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Full text of "Die älteste Geschichte der Baiern bis zum Jahre 911. Von E.A. Quitzmann"



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Die 



älteste Geschichte der ßaiern 



bis zum Jahre 911. 



Von 

Dr. E. A. Quitzmann, 

K. Oberstabs- Arzte. 
Mitgliede des historischen Vereins für Oberbaiern etc. 



Mit einer Geschichtskarte und einer Stammtafel der Agiialfinger. 



Braunschweig, 

Verlag von Friedrich Wreden, 
18 7 3. 



Od 

fOl 




Vorw o r t. 

Die Geschichte der beiden Gefolgschaften des Marbod und 
Catualda ist bisher noch keiner quellenmassigen Bearbeitung 
unterstellt worden. Die mit der Urzeit der germanischen Völker 
beschäftigten Geschichtsforscher warfen höchstens nur im Vor- 
übergehen einen Blick auf die von denselben gegründete Nie- 
derlassung, oder das nach dem ersten Könige Vannius benannte 
Regnum Vannianum, von dem man sich begnügte, anzunehmen, 
dass diese Schöpfung der römischen Kabinetspolitik bald nach 
ihrem Entstehen unter den nachfolgenden Völkerkämpfen wieder 
untergegangen sei — natürlich unter der Voraussetzung, dass 
nach Zeuss die in Boihaemum sesshaften Markomannen die 
Stammväter der Baiern sein müssen. 

Da nun aber diese Voraussetzung nach des Verfassers 
eigenen Worten sich nur als eine individuelle Muthmassung 
erweist, so habe ich die gleichfalls von den Markomannen ab- 
stammenden Sueven des Vannius, das einzige Volk suevischen 
Stammes, welches noch kurz vor der Einwandrung der Baiern 
in seinen ursprünglichen Sitzen nördlich der Donau aufgefunden 
werden kann, zum Ausgangspunkte meiner Forschungen gemacht 
und in meiner Abstammung etc. der Baiwaren in einem kurzen 
geschichtlichen Ueberblicke gezeigt, dass sich die Nachkommen 
der beiden Gefolgschaften nach den Quellen durch die Ge- 
schichte der ersten fünf Jahrhunderte unserer Zeitrechnung, 



IV Vorwort. 

wenn auch unter wechselnden Namen, immer an derselben 
Stelle verfolgen lassen. 

Gewichtige Forscher haben seither meiner Ansicht im All- 
gemeinen ihre Zustimmung geschenkt und ich sehe mich dadurch 
veranlasst, in der ersten Abtheilung die in obiger Gelegenheits- 
schrift nur kurz skizzirte Geschichte der Vannianischen Ansie- 
delung bis zum Verschwinden der Sueven in den Karpaten 
eingehend nach den Quellen zu behandeln, um den Beweis zu 
liefern, dass es um so weniger zulässig erscheine, das aus den 
Markoraannischen Auswanderern erwachsene Volk bloss der 
Zeussischen Hypothese zu Liebe aus der Geschichte zu streichen, 
als dasselbe noch zwischen dem V. und VI. Jahrhunderte seine 
Kraft in den Kämpfen mit den siegreichen Gothen und Lan- 
gobarden bewährte, und die Quellen nicht im Entferntesten, 
wie bei Herulern und Gepiden unter gleichen Verhältnissen 
angeben, dass die Karpatensueven als Volk vernichtet worden 
seien. 

Ich habe nun an diese quellenmassige und grösstentheils 
aus gleichzeitigen Autoren belegte Darstellung die konjekturale 
Frage geknüpft, ob es möglich sei, die in den Karpaten ver- 
schwindenden Sueven mit den im obern Donaugebiete auf- 
tretenden Baiwaren in Verbindung zu bringen und habe die 
thatsächlichen Beweise hiefür theils aus meinen Vorarbeiten 
über die heidnische Religion und die älteste Rechtsverfassung 
der Baiwaren, theils aus unserer ältesten Volkssage, theils aus 
der Gleichung zwischen Karpatensueven und Baiern entnommen. 
Nach diesem Ergebnisse glaube ich die Antwort auf diese Frage 
zur höchsten Wahrscheinlichkeit in bejahender Weise erbracht 
zu haben, so dass wir wohl von keinem deutschen Volke die 
Entstehungsgeschichte in bestimmterer Weise anzugeben im 
Stande sind, wie von den Baiern. 

In der zweiten Abtheilung bot die kritische Behandlung 



Vorwort. V 

der baierischen Wandersage wiederholte Gelegenheit, nach Sicher- 
stellung ihres unverfälschten Inhaltes Anknüpfungspunkte zwischen 
den jetzt geschichtlich beglaubigten Baiwaren und den in den 
Rarpaten verschwindenden Sueven nachzuweisen , sowie den 
Zeitraum festzustellen, in welchem dieselben und unter welchen 
Umständen sie sich den fränkischen Merowingern unterworfen 
haben mussten. Hieraus ergibt sich in unzweideutigster Weise 
die mannigfach gedeutete Herkunft des Agilulfingischen Fürsten- 
hauses — eine Frage, welche für die Stellung der Baiern zu 
dem Frankenreiche um so wichtiger ist, als sie den Schlüssel 
zum Verständnisse des Widerstandes enthält, welchen die baie- 
rischen Herzoge der Centralisations- Politik der Pipiniden ent- 
gegensetzten. 

Eine eingehende Würdigung aller einschlägigen Quellen- 
beweise setzte uns ferner in den Stand, insbesondere nach den 
gleichzeitigen Angaben des Verbrüderungsbuches von S. Peter 
den genealogischen Zusammenhang der bisher nur bruchstück- 
weise dargestellten Agilulfingischen Fürstenreihe von Garibald I. 
bis Tassilo III. über jeden Zweifel zu erheben und vor Allem 
nach kritischer Abweisung der fiktiven und nur durch die kon- 
jekturalen Trugschlüsse mönchischer Annalisten in die baierische 
Geschichte eingeschmuggelten Theodone den Zeitraum und die 
Umstände der christlichen Mission in Baiwarieu unter dem ge- 
schichtlich erweisbaren Herzoge Theodo I. und seinen Söhnen 
zur möglichsten Gewissheit zu bringen — ein Gegenstand, 
welcher zwar durch schriftstellerische Liebhabereien und eng- 
herzige Partei rücksichten in die grosste Verwirrung gebracht 
wurde, dessen Sicherstellung aber für die gesammte deutsche 
Urgeschichte von höchster Wichtigkeit bleiben wird. 

Die dritte Abtheilung, welche die älteste Geschichte der 
Baiwaren bis zum Ausgange der Karolinger in Deutschland zu 
Anfang des X. Jahrhunderts herabführt, ist zwar durch Dümmlers 



VI Vorwort. 

kritische Forschung mächtig gefördert, bot aber nichtsdesto- 
weniger Veranlassung, durch wiederholte Beleuchtung der Quellen- 
angaben die Darstellung zweifelhafter Thatsachen zu berichtigen 
und somit die älteste Geschichte der Baiern vor dem Auftreten 
des Liutpoldischen Fürstenhauses nach den Ergebnissen der 
bisherigen Forschungen zum Abschlüsse zu bringen. 

Amberg, im August 1873. 

Der Verfasser. 



Inhalt. 



Erste Abtheilung. seit« 

I. Einleitung 3 

§ 1. Die Bewohner des Süddonaulandes 3 

§. 2. Die Bojerfabel 8 

§. 3. Thatsächlicher Beweis für die Abstammung der Baiern ... 11 

§. 4. Die Zeussische Hypothese 16 

n. Geschichte der beiden Gefolgschaften 21 

§. 1. Das Regnum Vannianum Suevorum 25 

§. 2. Die Ereignisse während des I. Jahrhunderts 34 

§. 3. Ereignisse während des II. Jahrhunderts 38 

Der markomannische Krieg, 165 — 180 38 

, §. 4. Ereignisse im IQ. Jahrhundert 46 

§. 5. Ereignisse im IV. Jahrhundert 49 

§. 6. Ereignisse im V. Jahrhundert 55 

Der suevo-gothische Krieg, 467—472 . . • 57 

§. 7. Ereignisse im VI. Jahrhundert 62 

Der Krieg der Langobarden mit den Herulern und Sueven, 

504—506 63 

III. Zusammenhang der Baiwäras mit den Baiern 68 

§. 1. Abstammung der Baiern von Gothen oder Langobarden . . 69 

§. 2. Die Urheimat der Baiern 74 

§. 3. Die Volksmehrung 79 

§. 4. Baiwarenreste im Karpatenlande 82 

§. 5. Gleichung in der Staats- und Rechtsverfassung 86 

§. 6. Die Suavi im obern Donaulande 92 

§. 7. Der Volksname 96 

Zweite Abtheilung. 

I. Die baierische Wandersage 10t 

§. 1. Die Einwandrungssage 110 

§. 2. Die Landnahmesage 115 

Die falschen Theodone 116 

Das Land 119 

Die Märe von Severus und Adelger 123 

§. 3. Die Landvertheilung 131 

§. 4. Die Unterwerfung unter den Frankenkönig 137 



VIII Inhalt. 

Seite 

IL Die ersten Agilulfinger 146 

§. 1. Das Geschlecht der Agilulfinger 146 

§. 2. Herzog Garibald 1 158 

§. 3. Götterglauben und Kechtssitten 167 

§. 4. Herzog Tassilo I . . 182 

Die fünf Adelsgeschlechter der Baiwaren 188 

§. 5. Herzog Garibald II. 197 

III. Geschichte der christlichen Mission in Baiwarien unter 

Herzog Theodo I. und seinen Söhnen: Theudebert, 

Grimwald, Theudebald und Tassilo II. ....... 208 

§. 1. Die Kupertusfrage . 209 

§. 2. Herzog Theodo und der Missionär Rupert 219 

§. 3. Emmeran und Herzog Theodo's Romfahrt 230 

§. 4. Herzog Grimwald und der Missionär Corbinian 239 

IV. Die letzten Agilulfinger 253 

§. 1. Herzog Hukpert, 729—737 253 

§. 2. Herzog Otilo, 737 — 748 : 257 

Organisation der baierischen Kirche 259 

§. 3. Herzog Tassilo IH., 748—777 274 

§. 4. Herzog Tassilo in. und Theodo IL, 777—788 287 

DritteAbtheilung. 

Baiern unter den Karolingen 307 

§. 1. Karl der Grosse, 788-814 307 

§. 2. Die Wissenschaft in Baiwarien 325 

§. 3. König Ludwig, 817 bis zum Vertrag von Verdun 843 . . . 338 

§. 4. König Ludwig der Deutsche, 843—876 ........ 348 

§. 5. König Karlmann, 876—880; Ludwig IH., 881; Kaiser Karl 

der Dicke, 882—887 359 

§. 6. Kaiser Arnulf, 887 — 899 365 

§. 7. König Ludwig das Kind, 900—911 376 

Schluss 390 

Register 391 

Abkürzungen 399 



Erste Abtheilung. 

Geschichte der beiden Gefolgschaften 

der 

Markomannenfursten Marbod und Gatualda 

und ihr Zusammenhang mit den Baiern. 



Qaitznaann, Aelteste Geschichte der Baiern. 



I. Einleitung'. 

Die Baiern (lat. Baiuuari, Paiwari, Baioarii, später durch 
Umlaut Baiowarii, Bajuvarii, endlich Bavarii; althochd. Paigira, 
mittelhochd. Beigern) sind in ihren gegenwärtigen Sitzen nicht 
eingeboren, sondern ein eingewandertes Volk, welches im Süd- 
donaulande erst herrschend auftrat, nachdem dieses Letzere 
schon seit Jahrhunderten den Geschichtschreibern anderer Völ- 
ker bekannt und von ihren Geografen durchforscht war. Selbst 
die blinden Nachbeter der Bojerfabel, welche den aventinischen 
Träumereien in bescheidener Selbsturerläugnung eignen Urtheils 
durch Dick und Dünn folgen, geben dieses zu, nur mit dem 
Unterschiede, dass sie die unbestreitbare Einwandrung um ein 
gutes Jahrtausend weiter zurückdatiren , als diese Thatsache 
quellengemäss nachzuweisen ist. Die durch diese Hypothese be- 
dingte Sage von einer Auswandrung zur Zeit der römischen Ocku- 
pation und einer spätem Rückwandrung des Volkes wird in einer 
folgenden Abhandlung (Geschichte der Baiern unter den Agilol- 
fingen) besprochen und zugleich durch Darlegung ihrer Quelle 
der Nachweis geliefert werden, dass sie bloss einem Missverständ- 
niss derselben ihren Ursprung verdanke. Von den ehemaligen Ein- 
wohnern des heutigen Baierns besitzen wir aber die unwiderleg- 
lichen Beweise gleichzeitiger Schriftsteller, deren Angaben keinen 
Zweifel übrig lassen, obgleich sie in den Volksnamen etwas von 
einander abweichen. 



§. 1. Die Bewohner des Süddonaulandes. 

Das Land zwischen der Donau und den Alpen, dem Lech 
und Inn hiess den alten Geografen Vindelikien und empfing 
später als römische Provinz den Namen: zweites Rätien. Ueber 
die Einwohner dieses Landstriches liegen uns drei Quellenangaben 

1* 



4 Einleitung. 

vor, welche von der römischen Unterjochung im Jahre 15 vor 
unserer Zeitrechnung bis zur Hälfte des II. Jahrhunderts reichen: 
nämlich die Aufschrift auf dem tropaeum alpium, welches kurz 
nach Unterwerfung der Alpen- und Süddonauländer errichtet 
wurde und die uns der ältere Plinius im 3. Buche seiner Natur- 
geschichte aufbewahrt hat ; ferner die Geografie des Strabo, welche 
derselbe im 33. Jahre nach Eroberung Vindelikiens, also im 
2. Jahrzehent unserer Zeitrechnung schrieb (Geog. 1. IV.) und 
endlich die Geografie des Marinus v. Tyrus, welche der Alexan- 
driner Cl. Ptolemäus in der 1. Hälfte des IL Jahrhunderts mit 
zahlreichen Verbesserungen umarbeitete. Da das erste Monument 
einen officiellen Charakter trägt, so halten wir uns am sichersten 
an seine Inschrift und benutzen die beiden folgenden Schrift- 
steller nur zur Erläuterung. Hienach bestunden die Vindeliker 
aus 4 Völkerschaften: Consuaneter, Rukinater, Likater und Cate- 
nater. Ueber die besondern Wohnplätze oder Gaue dieser Stämme 
gibt uns nur Ptolemäus Anhaltspunkte. Nach seinen Angaben 
sassen die Likatier, welche auch Strabo unter diesem Namen zu 
den Vindelikern zählt, am Lech ; die Runikater, die Rukinater 
der Inschrift, welche Strabo als Rukantier zu den Rätern rechnet, 
setzt Ptolemäus in die nördlichem Gegenden, also an die Donau, 
wesshalb sie auch spätere Gelehrsamkeit gegen alle Quellenzeug- 
nisse in Tunikater, angeblich Donaugauer verwälschte. Südwärts 
derselben gibt Ptolemäus die Consuanter an, die Consuaneter der 
Inschrift, welche Strabo als Contuantier gleichfalls neben seinen 
Rukantiern nennt. Da der alexandrinische Geograf von ihnen zu 
den Breunen im tirolischen Innthale übergeht, so ist kein Zweifel, 
dass er sie zwischen den nördlichen Runikaten und den südlichen 
Breonen, d. h. im bäuerischen Innthale fand. Nur die Catenater 
der officiellen Inschrift gibt Ptolemäus nicht an, und sie sind 
auch bei Strabo nur unter dem Völkernamen der Clautinatier zu 
muthmassen, welche dieser Geograf neben seinen Likatiern nennt 
und zu den unbändigsten Völkerschaften der Vindeliker zählt. 
Wenn aber nach Ptolemäus Angaben die Thallandschaften Vinde- 
likiens am Lech, an der Donau und am Inn durch die Likater, 
Rukinater und Consuaneter besetzt sind, so bleiben uns für die 
Catenater nur noch die Thäler des Isar-Flussgebietes übrig, um 
ihnen ihre Stellung unter den vindelikischen Völkerschaften an- 
zuweisen. 

Da diese Völker nach dem übereinstimmenden Zeugnisse der 
besten Autoren gleich den übrigen Donau- und Alpenkelten zum 
gallischen Stamme gehörten, so müssten sich doch in Sprache, 
Religion und Rechtsbräuchen Erinnerungen und Anklänge nach- 
weisen lassen, wenn sie während der Zeit der römischen Ocku- 



§ 1. Die Bewohner des Säddonaulandes. 5 

pation irgend eine Stammeseigenheit gerettet und später irgend 
welchen Einfluss auf die Entwicklung des neu sich gestaltenden 
Volks- und Staatslebens der Baiern gewonnen hätten. Meine ein- 
gehenden Untersuchungen über diese entscheidenden Gegenstände 
haben aber auf das Ueberzeugendste dargethan, dass in religiösen 
und rechtlichen Traditionen, Sitten und Bräuchen auch nicht die 
Spur einer Uebereinstimmung zwischen den Baiern des VI. Jahr- 
hunderts und den Kelten der von ihnen eroberten Landstriche 
sich nachweisen lasse. In den Sagen von Baiern, Tirol und Oest- 
reich findet sich auch nicht ein Einziger jener Götternamen, deren 
ehemalige Verehrung auch in Vindelikien, Norikum und Rätien 
durch die monumentalen Ueberreste der keltoromanischen Periode 
bezeugt wird. Sie enthalten nichts von Abellio, dem gallischen 
Sonnengotte, der unter dem Namen Belen von den Donaukelten, 
wie von den Alpenvölkern angebetet wurde; nichts von Bedaius, 
dessen Altäre im norischen Baiern gefunden wurden, nichts von 
den Alounen, deren Bildsäulen im Salzburgischen standen, nichts 
von Epona, deren Verehrung von Schottland bis Norikum reichte, 
nichts von Grannus, dem hochgepriesenen Quellengotte der Kelten, 
nichts von Sedatus, Arubianus und andern norisch-keltischen Lo- 
kalgöttern (Hefner, d. röm. Baiern 8 — 13), während alle Traditionen 
und Sagen aus der ältesten Zeit die Baiern auf das Innigste mit 
den heidnischen Germanen und Nordleuten verbunden erweisen, 
worauf ich weiter unten bei den thatsächlichen Beweisen für die 
Verwandtschaft zurückkommen werde (H. R. 292). 

Aber auch auf dem Gebiete staatlicher Institute und recht- 
licher Sitten und Bräuche haben sich zwischen den in der lex 
Baiwariorum und in keltischen Rechtsbüchern aufbewahrten 
Satzungen nur solche Anklänge auffinden lassen, welche in einer 
ähnlichen Kulturepoche auch bei andern Völkern hervortreten, wie 
das Häuptlings- und Gefolgschaftswesen und die Verwendung der 
Hausthiere an Zahlungsstatt, während andre, wie z. B. der Ham- 
merwurf als Besitzergreifungssymbol und der Heerpfeil als Zeichen 
feindlicher Absage und Herausforderung bei den Kelten eine ganz 
entgegengesetzte Bedeutung erfahren haben; oder auch wie die 
Eideshilfe erst in späterer Zeit von den Germanen auf Kelten- 
völker durch nachbarliche Berührung übergegangen scheinen. 
(R. V. 376.) 

Am meisten haben sich die Bojisten und Keltomanen Mühe 
gegeben, die alte Sprache der Baiern als Beweismittel für ihre 
Träumereien auszubeuten; denn ein richtiger Instinkt sagte ihnen, 
dass Verwandtschaft der Sprache sich nur auf Stammesverwandt- 
schaft stützen könne. Anstatt aber die von ihnen behauptete Zu- 
sammengehörigkeit des Keltischen und Altbaierischen nach den 



6 Einleitung. 

Regeln der Sprachkunde durch Gleichheit in den Wortstämmen 
und in den Gesetzen der Umwandlungsformen zu hegründen, be- 
kundeten sie nur durch schülerhafte Anwendung gälischer und 
bretonischer Wörterbücher eine klägliche Unwissenheit. So ent- 
stunden jene von X. Mayer, Obermayr (Oberpf. Vrhd. III. 117, 
XVII. 25), Pallhausen, Siegert und Andern herrührenden Marter- 
versuche, die altbaierischen Orts- und Eigennamen, sowie die tech- 
nischen Glossen der l. Baiw. aus keltischen Diktionarien zu er- 
klären — Versuche, welche weder unsre Einsicht, noch unsre 
Hochachtung vor dem Scharfsinne der Erklärer sonderlich ver- 
mehren konnten und wovon ich in R. V. 405 bei den verschie- 
denen Rechtstechnicismen erheiternde Beispiele beizubringen Ge- 
legenheit hatte. 

Selbst die Durchforschung unsrer ältesten Glossarien hat 
kein einigermassen befriedigendes Resultat zu geben vermocht. 
Denn wenn Mone (Gesch. d. nord. Heidenth. IL 227 ff.) in den 
Monseer Glossen unter einem halben Tausend althochdeutscher 
Wörter sieben findet, welche sich auf keltische Wurzeln zurück- 
führen lassen — wie gering ist diese Ausbeute?! und welche Be- 
deutung kann derselben beigelegt werden, nachdem Holtzmann 
(Germ. I. 470) nachgewiesen hat, dass dasselbe althochdeutsche 
Glossenwerk in Paris, Reichenau, Murbach u. s. w. gefunden wird, 
somit von Einem Verfasser stammend, von Kloster zu Kloster 
abschriftlich fortgeschleppt wurde und deshalb gar nicht für die 
Volkssprache einer Gegend Zeugniss ablegen könne. Deshalb 
finden sich auch die von Mone für keltisch gehaltenen Worte in 
andern Glossarien von Weingarten, Salzburg, Prag, Engelberg, 
Schlettstadt , ohne dadurch selbverständlich einen Schluss auf 
keltische Abstammung der Bewohner jener Orte motiviren zu 
lassen. 

Das einzige bisher bekannt gewordene Zeugniss für die Sprache 
der vindeliko-romanischen Bevölkerung enthalten wohl die soge- 
nannten Kasselaner Glossen, welche nach W. Grimm (Berl. Abh. 
1846. 441 ff.) in das VII. Jahrhundert hinaufreichen und den Schluss 
erlauben, dass wir in denselben die Sprache der Wälschen er- 
kennen müssen, als sie eben in der Umbildung begriffen war 
und das Lateinische noch stärker hervortrat. Schon Ekkard 
(Franc, or. I. 441) suchte die Vermuthung zu begründen, dass 
die Handschrift nach Fulda aus Baiern gekommen sein müsse, 
welche Ansicht Grimm aus innern sprachlichen Gründen dadurch 
motivirt, dass in den deutschen Vokabeln jede Hinneigung zu 
niederdeutschen Formen fehle, wie sie doch sonst in mitteldeut- 
schen Denkmälern nicht eben selten sei. Ein Wälscher habe sich 
bei seinem Aufenthalte in Deutschland, höchst wahrscheinlich in 



§. 1. Die Bewohner des Süddonaulandes. 7 

Baiern, einen Reisevokabular der einfachsten Dinge und Redens- 
arten für den alltäglichen Lebensgebrauch aufschreiben lassen und 
ein Deutscher die Uebersetzung dazu geliefert. Dagegen behauptet 
Diez (H. Z. VII. 396 ff.), das Glossar müsse gemäss der roma- 
nischen Wortformen im nördlichen Frankreich von einem Deu eschen 
abgefasst worden sein und da die Fehlerfreiheit der deutschen 
Formen dieser Annahme nicht widerstrebt, so hat auch Grimm 
später dieselbe für zulässig anerkannt. 

Da somit über den Schreiber der althochdeutschen Vokabeln 
des Kasseler Glossars kein Streit sich erhoben hat, so darf der- 
selbe umsomehr als ein Baier angesehen werden, als er durchaus 
im altbaierischen Dialekte schreibt, wofür die Lautverschiebung 
der Konsonanten sowie der Vokalismus zeugen. Auch finden sich 
unter den althochdeutschen Vokabeln eine Menge Worte, welche 
noch heutzutage in der baierischen Volkssprache . üblich sind : 
z. B. lefsa, Lefz'n = Lippe, preta, Bratzn = Hand, anchlao, Enkel 
= Knöchel, pheit, Pfoat = Hemd, potega ahd. potahha, Bottich, 
paumscapo, Bamschabl, ein Schimpfwort, u. 8. w. Aber auch gegen 
den französischen Ursprung der romanischen Glossen hat Holtz- 
mann (Kelten und Germ. 138 und 171) gründliche Bedenken er- 
hoben, indem er nachweist, dass sowohl die häufigen Pluralformen 
auf as, als auch Wortvorrath und Gestalt der Wörter vielmehr 
mit dem Churwälschen als mit dem Französischen übereinstimme, 
wie denn auch Steub (Räth. Ethnologie 80) zur Erklärung der 
tirolischen Ortsnamen solche Plurale auf es und as voraussetzen 
musste, welche sich in überwiegender Mehrzahl in dem Kasseler 
Glossar wirklich finden und die Aehnlichkeit der Ortsnamen am 
Oberrhein, an der Etsch und am Eisack erweisen. Es bestätigt 
sich hiedurch Holtzmann's Vermuthung, dass die romanische 
Sprache der Kasseler Glossen die der baierischen Romanen war 
und dass der Verfasser derselben der Schaffner eines Klosterhofes 
oder der Hausmaier eines Herrngutes in Baiern gewesen, welcher 
unter romanischen Hörigen lebend, durch den täglichen Verkehr 
mit denselben genöthigt war, die Ausdrücke für die gewöhnlich- 
sten Sprachbedürfnisse sich einzuprägen. Dass mit dem Aussterben 
oder der Germanisirung dieser Romanen auch ihre Sprache ver- 
schwinden musste, beweist nur, dass die Zahl der Letztern nur 
einen geringen Bruchtheil in der Bevölkerung des neu begründeten 
Staates gebildet haben konnte. Dennoch scheint ein und das 
andre Wort sich selbst in der herrschend gewordenen deutschen 
Sprache gerettet zu haben, so z. B. Fatsche, Kass. Gl. fasselas 
= Binde, Sappih, die Spitzhacke der Holzknechte am Inn, Kass. 
Gl. sappas = hauua u. dgl. 



8 Einleitung. 

§. 2. Die Bojerfabel. 

Aus der bisherigen Quellenerörterung ergibt sich, dass die 
Römer zur Zeit der Eroberung im Süddonaulande keine Bojer 
vorgefunden haben (offizielle Inschrift auf dem Triumfbogen). Da 
nach der bojischen Wandersage der nördliche Zug derselben nach 
dem herkynischen Waldgebirge gerichtet war (Livius V. 34) und 
die Römer dieses Gebirgsland nur auf der Nordseite der Donau 
kannten (Caesar VI. 24), so erhellt schon hieraus, dass die Sitze 
der Bojer im Südosten von Grossgermanien gesucht werden müssen, 
wo sie auch Strabo und Tacitus (G. 28) nach den Angaben des 
altern Posidonius vor ihrer Vertreibung durch die Markomannen 
nachweisen. Namentlich nennt sie hier Strabo (1. IV) die Nach- 
barn der Vindeliker, Helvetier und Germanen. Wenn daher L. 
Contzen (Wandr. d. Kelten 52) sich zu dem Schlusssatze gezwungen 
sieht, dass die Bojer in den Donaugegenden nie ein vorherrschen- 
des Volk in festbewahrter, eigenthümlicher Nationalität geworden, 
so muss es jedenfalls überraschen, dass Peucker (Deutsches Kriegs- 
wesen III. 203) wiederholt behauptet, die Vindeliker hätten sich 
erst nach Vertreibung der keltischen Bojer über das nördliche 
Flachland zwischen Lech und Inn ausbreiten können. Quellen für 
diese Annahme fehlen gänzlich — höchstens dass der Verfasser 
hiedurch Veranlassung erhält, in Bojodurum die uralte Hauptstadt 
der Bojer zu sehen (III. 237), wogegen die Andeutungen von Zeuss 
und Glück, dass dieser Städtename sich nicht von dem Volke, 
sondern von dem Männernamen Boius herleite, jedenfalls einige 
Beachtung verdient hätte.*) 

Aber gerade diese Sucht nach etymologischen Naraensver- 
wandtschaften hat die baierische Geschichtsforschung seit 400 
Jahren auf der dürren Haide unfruchtbarer Wortklauberei im 
Kreise herumgeführt, indem sie ihre besten Kräfte daran ver- 
schwendete, das Unmögliche wenigstens wahrscheinlich zu machen 
und die keltischen Bojer als Stammväter der germanischen Baiern 
erscheinen zu lassen. Unsern ältesten Chronisten fällt derlei Weis- 



*) Als Versehen muss es betrachtet werden, dass der Verfasser diesen 
Ort auf die westliche Seite der Innmündung, das Standquartier der cohors 
Batavorum dagegen auf das östliche Ufer versetzt ; denn wenn auch Ptolemäus 
die Keltenstadt zu Vindelikien rechnet — von Castra Batava schweigt er — 
so stand doch nach der notitia Imp. der Tribun der Bataver Oohorte unter 
dem Kommando des Dux Raetiarum, während die Besatzung von Bojodurum 
zur II. italischen Legion gehörte und unter dem Befehle des Dux von Ufer- 
norikum und Pannonien stand. Uebrigens beweist aber schon die sprachliche 
Entwicklung, dass pazzowa aus batavis entstanden und somit die heutige Inn- 
stadt die Stelle des alten Bojodurum bezeichne. 



§.2. Die Bojerfabel. 9 

heit gar nicht bei; sondern sie behalten die dem deutschen Her- 
kommen entsprechende patronymische Bedeutung des Häuptlings 
für sein Eeich und Volk bei. Demgemäss erzählt Bern, Noricus 
im chron. babarie (Pez. sc. IL 63) : a nomine sui principis Bdbari 
provinciam nuncupantes ... und das Mölker Actuarium (M. g. 
XL 533): qui Norici dicti a Norice, Herculis ftlio . . . a quibus 
habemus nos Atistrales et Babari sermonem et nacionem. So der 
Kanonikus Andreas zu Regensburg und selbst Aventin (Chron. 13) 
gibt hiefür Zeugniss: König Böiger hat auf dem Nordkaw und in 
Beham regirt, Land und Leut nach ihm, als damals der Brauch, 
Böiger, Beyern genennt; obwohl er anderwärts wieder Bavaria 
aus Bair und Abaria zusammengesetzt sein lässt. Der erste Schrift- 
steller, welcher die Baiern und Bojer in ein etymologisches Ab- 
stammungsverhältniss brachte, ist nicht Veit Arnpekh (Z. H. 35), 
sondern nach dem Zeugnisse des Formbacher Abtes Angelus 
Rumpier (Oefele sc. I. 99) der Italiener Aeneas Sylvius Piccoluo- 
mini, der in Mitte des XV. Jahrhunderts als Pius IL den päbst- 
lichen Stuhl bestieg: Bavariam dictam Bajoarium Aeneas scribit, 
ipsos autem Bavaros a Bojis originem trahere existimat: quod, setzt 
Rumpier bei, si ita esset, Bojoarii potius essent dicendi quam Ba- 
joarii. Veit Arnpekh, Aventin und ihre Nachfolger adoptirten ohne 
weitere Prüfung die gänzlich aus der Luft gegriffene Hypothese 
des päbstlichen Geschichtschreibers und so oktroirte uns auslän- 
dische Aftergelahrtheit den Namen eines fremden, untergegangenen 
Volkes mit dem belobten Bojoaria und vindicirt gleichsam diesen 
Pseudovätern in unsern Mon. boicis die Früchte unsers wissen- 
schaftlichen Fleisses. 

Die Hypothesen , mit welchen sich die Bojisten, von der 
neuern Geschichtsforschung aus allen Positionen verdrängt, gegen 
das Geständniss eines Jahrhunderte währenden Irrthums sträuben, 
habe ich in meiner A. B. 13 — 24 beleuchtet und widerlegt und 
habe diesen Erörterungen nur Weniges beizufügen. Der ganze 
Irrthum, welcher aus den in bairkoi verwandelten Boiskern des 
Byzantiners Priscus und des ihm folgenden Jornandes entstund 
und Gibbon, Dupuat und Neumann verleitete, in denselben die 
Väter der Baiern anzunehmen (A. B. 23), erklärt sich als der 
Schreibefehler eines nachlässigen Abschreibers, welcher das ur- 
sprüngliche s in ein r verschrieb, worauf der Difthong oi sich 
leicht in ai verwandelte. Holtzmann (Ger. I. 113 und 463) findet 
diese Verwechslung von r mit s in den alten Glossaren sehr häufig, 
wozu ich ein Par Belege geben will. L. Baiw. IV. 14: lidistasti 
für lidiscarti; Grimms Runenalfabet : geos für geor, aer für aesc; 
Diefenbachs Celtica IL 2. Abth. 394: Barclescensibus für Bascles- 
censibus u. 8. w. 



10 Einleitung. 

Bei dem zunehmenden Mangel an Quellenbelegen für die 
Gleichung Baiern = Bojer kamen einige fränkische Legenden sehr 
gelegen, welche im VII. Jahrhundert beide Völker zu identificiren 
scheinen. Aber Blumberger (Oestr. Archiv. X. 329) und Büdinger 
(S. XXIII. 372) haben es in das hellste Licht gesetzt, dass die 
Zusammenstellung beider Völker in den fränkischen vitis Ss. 
Eustasii, Agüi und Sdlabergae auf keiner Geschichtsquelle beruhe, 
sondern nur eine höchst willkürliche Vermengung sei. Die auf 
Befehl Königs Clothar II. unternommene Missionsreise des Eustas 
und Agil ging „ad bojas", wozu die Legendenschreiber vom Hören- 
sagen beifügen , dass dieselben zu ihrer Zeit „nunc Bavocarii, 
Bodoarii (Baiwarii) und Baicarii (Paigira) vocantur. Der geo- 
graphische Zug der Missionäre war auch gar nicht zu den an der 
östlichsten Gränze des Frankenreichs gelegenen Paigira gerichtet, 
sondern vielmehr zu den Warasken, welche dem Kloster Luxeuil 
benachbart in der spätem Freigrafschaft sassen und ging von 
diesen direkt ins Innere zu den bojas, den Nachkommen der zu 
Cäsars Zeit bei den Aeduern zwischen Alliere und Loire angesie- 
delten Bojern , von welchen dieser Gau früher boja hiess (Caesar 
VII. 14) und von welchen Paulinus Nolentinus noch im V. Jahr- 
hundert an Ausonius singt (poe. X. 241): 

An tibi, mi domine illustris, si scribere sit mens, 
Qua regioue habites, placeat reticere nitentem 
Burdigalara et pieeos malis describere Bojos. 

Den besten Beweis für die Richtigkeit dieser Auffassung 
bieten die vor den Bojern genannten Warasken, die noch im 
IX. Jahrhundert einen eigenen Gau am Doubs bewohnten, und 
statt welcher die Alamannen hätten erwähnt werden müssen, wenn 
obige Missionsfahrten nach Baiern gerichtet gewesen wären (M. g. 
I. 435. 489, III. 373. 517). 

Nachdem nun und zwar aus gleichzeitigen Quellen erwiesen 
ist, dass in Vindelikien und Norikum nie Bojer sassen, dass sie 
selbst an ihrem frühern Siedelorte im Norden der Donau mit 
unsrer Zeitrechnung verschwinden und nur eine letzte Spur am 
Plattensee in Pannonien zurücklassen : nachdem hiedurch festge- 
stellt ist, dass die später von den einwandernden Baiern in Besitz 
genommenen Länder nie den Namen der Bojer trugen, wie hätten 
denn nach Rudhart (A. G. 171) und seinen Nachfolgern einwan- 
dernde germanische Stämme, gleichviel von welcher Herkunft, 
auf den närrischen Einfall kommen können, sich Männer — 
Wehren? — im Bojerland, d. h. Bajowaren zu nennen?! 



§. 3. Thatsächlicher Beweis für die Abstammung der Baiern. \\ 

§. 3. Thatsächlicher Beweis für die Abstammung der Baiern. 

Um meine Untersuchungen über die Abstammungsfrage der 
Baiern vor den Irrwegen meiner Vorgänger zu bewahren und ihr 
Ergebniss nicht durch Anknüpfung an das schwankende Seil einer 
bloss etymologischen Ableitung zu gefährden , habe ich die hier 
einschlägigen Thatsachen auf der breiten Grundlage der deutschen 
Alterthumskunde geprüft. Die Ergebnisse dieser zwölfjährigen 
Forschung habe ich in zwei Büchern über die heidnische Religion 
(Leipzig 1860) und über die älteste Recbtsverfassung der Baiwa- 
ren (Nürnberg 1866) niedergelegt und wurden dieselben von kom- 
petenter Seite mit ermunternder Anerkennung aufgenommen; 
denn Zweifel und abweichende Ansichten über einzelne Punkte 
können den Werth meiner Arbeit um so weniger beeinträchtigen, 
als den fraglichen Gegenständen in meinen Studien zum ersten 
Male diese eingehende Untersuchung zu Theil geworden ist. 

Jetzt freilich sagen selbst solche, welche meine Quellenstudien 
als Dilettantism zu unterschätzen bemüht sind : das haben wir 
längst gewusst, dass die Baiern nicht von den Bojern abstammen 
können, sondern ein oberdeutsches Volk vom grossen Sueven- 
stamme sind. Diese Ansicht ist aber weder allgemein anerkannt, 
noch auch nur vorherrschend vertreten ; denn noch zur Zeit wird 
in den Schulgeschichtsbüchern die Fabel von Bellowes und Sigo- 
wes als Stammeshelden der Baiern in die märchenbegierige Fan- 
tasie der Jugend eingeprägt. Man vergleiche nur die neusten 
zum Unterrichte genehmigten und für Gymnasien , Seminarien, 
Präparandenschulen u. s. w. empfohlenen Lehrbücher der baie- 
rischen Geschichte von Heinisch, Sattler und Andern, in welchen 
die Bojer aus Gallien oder Armenien einwandern und nachdem 
sie mit wahrhaft kindlicher Unbefangenheit als Helden der See- 
schlacht von Salamis dargestellt worden, dem Süddonaulande den 
Namen Bojoarien u. s. w. als Erbstück hinterlassen. Andere Ge- 
schichtslehrer wähnen dagegen, sich zu ihrer kritischen Verstan- 
desschärfe schon Glück wünschen zu dürfen, wenn sie nach glück- 
licher Umschiffung der kelto-bojischen Skylla in die gothisch- 
herulische Charybdis hineintaumeln. 

Ich habe nun in meiner heidnischen Religion der Baiwaren 
den Beweis geliefert, dass in Baiern, Oestreich, Salzburg und 
Tirol keine einzige Erinnerung an keltische Tradition oder Götter- 
lehre aufgefunden werden kann. Nicht ein einziger Göttername, 
nicht eine einzige Sage oder Sitte lässt die Bewohner dieser 
Länder weder an die frühern Siedler im Donauland noch über- 
haupt an keltische Volksgenossen anknüpfen, während die Bai- 
waren, soweit dieses aus Bekehrungsgeschichten, Koncilverboten, 



1 2 Einleitung. 

Legenden, Sagen und noch üblichen Sitten und Bräuchen möglich 
ist, in der Götterlehre durch onamastische Anklänge in Eigen- 
und Ortsnamen, wie durch die Götter-Mythen umhüllende Märchen, 
im Heroen- und Frauenkult, wo besonders die Nornensage aus- 
gebildet ist, in den Ueberresten theosophischer Lehren der Kos- 
mogonie und Götterdämmerung, die sich in Schrift- und Bildwer- 
ken in Baiern erhalten haben, sowie in allen äussern Kultverhält- 
nissen vom feierlichen Götteropfer bis zu den vielfachen Formen 
des Aberglaubens sich auf das Engste mit den Germanen und 
Nordleuten verbunden erweisen. Da es sich aber hier nicht allein 
um die Abweisung einer unbegründeten Abstammungstheorie han- 
delt, sondern vielmehr um den Nachweis, welchem bekannten 
Volke die bis ins VI. Jahrhundert den Schriftstellern unkunden 
Baiwaren in religiösen Mythen, Sitten und Bräuchen am nächsten 
stehen, so habe ich mich an gewisse mythologische Personifika- 
tionen halten müssen, welche bei einzelnen germanischen Völker- 
gruppen mehr in den Vordergrund treten und dadurch auch einen 
Schluss auf ihre Stammesverwandtschaft erleichtern. 

Hier sind es besonders die Wanengötter und die mythische 
Persönlichkeit der Isa-Nerthus, welche einerseits durch zahlreiche 
Anklänge an Eigen- und Ortsnamen, anderseits durch Sagen, wie 
die von Schiff und Pflug in der Götterfahrt der wilden Jagd, so- 
wie durch Gebräuche , z. B. die Eheschliessung unter Blutsver- 
wandten, die Leichenbestattung in Schiffen u. s. w. schliessen 
lassen, dass sie auch bei den Baiwaren einer besondern Verehrung 
genossen. Nun ist es aber unzweifelhaft, dass die Sueven Wanen- 
verehrer waren und höchst wahrscheinlich durch einen Vergleich 
— Krieg der Wanen und Äsen — den Wanen erst Aufnahme in 
das nordisch -germanische Göttersystem verschafften. Von einem 
Theile der Sueven sagt Tacitus (Ger. 9) — und er kann hier nur 
die Donausueven meinen , da er den nordwestlichen Sueven den 
Dienst der Nerthus, den nordöstlichen die Verehrung der unbe- 
nannten Göttermutter zuschreibt — ausdrücklich, dass sie der 
Isis opfern und ihr Symbol ein Schiff darstelle. Wir dürfen also 
mit ziemlicher Wahrscheinlichkeit annehmen, dass die Baiwaren 
in Tradition und Kult mit den Donausueven am innigsten über- 
einstimmen. 

Diese Sueven werden von Plinius (IV. 12) und Tacitus (Ger. 2) 
zu den Herminonen gerechnet, dem mächtigsten der drei deut- 
schen Volksstämme. Mag man nun mit Müllenhoff (Schmidts Ztsch. 
VIII. 209 ff.) Ear als den eigentlichen Stammvater der Hermi- 
nonen und den Stammheros Irmin nur als seinen Eponymus, oder 
letztern, den dritten Sohn des Manus, als den vom Stammgotte 
verschiedenen Stammvater auffassen, so bleibt doch unangefochten, 



§. 3. Thatsäehlicher Beweis für die Abstammung der Baiern. 13 

dass die germanischen Stammnamen der Ingävonen, Istävonen 
und Hermionen nur eine hieratische Bedeutung haben, die Ver- 
wandtschaft einzelner Völker zu bezeichnen und auf einen aus 
gemeinschaftlichem Mythus entsprungenen, den verwandten Völker- 
schaften gemeinsamen, angestammten Kuty hinzuweisen. Da nun 
in Baiern und Oestreich die Verehrung des Kriegsgottes Ear so- 
wie des Stammeshelden Irmin sowohl durch zahlreiche Namens- 
anklänge, als durch Sagen erhärtet ist — Erchtag, Erklawald, 
Aresfeld — so lässt sich wohl auch in dieser Richtung mit mög- 
lichster Sicherheit der Schlusssatz begründen, dass die Baiwaren 
dem hieratischen Stamme der herminonischen Sueven auf das 
Innigste verwandt, somit auch ihre Abstammung von den Donau- 
sueven herzuleiten berechtigt sind. Dass wir hiedurch, nämlich 
durch Hermionenland auf Ermenien und Armenien, das Stamm- 
land der Baiern in der ältesten Sage gewiesen werden, werde ich 
später besprechen (H. R. 291—302). 

Noch schlagender wird dieses Ergebniss unterstützt durch die 
Beweise, welche der ältesten Rechtsverfassung der Baiwaren ent- 
nommen werden können. Denn das Baiwarenrecht ist verwandt 
mit suevischer Rechtsverfassung durch das angestammte König- 
thum, den Volksadel, die Ständegliederung, durch die Sitte einer 
die Freien auszeichnenden Haartracht*); im Familienrechte ins- 
besondre durch das doppelte Wergeid des weiblichen Geschlechts ; 
im Besitz- und Sachenrechte durch Ueberreste des uralten Ge- 
meindebesitzrechtes und des damit verbundenen alljährlichen 
Felderwechsels, in Baiern noch in den Wechselwiesen erhalten; 
im Erbrechte durch Begünstigung der weiblichen Erbfolge vor 
entferntem männlichen Erbeberechtigten ; ferner im Criminalrechte 
durch das ganz eigenthümliche , nur in den Volksrechten der 
suevischen Stämme vorkommende Bussensystem mit den Grund- 
zahlen von 40 und 12 Solidis, und endlich durch die ausgedehnte 
Anwendung des gerichtlichen Zweikampfes im Beweisrechte. Die 
Verwandtschaft mit dem Alamannenrechte insbesondre bekundet 
sich durch die gleichen Bestimmungen des Erbrechtes, vorzüglich 
im ehelichen Güterrechte, durch unbedingte Gleichheit im Straf- 
rechte, welche sich zunächst durch dieselben Rechtstechnicismen 
bei ähnlich durchgeführter Gasuistik, die gleichen Bussansätze und 
die grösste Uebereinstimmung im Compositionssystem, sowie mög- 



*) Von dieser den Sueven eigentümlichen Sitte des langen, gewundenen 
Haares (Tac. G. 38) leitet Holtzmann (Germ. II. 216) den Volksnamen — 
von Grimm (D. S. I. 489) und Andern aus dem Slavischen erklärt — indem 
er ihn an das gothische vaips = Kranz in der Bedeutung von Knoten von 
vaipjan — binden anknüpft, also su-vaipos, ahd. suapa, Stiebi = die einen 
schönen Haarbusch tragen. 



1 4 Einleitung. 

lichste Beschränkung eigentlicher Strafen äussert; ferner durch 
die auszeichnende und massgebende Stellung des judex, durch 
altherkömmliche Ueberreste der frühern Centgerichte und die 
gleichmässige Umbildung in der Entwicklung des Beweisrechtes 
durch Eideshelfer. Soweit reicht die innere Verwandtschaft mit 
den genannten Völkern, welche auf gemeinschaftlicher Entwick- 
lung beruht und für gleiche Abstammung beweisend anerkannt 
werden darf. Sie umfasst auch zugleich den ältesten Theil unsres 
Rechtsbuches, während spätere Redaktionen namentlich durch 
wörtliche Uebertragungen aus dem Westgothenrechte in einige 
Titel nur die Annahme einer formellen und äusserlichen Verähn- 
lichung begründen können (R. V. 383 — 400). 

Zwar hat Merkel in seinen prolegom. ad l. Baiw. (M. g. 11. 
III. 213) den Schluss gezogen, dass die beobachtete Verwandt- 
schaft mit der l. Alam. und Visigoth. auf äusserer, durch das 
Gutdünken der Gesetzgeber bedingter Nachbildung beruhe. Dieser 
Annahme steht aber die Thatsache entgegen, dass der Franken- 
könig Theodorich die erste Aufzeichnung der austrasischen Ge- 
wohnheitsrechte aus dem Munde der erfahrensten Rechtsweisen 
angeordnet habe — unicuique genti . . . secundum consuetudinem 
suam (Prolog der l. Baiw.). Und wenn auch diese Aufzeichnung 
noch nicht das Baiwarenrecht konnte betroffen haben, so liegt es 
doch in der Natur des Unterwerfuogsverhältnisses, dass der fremde 
Gesetzgeber — für die Baiwaren König Childebert II. — wenn 
er dem unterjochten Volke das angestammte Recht nicht lassen 
wollte, jedenfalls nur zu dem Gesetzbuche des eigenen Volkes 
griff. So sehen wir nach der Unterwerfung von Thüringen durch 
die Franken das salische Gesetz sogleich die suevischen Rechts- 
normen des annektirten Volkes durchbrechen. Wenn aber der 
fränkische Oberkönig nicht einmal den wirklich unterjochten Ala- 
mannen ein fremdes Recht oktroirte, so wäre ein solcher Gewalt- 
streich den Baiwaren gegenüber rein unerklärlich, welche nicht 
durch kriegerische Unterwerfung gezwungen , sondern nur durch 
freiwillige Kommendation die fränkische Oberherrschaft anerkannt 
haben. Allerdings sind auch, wie schon bemerkt wurde, durch 
spätere Umarbeitungen der l. Baiw. unter fremdem Einflüsse Zu- 
sätze aus fremden Rechtsbüchern in dieselbe übergegangen; aber 
sie liefern nur den Beweis einer formellen Beziehung, indem z. B. 
die dem Westgothenrechte entnommenen Bestimmungen über 
Markverrückungen , Erbrecht, Vertragsrecht, Diebstahlsfälle und 
Prügelstrafen grösstentheils durch wörtliche Kopie sich als spätere 
Redaktionseinschübe charakterisiren. Auch die Bestimmungen, 
welche über gemischte Ehen verschiedener Standesglieder, über 
die kirchlichen Verhältnisse, die unerlaubten Ehen und die Rechte 



§. o. Thatsächlicher Beweis für die Abstammung der Baiern. 15 

des Herzogs, sowie über den Schutz der Fremden in das Baiwaren- 
recht aufgenommen wurden und dem alamannischen Königsgesetz 
gleichlauten, lassen nur die Anerkennung einer formellen, äussern 
Verwandtschaft zu, indem sie theils dem Einflüsse der den beiden 
Völkern gemeinschaftlich gewordenen fränkischen Staatsgewalt, 
theils wirklicher Nachbildung zugeschrieben werden müssen. Aber 
diese Zusätze späterer Umarbeitungen unterscheiden sich wesent- 
lich von den Normen des anerkannt ältesten Theiles der l. Bai- 
wariorum, aus welchem uns die Verwandtschaft mit dem Sueven- 
rechte so unverkennbar entgegentritt. Gesetzt aber, die Gesetz- 
geber hätten für Alamannen und Baiwaren die gleichen Rechts- 
normen beliebt, d. h. für nothwendig und ausführbar gefunden: 
liegt nicht selbst in dieser Voraussetzung ein unverwerfliches 
Zeugniss für den Folgeschluss , dass auch alsdann beide Völker 
von gleicher Abstammung die gleiche Kulturstufe zur Entwicklung 
gebracht haben mussten, für welche das Rechtsbewusstsein in 
materiellen Bedürfnissen, ideellen Anschauungen und technischen 
Bezeichnungen eine so schlagende Gleichheit forderte und ohne 
welche ein Verständniss der oktroirten Satzungen gar nicht denk- 
bar gewesen wäre?! Mit Recht sagt daher Roth (Zur Gesch. des 
bair. Volksrechtes 14): nicht weil man fremdes Recht hereinziehn 
wollte, sondern wegen der materiellen Uebereinstimmung des Ge- 
wohnheitsrechtes beider Volksstämme wurde das alamannische 
Rechtsbuch als Anhaltspunkt bei der Aufzeichnung des einheimi- 
schen Rechtes genommen. Es bleibt somit der Schluss unerschüt- 
tert, dass die aus den Rechtsbüchern der Alamannen und Baiwaren 
unverkennbar hervortretende Gleichheit auch auf innerer Ver- 
wandtschaft beruhen müsse. 

Es erübrigte noch, um das Gebiet der Thatsachen zu er- 
schöpfen, die ältesten Sprachdenkmale des Baiernstammes zu zer- 
gliedern, da Grimm in vielfachen Beweisen dargethan hat, dass 
die grössere Verwandtschaft einzelner Stämme durch ihre Sprache 
bedingt ist (D. S. 609), d. h. dass die Volkssprache auf Stammes- 
verwandtschaft schliessen lasse. Mit Ausnahme keltomanischer 
Sprachkünstler, welche ihren patriotischen Eifer mit Vorliebe der 
Erklärung der altbaierischen Topografie und der Enträthselung 
der malbergischen Glossen unsres Rechtsbuches zuwandten, kann 
eigentlich kein Sprachforscher darüber in Zweifel sein, welchem 
Sprachstamme das Altbaierische angehöre. Schon unsre ältesten 
Sprachdenkmale, die in den Kodices von Monsee und Wessobrunn 
aufbewahrt sind, schliessen sich auf das Innigste an das Althoch- 
deutsche an, das als die eigentliche Sprache der Oberdeutschen 
in dem schwäbischen und baierischen Dialekte den Abschluss 
seiner Entwicklung fand. Aus dem Althochdeutschen lassen sich 



1 6 Einleitung. 

auch die wohl über das VI. Jahrhundert hinaufreichenden Glossen 
der l. Baiw. am ungezwungensten erklären und schliesst sich 
diese Erklärung am einfachsten an die lateinische Umschreibung, 
sowie an den Thatbestand. Mit den sich mehrenden literarischen 
Schätzen späterer Jahrhunderte tritt auch die Abstammung des 
Altbaierischen aus dem Althochdeutschen immer klarer und un- 
zweifelhafter hervor, so dass sich noch jetzt die baierische Mundart 
durch zähes Festhalten an althochdeutschen Worten und Formen 
vor andern deutschen Dialekten auszeichnet. Ich will hier nur 
vorübergehend auf die beträchtliche Menge von Solöcismen auf- 
merksam machen, welche Schmellers altbaierisches Wörterbuch 
enthält und welche als stehengebliebene, in der Schriftsprache 
abgestorbene Formen nur aus dem Althochdeutschen erklärt wer- 
den können. Eine kleine Sammlung davon gab ich als Beleg in 
R. V. 405. Ich habe auch daselbst nicht in Abrede gestellt, dass 
die altbaierische Mundart einige gothische Sprachinseln enthält. 
Indessen verschwinden diese sporadischen Anklänge an andere 
Dialekte gänzlich unter dem althochdeutschen Typus der altbaie- 
rischen Sprache. Wenn sich somit die Sprache der Baiern nur 
aus dem althochdeutschen Sprachstamme ableiten lässt, dessen 
Entwicklung zunächst von den Donausueven ausging, so stellen 
sich die Baiwaren auch nach ihrer Sprache zu den Suevenstäm- 
men, bei welchen die deutsche Sprache die Stufe der oberdeut- 
schen Lautverschiebung erstieg. 

Es hat uns also die Untersuchung der Ueberreste religiöser 
Ueberlieferungen, der ältesten Rechtsverfassung und der Sprache 
zu demselben Endergebniss geführt, nämlich dass die Baiern mit 
den herminonischen Sueven auf das Innigste verwandt seien und 
wenn hiemit der thatsächliche Beweis erschöpft ist — und ich 
glaube nicht, dass die Thatsachen einen weitergehenden Schluss 
erlauben, sowie ich mir anderseits bewusst bin, dieselben nicht 
über ihre Tragkraft angestrengt zu haben, so ergeht an die histo- 
rische Konjektur die weitere Frage: an welches von den hermino- 
nischen Suevenvölkern sich die Baiern am natürlichsten anknüpfen 
lassen? 

§. 4. Die Zeussisehe Hypothese. 

Ein Versuch zur Beantwortung dieser Frage wurde bereits 
früher dadurch gemacht, dass Luden und Mannert die Marko- 
mannen für die Stammväter der Baiern erklärten. Gründliche 
und umfassende sprachliche Bildung berechtigen Zeuss, die frü- 
hern Abstammungstheorien der Baiern zu bestreiten, indem er 
durch seine Studien zu der Ueberzeugung gefuhrt werden musste, 



§. 4. Die Zeussische Hypothese. 17 

dass dieses Volk mit dem grossen Suevenstamme auf das Innigste 
verwandt sei, von welchem die Entwicklung des Althochdeutschen 
ausging. Dass er hiebei zunächst die Markomannen ins Auge 
fasste, war durch die geografische Nachbarschaft dieses Volkes 
bedingt. „Doch", sagt er selbst (Z. H. 25), „bleibt allein auf ge- 
schichtliche Gründe hin der Satz, die Baiern seien vor ihrem Auf- 
treten an der Donau die Bewohner Böhmens gewesen, seien also 
die Markomannen mit neuem Namen, immer noch eine blosse 
Muthmassung, wenn sich nicht noch eine geschichtliche Andeu- 
tung entdecken Hesse, welche von dem frühern Vorhandensein 
dieses Volkes an der Elbe Kunde gäbe." Diese erwünschte An- 
deutung findet er aber in dem Gegendnamen Baias des Anonymus 
von Ravenna, welcher ihm die Grundlage zu seiner Ableitung des 
Volksnamens bietet. Wir haben es also auch hier zunächst mit 
einer etymologischen Konjektur zu thun, welche durch anschei- 
nende Einfachheit den Verfasser verleitete, ihm wohlbekannte 
geschichtliche Thatsachen in ihrem Werthe für die Beantwortung 
der Frage zu unterschätzen und seiner Kombination zu Liebe bei 
Würdigung des objectiven Thatbestandes ausser Acht zu lassen. 

Nun habe ich aber (A. B. 40 — 46) umständlich nachgewiesen, 
dass die aus dem ravennatischen Geografen angeführten Stellen 
durchaus nicht dasjenige aussagen, wozu Zeuss sie als Beweise ver- 
wenden will, indem er sie durch willkürliche Textkorrekturen weit 
über ihre Tragkraft hinaufschraubt. Diese Widerlegung ist auch 
von Niemanden bestritten worden und kann auch in keiner Weise 
entkräftet werden; denn fürs Erste bezeichnet der Ravennate mit 
dem Namen Baias nicht Böhmen, den Siedelort der Markomannen, 
sondern ein viel östlicher gelegenes Land, welches nur als ein 
Theil — aliqua pars — des weitläufigen Eiblandes — spaüosissima 
patria dlbis dargestellt wird, und ferner wurden die Baiern nie- 
mals in irgend einer Quelle mit dem Namen der Franken be- 
zeichnet. Darauf beruht aber die Zeussische Abstammungscombi- 
nation, dass er Baias für identisch mit Baiohaim ausgibt, während 
der Ravennate (A. R. IV. 18) es deutlich für einen Theil des 
Karpatenlandes hält, in welchem die Weichsel entspringt, und 
ferner darauf, dass er aus der Stelle (A. R. I. 11): in qua Albis 
patria per multos annos Francorum linea remorata est, den Beweis 
erzwingen will, mit diesen Franken könnten eben nur die Baiern 
gemeint sein. 

Wenn also die angeführten Stellen, wie ersichtlich, das frü- 
here Vorhandensein der Baiern in Baioheim nicht erweisen lassen, 
so bleibt also auch die Ableitung derselben von den Markoman 
nen vor der Hand eine „blosse Muthmassung" ; denn aus der 
Behauptung (Z. H. 24), dass die Markomannen weder westlich 

Quitzmann, Aelteste Geschichte der Baiern, 2 



1 8 Einleitung. 

noch nördlich und ebenso wenig nach Osten oder Südosten aus- 
gewandert seien, ist man doch noch keineswegs zu dem Schlüsse 
genöthigt, dass sie deshalb eben in das südwestlich gelegene 
Vindelikien gezogen sein müssen. Es liegen im Gegentheile ganz 
unzweideutige Beweise vor, dass die Markomannen schon Jahr- 
hunderte früher, ehe die Baiwaren genannt werden, aus ihrer 
Heimath wanderten und zum Theile in Norikum und Pannonien 
übersiedelten. Schon nach dem Markomannenkriege wurde eine 
nicht geringe Anzahl derselben in Italien aufgenommen — accepit 
in deditionem plurimis in Italiam traductis (Jul. Capitol. v. Marci 
22); die Menge der Uebergeführten war so gross, dass sie in 
Ravenna einen bedenklichen Aufstand veranlassten (D. C. LXXI. 11). 
Ferner überliess Kaiser Gallienus im Jahre 262 dem Vater seiner 
Gattin Salonia Pipara, dem Markomannenkönige Attalus einen 
Theil von Oberpannonien (Aur. Vict. de caes 33), und das Staats- 
handbuch des weströmischen Reiches stellt im V. Jahrhundert 
die Markomannen unter das Kommando des Herzogs von Ober- 
pannonien und der norischen Militärgränze : Sub dispositione viri 
spectdbilis ducis Pannoniae primae et Norici ripensis . . . tribunus 
gentis Marcomannorum . . . (Not. imp. occ. 27. 35). Da nun nach eben 
diesem Staatshandbuche die unter den Palasthilfstruppen eingestell- 
ten Marcomanni seniores et juniores den Ehrentitel Honoriani führen, 
so sind wir zu dem Schlüsse berechtigt, dass ihre Aufnahme 
unter die Reichstruppen zur Zeit des Kaisers Honorius , also 
zwischen dem IV. und V. Jahrhundert stattgehabt haben müsse, 
womit übereinstimmt, dass um eben diese Zeit circa 396 die 
Markomannenkönigin Fritigil ihren Gemahl und sein Volk mit 
Annahme des christlichen Glaubens vermocht habe, sich den Rö- 
mern zu unterwerfen (Marcellini com. chron. IL 273) suasit viro 
et cum populo suo se Bomanis tradidit (Op. Ambros. p. 8). Die 
Markomannen sassen also schon längst in den römischen Donau- 
provinzen, scheinen sich aber dort unter den Provinzialen ver- 
loren zu haben ; denn Eugipp nennt sie in seiner Vita Severini 
in der zweiten Hälfte des V. Jahrhunderts nicht mehr, wie er 
doch wohl hätte thun müssen, wenn sie sich zu seiner Zeit — 
und er ist Augenzeuge — entweder mit ihrem alten Namen als 
gens noch erhalten, oder gar den neuen der Baiwaren bereits 
geführt hätten. Dass sie unter Attila's Herrschaft gestanden, be- 
hauptet man nach einer Stelle der Hist. misc. XV. 97, die mir 
übrigens in ihrer Glaubwürdigkeit um so zweifelhafter erscheint, 
als dieser Völkername in der Befreiungsschlacht am Netad nicht 
mehr vorkömmt, wo die fortissimae gentes alle aufgezählt werden 
(Jörn. 50). Wenn man sie aber daselbst mit ihren Königen finden 
will, um sie später als Bajuvaren an der Donau erscheinen zu 



§. 3. Die Zenssische Hypothese. 19 

lassen (Dahn, Könige etc. I. 112), so beruht dieser Irrthum auf 
oberflächlicher Nachschreibung des Citates, in welchem sich die pro- 
prii reguli nur auf die vorstehenden Heruli, Turcilingi sive Bugi 
beziehen können, aber nicht auf die vorhergehenden und durch ein 
praeterea getrennten Marcomanni, Suevi et Quadi. Mögen nun die 
Markomannen durch obige zeitweise Uebertritte auf das Reichs- 
gebiet zu römischen Unterthanen geworden sein, oder mögen sie, 
wie Mascou (Gesch. d. Deut. VIII. 17 und 33) aus gleichzeitigen 
Schriftstellern als wahrscheinlich erweist, am Beginne des V. Jahr- 
hunderts sich dem grossen Suevenzuge nach Gallien und Spanien 
angeschlossen haben, um dort das Suevenreich gründen zu helfen: 
soviel bleibt historisch dokumentirte Thatsache, dass man seit 
anderthalb hundert Jahren — mit Ausnahme der zweifelhaften 
Stelle der Hist. misc. — nichts mehr von diesem Volke hört, 
nicht mehr seinen Namen liest, als sie plötzlich als Stammväter 
der Baiern wieder in die Völkergeschichte eingeführt werden 
wollen. Zeuss gibt dieses Yerstummen der Quellen über die Mar- 
komannen selbst zu. Um sich aber dieselben für seine Abstam- 
mungstheorie zu retten, so muthmasst er (Z. D. 365) und ihm 
folgend Büdinger (Oestr. Gesch. I. 46) die Verschollenen unter 
dem Namen der grossen thüringischen Völkerverbindung versteckt. 
Desgleichen Dudik (Mähr. Gesch. I. öl), welcher die Markomannen 
gar wieder unter dem Namen der Bojer, Bojoarier auftreten lässt. 
Es ist somit ausser allem Zweifel, dass man die Baiern nicht 
in der unmittelbaren Weise, wie es von Zeuss geschehen, von 
den Markomannen abzuleiten berechtigt ist. Grimm hat sich mit 
dieser Frage nie selbst beschäftigt, und seine Aeusserungen sind 
überhaupt über diesen Punkt äusserst unklar. „Aus Böhmen 
wichen die Bojen nach Baiern", sagt er (G. D. S. I. 166) und „seit- 
dem die Bojen oder Bajen aus ihrer östlichen Heimat an der 
Elbe südwärts gegen die Donau vorgedrungen waren, heissen sie 
Bajoarier, d. h. Baiern" (H. Z. VII. 474). Müsste man nach diesen 
Sätzen nicht wähnen, Grimm habe die Baiern für Abkömmlinge 
der keltischen Bojer gehalten, wenn er nicht an andrer Stelle 
(D. S. I. 502) dieselben für ein deutsches Volk mit keltischem 
Namen erklärte, und in seiner Grammatik unsre sprachlichen Do- 
kumente als Hauptquelle des Althochdeutschen verwendete? Die 
Sache ist aber diese, dass Grimm die betreffenden Stellen nicht 
selbst geprüft hat, sondern sich nur auf die Zeussische Forschung 
beruft , und von obigen Sätzen gilt also nur das bekannte quan- 
doque quidem dormitat bonus Homerus. Selbst die bisher für un- 
antastbar angesehene sprachliche Ableitung von baiovare muss 
darum Bedenken erregen, weil vare in der Bedeutung für Bewoh- 
ner, Mannschaft nur dem angelsächsischen Dialekte angehört, 



20 Einleitung. 

während im Althochdeutschen zur Bezeichnung von Bewohner nur 
Jcenko, bigengo, sazzo, sidilo üblich war. Das althochdeutsche wari 
leitet sich aber von uuära = foedus, Bund her. Dies beweisen: 
kauuaare, rnituuare = comües, die im selben Bunde, in derselben 
Gefolgschaft Befindlichen, gleich gamachun, die dasselbe Haus 
haben, gamazun, dieselbe Speise essen, gabettun, im selben Bette 
liegen u. s. w. (Grimm G. I. 735 ff.) 

Wenn aber das Baias des Ravennaten nicht in Böhmen, son- 
dern im östlichem Karpatenlande zu suchen ist, wenn der ost- 
römische Kaiser Konstantin noch im X. Jahrhundert in dieser 
Gegend sein Bagibareia angibt, worauf wir später zurückkommen, 
so werden wir Schritt für Schritt in die Waldmarken an der 
March, Waag und Gran zurückgewiesen und können um so ge- 
troster unserm Forschungsergebniss vertrauen, als wir daselbst 
ein Volk vom suevisch - herminonischen Stamme finden, dessen 
Entstehungsgeschichte uns durch un verwerfliche gleichzeitige Zeug- 
nisse dargelegt wird, wie von keinem andern deutschen Volke, 
und dessen Bestand daselbst bis in das VI. Jahrhundert durch 
Quellen beglaubigt wird. 






II. Geschichte der beiden Gefolgschaften. 



Seitdem die römischen Kaiser, durch die unfruchtbaren Er- 
folge der römischen Waffen unter Drusus und Germanikus belehrt, 
den Invasionen von Grossgermanien entsagt und die nördliche 
Reichsgränze an der Rhein- und Donaulinie festgesetzt hatten, 
liest man mit Ausnahme des batavischen Krieges, der eigentlich 
das innere Germanien nicht berührte, fast anderthalb Jahrhunderte 
nichts mehr von militärischen Expeditionen gegen die deutschen 
Völker. Rom hatte zwar darum seine Aggressivpolitik gegen die 
freiheitstolzen Söhne des Nordens nicht aufgegeben; aber das 
römische Kabinet, von dem hinterlistigen und ränkesüchtigen 
Tiber inspirirt, suchte nur jetzt auf dem Wege der Intrike und 
doppelzüngiger Diplomatie das zu erreichen, was bisher seiner 
Waffengewalt nicht gelungen, indem es die inneren Zerwürfnisse 
der germanischen Völker durch kluge Einmischung zum Nutzen 
seiner herrschsüchtigen Pläne auszubeuten bestrebt war. Aller- 
dings waren die Grundfesten der stolzen Bespublica romana so 
unterwühlt, dass selbst erleuchtete Staatsmänner wie Tacitus das 
Heil des Reiches nur mehr in der Zwietracht seiner Feinde und 
nicht in der Vaterlandsliebe und Tapferkeit seiner Bürger suchen 
zu müssen glaubten — maneat quaeso duretque gentibus, si non 
amor nostri at certe odium sui sagt Tacitus (Ger. 33). Aber die- 
sen hinterlistigen Pratiken wälscher Politik bot der angeborne 
Drang nach schrankenloser Ungebundenheit, welcher dem kräf- 
tigen Naturmenschen eigen ist und den Tacitus als Ubertas avita 
als charakteristisches Merkmal an den Germanen bezeichnet, den 
fruchtbarsten Boden, sowie noch heutzutage die jesuitischen Send- 
linge der neurömischen Weltherrschaft ihren gesinnungslosen An- 
hängern die absolute Freiheit predigen, um unter dem falschen 
Deckmantel des patriotischen Partikularismus — aller wahren 
Vaterlandsliebe zum Hohne — die Bethörten zum Landesverrath 
zu missbrauchen. Und so besteht noch heute, nach beinahe 
18 Jahrhunderten, der Ausspruch des Tacitus: tcmdiu Germania 



22 'II- Geschichte der beiden Gefolgschaften. 

vincitur (G. 37) in unbestrittener Wahrheit, nur dass wir dies- 
seits der Alpen sagen: »seit sovielJahrhunderten vergiftet römische 
Tücke deutsches Volksthuml" 

Die hinterlistigen Anschläge des veränderten Angriffsystems 
kehrten sich auch zunächst gegen jene beiden Völker, deren Muth 
und Ausdauer das Fehlschlagen der römischen Invasionskriege 
insbesondere herbeigeführt hatte. Unter dem Eindrucke gebiete- 
rischer Notwendigkeit, die durch römische Eroberungslust be- 
drohte nationale Unabhängigkeit wider die eindringenden Legionen 
zu vertheidigen , hatten sich zur Abwehr an den zumeist bloss- 
gestellten Gränzen zwei Völkervereine gebildet, denen diese Ver- 
teidigung insbesondere oblag. Wie Armin mit seinen Cheruskern 
und ihren Bundesgenossen seit der Befreiungsschlacht im teuto- 
burger Walde den gefährlichsten Angriffen der feindlichen Ar- 
meen unter dem tapfern Germanikus, dem geschicktesten Feld- 
herrn der Römer, zwischen Rhein und Weser während sieben 
Jahre mit wechselndem Geschicke, aber stets mit dem gleichen 
Heldenmuthe widerstand, so vereitelte Marbod in stolzer Zurück- 
gezogenheit durch die Furcht vor seinen Markomannen und 
Sueven, wie durch den Ruf seines römisch disciplinirten Heeres 
die römischen Invasionen längs der Donaulinie. 

Marobod, durch den Ruhm seines Zeitgenossen und Neben- 
buhlers Armin verdunkelt, ist mit Unrecht in eine unverdiente 
Vernachlässigung verfallen. Man gefällt sich darin, denselben 
unter dem Bilde zu betrachten, wie es Tacitus (A. IL 45) durch 
den Mund seines Widersachers mit den Farben des Parteihasses 
darstellen lässt. Nichtsdestoweniger gehört er zu den grössten 
Männern des alten Germaniens, der mit Bewusstsein das vorbe- 
reitete, was ein günstiges Geschick seinem Nebenbuhler durch 
eine glückliche Verkettung der Umstände auszuführen aufzwang. 
Ob er oder, was wahrscheinlicher ist, ein Vorgänger die Bojer 
aus ihrem Gebirgslande vertrieb, ist hier nicht von Bedeutung. 
Unbestritten bleibt, dass er es war, welcher die Markomannen 
nach Bojohemum führte und in richtiger Würdigung der römischen 
Angriffe auf Germanien in der unangreifbaren Stellung jener 
Bergfeste den Punkt erkannte, diesen Angriffen den wirksamsten 
Widerstand entgegenzusetzen. Nur Robe (Donauländer zwischen 
Naab und Theiss, 68) glaubt gegen alle Quellenzeugnisse anneh- 
men zu müssen, dass Boiohemum nicht in Böhmen, sondern im 
Karpatenlande am Fusse der Tatra gelegen habe, wogegen er ausser 
andern sonderbaren Etymologien Böhmen für Bienheim, Piano- 
haim (Bainochaim) erklärt, weil Herodot sich von einem Bienen- 
land im Norden des Ister hat erzählen lassen. Dass aber der 
Kern des Markomannen- Reiches nicht in der Tatra, sondern eben 



II. Geschichte der beiden Gefolgschaften. 23 

im heutigen Böhmen lag, beweist der kombiniite Feldzugsplan 
Tibers , als man endlich im Jahre 6 unserer Zeitrechnung das 
letzte Bollwerk der germanischen Freiheit niederzuwerfen dachte, 
und welchen der Obrist Vellejus Paterculus als Augenzeuge be- 
schreibt. Marbod, ausser welchem in Deutschland nichts mehr 
widerstand, sollte von zwei Seiten zugleich angegriffen werden, 
von Carnunt aus (bei Wien) durch den Cäsar Tiberius und von 
Germanien aus durch den Legaten Sentius Saturninus. Ein sol- 
cher Plan ist nur denkbar, wenn das feindliche Operationsobjekt 
zwischen beiden römischen Heeren lag, obwohl auch da kühn ge- 
nug und leicht gefährlich. Bei einer Stellung des Feindes in 
der Tatra müsste derselbe im Rücken der sich vereinigenden 
Legionen gedacht werden und der Plan wäre alsdann geradezu 
widersinnig (Vell. Paterc. IL 109). 

Ein furchtbarer Aufstand in Pannonien und Dalmatien zwang 
Tiberius zum eiligen Friedensschluss und Marbod ging grösser 
aus der Gefahr und blieb den Römern immer das drohendste 
Hinderniss, den Westgermanen in den Rücken zu kommen. Da- 
durch schon war er für Armin und die Cherusker von unbe- 
rechenbarem Vortheil. Wenn er aber sonst eine kühle Neutrali- 
tät zur Schau trug, so war ihm dieselbe wohl aufgezwungen durch 
die Unbotmässigkeit seiner Bundesgenossen, welche in den Ereig- 
nissen der nächsten Jahre die bedenklichsten Verwicklungen her- 
beiführte. Nach seinem Sturze rühmte Tiber im Senate seine 
Grösse wie die Unbändigkeit seiner Völker, und dass weder 
Pyrrhus noch Antiochus dem römischen Volke gefahrdrohender 
gewesen (Tac. An. IL 63). 

Wenn sich zwei gleichstarke Parteien in Eifersucht um die 
Führerschaft streiten, dann wird der Dualism — wir habeD es 
erlebt — statt einen segenbringenden Wetteifer zu erzeugen, nur 
zum unvermeidlichen Bürgerkrieg fortreissen. Nachdem mit dem 
Abzug der Römer die Furcht vor dem auswärtigen Feinde ge- 
schwunden, traten die Eifersüchteleien und innern Zwiste sogleich 
in den Vordergrund. Die Cherusker überhoben sich ihrer jüng- 
sten Waffenthaten, die Markomannen pochten auf ihre unbesiegte 
Waffenmacht und so spitzte sich der Hader der Parteien immer 
mehr zu einem blutigen Zusammenstoss. Jetzt war das Feld be- 
reitet für Tibers hinterlistige Drachensaat, seine beiden gefähr- 
lichsten Gegner Einen durch den Andern zu verderben, um die 
ihrer Führer beraubten und durch den Bruderkampf geschwächten 
Völker unter das Joch der römischen Botmässigkeit zu beugen. 
Also sandte er seinen Sohn Drusus zur Armee nach Illyrien unter 
dem Scheinvorwand, den Jüngling fern von den Verführungen der 
Hauptstadt an das Lagerleben und militärische Studien zu ge- 



24 II. Geschichte der beiden Gefolgschaften. 

wohnen, in der That aber, um die innern Zwiste der Germanen 
zu schüren und auszubeuten (Tac. A. II. 44 u. 62). Ob der Ab- 
fall der Semnonen und Langobarden vom Suevenbunde, sowie der 
Uebertritt des hochmüthigen Inguiomar, des Oheims Armins, auf 
die Seite Marbods ohne römischen Einfluss geschehen, dürfte um 
so mehr zu bezweifeln sein, als die Römer das Gold eben nicht 
sparten, um ihre Zwecke zu fördern — pecunia juvantur (G. 42). 
Der folgende Kampf war hartnäckig und unentschieden, da bei- 
derseits der rechte Flügel geschlagen wurde. Aber Marbod be- 
ging den bei Germanen unverzeihlichen Fehler, dass er sich zu- 
rückzog und dadurch für geschlagen erklärte, wodurch sein Heer 
eine grosse Anzahl Ueberläufer einbüsste. Die von Tiber erbetene 
Hilfe wurde natürlich abschlägig beschieden, indem man ihn auf 
seine früher beobachtete Neutralitätsstellung verwies, dagegen 
Drusus als Friedensstifter gesendet. 

Jetzt trat die eigentliche Mission des kaiserlichen Prinzen in 
ihr wahres Licht. Marbod war unbeliebt bei seinen Landsleuten 
durch sein militärisches Regiment, verhasst bei den Bundes- 
genossen durch die nothwendige, der libertas avita widerstrebende 
Strenge zur Unterordnung der Bundesglieder und durch den un- 
rühmlichen Ausgang des letzten Krieges um sein bisheriges An- 
sehn gebracht. Drusus sollte dem früher so gefürchteten Feinde 
den gänzlichen Untergang bringen — in exitium insisteretur 
(A. II. 62). 

Das Werkzeug hiezu fand sich in Catwalda, einem Edeling, 
der, von Marbod vertrieben, bei den Gothen Aufnahme gefunden 
hatte. Zeuss D. 81, Grimm D. S. I. 350 und noch neuerdings 
Dudik I. 28 erklären denselben für einen Gothen, obwohl Tacitus 
ausdrücklich sagt : inter Gotones . . . profugus . . . Ich habe bereits 
in A. B. 51 nachgewiesen, dass Catwalda trotz des goth. a im 
Auslaut dennoch ein Markomanne gewesen, da dieser Auslaut 
sich auch bei andern Völkern finde und ich erinnere hier an den 
dux Batavorum Chariovalda, an den Austrasier Fara vom Agilol- 
fingergeschlecht und in spätem baierischen Urkunden an: Gepa 
(M. g. XI. 223), Baganza (M. b. VIII. 367), Pirihtila (Juv. 106). 
Catwalda, rachedurstig — auch hier geschieht der römischen 
Einmischung keine ausdrückliche Erwähnung, aber man sieht die 
Hände der Unterhändler hinter der Bühne — warb Anhänger, 
bestach die markomannischen Grossen und überrumpelte den 
verlassenen König so unvorbereitet, dass ihm nur der Uebertritt 
in das römische Norikum offen stund. Auch dieser Ausgang Mar- 
bods ist ein Beweis, dass seine Burg und somit der Mittelpunkt 
seiner Macht in Böhmen gelegen habe. Denn wäre er im Kar- 
patenland in der Tatra gewesen, so musste Marbod in Pannonien 



§. 1. Das regnum Vannianum Suevorum. 25 

und nicht in Norikum den römischen Reichsboden betreten. Dem 
exilirten Könige wurde in Ravenna ehrenvolle Aufnahme gewährt, 
wo er gleichsam als depossedirter Prätendent des suevischen 
Reiches noch achtzehn Jahre lebte. 

Dies geschah im Jahre 19 unserer Zeitrechnung. Dem Catwalda 
erging es nicht besser. Haud paulo post, sagt Tacitus, ereilte ihn 
das gleiche Geschick. Weshalb man hiezu nach Dudik I. 31 und 
Sugenheim (Gesch. d. d. V. I. 94) eben einen Zeitraum von zwei 
Jahren annehmen müsse, sehe ich nicht ein. Ob er Marbods 
Herrschaft fortzusetzen bemüht war, oder überhaupt den Königs- 
titel usurpirt habe, wissen wir ebensowenig. Tacitus erzählt nur, 
dass er bald nachher mit Hülfe der Hermunduren, oder von ihrem 
Heere (opibus) unter Führung des Vibillius seinerseits vertrieben 
in Forum Julium (Frejus in der Provence) eine römische Frei- 
stätte fand. Dass die römische Politik dabei die Hand im Spiele 
gehabt habe, ist hier ebenso wenig bestimmt ausgedrückt, als in 
beiden obigen Fällen, jedoch kaum zweifelhaft, wenn man erwägt, 
dass die Hermunduren, seit sie im Jahre 3 vor unsrer Zeitrech- 
nung vor Marbods immer mächtigerem Andringen die Auswande- 
rung der Unterwerfung vorzogen und vom Statthalter Domitius 
Ahenobarbus das frühere Markomannien am Main zum Wohnsitz 
erhalten hatten, in fortwährend feindlicher Stellung den Marko- 
mannen gegenüber, die ergebensten und begünstigtsten Freunde 
und Bundesgenossen der Römer wurden (Dio C. LV. 11). 



§. 1. Das regnum Vannianum Suevorum. 

Die Gefolgsmänner von Beiden wurden, damit sie nicht die 
Ruhe friedlicher Provinzen störten, jenseits der Donau zwischen 
den Flüssen Marus und Cusus angesiedelt und ihnen Vannius 
vom Volke der Quaden zum Könige gegeben, sagt Tacitus (A. IL 
63). Das römische Kabinet benützte also die erste sich darbie- 
tende Gelegenheit, am linken Donau -Ufer festen Fuss zu fassen, 
um im Rücken der gefürchteten Markomannen und Quaden einen 
Vasallenstaat zu gründen, dessen man sich vorkommenden Falles 
bedienen konnte und dessen fernere Geschichte uns hier beschäf- 
tigen wird. 

Da obige Stelle des Tacitus die einzige ist, welche die Ent- 
stehung des neuen Staates umständlich bespricht, so werden wir 
uns auch am verlässigsten bei der Darlegung seiner Gründungs- 
verhältnisse an ihre Zergliederung und die Abschätzung ihrer 
Ausdrücke halten. 

Barbari utrumque comitati, sagt der Römer, indem er sich 



26 II. Geschichte der beiden Gefolgschaften. 

auf die eben vorausgegangene Erzählung vom Ausgange der bei- 
den Fürsten Marbod und Catwalda bezieht, und bezeugt damit, 
dass von ihren beiden Gefolgschaften die Rede ist. Dem Volks- 
stamme nach werden diese Gefolgsmänner wohl aus Markomannen 
bestanden haben, wenn auch nicht zu leugnen ist, dass nament- 
lich unter dem Komitat des Catwalda sich auch Gothen und 
Parteigänger aus andern benachbarten Suevenstämmen befunden 
haben mögen. Auch die unmittelbare Nachbarschaft der Quaden 
ist hinsichtlich des Zuzuges in Anschlag zu bringen und wird 
insbesondere der als König eingesetzte Quade Vannius sein per- 
sönliches Gefolge in das neue Reich mitgebracht haben. Die Rö- 
mer nannten dieses Reich das Vannianische, regnum Vannianum 
(Plinius IV. 12), das Volk Sueven (Tac. A. XII. 29). Dass dies 
auch von Seite der Germanen geschehen, ist nirgend bezeugt. Im 
Gegentheile ist es sogar sehr natürlich, dass die übrigen umwoh- 
nenden Suevenvölker die neuen Ansiedler mit einem unterschei- 
denden Sondernamen bezeichnet haben werden, der mit ihrer 
Eigenschaft als Männer von Gefolgschaften zusammenhing. Hier 
werden wir nun an das althochdeutsche Hauptwort uuaara ver- 
wiesen, welches allerdings in unsern ältesten Sprachdenkmalen 
in der Bedeutung von Vertrag, Bund, foedus vorkommt. So sagt 
Otfried im Evangelienbuch I. 17 v. 6G: si suahtun sine uuära und 
II. 21 v. 37: ni firlaze unsih thin uuära .... Der zweite Rei- 
chenauer Codex aus dem VIII. — IX. Jahrhundert gibt foederis mit 
dera uuära, foedus novum mit uuära niuua (D. I. 503 b und 532 b ) 
und der Wiener Codex der hrabanischen Glossen aus dem VIII. 
Jahrhundert übersetzt absque foedere mit anu uära (D. II. 373 a ). 
Zwar scheint dieses Wort seit dem IX. Jahrhundert ausgestorben 
zu sein; dennoch haben sich in den althochdeutschen Glossen 
zahlreiche Ableitungen erhalten, von denen ich nur mituuare = 
comites und kauuaare = foederatos (D. 1. 1 85 a und 507 a ) anführen will. 
Wenn aber gahlaibans die vom selben Brode Essenden bedeutet, 
ganerbun die dasselbe Erbe theilen, gasindun die denselben Weg 
machen, gateilun, Theilgenossen, und ähnliche Worte verglichen wer- 
den, wie gabettun, gamazun, gamachun, Theilhaber an Bett, Speise, 
Gemach, so ist doch wohl unzweifelhaft, dass Jcawäre nur die bedeuten 
könne, die an derselben wära, am selben foedus, in der gleichen Ge- 
folgschaft Theil nehmen. Aber auch andern germanischen Dialekten 
war dieses Wort nicht fremd. Dies bezeugt altn. vari und ags. vaere 
= foedus, und wenn uns auch kein goth. vara aufbewahrt ist, so 
bezeugt doch das byzantinische Barangos, womit man zu Kon- 
stantinopel zwischen dem IV. und IX. Jahrhundert eine nordische 
Leibwache bezeichnete, dass dieses Wort ein goth. varaggos vor- 
aussetze, da es nicht einfache Uebersetzung des nord. vaeringjar- 



§. 1. Das regmim Vannianum Suevorum. 27 

foederati sein kann. Es beweisen also die byzantinisch-gothischen 
Baraggoi, die ahd. Jcawäre und mitwäre, die nor. vaeringjar wie 
der langobardische wargango und guaregang im Edict. Rotharis 
c. 390, und der ags. vergenga gleich dem wargengus der fränki- 
schen Kapitularien, dass zur Bezeichnung von Heergefährten und 
Gefolgsmännern in allen germanischen Dialekten Ableitungen von 
dem Grundworte wära in Uebung waren. Wenn also die umwoh- 
nenden Sueven die neuen Ansiedler in ihrer Sonderstellung be- 
zeichnen mussten — und das war doch wohl schon deshalb noth- 
wendig, weil sie sonst nicht von den eigentlichen Markomannen 
und Quaden zu unterscheiden gewesen wären — so ist doch die 
Annahme am natürlichsten, dass sie dieselben in ihrer althoch- 
deutschen Sprache nach ihrer Eigenschaft die beiden Bünde — 
bai wäras genannt haben werden, nämlich die Gefolgschaften der 
beiden vertriebenen Fürsten — utrumque comitati. Dass diese 
Ansicht nicht aus der Luft gegriffen ist, beweist die Geografie 
des Ptolemäus, welcher an dieselbe Stelle, wo die beiden Gefolg- 
schaften angesiedelt wurden, seine Baimoi setzt, in welchen Zeuss 
(H. 46) die Komitate des Marbod und Catwalda erkennt und sie 
mit dem altn. beimar, Heergefährten zusammenhält , so dass also 
die griechischen Berichterstatter hiedurch einen Beleg von grossem 
Werthe liefern, dass die ursprüngliche Eigenschaft und Bedeu- 
tung des Volkes selbst nach mehr als einem Jahrhundert nicht 
vergessen war. 

Ich habe bereits (H. R. Vorw. IX ff.) aus den Regeln der 
historischen Grammatik und zwar in Uebereinstimmung mit den 
althochdeutschen Sprachdenkmalen die Einwürfe zurückgewiesen, 
die man gegen die Wortbildung von baiwäras bloss auf dem 
Standpunkte paradigmatischer Konstruktion erhob und kann schon 
im Allgemeinen den Verfechtern der grammatikalen Formreinheit 
mit Grimm (G. I. 76) die Thatsache entgegenhalten, dass Eigen- 
namen immer ausser dem Laufe der eigentlichen Sprache liegen. 
Bezüglich des Zahlwortes bai gesteht selbst Grimm (W. I. 1361), 
dass dasselbe nur unvollständige, gemischte Formen hinsichtlich 
der Geschlechtsunterscheidung zeige und sich nur bai, neutr. ba 
belegen lasse, wenn auch die erweiterte Form (ahd. peiöde, peöde, 
pede) die drei Geschlechter unterscheidet. Es wird daher immer 
in Zweifel bleiben, ob man bei seiner Anwendung zu Wortverbin- 
dungen den Geschlechtsunterschied berücksichtigte, was um so 
unwahrscheinlicher ist, als Zahlwörter, wenn auch sonst flektirbar, 
gleich Adjektiven, als erster Theil eines Kompositums stets in- 
deklinabel behandelt werden (Grimm G. IL 945). Gebraucht man 
doch auch im Neuhochdeutschen die Zusammensetzungen: beid- 
fäustig, beidhändig, beidlebig, ohne Rücksicht auf das Geschlecht 



28 II. Geschichte der beiden Gefolgschaften. 

des folgenden Hauptwortes. Die Pluralbildung auf as weicht 
allerdings von den Paradigmen Grimms ab, der den Nom. und 
Acc. pl. in der ersten Deklination der starken Feminina analog 
der gothischen Deklination auf 6 bildet. Er gesteht aber selbst, 
dass er hierin eigentlich eine Willkür begehe, insofern die älte- 
sten Quellen, sowohl die Uebersetzer von Tatian und Isidor als 
auch Otfried und Notker diese Endungen auf ä statt 6 beugen 
(G. 1.617) und Kero nebst den drei Letztern auch den Gen. sing, 
auf ä statt 6 bildet, wie die Reichenauer Glossen foederis mit 
dem wära geben. Es ist hienach als den Quellen entsprechend 
die Formation auf ä vorzuziehen. Das auslautende s versteht sich 
in der ältesten Sprache von selbst; denn es gehörte nach Grimm 
(G. I. 807) insbesondere dem Nom. und Acc. pl. der Feminina und 
ging erst später progressiv besonders bei einem vorstehenden 
Vokal verloren. Einen Kompositionsvokal aber zwischen bai und 
wäras wird man um so weniger verlangen dürfen, als Zahlwörter- 
Komposita immer uneigentliche sind und aus wirklicher Appo- 
sition entspringen (Grimm G. II. 945). 

Wenn durch vorstehende Erläuterungen der Gebrauch des 
Namens Baiwaras für die beiden Gefolgschaften an Wahrschein- 
lichkeit gewinnt, so darf noch bemerkt werden, dass Zeuss (H. 11), 
der Erfinder des baiovare, sich durch filologischen Instinkt zu dem 
Geständniss gezwungen sieht, dass dem Baias — dem Angelpunkte 
seiner Erklärung des Baiernnamens — eine vollere Form „Bai- 
waras" vorausgegangen sein müsse. 

ne quietas provincias immixti turbarent, ist augenscheinlich 
nur eine Phrase der römischen Politik und enthält ohne Wider- 
rede nicht den wahren Grund der Ansiedlung ausserhalb der 
Reichsgränzen. Ich will nicht die Hunderttausende von Barbaren 
als Gegenbeweis anführen, welche Probus (Vopisc. 162), Konstan- 
tin (Euseb. IV. 659) und überhaupt die spätem Kaiser auf dem 
Reichsboden ohne Furcht vor Unruhen ansiedelten. Aber schon 
Augustus verpflanzte 40,000 Sigambern nach Gallien (Sueton Aug. 
21. Tib. 9) und Eutrop VII. 5 weiss gar von 400,000 Kriegs- 
gefangenen, welche Augustus längs des Rheines, also in römisch 
Germanien aufgenommen habe. Die Gefolgschaft des später ver- 
triebenen Vannius wurde ohne Bedenklichkeit diesseits der Donau 
in Pannonien angesiedelt (Tac. A. XII. 30) und Kaiser Mark Aurel 
versetzte zahlreiche Scharen Markomannen nach Ravenna in Ita- 
lien (J. Cap. 22) und verpflanzte 3000 Narisker nach Rätien und 
Norikum (D. Cass. LXXI. 21). Also die Anzahl der Uebergetre- 
tenen, mochte dieselbe auch noch so gross gewesen sein, hat das 
römische Kabinet niemals vor deren Aufnahme abgeschreckt und 
die Sondersiedlung der markomannischen Gefolgschaften hatte 



§. 1. Das regnum Vannianum Suevorum. 29 

als Grund den politischen Hintergedanken, sie als Gegengewicht 
wider ihre unruhigen Landsleute zu gebrauchen. Dennoch ist 
dieser Zwischensatz von Bedeutung, insofern er eine Andeutung 
über die Stärke der beiden Komitate gibt. Man hat behauptet, 
dass die Gefolgschaften germanischer Könige der Zahl nach nie 
sehr stark gewesen seien (Köpke, deut. Forsch. 195). Aber schon 
die Gefolgschaft des Cheruskers Ingomar war so zahlreich, dass 
ihr Uebertritt den Abfall der Semnonen und Langobarden von 
Marbod aufwog. In der Suevenschlacht bei Strassburg betrug die 
Zahl der Gefolgsmänner der alamannischen Könige ein Par Tau- 
sende (Gaupp, Ansiedl. 152), wovon allerdings die des Königs 
Chnodomar selbst nach der Schlacht noch 200 Ueberlebende aus- 
machten (Amm. Marc. XVI. 12). Die Satellites des Gothenkönigs 
Theodomir (Jörn. 55) bildeten wenigstens auch ein Par Tausende; 
denn ausser denen, welche sein Sohn Theodorich zum Zug wider 
die Sarmaten aufbot, hatte Theodomir gewiss eine Anzahl seiner 
Dienstmannen mit sich über die Donau in den Suevenkrieg ge- 
nommen. 

Es handelt sich auch hier strenge genommen nicht von Ge- 
folgschaften allein, wie sie sich zunächst um die Person eines 
Fürsten sammelten und deren kostspieliger Unterhalt schon an 
sich einer allzugrossen Ausdehnung widerstrebte. Wir haben es 
vielmehr mit einer Masse von Auswanderern zu thun, welche 
durch den Bürgerkrieg aus ihrer Heimat getrieben wurden, von 
Verwandten, Knechten und ihrem Hausstande begleitet waren, 
und für welche die Gefolgschaften der Fürsten nur den Sammel- 
kern bildeten. Eine Revolution, welche den Sturz eines Mannes 
wie Marbod herbeiführte, der an 30 Jahre die Wagschale der 
Geschicke seines Volkes in Händen hielt und durch ein discipli- 
nirtes Heer von 70,000 Mann und 4000 Reitern den römischen 
Generalen furchtbar war, musste ausser seinem persönlichen Heer- 
gefolge eine bedeutende Anzahl von Volksgenossen in sein Ge- 
schick verflechten, und wenn ich die Stärke der neuen Ansiedler 
auf 10,000 Köpfe, worunter 2000 streitbare Männer, anschlage, 
so glaube ich noch unter der Wirklichkeit stehen zu bleiben. 
Denn schon der mit dem gegründeten Vasallenstaat verbundene 
Zweck setzt voraus, dass die Wehrkraft desselben im Verhältnisse 
zu seiner Aufgabe stand und nach einem Zeiträume von beiläufig 
150 Jahren nennt Ptolemäus die Nachkommen dieser Ansiedler, 
seine Baimoi, ein grosses Volk. 

Danubium ultra inter flumina Marum et Ousum locantur. 
Diese Stelle, welche den Siedelort der Gefolgschaften ganz be- 
stimmt bezeichnet, hat den Auslegern viel Kopfzerbrechen ver- 
ursacht; denn wenn sie auch in der Mehrzahl den Marus in der 



30 II. Geschichte der beiden Gefolgschaften. 

March wieder erkennen, so gehen doch die Meinungen über den 
Cusus weit auseinander, vom Gusenflüsschen in Niederöstreich 
bis zum Keresch jenseits der Theiss. Ich habe in A. B. 60—72 
alle auf den Ursitz der Ansiedler bezüglichen Angaben und Mo- 
mente gesammelt und geprüft und muss mich im Allgemeinen 
auf die dortige Untersuchung beziehen, indem ich hier noch Eini- 
ges nachtrage. Strabo schweigt gänzlich über Marbods Katastrofe, 
von dem er im 7. Buche seiner Geografie so viel Rühmens macht. 
Es ist daher sehr wahrscheinlich, dass diese Stellen vor dem 
Sturze des Markomannenkönigs geschrieben wurden. Auch der 
andere Zeitgenosse Vellejus Paterc. (II. 129) wird durch den Un- 
tergang Marbods nur zu einem gehässigen Metafer veranlasst. 
Plinius, der bald nachher, im Jahre 45, als Obrister in Germanien 
Kriegsdienste that und ein leider verlorenes Werk über die Feld- 
züge in Germanien in 37 Büchern schrieb, hinterliess uns eine 
wichtige Notiz (N. h. IV. 12): Inter Danubium et hercynium sal- 
tum usque ad Pannonica hiberna Carnunti Germanorum ibi con- 
finium, campos et plana Jazyges Sarmatae: montes vero et saltus 
pulsi ab his Daci ad Pathyssum amnem a Maro (sive Duria est) 
a Suevis regnoque Vanniano dirimens eos. Danach lag also das 
Suevenreich des Vannius unwiderleglich zwischen den Flüssen 
March und Theiss. Den Cusus des Tacitus mit dem Pathyssus 
des Plinius (auch Tissus und Tysios genannt) zu vereinigen, ist 
aber nicht schwierig, wenn man bedenkt, wie häufig in den Hand- 
schriften die Buchstaben c und t verwechselt werden. Kern (Gloss. 
d. 1. S. 7) behauptet geradezu , dass die Augen der Abschreiber 
beide Charaktere nicht unterscheiden gekonnt und Müllenhoff gibt 
häufige Beispiele ihrer Verwechslung (H. Z. IX), z. B. Tuisco f 
Tuisto, Iscaevones f. Istaevones, Narisci f. Naristi, Lacringes f. 
Latringes etc., Churingorum f, Thuringorum, Cusupald f. Theude- 
pald, curfodi f. turfod (1. Alam. 84), lidistasti f. lidiscarti (1. Baiw. 
IV. 14), theunetruda f. chrenecruda (1. Sal.) und noch viele andre 
Belege. 

Die Verändrung des Tysus in einen Cusus begreift sich so- 
nach leicht, indem das y sich in u verwandelt. Indessen konnte 
Tacitus selber Cusus geschrieben haben, wenn ihm ungenaue Be- 
richte über diese frühere Zeit vorgelegen haben. Im Ganzen trägt 
dies gar nichts zur Entscheidung der Frage bei, da der ältere 
Plinius das Reich des Vannius ganz bestimmt zwischen den March- 
und Theissfluss setzt. Wir gewinnen durch diese Stelle zugleich 
Aufschluss über die Nachbarvölker des Vannianischen Reiches; 
denn dieses lag in dem Gebirgsland, das sich von den Karpaten 
durch die Flussthäler der Waag, Neutra, Gran und Eipel zur 
Donau herabzog. Hinter der March sassen die Quaden, hinter 



§. 1. Das regnnm Vannianum Suevorum. 31 

der Theiss die Daken und im Süden bewohnten die sarmatischen 
Jazygen die Pussten zwischen Donau und Theiss. Da aber die 
Nachkommen der Ansiedler in späteren Berichten nur unter den 
Namen der Sueven oder Quaden vorkommen, so bietet uns diese 
Nachbarschaft einen wichtigen Anhaltspunkt zur Entscheidung, 
von welchen Sueven oder Quaden die Rede ist. 

Die nächste Stelle, welche diese Gegend berührt, ist die des 
Ptolemäus, welcher hinter den Lunawald seine Baimoi, Heer- 
gefährten, setzt. Diesen Lunawald in dem östreichischen Mann- 
hartsberg zu suchen , ist aber um so weniger geboten , als der 
alexandrinische Geograf an einer andern Stelle neben ihm den 
von Norden rinnenden Marchfluss angibt, somit in ihm den Ge- 
birgszug der kleinen Karpaten erkennen lässt. Es können daher 
nicht die daselbst angegebenen Eisengruben mit Peucker (Deut. 
Kriegswesen IL 94) zwischen Znaim und Krems gesucht werden, 
sondern es sind dieselben die Eisensteingruben der ungarischen 
Bergstädte. Zur Erklärung des Namens hat Zeuss auf das kim- 
rische Llwyn-Gehölze verwiesen; es kann aber schon das altn. 
lundsylva (Bralund, Gnipalund in Helgikv. I. 1 und 30) genügen, 
um die von den Reiseberichterstattern des Alexandriners aufge- 
fasste Benennung zu begründen. Anders erklärt Kachelmann 
(Gesch. d. ungr. Bergstädte I 34) den Zusammenhang. Unter dem 
Lunawald dürfe man nicht ein besonderes Gebirge, sondern meh- 
rere von den Römern bei den Quaden bemerkte und überhaupt 
nur auf ihren Bergbau hindeutende Mondopferplätze (die Sueven- 
göttin Isis als Mondgöttin) verstehen, zu welchen nicht nur der 
Mannhartsberg, sondern auch die urdeutsch benannten gold- und 
silberreichen, grossen und kleinen Tatra, Fatra und Matra, sowie 
die neuern Alt- und Grossväter-, Altenberge u. s. w. schon früh 
gewählt und gebraucht werden konnten. Wenn nun auch diese 
Auffassung, welche den Lunawald über das ganze ungarische Berg- 
land ausbreitet, der obigen Stelle des Ptolemäus widerspricht, so 
hat uns Kachelmann in seinem Buche (I. 16, 38, 52) doch die 
interessante Mittheilung gemacht, dass die in der Mitte dieses 
Bezirkes liegende Bergstadt Schemnitz in den ältesten Diplomen 
bis ins XIII. Jahrhundert den Namen Vania geführt habe. Die 
gegenwärtige Stadt sei 745 von den Marahanen auf der alten 
Burg erbaut worden, wo man noch vor 200 Jahren ungewöhnlich 
grosse Menschengebeine, Aschenkrüge und weingefüllte Zinngefasse 
gefunden habe. Da nun das slavische Bana so wenig als das ma- 
gyarische Banya die Entstehung jenes altern Stadtnamens er- 
klären, so können sie nur umgekehrt vielmehr aus demselben 
hergeleitet werden, welcher deshalb höchst wahrscheinlich von 
dem Könige Vannius herrührt, wie Maroboduum, die Residenz 
des Markomannenkönigs, von Marbod. 



32 II. Geschichte der beiden Gefolgschaften. 

Wenn nach diesen Erörterungen feststeht, dass der Siedelort 
der Gefolgschaften in dem Gebirgsdreieck zwischen March und 
Theiss gelegen habe, so ist hier noch dem Einwände zu begeg- 
nen, welchen Barth (Deut. Urgesch. III. 245) erhob, dass dieser 
Landstrich, weil ausserhalb des Reichslimes gelegen, gar nicht 
von den Römern habe vergeben werden können. Dieser Einwurf 
entscheidet aber hier gar nichts; denn Tacitus bezeugt ganz un- 
zweifelhaft, dass die Gefolgschaften ausserhalb der römischen 
Provinzen haben angesiedelt werden müssen. Ausserdem aber 
banden sich die Römer bei solchen Vergabungen gar nicht so 
genau an das ihnen zustehende Gebiet, wie z. ß. Domitius Ahe- 
nobarbus den Hermunduren die von den Markomannen verlasse- 
nen Wohnsitze zwischen Donau und Main anwies (D. Cass. LV. 
11), obwohl sich die Herrschaft der Römer auch hieher niemals 
erstreckte. 

Endlich ist hier noch die bereits oben angeführte Stelle 
des Ravennaten (A. R. IV. 18) zu berücksichtigen, welche Zeuss 
(D. 366) zu seiner Gleichung: Baias = Boiohemum benutzte, um 
davon den Baiernnamen abzuleiten. Mit Baias kann aber der 
Ravennate schon deshalb nicht Böhmen bezeichnen wollen, weil 
er dieses mit seiner Patria Albis meint, während jenes ein lange 
nach Osten hingestrecktes Gebirgsland heisst. Nimmt man dazu, 
dass gleich im folgenden Kapitel 19 Pannonien und I. 11 Dacien 
als Gränzländer von Baias angegeben werden, so unterliegt es 
keinem Zweifel, dass dieses Letztere nicht in Böhmen, sondern 
im Karpatenlande zu suchen ist. In diesem Lande findet Zeuss 
die Baimen und erkennt sie als Nachkommen der markomanni- 
schen Gefolgsleute (D. 118); 200 Jahre später trifft er hier die 
suevischen Gebirgsquaden und hält sie für Nachkommen der obi- 
gen Baimen (D. 463), er kennt ihre Kämpfe im folgenden Jahr- 
hunderte und durfte nur den bisher betretenen Pfad objektiver 
Forschung verfolgen, um an's Ziel zu gelangen, als er plötzlich 
seiner etymologischen Hypothese zu Liebe von dem geraden Wege 
ablenkt und die verschollenen Markomannen unter den Thüringern 
versteckt sein lässt, um das Baias durch sie auf den Baiernnamen 
überzutragen. Ich glaube aber vielmehr, dass Baias sprachlich 
auf baiwäras zurückzuführen ist; denn da im Althochdeutschen 
das inlautende w häufig ausgeworfen wird (Grimm G. I. 147), so 
bildet sich sela = goth. saivdla, fior g. fidvör, selida g. salidva, 
ikt aus iowiht, nicht aus neowiht, viur aus viuwar, und nach dem- 
selben Gesetze Baias aus Baiivaras, was allerdings nicht gleich- 
zeitig, sondern nur übergangsweise geschah. 

dato rege Vannio gentis Quadorum kann doch nur einfach 
heissen, dass der Quade Vannius den Ansiedlern zum König 



§. 1. Das regnum Vannianum Snevorum. 33 

gesetzt wurde. Dass er ein Häuptling und am römischen Hofe 
eine persona grata gewesen , ist wahrscheinlich ; dass er aber 
der König der Quaden und aus dem Geschlechte Tuders ge- 
stammt habe, wie Dudik (Mäh. Gesch. I. 32) behauptet, ist eine 
nicht belegbare Konjektur. Ganz irrthümlich ist es aber, wenn 
Dudik und nach ihm Sugenheim (Gesch. d. d. Volks I. 94) an- 
nehmen, dass Marbods Reich nach seinem Sturze in zwei römische 
Klientelstaaten aufgelöst worden sei, wovon Vannius die grössere 
östliche, der Hermundure Vibillius die westliche Hälfte erhalten 
hätte. Dergleichen steht nicht im Tacitus und in keiner andern 
Quelle und widerspricht einer solchen willkürlichen Annahme schon 
die Selbständigkeit, mit welcher die Markomannen schon in näch- 
ster Zeit wieder unter eigenen Königen auftreten. 

Allerdings wurde auch schon früher behauptet, dass die Mar- 
komannen und Quaden nach Marbods Sturz in römische Abhän- 
gigkeit gerathen wären. Jakobi (Markom. Krieg 1) ist der An- 
sicht, dass es den Römern mit der Vannianischen Ansiedlung ge- 
lungen sei, am linken Donauufer festen Fuss zu fassen und die 
suevischen Donauvölker aus gefürchteten Feinden in gehorsame 
Vasallen zu verwandeln. Aber die deshalb angeführten Stellen 
(D. Cass. LX. 9 und J. Cap. Anton. 9) beweisen keineswegs, dass 
Hadrian und Antonin über die Donauvölker Akte der Oberhoheit 
ausgeübt hätten, sondern nur, dass ihr Ansehen bei fremden Völ- 
kern sehr hoch gestanden habe. Die Stelle (J. Cap. Hadrian. 12) 
Germanis regem constituit ist aus sprachlichen Gründen zu unbe- 
stimmt, um gerade auf die Donausueven bezogen werden zu 
müssen. Wurden nicht auch Italicus, der Brudersohn Armins 
(Tac. A. XI. 16), und Chariomer (D. Cass. LXVII. 5) (len Che- 
ruskern von Rom aus zu Königen gegeben, den Brukterern durch 
Vestricius Spurinna ein verjagter König mit Waffengewalt wieder 
aufgezwungen (Plin. II. ep. 7), ohne deshalb Vasallen zu sein? 
Wenn aber Dudik I. 35, Sugenheim I. 95 und Andre behaupten, 
zu Ende des I. Jahrhunderts sei kein Nachkomme aus Marbods 
und Tuders Geschlecht mehr am Ruder gewesen und sich zum 
Beweise dafür auf Tac. G. 42 berufen, so verkennen sie weitaus 
die eigentliche Bedeutung dieser Stelle. „Bis in unsre Zeit", sagt 
der Römer, und er schrieb seine Germania im Jahre 98, „usque 
ad nostram memoriam behielten die Markomannen Könige aus 
ihrem Volke, das edle Geschlecht des Marbod und Tuder. Zwar, 
setzt er bei, werden auch schon Fremde geduldet — patiuntur; 
aber Gewalt und Macht verleiht den Königen nur das Ansehn 
Roms; doch werden sie weniger mit Waffen, als durch Subsidien 
unterstützt." Diese Stelle widerspricht doch offenbar in unzwei- 
deutigster Weise jener Behauptung. Und wenn Tacitus sagt: tarn 

Quitzmann, Aelteste Geschichte der Baiern. 3 



34 H. Geschichte der beiden Gefolgschaften. 

et extemos patiuntur, so kann er dabei gerade an die Sueven des 
Vannius gedacht haben. Wenn daher auch zeitweise der römische 
Einfluss bei diesen Völkern die Ernennung von Königen durch- 
gesetzt hätte, mussten sie deshalb bis zur Vasallität sinken? 
Noch später werden uns sehr selbständige Könige der Marko- 
mannen genannt, zu Anfang des Markomannenkrieges Ballomar 
oder Wallomar,, der zwischen Rom und den Langobarden den 
Frieden vermittelte (Petr. patr. S. B. I. 124) und sein wahrschein- 
licher Nachfolger Markomar, über welchen der Kaiser Mark Aurel 
triumfirte (Au. Victor c. 16). 

Dagegen ist das Vasallitätsverhältniss , in welches die Van- 
nianischen Sueven oder auch, wie sie später genannt werden, die 
Quaden des Vannius schon bei ihrer Ansiedlung dem römischen 
Kabinete gegenüber geriethen, ein ganz unzweifelhaftes — Van- 
nius Suevis a Druso Caesare impositus (T. A. XII. 29) und bietet 
sich daher auch als unterscheidendes Merkmal für die Nachkom- 
men der beiden Gefolgschaften von den eigentlichen Quaden, ihren 
unmittelbaren Nachbarn, trotz aller Namensvermengung mit den- 
selben. Wenn daher eine Münze aus der Zeit des Kaisers Antonin 
mit dem Revers rex Quadis datus auf einen Oberherrlichkeitsakt 
des römischen Kabinets bei den Quaden gedeutet wird, so sind 
darunter nur die Quaden der Vannianischen Ansiedlung zu ver- 
stehen. Es wird uns also dieses Vasallitätsverhältniss — obsequium 
erga Romanos — sowie die Nachbarschaft der Jazygen immer als 
Kriterium dienen dürfen, um auf die Nachkommen der beiden 
Gefolgschaften unter was immer für einem Namen schliessen zu 
können. 

§. 2. Die Ereignisse während des I. Jahrhunderts. 

Die Berichte über die weitere Entwicklung des aus der Van- 
nianischen Ansiedlung erwachsenden Volkes und Reiches enthalten 
allerdings zunächst nur Nachrichten von kriegerischer Natur, 
geben uns aber nichtsdestoweniger Anhaltspunkte, wenn auch 
mitunter nur zwischen den Zeilen, um auf die Gestaltung der 
innern Verhältnisse zu schliessen. Vannius, als neutraler Quade, 
war mit kluger Berechnung den beiden gewiss sich widerstreben- 
den Theilen der neuen Ansiedlung zum Herrscher gegeben und 
wusste ohne. Zweifel mit Beiziehung von Colonisten aus dem be- 
nachbarten Quadenlande das Vermittleramt so glücklich ins Werk 
zu setzen, dass er im Anfang seiner Herrschaft ebenso berühmt 
in Rom, als populär bei seinen Volksgenossen geworden. Durch 
Beutezüge zu benachbarten Völkern und Tribute der Unterwor- 
fenen (Tac. A. XII. 29 praedationibus et vectigalibus) wahrscheinlich 



§. 2. Die Ereignisse während des I. Jahrhunderts. 35 

der keltischen Gotinen und pannonischen Osier, weil die Germanen 
keine Steuern zahlten, machte er im Laufe eines Menschenalters 
sein Land reich und blühend, dass sich der Ruf dieses Reich- 
thums weit herum verbreitete. Mit der Länge der Zeit und durch 
seine Erfolge übermüthig geworden , verwandelte sich die Zunei- 
gung seiner Unterthanen in Hass, und da zugleich die aufge- 
stachelte Leidenschaft der Herrschbegier ihm seine Schwestersöhne 
Vangio und Sido entfremdete, so kam es bald zu einer Kata- 
strofe, welche ihm das Schicksal seiner Vorgänger Marbod und 
Catwalda bereitete. Dass das römische Kabinet dabei die Hand 
im Spiele hatte, erhellt schon daraus, dass der alte Markoman- 
nenfeind, der Hermundurenkönig Vibillius, mit den meutrischen 
Neffen des Vannius gemeinsame Sache machte, der Kaiser Clau- 
dius — diese Null am römischen Staatswagen — obwohl wieder- 
holt um Hilfe und bewaffnete Intervention angegangen, dieselbe 
bestimmt abschlug und dem Statthalter von Pannonien P. Atellius 
Hister nur den Befehl sandte, mit einer aus der Provinz aus- 
gehobenen Legion das Ufer der Donau zu besetzen , um die Be- 
siegten in Schutz zu nehmen, die Sieger aber abzuhalten, dass 
sie nicht in ihrem Siegesübermuthe den Frieden des Reiches störten. 
Die Kriegsmacht des Königs Vannius bestand nur aus Fuss- 
volk; er verband sich daher mit seinen Nachbarn, den sarmati- 
schen Jazygen in den Pussten, welche durch ihre tüchtige Reiterei 
gefürchtet waren, und da der Ruf seiner aufgehäuften Schätze 
eine Unmasse von Ligiern und andern Völkern unter die Feld- 
zeichen seiner Feinde gelockt hatte, so fühlte er sich zu schwach 
gegen den Angriff im offenen Felde und fasste daher den Plan, 
seine Burgen zu besetzen, welche er zur Behauptung der Gebirgs- 
thäler, und darunter gewiss auch die oben berührte alte Burg 
Vannia, erbaut hatte und den Krieg dadurch in die Länge zu 
ziehen. Aber der Widerwille dieser Bundesgenossen, sich hinter 
Mauern einer Belagerung auszusetzen, verwickelte ihn in den 
Kampf im freien Felde. Denn da sie in der Ebene bald mit den 
Hermunduren und Ligiern an einander geriethen und sich vor 
deren Uebermacht zurückziehen mussten, sah sich Vannius ge- 
nöthigt, zu ihrer Aufnahme aus seinen Burgen mit seiner ganzen 
Heeresmacht hervorzubrechen. In dem sich hieraus entwickelnden 
Kampfe wurde er von der Uebermacht seiner Gegner überwältigt 
und sah sich, obwohl erst nach tapferer Gegenwehr und mit 
ehrenvollen Wunden — corpore adverso — gezwungen , sich auf 
die Donauflotte zurückzuziehen. Hier wurde ihm die vom Kaiser 
versprochene Aufnahme und seine Gefolgschaft, welche ihm bald 
nachfolgte, erhielt in Pannonien Ländereien zur Ansiedlung (Tac. 
A. XII. 29 und, 30). 



36 II. Geschichte der beiden Gefolgschaften. 

Dies begab sich im Jahre 50 unserer Zeitrechnung. In das 
Reich des vertriebenen Oheims theilten sich als römische Vasal- 
lenfürsten seine Neffen Vangio und Sido, sagt Tacitus, der ins- 
besondere ihre treue Anhänglichkeit an die Römer rühmt. Wenn 
daher Dudik (I. 34) und der ihm hierin wörtlich folgende Sugen- 
heim I. 95 behaupten, dass der nördliche Theil des regnum Van- 
nianum an den Hermunduren Vibillius gleichsam als Lohn abge- 
treten worden sei, so ist diese freigebige Verleihung durch gar 
keine Quellenstelle zu belegen und daher als durchaus willkür- 
liche Annahme anzusehen. Nicht minder eigenmächtig vertheilt 
Dudik den Rest des Raubes in der Weise, dass Vangio die west- 
liche Hälfte, somit das eigentliche Quadenland, Sido dagegen die 
östliche Hälfte, d. h. den Landstrich zwischen March und Gran, 
erhalten habe. Wie gesagt, Tacitus weiss nichts über die Art der 
Theilung und erzählt nur, dass die beiden Theilfürsten bei ihren 
Unterthanen sehr beliebt gewesen wären, so lange sie nach der Herr- 
schaft strebten, um so verhasster aber, nachdem sie dieselbe erlangt 
hatten, durch ihre knechtische Unterwürfigkeit — servitii ingenio. 

Im Jahre 70, also 20 Jahre später, während des Bürgerkrie- 
ges zwischen Vitellius und Vespasian begegnen uns die suevischen 
Vasallenfürsten Sido und Italicus — Sido höchst wahrscheinlich 
der obige Neffe des Vannius, während sich über Italicus der 
müssige Streit erhoben, ob er ein Nachkomme des Vibillius (Du- 
dik und Sugenheim) oder, was wahrscheinlicher sein dürfte, ein 
Sohn des oben genannten Vangio war (Dahn, Könige I. 111). 
Ganz oberflächlich werden von Letzterem die beiden Sueven- 
fürsten als Anhänger des Vitellius dargestellt, wogegen doch 
schon der sonst häufig in Gebrauch gezogene Dudik sie als 
Parteigänger des Fl. Vespasian bezeichnet. Die Flavianer, in- 
dem sie alle Kräfte anspannten, um in der entscheidenden 
Stunde den zahlreichen Legionen des Vitellius mit einem eben- 
bürtigen Heere entgegentreten zu können, hatten die Fürsten der 
sarmatischen Jazygen zur Theilnahme am Kriege eingeladen, die 
angebotene Hilfsschar aber aus finanziellen Gründen abgelehnt. 
Dagegen boten sie die Suevenkönige Sido und Italicus auf, die 
von alter Zeit her zur Lehenfolge — vetus obsequium — ver- 
pflichtet waren und deren Volk nicht durch sarmatische Unbe- 
ständigkeit die Besorgniss erregte, die aufhabende Lehenstreue 
in Frage zu stellen. Mit diesen Bundesgenossen und der in No- 
rikum ausgehobenen Mannschaft rückte Sextilius Felix an den 
Inn, um gegen den Prokurator von Rätien Porcius Septiminus, 
einen unbestechlichen Vitellianer, Front zu machen. Es kam aber 
daselbst nicht zum Schlagen; denn die Geschicke der beiden Ge- 
genkaiser entschieden sich erst in der Schlacht vor Cremona. 



§. 2. Die Ereignisse während des I. Jahrhunderts. 37 

Hier standen Sido und Italicus mit der Elite ihres Volkes — 
delectis popularium — im Vordertreffen und trugen im hartnäcki- 
gen und wiederholt schwankenden Gange des Kampfes nicht we- 
nig zum Siege der neuen Kaiserdynastie der Flavier bei (Tac. 
H. EI. 5 und 21). 

Unter dem Letzten der Flavier, zur Zeit des Kaisers Domitian, 
lesen wir wieder von Sueven, welche in Gemeinschaft mit Jazygen 
auftreten. Sie waren circa 87 in Mösien auf einem Streifzuge mit 
Ligiern handgemein geworden und da die Letztern den Kürzern 
zogen und ihnen der Kaiser 100 Ritter auf ihre Bitte zur Unter- 
stützung sandte, so wurden die Erstem darüber so erbittert, dass 
sie die Jazygen an sich zogen und sich rüsteten , mit denselben 
die Donau zu übersetzen (D. Cass. LXVII. 5). Wenn hier Mascou 
(Gesch. der Deutschen V. 4) muthmasst, dass unter den Sueven 
die Quaden zu verstehen seien, so irrt er sich nur im Namen; 
denn in der That erkennt er in denselben auch die Nachkommen 
der Vannianischen Ansiedler, welche mit den Jazygen stets in 
nachbarlichem Einvernehmen stunden. Diese stäten Verbindungen 
zwischen beiden Völkern bezeugt auch Tacitus im Eingange zu 
seinen Geschichtsbüchern: coortae in nos Sarmatarum et Suevorum 
gentes (H. I. 2). Wenn aber Zeuss (D. 119) in obiger Stelle des 
Dio die Emendation Dakien für Mösien vorschlägt, weil dies der 
projektirte Uebergang über die Donau bedinge , so ist er hierin 
im Irrthum; denn Dio sagt nur, dass sie Miene machten, über 
die Donau zu setzen. Um aber nach Dakien zu gelangen, mussten 
sie die Theiss vielmehr zu überschreiten drohen. Mochten sie 
nun ihren frühern Einfall in Mösien wiederholen, oder das nähere 
und ihnen schon bekannte Pannonien heimsuchen wollen, so lag 
in beiden Fällen die Donau auf ihrem Wege und ich glaube da- 
her, dass der Grund für die beabsichtigte Verbesserung wegfalle 
und zwar um so mehr, als es viel wahrscheinlicher ist, dass die 
spätere Expedition nach dem nähern Pannonien als nach dem 
fernabgelegenen Mösien gerichtet gewesen. 

