ÜOO 24 000
Während der Aufnahme
gezahlt« Lahne lt. LohnÜBte 52 4 ÜOO — —
verbranchte Materialien lt. Abgabeliste de«
Magazins — 2 000 —
50 7« von Löhnen als TInkoatenan fschlag - , — — 2000
44 000 29 000 26 000
Hiervon ab:
AbUefemugen während der Inveutnranfnahme laut
Verzeichnis der Kftlkolations-Abteilang . . 7 000 4000 6000
Wert der Bestände 87 000 25 000 20 000
Insgesamt: In Arbeit befindliche Waren 82 000
Ab: Abschreibung wegen Eücigang des Eupferpreises ca. 10 % ■ ■ 8000
Inventurwert der in Arbeit befindlichen Waren 74000
Fert^e Waren.
a) Hanptlager.
Lt beiliegendeu Anfnahmeheften
Nr. 9 Seite 10
7 0UÜ M.
4 000 H.
«10 „ 11
8 000 „
2 000 „
„11 „ 12
6 000 „
4 000 „
21 000 M.
10 000 M.
h) Betriebsbüro.
„ 11 Seite 14
2 000 M.
) Ausstellung in S.
1 000 M.
„ 12 Seite 3
7 000 M.
4 000 M.
d) K
nsignationslager Berlin.
„ 13 Seite 1
1 000 M.
1 000 M.
,Zu übertragen 31 000 M.
16 000 M.
') Es ist hier angenommen, daB die Aufnahme der Tcüfabrikate ohne
Unterbrechung des Betriebes erfolgte, deshalb die Zu- und Abrechnung der während
der Aufnahme gezahlten Löhne nsw.
Dig.tizoäbyGOOglC
AnkaDg.
Übertrag 31 OM M. 16 000 M.
e) FilialUger.
Lt. Filialinventnr:
Huncbeo Seite 4 8 000 H. 2 000 M.
Mannheim „ 2 . . . 6 000 „ 1 000 „
losgeBamt 45 000 M. 19 000 M.
Ab für Rückgang des Knpferprai Beg 4 000 „ 1 000 ,
41 000 M. IS 000 M.
41000 „
Inventnrwert der fertigen "Waren S9 000 B
Rohstoffe.
Lt. beiliegenden Aufnabmebefteu:
a) Beatinde im Hanptiager.
1. Allgemeine Materialieni
Heft 1 Seite 5 5 000 M.
„2 „7 3 000 „
„3 „9 17 500 „
2. Bestände der A- Fabrikation:
Heft 4 Seite 6 7 000 M.
„5 „7 3 000 „
10 OÜO M.
3. Bestände der B- Fabrikation:
Heft 6 Seit« 2 10 000 U,
„8 „3 8 000 „
18 000 M.
53 500 M.
1. Lager der Abt. 27.
Heft 23 Seite 4 2 500 M.
„24 „1 3100 „
4 600 M.
2. Lager der Abt. 28.
Heft 17 Seite 4 8Ü0 M.
„ 18 „ 2 100 „
900 M.
5 500M:.
IuBgesamt Rolistoffe 59 000 M.
Extra-AbBchreibiiDg :
a) Wegen Rückgang des Eupferpreises
ca. 8O0O kg Enpfer ..... 1 200 M.
b) Wegen Antgabe der B- Fabrikation . 9 000 „ 10 200 M.
Inventurwert der Robstoffe 48 800 U.
Dig.tizoäbyGOOglC
Hiiat«r far die ZosamiiieiiBtelliing eines luventani.
a) Debitor«
Über«
I 1. ITeyer, Georg, iDgeueor, Berlin —
17- Anton, Ewald, Bierbrauerei, Grtz 1400
811. Müller, Henmmn, Swiaemünde . —
314. EnUmuin, August, Berlin ■ . . —
Inggeeamt 1400
1350
1200
1400
Inventnrwert der Debitoren
b) AbzahlnagBdebiton
. Märten, Pritz, Berlin ... 1 700
'Werner, Paul, München . . 4 700
Schnlz, Oskar, Limburg . . 8 200
Vogel, Wilhelm, Cöln . . . 4 800
Insgesamt 14 400
Zinaverlnste lt. Zinsrechnung^
Inventnivert der Abzahl unged ebitoren
JOOO.
c) Bestrittene nnd zweifelhafte Forderungen.
I. 315. Gottlob, Fritz, Berlin 3 5Ü0 M.
Der am 30. 7. 1909 geliefert« Umformer
soll nicht den garantierten 'WirknngBgrad von
90V(, hfthen. Dia Differenz beträgt angeblich
2 %. Bei 500 M. Strompreis ergibt das pro
Jahr 10 M-, kapitalisiert mit ß 7o . . . 200 „
319- Paul, Karl, Berlin
Konkurfi-DiTidende lO'/,,- Demnach Varlnst
500 M.
Inventnrwert der zweifelhaften Ford er
BankgnUinben.
1. Beichsbank.
Lt. Kontogegen buch. Guthaben am
3. Bayer. Yereinsbank X.
Lt. Kontoauszug p. 31. 12. 1909 .
(Nr. ... der Akten.)
' S. FoBtschecbamt X.
Lt. Eontenzettel vom 31. 12. 1909
(Nr. . . . der Aiten.) _
31. 12. 1909 3 300 M.
17 000 „
Insgesamt Bankgathaben 21 100 M.
dbyGoOglC
Wechsel Im Portefenllle an Sl. 12. 1009.
Bestand-Soll lt. Äaszug tae dem Wechseliontro 7 400 H.
Bestand-Iat lt. snliegendBia VerzeiohniB 7 400 „
nom. e*/.Zini
Maier, BreaUu 31. 1. 1910 3 000,— M- 15,— M.
Schulz, Peine 7-3. 1910 1 000,— „ 6,30 „
Panl, Berlin 15. 7. 1910 2 500,— „ 81,25 „
Meyer, Anton, Brandenburg 26. 7. 1910 900,— „ 31,— „
Nominell 7 400,— M.
Di skont 143,46 „
Inventnrwert der Wecheel 7 256,65 M-
BarbeBtBnde am 81. 12. 1909.
Bestand Soll lt. EasBenjonmal .... 2200,— M.
„ Ist lt. Aufnahme 2 198,10 „
(Siehe Sortenzettel Nr. . . . der Akten.)
Manko 1,90 M.
Abb. 69.
Aufnahme des Kasse nbestandea am 81. 12. 19W.
Bestand:
«.
Pf.
M.
Pf.
Papiergeld
1600
300
100
48
50
10
1998
200
Gold, lose
Desgl. in Rollen
Silber, lose
Desgl. iD Rollen
Münze, lose
Desgl. in Bollen
Barbestand-Snmme
10
Scheck 21 347 a. BerUn . . .
— '
—
—
-
-
2198
Tö
B. Fassira.
Hypotheken.
1. 4% Amortisationshypothek der Bayer. Vereinsbank i
1904 aof das Gnindatfick Hersfelderstr. 311
Nom. 28 000 M.
Davon amortisiert 4000 „
. 4% Hypothek auf das Grundstück Melle, Parzelle 13, Flur 27.
Gläubiger: Panl Müller, Vorbesitzer der Ziegelwerke X. Y., A.-G.
Znr Rückzahlung per 31, 12. 1912 gekündigt.
, 5"/^ zweite Hypothek auf das gleiche Grundstück.
Gläubiger: Anbauer Karl Schulz, Melle
Bückzahlbar 1925.
Insgesamt Hypotheken 140 000 M.
ogic
Haster für die ZasanuneoBteUang eine» Inventars. 219
Langfristige Schulden.
1. HaschinenfabTik Faul Elönne, Dresden.
Restk&nf preis t. d. 1904 gelieferte DampfmMehine, nnverzinBlieli 12 000 M.
Zahlbar in viert^ljHlirlichen Raten von 1000 H.
