Skip to main content

Full text of "Die inventur. Aufnahmetechnik, bewertung und kontrolle. Für fabrik-und warenhandelsbetriebe"

See other formats


Google 



This is a digital copy of a book that was prcscrvod for gcncrations on library shclvcs bcforc it was carcfully scannod by Google as pari of a projcct 

to make the world's books discoverablc online. 

It has survived long enough for the Copyright to expire and the book to enter the public domain. A public domain book is one that was never subject 

to Copyright or whose legal Copyright term has expired. Whether a book is in the public domain may vary country to country. Public domain books 

are our gateways to the past, representing a wealth of history, cultuie and knowledge that's often difficult to discover. 

Marks, notations and other maiginalia present in the original volume will appear in this flle - a reminder of this book's long journcy from the 

publisher to a library and finally to you. 

Usage guidelines 

Google is proud to partner with libraries to digitize public domain materials and make them widely accessible. Public domain books belong to the 
public and we are merely their custodians. Nevertheless, this work is expensive, so in order to keep providing this resource, we have taken Steps to 
prcvcnt abuse by commercial parties, including placing lechnical restrictions on automated querying. 
We also ask that you: 

+ Make non-commercial use ofthefiles We designed Google Book Search for use by individuals, and we request that you use these files for 
personal, non-commercial purposes. 

+ Refrain fivm automated querying Do not send automated queries of any sort to Google's System: If you are conducting research on machinc 
translation, optical character recognition or other areas where access to a laige amount of text is helpful, please contact us. We encouragc the 
use of public domain materials for these purposes and may be able to help. 

+ Maintain attributionTht GoogXt "watermark" you see on each flle is essential for informingpcoplcabout this projcct and hclping them lind 
additional materials through Google Book Search. Please do not remove it. 

+ Keep it legal Whatever your use, remember that you are lesponsible for ensuring that what you are doing is legal. Do not assume that just 
because we believe a book is in the public domain for users in the United States, that the work is also in the public domain for users in other 
countries. Whether a book is still in Copyright varies from country to country, and we can'l offer guidance on whether any speciflc use of 
any speciflc book is allowed. Please do not assume that a book's appearance in Google Book Search mcans it can bc used in any manner 
anywhere in the world. Copyright infringement liabili^ can be quite severe. 

Äbout Google Book Search 

Google's mission is to organizc the world's Information and to make it univcrsally accessible and uscful. Google Book Search hclps rcadcrs 
discover the world's books while hclping authors and publishers rcach ncw audicnccs. You can search through the füll icxi of ihis book on the web 

at |http: //books. google .com/l 



dwGoogle 



dwGoogle 



dwGoogle 



Du,i,zodb,Google 



Die Inventur. 

Aufnahmetechnik, Bewertung und Kontrolle. 

Für Fabrik- und Warenhandelebetriebe 

dargestellt von 

Werner Grull, 

BerateBdor Ingepienr ffir geMh&fUioha Oigioiwtioii 

nsd teohtiLBcli-wJrtecliiiftUche Freien, 

Beeidigt« nnl Oftenllich ingwteUter Ba<ih«rsTi»i, 

BtlauBan. 



Berlin. 

Verlag von Julius Springer. 
1911. 



Dig.tizoäbyGOOglC 



*'^^ 



Copyright 1911 by Jnlitie Springer in Berlin. 



Du,l,zodb,GoOglf 
f 



Vorwort. 

Während die kaufmfttintsche Bilanz in der Literatur sehr ein- 
gehend behandelt wurde, ist der der Bilanzierung vorhergehende Akt 
der Aalstellnng des Inventars, die „Inventur" nur nebenB&cltlich be- 
trachtet. Insbesondere finden sich Über die Technik der Inventari- 
sierung und das Verlahren bei der Ermittlung der zum Anaatz zu 
bringenden Werte, ebenso über die Kontrolle der InTenturanf nähme 
nur spärliche Hinweise, verstreut in einzelnen einschlägigen Werken 
ober Buchhaltung, Pabrikorganisation*) und Qeschäftsbetriebskunde, 
sowie in den Arbeiten über die rechtliche Bedeutung der Bilanzierungs- 
Torschriften. 

Der Bedeutung, welche der Inventui sowohl im Systeme des 
kaufmännischen Rechnungswesens wie auch in den anderen Fällen zu- 
kommt, in denen eine Inventar- Errichtung gesetzlich vorgeschrieben 
oder aus sonstigen Ghünden erwünscht ist, entspricht diese Vernach- 
lässigung in der Literatur keineswegs. Es kommt hinzu, daÖ schon 
in nicht sehr umfangreichen Betrieben die Anfetellang des biventars 
eine nicht unwesentliche Arbeit, oft erhebliche Kosten und eine Störung 
des laufenden Gteschfiftaganges verursacht, alles Umstände, die eine 
planmäßige Vorbereitung und Dnrchftthrung der Inventur arbeit an- 
gezeigt erscheinen lassen. 

Verfasser hat sich deshalb die Aufgabe gestellt, die Erfahrungen, 
welche er in sech^ähriger Praxis als Verwaltungsingenieur und seiner 



■) BallBTski, Fabrikbetneb. Berlin 1&07. 

Johanning, Organisation von Fabrikan. BraunBchweig 190B. 
Sperlich, ünkoBteuberechnnng. Hannover 1906. 
Lilienthal, FabrikorgaoiMtion. Berlin 1907. 



247576 

Du,i,zodb,Google 



IV Vorwort. 

Tfitigkeit als beratender Ingenieur für geschäftl. Organisation und be- 
eidigter und Öffentlich angestellter Bücherrevisor auf diesem Grenz- 
gebiete zwischen kaufmännischer, juristischer und technischer Arbeit 
sammeln konnte, zusammenzustellen, in der Annahme, daß manchem 
inmitten der laufenden Geschäfte stehenden verantwortlichen Geschäfts- 
leiter und Beamten dies von Nutzen sein könnte. Denn wenn auch die 
Organisation der Inventurarbeiten in jedem Betriebe der Eigenart des- 
selben sich sorgfältig anpassen muß, so handelt es sich doch der Art 
nach überall um die gleichen Arbeiten, ebenso sind die Erwägungen 
über die Zugehörigkeit einzelner Objekte zum Inventar und über die 
Bewertung der vorgefundenen Vermögensgegenstände ohne Rücksicht 
auf die Art des Geschäftsbetriebes ziemlich allgemein gültig. 

Gleichzeitig wurden die für die Inventur gültigen gesetzlichen 
Bestimmungen, insbesondere die Vorschriften über den Wertansatz mit 
in das Werk aufgenommen, einerseits weil man bei den Anfnahme- 
arbeiten auf den Wertansatz weitgehend Rücksicht nehmen muß, an- 
derseits um alle den in Rede stehenden den Stoff berührenden Fragen 
an einer Stelle zu vereinigen. Soweit als möglich, wurde hierbei ein 
Eingehen auf den Streit der Meinungen, insbesondere über die recht- 
liche Bedeutung der Vorschriften, vermieden und nur das vorgetragen, 
was als gesichertes Ergebnis der bisherigen Forschungen angesehen 
werden kann. Nur in der Frage der Anrechnung der Fabrikunkosten 
glaubte Verfasser auf den Streit eingehen zu müssen, der außerordent- 
lichen Bedeutung wegen, die dieser Frage zukommt. 

Im Vordergründe der Betrachtungen steht das für den Abschluß 
der Buchhaltung in einem als fortbestehend gedachten Fabrikations- 
oder Warenhandelsgeschäfte dienende Inventar. Daneben ist Jedoch 
auch auf die Inventur auf nähme in fortbestehenden Betrieben anderer 
Art (wie z. B. Gas-, Wasser- und Elektrizitätswerke) sowie auf solche 
Inventuren Rücksicht genommen, die als Grundlage für die Auflösung 
einer bestimmten Vermögensmasse, sei es im Eonkursverfahren, sei es 
im Wege der Liquidation, dienen sollen. Nebenher wurde, soweit dies 
im Rahmen der Darstellung angängig war, das famüien- und erbrecht- 
liche Inventar, ebenso das Nießbrauch-Inventar gestreift, ohne daß je- 
doch der Anspruch erhoben wird, diese speziellen Inventare insbeson- 
dere nach ihrer rechtlichen Bedeutung erschöpfend behandelt zu haben. 
Das Gleiche gilt von der zu Kontrollzwecken dienenden Inventurauf- 
nahme. Trotzdem glaubt Verfasser, daß wegen der Darstellung der 
Aufnahmetechnik das Buch auch solchen Personen dienen kann, die 
vermöge ihres Berufs mit derartigen Inventuren zu tun haben, vrie 



dbyGOOglC 



Vorwort. V 

Richtern und Rechtsan^^ten, Konkursverwaltern und dergl., zumal ja 
hfinfig die Aufstellung; derartiger Inventars die Inventarisierung zuge- 
höriger Geschäftsbetriebe in sich sdiheQt. Mit Rückssicht auf diese 
Interessentenkreise wurde manches, was dem inmitten des Betriebes 
stehenden Beamten selbstverständlich erscheinen mag, ausführlicher be- 
handelt, während umgekehrt manche dem Juristen selbstverständliche 
Frage mit Rücksicht auf die in der Praxis stehenden Leser eingehender 
betrachtet werden mußte. 

Als erster Versuch einer abgeschlossenen Darstellung des Stoffes 
werden dem Bache vermutlich Mängel nicht fehlen. Für Hinweise auf 
solche wäre Verfasser dankbar. 

Erlangen, Weihnachten 1910. 

Werner GroU. 



dbyGOOglC 



dwGoogle 



luhaltsrerzeichnis. 

S«ite 

Vonrort III— V 

I. Teil: Allireiii eines. 

1. Kapitel. Zweck der Inventiir 1 — 8 

9 1. Definition und Bedeatnng 1 

, % 3. Einteilnsg der InventnreQ Dach ilirem Zweck . . . 3 — 8 

S. EapiteL Objekte der InTentnr 8 — 5 

§ 3. ZngehSrigkeit einzelner Objekte znr InTentarmaaBe . 8 

3 4. ZusammcDgeBetete iDventaie 4 

8. S^piteL Zeitpunkt der Inventar 6 — 7 

§ 6. Notwendigkeit der Festsetznng einea beBtimmten Zeit- 

pnnktos 5 

3 6. Ta^ der Aufat«llang. Bezngstag 7 

4. Kapitel FDicht nud Terantworttichkeit für die AnfeteUimg 

des iDveDtaro 7 — 8 

3 7. PflichtinTeatiir. ZweckmSBigkjeitsiDventiir .... 7 

g 8. Umfang der Terantwortlicbkeit, Btrafrechtlicbe Yerant- 

uitwortnng, ziTilrechtliche Venrntwortniig .... 7 

S 9. Verantwortliche Personen 8 

II. Teil: Die IbBcblDflloreDtnr Im Fabrik- und 
Warenhandelsbetrlebe. 
I. Abachnitt. Allgemeines. 

1. EapiteL Die Inventiir und die kanfmäimiBche Gncbfühnmg 9 — 10 

3 10. Der AbachlnB der kanfmännieclieii Bncbführung . . 9 

§ 11. VerbSltnis tod iDventnr und Bilanz 9 

9. EapiteL Zeitpunkt der kaofmäiinischen Inveutnr 10 — 13 

3 12. Zeitpunkt nnd Frist Hr die Antstellimg des Inventari 10 

3 18. Verlegung der Inrentor 11 

3 16. Zeitpunkt f&r antergewöbnliobe Inventuren .... 13 



dbyGoOglC 



VT TT lahaltaveraeichnia. 

3. Kapitel. Objekte der kaufmäniuBcIien luTentni 13 — 18 

g 16. Oeücbtspankte für die ZngehSrigkeit und Einteiliug 

der Objekte 13 

§ IT- Nach dem Zweck der Inventur nicht znr Vennögena- 

sm«Be gehSrigen Objekte 17 

§ 18. Fremdes Eigentnin. PriTatvennögen, Garantien und 

WechselverbiDdlichkeiten. Liefemngs- and Äbnalime- 



II. AbBcbnitt. Anfnabmetecbnik. 

1. Kapitel. Einteilung der Arbeiten. Vorbereitungen .... 19—31 

§ 19. Welche Arbeiten kommen in Frage? 19 

§ 20. Zweck and Nutzen der vorbereitenden Arbeiten. FeBt- 

legnug des Aufnahmetagea und der Objekte der InTentnr 19 

3 21. Organisation der Inrenturarbeiten. InTButurleitnag. 

InrenturkommisBion 21 

g 22. Verteilung der Arbeiten auf das Personal 22 

§ 23. Inventurhezirke 34 

§ 24. Inventur Vorschriften 24 

§ 25. Entlohnung der Inventurarbeiten 25 

§ 26. ÜbeTBJcht über das Fortschreiten der Arbeiten ... 25 

§ 27. Die verschiedenen Anfnahmeverfahren 28 ' 

2. Kapitel. Aufnahme der Betriebsgegenstände . 31 — 46 

§ 28- Objekte und Einteilnng derselben 31 

§ 28. Besonderes über Gerechtsame 34 

§ 30. Aufnahme von Grundstücken 35 

§ 31. Aufnahme von Inventarstiicken 36 

§ 32. Anfnahme von Zeichnungen und Modellen .... 46 

§ 33. Außerhalb befindliche luventarstücke 46 

3. Kapitel. Vorbereitung der Warenaufnahme 46 — 74 

§ 34. Objekt« der "Warenanf nähme 46 

§ 35. Wahl des Aufnahmeverfahrens öl 

§ 36. Messen, Zählen und Wiegen 61 

§ 87. Vordrucke für die Aufnahme 56 

§ 36. Bezeichnung der aufgenommenen Posten 69 

§ 39. Erleichterungen für die Aufnahme 70 

§ 40. Sicherung vor Doppelauftiahmen 73 

§ 41. Voraufnahme 78 

4. Kapitel. Warenanfnahme 74—79 

§ 42. AufDBhmepfiicht der einaelnen Bezirke. Gang der Auf- 
nahme 74 

% 43. Bezeichnungen. Mengenangaben. Ausscheidung frem- 
den Eigentums 74 

§. 44- Berichtigungsposten 76 

§ 45- Teilfahrikate 76 

6. Kapitel. Die Inventur der Finanzahteilung 80 — 87 

§ 46. Aktiva 80 



Dig.tizoäbyGOOglC 



Inhaltsverzeichnis. IX 

% 47. Passiva 81 

g 48. Vorbereitnng der Aufnahme der Bachguthnben und 

Schulden 82 

§ 4». Aufnahme derselben 83 

g 50. Kassa, Wechsel 84 

§ 51. Gerechtsame 85 

g 52. Voransiahlnngeu 86 

§ 53. Wechselverbindliclikeiten 87 

§ 54. Lieterungs- und Abu ahme Verbindlichkeiten .... 87 

III. Abschnitt Die Bewertung des Inventars. 

1. Kapitel. Wertbegriffe 87—92 

g 55. Einleitung 87 

g 56. Bewertete und teilweise unbewertete Inventars . . 87 

§ 57. Werturteüe 88 

§ 58. Gebrauchswert 8» 

g 59. Verkehrswert, Altwert 90 

§ 60. Eingangswert und Selbstkosten 92 

2. Kapitel. Der Wertansatz im allgemeinen 93 — 106 

§ 61. Was ist für den Wertansatz bestimmeDd? .... 93 

§ 62. Einfluß des Zwecks der Inventur auf den Wertansatz 

im allgemeinen 93 

§ 63. Bewertung der Inventur für den BuchabschluB ... 94 

§ 64. Einfluß besonderer Umstände auf den Wertansatz . . 95 

§ 65. Einflnfi des Zwecks des Erwerbs 96 

§ 66. Geltungsbereich der Recbtsnonnen . ■ 96 

§ 67. Kechtsnormen 96 

§ 68. Bewertungsvorscbrifteo für Gebrauchsgegenstände . . 99 

§ 69. Bewertungsvorschriften für Waren 100 

§ 70. Wertansatz der Waren in AbschluBinventaren . . . 102 
§ 71. Einfluß der Andemng des Rechtsverhältnisses des Be- 
triebes auf die Bewertung der Waren 103 

g 72. Übersicht über die verschiedenen Wertansätze . . . 104 

3. Kapitel. Technik der Bewertung 106—114 

g 73. Einteilung der Bewertungsarbeiten. Auswahl der Wert- 
arten 106 

§ 74. Feststellung der Bewertnngsgruudlagen 106 

§ 75. Wertsteigemde Momente 106 

§ 76. Wertmindemde Momente 107 

§ 77. Massezehrung als wertmindemdes Moment .... 107 

g 78. Wertminderung durch äuflere Umstände 108 

§ 79. Einzelbewertung und summarische Bewertung . . . 108 

§ 80, Durchführung der Bewertung. Schätzungen .... 109 

g 91. Wertberechnung 110 

§ 82. Ahschreibnngen 111 

§ 83. Wirkungen falscher Bewertung 112 

g 84. Kontinuität des Wertansatzes 113 



dbyGOOglC 



InhaltsTerzeichmB. 

MM 

§ S6. WillkQrlictie Wertansätze 113 

§ 86. ÜbwleituDg 114 

4. EapiteL Bewertung von Betrieliggf^eiiBt&iideii 114 — 125 

g 87. Allgemeines 114 

g 88. LiegenKliaft«D 115 

g 89. EiDricbtniigsgegeDstaiide 117 

g »0. UaBchiseD 130 

§ 91. Werkienge und Oerilte 121 

g 92. Mobilien 123 

g 98. GeTBcbtsame 128 

g 94. Darlehen 124 

g 95. BiickgSngigmachen von AbBclireibiuigeii 124 

5. Kapitel. Bewertung von Waren 125 — 135 

g 96. AUgemeineB 125 

g 97. Rohstoffe 126 

g 9B. EezugBartikel 129 

g 99. Fabrikate 129 

g 100. Arbeitsteilang bei der Bewertung 134 

6. Kapitel. Bewertung sonstiger Bestände 135 — 139 

g 101. Eont^korrentgathaben 185 

g 102. Voraauahlnagen und ähnliche Posten 137 

3 103. Kicht bDchmäfiige Recht« nnd Pflichten 138 

g 104. Herausgabepflichten 139 

IV. Abschnitt, inßere Form des Inventars. 
Kontrollen. Kosten. 

1. Kapitel. ZneammenBtellnng der Inventtirergebnisse 140—145 

% 106. Gesetzliche Vorschriften betr. die ttoBeie Form ... 140 

5 106. Form der Niederschrift 141 

g 107. Anordnung znsammengesetiter Inventare 142 

§ 108. Unterzeichanng des Inventars 142 

g 109. Mitwirkung von Urkundspersonen 143 

g 110. Inventnrakten 143 

g 111. Äufbewohrnngspflicht 144 

2. Kapitel. Kentrollen 145—153 

a) Kontrollen während der Fertigstellung. 

g 112. Kontrollplan 145 

g 113. Kontrolle der Aufnahme 145 

g 114. Kontrolle der Bewertung 148 

g 115. Kontrolle der ZnsaininenBtellniig 148 

g 116. Konteolle der Geschäftsteitung. Buchhalterische Eon- 
trolle 148 

b) Nachkontrollen, 
g 117. Kontrolle durch den Anfsichtsrat nnd die Oesellschafts- 

glieder bei OeBellscbatten 160 

3. Kapitel. Kosten der Inventar 161 

g 118. Kosten der Inventur 161 



äbyGoOgIC 



InhaltSTendchnia. XI 

Y. Abschnitt. Ausnutzung der InTentnr. 

1. Kapitel. Ertraga-EtJ^olatioii 153—154 

§ 119. AllgemeineB 163 

% 120. ErmittJuDg des DorchachiiittBbeBtandea 163 

2. Kapitel- Sonstige Arbeiten 154 — 156 

§ 131, Anfstelles von Listen schwer verkänflicher Waren . 164 

S 133. Eootrolle des FabriketionsprozeaseB. YerbUtnisziffem 165 

§ 123. Kontrolle der Betriebabacbfübrung 166 

VI. Abechnitt. Die stSndige Inventar and die monat- 
liche Oewinuermittlnng. 

1. Kapitel. Zweck nud Wesen der stSudigen Inventur . . ... 156 — 161 

§ 134. Nachteile, die mit der gewQbnlicben Inventur verbunden 
sind. Nutzen und Vorbedingungen von kurzfristigen 
Q^winnermittlnngen 156 

§ 135. Werte, die aus der kanfmänniBcben Bucbfehmng ohne 

luventnr festgestellt werden können 157 

g 136. Werte, die nicht ohne weiteres ans der kaufmännischen 

Bnchföbrnng ersichtlich sind 168 

§ 127. Erleichterung der Uonatsbilanzen durch Anpassung der 

Buchführung an den Zweck 169 

S 128. Gültigkeit der Betrachtungen 161 

2. Kapitel. Dnrchführung der stfindigen Inventur ISl — 186 

§ 129. Zerlegung der „etändigec Inventar" in Teilarbeiten . 161 

g 180. Gesichtspunkte für die Eintoilnng der Bestttnde . . 163 
g 131. Aufgabe und Anlage der Nach Weisungen (Konten). Vor- 

dmcke für die Nachweisongen 166 

§ 183. Feststellung der Anfangsbestände 174 

3 133. Allgemeine Gesichtspunkte für die Verbnchong von 

Änderungen 175 

§ 134. Bncbungsunterlagen und Vordrucke für dieselben . . 176 
§ 135. Arbeitsteilung bei Durchführung der ständigen In- 
ventur 183 

g 136. Ständige Kontrolle der greifbaren Bestände .... 184 

§ 137. Differenzen-Ausgleich ISS 

§ 138. 186 

8. Kapitel. Der Bestandsnacbweis im Eiikzelnen 187 — 195 

§ 189. Bohstoftkontrolle 187 

§ 140. Teilfabiikate-Kontrolle 188 

§ 141. Kontrolle der Fertigtabrikate 194 

§ 142. Scblaßbemerkung 195 

Anhang. 

1. Vorschriften für die Inventur in einer Dampfziegelei 196 — 208 

3. Vorsohriften für die Inventar- Aufnahme 203 — 304 



dbyGoOglC 



XII InhaltsverzeicliniB. 

8a 
8. InvestnrvorBcliriften für eine EiseDgieBerei und Alaachinenf&brik 

mit Filialen 204— 

I. Allgemeine Inventurvorschritten 

II. Vorschriften für Lager nnd Eipedition 

III. Änfnahmevorscbriften für das Rohmsteriallager .... 

IV. Vorschriften für die Werkstätten (AnBcMag) 

V. Vorschriften für die Änfnahmeleiter nnd Kontrollbeamten 

VI. Vorschriften für die Bewertung der Eohstoffe und Handels- 

VII. VorBohriften für die Bewertung der Teilfabrikate nnd 

Fertigfabrikate 

VIII. Vorschriften für die Filialen 

4. SInster für die Znaammenstellnng des Inventars 

5. Muster für die Zusammenstellnng in Aufnahmeheften 

6. Desgl. für die Zusanunenstellung von Aafnahmezetteln mit Hilfe 
der Addiermaschine • 



dbyGOOglC 



L TeU. 
Allgemeines. 

1. Kapitel. Zweck der loTentiir. 

§ 1. Dem allgememen Sprachgebrauch nach ist das „Inventar" 
ein Verzeichnis aller deijenigen an einem bestimmten Zeitpunkte „sich 
vorfindenden" Vermögensteile, welche eine durch den Zweck des In- 
ventars bestimmte Verm&gensmasee bilden, während „Inventur" die auf 
die Aufstellung (Errichtung) des Inventars gerichtete Tätigkeit be- 
zeichnet. 

Das Verzeichnis kann entweder lediglich eine Beschreibung und 
Aufzählung der verschiedenen Vermögensteile bilden, oder es kann jedem 
Vermögens tiicke der Wert beigefügt sein, der ihm innerhalb der zu 
inventarisierenden Vermögensmasse „beizulegen" ist. Im ersten Falle 
enthält das Inventar eine Reihe nicht zusammenfaßbarer Posten, 
während das bewert«te Inventar neben der Aufzählung der einzelnen 
Stücke noch die Ermittelung des wirtschaftlichen Wertes der Ver- 
mögensmasse als Ganzes ermöglicht. 

I 2. Dem Zwecke nach lassen sich hauptsächlich 3 Arten von 
Inventaren unterscheiden. Es kann sich handeln: 

a) um die Feststellung von Eigentumsverhältnissen, z. B. um die 
genaue Ermittlung und Beschreibung eines Sacheigentums 
oder Haftung» ob j ektes ; 

b) um die Ermittlung von Beständen zum Zweck der Kontrolle 
von Rechnungen über dieselben (Kontroll- und Übergabe- 
Inventur) ; 

c) um die Ermittlung von Beständen zur Durchführung des Ab- 
schlusses von Rechnungen mit verschiedener Einheitsbewertung 
der einander gegenüberstehenden Posten (Abschlußinventur). 

a) Die Feststellung von Eigentumsverhältnissen und 
Haftungsobjekten durch Inventur kommt im Rechtsleben häufig vor. So 
ist z. B. beim Antritt eines Nießbrauchs die Aufstellung eines Inventars vor- 
geschrieben, femer an verschiedenen Stellen im Familienrechte. Das Erb- 
recht gewährt im § 1993 des BGB. des Erben das sog. beneficium inventarii, 
indem es ihn von der unbeschränkten Haftung für die Verbindlichkeiten 
des Nachlasses befreit, wenn er innerhalb bestimmter Frist nach Anfall 



dbyGOOglC 



•^' ■ -.""'-■ -•..:."■.-.' AU^meines. 

der Erbschaft ein Inventar errichtet, durch das sich genau der Umfang 
der Erbschaft als des nnnmehr allein verbleibenden Eaftungsobjekt«^ 
erheonen läßt. Das Gesellschaftsrecht endlich verlangt ebenso wie das 
Eonkursrecht die Aufstellung eines Inventars als Grundlage für die Aus- 
einandersetzung der GeBellschatter bezw. die Verteilung des Vermögens. 

Die Bedeutung der Feststellung eines Haftungsobjektea kommt 
schließlich noch der gelegentlich der Verpfändung des im laufenden 
Betriebe durchschnittlich vorhandenen Warenbestandes durch einen Treu- 
händer regelmäßig vorzunehmenden Kontrollinventur zu, durch die fest; 
gestellt werden soll, ob die dem gewährten Kredit entsprechende 
Mindestgrenze des Bestandes eingehalten wird^). 

b) Die Eontrolle von Bestandsrechnungen durch Inventur 
kommt z. B. in Betracht bei der Prüfung der Rechnungen der Eassen- 
verwalter, von Lagerbüchem in Lagereigeschäften, Pfandleihen u. dergl., 
ferner bei der Prüfung der nach § 1 des Depotgesetzes zu führenden 
Depotbücher. Sie ist eine notwendige Voraussetzung für die Entlastung 
der betr. Verwalter bei ihrer Bechnungslegung. 

Algebraisch läßt sich die Bedeutung der Inventur in diesem Falle 
am besten veranschaulichen, wenn man eine derartige Rechnung in 
Form einer Gleichung darstellt, auf deren einer Seite die Eingänge E, 
auf deren anderer Seite die Ausgänge A stehen. Dann ergibt sich der 
Bestand B aus der Gleichung: 

E — A = B. 
Dies Ergebnis der Rechnungsführung muß gleich dem Ergebnis J der 
Inventur sein, die Gleichung 

E— A=B=J 
demnach eine identische Gleichung, wenn die Rechnungsführung richtig 



c) Eine ganz andere Stellung nimmt die Inventur ein beim Ab- 
schluß einer sog. gemischten Rechnung. Für diese ist charakteristisch, 
daß die Gleichung 

E — A = B 
nicht den Bestand ergibt, sondern daß Größe B eine algebraische 
Summe ist, die sich aus zwei Teilen zusammensetzt, deren Größe und 
Verhältnis zueinander nicht bekannt ist. Wir können demnach fUr B 



B = J±C. 

Erst wenn eine der beiden Grölen C oder J bekannt ist, kann 

die andere bestimmt werden. Ist also der Wert J durch Aufnahme der 

vorhandenen Rechnungswerte festgestellt, so kann der Wert + C aus 

obiger Gleichung ermittelt werden. Hier wird also durch die Inventur 

') Auf dieses Speziali nventar machte mich HerrDr. jnr. Pelix Trüatedt, 
Treuhänder, Charlotteabarg' frenndlichEt Bnfmerksan, wofür ich hier meinen besten 
Dank sage. Jnristisch muB diese Yerpfändnng ein perfeliteB Kaufgeschäft sein. 



»Google 



Zweck der Inventur. Objekte der InTentur. 3 

eine Trennung der beiden Glieder ^ C und J und damit ein sachlicher 
Abschluß der betr. Rechnung überhaupt erst möglich gemacht. 

Derartige gemischte Rechnungen finden wir vorwiegend in der 
kaufmännischen Buchführung. Die Größe ^ C bedeutet hierin nichts 
anderes als den Gewinn oder Verlust, den die betr. Rechnung (z. B. 
das Warenkonto) aufzuweisen hat (Brutto- oder Warengewinn bezw. 
-Verlust). Von dem Werte von J hängt der Wert von C ab, ist also 
J unrichtig, so muß notwendigerweise auch C unrichtig werden, d. h. 
in der kaufmännischen Buchführung muß notwendigerweise die Gewinn- 
ermittelung falsch werden, sobald die Inventur- Aufnahme unrichtig ist. 

Dem kaufmännisch gebildeten Leser wird das Gesagte vielleicht 
klarer werden, wenn wir nachfolgend die bekannte schematische Dar- 
stellung des Warenkontos eines Fabrikbetriebes wiedergeben: 

a) Es ist Gewinn erzielt {C positiv {+), Habensaldo) 
SoU Warenkonto Haben 



Ware nnd Matorialbeatände am 


Verkaufte Waren 


Anfang 


Material-Eetouren 


Haterialeinkaof 


WarenbeBtSnde am JabresachloB 


Lohne 


(Inventnrwert J) 


Waren-Eetonren 




Brnttogewinn (+C) 





b) Es ist Verlust entstanden (C negativ (— ), Sollsaldo) 
SoU Warenkonto Haben 



Waren- nnd Materialhestände am 


Verkanft« Waren 


Anfang 


Material-Ketonren 


Materialeinkanf 




Lahne 


(Inventurwert J) 


Waren-Retonren 


Bmttoverlnst <— C) 



2. Kapitel. Objekte der Inrentar. 

§ 3. Nach unserer Definition stellt das Inventar ein Verzeichnis 
aller derjenigen an einem bestimmten Zeitpunkte sich vorfindenden 
Vermögensteile dar, welche eine durch den Zweck des Inventars 
bestimmte Vermögensmasse bilden. Objekt der Inventur ist demnach 
alles, was unter den jeweils vorliegenden Verhältnissen als „Teil" der 
betreffenden Vermögensmasse angesehen werden muß, nicht blos Sachen 
oder Rechte. Die Aufnahme eines bestimmten Vermögensstückes in 
ein Inventar ist somit dahin zu deuten, daß dieses Stück vorhanden 
war und von dem Anfsteller des Inventars bei Beobachtung der ihm 
obliegenden Wahrheitspflicht und Sorgfalt und unter Berücksichti- 



dbyGOOglC 



4 Allgemeines. 

gnng des Zweckes des Inventars als zu der Vermögensmasse za- 
gehörig angesehen wurde. 

Anderseits grenzt das Inventar aach die Vermögensmasse gegen- 
über anderen Vermögen nach außen hin ab. Das Fehlen eines bestimmten 
Stückes im Inventar weist also darauf hin, daß das betr. Stück nicht 
vorhanden war oder daß der Aufsteller des Inventars dasselbe nicht als 
zu der Vermögensmasse gehörig betrachtete. Viellach wird es zweck- 
mäßig sein, diese Abgrenzung noch dadurch zu verschärfen, daß man 
die innerhalb des Bereiches der Inventannasse befindlichen fremden Ver- 
mögensstücke in einem dem Inventar beigefügten Anhang ausdrücklich 
als „fremdes Eigentum" bezeichnet. Dadurch wird außerdem die Kon- 
trolle der Inventur in bezug auf Vollständigkeit erleichtert. 

Natürlich igt nicht gesagt, daß die Zurechnung beziehungsweise 
Ausscheidung der einzelnen Stücke zur Inventarmasse immer auch den be- 
stehenden Eigentumsverhältnissen entsprechen muß, daß z.B. dasEigen- 
tum an allen den angeführten Vermögensteilen oder nur an diesen einem 
bestimmten Rechtssubjekte zukommt, ganz abgesehen von absichtlichen 
oder gutgläubigen Unrichtigkeiten. Vielmehr wird häufig die Zuge- 
hörigkeit zu der zu inventarisierenden Vermögensmasse nach anderen 
Bis rechtlichen Gksicht^pnnkten beurteilt. 

Lediglich Eigentumsverhältnisse sind bestimmend für die Aufnahme 
bestimmter Teile in ein Inventar, welches nach § 2 a ausschließlich zur 
Feststellung von Eigentumsverhältnissen, insbesondere zur Kennzeich- 
nung von Haftungsobjekten, dienen soll. 

Dagegen ist die Tatsache der Verbuchung nach den Regeln ord- 
nungsmäßiger Buchführung maßgebend für die Entscheidung der Zu- 
gehörigkeitsfrage bei solchen Inventaren, die nach § 2b und c zur 
Kontrolle von Bestandsrechnungen oder zum Zweck des Abschlusses 
von Ertragsrechnnngen dienen sollen. In seinem Endergebnis wird aber 
dies unter Berücksichtigung der ordnungsmäßigen, d. h. den Kegeln 
des angewendeten Bechnnngs Verfahrens entsprechenden Verbuchung auf- 
gestellte Inventar auch wieder Werte ergeben, die in gleichartigem 
Eechtaverhältnisse zu der Vermögensmasse stehen. 

H 4. Vielfach werden Inventare aufgenommen, welche sowohl der 
Feststellung von Eigentumsverhältnissen als audi der Eontrolle von Be- 
standsrechnungen bezw. dem Abschluß von gemischten Rechnungen 
dienen sollen. Hierher gehören insbesondere die Inventare im kauf- 
männischen Rechnungswesen, deren Aufgabe neben dem Abschluß der 
Rechnung auch der Ausweis des Vermögensbestandes als der Haftsumme 
für die G-eschäftsverbindlichkeiten bildet. Femer werden gelegentlich 
erb- und familienrechtliche Inventare gleichzeitig dem Abschluß von 
Rechnungen dienen, wenn z. B. zu einer Erbschaft ein Anteil an einer 
offenen Handelsgesellschaft gehört (nicht aber an einer Akt.-Oeaell- 
achaft oder G.m.b.H.!), oder wenn sich ein Nießbrauch u.a. auch auf 



dbyGOOglC 



Zeitpunkt der Inventar. 5 

ein kaufmäniiisch betriebenes Geschäft erstreckt u. a. m., ebenso die 
Konkurs- and Liquidationsinventare. 

In diesen Fällen muß eine Teilung des Inventars in zwei Teile 
stattfinden, von denen der eine zum Abschluß der betreffenden Rech- 
nangen die anter dem Gesichtspunkte der ReclinungsfUhrnng als 
zugehörig zu betrachtenden Yermögensstticke anführt, während der 
andere das Ergebnis des vorgenannten nach dem RechtsverhSltnisee 
aufnimmt, in dem es znr VermUgensmasse steht, und außerdem die 
neben diesem noch rechtlich als Teile der betr. Vermögensmasse zu 
betrachtenden Objekte nachweist. 

£in derartiges nicht für den Abschloß des Rechnungswesens, 
wohl aber als Bestandteil der Haftungssumme in Frage kommendes 
Objekt bildet z. B. bei dem Inhaber einer Einzelfirma oder Teilhaber 
einer offenen Handelsgesellschaft und den persflnlich haftenden Gesell- 
schaftern der Übrigen Gesellschaftsformen das Privatvennögen. 

3. Kapitel. Zeitpunkt der InreDtnr. 

§ 5. Ein Verzeichnis der „an einem bestimmten Zeitpunkte" sich 
vorfindenden Vermögen sobjekte soll nach unserer Definition das In- 
ventar sein. Die Notwendigkeit der Festlegung eines bestimmten Zeit- 
punktes erhellt sofort, wenn man sich überlegt, daß wohl die Mehrzahl 
von VermSgensmassen durch wirtschaftliche Beziehungen einem stän- 
digen Wechsel sowohl ihrer Zusammensetzung als auch ihrer Größe 
nach unterworfen ist. Eine Feststellung ihrer Zusammensetzung und 
ihres Wertes kann somit nur für einen bestimmten Zeitpunkt Gültig- 
keit haben, vor dem and nach dem die Zusammensetzung und der 
Wert möglicherweise ganz anders ist. Ganz besonders gilt dies von 
dem Vermögen einer gewerblichen Unternehmung. 

Der Zeitpunkt, für den das Inventar autzustellen ist, richtet sich 
nach dem Zweck der Inventar. Die Aufstellung eines Inventars wird 
demnach einerseits unabhängig vom Zeitverlauf beim Eintritt be- 
stimmter Ereignisse erforderlich (Gelegenheitsinventur), anderseits durch 
den Ablauf bestimmter Fristen bedingt (regelmäßige Inventur). 

unabhängig vom Zeitverlaaf sind alle die Inventare aufzustellen, 
welche nach g 2 a die Ermittelung von Eigentumsverhältnissen zum Ge- 
genstande haben. So ist das Nießbrauch-Inventar auf den Tag des An- 
tritts des Nießbrauches, das guterrechtliche Inventar auf den Tag der . 
Regelung der betr. Verhältnisse, das erbrechtliche Inventar auf den Tag 
des Anfalls der Erbschaft, das Liquidations- und Konkurs-Inventar auf 
den Tag der Eröffnung dieses Verfahrens zu beziehen. 

Dagegen müssen die zur Eontrolle und zum Abschluß von Rech- 
nungen dienenden Inventare nach Ablauf der jeweils für die Eontrolle 
bezw. den Abschluß der betr. Rechnungen vorgesehenen Fristen und. 



dbyGOOglC 



g Allj^emeines. 

da dieser Abschluß meist in regeliD&ßig:er Wiederkehr erfolgt, regel- 
mäßig, zu bestimmter Zeit, aufgestellt werden. Doch werden Zweck- 
mäßigkeitsgriinde manchmal auch hier außergewShnlii^e Inventuren 
wünschenswert erscheinen lassen, so z. B. in kaufmännisch betriebenen 
Unternehmungen der Eintritt größerer Verluste durch höhere Gewalt, 
Feuer, Unterschlagung oder Diebstahl, Änderungen in der Art der 
Rechnungsführung oder der Person des Rechnungsführers, Änderung 
der Rechnungsfristen u. a. m. Im geschäftlichen Leben wird man ins- 
besondere auch bei Umzügen, bei der Beendigung von Gelegenheits- 
gesellschaften u. a. Inventur machen. 

Der Zeitpunkt des zur Kontrolle des verpfändeten Durchschnitts- 
bestandes von in dem Betriebe weiter verwendeten Waren durch einen 
Treuhänder aufzunehmenden Inventars (§ 2a Abs. 2) richtet sich nach 
der Zuverlässigkeit des Ffandschulduers, der Möglichkeit der Veräuße- 
rung der Waren und der Grenze der Beleihung. Sind z.B. die Waren- 
durchschnittsbestände zu 507o beliehen und beträgt der Durchschnitts- 
umaatz des Pfandschuldners etwa '/e ^^^ Bestände pro Monat, so ge- 
nügt es, sofern man den Realisienmgswert der Waren mit "iä^/p ansetzt, 
wenn eine Kontroll- Inventur nach 2 Monaten erfolgt. Ist allgemein 

B = Wert der Bestände, 

M := Maximaler Monatsumsatz (zu Selbstkosten!), 

L := Größe des Lombard- Darlehens, 
1 = L : B = Beleihungsgrenze, 

q = Prozentsatz der Selbstkosten, der bei einem 2wangsverkauf 
der Waren erlöst werden kann (oben zu Tö^/u angenommen), 

n = Zahl der Monate, nach denen ein Kontroll-Inventar aufge- 
stellt werden muß, 
80 gelten die folgenden Beziehungen: 

Der mindeste Warenbestand muß, damit der Pfandgläubiger 
Deckung behält, betragen: 

B„i„ =. ^ 

q 

Der Maximalbestand, über den hinaus ein Mehrwert pfandfrei ist, 
beträgt: L 

Bei einem derzeitigen Bestände B beträgt die Zeit, bis zu der 
bei maximalem Monatsumsatze M eine Verminderung auf Bmin erreicht ist 
„ L 
B-B„i. ''^q 

und, wenn bei Beginn der Pfandhaltung B := Bm»: 
L L 



1 3_L/i_M 

' M ~MV1 qV 

Du,i,zodb,Google 



Verantwortlichkeit für die Aufstellung der Inventur. 1 

Selbstverst&ndlicb ergibt die Rechnung nur die Höchstfrist. Je 
nach dem Charakter des Pfandschuldners wird man mehrere oder weniger 
außergewöhnliche Kontrollen Tomehmen müssen. 

8 6. Wenn im Vorigen von dem Zeitpunkt der Aafstellimg des 
Inventars die Rede war, so ist darunter der Termin zu verstehen, für 
den das durch das Inventar wiedergegebene Augenblicks bild von dem 
inventarisierten Vermögen Gültigkeit hat. Verschieden hiervon ist oft 
der Tag, an dem die Aufstellung der Inventnr vorgenommen wird. 
Wir wollen im folgenden den Tag, fUr den die Inventur Gültigkeit 
hat, den „Bezugstag", den Tag, an dem die Aufstellung erfolgt, den 
„ Aufnahm etag" nennen. Daß beide nicht immer identisch sein können, 
erhellt schon daraus, daß die Inventuraufnahme oft längere Zeit bean- 
sprucht. Auch kommt es häufig vor, daß man erst nach Ablauf des 
Bezugstages, oft erst längere Zeit später in der Lage ist, die Inventur 
vornehmen zu können. Dies ist insbesondere bei dem erbrechtlichen 
Inventar der Fall, für dessen Aufstellung das Gesetz eine Frist von 
6 Wochen gewährt. Wie in diesen Fällen die Zurückbeziehnng erfolgt, 
werden wir später sehen. 



4. Kapitel. Pfltcht und Teraotwortlichkeit fBr die Aafstellang 
des Inventars. 

§ 7. Je nach der Bedeutung, die der Inventur unter den ge- 
gebenen Verhältnissen zukommt, besteht nur ein zivilrecbtlicber Zwang 
zur Aufstellung des Inventars, oder eine öffentlich-rechtliche Pflicht 
hierzu. Eine zivilrechtliche Verpflichtung zur Inventur ist überall dort 
vorgesehen, wo zwar das Interesse bestimmter einzelner Personen die 
Feststellung von Eigentumsverhältnissen zweckmäßig erscheinen läßt, 
bei denen aber ein öffentliches Interesse an der Inventarisierung fehlt 
(Zweckmäßigkeits Inventuren). Dies ist der Fall in den aus Anlaß eines 
Nießbrauchs, aus Familien- und erbrechtlichen Verhältnissen zu er- 
richtenden Inventaren, bei denen eine Pflicht zur Aufstellung regel- 
mäßig nur auf Antrag der anderen Partei besteht. Anderseits ist eine 
öffentlich rechtliche Pflicht zur Inventarisierung dort festgestellt, wo 
das Interesse der Öffentlichkeit bezw. eines unbestimmten Personen- 
kreises eine genaue Feststellung gewisser Vermögensmassen erfordert 
(Pflichtin venturen). Hierher gehören insbesondere die Inventare im 
kaufmännischen Oeschäftsleben. 

§ S. Die Aufstellung des Inventars hat aber naturgemäß nur 
dann einen Zweck, wenn sie mit genügender Sorgfalt den Tatsachen 
entsprechend erfolgt. Wird diese Sorgfalt von den zur Aufstellung 
Verpflichteten böswillig oder fahrlässig verletzt, oder werden absichtlich 
falsche Angaben im Inventar gemacht, so lassen sich hieraus zunächst 



dbyGOOglC 



g Allgemeines. 

nvilreditliche Ansprache an die Verpflichteten herleiten. Daneben 
kann in bestimmten Fällen strafrechtliche Ahndung eintreten. Zunächst 
bann der Tatbestand des Betruges vorliegen, wenn nämlich die falsche 
Darstellung zu dem Zwecke benutzt wurde, um dem Aufsteller oder 
einem anderen einen rechtswidrigen VermÖgensvorteU zu verschaffen. 
Sei es, daß z. B. einzelne Gegenstände beiseit« geschafft wurden, tun 
sie der Herausgabe zu entziehen, sei es daß falsche Angaben gemacht 
wurden, um bei der Teilung einer Vermögensmaase oder beim Über- 
gang derselben in andere Hände sich Vorteil zu verschaffen, sei es daß 
der Vennögensstand unrichtig dai^estellt wurde, um kreditßLhiger zu 
erscheinen u. a. m. Nächstdem kommen noch einige Vergehen gegen 
das Handelsrecht in Frage: Die Unterlassung und fahrlässig falsche 
Aufstellung des Handelsrechtlichen Inventars ist strafbar, sobald die 
betr. Unternehmung in Konkurs gerät. Die böswillig falsche Aufstellung 
der Inventur von Aktiengesellschaften und Kommanditgesellschaften auf 
Aktien fällt unter den Begriff der Bilanzverschleierung und wird als 
solche bestraft 

i 9. Wer die Verantwortung für die Aufstelluug des Inventars 
trägt, nnd wen demnach bei unrichtiger Aufstellung oder Unterlassung 
die genannten Nachteile treffen, richtet sich nach dem Zwecke der 
Inventur. In den lediglich zur Feststellung von Eigentumsverhältnissen 
dienenden Inventaren wird der Aufnehmende allein die Verantwortung 
für richtige Aufnahme tragen müssen. Im erbrechtlichen Inventar trifft 
den Erben wenigstens im Falle der Unterlassung der Aufstellnng der 
Schaden insofern, als er dann auch Über den Betrag der Erbschaft 
haftet. Für das Handelsrechtliche Inventar sind bei der Einzelfirma 
allein der Inhaber — auch wenn er sich nicht um das Geschäft be- 
kümmert — bei offenen Handelsgesellschaften alle Gesellschafter, bei 
Aktiengesellschaften usw. alle Vorstandsmitglieder, bei der G. m. b. H. alle 
Geschäftsführer haftbar. Eine Vertretung durch Prokuristen oder Be- 
vollmächtigte ist ausgeschlossen. 

Gehilfen, denen sich der Verantwortliche bei der Aufstellung des 
Inventars bedient, sind nur insoweit verantwortlich, als sie böswillig 
oder unter grober Vernachlässigung ihrer Obliegenheiten ein falsches 
Inventar aufstellen. Sie können alsdann allerdings sowohl zivilrecht- 
lich auf Grund ihres Dienstvertrages als auch strafrechtlich wegen Bei- 
hilfe verfolgt werden. 



dbyGOOglC 



n. Teü. 

Die Abschlussinventur im Fabrik- und 

Warenhandelsbetriebe. 

I. Abschnitt. Allgemeines. 

1. Kapitel. Die iDTeotor and die kanfmäimlsche 
BnctifUhrnng. 

§ 10. Die Bedentung der Inventur beim Abschluß einer Ertrags- 
reclinang haben wir bereits in § 2 betrachtet. Wir wollen nun sehen, 
welche Stellung die Inventur im Systeme der kaufmännischen Buch- 
fuhrung einnimmt. 

Bekanntlich erfolgt der Abschluß in der doppelten Buchführung 
in der Weise, daß die durch die Inventur festgestellten Bestände nach 
ihrer Zugehörigkeit zu den einzelnen Konten der Buchführung geordnet 
und auf die Habenseite der Konten übertragen werden, während gleich- 
zeitig das Bilanzkonto für den Wert der Bestände belastet wird. Der 
auf den einzelnen Konten verbleibende Saldo wird alsdann auf das Ge- 
winn- und Verlustkonto übertragen. Nach tibertrag des Saldos des Ge- 
winn- und Verlustkontos auf das Kapitalkonto muß das Eapitalkonto 
den gleichen Saldo aufweisen wie das Bilanzkonto^). 

§ 11. Gewissermaßen bildet somit das Bilanzkonto eine Spezi- 
fikation fUr den Saldo des Kapitalkontos. Das Bilanzkonto seinerseits 
ist aber nichta anderes als eine entsprechend dem Kontensysteme zu- 
sammengezogene Darstellung des Inventars. So wie z. B. das Konto- 
korrentbuch den Einzelnachweis bildet für die Gesamtziffem auf dem 
Kontokorrentkonto des Hauptbuches, so stellt demnach das Inventar 
den Einzelnachweis dar für die Bestände auf den verschiedenen Posi- 
tionen des Bilanzkontos und damit auch im Systeme der Buchführung 
einen Einzelnachweis für die Zusammensetzung des Kapitals. Die ein- 

') Der Einfachheit halber igt von dem AbschluB im Privatbetriebe bds- 
gegangen. Der AbechlnS der Aktien- QeBelkchaften nnd der almliclieii Gesell- * 
«chnften ist prinzipiell gleich. Lediglich erfolgt hier der Übertrag des Saldos 
des Gewinn- und VerLnstkontoe Dicht auf das Kapitalkonto, Bondern auf die 
HabeoBeite des Bilanikontoa, da das Grund- bezw. Stammkapital dieser Qeaell- 
Bchafteu eine qd veränderliche GrSöe ist. 



dbyGOOglC 



10 AUgemeines. 

zeloen Posten des Inventars werden also durch das Bilanzkonto in den 
Gang des Bechnungeweaeos eingeführt und bilden darin einen notwen- 
digen Beetandteil. Anderseits steht das Inventar außerhalb des lauten- 
den Rechnungswesens; es gibt unabhängig von der Buchführung ein 
Bild von dem Vermö^i^n des Geschäftsbetriebes, dessen Zusammen- 
setzung und Wert, das aber durch den Zweck der Aufstellung eine 
charakteristische Färbung erhält. Oft wird es erwünscht sein, aus dem 
Inventar auch über den Rahmen der Buchführung hinaus Aufschlüsse 
über die Vermögensmasse zu erhalten, weil das lediglich dem Abschluß 
dienende Inventar nicht alle für die Beurteilung der Vermfigensmasse 
als HaftuDgs Objekte erforderlichen Unterlagen bietet. So werden nament- 
lich oft Übersichten über schwebende noch nicht buchmäßig zum Aus- 
druck kommende Verbindlichkeiten und über die Zahlungsfähigkeit der 
Vermögensmasae verlangt werden müssen. 

2. Kapitel. Zeitpunkt der kanfinännischea loreatar. 

§ 12. Bei dem geschilderten Zusammenhange zwischen Inventur 
und Abschluß ist es klar, daß der Zeitpunkt der Inventur mit dem der 
Eröffnung bezw. des Abschlusses der betr. Rechnungen zusammenfallen 
muß. Wenigstens bildet dies die Regel. 

Für die kaufmännische Buchführung bei Vollkaufleuten ist der 
Zeitpunkt und die Länge der Frist, nach deren Ablauf ein neues In- 
ventar aufzustellen ist, bestimmt durch § 39 HGB, welcher lautet: 

Jeder Eaufmaun bat bei dem Beginne seines HandelBgewerbeB seine 
Grundstücke, seine Forderungen und Schulden, den Betrag seines baren 
Geldes und seine sonstigen TermSgensgegenstände genau zu verzeichnen, 
dabei den Wert der einzelnen Venu ögensgegen stände anzugeben und einen 
das Verhältnis des VermQgenB und der Schulden darstellenden Abschluß 
machen. 

Er bat demnächst für den SchluS eines jeden Oeachäftsjahres ein solches 
Inventar nnd eine solche Bilanz aufzustellen; die Dauer des Geschäftsjahres 
darf zwälf Monate nicht überschreiten. Die Aufstelinng des Inventars und 
der Bilanz ist innerhalb der einem ordnnogsmäßigeo Geschäftsgang ent- 
sprechenden Zeit zu bewirken. 

Hat der Kaufmann ein Warenlager, bei dem uach der Beschaffenheit 
des Geschäfts die Aufnahme des Inventars nicht füglich in jedem Jahr ge- 
schehen kann, bo genügt es, wenn sie alle zwei Jahr erfolgt. Die Ver- 
pflichtung zur jährlichen Antstellnng der Bilanz wird hierdurch nicht 
berührt. 

Danach ist der Zeitpunkt der ersten Inventur selbst gegeben 
durch den Beginn des Handelsgewerbes. Was hierunter bei der Neu- 
gründung einer Unternehmung zu verstehen ist, erhellt aus dem Wort- 
laut. Das Handelsgewerbe beginnt mit dem ersten Schritt, den der 
(VoU-) Kaufmann im Handelsleben unternimmt. Daß hierzu auch schon 



dbyGOOglC 



Zeitpunkt der kaDfm&nni sehen Inventar. 11 

die vorbereitenden Arbeiten — Beschaffung von Betriebseinriclitungen 
u. dergl. — gehören, ist nicht zweifelhaft {Staub HGB. § 39). Von der Ein- 
tragung in das Handelsregister ist die Inventur unabhängig, denn sonst 
würde der Kaufmann u. U. längere Zeit ohne ordnungsmäßig einge- 
richtete Handelsbncher arbeiten dürfen, fUr einen im Gründunga- bezw. 
Vorbereitangfistadimn etwa ausbrechenden Konkurs fehlten die Grund- 
lagen zur Befriedigung der Gläubiger u. dergl. Es kommt als Zweck- 
mäßigkeitsgrund hinzu, daß bei Gründung der Unternehmung so- 
wohl die Aufnahme als auch die Bewertung einfacher und genauer 
erfolgen kann. Etwas anderes ist es, wenn die Kauf mannseigen- 
Schaft erst durch Eintragung eines schon vorher betriebenen Ge- 
schäftes erlangt wird. Dann beginnt die Verpflichtung zur Auf- 
stellung der Inventur mit dem Zeitpunkte der Eintragung (Staub a. a. 0.). 
Anderseits kann eine früher vorgenommene Inventur des Vermögens 
des gleichen Rechte Subjektes (z. B. des früher nur handwerksmäßig 
arbeitenden, erat durch Eintragung zum Kaufmann gewordenen Inhabers, 
oder einer zum Zwecke der Gründung einer G. m. b. H. oder A.-G. ge- 
bildeten Gründergesellscbaft oder bereits errichteten aber noch nicht 
eingetragenen G. m. b. H. oder A.-G., die durch die Eintragung ins 
Leben tritt (Staub HGB. § 200, G. m. b. H. § 7 u. 11) ohne weiteres als 
Eröffnungsinventur angesehen werden, sofern nur die Frist zwischen 
dieser Inventur und der Eintragung nicht größer ist als die gesetzlich 
zugelassene (Simon S. 105), 

Dieae Frist wird durch die angeführten Bestimmungen geregelt. 
Sie darf für gewöhnlich ein Jahr, ausnahmsweise zwei Jahre nicht über- 
schreiten. Dadurch ist mit der ersten Inventur der Zeitpunkt für jede 
weitere Inventur ein für alle mal seiner äußersten Entfernung nach 
festgelegt. In der Regel wird man die zulässige Frist von einem Jahre 
ausnutzen. Dadurch würde aber der Tag der Inventur und des Ab- 
schlusses oft innerhalb des Kalendeijahres ungünstig zu liegen kommen. 

I 13. Aus Zweckmäßigkeitsgründen wird man daher häufig eine 
Verlegung des Rechnungsabschlusses und damit der Inventur innerhalb 
des Ealendeijahres vornehmen. Bestimmend hierfür kann der Wunsch 
sein, die nicht unbeträchtlichen Abschlußarbeiten in eine geschäftsstille 
Zeit zu legen oder den Ertrag und die Lage des Geschäftes vor Beginn 
oder zu Ende einer Saison festzustellen. Inwieweit dieae Überlegung 
zu bestimmten Abschlußterminen für einzelne, den Einflüssen der Jahres- 
zeit besonders unterliegende Betriebszweige geführt hat, möge die 
folgende, auf Grund von Salings Börsenpapieren aufgestellte Tafel 
zeigen. 

Des weiteren ist bei der Wahl des Abschlußtermines zu berück- 
sichtigen, daß die Arbeiten möglichst durch äußere Einflüsse nicht ge- 
stört werden. Der Winter eignet sich deshalb schlecht für Aufnahmen 
von im Freien lagernden Vorräten, einmal der das Messen, Zählen und 



dbyGOOglC 







Abb. 


1. 


















AbschlnS Ende 


I Iu|ui|ivi V ;vi|vii|viu|ix,'x|xilxn 


Art des Betriebe« 


Anzahl der Betriebe 


Bergwerke Dod Hfitten | 
(SMwn: Eerbtt-Wuter)! 

BanmateriaUenbetriebe ] 
(Zement, Kalk. Ziesel) [ 
(Saison; Früh}^hr-Herbst) J 

Brauereien 1 
(Saison: Sommer) f 

(Saison: Herbst) j 
Zuckerfabriken | 

(Saison: Septbr.-Febmar)! 
Saliberjwerke (fBr Dfinge- 1 

mittel) (Saison: Herbst) ( 
Außerdem; 

(Saison; Sommer-Herbst)! 
Fabrik von Uhrmitteln \ 

(Saison: Anfang d.Schnl-1 

jahrs) 1 
Filz- und Schahartikel- | 

handlung (Sais.: Herbst) | 

(Saison: Winter) | 


— 


1 

1 


14 

1 

3 

I 


_ 

1 


1 


3 
3 

1 


1 
3 


4 

1 


1 

1') 


1 

1 
1 


2» 
82 


4» 

2 

1 

8 



die Feststellung der Qualität oft hindernden Schneedecke wegen, ander- 
seits weil die Kälte die Genauigkeit und Soi^alt der Aufnahme wesent- 
lich beeinträchtigt. Cregen die Verlegung des Abschlusses in die Winter- 
zeit spricht femer der Umstand, daß die Tage im Winter erheblich 
kürzer sind, daß deshalb für die Aufnahme im Freien meist nur 8 — 10 
Stunden zur Verfügung stehen, während im Gebäude bei künstlicher 
Beleuchtung gearbeitet werden muß, was bei dem mit der Ortlichkeit 
nicht immer vertrauten Personal zu Fehlem Anlaß gibt und außerdem 
oft noch die Fenei^fährhchkeit wesentlich erhöht. 

Einen weiteren Onind zur Verlegung des Rechnungsabschlusses 
und damit der Inventur bildet häufig das Eingehen einer Interessen- 
gemeinschaft oder eine Fusion zwischen zwei Firmen. Die Verlegung 
kann aber auch hier immer nur dadurch erfolgen, daß man die Dauer 
eines Bechnungsabschnittes entsprechend kürzt: Die gesetzliche Höchst- 
frist darf nicht überschritten werden. 

Durch die zahlreichen Fristvorschriften wird jedoch lediglich der 
Bezugstag für die Inventur festgelegt. Auf den Tag des Pristablanfens 
maß das Inventar bezogen werden. Der Tag der Aufnahme selbst 

') Abschlnß am 15. 9. 



dbyGOOglC 



Zeitpunkt der kaiiftnännischei> Inventnr. 13 

bann dagegen vor oder hinter den Bezogstag lallen. Doch darf ander- 
seits die Fertigstellung des Inventars nicht verzögert werden : innerhalb 
det einem ordnungsmäßigen Geschttftsgange entsprechenden Zeit muß 
das Inventar vorliegen, d. h. so bald, als dies nach der Beschaffenheit 
der Inventarmasse, nach den vorliegenden Oeschäftsarbeiten und mit 
den verfügbaren Kräften ausführbar ist. Für die A.-G., A.-K.-G und 
G. m. b. H. wird die Frist für die Fertigstellung des Inventars noch 
dadurch näher beschränkt, daß für die Aufstellung der Bilanz eine Frist 
'von 3 Monaten vorgeschrieben ist, die durch Gesellschaftsvertrag bia 
auf 6 Monate, bei überseeischen Betrieben bis auf 9 Monate verlängert 
werden bann. 

I 15. Was eben von der regelmäßigen Inventur im Leben einer 
geschäftlichen Unternehmung gesagt wurde, gilt auch für die regel- 
mäßigen Inventare, die während des mit der Auflösung einer Unter- 
nehmung beginnenden Daseinsab Schnittes aufzustellen sind: die Eonkurs- 
und Liquidations -Inventare. Allerdings bestehen hier einige Aus- 
nahmen: Im Konkurse und bei der Liquidation einer offenen Handels- 
gesellschaft braucht ein Inventar nur zu Beginn und bei Beendigung 
des Verfahrens aufgenommen zu werden. Während des Verfahrens kann 
die Aufnahme in diesen beiden Fällen unterbleiben (Staub HGB. § 154). 
Aber nur in diesen Fällen. Bei der A,-G., der G. m. b. H. und den Ge- 
nossenschaften muß auch während der AuflösungsverfEÜiren (worunter wir 
Eonkurs und Liquidation verstehen wollen) innerhalb der vorgeschrie- 
benen Fristen ein Inventar aufgestellt werden. 

3. Kapitel. Objekte der kaofmftniiischeD InTeDtar. 

I 16. Die Art der Objekte und die Zugehörigkeit zu der zu in- 
ventarisierenden Vermögensmasse wird durch den Zweck der Inventar 
bestimmt. Bevor wir daher die zum Abschluß der kaufmännischen 
Buchführung dienende Inventur selbst betrachten, haben wir zunächst 
festzustellen, was nach den Regeln der Buchführung als Vermögensteil 
und was als zugehörig zur Vermögensmasse zu gelten hat. 

Im Sinne der Buchführung gelten als Vermögen alle diejenigen 
Aufwendungen bezw. Teile von Aufwendungen, denen ein für den Rech- 
nungsführer erfaßbarer, die Rechnungsperiode überdauernder Wert ge- 
genübersteht. In erster Linie sind dies naturgemäß Sachgüter, die von 
der Unternehmung erworben wurden, dann durch Aufwendungen er- 
worbene Rechte, schließlich auch anderweitige Vorteile, die nicht Ge- 
genstände des V^kehrs sein können. Dabei ist es nicht einmal immer 
nötig, daß durch derartige Aufwendungen auch wirklich im juristischen 
Sinne Eigentum erworben wird. Simon erklärt z. B. die Behandlung 
eines Beitrags zur Förderung eines anderen Unternehmens als Ver- 
mögensteil für zulässig, wenn diese Förderung der Vermögensmasse, auf 



dbyGOOglC 



14 AllgetneineB. 

die die Buchführung sich erstreckt, zum daueruden Vorteil gereicht. 
Auch offenbar nicht rückforderbare Vorauszahliuigen an Gehältern, Ver- 
sicherungsprämien , Mieten u. dergl. betrachtet die Buchführung als 
Vermögensteile. Diese Betrachtungsweise wird dadurch bedingt, daß 

im Systeme der doppelten Buchführung Vermögensermittlnng und Er- 
mittlung des Ertrags des abzuschließenden Rechnungsabschnittes mit- 
einander eng verknüpft sind. Denn bekanntlich muß beim Abschloß 
der doppelten Buchführung die Gleichung: 

Endkapital = Anfangskapital + Jahresertrag bezw, Jahresverlust 
erfüllt sein. 

Infolgedessen müssen außer den greifbaren Vermügensgegen stän- 
den auch alle diejenigen Aufwendungen, welchen zwar kein realisier- 
barer Gegenwert gegenübersteht, die aber nicht dem abzuschließenden 
Rechnungsabschnitte allein zur liast fallen, für die zum Buchabschtuß 
dienende Inventur wie Vermögens stücke behandelt werden (Transitorische 
Unkosten). Denn sonst würde die Grundgleichung der doppelten Buch- 
führung nicht erfüllt werden können, es sei denn, daß der Jahresertrag 
um den Betrag der transitorischen Unkosten zu klein erschiene. An- 
derseits müssen solche Aufwendungen von dem Ertrag des abgelaufenen 
Rechnungsabschnittes in Abzug gebracht werden, welche im laufenden 
Rechnungsabschnitt vollständig konsumiert worden sind, ohne daß ein 
für den Rechnungsführer erfaßbarer Gegenwert zurückbleibt. Derartige 
Aufwendungen können daher auch buchmäßig niemals Vermögens- 
objekte darstellen oder im Sinne der Buchführung den Wert von Ver- 
mögensteilen beeinflussen auch wenn sie wirtschaftlich eine Wertver- 
mehrung hervorbringen. Hierher gehören vor allem die sog. Leer- 
laufskosten, d. s. die Aufwendungen zum Inganghalten des Betriebes. 

Die Buchführung kümmert sich in der Regel nicht um die Rechts- 
verhältnisse. Sie verbucht lediglich den Ein- und Aasgang von Werten, 
dergestalt, daß sie bei jeder Wertbewegung zwei Konten miteinander 
in Beziehung bringt, von denen das eine, das empfangende Konto, be- 
lastet, das andere, gebende Konto erkannt wird. Die Zugehörigkeit 
eines Vermögensobjektes zur Inventarmasse hängt demnach bei der Ab- 
schlußinventur lediglich davon ab, ob bezw. zu welchem Teile sein 
Wert entsprechend verbucht worden ist oder nicht. 

Nach ihrem wirtschaftlichen VerhBltnis zur Vermögensmasse 
können wir zwischen aktiven Vermögensbestandteilen, passiven Ver- 
mögensbestandteilen (Schulden) und Gegenständen, die wirtschaftlich 
außerhalb der Vermögensmasse stehen, unterscheiden. Mit Rücksicht 
auf die Bewertung ist, wie wir später sehen werden, eine Trennung in 
solche Gegenstände, die dauernd zum Betriebe benutzt werden sollen 
und im regelmäßigen Gange des Betriebes nicht zur Veräußerung be- 
stimmt sind (Betriebs gegenstände) und solche, welche direkt oder nach 
späterer Verarbeitung veräußert werden sollen, notwendig. In bezug auf 



ügtzocoyl^iOO^Ie 



Objekte der kanfmSnniachen Inventur. 



15 



die Flüesigheit der Werte ei^bt sich eise Einteilnng in danemd fest- 
liegende Werte, nach Ablauf einiger Zeit umeetzbare Werte und sofort 
umsetzbare (flüssige Mittel). 

Eine derartige Gliederung erleichtert uns nicht nur die Bewertung. 
Sie ermöglicht auch eine Übersicht über die Aussichten, welche bei 
sofortiger Aufllisimg der VermSgensmasse bestehen und über die Deckung, 
weldie die einzelnen Passivposten bei ihrer verschiedenen Fälligkeit in 
den Aktiven finden, mit anderen Worten über die Zahlungsfähigkeit 
der Vermögensmasse. 

Abb. 2. 
Übersicht über die Vermögensbestandteile. 



Oegenstände 


1 NachAb- 
!bezw.tBllig 


Fläsiig 


I. Aktiva. 

A. Dftaemd zum Betriebe beatimmt: 

b) Haschioen vbA Vorrichtungen . , , 

c) Gerechtsame 

d) Aktiv-Darlehen 

e) Ungebrauchte Werkxenge .... 

B. Zur VeräuBerung bestimmt: 


1 
1 

1 


l 
1 

1 

1 
1 


z 


b) Weri«chri(ten 

C. Flüssige Mittel. 

a) Barmittel 


1 


c) Wertschnften 

II. Passiva. 
a) Hypotheken und Obligationen . . . 


1 


c) Schulden in lfd. R 


1 



Des weiteren muQ bei der Abschlufi-Inventur eine Einteilnng der 
verschiedenen Gegenstände nach dem Kontensystem vorgenommen 
werden, dessen Abschluß die Inventur dienen soll. Deshalb igt es not- 
wendig, genau festzustellen, auf welche Konten die Aufwendungen für 
die einzelnen Vermögensgegenstände verbucht sind. Hierbei mag an 
den Zweck der Anlage verschiedener Konten erinnert werden: Durch 
eine Gliederung des Gesamtvermögens in eine Reihe von Gruppen soll 
die Übersicht über die Zusammensetzung des Vermögens und die Be- 
wertung der verschiedenen Vermögenabestandteile erleichtet werden. 
Dies wird aber nur dann erreicht, wenn auf einem Konto nur sowohl 
in bezug auf ihr Verhältnis zum Betriebszwecke {Anlagen oder Waren) 



„l^iOO^Ie 



16 



Allgemeii 



und ihre Lebensdauer als auch in bezug anf ihre Teränßerungsmöglicli' 
keit einheitliche VermSgensteile zusam[iieng:efaÖt werden. Gegen diese 
Regel wird sehr häufig verstoßen. So findet man namentlich 
oft auf ein nnd demselben Anlage -Konto Gegenstände vereinigt, 
die sowohl hinsichtlich ihrer Lebensdauer als auch ihrer Verwendungs- 
möglichkeit bei Auflösung des Betriebes gar nicht miteinander zu ver- 
gleichen sind, wie z. B. Schreibmaschinen und Büromöbel, grofle Maschi- 
nen und Klein Werkzeuge, Spezialmas chinen und allgemein verwendbare 
Maschinen, Holzteile und eiserne Vornchtungeu u. dergl. Dies ist un- 
richtig. Denn wenn, wie wir später sehen, die Bewertung dler auf 
ein und demselben Konto verbuchten Stücke summarisch erfolgt, dann 
wird entweder der Wert zu niedrig oder zu hoch geschätzt, während 
die Liquidität der betr. Anlagewerte überhaupt nicht beurteilt werden 
kann. Zugegeben sei, daß eine strenge Befolgung der Regel wieder 
andere Schwierigkeiten bereitet, so z. B. eine Vermengung von wirt- 
schaftlich nicht zusammengehörenden Teilen, eine Erschwerung der 
Übersicht über die in den verschiedenen Teilen des Betriebes festge- 
legten Kapitalien. Aber diese Schwierigkeit läßt sich vermindern, wenn 
man die Öliedemng des Kontensystems entsprechend ausbaut, indem 
man genügend Unterkonten einrichtet. So würde sich z. B. folgende 
Gliederung für viele Betriebe empfehlen: 











Abb 


. 3. 




















Waren 


iffenlL BiUnz der A.-O 


mit gtofler 
Lebensdaaer 


mit niedriger 
Lebensdauer 


Unverarbeitete 


Verarbeitete 


UntukoDtan b: 
(Trenoiuig uadi dem 


1. 
Betrieb A, B, C 


2. 
Betrieb A, B, C 


3. 
Betrieb A, B, C 


4. 
Betrieb A, B, C 


11. 

111. 
112. 
113 


12. 

121. 
122 

123 


13. 

131. 

132. 
133. 


21. 

211 
212 

213. 


22 

221 
222 
223. 


23. 

231. 
232. 

233. 


31. 

311. 
312 
313. 


32. 

321. 
323. 
323. 


33. 

331. 
332. 
333. 


41. 

411. 
412. 
413. 


42. 

J21. 

422. 
423. 


43. 

431. 
432. 
433. 



Insbesondere sollte man aber verlangen, daß über jeden Ver- 
mögensteil, dessen Größe dies lohnend erscheinen läßt, ein besonderes 
Konto geführt wird. Dies gilt z. B. von den Hauptmaschinen und den 
Hauptwaren, den besonders der Abnutzung oder sonstigen Entwertung 
ausgesetzten Teilen und dergl. Bei Verwendung des noch später zu 
beschreibenden Kartensystems bietet diese weitgehende Entwicklung 
des Kontensystems keine Schwierigkeiten. Als Beispiele aus der Praxis 
seien folgende den veröffentlichten Bilanzen entnommenen beson- 
deren Kontenbezeichnungen angeführt: 

Porzellanfabrik: Öfen, Rohstoffe. Bemaltes Porzellan. Weißes Ge- 
schirr. Halbfabrikate. Ofenkohlen. Glasurmaterialen. 



ügtzocjyl^iOO^Ie 



Objekte der kaufmännischen Inventar. 17 

Ziegelei: Öfen. Dampfmaschinen. Kessel. Ziegeleimaschinen. Trock- 
nerei. Ziegelrahmen. Drahtseilbahn. Lehmberg. Baggeran- 
läge. Bremsberg. Ofenkohlen. Eesselkohlen. 
Dampfschifffahrtsgesellschaft: Flußkettenkonto. Brücken- u. Ufer- 
bauten. Dampfschiffe. Schleppschiffe. 
Textilindustrie: Wasser kraftanlage. Maschinen. Mustermaterialen. 
Baumwolle. Wolle. Sprinkleranlage (Feuerlöscheinrichtung). 
Gerberei: Rohhäute. Gerbstoffe. Abfall- und Leimleder. Gruben- 

anlagen. Sfusterbiicher. 
Lithogr.- Anstalt: Urheberrechte. Druckplatten. 
Bildergießerei: Vervielfältigungs rechte. Metallformen. Gipsformen 

und Einrichtungen. 
Schiffswerft: Helling. Stelling. Krane. Patentshlip. Dock. 
Akkumulatorenfabrik'. Formationseinrichtungs - Konto. Wasser- 
bauten. Batterie -Versicherungskonto. ^ 
Wasserwerk: Pumpanlage. Hochbehälter. Filter- und Reinigungs- 
anlage. Brunnen. 
Verschiedene: Gebfiude- Konto und Schuppen -Konto (getrennt!). 

Maschinen-Fundamente (getrennt!). 
Bohrgesellschaft: Diamanten- Konto. Bohrwerkzeuge. Abraum- 
geräte. 
9 17. Bei dem Konkursinveotar ist femer Rücksicht zu nehmen 
auf die konkursrechtliche Stellung der einzelnen Vermögensteile, so 
z. B, der Forderungen und der ihnen zur Sicherheit verpfändeten Ver- 
mögensgegenstände ; es müssen Ab- und Äussonderungsrechte festgestellt 
und die ihnen gegenüberstehenden Vermögensgegenstände ermittelt 
werden. Etwas Ähnliches ist zu beachten, wenn bei der Auseinander- 
setzung zwischen den Teilhabern einer offenen Handelsgesellschaft oder 
Gesellschaft bürgerlichen Rechtes einer der Teilhaber von seiner nach 
§ 732 BGB ihm zustehenden Befugnis Gebrauch macht und Rückgabe 
der von ihm eingebrachten Gegenstände verlangt. Dann muß sich die 
Feststellung zunächst darauf erstrecken, was noch vorhanden ist, welche 
der eingebrachten Güter inzwischen untergegangen sind, da für diese 
eine Qeldentschädigung mangels anderer Vereinbarungen im Gesell- 
achaf tsvertrage nicht verlangt werden kann. 

Erfolgt die Inventur zum Zweck der Übergabe bestimmter Ver- 
mögensteile an einen dritten, z. B. die Herausgabe einer mit Heimfall- 
last belasteten Anlage an den neuen Besitzer, so muß naturgemäß bei 
der Inventur berücksichtigt werden, was auf Grund der vertraglichen 
Vereinbarungen ala heimfallend, was als dem Vorbesitzer verbleibendes 
Eigentum anzusehen ist. 



oyGOOgIC 



IS AUgemeinee. 

§ 18. Vielfach begegnet man der ÄDsicht, daß fremdes Eigen- 
tum, welches sich am Inventurtage im Bereiche der zu inventariaieren- 
den Vermögensm&Bse befindet, nicht mit in die Inventur aufzunehmen 
sei. Dieser Ansicht können wir nicht zustimmen. Zwar ist zum Rech- 
nungsabschlüsse die Kenntnis des fremden Eigentnms nicht notwendig. 
Aber nach unserer Ansicht soll das Inventar nicht nur zum Nachweis 
der Zusammensetzung der inventarisierten Vermögensmasse, son- 
dern auch zur Abgrenzung derselben gegenüber anderen vermögens- 
rechtlichen Ansprüchen dienen. Deshalb halten wir die Aufführung des 
fremden Eigentums für richtig. Hinzu kommt, daß mit der Auf- 
bewahrung fremden Eigentums eine gewisse Haftpflicht (man denke an 
die Feuersgefahr) verbunden ist, welche in der Inventur unseres Er- 
achtens ebensowenig vernachlässigt werden darf, wie die noch zu be- 
sprechenden sonstigen, buchmäßig nicht Schulden darstellenden Verbind- 
lichkeiten. Was im einzelnen als fremdes Eigentum angesehen werden 
muß, ist nach dem Zwecke der Inventur zu entscheiden. Handelt es sich 
um eine Inventur, welche zur Durchführung des Bücherabschlusses dienen 
soll, so wird man z. B. Änsichtsendungen und Muster der Lieferanten, 
Konsignationslager, Kautionen der Angestellten, zur ßeparatur einge- 
sandt« Waren und dergl. als fremdes Eigentum ansehen. Ebenso werden 
als fremdes Eigentum in diesem Falle zwar angelieferte, aber noch nicht 
berechnete Waren zu betracht«n sein, ebenso Kommissionswaren. 

Das imter dem Gesichtspunkte des Buchabschlasses aufgestellte 
Inventar genügt in den meisten Fällen nicht, da eben der Eigenart 
der Buchführung wegen nicht alle Verhältnisse, die für die Beurteilung 
der Vermögensmasse von Wichtigkeit sind, berücksichtigt werden können. 
Es ist infolgedessen eine Ergänzung des Inventars notwendig. Vor 
allem gehören hierzu noch Garantien, Bürgschaften und Wechselver- 
bindlichkeiten, da aus diesen möglicherweise Verluste oder doch jedenfalls 
Zahlungsverpflichtungen entstehen können. Zu den Garantien gehören 
insbesondere Gfewährleiatungen für bereits ausgeführte Lieferungen, 
Konventionalstrafen für verspätete Lieferungen, welche noch nicht ein- 
gezogen sind, das Obligo aus begebenen Wechseln und dergl. Solche 
Beträge, die voraussichtlich zum Einzug kommen, sind natürlich unter 
den Passiven besonders aufzuführen. 

Ebenso wie Garantieverpflichtungen müssen auch Abnahme- und 
Lief erungs Verbindlichkeiten aus der Inventur ersichtlich sein, wenn 
diese ein vollständiges Bild von dem Werte der Vermögensmasse geben 
soll. Denn es ist klar, daß namentlich beim Umschlag der Konjunktur 
aus den eingegangenen Lieferangs- und Abnahme- Verpflichtungen unter 
Umständen bedeutende Gewinne oder Verluste entstehen können. Am 
einfachsten wird man den Bestand an erteilten und angenommenen 
Aufträgen anführen, gegebenenfalls getrennt nach den verschiedenen 
Warenklassen. 



dbyGOOglC 



Einteilung der Arbeiten. 19 

II. Abschnitt. Aufnahmetechnik. 

1. Kapitel. Einteilang der Arbeiten. Torbereitnngen. 

i 19. Die Inventaratbeiten lassen sich nach dem Wortlaut der 
gesetzlichen Vorschrift in die folgenden drei Teile zerlegen: 

1. Die Aufnahme der vorhandenen Vermögen sobjekte. 

2. Die Bewertung derselben. 

3. Die Gegenüberstellung der aktiven und passiven Vermögens- 
bestandteile. 

Bei der praktischen Durchfiilining der Inventur ergibt sich die 
Notwendigkeit einer noch weiter gehenden Arbeitsteilung. Bestimmend 
hierfür ist der Wunsch, die Kosten der Inventurarbeiten durch Ver- 
wendung von Hilfskräften für mechanisch zu erledigende Arbeiten mSg- 
liehst zu verringern. Häufig will man auch nur einem beschränkten 
Personenkreise einen Überblick über den gesamten Vermögensstand und 
die Bewertung der einzelnen Vermögensteile geben. 

Bei der Durchführung der Inventur teilt man daher die Arbeiten 
zweckmäßig folgendermaßen ein : 

1. Vorbereitende Arbeiten. 
Aufuahmearbeiten. 
Bewertung der Aufnahme, 
Ausrechnung, 
Kontrollarb eiten , 
Zusammenstellung der Inventurergebnisse. 

§ 20. Eine sachgemäße Vorbereitung der Inventnrarbeiten ist 
namentlich bei der Inventarisierung eines aus vielen Einzelsorten be- 
stehenden Warenlagers oder eines PabrikbetriebeH notwendig, ins- 
besondere wenn ein lebhafter Geschäftsverkehr auch während der In- 
venturzeit sich nicht vermeiden läßt. 

Denn durch sachgemäße Vorarbeit kann die eigentliche Auf- 
nahme wesentlich erleichtert und abgekürzt werden, so daÖ die 
Aufnahme in Ruhe und ohne Hasten innerhalb der zur Verfügung 
stehenden Zeit sich fertig stellen läßt. Dies ist aber für die Zu- 
verlässigkeit der Angaben und die Sorgfalt der Arbeit von großer Be- 
deutung, zumal eine Nachkontrolle jedes einzelnen Postens sich in 
den meisten Fällen wegen des Umfanges der Aufnahmearbeiten von 
selbst verbietet. 

Durch geeignete Vorarbeit kann femer die Fertigstellung der 
Inventur und des Abschlusses sehr beschleunigt werden. Dies wird 
wohl allen Geschäftsbetrieben erwünscht sein. 

Die Vorarbeiten haben mit der Feststellung des Aufnahme- 
tages zu beginnen. Auf den Unterschied zwischen dem Aufnahme- 



)y Google 



20 Anfnahmetechnik. 

tage und dem Bezugstage machten wir bereits in § 6 aufmerksam. 
Wenn danach Bezugstag und Anfnabmetag nicht unbedingt identisch 
zu sein brauchen, so ist es doch zweckmäßig, den Bezugstag mfig- 
hchst mit dem Aufnahraetage zusammen fallen zu lassen, da dadurch 
Rückrechnungen und die damit verbundene Fehlergefahr vermieden 
werden. Anderseits empfiehlt ea sich in Pabrikbetrieben den Auf- 
nahmetag möglichst nahe an den Schluß der Lohnwoche und an einen 
Feiertag zu legen, um den Feiertag entweder für die eigentliche Auf- 
nahme oder doch für die Kontrolle der Aufnahme benutzen zu können. 
Dies ist gesetzlich zulässig, da ja die Arbeiten für die gesetzlich vor- 
geschriebene Inventur nach § 105c der Gewerbeordnung von dem Ver- 
bote der Sonntagsarbeit nicht betroffen werden. Für die Inventuren, 
welche mit dem Schlüsse des Kalendeijahres zusammenfallen, empfiehlt 
es sich, die letzten beiden Lohnwochen ohne Rücksicht auf ihr tat- 
sächliches Ende so zu verschieben, daß am Heiligen Abend die bis 
dorthin fälligen Löhne gezahlt werden, während die folgende Lohnwoche 
am 31. Dezember abschließt. Dadurch wird erreicht, daß alle noch in 
das alte Jahr fallenden Löhne noch im alten Jahre verrechnet werden, 
so daß man bei der Bewertung der Inventur auf diese Löhne keine 
Rücksicht zu nehmen braucht. 

Außer dem Tage der Inventur wird man auch Beginn und Ende 
der Inventurarbeiten, die einzelnen Arbeitspausen und dergl, genau fest- 
zulegen haben, namentlich dann, wenn ein größeres Personal mit der 
Inventur aufnähme beschäftigt wird. Denn eine derartige außergewöhn- 
liche Arbeit, wie die Inventur, bei der nicht immer eine bis ins Ein- 
zelne gehende Eontrolle auageUbt werden kann, verleitet gar zu leicht 
zu unpünktlicher und nachlässiger Arbeit. 

Es hat sich nicht bewährt, die Arbeiten abends sehr lange aus- 
zudehnen, da durch die dann eintretende Ermüdung sehr leicht Un- 
genauigkeiten in der Aufnahme veranlaßt werden. Zweckmäßiger ist 
es, recht frühzeitig mit den Arbeiten zu beginnen und die Pausen 
möglichst abzukürzen. 

Der Inventurtag soll recht frühzeitig allen beteiligten Stellen be- 
kannt gegeben werden, damit diese sich mit der Verteilung ihrer 
Arbeiten, dem Urlaub des Personals und der Beschaffung von Hilfs- 
kräften und dergl. entsprechend einrichten können. Betriebe mit starkem 
Warenverkehr werden gut tun, den Inventnrtag auch ihren Lieferanten 
und dem Spediteur anzuzeigen (siehe nebenstehend abgedrucktes Zir- 
kular einer großen ■ Elektrizitätsgesellschaft), damit während der In- 
venturzeit keine oder nur wenig Sendungen zur Ablieferung kommen. 
Ebenso wird man Neubestellungen von Waren möglichst so aufgebt 
daß die Lieferung nicht während der Inventur erfolgt. Ein enteprechen 
der Stempel auf druck auf dem BesteUzettel hat sich als zweckmäßig 
erwiesen. 



dbyGOOglC 



Einteilung der Ärlieiten. Vorbereitnngen. 



X. Y., dtn - 



Tenn 37. Juni Ma eiiuefUießlieh 1. Jtdi <l. J. Meihtn urwere Wtrk- 

itAtUn und Lager der Inventuraufnahme wtgen gtsddontn. 

Wldirend dieser Zeit nehmen wir keinerlei Sendungen an; etwa ein- 
gehende Waren bleiben für Rechnung de» Ahaendfri auf der Bahn lagem. 
Wir bitten Sie dethalb, den Versand der für un» hetUmmten Waren 

80 xxtnunehtnen, daß diraelben vor dem 27. Juni oder wuh dtm 1. Juli 

eintreffen. 

Die Rechnungen über die bi* zum 36. Juni bei uns eingegangenen 

Lieferungen bitten wir bii gpäteslens 3. Juli eimureiehen, damit die An- 

Weisung derselben rechtzeitig erfolgen hann. 

Alle nach dem 36. Juni eintreffenden Lieferungen bitten wir für den 

Monat Juli in Redmung zu ttdleti. 

HotAadt tungsvoll 
(Firma) 

Zu den Vorarbeiten gehört auch die Feststellung der Objekte, 
welche für die Inventur m Frage kommen. Wie haben die Gesichts- 
punkte hierflir bereits in ^ 16 bis 18 besprochen. Eine baldige Be- 
kanntgabe der aufzunehmenden CiegenatAnde ermöglicht es allen be- 
teiligten Stellen rechtzeitig nachzuprüfen, ob etwa zu inventarisierende 
Gegenstände vergessen sind. 

9 21, Vor allem gilt es aber die Inventurarbeiten richtig zu 
organisieren. Denn dadurch wird am ersten vermieden, daß Gegen- 
stände ausgelassen oder doppelt aufgenommen werden, daß Unterlagen 
für die Bewertung fehlen, oder daß am Inventurtage die Arbeiten nicht 
zu Ende geführt werden können, weil es an Personal mangelt. 

Zunächst muß man für eine mit genügender Autorität ausge- 
stattete Leitung der Inventurarbeiten sorgen. Hierzu kann man ent- 
weder einen genügend branchekundigen leitenden Beamten der Buch- 
haltung oder Einkaufsabteilung, bei Fabrik betrieben auch einen Be- 
triebsbeamten wählen, der für die Dauer der Inventurzeit von allen 
laufenden Arbeiten in genügendem Umfange befreit werden muß, da- 
mit er sich voll seiner Aufgabe widmen kann. Steht ein derartiger 
Beamter im Betriebe nicht zur Verfügung, so wird es sich unter Um- 
ständen empfehlen, einen außerhalb des Betriebes stehenden Fachmann 
mit der Leitung und Durchführung der Inventur zu betrauen. Dies 
bietet noch den weiteren Vorteil, daß ein außerhalb des Betriebes 
stehender Inventurleiter leichter allen Beteiligten gegenüber für die 
Durchführung der notwendigen Maßnahmen sorgen kann, als ein inner- 
halb des Betriebes beschäftiger. 

Empfehlen wird es sich femer in größeren Betrieben dem In- 
Tenturleiter einen Vertreter beizugeben, der über den ganzen Stand 



dbyGOOglC 



22 AufDahmetechnik. 

der Arbeiten laufend unterrichtet sein muß, damit bei einer etwaigen 
Erkrankung oder sonstigen Behinderung des Inventurleiters die Arbeiten 
keine Stockungen erleiden. 

In großen Betrieben wird hSufig die Bildung einer Inventur- 
kommission zweckmäßig sein, insbesondere dann, wenn ein einzelner 
Inventurleiter nicht in der Lage sein würde, den ganzen Betrieb zu 
überblicken. Zu den Aufgaben der luven turkommission gehört zu- 
nächst die Feststellung des Inventurtages und der Inventurobjekte, 
die Weihl des Aufnahmeverfahrens und der Arbeitsteilung. Insbe- 
sondere würde aber die Kommission bei der Bewertung der Inventur- 
aufnahme mitzuwirken haben, indem sie Festsetzungen über die Art 
der Bewertung der verschiedenen Fabrikate, Halbfabrikate und Mate- 
rialien, namentlich auch veralteter und beschädiger Bestände zu treffen 
und etwa nötig werdende Abschätzungen selbst vorzunehmen hätte. 

Die Zusammensetzung dieser Kommission richtet sich nach der 
Art des Betriebes. Man wird in Fabrikbetrieben Beamte der Buch- 
haltung, die Vorsteher aller Abteilungen, welche Warenbestände auf- 
zunehmen haben, Beamte des Kalkulationsbüros und der Verkaufsab- 
teilung, femer nicht zuletzt auch Konstrukteure und Betriebsingenieure 
in die Kommission berufen. In Warenhäusern werden z. B. die Rayon- 
chefs die gegebenen Kommissionsmitglieder sein, in Bergwerken die 
Fahrsteiger und Abteilungsleiter. Besteht in dem Betriebe ein Organi- 
sations- oder Kontrollbüro, so wird man auch dieses in der Inventur- 
kommission vertreten sein lassen. 

Um jederzeit nachweisen zu können, was von der Inventurkom- 
mission verhandelt und beschlossen wurde, empfiehlt es sich, über die 
Verhandlungen ein von sämtlichen Mitgliedern zu unterzeichnendes 
Protokoll zu führen, aus dem das Abstimmungsergebnis ersichtlich ist. 
Die Mitunterzeichnung des Protokolls hat für die Kommissionsmitglieder 
wenigstens die Bedeutung einer moralischen Verantwortungsübemahme, 
was der Soi^alt der Arbeiten zuträglich sein dürfte. 

Zu beachten ist, daß durch die Einsetzung einer derartigen Kom- 
mission die gesetzlich für die Aufstellung des Inventars verantwortlichen 
Personen von ihrer Verantwortlichkeit naturgemäß nicht frei werden, 
wenn auch die Verantwortung für die Ausführung sachgemäß zustande 
gekommener Kommissionsbeschlüsse nicht so schwer sein wird, wie 
wenn ein derartiges beratendes Organ gefehlt hätte. Aus diesem Grunde 
werden die Beschlüsse der Inventurkommission auch vor ihrer Aus- 
führung den verantwortlichen Leitern zur Genehmigung vorgelegt 
werden müssen. 

f 22. Bei der Verteilung der Inventurarbeiten auf das Personal 
empfiehlt es sich drei Gtruppen von Beamten zu bilden: Aufnahmeleiter, 
Anfnahmebeamte und Kontrolleure. 

Den Aufnahmeleitern liegt es ob, für die Durchführung der In- 



ogle 



Eiateilung der Arbeiten. Vorbereitungen. 23 

venturaufnahme innetlialb der ihnen zugewiesenen Inventurbezirke zu 
sollen. Sie sind der Geschäfteleitung für richtige und vollständige Auf- 
nahme der sich vorfindenden Bestände in erster Linie verantwortlich. 
Insbesondere haben die Inventurleiter für die Unterweisung des 
Änfnahmepersonals und die Anstellung ausreichender Hilfskräfte zu 
sorgen, das Personal während der Aufnahmearbeit zu überwachen und 
Überschüssiges Personal der Inventurleitung zur Verfügung zu stellen. 
Als Aufnahmeleiter wird man am besten die Vorstände der einzelnen 
Abteilungen wählen, so z. B. im Fabrikbetriebe die Betriebsingenieure und 
Meister, Magazinvorsteher, Werkzeugverwalter und Lager Vorsteher. 

Die Aufnahm ebeamten müssen die von ihnen aufzunehmenden 
Gegenstände möglichst genau kennen, insbesondere müssen sie die für 
die richtige Bewertung notwendigen Unterscheidungsmerkmale der ver- 
schiedenen Waren wissen. Daher wird man zu Aufnahmebeamten 
zweckmäßig Einkäufer, Verkäufer, Magazin- und Lagerbeamte, Vor- 
arbeiter, Werkzeugmacher oder Kontrolleure wählen, die ständig mit 
den betr. Waren zu tun haben. 

Den Anfnahmebeamten wird man, wenigstens soweit sie ans der 
Werkstatt entnommen sind, Schreibhilfen beigeben. Denn die meisten 
in der Werkstatt tätigen Leute sind, selbst wenn sie eine gute Schul- 
bildung besitzen, nicht genügend schreibgewandt, um in der kurzen 
Zeit, welche meistens für die Aufnahme zur Verfügung steht, die Nieder- 
schrift der Aufnahme sorgfältig ausführen zu können. Geeignetes 
Schreiberpersonal kann man, wenn im eignen Betriebe nicht genügend 
Leute zur Verfügung stehen, aushilfsweise annehmen. In den Groß- 
städten bieten die Schreibstuben für Stellenlose leicht geeignete 
Kräfte an. Die Kosten, welche durch diese Stellung besonderer Schreib- 
hilfen entstehen, machen sich meistens wieder dadurch bezahlt, daß 
die Aufnahme genauer wird und die Auswertung der Inventurauf- 
nahme um so schneller von statten geht. 

Für die Aufnahme der in Arbeit befindlichen Waren wird man 
unter Umständen die Arbeiter selbst heranziehen können. Dies geht 
namentlich dann, wenn jeder einzelne Arbeiter nur ein und dieselbe 
Ware verarbeitet, wie z. B. in Schraubenfabriken, Stanzereien und Be- 
trieben mit einheitlicher Massenfabrikation (Ziegeleien, Zuckerfabriken, 
chemischen Betrieben, Hütten- und Bergwerken u. dergl.). 

Für die Kontrolle der Aufnahme wird man vorteilhaft diejenigen 
Beamten heranziehen, welchen später die weitere Verarbeitung der In- 
ventur, insbesondere das Aussetzen der Einzelpreise zufällt. Denn diese 
Beamten wissen am besten, welcher Angaben sie zum Auffinden der 
richtigen Preise bedürfen. Nebenbei wird man natürlich noch einige 
Aufsichtsbeamte mit der Kontrolle betrauen. Denn der Hauptzweck 
der Kontrolle besteht ja bei dem großen Umfang der Aufnahmearbeiten 
nicht darin, die Richtigkeit jedes einzebien Postens festzustellen, sondern 



dbyGOOglC 



24 Aufnfthinetecliaik. 

das Aufnahmepersonal durch das Bewußtsein, ständig kontrolliert zu 
werden, zu sorgfiUtigem Arbeiten zu veranlassen. 

S 23. Neben dieser sachlichen Arbeitsteilung wird man eine 
räumliche Trennung der Anfnahmearbeiten in Inventurbezirke Tor- 
nehmen müssen. Am besten lehnt man sich bei der Abgrenzung dieser 
Inventnrbezirke an die innere Organisation des Betriebes an, und tiber- 
weist dementsprechend die Aufnahme aller in ein und demselben lu- 
venturbezirke sich befindenden Gegenstände dem Beamten, dessen Auf- 
sicht im gewöhnlichen Geschäftsgänge die Arbeit in diesen Räumen 
untersteht. Dort, wo in ein und demselben Räume mehrere Abteilungen 
untergebracht sind, empfiehlt es sich am Aufnabmetage selbst die Be- 
zirke der einzelnen Abteilungen durch Abschnüren oder Ereidestriche 
abzugrenzen, damit Doppel aufnahmen unbedingt vermieden werden. 

Zweckmäßig ist es auch, wenn man über die Person alverteilung 
vorher einen genauen Plan aufstellt und den einzelnen Beamten schrift- 
lich gegen Quittung mitteilt, zu welchem Inventurbezirk sie gehören 
und welche Tätigkeit sie auszuüben haben. Dieser Personalverteilungs- 
plan erleichtert später das Feststellen der Aufnahmeperson, wenn sich 
— ■ was ja nie ganz zu vermeiden ist — Rückfragen nötig machen. 
Die einzelnen Beamten sollten femer veranlaßt werden, schon vor der 
Aufnahme ihren Inventurbezirk zu begehen und sich mit ihren Nach- 
barn nötigenfalls über die Grenze zu verständigen. 