Wenige Jahre nachher, um das Jahr 89, hatte der Kaiser 
Domitian in französischer Leichtfertigkeit das Volk der Daker 
mit einem ebenso ungerechten als schlecht geführten Kriege über- 
zogen. Die Daker, von ihren Nachbarn, den Gothen, kräftig un- 
terstützt (Jörn. 13), brachten den römischen Generalen schwere 
Niederlagen bei, so dass sich der Kaiser gezwungen sah, die 
Markomannen und Quaden zur Bundeshilfe aufzubieten. Diese 
aber lehnten das Ansinnen ab und der Kaiser, darüber erzürnt, 
rückte nach Pannonien, um an ihnen Rache zu nehmen für die 
schnöde Missachtung seines Befehles. Die Bedrohten schickten 
wiederholt Gesandte an ihn, um den Frieden zu vermitteln. Als 



38 II- Geschichte der beiden Gefolgschaften. 

aber der Kaiser dieselben mit Verachtung des Völkerrechtes hatte 
hinrichten lassen, griffen die Deutschen das römische Invasions- 
heer an und schlugen es in die Flucht, so dass Domitian genö- 
thigt war, allen ferneren Operationen gegen die Daker zu ent- 
sagen und eiligst Gesandte an ihren Feldherrn Decebal oder 
Diurpan sandte, um den Frieden, den er vorher wiederholt ab- 
geschlagen hatte, selber anzubieten (D. Cass. LXVII. 7). 

Ob unter den hier genannten Quaden nun die eigentlichen 
oder, wie Dudik I. 36 meint, die sogenannten suevischen Quaden, 
d. h, die Nachkommen der Gefolgschaften zu verstehen seien, 
lässt sich aus der Stelle des Dio Cass. nicht mit Bestimmtheit 
entnehmen, wiewohl das Vasallitätsverhältniss hiebei in die Wag- 
schale fällt. Aber auch die Markomannen werden als Widerspen- 
stige aufgeführt, obwohl sonst keine Nachricht über die Abhän- 
gigkeit dieses Volkes vorhanden ist, man müsste nur das taciteische 
jam et externos patiuntur (G. 42) hieherziehen und weiter schliessen, 
dass die Markomannen auf irgend eine nicht bekannt gegebene 
Weise für kurze Zeit unter römische Herrschaft gerathen, sich 
durch diesen Akt der verweigerten Lehenfolge von der Vasallen- 
schaft wieder befreit hätten. Anderseits wurden auch die Sarma- 
ten, die Nachbarn der Vannianischen Quaden kurz nachher von 
Domitian angegriffen (Sueton. Domit. 6) und so sehen wir schon 
hier die Donauvölker in derselben Kriegsgemeinschaft, wie sie uns 
70 Jahre später zur Zeit des markomannischen Krieges begegnen. 



§. 3. Ereignisse während des II. Jahrhunderts. 

Das wichtigste und folgenreichste Begebniss im Laufe dieses 
Jahrhunderts war 

der markomannische Krieg 165 — 180. 

Es kann selbverständlich hier nicht eine quellenmässige Dar- 
stellung aller Begebnisse dieses 16jährigen Kampfes der ganzen 
römischen Kaisermacht gegen die Völker des germanischen Südens 
erwartet werden, wo es sich nur darum handelt, aus den Kriegs- 
berichten jene zu besprechen , welche auf eine Theilnahme der 
Vannianischen Ansiedler an denselben zu schliessen berechtigen. 
Denn ein Krieg, welcher wie der markomannische alle Völker im 
Norden der Donau, also an der Südgränze von Grossgermanien 
von den Gränzen Illyriens bis nach Gallien in Aufruhr brachte 
(gentes omnes ab Illyrici limite usque in Gattiam, J. Cap. v. Marci 
22, Eutrop. VIII. 6, Oros. VII. 15, D. Cass. LXXI. 3, 8, 11) musste 
nothwendig auch die Nachkommen der Vannianischen Sueven in 
Mitleidenschaft ziehen, welche nach der geografischen Lage des 



§. 3. Ereignisse während des II. Jahrhunderts. 39 

ihnen angewiesenen Gebietes in der Mitte der kämpfenden Natio- 
nen standen. Zwar behauptet Jakobi (Markom. Krieg 1), das 
Vannianische Reich habe sich während des dakischen Krieges, 
etwa im Jahre 86 aufgelöst. Dass dem aber nicht also sei, hat 
die eben angeführte Niederlage der Römer durch Markomannen 
und Quaden gezeigt. Ueberdies spricht die hiefür citirte Stelle 
(D. Cass. LXVII. 5) nur von einem Zusammenstoss der Vannia- 
nischen Sueven mit Ligiern in Mösien. Ausserdem werden von 
Jul. Cap. 22, Eutrop. VIII. 6 und Oros. VII. 15 Sueven ganz be- 
stimmt als Theilnehmer des markomannischen Krieges genannt 
und können diese zwischen Quaden und Sarmaten (Jazygen) Auf- 
gezählten keine andern sein, als die Nachkommen der beiden 
Gefolgschaften, und nicht, wie Jakobi 6 muthmasst, die rückwärts 
gegen Norden ansässigen Semnonen; denn obige Sueven lassen 
sich später wieder mit demselben Namen auftretend und zwar in 
demselben Landstrich vom III. bis zu Anfang des VI. Jahrhun- 
derts nachweisen. 

Wenn aber der Kaiser Mark Aurel während des Krieges in 
seiner Selbstbiografie schreibt: an der Gran im Lande der Qua- 
den, während doch der Granfluss die Vannianische Ansiedlung in 
ihrer Mitte durchschnitt; wenn Dio Cassius, welcher bald nach 
dem Kriege Statthalter der benachbarten Provinz von Oberpan- 
nonien war und also die Verhältnisse der Völker an der mittlem 
Donau genau kenneu musste (D. C. XLIX. 36 und LXXX. 1) in 
seiner eingehenden Darstellung des markomannischen Krieges den 
Namen der Sueven nicht mehr nennt, sondern nur von Quaden 
als Theilhabern des Krieges spricht: so erhellt doch hieraus un- 
zweifelhaft, dass der Name der benachbarten Quaden, welche zu- 
mal durch die Gefolgschaft des Vannius und wohl auch durch 
weitere Zuzügler gewiss nicht unbedeutenden Antheil an dem 
Wachsthum der Bevölkerung der Vannianischen Ansiedlung ge- 
habt haben, von Mark Aurel und Dio Cassius auch auf die ur- 
sprünglichen Sueven des Vannius übertragen worden sein müsse. 

Diese Namensübertragung und willkürliche Vermischung mit 
den Quaden bezeugt der letztgenannte römische Staatsmann Dio 
Cassius ganz ausdrücklich in der Stelle (LXX1. 8), wo er von 
„sogenannten" Quaden spricht und sie, die unmittelbaren Nach- 
barn der sarmatischen Jazygen, hiedurch von den eigentlichen 
Quaden , den Gränznachbarn der Markomannen , unterscheidet. 
Denn wesshalb hätte derselbe sonst Ursache, sich des hier auf- 
fallenden Beisatzes der „sogenannten" zu bedienen, wenn er nur 
von den ausserdem den Römern wohlbekannten Quaden hätte 
sprechen wollen. Es musste also zu seiner Zeit Quaden gegeben 
haben, welchen dieser Name nicht eigentlich zukam, und dass 



40 n. Geschichte der beiden Gefolgschaften. 

diese nur die Quaden oder Sueven des Vannius sein können, er- 
hellt aus der geografischen Lage ihres Landes und bedarf sohin 
keines weitern Beweises. Dio bedient sich übrigens dieses unter- 
scheidenden Ausdrucks nur noch an einer andern Stelle und zwar 
(LXXI. 4) bei den sogenannten Bukolen, welchen dieser Name 
ebenfalls nur uneigentlich zukam. 

Wenn uns nun auch diese Vermischung in eine gewisse Ver- 
legenheit setzt, in einzelnen Fällen zu entscheiden, welche von 
den unter dem Quadennamen mitgetheilten Handlungen den eigent- 
lichen oder den sogenannten Quaden zugeschrieben werden dür- 
fen, so habe ich schon oben ausgeführt, dass wir hiefür und zwar 
als ziemlich sichere Anhaltspunkte die Nachbarschaft der sarma- 
tischen Jazygen einerseits, sowie das römische Vasallitätsverhält- 
niss anderseits ansehen dürfen. Denn die eigentlichen Quaden, 
die unmittelbaren Nachbarn der in Böhmen sitzenden Markoman- 
nen, reichten mit ihren Ansiedlungen nur bis an die March und 
den Lunawald, wo das regnum Vannianum begann und sie also 
wenigstens in einer Ausdehnung von 30 Meilen von den Jazygen 
schied. Wenn daher auch während des Krieges Markomannen und 
Quaden als Bundesgenossen erscheinen und es unzweifelhaft ist, 
dass aucb die eigentlichen Quaden an diesem Bündniss Theil ge- 
nommen haben, so ist es doch als höchst wahrscheinlich anzuneh- 
men, dass jene Stellen, in welchen die unmittelbare Nachbarschaft 
der Jazygen und Quaden betont wird, auch auf die sogenannten 
Quaden, d. h. auf die Nachkommen der Vannianischen Sueven 
zu beziehen sind. Das Vasallitätsverhältniss der Nachkommen der 
beiden Gefolgschaften wurde gleichfalls schon im §. 1 eingehend 
besprochen und nachgewiesen, dass ein solches bei keinem andern 
Volke der Donausueven bestanden habe, somit alle Stellen, in 
welchen von solchen Oberhoheitsakten des kaiserlichen Kabinets 
die Rede ist, unbedingt auf die Einwohner des regnum Vannianum 
gedeutet werden dürfen. Dass diese selbst zu Anfang dieses Jahr- 
hunderts noch mit dem Namen Baimoi =± Heergefährten, Gefolg- 
schaftsmänner an ihre Herkunft erinnert wurden, hat uns Ptole- 
mäus in seiner Geografie aufbewahrt, wie ich gleichfalls schon 
oben als Beleg anführte. Wenn er aber diese Baimen ein grosses 
Volk nennt, das bis an die Donau reichte, so gibt er uns damit 
den Beweis für die zahlreiche Vermehrung und Ausdehnung der 
markomannischen Ansiedler, deren wehrhafte Männer gewiss nicht 
unthätig dem rund um sie entbrannten Kampfe zusahen. 

Die Veranlassung zum Kriege wird nach einer Stelle des 
J. Capitolin (v. M. 14) dem Vordringen rückwärts angesessener 
Völker zugeschrieben. Die Slavisten Schafarik (Sl. Alterth. II. 413) 
und Dudik I. 37 sehen in diesen superioribus barbaris slavische 



§. 3. Ereignisse während des IL Jahrhunderts. 41 

Stämme, während Köpke (Deut. Forsch. 46) diese letzten Dränger 
für Gothen erklärt. Jakobi 11 spricht sich dagegen wider jeden 
fremden Anstoss entschieden aus, indem er als vornehmste Quelle 
und Triebfeder des Krieges den natürlichen Drang der Donau- 
völker ansieht, eine ihrer Macht entsprechende Stellung einzuneh- 
men. Pallmann (Völkerwand. II. 81) hält die superiores barbari 
gleichfalls aller Wahrscheinlichkeit nach für Gothen, verbindet 
aber damit als bewegendes Element den Druck, welchen die 
hinter ihnen nachrückende slavische Welt ausübte; denn nicht 
der innere Wandertrieb erkläre die Bewegungen ganzer Völker, 
sondern das Drückende und Bedrohte ihrer Lage und der Drang 
nach freier Entwicklung. 

Jakobi 12 unterscheidet drei Hauptabschnitte des markoman- 
nischen Krieges, welche durch Waffen stillstände, Separatfriedens- 
schlüsse und mittlerweile statthabende Rüstungen von einander 
getrennt sind. Nachdem die Germanen während des parthischen 
Krieges im Jahre 165 ganz Pannonien bis an Italiens Gränze — 
die Markomannen und Quaden belagerten sogar Aquileja (Amm. 
Mar. XXIX. 6) — überschwemmt hatten, kehrten sie auf die Nach- 
richt von dem Vormarsch der römischen Legionen freiwillig über 
die Donau zurück und schickten Abgesandte an die zu Aquileja 
weilenden Kaiser Mark Aurel und Lucius Verus, um Friedens- 
unterhandlungen anzuknüpfen. Dabei kam es unter ihnen zu 
innerlichen Zwisten , wobei die Anstifter des Einfalles erschlagen 
wurden — tumultus auctores interemerunt (J. Cap. 14). Ob die 
Quaden ihren König auf diese Weise verloren hatten — amisso 
rege — muss unentschieden bleiben. Da sie aber den Neugewähl- 
ten erst nach Bestätigung der Kaiser anerkennen wollten — quam 
id nostris placuisset imperatoribus (J. Cap. 14), so unterliegt es 
nach der bisherigen Ausführung keinem Anstände, dass unter 
diesen Quaden die von Dio Cassius sogenannten oder Vanniani- 
schen Ansiedler zu verstehen seien, deren Vasallitätsverhältniss 
schon von Tacitus als vetus obsequium bezeichnet wurde, während 
von den eigentlichen, zwischen den Markomannen und dem Luna- 
wald eingesessenen Quaden kein Beleg gefunden werden kann, 
dass sie in ein solches Abhängigkeitsverhältniss gerathen wären. 

Nach dreijähriger Waffenruhe begann im Jahre 172 der 
Kampf aufs Neue. Die Markomannen und Quaden überschwemm- 
ten nach einer siegreichen Schlacht, worin sie trotz des Zaubers 
mit den beiden Berglöwen 25,000 Römer erschlugen und den Prä- 
fecten Markus Vindex tödteten, ganz Pannonien, wo sich der Kaiser 
nur mühsam zu Carnuntum behauptete. Nachdem aber die Mar- 
komannen auf ihrer Rückkehr beim Uebergang über die Donau 
im folgenden Jahre 173 geschlagen (J. Cap. 21), die Jazygen im 



42 II. Geschichte der beiden Gefolgschaften. 

Winter desselben Jahres in einem Treffen auf dem Eise der Donau 
fast vernichtet worden waren (D. Cass. LXXI. 7) rückte Mark 
Aurel zum Angriffskrieg seinerseits in das Quadenland und hier 
fiel im Sommer des Jahres 174 die bekannte Donnerschlacht vor, 
welche dem bereits in den Bergschluchten eingeschlossenen Rö- 
merheere einen unverhofften Sieg verschaffte und die Quaden 
zum Frieden zwang. Dass diese entscheidende Schlacht im Ge- 
biete der sogenannten Quaden stattgehabt habe, sagt D. Cassius 
LXXI. 8 ausdrücklich, ohne dass man deshalb gezwungen wäre, 
mit Jakobi 27 die Gegend des Schlachtfeldes in der Nähe des 
Granflusses suchen zu müssen. Denn der Kaiser wird seine Selbst- 
bekenntnisse nicht gerade auf dem Schlachtfelde mit dem oben 
angeführten Satze, den Jakobi hiefür citirt, geschlossen haben, 
obwohl aus dem Bisherigen hervorgeht, dass der Wohnsitz der 
sogenannten Quaden genau mit der geografischen Stellung der 
Sueven des Capitolin, der Baimen des Ptolemäus und des regnum 
Vannianum des Plinius zusammentrifft. 

Wenn Jakobi bedauert, dass uns nur verstümmelte, oft gänz- 
lich verworrene und selbst widersprechende Berichte aus dieser 
Zeit übrig sind, so übersieht er dabei, dass dieser Wirrwarr und 
Widerspruch zunächst dadurch veranlasst wird, dass man bei den 
die Quaden anlangenden Stellen nicht zwischen dem Volke dies- 
seits und jenseits des Lunawaldes unterscheidet. Auf dem prin- 
cipiellen Standpunkte dieser durch die Thatsachen geforderten 
Ausscheidung entwickeln sich die Mittheilungen des Dio Cassius, 
welche über die militärischen Operationen wie über die Friedens- 
verhandlungen während dieser zweiten Periode des Krieges be- 
sonders inhaltsreich sind, in ganz natürlicher Folge. 

Nachdem durch das siegreiche Vorgehen der römischen Waffen 
im Jahre 173 die Markomannen und Jazygen hinter die Donau 
zurückgeworfen waren, beschloss der Kaiser einen Hauptschlag 
gegen das Centrum der feindlichen Stellung auszuführen, um da- 
durch den markomannischen Völkerbund zu sprengen. Dass ihm 
hiebei die beiden Quadenvölker gegenüberstanden, zeigt ein Blick 
auf die Karte. Der Weg von Carnuntum, dem kaiserlichen Haupt- 
quartier und dem Winterlager der römischen Legionen, führte 
aber, um an den Feind zu gelangen, nicht an die Gran und ich 
möchte selbst lieber das benachbarte Marchfeld vorziehen, welches 
Aventin (Ann. b. II. 21) in seiner sonderbaren Latinität Marko- 
feltas nennt und als Schlachtfeld bezeichnet, wenn dessen ebene 
Beschaffenheit nicht ein gar zu unpassender Ort wäre, um ein 
grosses Heer von allen Seiten so einzuschliessen , dass es dem- 
selben nicht einmal möglich gewesen wäre, sich nach dem ganz 
nahgelegenen Marchflusse durchzuschlagen. Wenn aber die rö- 



§. 3. Ereignisse während des II. Jahrhunderts. 43 

mischen Legionen, um sich als Keil zwischen die feindliche Po- 
sition zu treiben , das Marchthal hinaufzogen , so mussten sie, 
von den Gebirgs-Quaden geschickt angelockt, sich nothwendig in 
die Engpässe des Lunawaldes verwickeln und konnten , von den 
eigentlichen Quaden im Rücken angegriffen , von allen Seiten so 
eingeschlossen werden, dass sie nur durch die günstige Dazwischen- 
kunft eines plötzlich hereinbrechenden Ungewitters vor gänzlicher 
Vernichtung gerettet wurden, was den spätem Geschichtschrei- 
bern Veranlassung zu ihren fabelhaften, mit kindlicher Wunder- 
gläubigkeit ausgeschmückten Darstellungen gab. 

Während sich nun nach dieser unverhofften Niederlage die 
sogenannten Quaden selbverständlich in die unzugänglichen Berg- 
schluchten der Tatra zurückzogen, wandte sich der Kaiser seinem 
Plane gemäss gegen die eigentlichen Quaden hinter der March 
und zwang dieselben im Jahre 174 zu einem nachtheiligen Frie- 
den. Sie mussten Pferde und Rinder für die Armee stellen, 
13,000 Ueberläufer und Kriegsgefangene ausliefern, dem Bünd- 
nisse mit den Markomannen entsagen und versprechen, weder 
Markomannen noch Jazygen in ihr Gebiet aufzunehmen (D. Cass. 
LXXI. 11 und S. B. I. 124). Hierauf kam die Reihe an die Mar- 
komannen. Von ihren besiegten Bundesgenossen verlassen und 
abgeschnitten, wurden sie so in die Enge getrieben, dass sie wie- 
derholt bei den Quaden Zuflucht zu suchen genöthigt waren. Da 
ihnen aber hier keine Hilfe gewährt werden konnte, so sahen sie 
sich endlich gezwungen, einen Theii ihres Gebietes — wahrschein- 
lich den südlichen, der an die Donau gränzte — den Römern zu 
überlassen und sich dazu zu verstehen, gesonderte Märkte und 
Sammelplätze einzuhalten und für ihre Ruhe und friedliche Hal- 
tung Geiseln zu stellen (D. Cass. LXXI. 15). Eine bedeutende 
Anzahl derselben wurde nach Italien in die Umgebung von Ra- 
venna verpflanzt (J. Cap. 22, D. Cass. LXXI. 11), während die 
Römer in dem abgetretenen Landstriche Burgen und feste Lager 
anlegten. 

Noch waren die Jazygen, wenn auch öfters besiegt, in ihrem 
Lande unbezwungen. Sie hatten ihren friedliebenden König Ba- 
nadaspus in Fesseln gelegt und rüsteten sich, mit Hilfe und Zu- 
zug der benachbarten Quaden, zum kräftigsten Widerstände. Dass 
dies nur von Seiten der Vannischen sogenannten Quaden gesche- 
hen konnte, erhellt schon daraus, dass die eigentlichen Quaden 
bereits im vorigen Jahre 174 zum Frieden gezwungen worden 
waren und hiemit löst sich der von Jakobi 28 bemerkte Wider- 
spruch in der natürlichsten Weise. Indessen war diese quadische 
Hilfe den Jazygen nur von geringem Nutzen; denn von der gan- 
zen, jetzt disponibeln, römischen Heeresmacht gedrängt, sahen 



44 n. Geschichte der beiden Gefolgschaften. 

sie sich nach wiederholten Niederlagen genöthigt, ihren König 
Zanticus zu Friedensunterhandlungen an den Kaiser abzusenden, 
forderten aber von demselben das feierliche Versprechen, dass er 
den Krieg fortsetze, indem sie befürchteten, er möchte ihnen, mit 
den Quaden wie früher im Jahre 174 ausgesöhnt, einen Krieg 
wider die Gränznachbarn hinterlassen (D. Cass. LXXI. 16 und 18). 
Da aber der Kaiser bereits im vorigen Jahre mit den eigent- 
lichen Quaden Frieden geschlossen hatte, so können die im Frie- 
densschlüsse mit den Jazygen genannten , mit denen der Kaiser 
den Krieg fortzusetzen versprach, nur die noch ungefriedeten 
Quaden, d. h. die sogenannten Vannianischen bezeichnen, welche 
noch ausserdem die bekannten Gränznachbarn der Jazygen ge- 
nannt werden. Diese hatten höchst wahrscheinlich bei ihrem 
Rückzuge nach der Donnerschlacht im Lunawalde nach der 
üblichen Praxis der germanischen Völker gleichfalls Friedens- 
unterhandlungen mit dem feindlichen Hauptquartier angeknüpft 
und sich zur Herausgabe von Kriegsgefangenen herbeigelassen, 
von diesen aber nur Wenige und zwar nur Unbrauchbare gestellt, 
während sie die Kräftigen zum Bau ihrer Erzgruben zurück- 
behielten. Gaben sie aber Kräftige heraus, so hielten sie die An- 
verwandten derselben zurück, um jene zur freiwilligen Rückkehr 
zu veranlassen. Ueberdies nahmen sie die von den Römern ge- 
drängten Markomannen in ihr geschütztes Land auf, verjagten 
ihren König Furtius, der ihnen höchst wahrscheinlich unter rö- 
mischen Einfluss nach dem ersten Feldzuge des Krieges gesetzt 
und zum Frieden geneigt war und wählten an dessen Stelle den 
Ariogais. In weiterer Verhandlung erboten sie sich, 50,000 Kriegs- 
gefangene auszuliefern, wenn ihnen der Kaiser den Neugewählten 
rechtmässig bestätigen würde (D. Cass. LXXI. 13). Hierin liegt 
offenbar wieder die Anerkennung des altherbestandenen Vasalli- 
tätsverhältnisses , welches durch den Krieg gebrochen war. Da 
aber die Quaden aufs Neue den Jazygen Hilfe gesendet hatten, 
sich auch ausserdem als höchst unzuverlässig erwiesen, so ver- 
stand sich Mark Aurel nicht dazu, auf diese Anerbietungen ein- 
zugehen, sondern setzte vielmehr einen Preis von 1000, bezie- 
hungsweise 500 Goldstücken für Denjenigen, der ihm den ihm 
zum Trotz gewählten Ariogais lebendig oder todt einlieferte. Den- 
noch, als er ihm später in die Hände fiel, exilirte er ihn nur nach 
Alexandrien (D. C. LXXI. 14). Aus diesem Thatbestande erhellt 
doch wohl zur Genüge, dass hier nur von den Nachkommen der 
Vannianischen Ansiedler die Rede sein kann. Möglich, dass dieses 
Ereigniss und die Festigkeit des römischen Kabinets dazu bei- 
trug, die sogenannten Quaden den Forderungen des Kaisers ge- 
füger zu machen, welcher seinerseits durch die Empörung des 



§. 3. Ereignisse während des IL Jahrhunderts. 45 

Avidius Cassius in die grösste Bestürzung versetzt worden war 
und welchem Alles daran gelegen sein musste, durch schleunige 
Pacificirung der Donauvölker sein siegreiches Heer zur Unter- 
drückung des Bürgerkrieges verwendbar zu machen. Deshalb mil- 
derte er auch mannigfach die Friedensbedingungen der besiegten 
Völker. So gab er den Markomannen gegen Stellung neuer Gei- 
seln die Hälfte des abgenommenen Gebietes wieder zurück, und 
den Jazygen, welche 100,000 Gefangene ausgeliefert und ein Kon- 
tingent von 8000 Reitern gestellt hatten, erliess er fast alle Be- 
dingungen (D. Cass. LXXI. 15 und 19). Und so wurde zu Rom 
wieder ein Triumf über alle Völker gefeiert, welche von Carnunt 
in Pannonien bis in die Mitte von Gallien unter König Markomar 
gestritten (Aur. Victor d. caes. 16) und eine Denkmünze auf die 
pax Aug. aeterno, geschlagen (Mascou, Gesch. d. D. V. 21). 

In den Zeitraum vom Jahre 175 — 178, nämlich zwischen die 
2. und 3. Periode des Krieges fällt auch die Beschwerde-Gesandt- 
schaft der Quaden und Markomannen über die Bedrückungen 
durch die am linken Donauufer in Kastellen und verschanzten 
Lagern zurückgelassenen römischen Truppen. Diese, in der ver- 
tragsmässigen Stärke von 20,000 Mann, belästigten die Einwohner 
durch Behinderung ihrer Friedensgewerbe und Hinwegführung 
von Gefangenen in solcher Weise, dass sich insbesondere die 
Quaden entschlossen erklärten, lieber mit Weib und Kind zu den 
nördlich sitzenden Semnonen auszuwandern, als die Quälereien 
länger zu ertragen. Der Kaiser aber, von dieser Absicht in 
Kenntniss gesetzt, befahl ihnen die Wege dahin zu verrammeln 
(D. Cass. LXXI. 20). Barth (ürg. Deut. III. 253) meint, dass 
hierunter nur die Quaden des Vannius verstanden werden könn- 
ten, weil die Römer nur bei diesen Burgen zu haben berechtigt 
gewesen wären. Diese Ansicht ist aber durchaus falsch; denn ob 
die Römer überhaupt im Gebiete der Vannianischen Quaden Ka- 
stelle oder verschanzte Lager, d. h. Standquartiere angelegt haben, 
ist nirgend ausdrücklich bezeugt, und bei der zurückgezogenen 
Lage des regnum Vannianum um so weniger anzunehmen, als die 
Römer vor dem markomannischen Kriege kein Land auf der linken 
Seite der Donau besassen, sondern erst durch die Friedenstraktate 
des Jahres 174 von Markomannen und Quaden sich dieses abtreten 
Hessen. Auf diesem ziemlich schmalen Landesstreifen nun bezeugt 
Dio Cassius an der obigen Stelle ausdrücklich, dass von den da- 
selbst kantonnirenden Besatzungstruppen Verschanzungen zur 
Deckung des Reichslimes angelegt worden seien. Anderseits aber 
wird es gerade aus der Erwägung ihrer geografischen Lage, sowie 
ihres Vasallitätsverhältnisses, dessen Anerkennung wohl einer der 
Hauptfriedenspunkte war, höchst wahrscheinlich, dass es zunächst 



46 II. Geschichte der beiden Gefolgschaften. 

die sogenannten Quaden gewesen sein werden, welchen der Kaiser 
die Besetzung der nördlichen Gebirgspässe übertrug — emit et 
Germanorum auxillia contra Germanos (J. Cap. 21), da sie es 
waren, welche durch die Schluchten des Lunawaldes am leichte- 
sten und unvermuthet den auswanderungslustigen Quaden in den 
Rücken zu kommen vermochten. Der Grund aber dieser Mass- 
regel war wohl weniger die Bestrafung der Bewohner, wie Dio 
Cassius muthmasst, als vielmehr die Befürchtung, in die entvöl- 
kerte Gegend fremde, den Römern unbekannte Einwanderer zu 
locken. 

Ob während der 3. Periode des markomannischen Krieges 
vom Jahre 178 — 180 auch die sogenannten Quaden an den Feind- 
seligkeiten werkthätigen Antheil genommen haben, lässt sich aus 
den Quellen nicht mit Bestimmtheit entnehmen. Denn dieselben 
sprechen nur von Markomannen und Quaden im Allgemeinen, 
welchen nach Mark Aureis im Jahre 180 erfolgtem Tode der des 
Krieges überdrüssige jugendliche Kaiser Coramodus einen ehren- 
vollen Frieden auf der Grundlage der Verträge vom Jahre 175 
gewährte. Die Quaden mussten sich gleich den Markomannen zur 
Herausgabe aller Ueberläufer und Kriegsgefangenen und einer 
jährlichen Abgabe an Getreide verstehen. Auch Waffen mussten 
geliefert werden und die Quaden hatten 13,000 Mann Hilfstrup- 
pen, die Markomannen etwas weniger zu stellen, wofür er jenen 
an der jährlichen Ersatzmannschaft etwas nachliess. Ausserdem 
verbot der Kaiser die häufigen und wiederholten Zusammenkünfte 
und erlaubte nur, dass sie einmal des Monats an einem bestimm- 
ten Orte und zwar in Gegenwart eines römischen Hauptmanns 
zusammenkämen (Dio Cass. LXXIL 2). Aus diesen allgemeinen 
Bestimmungen lässt sich nun kein Anhaltspunkt für die Entschei- 
dung unsrer partikularistischen Frage gewinnen. Wenn man aber 
in Erwägung zieht, dass sie sich ausdrücklich verpflichten muss- 
ten, sich aller Feindseligkeiten wider die Jazygen, Burer und 
Vandalen zu enthalten, so ist man wohl zu dem Schlüsse berech- 
tigt, dass hier unter den Paciscenten wenigstens auch die soge- 
nannten Quaden begriffen sein mussten , da uns der Friedens- 
schluss vom Jahre 175 den Beweis geliefert hat, dass es diese 
zunächst waren, von denen die Jazygen einen Rachekrieg für 
ihren Separatfrieden befürchteten. 



§. 4. Ereignisse im III. Jahrhundert. 

Durch die Anstrengungen und Opfer, welche der 16jährige 
Kampf gefordert, waren die Donauvölker so erschöpft, dass Dio 



§. 4. Ereignisse im III. Jahrhundert. 47 

Cass. LXXII. 2 ausdrücklich von den Markomannen sagt, dass 
sie wegen ihrer Verluste in den Schlachten nur im Stande ge- 
wesen wären, zwei Häuptlinge und zwei Mindere, d. h. Gemein- 
freie zum Friedensschlüsse an den Kaiser abzuordnen. Es wäre 
Commodus auch leicht geworden, die Germanen nach dem Willen 
seines Vaters gänzlich zu unterwerfen, wenn er nicht die Wollüste 
der Hauptstadt den Strapazen des Krieges vorgezogen hätte 
(D. Cass. ibid. Herodian. I. 6). Wir lesen daher in diesem Jahr- 
hundert nur von Streifzügen in die römischen Nachbarprovinzen, 
welche wohl mehr von einzelnen Gefolgschaften, als von ganzen 
Völkern ausgeführt wurden, und wobei uns wieder die Nachbar- 
schaft der Sarmaten den Anhaltspunkt bietet, um unsre soge- 
nannten Quaden zu ermitteln. 

Auch ein Oberhoheitsakt des römischen Kaisers Antonin Ca- 
racalla ist uns aufbewahrt. Derselbe (v. 211—217) rühmte sich 
damit, dass er den König der Quaden Gaiowomar, der bei ihm 
verklagt worden war, habe hinrichten lassen, und die Leiche eines 
in die Anklage verwickelten Gefolgsmannes, der sich erhenkt hatte, 
den Barbaren zu einer nachträglichen Strafvollziehung überliess, 
weil der Selbstmord bei denselben ehrenvoll sei. Lächerlicher 
Weise behauptet Dalin (Könige I. 114), der Kaiser habe den 
Quadenkönig angeklagt und getödtet; denn bei welcher Behörde 
habe denn der oberste Lehnsherr einen ungetreuen Vasallen an- 
zuklagen gehabt? Uebrigens haben wir hier nur einen wieder- 
holten Beweis für die oberflächliche Nachlässigkeit, mit welcher 
der Verfasser seine Quellen behandelt; denn der Acc. pass. aor. 
„Angeklagten" kann doch nicht auf das kaiserliche Subjekt bezo- 
gen werden. Ob dieser Gaiowomar, wie Kachelmann (Gesch. d. 
ung. Bergstädte I. 20) muthmasslich, weil ohne Quellenangabe, 
behauptet, schon den Frieden mit Commodus unterzeichnete, ist 
bei dem Abstand von mehr als einem Menschenalter kaum glaub- 
lich. Unzweifelhaft aber darf er als König der sogenannten Quaden 
angenommen werden, da aus dem anerkannten Vasallitätsverhält- 
nisse des Volkes hinter dem Lunawald ein solcher Hoheitsakt, 
wie die Aburtheilung eines angeklagten , unbotmässigen Vasallen- 
fürsten erklärlich wird (D. Cass. LXXVII. 20). 

Auch Jornandes in seiner Gothengeschichte c. 16 hinterliess 
uns eine Andeutung, dass es im III. Jahrhundert mehrerlei Qua- 
den gegeben habe. Indem er das Vordringen der Gothen nach 
Westen schildert, sagt er: sub cujus saepe dextra Wandalus jacuit, 
stetit svh pretio Marcomarmus; Quadorum principes in servitutem 
redacti sunt. Dies soll zur Zeit des römischen Kaisers Philipp 
(244 — 249) geschehen sein. Wenn nun auch die bekannte Gross- 
sprccherei des im Nachschreiben seiner Quellen nicht immer sehr 



48 II. Geschichte der beiden Gefolgschaften. 

genauen gothischen Historikers immerhin über die Tragweite 
seiner Darstellungsweise einige Zweifel gestattet, so wird doch 
wohl der Kern der Thatsache anerkannt werden, dass die Gothen 
um diese Zeit unter ihrem Könige Ostrogotha, mit welchem die 
mythische Königsreihe den festen Boden der Geschichte betritt 
(Köpke 98), mit Erfolg die Völker an der mittlem Donau ange- 
griffen und zu einem verschiedenen Grade von Unterwürfigkeit 
gebracht haben. Dass darunter die Quaden gewesen sein moch- 
ten, ist mehr als bloss wahrscheinlich, da auf der einen Seite 
von den Vandalen, auf der andern von den Markomannen die 
Rede ist. Aber von Bedeutung muss bezeichnet werden, dass die 
Quelle, welcher Jornandes hierin folgte, von Fürsten der Quaden 
spricht, während sie die Vandalen wie die Markomannen als 
einiges Volk behandelt. Es rechtfertigt sich hiedurch die Schluss- 
folge, dass auch um die Mitte des III. Jahrhunderts von den 
Autoren noch mehrere Quadenreiche unterschieden werden und 
dadurch den Beweis liefern, dass die Nachkommen der beiden 
Gefolgschaften um diese Zeit unter dem an der mittlem Donau 
herrschend gewordenen Gesammtnamen der Quaden gedeckt 
werden. 

Die zweite Hälfte des Jahrhunderts ist ausgefüllt mit Kämpfen 
der römischen Generale wider die Sarmaten (Jazygen), in deren 
Kriegsgemeinschaft wir fortwährend die benachbarten Quaden 
wiederfinden. So erwarb sich der spätere Kaiser Probus c. 253 
im sarmatischen Kriege hohen Ruhm durch seine Tapferkeit und 
der Kaiser Valerian erkannte dem Obristen die Bürgerkrone zu, 
weil er nach Uebersetzung der Donau den Valerius Flaccus, 
einen jungen Mann vom höchsten Adel und Anverwandten des 
Kaisers, aus der Gefangenschaft der Quaden heraushieb (Vopisc. 
v. Probi 5). — Unter Kaiser Gallienus (259 — 268) sind es wie- 
derholt die Quaden und Sarmaten , welche in Gemeinschaft die 
beiden Provinzen von Pannonien verheeren (Eutr. IX. 9 , Oros. 
VII. 22, Jornand. regn. succes.). — Vom Kaiser Aurelian (270 bis 
275) ist angemerkt: contra Suevos et Sarmatas iisdem temporibus 
(d. h. vor seiner Erhebung zur Kaiserwürde) vehementer dimicavit 
et florentissime victoriam retulit (Vopisc. v. Aurel. 18) — ein Be- 
weis, dass die Schriftsteller die Herkunft der jetzt sogenannten 
Quaden nicht vergessen hatten und sie in ihrer selbständigen 
Stellung als Sueven noch kannten. Diese Sueven, die Nachbarn 
der sarmatischen Jazygen über der Donau, können aber keine 
andern sein , als die Sueven des Vannius , die Nachkommen der 
beiden Gefolgschaften im regnum Vannianum Suevorum. 

Auch Kaiser Numerianus (282 — 284) stiess mit seinem Vater 
Carus auf ihrem Zuge zu dem parthischen Kriege auf Sarmaten, 



§. 5. Die Ereignisse im IV. Jahrhundert. 49 

welche über die Donau eingefallen, Illyrien und Thrakien ver- 
heerten und selbst Italien bedrohten. Er war aber so glücklich, 
in wenig Tagen die pannonischen Provinzen von ihnen zu be- 
freien, indem er viele Tausende derselben theils tödtete, theils 
gefangen nahm (Vopisc. v. Cari 9). Dass auch hiebei wieder die 
Quaden betheiligt waren, beweist eine Siegesdenkmünze mit dem 
Namen des Kaisers Numerian und der Umschrift: Triumphus 
Quadorum. — Noch zu Ende des III. Jahrhunderts bezeugt diese 
Bundesgenossenschaft der Nachbarvölker Eumenius in seiner Lob- 
rede auf den Kaiser Diokletian (284 — 305), indem er die toties 
obtrita Sarmatia und die toties profligati Quadi neben einander 
stellt (Panegyr. C. 10). 

Wir haben also trotz der mangelhaften Nachrichten auch im 
Laufe dieses Jahrhunderts ein Volk gefunden, welches in unmit- 
telbarer Nachbarschaft und steter Kriegsgenossenschaft mit den 
sarmatischen Jazygen zwar von den Schriftstellern meist mit dem 
Namen der westlich benachbarten Quaden genannt, aber doch 
bisweilen mit dem Namen der Sueven an seine Herkunft erinnert 
wird und dessen Könige durch die Anerkennung der römischen 
Oberherrlichkeit sich als die Nachfolger der Quaden des Vannius 
erweisen. 

§. 5. Die Ereignisse im IV. Jahrhundert. 

Wie Dio Cassius für den Markomannenkrieg als Zeitgenosse 
von höchster Bedeutung war, so ist es Ammian Marcellin für die 
Zeit der Konstantine; denn in hohen militärischen Würden seit 
Konstantius bis Theodosius hinterliess er uns in der Geschichte 
seiner Zeit zwei Mittheilungen über die Geschichte der Quaden 
von um so höherem Interesse, als er nicht nur die kriegerischen 
Zusammenstösse mit denselben umständlich erzählt, sondern viel- 
mehr wichtige Aufschlüsse über die staatliche Verfassung, Sitten 
und Gebräuche des Volkes einflicht. 

Die Germanen hatten im Sommer 357 die benachbarten rö- 
mischen Provinzen überfallen. Die Quaden heerten in Valerien, 
dem der Donau zunächst gelegenen Landstriche von Oberpanno- 
nien (vgl. die Gesch. Karte), die Sarmaten in Unterpannonien 
und Mösien. Um ihre getheilten Scharen anzugreifen, rückte der 
Kaiser Konstantius von Sirmium aus im Frühjahre 358 auf einer 
Schiffbrücke über die hochgeschwollene Donau und verwüstete 
nach Versprengung der feindlichen Truppen das Sarmatenland. 
Selbst das Vorbrechen der Quaden — qui noxarum saepe socii 
fuerant indiscreti — verwickelte nur diese in das Missgeschick 
ihrer Bundesgenossen. Denn nachdem ihrer ein guter Theil er- 

Quitzmann, Aelteste Geschichte der Baiern. 4 



50 IT. Geschichte der beiden Gefolgschaften. 

schlagen worden, flüchtete der üeberrest hinter die schützenden 
Berge. Darauf sammelte der Kaiser seine Armee zum Vormarsch 
wider die regna Quadorum. Jetzt unterwarfen sich die bedrängten 
Sarmaten, schickten den Prinzen Zizaim nebst den Gaufürsten 
Rumo, Zinafer und Fragiled und den übrigen Häuptlingen ins 
Hauptquartier und erhielten, wahrscheinlich wegen des in Aus- 
sicht stehenden Krieges mit Persien, gegen Zurückgabe ihrer Ge- 
fangenen und Stellung von Geiseln einen billigen Frieden. Auf 
diese günstige Nachricht eilten Araharis, der Fürst der transjugi- 
tanischen Quaden, und Usafer, der Fürst der vertriebenen Sar- 
maten, beide von königlichem Stamme und durch Nachbarschaft 
wie durch Tapferkeit aufs Innigste verbunden, mit all ihren Man- 
nen herbei, den Kaiser zu versöhnen. Im Jahre 334 war nämlich 
ein Theil der sarmatischen Jazygen von ihren Knechten, die sie 
zum Krieg wider die Gothen hatten bewaffnen müssen, vertrieben 
worden und hatte zum Theil bei den Viktofalen, zum Theil bei 
den benachbarten Quaden Schutz suchend, ein Vasallenverhältniss 
eingegangen. Araharis und die Quaden kamen gleichfalls mit der 
Furcht weg, nachdem sie, was sie früher nie gethan, für ihre 
künftige Bundestreue Geiseln gestellt hatten. Hierauf kam die 
Reihe an den Jazygenfürsten Usafer, obwohl Araharis hartnäckig 
widerstrebte, indem er behauptete, dass der ihm gewährte Friede, 
auch jenem, als seinem Dienstmanne, gelten müsse. Aber der 
Kaiser wollte dieses Verhältniss lösen und die Sarmaten unter 
die unmittelbare Oberherrlichkeit des römischen Reiches nehmen. 
Jetzt strömten Scharen von Völkern mit ihren Königen herbei, 
brachten aus dem Innern des Landes die Söhne der Häuptlinge 
als Geiseln und gaben, wiewohl mit Leidwesen, soviel Gefangene 
heraus, als man verlangte. Nachdem nun auch die sarmatische 
Frage erledigt und Zizaim als König eingesetzt worden war, 
führte der Kaiser das Heer ins Lager bei Bregetio, um auch unter 
den jenem Landstriche benachbarten Quaden die Ueberreste des 
Krieges auszutilgen. Der Prinz Vitrodorus, des Königs Viduarius 
Sohn, der Gaufürst Agilmund, andre Adelige und die Richter der 
verschiedenen Stämme kamen herbei, um Gnade zu erlangen, 
übergaben ihre Sprösslinge als Geiseln und schwuren auf ihre 
gezogenen Schwerter, die sie gleich Göttern verehrten, dass sie die 
Treue bewahren wollten (A. M. XVII. 12). 

Diese Erzählung Ammians liefert uns den Beweis, dass die 
Römer, worauf uns die Nachrichten des vorigen Jahrhunderts 
schon zu schliessen berechtigten, mehrere Reiche der Quaden, also 
wenigstens zwei, unterschieden und dass sie das den Sarmaten 
zunächst gelegene als das transjugitanische bezeichneten, weil es, 
von den römischen Provinzen Norikum und Pannonien aus gesehen, 



§. 5. Die Ereignisse im IV. Jahrhundert. 51 

hinter den Bergen des Lunawaldes lag, wesshalb die Bewohner 
desselben jetzt den Namen der Transjugitaner — Hinterwäldler 
empfingen. Dass diesen Namen nicht bloss die unmittelbaren 
Gränznachbarn der Jazygen, sondern das ganze Volk zwischen 
March und Theiss erhalten hatte, geht aus der Stellung des rö- 
mischen Heeres bei Bregetio hervor, wo es dem ehemaligen 
regnum Vannianum gerade gegenüber stand (vgl. Gesch. Karte). 
Wollte der Kaiser die oberhalb sesshaften eigentlichen Quaden 
bedrohen, so musste er seine Streitmacht wenigst bei Carnuntum, 
dem alten Standquartier, oder noch weiter Donau aufwärts con- 
centriren. Das Heer der Römer war aber nicht in „andre Gauen 
des Quadenstammes" (wieder Dahn, Könige I. 115) gezogen, son- 
dern his in barbarico gestis Bregetionem castra commota sunt und 
Bregetio lag doch nicht im Quadenlande, sondern in Pannonia 
prima. Es ergibt sich also auch hier wieder aus der geografischen 
Lage und in ununterbrochener Fortpflanzung die Gleichung: 
Transjugitaner = Nachkommen der Vannianischen Sueven. 

Das Volk schildert Ammian als immensum quantum antehac 
bellatrix atque potens, wie Ptolemäus zwei Jahrhunderte früher 
schon seine Baimoi auf derselben Stelle als grosses Volk. Den 
kriegerischen Sinn seiner Männer erweist schon der Eidschwur 
auf die gezogenen Schwerter, wodurch sie sich als Verehrer des 
Schwertgottes Ear und zugleich als ächte Herminonen, welchen 
dieser Kult vor Allem heilig war, charakterisiren. Auch nach der 
schweren Niederlage beugen sie nur den Nacken — stantes cur- 
vatis corporibus — während die Sarmaten vor dem Kaiser die 
Waffen von sich schleudern und aus Furcht stimmlos wie entseelt 
zu Boden stürzen. Sonst seien sie sich in kriegerischen Bräuchen 
sehr ähnlich, hätten längere Lanzen, trügen Schuppenharnische 
aus geglätteten Hornstücken, welche wie das Gefieder der Vögel 
auf Leinenkleider aufgenäht seien, und seien gewöhnt, ihre Hengst- 
Pferde zu verschneiden, damit selbe nicht durch die Nähe von 
Stuten aufgeregt würden, noch durch unzeitiges Wiehern ihre 
Reiter verriethen. Auch führten sie als unermüdliche Reiter ein 
bis zwei Handpferde mit sich, um durch Wechsel ihren Thieren 
Zeit zum Ausrasten zu gönnen. 

Am interessantesten ist die Entwicklung der staatlichen Ver- 
hältnisse. Wir sehen den König Viduarius als Rex anerkannt, der 
aber nicht selbst erscheint, sondern seinen Sohn Vitrodorus zur 
Friedensverhandlung sendet. Dieser heisst regalis gleich Araharis 
— aus königlichem Geblüte. Die Gaufürsten, wie Agilmund, heissen 
subreguli, Unterkönige, werden aber auch bisweilen schlechtweg 
reges genannt, wie in der caterva nationum confluentium et regum, 
wo man offenbar nur Gaugenossen mit ihren Häuptlingen ver- 

4* 



52 Ö. Geschichte der beiden Gefolgschaften. 

stehen kann. Wenn aber Sybel (Königthum 72. 110) die hier ge- 
nannten reges, regdles und die später genannten judices für frei- 
gewählte Volksrichter ausgeben will, und die Behauptung aufstellt, 
dass das vorübergehende Amt eines Herzogs zu dem Titel des 
Königs berechtigt habe, so steht er hierin mit Tacitus (G. 7): 
reges ex ndbilitate, duces ex virtute sumunt entschieden im Wider- 
spruche. Die judices variis populis praesidentes kann ich in ihrer 
auszeichnenden Zusammenstellung mit Fürsten und Adelingen um 
so weniger für königliche Beamte halten, als sie vielmehr den 
principes entsprechen, welche zu Tacitus Zeiten, also 300 Jahre 
früher in den altgermanischen Volksversammlungen erwählt, jura 
per pagos vicosque reddunt (G. 12) und ausserdem die freie Rich- 
terwahl noch nach zwei bis drei Jahrhunderten aus den ältesten 
Volksrechten der Deutschen erhellt, ehe sie durch die centralisi- 
rende Staatsgewalt der Karolinger unterdrückt werden konnte. 
Bezüglich des Verhältnisses der Stände sind es insbesondere die 
optimates und proceres, welche neben dem Könige, den Prinzen 
und Gaufürsten, sowie den Richtern zur Theilnahme an Staats- 
verhandlungen berechtigt sind, Treuschwüre leisten und ihre Söhne 
als Geiseln stellen. Auch das Vasallenthum , welches später zum 
Lehensystem ausgebildet den germanischen Staaten so viele Nach- 
theile brachte, sehen wir schon in dem Dienstmannsverhältnisse 
des Sarmatenfürsten Usafer gegenüber seinem Lehensherrn Ara- 
haris zur rechtlichen Geltung ausgebildet. 

Kaiser Valentinian befahl, die Schutzwehren jenseits der 
Donau selbst im Lande der Quaden, gleichsam als stünde dieses 
unter römischer Herrschaft, zu vermehren. Nachdem die Letztern, 
für das Ihre besorgt, durch Gesandte sich beschwert hatten, der 
Schanzenbau nichtsdestoweniger fortgesetzt wurde, glaubte der zu 
diesem Zweck ernannte dux von Valerien Marcellian die Volks- 
aufregung durch einen Gewaltstreich dämpfen zu müssen. Er lud 
daher den QuadenkÖnig Gabinius, der wider die Neuerung be- 
scheidene Vorstellungen gemacht hatte, mit verstellter Freundlich- 
keit zu sich, zog ihn zu Tische, Hess ihn aber bei seinem Ab- 
schiede mit Verletzung des Gastrechtes ermorden. Auf diese 
Botschaft erhoben sich die Quaden und ihre Nachbarn, die Sar- 
maten (Jazygen), überschritten die Donau, überfielen die nichts 
ahnenden Provinzialen zur Zeit der Ernte und verheerten das 
Land mit Mord und Plünderung. Was nicht erschlagen wurde, 
ohne Ansehn des Alters und Geschlechtes, führten sie gefangen 
hinweg, nachdem sie die Ortschaften verbrannt und das Vieh 
fortgetrieben hatten. Bei diesem Einfalle ging höchst wahrschein- 
lich Carnunt, das Standquartier der Legionen in Pannonien, zu 
Grunde, und wenig fehlte, so hätten die Streifenden die Tochter 






§. 5. Die Ereignisse im IV. Jahrhundert. 53 

des Kaisers Konstantius auf der Reise zu ihrem Bräutigam, dem 
Cäsar Gratian, aufgehoben. Zwar Sirmium entging durch schnell 
ausgeführte Vertheidigungsanstalten den Feinden, welche auf Be- 
lagerungen nicht eingerichtet waren; aber dafür vernichteten die- 
selben zwei Legionen, welche sich ihnen ohne gemeinschaftlichen 
Plan entgegengeworfen hatten. Der Kaiser Valentinian fand aber 
das Land grösstentheils verlassen; denn die Quaden hatten sich 
in die schützenden Berge zurückgezogen und das römische Heer 
kehrte nach Verheerung der Gegend, wobei höchst wahrscheinlich 
die alte Burg Vannia zerstört wurde (Kachelmann, Gesch. d. ung. 
Bergstädte 25), wieder nach Pannonien und lagerte bei Bregetio. 
Hier erschienen die Gesandten der Quaden, um Frieden und Ver- 
gessenheit des Vergangenen zu erwirken, indem sie darstellten, 
dass der Einfall in die Provinz nicht durch Beschluss der Häupt- 
linge veranlasst, sondern von einigen Räubern an der Gränze 
ausgegangen sei und sich damit entschuldigten, dass die neue 
Befestigung wider Recht und Billigkeit angefangen, die Gemüther 
in solche Aufregung versetzt habe. Uebrigens erboten sie sich 
ausser andern Vortheilen für den römischen Staatssäckel — wahr- 
scheinlich zur Verproviantirung, woran die Armee Mangel litt — 
zur Einstellung junger Mannschaft. Der Kaiser warf dagegen 
dem ganzen Volke in schmähenden Ausdrücken seinen Undank 
für die empfangenen Wohlthaten vor und gerieth dabei in so 
heftigen Zorn, dass er, vom Schlage gerührt, sterbend in die Arme 
seiner Kammerdiener sank. Dies geschah im Jahre 375 (A. M. 
XXIX. 6. XXX. 5 und 6). 

Dass die hier auftretenden Quaden die oben genannten Trans- 
jugitaner gewesen sein müssen, ergibt sich neben der Nachbar- 
schaft der an dem Raubzuge betheiligten Sarmaten wieder aus 
der geografischen Lage des Schauplatzes; denn die beabsichtigte 
Befestigung lag gegenüber von der Provinz Valeria, also auf Grund 
und Boden des regnum Vannianum. Trefflich sagt daher Zeuss 
(D. 463): „Diese Gebirgsquaden, Waffengenossen der Sarmaten, 
in denselben Gegenden, wo einst der Quade Vannius unter dem 
Schutze der Römer ein suevisches Reich gegründet hatte, sind 
kein anderes Volk als eben diese Sueven, die Nachkommen der 
mächtigen Baimen des Ptolemäus, die von quadischen Königen 
beherrscht und ohne Zweifel durch die benachbarten Quaden aus 
dem Marchlande verstärkt, nun unter dem Namen Quaden auf- 
treten, ohne die ältere Benennung Sueven aufzugeben. u 

Es ist also eine durch zeitgenössische Quellen verbürgte 
Thatsache, dass in den ersten vier Jahrhunderten, d. h. seit dem 
Jahre 20, wo das regnum Vannianum als römischer Vasallenstaat 
zwischen March und Theiss errichtet wurde, in derselben geogra- 



54 II. Geschichte der beiden Gefolgschaften. 

fischen Lage ein Volk getroffen wird, welches, wenn auch unter 
wechselndem Namen, stets den gleichen Typus bewahrt, welcher 
sich durch die nachbarliche Stellung zu den sarmatischen Jazygen 
und die anerkannte römische Oberherrlichkeit kennzeichnet. Hin- 
sichtlich der verschiedenen Benennung dieses Volkes ergibt sich 
aus den Quellen, dass die Uebertragung des Quadennamens auf 
dasselbe besonders und zunächst von den Römern ausgeht — 
ich möchte sagen zuvörderst von den Oströmern oder Byzan- 
tinern, obwohl auch Dio Cassius und Ammian Marcellin durch 
den Zusatz von „sogenannten und transjugitanischen* einen ganz 
bestimmten Unterschied zwischen den Trägern dieses Namens 
und den eigentlichen Quaden machen. Wenn Jornandes c. 16 
von Quadenkönigen spricht, welche den Gothen unterworfen 
waren, so erklärt sich das hieraus, dass er in der Geschichte dieses 
Zeitraumes nach römischen Vorlagen (Cassiodor) arbeitete, oder 
dass die Unterwerfung die Völker diesseits und jenseits des 
Lunawaldes betroffen habe, was auch dadurch wahrscheinlich 
wird, dass die noch westlicher wohnenden Markomannen in das- 
selbe Abhängigkeitsverhältniss gerathen sein sollen. Im nächst- 
folgenden Jahrhunderte kennt er nur Sueven in dieser Gegend. 
Anderseits, wenn man die Baimoi des Ptolemäus, der dieses Volk 
nach seiner Abstammung als Heergefährten bezeichnet, abrechnet, 
bestätigen auch römische Schriftsteller des I. Jahrhunderts, wie 
Plinius und Tacitus die Bewohner des regnum Vannianum nach 
ihrer Stammeseigenthümlichkoit als Sueven und selbst noch Jul. 
Capitolin, Eutrop, sogar noch Vopiscus und Orosius wissen von 
Sueven in dem Gebirgsdelta zwischen March und Theiss zu be- 
richten. Es wäre daher die Behauptung ein ebenso grosser Irr- 
thum, die Quaden hätten alles Land und Volk bis zur Gran und 
Eipel unterworfen, weil die Römer in diesen Gegenden vorzugs- 
weise ihren Namen nennen, als es für oberflächlich gehalten wer- 
den muss, anzunehmen, dass nach vorgängigem Abzug der Qua- 
den sich irgend ein suevisches Volk in diesen Gegenden festge- 
setzt hätte, weil seit dem Ende des IV. Jahrhunderts der Qua- 
denname verschwindet und die Schriftsteller nur noch von Sueven 
zu erzählen wissen. Denn keine Quellennachricht ist uns von der 
Ankunft eines solchen Volkes aufbewahrt. Wenn aber mit dem 
V. Jahrhunderte die Verwechslung mit den Quaden aufhört und 
wir von nun an nur mehr von Sueven in diesen Gegenden lesen, 
so hat dies ohne Zweifel darin seinen Grund, dass jetzt germa- 
nische Schriftsteller, wie Jornandes und der Diakon Paul in sei- 
ner Langobardengeschichte und der Fortsetzung zur hist. miscel., 
in die Reihe der Quellen treten, welche wahrscheinlich bestimm- 



§. 6. Die Ereignisse des V. Jahrhunderts. 55 

tere Nachrichten über das Stammverhältniss der Nachkommen 
der beiden Gefolgschaften besassen, oder ein grösseres Gewicht 
auf die Nationalität der Völker legten. 



§. 6. Die Ereignisse des V. Jahrhunderts. 

Wir haben nur noch zwei Stellen, welche der Quaden geden- 
ken und welche beide auf den Anfang dieses Jahrhunderts fallen. 
Die Erste ist aus einem Trostbriefe des Kirchenvaters Hierony- 
mus an die Wittwe Ageruchia im Jahre 409 geschrieben, und 
nennt unter den Verwüstern Galliens an erster Stelle die Quaden. 
Diese Verwüster waren ein Theil des grossen Suevenzuges, wel- 
cher unter Radagais über die römischen Provinzen herfiel und 
nach der Niederlage des Hauptheeres in Italien im Jahre 406 
sich über Gallien und Hispanien ergoss und mit der Gründung 
des Suevenreiches daselbst sein Ende erreichte. Aller Wahr- 
scheinlichkeit nach sind hierunter die eigentlichen Quaden ge- 
meint, welche mit Markomannen, Vandalen, Alamannen und selbst 
Pannoniern sich dem Völkerschwarme des Radagais anschlössen. 
Zwar werden an selber Stelle auch Sarmaten als Verheerer ge- 
nannt. Dies kann aber keinesfalls auf die den Transjugitanern 
nachbarlichen Jazygen gedeutet und etwa daraus gefolgert wer- 
den, dass also auch Jene ausgewandert sein dürften ; denn da- 
gegen spricht schon einerseits die Thatsache, dass wir noch zu 
Ende dieses Jahrhunderts die sarmatischen Jazygen in ihren alt- 
angestammten Sitzen zwischen Donau und Theiss treffen und 
anderseits die Erörterung der andern die Quaden betreffenden 
Stelle. 

Diese Letztere ist dem Militärhandbuche des oströmischen 
Kaiserreichs, Notitia dign. imp. rom. c. 143, entnommen und besagt, 
dass das 1. Reiterregiment der Quaden unter dem Kommando des 
Herzogs von Theben auf der kleinen Oase Trinitheos stationirt 
war — sub dispositione viri spectabüis Ducis Thebaidos . . . dla 1 
Quadorum Oasi minore Trinitheos. Da wir nun aus den Erörte- 
rungen des vorigen §. 5 genau wissen, welches die Quaden waren, 
welche sich vor einem Menschenalter zur Einstellung junger Mann- 
schaft in die römische Armee verpflichteten, so erhellt aus diesem 
amtlichen Dokumente, dass die dort nachgewiesenen Transjugi- 
taner ihre Sitze nicht verlassen haben können, da sie noch ihren 
Vasallendienst gegen das römische Reich erfüllten. 

Diese Oberherrlichkeit des römischen Reiches muss aber um 
diese Zeit ihr Ende erreicht haben, wie überhaupt die staatlichen 



56 II. Geschichte der beiden Gefolgschaften. 

Verhältnisse des Abendlandes unter den verheerenden Stürmen 
der hunnischen Wandrung eine völlige Umgestaltung erfuhren. 
Durch die Unterwerfung des grossen Gothenkönigs Hermanrich 
war der östliche Gränzwall der Germanen zersprengt und die 
hunnischen Sieger ergossen sich über die kleinem Yolksstämme, 
welche ohne Schirm und Zusammenhang in der Vertheidigung 
ihrer Freiheit den mongolischen Raubhorden zum Opfer fielen. 
Hunimund, der Sohn Hermanrichs, durch Tapferkeit und Schön- 
heit ausgezeichnet und durch den Eid der Treue an den hunni- 
schen Oberherrn gebunden, griff die benachbarten Sueven an und 
besiegte sie nach einem glücklichen Kampfe — contra Suevorum 
gentem feliciter dimicavit (Jornand. c. 48). Wie Zeuss (D. 457) nach 
seiner oben (S. 53) angeführten Ansicht von den quadischen Sueven 
die von Hunimund Unterworfenen für Semnonen halten konnte, 
ist mir rein unerklärlich. Näher dem Ziele steht Köpke (D. Forsch. 
139), welcher mit Bezug auf Jörn. c. 16 dieselben auf Marko- 
mannen und Quaden deutet. Es können aber nach der geogra- 
fischen Lage die hier angegriffenen Sueven nur die früher soge- 
nannten quadischen, die Bergquaden oder Transjugitaner des 
Ammian sein und muss ihr Zusammenstoss mit den Gothen, der 
sie zu Aftervasallen Attilas machte, in die ersten Jahre dieses 
Jahrhunderts gesetzt werden, da Hunimund um 415 nach vierzig- 
jähriger Herrschaft starb (Köpke, D. Forsch. 138). Hiemit ge- 
winnt aber die Stelle der hist. misc. XV. 97: Erant ejus subjecti 
dominio . . . fortissimae nihilominus gentes Marcomanni, Suevi, 
Quadi etc. eine geschichtliche Grundlage. Denn wenn auch diese 
Völker durch Kriege, Verheerungen und Auswandrung, namentlich 
die Markomannen und Quaden, sehr gelitten haben mochten, so 
beweist die Stelle des Jornandes doch, dass die Sueven unter die 
Oberherrlichkeit der Hunnen gekommen und ich nehme hiemit 
meine ohne Kenntniss dieses Quellenbeleges in A. B. 87 ausge- 
sprochene Muthmassung, die Sueven möchten mehr aus oratori- 
scher Befriedigung, denn aus historischer Treue in diesen Satz 
der Hist. misc. gerathen sein, zurück. Zwei Kapitel später zählt 
Jornandes die germanischen Völker auf, welche in der Befreiungs- 
schlacht vom Hunnenjoch im Jahre 454 am Netad in Pannonien 
stritten und erwähnt neben Gothen und Gepiden — von Marko- 
mannen und Quaden schweigt er gänzlich — die Sueven, welche 
sich durch die Tapferkeit ihres Fussvolkes hervorthaten — also 
auch diese namentliche Erwähnung ein Beweis, dass die uns 
wohl bekannten Sueven dem benachbarten Gewaltreiche Attilas 
unterworfen waren und durch die Streitmacht ihres Volkes zum 
Bruche der Fremdherrschaft das Meiste beitrugen. 



§. 6. Die Ereignisse des V. Jahrhunderts. 57 

Der suevo-gothische Krieg 467 — 472. 

Während die Markomannen und Quaden mit Ausnahme obi- 
ger Stelle in der Hist. misc. nicht mehr genannt werden und 
Eugipp, der verlässigste Quellenschriftsteller für die 2. Hälfte des 
V. Jahrhunderts in den Donauprovinzen nicht einmal ihren Namen 
kennt, werden also die Sueven noch in ihren altangestammten 
Sitzen östlich der March bezeugt, wo sie bald nach der Befreiung 
vom Hunnenjoche mit den Gothen in eine Fehde gerathen, deren 
Hergang uns Jornandes c. 53 — 55 umständlich erhalten hat. Zwar 
bedarf dieser Gewährsmann namentlich in seinen geografischen 
Darstellungen dieses Zeitraums einer sorgfältigen Kritik (Pall- 
mann, Gesch. d. Völkerwdrg. II. 41); denn er spricht von Sueven 
neben Rügen, Gepiden, Skiren und Sarmaten und lässt dann 
2 Kapitel weiter Alamannen, Sueven und Baiwaren neben ein- 
ander sitzen, wie dies nur im VI. Jahrhunderte der Fall war und 
daher zu dem Schlüsse berechtigt, Jornandes habe die Völker- 
stellung seiner Zeit um ein volles Jahrhundert zurückversetzt. 
Bezüglich der Baiern hat man dies um so unbedenklicher zuzu- 
geben sich veranlasst gesehen, als der Zeitgenosse Eugipp nichts 
von ihnen weiss. Dass man diese anachronistische Vermengung 
aber auch auf die von Jornandes angeführten und in den Sueven- 
krieg verflochtenen Alamannen und mit derselben Konsequenz 
auszudehnen habe, wird die nachfolgende Erörterung nachweisen; 
denn die von Eugipp (v. Sev. 20. 24. 30) genannten Alamannen, 
welche Rätien brandschatzen, sind nicht neben den Sueven des 
Karpatenlandes zu Hause. Durch diesen geografischen Anachro- 
nismus des Jornandes kam aber eine grosse Verwirrung in das 
ethnografische Bild der Donauländer ; denn einige Forscher (Husch- 
berg, Scheiern-Wittelsb. 30, Rudhardt 153), um die Nachbarschaft 
von Dalmatien und Pannonien zu retten — quia Dalmatiis Suavia 
vicina erat nee a Pannoniis multum distabat — versetzen die 
Sueven in das südliche Pannonien, etwa in die römische Provinz 
Savien, wo sich neben den Gothen gar kein Platz für dieselben 
findet. Zeuss (D. 321) macht den Suevenfürsten Alarich ohne 
allen Beleg zum Alamannenkönig, wahrscheinlich wegen der an- 
geblichen zweifelhaften Bundesgenossenschaft. Endlich erfand man 
gar den fantastischen Zug der Gothen auf der zugefrorenen Do- 
nau von Pannonien bis Alamannien, um die Sueven improviso a 
tergo zu überfallen (Huschberg, ibid. ; Platzer, im Neubg. Kollekt.- 
Blatt; Erhard, Baier. Kriegsgesch. I. 95). 

Schon vor 14 Jahren, als die Notwendigkeit einer kritischen 
Prüfung dieser Stellen des Jornandes an mich herantrat, erhoben 
sich in mir Zweifel über die Richtigkeit der bisherigen Auffassung, 



58 Tl. Geschichte der beiden Gefolgschaften. 

insbesondere über die Beiziehung der Alamannen, welche Eugipp 
nur in Rätien kennt. Die Rachefahrten oder Vertheidigungszüge 
der Gothen sind nur wider die Völker an der mittlem Donau 
gerichtet, während in Jörn. c. 55 die Alamannen ohne andere 
Veranlassung als ein June juneti aderant" wie vom Himmel herab- 
fallen. Man wende nicht ein, wie Wietersheim (Gesch. d. Vlkw. 
IV. 463) anzunehmen geneigt ist, dass an dieser Stelle nur von 
einem abenteuernden Alamannenhaufen die Rede sei, der den 
Sueven zum Trost gekommen sei; denn Jornandes bezeichnet 
ganz bestimmt die in Rätien ansässigen Alamannen ipsique alpes 
erreetas omnino regentes, nur sieht man nicht ein, wie hier noch 
für Sueven und Baiern Raum zu finden sei, indem diese Alaman- 
nen eben die Sueven späterer Jahrhunderte sind. Wenn aber 
auch der Gothenkönig Theodemir die Alamannen am Fusse der 
Alpen hätte heimsuchen wollen, so kann ich aus dem emenso 
Danuhio noch keinen Beweis dafür entnehmen, dass deshalb das 
Gothenheer auf dem Eise des zugefrorenen Stromes bis nach 
Rätien marschirt sei, um dem Feinde in den Rücken zu kommen. 
Denn abgesehen von der Beschwerlichkeit eines solchen Marsches, 
der die Gothen überdies nur an die Stirnseite der Alamannen 
geführt hätte, würde man auf der Donau einen weiten Bogen zu 
beschreiben genöthigt gewesen sein, während Theodemir als er- 
fahrner Feldherr den geraden Weg durch das unvertheidigte No- 
rikum und Rätien gewiss als die beste Operationslinie erkannt 
hätte. Einige Zeilen unterhalb werden die am linken Donauufer 
wohnenden Sarmaten gleichfalls emenso Danuhio von dem jungen 
Theoderich überfallen, was doch nur einen einfachen Stromüber- 
gang bedeuten kann. Das sind aber alles nur filologische Spitz- 
findigkeiten, welche vor der einzigen Thatsache in ihr Nichts ver- 
sinken, dass der Zeitgenosse Eugipp nicht die leiseste Andeutung 
von einem solchen Gothenzuge hat, während er sonst alle in 
seine Zeit fallenden Heerfahrten der Alamannen, Sueven, Thürin- 
ger, Heruler und Rügen gewissenhaft verzeichnet. 

Die durch obige Hypothesen angeregten Zweifel berichtigen 
sich aber vollkommen, wenn man die Völkerstellung betrachtet, 
wie sich dieselbe seit dem Untergange des Hunnenreiches im 
Jahre 454 an der mittlem Donau entwickelte. Die Gepiden nah- 
men ganz Dakien bis an die Theiss und blieben dort bis zu ihrem 
Untergange durch die Langobarden im Jahre 567 (Jörn. 50). Die 
Gothen setzten sich in Pannonien und zwar von der Save bis an 
die norische Gränze und wurden nachträglich vom Kaiser Mar- 
cian in diesem Besitz bestätigt, obwohl die Römer seit der Hun- 
nenzeit hier nichts mehr zu vergeben hatten. Pallmann (Völkrw. 
II. 49) hält diese Sitze für die drei Gothenfürsten zu ausgedehnt 



§. 6. Die Ereignisse des V. Jahrhunderts. 59 

und verlegt mit Zeuss (D. 424) Walamir zwischen Leitha und 
Raab, Theodemir an den Plattensee und Widemir zwischen beide. 
Andre Forscher machen die Abgränzung anders; so Köpke (D. 
Forsch. 144), welcher Theodemir zwischen die Raab und die no- 
rische Gränze um den Pelsosee, wofür er den Neusiedlersee er- 
klärt, den Walamir zwischen die Raab und Sarvitza und den 
Widemir zwischen Drave und Save verlegt. Der Irrthum dieser 
Forscher rührt aber nur daher, dass sie in ihrer geografischen 
Erläuterung von Nordwest nach Südost fortschreiten, während 
Jornandes den umgekehrten Weg einschlägt. Sowie er aber c. 50 : 
Ornata patria civitatibus plurimis quarum prima Sirmis, extrema 
Vindomina, also von Mitrowitz an der Save nach Wien geht, so 
schlägt er auch c. 52 dieselbe Richtung ein: nam Valamir inter 
Scarniungam et aquam nigram fluvios, Theodemir juxta lacum 
Pelsois, Videmir inter utrosque manebat. Hienach sassen also die 
Gothen Walamirs, des ältesten Bruders, der auch vorzugsweise 
den Königstitel führte in Unterpannonien an der Save und Drave, 
die Gothen Theodemirs zwischen der norischen Gränze und dem 
Plattensee in Oberpannonien und die Widemirs zwischen beiden 
vom Plattensee zur Donau in der alten Provinz Valerien, im heuti- 
gen Sömögy (vgl. die Gesch. Karte). Damit stimmt überein, dass 
Eugipp jiie Hauptmacht des Gothenvolkes nach Unterpannonien 
verlegt, indem er (s. 5) sagt: Flaccitheus . . . habens Gothos ex in- 
feriore Pannonia vehementer infensos . . . und dass Theodorich hier 
den alten Gothensitz wiederfindet quondam sedes Gothorum — quae 
se nostris parentibus feliciter paruisse cognoscit (Cassiodor Var. III. 
26). — Jenseits der Donau waren die rugisch-herulischen Völker 
heraufgerückt und zwar die Rügen ober- und unterhalb des Man- 
hartsberges bis an die March; neben ihnen und vielleicht mit 
ihnen vermischt die Turcilingen, welche Mullenhoff (Berl. Abh. 
1862. 525) für die königliche Phyle der Rügen hält. Oestlich 
von diesen bis an die Eipel sassen die Heruler und zwischen den 
Flüssen Eipel und Theiss die Skiren, welche zwar Pallmann 
(Völkerw. II. 48) westlich der Heruler verlegt, aber gewiss mit 
Unrecht, da die Schlacht an der Bollia die Sitze des Skirenvolkes 
sichert. Nördlich von diesen gothischen Stämmen, wo sich von 
den Gipfeln der Tatra das ungrische Erzgebirge zwischen die 
Flussthäler der Waag, Neutra und Gran herabsenkt, sassen in 
der ursprünglichen Heimat der Vannianischen Sueven, der Baimen 
und Hinterwäldler die Sueven des Hunimund und Alarich von 
der March bis an die Theiss und hatten südlich neben den in- 
zwischen vorgedrungenen Skiren ihre alten Nachbarn und Bundes- 
genossen, die sarmatischen Jazygen, welche noch immer die 
campos et plana — die Pussten zwischen Donau und Theiss, wie 



60 II. Geschichte der beiden Gefolgschaften. 

zu Plinius Zeit, besetzt hielten. Wietersheim (Gesch. d. Völkerw. 
IV. 461) will in den Suavis des Jornandes nur Ueberbleibsel der 
Quaden und Vandalen erkennen, welche ja Alle zum suevischen 
Stamme gezählt hätten. Es ist dies natürlich nur eine historische 
Konjektur, welche für die hier auftretenden Sueven Rath schaffen 
soll, deren geschichtliche Entwicklung in diesem Landstrich man 
früher ausser Acht gelassen hat. 

Aus dieser gegenseitigen Völkerstellung erklären sich die 
kriegerischen Zusammenstösse, welche Jornandes c. 53 — 55 schil- 
dert, in ebenso einfacher als genügender Weise und ist nur be- 
züglich der Zeitbestimmung zu bemerken, dass sie vor dem Jahre 
471 eingereiht werden müssen, da in diesem Jahre der Patricius 
Aspar, welcher in diesen Händeln eine Rolle spielt, zu Konstan- 
tinopel von dem nachmaligen Kaiser Zeno ermordet wurde. Der 
Suevenherzog Hunimund unternahm 467 einen Raubzug ad prae- 
dandas Dalmatias und plünderte auf dem Wege dahin gothische 
Viehherden. Bei seiner Rückkehr verlegte ihm König Theodemir, 
um den Sueven die Lust zu solchen Uebergriffen zu verleiden, 
am Plattensee den Weg und nahm ihn durch einen nächtlichen 
Ueberfall gefangen, entliess ihn aber gütig und zur Versöhnung 
geneigt nach Suevien, nachdem er ihn vorher nach germanischer 
Sitte zu seinem Waffensohne angenommen hatte. Der Besiegte 
aber, uneingedenk der väterlichen Gnade und auf Rache sinnend, 
reizte post aliquod tempus, also etwa um 468, die benachbarten 
Skiren qui tum supra Danubium considebant und mit den Gothen 
zum Treubündniss verpflichtet in Frieden lebten, zu einem Ein- 
falle in Pannonien. Hier fiel beim Widerstände der Gothenkönig 
Walamir in verrätherischer Weise, indem ihn sein Streitross in 
unbändiger Wuth mitten in die feindlichen Lanzen stürzte, bevor 
noch der Kampf begonnen, in welchem aber die Skiren, wie der 
wohlrednerische Jornandes meldet, bis zur Vernichtung geschla- 
gen wurden. Auf diese Schlacht — ob dieselbe an der Raab 
geschlagen wurde, lässt sich aus des Jornandes Bericht nicht 
entnehmen — bezieht es sich, wenn Aventin in seiner Chronik 
fol. 295 erzählt: wiewohl auch die unsern singen und sagen, es 
sei auch König Dietmar von den Beyern und Schwaben unten 
umb die Rab erschlagen worden. Es ist dieses der erste Versuch, 
die Rabenschlacht der deutschen Heldensage, welche Pallmann 
(Völkerw. II. 464) mit Recht in den Kämpfen zwischen Odovakar 
und Theoderich um Ravenna erkennt, an ein historisches Faktum 
anzuknüpfen, aber zugleich ein sehr ungünstiges Zeugniss für die 
Verlässigkeit Aventins, mit welcher derselbe seine Quellen be- 
handelte. 

Die durch diese Niederlage ihrer Bundesgenossen erschreckten 



§. 6. Die Ereignisse des V. Jahrhunderts. 61 

Suevenkönige Hunimund und Alarich schlössen jetzt ein Schutz- 
und Trutzbündniss mit den Skiren unter Wulf und Edika, mit 
Rügen, Gepiden und Sarmaten und da sich beide kriegführende 
Theile an den Kaiser von Ostrom um Unterstützung wendeten, 
so befahl Kaiser Leo gegen den Rath des Patricius Aspar, wel- 
cher eine Neutralitätsstellung anempfahl (Priscus S. B. I. 160), 
also wahrscheinlich im Jahre 469, dem Präfekten von Illyrien, den 
Skiren mit einem Heere zu Hilfe zu marschiren. Die verbündeten 
Völker lagerten an der Eipel (Bollia), wurden aber von den 
Gothen in einem grossen Blutbade total geschlagen. Da nun die 
Sueven in der Bundesgenossenschaft von Rügen, Skiren, Gepiden 
und Sarmaten auftreten, diese aber um die mittlere Donau nach- 
gewiesen sind, so können sie nicht im heutigen Schwaben gesessen 
haben. Von den Alamannen, welche plötzlich im nächsten Ka- 
pitel erscheinen, ist hier noch keine Rede. Deshalb konnte auch 
der Rachezug gegen die Sueven im folgenden Jahre nicht nach 
der obern Donau gerichtet gewesen sein; sondern König Theo- 
demir, der jetzt nach Walamirs Tode die erste Stellung unter 
den gothischen Königsbrüdern einnahm, ging im Winter 470 über 
den festgefrornen Strom, fiel den Sueven in den Rücken und ver- 
heerte das Land, und wenn der so ruhmredige Jornandes sagt: 
vastavit et paene subegit, so darf man daraus schliessen, dass es 
mit der Unterwerfung nicht so gar viel zu bedeuten haben mochte. 
In dieses Kapitel ist nun die vielgedeutete Gränzbeschreibung der 
Suevi, welche die baiobari in ihren Osten stellt, eingeschaltet und 
wenn Jornandes hieran die Alamannen alpes errectas omnino re- 
gentes anschliesst, so zeigt der klare Thatbestand, dass diese Be- 
herrscher der rätischen Hochgebirge ebenso wenig mit Theode- 
mirs Suevenzug gemein haben, wie die Baiern mit der Sueven- 
gränze im V. Jahrhundert und nur durch einen Anachronismus 
von 100 Jahren in die Beschreibung des gothischen Rachezuges 
gekommen sind. Mittlerweile hatte Theodemirs Sohn, Theoderich, 
aus der Geiselschaft zu Konstantinopel entlassen, die sarmatischen 
Jazygen — emenso Danubio — überfallen, um sie für ihre Theil- 
nahme am Kriege wider die Gothen zu züchtigen, ihren König 
Babai erschlagen und ihnen Sigidunum (Belgrad) weggenommen. 
Dem heimkehrenden Vater brachte er ausser dem Siege den Schatz 
und die Familie des erschlagenen Königs. 

Da nach diesen Thatsachen die Sueven des Hunimund und 
Alarich nicht in Rätien gefunden werden können, sondern viel- 
mehr jenseits der Donau gegenüber von Pannonia I oder superior 
hinter der rugisch-herulischen Völkergruppe, so ergibt sich von 
selbst, dass ihre Heimath in dem Gebirgslande zwischen March 
und Theiss gelegen haben müsse, dem Siedelorte der baiwäras 



G2 II. Geschichte der beiden Gefolgschaften. 

und des regnum Vannianum Suevorum des Plinius, der Baimen 
des Ptolemäus, der Transjugitaner des Ammian, der Sueven des 
Attila. Ihre Fürsten haben gothische Namen, wie überhaupt die 
Gothen als herrschendes Volk im germanischen Osten ihren Nach- 
barvölkern, selbst den Hunnen, gothischen Typus aufdrückten 
(Köpke, D. Forsch. 137). Alarich ist nicht Alamannenkönig, son- 
dern rex Suevorum; Hunimund nicht ein zufällig gleichnamiger, 
wie Wietersheim (Gesch. d. Vlkrw. IV. 461) behauptet, sondern 
höchst wahrscheinlich- derselbe Barbarenkönig Chunimund, welchen 
der Zeitgenosse Eugipp (v. Sev. 23) als Zerstörer von Castra Ba- 
tava nennt. Wir finden also das Volk der beiden Gefolgschaften 
in derselben staatlichen Verfassung, wie zu Zeiten des Vangio 
und Sido, oder vor 100 Jahren unter den subregulis Araharis und 
Agilmund, und obwohl Dudik (I. 48) in solcher Doppelherrschaft 
die Zeichen der bevorstehenden Auflösung des Staates erkennen 
will, so erhellt vielmehr aus dem thatsächlichen Widerstände ge- 
gen die siegreichen Gothen , dass sich das hier erwachsene Volk 
mächtig gekräftigt haben müsse, um so viele Stürme, ohne unter- 
zugehen, überstehen zu können. 



§. 7. Die Ereignisse des VI. Jahrhunderts. 

Wenige Jahre nach den eben geschilderten Begebenheiten 
hatte sich die Völkerstellung an der mittlem Donau wiederholt 
geändert. Durch den Abzug der Gothen im Jahre 474 nach Italien 
und Mösien war die Strasse nach dem Süden geöffnet und zahl- 
reiche Scharen der herulisch-rugischen Völker fuhren nach Italien, 
wo Odovakar im Jahre 476 mit den germanischen Hilfstruppen 
durch Depossedirung des letzten Kaiserleins Romulus Augustulus 
dem Römerreiche in Italien ein Ende machte (Pallmann, Vlkrw. 
IL 273) und nach dem rugischen Kriege in den Jahren 487 und 
488 durch Zurückführung der Provinzialen nach Italien unter 
seinem Bruder Aonulf und dem comes Pierius selbst die Reichspro- 
vinzen Norikum und Rätia II aufgab. Die Heruler, wohl schon seit 
dem Abmarsch der Gothen 474 in ihre verlassenen Sitze in Pan- 
nonien vorgerückt, setzten sich nun auch in Norikum fest und 
bildeten in diesen Provinzen vom Inn bis an die Donau ein nicht 
unbedeutendes Reich, dessen König Rodulf selbst der Ostgothe 
Theoderich der Bundesgenossenschaft werth hielt, als der bevor- 
stehende Kampf mit den Franken ihn zu einer Verbindung mit 
andern Germanenkönigen nöthigte und den er selbst zu seinem 
Waffensohne adoptirte (Cassiod. var. III. 3, IV. 2). Die Lango- 



§. 7. Die Ereignisse des VI. Jahrhunderts. 63 

I 

barden waren auf ihrer Wandrung über die Sudeten in das obere 
Mähren gekommen; jetzt nach Besiegung und Zersprengung der 
Rügen im Jahre 488 durch den ersten Germanenkönig von Italien 
rückten sie an die Donau herab in das Rugenland und sassen da- 
selbst aliquantis annis, wohl bis circa 500. Hierauf wanderten sie 
unter König Tato et habitaverunt in campis patentibus qui ser- 
mone barbarico feld appellantur (Paul d. I. 20). Pallmann (Vlkrw. 
IL 56) sieht diese campi patentes für das Marchfeld an, welches 
aber seiner ganzen Stellung gemäss zum Rugiland gehört. Zeuss 
(D. 464) und Wietersheim (Gesch. d. Vlkrw. IV. 480) erklären 
sich mit Recht für die Theissebenen, die von den vertriebenen Ja- 
zygen verlassenen Pussten, wie denn auch Einhard in seinen An- 
nalen (ad a. 796) noch anführt, dass die Langobarden früher die 
Gegend zwischen Donau und Theiss, wo zu seiner Zeit die Avaren 
hausten, feld, campus genannt hätten. Hier nun geriethen die 
Langobarden mit den Herulern und Sueven in Krieg, von denen 
uns eigentlich nur der Letztere interessirt, während der Erstere 
bloss der Zeitbestimmung halber hier eingefügt werden rauss, da 
dieses die letzte Nachricht ist, die wir über die Sueven des Kar- 
patenlandes mitzutheilen haben (vgl. Gesch. Karte). 



Der Krieg der Langobarden mit den Herulern und 
Sueven, 504—506. 

Es liegt uns nämlich über diese Ereignisse nur eine einzige 
bestimmte chronologische Angabe vor, indem das Chron. Marceil. 
zum Jahre 512 anführt, dass die Heruler auf Befehl des Kaisers 
Anastasius in das römische Gebiet aufgenommen worden seien. 
Wenn nun Büdinger (Oestr. G. I. 57) die Niederlage der Heruler 
und ihre Wandrung von Rugiland bis an die Gränze der römi- 
schen Provinz Mösien in das eine Jahr 512 zusammendrängen 
will, so ist er hiemit ganz entschieden im Irrthum. Denn die 
Heruler sahen sich nach dem Untergange ihres Reiches im Süden 
der Donau gezwungen, über den Strom in das von den Lango- 
barden verlassene Rugiland zu entweichen (Procop II. 14). Von 
dort durch den Hunger und Mangel vertrieben, wanderten sie mit 
Weibern, Kindern und Heerden im weiten Bogen hinter der Donau 
bis an die Theiss, wo sie bei den Gepiden um Aufnahme flehten. 
Da sie aber von diesen , obwohl als Nachbarn zugelassen, in der 
ungerechtesten Weise gedrückt, ihre Weiber geschändet, beraubt 
und sie selbst mit Krieg überzogen wurden, wendeten sich die 
Reste des Volkes an den oströmischen Kaiser und wurden von 
demselben gütig aufgenommen. Soviel dürfte hienach wohl ein- 



64 II. Geschichte der beiden Gefolgschaften. 

leuchten, dass für solche Ereignisse ein grösserer Zeitraum als 
der eines Jahres angenommen werden müsse und ich glaube nicht 
zu hoch zu greifen, wenn ich für deren natürliche Entwicklung 
6 — 8 Jahre ansetze. Die Niederlage der Heruler — und sie ist 
der Stützpunkt für die Zeitbestimmung des Suevenkrieges — 
würde sonach zwischen die Jahre 504 — 506 fallen. 

Zu dieser Zeitbestimmung hat man noch zwei Hilfsangaben. 
Da nämlich Procop sagt, dass sich die Heruler nach dem Regie- 
rungsantritt des Kaisers Anastasius (491 — 518) drei Jahre lang 
ruhig verhalten hätten, so schliessen Einige, dass der Krieg der- 
selben mit den Langobarden in das Jahr 494 zu setzen sei. Aber 
die Zählung der drei Jahre mit dem ersten Regierungsjahre des 
Kaisers Anastasius zu beginnen, ist jedenfalls willkürlich; denn 
Procop sagt nicht, dass die drei Friedensjahre vom ersten Jahre 
der Herrschaft des Anastasius an zu rechnen seien, sondern nur, 
dass die Heruler, nachdem Anastasius zur Regierung gelangt, drei 
Jahre in Frieden gelebt haben. Auffallender Weise, und schon 
Pallmann (G. 0.) hat diese Bemerkung gemacht, kehrt der Zeit- 
raum von den drei Jahren auch in der sonst abweichenden Er- 
zählung des Diakon Paul wieder, indem er mittheilt, dass die 
Langobarden, nachdem sie drei Jahre in den Pussten, feld, ge- 
sessen, mit den Herulern in Krieg gerathen wären (P. D. I. 20). 
Jedenfalls sind also die drei Jahre insofern von Bedeutung, 
als sie beiderseits zugestehen, dass die Heruler und Lango- 
barden vor Ausbruch des Krieges drei Jahre neben einander in 
Frieden gelebt haben. Es würde also auch nach dieser Er- 
örterung der Ausbruch des Krieges in die Jahre 503 oder 504 
fallen. 

Hiemit stimmt nun die zweite Hilfsangabe, nämlich Theode- 
richs Einladungsschreiben an die Könige der Heruler, Warner 
und Thüringer zum Bündniss wider die herrschsüchtigen Absichten 
des Frankenkönigs Chlodwig} denn dass diese Koalition, welche 
zu Gunsten des bedrohten Westgothenreiches geschlossen wurde, 
nur vor der Schlacht von Vougle, also vor dem Jahre 507 denk- 
bar sei, damit stimmen die meisten Forscher überein (Pallmann 
IL 51). Es musste also zu Anfang dieses Jahrhunderts das He- 
rulerreich in Norikum und Pannonien noch in Macht und Blüthe 
stehen, da es nach den übereinstimmenden Berichten über die 
Vernichtungsschlacht der Heruler und die Flucht ihrer Ueberreste 
auf römisches Gebiet geradezu eine Lächerlichkeit wäre, an die 
Gründung eines zweiten Herulerreiches — man wüsste nicht wo 
und von welchen Herulern — zu denken. Abgesehen von den 
sagenhaft ausgeschmückten Erzählungen bei Procop und Paul 
über die Veranlassung zum Kriege, finde ich die wahre und 



§. 7. Die Ereignisse des VI. Jahrhunderts. 65 

pragmatische Ursache zu demselben gerade in dieser Koalition 
Theoderichs. Denn ebenso, wie sich dieser zu dem bevorstehenden 
Kampfe um conjuratae gentes bewarb, so hat sich der verschlagene 
Chlodwig gewiss auch seinerseits um Bundesgenossen umgesehen 
und da die Langobarden in den folgenden Kämpfen der Gothen 
mit den Römern und Franken sich immer besonders feindlich 
wider die Gothen erwiesen, so ist es nicht nur nicht unwahr- 
scheinlich, sondern vielmehr als politischer Griff Chlodwigs anzu- 
sehen, dass er, die schwache Seite seiner Feinde erspähend, den- 
selben durch Aufreizung der Langobarden wider die verbündeten 
Heruler in ihrem Rücken einen gefährlichen Gegner erregte. 
Diese Bedrohung ihrer schwachen Ostgränze durch die Lango- 
barden hält auch Pallmann (IL 66) in seiner gründlichen Unter- 
suchung dieses Gegenstandes, wiewohl aus andern Ursachen, für 
die Hauptveranlassung zum Kriege. Da der Abfassungsterrain für 
das Schreiben Theoderichs ein ziemlich weiter ist, nämlich von 
500 — 507, so ist man auch nicht genöthigt, den Angriff der Lan- 
gobarden als höchst wahrscheinlich nach der Schlacht von Vougle 
zu setzen; sondern der Kampf, welcher mit der gänzlichen Nie- 
derlage der Heruler und der Vernichtung ihres Reiches und selb- 
ständigen Volkslebens endete, kann ganz wohl schon in den 
Jahren 504—506 stattgehabt haben — und darum handelt es 
sich für uns zunächst, die Zeit des herulischen Untergangs fest- 
zustellen, weil sich an diesen Zeitraum der Krieg mit den Sueven 
knüpft. 

Der siegreiche Langobardenkönig Tato, welcher Helm und 
Banner seines erschlagenen Gegners Rodulf erbeutete, überlebte 
nämlich seinen Triumf nicht lange — non diu laetatus est, sagt 
Paul (I. 21), da er bald nachher von seinem Neffen Wacho er- 
schlagen wurde. Eodem tempore, fährt der Diakon Paul fort, 
Wacho super Suevos irruit eosque dominio suo suhjugavit — und 
hiemit muthmassen Zeuss (D. 464) und Forbiger (Alt. Geogr. III. 
371) seien die Sueven als Volk untergegangen, wie wir dieses von 
den Herulern und nach ihnen von den Gepiden erfahren. „Wahr- 
scheinlich," sagt Zeuss vorsichtig, „ist es mit ihnen geworden, 
wie mit den benachbarten Gepiden, sie haben sich unter den 
nachrückenden fremden Völkern verloren. u Wie ich aber schon 
in A. B. 87 anführte, liegt in der oben angezogenen Stelle gar 
kein Beleg für eine solche Annahme; denn der Prolog des Edic- 
tum Botharis, auf welchen sich Paul als Gewährsmann beruft, 
sagt nur: inclinavit Wacho Suavos sub regno Langobardorum 
(Baudi a Vesme Mon. pat. III), d. h. er demüthigte die Sueven. Wie 
ganz anders schildert derselbe Paul dagegen den Untergang der 
Heruler und Gepiden, die so vermindert waren, ut ultra non ha- 

Quitzmann, Aelteste Geschichte der Baiern. 5 



66 IL Geschichte der beiden Gefolgschaften. 

buerint Begem . . . aut Langobardis . . . aut Hunnis (den Avaren) 
subjecti gemimt I. 27. 

Es ergibt sich also aus obigen Stellen nur, dass die Lango- 
barden um das Jahr 506 einen kriegerischen Erfolg wider die 
Sueven hatten. Da nun die Langobarden im ersten Drittel des 
VI. Jahrhunderts, beziehungsweise bis 526, wo sie nach Pannonien 
übersiedelten, auf den Pussten zwischen Donau und Theiss sassen, 
so werden wir mit logischer Konsequenz an jene Sueven gewiesen, 
welche nach den Quellen des V. und VI. Jahrhunderts noch 
allein in jenen transdanubianischen Gegenden aufgefunden wer- 
den können (Wietersheim, Gesch. d. Völkerw. IV. 481) nämlich 
an die Sueven des Hunimund und Alarich (Jörn. 48 und 55) und 
sehen gerade in diesem kriegerischen Zusammenstoss mit den 
durch ihre Siege mächtig anschwellenden Langobarden — ditiores 
effecti, aucto de diversis gentibus quas superaverant exercitu, ultro 
coeperunt bellet expetere et virtutis gloriam circumquaque protelare 
(Paul I. 20) — den wahren Grund, wesshalb sich die Sueven, 
wenn sie nicht das Schicksal der Heruler haben wollten, nach 
andern Gegenden wenden mussten. Denn nicht der innere Wan- 
dertrieb allein erklärt in ausreichender Weise die Bewegungen 
ganzer Völker, sondern das Bedrohte und Drückende ihrer Lage 
und der angeborne Drang nach ungehemmter Entwicklung und 
Machtentfaltung (Pallmann, Yölkerw. II. 101). Allerdings werden 
auch noch im Jahre 568 Suavi genannt, welche neben Gepiden, 
Sarmaten, Bulgaren, Pannoniern und Norikern mit den Lango- 
barden unter Albwin nach Italien zogen und dort nach wohl 300 
Jahren in den Namen ihrer Dörfer erkannt wurden — unde us- 
que hodie eorum in quibus habitant vicos Gepidos, Bulgares, Sar- 
matas, Pannonios, Suavos, Noricos sive aliis hujusmodi nominibus 
appellamus (P. D. IL 26). Das war aber nicht das Volk, wel- 
ches sich noch vor Kurzem so tapfer mit den mächtigen Gothen 
und selbst wider die siegreichen Langobarden schlug, sondern es 
waren einzelne Scharen, welche, nach der Auswandrung der 
übrigen Volksgenossen zurückgeblieben, sich dem berühmten Führer 
anschlössen, um eine neue Heimat zu erstreiten. 

Wir haben also in diesen während der Völkerwandrung zu- 
letzt genannten Sueven die Nachkommen der Transjugitaner des 
Ammian im IV. Jahrhunderte, die Nachkommen der suevischen 
Baimen, welche im II. und III. Jahrhunderte zu den regnis Qua- 
dorum gezählt wurden, die Epigonen der beiden Gefolgschaften 
des Marbod und Catwalda. Da wir aber in den Quellen nichts 
von ihrem Untergange finden, wie von ihren Nachbarvölkern, 
den Herulern, Rügen, Skiren und Gepiden, so muss es als durch- 
aus unkritisch angesehen werden, zu behaupten, sie hätten sich 



§. 7. Die Ereignisse des VI. Jahrhunderts. 67 

unter den nachdringenden slavischen Völkern verloren. Nach- 
dem aber keine Geschichtsnachricht seitdem mehr ihren Namen 
in diesem ihrem altangestammten Sitze nennt, das Karpatenland 
vielmehr nach wenigen Jahrzehnten von slavischen Völkerschaften 
überschwemmt ist, welche sich wahrscheinlich nach dem Mareh- 
fluss den Namen Marahanen beilegten, so rechtfertigt sich der 
Schluss, dass jene ältesten Ansiedler im Karpatenlande sich 
gleich den Gothen und Langobarden nach andern noch unbesetz- 
ten Landstrichen gewendet haben müssen, um zu ungestörter 
Machtentfaltung zu gelangen. Dieser Schluss wird aber um so 
mehr an Wahrscheinlichkeit gewinnen, als es mir möglich wird, 
das hier ausgewanderte Volk mit seinem Stammnamen als Suavi 
kurz nachher, und bevor es noch unter dem Namen der Baiwaren 
(baiobari, Jörn. 55) auftritt, an der obern Donau wieder nachzu- 
weisen. 



III. Zusammenhang* der Baiwäras mit den 

Baiern. 



Die bis hieher geführte Geschichte der beiden Gefolgschaften 
hat uns das höchst wahrscheinliche Resultat ergeben, dass die 
yon ihnen abstammenden Sueven des Karpatenlandes, von den 
mächtigern Gothen und Langobarden gedrängt, und von den be- 
nachbarten Provinzen Pannonien und Norikum abgesperrt, einen 
andern Ausweg suchen mussten, um zu dem lange schon ange- 
strebten Theil an dem Erbe des römischen Westreiches zu ge- 
langen. Allerdings besitzen wir für diese Auswandrung keinen 
quellenmässigen Beleg; denn keiner der zeitgenössischen Schrift- 
steller enthält über ein solches Ereigniss eine nicht anzuzweifelnde 
Angabe. Wir wissen nur, dass in der Mitte des VI. Jahrhunderts 
die Baiwaren unter diesem Namen in ihren gegenwärtigen Sitzen 
zum ersten Male genannt werden, während dieser Name den Be- 
richten früherer Zeiten durchaus fremd ist, wodurch der Schluss 
bedingt wird, dass das Volk, das fortan unter dieser Bezeichnung 
in der Geschichte sich Geltung verschaffte, da es mit einer voll- 
kommen entwickelten Staats- und Rechtsverfassung auftrat, nicht 
erst jetzt entstanden sein konnte, sondern schon vor dieser Zeit 
unter einem andern Namen bestanden haben musste. Die ver- 
schiedenen Theorien, mit welchen man die Herkunft des bisher 
unbekannten Baiernvolkes zu ergründen suchte, entbehren aber 
gleichfalls aller Quellenbeweise und stützen sich nur auf mehr 
oder weniger wahrscheinliche Konjekturen, wie solches bei der 
Widerlegung der Bojerfabel und der Besprechung der Zeussischen 
Hypothese dargelegt worden ist. Wir haben also der Vollständig- 
keit halber nur noch die Versuche zu betrachten, welche die 
Baiern von Ueberresten gothischer Völker oder von den Lango- 
barden abzuleiten bemüht sind. 



§. 1. Abstammung der Baiern von Gothen oder Langobarden. 69 

§. 1. Abstammung der Baiern von Gothen oder Langobarden. 

Obwohl die föderalistische Hypothese, welche die Baiern 
gleich den 300 Jahre altern Bünden der Alamannen, Franken 
und Sachsen aus einer Vereinigung der gothischen Bundesvölker, 
nämlich der Rügen, Heruler und Skiren herleiten will, schon durch 
Zeuss (H. 47 — 56) und Büdinger (Oestr. Gesch. 488) gründlich 
widerlegt wurde, so findet diese Ansicht unter den nicht genauer 
Prüfenden noch fortwährend gläubige Anhänger. Zwar Gaupp 
(Thüring. Gesetz 17) und Waitz (Verfassungsgesch. Vorr.) ver- 
kennen nicht den überwiegenden Einfluss des suevisch-markoman- 
nischen Elementes in den Baiern und begnügen sich, eine Bei- 
mischung gothischer Völkerschaften anzunehmen. Aber Müllenhoff 
(H. Z. XL 286) verwirft apodiktisch jeden Gedanken an die Mar- 
komannen, weil die Baiern von den Ostseevölkern der Rügen und 
Heruler abstammten, was, beiläufig gesagt, G. Freitag die Ver- 
anlassung bietet, die Rohheit der heutigen Altbaiern als ein Erb- 
stück ihrer herulischen Ahnherren anzusehen. Wenn man nun in 
bescheidener Lernbegierde nach den Gründen solcher extremen 
Behauptungen forscht, so weiss Müllenhoff (H. Z. X. 150) nur 
anzugeben, dass die Skiren, Rügen und Heruler die seit 406 ver- 
ödeten Sitze der Quaden und Markomannen eingenommen hätten 
und mit dieser Wohnsitzveränderung scheint er das tertium com- 
parationis zwischen den Ostseevölkern und Baiern gefunden zu 
haben. Zwar ist die Quelle dieser Behauptung nirgend angegeben 
und wir wissen auch aus Eugipp und Jornandes nur, dass und 
zwar erst in der zweiten Hälfte des V. Jahrhunderts die gothi- 
schen Bundesvölker an die mittlere Donau heraufgerückt seien 
(IL §. 6, S. 59). Von ihrer angeblichen Verwandlung aber in Baiern 
enthalten die gleichzeitigen Quellen nicht das Mindeste. Zwar 
Rudhardt (146) behauptet, dass die Rügen vor den siegreichen 
Langobarden in westlichere Gegenden gezogen wären. Dies be- 
ruht aber auf einem Irrthum, indem in den angezogenen Stellen 
von den Rügen gar nicht die Rede ist, sondern Procop und Paul 
diak. von der Auswandrung der geschlagenen Heruler sprechen. 
Dagegen sagt Procop (IL 14 und III. 2) ausdrücklich, dass die 
Rügen, insofern sie nicht bereits mit Odoakar nach Italien gezo- 
gen waren, sich dem Zuge der Ostgothen unter Theoderich an- 
geschlossen hätten. Ein gleicher Irrthum ist es, wenn Jornandes 
c. 3 den Herulerkönig Rodulf bei Theoderich Aufnahme finden 
lässt, da dieser nach dem übereinstimmenden Zeugnisse des Pro- 
cop und Diakon Paul in der Vernichtungsschlacht mit den Lan- 
gobarden den Untergang fand. Diese Angabe des Jornandes be- 
ruht wahrscheinlich nur auf einer Verwechslung des Herulerkönigs 



70 HI. Zusammenhang der Baiwäras mit den Baiern. 

Rodulf mit dem Rugierkönig Friedrich, welcher nach Eugipp S. 39 
allerdings vor Odoakars Angriff flüchtend bei Theoderich in Mö- 
sien Schutz suchte (Pallmann, Vlkrw. II. 412), und dessen Rügen 
insbesondere den Zug der Ostgothen nach Italien mit veranlassten 
(Ennodius p. 6). Die wechselnden Schicksale dieser Söldlinge, die 
sich bald mit, bald wider die Gothen schlugen, interessiren uns 
nur insofern, als eine Nachricht von ihnen mittheilt, dass sie nach 
Odoakars Untergang zum Theil mit dessen Bruder Aonulf nach 
den Donauländern entwichen seien — devicto fratre ejus Honoulfo 
et trans confinia Danubii effugato Isidor Hisp. zur era 545. Da- 
mit ist aber nicht entschieden, ob sich die Flüchtlinge in Baiern 
oder einem andern Donau -Uferland festsetzten, ganz davon ab- 
gesehen, dass man von einer solchen Söldnerschar nicht ein Volk 
wie die Baiern ableiten kann. — Von den Herulern berichten 
Procop und Diakon Paul übereinstimmend, dass sie sich nach 
ihrer Niederlassung im oströmischen Gebiete getrennt hätten und 
der bei den Byzantinern verbliebene Theil wird noch öfter von 
Procop II. 14. 15, III. 13. 33 erwähnt, sass aber zwischen dem 
aurelianischen Dacien und Mösien, während der andre Theil des 
Volkes nach der alten skandinavischen Heimat zurückwanderte. 
Ueber den Ausgang der herulisch-rugischen Völkergruppe vergleiche 
Pallmanns gründliche Darlegung in seiner Geschichte der Völker- 
wanderung, Bd. IL — Es sind also nur die Skiren noch zu be- 
achten, welche, durch die Vertilgungsschlacht an der Eipel um 
ihre Selbständigkeit gebracht, sich zweifelsohne unter ihren mäch- 
tigern Verbündeten, den Sueven des Hunimund, verloren, d. h. 
mit denselben verschmolzen haben, insoweit sie nicht in oströmi- 
schem Söldnerdienste (Procop I. 1) unter Odoakar zum Sturze 
des weströmischen Reiches beitrugen (Jornandes 46). 

Wenn man also nicht eine windige Konjektur dem klaren 
Wortlaute der Quellenzeugnisse vorzuziehen beliebt, so muss man 
eingestehen, dass die Letztern keinerlei Anhaltspunkte darbieten, 
aus denen sich auf Ansiedlung der gothischen Bundesvölker in Vinde- 
likien schliessen Hesse. Man hat zwar aus dem Ausdrucke genelogia, 
womit in der l. Baiwar. die fünf Adelsgeschlechter des Volkes 
bezeichnet werden, den Schluss ziehen wollen, dass diese so aus- 
gezeichneten Geschlechter die Fürstenfamilien der in den Baiwaren 
aufgegangenen, früher selbständigen Völkerschaften oder Gau- 
fürsten gewesen seien (Landau, Territor. 334; Contzen, Bair. 
Gesch. 156; Buchner, Völkervereine 61). Hiedurch würde aber 
die wahre Bedeutung dieses Wortes in unserm ältesten Rechts- 
buche gänzlich verdreht werden, welches durchaus nichts mit der 
spätem Beschränkung des Wortes auf dynastische Genealogien 
gemein hat. Denn dieser technische Ausdruck bedeutet nur 



§. 1. Abstammung der Baiern von Gothen oder Langobarden. 71 

schlechtweg den Geburtsstand und wird an andern Stellen, z. B. 
I. 8, II. 4, VIII. 14 etc. ohne alle Beziehung auf den Adel an- 
gewendet, ja im Rechtsbuche selbst X. 1 durch qualitas erläutert 
(R. V. 84). Ausserdem bemerkt Büdinger I. 489 sehr richtig, dass 
man hohen Adel deshalb noch nicht für herabgekommene, depos- 
sedirte Fürstenhäuser zu halten habe, und auch Waitz I. 77 
trägt Bedenken, den Adel nur aus Geschlechtern entstehen zu 
lassen, welche, ursprünglich zur Königswürde berechtigt, durch 
Vereinigung und Unterwerfung ihre frühere Bedeutung verloren 
hätten. 

Nachdem die Vergleichung der l. Baiw. mit den übrigen deut- 
schen Volksrechten die Thatsache festgestellt hatte, dass in unser 
ältestes Rechtsbuch auch Kapitel aus dem westgothischen Gesetze 
eingeschaltet seien, so kann es nicht wunder nehmen, dass sich 
Forscher hiedurch zu dem Schlüsse verleiten Hessen, es möchte 
sich hienach wenigstens eine theilweise Abstammung der Baiwaren 
von gothischen Völkern begründen lassen (Waitz, Verfassungs- 
geschichte I. 260), weil sich Verwandtschaften und Gegensätze in 
den Volksrechten nur aus dem gesammten Volksleben erklärten 
(Gaupp, Thür. Ges. 24). Eine eingehende Prüfung dieses Wechsel- 
verhältnisses zwischen der l. Baiw. und Visigoth., wie ich sie mir 
in meiner R. V. der Baiwaren zur Aufgabe machte, erweist aber 
eine solche jedenfalls voreilige Annahme als durchaus illusorisch. 
Denn in diesem Falle müssten die mit dem Gothenrechte über- 
einstimmenden Sätze über das ganze Gesetzbuch, namentlich über 
dessen erwiesenen ältesten Theil verbreitet sein, während in Wirk- 
lichkeit die aus der Antiqua Beccaredi nachzuweisenden 16 Pa- 
rallelen (Roth, Entstehung der l. Baiw.) und einige Anklänge an 
die l.Visig. bloss in einigen nachweisbar später dem Gesetzbuche 
zugefügten Titeln in gewissermassen unvermittelter Stellung zu 
deren übrigem Inhalte sich vorfinden. Diese unvermittelte Stellung 
und insbesondere die wörtliche Uebernahme aus der seit dem 
VII. Jahrhundert ausser Brauch und in Vergessenheit gekommenen 
Antiqua lassen jene Stellen nur als kopieartige Einschübe einer 
fremden Redaktion erscheinen, von welchen kein umsichtiger For- 
scher sich einen Schluss auf das Abstammungsverhältniss der 
Baiern erlauben wird (R. V. 400 und 402). 

Geben uns also die Quellen auch gar keine Anhaltspunkte, 
in den Baiern eine Vereinbarung gothischer Völker sehen zu 
können — wobei überdies noch ganz unerklärlich bliebe, wie der 
neue Völkerverein zu dem Namen der Baiwaren gekommen — so 
will ich nicht in Abrede stellen, dass einzelne Andeutungen den 
Schluss gestatten, dass gothische Ueberreste in Vindelikien und 
Rätien von den einwandernden Baiwaren vorgefunden und auf 



72 III. Zusammenhang der Baiwäras mit den Baiern. 

kriegerische oder friedliche Weise assimilirt worden seien. Diese 
Andeutungen betreffen zunächst die Sprache der Baiern, welche, 
obwohl von unsern ältesten Denkmalen angefangen, dem althoch- 
deutschen Sprachkreise angehörend, dennoch gleichsam inselför- 
mige Spuren des Gothischen darbietet. Ich habe sie in meinem 
R. V. der Baiwaren 402 und 403 zusammengestellt und es muss 
allerdings auffallen, dass sie grösstentheils mit dem tirolischen 
Gebirgslande zusammentreffen, wo der Diakon Paul II. 3 bei den 
Breonen noch einen Ueberrest der untergegangenen Heruler an- 
gibt — Jiabuit Narses certamen adversus Sindwäldum regem Breb- 
torum (Brentorum, Brionum etc.) qui adhuc de Herulorum stirpe 
remanserat, quem (quam) secum in Italiam veniens Odoacar ad- 
duxerat. Da nun Agathias (Muratori I. 387. 391) den Sindwald als 
einen Herzog der Heruler kennt, welchen Narses nach dem Tode 
des Phulkaris dem verbündeten Volke vorgesetzt hatte, so dürfte 
der Schluss gerechtfertigt erscheinen, dass Sindwald, nach Selb- 
ständigkeit und königlicher Machtvollkommenheit strebend, 
sich mit seinen Herulern im Gau der romanisirten Breonen, 
d. h. im tirolischen Innthale niedergelassen habe.*) Wenn man 
ferner berücksichtigt, dass Narses nach dem Tode des Go- 
thenkönigs Tejas den überlebenden Ostgothen gestattete, mit 
Hab und Gut Italien in Frieden zu verlassen, und dass die- 
selben sich über Pavia ins Gebirge zogen (Procop IV. 35), 
so wird man es nicht übereilt finden, wenn Steub (Rät. Ethnol. 
103) in dem Orte Gozzinsazze am Brenner eine Erinnerung an 
den Namen der Gothen findet. Noch im XII. Jahrhundert, wie 
dieser Geschichtsforscher nachweist, wurde in einer Gegenüber- 
stellung älterer und jüngerer Volksnamen das veraltete Gothi 
durch das neuere Meranare erklärt, woraus also erhelle, dass 
man noch in so später Zeit die Meraner und Etschthaler als die 
legitimen Abkömmlinge der Gothen ansah. Dies Zugeständniss 
einer partiellen Aufnahme gothischer Volksreste in das mit dem 
VI. Jahrhundert zwischen Böhmerwald und Wälschland herrschend 
auftretende Volk der Baiwaren erschöpft aber auch Alles, was 
ein umsichtiger Forscher nach den Quellenaussagen zu schliessen 
sich erlauben darf, und es kann somit von einer Abstammung 
der Baiern von gothischen Völkern in keiner Weise die Rede 
sein. **) 



*) Die Brondinge der Beowulfsage (Brantinge, Brenten; Müllenhoff, 
Nordalb. Stud. 154) lasse ich bei Seite, da sie an der Ostsee sassen und zu 
Anfang des V. Jahrhunderts unter den Dänen verschwanden. 

**) Auf Freybergs frühere Ansicht, die Agilulfingen und mit ihnen die 
Baiwaren von Herulern und Skiren abzuleiten (Beitr. 1. 1), komme ich in der 
2. Abtheilung zu sprechen. 



§. 1. Abstammung der Baiern von Gothen oder Langobarden. 73 

Wie die Gothen wurden auch die Langobarden in neuerer 
Zeit mit den Baiern in Stammesbeziehung gebracht. Freyberg 
(Erzähl, aus d. b. Gesch. I. 63) hält die Letztern für eine Volks- 
abtheilung der Langobarden, welche Baias bewohnte und daher 
ihren Sondernamen schöpfte. Gründe für diese Behauptung weiss 
der Verfasser keine andern anzugeben, als die in der spätem 
Geschichte so vielfach hervortretende innige Verbindung zwischen 
beiden Völkern, welche daher auch überzeugend auf gleichen Ur- 
sprung und gleiche Schicksale zurückweise. Man sieht, dass 
hier nur das mittlerweile von Zeuss ans Licht gezogene Baias 
des A. R. mit den baierisch-langobardischen Fantasien Koch- 
Sternfelds in Verbindung gebracht wurde, um dem Volksnamen 
eine passende Ableitung zu verschaffen. Denn eine innige Wechsel- 
beziehung kann bei Völkern nicht überraschen, welche seit dem 
VI. Jahrhundert in steter und nächster nachbarlicher Berührung 
standen, ohne dass man deshalb ohne weitere Beweise an ein 
Abstammungsverhältniss zu appelliren nöthig hätte. 

Ein so minderzähliges Volk, als welches die Langobarden 
immer erscheinen (Tac. G. 40, Paul. d. I. 7 numero exigui), wel- 
ches in Mauringa auf seiner Wandrung zur Vermehrung seiner 
Krieger eine Anzahl von Knechten freilassen musste (P. d. I. 13) 
und zu seinem Zuge nach Italien von allen umliegenden Völkern 
Hilfsscharen und noch ausserdem 20,000 Sachsen mit sich führte, 
konnte unmöglich ein so starkes Volk, wie die Baiwaren schon 
im VI. Jahrhundert erscheinen, abgeben, ohne dass dieses Ereig- 
niss von ihren Geschichtschreibern, dem zeitgenössischen Triden- 
tiner Secundus und seinem Nachfolger Paulus diaconus, hätte an- 
gemerkt werden müssen. Das gänzliche Stillschweigen dieser 
Beiden, obwohl wegen der Nachbarschaft der Baiern oft Erwäh- 
nung geschieht, reicht schon hin zur Aburtheilung dieser Konjek- 
tur. Ausserdem aber, wenn wir die Rechtsgewohnheiten beider 
Völker vergleichen, so lehrt uns eine Parallelisirung der Satzun- 
gen des Edictum Botharis mit den Titeln der l. Baiivar., dass 
dieselben so weit auseinander gehen, um nur auf dem allgemein- 
sten Standpunkte des germanischen Rechtes, oder durch das 
erhöhte Wehrgeld der Weiber mit den Normen des Suevenrechtes 
einige Gleichungen auffinden zu lassen (R. V. 387). Solche An- 
knüpfungspunkte an die suevische Stammesverwandtschaft, wie 
insbesondere der in der langobardischen Urgeschichte wieder- 
kehrende Mythus von den ausgesetzten Kindern, zunächst in 
suevisch - baierischen Sagen heimisch, veranlassten auch Grimm 
(D. S. I. 698), die Langobarden dem grossen Stamme der Sueven 
beizuzählen, ohne deshalb die eingestandene vielfache und enge 
Berührung mit den Baiern zu einem Abstammungsbeweis nöthigen 



74 III. Zusammenhang der Baiwäras mit den Baiern. 

zu wollen. Auch in den aufbewahrten Worten der alten Lango- 
bardensprache — vor ihrer Romanisirung kann ich nur die schon 
von Grimm nachgewiesene Uebereinstimmung mit dem althoch- 
deutschen Vokalismus zugeben, während die Konsonanten zwar 
hin , und wieder die althochdeutsche Lautverschiebung zeigen, 
sonst aber meist noch auf der Stufe der niederdeutschen Laut- 
verschiebung stehen und sich dadurch von dem althochdeutschen 
Konsonantism der baierischen Worte charakteristisch unterschei- 
den. Dies lehrt eine Vergleichung langobardischer Rechtstechni- 
cismen mit ähnlichen Glossen aus dem Baiwarenrecht: z. B. lgb. 
Anegrip mit b. horcrif; gahagium mit Jcaheo; iderzon mit etorcartea 
und ezzisczun; guechorjn mit horcrif; maruuorf mit marchfalli; 
morh, morth mit murdrida; oberus mit hoveruns; plodraub mit 
uualaraupa; pulsaib, puslahi mit pulislac; rahai, rairaub mit 
hreuauunti; guidrigilt mit uuirngeldum. (Vgl. Ed. Langob. in Baudi 
a Vesme Mon. pat. III.) 

Eine Ableitung der Baiwaren von den Franken, wie sie Math. 
Koch (Oestr. und Baierns Bevölkerung) versuchte, hätte wohl 
nicht die eingehende Widerlegung verdient, welche ich dieser 
Schrift in meinem B. A. 33 ff. angedeihen Hess; denn abgesehen 
von den historischen Widersprüchen, welche ich ihr dort entgegen- 
hielt, lässt sie jeder Titel, jedes Kapitel unsers ältesten Rechts- 
buches als eine bare Unmöglichkeit, als eine durchaus unbegrün- 
dete Fantasterei erscheinen, welche ihren Erfinder durch Unkennt- 
niss des sprachlichen und historischen Materiales und willkürliche 
Deutung der Thatsachen neben die Bojenschwärmer Pallhausen, 
Koch-Sternfeld und Aehnliche zu stellen zwingt, deren Behaup- 
tungen vielleicht den oberflächlichen Leser zu unterhalten ver- 
mögen, dem vertrauten Forscher aber höchstens ein Achselzucken 
abnöthigen. 

§. 2. Die Urheimat der Baiern. 

Nachdem uns die Untersuchung über die thatsächlichen Beweise 
für die Abstammung der Baiern (I. §. 3 S. 16) an den suevischen 
Hauptstamm des germanischen Volkes gewiesen hat, so dürfte es 
kaum überraschen, die Herkunft der Baiern mit ihren suevischen 
Stammvätern an den skandinavischen Berg Sevo (mons coagulatus 
am Lebermeere, nord. Sefa-fiöll) und das mare Suevicum ange- 
knüpft zu sehen und zwar um so natürlicher, als unsre ältesten 
Sagen die Hauptvölker der Germanen über Meer nach Deutsch- 
land gelangen lassen. Ich hätte hiezu um so gegründetere Ver- 
anlassung, als sich bei den Baiern bis in die jüngste Zeit noch 
Sagen und Sitten erhalten haben, welche darauf hindeuten, dass 



§. 2. Die Urheimat der Baiern. 75 

ihre Vorfahren ursprünglich ein meeranwohnendes Volk gewesen 
sein müssen. Hiefür zeugt die heidnische Verehrung der Wanen, 
eines Göttergeschlechtes, welches insbesondere der Schifffahrt 
vorstand, und vor Allem die Sitte der Leichenbestattung in 
Schiffen, welche, sowie sie bei den Ostseevölkern bezeugt wird, 
auch in Alamannien und Baiern traditionelle Belege nachweisen 
lässt (H. R. 265 und 297), und ich habe dafür eine nicht zu 
unterschätzende weitere Hindeutung darin gefunden, dass unser 
ältestes Rechtsbuch unmittelbar hinter den Satzungen, welche die 
Leichenbestattung betreffen, zwei Kapitel einschaltet, welche vom 
Gebrauche oder Diebstahle fremder Schiffe handeln (l. Baiiv. XIX. 
9 und 10) — eine Zusammenstellung, welche einzig und allein 
unter der obigen Anschauung ein organisches Verständniss er- 
möglicht (R. V. 304). Zwar hat die neuere Sprach- und Geschichts- 
forschung durch Aufstellung des arischen Stammvolkes der Indo- 
germanen der alttestamentaren Tradition von der Abstammung 
des Menschengeschlechtes aus Asien und von Einem Menschen- 
pare kräftigst unter die Arme gegriffen und unsre einheimischen 
Sagen von einer Herkunft der deutschen Völkerstämme aus dem 
Norden vornehmer Weise in das Reich der Fabeln verwiesen. 
Indessen ist das Urtheil über diese dunkelste Geschichtspartie 
noch lange nicht endgültig gesprochen ; denn die Volkssage kann 
nichts erfunden haben, was dem Volke gänzlich fremd gewesen 
wäre, und wenn die hebräisch-mosaische Sage vom Paradiese und 
das darauf gebaute Dogma von dem Sündenfalle und der Erb- 
sünde die Abstammung des Menschengeschlechtes aus Asien zu 
ihren theokratisch- hierarchischen Gebäuden bedurften, so haben 
dagegen die neuesten Forschungen über das Alter des Menschen- 
geschlechtes höchst schätzbare Belege zu Tage gefördert, welche 
die Sagen des europäischen Menschenstammes von der meer- 
umflossenen Insel Atlantis und Skandinavien, der vagina gentium, 
nicht so ganz aus der Luft gegriffen erscheinen lassen. 

Ohne übrigens bis zu diesen äussersten Gränzen zurückgehen 
zu wollen, wurde schon in frühester Zeit unsrer einheimischen 
Chronisten die Heimat der Baiern in Armenien gesucht und der 
Sänger des Annoliedes singt im XII. Jahrhundert, wörtlich der 
Kaiserchronik v. 295 — 322 folgend: 

V. 310. dere geslehte quam wilin ere 

von Armenie der herin, 

da Noe uz der arkin ging 

du'r diz olizui von der tubin intfing. 

Iri ceichin noch du archa havit 

uf den berg in Ararat .... 