2. Fnu A. Scbolz.
DwieLn aus dem eingebrachten Grnte mit 5"/, z u vemnsen - 28 000 ^
losgeBamt langfri stige Schulden 40 000 M,
Kr. Konto-Kair.
Knri fristige Scholden.
Meyer, Karl, Berlin 5 000 M.
Scbnize, Paul, Uannheim 7 000 „
Inageaamt Kreditoren 160 000 M.
PpIrat-lnTentar des Kanfmanns Has Scholz in K.
per 31. 12. 1909.
A. Aktiva.
1. Hein Kapital in der Firma Maschinenfabrik ond Eisengiefierei
Mai SohTilz 221 354,75 H.
2. Wohnnngseinriohtnng in meiner Villa in N., Hersfelderstr. 311 22 000,— „
3. Beteilignng bei der Spar- und Kreditbank X 80 000,— „
4. Besitz an Industrie- Aktfin:
Nom. 50 000 M. A.-E.-G.-Berlin, Knra am 31. 12. 0» 1907„ 90 000,— „
„ 10 000 „ Kaliwerke Eisleben, Kurs am 31. 12 09 140 7, 14 000,- „
Summe der Aktiven 427 354,75 M.
B. Passive.
1. Schnld bei der Bayerischen Yereinebank X. (gedeckt durch
lomb. M. 50 000 Ä.-E.-G.) 30 000,— M.
2. Desgl. bei der Spar- und Kreditbank X 10 000,— „
3. Privat-Darlehen meiner Frau 20 000,— „
Snmme der Passiven 60 000,— M.
C. Abschluß.
Meine Aktiva betragen per 31. 12. 09 427 354,75 M.
„ Passiva „ „ 31. 12. 09 60 000,— „
Mein Vermögen betrügt per 81. 12. 09 867 354,75 M.
Dreihnndertsiebennndsechszigtausend dreihnnderi^viemndtiinfeig M. 75 Pf.
N-, den 22. Jannar 1911.
Has Schulz.
„Google
Abb. 70.
5. Uustei für die Zuaunmenstfillimg in Aufhahmehefl«n.
Heft 1.
Eigenfabrikate
Handelswaren
Arbeit
M.
Material
H.
Unkosten
H.
Bezugspreis
M.
Fracht usw.
U.
1
2
8
301
750
500
10«
270
210
300
180
10
300
100
40
10
8
4
Zttflammeu
Berichtigungen:
Becbeofebler S. 2 .
B«wertnnKHfehler8.3
1551
50
20
580
lü
490
50
340
22
Werte
1481
670
440
340
22
Abb. 71.
6. Huster für die Zusammenstollang von AiLfaahmezetteln mit
Hilfe der Addiermaschine.
Für das Hauptgeschäft
Für die Zweigniederlagen
Arbeit
Material
FilialpreiM
M.
M.
U.
H.
SU')
26')
10')
2,-')
87')
780
17
S
0,10
50
317
57
90
1,10
189
40
87
20
0,80
148
401
103
21
1.80
200
Zusammen
289
156
5,60
674
') Biese Ziffern sind von der Addiermaschine geacbriebeii
dbyGOOglC
Sachregister.
A.
Abbaiigcrechtigkeit 34, 36
— würdiges Material (s. Bergwerk,
Lehm, Tod) 35
Abfälle (s. Altmaterial) 50, 91
Abgaben (b. Steuern) 133
AbgeBcblosseue Konten 133
Abgrenzimg
der TermügenBrnaBBe gegen fremdes
Eigentnm 4
der Inventurbezirke 24
nach rechtl. GeBichtBpnnkten 5
Bedeutung der I.- 18
unter dem OeBichtsponkte der Rech-
nnngsfiihrQDg 5
Ablauf V. Patenten, Eonzessionen (s. d.
StichwörUr).
Abnahme
Prüfungen 118
Yerpflichtnngen 18, 87
Abnntiung 104, 107, 116, 12S
— auSergewShnliche 119
— Pormsln 107
Abacbatznng 109, 143, 149
Abaohlna (b. Bnchführung)
— der doppelten Buchführung 9
— Inventar- 1, 2, 14, 15, 18, 93, 101,
102, 113
, Gleichung 1, 2
, fremdes Eigentum 18
, Einteilung der Objekte 15
— — , transitorische Unkosten 14
, Zeitpunkt 5, II, 12
Termine 11, 12
Abschreibungen 92, 102, 111, 112, 116,
119, 124, 129
— Formeln- 111
— unaogemesaene 113
Abschrift der Uranfaahme 68
Abstimmung des Kontokorrents 83
Abstutzen von Wänden 117
Abwiegen (s. Wiegen) als Ersatz fSr
Zählen 53
Abzahlnngadebitoren 136
Äbzngsposteu (s. Berichtigungsposten)
134.
Änderungen
— an beHtehenden Gegenständen bei
Anschaffung anzubaneuder 118
— bauliche 90, 115
an gemieteten Bauten 90
— fabrikatorische 40, 122, 126
— der Lobnwoche s. Lohn.
— Yerbuchnng von Bestands- bei der
ständigen Inventur 175
Akkordarbeiten (s. Lohn)
Akkordarbeit
Aufnahme 77
fiestakkorde s. d.
Akkumulatoren
Energie-Inhalt 79
— 'Fabriken, -Konten 17
Formationsanlagen 83.
Aktien 34
~ -öesellschaft 13, 93, 98, 101, 114,
116, 125, 139, 142, 150
Frist f. d. Inventarerrichtung 13.
— — Lii^uidatiouB-Inv. 14
— Eommanditgesellschaft (s. Aktien-
gesellschaft)
Akzepte, eigene (s. a. Wechsel) 81
Änfangsbest^nde für stand. I. 174
Anlagen 99, 114, 157
Anordnung (a. Einteilung)
von Darlehen nnd Deckungen 82
der einzelnen Inventarposten 141
üQtzocj, Google
222 Sichre
AsBchaffangakosten 118, 126
— preis 114
— wert 100, 101
ÄnBichtaeendangen 18, 71, 83
ADTGchnuDgBfähige Unkoaten 129
Anteile an Off. H.-Qea. (B.Wertscbriften,
8. Beteiligungen, s. off. H. Qbb.) 4
Anteilaberechtigto
Yorbereitang der Abrechaung 84
AnzahliiDgen 81, 137
Alkohol, Oehalteangsbe 69
Allein V erkauf Brechte 34
Altmaterial 91, 122, 130
Arbeiten aot Vorrat 77
— für eigenen Bedarf (b. BelbBtgefertigte
Waren)
— Vorbereitende (b. Teilfabrikate)
Arbeitsmaachinen 120
Arbeitalöhue (a. LShne)
Arbeitsteilnog
bei der Aufnahme, eäcbliche 23
rttura liehe 24
bei der Bewertung 106
Plan für die 24, 161, 183
bei der atäudigen I. 161, 183
Aufbewahmng des I. 144
Aufgabe einzelner Artikel 40
— der Fabrikation 130
AutlöBung 93, 103, 106, 125, 127, 129,
137, 139
Änftiahme (a. a. 'Warenaufnahme, b. a.
Abgrenzung)
— -Beamte 23
— Bedeutung der 8
— -Bezirke 24
— -Blocks 59
— in der Expedition befindl. Waren 56
— während der I. eingeheoder Waren
71
Erleichterung 70
— Gesichtspunkte für die 4
— -Hilfsmittel 51
— Holz- 75
— -Inventar 39, 36
— indirekte 19
— im Freien 11
Karten 56
— -Leiter 22
Aofaahme-Liaten 36
— LShne, riickBtSndige 78
— Natnral- 28
— -Nummer 36, 69
— Probe- 25
— -Tag, -Bekanntgabe 20, 21
— Definition 7
— — -Festsetaung 19
, -Lage zum Bezngstage 12, 13
— eines Teilhabers, I. bei 143
— TeiUabrikate 77
— verpackter Sendungen 56
— -Verfahren 28, 35
— -Vorbereitung 46
— -Vordrucke 56, 58
— Waren- 46
— -Zettel 36
Änfsiebtarat, Kontrolle durch 150
AufschUeBen neuer Lagerstätten 107
Auftragsbestand 87
Aufwendungen
voUstBndig koneumierte 14
teilweise — 14
Ausbaggern von Flüssen 133
Ausbeute 128
Auseinandersetzung (a. a. Ausaoheiden)
17, 95, 96, 104, 122, 143, 144
Auskünfte 84, 87, 135
Aaslandapatente 85
Ausrechnungen 75. 141
Auascheiden von Teilhabern (b. a. Aus-
einandersetzung) 95, 131, 142
— der Waren nach den Konten (a. a.