9 24. Die glatte Abwicklung der Inventurarbeiten wird wesent- 
lich erleichtert, wenn für die Durchführung der ganzen Inventur ge- 
naue Vorschriften aufgestellt werden. Derartige Vorschriften müssen 
Angaben über die Inventurleitung, ihre Befugnisse und ihr Zusammen- 
arbeiten mit den übrigen Beamten enthalten. Der Tag der Aufnahme, 
sowie die Termine für etwaige Vorarbeiten werden zweckmäßig gleich 
hierin bestimmt, wie auch über die Abgrenzung der Inventurbezirke 
Festsetzungen getroffen werden sollen. Ferner muß die Inventurvor- 
schrift sich über die Durchführung der Aufnahme, die verschiedenen zur 
Anvi'endung zu bringenden Aufnahmeveriahren usw. aussprechen, des- 
gleichen über die Befugnisse der Kontrollbeamten, die Durchführung 
der Bewertung und Ausrechnung, sowie über die Gliederung der end- 
gültigen Zusammenstellung. £s empfiehlt sich, die wichtigsten gesetz- 
lichen Bestimmungen über ilie Inventuraufnahme aufzuführen, um 
jedem an der Inventur Beteiligten die Verantwortlichkeit, welche er 
mit den Inventurarbeiten übernimmt, vor Augen zu führen. Da während 
der Inventur eine ganze Reihe von Personen in den Lägem und dergl. 
zu tun haben, welche mit den Arbeiten in denselben nicht vertraut 
sind, so ist femer auch die Aufnahme eines Hinweises auf die Feuers- 
gefahr, welche das Hantieren mit offenem Licht und das Rauchen in 
den Lagerräumen mit sich bringt, am Platze. 

Den einzelnen Beamten wird am besten nur der für sie in Frage 



dbyGOOglC 



Emteilnag der Arbeiten. Vorbereitangen. 25 

kommende Teil der Vorschriften ausgehändigt, nm die einzelnen nicht 
durch Bestimmungen, die für sie keine Bedeutung haben, zu verwirren. 
Wir geben am Schlüsse des EuchcB als Beispiel einige der Praxis ent- 
nommene Vorschriften wieder, bemerken aber ausdrücklich, daß die 
Vorschriften jeweils dem Zweck der Inventur und der Organisation des 



Handelt es sich um die Aufnahme eines größeren Warenlagers, 
so wird man zweckmäßig das Aufnahmepersonal nach Erhcdt der Auf- 
nahme Vorschriften nochmals mündlich unterweisen, am besten indem 
man verschiedene Aufnahmen machen läßt und diese mit dem Personal 
durchspricht. Viele Rückfragen bei der Bewertung werden dadurch 
erspart. 

Ebenso wird man den Hilfspersonen, die für das Aufschreiben 
der verschiedenen Waren verwendet werden sollen, aufgeben, sich mit 
der Schreibweise der in Frage kommenden Ausdrücke vertraut zu 
machen. Dies trägt viel dazu bei, daß Wortungeheuer, wie sie in In- 
venturaufnahmen vielfach zu lesen sind, vermieden werden und daß 
keine Mißverständnisse (z. B. plattiertes statt platiniertes Blech) durch 
falsche Schreibweise entstehen können. 

g 26. Für die Entlohnung der Inventurarbeiten, insbesondere 
der Überstunden empfiehlt sich die Festsetzung eines Pauschalbetrages, 
dessen Höhe nach der für die Inventur gebrauchten Zeit in mäßigen 
Girenzen so gestaffelt wird, daß bei Fertigstelltmg der Aufnahme vor 
einem bestimmten, ausreichend bemessenen Termin eine entsprechend 
höhere Vergütung gezahlt wird. Eine derartige Inve&turprämie ist 
zweckmäßiger, als die Entlohnung nach der verbrauchten Zeit, da beim 
Zeitlohn die Arbeiten leicht zu selir in die Länge gezogen werden 
können, zumal eine Kontrolle recht schwierig ist. Um die Aufnehmenden 
zu sorgfältiger Arbeit und schonender Behandlung der Waren zu ver- 
anlassen, empfiehlt es sich, für Fehler, die bei der Nachkontrolle ge- 
funden werden, und für Bruch während der Aufnahme geringfügige Geld- 
strafen anzusetzen, welche von der Inventurprämie in Abzug gebracht 
werden. Soll diese Maßregel, die namentlich bei Aufnahme zerbrech- 
lichen Waren am Platze ist, Erfolg haben, so müssen natürlich die ab- 
gezogenen Beträge jeweils sofort festgestellt und bei der Abrechnung 
besonders angegeben werden. 

I 26. Sehr wichtig ist es, während der Inventurzeit über den 
Fortgang der Arbeiten in den einzelnen Abteilungen laufend eine Über- 
sicht zu haben. Denn dann kann die Inventurleitung rechtzeitig ein- 
greifen, wenn an einzelnen Stellen Rückstände auftreten. Verfasser 
hat für diesen Zweck eine graphische Darstellung in der in Abb. 5 
wiedergegebenen Form wiederholt mit Vorteil benutzt. Das Muster 
bezieht sich auf die Aufnahme in einem Fabrik betriebe der feinmech. 
Industrie. Die einzelnen Stufen der Aufnahme (Voraufnahme), Einsetzen 



dbyGOOglC 



AnfnahmetecIiDik. 
Inventur 190... 



^1 

1^ 




"" 




Aufnahme der Waren 


der 


Teilliger | Werl»Utt I |WeA«tattII 


1-8« 1 «"««-l* IIS^ 


Aufnahme- Hefte Nr, 


Aufnahme-Hefte Nr. 


•3 ■ 


■^"ÄÄf^"' 




1 213 


4 


5 


6 7 


R 9 


10 


11:12 


iali4i5 


16 


1 


d. 


5. 

H. 


?.. 


6. 
11. 


7. 
11. 


7. 
11. 


e. 
11. 


5. 
11. 


5. 

11. 


5. 
11. 


5. 
11. 


L 


5. 
11. 


L 


5. 

11. 


5. 

11. 


6. U. 


2 


Mitteilung üb. Inventar- 
bnzirke tmd Pereonftl- 
verteilQQg .... 


11. 
11. 


11. 
11. 


9. 
11. 


9. 

11. 


9. 

11. 


9. 
11. 


9. 
11. 


9. 

11. 


9. 
11. 


9. 
11. 


9. 
11 


9. 
11. 




9. 
11. 


9. 
11. 


- 


8 


Probeanfnahme einge- 
reicht 


15 
11 


15. 
U. 


16. 
11. 


15. 
11. 


12. 
11 


15. 
11. 


15. 
11. 


- 


15 
11. 


- 


17. 
11 


- 


15. 
11. 








4 




l?:!?t: 


20. 

22. 


16. 
11 


34 

U 






16 

11 


Zi 


16 
11 












5 




IS 

u 


'27. 
11 


2. 

12 


Sl 


1 


23 
11 






35 
11 












6 


AnKBlknlation: EiomI- 
preiee einsetzen . . 


23 
11 






25 
11 








27 

11 


















7 


Von EalkaUtion zunick 


25 
11 






27 
11 


























8 


An Einkauf: Material, 
preise einsetzen . . 


25 
11 






27. 
11 


























9 


Von Einkauf zurück . 


11 






1. 
12 


























10 


Zur Aufnahme abgegeb. 


































11 


Aufnahme fertig . . . 


































12 


ZurKontrolle abgegeben 


































18 


Kontrolle fertig . 




































14 


Einzelpreise fertig 




15 
11 






1. 

11 


























15 


Znm AsBrechuen . 




































16 






































17 


Zum Nachrechnen 




































18 


Nachrechnen fertig 




































19 


Zum Addieren 




































20 


Addieren fertig . 




































21 


Zum Nachaddieren 




































22 


Nachaddieren fertig 




































28 


Zur Zusammenstellni 


S ■ 



































dwGoogle 











27 


Abb. 6. Inventur 190.... 


HonBt 


Tag 


Art der Arbtit 


Äiiszuführen 
dorch 


Er- 
ledigt 


Be- 
merirongen 


Oktober 


38. 
31. 


Bildnng der Inventukommission . . 

Erste Sitrong: BeBprechnng der Auf- 

nabme-YorsohriHem 


Sekretariat 
Inv.-Leitung 






NoTemb. 


6. 


BeBtellen der Vordrucke 


Müller 






„ 


11. 


Probeaufnahme. Person alverteilnn g . . 


Inv.-Leitung 






" 


13. 




desgl. 






^ 


14. 


DrnckkofTektnr erledigen 


desgl. 






„ 


15. 


Bestellen Ton Wagen nnd Gewichten 


Müller 






" 


16. 


Filialen auf Inventur aofmerksain 
machen 


Filialbfiro 








17. 


Voranfnahme beginnen lassen .... 


Inv.-Leitung 






" 


18. 


BeateUnngen einschränken, bezw. Liefer- 
termin nach 31. Dezbr. vorschreiben, 
Stempel beafellen 


Einkauf 






" 


». 


Dritte Sitzang der InventurkommiBaion : 
BewertnngBgranditttie beepreohen . . 


Inv.-Leitung 






„ 


20. 




Kalk., Eink. 






« 


2L 


Filialdraeksachen absenden (Beklebe- 
aettel) 


Filialbüro 








23. 


Packerei: ausgehende Sendungen nach 
Filiale New-York bekleben .... 












Packerei 






„ 


23. 


Lieferanten schreiben 


Einkauf 






„ 


34. 


Abgrenzen der Inventurbezirke . . . 


Inv.-Leitnng 






Deiemb. 


5. 




Bnchholta 








a. 


Alte Anftrlge nachsehen lassen . . . 


Anftragsbüro 






„ 


7. 


Alte Eetonren klarstellen 


desgl. 






" 


8. 


Alte Waren ausscheiden and besichtigen 


Inv.-Leitung 
Einkauf 






^ 


10. 


Altmaterial Angebote einholen . . . 






^ 


10. 




Packerei 






„ 


11. 


Git^ereien schreiben weg. eigen. Modelle 


Modell -Yerw. 








12. 


Zeichnungen eichten 


Kontrollbüro 






„ 


15. 


Inventarien-Anfnabme 


Alle Abt. 






" 


16. 


Anschlag wegen Änderung der letiten 
2 Lohnwüchen 


Betriebsbüro 






" 


17. 


Marktpreise für »1. Deiember einfordern. 
Indirekte Aufnahme beginnen lassen 


Einkauf 






„ 


18. 




Auftragsbiiro 






" 


19. 


Bleistifte usw.) bestellen 


Einkauf 






„ 


20. 




Bnchhaltung. 






„ 


24. 


Fremdes Eigentum bezeichnen . . . 


Werkstätten 






„ 


27. 










„ 


28. 


Zweiter Anfnahmetag* 








„ 


20. 


Dritter Aafnahmetag (n. f. d. Kontrolle) 









dwGoogle 



28 Anfnahmeteclinik. 

der Bestandziffem, Einsetzen der Einzelpreise, AusmuUipIizieren, Kon- 
trolle der Ausrechnung, Addieren und Eontrolle der Addition sind durch 
Eintragen des Datums und verschiedenfarbige Schraffierung*) der für 
die einzelnen Abteilungen vorgesehenen Felder gekennzeichnet, so daö 
ein Blick auf das Master sofort den Qesamtstand der Arbeiten erkennen 
läßt. Die geringe Mühe, welche auf die Anfertigung und Führung 
dieser Tabelle verwendet wurde, hat sich reichlich dadurch bezahlt ge- 
macht, daß über freiwerdende Kräfte stets sofort verfügt werden konnte, 
so daß die Arbeiten einen ungehinderten Fortgang nahmen. Neben 
dieser Tabelle empfiehlt sich die Aufstellung eines Inventurkalenders 
wie solcher in Abb. 6 wiedergegeben ist, der dafür sorgt, daß die 
einzelnen Vorarbeiten sowohl wie auch die während der Inventur nötigen 
Arbeiten rechtzeitig ausgeführt werden. 

% 27. Wir wollen nun zunächst die verschiedenen praktisch ge- 
bräuchlichen Aufo ahme verfahren besprechen, ehe wir an die Betrachtung 
der Aufnahme der einzelnen Vermögensteile gehen. 

Aus dem Wortlaut des Gesetzes ergibt sich nicht, daß für die 
Aufnahme ein bestimmtes Verfahren gewählt werden soll. Vielmehr 
heißt es in § 39 HOB. und in den verschiedenen anderen Oesetzesstellen 
nur, daß die Vermögensgegenstände genau zu verzeichnen sind. In 
welcher Weise die verschiedenen Vermögensgegenstände ermittelt werden 
sollen, ist nicht gesagt. Dies muß der Sorgfalt überlassen werden, zu 
der der Aufnehmende verpflichtet Ist, und nach der er zu entscheiden 
hat, welches Aufnahmeverfahren ausreichende Gewähr für eine richtige 
Aufnahme der Bestände bietet. 

Grundsätzlich bestehen zwei verschiedene Möglichkeiten, um die 
Bestände aufzunehmen: die direkte Aufnahme auf Grund des Sachbe- 
fundes (Naturalaufnahme) und die indirekte Aufnahme auf Grund von 
Aufzeichnungen, aus denen an Hand der Zugangs- und Abgangsziffem 
der Bestand der Verraögensgegenstände am Inventurtage entnommen 
werden kann. 

Bei der direkten Aufnahme werden die verschiedene Gegenstände 
an ihrem Stand- bezw. Lagerorte aufgesucht, deren Menge durch Zählen, 
Messen oder Wiegen festgestellt und der vorgefundene Bestand ver- 
zeichnet. Die indirekte Aufnahme kann auf drei Wegen erfolgen: Ent- 
weder werden die Gegenstände lediglich aus den über ihren Ein- und 
Ausgang geführten Lagerbüchem der Menge nach aufgenommen und es 
wird vorausgesetzt, daß die LagerbUcher richtig geführt sind. Oder 
es wird kurz vor der Inventur der Bestand der einzelnen Klassen von 
Gegenständen direkt aufgenommen, mit dem aus den Lagerbüchem sich 
ergebenden Bestände abgestimmt, und am Inventurtage der ent- 
sprechend den Zu- und Abgängen berichtigte Bestand aus den Lager- 

') In dem Muster nicht wiedergegeben. 



dbyGoOglC 



Einteilung der Arbeiten. Vorbereitungen. 29 

büchem entnommen. Dort; wo keine Lagerbücher Über die einzelnen 
Warensorten gefuhrt werden, kann man an Stelle der Lagerbücher 
Voranfnahmezettel verwenden, auf welche der jeweilige Bestand bei 
der Vor-Äufnahme vermerkt und bis zum Aufnahmetage erfolgende Zu- 
und Abgänge anfgesdirieben werden. Eine dritte Möglichkeit schließ- 
lich besteht darin, die Güter kurz vor der Inventur ihrer Menge nach 
aufzunehmen, diese Aufnahme zu bewerten, und den nach der Anfnahme 
erfolgten Zu- und Abgang gesondert am SchluiJ der Inventur-Aufnahme 
zu verrechnen. Dementsprechend ergibt sich folgende Einteilung der 
Aufnahmeverf ahren : 

I. Natural aufnähme auf Grund des Sachbefundes, 
n. Indirekte Aufnahme 

a) ohne vorherige vollständige Bestandkontrolle 

b) nach vorheriger Bestandkontrolle und Fortschreibnng des 
Bestandes 

a) in Lagerbüchem 

p) auf Voraufuahmezetteln 

c) darch Aufnahme der jeweils sich vorfindenden Mengen und 
Berichtigung des Zu- und Abganges mit Hilfe von Berich- 
tigungsposten. 

Beide Verfahren haben Vor- und Nachteile. Die Naturalaufnahme 
bietet den Vorteil, daß der Aufnehmende von den vorhandenen Mengen 
sich persönlich überzeugt, daß er infolgedessen nicht leicht groben 
Täuschungen unterhegt. Als Nacht«il macht sich geltend, daß die 
Naturalaufnahme sehr zeitraubend ist und infolgedessen teuer, da ent- 
weder viel Hilfspersonal herangezogen werden muß oder eine lange 
Betriebsstörung entsteht. Wird die Naturalaufnahme schnell vorge- 
nommen, so können leicht Meß- und Wägefehler auftreten. Trotz aller 
Sorgfalt läßt es sich nicht vermeiden, daß einzelne Angaben unklar 
werden. Dies bedingt häufige Rückfragen bei der Bewertung. 

Diese Nachteile werden bei der indirekten Aufnahme vermieden. 
Die indirekte Aufnahme besteht lediglich in einem Abschreiben der 
auf Grund der LagerbUcher bezw. auf Grund der Aufschreibungen auf 
den Voraufnahmezetteln auszurechnenden Bestände. Sie kann lange 
vor dem Bezugstage der Inventur begonnen und ohne Störung des Be- 
triebes über den Bezugstag hinaus fortgesetzt werden. Für die Eon- 
trolle bleibt infolgedessen mehr Zeit. Der Personalbedarf ist erheblich 
geringer als bei der direkten Aufnahme. Erfolgt die Niederschrift auf 
Grund von Lagerbüchem. so können untfir Umständen die Bezugspreise 
für die verschiedenen Waren gleich mit abgeschrieben werden. Das 
Aussetzen der Einzelpreise in der Inventur wird dadurch erspart. Da- 
gegen hat die indirekte Aufnahme den Nachteil, daß bei ungenauer 
Verzeichnung der Zu- und Abgänge Fehler auftreten können. Doch 
sind diese Differenzen, wenn der Zeitpunkt der Inventuraiifnabme und 



dbyGOOglC 



30 Anfnahmetechiiik. 

der Kontrolle bezw. Bericbtigung der Lagerbticher nicht zu weit aus- 
einander liegen, nicht sehr groß. So würde z. B. bei einem Lager- 
bestande von M. 50 000 und einem Lagemmsatz von Mk. 260 000 pro 
Jahr der Fehler selbst dann, wenn die Hälfte aUer nach der Aufnahme 
durchlaufenden Materialposten nicht verbucht werden würde, nicht mehr 
wie 2,5 "/o betragen, wie aus folgender Rechnung hervorgeht: 

Der Materialverkehr pro Woche beträgt M. 5000 (er kann für 
die Inventurzeit noch erheblich herabgemindert werden, wenn Einkäufe 
nach Möglichkeit vermieden werden). Da die Aufnahme stetig vor- 
wärts schreitet, so gelangt höchstens die Hälfte dieses Verkehrs erst 
dann zur Verbuchung, wenn die Aufnahme der betr. Artikel bereits 
beendet ist. Beträgt der Wert dieser später verbuchten Posten SO"/,, 
des gesamten nach der Aufnahme vor sich gehenden Warenverkehrs, 
so würde, wenn die Hälfte der Posten nicht verbucht würden, der Ge- 
samtfeMer nur 

0,5 X ^ = Mk. 1250 
betragen, also innerhalb zulässiger Grenzen liegen. Ein Fehler von 
50 "/o bei der Aufschreibung der Zu- und Abgänge ist aber wohl kaum 
denkbar, der Fehler im Ergebnis also noch kleiner wie 2,5 "/j,, weshalb 
dies Verfahren wohl genau genug ist. 

Wir wollen nun noch kurz untersuchen, inwieweit eine indirekte 
Aufnahme gesetzlich zulässig ist. Aus dem vorhin angeführten Absatz 1 
des § 39 H. G. B. geht nicht hervor, daß eine Naturalaufnahme vom 
Gesetzgeber verlangt wird. Dagegen scheint von den Kommentatoren 
des Handelsgesetzbuches der Abs. 3 des S 39 H. G. B. dahin verstanden 
zu werden, daß die Ifaturalaufnahme dem Kaufmann nur dann erlassen 
ist, wenn er sein Warenlager nicht füglich alle Jahre aufnehmen kann. 
Für diese Ansicht spricht die Vermutung, daß dem Gesetzgeber seiner- 
zeit die uns zur Verfügung stehenden Hilfsmittel für die indirekte Auf- 
nahme der Warenvorräte nicht bekannt waren, daß namentlich das für 
die Kontrolle von Lagern, welche aus vielen einzelnen Waren bestehen, 
notwendige Kartensystem zur Zeit der Abfassung der betr. gesetzl. Be- 
stimmung noch nicht in Übung war. Daraus ist es auch zu erklären, 
daß Staub Seite 214 sagt, daß an Stelle des Sachbefundes auf Grund 
der Inventur (also der Naturalaufnahme), im Falle des § 39 Abs. 3 
die Bestandaufnahme auf Grund der vorjährigen Inventur, des Lager- 
buches usw. träte. Doch wenn auch der Gesetzgeber an die indirekte 
Bestandaufnahme nicht gedacht hat, so tragen wir doch kein Bedenken 
dieselbe dennoch für zulässig zu erklären, Voraussetzung ist natürlich, 
daß die auf diese Weise eriolgte Ermittlung der Bestände genügend 
genau ist. Das ist nur möglich, wenn die Berichtigung der Bestände 
innerhalb kurzer Zeit vor der Inventur vorgenommen wird, nicht aber 
wenn eine Bestandkontrolle überhaupt unterbleibt, d, h. nur im Falle 



dbyGOOglC 



Anfnahme der BetriebsgegenstSDde. 31 

II b und c S. 29. Unsere Ansicht stützt sich zonächBt darauf, daß der 
Gesetzgeber selbst die ZurÜckbeziehung der ganzen Inventur verschieden- 
fach zuläßt, so z. B. bei der Verlassenschaftsinventur für die Dauer 
von 6 Wochen, femer bei der Eröffnnngsinventur, der Abschluß- 
inventur und dergl,, die alle „für" den Termin des betr. Ereignisses 
nicht „an" demselben aufzustellen sind. Es kommt hinzu, daß es bei 
ausgedehnten Lagern praktisch einfach unmöglich ist, ohne erhebliche 
Störung des Betriebes die gesamte Aufnahme in uigemessener Zeit 
durchzuführen, und schließlich, daß es an einer ausdrücklichen das in- 
direkte Verfahren ausschließenden Gesetzesbeatimmnng fehlt. — 

Als einer besonderen Art der Aufnahme müssen wir noch eines 
dritten Verfahrens gedenken, welches mit der indirekten Aufnahme das 
gemeinsam hat, daß die Niederschrift der verschiedenen Bezeichnungen 
vor dem Inventurtage erfolgt, während die Teststellung der Mengen 
und die Niederschrift der Mengenangaben wie bei der direkten Auf- 
nahme am Inventurtage selber vor sich geht. Der Zweck dieser Auf- 
nahmeform ist es am Inventurtage das Schreiben des Textes zu er- 
sparen, und bereits vor dem Inventurtage die Einzelpreise für die 
verschiedenen Warenposten aussetzen zu können, um nach Einsetzen 
der Mengenziffem sofort die Ausrechnung beginnen zu lassen. Gegen 
dieses Verfahren können irgendwelche Bedenken überhaupt nicht er- 
hoben werden, da ja die Bestandermittlung durch direkte Aufnahme 
erfolgte, und am Anfnahmetage sowieso die Niederschrift nochmals 
nachgeprüft wird. 

Unserer im § 16 aufgestellten Einteilung folgend wollen wir nnn 
die Aufnahme der verschiedenen Bestandteile des Vermögens einer in- 
dustriellen Untemehninng betrachten, wobei wir uns vergegenwärtigen, 
daß für einen reinen Handelsbetrieb die gleichen Erwägungen gelten, 
nur daß hier eine Reihe von Vermögensteilen, wie Maschinen und 
dergl. in Wegfall kommen. Wir werden nacheinander behandeln: 

A. Die Aufnahme der Betriebsgegenstände, 

B. die Warenaufnohme, 

C. die Aufnahme der übrigen Vermögensbestandteile, 

indem wir jeweils mit der Feststellung der in Frage kommenden Ob- 
jekte beginnen, alsdann die verschiedenen Vorarbeiten, insbesondere 
die Auswahl der Aufnahmeverfahren betrachten, und schließlich, so weit 
das noch nötig ist, auf die eigentlichen Aufnahmearbeiten eingehen. 



2. Kapitel. Aaftiahine der Betrlebsgegenstäade. 

§ 28. Unter BetriebsgegenstSnden verstehen wir (nach Simon) 
die dauernd zum Betrieb der Unternehmung, nicht also zur Veräuße- 
rung bestimmten Vermögensstücke. Das können sein: 



dbyGOOglC 



32 Anfnahmeteclinik. 

a) Liegenschaften: Grundstücke, Gebäude, nnd mit dem Grundstück 
verbundene Anlagen wie Brunnen, Wege, Kanäle und dergl. 
sowie das Zubehör der Gebäude, 

b) Einricfatungsgegenstände : Maschinen, Werkzeuge, Utensilien, 
Zeichnungen, Modelle und dergl. 

c) Gerechtsame: Bodengerechtsame, Beteiligungen, gewerbliche 
Schutzrechte und dergl. 

Grundstücke werden wir bei der Äuffllhrung im Inventar trennen 
in solche, die lediglich eine landwirtschaftliche Nutzung zulassen, solche, 
die vermöge ihrer Lage oder sonstigen Eigenschaften eine gewerbliche 
Nutzung zulassen, und solche, die vermöge ihrer Lage baureif sind. 
Bei der Aufführung der Bauwerke ist zu unterscheiden zwischen den 
verschiedenen Bauklaasen — Schuppen, Fachwerkgebftude, massive Ge- 
bäude — und der Art der Benutzbarkeit — Wohnung, Fabrik und 
dergl. Besonders anzugeben sind solche Bauwerke wie Schornsteine, 
Schfichte, Wassertürme, Tunnels und dergl., die lediglich dem Betriebs- 
zwecke dienen können, mit dem Aufgeben des Betriebes also ihren 
Wert verlieren. 

Außerdem müssen wir den Liegenschaften solche Anlagen zu- 
rechnen, die nach §§ 97, 98 BGB. als Zubehör der Liegenschaften an- 
zusehen sind. 

Dies trifft z. B. zu bei den größeren Öfen in keramiechen Be- 
trieben, in Schmieden, in Gasanstalten und dergl. Femer gehören hier- 
her die Kammern der Schwefelsäurefabriken, die Maschinen und Einrich- 
tungen, soweit solche als Haftungsobjekt für die Hypotheken der Liegen- 
schaften dienen, so z. B. die Brauereim aschinen, Mühlen, Dampfmaschinen 
u. dergl. Zu beachten ist hierbei jedoch, daß u. "ü. diese Objekte von 
der Haftung für die Hypotheken befreit sein können, nämlich dann, 
wenn dies ausdrücklich im Grundbuche vermerkt worden ist. 

Zu den Einrichtungsgegenständen rechnen wir alle nicht zur Ver- 
äußerung bestimmten beweglichen Sachen, deren Inbegriff das Wort 
„Inventar" im volkstümlichen Sinne bezeichnet. 

Bei einem Fabrikbetriebe vrird man diese Klasse von festliegenden 
Werten zweckmäßig in eine Beihe von Unterabteilungen zergliedern, 
denn die verschiedenen Arten von Einrichtungsgegenständen eines Fabrik- 
betriebes sind in bezug auf ihren Wert und ihre Realisierbarkeit ver- 
schieden zu beurteilen. So werden z. B. an sich veraltete und abge- 
nutzte Maschinen unter bestimmten Verhältnissen für einen be- 
stehenden Betrieb noch verhältnismäßig hoch bewertet werden können, 
während bei einem Verkauf derselben sich ein nennenswerter Erlös 
nicht ergäbe. Ähnliche Verschiedenheiten liegen vor bei den Werk- 
zeugen, den Spezial Vorrichtungen für die Fabrikation, Modellen, Zeich- 
nungen n. dergl., während anderseits bei normalen Maschinen die 
Spannung zwischen Wert und Verkaufserlös geringer ist. 



dbyGOOglC 



Änfnahme der Betriebsgegen stände. 33 

Entsprechend diesen Betrachtungen wird folgende Einteilung der 
Einrichtungen empfohlen: 

1. Kraftmaschinen und Zubehör. 

2. Allgemeine Arbeitsmaschinen (Drehbänke, Hobelbänke, Bohr- 
maschinen usw.). 

3. Spezielle Arbeitsmaacfainen (z. B. Eischbandm aschinen, Ziegel- 
pressen). 

4. Tran smissions anlagen. 

5. Werkzeuge, allgemein. 

6. Kl einwerk zeuge. 

7. Spezial Werkzeuge, Vorrichtungen und Modelle. 

8. Zeichnungen. 

9. Fabrikationsmuster (Apparate). 

10. Möbel, allg. verwendbare. 

11. Spezielle Möbelstücke (Eckbretter, Stellagen aas rohen Latten, 
der Örtlichkeit angepaßte Verschlage u. a. m.). 

12. Klischees. 

Im einzelnen ist zu dieser Einteilung noch Folgendes zn bemerken: 

Bie gesonderte Aufführung der Kraftmaschinen nebst Zubehör 
ist darin begründet, daß diese den am vielseitigsten verwendbaren 
und darum am leichtes^n verwertbaren Teil der Betriebs&nlagen dar- 
stellen. Denn die Art des Antriebes ist von der Branche des Betriebes 
fast unabhängig. Ähnlich anzusehen sind die allgemeinen Arbeits- 
maschinen, obwohl hier das Verwendungsgebiet schon erheblich enger be- 
grenzt ist. Das Gleiche gilt von den Transmissionsanlagen, die aber, 
da sie den örtlichen Verhältnissen angepaßt sein müssen, schon weniger 
leicht zu verwerten sind. 

Nur innerhalb der gleichen Branche und dort auch nur unter ge- 
wissen Voranssetzungen verwendbar und darum schwieriger zu verwerten 
sind solche Spezialmaschinen, die direkt auf die Fabrikation des betr. 
Artikels eingerichtet sind. Ihre Zahl ist infolge des außerordentlich 
weit fortgeschrittenen Spezialisierung sehr groß. Als Beispiele seien 
aufgeführt: 

Fischbandmaschinen, Bleikabelpressen, Ziegeleipressen, Mahlwerke 
(Holländer), Papiermaschinen, Steck n ad elm aschinen, Wickelbänke. Die 
Apparatur der Spezialfabriken wie Zuckerfabriken (Eübenschneider, 
Scheidepfannen, Saturiseure), Schwefel Säurefabriken (Destillierkessel), 
Brauereien (Maischbottiche), Pormationsanlagen in Akknmulatorfabnken 
u. dei^l. u. a. m. 

Waren die genannten Einrichtungen der Abnutzung nur in einem 
verhältnismäßig geringen Maße unterworfen, so ist das bei den folgenden 
Teilen des Inventars in viel stärkerem Maße der Fall, was dazu Ver- 
anlassung gibt, die Bestände an diesen gesondert aufzuführen. 



dbyGOOglC 



34 AufDahmetechuik. 

Wenn hierbei zwischen allgemeinen und speziellen Werkzeugen 
und Vorrichtungen unterschieden wird, so findet dies wieder in der 
größeren oder geringeren Verwertungsmöglichkeit seine Begründung. 
Die gesonderte Aufführung der Zeichnungen und Utensilien ist zu 
empfehlen, weil erstere außerhalb des Betriebes nicht verwertbar sind, 
während bei letzteren mit einer besonders starken Abnutzung zu rechnen 
ist. Auch die der Örtlichkeit angepaßten Möbelstücke sind meist nur 
innerhalb des Betriebes verwertbar, außerhalb desselben haben sie ledig- 
lich Altmaterial wert (Brennholz). 

Besonders möchten wir hier noch die Eisenbahn-Materialien wie 
Decken usw. erwähnen, da diese meist unterwegs sind und deshalb leicht 
vergessen werden. 

§ 29. Die Gerechtsame, die als festliegende Werte betrachtet 
werden müssen, zerfallen in finanzielle Beteiligungen, gewerbliche Schutz- 
rechte und Bodengerechtaame. 

Gelegentlich könneu auch Beteiligungsziffem an Syndikaten als 
Aktivwerte erscheinen. Auch sind Aufwendungen, die einen dauernden 
oder jedenfalls längere Zeit anhaltenden Nutzen dem Betriebe schaffen, 
als Aktivposten denkbar und zulässig. So bezeichnet z, B. Simon 
die Einstellung eines Beitrages zu einer Zufuhrstraße, die nicht in 
das Eigentum der betreffenden Gesellschaft überging, als Aktivnm aus- 
drücklich für richtig, da die Straße dem Unternehmen bleibende Vor- 
teile brachte. 

Inwieweit finanzielle Beteiligungen als festliegende Werte anzu- 
sehen sind, hängt von der Reehtaform der Beteiligung und dem Ertrag 
derselben ab. Anteile an einer offenen Handelsgesellschaft, einer 
G. m. b. H. oder Genossenschaft, femer die Anteile der persönlich haf- 
tenden Gesellschafter einer Aktienkommanditgesellschaft wird man in 
der Regel als festgelegte Werte anzusehen haben. Inwieweit Aktien, 
Obligationen, Hypotheken und Darlehen als testliegende Werte anzu- 
sehen sind, muß von PaU zu Fall unter Berücksichtigung der Verkaufs- 
möglichkeit (bestehende Sicherheiten, Kündigungsfrist und Verzinsung, 
Zulassung zum ßörsenhandel) entschieden werden. 

Gewerbliche Schutzrechte, die als festliegende Werte anzusprechen 
sind, können Patente, Gebrauchs- oder Geschmacksmuster oder Waren- 
zeichen sein. Ferner gehören hierher Geheimverfahren, Veriagsrechte, 
All einverk aufsrechte, Finnenrechte, Konzessionen, Bezugsrechte u. a. m. 

Zu den Bodengerechtigkeiten sind zunächst zu rechnen dag aus 
Mntungen entsprungene Anrecht auf Verleihung von Bergwerks eigentum 
oder das verliehene Bergwerkseigentum und die diesem gleichstehende 
Abbaugerechtigkeit auf Salz, Ton oder andere Mineralien. Auch das 
Erbbaurecht, Wassergerechtigkeiten, Konzessions werte (z. B. die Kon- 
zession eines Hammerwerkes zum Tag- und Nachtbetrieb) für bestimmte 
Anlagen, Grunddienstbarkeiten u. dergl. wären hier aufzuführen. 



ügtzoco, Google 



Aufnahme der Betriebsgegenetände. 36 

§ 30. Über das Verfahren bei der Aufnahme von Grundstücken 
und Baulichkeiten ist nicht viel zu sagen. Die Gnindstäcke werden 
nach Kataster-, Flnr- und Plan-Nummer bezeichnet (am besten an 
Hand eines Grundbuchauszuges); nur wenn eine Verschiebung der 
Grenze zu befürchten ist, wird man eine Neuvennessung vor der In- 
ventur vornehmen lassen, um die aus der Gtrenzverschiebnng sich er- 
gebenden Konsequenzen (Überbau usw.) berücksichtigen zu können. Be- 
finden sich auf einem Grundstück im Abbau befindliche Mineralien oder 
derg]., so wird ^eichzeitig mit der Aufnahme des Grundstückes eine 
Feststellung des noch verbleibenden abbauwürdigen Materials vorzu- 
nehmen sein, da dies für die Bewertung_des Grundstückes von Wich- 
tigkeit ist. Das Gleiche gilt von dem Bestand an Nutzwaldnngen n. ä. 

Auch die Aufnahme der Gebäude gestaltet sich einfach. Nnr 
muß hier noch mehr, wie bei der Aufnahme von Grundstücken auf 
Umstände geachtet werden, die für die Bewertung von Wichtigkeit 
sind, Vordrucke nach Abb. 9 haben sich für die Bewertung einer 
größeren Zahl von Gebäuden als praktisch erwiesen, 

9 81.*) Den Zeitpunkt für die Aufnahme der Inventarstücke legt 
man am besten kurze Zeit vor die eigentliche Inventur, um die Auf- 
nahmebeamten am Inventnrtage möglichst zu entlasten. 

Das Verfahren bei der Inventaraufnahme richtet sich nach der 
Organisation der Inventar ^ Verwaltung. Bestehen keine Aufzeich- 
nungen über die vorhandenen Inventarstücke, so muß bei jeder In- 
ventur eine Natur^aufnahme der Bestände erfolgen, während dann, 
wenn eine geordnete Bestandsnachweisung für das Inventar vorhanden 
ist, die indirekte Aufnahme mit Vorteil verwendet werden kann. Da 
die Bewegung des Inventars nicht so erheblich ist wie die der Waren, 
so kann man eine indirekte Aufnahme hier noch mit viel größerem 
Rechte für zulässig erklären als bei der Waren aufnähme. 

Zweckmäßig ist es, wenn man die Inventaraufnahme durch solche 
Personen vornehmen läßt, welche eine genügende Kenntnis der verschiede- 
nen Inventarstücke besitzen, und nicht durch die einzelnen Abteüungs- 
vorstände. So vrird man beispielsweise die Aufnahme von Werkzeug- 
maschinen und Werkzeugen zweckmäßig einem Werkzeugmacher oder 
Betriebsschlosser übertragen, die Aufnahme aller hölzernen Inventar- 
stücke einem Schreinermeister, die der Zubehörteile zur Dampfheizung 
oder elektrischen Beleuchtungsanlage dem Maschinenmeister oder dem 
für die Instandhaltung dieser Anlagen verantwortlichen Monteur, ebenso 
die Aufnahme der Telephon-, Uhren-, und sonstigen allgemeinen Verkehrs- 
anlagen den mit der Instandhaltung derselben betrauten Personen. 

') Eine ffährend des Dmcks dieeea Bnchee ans der Feder des Herrn Dipl.- 
Ing. C. M. Lewiu, Berlin (Selbstverlag), erscbienene Arbeit, die InventariBierung 
in Fabrikbetrieben, behandelt die Anlage nnd Führang der Inventairegister ans- 
ftihrlicher. 

3* 



ügtzo.o, Google 



86 Anfnahmetflchnik. 

Erfolgt die Aufnahme aller InventarstUcke einer Abteilung durch 
eine Person, so empfiehlt es sich nicht, zur Bezeichnung der verschie- 
denen Arten von Inventarstücken verschiedenartige Aufnahmekarten 
zu verwenden, da dann die Entscheidung über die Zugehörigkeit zn 
einer bestimmten Gruppe in die Hand des Aufnehmenden gelegt wurde, 
was zu Verwechselungen Anlaß gibt und dazu fuhrt, daß in verschie- 
denen Abteiinngen die Ausscheidung nach verschiedenen Gesichtspunkten 
erfolgt. Viel zweckmäßiger sind in diesem Falle einheitliche Karten, 
während Trennung der einzelnen Stücke nach Gnippöö mit Hilfe eines 
auf die Karte bei der Bewertung zu setzenden Kontierungsvennerkes 
vorgenommen wird. Wird jedoch in der oben angedeuteten Weise die 
Aufnahmeaibeit nach der Art der verschiedenen Inventarsorten auf 
mehrere Personen verteilt, so ist die Verwendung verschiedenartiger 
Karten zu empfehlen, da dadurch die weitere Verarbeitung erleichtert 
wird. 

Bei der Aufnahme in Listen kann man sehr häufig die Arbeit 
dadurch wesentlich erleichtem, daß man die verschiedenen in allen 
Aufnahmebezirken vorkommenden Gegenstände in den Listen vor- 
druckt, und den Aufnahmebeamten lediglich das Eintragen der Stück- 
zahl überläßt. Dies Verfahren ist neben der Zettelanfnahme zu emp- 
fehlen fUr solche kleineren Gegenstände, deren Aufnahme bezw. 
laufende Kontrolle durch Karteikarten sich nicht lohnt. Hierher ge- 
hören z. B. Kleinwerkzeuge , kleinere Utensilien in den Büros wie 
Schreibzeuge, Papierkörbe, Locher und dergl., kleinerlei Gebrauchs- 
gegenstände wie Ziegelrahmen, Hölzer zum Zvrischenlegen in den Ziege- 
leien n. ä. 

Über die Bezeichnung' der aufgenommenen Posten, den Text der 
Niederschrift und dergl. gilt das weiter unten für die Warenaufnahme Ge- 
sagte. Zweckmäßig vrird man an allen größeren Inventarstücken eine 
laufende Nummer (die Aufnahmenummer) dauerhaft anbringen, um 
spätere Rückfragen zu erleichtem. Hierzu können mit Vorteil kleine 
Blechschildchen verwendet werden. Das Aufmalen der Nummer hat 
sich vielfach nicht bewährt (wird bei jedem Anstrich in Frage gestellt), 
ebensowenig das Einschlagen der Nummer in das Material, da im 
letzteren Falle das Auffinden der Nummer bei größeren Stücken sehr 
schwer ist. Das Auffinden der Nummer wird erleichtert, wenn man 
die Nummer ein für allemal an der gleichen Stelle anbringt, z. B. rechte 
unten vorn. 

Bei der indirekten Aufnahme ist lediglich ein Vergleichen der 
Bestände mit den Angaben der Inventarverzeichnisse notwendig. Da 
diese Arbeit erheblich leichter ist, als die Naturalauf nähme, so soll 
hier kurz die Anlage von Inventarverzeichnissen besprochen werden. 

Es kommen in Frage Verzeichnisse in Listenform, Tafelform und 
Kartenregister. Verzeichnisse in Listenform wendet man zweckmäßig 



oo^Ie 



Aufnahme der Betriebsgegenstände. 
Abb. 7 (Vorderseite). 



- AngeBcliafft:- 



Nr. des Lieferanten : - 



Schlüsselwort: ~ ^ 




















D«t. 


Sttudort 


Contr. 


Dit 


Standort 


Eontr 


Dtt 


StAQdort 


Konlr. 


Dat. 


Standort 


Kontr. 



























































































































Anschaffan^skosten: 




Abb. 7 (Küokseite). 
Begrelm. Abscbrelban^n: 




Beparatareni 






Fo 


Brtiag 


pro Jahr...*/(d.AnM)iBffw.-|-Bmeuer 




Art 
der ÄibBit 


Fol 


Botrag 


Eechnnng . 
Fracht a. Anfuhr 
f ajfremdefl 








Jahr 


Betrac 




Jahr 


Bstn« 




IBIO 

I 






1921 


















i 
























ä b) eigene 1^ 








4 
'6 
































eonetiees. . 










6 





















- 


S 
20 






1 


















8 






















Altwerte . , 


9 


















^" 




80 
























Dat 


derEmeut. 


Utah 


Pol 


■- 




~" 
































Dat- 


Grand 


Betrag 


















































































, 













D,i,i,zodb,Google 



38 AnfnalimetecbDik. 

dort an, wo es sich um einen nicht sehr ausgedehnten Inventarpark 
handelt, während EartenTerzeichnisse zur Eontrolle größerer Inventar- 
bestände mit starkem Wechsel des Standortes mit Vorteil benutzt 

werden. 

Das Verzeichnis wird zweckmäßig doppelt geführt: Fin Stamm- 
verzeichnis enthält das gesamte Inventar nach laufender Nummer ohne 
Rücksicht aul den Standort, während Neben Verzeichnisse das Inventar 
einer Jeden Betriebsabteilung oder jedes Raumes nachweisen. Diese 
letzteren Verzeichnisse werden am besten den Abteiinngen, welchen die 
betreffenden Räume unterstehen, überwiesen, damit dieselben sich an 
Hand der Verzeichnisse jederzeit von der Vollständigkeit ihres In- 
ventarbestandes Überzeugen können. Die Stammliste wird wohl am 
besten in der Buchhaltung geführt, wenn nicht eine besondere Stelle 
mit der Inventarverwaltung betraut wird. Der Vordruck für die 
Stammliate nnd die Nebenverzeichnisse ist ans den Abb. 7 nnd 8 er- 
sichtlich. 



Abb. 8. 


I 


nve 


Qta 


r-St 


anc 


mliste 
















Bezeichnung 


Ange. 
schafft 


An- 


Geschäftsjahr 19..... 


i . 


sch 

M 


f- 

s- 
rt 
4 


Eme 


ae-IOrde 

g AbBC 

S M 


tl. 

hr. 

A 


AuU 
Orden 
Absc 

Jt 




Res 

Jt 


1 Kleine 
jRepara- 
^ tur 

4 M 1 i 
















































1 






















1 






1 










— 






; 










Dieaet Teil .etat »ich ao( dar Nabanaeite fttnfiuil 

fort, iDOardem komml iwiashen jedei Blatt eins 

Eanliee Ton dieaei Breite nnd viereoitigani Dmck, 

ao d^ die Slammliala tBi 10 Jihre luireicht. 



Die erstmalige Anlage des Inventarverzeichnisses erfolgt am besten 
anläßlich der Inventur. Wird Kartenfonn für das Verzeichnis gewählt, 
so kann man mit Vorteil die Anfnahmezettel für die nach Abteilungen 
zu ordnenden Verzeichnisse verwenden (Standortskartei), während man 
das Stamm Verzeichnis in Listenform anlegt. Die Übersicht läßt sich er- 
heblich vergrößern, wenn man die Inventamummem in Reihen einteilt, 
entsprechend der Einteilung des Inventars für die Inventur. So könnte 
z. B. Nummer 1—999 für allgemeine Betriebsanlagen, Nummer 1000 bis 
1999 für Arbeitsmaschinen. Nummer 2000 — 2999 für Kleinwerkzeuge, 
Nummer 3000 — 3999 für Büroinventar usw. Verwendung finden. Eine 
Einteilung der Nummern nach dem Standorte also z. B. Nummer 
1 bis 999 für die allgemeine Verwaltung, Nummer 1000 — 1999 für 
Werkstätte I, 2000—2999 für Werkstätte U usw. empfiehlt sich nicht, 
da die verschiedenen Inventarstücke im Laufe der Zeit doch ihre Plätze 
wechseln. Die Inventamummer kann als festliegende E!ommi3sions- 



>y Google 



Aufnahme der Betrieb sf^egenstände. 39 

nummer ftir alle Beparaturen an dem betreffenden Inventarstücke ver- 
wendet werden. Dies bietet den Vorteil, daß man am Jahresschluß 
leicht feststellen kann, welche Reparaturkosten die einzelnen Inventar- 
stUcke verursacht haben. 

Vielfach ist es zweckmäßig, das Kartensystem zu verbinden mit 
dem Listen System, indem man für solche kleineren Teile, deren Be- 
stand starken Schwankungen unterworfen ist, wie z. B. Platzwerkzeuge 
und dergl. Hilfsregister anlegt. Um bei der Kontrolle dieser Hilfs- 
werkzeuge, namentlich beim Austritt eines Arbeiters zu verhüten, daß 
dieser fehlende Werkzeuge sich bis zur Beendigung der Übergabe von 
seinem Nachbar borgt, wird man am besten die Flatznummer auf den 
einzelnen Werkzeugen anbringen. 

Selbstverständlich müssen alle Änderungen im Inventarbestande 
zur Kenntnis des Führers der Inventarverzeichnisse gelangen. Bei Neu- 
anschaffungen von außerhalb läßt sich dies leicht dadurch erreichen, 
daß man dem Einkäufer vorschreibt, Bestellungen auf Inventarstücke 
nur nach Gegenzeichnung des Führers der Inventarverzeichnisse anzu- 
nehmen. Ebenso vrird mau für Anfertigungen im eigenen Betriebe die 
Gegenzeichnung der betr. Aufträge durch den Inventarregisterführer 
fordern. Dadurch wird gleichzeitig erreicht, daß die vorhandenen Be- 
stände besser ausgenutzt werden, da der Führer des Inventarregisters 
am ersten eine Übersicht über die in dem Betriebe verfügbaren Gegen- 
stände besitzt, und deshalb bei Neuanschaffungen zunächst hierauf Rück- 
sicht nehmen kann. 

Besonders muß hier der als Inventarstücke zu behandelnden Waren 
gedacht werden. Häufig kommt es ja vor, daß in Fabrikbetrieben 
eigene Erzeugnisse für Betriebszwecke weiter benutzt werden, so z. B. 
für die Ausrüstung des Versuchsraumes , der Werkstätten u. dergl. 
Handelt es sich um eine nur vorübergehende Benutzung, so tut man 
besser, die betr. Gegenstände als Waren aufzunehmen und entsprechend 
ihrem Zustande zu einem niederigem Werte in die Inventur einzustellen. 
Handelt es sich dagegen um Waren, weiche dauernd für die Ausrüstung 
der betr. Stellen benutzt werden, so muß deren Überführung zum In- 
ventar erfolgen, wobei natürlich gleichzeitig das Warenkonto zu Lasten 
des Inventarkontos zu erkennen ist. Da derartige Verschiebungen im 
Inneren des Fabritbetriebes der Buchhaltung meistens verborgen bleiben, 
so muß man durch häufige Rückfragen bei den einzelnen in Frage 
kommenden Stellen für Aufklärung hierüber sorgen. 

Besteht bereits ein Inventarverzeichnis, so geschieht die Fest- 
stellung des Inventarbestandes für die Inventuraufnahme am einfachsten 
dadurch, daß die verschiedenen Abteilungen an Hand ihrer Inventar- 
verzeichnisse feststellen, welche von den in dem Inventarverzeichnis 
enthaltenen Stücken sich in ihrer Abteilung vorfinden, welche fehlen 
und welche sich vorfindenden Stücke in ihr Inventarverzeichnis nicht 



ügtzocj, Google 



40 ÄutD&hmeteclinik. 

eingetragen sind. Bei Kartenregistem kann man zweckmäßig die betr. 
Karten ansaondem bezw. die mehr vorhandenen Stücke besonders auf- 
schreiben lassen. Es wird dann ein Leichtes sein, aus den Karten 
anderer Abteilungen für die mehrvorhan denen Stücke die nötigen Nach- 
weisungen zu finden und dadurch Inventarbewegungen, die nicht zur 
Kenntnis des Inventarregisterftthrers gekommen sind, später zu be- 
richtigen. 

Bei der Aufnahme des Inventars muß auch eine Grundlage 
für die Bewertung der verschiedenen Gegenstände geschaffen wer- 
den. Insbesondere sind unbrauchbare Teile auszuscheiden. Bei den 
vorhandenen größeren Einrichtungen ist der Zustand der der Abnützung 
unterliegenden Hauptteile besonders zu prüfen, so z. B. bei Dampf- 
maschinen der Zustand des Dampfzy linders, ebenso bei Gasmaschinen der 
des Zylinders und des Ventilkopfes, bei Dampfkesseln die Beschaffen- 
heit des Flammrohres bezw. der Siederohre, bei technischen Öfen der 
Zustand der der Flammenwirkung besonders ausgesetzten Teile wie 
z. B. der Kappe von Olasöfen, der Ausmauerung von Hochöfen und 
Kupolöfen, bei Drehbänken der Zustand des Spindelstockes und des 
Bettes, ebenso bei Hobelmaschinen, Fräsmaschinen und dergl., bei 
Schwefelsänrefabriken der Zustand der Bleikammern undDestillierblasen^ 
bei Zuckerfabriken der der Scheidepfannen, bei keramischen Mahlwerken 
der Zustand der Mahlsteine und Koller. Lehren und Meßvorrichtungen 
wird man auf ihre Genauigkeit nachmessen lassen. Ebenso wird man 
feststellen müssen, welche größeren Beparaturen im abgelaufenen Rech- 
nungsabachnitt erfolgten, wie beispielsweise der Ersatz der genannten 
Teile, da dieser als Wertvermehrung gelten muß. 

Anderseits ist zu untersuchen, ob durch Änderungen in der Fabri- 
kation, durch Aufgeben von bestimmten Artikeln oder Arbeitsverfahren^ 
Maschinen, Schnitte, Stanzen, Modelle, Preßformen oder Muster wertlos 
geworden sind. Bei der Aufnahme dieser letztgenannten Inventarstücke 
muß natürlich auch KUcksicht genommen werden auf den Bestand, 
welcher sich außerhalb des Hauses in Gießereien usw. befindet. Ins- 
besondere ist hierbei darauf zu achten, daß auch die von den Gieße- 
reien selbst auf Rechnung des inventarisierenden Betriebes angefertigten 
Gegenstände (Formplatten) aufgenommen werden, und zwar auch dann, 
wenn der Betrieb nur mit einem Anteil an den Kosten dieser Vorrich- 
tungen beteiligt ist, ihm aber das Eigentumsrecht an denselben nicht 
zusteht, denn diese Auslage würde sonst eine Verschlechterung des Ge- 
winnes des laufenden Jahres bedeuten, während die Einrichtung längere 
Zeit halt. Vorausgesetzt ist natürlich, daß die Einrichtungen auch 
weiterhin der Fabrikation dienen, daß also der betr. Lieferant beibe- 
halten wird, und daß es sich ferner nicht um Vorrichtungen handelt, 
die nur für einen speziellen Fall hergestellt sind. Entsprechendes gilt 
auch von den selbst gefertigten Vorrichtungen, deren Kosten ganz oder 



dbyGOOglC 



Antnabme der Betriebsgegenstände. 4] 

Abb. 9. Inventur 191 

Gebäude-Konto. Peststellimg des Zustandes der Baulichkeiten 



Die InventnrlBitung bittet am sorgfültige 
Beantwortung der nschatehenden Fragen 


Die nachstehenden Antworten auf 
die nebenstehenden Anfragen der In- 
Tenturleitung sind auf Grund einer 
peraönl. Besichtigung richtig erteilt 


Bemerkungen 
beiügl. des 
Wertansatie«. 


1 




>■ 






2. 


Blaut und Bunklass«. Zweck. 


8. 






3. 


A. InBores. 

Znstsndder AnBenwändB. GröBe et- 
waiger Schäden an Pnli, Anstrieh, Ge- 
fimii, Manerweri. Hols des Faohwerkes. 
Fencble Winde, lerfcorene Steine. 


3. 








Znstand des Dachea. Umfang et- 
n-aiger Schaden. Undichte Stellen. Be- 
fenligDugderEindeckang. Beachidigüng 
der Eindechnng: Zersprungene Ziegel, 








6. 


Zustand der DacbrinDeD, Dach- 
TeaBter und Blitxahleiler. NenanUgen. 


5. 








Zustand der Schornateine, Einsteig- 
tilren nnd Reinignngsoffnnngen. Nötige 


6. 








Zustand der Fenster. Donerfenster, 

Anstrich, Glas. Nötige Ausbeaaeningen. 
Fenslerhretler und Siniae. 










Zustand der TQren. Hok. Anstrich. 
Glas.8chliW»er.Neuanlagen.NÖtigeAosb. 


8. 








Zastandder Umfriedignng. Uaiier- 
werk, Einfriedigung. Taren. Nötige 


Ö. 








B. IsnereH. 

Znstand derinnenwände. PatE. An- 
strich. Tapeten. Neu gesogene Wände. 
Entfernte Wände. Not. Ansbesse rangen. 


10. 








Zustand der Decken. Fnti. An- 
strich. Slnck. Nötige Ansbesserungen. 

Zustand der FuBboden. Dielen. 
Scheaerleislen. Balken. Belag (Linoleum) 
Erneuerungen. Nötige AusbesfcmngeD. 


127 














Zustand der Treppen. Uolitreppen. 
Gelinder. Podeäte. Neuanlageu. Nötige 


13. 








Zustand der Türen. Holz. Anstrich. 
SchlUsser. Neuanlagen. Ausbesserungen. 

Zustandd.Inneneinriclilnng. Öfen. 
Kamine. Wasserleitung. Klosetts. Neu- 
anlagen. 








16. 






16. 


Terseicbnia sonstiger m.d.Oebiude <er- 
bnnden.Anlagen, die beaond. kontiert sind 
(Heiznng, el. Licht, Aafsage. Maschinen. 


16. 







dwGoogle 



42 

Abb. 10. 

Dampfmaschine Nr. 



Anfnahmetechnik. 

Inventur 191— 
- Abt 



Die InveDtnrleitnng bittet um genaue Be- 
antwortung der nachstehenden Fragen auf 
örund einer pereSnlichen Besichtigung der 
Maschine 


Worten auf nebensteheode 
Fragen werden aaf Grund 
einer eingehenden Besich- 
tigung der Uaschine er- 
teilt 


Bemerkangen 
bezagl. des 
■Wertsneslies 

Sit tar die Invui- 
mrlelM», 


I. 


Bauart, Baujahr und Lieferant. 


1. 






2. 


Welche Garantien teBtehen noch und 
.wie lange. 


2. 






3. 


Zustand im ailgemeinen. Gang, Stofl 
im Druckwech Beipunkte, Arbeiten der 
Steuerung und des Regulators, Störun- 
gen hei Leerlauf oder Überlastung. 


3. 






4. 


Zweck derMaechine. Betrieb od. Eeeerve. 


4. 






5. 


Betriebsdeoer im abgelaufenen Jahre 
(wie ermittelt?) 


6. 






6. 


Zustand des Zylinders: Durchmesser an 
6 Stellen unter 60" gegeneinander ge- 
neigt, a= b= c= d= e= f = 


6. 






7. 


Ist der Zylinder uorundi' 


7. 






8. 


Zustand des Kolbens und der Kolben- 
ringe. Letzter Ersatz der Ringe am? 


8. 






9. 


Zustand der Kolbenstange: Riefii;? 


9. 






10. 


Zustand der Stopfbiichsenkorper. Lassen 
sich die Packungen gut dicht ziehen? 


10. 






11. 


Zustand der Kreuzkoptbahn. Etwaige 
Beschädigungen. 


11. 






12. 


Zustand des Kreuzkopfes: Gleittlächen. 


12. 






13. 


Zustand der Steuerung. Schieberspiegel, 
ScbieberkiSrper. Ventilsitze. 


13. 






14. 


ZusUnd der Hauptlager: Beschädigungen. 


14. 






15. 


in den Lagersitzen. Heißgelaufen? 


15. 






16. 


Zustand d.Knrbelzapfens. Heißgelaufen? 


16. 






17. 
18. 


Zustand des Gestänges. 






Zustand des Schwungrades, insbesondere 
der Rillen bei Seilrädern. 


18. 






19- 


Größere Reparaturen im abgelaufenen 
Jahre, Ersatz wichtiger Teile? 


19. 






20. 


Letzte Indiziemng? Dampf verbrauch. 


20. 






21, 


Ward die Maschine dauernd normal be- 


21. 






22. 


Wie hoch scbätzen Sie die Dienstfähig- 
keit der Maschine in ihrem jetzigen 
Zustand? Welche Aufwendungen hal- 
ten Sie zur Erhöhung derselben für 
geboten? 


22. 







dwGoogle 



Aufnahme der BetriebagegenBtSnde. 



DampfkBBiel I 








antwortung folffender Fragen auf Grund 

MDer eingehenden perseDliclieii Sesich- 

tigung des EeBBeU 


Die nachstehenden Antworten 
ant nebenstehende Fragen wer- 
den anf Grund einer persön- 
lichen Besichtigung desEesseJs 
nach bestem Wissen erteilt 


Bemerkungen 

leitnne beiügl. 
des Wert- 
uiistiee 


1. 


Baaart Baujahr und Lieferant 


1. 






2. 


Art dea Betriebes: Regelm. Dienst 
oder Reserve. 


2. 






3. 


Betriebsdauer im abgelanfenen Jahre. 
(Wie festgestellt?) 


3. 






4. 


Zustand des ersten FUmmrohr- 
schusses. 


4. 






6. 


Znstand des zweiten Flammrohr- 
schasse B. 


5. 






6. 


Zustand des dritten Flammrohr- 
Bohuaaea. 


6. 






7. 


Zustand der vorderen Eundnaht. 


7. 






8. 


Zustand des Rostes und der Feuer- 
brilcke. 


8. 






9. 


Zustand der groben Armatur. 


9. 






10. 


Zustand der feinen Armatur. 


10. 






11. 


Undichte Stellen. 


11. 






13. 


Bemerkte Ansbenlungen, Ausglühon- 
gen nsw. 


12. 






18. 


Im abgelaufenen Jahre vorgenom- 
mene Eauptreparaturen. 


13. 






14. 
15. 
16. 
17. 


Kesselstein ansatz. 


14. 






Letzte Revision. 


15. 






Verdamptungsziffer. 


16. 






Zustand des Kesselmanerwerkes. 


17. 






18. 


Halten Sie den Sessel noch für 
dienstfähig? 

B.) mit Rücksicht auf seinen Zn- 
stand 


18a. 








b) mit Rücksicht ant die Ver- 
dampfung. 


18b. 






19. 


a) die noch mögliehe Lebensdauer 


19a. 








b) die Aufwendungen, welche nJitig 
sind, um den Kessel wieder 
dienstßthig zu machen? 


19b. 







dwGoogle 



Anfnahmetecb Dik. 





Dynamoma 


schi 


neNr 




Die Inventurleitung bittet um gefl. recht 

Borgfältige Beantwortung der naohBtehen- 

den Fragen auf Grund einer persönlichen 

Besichtigung der Maschine 


Die nachstehenden Antworten 
auf nebenstehende Fragen wer- 
den auf Grand einer persönlichen 
Besichtigungder Maschine nach 
bestem Wissen erteilt 


Bemerkungen 
der 

beiOgl, des 


1. 


Bauart. Stromart. Lieferant. Pa- 
hrik-Nr. 


1. 






2. 


Bestehen noch Garantien. Welche? 


2. 






3. 


Wie wird die Maschine benutzt? 
Ruserve? 


3. 






4. 


Betriebsdauer im letzten Jahre. (Wie 
ermittelt?) 


4. 






5. 


Wie ist die Belastung der Maschine? 
Normal? Überiastung? Unter- 
belastung? 


5. 






6. 


Zustand des Kollektors: 
a) Durchmesser. 


6a. 








b) Rund? 


6b. 








c) ÜberflBche (riefig, Isolation ver- 
schoben}. 


6c. 






7. 


Znstand des Ankers: 
ft) Wieklungsköpte. 


7a. 








b) Isolation (Art der Isoliemng) 


7b, 








e) Wicklung io den Nuten. 


7c, 








d) Betriebstemperatur? 


7d. 






8. 


Znstand der Magnetspulen: 
a) Wicklung. 


8a. 








b) Temperaturerhöhung. 


8b. 








c) Isolatoren. 


8c. 






9. 


Nebenteile. 


9. 






10. 


Im Laufe des Geschäftsjahrs vor- 
genommene Ernenernnsen? 


10. 






11. 


Letzte Prüfung und deren Ergebnis? 


11. 






12, 


Wie hoch schätzen Sie die Dauer 
der Diensifähigkeil? 


12. 






13. 


Welcher Aufwand ist nach Ihrer 
Ansicht erforderlich, um die Ma- 
schine wieder dienstfähig zn 
machen? 


13. 






14. 


Sonstige Bemerkungen. 


14. 



















dwGoogle 



Aufnahme der BetriebBg^enstände. 













Die InTentorlettung bittot um gefl. ge- 
naue Beantwortung der folgenden Fragen 
auf Grund einer pergönliclien Besichti- 
gung des Ofens 


Nachstohende Antworten auf 
nebenstehende Fragen werden 

nach persönlicher Besichtigung 

des Ofens nach bestem Wissen 

erteilt 


Bemerknngen 

der 

[nvanturleitung 

beiBgl. des 

Wertansitz«! 






1. 








im Jahre 




2. 


Dient zum lfd. Betrieb — uIb Be- 


2. 






3. 


zahl der Umbrände im leisten Jahre. 
(Wie ermittelt?) 


3. 






4. 


Zustand des Ofengemäners : 
a) AuBen. 


4a. 








b) An den Eammereingängen. 


4b. 






5. 


Zustand des OfengewSlbes. 


5. 






6. 


Zustand der Zagkanäle und Schieber. 


6. 






7. 


Zustand der SchmauchkanSle und 
Schieber. 


'■ 






8, 




8. 






9. 


Beparaturbedürftige Stellen. 


9. 






10. 


gröfiere Erneuerungen. 


10. 






11. 


"Wie lange wird der Ofen voraua- 
sichtlicb betriebstthig sein, ohne 
daß eine gröBere Beparatur nötig 
wird? 


11. 






12. 


Wie hoch schätzen Sie die Kosten 
einer durchgreifenden Erneuerung, 
worin besteht diese und welchen 
Nutzen könnton sie bringen? 


12. 







dwGoogle 



46 Anfnabmetechcik. 

zum Teil von dem Besteller der betr. besonderen Einrichtung getragen 
sind wie z. B. Spezialm od eile, besondere Stanzen, Preßformen u. dergl. 

Am leichtesten gewinnt man diese Unterlagen, wenn man für die 
verschiedenen Arten von Maschinen Fragebogen aufstellt und von den 
einzelnen Beamten ausfüllen läßt. Wir geben in Abb. 9 — 13 derartige 
Fragebogen wieder, die gleichzeitig fUr die Bewertung einen entsprechen- 
den Vordruck enthalten. 

g 32. In ähnlicher Weise wie die Durchführung der Inventar- 
aufnahme muß auch die der Zeichnungen erfolgen. Insbesondere wird 
man zu untersuchen haben, welche Zeichnungen als Grundlagen für 
die normale Fabrikation zu gelten haben, nnd welche lediglich für 
eine einmalige besondere Ausführung angefertigt sind. Ebenso vrird 
natürlich der Zustand der verschiedenen Zeichnungen berücksichtigt 
werden müssen. Des weiteren wird man Zeichnungen, welche für ein 
noch schwebendes Projekt oder eine noch nicht abgerechnete Anlage 
angefertigt sind, besonders kennzeichnen, da ja deren Kosten der ab- 
gelaufenen Rechnungsperiode nicht zu Lasten gebracht werden dürfen. 
Auch fremde Zeichnungen müssen bei der Inventur aufgenommen werden, 
da ja der Betrieb für dieselben haftet, doch wird man hier nur Original- 
zeichnuDgen berücksichtigen, Pausen des geringfügigen Wertes wegen, 
dagegen außer acht lassen. 

§ 33. Bei Betrieben, welche viele Arbeiten auswärts auszuführen 
haben, ist der auf Montage befindliche Teil des Inventars oft recht er- 
heblich. Anderseits ist die Gefahr des Verlustes einzelner Stücke hier 
sehr groß. Infolgedessen muß für eine rechtzeitige Kontrolle der außer- 
halb befindlichen Gegenstände gesorgt werden. Zweckmäß^ wird man 
hierfür den Leitern der Außenarbeiten Aufnahme Vordrucke zustellen, 
welche dieselben mögUchst noch vor dem eigentlichen Inventurtage aus- 
zufüllen und zurückzusenden haben, damit noch rechtzeitig ein Vergleich 
der betreffenden Best&nde mit den Aufzeichnungen des Stammhauses 
möglich ist, und etwaige Differenzen rechtzeitig aufgeklärt werden 
können. 

Mit Rücksicht auf die große Arbeitslast, welche die Warenanf- 
nahme mit sich bringt, empfiehlt es sich, die Betriebsgegenstände, ins- 
besondere das Inventar vor Beginn der eigentlichen Inventurzeit auf- 
zunehmen, nnd die geringfügigen Änderungen des Gesamtbestandes 
später zu berichtigen. 

3. Kapitel. Vorbereitung der Warenanfbahme. 

§ 34. Die Warenbestände teilen wir zunächst bei Fabrikbetrieben 
entsprechend dem Gange des Fabrikationsprozesses ein in Bohstoffe, 
deren Verarbeitung im eigenen Betriebe noch nicht begonnen hat, 
Teilfabrikate, die sich in Arbeit befinden, Fertigfabrikate, die den 



dbyGooglc 



Vorbereitung der Warenaufnahme. 47 

ganzen Gang des Produktionsprozesses einschließlich etwaiger Prüfungen 
bereits dnrchlaufen haben, und Handelswaren, die nicht von dem eigenen 
Betriebe erzeugt sind, und die bei reinen Warenhandelsbetrieben den 
gesamten Warenbestand auEmachen. 

Innerhalb der so gebildeten Gruppen wird eine weitere Einteilung 
vielfach am Platze sein, die der Schwierigkeit der Umsetzung der Vor- 
rilte in Geldwerte entspricht. 

Bei den Rohstoffen ist zu unterscheiden zwischen Waren in all- 
gemdn gebrfiuchlicher (marktgängiger) Gestalt und Abmessung, und 
solchen Waren, die in einer bestimmten, nur für den in Frage kommen- 
den Betrieb geeigneten Gestalt bezogen werden (Bezugsartikel). Denn 
es ist klar, daß marktgängige Waren bei Auflösung der Vermögens- 
masse leichter und vorteilhafter verkauft werden können, wie Artikel, 
die nur bei Weiterführung des Betriebes oder eines bestimmten Fabri- 
kates verwendbar sind. Zu der ersten Gruppe gehören z. B. alle Metalle 
in normalen Abm^sungen als Draht, Blech, Rohr oder Normalprofil, nor- 
male Schrauben, Nieten, Installationsmaterial, Isolierstoffe, Säuren, 
Farben, Lacke, Hilfsmaterialien, Rohmetalle, allgemein verwendbare 
Glasteile wie Flaschen, Röhren usw., Fittings,' Hähne, Ketten, Sieb, 
Gewebe u. deigl. Als Bezugsartikel sind beispielsweise die meisten 
Gußstücke, Preßstttcke, speziell geformte Olas- und Porzellan teile, ab- 
gepaßte Marmortafeln, Fassonteile, fertig bezogene Uhrwerke, vorge- 
lochte Bleche, besonders zusammengesetzte Massen oder Chemikalien 
(z. B. Engoben oder Glasuren), vorbehandelte Gewebe und Garn u. a. m. 
zu bezeichnen. Femer gehören hierher dem Betriebe angepaßte Druck- 
sachen, Kataloge, Preislisten, Reklameartikel, wie Reklamegeschenke, 
Blechplakate, Bilder u. dergl., soweit solche als Aktivnm angesehen 
werden können. 

Empfehlenswert erscheint weiterhin eine Trennung der veralteten 
oder beschädigten Stoffe von neuen, einmal imi die Liquidität der Vor- 
räte besser beurteilen zu können, dann aber auch um über den Umfang 
der Lagerungsverluate eine Übersicht zu bekommen. Diese Übersicht 
ist notwendig, um eine Kontrolle der Bestandkonten zu erzielen. Denn 
dazu müssen alle Differenzen möglichst genau aufgeklärt werden. Eben- 
so ist eine derartige gesonderte Aufführung beschädigter und veralteter 
Stoffe von Wichtigkeit, wenn durch die Inventur das Ergebnis einer 
monatlichen Gewinn- und Verlustermittlung kontrolliert werden soll. 
Denn die Verluste durch Veralten und Lagerbeschädigung lassen sich 
meist nur schwer in den MonatsbUanzen berücksichtigen. 

Des weiteren wird eine Einteilung der Warenbestände nach den 
verschiedenen Konten erforderlich. So wird man insbesondere getrennt 
auffuhren die Hilfsmaterialien, Betrieb smateriaben, Kohlen, Werkzeug- 
Vorräte, Kisten, Packmaterial u. dergl. Denn nur dann ist ein ord- 
nungsmäßiger Abschluß der entsprechenden Konten möglich. Das häufig- 



oA^oo^Ie 



48 Aufnahmetecbaik. 

in der Praxis übliche Verfahren, die Summe aller dieser Bestände auf 
das Warenkonto zu bringen und alle entsprechenden Konten mit ihrem 
Saldo auf das General-Warenkonto zu übertragen, ist unzulänglich. 
Zu den Teilfabrikaten rechnen wir: 

a) Alle Waren, die sich in Arbeit befinden d. h. an denen durch 
den Produktionsprozeß eine Veränderung der Form oder Be- 
schaffenheit vorgenommen ist, oder die zu diesem Zwecke an 
der Verarbeitungsstätte bereits angeliefert sind. 

Hierher gehören z. B. in einer Werkstatt bearbeitete Eiaenteile, 
in Montage befindliche Maschinen, in der Grnibe losgesprengte Mine- 
ralien wie Lehm, Kohle, Ton oder Erz, die Vorprodukte chemischer 
Fabriken, Schnitzel der Zuckerfabriken sowie Materialien, welche von 
dem Materialmagazin ausgegeben und in Ausgabe verbucht, von der 
Werkstatt aber noch nicht in Bearbeitung genommen sind. Auch die 
in den Öfen befindlichen Produkte der Glas- und Keramindustrie und 
der metallurgischen Betriebe gehören hierher. 

b) Vorbereitungs arbeiten : Hierunter verstehen wir solche Arbeiten, 
welche, wie das Eintonnen in Sand, das Ansetzen von Hilfs- 
massen, Beizen und dergl., die Herstellung von Lehmkemen 
für die Gießerei, das Einsümpfen von Lehmmassen für die 
Tonindustrie u, dergl. wertlos werden, wenn die Fabrikation 
nicht fortgesetzt wird. 

Die Teilfabrikate werden in der Inventur am besten nach dem 
Gange des Produktionsprozesses und der Verwertungsmöglichkeit unter- 
schieden, da darauf die Bewertung sich stützen muß. Hierbei wollen 
wir auch die Liquidität der verschiedenen Werte berücksichtigen, welche 
von der Höhe der neu zu investierenden Kapitalien und der Verwend- 
barkeit der verschiedenen Produkte abhängt. Denn es ist klar, daß 
beispielsweise ein Teilfabrikatbestand von 100000 Mk. in bezug auf die 
Liquidität der Unternehmung viel geringer zu bewerten ist, wenn zur 
Komplettierung der Teilfabrikate auf Fertigfabrikate noch eine Neuin- 
vestierung von 200000 Mk. erforderlich ist, als wenn die Neuinvestiening 
nur 10000 Mk, betragen wurde. Dies Verhältnis wird auch dann noch 
richtig sein, wenn der erstgenannte Bestand für verschiedene Arten 
von Produkten verwendbar war, während der letztgenannte nur für ein 
einziges Produkt benutzt werden konnte. Entsprechendes z. B. gilt 
von einer fertigen Dampfmaschine, welche nur auf die Probe wartet, 
und dem Bestand an Kolbenkörpem und sonstigen Einzelteilen für die 
Dampfmaschine; dem im Lehmberge gegrabenen Lehm und den zum 
Sortieren angefahrenen Ziegeln; einzelnen Kontaktfedem und Teilen 
für Telephone, den Klinkenstreifen der Telephonschränke und den vor- 
montierten Schränken. 

In Abb. 14 sind verschiedene Beispiele für die Einteilung der 
TeiUabrikate in verschiedenen Betrieben wiedergegeben, die lediglich 



äoyGOOgIC 



Vorbereitung der ■Warenanfnabme. 



Beispiele für die Einteilnng der Teilfabrikai 
Dampfziegelei (einheitl. ArbeitsgSDg) ; 

1. Gegrabener Lehm im Lehmberg. 

2. Mit der Drahtseilb&hn zum Einsumpfen gebrachter I 
8. In den Sümpfen befindliche HasBe. 

4. NaBB6 Formlinge. 

6. Trockene Pormlinge. * 

6. Im Ofen befindticlie Ware. 

T. Znin Sortieren auagetragene Ware, 

8. Fertig sortierte Ware, 



Drahtzieherei 
(einheitl. Ärbeitsgang): 
AasgeBch miedet« Knüppel. 
YoTgewalzteB Material. 
I. Zng. 

IL Zug UBW. 

Gerberei 

(einbeitL ArbeitBgang): 
Geschabte Bobbgute. 
Eingesalzte Häute. 
Gewalktes Leder. 
Verpacktes Leder. 



Bleianfbei 



.itong 



(einheitl. Arbeltsgang): 

1. Gebrochenes Erz. 

2. Am Elaubetiscb ausgeklaubte En- 
atucke ohne Gangart. 

3. Setzmaschinen Produkt A— C. 

4. StoBherdprodukt A-C. 

5. R&stofenprodnkt. 

6. Erstes Schmelzgut. 

7. Bleiasche, 

8. Kupfer. 

9. Silber. 



Dyni 



nban (In mehrere nebeneinander lanfende Zweige 

geteilte Fabrikationen): 



1. Änkerbleche Hagnetbleche 

2. Ankerkttrper, fertig Magnetgestell, fertig 

3. Anker, gewickelt Magnete, gewickelt 



4. Anker mit Eommntator 



5. Gesamtmontage. 

Elektrischer 



Eommutatorlamel len 

Eommutatorkörper, fertig 
Eommntator, zusammen- 
gebaut 



nbau (geteilter Arbeitsgang): 



Feldspulen her- Skala an- 
stellen fertigen 



. Zeiger und Feder befestigen. Feldspulen einsetzen. 



Montieren. 
Prüfen und Eichen 



dbyGoOglC 



50 Aofnahmetecbnik. 

zeigen sollen, wie die Gruppierung vorgeDommen werden könntfi, ohne 
daß natürlich in den Beispielen auf die verschiedenartigen Arbeitsweisen 
in der gleichen Branche Rücksicht genommen werden konnte. 

Auch bei den TeiLfabrikaten empfiehlt es sich aus den oben an- 
geführten Gründen, neue, allgemein yerwendbare Ware und alte be- 
schädigte oder zu veralteten Waren gehörige zu unterscheiden. Ebenso 
wird eine Teilung nach den verschiedenen Betriebskonten wünschens- 
wert sein. Mit Rücksicht auf aie Liquidität wird man ferner Arbeiten 
auf Vorrat von Arbeiten für bereits vorliegende Aufträge trennen müssen. 

Als Fertigfabrikate können wir nur solche fertige Waren ansehen, 
welche alle Stadien des Fabrikationsprozesses einschließlich der Prüfung 
bereits durchlaufen haben, und welche als fehlerlos befunden, und, so- 
fern dies besteht, dem TeilFabrikate-Eonto bereits gutgeschrieben sind. 
Noch in Probe befindliche Maschinen, noch nicht untersucht« Massen 
gehören zu den TeiUabriksten. Solche Fabrikate, welche nach Handels- 
gebrauch in bestimmten Packungen abgegeben werden, sind daher erst 
nach Vollendung dieser Packung als Fertigfabrikate anzusehen, bei- 
spielsweise Creme, Putzmittel, Lacke, Glaswaren, Chemikalien, Elein- 
eisenzeng, Schrauben und dergl. 

Auch bei den Pertigfabrikaten wird man wiederum die verschie- 
denen Warenkonten bei der Anordnung berücksichtigen. Innerhalb 
der einzelnen Konten wird eine Einteilung nach der Bealisierbarkeit : 
Listenmäßige, veraltete, gebrauchte und beschädigte Waren vorzu- 
nehmen sein. 

Es ist nicht immer notwendig, daß derartige Waren am Orte der 
Inventaraufstellung greifbar sind. Vielmehr gehören hierher auch zur 
Ansicht, Aushilfe auf Ausstellungen oder in Konsignations- oder Filial- 
lagem hefindhche Waren. 

Einen besonderen Posten unter den Warenbeständen sollten die 
wohl in jedem Betriebe auftretenden Abfälle wie auch die in chemischen 
Betrieben und Hüttenwerken auftretenden Nebenprodukte bilden. Als 
Abfälle kommen in Betracht die bei der Metall- und Holzbearbeitung- 
auftretenden Späne und VerschnittstUcke. Als Nebenprodukte beispiels- 
weise in Gasanstalten Eoks, Teer, Oaswasser und Reinignngsmasse, 
in Hochöfenbetrieben Schlacke und Schlackenprodukte und dergl., in 
Gerbereien Lohe u. a. m. 

Versuchsmodelle sind zweckmäßig ebenfalls gesondert anzuführen, 
des Abschlusses der betr. Konten wegen. 

Zu den Handelswaren rechnen wir solche nicht selbst fabrizierte 
Waren, die unverändert zum Verkauf kommen. Bei der Beurteilung 
der Realisierbarkeit derselben wird man im allgemeinen die gleichen 
Gesichtspunkte zugrunde legen, wie bei den Fertigfabrikaten und dem- 
entsprechend auch in der Inventur die Anordniuig in gleicher Weise 
vornehmen. 



dbyGOOglC 



Torbereihing der WareuanfDahme. 51 

Im Fabrikationsgeschllft weiden oft große Mengen ungebrauchter 
-Werkzeuge vorrätig gehalten. Es wird sich nun empfehlen, die Werk- 
zeuge von den übrigen Vorräten getrennt in der Inventur aufzuführen, 
da dadurch die Übersicht erhöht wird. Hierzu kommt, daß meist diese 
Anschaffungen auf einem anderen Konto verbucht sind, wie die Waren, 
weshalb aus den auf S. 47 angeführten Qrtinden eine gesonderte Auf- 
führung erfolgen sollte. Natürlich kann es sich nur um solche neue 
Werkzeuge handeln, welche sich noch ungebraucht innerhalb des dafür 
bestimmten Lagers befinden, während Werkzeuge, die bereits an die 
Arbeiter herausgegeben sind, als neu nicht mehr angesehen werden 
können. 

f 35. Welches Verfahren man für die Warenaofnahme wählt, 
hängt von dem zur Verfügung stehenden Personal, der Einrichtung der 
LagerbnchfOhrung und der Art der aufzunehmenden Waren ab. Für 
kleinere Läger wird man meistens die direkte Aufnahme wählen. 
Größere Läger können, wie bereits erwähnt, meist nur mit Hilfe des 
indirekten Verfahrens in angemessener Zeit aufgenommen werden. 
Die in g 27 beschriebene teilweise Voraufnahme ist nur dort anwend- 
bar, wo die Reihenfolge der verschiedenen Waren zwischen Vorauf- 
nahme und endgültiger Aufnahme nicht geändert wird, d. h. also in 
Magazinen, in denen jede Ware ihren bestimmten Platz hat. Betriebe, 
welche keine LagerbuchfUhrung mit Einzelnachweis der Bestände fOr 
jede Warengruppe besitzen, verwenden mit Vorteil für die indirekte 
Aufnahme das zu zweit genannte Verfahren, indem sie die jeweils vor- 
handenen Mengen eines bestimmten Materials aufnehmen und den bis 
zum Inventurtage stattfindenden Materialverkehr in einer Berichtigungs- 
List« verzeichnen, Dort, wo laufend eine Bewertung der von der Werk- 
statt abgelieferten Ware mit den Selbstkosten stattfindet (also eine 
Nachhalkulation jedes einzelnen Postens erfolgt), kann man die in- 
direkte Aufnahme auch für die in der Werkstatt in Arbeit befindlichen 
TeUfabrikate in der Weise anwenden, daß man die Waren, wie sie 
sich vorfinden, aufnimmt und die Begleitpapiere der nach der Aufnahme 
abgelieferten Waren entsprechend bezeichnet, damit die Werte derselben 
entweder in einer Berichtigungsliste vermerkt oder in der neuen Rech- 
nung verbucht werden. 

9 36. An die Besprechung der verschiedenen Verfahren fOr die 
Warenaufnahme wollen wir eine Betrachtung der Äufuahmeroittel an- 
schließen. Wir verstehen hierunter die Einrichtungen und Verfahren, 
welche zur Festfitellung der au%enommenen Posten nach Menge und 
Bezeichnung, zur Verzeichnung derselben und zur Kennzeichnung der 
erfolgten Aufnahme dienen. 

Was zunächst die Mengenfeststellung anbelangt, so erfolgt diese 
bekanntlich je nach der Art der Waren durch Zählen, Messen oder 
Wiegen. 



o,Cooglc 



52 Anfuabmetecbnik. 

Gezählt werden solche WareD, welche nach Stückzahl oder in 
Originalpackungen wie Büchsen, Flaschen, Gläser, Dosen, Paketen, 
ErUgeii und dergl. gehandelt werden und welche sich bei der Änt- 
nahme in unan gebrochenen Originalpackungen vorfinden. Das Zählen 
derartiger Waren kann man wesentlich erleichtem, wenn man die ein- 
zelnen Stucke regelmäßig anordnet, z. B. aufschichtet, oder nebenein- 
ander stellt und dadurch Reihen bildet, welche die gleiche Stückzahl 
enthalten. Es genügt alsdann das Abzählen einer Reihe und die Fest- 
stellung der Zahl der Reihen. Wenn die Waren in dieser Weise be- 
reits am Lagerplatze angeordnet sind, muß darauf geachtet werden, 
daß nicht mehrere Reihen derartig voreinander geschichtet sind, daß 
die einen die anderen verdecken, sodaß beispielsweise je zwei oder 
drei Schichten hintereinander liegen. Man wird deshalb, um Fehler zu 
verhüten, dem Aufnahmepersonal einschärfen müssen, in jedem Fall 
wenigstens einige Fackungen herauszunehmen und nachzusehen, wie- 
viel Schichten sich voreinander befinden, namentlich dann, wenn recht 
tiefe Regale oder Kisten für die Aufbewahrung der Waren verwendet 
werden. Selbstverständlich muß auch kontrolliert werden, ob die ein- 
zelnen Fackungen ordnungsmäßig gefüllt sind, insbesondere ob nicht 
einzelne angebrochene Packungen sich unter den vollen befinden. 
Ebenso ist zu beachten, ob bei Waren, zu denen Zubehörteile mitge- 
liefert werden, wie^. B. größeren Instmmentenkäst«n, fertigen Maschinen, 
Anlagen zur Selbstmontage und dergl. auch alle Zubehörteile voll- 
zählig sind. Denn es läßt sich leider nicht immer vermeiden, daß bei 
Nachheferungen Einzelteile ans den auf Lager befindlichen vollständigen 
Sätzen entnommen werden, welche bis zur Inventur noch nicht wieder 
ersetzt werden konnten. Tunlichst wird man natürhch derartige un- 
vollständig gewordene Sätze während der Aufnahme vervollständigen, 
denn dadurch werden Fehler bei der Bewertung am sichersten ver- 
mieden. 

Zum Abzählen kleiner Gegenstände, welche ein Durcheinander- 
schütten vertragen, wie z. B. Schrauben, Revolverteile, Engeln, Federn, 
Steine, in kleinen Paketen verpackte Waren u. dergl. sind sehr vorteilhaft 
Zählbretter zu verwenden. Man kann sich diese Zählbretter leicht 
selbst in der Weise herstellen, daß man mit Hilfe eines genügend großen 
ZentrumbohrerB in ein Brett je 10 Reihen von je 10 Löchern einbohrt. 
Zweckmäßig wird man je zwischen 5 Lochreihen einen etwas 
größeren Zwischenraum lassen. Man schüttet die zu zählenden Teile 
auf das Brett und verteilt sie mit der Hand derartig über das- 
selbe, daß in jedem Loch sich ein oder zwei evtl. auch drei StUck be- 
finden. Diese Arbeit geht sehr schnell und mühelos vor sich. Um über 
etwaige wiederholte Füllungen des Zählbrettes Aufzeichnungen machen 
zu können, kann man an einer Seite ein Stückchen Schieferpapier auf- 
kleben lassen, oder eine Markiervorrichtung nach Art der Bülard- 



dbyGOOglC 



VorbereituDg der WareDaDfnahme. 53 

markierung anbringen. Sind sehr große Mengen von geringwertigem 
Material anfzunehmen, so kann man sich statt der Zähliing des ganzen 
Bestandes begnügen mit dem Abwiegen einer bestimmten Menge, z. B. 
von 100 Stück, und die SttickzaM durch Division des Gresamtgewichtes 
durch dieses Einzelgewicht wenigstens angenähert berechnen. 

Da die Aufnahme meistens Ton ungeübten Leuten Torgenom.men 
wird und häufig mit einer gewissen Hast ausgeführt werden muß, so 
empfiehlt es sidi , durch das Äufn ahmepersonal die auf den ver- 
schiedenen angefahrten Wegen ermittelten Mengen nicht ausrechnen 
zu lassen. Denn dabei unterlaufen häufig Fehler, die sich später nicht 
mehr feststellen lassen. Derartige Rechnungen werden viel zweck- 
mäßiger bei der Bewertung vorgenommen, bei der evtl. auch die In- 
haltsangaben für die verschiedenen Packungen an Hand der Original- 
ziffem nachkontrolliert werden können, sodaß die Fehler, welche durch 
falsche Angabe des Inhaltes einer einzelnen Packung (z. B. bei Ver- 
wechseln zweier Größen) entstehen können, bei dieser Art der Mengen- 
aufschreibung leicht entdeckt werden. So hätte beispielsweise der Auf- 
nehmende etwa folgende Einträge zu machen: 5 Reihen je 14 Pakete, 
Inhalt 5 Stück, oder drei Schichten je 5 Reihen zu 17 Paketen je 5 Stück 
oder 3 X 5 X 17 a 5. 

Das Messen, insbesondere die Feststellimg der Warenbestände 
nach Längenmaßen, wird in Fabrikbetrieben verhältnismäßig selten zur 
Anwendung gebracht. Als Hilfsmittel können an den Wänden oder 
Gestellen aufgemalte Maßstäbe dienen. Um beim Messen großer Längen 
das Zählen der an dem Maßstab vorbeigeführten Stücke zu verein- 
fachen, kann man, ähnlich wie dies die Cieometer tun, an dem einen 
Ende des Maßstabes eine Reihe von Ringen aufhängen, welche der 
Aufnehmende jeweils beim Vorbeiführen einer dem Maßstabe ent- 
sprechenden Länge von dem einen Ende des Maßstabs zum anderen 
mitnimmt und dort aufhängt. Als weitere Hilfs Vorrichtungen seien 
hier zu erwähnen Drahtmeßmaschinen, bei denen der zu messende 
Draht zwischen zwei Hollen durchgeführt wird, die Rollen infolge der 
Reibung mitnimmt und dadurch ein anf einer Rollachse sitzendes Zähl- 
werk betätigt. Der Gleitung wegen sind die Ergebnisse dieser 
Maschine nicht ganz genau. Genauer arbeiten mit Umdrehuugszähler 
versehene Haspel. 

Viel häufiger wird das Messen verwendet für die Feststellung der 
Qualität, und als Ersatz für das Wiegen schwerer Stücke. 

Als Ersatz für das Wiegen wird das Messen häufig auch dort 
angewendet, wo wegen des Umfangea oder mangelnden Zusammen- 
hangs der betreffenden Waren ein Wiegen nur schwer durchzuführen 
ist. So können z. B. schwere Normalträger, Winkel- oder Rundeisen 
und dergl. statt durch Abwiegen auch durch Angabe der Länge und 
Profilnummer mit ansreichender Genauigkeit aufgenommen werden, 



dbyGOOglC 



54 Anfnahmetecbuik. 

da das Gewicht des laufenden Meter aller Normalprofile aus den von 
den Hüttenwerken herausgegebenen Tabellen entnommen werden kann. 
Ebenso werden Vorräte von gehäufter Ware z. B. Kohlen, losgegrabener 
Sand, Ton, Kaolin, Getreide, Rohzucker und ähnliche Produkte ge- 
nügend genau durch Abmessen bestimmt werden. Sind diese Massen 
in Behältern, so empfiehlt es sich die Oberfläche derselben mögliehst 
zu ebnen. Aus der Bodenfläche des Behälters und der Höhe des Mate- 
rials können dann Bauminhalt und Gewicht berechnet werden. Lagern 
derartige Massen frei, so bildet sich eine natürliche Böschung. Der 
senkrechte Querschnitt des Haufens ist infolgedessen entweder aus 
Dreiecken oder aus Trapezen zusammengesetzt. Auch hier wird man 
durch entsprechendes Umarbeiten der Haufen dafür sorgen, daß der 
Querschnitt ein möglichst gleichmäßiger wird. Die Inhaltaberech- 
nung erfolgt alsdann nach den bekannten geometrischen Formeln: 

V ^ G ■ ^ ■ L. bei dreieckigem Querschnitt und 

V = 
wobei bedeutet: 

V := den Bauminhalt, 

G u. g = die wagerechten Begrenzungslinien, 
H = die Höhe der betr. Profile, 
L = die Länge des Stückes, für das das Profil gilt. 

Ist der Querschnitt der Haufen nicht Überall der gleiche, so teilt 
man den Haufen in eine Reihe gleicher Abschnitte, und bestimmt 
das mittlere Profil derselben. Lagern die Massen auf geneigtem Unter- 
grund (z. B. an der Böschung einer Tongrube), so ist dies bei der 
Rechnung natürlich zu berücksichtigen. Setzt sich der Querschnitt aus 
mehreren Figuren zusammen, so müssen soviel Maße aufgenommen 
werden, als zur Aufzeichnung des Profils nötig sind. Ist das spezi- 
fische Gewicht der betr. Maße nicht bekannt, so wiegt man zweck- 
mäßig eine bestimmte dem Bauminhalte nach bekannte Menge z. B. 
eine rechteckige Kiste voll und berechnet hieraus das Gewicht pro cbm. 

Das geometrische Verfahren kann man auch für die Bestimmung 
der Menge schmelzender Massen in metallurgischen Öfen, Glasöfen und 
dergl. verwenden. Auch die Ermittelung von Flüssigkeitsmengen mit 
Hilfe der Abmessungen des Umschließungskörpers und der Höhe der 
FlüsBigkeitssäide wird häufig von Vorteil sein, da man dadurch weniger 
Verluste hat, als wenn man die Flüssigkeiten abfüllt. 

Am häufigsten kommt für die Mengenbestimmung das Wiegen 
zur Anwendung. Darum wird es bei der Vorbereitung der Inventur- 
arbeiten notwendig, eine genügende Anzahl von Wagen nebst zuge- 
hörigen Gewichtssätzen zu beschaffen. Für die Lageraufnahme werden 
meistens Dezimalwagen zur Verwendung kommen müssen, infolgedessen 



dbyGOOglC 



Vorbereitnng der Warenanfnahine. 55 

ist es notwendig, daß man das Aufnahmepersonal mit der Handhabung 
derselben vertraut macht. Namentlich wird sehr häufig nicht beachtet, 
daß sich bei einem Versehieben der Wage an einen anderen Ort 
meistens die Nullage ändert, daß infolgedessen eine Neutarierung not- 
wendig wird. 

Ungeübte versehen sich vielfach beim Zusammenzählen der Ge- 
wichte. Um dem vorzubeugen, kann man den Aufnehmenden angeben, 
wieviel der ganze Satz von Gewichten wiegt und ihnen vorschreiben, 
daß sie jeweils nach dem Einspielen der Wage die noch in dem G^e- 
wichtsblock befindlichen Gewichte zusammenzählen und diesen das 
ermittelte Gewicht hinzufügen sollen. Wenn keine Gewichte auf der 
Lastschale sic^ befinden, dann muß die Summe der anf der Gewichts- 
schale sich befindenden und der im Block stehenden Gewichte stete 
gleich dem Gewichte des gesamten Gewichtssatzes sein. Ebenso emp- 
fiehlt es sich, die Multiplikationen mit 10 nicht bei jedem einzelnen 
Gewichte vorzunehmen, also beim Auflegen eines 2 Kilostücks nicht 
20 Kilo anzurechnen,, sondern zunächst das wirklich auf der Gewjchts- 
schale liegende Gewicht zusammenzuzählen und erst nachdem die Multi- 
plikation durch Versetzen des Kommas nach rechts vorzunehmen. 
Werden die verschiedenen Mengen mit Hilfe einer selbstregistrierenden 
Wage aufgenommen, so ist es zweckmäßig, die Wiegescheine bezw. 
Kopien derselben mit der Aufnahm enummer zu versehen und der Auf- 
nahme beizuschließen, am besten auf einem Aufnahmebogen der Reihen- 
folge nach aufgeklebt. 

Häufig kann man auch während der Inventurarbeiten Fe der- 
und Schnellwagen benutzen, 'namentlich für das Wiegen solcher Mengen, 
die bequem von einer Person gehoben werden können. Die üblichen 
Federwagen sind, wenn es sich nicht gerade um sehr wertvolle Sachen 
handelt, meistens genau genug. Für kleinere Quanten sind Briefwagen 
bequem. Schnellwagen und Briefwagen bieten den Vorteil, daß Ver- 
sehen beim Zusammenzählen der Gewichte nicht vorkommen können, 
und daß das plinspielen der Wage sofort nach der Belastung erfolgt, 
daß die Arbeit also schneller von statten geht. Für Gußstücke läßt 
sich mit Vorteil eine Kranwage benutzen, da dadurch der Transport des 
Stückes gespart wird, 

Waren, welche in Packungen gewogen werden, sollten stets zu- 
nächst mit dem Bruttogewichte aufgenommen werden, während das 
Taragewicht besonders verzeichnet wird. Das Abziehen beider Zahlen 
voneinander geschieht viel besser und zuverlässiger im Büro als an der 
Aufnahmeetelle. Wenn angängig, sollte das Taragewicht, soweit es 
nicht von dem Lieferanten schon auf der Packung verzeichnet ist, je- 
weils durch Abwiegen der leeren Tara festgestellt werden. Auch dann, 
wenn das Taragewicht angegeben ist, muß eine nochmalige Feststellung 
oder wenigstens schätzungsweise Berichtigung desselben in dem Falle 



dbyGOOglC 



66 Aofnahmetechnik. 

erfo^en, daß die Tara beschädigt oder verändert wurde. Derartig© 
Beschlldig:niigen kommen namentlicli leicht bei den für feinere Draht- 
sorten verwendeten Holzspulen durch Ausbrechen der Flanschen vor. 
Ist die Tara nicht bekannt, und würde eine Entleerung derselben im 
Verhältnis zn dem Werte des Materials zu viel Arbeit verursachen, so 
kann man schätzungsweise das Qewicht der Tara aus ihren Abmessungen 
im Vergleidi mit dem Gewichte anderer ähnlicher Taren bestimmen. 
Sendungen, welche entweder noch nicht ausgepackt sind, oder 
solche, welche bereits fertig verpackt zur Versendung bereit stehen, 
werden zweckmäßig nicht nochmals gewogen, sondern an Hand der 
über sie ausgestellten Rechnungen aufgenommen. Ebenso kann man 
solche Sendungen , welche sich zur Zusammenstellung in den Expedi- 
tionsräumen finden, an Hand der Begleitpapiere, wie Espeditionszett«!, 
Auftragazettel und dergl. aufnehmen, wenn die bereits angelieferten 
Waren in diesen Papieren kenntlich gemacht sind. 