Man dürfte wohl durch die beiden letzten Verse zu dem 
Schlüsse geführt werden, dass die Baiern früher ein Schiff in 



76 III. Zusammenhang der Baiwäras mit den Baiern. 

ihrem Feldzeichen trugen, obwohl ich hiebei weniger an die Arche 
Noe auf dem Berge Ararat denken möchte, sondern vielmehr an 
die Liburne der taciteischen Isis erinnert werde, welche die 
Donausueven als Symbol der Göttin Isa herumführten (Tac. G. 9). 
Bei dem Hange der mittelalterlichen Chronisten, die Stammväter 
aller Völker in der Arche Noe unterzubringen, und den Umlaut- 
formen, unter welchen der germanische Stammheros Irmin in den 
Völkertafeln des IX. — XL Jahrhunderts als Ermenus, Armeno, 
Armen (M. g. X. 314) auftritt, wird es leicht begreiflich, dass 
Bernh. noricus, Andreas presb. und Andre in ihren baierischen 
Chroniken begierig nach dem benachbarten Armenien am Fusse 
des Ararat griffen, um ihren „Babaren" das höchste Alter zu 
sichern. Man war auch gleich zur Hand, diese Schulmeisterfabel 
durch die bis in die Gegenwart gläubig fortgeschleppte ßeiseente 
zu unterstützen, dass es in Armenien noch in später Zeit baierisch 
Redende gegeben hätte : noricorum in ultimo Oriente circa Arme- 
niam vel Indiam usque hodie manet origo, quod pene omnibus no- 
tum a probatissimis etiam nuper accepimus qui peregrinati illuc 
bauarizantes audierunt, sagt in seiner hist. de fundatione monasterii 
Tegerns. der Mönch Froumund, welcher dem X. Jahrhundert zu- 
geschrieben wird, aber nach dem Anfang obiger Stelle, welche 
eine fast wörtliche Uebersetzung der Kollateralstelle des Anno- 
liedes ist, um zwei Jahrhunderte später gesetzt werden muss. *) 
Dem Bojisteneiferer Pallhausen ist natürlich dieses bavarizantes 
noch keineswegs schlagend genug, sondern er lässt einen gewissen 
Ign. Bobiensis aussagen: in asiatica Friderici Ahendbarbi expedi- 
tione populi prope Armeniam reperti sunt, qui sermone boico ute- 
bantur (Bei. 138). Also baierisch oder gar bojisch redende Völker 
seien um Armenien bei dem Kreuzzuge Kaiser Friedrichs L, der 
gar nicht nach Armenien kam, gefunden worden, und das sei ein 
Beweis für die Abstammung der Baiern aus Armenien!? Die 
Verschleppung falscher oder absichtlich erfundener Nachrichten, 
um sich die weitere Forschung zu erleichtern, liegt hier so deut- 
lich auf platter Hand, dass jedes weitere Wort hierüber von 
Ueberfluss wäre. 

Da nun aber das hohe Alter und die weite Verbreitung der 
Sage von der armenischen Herkunft der Baiern uns in gleicher 
Weise veranlassen muss, derselben und ihrer Entstehung auf den 
Grund zu sehen, so leitet uns die vergleichende Sprachforschung, 
wie schon Grimm (Gr. 3. Aufl. I. 11) trefflich ahnte, zu dem Na- 
men des Stammheros Armen, Earraan, Irmino, dem dritten Sohne 



*) Annol. 316: Man sagit daz dar inhalvin noch sin Die div Diutischin 
sprechin Ingegin India vili verro. 



§. 2. Die Urheimat der Baiern. 77 

des göttlichen Mannus, von welchem der dritte und grösste Theil 
der binnenländischen Völker von Grossgermanien den hieratischen 
Namen der Hermionen empfing. Dieses Herminonenland erstreckte 
sich von der Elbe bis zur Donau und Theiss, und wenn Aventin 
in seiner Auffassung der Abstammungsfrage sagt: „die Beyern 
sein kommen aus Hermenien, das ist aus Behem und Behemer 
Wald", so trifft er den Kern der Sage von der armenischen Her- 
kunft, indem er uns die Verwandtschaft der Baiern mit den her- 
menischen Donausueven vor Augen hält, welche die Isidische Li- 
burne als Religionssymbol oder als cumbol — Feldzeichen herum- 
führten, wie noch jetzt die Volkssage in baierischen Landen einen 
Schiffschlitten als Attribut der alten Heidengöttin in der wilden 
Jagd ihren jährlichen Feierumzug andeutungsweise halten lässt 
(H. R. 121). 

Wenn uns somit die Untersuchung über die Urheimat der 
Baiern von dem sagenhaften Armenien auf den Hermionenboden 
leitet, so muss es einigermassen überraschen, dass uns auf dem- 
selben bereits im VII. Jahrhundert der Name des fränkischen 
Herzogthums Baiwarien in dem byzantinischen Landschaftsnamen 
Bagibareia — Bajiwaria begegnet. Weniger zwar dürfte einen mit 
der Geschichte der Völker- und Gegendennamen und ihrem Wan- 
del vertrauten Forscher diese Thatsache erstaunen , als vielmehr, 
wie diese Nachricht so lange von der Geschichtsforschung unge- 
nützt bleiben und selbst Zeuss nichtachtend über dieselbe hin- 
weggehen konnte (D. 368 Anm.). Denn in der Mitte des X. Jahr- 
hunderts berichtet der Kaiser Konstantin Porfyrogeneta in der 
unzweideutigsten Weise, dass im Jahre 640 eine Gesandtschaft 
der Chrowaten, welche damals jenseits Bagibarien sassen, zum 
Kaiser Heraklius um Ertheilung von Ländereien geschickt worden 
sei (Konst. Porf. S. B., V. d. Reichsverwlt. 30). Ueber die Lage 
von Grosschrowatien im VH. Jahrhundert hinter den Karpaten 
kann durchaus kein Zweifel herrschen, da die Chrowaten c. 13 
als die nördlichen Nachbarn der Magjaren (Türken) angegeben 
sind. Der kaiserliche Schriftsteller bezeichnet also unzweifelhaft 
mit seinem Bagibarien die Gegend am südlichen Abhänge der 
nördlichen Karpaten. Ich habe nun in meinem A. B. 68 ff. bei 
Erörterung des Namens Bagibareia umständlich gezeigt, dass der- 
selbe weder von babie göre durch Umstellung aus Altweiberbergen, 
noch von Vagihori, Waagbergen, hergeleitet werden könne. Da 
aber Konstantin, wenn er Gelegenheit hat, von Baiern zu reden, 
dieses Herzogthum unter dem Namen der Franken begreift (c. 13 
und 40), an einer andern Stelle aber den im X. Jahrhundert 
bräuchlichen Namen Baioure — Baioaria anwendet (Von den 
Titulaturformen IL 48), so müsste es jedenfalls wenig kritisch 



78 III. Zusammenhang der Baiwäras mit den Baiern. 

erscheinen, wollte man mit Zeuss und Schafarik (Sl. Alt. II. 245) 
annehmen, der kaiserliche Schriftsteller habe mit dem Bagibareia 
des VII. saec. das anderwärts genannte Baioure des X. saec. ver- 
standen und nur seine Gränzen zu weit nach Osten verzogen. 

Nach reiflicher und parteiloser Erwägung dieser Verhältnisse 
glaube ich mich zu dem Schlüsse berechtigt, der Gegendname 
Bagibareia habe im VII. Jahrhundert noch die Landschaft am 
südlichen Abhänge des Tatragebirges bezeichnet und sei von den 
ortsbekannten Chrowaten nach Konstantinopel gebracht worden, 
wo uns der Kaiser Konstantin denselben aus der altern Mitthei- 
lung aufbewahrte, nicht ahnend, in welch nahem Zusammenhang 
derselbe zu dem ihm bekannten Namen Baioure — Baioaria — 
seiner Zeit stehe. Ich glaube mich zu diesem Schlüsse um so mehr 
berechtigt, als es eine vielfach nachweisbare Erscheinung ist, dass 
Gegenden und ganze Landstriche noch längere Zeit den Namen 
von Völkern bewahren, welche einstmals dort hausend dieselben 
längst verlassen haben. Man denke an Böhmen und Andalusien, 
welche noch heutigentags das Andenken an die Bojer und Van- 
dalen verewigen. So hiess das ganze Westgothenland in Gallien 
gothica sors (Charta div. reg. Franc, vom Jahre 806), die gallische 
Provinz Septimanien noch Jahrhunderte lang Gothia (Ch. div. a. 
837), die Gegend um Poitiers Thaifalia von den Thaifalen (Gaupp, 
Ansiedl. 385). Dakien behielt den Namen der Daker lange nach- 
dem dort schon Gothen, Hunnen und Gepiden sassen und führte 
von Letztern noch im IX. Jahrhundert den Namen Gipidia in 
qua nunc Unorum (Avaren) gens habitare dinoscitur (A. R. I. 11). 

Hören wir nun im obigen Berichte auch nichts mehr von 
einem Volke, das im VII. Jahrhundert am Fusse der Tatra der 
Träger jenes Namens gewesen wäre, so bestätigt uns doch diese 
Thatsache die oben II. §. 7 ausgesprochene Vermuthung, dass 
ein Volk, das den Namen der Baiwaren trug, in jener Gegend 
gesessen haben müsse, um ihr den Namen Bagibareia — Baiwaria 
— für längere Zeit aufzudrücken und wir haben damit die Ur- 
heimat der Baiern im Hermionenland , im sagenhaften Armenien 
aufgefunden. 

Zwei Jahrhunderte rückwärts war diese Gegend an den Kar- 
paten unter dem Namen Bajas bekannt, da der ungenannte Geo- 
graf von Ravenna IV. 18 ausdrücklich angibt, dass er seine Dar- 
stellung dieses Landstriches den Mittheilungen des gothischen 
Weltweisen Markomir entnahm, und die Gothen im V. Jahrhundert 
die Donauländer verliessen. Wir haben also hier wieder die Aus- 
sage eines ortskundigen, zeitgenössischen Berichterstatters, welcher 
uns durch die Dunkelheit früherer Jahrhunderte, wenn auch mit 
einer spärlichen Leuchte hindurch hilft. Denn, wenn wie oben I. §. 4 



§. 3. Die Yolksmehrun?. 79 

u. II. §. 1, S. 17 u. 32 nachgewiesen wurde, dass Baias des A. R. 
niemals Böhmen, sondern nur das östlich gelegene Karpatenland 
bezeichnen kann; wenn sich dieser Gegendname nur aus baiwäras 
entwickelt haben konnte und nicht aus boihaemum: so führt uns 
die geschichtliche Forschung Schritt für Schritt zu einem Volke 
vom herminonischen Suevenstamme , welches in diesem Lande 
durch fünf Jahrhunderte gross wuchs, und dessen Name der Ge- 
gend noch geblieben war, nachdem es schon anderthalb hundert 
Jahre das urheimische Karpatenland verlassen hatte, um sich eine 
neue Heimath an der obern Donau zu gründen. 

Da wir nun das in dieser Gegend Baias ursprünglich ange- 
siedelte Volk aus zeitgenössischen Berichten genau kennen, da 
wir Gelegenheit hatten, seine Geschichte unter den wechselnden 
Namen der Vannianischen Sueven, der Baimen, der sogenannten 
transjugitanischen oder Gebirgsquaden und endlich wieder der 
Sueven bis in das VI. Jahrhundert zu verfolgen; da ferner die- 
selbe Gegend nach anderthalb hundert Jahren den Namen Bai- 
warien trägt und die in ihrer neuen Heimat auftretenden Bai- 
waren nach thatsächlichen Beweisen ein oberdeutsches Volk vom 
Stamme der herminonischen Sueven sind: so dürfte nach den 
Regeln der historischen Kritik der Beweis zur höchsten Wahr- 
scheinlichkeit erbracht sein, dass die Baiern von den Nachkommen 
der beiden markomannischen Gefolgschaften des Marbod und 
Catwalda — baiwäras — abstammen. 

Hiemit ist aber eigentlich die Abstammungsfrage als gelöst 
zu betrachten und ich will zur Vervollständigung des Beweises 
nur noch einige Erörterungen beifügen, welche die Volksmehrung 
und die im Karpatenlande nach der Auswandrung zurückgeblie- 
benen Ueberreste und Erinnerungen an die alten Einwohner be- 
treffen, ferner einige Punkte berühren, welche eine Gleichung in 
der Staatsverfassung zwischen den Baiwaren und den Karpaten- 
sueven ermöglichen, die Stellen besprechen, welche die Ankunft 
der Sueven im obern Donauland berühren und mit einer Ent- 
wicklung des neu auftauchenden Volksnamens schliessen. 



§. 3. Die Volksmehrung. 

Unter die wenigst bedeutenden Einwürfe, welche man gegen 
die Ableitung der Baiwaren von den beiden Gefolgschaften erhoben 
hat, gehört die Behauptung, dass es eine Unwahrscheinlichkeit in 
sich schlösse, aus so minderzähligen Parteigängern, welche die 
Anzahl von ein Par hundert Männern nicht überstiegen haben 
könnten, ein ganzes Volk, als welches die Baiern doch bereits im 



80 III. Zusammenhang der Baiwäras mit den Baiern. 

VI. Jahrhundert in die Geschichte träten, erwachsen zu lassen. 
Dennoch will ich diesen Einwurf nicht unbesprochen umgehen; 
denn derselbe beruht nur auf einer Unkenntniss der Populations- 
gesetze und trägt den Verhältnisszahlen, unter welchen sich 
jugendkräftige Völker entwickeln, nicht die gebührende Rechnung. 
Ich könnte hiergegen anführen, dass die ältesten Stammsagen 
der deutschen Völker dieselben aus den bescheidensten Anfängen 
hervorgehen lassen. So landen die Gothen mit drei Schilfen an 
der diesseitigen Küste (Jörn. c. 17), die Angelsachsen übersetzen 
die Nordsee gleichfalls in drei Langschiffen (Bedal. 15), die Lan- 
gobarden werden bei ihrem Auszuge aus Skandinavien als numero 
exigui angegeben (Paul diac. I. 7). Und dennoch entwickelten sich 
in ein Par Jahrhunderten aus diesen geringen Keimen mächtige 
und siegreiche Völker. 

Da man aber sagenhafte Anfänge nicht als geschichtliche Be- 
weise gelten lässt, so wenden wir uns zu historischen Thatsachen. 
Die Kimbern und Teutonen hatten nach Cäsars Angabe (b. g. II. 
29 und 4) den grössten Theil ihres Gepäckes über den Rhein 
nach Gallien gesendet und dazu 6000 Mann Bedeckungsmann- 
schaft zurückgelassen. Diese entwickelte sich in zwei Generationen 
trotz unausgesetzter Kriege mit ihren Nachbarn zu dem Volke 
der Aduatici, welches zu dem Aufstande der Gallier gegen die 
römische Invasion ein Kontingent von 19,000 Wehrmännern zu 
stellen vermochte. Ein ähnliches Beispiel aus der neuern Ge- 
schichte liefern uns die osmanischen Türken, welche bei ihrer 
Einwandrung aus Hochasien und ihrer ersten Niederlassung im 
seldschukischen Bithynien nicht mehr als 400 Zelte mit ebenso 
viel waffenfähigen Männern zählten und sich im Laufe von fünf 
Jahrhunderten zu einer über 16 Millionen betragenden Seelenzahl 
vermehrten (Fallmerayr, bair. akad. Abhandl. VIII. 461). Können 
wir auch bei germanischen Völkern den Konkubinat nicht in der 
Ausdehnung in die Berechnung ziehen, wie bei Muselmännern, so 
ist doch anderseits unbestreitbar, dass auch bei den Letztern 
unausgesetzte Kriege und verheerende Pestseuchen seinen die Be- 
völkerung mehrenden Einfluss mächtig beeinträchtigen mussten. 

Uebrigens habe ich schon oben II. §. 1, S. 29 gleichfalls aus 
geschichtlichen Beispielen dargethan, dass einerseits die Gefolg- 
schaften germanischer Heerkönige nicht gar so unbedeutend 
waren, als man sie theoretisch anzusetzen beliebt, sowie ich an- 
derseits nach der Sachlage hervorhob, dass es sich bei der Aus- 
wandrung der beiden markomannischen Gefolgschaften nicht 
bloss um die Ansiedlung der Komitate des Marbod und Catwalda 
gehandelt habe; sondern dass dieselben vielmehr nur den Kern 
für alle Diejenigen gebildet haben können, welche durch die 



§. 3. Die Volksmehrung. 81 

Wechselfälle des Bürgerkrieges zur Auswandrung gezwungen wur- 
den. Ich habe daselbst die Zahl der Auswandrer auf 10,000 Köpfe 
mit beiläufig 2000 wehrhaften Männern angesetzt und ich glaube 
damit weit hinter den Verhältnisszahlen zurückgeblieben zu sein, 
welche uns andre Auswandrungen zur Vergleichung an die Hand 
geben. Aber selbst die Annahme einer viel geringern Anzahl für 
die Ansiedler würde ihrer Entwicklung zu einem Volke nicht im 
Wege stehen. Eine Bevölkerung von nur 100 waffen- und zeu- 
gungsfähigen Männern ergibt, wenn man nach der gewöhnlichen 
Berechnungsweise die Generation nach 30 Jahren verdoppelt an- 
nimmt, in sechzehn Zeugungen — und so viele würden im vor- 
liegenden Falle vom Jahre 20 bis 500 in Betracht kommen — 
eine Volksmehrung von 6,553,600 Seelen. Rechnet man nun selbst 
zwei Drittel auf Abgang durch Kriege und Seuchen, so blieben 
immer noch 2,184,533 Seelen, unter welchen 4 — 500,000 wehrhafte 
Männer angenommen werden dürfen. Wir sehen also aus diesem 
Kalkül, dass die Populationsgesetze durchaus keinen Anhaltspunkt 
bieten, die Abstammung des Baiernvolkes von den Nachkommen 
der Baiwäras abzulehnen und zwar um so weniger, wenn man die 
erstaunlich rasche Zunahme der Bevölkerung bei den Germanen 
berücksichtigt, welche die Römer mit Recht in Schrecken setzte. 
Immanis natio, sagt Ammian Marc. XXVIII. 5 von den Alamannen, 
jaminde ab incunabulis primis varietate casuum imminuta Ha sae- 
pius adolescit vi fuisse longis saeculis aestimatur intacta! 

Abgesehen von diesen statistisch kulturhistorischen Erwä- 
gungen berechtigt schon der oben bei der Gründungsgeschichte 
des Vannianischen Reiches angeführte Beisatz des Tacitus: ne 
quietas provincias immixti turbarent, sowie die der Ansiedlung un- 
terstellte politische Absicht des römischen Kabinets den Schluss 
auf die stattliche Anzahl der Auswanderer. Einen schlagenden 
Beweis für die rasche Vermehrung der Ansiedler zwischen March 
und Theiss gibt uns die Geografie des Ptolemäus, welcher nach 
beiläufig 4 — 5 Zeugungen seit der Gründung des regnumVannianum 
Suevorum an derselben Stelle hinter dem Lunawald seine Baimen 
oder Gefolgsmänner angibt und dieselben durch den charakteri- 
stischen Beisatz auszeichnet, dass sie schon damals für ein grosses 
Volk galten — was sie auch sein mussten, um an dem marko- 
mannischen Kriege so thätigen Antheil zu nehmen, wie die Ge- 
schichte von den sogenannten Quaden erweist. (Vgl. oben S. 41 ff.) 



(jaitzmanu, Aelteste Geschichte der Baieru. 



82 III. Zusammenhang der Baiwäras mit den Baieru. 

§. 4. Baiwarenreste im Karpatonlande. 

Es wanderte nie ein ganzes Volk auf einmal aus seinen 
Sitzen (sagt Gaupp, Ansiedl. 465), sondern es blieben stets Einige 
zurück. Einen Beleg hiefür haben wir in unserm eignen Lande. 
Denn obwohl Odovakar im Jahre 488 durch seinen Bruder Aonulf 
und den Grafen Pierius die Provinzialen aus Rätien und Norikum 
nach Italien zurückführen Hess, so blieben ihrer nichtsdestoweniger 
so viele in den heimischen Sitzen, dass die Stifter und Klöster 
im VIII. Jahrhundert namentlich in Norikum noch immer eine 
recht ansehnliche Zahl von Romani tributales aufweisen. Auch 
von den Gepiden, welche im VI. Jahrhundert untergingen, weiss 
eines unsrer ältesten Denkmale, die Conversio Bagoariorum im 
IX. Jahrhundert noch: de Gepidis autem quidam adhuc ibi — in 
Pannonien — resident (M. g. XIII. 9). Wussten daher auch die 
Chro waten, welche den Namen Baiwaria nach Konstantinopel 
trugen, nichts mehr von einem Volke dieses Namens in ihrer 
Nachbarschaft, so ist damit noch nicht erwiesen, dass nicht nach 
dem Auszuge der Karpatensueven noch Ueberreste derselben im 
Lande geblieben wären. Im Gegentheil müssen sogar die mit den 
Langobarden nach Italien marschirenden Suaben für solche Ueber- 
reste der alten Bevölkerung angesehen werden (S. 66). Die ältesten 
Schriftsteller über ungarische Geschichte, wie Thurocii Chr. I. 10, 
Bonfini decades I. 4, Math. Bei (prodr. Hung. ant. I. 91), nehmen 
unbedingt an, dass sich die Germanen in den Gebirgen wider die 
Angriffe der Hunnen, Avaren und Magjaren zu halten verstanden 
hätten und nur allmählig dem Einflüsse des benachbarten slavi- 
schen Elementes erlegen seien. Am nächsten steht daher wohl 
der in m. A. B. 75 angeführte Bartholomaeides der geschicht- 
lichen Wahrheit, wenn er die Einwohner des Gömörischen Komi- 
tates und des umliegenden Gebirgslandes von den sogenannten 
(transjugitanischen) Quaden abstammen lässt, welche durch die 
deutsche Einwandrung des XIV. Jahrhunderts verstärkt worden 
seien (Com. Gömöriens. not. 136, 141). Die Deutschen im be- 
nachbarten Thurotzer Komitat werden für Nachkommen der Gothen 
gehalten (Stat. Beschr. v. Ungarn 199) und die in der Zips leiten 
sich nach einer alten Ueberlieferung von den Gepiden her (Kachel- 
mann, Gesch. d. ung. Bergstädte I. 50). 

In jüngster Zeit hat Schröer die deutschen Mundarten des 
ungarischen Berglandes einer besonders sorgsamen Forschung 
unterworfen und das Resultat derselben in den Sitzungsberichten 
der k. Akademie, Bd. XXV, XXVII und XXXI, in einem umfas- 
senden Wörterbuche niedergelegt. Der Verfasser knüpft zwar 
für die Mundarten der gegenwärtigen deutschen Bevölkerung an 



§. 4. Baiwarenreste im Karpatenlande. 83 

das niederrheinische Idiom an, weil sich diese Bevölkerung zu- 
nächst von jenen Sachsen, Flandrern und Rheinländern herleite, 
welche im XII. Jahrhunderte unter König Geisa II. nach Ungarn 
übersiedelten. Dennoch bringt er eine erstaunliche Menge von 
Andeutungen in Sprachresten, Sagen und Sitten, welche sich nicht 
als spätere baierisch-östreichische Eindrängung abfertigen lassen, 
sondern als dem baierischen Volke verwandte Eigenthümlichkeiten 
aus urangestammter Ueberlieferung aufgefasst werden müssen. 

Man darf das besagte Wörterbuch nur flüchtig durchblättern, 
um sogleich auf eine Menge von Ausdrücken und Formen zu 
stossen, welche nicht dem rheinischen oder sächsischen Idiom 
entsprechen, sondern durchaus nur aus der baierisch-östreichi- 
schen Mundart erklärt werden können, z. B. um nur Einiges zum 
Beweise hervorzuheben : Aeren = Estrich, pfnochzen = puchezen, 
Pfoad = Hemd , possen = busen (küssen) , pregeln = rösten, 
Pratzn = Hand, Dampf = Rausch, denk = link, God = Pathe, 
Goschn ss Mund, himmeln = sterben, Höll = Platz hinterm 
Ofen, klecken = reichen, Krommerber s= Krane witt (Wachholder), 
röhren = jammern, Segesn = Sense, Wampen = Bauch, anwern 
= verthuen u. s. w. Indess diese und viele ähnliche Worte und 
Redensarten können in späterer Zeit durch den ständigen und 
innigen Verkehr mit den Deutsch-Oestreichern in die Mundart 
der deutsch-ungarischen Bevölkerung übergegangen sein, wie man 
auch von späterer wiederholter Einwandrung aus Oestreich, Tirol 
und Schwaben weiss, durch welche derlei Einflüsse geltend ge- 
macht worden sein mögen. Auch Sagen und Sitten können mit 
diesen Nachwandrungen verpflanzt worden sein, so dass wir der- 
gleichen nicht mit vollkommener Sicherheit für uralt angestammte 
Ueberreste aus der Heidenzeit anzusehen berechtigt wären, um 
sie hier als Beweise zu verwenden. So z. B. ist der Pilwins, zu- 
weilen für eine Wassereidechse gehalten, aber gewöhnlich Hexe 
bedeutend, als Bolwesch in Krickehaj ein mythisches Ungeheuer 
bezeichnend, offenbar mit dem baierischen Bilmesschneider ver- 
wandt. Desgleichen mahnt der Mai- oder Pfingstkönig, welcher 
in Koneschhaj seinen Umzug hält, und der daselbst übliche 
Kampf von Sommer und Winter an den Wasservogel und ähn- 
liche Bräuche in Baiern. Ebenso verhält es sich mit dem Husch- 
way, dem fliegenden Drachen, mit den verschiedenen Aberglau- 
bensformen an Johannis-, Lucien-, Katharinen-, Andreas- und 
Christabend, mit dem Glauben an die Hexenzeit der Rauhnächte, 
an die besondre Zauberkraft der Johanniskräuter, mit den Sitten 
der Johannisfeuer und Feuerräder u. dgl. mehr. Denn alle diese 
Bräuche und die damit verbundenen abergläubischen Anschauun- 
gen können später ins Karpatenland zurückgewandert sein. Selbst 



g4 III. Zusammenhang der Baiwäras mit den Baiern. 

der altbaierische Erichtag, Airochtag, Irtag als Name für den 
Dinstag und Gerichtstag, die Sitte des Leukaufs als Bestäti- 
gungstrunkes bei Handelschaften und Aehnliches will ich nicht 
geradezu als beweisend für altange stammte Ueberlieferung an- 
sehen. 

Dagegen finden sich bei der deutschen Bevölkerung des un- 
garischen Berglandes in Sprache und Sitten mythische Andeu- 
tungen und Erinnerungen, welche zu tief mit dem urältesten 
Heidenthum der ehemaligen Bewohner dieser Gegend verwachsen 
sind, um sie bloss als traditionelle Reminiscenzen auffassen zu 
können, welche später christliche Einwandrer in diese Gegend 
gebracht hätten. So liegt in der Zipser Gespannschaft der Ort 
Donnersmark — Donaresmarka — in welchem „neun Donner, 
neun Wut" als beliebter Fluch gilt (S. XXV. 254). Bei Kricke- 
haj liegt der Donigstan — Donnerstein — auf welchem sich die 
Donigkammer, eine berühmte Schatzhöhle, befinden soll (S. XXXI. 
264). Von den höchsten Felsenmassen des Tatragebirges um- 
geben, liegt auf dessen nördlichem Abhänge der Pflocksee mit 
der üppigsten Vegetation. In seiner Nähe ist der berüchtigte, 
fabelhafte Krötensee, in welchem reiche Schätze versenkt sein 
sollen und an dessen Ausfluss eine Stelle der Odinsplatz genannt 
wird. All diese Namen enthalten Erinnerungen an die obersten 
Götter der alten Germanen, Wuotan und Donar, und da sie sich 
an Orten lokalisirt haben, so können sie nicht erst mit der Ein- 
wandrung im XII. Jahrhunderte in diese Gegenden gekommen 
sein, wo das Christenthum daselbst längst verbreitet war (Schmidl, 
Reisehdb. durch Ung. 235). 

Die Deutschen in Ungarn gebrauchen den Ausdruck : „Schrecken- 
bär" zur Bezeichnung einer grundlosen Angst. Schröer (S. XXVII. 
204) hat an den Schrecken bringenden wilden Jäger Baerend er- 
innert; da aber nach baierischen Sagen die wilde Jagd sich auch 
als feuriges Schwein sehen lässt, so glaube ich den sonst unver- 
ständlichen Ausdruck um so richtiger auf den im Götterumzug 
der Rauhnächte erscheinenden Eber des Fro gedeutet zu haben, 
als ein andrer im ungarischen Berglande heimischer Ausdruck 
Gaul, welcher für Ungeheuer und Götze gebraucht wird, sich sehr 
einfach und natürlich zum Juleber, ags. geol, stellen lässt und 
mit dieser Bezeichnung dieselbe mythische Vorstellung fortpflanzt 
(H. R. 85). Auch der Stänjürgal, welcher in der Kremnitzer 
Gegend als mythische Figur gilt (S. XXV. 265), dünkt mich eine 
der ältesten religiösen Personifikationen zu enthalten, indem der 
Heroenkult des Irmin unter dem Bilde des Legendenheiligen 
Georg sich in Baiern fortgesetzt hat (H. R. 150). Doch ist hier 
schon die Uebertragung einer heidnischen Mythe auf einen Christ- 



§. 4. Baiwarenreste im Karpatenlande. 85 

liehen Helden unzweifelhaft und muss daher die Beweiskraft des 
Zeugen beeinträchtigen. Wenn man aber, ehe man in der Weih- 
nacht zur Mette geht, etwas von der Mohnspeise in der Schüssel 
übrig lässt und dies den Fra Holdentheil nennt (S. XXXI. 275), 
so verdient dieser Brauch unzweifelhaft eine Anknüpfung an die 
ältesten heidnischen Ueberlieferungen , nach welchen der in den 
Rauhnächten umziehenden Göttermutter ein Speiseopfer darge- 
bracht werden musste (H. R. 114). Selbst das Totermännchen, 
ein hölzernes Brustbild, welches an den Thoren zu Käsmark 
steht, darf hieher gezogen werden, weil es im Slowakischen als 
tatrman ein Götzenbild bedeutet (S. XXV. 225) und sich ganz an 
jene Götzenpuppen anschliesst, welche man in den Ländern des 
baierisch-östreichischen Volksstammes als Nachbildungen alter 
Götterbilder später der Verhöhnung und den Flammen preisgab 
(H. R. 78), oder auch als Sinnbilder früher den Göttern darge- 
brachter Menschenopfer dem Feuertode überlieferte. 

Es begegnen uns also in diesen mythischen Ueberresten ur- 
alte Erinnerungen, welche weit über das XII. Jahrhundert, als 
die Zeit der frühesten deutschen Einwandrung in das Land der 
ungarischen Bergstädte, hinaufreichen und mit den ältesten ger- 
manischen Bewohnern dieser Gegend — denn sie enthalten nur 
germanische Götterlehre — um so mehr in Verbindung gebracht 
werden müssen, als ihre örtliche Lokalisirung nach der Christia- 
nisirung der Bevölkerung eine Unmöglichkeit gewesen wäre. Als 
diese ersten Einwohner werden von den frühern Geschichtsfor- 
schern , unter welchen Bartholomaeides einen der vorzüglichsten 
Plätze einnimmt, die sogenannten Quaden genannt. Kachelmann, 
der eingeborne, ortskundige Historiograf der ungarischen Berg- 
städte, setzt den bergmännischen Betrieb der Eisensteingruben um 
Schemnitz (Vania), in der Zips und im Tartragebirge weit über die 
Ankunft der Marahanen im Karpatenlande. Schon Severini (Com- 
mentatio de vet. incolis 42, 65,) leite den Namen hutnici für Gruben- 
leute von den keltischen Gothinen, welche den Bergbau unter 
den Quaden betrieben (Tac. G. 43), und kowaci für Schmiede von 
dem Namen der germanischen Quaden. In den neutraer, turotzer 
und barser Ortschaften: Geidel, Meizel, Bries (Briestja), Vritzko, 
Hedwig, Deutsch Proben, Krickehaj (Handiowa), Gloserhaj (Skle- 
nuo), Osterstuben, Ober- und Unterturotz, Koneshaj , Drechslehaj, 
Perg, Blaufuss, Honeshaj, Litta (Kopernica), Prochothaj,Neuhaj 
(Lutila), Hochwies und Pila wohnen Landbauern, welche ein altes, 
unverständliches Deutsch reden, gegen welches das Zipserdeutsch 
ungleich leichter zu verstehen sei; diese Einwohner hielten sich 
selbst für Nachkommen der ältesten Eingebornen, da von ihrer 
Einwandrung nichts bekannt sei. Wenn der Verfasser in der 



86 III. Zusammenhang der Baiwäras mit den Baiern. 

Wahl des Stammvolkes zwischen den Quaden und Gepiden 
schwankt (I. 50), so neigt er doch in richtigem Instinkt mehr zu 
den Erstem, und wir wissen, dass diese Vorfahren, von welchen 
jene mythischen Ueberbleibsel sich bis zu uns fortgepflanzt haben, 
nur die Nachkommen der beiden Gefolgschaften, die Baimen, die 
Stammväter der suevischen Baiwaren gewesen sein konnten. 



§. 5. Gleichung in der Staats- und Rechtsverfassung. 

Zur Zeit, als die Baiern unter diesem Namen zum ersten 
Male in der Geschichte genannt werden, erscheinen sie nicht mehr 
in der Sturm- und Drangperiode eines erst werdenden Volkes, 
welches sich etwa durch allmählige Assimilirung sich ursprünglich 
widerstreitender Ueberreste andrer Völker zu einer staatlichen 
Einheit durchzuringen bemüht sein muss, sondern sie machen 
vielmehr ganz den Eindruck eines fest konsolidirten Staatsorga- 
nismus, insoweit ein solcher in der Jugendzeit der germanischen 
Völker überhaupt angenommen werden kann und uns auch in 
dem aus dem VI. Jahrhundert stammenden ältesten Theile ihres 
Rechtsbuches entgegentritt. Wir erkennen dieses Verhältniss zu- 
nächst aus den Trägern der Staatsgewalt, den Fürsten, Häupt- 
lingen und Richtern, welche das Volk bei allen Staatsaktionen 
vertreten und in den Gesetzen und Urkunden der Baiwaren bis 
in das IX. Jahrhundert und noch weiter herab in derselben Weise 
thätig erscheinen, wie wir dies in der Geschichte der Karpaten- 
sueven gesehen haben. 

Um nun mit der Spitze der staatlichen Hierarchie, mit dem 
Fürsten zu beginnen, so tritt uns hier als charakteristische Eigen- 
thümlichkeit das Volkskönigthum entgegen, welches nicht bloss 
durch Tradition und Sage, sondern auch durch geschichtliche 
Belege selbst dann noch bestätigt wird, nachdem die Herzoge 
von Baiern in Folge ihrer Kommendation an die Frankenkönige 
den Königstitel längst abgelegt hatten. Ich habe in meiner R. V. 
53 ff. die hieher bezüglichen Thatsachen zusammengestellt und 
gezeigt, dass die in Baiern zu Recht bestehende freie Fürstenwahl, 
die selbstherrliche Machtstellung der Baiernherzoge selbst nach 
ihrer Kommendation und das die vierfache Komposition der Agi- 
lolfingischen Herrscherfamilie um ein volles Drittel überschreitende 
Wergeid des Herzogs die verlässigsten Anhaltspunkte darböten, 
die in Volkssage und Geschichte gegebenen Andeutungen des bei 
den Baiwaren uranfänglichen Volkskönigthumes zu beglaubigen. 
Nun sind wir aber bei den beiden Gefolgschaften den Königen 
Vannius, Vangio, Sido und Italikus, bei den sogenannten Quaden 



§. 5. Gleichnng in der Staats- und Rechtsverfassung. 87 

Furtius, Ariogais und Gaiowomar, bei den Transjugitanern dem 
König Viduarius und den Unterkönigen Agilmund und Araharis, 
sowie dem Könige Gabinius, bei den Karpatensueven den Königen 
Hunimund und Alarich begegnet, welche uns den Beweis liefern, 
dass bei den Nachkommen der beiden Gefolgschaften die Königs- 
würde herkömmlich war und zwar als ein alle Suevenvölker cha- 
rakterisirendes Merkmal — erga reges obsequium (Tac. G. 43). 
Wollte man aber den Einwurf geltend machen, dass bei den 
Vannianischen Sueven das Königthum weniger durch Volkssitte, 
als vielmehr durch ursprüngliche Einsetzung des römischen Ka- 
binets, also gleichsam ex auctoritate roniana bedingt worden sei, 
so kann diese Thatsache unbedingt zugegeben werden , ohne die 
Beweiskraft des Taciteischen Ausspruches im mindesten zu 
schwächen. Denn einerseits war es von jeher römischer Staats- 
grundsatz, an dem Herkommen unterworfener Völker nichts zu 
ändern, und wird man sich demgemäss mit Einsetzung des Quaden 
Vannius zum Könige der Baiwäras nur an die altangestammte 
Sitte gehalten haben, und anderseits unterliegt es keinem Zweifel, 
dass die markomannischen Gefolgsleute des Marbod und Catwalda 
dem Suevenstamme angehörten. Ueberdies wissen wir aus der 
Geschichte der beiden Gefolgschaften, dass dem Volke die freie 
Wahl des Königs zustand (J. Capit. 14) und dass es dieselbe so- 
gar wider den Willen des römischen Kaisers ausübte, wie die 
Geschichte mit Ariogais beweist (D. Cass. LXXI. 13), oben S. 44. 

Von ausgezeichneter Wichtigkeit ist dagegen für den Zusam- 
menhang der Baiern mit den Karpatensueven das Vasallitätsver- 
hältniss, in welches die Könige der Vannianischen Ansiedlung 
schon bei deren Gründung zum römischen Kabinet geriethen 
(II. §. 1). In der obigen Geschichte habe ich Gelegenheit gehabt, 
zu wiederholten Malen auf dasselbe hinzuweisen uud aus der Dar- 
stellung des markomannischen Krieges erhellt das Bestätigungs- 
recht des römischen Kaisers in der unzweideutigsten Weise — 
ja es wird sogar berichtet, Caracalla habe den bei ihm angeklag- 
ten König Gaiowomar hinrichten lassen (S. 47). 

Nun ist es gewiss eine Thatsache von der höchsten Bedeu- 
tung, dass unter allen germanischen Völkern die Volkssage nur 
bei den Baiern ein solches Beispiel der römischen Oberherrlich- 
keit aufbewahrt hat, nämlich in der schönen Sage von Severus 
und Adelger. 

Massmann (Kaiserchr. III. 787), der die Erzählung der Kai- 
serchronik auf das Gründlichste nach allen Seiten hin erörtert 
hat, kommt zu dem Schlüsse: „die so erzählte Sage fugt, obschon 
sie lange durch alle Geschichtsbücher Baierns läuft, nirgends in 
die Geschichte, so sehr gerade ihre sagenhaften Züge dafür 



88 HI. Zusammenhang der Baiwäras mit den Baiern. 

sprechen, dass sie einst irgendwie Geschichte war." Weder der 
Kaiser Lucius Septimius Severus (193—211), ein strenger Cha- 
rakter, der viele Kriege führte, noch sein angeblicher Enkel-Neffe 
Alexander Severus (222 — 235), durch seine Mutter dem Christen- 
thume geneigt und deshalb dem wahrscheinlich geistlichen Dichter 
anziehender, kam mit den Germanen in feindliche Berührung oder 
übte einen Hoheitsakt gegen einen deutschen Fürsten. Dagegen 
muss es auffallen, dass Caracalla zwischen beide fällt, der sich 
wirklich eines solchen Aktes rühmte. 

Auch dürfte etwa der deutsche Hofnarr des Alexander Se- 
verus — unus ex Germanis qui scurrarum officium sustinebat (Ael. 
Lamprid. 61) — welcher den jugendlichen Kaiser erschlug, einer 
Erwähnung verdienen, sowie der getreue Dienstmann Gaiowomars, 
der sich mit seinem Gefolgsherrn den Tod gab, insofern er dem 
klugen Rathgeber der Sage zum Vorbilde diente. 

Die Sage ist unzweifelhaft baierischen Ursprungs und der 
Nacherzähler derselben in der Kaiserchronik, höchst wahrschein- 
lich ein rheinländischer Geistlicher (Massmann III. 225 und 295), 
der ze Börne unde Lateran ebenso zu Hause ist, wie es seine an- 
schaulichen Ortsschilderungen von Baiern erweisen, hat dieselbe 
auf seiner Durchreise irgendwo im letzteren Lande aufgefunden. 
Nach den sagenhaft verdunkelten Nebenumständen kann es keinem 
Zweifel unterliegen, dass die Märe von Kaiser Severus und Herzog 
Adelger von Baiern obigem Urtelspruche Caracalla's gegen Gaio- 
womar ihren Ursprung verdanke und sich auf das thatsächliche 
Vasallitätsverhältniss der Baiwaren zum römischen Hofe und ihre 
wiederholten Invasionen auf den Reichsboden gründe. Da aber 
der baierische Dichter keinen Schimpf auf dem eigenen Volke 
sitzen lassen kann, so verdunkelt er die Thatsache der Hinrich- 
tung in eine einfache Ehrenstrafe durch Beschneidung von Haaren 
und Kleidern, welche wieder zum Vortheile der Baiern ausschlägt, 
und nach Einflechtung der sinnreichen Thiermäre, wobei die Klug- 
heit und Treue des deutschen Rathgebers in das schönste Licht 
tritt, wie bei dem Dienstmanne Gaiowomars, der sich mit seinem 
Herrn freiwillig den Tod gibt, schliesst die Sage mit dem sieg- 
reichen Kampfe gegen Rom zur Ehre der Baiern, wobei gräve 
Völcwin den Jceiser ze tode stach, wie Alexander Severus von sei- 
nem Schnurrenmeister, magister scurrarum, im Lager vor Mainz 
im Soldatenaufstand erschlagen ward. 

Da nun die Volkssage nichts erfindet, was dem Volke gänz- 
lich fremd wäre, nichts aussprechen kann, was dessen Sinn und 
Eigenthümlichkeit widerstreitet (Köpke, D. Forsch. 94), so sehen 
wir in Herzog Adelger nur die verdunkelte Persönlichkeit des 
geschichtlichen Quadenkönigs Gaiowomar und diese Gleichung 



§. 5. Gleichung in der Staats- und Rechtsverfassung. 89 

allein würde schon hinreichen, die ßaiern und die sogenannten 
Quaden in ein Abstammungsverhältniss zu bringen, wenn uns 
nicht die ganze Geschichte der Baiwäras schon davon überzeugt 
hätte. 

In seiner lebendigen Schilderung der Friedensverhandlungen 
mit den transjugitanischen Quaden zeigt uns Ammian Marcel, die 
proceres und optimates neben König, Gaufürsten und Richtern als 
die Gewährleister öffentlicher Traktate, Geiselsteller und Friedens- 
schwörer (IL §. 5, S. 50). In gleicherweise bestätigt schon die älteste 
Aufzeichnung der l. Baiw. im VI. Jahrhundert das Vorhandensein 
eines Volksadels ganz in derselben Bedeutung, in welcher Tacitus 
die nobilitas bei den Germanenvölkern anerkennt. Auch hier habe 
ich in meiner R. V. 25 ff. bei den Standesverhältnissen gezeigt, 
dass die in l.Baiw. III. 1 genannten fünf Adelsgeschlechter, ganz 
im Gegensatze zu dem später mit dem entwickelten Lehensystem 
erwachsenen Dienstadel, mit den markomannischen Ersten (D. 
Cass. LXXII. 2) und dem alamannischen primus und meliorissimus 
(P. AI. IL 39 und III. 27) auf gleicher Stufe stehen, da sie das- 
selbe doppelte Freienwergeld erhalten, während die Glieder der 
Agilolfingischen Herrscherfamilie durch ein vierfaches Wergeid 
ausgezeichnet werden. Es ist darum auch kein Grund vorhanden, 
sie als depossedirte Fürstengeschlechter aufzufassen (III. §. 1), 
sondern sie sind Glieder einer Standesklasse, welche zwar ohne 
rechtliche Bevorzugung vor den übrigen freien Volksgenossen^ 
aber getragen durch den Glauben an eine mythische Abstammung, 
reich begütert und von zahlreichen Heergefährten umgeben, auf 
die Geschicke des Volkes den wichtigsten Einfluss ausüben musste. 
Unsere ältesten Urkunden und diplomatischen Aktenstücke, in 
welchen sie theils schlechtweg als nobiles, theils unter den Namen 
der primates imperii, optimates, proceres auftreten, liefern den 
Beweis dafür. 

Ich habe bereits oben (S. 52) Veranlassung genommen, 
auf die auszeichnende Stellung hinzuweisen, in welcher bei den 
sogenannten transjugitanischen Quaden die judices variis populis 
praesidentes neben den andern Würdenträgern des Gemeinwesens 
aufträten, so dass man weit irregehen würde, wollte man in den- 
selben nur königliche Beamte erkennen. Ich muss hier auf diesen 
Gegenstand zurückkommen ; denn auch dem baierischen judex hat 
man denselben Vorwurf und mit nicht minderem Unrechte ge- 
macht. Gfrörer, in dessen Geschichte deutscher Volksrechte nur 
zu häufig das tendenziöse Spürtalent des römischen Parteigängers 
den kritischen Scharfblick des objektiven Geschichtsforschers er- 
setzen muss, will I. 206 und 387 in dem judex der lex Alam. und 
Baiw. nur ein Geschöpf des fränkischen Hofes anerkennen, welches 



90 HI. Zusammenhang der Baiwäras mit den Baiern. 

dazu bestimmt war, die hochwichtige Gerechtigkeitspflege der 
allgemeinen Theilnahme der Volksgenossen zu entwinden und im 
Privatinteresse der Pipiniden gelehrten, dem Lande fremden Be- 
amten in die Hände zu spielen, welche — von der Krone abhän- 
gig — durch den Köder von Besoldung und Beförderung zu jeder 
Willfährigkeit angehalten werden konnten. Ich habe hier gar nicht 
nöthig, mich zu dem von selbst verständlichen Zugeständnisse herbei- 
zulassen, dass eine spätere, centralisirende Staatsgewalt auch die 
Richter allmählig in ihr Interesse zu ziehen verstanden haben wird. 
Es genügt zur Widerlegung obiger Einseitigkeit schon die Thatsache, 
dass der judex nicht erst durch fränkische oder gar karolingische 
Redaktionen in die Rechtsverfassungen der Baiern und Schwaben 
gekommen ist; denn schon Tacitus (G. 12) sagt: eliguntur in iisdem 
conciliis et principes qui jura per pagos vicosque reddunt. Also 
schon damals gab es Gau- und Dorfrichter und die im Pactus 
Älanianorum und im ältesten Theile des Baiwarenrechtes auf- 
tretenden judices publici vel loci sind jedenfalls vorpipinischen Ur- 
sprunges. Ich habe in meiner R. V. 318 umständlich erwiesen, 
dass der judex, dem das Volk als freigewählten Rechtsprecher 
die Auslegung und Aufrechthaltung des Gesetzes übertrug, eine 
aus dem innersten Rechtsbedürfnisse des freiheitsstolzen Germanen 
entsprungene Staatseinrichtung sei, welche auch bei den zähesten 
Stämmen der Friesen, Schwaben und Baiern am längsten dauerte, 
bevor ihre Bedeutung dem nivellirenden Einflüsse der karolingi- 
schen Grossmachtspolitik zum Opfer sank. Gerade die geschicht- 
liche Thatsache, dass in Baiern das karolingische Rechtsinstitut 
der Schöffengerichte nie recht lebensfähig wurde (R.V. 314), liefert 
den überzeugenden Beweis, dass der baiwarische judex eine ur- 
angestammte, altgermanische Institution gegenüber der fränkischen 
Gerichtsverfassung war (Roth, Z. Gesch. des baiw. Volksr. 19). 
Unbestreitbar ist aber die hervorragende Stellung, welche nach 
den ältesten Urkunden in Baiern von jeher bei Berathung öffent- 
licher Angelegenheiten die judices neben dem Fürsten und den 
Ersten des Volkes einnehmen (R.V. 316, Anm. 3). So sagt Pabst 
Gregor II. im Jahre 716 in seinem Kapitulare an die Baiwaren: 
cum duce provinciae . . . conventus adgregatur sacerdotum et judi- 
cum atque universorum gentis primariorum . . . (M. g. 11. III. 451, 
Add. II.) ganz in derselben Weise, wie Ammian im Friedensschlüsse 
zu Bregetio die judices variis populis praesidentes neben Prinzen, 
Gaufürsten und den übrigen Adelingen handelnd einführt. Es 
liegt hierin wohl um so weniger ein zufälliges oder gesuchtes Zu- 
sammentreffen, als bei andern deutschen Völkern die Richter nicht 
immer in so auszeichnender Nebeneinanderstellung mit den höch- 
sten Würdenträgern — principes des Tacitus genannt werden. 



§. 5. Gleichung in der Staats- und Rechtsverfassung. 91 

Der oben (II. §. 5) hervorgehobene Schwur auf die gezückten 
Schwerter, welchen Ammian selbst als religiöse Rechtssitte an- 
deutet, indem er beisetzt: quos pro numibus colunt, zwingt, die 
schwörenden Transjugitaner als Verehrer des Schwertgottes Ear 
oder Ziu anzuerkennen, wie im VIII. Jahrhundert der Wesso- 
brunner Mönch die ethnografische Gleichung Cyuuari-Suapa auf- 
bewahrt hat. In meiner H. R. 67—77 habe ich reichliche An- 
haltspunkte beigebracht, welche die Baiwaren als Diener des Aer, 
Ear, der bei den Schwaben den Namen Ziu hatte, erscheinen 
lassen. Es sprechen hiefdr ausser mannigfachen Namensbelegen 
z. B. dem sagenhaften Erklahain bei Regensburg — Eresloh- 
Martis lucus — und dem Aresfeld in Oestreich vor Allem die 
Namen Irtag, Eritag, Erchtag für den dritten Wochentag, dies 
Martis, welche selbst noch die Deutschen im ungarischen Berg- 
lande aus der heidnischen Zeit (Eartak, Airochtag) beibehalten 
haben und welche schon deshalb aus der Zeit vor der Bekehrung 
des Volkes stammen müssen, weil unter dem Einflüsse fränkischer 
Missionäre der dies Martis jedenfalls nur durch einen Ciuwestac, 
Zistig ersetzt worden wäre. 

Für den Schwertkult der heidnischen Baiern gibt ferner eine 
in der Gründungsgeschichte der Abtei Göttweih in Oestreich auf- 
bewahrte Sage Zeugniss, welche beweist, dass daselbst in vor- 
christlicher Zeit ein Weihboden des Aer, ein Aresberg mit Ge- 
bäuden und Bildsäulen des Kriegs- und Todesgottes bestanden 
habe (Pez, Sc. I. 127). Ich habe diese wichtige Sage in meiner 
H. R. 75 besprochen und gezeigt, dass die willkürlich zur Erklä- 
rung des Ortsnamens herbeigezogenen Gothen damit nicht das 
Mindeste zu thun haben, sondern dass das Heiligthum, dessen 
Dasein uns die werthvolle Sage auf baiwarischem Gebiete rettet, 
nur dem Kult der Baiwaren angehört haben kann. 

Auch das entscheidende Uebergewicht darf hier in die Wag- 
schale gelegt werden, welches nach den Rechtsbräuchen der Bai- 
waren im richterlichen Beweisverfahren dem Kampfordale vor den 
andern Formen des Gottesgerichtes eingeräumt wurde — eine 
Rechtssitte, welche, obwohl das Kampfordale auch bei andern 
deutschen Völkern in Gebrauch war, in dieser Häufigkeit der 
Anwendung sich nur bei andern Suevenvölkern, Alamannen, Lan- 
gobarden und Thüringern wiederfindet — sunt tracta spata se 
idoneare (R. V. 361 und 398). Nehmen wir dazu die Schwertweihe, 
die in ältester Zeit gesetzlich bestand, da noch einige Codices zu 
l. Baiw. XVII. 6 beifügen: postea donet arma sua ad sacrandum 
vor dem camfwic, sowie die bis in das vorige Jahrhundert herab- 
reichende Sitte öffentlicher Schwerttänze in Baiern, so knüpfen 
sich auch durch diesen Schwertkult die Baiern an die Trans- 



92 HI. Zusammenhang der Baiwäras mit den ßaiern. 

jugitaner, die legitimen Nachkommen der markomannischen Bai- 
wäras. 

§. 6. Die Suavi im obern Donaulande. 

Der alte Stammnamen des grossen Suevenvolkes, welches seit 
der Kriege Cäsars in Gallien den Römern bekannt geworden war, 
verschwindet in den Gegenden der obern Donau fast gänzlich, 
seit im III. Jahrhundert an der Gränze des Dekumatenlandes der 
neue Bundesname der Alamannen aufkam. Erst nach dem Jahre 
430, in welchem Aetius die Juthungen zum letzten Male bekämpfte 
und der Name dieses Volkes nicht weiter genannt wird, muth- 
massen Zeuss (D. 317) und der ihm folgende Stalin (Würtemb. 
Gesch. I. 123), dass an Stelle ihres Volksnamens die Juthungen 
den altehrwürdigen Stammnamen bei den Alamannenvölkern wie- 
der aufgefrischt hätten. Sowie aber Ammian bereits im IV. Jahr- 
hundert die Juthungi Alemannorum pars nennt (XVII. 6), so lie- 
fert uns zur selben Zeit der konsulare Dichter Ausonius in Gallien 
den Beweis, dass die Erinnerung an den Suevennamen nie ver- 
gessen war. Er findet Suevi um den Ursprung der Donau, die 
am Rhein geschlagen werden (Idyl. 3 und 4) und seine gefeierte 
Schöne Bissula, an der Donauquelle geboren, nennt er Sueva vir- 
guncula (Idyl. 6 und 7). Mit diesen Namen können aber offenbar 
nur Alamannen bezeichnet werden, und es ist somit der gleich- 
massige Gebrauch beider Namen für dasselbe Volk unzweifelhaft. 

Uns, die wir nach dem Auszuge der Karpatensueven aus 
ihrer östlichen Heimat nach einem Suevenvolke forschen, kann 
diese synonyme Vermischung mit den Alamannen um so weniger 
zufrieden stellen, wenn wir nicht im Stande sind, für das Vor- 
handensein eines suevischen Volkes Zeugnisse aufzufinden, welches 
unter was immer für einem Namen neben den Alamannen seinen 
Wohnsitz aufschlug. Zwar Zeuss und seine Nachfolger Stalin, 
Grimm und Merkel (de repub. Älam. 6) finden dieses Volk in den 
Sueven des Jornandes (c. 55), von denen sie mit Zeuss annehmen, 
dass unter denselben die frühern Juthungen gemeint seien — 
irregeleitet durch die willkürliche Herbeiziehung der Alamannen. 
So behauptet Stalin I. 147 sogar, die Alamannen unter König 
Hunimund seien durch das gothische Pannonien bis nach Dal- 
matien gedrungen. Zeuss (D. 321) macht aus dem Suevenkönig 
Alarich auf eigene Faust einen Alamannenfürsten und Grimm 
kann in den Suevis et Alamannis des Jornandes (c. 55) nur die 
verschwundenen Juthungen wiederfinden (D. S. I. 501), welche 
neben den Alamannen ihren alten Namen behauptet hätten. Aber 
wo ist denn der Beweis für die Behauptung, dass die Juthungen 
wirklich früher Sueven geheissen haben? 



§. 6. Die Suavi im obern Donaulaude. 93 

Trotz obiger Autoritäten, deren hohe Bedeutung für die Er- 
forschung unsrer frühesten Geschichte ich in keiner Weise unter- 
schätze, sehe ich mich nichtsdestoweniger gezwungen, diese An- 
sicht für eine durchaus irrthümliche zu erklären, da sie sich nur 
auf die willkürliche Verbindung der Alamannen mit den Sueven 
gründet, wodurch Jornandes (c. 55) das ethnografische Bild an 
der mittlem Donau in der zweiten Hälfte des V. Jahrhunderts in 
Verwirrung brachte. Ich habe oben (II. §. 6) bei der Darstellung 
des suevogothischen Krieges umständlich nachgewiesen, dass ge- 
mäss der ganzen Völkerstellung jenes Zeitraums der Rachezug 
des Gothenkönigs Theodemir nicht nach der obern Donau zu den 
an den Alpen sitzenden Alamannen gerichtet gewesen sein konnte, 
sondern nur zu den jenseits der Donau heimischen Karpaten- 
sueven und dass auch deshalb von einer Verbindung dieser Sueven 
mit den Alamannen gar keine Rede sein könne (S. 60). Es ergebe 
sich hieraus, dass diese Verbindung beider Völker durch das tum 
jundi Alemanni des Jornandes (c. 55) nichts weiter sei, als ein 
anachronistischer Einschub des letztern Historikers in den Bericht 
seines Vorgängers — wahrscheinlich des Kanzlers Cassiodor — 
wodurch er sowie mit den daselbst angegebenen Gränzbestim- 
mungen der Suevi nur das Völkerbild seiner Zeit um fast ein 
ganzes Jahrhundert zurückschiebt. Ist aber der Anachronismus 
dieser Stelle erwiesen, gleichwie die Angabe der Baiern einen 
solchen verfrühten Einschub ausser Zweifel setzt, so erweisen sich 
auch die auf solche illusorische Verbindung der Alamannen und 
Sueven gebauten Schlüsse einer Uebertragung des Suevennamens 
auf die verschwundenen Juthungen als durchaus unbegründete 
Muthmassungen , und der objektive Thatbestand der Forschung 
ergibt nur, dass im V. Jahrhundert ausser den Alamannen kein 
anderes und für sich gesondert bestehendes Suevenvolk in den 
Provinzen an der obern Donau aufgefunden werden könne. 

Erst in der Mitte des VI. Jahrhunderts begegnet uns ein 
Zeugniss, dass neben den Alamannen und von ihnen gesondert 
ein Suevenvolk in der obern Donaugegend Wohnsitz genommen 
habe. Procop, der Zeitgenosse Justinians und Belisars, sagt in 
einem allgemeinen geografischen Ueberblick I. 12: „Im Osten 
(von Gallien, wo die Germanen, die jetzt Franken genannt wer- 
den) hatten die Thüringer das ihnen von Cäsar Augustus einge- 
räumte Land — das den Hermunduren von Domitius Ahenobarbus 
überlassene Gebiet der Markomannen. — Nicht ferne davon gegen Sü- 
den wohnten die Burgunder und über den Thüringern die Suabi und 
Alamanni, starke Völker, welche noch immer die altangestammte 
Freiheit bewahrten.' 4 Doch weiss der Verfasser bereits, dass diese 
Suabi die fränkische Oberherrlichkeit anerkannt haben; denn an 



94 HI. Zusammenhang der Baiwäras mit den Baiern. 

einer andern Stelle seiner Geschichte des gothischen Krieges 
(I. 15) unterscheidet er von ihnen die der gothischen Herrschaft 
unterworfenen Bewohner der Provinz Savien. Er zählt nämlich 
die Bewohner des Küstenlandes am adriatischen Meerbusen auf, 
„über welchen die Siskier und Suabi (nicht die, welche den Fran- 
ken gehorchen, sondern von ihnen verschiedene) die innern Land- 
striche inne haben". Dass diese zwischen Norikum und Dalmatien 
angeführten Suabi keine Sueven sein können, obwohl sie Ver- 
anlassung gegeben haben, das von Jornandes c. 55 genannte 
Suevenvolk in das untere Pannonien zu verlegen (wo um jene 
Zeit die Ostgothen sassen, und wenn sie dasselbe mit Krieg über- 
ziehen wollten, nicht nöthig gehabt hätten, sie emmenso Danubio 
anzugreifen), bedarf wohl nach meiner eingehenden Darlegung der 
Völkerstellung II. §. 6 keines weitern Beweises. Wie die Siskier 
die Einwohner der Stadt Siscia, so sind diese pannonischen Suabi 
die Bewohner der frühern römischen Provinz Savia, wie Zeuss 
(D. 590) bemerkt, von den Gothen mehr deutsch zu Suavia ge- 
formt. In dieser Provinz Suabia rekrutirt der gothische General 
Asinarius. (Proc. I. 16), und der Kanzler Cassiodor schreibt an 
die Beamten und Grundbesitzer dieser Provinz, sowie des benach- 
barten Dalmatiens: Universis provincidlibus et capiUatis etc. in 
Suavia constitutis . . . ad Dalmatiarum atque Suaviae provincias 
u. s. w. (Var. IV. 49, V. 14, IX. 8). 

Von besonderer Bedeutung finde ich nun, dass Procop in 
der obigen Stelle die Suabi und Alamanni durch ein und verbin- 
det und sie dadurch als gesonderte Nationen neben einander 
stellt, während sonst bei gleichzeitigen und spätem Schriftstellern 
beide Namen synonym für dasselbe Volk verwendet werden. So 
spricht Cassiodor von Suevorum incursione vastatis und verbindet 
damit die Alemannorum fugata subreptio (Var. XII. 7 und 28). 
Der Geograf von Ravenna nennt IV. 26 Suavorum quae et Ala- 
mannorum patria. Der Fortsetzer der Chronik des Franken Fre- 
degar bezeichnet diese Vermischung ganz unzweifelhaft zum Jahre 
741 : Suavia quae nunc Alamannia dicitur. Um dieselbe Zeit 
heisst Paul diac. IL 15 Suaviam hoc est Alamannorum patriam 
und spricht III. 18 ebenso bestimmt von Suavorum, hoc est Ala- 
mannorum gente. Am schlagendsten enthüllt uns der Abt Wala- 
frid, in Schwaben heimisch, den Grund dieser synonymen Ver- 
mengung in seiner vita Galli: . . . et Alamanniam vel Sueviam 
nominemus, nam cum duo sint vocabula unam gentem signiftcantia, 
priori nomine nos appellant circumpositae gentes quae latinum ha- 
bent sermonem; sequenti, usus nos nuncupat barbarorum h. e. Ger- 
manorum (M. g. IL 19). Es ergibt sich also aus dieser Mitthei- 
lung, dass der Sueven- oder Schwabenname nicht durch ein im 



§. 6. Die Suavi im obern Donaulande. 95 

Donaulande neu angesiedeltes Suevenvolk aufkam und den Bun- 
desnamen der Alamannen wieder allmählig in den Hintergrund 
drückte, oder dass er von den Juthungen durch Umwandlung 
angenommen worden sei, wie Zeuss und Grimm annehmen, son- 
dern dass er vielmehr mit dem Sprach gebrauche der Germanen 
zusammenhänge, welche sehr wohl noch wussten, dass die Ala- 
mannen dem suevischen Volksstamme angehörten. 

Wenn nun Procop dieser Gleichstellung gegenüber seine Suavi 
durch ein und von den benachbarten Alamannen trennt und sie 
hiedurch als ein von diesen gesondertes Volk neben denselben 
aufführt, so drängt sich uns ganz natürlich die Frage auf, ob 
nicht der byzantinische Geschichtschreiber bei diesen Suavis die 
Karpatensueven im Auge hatte, welche wenige Jahrzehnte vorher 
in ihrer östlichen Heimath verschwinden und um dieselbe Zeit 
von seinem Zeitgenossen Jornandes mit dem Namen der Baiobari 
in die Reihe der abendländischen Völker eingeführt werden. Die 
Gründe für die Bejahung dieser Frage sind keineswegs so unbe- 
deutend, um sie kurz von der Hand zu weisen. Fürs Erste be- 
obachtete die oströmische Hofkanzlei die Völker jenseits der 
Donau mit der gespanntesten Aufmerksamkeit, da die Reichs- 
gränzen bei allen unter den Barbaren sich ereignenden Verände- 
rungen fortwährend bedroht waren. Daher hatte das Kabinet zu 
Konstantinopel bei allen Händeln der Gothen, Gepiden, Heruler 
und Langobarden die Hände im Spiele. Dass die Karpatensueven 
der kaiserlichen Kanzlei wohl bekannt waren, erhellt schon daraus, 
dass ihre Könige Hunimund und Alarich im letzten Drittel des 
vorigen Jahrhunderts vom Kaiser Leo Hülfe wider die Ostgothen 
erbaten (S. 61). Es ist also sehr wahrscheinlich, dass man zu Kon- 
stantinopel von dem Abzüge der Sueven nach ihrem unglücklichen 
Kriege mit den Langobarden sehr wohl unterrichtet war. Procop, 
der den Oberstkommandirenden Belisar in den gothischen Krieg 
als Geheimschreiber begleitete, war ohne Zweifel in alle Geheim- 
nisse der kaiserlichen Hofkanzlei eingeweiht und es kann somit 
kaum bezweifelt werden, dass ihm die Thatsache jener Auswan- 
drung zu Ohren gekommen sei. Es dürfte daher um so weniger 
überraschen, dass er die neben den Alamannen im 2. Rätien ein- 
rückenden Karpatensueven mit dem Namen der Suabi bezeichnet, 
als dieser Volksname der kaiserlichen Hofkanzlei geläufig war 
und er auch davon unterrichtet war, dass diese Suabi den Fran- 
ken unterworfen waren, da sein Zeitgenosse Agathias I. 4 berich- 
tet, dass der Frankenkönig Theudebert die Alamannen und andre 
benachbarte Völker zu seinem Reiche genommen habe und dieser 
Theudebert in einem Aktenstücke, dessen Aechtheit allerdings 
jetzt angezweifelt wird, an den Kaiser Justinian hervorhebt, dass 



96 HI. Zusammenhang der Baiwäras mit den Baiern. 

sich seine Herrschaft längs der Donau bis nach Pannonien und 
an die Meeresküste erstrecke — per Danubium et limites Panno- 
niae usque in Oceani littoribus . . . dominatio nostra porrigitur 
(Bouquet h. des Gaules IV. 59, n. 16). 

Am wenigsten aber glaube ich den Einwurf scheuen zu dür- 
fen, dass meiner Auffassung der Procopischen Mittheilung der 
Umstand entgegenstehe, dass Jornandes bereits um dieselbe Zeit 
die Baiern mit dem ihnen seither bleibenden Namen bezeichne, 
und zwar um so weniger, als ich vielmehr gerade in diesem Um- 
stände eine neue Bekräftigung für die Richtigkeit meiner Auffas- 
sung erkenne. Denn wenn der Gothe Jornandes die Baiern in 
der Mitte des VI. Jahrhunderts als Baiwaren in die Geschichte 
einführt, so ist dies nur ein Beweis, dass er von den abendlän- 
dischen Völkern eine genauere Kenntniss hatte, als sie dem By- 
zantiner zu Gebote stand; wenn aber die Baiobari des Jornandes 
genau auf dasselbe Ländergebiet fallen, nämlich zwischen Ala- 
mannen und Thüringer, wohin der Oströmer seine Suabi setzt, 
so muss diese gegenseitige Deckung als ein neuer Beleg ange- 
sehen werden für die Abstammung der Baiwaren von den Kar- 
patensueven, den Nachkommen der beiden markomannischen Ge- 
folgschaften. 

§. 7. Der Volksname. 

Vor dem VI. Jahrhundert war der Name der Baiwaren nicht 
gehört worden und die sorgfältigste Durchforschung der germa- 
nischen Völkerwelt bis in den fernsten Norden und die entlegen- 
sten asiatischen Steppen war nicht im Stande gewesen, ein ger- 
manisches Volk mit einem ähnlich lautenden Volksnamen aufzu- 
finden, welcher uns berechtigte, die Baiern mit demselben in ein 
Abstammungsverhältniss zu bringen. Da nun der Namenswechsel 
eine durch vielfache Thatsachen bestätigte Erscheinung in der 
Geschichte der deutschen Völker ist — ich erinnere nur an den 
Bundesnamen der Alamannen, den sich Usipeter und Tenchterer 
nebst andern kleinern Suevenvölkern beilegten, an die Sigambern, 
Chamaven und Amsivaren, welche seit dem III. Jahrhundert als 
Franken auftreten, an die alten Hermunduren und Chatten, welche 
die Namen der Thüringer und Hessen annahmen, an die neu auf- 
tauchenden Namen der Sachsen , Ost- und Westfalen u. s. w. — 
so sehen wir uns gezwungen, auch bei dem neu auftretenden Na- 
men der Baiwaren einen ähnlichen Namenswechsel vorauszusetzen 
und glauben uns zu dem Schlüsse berechtigt, dass die Baiern, 
früher unter anderem Namen bekannt, bei ihrer Uebersiedlung in 
das obere Donauland denselben mit dem neuen, fortan von ihnen 



§. 7. Der Volksname. 97 

getragenen vertauscht haben müssen. Der Grund solchen Na- 
menswechsels ist meist so dunkel, als die Entstehung der Völker- 
namen selber. Man weiss kaum, wer sie zuerst aufbrachte, wie 
bei dem Namen der Germanen, den sich die deutschen Völker nie 
gaben und bei dem man zwischen Römern und Kelten als Namen- 
gebern schwankt. Mit grösserer Wahrscheinlichkeit schliesst man 
bei den hieratischen Namen der Ingäwonen, Istäwonen und Her- 
mionen auf inländischen Ursprung, da sie sich auf die Stamm- 
helden der Deutschen zurückführen lassen. Gewöhnlich machen 
sich dann der Sprache kaum Halbmächtige, und zwar diese am 
liebsten, an die Erklärung der aus Alter unverständlichen Voka- 
beln und kommen dabei natürlich auf die ungeschicktesten Deu- 
tungen. Ich erinnere nur an die Ableitung: Alamania von Alti- 
monia — altis monübus (Walafrid, M. g. II. 19), an die Baucueri = 
coronati viri des Wessobrunner Mönches (D. II. 369) zur Erklärung 
des Baiernnamens, die Anknüpfung der Sueven an den Berg Sevo, 
der Britten an Brutus u. s. w. 

Die geringste Mühe hatten natürlich die Bojisten: sie durften 
nur das keltische oi in ein deutsches ai verwandeln, so ergab 
sich der Namenswechsel mundartlich von selbst — bajouuarii re- 
licto proprio idiomate Teotonicum a Teotonicis accomodaverunt 
idioma schrieb ein Passauer Mönch des X. oder XL Jahrhunderts 
in einen Codex (Pallhausen, Garib. Bei. 38). Bei der nachgewie- 
senen Unmöglichkeit, die Baiern von Bojern abzuleiten, bedürfen 
wir natürlich auch keiner weitern Einwendung wider das an sich 
unwahrscheinliche Kunststück eines Sprachwechsels. Wir wissen 
aber genau, wie die ahnungslosen Bojer, an welche bis zum XV. 
Jahrhundert kein Mensch in Baiern dachte, durch ausländische 
Aftergelehrsamkeit in die Geschichte der Baiern eingeschwärzt 
wurden (I. §. 2. S. 9), um 400 Jahre lang durch eine leichtsinnig 
hingeworfene Phrase ernste Forscher zu mystificiren. 

Aber auch die neuern Forscher stützen ihre Namensableitun- 
gen in näherer oder entfernterer Weise auf die längst verscholl- 
nen Bojer: Zeuss (D. 380), indem er sein Baia von Boihaemum, 
Bojenheim, herleitet; Grimm (D. S. I. 504), der in Zweifel ist, ob 
der Name von dem frühern Sitze der Markomannen in Baia oder 
von dem neuen im boischen Norikum stamme; Rudhardt (171) 
und die andern Föderalisten, welche die Baiowaren für Wehren 
— Männer — im ehemaligen Bojerlande erklären. Abgesehen 
von der Unmöglichkeit dieser Namensentstehung, weil im Süd- 
donaulande niemals ein Bojervolk als siedelhaft nachzuweisen ist, 
machen sich die Vertheidiger dieser Hypothesen den geringsten 
Kummer, den Grund des nicht zu vermeidenden Namenswechsels 
zu erforschen, indem sie sich begnügen, ihre Erklärungen als 

Quitzmann, Aelteste Geschichte der Baiern. 7 



98 HI- Zusammenhang der Baiwäras mit den Baiern. 

Thatsachen hinzustellen. Nur Zeuss niuthmasst, da der Marko- 
mannenname diesseits des Böhmerwaldes nicht mehr passte, in- 
dem sie hier keine Mark mehr zu hüten hatten, so nannten sie 
sich nach ihrem bisherigen Sitze : Leute aus Baiaheim 5 und Witt- 
mann (Herkunft d. B.) glaubt, weil die Vertreibung der Bojer die 
glanzvollste und ruhmwürdigste That (?) der Markomannen ge- 
wesen, so führte sie dieselbe ohne Zweifel auf die Bildung und 
Annahme des Namens Bajuvaren. 

Die Unwahrscheinlichkeit, dass Völkernamen auf so abstra- 
hlende Weise entstehen könnten, hat andere Forscher veranlasst, 
das historische Moment bei ihren Erklärungen ganz ausser Be- 
tracht zu setzen, um den Namen auf rein grammatikalem Wege 
zu erläutern. C. Roth (Oertlichkeiten d. Bisth. Freis.) behauptet: 
der Stamm der Baiern (Peigwaras) sass einst in Asien und zählte 
nur wenige Geschlechter. Sein Stammhaupt hiess Peigwari und 
dieser Name ging auf das ganze Volk über, wie denn auch andre 
Volksnamen, z. B. Alman, Durinc, Franco, Hesso, Lancpart, 
Marcman u. s. w. als tägliche Mannsnamen in Urkunden erschei- 
nen und dadurch den Beweis liefern, dass sie ursprünglich nur 
Namen der Stammeshäupter seien und deshalb gar keiner weitern 
Ableitung bedürften. Peigwari aber bedeute Armringträger; denn 
es leite sich grammatikal von beigwa = Armring und dieses von 
biugan oder eigentlich dem kürzern bigan = beugen. Vollmer 
habe nachgewiesen, dass dieses bigan die vergangne Zeit ih beig 
= bog conjugiren musste und sich daraus das Hauptwort diu 
beigwa bildete, dessen inlautendes w im Deutschen frühzeitig aus- 
fiel. Durch Anfügung der Ableitungssilbe ri entstehe nun ganz 
sprachrichtig beigwari und beigari = Armringträger, wovon sich 
alle Formen des Baiernnamens herleiten Hessen. Allerdings gibt 
der Verfasser zu, dass die an die Spitze der ganzen grammati- 
kalen Hypothese gestellten Worte beigwa und bigan aus dem 
Sprachschatze der Deutschen verschwunden seien (weil sich näm- 
lich in keinem Glossar ein ähnliches Wort zum Beleg auffinden 
lässt) ; dennoch, meint er, könne von den Franken ein deutsches 
beigwa über den Rhein getragen worden sein, welches sich in 
das französische bague verstümmelt habe. Dass die ganze gram- 
matikale Konjektur auf allzu hypothetischer Grundlage beruhe, 
um auch nur die Wahrscheinlichkeit ansprechen zu können, liegt 
schon in dem obigen Zugeständniss des Verfassers, so dass eine 
weitere Widerlegung derselben nicht nöthig erscheint. 

Im Gegensatze hiezu hat Hofmann (German. VII. 470— 470) 
eine Ableitung des baierischen Volksnamens aus dem Keltischen, 
beziehungsweise aus dem Irischen zu geben versucht. Die Baiern 
sind auch ihm Nachkommen der Markomannen; aber die Zeussi- 



§. 7. Der Volksname. 99 

sehe Deutung des Volksnamens will ihm nicht genügen, da die 
deutsche Form desselben: Peigira und Peigiri nicht deutsch, son- 
dern keltisch sei. Im Gälischen bestehe nun der Stamm bagh 
= pugna, der auch in altern irischen Zusammensetzungen als 
bog vorkomme, woraus hervorginge, dass die deutsche Sprache 
ihr bägan = streiten mit der keltischen gemeinschaftlich besässe. 
Bilde man nun aus dem keltischen Stamme bäg mittels der En- 
dung aria ein Hauptwort, so ergebe dies in der alten Sprache 
bägäria-s = pugnator, woraus später im Irischen durch Kürzung 
des d und durch Einfluss des i, wie durch Verändrung der En- 
dung ia in e, bagaire, bägire entstanden sei. Hieraus aber ent- 
wickle sich durch Infektion peigiri und da sich g in ,;' zu erwei- 
chen und auszufallen pflege, so erhalte man baijire, bajire, welche 
Form sich in pagiri und pegiri erhalten habe. 

Gegen diese keineswegs glückliche Idee — denn wer hätten 
denn die keltischen Namengeber sein sollen? die vor 500 Jahren 
vertriebenen und längst verschollenen Bojer? oder die keltischen 
Gothinen, welche für Vannius die Bergwerke und Erzgruben in 
der Tatra bebauten? — erhob sich Glück (Verhdl. d. h, V. £ 
Niederb. X. 1. Heft) mit Entrüstung, indem er es vor allem 
sonderbar findet, das irische bag herbeizuziehn, da die deutsche 
Sprache ihr ausreichendes bägan besitze. Ferner könne aus dem 
angenommenen bagire kein baigire entstehen, da die alte Sprache 
einen solchen rückwirkenden Umlaut gar nicht kenne und das 
Gesetz der hier in Anwendung gebrachten Infektion von dem Verfasser 
erst erfunden worden sei. Da aber in gleicher Weisein der altkeltischen 
Sprache keine Erweichung des g in j statthabe, das Irische aber 
den Buchstaben j gar nicht kenne, so sei es ganz unmöglich, dass 
sich aus dem erträumten bagire ein bajire oder baire entwickle 
und somit könne auch das deutsche Peigiri nicht aus dem irischen 
bagire entstanden sein. Dagegen hat er den sonnenklaren Beweis 
versprochen, dass Baia-wari für Bagia-wari stehe und dass neben 
dieser eigentlichen Form des Volksnamens noch die mit der En- 
dung ari von bagia abgeleitete Form Bagiari bestand, wie für 
Angri-varii später abgeleitet Angarii gesagt wurde. Die Formen 
Paigiri u. s. w. entstanden durch Ausstossung des a aus Bagiari 
— Pagiri durch Umlaut Pegiri, wo für das kurze e ein ai oder 
ei gesetzt wird, also Paigiri, Peigiri, welche in Pagi-ri, Paigi-ri 
u. s. w. zu trennen sind. Die nähere Entwicklung dieses Beweises 
ist jedoch noch zu erwarten, dürfte aber schon deshalb von zwei- 
felhaftem Erfolge sein, weil sie sich auf die eine Namensform 
Pagiri stützt, welche höchst wahrscheinlich aus Paigiri ver- 
derbt ist. 

Für den Geschichtsforscher sind solche Deduktionen rein 



100 HI. Zusammenhang der Baiwäras mit den Baiern. 

etymologer-grammatikaler Natur von untergeordneter, ja zweifel- 
hafter Bedeutung; denn wir wissen z. B. ganz genau, dass die 
Völkernamen der Alamannen, Franken, Thüringer und Hessen, 
obwohl sie auch als Eigennamen in Urkunden vorkommen, keines- 
wegs von einem Häuptling herrühren, sondern plötzlich von Völ- 
kern getragen werden, welche bis zu diesem Zeitpunkte unter 
ganz andern Namen bekannt waren. Wir legen also den hy- 
pothetischen Peigwari zu den ebenso grammatikal - hypothetischen 
Baucweri des Wessobrunner Etymologen und überlassen sie mit 
einander ihrer nicht minder konjekturalen Heimat in Asien oder 
Afrika, woher ein St. Gallener Mönch seine paiuuarii als Ueber- 
reste der Vandalen kommen lässt (Hattemer, St. Gall. Gloss. I. 
261 b ). Da es aber eine unbestreitbare Thatsache ist, dass Völ- 
ker von ihren Nachbarn mit einem ganz andern Namen genannt 
werden, als sie sich selbst beilegen, bis dann plötzlich der Letz- 
tere zum Durchbruche kommt — man denke nur an Germanen 
und Kelten, womit das ganze Alterthum die Deutschen bezeich- 
nete, an Germans, Allemands , Dutchmen , Frenki u. s. w. — so 
bedünkt es mich ein viel einfacheres, natürlicheres und sachge- 
mässeres Verfahren, auch bei den Vorfahren der Baiern auf einen 
ähnlichen Vorgang zu schliessen, dass sie nämlich längst einen 
eignen, heimischen Namen getragen haben werden, welchen nur 
der fremde, ihnen durch Ausländer oktroirte, verdeckte, bis er 
plötzlich mit der Auswandrung des Volkes und seiner Ansiedlung 
in Gegenden, wo die alte Bezeichnung weniger bekannt war, in 
den Vordergrund tritt und die bisherige ausländische Benennung 
gänzlich verdrängt uud in Vergessenheit bringt. Mir scheint so- 
gar ein solcher Vorgang gerade dadurch erwiesen zu werden, 
dass die Nachkommen der beiden Gefolgschaften, abgesehen von 
ihrer eigenschaftlichen Bezeichnung als Baimoi, Heergefährten, unter 
den verschieden wechselnden Namen der Vannianischen Sueven, 
der sogenannten Quaden, der Transjugitaner, dann wieder der 
Sueven erscheinen, woraus sich die Schlussfolge ergibt, dass alle 
diese Benennungen nicht den eigentlichen Volksnamen enthalten, 
sondern von den Berichterstattern willkürlich angewendet wurden, 
jenachdem der Eine mehr die Abstammung der Ansiedler, der 
Andre dagegen die Nachbarschaft oder die Oertlichkeit der An- 
siedlung ins Auge fasste, und sie daher auch nach diesen Ver- 
hältnissen wechselnd in Gebrauch gekommen waren. 

Man hat meiner Namensableitung den bedenklichen Vorwurf 
vorgehalten, dass ich an die Spitze derselben nicht die älteste 
Form des Namens, d. h. Baiowaria und Bajuvaria stelle, sondern 
eine spätere und von diesen Grundformen abgeleitete, nämlich 
Baiwarii. In den Augen eines Sprachkundigen wird aber dieser 



§. 7. Der Volksname. 101 

Vorwurf nicht schwer ins Gewicht fallen ; denn er enthält einfach eine 
kecke Nothlüge, um meine Ableitung dem Zeussischen baiovare 
gegenüber in den Nachtheil zu versetzen, indem diesem Letztern 
die Ursprünglichkeit der Form vindizirt werden soll. Ueberdies 
enthält er einen offenbaren Missbrauch mit dem Namen des ehr- 
lichen Zeuss, indem durch diese Behauptung die Resultate dieses 
gründlichen und mit Recht hochgeachteten Forschers geradezu 
gefälscht werden. Denn Zeuss, welcher unter den Formen des 
Baiernamens die erweiterte Schreibweise mit dem Kompositions- 
vokal o — Bai-o-varii gleich 3farc-o-manni, Lang-o-bardi — von 
der einfachen ohne Bindevokal scheidet, gesteht (H. 9) offen zu, 
dass diese 2. Reihe baiuuarii hinsichtlich des Alters der Erstem 
nicht nachgesetzt werden könne, sondern ihr vielmehr die Prio- 
rität gebühre, indem die ersten Stellen, die des Namens gedächten, 
diese Schreibweise ohne Bindevokal darböten. Die fränkische 
Völkertafel, welche Müllenhoflf (Berl. Abh. 1862. 538) um das 
Jahr 520 ansetzt, hat baioarius, wo das o aus u und v entsprun- 
gen ist, wie in Ansoald, Bertodld für Amvald, Bertvald, Catualda 
für Catwald (Grimm, Gr. II. 333), also baivarius; Jornandes in 
Mitte des VI. Jahrhunderts schreibt baiobaros — wie die spätem 
Gothen ob, üb für uu, w gebrauchen (Grimm, Gr. I. 58) ; Venantius 
Fortunatus, etwas später, bietet nach der Vatikanischen Hand- 
schrift Baioaria und hienach verbesserte Zeuss (H. 10) schon des 
Versmasses halber mit Recht Bojoarius in Baivarius. Unter 52 
Namensformen, welche Merkel (M. g. 11. III) aus den Handschrif- 
ten der leg. Baiivarior. beibringt, sind 33, welche den ältesten 
Codices vom VIII. — XH. Jahrhundert angehören. Von diesen haben 
nur 13 die Schreibweise mit dem Kompositionsvokal o oder u und 
zwar 5 Baiuwarii und 8 Baioivarii. 20 dagegen und darunter die 
Aeltesten bieten die einfache Namensform ohne Bindevokal und 
zwar 11 Baiwarii und 9 Baioarii. Hiemit stimmen unsre ältesten 
einheimischen Dokumente, welche Baiuuarii oder mit althoch- 
deutscher Lautverschiebung Baiuuarii schreiben, wie Decr. Tassi- 
lonis und der Wessobrunner Codex (D. I. 339, II. 368), in den 
Freis. Traditionen (Roth, Oertl. n. 15, 152, 276) und Baioaria 
(Ebenda n. 233, 248, 363 b , 396 c , 645); baiuarii in An. Wirzib. 
und Fuld. (M. g. I. 344 und II. 239), bajuarenses und beiwerii in 
fränkischen Chronisten (M. g. I. 43), Baioaria und nach dem 
Madrid. Cod.: Bajuaria im Prolog des Edic. Rothar. (Baudi a 
Vesme Mon. pat. III). Erst später entwickelte sich durch Auf- 
lösung des inlautenden uu in uv und ov baiuvari und baiovari 
und mit Verdichtung des v in w die Form Bajuwarii und Baio- 
waria. Hienach wird wohl die beanstandete Schreibweise ihr 



102 III- Zusammenhang der Baiwäras mit den Baiern. 

Altersvorrecht behaupten und mir erlaubt sein, dieselbe meiner 
Namensableitung zu Grunde zu legen. 

Ich habe oben (IL §. 1 . S. 26) bereits nachgewiesen, dass zur Be- 
zeichnung von Gefolgsleuten und Heergefährten in allen alten Mund- 
arten der deutschen Sprache Ableitungen von dem Stammworte 
uara, ahd. uuaara im Gebrauche waren und dass es daher mehr als 
bloss wahrscheinlich sei, dass man die beiden Gefolgschaften und 
ihre Nachkommen, die Vannianischen Sueven, in der ahd. Sprache 
ihrer Nachbarn schlechtweg die beiden Heergefolge — baiwäras — 
genannt haben werde. Stirbt nun auch dieses wära, wie so viel 
andre Worte, mit dem IX. Jahrhundert aus, so haben sich nichts- 
destoweniger in den althochdeutschen Glossen zahlreiche Ablei- 
tungen davon erhalten, welche die Grundbedeutung der Dienst- 
mannstreue bis in das Mittelhochdeutsche verfolgen lassen, z. B. 
urwaere = ex foedere (fidem fallens, Grimm, G. IL 790). Comites 
wird in den Glossen des VIII. Jahrhunderts durch mituuare, foe- 
deratos durch Tcauuaare gegeben (Diut. I. 185 a und 507 a , vergl. 
Graff, ahd. Sprsch. I. 917 und 918). Diese Vokabeln bezeugen, 
dass die Ableitungen von wära nur durch Absetzung der Flexions- 
endung gemacht wurden, wofür ein ableitendes i an deren Stelle 
trat, wie aus aäal — adali, aus ewar — eivari, aus tri-wintar — 
triwintari gebildet wurde. Nach demselben Ableitungsgesetze ent- 
wickelt sich aus baiwäras durch Ersetzung der Endsilbe as durch 
das ableitende i baiwäri, analog den dokumentirten mituuari und 
hauuäri gebildet, und steht in gleicher Kategorie mit den übrigen 
starken Adjektiven der 2. Deklination, z. B. lanevari, mitiwäri, 
urhlosi, anawäni u. s. w. (Grimm, G. I. 727). Bedeutet nun das 
auf dieselbe Weise entstandene Qyuuari = Suapa einen Anhänger 
des Ziu, Martern collens (Grimm, Myth. 180), also einen Mann, der 
in der wära des Kriegs- oder Schwertgottes steht, so wird auch 
in baiwäri der Grundbegriff der Anhängerschaft ebenso wenig 
geläugnet werden können, wie in mitwari und kaiväri und gibt 
uns die Bezeichnung für einen Mann, welcher den beiden Gefolg- 
schaften angehört: baiwäri = ambifoederatus. Dass wir auch im 
Neuhochdeutschen solche Ableitungen besitzen, beweisen unser 
noch gebräuchliches Bündischer, Bündner, und in Zusammen- 
setzungen Graubündner, Treubündner (Grimm, W. II. 521), in 
abwürdigender Bedeutung Sonderbündler, Tugendbündler u. dgl. 
Durch einfachen Ansatz der Beugungssilbe us entsteht aber aus 
diesem Worte der latinisirte Volksname unsrer ältesten Urkun- 
den: baiobari, baivarius, paiuuarii u. s. w., woraus sich später die 
andern urkundlichen Formen Baioarius, Baiowaria und Bajuva- 
ria entwickelt haben. Noch im XIII. Jahrhundert, als der Volks- 
namen längst die verstümmelte Form Bavaria angenommen hattet 



§. 7. Der Volksname. 103 

ist die ursprüngliche Bildung nicht ganz vergessen; denn in der 
mittelniederländischen Bearbeitung des Flovent erscheint Hemelyoen 
van bayuire — Emelon von Baiern (Germ. IX. 408 ff.). Auch 
das byzantinische Bagibareia scheint hieher zu gehören ; denn 
wenn die Chrowaten das erhorchte Baiwaria mit schärferer Aus- 
sprache des ersten i als Baijiwaria nach Konstantinopel brach- 
ten, so erfasste der Neugrieche ganz begreiflich das j als sein g, 
wobei zu beachten, dass zwischen der Zeit der chrowatischen 
Gesandtschaft und der des kaiserlichen Berichterstatters ein Zeit- 
raum von drei Jahrhunderten liegt. 

Der angelsächsische König Alfred im IX. Jahrhundert schal- 
tete in seine Uebersetzung des Historikers Orosius eine Beschrei- 
bung von Germanien ein, wie sich selbes zu seiner Zeit darstellte. 
In dieser nennt er an der richtigen Stelle zwischen Franken, 
Schwaben, den Alpen, Kärntnern, Böhmen und Thüringern die 
Baegdhvare und das Land Baegdhvara (auch Baegthware geschrie- 
ben) , welches man für eine verderbte Form des Baiernnamens 
erklärte, wesshalb Zeuss (D. 367) die Verbesserung in Baegovare 
vorschlug. Da man aber im IX. Jahrhundert meist Baiowaria 
und Baioaria schrieb und das Volk sich peiger und begeren 
nannte, so glaube ich mit dieser Korrektur für die Ableitung des 
Namens wenig gewonnen und halte denselben vielmehr für einen 
aus alter Zeit überlieferten Rest der ältesten deutschen Sprache, 
als die spätem Mundarten sich noch nicht geschieden hatten und 
das Angelsächsische und Altsächsische dem Gothischen noch näher 
stand, als nach vollständiger Ausprägung der Dialekte. Ich stelle 
daher das baegdh zum gothischen bajoths, wie th häufig in alts. 
und ags. dh übergeht, z. B. gasinthja = ags. gesidh (Grimm, Gr. 
II. 519), und goth. ai zu ags. ae wird, z. B. gamainis = ags. ge- 
maene, Mainis = claene (Grimm, Gr. II. 571 und 653). Hieran 
schliesst sich das alts. bedhja (ambo G. I. 218), woraus das eng- 
lische both sich entwickelte, sowie altn. bädhir, Mdliar, baedhi gen. 
beggja (Gr. I. 765). Die hier erhaltene Form baegdh ging aller- 
dings später verloren , indem die angelsächsische Sprache bloss 
die einfache Form begen, bä, bä bewahrte, während umgekehrt 
das Althochdeutsche seine einfache Form abwarf und nur die er- 
weiterte pede, pedo, pedu bewahrte, vara stammt aus dem verlor- 
nen altd. uara, wovon altn. vari, ahd. uuära, welches sich später 
ags. in vaere umwandelte für pactum, foedus und wovon sich die 
skandinavischen vaeringjar, die ahd. Jcawäre und der ags. vergenga 
(Graft, Sprsch. I. 920 und IV. 103) herleiten. Wir haben also in 
diesem Baegdhvare und Baegdhvara ein aus der ältesten Sprache 
stammendes Wort, welches bisher für verderbt und unverständ- 
lich gehalten wurde, weil man zwar wohl wusste, dass es der 



104 HI. Zusammenhang der Baiwäras mit den Baiern. 

Sachlage nach die Baiern bedeuten sollte, aber es nicht mit dem 
bräuchlichen Namen in Einklang zu bringen vermochte, welches 
aber Sinn und Verständniss erhält, sobald man den Grundbegriff 
der beiden Gefolgschaften mit ihm verbindet. 

Die andre Form des Namens, Paigira, Peiger, Pegeren, Be- 
jeren, wovon sich das neuhochdeutsche Baier herleitet, erklärt 
Zeuss (H. 15) durch das eufonische Einschieben eines g zwischen 
zwei Vokale, wie ahd. eigir, zweigero für Eier, zweier etc. Da- 
gegen verwahrt sich Grimm (G. I. 25 An.) gegen Konsonanten- 
einschaltungen, welche bloss dem Wohllaut zu Gefallen angenom- 
men würden und sich nicht aus vorhergehenden Vokalen ent- 
wickeln oder wegfallende ersetzen, so dass dadurch eine Zusam- 
menziehung verrathen werde. Da nun schon die gothische Sprache 
im Hiatus das i namentlich bei Difthongen in j auflöst, z. B. 
bajoths, und dieses j in spätem Dialekten als g, im Atn. sogar 
als gg mit nachfolgendem j erscheint, z. B. beggja, gen. von bädhir, 
tveggja u. s. w. , so Hessen sich auch schon aus der* ersten Form 
baiwari die verschiedenen Bildungen der Form Baigira und Pai- 
gira entwickeln, wie sich das byzantinische Bagibareia aus Baiji- 
waria nachgewiesen hat. Indessen bietet uns hier die ahd. Glosse 
Jcawäre = foederati, die zwar Grimm bei seinen Partikelkompo- 
sitionen gänzlich ausser Acht gelassen hat (Gr. II. 745), einen 
nicht zu verschmähenden Anhaltspunkt. Die Partikel ga, ahd. Jca, 
nahe verwandt mit lat. cum, dient zur Bildung von Gesellschafts- 
begriffen (Grimm G. IL 735), also bedeuten Jcawäre, gleich den 
verwandten mitwäre — comites, diejenigen, welche mit einander 
in derselben uuara = pactum, foedus stehen. Die volle Form der 
Adjektivableitung lautete demnach für einen Mann der beiden 
Gefolgschaften vor dem Eintritte der althochdeutschen Lautver- 
schiebung : baigawäri = ambifoederatus. Auch dürfte die Ansetzung 
der doppelten Form baiwari und baigawäri um so weniger über- 
raschen, als die althochdeutschen Glossen auch bei andern Worten 
eine solche Mehrheit der Formen belegen lassen, z. B. Jcenko und 
bigengo — incola in den Zusammensetzungen ahakenJco = incola 
aquaticus, lantpikerikeo = indigena, acharbigango = agricöla u. s. w. 
(Graff, Sprachsch. IV. 103 und 104). Da nun der tonlose und 
durch vorausgehende Stummheit bereits zum Abfall vorbereitete 
Vokal häufig synkopirt wird (Grimm, Gr. I. 27), so entsteht aus 
baigawäri baigwari, wie aus halid helt und hieher gehören die 
Formen Baiguarii und mit verschlungenem i: Baguarii und Ba- 
goarii. Die weitere Entwicklung des Namens zeigt uns das Aus- 
werfen des inlautenden w, welches im Althochdeutschen häufig 
ausfällt, wenn zwischen ihm und dem Wurzelvokal noch andre 
Konsonanten liegen (Grimm, G, I. 147), und es entsteht dadurch 



§. 7. Der Volksname. 105 

die Form baigäri, in 2. Lautverschiebung paicari. Selbst Grimm, 
G. I. 777) muthmasst peigar für peigwar, wie vior für vitwor. Von 
dieser Form stammen die JBaicarii der vit. Salabergae, welche 
Zeuss ganz unnöthig in Baioarii verbessern will (D. 380), sowie 
der daraus verderbte Volksname Bavocarii. Da aber diese Le- 
genden im VII. Jahrhundert niedergeschrieben wurden, so ergibt 
sich hieraus die Schlussfolge, dass im genannten Jahrhunderte die 
Baiwaren den mönchischen Legendenschreibern in Frankreich 
auch unter dem im Volke bräuchlichen Namen der paicare bekannt 
geworden waren. 

Wie nun in drei- und mehrsilbigen Wörtern eine Assimilation 
des Lautes stattfindet, indem der Vokal der Bildungsendung in 
den der Flexion oder einen ähnlichen übergeht, und auf diese 
Weise aus adali, bitari, fuatari, piladi sich edili, bittiri, fuatiri, 
pilidi entwickeln (Grimin, Gr. I. 117. 118), so bildete sich durch 
Umlaut aus baigari fortschreitend baigiri und mit althochdeutscher 
Lautverschiebung paigiri. Da aber die aus Eigenschaftsworten 
hervorgegangenen Eigennamen die Eigenthümlichkeit besitzen, 
dass sie, indem sie zur substantivischen Flexion übergehen, das 
ableitende i abwerfen, z. B. Reginhart, Beginmär aus herti und 
mciri (Grimm, Gr. II. 581), so entsteht der Nom. sing, paigar oder 
paigir, durch Umlaut peiger (Gl. Salom. D. III. 418) und Nom. 
pl. paigira, peigira, Gen. peigiro — lant (Wessob. Cod. D. II. 369 
und 370), von welcher Form sich das mhd. beger, beier bis zum 
nhd. Baier ableiten. Dass der Name auch als Eigenname für 
Männer und Weiber in Gebrauch war, bedarf wohl keines beson- 
dern Beweises, denn sowohl in baierischen wie in andern Urkun- 
den sind die Namen Peigiri, Pegiri, Peiri, fem. Pegirin, Peiarin, 
Peirin nicht selten. Im X. Jahrhundert erscheint ein comes Peier 
in Schwaben (M. g. VII. 67) und noch im XI. findet sich Baigue- 
rius, ein Neffe Konrads II., urkundlich belegt (M. g. X. 62) — ein 
Beweis, wie lange die alten Namensformen die Stufen der Sprach- 
entwicklung überdauern, da man zu jener Zeit längst nicht mehr 
Baigivari für den Volksnamen im Gebrauch hatte. Der angelsäch- 
sische Mönch, welcher beiläufig 100 Jahre nach Alfred zum Jahre 
891 Kaiser Arnulfs Sieg bei Löven über die Normannen in sein 
Chronicon Saxoniae eintrug, kannte ebenfalls den deutschen Na- 
men der Baiern als Mitkämpfer unter der Form Paigira, indem 
er denselben im angelsächsischen Dialekte als Baegeras bezeichnet 
und in dieser Benennung an ags. begen (ambo) erinnert. In dieser 
Form gelangte der Name bis in den fernsten Norden; denn Snorre 
Sturlason, der berühmte Verfasser der Heimskringla, gebraucht 
im XIII. Jahrhundert Baigar ar, Byiarar, Beiarar zur Bezeichnung 
der Baiern, welche Formen gleichfalls mit dem altn. bädhir, Gen. 



106 HI. Zusammenhang der Baiwäras mit den Baiern. 

heggja in Verbindung stehen, wenn sie auch nicht von letzterm 
Worte unmittelbar abgeleitet werden sollen. 

Der hier gegebene Versuch einer Ableitung des Volksnamens 
ist also nicht auf eine etymologisch - grammatikale Konjektur ge- 
stützt, noch gründet er sich auf eine einseitig hervorgehobene 
geschichtliche Hypothese, wie frühere Versuche, sondern von der 
urkundlich bestätigten ältesten Namensform ausgehend und alle 
spätem Formen mit Belegen nach unsern ältesten Dokumenten 
und nach den Regeln der historischen Grammatik entwickelnd, 
knüpft er den in folgenden Jahrhunderten erst erwachten, oder 
vielmehr in allgemeinen Gebrauch übergegangenen Namen an die 
Entstehung des damit bezeichneten Volkes selbst. So mochten 
also die Namen Baiware und Baigware längst schon zur lokalen 
Bezeichnung der Nachkommen der baiwäras in Uebung gewesen 
sein, als man in römischen und byzantinischen Berichten von 
ihnen noch immer als Quaden, Transjugitanern und Sueven sprach, 
bis endlich mit dem Verlassen ihrer ursprünglichen Sitze auch 
diese Namen schwanden und die Baiwaren in ihrer neuen Heimat 
zwar mit ihrem ältesten, ihre Abstammung bezeichnenden, aber 
den Geschichtschreibern noch unerhörten neuen Volksnamen auf- 
traten. 



Zweite Abtheilung. 



Baiern unter den Agilulfingen. 



I. Die baierische Wandersage. 

An der Wiege aller Völker steht die vergötterte Saga und 
umflicht die Geburtsstätte derselben mit dem immergrünen Efeu- 
gewinde ihrer dichterischen Erzählungen. Von Geschlecht zu Ge- 
schlecht werden diese kindlichen Erinnerungen aus der ältesten 
Vergangenheit herabgetragen, zwar nicht einfältig und lauter, wie 
sie der naturwüchsigen Einfalt des ursprünglichen Geschlechtes 
entsprossen und wie sie der Urältervater seinen Söhnen und En- 
keln übergeben; denn mit dem erweiterten Gesichtskreise der 
Epigonen bilden sich auch die einfachen Thatsaehen allmählig 
und nicht selten in fantastischer Weise um und werden durch 
diesen Umwandlungsprocess häufig bis zur Unkenntlichkeit ent- 
stellt. Namen wechseln, fremde Motive werden unterschoben, ur- 
sprünglich geschichtliche Gestalten verdunkelt oder mit einer 
mythischen Symbolik umhüllt, das den frühern, allgemach in die 
Götteralter der Mythe zurückgedrängten Heroen Angehörige auf 
spätere theils gleichnamige, theils selbst ganz apokryfe Persön- 
lichkeiten übertragen, so dass sich die sichtende Kritik nicht selten 
ganz ausser Stand gesetzt sieht, das Wahre vom täuschenden 
Schimmer des Falschen zu unterscheiden und die Goldkörner 
ächter Ueberlieferung aus der Spreu vielhundertjähriger Zuthaten 
herauszufinden. 

Hieraus ergibt sich von selbst, einerseits wie geringer Mühe 
der mäkelnde Verstand bedarf, um die Sagen sammt und sonders 
in das unfruchtbare Reich der Märchen und Fabeln zu verbannen, 
und indem ihnen alle Bedeutung für die Behandlung der Ur- 
geschichte abgesprochen wird, das Bestreben, ihre Angaben zur 
Aufhellung der Urzeit nutzbar zu machen, als lächerliche Fan- 
tasterei erscheinen zu lassen. Anderseits wird es begreiflich, dass 
es einer vollkommenen Vertrautheit mit der Geschichte eines 
Volkes und seinen Verhältnissen zu den Nachbarvölkern bedarf, 
dass man auf das Innigste in sein Leben und Weben eingeweiht 
sein müsse, um mit Erfolg an die Enträthselung seiner Mythen 



HO I- Die baierische Wandersage. 

zu gehen und den wahren Kern einer Volkssage zu enthüllen. 
Sonst droht dem Uneingeweihten das Schicksal des unreifen Na- 
menserklärers, der aus einem Eresloh ein Arkle, einen argen Lö- 
wen, aus dem deutschen Hermenien ein asiatisches Armenien, aus 
Gunzenlech ein concio legionum, aus dem heselinen brunnen einen 
Eselbrunnen, fordern asinorum und ähnliche Lächerlichkeiten zu 
Tage fördert. 

Auch die Geschichte der Baiern ist mit einem reichen Schatze 
von Sagen und Legenden umgehen — natürlich von sehr ver- 
schiedenem Gepräge und Goldgehalt — die sich bis in die Gegen- 
wart fortgepflanzt haben. Die Zeit der Einwandrung und Ansied- 
lung, das erste Fürstengeschlecht der Agilolfingen und die christ- 
liche Mission, die Heldenperiode der Liutpoldingen und der 
Kämpfe mit den Ungern, die Kreuz- und Römerzüge, die Schwe- 
den- und Türkenkriege und noch unzählige andre, theils kriege- 
rische, theils friedliche Ereignisse haben den uralten Stamm der 
baierischen Volksgeschichte mit einem immer aufs Neue ausschla- 
genden Laubgewinde von Sagen, Legenden, Mythen, Märchen und 
Volksliedern umsponnen, welche alle in ihrer Bedeutung für die 
Entwicklung des Volkes gewürdigt werden wollen, selbst wenn 
man mit vornehmem Abwerfen der Einwandrungssagen die baie- 
rische Geschichte erst mit Garibald, als dem in den Quellen 
zuerst genannten Volksherzoge beginnen wollte. So bequem in- 
dessen auch ein solches Verfahren einem nur an das Abwägen 
der historischen Citate gewöhnten Geschichtschreiber erscheinen 
mag, so glaube ich doch nicht, dass man die Geschichte des 
Baiernvolkes um den werthvollen Gewinn verkürzen dürfe, wel- 
chen ihr eine sorgfältige Untersuchung der Stammsage für die 
dunkle Periode vor Garibald darbietet. Denn nicht nur werden 
wir durch eine solche kritische Beleuchtung in den Stand gesetzt, 
Irrthümer, welche sich bis in die Gegenwart erhalten haben, auf- 
zudecken und in ihrer Grundlosigkeit nachzuweisen, sondern sie 
gibt uns auch in dieser Sage selbst den einzigen Anhaltspunkt, 
die Baiern an ihre Herkunft und ihre bisher ganz in Vergessen- 
heit gerathene Urgeschichte zu erinnern. 

Diese Stammsage zerfällt aber in die Einwandrungssage und 
in die Märe von Severus und Adelger. 



§. 1. Die Einwandrungssage. 

Die einheimische Stammsage lässt die Baiern unter Führung 
der Bruderherzöge Boemund und Ingramm aus Armenien in das 
Süddonauland einwandern. Zwar der Sänger der gereimten Kaiser- 



§. 1. Die Einwandrungssage. Hl 

chronik, der Erste, welcher um die Mitte des XII. Jahrhunderts 
die Sage verzeichnete, und wohl bewandert in baierischen Sagen, 
wie die schöne Erzählung von Severus und Adelger beweist, 
bringt die herzoglichen Brüder mit der Einwandrung nicht in 
unmittelbare Verbindung, sondern sagt nur: 

v. 315. Die geslehte der Baiere körnen her von Armenie, 

Da Nöe üz der arke gie Und daz olezwi von der tüben intphie. 

Der Dichter des Lobliedes auf den Bischof Anno folgte ihm 
zu Ende des Jahrhunderts in dieser Aufzeichnung fast wörtlich, 
nur dass er die während der Kreuzzüge aufgekommene Reisemit- 
theilung von Leuten im Oriente beifügt, welche noch deutsch 
sprechen. Der Tegernseer Mönch Froumund, den man bisher ir- 
rig in das X. Jahrhundert setzte, schreibt die hieher gehörenden 
Verse des Annoliedes in lateinischer Uebersetzung buchstäblich 
ab, indem er jedoch aus dem Zusatz: Die div Diutschin spre- 
chin seiner Vorlage die Reiseente der bavarizantes fabricirte. 
Er gehört somit unzweifelhaft dem Uebergange vom XII. in das 
XIII. Jahrhundert an, wie ich bereits in der 1. Abhandlung III. 
§. 2. S. 76 zu erwähnen Gelegenheit hatte. Diesem folgt im XIV. 
Jahrhundert der vielschreibende Mönch Bernhardus Noricus von 
Kremsmünster und das Actuarium von Kloster Melk, nur dass sie 
gleich Froumund den Noah hinweglassen. 

Dass indessen dieses nicht die ursprüngliche Gestalt der 
Sage gewesen sein könne, bedarf wohl keines Beweises; denn da 
die Baiern erst zweihundert Jahre nach ihrer Einwandrung das 
Christenthum annahmen, so konnte der alttestamentare Erzvater 
Noah unmöglich eine Rolle in der Einwandrungssage der heid- 
nischen Baiwaren spielen. Er kam also ganz unzweifelhaft nur 
durch hypothetisirende Reflexion des geistlichen Dichters in die 
Darstellung der einfachen Thatsache. Mit Noah fällt aber unbe- 
dingt auch der Berg Ararat und das benachbarte Armenien, 
sichtlich nur zu dem Zwecke gewählt, um den Baiern durch An- 
knüpfung an die Sinflut das höchste Alterthum zu sichern. Ar- 
menien selbst aber erweist sich als eine etymologische Verdunk- 
lung des eigentlichen Stammlandnamens, welchen erst wieder 
Aventin in seinem Hermenien (Chronika fol. 30) herstellte. Eine 
weitere Erörterung aber über das Stammland der Baiwaren 
dürfte nach dem, was ich in der 1. Abhd. III. *§. 2. S. 74 über die 
Urheimat derselben nachwies, um so überflüssiger sein, als wir die 
Fortpflanzung der verdunkelten Sage durch die Jahrhunderte ver- 
folgen können. 

Wenn nun gleich in der Kaiserchronik, der Quelle, aus wel- 
cher die Schriftsteller der folgenden Jahrhunderte die Einwan- 
drungssage entnahmen, die Herzöge Boemund und Ingramm nicht 



112 !• Die bäuerische Wandersage. 

als Führer der Einwandrung bezeichnet isind, so musste dieses 
dennoch in der ältesten Stammsage der Fall gewesen sein. Dass 
dieses sich so verhalten habe, erhellt schon daraus, dass der 
Dichter sie als die ersten Herzöge der Baiern nennt, die in den 
Reihen der Deutschen wider Julius Caesar stritten. Da nun zu 
Caesars Zeit keine Baiern im Donaulande gefunden werden kön- 
nen, so entnahm der Dichter unzweifelhaft ihre Namen aus der 
Stammsage und verwendete sie nach dem Plane seines Buchs 
der Kunige bei dem Ersten derselben, da sie ihm auch die Sage 
als die ersten Baiernherzöge nannte. Dem Sänger des Annoliedes 
war dieser Theil der Sage, die er als Fremder überhaupt nur 
aus der Kaiserchronik kannte, nicht wichtig genug, um sie in 
seine Nachdichtung aufzunehmen und somit lesen wir auch bei 
seinem Nachfolger Froumund nichts von den herzoglichen Brü- 
dern. Dagegen sagt Bernhardus Noricus, dem ausser seinem Vor- 
gänger noch andere Quellen zu Gebote gestanden haben müssen: 
ab ülo nempe Julio Boemundus dux bdbarie cum quibusdam aliis 
germanie principatibus legitur esse victus (R. IL 399), ein unzwei- 
deutiger Fingerzeig auf seine Bekanntschaft mit der Darstellung 
der Kaiserchronik. Die nachfolgenden gereimten und ungereimten 
Chroniken und Annalisten, wie Andreas Ratisbon., Ulrich Onsorg, 
Michael Behaim, Enenkel, Füeterer, Wildenberg u. s. w. nennen, 
nachdem sie in patronymischer Weise Bavarus und Norix an die 
Spitze ihrer Geschlechtstafeln gestellt, die fürstlichen Brüder 
Boemund und Ingramm als die Herzöge, welche die Baiern aus 
Armenien in das Donauland geführt hätten. Die Stammsage 
musste also doch wohl während sechs Jahrhunderten die Namen 
der Führer bei der Einwandrung im Gedächtniss erhalten haben, 
um sie im XII. Jahrhunderte dem ausländischen Dichter über- 
liefern zu können. 

Ueber den Zeitpunkt der Einwandrung besitzen wir ver- 
schiedene, von einander abweichende Angaben. Der Dichter der 
Kaiserchronik lässt durch seine Herbeiziehung des Erzvaters 
Noah die Muthmassung offen, dass er sich dieses Ereigniss unmit- 
telbar nach der Sinflut und noch vor der Sprachverwirrung vor- 
stellte. Hierin folgen ihm Annolied, Froumund, Heinrich von 
München, Bernhardus Noricus, nur dass der Letztere bestimmt 
sagt post diluvium et confusionem linguarum. Der Presbyter An- 
dreas Ratisb., der gereimte Enenkel, und Ul. Onsorg berichten 
die Einwandrung zur Zeit Caesars. Michael Behaim in seiner 
Cronika und geschieht setzt sie in das 42. Jahr des richs Octauiani. 
Eine chronologische Compillation, welche zwar zur Zeit nicht 
mehr vorbanden ist, aber nach Wattenbachs Ansicht (M. g. XL 
501) früher im Salzburger Sprengel verbreitet gewesen sein musste, 



§. 1. Die Einwandrungssage. 113 

da sich ihre Spuren in den Annalen von Salzburg, Admont, Re- 
gensburg, Melk, Garsten, Krems erhalten haben, gibt mit Aus- 
nahme der vita Maximiliani, welche wahrscheinlich in runder 
Zahl das Jahr 500 annimmt, das Jahr 508 als den Zeitpunkt 
der Einwandrung an. So melden die An. S. Rudb. Salisb., das 
Actuar. Garstense und Cremifanense zu diesem Jahre: Gens Nori- 
corum prius expulsa revertitur ad proprias sedes duce Theodone 
Latinis ejectis (M. g. XI. 766, 562 und 550). In diesen Angaben 
wird auf eine frühere Vertreibung der Baiern und dem entspre- 
chend auf eine Rückwandrung derselben hingedeutet, wie auch 
bei Froumund, Bernhard von Krems und im Actuarium von Melk, 
was schon daraus erklärlich wird, dass dieselben die erste Ein- 
wandrung nach der Sinflut stattfinden lassen. Die Dauer dieses 
Exils wird gleichfalls verschieden angegeben, bei dem Anon. Ra- 
tisb. (Oe. II. 499) auf 250 Jahre vel ultra, im Chron. Cremif. (R. 
II. 386) und in Chr. laureac. (Pez sc. I. 6) auf 250 Jahre. Spätere 
Geschichtschreiber haben diesen Zeitraum an die Unterjochung 
der Donauprovinzen durch die Römer angeknüpft und in fabel- 
hafter Weise ausgedehnt. So erzählt V. Arnpeckh in s. Chr. 
Bajo. I. 20 (P. th. III. 3), dass Herzog Theodo durch Tiberius 
vertrieben bei den Ostgothen Zuflucht suchte; Aventin (Chr. 153 b ), 
dass zu Zeiten Augusti die Baiern unter Ernst und Ber die Do- 
nau hinabschifften und sich zwischen Weichsel, Nister und Niper 
500 Jahre aufhielten. 

Da nun zur Zeit dieser römischen Ockupation keine Baiern, 
ja nicht einmal Bojer im Donaulande gefunden wurden (I. Abth. 
I. §. 1 und 2), so konnte auch die Einwandrungssage nicht von 
einer Rückwandrung sprechen und bietet uns der Mönch Bernhard 
v. Krems in s. Chr. Cremif an. de ordine ducumbabarie sive regum 
(R. II. 399) einen werthvollen Anhaltspunkt, wie dieser Irrthum 
in die klösterlichen Annalen gelangte. Er fährt nämlich nach 
Boemund fort: Item post Iulium resumptis viribus rebellans idem 
populus babarorum ab augusto, a Tiberio, a Iuliano et a Constan- 
tino romanorum regibus est Herum subjugatus, post hoc non solum 
a romanis sed eciam a diversis Nationibus est afflictus Primum a 
conjunctis sibi gothis et Gepidis, post ab hunis et alanis, deinde ab 
wandalis et herulis, post modum a Marcomannis et Sarmatis et de- 
mum ab awaris winolis atque Bugis ac postremum vero a pessimis 
vngaris, quibus misera provincia diuersis temporibus est concussa. 
Vsque quoad ultimum ab Ostrogothis, seu romanis ipse populus 
de patriis laribus in exilium est propülsus. Nam ut legitur in 
vita sancti Seuerini confessoris solempnes ciuitates Babarie scilicet 
laureacus, Patauia, Noricus qui nunc dicitur Batispona et aquilegia 
cum alijs plurimis dissipati incolae earum in Neapolim transierunt 

Quitzmann, Aelteste Geschichte der Baiern. 8 



114 !• Die baierische Wandersage. 

assumptis secum omnibus rebus suis tarn in priuilegiis quam sanc- 
torum suorum reliquiis siue aliis viaticis corporalibus que abdu- 
cere preualebant ibique multo tempore habitabant. Tandem a. d. 
508 sub Anastasio Imperator e cum jam extere nationes scilicet 
ostrogothorum et langobardorum ytaliam intrantes Bomanos infesta- 
rent, Eadem gens babarorum ad sedes suas proprias remeauit sub 
duce suo nomine Theodone .... 

Da sich somit Bernhard auf die v. Severini bezieht, als 
den Quellenbeleg für die Auswanderung der Baiern, so fin- 
den wir in derselben sect. 39 die hieher gehörige Stelle: 
Aondlfus vero praecepto fratris admonitus universos jussit ad Ita~ 
liam migrare Romanos. Tunc omnes incolae tanquam de domo servi- 
tutis Aegyptiae, ita de cottidiana barbarie frequentissimae deprae- 
dationis educti. ... Es war dies der Befehl Königs Odoakar, der 
durch seinen Bruder Aonulf und den Grafen Pierius nach dem 
rugischen Krieg die römischen Provincialen aus Norikum und 
Rätien abführen Hess und obwohl es dem Biografen Eugipp nicht 
im Entferntesten einfallen konnte, unter den universos Romanos 
die Baiern zu verstehen, so wird es doch begreiflich, wie die mön- 
chischen Chronisten die Provinzialen aus Norikum als ihre Norici 
et Wawari auffassen konnten und den Irrthum einer Rückwan- 
drung in die Stammsage brachten, da sie durch die durchaus 
willkürliche Annahme einer ursprünglichen Einwandrung zur Zeit No- 
ahs oder J. Caesars auf diesen Irrthum bereits vorbereitet waren. 

Nachdem die bisherige Erörterung die Verdunklung und 
Entstellungen nachgewiesen hat, welche die ursprüngliche Ein- 
wandrungssage der Baiern unter der biblisch- dichterischen Ueber- 
arbeitung ihrer geistlichen Wiedererzähler und deren mönchischer 
Nachbeter erlitten haben musste, um solche Verkehrtheiten wie 
Armenien und bare Unmöglichkeiten wie die Rückwandrung in 
sich aufnehmen zu können: dürfen wir als den unverfälschten 
Kern unsrer Stammsage feststellen, dass die Baiern zu Anfang 
des VI. Jahrhunderts (508) von ihren Fürsten, den Brüdern Boe- 
mund und Ingram, aus Hermenien in das obere Donauland ge- 
führt wurden. Ihre ursprüngliche Heimat ist sonach im süd- 
östlichen Theile von Grossgermanien zu suchen, zwischen der 
Donau und dem herkynischen Gebirge, in den Sitzen der hermi- 
nonischen Sueven. Ihr fürstliches Brüderpaar deutet auf eine 
Theilung der obersten Herrschergewalt hin, wie wir einer solchen 
zu wiederholten Malen begegneten, bei den Vannianischen Sueven 
zwischen Vangio und Sido, zwischen Sido und Italicus, bei den 
Transjugitanern zwischen Araharis und Agilmund, bei den Karpa- 
tensueven zwischen Hunimund und Alarich. Den Namen Boemund 
mit den Bojern oder gar mit Bo-emum in Verbindung zu bringen, 



§. 2. Die Landnahmesage. 115 

liegt um so weniger Grund vorhanden, als diese Namen seit 
Jahrhunderten verschollen waren, und der erste Theil des Kom- 
positums auch in andern deutschen Namensbildungen ohne allen 
Zusammenhang mit den Bojern Eingang fand — ich erinnere an 
Bojorix, den Feldherrn der Cimbern und den Amsivaren Bojokal. 
Ingram, auch yngram, Ingramion, Ingermann geheissen, den Mass- 
mann (Kaiserch. III. 474) zu Ingviomar stellt, ist etymologisch 
Ingvi-hrdban, und knüpft sich an den germanischen Stammheros 
Ingvi, den ersten der 3 Söhne des Mannus an. Wenn Grimm's 
Gleichung Odhin = Inguio (Myth. 323) zutrifft, so bedeutet In- 
gihramn den weisen Raben des Götterkönigs und da Frö als Yng- 
vifreyr der Stammvater der Ynglingar ist, so haben wir in dem 
Fürstennamen einen wiederholten Beweis für die wanische Reli- 
gion der Baiwaren. (H. R. 296.) Später wird der Name selten; 
doch finde ich noch im XII. Jahrhundert Ingram von Hartkirchen 
und von Biesenkam in Scheftlarner Klosterurkunden (M. b. VIII. 
421 und 422). Boemund dagegen, obwohl noch in späterer Zeit 
in Wälschland bräuchlich, ist in bairischen Urkunden nicht mehr 
heimisch. Eine Erinnerung an denselben bietet wohl der Name 
Boymud, welchen in der Klage das weissagende Ross des Mark- 
grafen Rüdiger von Bechelarn führt. 



§. 2. Die Landnahmesage. 

In unsrer heimischen Stammsage wird die Einwandrung von 
der Besitzergreifung des Donaulandes und ihre Ausdehnung bis 
an die Gränzen Wälschlands geschieden, was schon dadurch in 
der Kaiserchronik, bei der ersten Aufzeichnung der Sage, moti- 
virt erscheint, weil beide Thatsachen in weit getrennte Zeiträume 
verlegt werden. Aber selbst ein Annähern beider Ereignisse, 
wie es nach der Geschichte unzweifelhaft bedingt ist, würde ein 
Vermengen beider um so weniger gestatten, als die Einwandrung 
an die Fürsten Boemund und Ingram, die Landesbesetzung aber 
an die Märe von Severus und Adelger geknüpft ist. Zwar die 
Chronisten und Annalisten, welche ihre sogenannte Rückwan- 
drung mit der Vertreibung der Römer und der Eroberung des 
Süddonaulandes vermengen, fassen die damit verbundenen Bege- 
benheiten unter den Namen zweier Theodone zusammen, von 
welchen weder die ächte Volkssage noch die Geschichte etwas 
weiss. Jedoch schon der Erste, welcher diese Umwandlung der 
Sage verzeichnet, der Tegernseer Mönch Froumund ist über ein 
halbes Jahrhundert jünger als der Sänger der Kaiserchronik; 
denn er schreibt zunächst nicht die Erzählung derselben, sondern 



HQ I. Die baierische Wandersage. 

die Sätze des um 40 Jahre spätem Annoliedes wörtlich ab, wie ich 
solches oben S. 76 u. 111 durch Parallelstellen nachgewiesen habe, 
und wenn ich ihn, schon seines ahd. Namens halber, auch nicht mit 
Zierngibl (M. A. I. 15) in das XIV. oder XV. Jahrhundert her- 
absetzen und als Schmierer verurtheilen kann, so reicht er doch 
kaum über die Hälfte des XIII. Jahrhunderts hinauf. Wenn aber 
Froumund in seiner historia fundationis monast. Tegerns. für die- 
sen Theil der Erzählung der Kaiserchronik folgt, die Einzeln- 
heiten der Besitzergreifung jedoch von dem Adelger der Sage 
auf seinen Herzog T heodo überträgt und dadurch zur Quelle der 
spätem mönchischen Chronisten wird, so entsteht natürlich die 
Frage, woher diese Umwandlung stamme und aus welchem Grunde 
die dem ursprünglichen Adelger unterschobenen Theodone in die 
Besitzergreifungssage der Baiern gesetzt worden seien. 