Einteilung) 74
AuSBchuä 130
Austritt von Teilhabern (s, AuBBcheiden,
s. Auseinandersetzang)
Auswechseln von Hauptteilen (s. a.
Hanptreparatui) 106
AuSenstäude (b. a. Debitoren, Forde-
rungen) 80, 157
Äuiere Form der I. 140
AuSergewSbnliche I. (s. a. Zeitpunkt
d. L) 6, 151
— Kosten 151
Aufierhalb befindliche luven tarstüoke
40
Waren (a. a. Filiaton) 76
äovGoogIc
BankgnttiabeD 60, 157
Bsokkredit, nicht auBgenutzter SO, 82
Bauten, im Ban befindl. Anlagen 131
Barbestände SO, 84, 157
BeanBtaudangen 135
Bebauung, dichtere 116
— , Plan 107
Beistände bei der Inv. 151
Beizen 48
Belenchtnngsanlagen 35, 115
Beneficium inventarii 1
Bergwerkeigentnm 34, 86, 107
BerichtigangsÜBte 29, 51
— im Inventar 141
Posten
BeachSdignngeD (g. Schäden) 50, 125,
130
— von Waren 50, 125
Teilfabrikaten 50
Bestellungen vor der I. 71
Beteilignilgen (b. Anteil, Wertsohriften)
32, 34, 88, 123, 135
Betrieb »anlagen 88
— bnchfühnuig, Kontrolle der 155
— dauer 107, 117
— gegenstände 14, 31, 96, 114
— Definition 14, 31
— materialien (b. Hilfematerialien) 47
— verbesBeruDgen 155
Betrag, Möglichkeit von 8
BevorzDgnng von Qlänbigem im Kon-
kurse 135
BewSssemngBanlagen 115
Bewertetes Inventar 87, 88
Bewertung, Arbeitsteilung 106
— , Erleichterungen 72, 73, 77
— falsche 113
-, Grundlagen 40, 94, 106, 126
— , Kontrolle 148
— summarische lOS
— , VorachrifUn 97
— Tillkttrliche 113
Bezeichnung
— der aufgenommenen Posten 69
— der Waren 67
Bezngsartikel 47, 108, 129
Bezagsrechte 34
Bezugstag, Definition 7
— 93
Bilder 147
BildgieSerei 17
BiUnzkouto 9
BilanzTOTSchleierung 8
Bierknnden 80
Bleche, gelocht« 47
-, Plakate 47
— , Schilder znr Bezeichnung 69
Bleikabelpressen 33
Bleikammem 40
BJeistiftachrift im J. 140
Boden gerech tsame 32, 34
Bogenlampenfabrik 68
EohrgesellBchaft 17
Bons, Kassen- 80
BSrsenknra 86, 00
Borsten 128
Brauereien 32, 33, 80, 120, 124, 158
Brennereien 69, 158
Briefknra 85, 90
Bruch 108, 119, 126, 131
Brunnen 32
Bruttogewicht 75
Bncbgnthaben 82
Buchhaltung
Abscblnßgleicbung 1, 3, 14
Arbeitsweise 14
Buobnngsobjekte (s.a. Umlaufskosten,
B. a. Abschluß) 14
Inventur der 82, 83
Kontrolle des I. durch 159
Bncbschnlden 82
Buchungsunterlagen für stand. I. 175
Bürgschaften 18, Sl, 107, 175, 138
Biirstenfabrik 128
Chemikalien 47, 50
Chemische Fabrik (s. a. Bleikammem) 79
Ciime 50
Coupon (b. Kupon)
B.
Dacheindeckung 110 (s. GebÄnde)
Dampfheizung 35
— kessel 40, 43, 113, 118
dbyGoOglC
224 Saolu
Dampfmaschine 32, 40, 42, 46, 112,
118, 119
— schiff alirtagesellschaft 17
— torbinen 118
Darlehen 34, 81, 124, 157
Debitoren (b, AnBenstttode, s. Forde-
rangen) 80, 84
Anfnahmein Gas-nndElektiizitäts-
werkeD 84
Definitioaeu (s. d. betr. Stichwörter)
Depot-IüTentar 2
Bestill ierheBHel 33
Dezimalsystem, für Wareubeceichnnug
164
Diebstahl als AnlaB zar I. 6
Differenzen, Ausgleich bei stand. L 186
Diskontierte Bnchfordemngeu 81
Dividend BDiBBt« 86
Draht 47
— Tom eigenen Kabelwerke 132
UeBmaschine 53
— -Netz 76
— -Zieherei 120
Drehbank 40, 111
— teile 129
Dmckrachen 47
Durchschnittspreise 74
Dynamo- Fragebogen 44
Bevertnng 118
Einzelteile 119
Eigentum
— fremdes 18
— nicht nütige Yoranssetzang für Id-
veutarisiernng 4, 13
— FestBtellnng durch I. 1
Eingangsweit 91, 95, 101, 106, 118,
122, 126, 132
Eingebrachtes Gut 139, 142
Eingehende Waren vor und wfihrend
der I. 71
EinheitspTeise 10
Mengen 75
Einkaufspreise 102
Einlief erscheine, über Nachnahmen 85
EinrichtnngBgegen stände (b. Anlagen)
EinrichtnugsgegenstSnde spezielle 90
Einstandspreis 82
Einteilung der Waren 47
Teilfabrikate 48
Rohstoffe 165
— für standige I. 162
Eintritts-Inventur 95
Einzelbewertung 106
Einzelfirma (Einzelkanfmann) 116, 125,
126
EinzelkoatroUe bei at&nd. I. 194
Einzelverbnchnng bei stSnd. I. 175
Einziehen yon Wänden 115
Eisenbahnen 123
-Materialien 34
-Wägen 131
— draht 74
— teile, bearbeiteter 48
Elektrische Maschinen 109
Elektrizitätswerke 84
Englische Gewichte 75
Enguben 47
EntwäBBernngsan lagen 115
Brbbanrecbt 34, 108
Erbrechtliches Inventai 4, 5, 7, 98, 96,
143, 144
Zeitpunkt 5
— — Auf stell ungstrist 7
ErsatzteUe 114
Ertragskalk alation 152
Ertragswert 89
Erwerbspreis 116.
Erzbergwerk 107
Erce, rohe 48
— -Gehalt 69
Expeditionslager 131
F.
Fabrikationsänderungen 129
Fabrikate 102
Fabrikationsfehler 138
Fabriknummer 67
— -Unkosten 104 (s. Leerlaofskosten,
B. HerstellungskoBten)
Fahrscheine 81
Familienrechll. I. (s. a. Erbl. I.) 96, 143,
147
dbyGOOglC
FantasieDsmen 67
Farbe
— Hilfsmaterial 47
— Wechnl der Vordrnck- 79
— Bezeichnnng der anfganoi
Posten durch 70
— der Zettel für stand. I. 177
FMBonteite 47.