§ 37, Die zur Niederschrift der Aufnahme dienenden Vordrucke 
können entweder in Listenform angefertigt werden und dienen dann 
zur Aufnahme aller sich in einer bestimmten Abteilung vorfindenden 
Gegenstände, oder sie werden in Form von Einzelzetteln oder Karten 
jeweils nur zur Aufnahme einer einzelnen Sorte von Waren verwendet. 
Manchmal wird sich auch die Verbindung der Listen mit Einzelzetteln 
empfehlen. 

Aufnahmelisten sind dort vorteilhaft, wo es sich um nur verhält- 
nismäßig wenig Warensorten handelt, oder wo die verschiedenen Waren 
derartig geordnet eingelagert sind, daß ein und dieselbe Sorte sich 
nur an wenigen Stellen vorfindet, Karten hingegen werden zweck- 
mäßig benutzt, wenn ein und dieselbe Warensorte gleichzeitig in vielen 
kleinen Einzelposten sich vorfindet, oder wenn zusammengehörige Teile 
bestimmter Waren sich an verschiedenen Stellen befinden. Femer ist 
die Aufnahme auf Karten auch dann vorteilhaft, wenn die Ergebpiss© 
der Aufnahme nach bestimmten Gesichtspunkten zusammengestellt 
werden sollen. Dies ist z. B. notwendig, wenn aus dem Inventar der 
Warenbestand verschiedener Pabrikationszweige einzeln ersichtlich sein 
soll, die einzelnen Waren aber bei der Einlagerung nicht getrennt 
gehalten werden können, desgleichen, wenn viele Unterkonten zu 
dem Warenkonto geführt werden, zu deren Abschluß die Bestände 
an den einzelnen durch diese Unterkonten kontrollierten Warengnippen 
ermittelt werden müssen (wie dies erforderlich ist, wenn der an den 
verschiedenen Waren gruppen erzielte Gewinn einzeln nachgewiesen 
werden soll). Auch kann es manchmal für die Erleichterung der Bewer- 
tung vorteilhaft sein, die vorhandenen Waren nach bestimmten Gesichts- 
punkten, so z. B. nach Katalcgnummer oder Kalkulationsnummer zu 
ordnen. Auch das Ausscheiden veralteter Waren läßt sich mit Hilfe 
einer Zettelaof nähme wesentlich erleichtem. Ferner ist eine Zettel- 



dbyGOOglC 



Vorbereitung der Wareaanfnahrae. 57 

aufnähme sm Platze, wenn es sich um die Ermittelung des Banm- 
inhaltes großer Mengen lose lagernder Materialien handelt, bei denen 
viel Profile aufgenommen werden müssen, wie bei Erdarbeiten usw. 

Sowohl bei den Listen als auch bei den Karten muß der Vor- 
druck möglichst übersichtlich angeordnet werden, namentlich wenn das 
Aufnahmepersonal meist nur wenig mit schriftlichen Arbeiten zu tun 
hat, damit sich die Leute leicht in dem Vordruck zurechtfinden können, 
Verfasser hat es .deshalb für zweckmäßig gefunden, diejenigen Stellen, 
welche von dem Aufnahm epersonal während der Aufnahme auszu- 
füllen sind, möglichst auffällig zu kennzeichnen. Dies kann entweder 
dadurch geschehen, daß man den Vordruck durch kräftige Striche in 
zwei Teile teüt, ähnlich wie dies bei den Frachtbriefen der Eisenbahn 
geschehen ist, und den Teil, der durch das Aufnahmepersonal auszu- 
füllen ist, nicht umrahmt, so daß das Aufnahmepersonal mit dem stark 
umrahmten Teile nichts zu tun hat. Die Deutlichkeit wird erhöht, wenn 
man außerdem noch an die betreffenden Stellen selbst einen entsprechen- 
den Vermerk in kleiner Schrift einsetzen läßt. Der Text des Vordruckes 
muß ohne Zuhilfenahme weiterer Anweisungen verständlich und der- 
artig sein, daß keine für die Bewertung wichtige Angabe vergessen 
werden kann. Insbesondere muß Platz Torgesehen werden für das 
Einschreiben der Mengen, der Bezeichnung, des Zustandes sowie fUr 
die bei der Bewertung einzusetzenden Einheitspreise und den Gesamt- 
wert der einzelnen Posten. Empfehlenswert ist es, wenn außerdem 
noch jeder Posten mit einer laufenden Nummer bezeichnet, femer Platz 
für das Eintragen des Lagerortes nach Raum, Gestell, Fach und Platz 
vorgesehen wird, damit man bei Kontrollen oder bei Unklarheiten be- 
zügl. der Bewertung jeden Warenposten leicht finden kann. Auch für 
die. bei der Besprechung der Mengenbestimmung erwähnten Vorangaben 
sollte in dem Aufnahme Vordruck Raum geschaffen werden, um dadurch 
dem Aufnahmepersonal bequemer Gelegenheit zu geben, diese Angaben 
sofort zu Papier zu bringen und zu verhüten, daß während der Aufnahme 
Berechnungen vorgenommen werden. Sind die Waren nach Katalog- 
nummer oder Kalkulationsnummer bezeichnet, so wird man auch für 
diese Zahlenangaben Plat^ vorzusehen haben. 

Karten für die Aufnahme von Profilen zur Mengenberechnung 
werden am besten mit Netzliniatur versehen, um das Einzeichnen von 
Skizzen zu erleichtem. 

Die Ausrechnung der Aufnahme vrird wesentlich erleichtert, wenn 
man die beiden Stellen, an welche die endgültige Mengenziffer und der 
Einheitspreis zu stehen kommt, durch besonders starke Umrahmung 
hervorhebt, damit beim Multiplizieren die beiden miteinander zu multipli- 
zierenden Zahlen leicht aufgefunden werden und keine Verwechslungen 
mit den nebenstehenden anderen Ziffern stattfinden. Für die Aufnahme 
in den Werkstätten vrird es sich fernerhin empfehlen, besondere den 



dbyGOOglC 



68 Anhiabmeteohuik. 

Teilfabrikaten genau angepaßte Anfnahme Vordrucke zu verwenden, da 
bei den in Arbeit betindlichen Waren außer der Bezeichnung derselben 
noch Angaben über die bereits gezahlten LShne, die angelieferten oder 
noch fehlenden Materialien und bereits au das Lager abgelieferten Teil- 
lieferungen gemacht werden mttssen. 

Um das Aufnahmepersonal mit dem Vordruck vertraut zu machen, 
ist es zweckmäßig, vor Beginn der Aufnahme jedem Aufnehmenden 
einen mit einer Mustereintragung versehenen Vordruck und eine Reihe 
leerer Vordrucke zur Verfügung zu stellen, auf welche er nach ihm er- 
teilter Anweisung einige der in seinem Aufnabmebezirke befindlichen 
Waren tibungshalber aufzunehmen hat. Diese Vordrucke werden an 
die Inventurleitung zurückgeliefert, von den hierfür vorgesehenen Stellen 
bewertet, imd etwaige Fehler gemeinsam mit den Aufnahmebeamten 
besprochen. Um zu verhüten, daß diese Übungsaufnahme verdrucke 
später versehentlich unter die richtige Inventar anfnahme kommen, kann 
man dieselben auf besonderem farbigen Papier abziehen lassen. 

Auf den Aufnahmelisten wird man am Kopfe eines jeden Blattes 
die Nummer der Abteilung bezw. des Inventurbezirkes anbringen, 
während dasselbe am Fuße Platz für die Handzeichen der Aufnahme- 
beamten und sonstigen mit seiner Bearbeitung betrauten Personen, so- 
wie auch für den Kontrollbeamten enthält. 

Bei Verwendung von Zetteln für die Anfnahme darf nicht zu 
dünnes Papier gewählt werden, weniger deshalb, weil die Zettel bei 
der Aufnahme zu leiden hätten, als vielmehr mit Bücksicht auf die 
spätere Sortierung, bei der Karten viel leichter zu handhaben sind als 
dünne, sich faltende Zettel. Eine Unteracheidung der verschiedenen 
Waren durch Verwendung verschiedenfarbiger Karten hat sich nicht 
bewährt, weil dann die Arbeit der Unterscheidung in die Hände der 
Aufnahmebeamten gelegt wird, welche entweder hierzu nicht befähigt 
sind oder im Drange der Aufnahmegeschäfte viel Fehler machen. 
Besser ist es, wenn man nach Fertigstellung der Aufnahme die Karten 
durch einen Bürobeamten durchsehen und mit einem Kontlerungs- 
zeichen versehen läßt, nach welchem die Aussonderung der Karten nach 
den einzelnen Konten erfolgt. Für dieses Zeichen wird man auf den 
Vordrucken — am besten rechts oben — einen möglichst kräftig um- 
rahmten Platz vorsehen müssen, da das Aussondern leichter ist, wenn 
das „Leitzeichen" sich stets an der gleichen Stelle befindet, als wenn 
der Platz wechselt. 

Noch mehr wie bei der Listen aufnähme ist bei der Karten aufnähme 
eine fortlaufende Nummeriemng der aufgenommenen Posten erforderlich, 
einerseits um jederzeit feststellen zu können, ob keine Karte verloren 
gegangen ist, anderseits um bei der Zusammenstellung der Aufnahme 
die einzelnen Posten kurz bezeichnen zu können. 

Die Karten sollten geblockt werden, um zu verhüten, daß einzelne 



dbyGOOglC 



Torbereitung der WarenaofiiBhme. 59 

Karten verloren gehen. Diese Blocks dürfen aber nicht in der übUchen 
Form so gebunden werden, daß eine an den einzelnen Karten befindliche 
perforierte Leiste mit Draht geheftet wird, denn dann ist die Handhabung 
zu schwierig. Am besten werden die einzelnen Karten gelocht und zu 
je 25 mit einer mittels Plombe verschlossenen Schnur zusammengehalten. 
Diese Sclmnr muß so lang sein, daß die Karten bequem umgeblättert 
werden können. 

Sehr wesentlich ist es, daß man dem Äufn ahmepersonal jeweils 
nur Boviel Aufnahmepapiere und nur gegen Quittung abgibt, als gerade 
nötig sind. Dadnreh wird am ersten namentlich bei der Zettel aufnähme 
einem Verschwinden einzelner Zettel vorgebeugt. Ebendeshalb sollte 
man auch dem Personal strengstens verbieten, Äufnahmepapiere, auch 
beschädigte oder verschriebene zu vernichten. 

In den Abb. 15 — 24 sind verschiedene in der Praxis gebräuch- 
liche Vordrucke für die Listen, in Abb. 25—28 Vordrucke für Aufnahme- 
karten wiedergegeben, die z. T. nach den oben gegebenen Winken 
geändert worden sind. Es empfiehlt sich bei Bestellung dieser Vordrucke 
ein nicht zu geringes Quantum aufzugeben, damit man nicht während 
der Aufnahme in Verlegenheit kommt. Aas dem gleichen Gründe wird 
man zweckmäßig mit dem Drucker vereinbaren, daß er den Satz bis 
zur Beendigung der Aufnahme stehen läßt, um im Fall der Not schnellst- 
möglich Nachlieferung zu bekommen. 

Will man auf eine fortlaufende Niederschrift der Aufnahme in 
gebundenen Listen nicht verzichten, trotzdem aber das Ausscheiden der 
Posten nach den einzelnen Gesichtspunkten mit Hilfe von Karten durch- 
führen, so kann man hierfür mit Vorteil Listen verwenden, die aus 
Doppelblättem bestehen, von denen das eine den gewöhnlichen Vordruck 
trägt, während das andere längs den einzelnen Zeilen perforiert ist und 
lediglich die Aufnahmenummer aufgedruckt erhält. Dieses zweite Blatt 
besteht ans einem leichten Karton. Mit Hilfe von Blaupapier wird auf 
dasselbe sowohl der Text der Aufnahme als auch das Ergebnis der Be- 
wertung übertragen. Alsdann werden die Blätter mit Hilfe der per- 
forierten Randleiste aus dem Hefte losgetrennt und ihrerseits wieder 
nach den Querlinien zerteilt. Die einzelnen Karten lassen sich dann 
leicht in der gewünschten Weise ordnen und mit der Rechenmaschine 
addieren. Zweckmäßig wird man in diesem Falle auch den Kontierungs- 
vermerk in das Original mit eintragen, damit man später bei der Kon- 
trolle sich bei jedem einzelnen Posten in der Liste davon überzeugen 
kann, ob derselbe auch bei der Verteilung auf die Konten berücksich- 
tigt worden ist. Steht eine Papierabschneide Vorrichtung zur Verfugung, 
die ein genaues Abschneiden gestattet, so kann man die Querper- 
forierung entbehren und dadurch die Vordrucke verbilligen, wenn man 
die aus den Aufnahmelisten längs der Bandleisten ausgetrennten Karton- 
blätter mit Hilfe der Schneidevorrichtung nach den Querlinien zerteilt. 



dbyGOOglC 



60 








(VufDBbmetechiiik. 
Abb, 15. 








Menge 


Bezeichnung 


Ein- 

heita- 
preiB 
M.|Pf. 


Be- 




Stück 


„ 


1 


kg 


trag 
M. iPf. 


Schrank Nr. 3 


5 1 




riftBcbeu farbloser Lack 


— loa 
~l7a 


15!- 




1 ^ I 




Baumwollband 


— 124 




1 


50 


EiHendrabt 1 mm Dm. 


4 — 














1 


1 



Die Liste Abb. 15 ei^et sich lediglich für die Aufnahme 
an Hand von Lagerbüchem oder für die Keinschrift einer anf an- 
dere Weise niedergeschriebenen Aufnahme. Denn bei der Aufnahme 
im Lager können leicht Verwechselungen zwischen den 4 Mengen- 
spalten vorkommen. In der Tat wurde dieser Vordruck auch in dem 
Betriebe, der ihn verwendete, nur für die Reinschrift der Aufnahme 
bezw. für eine Aufnahme an Hand einer Lagerkartei verwendet (Fein- 
mechan. Betrieb). 

Abh, 16. 



Saal 
Anfge 




5 






Genaite Bezeichnung 

(roh, poliert, lackiert, ver- 

Bilbert. Material komplett, 

beschädigt. Veraltet). 

Genau zähleo! 

Nickte ausrechnen! 




Bewertung 


o.d.:«'«t«^ 




Einzeln 






Fol 


Betrag 
M. 1 Pf. 


gesamt 
M. 1 Pf. 


Ltd«. Ge- (, , 

Nr. iBtelll'^'"''' 


^«<"\fSi 






B-aio Hl». 


311 


3 , 1 


300 


St. 


Kordelechrauben, lackiert, 
Messing 


7 












312 


; 2 


700 


n 


Schnittschranben, Stahl, 
2 mm Dm. St. 


43 












313 




3 


800 




Bolzen, Messing, roh, 
5 mm Dm. X 30 mm Dicke 


-s 












314 




4 


100 


kg 


Schellack, blond ; letzte 
Sendung unangebrochen 


- 




" 


- 






^^1^ 





































Abb. 16 gibt einen Vordruck wieder, der sich für die Aufnahme 
in L&gern usw. eignet, bei denen die Lagerstellen sich nach Gestell 
und Fachnummer bezeichnen lassen. Der Kopf ist benutzt, um die 
für die Bezeichnung des Aufnahme-Bezirkes notwendigen Angaben 
unterzubringen. Der freibleibende Platz nimmt einige Hinweise für 



dbyGOOglC 



Torbereitung der Warenaufnahme. 



61 



die Aufnahme und das Ausfüllen dea Vordruckes auf. Der für die Be- 
wertung vorbehaltene Raum ist mittels kräftiger Umrahmung von 
dem für die Aufnahme vorgesehenen abgetrennt, um zu verhüten, daß 
die Aufnahmebeamten diesen Raum benutzen, was außerdem noch ein 
besonderer Hinweis unter der Kopflinie verbietet. Um anderseits bei 
der Ausrechnung Verwechselungen zu verhüten zwischen der GesteU- 
bezw. Fachnummer und der Mengenziffer, ist diese letztere ebenfalls 
umrahmt, aber nicht so stark, wie die Bewertungsspalte. Innerhalb der 
Bewertungsspalte ist Platz für das Einsetzen der Seite des betr. Kal- 
kulation sbuches usw. vorgesehen. Dieser Vordruck eignet sich gut 
überall dort, wo eine Trennung der nacheinander folgenden Posten 
nach gewissen Gesichtspunkten nicht nötig ist, wo also z. B. in einem 
Lager nnr Rohstoffe in marktgängiger Form, in einem anderen nur 
Bezugsartikel liegen und dergl. 

Abb. 17. 



Abteilung:. 

Aafgen,: 



Heft Nr Seit« 

. Konto: PreiBe einges.: AaBger.: Nachger.-._.. 



Lagerort 


Menge 


Bezeicbnnng 


i4 


Einheitspreis 


GesamtpreiB 


1 


1 


1 


inahl 


Ebhelt 


u. 


kate 
Pf- 


Bei 
M. 


.^ 


Ei 
fab 


ir 


B«i 


^{ 


A 


1 


1 


20 


Stck. 


Pingerbinden 


au 


„ 


03 






_ 


60 










2 


7 


„ 


Mullbinden, 7 cm 


317 


- 


04 






- 


49 










3 


14 




9 cm 


Sie 


— 


06 






- 


84 










4 


8 , m 


engl. Pflast, in Eoll. 


341 






— 


15 








20 




2 


1 


12x12 Stck. 




712 






_ 


11 
07 






14 


40 






2 


3 






717 














21 



Abb. 17 zeigt einen Vordruck für die Aufnahme solcher Waren, 
welche mit Rücksicht auf das Kontensystem in zwei Gruppen geteilt 
werden werden müssen. Diese Teilung erfolgt hier in der Weise, daß 
die mit dem Einsetzen der Einheitspreise betrauten Personen die Einzel- 
preise in die mit der betr. Überschrift versehene Spalte {z. B. Bigen- 
fabrikate) eintragen. Zweckmäßig würde es sein, wenn dieselben gleich- 
zeitig diejenige nebenan befindliche Spalte in der Rubrik „Gesamt- 
preis" mittels eines wagrechten Striches ausfüllen würden, die dem an- 
deren Konto (im Beispiel Bezugsartikel) entspricht, da dann beim Aus- 
rechnen Versehen infolge Einsetzen eines Postens in eine falsche Spalte 
nicht vorkommen können, während jetzt diese Gefahr ziemlich groß ist. 
Empfehlen würde sich auch bei diesem Vordruck eine kräftige Um- 
rahmung der Spalte 4 „Anzahl" und der Spalten 8 ff., damit die mit- 
einander zn multiplizierenden Beträge leicht ersichtlich gemacht werden. 



dbyGOOglC 



62 



Anf Dohmet^clmik . 



Abb. 18a und b zeigt eise für die Aofnabme von TeiUabrikaten 
dienende Liste, in der für alle für die Be^rertung der einzelnen Posten 
wichtigen Angaben Spalten vorgesehen sind. Ebenso ist für die Kal- 
kvdation genügend Platz gelassen, damit die gesamte Berechnung des 
Wertes der einzelnen Posten in die Aofnahmeliste eingeschrieben werden 
kann, denn nur dann ist eine Nachprüfung der Bewertung möglich. 



Teilfabrikate. 



~v 




— 




^ 


Bewertet d.: Bewertg.-Kontr. ; 


s 

a 


Arbeiters j_ znrMit nicht in Arbeit befindlichen 


1 

< 


1^ 


Name 


1 


Gegenstand 


sh 


^fMde« 


Znndt 
wird «n>- 
gefnhrt 


Mkteriil 


gsuhlt« 
Lohn 
U. Pf- 



Eecht genina Ängibe 


michim über Art* 




w. 


311 


14 


Schul» 


10 


Magnetepolen, 
im Wickeln 


3117 


lackiert 


Wickeln 


16,0 kg Sei- 
dendr. 1 mm 


4 


87 


- 


14 


n 




- 


- 


- 


- 


0,1 kg Prefi- 
«pan 


- 


- 


S12 


14 


n 


17 


AnkerRpiüen, 
zum Isolieren 


2414 


wi^elt 


Isolieren 


1,0 m Banm- 
wollbd.Nr.3 


1 


05 















































Abb. 18b. Eeohte Seite. 



Teilfabrikate. 





E 


alb 


ula 


tio 




















^1 


Einzelpreis bis zur letzten 
Operation für 


Be 


7, 


Hin 


l? 


M> 


rill 


M. 


tllr 
nde 
erUI 
Pf. 


D 

leite 
M 


Ein 
preii 


Gemat- 


21 


Lackieren 


2 


20 


- 


44 


4 


20 


_ 


- 


6 


84 


68 


« 


- 


- 


- 


- 


- 


- 


- 


- 


- 


-- 


- 


_ 


- 




134 


Spulen wickeln 


— 


12 


_ 


15 


— 


90 


_ 


_ 


1 


17 


9 


19 































Der Vordruck Abb. 19au. b dient zur Aufnahme solcher Waren, die 
später nach den verschiedenen Konten der Buchhaltung getrennt wer- 
den müssen. Die einzelnen Konten werden hierbei gelegentlich der 
Bewertung mittels Buchstaben oder Nummern neben den Einzelpreisen 
vermerkt. Nach Fertigstellung der Ausrechnung können die Binzel- 
betrage dann später in die verschiedenen auf der rechten Seite befind- 
Übertragen werden. Durch Addition der Einzel- 



dbyGOOglC 



Yorbereitimg der Warenanfnahme. 63 

betrage und der Oesamtpreisspalte kann man eich dann leicht davon 
überzeugen, ob die Ausscheidung und die Addition richtig gewesen ist. 

Abb. 19a. Linke Seite. 



11 


Heogen- 


Oenane Bezeiehnnng 
(Asgiben ob nsu, nlt, bodiUI^ 

Uemox, KnpfBr tisw,; (ortig Ddat 
BB&tiB- M«0« aogBben). 


1 


Einiel- 
preis 


II 

31 


Ge- 
Bamt^ 

betrag 


Betrag 


Ein- 
heit 




du« SpüL nUltd-BOra HU. 


311 


200 


m 


BiUardtueh, grSn, 60 om breit 


— 


3 


_ 


A 


600 


— 


312 


70 


iK 


LStrinn 


— 


2 


50 


B 


275 


— 


313 


3 X 20 = 60 


Pack 


Stwinlicht«, Marke Aetra 


47 


_ 


50 


C 


80 


_ 


314 


ix5x7 = 14( 


Dosen 


Lanolin, kleine Dosen 


_ 


_ 


15 


C 


21 


_ 























Abb. Idb. Rechte Seite. 















Zu Konto: 




















C 

M. Pf 














A 


Pf 


B 


Pt 


D 
u. 


Pf. 


E 

H. 


Pf. 


F 

H. 


Pf. 


G 
u. 


Pf. 


H 

M. Pf. 


600 


- 


































275 


_ 


































30 


— 






























21 

























































In folgender Abb. 20 zeigen wir einen für die ^^ufnahme von 
Maschinen oder Apparaten verwendeten Vordruck, der das Schreiben 
der immer wiederkehrenden gleichen Textworte erspart. 



i , 




Zubehörteile 


Bewertung 


li 




Type 


Span- Lei- 
tung Btung 


1 

3 


P 


i| 


11 


ll 


1*^ 


M. 1 Pf. 


U. 


... 


1001 


24811 


GM 42 


120 


10,0 


_ 


2 




_ 


1 


4 










2 


2 


„ 42 


120 


10,0 


_ 


2 




_ 


1 


4 










3 


3 


„ 42 


110 


10,0 


_ 


2 




_ 


1 


4 










4 


27341 


MD 311 


8X110 


35,0 


ringeb. 


2 




4 


2 


4 










5 


2 


n 311 


3X125 


35,0 


„ 


Oidpl. 




4 


2 


— 









































Für die Aufnahme von Holz wird man ebenfalls am besten be- 
sondere Listen verwenden. Abb. 21. 



dbyGOOglC 



Änfnabmetecbnik. 



hr 


Den Stammes 


Ee- 
merknngeii 

(RiH. wann«) 


Raum- 
iDhalt 

cbm 


EiDielpreiB 






Nr, 


Zopfstärke 


1 


lt. j Betraf 


preis 


5=^ 


ob«n DBten 




M. ,Pf. 


U. IPf. 


501 


P 471 1 0,25 


0,32 


6,1 
















2 


2i 0,24 


0,31 


7,3 
















3 


G31I 


0.26 


0,33 


7,5 
















4 


2 


0,32 


0,40 


10.3 
















5 


3 


0,34 


0,44 


12,4 









































Die folgende Liste Abb. 22 ist für die Aufnahme solcher Waren 
bestimmt, die in mehreren OUte-KUssen vorhanden sind, wie z. B. 
Ziegel, keram. Geschirr, Glaswaren u. dergl. 

Hierbei ist vorausgesetzt, daß für die Inventur die Bestände der 
verschiedenen Sorten gleichmäßig bewertet werden, da die Selbstkosten 
aller die gleichen sind. 

Abb. 22. 











Sorte: 


Baoaria. 






Auf- 


Stackzahl 




Bewertung 


Nr. 


Kl. I 


Kl. II 


Kl. in 


z... 


Unt 


H. 


P(. 


ly. 


amt 
Pf. 


700 


30 000 


33 000 


20000 


83 000 




7 








1 


27 000 


20 000 


10 000 


57 000 












2 


17 000 


18 000 


8 000 


43 000 












3 


15 000 


13 000 


20 000 


48 000 




















231 000 




7 


- 


1617 


- 



Abteilung: 








Heft 








Blatt: 






.... 





Menge 


Gegenstand 

(e»ii*u ggeeben, ob beicbi- 

ner wfJchB Ähmemaneen ; 
Dorcbmesmi. Ujige, Dicke) 


1 


Bewertung 


Sa 


EiEzeln 


Pf, 


Insgesamt 


II 


1 


Ein- 
heit 


^•^ 1 "r Ik? 

M, 1 Pf,| M. 1 Pt-I M 


M. iPf.l M, 1 Pf.| M. |Pf. 




Diese SpilUn Mlll d» Blljo an». 


501 


20 
5 
10 


Dtzd. 


Einziehpantoffel 


317 


10 


20 4 


11 


3 


70 


204 


— 


82 


20 


74 


_ 


S 


Walkpantoftel 


20! 


4 


lÖ" 


1 


7 


— 


20 


— 


5 


— 


35 


— 


3 


Stck. 


Bierfike, II. Qual., rot 


_- 


_ 


- 


Ü 


2 


10 


1 


- 


1 


— 


1 


— 


4 


Schreib masohinenfilz, 
300 X 800 mm, rot 


- 


1 


- 


4 




1 

2 


i 
4 


- 


2 
~2 


- 


5 


1 


„ 


ät&si- blaa 


— 


2 


— 


4 


— 


2 


— 





































dwGoogle 



Vorbereit ang der Warenaufnahme. 



65 



Bei der Bewertung von Fertigfabrikaten und TeiUabrikaten wird 
man häufig mit Hücksicbt auf die BetriebsbuchfUhrung, die gleich- 
zeitig abgeschlossen werden soll, eine Trennung des Betrages in die 
drei Komponenten: Material, Löhne und Unkosten vornehmen. Dies 
ist bei der Liste Abb. 23 berücksichtigt. 
Abb. 34. 













Heft 


7 






Blatt: S 










Filiale: Bertin. Antgen. d.: MUOer. Kontr.: Betrieb. 


Ha^p^ 


•1^ 


MeD^e 


Bezeichnung 


11 


Piliftlinyentar 


Inventar 


i^ 




Ein- 
heit 


lt. 1 M. 


Pf 


Fi 


SpB- 
M,.Pf 


EiMBl- 
prail 


r 


l 


301 


4 
7 
1 


Stck. 


Leclanche -Elemente, 


311 


R. V. 
30.11. 


- 


70 

20 


2 

78 


60 


- 


50 


- 


40 


1 


60 


2 


„ 


Mikro- 
talep hon Station 


477 


4.12. 


U 


40 


4 


10 


7 
504 
HO 


10 


49 
504 
140 


70 


8 


„ 


'Feuermeldeanlage 
l2Stat.,kpl. (Huster) 


10714 


31.1. 


703 


- 


703 


- 


23 


- 


- 


4 


1 


„ 


fem seiger (Muster) 


3147 


27.4. 


201 


- 


201 


- 


11 


- 































Schließlich bringen wir in Abb. 24 eine Liste zum Abdruck, 
die zur Aufnahme eines doppelt zu bewertenden Inventars dienen soll, 
wie wir solches in dem Inventar der Zweigniederlassungen eines Fabrik- 
geschäftes noch kennen lernen werden. 



Abt: _ 

Beiirk: 

Opaoh: 

Gegenstand : 



Aii(n.-Nr. 1347* 



Alt? BesckKdigt? ZabehOr: 



I Dieser Ab- 
j schnitt ist 
; an dem anf- 

i genommenen 
j Posten zu 
; befestigen. 
-\ Er darf erst 
□ach dem 
; 1. Februar 
\ entfernt 
Verden. 



Die an Stelle der Listen verwendeten Karten müssen natürlich 
den aufzunehmenden Objekten angepaßt werden. Abb. 25 zeigt eine 
für die Lageraufnahme in feinmechanischen Betrieben dienende Karte. 

Qciill, luveutui. 5 



dwGoogle 



Anfnalimetechiiik. 
Abb. 26. 





Nr. 1461 
Toraufnakme. 

Abt.: GMtell: -. . rachr..._._ 


Gegenetond: 


Kat-Nr. ; 




Alt? Beschädigt? Zubehör? 


Datom 


Stück 


Zugang 


Abgang 




















































1 







Abb. 27 und 28 zeigen zwei Karten, welche für die Aufnahmen 
TOD Dachziegeln beatimmt sind. Beaonderer Wert ist hier darauf ge- 
legt, daß durch das Aufnahmepersonal nichts ausgerechnet wird, bezw. 
daß alle Ausrechnungen im Büro nachgeprüft werden können. 

Abb. 27 (rot). 



Sorte; 

Lagerplatz: 



Oebrannte Ware. 



Skizzen des Stapels 



Q Bemerkungen : _ 



Nr. 3177 

Dieser Zettel 
darf voD 
den Platz- 

arbeitem 

1. 2. 1909 
nicht 

entfernt 
werden. 



dbyGOOglC 



TorbereitoBg der WarenanfDahme. 

Abb. 28 (grün). 



Sorte: ._ 

Gestell -Nr.: ... 
Nebeneinander i 



Bechte — lioke Seite? 
einer Reihe: ..._ _ 



Zahl der fibereinander liegenden Beilien: 
Nicht benutzte Plätze: _ 



Die Annacbnimg beaoigt dM BBro. 



Brach: 

Kontr.d.: . 



Nr. 4713 

Dieser Zettel 
darf von 

den Trocken- 
boden- 
arbeitern 

1. 2. 1909 
entfernt 
werden. 



Der Text der Niederschrift ergibt sich im wesentlichen schon aus 
den obigen Angaben über die Einrichtung der Vordracfce. Der Nieder- 
schreibende muß sich stets in die Lage des die Bewertung Tomehmen- 
den Beamten versetzen, und infolgedessen alles angeben, was geeignet 
ist, die Bewertung der Inventuraufnahme zu beeinflussen. Insbesondere 
mllssen Unterscheidungsmerkmale bei Waren gleicher Gattung aber 
verschiedener Ausführung deutlich angegeben werden wie z. B. ver- 
silbert, vergoldet, vernickelt, blank, poliert, lackiert, gereinigt, chemisch 
rein, technisch rein, 80%ig, 90*/oig und dergl. Bei elektrischen Appa- 
raten ist die Angabe der Spannung und Stromstärke, für welche sie 
bestimmt sind, notwendig, wenn solche nicht schon aus der typischen 
Bezeichnung derselben hervoi^eht. Derartige typische Bezeichnungen, 
wie sie sich für die Bezeichnung elektrischer Maschinen und Apparate 
in Form von BuchBtabengruppen oder Nummern und Buchstaben ein- 
gebürgert haben (wie z. B. G. M. 43, Pe 7 11. PI 13471 i) sind bei der Auf- 
nahme genau anzuführen. In Warengeschäften werden vielfach die für 
die verschiedenen Waren und Qualitäten eingeführten Schlüsselworte 
oder Fantasienamen an Stelle dieser Bezeichnungen treten können wie 
z. B. Schuhcreme Dorolin, DachpfuHnen Bavaria u. dergl. Größere 
Stütze, welche mit einer Fabriknnmmer versehen sind, werden zweck- 
mäßig nach dieser Nummer aufgeführt, ebenso auf besonderen Auftrag 
angefertigte Waren unter dieser Auftragnummer. Es wurde schon er- 
wähnt, daß Ausrechnungen bei der Aufnahme besser vermieden und 
nur für alle ausznsrechnenden Werte bei der Aufnahme lediglich die 
direkt festgestellten Größen in die dafür vorgesehene Kolonne einge- 
tragen werden. 

Besonders zu vermeiden sind etwa an einem vollständigen Arbeits- 
stücke fehlende Teile, femer der Zustand, in dem sieh das einzelne StUck 



dbyGOOglC 



68 Äiifii&liinet«c]iDik. 

befindet, insbesondere, Trenn dasselbe beschädigt ist. Kann eine Ware 
während der Aufnahme nach ihrer richtigen Bezeichnung nicht festge- 
stellt werden, so ist es zweckmäßig von derselben ein Muster zu nehmen, 
dies in einem Musterbeutel mit der laufenden Aufnahmenummer zu be- 
zeichnen und dem Bewertungsbeamten zu übergeben. 

In vielen Betrieben wird es sich häufig um große Posten von Waren 
handeln, welche sichledigbch in gewissen Größenwerten voneinander unter- 
scheiden. So werden z. B. in einer Bogenlampenfabrik am Lager eine 
ganze Reihe von Lampentypen sich befinden, die lediglich durch die 
Stromstärke voneinander unterschieden sind, in dem Konfektion shanse 
eine Reihe von Kleidungsstücken, die sich nur durch die Größe („Nummer") 
unterscheiden u. a. m. Hier kann natürlich der Test der Aufnahme 
wesentlich vereinfacht werden. Vielfach kann man in derartigen Fällen 
auch vorgedruckte oder mit Hilfe eines Vervielfältigungsverfahrens vor- 
geschriebene Textworte benutzen, die durch Ausfüllen der in Frage 
kommenden Zahlen ergänzt werden. Dies gilt insbesondere auch für 
die Aufnahme in Lagern von fertigen Maschinen. 

Bei den in der Werkstatt befindlichen Teilfabrikaten ist, wie be- 
reits oben erwähnt, außer der Bezeichnung des betreffenden Fabrikates 
für die Bew^ertung auch die Angabe der bereits gezahlten Lohnbeträge 
und vor allem des bereits angelieferten Materials erforderlich. Um die 
Schreibarbeit zu vereinfachen, kann man hierbei in allen den Fällen, 
in welchen der größere Teil des Materials noch fehlt, das bereits an- 
gelieferte Material anführen, während anderseits dann, wenn nur noch 
wenige Stücke fehlen, die fehlenden Stücke mit der Bezeichnung „fehlen" 
in die Aufnahmepapiere eingetragen werden. Wichtig ist es auch, daß 
man sich bei Teilen, welche mehrere Arbeitsstufen zu durchlaufen haben, 
über die Bezeichnung der einzelnen Arbeitsstufe klar wird. Für die 
Kalkulation ist es am einfachsten, wenn man die letzte vollständig durch- 
laufene Teilarbeit anfülirt und bei solchen Waren, welche bereits weiter 
verarbeitet werden, diejenige Stufe, in welcher sie sich zurzeit be- 
finden. So würde z. B, ein Apparateteil, dessen Herstellung das Aus- 
stanzen der äußeren Form, das Bohren von Befestigungslöchem, das 
Annieten eines zweiten Teiles z. B. einer Platte und das Lackieren er- 
fordert, in der zweiten Arbeitsstufe folgendermaßen bezeichnet werden; 

Teil X gestanzt beim Bohren. 

Befände sich dieser Teil unlackiert im Zwischenlager, so würde 
die Bezeichnung lauten müssen: 

Teil X mit angenietetem B. unlackiert. 

Zur Erleichterung der Schreibarbeiten kann man den Aufnehmenden 
kleine auf Rollen fahrbare Pulte zur Verfügung stellen. Dann werden 
auch die Aufnahm epapiere sauberer gehalten, so daß dieselben nicht 
nochmals abgeschrieben zu werden brauchen. 



dbyGOOglC 



VorbereitDDg der Warenanfnahme. 69 

Handelt es sich um die Aufnahme solcher Waren, deren Qualität 
eine wechselnde ist, wie z. B. der Gehalt geförderter Erze oder einzelner 
Vorprodukte, Legierungen, der Alkoholgehalt toö Brennereipro dnkten 
u. dergl, 80 wird man u, U. eine Bestimmung des Gehaltes bei der 
Inventaraufnahme vornehmen müssen. Bei fortbestehendem Betriebe 
ist dies nötig, wenn im abgelaufenen Rechnunggab schnitte besonders 
starke Schwankungen bemerkt wurden, oder wenn durch Altem u. a. U. 
eine Änderung der Qualität eintritt. 

Bei aufzulösendem Betriebe wird man je nach den Umständen 
zu beurteilen haben, ob die Vorsicht eine Feststellung der Qualität 
gebietet, etwa weil Täuschungen („gefärbtes Wasser statt Kognak") 
zu befürchten sind oder ähnliches. 

Vielfach wird die Feststellung einzelner Waren ohne Zuhilfenahme 
der chemischen Untersuchung überhaupt nicht möglich sein, so bei ver- 
schiedenen Legierungen (z. B. Rotguß and Messingguß, Platin und 
Platin-Iridium, Platin und Silber). 

Kann die Untersuchung nicht sofort bei der Aufnahme erfolgen, 
so empfiehlt es sich, den betr. Posten der Menge und allgemeinen 
Bezeichnung nach aufzunehmen, gleichzeitig aber eine Probe zu ent- 
nehmen und mit der Aufnahmenummer zu bezeichnen. 

§ 38. Wenn irgend möglich sollte man jeden aufgenommenen 
Posten bezeichnen. Denn nur auf diese Weise lassen sich Boppelauf- 
nahmen sicher vermeiden. Ebenso läßt sich nur dann unabhängig von 
den Aufnahmepapieren kontrollieren, ob alle Posten aulgenommen sind. 
Schließlich bietet die Bezeichnung bei den nie ganz zu vermeidenden 
Nachfragen der Bewertungsstellen ein Hilfsmittel, um einen gesuchten 
Posten schnell zu finden. 

Das Bezeichnen kann entweder durch Anbringen oder Beilegen eines 
mit der Aufnahmenummer versehenen Pappdeckels, durch Anhängen 
von numerierten Blechschildern oder durch Stempeln der einzelnen 
Stücke oder Anstreichen derselben geschehen. Häufig wird man auch 
an den Aufnahme Vordrucken Nummern zur Bezeichnung direkt anbringen 
können, ähnlich wie dies die bayr. Post Verwaltung bei den Annahme- 
listen der Einschreibebriefe tut. Abb, 29 S, 70 zeigt einen derartigen Vor- 
druck in Listenform, Abb. 27 u. 28 S. 66 eine entspr. Karte. Bei dem An- 
kleben gummierter Zettel an die Waren ist jedoch zu beachten, daß anf 
rauhen oder staubigen Flächen Gummi nicht gut haftet. Das Anhängen 
von Blechschildern empfiehlt sich insbesondere bei einzelnen zu gelegent- 
licher Verwendung aufgehobenen Sachen. Man kann dann später leicht 
an Hand der Inventur ein Verzeichnis dieser in jedem Betriebe sich 
ansammelnden alten Gegenstände aufstellen, und dasselbe den betei- 
ligten Stellen im Betriebe übergeben, damit die Sachen auch wirklich 
gelegentlich verbraucht werden. 



dbyGOOglC 



Aufn ahmetechoik. 



Diese Nummer ist abzu- 


Mengen 


Abteilung _.. 

Bezeichnnng der 

Gegenstände 


Stanb vorher entfernen. 


Betrag 


Ein- 
heit 


Nr. 001. 
Darf nicht vor OOI 

1. III. 09 
entfernt werden 










Nr. 002, 
Darf nicht vor „„„ 
]. III. 09 ™^ 

entfernt werden. 










Nr. 003. 
Darf nicht vor „„„ 

l. in. 09 ""^ 
entfernt werden. 










Nr. 004. 
Darf nicht vor „^ 

1. in. 09 '"*^ 

entfernt werden. 










Nr. 005. 
Darf nicht vor f^. 

entfernt werden. 











Wenn man die aufgenommenen Sachen durch Aufdrucken einer 
Nummer oder eines Zeichens als aufgenommen bezeichnet, so empfiehlt 

es sich, von Jahr zu Jahr mit der Farbe oder der Form des Zeichens 
zu wechseln, um dadurch Irrtümer, die durch etwa zurückgebliebene 
ältere Zeichen entstehen können, auszuschließen. Es ist selbstver- 
ständlicli, daß man darauf achten muß, daß durch die Aufnahmezeich en 
die Waren selbst nicht beschädigt werden. Die Aufsichts- und Kon- 
trollbeamten müssen hierauf ihr besonderes Augenmerk richten. 

g 39. Um die Warenaufnahme zu erleichtem, wird man alle 
zusammengehörigen oder gleichartigen Waren schon vor Beginn 
der Inventur möglichst zusammen lagern. Vor allem aber ist auch da- 
für zu sorgen, daß die Waren sich an den richtigen Plätzen befinden 
und daß möglichst alle fertigen Waren aus den Werkstätten entfernt 
und an das Lager angeliefert werden. Das Gleiche gilt von Waren, 
die sich in Heimarbeit außerhalb der Werkstätten befinden, oder solche, 
die zu anderer Verarbeitung abgegeben wurden. Nach Beginn der 
Aufnahme darf aber ein Verschieben von Waren zwischen verschiedenen 
Abteilungen nicht mehr oder höchstens nach Verständigimg der beider- 
seitigen Kontrollbeamten erfolgen, damit nicht etwa dadurch Aus- 
lassungen oder Doppelaufnahmen entstehen. 



dbyGOOglC 



Vorbereitung der Warenaufnahmi 



71 



Schon vor Beginn der Inventurzeit wird man sein Äugenmerk 
auf das Abstoßen von Restbeständen richten und hierüber eine Ent- 
scheidung der zuständigen Stelle herbeiführen'). Ebenso empfiehlt ea 
eich, Bestände an Altmaterial, wenn die Konjunktur günstig genug ist, 
nach Möglichkeit zu verwerten. Daß Neubestellungen möglichst so zu 
erteilen sind, daß die Ablieferung der Waren erst nach der Inventur 
erfolgt, hatten wir bereits früher besprochen. 

Kurz vor der Inventur eingehende Sendungen, die nicht unbedingt 
gebraucht werden, soll man möglichst vor Beendigung der Inventur 
nicht Öffnen, oder wenigstens nicht zu den Vorräten überweisen. Man 
«rspart dadurch eine nene Aufnahme dieser Posten, denn man kann 
dieselben an Hand der Rechnungen aufnehmen. Um auch hier sicher 
zu sein, daß weder Auslassungen noch Doppelaufnahmen vorkommen, 
empfiehlt es sich, derartige Sendungen sowohl, wie auch die betr. 
Rechnungen mit einem auffälligen Zettel mit entsprechendem Aufdrucke 
zu bekleben (Abb. 30). 

Abb. 30. 



Ä ufaahme-Nr. 



Inventur 1910. 

Dieser PoEten wird an Hand der 
Rechnung aufgenommen und darf ohne 
Genehmigung des Eiukaufs nicht an- 
gegritten werden. 



Zur Erleichterung der Änfnahmearbeiten können femer die ver- 
schiedenen Bestands Verwaltungen beitragen, wenn sie Waren, deren 
Herkunft oder Bezeichnung ihnen nicht klar ist, schon vor Beginn der 
Inventurzeit ausscheiden und über deren Aufnahme und Bewertimg 
eine Entscheidung der zuständigen Stellen herbeiführen. Dies gilt 
namentUcb auch für Versuchsmodelle, veraltete Ansichtsen düngen, 
Muster und dergl., die auf diese Weise am besten ausgeschieden werden 
können. 

Vielfach wird es sich zur Erleichterung der Aufnahme empfehlen, 
wenigstens den Auf Sichtsbeamten die vorjährige Inventuraufnahme 
ihrer Abteilung zugängig zu machen, damit sich dieselben die Erfab- 
rnngen des Voriahres zunutze machen können. 

Das Einschreiben der richtigen Bezeichnungen wird wesentlich 
erleichtert, wenn man den Aufnahmebeamten ein Warenverzeichnis zur 



^) Vergl. über die günBtigBte Ausnuteung 
„W. T." 09 Heft 10. 



I Restbest&Dden 6ri 



dbyGOOglC 



72 



Aaf nfthmeteclmik . 



Verflignng stellen kann. Ein derartiges Verzeichnis bann auch während 
des laufenden Betriebes an anderen Stellen mit Nutzen verwendet 
werden, so namentlich in der Kalkulation und Einkaufsabteilung, wes- 
halb sich die auf die Änli^e und Ergänzung verwendete Zeit wohl 
stets bezahlt macht. Bei der Anlage dieses Verzeichnisses wird man 
zweckmäßig die Anordnung der verschiedenen Waren nicht nach dem 
Alphabet vornehmen, sondern man wird besser zunächst eine Einteilung 
nach einigen wenigen Oberbegriffen vornehmen, innerhalb der so ge- 
schaffenen Gruppen größere Unterabteilungen schaffen und innerhalb 
dieser Unterabteilungen erst eine alphabetische Anordnung treffen. 
Eine derartige Gliederung gestattet ein viel leichteres Auffinden einer 
bestimmten Warensorte, als das Einordnen der Namen in alphabetischer 
Folge, da bei letzterer viele Bezeichnungen unter mehreren Buchstaben 
des Alphabets wUrden aufgeführt werden müssen, was namentlich 
bei Berichtigungen Schwierigkeiten bereitet. 

Besitzt ein Betrieb viel Filialen, so wird es sich u. U. empfehlen, 
die Inventuraufnahme überhaupt mit Hilfe vorgedrucbter Warenver- 
zeichnisse vornehmen zu lassen, in welche dann die für die Bewertung 
zum Ansatz zu bringenden Einzelpreise schon beim Drucken eingesetzt 
werden, um die Arbeit der Bewertung zu vereinfachen (Abb. 31). 
Abb. 31. 



i 
P 


1 


rort 
1^ 


1 




Gegenstand 


i 

1 


iDBge- 

eamt 


Kon- 
trolle 


<l 




1 








kg 


MeBBingdraht 0,1 dm bUnk 


4,88 






3 








„ 


0,15 „ „ 


4,70 






3 








„ 


0,20 „ „ 


4,40 






14 








H 


■Wiokeleisen 40 x 40 x 5 bUnk 


-,30 






15 








„ 


„ 40 X 40 X 4 „ 


-,30 






16 








„ 


40 X 40 X 3 „ 


^,m 






17 










40 X 40 X 2 „ 


-,35 






18 








^ 


„ 40 X 40 X 5 „ 


-27 







i 40. Wie man sich gegen Doppelaufnahmen durch Bezeichnung 
der aufgenommenen Posten sichern kann, haben wir bereits besprochen. 
Ebenso sahen wir, daÜ die an Hand der Rechnungen aufzunehmenden 
Waren einer deutlichen Bezeichnung bedürfen, damit verhütet wird, 
daß deren Aufnahme versehentlich unterbleibt. Eine derartige Bezeich- 
nung ist besonders dann notwendig, wenn der Betrieb viel Filialen 
besitzt. Denn erfahrungsgemäß benutzen die meisten Filialen die In- 



fi byGoOgIc 



Vorbereitung der Waremiaf nähme. 73 

Tenturzeit, um alte und beachÄdigte Lagerwaren an das Stammhaus 
zurückzoschicken. Rückfragen werden am leichtesten verhütet, wenn 
diese Sendungen, ähnlich wie die von den Lieferanten eingegangenen 
Waren, seitens der Filialen entsprechend bezettelt werden. Der Text 
dieser Zettel sollte reclit deutlich und jedem verständlich sein wie 
z, B. „vor Absenduug nicht in die Inventur aufgenommen" oder „vor 
Absendung in die Inventur aufgenommen". Möglichst sind für beide 
Zettel verschiedene grelle Farben zu wählen, die sich aber von den Farben 
der sonst bei der Versendung benutzten Vordrucken unterscheiden müssen. 
Ähnliche Zettel wären auch für die Sendungen des Stammhauses an die 
Filialen zu verwenden. Im inneren Verkehr ist eine derartige Bezeich- 
nung um so nötiger, als Doppelaofnahmen das Vermögen zu groß er- 
scheinen lassen, während Auslassungen den entsprechend entgegen- 
gesetzten Fehler mit sich bringen. Namentlich bei den länger laufenden 
Sendungen können aber sehr oft Zweifel entstehen, ob die Absendung 
vor der Inventur erfolgt ist oder nicht. 

§ 41. Bei der Besprechung der Verfahren für die Warenanfnahme 
gedachten wir bereits der Vorbereitung der Aufnahme dadurch, daß 
die Bezeichnungen der einzelnen Warenposten nach der örtlichen Reihen- 
folge aufgeschrieben werden, ehe die eigentliche Aufnahme der Bestände 
durch Einsetzen der betr. Mengenziffem erfolgt. Diese Vorarbeit soll 
es ermöglichen, daß die mit der Bewertung betrauten Stellen bereits 
vor dem eigentlichen Aufnahmetage mit dem Einsetzen von Einzel- 
preisen beginnen können. Dadurch wird insofern eine Beschleunigung 
der Arbeiten erzielt, als dann sofort nacJi dem Einsetzen der Mengen- 
ziffem die Ausrechnung der einzelnen Posten beginnen kann. Diese 
Voraufnahme bietet ferner noch den Vorteil, daß eine doppelte Kontrolle 
der Vorräte insofern erfolgt, als keine Posten übersehen werden können. 
Voraussetzung ist, wie wir bereits erwähnten, daß nach der Vorauf- 
nahme die Reihenfolge, in der die Waren liegen, nicht gestört wird. 
Damit die bewertenden Stellen recht weitgehende Vorarbeiten 
machen können, sollte die Voraufnahme je nach dem Umfange der 
Lager bezw. der Magazine möglichst schon 1 — 2 Monate vor Beginn 
der Inventur anfangen. Bei der Voranfnahme sind alle S. 67 ff, als „Test 
der Niederschrift" verlangten Bezeichnungen aufzuschreiben. Insbesondere 
müssen aber auch die einzelnen Lagerplätze recht deutlich bezeichnet 
werden, damit bei dem Einsetzen der Mengenziffem die verschiedenen 
Warenposten leicht gefunden werden können und keine Verwechse- 
lnngen vorkommen. Befinden sich von ein und derselben Ware außer 
an dem gewöhnlichen Lagerorte noch an anderen Stellen Vorräte, so 
z. B. ein Handvorrat im Magazin, der Stammvorrat in der Original- 
packong, so muß hierauf bei der Voraufnahme durch entspr. Vermerk 
in den Aufnahmepapieren hingewiesen werden. Ebenso müssen Lager- 
plätze, die z. Zt. der Voraufnahme gerade leer sind, weil der betr. 



dbyGOOglC 



74 Autnahmetechnik. 

Yorr&t zu Ende gegangen igt, gleichwohl mit in der ordnungsmälligen 
Reihenfolge aufgeführt werden, da ja am Inventurtage der betr. Vorrat 
wieder ergänzt sein kannte. 



4. Kapitel. Warenanfnabme. 

g 43. Bei der Aufnahme selbst muß streng daran festgehalten 
werden, daß jede Inventurabteilung alles, was in ihrem Inventurbezirk 
sich findet, aufzunehmen hat, einerlei ob die betr. Gegenstände in den 
Bezirk gehören oder nicht. Nur so werden Doppelaufnahmen vermieden 
und Streitigkeiten zwischen dem Personal über die Verpflichtung zur 
Aufnahme hintan gehalten. 

Bei der Aufnahme soll möglichst die örtliche Reihenfolge der 
Posten eingehalten werden. Falsch ist es, wenn in der Absicht ähn- 
liche oder gleichartige Warenposten zusammenzuziehen von einer Stelle 
die Aufnahme an einer anderen unter Überspringung der zwischenliegen- 
den Waren fortgesetzt wird. Regellos stehende Waren werden deshalb 
zweckmäßig vor der Aufnahme so weit es geht geordnet. Bei leichten 
Waren wird man zweckmäßig an der einen Stelle des Aufnahmeplatzes 
beginnend die aufgenommenen Waren entsprechend dem Fortschreiten 
der Aufnahme von den übrigen absondern. 

Soll schon bei der Aufnahme eine Gruppierung nach verschiedenen 
Gesichtspunkten stattfinden (was wir nicht empfehlen) so ist dringend 
anzuraten, vor Beginn der Aufnahme die Waren selbst zu gruppieren. 

Inwieweit gleichartige Waren bei der Aufnahme zusammengefaßt 
werden dürfen, richtet sich nach der Art der Bewertiing. So können 
z. B. verschiedenartige kleine unbearbeitete Gußstücke einfacherer Art 
unter Umständen in einem Posten gewogen werden, ohne Rücksicht 
auf ihre besondere Gestalt, da die Preise meist von der Gestalt unab- 
hängig sind. Wenn die Bestände nicht sehr groß sind, kann man auch 
verschiedene Abmessungen ein und desselben Hetalles, wie z. B. Eisen- 
draht von verschiedenem Durchmesser, Messing-, Kupfer-, Zinkblech ver- 
schiedener Stärke, ohne einen allzugroßen Fehler zu begehen, in einem 
Posten wiegen oder doch höchstens einige Gruppen bilden, welche man 
später mit dem Durchschnittapreise bewertet. 

g 43. Nicht nachdrücklich genug können die Aufnahmebeamten 
darauf hingewiesen werden, daß die Bezeichnung die Grundlage für die 
Bewertung bilden muß, daß infolgedessen alle nur irgend wie auf die 
Bewertung Einfluß habenden Umstände aus der Aufnahme ersichtlich 
sein müssen. Ebenso muß auf richtige Einheitsangabe gesehen werden. 
Angaben, wie „ein Haufen, eine Menge, ein größerer Posten, eine 
Flasche, eine Anzahl", oder das mit Unrecht so beliebte „Diverse", 
welche man immer vrieder lesen muß, sind für den Bewertenden eben- 
sogut wie gar keine Angabe. Selbst wenn aber der Bewertende sich 



dbyGOOglC 



Warenanf nähme. 75 

durch Augenschein ein Urteil über den so bezeichneten Bestand ver- 
schaät hat, bilden diese dehnbaren Angaben bei jeder Nachprüfung An- 
laß zu Beanstandungen. 

Dort wo eine andere als die am Kopfe der Seite angegebene Ein- 
heit verwendet werden soll, muß diese Einheit jeweils besonders ange- 
führt werden. Dies gilt namentlich für die Dutzend- und Grosrechnung, 
wenn diese zwischen anderen Einheiten zur Anwendung kommt. Am 
besten ist es deshalb, wenn man in solchen Fällen verlangt, daß zu 
jedem Posten die Mengeneinheit einzeln mitgeschrieben wird. Auch 
der Inhalt der einzelnen Packungen muß, wenn Packungen verschiedener 
Größe vorhanden sind, bei jedem aufgenommenen Posten angeführt 
werden. Sind viele englische oder amerikanische Waren zwischen an- 
deren am Lager, so müssen die Äufnahmebeamten darauf aufmerksam 
gemacht werden, daß ein Pfund englisch nicht mit einem ^/^ kg ver- 
wechselt werden darf, ein Fehler, der sehr häufig vorkommt. Ist der 
Aufnehmende sich nicht darüber klar, nach welchen Einheiten die Be- 
wertung der Ware erfolgt, so soll er gegebenenfalls mehrere Angaben 
machen, z. B. bei Drahtnetz die Angabe von Länge und Breite und 
Gewicht. 

Daß bei der Aufnahme nichts ausgerechnet werden soll, hatten 
wir bereits erwähnt. Dies gilt aber nicht nur für die Hilfsrechnungen. 
Auch Flächen oder Rauminhalte sollen durch die Aufnahmebeamten 
nicht ausgerechnet werden, vielmehr sollen diese lediglich die einzel- 
nen Abmessungen aufschreiben und die Ausrechnung dem Büro über- 
lassen. 

Durch Angabe des Verwendungszwecks der verschiedenen Waren 
wird vielfach die Bewertung erheblich erleichtert. 

Unangebrochene Posten werden am einfachsten mit dem Datum 
der Lieferung, etwa vorhandener Emballagenummer und den Namen der 
Lieferanten bezeichnet. Zweckmäßig wird man jedoch dann noch Kon- 
trollmaße, so z. B, das Bruttogewicht der Sendungen aufnehmen. 

Daß Packungen wenigstens durch Stichproben auf ihren richtigen 
Inhalt kontrolliert werden sollen ist bereits an anderer Stelle erwähnt. 

Bei der Aufnahme von Holzvorräten kann unter Umständen die 
Angabe der Stammnummer das Auffinden in der entsprechenden Rech- 
nung erleichtem. Für die Bewertung ist es u. U. notwendig, daß an- 
gegeben wird wie lange das Holz bereits eingelagert ist. 

Die Aufnehmenden müssen auch auf fremdes Eigentum, achten. 
Um zu verhüten, daß dasselbe bei der Aufnahme versehentlich unter 
den eigenen Waren aufgenommen wird, bringt man zweckmäßig be- 
reits vor Beginn der Aufnahme an diesen fremden Waren Zettel mit 
entsprechendem Aufdruck an. Da bei Rücksendungen sehr häufig nicht 
ohne weiteres ersichtlich ist, ob die Waren zurückgegeben werden 
sollen, oder ob sie nur zur Reparatur eingeben, so wird es zweckmäßig 



dbyGOOglC 



76 Aafaalimetechtiik. 

sein, schon vor Beginn der Inventur über etwaige Unklarheiten Ent- 
scheidungen herbeizuführen. 

Bei dem Buchabschluß werden Waren, die seitens des Lieferanten 
noch nicht berechnet sind, auch dann als fremdes Eigentum betrachtet, 
wenn dieselben juristisch bereits in das Eigentum des inventarisierenden 
Betriebes übergegangen sind, also bereits abgenommen wurden. Ebenso 
betrachtet man vom Standpunkte der Buchhaltung aus noch nicht aus- 
gegangene Waren, welche bereits verkauft wurden, solange noch als 
Eigentum des Betriebes, als die Rechnung hierüber noch nicht aufge- 
stellt ist. Die Gründe hierfür haben wir in § 16 dargelegt. Die Auf- 
nehmenden müssen deshalb auf derartige Waren besonders achten. 

Um die Aufnahme in der Versandabteilung möglichst zu erleich- 
tem, empfiehlt es sich, alle in der Versandabteilung am Inventurtage 
zur Absendung bereitstehenden Waren als schon berechnet anzusehen 
und infolgedessen die Berechnung derselben, auch wenn die Versendung 
später erfolgt, noch unter dem letzten Tage der abgelaufenen Rechnungs- 
periode vorzunehmen. Dadurch wird die Tätigkeit der Versandabteilung 
bei der Inventur beschränkt auf die Aufnahme der wegen Kredit- 
schwierigkeiten oder sonstigen unvorhergesehenen Hindernissen vorläufig 
eingelagerten Güter. 

Zu beachten ist, daß auch etwa außerhalb zur Verarbeitung be- 
findliche Waren in die Inventur aufgenommen werden müssen. In 
Maschinenfabriken kann es sich hierbei beispielsweise um große Guß- 
stücke handeln, welche anderen Betrieben zur Bearbeitung übergeben 
worden sind, weil die eigenen Werkzeugmaschinen hierzu nicht aus- 
reichen. Ähnliches kommt vor bei Waren die zum Vernickeln, Polieren 
oder zum Anpassen anderer Teile nach außerhalb abgegeben werden. 
Zweckmäßig wird man für die Aufnahme der erstgenannten Waren die 
Einkaufsabteilung verantwortlich machen, da ja diese die Aufträge für 
die auswärtigen Arbeiten aufzugeben hat. Hingegen wird die Aufnahme 
solcher Teile, die lediglich zum Anpassen an andere Firmen gesandt 
wurden, wie beispielsweise die Wellen von Dynamomaschinen, die mit 
Turbinen oder Dampfmaschinen zusammengebaut werden sollen, zweck- 
mäßig durch das Versandbüro erfolgen. 

Der Aufnahme unterwegs befindbcher Waren hatten wir bereits 
gedacht. 

Betriebe, welche Holz auf dem Stamme oder im Walde ankaufen, 
müssen naturgemäß auch Rücksicht darauf nehmen, daß etwa noch im 
Walde lagernde Bestände in die Aufnahme kommen. Das gleiche gut 
von Beständen in Zwischenlagern, die Spediteuren übergeben sind. 

g 44. In genau der gleichen Weise wie bei der Warenaulnahme 
am Inventurtage selbst ist vorzugehen, wenn die Aufnahme nicht am 
Inventurtage erfolgt, sondern wenn bereits einige Zeit vor der Inventur 
die vorhandenen Waren mit ihrem jeweils bei der Aufnahme vorge- 



dbyGOOglC 



Waren aufnähme. 77 

fandenen Bestände aufgenommen werden und diese Aufnahme dadurch 
auf den Inventurtag bezogen wird, daß Zu- und Abgänge in der 
Zwischenzeit angeschrieben und später auf den Gesamtbestand ver- 
rechnet werden (Verfahren IIc § 27 S. 29). 

Abweichend ist hier nur die Führung der Berichtigungalisten. 
Zunächst ist es notwendig, daß man von jeder Ware genau feststellen 
kann, wann der betr. Posten aufgenommen wurde. Dementsprechend 
wird man zweckmäßig Tag und Stunde der Aufnahme in den Auf- 
nahmepapieren zu jedem Posten vermerken. Da mit dem Zeitpunkte 
der Aufnahme die Aufschreibung der Ab- und Zugänge beginnen muß, 
so müssen die aufgenommenen Posten deutlich gekennzeichnet werden. 
Hierzu können autfällig gefärbte Anhängezettel aus Karton dienen, die 
mit Hilfe von Ösen an den aufgenommenen Waren befestigt werden, 
und welche in auffälliger Schrift die Aufforderung tragen, Entnahmen 
und ZufügTingen von Waren zu diesen Posten in die Berichtigungsliste 
einzutragen. Erfolgt nach der allgemeinen Betriebs Organisation die 
Ausgabe von Waren nur gegen schriftliche Anweisungen, und wird 
diese Anweisung von dem Magazin oder Lager zurückbehalten, so ge- 
nügt es, wenn man die Anweisungen mit entsprechendem Stempelauf- 
druck versieht und alsdann später an Hand der Anweisungen die Be- 
richtigungsliste aufstellt. Dies hat den Vorteil, daß man die An- 
weisungen vorher nach den verschiedenen Warensorten ordnen kann, 
wodurch die Bewertimg erleichtert wird. 

g 45. Bei der Aufnahme der Teilfabrikate ist zu unterscheiden, 
ob der Betrieb während der Aufnahme ruht, oder ob derselbe weiter- 
gehen muß. 

Buht der Betrieb, so erfolgt die Aufnahme in der bereits be- 
sprochenen Weise durch Angabe der Art der Teilfabrikate, der Be- 
arbeitung sstufe usw. Es empfiehlt sich das Hinzusetzen der Platz- 
nummer, oder Kontrollnummer und des Namens des Arbeiters, sowie, 
wenn bekannt, auch der Akkordnummer. Dadurch werden Rückfragen 
bei der Bewertung erleichtert. Der Aufnehmende muß ganz besonders 
darauf achten, ob die zu einem geschlossenen Akkord gehörigen Ge- 
genstände noch alle in der Werkstatt vorhanden sind, oder ob bereits 
ein Teil davon an andere Stellen weitergelietert wurde. Ebenso ist 
anzugeben, welche Restzahlung auf die bereits geleistete Arbeit noch 
fällig ist. Über die Trennung der Arbeiten auf Vorrat und der für 
vorliegende Bestellungen hatten vrir bereits besprochen. Beachtet 
werden muß bei der Aufnahme der Teilfabrikate auch, daß solche 
Waren, welche bereits fertig sind und infolge der inneren Organisation 
des Betriebes als bereits zu einer anderen Abteilung gehörig zu be- 
trachten sind (z. B. der Versandabteilung als fertig gemeldete Waren), 
die aber noch nicht aus der abliefernden Abteilung abgeholt worden sind, 
von der abliefernden Abteilung unter entspr. Bezeichnung aufgenommen 



dbyGOOglC 



78 Äufnabinetechnilc. 

werden müssen, da sonst eine DoppeUnfnahme möglich wäre, wenn 
die andere Stelle die Waren an Hand der Meldungen nochmals aul- 
nimmt. 

Lohnbeträge auf noch nicht ganz fertige Arbeiten, welche zwar 
geschuldet, aber noch nicht ausgezahlt sind, werden zweckmäßig ge- 
sondert angegeben, damit bei der Inventar ein entsprechender Betrag 
unter die Passiven eingestellt werden kann. Weniger empfiehlt es sich, 
diese Beträge von der Warensumme in Abzug zu bringen, denn tat- 
sächlich sind ja diese Zahlungen am nächsten Lohntage fällig, während 
die Waren bis dahin noch nicht verkauft zu sein brauchen. Die Liqui- 
dität der Vermögensmasse würde infolgedessen falsch beurteilt werden, 
wenn auch dieser Posten in der Regel kaum Bedeutung haben wird. 
Die Aufnahme dieser Lohnbeträge erfolgt am besten an Hand der Lohn- 
listen, Arbeitskarten oder ähnlichen Aufschreibungen. Auf diesen wird 
man zweckmäßig einen entsprechenden Vermerk, am besten wohl durch 
Sterapelüb erdruck anbringen, um bei der Kontrolle auch nach Ablauf 
größerer TVisten noch feststellen zu können, ob und inwieweit die Auf- 
nahme richtig gewesen ist. 

Kann der Betrieb nicht unterbrochen werden, so ist die Aufnahme 
zwar schwierig, aber nicht etwa unmöglich. Man muß dann in ähn- 
licher Weise, wie bei der Aufnahme der Hagazinvorräte beschrieben, 
jeden einzelnen aufgenommenen Posten kennzeichnen und den Wert- 
zuwachs, den derselbe durch neue Materialverarbeitung and weiter an- 
fallende Lohnbeträge erleidet, gesondert feststellen, ebenso den Aus- 
gang des Postens, wenn derselbe noch vor dem Inventurtage erfolgt. 
Man wird zu diesem Zwecke am besten die einzelnen Posten mit An- 
hängezetteln versehen, welche laufende Nummern tragen und unter 
dieser Aufnahmenummer in der Inventur vermerken. Femer wird 
man vorschreiben, daß dieser Anhängezettel bei Übergabe der be- 
treffenden Waren an eine andere Abteilung an das Inventurbüro abzu- 
liefern sei. Gleichzeitig muß auf dem Zettel vermerkt werden, ob die 
Waren von der übernehmenden Abteilung mit in die Inventur auf- 
genommen sind oder nicht. An Hand der Nummern ist es dann leicht, 
in der Aufnahme die betreffenden Posten zu stornieren. Den Wert- 
zugang, den die in Arbeit befindlichen Waren nach ihrer Aufnahme 
durch weiter anfallende Löhne oder durch neu verarbeitetes Material 
erleiden, kann man zweckmäßig in folgender Weise berücksichtigen: 
Man stellt bei der Aufnahme nur die bis zum letzten Zahltage vor Be- 
ginn der Aufnahme des ersten Stückes fälligen Löhne in die Inventar 
ein, soweit dieselben bereits ausgezahlt sind. Dann muß der ganze 
von der nächstfolgenden Woche an in der Zeit bis zur Inventur an- 
fallende Lohn als Zugang zu den Teilfabrikaten gebucht werden. Für 
die Materialien, welche nach erfolgter Inventuraufnahme vom Magazin 
für die einzelnen Posten entnommen werden, verwendet man zweck- 



dbyGOOglC 



Warenanfnshme. 79 

mäßig andersfarbige Verlangscheine. Wenn man die Arbeiter, deren 
Arbeit bereits aufgenommen ist, darauf aufmerksam macht, daß für 
weitere Arbeiten andersfarbige Verlangscheine vom Meister zu fordern 
sind, so läßt sich dies leicht durchführen. Der Materialzugang wird, 
nachdem diese einzelnen Zettel bewertet sind, in gleicher Weise er- 
mittelt, wie der Materialausgang in den Berichtigungslisten. 

Besteht für den Betrieb ein geordnetes Kalkulationswesen, welches 
die Ejnzelkalkulation jedes in der Werkstatt in Arbeit befindlichen Auf- 
trages ermöglicht, so kann unter Umständen die Inventuraufnahme der 
in Arbeit befindlichen Waren noch wesentlich mehr erleichtert werden. 
Denn es genügt dann, wenn jeder Arbeiter angibt, welche Arbeiten etr 
an seinem Platze vorliegen hat. Die zugehörigen Kalkulationsunterlagen 
können dann leicht herausgesucht werden. Empfehlenswert ist es jedoch 
auch hier, mit dem Inventurtage einen Wechsel in der Tarbe der zur 
Angabe der Zahlungen und Materialentnahmen verwendeten Vordrucke 
eintreten zu lassen, da dadurch das Trennen der auf den neuen Rech- 
nungsabschnitt entfallenden Beträge von dem den alten treffenden bei 
den naturgemäß einige Wochen sich hinziehenden Abrechnungs arbeiten 
erleichtert) wird. 

Besondere Aufmerksamkeit muß das Aufnahmepersonal den zur 
Reparatur im Betriebe befindlichen Waren widmen, damit nicht etwa 
diese als fremdes Eigentum zu betrachtenden Stücke mit ihrem ganzen 
Werte als Eigenfabrikat aufgeführt werden, sondern nur mit dem Werte 
der an ihnen vorgenommenen Arbeiten. Werden für Reparaturen be- 
sondere Auftragsnummem ausgegeben oder besondere Auftragsbücher 
geführt, so empfiehlt ea sich, der Inventurleitung einen Auszug aus 
diesen Büchern zu übermitteln, an Hand dessen festgestellt werden 
kann, ob alle noch in den Begistem offenstehenden Reparaturaofträge 
wirklich noch in der Werkstatt sich befinden, und ob versehentlich 
nicht etwa einzelne Reparaturen als Warenbestände aufgenommen sind. 

Auch Arbeiten für eigenen Bedarf, ebenso Versuche müssen beson- 
dera angegeben werden, wenn für diese besondere Konten errichtet sind. 

In ununterbrochen fortgehenden Betrieben wie Zuckerfabriken, 
Glashütten, chemischen Fabriken, Hochöfen, Kokereien, metallurgischen 
Öfen, Salzsiedereien u. dergl. bestimmt man die im Augenblicke der 
Inventur innerhalb der einzelnen Öfen sich befindenden Warenmengen, 
wenn sich dieselben nicht durch Rechnung ermitteln lassen, am besten 
dadurch, daß man den Austrag der betr. Öfen feststellt. 

Die Bestände, welche sich in Wassertürmen, Gasometern und ähn- 
lichen Anlagen am Inventurt^age befinden, pflegt man in der Regel nicht 
aufzunehmen, es sei denn, daß es sich um besonders große Anlagen 
bandelt. Das gleiche gilt von dem Energie Vorrat, der sich in elektrischen 
Akkumulatorenbatterien vorfindet, und der auch meist gegenüber dem 
gesamten Jabresertrag nicht ins Gevricht f&llt. 



dbyGOOglC 



80 AafnahniBtechDik. 

5. Kapitel. Die Inventar der Fioanzabteilaog. 

§ 46. Zu den fliiasigcD Mitteln rechnen wir Barbestände, be- 
gebbare Wechsel, Bankguthaben, Außenstände und Wertpapiere, welche 
einen Börsenkurs besitzen. 

Barem Oelde gleich zu achten sind Kupons, deren EinlÖBungs- 
termin nahe bevorsteht, ausgeloste Wertpapiere, fälhge Wechsel und 
Schecks. Inwieweit in der Kasse befindliche Bons, wie solche vieliach 
für nicht zu buchende kurzzeitige Entnahmen der Inhaber oder leiten- 
den Beamten — nach unserer Auffassung mißbräuchlich — gegeben 
werden, als Barbestände angerechnet werden dürfen, hängt von der 
Höbe der Beträge ab. Bei geringen Summen mag dies angehen. Ver- 
werflich ist es aber, wenn die Beträge in die Tausende gehen, wie dies 
bei einer in Konkurs geratenenen Gesellschaft der Fall war. Zu den 
Bankguthaben rechnen wir auch das Guthaben bei den Postscheckämtern. 
Femer erscheint es als zulässig, um eine Übersicht über die Zahlungs- 
fähigkeit der Vermögensmasse zu gewinnen, als besonderen Posten zu 
dem Bankguthaben auch den nicht ausgenutzten Kredit anzuführen 
und einen entsprechend großen Posten auf die Passivseite einzustellen. 

Unter den Wechseln sind Solawechsel, deren Verfall erst später 
als einen Monat nach Aufstellung der Inventur erfolgt , zweckmäßiger 
unter der zweiten Wertgruppe, oder wenn die Veriallzeit sich über mehr 
als ein Jahr erstreckt, unter dem ersten Teile: „festliegende Werte" 
aufzunehmen. Als flüssige Mittel können wir nur an Order lautende 
Papiere betrachten, die bankfähig sind, d. h. welche mindestens zwei 
als zahlungsfähig bekannte Firmen als Giranten tragen. 

Die Debitoren werden zweckmäßig nach ihrer Fälligkeit geordnet. 
Besondere Bücksicht ist hierbei zu nehmen auf Äbzahlungsdebitoren, 
die natürlich in bezug auf die Flüssigkeit ganz anders zu beurteilen 
sind wie solche Debitoren, deren Eingang innerhalb der üblichen 3 bezw. 
6 Monate voraussichtlich erfolgt. Einer gesonderten Autführung be- 
dürfen auch solche Debitoren, über deren rechtüchen Bestand Streitig- 
keiten bestehen, femer Konkursforderungen, uneinbringliche oder zweifel- 
hafte Außenstände. 

Empfehlenswert wird es auch sein, wenn Darlehen, Privatent- 
nahmen der Beamten und dergl. gesondert von den Warendebitoren 
aufgeführt werden (dies tun z. B. viele Brauereien, indem sie zwischen Bier- 
kunden und sonstigen Debitoren unterscheiden). Eine Aufführung der 
Privatentnahmen des Geschäftsinhabers einer Einzelfirma oder offenen 
Handelsgesellschaft unter den Debitoren ist unzulässig. Denn diese 
Posten stellen keine Forderungen an die betreffenden Persönlichkeiten 
dar. Sie sind vielmehr Kapitalzurückziebungen und müssen dement- 
sprechend von dem Kapitalkonto abgeschrieben werden. Etwas anderes 
ist es mit den Entnahmen von Beamten oder dem Vorstand einer A.-G. 



dbyGOOglC 



Die Inventar der Finanzabteilnng. 81 

Dean diese Entnahmen bilden eine rechtlich bestehende Fordenmg der 
Gesellschaft gegen ihren Vorstand bezw. die Beamten und müssen als 
solche als Aktivum aufgeführt werden. 

Eine besondere Stellung nehmen unter den Debitoren die Voraus 
Zahlungen ein. In Frage können hier kommen Vorauszahlungen für 
Feuer- usw. Versicherungen, die bekanntlich den Vorteil eines Freijahres 
bei fün^äbrigem Abschluß bieten, femer Anzahlungen auf bestellte 
Maschinen und Einrichtungen sowie sonstige Zahlungen für Leistungen, 
welche wirtschaftlich nicht dem abgelaufenen Zeitabschnitte zur Last 
fallen. Als Beispiel für letztere seien vorausbezahlte Mieten, voraus- 
bezahlte Gehälter und" Löhne, vorausbezahlte Steuern und Patentge- 
bühren angeführt. Nach den oben erläuterten Regeln der Buchführung 
sind diese Zahlungen nicht in der Gewinn- und Verlustrechnung zu ver- 
buchen, weil sie den laufenden Bechnnngsabschnitt nicht ganz treffen. 
Infolgedessen müssen sie als Aktivum eingestellt werden, damit ihre 
Verbuchung in der Gewinn- und Verlustrechnung entsprechend dem 
Zeit verlauf anteilig erfolgen kann. 

Charakteristisch für alle ist, daß diese Zahlungen nicht riickforder- 
bar sind, daß sie also für die Beurteilung der Liquidität den festliegenden 
Werten gleich gerechnet werden müssen. 

§ 47. Bei den Passiven wollen wir zunächst mit solchen Posten be- 
ginnen, die ohne Rücksicht auf den Zweck der Inventur stets als Passiva 
zu bezeichnen sind. Hierher gehören zunächst Wechselschulden, und 
zwar sowohl aus eigenen Akzepten als auch solche aus avisierten 
Tratten u. dergl. Zu unterscheiden ist wiederum zwischen kurzsichtigen 
und längere Zeit laufenden Wechseln, 

Die Kontokorrentschulden, welche wir als zweiten Passivposten 
aufführen, sind zu trennen in Warenschulden, welche innerhalb des 
üblichen Zieles fällig sind, und Schulden, welche durch Abzahlung zu 
tilgen sind. Vorauszahlungen, welche im Kontokorrentverkehr oder als 
Anzahlungen auf noch nicht berechnete Lieferungen geleistet sind, 
sollten nicht einfach von der übrigen Summe der Kontokorren tachulden 
abgezogen werden, da dadurch die Übersicht erschwert wird. Vielmehr 
gehören sie unter die Aktivseite als Vorauszahlungen. Denn wenn diese 
Beträge von den Kontokorrentschulden in Abzug gebracht würden, 
dann würde die Liquidität falsch beurteilt werden können. Zu den 
Kontokorrentschulden können wir auch Gewinnanteilsreste, nicht er- 
hobene Tantiemen usw. rechnen. Gesondert von den übrigen sind be- 
strittene Forderungen anzugeben. 

Darlehen sind je nach der Art der Deckung zu unterteilen in 
ungedeckte Darlehen, und solche, welche durch Bürgschaft, Waren- 
lombard, Diskontierung von Buchforderungen oder durch Hypo- 
theken gedeckt sind. Femer sind Darleben, welche durch Ausgabe 
von Obligationen aufgraiommen wurden, gesondert anzugeben. Sehr 



dbyGOOglC 



82 Anfnahmetechnih. 

zweckmäßig ist es, wenn man bei der Inventur die verschiedenen Arten 
Ton Darlehen so anordnet, daß ihnen ihre Decknngen aof der Aktiv- 
seite gegenübergestellt werden können. 

Zu den wirklichen Passiven gehört femer noch ein Ausgleichs- 
posten für den etwa nach § 46 unter den flüssigen AOtteln aufgeführten, 
noch nicht in Anspruch genommenen Bankkredit. 

Wenn es sich lediglich um eine Inventar handelt, welche die Zu- 
sammensetzung oder den Wert einer vorhandenen Vermögen smasse er- 
mitteln soll, so ist mit den bis jetzt genannten Posten die Darstellung 
beendigt. Im geschäftlichen Leben werden aber meistens Inventare 
aufgestellt, welche als Grundlage für eine Gewinnverteilung dienen sollen. 
Alsdann müssen nach den gesetzlichen Vorschriften bestimmte Beträge 
von der Verteilung ausgeschlossen werden. Dies geschieht dadurch, daß 
man dieselben unter die Passiva aufnimmt. Je nach dem Charakter 
der Verpflichtung haben wir zu unterscheiden zwischen solchen Be- 
trägen, denen bestimmte Rechte gegenüber stehen und solchen, die 
lediglich aus Vors ichtsgrün den zurückbehalten werden. Zu ersteren ge- 
hören das Stammkapital der Gesellschaften m. b. H. und der Aitien- 
vereine, die Zwangsreserven der Versicherungsanstalten u. ä. Zu der 
anderen Klasse gehören die gesetzlichen Reservefonds und freiwillige 
Reserven, die auf Grund von statutarischen Bestimmungen oder Gesell- 
schaftsbeschluß angesammelt werden. 

§ 48. Der Inventaraufnahme von Bachguthaben und Buchschulden 
muß der Abschluß der betr. Konten vorangehen. Zur Erleichterung 
dieser Abschlußarbeiten in der Kontokorrentabteilung empfiehlt es sich, 
schon rechtzeitig mit dem Nachtragen der Personenkonten zu beginnen, 
soweit diese Arbeit nicht ohne dies täglich ausgeführt wird, was wegen 
der damit verbundenen Kontrolle nicht dringend genug als Schutz gegen 
Fälschungen und Unterschlagungen empfohlen werden kann. Femer 
empfiehlt es sich, Kontoauszüge, soweit diese nach den Gepflogenheiten 
des Betriebes abgesandt werden, vorzubereiten. 

Die Aufnahme selbst erfolgt in der Weise, daß in einem nament- 
lichen Verzeichnis zu jeder einzelnen Person der Kontensaldo angegeben 
wird. Mit der Anlegung dieser Debitoren- bezw. Kreditorenverzeichnisse 
kann bereits frühzeitig begonnen werden, sodaß nach dem Abschluß 
nur noch die betr. Salden eingetragen zu werden brauchen. 

Wird das Kontokorrent in Kartenform oder auf losen Blättern 
geführt, so wird man zweckmäßig anläßheh der Inventur eine Kontrolle 
darüber ausüben, ob das Kontokorrent vollständig ist, was am besten 
an Hand etwa bestehender Kundenlisten und Versandbücher geschieht. 
Auch auf etwa fingierte Konten hat man bei dieser Kontrolle zu achten. 
Des weiteren wird man die Salden der verschiedenen Konten zunächst 
provisorisch feststellen und addieren, um beizeiten eine Abstimmung 
zvrischen dem Kontorrent und dem entsprechenden Hauptbachkonto. 
vornehmen zu können bezw. etwaige Differenzen klar zu stellen, 



oA^oo^Ie 



Die Inveotnr d«i Finanzabteilnng. 83 

Mit der Ausfertigung der KontokorrentauszUge wird man am 
besten nicht den Kontokorrentbuchhalter betrauen, sondern eine dritte 
Person. Denn dann bietet die Ausfertigung und Äbsendung dieser Aus- 
züge gleichzeitig eine Kontrolle dafür, ob der Kontokorrentbucbhalter 
etwa fingierte Konten oder Buchungen untergeschoben hat. Natürlich 
kann diese Kontrolle nur dann wirksam sein, wenn auch die Absendung 
dieser Auszüge seitens des Kontrollbeamten erfolgt, und wenn die 
Auszüge bis zur Versendung unter Aufsicht bleiben, damit sie auch 
wirklich in den Besitz der Kunden bezw. Lieferanten kommen. 

Eine weitere vorbereitende Arbeit der Buchhaltung ist die Er- 
gänzung etwaiger Provisionshsten, und die Vorbereitung der Abrech- 
nung mit anteilsberechtigten Angestellten. In größeren Betrieben wird 
zweckmäßig das Verzeichnis der Beamten, welche am Erfolge ihrer 
Tätigkeit durch Provision oder Tantieme beteiligt sind von der Personal- 
abteilnng aufgestellt und der Kontokorrentbnchhaltung zugängig ge- 
macht. 

Vorbereiten kann man femer die Bestimmung des Wertes strittiger 
oder zweifelhafter Porderungen. Zweckmäßig fertigt man über diese 
ein Verzeichnis an, aus welchem die Art der Forderung, der Gesamt- 
betrag und der strittige Betrag sowie der Streitgrund ersichtlich ist, 
und in das, um die Bewertung der Porderungen zu ermöglichen, die 
entsprechenden Angaben über die Rechts- bezw. Prozeßlage, Vermögens- 
Terbältnisse des Schuldners, in Aussicht stehende Konkursdividende oder 
dergl. aufzunehmen sind. Ferner können etwaige Vergleichs vorschlage 
des Gegners oder Gerichtes als Grundlage für die Schätzung des Wertes 
angegeben werden. In gleicher Weise sind strittige Zahlungsverpflich- 
tungen zu behandeln. 

Bei der Abstimmimg des Kontokorrents ist besonders darauf zu 
achten, daß zur Ansicht, in Konsignation oder leihweise überlassene 
Einrichtungen und Apparate nicht unter den Warenlieferungen gebucht 
werden dürfen, sondern auf einem besonderen Konto, welches durch 
ein Konsignationskonto im Hauptbuche abzuschließen ist. Hiergegen 
wird vielfach deshalb gefehlt, weil der Buchhaltung nicht genügend 
klare Angaben über die betr. Verhältnisse gemacht werden. Aus die- 
sem Grunde ist es zweckmäßig, die Konsignations- usw. Sendungen 
seitens der Versandabteilung besonders zu verzeichnen und am Ab- 
achlufitage dieses Verzeichnis mit den Konten der Buchhaltung zu ver- 
gleichen. 

Das gleiche gilt von Rohstofflieferungen an Heimarbeiter u. ä., 
die, auch wenn sie im Kontokorrent verbucht sind, auf das Eohstoff- 
konto zu übertragen sind. 

g 49. Die Aufnahme der Kontokorrent^thaben und Kontokorrent- 
schulden ist, wenn die Vorarbeiten in der von uns besprochenen Welse 
(vergl. § 48) vorgenommen sind, verhältnismäßig einfach durchzuführen. 



ügtzoc., Google 



g4 Anfnahmetechnik. 

Es liandelt sich lediglich um die Feststellnng der Salden, welche ge- 
trennt nach Soll- und Habensalden auf dem Debitorenkonto und Soli- 
und Habensalden auf dem Kreditorenkonto einzeln aufzuführen sind. 
Einige Schwierigkeiten bereitet die Inventuraufnahme bei aolchen 
Betrieben, deren Leistungen in einer fort^laufenden Lieferung bestimmter 
Erzeugnisse bestehen, welche die Kunden nach Bedarf entnehmen, wie 
z. B. die Gas-, Wasser- und Elektrizitätswerke. Denn da namentlich 
bei einem ausgedehnten Konsum entenkr eise die Aufnahme der Zähler- 
stände selbst einige Zeit beansprucht, so muß die Inventuraufnahme 
notwendigerweise dadurch ungenau werden, daß die abgelesenen Zähler- 
stände Lieferungen betreffen, welche zeitlich zum Teil in ein anderes 
QeschäEtsjahr fallen, als die in der Zentrale aufgenommenen Bestände. 
Diesen Übelstand kann man dadurch mildem, daß man die Inventur- 
aufuahme in eine Zeit legt, in welcher ohnehin nur ein schwacher 
Konsum besteht, bei Lichtwerken also in den Sommer, bei Wasser- 
werken in den Winter. Femer wird man den Fehlem dadurch be- 
gegnen können, daß man zunächst die Ablesungen bei den Kunden 
mit größtem Bedarf vornehmen läßt, und daß man auf die Passivseite 
einen Rückstellungsposten einsetzt, der dem halben durchschnittlichen 
Verbrauch der übrigen Konsumenten während der Aufnahmezeit ent- 
spricht. Denn da ein Teil der Ablesungen direkt nach der Abschluß- 
zeit erfolgt, die übrigen sich allmählich immer weiter von dem Ab- 
schlußtage entfernen, so haben diese ersten Konsumenten nur wenig, 
die jeweils später abgelesenen immer mehr verbrauchen können, so daß 
der mittlere Verbrauch aller Konsumenten gleich der Hälfte des Ver- 
brauches der genannten Zeit sich darstellt. 

Die Kontokorrentbeträge wird man nach ihrer Liquidität in die 
von uns früher bereits erwähnten Klassen zerteilen. Ebenso wird man 
strittige und zweifelhafte Forderungen klar ersichtlich machen müssen. 
Soll die Inventur als Unterlage für wichtige Entscheidungen benutzt 
werden, so wird es sich auch empfehlen, über die Zahlungsfähigkeit aller 
größeren Schuldner Auskünfte einzuziehen und diese als Unteriage für 
die Bewertung zu benutzen. 

Betriebe, welche Gutscheine ausgeben, die zur Forderung be- 
stimmter Leistungen berechtigen, wie Rabattmarken, Eahrscheine, 
Prämienscheine, Warenschecks ^), müssen den Umfang der noch um- 
laufenden Wertzeichen dieser Art feststellen. 

§ 50. Über die Aufnahme der Kassenbestände, Wechsel und 
Wertschriften läßt sich nichts Nennenswertes sagen, zumal dieser Posten 
in den meisten Geschäftsbetrieben nicht sehr groß ist. Über die Bar- 
bestände wird zweckmäßig ein Sorten Verzeichnis aufgenommen, wenn 
es sich um größere Beträge handelt oder wenn fremde Geldsorten vor- 



') Vergl. Verfasser Organisation 1909 Heft 2 



dbyGOOglC 



Bie Inventur der Finanzabteilang. gS 

banden sind, in welches auch etwa vorhandene Kupons und Kassen- 
bons aufgenommen werden. Was die Kassenbons anbelangt, die viel- 
fach von den Oeschäftsinhabem für vorübergehende Entnahmen ge- 
geben werden, welche nicht über ihr Konto laufen sollen, so ist gegen 
deren Aufnahme nichts einzuwenden, solange sich die Entnahmen in 
mäßigen Grenzen halten. Dagegen erscheint die Aufnahme von Bons 
über einige 100000 Mk. als Barbestand, wie solche bei dem Zusammen- 
bruch einer größeren Gesellschaft an das Tageslicht kam, für durchaus 
unzulässig. — In das Sorten Verzeichnis wird man zweckmäßig auch Brief- 
marken, Versicherungsmarken, Wechselstempelmarken, Scheckstempel- 
marken aufnehmen. Einlieferungsscheine über noch nicht eingegangene 
Post- und Eisenbahnnachnahmen können ebenfalls als Kassenbestand 
angeführt werden, sofern es sich nicht gerade um außerordentlich hohe 
Beträge handelt. Dann wäre ihre Behandlung als Buchforderung richtiger. 

Die Aufnahme des Wechselbestandes erfolgt am besten an Hand 
des Portefeuille, das mit dem Wechselkonto abzustimmen ist. Eigene 
Tratten die noch im Portefeuille, sind streng genommen nur Vormerke, 
zumal sie von dem betr. Betriebe in der Reget nicht oder nicht voll- 
ständig unterzeichnet werden, was vielfach geschieht, um Mißbräuche 
zu verhüten. Demnach stellen diese Werte eigentlich nichts anderes 
als Buchguthaben dar, die aber schon auf Trattenkonto übertragen 
sind. Sie können aber, da es sich ja meist um verfallene Gut- 
haben handelt, ohne BeeintHlchtigung des Überblicks über die Liqui- 
dität der Unternehmung als Wechsel behandelt und unter dem Wechsel- 
konto aufgeführt werden, wenn der Schuldner mit der Trassierung 
einverstanden ist und wenn bei der Aufnahme festgestellt wird, daß 
jeweils der Debetsaldo richtig per Trattenkonto ausgeglichen ist. Diese 
Kontrolle sollte man schon deshalb nicht unterlassen, um etwaige Unter- 
schlagungen auf dem Debitorenkonto zu entdecken, die dadurch denk- 
bar sind, daß vereinnahmte Beträge statt per Kasaenkonto per Tratten- 
konto ausgeglichen werden, ohne daß eine entsprechende Tratte aus- 
gefertigt wird und ohne daß die Verbuchung im Trattenkonto erfolgt. 

§ 51. Gerechtsame, welche Teile des Aktivvermögens bilden, 
werden am besten an Hand der entsprechenden Urkunden aufgenommen. 
Bei den Gerechtsamen sind ebenso wie bei den Immobilien alle wert- 
steigemden und wertmindemden Momente zu verzeichnen. So würde 
z. B. bei Patenten als wertsteigemdes Moment die Erlangung weiterer 
ergänzender Schutzrechte, der Abschluß eines Lizenzvertrages, die Über- 
nahme von Konkurrenzpatenten und dergl. zu verzeichnen sein, während 
als wertmindemde Umstände der Ablauf eines weiteren Jahres der 
Patentdauer, der Verfall von Auslandpatenten, das Durchbrechen des 
Schutarechtes durch erfolgreiche Angriffe der Konkurrenz, schließlich 
die Überholung des Eortschrittes durch neue Patente in Frage kommen. 
Das gleiche gilt von Geheimverfahren. Für die Bewertung von Kon- 



dbyGOOglC 



ÜQ ÄQfDahinetechiiik. 

zessiooen, Äbbaugerechtigkeiten, Mutnngsrechten and Bergwerkseigen- 
tum kommen in Betraclit als wertateigemde Momente Aufwendungen, 
die ZOT Erhaltung des Rechtes und zur Verbesserung der Ausbeute des- 
selben gemacht sind, aofem sie nicht als laufende Gebühren oder Un- 
kosten anzusehen sind. Als wertmindemde Momente kommen in Frage 
Zerstörungen durch hfihere Gewalt, Verbrauch der Masse und dergl, 

Beteiligungen werden am besten an Hand des Buchwertes auf- 
genommen; gleichzeitig sind in dem Inventar alle Umstände zu ver- 
zeichnen, welche für die Beurteilung der Sicherheit der Beteiligung 
(z. B. riüssigkeit der Bilanz der entspr. Gesellschaft und deren Ertrage- 
aussichten) von Wichtigkeit sind. Sofern die betr. Papiere einen Börsen- 
kurs haben, wird man auch die Entwicklung dieses Kurses im Laufe 
des Jahres in dem Inventar zum Ausdruck bringen, um daraus über den 
Wert der Beteiligung Schlüsse ziehen zu können. 

§ 5ä. In welchem Umfange Vorauszahlungen als Aktiv- bezw. 
Passivposten in die Inventur aufzunehmen sind, muÜ jeweils an Hand 
der betr. Urkunden festgestellt und berechnet werden. Bei Versiche- 
rungen wird es sich empfehlen, hier eine Übersicht über die Höhe der 
versicherten Schäden und etwaige Schadenaerstattungen anzubringen, 
um über die Bedeutung, welche die verschiedenen Versicherungen für 
die Unternehmung haben, schon ans dem Inventar einen Überblick ge- 
winnen zu können. 

Hypotheken werden in dem Inventar zweckmäßig nach Verfall- 
zeit geordnet angegeben; bei gekündigten Hj'potheken ist dieser Um- 
stand und der Fälligkeitstermin zu vermerken. Bei Amortiaations- 
hypotheken sollte mau außer dem Betrage der Restschuld auch den 
Nominalbetrag angeben. 

Bei Obligationen wäre ebenfalls der Nominalbetrag, sodann der 
Betrag der ausgelosten bezw. gekündigten Obligationen, der Betrag 
der geleisteten Rückzahlungen und der noch nicht eingelösten Papiere 
anzugeben. 

Bei Dividendenresten müßte, sofern nicht in den Statuten eine län- 
gere Verjfihrfrist enthalten ist, insbesondere der auf die vier Jahre der ge- 
setzlichen Verjährungsfrist entfallende Betrag einzeln angegeben werden. 

Über die Ermittlung des gesetzlichen Stammkapitals, des statuten- 
mäßigen und gesetzlichen Reservefonds bei Aktien-Gesellschaften sowie 
der Zwangsreservefonds bei Versich emngs- Gesellschaften erübrigt sich 
jede weitere Ausführung. ^ Die Garantieverpflichtungen aus Lieferungen 
können, wenn hierüber ein besonderes Verzeichnis nicht besteht, am 
einfachsten aus dem Umsatzbetrag der von der Inventur aus rückwärts 
gelegenen Zeit, welche der Gewährfrist entspricht, berechnet werden. 
Für die Bewertung dieser Garantien wird man zweckmäßig auch den 
Betrag der im Laufe der letzten Jahre erhobenen RegreßansprUche 
ersichtlich machen. 



dbyGOOglC 



Die Inventar der Fiuanzabteilnng. 87 

§ 63, WechselbÜTgschaften ergeben sich aus dem Wechselkonto 
durch Ausziehen aller noch nicht verfallenen .Wechsel, die man der 
Sicherheit halber wohl auch nach den Vorderleuten zusammenstellt, 
wenn ein reger Wechsel verkehr besteht. Um die Gefahren, welche der 
Firma aus diesem Wechselobligo entstehen, richtig beurteilen zu können 
wird man zweckmäßig auch über die gröäeren ßUckverpflichteten Aus- 
künfte einholen, namentlich wenn der Status des inventarisierenden Be- 
triebes ohnedies stark angespannt ist. 