Die falschen Theodone. 

Zierngibl in s. oben angeführten Abhandlung von den baie- 
rischen Herzögen vor Karl dem Grossen ist der Ansicht, dass 
das nicht erkannte Zeitalter Ruprechts Aventin und seine Nach- 
folger verleitet habe, die baierische Geschichte mit einer ganzen 
Reihe erdichteter Fürsten zu bereichern, welche nie existirt ha- 
ben und deren Dasein auf durchaus falscher Kombination beruhe. 
Diese Thatsache der Erfindung, sowie auch der Grund derselben, 
nämlich der falsche Zeitansatz für den fränkischen Missionar Ru- 
precht hat allerdings seine Richtigkeit, nur muss bemerkt wer- 
den, dass der Irrthum sowohl in der Zeitrechnung als in der 
Vermehrung der ältesten Baiernfürsten nicht von Aventin aus- 
ging, sondern von viel älterem Datum ist und schon in den Chro- 
niken und Actuarien des XIII. und XIV. Jahrhunderts als aner- 
kannte Thatsache behandelt wird. Zwei der ältesten Urkunden 
für die Kulturgeschichte der Baiwaren, der Indiculus Arnonis im 
J. 798 und die Conversio JBagoariorum im J. 871 verfasst und 
beide von amtlicher Bedeutung, nennen einen Herzog Theodo 
und seine Söhne Theodobert und Theodobald als Fürsten in 
Baiern zur Zeit des Apostels Ruprecht. Die Mönche des Stifts 
S. Peter zu Salzburg, des ältesten in Baiern, immer bestrebt für 
den Ruhm ihrer Kirche in die Schranken zu treten, setzten na- 
türlich ihren Stolz darein, die Verdienste ihres Stifters Ruprecht 
um die Christianisirung der Baiern in die früheste Zeit zurück- 
zudatiren und bereits im XII. Jahrhunderte hatte man dreierlei 
Systeme ausgearbeitet, um nach den Angaben der Conversio das 
Zeitalter Ruprechts zu bestimmen, von welchen das Eine sich für 
544, die beiden Andern für 623 oder 628 als Todesjahr des 



§. 2. Die Landnahmesage. 117 

Apostels entschieden (M. g. XIII. 17). Dass mit jenem Zurück- 
datiren Ruprechts die Erfindung der vorgaribaldischen Theodone 
und die Vervielfältigung ihrer Nachfolger gegeben war, bedarf 
wohl keines eingehenden Beweises. Nur um zu zeigen, dass sich 
die Sache wirklich so verhalte, will ich die Angaben etlicher 
Chronisten anfuhren. So meldet Otto v. Freising: A. D. 514 
Theodo dux Baioariorum moritur, cui successit filius ejus Theodo. 
A. D. 524. S. Budbertus Wormatiae claruü . ... et Theodonem 
ducembaptizavit. (Chron. VIII. 3.) Froumund (P. th, III. 3. 498) 
lässt die Baiern zurückwandern cum duce suo Theodone, patre il- 
lius quem S. baptizav'xt Budpertus. 

Bernhardus Norikus im XIV. Jahrhundert hat 508 Theodo 
d. 532 . . . sucessit fil. Vdo, quo mortuo 556 Theododldus d. ba- 
barie expulit de ytdlia omnes gothos . . . 567 Quidam GerJialdus 
ducatum babarie occupavit, quem Hildebertus ejecit et Tassilonem 
prefecit. 588 Gerhaldus Herum... 614 Tassilo Herum... 650 cen- 
tenarius est dcfunctus. 651 Grimoaldus constituitur d. babarie . . . 
696 Theodo d. babarie . . . (R. II. 400). In der genealogia fun- 
datoris von Krerasraünster wird Theodo III. hujus nominis aufge- 
führt, quem S. rupertus waptizavit c. o. D. 617. (R. II. 419). 
Bernhard musste auch von den Fragmenten des Agathias Kennt- 
niss haben, da er aus denselben die Verbindung des Narses mit 
dem Warner Theudibald kennen lernte und allerdings irrthüm- 
lich auf einen bairischen Herzog Theodobald bezog. (Fragm. 
Agath. I. 21). 

Das Actuarium Cremifan. meldet: 508 Gens Noricorum et Wa- 
warorum duce Theodone I. . . . 524 S. Budbertus . . . Theodonem 
d. Waw. baptizavit ... 537 Theodo I. dux primus Waw. obiit. 
Udo successit fil. ejus. 565 Udo I. d. scc. Waw. obiit. Theodobaldus 
successit. (Also bereits der Entwurf einer Genealogie). 567 Ger- 
waldus ducatum Waw. occupat. 580 Hildebertus . . . Tassilonem 
prefecit . . . 599 Gerwaldus Herum ... 614 Tassilo Herum rex 
Waw. ... 649 Tassilo I. rex Waw. centenarius obiit. 650 Gri- 
moaldus d. W. . . . 696 Theodo IL d. Waw. (M. g. XL 550). 

Dass diese chronologische Compilation nach Bernhardus No- 
ricus gearbeitet ist, bedarf keines Beweises. Aehnlich sagt das 
Chron. laureac. 508 gens nostra . . . statuentes sibi ducem n. Theo- 
donem ... 516 His temporibus S. Rupertus a Theodone in Bavar. 
accersitur (P. sc. I. 6). Verwandt mit Bernhards Chron. ist der 
Anon. Ratisb. 508 gens nostra . . statuentes . . Theodonem . . , 
530 . . obiit Th. Bav. dux, cui successit Udilo. Circa idem tem- 
pus Theobaldus d. Bav. expulit de Italia omnes Gothos. 565 Udilo 
d. B. moritur. 566 Narses Patricius occidit Totilam regem Gotho- 
rum auxilio Theodeberti d. Bav. 594 5. Budpertus in Bav. prae- 



118 I. Die baierische Wandersage. 

dicare coepit et ad fidem convertit Theodonem d. B. videl. a. 612 
(Oe. IL 499). 

Für das spätere System der Salzburgischen Tradition ent- 
schieden sich: Ann. S. Rudb. Salisbg., Act. Garst, und Annales 
Admunt., welche zwar die Einwandrung unter H. Theodo ge- 
schehen lassen, aber dann keinen Theodo, auffallender Weise 
auch nicht zur Zeit Ruperts, anführen, dessen Todesjahr auf 623 
oder 628 gesetzt wird (M. g. XI. 766, 563 u. 571). Das Act. 
Mellic. hat dagegen: 617 Theodo III. h. n. . . . quem eciam S. 
Rupertus . . . bapüsavit. 652 . . . hinc putatur iste Theodo cujus 
filius Lampertus s. Emmeran. occidit. 670 Theodebertus . . . ad 
quem fugierunt Aspirandus et Liuprandus. Eine Hand des XV. 
Jahrhunderts hat beigefügt: 523 S. Rupertus . . Theodonem bap- 
timvit (M. g. XL 537). 

Es dünkt mich hier nicht am Platze, auf das allerdings nahe 
liegende Gebiet der Streitfrage über Ruperts Zeitalter überzu- 
greifen, ein Schritt, dem ich seiner Zeit an der geeigneten Stelle 
nicht auszuweichen gedenke. Soviel darf aber mit Sicherheit an- 
genommen werden, dass Rupert und Theodo in den chronologi- 
schen Compilationen mit einander stehen und fallen; denn da in 
der authentischen Quelle der vita Ruperti primigena oder conver- 
sio Bagoar. c. 1 Rupert einen Herzog Theodo tauft, so leuchtet 
von selbst ein, dass mit dem willkürlichen Verrücken des Zeit- 
alters für den Ersten auch der Zweite in Mitleidenschaft ge- 
zogen werden musste und nachdem man einmal das erste Drittel 
des VI. Jahrhunderts für das Eintreffen Ruperts in Baiern ange- 
nommen hatte, so entstanden über den geschichtlichen Garibald 
hinauf unbekannte Herzöge, für welche Raum in der Urgeschichte 
der Baiern geschafft werden musste. Es ist daher nichts natür- 
licher, als dass man in diesem zurückdatirten Theodo, dem man 
im Nothfalle leicht einen gleichnamigen aber heidnischen Vater 
geben konnte, den ältesten oder wenigst Zweitältesten Fürsten 
der Baiern erblickte und alle Heldenthaten, welche die ursprüng- 
liche Sage ruhmredig von Adelger erzählte, um so lieber auf 
diese in der authentischen Conversio als geschichtlich beglau- 
bigte Persönlichkeit übertrug, als der Adelger der Volkssage mit 
dem Kaiser Severus in ein so mythisches Helldunkel gerieth, dass 
man eigentlich nichts Rechtes mit ihm anzufangen wusste. Da 
aber das Congestum Arnonis und die Legenden von Emmeran 
und Corbinian die Namen der Söhne des historischen Theodo 
bekannt gaben, so konnte es nicht fehlen, dass dieselben beige- 
zogen wurden, um das leere Jahrhundert mit fictiven fürstlichen 
Namen auszufüllen, unter welchen der einzig Berechtigte als 
Eindringling behandelt und als Garibaldus quidam über die 



§. 2. Die Landnahmesage. 119 

Achsel angesehen wird. Aventin und seine Nachfolger hatten 
daher ein leichtes Spiel, einen stattlichen Stammbaum der alten 
Fürsten von Baierland herzustellen, deren allerdings grössten- 
theils erdichtete Persönlichkeiten mit Namen geschmückt wurden, 
welche zwar wirklichen, aber um 2 Jahrhunderte jüngeren Fürsten 
entlehnt worden waren. Freiberg (N. Beitr. I. n. 12) dagegen sah 
sich veranlasst, um die unkritische Annahme der Aventinischen 
Theodone aufrecht zu halten, ohne Quellenbeleg die Ansicht auf- 
zustellen, dass sehr wahrscheinlich Theodo, ein aus demselben 
(agilulfingischen) Fürstenhause stammender Führer, mit einer an- 
dern Abtheilung Skiren sich im nördlichen Baiern niedergelassen 
habe, als Garibald in Südbaiern regierte, eine Hypothese, welche 
schon durch den Nachweis widerlegt wird, dass es in Baiern vor 
Garibald keinen Theodo gegeben habe. 

Das Land. 

Ob die Baiwaren ihre Einwandrung das Donauthal aufwärts 
oder durch das böhmische Gebirgsland vollzogen haben, muss 
wegen Mangel einer Quellenangabe unentschieden bleiben. Den- 
noch scheint der letztere Weg als der wahrscheinlichere ange- 
nommen werden zu müssen, da die Andeutungen der Volkssage 
dafür sprechen, dass die Baiern über die Höhen des Böhmer- 
und Baierwaldes an die Donau herabstiegen und erst von hier 
aus das Süddonauland in Besitz nahmen. 

Das Land zwischen Böhmerwald und Donau war im letzten 
Drittel des V. Jahrhunderts nach den Angaben Eugipps (v. Sev. 
26 und 30) der Tummelplatz thüringischer Streifscharen und noch 
im IX. Jahrhundert nennt A. R. IV. 25 Nab und Regen thürin- 
gische Flüsse, zum Beweise, dass man selbst damals, wo der 
Nordgau durch die fränkische Annexion von Baiern abgetrennt 
war, noch nicht vergessen hatte, dass sich der thüringische 
Landbesitz ursprünglich bis an die Donau erstreckt haben musste, 
wie Procop angibt I. 12, dass die Thüringer seiner Zeit noch 
das ihnen von Augustus (eigentlich Domitius) eingeräumte Land 
bewohnten (S. 93). Zeuss (D. 373) hat überzeugend dargethan, dass 
die Baiern bei ihrem Uebergang über die Donau die frühern Sitze 
auf der nördlichen Seite nicht aufgaben und dass der Landstrich 
von der Altmühlmündung über die Nordvils, Nab und Regen bis 
an den Böhmerwald als zu Baiern gehörig betrachtet werden 
müsse; denn von der Ens bis zum Lech, von den Alpen bis zum 
Fichtelgebirge und Böhmerwalde ist die eigentliche Heimat der 
bairischen Volkssprache und so weit reicht das Gebiet der Bai- 
ern (Z. H. 22). Ich habe in m. R. V. 89 ff. durch faktische Be- 



1 20 I. Die baierische Wandersage. 

lege nachgewiesen, dass der Nordgau, selbst nachdem er zur 
fränkischen Markgrafschaft gemacht, dennoch sogar in amtlichen 
Dokumenten noch ein Theil Baiwariens genannt wurde und dass 
man kurz nach der Einwandrung wohl nur zwei Hauptgaue des 
eroberten Landes, nämlich den Nordgau links und einen Südgau 
rechts der Donau unterschied. Dieses Verhältniss wird schon 
daraus wahrscheinlich, dass Regensburg, die Hauptstadt des Lan- 
des, wohl nicht an dessen Gränze gelegen haben kann. Ueber- 
dies aber erweist die Gleichheit der Orts- und Flussnamen, sowie 
der Tradition in Sitten, Sagen und Bräuchen die specielle Stam- 
mesverwandtschaft zwischen der Bevölkerung Baierns und der 
Oberpfalz, wofür m. H. R. die unwiderleglichen Beweise liefert. 

Die ursprünglichen Bewohner dieses Landes waren die Na- 
risker nach Tacitus, nach Ptolemäus Waristi, höchst wahrschein- 
lich die späteren Warasker am Doubs, von welchen eine alte 
Sage mittheilt, dass sie ursprünglich de pago qui dicitur Stade- 
vanga, qui situs est circa flumen Begnum partibus Orientis fue- 
rant ejecti . . . (A. S. Spt. t. VII. 117), und Zeuss (D. 585) muth- 
masst, dass sie von den aus Beheim ziehenden Baiern aus ihren 
Sitzen vertrieben worden seien. Aber wie kämen sie dann über 
Rhein und Jura, wo die austrasischen Herrscher ein strenges 
Auge auf alle Ankömmlinge hatten? Ich glaube vielmehr, dass 
diese Auswandrung mit dem thüringischen Kriege im J. 531 zu- 
sammenhänge und uns Gelegenheit biete, die bekannte und viel- 
fach gedeutete Stelle des Venantius Fortunatus VI. 2 aus seinem 
Hochzeitscarmen auf König Sigibert's Vermählung mit Brunihildis 
von einer neuen und vielleicht treffenderen Seite aufzufassen. Denn 
da der geistliche Dichter von dem Vater des Bräutigams rühmt, 
dass er an der Nab einen Sieg über ein Doppelvolk erfochten 
habe,*) so hat man verschieden herumgerathen, wer darunter zu 
verstehen sei. Mederer (Beitr. 16) und Rudhart 158 unter der 
Voraussetzung, dass Rätien und Norikum unter dem ostgothischen 
Theoderich gestanden habe, sehen in dem Doppelvolk die Unter- 
gebenen der Ostgothen, welche einen schwachen Versuch an der 
Nab zur Unterstützung der Thüringer machen. Andere und dar- 
unter ich selbst (A. B. 101) haben diese Stelle geradezu auf die 
Baiern bezogen, während Bornhak (Gesch. d. Franken I. 265) 
in dem Doppelvolk die den Thüringern verbündeten Herder und 
Guarner finden will, welche Theoderich früher zur Allianz gegen 
die drohende Erobrungssucht der Franken eingeladen. Aber die 

*) Ven. Fort: ... hie (Sigebertus) nomen avorum 
Extendit bellante manu, cui de patre virtus 
Quam Nabis ecce probat, Thuringia vieta fatetur 
Perficiens unum gemina de gente triumphum. 



§. 2. Die Landnabmesage. 121 

Herder existirten um jene Zeit nicht mehr als Volk, sondern nur 
noch als Söldnerschaar in der römischen Armee (1. Abhdl. II. §. 7. 
S. 63 u. 72) und die Warner vom unteren Rhein bis an die Nah zu 
commandiren, scheint bei einem Feldzug gegen die Franken doch 
nicht ganz strategisch. Allen diesen steht Gloel (Forsch, z. deut. 
Gesch. IV. 224) entgegen, indem er die ganze Stelle nicht auf 
den Vater Chlotar, sondern auf den Sohn bezieht und als das 
geschlagene Doppelvolk die Sachsen und Thüringer annimmt, 
welche Sigibert an der Nab besiegt habe, wie schon früher von 
Gemeiner (Baiern unter fränk. Oberherrschaft 15, Anm. 27) be- 
hauptet wurde. Aber in diesem Falle konnte der Dichter nicht 
den Feldzug v. J. 531 meinen, denn damals war der Gefeierte 
noch kaum auf der Welt, aber jedenfalls noch in den Kinder- 
schuhen. Eine andere Schlacht an der Nab ist uns aber nicht 
bekannt. Dass aber der hier gepriesene Sieg bestimmt in das 
J. 531 gehört, beweist der nächstfolgende Vers : Nee Dietheuberto 
pietas venialia pendit, welcher auf eine unter den Merovingischen 
Prinzen übliche Bruderscene anspielt, wobei sich aber Chlotar 
ebenso gleichmüthig, als an der Nab tapfer benahm. Theoderich 
um des Dankes für geleistete Hülfe überhoben zu sein, wollte 
nämlich seinen Bruder Chlotar umbringen lassen, als er sich aber 
entdeckt sah, gab er ihm zur Beschwichtigung ein grosses silber- 
nes Becken. Später aber schickte er seinen Sohn Theodebert an 
seinen Oheim, sich das Geschenk wieder auszubitten, worauf 
Chlotar augenblicklich einging (Gregor III. 7). Da aber hier von 
Theodebert die Rede ist, so können die vorhergehenden Verse 
nur auf das Jahr 531 Bezug haben und den König Chlotar ver- 
herrlichen. Dass die Baiern nicht unter dem Doppelvolk gemeint 
sein können, ergibt sich wohl am verlässigsten daraus, dass die 
fränkischen Chronisten, welche die Einzelnheiten dieses Krieges 
mittheilen, derselben keine Erwähnung machen, was sie doch ge- 
wiss ebenso hervorgehoben hätten, wie die Siege über die Sachsen 
und Thüringer. Dagegen ist es nicht unwahrscheinlich, dass die 
Warasker, die Epigonen der alten Narisker, von denen mau, seit 
im Marko mannen kriege 3000 der Ihren auf römischem Gebiete 
angesiedelt worden waren, nichts mehr gehört hatte, hier in ihrem 
altangestammten Heimatsitze mit ihren Nachbarn, den Thürin- 
gern , verbunden an der Nab den Franken Widerstand geleistet 
haben und nach ihrer Besiegung von den fränkischen Königen 
zwischen Austrasien und Burgund an den Doubs verpflanzt 
worden seien. 

Das Land rechts der Donau bis hinauf in die Alpen hatte 
seit seiner Unterwerfung durch die Römer unter den Namen 
Vindelikien oder zweites Rätien und Norikum zu den kaiserlichen 



122 I- Die baierische Wandersage. 

Reichsprovinzen gehört. Da lagen in Norikum die zweite, in Vin- 
delikien die dritte italische Legion, welche in weiten Cantonni- 
rungen und Standlagern das ganze Land besetzt hielten und 
durch die Verschanzungen der Donau - Militärgränze vor plötz- 
lichen Einbrüchen und Ueberfällen der germanischen Nachbarn 
aus dem Norden schützten. Per idem tempus, quo Bomanum con- 
stabat Imperium multorum milites oppidorum pro custodia limitis 
publicis stipendiis sublevabantur. Qua consuetudine desinente, simul 
militares turmae sunt deletae cum limite Batavino . . . (Eugipp 21). 
Schon in der zweiten Hälfte des V. Jahrhunderts zogen die Be- 
wohner der Städte an der obern Donau hinab nach Laureacum, 
um sich in den Schutz des Rugenkönigs Fava zu begeben; denn 
mit dem Zerfall der Gränzwehren verheerten die Alamannen 
(v. S. 20, 25, 2G, 30) die Thüringer (ibid. 26, 30), die Sueven 
(S. 23), die Heruler das offene Land und Hungersnoth und Elend 
decimirten die Bevölkerung in schau der voller Weise. Es ist daher 
begreiflich, dass die abgehetzten Provinzialen den Befehl Odoakars 
zur Abführung nach Italien tanquam de domo servitutis Aegyptiae 
(nach Eugipps biblischer Anschauung S. 39) mit Jubel begrüssten. 
Indessen darf man nicht glauben, dass alle Bewohner dem Befehle 
Folge leisteten. Eugipp sagt selbst, dass nur die längs der Donau 
der grössten Feindesgefahr Ausgesetzten sich dazu entschlossen — 
oppidis super ripam Danubii derelictis. Hienach hat sich die An- 
sicht gebildet, dass die Gothen unter Theoderich das Land zwi- 
schen der Donau und den Alpen nach römischem Kanzleistyl als 
zweites Rätien besessen und es neben kelto-romanischeu Provin- 
zialen wider die eindringenden Baiwaren vertheidigt hätten. Was 
an dieser Vertheidigung als wahr angenommen werden darf, wird 
der nächste Abschnitt erweisen. Was aber über den Besitzstand 
der Ostgothen im Süddonaulande behauptet wird, beruht auf 
durchaus falschen Combinationen, welche sich nur auf irrige Aus- 
legung der gleichzeitigen Autoren und Verdrehung des thatsäch- 
lichen Verhältnisses zu stützen vermag. Theodoricys regnum tenuit 
in Italia ann. 32 a finibus pannoniae usque ad Ehodanum fluvium, 
a tyrreno mari usque ad alpes Penninas et Isera fluvium, sagt 
Idacius in seiner Hist. chronogr. Hienach reichte das Reich der 
Ostgothen nie über den Alpengürtel und wenn Rettberg (Kirchen- 
gesch. IL 174) meint, dass sich daran leicht eine Herrschaft über 
das Flachland der Donau knüpfte, so ist doch wohl zu unter- 
scheiden zwischen dem Anspruch auf die Herrschaft etwa aus 
altem Herkommen und der wirklichen Ausübung ihrer Machtvoll- 
kommenheit. Allerdings wird auch in den Erlassen der ostgothi- 
schen Staatskanzlei noch von zwei Rätien gesprochen und an die 
Provinzialen von Norikum rescribirt. Aber der römische Kanzlei- 



Die Märe von Severus und Adelger. 123 

styl liebte es, die Namen aufgegebener Provinzen auf noch be- 
setzte überzutragen, wie der Name Dacia Aureliana beweist, 
womit man einen Theil der frühern Provinz Mösien bezeichnete, 
seitdem Kaiser Aurelian im Jahre 274 die Kolonen aus dem 
eigentlichen Dakien mit Verlassung dieser Provinz über die Donau 
zurückgezogen hatte. So übertrug man auch den Namen Raetia 
secunda von dem verlassenen Süddonauland auf die östlichen 
Alpen, während Raetia prima in dem westlichen, helvetischen 
Gebirgslande bestand. Dass dieses nicht blosse Combination, son- 
dern das faktische Verhältniss darstelle, erweisen urkundliche 
Belege aus dem V. und VI. Jahrhundert; denn im Jahre 452 
unterschreibt Abundantius von Como im Namen des Bischofs 
Asimo von Chur als episcopus primae Raetiae (Eichhorn, Ep. Cur. I), 
und im Jahre 591 unterzeichnet Ingenuin von Seben als episcopus 
S. eccl. secundae Raetiae das bekannte Bittlibell der Aquilejischen 
Bischöfe an den Kaiser Mauritius (Mansi X. 463). Das alte Vin- 
delikien war somit seit Zurückführung der Kolonen nach Italien 
unter Aonulf und dem Comes Pierius bezüglich seiner Verwal- 
tungsbehörde ein herrenloses Land und Paul diac. konnte mit 
Recht sagen: duae provinciae Raetia I et II inter Alpes consi- 
stunt. Der Ostgothenkönig Theoderich konnte daher ganz wohl 
einen dux Raetiarum bestellen und demselben insbesondere die 
Bewachung der Alpenpässe als munimina Italiae et claustra pro- 
vinciae contra feras et agrestissimas gentes empfehlen (Cassiod. Var. 
I. 11 und VII. 4), dessen Wirkungskreis aber faktisch die Alpen- 
länder nicht überschritten haben kann. . Wenn daher Erhard 
(baier. Kriegsgesch. I. 196) in einem Quinar aus der Zeit Theo- 
dahats und etlichen möglicher Weise gothischen Dachziegelresten, 
welche noch dazu im frühern Binnen -Norikum gefunden wurden, 
Spuren erkennen will, welche auf eine Gothenherrschaft im Süd- 
donaulande deuten, so überbürdet er die Tragkraft seiner Be- 
weisstücke in unverkennbarer Weise, oder man streitet um Worte ; 
denn Raetia II der ostgothischen Staatskanzlei lag nicht im Süd- 
donaulande, sondern im Gebirge. Wenn aber den norischen Pro- 
vinzialen aus der gothischen Staatskanzlei landwirtschaftliche 
Massregeln zugehen (Var. III. 50), so sind das die Bewohner der 
Gebirgsgegenden von Noricum mediterraneum , welche, wie wir 
schon sahen, sich nicht der Auswandrung nach Italien anschlössen. 

Die Märe von Severus und Adelger, 

welche den siegreichen Kampf der Baiern wider die Römer ver- 
herrlicht, zerfällt in zwei Theile, deren erster die Verwicklungen 
schildert, in welche Herzog Adelger durch sein Vasallitätsverhältniss 



124 I- Die baierische Wandereage. 

dem romishen hove gegenüber geräth, während die zweite Hälfte 
die eigentliche Besitzergreifung enthält, welche in der Sage frei- 
lich als gerechte Abwehr wälschen Uebermuths dargestellt wird, 
weil die Baiern bereits im Donaulande sitzen. 

Nachdem ich in der 1. Abhdl. III. §. 5. S. 88 nachgewiesen habe, 
dass sich die erste Hälfte der Adelgersage auf die geschichtliche 
Thatsache eines am römischen Kaiserhofe verhandelten Hoch- 
verrathsprocesses stütze, und die dem Herzoge der Baiern zu- 
erkannte Ehrenstrafe der Kürzung an Gewand und Haaren nur 
eine sagenhaft verdunkelte Darstellung der an dem Quadenkönig 
Gaiovomar wirklich vollzogenen Todesstrafe enthalte, so kann ich 
die weitere Besprechung derselben hier um so gerechtfertigter 
umgehen, als ihre Einzelheiten gar nicht dem VI. Jahrhundert 
angehören. Dieses beweist schon die Einflechtung der vorwarnen- 
den Thiermäre, welche, wie Massmann (Kaiserchr. III. 803 — 806) 
gezeigt hat, dem ganzen Alterthum bekannt war und schon unter 
den Fabeln des Aesops ihr Vorbild findet, nur dass sie in der 
Erzählung der Kaiserchronik nach germanischer Auffassung um- 
gebildet erscheint. Dennoch ist den mönchischen Chronisten, 
selbst unter Uebertragung der Adelgersage auf ihren fiktiven 
Theodo, noch eine Erinnerung an das ursprüngliche Vasallitäts- 
verhältniss der Baiwaren zum römischen Hofe geblieben und der 
Tegernseer Fromund schreibt: misit Imperator ad ducem exigens 
censum (P. th. HI. 3. 492). Dem entsprechend hat das Act. Gar- 
sten se zum Jahre 512: Theodoricus ex parte imperatoris Anastasii 
TJi£odonem ducem ad se cum dolo vocavit censum ab eo exigens; 
und die Salzburger Jahrbücher schreiben zum selben Jahr: Theo- 
doricus Theodonem ducem Anastasio subdere voluit (M. g. XI. 562 
und 766). Oder sollte vielleicht bei dem Einmarsch der Baiwaren 
auf die vindelikische Hochebene von Seiten der ostgothischen 
Staatskanzlei das alte Unterwürfigkeitsverhältniss zum römischen 
Kaiserreich in Anregung gebracht worden sein, aus welchem 
Raetia II und Norikum durch Zurückführung der Provinzialen 
erst vor einem Menschenalter entlassen worden waren? Diese 
Auffassung dürfte um so weniger befremden , als ihre Grund- 
ansicht den politischen Anschauungen des Ostgothenkönigs Theo- 
derich vollkommen entspricht und es anderseits sehr wahrschein- 
lich wird, dass der sagenhafte Jcunic Severe, welcher weder in 
das III. noch in das VI. Jahrhundert passt, nur die geschichtliche 
Persönlichkeit des namensverwandten ostgothischen Gränzgrafen, 
des dux Baetiarum Servatus verdunkelt, welcher diesem Jahrhun- 
derte angehörend in der Sache eine Rolle gespielt haben musste. 

Indessen, ob auch sonst die Adelgersage in ihren Einzelheiten 
auf den unterschobenen Theodo übertragen wird, so finden sich 



Die Märe von Severus and Adelger. 125 

bei unsern ältesten Chronisten doch einige Andeutungen, dass 
ihnen auch Adelger als der eigentliche Held der Sage nicht un- 
bekannt war. So schreibt Bernhard von Krems: Herum Seuerus 
Imperator cum suis ab Älgero duce batvarie in campo prixinensi 
viriliter est prostratus (R. H. 422). Veit Arnpeckh folgt ihm fast 
wörtlich: Adelgerus dux JBajoariae rebellans JRomanis Caesarem 
Severum cum suis in campo Brixinensi viriliter prostravit (P. th. 
III. 3), während doch beide sonst die ganze Adelgersage unter 
Theodo's Namen wiedergeben. Brunner und Welser dagegen 
halten sich an die Erzählung der Kaiserchronik. 

Der Name Adelger kommt bis ins XII. Jahrhundert in baie- 
rischen Urkunden häufig als Eigenname, sowie zu Ortsbezeich- 
nungen vor. 

Adalgar 9 saec, Mbk I a , p. 135. 
Adalgaer S. P. zu wiederholten Malen. 
Adaiger 7 s., M. b. XXVIIP 35, 8 s., Mbk. I b 97, M. b. VIII. 
366, XXVIIP 21. 31. 199, S. P. öfters, 9 s., Mbk. I b 280. 
297. 656, M. b. IX. 355, XII. 37, XXVIIP 32, 10 s. 
J. 133. 162. 191, M. b. XXVIIP 247 b 74. 203, Oe. II. 
9 a 14 a , E. 4. 
Adelger 9 s., M. b. VII. 39, 10 s., XXIX« 79, 12 s., XIV. 411. 

P. 87. 
Adalker 8 s., Mbk. P 7, M. b. XXVIIP 12, 9 s., ibid. 38, 
Mbk. P 147. 155. 165. 187. 205 etc., 10 s., J. 141. 145. 
155. 169 etc. 
Adilger 12 s., M. b. VIII. 399, IX. 467. 
Alker 12 s., M. b. XII. 349. 
Von Ortsnamen finde ich: 

Adalkeringon 10 s., J. 147. Weiler Alferting bei Traunstein. 
Algeringe 13 s., M. b. XXVIIP 176, b. Schärding in Ober- 

östreich. 
Elgerinng 15 s., M. b. XXXI b 402, nördlich von Vilshofen. 
Adelgerespach 11 s., M. b. XXVIIP 109. Algerisbach 12 s., 

M. b. XIV. 24. Dorf Aldersbach bei Vilshofen. 
Adalgerispach 11 s., J. 263. Algersbach 12 s., M. b. XXVIII b 

109. Ollersbach bei St. Polten in Oberöstreich. 
Adelgershaim 13 s., M. b. XXVIIP 192, in Oberöstreich. 
Adalkereshusun 9 s., Mbk. P 368. Algershausen b. Aichach. 
Algeristeti 11 s., J. 251. Algersdorf 12 s., M. b. XXIX b 57. 

Algersdorf bei Gratz in Steier. 
Algerstorff 15 s., M. b. XXXP 402, Albersdorf bei Vilshofen. 
Adalgeresburk bei Hipoltstein, Avent. Chr. 261. 
Algerting, Weiler südlich von Vilshofen. 
Algersdorf, Weiler bei Hersbruck. 



126 I« Die baierische "Wandersage. 

Elgersdorf, Dorf bei Emskirchen. 

Algertshausen, Dorf bei Landsberg. 

Diese häufige Anwendungsweise des Namens Adelger, während 
für den Namen Theodo mit Ausnahme der Eigennamen in der 
Herzogsfamilie der Agilolfinger gar keine Gleichung gefunden 
wird, beweist schon, dass jener Namen ein beliebter, einheimischer 
gewesen sein musste und dass es eigentlich gar nicht der Unter- 
schiebung der Theodone bedurft hätte, um die baierische Stamm- 
sage daran zu knüpfen. Ob Adelger König oder Herzog der Bai- 
waren gewesen, ist eigentlich von keiner Bedeutung; denn als der 
Führer bei der Landesbesetzung erscheint er immer. In der Dar- 
stellung der Kaiserchronik heisst er natürlich immer herzöge, weil 
diese nur den Jcunic ze Börne kennt, sowie auch in den nachge- 
bildeten Chronikberichten die unterschobenen Theodone nur duces 
genannt werden. In Wirklichkeit aber führte Adelger wohl nach 
Suevenbrauch den Titel König als Fürst des Volkes und war zu- 
gleich der Herzog des wandernden Volksheeres, sowie Jornandes 
einen seiner Vorfahren, Hunimund, bei den Karpatensueven sowohl 
als dux wie als rex bezeichnet (Jörn. d. reb. get. c. 53 u. 54). 

Die Erzählung von der Besitzergreifung und Eroberung des 
Süddonau- und Gebirgslandes ist in der Kaiserchronik an blutige 
Zusammen8tösse mit den Böhmen, Schwaben, Hunnen und ins- 
besondere mit den Römern gebunden, welche Aventin und seine 
Nachfolger in ruhmrediger Weitläufigkeit zu Heldenberichten von 
Schlachten und Belagerungen ausbeuteten. Um aber den Mitthei- 
lungen der Kaiserchronik, welchen, wie schon die Brüder Grimm 
den Schluss zogen, unzweifelhaft ältere deutsche Volkslieder zu 
Grunde lagen, gerecht zu werden, dürfte es kaum genügen, mit 
Erhard (baier. Kriegsgesch. I. 229) anzunehmen, dass Theodo 
und seine Söhne, wahrscheinlich Anführer einer aus Landesmilizen 
bestehenden Hilfskohorte des Ostgothen Theoderich, aus Städten 
und Kastellen die Reste der Römer vertrieben hätten, wovon ein 
Dichter folgender Jahrhunderte Veranlassung genommen, aus un- 
bedeutenden Raufereien gewaltige Schlachten und Belagerungen 
zu machen. Denn Theoderich, als Stellvertreter des oströmischen 
Kaisers, vertrieb die Römer nicht, sondern schützte sie vielmehr 
in ihren rechtlichen Ansprüchen. Ueberdies waren die Städte an 
der obern Donau seit einem Menschenalter verlassen — post ex- 
cidiwm oppidorum in superiore parte JDanubii (Eug. S. 27) — die 
wenigen Miethtruppen abgeführt, der Reichsverband aufgegeben. 
Der Einmarsch der Baiwaren geschah daher nicht mit Zustim- 
mung der Ostgothen, oder etwa gar auf Theoderichs Veranlas- 
sung, sondern vielmehr vollkommen unabhängig und selbst unbe- 
kümmert um etwaige Ansprüche, welche die ostgothische Staats- 
kanzlei auf das zur Zeit herrenlose Vindelikien erheben mochte. 



Die Märe von Severus und Adelger. 127 

Anderseits konnte dieser Einmarsch auch keineswegs als ein Akt 
der Feindseligkeit wider die Ostgothen erscheinen, da dieselben 
zunächst nur die Erbschaft Odoakars angetreten und daher auch 
keine Rechte mehr auf das aufgegebene Donauland besassen, 
während sich die Baiwaren vor einem vorzeitigen Zusammenstoss 
mit den ihnen wohl bekannten Gothen gehütet haben werden. 
Zu einem solchen Wechselverhältnisse war aber gerade der Zeit- 
raum des beginnenden VI. Jahrhunderts geschaffen, wo nach Be- 
siegung der Westgothen Theoderich seine ganze Staatskunst wider 
die unwiderstehlich wachsende Macht des Frankenreiches aufbot, 
und man es vielleicht gothischerseits sogar gern sah, dass sich 
neben den schutzverwandten Alamannen ein Suevenvolk in dem 
entvölkerten Lande niederliess, dessen Wehrkraft die Gothen zur 
Zeit ihrer Nachbarschaft an der mittlem Donau bereits erprobt 
hatten und dessen man siöh als einer Vormauer bedienen konnte. 
Nach den in der frühern Abhandlung II. §. 7 (S. 66 u. 95) fest- 
gestellten Thatsachen verliessen die Baiwaren, damals noch unter 
dem Stammnamen der Sueven bekannt, ihre hermenische Heimat in 
den Karpaten nach ihrem unglücklichen Kampfe mit den Lango- 
barden zu Anfang des VI. Jahrhunderts, etwa nach 506. Da aber 
die siegreichen Langobarden das benachbarte Pannonien, wohin 
sie bald nachher übersiedelten, versperrten, das ausgehungerte 
Rugiland, aus dem selbst die Ueberreste der Heruler wieder zu 
entweichen sich gezwungen sahen, wenig Anlockendes darbot, so 
blieb ihnen kein anderer Ausweg, um nach dem obern Donau- 
lande zu gelangen, als der Marsch durch das vielfach durchzogene 
Bojohämum, in welchem sich bereits slavische Stämme nieder- 
zulassen begonnen hatten, wie Procop (I. 15) bei der Rück- 
wandrung der Heruler im ersten Jahrzehent dieses Jahrhunderts 
mittheilt. Die Baiwaren überstiegen also die Höhen des Böhmer- 
waldes, besetzten die Thäler des nach ihnen benannten Baierwald- 
gebirges und breiteten sich längs der Donau abwärts und auf- 
wärts aus. Dass ihnen dabei die verödeten Städte längs des 
Stromes, sowie die zerfallenen Kastelle und Schanzenlager des 
römischen Donaulimes von selbst und ohne Schwertstreich in die 
Hände fallen mussten, ist aus der Sachlage einleuchtend und es 
bedarf hiezu gar nicht des vielen Blutes, welches Aventin und 
seine Nachfolger namentlich an christlichen Altären in jammer- 
voller Weise vergiessen lassen. Ob dabei Kirchen zerstört wurden, 
mag dahingestellt bleiben; die Volkssage hat nur an einigen 
Orten die Erinnerung erhalten, dass die heidnischen Einwandrer 
Haine und Bäume dem Kulte ihrer Götter geweiht hätten, wie 
den Eresloh bei Reginum (Regensburg) und die der Göttin Isa 
geweihten Bäume bei Ober- und Niederaltaich (H. R. 120. 149). 
Auch lesen wir noch nach zwei Jahrhunderten bei der Christiani- 



128 !• ß* e baierische Wandersage. 

sirung von Tempeln und Kapellen, welche kelto-romanischen Göt- 
tern gewidmet waren und durch einfache Umweihung zum Dienste 
Christi verwendet wurden (H. R. 218). Die Besetzung der vinde- 
likischen Hochebene scheint daher während der nächsten Jahre nach 
der Einwandrung aus naheliegenden Gründen, d. h. aus Mangel des 
Widerstandes, in ziemlich friedlicher Weise vor sich gegangen zu sein. 

Anders gestaltete sich das Verhältniss in den Gränzbezirken, 
wo die Baiwaren mit wehrhaften Stämmen einer andern Nationa- 
lität zusammenstiessen, welche sich einer friedlichen Assimilation 
natürlich nicht bereitwillig unterwarfen. So hatten sie das Land 
nördlich der Donau in festen Besitz genommen und errichteten 
daselbst eine Gränzmark wider die böhmischen Slaven, welche 
später als pagus Campriche, marchia Gamba erscheint (im XL Jahr- 
hundert M. b. XL 15, XII. 96), weil sie an der Kambach, am 
Kambflüsschen lag. Hier musste die herzogliche Familie vor ihrer 
Depossedirung durch Karl den Grossen bedeutende Hausgüter 
besessen haben, aus welchen die Herzoge Odilo und Tassilo III. 
beträchtliche Vergabungen machten (M. b. XXVIIP 197, Ried. cod. 
Ratis. I. 17). Später wurde dieser Landstrich durch Besetzung 
des von den Warasken verlassenen Nablandes und weitere Er- 
oberungen bis an das Fichtelgebirge und den Thüringerwald aus- 
gedehnt. Als König Adelger weiter nach Süden gegen das Alpen- 
gebirge vordrang, setzte er nach den Angaben der Sage Ruodolf 
nebst seinen zwei Brüdern zu Markgrafen des nördlichen Gränz- 
landes, von welchen die Sage einen Kampf mit Jcunic Osmigen 
von Beheim meldet, der an der Kambach Sieg und Beute verlor. 
Vielleicht, ja sogar wahrscheinlich ist die Episode nur eine in die 
Volkssage aufgenommene Erinnerung an die erbitterten Kämpfe 
mit den Czechen im IX. Jahrhundert, wobei auch ein Markgraf 
Rudolt in der böhmischen Mark auftritt. 

Herzog Adelger ladete ewäre vriunt unde mäge oede Jcunne unde 
man an ein wazzer heizit In zuo der samenunge. Von dort ent- 
sandte er seine Helden nach den gefährdeten Gränzmarken. Un- 
sere Klosterchroniken melden alle zum Jahre 520 einen Sieg über 
die Römer am Inn — Romanus exercitus aput Oettingas a Theo- 
done duce prosternitur. Man fabelt auch von einem Mordfeld bei 
Oetting, von einem Streitanger bei Rott am Inn, von einer Diet- 
wiese bei Fridolfing, welche die Erinnerung an dieses Ereigniss 
verewigen sollen. Man zählte sogar die Gerippe in den nahebei 
entdeckten Leichenfeldern, um die Zahl der Gefallenen zu ermit- 
teln — kurz man Hess sich von dem Flügelrosse der Fantasie 
nach Herzenslust in den Nebelgefilden historischer Konjekturen 
herumtragen, während doch der geschichtlich erwiesene Sieg, den 
913 Herzog Arnulf über die beutebeladenen Reiterschwärme der 
Magyaren am Inn erfocht, Grund genug bot, die Entstehung 






Die Märe von Severus und Adelger. 129 

obiger Sagen und ihre Lokalisirung zu motiviren (A. B. 105 ff.). 
Indessen — ohne jedoch die obige Jahresziffer ebenso wenig fest- 
halten zu wollen, wie das Jahr 508 für die Einwandrung — 
dürfte doch die Mittheilung der Klosterannalen über einen Zu- 
sammenstoss am Inn mit den Angaben der Kaiserchronik zusam- 
mentreffen, wonach Herzog Adelger den Burggrafen Wirent wider 
die Hunnen sandte, welche derselbe bis an die Traun zurück- 
schlug. Selbstverständlich könnte hiebei weder an die wirklichen 
Hunnen, welche seit einem halben Jahrhundert aus der Nachbar- 
schaft der Donau verjagt waren, noch an die Avaren gedacht 
werden, welche von den Chronisten häufig mit dem Namen ihrer 
räuberischen Vorgänger bezeichnet werden, aber erst 50 Jahre 
später in Pannonien erscheinen. Wir können daher, wenn zu 
Anfang des VI. Jahrhunderts von einem kriegerischen Zusammen- 
stoss am Inn die Rede ist, nur an einen Angriff der romanisirten 
Noriker denken. Die norischen Hilfstruppen gehörten zu den best- 
disciplinirten und tapfersten Kohorten der römischen Armee, 
wovon schon Tacitus (Hist. III. 5) Zeugniss gibt, und die Provin- 
zialen von Norikum hatten noch im vorigen Jahrhundert den 
Versuch gewagt, die römische Herrschaft abzuwerfen (Z. D. 588). 
Hier in den fruchtbaren Gefilden von Binnennorikum , in den 
reichen Alpenthälern an der Salzach, Traun, Ens, an den anmu- 
thigen Ufern der norischen Seen hatte sich ein kräftiger und mit 
der Schmiedekunst wohl vertrauter Stamm von Provinzialen er- 
halten, welchem es wohl beifallen konnte, dem Umsichgreifen der 
neuen Einwandrer gewaffneten Widerstand entgegenzusetzen. Dass 
die Bewohner der norischen Alpen nach Kriegsrecht die Unter- 
thanen der Baiwaren wurden, beweist die grosse Menge römischer 
Leibeigener, romani tributdles, welche im VIH. Jahrhundert in den 
Schenkungsurkunden von Salzburg, Monsee u. s. w. vergabt wer- 
den (J. 21. 23. 24. 29. 31 etc.). Trotz alledem wird man aber immer 
der Wahrheit am nächsten kommen, wenn man in dem Siegeszuge 
des Burggrafen Wirent bis an die Traun nur einen sagenhaften 
Nachklang an die heldenmüthigen Kämpfe der Baiwaren unter den 
Liupoldingen Arnulf und Berhtold wider die Hunnen — Magjaren 
am Inn und der Traun erkennt. 

Die Baiern waren Übrigens nicht die einzigen Gäste, welche 
Vindelikien und Norikum heimsuchten. An der westlichen Gränze 
sassen seit zwei Jahrhunderten die Alamannen bis in das Gebirge 
hinauf — alpes eredas oder alpes raeticas omnino regentes (Jörn. 
55) — und suchten die benachbarten Provinzen mit beutelüster- 
nen Scharen heim. Eugipp (v. Sev. 20) nennt ihren König Gibuld, 
welcher Castra Quintana und Batava plünderte und wahrschein- 
lich derselbe Gebavuld ist, welcher auf die Fürbitte des Bischofs 

(Juitzinanü, Aelte»te Geschichte der Beüern. 9 



130 I« Die baierische Wandersage. 

Lupus von Mainz die Breonenses quos olim duxerat captivos Ala- 
mannorum immanitas wieder in Freiheit setzte (Baron. Ann. eccl. 
VIII. 414). Seit ihrem unglücklichen Kampf wider die Franken 
im Jahre 496 hatten sich die Alamannen noch weiter am Gebirge 
hin und selbst über den Lech nach Osten bis an die Amper aus- 
gebreitet, wie noch heutzutage die schwäbische Mundart die Be- 
wohner dieser Bezirke von den Baiern wesentlich unterscheidet. 
Es konnte somit gar nicht fehlen, dass sie mit den Baiwaren, 
welche ihre Ansiedlungen zwischen Inn und Lech gegen das Ge- 
birge hinauf ausdehnten , an einander geriethen. Nach unserer 
Sage in der Kaiserchronik sendet Herzog Adelger den Markgrafen 
Herold nach den Schwaben, dass er ihnen die Mark wehrte, . . . 
was derselbe auch mit glücklichem Erfolge ausführte . . . den 
herzogen Brennen er vienc. an einin galgen er in hienc. Hier haben 
wir es offenbar mit einer geschichtlichen, aber sagenhaft verdun- 
kelten Thatsache zu thun. Zwar schon bei den ersten Kämpfen 
der Deutschen mit Julius Cäsar bringt die Kaiserchronik einen 
Schwabenherzog Brenne, der aber vielleicht nur einer Vorerinne- 
rung an den Gegenwärtigen seinen Namen verdankt. Dieser Letz- 
tere aber ist, wie schon sein tragisches Ende beweist, nur eine 
Nachbildung des Breonenkönigs Sinwald vom Stamme der Heruler, 
welchen der römische Oberfeldherr Narses wegen seiner Brauch- 
barkeit mit Auszeichnungen überhäuft hatte, aber später, da er 
sich gegen Rom empörte regnum düatare suum per Italiam cu- 
pientem, besiegte und an den Galgen hängen Hess (Paul diac. II. 3 
und Aimoin II. 34. S. 72). Wie man sonst den Volksnamen in patro- 
nymischer Weise von dem des Häuptlings oder ersten Königs ab- 
zuleiten gewohnt war, so wird hier durch die Umbildung der Sage 
in umgekehrter Weise der Volksname der Brenner zur Quelle für 
den Namen des sagenhaften Herzogs, und gibt uns dadurch einen 
wichtigen Fingerzeig auf die dem Volksliede zu Grunde liegende 
Persönlichkeit. 

Wenn die bisher in die Besitzergreifungssage verflochtenen 
Kämpfe eigentlich nur Streifzüge und Scharmützel darstellen, um 
Rücken und Flanken zu decken und überhaupt die Gränzen zu 
sichern, so stand den Baiwaren bei ihrem Vorrücken in das Alpen- 
gebirge und gegen Italien ein viel ernsterer Kampf bevor, wenn 
sie den Länderbesitz der Ostgothen anzutasten wagen wollten. 
Das hier jetzt liegende zweite Rätien betrachtete die ostgothische 
Staatskanzlei als ihr Gränzland. Theoderich hatte das Gränz- 
schloss Verruca, die Bernerklause , als Thor Italiens verschanzen 
lassen (Var. III. 48), zu Trient sass der ostgothische Gränzgraf, 
der dux Baetiarum, ein wachsames Auge auf die unbändigen 
Nachbarn vom Norden zu haben, und in den Thallandschaften 
am Inn, wie auf der Bergscheide am Brenner stand die Gränz- 



§. 3. Die Landvertheilnng. 131 

wache der romanisirten, schon vor 500 Jahren durch ihre Tapfer- 
keit ausgezeichneten Breonen, welche die Gebirgspässe — clau- 
surae Augustanae — bewachten (Var. I. 11; II. 5). Mochte man 
gothischerseits die Ausbreitung der Baiwaren anfangs ruhig mit- 
ansehen — die Bestallungsformel für den rätischen Herzog spricht 
auch nur von einer Hut der Reichsgränze und von Abwehr dro- 
hender Barbarenangriffe auf dieselbe — mochte man selbst auf 
eine Bundesgenossenschaft mit den neuen Ansiedlern bei dem be- 
vorstehenden Kampfe mit den Franken rechnen, so musste doch ein 
Angriff von ihrer Seite die ernstesten Folgen nach sich ziehen und 
an eine Besitznahme des Gebirgslandes Tirol, wie sie in unserer Sage 
mitgetheilt wird, ist bei Lebzeiten Theoderichs gar nicht zu denken. 
Erst nach seinem Tode, als unter den Ränken der vormund- 
schaftlichen Regierung und des erbärmlichen Theodahats und unter 
den Wirren des Krieges mit den Oströmern die ostgothische 
Macht in Italien einem raschen und unaufhaltsamen Verfall ent- 
gegen eilte — also zwischen 526 und 534 war der Zeitpunkt ge- 
kommen, einen solchen Anfall auf das benachbarte Gränzland zu 
wagen, wo die Gothen bereits selbst daran dachten, diese Gränz- 
provinzen abzutreten, um damit die verdächtige Bundesgenossen- 
schaft der unzuverlässigen Franken zu erkaufen. Wenn damals 
König Adelger mit seinen snellen jungelingen in die Gebirgsthäler 
einbrach, mochte er von den Gränzwachen der Breonen und dem 
dux Servatus , dessen Persönlichkeit, wie schon oben berührt 
wurde, wahrscheinlich der sagenhafte Jcunic Severe nur verdunkelt, 
keinen allzu harten Widerstand zu befürchten haben. Die topo- 
grafischen Angaben unserer Sage über den Zusammenstoss sind 
ganz richtig. Die Römer, d. h. die Ostgothen, zogen durch Triental 
heraus. Adelger mit den Baiern, mochte er durch das Innthal 
oder den eremus Scirorum, den Scherenzerwald einbrechen, rückte 
wahrscheinlich nach Ueberwindung der Breonen über den Brenner 
und lagerte sich zuo Brihsen an daz velt. Hier kommt nun die 
Entscheidung, wo nach tapferm, aber unglücklichem Widerstände 
die Römer -Gothen unterliegen und kunic Severus- Servatus von 
Volcwin dem venre erschlagen ward. Und hiemit war die Land- 
nahme der Baiwaren bis an die wälsche Gränze vollendet und 
König Adelger stiess zum Zeichen dessen seinen Speerschaft bei 
dem Haselbrunnen in die Erde und rief: 

daz laut hän ich gwunnen. 

den Beiern ee eren. 

die marke diene in immir mere! 

§. 3. Die Landvertheilnng. 

Vindelikien war seit dem letzten Drittel des V. Jahrhunderts 
ein herrenloses Land zu nennen. Durch die verheerenden Kriegs- 

9* 



132 I. Die baierische Wandersage. 

züge im Laufe dieses Jahrhunderts, durch die unausgesetzten 
Kauhanfälle germanischer Streifscharen, endlich durch die Aus- 
wandrung aus den Städten und Kastellen an der obern Donau 
war die aufgegebene Provinz, die unter der römischen Admini- 
stration reich und blühend genannt werden konnte, in gänzlichen 
Verfall gerathen und entvölkert. Dennoch würde man irren, 
wollte man deshalb das Land für gänzlich an Einwohnern ent- 
blösst halten. Denn fürs Erste lässt Eugipp S. 39 nur schliessen, 
dass die auswandernde Bevölkerung aus den Bewohnern der räti- 
schen (eigentlich vindelikischen) und norischen obern Donaustädte, 
die sich nach Laureacum geflüchtet hatten, bestand, ferner aus 
den Einwohnern dieser Hauptstadt von Ufernorikum und aus den 
alten Bewohnern der untern Donaustädte (Glück, S. XVII. 87). 
Ausser diesen gab es aber ganz bestimmt, und namentlich im 
Innern des Landes, eine Anzahl von Provinzialen , welche vor- 
zogen, den angestammten Besitz, wenn auch unter fremder Herr- 
schaft zu behaupten. Es beweisen dieses die zahlreichen mancipia 
und romani tributäles, welche im VIII. und IX. Jahrhundert in 
den Schenkungsurkunden unserer ältesten Stifter genannt werden 
(J. 23. 29. 31. 33 etc., Mbk. 49. 70, M. b. IX. 365—67, XI. 14 etc.). 
Weniger möchte ich mit Wittmann (M. A. VII. 366) die noch im 
XII. Jahrhundert zu Regensburg vorkommenden urbani inter lati- 
nos als Nachkommen altrömischer Bevölkerung ansehen, noch in 
den Quartiernamen Römling und der Wahlengasse, welche auch 
pagus mercatorum hiess, darauf gehende Bezeichnungen finden. 
Denn einerseits sind die Namen Ratharius, Aluinus und Bern- 
hardus keineswegs römisch, anderseits aber deuten jene Stadt- 
bezirke nicht, wie etwa die mittelalterlichen Judengassen, auf 
nationell geschiedene Districte, sondern gleich Lombardstreet in 
London, Lombard in Paris nur auf Orte, an welchen ursprünglich 
italienische, d. h. Kaufleute wohnten, sowie man nach ähnlicher 
Ideenverbindung den Daumen Kauffleuthfinger oder digitus Gel- 
forum = Longobardorum nannte (Grimm, B. A. 1846. 456). 

In Binnennorikum aber (Nor. mediterraneum) und Rätien, 
welche über ein Menschenalter unter dem Schutze der ostgothi- 
schen Regierung gestanden hatten und deren Bewohner auch 
früher durch die Lage ihrer Ansiedlungen in Seitenthälern oder 
leicht zu verschanzenden Engpässen vor plötzlichem Ueberfall ge- 
deckt waren, hatte sich noch eine ansehnlichere Masse der ur- 
sprünglich keltischen Bevölkerung, welche nun seit Jahrhunderten 
zu Provinzialen romanisirt war, erhalten. Wenn ich aber von 
keltischen Ueberresten, namentlich in den rätischen Alpen, spreche, 
so möchte ich wohl mit Steubs Forschungen über die Urbevölke- 
rung Tirols in Widerspruch zu kommen scheinen, da derselbe 
nach gründlicher Prüfung der noch üblichen Ortsbezeichnungen 



§. 3. Die Landvertheihing. 133 

die älteste Schichte der Sprachüberreste in diesem Gebirgslande 
dem rasenischen Idiom und nicht dem keltischen angehörig er- 
weist. Aber, wie gesagt, dieser Widerspruch ist nur ein schein- 
barer; denn auch Zeuss (D. 229), der doch sonst die keltische 
Abstammung der Räter vertritt, gibt doch zu, dass an den Süd- 
abhängen der Alpen das weit verbreitete Volk der Euganeer vom 
tuskischen Stamme sitze. Anderseits aber gesteht Steub, dass in 
Tirol auch keltischer Einfluss wahrnehmbar sei, d. h. dass sich 
auch hier keltische Ortsnamen oder wenigstens keltische Ansätze 
an rätischen Namen finden (Rät. Ethnol. 24). 

Es würde sich somit nur um die Anerkennung der Linie 
handeln, an welcher Rasener und Kelten einst auf einander 
stiessen. Hiemit ist aber eine Verständigung um so weniger aus- 
geschlossen, als sich meine sogenannte Opposition gar nicht wider 
Steubs Grundansicht richtete, sondern vielmehr wider den mit 
seinen Forschungen getriebenen Missbrauch, indem halbgelehrte 
und hinterlistige Parteigänger darin die erwünschten Beweismittel 
zu finden hofften, die Vorposten der wälschen Nationalität lächer- 
licher Weise auf den Brenner, lieber aber gar bis an den Achen- 
see vorzuschieben. Steub ist aber ein zu umsichtiger Forscher, 
um aus solcher Petrefakten-Ethnologie Kapital für die Fragen der 
Gegenwart machen zu wollen (Rät. Ethn. 235). Mag daher das 
Blumenopfer und die Libation auf Gräbern, welche sich im Val 
Sugan und in benachbarten Thälern bis in das vorige Jahrhun- 
dert als Todtenbrauch erhielten, eine römische oder uralt rase- 
nisch-tuskische Volkssitte enthalten haben ; mag das am Kapellen- 
portale zu Schloss Tirol eingemauerte Mithrasbild nebst den Cen- 
tauren und Drachen unverkennbar der römischen Ockupations- 
periode angehören (H. R. 206 und 236), so haben doch die Samm- 
lungen der Mythen, Sitten und Sagen in Tirol, welche Zingerle, 
Alpenburg, Thaler und Andre veranstalteten, im Vergleiche mit 
den Sagen und Bräuchen der baierisch-östreichischen Lande den 
thatsächlichen Beweis geliefert, dass die Einheit der Volkstradition 
an der Etsch, wie an der Donau, und im Böhmerwalde wie auf 
den Tauern auch den Schluss auf die Gleichheit des in diesen 
Gegenden herrschenden Volksstammes begründen muss. 

Auch bei der Einrichtung der Baiwaren im tiroler Alpenlande 
gibt Steub unbedenklich zu, dass neben ihnen nur noch von Ala- 
mannen die Rede sein könne; denn obgleich hier auch ehedem 
Gothen, Franken und Langobarden mächtig gewesen wären, so 
sei doch nichts in den Dialekten übrig, was sich an ihre Namen 
anlehnen liesse (Rät. Ethn. 65). Wenn daher auch früher (1. Abth. 
III. §. 1. S. 72) Ueberreste von Gothen und Herulern als wahrschein- 
liche Ansiedler im Etsch- und Innthale zugegeben wurden, so 



134 !• Die baierische Wandersage. 

kann ihre Anzahl keineswegs massgebend gewesen sein, da ihre 
Vermischung mit den Baiern so wenig nachhaltige Spuren in der 
tirolischen und gebirgsbaierischen Mundart zurückliess, wie ich 
anderwärts nachgewiesen habe (R. V. 402 ff.). Auch in dem 
Wechselverhältnisse zwischen Baiwaren und Alamannen verwirft 
Steub als den Thatsachen widersprechend Bernhardi's Ansicht, 
welcher in seiner tirolischen Sprachkarte die Germanisirung Tirols 
vorzugsweise den Alamannen zuschreibt. Steub weist vielmehr 
nach, dass von Osten herein weitaus der grösste Theil des tiro- 
lischen Alpenlandes der baierischen Mundart zufalle; wie dagegen 
auch im baierischen Flachlande der schwäbische Dialekt bis an 
die Amper greife, so setze sich diese Erscheinung im obern Inn- 
fchale über Telfs, Landeck und Finstermünz an die Quellen der 
Etsch und bis auf die Haide von Mals fort, wo die letzten Schwa- 
ben wohnten. Es zeigt sich also innerhalb wie ausserhalb der 
Berge im Westen der politischen Gränze des von den Baiwaren 
besetzten Gebietes ein schmaler Landstreifen, welcher in den Kreis 
der schwäbischen Mundart fällt und also wohl auch früher von 
suevischen Volksgenossen germanisirt und colonisirt worden sein 
mag — und Steub denkt hier an die Älamanniae generalitas intra 
Italiae terminos inclusa des Ennodius in seiner Lobrede auf den 
Ostgothen Theoderich — bevor diesen Bezirk die Baiern durch 
die Landnahme mit ihrem Staatsgebiet vereinigten. 

Die drei Provinzen Vindelikien, Rätien und Norikum waren 
kaiserliche Provinzen, d. h. ihre Verwaltung stand nicht in der 
Hand des Volkes und Senats, welche dieselbe durch ihre ord- 
nungsmässigen Proconsuln oder Proprätoren besorgen Hess, son- 
dern unmittelbar unter der Aufsicht des Kaisers, welcher über 
diese den feindlichen Anfällen zunächst ausgesetzten Länder auch 
Civil- und Militär - Statthalter aufstellte. Daher lagen in diesen 
Provinzen auch die ausgedehntesten Latifundien, welche entweder 
als Reichsgüter (Domänen) oder als praedia domus Augustae 
(Kronfideicommissgüter) oder als kaiserliche Patrimonialgüter 
(fundi patrimoniales) mit ihren Erträgnissen den kaiserlichen 
Säckel füllten (Gaupp, Ansiedlungen 74). Dass diese alle bei der 
Landvertheilung dem Könige oder Herzoge zufielen, ist selbstver- 
ständlich, und erklärt sich hieraus der gewaltige Grundbesitz, 
aus welchem noch nach Jahrhunderten die baierischen Herzoge so 
reiche Vergabungen zu machen im Stande waren. 

Bei der Vertheilung des übrigen Landes konnte nach staats- 
und privatrechtlichen Verhältnissen jener Zeit nur ein doppelter 
Fall eintreten. Entweder stützte man sich auf das nach römischem 
Rechte (Cod. Theodos. de metatis VII. 8) gesetzlich bestehende 
Einquartierungs- und Hospitalitätsverhältniss, wonach der faktische 



§ 3. Die Landvertheilung. 135 

Besitzer zwei Drittheile seines Eigenthums behielt und nur ein 
Drittel dem fremden hospes abzutreten verpflichtet war (Gaupp, 
Germ. Ans. 90). So verlangte der Suevenkönig Ariovist von den 
seine Hilfe ansprechenden Sequanern ein Drittel der Aecker (Caes. 
bei. gal. I. 31); so musste den unter Odoakar in Italien zur 
Herrschaft gelangten Miethtruppen der Barbaren ein Drittel der 
Ländereien abgetreten werden, welches später den siegreichen 
Ostgothen zufiel (Procop I. 1). Unter ähnlichen Ansprüchen sie- 
delten sich wohl auch die Burgunder und Westgothen in Gallien 
und Hispanien an, da diese Provinzen noch zum Reiche gezählt 
wurden und die Niederlassung der Germanen mit, wenn auch ab- 
gedrungener, Genehmigung des römischen Kabinets stattfand. 
Anders gestaltete sich natürlich das Verhältniss, wenn die Frem- 
den nicht in Folge eines Vertrages Aufnahme in zur Zeit noch 
anerkannte Reichsprovinzen erlangten, sondern die Letztern ent- 
weder als herrenloses Land besetzten oder wirklich eroberten. 
In diesem Falle ging natürlich aller Grundbesitz an den neuen 
Herrn über und die Eingebornen, wo ihnen ihre Ländereien ge- 
lassen wurden, traten in das Verhältniss der zins- und dienst- 
pflichtigen Hintersassen zurück (Gaupp, Germ. Ans. 426). So 
verfuhren die Vandalen, Franken, Angelsachsen und Normannen 
bei ihrer Landnahme. 

Als die Baiwaren in Vindelikien, Norikum und Rätien ein- 
drangen, waren diese Provinzen grösstentheils aufgegebenes, her- 
renloses Land und wurden somit als erobertes Gebiet behandelt. 
Möglich ist es allerdings, dass die etwa vorfindlichen germanischen 
Volksreste, welche sich aus der Zeit der römischen Kolonisation 
erhalten oder auch später auf eigene Faust hier angesiedelt hat- 
ten, als Stammverwandte nicht in die den Unterjochten gemein- 
same Knechtschaft sanken, sondern, wie Gaupp (Germ. Ans. 171) 
muthmasst, als Metöken in den neuen Staatsverein aufgenommen 
wurden. Unsre ältesten Urkunden, namentlich die l. Baiwar., ent- 
halten nichts, was uns hiefür Anhaltspunkte gewährte; wohl aber, 
und auffallender Weise tragen die mancipia und servi, welche in 
den ältesten Traditionsbüchern unsrer Stifter zu Salzburg, Frei- 
sing, Regensburg, Passau u. s. w. vergabt werden, fast durchaus 
deutsche Namen, neben wenig romanischen, obwohl auch Beweise 
vorliegen, dass unzweifelhaft Wälschen reindeutsche Namen ge- 
geben wurden (R. V. 52). Wenn also auch Einige der Landes- 
insassen ein verhältnissmässig besseres Loos erhielten und als 
Freibauern auf ihren Gütern belassen wurden — duo Eomani quos 
nos parscalcos dicimus (Oefele II. 32) — wenn ein Milo, Severinus, 
ein Domincus, Breonensium plebis civis, ein Quartinus noch im 
VIII. und IX. Jahrhundert als adelige Gutsbesitzer erscheinen und 



136 I. Die baieriscbe Wandersage. 

also wahrscheinlich durch rechtzeitige Commendation selbst Stan- 
desvorrechte aus dem allgemeinen Schiffbruche gerettet hatten, 
so unterliegt es doch keinem Zweifel, dass nichtsdestoweniger die 
Einwohner der eroberten Provinzen in ihrer Gesammtheit nach 
Kriegsrecht dem Joche der Knechtschaft verfallen waren; denn 
unsre Urkunden wissen nichts von einer Landestheilung mit den 
frühern Besitzern, sondern kennen diese nur als mancipia, servi 
oder romani tributales. Es beweist diese Verfahrungsweise schon 
die grundsätzliche Norm, gemäss welcher die Baiwaren später 
nach Eroberung der slavischen Ostprovinzen die bisherigen 
Besitzer behandelten, indem sie dieselben entweder vom Eigen 
vertrieben oder in tributpflichtige Leibeigene verwandelten, so 
dass ihr Volksname zur Bezeichnung der Knechtschaft herabsank 
— servi vel Sclavi ejusdem monasterii ad censum tenuerunt (M. b. 
XXX* 54 und 126). 

Es ist zwar nicht urkundlich nachweisbar, dass die Bai waren 
das in Besitz genommene Land durch eine wirkliche Verloosung 
austheilten, obwohl diese bei allen Germanen übliche Art der 
Landvertheilung — gothica sors — prinzipiell auch bei unsern Vor- 
fahren anzunehmen ist. Diese regelmässige Austheilung wird 
aber, wie schon Gaupp (G. 0. 559) bemerkte, um so wahrschein- 
licher, als in baierischen Urkunden der ältesten Zeit hlu0, hluzzum 
einen Gutsantheil bezeichnet und dieses Wort, welches Grimm als 
Loos, Landloos = sors nachgewiesen hat, als Luss, Lüss, Lüssel, 
Luscht in Baiern und Oestreich bis auf den heutigen Tag zur 
Bezeichnung von Loosgütern gebraucht wird. Wenn es aber in 
dem Zwecke der Verloosung begründet war, dass die Loose we- 
nigstens ursprünglich von einer gleichmässigen Grösse sein muss- 
ten, so habe ich in R. V. 158 aus Freisinger Urkunden des IX. 
Jahrhunderts nachgewiesen, dass die Grösse dieser Landloose 
durch den altgermanischen Hammerwurf bestimmt wurde, welcher 
schon in der l. Baiwar. (XII. 10, XVII. 2) als Besitzergreifungs- 
symbol rechtliche Gültigkeit hat, und noch in den Banteidingen 
des spätem Mittelalters als Wurf mit der Hag- oder Maishacke, 
mit dem Hand- oder Tengelhammer das Maass der angestrittenen 
Berechtigung angibt (Grimm, Weisth. III. 662. 684. 700). Nach 
den obigen Urkunden (Mbk. I b 295 und 493) bestand aber ein 
Landloos aus 12 Hammerwürfen; denn dasselbe Grundstück, wel- 
ches im Jahre 814 de pratis autem XII worpa bezeichnet wird, 
heisst 12 Jahre später: de pratis unum quod dicimus Jiluz, also 
hluz == XII worpa, d. h. gleich 12 Hammerwürfen. Noch im 
XIV. Jahrhundert erscheint der Hammerwurf in baierischen 
Rechtssitten als schiedsrichterliches Mittel, und wenn inzwischen 
die Vertheilungsweise mit dem Messtaue üblich wurde, so enthält 



§. 4. Die Unterwerfung unter den Frankenkönig. 137 

dies keinen Widerspruch, indem die alterthümliche Messbestim- 
mung der gleichmässigen Handhabung wegen nur auf die spätem 
Messinstrumente, Seile, Ruthen, Ketten u. s. w. übertragen wurde. 
Nach dieser höchst wahrscheinlichen Art der Landesverthei- 
lung und den in den Schenkungsurkunden äusserst zahlreichen 
Vergabungen aus dem Privatbesitz kann wohl nicht gezweifelt 
werden, dass auch bei den Baiwaren seit dem VI. Jahrhundert 
mit ihrer Einwandrung in das Süddonauland das Anrecht aller 
Markgenossen an die ungetheilte Dorfflur in die Sondernutzung 
des dem Einzelnen zugefallenen Antheils übergegangen sei. Nichts- 
destoweniger haben wir in den bis auf den heutigen Tag in ver- 
schiedenen Gegenden Altbaierns vorkommenden Wechselwiesen 
unzweideutige Merkzeichen des altgermanischen, insbesondere sue- 
vischen, alljährlichen Felderwechsels, welcher sich trotz der Ab- 
scheidung der gemeinsamen Dorfmark in altherkömmlicher Weise 
zwischen einzelnen Besitzern forterhalten hat (R. Y. 103). Ebenso 
deuten die dem Markgenossen — calasneo oder conmarcanus, 
l. Baiwar. XXII. 11 — zustehenden Rechte und das Anrecht auf 
die aus der Gemain, d. h. nicht getheilten Dorfflur fliessende Mit- 
nutzung auf das Fortbestehen eines mitunter sehr ausgedehnten 
Gemeindebesitzrechtes über Wälder und Weiden, welches seinen 
Grund nur in dem ursprünglichen Güterkommunismus der Ger- 
manen und der damit verbundenen alljährlichen Ackervertheilung 
hat (Tac. G. 26, Caes. b. gal. VI. 22), und welchen die Baiwaren 
von ihren suevischen Stammvätern herabgeerbt hatten. 



§. 4. Die Unterwerfung unter den Prankenkönig. 

Es ist eine unbestreitbare Thatsache, dass die Baiwaren schon 
bei ihrem ersten Auftreten in der Geschichte unter der Ober- 
herrlichkeit der Frankenkönige stehen. Zwar die sogenannte 
fränkische Völkertafel, welche Müllenhoff (B. A. 1863. 536) neuer- 
dings chronologisch bestimmt und um das Jahr 520 ansetzt, 
nennt schon die Baiwaren — also etwa ein Menschenalter vor 
Jornandes. Aber weder hier noch sonst bei einem der fränkischen 
Chronisten oder klösterlichen Annalisten findet sich eine Andeu- 
tung darüber, zu welcher Zeit und auf welche Weise ein solcher 
Akt der Unterwerfung stattgehabt hätte. Natürlich ist hiemit der 
historischen Konjektur ein weites Feld der Thätigkeit geöffnet. 
Am wenigsten Schwierigkeiten haben begreiflicher Weise 
jene zu überwinden, welche die Baiern schon vorläufig unter ost- 
gothische Botmässigkeit gestellt haben ; denn mit dem Verfall und 
Untergang der Ostgothen lassen sie die bisher ausgeübte Ober- 



138 !• Die baierische Wandersage. 

herrlichkeit von diesen nur auf die Franken übergehen. Da aber 
eine solche Unterwerfung weder nachgewiesen werden kann, noch 
auch überhaupt als den Verhältnissen des Donaulandes und der 
politischen Lage der Völker in jenem Zeiträume entsprechend 
angenommen werden kann, so konnten die Gothen eine nicht aus- 
geübte Oberherrlichkeit auch nicht übertragen. 

Andre Forscher, indem sie die Ausdrücke des Agathias I. 4 
etwas zu scharf auslegen, behaupten, der austrasische Theudebert 
habe die Baiern gleich den benachbarten Alamannen zwischen 
534 und 538 unterjocht. Abgesehen, dass davon nichts in den 
fränkischen Chronisten enthalten ist, muss gegen diese Behaup- 
tung bemerkt werden, dass die Franken den von ihnen unter- 
jochten, d. h. in Folge eines kriegerischen Zusammenstosses un- 
terworfenen Völkern die Zahlung eines jährlichen Tributs auf- 
erlegten. Älamannos cepif(Chlodovaeus) vel terram eorum sub jugo 
tributario constituit. (Gesta Fr. epit. 15) . . . victoriam Chlodoveo 
relinquunt. . . . (Älamanni) jure tributario Francis se fore servi- 
turos spondent (Aimoi. I. 15). Von dieser Tributpflicht finden 
wir noch im IX. Jahrhunderte die Beweise, wo sich adelige Ala- 
mannen durch Abtretung von Ländereien davon befreien — ut 
illorum legem, quae vulgo dicitur phaath {Pactum), plenam ha- 
buissent (Neigart cod. dip. 445). Chlodovaeus . . . Toringos . . . de- 
victo ipso populo tributarios fecit Francorum; similiter Alamannos 
tributarios fecit (M. g. I. 284. V. 32). So zahlten die Thüringer 
bis tief ins Mittelalter den von König Theuderich auferlegten 
Schweinezins, die Sachsen 500 Kühe und 300 Pferde. (Gregor 
IV. 14. Fredeg. 74). Theodebertus . . . eamque (Italiam) tributa- 
tariam fecit. (Aim. II. 21). Den Basken und Cantabrern legten 
die Frankenkönige Tribut auf (Fredeg. chron. 21 u. 33), so wie 
den Burgundern (Greg. II. 32) und sogar die Langobarden, ob- 
wohl sie nicht eigentlich unterworfen waren, opferten nicht selten 
bedeutende Summen, um sich von der Gefahr der Unterwerfung 
loszukaufen. (Greg. VI. 42. IX. 29. Paul diac. IV. 33). Da nun 
aber nirgend davon die Rede ist, dass die Baiwaren den Franken 
tributpflichtig gewesen wären, wie die ihnen benachbarten Na- 
tionen der Thüringer und Sachsen, Alamannen und Italiener, da 
kein Zeichen für ein solches auf kriegerische Unterjochung deu- 
tendes Verhältniss aufgefunden wurde, so wird wohl auch der 
Schluss gerechtfertigt sein, dass die Verbindung der Baiwaren mit 
den Franken nicht die Folge eines kriegerischen Zusammenstosses 
gewesen sein könne. Selbst Mederer (Beitr. 82), welcher doch 
die Unterwürfigkeit der Baiern unter den Ostgothenkönig Theo- 
derich ganz entschieden betont, giebt zu, dass sie nicht so, wie 
die Alamannen und Thüringer, von den Franken unterjocht 



§. 4. Die Unterwerfung unter den Frankenkönig. ] 39 

worden, sondern durch Ueberwindung der Gothen und Römer 
den Franken anheimgefallen seien und zwar um so begreiflicher, 
als sie den Sturz des gothischen Reiches vor Augen hatten. 

Es bleibt also daher nur noch die Annahme einer vertrags- 
mässigen Unterwerfung über, welcher auch die damals obwal- 
tenden politischen Constellationen den höchsten Grad der Wahr- 
scheinlichkeit verleihen. Der kühne und unternehmende König 
Theudebert von Austrasien, der sich sogar mit Plänen zur Er- 
oberung von Konstantinopel und zur Zerstörung des oströmischen 
Reiches trug, war vor allem darauf bedacht, sein Reich auf dem 
viel bestrittenen Boden Italiens zu erweitern. Bei solchen Ab- 
sichten musste ihm die Verbindung mit einem Volke, welches 
zwischen Alamannien und Thüringen, zwischen oströmischen und 
gothischen Provinzen festen Fuss gefasst hatte, von höchster Be- 
deutung werden, da ihm die Bundesgenossenschaft mit demsel- 
ben die freie Bewegung nach allen Seiten hin ebenso erleichterte, 
als es seinen Rückzug zu decken vermochte. Den Baiwaren hin- 
wieder, welche sich von feindlichen Nachbarn umgeben sahen und 
nach Hinwegnahme des Gebirgslandes in dem Falle, dass die Ost- 
gothen wieder zu Kräften kämen, die Rache derselben zu fürchten 
hatten, musste eine Verbindung mit den gefürchteten Franken 
äusserst erwünscht erscheinen, zumal sie seit ihrer Entstehung 
durch geschichtliche Tradition an eine solche ferne liegende 
Oberherrlichkeit gewöhnt waren. Es begegnete sich also das 
Interesse beider Völker in der Idee einer Bundesgenossenschaft, 
welche Seitens der Franken als ein leichtes aber dehnbares Un- 
terwerfungsverhältniss, Seitens der Baiwaren als ein Schutzver- 
hältnisss wider die Anmassungen feindlicher Nachbaren aufgefasst 
wurde. 

Bei oder nach Uebernahme der väterlichen Herrschaft — er- 
zählt Agathias I. 4 — unterwarf sich Theodebert die Alamannen 
(soweit sie nämlich nicht schon Chlodwig den Franken zinsbar 
gemacht hatte) und einige andre benachbarte Völker. Diese 
Stelle ist nun jedenfalls ungenau. Von den Alamannen meint 
Bornhak (G. 0. I. 294), dass sie im Norden von Herulern, Gepi- 
den und Langobarden bedrängt den Gothen nichts nutzen konnten, 
desshalb von diesen selbst aufgegeben wurden. Das geschah aber 
erst später unter Vitigis und dann waren die Alamannen nicht 
durch die Heruler, welche als Volk nicht mehr existirten (S. 121), 
noch durch Gepiden und Langobarden bedroht, welche zu jener Zeit 
in Dakien und Pannonien sassen. Agathias bezeugt aber, dass 
der Angriff Theodeberts auf die unter ostgothischem Schutz ste- 
henden Alamannen bald nach 534 stattgehabt haben müsse, also 
zur Zeit des erbärmlichen Theodahats, der ihnen allerdings keinen 



140 !• D* e baierische Wandersage. 

Schutz bieten konnte. Was nun die andern benachbarten Völker 
betrifft, von welchen Agathias spricht, so können dies nur die 
Baiwaren gewesen sein, da in jener Zeit kein anderes den Fran- 
ken noch nicht unterworfenes Volk in der Nachbarschaft der Ala- 
mannen sass. Gloel (G. 0. IV. 230) zieht zwar die Thüringer 
hieher, aber gewiss mit Unrecht, da dieselben bereits im Jahre 
531 durch die Frankenkönige tributpflichtig gemacht worden waren 
(S. 120). Es unterliegt somit wohl keinem Zweifel, dass es die Bai- 
waren gewesen sind, welche Theodebert von Auster schon beim 
Antritt seiner väterlichen Erbschaft in ein Unterwerfungsverhält- 
niss zu ziehen wusste, da ihm dieses für seine Pläne auf Italien 
höchst förderlich erscheinen musste. Diese Unterwerfung fand 
also bald nach der Zeit statt, wo die Baiwaren durch ihren 
glücklichen Kampf mit dem ostgothischen Gränzgrafen ihre Mark 
bis an die Thore Italiens erweitert hatten und im Besitz der nach 
Wälschland führenden Gebirgspässe waren. Der Ostgothenkönig 
Vitigis, im Gefühle, dass es sich um einen Kampf auf Tod und 
Leben mit den Byzantinern handle, gab also alle ausseritalischen 
Besitzungen auf, entliess die Alamannen aus der ostgothischen 
Oberherrlichkeit und trat den Franken, um nach dieser Seite hin 
gedeckt zu sein, noch viele andre Kastelle ab (Agathias I. 6) — 
also höchst wahrscheinlich die Bergschlösser, vielleicht auch das 
Anrecht auf diejenigen, welche die Baiwaren noch vor Kurzem 
den Ostgothen abgenommen hatten. Es erhellt dieses schon aus 
dem raschen Kriegszuge, welchen Theodebert im folgenden Jahre 
539 mit 100,000 Mann nach Italien unternahm und wobei er die 
Gebirgspässe in Händen haben musste, um nach ausgebrochener 
Seuche unangefochten zurückkehren zu können. Wenn daher die 
Baiwaren durch den feierlichen Akt eines Bundesvertrages die 
Oberherrlichkeit des Frankenkönigs von Austrasien anerkannt 
hatten, so konnte doch Theodebert nach Aufzählung seiner und 
seiner Vorfahren Eroberungen und diplomatischen Erwerbungen 
dem prahlerischen Kaiser Justinian, der sich Triumftitel über 
Völker beilegte, die er nie bekriegt hatte, erwiedern: per Danu- 
bium et limitem Pannoniae usque in Oceani littoribus, custodiente 
Deo, dominatio nostra porrigitur (Bouquet IV. 59. n. 16). 

Die Bedingungen, unter welchen dieser Bundesvertrag ab- 
geschlossen wurde, können wir nur aus den rechtlichen Folgen 
erschliessen , welche sich aus jenen Stipulationen ergaben. Auch 
hier zeigt sich uns wieder vor Allem, dass von einer Unterjochung 
der Baiwaren gar keine Rede sein konnte und dass durch ihre 
Unterwerfung die Freiheit des Volkes in keiner Weise beeinträch- 
tigt werden sollte. Denn in den folgenden Reichstheilungen unter 
den Söhnen Chlotars I. im Jahre 561 (Gregor IV. 22), Karl Martells 



§. 4. Die Unterwerfung unter den Frankenkönig. 141 

im Jahre 741 und Pipins im Jahre 768 (Fredegar cont. 110 und 
136) wird das Herzogthum Baiwarien niemals -als Theilungsobjekt 
aufgeführt, obwohl Alamannien, Aquitanien und Thüringen gleich 
den übrigen Provinzen der Monarchie je einem der Erbeberech- 
tigten zugetheilt werden. Ganz anders wird dies Verhältniss, 
nachdem Karl der Grosse 788 Baiwarien wirklich zur fränkischen 
Pro\!nz gemacht hatte; so erscheint es denn auch im Theilungs- 
vertra^e vom Jahre 806 zum eis'en Male unter den vertheilten 
Provinzen. Das Volk der Baiwaren wurde also nicht als durch 
kriegerischen Angriff unterjocht behandelt (vor dem Jahre 788) 
und behielt dem entsprechend seine volle innere Freiheit und 
Selbständigkeit. 

Hieraus ergibt sich ferner, wecphalb ihm die freie Wahl seines 
Fürsten scheinbar zugestanden blieb und diese nur an die Fa- 
milie der Agilulfinger gebunden war. Auf den Grund dieser Ver- 
tragsbedingung, sowie auf das damit zusammenhängende auszeich- 
nende Wergeldverhältniss sowohl dieser Familie als insbesondere 
des Herzogs werde ich später zu sprechen kommen. Selbst in 
spätem Jahrhunderten, als die allmächtigen Karolinger jene Fa- 
milie längst vom Throne und dem Anspruch an die Herrschaft 
verdrängt hatten, wurde die Berechtigung zur freien Fürsten wähl 
noch von den deutschen Königen und Kaisern von Rom als ge- 
setzlich bestehend anerkannt (R. V. 54 ff.). Nur ein Zugeständ- 
niss musste hiebei dem Frankenkönige gemacht worden sein, 
nämlich dass der Fürst dem bei Suevenvölkern üblichen Königs- 
titel entsagen und fürderhin nur den eines Herzogs zu führen 
berechtigt sein solle, obwohl wir auch noch späterhin zu wieder- 
holten Malen dem Königstitel bei den Baiern begegnen. Auch 
behaupteten die Baiernherzoge, wie unter den Merowingern, selbst 
noch zu Reichszeiten eine unabhängigere Machtstellung als andre 
Reichsfürsten, indem sie ihren Adel in unmittelbarem Lehensver- 
hältnisse hielten, gleich den Königen und gleich diesen herrelich 
in ihrem Lande schalteten und walteten, und mit Ausnahme der 
schuldigen Rücksicht auf den Oberebr>sherrn weder bei Kriegs- 
erklärung noch bei Schliessung von Friedens- oder Bundesverträgen 
gehindert waren. 

Ein weiterer Ausfluss aus der freiwilligen Unterwerfung der 
Baiwaren und dem freien Vertragsverhältnisse zwischen ihnen und 
dem Frankenkönige besteht darin, dass sie ihre altangestammten 
Gesetze oder vielmehr Gewohnheitsrechte ungeschmälert behielten. 
Denn nach seinem angestammten Volksrechte gerichtet zu werden, 
war von jeher der Stolz des freien Germanen , weil er darin den 
Beweis nationeller Unabhängigkeit erkannte. Zwar der den leges 
Baiivar. vorgesetzte Prolog schreibt die erste Veranlassung zur 



142 I- Die baierische Wandersage. 

Aufzeichnung derselben dem Befehle König Theoderichs von Auster 
zu und ich war wohl selbst früher der Ansicht, dass sich diese 
Angabe des Prologes aufrecht erhalten lasse (R. V. 10), da die 
dagegen erhobenen Bedenken sich insbesondere darauf stützten, 
dass die Baiern bei Lebzeiten König Theoderichs noch unter go- 
thischer Oberherrlichkeit gestanden hätten, und deshalb keinem 
Frankenkönige unterworfen gewesen wären (Mederer, 1. Baiw. III). 
Dieser Einwurf ist nun allerdings, wie ich gezeigt habe, insoweit 
nicht stichhaltig, als sich keineswegs erweisen lässt, dass die 
Baiwaren je unter der Botmässigkeit der Ostgothen gestanden 
hätten. Da wir aber auch anderseits keine Beweise haben, ob sie 
schon zu Theoderichs von Auster Zeiten den Franken unterworfen 
waren, dieses vielmehr sehr zweifelhaft sei, so ist Bornhak (G. 0. 
I. 268, Anm.) der Ansicht, dass unter den Baiwariorum des Pro- 
loges die südlichen Thüringer zu verstehen seien. Das heisst aber 
nichts weiter, als die wissenschaftliche Untersuchung durch einen 
Gewaltstreich abschneiden und sich wenigstens die Arbeit dabei 
sehr leicht machen. Denn seit wann unterschieden denn die 
Frankenkönige zwischen nördlichen und südlichen Thüringern? 
und gesetzt den Fall, sie hätten für jene nur die l. Anglior. et 
Werinor. h. e. Thuringorum gegeben, wie wären sie denn zu der 
ganz unmotivirten Annahme gekommen, mit Zeuss und Büdinger 
die seit 150 Jahren verschwundenen Markomannen unter den 
Thüringern versteckt zu suchen und für die Stammväter der Bai- 
waren zu halten. Sonst wüsste ich aber keinen Grund für die 
Notwendigkeit, die leg. Baiwar. den südlichen Thüringern zu 
oktroiren. 

Wenn ich nun aber, gestützt auf die sorgfältige Untersuchung 
unsrer Landnahmesage und der ihr gleichlaufenden Zeitverhält- 
nisse, meine frühere Auffassung dahin berichtigen muss, dass die 
Baiwaren zwar nie den Ostgothen unterworfen waren, anderseits 
aber auch keinesfalls vor dem Jahre 535 die fränkische Ober- 
herrlichkeit anerkannt hatten, also auch nicht ihr Gesetz von 
König Theuderich von Auster empfangen haben konnten: so 
komme ich dadurch mit dem Wortlaute des Prologes in Wider- 
spruch. Hiebei ist aber zu bemerken, dass der Hauptsatz des 
Prologes, welcher die Gesetzgebungsgeschichte der austrasischen 
Völker enthält, mindestens erst ein Jahrhundert nach Theoderich 
abgefasst worden ist. Da nun derselbe Prolog auch vor den Ge- 
setzen der ripuarischen Franken und Alamannen steht, für welche 
der besagte Theuderich von Auster als Gesetzgeber wohl seine 
Geltung behalten mag, so ist es ganz wahrscheinlich, dass auf 
diese Weise traditionell auch derselbe Frankenkönig bloss durch 
Ungenauigkeit der Abschreiber in dem Prologe vor der l. Baiw, 



§. 4. Die Unterwerfung unter den Frankenkönig. 143 

stehen blieb, zu deren erster Abfassung er nicht die mindeste 
Veranlassung gegeben haben konnte. Hieraus erhellt aber, dass 
die wahre Sachlage sich nicht durch eine ängstliche Abwägung 
der Worte des Prologes — wie dieses Verfahren etwa bei Ur- 
kunden anzuwenden — ermitteln lasse, sondern dass aus denselben 
nur im Allgemeinen sich entnehmen lasse, dass die Könige Theu- 
derich, Childebert und Chlotar — und hier wahrscheinlich die 
II. des Namens — von Auster an der Gesetzgebung der austra- 
sischen Völker wesentlichen Antheil hatten, ohne zu bestimmen, 
zu welcher Zeit und für welches Volk der Eine oder der Andre 
der drei genannten Könige besonders thätig war. Es liegt daher 
in der Nennung Theuderichs von Auster unter den Gesetzgebern 
der drei Völker um so weniger ein zwingender Grund, die Unter- 
werfung der Baiwaren unter die Frankenkönige in eine frühere 
Periode zu verlegen, als sich, selbst wenn man zugibt, dass die 
Regierungszeit des kriegerischen Theudebert zu einem solchen 
Friedenswerke nicht die nöthige Müsse bot, unter den folgenden 
Königen Childebert und Chlotar wiederholt Ereignisse finden 
lassen, welche einem solchen Akte der innern Reichsconsolidirung 
sich günstig erwiesen. Nachdem ich aber in der l.Abhdl. III. §.6. 
S. 95 zur höchsten Wahrscheinlichkeit erbracht habe, dass Procop 
I. 12 mit den von ihm zwischen Alamannen und Thüringern ge- 
nannten Suabi nur die Baiwaren gemeint haben könne , nachdem 
derselbe Schriftsteller diese Suabi I. 15 als ein den Franken un- 
terworfenes Volk ganz unzweideutig bezeichnet und im Zusam- 
menhalt mit den Angaben des Agathias I. 4 dieses den Alamannen 
benachbarte Volk wieder nur die Baiwaren sein können: so ist 
es wohl ausser Zweifel, dass die beiden Byzantiner, welche uns 
allein eingehende Berichte über die Verwicklungen hinterliessen, 
welche der Krieg zwischen Gothen, Oströmern und Franken mit 
sich brachte, auch ohne Namensnennung den Beweis liefern, dass 
sich die Baiwaren zur Zeit dieser Kriegsläufte den Franken unter- 
worfen haben. 



Die Untersuchungen über die Wandersage der Baiwaren haben 
uns zu folgenden Ergebnissen geführt: 

Nachdem die sagenhafte Herkunft der Baiern aus Armenien 
sich als eine durch biblisch-alttestamentare Reminiscenz erzeugte 
Verdunklung des ursprünglichen Stammlandes Hermenien in Gross- 
germanien erwies j 

nachdem ferner die in den Klosterannalen fortgepflanzte Be- 
hauptung einer Rückwanderung der Baiwaren im Jahre 508 io 



144 I. Die baierische Wandersage. 

das Süddonauland als ein Irrthum abgewiesen werden musste, 
welcher nur einer falschen Auslegung einer Stelle in Eugipps 
v. Severini seinen Ursprung verdankt, wo nicht von Baiern, son- 
dern von den römischen Provinzialen in Raetia II und Norikum 
die Rede ist: 

so wurde als historische Thatsache der in der Kaiserchronik 
zuerst aufgezeichneten Einwandrungssage festgestellt, dass die 
Baiwaren zu Anfang des VI. Jahrhunderts — ohne gerade das 
Jahr 508 als Einwandrungstermin festhalten zu wollen — unter 
den Fürsten Boemund und Ingramm aus ihrer frühern Heimat in 
Hermionenland nach ihrem neuen Siedelorte im obern Donaulande 
einwanderten. 

Nachdem weiters bei Beleuchtung der Landnahmesage nach- 
gewiesen wurde, dass die in den Klosterannalen als älteste Her- 
zoge der Baiern aufgezählten Theodone weder in der Sage noch 
in der Geschichte genannt werden, sondern nur einer irrigen 
Konjektur ihre vorgaribaldische Existenz verdanken, indem man 
den zu Ende des VII. Jahrhunderts in der vita Buperti auftreten- 
den Herzog Theodo mit Zurückdatirung der Christianisirung der 
Baiwaren über den historisch beglaubigten Garibald setzte und 
verdoppelte und auf diese willkürliche Weise den Baiern eine 
Reihe von Fürsten oktroirte, welche nie bestanden; 

nachdem ferner durch thatsächliche Belege begründet wurde, 
dass der Ostgothenkönig Theoderich zu keiner Zeit Vindelikien 
und selbst Ufernorikum besessen, noch darüber einen Akt der 
Oberherrlichkeit ausgeübt habe, sondern vielmehr diese ehemaligen 
Reichsprovinzen seit der Zurückführung der römischen Kolonen 
unter Odoakar als herrenloses Land betrachtet wurden: 

so konnte als Thatsache festgestellt werden, dass die Baiwa- 
ren der Sage entsprechend unter König Adelger beiläufig im 
zweiten Jahrzehnt des VI. Jahrhunderts das Land zwischen Lech 
und Inn als herrenloses Gebiet ohne weitere Anfechtungen Seitens 
der Gothen in Besitz nehmen konnten, indem die Volkssage auch 
nur von einigen Scharmützeln mit den an der westlichen Gränze 
diesseits des Lechs ausgebreiteten Alamannen und wider die Be- 
völkerung von Binnen-Norikum zu berichten weiss. 

Ferner ergibt sich aus dem Thatbestande , dass die auswan- 
dernden Baiwaren nur über Böhmen und den spätem Nordgau 
in das Süddonauland gelangen konnten, insofern ihnen die Donau- 
strasse durch die siegreichen Langobarden und das ausgehungerte 
Rugiland versperrt war, und sie bei ihrem Vorrücken über die 
Donau der Sage nach die Mark an der Kambach wider die Böh- 
men vertheidigten. 

Wenn sich aber auch die Baiware« im schutzlosen Vindelikien 



§. 4. Die Unterwerfung unter den Frankenkönig. 145 

unangefochten ausbreiten konnten und das Land, wie es noch 
spätere Urkunden beweisen, durch Vertheilung von Landloosen in 
Besitz nahmen, deren Grösse durch den altherkömmlichen Ham- 
merwurf bestimmt wurde, so war doch ein Angriff auf das im 
Hochgebirge gelegene zweite Rätien der Gothen vor dem Tode 
König Theoderichs unmöglich. Derselbe, wie er in der Märe von 
Severus und Adelger dargestellt wird, konnte also nur zwischen 
526 und 534 stattgehabt haben, als unter den Ränken der vor- 
mundschaftlichen Regierung und den Wirren des gothisch - römi- 
schen Krieges die Gothenherrschaft in raschen Verfall gerieth, 
weil die Baiwaren kurz nach letzterm Jahre die Oberherrlichkeit 
der Frankenkönige anerkannt haben müssen. 

Dieses letztere Ereigniss muss nach dem übereinstimmenden 
Zeugnisse der byzantinischen Autoren Procop und Agathias zu 
Anfang des gothischen Krieges, also beiläufig um 535 stattgefun- 
den haben und da uns keine Nachricht von einer kriegerischen 
Unterwerfung Meldung macht, die Baiwaren auch nie, wie andre 
unterjochte Völker den Franken tributpflichtig waren, noch auch 
ihr Land bei den frühern Reichstheilungen vergeben wurde; im 
Gegentheil vielmehr das gegenseitige Interesse beider Völker an 
einer Verbindung die Annahme eines Bundesverhältnisses zur 
höchsten Wahrscheinlichkeit erhebt: 

so ergibt sich aus den politischen Konstellationen der Zeit- 
ereignisse , dass sich um das Jahr 535 die Baiwaren vertrags- 
mässig unter die Oberherrlichkeit des Frankenkönigs Theudebert 
von Auster begaben, bei dieser Unterwerfung aber ihre volle 
innere Freiheit, den unbehinderten Besitz ihres erworbenen Landes 
und ihr angestammtes Volksrecht behielten und nur auf den nach 
Suevensitte althergebrachten Königstitel ihres Herzogs verzichteten. 



Quitzmann, Aelteste Geschichte der Baiern. 10 



IL Die ersten Agilulfinger. 

Hormayr (Ges. Schriften I. 100 und 183) nimmt muthmasslich 
an, dass die Baiern sich um 528 den Frankenkönigen von Auster 
unterworfen und von ihnen eine Nebenlinie als Herrschergeschlecht 
empfangen hätten. Diese Annahme gründet sich aber nur auf die 
Angabe des Prologs von der legislatorischen Bedeutung des 
austrasischen Theuderich für die Baiwaren. Nachdem ich aber 
nachgewiesen habe, dass in obiger Nennung des Königs Theode- 
rich gar keine überzeugende Notwendigkeit liege, seine legislative 
Thätigkeit auf Baiern zu beziehen, dass vielmehr die bestimmten 
Angaben des Agathias keinen Zweifel aufkommen lassen, dass die 
Unterwerfung der Bai waren keinesfalls über das Jahr 534 hinauf- 
gerückt werden könne, aber höchst wahrscheinlich im nächstfol- 
genden stattgefunden habe: so fallt obige Hypothese von selbst. 

Ob dieses Ereigniss noch unter Adelger oder überhaupt unter 
einem Fürsten zur Notwendigkeit wurde, lässt sich wegen Man- 
gels von Anhaltspunkten nicht bestimmen. Wir wissen nur, dass 
das erste geschichtliche Auftreten der Baiwaren mit dem Könige 
oder Herzoge Garibald zusammenhänge, welcher nach l. Baiwar. 
HI. 1 für einen Sprössling des Geschlechtes der Agilulfinger ge- 
halten, von eifersüchtigen Patrioten dagegen, welche auf die baie- 
rische Abstammung der Agilulfinger Gewicht legen, als ein fremder 
Eindringling betrachtet wird, weil er bei einigen Klosterannalisten 
als Garibaldus quidam erscheint. Ich werde auf diese Frage 
später zurückkommen, vorerst aber die Abstammung der ersten 
Herrscherfamilie der Baiwaren beleuchten. 



§. 1. Das Geschlecht der Agilulfinger. 

Früher hat man, gestützt auf Ausdrücke des Volksrechtes 
der Baiwaren, nie daran gezweifelt, dass die Agilulfinger ein aus 
Baiern selbst entsprossenes Geschlecht seien. In jüngerer Zeit 



§. 1. Das Geschlecht der Agilulfinger. 147 

wurden freilich auch andere Ansichten laut. So leitet Freyberg 
dieselben aus dem Heldengeschlechte der Amaler (N. Beitr. I. n. 15), 
da dem gothischen Amalo im fünften Gliede ein Agilulf zum Nach- 
folger gegeben wird, dessen Sohn Ediulf (Edico-Wulf) der Vater 
der Skirenfürsten Eticho und Weif gewesen sein dürfte, von wel- 
chen Odoakar und Aonulf abstammen. Odoakar sei gerade der 
Adaiger der baierischen Sage und sein Bruder Aonulf zog sich 
nach seinem unglücklichen Kampfe wider Theoderich nach Baiern 
— trans confinia Danubii — zurück, wo ihn Theoderich als König 
der Heruler adoptirte. Von ihm heisse das baierische Fürsten- 
geschlecht das Agilulfingische, und stamme Garibald ab, während 
eine andre Linie, die Theodonische, in Nordbaiern einrückte und 
später mit Hilfe der Franken die Garibaldische von der Herrschaft 
verdrängte. Später gab Freiberg die Ableitung der Baiern von 
den Herulern als unhaltbar wieder auf, nicht aber die gothische 
Abstammung der Agilulfinger, indem er in s. Erzähl. I. 80 an- 
nahm, dass sie von Ansila, dem Sohne des gothischen Agiulf, ab- 
stammen dürften, von dessen Nachkommen keine weitere Spur 
aufgefunden werden kann. Damit ist aber die Begründung der 
Ansicht erschöpft, wenn nicht die Behauptung als Beweis gelten 
soll, dass die Könige der Langobarden, Thüringer und Warner 
ebenfalls dem Araalergeschlecht angehört (?) hätten und es Grund- 
satz der Völker war, bei der Wahl ihrer Könige, sowie bei ihrer 
und ihrer Töchter Vermählung an der Ebenbürtigkeit und dem 
Blute festzuhalten. Mederer, Gemeiner und Hormayr vertheidigen 
die fränkische Nationalität der Agilulfinger und zwar nicht bloss 
mit scheinbaren Belegen, wie Merkel (Zeitschr. f. Rgesch. I. 271) 
behauptet, der selbst sich sehr leicht über die Prüfung hinweg- 
hilft, indem er sich damit begnügt, dass das Geschlecht im Volks- 
recht als einheimisch gelte. Das kann aber wohl eben so wenig 
für einen Abstammungsbeweis gelten, als die von Rudhart her- 
vorgehobene innige Verwebung der Geschicke der Agilulfinger mit 
der frühesten Geschichte des von ihnen beherrschten Volkes. 

Einen Hauptgrund für die baierische Herkunft dieses Fürsten- 
geschlechtes nimmt der letztere Geschichtsforscher aus der That- 
sache, dass die Germanen ihre Könige und Herrscher ohne Wider- 
rede aus der Nation selbst genommen hätten. Wenn wir diesen 
Satz in seiner Allgemeinheit aber auch als Regel gelten lassen 
wollen, so fragt sich dennoch, ob nicht in besondern Fällen auch 
Ausnahmen nachzuweisen seien? Sagt nicht schon Tacitus (G. 42) 
von den Donausueven: jam et externos patiuntur? und ist dieser 
Satz nicht durch mannigfache Beispiele von der ältesten Zeit an 
zu belegen? Man denke nur an die Könige Vannius und Furtius. 
So wählten die Franken nach Verjagung des Wüstlings Childerich 

10* 



148 H. Die ersten Agilulfinger. 

den römischen Oberstkommandirenden von Gallien Egidius zum 
König. Die Ostgothen boten dem griechischen Obergeneral Belisar 
die Herrschaft an ; später wählten sie den Rügen Erarich und sogar 
den Avaren Badjula Totilas zu Königen. In der langobardischen 
Königsreihe ist Agilulf, Thuringus Genere Anauvat, und der baie- 
rische Agilulfinge Aribert mit seinen Nachkommen in direkter 
Abstammung von König Garibald. Warum sollten also nicht auch 
die Baiern ein fränkisches Fürstengeschlecht angenommen haben, 
da uns in ihrer frühern Geschichte schon mehrmals der Fall be- 
gegnet ist, dass sie sich die Einsetzung von ausländischen Fürsten 
gefallen Hessen? 

Mehr Gewicht dürfte man auf III. 1 der l. Baiwar. legen: 
dux vero qui praeest in populo ille semper de genere agilöluingarum 
fuit et debet esse quia sie reges antecessores nostri concesserunt eis . . ., 
weil man daraus zu dem Schlüsse verleitet werden könnte, dass 
die Agilulfinger von urältester Zeit her die Fürstenfamilie der 
Baiwaren gewesen seien, wie denn auch eifrige Patrioten unter 
Römern und Gothen die Baiern ihre Civilobern aus ihrem Volke, 
d. h. aus den Agilulfingern nehmen lassen (Zierngibl, M. A. I. 26). 
Nun folgert man weiter, da doch nur unterworfenen Völkern aus- 
ländische Beherrscher aufgenöthigt werden könnten und sogar die 
wirklich unterjochten Alamannen ihre Volksherzoge behalten hät- 
ten, diese sogar zu Macht und Ansehen am austrasischen Hofe 
gelangt wären, so hätten die Frankenkönige nur den Gesetzen 
einer klugen Politik gehorcht, indem sie dem sich ihnen wahr- 
scheinlich freiwillig ergebenden Baiernvolke ihr altangestammtes 
Fürstengeschlecht, welches sich ihnen vielleicht bei der Unter- 
werfungsangelegenheit besonders ergeben erwiesen haben dürfte, 
natürlich mit den nöthigen Beschränkungen der obersten Gewalt, 
liessen. Diese und ähnliche Muthmassungen und Kombinationen 
zerplatzen aber alle gleich Seifenblasen vor der einzigen That- 
sache, dass bei den Vannianischen Sueven, den unzweifelhaften 
Vorfahren der Baiwaren, in fünf Jahrhunderten kein Agilulf ge- 
nannt wird, noch eines solchen Geschlechtes Erwähnung geschieht. 

Der Name Agilulf nebst seinen ümlautformen , später nicht 
selten unter baierischen Eigennamen und Ortsbezeichnungen, ist 
aber sichtlich ursprünglich in Baiern nicht heimisch, sondern über 
den Rhein eingewandert. Ich finde unter Eigennamen: 

Aiulfus bei Idacius, Achiulf, Jörn. 44, 6 saec, ein Warne. 

Agiulf 9 s., Erzbischof von Bourges. 

Aigulf 6 s., Bischof von Metz, M. g. II. 269; Haigulfus b. 
Paul diac, 7 s., Abt von St.-Denis, Fr. 75; Gens Ayglol- 
finga, Fr. 52; Hailolfingus, M. g. I. 18. 

Egiolf, Eghiolf S. P. 



§. 1. Das Geschlecht der Agilulfinger. 149 

Egolf 9 s., Mbk. P 295. 

Ecgolf 11 s., M. b. VII. 338. 

Ekkolf 8 s., M. b. VII. 38, S. P. 11 s., M. b. XXVIIP 75, 

XIII. 329, 14 s., XV. 425. 
Eigolf 9 s., S. P., Mbk. P 359. 
Eigiolf 8 s., J. 30. 

Agilulf 6 s., langobardischer König; Agiliup im Ed. Rothar., 
M. g. I. 550, 7 s., Bischof von Valence, Fr. 90, 9 s., M. 
b. XXVIII» 6, 10 s., Erzbischof von Salzburg, M. b. 

XIV. 391. 

Agilolf 9 s., Abt von Niederaltaich , M. b. XI. 20, 10 s. 

XXVIII» 166. 
Egüolf, S. P. öfters, 8 s., Mbk. I b 120, J. 36. 40 etc., 9 s., 

Mbk. P 129. 146. 433. 514 etc., 11 s., M. b. XIII. 324, 

XXVIIP 82. 217, E. 109, 12 s., M. b. XIII. 18, Oe. IL 

I5 b . 28 a . 
Egiloolf 9 s., Mbk. 599. 
Egilulf 8 s., J. 24, 12 s., M. b. XIII. 188. 
Egelolf 9 s., J. 17, 11 s., J. 229, 12 s., M. b. XIV. 116, 13 s., 

VII. 113, Oe. II. 678 b 693 a . 
Eglolf 11 s., M. b. XIII. 329. 13 s., XI. 88, XXVIIP 420. 

Oe. IL 67 l a . 
Egelof 12 s., M. b. VII. 46. 57, 461 etc., VIII. 395, IX. 393. 

465, 13 s., XI. 181, 15 s., Farn. Egloff, M. b. XV. 526 etc. 
Hegelolfus 12 s., M. b. VII. 488. 500. 
An Ortsnamen finden sich in Baiern: 

Eckiolfincus 8 s., M. b. XXVIIP 6 ; Eccoliunga 10 s., M. b. 

XXXI« 239, Egglfing bei Regensburg. 
Egolvinga 9 s., M. g. XI. 215; Egolfingen 12 s., M. b. VI. 

130, VII. 153, Dorf Eglfing bei Weilheim. 
Eccoluinge 13 s., M. b. XXVIIP 160, bei Mattsee in Ober- 

östreich. 
Egilolfeshaim 10 s., M. g. IV. 538; Egelolfeshaim 12 s., M. 

b. II. 129, Dorf Egglofsheim bei Regensburg. 
Egilolfesheim 11 s., J. 224, Weiler Aigelsheim bei Trosberg. 
Ekkolfshaim 13 s., M. b. XXIX b 393, in Oberöstreich. 
Ekkolffesperge 13 s., M. b. XXVIIP 159, bei Mattsee in Ober- 
östreich. 
Eglofsried 12 s., M. b. XIV. 116. 
Eglolfesstein 12 s., M. b. XIII. 197; Egolffstain 15 s., M. b. 

IX. 41, Dorf Eglofstein bei Bamberg. 
Ohne Nachweis der altern Benennung finden sich noch: 
Egglfing, Dorf im Rotthal bei Griesbach. 
Eglfing, Weiler bei München. 



150 II- Die ersten Agilulfinger. 

Eglafing, Weiler bei Erding. 

Eglofsdorf, Dorf bei Beilgries. 

Eglofsöd, Einöde bei Pfarrkirchen. 

Egglofswinden, Dorf bei Ansbach. 

Aus dieser Uebersicht entnehmen wir wenigstens , dass der 
Name, in ältester Zeit im Frankenlande heimisch und häufiger, 
erst später auch in Baiern in Aufnahme kam, obgleich ich nicht 
behaupten möchte, dass der im Prolog der l. Baiwar. genannte 
Agilolf ein baierischer Prinz vom Geschlechte der Herzogsfamilie 
gewesen sei (Rudhart 220 und Hormayr I. 180), da wir hiefür 
vielmehr den historisch beglaubigten, am Hofe König Dagoberts 
angesehenen Bischof Agilulf von Valence (Fred. 90) besitzen. 
Wenn sich aber zur selben Zeit, wo die Agilulfinger als Herzoge 
von Baiwarien auftreten, in Franzien eine Agilulfingische Familie 
findet, die mit dem Königshause der Merowinger verschwägert 
zum höchsten Adel des Reiches gezählt wird, so ist es doch mehr 
als genealogisches Fantasiegebäude, d. h. es ist eine natürliche 
Schlussfolgerung, diese beiden Sprossen für Zweige einer und 
derselben Familie zu halten. 

Zur Zeit König Dagoberts I., also im ersten Drittel des VII. 
Jahrhunderts, wird nämlich in den fränkischen Chroniken ein 
Chrodoald quidam ex proceribus de gente nobili Ayglolfinga nomine, 
rebus plurimis ditatus, superbiae deditus, elatione plenus genannt 
(Fred. 52). Aimoin (IV. 11) heisst ihn Rotoaldum, majoribus apud 
Austrasios darum und weist somit darauf hin , dass die Familie 
zunächst in Austrasien reich begütert war. In der Chronik von 
St. Denis wird er BodoaU du plus grant lignage de la terre ge- 
nannt, was unzweifelhaft darauf hindeutet, dass er von dem kö- 
niglichen Geschlechte der Merowinger abstammte (Bouquet sc. fr. 
III. 281). Damit stimmt überein, dass er nach der v. Columbani 
c. 24 König Childeberts von Austrasien^ Schwester zur Frau hatte 
— qui amitam Theudeberti (II) regis in conjugium habebat (Bou- 
quet IL 480). Er wurde, höchst wahrscheinlich unter dem Ver- 
dacht hochverrätherischer Umtriebe, zu Trier vor dem Schlaf- 
gemache des Königs erschlagen, wie sein Sohn Fara im wirklichen 
Aufstande wider den König Dagobert getödtet wurde (Fredeg. 87). 
Ist nun hiedurch die Agilulfingische Familie als in Austrasien 
heimisch nachgewiesen, so finden wir daselbst im VI. Jahrhundert 
einen Aigulf oder Haigulfus als 26. Bischof von Metz, welcher ein 
Enkel König Chlodwigs, von einer Tochter desselben aus der 
Heirath mit einem Abkömmlinge einer Senatorenfamilie erzeugt, 
gewesen sein soll (Paul diac, Ep. Met.) qui fertur patre ex nobili 
senatorum familia ortu, ex Chlodovei regis Francorum filia pro- 
creatus. Bei den in jener Zeit üblichen frühzeitigen Heirathen ist 



§. 1. Das Geschlecht der Agilnlfinger- 151 

es gar nicht nöthig, diesem spätem Bischof mit Mederer (l. Baiw. 
Vorr. XII) einen gleichnamigen Vater und Garibald zum Bruder 
zu geben ; denn Garibald konnte sehr wohl direkt von dem Bischof 
Agilulf abstammen und als Seitenverwandter des königlichen Hauses 
am Hofe Chlotars erzogen werden, wo er dann ganz richtig in 
seiner Jugend als austrasischer Antrustio des Königs unus ex suis 
genannt werden konnte (Paul diac. I. 21). Ueberdies wissen wir 
aus den fränkischen Chroniken, dass die Merowinger verschiedene 
Seitenlinien zählten , deren Familienglieder weder mit besondrer 
Treue und Ergebenheit an dem regierenden Hause hingen, noch 
auch von den jeweiligen Herrschern durch verwandtschaftliche 
Berücksichtigung vor andern ihrer Leudes und Antrustionen aus- 
gezeichnet wurden. So reizte Chlodwig seinen Vetter Chloderich 
zum Morde seines Vaters und liess ihm nach vollzogenem Ver- 
brechen zur Strafe das Haupt spalten. Seinen Vetter Ragnachari 
erschlug er, weil er sich von ihm hatte besiegen und fesseln 
lassen, und dessen Bruder Richari stiess er nieder, weil er seinem 
Bruder nicht Hilfe geleistet habe (Greg. II. 40. 42). Theoderich 
von Auster erschlug seinen Verwandten Sigiwald und befahl sei- 
nem Sohne Theudebert, dessen Sohn Giwald zu tödten, vor wel- 
chem Geschicke denselben nur die Taufverwandtschaft rettete 
(Greg. III. 23). 

Aus diesem Abstammungs- und Verwandtschaftsverhältnisse 
zu dem Geschlechte der Merovinger erklären sich in der einfach- 
sten und natürlichsten Weise Thatsachen, welche mit der Familie 
der Agilulfinger innig verbunden sind und unter gegentheiligen 
Voraussetzungen gar nicht oder nur in sehr künstlicher, hypothe- 
tischer Weise gedeutet werden können. Wie viel Kopfzerbrechens 
hat nicht den Geschichtsforschern die Thatsache verursacht, dass 
Theodeline, die zweite Tochter Herzog Garibalds, ganz unzwei- 
deutig als Anhängerin des römisch-katholischen Glaubensbekennt- 
nisses genannt und von Pabst Gregor selbst als Bekehrerin der 
arianischen Langobarden gepriesen wird? Wie konnte sie im 
heidnischen Baiern, und wenn ihr Vater selbst aus diesem damals 
jedenfalls unbekehrten Volke abstammte, zur Kenntniss dieses 
allein seligmachenden Glaubens gelangen? Etwa durch ihre Mutter? 
Diese war aber als langobardische Königstochter, wenn sie nicht 
mehr dem altangestammten heidnischen Volksglauben angehangen, 
ganz gewiss eine Arianerin und unzweifelhaft erst kurz vor ihrer 
Verheirathung mit Theudebald zur fränkischen Staatsreligion be- 
kehrt worden. Nachdem wir aber als höchst wahrscheinlich dar- 
gethan haben , dass die berühmte Langobardenkönigin aus dem 
Hause des Bischofs Agilulf stamme und auf diese Weise mit der 
neubekehrten und wie alle Konvertiten glaubenseifrigen Königs- 



152 D. Die ersten Agilulfinger. 

familie von Frankreich in nächster Verwandtschaft stand, so kann 
uns das Zeugniss ihrer Rechtgläubigkeit um so weniger über- 
raschen, wenn sie ihr Söhnlein katholisch taufen lässt — gaudii 
vestri nos fecere participes, quod . . . cathölicae eum fidei novimus 
sociatum, schreibt Pabst Gregor Ep. 12, indem er für den Täuf- 
ling einiges Spielzeug sendet. 

Nicht mindere Schwierigkeiten hat unter der Voraussetzung 
einer baierischen Herkunft der Agilulfinger die Erklärung jener 
Stellen veranlasst, in welchen Theodelinde und ihre Tochter Gun- 
doberga in ganz unzweideutiger Weise als Anverwandte des me- 
rowingischen Königshauses bezeichnet werden. Fredeg. 34 sagt; 
Theudelindam ex genere Francorum , und c. 5 1 und 7 1 : Gundo- 
berga regina parens Francorum. Aeltere Schriftsteller haben diese 
fränkische Verwandtschaftsangabe daher zu erklären versucht, 
dass Waldrade, die Mutter Theudelindens, die Wittwe des Fran- 
kenkönigs Theudebald und selbst einige Zeit die Gemahlin Chlo- 
tars gewesen, den Merowingern somit blutsverwandt geworden 
sei. Bequemer macht sich Zeuss (D. 371, Anm.) die Sache, indem 
er annimmt , dass in obigen Stellen anstatt Francorum Baioario- 
rum zu lesen oder wenigst zu verstehen sei, da die Baiern auch 
sonst unter dem Namen der Franken vorkämen. Diese übrigens 
durchaus willkürliche Annahme möchte etwa bei der Theudelinde 
betreffenden Stelle Anwendung finden; auf keinen Fall aber bei 
der Königin Gundoberga, da es sich hier um einen Rechtsschutz 
handelt, zu welchem die Frankenkönige Chlotar und Chlodwig II. 
einer baierischen Fürstentochter gegenüber durchaus nicht ver- 
pflichtet waren, sondern nur dann ein Recht dazu ansprechen 
konnten, wenn die bedrängte Fürstin eine wirkliche Anverwandte 
des fränkischen Königshauses war. Aimoin IV. 10 nennt sie aber 
ausdrücklich : Gundoberga regina ex regio genere Francorum — also 
ganz unzweideutig einen Sprössling des fränkischen Königsgeschlech- 
tes. Hiedurch sah sich Büdinger (S. XXIII. 371) veranlasst, die 
fränkische Abstammung der beiden Langobardenfürstinnen auf 
einem andern Wege zu retten. Da nämlich der langobardische 
Chronist, unzweifelhaft eine der Quellen des Paul diac, von Theu- 
delinde den Ausdruck braucht: de Bajoariis addudam, so schliesst 
er sehr scharfsinnig, dass sie aus Baiern nur hergeholt gewesen 
sei, ohne eben dort geboren sein zu müssen. Da sie aber eine 
Anverwandte des fränkischen Königsgeschlechtes sein müsse, so 
bleibe nur die Annahme übrig, dass sie König Theudebalds Tochter 
sei, welche mit ihrer Mutter Waldrade und einer altern Schwester 
zu ihrem Stiefvater Garibald nach Baiern gekommen und von 
hier aus nach Lombardien übergeführt — addudam — worden 
sei. Durch die auf diese Annahme gebaute Schlussfolge würden 



§. 1. Das Geschlecht der Agilulfinger. 153 

sich die erhobenen Widersprüche in erwünschter Weise heben und 
Theudelinde nebst ihrer bedrängten Tochter Gundoberga als ächte 
Abkömmlinge des Merowingischen Königshauses erwiesen werden 
können. Allerdings würde aber bei diesem Kalkül nicht vermieden 
werden können, dem Langobardenkönige Authari eine Braut in 
dem respektabeln Alter von mindestens 36 Lebensjahren zuzu- 
führen, ein Verhältniss, welches doch wohl nicht alle Wahrschein- 
lichkeit für sich in Anspruch zu nehmen berechtigt sein dürfte. 
Wenn wir aber, ohne der patriotischen Empfindlichkeit zu nahe 
treten zu wollen, bei der einfachsten Erklärung des Sachverhält- 
nisses stehen bleiben und in den beiden Langobardenfürstinnen 
die Nachkommen des austrasischen Bischofs Agilulf von Metz an- 
erkennen, so knüpfen wir sie an die Herrscherfamilie Chlodwigs, 
als dessen Urenkeltochter Gundoberga den gerechtesten Anspruch 
auf den vermittelnden Eingriff ihrer Vettern in Frankreich hatte, 
sowie anderseits ihre Mutter Theudelinde dem Verdacht einer 
etwas übertragenen Jungfrau überhoben würde, während wir den 
Grundsatz simplex sigillum veri zur Entschuldigung unsrer Auf- 
fassung ohne Furcht vor Missdeutung in Anspruch nehmen dürfen. 
Man hat es als politischen Missgriff für höchst unwahrschein- 
lich erklärt, dass der Frankenkönig den Baiern bei ihrer freiwil- 
ligen Kommendation ein ihnen fremdes, fränkisches Geschlecht als 
Herrscherfamilie oktroirt hätte. Denn einerseits hatten Herzog 
und Volk alle Ursache, sich den Franken mit aller Treue anzu- 
schliessen, während sie sich wider ungebührliche Gewaltsakte ent- 
weder auf die Seite der Langobarden wenden, oder unter kaiser- 
lichen Schutz stellen konnten. Anderseits aber musste dem Fran- 
kenkönige bei den Wechselfällen des Krieges in Italien sehr daran 
gelegen sein, die Baiwaren als Bundesgenossen bei gutem Willen 
zu erhalten, da dieselben nach dem Untergange der Ostgothen 
und der Vernichtung der fränkisch-alamannischen Scharen unter 
Leuthari und Butilin einem möglichen Angriff Seitens der Ost- 
römer unter Narses auf das rätische Gebirge zuerst ausgesetzt 
waren (Rudhart 219). Mir scheint aber die Bedenklichkeit der 
politischen Situation und die Wichtigkeit, ja Notwendigkeit, sich 
der Ergebenheit eines Gränzvolkes, welches einerseits zwischen 
dem vielbestrittenen Italien und dem oströmischen Pannonien, 
anderseits hinter den stets schwierigen Alamannen und Thürin- 
gern sass, für immer zu versichern, gerade die zwingende Ver- 
anlassung gewesen zu sein, die Herrschaft dieses Gränzherzog- 
thumes auf irgend welche Weise unmittelbar in fränkische Hände 
zu legen. Man muss bei diesem Vorgange auch nicht nothwendig 
an augenblickliche Absetzung der bisherigen Herrscherfamilie 
denken. Diese konnte am Aussterben sein, oder die oberste Gewalt 



154 II. Die ersten Agilnlfinger. 

auf irgend eine Weise erledigt erscheinen, und wir wissen nur, 
dass zwischen 535 und 553 die Agilulfinger, eine Nebenlinie des 
Merowingischen Königshauses, an das Herzogthum Baiwarien ge- 
langten, sowie Burgund stets mit einer besondern Merowingischen 
Seitenlinie besetzt war und auch später die Capetinger daselbst 
zweimal eine Seitenlinie gründeten. Unter den Baiwaren selbst 
wird die Einsetzung der fränkischen Herzogsdynastie um so we- 
niger Anstand erregt haben, als sie traditionell, wie uns die Ge- 
schichte der beiden Gefolgschaften gelehrt hat, an solche ober- 
herrliche Einsetzungsakte gewöhnt waren. 