Federn 52
Fehlende T«ile 67
Fehlergrenien 89, 97
Fehlerqnelleu bei stand. 1. 168
Feinmeeh. Betriebe 60, 65
Fesüiegendo WerU (b. Anlagen) 80
— KonkmiguonB-Nr. 115
Fartigfabrikate 47, 50, 139
— meldnngen für stand. I. 193
FeDerlBscheinriolLtnngeii 115
— -TersicherangBpramien voransbez. 81
Filialen 50, 65, 72, 192, 148
— -Anfnahmeliaten 65, 72
Finanzielle Beteiligungen (b. Beteili-
gsDgen, Anteile) 34
Firmenrechte 34, 95, 134
Fischbandmaschinen 33
Fittings 47
Flaschen 47
Flüssige Mittel, Definition 15, 80
Flüssigkeit der Anlagen (s. Liquidität)
47
— Mengenberechnung von 54
Forderungen, strittige 80
— , zweifelhafte 107
— , Bewertung 95
Formation »anlagen 33
Formeln für die Abnutzung 107
für Gebandewert HO, 117
für UengeDermittlung 54
Formen, verlorene (Sandformen) 48
Formputten 40
Fortgang der Arbeiten, Kontrolle 25
Frachten 102, 118
Pr&smaschinen 40
Fremdes Eigentum (s. Eigentum) 4, 13,
76
Fremdes unternehmen, Beitrige 35, 13
Frist, Ewischen 2 Inventuren 11
— zur Fertigstellnng des 1. 8
Fundamente 109, 118
Fnnde (Zutallsentdeckungen) 92
Fusion, Verlegung des I. -Tages wegen
Garantien 18, 86, 188
Game 47
Gasanstalten 33 (Ofen) 84
Oasmasohinen 40, 112, 118
Gasometer, Inhalt des 79
Gaswasser 60
Gebäude 32, 107, 117, 133
— , Fachwerk 32
— , Formeln für Wertberechnnng 117
— , B. a. Schuppen
Gebranchsgegenstttnde 100
Muster 34
— -Wert 89, 94, 102, 106, 111, 114,
122
alter Maschinen 33
Gebrauchte Waren 60
Gebundene Bücher, für stand. I. 166
Gebalt (HtUtigkeit) 69, 110
Gehtllter, vorausbezahlte 14, 81
Qeheimverfahren 34, 85, 90, 107
Gehilfen, Haftung f. I. (s. Unterzeich-
nung d. I.) 8
Geldkurs 90
Geldsarten, fremde 84
Gelegenheit B-I. 5, 6
Oelegenheits - Geseltschaft (s. Gesell-
schaft) 6
Gemischte I. (s. Privatvermögen, s.
Filialen) 4
Geräte, kleine 121
Gerbereien 17, 50, 106
Gereehtaame 33, 34, 85, 100, 108, 115,
133
OeschSftswert 94, 101, 112, 117, 133,
125, 131
Geschmacksmuster 34
Oesellscbaft nach dem B. G. B. 1, 96
— m. b. H. 13, 34, 93, 98, 99, 100,
101, 114, 116, 125, 139, 143, 160
Gesetzliche Bestimmungen s. H. G. B.
Gestehungskosten 91, 93
Gespritzte Teile 129
>yGooglc
Getreide 54
GUwebe 47, 128
ÖeTerbliche Sohntzrechte (b. Patente,
Gerechtsame, GebnachsmaRter, Ge-
8chmack8ian8ter,GeheimTerfahreQ)33
Heimarbeit 70, 88
Heimfnlllut 17, 123
Heretelluugewert 91, 83
Hilfskräfte (a. Sohreibhilfen] 134
— massen 48
GewiunaDteile 81
— materialien (s. Unkosten) 47, 128,
— nicht realieierter 101
178, 187
Gezogene Metalle 129
— mittel (nr die Aufnahme 51, 53
Hobelmaschinen 40
a. Modelle, s. fremdee Eigentum
8. GnBstüüke
Höchstgrenze der Bewertung 97
Qlaghütten 40, 79
Holländer 32
— Ofen 40
Holi, Aufnahme 63
— teile 47
Bewertung 76, 106, 117, 127
GlaBuren (s. Engoben) 47
Hüttenverke, Zwischenprodukte 48, 49
Glaswaren 50
Abfälle 50
Glänbigeransschufl, Kontrolle 150
Hypotheken 32, 34, 81, 86, 115, 157
Gleicfaatrommaschine, elektr. 118
GleiBe 115
1,
Gliederang der Objekte 14, 15
Indirekte Aufnahme 126
GoBstücke IS. Gießerei) 47, 55, 74, 76
— Anwendbarkeit 51
Gnteeheine 84
— Definition 29
Greifbare Waren, nicht 50
- Fehlergefahr 30
Grenzen der Anfnahmeberirke 24
— von Teilfabrikaten 78
GioBhandloDgen, stand. I. 158
— ZuläBsigkeit 30
Grondetncke 32, 35, 88, 96, 107, 116
Inhalt
baureife 32
von Akkumulatoren 79
Aufnahmevertahren 36
B. a. Bodengerechtsame, Gerechtsame
— ■Wassertürmen 79
8. Bmnnen, Verbessernngen
s. a. riüBsigkeiten
s. Straßenbau
Installationsmaterial 47
Instandhaltung, Ifde 106
Inventar
H.
— Karten 36
Haftung 32, 1, 2
- Nummern 36
— des Privetvemiögeijs 5
H&hne 47
— Veraeichnisse 36
Halden 107, 117
Inventur
Haudelageeetzbnch
— Akten 143
5 38,98
— Arbeitsteilung 19, 20, 22
g 39, 98
S 40, 97
- Bezirke 24, 58
§ 41, 140
— Kommission
S 42, 144
— — Aufgaben 22
§ 261, 98
Bildung 22
HandelBwaren 50
Protokolle 22, 143
Hanptreparatur 119
— Leitung 21, 24 (s.a. Arbeitsteilung)
dwGoogle
InTBtitnr, Stellung im Sjstem der dopp.
BqcU. (b. ft. AbBchlnA) 9
— Vorachriften 24, 1*3, 196, 204
— Zeitpnnkt 5
B. o. andergewOhnliche I.
Iridium 69
lRoli«rstoffe 47
Kalkulationen
Inventur t,at Grand von 79
Preise, Prüfang ders. 127
Eamtneni der SchwefeU&nref&briken 32
Kanile 32 b. a. Grundstücke, Liegen-
schaft
Karten
Aof nähme 56
Inventar 36
SegiBter für stSndige L 166
Tordmcke 65
Kassenbons 60, 86
Kataloge 47, 137
Kaofgeld H. a. Einstandspreis s. a. Gmnd-
stäcke 115
Kantionen 18, 123
Kerne für Gießerei 48
Ketten, Schiffs- 47
Kisten 47
KlanbekoBten 91, 130
Kleineisenzeng 60
Klin kenstreif «n 48
KlosettBinrichtnng 115
Kohlen 47, 48
— -Bergwerke 107
— ■Mengenfesfstellnng 54
— in ständiger Inv. 178 (b. Berg-
werke)
Kokereien 79
Koks 50
Koller 40
Konzessisonen 34, 86, 108, 118
Konfektion 68
Konjunktur -Werterhöhnngen 116 s. a.
Bewertung s. a. QeBetil. Bestimmon-
gen
Konkurs
— -Dividende 135
— -Fordeningen 80 (s. a. Debitoren)
Konkdrs-Inventar 93, 94, 95, 97, 107,
131, 136 136, 137, 189, 142, 143,
150, 151
Inhalt 1
Frist 1
gemischteB^I. 5
ObjekU 17
Zeitpnnkt 5
Konknrrens Patente 85
Konsignationslager 18, 50, 83
Kousignationgwaren 18, 50, 89
im ÄbschloB I. 18
5. a. Filiallager
Kontaktfedem 48
Konten, abgeschlossene i. Debitoren
— fingierte 82
— Spezialkonten 17
— System 50, 141, 162
— Zweck der Anlage 16, 16
Eontierongsvermerk 59
8. Inventarkarten
s. Aafnahmekarten
Kontinuität des Wertansataes 118
s. a. Auseinandersetzung
Konto-Anszüge 83
s. a. Pordernngen
Kontokorrent
— Guthaben 83, 135
— Lose Bl&tter 82
— Schulden 81, 83
s. a. Aufieo Stande
s. a. Debitoren
s. a. Forderungen
Eontrollen 145
— der Aufnahme 23
— des Aufsichtsrates 150
— des Portschritts der Arbeiten 25
Eontrolle
— durch Gegenbücher 169
— dnrch Oeneralversammlnng 151
— geschlossener Pakete 52
— Kengen 146
Kontrollbeamte 143
— s. a. Arbeitsteilung
— s. a. Aufnahme
Eontrollberichte 147
ügtzoc., Google
8ftcItn^Bt«r.