§ 64. Den Umfang der Lieferungs- und Abnahme Verbindlich- 
keiten kann man, wenn hierüber ein besonderes Saldoregister nicht 
geführt wird, aber der vorjahrige Auftragsbestand bekannt ist, ver- 
hältnismäßig einfach in der Weise feststellen, daß man dem aus den 
aufgegebenen Bestellungen (am besten an Hand eines Bestellbuches) 
sich ergebenden Bestellungsausgang die Habenseite des Ereditoren- 
kontokorrent-Kontos gegenüberstellt. In gleicher Weise kann man 
den Bestand an Kundenaufträgen aus dem Auftrags-Eingangsbuch und 
der Sollseite des Debitorenkontokorrent-Kontos berechnen. 

Zweckmäßiger ist es jedoch, wenn sowohl der Bestand an un- 
erledigten Bestellungen als auch an unerledigten Aufträgen durch 
besondere Aufnahme festgestellt wird. Wenn man dann gleichzeitig 
die einzelnen unerledigten Aufträge näher untersucht, wird man manche 
Rückstände finden, die im Drange der Geschäfte liegen geblieben sind 
und die nun wieder neu betrieben werden können. Eine derartige 
jährliche Aaskehr auch in der Verwaltung wird ihre wohltuende Wir- 
kung meist nicht verfehlen. 



m. Abschnitt. Die Bewertung des Inreutars. 

1. Kapitel: Wertbegriffe. 

I 56. Die Bewertung der Vermögensteile in dem zum Abschluß 
der kaufmännischen Buchhaltung dienenden Inventar ist eine in der 
Literatur viel umstrittene Frage. Wir können natürlich nicht auf alle 
die verschiedenen Ansichten und deren Begründung eingehen. Vielmehr 
beschränken wir uns auf kurze Andeutungen, im einzelnen verweisen 
wir auf die Originalarbeiten selbst^). 

§ 56. Die bei der Aufnahme festgestellten Vennögensgegenstände 
sind, wie wir bereits in § 1 sahen, in der Form, in welcher sie sich 
in den Aufnahmepapieren finden, nicht ohne weiteres zu einem ein- 

') Soweit es sich um die Bewertung von Äalagea handelt, kann die mn- 
faaaende und auch dem juristisch nicht Vorgebildeten leicht verständliche Arbeit 
Schiffs „Wertminderung an Betriebsanlagen", Verlag von Julius Springer, Berlin 
1909, empfohlen werden. 



dbyGoOglC 



SS Die Bewertung des Inventars. 

heitlichen Ausdruck zusammenfaöbar. Denn die Angaben des Auf- 
nahmeprotohoUs enthalten keine einteitlichen Größen; die dort ange- 
gebenen Zahlen sind nicht kommensurabel. Für viele Zwecke ist es 
auch nicht nötig, die Gesamtgröße des Vermögens festzustellen. Viel- 
mehr genügt manchmal die Feststellung nnd genaue Beschreibung der 
vorhandenen Gegenstände, so z. B. im NieSbrauchinventar, in den In- 
ventaren, welche zur Kontrolle von Beständen dienen, wie z. B. in dem 
Kontrollinventar der Lagereigeschäfte, dem Kontrollinventar für die 
Nominalbilanz der Banken und dergl. 

In den meisten Fällen wird aber eine Feststellung der Größe der 
Vermögensmasse und damit eine Zusammenfassung der Größen der 
einzelnen Posten notwendig werden. Zu diesem Zwecke müssen die 
verschiedenen Vermögensbestandteile einem höheren Begriffe unter- 
geordnet werden, dem wirtschaftlichen Wert. 

g 57. Der Wert ist aber keine Eigenschaft der Dinge an sich, 
vielmehr lediglieh eine subjektive Erkenntnis, ein auf Grund einer Reihe 
wirtschaftlicher Tatsachen gefälltes Urteil. 

Dieses Urteil ist naturgemäß eine Funktion der Tatsachen, auf 
welche es sich stützt. Ändern sich diese Grundlagen, so muß sich not- 
wendig auch der Wert ändern. Da meistens der Zeitverlauf eine 
Änderung der Tatsachen bewirkt, auf welche sich die Bewertung stützt, 
so ist im allgemeinen ein Werturteil nur für einen bestimmten Zeit- 
punkt gültig. 

Einige Bestimmungsgrööen für das Werturteil sind: 

1. Der Grad der Eignung eines Gegenstandes für bestimmte 
wirtschaftliche Zwecke im Vergleich zu anderen, dem gleichen Zwecke 
dienenden Mitteln. 

2. Die Möglichkeit des Austausches eines Gegenstandes gegen 
andere Güter, die abhängig ist von Angebot und Nachfrage sowohl 
der auszutauschenden als auch der einzutauschenden Güter. 

3. Die Dringlichkeit des Austausches, 

Diese Grundlagen für das Werturteil ihrerseits sind wieder durch 
einen Komplex von Verhältnissen bestimmt. So werden z. B. Patente, 
die sich im Besitze einer Patentverwertungs- Gesellschaft befinden, für 
diese einen anderen Wert besitzen als für einen Fabrikbetrieb, dem 
dieselben die Grundlage seiner Existenz bilden (Johanning), Grundstücke, 
die in einer nicht bebauten Gegend liegen, einen anderen, als solche, 
in deren Nachbarschaft gebaut wird; der Wert von Betriebsaulagen wird 
sich ändern, wenn Verfahren entdeckt werden und in Aufnahme kom- 
men, welche billigeres und besseres Arbeiten ermöglichen. Die Änderung 
der Zweckbestimmung eines Vermögensgegenstandes verschiebt meistens 
die Grundlagen der Bewertung vollständig und ändert deshalb meist 
auch den Wert. 



dbyGOOglC 



Wertbegriffe. 89 

Aus diesen Gründen kann ein Werturteil nur unter ganz be- 
stimmten Verhältnissen Geltung haben, es muß notwendigerweise in 
bezug auf diese Verhältnisse individuell sein. Demnach wird den Wert 
eines Vermögensstückes in bestimmter Hand und iür gegebene Ver- 
hältnisse jeder Sachverständige innerhalb gewisser Fehlergrenzen gleich 
beurteilen, während anderseits ein und derselbe Gegenstand unter ver- 
schiedenen Verhältnissen von ein und derselben Person verschieden 
bewertet werden kann. 

Innerhalb der Fehlergrenzen ist allerdings die Wertermittlung 
eine von der Person des Urteilenden abhängige Wahrscheinlichkeits- 
rechnung, eine Schätzung, bei der subjektive Momente mitspielen, da 
ja eine mechanische Wertermittlung nicht möglich ist. Hieraus geht 
hervor, wie wichtig es ist, daß dem Bewertenden möglichst eingehende 
Unterlagen über alle in Frage kommenden Verhältnisse geboten werden. 
Dies kann aber nur dann geschehen, wenn schon bei der Inventar- 
aufnahme auf die Bewertung weitgehend Rücksicht genommen wird. 
Je genauer die Unterlagen, desto enger die Fehlergrenzen, desto zu- 
verläesiger die auf Grund der Inventur gewonnenen Zahlen und desto 
richtiger der Vermögenswert, der aui Grund der Inventur berechnet 
worden ist. 

^ 58. Je nachdem das Werturteil sich vorwiegend auf die Eig- 
nung eines Gegenstandes für bestimmte Zwecke oder auf seine Um- 
satzffthigkeit stützt, unterscheiden wir zwischen Gebrauchswert und 
Verkehrswert (Simon 294). 

Der Gebrauchswert wird im allgemeinen bestimmt durch 
die Schätzung des Nutzens, den ein Gegenstand bei seiner Verwendung 
bringt, verglichen mit dem Nutzen, den andere dem gleichen Zwecke 
dienende Gegenstände unter den gleichen Verhältnissen bringen können. 
Die Differenz zwischen dem Gebrauchswerte zweier gleichartiger Gegen- 
stände entspricht oft dem Aufwand, der gemacht werden muß, um den 
Gebrauchswert des einen auf den des anderen zu erhöhen. Als ge- 
meinen Gebrauchswert können wir den Gebrauchswert bezeichnen, 
bei welchem sich das Werturteil auf die Allgemeinheit der Fälle stützt. 
in ^velchen der betreffende Gegenstand benulat werden kann, während 
wir speziellen Gebrauchswert die Wertziffer nennen, welche sich er- 
gibt, wenn wir den Gebrauchswert ledigbch unter Berücksichtigung 
ganz bestimmter Verhältnisse ermitteln. Der spezielle Gebrauchswert 
ist somit u. a. auch der Wert, den ein einzelner Gegenstand im Gefüge 
eines bestimmten Betriebes besitzt. Er ist das, was Staub als Geschäfts- 
wert oder objektiven Wert, Simon als individuellen Wert bezeichnet. 

Verschieden von dem Gebrauchswert wird in der Kegel der 
Ertragswert im Sinne der Steuergesetze oder des § 2049 BGB. sein, 
der eine Kapitalisierung des Ertrags darstellt. Denn der Gebrauchs- 
wert wird lediglich durch die Eignung des betr. Objektes unter den 



dbyGOOglC 



90 Die Bewertung des Inventar«. 

gegebenen Verhältnissen im Vergleich zu anderen bestimmt. Diese 
^Eignung ist aber Dicht immer mit dem Ertrag gleichbedeutend, den 
ein bestimmter Vermögensteil direkt liefert. Vielmehr muß die Ver- 
inüpfung mit den übrigen Vermögensteilen in Rechnung gezogen 
werden. So wäre z. B. für den Gebrauchswert von Patenten der Um- 
fang des Schutz an Spruches, die Möglichkeit das Patent zu umgehen, 
etwaige Verbesserungen, die nicht oder anderen geschützt sind, be- 
stimmend, nicht aber lediglich der unter Berückaichtigung der Schutz- 
dauer kapitalisierte Ertrag an Lizenzen, den das Patent einbringt. Auch 
Patente, die gar keinen Ertrag bringen, können einen Gebrauchswert 
haben, wenn sie nur zum Zweck der Beseitigung einer Konkurrenz an- 
gekauft sind. 

Der Gebrauchswert wird vielfach ein anderer sein, als der Ver- 
kehrswert. So können z. B. ein Patent, ein Geheimverfahren, ein speziell 
einer bestimmten örtlichkeit angepaßtes Regal, Treppenstufen, spezielle 
bauliche Einrichtungen und dergl. einen geringen Verkehrswert haben, 
wührend der Gebrauchswert unter Umständen groß ist. Ja es ist denk- 
dar, daß Gegenstände, die gar keinen Verkehrswert haben, dennoch 
einen hohen Gebrauchswert besitzen, so z. B. an gemieteten Baulich- 
keiten vorgenommene Änderungen, Anlagen, die wieder entfernt werden 
müäsen und dergl. 

g 59. Bei der Bestimmung des Verkehrswertes kann neben der 
Schätzung des Gebrauchswertes noch das Angebot und die Nachfrage 
in Betracht kommen, femer die Dringlichkeit der Befriedigung des 
Angebotes und der Nachfrage. 

Wird die Verkaufsdringlichkeit, die ja nur durch die Verhältnisse 
des Einzelfalles bedingt ist, nicht berücksichtigt, so ist der so ermittelte 
Verkehrswert der allgemeine Verkehrswert, Marktwert oder Kurs ge- 
nannt. Er schwankt je nach dem Angebot und der Nachfrage. Für 
Wertpapiere und einzelne Waren wird er amtlich festgestellt. Bei 
diesen amtlichen Notierungen (Börsenpreis) ist zu berücksichtigen, ob 
der Kurs lediglich ein Angebot war (Briefkurs) oder ob der Kurs auf 
Grund einer Nachfrage (Geldkurs) notiert wurde, oder ob schließlich 
zu diesem Kurse wirklich Geschäfte zustande gekommen sind (bezahlt). 
Durch entsprechende Vermerke wird im Kurszettel die Art des Zu- 
standekommens des Kurses gekennzeichnet. Zu beachten ist, daß häufig 
an einem Tage mehrere Kurse notiert werden. Alsdann gilt als Grund- 
lage für den Wertansatz der jeweils letzte amtlich festgestellte Kurs. 

Wird die Verkaufsdringlichkeit berücksichtigt, so spricht man von 
dem speziellen Verkehrswert. Andere Bezeichnungen sind Reali- 
sierungswert, Versilberungswert, Schmelzwert (Staub) oder Liquidations- 
wert. Regelmäßig ist hierbei Voraussetzung, daß die Realisierung in 
einem verhältnismäßig kurzen Zeitraum erfolgen muß, daß also durch 
diesen Umstand ein Druck auf den Wert ausgeübt wird. 



dbyGOOglC 



Wertbegriffe. 91 

Ein besonderer Fall des Verkehrs wertes ist der Altwert. Wir 
verstehen hiemnter den nach Herabmindemng des speziellen Gebrauchs- 
wertes anf Null oder ein sehr geringes Maß noch übrig bleibenden 
Verkehrswert des Objektes. Bei Abfallstoffen, unbrauchbaren Einrich- 
tungen und dergl. wird dieser Wert gleich dem Wert des Altmaterials 
sein, bei Waren, die nicht mehr weiter verwendet werden können, 
entweder ebenfalls gleich dem Altmaterialwerte, nämlich dann, wenn 
die ganzen Waren nicht mehr verwertet werden können, oder gleich 
dem Werte etwa verwendbarer Teile und dem Altmaterialwerte der 
übrigen, vermindert um die Kosten der Ausscheidung (Klaube kosten), 
wenn eine teilweise Weiterverwendung möglich ist. Das Gleiche gilt 
von dem Abbruchswert« von Gteb&uden. 

§ 60. Für die Bewertung von Abschlußinventaren kommt noch 
ein Wertbegriff in Frage, der eigentlich gar keine direkt« Beziehung 
zu dem wirtschaftlichen Wertbegriffe besitzt: der Wert, zu dem die 
einzelnen Vermögens gegenstände in der abzuschliefi enden Rechnung 
enthalten sind. Denn wie wir in f? 16 S. 14 sahen, muß zum Abschluß 
einer Rechnung jeder Teil des Bestandes zu dem gleichen Satze ange- 
rechnet werden, mit dem er in die Rechnung eingetreten ist. Eine 
einfache Bestandsrechnung würde sonst überhaupt nicht abschließbar 
sein, da die Gleichung 

E— A=B=J 
voraussetzt, daß alle Größen mit gleichem Maße gemessen werden. 
Bei einer gemischten Bestandsrechnung würde der Wert des mit Hilfe 
der Inventur zu ermittelnden Gliedes J^ C unrichtig werden, wenn A, 
E und J nicht kommensurabel sind. Für das Abschlußinventar der 
Buchführung würde dies bedeuten, daß der Gewinn oder Verlust, den 
der Abschluß ergibt, dem durch den Verkehr der durch die Rechnung 
nachgewiesenen Güter entstandenen Gewinn nicht entspricht. Vielmehr 
würde der Abschluß gewinn von den Verhältnissen beeinflußt sein, 
welche für den Wertansatz der Bestände maßgebend sind. In wieweit 
diesen Umständen ein Einfluß auf den Ertrag eingeräumt werden darf 
und muß, ist nach dem Zwecke des Inventars zu entscheiden. Die 
Klarheit der durch den Abschluß gewonnenen Übersicht wird jedenfalls 
wesentlich erhöht, wenn zunächst die Bewertung der Bestände zwecks 
Abschluß der Rechnung genau zu den gleichen Sätzen erfolgt, zu denen 
sie rechnungsmäßig in die Vermögensmasse eingeführt sind, und wenn 
Gewinne oder Verluste, die durch rechnungsmäßige Änderung des Wert- 
ansatzes entstehen, gesondert dargestellt werden^). 

') Im Rahmen der dopp. Bnchführung ist dies io folgender Weise mog- 
lieh: Han bewertet die Bestände zanäcliBt zu Eingaogswerteo nndachlieSt damit 
das betr. Konto (haoptaächlich kommt das Warenltonto in Frage) ab, gleichzeitig 
die Bestände einem Waren bestand Skonto belastend. Dieses Warenbestandskonto 
erkennt oder belastet man dann zu Lasten bezw. Gunsten des Gewinn- und Ver- 



dwGoogle 



92 Di* Bewertung des Inventar». 

Diesen Rechnnngswert bezeichnen wir, je nachdem der Eintritt 
durch Einkauf der Waren oder durch Eigenfabrikation erfolgt, als Ein- 
standspreis, Gestehungskosten oder Herstellungswert. 

Der Eingangswert findet demnach seinen Ausdruck in den Auf- 
wendungen, welche zum Zweck des Erwerbes der betr. Güter gemacht 
worden sind. Damit ist aber nicht gesagt, daß diese Aufwendungen 
sich mit dem Gebrauchswerte der betr. Vermögensteile zur Zeit des 
Eintritts in die Masse decken müssen. Vielmehr werden sie dies in 
der Begel nicht tun. Ja es können sogar gelegentlich unter verhältnis- 
mäßig geringen Aufwendungen Vermögensteile erworben werden, welche 
recht bedeutende Werte darstellen. Dies ist z. B. der Fall bei Schen- 
kungen, Vergleichen, Funden, Zufalls entdeckungen und dergl. Hier 
werden aber auch die Aufwendungen regelmäßig nicht zum Zweck des 
Erwerbs gemacht, Tielroehr erscheint der Erwerb lediglich von diesen 
Aufwendungen begleitet. 

Der Eingangswert im Sinne der Buchführung deckt sich auch 
nicht mit den Selbstkosten (Leitner 207). Die Selbstkosten mUssen 
vielmehr stets den Aufwand für den ganzen Prozeß der Anschaffung, 
Lagerung und Veräußerung der Ware einschließlich einer Bisikopr&mie 
für etwaige Verluste beim Verkauf enthalten. Insbesondere werden die 
Selbstkosten stets den ganzen auf eine Sache entfallenden Anteil an 
den sog. Leerlaufskosten eines Betriebes einschließen mUssen. Wir 
verstehen hierbei unter Leerlaufskoaten alle diejenigen Aufwendungen, 
welche unabhängig von der Leistung des Betriebes lediglich dadurch 
entstehen, daß die Betriebsbereitschaft jederzeit aufrecht erhalten muß. 
Dementsprechend gehören zu den Leerlaufskosten vor sJlem die Ab- 
schreibungen auf die Betriebseinrichtungen, die Leerlaufskosten der Kraft- 
anlagen, die Gehälter des Verwaltungs- und Aufaichtspersonals der 
eigentlichen Fabrikation bei Fabrikbetrieben, femer in allen Betrieben 
die Gehälter der gesamten kaufmännischen Arbeiten. Leerlauts kosten 
sind Zeitkosten. Sie fallen ohne Rücksicht auf die Warenmenge und 
ohne Rücksicht darauf, ob der Betrieb produktiv arbeitet oder nicht, 
lediglich entsprechend dem Zeitverlaufe an. Die Folge davon ist, daß 
der Anteil der Leerlaufskosten, welcher auf das einzelne Erzeugnis ent- 
fällt, je nach der Menge der Erzeugung bezw. bei Handelsbetrieben 
je nach der Menge der angeschafften Waren schwankt und daß dem- 
entsprechend auch die Selbstkosten schwankende Größen sind. 

Die kaufmännische Übung verbucht nun diese Leerlaufskosten 
gesondert von dem Warenverkehr. Infolgedessen werden diesel- 
ben in der Regel nicht zu den Eingangswerten hinzuzu- 
rechnen sein. 

InstkontoH für die Differenz zwischen Eingangswert und Abschlußwert Auf dem 
Wareokoato verbleibt dann der lediglich durch den normalen Geschäftsgang ent- 
standene Gewinn bezw. Veriugt. 



dbyGOOglC 



Der Wertaasatz im allgenieineTi. 93 

2. Kapitel. Der Wertansatz im allgemeinen. 

§ 61. Bei der Entscheidung über den Wertansatz muß erstens 
bestimmt werden, welcher Zeitpunkt der Wertermittlung' zugrunde zu 
legen igt, und zweitens, welche Wertart zum Ansatz kommen soll. 

Bestimmend für die Auswahl zwischen verschiedenen Zeitwerten 
ist der Zeitpunkt, fUr welchen das Inventar aufgestellt wird (Bezugs- 
tag), nicht etwa der Tag, an dem die Aufstellung vor sich geht. Dem- 
nach ist für das handelsrechtliche Inventar der Wert am Tage des Bücher- 
abschlusses, für das Konkurainventar der Wert am Tage der Konkurs- 
eröffnung, für das erbrechtliche Inventar der Wert am Tage des An- 
falls der Erbschaft maßgebend. Ob Wertänderungen, die zwischen dem 
Tage, für den das Inventar aufgestellt wird, und dem Tage der Auf- 
stellung vor sich gehen, zu berücksichtigen sind, hängt von dem Zwecke 
des Inventars ab. Beim Kon kursin ventar und den meisten Liquidations- 
inventaren ist eine Berücksichtigung derartiger Wertänderungen oft 
geboten. Handelt es sich um den Abschluß der Buchführung, so wird 
man in der Regel Wertänderungen nicht berücksichtigen. Aus Zweck- 
mäßigkeitsgründen wird eine Berücksichtigung von nach dem Abschluß 
erfolgenden Verlusten bei Aktien vereinen und G. m. b. H. geboten er- 
scheinen, wenn dieselben nicht durch den Gewinnvortrag oder freie 
Reserven gedeckt werden, wenn also zu befürchten ist, daß bei Aus- 
schüttung von Dividende Stammkapital verteilt werden würde. Die 
rechtliche Verpflichtung hierzu läßt sich aus der Sorgfalt eines ordent- 
lichen Geschäftsmannes herleiten, die den zur Errichtung des Inventars 
verpflichteten Leitern der genannten Gesellschaften obliegt. 

§ 62. Bestimmend für die Auswahl zwischen den verschiedenen 
Wertarten ist der Zweck, den wir mit der Inventur verbinden, und 
zwar ergibt der Zweck der Inventur einerseits direkt die Gesichtspunkte 
für die Wahl des Wertansatzes, anderseits bestimmt er die Rechtsnor- 
men, welche für die Bewertung zur Anwendung kommen müssen, und 
beeinflußt dadurch indirekt den Wertansatz. Es ist nun durchaus er- 
forderlich, daß die Bewertung aller Vermögens gegenstände von dem 
gleichen G« Sichtspunkte aus erfolgt. Sonst würde eine Zusammenfassung 
der imter verschiedenen Voraussetzungen gewonnenen Werturteile eben- 
so unsachgemäß sein, wie eine Vereinigung der vor der Bewertung 
vorhandenen inkommensurablen Größen, obwohl ja scheinbar die Ein- 
heit (der in Geldeinheiten ausgedrückte Wert) die gleiche wäre. Dieser 
einheithche Gesichtspunkt wird durch den Zweck des Inventars und 
durch eine Reihe äußerer Umstände bestimmt. Zu letzteren gehören 
insbesondere das ungeteilte Fortbestehen oder die Auflösung des Ge- 
schäftes, Denn es ist klar, daß wir zu einem ganz anderen Ergebnis 
kommen müssen, wenn wir einen Teil der vorhandenen Bestände unter 



dbyGOOglC 



94 Die Bewertung des Inventars. 

dem Oesichtspunkte der Auflösung, den anderen unter dem Gesichts- 
punkt« des Fortbestandes des Geschäftes betrachten. 

Ein Beispiel wird dies näher erläutern. Ein Betrieb soll u. a. 
Anlagen besitzen, welche für ihn einen Geschäftswert von lOOOOO Mk, 
haben, deren Veräußerung höchstens 70000 Mk. einbringen würde 
(Verkehrs wert). Gleichzeitig betrögt der Warenbestand 30000 Mk. 
unter der Voraussetzung, daß die noch nicht fertigen Waren fertrigge- 
stellt werden kOnnen {Geschäftswert), während diese Bestände bei so- 
fortiger Veräußerung nur 10000 Mk, einbringen würden (Verkehrswert). 
Wollte man nun die Anlagen zum Geschäftswerte, nämlich 100000 Mk., 
die nur teilweise fertigen Waren zum Veräußeningswert« , nämlich 
10000 Mk,, bewerten, so würde dies zu einem Ergebnis führen, welches 
von dem wirkliehen Werte der Bestände kein Bild gäbe. Ebensowenig 
würde natürlich die umgekehrte Bewertung der Waren mit 30000 Mk. 
und der Anlagen mit 70000 Mk. richtig sein. Vielmehr muß unbedingt 
entweder bei den Anlagen und Waren gleichzeitig der Wert für das 
fortbestehende oder bei beiden der Wert für das aufzulösende Ge- 
schäft zum Ansatz gebracht werden, wenn man diese Ziffern ohne wei- 
teres miteinander vereinigen will. 

9 63. Entsprechend dem Zweck der Inventur wird man für solche 
Vermögensmassen, deren baldige Veräußerung erfolgen soll, den Ver- 
kehrswert der Bewertung zugrunde legen. Insbesondere wird der Ver- 
kehrswert zum Ansatz zu bringen sein bei der Konkursinventur, bei 
dem erbrechtlichen Inventar, wenn dasselbe als Grundlage für die Erb- 
teilung dienen solP), bei dem Liquidationsinventar gesellschaftlicher 
Unternehmungen u. dergl. 

Dagegen wird der Gebrauchswert (Geschäftswert) überall dort der 
Bewertung zugrunde zu legen sein, wo es sieh um die ungestörte 
Weiterbenutzung der Vermögensmasse handelt, auch dann, wenn diese 
Vermögensmasse in andere Hände ungeteilt übergeht. Dementsprechend 
wird u. U. auch im Liquidations- und Konkursinventar der Geschäfts- 
wert angesetzt werden dürfen, wenn sichere Aussicht auf ungeteilten 
Verkauf der ganzen Masse vorhanden ist. Ebenso wird der Gebrauchs- 
wert zugrunde zu legen sein solchen Inventaren, die zur Pesistellung 
von Schäden dienen sollen, die durch höhere Gewalt entstanden sind, 
und welche die Grundlage für Schadenersatzansprüche zu bilden be- 
stimmt sind. 

Unter Gebrauchswert ist in allen diesen Fällen immer der Ge- 
brauchswert zu verstehen, welchen der betr. Gegenstand im Gefüge 
des Geschäftsbetriebes besitzt (spezieller Gebrauchswert, Geschäftswert). 

') Aber nur, wenn dadurch die Yermügensmasse aufgelSst wird, nicht 
also, wenn ein Fabrikgescbäft fortbetrieben, das Kapital aber bnchmäfiig auf 
die Erben verteilt wird. 



dbyGOOglC 



Der Wertansfttz im allgemeinen. 95 

Der Eingangswert schließlich wird entsprechend dem Zwecke der 
InTenturaufnahme dort zum Ansatz kommen müssen, wo es sich darum 
handelt, eine Bestands- oder gemischte itechnung zum Abschluß zu 
bringen, insbesondere um den lediglich durch den Verkehr der be- 
treffenden Güter aus einer gemischten Rechnung sich ergebenden Er- 
folg zu ermitteln. Dies widerspricht scheinbar dem Prinzip der Gleich- 
artigkeit der Wertansätze. Doch werden wir später sehen, daß dieser 
Widerspruch nur ein scheinbarer ist. 

§ 64. Eine Auseinandersetzung beeinflußt insofern noch den 
Wertansatz, als frühere Bewertungen, die sich nachweislich mit dem 
zum Ansatz zu bringenden Werte (Gebrauchswert oder Verkehrswert 
s. o. S. 94) nicht decken, mangels anderer Vereinbarungen rückgäDgig 
gemacht werden müssen. Eine derartige Vereinbarung ist nicht ohne 
weiteres schon darin zu finden, daß für das bestehende Geschäft die 
Bewertungagrundsätze vertraglich festgelegt sind. Doch muß man 
hier unseres Erachtens aus Billigkeitsgründen in gewissem Sinne eine 
EontinuitAt der Wertansatzes gelten lassen, insofern, als in dem Falle, 
daß einer der sich auseinander setzenden Personen das Hiteigentum 
an der VermSgensmasse erst später und auf Grund eines besonderen 
Inventars erlangt hat, die Gesichtspunkte für den Wertansatz (nicht 
etwa die Werte selbst!), welche für dieses Eintrittsinventar zur An- 
wendung gebracht sind, auch für das Austritts Inventar Geltung haben 
sollten. Denn sonst würde entweder der Zurückbleibende oder der 
Austretende übervorteilt werden. 

Ähnliche Erwägungen gelten auch für die Bestimmung der Werte 
bei Liquidations- und Kon kursin ventaren, jedoch kommt hier überall 
das Moment der Verkaufsdringlichkeit mit in Frage. So werden z. B. 
Forderungen, die voraussichtlich während der Dauer der Liquidation 
nicht eingehen werden, niedriger zu bewerten sein, wie eingehende. 
Letztere braudien nicht zu ihrem Verkaufs werte, sondern zu ihrem 
wirkliehen Eingangswerte in das Inventar eingesetzt werden. Ebenso 
wird man Waren, insbesondere Teilfabrikate, die während der Dauer 
des Liquida tionsbetriebes voraussichtlich noch fertiggestellt werden 
können, anders bewerten wie solche, deren Fertigstellung bezw. Ver- 
trieb voraussichthch während der Dauer der Liquidition nicht mehr 
möglich ist. Anderseits wird bei dem Liquidationsinventar dann, wenn 
das Geschäft im Ganzen veräußert werden kann, der Verkehrswert des 
ganzen Gesdiäftes maßgebend sein, für den unter Umständen wieder 
der spezielle Gebrauchswert der einzelnen Teile bestimmend ist. In 
diesem Falle wird auch die Bewertung solcher Objekte zulässig sein, 
die nach der kaufmännischen Übung und aus gesetzlichen Gründen bei 
bestehendem Geschäfte nicht bewertet werden dürfen, wie die Firma 
und Kundschaft, Patente, die ohne verhältnismäßigen Aufwand erworben 
sind, Wertsteigeningen usw. 



äovGoogIc 



96 I)ic Bewertung dea Inventars. 

§ 65. In diesem Zusammenhange wäre noch des Einflusses zu 
gedenken, den der Zweck des Erwerbs auf den Wertansatz bezw. auf 
die Grundlagen ausüben kann, welche für die Bildung des Werturteils 
maßgebend sind. Wie wir vorhin gesehen haben, darf zwar der Ge- 
sichtspunkt, aus dem das Werturteil erfolgt, während der ganzen In- 
Tentur nur ein einheitlicher sein, wenn nicht inkommensurable Größen 
entstehen sollen. Demnach muß überall der Geschäftswert bei bestehen 
bleibendem Geschäft, der Verkehrswert bei aufzulösendem Geschäft der 
Bewertung zugrunde liegen. Je nach dem Zweck des Erwerbs werden 
jedoch die Grundlagen, auf welche sich das Werturteil stützt, ver- 
schiedene sein. So werden z. B. Patente in der Hand einer Patentver- 
wertungs- Gesellschaft einen anderen Geschäftswert haben als in der 
Hand eines Betriebes, ebenso in dem Zwangsvollstreekungs verfahren 
übernommene Grundstücke und Beteiligungen, deren baldige Ab- 
stoßung beabsichtigt ist, in anderer Weise zu bewerten sein, wie 
Grundstücke und Maschinen, die die Grundlage des laufenden Betriebes 
bilden. Ganz allgemein kann man deshalb mit Rücksicht auf die Be- 
wertungsgrundlagen eine Einteilung der Bestände vornehmen in solche, 
die bestimmungsgemäß dem Betriebe erhalten bleiben (Betriebsgegen- 
stände), und solche, welche zur Veräußerung oder Verarbeitung be- 
stimmt sind (Veräußerungsgegenstände). 

§ 66. Die folgenden Betrachtungen über die rechtlichen Vor- 
schriften für den Wertansatz gelten in erster Linie für das handels- 
rechtliche Inventar bei fortbestehendem Geschäfte. Sie können aber, 
da eine anderweitige Bestimmung über den Wertansatz fehlt, auch 
solchen Inventaren aus anderem Anlaß zugrunde gelegt werden, welche 
bewertet werden müssen, wie z. B. dem Auseinandersetzungsinventar 
der Gesellschaft bürgerlichen Rechtes, gegebenenfalls auch den familien- 
und erbrechtlichen Inventaren, wenn im Einzelfalle eine Bewertung 
derselben erforderlich werden sollte. Selbstverständlich können dann 
diese Vorschriften nur als Anhaltspunkte gelten. Insbesondere dürfen 
die Mindestr bezw, Höchst Vorschriften nicht ohne weiteres auf andere 
Verhältnisse übertragen werden. 

§ 67. Die Rechtsnonnen, welche für den Wertanaatz in dem 
Inventar bestimmend sind, zerfallen in gesetzliche Vorschriften und 
gewohnheitsrechtliche Normen. 

Grundsätzlich sind diese rechtlichen Bewertungsnormen den aus 
dem Zwecke des Inventars sich ergebenden übergeordnet, d. h. durch 
die rechtlichen Vorschriften werden die aus dem Zweck des Inventurs 
hergeleiteten, soweit sie mit den ersteren nicht in Einklang stehen, 
hinfällig. Dadurch wird in einzelnen Fällen die Einheitlichkeit der Be- 
wertung gestört. Insbesondere wird dadurch häufig der Ertrag des ab- 
gelaufenen Rechnungsabschnittes nicht klar von dem Werte der Eest- 
bestSnde getrennt, sondern es wird oft eine Änderung des Wertes der 



dbyGOOglC 



Der WertaDsatz im allgemeinea. 97 



Restbestände mit dem sich aus der laufenden Rechnung ergebenden 
Gewinne oder Verluste vermengt*). 

Ehe wir auf die Vorschriften im einzelnen eingehen, wollen wir 
uns vergegenwärtigen, welche rechtliche Bedeutimg den gesetzlichen 
Vorschriften über die Bewertung im allgemeinen zukommt. Hierbei 
ist zvrischen der öffentlichrechtlichen imd der privatrechtlichen Bedeu- 
tung zu unterscheiden. 

Die Ötfentlichrechtliche Bedeutung der Bewertungsvorschriften ist 
die einer Höchstgrenze, über welche willkürlich unter keinen Umständen 
hinausgegangen werden darf. Alle entgegenstehenden Vereinbarungen 
sind im öffentlichen Verkehr ungültig. Anderseits ist aber auch diese 
Höchstgrenze für alle öffentlichrechtlichen Pflichten maßgebend. Nur 
dann, wenn aus einem derartig bewerteten Inventar sich Überschuldung 
oder Zahlungsunfähigkeit ergibt, muß zur Vermeidung strafrechtlicher 
■ Folgen die Konkurseröffnung beantragt werden, nicht auch dann, wenn 
eine Zahlungsunfähigkeit sich ergäbe, sofern etwaige willkürliche nie- 
drigere Wertansätze, sei es wegen vertraglicher Testlegung, sei ea aus 
sonstigen willkürlichen Gründen zum Ansatz gebracht worden sind. 
Ebensowenig muß die Konkursanmeldung erfolgen, wenn die Über- 
schuldung sich aus einem unter Berücksichtigung der Verkehrs'werte 
aufgestellten Inventar eines weiterbestehenden Geschäfts ergibt. Dies 
ist zwar ein Mangel des Gesetzes, da dadurch möglicherweise die Über- 
schuldung soweit getrieben werden kann, daß den Gläubigem große 
Verluste entstehen, deckt sich aber mit dem Wortlaute des Gesetzes. 
Auch für die Steuerpflicht ist das unter Berücksichtigung der öffentlich- 
rechtlichen Vorschriften aufgestellte Inventar maßgebend. 

Die privatrechtliche Bedeutung der gesetzlichen Bewertungsvor^ 
Schriften als Minimal- und Maximalgrenze geht dahin, daß mangels 
anderer Vereinbarungen der Ansatz nach Maßgabe dieser Vorschriften 
verlangt werden kann. Allerdings muß hierbei berücksichtigt werden, 
daß die Bewertung nicht durch mechanisches Messen erfolgen kann, 
sondern daß innerhalb gewisser, durch die Natur der Unterlagen ge- 
gebener Fehlergrenzen Sachverständige den Wert verschieden beurteilen 
können. Infolgedessen wird man nicht jede Minderbewertung als aus- 
reichend für eine Anfechtung des Wertansatzes ansehen dürfen (so 
Simon 321). 

Als allgemeiner Grundsatz für die Bewertung bei fortbestehendem 
Geschäft gilt nach § 40 HGB. der Ansatz aller Vermögensgegenstände 
nach dem „Werte", der ihnen zu dem Zeitpunkt der Aufstellung des 
Inventars zukommt. Was unter diesem „Wert" zu verstehen ist, muß, 
da eine ausdrückliche Erläuterung fehlt, gemäß % 38 HGB. nach den 

') Wie dies zu vermeiden ist uehe S. 91. 



dbyGoOglC 



98 S'B Bewertang des loventars. 

Grundsätzen einer ordnungsmäßigen Buchführung beurteilt werden 
(Simon 315), 

Dem verstäDdigen Ermessen des Kaufmanns ist hier absichtlich 
Spielraum gelassen, jedenfalls in der Erwägung, daß die Verhältnisse 
derartig mannigfaltig sind und sich mit der Entwicklung des Wirt- 
schaftslebens stetig 80 schnell umgestalten, daß eine genaue gesetz- 
liche Erfassung derselben schwierig sein und den redlichen Kaufleuteu 
Fesseln anlegen würde, die eine ungestörte Weiterentwicklung hindern. 
Wie schwierig in der Tat eine einwandfreie Festlegung von Be- 
wertiingsgrundsätzen ist, geht schon aus den wenigen Bestimmungen 
hervor, welche der Gesetzgeber dort, wo das öffentliche Interesse eine 
besonders vorsichtige Bewertung erforderlich macht, treffen zu müssen 
glaubte. Es sind dies die Sonderschriften für die Aktien-Gesellschaft, 
Aktien -Kommandit- Gesellschaft und die Gesellschaft mit beschränkter 
Haftung. Diese Sonderbestimmungen sind für die Bewertung des In- ■ 
ventars der genannten Gesellschaften keineswegs erschöpfend. Es sind 
nur einige wichtige Einzelfälle angegeben, in denen eine Höchstgrenze 
für die Bewertung angebracht erschien. Neben diesen Vorschriften gilt 
ausdrücklich S 40 HGB. und wie hier nochmals hinzugefügt sein mag, 
die kaufmännische Übung. 

Als Rechtsquellen kommen das BGB., das HGB. und die Spezial- 
gesetze über die G.m.b.H. und das Genossenschaftswesen in Frage. 
Neben diesen Quellen ist das Gewohnheitsrecht, das in der Übung 
der redlichen Eaufleute seinen Ausdruck findet, durch § 38 HGB. aus- 
drücklich als anwendbar erklärt, indem in dieser Bestimmung verlangt 
wird, daß die Bücher nach dem Grundsatze „ordnungsmäßiger" Buch- 
führung zu führen sind. Das Inventar bildet aber einen notwendigen 
Bestandteil der Buchführung. 

Die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen wollen wir hier im 
Zusammenhange wiedergeben: 

HGB. § 38. Jeder Kaufmann ist verpflichtet, Bücher zu führen 
und in diesen seine Handelsgeschäfte und die Lage seines Vermögens 
nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung ersichtlich zu 
machen. 

HGB. § 39. Siehe S, 10. 

HGB. § 40. Die Bilanz ist in Reichswährung aufzustellen. 
Bei der Aufstellung des Inventars und der Bilanz sind sämt- 
liche Vermögensgegenstände und Schulden nach dem Werte anzu- 
setzen, der ihnen in dem Zeitpunkte beizulegen ist, für welchen 
die Aufstellung stattfindet. 

Zweifelhafte Forderungen sind nach ihrem wahrscheinlich ea 
Werte anzusetzen, uneinbringliche Forderungen abzuschreiben. 

HGB. § 261. Für die Aufstellung der Bilanz kommen die Vor- 
schriften des § 40 mit folgenden Maßgaben zur Anwendung: 



dbyGOOglC 



Der Wertansatz im allgemeinen. 99 

1. Wertpapiere und Waren, die einen Börsen- oder Marktpreis 
haben, dürfen höchstens zu dem Börsen- oder Marktpreis des Zeit- 
punktes für welchen die Bilanz aufgestellt wird, sofern dieser Preis 
jedoch den Änschaffungs- oder Herstellungspreis übersteigt, höchstens 
zu dem letzteren angesetzt werden ; 

2. Andere Vermögensgegenstände sind höchstens zu dem Än- 
schaffungs- und Herstellungspreis anzusetzen; 

3. Anlagen und sonstige Gegenstände, die nicht zur Weiter- 
veräußerung, vielmehr dauernd zum Geschäftsbetriebe der Gesell- 
schaft bestimmt sind, dürfen ohne Rücksicht auf einen geringeren 
Wert zu dem Änschaffungs- oder Herstellungspreis angesetzt wer- 
den, sofern ein der Abnutzung gleichkommender Betrag in Abzug 
gebracht oder ein ihr entsprechender Erneuerungsfonds in Ansatz 
gebracht wird; 

4. Ke Kosten der Errichtung und Verwaltung dürfen nicht als 
Aktiva in die Bilanz eingesetzt werden. 

G. m. b. H. § 42. Für die Aufstellung der Bilanz kommen die 
Vorschriften des § 40 des HGB. mit folgenden Maßgaben zur An- 
wendung: 

1. Anlagen und sonstige Vei-möge na gegen stände, welche nicht 
zur Weiter Veräußerung, sondern dauernd zum Betriebe des Unter- 
nehmens bestimmt sind, dürfen höchstens zu dem Anschaffuugs- 
oder Herstellungspreis angesetzt werden; sie können ohne Rück- 
sicht auf einen geringeren Wert zu diesem Preise angesetzt werden, 
sofern ein der Abnutzung gleichkommender Betrag oder ein der- 
selben entsprechender Emeuerungsfonds in Ansatz gebracht wird; 

2. Die Kosten der Organisation und Verwaltung dürfen nicht 
als Aktiva in die BUanz eingesetzt werden. 

Die Ausnahmebestimmungen, welche in S 261 H.G.B. und § 42 
G. m. b. H. sich finden, verfolgen vor allem den Zweck, eine Verteilung 
von Gesellschaftakapital als Dividende zu verhüten. Sie wollen aus 
diesem Grunde Vorsorge treffen, daß lediglich der aus dem Geschäfts- 
betrieb sich ergebende Ertrag, nicht aber ein etwa aus nicht realisierten 
Wertateigeningen der Bestände sich ergebender Gewinn zur Verteilung 
kommt, daß anderseits aber von diesem Gewinn soviel zurückgehalten 
wird, als möglicherweise durch rechnungsmäßig noch nicht in Erschei- 
nung getretene Verluste aufgezehrt werden wird. 

Hieraus folgt, daß die Bewertungs Vorschriften den aus dem Zweck 
der Inventur als Abschlußmittel für die doppelte Buchführung sich er- 
gebenden Ansatz zum Eingangswerte vielfach durchbrechen, und daß 
infolgedessen in der Regel die Unklarheiten über den Ertrag und den 
Wert der Bestände entstehen, die wir in § 60 besprochen haben. 

§ 68. Nach dem Wortlaute der in Rede stehenden Bestimmungen 
müssen wir unterscheiden zwischen zwei verschiedenen Arten von Ver- 



ügtzoco, Google 



100 C>^ Bewertung des Inventars, 

mögensgegenständen. Anlagen und sonstige VennÖgensgegenstände, die 
nicht zur Weiterveräußerung, sondern dauernd zum Geschäfts- 
betriebe bestimmt sind, werden gegenübergestellt „Waren, Wertpapieren 
und sonstigen Vermögensgegenatänden". 

Für die erste Klasse von Wertgegenständen gibt das Gesetz 
zweierlei Möglichkeiten für den Wertansatz'). Entweder können die- 
selben wie alle anderen Vermögensgegenstände zu dem zeitl, Geschäfts- 
werte eingestellt werden, der sich aus § 40 H.B.G. ergibt. Oder sie 
dürfen ohne Rücksicht auf einen geringeren „Wert" zum Änachaffungs- 
oder Herstellungspreise in die Inventur eingestellt werden, wenn ein 
der Abnutzung gleichkommender Betrag abgezogen oder ein der Ab- 
nutzung entsprechender Erneuerungsfonds in Ansatz gebracht wird. 

Die Fassung dieser Bestimmung ist nicht recht glücklich. Zunächst 
ist nicht klar, wie solche Anlagen zu behandeln sind, welche nicht der 
Abnutzung unterliegen, wie z. B. Gerechtsame, Wertpapiere, welche ^zu 
dauernden Beteiligungen benutzt werden, und ähnliche Sachen, bei 
denen begrifflich eine Abnutzung nicht möglich ist, die aber äehr wohl 
eine Wertverminderung erleiden können. Während Staub die Anwen- 
dung dieser Bestimmung auf solche Anlagen aus dem Wortlaut der 
Bestimmung nicht gestattet (HGB. § 261), hält Simon S. 399ff. und 
mit ihm Schiff S. 21 diese Form der Bewertung auch bei nicht der 
natürlichen Abnutzung unterliegenden Vermögensteilen für zulässig. 

Femer könnte aus der Wendung „ohne Rücksicht auf einen 
geringeren Wert" imd dem Gebrauche des Wortes „Wert" in § 40 
H.G.B. geschlossen werden, daß die hier in Frage kommenden Ver- 
mögensgegenstände auch über ihren Gebrauchswert (Geschäftswert) 
angesetzt werden dürften, wenn ein lediglich der körperlichen Ab- 
nutzung entsprechender Betrag abgezogen wird. Dies ist aber wohl 
kaum beabsichtigt. Vielmehr ist der Zweck der hier zugelassenen 
Manipulation wohl nur der, die kaufmännische Übung, nicht zu stören, 
nach der Anlagen ohne Rücksicht auf ihren Verkehrswert ledigHch nach 
Maßgabe ihrer Eignung für Geachäftsz wecke bewertet werden, solange 
sie nicht zum Verkauf bestimmt sind. 

Denn wenn die Abnutzung bei der Herabsetzung des Eingangs- 
wertes richtig beurteilt wird, dann muß eben der Restwert dem Ge- 
schäftswerte entsprechen. Unter „Wert" in der Ausnahme -Vorschrift 
kann somit nur der Verkehrswert, nicht aber der Geschäftswert der 
betr. Einrichtungen gemeint sein. Dem Worte „Abnutzung" muß hier 



*) Sehr eingehend and für den juristischen Laien verständlich behandelt 
den Wertansatz für Betriebsanlagen Schiff, WertminderuDg an Betriebaanlagen, 
Verlag von Jnl. Springer 1909, dessen Aasfühmngen sich im wesentlichen mit 
der hier vorgetragenen , bei Erscheinen der Schiffschen Arbeit bereits niederge- 
schriebenen Ansicht decken. 



dbyGOOglC 



Der Wertaneatz im allfeimeinen: ' ' ■■■--"•-"' -j^qj 

aber die weitere Auslegung „Wertminderung" gegeben werden, welche 
wir eben verlangten, als wir die Anwendung der in Bede stehenden 
Bestimmung auf Wertpapiere und sonstige nicht der körperlichen Ab- 
nutzung unterliegenden Werte für zulässig erklärten. Allerdinga ist 
es dann nicht logisch, wenn Simon, der die ausdehnende Aoslegung 
verlangt, sagt, daß manchmal von dieser Ausnahmebestimmnng kein 
Gebranch gemacht werden würde, weil eben der Gebrauchswert niedriger 
geworden ist, beispielsweise weil (jedenfalls durch Alter oder durch 
das Aufkommen besserer Einrichtungen. Der Verf.) einzelne Anlagen 
nicht mehr rentabel erscheinen (Simon 366). Ist Abnutzung = Wert- 
minderang, so kann eben eine Verschiedenheit zwischen dem nach der 
Vorschritt des § 261 HGB. berechneten Werte und dem Gebrauchswerte 
u. E. nicht bestehen. 

§ 69. Für Waren, die einen Börsen- oder Marktpreis haben, sind 
bei der Bewertung von den Aktien vereinen drei verschiedene Preise zu 
berücksichtigen : 

1. Nach 8 40 H.G.B. der Geschäftswert, 

2. nach g 261 H.G.B. der Börsen- oder Marktwert, 

3. nach den Grundsätzen der Buchführung der Anschaffungswert 
(Eingangswert) . 

Denn wie wir in § 16 auseinandergesetzt haben, muß für den 
Buchabschluß der Warenbestand unter den gleichen Gesichtspunkten be- 
wertet werden wie beim Eingange. Dies Prinzip wird aber durch g 40 
H.GJB. ebenso wie durch die vorstehende Vorsichts- Bestimmung für die 
A.-G. und G. m. b. B. durchbrochen. Danach soll von dem Anschaffungs- 
preis oder dem Geschäftswert oder dem jeweiligen Marktpreise derjenige 
zum Ansatz gebracht werden, welcher jeweils der niedrigste ist. Denn 
es kann sieh der Geschäftswert oder der Marktpreis zwischen der Ver- 
buchung des betr. Warenpostens und dem Inventurtage geändert haben, 
sich also nicht mit dem Anschaffungs werte decken. Namentlich ist 
dies leicht der Fall bei Waren, welche regelmäßig Gegenstand des 
Markt Verkehres sind. Würde nun ohne weiteres der Geschäftswert 
oder der Marktpreis in die Inventur eingesetzt, so würde dadurch unter 
Umständen ein Gewinn entstehen, der nicht aus dem laufenden Verkehr 
herrührt und noch nicht realisiert ist. Dem will das Gesetz deshalb 
vorbeugen, weil bei etwaigem später erfolgenden Rückgänge des Preises 
der Wert ebenfalls wieder sinken und dadurch der früher scheinbar 
erzielte Gewinn wieder verloren gehen würde. Dann würde aber 
unter Umständen das Gesellschaftskapital angegriffen werden müssen, 
dessen Erhaltung im Interesse der Allgemeinheit unsere deutschen Ge- 
setze mit Recht den Interessen der einzelnen an der Gesellschaft Be- 
teiligten voranstellen. Der Marktpreis bildet aber lediglich eine obere 
Grenze für die Bewertung. Von den drei Werten: Anschaffungspreis, 
Gebrauchswert (Geschäftswert) und Marktpreis, muß der jeweils nie- 



dbyGOOglC 



] 02 ' ' ■ * ' • ' ■ ' ' - 'Bi^^ BM»ertnng des luventara. 

drigste in die Inventur eingesetzt werden. (So Staub § 261.) Das 
toigt anch aus S 40 HGB., der ja ausdrücklich auch auf die 
Spezialfälle fUr anwendbar erklärt ist. Als Beispiel für einen derartigen 
Fall: Ankauf eines größeren Posten Messing zum Preise von 130 am 
Inventurtage zwecks baldigen Wiederverkaufs. Das Messing lagert je- 
doch soweit, daß die Frachtkosten bis zum nächsten Marktorte Mk. 10, — 
betragen. Infolgedessen wird man am Inventurtage diesen Posten nicht 
zum Marktpreise ansetzen dürfen, sondern zu dem um die Frachtkosten 
verminderten Werte 120, den wir, da er unter Berücksichtigung der 
speziellen Verhältnisse des Geschäftes zustande gekommen ist, den Ge- 
brauchswert (Geschäftswert) nennen. 

g 70. Über den Wertansatz bei Abschlußin ventaren gehen, so- 
weit die Bewertung von Fabrikaten in Frage kommt, die Ansichten der 
Juristen untereinander sowohl wie die der Praxis sehr auseinander. 
Wir glauben im Folgenden einen Weg zu einer befriedigenden Auf- 
klärung der Meinungsverschiedenheiten zeigen zu können. 

Wir zeigten schon früher, daß die kaufmännische Übung als Be- 
standteile des Eingangs wertes nur solche Aufwendungen ansieht und 
infolgedessen allein auf das Warenkonto verbucht, die direkt mit der 
Anschaffung eines einzelnen Warenpostens verbunden sind, nicht aber 
solche, welche als Leerlaufskosten durch das Inganghalten des Geschäfts- 
betriebes ohne Bücksicht auf die Waren an Schaffung entstehen. Infolge- 
dessen müssen bei der Bewertung der Warenbestände für den Abschluß 
des Warenkontos einerseits alle die Aufwendungen berücksichtigt werden, 
die auf der Eingangsseite verbucht sind, anderseits dürfen andere Auf- 
wendungen, insbesondere die Leerlaufskosten hierbei nicht in Rechnung 
gezogen werden; bei jeder Abweichung hiervon ergeben sich inkommen- 
surable Werte. Daher müssen nach den Grundsätzen der Buchführung 
der Kaufpreis der Waren, die gezahlte Fracht und Provision, Makler- 
gebühr und sonstige, nach der kauEmännischen Übung als Bestandteile 
des Einkaufspreises anzusehende Aufwendungen bei Handelsgeschäften, 
die Rohstoff kosten, Hilfsstoffkosten und für die Warenerzeugung gezahlten 
Löhne, ferner die den Leerlaufsbetrag übersteigenden Kraftkosten bei 
Fabrikbetrieben bei der Bewertung der Warenbestände für den Rech- 
nungsabschluß im fortbestehenden Geschäfte berücksichtigt werden. 
Hingegen dürfen die ohne Rücksicht auf den Warenverkehr anfallenden 
Kosten, insbesondere die Abschreibungen und Gehälter den Herstellungs- 
werten nicht zugerechnet werden. 

Dies ist scheinbar eine Ausnahme von dem Prinzip der Ansetzung 
des derzeitigen Gebrauchswertes. Denn der Gebrauchswert eines selbst- 
erzeugten Gegenstandes müßte doch eigentlich durch den gesamten 
Aufwand bestimmt werden, der zu seiner Beschaffung gemacht ist. Zu 
diesem Aufwand gehört aber zweifelsohne die Abnutzung der Maschine 
ja man kann, wie Schiff sehr treffend ausführt, geradezu den Vorgang 



dbyGOOglC 



Der WerbiDsatz im allgemeiuen. 103 

der Abnutzung mit der Umwandlung der Energieformen insofern ver- 
gleichen, als man von einer Umwandlung der in den Alaschinen usu-. 
festliegenden Werte in flüssiges Kapital mit Hilfe der einen Bestandteil 
der Warenkosten bildenden Abschreibungen spricht. Diese Ausnahme 
ist jedoch nur eine scheinbare. Denn solange der Betrieb fortbesteht, 
fallen die Leerlaufskosten jederzeit von neuem an, ohne Rücksicht 
darauf, ob ein Warenverkehr besteht oder nicht. Etvra von der vorigen 
Hechnungsperiode übernommene Bestände können wohl den auf Be- 
schaffung gleicher Waren gerichteten direkten Aufwand mindern, indem 
sie in Höhe ihres Wertes Neuaufwendungen unnötig aiachen. Dagegen 
können sie an der HShe der Leerlaufskosten nichts ändern. Infolge- 
dessen ist der Wert, den die Bestände im Gefiige des fortbestehenden 
Geschäftes haben d. h. der Geschäftswert, lediglich bestimmt durch den 
direkten Aufwand, dagegen unabhängig von den Leerlaufskosten. Er 
deckt sieh in der Tat mit dem Eingangswerte. 

Würden entgegen diesen Grundsätzen Leerlaufskosten bei der 
Berechnung der Werte der vorhandenen Warenbestände berücksichtigt, 
so würde der dem Verhältnis zwischen den Beständen und der im Laufe 
des Jahres angeschafften Warenmenge entsprechende Teil der Leer- 
laufskosten statt von der laufenden Jahresrechnung getragen zu werden, 
als Teil des Wertes der Warenbestände in das neue Jahr hinüberge- 
nommen. Die Abschreibungen, Meistergehälter und sonstige Leerlaufs- 
kosten würden demnach nicht vollständig von dem laufenden Jahre ge- 
tragen bezw. nicht in der Höhe vorgenommen werden, die mit Rück- 
sicht auf die Wertminderung der Betriebsanlagen beabsichtigt 
Dies ist aber unzulässig, denn es müssen Wertminderungen, die tat 
sächlich eingetreten sind, auch bei der Inventur wirklich berücksichtigt 
werden. Zwar wird meist der durch Berttcksichtigung der Leerlaufskosten 
bei Bewertung der Bestände entstehende Fehler wenigstens zum Teil 
dadurch gemildert, daß auch die am Anfang des Jahres vorhandenen 
Bestände einen entsprechenden Anteil an Abschreibungen enthielten. 
Wenn jedoch große Schwankungen in den Beständen auftreten, können 
dennoch große Fehler entstehen. 

Wenn trotzdem große Betriebe (wie Loewe, Lilienthal S. 183) die 
Leerlaufskosten bei der Bewertung der Warenbestände mit in Rechnung 
bringen, so liegt darin eine gewisse Gefahr, daß für den Betrieb nötiges 
Kapital in Form von Dividende verteilt wird. Solange der Betrieb über 
ausreichende stille Reserven verfügt, mag dies ohne Bedeutung sein. 
Kleinere, nicht so gut fundierte Unternehmungen können jedoch vor 
der Nachahmung eines derartigen Verfahrens nicht genug gewarnt 
werden, zumal es einen einfachen Weg gibt, diese unrichtige Bewer- 
tung wenigstens zum Teil zu berichtigen. 

§ 71. Sobald jedoch der Betrieb in seinem jetzigen Rechtsverhältnis 
zu bestehen aufhört, indem er entweder als Ganzes in andere Hände über- 



dbyGOOglC 



104 Bis Bewertnng des Inventars. 

geht oder aufgelöst wird, fallen die oben entwickelten GrUnde für die 
Nichtberücksiclitigung der Leerlaofskosten bei der Warenbewertung 
fort, denn dann kann der gleiche Unternehmer nicht wieder die neu 
anfallenden Kosten dieser Art in laufender Rechnung ausbuchen. In- 
folgedessen nmß der Wert unter Berücksichtigung wenigstens eines 
Teiles der Leerlaufskosten festgestellt werden. Denn dann handelt es 
sich um eine Änderung des Gesicht-spunktes für die Bewertung, es gilt, 
einen Saldo zu finden, der dem wirklichen Vermögen möglichst nahe 
kommt. Nun ist es aber unbestreitbar, daß ein bestimmter Teil der 
Leerlaufskosten einen Zuwachs des Wertes in anderer Hand zu Folge 
hat: es sind dies die Kosten der Beschaffung und Verarbeitung der Ware 
imd zwar gehören hierher alle diejenigen Aufwendungen, ohne welche 
die Warenbeschaffung oder Produktion in der vorliegenden Form 
nicht denkbar ist. Im Warengeschäft sind dies die Transportkosten 
und sonstige Anschaffungskosten (sofern diese nicht durch das Waren- 
konto belastet werden), im Fabrikationsgeschäft vor allem der Kraftbe- 
darf und die Abnutzung der benötigten Maschinen, Gebäude und Ein- 
richtungen, die Gehälter für die Aulsicht und Kontrolle im Fabrikbe- 
triebe, sowie femer die Kosten solcher Materialien und Arbeiten, welche 
wegen der Schwierigkeit des Einzelnachweises zu den Fabrikunkosten 
gerechnet werden, wie Lack, Lötzinn, Schmieröl, Putzwolle und dergl. 
Wenn diese Kosten im fortbestehenden Betriebe als Leerlaufskosten ver- 
bucht wurden, und infolgedessen der Gteschäftswert im fortbestehenden 
Betriebe ohne Berücksichtigung dieser Kosten ermittelt werden mußte, 
so müssen diese Kosten anderseits beim Übergange des Betriebes in 
andere Hände dem Wert der Warenbestände anteilig zugerechnet 
werden. Denn würden diese Leerlaufskosten nicht berücksichtigt, so 
erlangte der Übemehmer auf Kosten des Verkäufers einen ungerecht- 
fertigten Vorteil, was namentlich bei Auseinandersetzungen von Wich- 
tigkeit ist. 

§ 72. Als Merkmal der hiernach bei der Beweri;ung der Inventur- 
bestände anrechnungsfähigen Kosten kann dienen, daß die Waren unter 
Berücksichtigung der betr. Kosten für einen Dritten deshalb höheren 
Wert haben, weil ohne diesen Kostenaufwand die Beschaffung der Waren 
in der vorliegenden Form technisch unmöglich ist, weil sonach jeder, 
welcher diese Waren beschaffen will, den gleichen Aufwand zu machen 
hat. Allerdings werden von der kaufmännischen Übung die Kosten der 
rein kaufmännischen Arbeiten und der Verwaltungsarbeiten, femer die 
Abschreibungen auf die Bestände der allgemeinen Verwaltung auch im 
Falle einer Veräußerung nicht zu diesen anrechnungsfähigen Leerlaufs- 
kosten gerechnet. Ebensowenig werden in der Regel Zinsen auf die 
Bestände zu den eine Wert Vermehrung herbeiführenden Leerlaufskosten 
zu zählen sein. Doch ist unter bestimmten Verhältnissen der Zins- 
verlust bei der Veräußerung mit in Rechnung zu ziehen, nämlich über- 



dbyGOOglC 



Der Wertansatz im allgemeinen. 



■3 

i2 
Pf. 


il! 




■e 


Hill» 




■Mll 


1 




1 


d--i' 




•'■:-ri 


1 


1 


1 

1 


ll'il 


■3 




e 
1 


1 


111=1 

Hill 

Uli 


1 


m 






M 




5I 


•ii 


=!■ !l 






1 


.2^ 

il 


n 


11 
































1 




i 1 


.& 




i 




— 




IIa 




1 


1 


! 




1 
1 




11 




s 
i 




II a 
■ =11 


^1. 
Ii| 


Bill 
i'iii 

iiir 


W- 


= s 2 S-^^ 

lii: 


^ -11 
= Il 


llf 

||| 


Ji 


-1- 


Iri 


ZJMUY 


pa«qaSj»q3i8 

jniBBini lap 




pn9q»8jBqaiB 
ininaAuj j»p 
1M*Z P »ny 


n«)»uq3iB3 








1, 


Ir, 


~ 


^ 1 


'' 


s 3 


! 1 1 


91! 




IBinw »p q 


MJIZ 



D.jizodwGoogle 



106 I^ie Bewertung des Inrentars. 

all dort, wo durch die Zeitdauer der Lagerung eine Verbesserung der 
Qualität und damit eine Erhöhung des Wertes erfolgt. Dies ist bei- 
spielsweise der Fall bei Holz, das zum Zwecke der Trocknung lagert, 
bei Waldwirtschaften, in Gerbereien und ähnlichen Betrieben, Wein- 
lagern u. a. m. 

Bevor wir auf die Technik der Wertermittlung eingehen, wollen 
wir noch kurz die verschiedenen Momente, welche ftlr den Wertansatz 
in Frage kommen, in einer Tafel zusammenstellen. S. S, 105. 

3. Kapitel. Die Technik der Wertermittlaog. 

$ 73. Im Gange der Bewertungs arbeiten kann man folgende 
Stufen unterscheiden: 

1. Die Auswahl zwischen den verschiedenen Wertarten. 

2. Die Feststellung der Grundlagen, auf denen die Bewertung 
erfolgen soll. 

3. Die Abgabe des Werturteils und 

4. die Darstellung der so ermittelten Werte. 

Wir sahen bereits früher, daß für die Auswahl der verschiedenen 
Wertarten einerseits der Zweck der Inventur, anderseits die Zweck- 
bestimmung der verschiedenen Vermögensgegenstände maßgebend ist. 
Nach dem Zwecke der Inventur richtet es sich, ob der Wert zum An- 
satz zu bringen ist, der den Vennögensgegenständen im tortbestehenden 
Geschäfte zukommt (Gebrauchswert), oder der Wert, den die Gegen- 
stände bei der Auflösung des Geschäftes haben. Nach dem Zwecke 
der Inventui- und der Zweckbestimmung der einzelnen Gegenstände ist 
zu entscheiden, ob und welche Höchstgrenzen für den Wertansatz durch 
Rechtsverhältnisse oder durch die besonderen Vorsichtsmaßnahmen des 
Gesetzes geboten sind. 

$ 74. Die Feststellung der Bewertungsgrundlagen muß bei dem 
zum Abschluß der Buchhaltung dienenden Inventar mit der Ermittlung 
des Eingangs wertes beginnen. Bei Beständen, die vom vorhergehenden 
Recbnungsabschnitt übernommen sind, deckt sich der Eingangswert mit 
dem vorigen Inventurwert. Was bei während der Rechnungsperiode 
angeschafften Gegenständen im einzelnen für die Ermittlung des Ein- 
gangawertes zu beachten ist, werden wir bei den folgenden Betrach- 
tungen der einzelnen Objekte sehen. 

Nächst der Festsetzung des Eingangswertes müssen diejenigen 
Momente in Betracht gezogen werden, welche in Ijezug auf den Ein- 
gangswert wertsteigernden und wertmindemden Einfluß haben. 

% 75. Wertsteigernde Momente können sein: Erhöhung der 
Brauchbarkeit durch Anbringen von Verbesserungen, wie z. B. durch 
Eraatz oder Auswechseln beschädigter Hauptteile von Anlagen (nicht 
aber durch laufende Instnndhaltnng, Schiff S. 138), durch Fortschreiten 



dbyGOOglC 



Die Technik der Wertermittlung. 107 

der Verarbeitung von in Arbeit befindliehen Waren, durch Behebung 
von Fehlem, die den Vermögensobjekten anhafteten und dergl. 

Femer können Werts teigerungen entstehen durch Vermehrung 
der Substanz, wie solche beispielsweise bei Bergwerken, Tongruben 
ond dergl. denkbar wftre durch das Aufschließen neuer, bisher nicht 
bekannter Lagerstätten u. a. m. 

Schließlich können äußere Umstände eine Erhöhung des Wertes 
zur Folge haben wie z. B. die Offenlegung von Straßen bei Grund- 
stücken, Einbeziehung derselben in den Bebauungsplan, die Erschließung 
bisher nicht gekannter Verwendungsgebiete für ein bestimmtes Produkt, 
wie dies die Verwendung der Thomasschlacke zu Kunstdünger zeigt, die 
mit einem Schlage große, bisher wertlose Schlackenhalden verwertbar 
machte und dergl. 

Bei Patenten ist beispielsweise eine Erhöhung des Wertes denk- 
bar durch Abweisen von Nichtigkeitsklagen, Ergänzungen des Schutz- 
anspruchs durch neue Patente oder Geheim verfahren, und dergl. Forde- 
rungen, deren Eingang zweifelhaft war, können durch Wegfall der 
hierfür bestehenden Gründe, beziehungsweise durch Bürgschaftsleistung 
durch eine zahlungsfähige Person, durch Beendigung eines Konkurses 
im Wege des Zwangs Vergleichs, durch Sicherstellung oder günstigen 
Ausgang etwaiger Rechtsstreitigkeiten eine Werterhöhung erfahren. 

g 76. Entsprechend kommen als wertmiudernde Momente in Frage : 
Die Abnutzung durch den Gebrauch, die Substanzverminderung, und 
die Änderung Süßerer Umstände, welche auf die Bewertung von Ein- 
fluß sind. Die Abnutzung hängt bei vielen Gegenständen In gewissem 
Maße von der Inanspruchnahme der betr. Sachen ab. So wird z. B. eine 
Reservemaschine, welche im Jahre nur etwa 1000 Stunden im Betrieb 
ist, erheblich weniger abgenutzt werden, als eine solche, welche Tag 
und Nacht arbeitet. Doch ist die Abnutzung nicht ohne weiteres gleich 
Null, wenn die Maschine überhaupt nicht arbeitet. Vielmehr muß man 
darauf Rücksicht nehmen, daß auch durch das Älterwerden an sich 
eine Wertvermiuderung eintritt, deren Größe bei Gebäuden und im 
Freien befindlichen Anlagen von den Wittemngseinflüssen, bei Maschinen 
von der Geschwindigkeit des technischen Fortschritts, von der Abnahme 
der Eignung der Maschine für den betr. Zweck und dergl. abhängt. 

Ähnhche Erwägungen sind auch bei der Ermittlung der Ab- 
nutzung von Warenbeständen maßgebend. 

Man hat für die natürliche Abnutzung eine Reihe von Formeln 
aufgestellt, die später noch im einzelnen besprochen werden sollen. 

Neben der langsamen Abnutzung, dem Verschleiß, kommen auch 
plötzliche Beschädigungen als wertmindemde Momente in Betracht. 

I 77. Eine Verminderung des Wertes dadurch, daß die Masse, 
aus der die Vennögensgegenstände bestehen, allmählich verzehrt wird, 
ist z. B, die Regel bei Tonlagem, Erz- und Kohlenbergwerken u. dergl. 



dbyGOOglC 



108 Die Bewertung des Inventars. 

Etwas ÄhnUches ist die Abnahme des Rechtsumfanges einer Eonzession, 
eines gewerblichen Schutzrechtea, Erbbaurechtes nnd dergl., die durch 
den Ablauf der Frist eintritt, auf welche der Rechtsanspruch sich er- 
streckt. Während die Masseverzehrung eine Funktion des Umsatzes des 
Betriebes bezw. der Warenerzeugung ist, kommt für die Wertverminde- 
mng der zu zweit genannten Gerechtsame lediglich der Zeitablauf ohne 
Rücksicht auf die Ausbeutung in Betracht. Bei Waten gehören hier- 
her Verluste, die durch I^eckage, Lagerverminderung, Bruch im Lager, 
Eintrocknen und dergl. entstehen. 

j( 78. Die dritte Ursa^^he einer Minderung des Wertes ist die 
Ändertmg des zweiten Teiles der Basis, auf die das Werturteil sich 
stützt. Den ersten Teil dieser Grundlage bildete die Eignung eines 
bestimmten wirtschaftlichen Gutes für einen gegebenen Zweck. Der 
zweite Teil ist die Eignung anderer wirtschaftlicher G^ter für den 
gleichen Zweck. Die Abnutzung und die Substanzverminderung waren 
zwei Ursachen, welche eine Minderung des erstgenannten Teiles dieser 
Basis, der Eignung des betrachteten Gegenstandes selbst, herbeiführten. 
Wir wollen nun kurz untersuchen, inwiefern sich die vergleichsweise 
herangezogene Eignung anderer Güter ändern und dadurch eine Ände- 
rung des Wertes veranlassen kann. Als Vergleichsmaß wird der all- 
gemeine Markt ähnlicher Güter dienen müssen. Wenn dort neue Waren 
auftauchen, mit denen hesser und billiger der gleiche Zweck erreicht 
werden kann, und wenn diese sich Eingang zu verschaffen wissen, so 
wird dadurch zweifelsohne der Geschtlftswert der eigenen Bestände 
eines Betriebes vermindert. Nicht etwa weil der Geschäftawert eine 
Kapitalisierung des Ertrages sei, denn dies ist, wie wir früher gesehen 
haben, nicht der Fall. Vielmehr wird lediglich deshalb eine Venninde- 
rung des Geschäftswert eintreten, weil durch das Auftreten dieser 
neuen Waren bei der Konkurrenz der Betrieb gezwungen wird, die 
alten Waren eher außer Dienst zu stellen wie früher. Das gleiche 
gilt z. B. von einem abbauwürdigen Mineralienlager, wenn in der Nähe 
die gleichen Mineralien entdeckt werden in solchen Lagerstätten, die 
sich wesentlich billiger abbauen lassen, sodaÖ dadurch der Betrieb ge- 
zwungen wird, sich teuerere Einrichtungen anzuschaffen, wenn er mit 
Erfolg will konkurrieren können. Unter den gleichen Gesichtspunkten 
zu beurteilen wäre beispielsweise die Entwertung von Vorrichtungen 
für Normalienfabrikation, wenn die Normalien durch Änderung der 
Fabrikation wertlos werden, ebenso die Entwertung von Bezugsartikeln 
aus diesem Grunde in der 

I 79. Die Bewertung kann entweder für ein einzelnes Stück 
vorgenommen werden (Einzelbewertung), oder sich gleichzeitig auf 
mehrere Vermögensteile erstrecken (summarische Bewertung), Die 
Einzelbewertung wird vorwiegend bei Anlagen von größerem Wert und 
bei Waren angewendet, während die summarische Bewertung bei 



dbyGOOglC 



Die Technik der Wertennittiung. 109 

kleineren Änlageteilen Verwendung findet, deren Einzelbewertang sidi 
wegen der damit verbundenen Arbeit nicht lohnen würde. Vielfach 
findet man auch das summarische Verfahren angewendet bei solchen 
Teilen von Anlagen, welche technisch miteinander in enger Beziehung 
stehen, indem entsprechend diesen technischen Gesichtspunkten Gruppen 
von Gegenständen gebildet und auf ein und demselben Konto nach- 
gewiesen und summarisch bewertet werden. Hierdurch entstehen sehr 
häufig Fehler in dem Wertansatz, Denn ea ist klar, daß technisch 
zusammengehörige Gegenstände nicht ohne weiteres auch wirtschaftlich 
gleichartig zu bewerten sind. Vielmehr werden für die Ermittlung des 
wirtschaftlichen Wertes oft bei technisch zusammengehörigen Teilen 
ganz verschiedene Grundlagen gegeben sein, man denke z. fi. an die 
Zuleitung, das Fundament oder den Schutzkasten eines Elektromotors 
und diesen selbst, einen aus Holz gebauten Schuppen und ein massives 
Gebäude usw. Wir müssen demnach als Voraussetzung für die Anwen- 
dung des summarischen Verfahrens für die Bewertung verlangen, daß 
nur solche Gegenstände zu diesem Zwecke zusammengefaßt werden, für 
deren Wert die gleichen Grundlagen maßgebend sind. 
% 80. Die Wertermittlung selbst kann erfolgen: 

1. Durch Abschätzung, 

2. durch Berechnung, 

3. durch Verbindung beider Verfahren. 

Die Abschätzung des Wertes muß überall dort erfolgen, wo eine 
Bewertung nach anderen Verfahren nicht möglich ist. Am besten läßt 
man hierbei den Wert durch mehrere Sachverständige feststellen, und 
mittelt zwischen den so erhaltenen Werten in der Weise aus, daß man 
offenkundig irrtümliche Schätzungen unberücksichtigt läßt. 

Selbstverständlich müssen die Schätzenden über die Gesichts- 
punkte, die für den Wertansatz maßgebend sein sollen, genau unter- 
richtet werden. — Schätzungen sollen nicht ohne jede Berechnung er- 
folgen. Vielmehr muß man verlangen, daß solche Teile, die sich leicht 
berechnen lassen, möglichst auch wirklich rechnerisch bewertet werden. 
Schätzungen werden um so genauer, je detaillierter sie aufgestellt werden, 
je mehr also die Werte einzelner Teile dem Gesamtwerte zugrunde liegen. 
Denn erfahrungsgemäß kann man den Wert eines einzelnen Teiles viel 
genauer beurteilen, wie den eines derartigen Komplexes von Einzel- 
teilen, wie z. B. unsere modernen Maschinen sind. AJa geeignete 
Schätzer können die mit der Herstellung gleicher Waren betrauten 
Personen verwendet werden. Häufig wird es empfehlenswert sein, 
gesondert die Kosten der Herstellung und die des Materials zu be- 
stimmen oder überhaupt nnr die Herstellungszeit schätzen lassen, das 
Material aber zu wiegen. Denn man kann dann für die Ermittlung der 
Arbeitskosten auch solche Leute heranziehen, welche zwar den Wert 
oder die Zeitdauer der Arbeit beurteilen können, die aber nicht in der 



äovGoogIc 



110 Die Bewertung des InTentars. 

Lage sind, die verweDdeten Materialien richtig einzuschätzen. Namentr 
lieh wird man dadurcli auch von dem subjektiven Ermessen einzelner 
Personen unabhängiger, indem man z. B. auch intelligentere Arbeiter 
mit derartigen Schätzungen betrauen kann. 

Die Ermittlung der Materialkosten geschieht dann zweckmäßig 
durch Abwiegen der einzelnen Teile und Ausrechnen. Eine gewisse Kon- 
trolle über derartige Schätzungen kann man dadurch ausüben, daß man die 
Kosten auf die Einheit umrechnet und mit Durchschnittswerten vergleicht. 
So würde z. B. für die Neueindecknng des Daches die Einheit der Quadrat- 
meter Dachfläche, für die Kosten einer einfachen Werkzeugmaschine 
der Einheitssatz pro kg als Kontrollziffer verwendet werden können. 
Insbesondere können die Wertansätze für solche Einrichtungen, deren 
Gewicht in einem bestimmten Verhältnis zu ihrer Leistungsfähigkeit 
steht, auf Grund der Einheitspreise kontrolliert werden, so z. B. elektr. 
Maschinen, Transformatoren usw. 

f 81. Die Berechnung des Wertes kann überall dort erfolgen, 
wo bestimmte Formeln für die Wertermittlung bestehen. Derartige 
Formeln kommen z. B. für die Berechnung der Kosten von Galmei- 
erzen zur Anwendung, überhaupt für die Berechnung des Wertes 
größerer Warenposten, die zwar ihrer Menge nach bekannt sind, bei 
denen aber auf Grund einer Untersuchung die Bewertung nach der 
„Gehalts" -Ziffer erfolgt, ferner bei der Ermittlung der Wertminderung 
durch Masseaufzehrung. Die Zinsberechnung im Kontokorrent oder 
die Diskontberechnung von Wechseln entspricht diesen Berechnungen. 

Außer diesen exakten Berechnungen findet eine Berechnung des 
Wertes auf Grund von Erfahrungs werten häufig Anwendung. Insbe- 
sondere dort, wo eine zeitliche Änderung des Wertes nach gewissen, 
mehr oder weniger klar erkennbaren Gesetzen erfolgt. Der wichtigste 
Fall einer derartigen Wertänderung ist die Wertminderung durch regel- 
mäßige Abnutzung. Die Berechnung des Zeitwertes erfolgt hierbei 
bekanntlich in der Weise, daß von dem Anschaffungswerte der betr. 
Anlagen ein Betrag in Abzug gebracht wird, welcher der bis zu dem 
betr. Zeitpunkte erfolgten Wertminderung entspricht (Abschreibung). 
Die Höhe dieser Abschreibungen soll in der Regel nach der Lebens- 
dauer der betr, Gegenstände so festgesetzt werden, daß nach Ablauf 
der Lebensdauer durch die Abschreibungen derjenige Teil des An- 
schaffungswertes, welcher einer Verzehrung durch den Gebrauch unter- 
liegt, abgeschrieben ist, und nur noch der Wert übrig bleibt, welchen 
der einzelne Gegenstand nach Verzehrung des Gebrauchswertes besitzt 
(Altwert). 

Bedeutet 

K = Anschaftungswerc 

k = Altwert 

e ■= Lebensdauer in Jahren, 



dbyGOOglC 



Die Technik der Wertermittlung. 111 

so muß die Abschreibung bei g;le ich bleib ender Höhe betragen (Schiff 9) 

Erfolgt dagegen die Abschreibung vom jeweiligen Restwert, bo müßte 
die Abschreibung (Schiff 44 nach Blum) auf 



: 100 



Ml)''' 



bemessen werden, wenn in der gleichen Zeit der Endwert K erreicht 
werden soll. Aus dem Gesagten ergibt sich daß bei Inventaren, 
die vor Ablauf eines Jahres seit der letzten Aufnahme aufgestellt 
werden, die Prozentsätze der Abschreibungen enteprediend der abge- 
laufenen Zeit vermindert werden sollen, sofern nicht der Zweck der Auf- 
nahme überiiaupt eine andere Bewertung bedingte. 

§ 82. Eine viel umstrittene Frage ist die, ob die Abschreibungen 
jeweils von dem Anschaffungs werte oder von dem jeweiligen Buch- 
werte berechnet werden sollen. Welchen Unterschied dies ausmacht, 
ergibt sich aus einem von Schiff (S. 46) ausgerechneten Beispiel, nach 
dem die Abschreibung für ein Haus von 125 Jahren Lebensdauer und 
einem Altwerte von ca. 77o des Neuwertes bei Abschreibung vom An- 
schaffungswerte 0,745 "/oi bei Abschreibung vom Buchwert ca. 2,1 */q 
betragen müßte. In beiden Fällen muß nach Ablauf der Lebeus- 
dauer des betr. Gegenstandes der gesamte Wert bis auf den als 
Rest verbleibenden Altwert abgeschrieben werden. Dieser End- 
zweck muß unter allen Umständen erreicht werden. Danach ist die 
Höhe der Abschreibungen zu berechnen. Der Unterschied liegt ledig- 
lich in der Verteilung der Abschreibungen auf die einzelnen Jahre. 
Erfolgen die Abschreibungen jeweils vom Anschaffungs werte und bleibt 
der Prozentsatz der Abschreibungen dauernd der gleiche, so erfolgt 
die Abnahme des Buchwertes genau proportional der Zeit, die Linie, 
welche das Verhältnis zwischen Zeit und Buchwert darstellt, ist also 
eine Gerade. Alle Jahre der Lebensdauer werden gleichmäßig belastet. 
Erfolgen dagegen die Abschreibungen nach dem jeweiligen Buchwerte 
und wird auch hier stets der gleiche Prozentsatz beibehalten, so wird 
der Betrag der Abschreibungen von Jahr zu Jahr kleiner. Die Kurve 
des Buchwertes nimmt einen hyperbel-ähnlichen Verlauf. Wechseln 
auch die Prozentsätze, nach welchen die Abschreibungen vorgenommen 
werden, so ändert sich naturgemäß der Verlauf der Schaulinie des 
Buchwertes entsprechend. Welche Form der Abschreibung man wählen 
wird, hängt von der Art der Anlagen und dem Zweck der Inventur 
ab. Bei Maschinen z. B. erfolgt die Abnahme des Gebrauchswertes 
nicht immer proportional der Zeit. Vielmehr wird unter Umständen 
der Gebrauchswert während einer langen Zeit konstant bleiben, dann 
plötzlich sehr stark abnehmen. Dies ist z. B. der Fall bei einer Dreh- 
bank, die solange als der Spindelstock noch nicht ausgeleiert ist, als 



dbyGOOglC 



112 Dit Bewertung des Inventars. 

vollwertig gelten maß, während in dem Augenblick, wo das Spiel der 
Spindel die Genauigkeit der Arbeiten beeinflußt, eine starke Abnahme 
des Gebrauchswertes eintritt. Anderseits nimmt beispielsweise bei 
einem Dampfkessel der Gebrauchswert durch Abbrand des Flammrohres 
bezw. der Siederohre proportional mit der Betriebsdauer ab, ebenso 
der Gebrauchswert einer Dampf- oder Gaamaachine mit dem Unrund- 
werden des Zylinders, um nach einem Ersatz dieser Teile seinen an- 
fänglichen Wert wenigstens ungefähr wieder zu errrichen. Dagegen 
nimmt überall der Verkehrswert sofort bei der Inbetriebnahme sehr 
stark ab, denn eine neue Maschine, selbst wenn sie nur kurze Zeit im 
Gebrauch gewesen ist, wird gelegentlich einer Verftußemng bei weitem 
nicht mit ihrem Neuwerte bezahlt. Entsprechend diesen Verhältnissen 
wird man für den Geschäftswert _ die Abschreibung vom Anschaffungs- 
werte als maßgebend und den tatsächlichen Verhältnissen entsprechend 
ansehen können. Dagegen wird man für den Verkehrswert die Ab- 
nutzung bezw. Wertminderung durch Abschreibung vom Buchwerte zu 
ermitteln haben. 

Die Abschreibung vom An schaffungs werte bietet femer den Vor- 
teil, daß in der Kalkulation, solange die Betriebsanlagen bestehen, 
stets die gleichen Leerlaufskosten zu berücksichtigen sind. Dadurch 
vrird namentlich in den ersten Jahren der Selbstkostenpreis nicht zu 
hoch und bleibt — stets gleiche Erzeugung vorausgesetzt — konstant. 

g 83. Die Wertminderung der Betriebsanlagen bildet im allge- 
meinen einen Posten in der Gewinn- und Verlustrechnung, sie mindert 
also den Ertrag. Infolgedessen benutzen viele Betriebe Geschäftsjahre, 
in denen große Gevrinne erzielt worden sind, um die Betriebsanlagen 
erheblich niedriger zu bewerten als durch die Abnutzung derselben 
gerechtfertigt wäre, indem sie recht starke Abschreibungen vornehmen, 
welche die wirkliche Wertminderung bei weiten übersteigen. Der 
Zweck dieser Maßnahme ist einerseits eine Stärkung der finanziellen 
Lage des Betriebes. Anderseits wird vielfach hierdurch versucht, die 
Selbstkosten der Produktion in den späteren Jahren zu vermindern. 
Denn, wie wir bereits früher gesehen haben, bilden die Abschreibungen 
einen meist nicht unbeträchtlichen Teil der Leerlaufskosten nnd damit 
der Selbstkosten eines jeden Fabrikbetriebes. Je eher man daher die 
gesamten Betriebsanlagen abgeschrieben bat, desto eher kann man 
ohne Einbuße am Gewinn mit dem Verkaufspreise herabgehen. Be- 
sonders kommt dies in Frage, wenn die Abschreibungen nicht vom 
Anschaffungswerte der betr. Gegenstände vorgenommen werden, sondern 
von dem jeweiligen Buchwerte, da dann in dem Maße, in welchem 
durch Abschreibung der Buchwert sich mindert, der auf die nächste 
Rechnung entfallende Betrag der Abschreibungen bei gleichbleibendem 
Prozentsatze kleiner wird. Gleichzeitig wird mit den die natürlichen 
Abnutzungen übersteigenden Abschreibungen eine stille Reserve ange- 



dbyGOOglC 



Die Technik der Wertermittlung. 113 

sammelt, da der die wirkliche Abnutzung übersteigende Betrag der 
Abschreibungen in Wirklichkeit nichts anderes ist als ein zurückbe- 
haltener Gewinn. Der eigentUche Wert der Bestände wird aber durch 
itbenn&ßige Abschreibungen verdeckt. Infolgedessen empfiehlt es sich 
eher, die Abschreibungen lediglich nach Uaßgabe der Abnutzung vor- 
zunehmen und bei der Bildung der Reserven den jeweils zurückge- 
stellten Betrag ans der Inventur besonders ersichtlich zu machen (eben- 
so Schiff 15ff.). 

Aus der Überlegung, daß bei Abschreibung vom Buchwerte der 
Endwert in der gleichen Zeit erreicht werden soll, wie bei der Ab- 
schreibung vom Anschaffungs werte, ergibt sich, daß bei Abschreibungen 
vom Buchwerte der Betrag der Abschreibung prozentual erheblich 
größer sein muß. Hiergegen wird sehr häufig verstoßen, indem für 
die Abschreibungen vom Buchwerte Prozentsätze verwendet werden, 
die für die Abschreibung vom Anschaffungswerte berechnet sind. 

g 84. Derartige willkürliche Bewertungen, wie wir sie eben be- 
sprochen haben, brauchen nun nicht für alle Zeiten beibehalten werden. 
Vielmehr wird es von allen Juristen für statthaft erklärt, Abschrei- 
bungen, die in Wirklichkeit nichts anders als die Bildung ver- 
steckter Reserven bewirken, ans bestimmten Gründen wieder rück- 
gängig zu machen. Hierbei muß allerdings zugegeben werden, daß 
ein Rttckgängigmachen, soweit es sich um Anlagewerte handelt, nur 
äußerst selten vorkommt. Häufiger kommt aber eine Änderung des 
Wertansatzes bei Warenbeständen vor, weil durch äußere Umstände, 
durch Verbesserungen oder sonstwie eine wirkliche Erhöhung des 
Wertes eingetreten ist. Solche Höh erbe wertnngen wird man im 
Rahmen der gesetzlichen Vorschriften zulassen müssen, denn ein Ge- 
bot der Kontinuität des Wertansatzes besteht, soweit die rechtlichen 
Vorschriften in Frage kommen, nicht. Es könnte sich ein Verbot nach- 
träglicher Werte rhöhungen höchstens darauf stützen, daß Innerhalb einer 
kaufmännischen Rechnung eine Gewinnermittlung, die lediglich den 
durch die Geschäftstätigkeit hervorgebrachten Gewinn ergibt, nur dann 
möglich ist, wenn Anfangs- und Endbestände unter den gleichen Ge- 
sichtspunkten bewertet werden. Da aber die „vorsichtige" Bewertung 
die Bitdung einer entspr. Reserve bewirkte, so wird man deren Auf- 
lösung juristisch zulassen müssen. 

§ 85. Wir wollen hier nun noch kurz die Wirkung falscher 
Bewertung betrachten. Ohne Rücksicht auf den Zweck des Inventars 
verursacht ein falscher Wertansatz eine falsche Angabe der Größe der 
Vermögensmaase. Im Inventar, welches zum Abschluß der kauf- 
männischen Buchführung dient, bewirkt eine falsche Bewertung ferner- 
hin, daß der Ertrag zu groß oder zu klein erscheint. Ist der Ertrag 
zu klein angegeben, so werden die zum Bezüge des Ertrags berech- 
tigten Personen in ihrem Bezugsrechte verkürzt, Ist der Ertrag zu 

Ornll, iDventm. g 



„Google 



114 Die Bewertnng dea Inventars, 

groß, so wird der Bezug der einzelnen Personen zu hoch. Gleichzeitig 
wird statt des Gewinns oder mit demselben ein Teil der Werte ver- 
teilt, welche als dauernde Anlagen im Betriebe gedacht sind. Dadurch 
■wird dem Betriebe das wirtschaftliche l\iDdament allmählich entzogen. 

g 86. Bei der folgenden Besprechung der Bewertung der einzel- 
nen Vermögensgegenstände wird es uns natürlich unmöglich sein, die 
Vielgestaltigkeit der wirklichen Verhältnisse in dem engen Rahmen 
dieses Buches zu erschöpfen. Es kann sich vielmehr nur um Andeutungen 
handeln. Hierbei wollen wir die gleiche Einteilung beibehalten, wie 
wir sie bei der Aufzählung der verschiedenen Gegenstände in § 16 
wählten. 

Wir beginnen demnach mit der Betrachtung der Bewertung von 
Anlagen (Betriebsgegenständen). 



4. Kapitel. Bewertung toh Betriebs^egen ständen. 

^ 87. Das Verfahren bei der Bewertung von Anlagen wird ver- 
schieden sein, je nach dem es sich nm solche Anlagen handelt, welche 
einer körperlichen Abnutzung unterliegen, oder solche, bei denen die 
körperliche Abnutzung nicht in Trage kommt. 

Grundsätzlich muß hier als maßgebend der Gebrauchswert ange- 
sehen werden, .jedoch mit den für die Akt.-Ges, und G. m. b. H. vor- 
geschriebenen Ausnahmen. 

Als Grenze für den Gebrauchswert muß im Sinne der Buchführung 
und bei fortbestehendem Geschäft solange der Anschaffungspreis gelten, 
als nicht durch besondere wertsteigemde Momente eine Erhöhung des 
Wertansatzes gerechtfertigt wird. 

Bei der Peststellung des Anschaffungspreises der einzelnen An- 
lagewerte ist zu beachten, daß meistens die Anschaffung sich nicht als 
eine einheitliche Handlung darstellt, sondern sich aus mehreren Aufwen- 
dungen zusammensetzt, welche oft zeitlich nacheinander gemacht sind. 
Deshalb muß der hiemach als Anschaffungspreis anzusehende Be- 
trag zunächst durch Ermittlung dieser Aufwendungen festgestellt 
werden. Die Aufwendungen setzen sich in der Regel zusammen aus 
Leistungen, die durch außerhalb des Betriebes stehende Personen be- 
wirkt werden und aus Leistungen des Betriebes selbst. Zu den ersteren 
gehören z. B. bei Anlagen die Nachlieferung größerer Ersatzteile, Nen- 
anlagen, Umbauten und dergl.; zu den zweiten Umänderungen, welche 
durch den Betrieb selbst vorgenommen worden sind. Montagearbeiten 
und dergl. Die Ermittlung der erstgenannten Aufwendungen wird in 
den meisten Fällen keine Schwierigkeiten bieten, da die kaufmännische 
Buchhaltung diese Beträge direkt auf die betr. Konten verbucht. Die 
Ermittlung der von dem Betriebe selbst vorgenommenen Arbeiten wird 



dbyGOOglC 



Btvrtrtang von Betrieb Bgegenständen. 115 

aber in der Regel nur dann möglich sein, wenn eine geordnete Kalkn- 
IfttioQ oder BetriebsbuehfÜhnmg vorhanden ist, welche einen Einzel- 
nachweis der Aufwendungen und Leistungen des Betriebes bietet. 
Hat der Betrieb sog. festliegende Kommisaionsnummem für alle Arbeiten 
an den Betriebsanlagen eingeführt, so wird die Feststellung der als 
Wertzuwachs anzuführenden Aufwendungen nicht weiter schwierig sein, 
da man zu diesem Zwecke lediglich die in Frage kommenden festlie- 
genden Kommission snummem aufzurechnen braucht. Allerdings ist hier 
Vorsicht geboten, damit nicht solche Aufwendungen, die lediglich der 
laufenden Unterhaltung der Anlagen dienen, versehentlich als Wertver- 
mehrung angerechnet werden. Bestehen derartige Verrechnungseinricli- 
tungen nicht, so kann mau unter Umständen die Bewertung von An- 
lagearbeiten an Hand der Lohnlisten und einer über die verbrauchten 
Materialien nachträglich zu fertigenden Stückliste vornehmen, Ist auch 
dieser Weg nicht gangbar, sei es, weil die Lohnlisten keinen Aufschluß 
über die einzelnen Arbeiten geben, sei es, daÖ eine derartige Ermitt- 
lung der Kosten einen unverhältnismäßig großen Arbeitsaufwand ver- 
ursachen würde, so ist man auf die Schätzung dieses Aufwandes an- 



g 88. Bei der Ermittlung des Anschaffungspreises von Liegen- 
schaften ist zunächst festzustellen, wie hoch die Selbstkosten des Erwerbs 
sich beliefen. Zu diesen Selbstkosten gehören in erster Linie der Kauf- 
preis, sodann aUe die zum Erwerb gemachten Nebenaufwendnngen, wie 
Urosatzstempel, Gerichtskosten, Taxkosten, Maklergebühren, Provisionen, 
welche für die Beschaffung von Kanfgeld, insbesondere von Hypotheken 
gezahlt wurden und dergl. Sodann kommen etwaige spätere Aufwen- 
dungen in Frage, welche eine Wertsteigerung direkt hervorgerufen 
haben, so z. B. die Be- und Entwässerung, die Anlage von Beleuchtungs- 
einrichtnngen, Klosettanlagen, Feuerlös cheinrichtuugen, Gleisen u. dergl. 
Hierbei können unter Umständen auch Aufwendungen für solche Ob- 
jekte berücksichtigt werden, welche nicht in das Eigentum des Betriebs- 
inhabers übergehen: z. B. Übernahme eines Kostenbeitrags für die 
Anlage einer Zufahrtstraße, die auf dem Gelände eines Dritten liegt 
und in dessen Eigentum verbleibt, sofern dadurch eine Vermehrung 
des Gebrauchswertes der eigenen Grundstücke erzielt wird. Auch Auf- 
wendungen, durch welche die Eignung des betr. Gebäudes für den 
speziellen Betriebszweck erhöht wird, vrie z. B. bauliche Änderungen, 
das Einziehen und Wegnehmen von Wänden und dergl. können unter 
Umständen als Erhöhung des Gebrauchswertes angesehen werden. Diese 
Autwendungen sind alle ohne Bücksicht auf die Art des Betriebsinha- 
bers ansatzfähig. So sah z. B. die Maschinenfabrik Schwartzkopff-Berlin 
die Räumungskosten ihres in Berlin gelegenen Gebäudes mit Recht als 
Wertvermehrung an, als sie dasselbe zum Verkauf stellte (Bilanz für 
1907). 

8* 



„Google 



116 Die Bewertung des Inventara. 

Hingegen müssen die Wertsteigenmgen, welche durcli äußere 
Einflüsse ohne Aufwendungen des Besitzers der betr. Liegenschaften 
entstehen, bei fortbestehendem Betriebe im allgemeinen außer Ansatz 
bleiben. Bei der Aktien-Gesellschaft, der Kommandit-Gesellschaft auf 
Aktien und der G. m. b. H. muß wegen der zwingenden Vorschriften des 
g 261 HGB. bzw. § 42 G. m. b. H. unter allen Umständen von dem Ansatz 
derartiger Konjunkturwerterhöhnngen abgesehen werden. Bei der Einzel- 
firma oder 0. H. G., die lediglich beim Ansätze ihrer Vermögensobjekte 
zur Einhaltung der Zeitwerte als Höchstgrenze verpflichtet ist, kann unter 
Umständen eine durch äußere Einflüsse hervorgebrachte Wertsteigerung 
bei dem Wertansatz in der Inventur berücksichtigt werden, nämlich dann, 
wenn auch die Eignung der betr. Liegenschaften für Geschäftszwecke 
durch diese Einflüsse erhöht worden ist. So wird z. B. ein offenes Laden- 
geschäft das ihm gehörige Grundstück nebst Haus höher bewerten dürfen, 
wenn durch bessere Verbindungen, durch Anlage neuer Straßen oder Ab- 
bruch störender Nachbarhäuser, durch dichtere Bebauung der Nachbar- 
schaft und dergl. offenkundig auf die Eignung seines Hauses für seine 
geschäftlichen Zwecke ein Einfluß ausgeübt wird. Das gleiche gilt bei- 
spielsweise von einer Massenartikel von großem Gewicht umsetzenden 
Fabrik (z. B. Ziegelei), wenn ihr Gelände durch Anschluß an eine 
Wasserstraße billigere Absatzgelegenheit erhält, welche ihr eine Pracht- 
erspamis in größerem Umfange ermöglicht. Doch sollte man in der- 
artigen Fällen einer Wertsteigerung nur in mäßigen Grenzen und 
stufenweise folgen, und vor allem die hierdurch erzielten Gewinne, die 
ja nicht realisiert sind, solange zurückstellen, als das Geschäft sich 
in der gleichen Hand befindet. Dies ist für die Aktienbilanz ausdrück- 
lich vorgeschrieben. Denn bei den Aktienvereinen darf lediglich der 
Erwerbspreis angesetzt werden und sei der Wert der Liegenschaften 
auch noch so groß. So haben denn große Berliner Gesellschaften 
Grundstücke, die Millionen wert sind, nur mit dem niedrigen Ein- 
standspreise zu Buch stehen. Immerhin wird es, auch wenn die 
Wertsteigerung nicht zum Ansatz kommen darf, zweckmäßig sein, 
sich bei Bewertung der Inventur über den Umfang derartiger Wert- 
steigerungen klar zu werden, einmal weil man sich dadurch vor Selbst- 
täuschungen auch nach oben hin am sichersten schützt, anderseits weil 
für den Fall eines Überganges des Geschäftes in andere Hände der in 
der niedrigen Bewertung der Liegenschaften steckende nicht realisierte 
Gewinn realisiert werden könnte. Die Klarheit der Vermögensübersicht, 
die das Inventar ja bieten soll, würde dadurch nur gewinnen. 