Ich komme hier auf den Widerspruch, welcher in III. 1 im 
Zusammenhalt mit IL 1 unsers ältesten Rechtsbuches enthalten 
ist. Nach ersterer Stelle war der Herzog des Volkes immer aus 
der Familie der Agilulfinger und wird es als ein Zugeständniss 
der Frankenkönige bezeichnet, dass er, wenn er treu, klug und 
tüchtig erfunden wird, aus diesem Geschlechte genommen werden 
soll. Bei den anerkannt wiederholten Redaktionen, welchen die 
l. Baiwariorum unterworfen wurde, und der damit nothwendig 
verbundenen Interpolation einzelner Kapitel und vielfach ändern- 
den Einschüben in dieselben müsste man, um die wörtliche Be- 
deutung dieses Kapitels beurtheilen zu können, vor Allem den 
Zeitpunkt seiner Abfassung kennen; denn dass das semper de 
genere agiloluingarum fuit eine wohlrednerische Uebertreibung ent- 
halte, wissen wir gewiss. Wann aber und welcher der Franken- 
könige einschalten durfte: et debet esse quia sie -reges antecessores 
nostri concesserunt eis, das ist ein Gegenstand mannigfacher Kon- 
troversen. Mich bedünkt aber das Zugeständniss des Nachsatzes 
die Behauptung semper fuit des Vordersatzes wesentlich abzu- 
schwächen; denn da der Herzog nicht deshalb aus der Agilulfinger 
Familie war, weil diese stets die Fürstendynastie der Baiwaren 
gewesen, sondern vielmehr quia sie reges antecessores concesserunt 
eis, so liegt auch in dem semper fuit keine zwingende Notwen- 
digkeit, die Ansprüche der Agilulfinger an den Herzogsstuhl von 
Baiwarien über die Zeit der Wechselbeziehungen zwischen Baiern 
und Franken hinaufzuschieben. p]s erhellt vielmehr aus diesem 
den Agilulfingern gemachten Zugeständnisse, dass ihnen dasselbe 
ihres Geschlechtes halber, d. h. also wegen ihrer verwandtschaft- 
lichen Beziehung zu dem regierenden Hause gemacht worden sei. 

Es kann uns deshalb auch die sogenannte freie Fürstenwahl 
des Volkes nicht im mindesten beirren, welche aus II. 1 gefolgert 
wurde — quem rex ordinavit in provincia illa aut populus sibi 
elegerit ducem . . . denn dieses Wahlrecht ist insofern immer nur 
ein scheinbares, da es durch die Bestimmung von III. 1 an die Mitglie- 
der der genelogia agiloluinga gebunden wird. Hormayr 1. 182 sieht in 



§. 1. Das Geschlecht der Agilulfinger. 155 

dieser Wahlkonzession einen herzoglichen Zusatz späterer Zeit, als 
die Agilulfinger die Usurpationen der Pipiniden-Hausmeier über ihre 
entnervten Stammesvettern nicht mehr erdulden wollten. Dieser 
Auffassung kann ich aber um so weniger beipflichten, als ich nicht 
einzusehen vermag, welche Stärkung die Herzoge aus der zuge- 
standenen Wahlfreiheit in ihrem Widerstände gegen die allmäch- 
tigen Majordome zu erlangen vermocht hätten. Ganz im Gegen- 
theil konnte dieselbe ihre Machtentwicklung nur beeinträchtigen 
und da ich in Uebereinstimmung mit andern Forschern die Titel 
I und II einer unter Autorität der Pipinischen Hausmeier ver- 
anlassten dritten Redaktion unsers alten Volksrechtes zuschreibe 
(R. V. 17 ff.), so stehe ich auch nicht an, den Zusatz über die 
freie Herzogswahl in das VIII. Jahrhundert zu setzen und in 
dieser in Aussicht gestellten Wahlfreiheit einen politischen Zank- 
apfel zu erkennen, welchen die fränkischen Majordome zwischen 
ihre gebornen Feinde, die Merowingischen Agilulfinger - Fürsten 
einerseits und Volk und Adel der Baiwaren anderseits warfen, 
um durch solche Theilung der Interessen ihrem Ziele, der Herr- 
schaft über Beide, um so näher zu rücken. Es ist auch aus der 
Zeit der Merowinger und Karolinger nicht ein einziges Beispiel 
aufzuführen , dass das Volk von diesem Rechte der Herzogswahl 
Gebrauch gemacht hätte, sondern bei vorkommendem Fürsten- 
wechsel heisst es stets, dass der König den betreffenden Fürsten 
zum Herzog verordnet oder eingesetzt hat. 

Der sicherste Beweis für die fränkische Abstammung der 
Agilulfinger liegt aber in den Wergeidansätzen, mit welchen sie 
vor dem übrigen Adel des Landes ausgezeichnet wurden. Denn 
während sonst bei allen Standesklassen der Grundsatz der Bussen- 
verdopplung im bayerischen Volksrecht festgehalten wurde, em- 
pfangen die Mitglieder des Agilulfinger Geschlechtes und der 
Herzog ein Wergeid, welches sich mit dem baierischen Kompo- 
sitionssystem durchaus nicht in Einklang bringen lässt. Im älte- 
sten Theile der l. Baiw. III. 1 heisst es nämlich : . . . agilöluinga uero 
usque ad ducem in quadruplum conponat quia summi principes sunt 
inter vos . . . Die Agilulfinger werden also schon durch den Bei- 
satz summi principes von den andern Adelsgeschlechtern, denen 
ein verdoppeltes Freienwergeld zusteht, abgehoben. Man hätte nun 
nach diesem Ansatz zu erwarten, dass ein Agilulfinger ein Wer- 
geid von 640 Solid, empfange. Statt dessen haben aber die mei- 
sten Codices . . . si vita parentorum ejus aufertur et cum DG so- 
lidis componatur. Es haben wohl auch einige Codices DCXL so- 
lidis etc.; das iit aber nur eine arithmetisch multiplicirte Kom- 
position, nämlich 4 mal 160 = 640. Dass diese künstlich gefun- 
dene Summe aber nicht das eigentliche Wergeid der Agilulfinger 



156 II. Die ersten Agilulfinger. 

gewesen, erhellt aus der Komposition des Herzogs, welche 900 Sol. 
betrug und von welcher ausdrücklich bemerkt wird: sie semper 
addatur III pars supra in ducis causa . . . III. 2, d. h. er empfing 
in allen Fällen ein Drittheil mehr als seine Geschlechtsgenossen. 
Hieraus ergibt sich, dass die Familie des Herzogs unzweifelhaft 
das Wergeid von 600 Sol. beanspruchen konnte, obwohl den übri- 
gen Adelsfamilien der Baiwaren nur eine Komposition von 320 
Sol. zustand. Die Summe von 600 Sol. war aber nach salischem 
Recht als dreifache Busse des Gemeinfreien die Komposition der 
trustis dominica (Trespellia LXVI. 3) und es beweist sich hieraus, 
dass Garibald als Antrustio des Frankenkönigs unus ex suis ge- 
nannt werden konnte. Die Agilulfinger sollten somit bei ihrer 
Uebersiedlung nach Baiwarien nicht die ihnen nach fränkischem 
Rechte zustehende, höhere Komposition einbüssen und deshalb 
sagt auch der Wortlaut der Gesetzesstelle nicht quadruplam com- 
positionem aeeipiant, wie duplam bei den baierischen Adeligen, 
sondern in quadruplum conponat, d. h. sie werden nicht mit dem 
vierfachen Wergeide des Gemeinfreien gebüsst, sondern der ihnen 
gebührende, nach dem angebornen Recht der Salfranken fest- 
stehende Bussansatz reicht an das Vierfache des baiwarischen 
Wergeides, d. i. beträgt 600 Sol. 

Wenn wir in der vorstehenden Erörterung die thatsächlichen 
Belege gewürdigt haben, welche die fränkische Abstammung der 
Agilulfinger und ihre nahe Verwandtschaft zu dem Merowingischen 
Königshause ausser Zweifel setzen, so können uns auch die grossen 
Vorrechte nicht überraschen, durch welche die Herzoge von Bai- 
warien vor andern Volksherzogen des fränkischen Reiches aus- 
gezeichnet wurden. Unter allen den Frankenkönigen unterwor- 
fenen Völkern waren es nur die Bai waren, bei denen die Erbfolge 
sowie das Erbrecht an die Herrschaft durch eine ausdrückliche 
Bestimmung im ältesten Theile des Gesetzbuches wenigstens in 
dem Geschlechte des regierenden Herzogs festgesetzt war, und 
die Agilulfinger als Prinzen vom Geblüte genossen dieses Vor- 
recht so lange die Merowingische Königsfamilie selber im Besitze 
des fränkischen Thrones blieb. Ja die ersten Agilulfinger werden 
wegen dieser königlichen Blutsverwandtschaft zu wiederholten 
Malen mit dem Königstitel bezeichnet. Selbst in dem Falle, dass 
sie sich die Ungnade des obersten Lehnsherrn und Familien- 
hauptes zuzogen und einer Ahndung ausgesetzt hatten, verfuhr 
man mit ihnen nach der bei Königen und Prinzen herkömmlichen 
Weise und nicht wie gegen andre straffällige Herzoge. Denn 
während man die Letztern entweder einfach absetzte, in die Ver- 
bannung schickte, tödten oder hinrichten Hess, so konnte selbst 
die Allgewalt der siegreichen Pipiniden in dem verrufenen und 



§. 1. Das Geschlecht der Agilulfinger. 157 

angestritten en Kapitel de duce protervo als Strafe für den Hoch- 
verrath eines baierischen Herzogs nur die mönchische Tonsur und 
das beschauliche Leben in einem Kloster, wie solches bei Mit- 
gliedern der Merowingischen Königsfamilie in Brauch war, in das 
baierische Rechtsbuch einfügen : II. 8 b . . . donatu dignitatis ipsius 
ducatus careat etiam insuper spe supernae conternplationis sciat se 
esse dampnandum . . . Mit Recht muthmasst auch Gemeiner (G. 0. 
Anm. 237), dass die Agilulfinger gleich den Merowingern criniti 
gewesen seien, d. h. auf die auszeichnende Tracht des Langhaares 
besonderes Gewicht gelegt haben. Denn Ann. Nazar. sagen aus- 
drücklich ad a. 788: Tassilo magnis precibus postulabat regem, ut 
non ibidem in palatio tonderetur propter confusionem videlicet atque 
opprobrium, quod a Francis habere videbatur. Das Ablegen des 
königlichen Haarschmuckes galt also bei den Franken für Schimpf 
und Schande. 

Von der durch die fränkische Oberherrlichkeit nur wenig be- 
schränkten Machtvollkommenheit der baierischen Herzoge in der 
inneren Landesregierung sowohl als auch im diplomatischen Verkehr 
mit andern Staaten habe ich bereits gehandelt (S. 141). Die Agilul- 
finger richteten sich aber auch ihre Herzogshöfe ganz nach dem 
Muster der Königspfalzen zu Metz, Paris und anderwärts ein. In 
den geschichtlichen und urkundlichen Mittheilungen ist gelegent- 
lich von einem Oberstkämmerer (cubicularius) , einem Geheim- 
schreiber (v. Corbin. 19. 25), von einem Kanzler (J. p. 36) die 
Rede, wie solche Würdenträger und Beamte auch bei den Mero- 
wingern vorkommen — ein Beispiel, dass sich die Agilulfinger in 
Allem ihren königlichen Vettern gleich achteten. So lange die 
Letztern an der wirklichen Regierung waren, sehen wir auch die 
freundschaftlichen Beziehungen zwischen Baiern und Franzien kaum 
vorübergehend getrübt ; denn die angebliche Vertreibung Garibalds 
wird sich als irrthümliche Konjektur erweisen. Sowie aber einer- 
seits die letzten Glieder der Merowingischen Königsfamilie immer 
mehr in die Ohnmacht der Entnervung herabsanken und ander- 
seits die Majordome aus der austrasischen Familie der Pipiniden 
die Zügel des Vasallitätsverhältnisses immer straffer anspannten, 
so wird es begreiflich, dass die Agilulfinger, welche nur die Ober- 
herrlichkeit ihrer Merowingischen Vettern anzuerkennen sich ver- 
pflichtet fühlten, wider die ungebührlichen Anmassungen ihrer 
Hofdiener sich zur Opposition herausgefordert sahen, welche 
gleichwohl auch nur zu ihrer endlichen Depossedirung führen 
musste. Während also die Hausmeier die ursprüngliche Bundes- 
genossenschaft eines Volkes, welches den Südosten von Deutsch- 
land beherrschte und durch seine Beziehungen zu Langobarden 
und dem byzantinischen Reiche von gefahrdrohender Bedeutung 



158 n. Die ersten Agilulfinger. 

werden konnte, zur vollständigen Vasallität herabzudrücken be- 
müht waren, suchten die Agilulfingischen Herzoge den äussern 
Schein von königlicher Unabhängigkeit zu behaupten, nannten sich 
gloriosissimi und inlustrissimi, vermieden den Herzogstitel, um ihn 
durch summus princeps zu ersetzen (M. b. IX. 8), vernachlässigten 
die Urkundendatirung nach den Jahren der Könige, um dafür 
ihre Regierungsjahre zu substituiren , bis nach wiederholten krie- 
gerischen Zusammenstössen auch sie, obwohl mit minderm Recht, 
das tragische Geschick ihrer fränkischen Vettern erreichte. 



§. 2. Herzog Garibald I. 

Ob Garibald einen oder mehrere Vorfahren aus der Ge- 
schlechtsreihe der Agilulfinger auf dem Herzogsstuhle von Baiwa- 
rien hatte, zu dem die Familie seit 528 durch die blutsverwandten 
Merowinger berufen worden sei, wieHormayrl. 100 will, wissen wir 
nicht; aber das wissen wir mit Bestimmtheit, dass die Unterwer- 
fung der Baiwaren nicht im Jahre 528, sondern höchstens 535 
stattgehabt haben könne und dass Garibald der erste baierische 
Herzog ist, dessen die Geschichte Erwähnung thut. Denn der 
langjährige Streit über die Identität des dux Garibdldus bei Gre- 
gor IV. 9 und des unus ex suis Garibald bei Paul diac. I. 21 
ist endlich durch die bestimmten Angaben des Prologs zu dem 
langobardischen Gesetze (Edict. Rothar.) geschlichtet . . . tradidit 
eam (Walderadam) Gairipald in uxorem, principi Bajoariüm . . . 
c. V. und wir entnehmen aus dieser authentischen Mittheilung, 
dass der Garibald, welcher die Wittwe des Frankenkönigs Theu- 
debald, Waldrade, die Tochter des Langobardenkönigs Wacho, 
zur Gemahlin empfing, zugleich Herzog der Baiwaren und ein 
Antrustio des Frankenkönigs war ; denn ich glaube nicht mit Me- 
derer p. 90 das uni ex suis auf die AnVerwandtschaftsverhältnisse 
zwischen Garibald und dem Merowingischen Königshause beziehen 
zu müssen, sondern vielmehr auf den Treuverband, die trustis do- 
minica des Königs, in welcher Garibald zu seinem Vetter und 
Familienoberhaupte stand. Dass er zum höchsten Adel gehörte, 
versteht sich von selbst, sonst hätte man ihm nicht eine Tochter 
und Wittwe aus königlichem Geschlechte vermählt, sowie der 
Agilulfinge Chrodwald die Schwester König Childeberts zur Gattin 
empfing. 

Dass der Name des Herzogs im Frankenreiche heimisch ist 
und erst später in der Umbilduüg als Gerold in Baiern an Aus- 
breitung gewinnt, zeigen die Urkunden. An Eigennamen lassen 
ßich Lieber ziehen: 



§. 2. Herzog Garibald I. 159 

Cariovalda 1 saec, ein Bataverfürst, Tac. An. II. 11. 
Chariualdus 6 s., ein Franke aus Tournay, G. X. 27. 
Charialdus 7 s., fränkischer Majordom, Fred. 95. 
Garibald 8 s., Bischof von Bayeux, von Lüttich, 9 s., von 

Chalons, Bergamo. 
Garivald, Garibald, Gairipald 6 s., Herzog in Baiern, auch 

Gerwald, Gerbald, Gerhald geheissen. 

9 s., Bischof von Macon, von Amiens, 10 s., von Salzburg, 
11 s., von Cahors, Perigueux, Viviers. 

Gaerbald, S. P. 

Cerpald, S. P. 

Gerbald, Gherbald, Girbald, Girbold, Girbaud in fränkischen 

Urkunden. 
Gairbolda, Gerbolda, Girbolda, 8 s., Polyp. Irm. 
Kaerpald, S. P. zweimal. 
Kerpalt 8 s., Mbk. p. 79, n. 75. 114, 9 s., M. b. IX. 20, 

XXVIIi b 48, Mbk. I b 344. 
Gerwald 14 s., M. g. VI. 36, XI. 550, Oe. I. 337 a . 380 a . 
Gerbaldus 14 s., M. g. XI. 767. 
Gerbold 8 s., J. 39. 46. 
Gheroldus 9 s., M. b. XXXP 49. 
Gerold, S. P., Gerolt 8 s., M. b. XXVIIP 25, 9 s., J. 14. 17. 

39 etc., Markgraf in Baiern, M. b. XL 101, XXXI a 26, 

10 s., J. 190. 192, 11 s., M. b. IX. 351. 367, XIII. 310 etc. 
Kaerolt und Gaerolt, S. P. 

Kerolt, S. P., 8 s., Mbk. 103, M. b. IX. 12, 9 s., Mbk. I b 218. 

434. 466. 538, M. b. XXVIIP 18, 10 s., J. 132. 176. 291, 

M. b. XXVIIP 203. 
Von Ortsnamen kann ich anführen : 

Gerboldinga, 8 s., trad. Wissenb. pg. Saroins. 

Gerboltingin , 12 s., bei Pucheim, Salzb. Trad. Oestr. Not. 

Bl. VI. 
Gerboltisperc 8 s., M. g. XI. 223; Germansberg, Weiler bei 

Brück in Oberbaiern. 
Geroltespach 10 s., Mbk. I b 1153; Gerolzbach 14 s., M. b. 

IX. 329, bei Schrobenhausen. 
Geroltingin 10 s., Gerolting im Oestr. Viertl ob Wienerwald. 
Gerolting 13 s., M. b. XXVIIP 489, bei Tuln in Oberöstreich. 
Gerolting 13 s., M. b. XXVIIP 494, bei St. Polten in Ober- 
östreich. 
Gerolting 15 s., M. b. XXXP 402, nördlich von Vilshofen. 
Keroltesdorf 10 s., Mbk. P 1094; Gersdorf bei Freising. 
Geroldisdorf 11 s., Kremsm. Urkunden 26 ; Geroltstorf 13 8« 

ML b. XXVIIP 475. 



160 II. Die ersten Agilulfinger. 

Geroltshusun 12 s., M. b. XIV. 218, Gerolshausen beiPfaffen- 
hofen in Oberbaiern. 

Geroltskirchen 13 s., M. b. XXVIII b 502, bei Mattsee in Ober- 
östreich. 

Geroldsee, Weiler bei Amberg. 

Unsere mittelalterlichen Klosterannalisten und Chroniken be- 
handeln den Herzog Garibald etwas wegwerfend. So sprechen 
die Ann. S. Rudp. Salisb., Chron. Mellic. und Cremif. und Bern- 
hard Nor. in der Ordo ducum nur von einem gewissen Garibald, 
der Baiern ockupirt, gleichsam den rechtmässigen Landesfiirsten 
zum Trotz — nämlich ihren fiktiven Theodonen (S. 117). Es hat sich 
dadurch der sonst so besonnene Welser sogar verleiten lassen, 
natürlich unter der hypothetischen Voraussetzung, dass die Agi- 
lulfinger ein baierisches Geschlecht sein müssen, zu behaupten, 
dass Garibald diesem Geschlechte nicht angehört haben könne, 
da ihn unsre ältesten Urkunden als einen Eindringling, Garibal- 
dum quemdam, behandeln. Ich sehe aber gerade in dieser Be- 
handlungsweise einen deutlichen Fingerzeig auf den wahren Sach- 
verhalt und ein Zeugniss für die fränkische Herkunft -der Agilul- 
finger; denn der Garibaldus quidam ist nur eine ohnmächtige 
Reaktion des gekränkten Nationalstolzes gegen die unbesiegbare 
Macht der Thatsachen, welcher allerdings in die künstlich auf- 
gebauten Stammtafeln der Klostergenealogen nicht passte, weil 
er durch seine Existenz schon wider das denselben zu Grunde 
liegende Prinzip der Unnatur entschiedenen Protest erhob. 

Als Garibald zum Herzog über Baiwarien eingesetzt wurde, 
gibt Paul diac. im Osten Pannonien, im Westen Suavien, im Süden 
Italien und im Norden die Donau als Gränzen des Herzogthums 
an (III. 31). Dass aber dieses mehr von der Zeit der Karolinger 
gegolten haben wird, kann Jedermann sich überzeugen, der die 
Reichstheilung Karls d. Gr. vom Jahre 806 liest. Unter den Agi- 
lulfingischen Herzogen reichte der Landbesitz der Baiwaren, wie 
ich schon oben bei Gelegenheit der Landnahmesage auseinander- 
setzte, noch ziemlich über die Donau und den Baierwald, wo sie 
dieGränzmarkCampriche besassen (S.128). Indessen waren nament- 
lich im Süden und Osten die Gränzen nicht immer fest dieselben. 
Denn im Osten, wo bis 568 die Langobarden die Nachbarn waren, 
rückten nach deren Abzug nach Italien vertragsmässig die Avaren, 
ein Volk von türkisch-finnischem Stamme, in Pannonien ein und 
heerten an den Gränzen bis an die Ens. Ob die Baiwaren auch 
zum Heerbann wider die räuberischen Anfälle dieses Volkes in 
Thüringen im Jahre 561, wo Sigibert von Austrasien siegte, und 
568, wo er umzingelt sich nur mit Geld und Lebensmitteln aus 
der Gefangenschaft loskaufen konnte, aufgeboten worden, lässt 



§. 2. Herzog Garibald I. 161 

sich wegen mangelnder Nachweise nicht mit Sicherheit entscheiden 
Doch möchte ich mich nach der Sachlage dafür aussprechen; denn 
Baiern war ein Gränzherzogthum und seine Einwohner hatten die 
Verpflichtung, die Marken des Reiches wider die Feinde im Süd- 
osten zu decken. 

Die Langobarden, bisher die östlichen Nachbarn der Baiern 
seit 526 in Pannonien, änderten durch ihren weltgeschichtlichen 
Zug nach Italien im Jahre 568 ihre Stellung zu den Baiwaren. 
Der berühmte Besieger der Gepiden, Albwin, des Audoins Sohn, 
von dem beleidigten Patricius und römischen Oberfeldherrn Narses 
eingeladen, führte seine streitkühnen und eroberungslüsternen 
Faren nach den Ebenen von Venetien und nahm, ohne bedeuten- 
den Widerstand in dem durch das Elend des Gothenkrieges ver- 
heerten Oberitalien zu finden, die alten Römerstädte bis Aemilien 
und Ligurien. Im Jahre 569 fiel Trident in seine Hand und damit 
waren die Langobarden die südlichen Nachbarn der Baiwaren ge- 
worden, deren Gränzgraf in Bauzanum sass. Dass der Lango- 
bardenkönig zu diesem Zuge Hilfsvölker von allen Nachbarn, 
selbst von Sarmaten (Slaven) und Bulgaren aufbot, habe ich be- 
reits in 1. Abhdl. II. §. 7 erwähnt. Da nun unter denselben auch 
Noriker genannt werden — Bulgares, Sarmatas, Pannonios, Suavos, 
Noricos . . (Paul diac. II. 26) — und die Baiern in der Folgezeit 
auch hin und wieder mit dem Namen der Norici bezeichnet wer- 
den, so meinen einige Geschichtsforscher, dass unter diesen um 
so passender Hilfsmannschaften aus Baiwarien verstanden werden 
dürften, als Paul diac. an einer andern Stelle (I. 27) versichert, 
dass die Lieder der Baiwaren und Sachsen noch zu seiner Zeit 
den Ruhm des Heldenkönigs Albwin verherrlichten (Rudhart 226, 
Erhard I. 234). Diese unbedingte Annahme hat schon Dümmler 
(Pilgrim 149, N. 12) verworfen und mit Recht; denn ich habe an 
der oben bezeichneten Stelle (S. 66) nachgewiesen, dass Paul diac. gar 
nicht mit seinen Suavos die Schwaben im obern Donaulande ge- 
meint haben konnte, welche man alsdann in geografischer Ver- 
bindung, als Nachbarn der Noriker, gleichsam als Beleg für die 
Gleichung Noricos = Baiern aufführen könnte, sondern vielmehr 
die Ueberreste der seit einem halben Jahrhundert nach ihrer Be- 
siegung durch die Langobarden ausgewanderten Karpatensueven, 
welche im Edict. Roth, gleichfalls Suavi genannt werden. An 
jener Stelle werden also neben den Sueven Provinzialen aus Pan- 
nonien und Norikum genannt und finde ich gar keine Veranlas- 
sung, die Baiwaren, welche mit der Einrichtung in ihrem neu- 
erworbenem Gebiete hinlänglich Beschäftigung fanden, auch an 
den langobardischen Händeln zu betheiligen. Wenn aber Albwins 
Heldenruhm in ihren Volksliedern gepriesen wurde, so ist dies 

Qaitzmann, Aelteate Geschichte der Baiern. 11 



162 II« Die ersten Agilulfinger. 

meiner Ansicht nach noch kein Beweis für ihre Theilnahme an 
dem Eroberungszuge, indem die tägliche Erfahrung lehrt, wie sich 
solche Gesänge von Volk zu Volk, von Land zu Land verbreiten, 
und bei den nachbarlichen Beziehungen, welche sich bald zwischen 
beiden Völkern über die Gränze am Noce herstellen mussten, es 
an einem solchen Austausch ihrer dichterischen Ergüsse nicht 
fehlen konnte. 

Selbstverständlich gab diese neue Nachbarschaft mannigfache 
Veranlassung sowohl zu freundlichen Wechselbeziehungen , als 
auch zu kriegerischen Verwicklungen, welche theils durch die 
beutelustige Wildheit der Langobarden, theils durch die seit dem 
Gothenkriege her bestehende Eifersucht zwischen ihnen und den 
Franken fortgezettelt und durch die diplomatischen Ränke und 
Subsidiengelder der immer nach der Wiedereroberung Italiens 
lüsternen Herrscher des oströmischen Rumpfreiches eifrig geschürt 
wurden. Zu den erstem, nämlich friedlichen Verbindungen gehört 
die im Jahre 575 vollzogene Vermählung des Herzogs Ewin von 
Trient mit der ungenannten altern Tochter des Königs Garibald 
— accepit uxorem filiam Garibaldi Baioariorum regis (Paul diac. 
III. 10). Was Rudhart (228) mit einer Gränzregulirung will, die 
gelegentlich dieser Vermählung zwischen Baiern und Trient statt- 
gehabt haben soll und welche allerdings der thatkräftige Herzog 
Ewin damals zur Zeit der unbeschränkten Herzogenherrschaft aus 
eigener Machtvollkommenheit vornehmen konnte, kann ich jedoch 
nicht einsehen. Denn die Mark der Baiwaren reichte seit ihrer 
Landnahme bis an den Noce, wo Deutsch- und Wälschmetz die 
Gränze bildeten — metae teutonicae und longobardicae. Der freie 
Mann aber, der sich in diesem Urwalde ansiedelte, wendete sich 
zwischen Baiern und Lombarden dahin, wohin Natur und Bedürf- 
niss den Fingerzeig gaben (Hormayr I. 98). 

Nach ein Par durch byzantinisches Gold angezettelten, aber 
schmählich verunglückten Einfällen der Franken in Italien in den 
Jahren 584 und 585 ergab sich eine erneute Veranlassung zu 
einer wiederholten Verbindung zwischen Baiern und der Lom- 
bardei. Der nach zehnjähriger Herzogsherrschaft zum König er- 
wählte Sohn des ermordeten Cleph, Flavius Authari, hatte zur 
Befestigung der Freundschaftsbande Childeberts Schwester, Chlo- 
dosuinda, zur Ehe begehrt und Zusage erhalten. Aber die ränke- 
süchtige Brunhilde, sowie sie ihres Sohnes Childeberts Verlöbniss 
mit Theudelinde aus Baiwarien hintertrieben hatte — quam Chil- 
debertus habuerat desponsatam . qui cum eam consilio Brunihüdae 
postposuisset . . . Fred. 34 — wusste es dahin zu bringen, dass 
diese Verbindung abgebrochen und Chlodosuinda dem katholisirten 
Könige Rekkared von Spanien gegeben wurde. Ja Childebert, von 



§. 2. Herzog Garibald I. 163 

Kaiser Mauritius aufs Neue aufgestachelt, fiel im Jahre 588 wie- 
derholt in Italien ein, wurde aber von Authari auf das Kräftigste 
zurückgewiesen — tantaque ibi fuit strages de francorum exercitu, 
ut olim similis non recolatur, sagt selbst Gregor IX. 25. 

Nach diesem Siege wandte sich Authari an Herzog Garibald 
und begehrte Theudelinde, die zweite Tochter desselben, zur Ge- 
mahlin, vielleicht in der Absicht, um durch diese Familienverbin- 
dung ein Bundesverhältniss mit den Baiwaren anzubahnen und 
den fortwährenden Angriffen der Franken, von dieser Seite ge- 
deckt, mit mehr Nachdruck begegnen zu können. Der feierlichen 
Werbung folgte die einwilligende Antwort des Herzogs und hiemit 
ist die Fantasie der Geschichtschreiber in Thätigkeit gesetzt, um 
sich theils in Muthmassungen über die Ursachen, theils in Kon- 
jekturen über die Folgen dieser Verbindung zu erschöpfen. Man 
spricht von einem bereitwilligen Anschliessen des durch obigen 
Verlöbnissbruch beleidigten Garibalds an die siegreichen Nachbarn 
im Süden, von einem dadurch bedingten Einbruch der Franken 
in Baiern, um eine politische Verbindung der Baiern und Lango- 
barden zu hintertreiben, von einer Flucht Theudelindens zu ihrem 
Verlobten und schliesslich sogar von einer Vertreibung des miss- 
liebigen Herzogs durch den gereizten Frankenkönig (Rudh. 229 bis 
233). Hormayr dichtet einen förmlichen Roman: er lässt Waldraden 
Rache brüten gegen den Gewaltigen, der sie Verstössen, d. h. Chlo- 
tar von Auster und Burgund; sie nährt durch ihren herausfor- 
dernden Trotz den Wahn, nach der Doppelheirath ihrer Töchter 
nach Lombardien sei der Zeitpunkt gekommen, die Unabhängig- 
keit von der fränkischen Oberherrlichkeit zu erringen. Aber nur 
zu bald zerfloss Garibalds durch die Einflüsterungen der lango- 
bardischen Waldrade genährter Unabhängigkeitstraum; denn 
rächend und strafend überschwemmten die Franken das unglück- 
liche Baiern und nahmen bei ihrem Rückzuge aus Italien einen 
wichtigen Theil des tirolischen Gebirgslandes am Inn und Eisack, 
an der Drau und Rienz und selbst die Etsch von Salurn bis an ihre 
Quelle wieder in Besitz. Von Garibald und seinem Erstgebornen 
Grimwald sei nirgend mehr die Rede (Hormayr I. 89. 101. 184). 

Wenn wir uns aber nach Belegen umsehen, auf deren Be- 
weiskraft dieses Fantasiegemälde von Dichtung und Wahrheit 
seinen Anspruch auf Anerkennung stützt, so finden wir uns wieder 
den Klosterannalen des XIV. und XV. Jahrhunderts gegenüber, 
welche von einer Vertreibung des Herzogs Garibald durch König 
Childebert Nachricht geben. Annal. S. Rup. Salisb. und Act. Cremif. 
haben: 580 Hildebeiius Tassilonem Bawarie prefecit Gerwaldo 
ejecto oder et filio ejus ejectis. Bernh. Noricus dieselbe Angabe in 
Ordine ducum babar. Act. Mellic. weiss sogar, wohin Garibald 

11* 



164 H» Die ersten Agilulfinger. 

vertrieben wurde : 593 . . . istum Tassüonem Hildebertus rex Fran- 
corum ducem constituit, Garibaldo rege et filio ejus atque filia sua 
fugientibus ad Outharium regem Longobardorum. Diese fränkische 
Vertreibung hindert die Annalisten aber nicht, in den Jahren 598 
und 599 Garibald wieder auf den Thron zu setzen, um im Jahre 
600 seine Tochter Theodelinde mit König Authari zu vermählen 
und dabei die Nachricht anzubringen, dass ihr Pabst Gregor 
einen Dialog geschrieben habe. Da aber die übereinstimmenden 
Angaben der Klosterannalen sich auf Paul diac. III. 30 zurück- 
führen lassen, so ist es nöthig, diese Stelle im Zusammenhalt mit 
ihren Quellen zu prüfen, um darzuthun, ob Garibald wirklich in 
seinen alten Tagen sich noch zu ehrgeizigen Bestrebungen habe 
hinreissen lassen, welche ihm den Verlust seiner vierzigjährigen 
Herrschaft zugezogen hätten. 

Paul diac. sagt aber in der angezogenen Stelle : Denique post 
aliquod tempus cum propter Francorum adventum perturbatio Ga- 
ribaldo regi advenisset, Theudelinda ejus filia cum suo germano 
nomine Gundoald ad Italiam confugit . . . Hier ist vor Allem 
festzuhalten, dass hier von dem vierten Einfall der Franken unter 
Childebert in Italien die Rede ist, der im Jahre 589 statthatte. 
Derselbe berührte aber Baiwarien in keiner Weise — Childebertus 
rex exercilum commovet et Italiam ad debellandam Longobardorum 
gentem cum eisdem pergere parat . . . Gregor IX. 29 — sondern 
war nur gegen die Langobarden gerichtet, welche den Franken- 
könig durch Tributanerbietungen beschwichtigten. Wenn also auch 
die Heerfahrt der Franken den Herzog Garibald in einige Verlegen- 
heit setzte — perturbatio advenisset — so kann wohl von keiner 
Bestürzung desselben die Rede sein ; denn bei der anerkannt sehr 
unabhängigen Stellung, in welcher sich die Agilulfinger in Baiwarien 
befanden, wird sich der Herzog um so weniger in seinen Familien- 
verbindungen nach den Absichten des austrasischen Hofes gerichtet 
haben, als die frühere Zusage vom fränkischen Hofe gebrochen 
worden war. Ausserdem ist in keiner Quelle einer bewaffneten Hilfe 
gedacht, welche die Baiwaren, die Franken herausfordernd, den 
Langobarden gebracht hätten. Die hier mit der perturbatio Garibalds 
in Verbindung gebrachte Flucht der Theudelinde ist also nur eine 
Fiktion des nicht sehr genauen Paul diac, da die übrigen Autoren, 
welche dieser Thatsache Erwähnung thun, nichts von einer Flucht 
berichten. So sagt der Prolog zum Ed. Roth. c. 9: ... et accepit 
Authari uxorem Theodolena, filia Gairipald et Walderadae, de Ba- 
joaria; et venu cum Theodolena f rater ipsius nomine Gundwald . . . 
In gleicher Weise berichtet Fredegar 34 von der Hochzeitsreise 
der Theudelinde: . . . Gundodldus cum omnibus rebus se cum ger- 
mana Theudelinde in Italiam transtulit et Theudelindem in matri- 
monium tradidit. In diesen Belegen, welche dem Ereignisse viel 



§. 2. Herzog Garibald I. 165 

näher stehen als Paul diac, ist aber nirgend eine Andeutung von 
einer Flucht, so wenig als der gleichzeitige Gregor in oben an- 
geführter Stelle berichtet, dass der fränkische Kriegszug vom Jahre 
589 Baiwarien berührt habe, und somit Garibald allerdings inso- 
fern in Verlegenheit gebracht haben konnte, als seine Tochter 
und zwar nicht erst in Folge des fränkischen Einfalles, wie man 
gewöhnlich behauptet, sondern kurz vorher nach Italien abgereist 
war. Denn da die Hochzeit zwischen Theudelinde und Authari 
am 15. Mai 589 auf dem Sardisfelde zwischen Trient und Verona 
mit grossen Festlichkeiten begangen wurde, und ein Kriegsheer 
um diese Zeit doch nicht wohl die Alpen überschreiten kann, so 
ist der Beginn des Feldzuges im Jahre 589 erst nach der Hoch- 
zeit anzusetzen und die perturbatio propter Francorum adventum 
kann keinesfalls die angebliche Flucht der königlichen Braut ver- 
anlasst haben. 

Die Nachrichten über die wiederholten Einbrüche der Franken 
in Italien sind zwar sehr verwirrt, indem die Berichterstatter 
weder die einzelnen Feldzüge noch die Jahre, in welchen sie statt- 
hatten, von einander halten. Indessen genügt das Angeführte, 
um zu beweisen, dass Paul diac. die Thatsachen nach seinem 
Gutdünken unter einander mischt und es ihm bei seinen Angaben 
durchaus nicht auf chronologische Genauigkeit ankomme. Die auf 
dieselben gebauten Schlussfolgerungen eines Hochverraths von 
Seite des Baiernherzogs, eines rächenden Einfalls der Franken, 
einer Flucht Theudelindens sind daher gänzlich aus der Luft ge- 
griffen; denn warum sollte Herzog Garibald seine Tochter nicht 
an den König der Langobarden versprechen haben können, ohne 
die Lehnstreue gegen seinen Vetter und Lehnsoberkönig zu ver- 
letzen? Es ergibt sich also schon hieraus, dass die weitere 
Schlussfplge : „also wurde Garibald durch den Frankenkönig Chil- 
debert abgesetzt oder gar vertrieben" auf sehr schwankenden 
Füssen stehe, und wohl auch einer nähern Untersuchung der 
Quellenbelege bedarf. 

Sed minime est impletum, sagt Gregor IX. 29 von den Tribut- 
anerbietungen der Langobarden, d. h. sie Hessen es bei Ver- 
sprechungen. Da nun mittlerweile wiederholte Anträge von Seiten 
des oströmischen Hofes an Childebert gelangten, so rüstete er 
einen neuen Heereszug ad Longdbardorum gentem debellandam. In 
zwei Heersäulen überstiegen die Franken das Hochgebirge. Aud- 
wald mit sechs Herzogen rückte vor Mailand, Chedin mit dreizehn 
Herzogen bildete den linken Flügel, welcher im Tridentinischen 
fünf Burgen durch Uebergabe nahm und dreizehn Kastelle brach 
und zerstörte. Die Langobarden hatten sich in ihre festen Städte 
zurückgezogen und warteten ruhig auf den Abzug des Feindes, 
welcher durch die Ungunst des ungewohnten Klimas und bei der 



166 II. Die ersten Agilulfinger. 

Plünderung und Verheerung durch den Mangel an Lebensmitteln 
bald eintreten musste. Ter tres fere menses Italiam pervagantes, 
quum nihil proßcerent . . . inßrmatus aerum intemperantia exercitus 
ac fame adtritus, redire ad proprio, destinavit, subdens etiam illud 
regis ditionibus quod pater ejus Sigebertus prius habuerat, de quibus 
locis et captivos et alias abduxere praedas (Gregor X. 3). 

Dies war also der fruchtlose Feldzug vom Jahre 590 und wir 
bemerken hier vor Allem, dass auch dieser nicht wider Baiwarien, 
sondern ad Longobardorum gentem debellandam gerichtet war, so- 
mit auch keine Folgen gegen Garibald nach sich ziehen konnte. 
Authari suchte die Vermittlung des Königs Guntchram, um mit 
dessen Neffen Childebert Frieden zu schliessen, der aber erst 591 
unter seinem Nachfolger Agilulf zu Stande kam. Der einzige Ge- 
winn, welchen die Franken aus diesem Feldzuge erwarben, bestand 
in der Rückeroberung dessen, was König Sigibert früher im Ge- 
birge besessen hatte. Dieses illud hat man nun für das Herzog- 
thum Baiern erklärt und daraus weiter gefolgert, dass König 
Childebert bei dieser Gelegenheit den Herzog Garibald abgesetzt, 
seinen Erstgebornen (?) Grimoald enterbt und einen Seitenver- 
wandten Tassilo zum neuen Herzog in Baiern verordnet habe 
(Hormayr I. 104). Wie konnten aber die Franken das Herzog- 
thum Baiern zurückerobern, von welchem bei Gregor, dem Zeit- 
genossen, gar nicht steht, dass sie es mit ihren Armeen betreten 
hätten? Ferner hatte es König Sigibert nie besessen, sondern nur 
unter seiner Oberherrlichkeit gehabt. Ich glaube daher, dass obige 
Angabe des Gregor sich nur auf jene Burgen im Tridentinischen 
und auf die Gebirgspässe beziehen könne, welche der Gothenkönig 
Vitigis während des Krieges mit Belisar im Jahre 538 an den 
Frankenkönig Theudebert abtrat (S. 140), und deren Besitz durch 
Erbschaft an Chlotar und Sigibert übergegangen, von den eindrin- 
genden Langobarden unter Albwin aber nicht weiter respektirt 
worden war. 

Soviel darf man daher aus vorstehenden Erörterungen als 
Thatsache annehmen, dass Garibalds Herrschaft die gefahrvollen 
Jahre 589 und 590 überdauert habe. Es lässt sich dieses selbst 
aus dem Zusammenhange der Angaben des Paul diac. schliessen, 
aus dessen frühern Stellen man die Absetzung und Vertreibung 
des ersten geschichtlichen Baiernherzogs konjekturirte. Nachdem 
er nämlich III. 36 den Tod Königs Authari an erhaltenem Gifte 
mitgetheilt hat, welcher bekanntlich in das Jahr 591 fällt, so 
fährt er IV. 7 fort: Ms diebus Thassilo a Childeberto rege Fran- 
corum apud JBaioariam rex ordinatus est. Da nun Paul diac. in 
den vorhergehenden Kapiteln des IV. Buches mehrere geschicht- 
liche Thatsachen des Langobardenkönigs Agilulf mittheilt, so er- 



§. 3. Götterglauben und Rechtssitten. 167 

gibt sich daraus die Schlussfolge, dass Garibald zu dieser Zeit 
noch gelebt habe und selbst an der Regierung gewesen sei, weil 
sein Nachfolger erst später vom Frankenkönige eingesetzt wurde. 
Das Jahr dieser Einsetzung wird aber verschieden angegeben, 
von Herrn. Contr. ad an. 596, von Sigebert Gembl. ad an. 595, 
welchem letztern Jahre Mederer (Beitr. 103) seinen Beifall schenkt 
und da er es für sehr unwahrscheinlich hält, dass das wichtige 
Gränzherzogthum vom Jahre 590 — 595 ohne Regenten gewesen 
sei, so schliesst er, dass um diese Zeit der bisherige Herzog Ga- 
ribald aus der Reihe der Lebenden geschieden sein müsse. 

Wir kennen somit das Todesjahr des Herzogs Garibald nicht 
aus direkten Angaben, sondern nur aus Schlussfolgerungen. Gregor, 
sein Zeitgenosse, hat nichts darüber; Aimoin III. 77 porro apud 
Baioariam post Gharibäldum Thassilo a Ghildeberto rex ordinatus 
est — enthält also, gleich Paul diac, nur die Einsetzung von Ga- 
ribalds Nachfolger. Zierngibl (M. A. I. 63) hat das Todesjahr, 
beziehungsweise die Einsetzung Tassilo's auf andre Weise zu be- 
stimmen gesucht. Da nämlich Paul diac. vor dieser Thatsache 
die Uebersendung der Dialoge des Pabstes Gregor an die Köni- 
gin Theudelinde erwähnt, welche bekanntlich zwischen 593 und 
594 vollendet worden seien, so schliesst er, dass die Erhebung 
Tassilo's zum Herzog und das Ableben Garibalds nicht vor die- 
sem Zeitpunkt gesetzt werden dürfe. Da aber die Chronologie 
nicht die stärkste Seite des Paul diac. ist, so bleibt nur eine 
Thatsache fest, dass Tassilo vor dem Jahre 596 Herzog in Baiern 
gewesen sein muss, da der Frankenkönig Childebert in diesem 
Jahre an Gift zu Grunde ging und derselbe nach gleichzeitigen 
Nachrichten Tassilo ans Herzogthum brachte. Damit ist aber, 
soweit die Quellenzeugnisse reichen, der Zeitraum vom Ableben 
des Herzogs Garibald gegeben. 

§. 3. Götterglauben und Bechtssitten. 

Es ist unbegreiflich, wie man sich darum streiten konnte, ob 
Garibald noch ein Heide gewesen, oder schon den Christenglauben 
angenommen hatte, wenn man das Zeugniss der Rechtgläubigkeit 
liest, welches Pabst Gregor seiner Tochter Theudelinde ausstellte. 
Freilich, diese Rechtgläubigkeit auf die ganze Herzogsfamilie ausge- 
dehnt, musste sie nicht Veranlassung geben, die Abstammung dieses 
christlichen Geschlechtes von den noch durchaus heidnischen Bai- 
waren für ganz unmöglich zu erklären und der fremdländischen 
Herkunft der Agilulfinger Eingang zu verschaffen? Lieber be- 
gnügte man sich also damit, den Katholicism der Tochter von 
ihrer rechtgläubigen Mutter, der fränkischen Königswittwe Wald- 



168 IL Die ersten Agilulfinger. 

rade, herzuleiten, ehe dass man die nationelle Eingeburt der 
Agilulfinger aufgeopfert hätte und entschloss sich lieber, das pro- 
blematische Heidenthum Garibalds dafür in den Kauf zu nehmen. 
Nachdem uns aber die bisherigen Erörterungen nur Belege für 
die fränkische Herkunft der Agilulfinger und ihre Anverwandt- 
schaft mit den Merowingern ergeben haben, so kann uns an Ga- 
ribald und seinen Familien gliedern, den Nachkommen des frän- 
kischen Bischofs Agilulf, die Anhänglichkeit an das römisch-ka- 
tholische Glaubensbekenntniss um so weniger überraschen, als 
vielmehr gerade die Absicht, das neu erworbene Herzogthum 
durch das neue Christenthum um so inniger mit dem Franken- 
reiche zu verbinden, ausser jener Verwandtschaft das Meiste zur 
Erhebung der Agilulfinger auf den Herzogsthron beigetragen hat. 
Freiheit in Recht und Glauben waren die höchsten Güter des 
Germanen, das Unterpfand seiner politischen Unabhängigkeit. Die 
Frankenkönige getrauten sich nicht einmal bei Alamannen und 
Thüringern den Glauben anzutasten; es ist daher um so erklär- 
licher, dass sie sich bei der freiwilligen Unterwerfung der Bai- 
waren nicht weiter mit ihrer Religion befasst haben werden, zu- 
frieden, einen ersten Schritt durch Einsetzung einer rechtgläubigen, 
fränkischen Herzogsfamilie dem Ziele entgegen gethan zu haben. 
In altangestammter Ueberlieferung pflegten daher die Baiwaren 
ihrer Götterverehrung in Hainen und geheiligten Wäldern, wovon 
noch in spätem Jahrhunderten die Bannforste als von besonders 
gefriedeten Waldbezirken Zeugniss geben, sowie auch der Probst 
Arnold von St. Emmeran noch im XI. Jahrhundert des bäuer- 
lichen Aberglaubens erwähnt — qui peccare illos putant, qui ar- 
bores succidant, in quibus pagani anguriari solebant (M. g. IV. 547). 
Einen solchen Götterhain, den Erklawald — Eresloh, soll Karl 
der Grosse bei Regensburg zerstört haben, da dort noch im VIII. 
Jahrhundert nächtlicher Gottesdienst gehalten worden sei (H. R. 
149). Auch die Namen Weihen Steffen, Weihen Merten, Weihen 
Michel deuten auf frühere Weihboden des Fro, Wuotan, Aer, die 
dem neuen Kult zum Opfer fielen, sowie die Sagenreichen Hoyen 
(vom Kaheio der l. Baiwar. XXII. 6), durch Irrwurzen und Ge- 
spenstersagen von Menschen und Thieren ausgezeichnet. Aber 
schon war der Gottesdienst nicht mehr reiner Waldkultus, wie zu 
Zeiten der Väter auf den Berghalden des Mondwaldes und in den 
Thälern an der Gran und Bollia. Die Goden — die Vermittler 
zwischen den Menschen und der Gottheit — weihten durch ein- 
fache Kultusbräuche die vorgefundenen Tempel und Bethäuser 
aus der Römerzeit, soweit sie der Zerstörung entgangen waren, 
auf die Verehrung ihrer Götter, wie wir von der alten Kapelle 
zu Regensburg, einem Junotempel, von dem Planetentempel zu 



§. 3. Götterglauben und Kechtssitten. 169 

Altötting, von dem Isisheilthume zu Freising, von den Ueberresten 
des Arestempels zu Göttweih wissen (H. R. 218). Hier standen in 
der Chornische die altbaierischen Irmensäulen oder Froklötze, 
hölzerne Brustbilder, vielleicht aus dem Stamme des dem Gotte 
ursprünglich geweihten Baumes geschnitzt, oder auch blosse Göt- 
terhäupter, welche auf Säulen gesetzt waren. Das Schiff entlang 
waren an den Seiten die Sitz- und Tischreihen und in der Mitte 
die Opferkessel aufgestellt, in denen das den Göttern geopferte 
Pferdefleisch brodelte. Denn der Baiware hatte kein Arg, den 
Ort der Gottesverehrung vorkommenden Falls zur Malstätte und 
selbst in den Saal für öffentliche Volksfreuden zu verwandeln. 
Da erhoben sie die vom Bier überschäumenden Urhörner zum 
Minnetrunk den Göttern, wie zum üppigen Gelage, oder beriethen 
zechend ihre Staatsangelegenheiten. Längst schon waren die ur- 
anfänglichen Menschenopfer in Abnahme und Verfall gerathen. 
Ein Sinnbild derselben sind die aus Stroh gemachten Puppen, 
welche man noch in die Frühjahrs- und Sonnwendfeuer schleu- 
derte, den gütigen Göttern ein angenehmes Opfer zur altheiligen 
Jahresfeier. Noch heute kennen wir diese Sinnbilder als Tatter- 
mann- oder Judenmannbrennen (H. R. 78 und 273). 

Auch bei den Baiwaren wurde das Neugeborne erst nach der 
germanischen Wasserweihe vom Vater oder einem stellvertreten- 
den Freunde (Göth — Gode) in den Familienkreis aufgenommen 
und bei der Namensfestigung mit Gaben beschenkt. Der Ehebund 
vollzog sich, indem man der Braut den Hammer Donars als Be- 
sitzergreifungszeichen, aber auch als Symbol einer geheimnissvollen 
"Wiederbelebung künftiger Generationen in den Schooss legte und 
dabei die Minne Fro's, des Gottes der Fruchtbarkeit, trank, wie 
der Baier noch bis heutigen Tag St. Johannis-Wein trinkt. Diese 
Akte des häuslichen Lebens, welche die christliche Kirche, wie die 
nachfolgende Leichenbestattung, zu ihrer ergiebigen Monopole er- 
hoben hat, vollzogen sich früher ohne priesterliche Einmischung, 
wenn nicht der Hausvater etwa, indem er die übliche Anrufung 
der Götter ausbrachte und den Minnebecher zu ihren Ehren er- 
hob, als Gode die Stelle des Priesters vertrat; denn einen eigenen 
Priesterstand, gleich den keltischen Druiden, kannten die Baiwa- 
ren ebenso wenig, als die übrigen Germanen (H. R. 224). Bezüg- 
lich der Todtenbe stattung lassen unsre Sagen schliessen, dass bei 
den Baiwaren früher wohl theilweiser Leichenbrand Sitte gewesen 
sei; wie aber derselbe zwischen dem IV. und V. Jahrhundert im 
Westen und Süden Germaniens in Abnahme gekommen, so wurde 
auch in Baiwarien der Verstorbene auf dem Rechbrett zur Grube 
getragen und dasselbe über den Leichnam gedeckt, bevor man 
ihn mit Erde beschüttete. Dass dabei gewisse Festlichkeiten üblich 



170 II. Die ersten AgiluJfinger. 

waren, beweisen die Verbote der sacrificia mortuorum, wobei Stiere 
und Böcke geschlachtet wurden, und die mit Gelagen verbundenen 
Todtenmahlzeiten, welche die altheidnische Sitte als Leichtrunk und 
Spendwecken bis in die Gegenwart fortgepflanzt haben (H. R. 262). 

Von Gottheiten, deren Verehrung den alten Baiern insbeson- 
ders heilig war, nennen uns die Andeutungen aus Sagen vor 
Allem die grosse Suevengöttin Nerthus, oder die Erd- und 
Göttermutter, welche noch in den Sagen der wilden Jagd auf 
einem zweirädrigen Wagen als meeraltes Weiblein ihren ge- 
wohnten Umzug hält, und deren goldner Wagen nach der jähr- 
lichen Umfahrt an einer goldnen Kette im See liegt. Sie er- 
scheint in baierischen Sagen unter der dreifachen Personifikation 
der Holda, Perchta und Isa als Brunnen-, Spinn- und Webfrau, 
überhaupt als Göttin aller häuslichen Tugenden und Fertigkeiten, 
insbesondere auch des Landbaues, seitdem die suevischen Vor- 
fahren die Meeresküste verlassen, sowie sie früher die See eröff- 
nete und den Schiffen günstige Fahrt gewährte. Als Holda ist sie 
zugleich Waldfrau und mischt sich ihr Kult mannigfach mit dem 
Wälder- und Baumkultus. Als Perchta wurde sie von den Bai- 
waren in den närrischen Verkleidungen des Yriaslaufes, der mit 
Sammlungen von Opfergaben verbunden war, gefeiert, welche 
heidnische Götterfeier sich noch heutigen Tages in den Scherzen 
des Berchtlspringens oder Perchtlaufes erhalten hat. Wie aber 
die Donausueven die Isis verehrten und ihre Liburne als Symbol 
herumführten, so hatten nach Angabe des Dichters der Kaiser- 
chronik die Baiwaren früher die Arche als Feldzeichen und fährt noch 
jetzt ein Schiff auf einem Schlitten, welches nach unten in einen Pflug 
übergeht, in dem Götterumzuge der wilden Jagd (H. R. 107 — 124). 

Als Göttin des Hauses steht sie vor Allem der Ehe vor und 
da sie als Wanengöttin an ihren Bruder Niördr vermählt war, 
und ihre Kinder Fro und Fraowa ursprünglich auch Gatten dar- 
stellen, so war auch den Baiwaren als Wanenanbetern die Ehe 
unter den nächsten Blutsfreunden nicht nur nicht anstössig, son- 
dern gelang es nur den eifrigsten Bemühungen der Missionare 
und den eindringlichsten Satzungen päbstlicher Kapitularien, in 
Baiern den Begriff des Incestes heimisch zu machen. In hoher 
Verehrung galten den Baiwaren Fro und Fraowa als Geber des 
Reichthums und Kindersegens und als Göttin der Liebe. Der Eber, 
beiden Gatten heilig, erscheint, wie in der wilden Jagd, so auch 
als weisendes Thier in unsern Sagen und verleiht als Schwur- 
oder Sühneber dem Eide eine besondere Heiligung, indem die 
Schwörenden ihre Schwurfinger auf das Borstenhaupt des geweih- 
ten Thieres legten, wie noch im Jahre 808 Bischof Atto von Frei- 
sing und Kippo von Marzilinga (Mbk. I b 159). Das Stabsagen, nach 



§. 3. Götterglauben und Rechtssitten, 171 

dem campfwic das beliebteste Ordale in Baiern, wurde höchst 
wahrscheinlich unter beschwörender Anrufung des wanischen Frö 
ausgeführt (R. V. 364). Auch Liebeszauber waren den Baiwaren 
nicht unbekannt und Freja oder Fraowa stand denselben und 
ihrer glücklichen Ausführung vor. Unzweifelhaft hatten dergleichen 
noch Ende des IX. Jahrhunderts in einer Sandsteinhöhle bei dem 
spätem Ebersberg unter einer altheiligen Linde, dem Weihebaum 
der Liebesgöttin, statt und findet sich in der Ebersberger Grün- 
dungssage auch ein übernatürlicher Eber als weisendes Thier. 
Wie bei allen die Wanen verehrenden Suevenvölkern haben sich 
auch bis zu den Baiern Sagen herabgeerbt, welche die Ansicht 
begründen lassen, dass ihre Voreltern ursprünglich ein am See- 
gestade wohnendes Volk gewesen srin müssen, das als solches 
auch der Leichenbestattung in Schiffen, wie sie bei den nordischen 
Suionen heimisch, nicht fremd gewesen sein konnte (H, R. 263). 
Nun aber seit vielen Jahrhunderten ins Binnenland zurückgezogen, 
musste diese Sitte, wenn auch nicht vergessen, dennoch gänzlich 
in Abnahme gekommen sein, so dass man später die Bestattung in 
der Erde allein für christlich, namentlich im geweihten Umfange des 
Freithofes, halten mochte, dagegen für uralte Heidensitte, den 
Leichnam den untreuen Wellen zn überantworten. 

Aber auch die Mythen der Asengötter und der gesammten 
germanischen Theosofie waren den Baiwaren nicht unbekannt. 
Noch hatten sich an ihre Berge nicht die Sagen von entrückten 
und verwunschenen Helden und Kaisern angelegt, noch lobte nicht 
das wuotende Heer in schauervollem Nachgejoad durch die Lüfte ; 
denn in den vom Winde gejagten Wolkenschatten sah der gläu- 
bige Baiware seinen Siegvater an der Spitze seiner geheiligten 
Götter-Zwölfzahl zum Kampfe der Einherier über den nächtlichen 
Himmel in alter Herrlichkeit vorüberziehen, oder er Hess sich in 
frommer Verwunderung von den friedlichen Fahrten Allvaters er- 
zählen, auf welchen Hnikar, der Ruhmglänzende — hruodperaht, 
jetzt Knecht Ruprecht und Niklo — in Begleitung von Donar und 
Loki — jetzt Klaubauf, Tunda oder Höllenpeter — durch das 
Land wallend die Wohnungen der Söhne des Manus mit seiner 
segensreichen Einkehr beglückte (H. R. 38)*. War aber dem wan- 
dernden Krieger der wegweisende Götter-Herzog vor allen andern 
heilig, so wurde jetzt nach der Landnahme sein Sohn Donar, der 
segenbringende Gott des Ackerbaues, für den Gutbesitzer ein Ge- 
genstand besonderer Verehrung. Mit Donars Hammerwurf wurde 
ihm sein Landloos zugemessen, mit Donars Hammersegen wurde 
sein Weib zur Erzeugung einer kräftigen Nachkommenschaft ge- 
weiht ; Donars Hammerstrahl durchzuckte die schwarzen Gewitter- 
wolken mit den rothen Flammen seines Bartes und machte sie 



172 II- Die ersten Agilulfinger. 

träufeln von befruchtenden Regenschauern, und in dankbarer 
Verehrung weihte der Baiware bei Einheimsung der Ernte die 
letzten Garben als bekränzten Answalt (Oswald), Halmbock, Ha- 
bergais oder Lous zur Opfergabe den gnädigen Göttern. Ja, unser 
ältestes Gesetz enthält schon in dem Kapitel von der Aranscarti 
(Erntescharte XIII. 8) den Beweis, dass der Zauber des Bilmes- 
schneiders in unsere älteste Kulturgeschichte reicht und höchst 
wahrscheinlich seinem Ursprünge nach eine Strafe darstellt für 
verweigerten Erntedank (H. R. 62). 

Wie der Bai wäre mit den übrigen Germanen den fünften 
Wochentag dem Donar weihte, so nannte er den dritten nach 
dem Schwertgotte Erchtag oder Iertag; denn bei den Baiern 
hiess der nordische Tyr, der germanische Ziu, Ear oder Aer. 
Schon bei der Einwandrung der Baiwaren wurde uns von der 
Weihe eines Götterhaines nach Ueberschreitung der Donau zu 
Ehren des Schwertgottes Meldung gemacht, welcher deshalb den 
Namen Eres-loh, Eareshain, Erchloh, verderbt Erklawald, empfing 
und bis er durch Karl d. Gr. zerstört wurde, in hoher Verehrung 
stand. In diesem Haine war eine Irmensäule aufgestellt, wahrschein- 
lich ein Heiligthüm des Stammgottes Irmino, des Stammvaters 
aller hermionischen Völker, zu welchen sich auch die suevischen 
Baiwaren ihrer Herkunft gemäss zählten. Ein anderes Heiligthüm 
des Schwertgottes lag in Oestreich, wo später die Abtei Göttweih 
gestiftet wurde. Dort wurden noch in späterer Zeit Ueberreste 
von Gebäuden und Bildsäulen, also höchst wahrscheinlich Tempel- 
ruinen, vielleicht römischen Ursprungs, gefunden, welche die ein- 
gewanderten Baiwaren nach dem Mars der Sage auf ihren Schwert- 
und Todesgott Ear umgeweiht hatten (H. R. 75). Dass aber der 
Kult des Schwertgottes bei den Baiern einer besondern Verbrei- 
tung genoss, beweisen vor Allem die Schwerttänze, welche bei 
uns bis in das vorige Jahrhundert üblich waren, sowie die Waffen- 
weihe des Schwertsegens, welche dem Gottesgerichtskampfe voraus- 
gehen musste (l. Baiwar. XVII. 6) und der auf die geweihte Waffe 
abgelegte Reinigungseid. 

Von den Heldenthaten ihres Stammvaters Hirmin, des ver- 
götterten Enkels des erdgebornen, geheimnissvollen Gottes Teut, 
wussten die Baiwaren viel zu singen und zu sagen, insbesondere von 
seinen siegreichen Kämpfen mit scheusslichen Flugdrachen und gif- 
tigen Lintwürmern, welche der spätem Gelehrsamkeit Veranlas- 
sung gaben, ihn dem klassischen Herakles gleichzustellen und ihn 
alsdann mit den Personifikationen des Odhin, Thor oder Tyr zu 
verwechseln. Unter den weisen Frauen hatten zumeist die un- 
erbittlichen Schicksalsschwestern, die selbst über dem Götterhim- 
mel schwebenden und richtenden Nornen, einen unvergänglichen 



§. 3. Gütterglaubeu und Rechtssitten. 173 

Eindruck auf die Fantasie des Baiernvolkes gemacht, der sich 
noch in den zahlreichen Sagen von den drei Fräulein bestätigt. 
Eine davon, die halb schwarze, halb weisse oder auch ganz schwarze 
Skult, stellte sich der Baiware unter dem Bilde der Todesgöttin 
Hella vor, aus deren Persönlichkeit unzweifelhaft der dreigetheilte 
Nornenmythus erst entwickelt wurde. Aber auch die lieblichen 
Gestalten der Walküren waren dem Baiwaren nicht unbekannt, 
und wenn der Krieger freudig zu ihren Luftgestalten aufblickte, 
wenn sie ihm während der Schlacht das Loos der himmlischen 
Einherier beschieden, so lauschte der Hirte und Fischer wohl im 
Röhricht des Seeufers, ob er nicht mit dem Federhemde die ba- 
dende Schwanjungfrau in seine Gewalt bekäme (H. R. 139 ff.). 

Die ganze Natur war dem Baiwaren von Mittelwesen, theils 
gütiger, theils von übelwollender Thätigkeit bevölkert. Da sah er 
in den von üppigem Graswuchse wuchernden Ringen die Spuren 
von den Tänzen gütiger Lichtelfen, während die bösen Gras und 
selbst den Erdboden wegfegten ; da lauert an den Ufern von 
Seen und Gewässern der schreckliche Wassermann mit grünen 
Haaren und spitzen Zähnen und zieht die Kinder in die Fluthen. 
Die Wasserfräulein dagegen, nach menschlicher Umarmung lüstern, 
locken durch ihre nächtlichen Wasserreigen und ihre überirdische 
Schönheit Jünglinge in ihr kaltes Element. In den Klüften des 
Untersbergs waren damals die Erdmännlein und die Höhlen aller 
Berge vom Böhmer- und Baierwald bis ins eisige Hochgebirge 
waren mit Schrazeln, Nörkeln, Lorggen, Trollen, Gangerln und 
anderem Gezwerge bevölkert, welche darin übereinstimmen, dass 
sie sich unsichtbar machen können, weil sie den Tarnhut besitzen, 
trotz ihrer kleinen Gestalt übermenschliche Kräfte entwicklen und 
sich auf die Gewinnung und künstliche Bearbeitung der Metalle 
verstehen, d. h. Meister der Schmiedekunst sind. Anderseits aber 
sah die Fantasie des Baiwaren in den Bergen wieder Riesen, die 
erschlagen mit ihren versteinerten-Gebeinen die Erdrinde bildeten, 
oder tief in dem Erdboden steckend nur mit ihren Helmen daraus 
hervorragten (H. R. 164 ff.). 

Ueber Weltschöpfung und Götterdämmerung sangen die Dich- 
ter der Baiwaren gleich den Skalden der Nordleute. Da erscheint 
die ungeheure Kluft am Anfang aller Welt, in deren Mitte der 
rauschende Kesselbrunnen liegt. Daneben wächst die Weltesche 
Yggdrasil, als deren Nachbildungen in Baiwarien der heilige Baum 
zu Nauders, der Birnbaum auf der Walserhaide und der kalte 
Baum in der Oberpfalz erscheinen. Wie an die Weltesche die 
Entstehung des Weltgebäudes, so knüpft sich an Esche und Erle 
die Scheidung der Menschengeschlechter, wovon sich bei uns die 
mannigfachen Baurasagen erhalten haben, von welchen die Kinder 



174 H. Die ersten Agilulfinger. 

geholt werden. Auch den Untergang seines Göttergeschlechts im 
Kampfe mit den Riesen und den Ungeheuern aus Loki's Samen 
wusste der Baiware aus den Liedern seiner Urväter, wie wir theils 
aus der christlichen Ueberarbeitung derselben im Bruchstück Mus- 
pilli, theils aus plastischen Bildwerken späterer Zeit entnehmen. Da 
standen weissagend die Schrecken des Fimbulwinters bevor, wel- 
cher nicht nur die Elemente, sondern alle verbrecherischen Lei- 
denschaften in Aufruhr bringt und den Rachetag — tuomistac — 
heraufbeschwört. Dann verschlingen Ungeheuer die leuchtenden 
Gestirne des Himmels, wesshalb der glaubenstreue Baiware bei 
jeder Verfinsterung der Sonne oder des Mondes diesen Gestirnen 
durch Hörnerruf und schrecklichen Lärm zu Hülfe zu kommen 
bestrebt war. Wenn aber das himmlische Hörn oder das Hörn 
des Wächters Heimdall an der Himmelsbrücke lautet und das 
Zeichen gibt, dass Surtr mit den Eis- und Feuerriesen, Loki mit 
den Wolfsungeheuern herannaht, dann rückt der Göttervater aus 
seiner Götterburg im Untersberg auf die Walserhaide und hängt 
seinen Schild an den Birnbaum zum Zeichen des Gerichtstages. 
Dann ziehen die Einherier in glänzendem Waffenschmucke hinter 
ihm und den Asengöttern zum letzten Kampfe der Götterdämme- 
rung. Wuotan kämpft mit dem Fenriswolf siegelos, aber durch 
seinen Sohn Wali gerächt. Neben ihm streitet Donar, der des 
Hammers waltet, wider den Weltenwurm, die Riesenschlange, 
tödtet sie, sinkt aber von ihrem Gift getödtet zu Boden. Sobald 
aber sein Blut auf die Erde träufelt, da entbrennen die Berge, 
kein Baum bleibt stehen auf Erden, die Wasser vertrocknen, das 
Meer wird verschlungen, der Himmel glüht in Lohe, der Mond 
fällt, der Erdkreis brennt, kein Stein bleibt auf dem andern, es 
bricht herein der Tag der Vergeltung, wenn der breite Erdwasen 
in Brand steht und Feuer und Luft Alles dahin fegt. Aber aus 
dem Gräuel der Verwüstung entsteht eine neue, eine bessere Welt. 
Ein reines Göttergeschlecht zieht triumfirend ein in den neu er- 
standenen Himmelsdom und befestigt Recht und Gesetz für alle 
Ewigkeit (H. R. 192). So glaubte der Baiware im VI. Jahrhundert. 
Das wichtigste Denkmal für die früheste Kulturgeschichte der 
Baiwaren ist ihr Rechtsbuch. Die älteste Aufzeichnung desselben 
wurde zwar früher irrthümlich unter Theuderich von Auster ge- 
setzt. Ich habe aber (2. Abhdl. I. §. 4. S. 142) nachgewiesen, dass 
diese Aufzeichnung oder erste Redaktion nach den geschichtlichen, 
mit der Unterwerfung der Baiwaren verbundenen Thatsachen 
jedenfalls einer spätem Zeit angehören müsse, obwohl vielleicht 
während der vierzigjährigen Regierungsperiode Garibalds bereits 
die Vorarbeiten zu diesem Friedenswerke gemacht wurden und 
daher König Childebert II. wohl einigen Anspruch auf das demselben 



§. 3. Götterglauben und Rechtssitten. 175 

im Prologe zugeschriebene Verdienst eines Gesetzgebers der ßaiern 
hat. Dennoch fällt der hier zu schildernde Rechtszustand des 
Volkes vor die früheste schriftliche Aufzeichnung der seit unvor- 
denklichen Zeiten im Volke üblichen und von Geschlecht zu Ge- 
schlecht mündlich fortgepflanzten Rechtsnormen, nämlich seines 
altangestammten Gewohnheitsrechtes, obwohl ich mich bei dieser 
Schilderung auf einzelne Titel dieser spätem ältesten Aufzeich- 
nung berufen muss. 

Wie das oberste Prinzip des germanischen Gemeinde- und 
Gauverbandes die Erhaltung des allgemeinen, auf die Mannheilig- 
keit aller Stammesgenossen basirten Friedens ist, so erscheint 
auch nach den ältesten Rechtssätzen der l. Baiwar. das Volk als 
eine aus der Verbindung stammverwandter Familien und Ge- 
schlechter hervorgehende grosse Gemeinde; die Familie aber als 
eine auf Blutsverwandtschaft gegründete Rechts- und Rache- 
genossenschaft, deren Mitglieder zur gerichtlichen Eideshilfe ver- 
pflichtet waren und für Beleidigungen ihrer Gesippten Sühne oder 
Rache zu fordern hatten (R. V. 127). Denn die Rache ist der 
erste Ausdruck des Rechtsbewusstseins und es finden sich un- 
zweideutige Beweise, dass die unmittelbare Strafe als Rache des 
Beleidigten oder der Gesellschaft aufgefasst wurde. Wer den Ehe- 
brecher in seinem Bette, den Dieb auf handhafter That über- 
raschte, mochte ihn unangesprochen tödten — keine Busse war gefor- 
dert, keine Rache gestattet (VIII. 1. L.pop. 3). Ein Haupterforderniss 
der vom Gesetz anerkannten Rache, namentlich der Blutrache, 
bestand darin, dass sie von den Blutsverwandten, ex parentilla, 
ausgeübt werden musste. Wer seinen erschlagenen Blutsfreund 
rächte, gab für sich und die zu ihm stehenden Anverwandten nur 
ein Pfand, dass er zu Rechte stehen werde; die andern Helfer 
wurden jeder um 12 Sol. gebüsst (M. g. 11. III. 350, c. XXVII). 
Um aber die ungemessene Rache des erzürnten Beleidigten ins 
Gleichgewicht zu setzen, wurden der Racheübung gewisse recht- 
liche Gränzen gesetzt. Dazu gehörte, dass die Rache nur auf 
frischer That und unter dem Schirm der Oeffentlichkeit vollzogen 
werden durfte. W T er den Dieb innerhalb oder ausserhalb seines 
Hofes, oder einen Menschenräuber erschlug, musste die Nachbarn 
zusammenrufen und die vom Gesetz vorgeschriebenen Zeichen 
vorweisen, dass er den Todtschlag mit Recht beging. Solche straf- 
lose Tödtungen, in welchen selbst die leges populäres Tassilo's im 
VIII. Jahrhundert keine Verfolgung erlaubten, sind unzweifelhafte 
Ueberreste der alten Friedlosigkeit, der spätem Aechtung, welche 
den unsühnbaren Verbrechen nachfolgte. 

Die Periode der Rache und Friedlosigkeit gegen den Ver- 
brecher war allerdings im VI. Jahrhundert längst vorüber; denn 



176 H« Die ersten Agilulfinger. 

schon Tacitus berichtet, dass sich der Staat ins Mittel gelegt 
habe, um den allgemeinen Frieden zu wahren und die Feindschaf- 
ten für die Freiheit Aller gefahrloser zu machen (Ger. 21), und 
dass durch solche Einmischung der Markgenossen die früher un- 
sühn baren Verbrechen zum grössten Theile in sühnbare über- 
geführt worden waren. Mit Ausnahme von Hoch- und Landes- 
verrath konnte der freie Baiware, was er sonst verbrochen hatte, 
nach gesetzlicher Vorschrift büssen, soweit sein Vermögen reichte, 
und darüber hinaus mit der Schuldkuechtschaft — donec debitum 
Universum restituat (II. 1). Die Komposition oder Sühnbusse theilte 
sich aber zu gleichen Theilen zwischen dem Herzoge, der das 
Friedensgeld für den Friedensbruch empfing, und zwischen dem 
Verletzten oder seiner Familie (R. V.277). Da nun das Friedensgeld 
40 Sol. betrug und der Friedensbrecher damit sein Leben erkaufte, 
so erhellt schon hieraus, dass das ursprüngliche Wergeid eines Bai- 
waren in 40 Sol. bestanden haben müsse, was auch noch weiters 
dadurch bestätigt wird, dass der Leibeigene ursprünglich nur das 
halbe Wergeid des Freien empfing und dieses bei allen spätem 
Aenderungen zu 20 Sol. angeschlagen blieb. Mit der Verschlech- 
terung der Münze und dem Fallen des Geldwerthes einerseits, 
mit der Erweiterung der Standesklassen anderseits musste sich 
auch dieses Verhältniss ändern und das Wergeid in entsprechen- 
der Weise erhöhen. Mit Einschiebung der Klasse der Freigelas- 
senen, welche das doppelte Wergeid des Leibeigenen erhielten, 
verdoppelte sich auch das des Freien und stieg auf 80 Sol. Dass 
hiemit ein altes Freienwergeld bezeichnet wird, ergibt sich aus 
IV. 28, wo dasselbe als zweimal 80 Sol. hoc est 160 angeschlagen 
und damit die letzte Verdopplung ausdrücklich hervorgehoben 
wird. Ich bin daher der Ansicht, dass vor Aufschreibung der 
l. Baiwar. das Wergeid des freien Baiwaren bis zu 80 Sol. sich 
erhöht hatte und erst mit der ersten fränkischen Redaktion durch 
wiederholte Einschiebung der höhern Klasse der Freigelassenen 
des Königs und Herzogs noch einmal verdoppelt wurde. Auch 
der Adelige hatte ursprünglich kein höheres Wergeid als der Ge- 
meinfreie; denn die Verdopplung seiner Komposition wird ausdrück- 
lich als ein Zugeständniss des Frankenkönigs bezeichnet (III. 1). 
Die Freien bilden den eigentlichen Kern des Volkes, so dass 
der Volksname eigentlich nur den Freigebornen begreift. Als 
Grundlage dieses Standes ward natürlich ein gewisser Grundbesitz, 
ein Landloos, angesehen, welches seinen Besitzer allein zur Theil- 
nahme an den gerichtlichen Gauversammlungen berechtigte. Der 
• Vollfreie hatte weder Steuern noch Abgaben für diesen Grund- 
besitz zu entrichten, noch Frohndienste zu leisten. Er war nur 
verpflichtet, die Warfen zu tragen und im Aufgebote des Königs 



§. 3. Götterglauben und Reohtssitten. 177 

oder Herzogs dem Lande mit seinem Leibe zu dienen. Daher 
auch die Sitte, Streitigkeiten mit dem Schwerte zu schlichten, in 
Baiern besonders heimisch ist und dör gerichtliche Zweikampf die 
andern Gottesurtheile fast ganz verdrängt hat. Denn allezeit ist 
der Baiware geneigt gewesen, sich auch ohne Gerichtsanrufung 
an seinem Gegner mit der eignen Faust Recht zu verschaffen, 
wie die Busssätze wider Hausfriedensbruch, Heimsuchung und 
Heerreise (IV. 23 und 24) beweisen. Beieren fuoren je ze wige 
gerno, wusste noch das Mittelalter. Dagegen bot das Gesetz dem 
Freien die volle Kraft seines Schutzes wider jede Verletzung, jede 
Beeinträchtigung seiner Freiheit. Wer Hand an ihn legte, zahlte 
3 Sol. Busse, wer ihn am Kleide festhielt 6, wer ihn mit Stricken 
band 12 Sol. (IV. 3. 7. 8). Jedes seiner Körperglieder wurde ab- 
geschätzt und dessen Schädigung nach einem genau bemessenen 
Bussansatz gebüsst. Wer ihn in Lebensgefahr brachte, sei es 
durch vergiftete Waffen oder Stossen in die Flamme, ins Wasser 
oder von der Leiter, zahlte 12 Sol., die höchste Wundenbusse 
(IV. 17. 19. 20. 21). Mit der gleichen Summe wurde der einfache 
Hausfriedensbruch bestraft; wer aber mit 42 Schilden eine Heer- 
fahrt zu feindlichem Ueberfall unternahm, zahlte 40 Sol. und dem 
Herzoge das grosse Friedensgeld. Stockstreiche erlitt der Freie 
nur, wenn er sich unter den Waffen gegen die Mannszucht ver- 
fehlte. 

Ganz in ähnlicher Weise wurden die Schädigungen und Ver- 
letzungen der Frilassen und Leibeigenen abgeschätzt und gebüsst, 
nur mit dem Unterschiede, dass hier nicht das Verdopplungssystem 
statthatte, wie bei dem Wergeide, sondern dass der Freigelassene 
zwar die Hälfte, der Leibeigene aber, oder vielmehr sein Herr 
ein Drittel der Wundenbusse des Vollfreien empfing. Frei wurde 
der Hörige aber nur, wenn er sich loskaufen konnte, oder seine 
Schuld abverdient hatte; doch musste er die Summe mit Vor- 
wissen seines Herrn erworben haben, der dieselbe sonst als sein 
Eigenthum wegnehmen konnte. DerFrilass blieb aber stets unter 
dem Rechtsschutz (Mundium) seines frühern Herrn, musste nach 
dessen Rechte leben und stand hinsichtlich der Zeugschaftsleistung 
und Bestrafung dem Unfreien gleich. Die Leibeigenen standen 
auf der niedersten Stufe der gesellschaftlichen Leiter, eigentlich 
in gleichem Range mit Sachen und Hausthieren. Der Herr konnte 
den Sklaven tödten ; denn nur die Tödtung des fremden Knechtes 
war verpönt. Er konnte ihn vertauschen, oder nach Belieben ver- 
kaufen. Als Werthgegenstand traf den Leibeignen selten die To- 
desstrafe ; dagegen bestand die gewöhnliche Züchtigung in Ruthen- 
streichen oder Geisseihieben, die schwerere in Verstümmelung an 
den Augen, Händen und Füssen. Er stand immer unter dem 

Quitzmann, Aelteste Geschichte der Baiern. 12 



178 II. Die ersten Agilulfinger. 

Mundium seines Herrn, der aber auch für ihn einzustehen und 
die fälligen Bussen zu zahlen hatte, dafür aber auch Wergeid 
und Wundenbusse für denselben empfing. Eigenthum besass der 
Leibeigene nicht; denn er gehörte mit allem Hab und Gut seinem 
Leibherrn. Dennoch gestaltete sich dies Verhältniss in der Praxis 
milder, indem Zinsbauern selbst wieder Leibeigene hatten und 
sich nach ihren Gewerben in verschiedene Klassen schieden. 
Waffen durfte der Leibeigene nicht führen ; nur mit Genehmigung 
seines Herrn mochte er sich als Lohnkämpfer im gerichtlichen 
Zweikampf verdingen. Fiel er, so konnte sein Herr nur die 12 Sol. 
der Wundenbusse ansprechen, während ihm, wenn er nicht ein- 
gewilligt hatte, 20 Sol. Wergeid gezahlt werden mussten. 

Da nur der Vollfreie das Recht hat, die Waffen zu tragen, 
sich selbst zu schützen und zu vertheidigen, d. h. selbmündig ist, 
so folgt daraus, dass Alle, die nicht in dieser Lage waren, eines 
Muntwaltes, Vormundes, bedurften. Dahin gehörten Frilassen und 
Unfreie, welche im Schutz ihres Herrn, Kinder, welche im Mun- 
dium ihres Vaters oder Familienhauptes, Weiber, welche unter 
der Vormundschaft von Vater, Gatten oder Bruder standen. Des- 
halb wurde auch das Weib aus dem Mundium ihrer Familie ge- 
kauft, erhielt noch ausserdem ein standesgemässes Witthum von 
ihrem Manne, dem sie dafür eine väterliche Mitgift zubrachte 
(XV. 8 und 10). Vielweiberei war bei den Baiwaren nicht bräuch- 
lich; dagegen, wie schon bemerkt, die Ehe unter den nächsten 
Blutsverwandten gestattet.- Hinderniss einer Ehe konnte nur der 
Standesunterschied werden; keineswegs unter Adeligen und Ge- 
meinfreien, wie in späterer Zeit, wohl aber zwischen Freien und 
Unfreien. Eine Adelige konnte ihren hörigen Gatten ohne Weiters 
verlassen; eine Freigelassene wurde durch eine solche Heirath 
wieder zur Magd ; eine Freie konnte sich gleichfalls, aber nur mit 
Zurücklassung ihrer Kinder in der Leibeigenschaft, scheiden — 
Verhältnisse, welche allerdings erst durch die leges populäres 
Tassilo's III. festgestellt wurden. Eigentlicher Ehescheidungsgrund 
war nur der Ehebruch; doch konnte der Mann seine Gattin aus 
Abneigung entlassen. Er gab ihr dann ihr standesmässiges Wit- 
thum und ihre Mitgift heraus und zahlte ihrer Familie eine Busse 
von 48 Sol. Die Hälfte dieser Summe zahlte den An verwandte^ 
wer ein bereits eingegangenes Eheverlöbniss wieder löste (VIII. 
14. 15). Wer eine Freie zur Entführung beredete und auf der 
Landstrasse verliess, büsste es mit 12 Sol.; wer aber eines An- 
dern Braut entführte, musste sie zurückgeben und mit 80 Sol. 
büssen (VIII. 16. 17). Ueberhaupt w*rden die Weiber, selbst 
leibeigene, doppelt so hoch gebüsst, als Männer (IV. 29, XIII. 9), 
weil sie die Waffen nicht zu führen verständen. War aber Eine 



§. 3. Götterglauben und Rechtssitten. 179 

so beherzt, ihre Sache eigenhändig zu vertheidigen, so wurde sie 
auch nur einfach gebüsst. Der Titel VIII verpönt alle Angriffe 
auf die weibliche Schamhaftigkeit , gleichviel ob sie wider Jung- 
oder Ehefrauen gerichtet, und ob dieselben freien, freigelassenen 
oder leibeigenen Standes waren. Jungfernraub wurde mit 40 Sol., 
Wittwenraub mit 80 Sol. gebüsst, und weil noch ausserdem das 
grosse Friedensgeld erlegt werden musste (VIII. 6 und 7), so ist 
dies ein Beweis, dass diese Verbrechen früher unsühnbar waren 
und die Friedloslegung zur Folge hatten. 

Die Güter unterschied der Baiware in unbewegliche und be- 
wegliche. Zu jenen gehörte das Landloos, Alod, das ächte Eigen. 
Nach ihren Bebauern bezeichnete man die Güter als Freihuben 
und Knechtshuben ; später unterschied man Edelhuben, Zinshuben 
und Knechtshuben. Diese Bezeichnungen werden allerdings erst 
den spätem Schenkungsurkunden entnommen, reichen aber in die 
älteste Zeit zurück. Das bebaute Land hiess e-garto, weil es dem 
Gesetze gemäss mit dem Eschzaun — ezzisczun — umfriedet sein 
musste, wie Hof und Baumgarten mit den Ettern umgeben waren. 
Ursprünglich war die Mark im ungetheilten Besitz aller Mark- 
genossen, welchen die Dorfrichter nach Schätzung des Bedürfnisses 
die Güter im jährlichen Wechsel zum Niessbrauch anwiesen. Noch 
heutigen Tages bestehen solche Felderwechsel in Baiern, obwohl 
sich mit der Austheilung der Ländereien das Verhältniss längst 
geändert hat. Wer nun eines Andern Acker 3 Furchen in Jucharts- 
länge, oder 6 Furchen in der Quer zu seinem Nutzen umackerte, be- 
zahlte 3 Sol. Wer die reife Ernte eines Andern einheimste, büsste 
mit 6 Sol.; wer aber eines Andern Ernte mit Zauberkünsten — 
aranscarti — stahl, musste 12 Sol. erlegen und des Beschädigten 
Hauswesen ein Jahr lang versorgen (XIII. 6. 7. 8). Wer einen 
Obstgarten schädigte, musste 40 Sol. erlegen, wovon die Hälfte 
dem Friedensgelde , die andere dem Beschädigten verfiel, und 
ausserdem neue Stämme pflanzen und jeden jährlich zur Obstzeit 
mit 1 Sol. büssen, bis die Gepflanzten Früchte trugen (XXII. 1), 
Das Umhauen von andern Bäumen, von Gehölzen, von frucht- 
tragenden Sträuchern war nicht minder verpönt. Hausthiere, na- 
mentlich Schafe und Schweine, durften nur im äussersten Noth- 
falle zu Pfand genommen werden (XIII. 4. 5). Hatten dieselben 
aber in einer Einfriedung Schaden angerichtet, so sollte sie der 
Eigner weder mit Hunden hetzen, noch gar tödten, sondern ein- 
sperren, bis der Schaden durch die Nachbarn abgeschätzt worden, 
zu dessen Ersatz der Eigenthümer der Thiere verpflichtet war 
(XIV. 3. 17). Die verschiedenen Beschädigungen der Hausthiere 
waren mit entsprechenden Busssätzen belegt und selbst das Stilen 
von Viehglocken, welche den Leitthieren angehängt wurden, war 

12* 



180 II. Die ersten Agilulfinger. 

verpönt (XIV. 8 — 15). Wer aber derlei Schädigungen in böswil- 
liger Absicht verübte, zahlte doppelte Strafe (XIV. 16). Wir ent- 
nehmen aus diesen eingehenden Bestimmungen, wie hoch dem 
Baiwaren die Hausthiere unter der fahrenden Habe standen. 
Nicht minder umständlich handeln die Titel XX und XXI von 
den Bussen für den Diebstahl an Hunden und Stossvögeln und 
ergibt sich daraus, dass die Jagd auf Waldthiere, Büffel, Wild- 
schweine, Wölfe u. s. w. wie mit dem Federspiel bei den Baiwaren 
in ältester Zeit schon sehr ausgebildet gewesen sein musste, da 
sie für jede Gattung besonders abgerichtete Jagdgehilfen besassen. 
Auch der Diebstahl von Singvögeln, welche auf den Edelhöfen 
gezüchtet wurden, musste durch Ersatz von ähnlichen und 1 Sol. 
gebüsst werden (XXI. 6). Die Bienenzucht wurde in Baiern in 
frühester Zeit gepflegt, theils zur Methbereitung, theils weil der 
Honig den Zucker ersetzte. Das Gewohnheitsrecht enthielt daher 
sehr genaue Bestimmungen, mit welchen Handgriffen es gestattet 
war, einen ausgeflogenen Immenschwarm wieder heimzubringen 
und was davon dem Eigner des fremden Stockes oder Baumes 
verblieb (XXII. 8—10). 

Der Leichenkult war bei den Baiwaren sehr ausgebildet und 
demzufolge Leichen- und Grabbeschädigung auf das Strengste 
verpönt. Wer einen Todten wieder ausgrub, musste den Anver- 
wandten 40 Sol. büssen und alles Entwendete mit der Diebs- 
busse, also neunfach ersetzen. Da aber 40 Sol. das alte Wergeid 
betrug, so erhellt, dass der Grabschänder ursprünglich friedlos 
wurde. Wer dagegen eine Leiche, um sie vor Verunreinigung und 
Zerreissung zu schützen, begrub, konnte von den Verwandten oder 
des Todten Herrn 1 Sol. ansprechen. Verletzung oder Beschädi- 
gung der Leiche, selbst zufällige, indem man ein Raubthier fehlte, 
wurde mit entsprechenden Bussen belegt. Ja man ging so weit, 
dass man nicht einmal die ins Grab gesenkte Leiche mit Erde 
bedecken wollte, bis dies nicht durch die Anverwandten geschehen 
war, wie noch heutigen Tages die Gesippten die ersten Schaufeln 
Erde auf den Sarg werfen, ehe die Nachbarn auf dem Lande die 
Begrabung vollziehen. Beraubung der Leiche wurde mit der neun- 
fachen Diebstahlsbusse bedroht (XIX. 1 — 8). 

Die Rechtspflege vollzog sich auf den Malstätten in den ge- 
setzlich bestimmten Märker- und Gaugerichten. Dieselben wurden 
in ältester Zeit unter Bäumen abgehalten, ursprünglich wohl den 
Göttern geweihten, zum Zeichen, dass die Rechtspflege als ein 
Theil des Götterdienstes angesehen wurde. Später wurden dieser 
Anschauung entsprechend die Gerichtsdinge in Tempeln gehegt, 
Was sich nach der Christianisirung ohne Arg auf die christlichen 
Kirchen und Freithöfe übertrug, wogegen der Klerus lauge ver- 



§. 3 Gotterglauben nnd Rechtssitten. 181 

geblich eiferte. Aber auch auf Bergen, Wiesen, an Flüssen tagte 
die Gerichtsversammlung, in altgermanischer Weise nach Nächten 
ihre Fristen bestimmend. Das Urtheil sprachen oder vielmehr be- 
stätigten die dingpflichtigen freien Männer des Gerichtssprengeis, 
welche unter dem Vorsitz ihrer Dorf- und Gauobern den Umstand 
bildeten. Die wichtigste und einflussreichste Persönlichkeit aber 
auf der Dingstätte war der Richter. Er berief die Gerichtsver- 
sammlung nach Ort und Zeit, lud die Parteien vor, zwang die 
Widerspenstigen mit dem herzoglichen Bann und instruirte den 
Process durch die nöthigen Voruntersuchungen. Er war der 
eigentliche Wächter des Gesetzes und als solcher lag ihm vor 
Allem die Findung des Wahrspruches für den jeweilig vorliegenden 
Fall ob. Deshalb war die freie Richterwahl ein wichtiges Vor- 
recht des Volkes und wurde besonderes Gewicht auf Unbeschol- 
tenheit und Unbestechlichkeit des Charakters bei dem zu Wäh- 
lenden gelegt. 

Die Gerichtsverhandlung erforderte eine Reihe bereits fest 
bestimmter Thätigkeiten, welche dieselbe einleiteten, ehe das Ge- 
richt begann. Dazu gehörte die Vorladung, welche der Kläger 
selbst in Gegenwart von zwei oder drei Zeugen vorzunehmen 
hatte. Weigerte sich der Beklagte, zu Recht zu stehen, dann 
bannte ihn der Richter kraft seiner herzoglichen Gewalt und 
büsste ihn um 12 Sol. für den Kläger und um das grosse Frie- 
densgeld (XIII. 2). Wollte sich der Schuldige durch die Flucht 
entziehen, so konnte er festgenommen werden (infanc) und selbst 
gefesselt dem Richter überliefert werden. Dass bei Widersetzlich- 
keit selbst die Tödtung des Verbrechers erlaubt war, haben wir 
oben bei der gesetzlichen Friedloslegung gesehen. Die Hegung 
des Gerichtes geschah in feierlicher Weise bei scheinender Sonne. 
An hohem Speerschaft war hinter dem die Gerichtshandlung über- 
wachenden Gau -Obern ein Schild aufgehängt, theils als Zeichen 
der Gerichtshegung , theils als Masse für die Wundenbusse, da 
die aus der Wunde ausgestossenen Knochenstücke gegen den 
Schüd geworfen in gewisser Entfernung noch gehört werden 
mussten. Gewaffnet schritten die Markgenossen zur Dingstätte, 
deren Umfang mit Haselstäben bezeichnet war. Die zum Urtheil 
Berufenen sassen in dem Kreise, die Uebrigen bildeten den Um- 
stand. In diesen Kreis traten nun die Parteien mit ihren Fa- 
miliengenossen und Gezeugen, schwertumgürtet und zur Verfech- 
tung ihrer Sache mit Wort und Waffe gerüstet. Dann erhob der 
Kläger die Anklage, welche in bestimmten Worten stets an den 
Beklagten gerichtet wurde und mit entsprechenden Worten von 
diesem erwiedert werden musste. Waren Zeugen erforderlich, so 
wurden dieselben nach baierischem Rechtsbrauch wahrzeichnend 



182 II- Die ersten Agilulfinger. 

am Ohre vorgeführt. Die Anzahl der Mitschwörer und ihre Aus- 
wahl aus der Familie oder aus der Nachbarschaft war genau 
vorgeschrieben. Konnte der Beweis nicht genügend erbracht wer- 
den, dann griff der Glaube, dass die Gottheit dem Rechte den 
Sieg verleihen werde, vertrauensvoll zum Gottesurtheil , welches 
in Baiwarien vorzugsweise durch den Zweikampf, manchmal auch 
durch das Stabsagen, ein mit heidnischen Beschwörungsformeln 
verbundenes Ordale, ausgeführt wurde. Das Urtheil sprach immer 
der Richter und wurde dasselbe durch Zustimmung der Mark- 
genossen entweder anerkannt, oder konnte durch die Gegenpartei 
und ihre Fürsprecher gescholten, d. h. umgestossen werden. War 
aber das Urtheil bestätigt und anerkannt, dann folgte die Ueber- 
gabe von Pfändern oder Bürgenstellung für die Vollziehung des- 
selben, oder der Exekutionsbefehl. Denn wenn sich der Beklagte 
und Verurtheilte der Gerichtsverhandlung entweder ganz entzog, 
oder das ausgesprochene Urtheil nicht anerkennen wollte, so trat 
die zwangsweise Befriedigung des Klägers ein, indem der Richter 
von Amts wegen einschritt, und den richterlichen Zugriffsbefehl 
zur Auspfändung erliess. In den höchst seltenen Fällen, wo das 
Urtheil eine Leib- oder Lebensstrafe aussprach, wurde unzweifel- 
haft nach dem Prinzip der Blutrache der überwiesene Verbrecher 
in die Hand des Verletzten und seiner Familie gegeben, sonst 
aber wohl die Strafe durch die Gerichtsbeamten selbst im Namen 
des Herzogs vollzogen. (Vgl. R. V. 309—375). 



§. 4. Herzog Tassilo I. 

Tassiles fu Boi apres Karibaut par le Don le Boi Childebert, 
schreibt die Chronik von St. Denis (Bouquet III. 254) und Bou- 
quet setzt das Jahr 595 dazu, sowie Aimoin (III. 77) fast mit 
den Worten des Paul diac. sagt: apad Baioariam post Charibal- 
dum Tassilo a Childeberto Bex ordinaius est. Aus diesen Angaben 
erhellt zur Gewissheit, dass Tassilo der unmittelbare, vom frän- 
kischen Oberkönig bestätigte Nachfolger des Herzogs Garibald 
gewesen. In welchem Verwandtschaftsverhältnisse er aber zu sei- 
nem Vorgänger gestanden, darüber hat sich ein bis jetzt noch 
nicht mit Zuverlässigkeit geschlichteter Streit erhoben, indem 
besonders die schon oben angeführten Aussagen der Klosteranna- 
listen mit ihren Nachrichten von Garibalds Vertreibung Ver- 
anlassung gaben, die leibliche Abstammung Tassilo's von Garibald 
in Zweifel zu ziehen. Fredegar c. 34 nennt zwei Söhne Garibalds, 
Grimwald und Gundwald, von denen der Letztere seine Schwester 
Theudelinde nach der Lombardei geleitete (nach Paul diac. flüchtig 



§. 4 Herzog Tassilo I. 183 

ging) und dort das Herzogthum Asti empfing. Da also keiner 
von diesen zum Herzoge von Baiwarien erhoben wurde, sondern 
Tassilo, so folgerte man, dass Childebert die direkten Nachkom- 
men Garibalds wegen ihrer langobardischen Verbindungen und 
Sympathien vom baierischen Throne ausschliessen wollte und 
deshalb lieber einen andern Fürsten aus der Agilulfingischen Fa- 
milie, auf dessen Ergebenheit er zählen konnte, in der Herzogs- 
würde bestätigt habe (Rudhart 233). Bei dem erträumten Stamm- 
baume der Agilulfinger war es nicht schwer, aus Tassilo bald einen 
Neffen, bald einen Geschwisterkindsvetter Garibalds zu machen, 
oder in ihm überhaupt nur einen Seitenverwandten des abgesetz- 
ten Herzogs zu sehen (Hormayr I. 184). 

Gegen diese gänzlich unmotivirten Schlussfolgerungen, welche 
sich, wie ich im §. 2 nachgewiesen habe, auf die in zeitgenössi- 
schen Quellen nicht begründeten Behauptungen des Paul diac. 
von der Bestürzung und dem Ueberfall Garibalds und der Lan- 
desflucht seiner Kinder stützen, hat Mederer (115 ff.) gegründete 
Einsprache erhoben, indem er auseinandersetzt, dass bei den 
baierischen Herzogen aus dem Agilulfingischen Hause, soweit wir 
die Geschichte derselben verfolgen können, immer der Sohn dem 
Vater in der Regierung folgte ; dass es Gebrauch war, den Söhnen 
die Namen der Grossväter oder Urgrossväter zu geben und Tas- 
silo's Sohn erwiesenermassen den Namen Garibald führte; dass 
die Kinder Garibalds nur von ausländischen Schriftstellern ge- 
nannt werden und nichts im Wege stehe, dass er ausser Grim- 
wald und Gundoald noch einen andern, sonst nicht genannten 
Sohn gehabt haben könne; dass wenn der Erstere beim Tode 
Garibalds etwa schon gestorben wäre, Gundoald gewiss gern sein 
kleines Lehnherzogthum Asti gegen Baiwarien eingetauscht haben 
würde, wenn ihm das Anrecht auf die Erbfolge zugestanden hätte ; 
dass sich somit aus allem Vorgängigen ergäbe, dass Tassilo der 
älteste und erstgeborne von den Söhnen Garibalds gewesen sei, 
da derselbe um 612 bereits verstorben sei und bei seinem Tode 
selbst wieder einen erwachsenen und kriegstüchtigen Sohn hinter- 
lassen habe. 

Zwar Hormayr (I. 104 u. 184) nennt Grimoald den Erstgebornen 
Garibalds. Aber auf welche Autorität kann er sich hiebei stützen? 
Ich wüsste keine, als die sehr zweifelhafte, dass Fredegar in der 
oben angeführten Stelle ihm den ersten Platz unter den Brüdern 
der Theudelinde anweist. Sonst sprechen alle Verhältnisse für 
Mederers Ansicht, insbesondere, dass sich die ungenaue Mitthei- 
lung des Paul diac. von einem Ueberfall Baierns durch die Fran- 
ken aus den Nachrichten des Zeitgenossen Gregor durchaus wi- 
derlegt, Childebert somit um so weniger Grund zu einer feind- 



184 II« Die ersten Agilulfinger. 

seligen Gesinnung gegen die Familie Garibalds haben konnte, als 
der neue Schwiegersohn Garibalds, König Agilulf, im Jahre 591 
einen dauerhaften Frieden zwischen den Langobarden und Fran- 
ken durch Herzog Ewin von Trient, den ersten Schwäher Gari- 
balds, geschlossen hatte (Fred. 45). Den ausländischen Schrift- 
stellern fiel es natürlich nicht ein, einen genauen Stammbaum 
der Nachkommen Garibalds zu geben, sondern sie sprechen von 
seinen Kindern nur gelegentlich, wie dieselbe in ihre Geschichts- 
darstellung eintreten. So tritt auch Tassilo erst hervor, als er 
berufen ist, seinen Vater im Herzogthume zu ersetzen. Dass er 
bei diesem Ereignisse schon ziemlich bejahrt gewesen sein musste, 
ergibt sich, wie Mederer richtig bemerkt, daraus, dass er nur 16 
Jahre regierte, d. h. bis 611 am Leben war und bereits einen waffen- 
fähigen Sohn hinterliess. War Tassilo der Erstgeborne Garibalds 
aus der Ehe mit der Königswittwe Waldrade, so musste er bei 
Gelangung zur Regierung mindestens ein Vierziger sein und 
mochte dann allerdings bereits einen Sohn haben, welcher mit 
Hinzurechnung seiner 16 Regierungsjahre bei dem Tode seines 
Vaters zur Uebernahme der Herrschaft und zur Anführung eines 
Heeres geeigenschaftet war. Der Name des neuen Herzogs selbst 
ist eine Koseform, welche sich weniger von Dagobert, einem in 
der merowingischen Königsfamilie wiederholt auftretenden Namen 
(Steub, Oberdeutsche Familiennamen 41), als vielmehr von Tato, 
dem Vorfahren Wacho's auf dem Königsthrone der Langobarden, 
herleitet, der von diesem, seinem Neffen und zugleich dem Vater 
der Waldrade, erschlagen worden war (1. Abhdl. II. §. 7. S. 65). 
Tassilo ward also nach seinem Urgrossohm genannt. 

Um das Jahr 595 wurde Tassilo als Herzog in Baiwarien 
bestätigt, qui mox cum exercitu in Slavorum provinciam introiens 
patrata victoria ad sölum proprium cum maxima praeda remeavit 
(Paul diac. IV. 7). Seit dem letzten Drittel des VI. Jahrhunderts 
hatte sich nämlich ein neues Volk im Südosten der Baiern nie- 
dergelassen. Die Slowenzen, vom grossen Stamme der Slaven, 
waren über die Donau gegen den Alpengürtel heraufgerückt und 
in die Thäler der Ostalpen von Pannonien und Norikum aus ein- 
gedrungen. Hier mussten sie natürlich bald mit den Baiwaren 
zusammenstossen , welche das Alpenland vor ihnen in Besitz ge- 
nommen hatten. Mit der Gründung des Awarenreiches in Pan- 
nonien geriethen diese sogenannten Donau- oder Alpenslaven 
unter die Herrschaft der Awaren und mussten die Raubzüge und 
Kriege ihrer Herren ausführen, während diese in der Reserve 
standen, um nötigenfalls die Geschlagenen aufzunehmen, oder 
den Sieg zu verfolgen. Da nun König Agilulf von Lombardien 
mit dem Awarenchan Frieden geschlossen, so muthmassen Einige, 



§. 4. Herzog Tassilo I. 185 

die Feindseligkeiten zwischen den Baiern und Slaven rührten 
daher, dass die Letztern auf Befehl des Awarenchans in Baiwa- 
rien Einfälle gemacht hätten, um den Schwägern ihres Allirten 
Agilulf gelegentlich auf den Thron zu helfen. Dagegen hebt aber 
Zierngibl (M. A. I. 69) mit Eecht hervor, dass Paul diac, welcher 
diese kriegerischen Zusammenstösse mittheilt, stets die Baiwaren 
und nie die Slaven als den angreifenden Theil darstellt. Auch 
ist aus byzantinischen Mittheilungen bekannt, dass König Childe- 
bert im Jahre 590 eine eigene Gesandtschaft an den Kaiser Mau- 
ritius gesendet habe mit dem Anerbieten, gegen bestimmte Sub- 
sidiengelder als Bundesgenosse des Kaisers wider den Awaren- 
chan ins Feld zu rücken (Theophylact. Simoc. VI. 3). 

Tassilo zog also auf Befehl des fränkischen Oberkönigs das 
Eisack- und Pusterthal hinauf auf der alten Römerstrasse, bis er 
im obern Drauthale ins Slavenland gelangte , wo er in der Nähe 
des altrömischen Aguntum zwischen Innichen und Toblach auf 
die Feinde stiess und ihnen eine Niederlage beibrachte, deren 
Andenken der Victoribühel bis auf den heutigen Tag verewigt 
(Hormayr I. 87). Die Chronologie dieser Feldzüge liegt sehr im 
Argen, weil man sich zu ihrer Bestimmung der Anhaltspunkte 
anderwärts bestätigter Thatsachen bedienen muss. Nach dieser 
Methode durften wir Tassilo's Erhebung um das Jahr 595 an- 
nehmen, und da sein siegreicher Feldzug bald nach seiner Thron- 
besteigung angegeben wird, so kann er wohl nicht über das Jahr 
596 herabgerückt werden. Nicht lange nachher — denn Paul 
diac. berichtet die Thatsache 4 Kapitel später, also IV. 11 — 
machten die Baiwaren in der Stärke von 2000 Mann einen wie- 
derholten Streifzug gegen die Slaven : hiisdem ipsis diebus Baioarii 
usque ad duo millia virorum super Sclavos irruunt, superveniente 
Cacano omnes interficiuntur — das heisst doch nicht, dass die 
Angreifer bis auf 2000 Mann erschlagen worden seien (Erhard, 
Kriegsgesch. I. 238), sondern dass sie alle 2000 von dem hervor- 
brechenden Chakan getödtet wurden. Zur Zeitbestimmung dieser 
Schlappe weiss Zierngibl (M. A. I. 71) nur anzugeben, dass sie 
etliche Jahre vor der Taufe von Theudelindens Söhnlein, welche 
603 statthatte, vorgefallen sein müsse, obwohl kaum schon, wie 
Erhard meint, im Jahre 596 ) denn Paul diac. berichtet dieses 
letztere Ereigniss IV. 27. Die verunglückte Invasion dürfte 
somit 4 — 5 Jahre nach Tassilo's Sieg angesetzt werden, wo die 
Awaren ihrerseits Böhmen und Thüringen heerten und die Gross- 
mutter-Regentin Brunehilde den Frieden von ihnen mit grossen 
Geldsummen erkaufen musste (Aimoin III. 85). 

Zur Bestimmung des Zeitraumes für die erste Aufzeichnung 
des baierischen Gewohnheitsrechtes mangeln uns alle verlässigen 



186 H- Die ersten Agilulfinger. 

Anhaltspunkte. Wir wissen nur, dass die Angabe des Prologs, 
welche König Theuderich von Auster unter die Gesetzgeber der 
Austrasier stellt, auf die erste Redaktion der l. Baiwariorum 
keinen Bezug haben könne, da die Baiern erst nach seinem Tode 
die Oberherrlichkeit des Frankenkönigs anerkannt haben. Da 
nun von den Nachfolgern dieses Königs noch Childebert und 
Hlotar als Theilhaber an dem Gesetzgebungswerke der Austrasier 
genannt werden, der Letztere aber eigentlich in gar keine un- 
mittelbare Berührung mit den Baiwaren kam, während der Erste 
wiederholt in der Geschichte der baierischen Agilulfinger genannt 
wird, so halte ich es nicht für unpassend, Childebert von Auster 
das Verdienst zuzuschreiben, durch seinen zeitgenössischen Herzog 
Garibald die Aufzeichnung der baierischen Gewohnheitsrechte ver- 
anlasst zu haben, welche dann vielleicht bei der Bestätigung 
Tassilo'8 zum Herzoge die königliche Sanktion erlangt haben 
dürften, und da König Childebert den Baiwaren einen Herzog 
gab, warum sollte er denselben nicht auch das Gesetz haben 
geben können und zwar um so mehr, als dieses nicht ein frem- 
des, aufgedrungenes, sondern vielmehr nur ihr altangestammtes 
und herkömmliches Suevenrecht war? 

Der Inhalt dieser ersten Redaktion umfasste also nur die 
einfachsten Verhältnisse der Familie und der Gesellschaft, d. h. 
der Gemeinde, also vor Allem die Sicherheit der Personen und 
des Besitzes. Wie wir denn auch schon im vorigen §. 3 gezeigt 
haben, stehen an der Spitze dieser Aufzeichnung die Titel IV, 
V und VI, welche die Sühnbussen für Verletzungen und Krän- 
kungen der Freien, Freigelassenen und Unfreien enthalten. Hieran 
schliesst sich von selbst nach IV. 29, welcher das Wergeid der 
Frauen bestimmt, der Titel VIII. 1 — 17, in welchem die Krän- 
kungen der Weiber gebüsst werden, während c. 18 — 23 durch 
Gleichung mit westgothischen Rechtsnormen erst der zweiten 
Redaktion angehören können. Ferner gehören der ersten Auf- 
zeichnung sowohl gemäss ihres Inhalts als auch der äussern Form 
nach noch an: Titel XIII, welcher von dem Pfändungsrecht und 
den Verletzungen des Besitzes durch Schädigung der Aecker und 
der Ernte handelt; Titel XIV, welcher die Sühnbussen für Ver- 
letzungen der Hausthiere festsetzt ; Titel XIX , welcher die Hei- 
lighaltung der Gräber beschützt; Titel XX und XXI, welche den 
Diebstahl von Jagd- und Haushunden und den Beizvögeln mit 
entsprechenden Strafen belegen und endlich Titel XXII, welcher 
von der Schädigung der Obstgärten und Gehölze handelt, und 
die Bienenzucht in gesetzlichen Schutz nimmt. Es leuchtet hieraus 
ein, dass diese einfachsten Rechtsnormen auch nur dem ursprüng- 
lichsten Zustande der Gesellschaft entsprechen konnten, und bald 



§. 4. Herzog Tassilo I. 187 

Ergänzungen nothwendig wurden, welche der Weiterentwicklung 
des Rechtslebens und der staatlichen Verhältnisse Rechnung 
trugen. 

Solche Ergänzungen werden uns schon mit der ersten Re- 
daktion im Vergleiche zu den früheren Zuständen bemerkbar. 
Denn während sich das ursprüngliche Freienwergeld durch Ein- 
schub der Klasse der Freigelassenen von 40 Sol. auf 80 verdop- 
pelt hatte, so wurde gemäss der ersten Redaktion diese Kompo- 
sition nochmals verdoppelt und stieg auf die Höhe von bis LXX.X 
Sol. hoc sunt CLX (Tit. IV. 28). Diese wiederholte Verdopplung 
erklärt sich nur durch einen neuen Einschub zwischen die Freien 
und Frilazzen. Dieses waren die Freigelassenen des Königs oder 
des Herzogs, welche allerdings noch nicht im Rechtsbuche als 
gesonderte Standesklasse , sondern erst in den zu Neuching geneh- 
migten leges populäres genannt werden , aber unzweifelhaft schon 
zur Zeit der ersten Redaktion bestanden haben mussten, weil 
sonst in der Stufenleiter der Wergeidverhältnisse eine unerklär- 
liche Lücke entstände. Diese Freigelassenen des Königs oder des 
Herzogs wurden entweder durch den Freiheitsbrief, carta ingenui- 
tatis, oder durch den jactus denarii, indem der König oder Her- 
zog dem knienden Leibeigenen den als Scheinpreis emporgehobenen 
Denar aus der Hand schlug, freigelassen. Dass diese ursprünglich 
fränkische Sitte der Manumission auch in frühester Zeit in Bai- 
warien bräuchlich und heimisch geworden war, beweist eines der 
ältesten baierischen Dokumente, das Gloss. Lunaelac, welches 
liberti mit frileiz, scazwrfun übersetzt. Diese Königsfreigelassenen 
bildeten die höhere Klasse mit einem Wergeide von 80 Sol. und 
dadurch war nun die Verdopplung des frühern Freienwergeldes 
bedingt und damit die Stufenleiter der Wergeidklassen vollkom- 
men richtig geschlossen : Leibeigene = 20 Sol. ; Freigelassene = 
40 Sol.; Königsfrilaz == 80 Sol.; Gemeinfreie = 160 Sol. 

Diese Wergeiderhöhung hatte nothwendig eine weitere Ver- 
dopplung im Gefolge. Ich habe zwar oben die Ansicht fest- 
gehalten, dass der Adel, wie überhaupt bei Germanen, so auch 
bei den Baiwaren bestanden, aber vor Gemeinfreien keine recht- 
lichen Vorzüge genossen habe, wenn nicht etwa das Vorrecht 
einer mehrfachen Verheirathung , einer mythischen Abstammung 
und eines Gefolges (R. V. 35). Jetzt, mit der Erhöhung der Wer- 
gelder begegnen uns auch in der l. Baiwar. fünf Adelsgeschlech- 
ter, welchen durch Begnadigung des Frankenkönigs ein verdop- 
peltes Freienwergeld zugestanden wird — Ulis enim duplam hono- 
rem concedamus et sie duplam compositionem aeeipiant, sagt der 
Titel III de genealogiis, welcher an die Spitze des ursprünglichen, 
alten Gesetzbuches und der Wergelder gestellt wurde. Den Grund 



138 II- Di e ersten Agilulfinger. 

dieser Begnadigung hat man bald darin gesucht, dass diese Fa- 
milien früher die Gauobersten in Baiwarien gewesen, bald darin, 
dass aus ihnen die Häuptlinge und Herzoge der in Baiwarien 
vereinigten Theilvölker genommen worden seien und dass sie deshalb 
vorzugsweise Geschlechter, genealogiae, genannt worden wären. 
Indessen habe ich schon (1. Abhdl. III. §. 1. S. 70) nachgewiesen, 
dass sich diese Beschränkung des Begriffes genealogia nach dem 
Sprachgebrauche der l. Baiwar. nicht rechtfertigen lasse, indem 
dieses Wort nur schlechtweg Geburtsstand bedeute, ohne jegliche 
Bezugnahme auf adelige Herkunft. Anderseits aber wird dieses 
Vorrecht einer doppelten Freienkomposition hinlänglich als Kon- 
zession der Könige in obiger Gesetzesstelle gerechtfertigt. Ferner 
lässt sich weder aus dieser noch einer andern Stelle entnehmen, 
ob es ausser den dort genannten fünf Adelsgeschlechtern der 
huosi, drozza, fagana, hahilinga und anniona noch andere nicht 
durch ein doppeltes Wergeid ausgezeichnete Adelsfamilien in 
Baiern gegeben habe; denn die angeblichen Feringa (Roth, Zur 
Gesch. d. b. Volksr. 16) in einer Urkunde bei Mbk. I a 49 sind 
nur einer irrthümlichen Auffassung des Textes entsprungen und 
die viri qui vocantur Mochingara (Mbk. I b 127) scheinen eher ein 
gemeinfreies, in den verschiedenen Ortschaften Moching begütertes 
Geschlecht gewesen zu sein, da ihnen nirgend das Prädikat nobiles 
beigelegt wird. 

Die fünf Adelsgeschlechter der Baiwaren. 

Nur drei derselben sind in unsern ältesten Urkunden nach- 
zuweisen, obwohl sich Historiker wie Sprachforscher bemüht haben, 
durch etymologische, genealogische und topografische Studien 
einiges Licht in diese dunkle Sparte unserer ältesten Geschichte 
zu bringen, wobei es freilich nicht an reichlichen Hypothesen 
namentlich über die Epigonen dieser alten Geschlechter und an 
Konjekturen über den Zusammenhang derselben mit den historisch 
konstatirten Grafengeschlechtern des frühern Mittelalters fehlt. 

Die Huosier erscheinen in zwei Freisinger Urkunden bei 
Schlichtung von Familienstreitigkeiten in grosser Anzahl. Bald 
nach Tassilo's III. Ausgang erhob sich ein Streit zwischen Hiltiport 
und Egilolf einerseits und dem Priester Ejo und seinen Brüdern 
Isangrim und Erchanpercht anderseits über den Besitz der Mar- 
tinskirche zu Awigozeshusir (Haushausen). Es versammelten sich 
die Huosier zur Familientheidigung und da diese nicht gelang, 
so riethen Oadalker, Reginhart und Nibulunc, nach dem Zusam- 
menhang die Familienhäupter, die Sache an den Bischof von 
Freising zu bringen, welcher die Appellation an die Sendboten 



Die fünf Adelsgeschlechter der Baiwaren. 189 

des Königs Karl vorschlug, durch welche sie auf dem Placitum 
auf dem Wartperg bei Lorch entschieden wurde (Mbk. I b 129). 
Im Jahre 849 wollte der adelige Priester Erchanfrid eine Schen- 
kung seines Erbgutes zu Munninpah und Reode (Singenbach und 
Ried) an das Stift zu Freising rückgängig machen; aber der 
Bischof berief einen Tag nach Tannern, wo die meisten der Huo- 
sier und sehr viele andere Edelherren zusammenkamen und Er- 
chanfrid zur Anerkennung seiner Schenkung genöthigt wurde 
(Mbk. I b 661). Der Adelige Paldrich, welcher im Heerbann König 
Ludwigs 843 an Bischof Erchanbert von Freising im Lager vor 
Verdun seine Güter zu Tannern , Hilgertshausen , Klenau und 
Singenbach verkaufte, war zweifelsohne ein Huosier (Mbk. I b 629), 
sowie der Graf Adalperht, welcher sein Besitzthum zu Land- 
perhtesrode in confinio Hosiorum um 850 gegen freisingisches Gut 
vertauschte. Da nun die oben als Alode der Familie der Huosi 
genannten Besitzungen zwischen Lech und Isar in den Thalgrün- 
den der Amper, Um, Glon und Paar, also im alten Hausengau, 
in pago huosi, huoson, liegen, so hat man wohl nicht mit Unrecht 
geschlossen, dass dieser Gauname, welcher bis zum XII. Jahr- 
hundert in Uebung blieb, nebst dem alten Burgstall Hausen ob 
Polling von der Adelsfamilie der Huosi seinen Namen empfangen 
habe. Der Zusammenhang der nach dieser Zeit in diesen Ge- 
genden nördlich auftretenden Grafen von Dachau und Scheiern, 
sowie der Grafen von Andechs und Diessen im Süden des Hau- 
sengaues, mit dem alten Fürstengeschlechte der Hosier, so ver- 
lockend eine solche genealogisch - topografische Studie auch sein 
mag, beruht auf allzu problematischer Grundlage, um ihr ge- 
schichtlichen Werth beizulegen. Verlässiger ist dagegen die An- 
nahme, dass das Edelgeschlecht der Herren von Hausen, welches 
seit dem XL Jahrhundert sehr häufig in den Urkunden nachbar- 
licher Klöster genannt wird, aus Nebenlinien des Fürstenstammes 
entsprungen sei; denn es finden sich, wie Merkel (Ztsch. f. Rgesch. 
I. 264) bemerkt, unter denselben nicht nur Ritterbürtige , son- 
dern, da in Kaiser-Urkunden der niedere Adel nicht zu zeichnen 
pflegte, entschieden auch Reichsfreie, deren Ministerialitätsverhält- 
niss nach der Uebung jener Zeit um so weniger überraschen 
kann, als es die ersten Reichsfürsten nicht unter ihrer Würde 
hielten, um Güter, namentlich bei geistlichen Stiftern, zu Lehen 
zu gehen. 