Kontroll-InTeDtar 2, 4, 5, 86
und Abaolilu£-I. 4
— Oldichnug 2
Xontroll-Zeitpniikt 5
Eouventioaal strafe 18, 135
a. a. LiefernngBrerpQiahtnngeii
Kombinierte-I. 65
«. ». PiliaM.
s. s. PriTatvennSgen
KommiBBionBlager 18, 148
'. s. a. Eonugnationglager
s. ft. Filialen
Eomplettierang von Teilfabrikaton 48
Koiten der L 151, 156
EraftaDlagen 118
B. ft. Anlagen
Kntftbedarf 104
KraftkoBteu 129
EraftmaBchinen 33
Ertlne 131
Engeln, zählen von 53
EondBchaft 95
■. a. Firmenrechte
EnsBtBteinfabrik 120
Eupfer 74, 128
EnpoISfeu 40, 120
Enpons 80, 85
Eors 90
Lacke 47, 50, 104
LadengeBchSft, offenea 116
Lagerbücher 29, 158
Lagerent Wertung 126
Lagereigescli&fte
— Eontroll-I. 88
— Inventar 2, 88
Lagerort, Einteilung der Waren nacb
dem 164.
Landwirtschaft!. Grandatücke 33
s. Gmudatücke
s. Nntinngswert
Lebensdaner 122, 123
— von Anlagen 16
— von Gebäude 117
Leckage 108, 126
Leerlaafskosten 14, 92, 103, 104, 112,
118, 127, 129, 131
Definition 14
Legiemsgen 69
Lehm, eingesumpfter 48
— gegrabener 48
Lehmgruben (a. Tongruben)
Lebren 40
Lebrlingtorbeiten 133
Leihweise überlaBsene Waren (i.
BignationB-W.) 83
Leitungen, elektr. |
Gas
121
Bohrleitnugen 1
WasBBrleitangen '
Lief eranga verbind! iehkeiten 18, 87
Liegenschaften 32, 115, 116
a. Orandatücke
B. Bodengerechteame
Li^nidations-I. 93, 94, 95
— -Friat 13
— Gemischtag I. 5
— -Wert 90
Liquidität 47, 86, 141, 142
— von Arbeiten auf Vorrat 60
— von Fertigfabrikaten 5Ü
— von Handelswaren 60
— von Kontokorrentforderungen 84
— von rückat. Lahnen 78
— von Tratten 85
e. Verwertnngsmöglichkeit
Listen- Aufnahme 66, 59, 141
— -Zeitpunkt 7, 84
Lithogr.- Anstalt, Eonten 17
Lizenzverträge 85
Lohe 50
Lohne 102
Löhne, Angabe im Aufnahmehett 68
— für noch nicht fertige Arbeit 78
— hei indirekter Aufnahme 78
— vorausbezahlte 81
— der Inventurarbeiten 25
Lohnwoche, Änderung der letiten vor
der Inventur 20
Lokomotiven 131
Lombard 81
Loae-BlStterbüoher 166
B. a. Eoutokorrent
Lose Materialien 48, 66
— Zettel für stand. I. 166
LOtnnn 104
dbyGoOglC
Sschregiater.
Mahlwerke 32, 40
Maischbotticlie 33, 120
Maklergebühren 103, 115
Marktpreis 85, 90, 101, 123, 136, 128
Mumortafela 47
Materialien
— ausgegeben 48
— Feststellnng bei ind, A-ata. 78, 79
— Lose — 48, 56
— bei Btäiidiger I. 178
a. a, Bericht! gnngsliBteD
MaBckinen 82, 33, 96
— Anfnahme a. Inventar 63
— Beseichnnng 68
— elektr. s. a Elektr. M. 110
— Fabrik 76, 8. a. Modelle a. a. Master
B. a. Zeichnung
HuBeverbranch 86, 108, 116 b. o. Ge-
rechtsame
Manem, eingezagene 114, 119
Heohaniker, Plat^werkzenge 121
Mehrfache Inventur 142 b. a. Frivat-
vermögen s. a. Filial I.
— Zettel für stÄndige I. 177
— bezogene Waren 126
Mengenbezeichnaugeu 74, a. a. Anfnahme
B. a. Bezeiehnong
— Blech 74
— Draht 74
— Gnß 69,
MeBvorrichttuigeii 40
Metall iirgiBche Betriebe 79
Mieten, voran abezahlte 14, 81
Minderb BW ertnng 97
Mineral ienlager 108 s. a. Bodengerecht-
— loBgeaprengte 48
Mittelpreise 130
MitzeichnnDg der I. durch Anfnahme-
heamte
Mobilien 123 s. a. Inventar 143
Möbel, der Ortlichkeit angepoüte 33, 34
Modelle 32, 33, 40, 50, 122, 130
— VersnohB- 50
Monatsbilanzen, Kontrolle durch I. 47
Montage 118
Montagearbeiten 114
— in — betindl. Waren 48
— Werkzeuge 46
Muster 40, 71
— Arbeits- 122
— Entnahme v. — für Bewertung I
— Lieferanten 18
— in stttnd. I. 158
Matnngen 34, 86
Nachnahme-Scheine 85
NaohweiBongen, Aufgabe derselben in
Btfind. I. 165
Naturalaninahme, Definition 28
Nebenreehunngen 135
Nebenprodukt« 50
Neoanlagen 114
Nenonschaffaugen 118
Neue Waren 108
Nichtigkeitsklage bei Patenten 107
Niederschrift, von Mengen 58
— Text 67
Nießbrauch I. 1, 5, 88, 139
— als gemiachtes I. 5
— Zeitpunkte 5
Nieten 47
Noch nicht berechnete Sendungen 76
Nominalbilanz 88
Normalienfabrikation 108
Normalprofüe 47, 53
NoUmeldungen 185
Nummer, Aufnahme 36, 58, 176
— PlatB-Nr. 45
— Material s. Einleitung
Obligationen 34, 81, 86
Objekte der L 3, 13, 21
Öfen, Beetimmnng des Inhalts der —
48, 79
— keramJBche 32, 120
— in den — befindl. Waren 48, 79
— technische 40, 48, 79
Offene EandehgesellBchaft 4, 5, 13, 34,
80, 116, 125, 126, 139, 142, 151
— Anteile 34
— Erbanteil 4
dbyGoOglC
Sachregister.
— Liquidation s. Auflösung 13
— FrivatentDAhme 80
— PriTatvermÖg'en der lahaber 5
8. a. PrivatvenuBgen
Offfuilegiuig von Straflen 107
Ordnen der Waren v. d. Aufn. s. Anf-
nahme 74
Ordrepapiere 80
Originalpackungen 52
örtliche Reihenfolge 74
P.
Packmaterial 47
Packungen 50, 53, 75
Inhalt 75
kleine 52
Kontrolle 75
Original- 52
Patente 34, 86, 68, 90, 95, 96, 107
— Verwertungsgesellschaft 88, 96
Papier, Wahl des — für Vordrucke 58
— Maschinen ij3
Personal, s. Arbeitsleitung 24, 35, 38,
134
~ für Inventuranf nähme 35
— Leitung 184
— Übungsanf nähme 58
— Verteilung splan 24
Personenkonten, Aufnahme 83
Ptlichtinventnr, Definition 7
Pickel 131
Pinselfrabriken 128
Platin 69
PI atz werk zeuge 38, 121
— Hilfsregister 121
Porzellanteile 47
— Fabrik 16
Postsch eckguthaben 80
Porti 118
Prämienscheine 84
Preisansgl eich Skonto 127
— Schwankungen 127, 130
— Verzeichnisse, Prüfung 127
B. Heratellnngswert
s. Gebrauchswert
s. Selbstkosten
Prefiformen 40.