Die Wertminderungen, welche die Liegenschaften treffen, bestehen 
wiederum zunächst in der natürlichen Abnutzung. Alsdann kommt die 
Massezehrung und schließlich die Änderung der Bewertungsgrundlagen 
in Frage. Was die natürliche Abnutzung anbelangt, so wird man bei 
Grundstücken meistens von einer Abschreibung absehen können. Eine 



dbyGOOglC 



Bewertung von Betriebsgegenetänden. 117 

Ausnahme werden nur solche Grundstücke machen, welche wegen des 
allmählichen Auffullens mit Schlacken und Halden oder wegen allmäh- 
lichen Verschlammens, oder aus sonstigen Ursachen für eine anderwei- 
tige Verwendung aolangB unbrauchbar werden, als diese Ursachen nicht 
beseitigt werden können. Als Maß für die Wertminderung wird man 
die Kosten ansetzen dürfen, welche die Beseitigung der wertvennin- 
demden Umstände veranlaßt. 

Die Wert Verminderung von Gebäuden durch natürliche Abnutzung 
läßt sich nur schwer schätzen. Sie hängt ab von der Bauart des Ge- 
bäudes, der Güte der verwendeten Baustoffe, femer der Lage des Ge- 
bäudes, dem Wetteranfall sowie der Benutzungs weise desselben, schließ- 
lich auch von sonstigen Einflüssen, denen das Gebäude ausgesetzt ist, 
so z. B. Säuredämpfen, Feuchtigkeit, Erschütterungen und dergl. Uan 
hat für die Abnutzung die folgende Formel aufgestellt: 

hierin ist W = Neuwert, N = Lebensdauer, A ^ derzeitiges Alter (Tonind. 
Zeitg. 134 1907 nach Leitner 137). Bei dieser Formel wird somit das 
arithmetische Mittel genommen zwischen einer proportionalen Wert- 
minderung und einer Wertminderung, welche mit dem Quadrat« der 
abgelaufenen Zeit der Lebensdauer steigt. Als Lebensdauer kann man 
für ein gut ausgeführtes massives Gebäude 400 Jahre annehmen, kleinere 
leichter gebaute Gebäude, insbesondere Fabrikshedbauten werden 
meistens eine erheblich geringere Lebensdauer haben ev. nur 50 — 100 
Jahre. Dementsprechend schreiben auch die meisten Betriebe auf ihre Bau- 
lichkeiten 2**/o ab. Holzschuppen sind naturgemäß bedeutend stärker 
abzuschreiben. 

Eine Wertminderung der Baulichkeiten durch Veränderung der 
Bewertungsgmndlagen tritt namentlich dann ein, wenn Baulichkeiten, 
die früher für Betriebszwecke bestimmt waren, femer nicht mehr hierzu 
dienen sollen. Vor allem geht alsdann der Teil des Gebrauchswertes 
verloren, welcher in den Aufwendungen besteht, die hauptsächlich für 
die Herrichtung der Gebäude für den speziellen Betriebszweck gemacht 
worden sind, so z. B. die Kosten des Einziehens besonderer Mauern, 
Äbstützens einzelner Wände und Decken, des Herrichtens von Fußböden 
für besondere Betriebszwecke und dergl. 

Die Zubehörungen zu den Liegenschaften, welche nach dem bür- 
gerlichen Rechte als in dem Wert derselben einbegriffen gelten, wird 
man bei einer Inventur zweckmäßig besonders bewerten, da die Trennung 
derselben u. U. notwendig werden kann, und ferner durch die ge- 
sonderte Bewertung die Übersicht erhöht wird. Auf dieselben kommen 
die für Einrichtungsgegenstände gültigen Grundsätze zur Anwendung, 

% 89. Die Bewertung der Einrichtungsgegenstände erfolgt eben- 
falls unter Berücksichtigimg ihres Geschäfts wertes. Auch hier wird 



dbyGOOglC 



11g Die Bewertung des Inventars. 

wieder der Geschäftswelt zunächst durch den Bingangswert bestimmt. 
Unter Eingangswert ist bei solchen Gegenständen, welche von außer- 
halb bezogen, der gezahlte Preis, zuzüglich etwaiger Frachten, Porti 
und sonstiger Aulwendungen, aber abzüglich etwa gewährter Rabatte 
und Skonti zu verstehen. Bei selbstgefertigten Gegenständen darf, wie 
aus unseren Betrachtungen in g 60 hervorgeht, lediglich der direkte 
Aufwand an Arbeitslöhnen und Materialien der Bewertung zugrunde 
gelegt werden, da sonst die Leerlaufskosten auf dem Umwege über die 
Bestände als Aktiva erscheinen würden. Zu dem Eingangswert gehören 
aber überall die direkten Aufwendungen für die Montage der betr. Ein- 
richtungen, für Maschinenfundamente und femer die damit verbundenen 
Kosten des Probebetriebes, staatlicher Abnahmeprüfungen, Konzessions- 
erteilungen und dergl. Ebenso müssen die Aufwendungen für Zubehör- 
teile, ferner für Veränderungen, welche an anderen Einrichtungsgegen- 
ständen gemacht werden müssen, damit die neuen zweckmäßig ver- 
wendet werden können, als Aufwendungen für die Anschaffung der 
neuen Einrichtungen angesehen werden. So z. B, werden Abänderungen, 
die man an einer Transmissions an läge vornimmt, damit eine neue 
Maschine angeschlossen werden kann, zu den Kosten gehören, welche 
die Anschaffung dieser Maschine verursacht, ebenso Abänderungen, die 
an dem Kuppelflansch einer Dampfturbine für direkten Antrieb voige- 
nommen werden, damit eine Dynamomaschine mit ihr verbunden werden 
kann, oder Änderungen, welche an einem Tonschneider nötig werden, 
damit ihm durch ein neu eingerichtetes Walzwerk genügend Material 
zugeführt werden kann. Nicht zu den Anschaffungskosten gehören da- 
gegen solche Reparaturen und dergl., welche lediglich zeiÜich mit der 
Neuanschaffung zusammenfallen, aber wirtschatttich in keinem Zusammen- 
hange mit derselben stehen. 

Bei den Einrichtungsgegenständen wird man statt einer Einzel- 
bewertung meist das summarische Verfahren anwenden, da die Zahl der 
Einrichtungsgegenstände in der Regel außerordentlich viel größer ist, 
wie die der Liegenschaften, und infolgedessen eine Einzelbewertung im 
Verhältnis zu dem dadurch erreichten Vorteil zu viel Arbeit und Kosten 
verursachen würde. Voraussetzung hierfür ist natürlich, daß auf ein 
und demselben Konto nur gleichartige Gegenstände verbucht worden sind. 

Am ersten ist eine Einzelbewertung noch möglich bei den größeren 
Einrichtungsgegenständen wie z. B. den Kraftanlagen. Hier wird man 
unter Umständen aus dem Zustand der Hauptteile ein Urteil über den 
Gebrauchswert der betr. Maschinen fällen können. Als derartige Haupt- 
teile kommen z. B. in Betracht: bei Dampfkesseln die Flammrohre und 
Siederohre, bei Dampfmaschinen der Dampfzyhnder, bei Gasmaschinen 
ebenfalls der Zylinder, bei elektrischen Gleich Strommaschinen der Strom- 
abgeber usw. Die Größe der Wertminderung durch Abnutzung wird 
hier im allgemeinen durch die Höhe der Rosten bestimmt sein, welche 



dbyGOOglC 



Bewertung von Betrieb agegenständen. 119 

eine Hauptreparatur verursacht, wie solche der Ersatz der genannten 
Teile durch neue darstellt, und die Lebensdauer der einzelnen Teile. 
Unter Umständen wird man deshalb gut tun, bei der Bewertung den 
nur einer sehr geringen Abnutzung unterliegenden Maschinenkörper 
von den übrigen Teilen zu trennen. So würde z. B. die Abschreibung 
für eine Dynamomaschine lauten können : 

Gestell .... 50/0 
Anker .... !()'>/„ 
Kommutator . . lö*/,,. 

Unter Umständen kann man auch die Betriebsdauer der einzelnen 
Gegenstände bei den Abschreibungen berücksichtigen. Dies ist nament- 
lich bei Reservemaschinen gerechtfertigt. 

Nehmen wir an, ein Kommutator einer Gleichstromdynamo halte 
bei normalem lOstündigen Betrieb 10 Jahre aus. Bann wird bei dieser 
Arbeitsdauer die Abschreibung 10*/,, der Anschaffungs- (bezw. Er- 
neuerungs-) kosten betragen müssen. Steht die Maschine aber während 
eines halben Jahres still, so ist es gerechtfertigt, die Abschreibung auf 
den Kommutator nur etwa halb so groß zu bemessen, da er ja nur 
während der halben Zeitdauer und damit auch nur etwa zur Hälfte 
abgenutzt ist. Etwas Ähnliches gilt für Bampf-, Gasmaschinen- und 
Pumpenzylinder, Preßköpfe und Mundstücke u. dergl. 

Natürlich ist eine außergewöhnliche Abnutzung, wie solche bei- 
spielsweise durch dauernde Überlastung, durch zu Bruch gehen von 
Maschinenteilen usw. eintritt, besonders zu berücksichtigen. Die Größe 
der Wertminderung muß in allen diesen Fällen mindestens gleich dem 
Aufwand angesetzt werden, der zur Instandsetzung erforderlich ist. 

Neben dieser durch die natürliche Abnutzung entstehenden Wert- 
verminderungfindenwirnoch eine zweite Wertverminderung einhergehend, 
die durch den technischen Fortschritt hervorgerufen wird. Die Größe 
der hierdurch hervorgerufenen Wertverminderung läßt sieh unter Um- 
ständen näherungsweise berechnen. Nehmen wir beispielsweise an, daß 
eine Dampfmaschine mit einem Wirkungsgrad von 607i> arbeitet und 
dadurch gegenüber einer modernen mit 90"/,, Wirkungsgrad arbeitenden 
Dampf raaschine gleicher Größe einen Mehraufwand an Kohlen von 
1000 Mk. pro Jahr verursacht. Gleichzeitig soll der Buchwert der alten 
Maschine 5000 Mk. betragen, während die Anschaffung der neuen 
Maschine 10000 Mk. Kosten verursachen würde. Dann betragen bei 
10"/oiger Abschreibung und Ö^/^iger Verzinsung der Aufwand für die 
Amortisation der alten Maschine und die Verzinsung ihres Anlagekapitals 
750 Mk., rechnet man hierzu die Mehrausgabe an Betriebskosten von 
1000 Mk., so ergibt dies 1750 Mk. Dahingegen würde die Amortisation 
und Verzinsung bei der neuen Maschine zusammen nur den Betrag von 
1500 Mk. beanspruchen, während der Aufwand an Brennmaterial um 
die oben genannten 1000 Mk. niedriger wäre, die Ersparnis betrüge 



dbyGOOglC 



120 Dis Bewertung des Inventars. 

somit 250 Mk. Dementsprechend müssen wir den Wert der alten 
Maschine soweit herabsetzen, daß an der Amortisation und Verzinsung^ 
diese 250 Mk. eingespart werden. Da die Amortisation und Verzinsung 
der alten Maschine 750 Mk. kostet, so müßte der Wert auf 

750 = 250 : 750 = V, herabgemindert werden d. i. auf 3333 Mk. 
Bezeichnet im allgemeinen: 
B = Wert der neuen Maschine, 

E =: Die Ersparnis an direkten Betriebskosten, welche bei Ver- 
wendung der neuen Maschine sich erzielen läßt, 
p =■ Den Zinsfuß für die Verzinsung in Prozent. 
a ^ Die normale Abschreibung, welche der natürlichen Abnutzung 
entspricht, in Prozent, 
so muß, wenn 

C = gesuchter (herabgeminderter) Wert der alten Maschine ist, 
die Gleichung bestehen: 

entsprechend obigem Beispiel: 

C = 10000 — ™ = ca. 3330 Mk. 

§ 90. Auf allgemeine Arbeitsmaschinen wird man, was die natür- 
liche Abnutzung anbelangt, die gleichen Gesichtspunkte zur Anwendung 
bringen können wie für Kraftmaschinen. Insbesondere wird bezüglich 
der natürlichen Abnutzung auch für diese Maschinen die Beziehung 
gelten, welche wir bezüglich der Kraftmaschinen zwischen der Abnutzung 
und der Betriebsdauer herleiteten. Auch hier werden Reservemaschinen 
oder seltener gebrauchte Arbeitsmaachinen anders zu bewerten sein, als 
solche, welche dauernd im Betriebe sind. Anderseits wird der Einfluß 
des technischen Fortschrittes auf die Arbeitsmaschinen ein ungleich 
stärkerer sein, wie bei den Kraftmaschinen, jedoch auch viel schwerer 
zu erfassen wie dort. 

Spezielle Arbeits m aschinen unterliegen natürlich in viel stärkerem 
Maße der Entwertung durch den technischen Fortschritt wie allgemeine. 
Spiegelt sich doch geradezu in den neuen Speziaim aschinen der technische 
Fortschritt auf den einzelnen Gebieten wdeder. 

Derartige spezielle Arbeitsm aschinen sind z. B. die Steinpressen 
von Kunststeinfabriken, die Maischbottiche der Brauereien, Keramische 
Öfen, Bleikabelpressen, Ziehbänke der Rohr- und Drahtziehereien, 
Kupolöfen der Gießereien, Flaschen- und Glasblasmaschinen u. dergl. 

Transmissions anlagen mit Ausnahme der Riemen unterliegen 
weniger einer starken Verminderung ihres Gebrauchswertes durch Ab- 



dbyGOOglC 



Bewertung von Betriebsgegen Blanden. 121 

nutzung, als vielmehr einer außerordentlich starken Hinderung ihres 
Verkehrswert.e8, sobald sie auf bestimmte Verhältnisse zugeschnitten 
sind. 

Das Gleiche gilt von elektrischen Leitungsanlagen, von den Rohr- 
leitungen der Gas-, Wasser- und Heizungseinrichtungen, dem Leitungs- 
netz einer Rohrpostanlage und dergl. Der Gebrauchswert aller dieser 
Gegenstände vermindert sich nur sehr langsam, während ihr Verkehrs- 
wert schon im Augenblicke ihrer Montage ganz bedeutend sinkt. 

% 91. Sehr schwierig zu bewerten sind meistens Werkzeuge und 
sonstige kleinere Geräte wie Schubkarren, Spaten, Pickel, Transport- 
fässer und dergleichen, welche sich in der Hand der Arbeiter befinden 
oder die in Werkzeug-Lägern zum jeweiligen Gebrauche vorrätig ge- 
halten werden. 

Diese Werkzeuge und Geräte werden wohl kaum einzeln bewertet 
werden können, wenn in einem größeren Betriebe das Inventar in an- 
gemessener Zeit fertiggestellt werden soll. Vielmehr wird man hier 
das summarische Verfahren für die Bewertung wählen. 

Abgesehen von der Zeitersparnis ist dies auch schon dadurch 
gerechtfertigt, daß die verschiedenen Werkzeuge, wenn sie abgenutzt 
sind, jeweils wieder auf ihren ursprüngbchen Bestand ergänzt werden 
müssen. 

Verfasser ist allerdings ein Betrieb bekannt, der eine Bewertung 
jedes einzelnen in der Hand der Arbeiter und der allgemeinen 
Werkzeugverwaltung befindlichen Werkstückes vornahm. Bei etwa 
100 Arbeitern dauerte diese Bewertung ungefähr 8 Tage. Daß dieser 
Aufwand in gar keinem Verhältnis zu dem dadurch erzielten Nutzen 
steht, geht wohl schon daraus hervor, daß der Gesamtbetrag dieser so 
bewerteten Werkzeuge etwa 2*/(, des Anlagekapitals ausmachte. 

Man kann daher auch, um die Bewertungsarbeit zu verein- 
fachen, für die Gesamtheit der in den Händen der Arbeiter befind- 
lichen, zu einem Arbeitsplatze gehörenden Werkzeuge, die sogenannten 
Platzwerkzenge , ein für allemal einen festen Preis einsetzen und die 
Platz werk zeuge zu diesem Preise in die Inventur einstellen. Dieser 
Preis muß der Hälfte des An sfhaffungs wertes (streng genommen müßte 
man die Lebensdauer der einzelnen Gegenstände berücksichtigen) un- 
geföhr entsprechen. Denn wenn der Betrieb eine Zeitlang im Gange 
ist, werden, wovon der Augenschein leicht überzeugt, die meisten Platz- 
werkzeuge teils aus alten, teils aus neuen Teilen bestehen, weil jedes 
verbrauchte Stück, wenn der Arbeiter nicht behindert werden soll, so- 
fort durch ein neues ersetzt werden muß. 

Verfasser hat für die Platz Werkzeuge von Mechanikern einen 
Durchschnittswert von etwa 35 Mk. (Anschaffungswert ca. 70 Mk.), 
für die PI atz Werkzeuge von Schreinern etwa 45 — 50 Mk. (Anschaffungs- 



dbyGOOglC 



122 Diß Bewertung des Inventars. 

wert ca. 90— -100 Mk.) unter bestimmten Verhältnissen als passend ge- 
funden. Die Bewertung erfolgt nun einfach in der Weise, daß die 
Zahl der vorhandenen Fl atz Werkzeuge festgestellt und mit diesen Wert- 
ziffem multipliziert wird. Eine jährliche Abschreibung darf dann nicht 
mehr vorgenommen werden, vielmehr bleibt der angesetzte Wert dauernd 
beibehalten, weil ja abgehende Werkzeuge zu Lasten des Unkosten- 
kontos laufend ersetzt werden müssen. 

Bei Spezial Werkzeugen tritt naturgemäß wieder mehr der Ein- 
fluß äußerer Umstände auf die Bewertungsgrundlagen als wertmindem- 
des Moment in den Vordergrund. Insbesondere kommt hierbei in 
Frage die Änderung der rabrikation, für welche diese Spezial Vorrich- 
tungen bestimmt sind. Derartige Änderungen können bestehen in dem 
gänzlichen Aufgeben eines Artikels, für den SpezialVorrichtungen an- 
gefertigt sind, ferner in einer Änderung des Fabrik ationsganges und 
dergl. Vorrichtungen, welche für nicht mehr geführte Artikel dienen, 
sind meistens vollständig wertlos bezw. es ist ihr Gebrauchswert (Gfe- 
schäftswert) gleich Null, sodaß nur noch der Altmaterial wert übrig 
bleibt. Derartige Vorrichtungen ermittelt man am besten an Hand 
eines Verzeichnisses der verschiedenen Waren, deren Fabrikation im 
Laufe der Zeit aufgegeben wurde. In ähnlicher Weise ergeben sieh 
die durch Änderung des Fabrikationsganges entstehenden wertlos ge- 
wordenen Spezial Werkzeuge. 

Als Eingangswert wird man bei selbstgefertigten Spezialvorrich- 
tungen wiederum lediglich die direkten Aufwendungen ohne Berück- 
sichtigung der LeerlauFskosten anzusetzen haben. 

Was eben von Spezial Werkzeugen gesagt wurde, gilt insbesondere 
auch für Zeichnungen und Modelle, ebenso für die in vielen Betrieben 
an Stelle der Zeichnungen noch üblichen Muster. 

Bei Holzmodellen, welche für die Herstellung von Gußstücken 
Verwendung finden sollen, ist besonders darauf zu achten, ob die ein- 
zelnen Modelle nicht etwa infolge der Feuchtigkeit des Formsandes 
sich verzogen haben, da sie dadurch vollständig wertlos werdeü. 

Da bei den Spezial Vorrichtungen, Zeichnungeq, Mustern und 
Modellen die Lebensdauer nur sehr gering ist, so pflegt man hier be- 
sonders starke Abschreibungen vorzunehmen. Doch würden wir es für 
ungerechtfertigt halten, wenn Zeichnungen, welche die Grundlage für 
die laufende Fabrikation (nicht für Sonderausführungen) bilden, über- 
haupt nicht bewertet werden würden. Dies wäre namentlich dann un- 
gerecht, wenn das Inventar zur Auseinandersetzung dienen soll. 

Die Kosten, welche der Bewertung von Zeichnungen zugrunde 
zu legen sind, ergeben sich aus der Zeitdauer der Herstellung derselben. 
Dort, wo ein Beschäftigungs Verzeichnis für das technische Büro geführt 
wird, ist die Bewertung der Zeichnungen an Hand desselben leicht 



dbyGOOglC 



Bewertung von BetriebsgegeDStSnden, 123 

dnTchzufiiliren. Fehlt ein derartiges Verzeichnis, so ist man auf eine 
Schätzung angewiesen. 

% 93. Die Bewertung der Mobilien erfolgt auch am zweckmäßigsten 
summarisch. Allgemein verwendbare Mobilien wird man wieder höher 
bewerten dürfen, als solche, die mit Rücksicht auf den speziellen Zweck, 
dem sie angepaßt sind, voraussichtlich nur eine geringere Lebensdauer 
haben werden. Als wertmindemdes Moment wird 'man hier insbesondere 
auch bevorstehende Umzüge zu berücksichtigen haben, 

I 93. Gerechtsame, welche dauernd dem Betriebszwecke dienen, 
sind ebenso wie die übrigen Anlageteile nach ihrem jeweiligen Ge- 
brauchswerte zu bewerten. Hierbei kann es nun vorkommen, daß der 
Gebrauchswert solcher Gerechtaame, welche, wie Beteiligungen, durch 
Kurs habende Wertpapiere verbrieft werden, höher ist, als der Markt- 
preis. In diesem Falle erklärt Simon die Bewertung zum Gebrauchs- 
werte für zulässig, auch wenn diese Gerechtsame einer A.-G. oder 
G. m. b. H. gehören. Dies folgert Simon aus der Fassung des § 261 
Ziff. 1 HGB., in der schlechtliin von Vermögensgegenständen, welche 
dauernd dem Betriebszwecke dienen, die Rede ist. Immerhin ist eine 
derartige Bewertung nicht ganz ungefährlich, und es wird einer sorg- 
fältigen Prüfung bedürfen, ob denn auch wirklich der Geschäftswert 
der Anteile durch das Sinken des Marktwertes nicht vermindert ist. 
Hierbei wird man natürlich Rücksicht zu nehmen haben auf die Not- 
wendigkeit, die betr. Wertpapiere baldigst zu realisieren, so z. B, bei 
als Kaution hinterlegten Papieren, deren Freigabe iu kurzer Zeit in 
Aussicht steht und dergl. 

Eine Wertverminderung durch Abnutzung ist bei Gerechtsamen 
begrifflich ausgeschlossen. Doch bringt der Fristablauf eine Wertminde- 
rung hervor. Gleichzeitig verstärkt der Fristablauf die Wertminderung 
von Anlagen zur Ausbeutung der Gerechtsame, wie z. B. Stau- und 
Wehranlagen in Flüssen, die zur Ausbeutung von Wassergerechtsamen 
angelegt sind, Straßenbahngleisen und Eisenbahnunterbauten, die nach 
Ablauf der Konzeasionsfrist heimfallen, Gebäuden, welche auf fremden 
Boden errichtet sind, sofern der Heimfall ohne Vergütung erfolgt und 
dergl. Alle diese Einrichtungen verlieren mit dem Erlöschen der betr. 
Rechte ihren Wert. Infolgedessen müssen dieselben entsprechend dem 
Ablauf der Dauer der Gerechtigkeit zu einem verminderten Wert in 
dem Inventar zum Ansatz gebracht werden. Ebenso werden u. U. Auf- 
wendungen, wie das Reinigen oder Ausbaggern des Flußschlauches 
bei Wassergerechtigkeiten, infolge der Ausnutzung der Gerechtsame 
nach Ablauf mehrerer Rechnungsperioden nötig werden; den auf das 
einzelne Jahr entfallenden Anteil an diesen Aufwendungen kann man 
als Wertminderung der betr. Gerechtsame betrachten und bei der Be- 
wertung solange in Abzug bringen, bis durch eine derartige Arbeit der 
wertmindernde Umstand beseitigt ist. 



dbyGOOglC 



124 Die Bewertung des Inventars. 

Für die Bewertung der Minderung, welche Gerechtsame durch 
Verbrauch der Substanz erleiden, gelten die gleichen Grundsätze, wie 
für die Bewertung des Verlustes, der hierdurch bei Liegenschaften 
eintritt. 

Etwas Ähnliches wie der Substanz verbrauch ist auch die Minde- 
rung des Wertes, welchen man gewissen wirtschaftlichen Gütern, wie 
z. B. dem Firraenwert beilegt. Hier geht man bei der Bewertung von 
der Ansicht aus, daß der Wert derartiger Güter, welche bei fortbe- 
stehendem Geschäfte ja nur dann überhaupt als Aktiva aufgeführt 
werden dürfen, wenn für sie eine Aufwendung gemacht ist, immer 
weniger von den Verhältnissen abhängig ist, aus denen sie herausge- 
wachsen sind, sondern immer mehr ein Ergebnis der Tätigkeit des 
Übemehmers wird. 

% 94. Bei der Bewertung von Darlehen, welche von der zu 
bewertenden Vermögen smasse gegeben sind und die zu den Betriebs- 
gegenständen derselben gehören, weil ihre Hergabe im Zusammenhange 
mit dem Zwecke des Betriebes steht, muß vor allem berücksichtigt 
werden, ob das Darlehen für den Betrieb noch den Wert hat, der ihm 
bei der Hergabe beigelegt wurde. Hierfür ist nicht ohne weiteres die 
Zahlungsfähigkeit des Schuldners als maßgebend anzusehen. Vielmehr 
ist es sehr wohl statthaft, wenn ein Darlehen, das voraussichtlich nicht 
wieder einzubringen ist, dessen Hergabe aber der Gesellschaft er- 
hebliche Vori^ile bringt, trotzdem noch mit einem verhältnismäßig 
hohem Werte in dem Inventar erscheint, sofern nur laufend ein ent- 
sprechender Prozentsatz abgeschrieben oder in Reserve gestellt wird. 
Die Höhe dieses jeweils zurückzustellenden bezw. abzuschreibenden Be- 
trages wird man nach den gleichen Gesichtspunkten bemessen, wie die 
Abschreibung, welche auf Gerechtsame, insbesondere auf Aktiven wie 
Firmenwert nnd dergl. Anwendung finden. Wird voraussichtlich ein 
Teil des Darlehens wieder einzubringen sein, so braucht sich die Ab- 
schreibung natürlich nur auf den nicht einzubringenden Teil erstrecken. 
Derartige Verhältnisse liegen beispielsweise sehr häufig vor in den Be- 
trieben von Brauereien, welche kleinere Wirtschaften belehnen müssen, 
ebenso bei Firmen, die mit ständigen Vertretern arbeiten und der- 
gleichen. 

g 95. Wenn wir vorhin sagten, daß Minderbewertungen, insbe- 
sondere von Anlagen (Abschreibungen), die einmal angeseta;! sind, unter 
gewissen Umständen wieder rückgängig gemacht werden dürfen, so 
bezieht sich dies natürlich nicht auf solche Minderbewertungen, welche 
lediglich der natürlichen Abnutzung oder der Wert Verminderung durch 
Substanz verbrauch oder Zeitv erlauf entsprechen, denn diese können 
schon begrifflich nicht wieder rückgängig gemacht werden. Denn etwas, 
was wirklich verbraucht ist, kann nicht plötzlich wieder als Vermögens- 
teil erscheinen. Dagegen wird man unter Umständen auch dann, wenn 



dbyGOOglC 



Bewertung von Waren. 125 

früher eine Uuterbewertung nicht vorlag, eine höhere Bewertung für 
zulässig ansehen müssen, wenn sich die Grundlagen, anf die sich die 
frühere Minderbewertung stützte, verschoben haben. Derartige Ver- 
schiebungen nach der negativen Seite hin haben wir bereits bei der 
Bewertung der Liegenschaften und Maschinen eingehend besprochen. 
Ebenso gat ist es natürlich möglieb, daß eine Verschiebung nach der 
anderen Seite hin erfolgt, daä also unter den gegebenen Verhältnissen 
eine höhere Bewertung möglich ist. 

Beim Einzelkaufmann oder der O.-H.-G. ist durch die Bestimmung, 
daß die Vermögensgegenstände zum Zeitwert anzusetzen sind, ohne 
weiteres die Möglichkeit gegeben, derartige Umstände bei der Inventari- 
sierung zu berücksichtigen. NatUrUch wird man dies nur aus gewich- 
tigen Gründen tun. Auch für die Ä.-G. und G.m.b.H. ist eine der- 
artige Bewertung nicht ohne weiteres ausgeschlossen. Denn es heißt 
nirgends, daß die Bilanzen aufeinander folgender Jahre unbedingt 
gleichmäßig bewertet werden sollen. , Zugegeben werden muß, daß 
derartige WerterhBhungen selten sind, wenigstens bei den fest- 
Uegenden Werten. Aber sie können ohne weiteres gerechtfertigt sein. 
So ist es z. B. nicht ausgeschlossen, daß eine Maschine oder Spezial- 
einrichtung, welche man mit Kücksicht auf das Auftreten einer schein- 
bar einen wesentlichen Fortachritt darstellenden Neuerung erheblich 
niedriger bewertete, deshalb wieder höher bewertet werden kann, weil 
sich ergeben hat, daß die Neuerung nicht das leistete, was man er- 
wartete. Ebenso ist es möghch, daß man eine dauernde Beteiligung 
mit Rücksicht auf die Gefahr besonders starker Verluste, beispielsweise 
auch die Beteiligung an einer eine noch nicht geleistete Zuzahlung 
ä fond perdu einfordernden Aktien -Gesellschaft, in einem Jahre erheb- 
lich niedriger bewertet, während man dieselbe später wieder höher 
einstellt, wenn sich inzwischen die Verhältnisse gebessert haben. Es 
ist auch dann nicht ungerechtfertigt, wenn man den auf diese Weise 
bei einer Aktien- Gesellschaft zurückbehaltenen Gewinn später zur Aus- 
schüttung bringt. Diese durch Änderung der Bewertungsgrundlagen 
sich ergebenden Gewinne verdunkeln natürUch im Rahmen der Buch- 
führung das Jahresergebnis, Hiergegen sollte durch die früher be- 
sprochene Ausbildung des Kontensystems Vorsorge getroffen werden. 



5. Kapitel. Bewertang too Waren. 
§ 96. Maßgebend für die Bewertung der Waren muß, solange 
das Geschäft fortgesetzt wird, der Geschäftswert, sobald dasselbe auf- 
gelöst wird, der Verkehrswert sein. Bei der Ermittlung des Geschäfts- 
wertes ist zu berücksichtigen, daß die Waren zur Verarbeitung oder 
Veiitußerung bestimmt sind, daß also alle Umstände, welche die Eig- 



dbyGOOglC 



126 Die Bewertung des Inventars. 

nung der Waren für diese Zwecke mindern oder beschränken, wert- 
vermindemd wirken müssen. Derartige Umstände können sein: 

a) Minderungen der Yerkaufsf&higkeit durch Beschädigung, durch 
Unansehnlich werden, durch Veralten, 

b) Minderungen der Verwendungsfähigkeit durch Aufgeben dei 
Artikel, zu deren Herstellung die Waren dienen sollen, durch Ände- 
rungen des Fabrik ationsganges, durch Auftreten anderer Produkte auf 
dem Markte, welche die gleiche Verwendung zulassen, dabei aber 
billiger sind. 

c) Übermäßige Bestände, deren Verzinsung einen unangemessenen 
Aufwand erfordert. 

I 97. Die Bewertung der Rohstoffe muß mit B,Ucksicht auf die 
buchhalterische Übung und die gesetzlichen Vorschriften zum Eingaugs- 
werte erfolgen. Zwar würden nach dem Wortlaute des Gesetzes der 
Einzelkaufmann und die O.-H.-G. wiederum den Zeitwert am Bilanz- 
tage zum Ansatz bringen dürfen. Dies deckt sich aber nicht mit der 
buchhalterischen Übung, die durch das Gesetz lediglich vorgeschrieben 
werden sollte {Simon S. 315). Was unter Eingangswert zu verstehen 
ist haben ^vir in !; 60 auseinandergesetzt. Ist eine einzelne Ware im 
Laufe des Bechnungsabschnittes wiederholt bezogen, so wird man den 
letzten Preis der Bewertung zugrunde legen können, wenn der Be- 
stand kleiner ist, als der zuletzt bezogene Posten. Ist der Bestand größer, 
so wird man den überschießenden Betrag nach dem vorhergehenden 
Preis bewerten usw. Jedoch müssen bei dieser Bewertung auch solche 
wertmindemde Momente berücksichtigt werden, welche wir oben betrach- 
teten. Insbesondere wird man auf die sog, Lagerentwertung Rücksicht 
nehmen müssen. Hierunter fallen zunächst die Verluste, welche durch 
Beschädigung am Lager entstehen. Dies können sein Bruch-BescMdi- 
gungen, Beschädigungen durch Verlust oder Verkrumelnng von Masse 
(Leckage), Verlust durch Verdunsten, Schwinden und dergl. Auf diese 
Verluste hat man insbesondere dann zu achten, wenn die Aufnahme 
der Waren mit Hilfe des indirekten Verfahrens erfolgt ist, da dann 
meistens derartige Verluste erst bei der Kontrolle buchmäßig zum Aus- 
druck kommen. 

Anderseits müssen die obere Grenze der Bewertung bei Aktien- 
gesellschaft und G.m.b.H. die Marktpreise bilden. IhrePestsetzuug hatten 
wir bereits bei den vorbereitenden Arbeiten besprochen. Hier sei nur noch 
darauf aufmerksam gemacht, daß für die Bewertung der Rohstoffe natür- 
lich nur die wirklichen Eingangswerte benutzt werden dürfen, wie sich 
solche aus den Eingangsrechnungen unter Abzug von Rabatten und 
Skonti, aber unter Hinzurechnung der mit auf das Warenkonto entfallen- 
den Eingangsspesen ergeben. Hieraufhin sind die für die Bewertung 
benutzten Preisverzeichnisse vorher zu prüfen, da namentlich die für 
Kalkulationszwecke dienenden Preisverzeichnisse oft höhere Preise ent- 



dbyGOOglC 



Bewertung von Waren. 127 

halten, um dadurch bei der Kalkulation den .Verlust, welcher durch die 
Lagerung ev. auch durch Verschnitt entsteht, auszugleichen. Nach 
unserer Ansicht dürfen aber derartige Preise nicht der Bewertung der 
Warenbestände bei der Inventur zugrunde gelegt werden. Ebensowenig 
wird man bei fortbestehendem Geschäft auf den Warenwert den Zins- 
verlust als Wertvennehrung in Anrechmung bringen dürfen, welcher 
dadurch entsteht, daß die Waren in größeren Posten längere Zeit liegen 
müssen, wie z. B. Holz, Wein und dergl. Denn diese Verluste sind 
Leerlaufskosten des Betriebes, sie dürfen bei bestehendem Betriebe nicht 
als Aktivum angesehen werden. Anders dagegen im Falle der Auflösung 
des Betriebes. Das Holz, der Waldbestand, der lagernde Wein usw. 
haben durch die Lagerung für jeden Dritten au Wert gewonnen. Sie 
können in den Zustand, in dem sie sich befinden, nur durch den Zeit- 
verlauf gebracht werden, jeder Dritte, der Waren der gleichen Beschaffen- 
heit haben wollte, müßte dieselben ebenso lange lagern lassen, er würde 
eben den gleichen Zinsverlust erleiden. Aus diesem Grunde erscheint 
es angebracht, wenn der Zinsverlust bei Auflösung des Geschäftes bezw. 
beim Übergang des Geschäftes in eine andere Hand in Rechnung ge- 
zogen wird. 

Gelegentlich wird in Betrieben zur Vereinfachung der Kalkulation 
folgendes vom Verfasser vorgeschlagenes Verfahren verwendet^): Die 
Rohstoffe werden bei ihrem Eingang unabhängig von dem jeweils ge< 
zahlten Einstandspreise dem Materialkonto zu festen, dauernd gleichen 
Preisen belastet. Die überschießenden Beträge werden einem Ausgleichs- 
kdnto belastet bezw. gutgebracht, je nachdem der Eingangswert größer 
oder kleiner ist als der feste Preis. Am Jahresschluß wird dann das 
prozentuale Verhältnis des Saldos dieses Au Sgl eich Skonto zum gesamten 
Material verkehr ermittelt und benutzt, um bei der Kalkulation diese 
Preisschwankungen durch einen Zu- oder Abschlag auf die Durchschnitts- 
preise zu berücksichtigen. Dies Verfahren bietet vor einer willkürlichen 
Änderung der Rohstoffpreise je nach dem jeweiligen Eingangspreis den 
Vorteil, daß hierbei auch geringere Schwankungen berücksichtigt werden, 
und daß an Stelle der Willkür eine planmäßige Berücksichtigung aller 
Preisschwankungen tritt. Verfasser möchte nun empfehlen, für die Be- 
wertung der Inventuraufnahme ebenfalls diese Grundpreise in Verbindung 
mit dem Zu- bezw. Abschlag zu benutzen, soweit sie nicht oberhalb 
der Marktpreise liegen. Dann kann die Bewertung bereits lange vor 
Beginn der Inventur vorbereitet werden, da ja Grundpreise festliegen 
und die Zu- und Abschläge jeweils auf die Summe aller Materialwerte 
bezw. einzelner Materialgruppen berechnet werden können. Würde man 
nicht in dieser Weise vorgehen, so müßte für jeden einzelnen Posten der 
wirkliche Einkanfswert bestimmt werden. Dies ist nicht ganz einfach, 



") Organisation 1007, J 



dbyGOOglC 



128 I)ic BewertuQg des Inventars. 

wenn man bedenkt, daß die meisten Preise schwanken, daß ferner meist 
Nachbezüge schon dann erfolgen, wenn der vorhandene Bestand noch 
nicht ganz aufgebraucht ist. Infolgedessen werden die oben angedeuteten 
Berechnungen notwendig werden. Handelt es sich um Materialien, 
welche nicht sehr starken Preisschwankungen ausgesetzt sind und von 
denen große Mengen vorhanden sind, so kann die Berechnung des Durch- 
schnittspreises im einzelnen Falle noch angängig sein. Sie versagt 
aber liberall dort, wo der Warenvorrat aus vielen Materialien besteht, 
die nur in verhältnismäßig geringen Mengen vorhanden sind wie z. B. 
in allen Betrieben mit verzweigter Fabrikation. Hier ist eine summa- 
rische Wertmittelung an Stelle der Einzelbewertung vorteilhafter. 

Vielfach werden Rohstoffe seitens des Betriebes selbst einer Vor- 
behandlung unterzogen, ehe sie zur Einlagerung kommen. So werden 
beispielsweise die Materialien der Eeramindustrie geschlemmt, die 
Borsten der BUrstenfabriken nnd Pinselfabriken gereinigt und sortiert, 
Gtewebefäden gefärbt, Kupferdrähte umsponnen, Hilfsmaterialien in be- 
sondere für den Gebrauch geeignete Formen umgegossen oder umge- 
schmolzen. Die für diese Arbeiten aufgewendeten Kosten gehören mit 
zu den Anschaffungskosten, sie müssen ebenso wie die reinen Einstands- 
preise und dergl. bei der Inventurbewertung berücksichtigt werden. 

Nun kommt es häufig vor, daß derartig vorbehandelte Rohstoffe 
auch im Handel zu haben sind, und daß der Preis dieser im Handel 
befindlichen Stoffe ein anderer ist, als der der selbst hergestellten. 
Welcher von beiden Preisen ist dann der Inventurbewertung zugrunde 
zu legen? Die Antwort auf diese Frage ergibt sich aus den Betrachtungen, 
welche wir über den Wertansatz im allgemeinen anstellten. Ist der 
Preis der im Handel zu beziehenden Waren höher, wie der Eingangs- 
wert der Bestände, d. i. wie der Preis, welcher sich aus dem Zu- 
sammenrechnen des Einkaufapreises der rohen Stoffe einschließlich aller 
Nebenkosten und den Reinigungskosten oder Kosten sonstiger vor- 
bereitender Arbeiten unter Beriicksichtigung der Ausbeute dieser Ar- 
beiten ergibt, so muß natürlich der letztere Preis in die Rechnung ein- 
gesetzt werden, da ja dieser unter Berücksichtigung der Regeln der 
Buchführung als das Äquivalent anzusehen ist, welches dem Werte des 
gereinigten Materials entspricht. Würde der Marktpreis angesetzt wer- 
den, so würde durch diese Bewertung ein Gewinn erzielt, der nicht 
dem Jahresverkehr entspringt. Dies ist aber nach den Regeln der 
ordnungsmäßigen Buchführung nicht zulässig. 

Ist dagegen umgekehrt der Marktpreis niedriger, wie der Preis, 
der sich aus den Aufwendungen des eigenen Betriebes ergibt, so muß 
der Marktpreis die Grundlage der Bewertung bilden. Denn dann ist 
eben der Gebrauchswert dieser Stoffe für den Betrieb nicht größer, 
als der Preis, für den dieselben von außerhalb bezogen werden können. 
Voraussetzung ist hierbei naturlich, daß die Qualität der auf dem Markte 



dbyGOOglC 



Bewertung von Waren. 129 

zu beziehenden Waren der der im Betriebe selbst vorbereiteten genau 
entspricht. 

% 98. Bezugsartikel, welche der laufenden Fabrikation dienen, 
können ebenso wie Hohstoffe mit dem Anschaffungspreise einschließ- 
lich aller Nebenkosten bewertet werden. Eine Wertsteigerung der- 
selben wird in der Begel nicht eintreten, es sei denn, daß einzelne 
Kateriallen nicht mehr bezogen werden können und infolgedessen einen 
höheren Wert erlangen. Doch wird eine derartige Werterhöhung für 
die Inventurb ewertun g ebensowenig berücksichtigt werden dürfen, wie 
Wertsteigerungen, die zufällig und ohne irgend welches Zutun des Be- 
triebes entstehen. 

Als wertmindemde Momente kommen neben Beschädigungen und 
zu großen Beständen vor allen Dingen in Frage Änderungen in der 
Fabrikation, und das Auttreten solcher Waren auf dem Markte, die 
den gleichen Zweck billiger erreichen lassen. Als Beispiele hierfür 
seien Revolverteile und die gleichen Teile nach einem Spritzverfahren 
hergestellt, Preßstäcke und Drehteile gegenüber gezogenen Gegen- 
ständen angeführt. 

Charakteristisch ist es fUr die Bezugaartikel, daß mit der Auflösung 
des Betriebes eine starke Minderung ihres Wertes eintritt. Inwieweit 
alsdann der Wert herabzusetzen ist, hängt davon ab, ob die einzelnen 
Gegenstände noch während der Dauer des Auflösungsstadiums verbraucht 
werden können oder nicht. 

9 99. Wir sahen bereits früher, daß unter Berücksichtigung der 
Gepflogenheiten der Buchführung Teil- und Fertigfabrihate bei der In- 
ventur nur mit solchen Preisen bewertet werden dürfen, welche den 
direkten Aufwendungen entsprechen, die auf diese Teil- und Fertig- 
fabrikate treffen. Dies sind nur Arbeitslöhne, Materialkosten und soldie 
Unkosten, welche nicht als Leerlaufskosten anzusehen sind, sondern 
welche je nach der Menge der verarbeiteten Waren schwanken. Hier- 
hier gehören z. B. die sog. Unkosten-Materialien, die Kosten der Unter- 
haltung des Werkzeuges und Maschinenparkes (nicht aber die Abschrei- 
bungen hierauf), femer der Anteil an den Kraftkosten, welcher über 
den Leerlauf hinaus zur Verarbeitung aufgewendet wird. Schließlich 
würde man den Teil der Abschreibungen, welcher der geleisteten Be- 
triebszeit entspricht, den An seh affungs kosten zurechnen müssen, wenn 
die Abschreibungen entsprechend der tatsächhchen Abnutzung bemessen 
werden. Denn dieser Teil der Abschreibungen gehört nicht zu den 
Leerlaufskosten. 

Es mag zugegeben werden, daß eine derartige Ausscheidung 
zwischen den anrechnuugsfähigen und nicht anrech nungsfähigen Un- 
kosten häufig Schwierigkeiten bereiten wird. Das Problem ist jedoch 
keineswegs unlösbar, wie Verfasser an anderer Stelle nachzuweisen ge- 
denkt. 

6iall, Invantnr. a 



dwGoogle 



ISO I^is Bewertung de« Inventars. 

Für die Bewertuog der Warenbestände können aua den ange- 
führten Gründen die Selbstkostenpreise, wie solche die Nachkalkulation 
ergibt, nicht ohne weiteres verwendet werden. Es kommt hinzu, daß 
in der Nachkalkulation meistens auch die Materialwerte nicht ohne 
weiteres den Eingangs werten entsprechen. Preisschwankungen, welche 
ja bei den Eigen-Fabrikaten in noch viel größerem Maße auftreten wie 
bei den eingekauften Waren, müssen hier auch in der Weise berück- 
sichtigt werden, daß ein Mittelpreia gebildet wird, der für die Bewer- 
tung maßgebend ist. Bei der Bildung dieses Mittelpreises muß selbst- 
verständlich Rücksicht genommen werden auf die Gründe, welche für 
die Preisschwankungen vorgelegen haben. Wenn beispielsweise durch 
Änderung des Arbeitsverfahrens, durch Übergang vom Zeitlohn zur 
Akkordarbeit oder durch Übertragen bestimmter Arbeiten an andere, 
niedriger entlohnte Arbeiterklassen oder durch Verwendung billigerer 
oder anders vorgearbeiteter Materialien eine bedeutende Verminderung 
des Selbstkostenpreises eingetreten ist, so muß hierauf bei der Fest^ 
Setzung des Inventurwertes Rücksicht genommen werden. Ältere Be- 
stände müssen dann nach diesem neuen Preise bewertet werden, denn 
derartige Umstände haben fUr den Betrieb die gleiche Bedeutung, wie 
äußere Einflüsse, die den Geschäftswert yermindem. 

Auch bei den Waren werden wieder besonders große Bestände 
als wertminderndes Moment berücksichtigt werden müssen, insbesondere 
wenn diese aus Teilfabrikaten bestehen, deren Ergänzung auf Fertig- 
fabrikate einen sehr großen Aufwand von Kapital beanspruchen würden. 
Bei Fabrikaten kommt ferner als wertminderndes Moment das Aufgeben 
der Fabrikation in Frage, namentlich bei solchen Sachen , welche der 
Mode unterliegen. Ebenso wird man selbst kleine Beschädigungen als 
erhebliche Wertverminderungen verursachend ansehen müssen. Selbst- 
verständlich werden derartige Waren, wie auch solche Stoffe, die ver- 
pfuscht, Ausschuß geworden oder auf andere Weise verdorben sind, bei 
der Bewertung auszuscheiden sein von den vollwertigen Fabrikaten, 
denn erstere haben lediglich den Altmaterial wert, der unter Umständen 
noch um die Klaubekosten vermindert werden muß. Sortierte Waren 
werden in der Regel höher bewertet werden müssen vne unsortierte 
Waren, und zwar entspricht der Mehrwert dem Verlust, welcher durch 
die niedere Bewertung der Ausschußwaren zuzüglich der Sortierkosten 
entsteht. 

Vielfach kann es vorkommen, daß trotz sorgfältigster Eontrolle 
der Aufnahmearbeiten Zweifel darüber entstehen, ob eine Ware zu einer 
bestimmten Klasse gehört oder nicht. In diesem Falle wird man meist 
den niedrigsten Preis zum Ansatz bringen dürfen, denn es ist besser, 
daß die Vermögensmasse zu klein erscheint, als daß der Wert zu groß 
angegeben wird, zum mindesten dann, wenn der Betrieb fortgeführt 
werden soll. 



dbyGOOglC 



Bewertung von Wftr«n, 131 

Eine besondere BerücksicbtigTisg verdienen größere An lagen, welche 
sich im Bau befinden. Hierher gehören beispielsweise Schiffe, Brücken, 
Kräne, Lokomotiven, Eisenbahnwagen und dergl. Meistens werden 
über derartige große Anlagen auch in aolchen Betrieben Aufzeichnungen 
bezügl. Material and Arbeit sich vorfinden, welche im übrigen auf eine 
genaue Kalkulation — zu ihrem eigenen Schaden — verzichten. Wich- 
tig ist es nun, daß die Bewertung derartiger Verzeichnisse so erfolgt, 
wie dieselben mit Rücksicht auf die Zugehörigkeit der TeiUabrikate 
zum Betriebe erfolgen muß. Die Zahlung des Kaufpreises in Baten, 
wie solche bei größeren Bauten ja meistens vereinbart wird, darf keines- 
wegs dazn verleiten, daß man die im Bau befindlichen größeren Werk- 
stücke höher bewertet, als nach den oben entwickelten Grundsätzen 
zulässig wäre. Insbesondere ist es unzulässig, etwa einen den gezahlten 
Raten entsprechenden Anteil des in den vereinbarten Kaufpreis ein- 
kalkulierten Gewinnes dem Herstellungswerte znzuschreiben. Denn man 
kann von einem Gewinn erst dann reden, wenn tatsächlich die ganze 
Anlage fertig gestellt und übergeben ist. Man denke an die Gfefahr 
des Mißlingens, die ja mit jedem Werke verbunden ist. 

Nur in zwei Fällen vrird man Waren, welche sich noch in der 
zu inventarisierenden Vermögensmasse finden, mit dem Verkaufspreise 
zu bewerten haben: Einmal dann, wenn der Verkanfserlös niedriger ist, 
als der Eingangswert. Denn bei Waren, die zur Veräußerung be- 
stimmt sind, ist die obere Grenze für den Geschäftswert eben der Er- 
lös, der sich aus ihnen erzielen läßt. Hier muß der Verkaufswert ein- 
gesetzt werden. Der zweite Fall, bei dem der Verkaufswert in Frage 
kommt, ist der, daß Waren fix und fertig hergestellt und bereits ver- 
kauft sind, und nur noch auf die Absendung warten. Dies kommt 
z. B. vor bei allen den Waren, welche sich in der Versandstelle zur 
Absendung befinden, femer bei solchen, die in einem zur Vorbereitung 
des Versandes dienenden Lager für bestimmte Aufträge zurückgestellt 
wurden (Espeditionslager) und die nun lediglich dort noch der Fertig- 
stellung anderer mit ihnen zum Versand zu bringender Waren harren. 
Doch ist in diesem Falle nicht unbedingt der Ansatz des Verkaufs- 
wertes geboten, wenigstens dann nicht, wenn es sich lediglich um ein 
Inventar fUr den Buchabschluß handelt. Soll aber das Inventar als 
Gnindlage für die Abfindung eines ausscheidenden Gesellschafters oder 
die Konkurseröffnung dienen, so wird man den durch den Verkauf der 
Waren bereits realisierten Gewinn berücksichtigen müssen, indem man 
diese Waren auch dann zum Verkaufspreise bewertet, wenn dieser 
höher ist als der Eingangs wert. 

Sehr häufig kommt es vor, daß mehrere miteinander durch die 
Einheit des Vermögens verbundene Betriebe sich gegenseitig Waren 
zuliefem. Diese Z wisch enlieferungen werden nun meist zu Preisen ver- 
rechnet, in denen ein Anteil an den Leerlaufskosten des herstellenden 



„Google 



132 Die BBwertniig dei InveatorB. 

Betriebes, h&ufig auch noch ein Gewinnanteil enthalten ist. Werden 
diese Verrechnungapreise bei der Inventiirbewertung: benutzt, bo werden 
. Leerlaufskosten, möglicherweise auch nicht realisierte Gewinne als 
Aktiva aufgeführt. Dies ist aber, wie wir oben sahen, unzulässig. 
Insbesondere kann dieser Fehler leicht vorkommen, wenn die zuge- 
lieferten Waren mit anderen Waren znaammen zu einem einheitlichen 
Produkte verarbeitet sind, wie z. B. Drähte, welche ein eigenes Kabel- 
werk fertigt, für elektr. Maschinen. Denn wenn auch für den emp- 
fangenden Betrieb der Verrechnungspreis zuzüglich der Nebenkosten den 
Eingangswert darstellt, so muß doch bei der Inventurbewertung nicht 
der Wert beim Eintritt in einen anderen Betrieb, sondern der 
Wert als Eingangswert zugrunde gelegt werden, der den Gegenständen 
beim Eintritt in die gesamte Vermögensmasse beizulegen ist. Zwischen- 
gewinne, welche der eine Betrieb aus seinen Zulieferungen an einen 
anderen auf Kosten des empfangenden erzielt, bewirken lediglich dann 
eine Vermfigensmehmng, wenn die Waren die wirtschaftlichen Grenzen 
der Vermögensmasse als solcher, nicht aber schon die innerhalb der- 
selben liegenden Grenzen zweier verschiedener Betriebe überschritten 
haben. Denn Waren -Gewinne, d. h. Vermehrungen der Vermögens- 
masse können nur durch den Warenverkehr nach außen erzielt werden. 

Ähnliche Verhältnisse bestehen bei Betrieben, welche Verkaufs- 
stellen unterhalten und diesen die Waren zu Katalogpreisen mit einem 
bestimmten Rabatt berechnen. Auch dann dürfen die Bestände der 
Filialen für die Inventur des Gesamtgeschäftes nicht zu dem Verrech- 
nungspreise bewertet werden, sondern sie müssen so bewertet werden, 
wie sie in die betr. Vermögensmasse eingetreten sind, d. h. zu den 
direkten Aufwendungen, welche für dieselben gemacht wurden. Diese 
Aufwendungen bestehen zunächst aus den Herstellungskosten des Stamm- 
betriebes. Za diesen treten aber noch hinzu die Aufwendungen, welche 
zum Zwecke der Verteilung der Waren auf die Filialen gemacht wurden, 
wie Transportkosten, Zölle, Verpackungs- und sonstige Nebenspesen. 

Anderseits müssen für das Inventar zum Buchabschluß der ein- 
zelnen Zweigniederlassungen die betr. Waren zum Verrechnungspreise 
zuzüglich der genannten Nebenkosten angesetzt werden. Denn für die 
Zweigniederlassungen bildet der Verrechnungspreis einschl. dieser Neben- 
auslagen den buchmäßigen Eingangswert. Hier wird man deshalb eine 
doppelte Bewertung der AVaren vornehmen müssen, denn es liegt der 
Fall vor, welchen wir in g 4 im Auge hatten, daß nämlich ein und 
derselbe Gegenstand Teil von zwei verschiedenen Zwecken dienenden 
Inventaren ist: dem Inventar des Hauptgeschäftes, welches den Ge- 
samtvennögensstand nacl^eisen soll, und dem Inventar der Zweig- 
niederlassung, das den Ertrag festzustellen hat, der von der betr. Zweig- 
niederlassung erzielt wurde. Die zwischen beiden Inventaren bestehende 
Differenz ist, wenn der Abschluß der Zweigniederlassung direkt in die 



dbyGOOglC 



Bewertong von Waren. 133 

Gesamtbilanz aufgenommen werden soll, zu Lasten des Warenkontos 
des Stammhauses auszubuchen. 

Sttick-Lizenzen, welche die einzelnen Waren belasten, dürfen bei 
der Inventur nur insoweit zur Anrechnung gebracht werden, als sie 
bereits festgestellt und dem Lizenzgeber gutgebracht sind. Denn nach 
dem Inhalt der meisten Lizenzverträge wird ein Artikel erst dann 
lizenzpflichtig, wenn er in den Konsum gelangt. Hierauf ist besonders 
zu achten, da die Stück-Lizenzen meist mit in den Selbstkostenpreis 
einkalkuliert werden. Es muß demnach gegebenenfalls der Selbstkosten- 
preis entsprechend berichtigt werden. Was hier von Lizenzen gesagt 
wurde, gilt aach von Steuern und ähnlichen Abgaben. 

Vielfach kommt es vor, daß Arbeiten, wenn sie von gewissen 
geringer vorgebildeten Arbeiterklassen oder von Lehrlingen ausgeführt 
werden, niedriger bewertet werden, als wenn die gleiche Arbeit von 
Vollarbeitem hergestellt wurde. Dies ist namentlich überall dort der 
Fall, wo wenig oder gar keine spezielle Arbeiten für diese erst«« 
Arbeiterklasse vorhanden sind, wo die Leute vielmehr je nacli ihrer 
Oeschicklichkeit angelernt werden. Kann man nicht mehr feststellen, 
welche einzelnen Posten von den Vollarbeitern oder von den Minder- 
arbeifern hergestellt wurden, so wird es zweckmäßig sein, den Preis, 
der sich bei der Verwendung von Vollarbeitem ergibt, nicht in seiner 
ganzen Höhe als Wert anzusetzen, sondern einen Abschlag zu maclien, 
welcher der Beihilfe geringer bezahlter Kräfte bei der Produktion 
Rechnung trägt. 

Die Größe dieses Abschlags richtet sich nach dem Verhältnis der 
beiderseitig geleisteten Arbeitsstunden und dem Durchschnittslohne jeder 
Klasse. Haben z. B. 100 Vollarbeiter mit einem Durchschnittslohne 
von 50 Pfg./Stunde im Jahre 300000 Arbeitsstunden geleistet, gleich- 
zeitig 10 angelernte Arbeiter die gleichen Arbeiten während 30000 
Stunden zum Durchschnittslohne von 30 Pfg. verrichtet, und 5 Lehr- 
linge während 12000 Stunden mit 10 Pfg. Durchschnittslohn, so ergibt 
sich flir die Lohnstunde der Durchschnittsbetrag aus 
300000 X 0,5 = 150000 
-I- 30000 X 0,3 = 9000 
4- 12000 X 0,1 = 1200 
342000 = 160200 

= 0,48 Pfg. 
d. h. auf den für Vollarbeiter berechneten Lohn wäre ein Abschlag von 

0,50 '« 

anzusetzen. 

Dort, wo eine regelmäßige Kalkulation nicht besteht, oder wo 
die Kai kulations werte mit Eücksicht auf die Leerlaufs kosten als Unter- 
lage für die Inventurbewertung nicht dienen können, kann man viel- 



dbyGOOglC 



134 I)is Bewertung des Inveut&rB. 

fach das folgende summarische Verfahren für die Wertermittlnng ver- 
wenden: Man bewertet die einzelnen Posten der Fabrikate entweder 
zu Verkaufspreisen oder zn den vorhandenen Kalkulationspreisen. Von 
der durch Addition der Werte der einzelnen Posten sich ergebenden 
Gesamtaumme bringt man dann einen Betrag in Abzug, der dadurch 
ermittelt wird, daß man den Oewinti auf schlag, mit welchem der Ver- 
kaufspreis kalkuliert ist, bezw. den Anteil an den Leeriaufakosten, 
welcher in den Selbstkosten werten enthalten ist, prozentual zum Ver- 
kaufswert bezw. Selbstkostenwert feststellt und damit den Cteaamt- 
betrag multipliziert. Dadurch wird wenigstens annähernd das Gleiche 
erreicht, wie wenn die Bewertung jedes einzelnen Postens zu richtigem 
Preise erfolgt wäre. 

In ähnlicher Weise sind die Abzugsposten zu behandeln, welche 
von der Kalkül ationsabteilung für den während der Aufnahme erfolgen- 
den Warenverkehr festgestellt sind. 

Die verschiedenen Fabrikationsstufen kann man bei der Bewer- 
tung der Halbfabrikate, wenn keine geordnete Kalkulation vorliegt, 
berücksichtigen, indem man für die an der Fertigstelimig der Werk- 
stücke usw. fehlenden Arbeiten einen bestimmten Bruchteil des Ge- 
samtwertes in Abzug bringt. Zweckmäßiger ist es jedoch, wenn man 
für die verschiedenen Fabrikatiousstufen die Selbstkostenpreise jeweils 
gesondert feststellt und hieraus die Inventurpreise ableitet. 

9 100. Wie bei der Aufnahme, so vrird man auch bei der Be- 
wertung der Waren nach Möglichkeit dafür sorgen, das alle die Leute, 
welche mit den verschiedenen Vermögensgegenständen während des 
Jahres zu tun haben, auch bei der Inventarisierung und Bewertung der- 
selben mitwirken. Bei der Bewertung handelt es sich insbesondere 
um Arbeiten, welche den Einkäufern und Kalkulatoren geläufig sind. 
Dementsprechend wird man auch diese Beamten soweit als irgend mög- 
lich für die Bewertungsarbeiten heranziehen. Femer wird man eine 
Arbeitsteilung bei der Bewertung insofern vornehmen, ala man alle die 
mechanisch zu erledigenden Arbeiten wie Ausrechnung und der gl. 
billigen Hilfskräften überträgt. 

Die Rechenarbeiten wird man wieder teilen in das Ausmuttipli- 
ziefen der Mengenziffern und Preise, und das Addieren der so gewonnenen 
Ergebnisse, femer in die bei jeder dieser Arbeiten vorzunehmende 
Nachkontrolle. Als Hilfsmittel können Rechenmaschinen zur Verwen- 
dung kommen. Schreibenden Maschinen wird man hierbei den Vorzug 
vor anderen gehen, weil sie eine Kontrolle der Richtigkeit der Rech- 
nung gestatten, ohne daß die Rechnung wiederholt werden muß. Will 
man diese Kontrolle wesentlich erleichtem, so kann man die Recfaen- 
streifen neben die betr. Zahlenreihen in das Aufnahmebuch einkleben. 
Man muß alsdann aber die Zeilenweite der Maschine so einstellen, daß 
sie sich mit der des Aufnahm eh eftes deckt. 



dbyGOOglC 



Bewertung sonstiger Bestände. 135 

■ Dort wo für die Ermittlang des Wertes eines Warenpostens eine 
größere Rechnung erforderlich ist, sollte man stets diese ganze Rech- 
nung in die Aufnahmepapiere eintragen, damit bei der Kontrolle jeder- 
zeit leicht ersichtlich ist, wie der einzelne Wert abgeleitet wurde. Aus 
dem gleichen Grunde wird man die Quelle des Preises (Seite des Preis- 
buches oder Nummer der Preiskarte) vermerken. 

6. Kapitel. BewertoDg soDstlger Bestände. 

H 101. Für die Bewertung von Konto-Korrent-Guthaben bildet 
der Buchsaldo den Ausgangspunkt. Als wertsteigemde Momente kom- 
men inzwischen aufgelaufene Zinsen und Nebenkosten, die dem Konto- 
Korrent-Konto zu belasten sind, in Frage; als wertmindemde Mo- 
mente aufgetretene Streitpunkte, anhängig gemachte Prozesse, Ver- 
■schlechterung der Zahlungsfähigkeit der Kunden, geltend gemachte Be- 
anstandungen der Lief erungen nnd fällig gewordene Konventionalstrafen. 
Die Wertermittlung muß mit der Prüfung der einzelnen Forderungen 
in bezug auf das Vorliegen der wertsteigemden oder wertmindemden 
Momente beginnen. Zu diesem Zwecke ist eine Nachprüfung des auf 
jedem einzelnen Konto sich ergebenden Saldos unerläßlich. Darüber 
hinaus muß auch festgestellt werden, inwieweit die bereits abge- 
schlossenen Konten noch zu Wertminderungen der Guthaben Anlaß 
geben können. Dies ist sehr häufig der Fall, Man denke beispiels- 
weise an eine zwar ein Kreditoren-Konto ausgleichende Zahlung, durch 
die aber eine noch strittige und deshalb nicht gebuchte Verpflichtung 
nicht erfüllt wird, oder durch eine zwar das Konto ausgleichende 
Wechselrimesse, deren Eingang zweifelhaft ist und dergleichen. Ins- 
besondere bei dem Konkurs-Inventar sind derartige Wertänderungen 
durch die ausgeglichenen Konten sehr häufig. So gehört hierher die 
zu Unrecht erfolgte Bevorzugung eines einzelnen Gläubigers, deren An- 
fechtung dem Konkursverwalter zur Pflicht gemacht wird. 

Zur Feststellung der Aussichten auf Eingang der Außenstände 
wird man über alle Schuldner, welche größere Summen zu zahlen haben, 
Auskünfte verlangen. Wenn diese Auskünfte bereits vorliegen, so ist 
Rücksicht zu nehmen darauf, ob dieselben aus der letzten Zeit stammen 
oder ob sie älteren Datums sind. Sind inzwischen größere Konjunktur- 
umschläge erfolgt, oder ist zu befürchten, daß ein Schuldner infolge 
größerer Zahlungseinstellungen in seiner Branche in Mitleidenschaft 
gezogen sein sollt«, so muß nach diesem Zeitpunkte eine besondere 
Auskunft eingeholt werden. 

Femer sind für die Eingangsaussichten etwa bereits festgesetzte 
Konkursdividenden, bei Rechtsstreiten etwa vom Gegner gemachte Ver- 
gleichavorschläge u. dergl. bestimmend. Handelt es sich um Schaden- 
«rsatzansprüche wegen Nichterfüllung der Vertragsbestimmungen aus 



dbyGOOglC 



136 ^i^ Bewertung des lüTentars. 

Werkverträgen, so wird man den Umfang der Wertmindemng der 
Forderungen gegebenenfalls mit Hilfe technischer Rechnungen er- 
mitteln können. Zum Beispiel wird man die Ersatzforderung, welche 
wegen Überschreiten der gewährleisteten Kohlen verbrauchsziffer bei 
einer Kraftanlage erhoben werden kann, dnrch Kapitalisierung der dem 
Mehrverbrauch entsprechenden Ausgabe ermitteln können, so daß, 
wenn der Kohlen verbrauch um 0,3 kg pro PS-Stunde größer war als 
gewährleistet, bei einer in lO stündigem Tagebetriebe arbeitenden 
200 PS- Dampfmaschine die Jahresmehrausgabe 

0,3 X 10 X 300 X 0,18 = 162 Mk. 
und demnach bei einer zehnjährigen Lebensdauer und Kapitalisierung 
mit 4"/^ der Minderwert bezw. die Höchstgrenze des Ersatzanspruchs 
4050 Mk. betragen würde. (Eventl. würde dieser Betrag nach der 
Rentenformel zu berechnen sein.) 

Die Berechnung von Zinsen im Konto-Korrent-V erkehr als wert- 
steigemde bezw. wertraindemde Momente unterbleibt bei den meisten . 
Betrieben. Bei einem Debitorenbestand e von etwa 20000 M, und drei- 
monatlichem Ziel ist der hierdurch entstehende Fehler 

20000 : 2 X 0.04 : 4 = 100 M. 
also im Vergleich zu der Genauigkeit, mit der Aufnahme der übrigen 
Bestandteile erfolgt, nicht ohne weiteres zu vernachlässigen. Zulässig 
wäre eine Vernachlässigung der Zinsen nur dann, wenn auch die Zinsen 
für die Konto-Korrent^ Schulden nicht zur Anrechnung gebracht wurden 
und wenn Außenstände und Schulden ungefähr die gleiche Größe 
haben. 

Zinsen aus Forderungen müssen, wenn eine Überwälzung auf die 
Schuldner nicht möglich ist (wie ja meistens bei den auf Ziel verkauften 
Waren), als wertmindemdes Moment angesehen werden. Dagegen 
bilden Zinsen aus der Passivseite insofern ein wertsteigerndes Moment, 
als dadurch der Zeitwert der Schulden vermindert und somit der Wert 
der Vermögensmasse erhöht wird. Dies ist namentlich beim Konkurs- 
inventar zu berück sich t^en, da lt. der Konkursordnung betagte Forde- 
rungen als sofort fällig gelten, und andererseits mit dem Tage der 
Konkurseröffnung die Berechnung weiterer Zinsen nicht mehr zu- 
lässig ist. 

Besonders zu behandeln sind Abzahlungs-Debitoren. Bei diesen 
ist die Berechnung des Zwischen zinses unerläßlich, da sich die Abzahlung 
meist auf einen sehr langen Zeitraum erstreckt. 

Ebenso wie Forderungen und Schulden müssen auch Wechsel 
und Wertpapiere bewertet werden. Wechsel im Portefeuille müssen 
auf den Tag der Inventar auf Stellung diskontiert werden. Das Gleiche 
gilt von Tratten, die sich, wie wir in g 50 gesehen haben, im Besitz 
der Vermogensmasse befinden und welche lediglich benutzt sind, um 
Buchforderungen, die bereits fällig sind, flüssiger zu gestalten. 



dbyGOOglC 



BcwertuDg BonsUger BeHtände. 137 

Die Ennittltmg der Zinsbeträge kann man dadurch Tereinfachen, 
daß man die Terschiedenen Posten nach ihrer Fälligkeit in Gruppen 
einteilt und für jede dieser Grappen den durchschnittlichen Zinsbetrag 
ermittelt. Dies Verfahren ist in der Regel genügend genau. 

S 102. Die Bewertung von Vorauszahlungen auf der Aktiv- und 
Passivseite muß sich nach dem zu Grunde liegenden Rechtsverliältnis 
richten. Der Wert, zu dem Vorauszahlungen auf der Aktivseite als Ver- 
mögensbestand angeführt werden ddrfen, hängt bei fortbestehendem 
Geschäft von der Zeit ab, für welche die Vorauszahlungen geleistet 
sind. Insbesondere wird man bei Versichenuigen den Zeitpunkt des 
Anfangs und des Endes der Versicherungsdauer und den Teil derselben, 
welcher den abgelaufenen Rechnungsabschnitt trifft, zu bestimmen 
haben. 

Bei Auflösung der Vermögen smasse ist festzustellen, inwieweit 
nach den vorliegenden Verträgen ein Rückforderungsrecht auf die 
Vorauszahlung besteht. Insbesondere werden bei Versicherungen nicht 
immer die vollen Beträge zurückgezahlt werden. 

Vorauszahlungen auf der Passivseite, das sind solche Voraus* 
Zahlungen, welche von Kunden als Anzahlungen auf in Arbeit befind- 
liche Werke geleistet werden, müssen mit ihrem vollen Betrage als 
Passiva erscheinen. Würde man hierauf keine Rücksieht nehmen, und 
diese Vorauszahlungen etwa im Verhältnis zu der Fertigstellung des 
betr. Werkes bewerten, so würde dadurch ein Gewinn, welcher in 
Wirklichkeit erst nach vollständiger Fertigstellung des Werkes erzielt 
wird, bereits mit dem Abschluß ausgeschüttet werden können. Dies 
ist aber, wie wir früher gesehen haben, keinesfalls zulässig, weil vor 
endgültiger Fertigstellung noch die Gefahr besteht, daß das Werk durch 
Zufall untergeht u. dergl. 

Den Vorauszahlungen gleich zu achten sind solche Vorräte, wie 
Kataloge, Reklameartikel u. dergl., welche nur dann Wert haben, wenn 
der Betrieb in seiner bisherigen Form fortgeführt wird. Solange die 
Foriüihrung möglich ist, dürfen deshalb diese Bestände bewertet 
werden. Die Realisierbarkeit derselben kommt hierfür gar nicht in 
Betracht, ebenso wenig wie bei Vorauszahlungen. Wenn daher von 
einer Revisionsgesellschaft eine gegenüber einem derartigen Aktiv- 
posten bei einem fortbestehenden Geschäfte erhobene Beanstandung 
damit begründet wurde, daß diese Werte nicht realisierbar seien, dann 
liegt darin eine Verkennung der für den Wertansatz geltenden Grund- 
sätze. Etwas anders ist es natürlich, wenn das Inventar den Wert 
einer aufzulösenden Vermögensmasse ermitteln soll Doch muß man 
auch dann alle vorliegenden Umstände berücksichtigen. Wenn z. B. 
der Konkursverwalter beabsichtigt, einen bestehenden Betrieb fortzu- 
setzen, so kann es unter Umständen als angebracht erscheinen, die vor^ 
bandenen, nur für den bestehenden Betrieb werthabenden Bestände als 



dbyGOOglC 



138 Die Bewertung des Inventars. 

Aktiva aufzunehmcB, wenigstens insoweit, als dieselben für den laufen- 
den Betrieb während der Dauer des Verfahrens noch gebraucht werden 
können. 

Neben den bereits genannten Drucksachen, Propagandamaterial, 
Katalogen n. dergl., gehören femer noch hierher solche Werte, die, wie 
vorausgezahlte Gehälter und Proviaionen, Bestandteil der Betriebskosten 
des kommenden Rech nungs abschnitte s sein würden. 

$ 103. Für die Bewertung der nicht buchmäßigen Rechte und 
Pflichten, wie z. B. des Wechselobligos, der Garantieverpflichtungen, 
Bürgschaften u. dergl. kann, wenn diese Verbindlichkeiten laufend be- 
stehen, ein durch die Erfahrung aus früheren Rechnungsabschnitten be- 
gründeter Prozentsatz zum Ansatz gebracht werden. Doch überhebt 
dies nicht der Prüfung, ob unter den besonderen Verhältnissen, ins- 
besondere unter Berücksichtigung der Marktlage, eine Erhöhung oder 
Ermäßigung dieses Satzes eintreten muß. 

Hat man das mit den einzelnen Firmen eingegangene Wechsel- 
obligo nach Personen zusammengestellt, so kann man die Zahlungi- 
fähigkeit der Vorderleute als Maßstab für die Bewertung der Verbind- 
lichkeiten gelten lassen. Diese ist wiederum unter Berücksichtigung 
der allgemeinen Wirtschaftslage zu beurteilen. 

Bei der Bewertung von Garantieverpflichtungen muß namentlich 
auch auf etwa im abgelaufenen Jahre zu Tage getretene Fabrikationsfehler 
Rücksicht genommen werden. Wenn z. B. in einer Fabrik elektrischer 
Maschinen infolge Verwendung von ungeeignetem Isoliermaterial ein 
großer Teil der in einem bestimmten Zeitraum hergestellten Kommu- 
tatoren ausgewechselt werden mußte, so wird man dies bei der Ab- 
schätzung der Garantieverpflichtungen wohl zu berücksichtigen haben. 
Der Wert derartiger Garantieverpflichtungen wird in diesem Falle be- 
stimmt durch die Kosten der Ausbesserungsarbeiten. Umgekehrt wird 
man aktive Garantieverpflichtungen, das sind solche, welche seitens 
eigener Lieferanten bezüglich der Ausbesserung von Betriebschäden, 
der Abänderung sich bemerkbar machender Mängel u. dergl. über- 
nommen sind, unter Umständen in ähnlicher Weise zum Ansatz bringen 
dürfen. Dies ist dann zulässig, wenn die in die Grenze der Gewährleistung 
fallenden Bestände ohne Rücksicht auf die Gewährleistung lediglich 
entsprechend den aufgetretenen Mängeln nach ihrem Zeitwert« zum 
Ansatz gebracht sind. In diesem Falle ist eben der eigentliche Ge- 
schäftswert nicht durch den Zustand der betr. Teile gegeben, sondern 
durch den Zustand in Verbindung mit der Gewährleistungspflicht. Der 
Geschäftswert erscheint demnach in dem Inventar in zwei Teilen. 
Eine derartige Teilung wird sich deshalb empfehlen, weil Garantiever- 
pflichtungen häufig zu Prozessen führen, deren Ausgang nicht ohne 
weiteres vorauszusehen ist. Außerdem wird durch eine derartige Be- 
handlung Vorsorge getroffen dagegen, daß im Falle einer Feuersbmnst 



dbyGOOglC 



Bewertung songtiger Bestände. 139 

oder eines sonstig:eii durch Versicherung gedeckten Schadens durch 
höhere Gewalt die Schaden angäbe zu hoch erfolgt, und dadurch der 
Versicherung Anlaß zu Beanstandungen gegeben wird, welche die Fest- 
stellung und Auszahlung der Entschädigung verzögern. 

I 104. Für den Fall der Auflösung einer offenen Handelsgesell- 
schaft oder sonstigen Gesellschaft mit Ausnahme der Aktienvereine 
und G. m. b. H. hat jeder Gesellschafter Anspruch auf Herausgabe der 
von ihm eingebrachten Gegenstände bezw. auf Ersatz des Geldwertes, 
derselben. Infolgedessen müssen diese Gegenstände ermittelt und be- 
wertet werden. Für den Wertansatz werden die gleichen Gesichts- 
punkte zur Anwendung zu bringen sein, wie beim Nießbrauchinventar, 
d. h. der Ausscheidende hat lediglich Anspruch auf Ersatz des Wertes 
zur Zeit des Ausscheidens. 

Ferner nimmt jeder Gesellschafter an den zur Zeit des Austrittes 
noch schwebenden Geschäften teil. Infolgedessen müssen diese noch 
schwebenden Geschäfte für die Au stritt sin ventur entweder bewertet wer- 
den, wenn nämlich der ausscheidende Gesellschafter durch Zahlung einer 
dem Werte entsprechenden Summe abgefunden werden soll, oder es muß 
Später entsprechend der Abwicklung des Geschäftes mit dem Ausscheiden- 
den abgerechnet werden. Als Maßstab für die Bewertung wird der Ertrag 
gelten müssen, den die noch schwebenden Geschäfte voraussichtlich 
einbringen werden. In dem Verhältnis des Anteils des ausscheidenden 
Gesellschafters zu dem der übrigen wird man diesen Wert auszuzahlen 
haben. Infolgedessen muß dieser auszuzahlende Teil für das Aus- 
einandersetzungsinventar und später für die Inventare der fortbestehen- 
den Gesellschaft als Aktivum zum Ansatz gebracht werden, denn dieser 
Teil ist der Kaufwert, den die übernehmende Partei für die Abwick- 
lung der laufenden Geschäfte dem Ausscheidenden vergütet. Ent- 
sprechend der Abwicklung der betr. Geschäfte ist dieser Aktivposten 
natürlich abzuschreiben. 

Auch im Konkursinventar wird es sich empfehlen, die noch nicht 
abgewickelten Geschäfte und die aus ihnen voraussichtlich erwachsenden 
Gewinne oder Verluste aufzuführen, damit durch das Konkursinventar 
die Aussichten, welche für die Befriedigung der Gläubiger bestehen, 
wirklich richtig dargestellt werden. Natürlich gehören in diesem Falle 
die noch nicht realisierten Gewinne nicht in die Bilanz hinein. Das 
hindert aber deren Aufnahme in das Inventar nicht, weil, wie wir schon 
früher gesehen haben, das Inventar über den Rahmen der Bilanz 
hinaus noch Auskunft über die Vermögenslage des Geschäftes geben soll. 



dbyGOOglC 



140 iuBere Formen dn Inventii«. EontroHen. Eosten. 

IV. Abschnitt. 
Äußere Formen des Inventars. Koutrollen. Kosten. 

1. Kapitel. Die Zasammonstelliing der iDventnrergebniSKe. 

f 105. Über die äußere Form des Inventars bestehen eine 
Reihe von gesetzlichen Vorschriften. Daneben ist für die Anfstellnng 
des Inventares, insbesondere für die Anordnung der verschiedenen Ver- 
mögen sgegenstände der Zweck des Inventars entscheidend. 

Von den gesetzlichen Vorschriften für die Form des Inventars inter- 
essieren uns hier hauptsächlich die Vorschriften des Handelsrechtes. § 41 
HGE., Abs. 2 u. Abs. 1 bestimmen für die Inventardarstellung folgendes: 

„Das Inventar nod die Bilanz kÖDDeD in ein dazn bestimmtes Bach ein- 
geschrieben oder jedesmal besonders anfgestellt werden. Im letzteren Falle sind 
sie zu sammeln und in znsammenfa äugender Beihenfolge geordnet aa^bewabren. 

Das Inventar und die Bilanz sind von dem Eanfmann zn unteraeiclmeu. 
Sind mehrere persöulich haftende OesellschafteT vorbanden, so haben sie alle zn 
anterzeiclioen." 

Daneben gelten für die Form des kaufmännischen Inventars die 
gesetzlichen Vorschriften über die flandelsbücher und die Regeln der 
ordnungsmäßigen Buchführung. Denn das Inventar bildet einen not- 
wendigen Bestandteil der Buchführung des Kaufmannes. Entsprechend 
diesen Vorschriften wird man Rasuren im Inventar verbieten müssen. 
Ebenso werden Änderungen nur in der Weise vorgenommen werden 
dürfen , daß die ursprünglichen Niederschriften lesbar bleiben. ■ Soweit 
das Inventar in Bücher eingetra^n wird, werden diese auch mit fort- 
laufenden Seitennummern zu versehen sein. Plätze, welche der Regel 
nach zu beschreiben sind, müssen, wenn sie gelegentlich frei bleiben, 
derartig durchstrichen werden, daß nachträgliche Eintragungen nicht 
mehr möglich sind. 

Andererseits erklärt Staub die Anwendung von Bleistift für die 
Aufstellung des Inventars ausdrücklich für zulässig, sofern nur ordnungs- 
mäßig ersichtlich ist, was niedergeschrieben wurde und welche Ände- 
rungen etwa später vorgenommen sind. Diese Auffassung, die sich auf 
eine Reichsgerichts-Entscheidung stützt, ist zu begrüßen mit Rücksicht 
darauf, daß die Inventuraufnahme selbst in der Regel innerhalb der 
Betriebsräume oder auf dem Lagerplatz vorgenommen werden muß, 
wobei das Mitführen von Tinte lästig sein würde. Immerhin wird man 
zweckmäßig statt Bleistifte Tintenstifte benutzen und femer denjenigen 
Teü der Schreibarbeiten bei der Inventur, welcher am Schreibtisch 
geführt werden kann, also das Einsetzen der Einzelpreise und das Fest- 
stellen der Gesamtbeträge der einzelnen Posten mit Tinte vornehmen, 
um sich dadurch soweit dies irgend ohne Behinderung der Arbeiten 
möglich ist, gegen nachträgliche Änderungen zu schützen. 



dbyGOOglC 



Die ZaMminenstelliuig der laTentarergebnisse. 141 

Was die Anordnung der einzelDen Posten im Inventar anbelangt, 
so wiesen wir an anderer Stelle schon darauf hin, dati einerseits dos 
Kontensystem, anderseits die Liquidität der verschiedenen Vermögeng- 
gegenstAnde und die Fälligkeit der Schulden als Gesichtspuakt für die 
Anordnimg der Gegenstände im Inventar zu gelten haben, wenn aus 
dem Inventar nicht nur der Wert, sondern auch die Zahlungsfähigkeit 
der Vermögensmasse ersichtlich sein soll. ' 

g 106. Bei der Listenanfnahme empfiehlt es sich, zunächst nur 
einzelne Aufnahm ebogen provisorisch mit Nummer zu versehen und an 
die Aufnahmebeamten auszuteilen und diese Bogen erst nach Fertig- 
stellung der Aufnahme zu heft«n und alsdann laufend zu uummerieren, 
um dadurch zu vermeiden, daß in den Aufnahmeheften zu viel freier 
Raum verbleibt, welcher die Übersicht stört. 

Bei der Aufrechnung von Aafnahmehefte tut man gut, die Seiten- 
beträge nicht vorzutragen. Denn dadurch wird ein etwa unterlaufener 
Rechenfehler durch die ganze Inventur hindurch geschleppt. Viel 
zweckmäßiger ist es, jede einzelne Seite für sich gesondert zu addieren 
und dann die Beträge aus den einzelnen Seiten in einer Zusammen- 
stellung zu vereinigen. Etwaige Berichtigungen von Fehlem werden 
dabei am besten in der Weise voi^enommen, daß die Berichtigungsposten 
mit roter Tinte an der betreffenden Stelle und bei der zugehörigen 
Seitensumme vermerkt werden, während die Berichtigung selbst erat in 
der Zusammenstellung am Schluß des Heftes vorgenommen wird. Als- 
dann werden entweder für die verschiedenen Abteilungen oder für die 
einzelnen Listen Einzel-Zusammenstellungen angefertigt und schließlich 
auf Grund dieser Einzelzusammenstellung eine nach den Konten des 
abzuschließenden Eontensystemes geordnete Gesarotzusammenstellung 
aufgesteUt (Beispiele s. S. 176 ff. u. S. 181). 

Wird die Aufnahme mit Hilfe des Zettelsystemes vorgenommen, 
so kann man für die Zusammenstellung mit Vorteil eine schreibende 
Addiermaschine benutzen, denn es genügt vollständig, wenn die ein- 
zelnen Posten mit ihrer Aufnahmenummer und ihrem Wertbetrage ver- 
zeichnet werden, da der gewünschte Einzelnachweis sich ja ohne wei- 
teres in den einzelnen Aufnahmekarten findet. Der gesetzlichen Vor- 
schriften wegen bestehen hiergegen kaum Bedenken, da ja § 41 HGB. 
die Verwendung loser Blätter gestattet. 

Die schreibenden Addiermaschinen lassen sich meistens so ein- 
stellen, daß man mit einer Hälfte der Maschine lediglich die Aufnahme- 
nummer schreibt, mit dem anderen Teile gleichzeitig ein oder zwei 
nebeneinander liegende Posten addiert. Auch kann man vielfach die 
Maschinen so einrichten, daß am Schlüsse einer jeden Zahlreihe selb- 
ständig der Transport niedergeschrieben und am Anfange der neuen 
Seite wiedeiiiott wird. Dies ist natürlich eine wesentliche Grleichtemng, 
wenn es sich beispielsweise um die Verarbeitung von 30 bis 40000 



dbyGOOglC 



142 Änfiere Formen det Inventars. Kontrollen. Kosten. 

Aofnahmeposten handelt, wie solche in Betrieben mit weitverzweigter 
EinzelfabnkatioD sehr leicht vorkommen können. 

i 107. Hier wäre noch kurz aui die Anordnung der Inventare 
einzugehen, welche mehreren Zwecken gleichmüßig dienen, so z. B. 
des Inventars für den Abschlnfi der Buchführung eines Einzelkaufmannes, 
in das gleichzeitig das Privatrermögen aufgenommmen werden muß. 
Wir erwähnten bereits, daß in solchem Falle zunächst das Inventar, 
welches zum Buchabscbluß dient, aufgestellt und abgeschlossen wird, als- 
dann das Inventar, welches die Peststellung des Gesamtvermögens 
ermöglichen soll. 

Entsprechend ist die Einteilung des Konkursinventars vorzu- 
nehmen, einmal nach den verschiedenen Ansprüchen, anderseits nach 
den gegenüberstehenden Haftungsobjekten. Zum Vermögen des Mannes 
gehört nicht das eingebrachte Gut der Frau. Betreibt die Ehefrau ein 
Geschäft, so haftet das Vermögen des Mannes natürlich überhaupt nicht, 
anderseits das eingebrachte Gut der Frau nur dann, wenn der Ehe- 
mann zum Geschäftsbetriebe seine Zustimmung erteilt hat. Auf alle 
diese Fälle ist bei der Aufstellung des Inventars zu achten. 

Um zu zeigen, wie wir der Darstellung von Inventaren aus ver- 
schiedenem Anlaß für zweckmäßig halten, bringen wir im folgenden 
einige Beispiele zum Abdruck, deren Ziffern natürlich völlig willkürlich 
gewählt sind. Selbstverständlich können vrir eben nur im allgemeinen 
zeigen, wie die Aufstellung vorzunehmen ist. Was im einzelnen etwa 
zu berücksichtigen ist, muß von Fall zu Fall entschieden werden. 

§ 108. Das Inventar ist im Handelsgeschäfte von allen fUr die 
Aufnahme verantwortlichen Personen zu unterzeichnen. Dies sind bei 
der offenen Handelsgesellschaft alle Gesellschafter, bei der Aktien- 
gesellschaft sämtliche Vorstandsmitglieder, bei der G. m. b. H. sämtliche 
Geschäftsführer, im Konkurs- und Liquidationsfalle sämtliche Verwalter 
bezw. Liquidatoren. 

Zu beachten ist, daß eine Stellvertretung der zur Unterzeichnung 
verpflichteten Personen auch durch Prokuristen nicht statthaft ist, selbst 
dann, wenn der Betriebsinhaber oder einzelne Mitglieder der offenen 
Handelsgesellschaft sich sonst um die Geschäfts erledigung nicht zu 
kümmern pflegen. Trotzdem findet mwi des öfteren Bilanzen ver- 
öffentlicht, welche von einem Vorstandsmitglied und einem Prokuristen 
unterzeichnet sind. Es ist dies ein Formfehler, der allerdings in der 
Regel weitere Folgen nicht haben vrird. 

Auch der ausgeschiedene Gesellschafter muß das Inventar unter- 
zeichnen, welches in seine Teilhaberzeit fällt, ebenso der ausgeschiedene 
Greschäftsführer, das ausgeschiedene Voretandsmitglied und dergl. Dies 
ist eine Pflicht, welche ihm das Gesetz in seiner Eigenschaft auferlegt 
hat. Er kann sich derselben nicht entziehen und gegebenenfalls im 
Klagewege hierzu angehalten werden. 



dbyGOOglC 



Die ZnsftnunenBtellung der InventurergebaiBSe. 143 

Kechtlich ist die Unterzeichnung des Inventars durch einen der 
Mitbeteiligten gleichbedeutend mit einem Anerkenntnis der Richtigkeit 
des Inhaltes des Inventars. Dies ist unter Umständen von Wichtigkeit, 
wenn es sich um Auseinandersetzungen und dergl. handelt. 

Zweckmäßig wird es sein, wenn man für den inneren Verkehr 
neben der Zeichnung der Leiter auch die Unterschrift aller derjenigen Per- 
sonen fordert, welche mit der In venturauf nähme zu tun hatten, selbstver- 
ständlich nur für den Teil des Inventars, auf den sich ihre Tätigkeit er- 
streckte. In Frage kommen z. B. die Aufnahmebeamten, die Kontroll- 
beamten, die Inventurleiter und die Mitglieder der Inventurkommission. 
Durch die Vorschrift der Unterzeichnung wird jedem einzelnen vor Augen 
geführt, daß er für die Richtigkeit seiner Angaben einzustehen hat. 

§ 109. Bei dem handelsrechtlichen Inventar ist in der Regel die 
Mitwirkung einer Urkundsperson nicht notwendig. Augen schein lieh 
geht das Gesetz davon aus, daß es im eigenen Interesse des Kauf- 
manns liegt, über seinen Vermögensbestand eine klare Übersicht zu 
bekommen. Nur das Konkursinventar soll unter Mitwirkung einer 
Urkundsperson aufgenommen werden. Doch kann das Konkursgericht 
Befreiung von dieser Vorschrift gewähren. Femer vrird für das familien- 
rechtliche und erbrechtliche Inventar vielfach die Hinzuziehung einer 
Urkundsperson verlangt. 

Auch die Abschätzung durch Sachverständige ist nicht überall 
vorgeschrieben. Im Handelsrechte fehlt eine zwingende Vorschrift voll- 
ständig. Nut im Falle der Au8eiuanderseta;ung kann eine Abschätzung 
durch Sachverständige verlangt werden. Ebenso bestimmt das bürger- 
liche Gesetzbuch auch nur, daß unter bestimmten Fällen die Ab- 
schätzung durch Sachverständige verlangt werden kann. 

Immerhin wird man vielfach sowohl bei der Inventuraufnahme, 
als auch bei der Bewert.nng Sachverständige und Urkundsperson hin- 
zuziehen, namentlich dann, wenn es sich um Inventare handelt, welche 
als Unterlage für besonders wichtige Schritte, wie beispielsweise die 
Aufnahme eines Teilhabers, die Umwandlung der Rechtsform der Ge- 
sellschaft oder die Auseinandersetzung dienen sollen. Denn dadurch 
wird etwaigen Streitigkeiten am ehesten vorgebeugt. 

§ 110. In einem großen Betriebe ist mit der Inventur ein nicht 
unbeträchtliches Schreibwerk verbunden. Auch muß für Kontroilzwecke 
ujid etwaige Prozesse jederzeit nachgewiesen werden können, in welcher 
Weise die Inventur aufnähme vor sich ging, insbesondere, welche Schritte 
für die Ermittelung der verschiedenen zum Ansatz gebrachten Werte 
getan wurde und vrie die Bewertung eines bestimmten Postens zustande 
gekommen ist. Es wird sich infolgedessen empfehlen, besondere In- 
venturakten anzulegen, welche in zeitlicher Reihenfolge die verschie- 
denen in Frage kommenden Schriftstücke aufnehmen. So gehören z. B. 
in die Inventurakten zunächst die allgemeinen Inventurvorschriften, 



dbyGOOglC 



144 ÄnBeie Formen des InTentara. EontroUen. Kosten. 

sodann die über die Verteilung dieser Vorschriften eingereichten 
Qnittungen, die verschiedenen Berichte über die Verteilung der In- 
venturbezirke, des Inventurpereonals, die Voraufnahme, die eigentliche 
Aufnahme in den verschiedenen Abteilungen, die Berichte der £ontroll- 
beamten über die von ihnen vorgenommenen Stichproben, die Korre- 
spondenz mit den Filialen über die Bewertung der dort befindlichen 
Warenbestände, über die Ausscheidung der untervvegs befindlichen 
Sendungen, die Klarstellung der Retouren, und sonstige in Verbindung 
mit der Inventur vorgenommene Feststellungen und dergl. Femer ge- 
hören zu den Inventurakten Kataloge und sonstige Verzeichnisse, wenn 
auf diese bei der Aufnahme oder Bewertung Bezug genommen wird, 
die Unterlagen für die Bewertung der Buchfordenmgen, alle für die 
Wertermittlung angestellten Berechnungen, Taxen und dergl., sowie die 
Protokotie über die Verhandlungen der Inventurkommission. Wird die 
Inventur nach ihrer Fertigstellung durch außerhalb des Betriebes stehende 
Personen nachgeprüft, so gehört auch der Bericht über diese Nach- 
prüfung zn den Inventurakten. 

Zweckmäßig ist es femer, wenn man den Inventnrakten einen 
von dem Inventurleiter aufzustellenden Bericht über die Inventur bei- 
fügt und in diesem alles, was für die Durchführung der Inventur 
wichtig ist, vermerkt. Die Akten bieten dann wertvolles Material für 
spätere Aufnahmen, während gleichzeitig die Revision vereinfacht und 
damit verbilligt wird. 

6 IIL Auf das Inventar im Handelsrechte finden dieselben Vor- 
schriften bezüglich der Aufbewahmngspflicht Anwendung, wie auf die 
sonstigen Geschäftsbücher und Geschäftspapiere, Nach g 42 H. G. B. 
sind diese 10 Jahre lang nach ihrer letzten Eintragung auch dann auf- 
zubewahren, wenn die betreffenden Untemehmungen zu Grunde ge- 
gangen sind. Zur Aufbewahrung verpflichtet sind die gleichen Personen, 
welchen die Aufstellung des letzten Inventars kraft Gesetzes oblag. 

Für die Aufbewahrung der Inventare, welche aus anderen An- 
lässen aufgenommen werden, richtet sich die Frist nach der Verjährung 
der aus den betr. Verhältnissen sich möglicherweise ergebenden An- 
sprüche. Diese Verjährungsfrist ist im allgemeinen eine 30jährige. 
Ausnahmen werden nur für die Ansprüche aus der Auseinandersetzung 
einer Gesellschaft bürgerlichen Rechtes, femer für die Ansprüche aus 
dem Erbschafts- und Familien rechte festgelegt. 

Es empfiehlt sich jedoch in Geschäftsbetrieben die Vernichtung der 
Inventare möglichst lange hinauszuschieben, da diese auch über die Ent- 
wicklung der Unternehmungen recht wertvolle Anhaltspunkte liefern, die 
häufig mit Vorteil verwendet werden können. 