Die Drozza, auch Draozza, können urkundlich erst im XII. 
und XIII. Jahrhundert nachgewiesen werden, da die östreichischen 
Dokumente aus älterer Zeit in den Verherrungen der Magyarenzeit 
grösstenteils zu Grunde gingen. Die Familie führte den Namen 
der Starken, von ihröttr = Stärke, und werden ihre Mitglieder 



190 II. Die ersten Agilnlfinger. 

eigentlich nur gelegentlich als Zeugen genannt. So Rudolfus de 
Droze im Mölker Todtenbuch (P. sc. I. 310); Rongerus jun. de 
Droze nebst drei Brüdern im Kl. Neubg. Schenkungsbuch n. 448 ; 
ein Herrandus de Droze (1156—1172), welcher unter hochadeligen 
Zeugen eine Falkensteinische Urkunde unterzeichnet (M. b. VII. 
479); ein Wernherus de Droze (1170) in einem Passauer Schen- 
kungsbuch von S. Nikol, n. 294; ein Adalbero de Drozendorf 
(1188) (ürkb. ob d. Ens II. 277); ein Albertus de Drowze (1214) 
in Passauer Urkunden (M. b. XXXI. 487); ein Pott von Drozz 
(1225) in einer Niederaltaicher Urkunde (M. b. XI. 262). Wenn 
es beim Mangel anderer Behelfe gestattet sein muss, aus der 
Ortslage der Urkunden auf die Nachbarschaft der in denselben 
angeführten Zeugen und Orte Schlüsse zu ziehen, so entnehmen 
wir aus obigen Vergabungen mit ziemlicher Wahrscheinlichkeit, 
dass die Hausalode der Familie Drozza am nördlichen Ufer der 
Donau bis hinab in die Ostmark gelegen haben müssen, wo in 
Niederbaiern Trosendorf und Trossau, in Oestreich Schloss Tross 
zwischen dem Kamp und Göllerbach und Drosendorf unter der 
Ens noch an den Namen des Geschlechtes erinnern. Dass von 
ihnen die Lambachsche Fürsten- und Grafenfamilie in Oestreich 
abstamme, muthmasst Lang ohne historische Begründung. 

Das Geschlecht der Fagana — der Freudigen, von fagan, 
goth. faginon — wird urkundlich im Jahre 750 bestätigt, wo der 
dritte Bischof von Freising die Schwaige Erichinga, oberhalb der 
Bischofsstadt, wo sich die Marken der Agilolfinga und P'agana 
gränzten, in Besitz nahm und die Abtretung der betreffenden 
Weidegründe Seitens der beiden betheiligten Familien bewirkte, 
fines utrorumque geneälogiarum sine fraude ditionibus beatae prae- 
dictae genetricis Mariae consistere in perpetuum firma permaneat . . . 
Mbk. I a 49. — Als Glieder der Familie Fagana werden hiebei ge- 
nannt : Ragino, Anulo, Wetti und Wurmhart. Das hier angeführte 
Feringas ist, wie schon oben erwähnt wurde, nicht ein anderes 
Adelsgeschlecht, sondern der unterhalb München gelegene Ort 
Vering, auf welches Herzog Tassilo nebst seinen Geschlechts- 
genossen, also den Agilulfingen Alfrid und seinen Brüdern und 
Miterben verzichtete und ebenso wenig kann unter den beiden 
Genealogien die Dynastie der Schyren verstanden werden (Husch- 
berg, Scheyern -Wittelsb. 60), weil als Geber nur Glieder der 
Agilulfinger und Fagana auftreten. Die genannten Wetti und 
Wurmhart, zwei alliterirende Namen, scheinen Brüder und Söhne 
des Anulo gewesen zu sein und treten noch in späteren Schen- 
kungen zu Freising auf. So im Jahre 758 Wetti, wo er sich den 
Sohn Anulo's nennt und sein Besitzthum zu Ruedlfing unterhalb 
Freising vergibt (Mbk. P 8). Wurmhart im Jahre 768, wo er ein 



Die fünf Adelsgeschlechter der Baiwaren. 191 

Drittel seines Besitzthums der Marienkirche in Rot schenkt 
(Mbk. I b 18), was er zwei Jahre später bestätigt. Dagegen gehört 
wohl kaum hieher der Anulo, welcher 772 eine Schenkung zu 
Kienberg macht, denn sein Sohn heisst Oadalker (Mbk. I a 75) ; 
eher noch Wettinus , welcher (Mbk. I b 74) als früherer Besitzer 
zu Ehing angeführt wird. Auch den zu Truhthering bei München 
begüterten Hiltiprand kann ich nicht mit Huschberg (Scheyern- 
Wittelsb. 56) für einen Fagen ansehen ; denn er nennt sich selbst 
einen Vetter des Herzogs Tassilo (Mbk. I b 27) und gehört somit 
unter die Geschlechtsgenossen des oben genannten Alfrid. Hieraus 
ergibt sich also, dass sich die Marken der Faganischen und Agi- 
lulfingischen Alode bei Erching schieden und dass jene gegen 
Norden in das Isar-, Vils- und Rotthal reichten, während die 
letztern sich gegen Süden ausbreiteten. Das hindert jedoch kei- 
neswegs, dass der alte Ort Vagn an der Mangfall, welcher schon 
in der Mitte des X. Jahrhunderts in einem Tauschvertrage des 
Dienstmannes Otmar mit dem Freisinger Bischof Lantbert als 
Fagana vorkommt (Mbk. I b 1080), mit dem Adelsgeschlechte in 
Verbindung steht, wenn auch hier ebenso wenig wie oben bei 
Hausen hiemit behauptet werden soll, dass die Adelsgeschlechter 
von diesen Schlössern und Burgställen ihren Ausgang genommen 
hätten. Denn bis in das XIV. Jahrhundert lassen sich die nobiles 
viri de Vagene in den Urkunden verfolgen, wo sie vor den Mini- 
sterialen zeichnen und sonach zu dem alten reichsfreien Adel 
gezählt wurden, was immerhin auf einen verwandtschaftlichen 
Zusammenhang mit dem ursprünglichen Fürstengeschlecht der 
Fagana zurückweist. Wenn wir uns übrigens unter den baierischen 
Adelsgeschlechtern des Mittelalters um Nachkommen der Fagana 
umsehen, wofür man muthmasslich die Dynasten von Ebersburg 
und Wasserburg annahm, so soll hier bemerkt werden, dass 
hierauf die Grafen von Neuburg und Falkenstein jedenfalls einen 
gerechteren Anspruch haben; denn fürs Erste waren sie mit den 
Edlen von Vagen in verwandtschaftlichen Beziehungen, so dass 
sie dieselben bei allen wichtigen Familienverhandlungen beizogen, 
und ferner bezeugt Graf Sigiboto im Jahre 1180 im Falkenstei- 
nischen Salbuche, dass sein und seiner Familie Stammgut, welches 
er sein praedium Mbertatis , sein Hantgemalchen nennt, in einem 
Edelmannssitz zu Geiselbach bei Taufkirchen in der alten Graf- 
schaft Moesfurten bestand (M. b. VII. 434), also in jener Gegend 
lag, wo wir im obern Vilsthale die Alode der Faganischen Adels- 
familie nachgewiesen haben. Wir entnehmen hieraus, dass sich 
Zweige des alten Geschlechtes nach dem Süden gezogen und dort 
einen neuen Aufschwung genommen haben mussten. 



192 II. Die ersten Agilulfinger. 

Das Adelsgeschlecht der Hahilinga hat gar keine Spuren 
hinterlassen, wenn man nicht den Ortsnamen Hahalinga in pago 
Tonahgeuui (P. thes. I. 3. 249) hieher ziehen will, der übrigens 
ganz vereinzelt steht. Grimm (H. Z. VI. 11) leitet von goth. haihs 
= einäugig, cocles, ein ahd. heh, hehil, ab, wobei der Name Ha- 
hilinc, Hahili einschlüge. Hienach hätten die Hahilinger Anspruch 
auf die Abstammung von Wodan, dem Einäugigen. Anderwärts 
bemerkt Grimm (D. S. G. 510), dass der Name dieses Geschlechtes 
an die Hegelinge des Gudrunliedes erinnere. Westlich von Salz- 
burg senkt sich vom Staufen ein breiter Rücken als Vorberg 
gegen die Salach herab, welcher im VIII. Jahrhundert den Namen 
Hegilo trägt und von einem zahlreichen Adelsgeschlechte in meh- 
reren Burgen und Sedelhöfen bewohnt ist, dessen Glieder ihre 
Güter in Piding und Hegilin freigebig an das Stift St. Peter in 
Salzburg verschenkten. So die viri nobiles Gotscalc, Irmhart, 
Waninch, Adalfrit, Ekko, Adalhart, die nobiles foeminae Gutlint und 
Engeldrut. Das Schloss (castellum) Engilbolts zu Egilin verkaufte 
Bischof Virgil bereits an Swiker von Laufen (J. 37. 41 und 42). 
Diese Güter sind in späterer Zeit Objekte mannigfacher Tausch- 
handlungen (J. 127. 155. 156. 230). Aber auch bei Aibling liegt 
ein Hegilingas, welches schon im VIII. Jahrhundert eine Pfarr- 
kirche besass, welche Herzog Tassilo III. an die Abtei Herrn- 
chiemsee vergab (Mbk. I b 120). In dem benachbarten Mahsmin- 
reini (Maxirain) sass ein in der Umgegend reich begütertes Edel- 
geschlecht, aus welchem bereits zu Anfang des IX. Jahrhunderts 
Podalunc und seine Söhne Reginolf und Reginhart bedeutende 
Güterschenkungen von ihrem Besitzthume zu Mahsminreini und 
Hegelingas an das Domstift zu Freising machen (Mbk. I b 296. 
418. 521). Hienach darf als ziemlich gewiss angesehen werden, 
dass sich die Hahilinge im Südosten Baiwariens vor dem Gebirge 
niedergesetzt hatten, wo auch noch ein Hegelsberg (j. Heigels- 
berg) und Hegelwerth, sowie ein Hegling bei Amberg an ihren 
Namen erinnert, und dass die spätem Reichsgrafen von Maxi- 
rain, welche im vorigen Jahrhundert ausstarben, von dieser Fa- 
milie abstammten. Aber neben diesen hatte sich auch zu Hegling 
eine adelige Ministerialen -Familie erhalten, deren Glieder von 
Hegelingen, aber auch von Egilingen sich unterzeichnen, in baie- 
rischen Urkunden sehr häufig vorkommen, bisweilen unmittelbar 
nach dem hohen Adel genannt und somit als reichsfrei anerkannt 
werden. Später setzten sie sich im nahen Kirchdorf unterm 
Haunpoltj ihr Edelmannssitz und Sedelhof zu Hegling kam an 
die Schweikharte und von diesen an die Auer zu Pullach. Sie 
dürfen somit als eine Nebenlinie des alten Geschlechtes, gleich 
den Herren von Hausen und den Vagenern angesehen werden. 



Die fünf Adelsgeschlechter der Bai waren. 193 

Da nun in Hegling auch die Grafen von Scheiern begütert 
zu sein scheinen — wie die Scheierische Gräfin Haziga um 1077 
das von ihr gegründete Kloster Margarethenzell mit einem Hofe 
in Hegelingas und Zehnten in Willingan ausstattete und die Her- 
zoge Rudolf und Ludwig 300 Jahre später Zehnten und Güter 
aus Hegeling nach Fürstenfeld vergaben (Oberb. Arch. I. 162, 
VI. 326. 327) — so hat man sich berechtigt geglaubt, die spä- 
tem Grafen von Scheiern von den Hahilingen abstammen zu 
lassen. Huschberg (Scheyern -Wittelsb. 59) behauptet, übrigens 
ohne weitere historische Belege, dass das oben im Donaugau ge- 
nannte Hahalinga der älteste Wohnsitz des Geschlechtes der 
Schiren seit seiner Einwandrung gewesen zu sein scheine, welche 
übrigens schon frühzeitig ihren ersten Sitz verlassen und die Orte 
und Burgen Skiri bezogen haben mögen, um so bald nach ihnen 
benannt zu werden. Die Skiren hätten sich gleich anfangs in der 
Gegend von Regensburg niedergelassen und seien dann gegen 
Norden vorgedrungen, wo die Orte Scierstat (Stadt am Hof), 
Schirndorf, Schirnbrunn u. s. w. an sie erinnerten ; aber auch süd- 
lich der Donau fanden sich die Orte Skirelinga, Sciri, Skira, Skir 
bei Abensberg und Mangolding und Scirun (Scheiern) als ihre 
Niederlassungen. Wie lose diese Hypothesen zusammenhängen, 
sieht man aus dem „scheinen und mögen", mit dem sie vorgetra- 
gen werden, ganz abgesehen von der Un Wahrscheinlichkeit , dass 
ein skirisches Geschlecht erst einen baiwarischen Ortsnamen an- 
genommen habe, um denselben später mit dem Volksnamen wieder 
zu vertauschen. Schon Grimm (D. S. G. 467) findet es ganz glaub- 
lich, dass skirische Geschlechter aus Pannonien und Norikum 
nach Baiern versprengt wurden. Es müsste diese Thatsache nur 
aus den Ereignissen begreiflich gemacht werden, was übrigens 
nicht schwer fällt, wenn man bedenkt, dass die Skiren nach der 
Vertilgungsschlacht an der Bollia aufhörten, ein Volk zu sein 
und sich ihre Ueberreste ohne Zweifel an die verbündeten Kar- 
patensueven, die spätem Bai waren, anschlössen (1. Abhdl. IL §. 6. 
S. 61). Die Fürsten dieser Skiren hiessen Edica und Wulf (Jörn. 54) 
und Edico wird der Vater Odoakars genannt, wie dessen Bruder 
Aonulf hiess (Eugipp 39). Dieser Aonulf aber entfloh nach einem 
verunglückten Aufstandsversuch wider Theoderich, nach der Nie- 
derlage und dem Tode seines Bruders trans confinia Danubii 
(1. Abhdl. HI. §. 1. S. 70). Es liesse sich auch hieraus das Vor- 
kommen skirischer Geschlechter in Baiern und namentlich in der 
Donaugegend erklärlich finden. Auffallend ist es jedenfalls, dass 
in der altbaierischen Heldensage die Namen Eticho und Wulf 
oder Weif eine so grosse Rolle spielen. Der freiheitstolze Eticho 
zieht sich als sagenhafter Held mit 12 Mannen im IX. Jahr- 
Ci uitüiuann, Aelteste Geschichte der Baiern. 13 



194 n. Die ersten Agilulfinger. 

hundert in den Scherenzer Wald, den nernus Scyrorum, zurück 
und verschwindet dort ira Etichothal — Ettal — gleich den alten 
Göttern und verwunschenen Helden des Volkes. Sehr gut hat 
G"rimm (D. S. G. 468) gezeigt, wie die Namen Edica, Wulf, 
Odovacar und Thela alle den Begriff Hund enthalten und sich 
an einen den Schwaben, Baiern und Hessen gemeinsamen Ur- 
mythus anlehnen, der vielleicht von einem blindgebornen Helden 
sang, welcher sich später sehend — catulus, hwelf — um so ge- 
waltiger entfaltete. Auch ist helblindi in der Edda eines Wolfes 
und Odhins Name. Wenn nun auch der Name der Grafen von 
Scheiern, der später nach der Burg Vitlenspah genannten Fürsten, 
nicht gerade mit unbedingter Notwendigkeit von den Ansied- 
lungen der skirischen Volksreste abgeleitet werden muss — denn 
man kann ihn auch und zugleich mit diesem Volksnamen aus 
dem gothischen slceirs = clarus erklären — so ergibt sich aus 
vorstehendem Nachweis, dass das Vorkommen skirischer Fürsten- 
geschlechter in Baiwarien nicht nur nichts Befremdendes an sich 
habe, sondern vielmehr durch die Geschicke der Skiren nach der 
Schlacht an der Eipel und nach Odoakars Untergang insbesondere 
bestätigt werde. Nur müssen wir alsdann gestehen, dass wir 
durchaus keine Anhaltspunkte besitzen , welche uns in Stand 
setzen, diese später so berühmte und für Baiern hochwichtige 
Familie mit irgend einem der alten Adelsgeschlechter in ein halt- 
bares Abstammungsverhältniss zu bringen. Denn der Umweg von 
dem helblindi und den skirischen Weifen auf den goth. haihs und 
ahd. hehilo und durch diesen auf die am Gebirge begüterten 
Hachilinge und Schyren, dürfte doch etwas zu weit erscheinen. 
Indessen finden wir auch das Fürstengeschlecht der Weifen, die 
doch schon im IX. Jahrhundert als die nöbilissima stirps Baioa- 
riorum und zwar mit dem Herzogstitel aufgeführt werden (Thegan. 
v. Lud. c. 2G), nicht unter den von dem Frankenkönige mit Ver- 
dopplung des Freienwergeldes begnadigten Adelsgeschlechtern, 
obwohl sie unzweifelhaft schon zu Ende des VI. Jahrhunderts 
sich in den Gauen der alten Likater niedergelassen hatten, wenn 
ich auch nicht mit Mederer (Beitr. 50) Guelf und Weif von Agi- 
lulf ableiten und dadurch die Weifen zu einer Seitenlinie der 
Agilulfinger machen kann. 

Wenn wir bei den frühern Adelsgeschlechtern, wenn auch 
nur dürftige Spuren und selbst von Seitenlinien in spätem Jahr- 
hunderten herrührende Andeutungen benutzen konnten, so ver- 
lassen uns bei den Anniona alle Anhaltspunkte. Die Ortsnamen 
Anning bei Vilshofen, bei Bogen, bei Traunstein in Baiern, oder 
Aining bei Kelheim, bei Laufen hieher zu ziehen, geht kaum an 
und würde auch wenig fördern. Dagegen hat Huschberg (Scheyern- 



§. 4. Herzog Tassilo I. 195 

Wittelsb. 58) die im XII. bis XIV. Jahrhundert in Südtirol häufig 
genannte Familie der Enna hieher gezogen, um die Behauptung 
zu unterstützen, dass das Geschlecht der Anniona sich jenseits 
des Brenners niedergelassen habe, wo zwischen Botzen und Trient 
noch heutzutage die Trümmer der Burg Enne ins Thal derEtsch 
herableuchten. Aber mit der vallis Anannia, Annonia, Enniana 
(Hormayr I. 177 und 249) würden wir allzuweit gegen Süden ge- 
drängt werden ; denn die Burg Enna liegt im Tridentinischen, bis 
wohin sich die Marken der Baiwaren nie erstreckten. Also müssen 
wir hier ohne irgend welche weitere Ausbeute von dem ältesten 
Adel der Baiwaren Abschied nehmen. 



Ausser der den fünf genannten Adelsgeschlechtern von dem 
Frankenkönige genehmigten Wergeiderhöhung erscheint in der 
ersten Redaktion der l. Baiwar. noch eine weitere für die Glieder 
der herzoglichen Familie der Agilulfinger. Ich habe schon oben 
IL §. 1. S. 155 nachgewiesen, dass dieselbe nicht in einer Steigerung 
des baierischen Kompositionssystems ihren Grund haben könne, 
da sie nicht die Summe von 640 Sol. betrug, wie man zu er- 
warten berechtigt wäre, sondern nur 600 Sol., und uns deshalb 
zu der Schlussfolgerung veranlasst, in diesem in Baiern ausser- 
gewöhnlichen Wergeide nur die den Antrustionen des Franken- 
königs rechtlich zustehende Komposition nach salfränkischem 
Bussensystem anzuerkennen, woraus alsdann der weitere Schluss 
motivirt werden konnte, dass die Agilulfinger ein fränkisches Ge- 
schlecht sein müssten und somit auch nur in ihrer angebornen 
Schätzung nicht dadurch beeinträchtigt werden sollten, dass man 
sie den baiwarischen Adelsgeschlechtern gleichstellte. Ueberdies 
scheint der hier einschlägige T. III des Gesetzbuches mehrfach 
überarbeitet worden zu sein ; denn wenn man denselben mit dem 
vorstehenden Kapitelregister vergleicht, so ist es zweifellos, dass 
er ursprünglich nur von der Busse der Adelsgeschlechter han- 
delte und somit der ganze Satz vom Herzoge: äux vero . . . paren- 
tes ejus conponuntur sich als ein späterer Einschub charakterisirt, 
dessen Hinweglassung den eigentlichen Sinn des Titels in nichts 
beeinträchtigt. 

Ausdrücklich bestimmt aber dieser Titel, dass der Herzog 
wegen seiner fürstlichen Würde im Bussensysteme um ein Drittel 
höher als seine Geschlechtsgenossen angeschlagen werden soll. 
Zugleich entnehmen wir aber aus dem c. 2, dass selbst das Leben 
des Herzogs in ältester Zeit noch durch eine Kompositionssumme 
gesühnt werden konnte, nämlich mit 900 Sol. und nicht durch 

13* 



196 n. Die ersten Agilulfinger. 

Todesstrafe des Thäters — anima illius pro anitna ejus, wie das 
Kapitel einer spätem Redaktion besagt. Mag übrigens der Satz 
von der Vergütung des Herzogs, wie es sehr wahrscheinlich ist, auch 
erst durch die zweite Redaktion in unser Gesetzbuch gekommen 
sein, so rechtfertigt sich seine Aufnahme dadurch, dass er im 
Prinzip dem ältesten Bussmodus der Germanen entspricht, und 
selbst in diesem Falle keine Leib- und Lebensstrafe zuerkennt, 
wie dieses auch aus der Vergleichung der Titel XI. 2 und XXIV 
des Alamannenrechtes erhellt. 

So verlief Tassilo's Regierungszeit in das 15. oder 16. Jahr 
unter kriegerischen Ereignissen und Friedensgeschäften; denn er 
scheint das Jahr 611 nicht überlebt zu haben. Eine direkte An- 
gabe seines Todesjahres mangelt uns, wie bei dem seines Vaters 
Garibald, und wir müssen uns auch hier auf die Vergleichung 
mit andern in der Chronologie bereits feststehenden Thatsachen 
stützen, um mit Hilfe derselben Schlüsse zur Lösung unserer 
historischen Frage zu ziehen. Pagi, Hansitz, Ekard nehmen das 
Jahr 609 als die Zeit des Ablebens Herzog Tassilo's an, aber sie 
stützen diese Annahme auf die Angaben der Vita III. S. Hildulfi, 
nach welchen ein Herzog Garibald Zeitgenosse des Frankenkönigs 
Theudebert II. von Auster gewesen sei. (Dass hier irrthümlich 
der Vater der Theodelinde angegeben ist, thut nichts zur Sache.) 
Da nun Theudebert im Jahre 612 ermordet wurde, so schliessen 
obige Forscher, dass man Garibalds II. Regierungsantritt auf das 
Jahr 609 zu setzen habe, damit man ihn auch noch als zeit- 
genössischen Regenten mit dem Austrasier Theudebert IL in Ver- 
bindung bringen könne. Aber die eben angeführte Beiziehung 
eines baierischen Herzogs Garibald in die Vita Hildulfi ist erwie- 
senermassen nur ein Einschub, womit ein späterer Interpolator 
die Vita I. Hildulfi zu verbessern meinte und hat somit gar keine 
kritische Bedeutung. 

"Wir werden uns daher wieder zu Vergleichungen der Angaben 
des Paul diac. wenden müssen, welche allerdings nicht immer die 
wünschen swerthe Zuverlässigkeit ansprechen können. Nun gibt 
aber der langobardische Geschichtschreiber den Tod Herzog Tas- 
silo's um zwei Kapitel früher an, als den des Langobardenkönigs 
Agilulf (IV. 41 und 43). Da aber das letztere Ereigniss in das 
Jahr 615 fällt, so dürfen wir schliessen, dass auch Herzog Tas- 
silo I. dieses Jahr nicht mehr erlebte. Auch die Ermordung des 
Frankenkönigs Theudebert II. und des Herzogs Gundwald von 
Asti, welche beide im Jahre 612 stattfanden, erzählt derselbe 
Schriftsteller erst, nachdem er von Tassilo's Ableben Meldung 
gethan. Es ergibt sich also hieraus, dass dieses Ableben auch 
vor das Jahr 612 zu setzen sei. Hiemit stimmt überein, dass 



§. 5. Herzog Garibald II. 197 

Paul diac. den Friedensschluss des Langobardenkönigs Agilulf 
mit dem oströmischen Kaiser Heraklius und den Franken kurz 
nach der gelegentlichen Mittheilung vom Tode Herzog Tassilo's 
berichtet (IV. 42). Da nun die Zeit dieses Friedensschlusses auf 
das Jahr 611 festgestellt ist (Zierngibl, M. A. I. 73), so bleibt 
uns nach allen zu Gebote stehenden Hilfsquellen nur die Annahme 
übrig, dass Herzog Tassilo I. zwischen den Jahren 610 und 611 
gestorben sei. 

§. 5. Herzog Garibald II 

Sogleich nach seinem Regierungsantritte sehen wir auch 
Herzog Garibald in einen Krieg mit den Slaven verwickelt — his 
temporibus mortuo Tassilone, duce Baioariorum, filius ejus Gari- 
baldus in agunto a Slavis devictus est (Paul diac. IV. 41). Von 
welcher Seite die Feindseligkeiten begannen, ist aus der Mitthei- 
lung nicht zu entnehmen; da aber als Gegend der baierischen 
Niederlage Innichen an der Gränze zwischen dem baiwarischen 
Pusterthale und dem slavischen Drauthale) angegeben ist, so dürfte 
man wohl schliessen, dass der Einfall diesmal von den Slaven aus- 
gegangen sei, wenn ich auch hiedurch nicht mit Zierngibl (M. A. 
I. 80) behaupten will, dass Tassilo's Tod die Veranlassung zu 
dem slavischen Einfalle gegeben habe, indem durch diesen Todes- 
fall der etwa mit Herzog Tassilo aufgerichtete Friedensvertrag 
als gelöst erachtet worden sein möchte. Denn es ist uns von 
einem solchen Separatvertrage des baierischen Herzogs nichts 
bekannt, sondern wir entnehmen obiger Mittheilung nur, dass 
sein Sohn Garibald im ersten Angriff bei Innichen von den Slaven 
besiegt wurde, wobei es natürlich an einer Plünderung und Ver- 
heerung des gebirgigen Gränzlandes nicht fehlen konnte. Nach- 
dem sich aber die Baiwaren wieder verstärkt hatten, nahmen sie 
den siegreichen Slaven nicht nur die geraubte Beute wieder ab, 
sondern jagten sie auch über die Gränze. Ob sich an diesen 
Sieg der Baiwaren die Tributpflicht der Slaven knüpfte, deren 
der fränkische Gesandte vor Samo erwähnte (Hormayr I. 188), 
lässt sich ebenfalls nicht mit Bestimmtheit aussprechen; denn 
diese Verpflichtung konnte auch von älterem Datum sein. 

Der Raubzug der Avaren nach Italien hat für unsere Ge- 
schichte nur insofern einige Bedeutung, als bei demselben die 
vier keuschen Töchter des Herzogs Gisulf von Friaul in Gefan- 
genschaft abgeführt und verkauft wurden, deren Eine nach Paul 
diac. Erzählung einen Fürsten der Baiwaren soll geheirathet ha- 
ben. Der Zeitfolge nach kann als dieser Fürst, wenn nicht unter 
dem jprinceps überhaupt ein Agilulfinger zu verstehen ist, nur Gari- 



198 H- Die ersten Agilulfinger. 

bald II. gemeint sein, obwohl das Ereigniss vor seine Thron- 
besteigung gesetzt werden muss, weil es Paul diac. (IV. 38) auch 
drei Kapitel vor dem Tode des Herzogs Tassilo erwähnt. 

Indem wir uns um die Regierungsdauer Garibalds II. um- 
sehen, um die in diesen Zeitraum treffenden geschichtlichen That- 
sachen festzustellen, so müssen wir leider bekennen, dass uns 
hiefür alle und jegliche Anhaltspunkte abgehen, und wir nicht 
einmal, wie bei seinen Vorgängern, im Stande sind, uns auf sub- 
sidiäre Hilfsangaben berufen zu können. Diese Unsicherheit wird 
besonders dadurch vermehrt, dass das Zeitalter Ruperts und 
selbst Emmrams noch immer nicht mit Bestimmtheit festgesetzt 
werden konnte; denn wenn man auch den Ansichten jener Ge- 
schichtsforscher nicht mehr beipflichten kann, welche, wie Aventin 
und Welser, den Herzog Garibald nur sehr kurz regieren lassen, 
weil sie um das Jahr 616 einen Herzog Theodo ansetzen, zu 
welchem Rupert gekommen sei, so scheint uns anderseits der 
Beweisgrund jener Schriftsteller, welche Garibalds Herrschaft bis 
gegen das Jahr 640 andauern lassen wollen, wie Mederer, Ziern- 
gibl und Rudhart, nicht weniger problematisch, weil sie sich auf 
das Jahr 649 als das Jahr der Ankunft Emmrams stützen, wo 
bereits ein Herzog Theodo oder Dieto geherrscht haben soll. 
Nachdem aber, wie wir im nächsten Abschnitte sehen werden, 
dieses Jahr sich als unhaltbar erweist und die neuesten Forschun- 
gen Emmrams Zeitalter um ein halbes Jahrhundert herabzusetzen 
nöthigen, so fällt somit auch der Stützpunkt des obigen Kalküls, 
nämlich der auf 649 angesetzte Herzog Theodo I., und es hindert 
uns nichts, Garibalds II. Lebensdauer auch noch über das Jahr 
640 auszudehnen. Denn da wir nur aus einer Wahrscheinlichkeits- 
berechnung zu erschliessen vermögen, dass sein Vater Tassilo als 
ein Sechziger um 610 starb und ihn als waffen- und regierungs- 
fähigen Nachfolger hinterliess, so darf man das Geburtsjahr Ga- 
ribalds II. zwischen 580 und 590 suchen und eine bis zum Jahre 
650 bis 660 ausgedehnte Lebensdauer enthielte immer noch keine 
Widernatürlichkeit. 

Im 40. Jahre der Herrschaft Chlotars IL, des Sohnes der 
Fredegunde, der nach dem Tode seiner Vettern im Jahre 613 
das ganze Reich Chlodwigs wieder unter seinem Scepter vereinte, 
also um das Jahr 623 hatten die Bedrückungen der Hunawaren 
einen so unerträglichen Grad erreicht, dass sich ihre mit Slaven- 
weibern erzeugten Söhne empörten und ihre Tyrannen in wieder- 
holten glücklichen Kämpfen besiegten. Zu diesen Siegen verhalf 
ihnen insbesondere das Feldherrn- und Führertalent des fränki- 
schen Kaufmanns Samo, den seine Handelsgeschäfte zu den Wi- 
niden geführt hatten, wo er sich durch seine klugen Rathschläge 



§. 5. Herzog Garibald IL 199 

und ihre siegreichen Erfolge eine Krone und die 35jährige Herr- 
schaft über das erste Slavenreich in Europa erwarb. Leider ist 
die Lage dieses plötzlich erstandenen Reiches so in Zweifel ge- 
hüllt, dass sich die Geschichtsforscher nicht darüber vereinigen 
können; denn während Zeuss (D. 638) und sein unbedenklicher 
Nachfolger Büdinger (Oestr. Gesch. I. 76) das Uebergewicht von 
Samo's Macht wegen der häufigen Verheerungen Thüringens in 
der folgenden Zeit nach Böhmen verlegen, so sehen Andere, wie 
Rudhart 241, wohl mit grösserem Rechte in den Donauslaven 
oder Karantanen den Kern des neuen Slavenreiches, da dieselben 
als nächste Nachbarn der Hunawaren auch deren Angriffen von 
Pannonien aus am meisten ausgesetzt sein mussten. Diese Be- 
wegungen im Osten veranlassten wohl die Nachbarvölker der 
Avaren und Slaven im Jahre 628 zu der Bitte an König Dagobert, 
den Sohn Hlotars, und seine Minister, ut ille post tergum eorum 
iret feliciter et Avaros et Sclavos ceterasque gentium nationes sitae 
ditioni subjiciendum fiducialiter spondebat (Fred. 58). Dass bei 
einer solchen Bitte vor allen die Baiwaren interessirt sein muss- 
ten, lehrt ausser den bisherigen Kämpfen ein Blick auf die Karte 
und ich sehe keinen Grund, mit Gemeiner (G. 0. 38) hierunter 
Bulgaren sowie einige andere slavische und hunnische Gränzvölker 
zu verstehen. 

Auch hatte ein richtiges Gefühl die öffentliche Volksmeinung 
geleitet; denn der anfängliche Friede zwischen Dagoberts und 
Samo's Völkern zerbrach bereits im Jahre 630, und als die 
Austrasier wider die Slaven heranrückten, wurden sie in der drei- 
tägigen Schlacht bei Wogastiburg in die Flucht geworfen, nicht 
so fast durch die slavische Tapferkeit, als vielmehr durch den 
schlechten Eifer der Austrasier für Dagoberts Sache — dementia 
Austrasiorum dam se cernebant cum Dagoberte odium incurrisse et 
assidue expoliarentur — Fred. 68. Da die Franken in drei Armee- 
korps in Samo's Reich einrückten, und die Alamannen und Lan- 
gobarden den rechten Flügel, die Austrasier dagegen den Unken 
bildeten, so ergibt sich schon aus dieser Heereseintheilung , dass 
die Baiwaren das Centrum der ganzen Angriffsarmee einnahmen 
und als solches auch die Reserve für die Aktionen der beiden 
andern Korps bildeten; deshalb nahmen sie allerdings an dem 
siegreichen Vormarsche des rechten fränkischen Flügels keinen 
Antheil, wurden aber auch von den nachtheiligen Folgen der Nie- 
derlage des linken Flügels nicht getroffen, sondern deckten ihre 
Landesmarken, während die siegreichen Slaven plündernd und 
verheerend den flüchtigen Austrasiern durch Thüringen nach- 
setzten. 

Die Macht der Avaren, bisher so gefürchtet im oströmischen 



200 H« Die ersten Agilulfinger. 

Reiche, wie bei ihren westlichen Nachbarn, erlitt durch diesen 
siegreichen Aufstand der Slaven, der sich nicht blos auf die Ka- 
rantanen im Gebirge und Pannonien beschränkte (denn auch die 
Tschechen im südlichen Böhmen waren von den Avaren abgefallen 
und selbst Derwan, der Häuptling der Soraben, vordem dem 
Frankenkönige tributpflichtig, hatte sich nach diesem Siege dem 
Winidenherrscher Samo freiwillig unterworfen) eine mächtige Ein- 
busse. Dazu kamen innere Bewegungen und Unruhen, welche die 
einigende Macht des Chakans schwächten (Büdinger, Oestr. Gesch. 
I. 77) und selbst zum Ausbruche des Bürgerkrieges führten. Ein 
Streit zwischen den bisher verbundenen Avaren und Bulgaren 
über die Nachfolge im Reiche, welcher im Jahre 630 ausgebrochen 
war, gab die Veranlassung zu einem blutigen Zusammenstoss der 
Parteien in Pannonien, wobei die siegreichen Avaren 9000 Bul- 
garen mit ihren Weibern und Kindern über die westliche Gränze 
trieben. Die Vertriebenen aber wandten sich an König Dagobert 
um Aufnahme und Ländereien im Frankenlande. Anfänglich be- 
fahl Dagobert, die Flüchtlinge über Winterszeit in Baiwarien ein- 
zuquartieren ; aber bald entstand die Furcht, die fremden Gäste 
möchten durch Umtriebe die Ruhe und den Frieden des Reiches 
stören. Also berief man Vertrauensmänner aus Baiern — rex 
evocaiis JBajoariis hoc dedit in mandatis . , . Aimoin IV. 24 — 
und sandte sie mit dem Blutbefehle in die Heimat, dass in einer 
und derselben Nacht jeder Quartierträger seine bulgarischen 
Gastfreunde zu erschlagen habe — quod protinus a JBajoariis est 
impletum (Fred. 72). Nur 700 Männer, Weiber und Kinder ent- 
rannen mit ihrem Führer Alticeus dem schauervollen Blutbade, 
sei es durch Muth und Glück oder durch Barmherzigkeit ihrer 
Gastfreunde. Sie entkamen in die windische Mark, wo sie mehrere 
Jahre bei dem Wendenherzog Walluc Aufnahme fanden, bis sie 
von dem Langobardenkönige Grimwald in den Abruzzen ange- 
siedelt wurden (Paul diac. V. 29). 

Diese dunkle That, der einzige schwarze Fleck zum Glück, 
welcher die Geschichte unserer Vorvordern schändet, ist ein ebenso 
trauriger Beweis von der sklavischen Unterwürfigkeit derselben 
unter die barbarischen Befehle des fränkischen Oberkönigs, wie 
von der sittlichen Verwilderung, in welche das Volk während Jahr- 
hundert langer Kämpfe gerieth, dass es nicht einmal mehr die 
den Germanen heilige Gastfreundschaft achtete. Auch hatte die 
christliche Mission noch nicht das Werk der neuen Civilisation 
in Baiern begonnen; denn wenn auch die Familie Garibalds I. 
als eine christliche und im Gegensatze zu den arianischen Lan- 
gobarden als eine katholische angesehen werden muss, so übte 
dieses Verhältniss der Herzogsfamilie einen ganz unbedeutenden 



§. 5. Herzog Garibald II. 201 

Einfluss auf das an seinem angestammten Götterglauben und seinen 
uralten Religionsbräuchen hängende Volk, das einen Eingriff in 
die Freiheit seines Glaubens am wenigsten ertrug. Ja es ist sogar 
zweifelhaft, ob überhaupt Herzog Garibald II. noch ein Christ 
war, oder ob er nicht vielmehr zu dem heidnischen Götterkulte 
seiner Vorältern und seines Volkes wieder zurückgekehrt war; 
denn solche Rückfälle in das Heidenthum kamen unzweifelhaft 
vor, und dass seine Agilulfingischen Nachfolger im Herzogthume 
nicht mehr als Christen angesehen wurden, lehrt uns die Ge- 
schichte der christlichen Mission in Baiwarien. 

Zwar findet sich in den Lebensbeschreibungen der fränkischen 
Aebte Eustasius und Agilus aus dem VII. Jahrhundert der Name 
der Baiern, wenn auch in verderbter Form und sogar in Verbin- 
dung mit dem Bojernamen, was natürlich sogleich Veranlassung 
gab, die erträumte Abstammung von den Kelten durch einen 
augenscheinlichen Quellenbeweis zu erhärten. Indessen habe ich 
bereits früher (1. Abhdl.I. §. 2. S. 10) gezeigt, dass eine vorurteils- 
freie Auffassung und Zergliederung der betreffenden Stellen sehr 
wenig geeignet sei, eine solche voreilige Annahme im mindesten 
zu stützen. Die Versammlung von Bischöfen, welche Chlotar im 
33. Jahre seiner Herrschaft, also im Jahre 617, nach Boneil be- 
rief, um mit ihnen den religiösen Zustand der Völker seines 
Reiches zu berathen , dachte gar nicht an eine Heidenmission zu 
den Völkern im fernen Germanien, sondern bestimmte nur Männer 
qui vicinas gentes, falso errore deceptas ad gremium Sanctae mairis 
ectfesiae revocarent ... (v. Agili A. S. Aug. t. VI. 580) ut gentes quae 
vicinae erant, fidei pabulo älerentur (v. Eustasii A. S. Mart. t. III. 787). 
Also man ordnete nur Prediger zu den benachbarten Stämmen 
ab, um die Irrlehren zu bekämpfen. Dazu gehörten nun vor 
Allem die Warasken, welche am Doubs sassen und besonders den 
Glaubensansichten des Photinus und Bonosus anhingen. Nachdem 
nun die beiden Aebte Eustas und Agil ihr Bekehrungsgeschäft 
bei diesen beendet hatten, begaben sie sich nicht etwa zu den 
Baiern, wie man wiederholt gegen den ausdrücklichen Wortlaut 
der Vitae behauptet hat, sondern directo caUe ad Bcjas, d. h. also 
doch offenbar zu den Bojern, wozu nun die Berichterstatter den 
mittlerweile in dialektischer Verunstaltung nach Gallien gedrun- 
genen Namen des Baiernvolkes setzen. Nun haben sich die Er- 
klärer die fruchtlose Mühe gemacht, den Wohnort der Bojer zu 
erforschen, und den Weg von Luxovium, dem Ausgangspunkte 
der Mission, zu ihnen und wieder zurück zu studiren, während 
die Legendenerzählung gar keinen Reisebericht geben will, son- 
dern vielmehr die Gelegenheit der Missionsreise des Eustas und 
Agil nur benutzt, um Mirakelanekdoten dieser beiden Aebte an 



202 II. Die ersten Agilnlfinger. 

einander zu reihen. Die Nachkommen der alten Bojer, die bei 
den Aeduern Aufnahme gefunden hatten, kannte man aber noch 
im V. Jahrhundert sehr wohl in ihren alten Sitzen zwischen den 
Flüssen Loire und Allier in der nächsten Nachbarschaft derWa- 
rasken. Es kann also nicht überraschen, dass der Weg die Mis- 
sionäre von den Letztern zu jenen führte, und noch weniger 
kann es befremden, dass die Legendenschreiber den Bojern die 
Bemerkung beifügen, dass dieselben nunc Bavocarii, Bodoarii, 
JBoiarii dicuntur, da die wirklichen Baiern insbesondere im VII. 
Jahrhundert unter diesen Namen im Frankenreiche bekannt wur- 
den, wo König Dagobert die zweite Redaktion ihrer Gesetze ver- 
anstaltete. 

Also die Aebte Eustas und Agil, denen man bisher die erste 
Missionsreise nach Baiwarien zuschrieb, sind nicht in dieses Land 
gekommen, sondern sie wanderten zu den Warasken am Doubs, 
von diesen zu den Bojern an der Loire und von dort wieder in 
ihr Kloster — ad Luxovium remeare studcbat (V. Eust. A. S. Mart. 
III. 787). Dagegen erzählt derselbe Biograf Jonas von Bobio, 
dass Agrestinus der Erste war, welcher auf einer Reise nach 
Aquileja zu den Baiern kam. Qui cum ad Baioaricos tendens ve- 
niret ibi paulkdum moratus est et nulluni fructum exercens velut 
alta platanus garrula verborum folia tremulas quatit ad aures, dum 
fructuum copiam nescit (V. Eust. A. S. Mart. III. 788). Der unruhige 
Kopf, früher Notar König Theoderichs IL, begab sich nach dem 
durch den Dreikapitelstreit berüchtigt gewordenen Aquileja, wo 
seinem Talent für Intriguen sich allerdings ein weites Feld öff- 
nete, und unterwegs kam er nicht zu den Bojern (wie Büdinger 
S. XXIII. 378 angibt), noch zu den Bodoariern, wie Blumberger 
(Arch. für östr. Gesch. X. 360) schreibt, sondern ad Baioaricos, 
d. h. also zu den Baiwaren, die auf seinem Wege lagen, wo aber 
seine Geschwätzigkeit geringe, vielmehr keine Früchte erzielt habe, 
weshalb er sich auch nicht lange daselbst aufhielt. Ob aber der 
Bischof Amandus von Maestrich, welcher vor dem Zorne König 
Dagoberts flüchtig über die Donau setzte, um den Slaven — 
wahrscheinlich den Winiden im Reiche Samo's — das Christen- 
thum zu predigen, dabei, wie Büdinger (Oestr. Gesch. I. 82) 
muthmasst, durch Baiern gekommen sei, sind wir nicht anzuneh- 
men berechtigt, da uns seine Lebensgeschichte (A. S. Feb. t. VI 
848) hiefür gar keine Anhaltspunkte darbietet und der nothge- 
drungene Heidenbekehrer der gehofften, aber nicht erreichten 
Märtyrerpalme auch auf andern Wegen, z. B, im Norden durch 
Thüringen und Böhmen entgegen eilen konnte, bis ihn König 
Dagoberts Boten wieder versöhnend zur Taufe des Erbprinzen in 
die Königsstadt zurückriefen. 



§. 5. Herzog Garibald II. 203 

Wenn nach diesem kaum nennenswerthen Anfange einer 
christlichen Mission in Baiwarien im Zeiträume König Dagoberts 
noch durchaus nicht von einer christlichen Kirche und hierarchi- 
schen Einrichtungen in Baiern die Rede sein konnte, so leuchtet 
schon hieraus ein, dass die l. Baiwar., so wie sie uns vorliegt, 
nicht durch den rex gloriosissimus Dagob&rtus vollendet worden 
sei, wie dieses der Prolog der austrasischen Gesetzbücher emfa- 
tisch behauptet, obwohl man deshalb nicht gerade mit dem überall 
Verdacht schnuppernden Gfrörer in dieser Behauptung eine ab- 
sichtliche Täuschung zu suchen gezwungen ist. Im Gegentheil ist 
der Prolog vielleicht um 100 Jahre jünger und wiederholt über- 
arbeitet, so dass also nur die Legislationsgeschichte der Austra- 
sier: Theodoricus rex — renovavit der Dagobertischen Periode 
angehört, während die Einschaltungen aus Isidor die dem VIII. 
Jahrhundert eigenthümlichen Formen und Barbarismen an sich 
tragen (R. V. 10), also unzweifelhaft erst später von kundiger 
Hand eingefügt worden sein können. Da nämlich der Prolog die 
legislatorischen Verdienste der Merowinger überhaupt zusammen- 
fasst, so dürfen wir bei der Abschätzung seiner Angaben nicht 
allzu ängstlich sein; denn die Bedeutung, welche Theoderich für 
die Ostfranken und vielleicht selbst für die Alamannen hatte, 
brauchte er als Gesetzgeber für die Baiwaren durchaus nicht zu 
haben, und wenn wir Childebert als Veranstalter der Sammlung 
baiwarischer Gewohnheitsrechte anerkennen , so folgt daraus 
durchaus nicht, dass er irgend welchen Werth für den Pactus 
Älamann. gehabt habe. Da übrigens der Prolog von einer Kom- 
mission Nachricht gibt, welche König Dagobert zur Prüfung und 
Verbesserung des wohl erst vor Kurzem schriftlich redigirten 
baierischen Gewohnheitsrechtes niedergesetzt habe und die aus den 
erlauchtesten und höchst gestellten Staatsmännern des Franken- 
königs bestanden habe, welche auch sonst an Dagoberts Hof als 
Würden- und Geschäftsträger nachgewiesen sind, so unterliegt es 
keinem Zweifel, dass hiedurch eine zweite Redaktion der ersten 
Aufzeichnung der l Baiwar. angedeutet werde, welche zu Dago- 
berts Zeit statthatte. 

Diese zweite Redaktion charakterisirt sich als eine Ueber- 
arbeitung einheimischer Weisthümer unter Zugrundelegung der 
bald nachher aufgehobenen Antiqua Beccaredi also des alten 
Westgothenrechtes, wie es bis in die Hälfte des VII. Jahrhunderts 
gedauert hat — ein Geschäftsverfahren, wie es sich von den aus- 
ländischen Kommissionsmitgliedern, dem burgundischen Hausmeier 
Claudius, einem Römer, dem fränkischen Staatsreferendar Cha- 
doind und zwei fränkischen Bischöfen erwarten Hess. Wenn Roth 
(Entstehung der l. Baiwar. 38. 48. 50) die Ansicht vertheidigt, 



204 IT. Die ersten AgiTulfinger. 

dass die Einschübe aus dem Westgothenrechte nicht zu verschie- 
denen Zeiten, also allmählig, sondern auf einmal in das Baiwaren- 
recht gemacht worden sein müssen, so hat er hierin vollkommen 
Recht; denn wären die Parallelstellen aus der Antiqua allmählig 
in die 1. Baiwar. gemacht worden, so würden sie auch gleich- 
massig über das ganze Gesetzbuch verbreitet sein und nicht blos 
einzelne Titel desselben betreffen. Dagegen kann ich dem Ver- 
fasser darin nicht beipflichten, wenn er annimmt, dass diese Ein- 
schübe ohne fremde Einwirkung durch baiwarische judices statt- 
gefunden haben, und sich zum Beweise dafür darauf beruft, dass 
zur Erklärung der Malbergischen Glossen die erste Person , dici- 
mus, gebraucht würde ; denn einheimische Richter wären bei dieser 
Redaktion wohl so wenig als bei der ersten Aufzeichnung des 
Gewohnheitsrechtes auf den Einfall gekommen, dasselbe durch 
Beiziehung fremder Normen zu erweitern, während ein solches 
Verfahren bei ausländischen gelehrten Juristen nicht überraschen 
kann, wenn sie das in jener Zeit hochangesehene Westgothenrecht 
ihrer Revisionsarbeit zu Grunde legten. Uebrigens ist auf die 
Ausdrucksweise dicimus, vocant, vocatur, dicunt u. s. w. um so we- 
niger entscheidendes Gewicht zu legen, als gerade im Titel X, 
welcher entschieden dieser zweiten Redaktion zugewiesen wird, 
vorwaltend die dritte Person in Uebung ist und anderwärts, wo 
die einheimische Entstehung ausser Zweifel ist, die erste Person 
nicht gebraucht wird, oder mit der dritten häufig und absichtslos 
wechselt. 

Indessen darf man nicht glauben, dass die hier einschlägigen 
Titel ohne weiteres aus der l. Visigothor. oder aus der Antiqua 
Reccar. herübergenommen sind. Im Gegentheile enthalten die 
Titel des baierischen Gesetzbuches, welche man wegen ihrer den 
westgothischen Normen entnommenen Kapitel zu dieser Redaktion 
zieht, nämlich Titel IX — XII, XV— XVIII, unstreitig viel ursprüng- 
lich baierisches Recht, welchem nur aus der in ihrer Vollendung 
schon abgeschlossenem Antiqua Bestimmungen eingefügt wurden, 
welche durch ihre nicht selten wörtliche Kopie den Beweis lie- 
fern, dass sie nur nach dem Gutdünken der Redaktoren eingesetzt 
wurden. So finden sich am Ende des Titels VIII, welcher von 
den Schädigungen der Weiber handelt, ein Par Kapitel über die 
Fruchtabtreibung, wovon eines wörtlich übereinstimmend mit dem 
Westgothenrechte, die leibeigene Thäterin zu 200 Geisseihieben, 
die freie dagegen zum Verluste der Freiheit verdammt. Hierauf 
folgt ein sehr komplizirter Kompositionsmodus, der sich bis in 
die siebente Generation des Thäters fortziehen sollte, aber ent- 
schieden ein späterer Zusatz ist, da er sich zur Begründung auf 



§. 5. Herzog Garibald IL 205 

die Auffassung christlicher Kirchenväter von der Beseelung des 
Ungebornen im Mutterleibe stützt. 

Der Titel IX handelt vom Diebstahl und ist dadurch aus- 
gezeichnet, dass der gestohlene Gegenstand seinem Werthe nach 
neunfach ersetzt werden musste. Geschah der Diebstahl in dem 
Herzogshofe, in einer Mühle oder Schmiede, wozu später auch 
noch die Kirche kam, also in der Heidenzeit gewiss auch den 
Tempel betraf, so wurde der Thäter 27fach gebüsst, da jene Ge- 
bäude öffentliche waren und nie geschlossen werden sollten. Es 
war genau vorgeschrieben , ob der Thäter den Reinigungseid mit 
6 oder 12 Eideshelfern zu leisten habe, oder ob er das Gottes- 
urtheil des gerichtlichen Zweikampfes ansprechen konnte. Einen 
auf handhafter That ertappten Dieb mochte man ohne gerichtliche 
Ansprache erschlagen, wie schon das Westgothenrecht gestattete. 
Gleichfalls wurde nach westgothischer Norm Derjenige, der einen 
fremden Leibeigenen zum Diebstahl oder einem Verbrechen ver- 
leitet, um die neunfache Werthsumme gebüsst, der Knecht aber 
erhielt 200 Geisseihiebe. Nächtliche Thierschädigung stand dem 
Diebstahle gleich, wahrscheinlich weil sie verübt wurde, um da- 
durch in Besitz des Aases zu kommen. Gestohlenes Gut zu hehlen, 
oder zu kaufen, war bei Strafe des kleinem Friedensgeldes von 
12 Sol. und Wiederersatz verboten — - Alles nach Westgothen- 
rechte. Die Heiligkeit des Eides scheint nicht sehr hoch ange- 
schlagen worden zu sein, da der Gesetzgeber den Baiwaren ins- 
besondere einschärft, dass man nicht leichtsinnig zum Eidschwure 
greifen soll, sondern nur in jenen Händeln, wo der Richter nach 
sorgfältiger Voruntersuchung keinen Beweis aufzubringen im Stande 
war — gleichfalls nach westgothischem Muster und Vorbild. 

Die Titel X und XI von den Brandschäden und dem Haus- 
friedensbruch enthalten nur einheimische Weisthümer wider die 
Beschädigung der Wohnungen, Zäune, Strassen, Brunnen und 
könnten eigentlich ganz wohl der ersten Aufzeichnung des Ge- 
wohnheitsrechtes beigezählt werden, während sie von den Juristen 
wahrscheinlich nur deshalb der zweiten Redaktion unterstellt 
werden, weil die sie umgebenden Titel IX und XII theilweise 
nach westgothischer Vorlage gearbeitet sind. Wir finden nun in 
diesen Kapiteln ausser dem ländlichen Wohnhause, dessen First- 
und Winkelsäulen und einzelne Balken taxirt werden, die Scheuer, 
den Schupfen, den Pfärch, ausserdem das Badehaus, den Backofen, 
die Küche, deren Schädigungen entsprechend gebüsst wurden. 
Wer einen Hofzaun einriss, zahlte 3 Sol.; wer einen Eschzaun, 
der die Saatfelder umhegt, niederriss, oder auch nur die oberste 
Flechtruthe desselben, die Ettergerte, durchbrach, wurde um 1 Sol. 
gestraft. Man unterschied den Königsweg, die Vicinalstrasse und 



206 II. Die ersten Agilulfinger. 

den Gangsteig, deren Sperre, sowie die Verunreinigung der Brun- 
nen mit einer Busse von 3 — 12 Sol. belegt war. In seinen vier 
Pfählen war der Baiware vollkommen freier Herr. Wer seinen Hof 
mit Gewalt betrat, zahlte 3 Sol. Busse, wer denselben auf einer 
Diebssuche ohne des Hausherrn Erlaubniss heimsuchte und das 
Seinige nicht fand, 6 Sol. Dagegen durfte der Hausherr die 
Durchsuchung des Hauses nach Diebsgut bei Strafe des grossen 
Friedensgeldes von 40 Sol. nicht hindern. Wer eine Diebsbeschul- 
digung nicht beweisen konnte, büsste als ob er gestohlen hätte. 
Anderseits aber wurde, wer die Ergreifung des Diebsgutes hin- 
derte, mit dem grossen Friedensgelde und vollständigem Ersatz 
bestraft — Rechtsnormen zwar erst durch die leges populäres 
Tassilo'sIII. sanktionirt, aber bestimmt von altem Datum. Der Titel 
XII bringt einige nach der Antiqua Beccar. gearbeitete Kapitel 
über die Markzeichen, welche in Erddämmen, Steinen oder Baum- 
zeichen bestanden. Bei Streitigkeiten über Grund und Boden ent- 
schied beim Mangel anderer Beweismittel der Gottesgerichts- 
kampf, zu welchem es aber nicht gestattet war, Lohnkämpfer zu 
nehmen. Wer auf bestrittenem Grunde baute, bewies sein Anrecht 
mittels des Hammerwurfes bis zum richterlichen Austrag des 
Streites. 

Titel XV und XVI enthalten mit den Worten der Antiqua 
Beccar. das Vertragsrecht, nämlich die Normen bei Hinterlegung 
und Leihen, Kauf und Tausch. Bios dem westgothischen Vorbilde 
zu Liebe ist hier gleich das Erbrecht der Wittwen und Kinder 
angeschlossen, wobei bereits Citate aus der Bibel auf eine spätere 
Zeit der Abfassung hinweisen. Was nach Titel XVI. 11 folgt, 
enthält keine Anklänge mehr an das Westgothenrecht und könnte 
man die Normen über die dem Kauf nothwendig folgende Bestä- 
tigung, über die Zeugen und Kämpfer, also auch Titel XVII und 
XVIII füglich als ursprünglich baiwarische Rechtssätze ansehen. 
Das Wichtigste unter den hier eingeschalteten processualen For- 
meln und Anordnungen ist das insbesondere dem baierischen 
Rechtsbrauch angehörende und deshalb eigenthümliche Bestätigen, 
wodurch der Verkäufer dem Käufer eidlich sein Besitzrecht an 
die zu Verkauf kommende Sache bestätigte und den Käufer durch 
Uebergabe eines symbolischen Pfandes gleichsam in den Besitz 
des überlassenen Gegenstandes einwies. Wenn daher ein verkaufter 
Grund von einem Dritten angesprochen wurde, so setzte der Ver- 
käufer vor Allem den Käufer in die Gewere, indem er von den 
vier Ecken des Ackers Erdschollen aufhob, oder Gras von Wiesen, 
oder Baumzweige vom Walde nahm und sie dem Käufer in feier- 
licher Weise mit den dazu vorgeschriebenen Worten übergab. 
Zu gleicher Zeit überreichte er mit der linken Hand Demjenigen, 



§. 5. Herzog Garibald IL 207 

der den Grund ansprach, ein Pfand zum Zeichen, dass er ihm zu 
Recht stehen würde ; denn solche Rechtsfälle waren immer kampf- 
bedürftige, d. h. sie wurden ursprünglich, wie auch nach dem 
Alamannenrecht, nur durch den Gottesgerichtskampf entschieden ; 
erst später wurde auch der Eidschwur mit 12 Eideshelfern ge- 
setzlich gestattet. Zeugen wurden nur von Demjenigen vorgeführt, 
welchem der Beweis durch Wissende zukam, oder durch richter- 
lichen Schiedspruch auferlegt worden war. Doch konnte die Ge- 
genpartei gewisse Zeugen verwerfen. Im Namen der Vorgeführten, 
denn sie wurden am Ohre gezogen, was der Rechtsbrauch der 
Baiwaren forderte, leistete Einer den vorgeschriebenen Zeugeneid, 
indem sich Alle wahrzeichnend an der Hand fassten. Wenn aber 
der Urtheilsspruch auf Zweikampf erkannte, dann war durch das 
Gesetz bestimmt, ob selber durch Lohnkämpfer ausgefochten 
werden durfte, oder ob die Parteien selbst zum Schwerte greifen 
mussten. Im erstem Falle lag den Parteien nicht die Wahl des 
Kämpfers ob; denn dieselben wurden durchs Loos vertheilt — 
cui deus fortiorem dederit (Tit. IX. 2). Der Lohnkämpfer, wenn er 
fiel, wurde nur mit 12 Sol. gebüsst, gleichviel welcher Standes- 
klasse er angehört habe; nur ein Leibeigener, der wider den 
Willen seines Herrn sich zum Lohnkampfe hergegeben hatte, 
musste mit seinem Wergeide, d. h. mit 20 Sol. gebüsst werden. 
Dies waren die Erweiterungen und Verbesserungen, welche 
die zweite Redaktion in das Baiwarenrecht brachte. 






HE. Geschichte der christlichen Mission in Baiwarien 

unter Herzog Theodo I. und seinen Söhnen: 

Theudebert, Grimwald, Theudebald und Tassilo II. 

Holtzmann ist meines Wissens der Einzige, welcher gelegent- 
lich (Kelten und Germanen 134) die Behauptung aufstellte, dass 
die Baiwaren wahrscheinlich schon als Christen in ihren gegen- 
wärtigen Wohnsitz eingewandert seien. Dieser durch keinen wei- 
tern Beweis motivirten Ansicht steht die übereinstimmende ge- 
genteilige Anschauung aller andern Forscher gegenüber, wonach 
die Baiern erst nach ihrer Uebersiedlung in das Süddonauland 
von fränkischen Missionären zum Christenthume bekehrt worden 
seien. Ueber den Zeitpunkt dieses Ereignisses erhob sich aber 
ein langjähriger Streit, der nicht aus den lautersten Motiven ent- 
sprang und auch nicht mit den redlichsten Mitteln durchgekämpft 
wurde. Wir dürfen zwar aus der frühern Nachbarschaft der Bai- 
waren im Karpatenlande mit Gothen und Langobarden, sowie 
aus der theilweisen Aufnahme von gothischen und kelto- roma- 
nischen Volksresten in ihren Staatsverein schliessen, dass den 
Baiern das Christenthum nicht unbekannt war. Wir wissen auch, 
dass ihre neue Herrscherfamilie als Nebenlinie der Merowinger 
der katholischen Religion angehört haben müsse. Eine Nachricht 
aus dem XI. Jahrhundert theilt ferner mit, dass Erhard, der 
erste Abt von Novientum (Eberheimsmünster im Elsass), zu Ende 
des VII. Jahrhunderts nach Regensburg gekommen sei — Bheno 
transvadato Regensborg civitatem, suam videlicet sedem subiit (Ma- 
billon, Ann. Bened. I. 458), wahrscheinlich als Wanderbischof; 
denn von einem längern Verweilen desselben in Baiern wissen 
unsere Urkunden nichts. Ein Par Schenkungsurkunden von Passau 
nennen vor der Zeit des ersten Bischofs Vivilo einen Erchanfrid 
und Otgar als vocati episcoj>i t welche ohne festen Sitz im Spren- 
gel des ehemaligen Bisthums von Lorch herumwanderten, also 
gleichfalls zu Ende des VII. Jahrhunderts und denen anteriores 



§. 1. Die Rupertusfrage. 209 

episcopi vorausgegangen sein sollen (M. b. XXVIIP 38. 44. 78). 
Selbst die Missionsreise des Sektirers Agrestinus durch Baiern 
wird als erfolglos geschildert. Erst mit Bischof Rupert von Worms, 
der unter einem fränkischen Könige Childebert lebte, scheint die 
christliche Mission in Baiwarien ihren nachhaltigen Anfang ge- 
nommen zu haben, wesshalb ihm seine Nachfolger zu Salzburg 
und mit ihnen die baierischen Geschichtschreiber das Apostolat 
der Baiern vindicirten, Hiegegen suchte Probst Arnold vom Kloster 
Emmeran glaublich zu machen, dass der Schutzheilige seines 
Klosters schon in der Mitte des VII. Jahrhunderts in Baiern 
während drei Jahren seine Missionsthätigkeit entfaltet habe und 
die Emmeraner Mönche producirten im XIII. Jahrhundert seinen 
Grabstein, welcher 652 als sein Todesjahr angab. Hinwieder ant- 
worteten die Mönche von St. Peter zu Salzburg mit einer Be- 
rechnung, wonach Rupert unter Childebert II. nach Baiern ge- 
kommen und im Jahre 623 daselbst gestorben sei. Zum Beweise 
hiefür beriefen sie sich freilich etwas spät, nämlich im XVII. Jahr- 
hundert, auch ihrerseits auf einen bis dahin verborgenen Grab- 
stein. Und somit war der Altersvorrang Ruperts gerettet. 

§. 1. Die Rupertusfrage. 

Indessen blieb die Angelegenheit hiemit noch keineswegs für 
alle Zeit entschieden; denn die Angaben unserer ältesten Chro- 
niken und Annalen über das Zeitalter Ruperts sind so verschieden 
und einander widersprechend, dass sie die Kritik von selbst her- 
ausfordern. Die Salzburger Annalen haben der Tradition gemäss: 
580 Budbertus damit und 628 Transitus S. Budberti sub Honorio 
papa. Das Chron. Salisb. : 609 hie expulsus b. Rudb. a Wormacia 
in Juvavio reeeptus pro episcopo. 623 hoc anno obiit S. B. . . Mit 
diesem Todesjahre stimmen Act. Garstense und Ann. Admuntens. 
Dagegen hat das Act. Mellic: 523 S. Rudb. Wormaciae damit, 
unde postea depulsus Bawariam petit et Theodonem duc. baptizavit. 
Daneben 617 Theodo III d. Bav. regnat quem eciam S. Budb. . . 
baptisavit. Das Actuarium Cremifan. bietet Folgendes: 524 
S. Budb. . . Theodonem duc. . . . baptizavit. 598 Erchanfrid . . . 
cujus tempore b. Budb. Wawariam venit. 615 .. . hujus tempore 
Juvavie conceditur habitare S. Buperto a prineipibus Francorum et 
wawariae. Das Chron. Osterhov. hat: a. d. 517 Theodo III. in 
Batispona . . . cum mültis müitibus . . . baptizatus a Budperto. 
Bernard. Nor. sagt: de ordine episc. laureacensium. 598 Erchen- 
fridus ep. sedet patavie . . . hijs temporibus S. Budwertus a Theo- 
done in babariam accessitur. 615 Vivilo rom. laureaci sedet . . . 
hujus tempore S. Budw. construxit eedesiam Juvavensem. Und in 

Quitzmann, Aelteste Geschichte der Baiern. 14 



210 DI. Geschichte der christlichen Mission in Baiwarien. 

der fundatoris geneälogia von Kremsmünster sagt derselbe Ver- 
fasser: Theodo III h. n. quem S. rupertus waptizavit a. d. 517. 

Der schroffe Widerspruch dieser Angaben konnte nicht ver- 
fehlen, die Kritik herauszufordern, die denn auch sogleich die 
schwache Seite der nur auf Autoritätsglauben begründeten Tra- 
dition schonungslos aufdeckte und zwar um so einschneidender, 
als die angezogenen Autoritäten, um 5 — 6 Jahrhunderte von den 
erzählten und behaupteten Thatsachen abstehend, nur geringes 
Vertrauen ansprechen konnten. Hiemit war aber der fast zwei- 
hundertjährige Streit zwischen System und Tradition, oder eigent- 
lich besser bezeichnet zwischen Kritik und Autoritätsglauben ent- 
zündet, welcher selbst noch in unserer Zeit heftige Streitschriften 
von beiden Seiten veranlasste, aber wenigstens den Nutzen brachte, 
dass er unsere Kenntniss von dem Zustande der christlichen 
Mission im Südosten von Deutschland mächtig förderte. 

Es wäre wohl überflüssig, die Gründe beider Parteien für 
und wider hier zu erörtern, da uns die spätere Geschichte selbst 
daraufführt. So mag vorläufig dieThatsache genügen, dass die fort- 
schreitende Untersuchung die Tradition allmählig aus allen Po- 
sitionen verdrängte. Die jedes geschichtlichen Beleges entbehrende 
Vermehrung der Agilulfingischen Theodone musste als genealo- 
gische Künstelei der Chronikenschreiber in das Reich der Träume 
verwiesen werden; die Missionsthätigkeit des Eustas und Agilus 
in Baiern war nach der unparteiischen Beleuchtung der Beweis- 
stellen in den Vitis nicht mehr haltbar. Selbst das Zeitalter Em- 
merans musste um ein halbes Jahrhundert herabgerückt werden 
und zuletzt sah sich Filz, der streitbarste Kämpe der Tradition, 
gezwungen, das Congestum Arnonis, eine seiner Hauptquellen, 
als falsche Urkunde zu brandmarken, weil ihre unwiderleglichen 
Angaben nicht mit den Träumen der Tradition sich vereinen 
lassen. Noch einmal sammelt Koch-Sternfeld (Oe. A. IL 385) alle 
Angaben der Tradition, aber mit vernichtender Ruhe weist ihm 
Blumberger (Oe. A. X. 351) nach, dass er nicht ein einziges 
sicheres Moment zur Bewahrheitung der Tradition aufzubringen 
im Stande war und den Gegnern der Tradition alle ihre Ein- 
wendungen gegen dieselbe offen gelassen habe, indem er sich nur 
auf eine apodiktisch hingestellte, keineswegs erwiesene Natur- 
notwendigkeit beruft und in dünkelhafter Selbstüberhebung die 
absolute Alleinberechtigung zum Urtheil fordert und in dieser 
bescheidenen Infallibilität jeden Andersdenkenden mit seinem 
furchtbaren Zorne bedroht. 

Wattenbach, der Vertreter der Kritik (Oe. A. II. 499) will 
nicht einmal die in der Conversio Bagoariorum niedergelegte Vita 
primigenia Eudberti, obwohl dem IX. Jahrhundert entstammend, 



§. 1. Die Rupertusfrage. 211 

als Beweis für das Zeitalter Ruperts gelten lassen, sondern nur 
als Dokument, dessen Angaben sich erst aus altern Urkunden 
bestätigen müssen. Als solche erkennt er das Todtenbuch von 
St. Peter, die Breves notitiae und das Congestum Arnonis , welche 
sämmtlich aus dem VIII. Jahrhundert herrühren und somit als 
älteste Augen- und Ohrenzeugen angesehen werden müssen. Alle 
drei enthalten Theodo, Theodobert und Hugbert in ununter- 
brochener Reihe als Herzoge von Baiwarien, und da der Gross- 
vater Theodo, unter welchem Rupert nach Baiern kam, nur ein 
Zeitgenosse des Königs Childebert III. sein kann, so konnte auch 
Rupert nach den ältesten und parteilosen Zeugnissen nur erst zu 
Ende des VII. Jahrhunderts nach Baiern gekommen sein. Die 
Beweisführung ist für den Unbetheiligten so überzeugend, dass 
es nur als sehr bescheidene Anerkennung angesehen werden muss, 
wenn Blumberger (Oe. A. X. 351) nicht leugnen will, dass die Ab- 
handlung die Sache des Systems in einfacher übersichtlicher Dar- 
stellung und mit besonnenen Erörterungen empfehlend gemacht 
habe und dass man hoffen dürfe, es möchten die Traditionsfreunde 
nicht mehr, wie bisher, an Breves not. und Cong. Arnonis zu rüt- 
teln versuchen. Ueberhaupt hat es Blumberger schon früher als 
durchaus irrthümliche Behauptung zurückgewiesen, dass Baiern 
im VII. Jahrhundert ein christliches Land gewesen sei, und indem 
er die einzelnen für diese irrige Meinung aufgestellten Schein- 
beweise der Reihe nach widerlegt und namentlich die Annahme 
von Emmerans Wirksamkeit in diesem Jahrhundert als unstatt- 
haft erklärt, so sieht er nur die Einigung beider Parteien in dem 
Satze möglich, dass Rupert um den Anfang des VIII. Jahrhun- 
derts das baierische Christenthum gegründet habe, weil hiedurch 
der Anforderung der Tradition, Rupert als den Apostel der 
Baiern anzuerkennen, ebenso Genüge geschehe, als der Forschung 
der Kritik, welche das jüngere Zeitalter Ruperts festhalten müsse. 

Man sollte meinen, dass dieser Vermittlungsvorschlag bei 
Männern von Verständniss für objektive Geschichtsforschung, 
denen historische Wahrheit höher stehen muss als tendenziöse 
Schönfärberei, Anerkennung finden dürfte. Wie sehr sich aber 
Blumberger in seinem Vertrauen auf den parteilosen Forscher- 
trieb der Traditionsfreunde verrechnete, beweisen die jüngsten 
Ausschreitungen ihrer Stimmführer, wonach es sich in jenem Lager 
nicht mehr um den Vorrang Ruperts in der Christianisirung 
Baierns handelt, sondern vielmehr dieses Ereigniss gegen alle 
geschichtliche Wahrscheinlichkeit und Beweise in den Anfang des 
VI. Jahrhunderts zurückgeschoben werden soll. 

Pater Mittermüller (Zeitalter d. h. R. 1855) glaubt dem Ruhme 
des eigentlichen Apostels der Baiern nur dadurch gerecht werden 

14* 



212 ni. Geschichte der christlichen Mission in Baiwarien. 

zu können, wenn er seine allererste Missionsthätigkeit in die Zeit 
kurz nach der Einwandrung des Volkes in seine dermaligen Sitze 
verlegt. Denn 1) stellen die Vitae Rupert als den ersten Apostel 
der Baiwaren dar; 2) wird diese Stellung durch das ununter- 
brochene Bewusstsein der Nachwelt bestätigt, indem die übrigen 
Missionäre nur nebenher erwähnt und dadurch angedeutet wird, 
dass mit Rupert nach der Völkerwandrung gleichsam eine neue 
Zeit begonnen habe ; 3) ist Salzburg unbestritten die Mutterkirche 
von Baiern. Eustas, Emmeran und Corbinian wären Stifter von 
Kirchen und Klöstern und im VII. Jahrhundert bestanden schon 
die Kirchen von Lorch(?), Regensburg (?) und Seben mit ihren Spren- 
gein. Wenn aber trotzdem Salzburg als die älteste Missionsanstalt 
in Baiern erschiene, so musste der Gründer dieser Kirche noth- 
wendig den andern an Alter vorangehen; 4) seit Garibald sind 
die christlichen Agilulfinger Regenten in Baiern ; da aber Rupert 
den Herzog Theodo vom Heidenthume bekehrte, so musste er 
wohl älter sein als der spätere Garibald. Ferner ist Baiern zur 
Zeit Emmerans bereits ein christlich eingerichtetes Land mit 
Kirchen und Klöstern; auch sei es von gar keinem Belange, 
Emmeran als Zeitgenossen von Corbinian anzunehmen oder nicht. 
Denn sein Tod muss jedenfalls in die Achtziger Jahre des VII. 
Jahrhunderts fallen, weil Lampert, sein Mörder, nicht unter den 
Theilherzögen des VIII. Jahrhunderts erscheint; 5) weitere Auf- 
schlüsse aber zur Zeitbestimmung der Bekehrung der Baiern biete 
der Prolog zur baierischen Gesetzgebung, woraus klar erhelle, 
dass die christliche Landesverfassung unter Chlotar IL und Da- 
gobert I. vollendet war. Die Reform der baierischen Gesetze 
wäre durch den Missionär Eustas, den Bischof Ingenuin von Seben 
und vielleicht Erchanfrid vonLorch hervorgerufen und gefördert (! !). 
Ruperts Fahrt nach Pannonien ist nur vor dem Jahre 570 denk- 
bar, weil von da ab bis zum Jahre 791 das Land unter der Ens 
in den Händen der Avaren war. (Hier dürfte doch wohl bemerkt 
werden, dass diese Ausdehnung von Ruperts Missionsthätigkeit 
einerseits auch in späterer Zeit nicht geradezu unmöglich er- 
scheint, weil wir nicht die Hindernisse kennen, welche ihm die 
Avaren in den Weg legen mochten; anderseits scheint aber die 
Angabe von Pannonien ziemlich tendenziöser Natur, da das amt- 
liche Aktenstück, die Gonversio Bagoariorum, die Rechte des Salz- 
burger Metropoliten auf Pannonien zu vertreten bestimmt war 
und die Breves notitiae nichts von dieser Fahrt wissen.) Ueber- 
haupt setzen die einheimischen Quellen (aber welche!) zwei Theo- 
done vor Garibald und die Tradition von einer Verbindung eines 
derselben mit der fränkischen Prinzess Regintrud scheine dadurch 
Gewicht zu erhalten, dass Fredegar der Theodelinde, ihrem Bruder 



§. 1. Die Rupertusfrage. 213 

und ihrer Tochter, sowie den nachfolgenden Agilulfingen eine 
fränkisch-merowingische Abkunft zuschreibe, was auf der Hand 
läge, wenn Garibald I. ein Sohn oder Enkel der Regintrud ge- 
wesen wäre; 6) diese Ansicht des höhern Alters Ruperts werde 
bestätigt durch die Schwierigkeiten, welche der entgegenstehenden 
Ansicht der Kritik widerstreben und sie unhaltbar machen. Vor 
dem XIII. Jahrhundert erscheine kein Dokument, worin der ge- 
taufte Herzog als Theodo HI. bezeichnet wird. Dagegen nenne 
Fromund den Täufling einen Sohn des zu Anfang des VI. Jahr- 
hunderts regierenden Herzog Theodo und natürlich ist dem Ver- 
fasser dieser Mönch des XIII. Jahrhunderts ein viel verlässigerer 
Zeuge, als die dem VIH. Jahrhundert angehörenden Aufzeichner 
des Congestum Arnonis und der Breves notitiae^ auf welche der 
Verfasser selbstverständlich sehr ungünstig zu sprechen ist, weil 
ihre ungeschminkten Angaben seine rosenfarbenen aventinischen 
Träume zerstören würden. Um diesem Unheile vorzubeugen, 
nimmt der Verfasser lieber an, dass in diesen beiden Dokumenten 
eine (natürlich) ziemlich ungeschickte Hand den Versuch mache, 
mehrere zuvor getrennte Stücke ungleichen Alters, Ursprungs und 
Inhalts zu einem Ganzen zu verschmelzen, wodurch die (erträumte) 
Geschichte Ruperts in völlige Unordnung gebracht werde und die 
vermeintliche Herzogsreihe nebst der räthselhaften Zeugschaft 
von sogenannten Rupertsjüngern zum Vorschein käme. Die in 
diesen beiden Urkunden gegebene Herzogsreihe scheine überhaupt 
nicht mit der im Salzburger Verbrüderungsbuche gegebenen über- 
einzustimmen und es seien dabei höchst auffällig die Schenkungen 
eines frühern und spätem Theodo und Theodebert mit einander 
vermischt worden. (Haben wir nicht das Alles schon besser ge- 
lesen? und begegnet uns nicht hier wieder der humoristische 
Hircocervus des „scharfsinnigen" Koch-Sternfeld?) Die Zerstörung 
der Maxmilians - Zelle im Pongau sei aber im VHI. Jahrhundert 
geradezu undenkbar, da Boruth, der zweite Vorgänger von Cei- 
tumar, schon ein Christ war — (somit also alle Slaven auch ge- 
tauft gewesen sein müssen!); 7) endlich sei ein Zeitraum von 
zwei Jahrhunderten für sieben Abtbischöfe nicht zu gross ge- 
griffen (man darf nur Jedem das entsprechende Lebensalter an- 
dichten). Childebertl. von Paris könnte wohl der Vater der apokryfen 
Regintrud gewesen sein, und dieser Umstand hätte Veranlassung 
zur Nennung des Vaters und Schwiegervaters in der Vita Ruperti 
gegeben. Oder Rupert lebte als königlicher Prinz früher am Hofe 
König Childeberts I. zu Paris — »kurz, man kann allerlei Ur- 
sachen vermuthen", meint der Verfasser und hat darin Recht, 
wenn es sich um die Erzählung von Ammenmärchen handelt. 
Wenn, wie aus vorstehendem Auszuge erhellt, mit diesen der 



214 III. Geschichte der christlichen Mission in Baiwarien. 

frühern Tradition abgeborgten Behauptungen auch keine einzige 
der von der Kritik festgestellten Thatsachen widerlegt, sondern 
dieselben in der schon bekannten Manier als der Tradition wider- 
sprechend eben nur in Abrede gestellt werden, so versuchen die 
beiden nachfolgenden Autoren wenigstens den Wahrscheinlich- 
keitsbeweis für ihre Zurückdatirung des baierischen Christenthumes 
anzutreten, indem sie aus der zweifelhaften Geschichtsfragen immer 
bereitwillig geöffneten Rüstkammer windiger Etymologien, obwohl 
unter sich im Widerspruch, ein Par Namensableitungen heraus- 
heben und auf solchem Sandgrunde ihr historisches Gebäude von 
der Christianisirung Baiwariens aufbauen. 

Friedrich (das wahre Zeitalter d. h. R. 1866) glaubt, auf einem 
neuen Wege zu der (Salzburger) Tradition in der Form Aventins 
zurückgeführt worden zu sein, indem er den Kern seiner Abhand- 
lung in folgenden Sätzen zusammenfasst. Der h. Rupert trat in 
der ersten Hälfte des VI. Jahrhunderts in Baiern auf, um einen 
Nachfolger des eben verstorbenen Bischofs von Lorch einzusetzen. 
Bei dieser Gelegenheit übertrug er aber den Sitz dieses neu kon- 
sekrirten Kirchenobern aus der bereits in grossen Verfall gera- 
thenen ehemaligen Hauptstadt von Ufernorikum nach dem im 
Binnenlande gelegenen Salzburg, ordnete das Kirchenwesen, wirkte 
eine Zeit lang zur Bekehrung der Baiwaren und kehrte endlich 
auf seinen frühern Sitz zu Worms zurück, wo er auch starb. Die 
Beweise für diese Behauptungen und zugleich für den neuen 
Weg, auf welchem der Verfasser zur Aufstellung derselben ge- 
langte, gibt er in Folgendem: Im Jahre 591 beklage sich der 
schismatische Metropolit Severus von Aquileja in einem Bittlibell 
an den oströmischen Kaiser Mauritios, dass in drei seiner Suffra- 
gandiözesen — i. e. Beconensi, Tiburniensi und Augustana con- 
stituerant sacerdotes — die gallischen Bischöfe Priester ordiniren, 
was zur Auflösung des Aquilejischen Diözesanverbandes führen 
müsse. Diese Ecclesia Augustana, bisher von vielen Autoren für 
Augsburg gehalten, sei aber Lorch, welches nach einer in Italien 
aufgefundenen Steinschrift Cöl. Augusta Lauriacensis geheissen 
habe, wie Zumpt und Glück dargethan hätten. Obwohl aber der 
letztere Forscher (Oe. S. XVII. 93) nachwies, dass der letzte 
Bischof von Lauriacum, Constantius, zu Severins Zeit mit den 
Bewohnern der Stadt ausgewandert sei (Eugipp, v. Sev. 30, 39), 
so hindert diese Thatsache den Verfasser keineswegs, zu Anfang 
des VI. Jahrhunderts einen (apokryfen) Lorcher Bischof sterben 
zu lassen. Denn da König Theodobert von Auster (534 — 548) 
an Kaiser Justinian schrieb: per Danuhium et limitem pannoniae 
. . . dominatio nostra porrigitur, so konnte er auch auf den er- 
ledigten Bischofssitz von Lorch einen Bischof setzen und dieser 



§. 1. Die Rnpertusfrage. 215 

fränkische Bischof war Rupert von Worms. Da bisher alles Vor- 
gebrachte nur Annahme und Behauptung ist, so sind vielleicht 
die Beweise dafür in Nachfolgendem zu suchen. Die Vita primi- 
genia Budberti, bisher von den Traditionellen als Hauptquelle 
angesehen, sei nichts weiter als Legende und habe sich mit Chil- 
deberti nur für Theodeberti verschrieben, welcher nach allen Um- 
ständen besser zum Zeitgenossen Ruperts sich eigne als der 
Erstere. Die Breves notitiae aber seien voller Widersprüche und 
meinen ganz unzweifelhaft unter dem baierischen Theodebert nur 
den gleichnamigen Frankenkönig. Nachdem der Verfasser diese 
beiden Quellen aus dem IX. und VIII. Jahrhundert einer solchen 
(wenigst für seine Hypothese) zweckentsprechenden Korrektur 
unterstellt hat, ermangelt er nicht, auch an eine Emendation 
des Salzburger Verbrüderungsbuches von St. Peter zu gehen, um 
die nach Vital mangelhafte Bischofsreihe durch Einfügung von 
Erchanfrid und Otgar, welche natürlich nur in dem nach Juvavo 
versetzten Lauriacum zu suchen seien, zu verstärken, so dass 
man mit ihnen doch auf leidliche Weise einen Zeitraum von zwei 
Jahrhunderten auszufüllen im Stande sei. Das anrüchige Qon- 
gestum Arnonis sei aber eine durchaus verdächtige Urkunde, in 
welcher die letzte Reminiscenz an den alten austrasischen Theo- 
debert, die noch in den altern Breves notitiae unverkennbar 
durchschimmere, absichtlich verwischt wurde. Was aber die Be- 
deutung Aribo's bezüglich seiner Vitae Emmerani und Corbiniani 
beträfe, so erwiese er sich in denselben nur als Legendenschreiber 
und sei ihm deshalb der Werth eines geschichtlichen Quellen- 
schriftstellers abzusprechen. Hiemit sei aber das kritische System 
auch aus seiner letzten Position verdrängt und werde sich na- 
türlich baldigst auf Gnade und Ungnade an die Tradition ergeben. 
Wollte man nun auch noch zugeben, dass auf der oben an- 
gezogenen Steinschrift Col. Aug. Lav. auf Lorch und nicht auf eine 
italische Stadt zu beziehen sei, so würde uns dies um nichts 
fördern, so lange nicht nachgewiesen worden wäre, dass das 
norische Lorch an der Donau jemals zu dem 416 Römermeilen 
entfernten Aquileja am Adriatischen Meere im Diözesanverbande 
gestanden habe. Dagegen bemerkte schon Hansitz (Germ. sac. I. 
94), dass Celeja, welches 138 Römerraeilen entfernt lag, und ein 
SufFraganbisthum von Aquileja war, den Beinamen Augusta Clau- 
dia führte (Gruter 130. 4; 497. 9; Muchar N. 352. 354. 364). 
Somit hätten wir in Cilly die Ecclesia Augustana der bischöf- 
lichen Beschwerdeschrift zu suchen, was sehr wohl zur Situation 
der ersten Hälfte des VI. Jahrhunderts passte, wo nach Procop 
(IV. 24) während des gotbischen Krieges die Franken unter 
Theodebert die Gegenden an den kottischen Alpen und den grössten, 



216 III. Geschichte der christlichen Mission in Baiwarien. 

Theil des Veneter Gebietes eroberten und fränkische Bischöfe in den 
annektirten Diözesen wohl Ordinationen vornehmen mochten. Die 
ganze Hypothese des Verfassers ist also nur eine Muthmassung ohne 
haltbaren Quellenbeleg, sowie die Verschreibung von Childebert an- 
statt Theodebert eine Muthmassung ist und die Verwechslung des 
baierischen mit dem austrasischen Theodebert auch nur eine 
Muthmassung darstellt. Fragen wir aber nach Beweisen für diese 
Muthmassungen, so weiss der Verfasser nur mit Anklagen der 
bisherigen Quellen zu antworten, die natürlich keine Bestätigung 
seiner Behauptungen enthalten können. Die Vitae Budberti, Emme- 
rani und Corbiniani sind ihm nur werthlose und unzuverlässige Le- 
genden, die Breves notitiae seien voller Widersprüche, das Todten- 
buch von St. Peter mangelhaft, das Congestum Arnonis treffe der 
Verdacht der Fälschung. Da wird es wohl begreiflich, wie sich 
der Verfasser widerwillig von denselben abwendet und von dem 
Aventinischen Wege, die bunten Ueberlieferungen des XIII. Jahr- 
hunderts mit Nachhilfe der Fantasie zu einem Ganzen zu ver- 
schmelzen, mehr angezogen wird, als von der dürren Arbeit kri- 
tischer Sichtung von Quellenangaben sehr verschiedenen Werthes 
und Schlichtung ihrer oft widersprechenden Aussagen. Aber was 
würden wohl Dom. Sterzinger, Zierngibl, Mederer, Westenrieder 
zu einer solchen Behandlung der Geschichte gesagt haben!? 

Nun! so ganz sicher, wie der Verfasser triumfirend bemerkt, 
scheint man im traditionellen Lager denn doch nicht darüber zu 
sein, die Kritik aus ihrer angeblich letzten Position verdrängt zu 
haben, indem schon wieder ein neuer Vertheidiger der Aventini- 
schen Ansicht hervorgetreten ist, welcher dieselbe auf eine andere 
Weise zu begründen versucht. Huber (Oe. A. XXXVII), welchem 
die Erhebung von Lauriacum zum ErzbiSthum durchaus nicht 
gefallen will, da der Lorcher Stuhl zur Zeit Ruperts wohl schon 
lange eingegangen sein musste, stützt sich gleichfalls auf eine 
Stelle der oben angeführten Beschwerdeschrift der schismatischen 
Bischöfe — zwar nicht auf Ecclesia Augustana, worüber er keinen 
Zweifel hat bezüglich ihrer Identität mit Augsburg, sondern viel- 
mehr auf die Ecclesia Beconensis, deren verderbte Schreibart 
schon mannigfache Korrekturversuche veranlasst hat. Nachdem 
er in ermüdender Weitschweifigkeit die Letztern zurückgewiesen 
und namentlich jeden Bezug auf das pannonische Bisthum Poe- 
tovio als unstatthaft erklärt hat, was wir ihm als ganz unnöthig 
zur Entscheidung der Hauptfrage hingehen lassen wollen, und 
nach einem ebenso überflüssigen Exkurs über die Fälschung des 
Bischofs Pilgrim von Passau, um als Nachfolger der Lorcher 
Bischöfe das Pallium zu erschleichen, kommt er endlich (G. 0. 82) 
zu der wesentlichen Behauptung, dass als einzig berechtigte Sub- 



§. 1. Die Rupertnsfrage. 217 

stitution der Ecclesia Beconensis der Beschwerdeschrift vom Jahre 
591 nur die Ecclesia Petenensis angesehen werden könne, wie dieses 
schon früher von Pfr. Mayer (Tiburnia oder Regensburg etc. 1833) 
angenommen worden war. Diese Bezeichnung findet er aber in 
drei Salzburger Urkunden aus dem VIII. Jahrhundert, worin 
Salzburg und Juvavium als Petena benannt werde, welchen 
Namen er auf das keltische bed = Sumpf, See, verwandt mit 
puteus und Pfütze, zurückführt und daraus die verschiedenen 
Namen Bedajo, Petting, Pötingersee, Pittenhart u. s. w. ableitet. 
Da aber Ruperts ursprüngliche Ad Siedlung am Wallarsee lag, 
so bekam sie von der norischen Bevölkerung den Namen Ecclesia 
Bedina, welche als materielles Substrat ihrer hierarchischen Am- 
plifikation, nämlich der spätem bischöflichen Kathedrale den 
Namen übermachte, welcher in althochdeutscher Lautverschärfung 
Petena lauten musste (G. 0. 92), Da nun die der Beschwerde- 
schrift vorausgehenden Uebergriffe fränkischer Bischöfe in die 
erste Hälfte des VI. Jahrhunderts fallen, die Errichtung der 
Ecclesia Petena aber von den Franken ausging, so ergebe sich in 
logischer Folge, dass Rupert von Worms unter Childebert I. und 
Justinian gelebt haben müsse. 

Allerdings sind die vom Verfasser für die Identität von Salz- 
burg und Petena angezogenen drei Urkunden bezüglich ihrer 
Echtheit nicht über jeden Zweifel erhaben. Verfasser gesteht 
dieses selbst; Böhmer hat sie nicht in seine Regestensammlung 
aufgenommen und Hund wie Hansitz bezeichnen sie als mindestens 
verdächtig. Indessen nehmen wir an, dass wirklich Juvavo oder 
vielmehr Salzburg als hierarchische Amplifikation des ursprüng- 
lichen Seekirchens von den Norikern im keltischen Idiom als 
Ecclesia Bedina bezeichnet worden sei, so ist uns doch der Ver- 
fasser den Beweis schuldig geblieben, dass diese Ecclesia Petena 
jemals zum Metropolitankapitel von Aquileja gehört habe. Das 
scheint aber der Hauptpunkt der Frage und viel wichtiger als 
Pettau und Lorch zu sein. Denn die schismatischen Bischöfe 
sagen ausdrücklich : in tribus ecclesiis nostri concilii i. e. Beconensi etc- 
constituerant sacerdotes (Gall. archiepiscopi). Die Bischöfe mussten 
also doch wohl die mit Beconensis bezeichnete Ecclesia als ein 
Sunraganbisthum von Aquileja anerkennen. Den Beweis für diese 
Eigenschaft der Ecclesia Petenensis s. Juvavensis hat der Verfasser 
in keiner Weise erbracht, und somit ist auch die vorgeschlagene 
Gleichung Petenensis = Beconensis ohne alle Beweiskraft für das 
höhere Zeitalter Ruperts. Sollte aber in der Beschwerdeschrift 
der schismatischen Bischöfe vom Jahre 591 wirklich Beconensi 
durch Petenensi verbessert werden, so würde sich trotz der Hei- 
terkeit des Verfassers wohl noch am ersten das istrische Bisthum 



218 ni. Geschichte der christlichen Mission in Baiwarien. 

Petenas hiefür eignen, welches während des Gothenkrieges unzwei- 
felhaft in die Hände der Franken fiel und anerkannt ein Suffragan- 
bisthum von Aquileja gewesen ist. Ueberhaupt gewinnt das genannte 
Bittlibell an Kaiser Mauritius unter der Darstellung Friedrichs und 
des Verfassers eine ganz falsche Auffassung, als sei es eine Be- 
schwerde gegen die Uebergriffe der fränkischen Erzbischöfe, wel- 
chen der tbeologisirende Kaiser Justinian auf diplomatischem 
Wege entgegen getreten wäre. Davon ist aber kein Wort in der 
oft angezogenen Beschwerdeschrift, sondern diese ist vielmehr 
gegen den römischen Bischof Gregor und die Ausschreitungen des 
oströmischen Exarchen Smaragdus von Ravenna gerichtet, welche 
die istrischen und dalmatischen Bischöfe zur Anathematisirung 
der verrufenen „Drei Kapitel u nöthigen wollten, wogegen sich die 
Bischöfe in lobenswerther Selbständigkeit aussprachen, indem sie 
darlegten, dass ihre Diözesanen, wenn man sie ferner misshandle, 
lieber von den benachbarten fränkischen Erzbischöfen sich ordi- 
niren Hessen und hiedurch das Metropolitankapitel von Aquileja 
seinem unvermeidlichen Zerfall entgegengeführt werden müsste 
(Hefele, Conciliengesch. II. 895). 

Dass durch diese neuesten Erzeugnisse der traditionellen 
Presse die Frage von Ruperts Zeitalter gelöst, oder auch nur 
gefördert worden wäre, wird Niemand behaupten können. Denn 
sie verfolgen ganz den bekannten Weg der Tradition, und was 
an ihnen neu ist, besteht nur in Behauptungen und Muthmassun- 
gen, wofür sie die Beweise beizubringen vergessen. Auch hier 
zeigen sie, wie überhaupt die Traditionsfreunde, ihre geistige 
Thätigkeit mehr in fantastischen Combinationen als in kritischer 
Schärfe, wie das gänzlich unmotivirte Herbeiziehen der letzten 
Scene des berüchtigten Dreikapitelstreites in die Rupertusfrage 
beweist, wofür blos ein Par windige Etymologien angeführt werden 
können, welche bei dem ersten Lufthauch als Seifenblasen zerplatzen. 
Darin aber haben sie gewissermassen Recht, dass sie Ruperts Ankunft 
in Baiern nicht in das VII. Jahrhundert, wie die Salzburger Tra- 
dition im XII. Jahrhundert that, versetzen, sondern gleich in den 
Anfang des VI. Jahrhunderts, und damit die Tradition auf die 
Spitze treiben. Denn wer einmal die mönchischen Chronisten des 
XIII. und XIV. Jahrhunderts den Augen- und Ohrenzeugen der 
Ereignisse aus dem VIII. und IX. Jahrhundert vorzuziehen geneigt 
ist, der thut einen geringen Schritt weiter, wenn er um die Be- 
weismittel seiner Fantasien ein Par Jahrhunderte weiter herab- 
greift und auf Aventins Autorität schwört. Allerdings hat Aventin, 
ihr Gewährsmann, bei näherer Prüfung den Ruf eines gewissen- 
haften Schriftstellers und einer verlässigen Quellenbehandlung 
nicht zu behaupten vermocht. AUerwärts beweist er, sagt Dümler 



§. 2. Herzog Theodo und der Missionär Rupert. 219 

(Südöstl. Marken des Frankenreichs 84) mit Recht, „dass er mit 
völliger Willkür ohne alle Rücksicht auf die Zeitfolge Nachrichten 
von dem verschiedensten Werthe zu einem Ganzen verschmilzt 
und sich sogar nicht scheut, sie durch äusserst gewagte Schluss- 
folgerungen und unwahre Zusätze der abgerundeten Darstellung 
wegen zu ergänzen ... so dass man nie den wahren Gehalt seiner 
Quellen, sondern nur ein Zerrbild seiner Ueberlieferungen erhalte." 
Mögen daher auch seine Anhänger sich befriedigt fühlen, in seine 
Fussstapfen zu treten, mögen sie sich an solchen unschuldigen 
Erfindungen, wie die Ecclesia Augustana und Petena, erfreuen; 
wer sollte ihnen diese Freude verwehren wollen? Nur dürfen sie 
nicht erwarten, dass man derlei Lufthiebe für ernst gemeint an- 
sähe und das dabei ausgestossene knabenhafte Triumfgeschrei die 
Kritik zu erschüttern vermöchte. 

§. 2. Herzog Theodo und der Missionär Rupert. 

Am Ausgange des VII. Jahrhunderts begegnen wir einem 
geschichtlich und urkundlich dokumentirten Herzoge Theodo in 
Baiwarien. Ich beziehe mich hiefür nicht auf Bern. Noricus, 
welcher in der Chronik von Kremsmünster de ordine ducum ba- 
barie schreibt: 696 Theodo dux babarie efficitur per reges rancie, 
da diese Angabe unverkennbar nur aus der amtlichen Conv. JBa- 
goariorum entlehnt ist und der Verfasser sonst mit Aufstellung 
von Theodonen eben nicht sehr haushälterisch zu Werke geht. 
Geschichtlich ist zwischen diesem Theodo, dem Einzigen dieses 
Namens, und Herzoge Garibald H. kein Herrscher in Baiern nach- 
zuweisen, obwohl selbst Mederer, Zierngibl, Gemeiner und andere 
kritische Schriftsteller auf die Autorität des Probstes Arnold von 
Emmeran hin sich verleiten Hessen, in die Mitte des VII. Jahr- 
hunderts einen Theodo I. als Zeitgenossen des Bischofs Emmeran 
anzunehmen. Auf das Irrthümliche dieser Annahme werden wir 
bei Besprechung der Legende desselben Missionärs zu sprechen 
kommen und es genüge hier vor der Hand, dass die Urkunden 
von Salzburg, Freising und selbst von Regensburg aus dem VIII. 
Jahrhundert nur den einen Herzog Theodo kennen, der als Zeit- 
genosse des fränkischen Bischofs Rupert von Worms zuerst in 
dessen Lebensbeschreibung genannt wird. 

Ueber seine Herkunft und Abstammung geben obige Zeug- 
nisse jedoch keinerlei Auskunft, so dass wir nach der summa- 
rischen Angabe der l. Baiwar. III. 1 nur annehmen können, dass 
auch er dem fränkischen, seit anderthalb Jahrhunderten in Bai- 
warien eingebürgerten Geschlechte der Agilulfinger angehört haben 
werde. So lange man noch an der Aufstellung eines Herzogs 



220 HI. Geschichte der christlichen Mission in Bai warfen. 

Theodo I. in der Mitte des VII. Jahrhunderts festhalten konnte, 
war es nicht schwer, mit Mederer die Herzogsreihe durch diesen 
Mittelsmann an Garibald II. anzuknüpfen, obwohl Mederer und 
mit ihm die andern Historiker auf das Zeugniss des Arnold von 

Emmeran: Dioto cui filii in regnwm non successerant (M. g. 

IV. 543) ihren Theodo IT. nicht von Theodo I. abstammen lassen 
wollen. Indessen wäre auch eine direkte Abstammung unsers 
Theodo von Garibald IL nicht gerade als absolute Unmöglickheit 
abzuweisen. Denn da wir aus Abschnitt IL §. 5. S. 198 entnommen 
haben, dass es keine Widernatürlichkeit enthalte, Garibalds IL 
Lebensdauer, der bei seiner Regierungsübernahme im Jahre 610 
beiläufig in den Zwanzigern stand, bis zum Jahre 660 aus- 
zudehnen und Üerzog Theodo nach 722 nicht mehr genannt 
wird, auch schon zu Anfang des VIII. Jahrhunderts wahrschein- 
lich Alters halber die Regierung mit seinen Söhnen theilte, ander- 
seits aber von seinen Söhnen Theudebald schon vor ihm, Theudebert 
aber kurz nach ihm verstarb, wie solches aus den damit verbun- 
denen Verwicklungen der herzoglichen Familienverhältnisse erhellt, 
so wäre es nicht gerade als ganz unmöglich anzusehen, dass 
Theodo um das Jahr 642 als Garibalds IL spätgeborner Sohn das 
Licht der Welt erblickt hätte. Aber, wie schon angegeben, fehlt hiefür 
nicht nur jeder Beweis, sondern auch jeder weitere Anhaltspunkt. 
In den Zeitraum dieses Herzogs gehört vor Allem der An- 
griff des meuterischen langobardischen Herzogs Alachis von Trient 
wider den bai warischen Gränzgrafen zu Botzen um das Jahr 680, 
welchen Ersterer wunderbar besiegt haben soll (P. d. V. 36). 
Hormayr, welcher annimmt, dass die Franken schon 590 ganz 
Baiern, das nördliche und mittlere Tirol unter ihre Botmässigkeit 
gebracht hätten, fragt hier sonderbarer Weise, auf welche Weise 
diese Gegenden wieder unter baierisch- fränkische Hoheit zurück- 
gekehrt seien? (1. 107.) Wenn aber um 680 wieder ein baierischer 
Gränzgraf zu Botzen sass, so ist das doch wohl ein Beweis, dass 
daselbst immer die Gränzmark der Baiern war und dass, wie ich 
oben Abschn. IL §. 2. S. 166 ausführte, das illud, quod pater ejus 
Sigebertus prius habuerat (Gr. X. 3) nicht Baiern und Tirol, son- 
dern die italischen Gränzfestungen im Tridentinischen bezeichnen 
sollte. Auch bei den Folgen des jüngsten Angriffs wider den 
baierischen Gränzgrafen geht Hormayr offenbar zu weit, wenn er 
annimmt, dass Alachis Tirol bis an den Brenner oder wenigstens 
bis Brixen erobert habe ; denn aus der Vita Corbiniani erhellt 
unzweideutig, dass im Jahre 722 Baiern und Lombardien noch 
die alten Gränzen hatten, indem zu Botzen der baiwarische Gränz- 
graf, zu Trient der langobardische Husing sass. Es bestand also 
der Angriff des Alachis nur in einer Gränzfehde, und wir können 



§. 2. Herzog Tbeodo nnd der Missionar Rupert. 221 

Gemeiners Andeutung (G. 0. 46), dass die zwischen Baiern und 
Langobarden ausgebrochenen Feindseligkeiten auf besondere Ein- 
tracht zwischen Erstem und den mit den Langobarden verfein- 
deten Franken hindeute, dahin gestellt lassen, da wir sogleich 
andere Beweise für die politischen Beziehungen zwischen diesen 
Völkern beibringen werden. 

Seit dem Todesjahre König Dagoberts I., 638, als unter den 
neuen Reichstheilungen und der zunehmenden Schwäche der Me- 
rowingischen Theilkönige, unter den durch die Zerwürfnisse und 
Ränke herrschsüchtiger Hausmaier angezettelten Bürgerkriegen 
die Oberherrschaft der Franken immer mehr in Verfall gerieth, 
suchten die austrasischen Völker ihre angestammte Freiheit und 
Unabhängigkeit wieder zu erringen. Die Agilulfinger vor allen, 
durch Vorrechte von jeher ausgezeichnet, verschmähten es, unter 
den Dienstmannen oder Majordomen ihrer Vettern zu Metz und 
Paris zu stehen und betrugen sich als unabhängige Fürsten ihres 
Volkes. Sobald aber Pipin von Heristal in der Schlacht von Testri 
687 Theoderich III. von Neustrien und dessen Hausmaier Berchthar 
niedergeworfen hatte, änderte sich die gesammte Stellung. Der 
Sieger, zugleich das Haupt des austrasischen Geschlechts der 
Pipiniden oder Karolinger, liess sich zwar anfangs den Titel des 
Majordomes in den drei Merowingischen Königreichen gefallen. 
Bald aber legte er denselben nieder, um dafür den eines Fürsten 
und Herzogs der Franken anzunehmen, wodurch er den König 
und seine eigentlich von diesem abhängige Stellung als dessen 
Hausmaier bei dem Volke in Vergessenheit brachte. Jetzt als 
unumschränkter Gebieter über alle Hilfskräfte der drei Reiche 
der Franken ging sein Hauptbestreben dahin, die Bande, mit 
welchen früher die austrasischen Völker, d. h. die rechtsrheinischen 
Deutschen an die Oberherrschaft der Merowinger gefesselt waren 
und die sich zur blossen Scheinherrschaft gelockert hatten, wieder 
fester zu ziehen. Seine Gemahlin, die berühmte Plektrudis, wird 
für eine Prinzess aus dem Geschlechte der Agilulfinger ausgegeben ; 
aber wohl nur aus dem Grunde, weil sie sich in Urkunden 
filiam Hugoberti nennt (Bouquet, Hist. d. Gaul. IV. 683. 689) und 
mit Vermehrung der baierischen Theodone auch ein älterer Huk- 
bert angenommen wurde. Indessen ist geschichtlich kein solcher 
vor dem VIII. Jahrhundert in der baierischen Familie der Agilul- 
finger nachzuweisen, und damit fällt wohl die Konjektur. Ueber 
Pipins Bestrebungen sagen die allerdings dem neu aufgehenden 
Gestirne der Karolinger wohlrednerischen Ann. Mettens. (M. g. I. 
317) : Anno ab incarn. D. N. J. Ch. 687 Pipinus successibus prosperis 
orientalium Francorum quos Uli propria lingua Osterliudo vocant 
suscepit principatum. Eine Suavos et Bauwarios, Toringos et Saxones, 



222 HI. Geschichte der christlichen Mission in Baiwarien. 

crebris irruptionibus frequentibusque proeliis contritos, suae ditioni 
subjugavit. Hae etenim gentes ölim et dliae plurimae multis sudori- 
bus adquisitae Francorum summo öbtemperdbant imperio; sed propter 
desidiam regum et domesticas dissensiones et bella civilia quae in 
multas partes divisi regni ingruerunt legitimam dominationem dese- 
rentes singuli in proprio solo armis libertatem moliebantur defendere- 
Quam obstinationem invictus Pipinus princeps crebris expeditionibus 
utilissimisque consiliis et frequentibus populationibus, Domino coope- 
rante compescuit. Da wir aber nichts von feindlichen Zusammen- 
stössen zwischen Franken und Baiern in diesem Zeiträume lesen, 
auch ein Angriff auf Baiwarien keinen dauernden Erfolg versprach, 
so lange die vorliegenden Alamannen nicht niedergeworfen waren, 
so dürfen wir schliessen, dass sich vorderhand die utilissima con- 
silia Pipins auf diplomatische Verhandlungen mit dem Herzoge 
Theodo beschränkt haben werden, wodurch er denselben von 
einem Bündnisse mit den zunächst anzugreifenden Alamannen 
abzog. Der staatskluge Frankenherzog erkannte nämlich sehr wohl 
den Nutzen, welchen die christliche Mission seinen Plänen auf die 
Unterwerfung der rechtsrheinischen Deutschen bringen musste, 
und daher begünstigte er auch die friedliche Thätigkeit des Co- 
lumbans und Gallus, bevor er seine kriegerischen Stösse wider 
die Freiheit der Alamannen im ersten Jahrzehnte des VIII. Jahr- 
hunderts ausführte. Dieselbe Taktik wurde gegen die nicht minder 
trotzigen Baiwaren eingeleitet und so sehen wir auch bald in 
unserm Vaterlande fränkische Sendboten des neuen Evangeliums 
auftreten. 

Im zweiten Jahre der Regierung des Königs Childebert von 
Franzien erschien nach den Angaben der Vita primigenia Buperti 
der Bischof Hroudbert von Worms am Hofe des Herzogs Theodo 
zu Ratispona. Da wir nun in der baierischen Fürstenreihe nur 
den einzigen Theodo zwischen dem VII. und VIII. Jahrhundert 
geschichtlich dokumentirt kennen, während die übrigen Theodone 
nur Ausgeburten annalistischer und chronistischer Kombination 
sind (Abschnitt I. §. 2. S. 116); da dieser Herzog Theodo durch die 
fast gleichzeitigen Zeugnisse des aus dem VIH. Jahrhundert 
stammenden Todtenbuches von St. Peter col. 69, des Congestum 
Arnonis (J. p. 19) und der Breves notitiae 1 als Stifter und Do- 
nator des Bisthums Salzburg bezeugt wird und in diesen Zeug- 
nissen auch sein Sohn Theudebert, sowie dessen Sohn Hugbert, 
wie sie auch anderwärts bekannt sind, in ununterbrochener Reihe 
aufgeführt werden, so unterliegt es wohl keinem begründeten 
Zweifel, dass der Missionär Rupert im Jahre 696, dem zweiten 
der Regierung Königs Childebert III. (695 — 711) in Baiwarien 
auftrat. Er wird ex regali progenie Francorum ortus bezeichnet, 



§. 2. Herzog Theodo und der Missionär Rupert. 223 

was Gfrörer (Deutsche Volksr. I. 280) auf einen Seitenverwandten 
des Karolingischen Hauses deutet, da der Verfasser der Convers. 
JBagoar. zur Zeit der herrschenden Karolinger geschrieben habe. 
Indessen glaube ich, dass wir diese Spitzfindigkeit bei Seite lassen 
und uns mit der Annahme begnügen können, dass Rupert ein 
Anverwandter des Merowinger Geschlechtes gewesen sei und bei 
der Verwandtschaft desselben mit den Agilulfingen sich um so 
mehr zum Missionär am Hofe der Letztern geeignet habe. Mayer 
(Tiburnia oder Regensburg 122) macht darauf aufmerksam, dass 
schon im Jahre 684 in der Abtei zu Novientum (Eberheimsmün- 
ster) ein Mönch Rodebert genannt werde, welchen der Abt Er- 
hard, der angebliche spätere Bischof zu Regensburg, an König 
Theuderich III. um Bestätigung der Klosterimmunität abordnete 
und welcher sich als Anverwandter des Königs — seine Identität 
mit dem Wormser Bischof vorausgesetzt — sehr wohl zum Ver- 
mittler, sowie durch seinen Zusammenhang mit Bischof Erhard 
zum Missionär in Baiern eigne. Allein das fragliche Diplom König 
Theuderichs vom Jahre 684 enthält nur . . . venerabilem virum 
Erhardum abbatem ac missum suum Badebertum monachum (Gran- 
didier h. d. Strassb. n. 23), obwohl Bouquet (h. d. Gaule IV. 662) 
dafür Rodebertum setzt. Wir können die Frage über die Identität 
zwischen dem Mönch Radebert oder Rodebert von Novientum und 
dem Bischof von Worms um so gerechtfertigter unentschieden 
lassen, als wir in der officiellen Einladung des Herzogs den aus- 
reichenden Grund für die Anwesenheit des Bischofs in Baiwarien 
haben. Ob diese Einladung aus freien Stücken erfolgte, oder, 
was wahrscheinlicher ist, utilissimis consiliis des allmächtigen 
Hausmaiers Pipin veranlasst worden war, hat auf die Frage der 
Anwesenheit keinen weitern Bezug. 

Näher wohl dürfte hier eine Erörterung liegen, ob der voci- 
rende Herzog ein Christ war, oder ein Heide. Dass er von dem 
Missionär getauft wurde, wird von allen Berichterstattern zu- 
gegeben. Sonach sollte man zu dem Schlüsse berechtigt sein, dass 
er vor diesem Akte ein Heide war. Es ist aber hiebei hervor- 
zuheben, dass nur die Breves notitiae 1 von einem eigentlichen 
Heidenthume des Herzogs sprechen : de paganitate ad christianir 
tatem conversus et ab eodem episcopo baptizatus est cum principibus 
suis Bajoariis. Dagegen sprechen die andern Lebensbeschreibun- 
gen, namentlich die Vita primig. nur von einem Unterrichte des 
Herzogs in der katholischen Glaubenslehre und dessen Bekehrung 
zum wahren Christenglauben — cepit de christiana conversatione 
admonere et de fide catholica imbuere, ipsumque . . . ad veram Christi 
fidem convertii, sacroque baptismate regeneravit et in sancta corro- 
boravit religione. Diese Ausdrücke deuten wohl eher auf ein 



224 m. Geschichte der christlichen Mission in Bai warfen. 

ketzerisches Christenthum, welches sich mit der Zeit am Hofe zu 
Regensburg eingeschlichen haben mochte, und wenn wir den Zeit- 
raum von anderthalb Jahrhunderten ins Auge fassen, welcher 
seit Garibald I. verfloss, so kann uns diese Erscheinung wohl 
kaum überraschen. Da aber bei Arianern, Photinianern und Bo- 
nosianern, welche die Gottheit Christi leugneten und nur einen 
einfachen Menschen in ihm sehen wollten , die Taufe , wenn sie 
zum orthodoxen Glauben zurückkehrten, ein nothwendiges Erfor- 
derniss war, so erklärt sich daraus, wie Herzog Theodo und seine 
Baiwaren die Taufe empfangen mussten, selbst wenn sie bereits 
getauft gewesen wären, und wie dadurch das Gerücht von ihrem 
Heidenthum in Aufnahme kam. 

Rupert war nicht ein einfacher Wanderbischof, der des Pre- 
digens halber in die Länder der heidnischen Deutschen zog. 
Dies beweisen schon die Vorbereitungen zur Reise, die er auf die 
Einladung des Herzogs traf. Er sandte seine Legaten voraus — 
primo suos dirigens legatos — auf deren Bericht er selbst erst 
nachfolgte. Unzweifelhaft hatte er nach den utilissimis consüiis 
Pipins und höchst wahrscheinlich gemäss vorgängigen Ueberein- 
kommens mit dem Herzoge den Auftrag, eine feste Niederlassung 
für die Christianisirung des Volkes zu gründen und er war zu 
diesem Behufe selbst mit Geldmitteln ausgerüstet. Denn trotz 
der überreichen Ausstattung, welche der Herzog schon Ruperts 
erster Ansiedlung am Wallersee und noch viel mehr der Erhebung 
des Klosters und Bischofssitzes zu Salzburg gewährte, erstand 
Rupert für die beträchtliche Summe von 1000 Sol. in Gold und 
Silber den Ort Piding mit 30 Kolonen, Haus und Hof, Feldern 
und Weiden, Bergen und Wäldern und allem Zubehör. So wan- 
derte er also wohl predigend im Lande umher, aber nach Ver- 
abredung mit dem Hausmeier und dem Herzoge wohl hauptsäch- 
lich in der Absicht, locum aptum eligendi sibi et suis . . . ecclesias 
dei construere et cetera ad opus ecclesiasticum habitaculum perficere. 
Dass er auf seiner Missionsfahrt bis Unterpannonien gekommen, 
haben schon Rudhart (Aelt. G. 251) und Rettberg (Kirch. G. II. 
201) bezweifelt, da von dieser Fahrt nur die Conv. Bagoar. 1 
weiss, welche zu dem Zwecke geschrieben ist, die Metropolitan- 
rechte Salzburgs auf Pannonien Passau gegenüber zu vertreten, 
wie ich schon im §. 1 bemerkt habe. Im Gegentheil widerspricht 
gerade der Zweck, locum aptum eligendi, einer solchen Ausdeh- 
nung des christlichen Eifers. Vielmehr entschloss er sich anfangs zu 
einer Niederlassung am Wallarsee, wo er am Ausflusse der Fischach 
die Krypta einer Peterskirche erbaute, die er alsdann unvollendet 
Hess , als er von den prächtigen Ueberresten des römischen Juvavo 
hörte und mit herzoglicher Genehmigung seinen Sitz hieher verlegte. 



§. 2. Herzog Theodo und der Missionär Rupert. 225 

Auch diese Entfernung aus der Nähe des Herzogshofes ist kein Zei- 
chen besondern gegenseitigen Vertrauens und deutet auf Seiten des 
Bischofs jedenfalls auf das Bestreben, sich möglichst freie Hand 
zu sichern. Nichtsdestoweniger stattete der Herzog die junge 
Pflanzstätte des neuen Christenglaubens mit grossartiger Frei- 
gebigkeit aus. Nicht nur schenkte er dem Bischof die Ruinen der 
Römerstadt nebst dem obern Kastell und dazu das Land zwei 
Meilen in der Länge und Breite zu beiden Seiten des Flusses, 
sondern er gab noch dazu 20 Oefen nebst ebenso viel Salzpfannen 
zu Reichenhall, den dritten Theil des dortigen Salzbrunnens, den 
Zehnten vom Salze und Herzogszoll, und 80 Römer mit ihren 
Knechten und allem bebauten und unbebauten Lande, die im Salz- 
burg-Gaue auf Einödhöfen sassen. Ausserdem übergab er Land 
und Leute nebst ihren Höfen und allem Zubehör im Attergau, 
Traungau und zwei Weinberge zu Kruckenberg im Donaugaue — 
Alles zu Ehren des Apostelfürsten St. Peter und zum Nutzen und 
Frommen des Bischofsitzes in der neuen Salzburg. 

Da aber Rupert die reichen Früchte seines Samens sah und 
überlegte, dass seine und seiner Gefährten Kräfte nicht aus- 
reichen möchten für die Grösse des Weinbergs des Herrn, da 
erhub er sich gen Franzien, seine Heimat, und kehrte aus der- 
selben wieder mit 12 rüstigen Genossen, seinen Schülern, welche 
er in St. Peters Stift installirte und mit ihnen nach den kano- 
nischen Regeln die Celebrirung des täglichen Gottesdienstes ins 
Werk setzte. Auch eine Nichte brachte er mit nach Baiwarien, 
Erindruda mit Namen, und setzte sie vor einem Kloster für gott- 
selige Jungfrauen, so er auf dem obern Schlossberge zu Ehren 
Gottes und der Jungfrau Maria zu bauen anfing. Er selbst aber 
wanderte im Lande auf und ab zur Stärkung der christlichen 
Gemüther durch seine Lehre, zur Auferbauung der Gläubigen 
durch sein Beispiel und erbaute und weihte Kirchen. Noch be- 
hauptet die Sage, dass er zu Altötting einen Göttertempel der 
Gottesmutter zu Ehren umgeweiht habe und die alte Kapelle zu 
Regensburg, auch die Herzogskapelle genannt, soll vordem ein 
Junotempel gewesen sein, ehe Rupert denselben der Jungfrau 
Maria dedicirte. Wenigstens wird diese alte Kapelle für die älteste 
Kirche in Baiern gehalten und wurde von Herzog Theodo reich 
dotirt (Gemeiner, G. 0. 57). 

Selbstverständlich weihte Rupert Männer, die er für geeignet 
hielt, ihm in der Unterweisung des Volkes beizustehen und das 
Priesteramt an den neu erbauten Kirchen zu übernehmen, indem 
er ihnen nach dem Grade ihrer Brauchbarkeit die niedern oder 
höhern Weihen ertheilte — ordinatis inferioribus et superioribus 
gradibus. Ein Beispiel davon kann uns der Bischof W T ikterp geben, 

Quitzmann, Aelteste Geschichte der Baiern. 15 



226 m. Geschichte der christlichen Mission in Baiwarien. 

welchen ein unzweideutiges Zeugniss aus der Mitte des IX. Jahr- 
hunderts (Mabillon, vet. ann. 317) den ersten Bischof von Re- 
gensburg nennt: 

Hie Reginensis sedes vocitatur ab urbe, 
Quam rexit primo Wicterpus episcopus ille. 
Derselbe nennt sich selbst Vhicterbus quamquam peccator, episco- 
pus jam senex, puto nonagenarius im Jahre 754 und starb zwei 
Jahre später als episc. et abba S. Martini. Fuit autem Baugoarius 
genere Heilolfingus , senex et plusquam octogenarius , usque ad id 
tempus sedebat propria manu scribens libros (M. g. I. 18). Danach 
ist kein Zweifel, dass er ein Agilulfinger aus Baiwarien war, 
welcher früher daselbst geweiht der Kirchenreform des Bonifaz 
weichen musste. Dass er, wie Einige behaupten (Zierngibl, M. A. 

I. 140), etwa durch die päbstliche Delegation unter dem Bischof 
Martinian zum Bischof von Regensburg ordinirt worden sei, ist 
gar nicht denkbar, denn in diesem Falle hätte ihn Bonifaz eben- 
sowenig von seinem Sitze zu entfernen gewagt, wie den Bischof 
Vivilo von Passau. Da er aber unwiderleglich exilirt worden war, 
wie aus seinem missgestimmten Schreiben an einen Freund in 
S. Emmeran erhellt, so möchte ich auch nicht mit Rettberg (G. 0. 

II. 270) annehmen, dass 8. Martini aus einer Zusammenziehung 
von S. martyris Ernmerani entstanden sei, obwohl noch bis zum 
Ende des X. Jahrhunderts die Abtswürde von S. Emmeran mit 
der Bischofswürde von Regensburg verbunden war, sondern es 
erhellt wohl aus dem Zusammenhalt aller Angaben ziemlich sicher, 
dass seine Bischofsweihe einer Zeit angehörte, deren Berechtigung 
der päbstliche Generallegat für Germanien nicht anerkannte, 
wesshalb er den neuen Kircheneinrichtungen desselben weichen 
musste und in der Verbannung in Tours in hohem Alter sein 
Leben beschloss. Dass er Abt daselbst gewesen, ist damit nicht 
ausgesprochen; aber auch in der Verbannung blieb er noch, was 
er früher gewesen, nämlich episcopus et abbas (natürlich von ehe- 
mals zu S. Emmeran). Da wir aber nur von Rupert wissen, dass 
er in Baiern Klerikern die höhern und niedern Weihen ertheilte, 
so bleibt nur die Annahme, dass er den Agilulfinger Wikterp 
zum Bischof am Herzogshofe ordinirte, welchem später die Vor- 
standschaft über die Abtei S. Emmeran von selbst zufiel. In dem 
Todtenbuche von S. Peter findet er sich nicht, wenn nicht etwa 
auf Col. 36 der unter den Mitgliedern der Herzogsfamilie von 
einer Hand des IX. Jahrhunderts nachgetragene, aber unleserliche 
Name uu.high., welchem ep. {episcopus) beigefügt ist, an ihn er- 
innern soll. 

Um diese Zeit, d. h. während der ersten Jahre von Ruperts 
Missionsthätigkeit , ereignete sich die Reichstheilung des Herzogs 
Theodo mit seinen Söhnen, von der uns Aribo zur Zeit der An- 



§. 2. Herzog Theodo und der Missionär Rupert. 227 

Wesenheit Corbinians in Baiern Mittheilung macht, die aber nach 
andern gleichzeitigen Thatsachen von viel älterm Datum sein 
musste. Herzog Theodo hatte nach Ausweis des Todtenbuchs von 
S. Peter vier Söhne, welche Col. 69 mit ihren Frauen in nach- 
folgender Ordnung aufgeführt werden: 

Ordo ducum defunct. c. conjug. et Üb. 

theoto folchaid 

theotperht ellinhart 

crimolt pilidruth 

theodolt waltrat 

tassilo crimolt. 