Prefiköple 119
PreBstücke 47, 129
Privatentnahme 80
. a. off. H. G.
. a. H. G.
Privatvermögen 5, 142
— Stellung im I. 5
Probe 48. 50, 69
- für ehem. Unters. 69
■ in — befind. Maaoh. 50
■ in — befind. TeUfabr. 48
' Aufnahme 35, 58
Betrieb 118
Frokorist, Haftung f. I. 8
— Vertretung bei Ünt«rachrift 142
Projekte 46
Zeichnungen für schwebende 46
Provisionen 83, 102, 116
Prozesse 135
B. a. Eweifelh. Forderungen
s. a. Porderungen
s. a. Kontrolle
Prüfung s. a. Probe
B. B. Untersuchung
Pumpen 119
Putzmitfel 50, 104
Putzwolle 104
Rabatte 118
Rabattmarken 84
Rasoren 140
Ratenzahlungen 131
Rauminhalt 57
Räumungskosteu 115
Realisierbarkeit (s. Liquidität)
Realisierungswert 19
Rechenatbeit, Einteilung 134
Rechnerische Richtigkeit 148
Rechnungskoutrolle durch I. 1, 2
Rechte als I. Objekte 13
Rechtsverhältnia als Gesichtspunkt f.
d, Abgrenzung der Inventarmasae 5
Regrefian Sprüche 85
Reinigangsmasae der Gasanstalten 50
Reinigen v, Flüssen 123
Reklameartikel 47, 137
- geschenke 75
Reserven 86
dbyGoOglC
EeBerren freiwillige B2
— gesetzliche 82
— Fi^mien 82
— statntftrisclie 82
Sestbesande 71
Eestachold 86
Beatzalilaiigen ftnf Akkordarbeit 77
Retonren 73, 75
Reparotoren 76, IIB
— an Waren fremden Eigentums 79
— FeBtBtellnng f. d. Bewertung des
Inrentara 40
— zur — eingesandte Waren 18
Riemen 120
Ringofen Fragebogen
Risiko 02
Rohmaterial, Angabe b. Teilfabrikate 68
Rohre 47
Rohrziehen 12U
Rohstofte 126
— bei Heimarbeiten 83
— Definition 46
— in ständiger Inventur 187
— Torbehandelte
Rotgnfi 69
Rohzucker, Hengenfeststllg. 54
Rübenachneider 33
Rückgängigmachen v. Abschreibungen
113, 124
Rttckstellnng für Zählerdifferenzen bei
Elektrizitäts-, Qas-n. Wasserwerken 8
RnckzahtiiDg b. Obligationen 86
Sachgüter, als Objekte d. I. 13
Sachliche ZuaammengehSrigkeit 163
Sachverstände für d. Kontr. 143, 150
Sammelverbuchnng 175
Sand, Mengenfestatellg. 54
Salzsiedereien 79
Satorisenre 83
^oren 47
Schächte 32
Schadenersatzansprüche 94, 135
Schadenerstattnng 86
Schätzung 109, 123
Schätzbente 109
Schecks 80
;ister. 231
Scheckstempelmarken 85
Scheidepfannen 88
Scbenknngen 92
Schiffe 131
Schiffswerft, Eont«n 17
Schlacken, von Hochöfen 50
— Halden, AnffüUen 117
Schlemmen 128
Sohmelzwert 90
Schmiede-Ofen 32
ScfamierSl 104
Schmiermittel, Abgabeliste 178
Schnitte s. Werkzeuge 40
Schnitzel der Zuckerfabriken 48
Schornsteine s. Gebäude 32
Schrauben 47, 50, 52, 178
— Abgabeliste 178
— normale 47
— Zählen 52
Schreibhilfe 23, 25, 68
Schreiner, Platzwerkzeuge 121
Schrift. Bleistift- 140
Schubkarren 121
Schulden s. a. Verbindlichkeiten 81, 157
Schuppen 32, 117
Schatzrechte, durchbrochene 85
Ergänzung 107
gewerbliche 34
(fi. a. Patente, Oebraucbsmuster, Ge-
heim verfahren, Firmenwert)
Schwankungen der Selbstkosten 130
s, a. Einstandspreis s, Leerlaufskosteu
Schwebende Geschäfte 139
Selbstgefertigte EinriohtungsgegBtd. 118
— Spezialwerkzeuge 122
Selbstkontrolle
bei stand. 1. 167
Selbstkosten 92, 115, 140, 133
Selbstmontage, Anlagen zor — 62
Sicbernng der Ubereinatimmg. iwiscben
Euch- n. BesUnd bei stand. I. 159
Sicherstellnng 107
Siebe 47
Silber 69
Solawechsel 80
Sorgfalt, Pflicht ziir — bei Anfst. d. I. 7
Sortierte Waren 130
SnbstaDE-Hehmng 107
dbyGoOglC
282 Sachr
Sabstanzverbraucb 107, 124
Summuische Bewertnng 118, 12B, 134
Späne 60 (8. a. AhtSüt,)
Spaten 121
Spezialmodelle 46
— TorricbtDugeD 32
— Werkcenge 122
Spezif. Gewicht 54
Sprochgebraach d. Worte« „Inventoj* 1
Ständige I. 156, 159 ff.
— definition 156
Stanzen (s. Werkzeuge) 40
Stammkapital 82, 86
s. Alitiengesellaehaft
SUnanlage 123
Stecknadel maschisen 33
Steckkarten 166
Steine 52
Stein preBBCn 120
Stempel, zur Warenbezeichnung 189
Stenem 133
StraBen, Anlage neuer 116
— bahnen, Gleise 133
— beitrag al» Aktivnm 34, 115
Strittige Forderangen 83, 84
B. zweifelhafte Debitoren
s. Fordemngen
Stäoklizenzen 133
T.