Nach dem geltenden Rechte kann die Aufbewahrung in den 
Räumlichkeiten der verpflichteten Personen erfolgen. Bei der Aufbe- 
wahrung muß natürlich die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes 



dbyGOOglC 



Die ZnsammenBtellnng der Inventurergebnigae. Kontrollen. 145 

beobachtet werden, insbesondere wird man darauf dringen müssen, daö 
die Dokumente gegen Peueragefahr geschützt werden. Dadurch wird 
den betreffenden Personen u. a. für die Erhaltung dieser Dokumente 
eine Verantwortung auferlegt, die oft nicht im Einklang steht mit den 
Verhältnissen, in denen sie sich befindet. Denn gehen die Schriften 
durch ihre PahrläsBigkeit unter, so können sie für den anderen daraus 
entstehenden Schaden verantwortlich gemacht werden. Man denke nun 
2. B. an den Inhaber eines gerade eben liquidierten Geschäftes, welcher 
das ganze Vermögen verloren hat, und der nun dafür haften soll, daB 
die Dokumente, welche unter Umständen fUr Dritte von außerordent- 
licher Wichtigkeit sein können, während der Dauer der Aufbewahrunga- 
pflicht erhalten bleiben, oder an eine Ehefrau, die nach dem Tode 
ihres Mannes in dürftigen Verhältnissen lebt nnd nicht in der Lage 
ist, die insbesondere für die Sicherung der Dokumente gegen Feuers- 
gefahr notwendige Vorkehrungen zu treffen. Es wäre deshalb vielleicht 
zweckmäßiger, wenn statt der Aufbewahrung im eigenen Hause, die 
Niederlegung bei einer Behörde (Handelskammer), zum mindeetens aber 
die feuersichere Aufbewahrung vollgeschrieben werden würde. 

2. Kapitel. Kontrollen. 

g 112. Bereits während der Betrachtung der Aufnahmetechnik 
wiesen wir darauf hin, wie wichtig es ist, daß die Inventurarbeiten 
fortlaufend einer scharfen Kontrolle unterworfen werden. Denn in noch 
höherem Maße vde von den laufenden Oeschäftsarbeiten gilt von den 
Inventurarbeiten der Satz, daß ohne eine laufende Kontrolle, die bei 
allen Schwierigkeiten helfend eingreifen kann, eine glatte Abwicklung 
der Geschäfte überhaupt nicht möglich ist. Wir hatten deshalb bereits 
die Aufstellung von Kontrollbeamten für die laufende Aufnahme ver- 
langt. Die Unterlassung einer genügenden Beaufsichtigung der Auf- 
nabmearbeiten kann den ftir die Aufstellung des Inventars verantwort- 
lichen Personen unter Umständen als Fahrlässigkeit angerechnet werden, 
die beim Auftreten von groben Fehlem zum Schadenersätze verpflichtet. 

Zweckmäßig wird man, bevor mit der Aufnahme begonnen wird, 
für die gesamte Kontrolle einen Kontrollplan ausarbeiten. Dadurch 
hat man am besten die Gewähr dafür, daß die Kontrolle sich auch auf 
alle vorgesehenen Arbeiten erstreckt und daß die Kontrollbeamten 
nicht an einer Stelle unnötig viel Kontrollen vornehmen, an der anderen 
Stelle dagegen gar keine. 

I 113. Zunächst muß sich die Kontrolle auf das Portschreiten 
der Arbeiten erstrecken, damit in der für die Inventur vorgesehenen 
Zeit auch wirklich Aufnahme und Bewertung fertig werden. In Ab- 
bildung 5 brachten wir bereits einen geeigneten Vordruck für diese 
Zeitkontrolle. Die Unterlagen für die Ausfüllung dieses Vordrucke 

ern11,InTantiir. jq 



dbyGOOglC 



146 XnBere Formen des InventarB. Eontrolleik. Eosten. 

werden, soweit sie sich nicht durch Aufnahmepapiere selbst ergeben, 
zweckmäßig mit Hilfe kurzer Berichte beschafft, für welche passende 
Vordrucke leicht durch eines der bekannten Vervielfältigungaverfahren 
hergestellt werden können. 

Des Weiteren hat sich die Kontrolle der Aufnahme vor allen 
Dingen auf richtige Angabe der Mengen und richtige und Tollst&ndige 
Bezeichnung der aufgenommenen Posten zu erstrecken. Hier muß die 
Kontrolle namentlich bei Beginn der Aufnahmearbeiten tätig sein, da- 
mit sich das meist ungeübte Aufnahmepersonal an vollständige Bezeich- 
nung der einzelnen Waren gewöhnt. Zweckmäßig ist es deshalb, wenn 
man anfangs jede abgeschlossene Aufnahmeliste oder jeden Aufnahme- 
block Posten für Posten von dem Kontrollbeamten durchgehen läßt, 
am besten wohl an Hand eines Kataloges oder der Kalkulationazu- 
sammenstellungen, da ja dann am ersten unvollständige Angaben ent- 
deckt werden können. Sehr zweckmäßig ist ea auch, wenn die Kou- 
trollbeamten sich vor Beginn ihrer Kontrollarbeit auf Karten oder 
dergleichen eine kurze Zusammenstellung der für die Bewertung in 
Betracht kommenden Funkte machen, damit sie hierauf die Aufnahme- 
beamten besonders aufmerksam machen können. 

Berichtigungen, welche die Kontrollbeamten vornehmen, sollten 
immer deutlich durch Hinzufügen des Handzeichens des Kontrolibeamten 
oder auf andere Weise kenntlich gemacht werden, damit jederzeit fest- 
gestellt werden kann , wer für eine etwa falsche oder unvollständige 
Angabe verantwortlich ist. 

Bei der Kontrolle der Mengenangaben müssen die Kontrollbeamten 
vor allem auf die Einhaltung der vielen kleinen, scheinbar unwichtigen 
Maßregeln achten, welche für die Sicherstellung der Etichtigheit der 
Aufnahme getroffen sind. Auch diese Kontrolle vrird zu Beginn der 
Aufnahmearbeiten schärfer sein müssen, wie später. Im allgemeinen 
soll bei der Mengenkontrolle eines Postens der Kontrollbeamte zunächst 
die Menge selbst feststellen und erst dann nachsehen, in welchem Be- 
trage der betr. Posten in der Aufnahme enthalten ist, da sich sonst 
der Kontrollbeamte leicht den gleichen Täuschungen aussetzt, wie der 
Aufnehmende. Andererseits hat es sich nicht bewährt, wenn der Kon- 
trollbeamte völlig unabhängig von dem Aufnehmenden die Mengen 
einzelner Posten feststellt, und diese erst nach Beendigung der In- 
ventaraufnahme mit den Aufnahmeergebnissen verglichen werden. Denn 
dann kann man später eben nur feststellen, daß eine der beiden An- 
gaben iaisch ist, nicht aber welche von beiden. EHolgt dagegen die 
Kontrolle sofort nach Beendigung der Aufnahme, oder besser noch 
während der Aufnahme selbst, so ist eine Berichtigung verhältnismäßig 
einfach, femer kann man dann die Aufnahmebeamten entsprechend be- 
lehren bezw. ungeeignete Leute rechtzeitig entfernen, ehe durch falsche 
Aufnahmen weitere Schäden entstehen. 



dbyGOOglC 



Kontrollen. 



147 



Die Kontrollbeamten sollen über die von ihnen vorgenommenen 
Kontrollen Aufzeichnungen m&chen, damit an Hand dieser Äiifzeichnungen 
wieder die Tätigkeit der Kontrollbeamten nachgeprüft werden kann. 
Denn auch dies ist nötig, zumal wenn die Beamten im Kontrollieren 
nicht geübt sind. Man kann nun entweder die Kontrollbeamten ver- 
anlassen, die Durchführung der Kontrolle bei den einzelnen Posten in 
der Weise anzuzeichnen, daß sie in den Aufnahm epapi er en dem kon- 
trollierten Posten ihr Handzeichen oder einen sonstigen Vermerk hin- 
zufügen. Oder aber man kann die Tätigkeit der Kontrollbeamten durch 
Kontrollberichte überwachen, in denen die verschiedenen von ihnen 
vorgenommenen Stichproben am besten mittels der Aufnahmenummer 
bezeichnet werden, ebenso die dabei erhobenen Beanstandungen. Einen 
Vordruck für derartige KontroUbericbte bringen wir in Abb. 32. 



Abi). 82. Inventur 191... 

Waren aufnähme. 

Anfnahmebezirk Nr.: 7. Aufnahmeleiter: Bi». 

Aufnehmer: Meyer. Gehilfe: Schah. 

Kontrollen. 



Anfn. 




Beanstandungen wegen 








Nipdorschrift Zihlune 


Wiegen 


8o„,d^ 


511 


Arütw QM 43 


_ 


Material 

fem 


_ 




_ 


_ 


114 


Dynamobledte 


10kg + 




- 




- 


- 


913 
1313 


Dratsp«ien 




- 


Type 
vergessen 


- 


Tara 
vergessen 


- 








50i 533 581 682 583 587 716 611 631 689 




753 817 952 1001 1110 1180 1231 




Leute Nr. U 


81. 






Mü 


kr 30 7 





Die Kontrolle bei der Warenaufnahme muQ sich natürlich auch 
auf die Vollständigkeit der Aufnahme erstrecken; hierzu werden am 
besten die an den einzelnen Warenposten angebrachten Aufnahme- 
zeichen verwendet. Ebenso muß auf die richtige Führung der bei der 
indirekten Aufnahme notwendigen Berichtungslisten geachtet werden, 
denn diese bilden ja ebensogut einen Bestandteil der Warenaufnahme, 
wie die eigentlichen Ausfehreibungen der vorhandenen Bestände. 

Die Kontrolle der Aufnahme der übrigen Vermögensbestandteile 
muß sich vor allen Dingen auch aof die Vollständigkeit der Aufnahme 

10* 



ügtzo.o, Google 



148 ÄoBere Formen des Inventars. Kontrollen. Kosten. 

erstrecken. Zweckmäßig wird man hierfür ältere In venturaufn ahmen 
benutzen, insbesondere dann, wenn im Eonkursfalle der Verdacht be- 
steht, daß Vermögensatücke beiseite geschafft sind. Daneben ist natur- 
gemäß auch auf die Vollständigkeit der Bewertungsunterlagen zu achten. 

§ 114. Die Kontrolle der Bewertung muß vor allem die Zu- 
lässigkeit der Wertansätze unter Berücksichtigung des Zweckes der 
Inventuraufnahme und der gesetzlichen Vorschriften prüfen. Nament- 
lich wird die Prüfung dann besonders sorgfältig vorgenommen werden 
müssen, wenn gegenüber dem Eingangswerte Werterhöhungen voTge- 
nommen sind. Das Gleiche gilt auch dann, wenn es zweifelhaft sein 
kann, ob die Werterhöhung durch besondere Aufwendungen gerecht- 
fertigt wird. 

Im einzelnen ist insbesondere auf die richtige Bewertung der 
marktßihigen Waren, auf sachgemäße Berücksichtigung des Veraltens, 
auf übergroße Lagerbestände und Kommissions - Lager zu achten. 
Auch muß darauf gesehen werden, daß in Konsignation befindliche 
Ware, ebenso die Ware der Zweiganstalten nicht mit dem Gewinn- 
aufschlag, sondern lediglich zu den nach § 60 ansatzfähigen Her- 
ßtellungskosten bewertet werden. Bei Konsignationswaren ist femer 
auf sachgemäße Berücksichtigung des Veraltens und der zu Lasten des 
Betriebes gehenden Kosten der ZurUcksendung zu achten, während 
andererseits bei den Filialwaren ein Zuschlag fUr die Frachtkosten bis 
zu den Filialen angerechnet werden darf. 

I 115. Daß die rechnerische Richtigkeit der Zusammenstellung 
recht sorgfältig nachgeprüft werden muß, bedarf keiner besonderen 
Erwähnung. Dennoch findet man bei der Nachprüfung von Inventuren 
häufig recht grobe Rechenfehler, die sieh bei einiger Sorgfalt recht 
gut vermeiden lassen. Ein Hilfsmittel für die Kontrolle der Addition 
von Listen besteht in folgendem Verfahren: 

Man stellt aus der Gesamtsumme aller in der betr. Liste sich be- 
findenden Blätter und der Blattzahl fest, welcher durchschnittliche 
Seitenbetrag auf eine Seite entfällt. Dann untersucht man, welche 
der einzelnen Seiten von diesem Durohschnittabetrag nach oben oder 
unten wesentlich abweichen. Dadurch, daß man bei diesen Seiten nach- 
prüft, ob die Ausrechnung und Addition richtig ist, kann man dann 
leicht grobe Rechenfehler finden. Zweckmäßig ist es bei diesem Ver- 
fahren, wenn man solche Seiten, die von vornherein ganz außergewöhn- 
lich stark von dem Durchschnittswerte abweichen, ausscheidet. Die 
Feh 1er Wahrscheinlichkeit vrird, wenigstens soweit reine Rechenfehler 
in Frage kommen, auf diese Weise auf den Durchschnittsbetrag be- 
schränkt. 

% 116. Außer diesen durch die mit der Aufnahme und Aus- 
wertung beauftragten Beamten vorzunehmenden Kontrollen wird natür- 
lich auch der für die Aufnahme verantwortliche Geschäftsleiter wenigstens 



dbyGOOglC 



Kontrollen. 149 

stichprobenweise eine Kontrolle der Inventar Tomehmen müssen, schon 
Bin die Aufnahme- und Kontrollbeanit«n dadurch zu sorgfältiger Arbeit 
zu veranlassen. Außerdem kann auch seitens der Buchhalterei eine 
Kontrolle der durch die Inventur ermittelten Bestände vorgesommen 
werden. Diese buchhalterische Kontrolle ist verhältnismäfiig einfach, 
wenn die Betriebs-Bnchföhrung so eingerichtet ist, dafi sich aus ihr 
die jeweiligen SollbestSnde der verschiedenen Arten von Waren ent- 
nehmen lassen. Ist dies nicht der Fall, so kann man in folgender 
Weise wenigstens eine ungefähre Kontrolle der Bestände an Hand der 
Buchführung durchfuhren: 

Man ermittelt aus dem vorhergehenden Geschäftsjahr den Pro- 
zentsatz des an den verkauften Waren eizielten Gewinnes (Bnitto- 
Qewinnes) ohne Berücksichtigung der Handlungsunkosten, Abschrei- 
bangen und sonstiger Leerlaufkosten des Betriebes. Alsdann berech- 
net man auf der Habenseite des Warenkontos den Selbstkosten wert der 
verkauften Waren in der Weise, daß man von dem Betrage der Haben- 
seite den Bruttogewinn-Aufschlag in Abzug bringt. Der sich dann er- 
gebende Saldo des Warenkontos entspricht ungefähr dem wirklichen 
Warenbestände, wenn auf der Habenseite tateächlich nur wirkliche 
Verkaufsposten, nicht aber auch Materialretouren verbucht sind und 
wenn andererseits auf der Sollseite nur wirkliche Anschaffungspreise, 
nicht aber Rabattgutschriften und Warenretoaren vermerkt werden. 
Meistens lassen sich diese Beträge an H^nd von Beibuchern gesondert 
ermitteln. Der auf diese Weise ermittelte Warenbestand muß wenigstens 
ungefähr mit dem aus dem Inventar sich einbanden Warenbestaude 
tibereinstimmen. Um schon möglichst bald nach der Aufnahme die 
Richtigkeit der durch die Aufnahme ermittelten Bestände kontrollieren 
zn können, empfiehlt es sich, sofort nach Beendigung der Aufnahme 
eine näherungs weise Wertermittlung in der Weise vorzunehmen, daß 
man zunächst eine oberflächliche Berechnung der Hanptposten vor- 
nehmen läßt und alsdann die so gewonnenen Ziffern mit dem durch 
die Bücher ermittelten Bestände vergleicht. Stellen sich dann ganz 
augenfällige Differenzen heraus, so wird es meist nicht schwer sein, 
die Aufnahme nodimals nachzukontrollieren, da meistens die Weiter- 
verarbeitung der verschiedenen Waren dann noch nicht begonnen hat. 
Auch durch Vei^leich mit den in den einzelnen Abteilungen bei der 
vorjährigen Inventur vorgefundenen Beständen und unter Berücksichti- 
gung der mehr oder weniger starken Einkäufe im laufenden Jahre, der 
Personalvermehmng in den Werkstätten, ebenso des Umsatzes wird 
man leicht feststellen können, ob grobe Aufnahmefehler vorgekommen 
sind. Als letztes Mittel bleibt schließlich noch eine dnrch Sach- 
verständige vorgenommene Abschätzung der verschiedenen Bestände. 
Hierbei muß man natürlich insofern vorsichtig sein, als man das Ab- 
schätzen in nicht zn großen Posten und möglichst an Hand von Preis- 



dbyGOOglC 



150 Äußere Ponnen des InTentars. Kontrollen. Kosten. 

biichem und dergl. vornehmen lassen soll. Ebenso ist es erforderlich, 
daß die Abschätzenden die einzelnen Bestände in ihrem ganzen Um- 
fange zu Gesicht bekommen, da sonst natürlich eine genaue Schätzung 
nicht möglich ist. Vorteilhaft ist es schließlich, die Schätzung von 
mehreren Personen unabhängig voneinander voiaehmen zu lassen, denn 
dadurch wird die Zuverlässigkeit der Angaben wesentlich erhöht. 

§ 117. Neben dieser Kontrolle durch den aufnehmenden Betrieb 
gelbst muß bei Aktienvereinen und bei solchen G. m. b. H., welche 
statutarisch einen Aufsichtsrat oder ein sonstiges Kontrollorgan bestellt 
haben, auch durch dieses eine Nachprüfung der Inventur aufnähme er- 
folgen. Diese Nachprüfung sollte sich vor allem auch auf die Zuver- 
lässigkeit des Aufnahmeverfahrens erstrecken. Es wird deshalb zweck- 
mäßig sein, wenn der Aufsichtsrat von den Inventur- und Bewertungs- 
vorschriften Kenntnis nimmt, oder wenn ein Mitglied des Aufsichtsrates 
an den Sitzungen der Inventurkommission, sofern eine solche bestellt 
ist, sich beteiligt. Ebenso wird der Aufsichtsrat eine Nachprüfung der 
vollständigen Aufnahme vornehmen müssen, denn er trägt ja für den 
Fall, daß die Aufnahme unrichtig ist, auch die Verantwortung für die- 
selbe. Fehlt es an einem sachverständigen Mitgliede im Aufsichtsrat, 
Bo ist es am Besten, wenn der Aufsichtsrat einen außerhalb des Betriebes 
stehenden Sachverständigen mit der Ausübung seines Kontrollrechtes 
betrauen wird. Dies geschieht Ja auch meistens dadurch, daß der Auf- 
sichtsrat nach Abschluß eine eingehende Prüfung der Buchführung und 
Bilanz vornehmen läßt. Zweckmäßiger würde es jedoch sein, wenn 
diese Prüfung nicht erst nach Fertigstellung der Bilanz vorgenommen 
würde, da dann etwaige Unstimmigkeiten in der Inventuraufnahme nur 
sehr schwer festgestellt werden können, sondern wenn die Prüfung 
bereits mit Beginn der Inventur in Angriff genommen würde, d. h. 
wenn schon die Vorbereitungen für die Inventur durch unparteiische 
Sachverständige überwacht werden, damit diese etwaige Bedenken 
gegen das Aufnahmeveriahren oder gegen die Bestimmungen über den 
Wertansatz so rechtzeitig zur Sprache bringen können, daß hierzu der 
Aufsichtsrat gegebenen Falls noch vor Beginn der Aufnahme Stellung 
nehmen kann. 

Was oben von dem Aufsichtsrat gesagt wurde, gilt sinngemäß 
für den Gläubigerausschuß bei einem Konkursinventar. 

Eine Kontrolle der Inventur aufnähme durch die Aktionäre oder 
einzelne Gesellschafter einer G. m. b. H., auch wenn dieselben die Mehr- 
heit des Aktienkapitals oder der Geschäftsanteile besitzen, darf vom 
Voi^tande einer A.-G. bezw. vom Geschäftsführer nicht ohne weiteres 
gestattet werden, wenn die Gesellschafter an der Geschäftsführung 
nicht beteiligt sind. In beiden Fällen kann jedoch die General-Ver- 
sammlung bezw. die Gesellschafter-Versammlung mit einfacher Stimmen- 
mehrheit eine Nachprüfung der Bilanz und damit selbstverständlich 



dbyGOOglC 



Kosten der Inventur. 161 

aucb der ihr zugrunde liegeDden Inventuraufnahme anordnen und hierzu 
auch Aktionäre oder Teilhaber bestimmen. 

Bei der offenen Handelsgesellschaft hat jeder Gesellschafter das 
Recht, die Vorlage der Inventuraufnahme zu verlangen, auch dann, 
wenn er im allgemeinen von der Geschäftsführung ausgeschlossen ist. 
Ebenso kann sich jeder Oesellsehafter eines Beistandes bei dieser 
Prüfung bedienen. Weigern sich die übrigen Gesellschafter, die Prüfung 
zu gestatten, so können sie hierzu vom Registergericht angehalten 
werden. Ebenso ist es natürlich möglich, daß im Prozeßwege die Vor- 
legung der Inventuraufnahme erzwungen werden kann, denn die Inventur 
gehört ebenso zu den Bestandteilen der ordnungsmäßigen Buchführung 
wie die übrigen Geschäftsbücher. 

3. Kapitel. Kosten der Inventiir. 

% 118. Die Kosten der Inventuraufnahme sind in der Regel nicht 
gering. Es ist deshalb wohl am Platze, wenn wir hier fragen, wer 
dieselben zu bezahlen hat. Als Kosten der Inventurauf nähme kommen 
zunächst in Betracht: die direkten Auslagen für die notwendigen Vor- 
drucke, die Löhne für das Aufnahmepersonal, die Honorare der hinzu- 
gezogenen Sachverständigen, die Kosten etwaiger Taxen, chemischer 
Untersuchungen u. dgl., femer die Kosten etwaiger Hilfsarbeiten und 
Bestellung von Hilf s Vorrichtungen, wie Rechen arbeiten, Beschaffung 
■von Wagen u. dgl. Zu diesen direkten Auslagen kommen noch hinzu, 
die Verluste, welche durch Störung des Betriebes, durch Beschädigung 
der Waren bei der Aufnahme, durch Standgelder von Eisenbahnwagen, 
welche wegen der Aufnahmearbeiten nicht entladen werden können, 
ebenso durch Einlagerungskosten u. dgl. entstehen, sowie femer, wenn 
die Inventuraufnahme eine anßei^ewöhnliche ist, die Kosten, welche durch 
Liefern ngsverzögerungen, sei es dadurch, daß Konventionalstrafen er- 
wirkt werden, sei es durch Uehrauslagen au Eilfracht u. dgl. auflaufen. 

Sofem es sich um die gewöhnliche, ordnungsmäßige Inventurauf- 
nahme handelt, kann es nicht zweifelhaft sein, daß diese Kosten der 
aufnehmenden Vermögensmasse zur Last fallen. Das Gleiche gilt von 
der Inventuraufnahme, welche bei Eröffnung des Konkursverfahrens 
notwendig wird. Hier ist in § 58 der KO. ausdrücklich bestimmt, daß 
diese Kosten Massekosten sind, daß also derartige Kosten vorweg von 
der Masse berichtigt werden müssen. 

Wird die Inventur aufnähme dagegen außerhalb des regelmäßigen 
Geschäftsganges vorgenommen, so fallen die Kosten im Regelfalle dem- 
jenigen zur Last, welcher diese Aufnahme veranlaßt, also bei einer 
offenen Handelsgesellschaft dem die Aufnahme beantragenden Gesell- 
schafter, bei einer Aktiengesellschaft gegebenen Falls dem ohne zwin- 
genden Grund eine Aufnahme veranlassenden Aktionär bezw. bei einer 



dbyGOOglC 



152 AuanützuDg des Inventars. 

Q. m. b. H. den beantragenden Gesellschaftem. Jedoch kann in diesea 
beiden Fällen die Generalversammlung bezw. GeseUschafter- Versamm - 
lung beschließen, daß die Kosten von der Geaellsehaft erstattet werden 
müssen. Dient die Inventuraufnahme als Beweismittel in einem Bechts- 
streit, so können natürlich die Kosten als Teil der Bechtestreitskosten 
betrachtet und dementsprechend dem unterliegenden Teile auierlegt 
werden. 



V. Abschnitt. Ausnutzung des Inventars. 

1. Kapitel. Ertrags-EalkalatiOD. 

I 119. Die Inventur bietet eine gute Gelegenheit, eine Beihe 
von Nebenarbeiten auszuführen, die umsoweniger versäumt werden 
sollte, als ohnedies die Inventur erhebliche Kosten verursacht, welche 
bestmöglichst ausgenutzt werden müssen. 

Im Geschäftsbetriebe wird man zunächst auf Grund des Inventur- 
ergebnisses die laufende Statistik berichtigen. Dies gilt namentlich 
von der Auftragsstatistik, Lagerkontrolle, Ausbeute- und Umsatzstatistik. 
Femei wird man die Warenaufnahme und die damit verbundene Durch- 
musterung des Lagers benutzen, um unverkäufliche "Waren herauszu- 
suchen und zu herabgemindertem Preise zum Ausverkauf zu bringen, 
ein Verfahren, das namentlich in den Saisongeschäften sehr gebräuch- 
lich ist. Auch Umänderungen in der Lagerung der Waren werden 
zweckmäßig mit der Inventur vorgenommen. 

Des weiteren kann man die durch die Inventur gewonnene Über- 
sicht über die Bestände sehr gut benutzen, um genauere Ertrag^- 
kalkulationen unter Berücksichtigung des Zinsverlustes durch Lager- 
bestände aufzustellen. 

Nicht zuletzt sei schließlich der Aufräume- und Reinigungsarbeiten 
gedacht, die am besten mit der Inventur verbunden werden, da bei 
dieser ohne dies fast jedes Stück in die Hand genommen werden mnß. 

g 120, Besonders wichtig erscheint uns die Aufstellung von 
Ertragskalkulationen an Hand des Inventars, in denen auch der Zins- 
verlust, welcher durch die erforderlichen Lagerbestände verursacht wird, 
berücksichtigt ist. Denn es ist klar, daß bei der Kalkulation der 
Selbstkosten mit Hilfe eines Durchschnitteprozentsatzes der allgemeinen 
Unkosten die Zinsen, welche einzelne außerordentliche hohe Bestände 
erfordern, von solchen Waren mitgetragen werden müssen, welche 
nur in geringen Mengen vorrätig gehalten werden. Dadurch wird 
scheinbar der an diesen Gegenständen erzielte Gewinn zu Gunsten der 
größere Vorräte bedingenden vermindert. Allerdings bietet der durch 
die Inventuraufnahme ermittelte Bestand nicht ohne weiteres eine Unter- 



dbyGOOglC 



Brtr&gg-KalkDlation. 15g 

läge für die Zinsberechnung. Denn für diese ist der Durchschnitts- 
wert des Bestandes maßgebend. Dieser ist aber nicht immer gleich 
dem Inventurwerte, er wird vielmehr meist, namentlich bei Saison- 
artikeln, ein anderer sein. Dennoch kann man auf Grund des Inventur- 
bestandes eine Ertrags-Kalkulation vornehmen, wenn man die Umsätze 
in den einzelnen Artikeln im Lauie des Jahres feststellen kann. Dies 
ist meistens eicht sehr sciwierig, wenigstens dann nicht, wenn für 
die verschiedenen Waren gnippen besondere Verkaufskonten geführt 
werden, wie dies ja wohl in allen größeren Betrieben der Fall ist. 
Wenn man alsdann von der jeweiligen Habenseite dieser Konten den 
durchschnittlichen Bruttogew innauischlag in Abzug bringt, ähnlich wie 
wir dies in § 116 für die Ermittlung des Gesamtwarenbestandes zeigten, 
(jedoch mit dem diesjährigen Inventurbestande, also genauer!) so er- 
gibt der jeweilige Monats -Ab Schluß den ungefähren Bestand am Schlüsse 
des Monats. Der letzte Bestand muß sich natürlich mit dem Inventur- 
werte decken. Aus den so ermittelten Monats-Beständen kann leicht 
der Durchschnittswert; berechnet werden. Alsdann sind alle Unterlagen 
für die Berechnung der Zinsen, welche der einzelnen Warengruppe 
zuzuschreiben sind, gegeben. Naturgemäß muß man hierbei auch die 
verschiedenen Teile der Bestände beachten. Insbesondere wird man bei 
Fabrikaten auch die entsprechenden Teilfabrikate und die speziell für 
die betrachtete Warengruppe vorrätig gehaltenen Bezugsartikel mit 
berücksichtigen. Dagegen können solche Materialien, welche wie Kupfer, 
Messing und dgl. für mehrere Betriebszweige verwendet werden können, 
bei der speziellen Berechnung ausscheiden und mit in die allgemeinen 
Unkosten eingerechnet werden. 

Ein Beispiel wird das Gesagte besser erläutern. Ein Betrieb, der 
drei verschiedene Warenarten ABC herstellt, soll am Inventurtage 
folgende Bestände incl. Teilfabrikate vorgefunden haben: 

Fertige A-Ware 10000 Mk. 

Fertige B-Ware 40000 Mk. 

Fertige C-Ware 2000 Mk. 

Allgemein verwendbares Rohmaterial und solche Bestände, welche 
nicht auf die einzelnen Waren verteilt werden können: 45000 Mk. 

Die monatlichen Bestände sollen betragen haben bei den A-Waren: 

6000, 11000, 18000, 28000, 42000, 70000, 50000, 45000, 30000, 
21000, 17000, 10000, sodaß der Durchschnittsbestand 29000 Mk. betrug. 

Hingegen soll der Bestand an B< Waren sich stets auf der durch- 
schnittlichen Höhe von 40000 Mk. gehalten haben, während der Be- 
stand an C-Ware im ersten Halbjahre durchschnittlich 18000, im zweiten 
Halbjahre durchschnittlich 2000 Mk. betragen haben mag. Alsdann 
ergibt sich für die Zinsvert: eilung folgende Berechnung. 



dbyGOOglC 



154 Ansnütznog des Inventars. 

Der durchschnittliche Oesamtbestand betrug: 
A-Ware = 290CtO 
B-Ware = 40000 
C-Ware = 10000 
gemeinsame Waren — 45000 
insgesamt 124000 
demnach wäre den A- Waren j^ • 100 =: 23 */(, des gesamten Zinsbe- 

40 
träges, den B-Waren ^^ • 100 = 32 "/(, der Zinsen und den C-Waren 

,j^j -100 = 8 70 ^^ belasten, während in den allgemeinen Aufschlag 

—-, • 100 ^ 37 "/o Zinsen einzurechnen wären. 

Betrüge der auf die Warenbestände entfallende Teil der Zinslast 
10000 Mk., die allgemeinen Unkosten 20000 Mk., so würde bei einem 
Umsatz von 200000 Mk, der allgemeine Aufschlag auf alle Waren: 
20000 + 0, 3 7 • 10000 
200 000 
der spezielle Aufschlag auf die A-Waren bei 50000 Mk. Umsatz 
_ 0,23 • 10000 ,ftrt-AfiO/ 

auf die B-Waren bei einem Umsatz; von 120000 Mk. 
0, 32 • 1000 
~ 140000 
auf die C-Waren bei einem Umsatz von 10000 Mk. 
0,08 . 10000 



. 100 = 11,85%, 



' - 100 =: 2ß% 
ron 10000 Mk. 
• . 100 = 8% 



~ 10000 
betragen. 

2. Kapitel. Sonstige Arbeiten. 
% 121. Vor allem kann die Inventur der Verkaufs- und Betriebs- 
abteilung wertvolles Materia! für ihre Dispositionen liefern. Die Ver- 
kauf sab teil ung kann auf Grund der Inventurautnahme Maßnahmen für 
den Absatz solcher Artikel treffen, deren Lagerbestand in gar keinem 
Verhältnis zu dem Umsatz derselben steht. Die Ermittelung der auf den 
einzelnen Posten entfallenden Zinsbeträge ermöglicht hier ein Urteil 
darüber, inwieweit eine Preisherabsetzung eintreten darf. Wenn z. B. 
von einer Ware, deren Jahresumsatz 10000 Mk. beträgt, ein Bestand 
in Höhe von 40000 Mk. vorhanden ist, dann wird man den Verkaufs- 
preis ohne weiteres um den Zinsbetrag herabsetzen dürfen, welcher 
bei sofortigem Umsatz des ganzen Postens erspart werden würde. In 
unserem Falle würde beispielsweise bei i^j^ iger Verzinsung der Zins- 
verlust etwa 4 X 4 : 2 m S^/o des Herstellungswertes betragen. Um 



dbyGOOglC 



SoDstige ArbeiteQ. 155 

diesen Betrag würde man den Verkaufspreis ohne weiteres ermäßigen 
dürfen, ohne daß der Betrieb irgend welchen Schaden erleidet, wenn 
man dadurch eine sofortige Äbstoöung des Warenpostens erzielen kann. 
Meist wird man aber mit der Preisherabsetzung noch erheblich weiter 
gehen dUrfen, weil ja durch die sofortige Abstoßung des Bestandes 
dem Betriebe flüssige Mittel sofort zugeführt werden würden. Ebenso 
würde außerdem noch eine Ersparnis an Lagerkosten eintreten bezw. 
Platz im Lager gewonnen werden, alles Momente, die eine stärkere 
Herabsetzung der Verkaufspreise rechtfertigen. 

I 122. Die Fabrikationsabteilung wird an Hand der Bestands- 
ziffem ermitteln können, ob es sich lohnt, durch technische Verbesse- 
rungen den Fabrikationsprozeß zu beschleunigen und dadurch die im 
Betriebe festliegenden Mittel flüssiger zu machen. Eine derartige Über- 
legung wird namentlich dann am Platze sein, wenn es sich um eine 
einheitliche Fabrikation handelt, bei der durch den Einbau einer ein- 
zelnen Einrichtung unter Umständen eine erhebliche Beschleunigung 
des Fabrikationsprozesses herbeigeführt werden kann. Diesbezüglich 
sei nur an die Vergrößerung der Trockenanlagen keramischer Betriebe, 
an die Verbesserung der Aufbereitungsanlagen von Hüttenwerken n. dgl. 
erinnert. Die Höhe der ohne irgend eine Veränderung des Betriebs- 
ergebnisses zu investierenden Kapitalien ergibt sich durch Kapitalisie- 
rung der ersparten Zinsen mit einem der Verzinsung des neu zu in- 
vestierenden Kapitals und der Amortisation der Neuanlagen ent- 
sprechenden Prozentsatz. 

Femer kann die Inventur als Unterlage für eine Reihe von Be- 
triebsstatistiken dienen, wie Peststellung der Produktivität, d. i. des 
Anteils des Umsatzes pro Kopf des Arbeiters, des Rohmaterial- und 
TeUfabrikatbestandes pro Kopf des Arbeiters und im Verhältnis zum 
Umsatz u. a. m. 

§ 129. An Hand der Inventur kann femer eine Kontrolle der 
Betriebsbuchfihrung vorgenommen werden. Zu beachten ist jedoch, 
daß Waren, welche in der Betriebs buchführung in anderer Weise ver- 
bucht werden, als in der Geschäfts buchführung, naturgemäß nicht ohne 
weiteres mit dem der Inventurauf nähme entsprechenden Werte in die 
BetriebsbuchfUhrung eingesetzt werden dürfen. Dies ist namentlich 
dann der Fall, wenn in der Betriebsbuchführung die Abschreibungen 
auf verschiedene Bestände den erzeugten Waren hinzugerechnet werden, 
(was mit Rücksicht auf die Stetigkeit der Gtewinnermittlung häufig 
zweckmäßig ist), wenn aber diese Aufwendungen bei der Inventnr- 
bewertung nicht berüt^sichtigt sind. Die Einteilung der einzelnen 
Beträge in Arbeits- und Materialkosten hatten wir bereits bei der Be- 
sprechung der Inventur arbeiten geschildert. Bei der Verwendung der 
Inventurziffer für den Abschluß von BetriebsbuchfUhrung ist ferner zu 
beachten, daß vielfach bei der Inventurbewertung Minderansfttze vor- 



dbyGOOglC 



156 Die stSndige Inventur und monatliche Gewinnermittinng. 

genommen werden mußten, welche in der BetriebsbuchfUhning noch 
nicht zum Ausdruck gekommen sind. Es sind dies namentlich solche 
Posten, an denen infolge von Schäden, welche erst bei der Inventur 
entdeckt wurden, femer infolge zu hoher Bestände oder veralteter 
Ware Abschreibungen vorgenommen worden sind. Wir wiesen deshalb 
bereits darauf hin, daß diese geringeren Wertansätze in der Inventur 
besonders zum Ausdruck gebracht werden sollen, damit eine Berichti- 
gung der Betriebsbuchführung auf Orund der Inventuraufnahme mög- 
lich ist. 



VI. Absclioitt. 

Die ständige Inventur 
und monatliclie Gewinnermittlung. 

1. Kapitel. Zweck und Wesen der ständigen luTentnr. 
% 124. Aus unseren bisherigen Darlegungen geht hervor, daß die 
Inventur aufnähme in Fabrikbetrieben, insbesondere die Warenaufnabme, 
wesentliche Kosten, großen Zeitaufwand und eine nicht unbeträchthche 
Störung der laufenden Arbeiten jedes Geschäftsbetriebes verursacht. 
Dort, wo wegen der Aufnahme der in den Werkstätten oder Verkaufs- 
lagem befindlichen Waren eine Unterbrechung des Betriebes notwendig 
wird, entsteht gleichzeitig ein Ausfall an Umsatz und damit an Gewinn, 
der nicht ganz unbeträchtlich ist, wie folgendes Beispiel zeigt: Der 
Jahresumsatz eines Betriebes betrage 600000 M.— , der Bmttoverdienst 
207o- Muß wegen der Inventur auf nähme der Betrieb nur einen einzigen 
Tag unterbrochen werden, so vermindert sich der Umsatz um 

600000 : 300 - 2000 M.— . • 

Bei 20"/,, Bruttogewinn entspricht dies einem Gewinn entgang von 400 M,— 
für jeden Tag der Unterbrechung, zumal ja meist die Unkosten bis auf 
den Kraftbedarf weiterlaufen. 

Anderseits ist es aber jedem Geschäftsinhaber erwünscht, in möglichst 
kurzen Zeitabschnitten einen Überblick Über die Leistung des Betriebes 
in der abgelaufenen Frist zu bekommen. Denn nur dann können recht- 
zeitig Maßnahmen getroffen werden, um bei Störungen im Geschäfts- 
gange schwere Schädigungen des Betriebes zu verhüten. Auch wegen 
der Disposition Über die Verteilung der Kapitalien und die Liquiderhaltung 
der Mittel erscheint es notwendig, laufend die verschiedenen Bilanz- 
posten überblicken zu können. Eine solche Übersicht kommt ferner 
auch in Betracht für den Schadennachweis in Brandfällen und dergl. 
Schließlich bietet eine Übersicht über die Bestände und deren Bewegung 



dbyGOOglC 



Zweck nnd Wesen der ständigen Inventur. 157 

sehr wertvolle Anhaltspunkte für den Einkauf, die Gestaltung der Fabri- 
kation und dergl. Für die Aufstellung einer Nettobilanz, die allein eine 
zuverlässige Übersicht bietet, ist aber, wie aus § 2 hervorgelit, die 
Kenntnis des Wertes der Bestände notwendig. 

Deshalb hat man schon seit langem nach einem Verfahren gesucht, 
welches die gewöhnliche Inventur entbehrlich macht und doch bei gleicher 
Zuverlässigkeit, wie diese unter angenkessenem Kostenaufwand jederzeit 
den Wert der Bestände festzustellen gestattet, und zwar handelt es sich 
entsprechend den eben besprochenen Aufgaben darum, ohne Inventur 
nachzuweisen : 

a) den Wert aller Bestände zosammen, den wir zur Gewinn- 
ermittiung gebrauchen, 

b) Die Zusamnkensetzung dieses Gesamtbetrages aus den einzelnen 
Posten, deren Kenntnis wir für die angedeuteten Übersichten 
und zum Schadensnachweis in Brandfällen und dergl. benötigen. 

f 125. Für einen Teil der Bestände sind derartige Nachweise ohne 
weiteres aus der ordnungsmäßigen kaufmännischen Buchführung zu 
entnehmen. Dies sind alle diejenigen Vermögensteile, deren Wert 
infolge des Geschäftsbetriebes keinerlei Änderungen erleidet, bei denen 
die Inventuraufnahme also lediglich die Bedeutung einer Kontrolle hat 
(vgl. § 2b). Vor allem gehören hierher Barmittel, wie Bargeld, Wechsel, 
Kassenscheine, Guthaben bei Banken und Postscheckämtern, wenn man 
von den für viele Fabrikationsgeschäfte nicht in Frage kommenden 
Diskontbeträgen und Zinsen absieht'). Entsprechend kommen hier die 
Passivposten: Hypotheken, Darlehen, Bankschulden in Betracht. 

In gleicher Weise ist der Betrag der Außenstände und Schulden 
nnter der Voraussetzung aus dem Kontokorrentkonto bezw. Debitoren- 
und Ereditorenkonto ersichtlich, daß zu Verlust gegangene Posten jeweils 
sofort ausgebucht und etwa entstandene Differenzen sofort ausgeglichen 
worden sind. Doch muß hier schon mit der Möglichkeit von Versehen 
bei der Übertragung gerechnet werden, wenn viele Einzel-Konten 
geführt werden und der Verkehr aus vielen Einzelpoeten sich zu- 



Bei einem anderen Teil der Bestände ist der jeweilige Wert an 
Hand der ordnungsmäßig geführten Bücher mehr oder weniger leicht 
zu berechnen: Hierher gehören alle die Bestände, deren Wertänderung 
in der Hauptsache eine Funktion der Zeit ist: Vor allem kommen hier 
in Frage die festliegenden Werte, deren Größe rechnungsmäßig aus dem 
anfänglichen Buchwert, den im Laufe des Jahres verbuchten Zugängen 
und dem auf die abgelaufene Zeit entfallenden Anteil der planmäßigen 
Abschreibung sich ergibt. Zu beachten ist dabei jedoch, daß mög- 

'} Frovifuonen und tJnkosten werden als jeweils bei Mitteilung gebucht 
angenommen. 



dbyGoOglC 



158 DiB Bt&ndige Inventur nnd monatliche Gewinnermittlang. 

licherweise auch eine atißerge wohnliche Entwertung eingetreten 
sein kann. 

§ X26. Nicht aus der kaufmftnnlEchen Buchführung in ihrer üblichen 
Form zu ermitteln ist aber in der Kegel der Bestand an Waren. Denn 

wie wir in § 2 Seite 3 gezeigt haben, ist der Saldo des Warenkontos 
eine algebraische Summe, bestehend aus dem Warenbestände und dem 
erzielten Gewinn oder Verlust, 

Zwar hat man den Einzeln ach weis der Bestände mit Hilfe von neben 
■ den zum Buchfilhrungssystem gehörigen Büchern laufenden Lagerbüchern 
mit je einem Konto oder einer Rubrik für jede Warensorte dadurch 
zu führen versucht, daß man zu dem Bestand bei der Erbffnungs- 
inventur jeden Zugang hinzuschreibt und jeden Abgang abrechnet, 
ähnlich wie wir dies bei der indirekten Aufnahme besprochen haben, 
so daß der Saldo dieser Lagerbücher den jeweiligen Bestand angibt. 

Dies Verfahren der Bestandfeststellung durch Vorbuchung der 
Ab- und Zugänge genügt auch überall dort, wo es sich nur um eine 
einzige oder wenige Warensorten handelt (wie z. B. in Großhandlungen, 
die nur wenige Warensortea handeln, in allen Betrieben mit einheithchem 
Produktionsprozesse wie z. B. Mühlen, Zuckerfabriken, Ziegeleien, die 
nur Mauersteine herstellen, Brennereien, Bierbrauereien und dergl.) und 
wo gleichzeitig der Ab- und Zugang sich auf wenige, große Posten 
beschränkt. 

In allen anderen Betrieben aber bietet dieses Verfahren allein 
nicht genügende Sicherheit. Denn sobald eine große Anzahl von Pro- 
dukten in Frage kommt, oder der Ab- und Zugang ans vielen kleinen 
Einzelposten sich zusammensetzt, sind Fehler fast unvermeidlich. Zu- 
nächst kommen zu leicht Verwechselungen zwischen den einzelnen 
Konten vor, namentlich dann, wenn die Unterlagen für die Verbuchung 
nicht sehr sorgfältig ausgefertigt werden. Femer summieren sich Meß- 
fehler, die in der Natur der verschiedenen Produkte und der Meß- 
einrichtungen liegen, bei lebhaftem Verkehr und vielen kleinen Posten 
im Laufe der Zeit so stark, daß dadurch allmähEch grobe Fehler im 
Bestandssoll hervorgerufen werden. Denn wenn z. B. bei der Ausgabe 
von Messing, das in Einzelposten von je 1 kg zur Verarbeitung gelangt, 
bei jeder Ausgbe nur ein Wägefehler von 50 gr ^ 57o entsteht, dann 
ist der Gesamtfehler nach der Ausgabe von 1000 Posten — 1000 kg 
Messing bereits auf 50 kg angewachsen, entsprechend einem Fehler 
im Wert von etwa 100 M. — . 

Es kommt hinzu, daß die Verbuchung jedes einzelnen Postens 
im Fabrikationsbetriebe und Detaügeschäfte derartigen Arbeitsaufwand 
verursachen würde, daß schon dadurch für die genannten Betriebe die 
Durchführung der Lagerbuchführung in dieser Form ausgeschlossen 
erscheint. 



äovGoogIc 



Zweck und Wesen der ständigeD Inventur. 



159 



§ 127. Neuerdings zerlegt man duh in der Buchführung für Fa- 
brikbetriebe das Waren-Konto in mehrere einander gleichgeordnete 
Konten (Fabrikation sk on ten ) ; die eine Grnppe dieser Konten dient 
ledigUch zum Nachweis des Warenverkehrs zwischen Bohstofflager, 
Fabrikation und Fertigfabriiate- Lager. Ihnen werden die einzelnen 
Ab- und Zugänge zu wirklichen Seibatkosten gutgeschrieben bezw. be- 
lastet, während ein weiteres Konto oder eine Gruppe weiterer Konten 
— Verkaufskonten oder anch kurz Warenkonten genannt — einerseits 
zugunsten des in der Reihenfolge des Fabrikationaprozesses zuletzt 
stehenden Eontos, des Fertigfabrikate Lager-Kontos, für die Selbst- 
kosten der verkauften Waren belastet, anderseits zu Lasten der ent- 
sprechenden Konten für den Verkaufserlös erkannt wird. Die Salden 
der Fabrikationskonten geben demnach den Gesamtbetrag der ent- 
sprechenden Teile der Warenbestände an, während das Verkautakonto 
allein den Brutto-Ertrag des Geschäftsbetriebes nachweist. Aber auch 
hier ist die Bestand ermittlung nur dadurch möglich, daß man die Zu- 
und Abgänge genau festsstellt. (Siehe nachstehende Skizze.) 



Abb. 




Es gilt also, durch geeignete Hilfsmittel die eben besprochenen 
Fehler dieses Verfahrens zu beseitigen. Hierfür kommen in Betracht: 

a) die Sicherung der Übereinstimmung der Sollbestände mit den 
wirklich vorhandenen Beständen. 

b) die Vereinfachung des Buchungsveriahrens durch Ausnützung 
der modernen Bureauhilfsmittel. 

Die Sicherung der Übereinstimmung zwischen den buchmäßigen 
Beständen mit den wirklichen Beständen kann auf zwei Wegen 
■ erfolgen: 

a) durch Nachprüfung jedes einzelnen Zu- und Abgangspostens. 

b) durch Nachprüfung jedes einzelnen Bestandes. 

Der erste Weg ist dort gangbar, wo die Bestandänderungen 
doppelt und zwar durch zwei, unabhängig voneinander arbeitende Stellen 
in natura gemessen und verzeichnet werden können. So kann z. B. • 



dbyGOOglC 



160 Die ständige Inventur nnd monatliche Gewinnermittlnng. 

der Lagerbestand von Stiilittschuhen zuverlässig ermittelt werden, wenn 
eineraeits die eingehenden Sendungen einmal auf Qnrnd der beim Aus- 
packen aufgenommenen Eingangsscheine, zum zweiten Male an Hand 
der Fakturen von zwei verschiedenen Stellen verbucht werden, und 
wenn anderseits die ausgehenden Sendungen einmal bei Abgabe vom 
Lager, das zweite Mal unabhängig von der ersten Aufzeichnung beim 
Verpacken — bei Ausstellung des Lieferscheines — ■ angeschrieben 
werden. Notwendig ist es dann allerdings, daß die beiderseitigen Auf- 
schreibungen stets so rechtzeitig mit«inander verglichen werden, daß 
etwaige Differenzen klargestellt werden können, solange die betref- 
fenden Waren noch greifbar sind. Durch geeignete Ausgestaltung des 
(Jeachäftsganges und der benutzten Vordrucke läßt sich eine derartige 
„Kontrolle durch Gegenbücher" — wie man dies Verfahren wohl am 
besten nennt — ohne nennenswerte Vermehrung der Schreibarbeiten 
durchführen. Allerdings ist diese Kontrolle nur dann wirksam und zu- 
verlässig, wenn sowohl alle Zugänge wie alle Abgänge zur Kenntnis 
beider Kontrollstellen gelangen müssen. Damit steht und fällt das 
ganze Kontrollsystem. Die Anwendung dieses Verfahrens ist deshalb 
beschränkt auf solche Betriebe, bei denen eine derartige Doppelkontrolle 
mit Rücksicht auf den Wert der Waren, die allgemeine Betriebsorgani- 
sation, örtliche Verhältnisse und die für die Kontrolle verfügbare Zeit 
— die z. B. ifi Saison geschäften oft während der Hochsaison recht 
knapp ist — eingerichtet werden kann. 

Der zweite Weg zur Sicherung der Übereinstimmung zwischen 
Buchbestand und wirklichem Bestand besteht darin, daß man die aus 
den früher angeführten Gründen unvermeidlichen Differenzen von 
Zeit zu Zeit durch Aufnahme des wirklichen Bestandes feststellt 
und ausgleicht. Scheinbar bietet also das Verfahren keinen Vor- 
teil gegenüber der normalen Inventur, da ja doch eine Ermittlung 
der Bestände in natura vorgenommen werden muß. Aber nur schein- 
bar. Denn durch Zerlegung des Bestands -Soll -Nachweises in kleine 
Abteilungen läßt es sich ermöglichen, daß die zur Abgleichung 
dienende Bestandaufnahme in vielen kleinen Abschnitten vorgenommen 
und infolgedessen von dem Personal neben den laufenden Arbeiten 
durchgeführt werden kann. Es wird dann die einmalige Inventur- 
aufnahme der gesamten Bestände gegen Schluß des Rechnungsabschnittes 
ersetzt durch eine fortlaufende Aufnahme kleiner Posten des Bestandes. 
Die Inventur ist sozusagen in Permanenz erklärt; sie läuft ständig von 
einem Punkte des Lagers beginnend, in kleinen täglichen Abschnitten 
durch den gesamten Bestand hindurch, um dann wieder aufs Heue zu 
beginnen. Grimshaw führte für dieses Verfahren die Bezeichnung 
„Ständige Inventur" in die Literatur ein. 

Die „Ständige Inventur" ist der indirekten Aufnahme in gewisser 
• Hinsicht ähnlich. Der Unterschied zwischen beiden ist der, daß bei 



dbyGOOglC 



DnTchfnhmng der Btändigen Inventar. X61 

der indirefaten Aufnahme der einmal festgestellte Bestand nur während 
turzer Zeit durch das Portschreiben der Veränderungen berichtigt wird, 
ohne daß in der Hegel eine weitere Kontrolle erfolgt, während bei 
der ständigen Inventur das Portschreiben dauernd vorgenommen wird 
und die Kontrolle in regelmäßigen Zwischenräumen erfolgt. 

Die Vereinfachung des Buchungs Verfahrens durch Ausnutzung 
der modernen Bureauhilfsmittel hängt mit der Art der Sicherung der 
Übereinstimmung der Sollbestände mit den wirklichen Beständen eng 
zusammen. Sie wird daher am besten mit dieser gemeinsam besprochen. 

I 128. In den weiteren Ausführungen über die Durchführung 
der ständigen Inventur können naturgemäß nicht alle möglichen Ver- 
hältnisse berücksichtigt werden. Dazu sind die einzelnen Betriebe nach 
Geschäftszweig, Umfang, Entwicklungsgang, räumlichen und persönlichen 
Verhältnissen zu verschieden. Es werden vielmehr nur die Erfahrungen 
wiedergegeben werden, welche Verfasser bei der Durchführung der- 
artiger Einrichtungen in Betrieben von verschiedener Größe und Fach- 
richtung sammeln konnte. Hierbei sei gegenüber etwaigen Bedenken 
darauf hingewiesen, daß die besprochenen Einrichtungen in den genannten 
Betrieben ohne un verhältnismäßigen Personalaufwand zufriedenstellend 
arbeiten und monatliche bezw. 14tägige ausreichend genaue Gewinn- 
ermittlung ermöglichen. 

2. Kapitel. Darchffihrang der ständigen Inventar. 
g 129. Nach dem Gesagten bedingt die ständige Inventur die 
folgenden Arbeiten: 

A. Einmalige Einrichtungsarbeiten: 

1. Einteilung der Bestände. 

2. Anlage der Nachweise (Konten) 

3. Feststellung der Anfangsbestände. 

B. Laufende Arbeiten: 

1. Verbuchung der Zu- und Abgänge, Feststellung der Soll- 
bestände. 

2. Peststellung der wirklichen Bestände. 

3. Abgleichung. 

4. Peststellung der Bestände an den AbscMußtagen. 

Diese Arbeiten brauchen sich jedoch nur auf die Warenbestände 
zu erstrecken. Denn im § 125 sahen wir bereits, daß die übrigen 
Werte zum Teil ohne weiteres, zum Teil nach Vornahme einfacher 
Rechnungen mit der für Zwischenbilanzen erforderlichen Genauigkeit 
aus der gewöhnlichen kaufmännischen Buchführung entnommen werden 
können. 

Grull, lny«nln.. H 



dbyGOOglC 



162 l^B Btttndige Inventar snd monatliclie GewiuuermittlTiiig. 

Die Waren lassen sich, wie in § 127 bereits gezeigt wurde, ent- 
sprechend dem Oange des Fabrik ationsprozesses einteilen in 

a) Rohstoffe, derer Verarbeitung noch nicht begonnen hat, 

b) in Arbeit befindliche TeiJIabrikate, 

c) in Zwischenlagern befindliche Teillabrikate, 

d) Fertigfabrikate. 

Das Verfahren der ständigen Inventur muß sich teilweise der 

' Eigenart dieser Waren gattungen anpassen. Deshalb wollen wir zunächst 

die fUr alle Gattungen gemeinsamen Gesichtspunkte betrachten, nm 

später zu zeigen, inwieweit die besonderen Verhältnisse die Anwendung 

dieser Gesichtspunkte bei den einzelnen Warengruppen beeinflussen. 

I ISO. Leitende Gesichtspunkte für die Einteilung der Bestände 
sind folgende: 

a) Die Einteilung der Bestände muß sich an das abzuschließende 
Eontensystem anpassen. (Vergl. § 129) 

b) Der Umfang der aus einem Einzeln ach weis zu entnehmenden 
Bestände darf nicht größer sein, als daö jeder Einzelbestand 
in der nach den Umständen zur Verfügung stehenden Zeit 
kontrolliert werden kann. (Vergl, § 127) 

c) Die Einteilung muß mit Rücksicht auf die neben der Bestand- 
ermittlung zum Zweck des Buchabschlusses verfolgten Ziele 
(vergl. § 124) nach sachlichen Gesichtspunkten erfolgen. 

d) Bei der Einteilung muß Rücksicht auf die Anlage der Einzel- 
nachweise genommen werden. 

Punkt a: Anpassung an das Eontensystem, kommt insbesondere 
dann in Frage, wenn nicht nur der Gewinn aus dem Gesamtbetriebe^ 
sondern auch gleichzeitig der Gewinn an verschiedenen Warensorten 
einzeln nachgewiesen werden soll. Dieser Einzelnachweis kann oft auf 
eine große Anzahl von Konten auegedehnt werden. So sind z. B. dem 
Verfasser Einrichtungen mit Einzelgewinnnachweisen für etwa 40 Waren- 
grappen bekannt. Bei der Durchführung solcher Einteilungen nach dem 
Kontensystem bleiben schließlich eine ganze Reihe von Waren übrig, 
die zu mehreren Gruppen gerechnet werden können. Dies ist nament- 
lich bei den Rohstoffen oft der Fall. Am Besten ist es dann, flir diese 
Waren eine bezw. mehrere besondere Gruppen zu bilden, z. B,: 
Gruppen der Fertigfabrikate: ABCDEF — — — 
Gruppen der Teilfabrikate: ab cd e f ac, sf, allg. 
Gruppen der Rohstoffe: a — c d — — bf, ef, allg. 

Die Beachtung des Punktes b: Anpassung der Einteilung an die 
zur Kontrolle verfügbare Zeit ist für die Durchführung der ständigen 
Inventur von grundlegender Bedeutung. Wie wir bereits in § 127 sahen, 
M^olgt die Abgleichung zwischen Sollbestand und wirklichem Bestand 
in der Weise, daß der Gesamtbestand in viele kleine Einzelposten zerlegt, 
die Größe jedes Einzelpostens durch Naturalaufnahme festgestellt und 



>vGooglc 



DarchfBhmng der atändigen InveDtor. X63 

mit dem Sollbestand vei^liclieii wird. Die Aufnahme der einzelneD Posten 
muß neben den laufenden Arbeiten, wenn irgend möglich dnrch die 
für die Bestände verantwortlichen Personen selbst vorgenommen werden 
können, und zwar so, daß innerhalb bestimmter, durch die Natur der 
Bestände, den Umfang und die Zahl der Bestandänderungen und die 
Fristen für die Zwischenabrechnungen bedingter Zeit der gesamte Bestand 
hontrolliert worden ist. Sind die Einzelposten zu groß, so werden die 
betr. Personen durch die Aufnahme der Bestände zu sehr bei ihren 
laufenden Arbeiten behindert. Die Folge davon ist, daß die Kontrolle 
unterbleibt. Bei richtiger Bemessung der Einzelposten können dagegen 
von den Uagazinverwaltem, Werkmeistern usw. kleine Arbeitspausen, 
die ja sehr hSufig auftreten, für die Kontrollarbeiten nutzbar gemacht 
werden. 

Oft muß deshalb sogar ein und dieselbe Ware in zwei oder mehr 
Posten unterteilt werden. Man muß alsdann aber Sorge tragen, daß 
die verschiedenen Posten der gleichen Ware mit ausreichender Deut- 
lichkeit bezeichnet werden können, so daß bei der Verbuchung von 
Änderungen ohne Schwierigkeit die richtige Verbuchungsstelle gefunden 
werden kann. Bei Waren, die teils in Packungen von größerer Stück- 
zahl, teils einzeln abgegeben werden, macht man zur Vereinfachung 
der Eontrolle mit Vorteil von dieser Trennung Gebrauch, indem man 
die verpackten Waren und die losen je als besonderen Posten aufführt. 
Ebenso kann man diese Trennung durchführen bei solchen Waren, die 
an zwei verschiedenen Stellen lagern (Haupt- oder Stammlager und 
Neben-, Ausgabe- oder Ladenlager). Durch entsprechende Stempel- 
aufdrucke auf den Nachweispapieren muß man dann ersichtlich machen, 
welcher Stelle die betr. Posten ab- bezw. zugegangen sind. Bei Waren, 
die mit einer laufenden Nummer versehen sind (Fabrik -Nummer, 
Lizenz-Nummer) läßt sich der Einzelnachweis bis auf das einzelne Stück 



Punkt c: Berücksichtigung der sachlichen Zusammengehörigheit 
der verschiedenen Waren spielt insofern eine Rolle, als naturgemäß 
Anhaltspunkte für die Bemessung des Einkaufs und dergl. nur dann 
aus den Aufzeichnungen entnommen werden können, wenn die Einzel- 
nachweise genügend eingehend sind. So würde z. B. ein Oesamtnachweis 
über den Bestand und Verbrauch von Messing jeglicher Form wohl 
für den Abschluß der Buchführung, nicht aber für die Bemessung der 
nächsten Bestellung in ßundmessing genügen. Anderseits ist vor einer 
zu weit gehenden Unterteilung zu warnen. Denn dadurch werden schon 
bei geringfügigen Fehlem in den Angaben die Buchungen falsch, und 
zwf^ die Gesamtbeträge nicht notwendig unrichtig — denn es können 
ja Verschiebungen zwischen Waren von gleichem Preise vorkommen 
— aber eine fortlaufende Eontrolle der Bestände in einzelnen Posten 
unmöglich gemacht. 



dbyGOOglC 



164 l^c stSadige Inventur und monatliche Gewinnenrnttlniig. 

Mit Rttcksicht auf Punkt d: die Anlage der Einzelnachweisungen 
DQd die Verbuchimg der Ab- and Zugänge können fUr die Einteilimg 
der Waren zwei Qesichtepunkte in Betracht kommen: 

1. die Einteilung der Waren nach Ihrem Lagerort, 

2. die Einteilung der Waren nach ihrer sachlichen Znsammen- 
gehörigkeit. 

Beide Systeme können auch miteinander verbunden werden. — 
Bei der Einteilung der Waren nach ihrem Lagerorte werden zuniLchst 
die verschiedenen Lagerabteilungen, alsdann innerhalb jeder einzelnen 
Abteilung die verschiedenen Gruppen, Gestelle und Fächer unterschieden, 
bis man schließlich den einzelnen Lagerplatz, der durch zugefügte 
Buchstaben gekennzeichnet wird, erreicht hat. Ein Beispiel wird dies 
leicht verständlich machen: 

Lager UI. GesteU A Reihe I Fach 7 Platz a. 

Für die Lagerortsbezeichnung kann auch mit Vorteil das bekannte 
Dezimalsystem verwendet werden. In diesem würde obiger Platz heißen: 
S i 1 7 1. 

Die Einteilung der Waren — und damit auch der Nachweise — 
nach dem Lagerort bietet den wesentlichen Vorteil, daß man bei der 
Kontrolle sehr schnell die zusammengehangen Aufzeichnungen und 
Waren auffinden kann, und daß Irrtümer und Rückfragen über den 
jeweils aufgenommenen Posten vermindert werden. Auch für Feuer- 
versicherungszwecke ist diese Einteilung die beste. Hingegen ist bei 
diesem System von Nachteil, daß die Aufzeichnungen über gleichartige 
oder zusammengehörige Waren oft an verschiedenen Punkten sich be- 
finden, daß infolgedessen den Anforderungen unter a) und c) nicht so 
leicht genügt werden kann, wie wenn die Waren nach sachlicher Zu- 
sammengehörigkeit eingeteilt werden. 

Bei derEinteilungnach der sachlichen Zusammengehörigkeit handeil 
es sich zunächst darum, festzustellen, welche größere Warengruppen 
sich bilden lassen. Alsdann wird innerhalb der größeren Gruppe unter- 
schieden zwischen Waren gleicher Gattung, die ihrerseits wieder nacl 
gewissen Bestimmungsgrößen eingeteilt werden. 

Ein Beispiel für eine derartige Einteilung von Rohmaterialien isl 
in Abb, 34 wiedergegeben. Außer der darin angegebenen Material-Nr, 
kommen noch folgende Ziffern in Betracht: 

Gestaltsbezeichnungen (werden an die Material-Nr. angehängt) 
1 = Draht 2 = Röhren 3 ^ Blech 4 = Vierkant 5 ^ Preßstücke. 

Bearbeitnngsbezeichnungen (werden an die Gestalt-Nr, angehängt) 
1 = roh 2 := poliert 3 := Umsponnen, vernickelt oder ähnlich behandelt. 

Abmessungen werden hinter einem Bruchstrich angefügt. 

Beispiel: 5 mm Measingdraht, roh: 10^^/^, desgl. poliert lO^^/g 
3 mm Stahlblech, blank gescheuert SS^/g. 



dbyGOOglC 



Darchfühniog der stAndigen InTsutur. 



= Gelbmotolle 


8 = Vencbiedene 




Mesaiiif; 


Metklle 


60 = Hftrtgnmmi 


RatgaB 


30 = Kupfer 


61 = Fiber 


Mesdingguß 


31 =*Zink 


62 = Asbest 


= Eisen 


»2 = AlnmiDium 










GuBeisen 


40 = Platin 




Tempergn fi 


41 = Silber 




SchraabenBl&hl 


42 = Gold 




Silberstahl 


5 =^ m»a 


9 = Hllfamaterlalieii 


WerkzeugBtahl 
MagnetaUhl 


50 = TenBterglaB 


90 = Pntistoffe 




51 = Spiegelglas 


81 = öle 




52 = belegte Spiegel 


ea = Brennstoffe tläsa. 




53 = optische Glttser 


94 = BörateD n. Pinsel 



Die angegebenen Nummern können zur Bezeichnung der betr. 
Waren benutzt werden, wie in obigem Beispiel gezeigt. — Ein Nachteil 
der Einteilung der Waren nach sachlicher Zusammengehörigkeit ist der, 
daß es bei der Eonti'olle oft schwer hält, die zu einem Beatands- 
nachweis gehörigen Waren sämtlich aufzufinden, namentlich wenn die- 
selben in verschiedenen Räumen lagern. Diese Schwierigkeit wird 
noch dadurch erhöht, daß bei der Einteilung der Waren nach sachlichen 
Gesichtspunkten sehr leicht Verbuchungstehler durch undeutliche Be- 
zeichnungen vorkommen können, zumal einzelne Waren sich oft nur 
in geringfügigen oder schwer zu erkennenden Merkmalen voneinander 
unterscheiden : z. B. unter den Rohstoffen die verschiedenen Stahlsorten, 
elektr. Leitungsdrähte mit verschiedenartiger Isolierung, unter Fertigfabri- 
katen alle solche, die äußerlich gleich ausgeführt sind, sich aber durch 
die Inneneinrichtung unterscheiden (z, B. Dosenschalter für verschiedene 
Schaltungen usw.) 

§ 131. Aufgabe der Nachweisungen (Bestandskonten) ist es zu- 
nächst, den Bestand der verschiedenen Waren-Posten, deren Umfang 
durch die nach vorstehenden Gesichtspunkten durchgeführte Waren- 
einteilung bestimmt ist, laufend der Menge nach nachzuweisen. Daneben 
sollen aus den Nachweisungen mit Rücksicht auf den Bücherabschluß 
noch ersichtlich sein die Daten, welche für die Bewertung der einzelnen 
Posten von Wichtigkeit sind. Mit Rücksicht auf die Nebenzwecke — 
Bemessung des Einkaufs und der Fabrikation — sollen die Nachweisungen 
femer Aufschluß geben über den Umfang des Verbrauchs, die bisherige 
Bezugsquelle bezw. Herstellungsstelle, die auf einmal bezogene bezw. 
hergestellte Menge und die Kosten und sonstigen Bedingungen der 
bisherigen Beschaffung. Schließlich müssen die Nachweisungen noch 
Angaben enthalten, welche eine Nachprüfung der Aufzeichnungen auf 



dbyGOOglC 



166 1^0 amodige Inventur and monatlicba OewiDnennittlnng. 

Grund der Unterlagen ennöglichen. Die äußere Form der Nach- 
Weisungen aoll derartig sein, daß 

&) die einzelne N&chweisung möglichst bequem und möglichst 

unter Zugrundelegung Terschiedener Gesichtspunkte gefunden 

werden kann; 

b) die Verbuchung nebst allen oben verlangten Angaben mit mög- 
lichst wenig Schreibwerk vorgenommen werden kann; 

c) Änderungen in betrügerischer Absicht, Unterschiebung ge- 
fälschter Nachweieungen oder Unterdrückong der einzelnen 
Nachweisung möglichst schnell entdeckt werden; 

d) die Aufrechnung aller Nachweisungen zwecks Ermittlung des 
Gesamtbestandes möglichst bequem, zuverlässig und kontroll- 
fähig erfolgen kann. 

In Frage kommen für die Aufnahme der Nachweisungen: 

Bücher mit fest eingebundenen Blättern, Bücher mit herausnehm- 
baren Blättern (Loae-Blätter-Bücher) Nachweisungen auf loaen Zetteln, 
in Kästen senkrechtstehend aufbewahrte Karten (Kartenregister) und 
au den Lageorten angebrachte Karten (Steckkarten). 

Gebundene Bücher sind doit am Platze, wo es sich um wenig Artikel 
handelt, die in zahlreichen Einzelposten ein- bezw. ausgehen. Sie bieten 
den Vorteil, daß die Entfernung einzelner Blätter und das Unterschieben 
geänderter Konten sofort wahrgenommen werden kann. Ferner können 
die gebundenen Bücher leicht mit einem Hittsregister versehen werden, 
das die Auffindung der einzelnen Nachweisungen unter verschiedenen 
Stichwörtern ermöglicht. Schließlich lassen sich mit gebundenen Be- 
standgnachweisungen leicht die üblichen Grundbücher der kaufm. Buch- 
führung verbinden. 

Dagegen besitzen gebundene Bücher bei vielen Einzeln ach- 
weisungen den Nachteil, daß von vornherein für jede Nachweisung ein 
begrenzter Platz vorgesehen werden muß, nach dessen Ausnutzung die 
betr. Nachweisung an eine andere Stelle übertragen werden muß, so 
daß dadurch die anfängliche Reihenfolge bald gestört und die Übersicht 
wesentlich beeinträchtigt wird. An einem gebundenen Buche kann femer 
nur eine Person arbeiten. Bei Verwendung mehrerer parallellaufender 
Bücher ist die Handhabung für eine Person zu unbequem. 

Das Lose Blätter- Bücher- und das Kartensystem sind zwar mit den 
angedeuteten Fehlem der gebundenen Bücher nicht behaftet; jede Nach- 
weisung bleibt vielmehr dauernd an gleicher Stelle, sie kann durch 
Hinzufügen neuer Blätter bezw. Karten beliebig erweitert werden und 
es können an der Einrichtung mehrere Personen gleichzeitig arbeiten, 
da die Blätter und Karten beliebig verteilt werden können. Doch muß 
dafür in Kauf genommen werden der Mangel einer Registrierung nach 
mehreren Gesichtspunkten und die Gefahr, daß eine einzelne Karte 
oder ein einzelnes Blatt verloren gehen oder in betrügerischer Absicht 



>yGooglc 



DnrchfühniDg der Btäudigen InTsntur. 



167 

durch ein anderes ersetsrt worden kann. Doch laeeen sich hiergegen 
eine Reihe von Vorkehrungen treffen, deren Aufführung hier zu weit 
führen würde. 

Die an den Lagerorten angebrachten sog. Steckkarten dienen in 
der Regel nur zur Selbstkontrolle des Lagerpersonals. Gelegentlich 
hat jedoch Verfasser auch diese Steckkarten als Gnindlc^ für die 
Bestandsermittlung benutzt. Der Vorteil der Steckkarten besteht darin, 
daß der Aufschreibende stets den Bestand selbst vor Augen hat, also 
sich durch den Augenschein davon überzeugen kann, ob die angeschriebene 
Bestandszifter der Wirklichkeit wenigstens ungefähr entspricht. Grobe 
Fehler werden dadurch leichter vermieden, als wenn die Aufschreibungen an 
anderer Stelle erfolgen. Beschwerlich ist hingegen die Aufnahme des 
Gesamtbestandes , da zu diesem Zwecke entweder alle Karten aus- 
gewechselt oder die Bestände am Abschluötage abgeschrieben werden 
müssen. Letzteres birgt — abgesehen von der Mehrarbeit — auch 
eine nicht zu unterschätzende Fehlerquelle in sich. 

Der Vordruck der einzelnen Nachweisungen richtet sich ganz und 
gar nach dem Zweck, der mit denselben verfolgt wird. Im wesent- 
lichen lassen sich drei Gruppen bilden: 

a) Nachweisungen , die lediglich zum Wertnachweise dienen 
(reine Wertskontren); 

b) Nachweisungen, die lediglich zum Mengennachweis dienen 
(reine Mengenskontren); 

c) Nachweisungen , die gleichzeitig zum Mengen- und Wert- 
nachweise dienen. 

Reine Wertnachweisungen kommen dort in Betracht, wo in einer 
Nach Weisung mehrere Waren a orten mit verschiedenen Stückpreisen 
zusammengefaßt sind, wo also die Kenntnis der Stückzahl allein fttr 
die Ermittlung des Bestandwertes nicht ffenügen würde. Reine Mengen- 
nachweisungen linden Verwendung bei Waren, deren Einheitspreis 
nicht wesentlich schwankt. An allen übrigen Stellen mttssen miteinander 
verbundene Mengen- und Wertnachweisungen verwendet werden. 

Abb. 35 stellt ein einfaches Mengenskontro fUr eine einzige Waren- 
sorte dar, welches an Hand der eingehenden und ausgehenden Rech- 
nungen geführt wird. 
Abb. 35. Monat: Mai 1910. Material: Messingbledi 3mm. 



eS 


Zogang 


Abgang 




Bemer- 


3 


Dat 


Lieferant 


Menge 


Dat 


Empfänger Uenge 




tangen 


1 


25.5 


miur 


WmU 


25.5 


Meyer ] l\o.l05 


4 


0- 




3 






1 1 1 




35.5 


Sckulzt 1 


\M- 


k 


J 


0- 




3 






1 1 1 




28.5 


Müller rcl. | 


i\q\o\- 


12 


5 


— 










1 1 1 






1 


1 1 1 


1 









dwGoogle 



Die ständige Inventur und monatliche Gewinnennittlanf^. 



In Abb. 36 ist ein Mengenskontro tlix mehrere Warensorten auf 
einem Blatte wiederge^ben : 



. M«HiDgblech 
*• 0,5 mm 


n Messingblech 
^' 0,75 mm 


o Messingblech 
^- 1.0 mm 


j^ Messingblech 
^- 1,5 mm 


ZBg»Bg 


AbgMg 


1 

1 




1 


ZitgRng Abgang 


1 


Zng»ng AbgftBg 


% 


i\l 


i 


t 

a 


uu 


iii 


1 


1 


i,~:\3o,o 




mfi 


r«.,IO,0 




lOftv-^^liaofil 


im.i 


f«r.ä0,0l 




50,0 


17 


IO,Ü 


ao.o 


1 If 


ö,0| 5,C 




Ö. 30,0 JäO,(| 1 1 4. 


2O,0',30,O 


1 IS 


a,t 


17,3 


Im.M 4,s| i 


11. 1,1 148,i 


t«. 


1,6^9,0 


as\m,o 






67,i 


ll» 


1,/ 


3,4l5.1 10,0 




158,9|l4,|25,ö| 




53,5 



Die AnordnuDg mehrerer Waren der gleichen öattnng auf einem 
Blatte bietet für die Verbuchung wesentliche Vorteile, da dadurch das 
Hin- nnd Herblättem vermindert wird. 

Eine andere Form der Mengenskontren gibt Abb. 37 wieder. 
Während bei den in den vorigen Abbildungen wiedergegebenen For- 
men der Nach Weisungen Zu- und Abgang nebeneinander verrechnet 
nnd der Bestand in einer dritten Spalte ausgeworfen wurde, sind hier 
alle drei Ziffern in einer einzigen Spalte untereinander untergebracht. 
Diese Anordnung ermöglicht es, auf einer Seite eine größere Anzahl 
von Nachweisungen unterzubringen. Sie bietet außerdem den Vorteil, 
daß die einzelnen Ziffern so untereinander zu stehen kommen, wie 
man dies beim gewöhnlichen Bechnen gewöhnt ist, wodurch Rechen- 
fehler vermindert werden. Anderseits fehlt hier eine sehr wichtige 
Ziffer: Der Gesamtumsatz kann aus dieser Tabelle nur durch mühsame 
Aufrechnung der Einzelposten des Ausgangs entnommen werden. Auch 
fehlt hier die Kontrollmöglichkeit, die in den vorhergehenden Mustern 



Abb. 


37 










Uesningbleche. 














..„ 


... 


... 


... 


5 mm 


Dat. 


± 


Betrag 


Dat. 


± 


Betrag 


Dat 


± 


Betrag 


Dat. 


± 


Betrag 


Dat. 


+ 


Betrag 


Inv. 




381.10 


Inv. 
36. 




611.11 


Inv. 
26. 




1110.- 


Inv. 




700.— 


Iwi. 




500.— 


36. 


f 


10.- 


_ 


11.— 


- 


110.— 














391.10 


37. 


t 


100.10 


27. 




1000.- 














27- 


— 


40.— 


- 


300.- 














351-10 


28. 




700.21 


28 




70O.- 














28. 


- 


10.10 


_ 


23.06 


— 


100.— 












341.— 






677.15 






600.— 















dwGoogle 



Durchführmg der ständigen InventDr. 



169 



dario liegt, daß man durch die SubtraktioD der Abgas gssiunme vod 
der Zugangssnmme auf den Restbestand kommen muß, wenn kein 
Rechenfehler vorliegt. 

Eine andere Art der Mengenkontrolle ist in Abb. 38 wieder- 
gegeben (sog. lineares Stontro). 



Abb. at 


. 






RäQtgeD-RQhren. 
























£ 


EiDgang 


Aaagang 


Monatskontrolle 


S 


DM. 


Uefersot j Fsbr.-Nr, 


Dal, Belfg 


Empranget 


i|u|m 


ivv viviilvnrix x^si 


xn 


101 


».«, 


Uüiler 


lOSäll 


3. «. i 13,1 


Dr. Paul 
Dr.ltey«- 


- 














, 


_ 


_ 


_ 


_ 








3IS 


S. B. 1 SSI7 














1 


_ 


_ 


_ 


_ 








3)3 


17. nj SUl 


Br. Katrl 






















1 


_ 




H.e. 




10S764 


?_-?:l 


IBIl 


Phar<n.I^CHu 














, 


_ 


_ 


_ 


_ 


_ 




».7. 




1097SS 


ssn 


Dv.UÜOtr 














I 


_ 


7 


: 


5 


_ 




B.r 




831 


la.». 


tU7 


Biillftld 


















- 



Dieser Vordruck findet Verwendung für alle mit laofender Nr. 
versehenen Artikel. Er dient gleichzeitig als Nachweis, wer ein durch 
die Nr. bestimmtes Exemplar erhalten hat. 

Die Ermittlung des Bestandes erfolgt hierbei entweder durch 
Auszählen der noch offenen Felder, oder noch besser unter Benutzung 
der rechte befindlichen „Monatskontrolle". Bei jedem Ausgang eines 
Stückes wird in die Spalte, welche mit dem Ausgangs monate über- 
schrieben ist, ein senkrechter Strich gemacht. Diese Striche werden 
seitenweise gezählt und durch das Register hindurch addiert. Auf den 
ersten beiden Blättern des Buches befindet sich eine Zusammenstellung 
etwa nach folgendem Muster, (Abb. 39) aus der am Monatsschlusse 
der jeweilige Bestand errechnet werden kann: 









Abb. 39. 










Zugang 


Abgang 






von Nr. 


bis Nr. 


Stück 


Insgesamt 


im Monate 


Insgesamt 




I 
















II 
















III 

















Die bisher besprochenen Schemata dienten lediglich für den Nach- 
weis der Mengen der einzelnen Waren, Entsprechend wären die reinen 
Wertnachweise einzurichten. 

Die folgenden Schemata verrechnen Wert und Menge nebeneinander. 
Sie gestatten gleichzeitig eine Bestimmung der Einheitspreise und des 
Wertes der Einheit oder des gesamten Bestandes: 



dbyGOOglC 



170 DiB Bt&ndige loTentiir und monatlich« GewinaennitUang. 

Abb. 40. 



Eingang 


Ausgang 


Bestand 


P 


■1 

:5 


}i 


1 


|i 


s 


1 

r 


Inagesamt 


1 


» 


1 


fe 
^ 


ll 


1 

s 

































Das Torstehende für Rohstoffe, BezQg;sartikel und Handebwaren 
bestimmte Schema Abb. 40 ermöglicht sowohl die Kontrolle von Menge 
und Wert, als auch die Überwacbnng der Einkaufs bedingun gen und 
die Bechnungskontrolle. Bei Benutzung derartiger Nachweise können 
somit die vielfach üblichen Einkaufs bUcber oder ähnliche Aufzeichnungen 
über den Einkauf fallen gelassen werden, wodurch sich die Führung 
der Bestandnachweise um die bisher für diese Bücher aufgewendeten 
Kosten vermindert. Noch weitergehend ist in dieser Beziehung der 
in Abb. 41 wiedergegeben e Vordruck, da dieser auch die für die Kon- 
trolle der ausgegangenen Bestellungen, Einhaltung der Liefertermine 
und dergl. notwendigen Unterlagen enthält. 

Abb. 41 



Bertellt 


Geliefert 


Berechnet 


Ausgang 


Bentand 


S 


'S 


1 


a 




1 


s| t 

1 1 




1 


In,g„.E,t 


a 
s 

s 


s 


1 


t 
^ 


1 


1 







































Vielfach wird es notwendig, daß man mit Bäcksicht auf. vor- 
liegende eilige Aufträge bereite vor dem Eingang, oft auch vor dem 
Abfordern der betr. Stoffe vom Lager über dieselben verfügt, damit im 
Augenblicke des Gebrauchs die notwendigen Bestände wirklich vor- 
handen und nicht etwa für andere, weniger wichtige Aufträge gebraucht 
sind. Abb. 42 zeigt einen für derartige Vermerke eingerichteten 
Vordruck; 



dbyGOOglC 



DarchführuDg der ständigen Inventar. 
Abb. 42. 



Bedarf 


BertoUt 


Geliefert 


Bmohnet 


Al..g.ng 


Bestand 


i 

3 


1 


1 


B 


3 


1 


a 


1 




a 
s 

S 


1 1 




Insgegamt 

a-.i B- 


a 




1 

33 


1 


1 


1 













































Abb. 43 zeig:t die Verbinäung der Eontrollaufzeichnungen mit dem 
Eingangs- und Ausgangsfakturenbuche. Die BestandBermitÜung muß 
hierbei am Schlüsse im Eingangsfakturenbuche erfolgen, denn in diesem 
muß, wie wir später sehen werden, auch der Änfangsbestand vorgetragen 
werden. In der Abbildung ist der Abschluß im Eingangsfaktarenbnche 
wiedergegeben. Das AuBgangsf akturenbuch , dessen Summen in den 
Abschluß übernommen sind, wird in gleicher Weise geführt, wie das 
Eingangsfaktnrenbuch. 

Ähnliche Schemata, wie wir sie eben für gebundene Bücher zeigten, 
werden für lose Blätterbücher und Kartenregister verwendet. Bei Be- 
Abb. 43. Monat: 191 



Der Rechnung 


Kupfer 


AlnminiDDi 


Zink 


1 


AuutaUer 


k 


Bete« 


|l 


kg 


Betrag 


ii 


ks 


Bolng 


1 


k« 


Ket,^ 


|l 


1 


g 


:i 


t 


S 


e 


7 


8 


a 




11 


n 


IS 


U 




Befand »m 
Vormonat 




,.™- 


« 


«™ 


IS 000.— 


,.„ 




.«., 


..- 


HMD 


»«».— 


,.. 


m 


Batu A SilM, 




.«..- 


" 


.«X. 


,«..- 






.m.- 


•- 


- 


- 


- 


174 


BarliH 




,»..- 


' 


- 


- 


- 






- 


m. 


,™>.- 


...- 


.« 


Altma 




..,.„ 


« 


,«. 


,»..- 


I.9S 




i».,- 


.» 


m. 


870.— 


.,.- 






















































,«. 


BtrKn 




«..- 


' 


«, 




..» 


- 


- 


- 


- 


- 


- 




^™,- 




w*».— 


• 


»«. 


S9W- 


I.8S 


«.0 


,.™„ 


.., 


<». 


""- 


.- 




AS: ViTkauf 
lt. Äfft. 








tSiOO 






NW 






m. 








Bltai Buümd: 








«^ 












"» 







Du,i,zodb,Google 



Die ständige iDventor und monatliche OewinnermittlQDg. 



1,2 


8|4|6i6| 


Abb. 44. 
|8|9|10|111l2|l8|14|l»l«|l7il8|lS,äQ21'22:28'24l2S:26[27|28|29!S0;31 


Bezeich- 
nung 


(r ) 


JabreB- 

bedarf 


09 10 [ 11 1 12 l Eisern- 1 Lieter- 1 Beatell- 
III Best 1 1 zeit | menge 


Kpr. 


Bestellt 


Geliefert an Magazin 


Ausgang 


^ 


Dat. 


Lie£e 
rant 


Menge 


Dat 


Menge 


Wert 


Bchg, 


Dpr. 


Dat. 


Menge 


1 

















































































































































































































































































trieben, in denen es sich um den Nachweis einer großen Anzahl von 
Sorten handelt, werden auf den betr. Nacbweisblättem zweckmäßig Hin- 
weise auf den Lagerort, die Material- oder Warengruppe und dergl. 
aufgeführt. Mit Rücksicht auf die Benutzung dieser Unterlagen für 

Abb. 46. 





Abb 


45 






o 

Material; 


Gestell 

Reihe 
Pach... 
Platz 












Zli- 
"■ gang 


Ab- 
gang 


j gang 


Ab- 
gang 










































1 










1 
















1 1 








] 


Snbald die Karte voll ist, dem Legerv 
Mddnne O mseben. 


erwalter 



o 


Eingelegt 


Ausgetragen 


1 


Ih«. 


Uenge 


ä 


1 


Sorte 


K„. 


& 

s 


























































































































































1 
















i 









dwGoogle 



den Einkauf wird man 
femer zweckmäßig auf 
den einzelnen Nacli- 
weisungen Plätze für den 
Eintrag von Vergleichs- 
daten aus früheren Rech- 
nungsperioden vorsehen. 
Als solche Vergleichs- 
daten kommen a. a. in 
Betracht : Umsatz,Durch- 
schnittakosten u. Durch- 
schnittsbestand. 

Abb. 44 gibt den Vor- 
druck einer Registerkarte 
für Rohstoffe wieder. 

Ein ähnlicher Vor- 
druck für Fabrikation, 
Trocknerei und Brenne- 
rei von Ziegelwaren ist 
in Abb. 47 wiedergege- 
ben. 

Den Vordruck einer 
Steckkarte, die an den 
nachzuweisen den Bestän- 
den selbst angebracht ** 
wird, geben wir in den j 
Abb. 45 und 46 wieder. 

Abb. 45 zeigt eine 
Karte für eine bestimmte 
Sorte von Robstoffen und 
Teilfabrikaten, während 
in Abb. 46 eine Karte für 
eine bestimm teLager- 
stelle (Trockengestell 
einer Ziegelwarenfahrik 
oder Porzellanfabrik) mit 
wechselnder Belegung 
wiedergegeben wird. 

Durch die Art der 
Aufzeichnung bemer- 
kenswert ist die in Ab- 
bild. 48 dargestellte, in 
Registerkasten und als 
Steckkarte verwendbare 





^ 


1 


1 





























* = 




j -~ 






1 Z 


■,' 


















- s 
















1 














i = 




i'i 1 












■ 






1 = 




i 


• "i": 












^. 




„ 






f= 






'.' 


. 




!ll 


wT r 




:r,lih 


j» 




1 


s.S = 


!i 




¥' 






i'i '' 




.i.i 


! -' 








'••^ " 






















"1 








-• 








"r 








,.l 


















i ; 






-r 








■■ 






-II 


1 • 






n ! 


ä - 






-11 


- 






• 






!- 






- ' 


. ; .__ 






T l 


1 




i 


j: — ;: 




1 ^ 




======= 



Lijizux j.i^ioogle 



174 



Die ständig« Inventur nnd monatliche Oevinnermittlnng. 



Kontrollkarte für Waren, die nach der Stückzahl kontrolliert werden 
können. Bei dieser wird der Abgang neben jedem Zugangsposten lediglich 
durch senkrechte Striche eingetragen. Bei zuverl^siger Führung ist diese 
Anfzeichnung genügend genau und die dadorch erzielte Übersicht über 
den jeweiligen Bestand sehr gat, ohne daß der Bestand bei jedem ein- 
zelnen Posten ausgerechnet werden müßte. Dadurch wird die Arbeit 
des Eintragens der Abgänge ganz wesentlich vereinfacht: 

Abb. 48. 





Zngang 


Abgang 


Dat. 


Ordre No. 


Monlear 


Stück 


6. 7- 


J. 2111 


MiiOer 


12 


WWII 


15. 7. 


J. 2714 


Meyer 


S 


II 


17. 7. 




Anton 


S 




17. 7. 


^ 


PTUäti 


s 















Eine eigenartige Verbindung zwischen dem Kartensystem und 
der Vertikalregistratur stellt die in Abb. 44 wiedergegebene Klappkarte 
dar. Sie dient, außer zu Notizen über den Ab- und Zugang auch zur 
vorläufigen Aufbewahrung von Zetteln, die auf den Warenverkehr Be- 
zug haben. Welche Vorteile dies bietet, werden wir später sehen. 

§ 132. Die Feststellung der Anfangsbestände muß in der gleichen 
Weise erfolgen, wie bei der gewöhnlichen Inventur. Dodi braucht 
wegen dieser erstmaligen Aufnahme nicht notwendig eine Unterbrechung 
des Betriebes einzutreten. Vielmehr kann man — mit Rücksicht auf 
die Anlemung des Personals wird sich dies sogar empfehlen — 
bereits einige Zeit vor Beginn der Aufnahme der Anfangsbestände 
mit dem Betriebe der Buchangseinrichtungen beginnen und die Auf- 
nahme in kleinen Posten vornehmen. Die jeweils aufgenommenen 
Waren werden alsdann in der gleichen Weise abgerechnet, wie wenn 
der ganze Bestand schon aufgenommen wäre, während die Aufzeich- 
nungen für die noch nicht aufgenommenen Waren vorläufig unbenutzt 
bleiben. Am einfachsten ist es natürlich, wenn man die Anlegung der 
Bestandsnachweise am Anfang eines Geschäftsjahres vornimmt. Doch 
müssen alsdann die Aufzeichnungen über den Warenverkehr schon zeitig 
vor Ende des Jahres begonnen werden, einerseits damit die in Frage 
kommenden Stellen sich an diese Arbeit gewöhnen, anderseits damit 
gleich vom ersten Tage des neuen Jahres an Aufzeichnungen hierüber 
vorliegen. 



dbyGOOglC 



Darchführnng der ständigen iQTeiitiir. 175 

I 133. Die VerbnchuDg der Änderungen kann im allgemeinen 
erfolgen : 

a) sofort nacii jeder Änderung und einzeln für jeden Posten 

b) in bestimmten ZeitabBchnitten unter Sammlang aller Belege 
über bis dorthin vor sich gehende Änderungen. 

Die sofortige Verbuchnng jeder Änderung bietet den Vorteil, daß 
der jeweils in den Nachweisungen angegebene Bestand stets dem wirk- 
lichen Bestände innerhalb der Fehlergrenzen entspricht. Die Verbncbung 
jedes einzelnen Postens erleichtert femer die Kontrolle und bietet in 
vielen Fällen wertvolle Anhaltspunkte. So läßt sich z. B, bei der 
Verbuchnng jedes einzelnen Postens leicht feststellen, welche Einzel- 
sendungen ein- und ausgegangen sind, gegebenenfalls, wer eine Sendung 
erhalten bezw. geschickt hat, wann der Bestand zu Ende geht, so daß 
Nachbestellung erfolgen muß u. a. m. Hingegen verursacht die Einzel- 
buchung meist eine große Arbeit. Denn es muß eben jeder einzelne 
Posten in den betr. Nachweis eingetragen werden. 

Bei der Sammelverbuchung werden die einzelnen Buchungsgrund- 
lagen zunächst während einer bestimmten Frist gesammelt, alsdann 
werden sie nach den verschiedenen in Betracht kommenden Nach Weisungen 
geordnet, hierauf die die gleiche Nachweisong (Buchungastelle) be- 
treffenden zusammengezogen und ihr Inhalt in einer oder doch in wenigen 
Posten gebucht. 

§ 134. Als Buchungsunterlagen kommen der äußeren Form nach 
in Betracht: 

a) Zettel, die nur eine einzige Buchungs stelle und nur einen 
einzigen Änderungsposten betreffen; 

b) Listen, die nur eine Buchungsstelle, aber mehrere Änderungs- 
posten betreffen. 

c) Listen, die mehrere Buchungsatellen betreffen, aber nur je 
einen oder einzelne Posten enthalten; 

d) Listen, die mehrere Bucbungsstellen betreffen und mehrere 
Änderungsposten enthalten. 

Für die Verarbeitungam bequemsten sind die nnter a) genannten 
Einzelzettel mit nur einem einzigen Änderungsposten, weil man die- 
selben bequem nach den einzelnen Buchungsstellen ordnen kann. 

Als Vordruck kann etwa ein Muster, wie Abb. 49 zeigt, ver- 
wendet werden. 

Der übrige Text dieses Vordrucks richtet sich nach dem Ver- 
wendungszwecke. 

Mit Vorteil können als Einzelzettel auch an den "Waren ange- 
brachte Anhänger verwendet werden. 



dbyGOOglC 



176 



Die BtttndigB Inventur and monatliche Qewinnermittlnng. 



Ein Nachteil dieser Einzelzettel iat der, daß dieselben leicht verloren 
gehen können. Um dies zu vermeiden, oder um das Fehlen eines Zettels 
wenigstens festzustellen, versieht man die Zettel mit fortlaufender 
Nummer und faßt sie in Blocks zusammen. Etwa beschädigte Zettel 
müssen alsdann sofort an die mit der Durchführung der Bestands- 
kontrolle betraute Stelle abgeliefert werden. Eine andere Möglichkeit 
der Kontrolle besteht darin, daß die einzelnen Zettel nach ihrer Er- 







MeEge 


Einheit 


Bezeich nnng 


VomBll«.nHufüU™| 


Einheit 


inigenrnt 














Verbu 













ledigung — also nach Annahme oder Abgabe der betr. Waren — von 
dem Lagerverwalter mit einer fortlaufenden Nummer abgestempelt 
werden. Dadurch wird gleichzeitig die doppelte Verwendung einzelner 
Zettel in betrügerischer Absicht vrirksam verhindert. Femer läßt sich 
der Geschäftsgang meist so einrichten, daß die gleiche Nummer auf 
andere Papiere aufgedruckt wird, die mit dem Zettel inhaltUch in Ver- 
bindung stehen — z. B. Arbeitszettel, zu denen das Material durch den 

Abb. 50. 



l^inzelzettel ausgefaßt wird; Auftragszettel, zu deren Erledigung eine 
einzelne Position durch Einzelzettel aus einem Lager geholt wird — 
sodaß dadurch eine gegenseitige Eontrolle der einzelnen Papiere er- 
möglicht wird. Geeignete, selbstschaltende Stempelapparate sind im 
Handel billig zu haben. Die Kontrolle erfolgt in beiden Fällen in der 
Weise, daß die bei der Kontrollstelle eingehenden Zettel nach laufender 
Nummer geordnet, oder auf einer Nummemtafel abgestrichen werden. 



dbyGOOglC 



Barchführnng der stSodigen Inventar. 177 

Vielfach ist es erwünsclit, ein und dieselbe Aufzeichnung an meh- 
reren Stellen unabhängig voneinander benutzen zu können. In diesem 
Falle empfiehlt es sich, die betr. Zettel mittels Farbpapier durchzu- 
achreiben. Für die spätere Verarbeitung ist es dabei oft zweckmäßig, 
daß die einzelnen Durchschriften bis zu einem gewissen Stadium des 
<iteschäftsgange3 — z. B. bis zur Durchführung der Bewertung — zu- 
sammenbleiben. Durch geeignete Falzung der Zettel läßt sich dies 
erreichen. Abb. 50 zeigt einen solchen dreiteiligen Zettel, bei dem alle 
drei Durchschriften ausgetrennt werden können ohne dieselben zu zer- 
teilen. Die Anordnung der Zettelblocks mit einzeln herausnehmbaren 
Blättern dürfte den Lesern wohl bekannt sein. 

Ein weiterer Nachteil der Einzelzettel ist der, daß man Hilfsver- 
merke, die für die weitere Verarbeitung der Zettel dienen, bei jedem 
Zettel aufs Neue schreiben muß, und daß man femer bei mehrteiligen 
Zetteln die Farbblätter nach dem Ausschreiben eines jeden Zettels neu 
einlegen muß. Man hat sich dem gegenüber dadurch zu helfen versucht, 
daß man die Hilfsvermerke auf alle die gleiche Angelegenheit betreffen- 
den Zettel mittels zusammensetzbarer Kautschuckstempel oder Loch- 
etempel überträgt. Femer hat man Einzelzettel mit vorgedruckten Be- 
zeichnungen für häufig vorkommende Waren geschaffen, auf denen die 
jeweils in Frage kommende Ware angestrichen werden. 