Hiezu kommen noch, wie die Legende vonEmmeran erzählt, 
der Sohn Lantpert und die Tochter Ota, aus begreiflichen Grün- 
den nicht im Todtenbuch aufgenommen. Obige Namen sind alle 
mit Ausnahme der Ellinhart von der ältesten Hand geschrieben, 
also bezüglich ihrer Aechtheit durchaus keinem Zweifel unter- 
worfen, obwohl in der Geschichte nur die drei Erstem der Söhne 
genannt werden. Der Zweck dieser Theilung, deren Grund nirgend 
angegeben ist, dürfte wohl in einer Erleichterung des Regiments für 
den in Jahren bereits vorgeschrittenen Herzog gesucht werden 
(Rudhart 255), wobei demselben immer noch eine gewisse Ober- 
herrschaft über die einzelnen Provinzen blieb. Gfrörer (Deutsches 
Volksr. I. 283) dagegen in seiner das Ziel immer überschiessenden 
Gehässigkeit gegen die Majordome behauptet, dass kein Fürst je 
gutwillig aus eigenem Antrieb mit seinen Söhnen die Herrschaft 
getheilt habe, deshalb die Theilung auch in Baiern nur durch 
fremden Einfluss bewerkstelligt worden sei. Und da die Theilung 
dem baierischen Herzogshause schädlich, desto trefflicher dem 
fränkischen Staatsvortheile diente, so muss es Pipin gewesen sein, 
der den Herzog Theodo, um ihn zu schwächen, zu diesem Schritte 
nöthigte. Da die Gründe für diese Hypothese nur rein subjektiver 
Natur sind, so können wir die ganze Ansicht ad acta legen. 

Als Zeitraum dieser Theilung hat Hansitz (Ger. sac. II. 53) 
nach Berechnungen aus der Langobardengeschichte (P. d. VI. 21 
und 35) das Jahr 702 angegeben, indem Ansbrand, welcher 712 
mit Hilfe des baierischen Herzogs Theudebert den Usurpator 
Aribert besiegte, neun Jahre bei letzterm Herzoge in der Ver- 
bannung zugebracht habe. Obwohl nun gerade deshalb nicht die 
Reichstheilung vollzogen sein musste, wenn Theudebert, dem Paul 
diac. als dem Sohne des Herzogs Theodo auch wohl den Herzogstitel 
geben konnte, am Langobarden Ansbrand und seinem Sohne Liut- 
prand Gastfreundschaft übte, so stimmen doch unsere einheimischen 
Dokumente damit überein, insofern sie in jener Zeit Theudebert 
bereits Herzogsrechte ausüben lassen. Die Breves notitiae 3 be- 
zeugen , dass Rupert nach seiner Rückkehr von Worms unacum 

15* 



228 HI. Geschichte der christlichen Mission in Baiwarien. 

consilio et völuntate domini Theodöberti ducis am obern Schlosse 
das Frauenkloster zu bauen angefangen habe, was also wieder 
mit den ersten Jahren des VIII. Jahrhunderts zusammentrifft, 
ohne gerade das Jahr 702 festhalten zu wollen. Wenn aber Büdinger 
(S. XXIII. 391), dessen Ansicht von Emmerans Aufenthalt in Baiern 
ich vollkommen billige, sich veranlasst sieht, die Theilung Baierns 
unter die Söhne Theodo's in das Jahr 715 oder 716 zu verlegen, 
so ist daran nur das Schweigen Aribo's in der Vita Emmerani schuld. 
Aber ich sehe gar nicht ein, welcher Grund Aribo in der Emmeraner 
Legende hätte veranlassen können, von der Theilung des Landes 
zu reden. Anders war es in der Vita Corbiniani, wo die Zwiste im 
herzoglichen Hause schon bedeutend in den Vordergrund treten. 
Ueber die Art und Weise der Theilung hat man eigentlich 
nichts als Muthmassungen , die sich an die Aufenthaltsorte der 
Theilherzoge knüpfen. Weil Theodebert die lombardischen Für- 
sten aufnahm und unterstützte, so gibt man das südliche Gebirgs- 
land auf seinen Theil, während Grimwald mit dem Sitz auf der 
Burg zu Freising für den Herrn zwischen Lech und Inn gilt. Damit 
ist man aber am Ende. Ich glaube jedoch, dass die drei Jahrzehnte 
jüngere Diözesaneintheilung Baiwariens uns einen wichtigen und 
ziemlich sichern Fingerzeig für die erste politische Abtheilung des 
Landes in Provinzen darbietet und zwar um so mehr, als das päbst- 
liche Capitulare vom Jahre 716, von welchem sogleich des Nähern 
die Rede sein wird, je nach den einzelnen Regierungsbezirken 
der Herzöge — juxta gubernationem unius cujusque ducis — drei 
bis vier Bisthümer zu errichten befiehlt, so dass also die ältesten 
Diözesangränzen auch die Statthalterschaften der Theilherzoge 
bezeichnen. Mit Zugrundelegung der noch seit der Römerzeit den 
Provinzialen geläufigen Landeseintheilung glaube ich deshalb an- 
nehmen zu dürfen, dass das Alpenland, nämlich das frühere zweite 
Rätien der Gothen und Mittelnorikum eine Provinz bildete, in 
welcher Herzog Theodebert herrschte. Die baierische Hochebene 
zwischen Lech und Inn, das alte Vindelikien, verwaltete Herzog 
Grimwald. Eine dritte Provinz bildete der Donau- und Nordgau, 
in welcher die gemeinsame Hauptstadt des Landes, Reganesburg, 
der Sitz des Herzogs Theodo lag. Die vierte Provinz endlich er- 
streckte sich ostwärts längs der Donau abwärts bis an die Ens, 
das alte Ufernorikum. Wer nun von den beiden Herzogssöhnen 
Theodebald und Tassilo II. die eine oder die andere Provinz be- 
herrschte, bleibt um so mehr in Zweifel, als wir von den Thaten 
derselben nichts weiter wissen, als dass eine dunkle Stelle in 
Bonifaz' Bekehrungspredigt (M. g. II. 344) die Thüringer daran 
erinnert, was sie durch einen Theotbald für Unglück durch Tödtung 
und Gefangenschaft erlitten hätten — comitum multitudo sub 
Theotbaldi et Hedenis pericidoso primatu . . . vel corporali per eos 



§. 2. Herzog Theodo und der Missionär Rupert. 229 

praeventa morte vel Jiostili siquidem eductione captivata est. Dürfte 
man hieran Schlüsse knüpfen, so müsste Herzog Theudebald der 
Nachbarschaft halber im Nordgau geherrscht haben, so dass dem 
Tassilo II. das östliche Donauland zufiele. 

Ausser dieser Haupteintheilung des Landes in Provinzen zer- 
fiel ganz Baiwarien in dieser Zeit in 25 Gaue, aus welchen sich 
theilweise schon in der Regierungsperiode der Agilulfinger, aber 
noch mehr unter den Karolingern Untergaue herausbildeten, 
welche allmälig den Uebergang zu den Komitaten des Mittel- 
alters bilden. Wenn wir die vorige Ordnung beibehalten, so finden 
wir in dem Alpenlande von 

I. Südbaiwarien : 1) Poapintal, das Oberinnthal bis Zirl um- 
fassend, in dessen Norden zwischen Walchensee und Isar schon 
im VIII. Jahrhundert derWalhogoi und später neben ihm an der 
obern Amper der Ampergau als Untergaue erscheinen. 2) Inter- 
valles umfasste das Unterinnthal und hatte südlich an der Ziller 
als Untergau Cilarestale. 3) Venusta vallis, Vintschgau im Ober- 
etschthale, hatte an der Passer den Untergau Passir. 4) Norital 
oder Vallis Eniana, der südlichste der baierischen Gaue, breitete 
sich um die Verbindung von Etsch und Eisack bis an die lom- 
bardische Gränze ans. Gegen Osten lag 5) Pustrissa am obern 
Eisack und der Rienz bis zum Campus Gelau an der Wenden- 
gränze. Nördlich schloss sich daran 6) der Pinuzgaoe im obern 
Salzachthale, dessen Untergau Salveida an der Salach lag; 7) der 
Pongawi an der mittlem Salzach, 8) der grosse Salzburchgaoe, 
nördlich von letzterm, und 9) der Chimingaoe westlich davon um 
den Chiemsee, dessen Untergau Opingaoe im Norden zwischen 
Inn und Chiemsee lag. 

IL In Mittelbaiwarien zwischen Lech und Isar lagen: 10) Tu- 
neramarka zwischen Lech und lim längs der Paarflüsse; südlich 
davon 11) Augesgau im Lechrain; östlich von diesem 12) der 
langgestreckte Huosigowe zwischen der Amper und Isar; nordöst- 
lich an ihn stiess 13) der Isinigowe, von der Isar bis zum Inn 
reichend, jenseits desselben an der Alzmündung der Untergau 
Cidalargowe lag. Südlich vom Isengau lag 14) der Westergau, 
dessen Mitte schon früh Pleoninga hiess, während sich nördlich 
der Hertingau, südlich die Frieromarka absonderte. Den Süden 
zwischen Isar und Inn schloss hier 15) der grosse Sundargowe 
bis an das Gebirgsland. 

III. Ostbaiwarien zählte folgende Gaue: 16) Quinzingowe, der 
sich südlich von der untern Isar längs der Vils ausbreitete und 
dessen spätere Untergaue Viohbachgau, Feldun und Spechtrain 
an der obern Vils lagen. Südlich davon 17) der Rotagaoe längs 
der Rott bis hinab zwischen Inn und Donau. Dann nördlich der 
Donau 18) längs der Hz hinauf bis an den Böhmerwald der 



230 m. Geschichte der christlichen Mission in Baiwarien. 

Schweinachgau und östlich von diesem die Donau abwärts 1 9) der 
Gau Grunzwiti von der Hz bis zur Ensmündung. Südlich der 
Donau gehörte zu dieser Provinz 20) der Mattichgau zwischen 
dem Inn und dem Hausruck ausgebreitet, an dessen westlichen 
Abhängen sich der Untergau Antessen hinzog. Südöstlich von 
diesem lag 21) der Attergau um den grossen Attersee vom Haus- 
ruck bis an den Traunsee ausgebreitet. Endlich 22) der grosse 
Traungau, der östlichste von den Agilulfingischen Gauen, von der 
Traun bis zur Ens reichend, dessen nördlicher Untergau, der Uff- 
gau, vom Hausruck bis an die Traun reichte", während der süd- 
liche, Ouliupestale, zwischen den Flüssen Ens und Steyer lag. 

IV. Nordbaiwarien lag grösstentheils nördlich der Donau und 
hatte nur zwei Gaue, welche sich südlich dieses Stromes aus- 
dehnten. Dazu gehörte 23) der Chelesgau, nordöstlich von der 
Tuneramarka von der Altmühl bis an den Huosigau reichend. 
Oestlich davon 24) der grosse Donaugau zu beiden Seiten des 
Stromes bis an den Baierwald. Den übrigen Theil bildete seit 
ältester Zeit 25) der Nordgau bis an den Böhmerwald und das 
Fichtelgebirge, dessen älteste Untergaue die Marka Cambriche 
sich längs des Regens hinter dem Baierwald, die Marchia Nab- 
burg längs der Naab bis an den Böhmerwald ausbreitete, während 
der Westermanngau von der Donau längs der Flüsse Schwarz- 
laber, Naab und Vils sich hinauf zog bis gegen den Frankenwald 
und das nördlich gelegene Fichtelgebirge (Sprunner, Atlasz. Gesch. 
v. B. Bl. II.) 

§. 3. Emmeran und Herzog Theodo's Romfahrt. 

Bevor noch Rupert aus Baiwarien schied, erschien daselbst 
ein neuer Missionär aus Franzien, der Bischof Emmeran von 
Poitiers. Die Ankunft desselben wurde bis in die neueste Zeit 
in das VII. Jahrhundert gesetzt und sehr bezeichnend sagt das 
Act. Mellic. vorsichtig zum Jahre 652 : Hie dicitur passus s. Em- 
meramus ep. Hinc inde putatur quod inter istum Theodonem et 
sequentem Theodobertum fuerit ille Theodo cujus filius Lampertus 
s. Emmeramum oeeidit. Es ist mit dieser dem XIV. Jahrhundert 
angehörenden Aufzeichnung schon die Konjektur angedeutet (pu- 
tatur), nach welcher von den Geschichtschreibern bis auf Rudhart 
und Rettberg ein fiktiver Theodo I. eingeschaltet wurde. Hugo Ratis- 
bonensis dagegen sagt : 680 beatus Emm. damit (Böhmer, Font. III. 
488). Die Chronik von Kremsmünster hat: 706 . . . hiis eciam 
temporibus S. Emm. aput Ratisponam martirio coronatus sub Theo- 
ebne duce qui in legenda ejus dicitur Dieto (R. 1. 163). Durch diese 
Nachricht sind wir aber auf die Quelle hingewiesen, welcher dieser 
konjekturale Theodo I. entstammt. Denn da die Vita Emmerani 



§. 3. Emmeran und Herzog Theodo's Romfahrt. 231 

von Aribo nichts von einem Herzog Diet weiss, derselbe aber in 
der Vorrede zu den Mirac. s. Emmer. des Probstes Arnold er- 
scheint und dort zum eisten Male zwei Theodone unterschieden 
werden, so ist Arnold unzweifelhaft der Erfinder dieses Dux Dieto 
oder Theodo I. Dieser Arnold, Probst von S. Emmeran, welchen 
Waitz (M. g. IV. 542) trotz des eingestandenen Wortschwalles und 
seiner Winkelzüge unter die wichtigsten Quellen der baierischen 
Geschichte stellt, war schon seinen Zeitgenossen hinsichtlich seiner 
Glaubwürdigkeit verdächtig und nach seinem eigenen Geständniss 
seinen klösterlichen Mitbrüdern wegen der willkürlichen Verände- 
rungen zuwider, mit denen er Aribo's Vita Emmerani zu verbes- 
sern gedachte — a me dictis antiquitatis quid addi vel minui. Da 
nun nach Aribo's Erzählung der Herzogssohn Lantpert im Exil 
stirbt, so konjekturirt er unbedenklich — cui (Dieto) filii in regnum 
non successerant, wovon im Aribo kein Wort steht, was ihm aber 
Alle, selbst Mederer und Zierngibl, wörtlich nacherzählen. Der 
Kardinal Baronius (Ann. VIII. 644) hält Emmeran und Aribo für 
Zeitgenossen; 702 . . . ad praesens tempus referri posse videtur 
Martyrium Hiemerammi ep. JRatisp. Später (IX. 908) beruft er 
sich auf die von Welser mitgetheilte Grabschrift mit der Jahrzahl 
652, ohne ihre Aechtheit zu prüfen. Dagegen spricht Pagius 
(Crit. Bar. ad a. 652) dem Emmeran ganz entschieden den Bi- 
schofsstuhl von Poitou ab, indem er die Keine der dortigen Bi- 
schöfe im VII. Jahrhundert nachweist, zwischen welchen kein 
Emmeran Platz findet. Blumberger (Oe. A. X. 362) und Büdinger 
(S. XXIII. 385) fanden sich daher wohl berechtigt, Emmeran als 
den Jüngern Zeitgenossen Ruperts aufzufassen. Der allerdings 
unkritische Bern. Noricus sagt bereits im XIV. Jahrhundert in 
der Chronik von Kremsmünster: 718 ... S. Emmeriamus marti- 
rizatur et ratispone sepelitur (R. II. 401). 

Der Bischof Heimramm kam angeblich auf einer Missionsreise 
zu den Avaren nach der stark bewehrten Hauptstadt der Bai- 
waren Radaspona zu Herzog Theodo. Obschon unter deutschem 
Namen war er ein Gallier; denn er bedurfte wegen Unkenntniss 
der Sprache eines Dolmetschers (Aribo, Vita Emmer. c. I. 3). Der 
Herzog suchte ihn von seinem Plane abzubringen, da wegen der 
avarischen Raubeinfälle die Gegend an der Ens ganz wüst und 
öde läge und bot ihm dagegen die Bischofswürde in seiner Pro- 
vinz (in jam memorata provincia) oder die Aufsicht über die 
Klöster daselbst an (V. Emm. I. 5) — wohl ein sicherer Beweis, 
dass der Anfang der Bekehrung bereits von einem andern Mis- 
sionär gemacht worden w r ar. Sed habitatores ejus neofiti eo tem- 
pore idölatriam radicitus ex se non exstirpaverunt quia ut patres 
calicem Qhristi communem et daemoniorum suis quoque ßiis propi- 



232 ni. Geschichte der christlichen Mission in Baiwarien. 

nabant Die Baiwaren erscheinen also hier nach der Schilderung des 
Freisinger Bischofs ganz wie zur Zeit des spätem Corbinians als Neu- 
bekehrte, welche den Minnetrunk zu Ehren Christi und ihrer alten 
Götter ihren Söhnen darreichten. Emmeran blieb also in dem 
fruchtbaren Lande, dessen Bewohner ihm wohlgefielen, und pre- 
digte drei Jahre voll Eifer wider die Irrthümer, ein Mann von 
stattlicher Gestalt, schön von Antlitz, beredt und freigebig und 
überaus zugänglich sowohl Frauen als Männern — conversabilis 
supra modum tarn cum feminis quam cum viris. Sein Ausgang 
war tragisch. Er hatte unkluger Weise der Tochter des Herzogs, 
Ota, erlaubt, ihn als ihren Verfuhrer anzugeben und war hierauf 
— nicht zu den Avaren, sondern auf die Fahrt nach Rom ge- 
gangen. Da überfiel ihn der nacheilende Herzogssohn Lantpert 
zu Helfendorf und Hess an ihm die Sklavenstrafe der Verstümm- 
lung an Zunge, Händen und Füssen vollziehen. 

Die Unwahrscheinlichkeiten und Räthsel dieser Erzählung 
haben die widersprechendsten Deutungen veranlasst. Der „ge- 
sunde Menschenverstand" bewog Gfrörer (G. 0. I. 277) zu nach- 
folgender Kombination: Pipin überzog Herzog Theodo mit Krieg 
und nöthigte ihm Emmeran als Bischof der baierischen Kirche 
auf. Nachdem aber Pipin abgezogen und Theodo berichtet war, 
dass Emmeran die Ehre des herzoglichen Hauses angetastet habe, 
gab der Baier seinem Sohne Befehl, den verhassten Fremdling 
hinzurichten. Hierauf brach Pipin als Rächer ins Land, verbannte 
Lantpert, nöthigte Theodo, Emmerans Leiche mit Ehren zu be- 
statten und setzte ein anderes Geschlecht (?) auf Baierns Thron. 
Von diesen Ausgeburten der Fantasie hat vielleicht nur die Muth- 
massung, dass Emmerans Reise zu den Hunavaren nur ein Vor- 
wand gewesen sei, um nach Baiern zu gelangen, einige Wahr- 
scheinlichkeit für sich, obwohl es anderseits dieses Vorwandes 
gar nicht bedurft hätte, wenn nach des Verfassers Ansicht Em- 
meran dem Herzog Theodo durch den fränkischen Hausmaier 
zum Bischof aufgedrungen worden wäre. Der Verfasser, der sich 
viel auf seinen kritischen Scharfsinn zu Gute thut (I. 255), diesen 
aber immer mit einer scharfen Zunge verwechselt, wird auch 
durch den gesunden Menschenverstand veranlasst, sich zur spä- 
tem Ankunft Ruperts zu bekennen. Da er nun selbst gesteht, 
dass Emmeran sich nicht unter den Bischöfen von Poitiers im 
VH. Jahrhundert finde, dass sein Grabstein wenig Beweiskraft 
habe, dass endlich die Baiern bei seiner Ankunft bereits Neulinge 
im Glauben waren, und er nichtsdestoweniger Emmerans Wirk- 
samkeit in Baiern zwischen die Jahre 687 und 696 stellt, so muss 
doch für den gesunden Menschenverstand sein Fantasiegebäude 
an seinen eigenen Widersprüchen Schiffbruch leiden. 



§. 3. Emmeran und Herzog Theodo's Romfahrt. 233 

Aus der Legende Emmerans, wie sie Aribo, der älteste Be- 
richterstatter, aufzeichnete, entnehmen wir, dass Herzog Theodo 
ausser den vier im Verbrüderungsbuche von S. Peter genannten 
Söhnen noch zwei Kinder hatte, nämlich Lantperht und Ota. 
Wenn aber der Herzog diese Tochter nach Italien verwies (Vita 
Emmer. IL 13), so konnte dieses wieder nur der aus Ruperts 
Zeit bekannte Herzog Theodo gewesen sein, von welchem wir 
wissen, dass seine Enkelin Guntrude, die Tochter Theudeberts, 
durch ihre Verheirathung an Liutprand von Lombardien Königin 
in Italien geworden war, so dass also der tief gekränkte Vater 
die verstossene Tochter unter dem Schutze der befreundeten 
Herrscherfamilie wusste. Herzog Theodo scheint überhaupt durch 
das Zeugniss des in die Sache eingeweihten Priesters Wulflech 
sich von Emmerans Unschuld überzeugt zu haben; denn er em- 
pfing seine Leiche in festlichem Pomp und Hess sie vor der Stadt- 
mauer in der S. Georgskirche bestatten. Seinen Sohn Landperht 
aber verbannte er für seine rächerische Unthat nach Pannonien, 
von wo aber seine Nachkommen wieder nach Baiern zurückge- 
kehrt sein müssen; denn obwohl Aribo ihnen allen den Untergang 
voraussagte, so war doch 300 Jahre später der Probst Arnold 
von S. Emmeran mit einem Sprossen dieser misera Lantperti ge- 
neratio verschwägert (M. g. SS. IV. 552). 

Zur Bestimmung des Zeitraums, innerhalb dessen Emmeran 
in Baiwarien für die Bekehrung thätig war, haben wir zwei An- 
haltspunkte, welche uns mit ziemlicher Sicherheit einen Schluss 
ziehen lassen, nämlich Pipins Todesjahr 714 und Herzog Theodo's 
Fahrt nach Rom im Jahre 716. So lange der allgewaltige Haus- 
maier lebte, musste eine Gewaltthat gegen einen fränkischen 
Bischof, selbst wenn er nicht zu den besondern Sendboten des 
Majordomes gehörte, die ernstesten Folgen nach sich ziehen. 
Anders war es natürlich nach dem Tode Pipins, welcher gegen 
Ende des Jahres 714 erfolgte. Seine Wittwe Plektrude Hess ihren 
Stiefsohn Karl, den nachmals so gewaltigen Hammer, festnehmen, 
um ihren Söhnen das Majordomat zu sichern. Unter den hiedurch 
entzündeten Zerwürfnissen, welche die Macht der aufstrebenden 
Pipiniden zu vernichten drohten, schienen Pipins Pläne auf die 
Unterwerfung der deutschen Völker wieder zu scheitern , und 
eine kluge Vorsicht rieth seinen Sendboten , sich bis auf bessere 
Zeiten zurückzuziehen. So bestellte Rupert seinen Nachfolger in 
Salzburg und ging auf seinen frühern Bischofsitz zurück (ad 
propriam remeavit sedem — v. primig.), wo er nicht lange nach- 
her starb. Eine richtige Würdigung dieser Verhältnisse mochte 
wohl auch Emmeran bewogen haben, statt zu den Avaren, den 
Weg nach Rom einzuschlagen, auf welchem ihn Lantperht um so 



234 III. Geschichte der christlichen Mission in Baiwarien. 

ungestrafter aufgreifen zu können wähnte, als er sich vor fränki- 
scher Kache nicht zu scheuen brauchte. 

Den andern Anhaltspunkt gewährt die Romfahrt des Herzogs 
Theodo. Dieselbe fand im Jahre 716 statt (Anastas. v. Greg. II.) 
und ein richtiger Instinkt führte Büdinger zu der Vermuthung, 
dass dieselbe in directer Verbindung mit dem Morde Emmerans 
stehe (S. XXIII. 390). Die schreckliche Katastrofe konnte nicht 
verfehlen, auf das Gemüth des alternden Herzogs einen tiefen 
Eindruck zu machen. Bei einem Manne von sehr lebhaftem reli- 
giösen Gefühl und, wie es bei Neubekehrten begreiflich ist, voll 
Besorgniss, dass die Früchte zwanzigjähriger Bestrebungen zu 
Grunde gehen möchten, zugleich wohl von dem Wunsche beseelt, 
für das in seinem Lande und von seinen Kindern ausgegangene 
Verbrechen an einem Bischöfe von dem Pabste Verzeihung zu 
erlangen — möchte wohl das Zusammenwirken aller dieser Um- 
stände den Entschluss des Herzogs, ad apostoli beati Petri limina 
zu gelangen, eher erklären, als das „orationis gratia" des päbst- 
lichen Biografen. Dass dabei noch andere und viel weiter grei- 
fende Pläne zur Sprache kamen, wird sich sogleich durch eine 
päbstliche Urkunde von ausserordentlicher Tragweite erweisen. 
Karl Martel war zwar aus der Haft entronnen und seine Stief- 
mutter war ihrerseits entflohen; aber eben im Jahre 716 hatte 
er den Friesenfürsten Radbod angegriffen und ward mit empfind- 
lichem Verluste zurückgeschlagen. Bei der durch diese Nieder- 
lage kundbar gewordenen Ohnmacht des fränkischen Hausmaiers 
ergriff der römische Bischof Gregor IL, der wohl schon damals 
mit dem später ins Werk gesetzten Plane umging, die abendlän- 
dische Kirche vom byzantinischen Hofe abzulösen, die Anwesenheit 
des orationis gratia nach Rom gekommenen Baiernherzogs mit 
Begierde, um ihn, der durch seine Stellung in Germanien und 
durch seine Verschwägerung mit dem Hofe zu Pavia von Bedeu- 
tung werden konnte, zum Träger seiner reformatorischen Absich- 
ten zu machen. Es wurde ihm nahe gelegt, dass es in Baiern 
gar keine kanonisch ordinirte Priester gebe, da diese Weihe nur 
von Rom ertheilt werden könne, wenn sie rechtsgültig sein sollte. 
Ausserdem lebten dieselben in verbotenen ehelichen oder gar 
hurerischen Verbindungen und befänden sich nicht im Stande, 
ein würdiges Messopfer darzubringen. Ueberhaupt wurde ihm be- 
greiflich gemacht, dass der wahre, allein selig machende Glaube 
nur von Rom ausgehen könne, somit seine fränkischen Missionäre 
nur Irrlehren unter das Volk gebracht haben dürften, deren Aus- 
rottung nur durch den innigsten Anschluss an den römischen 
Bischof, den sichtbaren Nachfolger S. Peters, zu bewerkstelligen 
sei, zu welchem Zwecke ein einheitliches Kirchenregiment und 



§. 3. Emmeran und Herzog Theodo's Romfahrt. 235 

eine feste hierarchische Gliederung des Klerus eingerichtet wer- 
den müsse. 

Gfrörer (G. 0. 1. 284) weiss das Alles natürlich durch römische 
Inspiration viel besser. Nach seiner Darstellung wollte der Herzog 
von Baiern nicht fränkisches, sondern apostolisches Christenthum 
in seinem Lande und rief, um nicht fremden Herrscherzwecken 
preisgegeben zu sein, den Stuhl Petri um Hilfe an. Er verklagte 
Rupert als einen Ketzer, die von ihm eingesetzten Kleriker als 
Abtrünnige und bat den Pabst, der baierischen Kirche eine selb- 
ständige, nationale, gegen die Ränke fränkischer Herrschsucht 
gesicherte Verfassung zu geben. Mag man nun dieser tendenziö- 
sen oder meiner einfachen, auf die Zeitverhältnisse basirten Dar- 
stellung den Vorzug geben, so bleibt doch die Thatsache gewiss, 
dass Gregor II. mit dem Plane umging, die Reformation des baie- 
rischen Kirchenwesens in die Hand zu nehmen und zu diesem 
Zwecke eine Delegation zusammensetzte, welche aus dem Bischöfe 
Martinian, dem Erzpriester Georg und dem Subdiakon Dorotheus 
bestehen sollte. Denn das Capitulare, welches die Instruktionen 
für diese Legaten enthält, am 15. März 716 ausgefertigt, ist noch 
vorhanden (M. g. LI. III. 451). 

Dieses hochwichtige Dokument, welches sich unzweifelhaft 
auf die persönlichen Mittheilungen des Herzogs Theodo stützt, 
belehrt uns über den Zustand des von den fränkischen Missio- 
nären ausgesäeten Christenthums in sehr eingehender Weise. Vor 
Allem war den Legaten geboten, unter dem Vorsitze des Herzogs 
eine Versammlung der Priester, Richter und alles Adels zu ver- 
anstalten, um die kanonische Ordination und Rechtgläubigkeit 
aller Priester und Kirchendiener zu untersuchen, die bei der 
Prüfung nicht Bestehenden ihrer Stellen zu entsetzen und andere, 
kanonisch Ordinirte für sie wählen zu lassen. An den Kirchen 
sollen nur Priester angestellt sein, welche das Messopfer nach 
den römisch-apostolischen Traditionen darzubringen, die Officien 
der Tag- und Nachtzeiten zu beten und das alte und neue Testa- 
ment zu lesen verstehen. In jedem Bezirke der Theilherzoge soll 
ein Bisthum errichtet werden ; also drei bis vier oder nach Be- 
dürfniss mehrere mit Berücksichtigung eines erzbischöflichen Sitzes 
und sollen mit nachfolgender Dispensation des apostolischen 
Stuhles Männer von gutem Leumund und richtiger Lehrmeinung 
zu Bischöfen geweiht werden. Zum Erzbischofe soll nur ein 
durchaus tüchtiger Mann gewählt werden, widrigenfalls der rö- 
mische Stuhl Fürsorge treffen werde. Die ordinirten Bischöfe sollen 
sich aller unerlaubten Weihen enthalten, und Keinen zum Prie- 
sterstande zulassen, der zweimal verheirathet , oder mit keiner 
Jungfrau getraut, ungelehrt, verstümmelt, anrüchig oder sonst in 



236 m. Geschichte der christlichen Mission in Baiwarien. 

nachtheiligen Verhältnissen sich befände. Das Kirchenvermögen 
sollen sie in vier Theile abscheiden, wovon ein Viertel dem Bi- 
schöfe, eines den Klerikern, das dritte den Armen und Fremd- 
lingen, das vierte endlich der Kirchenfabrik zu Gute kommen 
soll. Eheliche Verbindungen seien unter den apostolischen Schutz 
zu stellen; doch bestehe eine ächte Ehe nur zwischen zwei Per- 
sonen und auch unter diesen nur, wenn sie nicht blutsverwandt 
unter sich seien, weil sie sich sonst einer Blutschande schuldig 
machen. Von Speisen sei nur unrein, was den Götzen zu Ehren 
geschlachtet wurde. Das Volk sei über die Eitelkeit der Traum- 
und Zeichendeuterei , sowie über die verdammlichen Bräuche der 
heidnischen Blendwerke, Beschwörungen, Wahrsagereien und Loos- 
werfen zu belehren. An Sonntagen dürfe nicht gefastet werden 
und Gottesdienste von Ketzern, bevor sie nicht bekehrt wären, 
dürfen in den Kirchen nicht statthaben. Des Heilmittels der 
Busse solle sich Niemand entschlagen und endlich zweifle Nie- 
mand, dass wir ohne Aenderung von Natur oder Geschlecht nur 
unter Abiegung unserer Gebrechlichkeit und Fehler mit demselben 
Körper wieder auferstehen. Satan aber mit seinen Engeln und 
Anbetern werde nicht zur alten Engelswürde zurückkehren, wie 
verruchte Irrlehrer behaupten, sondern in ewigem Feuer verbrannt 
werden. 

Es hat mit gerechtem Staunen erfüllt, dass in dem päbst- 
lichen Aktenstücke mit keiner Silbe des Emmerans oder Ruperts 
gedacht werde, und man hat sich dadurch selbst zu dem Zweifel 
verleiten lassen, ob diese durch ihre Verdienste um die Christia- 
nisirung von Baiwarien so berühmten Männer so nahe der Zeit 
von Theodo's ßomfahrt gelebt haben könnten, da diese Verdienste 
doch in der römischen Instruktion gar keiner Erwähnung gewür- 
digt würden (Hormayr I. 192; Gemeiner 55). Die wahre Ursache 
dieses, wahrhaft vernichtenden Schweigens ist aber diese: Rom 
hat zwar später die durch den Volksglauben vollzogene Kanoni- 
sation des Rupert und Emmeran zugestanden; Gregor II. aber 
hat alle von ihnen getroffenen Kircheneinrichtungen als ketzerisch 
verworfen. Nach dem römischen Capitulare galten die baierischen 
Priester ganz oder grösstentheils für irrgläubig und unkanonisch 
geweiht, weil sie nicht unter der römischen Observanz standen 
und in verbotenen ehelichen oder hurerischen Verbindungen leb- 
ten, oder sonst der Priesterwürde unwürdig waren. Das war aber 
gerade das Charakteristische der von Rom nicht anerkannten 
britischen und schottischen Kirche, dass diese die Suprematie des 
römischen Bischofs nicht anerkannte und die Ehelosigkeit der Prie- 
ster verwarf, zwei Hauptpunkte, deren Durchführung der römischen 
Curie und ihrem Verfechter in Deutschland, Bonifaz, die heftigsten 



§. 3. Emmeran und Herzog Theodo's Romfahrt. 237 

Kämpfe mit den Andersgläubigen verursachte. Die gallischen 
Priester, von deren Hoffahrt, Unzucht, Raublust und Bestech- 
lichkeit, Neigung zu Hochverrath, Mord und Todtschlag der Bi- 
schof Gregor von Tours eine sehr erbauliche Sammlung in seiner 
Frankengeschichte zu machen erlaubt, scheinen überhaupt in Rom 
nicht im Geruch besonderer Heiligkeit gestanden zu haben, da 
Pabst Gregor I. an die Königin Brunhilde schrieb, dass die Prie- 
ster in Gallien über alle Maassen schamlos und lasterhaft lebten 
(Gr. ep. XI. 69). Diese Anrüchigkeit ergibt sich schon aus den vier 
Fragen, welche man dem Kandidaten bei der Ordination zum 
Bischöfe vorlegte, nämlich ob er nicht Ehebruch getrieben, ob er 
eine Wittwe geehelicht, ob er eine Nonne entehrt und endlich 
Päderastie und Bestialität verübt habe (ßaluz. cap. IL App. 1372). 
Sonach war das Misstrauen Roms in die aus Gallien nach 
Baiern gekommenen Missionäre und die von ihnen vorgenommenen 
Ordinationen allerdings nicht ohne Grund, wenn es sich auch 
hauptsächlich in der Nichtanerkennung der römischen Suprematie 
gipfelte; denn die Priesterehe liess man sich unter gewissen Be- 
schränkungen gefallen und musste sie überhaupt noch manches 
Jahrhundert dulden. Die Ehe selbst war noch kein kirchliches 
Sakrament, sondern lediglich ein bürgerlicher Akt, dessen sich 
die römische Instruktion durch die kirchliche Einsegnung zu be- 
mächtigen sucht, um das Gesetz der Monogamie und der verbo- 
tenen Verwandtschaftsgrade einzuführen. Da dieses Kapitel sehr 
eingehend ist, so scheint die Ehe unter den nächsten Blutsver- 
wandten bisher in Baiwarien nicht den mindesten Anstoss erregt 
zu haben (H. R. 259). Die althergebrachte Hochhaltung der 
Traum- und Zeichendeutung, der Beschwörungen, des Wahrsagens 
und Looswerfens versteht sich bei einem neubekehrten Volke von 
selbst. Auch scheinen die Baiern, wie überhaupt die Deutschen, 
nicht sehr eifrig im Sündenbekenntnisse gewesen zu sein, sowie 
auch die Missionäre und ihre Gehülfen die Beichte wegen Näher- 
liegendem bei Seite Hessen oder hierin der Abneigung des Volkes 
Rechnung getragen zu haben scheinen. Wenn aber Gfrörer (G. 0. 
I. 293) in der am Ende des päbstlichen Capitulares verurtheilten 
Irrlehre von der endlichen Verklärung des Satans die Wieder- 
bringungslehre aller Dinge nach dem Weltbrande der Götterdäm- 
merung wiederfinden will und hierin den Beweis sieht für den 
Zusammenhang der religiösen Vorstellungen der Baiwaren mit 
dem nordischen Eddaglauben, welchem die fränkischen Missionäre 
durch Verschmelzung christlicher und heidnischer Lehren eine 
ungebührliche Rechnung getragen hätten, so macht er hiedurch 
einen ganz unnöthigen Aufwand seiner Bekanntschaft mit der 
Edda. Stände unsere Kenntniss von der heidnischen Religion der 



238 III. Geschichte der christlichen Mission in Baiwarien. 

Baiwaren nicht auf einer festeren Grundlage, als sie dieses Ka- 
pitel der römischen Instruction bieten soll, dann müsste der Be- 
weis als ein ziemlich hinfälliger erachtet werden. Denn der oben 
verdammte Lehrsatz hat gar nichts mit dem Eddaglauben gemein, 
sondern enthält nur ein Filosofem der Origenisten und Dämono- 
logen des III. Jahrhunderts, welche nach den Lehren der Zend 
Avesta die Wiederherstellung der bösen Geister am Ende der 
Welt zur ursprünglichen englischen Natur behaupteten (Hansitz, 
G. sac. IL 39), was doch ein Schriftsteller der Kirchengeschichte 
wissen musste, wenn derselbe nicht von falschen Voraussetzungen 
beherrscht gewesen wäre. 

Das Hauptgewicht legt natürlich die päbstliche Instruktion 
auf die Errichtung eines einheitlichen Kirchenregiments, sowie auf 
die Unterordnung der baierischen Kirche unter die römische Ob- 
servanz. Deshalb sollte ein Erzbisthum aufgerichtet werden, unter 
dessen Metropoliten je nach den Regierungsbezirken drei, vier 
oder selbst mehrere Suffraganbischöfe zu stehen kämen. Es liegt 
hier schon ganz der Plan des römischen Bischofs zu Tage, die 
deutsche Kirche der römischen zu unterwerfen , wie ihn später 
der apostolische Stuhl unter andern Verhältnissen durch seinen 
Generallegaten in Germanien verwirklichte. Ruperts Institution 
in Salzburg, die Einsetzung seines Nachfolgers Vitalis, die Weihe 
eines Bischofs in der herzoglichen Residenz, als welcher uns Wik- 
terp bestätigt wird, konnten also keinesfalls die Genehmigung des 
römischen Bischofs erhalten haben, und wenn auch das Capitulare 
desselben die fränkischen Missionäre nicht ausdrücklich als die 
Urheber dieser annullirten Akte nennt, so hüllt es dennoch seine 
unzweideutig ausgesprochene Missbilligung derselben (mit römischer 
Feinheit, wie Gfrörer will) in die Bezeichnung der Afri und Ma- 
nichaei, welche zwar in Baiwarien nicht zu finden waren, worunter 
aber das Formelbuch der römischen Ordinariatskanzlei, das liber 
diurnus pontificum romanorum, allen Eingeweihten wohl verständ- 
lich die gefährlichsten Irrlehrer und Ketzer zusammenfasste. 

In Erwägung dieser Thatsachen erweist sich also Büdingers 
Annahme (S. XXIII. 391), die Missionsthätigkeit Emmerans zwi- 
schen die Jahre 712 — 715 zu verlegen, als den geschilderten Zeit- 
verhältnissen entsprechend vollkommen richtig. Wenn aber Aribo 
weder in Vita Emmerani noch in Vita Corbiniani des Zeitgenossen 
Rupert gedenkt, so mag dies von einer gewissen Eifersucht her- 
rühren, mit welcher man zu Freising stets auf Regensburg und 
Salzburg blickte. Uebrigens sagt er nirgend , dass Emmeran zu 
Regensburg ein Bisthum errichtet oder einen Bischof geweiht 
habe. 

Ob die im Jahre 716 zu Rom projektirte Legation nach 



§. 4. Herzog Grimwald und der Missionär Corbinian. 239 

Baiwarien einen Erfolg gehabt habe, oder überhaupt nur ins Leben 
getreten sei, lässt sich um so mehr bezweifeln, als keine einzige 
darauf bezügliche Thatsache bekannt ist. Im Gegentheil sprechen 
die nachfolgenden Zeitverhältnisse und die durch die kirchliche 
Organisation des Bonifaz aufgeklärten Zustände des baierischen 
Klerus entschieden dagegen. Denn einerseits waren die kriege- 
rischen Verwicklungen, in welche die Herzoge von Baiwarien in 
der nächstfolgenden Zeit geriethen, einer solchen friedlichen 
Mission durchaus ungünstig und anderseits bot sich bereits im 
Jahre 718 in dem angelsächsischen Missionär Winfrid dem rö- 
mischen Stuhle ein viel brauchbareres Werkzeug zur Durchführung 
seiner hierarchischen Pläne. 



§. 4. Herzog Grimwald und der Missionär Corbinian. 

Der durch die Niederlage der Franken im Friesenlande und 
durch die römischen Einflüsterungen erzeugte Unabhängigkeits- 
traum der baierischen Herzoge war von kurzer Dauer. Schon im 
Sommer des Jahres 717 schlug Karl Martel Raganfred, den Haus- 
maier des Königs Chilperich II. in der entscheidenden Schlacht 
bei Vincy und bemächtigte sich dadurch der unumschränkten 
Herrschergewalt seines Vaters über Franzien. Dass er mit diesem 
Siege die Pläne Pipins gegen die Selbstherrlichkeit der deutschen 
Volksherzoge und dessen Politik zur Erreichung seiner Ziele 
wieder aufnahm, lehrt die Geschichte der folgenden Jahre. 

Die alamannischen Herzoge Landfrid und Theutbald, Godo- 
frids Söhne, hatten nach Pipins Tode die Oberherrschaft der 
Franken abgeschüttelt, während ihr Neffe Hnabi im Widerspiel 
mit seinen Oheimen zu Karl Martel hielt. Nachdem der Letztere 
im Jahre 720 den Fürsten Eudo von Aquitanien besiegt und in 
S. Gallen den ihm ergebenen Abt Othmar eingesetzt hatte, so 
griff er 722 die ihm feindlichen alamannischen Herzoge an und 
bezwang sie durch Waffengewalt , worauf die Alamannen sich im 
folgenden Jahre empörten und einen wiederholten Feldzug nöthig 
machten. Zwar die Ann. Fuldens. behaupten, dass von diesem 
Angriffe des fränkischen Hausmaiers auch die Baiuarios betroffen 
worden seien und auch in den Aufstand von 723 verflochten ge- 
wesen wären (M. g. I. 344). Da übrigens die Ann. Petav. Tilian. 
und Maj. Juvavens. übereinstimmend behaupten, dass Karl erst 
725 zum ersten Male in Baiwarien mit einem Kriegsheere erschien 
(primum fuit in Bajoaria, primum pugnavit, primum in Bajoariam 
venu, M. g. I. 8. 9. 87), so mag es dahin gestellt bleiben, ob der 
fränkische Angriff von 722 schon die Baiern in Mitleidenschaft 



240 HL Geschichte der christlichen Mission in Baiwarien. 

zog. Jedenfalls zeigten sich bereits die Vorboten des nahenden 
Ungewitters; denn im selben Jahre erschien in Baiern der frän- 
kische Missionär Corbinian. 

Die Geschichte dieses viri Dei ist gleich seinem Charakter 
so voller Widersprüche, dass sein Biograf Aribo nicht geringe 
Mühe verschwendete, dieselbe ad aedificationem audientium in ein 
doch nicht sehr schmeichelhaftes Ganzes zu bringen. Er schildert 
ihn als mild und leicht versöhnlich; aber bei der geringsten ein- 
gebildeten Kränkung seiner Würde fährt der Mann Gottes jäh- 
zornig in die Höhe und stösst mit dem Fusse die Tafel des Her- 
zogs um, dass die Silbergefässe auf dem Estrich herumkollern, 
oder schlägt ein armes Bauernweib mit eigenen Händen blutig. 
Er nennt ihn bescheiden und überaus demüthig, während der 
heilige Mann mit einem prächtigen Gefolge von Trossknechten, 
Saumrossen und allem Hausrath einherzieht. Er ist eifrig im 
Fasten, führt aber auf seinen Reisen einen eigenen Mundkoch 
mit sich; ein Verächter aller weltlichen Ehren, macht aber zwei- 
mal die Reise zum Pabste nach Rom, um sich ein abgelegenes 
Plätzchen zur mönchischen Einsamkeit und Abtödtung auszubitten ; 
er ist freigebig in Almosen, besitzt aber einen nicht unbedeuten- 
den Reichthum, den er zu Privatzwecken verwendet. Aus diesen 
Gegensätzen ergibt sich zur Genüge, dass Aribo's Lebensbeschrei- 
bung nicht ohne vorsichtige Kritik als Geschichtsquelle zu be- 
nutzen sei. Diese Vorsicht empfiehlt sich aber um so dringender, 
als in Aribo's Darstellung Irrthümer eingeschlichen sind, welche mit 
den anerkannten Thatsachen der Geschichte nicht vereinigt werden 
können. So lässt er Corbinian zu Pabst Gregor reisen und nach seiner 
Rückkehr von Rom dem Majordom Pipin über den Erfolg seiner 
Reise Bericht erstatten. Da aber Pipin im Dezember 714 starb, 
Gregor aber erst im Mai 715 den römischen Stuhl bestieg, so 
liegt in obigen Angaben Aribo's ein entschiedener Widerspruch 
mit der Geschichte, welchen die Forscher auf verschiedene Weise 
zu lösen suchten, indem sie annahmen, Aribo habe sich in der 
Person des Majordomus oder in der Regierungszeit des Pabstes 
Gregor vergriffen. Zu Letztern gehört Büdinger, welcher für wahr- 
scheinlicher hält, Aribo habe sich an dem römischen Bischöfe als 
an dem nähern Frankenfürsten geirrt, unter dessen Nachkommen 
er selber lebte und deshalb auch Corbinians erste Romfahrt auf 
das Jahr 710, die zweite Romreise auf 717 ansetzt (S. XXIII. 390). 
Andere Forscher, wie Cointe, Pagi, Meichelbeck (Hist. fr. I. XXX) 
nehmen das Gegentheil an, und da sich Aribo auch sonst in der 
Person des Hausmaiers irrt und ihn unter andern als summum 
tunc temporis regem darstellt, was doch erst 752 sein Enkel wurde, 



§. 4. Herzog Grimwald und der Missionär Corbinian. 241 

so glaube ich, dass diese letztere Ansicht der Wahrheit am näch- 
sten stehe. 

Corbinian war von Geburt ein Gallier, wahrscheinlich von 
einem fränkischen Vater Waldekiso — obwohl auch Romanen 
mit deutschen Namen vorkommen — und einer romanischen Mutter 
Corbiniana stammend. Er war nach seinen Reliquien zu schliessen 
(Mbk. I a 25) von kleiner, schmächtiger Gestalt, geringem Schädel- 
umfang — sacri certe capitis moles plane magna non est — kurz 
wie von Charakter so auch an Körper ein ächter Franzose. Ein 
Wunderkind von frühester Jugend an, warf er sich zeitig auf die 
Heiligkeit und baute sich allerdings mit einiger Ostentation eine 
Zelle neben die Kirche seines Geburtsortes, um mit den zu 
äussern Bedürfnissen nöthigen Dienern der Armuth und Einsamkeit 
zu pflegen. Durch das Gerücht seiner Frömmigkeit, Beredsamkeit 
und Almosenfreigebigkeit — denn es sammelte sich bald eine 
Schaar von Wundergläubigen — aufmerksam gemacht, sandte 
der praktische Majordom Pipin einen seiner Vertrautesten in die 
Zelle des Mannes Gottes und Hess sich demüthigst seinem Ge- 
bete empfehlen. Dass hiebei noch etwas Weiteres geplant worden 
sei, ergibt sich daraus, dass der Frankenfürst ihm ein Almosen 
von 900 Goldsoliden zustellen Hess (V. Cor. 21). Um dem immer 
lästiger werdenden Andränge der Gläubigen zu entgehen, ent- 
schloss sich Corbinian nach 14 Jahren, nach Rom zur Schwelle 
der Apostelfürsten zu wallfahren, um einen geheimen Winkel für 
seine innersten Einsamkeitswünsche zu finden. Aber Pabst Gregor 
wollte ein solches Kirchenlicht nicht unter den Scheffel stellen, 
sondern ertheilte ihm die Priesterweihe, die Bischofswürde und 
selbst das Pallium, mit dem Auftrage, in der ganzen Welt zu 
predigen, wo er immer wollte. 

Diese rasche und so ganz aussergewöhnliche Beförderung eines 
einfachen Mönches zum Priester, Bischof und Erzbischof enthält so 
viel Unwahrscheinliches, dass man sich nicht genug wundern kann, 
wie selbst kritische Schriftsteller wie Baronius, Spoudanus, Pagi die- 
selbe ohne weitere Prüfung blos auf Aribo's Erzählung — adaedifica- 
tionem audientium — hin gläubig annehmen konnten. Wenn man 
erwägt, dass der angelsächsische Abt Winfrid erst nach fünfjähriger 
rastloser Missionsthätigkeit und vorher schriftlich abgelegtem Glau- 
bensbekenntnisse von demselben Gregor II. unter dem Namen 
Bonifaz zum Bischof in Germanien geweiht wurde, dass er erst 
nach neun Jahren unermüdlicher Bestrebungen für die Zwecke 
der römischen Curie von Gregor III. das Pallium empfing und 
erst nach sechs weiteren Jahren voll Mühen und Anstrengungen 
zum päbstlichen Generallegaten für Germanien ernannt wurde 
(M. g. IL Vit. Bon. §. 20. 21. 25), so wird Aribo's Darstellung 

Quitamann, Aelteste Geschichte der Baiern. 16 



242 m. Geschichte der christlichen Mission in Baiwarien. 

geradezu unglaublich. Oder sollte etwa die ungünstige Erfahrung, 
welche der römische Stuhl mit Corbinian machte, vor einer ähn- 
lichen Uebereilung zurückgeschreckt haben? Dergleichen ist aber 
bei der Vorsicht, mit welcher man in Rom von jeher zu Werke 
ging, um so weniger denkbar, als ein solcher Hergang römischer 
Tradition und Observanz geradezu widerspricht. Wollte man auch 
zugeben, der römische Bischof Gregor habe den gewiss mit kräf- 
tigen Empfehlungsbriefen vom fränkischen Hofe versehenen Mönch 
Corbinian zum Priester, ja selbst zum episcopus in partibus, d. h. 
zum Regionarbischof geweiht, so ist dagegen die Verleihung des 
Palliums und die damit verbundene Würde eines P^rzbischofs, 
welche nur für bereits befestigte Bischofssitze ertheilt wurde, eine 
reine Unmöglichkeit. Gfrörers Spürsinn (G. 0. 1. 300) trifft daher 
ziemlich das Wahre, wenn er behauptet, Corbinian, von den Pi- 
piniden zum geistlichen Werkzeuge ausersehen, sei nach Rom 
gesendet worden, um das zu erreichen, was ihn Aribo freigebig 
erlangen lässt, nämlich die Bischofsweihe und das öffentliche 
Predigeramt; er sei aber mit seinen Wünschen bei der römischen 
Curie nicht durchgedrungen und habe sich daher nach abgelegter 
Rechenschaft über seine misslungene Mission vor dem Majordom 
bis zu einer günstigem Gelegenheit wieder in seine Klause zu 
Chatres zurückgezogen. Warum aber dieser Befehl, vor dem Ma- 
jordom zu erscheinen — ut accersiret suis eum obtutibus, wenn 
der Mönch blos eine einfache Betfahrt gemacht hätte ? (V. Corb. 7.) 
Warum diese unnatürliche Zurückgezogenheit des neugeweihten 
Bischofs, welchem der Pabst das Predigeramt in aller Welt auf- 
erlegt haben sollte? (V. Corb. 9.) Wenn daher Willibald in der V. 
Bonif. §. 28 von falschen Bischöfen spricht, welche sich in Baiern 
aufgeworfen hätten — quorum dlii pridem falso se episcopatus 
gradu praetulerunt (M. g. II. 34G) , so müssen wir diese Anklage 
nach den bisherigen Erörterungen geradezu auf Corbinian be- 
ziehen; denn von den drei fränkischen Missionären, welche vor 
Bonifaz in Baiwarien Christum predigten, waren Rupert und Em- 
meran wirkliche Bischöfe. 

Da nun Corbinians erste Romfahrt nur im Jahre 715, wo Gre- 
gor II. inthronisirt war, und zwar ehe noch Herzog Theodo zum rö- 
mischen Stuhle in Verbindung trat, in die Geschichte der Zeitverhält- 
nisse fugt, so muss seine zweite Reise, wenn die siebenjährige Zu- 
rückgezogenheit wörtlich genommen werden will, in das Jahr 722 
fallen, was wieder insofern mit den Zeitverhältnissen übereinstimmt, 
als Karl Martel in diesem Jahre mit seinem Angriff auf die alaman 
nischen Herzoge seines Vaters kriegerische Pläne wider die Unabhän- 
gigkeit der deutschen Völker wieder aufnahm. Es fallen also hiemit 
die Vorschläge Zierngibls (M. A. I. 144), Corbinians Reisen auf 



§. 4. Herzog Grimwald und der Missionär Corbinian. 243 

die Jahre 709 und 717, Büdingers, dieselben auf 710 und 717 zu 
verlegen, indem sich diese Annahmen nur darauf stützen, dass 
Aribo den Missionär Corbinian bei seiner zweiten Reise mit Her- 
zog Theodo zusammenbringt, dieser aber nach den Angaben der 
Ann. Garst., des Chr. Cremif. und der Ann. Rudb. Salisb. bereits 
im Jahre 717 oder 718 verstorben sei. Man beruft sich hiebei 
auch auf eine Nachricht in den Breves notitiae 2, wonach der er- 
krankte Herzog seinem Sohne Theudebert den Bischof Rupert und 
seine Stiftung ans Herz gelegt habe und schliesst dann ganz ruhig 
weiter: also ist er darauf selig entschlafen und zwar weil er 716 
in Rom war und Rupert im Jahre 718 verstarb, im Jahre 717 
(Mederer, Beitr. 193). Rettberg (G. 0. II. 210) hat schon auf das 
Uebereilte dieser Schlussfolgerung aufmerksam gemacht, indem 
nirgend vom erfolgten Tode des Herzogs die Rede ist, sondern 
derselbe sich sehr wohl wieder erholt haben konnte, was um so 
wahrscheinlicher sei, als die gleichzeitige Urkunde, das Congestum 
Arnonis (J. 29), nichts von einer Krankheit des Herzogs berichtet, 
sondern vielmehr den Herzog Theodo jene Schenkungen der 
Maxmilianszelle im Pongau vollziehen lässt, welche Brev. not. 2 
dem Herzog Theudebert beilegen. Wenn wir aber die Stelle von 
der Erhebung der Maxmilianszelle im Pongau durch den Bischof 
Rupert im Zusammenhange lesen, so ergibt sich, dass dieselbe 
gar nicht an das Lebensende des Herzogs Theodo zu setzen sei, 
sondern vielmehr in die Anfangszeit der Missionsthätigkeit Ru- 
perts und zwar kurz nach der Auffindung der Ruinen des römi- 
schen Juvavo und noch vor der Erbauung des Nonnenklosters 
(Br. not. 3), wo die Brüder Tonazan und Urso aufs Goldsuchen 
in das Gebirge hinaufzogen (Br. not. 2). Sollte also auch wirk- 
lich Herzog Theodo während des Baues der Maxmilianszelle er- 
krankt sein, so hat diese Erkrankung um so weniger mit seinem 
Ableben gemein , als er vielleicht gerade hiedurch veranlasst, die 
Theilung Baierns in vier Provinzen vollzog, wodurch seine Söhne 
selbständigen Antheil an der Landesregierung gewannen und in 
Schenkungen als seine Successoren genannt werden, als er ferner 
Emmeran bei sich empfing, die Romreise ausführte und also sehr 
wohl noch das Jahr 722 und die Ankunft Corbinians erleben 
konnte — eine Mittheilung, welche Aribo aus nächster Nähe er- 
fahren konnte. 

Herzog Theodo, der eine so bedeutende Stellung in der 
christlichen Mission in Baiwarien einnimmt, scheint das Jahr 722 
nicht überlebt zu haben ; denn in den kriegerischen Verwicklungen, 
in welche die baierischen Herzoge in den nächsten Jahren ver- 
flochten werden, wird sein Name nicht mehr genannt. Unter 
seinen Söhnen schweigt die Geschichte gänzlich von Tassilo II. 

16* 



244 HI. Geschichte der christlichen Mission in Baiwarien. 

Von Theutbald wissen wir nur, dass er noch vor seinem Vater 
starb. Er hinterliess aus zweiter Ehe eine jugendliche Wittwe, 
Pilitrud, von vornehmem Geschlecht, die mit ihrer Mutter aus 
Gallien nach Baiern gekommen war (V. Corb. 19). Nach sei- 
nem Tode nahm sie^ Grimwald zum Weibe und zwar nicht erst 
nach Corbinians Abreise nach Rom, wie Zierngibl (M, A. I. 134) 
behauptet, sondern schon vor dessen Ankunft in Baiern, da Her- 
zog Grimwald den Missionär nach Aribo's allerdings etwas un- 
wahrscheinlicher Angabe (V. Corb. 10) zum Erbtheiler mit seinen 
Kindern habe machen wollen und keine Kinder aus einer frühern 
Ehe bekannt sind. Auch Theudebert, welcher für den ältesten 
von Theodo's Söhnen gehalten wird, entweder weil er im Todten- 
buch von St. Peter unmittelbar auf den Vater folgt, oder weil 
ihm dieser nach obiger Angabe der Breves notitiae 2 die Ange- 
legenheiten Ruperts und Salzburgs besonders ans Herz legte und 
welchem deshalb einige Schriftsteller eine durchaus nicht quellen- 
mässige Oberherrlichkeit über seine Brüder beilegen (Rudhart 266, 
Erhard I. 250), hat das Jahr 722 nicht überlebt; denn schon in 
diesem Jahre ist Grimwald Herr im Gebirgslande , weiland dem 
Regierungsbezirke Theutberts, und gebietet den Amtleuten, actori- 
bus, und Einwohnern, Corbinian bei seiner Rückkehr vor ihn zu 
bringen (V. Corb. 10). Diese Thatsache hat frühere Forscher zu 
der Vermuthung veranlasst, dass Herzog Theutbert nach seines 
Bruders Theutbald Tode wohl Ost- und Nordbaiern erhalten und 
dafür das Gebirgsland an Grimwald abgetreten habe, und über- 
haupt wiederholte Landestheilungen anzunehmen, so dass aus der 
ursprünglichen Tetrarchie allmälig eine Tri- und Diarchie ent- 
standen sei (Hansitz, Ger. s. II. 58; Zierngibl, G. 0.). Diesen 
Muthmassungen fehlt aber jede historische Beglaubigung und 
während sie blos auf Konjekturen beruhen, lässt uns der Gang 
der Agilulfingischen Geschichte nur schliessen, dass Herzog Grim- 
wald nach dem Tode seiner Brüder und seines Vaters den durch 
die Reichstheilung desselben begangenen politischen Fehler da- 
durch wieder gut zu machen suchte, dass er mit Ausschluss seiner 
Neffen Hukpert und Otilo die Kraft des ganzen Landes in seiner 
Hand zu vereinigen suchte, um den von Franzien drohenden Stür- 
men mit gesammter Macht zu widerstehen. 

Corbinian kam also im Jahre 722 nach Baiern, angeblich auf 
einer Reise nach Rom — secretiorem eligens viam Alamanniam 
pervenit, deinde Germaniam et sie Noricam veniens ibi, quamdiu 
demoratus est, verbi divini seminavit doctrinam . . (V. Corb. 9) und 
predigte dem Volke quae gens quoque adhuc rudis et nuper ad 
ehristianitatem conversa. Natürlich bereitet ihm Aribo eine herr- 
liche Aufnahme bei den Herzogen Theodo und Grimwald; sie 



§. 4. Herzog Grimwald und der Missionär Corbinian. 245 

beschenken ihn aufs reichlichste und fliessen über von inständigem, 
demüthigstem Drängen, bei ihnen zu bleiben carique ibi hdbeban- 
tur sacerdotes sicut novitiorum mos esse compellit — ja Grimwald 
will ihn sogar zum gleichen Erbtheiler mit seinen Kindern — 
doch wohl nur der fahrenden Habe — machen. Corbinian habe 
aber alle schmeichlerischen Versprechungen aus Liebe zur Armuth 
und Widerwillen gegen vergängliche Reichthümer standhaft ab- 
gelehnt, mit dem festen Entschlüsse, zu Rom seine früher über- 
nommenen Verpflichtungen — man weiss nicht welche — dem 
Pabste zu Füssen zu legen und sich in die klösterliche Einsam- 
keit, die er doch seit sieben Jahren in der Klause zu Chatres 
genoss, zurückzuziehen. So berichtet Aribo. In Wirklichkeit aber 
gestalteten sich die Verhältnisse mit der Ankunft Corbinians in 
Baiern ganz anders. Man braucht gar nicht mit Gfrörer (I. 302) 
auf den angeblichen Aufstand der Baiwaren im Jahre 723 (Ann. 
Fuld., M. g. I. 344) Rücksicht zu nehmen, um sich zu überzeugen, 
dass sich der aufdringlichen Missionsthätigkeit des fränkischen 
Mönches alsobald Hindernisse in den Weg gestellt haben mussten ; 
denn die baierischen Herzoge waren, seit Theodo mit Rom in 
direkter Verbindung stand, vor dem Einflüsse fränkischer Missio- 
näre gewarnt und forderten unzweifelhaft nach dieser Verbindung 
mit dem römischen Stuhle, dass ein Mönch, der in ihrem Lande 
das Predigeramt ausüben wollte, auch von daher mit einer ent- 
sprechenden Vollmacht, d. h. einem Zeugnisse seiner Rechtgläu- 
bigkeit ausgerüstet sein müsse. Diese Vollmacht hatte Corbinian, 
der blos im Auftrage der Majordome einen Bischofstuhl suchte, 
nicht; also schickte man ihn nach Rom an die kompetente Stelle. 
Aribo's Darstellung stimmt selbst mit dieser Auffassung des Ver- 
hältnisses Corbinians zu den baierischen Herzogen überein. Denn 
obwohl er die Bedeckung durch baierische und lombardische 
Dienstmänner, unter welcher Corbinian an die langobardische und 
römische Gränze geschafft wurde, für ein Ehrengeleit ausgibt, 
welches dem theuern Manne Gottes zur Sicherheit und wohl ge- 
bührenden Auszeichnung beigegeben worden wäre, so kann er 
doch nicht verschweigen, dass Grimwald seinen Amtleuten und 
allen umliegenden Gebirgsbewohnern ohne Corbinians Vorwissen 
den strikten Befehl gegeben habe, denselben bei seiner Rückkehr 
alsobald zu verhaften und vor ihn zu bringen. Diese Thatsache 
stimmt ziemlich schlecht zu der angeblich glanzvollen Aufnahme 
am Herzogshofe zu Freising und Regensburg und zu den schmei- 
chelhaften Bitten der Herzoge. Und wie Hesse sich mit dem Cha- 
rakter eines Ehrengefolges das unehrerbietige Benehmen desselben 
vereinigen, welches ihm zwei seiner besten Rosse, darunter ein 
zum Geschenke für den Pabst bestimmtes, stahl und den frän- 



246 HI. Geschichte der christlichen Mission in Baiwarien. 

Irischen Mönch auch sonst ziemlich rücksichtslos behandelte? 
(V. Corb. 12—14). 

In Kom angekommen warf sich Corbinian dem Pabste zu 
Füssen, übergab non modica dona und flehte unter Thränen um 
Enthebung aller auferlegten Ehrenstellen und die Einsamkeit einer 
Klosterzelle oder einer Einsiedelei — in aligua secreta silva. Der 
Pabst aber versammelt eine Synode, in welcher Corbinian nach 
den Zeugnissen der heiligen Schrift überwiesen wird, dass er zu- 
rückkehren müsse — prodamabant eum reverti ex miätis testimoniis 
scripturarum (Vita Corb. 15). Der Ausdruck reverti ist an sich 
schon ungenügend für den geforderten Bescheid, wird aber gänz- 
lich nichtssagend, wenn man erwägt, dass nach den obigen Er- 
örterungen Corbinians frühere Mission resultatlos verlief, wesshalb 
er sich damals schon in seine Klause zu Chatres zurückzog, bis 
ihn der Befehl des fränkischen Hausmaiers Karl wiederholt aul 
die Weltbühne brachte. Es würde sich hier nur die Frage er- 
heben, ob nicht etwa doch die wirksame Empfehlung des jetzt 
überall siegreichen Gewalthabers der fränkischen Monarchie den 
Pabst Gregor veranlasst haben könnte, dessen Schützling Corbi- 
nian wenigstens zum Bischof in partibus zu weihen. Ganz unmög- 
lich wäre ein solches Ereigniss zwar nicht, obwohl Aribo natür- 
lich davon um so weniger Erwähnung thun konnte, als er seinen 
Schutzheiligen schon sieben Jahre früher zum Erzbischof erhoben 
hatte. Indessen bleibt auch hiegegen zu bemerken, dass Gregor II. 
bereits seit fünf Jahren einen ganz andern Missionär in Deutsch- 
land an dem angelsächsischen Abte Winfrid besass und denselben 
im Jahre der Anwesenheit Corbinians, 30. November 723, zum 
Bischof in Germanien weihte. 

Corbinians Sendung war also zum zweiten Male missglückt; 
aber der trotzige Franzosenkopf war nicht gesonnen, den sich 
aufthürmenden Widerwärtigkeiten nachzugeben, da er auf die 
demnächst eintretende Hilfe seines Absenders rechnen konnte. 
Diese Unterstützung machte sich auch bereits bemerkbar auf der 
Rückreise Corbinians, welche in den Herbst des Jahres 723 ge- 
setzt werden muss. König Liutprand von Lombardien, welcher 
früher im Einverständniss mit Grimwald den fränkischen Mönch 
durch seine Dienstleute an die römische Gränze hatte liefern 
lassen, stürzt ihm jetzt zu Füssen und bittet ihn, die Sühnbusse 
anzunehmen für den frühern Pferdediebstahl seiner Dienstmannen. 
Daraus lässt sich folgern, wie Gfrörer muthmasst, dass König 
Liutprand bereits mit Karl Martel in Unterhandlung stand, um 
mit demselben im Interesse seines Schwagers Hukpert Herzog Grim- 
walden anzugreifen. Zwar in Mais angekommen, wurde Corbinian 
sofort auf des Herzogs Befehl verhaftet und darüber Meldung an 



§. 4. Herzog Grimwald und der Missionär Corbinian. 247 

den Herzog erstattet. Corbinian Hess sich dadurch nicht ein- 
schüchtern, denn jetzt nahte die Lösung seiner Aufgabe, wobei 
ihm die Unterstützung seines Oberherrn gewiss war. Als daher 
der Befehl des Herzogs zum Transport nach Freising anlangte, 
liess er nur für alle Fälle sein Reisegepäck in Mais und fuhr 
trauernden Herzens zum Herzog, sagt Aribo. 

Mich dünkt vielmehr rachgierigen Herzens. Denn er war 
kaum in die Herzogspfalz eingeritten, als er dem Herzoge durch 
seinen Oberkämmerling sagen liess, nie werde er das Antlitz des 
Fürsten sehen, bevor dieser nicht die verführerische Gattin Ver- 
stössen habe, welche er in blutschänderischer Lust zur Ehe ge- 
nommen. Im verwichenen Jahre zwar hatte ihn dieses Verhältniss 
nicht im mindesten gestört. Anders war es dagegen jetzt, wo es 
sich darum handelte, Zerwürfnisse in der Familie des Herzogs 
hervorzurufen und denselben durch die beständige Aufregung 
häuslicher Widerwärtigkeiten am kraftvollen Handeln nach aussen 
zu lähmen. Gross war natürlich die Bestürzung am Herzogshofe 
über diese peremtorische Erklärung des angeblichen Bischofs. 
Wenn ich auch nicht Gfrörers Ansicht theile, dass die Ehe Grim- 
walds mit seiner verwittvveten Schwägerin eine staatsrechtliche 
Bedeutung hatte und ihre Lösung die neugeschaffene Vereinigung 
Baierns bedrohte (G. 0. I. 307), denn damals gab es noch keine 
dynastischen Erbberechtigungen, so ist es doch erklärlich, dass 
sich die fürstlichen Gatten hartnäckig der kategorischen Forde- 
rung des Bischofs widersetzten und erst nach 40 Tagen durch 
Androhung des göttlichen Strafgerichts und wohl auch in Erwä- 
gung der näherstehenden weltlichen Macht des gewaltigen Haus- 
maiers dazu vermocht werden konnten, in die geforderte Ehe- 
scheidung zu willigen (V. Corb. 19). 

Die Zeit der hierauf erfolgten Aussöhnung mit dem Herzoge 
benutzte Corbinian, um seine Pläne zu verfolgen. Schon zur Zeit 
seines unfreiwilligen Aufenthaltes in Mais hatte er sich in der 
Gegend nach einem passenden Platze für eine Niederlassung um- 
gesehen. Vielleicht nach geheimem Befehl des Majordomus strebte 
er gleich Rupert nach einer vom Herzogshofe entfernten Ansied- 
lung, wozu ihm jetzt wegen der Nähe der langobardischen Gränze 
die Umgegend von Mais besonders geeignet erschien. Jetzt, wo 
er an der Frauenkirche der herzoglichen Residenz amtirte, ver- 
mochte er den Herzog, mit ihm in das Gebirge hinaufzuziehen 
und den Ort Camina zwischen den Flüssen Timone und Finale 
von den Besitzern zu erstehen und selben der Marienkirche zu 
Freising mit allem Zubehör an Aeckern, Wiesen, Weinbergen und 
Almen auf ewige Zeiten zu schenken. Hierauf erbaute er sich 
daselbst ein Wohnhaus und eine Kirche, die er dem heiligen Va- 



248 ' HI. Geschichte der christlichen Mission in Baiwarien. 

lentin, ehemaligem Regionarbischofe in Rätien, und dem seligen 
Zeno weihte, und legte Weinberge und Obstgärten an. Ausserdem 
erwarb er das nahe Kortsch, welches die Wittwe Fausta dem Her- 
zog Grimwald als Prekarie aufgetragen hatte, um 900 Goldschil- 
linge, welche ihm früher schon der Majordom Pipin gegeben hatte 
(V. Corb. 20. 21). Wir sehen dasselbe Verfahren wie bei der Nie- 
derlassung Ruperts zu Juvavo und können daraus auf die gleichen 
zu Grunde liegenden Absichten und hinter der Scene spielenden 
Hauptpersonen schliessen. 

Dies begab sich wahrscheinlich im Laufe des Jahres 724. 
Mittlerweile hatte sich das Verhältniss zwischen dem Herzoge und 
Corbinian wiederholt getrübt, woran theils das hochfahrende Be- 
nehmen des leicht aufbrausenden Mannes Gottes, theils auch der 
Hass, womit ihn die Herzogin als den Zerstörer ihrer Ehe ver- 
folgte, die Schuld trug. In Folge dieser Zerwürfnisse fasste die 
Herzogin den Plan, den fremden Eindringling durch ihren Ge- 
heimschreiber Ninus aus dem Wege räumen zu lassen. Corbinian 
aber, durch seinen Bruder Ermbert von dem Anschlage rechtzeitig 
in Kenntniss gesetzt, entfloh zur Nachtzeit und begab sich mit 
seinem Klerus in das bekannte Mais, von wo aus er dem um 
Verzeihung bittenden Herzoge in christlicher Liebe seinen und 
der Seinigen Untergang verkünden Hess. Ob Mais damals schon 
in den Händen der Langobarden war, wie Gfrörer (I. 311) er- 
zwingen will, und dass man deshalb Corbinian des Landesverraths 
bezichtigte, ist wieder eine von den ausschweifenden Fantasie- 
geburten des Verfassers. Corbinian war sicher genug im Gebirgs- 
lande und an der lombardischen Gränze und hatte nach der ver- 
söhnenden Botschaft des Herzogs nichts für sein Leben zu fürch- 
ten. Indess mochte der Frieden mit den Langobarden und Franken 
nicht mehr von langer Dauer sein; denn Karl Martel brach 725 
mit einem mächtigen Heere in Baiern ein (M. g. I. 8. 9. 87 ; II. 318), 
schlug Grimwald und führte dessen Gattin und ihre Nichte Soni- 
childe als Gefangene nach Franzien (Bouquet IL 454). Wenn 
man dem Ausdrucke repudiata des in dieser Stelle sehr gehässigen 
Berichtes Aribo's Vertrauen schenken könnte, so müsste man 
schliessen, der Sieger habe sich anfangs seine schöne Gefangene, 
Pilitrud, beigelegt, bevor er sie als Verstossene nach Italien ver- 
wies. Zu gleicher Zeit griffen die Langobarden Baiern von Süden 
her an und nahmen mehrere Kastelle in Besitz (P. d. VI. 58). 
Dass hiebei das Schloss von Mais in ihre Hände gefallen ist, 
ergibt sich daraus, dass sie zur Zeit von Corbinians Tode, also 
fünf Jahre später, daselbst herrschten (V. Corb. 29), und wenn 
etwa Corbinian dabei die Hände im Spiele hatte, da er mit 
König Liutprand seit seiner Rückkehr von Rom in freundlichen 



§. 4. Herzog Grimwald und der Missionär Corbinian. 249 

Beziehungen stand, so konnte ihm allerdings der Vorwurf von 
Landesverrath , welchem die fränkischen Bischöfe auch sonst 
nicht ferne standen (Gr. IL 23. 26. 36; VIII. 20 etc.), gemacht 
werden. 

Die Baiwaren unterwarfen sich nach dieser ersten Niederlage 
nur vorübergehend. Nach drei Jahren erhoben sie sich aufs neue 
und Karl Martel, der inzwischen die baierische Sonichilde gehei- 
rathet hatte und dadurch Interesse für deren Bruder Hukpert 
gewonnen haben mochte, entschloss sich, mit Grimwald ein Ende 
zu machen. 728 Carolus secunda vice pugnavit in Bajoaria — post 
reluctantibus iterum Bajovariis occurrit et secunda vice fortitudine 
exercitibus suis perdomuit — (Ann. Petav. Ado chron. M. g. II. 318). 
Karl griff also die Baiern mit grosser Uebermacht an, schlug sie in 
entscheidender Schlacht und in Folge dieses kriegerischen Un- 
glücks fand Grimwald höchst wahrscheinlich seinen Tod. Aus 
Aribo's tendenziös gefärbter Darstellung ist nur zu entnehmen, 
dass der Letzte von Herzog Theodo's Söhnen durch die Hand 
von Meuchelmördern umkam — ab insidiatoribus interfectus est 
(V. Corb. 27) — und dass dieses Ereigniss vor dem Ableben 
Corbinians stattgehabt haben müsse. Nun haben zwar einige 
Forscher geglaubt, weil gleich darauf von der Gefangennahme 
der Fürstin Pilitrude die Rede ist, dass beide Ereignisse zusam- 
menfielen. Da aber Sonichildens Sohn Griffo bereits im Jahre 
741 in die Welthändel eingriff, so behauptet Mederer mit Recht, 
dass er mindestens im Jahre 726 geboren sein musste (Mederer, 
Beitr. 203). Wenn ferner Karl 728 einen wiederholten Feldzug 
in Baiern that, unter Herzog Hukpert aber kein Aufstand wider 
die Franken verzeichnet ist, so musste dieser wiederholte Feld- 
zug Karl Martels wider Grimwald gerichtet gewesen sein. Spätere 
Chroniken setzen ohne obige Schlussfolge Herzog Grimwalds Tod 
auf das Jahr 729 (Chr. Salisb. Pez sc. R. I. 333; ebenso Chr. 
Bav. v. Bernh. nor. und Chr. duc. Bav. v. Ang. Rumpier), und 
mögen hiemit ziemlich den richtigen Zeitpunkt getroffen haben. 
Von den Kindern, welche Grimwald mit Pilitrude gezeugt hatte, 
starb der Knabe, welchen die zauberkundige Bäuerin zu Corbi- 
nians grosser Entrüstung durch ihre Segenssprüche und Zauber- 
gesänge geheilt zu haben vorgab, bereits noch vor seines Vaters 
Untergang. Die Uebrigen, bemerkt Aribo mit grosser Befriedi- 
gung, gingen ohne zur Herrschaft zu gelangen in Noth und 
Trübsal unter — cum multa tribulatione regno privati vitalem ami- 
serunt flatum (V. Corb. 27). Auf der Gedächtnisstafel der ducum 
defunctorum im Verbrüderungsbuche von S. Peter Col. 69 stehen 
mehrere Interlinar- Einträge von zweiter Hand, welche Karajan 
auf die Kinder Grimwalds bezieht. So steht unter dem Namen 



250 HI. Geschichte der christlichen Mission in Baiwarien. 

dieses Herzogs meginrat, worin Karajan den von der Bäuerin 
geheilten Prinzen, unter Theodoald meginhilt und MUifrid, worin 
er die andern Kinder Grimwalds muthmasst — alles ohne wei- 
teren Beweis. 



Und dieses ist die Geschichte der christlichen Mission in 
Baiwarien , welche allerdings ihren Abschluss mit der von Rom 
sanktionirten Errichtung der vier Bisthümer zu Freising, Salz- 
burg, Passau und Regensburg erst in der nächsten Periode 
erhielt. 

Man hat nun allerdings viele schöne und hochtönende Worte 
gemacht über die civilisatorische Bedeutung des Christenthumes 
und den wohlthätigen Einfluss, welchen dasselbe auf die unver- 
dorbenen, aber rohen Gemüther der nordischen Barbaren aus- 
geübt habe, sowie über die unsterblichen Verdienste, welche sich 
jene muthigen und unermüdlichen Männer um die ganze Menschheit 
erworben haben, welche unsere heidnischen Vorältern zuerst mit den 
Lehrsätzen des durch die Spitzfindigkeiten der byzantinischen Hof- 
theologie erläuterten Christenglaubens bekannt machten und mit den 
Segnungen der allein seligmachenden römischen Kirche beglückten. 
Es mag auch wohl in dieser hohen Meinung von der Bedeutung 
des Christenthumes der Grund liegen, wesshalb man von gewisser 
Seite her den Eintritt dieses reformatorischen Ereignisses nicht weit 
genug in der Geschichte unsers Volkes zurückdatiren zu können 
glaubt, obwohl Gfrörer (I. 294) behauptet, die kirchlichen Wort- 
führer von Salzburg und Regensburg übten diese Zurückversetzung 
an Rupert und Emmeran nur deshalb, um sie möglichst weit aus 
dem Bereiche der im römischen Capitulare von 716 wider die 
baierische Kirche geschleuderten Vorwürfe der Ketzerei zu ent- 
rücken und die Letztern auf andere unbekannte Kleriker abzu- 
lenken. 

Derlei idealistische Auffassungen können aber keineswegs 
bestehen vor dem unparteilichen Richterstuhle der Geschichte, 
wenigstens nicht in der Allgemeinheit, in welcher man sie prin- 
zipiell hinzustellen beliebt; denn wenn ihnen schon die Geschichte 
der Einführung des Christenthums , sowie die Geschichte der 
christlichen Kirche auf jeder Seite, bei allen Völkern und zu 
allen Zeiten geradezu widerspricht, so ist dieses insbesondere bei 
der christlichen Mission in Baiwarien der Fall. Die Pipiniden 
hatten viel zu praktische Tendenzen , um sich mit Vorliebe um 
die Gesittung und Humanität der ihrem Zepter unterworfenen 
Völker viel zu kümmern. Ihnen handelte es sich vor Allem 



§. 4. Herzog Grimwald nnd der Missionär Oorbiniao. 251 

darum, materielle Handhaben für die Ausbreitung der fränkischen 
Universalherrschaft zu gewinnen. Dass ihnen dazu die neue Re- 
ligion sehr gelegen sein musste, versteht sich von selbst; denn mit 
ihrer Ausbreitung konnten unheilbare Zerwürfnisse in den Familien 
nicht fehlen und der ihnen ergebene, eugverbundene Klerus half Par- 
teien schaffen, welche einen ihren Bestrebungen geneigten Staat 
im Staate zu bilden begannen. Dass die Männer, welche den 
Baiwaren zuerst Christum predigten, solche Sendboten der frän- 
kischen Gewalthaber waren, hat die Geschichte der christlichen 
Mission in Baiwarien unwiderleglich bewiesen. Sie standen mit 
den Pipiniden in inniger Beziehung, handelten nach deren Ab- 
sichten und Befehlen — utilissimis consiliis — empfingen von 
denselben bedeutende Geldsummen, um ihre Zwecke materiell 
fördern zu können — kurz betrugen sich als ihre geistlichen 
Dienstmannen, nach deren Erfolg erst die Schlachthaufen des ge- 
waffneten Heerbannes — frequentibus populationibus — an die Reihe 
kamen. 

Wenn ihnen aber nichtsdestoweniger eine stärkere Macht 
auf den Nacken trat und den Pipiniden die schon gemachte Beute 
wenigstens zum Theile wieder entriss, so geschah dies nach dem 
Rechte des Stärkern oder vielmehr des Klügern, der den Völkern 
mit der Aussicht auf geistige Freiheit eindringlicher zu schmei- 
cheln und die Hoffnung der Gläubigen auf das unbekannte Jen- 
seits kräftiger auszubeuten verstand. Zwar die Anhänger des 
römischen Bischofs schleudern ihren Gegnern die Beschuldigung 
ins Antlitz, dass sie in einer Fürstenkirche das Heilige für die 
Zwecke einer herrschsüchtigen Dynastie missbranchen wollten. 
Sie übergehen aber mit vorsichtigem Stillschweigen, dass die rö- 
mische Curie nur deshalb diesem Bestreben so energisch ent- 
gegentrat, weil dadurch ihre eigenen imperialistischen Tendenzen 
nach einer hierarchischen Universalherrschaft über das Abendland 
oder auch die ganze christgläubige Welt in Gefahr kamen. Wir 
sehen also am Ende dieses Zeitraumes Rom mit den geistlichen 
Sendboten der fränkischen Majordome in Streit um die geistige 
Oberherrschaft in Baiwarien und dass es sich bei diesem Streite 
nicht um die Entwicklung der Humanität und geistigen Freiheit 
der gläubigen Neofyten handelte, hat die Folgezeit durch ihre 
Erscheinungen zur Genüge bewiesen. Dass sich die fränkischen 
Machthaber nicht um die Verbreitung dieser höchsten Güter der 
Menschheit kümmerten, ist wohl begreiflich. Aber auch in Rom, 
der Pflanzstätte, aus welcher die Ueberreste der klassischen Kultur 
als Keime einer neuen Bildungsepoche auf die verjüngten Staaten 
des Abendlandes übertragen werden sollten, war man mehr damit 
beschäftigt, die Religion der Liebe zum Fluche für Andersgläubige 



252 ni. Geschichte der christlichen Mission in Baiwarien. 

zu verkehren und die unausführbare Profezeiung des Evangeliums 
von Einem Hirten und Einem Schafstalle in zelotischem Hader 
zum Verdammungsurtheil jeder geistigen Regung zu machen — 
zufrieden das allein seligmachende Zepter wenn auch über einem 
geistigen Sumpfe zu führen. In Baiwarien war daher im VIII. 
Jahrhunderte nur die Frage, ob römisches oder fränkisch-britisches 
Christenthum zur Herrschaft gelangen sollte — beides nach den 
Zielen und Absichten der streitenden Gewalten für die damit zu 
Beglückenden von gleichem Werthe. Da aber die Kräfte beider- 
seits gleich waren, so verglichen sie sich für den Augenblick über 
die Theilung der Beute. Rom nahm die baierische Kirche, der 
Majordom begnügte sich mit dem Lande — beide mit der still- 
schweigenden Uebereinkunft, bei nächster günstigerer Gelegenheit 
auch die andere Hälfte zu annektiren. 



IV. Die letzten Agilulfinger. 



§. 1. Herssog Hukpert, 729-737. 

Ganz unbegreiflich für einen nüchternen Forscher behauptet 
Gemeiner (61), es sprächen mehrere Gründe dafür, dass Hukpert 
mit seiner Gemahlin Hiltifrid unumschränkt und ohne die frän- 
kische Oberherrschaft anzuerkennen, das Land regiert habe. Diese 
angeblichen Gründe hat er aber nirgend angegeben und scheint 
auch keiner seiner Vorgänger aufgefunden zu haben, da sie alle 
das Gegentheil annehmen. Hukpert, dux filius et successor Theo- 
deberti ducis sagen übereinstimmend Breves notitiae 4 und Con- 
gestum Arnonis (J. 22), empfing das nach Grimwalds Tode erle- 
digte Herzogthum aus der Hand seines siegreichen Schwagers 
Karl Martel und konnte nach der vorausgegangenen zweimaligen 
Niederlage der Baiern gar nicht daran denken, Unabhängigkeits- 
gelüste, auch wenn er deren gehegt hätte, aufkommen zu lassen. 
Zudem war der Besitzstand seines Landes in mehrfacher Weise 
geschädigt. Im Süden hatte sein anderer Schwager, König Liut- 
prand von Lombardien, die festen Plätze in den Gauen Noritale 
und Fintschgau weggenommen. So waren Botzen, Seben, Tirol, 
Mais in die Hände der Langobarden gefallen und dieselben dach- 
ten so wenig daran, dieselben dem rechtmässigen Gebieter zu- 
rückzugeben, dass sie sogar im Jahre 730 Corbinians Leichenzug 
als einer Kriegslist zur Wiedergewinnung der Stadt den Eintritt 
in Mais verweigerten (V. Corb. 35). Im Südosten hatten die be- 
nachbarten karantanischen Slaven die Kriegshändel der Baiern 
mit den Franken und Langobarden benutzt, waren bis in den 
Pongau vorgedrungen und hatten die Ansiedlung Ruperts um die 
Maxmilianszelle mit Feuer und Schwert verwüstet, so dass sie 
viele Jahre lang wüst und öde lag, propter imminentes Sclavos et 
crudeles paganos (Brev. not. 2). Wenn dagegen Rudhart (289) die 
Ansicht einiger Forscher, welche schon jetzt Theile des altbaie- 
rischen Nordgaues durch Karl Martel abreissen lassen, verwirft, 



254 IV. Die letzten Agilulfinger. 

so hat er hiebei um so mehr Recht, als bei der Reichstheilung 
unter Karls Söhnen im Jahre 741 von dieser Provinz nirgend die 
Rede ist, während sie in der Charta divisionis imperii vom Jahre 
806 ausdrücklich genannt und als ehemaliger Theil von Baiwarien 
bezeichnet wird. 

Herzog Hukpert war also ein ergebener und gehorsamer 
Vasall des fränkischen Majordomus, wenn auch das Band der 
Schwägerschaft einen Schleier über das Vasallenthum werfen 
mochte. Er rief daher gleich nach dem Antritte seiner Regierung 
Corbinian aus der freiwilligen Verbannung zu Mais an seinen 
Hof und Hess sich von ihm taufen — sibimet sacro fontis lavacro 
sociavit. Diese Stelle Aribo's kann man mit Hansitz (G. s. II. 39) 
doch nur in ungezwungener Weise auf eine in jener Zeit gebräuch- 
liche erst im Mannesalter am Herzoge vollzogene Taufhandlung 
beziehen und nicht, wie Einige wollen (Rudh. 269), auf eine Pa- 
thenschaft bei einem Kinde des Herzogs. Wir wissen gar nicht, 
ob Hukpert dergleichen gehabt habe. Das Verbrüderungsbuch 
von S. Peter lässt nur schliessen , dass er zweimal verheirathet 
war und zwar das erste Mal mit rattrud, deren Name von der 
ältesten Hand eingeschrieben ist, und später mit hiltifrid, deren 
Eintragung von der zweiten Hand stammt (Col. 69). Corbinian 
überlebte übrigens seinen Triumf nicht lange. Schon im Jahre 
730 segnete er das Zeitliche, nachdem er kaum das 50. Lebens- 
jahr erreicht haben konnte. Er hatte vorher Sorge getragen, 
dass er in seinem liebgewordenen Mais bestattet werden konnte, 
von wo erst Bischof Aribo nach 38 Jahren die Rückversetzung 
der theuern Ueberreste nach Freising bewerkstelligte. Das Todten- 
buch von St. Peter führt ihn Col. 70 nach haimrammus an erster 
Stelle auf als gurbinianus ep., wobei zu bemerken ist, dass das 
unter dem irischen Bischof Virgil angelegte Dokument, wie schon 
Büdinger (Oe. Gesch. 97 An.) hervorhebt, ganz andere Grundsätze 
bei Ertheilung des bischöflichen Titels angewendet hat, als Bo- 
nifaz, der päbstliche Generallegat. 

Unzweifelhaft haben die Baiwaren in dieser Zeit schon Heer- 
fahrt gethan unter den Bannern Karl Martels wider die Anhänger 
des Islams und standen 732 bei Tours in dem undurchdringlichen 
Eisenwall der Austrasier, an welchem sich der über das Abend- 
land hereinbrechende Sturm von Abderrammans maurischen Krie- 
gern brach, sowie im Jahre 737 in der Schlacht von Narbonne. 
Denn Karl Martel war es, welcher die Güter der säkularisirten 
Kirchenstifter zur Belohnung seiner tapfern Kriegsgefährten ver- 
wendete. Bedeutend mussten die Verdienste der baierischen Heer- 
bannleute um den Erfolg der fränkischen Waffen gewesen sein; 
denn noch im Jahre 748 finden wir sechs baiwarische Dynasten, 



§. 1. Herzog Hukpert, 729—737. 255 

welchen die Stiftsgüter der Kirche von Auxerre als Lehen ver- 
theilt worden waren (Mabillon An. Ben. II. 20. c. 47) — leider 
dass uns das Dokument nicht mit den Namen der Begnadigten 
bekannt macht. 

Ausserdem sind nur friedliche Ereignisse aus der nicht ganz 
achtjährigen Regierungszeit Herzogs Hukpert zu erwähnen. In 
derselben erschien der Regionarbischof Ratheri am Herzogshofe, 
in dessen Gegenwart, wie Probst Arnold versichert (M. g. IV. 543), 
der Herzog der Kirche zu S. Georg, wo Emmeran begraben lag, 
einen Hof in Pirchinwanch schenkte. Wenn Zierngibl (M. A. I. 170) 
behauptet, Herzog Hukpert habe Vivilo von Lorch mit der Bitte 
zu Pabst Gregor III. nach Rom gesendet, um daselbst die Bi- 
schofsweihe zu erhalten, so ist dieses eine gänzlich unbegründete 
Muthmassung ; denn wir wissen nur aus dem Briefe dieses Pab- 
stes an Bonifaz (Ep. Bon. ed. Würdtw. 46, vom Jahre 739), dass 
er also möglicherweise während der Regierung Hukperts dem 
Vivilo die Bischofsweihe ertheilt habe, ohne daraus entnehmen 
zu können, ob dies auf Wunsch und Veranlassung des genannten 
baierischen Herzogs geschehen sei. Indessen bewies sich der 
Herzog auch freigebig gegen die Kirche von Passau, auf welche 
später der Bischofsitz von Lorch übertragen wurde (M. b. 
XXVIII b . n. 1 und 67). Insbesondere bedachte er die Stiftung 
seines Vaters und Grossvaters, indem er S. Peters Münster zu 
Salzburg reichlichst begabte. Dahin gab er Sauarstedi (Saffen- 
stetten im Rotgau) mit 20 Höfen, bebaute und brachliegende mit 
Waldmarken und allem Zubehör; Eondorf (Hendorf im Salzburg- 
gau) mit drei bebauten und einem Hof in der Brache nebst einer 
Waldmark an der Fischach ; ferner vier unbebaute Höfe in Itinga 
(Jezing im Matagau). 

Seit zwölf Jahren hatte sich die Hoffnung auf die vom römi- 
schen Bischöfe Gregor IL versprochene Delegation zur Reorga- 
nisation der Kirche in Baiwarien immer verzögert, ihrer Erfüllung 
um nichts genähert. Es ist daher leicht begreiflich, dass das 
neubekehrte Volk von den ebenso unwissenden, nicht selten 
leichtsinnig geweihten Pfarrern der neuen Kirche nicht sehr in 
der christlichen Glaubens- und Sittenlehre vorwärts gebracht 
werden konnte. Was mochte dagegen die vorübergehende Wirk- 
samkeit eines Vivilo oder Ratheri bedeuten? was mochten selbst 
der gelehrte Wikterp und Flobargis in ihren Klöstern zu Re- 
gensburg und Salzburg für Einfluss gewinnen, wo das leichtgläu- 
bige Volk und sein Ortsklerus den schmeichlerischen Einflüste- 
rungen gewissenloser Wanderprediger preisgegeben war, denen 
es nicht darauf ankam, die Dogmen der neuen Lehre mit den 
Anschauungen des dem Volke noch geläufigem Heidenthumes zu 



256 IV. Die letzten Agilulfinger. 

versetzen , sobald dies ihren Vortheil förderte , oder selbst die 
Sakramente der christlichen Kirche mit alten Opfergebräuchen 
zu vermischen? Man kann sich daher einen Begriff machen, wie 
das Christenthum in Baiern im vierten Decennium des VIII. Jahr- 
hunderts ausgesehen haben mag. Da erschien temporibus Hugo- 
berti der von Gregor III. zum Erzbischof für Germanien ernannte 
Bonifaz von freien Stücken, besuchte viele Kirchen und predigte 
mit grossem Eifer. Es war dies seine erste Visitationsreise in 
Baiwarien, obwohl er schon im Jahre 718 auf der Rückreise von 
Rom die Gränzen von Baiern berührt hatte, ohne jedoch zu verweilen. 
Diesmal handelte es sich aber, einen hartgesottenen Ketzer von 
grossem Anhang, Eremwulf mit Namen, dessen Grundsätze der 
Biograf leider verschweigt, nach den kanonischen Dekreten aus 
dem Felde zu schlagen (V. Bonif. §. 26). Von heiligem Eifer be- 
geistert, sprach der Erzbischof mit so hinreissender Beredsamkeit 
zu den aufhorchenden Baiern von der Pflicht, dass sie, nun sie 
einmal Christen wären, auch die alten Irrthümer des frühern 
Heidenthumes ausrotten und allen ketzerischen Unrath abthun 
müssten, dass die adeligsten Männer des Landes sich um die 
"Wette beeilten, ihm ihre Söhne herbeizuführen, um selbe zum 
Dienste Gottes aufzuerziehen. Darunter befand sich auch der 
junge Sturmi, der leichten Herzens und voll heiliger Begierde 
von seinen weinenden Verwandten Abschied nahm , um Bonifaz 
nach Hessen zu folgen und später als sein eifrigster Nachfolger 
der Gründer und erste Abt des Klosters im Eichloch an der 
Fulda wurde (M. g. II. 366). 

Eingehendere Massregeln scheint der Erzbischof vorderhand 
nicht für nöthig gehalten zu haben. Als er wenige Jahre nachher 
nach seiner dritten Romfahrt wiederum Baiern besuchte, um nun 
die Axt an die Wurzel der Ketzerei zu schlagen, war Herzog 
Hukpert nicht mehr unter den Lebenden. So wenig wir eine be- 
stimmte Angabe über den Regierungsantritt dieses Fürsten be- 
sitzen, ebenso wenig ist uns der Zeitpunkt seines Ablebens genau 
bekannt, und wie wir dort nur nach dem Todfall seines Vorgän- 
gers eine Wahrscheinlichkeitsberechnung über die Thronbesteigung 
Herzog Hukperts aufzustellen gezwungen sind, so müssen wir 
uns für seinen Hintritt mit einer muthmasslichen Berechnung be- 
gnügen, welche sich an den Regierungsantritt seines Nachfolgers 
im Herzogthume, Otilo, knüpft. Dies haben schon Mederer und 
Zierngibl eingesehen und beide^stützen sich auf dieselbe Urkunde 
der Freisinger Kirche, welche im zwölften Regierungsjahre Otilo's 
ausgefertigt ist (Mbk. I a 48). Da nun Mederer (Beitr. 218) an- 
nimmt, dass Otilo im Jahre 747 verstorben sei, so setzt er mit 
Abzug der zwölf Jahre Hukperts Tod zwischen die Jahre 735 und 



§. 2. Herzog Otilo, 737—748. 257 

736, womit er die Annahmen der Mölkerchronik und Aventins 
vereinigt. Zierngibl (M. A. I. 174) stützt sich auf das Jahr 748 als 
erstes Regierungsjahr des dem Otilo, seinem Vater, folgenden 
Herzogs Tassilo III. und berechnet hienach das Todesjahr des Her- 
zogs Hukpert auf 737. Hiemit stimmt Abel (Jahrb. d. fränk. R. 
I. 40. N. 2), wonach Herzog Otilo höchst wahrscheinlich zwischen 
dem 23. Juli und 13. December 748 verstarb, somit das Todes- 
jahr Hukperts gleichfalls auf 737 fiele, wenn dieser auch nicht, wie 
Zierngibl behauptet, nach zwölfjähriger, sondern nach einer Herr- 
scherzeit von acht Jahren verstarb. Söhne, wenn er deren gehabt 
haben sollte, folgten ihm nicht in der Regierung. Posthunc extitit 
Odilo dux, sagt das gleichzeitige Qong. Arn., ohne filius et succes- 
sor beizufügen, obwohl es bei den vorhergehenden herzoglichen 
Donatoren die Descendenz sorgfältig angibt. 

§. 2. Herzog Otilo, 737-748. 

Der Nachfolger Herzog Hukperts im Herzogthume erhielt 
dasselbe durch die freigebige Gunst des fränkischen Gewalthabers 
— ducatum quem largiente dlim principe Cardio habuerat, sagen 
die übrigens wohldienerischen Jahrbücher von Metz beim Jahre 
743. Daraus würde sich schliessen lassen, dass Otilo kein be- 
stimmtes Anrecht an die Thronfolge hatte, sondern unter meh- 
reren Prätendenten vorgezogen wurde. Damit stimmt allerdings 
überein, dass wir keinen Beweis haben für die direkte Abstam- 
mung des neuen Herzogs von der mit Hukpert erloschenen Linie, 
sondern nur aus seiner Erhebung auf seine Herkunft vom her- 
zoglichen Geschlechte der Agilulfinger schliessen müssen. Zwar 
haben einige Forscher aus der Mittheilung von ein Par fränkischen 
Annalisten, worin Suanahilt oder Sonichilde, die zweite Gemahlin 
Karl Martels und die Mutter Griffo's, als die neptis Herzog Otilo's 
bezeichnet wird, eine direkte Herkunft von Herzog Theodo ab- 
leiten wollen, indem sie annahmen, dass Otilo ein spät, etwa von 
einer andern Mutter geborener Sohn jenes Herzogs, somit ein 
Stiefbruder seiner altern Söhne wäre, womit sich die Bezeichnung 
einer Nichte für die Tochter Theudeberts wohl vereinigen Hesse 
(Zierngibl, M. A. I. 175). Indessen, abgesehen davon, dass obige 
Mittheilung ganz vereinzelt steht, so hat Mederer (221) darauf 
hingewiesen, dass nepos und neptis von den mittelalterlichen Chro- 
nisten und Annalisten nicht immer in der strikten Bedeutung als 
Bruders- oder Schwestersohn und Tochter, sondern in dem weit- 
schichtigsten Verstände der Verwandtschaft genommen würde, so 
dass also aus obiger Bezeichnung der Sonichilde wieder nur die 
beiderseitige Abstammung vom Geschlechte der Agilulfinger zu 

Qnitzmann, Aelteste Geschichte der Baiern, 17 



258 IV. Die letzten Agilulfinger. 

entnehmen wäre. Setzen wir indessen Vermuthung gegen Ver- 
muthung. Wenn Otilo der Vater des Tassilo III. war, sollte er 
nicht auch der Sohn eines Tassilo II. gewesen sein? Wir wissen, 
dass diese altgermanische Namensübertragung vom Grossvater auf 
den Enkel auch bei den Agilulfingen bräuchlich war. Nun wissen 
wir aber ferner aus dem Verbrüderungsbuche von S. Peter, dass 
Theodo's vierter Sohn Tassilo II. hiess (Col. 69), als dessen Ge- 
mahlin auch die älteste Handschrift crimolt eingezeichnet hat, 
wozu ein späterer, weniger gut unterrichteter Schreiber liutpirc 
in Erinnerung an Tassilo IL oder eigentlich III. setzte , da jene 
Liutpirg bereits auf Col. 36 unter den Lebenden aufgeführt wird. 
Wenn mich also diese genealogische Schlussfolgerung nicht täuscht, 
so steht otilo ganz mit Recht auf der Stammtafel des Herzogs 
Theodo; denn er ist dessen Enkel, wie der vorstehende hucperht 
und somit Geschwisterkind mit ihm und suanahilt, den Kindern 
Herzog Theutberts. (S. die Stammtafel d. Agil.) 

Im zweiten Jahre der Herrschaft Otilo's überschritten die 
Avaren wieder einmal die Ens und erfüllten das Gränzland mit 
Mord und Brand. Dies geschah nicht, wie Hansitz (G. s. I. 121) 
behauptet, Odilonis anno primo; denn die zum Beweise angezo- 
gene Passauer Urkunde (M. b. XXVIIP 66) sagt ausdrücklich: 
tempore duci paiauuariorum otilo erat nomen ejus et annum unum 
fuit patria ista in sua potestate . . . Dadurch sah sich Bischof 
Vivilo von Lorch gezwungen, seinen Bischofsitz in der alten 
nicht mehr Schutz bietenden Römerstadt aufzugeben und mit 
Genehmigung des Baiernherzogs mit seinen Mönchen und allem 
Klerus, die Reliquien der Heiligen mit sich führend, in das sicherere 
Passau heraufzuziehen, welches unter der Baiwarenherrschaft aus 
der Römerfeste Castra battava und aus der Keltenstadt Bojodu- 
rum am Einflüsse des Inns und der Hz in die Donau erwachsen 
war. In diesen beiden durch den Innstrom getrennten Orten 
werden schon zu Zeiten Severins im VI. Jahrhundert mehrere 
Kirchen, darunter ein Baptisterium , erwähnt (Eug. v. Sev. 23), 
und aus den ältesten Passauer Urkunden (M. b. XX VHP 1. 12. 38. 
44) geht hervor, dass in diesem aufblühenden Orte schon vor 
der Zeit des Herzogs Hukpert Kirchen zu Ehren Maria, des Erz- 
engels Michael, S. Lorenz und des Erzmärtyrers Stefan vorhanden 
waren. Hieher übertrug nun Bischof Vivilo den Sitz des bisherigen 
Lorcher Bisthumes, indem er die Stefanskirche zu Passau in no- 
mine s. Mariae zur Kathedrale weihte und in selber die mitge- 
brachten Reliquien niederlegte.*) Herzog Otilo aber stattete den 



*) Wenn übrigens Rettberg (K. G. II. 247) darüber in Zweifel ist , ob die 
Stefanskirche in Pas6au gemeint sei, weil unter den Heiligen, auf welche die 



Organisation der baierischen Kirche. 259 

neuen Bischofäitz freigebig aus mit Hausplätzen, Markt, Zoll, 
Leibeigenen beiderlei Geschlechts, Mühlen, Fischwassern und 
Weinbergen, was er alles in und im Umkreise jener Stadt besass 
(M. b. XXVIII a . p. 120). Der rege Eifer für die Ausbreitung des 
Christenthumes, welchen der Herzog schon bei dieser Gelegenheit 
bewies, entfaltete sich noch in weit grösserem Massstabe und 
mit um so bedeutenderem Erfolge in nächster Zeit bei der 

Organisation der baierischen Kirche. 

Der Bericht über Bonifaz' erste Visitationsreise in Baiern 
unter Herzog Hukpert war natürlich ein sehr ungünstiger. Du 
hast mir angezeigt, antwortet Pabst Gregor HL, dass das Volk 
der Baiwaren ausser kirchlicher Ordnung lebe, indem sie keine 
Bischöfe in ihrem Lande hätten, mit Ausnahme des einen Vivilo, 
den wir selbst erst vor Kurzem geweiht haben. Findest Du daher 
Priester, deren Weihe zweifelhaft ist, so sollen sie von den durch 
Dich eingesetzten Bischöfen aufs neue konsekrirt werden, wenn 
sie gut katholische und im Kirchendienste erzogene Männer sind 
(Ep. Bon. 46). Der Erzbischof fand also in Baiern Bischöfe und 
Priester, deren Weihe er nicht anerkannte, entweder weil dieselbe 
nicht von Rom ausging, oder weil er an der Rechtgläubigkeit 
ihrer Träger zu zweifeln Ursache hatte. Noch in spätem Briefen 
klagt er, dass er auf Priester träfe, welche dem Donnergotte 
Stiere und Böcke schlachteten, an den Opfermahlzeiten Theil 
nähmen und nebenher in unverstandenem schauderhaften Latein 
auf Christi Namen tauften. Selbst Menschenopfer waren noch im 
Gebrauch und sogar Christen verkauften ihre Leibeigenen an 
Heiden zu diesem Behufe (Ep. B. 25 und 82). Ueberhaupt befand 
sich das fränkische Christenthum nach dem 51. Briefe des Bonifaz 
in einem misslichen Zustande. Da gab es Diakone, welche mit 
vier und fünf Beischläferinnen im Bette lagen und trotz dieses 
unzüchtigen Wandels Priester wurden und das Messopfer dar- 
brachten, ja durch die verschiedenen Grade bis zur bischöflichen 
Würde emporstiegen. Sonst waren die Bischofsitze meist mit 
habsüchtigen Laien oder hurerischen Klerikern besetzt, oder in 
Händen von solchen, welche trotz ihrer Ausschweifungen vorga- 
ben, dass ihnen der Pabst die Uebernahme des bischöflichen 
Amtes trotz ihrer notorischen Unzucht erlaubt habe. Da mochte 



Kathedrale geweiht wurde, Stefan nicht genannt werde, so ist er hier im 
Irrthum ; denn die Stefanskirche war als solche schon vor Vivilo geweiht (M. b. 
XXYIII b 38. 44. 78). Der konsekrirende Bischof aber weihte dieselbe als 
seine Stiftskirche auf den Namen der Gottesmutter Maria. 

17* 



260 IV. Die letzten Agilulfinger. 

es noch fast wie Unschuld erscheinen, wenn der rohe aber un- 
verdorbene Sohn des Volkes in Baiwarien die Freuden seiner 
Kirchengemeinde bei festlichem Mahle mit dem von alter Zeit 
her beliebten Rossbraten beging, das Trinkhorn zum Minnetrunk 
schwang, bis ihm die Sinne schwanden, oder sich mit seinem 
Eheweib des Lebens freute. Dass er sich die Lust und Anstren- 
gung des Waidwerks mit Hunden und Stossvögeln angelegen sein 
Hess, versteht sich von einem Manne germanischer Rasse von 
selbst; aber auch vor dem Gebrauch der Waffen schreckte er 
nicht zurück, wenn es darauf ankam, sein Recht zu wahren, oder 
Rache zu nehmen für erlittenes Unrecht. So war das Volk, so 
waren seine aus ihm hervorgegangenen Priester. 

Das sollte nun alles anders werden unter der Zucht der rö- 
mischen Observanz. Freilich stand diesem Streben des päbstlichen 
Generallegaten für Germanien ausser dem passiven Widerstände, 
welcher in der zähen Anhänglichkeit eines Volkes an seine her- 
gebrachten Ansichten und Sitten liegt, noch eine andere Macht 
entgegen, nämlich die Thätigkeit der britischen und irischen 
Wanderprediger, welche sich gerade auf diesen passiven Wider- 
stand der sogenannten Neubekehrten stützte. Sie charakterisirten 
sich dadurch, dass sie den Primat des römischen Bischofs und 
das Cölibat der Geistlichen verwarfen. Sonst schlössen sie sich 
gern an die Gewohnheitsgebräuche des Volkes an, errichteten 
Kreuze und Winkelkapellen auf Hügeln, an Kreuzwegen, unter 
Bäumen an altheiligen Stätten, im Gegensatze zu den Pfarrkirchen, 
verwarfen die kanonischen Ehehindernisse, nahmen blos ein all- 
gemeines Sündenbekenntniss an und kannten nichts Unreines in 
den Gottesgaben. Daher stellt auch schon das Einführungs- 
schreiben, welches Pabst Gregor III. seinem Generallegaten an 
die Bischöfe von Baiwarien und Alamannien mitgab, die Lehre 
wandernder Briten dem Heidenthume gleich, welche als falsche 
Priester und Ketzer überall zu bekämpfen seien (Ep. 45). Mit 
diesen hatte also Bonifaz und sein Klerus den heftigsten Streit 
zu bestehen und zu ihren Wortführern gehörten unter den Hessen 
und Thüringern Trohtwin, Berhtheri, Eanbreht, Hunread, schon 
durch ihre Namen als Angelsachsen gekennzeichnet, in Baiwarien 
höchst wahrscheinlich Eremwulf, in Franken besonders Adalbert 
und der Schotte Clemens (Ep. B. 67). 

Unzweifelhaft hatte Herzog Otilo die Bekanntschaft des Erz- 
bischofs bei seiner jüngsten Anwesenheit in Baiern gemacht und 
seine zündenden Reden über die Reinheit der christlichen Glau- 
bens- und Sittenlehre, sowie über die hohe Bedeutung des Prie- 
sterstandes gehört. Jetzt als der päbstliche Generallegat auf der 
Rückkehr von seiner dritten Romfahrt bei König Liutprand in 



Organisation der baierischen Kirche. 261 

Pavia verweilte, erschienen die Gesandten des Herzogs, ihn zu 
bitten, die von Rom versprochene Organisation der baierischen 
Kirche endlich ins Werk zu setzen. Aber nicht blos dessenhalben, 
sondern aus eigenem Antriebe erhob sich Bonifaz im Frühling 
739 gen Baiwarien, verweilte daselbst viele Tage, predigte dem 
Volke den evangelischen Glauben, ertheilte die Sakramente der 
wahren Religion und vertrieb die Zerstörer der Kirchen und Ver- 
führer des Volkes. Um aber Volk und Priester an feste kirch- 
liche Ordnung und Zucht zu gewöhnen, theilte er das ganze Land 
in vier Sprengel, deren jedem er einen von ihm geweihten Bischof 
vorsetzte. Die Weihen, welche frühere Missionäre vollzogen hatten, 
wurden durch diesen vom Pabste sanktionirten Akt annullirt, 
z. B. die Einsetzung des Agilulfingen Wikterp zum Bischof in 
Emmerans Münster zu Regensburg. Der sittenstrenge päbstliche 
Legat erkannte nur einen Bischof in Baiern an, nämlich den von 
Pabst Gregor III. geweihten Vivilo, und auch diesen wegen Ueber- 
schreitung der kanonischen Regeln erst auf die Intervention des 
Pabstes (Kunstmann, Ob. Arch. I. 157), worauf er demselben die 
Lorcher Diözese zu Passau liess; dann weihte er Gawipald für 
Regensburg, Erembercht, den altern Bruder Corbinians, für den 
Sprengel von Freising und Johannes für den Stuhl des Salzburger 
Bisthums (M. g. II. 346 ; Ep. B. 46). Nachdem hiedurch die kirch- 
liche Ordnung in Baiern hergestellt und das kanonische Kirchen- 
gesetz in sein Recht eingesetzt war, so begab er sich wieder in 
seine eigenthümliche Diözese. Einen Metropolitansitz, wie solches 
im Jahre 716 zu Rom projektirt worden war, errichtete er in 
kluger Voraussicht nicht; denn als Erzbischof und Generallegat 
in Germanien wollte er in diesem Lande keinen gleichberechtigten 
Nebenbuhler dulden, sondern die neuen Bischöfe des Landes unter 
seiner eigenen Oberaufsicht behalten. 

Der durch diese Vorgänge neu belebte Sinn für strenge 
Kirchenzucht und christliche Institute bethätigte sich alsobald 
durch Errichtung zahlreicher Klöster — von Erbauung und Do- 
tirung neuer Kirchen nicht zu reden — bei deren Stiftung und 
Ausstattung Herzog Otilo mit dem hervorragendsten Beispiele 
voranging. Auf Veranlassung des fränkischen Regionarbischofs 
Pirmin stiftete er, der Sage nach an altheidnischen Kultorten, im 
Jahre 739 und 740 die beiden Klöster Ober- und Niederaltach 
und liess jenes mit 12 Mönchen aus Pirmins Musterkloster 
Reichenau, dieses dagegen mit 12 Brüdern aus Strassburg be- 
setzen. Dass er beide reichlich ausstattete, beweisen die Schen- 
kungsbücher (M. b. XI und XII), und betrug die Dotation von 
Niederaltach allein über 200 Zehntgüter. Eine nicht über alle 
Zweifel erhabene Interpolation der Vita Bonifacii lässt ihn Alto- 



262 IV. Die letzten Agilulfrager. 

münster um 739 einweihen (Ob. A. 1. 160). In diesem Falle müsste 
Herzog Otilo als der freigebige Donator des meilengrossen, so- 
genannten Altoforstes angesehen werden, welchen der schottische 
Wanderprediger nur von ihm und nicht von dem Majordom Pipin 
erhalten haben konnte. Auch die Klöster Osterhofen und Pfaffen- 
münster stiftete Otilo und soll er mit seiner Gattin im ersteren 
begraben liegen. Nicht minder begabte er Salzburg, die alte 
Stiftung seiner Agilulfingischen Vorfahren (Brev. not. 8), und Frei- 
sing (Mbk. I b 11), sowie er in späterer Zeit das Frauenstift Nie- 
dernburg zu Passau und das Kloster Mondsee reichlich ausstat- 
tete. Auch die frommen Stiftungen Anderer in seinem Lande be- 
dachte der Herzog mit ansehnlichen Beiträgen. So das nachmalige 
Kanonikatstift S. Zenno in Isen , welches Otilo schon in seinen 
ersten Anfängen ausstatten half (Mbk. I a 51). Die adeligen Brüder 
Landfrid, Waldram und Eliland stifteten die Klöster Benedikt- 
beuern, Schlehdorf und Staffelsee, ihre Schwester Kailwinde das 
Kloster Kochel. Die Klostertraditionen jener Zeit gingen während 
der Ungarnverheerungen zu Grunde. 300 Jahre spätere Doku- 
mente nennen die Stifter inclyti primates regni et praedicti regis 
(Caroli) consobrini. Da haben nun die Genealogen aus ihnen bald 
Söhne Herzog Theudeberts, bald Söhne oder Enkel Herzog Theut- 
balds gemacht (Rettberg IL 164; Hormayr I. Taf. 2). Bei dem 
Mangel geschichtlicher Anhaltspunkte kann man sie nur, da die 
Stiftsgüter im Hausengaue liegen, für Glieder der Dynastenfamilie 
der Huosi halten. Auf ihre Bitte soll der päbstliche Generallegat 
im Jahre 740 die Einweihung des Klosters selbst vollzogen haben, 
in welchem die Stifter am selben Tage das Ordenskleid aus der 
Hand des Erzbischofs empfingen. In dieselbe Zeit fällt die Grün- 
dung von Tegernsee durch die Edelherren Adalbert und Otgar. 
Auch sie heissen baierische Fürsten und Verwandte Pipins und 
man hat in denselben Söhne Grimwalds (Aventin) oder Nachkom- 
men Herzog Theutbalds gesucht (Hormayr I. Taf. 2), gleichwohl 
ohne Quellenbeweis. 

Ausser den vier Diözesansprengeln der baierischen Kirche 
errichtete Erzbischof Bonifaz noch einen fünften auf altbaiwari- 
schem Grund und Boden, nämlich das Bisthum Eichstätt auf dem 
Nordgau, obwohl dasselbe mit der bald darauf erfolgten Abtrüm- 
merung des Nordgaues vom Länderbesitz der Agilulfinger stets 
zu den fränkischen Bisthümern gezählt worden ist. Vergebens 
bestrebt sich Rettberg (IL 353), die Betheiligung des Herzogs 
Otilo bei der Gründung dieses Bisthums gänzlich in Abrede zu 
stellen und dafür den fränkischen Grafen Suitgar in den Vorder- 
grund zu rücken. Wenn aber, wie Rettberg (349) behauptet, die 
baierische Herrschaft in diesen Gegenden nördlich der Donau 



Organisation der baierischen Kirche. 263 

und an der Altmühl bereits durch die fränkische verdrängt ge- 
wesen wäre; wenn Graf Suitgar als ganz unabhängiger Stifter 
mit dem Herzoge auf gleichen Fuss zu stellen wäre; wenn blos 
die Zustimmung des Hausmaiers Karlmann zur Stiftung des Bis- 
thums als massgebend und entscheidend anzusehen wäre, welche 
allerdings erst ad a. .746 in Ann. Fuld. angemerkt ist, wo der 
Nordgau nicht mehr zu Baiern gehörte: wesshalb wird dann aus- 
drücklich hervorgehoben, dass sich Willibald, der erste, später 
geweihte Bischof zu Eichstätt, vor Allem zu Herzog Otilo begeben 
und eine Woche bei ihm verweilt habe? Das von der Heiden- 
heimer Nonne verfasste Reisebüchlein Willibalds gibt ferner an, 
dass Willibald erst dann mit dem Grafen Suitgar in Unterhand- 
lung getreten und dass sie beide, nachdem sie den passenden 
Ort für den Bischof sitz ausgewählt hatten, wieder nach Freising 
geritten seien, wo damals die Pfalz des Herzogs war (Falken stein, 
Ant. nordg. 460). Wie bei allen Vergabungen an die Kirche, 
handelte es sich hier wohl auch um die Zustimmung des eigent- 
lichen Landesfdrsten und der war im Jahre der Gründung des 
Bisthums Eichstätt, d. i. 740, unbestreitbar Otilo. Erst nach 
dieser Genehmigung begab sich Bonifaz mit Suitgar und Willibald 
nach dem künftigen Bischofsitz, um den Letztern ein Jahr später 
zugleich mit Burkhart zu konsekriren. Auch den Bruder des 
Bischofs Willibald, Wunibald, nahm Herzog Otilo in ehrenvoller 
Freundlichkeit auf, und als derselbe an der Gränze des Nord- 
gaues das Kloster Heidenheim gründete, liess er es nicht an 
reichen Geschenken von Geld und Gütern fehlen. 

Schon in dem Einführungsschreiben, das Pabst Gregor III. 
739 dem Erzbischof Bonifaz an die Bischöfe in Baiwarien und 
Alamannien mitgab, wird eine Synode zu Augsburg oder an den 
Ufern der Donau angeordnet und die Abhaltung derselben in dem 
Bestätigungsschreiben über die Errichtung der baierischen Bis- 
thümer wiederholt in Anregung gebracht (Ep. B. 45. 46). Aber 
obwohl diese konjekturalen Kirchenversammlungen in Baiern mit 
Hartnäckigkeit angenommen werden (Zierngibl, M. A. I. 181), so 
gibt es doch keinen einzigen Beweis für ihr wirkliches Zustande- 
kommen, da Bonifaz ohne dieselben zu Rechte kam und ihrer 
also nicht bedurfte. Da übrigens die baierischen Bischöfe unter 
ihm als ihrem Metropoliten standen, so hatten die Canones, 
welche auf dem Concil von 742 unter seinem und des Franken- 
fürsten Karlmann Vorsitz über die Ausstossung der Ketzer und 
Hurer, über den Lebenswandel der Geistlichen und Nonnen, über 
jährliche Synoden und deren Verbindlichkeit, über die Visitations- 
reisen der Bischöfe, über die Verdammung aller heidnischen 
Bräuche, also über die gesammte Kirchenzucht abgefasst wurden, 



264 IV. Die letzten Agilulfinger. 

auch für sie, obwohl ihre Anwesenheit nicht namentlich bestätigt 
ist, vollkommen verbindliche Gültigkeit. 



Herzog Otilo befolgte die traditionelle Politik seiner Vor- 
gänger, in dem unvermeidlichen Kampfe der Gewalten sich an 
die aufkeimende Macht Roms wider die aus der Nähe drohende 
der Franken anzulehnen und in der römischen Kirche einen Bun- 
desgenossen zu suchen. Doch musste Otilo schon bei der ersten 
Gelegenheit die Erfahrung machen, dass dieser Macht zwar nicht 
die Lust gebrach, in den Welthändeln ein entscheidendes Wort 
in die Wagschale zu legen, wohl aber vorderhand die Kraft, die- 
sem Worte den nöthigen Nachdruck zu geben. Bis zu dem Tode 
Karl Martels im Oktober 741 hatte man in Baiern nicht viel von 
der Oberherrschaft des fränkischen Majordomes gefühlt. Die aus 
der Reichstheilung nach diesem Todesfalle im Hause der Pipiniden 
entspringenden Zerwürfnisse zogen aber auch den Herzog Otilo 
in ihre unheilvolle Verwicklung. Die Agilulfingerin Sonichilde, 
welche ihren Sohn Griffo bei dieser Ländertheilung benachtheiligt 
glaubte, warf sich nach Laon, um daselbst ihre Anhänger zu 
sammeln. Karlmann kam ihnen aber zuvor, nahm die Stadt und 
sperrte die Stiefmutter noch im Jahre 741 in das Kloster von 
Chelles, den jungen Stiefbruder aber in ein Schlöss in den Ar- 
dennen. Sonichilde aber hatte ihre Stieftochter Hiltrud e beredet, 
sich mit Herzog Otilo zu vermählen, um die Macht dieses ver- 
wandten Fürsten an das Interesse ihres Sohnes zu knüpfen. Die 
Verbindung ging auch vor sich, natürlich ohne Einwilligung der 
Brüder der Braut, und es entwickelte sich daraus ein Schutz- 
und Trutzbündniss Herzog Otilo's mit Hunwald, dem Herzoge 
von Aquitanien, dem Alamannenherzoge Theodebald, Gotfrids 
Sohne, und dem Sachsenherzoge Theoderich wider die drohende 
Stellung seiner feindlichen Schwäher. Aber die Verbündeten ver- 
säumten die günstige Gelegenheit eines gemeinsamen Angriffs 
und Hessen sich von den Majordomen einzeln überraschen und 
schlagen. Denn diese, in richtiger Würdigung der dringenden 
Gefahr, warfen sich im Jahre 742 alsogleich auf die Aquitanier, 
um sich den Rücken frei zu machen, und nach deren Zurück- 
drängung noch im Herbste auf die Alamannen, welche sie zum 
Frieden und zur Stellung von Geiseln zwangen (Fr. cont. 111 j 
Ann. Laur. 742; M. g. I. 134). 