Tantiemen 81
Tara 55
Taxkosteo 115
Teohn. Fortschritt 107, 119, 125
— zueammen gehörige Anlagen 109
Teer 50
Teilfabrikate 95, 129, 134, 190
— Aufnahme bei ununterbrochenem Be-
triebe 78
— Aufnahme bei ruhendem Betr. 77
— Anfnahmeverfahren 51
— Anfnahmevorilracke 58, 62
— Beieiebnang 68
— Bleianfbereitung 49
— Definition 46, 48
— Djmamobau 49
— Drahtcieberei 49
— Einteilung 48
Teilfabrikate GieBerei 49
— MeBinetmmentenbau 49
— Ziegelei 48, 49
Teilung des Inventars 5
Telephon anläge 35
— Teilfabrikate 48
Tel til Warenfabrik, Konten 17
Thomasachlacke 107
Tongraben (s. Lehmgruben) 107
Ton, MengenfeBteteliung 54^
Tonschneider 118
Transformatoren 110
Traneitorische Unkosten 14
TransportKsser 121
Transportkosten 104, 132
Tranemiasionen 118, 120
Tratten, eigene 85, 136
Treuhand-I. 2, 6
Definition 2
Zeitpunkt 32
Tunnels 32
Überbau, Berücksichtigung 35
Übnng, kfm. bei Bewerinng 126
Übereeeische Betriebe Frist f. d.'Fertig-
etellnng d. Inventur 13
ÜbermitBige Bestände 126, 129, 148
ÜbergToBe Lagerbeetände 130
Uhrwerke 47
Uhren anläge 35
Un angebrochene Posten 75
Unbewertetes Inventar 1, 87, 88
Uneinbringliche Darlehen 124 s. For-
derungen
Unterhaltung 115
Unterscheidung d. Waren 58
Unterschrift d. Aufnahme 58
Untersuchung noch nicht untersuchter
Maeeen 50
unterwegs befindl. Sendungen 78
Unterweisung des Personale 25
Unterschlagung als AntaB zur Inventur
UnterzeichnnQg d. Inventur 140, 141,
Unkosten (s. Leerlanfekosten)
Unkosten Uaterialien (s. Hilfsmat«-
rialien) 129
— transitoriBohe 81
dbyGooglc
UrknndspeTBOnen 143
Umbauten 114
UmBatzBtempel 115
TJmwaDdlang 143
Umzug vis AnUB x, Inventar 6
Umzüge 123
Yeralten 148
Veraltete AnsichtBeendtiiigen 71
Veraltete Waren 47, 60, 154
Ansscheiden 56
Bezeichnung 69
Verantwortung f. Aufstellung 8
Yerautwortlichkeit in d. I.-Vonchriften
Angeben 24
Terarbeitnng, Fortschritt der 107
VerSnBerongsgegenstände 96
VerBttBerangsmCglichkeit a. Einteiinngs-
gesiebte pnukt 16
ToTbesseruDgeD 106
Verbindlichkeiten, bnchmUBig nicht
Schulden darstellende 18
Vergleiche 32
VergleichsTorschlSge 135
als Bewertnngegnindlage für
strittige Forderungen 83
Verkaufserlös 131
Verkauf sdringlichkeit 90
Verkaufsstelle 132
Verkaufspreise 134
Verkauf, ungeteilter, eines ganzen Be-
triebes 94
Verkehrswert 89, 90, 94, 121, 125
Vennessnng vor der Inventur 35
Verlagsrechte 34
Verlegung der Inventur 11
Verluste als AnlaB zur Inventur 6
— Berücksiohtiguag von — en nach
dem Bezugstage
Vermögen sbeatandteile als I.-Objekte
1, 13, 14
VermSgensmasse, Umfang der zu lu-
ven tan sierendea 1, 3, 18, 17, 18
Verpackte Sendungen 56
Yerpackanga- n. Nebenspesen 132
Verrechnungspreis 133
Veraandabteilnng 76
Versandabteilung der — fertig gemel-
dete Waren 77
— Verzeichnis der Eonaignationa-Sen-
dnngen 83
Veraandfertige Waren 131
Verschnitt 127
Yerschnittatiicke 50
Verschlammen 117
Versicherungen 137
VerBickerungsmarken 85
Yersichemngspi^mie 85
Versilberunggwert 90
Versnche, Aufnahme 79
Versuchsmodelle 50, 71
Verteilunggplan f. d. Personal 24
Verwendung, Angabe dee — Zwecks 75
Verwertungsmögliehkeit von Teilfa*
brikaten 48
Voraufnahme 73
— Anwendung 41
— Definition 31
— Karte 66
Vorauszahlungen 81, 86, 137
— Passiva 81
— nicht rnckf orderbare als Aktivum 14
Vorbesitzer, was verbleibt ihm 16
Vorhereitungsarbeiten 48
Vordrucke, Bestellung 59
— Entwurf 57
— Nachlieferung 59
— für Nach Weisungen 167
Vorlüufig eingelagert« Güter 76
Vorlegung der I. im ProseB 151
Vormontierte Teile 48
Vorprodukte, Angabe des Qehalts 69
— chemische Betriebe 48
Vorret, Arbeiten auf 50
Vorratsaufträge 79
Vorrichtungen 108, 122
W.
Wagendecken 34
WShrung 98
Waldbestände 127
Waldwirtschaften 106
Walzwerk 118
Waren 95, 99, 107, 125
dbyGoOglC
Waren in Arbeit befindl. 48
(b. anch Teilfabrikate)
Warenanfnahme 74, 51
— beschädigte 50
Waren Bewertung 129—131
Waren, Einteilung 50, 162
— in der Expedition befindl. 56
— fertig gemeldete 77
— gebranchte 50
— ola Inventttistücke gelt«nde 39
— in der atSndigen Inventur 158
— Unterscheidung 58
— veraltet« 50
— Konto 8. Bnchfnhrung
— — Äbschlnflschema 8
Zerlegung f. ständige I. 159
— Scheck 84
— Schulden 81
— Verzeichnis 72
— Zeichen 37
Waseergerecbtigkeit«!! 34, 123
WasBertürme 32, 79
— Inhalt 79
Wasserweg, Anschluß an 116
Wasserwerke, 17, 84
— Eooten 17
— Zeitpunkt für I. 84
Wechsel, 84, 136, 80
— Antnahme 85
— fällige 80
— kurzsichtige 81
— Obligo 18, 87, 188
— Schulden 81
— Stempelmarken 85
— in ständiger 1. 157
— Verbindlichkeiten 18, 87, 138
— Wege 32 (s. a. Gnuidatücke)
Wegnehmen von Wänden 115
Wehranlagen 123
Weinläger 106, 127
(9. a. Zinsen)
Wetteranfall 117
Werkzeuge 32, 33, 47
— Kleine 121
— nngebranchte 51
Werkzeugmaschine 110
Wertändemngeii, Beräcksichtigang
nachträglicher 93
Wertansatz, gesetil. Vorachriften 98
Wertarten 88, 93, 105
Wertdefinition 88
Wertpapiere 99, 126
— ausgeloste 80
— bQrsentähige 80 .
Wertminderude Moni«iit« 107, 122, 129,
135, 136
Wertmindernde Momente bei Waren 126
Wertmindemng 100, 101, 116
— durch techo. Fortschritte 120
Wertsteigemde Momente 106, 129, 136
WertBchriften 84
Werturteil 88
Wertverraehning durch Reparaturen 40
Wertzeichen 84
Wert, zeitlicher 5
Wickelbänke 33
Wiegen 54
— schwerer Stücke 53
Wiegescheine 55
Zählbretter 52
Zählen
Zählerstände, Aufnahme 84
Zahlungsfiibigkeit, L ala Übersicht über
10
— von Schuldnern 84, 135
Zahlungsunfähigkeit 91
Zeichnungen 4Ö, 122
— Aufnahme 46
— für Normalfabrikation 122
Zeitkontrolle 145
Zeit, f. Eontrolle verfügbare, Anpassen
d. st I. an die 163
Zeitpunkt der I.
— Kufiere Einflüsse bcBtimmend für
die Wahl 11
— der ersten Inventur 10
kfm — 11
— für den das Inventar anfiasteUen
ist 6
(s. ■. BeiugBtag)
— ■ der Inventarieu'Anfnahme 35, 48
Zeitpunkt d, I. Verlegung 11
— f. d. Wertermittloiig 93
Zeitwerte 93, 116, 126
dbyGoOglC
Zettelanfnahme 59, 141
Ziegelei 115
— AnfDftlimeksrte 66, 67
— Konteutafel IT
— PresMn 33
— Teilfabrikate 48
— Vordrncke 64
ZiebMnke ISO
Zinkbleche 74
Zinabereohniing 110, 137
Zinsen 104, 136
ZinsverlaaU 127, 152-64
Zölle 132
Znbelier 32, 62, 117, 118
— der Gebäade 32
— Kontrolle 52
Znckerfabriken Apparatnr 33
— Aufnahme d. Teilfabrikate 79
— st Inventar 159
Zufall Beutdeckungen 02
Zngebörigkeit, znr Inventarmase 7
Zuleitungen 109
Znlieferungeu eig. Betriebe 131
Zorechnnng, zur I.-]|[aMe, Bedeutung 4
Zarückbeziehnn g
— der Aufnahme 30
(s. indirekte Änfnabme)
— dea nach dem Bezugstage aufgen.