Durch Verwendung verschiedenfarbiger Zettel läßt sich das Aus- 
sortieren der Zettel wesentlich erleichtern, so kann z. B. durch die 
Farbe eine Trennung zwischen verschiedenen Warengruppen, verschie- 
denen Lagern, zwischen Ein- und Ausgang, oder — und das ist die 
wichtigste Unterscheidung — zwischen zwei aneinander grenzenden 
Kechnungsperioden erleichtert und mit ungelerntem Personal durch- 
führbar gemacht werden. 

Die Verbuchung der Einzelzettet kann entweder jeweils sofort 
nach Eingang derselben an der Bestandskontrollstelle erfolgen, oder 
es können die einzelnen Zettel zunächst eine Zeitlang gesammelt, nach 
Buchungsstellen geordnet und alsdann entweder einzeln oder für jede 
BuchungssteUe in einer Summe übertragen werden. Die Vor- und 
Nachteile beider Verfahren sind bereits besprochen. Für die Auf- 
bewahrung der einzelnen Scheine kann man Fächergestelle verwenden. 
Viel zweckmäßiger ist jedoch die Benutzung der in Abb. 44 wieder- 
gegebenen Mappenkarte. In diese werden die einzelnen, die gleiche 
Buchungsstelle betreffenden Zettel nach Klarstellung etwaiger Un- 
stimmigkeiten einfach hineingelegt. Die Übertragung des Zettelinhaltes 
auf die Karten erfolgt jeweils so, wie der betr. Beamte Zeit hat. Sie 
kann bis zum Abschluß der betr. Rechnungsperiade zurückgestellt 
werden. Wird am Abschlußtage die Farbe der verwandten Zettel ge- 
wechselt, so können die Abschluß arbeiten ohne Störung der laufen- 

ßrull. faventor. jg 



dbyGOOglC 



178 



Die ständige Inventur und monatliclie Gewinnermittliuig. 



den Arbeiten ganz gut Über den AbschJußtag hinaus fortgesetzt werden. 
Doreh diese, vom Verfasser zuerst angegebene Einrichtung iat die Durch- 
führung der laufenden Verbuchung der Ab- und Zugänge und damit 
ein laufender Bestandnachweis für viele Betriebe überhaupt erst er- 
möglicht worden. Gegenüber den üblichen Übertragungsverfahren wird 
durch die Verwendung solcher Mappenharten eine ganz wesentliche 
Zeitersparnis und damit eine Verminderung der Kosten erzielt, die die 
Einführung der laufenden Bestandkontrolle auch dort ennfiglicht, wo 
mit Rücksicht auf die Kosten bisher davon abgesehen wurde. 

Die Listen für mehrere, ein- und dieselbe Bui^uDgsstelle betreffende 
Ändemngsposten dienen mit Vorteil zur Verei nfachung der Buchungen über- 
all dort, wo ein und dieselbe Person oder eine Abteilung das gleiche Ma- 
terial in einer großen Anzahl von Posten liefert oder verbraucht. Dies 
ist z. B. der Fall bei Kohlen, Putz- und Schmiermaterialien, Hilfsmateri- 
aben, Nägeln, kleinen Schrauben und dergl., femer bei Einzelteilen für 
die Massenfabrikation bestimmter Waren, z. B. Fahrräder, Nähmaschinen, 
Elektromotoren und dergl., ebenso bei der Herstellung von Massengütern 
wie Ziegelwaren, Roheisen usw. Abb. 51 gibt eine derartige Liste für 
Rohstoffe (Messingdraht) für Revolverdrehbftnke wieder. 

Abb. 51. 



...Fabr. Abteilnng;_ __ Hascbine:.. 



Erhalten an Rohmaterial 


Abgeliefert 


Hithin 

Bestand 

kg 




D»t, 


ig 


Ziuück 


Bleiben 


Addition 


DM 


Waren 


Späne 
kg 


Abfall 






































































~ 











































Handelt es sich um wenige Waren, so kann man derartige „Aus- 
faßljsten" leicht miteinander in der Weise verbinden, daß man für die 
verschiedenen Waren Spalten einrichtet. Abb. 52 zeigt eine solche 
Ausfaüliste für eine Fumpenfabrik. 

Bezugbch der Verbuchung gilt bei den vorbesprochenen Listen 
das Gleiche, wie bei den Einzelzetteln, nur daß man bei diesen an sich 
schon mehrere zeitlich auf ein anderfolgende Posten enthaltenden Listen von 
einer weiteren Ansammlung in der Regel absehen und die Endziffern sofort 
verbuchen wird. Durchschriften können hier gegebenenfalls in gleicher 
Weise angefertigt werden, wie bei den Einzelzetteln. Auch kann der 
Farbenwechsel am Schlüsse der Abrechnuugsperiode in gleicher Weise 



dbyGOOglC 



DnrchfiUirDiig der ständigen Inventar. 
Abb. 52. 

Abt Dreherei. 15*?. Lobnwoche vom 20. bis mit 27. t 



Liste 
IHo.337 





Zur Beubeitnng erbaltener Grangufl. 


Abgabe- 

Btempel 




1 


1 


1 


; 


& 


, 


VQrdor.jlii]it«. 
ZjlindeT- 


i 






ft 




1 


3 


M 


a 


t 


deckil 












n 


te 


>1! 


'« 


te 


s> 


l> 


k« 


kR 


kjt 






27. 


M.l 








i.ü 






fi// 






»0. ii7i 1 































Monat: Juni 19^0. 



Abb. 5S. 
Biberscbwanz-Mascbinen. 



f\ 


MaschiiLB I 


Maschir 


B II 


MaBchin 


e lU 


Maacbin 


elV 




Std. 


Sorte 


Stück 


Std. 


Sorte 


Stock 


Std. 


Sorte 


Stück 


Std. 


Sorte 


Stück 


1 


10 


Ba 


10 000 


10 


5a 


10 000 


9 


5fc 


8300 


9 


ef 


7600 


2 


10 


5a 


11000 


9 


5a 


9300 


9 


61> 


8 700 








3 


9 


5a 


8800 


10 


5a 


9800 


10 


5b 


9400 








4 


9 


6a 


8 650 


9V. 


5o 


9 600 


10 


56 


9400 



































Diese Listen bilden bereits den Übergang zu der folgenden Gruppe 
der Listen, die mehrere Bnchungsstellen betreffen, aber nur je einen 
oder einzelnen Ausgangsposten enthalten. 

Die Listen, weldie mehrere Bnchungsstellen betreffen, aber nur 
wenig Einzelposten enthalten, bilden bei Betrieben mit planmäßiger 
Fabrikation einen Hauptteil der Verb uchungsunt erlagen. Die &ußere 
Form dieser Listen ist verschieden, je nach dem Zwecke, dem die Listen 
neben der Verbuchung noch dienen sollen. 

Vielfach finden sidi die Aufzeichnungen der einzelnen Posten in 
der Form der Abbildung 54, Hierher gehören z. B. Eingangsscheine, 
Rechnungen, Stücklisten, Materialnachweise, Aoftragszettel und dergl. 



äoyGOOgIC 



180 Die ständige Inventm; nnd monatliche äewinnermittlimg. 

Abb. 54 
PoB. Stßck Bezeichnung Kat,-No. ^^ Bemerkungen 



Es ist nun zwischen zwei Fällen zu unterscheiden: 

a) die verzeichneten Warenposten werden gleichzeitig abgeliefert 
oder ausgegeben; 

b) die Ausliefenmg erfolgt zu verschiedenen Zeiten. 

Im ersten Falle tann sofort die ganze Liste der Verbnchong zugeführt 
werden, während im zweiten Falle die Liste nach Vermerk der erledigten 
Posten wieder in die Hand der vorlegenden Stelle zurückgelangen muß. 

Die Verbuchung kann in der Begel nur Posten für Posten er- 
folgen. Doch läÖt sich in vielen Fällen eine wesentliche Vereinfachung 
der Verbuchungsarbeiten erzielen, wenn ein und dieselbe Gruppe von 
Waren wiederholt ein- und ausgeht. Dies ist z. B. der Fall, wenn ein 
and derselbe Artikel wiederholt fabriziert wird. Man legt alsdann für 
diese Warengruppe eine mit laufender Nummer versehene Stückliste 
an und fertigt für dieselbe einen Hilfsnachweis aus, der mit der Nummer 
der Stückliste bezeichnet wird. In diesem Hilfsnachweise zählt man 
nun die Anzahl der unter der gleichen Stücklisten-Nummer ausgegebenen 
oder eingegangenen Warengruppen („Sätze"). Am Abrechnungstage 
wird aus der Anzahl der Sätze und der laut der betr. Stückliste pro Satz 
anzusetzenden bf enge jedes einzelnen Postens der Verkehr, der auf jede 
der einzelnen Warengruppen entfällt, berechnet und auf die einzelnen 
BuchongssteUen übertragen. Abb. 55 zeigt einen derartigen Hilfsnachweis 
in Eartenform. 

Abb. 55. 



UUrsnaohireia für fteachiftsjahr 

Stückliste No __.. Ausgang. — Einffang. 


Dat 


Beleg 


Stuck 


Dat. 


Beleg 


Stück 


Dat 


Beleg 


Stück 

































































































































Lijizo, J.Google 



DnTcbfäbrang der ständigen Inventur. 



181 



Vielfach laßt aieli die Verbuchung derartiger Listen, die mehrere 
BDchungsstellen betreffen, auch dadurch vereinfachen, daß man dieselben 
in mehreren Exemplaren der Bestandskontrolle übermittelt, die nun auf 
jedem Exemplare eine Anzahl Poeten streicht, so daß schließlich jedes 
Exemplar nur auf '/g oder noch weniger Buchungastellen verbucht werden 
muß. Zur weiteren Erleichterung der Arbeiten kann man dann die 
verschiedenen Listen zerschneiden und die einzelnen Streifen wie Einzel- 
zettel benutzen und sortieren. Allerdings muß alsdann bei dem Ent- 
wurf des Vordnichs Rücksicht darauf genommen werden, daß die ein- 
zelnen Streifen später leicht wieder identifiziert werden können, damit 
die Möglichkeit einer Eontrolle nicht unterbunden wird. 

Abb. b& zeigt ein Beispiel hierfür. 



Coni.No.3Ii. 


EmpfiniM. 




: 


- 


Com. No. 311. 


KapKnger 




II 










Po> 




K.t.-N(, 


ätfldi 


™^' 




Po. 




Kjit.-No 


Stack 


«™«k 




1 






1 




s 
s 


1 

2 






1 




5 


3 






a 








2 




5 


3 






1 




s 


3 






1 




3 


4 
5 






1 




z 


4 






1 




~ 






1 




5 






1 













Com. Ho. 311. 


EmpHig^r. ....jjjl 








PO. 




SM.- So 


Itüefc 


Äbg»be- 




1 
a 






1 




= 






3 




a 






3 






1 




s 






4 






1 




5 






5 






1 




S 







— bedeutet, dafi diese Position anf 

der betr. Durehscbrift gestricben ist. 



Bei den bisher besprochenen Listen war vorausgesetzt, daß die- 
selben sofort nach der betr. Änderung zur Verbuchung abgegeben werden 
können. Dies ist aber nur dann möglich, wenn der ganze Inhalt der 
Liste erledigt ist. Doch oft kann die ganze Liste nicht auf einmal 
erledigt werden, z. B. bei Ausfaßlisten, weil nicht alle Waren vorhanden 
sind, bei Fabrikationalisten , weil nicht alle fertiggestellten Waren ab- 
genommen werden können und dergl. Alsdann sind zwei Wege möglich: 
Entweder man bezeichnet die erledigten Posten und gibt die Liste nach 



dbyGOOglC 



182 



Die EtSodig« Inventur nnd monatliche Gewinnennittlnng. 



Verbuchimg dieser Posten wieder an den Vorzeiger zurück. Die Ver- 
bucbuDg muß alsdann sofort uud Posten für Posten erfolgen. Oder 
man streicht die nicht erledigten Posten auf der Liste, behält die List« 
zur Verbuchung zurück und fertigt fUr die nicht erledigten Posten be- 
sondere Scheine („Restzettel") aus, die man dem Listenvorzeiger wieder 
zustellt. Abb. 57 zeigt einen solchen Restzettel. 





Abb. 57. 






Bestzettel Nr. 2817 




StückliBte No. 

Rest 


Poa. . 

Stück 

Best abgegeben -.-^ 


die List« 
kleben. 


Ausgestellt; 


Restzettel 
Nr. 


1 Sumpd 1 


1 Swmpd 1 


3317 







Ein anderer Weg ist folgender: Von jeder Liste wird eine Durch- 
schrift auf entsprechend perforiertem Papier hergestellt. (Siehe Abb. 58). 
Bei Abgabe einer Position wird der betr. Streifen ausgetrennt und zur 
Verbuchung weitergegeben. 



(Kopftext.) 


Pos. 


Bezeichnung 


Kat.-No. 


Stück 


Yermerk 





















































Will man die Kosten für die Querperforation sparen, so kann 
man das Heraustrennen auch mit Hilfe der sog. Schneiderädeben vor- 
nehmen lassen. Doch empfiehlt es sich , alsdann wenigstens eine sog. 
Perforierlinie mit eindrucken zu lassen. Dies Verfahren hat femer den 
Vorzug, daß die einzelnen Streifen wie Einzelzettel behandelt werden 
können. Der Identitätsnachweis des einzelnen Streifens wird am ein- 
fachsten durch den bereits früher beschriebenen Stempelaufdruck auf 
Streifen und Originalaettel ermöglicht. Zu beachten ist hierbei jedoch, 
daß das zweite zu zerteilende Blatt aus nicht zu dünnem Papier be- 
stehen darf, da sonst das Sortieren der Streifen zu schwierig ist. 

Die Listen, welche mehrere Buchungsstellen betreffen und meh- 
rere Einzelposten enthalten, sind für die Verbuchung am unbeqnemsteii, 



dbyGOOglC 



DnrcbfüliraDg det gtändigeu InTeutiir. ISS 

da bei ihnen stets von einer Buchungsstelle zur anderen gesprungen 
werden muß, was viel Zeit beansprucht. Trotzdem sind derartige Listen 
vielfach nicht zu umgehen, namentlich dort nicht, wo es auf einen ge- 
wissen Nachweis der zeitlichen Folge der Posten ankommt. Mau kann 
die Einzelverbuchung nun in der eben angedeuteten Weise dadurch 
vereinfachen, daß man die Listen mit Durchschriften führt und die 
Durchschriften ansein andertrennt. 

I 135. Bei der Durchführung der Bnchungs arbeiten lassen sich 
wesentliche Ersparnisse erzielen, wenn die Verarbeitung des Buchungs- 
materials nach einem bestimmten System vorgenommen wird. Zunächst 
ist es notwendig, daß die Arbeiten genügend weit unterteilt werden. 
Die Unterteilung kann entweder nach der Art der zu kontrollierenden 
Waren, oder nach der Reihenfolge der einzelnen Buchungsarbeiten vor- 



Mit der Ausführung der Bestandskontrolle wird am besten eine 
besondere Stelle betraut, die sowohl von dem Material-Einkauf und der 
Fabrikation, als auch von der Lagerverwaltung getrennt ist. dagegen 
zweckmäßig mit der Kalkulation vereinigt wird. Die Trennung von 
Einkauf und Fabrikation erscheint uns deshalb für wichtig, weil die 
Kontrolle sich auch auf die Tätigkeit dieser Stellen insofern erstrecken 
soU,BlssieBufunangemesseneyorräte und abweichende Preise aufmerksam 
machen soll; die Trennung von der Lagerverwaltung mit Rücksicht 
darauf, daß neben der Beschaffung von Unterlagen für die Gewinn- 
ermittlung die Kontrolle des Lagers die vornehmste Aufgabe der Be- 
standkontrolle ist und daß eine Vereinigung der Eontrolle mit dem zu 
kontrollierenden Objekte nicht angängig ist. Eine Vereinigung der 
Bestandskontrolle mit der Kalkulation erscheint geboten, weil beide 
Stellen auf die Verarbeitung des gleichen Materials angewiesen sind 
und sich gegenseitig leicht unterstützen können. 

Eine sachliche Trennung innerhalb der Bestandskontrolle ergibt sich 
zunächst aus den verschiedenen Warenklassen: Rohmaterialien, Bezugs- 
artikeln und Handelswaren einerseits werden Teilfabrikaten und Pertig- 
fabrikaten anderseits gegenüberzustellen sein. Inwieweit innerhalb dieser . 
Gruppen eine weitere Unterteilung vorzunehmen ist, ei^ibt sich aus dem 
Umfang des Betriebes. Bei kleinen Betrieben wird es oft auch möglich 
sein, die Abrechnung über die verschiedenen Warengruppen in einer 
Hand zu vereinigen. 

Der Teilung der Arbeiten in ihrer zeitlichen Aufeinanderfolge 
muß eine Feststellung der überhaupt vorzunehmenden Arbeiten voraus- 
gehen, die sich aus dem vorzusehenden Geschäftsgänge ergeben. Hier 
sind so verschiedenartige Anordnungen möglich, daß wir es uns ver- 
sagen müssen, im Einzelnen darauf einzugehen. So kann es sich z. B. 
bei der Verbnchung selbst um folgende Teilarbeiten handeln: 



dbyGOOglC 



184 Die ständige InventoT und monatliche G«wmiieniiittliing. 

a) Festetellang, ob alle Unterlagen lückenlos zur Verbnchong- 
gelangt sind: 

(i) Sortieren der Einzelunterlagen nach laufender Nummer; 
ß) Durchsiebt der sortierten Zettel bezttgl. der läckenlosea 

Nummemf olge ; 
y) Feststellung des Inhaltes fehlender Zettel. 

b) Sortieren der Einzelzettel nach den Verbuefa ungsstellen ; 

c) Klarstellen etwa undeutlicher Bezeichnungen; 

d) Bewerten der Einzelaettel für den (später zu besprechenden) 
Gesamtnachweis ; 

e) Sintrag der Einzelzettel in die Einzelnachweise; 

f) Berechnung des jeweiligen Sollbestandes; 

g) Austragen der Einzelzettel im Gesamtnachweise. 

Ein anderer Arbeitsplan ist der folgende: 

a) Bewertung der eingehenden Einzelzettel an Hand besonderer 
PreisYerzeichnisse ; 

b) Eintrag der Einzelbeträge in Listen für die Ermittlung des 
Gesamtverkehrs, gleichzeitig zur Eontrolle der Vollständigkeit 
des Zetteleingangs dienend *-). 

c) Sortieren der Zettel nach den Einzelnachweisen; 

d) Eintrag der Zettel in die Einzelnachweise; 

e) Ermittlung des Sollbestandes. 

Weiter ist z. B. die Vertauschnng der Arbeiten d und c in dem 
ersten Beispiele möglich, so daß man die Zettel zunächst in die Einzel- 
nachweise eintragen, dann erst bewerten und in dem Gesamtnachweis 
verbuchen läßt. Dies ist namentlich dann von Wichtigkeit, wenn die 
mit der Führung der Einzelnachweise betrauten Beamten die Preise 
nicht kennen sollen. 

Vielfach lassen sich mit der Verbuchung gleich Vorarbeiten für 
die Nachkalkulation verbinden. So kann man z. B. die bewerteten 
Zettel nach ihrer Verarbeitung in der Bestandskontrolle direkt an die 
Kalkulation abgeben, oder man kann z. B. Materialzettel als Doppel- 
zettel ausschreiben lassen und den einen Teil bei dem Eintrag in die 
' betr. Nachweisung sofort bewerten und an die Kalkulation weiterleiten, 
während der andere Teil zunächst als Beleg in der Bestandkontrolle 
verbleibt, oder zu anderen Zwecken — Versandkontrolle, Statistik, 
Rechntmgskontrolle — verwendet wird. 

§ 136. Die Feststellung der wirklichen Bestände durch direkte 
Aufnahme unterscheidet sich von der Bestandsaufnahme bei der gewöhn- 
lichen Inventar nur dadurch, daß der Umfang der jeweils aufzunehmenden 
Posten beschränkt ist. Am besten wird für die Durchfuhrung der Kon- 

') Es Bind dies Blätter, die für jeden Zettel eine mit seiner Nammer ver- 
sebene Zeile enthalten, in welche lediglich der Zettelwert eingetragen wird. 



dbyGoOglC 



DarchfnhniDg der Bt&odigen iDventor. ' 185 

trolle ein Plan aufgestellt. Man wird dabei die Einteilung der ver- 
schiedenen Bestände in der Regel so vornehmen müssen, daß im Laufe 
einer oder höchstens zweier Eechnungaperioden der gesamte Bestand 
einmal mit dem aus den Karten sich ergebenden Bestände verglichen 
werden kann. Femer wird man bei der Aufstellung des Kontrollplanes 
BUcksicht auf die Zahl der bei den verachiedenen Posten vor sich ge- 
henden Bestandsänderungen nehmen, denn es ist klar, daß die Fehler- 
gefahr, sowohl was das Auslassen einzelner Posten als auch was Zähl- 
und Wiegefehler anbelangt, um so größer wird, je mehr Zu- und Ab- 
gänge vorkommen. Des weiteren ist es zweckmäßig, Gruppen gleich- 
artiger Waren möglichst hintereinander zu kontrollieren, da bei der 
Verbnchung und auch schon bei der Ausfertigung der Unterlagen oft 
Verwechselungen zwischen neben ein anderliegen den Waren, insbesondere 
bei Rohstoffen zwischen den verschiedenen Abmessungen, vorkommen. 
Ebenso kommt es gelegentlich vor, daß die verlangte Ware nicht vor- 
rätig war nnd statt derselben ähnliche Waren abgegeben worden sind, 
ohne daß die Unterlagen berichtigt wurden. Nimmt man daher gleich- 
artige Waren hintereinander auf, so kann man etwaige Verwechselungen 
meist dadurch leicht feststellen, daß sich einzelne Differenzen gegen- 
seitig aufheben. Neben dieser planmäßigen BestandkontroUe sollte eine 
außergewöhnliche Naturalaufnahme der verschiedenen Bestände jedes- 
mal dann stattfinden, wenn eine Nachbestellung aufgegeben wird oder 
wenn ein neuer Zugang erfolgt. Zu diesen Zeitpunkten sind meist die 
Bestände so klein, daß die Naturalaufnahme sehr leicht vorgenommen 
werden kann. 

Ein weiteres Hilfsmittel für die Bestandkontrolle stellen sog, Null- 
meldungen dar. Wir verstehen hierunter Zettel, die von dem betr. 
Lagerverwalter oder dergl. ausgefertigt und an die Bestandkontrolle 
geschickt werden, wenn eine bestimmte Warensorte vergriffen ist. 

Sehr wichtig ist es natürUcb, daß bei der Aufnahme des Bestandes 
festgestellt wird, welche Änderungen bereits am Tage der Aufnahme, 
aber vor der Aufnahme seibat vor sich gegangen und noch nicht ver- 
bucht sind. Zu diesem Zwecke wird man am besten die Nummer des 
letzten durchgelaufenen Zettels auf der Bestand- oder Nullmeldung 
notieren. Bei Betrieben, die die einzelnen erledigten Zettel abstempeln, 
geschieht dies am einfachsten dadurch, daß man die nächste Nummer 
auf die Bestand- oder Nullmeldung selbst stempelt. Damit bei der 
Kennzeichnimg des letzten Postens vor der Aufnahme keine Irrtümer 
vorkommen, sollte man die Aufnahme tunlichst durch den mit der Ver- 
waltung betrauten Beamten selbst bewirken, oder doch beaufsichtigen 
lassen. Allerdings müssen alsdann gelegentliche Stichproben vorge- 
nommen werden, um festzustellen, ob der betr. Beamte keine absicht- 
lichen Täuschungen vornimmt. 



dbyGooglc 



186 Sifi BtSodige Inventiir and monatliclie GewiDuetmittlDDg. 

I 137. Pur den Ausgleich der sich beim Vergleich zwischen Soll- 
'bestand und wirklichem Bestand etwa ergebenden Differenzen schafft 
man am besten ein besonderes Konto, Lager-Differenz-Konto oder Minlich 
genannt. Dieses wird für die entdeckten Verluste belastet, hingegen 
für etwa vorgefundene Mehrbestände erkannt. Aus dem Saldo dieses 
Kontos ist dann jederzeit zu ersehen, wie die Lagerbuchftthrung arbeitet. 
Durch Berechnung des Verhältnisses zwischen der Differenz und dem 
Verkehr (£ingang -f- Ausgang) kann man sich Vergleichsziffem für die 
einzelnen Bechnungsperioden schaffen. 

Man hat es nun in der Hand, durch Aussetzen von Prämien für 
die Vergrößerung der Übereinstimmung die Lagerverwalter zu sorg- 
samerer Arbeit zu veranlassen. 

} 138. Die Ermittlung des Gesamtbestandes, die Hauptaufgabe 
der Bestandskontrolle, kann auf zweierlei Weise erfolgen. Entweder 
kann man die aus den einzelnen Buchungsstellen (Nachweisen) sich er- 
gebenden Eünzelbestände mit dem jeweiligen Einbeitswerte multiplizieren 
und die 90 erhaltenen Einzelsummen addieren, wie dies bei der gewöhn- 
lichen Inventur geschieht. Oder aber man benutzt für die Bestands- 
ermittlung den indirekten Weg, indem man — am einfachsten in der 
auf Seite 159 bereits angedeuteten Weise mit Hilfe von Hauptbuch- 
konten — zu dem lt. Inventur festgestellten Anfangsbestand hinzurechnet 
die Zugänge und abrechnet die Abgänge der betr. Bestände. Der sich 
so ergebende Saldo muß naturgemäß mit dem auf die erstgenannte 
Art sich ergebenden Werte der Bestände übereinstimmen. Denn der 
Einzelnachweis steht zu einem derartigen Bestandkonto in dem gleichen 
Verhältnis, wie z. B. die Einzelkonten des Kontokorrentes zu dem Konto- 
korrentKonto des Hauptbuches. Da der Anfangsbeetand aus der In- 
ventur bekannt ist, so handelt es sich bei der Ermittlung des Qesamt- 
bestandes dämm, den Gesamtbetrag der Zugänge und Abgänge bis zum 
Schluß der jeweiligen Abrechnungsperiode festzustellen. Die Grund- 
lagen hierfür sind die gleichen, wie für die Vorbuchung der Einzel-Ab- 
und -Zugänge. Doch muß hier die Verrechnung nach dem Werte er- 
folgen, weshalb die einzelnen Unterlagen vorher bewertet werden müssen. 
In der Regel ist eine besondere Aufzeichnung der einzelnen Posten 
nicht nOtig. Es genügt meist eine Addition mit einer schreibenden 
Addiermaschine, die übrigens auch so eingerichtet werden kann, daß 
sie Nummer des Belegs und den Betrag niederschreibt, so daß dadurch 
das Gleiche erreicht wird wie bei einer besonderen Niederschrift der 
einzelnen Posten. Vielfach kann man einen der beiden Posten Zu- und 
Abgänge bereits aus anderen Aufzeichnungen entnehmen, so daß da- 
durch die Arbeit sich wesentlich vereinfachen läßt. 



dbyGOOglC 



Der BeatandBnachweb im Sinzelnen, lg7 

2. Kapitel. Der Bestandsnachvels im Emzelnen. 

§ 139. Wir wollen nun kurz die Besonderheiten betrachten, 
welche die Kontrolle der verschiedenen Gruppen oder Waren bietet. 
Wir beginnen mit den Kohstoffen. 

Die Einteilung der Rohstoffe hatten wir bereits wiederholt berührt. 
Sehr häufig wird man eine besondere Gruppe: „Hilfsstoffe" oder „Un- 
kostenmaterialien" bilden müssen für solche Waren, deren £inzelverbrauch 
sich nicht genau nachweisen läßt und die deshalb von der Kalkulation 
durch einen besonderen Aufschlag berücksichtigt, von der Buchhaltung 
aber direkt auf Unkosten verbucht werden. Wie weit man im Übrigen 
mit der Einteilung gehen muß, hängt von den allgemeinen Verhält- 
nissen des Betriebes ab. Oft wird es z. B. genügen für Metallabgüsse 
ans Eisenguß (Grauguß) und Rotguß nur je ein Konto anzulegen. 
Anderseits wird es oft notwendig, für jedes Modell eine besondere 
Bnchungsstelle zu schaffen, während es in einem dritten Betriebe n. a. 
genügen kann, wenn man zwischen Gußstücken unter 1 kg, von 1 — 5 
und über 5 kg unterscheidet. Sehr wesentlich ist es, daß die Rohstoff- 
vorräte an bestimmten, verschlossen zu haltenden Plätzen aufbewahrt 
werden, die nur dazu besonders ermächtigten Personen zugänglich sind. 
Insbesondere auch muß dafür gesorgt werden, daß sich in den Werk- 
stätten keine Vorräte ansammeln, sondern daß jeder Materialrest sofort 
wieder an das Magazin zurück geliefert wird. 

Die Anlieferung von Rohstoffen wird in den meisten Betrieben 
entweder von einem Lieferschein oder von der betr. Rechnung begleitet, 
damit der Magazinverwalter die angegebenen Mengen nachprüfen kann. 
In anderen Betrieben werden unabhängig von diesen Papieren beson- 
dere £ingangsscheine über die eingegangenen Waren aufgenommen. 
Dementsprechend dienen als Unterlage für die Verbuchung der Zugänge 
von Rohstoffen meist Listen, die mehrere Buchungsstellen betreffen. 
Bei Verwendung von Eingangsscheinen läßt sich jedoch der Geschäfts- 
gang so einrichten, daß die Verbuchung an Hand von Einzelzetteln 
erfolgen kann, was wegen der einfacheren Ansammlung der Zettel wesent- 
liche Vorteile bietet. 

Außer den Zugängen von außerhalb kommen noch Rücklieferungen 
der Werkstätten als Zugang in Betracht. Dort, wo der Material verkehr 
nur gering ist, kann man einfach die Ausfaßzettel solange zurückbehalten, 
bis der betr. Arbeiter den nicht verbrauchten Materialrest wieder ab- 
liefert, und dann den zurückgelieferten Posten von dem Betrag der aus- 
gegebenen Waren abschreiben; (wobei wieder beachtet werden sollte, 
daß die Material Verwalter nicht die Subtraktion ausfübreu und nur das 
Endergebnis niederschreiben, sondern daß beide Zahlen niedergeschrieben 
werden sollen , damit man später die Bechnung kontrollieren kann). 
Ist das nicht durchführbar, so muß der Materialverwalter über den zu- 



dbyGOOglC 



188 Die ständige Inventur iind monatliclie Gewiunemiittliiiig. 

rtickgelieferten Posten eine Quittung auf einem entsprechend vor- 
gedruckten Zettel ausstellen, die durch die rückliefemde Werkstätte 
abgeliefert wird. 

Als Untertagen für die Vertsuchnng des Ausganges kommen zunächst 
Einzelzettel in Form sog. Materialseheine in Präge. Abb. 59 a u. b gibt 
einen derartigen Vordruck wieder, der in Blocks zu je 50 Stück gefaßt 
iflt. Das Titelblatt des Blocks zeigt Abb. 59c. die Rücklieferscheine 
sind ähnlich ausgestattet. 
Abb. 59a. (Vorderseite.) 



■atoiialu 
Material t 






Plali-Ko. 1 KaL-Ro. | Unk.-No. 1 

K«n. Ho. tat itm Gedlcbtoi* upilKn, | 


nTeilNo 


















Menge 




Hftterial- 

No . 


EinheitB- 


Oesamtbetrag 1 


^ 4 


JC 


i 








3e 












Datum; 


. UnterBchrift: 






JC 











Schein- 
Hr.i. 



59b. (Räckfieite.) 

Znr gell. Beachtung I 

Um für die Kalkulation geDane AnfzeichuQDgen über den 
Uaterialverbraach zu erbalten, kann die Abgabe von Materialien 
unr gegen Abgabe ordnaugsmäBig ansgefüllter, vom Meister unter- 
Bcbriebener Material seh eine erfolgen. Die beiden aneinander hängen- 
den Teile ei neu Scheines müssen znsammen abg'egeben werden. 
Jeder Schein kann unr für eine elDElge Haterlalaortä, also nar 
ffir Nessing oder nur fBr Bandstahl Verwendung finden. Der 
Eontrolle wegen sind beachSdigte Scheine an das Ealknlationsbüro 
abzugeben . 
59c. (Titelblatt-) 

HaterlalBcheioblock No. S 
enthaltend 50 Scheine No. 1 bis 50. 



Jeder Schein mnfi Platz-No., KaUlog-No, der Arbeit beiw. TTökosten- 
No., Bezeichnnng dea Materials, Datum und Unterschrift enthalten. 
Terscbriehene Scheiae sind nicht zn vernichten, sondern dem 

Ealkulatian^beaiiiten sbzngeben. 
Keine No. >ns dem Oedächtnis einechreiben , stets vei^leiohen! 



dwGoogle 



Der BertuidfliiBcliweiB im Einzelnen. 189 

Die zweite Form der Unterlagen Kr die Verbuchung des Material- 
ausgangs ist die Stückliste, die Behandlung derselben ist bereits oben be- 
sprochen. Es genügt hier ein Einzelzettel mit der Aufschrift: „ 

Satz Material nach Stückliste Nr. . . ". Fehlende Stücke, die nicht 
im Laufe des gleichen Tages nachgeliefert werden kOnnen, werden auf 
diesem Zettel vermerkt, so daß dies bei der Abrechnung berücksichtigt 
werden kann. Diese Stücke müssen später durch Einzelscheine aas- 
gefaßt werden. 

Die dritte — und schlechteste — Form der Unterlagen für die 
Abgangskontrolle ist die der Liste mit mehreren Warensorten, Sie 
findet sich gelegentlich bei kleinen Betrieben vor, bei denen der Ma- 
terialverbrauch durch den Material Verwalter oder gar durch den Arbeiter 
selbst auf die Rückseite der Arbeitskarten niedergeschrieben wird. Die 
Zuverlässigkeit derartiger Unterlagen ist natürlich sehr gering, da ja der 
Arbeiter kein besonderes Int eresse an der richtigen Aufzeichnung hat. Diese 
Form der Abgangskontrolle wird deshalb zweckmäßig durch eine der 
anderen Formen ersetzt. 

Besonderer Wert muß auf genaue Bezeichnung der ab- und zu- 
gehenden Wtu^n gelegt werden. Sehr vorteilhaft ist es deshalb, wenn 
man die genaue Bezeichnung der einzelnen Warensorten an den Lager- 
orten deutlich anbringt, damit Irrtümer, die die Arbeit der Verbuchung 
erschweren, sofort entdeckt und unvollständige Angaben berichtigt 
werden können. Die vielfach verwendeten Anhängezettel können in 
dieser Beziehung gute Dienste leisten, indem sie bei Abgabe der Waren 
an Stelle der Einzelscheine als Buchungsunterlagen verwendet werden. 
Die Entwicklung der Kautschuckstempel-IndustrJe ermöglicht eine sehr 
sichere und zuverlässige Kennzeichnung der ab- und zugegangenen Waren 
in folgender Weise: Jede Warensorte erhält eine Waren-Nummer. Für 
diese Nummer wird aus einfachen Kautschuckbuchstaben ein kleiner 
Stempel zusammengesetzt, auf ein Holzklbtzchen geklebt und mittels 
Schnur an dem betr. Lagerort befestigt. Auf jeden Schein, welcher 
einen Ab- oder Zugang an diesem Posten betrifft, wird der betr. Stempel 
abgedruckt. Zur Einfärbung der Stempel dienen kleine Kissen, die 
an der Kleidung des Lagerpersonals in gleicher Weise befestigt werden, 
wie z. B. die bekannten Schwammdosen an der Uniform der Straßen- 
bahnschaffner. Die benötigten Stempel kosten nur einige Pfennige pro 
Stück, jedenfalls nicht mehr, als die zur Bezeichnung der Waren ver- 
wendeten kleinen Emailleschilder. 

Die für die Ermittlung des Gesamtwertes des Bestandes not- 
wendigen Unterlagen über den Material-Zugang liefert bei zweckmäßiger 
Einrichtung ohne weiteres die kaufm. Buchführung. Eine Aufrechnung 
der Unterlagen für die Einzelposten ist darum nicht unbedingt notwendig. 
Steht eine Addiermaschine zur Verfügung, so vrird es sich doch em- 
pfehlen, wenigstens gelegentlich die bereits in die Einzelnachweisungen 



dbyGOOglC 



190 I^'B ständige Inventar und monatliche GewinoermittluDg, 

Übertragenen Zettel aufzurechnen und die so erhaltene Summe mit der 
ans der baufro. BucMiÜming sich ergebenden zu vergleichen, um feet- 
zustellen, ob beide übereinstimmen. Derartige Kontrollen bewirken 
auch, daß das Personal die Arbeiten sorgfältiger ausführt. 

Dagegen ist für die Ermittlung des Materialansgangs eine laufende 
Aufrechnung der einzelnen Ansgangsposten notwendig. Sie erfolgt am 
zweckmäßigsten t&glich an Hand der für die Kalkulation bereits be- 
werteten Mnzelposten. Eine Gegenkontrolle für den aus Anfangsbestsnd, 
Eingang und Ausgang berechneten Bestand am Abschlußtage bildet 
die Aaswertung und Aufrechnung der Einzelbestände. Sie sollte, wenn 
eine schreibende Addiermaschine zur Verfügung steht, wenigstens viertel- 
jährlich vorgenommen werden. Zu beachten ist übrigens, daß die 
Differenzen, welche sich aus den Naturalaufnahmen ergeben, ebenfalls 
in Zugang oder Abgang verbucht werden müssen. 

Sehr häufig kommt es vor, daß Waren von verhältnismäßig ge- 
ringem Werte nicht in allgemeine Magazine gelagert werden können, 
weil es an Platz mangelt oder weil die Waren an Stellen gebraucht 
werden, die zu weit vom Magazin entfernt liegen. In diesem Falle kann 
man sich in der Weise helfen, daß man nur den Zugang dieser Waren 
registriert, and am SchluiJ einer jeden Rechnnngsperiode den Bestand 
durch Naturalaufnahme feststellt. Da diese Naturalaufnahme sich nnr 
auf einen verhältnismäßig kleinen Post«n erstreckt, so belastet sie das 
Personal nicht zu sehr. Ans dem auf diese Weise ermittelten Bestand, 
dem Anfangsbestand and dem Zugang rechnet man dann den Verbrauch 
der betr. Waren aus , dessen Ziffer für den Zugang des Teilfabrikate- 
Kontos benötigt wird. Diese Art der Kontrolle kommt in Betracht 
z. B. bei Stab-Eisen in kleineren feinmechanischen Betrieben, für Lacke, 
Farben und dergl. 

Za einer geordneten MagazinsbuchfUhrung gehQrt schließlich noch 
ein Nachweis über die durch Bmch und Beschädigung im Magazin ent- 
standenen Abgänge, dessen Fährung dem Magazinverwalt«r überlassen 
bleiben muß. 

Die Gesichtspunkte, welche wir eben bezüglich der Rohstoffe be- 
sprachen, fmden auf Bezugsartikel und Handelswaren sinngemäße An- 
wendung. 

I i40. Die größten Schwierigkeiten bietet der Einzelnachweis 
des Bestandes an Teilfabrikaten. Zwar kann die Kontrolle der in 
Lagern befindlichen Teilfabrikate in ähnlicher Weise wie die der Roh- 
stoffe vorgenommen werden. Dagegen bedingt der Einzelnachweis der 
in den Händen der Arbeiter befindlichen Teilfabrikate besondere Vor- 
kehrungen. Die Einteilung kann hier nur eine örtliche sein, d. h. es 
kann nur der Bestand in den Händen des einzelnen Arbeiters bezw. 
der einzelnen Aibeitergruppe überwacht werden. Bei Betrieben mit 
einheitlichem Arbeitsgange, wie Zackerfabriken, Zuckerraffinerien, Walz- 



dbyGOOglC 



Der BestandsD ach weis im Einielnen. 



191 



werkeD, Bohrziehereien nnd dergl. bietet diese Überwachung keine be- 
sondere Schwierigkeit, da ea sich hier eben immer um wenige Stellen 
handelt, die zu koatrollieren sind. Hingegen bedarf die Überwachnng 
der in der Hand des einzelnen Arbeiters befindlichen Waren einer be- 
sonderen Aufmerksamkeit bei Betrieben mit getrenntem Produktions- 
gange. Doch ist anch bei diesen die Durchführung keineswegs nn- 
möglich. Voraussetzung ist nur, daß eine geregelte Kalkulation, ins- 
besondere eine geregelte Material Verrechnung besteht. Alsdann genügt 
es, festzustellen, welche Arbeiten der einzelne Arbeiter bezw. die Gruppe 
zusammenarbeitender Leute jeweils in den Händen hat. Hierfür läQt 
sich das Arbeitsbuch oder der Wochenzettel des Arbeiters verwenden. 
Es müssen nur jeweils die Nummern der noch nicht fertiggeschriebenen 
Arbeiten wieder neu vorgetragen werden. Allerdings ist dadurch noch 
nicht erwiesen, daß der Arbeiter diese als unfertig angeschriebenen 
Arbeiten auch wirklich in der Hand hat. Es können die einzelnen 
Stücke z. B. auch noch in einer Vorarbeits -Werkstatt oder an einer 
andern Stelle sich befinden. Deshalb muß als weiteres Hilfsmittel eine 
Hitteilung an die Kalkulation — oder Bestaudshontrolle — hinzutreten, 
wenn eine bestimmte Arbeit von einer Hand an eine andere weiter- 
gegeben wird. Hierfür genügen einfache Vordrucke, ähnlich wie Abb. 60, 
Abb. 60. 





Auftr. No. 




Platz No. 
abgeliefert. 


Namen: 

Unterschrift: 


1 — 1 



Die Ealkulationsabteilung erhält ferner die Durchschriften aller 
Arbeitsscheine, schließlich die Materialzettel und die Weitergabemel- 
dnngen, die sie unter der Auftr.-Nr. einordnet. 

Es ist somit ein leichtes, festzustellen, welche Arbeiten und welche 
Materialien zu allen den in der Hand eines Arbeiters sein sollenden 
Aufträgen gehören, wenn man sich von der Kalkulation die betr. Zettel 
geben läßt. Man kann sonach auch den Bestand der in Arbeit befind- 
lichen Teillabrikate jederzeit im einzelnen nachweisen und damit die 
laufende Bestandskontrolle (ständige Inventur) auch auf die in den Händen 
der Arbeiter befindlichen Teilfabrikate ausdehnen. 

Die Gesichtspunkte für die Durchführung der Naturalkontrolle 
sind im allgemeinen die gleichen, wie bei den Bobstoffen. Als Zeit- 
punkt für besondere Kontrollen werden insbesondere der Ein- und Aus- 
tritt von Arbeitern, die Auslieferung größerer Aufträge und deigl. zu 



ügtzoc jyl^iOO^Ie 



192 I^ie st&ndige Inventur ond monatliche GewianermittlnDg. 

gelten haben. Die regelmäßige KontroUe der Bestände an jedem Ar- 
beitsplatze bietet außerdem den Vorteil, daß dem ÄufsiGhtebeamten 
TOQ Zeit zu Zeit die gesamten vorliegenden Arbeiten eines jeden Ar- 
beiters vor Augen geführt werden. Dadurch gewinnt er einen wesent- 
lich besseren Überblick über den Stand der Arbeiten in den Werkstätten 
und es entgehen ihm Blichstände nicht so leicht, wie wenn die Kon- 
trolle nur gelegentlich erfolgt. Anch wird die Werkstatt leichter von 
Materitdreaten, halbfertigen Arbeiten und dergl. freigehalten. 

Die Ermittlung des Gesamtbestandes an Teilfabrikaten durch Auf- 
rechnen der Bestände an den einzelnen Arbeitsplätzen ist nur bei 
kleinen Betrieben leicht durchzuführen, bei denen die Unterlagen von 
in der Werkstatt in Arbeit befindlichen Teilfabrikaten bequem von 
denen bereits fertiggestellter Arbeiten getrennt gehalten werden kSnnen. 
Bei größeren Betrieben ist die Durchführung dieser Trennung zwar 
anch nicht ausgeschlossen, wenn nämlich der Betrieb jeden einzelnen 
fertiggestellten Auftrag nachkalkulieren läßt, aber viele Betriebe ver- 
zichten auf eine derartige Nachkalkulation überhaupt, obwohl sich diese, 
wie wir später sehen werden, mit HilFe der schreibenden Addiermaschinen 
sehr leicht ausführen läßt. 

Es muß darum in der Regel die Ermittlung des Gesamtbestandes 
an Teilfabrikaten auf indirektem Wege erfolgen. Der Zugang an Wert 
besteht bei den Teilfabrikat«n aus drei Posten, nämlich: 

a) dem verarbeiteten Material; 

b) dem gezahlten Lohn; 

c) den Fabrikunkosten. 

Die genannten Beträge unter b und c lassen sich ans der kaufm. 
Buchführung entnehmen, während das verarbeitete Material dem von 
der Rohmaterialkontrolle her bekannten Poeten „Rohmaterialausgang" 
entspricht. Hält der Betrieb Teilfabrikate auf Lager, so kommt für 
. den Wertzugang der Teilfabrikate in der Werkstatt noch der Wert der 
aus dem Teilfabrikate -Lager entnommenen Teilfabrikate in Betracht, 
dessen Ermittlung in gleicher Weise erfolgt, wie die des Eohmaterial- 
Abganges. Bestehen mehrere voneinander getrennte Betriebe, die ein- 
zeln abrechnen sollen, so sind außerdem noch die Zulieferungen der 
Betriebe zueinander bei der Berechnung der Zugangswerte zu berück- 
sichtigen. 

Schwieriger festzustellen ist der Wert des Abgangs von den in 
der Werkstatt befindlichen Teilfabrikaten. Bei dem Abgange kann 
«s sich handeln um: 

a) Ablieferung fertiger Waren an die Verkaufsabteilung zum 
direkten Versand; 

b) Ablieferung fertiger Waren an das Pertigfabrikate- Lager; 

c) Ablieferung von Teilfabrikaten an das Teilfabrikate-Lager; 

d) Abliefemng von Teilfabrikaten an andere Abteilungen. 



dbyGOOglC 



Der BeBbudsn&chwetfi im Einselaeii. 193 

Es gilt non zunächst diese Abliefenmgen überhaupt sicher zu 
«tfaasen, alsdann den Wert derselben festzustellen. Das Erfassen der 
Ablieferungen kann auf verschiedene Weise erfolgen: 

a) mit Hilfe der zur Lohnverrechnnng des Arbeiters dienenden 
Aufzeichnungen (Arbeits- oder Akbordscbeine); 

b) mit Hilfe besonderer Meldezettel (s. o.); 

c) mit Hilfe von Ablief erbfichem. 

Am zuverlässigsten ist es, wenn man die Fertigmeldong in Ver- 
bindung bringt mit der Lohnverrechnung, derart, dafi der Lohn erst dann 
gezahlt werden kann, wenn die Fertigmeldung in der für die Bestands- 
kontrolle notwendigen Form ausgefertigt ist. Denn dann hat jeder 
Arbeiter selbst das größte Interesse daran, daß die Fertigmeldung nicht 
nur erstattet, sondern auch so erstattet wird, daß sie für die Verbnchung 
brauchbar ist. Uan kann sogar soweit gehen, daß erst die Mel- 
dung auch von der Bestandskontrolle erledigt sein muß, ehe der Ar- 
beiter seinen Lohn erhält, und dadurch den Arbeiter selbst zur Eon- 
trolle der Arbeit der Bestandkontrolle heranziehen. 

Im einzelnen wird sich die Art der Meldung — Anbringung auf 
dem ArbeitBzettel oder dergl. — natürlich nach dem allgemeinen Qe- 
schättsgange zu richten haben. 

Die Feststellung des Wertes der abgelieferten Arbeiten kann 
auf verschiedene Weise erfolgen. Ein Weg ist der, daß man aus allen 
Unterlagen die über die Arbeit bisher die Bestandskontrolle durchlaufen 
haben, durch Aufrechnen der Einzelwerte den Gesamtbetrag feststellt, 
also eine regelrechte Nachkalkulation jedes einzelnen Postens vornimmt. 
Diese Arbeit ist bei weitem nicht so groß, wie es den Anschein hat. 
Denn werden beispielsweise die Fertigmeldnngen auf den Arbeits scheinen 
selbst erstattet, so bedarf es ledi^ch der Heranziehung der Mr die 
betr. Arbeit bisher au^egebeuen Materialscheine und Zuiiefermeldungen. 
Bei Ordnung dieser Unterlagen nach der Auftr.-Nr. wird das Heraus- 
suchen sehr leicht gemacht. Werden, wie wir früher bereits besprochen 
haben , die Material- usw. Zettel bei ihrer Erledigung mit einer fort- 
laufenden Nummer abgestempelt und diese Stempel gleichzeitig auf 
der Bückseite der Arbeitskarte abgedruckt, so kann man sehr schnell 
feststellen, ob alle zugehörigen Scheine vorhanden sind, gegebenen- 
falls fehlende Scheine an Hand der Behelfe — Durchschriften, Eintrag 
des Betrages im £ontroUbogen — wiederherstellen. 

Mit Hilfe einer schreibenden Rechenmaschine sind die einzelnen 
Beti^e leicht zusammengerechnet. Die Günzelzettel werden dann mit 
«iner Heftmaschine miteinander und dem Kechenstreifen verbunden und 
dienen als Beleg für den Ausgang, gleichzeitig aber auch als Bausch- 
Nachhalkulation des betr. Artikels. 

Ein anderer Weg für die Feststellung des Ausgangswertes ist der, 
jeden einzelnen Ausgangsposten zu einem ein- für alle Male für den 

Ornll, InTSDtnr. jg 



„i^ioogle 



194 ^^ ständige Inventar and moimtUche GcwinnemiitllDng. 

betr. Artikel festgesetzten Preise za bewerten. Dieser muß sich natfir- 
lich den Selbstkosten möglichst genau anpassen. Doch ist es nicht an> 
bedingt notwendig, daß dieser Preis jeder Schwankung der Selbstkosten 
folgt. Vielmehr werden zu erwartende Differenzen dadurch angeglichen, 
daß der Gesamtverkehr mit einem nach dem Ergebnis der vorjährigen 
Inventur berechneten Koeffizienten multipliziert wird. Die ao erhaltenen 
Ziffern sind dann zwar nicht absolut genau, doch geniigen dieselben den 
meisten Anforderungen der Praxis vollauf. Für nur selten oder zum 
ersten Male angefertigte Waren muß naturgem&ß von Fall zu Fall eine 
Kalkulation angefertigt werden, was übrigens ja wohl meist so wie so 
geschehen würde, wenn man es nicht vorzieht, diese, doch meist nur 
kleinen Posten einfach zu schätzen. 

Die Durchfuhrung der Bewertung kann man wieder durch Ein- 
richtung von HitfsnachweisuDgen für besonders oft hergestellte Artikel 
vereinfachen, da man die Multiplikation mit dem Selb stk ostenbetrage 
alsdann nur einmal vorzunehmen braucht. Meist lassen sich auch die 
Eingangsseiten der für die Teil- und Fertigfabrikate-Läger verwendeten 
Einzeln achweisun gen für diesen Zweck benutzen. 

% 141. Die Einzelkontrolle der Bestände in dem Fertigwaren- 
Lager und im Teil fabrikate- Lager erfolgt ähnlich wie die der Rohstoffe. 
Für die Verbuchung der Eingänge kommen die Fertigmeldungen der 
Werkstäten, also meist EinzelzetteJ, für die Verbuchung der Ausgänge 
bei den Fertigwaren in der Regel die Auftragzettel bezw. Versand- 
zettel, also Listen in Frage. 

Eine wesentliche Vereinfachung der Buchungs- Arbeiten läßt sich 
bei Massenartikeln erzielen, die in Packungen von bestimmtem Inhalte 
eingelagert werden. Man kann alsdann bei dem Bekleben der Packungen 
mit den Inhaltsangaben an den Bekleb estreifen kleine, mit Pappe unter- 
legte Abreißstücke anbringen, die mit einem den Inhalt kennzeichnen- 
den Aufdrucke versehen sind, und deren Form die Menge kennzeichnet, 
welche die Fackung enthält, so z. B. für eine Einheit dreieckige, zwei 

Abb. 61. 



10 Grofi Orsae III 



Einheiten viereckige, drei Einheiten fünfeckige usw. Abreißstücke. 
Abb. 61 zeigt einen derartigen Streifen. Diese Abreißstücke werden 
beim Aufkleben des Etiketts nicht mit festgeklebt. Bei Ablieferung an 
das Lager wird das mit E (Eingang) bezeichnete Stück abgetrennt und 
aufbewahrt, bei Abgabe zum Versand das mit A (Ausgang) bezeichnete. 
Abends werden die einzelnen Abreißstücke nach Sorten und Form ge- 
ordnet und — gegebenenfalls imter Zuhilfenahme von Zäbibrettem — 



dbyGOOglC 



Der Bestandsnachweis im Einzdnen- 195 

gezählt und aus den so ermittelten Zahlen der Lager-Zu- und Abgang 
berechnet. Durch Anwendung verschiedener Farben kann dies Ver- 
fahren auf eine große Anzahl von Waren ausgedehnt werden. 

Die Gesamtkontrolle bedingt wiederum eine Ermittlung der Zu- 
und Abgänge in einer Summe, denn die Bewertung der Einzelposten 
und Addition der so erhaltenen Werte ist wiederum meist zu umständlich. 

Der Zugang läßt sich verhältnismäßig einfach aus dem Abgang 
der in Arbeit befindlichen Teüfabrikate berechnen. 

Der Lagerabgang an Teilfabrikaten ist bereits besprochen. Pur 
die Ermittlung des Abganges an Fertigfabrikaten kommen die gleichen 
Gesichtspunkte in Betracht, wie für deren Zugang. Das Einfachste ist, 
wenn die einzelnen Ausgangsposten auf Grund der beim Eingange an- 
gesetzten Selbstkosten werte bewertet werden. Vielfach kann man diese 
Bewertung direkt in die betr. ESnz ein ach weise eintragen. Ein anderer 
Weg ist der, daß man die Rechnongen Über ausgegangene Sendungen 
ein zweites Mal mit den Selbstkosten der einzelnen Waren bewertet, 
Soll hierbei das Personal den Bruttoverdienst nicht erfahren, so fertigt 
man von jeder Rechnung einen Durchschlag mehr an, bei welchem man 
ein schmaleres Farbpapier verwendet, welches die Betragsspalte freiläßt. 

Dies Verfahren empfiehlt sich namentlich dann, wenn man die 
Waren stets zu festen Selbstkostenbeträgen verrechnet und die etwaigen 
Änderungen der Selbstkosten in der früher angedeuteten Weise durch 
einen von Zeit zu Zeit festgesetzten Zu- oder Abschlag berücksichtigt. 
Man hat es dann auch in der Hand, die für die Verrechnung dienenden 
Preise um einen ganz willkUrhchen Prozentsatz gegenüber den tat- 
sächlichen Selbstkosten zu erhöhen oder zu erniedrigen. Dann kann 
man diese Preise auch ohne Gefahr dem mit der Ausschreibung der 
Rechnung betrauten Personal in die Hand geben, indem man sie z. B. 
in einen Katalog neben die Verkaufspreise einträgt, und mit Hilfe 
eines geteilten und nur halb eingefärbten Schreibmaschinenfarbbandes 
die betr. Einzelpreise für das Original unsichtbar in die Durchschriften 
der betr. Rechnungen mit eintragen lassen. Diese Arbeit ist erklär- 
heherweise nicht groß, wenn beide Preise nebeneinander stehen. 

§ 142. Wie aus dem Gesagten hervorgeht, bestehen für die Durch- 
führung der zu Zwischenbilanzen notwendigen Bestands er mittlung im 
Wege der ständigen Inventur soviel Möglichkeiten, daß sich ein passender 
Weg für alle Verhältnisse stets finden läßt. Doch hängt die Durch- 
führung dieser Arbeiten so eng mit der sonstigen Organisation des 
Betriebes, mit örtlichen und persönlichen Verhältnissen zusammen, daß 
auf die Wiedergabe eines voUständigen Arbeitsplanes hier verzichtet 
werden muß. 



„Google 



Anhang. 



1. ToTsohriften für die Inventur in einer Dampf-Ziegelei. 

I. Allgemeines. 

% 1. Die iDventQT der Bestände ut Waren nnd Massen erfolgt am 1-, 2. 
und 3. Oktober 19 . ., die Aufnahme der Inveatanrtücke im NoTember 19 . ., die 
Aufnahme der übrigen TermägenBgegenstgnde einBchliefilich der Eohleu, Glasnren 
nnd dergl. am 31. 12. 19 . . 

% 2. Die Leitong der Inventar ist Herrn lug. Werner Qrnll nbertragen. 
Den Anordnungen dieseg Herrn, soweit sie sich anf die Inrentnr erstrecken, ist 
Folge za leisten. Für die Aufnahme der Warenbestände, der Inventantttcke der 
Betriebsabteilung, der Hilfsmaterialien nnd Kohlen ist der Betriebsleiter nnd nebm 
ihm jeder Meister oder Aufseher insoweit verantwortlich, als diese anzunehmen- 
den Gegenstände sich innerhalb des ihm mgewiesenen Inventarbezirkes befinden. 
Die Aufnahme der Inventarstiicke der kaufmännischen Abteilung, der Anfien- 
stllnde nnd Schulden, der Wechselverbindlichkeiten und sonstigen noch nicht ge- 
nannten Best&nde liegt dem Oberbuchhalter ob. 

I 3< Jeder Aufnahmebeamte ist verpflichtet, alle Aufnahmearbeiten sorg- 
fältig zu erledigen, insbesondere dafür zu sorgen, dafi keine Bestände vergessen 
oder doppelt aufgenommen werden. Für allen Schaden, der der Oesellschaft durch 
nachlSseiges Arbeiten bei der Aufnahme entsteht, kCnnen die Aufnahmebeamten 
haftbar gemacht werden. Als Vergütang für die mit der Aufnahme verbundenen 
Mehrarbeiten erhalten die Anfnahmebeamten nach Vorschlag des Inventurleiters 
unter Berücksichtigung des ümfanga ihrer Arbeiten und der Sorgfalt der Aus- 
führung derselben unter Wegfall jeder weiteren Entschädigung eine Inventnr- 
prämie bis zur Hübe von 50% ihres Monatagehaltes. Die Prämie ist nach Fertig- 
stellung des ganzen Abschlusses fällig. Die Buchhaltung hat eine entsprechende 
Bückstellung in dem AbschluQ unter „Gratifikationen" zu verrechnen. 

I i, Hilfspersonal für die Aufnahme der Warenbestände nnd des Inven- 
tars der Betriebsabteilung stellt die kaufmännische Abteilung nur für den Fall, 
daB einer der z. Zt. beschäftigten Beamten erkranken sollte. 

II. Warenaufnahme. 
§ S. Spätestens am 15. September ist von dem Platzmeister eine BOTg- 
Kitige Durchmusterung der auf dem Platze lagernden Althestände vonnnehmen. 
Unverkäufliche oder ganz kleine Restposten sind ausinsondem und dem Betriebs- 
leiter anzuzeigen, damit über die Weiterverwendung derselben Entscheidung ge- 
troffen werden kann. Insbesondere ist hierauf bei den Formetücken zu achten. 
Gleichzeitig bat der Platzmeister dafUr zu sorgen, daS innerhalb der für die ein- 
zelnen Öfen bestimmten Lagerplätze die verschiedenen Ziegelsorten getrennt und 
die einzelnen Stapel mJJglicbst übersichtlich aufgebaut werden. Nötigenfalls sind 
nnübersichüiche Stapel nmzubanen. Bruch ist zu entfernen. 



dbyGooglc 



Voncbriften fnr die loventni in ein«r Dampfziegeld. 



197 



§ 6. Der Führer der BetriebBkartei hat schon nlhreud der Zeit vom 
15. September bis 1. Oktober den ane dea Earten nch ergebenden Beittnd der 
weniger h&nfig gebrauchten Waren mit dem wirklichen Bestände xn Teigleichen 
und abxDstimmen. Bie vorgefandenen Bestände sind anf den einielnen Posten 
. mit grüner Kreide za vermerken. Gleichzeitig ist darauf zq achten, daS seitens 
des LagerpereoDals die Stapel der übrigen Waren so snfgebant werden, daß die- 
selben leicht abgesählt weiden kSnnen. 

§ 7. Die Warenaafnahme erfolgt mit Hilfe von Anfnahmekarten nach bei- 
liegendem Hnster: 

Abb. 62. 





Llasae 




Nr. 317. 
Dieser Zettel 


AnfnahmebezirV- 






6ebraiiite Ware. 




Skiz» des Stapela; 


Ansrechnong: 


O Ton vom gesehen 


Ton der Seit« f^eehen 




Ofenlenten 
und PUtz- 

nicht 
entfernt 
werden. 




















































































1 


































1 


































1 



























laigMosit 








m 


eh 








~ - KontroUiert: 



a Ofen und anf dem Lagerplätze be- 



ine Anzahl von aus 25 Karten be- 
r seinen Namen zu vermerken bat. 



Die Karten werden in zwei Farben ausgegeben: Grüne Karten dienen zur 
Aufnahme der in den Stellagen, anf und in den Öfen hefindlichen uDgebrannteii 

(„grünen") Ziegel, rote znr Aufnahme der i 
findlichen gehrannten Ware. 

§ 6. Jeder Aufnabmebeamt« erhält 
stehenden Blocks anf dessen erster Karte 
Die zum Zneanunenhalten der Karten dienende Plomhenschnur darf nicht verletzt 
werden. VoUgeBchriebene Blocks sind bei nächster Gelegenheit an den zustSndigen 
KontroIlbeanit«n abzugeben. Abends müssen olle Blacks an das Büro zurück- 
gegeben werden. Verschriebene oder beschädigte Karten dürfen nicht aus dem 
Blocke entfernt werden, Sie sind vielmehr krenzweiee zu durchstreichen und mit 
dem Vermerk „Verschrieben" zu versehen, der zu nntorschreihen ist. 

% 9> Für die Aufnahme werden folgende Anfnahmebezirke gebildet; 
Bezirk I: Trockenböden über den Öfen I und II, femer die anf diesen Öfen 

selbst stehende trockene Ware. 
Bezirk 11: Trockenböden über den Öfen III und IV, iind die auf diesen Öfen 
stehende trockene Ware. 
Bezirk III: In den Öfen hefindliche Ifockene und gebrannte Ware. 
Bezirk IT: In der Formerei befindliche trockene Waren, einschließlich der in 

Arheit befindlichen Formstücke. 
Bezirk V: Lagerplatz und Sortierplatz des Ofen I. 
Bezirk VI: Lagerplatz und Sortierscbuppen der Öfen III — IV. 



dbyGOOglC 



198 Anhang. 

Bezirk TU: Teerschuppeu, Glasiererei und Fonaatncke-Scbappen. 
BezirkTIII: Lager am BiBenbahuauficlilafi. 

Für jeden Inventnrbezirk wird ein Aninahmebeamtet und ein Zähler be- 
stellt. Die einzelnen Beamten haben sich vor Beginn der Anfnabme über die 
Orenzen ihrer Anfnahmebezirke za verständigen. 

f 10. Die Aufnahme der in der Trooknerei befindlichen Waren 
erfolgt an Hand der an den Stellagen angebrachten Belegekarten. Für jedes Ge- 
stell ist eine besondere Anfnahmekarte zn verwenden. Bei jedem Posten hat sich 
der Aufnehmende davon zu überzengen, ob 

a) das Gestell wirklich mit den Waren belegt ist, die laut Karte vorbanden 
sein sollen, 

b) die angegebenen Mengen anch dem Augenschein nach vorhanden sein 
kSnnen. 

Mindestens bei jedem zehnten Gestell ist eine genane ZShlnng des Belags 
vorzunehmen nnd die vorgefundene Ziffer anzugeben. Weicht diese von der anf 
der Belegekarte angeschriebenen Ziffer ab, so mnB auf der Belegkarte und auf 
der Aofnahmekarte sowobl die lt. Belegekarte als auch die lt. Zählung vorhandene 
Henge angegeben werden. Augenscheinlich beschädigte Waren sind besonders 
anzugeben (nicht abzuziehen). Wird die Belagsziffer durch Zählen einer Eeihe 
nnd Multiplizieren mit der Zahl der Reihen festgestellt, so muS auf den Anf- 
nahmekarten sowohl die GeBamtaiffer als aucb die Ausrechnung angegeben wer- 
den, damit etwaige Rechenfehler bei der Bewertung entdeckt werden kännen.. 

Die an den Karten befindlichen Abschnitte mit der Anfnahmennmmer sind 
abzutrennen, an den Belegekarten zu befestigen und bis znr Beendigung der Kon- 
trolle dort zu belassen. 

§ II. Bei der Aufnahme in den Öfen ist bei Ofen I Kammer 1 zu 
beginnen nnd in der Nummerfolge der Kammern vorzugehen. Die Anfsohreibang 
erfolgt an Hand der an den Ofen angebrachten Inhaltstafeln. Der Brennmeister 
muS infolgedessen schon vom 20. ab über die Aufschreibungea auf diesen Tafeln 
eine genaue Kontrolle ausüben. Bei der Aufnahme ist anzugeben: die Nummer 
des Ofens, die Nummer der Kammer, der Inhalt der Kammer nach Sorte nnd 
■Stückzahl. Für jeden in einer Kammer befindlichen Posten ist eine besondere 
Karte auszufüllen. Die Abschnitte der Aufnahmekarten sind an den Tafeln zn 
befestigen und bis zur Beendigung der Kontrolle dort zn belassen. Am Inven- 
turtage eingesetzte und sortierte Ziegel sind seitens des Brennmeisters aufzunehmen. 

§ 12. Die Aufnahme auf dem Lagerplatze beginnt am westlichen 
Ende der Aufnahmebezirke, in der Reihenfolge, in der die Stapel liegen. Das 
Überspringen einzelner Stapel ist unter allen Umständen zu vermeiden, da dabei 
Auslassungen oder Doppelaufnahmen vorkommen können. Für jeden einzelnen 
Posten ist eine besondere Autnahmekarte zu verwenden. Der Abschnitt der Anf- 
nahmekarte ist von Westen gesehen vom rechts unten unter einem Ziegel sichtbar 
so festzuklemmen, daB er durch den Wind nicht tortgetrieben werden kann. 

Bei der Aufnahme sind anzugeben: Sorte, Klasse, Farbe, Glasur oder Engobe. 
Znr Feststellung der Mengen sind die einzelnen Stapel anf den Aufnahmekarten zn 
skizzieren nnd in die Skizze die in den einzelnen Reihen gezählten Ziegel, temer 
die Zahl der übereinander liegenden Reihen und der hinterelnanderstehenden Wände 
einzutragen. Reicht bei kompliziert aufgeschichteten Stapeln eine Karte zur voll- 
ständigen Aufnahme eines StoQes nicht ans, so sind mehrere Karten zn verwenden. 



dbyGOOglC 



VorechrifteD für die Inventar in einer D&mpfziegelei. 199 

Jede AnBrecbnuQg während der Anfnahme rnnfi nnterbleiben, da d&- 
dnrch zn leicht Rechenfphler entgteheo nnd ferner die Kontrolle er- 
schwert wird. Beim Abzählen ist darauf xa achten, dafi bei ineinander greifend 
gdogertea Ziegeln (z. B. Hohlziegeln} je zwei aofeinander folgende Reihen Ton 
Ziegeln gegeneinander nm ein Stüuk vergchieden sind, daB infolgedesaen die An- 
zahl der Reihen nicht mit einer der beiden Ziffern, sondern mit deren Mittelwert 
multipliziert werden mnfi, and daB femer die nnterste Reihe meist nur die Hälfte 
der Zahl einer andern Reihe enthält. Bei der Anfnahme müssen deshalb die An- 
fangs- und Endreihe besonders nachgeprüft werden. 

Stapel, welche so eingedeckt worden, daB die einzelnen Wände nicht zn- 
gänglich sind, müssen bei der Anfnahme in der Weise abgeschätzt werden, d»B 
die zngänglichen B«ihen gezählt and die übrigen entsprechend dem Vorstehen 
oder Znräcktreten gegenüber der nächsten xngänglichen Reihe geschätzt werden. 
Auf den Anfnahmekarten ist dann aaadrücklich zd vermerken, welche Reihen ge- 
illhlt, welche geschätzt sind. 

Der Überbelag ist für jeden Stapel gesondert anzugehen. 

Bei der Aufnahme ist ferner auf etwaige im Innern der Stapel befindliche 
Hohlräume, auf Binich nnd auf das Einschieben anderer Sorten von Ziegeln zu 
achten. Derartige Stapel sind auf den Aufnahmekarten deutlich zu bezeichnen, z. B.: 
„In Reihe 3 fehlen mitten 200 Stück." 
„In Reibe 5 sind 150 Biberschwänze eingeschoben." 
„Überbelag 150 Stück." 

Fonnstncke sind an Hand des EJitalogs aufzunehmen und mit der Katalog- 
Nummer zu bezeichnen. Ist der Aufnehmende über die Bezeichnung nicht klar, 
so muB der Betriebsleiter befragt werden. 

I IS. Di« Sortierer nnd Platzarbeiler haben die während der Auf- 
nabmearbeiten aussortierten Waren auf besondere Stapel zn setzen, die mit den 
vorher bestehenden nicht im Zusammenhang stehen dUrfen. Diese Stapel sind mit 
einem Fappechild mit der Aufschrift; „Anstrag während der Aufnahme" zn be- 
leichnen. Die Schilder dürfen erst nach Beendigung der Kontrolle auf ausdrück- 
liche Anweisung des Betriebsleiters entfernt werden. 

% II. Die Yersandarbeiter haben während der Aufuahme dem Platz- 
meister beim Angreifen eines bereits aufgenommenen Warenpostens Ueldung zu 
machen. Der Platzmeister hat die Zahl der weggenommenen Ziegel in seinem 
Tagesberichte gesondert anzugeben. 

Den Einsetzern werden die am Inventurtage zu leerenden Gestelle be- 
sonders bezeichnet. Diese Gestelle sind zuletzt aufzunehmen. Die am Inveutur- 
tage fabrizierten 2äegel sind in besonders bezeichneten Gestellen abzulegen und 
niclit mit anfzunehmen. 

I 15. Für die laufende Eontrolle der Aufnahmearbeit werden 
bestimmt: 

Für Aufnahmebezirk I — IV Herr 

V— VIII Herr 

Die KontroUbeamten haben fortlaufend die von den Aufnehmenden fest- 
gestellten Mengen zn prüfen, femer darauf zu achten, daB die Aufnahmekarten 
richtig nnd ToUatändig ausgefüllt werden, daß insbesondere die für die Eontrolle 
der AuBrechnnng wichtigen Zahlen auf den Aufnahmekarten angegeben werden, 
«b«neo etwaiger Bruch, eingeschobene Ziegel anderer Sorte nnd dergl. Auf jeder 



dbyGoOglC 



200 



Anhuig. 



von ihnen kontrollierten Karte haben die Eoutroilbeamten ihr Handzeichen id 
Tennerken. ÄnBerdem haben die Kontrollbeamten festzustellen, ob alle Waren- 
posten anfgenonuneo Bind, berw. ob keine Doppelanfnahmen erfolgten, oh seiteng 
der Ahleerer, Einsetzer, Sortierer nnd Platzarbeiter die Vorschriften betr. die 
während der Aufnahme fabrizierte, eingesetzte und ansgetragene bezw. versandte 
Ware beachtet wur<jen. Sie haben die einzehien in ihrem Bezirke tätigen Lente 
wiederholt entsprechend zn nnterweisen. Die EontroUbeamten haben mindestens 
jeden zehnten Posten genau nachzaprüfen. Etwaige Fehler sind so zu berichtigen, 
daä die frühere Ziffer lesbar bleibt. Die Eontrollbeamten haben nach Beendigung 
der Aafnahme schriftlich über die von ihnen vorgenonunenen Eontrollen nnd vor- 
gefnndenen Fehler Tinter Angabe der Anfnahme-Nnmmem sn berichten. 

8 16. Die weiteren Arbeiten führt Herr ans. Nach Be- 
endigung der Aufnahme ist znn&chst festznstellen, oh aUe Blocks znriickgegehen 
wurden und keine Earten fehlen. Dann sind die Blocks der Stückzahl nach ans- 
znrechnen, die Gesamtzahl zn addieren nnd hierauf die Earten für trockene Ware 
(grüne) zn lösen, diese nach den Ziegelsorten zu ordnen. Hieraof werden die 
einzelnen Earten sortenweise unter Angabe der Nummer and Stückzahl in eine 
Liste nach folgendem Uugtei eingetragen und sortenweise addiert. Das gleiobe 
geschieht mit den Earten für gebrannte Waren. 



Abb. 68 


MuBter 1. 


G 


rune Waren. 








Auf- 
nahme- 
Nr. 


Sorte 


Ins. 
gesamt 


Davon 

be- 
schädigt 


Auf- 
nahme- 
Nr. 


Sorte 


Ins- 
gesamt 


Davon 
. be- 
schädigt 


Be- 


818 
714 


5a 


10 000 
5 000 


100 
20 














Die Endbeträge, die eich ans diesen Listen für jede Sorte ergeben, ein 
addieren nnd in einen Zosammenetellungsbogen nach Muster 3 einzutragen. 

Abb. 65. Inventuranfnahme am 1. Oktober 1909. 



Aufnahm e- 
liste 



Inagesamt 
la I Ib II 



Beschädigt 
Ib II 



Branchbare 
Ware 



Einzel- 



Wert des 
Postens 



dbyGoOglC 



Yorschriften für die Inventur einer Dampfdegelei. 201 

Hierauf nnd die Stückzahlen zq addieren und mit der durch die Addition 
der Enrten feetgeBtellten Stückzahl zn vergleichen. Ergeben sicli wesentliche 
Differenzen, eo ist die ToUstindigkeit der Karten an Hand der eingedruckten 
Nnmmeni zn pritfen. Können Differenzen aach dann nicht festgeetAlIt werden, 
ao ist dem Inventnrleiter Meldung zu machen. 

f 17. Die ans der Aufnahme eich ergebenden Ziffern sind mit den Be- 
standsziffem der Betriebskarten zu vergleichen. Kleinere Differenzen werden in 
der "Weise zn. Lasten oder Gunsten der Hankoziffem anageglicheo, daß die In- 
ventnraufnahme als richtig angesehen wird. Bei grSfieren Differenzen ist onter 
BerSckgichtigung der Zn- and Abgänge eine nochmalige Aufnahme der betr. 
Posten zn veranlassen. Hierbei sich ergebende Fehler in der ersten Aufnahme 
sind mit farbiger Tinte zu berichtigeD. 

f 18. In den ersten Tagen des Jannar hat der Führer der Betriebskartei 
ein Verzeichnis der Zn- nnd Abgänge der verschiedeuen Sorten vom Inventnrtage 
ab auf Muster 8 (Liste B) anzufertigen und dessen Übereinstimmnng mit der 
Kartei durch den Inventnrleiter bescheinigen zu lassen. 

I 19. Die Bewertung der Aufnahme erfolgt auf Grund der ans der 
Betriebskartei unter Weglaasnjig der festen Kosten, aber unter Berücksichtigung 
der Ziffern für Brucli, Massengehalt, Trockenraum, Trockendaner sowie Ofenbeaa- 
Bprachung sich ergebenden Herstellungskosten. Diese Herstellungskosten sind in 
den ersten Tagen des Januar für jede Sorte festzustellen. Die Berechnnng ist zu. 
den Inventnrakten zu nehmen. Für die Bewertung der II. Klasse ist der Ter- 
kaufserlöB maßgebend, wenn dieser niedriger ist, wie die Heretellnngskosten. Der 
Führer der Betrieb skartei bat deshalb die Verkaufserlöse für die II. Klasse zu- 
sammenzustellen und zu den Inventnrakten zn geben. Liste A (Anfnahme am 
I. Oktober 190 .) und Liste B (Zugänge bezw. Abgänge bis 31. Dezember 190 .) 
sind gesondert zn bewerten. 

in. Anfnahme sonstiger Bestände. 

I 20. Die Aufnahme der Bestände an gegrabenem Lehm im Lehmberg 
nnd an der Entladestation und der eingesunpften Materialien erfolgt durch den 
Betriebsleiter am 31. Dezember. Bei der Aufnahme sind die in Frage kommen- 
den Materiaihanten zn skizzieren, nnd in diese Skizzen die einzelnen Abmessungen 
einzutragen. Die Skizzen sind zu den Inventnrakten zu geben. Die Bewertung 
erfolgt nach § 19. 

g 21. Die Anfnahme der KohlenvorrSte erfolgt am 31. Dezember in 
gleicher Weise, Kesselkohlen, Schmiedekohlen und Ofenkohlen sind zn trennen. 
Die Bewertung erfolgt zum Äbsohluflp reise znzngl. Frist, Anfnlir nnd Entlade- 
töhnen. Gleichzeitig ist der Umfang der noch bestehenden Abnahmeverpflichtnng 
anzugeben. 

I 22. Die Aufnahme der BetriebsTorrät« erfolgt am 31. Dezember durch 

den Meister der Betriebssclilosserei, die Kontrolle durch Herrn Für 

die Aufnahme ist eiue Anfnahmeliste nach Muster 4 zu verwenden nnd von dem 
Aufnehmenden zu unterzeichnen. Eine ReinBohrift dieser Liste wird nicht an- 
gefertigt. Die Bestände sind mit denen der Lagerkartei zu vergleichen und ab- 
zustimmen. Die Bewertung erfolgt an Hand der Lagerkartei. 

i 23. Für die Inventaraufnahme und -Bewertung wird besondere Ver- 
fügung gegeben. 



dbyGoOglC 



202 

MuBter 4 




Anhang. 
Abb. 66 








Raum 


GeBteU 


Fach 


GegeDstaud 


Einheit 


Menge 


GimheitspreiB GeBamtbetrag 

M. i Pf. M. 1 Pf. 
















1 


1 



§ 21. Die AnfDahme der Kontokorrent- Gnthaben obw. erfolgt durch die 
Buchhaltnug unter Uitwirknng eines Beamten der VerksafBabteilung. Die Bnch- 
hsltnng hat ,die Überträge der einzelnen Konten fertigzustellen, während der Be- 
amte der VerkanfsabteiluDg jedem Ktinden, deBseu Saldo grSBer als 100 H. ist^ 
einen KontoauBzug zusendet. Für die Anfertigung des Kontokorrent- Auszuges 
ist eine Liste nach Muster 5 zu verwenden. 

Abb. 67. 





Musters. 






Konto 
















Pol. 


Namen 


Mehr 

■U6M0I1BU 


.M.„.. 


i Uomte 


8 Monate 


,M„... 


1 MODkt 




UM Hsben 


Soll 


H.b,„ 


Soll H»b.„ 


Soll 


H.ben 


Soll H.),eo 


Soll ;H.I«n 

























Streitige Forderungen sind besonders anzugeben, gegebenenfalls unter An- 
gabe der ProzeBlage und etwaiger VergleichsvorscWäge. Der Auszug ist von 
beiden Beamten zu unterzeichnen. 

f S5. Die Aufnahme der Kasse und Wechsel erfolgt am 31. Dezember 
durch den Kassierer. Das Sorten verzeicimis ist zn den Inventurakten zu geben. 
Noch nicht begebene Tratten sind gesondert von den übrigen Wertschriften an- 

§ 26. Die Yerkanfsabteilang hat am 31. Dezember 09 festzustellen, für 
welche unserer Lieferungen eine besondere Garantie besteht, ferner, welche EoBten 
ans im Laufe des letzten Jahres aus Garantieverpflichtungen entstanden sind, und 
ein Verzeichnis derselben zd den Inventnrakten zu geben, 

IV. SchlnBbestimmungen. 

I 27. Die Zusammenstellnng der Inventur erfolgt durch die Inveutur- 
ieitung. 

§ 28. Znr Aufnahme Bämtlicber Schriftstucke iiber die Inventur werden 
Inventurakten angelegt. Briefe, die im gewähnlicben Geschäftsgange in andere 
Akten kommen würden, werden im Original den Inventurakten beigefügt, während 
Abschriften derselben zu den Akten kommen, in welche sie nach ihrem Inhalte 
gehSren würden. 

§ 29. Es wird schLiefilich noch darauf aufmerksam gemacht, dafi die Auf- 
nabmebeamten für bSswillige oder fahrlässige falsche Angaben strafrechtlich ver- 
folgt werden können. 



dbyGoOglC 



YorBchriften für die Aufnahme des InTentarB. 203 

2. Vorschriften 
für die AuAiahme des IitTentars im Jalire 19 . . 

I 1. Die Aufnahme des Inventars eriolgt am 

Piir die Aufnahme sind rernnt wörtlich: 

a) Für die Maschinen and MaschiDenteUe: der Maschinenmeister. 
V) Für die Geräte nnd HübeUtücke der einzelnen Abteilungen die Auf- 
seher und Meist«r der Abteilungen. 

c) Für die Qeräte und Wagen der Drahtseilbahn: der Aufseher im Lebm- 
berg. 

d) 'Für das Handwerkszeug der Betriebsbandwerker: die Yorarbeiter der 

einzelnen Handwerker. 

e) Für die elektriscben Anlagen einschl. Klingeln und Telefon der Monteur. 

f) Für die Büro- und Wohnuugsmöbel: die Inhaber der einzelnen Känme. 
Die Leitung der Inventar igt Herrn Ingenieur 6rnll übertragen. Seinen 

einschlagen Anweisungen ist Folge zu leisten. 

% 2. Für die Aufnahme der gröBeren Stücke werden Aufnahmelisten nach 
Muster 1 verwendet. In diese sind die einzelnen ftegenstände so genau wie mög- 
lich einzutragen. 

Al-b. 68. 

Genaue Beschreibung ., ■ . . .i. 

/. ., 1, u U-J-.J \ Lieferant Alter 
(AngiMti, ob bescbadigt uew.J 



Die aufgenommenen Stücke sind mit den mitfolgenden laufend numerierten, 
gummierten Zetteln zu bekleben, damit die verschiedenen Stücke bei der Kon- 
trolle gefunden weiden känuen. Die Nummer ist vom, rechts unten anzubringen. 
Im Lanfe des Jahres werden diese Kümmern durch Blechnummem ersetzt werden. 

Bei der Aufnahme ist die Beihenfolge einzuhalten, in der die verschiedenen 
Gegenstände stehen. Zubehör wie z. B. Schraubenschlüssel und Werkzeuge für 
die Dampfmasobineu □. dergl. sind gesondert aufzuführen. Die stark umrahmte 
Spalte 2 „Inventar-Nr." ist bei der Aufnalime nicht auszufüllen. 

9 8. Für die Aufnahme der Ziegelrahmeu (Bretter), Karren und Hand- 
wagen sind besondere Listen zu verwenden, ebenso für die Aufnahme von Hand- 
werkszeug. Hierfür wird besondere Vorschrift gegeben. 

g 4. Die Aufnahme wird fortlaufend durch die Herren nnd 

kontrolliert. Die Kontrollbeamten haben darauf zu achten, daß einer- 
seits nichts vergessen, anderseits nichts doppelt aufgenommen wird, nnd daB alle 
für die Bewertung wichtigen Angaben gemacht werden. Die einzelnen kontrol- 
lierten Posten sind von den Anfnahmebeamten in den Listen anzuzeichnen. 

g S. Nach Fertigstellung der Aufnahme sind die Listen von den Auf- 
nehmenden nnd den Eontrollbeamten mit vollem Namenszuge zu unterschreiben. 
Die Unterschreibenden übernehmen damit die Yerantwortung für die Richtigkeit 
MDd YollstSudigkeit der Aufnahme. 

9 6. An Hand der Anfnahmebogen wird eine Inventarkartei angelegt, in 
der jedes grSBere Stück eine Karte erhält. ZusamnengehSrige kldnere Stücke 



dbyGOOglC 



204 Anhang. 

wie Handwerkszeng, Ziegelrohmeii, SchnbkoTTen naw. erbilten eine gememuune 
Karte. Die gröfieren Stücke erbalten ferner eine iDventar-Nr. und zwar 
Nr. 1— 100 die Gebäude, 
„ 101— 300 die inneren Anlagen (Ofen ssw.), 
„ 201 — 1000 die Mascbintmanlagen, 
„ 1001—2000 die Gerate, 
„ 2001—3000 die Möbel. 

I 7, Die Inventar-Nr. ist mittels eines kleinen Blechschildes an den ein- 
lelnen St&cken im Lanfe des Jahres danerhaft za befestigen. 

Zu diesem Zwecke wird die Inventar-Nr. in den Anfnahmeliaten vermerkt 
ond diese mit den BtechBchildem den einzelnen Aufnahmebeamten nach Bedail 
;oi Anbringong der Nommer an den einzelnen Stacken ausgehändigt. 

S 8. An Hand der Anfnahmelisten wird femer ein InTentar-Stammregister 
angelegt, in das die einzelnen Stücke nach laufender Nr. eingetragen werden. 

I S> Im Laufe des Jahres sind Änderungen im InTentarbestande der ^- 
zelnen Abteilangen von den Abteilungsmeistem im Tagesberichte anzugeben. 
Ändernngen des Standortes sind in der Kartei, Neuanschaffungen oder Aus- 
scheidnngen anfierdem in der Stammliste za vermerken. 

9 10. Alle Aufwendungen für Inventarstücke wie Bmeaerungen, Reparatur 
usw. sind auf der Rückseit« der betr. Inventarkarten zu vermerken. 

% 11. Für die folgenden Inventaraufnahmen genügt es, wenn die einzelum 
Antnahmebeamtcn an Hand der Inventarkarten den Bestand der verschiedenen 
Stücke lestatellen, zuviel vorhandene nnd fehlende Stücke melden, und etwaige 
besondere Beschädigungen einzelner Stücke augeben. 

§ 12. Für die Bewertung werden besondere Torschriften gegeben. 



3. Inventurvorsehriften 
fUr eine EisengieAerei und Masebinenfabrik mit Filialen. 

I. Allgemeine Inventurvorschrifteu. 

I 1. Die dieEij&hrige Inventur findet am statt, die Vorarbeiten 

beginnen am Die eigentliche Aufnahme soll am und 

erfolgen, während der dritte Inventurtag zur Vornahme von Kon- 
trollen dienen soll. Diejenigen Abteilungen, welche die Inventur in einem Tage 
beendigen kännen, müssen die Aufnahme auf den zweiten Inventurtag verlegen. 
Sie dürfen nicht etwa am ersten Tage aufnehmen und am zweiten Tage arbeiten. 

In den Monaten bis zur Beendigung der Inventur können die mit der In- 
ventur beschäftigten Beamten nicht beurlaubt werden. Die Personalabteilung bat 
hierauf bei Einreichnng von Urlauhsgesucheu zu achten. 

I 2. Die Leitung der Inventurarbeiten ist Herrn Ingenieur Werner Grnll 
fibertragen. Herr Grull ist berechtigt, innerhalb des Rahmens seiner Arbeiten, 
allen Angestellten Anweisungen zu erteilen. Während seiner Abwesenheit wird 
Herr Grnll durch Herrn vertreten- 

I 9. Zur Unterrtütznng der Arbeiten der Inventurleitnug wird eine lu- 
ven tnrkommiasion gebildet, welche ans den Herren Abteilangs vorständen, dem 
ersten Kalkulator der GieBereiabteilnng und dem ersten Kalkulator der Haschinen- 
bauabteilung besteht. Femer gehSren der Inventurkommission an: der Einkäufer 



dbyGOOglC 



InTentnTvoncbriftaii fSr eine BtBflDgiefierei und Huchinanrabrik mit Filialen. gQ5 

§ 9< Die Anfnahmebeamten Bollen onter allen TJmatäuden bb vermeiden, 
durch komplizierte Bechnnngen die Bestände feetznatelleD. Laasea dcb Waren 
bequem bo Btapeln, daS ihr Bestand durch Ab^hlen der neben, über- und binter- 
«inander liegenden Stücke berechnet werden kann, so sind statt der aasgernch- 
neten Gesamtmenge diese drei Ziffern in die Änfnahmeliste einzatragen, so z. B. 
drei Reihen übereinander je sechs StQck. 

i tO. Die Waren sind mit der in dem WarenverzeicbniB angegebenen Be- 
«dchnuDg und der hierin angegebeneu Warennummer aufzunehmen. Die Nnmmer 
darf onter keinen umständen weggelassen werden. Waren, für welche keine 
Nnmmer angegeben ist, sind der Einkanfsabteilnng la melden, welche dafür sorgt, 
dafi diese Waren eine Nnmmer erhalten. 

y 11. Die Uaterialansgeber haben die mittels der roten Anhängezettel 
beEeichneten Waren, sobald sie ganz oder teilweise zar Anagabe gelangen, in die 
ihnen äbergebene Berichtigungeliste A einzutragen. G-leichzeitig ist der Verlang- 
schein, auf Grund dessen die Abgabe der Haterialien erfolgte, mit dem Stempel- 
nberdmck „Inventur 19 . ." zu versehen. In gleicher Weise sind Neuanliefe- 
mngen, welche nach der Aufnahme eiuee Warenpostens eintreffen, in die Be- 
richtigungsliste B einzutragen, und zwar ist die Nummer des Wareneingangs- 
scheins, der Name des Lieferanten, das Datnm des Eingangs und die eingegangene 
Henge anzugeben und der Wareueingangsschcin mit dem betr. St«mpelüberdmck 
m versehen. Die Berichtigungsliaten sind abends an die Kalkulationsabteilung 
abzugeben. Ein Beamter der Ealknlationsabfeilnng kontrolliert an Hand der Auf- 
nahmelisten und Terlangscheine, ob tatsächlich alle Änderungen an anfgeuommenen 
Posten in die BerichtigungsliBten eingetragen sind. 

I 13. Auswärts befindliche Materialien, an denen Arbeiten durch andere 
Betriebe vorgenommen werden (z. B. zum Temiekeln abgegebene Lagerdeckel), sind 
am Inventurtage selbst von der Einkanfsabteilung aufzunehmen. Die Einkanfs- 
abteilnng hat dafür zu sorgen, daß diese Materialien rechtzeitig kontrolliert werden, 
un einfachsten dadurch, dafi sie kurz vor der Inventur bereits seit längerer Zeit 
anSerhalb befindliche Waren anmahnt. 

I 18. Die Einkanfsabteilung hat ferner dafür zu sorgen, dafi während der 
Inventurzeit der Materialverkehr möglichst gering ist. Zu diesem Zwecke sind 
bereits während des letzten Yierteljahrs vor der Inventur die Liefertermine für 
alle Bestellungen so zu bemeBBen, daB die Anlieferung tunlichst nicht während der 
Inventnrzeit erfolgt. 

% 11. Damit an den Inventartagen selbst die Arbeiten durch den Waren- 
«ngang nicht gestört werden, sind die Lieferanten rechtzeitig darauf aufmerksam 
tu machen, daß während der Inventurzeit eine Annahme von Waren nicht statte 
findet. 

II. Yorschrifteu für Lager nnd Expedition. 
I 1. Vor Beginn der Inventur sind die Vorräte sorgfältig so zu ordnen, 
daS alle gleichartigen Gegenstände sich zusammen befinden, Ist dies ansnahms- 
vüse nicht möglich, so muB an allen zusammengehangen Posten ein Karton- 

streifen mit dem Vermerk „s. auch " angebracht werden. Die einzelnen 

GegenaUnde sind auf etwaigen Bruch oder Beschädigung zu prüfen. Unvoll- 
ständige Sätze sind entweder zu komplettieren oder mit einem entsprechenden An- 
hängeiettel in auffallender Schrift zn verseben- 



dbyGooglc 



206 Anhang. 

für RohmetaUe und der Eontokorreutbuchlialter. Die Siteungen der Inventnr- 
kommiBBion werden durch den I&ventnrleitet einbemfen. 

I ^. Zur Erleichterang der AiLfnahme wird das gesamte Werk in Anf- 
nabmebezirke eingeteilt. Für jeden Aninahmebeziik, der sicii in der Regel mit 
dem Anfeicbtsbezirk der Herren Abteilungavorstände decken wird, wird ein Aid- 
nahmeleiter und eine entsprechende Anzahl von Antnahmebeamten bestimmt. Der 
Anfnahmeleiter ist für die Befolgung aller durch diese Anweisung und durch die 
Inrenturleitung in bezug auf die Inventur gegebenen Vorschriften verantwortlich, 
er bat dafür zu sorgen, i&S die ihm unterstellten Aofnahmebeamten ihre Arbeiten 
sorgföltig nnd sacfagemäS verrichten, daß insbesondere die verEChiedenen Beamten 
richtig Hand in Hand arbeiten nud daß innerhalb der zur Verfügung Btehenden 
Zeit die Aufnahme vollständig zu £nde geführt werden kann. 

% 5> Die Aofnahmeleiter wie auch die Anfnahmebeamten haben sobald 
wie möglich die Anfnahmebezirke zu begehen und sich mit ihren Nachbarn über 
die Abgrenzung der Bezirke in Verbindnng zn setzen. Bei den in der großen 
Montagehalle befindlichen Aufnahmebezirken sind die Grenzen am Inventurtage 
deutlich mittels aufgcEchlemmtei' £reide zu bezeichnen. 

§ 6. Die Aufnahmebeamten erhalten für die Aufnahmen jeweils besondere 
Vonichriften, mit deren Inhalt sie sich sorgfaltig vertrant zu machen haben. Et- 
waige Unklarheiten sind rechtzeitig durch Rückfrage bei dem Inventurbüro oder 
der Kalkulationsabteilung zu beseitigen. 

I 7, Die Beamten sind verpflichtet, sich gegenseitig bei der Dorchfühmng 
der Inventurarbeiteu weitgehendst zu unterstützen. 

% 8> Die Werkstätten erhalten für die Niederschrift der Aufnahme Schreib- 
hiUen zugeteilt, soweit geeignete Leute nicht in den Abteilungen selbst vorhanden 

sind. Der Bedarf an Schreibkräften ist bis spätestens dem Inventorbüro 

zn melden. 

S 8. Diejenigen Stellen, welche für die Aufnahme Wagen nnd Gewicht« 
gebrauchen, haben dies bis spätestens der Einkaufsabteilung mitzuteilen. 

g 10. Vor Beginn der Inventnrarbeiten ist gründlich Kehraus zu halt«n. 
Insbesondere sind alle Altmaterialien und Materialreste abzuliefern. In den 
Werkstätten sich vorfindende alte Maschinenteile und dergl. sind entweder an das 
Magazin oder an die Ket^urenabteiluDg abzuliefern, je nachdem ob dieselben von 
unerledigten Auftr^en oder Reparaturen herstammen. Die Retourenabteilung und 
sämtliche Filialen haben dafür zu eorgen, daß alle noch schwebenden Beparatni- 
aufträge in kürzester Frist klargestellt werden. Ebenso sind seitens der Anf- 
tragsabteilung alle noch nicht erledigten Aufträge nachzusehen und es ist festzu- 
stellen, welche dieser Aufträge inzwischen annulliert oder sonstwie erledigt wurden. 

g 11. Die Lager und Filialen haben bis spätestens einen Monat vor Be- 
ginn der Inventur etwaige Lagerhüter aufzusuchen nnd Entscheidung über deren 
Weiterverwendung oder Ausscheidung herbeizuführen. Die Kalkulationsabteilung 
soll rechtzeitig die auf diese Weise als veraltet gemeldeten Waren in Augenschein 
nehmen, damit sie bei der Bewertung spater nicht aufgehalten wird. 

g 12. Das Konstruktionsbüro hat ein Verzeichnis der nicht mehr gefnbrtan 

Maschinen typen bezw. abgeänderten Einzelteile bis spätestens anzn- 

tertigen und je ein Exemplar desselben an das Rohlager, das Teilfabrikatelaget, 
das Lager fertiger Waren und die Modell- nnd Zeichnungsverwaltung abzuUefem. 
Diese Abteilungen haben festzustellen, welche Restbestände von den betr. Stücken 



dbyGOOglC 



Inventnrvorschriften ftir eine EisengieBerei nnd Uaschinen&brib mit Filialen. 207 

nnd Einielteilen vorhanden und, bezw. welche Modelle uod SpedalTorrichtnagen 

vir hierfür besitzen. Bis späteateuB sind diese Listen dem Ealkolations- 

büro za übermitteln, welches bis zum der Direktion Vorschläge über die 

Verwertung dieser Restbestände im Einvernehmen mit dem Konstrnktionsbfiro 
vorznlegen hat. 

III. Anfnabmevorechriften für das Rohmaterialienlager. 

I 1. Die Anfnahme der Rohmaterialien beginnt am und wird 

während des Betriebes so fortgesetzt, daS das gesamte Rohlager bis zum 

anfgenommen ist. 

I 2. Das Rohlager igt entsprechend den Betriebsabteilungen in drei Gruppen 
einzuteilen; Gießerei -Rohmaterialien, Fabrikations -Rohmaterialien und Betriebs- 
Materiolien. Die Zugehörigkeit der verechiedenen Stoffe zu diesen Gruppen ist 
ans dem „Temeichnis der Materialien" za ersehen. 

S 8> Jede der angegebenen Uaterialgmppen wird fiir sieh besondere auf- 
genommen. Deshalb ist es notwendig, daß vor Beginn der Aufnahme die Mate- 
rialien entsprechend der hierfür bestehenden Vorschrift nach genannten Gruppen 
getrennt gelagert werden. Die Aufnah meheamten haben sich hiervon vor Beginn 
der Aufnahme zu überzengeo. Lagerhüt«r, beschädigte oder sonstwie nicht ver- 
wendbare Materialien sind während der Aufnahme auszuscheiden und nach Be- 
endignng der Anfnahme besonders zn verzeichnen. 

S 1. Die Anfnahme der Materialien hat in einer Ecke jedes Aufnahme- 
bezirkes zu beginnen nnd alsdann in der Reihenfolge, in der die Materialien liegen, 
vorwärts zu schreiten. Das Auslassen eines Postens oder das Überspringen ein- 
zelner Posten ist verboten. 

S 5. Bei der Aufnahme ist zunächst die Bezeichnung des betr. Postens 
nach dem „Verzeichnis" unter Angabe der Material-Nr. in die dafür vorgesehene 
Spalte der Anfnahmeliste einzutragen. Alsdann ist die Stückzahl bezw. Menge 
festzustellen nnd in die Spalte 2 der Aufnahmeliste einzutragen. Hierauf ist der 
aufgenommene Posten mit Hilfe der der Aufnahmeliste beigegebenen roten num- 
merierten Karte zn bezeichnen. Auf den Karten ist das Datum nnd die Zeit 
der Anfnahme zu vermerken. 

I 6. Die Aufnahmelisten sind jeweils abends an das Inventnrbnro abzu- 
liefern nnd morgens dort wieder in Empfang zn nehmen. Es ist untersagt, eine 
Liste über Nacht zurückzubehalten. Geht eine Liste verloren, so müssen die be- 
teiligten Aufnahmebeamten den entsprechenden Teil der Aufnahme unter Um- 
ständen auf ihre Kosten während Überstunden nachholen. 

§ 7> Bei der Aufnahme zerbrochene Gegenstände sind in den Aufnahme- 
listen als Bruch zu bezeichnen. Es maß darauf geachtet werden, ob zwischen 
den sich vorfindenden Beständen etwa beschädigte Stücke liegen. Ebenso ist zn 
kontrollieren, ob "Waren, die sich in Originalpackungen beSnden, auch wirklich 
in der auf der Fackung angegebenen Stückzahl in der Fackung vorhanden sind. 
Halbgefüllte Facknngen müssen außerhalb etwaiger aufeinander gestapelter ge- 
füllter Packungen gelagert werden, 

f S. Kleine Gegenstände, die nach Zahl angegeben werden sollen, sind 
mit Hilfe der dafür vorgesehenen Zählbretter zu zählen. Dort wo diese Arbeit 
in keinem Verhältnis zu dem Werte der Gegenstände steht, gentigt es, wenn das 
Gewicht von 100 Stück und das Gesamtgewicht bestimmt wird. In diesem Falle 
müssen jedoch beide Ziffern in der Aufnahmeliste angegeben werden. 



„Google 



208 Anhang. 

f 2. Das Lager beginnt mit der 'Voraofnahme der Bestände vier Wochen 
vor dem Inrentnrtage. Für die Voranfnahme sind AnfDabmeliBten ;n verwenden, 
die abends stets nieder an das InTcntarbliro xnrückzngeben sind. Bei der Vor- 
anfnafanie ist in jedem AnfDahmebeziTk an einer Ecke zu heginnen und es sind 
in die Listen, ohne dafl zunächst die Menge der Waren festgestellt wird, lediglich 
die Bezeichnnngen der Waren in der Beihenfolge einzntragen, in der die Waren 
in den Qestellen nsw. liegen. Ist von einer Warensorte während der Aufnahme 
znftUlig nichts vorhanden, so ist gleichwohl die Bezeichnung der Warensorte an 
der d^r vorgesehenen Stelle in die Anfnahmeliste einzutragen. 

I i. Die Bezeichnung mnfi so vollständig sein, daS danach eine Bewertung 
<ler Waren ohne Schwierigkeiten vorgenonuuen werden kann. Waren, welche eine 
Eatalognununer haben, sind unter dieser Katalognummer anzuführen, wobei gleich- 
zeitig nachtDseben ist, ob das in dem Katalog für diese Nummer aufgeführte Zn- 
behSr auch wirklich vorhanden ist. Fehlt ein Teil, so ist zunächst zu versuchen, 
dasselbe zu beschaffen. Ist dies nicht mSglich, so ist ein entsprechender Verme^ 
in der Anfnahmeliste zu machen. Waren, welche keine Eatalognnmmer haben, 
sind so genan wie möglich zu bezeichnen. Insbesondere ist bei Waren in vei^ 
«chiedener Ansfühmng darauf zu achten, daß alle UnterBcbeidungsmerkmale deut- 
lich angegehen werden wie z. B. „hell, dunkel, vernickelt^ poliert usw." Beschädigte 
Waren oder veraltete sind besonders zn bezeichnen. 

8 i. Am Aufnahmetage ist znnSchst festzustellen, welche Gegenstände 
noch nicht in den Voranfnahmelisten enthalten sind. Alsdann ist mit der Auf- 
nahme in der Weise zn beginnen, daB der mit der Niederschrift betraute Beamte 
die einzelnen Warenposten aufruft, wfihrend der zweite die Menge der ver- 
schiedenen Posten feststellt. Die Mengenangabe muB so erfolgen, wie die Gegen- 
stände gehandelt werden, d. h. entweder nach Zahl, Gewicht oder MaB. Die An- 
gaben müssen stets in bestimmten Zahlen gemacht werden. Angaben wie „ein 
Posten", „ein Häufchen" und dergl. sind wertlos. 

§ 5. Die Expedition hat einige Tage vor der Inventur alle im Expeditions- 
Tanme und in dem Handlager der Expedition beändlichen Waren mit Aufnahme- 
«etteln zn versehen, auf welchen die Stücke mit der Auftragsnummer und der 
Eatalognnmmer hezw. einer sonstigen kurzen Bezeichnung vermerkt werden. Für 
solche Stücke, welche vor dem Inventurtage noch zum Versand kommen, sind 
diese Zettel wieder zn entfernen und mit dem Datum des Yersaudes zn veraehen. 
Am Inventurtage sind die noch vorhandenen Waren nochmals daraufhin zn kon- 
trollieren, ob alle mit Anhängezetteln versehen sind. Alsdann sind die Anhänge- 
zettel längs der Perforierlinie durchzutrennen und mit den früher bereits von 
den versandten Waren abgenommenen Zetteln au das Inventnrbäro abzugeben. 
Die an den Aufnabmezetteln befindliche Leiste bleibt bis zur Beeudignng der In- 
Tenturarbeiten an den OegensUnden hängen. 

I 8. Die Expedition hat femer das zn ihrem Bezirke gehörige Fack- 
nateiial in einer Anfnahmeliste aufzunehmen. 

§ 7. Die Expedition hat etwa 14 Tage vor Beginn der Inventur bis zum 
Inventurtage die an die Filialen aasgehenden Sendungen mit roten Beklebezetteln 
mit der Anfschrift „im Stammhanse nicht inventarisiert" zn vorsehen. Die Be- 
Uebezettel sind unter der Signatur anzubringen. 



dbyGOOglC 



IsTentniTorscbrift«!! für eine EiaeogieBerei und HaschiiiBQfabrik mit Filialen. 209 

IV- VorBchriften für die Werkgt&tten (AnBohUg). 

f 1. Die GieSerei l&fit den Enpolofeo am Vorabend des enrten InTentur- 
tages aosblasen. Während der Inventur rabt die Arbeit in der GieBballe. Die 
Pntzerei arbeitet den letzten QnB anf ond macht dann ebenf^la Feierabend. Die 
Formerei arbeitet obne BUckBicht auf die Inventnr weiter, desgleichen die Hon- 
tageabteilnng des Haacbinenbaues nnd das Prilfteld. Die Teilfabrlkatewerkatitten 
hören am Hittag des dritten Inveutartages mit der Arbeit auf. 

I 2. Der Material verkehr während der drei Inventurtage ist nach Mög- 
Hehkeit zu beschränken. Es ist dafür za sorgen, daS sich nicht mehr Material 
in den Werkstätten befindet, als für die in Arbeit befindlichen Äaftrilge gebrancht 
wird. ÜberschieBende Material posten sind noch vor dem ersten Inveuturtage an 
das Magazin zurückzuliefem. 

I S< Vor SchtuB der Arbeit hat iu allen Abteilungen jeder Arbeiter 
seinen Arbeitsplatz sorgfältig Bnfznräumen, and es sind die in Arbeit befindlichen 
Gegenstände anf und um deu Arbeitsplatz auszubreiten. Die zu einem Auftrage 
gehörigen Materialiea sind möglichst zasammenzulegen. Die Ar1>eit«r haben jeder 
für die von ihnen fertig gestellten bezw. in ihrer Bearbeitung befindlichen Waren 
dnen Aufnahmezettel auszufertigen. In diesem Aufuahmezettel sind genan die 
Anftragsunmmer der verschiedenen Waren, ferner in deu Maschinenbau Werkstätten 
die Zahl der angelieferten Teile und das ausgefaSte Material sowie der bisher anf 
den Auftrag gezahlter Lohn anzugeben. Nach der Stückliste fehlende Teile sind 
ausdrücklich als „fehlend" zn bezeichnen. Die Zettel sind sorgfältig auszufüllen, 
rou dem Arbeiter mit seinem Namen und seiner KontroUnummer zn unterschreiben 
nnd anf dem Arbeitsplatz hinzulegen. 

8 !• Wir erwarten, dafi uns nuaere Arbeiter bei der Durchführnng der 
Inventur unterstützen nnd insbesondere dafür sorgen, daB die auf deu Aufnahme' 
aetteln gemachten Angaben richtig werden. Wir zahlen jedem Arbeiter, dessen 
Aufnahme is keiner Weise beanstandet worde, eine Prämie von fünfzig Pfennig mit 
^er nächsten LShnnng ans. 

V. Vorschriften für die Aufnahmeleiter nnd Eontrollbeamten. 
I 1. Die Aufnahmeleiter sollen während der Aufnahme den Aufnahme- 
beamten an Hand gehen und darauf hinwirken, daB die Angaben in den Auf- 
nahmepapieren möglichst vollständig gemacht werden. Femer eoileu die Auf- 
nahmeleiter jeden Aufnahmebeamteu durch eine Reihe von Stichproben kontrol- 
lieren, ob derselbe 

a) aUe in seinem Bezirke befindlichen Gegenstände aufgenommen hat, 

b) nichts doppelt aufgenommen oder die Grenzen seines Bezirkes über- 
schritten hat, 

o) richtige Angaben in bezog auf Menge und Qualität der Waren ge- 
macht hat. 

t 2. Die Aufnahmeleiter sollen femer dafür sorgen, daB Bezirke, wdohe 
mit der Aufnahme im Bückstaode bleiben, rechtzeitig Hilfe erhalten. Hilfs- 
personen sind nach Mäglichkeit aus früher fertig werdenden Nachbarbezirken zu 
«ntnehmeu. 

g S> Die Aufnahmeleiter der Werkstattsabteilungen haben mit den Auf- 
nahmebeamten die von den Arbeitern ausgefertigten Aufnahmezettel durchzugehen, 
dabei die einzelnen Waren nachzukontrollieren und insbesondere dafür zu sorgen, 



>y Google ■ 



210 Anhang. 

daB Änftraf^aiuDier, TorLaudeaei beiw. fehlendes Material und die bereits aus- 
geführten Operationen ebenso wie der letztgezahlte Lohn auf den ÄufnahmeEetteln 
vermerkt wird. 

§ i. Jeder Anfnahmebeamte der Werkstattsabteilnng bat die von ihm 
kontroUierten Anfnahmezettel mit seinem Handzeichen zu versehen and dieselben 
an die Inventarleiinng abzugeben. 

( Vr. Torschriften ffir die Bewertung der Eohstotte nnd Handels- 

f 1. Die Bewertung der Rohstoffe in den Aofnahmelisten erfolgt zu den 
lör die Kalknlation festgesetzten Grundpreisen. Auf diese Preise wird am Schluß 
der Inventar ein Anfscblag gemacht, der ans den Jahreeeinfaauf an Rohstoffen 
und dem über die Frei SEch wank ung der Rohstoffe geführten Preissusgl eich Skonto 
berechnet wird*. Dieser Aufschlag ist getrennt fSr die GieBerei-Rohstoffe und die 
Rohstoffe der UaBchinenfabrik zu ermitteln. 

§ 2. Bezngsartikel nnd Handelswaren sind mit dem Netto-Einkanfspreis 
zuzüglich des anf sie entfallenden Anteils an Fracht, Zoll, Verpackung und dergl. 
zu bewerten. 

§ S. Der für die Kalkulation festgesetzte Aufschlag zur Deckung der 
Lagerkosten, des Bruchs und Verschnitts darf bei der Inventnihewertnng nicht 
mitgerechnet werden. 

§ 4. Gußstücke, welche durch unsere eigene Giefierei hergestellt sind, 
dürfen lediglich zn dem Betrage ans Arbeit und Material bewertet werden. Der 
zur Deckung der Gießereiunkosten bei unserer Betriebsbuchführung verwendete 
Aufschlag darf für den Inventurwert nicht in Anrechnung gebracht werden. 

§ ö> Um trotz des Wegfalls der Zuschläge für Lagerungsunkosten bezw. 
GieBereiunkoBten den Inventurbestand auch 7um Abschluß der Betriebabnch- 
ffibrung verwenden zu können, sind die auf diese Weise nicht mitgerechneten 
Beträge Posten für Poeten besonders festzustellen und der Betriebsbnchhaltuug 
aufzugeben. 

§ 6. Die Bewertung der Rohstoffe nud Handelswaren erfolgt durch die 
Einkanfsabteilong. Die Lieferungen unserer eigenen Giefierei werden durch die 
Kslknlationsabteilung bewertet. 

% 7. Mit dem Einsetzen der Einzelpreise ist jeweils sofort nach Erhalt 
der betr. Listen zn beginnen- Das Ausrechnen der einzelnen Posten erfolgt durch 
das InventnrbSro. 

Vn. Vorschriften fnr die Bewertung der Teiltabrikate und Fertig- 
fabrikate. 

§ 1. Die Bewertung der Teilfabrikate und Fertigfabrikate erfolgt durch 
das Kalkulationsbüro. 

g 2. Die Bewertung ist jeweüs sofort nach Erhalt der betr. Papiere vor- 
zunehmen, damit am Inventurtage schon möglichst viel vorgearbeitet ist. 

§ 8. Für jeden Posten ist der entfallende Lohnbetrag und der Material- 
wert gesondert festzustellen. Für die Ermittlung der Materialbeträge sind die 
zur Kalkulation benutzten Materialpreise zu verwenden. Der Aufschlag für die 
Deckung der Lagerungsunkosten kommt in Wegfall. Damit nun nicht jeder ein- 
zelne Preis deshalb umgerechnet werden mufl, ist dieser Abzug von dem gesamt*» 
Msterialbetrag in Höhe des für den Aufschlag vorgesehenen Prozentsatzes zn machen. 



dbyGOOglC 



InventiirvoMchriften für eine Eiaengießem nnd MMchinenfabrik mit Filialen. 211 

% 4. Auf den gesamten Haterialbetrag ist der ans der Betriebabnchführnng 
ermittelte Zn- bezw. Abschlag zm Deckung der Mat«rialpreiischwankiuigen zu 
machen. 

% 5. Sind Cur ein nnd denselben Gegenstand bei wiederholter Ansführnng 
mehrere PreiBe festgestellt worden, so ist, wenn nicht besonders groSe Differenzen 
zwischen diesen bestehen, der niedrigste Preis der Inventorbewertong zngnmde 
zn legen. Das gleiche gilt von Waren, welche teils von Lehrlingen, teils von 
Gehilfen fertig gestellt wurden. 

f 6. GrSSere AnftrSge, über welche ein besonderes Konto geführt wird, 
sind an Hand dieses Kontos aufzunehmen, nachdem vorher kontrolliert wurde, 
ob die laut Konto vorhanden sein sollenden Teile, Materialien usw. auch bei der 
Inventur vorgefunden worden. Etwaige Differenzen müssen aufgeklärt werden. 

g 7. Bei der Bewertung von Reparaturen ist zn beachten, dafi uns nicht 
der Gegenstand selbst, sondern lediglich die auf denselben neuerdings von uns 
verwendeten Arbeiten gutznbringen sind. Um klar zu stellen, ob alle Repara- 
turen als solche bezeichnet wurden, ist von der Auftragsabteilung ein Verzeichnis 
der Reparatoraufträge einzufordern. 

§ 8. Die Kalkulationsabteilung hat nach Schluß der Inventur die für die 
verschiedenen InTentarstücke geführten Reparatur- und Smeuerungskonten abzu- 
EcUieBen nnd die Endbeträge nach Inventamnmmem geordnet der Invcntarrer- 
waltung mitzuteilen. 

VIII. Torschriften für die Filialen. 

I 1. Die Aufnahme der Filialinventut erfolgt anter Verantwortung der 
Filialleiter nnd Filialb uchhalter. Für die Aufnahme sind die den Filialen zu- 
gebenden Aufnahmehefte zu verwenden. 

§ 2. Die Filialaufnahme soll so rechtzeitig beginnen, daB die fertige 
Filialinventnr spätestens acht Tage nach Schluß des Geschäftsjahres im Besitz des 
Stammhauses ist. Die Versendung der ausgeschriebenen Hefte hat als Wert- 
paket zu erfolgen. 

% 3, Die Aufnahme ist zu teilen in die des Musterlagers, der Aus- 
stellungsobjekte in etwa im Filialhezirk befindlichen Ansstellnngen , der Leih- 
maschineu, vermieteten Maschinen und Konsignationslager, sowie der Materialien 
für den Bedarf der Fi lial Werkstätten. 

§ i. Die Aufnahme bat mit dem Mnsterlager und den sonstigen Fabri- 
katen des Werkes zu beginnen. Anfgenouimene Gegenstände sind mit den dafür 
mitgelieferten nnmmerierten Anhängezetteln zu versehen. Wird ein solcher Ge- 
genstand vor der Inventur verkauft, so ist von dem Verkäufer der Anhängezettel 
mit dem Datum des Verkaufs zu versehen und an die mit der Aufnahme be- 
traute Person abzugehen. Der betr. Posten ist alsdann in der Aufnahmeüste 
deutlich zn streichen und mit dem Vermerk „verkauft am " zu versehen. 

g 5. Die Filialen haben die Sendungen, welche vom Hauptwerke mit 
roten Zetteln mit der Aufschrift „im Werke nicht inventarisiert" versehen sind, 
beim Eintreffen ungeSffnct unter Angabe der Packnngsnummer in ihre Inventur 
aufzunehmen. Sendungen der Filialen an das Hauptwerk, welche voraussichtlich 
während der Inventurzeit im Hauptwerke eintreffen, sind seitens der Filialen mit 
den den Filialen zugesandten grünen Beklebezetteln „in der Filiale nicht auf- 
genommen" zu versehen. Nach Möglichkeit sollen jedach solche Sendungen, die 



Lijizo, J.Google 



212 

Toranesichtlich während der luventnrzeit im Hauptwerke eintreffen, von den 
Füialeii in die Inventur aufgenommen werden. Sie sind alsdann mit einem roten 
Zettel „in dei Filiale inTentariBiert" zd bekleben. 

§ 6. Die Pilialen haben für jeden Gegenstand in der ersten Spalte der 
AnfnabmeliBten den ihnen vom Hauptwerke in Bechnong gestallten Wert anzu- 
geben. BeschSdigte oder nnansebnliche Waren sind entsprechend niedriger zu be- 
werten. Das gleiche gilt von verliehenen Waren, welche voranssichtiich neu auf- 
gearbeitet werden müBsen. 

§ 7. Waren, welche die Filialen direkt von Dritten bezogen haben (die 
meisten Werkstattsmaterialien), sind getrennt von den vom Hauptwerk bezogenen 
Materialien anfzanehmeB und zu den gezahlten Preisen zuziigl. Fracht nsw. zu 
bewerten. 

g 8. Die Filialinveutnren sind naoh Fertigstellong von den Filialleitem 
und den Filialbnchhaltem zu unterschreiben und wie augegeben eiuEaeenden. Die 
Aufnahme der Inventarstncke erfolgt wie bisher an Hand der InventarkarteL 

4. Hnster fUr die Zassminenstelliuig eines InrentarB. 
Inrentar der Hasch] nenfabrlk ond EisengleBerei Hax Schnlz in S. 

per 31. 12. 1910. 

A. Aktiva. 

1. Grundstücke 218 700,— M. 

2. Mfwehinen 60 000,— „ 

8. Patente 40 000,— „ 

4. In Arbeit befindliche Waren . . 74000,— „ 

5. Fertige Waren 59 000,— n 

6. Kohstoffe 48 800,— „ 

7. Anfienatäude: 

a) Debitoren in lfd. Rechnung: 
über 6 Uonate alt 1400,— M. 

3—6 „ „ 1200,— „ 
bis 3 „ „ 1350,— „ 3 950,— „ 

b) Abzahlungsdebitoren .... 13000,— „ 

c) Zweifelhafte Forderungen . . 3350, — „ 

8. Bankguthaben 21 100,— „ 

9. Wechsel 7 256,65 „ 

10. Barbestände 2198,10 „ 

551 354,75 M. 

B. Passiva. 

1. Hypotheken 140 000,— M. 

2. Langfristige Schulden 40 000,— „ 

3. Kreditoren ■ 150 000,— „ 

330 000,— M. 
C. Abschluß. 

Die Aktiva betragen 551 354,75 H. 

Die Passiva betragen 830 000,- „ 

Demnach beträgt mein GeschSftsvennögen 221 354,75 M. 
in Worten: Zweihaoderteinundzwanzigteusend dreihundertvierundfünfzig U. 75 Pf. 
N., den 22. Januar 1911. j, Schulz 



„Google 



Hurter fSr die Znaammenstellung eines Inventars. 218 

A. AktlTB. 

Grundstöcke. 
. ÄnweMD Herafelderstr. Nr. 811 .... ha Fabrikgrandstiick. 
Brwerbskosten 27. 4. 1901 . . . 35 000 H. 

Bisherige Zugänge ■ 7 000 „ 42 000 M. 

Diesjährige Zu^nge: 

1. Kanalisation 4800 M. 

3. Strafienpflastomngsbeiträge 

lt. Bechunng des Tiefban- 

amtes vom 23. 11. 1909 1 700 M. 

3. ümfriedigang lt. Bechnnog 

vom Maarermoister Müller 

vom 4. la. 1909 . . . 700 „ 6 700 M. 48 700 K. 

Das ha steht denmach mit .... H. zu Bnch. 

Bei dem am erfolgten Verkauf des Orondstäcks 

H«rsfelderetr. Nr. 317, EigentäiDer Möller n. Schulze, wurde 
ein Yerkanfspreis von . . . . M. pro Hektar erzielt. 

Dementsprechend betröge der Wert meines Grundstocks 
... ha X ... M. = 62 700 M. 
Dagegen Buchwert ■ 48 700 „ 
Mithin mehr 14 000 M. 
. Tongrube in der Baaerschaft Melle, Flur 13, Parzelle 27. 
Oberfläche 20 Tagwerk, 

Verpachtet an die X. Y, Ziegelwerke A. G, 
Nutibarer Inhalt des gesamten Tonlagers 

lt. Bohrtabelle vom 8. 7. 1004 . . . 10 000 000 cbm. 
Davon bis Anfang des Jahres 

abgebaut 4 000 000 cbm 

Im Laufe des Jahres abge- 
baut . 500 000 „ 4 500 000 „ 

5 500 000 cbm. 



Im Mai 1909 aufgeschlossenes Lager lt. 

BohrtabeUe vom 18. 5. 1910 . . . 1000 000 „ 
Insge samt 6 500 000 cbm. 

Erwerbspreis 1904 400 000 M. 

Ab für Substanzverminderung It 

besonderer Berechnung . . , 250 000 „ 150 000 M. 
Wert des neu anfgescbloaaenen Lagers lt. Renten- 

reohnung 20 000 M. 



Insgesamt; Grundstöcke 218 700 M. 



dbyGOOglC 



MuchineD. 

1. 500 PS EeifidampSokoinobile, Fabrikat H. Lanz, Mannheim, er- 
erbant 1900. Pabr.-Nr. 107 833. Rer.-Nr. 314. 

ErwerbBkosten einschl. Anfuhr und Montage . ■ 72 000 H. 

Bisherige Abschreibiingea 84000 „ 

38 000 M. 

DieBmalige AbBchreibnng mit Rücksicht anf den 
ans dem beigefügten Outachten. des Betriebsleiters 
— Anlage 1 — ersiclitliclien Zustand .... ■ 8000 M- 30 000 M. 

2. GroBe Arbeitsmaschinen lt. Inventar -Stammregister 
Abt. 2 Seite 12- 

Letztjähriger Wert 28 000 M. 

Abschreibungen 8 000 „ 20 000 „ 

B. Kleine Arbeitsmaschinen lt. Inventar -Stawmregister 
Abt 3 Seite 36. 

Letztjähriger Wert 8 000 M. 

Diesmalige Abschreibung 3 000 „ 5 000 „ 

4. Eleingeräte and Werkzeuge lt. Inventar - Stamm- 
register Abi 4 Seite 82. 

Letz^jähriger Wert 7 000 M. 

Dieamalige Abschreibnng 3 000 „ 5 000 „ 

Inageaamt: Maschinen 60 000 M. 



Patent«. 

1. Dentscheg Reicbgpatent Nr. 17 411 vom 8. 11. 04. 
Ö8terr.-Üng. Patent Nr. 23 111 vom 7. 4. 03. 
Ämerii. Patent Nr. 71 134 vom 17. 7. 05. 

ud das „Verfahren xm Herstellung von Kesselböden". 

Erwerbspreb lt. Vertrag vom 23. II. 04 . 27 000 Y. 

Bisherige Abschreibungen 10 000 „ 

17 000 M. 
Das Deutsche Patent ist durch Urteil des Beichs- 
gerichta vom 17. 7. 09 für niohtig erklärt. Die Nichtig- 
keitserklärung der übrigen steht zu erwarten. Es er- 
scheint deshalb vollständige Abschreibung geboten . . 17 000 M. 

2. D,E.P. 31 741 vom 7. 12. 07- 
Amer. Patent-Anmeldung G. 4841 

„Verfahren zum Wickeln von Spiralschläuchen". 

Erwerbskosten lt. Vertrag vom 17. 12. 07 50 000 M. 
Bisherige Abschreibungen . . 



44 000 I 
Diesjährige Abschreibung i 000 



Ins gesamt: Patente 40 000 M. 
ügtzoco, Google 



Muster für die Znsammengtellung eines Inventars. 
In Arbeit beflndllche Waren*). 



Lt Aufnahme-Karten: 



Warengrappe A: Arbeitslöhne , 
Mat«riaIiBn 
Unkosten - - 

Warengnippe B: Arbeitslölme . 
Materialien 
UnkoBten . . 



40 000 27 ÜOO 24 000 



Während der Aufnahme 

gezahlt« Lahne lt. LohnÜBte 52 4 ÜOO — — 

verbranchte Materialien lt. Abgabeliste de« 

Magazins — 2 000 — 

50 7« von Löhnen als TInkoatenan fschlag - , — — 2000 

44 000 29 000 26 000 
Hiervon ab: 
AbUefemugen während der Inveutnranfnahme laut 

Verzeichnis der Kftlkolations-Abteilang . . 7 000 4000 6000 

Wert der Bestände 87 000 25 000 20 000 



Insgesamt: In Arbeit befindliche Waren 82 000 

Ab: Abschreibung wegen Eücigang des Eupferpreises ca. 10 % ■ ■ 8000 
Inventurwert der in Arbeit befindlichen Waren 74000 



Fert^e Waren. 

a) Hanptlager. 

Lt beiliegendeu Anfnahmeheften 



Nr. 9 Seite 10 


7 0UÜ M. 


4 000 H. 


«10 „ 11 


8 000 „ 


2 000 „ 


„11 „ 12 


6 000 „ 


4 000 „ 




21 000 M. 


10 000 M. 




h) Betriebsbüro. 




„ 11 Seite 14 


2 000 M. 

) Ausstellung in S. 


1 000 M. 


„ 12 Seite 3 


7 000 M. 


4 000 M. 


d) K 


nsignationslager Berlin. 




„ 13 Seite 1 


1 000 M. 


1 000 M. 




,Zu übertragen 31 000 M. 


16 000 M. 



') Es ist hier angenommen, daB die Aufnahme der Tcüfabrikate ohne 
Unterbrechung des Betriebes erfolgte, deshalb die Zu- und Abrechnung der während 
der Aufnahme gezahlten Löhne nsw. 



Dig.tizoäbyGOOglC 



AnkaDg. 

Übertrag 31 OM M. 16 000 M. 
e) FilialUger. 
Lt. Filialinventnr: 

Huncbeo Seite 4 8 000 H. 2 000 M. 

Mannheim „ 2 . . . 6 000 „ 1 000 „ 

losgeBamt 45 000 M. 19 000 M. 

Ab für Rückgang des Knpferprai Beg 4 000 „ 1 000 , 

41 000 M. IS 000 M. 

41000 „ 



Inventnrwert der fertigen "Waren S9 000 B 



Rohstoffe. 

Lt. beiliegenden Aufnabmebefteu: 

a) Beatinde im Hanptiager. 
1. Allgemeine Materialieni 

Heft 1 Seite 5 5 000 M. 

„2 „7 3 000 „ 

„3 „9 17 500 „ 



2. Bestände der A- Fabrikation: 






Heft 4 Seite 6 7 000 M. 






„5 „7 3 000 „ 


10 OÜO M. 




3. Bestände der B- Fabrikation: 




Heft 6 Seit« 2 10 000 U, 






„8 „3 8 000 „ 


18 000 M. 


53 500 M. 








1. Lager der Abt. 27. 






Heft 23 Seite 4 2 500 M. 






„24 „1 3100 „ 


4 600 M. 




2. Lager der Abt. 28. 




Heft 17 Seite 4 8Ü0 M. 






„ 18 „ 2 100 „ 


900 M. 


5 500M:. 



IuBgesamt Rolistoffe 59 000 M. 
Extra-AbBchreibiiDg : 

a) Wegen Rückgang des Eupferpreises 

ca. 8O0O kg Enpfer ..... 1 200 M. 

b) Wegen Antgabe der B- Fabrikation . 9 000 „ 10 200 M. 

Inventurwert der Robstoffe 48 800 U. 



Dig.tizoäbyGOOglC 



Hiiat«r far die ZosamiiieiiBtelliing eines luventani. 



a) Debitor« 



Über« 



I 1. ITeyer, Georg, iDgeueor, Berlin — 

17- Anton, Ewald, Bierbrauerei, Grtz 1400 

811. Müller, Henmmn, Swiaemünde . — 

314. EnUmuin, August, Berlin ■ . . — 



Inggeeamt 1400 



1350 
1200 

1400 



Inventnrwert der Debitoren 



b) AbzahlnagBdebiton 



. Märten, Pritz, Berlin ... 1 700 
'Werner, Paul, München . . 4 700 
Schnlz, Oskar, Limburg . . 8 200 
Vogel, Wilhelm, Cöln . . . 4 800 
Insgesamt 14 400 
Zinaverlnste lt. Zinsrechnung^ 



Inventnivert der Abzahl unged ebitoren 



JOOO. 



c) Bestrittene nnd zweifelhafte Forderungen. 

I. 315. Gottlob, Fritz, Berlin 3 5Ü0 M. 

Der am 30. 7. 1909 geliefert« Umformer 
soll nicht den garantierten 'WirknngBgrad von 
90V(, hfthen. Dia Differenz beträgt angeblich 
2 %. Bei 500 M. Strompreis ergibt das pro 
Jahr 10 M-, kapitalisiert mit ß 7o . . . 200 „ 

319- Paul, Karl, Berlin 

Konkurfi-DiTidende lO'/,,- Demnach Varlnst 



500 M. 



Inventnrwert der zweifelhaften Ford er 



BankgnUinben. 

1. Beichsbank. 

Lt. Kontogegen buch. Guthaben am 
3. Bayer. Yereinsbank X. 

Lt. Kontoauszug p. 31. 12. 1909 . 
(Nr. ... der Akten.) 
' S. FoBtschecbamt X. 

Lt. Eontenzettel vom 31. 12. 1909 
(Nr. . . . der Aiten.) _ 



31. 12. 1909 3 300 M. 
17 000 „ 



Insgesamt Bankgathaben 21 100 M. 



dbyGoOglC 



Wechsel Im Portefenllle an Sl. 12. 1009. 

Bestand-Soll lt. Äaszug tae dem Wechseliontro 7 400 H. 

Bestand-Iat lt. snliegendBia VerzeiohniB 7 400 „ 

nom. e*/.Zini 

Maier, BreaUu 31. 1. 1910 3 000,— M- 15,— M. 

Schulz, Peine 7-3. 1910 1 000,— „ 6,30 „ 

Panl, Berlin 15. 7. 1910 2 500,— „ 81,25 „ 

Meyer, Anton, Brandenburg 26. 7. 1910 900,— „ 31,— „ 



Nominell 7 400,— M. 
Di skont 143,46 „ 

Inventnrwert der Wecheel 7 256,65 M- 

BarbeBtBnde am 81. 12. 1909. 

Bestand Soll lt. EasBenjonmal .... 2200,— M. 

„ Ist lt. Aufnahme 2 198,10 „ 

(Siehe Sortenzettel Nr. . . . der Akten.) 



Manko 1,90 M. 
Abb. 69. 
Aufnahme des Kasse nbestandea am 81. 12. 19W. 



Bestand: 




«. 


Pf. 


M. 


Pf. 


Papiergeld 




1600 

300 
100 

48 
50 


10 


1998 
200 




Gold, lose 






Desgl. in Rollen 






Silber, lose 






Desgl. iD Rollen 






Münze, lose 






Desgl. in Bollen 






Barbestand-Snmme 




10 


Scheck 21 347 a. BerUn . . . 




— ' 


— 


— 






- 


- 


2198 


Tö 



B. Fassira. 

Hypotheken. 

1. 4% Amortisationshypothek der Bayer. Vereinsbank i 
1904 aof das Gnindatfick Hersfelderstr. 311 

Nom. 28 000 M. 
Davon amortisiert 4000 „ 



. 4% Hypothek auf das Grundstück Melle, Parzelle 13, Flur 27. 

Gläubiger: Panl Müller, Vorbesitzer der Ziegelwerke X. Y., A.-G. 

Znr Rückzahlung per 31, 12. 1912 gekündigt. 
, 5"/^ zweite Hypothek auf das gleiche Grundstück. 

Gläubiger: Anbauer Karl Schulz, Melle 

Bückzahlbar 1925. 



Insgesamt Hypotheken 140 000 M. 



ogic 



Haster für die ZasanuneoBteUang eine» Inventars. 219 

Langfristige Schulden. 

1. HaschinenfabTik Faul Elönne, Dresden. 

Restk&nf preis t. d. 1904 gelieferte DampfmMehine, nnverzinBlieli 12 000 M. 
Zahlbar in viert^ljHlirlichen Raten von 1000 H. 

2. Fnu A. Scbolz. 

DwieLn aus dem eingebrachten Grnte mit 5"/, z u vemnsen - 28 000 ^ 
losgeBamt langfri stige Schulden 40 000 M, 



Kr. Konto-Kair. 



Knri fristige Scholden. 

Meyer, Karl, Berlin 5 000 M. 

Scbnize, Paul, Uannheim 7 000 „ 

Inageaamt Kreditoren 160 000 M. 



PpIrat-lnTentar des Kanfmanns Has Scholz in K. 
per 31. 12. 1909. 

A. Aktiva. 

1. Hein Kapital in der Firma Maschinenfabrik ond Eisengiefierei 

Mai SohTilz 221 354,75 H. 

2. Wohnnngseinriohtnng in meiner Villa in N., Hersfelderstr. 311 22 000,— „ 

3. Beteilignng bei der Spar- und Kreditbank X 80 000,— „ 

4. Besitz an Industrie- Aktfin: 

Nom. 50 000 M. A.-E.-G.-Berlin, Knra am 31. 12. 0» 1907„ 90 000,— „ 

„ 10 000 „ Kaliwerke Eisleben, Kurs am 31. 12 09 140 7, 14 000,- „ 

Summe der Aktiven 427 354,75 M. 

B. Passive. 

1. Schnld bei der Bayerischen Yereinebank X. (gedeckt durch 

lomb. M. 50 000 Ä.-E.-G.) 30 000,— M. 

2. Desgl. bei der Spar- und Kreditbank X 10 000,— „ 

3. Privat-Darlehen meiner Frau 20 000,— „ 

Snmme der Passiven 60 000,— M. 

C. Abschluß. 

Meine Aktiva betragen per 31. 12. 09 427 354,75 M. 

„ Passiva „ „ 31. 12. 09 60 000,— „ 

Mein Vermögen betrügt per 81. 12. 09 867 354,75 M. 
Dreihnndertsiebennndsechszigtausend dreihnnderi^viemndtiinfeig M. 75 Pf. 
N-, den 22. Jannar 1911. 

Has Schulz. 



„Google 



Abb. 70. 
5. Uustei für die Zuaunmenstfillimg in Aufhahmehefl«n. 

Heft 1. 





Eigenfabrikate 


Handelswaren 




Arbeit 

M. 


Material 

H. 


Unkosten 

H. 


Bezugspreis 

M. 


Fracht usw. 
U. 


1 

2 
8 


301 
750 
500 


10« 
270 
210 


300 

180 
10 


300 

100 
40 


10 
8 
4 


Zttflammeu 

Berichtigungen: 
Becbeofebler S. 2 . 
B«wertnnKHfehler8.3 


1551 

50 
20 


580 
lü 


490 
50 


340 


22 


Werte 


1481 


670 


440 


340 


22 



Abb. 71. 

6. Huster für die Zusammenstollang von AiLfaahmezetteln mit 

Hilfe der Addiermaschine. 





Für das Hauptgeschäft 


Für die Zweigniederlagen 




Arbeit 


Material 




FilialpreiM 




M. 


M. 


U. 


H. 


SU') 


26') 


10') 


2,-') 


87') 


780 


17 


S 


0,10 


50 


317 


57 


90 


1,10 


189 


40 


87 


20 


0,80 


148 


401 


103 


21 


1.80 


200 


Zusammen 


289 


156 


5,60 


674 



') Biese Ziffern sind von der Addiermaschine geacbriebeii 



dbyGOOglC 



Sachregister. 



A. 



Abbaiigcrechtigkeit 34, 36 

— würdiges Material (s. Bergwerk, 
Lehm, Tod) 35 

Abfälle (s. Altmaterial) 50, 91 
Abgaben (b. Steuern) 133 
AbgeBcblosseue Konten 133 
Abgrenzimg 

der TermügenBrnaBBe gegen fremdes 
Eigentnm 4 

der Inventurbezirke 24 

nach rechtl. GeBichtBpnnkten 5 

Bedeutung der I.- 18 

unter dem OeBichtsponkte der Rech- 
nnngsfiihrQDg 5 
Ablauf V. Patenten, Eonzessionen (s. d. 

StichwörUr). 
Abnahme 

Prüfungen 118 

Yerpflichtnngen 18, 87 
Abnntiung 104, 107, 116, 12S 

— auSergewShnliche 119 

— Pormsln 107 
Abacbatznng 109, 143, 149 
Abaohlna (b. Bnchführung) 

— der doppelten Buchführung 9 

— Inventar- 1, 2, 14, 15, 18, 93, 101, 
102, 113 

, Gleichung 1, 2 

, fremdes Eigentum 18 

, Einteilung der Objekte 15 

— — , transitorische Unkosten 14 
, Zeitpunkt 5, II, 12 

Termine 11, 12 

Abschreibungen 92, 102, 111, 112, 116, 
119, 124, 129 

— Formeln- 111 

— unaogemesaene 113 



Abschrift der Uranfaahme 68 
Abstimmung des Kontokorrents 83 
Abstutzen von Wänden 117 
Abwiegen (s. Wiegen) als Ersatz fSr 

Zählen 53 
Abzahlnngadebitoren 136 
Äbzngsposteu (s. Berichtigungsposten) 

134. 
Änderungen 

— an beHtehenden Gegenständen bei 
Anschaffung anzubaneuder 118 

— bauliche 90, 115 

an gemieteten Bauten 90 

— fabrikatorische 40, 122, 126 

— der Lobnwoche s. Lohn. 

— Yerbuchnng von Bestands- bei der 
ständigen Inventur 175 

Akkordarbeiten (s. Lohn) 
Akkordarbeit 

Aufnahme 77 

fiestakkorde s. d. 
Akkumulatoren 

Energie-Inhalt 79 

— 'Fabriken, -Konten 17 

Formationsanlagen 83. 

Aktien 34 

~ -öesellschaft 13, 93, 98, 101, 114, 

116, 125, 139, 142, 150 
Frist f. d. Inventarerrichtung 13. 

— — Lii^uidatiouB-Inv. 14 

— Eommanditgesellschaft (s. Aktien- 
gesellschaft) 

Akzepte, eigene (s. a. Wechsel) 81 

Änfangsbest^nde für stand. I. 174 

Anlagen 99, 114, 157 

Anordnung (a. Einteilung) 
von Darlehen nnd Deckungen 82 
der einzelnen Inventarposten 141 



üQtzocj, Google 



222 Sichre 

AsBchaffangakosten 118, 126 

— preis 114 

— wert 100, 101 
ÄnBichtaeendangen 18, 71, 83 
ADTGchnuDgBfähige Unkoaten 129 
Anteile an Off. H.-Qea. (B.Wertscbriften, 

8. Beteiligungen, s. off. H. Qbb.) 4 
Anteilaberechtigto 

Yorbereitang der Abrechaung 84 
AnzahliiDgen 81, 137 
Alkohol, Oehalteangsbe 69 
Allein V erkauf Brechte 34 
Altmaterial 91, 122, 130 
Arbeiten aot Vorrat 77 

— für eigenen Bedarf (b. BelbBtgefertigte 
Waren) 

— Vorbereitende (b. Teilfabrikate) 
Arbeitsmaachinen 120 
Arbeitalöhue (a. LShne) 
Arbeitsteilnog 

bei der Aufnahme, eäcbliche 23 
rttura liehe 24 

bei der Bewertung 106 

Plan für die 24, 161, 183 

bei der atäudigen I. 161, 183 
Aufbewahmng des I. 144 
Aufgabe einzelner Artikel 40 

— der Fabrikation 130 

AutlöBung 93, 103, 106, 125, 127, 129, 

137, 139 
Änftiahme (a. a. 'Warenaufnahme, b. a. 

Abgrenzung) 

— -Beamte 23 

— Bedeutung der 8 

— -Bezirke 24 

— -Blocks 59 

— in der Expedition befindl. Waren 56 

— während der I. eingeheoder Waren 
71 

Erleichterung 70 

— Gesichtspunkte für die 4 

— -Hilfsmittel 51 

— Holz- 75 

— -Inventar 39, 36 

— indirekte 19 

— im Freien 11 
Karten 56 

— -Leiter 22 



Aofaahme-Liaten 36 

— LShne, riickBtSndige 78 

— Natnral- 28 

— -Nummer 36, 69 

— Probe- 25 

— -Tag, -Bekanntgabe 20, 21 
— Definition 7 

— — -Festsetaung 19 

, -Lage zum Bezngstage 12, 13 

— eines Teilhabers, I. bei 143 

— TeiUabrikate 77 

— verpackter Sendungen 56 

— -Verfahren 28, 35 

— -Vorbereitung 46 

— -Vordrucke 56, 58 

— Waren- 46 

— -Zettel 36 

Änfsiebtarat, Kontrolle durch 150 

AufschUeBen neuer Lagerstätten 107 

Auftragsbestand 87 

Aufwendungen 
voUstBndig koneumierte 14 
teilweise — 14 

Ausbaggern von Flüssen 133 

Ausbeute 128 

Auseinandersetzung (a. a. Ausaoheiden) 
17, 95, 96, 104, 122, 143, 144 

Auskünfte 84, 87, 135 

Aaslandapatente 85 

Ausrechnungen 75. 141 

Auascheiden von Teilhabern (b. a. Aus- 
einandersetzung) 95, 131, 142 

— der Waren nach den Konten (a. a. 
Einteilung) 74 

AuSBchuä 130 

Austritt von Teilhabern (s, AuBBcheiden, 
s. Auseinandersetzang) 

Auswechseln von Hauptteilen (s. a. 
Hanptreparatui) 106 

AuSenstäude (b. a. Debitoren, Forde- 
rungen) 80, 157 

Äuiere Form der I. 140 

AuSergewSbnliche I. (s. a. Zeitpunkt 
d. L) 6, 151 

— Kosten 151 

Aufierhalb befindliche luven tarstüoke 

40 
Waren (a. a. Filiaton) 76 



äovGoogIc 



BankgnttiabeD 60, 157 

Bsokkredit, nicht auBgenutzter SO, 82 

Bauten, im Ban befindl. Anlagen 131 

Barbestände SO, 84, 157 

BeanBtaudangen 135 

Bebauung, dichtere 116 

— , Plan 107 

Beistände bei der Inv. 151 

Beizen 48 

Belenchtnngsanlagen 35, 115 

Beneficium inventarii 1 

Bergwerkeigentnm 34, 86, 107 

BerichtigangsÜBte 29, 51 

— im Inventar 141 
Posten 

BeachSdignngeD (g. Schäden) 50, 125, 
130 

— von Waren 50, 125 

Teilfabrikaten 50 

Bestellungen vor der I. 71 
Beteilignilgen (b. Anteil, Wertsohriften) 

32, 34, 88, 123, 135 
Betrieb »anlagen 88 

— bnchfühnuig, Kontrolle der 155 

— dauer 107, 117 

— gegenstände 14, 31, 96, 114 

— Definition 14, 31 

— materialien (b. Hilfematerialien) 47 

— verbesBeruDgen 155 
Betrag, Möglichkeit von 8 
BevorzDgnng von Qlänbigem im Kon- 
kurse 135 

BewSssemngBanlagen 115 
Bewertetes Inventar 87, 88 
Bewertung, Arbeitsteilung 106 
— , Erleichterungen 72, 73, 77 

— falsche 113 

-, Grundlagen 40, 94, 106, 126 
— , Kontrolle 148 

— summarische lOS 
— , VorachrifUn 97 

— Tillkttrliche 113 
Bezeichnung 

— der aufgenommenen Posten 69 

— der Waren 67 
Bezngsartikel 47, 108, 129 
Bezagsrechte 34 



Bezugstag, Definition 7 

— 93 

Bilder 147 

BildgieSerei 17 

BiUnzkouto 9 

BilanzTOTSchleierung 8 

Bierknnden 80 

Bleche, gelocht« 47 

-, Plakate 47 

— , Schilder znr Bezeichnung 69 

Bleikabelpressen 33 

Bleikammem 40 

BJeistiftachrift im J. 140 

Boden gerech tsame 32, 34 

Bogenlampenfabrik 68 

EohrgesellBchaft 17 

Bons, Kassen- 80 

BSrsenknra 86, 00 

Borsten 128 

Brauereien 32, 33, 80, 120, 124, 158 

Brennereien 69, 158 

Briefknra 85, 90 

Bruch 108, 119, 126, 131 

Brunnen 32 

Bruttogewicht 75 

Bncbgnthaben 82 

Buchhaltung 

Abscblnßgleicbung 1, 3, 14 

Arbeitsweise 14 

Buobnngsobjekte (s.a. Umlaufskosten, 
B. a. Abschluß) 14 

Inventur der 82, 83 

Kontrolle des I. durch 159 
Bncbschnlden 82 

Buchungsunterlagen für stand. I. 175 
Bürgschaften 18, Sl, 107, 175, 138 
Biirstenfabrik 128 



Chemikalien 47, 50 

Chemische Fabrik (s. a. Bleikammem) 79 

Ciime 50 

Coupon (b. Kupon) 

B. 

Dacheindeckung 110 (s. GebÄnde) 

Dampfheizung 35 

— kessel 40, 43, 113, 118 



dbyGoOglC 



224 Saolu 

Dampfmaschine 32, 40, 42, 46, 112, 
118, 119 

— schiff alirtagesellschaft 17 

— torbinen 118 
Darlehen 34, 81, 124, 157 
Debitoren (b, AnBenstttode, s. Forde- 

rangen) 80, 84 

Anfnahmein Gas-nndElektiizitäts- 
werkeD 84 

Definitioaeu (s. d. betr. Stichwörter) 

Depot-IüTentar 2 

Bestill ierheBHel 33 

Dezimalsystem, für Wareubeceichnnug 
164 

Diebstahl als AnlaB zar I. 6 

Differenzen, Ausgleich bei stand. L 186 

Diskontierte Bnchfordemngeu 81 

Dividend BDiBBt« 86 

Draht 47 

— Tom eigenen Kabelwerke 132 
UeBmaschine 53 

— -Netz 76 

— -Zieherei 120 
Drehbank 40, 111 

— teile 129 
Dmckrachen 47 
Durchschnittspreise 74 
Dynamo- Fragebogen 44 

Bevertnng 118 
Einzelteile 119 



Eigentum 

— fremdes 18 

— nicht nütige Yoranssetzang für Id- 
veutarisiernng 4, 13 

— FestBtellnng durch I. 1 
Eingangsweit 91, 95, 101, 106, 118, 

122, 126, 132 
Eingebrachtes Gut 139, 142 
Eingehende Waren vor und wfihrend 

der I. 71 
EinheitspTeise 10 

Mengen 75 

Einkaufspreise 102 

Einlief erscheine, über Nachnahmen 85 

EinrichtnngBgegen stände (b. Anlagen) 



EinrichtnugsgegenstSnde spezielle 90 
Einstandspreis 82 
Einteilung der Waren 47 

Teilfabrikate 48 

Rohstoffe 165 

— für standige I. 162 
Eintritts-Inventur 95 
Einzelbewertung 106 

Einzelfirma (Einzelkanfmann) 116, 125, 

126 
EinzelkoatroUe bei at&nd. I. 194 
Einzelverbnchnng bei stSnd. I. 175 
Einziehen yon Wänden 115 
Eisenbahnen 123 

-Materialien 34 

-Wägen 131 

— draht 74 

— teile, bearbeiteter 48 
Elektrische Maschinen 109 
Elektrizitätswerke 84 
Englische Gewichte 75 
Enguben 47 

EntwäBBernngsan lagen 115 
Brbbanrecbt 34, 108 
Erbrechtliches Inventai 4, 5, 7, 98, 96, 

143, 144 
Zeitpunkt 5 

— — Auf stell ungstrist 7 
ErsatzteUe 114 
Ertragskalk alation 152 
Ertragswert 89 
Erwerbspreis 116. 
Erzbergwerk 107 

Erce, rohe 48 

— -Gehalt 69 
Expeditionslager 131 



F. 

Fabrikationsänderungen 129 

Fabrikate 102 

Fabrikationsfehler 138 

Fabriknummer 67 

— -Unkosten 104 (s. Leerlaofskosten, 

B. HerstellungskoBten) 
Fahrscheine 81 
Familienrechll. I. (s. a. Erbl. I.) 96, 143, 

147 



dbyGOOglC 



FantasieDsmen 67 
Farbe 

— Hilfsmaterial 47 

— Wechnl der Vordrnck- 79 

— Bezeichnnng der anfganoi 
Posten durch 70 

— der Zettel für stand. I. 177 
FMBonteite 47. 

Federn 52 
Fehlende T«ile 67 
Fehlergrenien 89, 97 
Fehlerqnelleu bei stand. 1. 168 
Feinmeeh. Betriebe 60, 65 
Fesüiegendo WerU (b. Anlagen) 80 

— KonkmiguonB-Nr. 115 
Fartigfabrikate 47, 50, 139 

— meldnngen für stand. I. 193 
FeDerlBscheinriolLtnngeii 115 

— -TersicherangBpramien voransbez. 81 
Filialen 50, 65, 72, 192, 148 

— -Anfnahmeliaten 65, 72 
Finanzielle Beteiligungen (b. Beteili- 

gsDgen, Anteile) 34 
Firmenrechte 34, 95, 134 
Fischbandmaschinen 33 
Fittings 47 
Flaschen 47 

Flüssige Mittel, Definition 15, 80 
Flüssigkeit der Anlagen (s. Liquidität) 

47 

— Mengenberechnung von 54 
Forderungen, strittige 80 

— , zweifelhafte 107 

— , Bewertung 95 

Formation »anlagen 33 

Formeln für die Abnutzung 107 

für Gebandewert HO, 117 

für UengeDermittlung 54 
Formen, verlorene (Sandformen) 48 
Formputten 40 

Fortgang der Arbeiten, Kontrolle 25 
Frachten 102, 118 
Pr&smaschinen 40 
Fremdes Eigentum (s. Eigentum) 4, 13, 

76 
Fremdes unternehmen, Beitrige 35, 13 
Frist, Ewischen 2 Inventuren 11 

— zur Fertigstellnng des 1. 8 



Fundamente 109, 118 

Fnnde (Zutallsentdeckungen) 92 

Fusion, Verlegung des I. -Tages wegen 



Garantien 18, 86, 188 

Game 47 

Gasanstalten 33 (Ofen) 84 

Oasmasohinen 40, 112, 118 

Gasometer, Inhalt des 79 

Gaswasser 60 

Gebäude 32, 107, 117, 133 

— , Fachwerk 32 



— , Formeln für Wertberechnnng 117 
— , B. a. Schuppen 
Gebranchsgegenstttnde 100 
Muster 34 

— -Wert 89, 94, 102, 106, 111, 114, 
122 

alter Maschinen 33 

Gebrauchte Waren 60 

Gebundene Bücher, für stand. I. 166 

Gebalt (HtUtigkeit) 69, 110 

Gehtllter, vorausbezahlte 14, 81 

Qeheimverfahren 34, 85, 90, 107 

Gehilfen, Haftung f. I. (s. Unterzeich- 
nung d. I.) 8 

Geldkurs 90 

Geldsarten, fremde 84 

Gelegenheit B-I. 5, 6 

Oelegenheits - Geseltschaft (s. Gesell- 
schaft) 6 

Gemischte I. (s. Privatvermögen, s. 
Filialen) 4 

Geräte, kleine 121 

Gerbereien 17, 50, 106 

Gereehtaame 33, 34, 85, 100, 108, 115, 
133 

OeschSftswert 94, 101, 112, 117, 133, 
125, 131 

Geschmacksmuster 34 

Oesellscbaft nach dem B. G. B. 1, 96 

— m. b. H. 13, 34, 93, 98, 99, 100, 
101, 114, 116, 125, 139, 143, 160 

Gesetzliche Bestimmungen s. H. G. B. 
Gestehungskosten 91, 93 
Gespritzte Teile 129 



>yGooglc 



Getreide 54 

GUwebe 47, 128 

ÖeTerbliche Sohntzrechte (b. Patente, 
Gerechtsame, GebnachsmaRter, Ge- 
8chmack8ian8ter,GeheimTerfahreQ)33 



Heimarbeit 70, 88 
Heimfnlllut 17, 123 

Heretelluugewert 91, 83 
Hilfskräfte (a. Sohreibhilfen] 134 
— massen 48 



GewiunaDteile 81 


— materialien (s. Unkosten) 47, 128, 


— nicht realieierter 101 


178, 187 


Gezogene Metalle 129 


— mittel (nr die Aufnahme 51, 53 








Hobelmaschinen 40 


a. Modelle, s. fremdee Eigentum 




8. GnBstüüke 


Höchstgrenze der Bewertung 97 


Qlaghütten 40, 79 


Holländer 32 


— Ofen 40 


Holi, Aufnahme 63 


— teile 47 


Bewertung 76, 106, 117, 127 


GlaBuren (s. Engoben) 47 


Hüttenverke, Zwischenprodukte 48, 49 


Glaswaren 50 


Abfälle 50 


Glänbigeransschufl, Kontrolle 150 


Hypotheken 32, 34, 81, 86, 115, 157 


Gleicfaatrommaschine, elektr. 118 




GleiBe 115 


1, 


Gliederang der Objekte 14, 15 


Indirekte Aufnahme 126 


GoBstücke IS. Gießerei) 47, 55, 74, 76 


— Anwendbarkeit 51 


Gnteeheine 84 


— Definition 29 


Greifbare Waren, nicht 50 


- Fehlergefahr 30 


Grenzen der Anfnahmeberirke 24 


— von Teilfabrikaten 78 


GioBhandloDgen, stand. I. 158 


— ZuläBsigkeit 30 


Grondetncke 32, 35, 88, 96, 107, 116 


Inhalt 


baureife 32 


von Akkumulatoren 79 


Aufnahmevertahren 36 




B. a. Bodengerechtsame, Gerechtsame 


— ■Wassertürmen 79 


8. Bmnnen, Verbessernngen 


s. a. riüBsigkeiten 


s. Straßenbau 


Installationsmaterial 47 




Instandhaltung, Ifde 106 




Inventar 


H. 


— Karten 36 


Haftung 32, 1, 2 


- Nummern 36 


— des Privetvemiögeijs 5 




H&hne 47 


— Veraeichnisse 36 


Halden 107, 117 


Inventur 


Haudelageeetzbnch 


— Akten 143 


5 38,98 


— Arbeitsteilung 19, 20, 22 


g 39, 98 




S 40, 97 


- Bezirke 24, 58 


§ 41, 140 


— Kommission 


S 42, 144 


— — Aufgaben 22 


§ 261, 98 


Bildung 22 


HandelBwaren 50 


Protokolle 22, 143 


Hanptreparatur 119 


— Leitung 21, 24 (s.a. Arbeitsteilung) 



dwGoogle 



InTBtitnr, Stellung im Sjstem der dopp. 
BqcU. (b. ft. AbBchlnA) 9 

— Vorachriften 24, 1*3, 196, 204 

— Zeitpnnkt 5 

B. o. andergewOhnliche I. 
Iridium 69 
lRoli«rstoffe 47 



Kalkulationen 

Inventur t,at Grand von 79 

Preise, Prüfang ders. 127 
Eamtneni der SchwefeU&nref&briken 32 
Kanile 32 b. a. Grundstücke, Liegen- 
schaft 
Karten 

Aof nähme 56 

Inventar 36 

SegiBter für stSndige L 166 

Tordmcke 65 
Kassenbons 60, 86 
Kataloge 47, 137 
Kaofgeld H. a. Einstandspreis s. a. Gmnd- 

stäcke 115 
Kantionen 18, 123 
Kerne für Gießerei 48 
Ketten, Schiffs- 47 
Kisten 47 

KlanbekoBten 91, 130 
Kleineisenzeng 60 
Klin kenstreif «n 48 
KlosettBinrichtnng 115 
Kohlen 47, 48 

— -Bergwerke 107 

— ■Mengenfesfstellnng 54 

— in ständiger Inv. 178 (b. Berg- 
werke) 

Kokereien 79 
Koks 50 
Koller 40 

Konzessisonen 34, 86, 108, 118 
Konfektion 68 

Konjunktur -Werterhöhnngen 116 s. a. 
Bewertung s. a. QeBetil. Bestimmon- 
gen 
Konkurs 

— -Dividende 135 

— -Fordeningen 80 (s. a. Debitoren) 



Konkdrs-Inventar 93, 94, 95, 97, 107, 
131, 136 136, 137, 189, 142, 143, 
150, 151 

Inhalt 1 

Frist 1 

gemischteB^I. 5 

ObjekU 17 

Zeitpnnkt 5 

Konknrrens Patente 85 
Konsignationslager 18, 50, 83 
Kousignationgwaren 18, 50, 89 

im ÄbschloB I. 18 

5. a. Filiallager 
Kontaktfedem 48 
Konten, abgeschlossene i. Debitoren 

— fingierte 82 

— Spezialkonten 17 

— System 50, 141, 162 

— Zweck der Anlage 16, 16 
Eontierongsvermerk 59 

8. Inventarkarten 

s. Aafnahmekarten 
Kontinuität des Wertansataes 118 

s. a. Auseinandersetzung 
Konto-Anszüge 83 

s. a. Pordernngen 
Kontokorrent 

— Guthaben 83, 135 

— Lose Bl&tter 82 

— Schulden 81, 83 
s. a. Aufieo Stande 
s. a. Debitoren 

s. a. Forderungen 
Eontrollen 145 

— der Aufnahme 23 

— des Aufsichtsrates 150 



— des Portschritts der Arbeiten 25 
Eontrolle 

— durch Gegenbücher 169 

— dnrch Oeneralversammlnng 151 

— geschlossener Pakete 52 

— Kengen 146 
Kontrollbeamte 143 

— s. a. Arbeitsteilung 

— s. a. Aufnahme 
Eontrollberichte 147 



ügtzoc., Google 



8ftcItn^Bt«r. 



Kontroll-InTeDtar 2, 4, 5, 86 
und Abaolilu£-I. 4 

— Oldichnug 2 
Xontroll-Zeitpniikt 5 
Eouventioaal strafe 18, 135 

a. a. LiefernngBrerpQiahtnngeii 
Kombinierte-I. 65 

«. ». PiliaM. 

s. s. PriTatvennSgen 
KommiBBionBlager 18, 148 
'. s. a. Eonugnationglager 

s. ft. Filialen 
Eomplettierang von Teilfabrikaton 48 
Koiten der L 151, 156 
EraftaDlagen 118 

B. ft. Anlagen 
Kntftbedarf 104 
KraftkoBteu 129 
EraftmaBchinen 33 
Ertlne 131 

Engeln, zählen von 53 
EondBchaft 95 

■. a. Firmenrechte 
EnsBtBteinfabrik 120 
Eupfer 74, 128 
EnpoISfeu 40, 120 
Enpons 80, 85 
Eors 90 

Lacke 47, 50, 104 
LadengeBchSft, offenea 116 
Lagerbücher 29, 158 
Lagerent Wertung 126 
Lagereigescli&fte 

— Eontroll-I. 88 

— Inventar 2, 88 

Lagerort, Einteilung der Waren nacb 

dem 164. 
Landwirtschaft!. Grandatücke 33 

s. Gmudatücke 

s. Nntinngswert 
Lebensdaner 122, 123 

— von Anlagen 16 

— von Gebäude 117 
Leckage 108, 126 
Leerlaafskosten 14, 92, 103, 104, 112, 

118, 127, 129, 131 
Definition 14 



Legiemsgen 69 

Lehm, eingesumpfter 48 

— gegrabener 48 
Lehmgruben (a. Tongruben) 
Lebren 40 

Lebrlingtorbeiten 133 
Leihweise überlaBsene Waren (i. 

BignationB-W.) 83 
Leitungen, elektr. | 



Gas 



121 



Bohrleitnugen 1 

WasBBrleitangen ' 
Lief eranga verbind! iehkeiten 18, 87 
Liegenschaften 32, 115, 116 

a. Orandatücke 

B. Bodengerechteame 
Li^nidations-I. 93, 94, 95 

— -Friat 13 

— Gemischtag I. 5 

— -Wert 90 
Liquidität 47, 86, 141, 142 

— von Arbeiten auf Vorrat 60 

— von Fertigfabrikaten 5Ü 

— von Handelswaren 60 

— von Kontokorrentforderungen 84 

— von rückat. Lahnen 78 

— von Tratten 85 

e. Verwertnngsmöglichkeit 
Listen- Aufnahme 66, 59, 141 

— -Zeitpunkt 7, 84 
Lithogr.- Anstalt, Eonten 17 
Lizenzverträge 85 

Lohe 50 

Lohne 102 

Löhne, Angabe im Aufnahmehett 68 

— für noch nicht fertige Arbeit 78 

— hei indirekter Aufnahme 78 

— vorausbezahlte 81 

— der Inventurarbeiten 25 
Lohnwoche, Änderung der letiten vor 

der Inventur 20 
Lokomotiven 131 
Lombard 81 
Loae-BlStterbüoher 166 

B. a. Eoutokorrent 
Lose Materialien 48, 66 

— Zettel für stand. I. 166 
LOtnnn 104 



dbyGoOglC 



Sschregiater. 



Mahlwerke 32, 40 

Maischbotticlie 33, 120 

Maklergebühren 103, 115 

Marktpreis 85, 90, 101, 123, 136, 128 

Mumortafela 47 

Materialien 

— ausgegeben 48 

— Feststellnng bei ind, A-ata. 78, 79 

— Lose — 48, 56 

— bei Btäiidiger I. 178 

a. a, Bericht! gnngsliBteD 
MaBckinen 82, 33, 96 

— Anfnahme a. Inventar 63 

— Beseichnnng 68 

— elektr. s. a Elektr. M. 110 

— Fabrik 76, 8. a. Modelle a. a. Master 
B. a. Zeichnung 

HuBeverbranch 86, 108, 116 b. o. Ge- 
rechtsame 
Manem, eingezagene 114, 119 
Heohaniker, Plat^werkzenge 121 
Mehrfache Inventur 142 b. a. Frivat- 
vermögen s. a. Filial I. 

— Zettel für stÄndige I. 177 

— bezogene Waren 126 
Mengenbezeichnaugeu 74, a. a. Anfnahme 

B. a. Bezeiehnong 

— Blech 74 

— Draht 74 

— Gnß 69, 
MeBvorrichttuigeii 40 
Metall iirgiBche Betriebe 79 
Mieten, voran abezahlte 14, 81 
Minderb BW ertnng 97 

Mineral ienlager 108 s. a. Bodengerecht- 

— loBgeaprengte 48 
Mittelpreise 130 

MitzeichnnDg der I. durch Anfnahme- 

heamte 
Mobilien 123 s. a. Inventar 143 
Möbel, der Ortlichkeit angepoüte 33, 34 
Modelle 32, 33, 40, 50, 122, 130 

— VersnohB- 50 

Monatsbilanzen, Kontrolle durch I. 47 
Montage 118 



Montagearbeiten 114 

— in — betindl. Waren 48 

— Werkzeuge 46 
Muster 40, 71 

— Arbeits- 122 

— Entnahme v. — für Bewertung I 

— Lieferanten 18 

— in stttnd. I. 158 
Matnngen 34, 86 



Nachnahme-Scheine 85 
NaohweiBongen, Aufgabe derselben in 

Btfind. I. 165 
Naturalaninahme, Definition 28 
Nebenreehunngen 135 
Nebenprodukt« 50 
Neoanlagen 114 
Nenonschaffaugen 118 
Neue Waren 108 

Nichtigkeitsklage bei Patenten 107 
Niederschrift, von Mengen 58 

— Text 67 
Nießbrauch I. 1, 5, 88, 139 

— als gemiachtes I. 5 

— Zeitpunkte 5 
Nieten 47 

Noch nicht berechnete Sendungen 76 
Nominalbilanz 88 
Normalienfabrikation 108 
Normalprofüe 47, 53 
NoUmeldungen 185 
Nummer, Aufnahme 36, 58, 176 

— PlatB-Nr. 45 

— Material s. Einleitung 



Obligationen 34, 81, 86 
Objekte der L 3, 13, 21 
Öfen, Beetimmnng des Inhalts der — 
48, 79 

— keramJBche 32, 120 

— in den — befindl. Waren 48, 79 

— technische 40, 48, 79 

Offene EandehgesellBchaft 4, 5, 13, 34, 
80, 116, 125, 126, 139, 142, 151 

— Anteile 34 

— Erbanteil 4 



dbyGoOglC 



Sachregister. 



— Liquidation s. Auflösung 13 

— FrivatentDAhme 80 

— PriTatvermÖg'en der lahaber 5 
8. a. PrivatvenuBgen 

Offfuilegiuig von Straflen 107 

Ordnen der Waren v. d. Aufn. s. Anf- 

nahme 74 
Ordrepapiere 80 
Originalpackungen 52 
örtliche Reihenfolge 74 

P. 

Packmaterial 47 
Packungen 50, 53, 75 
Inhalt 75 

kleine 52 
Kontrolle 75 
Original- 52 
Patente 34, 86, 68, 90, 95, 96, 107 

— Verwertungsgesellschaft 88, 96 
Papier, Wahl des — für Vordrucke 58 

— Maschinen ij3 

Personal, s. Arbeitsleitung 24, 35, 38, 

134 
~ für Inventuranf nähme 35 

— Leitung 184 

— Übungsanf nähme 58 

— Verteilung splan 24 
Personenkonten, Aufnahme 83 
Ptlichtinventnr, Definition 7 
Pickel 131 
Pinselfrabriken 128 

Platin 69 

PI atz werk zeuge 38, 121 

— Hilfsregister 121 
Porzellanteile 47 

— Fabrik 16 
Postsch eckguthaben 80 
Porti 118 
Prämienscheine 84 
Preisansgl eich Skonto 127 

— Schwankungen 127, 130 

— Verzeichnisse, Prüfung 127 
B. Heratellnngswert 

s. Gebrauchswert 

s. Selbstkosten 
Prefiformen 40. 
Prefiköple 119 



PreBstücke 47, 129 
Privatentnahme 80 

. a. off. H. G. 

. a. H. G. 
Privatvermögen 5, 142 

— Stellung im I. 5 
Probe 48. 50, 69 

- für ehem. Unters. 69 

■ in — befind. Maaoh. 50 

■ in — befind. TeUfabr. 48 
' Aufnahme 35, 58 

Betrieb 118 
Frokorist, Haftung f. I. 8 

— Vertretung bei Ünt«rachrift 142 
Projekte 46 

Zeichnungen für schwebende 46 
Provisionen 83, 102, 116 
Prozesse 135 

B. a. Eweifelh. Forderungen 

s. a. Porderungen 

s. a. Kontrolle 
Prüfung s. a. Probe 

B. B. Untersuchung 
Pumpen 119 
Putzmitfel 50, 104 
Putzwolle 104 



Rabatte 118 
Rabattmarken 84 
Rasoren 140 
Ratenzahlungen 131 
Rauminhalt 57 
Räumungskosteu 115 
Realisierbarkeit (s. Liquidität) 
Realisierungswert 19 
Rechenatbeit, Einteilung 134 
Rechnerische Richtigkeit 148 
Rechnungskoutrolle durch I. 1, 2 
Rechte als I. Objekte 13 
Rechtsverhältnia als Gesichtspunkt f. 

d, Abgrenzung der Inventarmasae 5 
Regrefian Sprüche 85 
Reinigangsmasae der Gasanstalten 50 
Reinigen v, Flüssen 123 
Reklameartikel 47, 137 

- geschenke 75 
Reserven 86 



dbyGoOglC 



EeBerren freiwillige B2 

— gesetzliche 82 

— Fi^mien 82 

— statntftrisclie 82 
Sestbesande 71 
Eestachold 86 

Beatzalilaiigen ftnf Akkordarbeit 77 
Retonren 73, 75 
Reparotoren 76, IIB 

— an Waren fremden Eigentums 79 

— FeBtBtellnng f. d. Bewertung des 
Inrentara 40 

— zur — eingesandte Waren 18 
Riemen 120 

Ringofen Fragebogen 

Risiko 02 

Rohmaterial, Angabe b. Teilfabrikate 68 

Rohre 47 

Rohrziehen 12U 

Rohstofte 126 

— bei Heimarbeiten 83 

— Definition 46 

— in ständiger Inventur 187 

— Torbehandelte 
Rotgnfi 69 

Rohzucker, Hengenfeststllg. 54 
Rübenachneider 33 
Rückgängigmachen v. Abschreibungen 

113, 124 
Rttckstellnng für Zählerdifferenzen bei 

Elektrizitäts-, Qas-n. Wasserwerken 8 
RnckzahtiiDg b. Obligationen 86 



Sachgüter, als Objekte d. I. 13 
Sachliche ZuaammengehSrigkeit 163 
Sachverstände für d. Kontr. 143, 150 
Sammelverbuchnng 175 
Sand, Mengenfestatellg. 54 
Salzsiedereien 79 
Satorisenre 83 
^oren 47 
Schächte 32 

Schadenersatzansprüche 94, 135 
Schadenerstattnng 86 
Schätzung 109, 123 
Schätzbente 109 
Schecks 80 



;ister. 231 

Scheckstempelmarken 85 
Scheidepfannen 88 
Scbenknngen 92 
Schiffe 131 

Schiffswerft, Eont«n 17 
Schlacken, von Hochöfen 50 

— Halden, AnffüUen 117 
Schlemmen 128 
Sohmelzwert 90 
Schmiede-Ofen 32 
ScfamierSl 104 

Schmiermittel, Abgabeliste 178 
Schnitte s. Werkzeuge 40 
Schnitzel der Zuckerfabriken 48 
Schornsteine s. Gebäude 32 
Schrauben 47, 50, 52, 178 

— Abgabeliste 178 

— normale 47 

— Zählen 52 
Schreibhilfe 23, 25, 68 
Schreiner, Platzwerkzeuge 121 
Schrift. Bleistift- 140 
Schubkarren 121 

Schulden s. a. Verbindlichkeiten 81, 157 

Schuppen 32, 117 

Schatzrechte, durchbrochene 85 
Ergänzung 107 
gewerbliche 34 

(fi. a. Patente, Oebraucbsmuster, Ge- 
heim verfahren, Firmenwert) 

Schwankungen der Selbstkosten 130 
s, a. Einstandspreis s, Leerlaufskosteu 

Schwebende Geschäfte 139 

Selbstgefertigte EinriohtungsgegBtd. 118 

— Spezialwerkzeuge 122 
Selbstkontrolle 

bei stand. 1. 167 
Selbstkosten 92, 115, 140, 133 
Selbstmontage, Anlagen zor — 62 
Sicbernng der Ubereinatimmg. iwiscben 

Euch- n. BesUnd bei stand. I. 159 
Sicherstellnng 107 
Siebe 47 
Silber 69 
Solawechsel 80 

Sorgfalt, Pflicht ziir — bei Anfst. d. I. 7 
Sortierte Waren 130 
SnbstaDE-Hehmng 107 



dbyGoOglC 



282 Sachr 

Sabstanzverbraucb 107, 124 
Summuische Bewertnng 118, 12B, 134 
Späne 60 (8. a. AhtSüt,) 
Spaten 121 
Spezialmodelle 46 

— TorricbtDugeD 32 

— Werkcenge 122 
Spezif. Gewicht 54 

Sprochgebraach d. Worte« „Inventoj* 1 
Ständige I. 156, 159 ff. 

— definition 156 
Stanzen (s. Werkzeuge) 40 
Stammkapital 82, 86 

s. Alitiengesellaehaft 
SUnanlage 123 
Stecknadel maschisen 33 
Steckkarten 166 
Steine 52 
Stein preBBCn 120 

Stempel, zur Warenbezeichnung 189 
Stenem 133 
StraBen, Anlage neuer 116 

— bahnen, Gleise 133 

— beitrag al» Aktivnm 34, 115 
Strittige Forderangen 83, 84 

B. zweifelhafte Debitoren 
s. Fordemngen 
Stäoklizenzen 133 

T. 
Tantiemen 81 
Tara 55 
Taxkosteo 115 
Teohn. Fortschritt 107, 119, 125 

— zueammen gehörige Anlagen 109 
Teer 50 

Teilfabrikate 95, 129, 134, 190 

— Aufnahme bei ununterbrochenem Be- 
triebe 78 

— Aufnahme bei ruhendem Betr. 77 

— Anfnahmeverfahren 51 

— Anfnahmevorilracke 58, 62 

— Beieiebnang 68 

— Bleianfbereitung 49 

— Definition 46, 48 

— Djmamobau 49 

— Drahtcieberei 49 

— Einteilung 48 



Teilfabrikate GieBerei 49 

— MeBinetmmentenbau 49 

— Ziegelei 48, 49 
Teilung des Inventars 5 
Telephon anläge 35 

— Teilfabrikate 48 

Tel til Warenfabrik, Konten 17 
Thomasachlacke 107 
Tongraben (s. Lehmgruben) 107 
Ton, MengenfeBteteliung 54^ 
Tonschneider 118 
Transformatoren 110 
Traneitorische Unkosten 14 
TransportKsser 121 
Transportkosten 104, 132 
Tranemiasionen 118, 120 
Tratten, eigene 85, 136 
Treuhand-I. 2, 6 

Definition 2 

Zeitpunkt 32 

Tunnels 32 



Überbau, Berücksichtigung 35 
Übnng, kfm. bei Bewerinng 126 
Übereeeische Betriebe Frist f. d.'Fertig- 

etellnng d. Inventur 13 
ÜbermitBige Bestände 126, 129, 148 
ÜbergToBe Lagerbeetände 130 
Uhrwerke 47 
Uhren anläge 35 
Un angebrochene Posten 75 
Unbewertetes Inventar 1, 87, 88 
Uneinbringliche Darlehen 124 s. For- 
derungen 
Unterhaltung 115 
Unterscheidung d. Waren 58 
Unterschrift d. Aufnahme 58 
Untersuchung noch nicht untersuchter 

Maeeen 50 
unterwegs befindl. Sendungen 78 
Unterweisung des Personale 25 
Unterschlagung als AntaB zur Inventur 
UnterzeichnnQg d. Inventur 140, 141, 
Unkosten (s. Leerlanfekosten) 
Unkosten Uaterialien (s. Hilfsmat«- 

rialien) 129 
— transitoriBohe 81 



dbyGooglc 



UrknndspeTBOnen 143 
Umbauten 114 

UmBatzBtempel 115 

TJmwaDdlang 143 

Umzug vis AnUB x, Inventar 6 

Umzüge 123 



Yeralten 148 

Veraltete AnsichtBeendtiiigen 71 

Veraltete Waren 47, 60, 154 

Ansscheiden 56 

Bezeichnung 69 

Verantwortung f. Aufstellung 8 

Yerautwortlichkeit in d. I.-Vonchriften 
Angeben 24 

Terarbeitnng, Fortschritt der 107 

VerSnBerongsgegenstände 96 

VerBttBerangsmCglichkeit a. Einteiinngs- 
gesiebte pnukt 16 

ToTbesseruDgeD 106 

Verbindlichkeiten, bnchmUBig nicht 
Schulden darstellende 18 

Vergleiche 32 

VergleichsTorschlSge 135 

als Bewertnngegnindlage für 

strittige Forderungen 83 

Verkaufserlös 131 

Verkauf sdringlichkeit 90 

Verkaufsstelle 132 

Verkaufspreise 134 

Verkauf, ungeteilter, eines ganzen Be- 
triebes 94 

Verkehrswert 89, 90, 94, 121, 125 

Vennessnng vor der Inventur 35 

Verlagsrechte 34 

Verlegung der Inventur 11 

Verluste als AnlaB zur Inventur 6 

— Berücksiohtiguag von — en nach 
dem Bezugstage 

Vermögen sbeatandteile als I.-Objekte 
1, 13, 14 

VermSgensmasse, Umfang der zu lu- 
ven tan sierendea 1, 3, 18, 17, 18 

Verpackte Sendungen 56 

Yerpackanga- n. Nebenspesen 132 

Verrechnungspreis 133 

Veraandabteilnng 76 



Versandabteilung der — fertig gemel- 
dete Waren 77 

— Verzeichnis der Eonaignationa-Sen- 
dnngen 83 

Veraandfertige Waren 131 
Verschnitt 127 
Yerschnittatiicke 50 
Verschlammen 117 
Versicherungen 137 
VerBickerungsmarken 85 
Yersichemngspi^mie 85 
Versilberunggwert 90 
Versnche, Aufnahme 79 
Versuchsmodelle 50, 71 
Verteilunggplan f. d. Personal 24 
Verwendung, Angabe dee — Zwecks 75 
Verwertungsmögliehkeit von Teilfa* 

brikaten 48 
Voraufnahme 73 

— Anwendung 41 

— Definition 31 

— Karte 66 
Vorauszahlungen 81, 86, 137 

— Passiva 81 

— nicht rnckf orderbare als Aktivum 14 
Vorbesitzer, was verbleibt ihm 16 
Vorhereitungsarbeiten 48 
Vordrucke, Bestellung 59 

— Entwurf 57 

— Nachlieferung 59 

— für Nach Weisungen 167 
Vorlüufig eingelagert« Güter 76 
Vorlegung der I. im ProseB 151 
Vormontierte Teile 48 
Vorprodukte, Angabe des Qehalts 69 

— chemische Betriebe 48 
Vorret, Arbeiten auf 50 
Vorratsaufträge 79 
Vorrichtungen 108, 122 



W. 

Wagendecken 34 
WShrung 98 
Waldbestände 127 
Waldwirtschaften 106 
Walzwerk 118 
Waren 95, 99, 107, 125 



dbyGoOglC 



Waren in Arbeit befindl. 48 

(b. anch Teilfabrikate) 
Warenanfnahme 74, 51 

— beschädigte 50 

Waren Bewertung 129—131 
Waren, Einteilung 50, 162 

— in der Expedition befindl. 56 

— fertig gemeldete 77 

— gebranchte 50 

— ola Inventttistücke gelt«nde 39 

— in der atSndigen Inventur 158 

— Unterscheidung 58 

— veraltet« 50 

— Konto 8. Bnchfnhrung 

— — Äbschlnflschema 8 

Zerlegung f. ständige I. 159 

— Scheck 84 

— Schulden 81 

— Verzeichnis 72 

— Zeichen 37 

Waseergerecbtigkeit«!! 34, 123 
WasBertürme 32, 79 

— Inhalt 79 

Wasserweg, Anschluß an 116 
Wasserwerke, 17, 84 

— Eooten 17 

— Zeitpunkt für I. 84 
Wechsel, 84, 136, 80 

— Antnahme 85 

— fällige 80 

— kurzsichtige 81 

— Obligo 18, 87, 188 

— Schulden 81 

— Stempelmarken 85 

— in ständiger 1. 157 

— Verbindlichkeiten 18, 87, 138 

— Wege 32 (s. a. Gnuidatücke) 
Wegnehmen von Wänden 115 
Wehranlagen 123 
Weinläger 106, 127 

(9. a. Zinsen) 
Wetteranfall 117 
Werkzeuge 32, 33, 47 

— Kleine 121 

— nngebranchte 51 
Werkzeugmaschine 110 
Wertändemngeii, Beräcksichtigang 

nachträglicher 93 



Wertansatz, gesetil. Vorachriften 98 
Wertarten 88, 93, 105 
Wertdefinition 88 
Wertpapiere 99, 126 

— ausgeloste 80 

— bQrsentähige 80 . 
Wertminderude Moni«iit« 107, 122, 129, 

135, 136 
Wertmindernde Momente bei Waren 126 
Wertmindemng 100, 101, 116 

— durch techo. Fortschritte 120 
Wertsteigemde Momente 106, 129, 136 
WertBchriften 84 

Werturteil 88 

Wertverraehning durch Reparaturen 40 

Wertzeichen 84 

Wert, zeitlicher 5 

Wickelbänke 33 

Wiegen 54 

— schwerer Stücke 53 
Wiegescheine 55 



Zählbretter 52 

Zählen 

Zählerstände, Aufnahme 84 

Zahlungsfiibigkeit, L ala Übersicht über 






10 



— von Schuldnern 84, 135 
Zahlungsunfähigkeit 91 
Zeichnungen 4Ö, 122 

— Aufnahme 46 

— für Normalfabrikation 122 
Zeitkontrolle 145 

Zeit, f. Eontrolle verfügbare, Anpassen 

d. st I. an die 163 
Zeitpunkt der I. 

— Kufiere Einflüsse bcBtimmend für 
die Wahl 11 

— der ersten Inventur 10 
kfm — 11 

— für den das Inventar anfiasteUen 
ist 6 

(s. ■. BeiugBtag) 
— ■ der Inventarieu'Anfnahme 35, 48 
Zeitpunkt d, I. Verlegung 11 

— f. d. Wertermittloiig 93 
Zeitwerte 93, 116, 126 



dbyGoOglC 



Zettelanfnahme 59, 141 
Ziegelei 115 

— AnfDftlimeksrte 66, 67 

— Konteutafel IT 

— PresMn 33 

— Teilfabrikate 48 

— Vordrncke 64 
ZiebMnke ISO 
Zinkbleche 74 
Zinabereohniing 110, 137 
Zinsen 104, 136 
ZinsverlaaU 127, 152-64 
Zölle 132 

Znbelier 32, 62, 117, 118 

— der Gebäade 32 

— Kontrolle 52 
Znckerfabriken Apparatnr 33 

— Aufnahme d. Teilfabrikate 79 

— st Inventar 159 
Zufall Beutdeckungen 02 
Zngebörigkeit, znr Inventarmase 7 
Zuleitungen 109 
Znlieferungeu eig. Betriebe 131 
Zorechnnng, zur I.-]|[aMe, Bedeutung 4 
Zarückbeziehnn g 

— der Aufnahme 30 

(s. indirekte Änfnabme) 

— dea nach dem Bezugstage aufgen. 
I. 7 

Znsammenfasaen, gleichartiger Waren 47 
Znsammensetanng, I. aU Nachweis der 
— einer VermÖgensmaBse 18 



Znsammenstellang der Aufnahme 56 

— von Listen 141 

— Zetteln 141 
Zoatand, Bezeichnnug 67 

— Fragebogen 41 

— der Gebäade 41 

— — Hascbinen 41 

Öfen 41 

Zeichnungen 46 

Znzablung 12ö 

Zwang, zur I.-Aufnabme 8 
Znangsreserveu 82 
Zwangs vergleich 107 
Zweckmäßigkeit«-!., Definition 7 
Zweck der I. 1, 4, 5, 10, 13, 17, 88. 
93, 106 

— Änderung des — von Sachgütern 
ändert deren Wert 88, 93 

— EinfluS auf die Begrenzung der I.- 
Masse 4, 13, 17 

— bestimmt den Zeitpnnkt d. I. 5 

— Einteilung der I. nach dem — 1 

— gibt dem Yermogensbild charakte- 
ristische FSrbang 10 

Zweifelhafte Bezeichnungen 130 

— Forderungen 80 
Zwiscbengewinne 132 
Zwischenprodukte 

(a. Vorprodukte) 
(s. Teilfrabrikate) 
Zwischenxins 136 



dbyGoOglC 



■bindet (B. Duake), Neaiuppin. 



dwGoogle 



Verlag von Julius Springer in Berlin. 

Im Januar 1911 erscheint: 
Zusammenstellung und kritisclie Beleuchtung bewährter Methoden 

der Selbstkostenberectinung mit praktiechen Beispielen. Von 
S)t.i3ng. Georg Schlesinger, Profeeeor an der Techniecben 
Hochschule Charlottenburg. Mit zahlreichen Formularen. 

In Leinwand geb. Preis ca. M. 10, — . 

Fabrikorganisafion, Fabrikbuchführung und Selbstkostenberechnung 

der Firma Ludw, Loewe k Co., Actiengesellschaft, Berlin. 
Mit Genehmigung der Direktion zusammengestellt und erläutert 
von J. Lilienthal. Mit einem Vorwort von S)r.=3n9. G. Schle- 
singer, Professor an der Technischen Hochschule zu Berlin. 
Zweiter, berichtigter Abdruck. In Leinwand geb. Preis M. 10, — . 

Die Wertminderungen an Betrtebsaniagen in wirtschaftlicher, recht- 
licher und rechnerischer Beziehung (Bewertung, Abschreibung, 
Tilgung, Heimfallaet, Ersatz und Unterhaltung). Von Emil 
Schiff, Berlin. Preis M. 4, — ; in Leinwand geb. M. 4.80. 

S^bstkostenberechnung fUr Maschinenfabriken. Im Auftrage des 
Vereines Deutscher Maschinenbau- An stalten bearbeitet 
von J. Bruinier. Preis M. 1, — . 

Der Fabrikbetrieb. Praktische Anleitung zur Anlage und Verwaltung 
von Maschinenfabriken und ähnlichen Betrieben sowie zur Kalku- 
lation und Lohnverrechnung. Von Albert Bailewski. Zweite, 
verbesserte Auflage. Preis M. 5, — ; in Leinwand geb. M. 6, — . 

Die Betriebsleitung insbesondere der Werkstätten. Autorisierte 
deutsche Angabe der Schrift „Shop mani^ment" von Fred. 
W. Taylor, Philadelphia. Von A. Wallichs, Professor an der 
Technischen Hochschule zu Aachen. Mit 6 Figuren und 
2 Zahlentafeln. In Leinwand geb. Preis M. 5, 



WerkstättenbuchfUhrung für moderne Fabrikbetriebe. Von C. M, 

Lewin, Diplom-Ingenieur. In Leinwand geb. Preis M. 6,- 



Ermittelung der billigsten Betriebskraft fUr Fabriken unter Berück- 
sichtigung der Heizungskosten sowie der Abdampfverwertung. 
Von Karl Urbahn, Ingenieur. Zweite Auflage in Vorbereitung. 

Zu beziehen durch jede Buchhandlung. 

Dig.tizoäbyGOOglC 



Verlag von Julius Springer in Berlin. 

Die Verwaltungspraxis bei Elektrizitätswerken und elektrischen 
StraßeD- und Kleinbahnen von Max Bertbold, Bevollmächtigter 
der Contin. Ges. für elektr. Unternehmungen und der E1.-A.-G. 
vottn. Scbuckert & Co. in Nürnberg. 

In Leinwand geb. Preis M. 8, — . 

Die Preisstellung befm Verkaufe elektrischer Energie. Von 

Gust. Siegel, Diplom-Ingeoieur. Mit 11 Textfiguren. 

Preis M. 4.—. 

Buchführung und Bilanzen bei Nebenbahnen, Kleinbahnen und 
ähnlichen Verkehrsanatalten, Von Otto Behrens, Kassierer 
der Braunschweigischen La ndes-Eisenbahn- Gesellschaft. 

In Leinwand geb. Preis M. ö^^tt* 

Kalkulation und Generalienberechnung der Sägewerke und Holz- 
bearbeitungsbetriebe. Von Max Dribbusch, Direktor der 
Pbönix-A.-G. in Oberhausen i. Rhld. Preis M. 1, — . 

Die Technik des Bankbetriebes. Ein Hand- und Lehrbuch des 
praktischen Bank- und Börsenwesens. Von Bruno Buchwald. 
Sechste, vermehrte und verbesserte Auflage. 

In Leinwand geb. Preis M, 6, — .' 

Buchführung und Bilanzen. Eine Anleitung für technisch Gebildete. 
Von G. Glockemeier, Dipl.-Bei^ngenieur. Preis M. 2, — . 

Die Diskontierung offener Buchforderungen. Ein Leitfaden für 
die Praxis, Von Heinr. G. Mueller. 

Preis M. 2,— ; in Leinwand geb. M. 2,60. 

[He Diskontierung von Buchforderungen in Österreich und Deutsch- 
land unter besonderer Berücksichtigung der Diskontierungs- 
Genossenschaften. Von Dr. Georg Eckstein, Köln. 

Preis M. 2,—. 

Der landwirtschaftiiche Kredit und seine durchgreifende VerbesseraagT 
_Eine wirtschaftliche Studie. Von Regierungsrat Trosien. 

Preis M. 2,80. 



Zu beziehen durch jede Buchhandlung. 

Dig.tizoäbyGOOglC 



Verlag von Julius Springer in Berlin. 

Dampfkessel -Feuerungen zur Erzlelung einer miiglrchst rauch- 
freien Verbrennung. Von F. Haier. Zweite Auflage, im 
Auftrage des Vereins deutscher Ingenieure bearbeitet vom Verein 
für Feuerangebetrieb und Rauchbetämpfung in Hamburg. Mit 
375 Textfiguren, 29 Zahlentafeln und 10 lithographischen Tafeln. 
In Leinwand geb. Preis M. 20, — . 

Ökonomik der Wärmeenergie. Eine Studie über Kraftgewinnung 
und -Verwendung in der Volks Wirtschaft. Unter vornehmlicher 
Berücksichtigung deutscher Verhältnisse. Von Dipl. - Ing. Dr. 
Karl Bernhard Schmidt. Mit 12 Textfiguren. Preis M. 6.—. 

Über die Verwertung des Zwischendampfes und des Abdampfes 

der Dampfmaschinen zu Heizzwecken. Eine wh-tschaftliche 

Studie von Dr.-Ing. Ludwig Schneider. Mit 85 in den Text 

gedruckten Figuren und einer Tafel. Preis M. 3,20. 



Amerikanische Wirtschaftspolitik. Ihre ökonomischen Grundlagen, 
ihre sozialen Wirkungen und ihre Lehren für die deutsche Volks- 
wirtschaft. Von Dr. Franz Erich Junge, beratend. Ingenieur, 
New York. Preis M. 7, 



Die Industrialisierung Chinas. Von Waldemar Koch, ^r.'-^ng., 
Dr. phil. Preis M. 2,40. 



Überseeischer Maschinenexport. Ein Leitfaden für Maschinen- 
fabrikanten und Ingenieure, die nach Übersee gehea. Von 
Hermann Scherbak, Ingenieur in Hamburg. Preis M. 3, 



Die Abfassung der Patentunterlagen und ihr Einflufi auf den Schutz- 
umfang. Ein Handbuch für Nacheucher und Inhaber deutscher 
Reichspatente. Von Dr. Heinrich Teudt, ständigem Mit- 
arbeiter im Kaiserlichen Patentamt. Mit zahlreichen Beispielen 
und Auszügen aus den einschlägigen Entscheidungen. 

Preis M. 3,60; in Leinwand geb. M. 4,40. 

Wann gelten technische Neuerungen als patentfähig? Ein Hilfs- 
buch für die Beurteilung der Patentfähigkeit. Von Dr. 
Heinrich Teudt, ständigem Mitarbeiter im Kaiserlichen Patent- 
amt. Mit zahlreichen Beispielen und Auszügen aus den ein- 
schlägigen Entscheidungen und 17 Figuren. 

Preis M. 3,—, in Leinwand geb. M. 3,80. 

Zu beziehen durch jede Buchhandlung. 



dbyGOOglC 



Verlag von Julius Springer in Berlin. 

Die Werkzeugmaschinen und ihre Konstruktionselemente. Eid Lehr- 
buch zur Einführung in den Werkzeugmaschinenbau von Fr. 
W. Hülle, Ingenieur, Oberlehrer an der Königlichen Höheren 
Maschinenbauschule in Stettin. Zweite, verbesserte Auflage. 
Mit 690 Teztöguren und 2 Tafeln. 

In Leinwand geb. Preis M. 10, — . 

Schnellstahl und Schnellbetrieh im Werkzeugmaschinenbau. Von 
Fr. W. Hülle, Ingenieur, Oberlehrer an der Kön^lichen Höheren 
Maschinenbauschule in Stettin. Mit 256 Textfiguren. 

Preis M. 5,—. 

Aufgaben und Fortschritte des deutschen Werkzeugmaschinenbaues. 

Von Friedrieh Ruppert, Oberingenieur. Mit 398 Textfiguren. 
In Leinwand geb. Preis M. 6. — . 

Über Dreharbeit und Werkzeugstähle. Autorisierte deutsche Ausgabe 
der Schritt: „On the art of cutting metals" von Fred. W. Taylor, 
Philadelphia. Von A. Wallichs, Professor an der Technischen 
Hochschule zu Aachen. Mit 119 Textfiguren und Tabellen. 

In Leinwand geb. Preis M. 14, — . 

Die Schleifmaschine in der Metallbearbeitung. Von H. Darbyshire. 

Autorisierte deutsche Bearbeitung von G. L. S. Kronfeld. Mit 
77 Textfiguren. In Leinwand geb. Preis M. 6, — . 

Moderne Arbeitsmethoden im Maschinenbau. Von JobnT. Usher. 

Autorisierte deutsche Bearbeitung von A. Elf es, Ingenieur. 

Dritte, verbesserte und erweiterte Auflage. Mit 315 Textfiguren. 

In Leinwand geb. Preis M. 6, — , 

Werkstattstechnik. Zeitschrift für Anlage und Betrieb von Fabriken 
und für Herstellungsverfahren. Herausgegeben von SJr.sQng. 
G. Schlesinger, Professor an der Technischen Hochschule zu 
Berlin. Jährlich 12 Hefte. Preis des Jahrgangs M. 15, — . 

Die Zeitschrift wendet sich ao alle in der MaschiaeDiDduetne technisch 
oder kaufmännisch Tätigen. 

Sie bringt dem kaufmännischen Leiter und dem Bnrean- 
beamten Musterbeispiele aus der Fabrikorganisation mit allen Einzelheiten 
der Buchfahrung , Lohnberechnung, Lagerverwaltung, sowie des Vertriebes, 
der Reklame, der Montage usw, 

Probehefte jederzeit unberechnetl 
Zu beziehen durch jede Buchhandlung. 



dbyGOOglC 



/^' 



li 



Du,i,zojb,Google 



dwGoogle 



dwGoogle 



dwGoogle