I. 7
Znsammenfasaen, gleichartiger Waren 47
Znsammensetanng, I. aU Nachweis der
— einer VermÖgensmaBse 18
Znsammenstellang der Aufnahme 56
— von Listen 141
— Zetteln 141
Zoatand, Bezeichnnug 67
— Fragebogen 41
— der Gebäade 41
— — Hascbinen 41
Öfen 41
Zeichnungen 46
Znzablung 12ö
Zwang, zur I.-Aufnabme 8
Znangsreserveu 82
Zwangs vergleich 107
Zweckmäßigkeit«-!., Definition 7
Zweck der I. 1, 4, 5, 10, 13, 17, 88.
93, 106
— Änderung des — von Sachgütern
ändert deren Wert 88, 93
— EinfluS auf die Begrenzung der I.-
Masse 4, 13, 17
— bestimmt den Zeitpnnkt d. I. 5
— Einteilung der I. nach dem — 1
— gibt dem Yermogensbild charakte-
ristische FSrbang 10
Zweifelhafte Bezeichnungen 130
— Forderungen 80
Zwiscbengewinne 132
Zwischenprodukte
(a. Vorprodukte)
(s. Teilfrabrikate)
Zwischenxins 136
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ähnlichen Verkehrsanatalten, Von Otto Behrens, Kassierer
der Braunschweigischen La ndes-Eisenbahn- Gesellschaft.
In Leinwand geb. Preis M. ö^^tt*
Kalkulation und Generalienberechnung der Sägewerke und Holz-
bearbeitungsbetriebe. Von Max Dribbusch, Direktor der
Pbönix-A.-G. in Oberhausen i. Rhld. Preis M. 1, — .
Die Technik des Bankbetriebes. Ein Hand- und Lehrbuch des
praktischen Bank- und Börsenwesens. Von Bruno Buchwald.
Sechste, vermehrte und verbesserte Auflage.
In Leinwand geb. Preis M, 6, — .'
Buchführung und Bilanzen. Eine Anleitung für technisch Gebildete.
Von G. Glockemeier, Dipl.-Bei^ngenieur. Preis M. 2, — .
Die Diskontierung offener Buchforderungen. Ein Leitfaden für
die Praxis, Von Heinr. G. Mueller.
Preis M. 2,— ; in Leinwand geb. M. 2,60.
[He Diskontierung von Buchforderungen in Österreich und Deutsch-
land unter besonderer Berücksichtigung der Diskontierungs-
Genossenschaften. Von Dr. Georg Eckstein, Köln.
Preis M. 2,—.
Der landwirtschaftiiche Kredit und seine durchgreifende VerbesseraagT
_Eine wirtschaftliche Studie. Von Regierungsrat Trosien.
Preis M. 2,80.
Zu beziehen durch jede Buchhandlung.
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Verlag von Julius Springer in Berlin.
Dampfkessel -Feuerungen zur Erzlelung einer miiglrchst rauch-
freien Verbrennung. Von F. Haier. Zweite Auflage, im
Auftrage des Vereins deutscher Ingenieure bearbeitet vom Verein
für Feuerangebetrieb und Rauchbetämpfung in Hamburg. Mit
375 Textfiguren, 29 Zahlentafeln und 10 lithographischen Tafeln.
In Leinwand geb. Preis M. 20, — .
Ökonomik der Wärmeenergie. Eine Studie über Kraftgewinnung
und -Verwendung in der Volks Wirtschaft. Unter vornehmlicher
Berücksichtigung deutscher Verhältnisse. Von Dipl. - Ing. Dr.
Karl Bernhard Schmidt. Mit 12 Textfiguren. Preis M. 6.—.
Über die Verwertung des Zwischendampfes und des Abdampfes
der Dampfmaschinen zu Heizzwecken. Eine wh-tschaftliche
Studie von Dr.-Ing. Ludwig Schneider. Mit 85 in den Text
gedruckten Figuren und einer Tafel. Preis M. 3,20.
Amerikanische Wirtschaftspolitik. Ihre ökonomischen Grundlagen,
ihre sozialen Wirkungen und ihre Lehren für die deutsche Volks-
wirtschaft. Von Dr. Franz Erich Junge, beratend. Ingenieur,
New York. Preis M. 7,
Die Industrialisierung Chinas. Von Waldemar Koch, ^r.'-^ng.,
Dr. phil. Preis M. 2,40.
Überseeischer Maschinenexport. Ein Leitfaden für Maschinen-
fabrikanten und Ingenieure, die nach Übersee gehea. Von
Hermann Scherbak, Ingenieur in Hamburg. Preis M. 3,
Die Abfassung der Patentunterlagen und ihr Einflufi auf den Schutz-
umfang. Ein Handbuch für Nacheucher und Inhaber deutscher
Reichspatente. Von Dr. Heinrich Teudt, ständigem Mit-
arbeiter im Kaiserlichen Patentamt. Mit zahlreichen Beispielen
und Auszügen aus den einschlägigen Entscheidungen.
Preis M. 3,60; in Leinwand geb. M. 4,40.
Wann gelten technische Neuerungen als patentfähig? Ein Hilfs-
buch für die Beurteilung der Patentfähigkeit. Von Dr.
Heinrich Teudt, ständigem Mitarbeiter im Kaiserlichen Patent-
amt. Mit zahlreichen Beispielen und Auszügen aus den ein-
schlägigen Entscheidungen und 17 Figuren.
Preis M. 3,—, in Leinwand geb. M. 3,80.
Zu beziehen durch jede Buchhandlung.
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Verlag von Julius Springer in Berlin.
Die Werkzeugmaschinen und ihre Konstruktionselemente. Eid Lehr-
buch zur Einführung in den Werkzeugmaschinenbau von Fr.
W. Hülle, Ingenieur, Oberlehrer an der Königlichen Höheren
Maschinenbauschule in Stettin. Zweite, verbesserte Auflage.
Mit 690 Teztöguren und 2 Tafeln.
In Leinwand geb. Preis M. 10, — .
Schnellstahl und Schnellbetrieh im Werkzeugmaschinenbau. Von
Fr. W. Hülle, Ingenieur, Oberlehrer an der Kön^lichen Höheren
Maschinenbauschule in Stettin. Mit 256 Textfiguren.
Preis M. 5,—.
Aufgaben und Fortschritte des deutschen Werkzeugmaschinenbaues.
Von Friedrieh Ruppert, Oberingenieur. Mit 398 Textfiguren.
In Leinwand geb. Preis M. 6. — .
Über Dreharbeit und Werkzeugstähle. Autorisierte deutsche Ausgabe
der Schritt: „On the art of cutting metals" von Fred. W. Taylor,
Philadelphia. Von A. Wallichs, Professor an der Technischen
Hochschule zu Aachen. Mit 119 Textfiguren und Tabellen.
In Leinwand geb. Preis M. 14, — .
Die Schleifmaschine in der Metallbearbeitung. Von H. Darbyshire.
Autorisierte deutsche Bearbeitung von G. L. S. Kronfeld. Mit
77 Textfiguren. In Leinwand geb. Preis M. 6, — .
Moderne Arbeitsmethoden im Maschinenbau. Von JobnT. Usher.
Autorisierte deutsche Bearbeitung von A. Elf es, Ingenieur.
Dritte, verbesserte und erweiterte Auflage. Mit 315 Textfiguren.
In Leinwand geb. Preis M. 6, — ,
Werkstattstechnik. Zeitschrift für Anlage und Betrieb von Fabriken
und für Herstellungsverfahren. Herausgegeben von SJr.sQng.
G. Schlesinger, Professor an der Technischen Hochschule zu
Berlin. Jährlich 12 Hefte. Preis des Jahrgangs M. 15, — .
Die Zeitschrift wendet sich ao alle in der MaschiaeDiDduetne technisch
oder kaufmännisch Tätigen.
Sie bringt dem kaufmännischen Leiter und dem Bnrean-
beamten Musterbeispiele aus der Fabrikorganisation mit allen Einzelheiten
der Buchfahrung , Lohnberechnung, Lagerverwaltung, sowie des Vertriebes,
der Reklame, der Montage usw,
Probehefte jederzeit unberechnetl
Zu beziehen durch jede Buchhandlung.
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