Jetzt war der Weg, an den mächtigsten ihrer Widersacher 
zu gelangen, offen, und nachdem sie noch im Frühjahr 743 den 
Schattenkönig Childerich III. auf den Thron der Merowinger 



§. 2. Herzog Otilo, 737—748. 265 

erhoben, führten sie ihre Schaaren an die Gränze von Baiwarien 
(Hahn und Waitz, D. F. IV. 159). Hier erwartete sie Otilo. Er 
hatte den unbeugsamen Alamannenherzog Theodebald und selbst 
Slaven an sich gezogen (Ann. Lob.; M. g. n. 194) und hinter 
dem Lech eine wohlverschanzte Stellung eingenommen (Peucker, 
D. Kriegswesen IL 361), die ihm gestattete, das Eindringen des 
Feindes in sein Land zu verzögern und seinen Verbündeten Zeit 
zu lassen, den Franken in den Rücken zu kommen. So standen 
sich die Heere 15 Tage mit Ausnahme von hin- und zurück- 
geschleuderten Hohnreden unthätig gegenüber, während Herzog 
Otilo diplomatische Verhandlungen anzuknüpfen suchte. Hier 
machte nun Rom das erste Probestück einer politischen Inter- 
vention — allerdings nicht mit besonderer römischer Feinheit der 
Unterhandlung, aber auch nicht mit glänzendem Erfolge. Denn 
als der Hauptpriester Sergius, der Legat des Pabstes Zacharias, 
vor die Majordome trat und ihnen auf Befehl des Pabstes und 
kraft S. Peters Oberherrlichkeit verbot, den Krieg mit den Bai- 
waren fortzusetzen, wiesen ihn dieselben einfach aus dem Lager 
mit dem Bescheide, dass ihm weder S. Peter noch der Pabst diese 
Botschaft aufgetragen haben könne. Noch in derselben Nacht 
beschloss Pipin, des längern Wartens müde, die Baiern mit Um- 
gehung ihrer Verschanzungen zu überfallen. Er theilte sein Heer 
und führte die Umgehungstruppe auf öden, sumpfigen Wegen in 
den Rücken der nichts ahnenden, vielleicht durch die angeknüpf- 
ten Verhandlungen sorglos gewordenen Baiern. Jetzt von allen 
Seiten angegriffen, entspann sich ein verzweifelter, blutiger Kampf, 
der auch den Franken eine grosse Anzahl der Ihrigen kostete — 
non sine dispendio multorum^ sagt Fred. cont. 112. Der Erfolg 
war natürlich wie meistens bei nächtlichen Ueberfällen. Die Ver- 
bündeten wurden nach dem hartnäckigsten Widerstände gänzlich 
zersprengt ; Otilo entrann mit Wenigen über den Inn, Theodebald 
anderswohin, der Legat Sergius und der Regensburger Bischof 
Gawibald geriethen in fränkische Kriegsgefangenschaft und muss- 
ten sich die Spottrede der Frankenfürsten gefallen lassen, dass 
sie gestern die Träger einer falschen Botschaft gewesen wären, 
indem heute durch Gottesurtheil festgestellt sei, dass Baiwarien 
und die Baiwaren zum Frankenreiche gehören (M. g. I. 327). 

52 Tage blieb der Feind nach diesem unglücklichen Kampfe 
in Baiern und heerte das Land durch Brandschatzung. Otilo 
selbst, da an weitern Widerstand nicht mehr zu denken war, gab 
sich in die Hand seiner Schwäher, obwohl sich aus den hierauf 
bezüglichen Ausdrücken der Quellen keineswegs auf eine Gefan- 
genschaft des Herzogs schliessen lässt. Breves notitiae 5 und 6 
sagen nur: . . fuit cum Do. Pijaino rege in Francia multis diebus 



266 IV. Die letzten Agilulfinger. 

und in peregrinatione Odilonis ducis . . . Das deutet also eher 
darauf hin, dass der Herzog nach Abzug der Franken zu den 
Friedensverhandlungen mit seinen Schwähern freiwillig nach Fran- 
zien gereist sei und dort multis diebus verweilt habe. Damit 
stimmt auch überein, dass die Majordome im folgenden Jahre 
mit Herzog Otilo Frieden geschlossen haben (Ann. Fuld. ad a. 744). 
Otilo empfing sein Herzogthum wieder, wenn auch mit einer be- 
deutenden capitis deminutio an Land und Leuten, wie an Hoheits- 
rechten. 

In ersterer Beziehung unterliegt es gar keinem Zweifel, dass 
durch diesen Friedensschluss vom Jahre 744 der grösste Theil 
des baierischen Länderbesitzes nördlich der Donau vom Herzog- 
thume abgetrennt und als fränkischer Nordgau mit Ostfranken 
vereinigt wurde. Dazu gehörten die am linken Donauufer gelege- 
nen Theile des Cheles- und Donaugaues, der Westermanngau, 
die Marka Nappurg und der Agilulfingische Nordgau, so dass 
nördlich der Donau nur mehr die Marka Chambriche, der 
Schweinach- und Grunzwitigau beim Herzogthume blieben. Dass 
jene Gebietstheile , wie Einige annehmen, nicht schon 729 durch 
Karl Martel vom Herzogthume abgetrümmert worden sein können, 
habe ich bereits im §. 1 (S. 253) berührt. Es erhellt dies auch ferner 
daraus, dass Herzog Otilo, wie oben bemerkt wurde, im Jahre 
739 bei der Gründung des Bisthums Eichstätt noch entschieden 
Hoheitsrechte über die Gaue im Norden der Donau ausgeübt hat. 
Wenn dagegen die Ann. Fuld. ad a. 746 die Errichtung der 
Bischofstühle von Würzburg und Eichstätt anuente Carölomanno 
geschehen lassen, so ist dies doch ein Beweis, dass in der Zwi- 
schenzeit das Oberhoheitsrecht in diesen Landstrichen auf den 
fränkischen Majordom übergegangen sein müsse. Dass aber diese 
Fränkisirung des grossen Nordgaues erst nach Tassilo's Ent- 
setzung vom Herzogthume im Jahre 788 stattgehabt hätte (Muffat, 
Bav. II. 404), widerspricht den deutlichen Bestimmungen der 
Reichstheilung vom Jahre 806. Denn wenn diese Urkunde aus- 
drücklich sagt: . . et Baioariam sicut Tassilo tenuit, exceptis dua- 
bis villis quarum nomina sunt Ingoldestat et LuthrahaJwf, quas nos 
quondam Tassiloni beneficiavinius et pertinet ad pagum qui dicitur 
Northgowe etc. (M. g. III. 141), so ist dies doch ein unbestreitbarer 
Beweis, dass Tassilo, der Sohn und Nachfolger Otilo's, den Nord- 
gau nicht besass und in diesem ehemals Agilulfingischen Gebiete 
nur von seinem fränkischen Schwager Karl mjt den beiden Orten 
Ingolstadt und Lauterhofen belehnt worden sei. Allerdings könnte 
man die Annektirung des Nordgaues auch noch auf ein anderes, 
inzwischen liegendes Jahr verlegen, z. B. 749, wo Pipin den Auf- 
stand Griffo's, in welchen baierische Dynasten verwickelt waren, 



§ 2. Herzog Otilo, 737—748. 267 

niederschlug und die Vormundschaft über seinen unmündigen 
Neffen übernahm ; oder man könnte auch mit Hirsch (Heinrich IL, 
I. 13), eine allmälige Gebietsverringerung zwischen den Jahren 
743 und 781 annehmen. Ich glaube aber, dass obige Angabe der 
Ann. Fuld., welche den Uebergang der Oberhoheitsrechte im Nord- 
gau von Otilo auf Karlmann unzweifelhaft vor Augen stellt, so 
entschieden für den Zeitraum von 740 bis 746 Zeugniss gibt, dass 
es vergebliche Mühe ist, einen Quellenbeweis für einen spätem 
Zeitpunkt zu suchen. 

Auch an Hoheitsrechten ging Herzog Otilo geschädigt aus 
dem Friedensschlüsse vom Jahre 744 hervor. Ich will dies we- 
niger mit Mederer (240) daraus abnehmen, dass die Conv. Bagoa- 
riorum 2 von Otilo sagt: qui tunc jam subjectus fuit regi Pipino; 
oder aus ein Par Salzburger Schenkungen, welche Hiltrude und 
Tassilo concedente Do. Pipino rege machen (Br. not. 9), weil die 
Letztern in die Zeit der vormundschaftlichen Regierung, d. h. 
während Tassilo's Minderjährigkeit fallen. Ich entnehme vielmehr 
den Beweis dieser Schmälerung der dritten Redaktion des baiwa- 
rischen Volksrechtes, deren Abfassung ich in die Stipulationen 
des Friedensvertrages stelle. Roth, Merkel und alle einsichtigen 
Kenner der leges barbarorum haben in der l. Baiiv. einen spätem, 
unter dem Einfluss der Karolinger entstandenen Zusatz erkannt 
und ausser einigen zerstreuten Kapiteln insbesondere die Titel I 
und II, welche von der Geistlichkeit und dem Herzoge handeln, 
dieser dritten Redaktion zugeschrieben (R. V. 17). In diesen 
beiden Titeln ist vor Allem der steigende Einfluss des fränkischen 
Königs ein charakteristisches Zeichen. Während im übrigen Ge- 
setzbuche der König nur an zwei Stellen genannt wird, hat dieses 
in den beiden ersten Titeln nicht nur sehr häufig Statt, sondern 
die Machtstellung des Königs ist sowohl durch den Schutz, wel- 
chen er der Geistlichkeit gewährt, sowie durch die Abhängigkeit, 
in welcher der Herzog erscheint, eine viel gewaltigere als unter 
den Merowingern, wo sie nur einen nominellen Charakter an sich 
trug. Der König redet in dieser Redaktion durchaus in befehlen- 
dem, nicht selten drohendem Tone und heisst das von ihm er- 
lassene Gesetz ein Edikt I. 10, II. 16. Vor Allem wird die Ein- 
setzung des Herzogs durch den König wiederholt hervorgehoben 
I. 9, H. 1, und namentlich in dem berüchtigten und in mehreren 
Codices ausgelassenen cap. de duce protervo die Verleihung des 
Herzogthumes als ein donum des Königs bezeichnet. Dem Könige 
steht die Gewalt zu, ohne Berücksichtigung eines Erbrechtes das 
Herzogthum nach Gutdünken zu verleihen (IL 9). Dagegen ist 
der Herzog gehalten, alle Befehle des Königs zu vollziehen (IL 8 b .9) 
und wird im Weigerungsfalle wie jeder Unterthan mit Strafe 



268 IV. Die letzten Agilulfinger. 

bedroht (VIT. 4). Die vorzüglichsten Hoheitsrechte, der Heerbann 
und der Gerichtsbann , sind in der Hand des Königs. Während 
nach dem altern Theile der l. Baiw. nur der Herzog den Heer- 
bann aufbietet (XVI. 11), ist es jetzt der König, welchem dieses 
Recht zusteht (II. 4), und der Gerichtsbann ist so vollständig in 
des Königs Gewalt, dass der Herzog nur als dessen Stellvertreter 
erscheint (I. 2. 10. 11). Nicht minder bedeutend tritt die Ober- 
herrlichkeit des Königs durch den Schutz in den Vordergrund, 
welchen derselbe der Geistlichkeit gewährt. Jeder freie Baiware 
kann sein Gut, nachdem er mit seinen Kindern abgetheilt hat, 
zur Kirche schenken, und wer diese Schenkung anstreitet, wird 
mit dem Königsbanne und einer Geldstrafe von 3 Unzen Goldes 
bedroht. Diebstahl am Kirchengute wird neunfach gebüsst und 
Entfremdung oder Tödtung von Leibeigenen der Kirche fordert 
doppelten Ersatz. Die Kirchen haben das Asylrecht, aus welchem 
der Flüchtling nur mit Zustimmung des Priesters zur Strafe ge- 
zogen werden darf. Die untern Kirchendiener werden dem älter- 
lichen Stande gemäss doppelt gebüsst. Mönche empfangen die 
doppelte Sühnbusse ihres Geschlechtes. Der Priester einer Pfarre 
war zu 300 Goldschillingen, der Diakon zu 200 Schillingen an- 
geschlagen. Der Bischof konnte nur vor dem Könige oder Her- 
zoge wegen Todtschlag, Hurerei und Hochverrath belangt werden. 
Wer ihn erschlug, zahlte so viel Gold, als ein bleierner Abguss 
seiner Gestalt auswog — ein Kompositionsmodus, der an die 
Otterbusse der Edda erinnert (R. V. 121). Nonnenraub war mit 
doppelter Sühnbusse belegt. 

Ich rechne zu dieser Redaktion gehörig auch Tit. IV. 30 und 
31 de peregrinis transeuntes , welche in keinem Zusammenhange 
mit dem Tit. IV stehen und hier nur eingesetzt wurden, weil sie 
Schädigungen von Menschen betreffen. Diese Fremdlinge werden 
— propter deum discurrunt — als Mönche bezeichnet, d. h. also 
als geistliche Sendboten, welche die fränkischen Majordome zur 
Stärkung ihres Einflusses in die deutschen Lande abordneten. 
Die Sühnbusse, welche sie empfangen, ist dem entsprechend eine 
sehr hohe, wird nach Goldwährung bezahlt und liefert den Be- 
weis, wie hoch die Majordome die Dienste dieser Gehülfen an- 
schlugen, um sie auf solche Weise in Schutz zu nehmen. In 
gleicher Weise rechne ich den Tit. VII von den unerlaubten Ehe- 
verbindungen als zu dieser Redaktion gehörig, da schon das Ca- 
pitulare von Rom im Jahre 716 diesem Gegenstande eine ganz 
eingehende Belehrung und Kasuistik hat zu Theil werden lassen 
und die Älamann. Lantfridi, welche doch der dritten Redaktion 
der l. Baiw. unzweifelhaft zum Muster gedient hat , mit ihrem 



§. 2. Herzog Otilo, 737—748. 269 

Tit. XXXIX in Wortstellung und Ausdrucksweise fast buchstäblich 
übereinstimmt. 

Aus diesen Erörterungen erhellt, wie gross die Einbusse war, 
welche das Ansehen des Herzogs durch die dritte Redaktion des 
baierischen Gesetzbuches erlitt. Es finden sich in demselben 
wohl noch Zusätze, welche aber einer spätem Zeit angehören 
und auf welche ich zu sprechen komme, wenn von dem Einflüsse 
der Synoden auf die Gesetzgebung die Rede sein wird. Wenn 
man aber um den Zeitpunkt fragt, wann diese Karolingische Re- 
daktion der l. Baiw. stattgehabt haben könne, so bietet uns das 
spätere Concil zu Aschheim einen Anhaltspunkt hiezu. Dasselbe 
mag nun auf das Jahr 754 oder 767 angesetzt werden, so ver- 
weist es in seinem c. 4 auf die im Tit. I der l. Baiw. enthaltenen 
Kirchengesetze und zwar mit der Bemerkung : quod . . . praecesso- 
rum vestrorum depiäa pactus insinuat. Da nun diese Verweisung 
nicht auf Theile des frühern Gesetzbuches geht, sondern lediglich 
auf einen durch die dritte Redaktion gemachten Zusatz, welcher 
den Klerus und das Kirchenrecht behandelt, so ist damit aus- 
gesprochen, dass dieser Zusatz unter einem der unmittelbaren 
Vorgänger Tassilo's in das Gesetzbuch kam. Hiemit ist aber 
wörtlich ausgeschlossen, dass die dritte Redaktion etwa der Zeit 
der vormundschaftlichen Regierung nach Otilo's Tode angehören 
könne. Man wird somit nur die Regierungszeit der Herzoge Hukpert 
oder Otilo als jene Zeitpunkte ansehen können, in welchen dieser 
fränkische Zusatz in unser Gesetzbuch gelangte, als nach den 
Niederlagen Grimwalds und Otilo's die Gewalt der Majordome 
ein massgebendes Ueberge wicht erreichte. Gfrörer hat daher die 
Verkündigung der Baiwarica zwischen die Jahre 728 und 729 
angesetzt und als schlagenden Beweis dafür das Kapitel de pere- 
grinis transeuntes angeführt, weil dieses der Kirchenorganisation 
des Bonifaz widerstreite, und da die Letztere gar keine Beach- 
tung in dem fränkischen Zusatz erfahren habe, so müsse dieser 
vor Bonifaz, d. h. vor 735, in das Gesetzbuch aufgenommen 
worden sein (D. Volksr. I. 364). Das ist aber trotz der beliebten 
Silbenspalterei durchaus falsch. Denn fürs Erste ist es gerade 
die Bonifazische Kirchenorganisation, welche im Tit. I die aus- 
giebigste Berücksichtigung erfuhr. Nicht nur sind darin die Rechte 
und Sühnbussen, welche Bischöfe, Pfarrer und Diakone, sowie 
überhaupt Priester anzusprechen haben, genau verzeichnet, son- 
dern es ist darin auch von dem niedern Klerus, als dem Sub- 
diakon, Lector, Exorcisten und Akolythen die Rede und wird 
jedem nach der Würde seines Standes die Sühnbusse zugewiesen. 
Eine solche hierarchische Stufenleiter aufzustellen, war aber erst 
nach Einführung der Episkopalkirche durch die Organisation des 



270 â–  IV. D* e letzten Agilulfinger. 

päbstlichen Generallegaten möglich. Wenn Gfrörer aber richtig 
ahnt, dass der Zusatz de peregrinis vom Majordom mit Absicht 
zum Schutz seiner geistlichen Dienstmannen in das Gesetzbuch 
aufgenommen wurde, so irrt er anderseits, indem seine Beweis- 
führung annimmt, dass diese wandernden Iren, Schotten und Alt- 
briten nach Bonifaz nicht mehr des Schutzes ihres fränkischen 
Oberherrn bedurft hätten; denn er gesteht selbst zu, dass noch 
im Jahre 772 die Synode von Dingolfing sich wider die Uebergriffe 
dieser Eindringlinge in bischöfliche Pfarreien erklärt habe und 
wir werden sogleich ein schlagendes Beispiel beibringen, wie die 
Majordome ihre geistlichen Mannen zu versorgen wussten. Nach- 
dem somit der Beweis für das Jahr 728 als Einführungszeit der 
dritten Redaktion nicht erbracht ist, bleibt uns nur das Jahr des 
Friedensschlusses von 744, wo allerdings alle Momente zu einer 
neuen Ueberarbeitung des baierischen Gesetzes im fränkischen 
Interesse gegeben waren und es liegt vielleicht selbst in V. Bonif. 
§. 28 eine Andeutung dieses Ereignisses, obwohl es gleich nach 
der Errichtung der baierischen Bisthümer gesetzt wird — cumque 
omnia conßrmato christianitatis ordine rite agerentur et canonum 
essent jura in Baguariis recuperata . . ad proprias rediit ecclesias . . 
(M. g. II. 346). 

Der Kampf um den Primat der römischen oder fränkisch- 
britischen Kirche in Baiern war durch die Organisation des Ge- 
nerallegaten noch durchaus nicht endgültig entschieden. Im Ge- 
gentheil, Pipin, der jüngere und energischere der beiden Major- 
dome, obwohl eigentlich Herr von Neustrien, betrachtete die 
Erfolge, welche Bonifaz auf dem kirchlichen Gebiete in Deutsch- 
land erzielte, mit wohl gerechtfertigtem Misstrauen. Eben beher- 
bergte er einen Gast bei sich, von dessen Gelehrsamkeit und 
Festigkeit er hoffen durfte, dass er sich zu einem dem steigenden 
Einflüsse des römischen Generallegaten gewachsenen Gegner 
eignen würde. Es war dieses der nicht nur wegen seiner mathe- 
matischen und kosmologischen Kenntnisse, sondern insbesondere 
wegen seiner hellen Denkungsart und tiefen Einsicht in Religions- 
und Glaubenssachen seinem Gegner Bonifaz weit überlegene 
Schotte Virgil (Gemeiner, G. 0. Not. 177), welcher dem Wander- 
trieb seiner Landsleute folgend, aus dem irischen Kloster Hy auf 
der Hebrideninsel Jona über das Meer zu Pipin gekommen war, 
der ihn zwei Jahre bei sich behielt. Hier am Hofe zu Chiersy 
hatte wahrscheinlich während der Friedensunterhandlungen Otilo 
die Bekanntschaft des gelehrten Fremdlings gemacht und ihm auf 
Pipins Empfehlung die Abtei S. Peter in Salzburg zugesagt. Seit 
der Gründung war zwar damit auch das Bisthum verbunden; 
aber Virgil, als er im Jahre 745 nach Baiern kam, nahm die 



§. 2. Herzog Otilo, 737—748. 271 

Bischofswürde nicht an, sondern verzögerte die Weihe 22 Jahre 
lang. Es erhellt dieses, obwohl die Conv. Bag. 2 nur von 2 Jahren 
spricht, aus gleichzeitigen Dokumenten. Denn im Jahre 745 nennt 
ihn Pabst Zacharias nur vir religiosus apud Baioariam (Ep. Bon. 
62) ; im Jahre 748 weiss der Pabst nicht einmal si dicatur presbyter 
(Ep. Bon. 82) und im Jahre 750 unterzeichnet er selbst noch eine 
Freisinger Urkunde als ablas (Mbk. I b 11). Auch in dem Streit- 
handel über den Besitz der zerstörten Maxmilianszelle im Pongau, 
welcher zwischen die Jahre 747 und 748 fällt, nennt ihn das 
Cong. Arnonis noch Virgilius abba, während die Breves notitiae 7 
allerdings immer den Bischofstitel gebrauchen. Erst im Jahre 767 
bezeugt die Conv. Bag. 2, dass er den Bitten des Volkes und der 
Landesbischöfe nachgegeben habe und a comprovincialibus presu- 
libus zum Bischof geweiht worden sei, als welcher er auch in den 
spätem Urkunden des Freisinger Bisthums (Mbk. I a 69, I b 31. 51. 
54 etc.) genannt wird. 

Die Ursache dieser Verzögerung der Bischofsweihe liegt, wie 
Rettberg II. 234 richtig annimmt, in dem grundsätzlichen Gegen- 
satze, welcher zwischen Virgilius und Bonifaz herrschte. Der Er- 
stere wollte zur Entwicklung geistiger Freiheit eine unabhängige 
christliche Kirche, frei vom Zwange des Staatsoberhauptes, aber 
auch frei von den Fesseln der römischen Hierarchie. Dass er 
hier mit dem unermüdlichen Vertheidiger und Vorkämpfer dieser 
der geistigen Entwicklung der Menschheit feindlichen Macht in 
geheimen und offenen Kampf gerathen musste, war unvermeidlich 
und Bonifaz beklagt sich daher auch beim Pabste, dass er ihn 
durch Einflüsterungen mit dem Herzoge zu verfeinden suche 
(Ep. B. 82). Virgils Abneigung gegen Bonifaz war so gross, dass 
er in dem unter ihm angelegten Verbrüderungsbuche von S. Peter, 
worin der geringste Abt von Hy aufgenommen wurde, des Ge- 
nerallegaten von Rom mit keiner Silbe erwähnte (Büdinger 1. 101). 
Uebrigens war Virgil nicht allein gekommen. Als seine Gefährten 
rühmt man den oben angeführten Schotten Alto, den Bischof 
Maurin und Diakon Deklan, welche bei Freising gewirkt haben 
mussten, den Lullus, welcher Abt von Ilmmünster war (Mbk. I a 83), 
endlich den irischen Priester Marin und den Leviten Anian, welche 
zur Zeit Pipins und Karlmanns in der Einöde des Irschenberges 
predigten (M. b. I. 345). Zur Verrichtung bischöflicher Funktionen 
hatte Virgil einen Griechen mit Namen Dobda in seiner Beglei- 
tung, welcher die bischöflichen Weihen besass. Er musste später 
als Bischof denselben zum Abte von Chiemsee gemacht haben ; 
denn in der Vergabungsurkunde Karls d. Gr., wodurch er die 
Abtei dem Bisthume Metz verlieh, heisst es: quod dodo grecus 
peregrinus habuit (Juv. p. 48). Auf dem Placitum zu Aibling im 



272 IV. Die letzten Agilulfinger. 

Jahre 804 wurde ein Tuti grecus advena episc. Scotus beschuldigt, 
dem Stuhle zu Freising sechs Pfarrkirchen entfremdet zu haben 
(Mbk. I b 120), von welchen der damalige Abt Luitfrid wieder 
zwei herausgab. Selbverständlich ist das immer derselbe und 
wird dadurch seine Thätigkeit im antirömischen Sinne bestätigt. 
Dass er übrigens den Beinamen graecus nur seiner Kenntniss des 
Griechischen verdanke, wie Rettberg will, ist doch wohl unwahr- 
scheinlich, indem diese metaforische Verwendung von Volksnamen, 
wie z. B. von dem häufig in Urkunden vorkommenden latinus 
durch zeitgenössische Schriftsteller nicht erwiesen wird. 

Wenn hiedurch bewiesen wird, dass sich Virgil entschieden 
der geistlichen Herrschsucht widersetzte, so vertheidigte er ander- 
seits nicht minder energisch die ihm anvertraute Kirche und ihre 
Rechte gegen Ausschreitungen der weltlichen Staatsgewalt, wie er 
durch seinen Streit mit seinem Wohlthäter, Herzog Otilo, betä- 
tigte. Das Obereigenthum der Ansiedlung im Pongau war an das 
Stift zu Salzburg übergegangen. Jetzt, nach seiner Rückkehr aus 
Franzien, verlieh Herzog Otilo dieselbe seinem Reisegefährten 
und Hofkapellan Urso, einem Nachkommen des Einen jener ur- 
sprünglichen Anbauer, auf dessen Bitte. Sobald Abt Virgil von 
der Sachlage unterrichtet war , Hess er den Thatbestand durch 
einen umständlichen Verbalprozess , bei welchem noch Gefährten 
und Schüler Ruperts Zeugniss ablegten, feststellen und forderte 
von dem Herzoge Zurückgabe des von der Familie Albina usur- 
pirten Gutes. Otilo, um seinen Kaplan nicht zu kränken, bot 
Ersatz für das entfremdete durch ein entsprechendes Gut in 
Laufen. Da aber Virgil auf dem Rechte seiner Kirche bestand, 
so baute Kaplan Urso auf dem verödeten Landbesitz mit Unter- 
stützung des Herzogs eine Kirche neben der des Bischofs. Virgil 
aber nannte sie „Zur Zwietracht" und belegte sie mit dem Inter- 
dikte, so dass kein Gottesdienst in ihr gehalten werden durfte. 
Und das blieb, so lange Virgilius am Leben war. Nichtsdesto- 
weniger erwies sich Herzog Otilo gegen die Maxmilianszelle im 
Pongau äusserst freigebig durch reichliche Begabung mit Höfen 
und Salzpfannen, Hörigen, Wiesen, Wäldern und Jagdrechten in 
weitem Umfange und veranlasste dadurch auch Adelige und Freie, 
zu derselben Kirche nicht unbeträchtliche Schenkungen zu machen, 
so dass das Bisthum durch diese Traditionen mehr empfing, als 
es je besessen hatte (Brev. not. 5 — 8). 

Mittlerweile hatte Karlmann, der Herrschaft überdrüssig und 
müde der unausgesetzten Kriege mit den Sachsen im Jahre 745, 
und mit den Aquitanern und Alamannen im Jahre 746, seinem 
Jüngern Bruder Pipin die Schlichtung der Welthändel übergeben 
und sich anfänglich nach Soracte, später in das Benediktinerklojster 



§. 2. Herzog Otilo, 737—748. 273 

auf dem Monte cassino zurückgezogen. Bei dieser Gelegenheit 
entliessen die Majordome ihren zwanzigjährigen Stiefbruder Griffo 
seiner Haft, beschenkten ihn mit Gütern und Landbezirken, nur 
sollte er sich an Pipins Hofe aufhalten. Der Ehrgeizige aber 
strebte nach Höherem und entwich mit andern Frankenjünglingen 
edler Geschlechter heimlich zu den feindlich gesinnten Sachsen, 
wahrscheinlich in der Absicht, sich mit deren Hilfe das Erbtheil 
seines Bruders Karlmann zu ertrotzen. Dieses begab sich zwischen 
den Jahren 747 und 748. Da ihm aber Pipin unverweilt nach- 
setzte und er sich Verrath bei den Sachsen befürchtend nicht 
mehr sicher hielt, so fasste Griffo den Plan, sich nach Baiwarien 
zu werfen, wo ihm die Verwandtschaft seiner Mutter, der Agilul- 
fingerin Sonichilde, auf bedeutenden Anhang unter dem Adel und 
Volke Aussicht eröffnete und Otilo, der Herzog des Landes, erst 
vor Kurzem verstorben war und das Gewicht seiner Erfahrungen 
und reifer Ueberlegung nicht mehr in die Wagschale legen konnte 
gegen die kurzsichtigen Anschläge des übelberathenen, heissblüti- 
gen Jünglings, der nur den Eingebungen eines in sechsjähriger 
Haft verbitterten Herzens Gehör gab (Fr. cont. 117; M. g. I. 137). 

Ich will mich hier nicht bei den Fantasien jener Autoren 
verweilen, welche Otilo's Lebenstage bis zum Jahre 761 oder 765 
verlängern, um ihn gleich dem Franken Karlmann und dem Lan- 
gobarden Ratkis ohne allen Quellenbeweis einer mönchischen 
Askese zu überliefern, noch bei der Meinung Meichelbecks, welcher 
aus zwei Freisinger Urkunden, welche im Jahre 748 das gleich- 
zeitige Vorkommen Herzog Otilo's und des Bischofs Josef von 
Freising beweisen, den Schluss zieht, also habe Otilo das Jahr 
748 überlebt, vielleicht nur von der Herrschaft zurückgezogen 
(Mbk. I a 48. 51. 62), da Bischof Josef erst 749 den Stuhl von Frei- 
sing bestieg. Das Letztere ist aber nirgend bewiesen, sondern 
erhellt eben aus beiden angezogenen Urkunden, dass Otilo und 
Josef im Jahre 748 noch gemeinsam thätig waren. Und wie hätte 
Otilo, wäre er nach 748 noch am Leben gewesen, sein Weib und 
unmündiges Kind den Wirrnissen des hereinbrechenden Bürger- 
krieges überlassen gekonnt, ohne selbthätig einzugreifen?! 

Dagegen hat sich Mederer (252) durch Berechnung des ersten 
Herrscherjahres Tassilo's aus der römischen Zinszahl im Vergleich 
mit den Regierungsjahren Tassilo's und Pipins in Urkunden einen 
Schluss auf das Todesjahr Otilo's zu ermöglichen bemüht, und 
zwar 747 als dasselbe darzustellen, wie mir scheint, nicht mit 
Glück; denn wenn das Jahr 759 als das zwölfte Herrscherjahr 
Tassilo's bezeichnet wird, so folgt doch daraus, dass seine Re- 
gierung im Jahre 748 begann, dass also dieses und nicht 747 als 
das Todesjahr seines Vaters angesehen werden müsse. Damit 

Quitzmann, Äelteste Geschichte der Baiem. lg 



274 IV. Die letzten Agilulfinger. 

stimmt auch überein, dass Pabst Zacharias noch im Mai 748 dem 
Bonifaz mittheilt, er habe Virgils halber dem Herzog Otilo ge- 
schrieben (Ep. B. 82), so dass dieser also in der ersten Hälfte 
dieses Jahres noch gelebt haben musste. Eine ziemlich zutreffende 
Angabe über Otilo's Ableben enthalten die Ann. Mettens: Anno 
dorn, incarnationis 749 Grippo videns, quod Saxonum armis minime 
defendi posset, in Baioariam confugit, quorum dux eo tempore de- 
functus fuerat, cui Tassilo filius ejus successerat (M. g. I. 330). Es 
erhellt also hieraus, dass Otilo's Tod dem Einfalle Griffo's vor- 
ausgegangen sein musste, welch Letzterer um so leichter sich der 
Wittwe und ihres Söhnleins versichern zu können hoffen durfte, 
und wenn dieser Einfall Griffo's in Baiwarien nach der ganzen 
Sachlage nur zwischen 748 und 749 stattgehabt haben kann, so 
folgt von selbst, dass im Zusammenhalt mit obigem Briefe des 
Papstes Zacharias und den beiden Urkunden von Freising, welche 
Herzog Otilo Anfangs 748 noch am Leben erweisen, sein Tod in 
der zweiten Hälfte dieses Jahres eingetreten sein müsse, wie 
solchen Abel (Jahrb. d. fränk. R. unter Karl d. Gr. I. 40. Not. 2) 
sehr wahrscheinlich als zwischen 23. Juli und 13. December er- 
folgt dargestellt hat. 



§. 3. Herzog Tassilo III, 748-777. 

Kurz nach Herzog Otilo's Hingang wurde Baiern in kompro- 
mittirender Weise in den unüberlegten Aufruhr des fränkischen 
Prinzen Griffo verwickelt. Dieser hatte sich, wie oben bereits 
mitgetheilt wurde, da er an einer energischen Unterstützung seines 
Aufstandes durch die Sachsen, nachdem ihr Herzog Theoderich 
zum dritten Male in fränkische Gefangenschaft gerathen war, ver- 
zweifelte, mit seinem Anhange nach Baiwarien begeben und hier 
im ersten Anlauf sich Hiltrudens, Tassilo's und damit des Her- 
zogthums bemächtigt. Dass dies gegen Ausgang des Jahres 748 
geschehen sein müsse, erhellt aus obigen Nachweisen über Otilo's 
Todesjahr; auch stimmen damit die Angaben der Ann. Laur. maj. 
und Fuld. (M. g. I. 136 und 346) überein. Nach Einh. ann. ibid. 137 
wären dem Griffo aus Franzien Hilfstruppen zugegangen; ausser- 
dem erschien ihm zu Trost Graf Suitgar auf dem Nordgau und 
ein Landfried, wahrscheinlich alamannischer Herzog (Stalin, Würt. 
Gesch. I. 184). Aber nur kurze Zeit währte der Hoheitstraum 
des unbesonnenen Jünglings und seiner Verschworenen; denn vor 
dem heranziehenden, äusserst starken Heere Pipins mussten sie 
bis hinter den Innstrom zurückweichen und als Pipin alle An- 
stalten getroffen hatte, den Strom im Angesichte des Feindes zu 



§. 3. Herzog Tassilo IH, 748—777. 275 

überschreiten, entfiel ihnen der Muth, es auf einen Kampf an- 
kommen zu lassen. Sie schickten Gesandte mit Geschenken und 
boten Unterwerfung und Geiseln ihrer Treue an (Fr. cont. 117). 
Von den Empörern fielen Griffo und Landfried in Pipins Hand, 
von denen der Erstere die Stadt Mans und 12 Grafschaften als 
Abfindung erhielt, aber in unversöhnlichem Trotze zu dem Basken 
Waifar floh und im Jahre 753 auf dem "Wege zum Langobarden- 
könige Aistulf in einem Kampfe mit dem die Alpenpässe hütenden 
Grafen Theutwin erschlagen wurde (Ann. Mettens. und Laur.). 
So endete der Agilulfingische Fürstensohn als ruhmloser Aben- 
teurer. 

Nachdem auf solche Weise der Aufruhr niedergeschlagen war, 
setzte Pipin den sechsjährigen Tassilo unter der Vormundschaft 
seiner Mutter Hiltrude und seiner eigenen wieder in das Herzog- 
tum Baiwarien ein — per suum beneficium, sagen die Ann. Laur. 
Mit Recht bezweifelt Waitz (Verfass.-G. III. 43. N. 4), ob diese 
Worte schon hier im spätem technischen Sinne auf ein Lehens- 
verhältniss zu deuten seien, da alle übrigen Jahrbücher von einem 
solchen schweigen und auch die Ann. Laur. beim Jahre 757, wo 
sie den eigentlichen dem Tassilo auferlegten Lehnseid berichten, 
keineswegs von einer Erneuerung eines schon bestehenden Ver- 
hältnisses Kunde geben. Zwar die Ann. Juv. min., Ratisb. maj., 
Laur. und fast alle andern geben das Jahr 748 als dasjenige an, 
in welchem sich diese Ereignisse begeben hätten (M. g. I. 88. 92. 
136). Wenn aber einmal die letzte Hälfte des Jahres 748 als der 
Zeitraum von Otilo's Ableben feststeht, so muss man doch den 
kriegerischen Machtentfaltungen die nöthige Zeit zu ihrer Ent- 
wicklung gönnen. Ich glaube daher, dass das Jahr 749, welches 
Ann. Mettens. und Fuldens. als dasjenige der Wiedereinsetzung 
Tassilo's durch seinen Oheim Pipin bezeichnen (M. g. I. 330 und 
346), als das richtige anzusehen ist, da Griffo und selbst Pipin 
nicht mit der Dampf kraft unserer Mobilisirungsbefehle ihren 
Heerbann auf die Beine zu bringen und in weit entlegene Pro- 
vinzen zu dirigiren vermochten. 

Noch vor Otilo's Hingang hatten sich wiederholt kriegerische 
Zusammenstösse mit den Avaren eingestellt. Die Letztern suchten 
nämlich ihre frühere Herrschaft über die Slaven in Karantanien, 
wo früher Samo sie vertrieben hatte, wieder zu gewinnen. Der 
Slavenherzog Boruth rief aber die Baiern zu Hilfe, welche herbei- 
eilend den Angriff der Avaren abschlugen, aber auch Land und 
Leute in Karantanien der Dienstbarkeit der Könige unterwarfen 
— servitutique eos regum subiecerunt (Conv. Bag. 4). Nach dem 
ganzen Zusammenhange können hierunter nur die Frankenfürsten 
Karlmann und Pipin verstanden werden, so dass also der Angriff 

18* 



276 IV. Die letzten Agilulfinger. 

der Avaren zwischen die Jahre 744 und 747 fiele. Als Geiseln 
nahmen die Baiwaren den Sohn des Herzogs, Cakaz (welchen 
Hormayr I. 199 Karast nennt), und seinen Neffen Cheitumar mit, 
um sie nach dem Willen des Herzogs im Christenthume aufzu- 
erziehen. Nachdem aber Boruth gestorben war, so schickten die 
Baiern per jussionem francorum auf Bitte der Karantanen den 
Cakaz zurück, um ihn auf den Herzogsstuhl zu erheben j und 
nachdem derselbe nach drei Jahren verstarb, so gelangte Cheitu- 
mar, der auf Herrnchiemsee in der Schule Dobda's erzogen worden 
war, zum Throne. Da also hier die Baiern blos im Auftrage und 
im Interesse der Majordome handeln, so sind diese Ereignisse 
jedenfalls vor 763, am wahrscheinlichsten in die Zeit der Minder- 
jährigkeit Tassilo's zwischen 748 und 757 zu stellen (Büdinger I. 
113). Doch wäre es nicht unmöglich, dass das regum an obiger 
Stelle der Conv. Bag. nur auf Pipin Bezug habe, welcher Ende 
des Jahres 751 (Waitz, Verfass.-G. III. 63. N. 4) mit Beseitigung 
des letzten Merowingers sich selbst die Königskrone der Franken 
aufs Haupt setzen liess. Aber auch unter dieser Berücksichtigung 
werden obige Ereignisse nur um wenige Jahre herabgerückt und 
fallen wohl noch unter die Minderjährigkeit Tassilo's. 

Im Jahre 754 starb die Herzogin Hiltrude (M. g. I. 11) und 
obwohl alle Geschichtschreiber annehmen, dass Tassilo an den 
Königshof von Chiersy unter die unmittelbare Aufsicht seines 
Oheims gekommen sei, so ist dieses in Ermangelung direkter 
Zeugnisse doch nicht so ganz gewiss, dass man nicht auch an- 
nehmen könnte, der unmündige Herzog sei etwa unter der Obhut 
des mit dem Könige Pipin sehr vertrauten Grafen Grimbert (J. 40) 
in seinem Vaterlande geblieben. Wir lesen nur, dass er im Jahre 
755 auf dem fränkischen Reichstage zu Bernacum war, wo trotz 
des Widerstrebens der fränkischen Grossen der Krieg wider den 
Langobardenkönig Aistulf beschlossen wurde (Abel, Untergang d. 
Langob.-R. 42). Daraus nun und weil Pipin cum omni multitudine 
gegen die Langobarden vorrückte (Fr. cont. 120), schliesst man, 
dass auch die Baiwaren an diesem Feldzuge Antheil genommen 
haben mögen. Direkte Beweise fehlen wenigstens für diesen Feld- 
zug. Dagegen sagt Fr. cont. 121: Pipinus rex cum nepote suo 
Tassilone JBaioarorum duce partes Italiae usgue ad Ticinum Herum 
accessit, und ist also hiedurch die Anwesenheit Tassilo's bei dem 
zweiten Feldzuge im Jahre 756 und bei der gänzlichen Demüthi- 
gung des vorletzten Langobardenkönigs bestätigt. Pipin hatte 
zwar die gänzliche Unterwerfung Baiwariens und seine Herab- 
drückung zu einem Lehenherzogthume schon von langer Hand her 
durch die dritte Redaktion der l. JBaiw. vorbereitet. Dennoch hielt 
er sich seines Erfolges noch immer nicht versichert und benutzte 



§. 3. Herzog Tassilo HL, 748-777. 277 

daher die Gelegenheit der Wehrhaftmachung seines Mündels, wo 
derselbe der Vormundschaft entlassen werden musste, um ihn 
und die Grossen seines Volkes für immer zu fesseln. Im Jahre 
757 wurde zu Compiegne die Reichsversammlung gehalten, auf 
welcher sich Tassilo durch viele unzählige Eide zum Dienstmann 
Pipins und seiner Söhne Karl und Karlmann verschwören musste 
— sacramenta juravit multa et innummerdbilia (M. g. I. 140. 330); 
die Reliquien aller Heiligen Frankreichs schleppte man herbei, 
und über ihren Schreinen musste der fünfzehnjährige Jüngling 
seine Lehenstreue auf seine ganze Lebenszeit betheuern. Dass 
hiedurch die Verleihung des Herzogthums den Charakter eines 
Lehens oder Beneficiums erhielt, ist unzweifelhaft, und wenn auch 
Waitz (Verfass.-G. III. 87) darin Recht hat, dass offenbar auf 
ganz andere Verhältnisse berechnete Grundsätze hier zum ersten 
Male auf die politisch so bedeutenden Beziehungen eines Herzogs 
zum Staatsoberhaupt in Anwendung gebracht wurden, so beweist 
doch T. II. 8 b der l. Baiw., dass König Pipin nur thatsächlich 
ausführte, was der Majordom Pipin im Jahre 744 bereits ange- 
bahnt hatte. Zur Bekräftigung des Lehenseides mussten alle den 
jungen Herzog begleitenden adeligen Baiwaren denselben in feier- 
licher Weise auf die Reliquien wiederholen. 

Seit diesem Tage von Compiegne war Baiwarien nur noch 
eine Vasallenprovinz des fränkischen "Staates, und wenn es in der 
Reichstheilung vom Jahre 768 als solche nicht vorkommt, so liegt 
der Grund davon darin, dass es wenigstens dem Namen nach 
noch ein besonderes herzogliches Geschlecht besass. Dieser Stel- 
lung entsprechend ist anzunehmen, dass die Baiwaren in den 
fränkischen Kriegen wider die Sachsen im Jahre 758, sowie gegen 
Waifar von Aquitanien in den Jahren 760 bis 762 die aufhabende 
Pflicht der Heeresfolge geleistet haben werden, obwohl in den 
Annalen (M. g. 1. 11. 140 — 43. 219) ihre Theilnahme an derselben 
nicht ausdrücklich erwähnt wird. Es war unausbleibliche Folge, 
dass das Drückende dieses in Baiwarien bisher unerhörten Ver- 
hältnisses das Gemüth des heranwachsenden, von Natur mehr 
weich angelegten Herzogs, dem durch den frühen Tod seines Va- 
ters die eigentliche natürliche Stütze seiner Jugend fehlte, all- 
mälig zu empören anfing. Dabei hat es gewiss nicht an geschäf- 
tigen Einflüsterungen gefehlt, welche dem jugendlich aufstrebenden 
Geiste die alten verbrieften Rechte der Agilulfinger und den an- 
gebornen Herrscheradel seines Geschlechtes in schmeichlerischem 
Lichte dargestellt haben werden. Die ingenia fraudulenta der 
Ann. Laur. (M. g. I. 144) glaube ich eher auf solche heimische An- 
regungen, als mit Rudhart (297 Not.) auf Waifar beziehen zu 
müssen, obwohl auch Letzterer in dem Baiwarenherzoge einen 



278 Iv - Die letzten Agilulfinger. 

gebornen Verbündeten wider den gemeinsamen Gegner aller 
Stammesfreiheit erkennen mochte. So erschien zwar Tassilo im 
Jahre 763 auf dem Reichstage zu Nevers, auf welchem der vierte 
Feldzug wider Aquitanien beschlossen wurde. Bei dem Aufbruche 
der Truppen aber schützte er Krankheit vor, begab sich ohne 
Urlaub seines Oheims nach Baiwarien und schwur in seiner ersten 
Aufregung, dass er dessen Antlitz nicht mehr sehen wolle (Ann. 
Einh. und Mett. M. g. I. 145. 334). Dieser Akt der Felonie, nach 
fränkischem Kriegsgesetz als harisliz mit dem Tode bedroht, 
machte begreiflich ungeheures Aufsehen, und Pipin hielt 764 einen 
eigenen Reichstag zur Berathung, ob Waifar wiederholt anzu- 
greifen , oder vor Allem Tassilo zu züchtigen sei. Pipin konnte 
aber nicht zum Entschlüsse kommen und die Waffen ruhten zwei 
Jahre lang. Indess gewann auch bei Tassilo die ruhige Ueber- 
legung die Oberhand und er ging deshalb zu wiederholten Malen 
den Pabst Paul I. an, die Vermittlerrolle zwischen ihm und seinem 
Oheim zu übernehmen — jam saepius petisse, schreibt der Pabst 
im Jahre 765 (Cenni C. car. n. 37). Dass diese Versuche aber 
ohne Erfolg geblieben seien, wie Waitz (Verfass.-G. III. 88. N. 1) 
behauptet, scheint mir schon deshalb zweifelhaft, weil Tassilo bis 
zu König Pipins Tode im Jahre 768 nicht weiter beunruhigt 
wurde. Der alternde König mochte trotz seiner unbeugsamen 
Charakterstärke in seinem Herzen etwas fühlen, was zu Gunsten 
seines unter seinen Augen aufgewachsenen Neffen sprach und 
durch seine Nachsicht das Unrecht wenigstens theilweise vergüten 
wollen, wozu ihn die Unerbittlichkeit der Situation und die Pflicht 
seiner geschichtlichen Mission gezwungen hatte. 

Wenn Tassilo sich um politische Bundesgenossen umsah, so 
musste er allerdings in dem entfernten und dem fränkischen Hofe 
ganz ergebenen Pabste viel weniger thatkräftige Unterstützung 
erwarten, als von seinem unmittelbaren Nachbar, dem Könige 
Desiderius von Lombardien. Wie dieser Bund sich anknüpfte, 
wissen wir nicht; denn die Geschichte erzählt nur, dass der 
Baiernherzog sich mit Liutbirg, der Tochter des Lombardenkönigs, 
vermählt habe. Dass diese Vermählung zwischen 769 und 770 
stattgehabt, ist am wahrscheinlichsten, sowie dass gelegentlich 
dieser Verbindung die vor 46 Jahren durch König Liutprand von 
Baiern abgerissenen südlichen Gaue Noritale und Fintschgau 
wieder zum Herzogthume gekommen seien. Es ist dies nicht 
blosse Vermuthung, wie Abel (Jahrb. d. fr. R. I. 48. N. 7) behauptet; 
denn Herzog Tassilo vergibt im selben Jahre, dem zweiundzwan- 
zigsten seiner Herrschaft, rediente de Italia in der Stadt Botzen 
den Ort Innichen im campo Gelau an den Abt Atto von Schar- 
nitz, und Bischof Alim von Seben ist Zeuge dieser Schenkung 



§. 3. Herzog Tassilo IH, 748-777. 279 

(Mbk. I b 22), offenbar ein Zeugniss für die Oberherrlichkeit des 
Baiernherzogs in dem Kirchensprengel des Bischofs. Die sich 
jetzt nach Karls , der später der Grosse hiess , Regierungsantritt 
in Auster besser gestaltenden Verhältnisse zwischen ihm und 
Tassilo hat man vorwaltend auf die von der Königin -Wittwe 
Bertha, welche im Jahre 770 durch Baiwarien nach Italien reiste 
(M. g. I. 557) gestifteten Heirathen geschoben. Allerdings brachte 
diese des Königs Desiderius Tochter Desiderata als Braut für 
König Karl zurück, während sie ihren Jüngern Sohn Karlmann 
mit deren Schwester Gerbirga vermählte. Auch eine Verbindung 
des lombardischen Erbprinzen Adalgis mit einer fränkischen Prin- 
zessin Gisela soll im Werke gewesen sein. Wenn wir aber auch 
nicht den Einfluss solcher weiblicher Kunstfertigkeiten unter- 
schätzen wollen, so hat doch Abel (Unterg. d. Lomb. R. 90) ge- 
zeigt, dass schon an Pipins Hofe eine starke lombardische Partei 
bestanden habe, deren Thätigkeit wohl Karls Entschluss zur Reife 
brachte, so dass die Königin-Mutter die Verhandlungen nur durch 
ihre persönliche Anwesenheit zum Abschlüsse brachte. Dass 
indessen um diese Zeit diplomatische Verhandlungen zwischen 
Karl, dem neugesalbten Könige, und Herzog Tassilo stattgehabt 
haben müssen, bestätigt uns der Baiware Eigil in seiner aus- 
gezeichneten Lebensbeschreibung des Fuldaer Abtes Sturmi, indem 
er von diesem erzählt, dass es demselben gelang, auf mehrere 
Jahre Frieden zwischen den Fürsten zu stiften (M. g. II. 37G). 
Diese Thätigkeit Sturmi's fällt kurz vor seinen Tod in die Jahre 
771—773. 

Ungestört vom Dienstzwange für fremde Herrscherzwecke 
erfuhr Baiern in den Jahren 763 — 781 achtzehn glückliche Jahre 
innerer freiheitlicher Entwicklung. Der Herzog hatte die ihm 
durch die dritte Redaktion der l. Baiw. von fremder Centralisirung 
verkümmerten Hoheitsrechte wieder in die Hand genommen und 
bethätigte sich im Verein mit Adel, Geistlichkeit und allem Volke 
an der Ausbildung der baierischen Gesetze. Dieses geschah zu- 
nächst auf den Reichstagen, welche den kirchlichen Namen 
Synoden tragen und deren drei in diesen Zeitraum fallen (Winter, 
M. A. 1807), nämlich zu Ascbhaim im Jahre 763, zu Dingolfing 769 
und zu Neuching 772. Als Zweck dieser Landtage bezeichnet die 
Synode von Dingolfing, die Erneuerung alter und die Sanktioni- 
rung neuer Gesetze — antiquas patrum institutiones renovantes, et 
noviter inventas inserentes (M. g. LI. III. 483). Zwar sind zunächst 
nur die weltlichen und geistlichen Grossen als handelnde Theil- 
nehmer genannt ; aber es wird der Zustimmung des ganzen Volkes 
gedacht consentiente multitudine (M. g. LI. III. 462), so dass also 
nach altem Volksrechte jeder freie Baiware am Reichstage Sitz 



280 IV - Die letzten Agilulfinger. 

und Stimme hatte. Denn wenn der Gemeinfreie schon auf den 
Dingstätten schöffenbar war, so folgt aus dieser richterlichen 
Thätigkeit die gesetzgebende Befähigung von selbst. Ausser den 
drei Hauptredaktionen, welche eine Umarbeitung der l. Baiw. mit 
sich brachten, finden wir in der Letztern eine Anzahl von Ka- 
piteln, welche mit den Titeln, welchen sie eingefügt sind, oft gar 
nicht oder nur lose zusammenhängen, so dass man sie als spä- 
tere jeweilige Zusätze zu betrachten hat. Dies gilt vor Allem 
von Titel XI. 5 — 7 über Zeugenzug, Haussuchung und Hand- 
anlegung an Gestohlenes, welche sich als decretum Tassüonis als 
zu Neuching vereinbarte Gesetze zu ^erkennen geben. Hieher ge- 
hören Titel I. 12 — 14, welche von den Häuserinnen in Pfarrhöfen, 
von den Scharwerken der Gotteshausleute und der Sonntagsfeier 
handeln; ferner die zweite Hälfte von Titel II. 1 von den drei 
Kapitalverbrechen; Titel VIII. 20 und 21 erweisen sich als spä- 
teres einheimisches Weisthum durch Anführung der Christianisi- 
rung ; Titel IX. 4 und 5 über Menschendiebstahl und desgleichen ; 
Titel XII. 9 — 12 enthalten einheimische Weisthümer und proces- 
suale Vorschriften; auch Titel XVI. 11—15. 17 und Titel XVII, 
XVIII und XXIII sind als solche Zusätze zum Gesetze aufzufassen, 
welche als Ueberreste alter Landfrieden allmälig dem Gesetzbuche 
einverleibt wurden und deshalb ohne organischen Zusammenhang 
mit ihren respektiven Titeln erscheinen (R. V. 68). 

Die Synode von Aschhaim hatte einen vorwaltend klerikalen 
Charakter, wie sie sich denn auch selbst eine congregatio sacer- 
dotwm nennt (M. g. LI. III. 457). Durch ihre Beschlüsse wurde das 
. allgemeine Kirchengebet für den Herzog angeordnet, die Freiheit 
geistlicher Schenkungen unter die Oberaufsicht der Bischöfe ge- 
stellt, die Entrichtung der Zehnten eingeschärft, dann die Kirchen- 
zucht erweitert, indem die Bischofsgewalt über Klöster und Klerus 
bestätigt wurde. Dann wurden die Wittwen, Waisen und Armen 
in Schutz genommen gegen die Mächtigen, woraus man folgern 
dürfte, dass die Rechtspflege an mancherlei Unterschleifen durch 
Gau- und Zehntgrafen und ihre Vikare litt. Namentlich sollte 
Niemand ausser wegen kapitaler Verbrechen aus seinem Erbe 
vertrieben werden. Dann wurde das Verbot unerlaubter Ehen 
wieder (wie schon früher in einer Synode zu Aschhaim) erneuert 
und endlich die Anwesenheit eines Priesters sowohl bei den mo- 
natlichen oder wöchentlichen ungebotenen Dingen auf den Mal- 
stätten, als bei den ausserordentlichen durch die herzoglichen 
Sendboten veranstalteten Versammlungen dringend empfohlen, um 
die Armen und Unschuldigen gegen die Bestechlichkeit weltlicher 
Richter in Schutz zu nehmen. Man sieht hieraus, dass selbst die 



§. 3. Herzog Tassilo III., 748—777. 281 

auf die weltliche Gerichtsbarkeit bezüglichen Dekrete einen durchaus 
kirchlichen Charakter an sich tragen. 

Die Dekrete der Synode von Dingolfing, welche sechs Jahre 
später statthatte, sind schon mehr gemischter Natur. Denn 
wenn auch die einleitenden Kapitel die Haltung der Sonntagsfeier 
nach den Bestimmungen des Gesetzes einschärfen, die Förmlich- 
keiten von Kirchenschenkungen feststellen, Bischöfe und Aebte 
auf Haltung der Canones aufmerksam machen und Nonnenehen 
verdammen, so bezieht sich doch die Mehrzahl der Dekrete auf 
das bürgerliche und Kriminalrecht. Da bestätigt vor Allem der 
Herzog den Edlen, Freien und Knechten das Recht und Gesetz, 
wie es bei seines Vaters Lebzeiten gegolten. Jenen Adeligen, 
welche sich in des Herzogs Dienstbarkeit begeben und die man 
deshalb Edelknechte — adelschdlc — nannte, wurde das Wergeid 
ihres Standes zugesprochen, weil man ihnen wahrscheinlich wegen 
ihrer Freiheitsbeschränkung dasselbe angestritten hatte. Ebenso 
anerkannte der Herzog die Erblichkeit der von ihm und seinen 
Vorvordern dem Adel verliehenen Lehen. Man sieht, dass der 
Herzog durch das Lehensystem seine Partei im Volke zu stärken 
suchte. Zu den Kapitalverbrechen kam jetzt bereits der Todt- 
schlag eines Fürstengünstlings und das Majestätsverbrechen. Da 
der Wittwe des Verbrechers, wenn er von Adel war, der Erb- 
antheil ausdrücklich gesichert wird, so ergibt sich hieraus, dass 
nach der Strenge des alten Rechts die Frau mit ihrem Hab und 
Gut für die Verbrechen ihres Gatten haften musste (R. V. 308). 
Eine Adelige, welche unter ihrem Stande ohne es zu wissen ge- 
heirathet hatte, konnte durch einfaches Verlassen ihres Gatten 
ihre Freiheit wieder gewinnen. Endlich wurde bestimmt, dass 
sich die Parteien noch vor dem Gerichtskampfe in Güte vertragen 
durften. 

Die Beschlüsse der Synode zu Neuching dagegen, welche 772 
gehalten wurde, tragen einen vorwaltend weltlichen Charakter an 
sich. Denn wenn auch zu Anfang der Verhandlungen der Streit 
um die pfarramtliche Seelsorge zwischen den Bischöfen und Klö- 
stern zur Sprache kam und zu Gunsten des weltlichen Klerus 
entschieden wurde, so zeigt doch schon der Titel leges populäres, 
welchen die nachfolgenden Dekrete tragen, dass sie zunächst die 
weltliche Gerichtsbarkeit betrafen. Vor Allem wurde der Verkauf 
von Leibeigenen und Diebsgut ausserhalb der Landesgränze bei 
schwerer Strafe verpönt. Den Dieb auf handhafter That zu er- 
schlagen, war gestattet; doch musste der Rächer die Nachbarn 
zusammenrufen und ihnen die vom Gesetz vorgeschriebenen 
Zeichen vorweisen, dass er den Todtschlag mit Recht beging. 
Wollte ein Anverwandter darüber Blutrache erheben, verlor er 



282 IV. Die letzten Agilolfinger. 

sein Erbe. Kämpfer vor dem Gerichtskampfe zu beschwören mit 
Zaubermitteln war verboten, und wer nach beendetem Gottes- 
gerichtskampfe den Streit erneuern wollte, musste in der Kirche 
mit drei benannten Eideshelfern den Achteid schwören. Bei dem 
Gottesurtheil des Stabsagens wurden die dabei bräuchlichen alt- 
heidnischen Worte abgeschafft. Auch blosse Diebshehlerei war 
bei Strafe des grossen Friedensgeldes verboten. Die Freigelasse- 
nen des Herzogs sollten zu den Gottesurteln angehalten werden. 
Der Kirchenfrilass sollte nebst seinen Nachkommen in Freiheit 
gesichert bleiben, wenn sie nicht in Schuldknechtschaft fielen. 
Der Kirchen- und Königsfrilass empfing ein erhöhtes Wergeid 
von 80 Sol. Eine Freigelassene, die einen Hörigen heirathet, 
fällt in den Stand der Knechtschaft. War sie aber frei geboren, 
konnte sie sich scheiden. Hatte sie Kinder, so blieben dieselben 
Leibeigene; die Mutter aber konnte innerhalb dreier Jahre ihre 
Freiheit wiedererlangen, nach Ablauf der drei Jahre nur, wenn 
ihre Verwandten sie auf offener Malstätte vor dem Grafen, Herzoge 
oder Könige zurückforderten. Diese Grundsätze waren dem Kö- 
nigsgesetz der Alamannen Titel XVII und XVIII nachgebildet. 
Zeugenzug, Haussuchung und Ergreifung des Diebsgutes wurden 
gesetzlich festgestellt, und die Missachtung des durch herzogliches 
Siegel bekräftigten Befehles mit steigender Strafquote geahndet. 
Bestechlichkeit der Richter wurde mit der Diebsstrafe und Ersatz 
belegt. Wer wegen Scheidung nach Ehebruch Familienrache 
erhob, verlor sein Erbe. Mönche und Nonnen, welche das Or- 
denskleid ablegten, wurden bestraft oder excommunicirt. 

Aus diesen auf den Landtagen sanktionirten Erläuterungen 
und Zusätzen zur l. Baiw. erhalten wir merkwürdige Beiträge zur 
Kulturgeschichte jener Zeit. Vor Allem tritt uns aus denselben 
eine auffallende Minderung des Besitzes entgegen, welche nicht 
blos in der raschen Zunahme der Bevölkerung allein begründet 
sein kann. Ich habe bereits oben (I. §. 3. S. 136) aus Urkunden 
wahrscheinlich gemacht, dass bei der Landvertheilung jeder freie 
Baiware seinem Stande gemäss ein Landloos — lüuszum — er- 
halten habe. Durch Erbtheilung, Unglück in der Bewirtschaf- 
tung, Verbrechen und Schuldknechtschaft musste sich der Grund- 
besitz schon nach wenig Generationen wesentlich verändert haben. 
Rechnen wir dazu, dass die einträgliche Industrie der Kirche eine 
ungeheure Anzahl von Gütern in die todte Hand brachte, wie 
uns die Schenkungsbücher der Bisthümer und Klöster beweisen, 
ferner die verführerischen Lockungen der Benefizien, sowie an- 
derseits die Quälereien, Umtriebe und Erpressungen, womit Männer 
von Macht und Ansehen den armen hungernden Freien zur Kom- 
mendation zwangen, so wird die Einbusse begreiflich, welche der 



§. 3. Herzog Tassilo III., 748-777. 283 

Stand der Gemeinfreien schon im VIII. Jahrhunderte gemacht 
hatte, so dass sie im nächstfolgenden kaum mehr genannt werden. 
Aber auch die Glieder der Adelsfamilien waren nicht in günsti- 
gerer Lage. Während einige von ihnen sich zu Macht und Reich- 
thum emporarbeiteten, sank die Mehrzahl in die Armuth, so dass 
sie sich selbst als Lohnkämpfer verdingen mussten. Hier war es 
insbesondere der Kampf zwischen der fränkischen Oberherrschaft 
und dem Interesse des Herzogs, welcher den alten Landesadel 
ruinirte und den neuen Dienstadel in Aufnahme brachte. Denn 
wie der Herzog durch Vergabung von Krongütern zu Lehen an 
ergebene Kriegsmänner seine Partei zu stärken suchte, so hatte 
auch der fränkische König, beziehungsweise dessen Majordom 
seine Vasallen im Lande, welche nur seines Dienstes und Vor- 
theils walteten. Da aber mit der Kommendation der Anspruch 
an das volle Wergeid eines freien Adeligen verloren ging, so 
musste den Adelschalken — servi principis — dasselbe aufs neue 
garantirt werden, sowie der Herzog seine adeligen Lehnsmänner 
durch die gestattete Vererbung ihrer Lehngüter zur ergebensten 
Treue anzufeuern suchte. Ebenso wurden die Freigelassenen der 
Kirche und des Königs in ihrem Wergeide aufgebessert, indem 
sie das doppelte gewöhnlicher Freigelassenen erhielten und damit 
die Wergeidstufenleiter ausfüllten. Dennoch wurde durch solche 
Massregeln der immer mehr umsiehgreifenden Verarmung nicht 
vorgebeugt, so dass nicht nur Freie sich nicht scheuten, Ehe- 
bündnisse mit leibeigenen Männern einzugehen, sondern selbst 
Mädchen aus dem Adelstande es nicht verschmähten, Versorgun- 
gen anzunehmen, wenn ihnen solche durch Verheirathung mit 
Dienstmannen, besonders des Herzogs geboten wurden. Da sie 
durch solche Verbindungen nebst ihren Kindern dem altgerma- 
nischen Principe der ärgern Hand verfielen, so sollten sie durch 
die Zusatzgesetze vor diesem Nachtheile, in die Hörigkeit zu 
sinken , wenigstens unter gewissen Bedingungen bewahrt werden. 
Vorzüglich beschäftigten sich die Versammlungen mit dem 
Schutze des Eigenthumes. Diebshehlerei war bei Strafe des 
grossen Friedensgeldes mit 40 Sol. verpönt. Die gleiche Strafe 
bezahlte, v/er eine gestohlene Sache ausser Landes auf irgend 
eine Weise schaffte. Wer aber einen Sklaven ins Ausland ver- 
kaufte, sei's sein eigener oder ein verlaufener Flüchtling, wurde 
nach seinem Wergeide bestraft. Dabei setzten die Zusatzgesetze 
die Normen genau fest, nach welchen man bei der Vindikation 
zu Werke gehen müsse. Der Hausherr durfte sich, wenn er 
darum angegangen worden war, der Diebssuche (selisöhan) bei 
Strafe des Ersatzes und 40 Sol. Friedensgeld nicht widersetzen. 
Ebensowenig durfte er das Ergreifen des gefundenen Diebsgutes 



284 IV. Die letzten Agilulfinger. 

(hantdlod) verhindern. Hierauf musste der Kläger mit drei Zeugen 
das Eigentumsrecht der gestohlenen Sache beschwören (zangan- 
guht), widrigenfalls er selbst in die Diebsstrafe verfiel. Wer einen 
Dieb beim Untergraben der Hauswand antraf, oder beim Hinweg- 
schleppen des Diebstahls überraschte in Haus oder Hof, oder 
eines Menschenräubers nicht anders habhaft werden konnte, durfte 
denselben auf frischer That erschlagen, nur musste er die Nach- 
barn zusammenrufen und die vom Gesetz gebotenen Zeichen vor- 
weisen, dass er den Uebelthäter nach Recht erschlug. Den Ver- 
wandten aber des Erschlagenen war Blutrache bei Verlust ihres 
Erbes untersagt. 

Den Trägern der Gerechtigkeitspflege stellen die aus den 
Zusatzgesetzen sich ergebenden Thatsachen kein sehr günstiges 
Zeugniss aus. Nicht nur ist die Klage über Bestechlichkeit der 
Richter eine sich stets wiederholende und fordern die Synoden 
ausdrücklich die Anwesenheit von Priestern bei ungebotenen und 
gebotenen Dingen zum Schutze der Armen, Wittwen und Waisen 
wider die Verleumdungen und Erpressungen der Reichen und 
Mächtigen ; sondern es gab selbst Richter, welche sich mit einem 
zwei- und dreifachen Diebe durch Theilung der Diebsbeute ab- 
fanden. Es musste ferner kein seltener Fall sein, dass Frei- 
gelassene und ihre Nachkommen später wieder revindicirt und 
durch Ungerechtigkeit der Richter wieder in den Sklavenstand 
Verstössen wurden, weil ein eigenes Gesetz befiehlt, dieselben 
ausser im Falle der Schuldknechtschaft in ihrer Freiheit nicht zu 
kränken. Ausserdem nahmen die Landtage besonders Rücksicht 
auf die Sicherung der Rechtspflege. Vor Allem wurden die noch 
aus der Heidenzeit üblichen Formeln beim Gottesurtheil des Stab- 
sagens abgeschafft und durch einfache, dem christlichen Bekenntnisse 
entsprechende ersetzt. Dann sollten sich in Zukunft die Frei- 
gelassenen unter dem Vorwande nicht voller Freiheit nicht mehr 
den Gottesurtheilen entziehen dürfen. War auf den Gerichtskampf 
— wehaäinc oder camfwic — erkannt, so war den Parteien noch 
vor dem Kampfe gestattet, sich in Güte zu vertragen, was aller- 
dings nicht im Interesse Jener lag, welche die Lohnkämpfer ver- 
mietheten. Auch glaubte man damals schon wie noch in spätem 
Jahrhunderten, und vielleicht in der frühesten Heidenzeit, an die 
Kraft des Waffensegens, wesshalb jede Zauberbeschwörung der 
Kämpfer vor dem Kampfwik verboten war. Nach der Entschei- 
dung des Gerichtskampfes sollte die Sache abgethan sein und 
wer dagegen handelte, den traf die Acht, d. h. er wurde, wie in 
alter Zeit, friedlos erklärt. Wie sich hier die Gesetze im Sinne 
altgermanischer Mannheiligkeit als Grundlage einer allgemeinen 
Friedensgenossenschaft (R. V. 212) aussprechen, so verbieten sie 



§. 3. Herzog Tassilo III., 748-777. 285 

auch die Fortsetzung der Feindseligkeit durch Ausübung der Fa- 
milienrache im Falle einer gesetzlich erlaubten Tödtung oder 
einer Scheidung nach Ehebruch. Ein Richter, welcher des Herzogs 
Befehl, der ihm unter Vorzeigung des Insiegels eingeschärft wurde, 
unausgeführt liess, konnte wegen Missachtung mit Verweis, um 
40 Sol. und sein Wergeid gestraft werden und wurde zum vierten 
Male vom Amte entsetzt. Unter die Kapitalverbrechen, welche 
mit Gütereinziehung bestraft wurden, gehörte jetzt der Todtschlag 
eines Fürstengünstlings und die Schmähung des Herzogs. Wenn 
aber ein Mann vom Adel wegen der drei Kapitalverbrechen auch 
sein Hab und Gut und Leib und Leben büssen sollte, so dürfe 
doch sein Eheweib nicht ihres Erbtheiles beraubt werden. 

In kirchlichen Dingen wurde vor Allem die Sonntagsfeier 
eingeschärft und keine Ehe innerhalb der verbotenen Verwandt- 
schaftsgrade gestattet, wozu in Baiern wohl noch aus der heid- 
nischen Zeit her ein besonderer vielleicht in religiösen Vorstel- 
lungen begründeter Hang (H. R. 259) bestand, wie uns die Ge- 
schichte von Herzog Grimwald und Piltrude gelehrt hat. Dann 
wurden die Förmlichkeiten bei Kirchenschenkungen sorgfältig 
festgesetzt, um dieselben gegen etwaige Einsprüche der Erbs- 
interessenten unangreifbar zu machen ; denn es konnte nicht 
fehlen, dass die Nachkommen mit den Vergabungen nicht immer 
einverstanden waren, welche die Todesangst und die Furcht vor 
der Hölle dem Erblasser abgepresst hatten. Auch hatten die ge- 
waltsamen Säkularisirungen Karl Martels die Stifter besorgt ge- 
macht für den Bestand ihrer frommen Industrie. Die Gesetze 
über die Kirchenzucht gewähren uns keinen erfreulichen Einblick 
in das Leben des Klerus. Mönche und Nonnen schwärmten, und 
nicht selten in weltlichem Aufzuge, ausser ihren Klöstern herum, 
die Letztern gern bereit zur Entführung und Verheirathung. 
Mönche drängten sich in die Pfarreien des Diözesansprengels und 
widersetzten sich der bischöflichen Oberaufsicht. Fremde Priester 
bemächtigten sich der Oblationen und Zehnten in Kirchendistrikten, 
die ihnen nicht zustanden, und entzogen sich der Bischofsgewalt. 
Vor Allem aber war dem Klerus an der strengen Aufrechtbaltung 
des Zehnten gelegen, und die Kirche forderte daher die Unter- 
stützung des weltlichen Armes, um im 'Verweigerungsfalle den 
doppelten Ersatz als Strafe zu erzwingen. Die seit Bonifazius' 
Kirchenorganisation eingeführten kirchlichen Concilien, denen wir 
765 zu Freising, 769 zu Botzen, 769—70 in Freising, wo die 
Transferirung der Reliquien Corbinians beschlossen wurde, dann 
770 wieder in Freising, 777 in Kremsmünster begegnen, beschäf- 
tigten sich vorwaltend mit Besserung der Kirchenzucht, wiewohl 



286 IV. Die letzten Agilulfinger. 

nicht mit nachhaltigem Erfolge, da wir immer die Klagen über 
die alten Uebelstände sich erneuern sehen. 

Wenn sich Herzog Tassilo auf diese Weise durch die Land- 
tage wieder des Hoheitsrechtes der Gesetzgebung im Gegensatz 
der königlichen Redaktionen zu bemächtigen suchte, so bethätigte 
er gegebenen Falles auch das der Aufbietung des Heerbannes 
ohne fränkische Einmischung, wie uns sein Feldzug wider die 
slavischen Karantanen beweist. Bei diesen war nach Cakaz dessen 
Vetter, der in Dobda's Schule zu Chiemsee erzogene Cheitumar, 
Herzog geworden, welcher alljährlich zur Osterfeier nach Salzburg 
wallfahrtete und wiederholt vom Bischöfe Virgil geistliche Missionäre 
verlangte, da sich seine Unterthanen der Einführung des Christen- 
thums hartnäckig widersetzten und die christlichen Priester ver- 
trieben. Nach Cheitumars Tode im Jahre 769 empörten sich die 
Karantanen aufs neue , so dass sich Herzog Tassilo veranlasst 
sah, zum Schutze der christlichen Mission mit gewaffneter Hand 
einzuschreiten. Also drang im Jahre 772 der baiwarische Heer- 
bann über das Toblacher Feld in die Thäler der Drau und Sau, 
schlug die Empörung nieder, setzte den dem Christenthume ge- 
neigten Herzog Waldunc wieder ein (Ann. Emm. und ßudb. M. g. 
I. 92 und IX. 769) und verschaffte der salzburgischen Missions- 
thätigkeit endlich einen festen, gesicherten Boden (Conv. Bag. 5). 

Man hat früher behauptet, dass Herzog Tassilo, seit er im 
Jahre 763 den königlichen Heerbann verliess, nur darauf bedacht 
gewesen wäre, sich mit gänzlichem Bruche der ihm von seinem 
Oheim hinterlistiger Weise aufgezwungenen Vasallitätsgelöbnisse 
von aller Oberherrlichkeit der fränkischen Könige zu befreien. 
Ich kann dieser Ansicht in keiner Weise beipflichten ; denn es 
widerspricht ihr nicht nur Tassilo's Charakter, sondern insbeson- 
dere sein Verhalten während des entscheidenden Kampfes König 
Karls mit seinem Schwiegervater Desiderius. Die Verbindung 
einer Truppenmacht, wie die baierische, mit den Langobarden 
konnte die Franken, welche im Jahre 773 rathlos vor den wälschen 
Klausen standen, zum Aufgeben des ganzen Feldzuges zwingen, 
konnte selbst nach Verlassung der Engpässe den im Jahre 774 
sechs Monate in Pavia eingeschlossenen Langobarden Luft schaffen. 
Statt dessen bleibt Tassilo ein müssiger Zuschauer des allerdings 
ebenso sehr von innerer Spaltung (Abel, Unterg. d. Lang.-R. 107) 
als von päbstlicher Ländergier verschuldeten Unterganges des 
Lombardenreiches und beraubt sich dadurch des einzigen und 
nächsten Bundesgenossen, welcher ihm allein bei einem unver- 
meidlichen Zusammenstosse mit den Franken hätte Unterstützung 
bringen können — wohl ein sicherer Beweis, dass der Baiwaren- 
herzog wenigstens damals nicht im Entferntesten gesonnen war, 



§. 4. Herzog Tassilo III. und Theodo II., 777—788. 287 

sich in eine solche Lage zu versetzen, wo ihm diese Hilfe not- 
wendig sein durfte. Er gedachte nur das Erbe seiner Väter unter 
denselben Bedingungen, wie diese, zu besitzen, unbekümmert, dass 
andere Zeiten andere Verhältnisse mit sich führen. 



§. 4. Herzog Tassilo III. und Theodo XL, 777—788. 

Im Jahre 777 hatte Herzog Tassilo seinen Sohn, den etwa 
achtjährigen Theodo zum Mitregenten erklärt und seine Regie- 
rungsjahre werden seitdem in Urkunden neben denen seines Va- 
ters angeführt, wie aus dem Stiftungsdokumente der Abtei an 
der Chremsa hervorgeht. Einige Forscher (Zierngibl, M. A. 1.219) 
glauben in diesem Akte den Beweis zu finden, dass sich Tassilo 
der Pflichten eines fränkischen Vasallen nach Möglichkeit habe 
zu entledigen gesucht, da sich nirgend eine Spur fände, dass der 
Herzog zu diesem Schritte die Einwilligung des fränkischen Hofes 
weder nachgesucht noch erhalten habe. Ich kann aber mit dieser 
Auffassung des Verhältnisses zwischen dem fränkischen Könige 
und Tassilo nicht mich einverstanden erklären. Denn für's Erste 
enthielt diese Aufnahme des Erbprinzen in die Regierung nichts 
Auffallendes und den Traditionen der Agilulfinger Widersprechendes. 
Nahm doch auch, um nur Einiges zu erwähnen, Chlotar II. seinen Sohn 
Dagobert zum Mitherrscher, desgleichen der langobardische Agilul- 
finge Perhtarit seinen Sohn Kunibert zum Mitregenten, und ebenso 
theilte Herzog Theodo I. die Herrschaft in Baiwarien mit seinen Söhnen. 
Um aber zu behaupten, dass diesem Schritte und der damit verbun- 
denen Erklärung Theodo's zum Thronfolger die Genehmigung des 
fränkischen Oberkönigs gefehlt habe, oder dass sie vielleicht gar 
aufhabenden Vasallenpflichten zum Trotz ausgeführt worden sei, 
fehlt uns vielmehr der Inhalt der Vermittlungsunterhandlungen, 
welche der von König Karl so hochgeschätzte, adelige Baiware, 
der Abt Sturmi zwischen ihm und dem Herzoge eingeleitet und 
zu beiderseitiger mehrjähriger Befriedigung ausgeführt hatte. "Wir 
können also nicht wissen, ob nicht gerade diese Sicherung der 
Thronfolge ein Gegenstand der Vermittlungsvorschläge gewesen, 
was um so mehr der Fall sein dürfte, als Mederer ganz treffend 
hervorhebt, dass unter den vielen Klagen, welche Karl später 
wider Tassilo erhob, diesem nie den Vorwurf gemacht habe, 
durch diesen offenkundigen Regierungsakt einen Eingriff in seine 
Rechte sich angemasst zu haben (Mederer, Beitr. 294). 

Die eben angeführte Urkunde der Stiftung des Klosters an 
der Chremsa ist eigentlich das einzige Dokument, welches eine 
von Herzog Tassilo herrührende Klostergründung bestätigt, obwohl 
seiner Freigebigkeit gegen die Kirche nicht wenige Dotationen 



288 IV. Die letzten Agilulfinger. 

zugeschrieben werden. Scharnitz, Wessobrunn, Weltenburg, Thier- 
haupten, Polling, Sandau, Siverstatt, Ilmmünster, Scheftlarn, 
Schliersee, Matsee und die beiden Klöster Au und Frauenwörth 
auf den Inseln des Chiemsees rühmen sich, obwohl ihre Funda- 
tionsurkunden zu Grunde gegangen sind, ausser Kremsmünster 
von dem kirchenfreundlichen Herzoge entweder wirklich begründet 
oder doch reichlich ausgestattet worden zu sein. Auch die Bischofs- 
kirchen zu Salzburg, Freising und Passau liefern in ihren Schen- 
kungsbüchern Beweise seiner freigebigen Mildthätigkeit. Insbeson- 
dere aber zeigen die Vergabung von Innichen an der südöstlichen 
Gränze an die Abtei zu Scharnitz und die Gründung von Krems- 
münster im später genannten Lande unter der Ens, wie weit die 
Kultur im Gefolge des baiwarischen Heerbannes bereits nach 
Osten vorgedrungen war, wo das Land noch zu Anfang des Jahr- 
hunderts nach Herzog Theodo's Darstellung durch die Raubsucht 
der Avaren in eine Wüste verwandelt war, ut saltus bestiis in 
augmentum daretur intelligi (V. Emm. I. 5). Es ist vergebliche 
Mühe, wenn Abel (Jahrb. d. fr. R. 225. N. 3) die baiwarischen Be- 
sitzungen im Osten des Ensflusses in Zweifel zieht. Wie wäre 
überhaupt eine Klostergründung an der Chremsa möglich, ja nur 
denkbar gewesen, wenn nicht im Jahre 777 fast das ganze Land 
unter der Ens, also wenigstens bis zur Trasen, in festen und ge- 
sicherten Besitz des baierischen Herzogs übergegangen wäre. Mit 
dieser Auffassung stimmt vollkommen überein, wenn wir aus der 
Stiftungsurkunde entnehmen, dass das dem Kloster vergabte Ge- 
biet von Slaven bewohnt ist, welche zum Theil ohne herzogliche 
Genehmigung mit Ausrodung der Wälder das Land urbar machten 
und jetzt nach der Besitzergreifung durch die Baiwaren dem 
Herzoge zinspflichtig wurden, der sie nebst ihrem Zinse zu Gottes- 
hausleuten machte. Mit der dem Slaven eigenthümlichen Zäh- 
lebigkeit hatten sie sich in dem von der Avarenverwüstung zer- 
störten Landstriche angesiedelt, lebten in gemeindlicher Verbin- 
dung von Dekanien und wurden durch ihre Schupane oder Orts- 
vorsteher der Reihe nach aufgeführt, um mit ihren Gütern und 
Liegenschaften als herzogliches Eigenthum in das klösterliche 
Salbuch eingetragen zu werden. Ein solches Verfahren ist doch 
nur möglich, wenn die Oberherrschaft des baierischen Herzogs 
in dem fraglichen Gebiete keinem Zweifel unterlag. Deshalb ging 
auch sechs Jahre später ein wiederholter Einbruch der Avaren 
ohne Schaden vorüber — huni ad anisem venerunt et nihil nocue- 
runt, Ann. Emm. ad a. 783. (M. g. I. 92.) 

Nach allen Berichten war das Verhältniss, wie es der Abt 
Sturmi zwischen dem fränkischen Könige und Tassilo, seinem 
eigentlichen Landesherrn, vermittelt hatte, von der Art, dass es 



§. 4. Herzog Tassilo III. und Theodo II., 777—788. 289 

den Wünschen des Letztern nicht widerstrebte. Wenn hier Muth- 
massungen erlaubt wären, so möchte ich aus der schon oben be- 
rührten, vom fränkischen Hofe nicht beanstandeten Erhebung des 
Prinzen Theodo zum Mitregenten und Thronfolger auf ein Ab- 
kommen zwischen den beiden Schwähern schliessen, wonach sich 
Tassilo gegen die Sicherung der Thronfolge in seiner Familie 
jetzt wieder zu vasallitischen Leistungen herbeiliess, welcherlei 
Zugeständnisse er seit dem Jahre 763 nicht mehr zu machen für 
gut fand. Ich rechne dahin die Anerkennung der Heerbannspflicht 
unter dem Banner des Frankenkönigs, von welcher die Baiwaren 
seit 15 Jahren nichts mehr wussten. Jetzt, als König Karl im 
Jahre 778 seine Völker wider die Sarazenen in Spanien aufbot, 
zog auch der baierische Heerbann mit Austrasiern und Burgun- 
dern unter Karls eigener Führung über die Pyrenäen zur Erstür- 
mung von Pampeluna und zu der fruchtlosen Belagerung von 
Saragossa (Reg. ehr., M. g. I. 559 und Bouquet V. 310). Zwar 
hält Waitz (Verf.-Gesch. HI. 102) für möglich, dass darunter nur 
Truppen aus dem früher baiwarischen Nordgau verstanden sein 
dürften, was schon Mederer (297) andeutete. Aber die Quelle 
spricht ganz bestimmt von „Bajoarie", während der Bezirk North- 
gowe in fränkischen Urkunden ganz wohl bekannt war und, wenn 
er am Platze gewesen wäre, neben Provinciae und Septimaniae 
ganz passend hätte stehen können. Ob erst bei dieser Gelegen- 
heit, wie Mederer, Rudhart und Waitz durchblicken lassen, oder 
vielleicht auch schon früher nach befriedigendem Ausgange der 
Verhandlungen mit Abt Sturmi der König den Herzog Tassilo 
mit den Königshöfen Ingoldestat und Lutrahahof belehnt habe, 
muss wegen gänzlichen Mangels an Quellenbeweis dahingestellt 
bleiben. Dagegen waren die Baiern an den Feldzügen Karls wider 
die Sachsen schwerlich betheiligt, weil die Annalen darüber keine 
Mittheüung machen; selbst nicht in dem vom Jahre 775, von 
welchem Ann. Einh. in allzu unbestimmter Fassung berichten, 
dass ihn Karl cum totis regni viribus unternommen habe (M. g. 
I. 153). 

Bis hieher war das Verhältniss zwischen dem Könige und 
Herzoge wenigstens äusserlich ein ungetrübtes gewesen. Selbst 
die harisliz Tassilo's im Jahre 763 hatte König Pipin trotz der 
Verhandlungen des Reichstages zu Worms ungeahndet vorüber- 
gehen lassen und die Vermittlungsvorschläge, welche Abt Sturmi 
an den Herzog brachte, können wir wegen mangelnder Kenntniss 
ihres Inhalts nur nach ihren Folgen beurtheilen, wie ich bereits 
oben angedeutet habe. Wir wissen nur, dass König Karl, ganz 
mit seinen Plänen auf Italien und die Unterwerfung der Sachsen 
beschäftigt, auf die friedliche Entwicklung in Baiwarien keinerlei 

Quitzmann, Ael teste Geschichte der Baiern. 19 



290 IV. Die letzten Agilulfinger. 

störenden Einfluss übte. Jetzt plötzlich tritt ein allerdings mehrere 
Jahrhunderte jüngerer Autor (Sigebert Gembl. a. 780) mit der 
Anklage hervor, dass Herzog Tassilo auf Antrieb seiner Gattin, 
welche für ihres Vaters Desiderius Untergang auf Rache sann, 
im Jahre 780 gegen König Karl Aufruhr angezettelt habe. Diese 
Anklagen wiederholen sich nun bei allen fränkischen Annalisten 
in derselben allgemeinen, meist nur anschuldigenden Weise bis 
zum Untergange des Herzogs und seiner Familie und werden na- 
türlich von spätem französischen Schriftstellern (Gaillard II. 135; 
Lehuerou hist. d. inst, carol. 355) bis zur Absurdität ausgebeutet. 
Es handelt sich hier nicht um eine Verteidigung von Entschlüssen 
und Schritten, welche nothwendig in der Entwicklung der Cha- 
raktere und der Gestaltung politischer Situationen begründet 
liegen. Aber wenn Anschuldigungen erhoben und so unzweideutig 
wiederholt werden, so ist doch die geschichtliche Gerechtigkeit 
zu der Frage berechtigt, auf welche Thatsachen sich diese An- 
klagen zum Beweise berufen können. Es ist gewiss leicht begreif- 
lich, dass der gewaltsame Untergang der verschwägerten Königs- 
familie von Pavia durch den Erfolg der fränkischen Waffen den 
Herzog Tassilo im innersten Gemüthe erschüttern und empören 
musste, sowie die fränkischen Annalisten in seiner Gattin, der 
„gottverhassten" Liutbirga, ihre bitterste, unversöhnliche Feindin 
sahen (Ann. Laur. und Einh. ad a. 788). Wenn aber Tassilo, wie 
man schnellfertig behauptet, seit 7G3 mit dem Plane umgegangen 
wäre, sich der fränkischen Oberherrlichkeit zu entziehen, wie 
wäre dann seine absolute Neutralität während des Langobarden- 
krieges zu erklären? Man werfe mir nicht ein, dass er durch 
Karls Macht oder bestimmte übernommene Verpflichtungen ge- 
lähmt worden sei, dem letzten und einzigen Bundesgenossen in 
einem unvermeidlichen Zusammenstosse mit Frankreich Unter- 
stützung und Hilfe zu bringen. Dergleichen gibt es nicht in der 
hohen Politik und es bliebe nur die Wahl, Tassilo für einen 
Schwachkopf zu halten, oder einzugestehen, dass ihm alle Unab- 
hängigkeitsträume gänzlich fern gelegen haben. Auch die spätem 
Verschwörungen lombardischer Herzoge wider die Herrschaft der 
Franken, wie des Herzogs Ruodgaus von Friaul, des Herzogs 
Arigis von Benevent und Anderer, mit welchen der Königssohn 
Adalgis im Einverständniss auf Unterstützung des Hofes von Kon- 
stantinopel rechnete, fanden an Tassilo keinen Unterstützer oder 
auch nur mitwissenden Theilnehmer. Zwar Abel (Forsch. I. 501) 
glaubt mit ziemlicher Sicherheit annehmen zu dürfen, dass Tassilo 
als Schwager von Arigis und Adalgis, wenn auch in der Stille, 
im Einverständniss mit den Verschwornen gestanden habe; er 
widerlegt aber diese Annahme selber hinlänglich durch das Ge- 



§. 4. Herzog Tassilo III. und Theodo IL, 777—788. 291 

ständniss, dass sich dieselbe aus den Quellen nicht beweisen lasse. 
Pabst Hadrian, der von den Plänen der Verschwörer so genau 
unterrichtet war (Forsch. I. 488), dem Alles daran lag, König 
Karl durch seine Ausspähereien in Athem zu erhalten und durch 
seine Angebereien seinen unersättlichen Vergrösserungsplänen für 
S. Peters Patrimonium geneigt zu stimmen, hat in seinen Briefen 
auch nicht eine leise Andeutung für eine solche Theilnahme von 
Seiten des baierischen Herzogs. Und hätte wirklich eine solche 
stattgehabt, würde man sie nicht in dem Hochverrathsprocesse 
am Tage zu Ingelheim hervorgehoben haben?! 

Aus diesen Thatsachen glaube ich mich berechtigt, mit aller 
Bestimmtheit zu behaupten, dass Herzog Tassilo nicht die ge- 
ringste Veranlassung zu den verschärften Massnahmen gegeben 
habe, welche jetzt König Karl gegen seinen Schwager ergreifen 
zu müssen für nöthig hielt. Karl war es gelungen, den Bund der 
lombardischen Herzoge zu zersprengen. Ruodgaus war im Jahre 
776 im Kampfe oder auf dem Schaffot gefallen (Ann. Laur. ; M. g. 
1.154 ; Ann. Mett. Bouquet V. 342). Herzog Hildebrand von Spoleto 
hatte sich 779 dem Könige unterworfen (Abel, Unterg. d. Lomb. 
R. 115). Aber noch herrschte Arigiso, ein Schwiegersohn des De- 
siderius, unbezwungen in Benevent, und Adalgis stand drohend 
mit griechischen Hilfstruppen in Unteritalien. König Karl wollte 
ihnen die letzte Aussicht auf eine Diversion von deutscher Seite 
abschneiden. Er war endlich nach langen drängenden Bitten des 
Pabstes im Jahre 781 wieder in Rom, wo er seinen Sohn Ludwig 
zum Könige von Aquitanien, Karlmann mit dem Namen Pipin zum 
Könige von Lombardien salben Hess. Hier wurde nun das weitere 
Vorgehen wider Tassilo von Baiwarien mit dem ganz von der 
Hilfe und Gnade des fränkischen Königs abhängigen Pabste Ha- 
drian verabredet, um jenen zur rücksichtslosen Anerkennung der 
fränkischen Oberhoheit zu nöthigen und seiner unabhängigen 
Stellung ein Ende zu machen. Plötzlich erschienen am Herzogs- 
hofe die Bischöfe Formosus und Damasus als Abgesandte des 
Pabstes nebst den Sendboten des Königs, Diakon Rikulf und Erz- 
schenken Eberhart, um den Herzog aufzufordern, den schon ge- 
schwornen Eid der Treue zu erneuern, dass er nichts wider seinen 
dem Könige Pipin, dem Könige Karl und den Franken geleisteten 
Eidschwur unternehmen wolle. Tassilo, zwar überrascht durch 
das Ansinnen , aber mit ruhigem Gewissen , erklärte sich augen- 
blicklich, statim, bereit, zum Könige zu kommen, wenn ihm Bürg- 
schaft für seine Sicherheit gegeben würde. Nachdem nun die 
Geiseln angekommen, reiste er unverweilt, sine cunctatione, zum 
Könige nach Worms, schwur den geforderten Eid und versprach 
für dessen Haltung 12 Geiseln zu stellen, welche Sindbert, der 

19 • 



292 IV. Die letzten Agilulfinger. 

Regensburger Bischof, in die Königspfalz zu Chiersy geleitete 
(M. g. I. 162 und 163). 

Zwar die fränkischen Annalisten (Ann. Laur. ; Einh. ; Chron. 
Reg. ad a. 781; Aimoin. IV. 73) behaupten, dass Tassilo nach 
seiner Rückkehr seinen Eidschwur nicht lange gehalten habe — 
non diu in ea quam promiserat fide permansit, sagen sie mit den- 
selben Worten und daher einander abschreibend. Einen Beweis 
für diese Anschuldigung bringen sie aber nicht. Denn wenn die 
Baiwaren nicht als Theilnehmer in den Sachsenkriegen der fol- 
genden Jahre genannt werden, so waren sie unzweifelhaft auch 
nicht zur Heeresfolge aufgeboten; und nirgend wird darüber 
Klage geführt, dass Tassilo dieselbe verweigert habe. Wohl wird 
zum Jahre 785 ein blutiger Zusammenstoss zwischen Baiern und 
Franken an der wälschen Gränze erwähnt; es war aber, wie sie 
Waitz (Verf.-G. III. 103)' ganz richtig schätzt, eine blosse Gränz- 
rauferei, eigentlich ohne jede weitere Bedeutung. König Karl 
hatte die Verwaltung von Lombardien 20 Grafen übergeben, 
welche mitunter den Herzogstitel führten (Hegel, Gesch. d. ital. 
Städteverfassungen II. 12). Ein solcher fränkischer Graf, Herzog 
Hrodpert, wahrscheinlich zu Trient gesessen, griff den baierischen 
Gränzgrafen an, wurde aber bei Botzen erschlagen (Ann. Emm. 
Ratisb.; M. g. I. 92; Chr. Salisb. Pez sc. I. 334). Elevati sunt 
Gawinius et Idwinus. Bawari ad Pozanum cum Boberto duce 
pugnantes, ipsum occiderunt. Daraus macht nun Aventin kurzweg 
zwei Hauptleut Gabein und Iswein, welche Herzog Thessel wider 
Herzog Ruprecht schicket, während Gemeiner (G. 0. Anm. 219 b ) 
mit Recht bemerkt, dass sich der Ausdruck elevati eher auf ein 
Par Heilige beziehen lasse, deren Reliquien erhoben wurden. 
Näheres über die Veranlassung des Kampfes ist nicht bekannt, 
den König Karl wohl kaum gebilligt haben mag; denn wenn auch 
die frühere Herrschaft der Lombarden in diesen Gegenden zu 
König Liutprants Zeiten dem fränkischen Dux Veranlassung ge- 
geben haben möchte, ältere Rechtsansprüche zu erneuern, so war 
doch König Karls Politik auf ein ganz anderes Ziel gerichtet, um 
über ein Par Gaue Streit anzuheben, die ihm ohnedies binnen 
Kurzem mit dem Lande von selbst zufallen mussten. 

Wieder taucht jetzt die bekannte Anklage auf Hochverrath 
auf. Rudhart (319) behauptet, Tassilo sei voll Erbitterung von 
dem Tage zu Worms zurückgekehrt. Bald hierauf müsse er sich 
mit den Avaren in ein Bündniss eingelassen haben. Die miss- 
vergnügten Thüringer hätten sich unter Hartrads Leitung wider 
Karls Herrschaft und Leben verschworen ; in Unteritalien stand 
Adalgis mit griechischer Hilfe; des Herzogs Arigis Wittwe sei in 
das Geheimniss gezogen gewesen, welchem Tassilo unter Vermittlung 



§. 4. Herzog Tassilo III. und Theodo II., 777—788. 293 

seiner Gemahlin nicht fremd gewesen zu sein scheine. Man sieht, 
es sind die alten Anschuldigungen wider den seinem tragischen 
Geschicke verfallenen Herzog, die sich aber nur auf psychologische 
Muthmassungen stützen und denen im Gegentheil der gänzliche 
Mangel jedes thatsächlichen Beweises alle Glaubwürdigkeit be- 
nimmt, wie sie denn auch auf eine ganz falsche Auffassung der 
politischen Situation gegründet sind. Wenn Tassilo schon im 
Jahre 781 sich in ein Bündniss mit den Avaren gegen den Fran- 
kenkönig eingelassen hätte, würden diese wohl mit ihrem Angriffe 
bis zum Jahre 788 gezögert haben? Dass die Verschwörung der 
Thüringer zwischen 785 und 786 den Baiernherzog in keiner 
Weise berührt habe, bezeugt das gänzliche Stillschweigen der 
Quellen (M. g. I. 32 und 41). Herzog Arigis von Benevent lebte 
aber noch selbst im Jahre 787, und unterwarf sich im März dieses 
Jahres in ehrenvollem Vertrage dem König Karl. Es kann daher 
von weiblicher Zwischenträgerei zur Unterstützung hochverräthe- 
rischer Pläne durchaus noch keine Rede sein, wenn ich auch die 
durch den Zwang des Wormser Eidschwurs erzeugte tiefe Ver- 
letzung des Herzogs ebensowenig in Abrede stellen will, als den 
glühenden Hass, mit welchem seine Gattin den Verstosser ihrer 
Schwester und den Verderber ihres Geschlechtes verfolgt ha- 
ben mag. 

König Karl feierte nach der Unterwerfung Arigisos das 
Osterfest zu Rom bei Pabst Hadrian. Da erschienen als Abge- 
sandte Tassilo's Arno, der Bischof von Salzburg, und Hunrich, 
der Abt von Mondsee. Der Gaugraf Machelm von Wels, vir cla- 
rissimus, ein Geschlechtsverwandter des Herzogs, der schon Otilo 
und später dessen Sohne in Rath und That treu zur Seite ge- 
standen und mit den schwierigsten Sendungen nach Rom und an 
den Hof des Königs betraut gewesen, war in Rom der Pestluft 
der Pontinischen Sümpfe erlegen (Moritz, Gesch. d. Gr. v. Form- 
bach 187). Da gedachte der bedrängte Herzog der Tage, da 
Pabst Paul Versöhnung stiftete zwischen ihm und dem schwer 
beleidigten Oheim ; da der hochherzige Sturmi einen Vermittlungs- 
weg fand zwischen seinen bescheidenen Wünschen und den hoch- 
strebenden Plänen seines ehemaligen Spielgenossen, des jetzt all- 
mächtigen Frankenkönigs Karl. Wieder schickte er Priester der 
Religion des Friedens und der Versöhnung als Boten an den 
geistlichen Oberhirten, dass er kraft seines apostolischen Ansehens 
Friede und Eintracht stifte zwischen ihm und König Karl. Der 
übel berathene Fürst erwog nicht die gänzlich veränderten Ver- 
hältnisse, er übersah in seiner hilflosen Verlassenheit den geringen 
Erfolg verheissenden Charakterabstand seiner Sendboten. Der edle 
Sturmi, und der berechnende Arno — beide Baiwaren, beide 



294 rV- Vâ„¢ letzten Agilulfinger. 

Priester der Religion Jesu und doch wie verschieden Beide. Jenen 
hatte eine heilige Begeisterung für die neue Glaubenslehre, ein 
heisser Drang zur Rettung der im Heidenthum verloren geglaub- 
ten Seelen hinausgetrieben in die unwirklichen Wälder von Eich- 
loha. Dieser wurde gegeD eine reiche Stiftung seiner Aeltern 
(Mbk. I a 58) an der Domschule zu Freising zum gefügigen Werk- 
zeuge in dem Triebwerke der römischen Hierarchie erzogen. 
Während seit 778 sein Name, sonst häufig in Freisinger Urkun- 
den, jetzt daselbst fehlt, scheint der begabte Presbyter in das 
belgische Kloster S. Amand zu Elnon gekommen zu sein, wo er 
Abt wurde und zweifelsohne die für seine fernere Laufbahn höchst 
wichtige Bekanntschaft mit Alkuin, dem Kultminister Karls des 
Grossen machte. Nach Bischof Virgils Tode im Jahre 784 kam 
er auf den Stuhl von Salzburg, entweder durch Alkuins, seines 
begeisterten Freundes Verwendung, oder, was Rettberg (II. 239) 
anzunehmen vorzieht, aus eigenem Antriebe Herzog Tassilo's, der 
sich in dem angesehenen Sohne seines Landes einen am Königs- 
hofe zu Chiersy beliebten, mit den fränkischen Verhältnissen ver- 
trauten Berather sichern wollte. 

Dieser ehrgeizige Emporkömmling, dem nichts über den Vor- 
theil seiner Kirche ging, als sein persönlicher, und dem vielleicht 
schon damals das Pallium der baierischen Metropolitanwürde vor 
Augen schwebte, das er neun Jahre später durch König Karls 
Gunst errang, stand nun vor Hadrian, für seinen Herzog um Aus- 
söhnung zu werben — vor Hadrian, der um ein Par Trümmer 
des angeblichen Patrimoniums S. Peters sich zum Schleppträger 
der fränkischen Despotie erniedrigte. So lange noch Rom mit 
den Majordomen um den Einfluss in Baiwarien wetteiferte, mochte 
ein baierischer Herzog auf die Unterstützung des römischen Bi- 
schofs zählen. Aber die Tage, wo der päbstliche Legat stolz das 
Machtwort S. Peters in die Wagschale der Völkergeschichte legte, 
waren längst vorüber. Seit sich die römischen Bischöfe im Kampfe 
um die weltliche Herrschaft in Italien mit den Langobarden in 
die Arme der Frankenherrscher geworfen hatten, konnte die Un- 
abhängigkeit von Baiwarien in Rom keine Fürsprache mehr er- 
warten und erwies sich die unheilvolle Verbindung des römischen 
Bischofs mit dem Frankenkönige in ihrer ganzen gefahrdrohenden 
% Höhe (Ranke, B. A. 1854.431). Hadrian, der unbeugsame Römer, 
von Jugend auf unter wälschen Ränken, Treubrüchen und Auf- 
ruhrgelüsten aufgewachsen, sah in Tassilo natürlich nur den meu- 
trischen Vasallen König Karls , von dessen gutgestimmter Laune 
er sich das künftige Gebiet des Kirchenstaates zu erbetteln un- 
ausgesetzt bemüht war (Abel, Forsch. I. 455), während Tassilo's 
Eigenschaft als Schwiegersohn des verhassten Desiderius schon 



§. 4. Herzog Tassilo III. und Theodo II., 777—788. 295 

hinreichte, ihn auch ohne eigentliche Beweise allen Verdächti- 
gungen preiszugeben. 

Diesen Voraussetzungen entsprach auch die ganze Verhand- 
lung mit den Gesandten Tassilo's, welche übrigens ganz den 
Eindruck eines voraus abgekarteten Schauspieles darbietet (Ann. 
Laur.; Einh.; Chr. Reg.; M. g. I. 170. 171. 560). Zwar legte sich 
Hadrian anfangs mit grosser Wichtigkeit — multum se interpo* 
nens — ins Mittel, als lägen ihm des Herzogs Beschwerden sehr 
am Herzen. Darauf erwiederte der König, dass er nichts Anderes 
wünsche, und obwohl er seit langer Zeit nach Frieden gestrebt, 
denselben aber nicht habe erlangen können, so wolle er ihn 
augenblicklich machen, man möge nur die Abgesandten in Ge- 
genwart des Pabstes ihm vorstellen. Das nun Folgende war leicht 
vorauszusehen. Nach den Vorgängen am Reichstage zu Worms 
war das Verhältniss zwischen dem Frankenkönige und dem Her- 
zoge von Baiwarien rechtlich festgestellt und es handelte sich 
nicht mehr um Friedensbedingungen, sondern vielmehr nur um 
Vorschläge, das rechtlich feststehende Verhältniss auf die wenigst 
verletzende Weise zur Ausführung zu bringen. Da nun die ein- 
geführten Abgesandten, um ihre Vollmachten befragt, angaben, 
dass sie keineswegs dem Endurtheile ihres Oberlehnsherrn vor- 
zugreifen berechtigt wären, und nur die Antwort des Königs und 
Pabstes ihrem Herrn zu hinterbringen hätten, da fiel der Hoch- 
würdigste gänzlich aus der übernommenen Vermittlerrolle. Im 
höchsten Zorne schalt er die Sendboten Betrüger und Lügner 
und donnerte sie mit dem auf Tassilo und seine Anhänger ge- 
schleuderten Bannfluche nieder, wenn der Herzog nicht seine den 
Königen Pipin und Karl geschworenen Eide treulich erfülle. Da- 
mit noch nicht befriedigt, beschwor er die Gesandten, dass sie 
vor Tassilo bezeugen sollten, dass, insofern er nicht in Allem 
dem Könige Karl, seinen Söhnen und den Franken unbedingte 
Folge leiste und dadurch Blutvergicssen und Landverwüstung 
entstehe, er somit in Herzensverhärtung den apostolischen Rath- 
schlägen den Gehorsam verweigere, alsdann König Karl und sein 
Heerbann von aller Sündengefahr losgesprochen sein solle und 
von Allem, was sich an Brandschäden, Todtschlägen und jeglicher 
Bosheit ereigne, und solle das Alles über Tassilo und seine An- 
hänger kommen, König Karl aber und seine Franken sollen frei 
und ledig bleiben von aller daraus entspringenden Schuld. Das 
Theatralische dieser Scene bürgt für die vorher stattgehabte Ver- 
abredung und mit diesem ersten einem souveränen Fürsten ent- 
gegengeschleuderten Bannfluche wurden die Gesandten des Her- 
zogs entlassen. 

König Karl aber zog gen Worms, um die bevorstehenden 



296 1^- Die letzten Agilulfinger. 

Ereignisse zu überwachen. Dort gab er in offener Versammlung 
aller Priester und Adeligen, also der Gelehrten und Kriegshaupt- 
leute Bescheid über Alles, was sich mit Tassilo zugetragen, und 
während er voraussichtig die Rüstung des Heerbannes betrieb, 
entsendete er einen Boten an den Herzog, ihn zu sich zu ent- 
bieten, ob er dem Befehle des Pabstes gehorsamen und ihm und 
den Franken in Allem unterthänig sein wolle, wie es die Gerech- 
tigkeit fordere. Da aber der Herzog sich zu kommen weigerte, 
so marschirte Karl mit drei Armeen wider Baiern. Er selbst 
führte die Truppen aus Franzien bis aufs Lechfeld oberhalb 
Augsburg, wohl den Kern der Armee, welcher das Centrum bildete. 
Am rechten Flügel rückte König Pipin mit dem lombardischen 
Heerbanne bis Botzen, während er selbst im Hauptquartier zu 
Trient stehen blieb. Auf dem linken Flügel concentrirten sich die 
Austrasier, Thüringer und Sachsen bei Pföring an der Donau. 
So stand Alles bereit, auf das erste Zeichen in Baiwarien einzu- 
brechen und den etwa versuchten Widerstand im ersten Anlauf 
zu ersticken. Aber es kam zu keinem Kampfe, so schwer derselbe 
auch zu werden schien (V. Car. ; M. g. II. 448). Tassilo, von der 
Uebermacht des Königs eingeschüchtert, von der Haltung seines 
Volkes erschreckt, wagte keinen Angriff. Der Annalist behauptet 
zwar, dass alle Baiwaren die Treue gegen den König höher an- 
schlugen, als die dem Herzoge geschworene; aber es ist zur Er- 
klärung der Situation hinlänglich anzunehmen, dass unter dem 
Einflüsse des zweimal beschworenen Lehenseides die öffentliche 
Meinung sich gegen Tassilo kehrte und ihn zur Nachgiebigkeit 
zwang. Die von Rudhart (321) angeführte nicht vollendete Rüstung 
der Avaren lasse ich wohl füglich bei Seite, weil sie ohne Beleg 
blos eine Muthmassung enthält, und wann hätte dieses Reitervolk 
je einer länger dauernden Vorbereitung für seine plötzlichen Ein- 
brüche bedurft? Also ging der Herzog von Allen verlassen am 
3. Oktober 787 in das Hauptquartier des Königs, bat um Ver- 
zeihung für das Geschehene — veniam de ante gestis — und über- 
gab die Herrschaft über sein Land in die Hand des Königs durch 
Ueberreichung seines Herrscherstabes, an dessen Spitze ein Man- 
nesbild geschnitzt war (Ann. Naz. ; M. g. I. 43). Ob dies Sinnbild 
die Person Tassilo's vorgestellt habe (Gemeiner 96; Anm. 223), 
will ich dahin gestellt sein lassen. Es war wohl eher ein altes 
Götterbild, wie solche an Gerichtsstäben, Hochsitzen u. s. w. an- 
gebracht waren und vielleicht nebst dem Stabe ein Symbol des 
dem Könige überantworteten Gerichtsbannes (R. V. 62). Darauf 
schwor er den Lehenseid zum dritten Male in des Königs Hand 
und übergab zwölf Geiseln nach der Wahl des Königs zur Bürg- 
schaft für dessen Heilighaltung und als dreizehnten seinen Sohn und 



§. 4. Herzog Tassilo III. und Theodo IL, 777—788. 297 

Mitregenten, den achtzehnjährigen Theodo. Dafür beschenkte ihn 
der König mit den Ehrengaben des Lehenträgers, mit goldenen, 
reich mit Edelsteinen verzierten Armbaugen und einem reich ge- 
schirrten Streitrosse, wenn der Dichter recht berichtet (Hibernici 
ex. vers. Mai V. 408), und nicht etwa, wie bei dem süsslichen 
Zwiegespräch, blos ausmalt. Wie bei dem Lehenseid zu Compiegne 
die den Herzog begleitenden Edlen, so musste jetzt alles Volk in 
Baiwarien den Treueid dem Könige leisten — populo terrae per 
sacramenta firmato (Einh. Ann. ; M. g. I. 173). 

Mit Recht legt Waitz (III. 104) ein besonderes Gewicht auf 
diesen Eidschwur des ganzen Volkes; denn in demselben ist der 
Schlüssel zu der nachfolgenden hochverrätherischen Verwicklung, 
sowie zu dem tragischen Ausgange der Fürsten aus dem Ge- 
schlechte der Agilulfinger. Während man bisher vergeblich nach 
Beweisen sucht für die Anklage Tassilo's wegen hochverrätherischer 
Verbindungen, ist es denkbar, dass ihn diese Verlassenheit von 
seinem Volke geneigt machte, den Anreizungen seiner unversöhn- 
lichen Gattin Gehör zu schenken und in unseliger Verblendung 
bei dem Erbfeinde seines Volkes Hilfe zu suchen. Wenigstens 
liefert der Einbruch der Avaren nach seinem Sturze für diese 
psychologische Deutung einen Grund, obwohl auch hier die Energie 
des weiblichen Hasses der Hauptfaktor gewesen ' sein kann. An- 
derseits aber stellt dieser allgemeine, allem Volke auferlegte Eid- 
schwur das Verfahren bei dem Hochverrathsprocesse zu Ingelheim 
erst in das rechte Licht. Im folgenden Jahre 788 war Tassilo 
gleich andern Kronvasallen zum Reichstage nach Ingelheim be- 
fohlen. Verhaftet und der Waffen beraubt, stellte man ihn als 
Hochverräther vor die Versammlung. Baiwaren selber waren es, 
welche Klage führten wider den Herzog wegen Treubruchs. Er 
habe, nachdem er seinen Sohn und die andern Geiseln als Bürgen 
für seinen Eid gegeben, auf Zureden seiner Gattin Liutbirga die 
Avaren um Hilfe angerufen, des Königs Dienstmannen verfolgt 
und ihnen nach dem Leben gestrebt, seine eigenen Vasallen aber 
zum falschen Schwören verleitet; er habe ferner gesagt, dass er 
lieber zehn Söhne verlöre, als dass er den abgedrungenen Eid- 
schwur hielte, und dass er eher sterben wolle, als so leben. Da 
erhoben sich die Franken und Baiwaren, die Langobarden und 
Sachsen und wer noch aus den Reichsprovinzen an der Synode 
Antheil nahm und verurtheilten den Herzog wegen der an König 
Pipin verbrochenen harisliz mit einstimmigem, lautem Geschrei 
zum Tode. Der König aber setzte es bei ihnen durch, dass er 
aus Liebe zu Gott und weil er sein Anverwandter sei, nicht mit 
dem Tode bestraft werden solle. Hierauf gab Herzog Tassilo auf 



298 IV. Die letzten Agilulfinger. 

die Frage, was mit ihm geschehen sollte, den Bescheid, dass er 
in ein Kloster treten wolle, um Busse zu thun und seine Seele 
zu retten. So erzählen den Hergang die Ann. Laur. (M. g. I. 172). 
Aehnlich die andern Annalisten, nur mit Häufung der Anklagen 
(M. g. I. 43. 560). 

Wenn man die Darstellungen dieser fränkischen Bericht- 
erstatter liest, so kann man sich des Eindruckes nicht erwehren, 
dass es sich nicht um die parteilose Fällung eines richterlichen 
Urtheiles, sondern vielmehr um Sanktionirung eines bereits be- 
schlossenen Justizmordes handelte. Unmittelbar nach der Ankunft 
des Herzogs Hess der König durch besondere Sendboten dessen 
Frau und Kinder in Verhaft nehmen und nebst ihren Schätzen 
und der zahlreichen Dienerschaft — cum thesauris ac familia 
eorum copiosa valde — an den Königshof bringen (Ann. Naz. cont.). 
Mederer (Beitr. 28) bezieht das copiosa valde irrthümlich auf des 
Herzogs Familie, da doch eben von seiner Frau und Kindern die 
Rede war und familia nicht von diesen, sondern von der Dienerschaft 
gebraucht wird. Die Ankläger und zugleich Richter des Herzogs 
waren die fidelesBaioarii, d. h. die Vasallen des Frankenkönigs, die, 
wie Mederer (318) treffend bemerkt, Demjenigen zu gefallen such- 
ten, von dem sie mehr zu erwarten hatten. Die Geistlichkeit, 
durch die Organisation des Bonifaz an Rom gebunden, und durch 
den angedrohten päbstlichen Bannfluch erschreckt, fiel natürlich 
ohne weitere Bedenken propter anathema papae (Froumund, Pez 
th. III. 474) von dem früher wegen seiner Liberalität gepriesenen 
Herzog und insofern hat Ranke (B. A. 1854. 432) wenigstens theil- 
weise Recht, dass die entscheidende Unterwerfung des Landes 
unter das fränkische Reich der Einwirkung von Rom, einem Aus- 
spruche des Pabstes zu danken war. Welcher Werth den erho- 
benen Anklagen beizumessen, charakterisirt am deutlichsten Ein- 
hard in seinen Annalen: objiciebantur ei et alia complura et dicta 
et facta quae non nisi ab inimico et irato vel fieri vel proferri pot- 
erant. Tassilo war ein Friedensfürst, der nicht nach Höherem 
strebte, als sein ererbtes Land in der Weise seiner Vorgänger 
zu beherrschen. Selbst zur Zeit seines Abfalles von Pipin an- 
erkannte er die Oberherrlichkeit des Frankenkönigs (Leges pop. 
10 und 10 b ), er leistete später wieder Heerfolge und erschien 
auf den Reichstagen. Den schlagendsten Beweis seiner Freiheit 
von allen Unabhängigkeitsbestrebungen lieferte aber gewiss seine 
absolute Neutralität in den lombardischen Händeln. Zwar die 
Ann. Naz. sprechen von insidiis atque dolosis consiliis, quod cum 
multis gentibus jam olim ei praeparare conatus fuerat (M. g. I. 44). 
Aber in parteiloser Würdigung gesteht Waitz (III. 105) zu, dass 



§. 4. Herzog Tassilo III. und Theodo IL, 777—788. 299 

es weniger verbrecherische Thatsachen, als unzufriedene Aeusse- 
rungen und verdächtige Reden waren, welche vorlagen. Und 
wenn die fränkischen Annalisten sagen, dass der Herzog die ihm 
zur Last gelegten Verbrechen selbst zugestanden habe, so gründet 
sich diese Angabe vielleicht nur auf ein stolzes Schweigen von 
Seiten Tassilo 's — ne unum quidem infitiari coepit (Einh. Ann. I. 
173), d. h. doch wohl: Tassilo in richtiger Würdigung seiner hilf- 
losen Stellung und im Bewusstsein, ein Opfer der Karolingischen 
Politik werden zu müssen, verschmähte, auf die Anklagen treu- 
loser Unterthanen Antwort zu geben. Die zu Gericht sitzenden 
Grossen des Reichs wussten sehr wohl, dass der Herzog wegen 
der angeschuldigten Verbrechen nach der revidirten lex Bahoar. 
II. 8 b nur zur Entsetzung vom Herzogthum und höchstens zum 
Klosterleben verurtheilt werden konnte — donatu dignitatis ipsius 
ducatus careat etiam insuper spe supernae contemplationis sciat se 
esse dampnandum. Also wurde auf den verjährten Fall der Felonie 
gegen König Pipin zurückgegangen, um wegen harisliz nach frän- 
kischem Recht (Capit. III. 70) ein Todesurtheil aussprechen zu 
können, damit die Grossmuth des Königs durch Strafmilderung 
in um so hellerem Lichte erglänze. 

Nachdem auf diese Weise Tassilo's Geschick entschieden war, 
stellte er an den König die Bitte, nicht am Hofe zum Mönch ge- 
schoren zu werden wegen der Schmach, welche ihm als Angehö- 
rigen der Merowinger Königsfamilie durch Ablegen des Langhaares 
vor den Franken geschähe (M. g. I. 44). Dies genehmigte der 
König und so trat der abgesetzte letzte Herzog aus dem Ge- 
schlechte der Agilulfinger in seinem 46. Lebensjahre nach 41 
Herrscherjahren am 6. Juli 788 in das Kloster von S. Goar, von 
wo er später nach Jumieges in der Normandie versetzt wurde 
(Ann. Laur. ; M. g. L 33). Die Herzogin Liutbirge traf die Ver- 
bannung; nach andern Nachrichten nahm sie den Schleier — 
ungewiss in welchem Nonnenstift. Auch die Kinder der herzog- 
lichen Familie traf die Einschliessung in Klöster. Zwar die frän- 
kischen Annalen geben nur Nachricht von Theodo, als dem einen 
Sohn und Mitregenten Tassilo's. Da aber der Letztere selbst in 
seiner sechs Jahre später zu Frankfurt ausgestellten Cessions- 
urkunde von Söhnen und Töchtern spricht, so musste er deren 
mehrere gehabt haben. Damit stimmt nun überein, dass die Ann. 
Naz. von zwei Söhnen wissen, nämlich Theodo und Theudebert, 
welche zu Mönchen geschoren wurden (M. g. I. 44). Schlagen wir 
nun im Verbrüderungsbuche von S. Peter die Gedenktafel des 
regierenden herzoglichen Hauses auf, so finden wir auf Col. 36 
von der ältesten Hand die nachfolgenden Mitglieder eingetragen; 



300 IV. Die letzten Agilulfinger. 

Ordo ducum vivorum c. conjug. et Über. 

Tassilo ljutpirga 

deoto fri . . . s . . . 

cotani 

hrodrud 

cotadeo 
In den Namen der zweiten Reihe will Karajan die beiden 
Söhne Tassilo's Theodo und Theudebert erkennen. Ich glaube 
mit Unrecht; denn die auf deoto folgenden Buchstaben scheinen 
sich eher und am natürlichsten in fridugisal ergänzen zu lassen 
und böten alsdann einen Anhaltspunkt an Theodo's Eigenschaft 
als Friedensgeisel. Dagegen ist der alleinstehende Name cotadeo 
auf der fünften Zeile entschieden ein männlicher Name, wie er 
denn auch auf Col. 43, 94, 95 als solcher wiederkehrt. Da der- 
selbe nun von der ältesten Hand eingetragen ist, so gehört er 
auch unzweifelhaft der ersten Anlage des Buches an und kann 
daher nur den zweiten Sohn Tassilo's bezeichnen. Ob nun der 
Mönch von S. Nazar mit dem Namen Theodebert eine ihm eigen- 
thümliche Uebersetzung von cotadeo geben wollte, oder ob der 
Letztere mit dem erstem Namen in das Kloster trat, ist am Ende 
gleichgültig, da uns die Gedenktafel die beiden Söhne Tassilo's 
mit ihren heimischen Namen aufbewahrt hat. 

Bei dem Namen cotani der dritten Zeile denkt Karajan an 
Zotan, als oberdeutsche Namensform für den Tudun der Avaren, 
der 795 zu Aachen getauft wurde. Aber Büdinger (1. 100) wundert 
sich mit Recht, wie dieser in die Familientafel Tassilo's käme, ist 
jedoch meiner Ansicht nach nicht glücklicher, wenn er in jenem 
Namen den des Piktenkönigs Cinadhon finden will, weil dieser 
des Bischofs Virgil geborner Landesherr gewesen wäre. Cotani, 
aus cotaniwi kontrahirt (Graff, Sprachsch. IV. 152), ist ein Frauen- 
name, welcher im Gedenkbuch als solcher öfter wiederkehrt, z. B. 
Col. 21, 77, 102, 103, und ich finde daher in demselben den 
Namen der einen Tochter Tassilo's. Unter diesem steht in der 
vierten Zeile hrodrud, ein Frauenname, in welchem Karajan die 
Tochter Karls des Grossen sucht. Da aber die Letztere bereits 
auf, Col. 35 unter den Kindern des Frankenkönigs verzeichnet 
steht, so liegt doch kein Grund vor, weshalb dieselbe hier noch- 
mals in Tassilo's Famlie eingetragen worden wäre, und ich finde 
es daher ganz der Stellung auf der Familientafel entsprechend, 
in dieser Hrodrud die zweite Tochter Tassilo's zu sehen. 

Wir müssen also der Sachlage entsprechend deoto und cotadeo 
als die beiden Söhne Tassilo's bezeichnen, von denen der Aeltere, 
Theodo, Teudo, in S. Maximin bei Trier, der Jüngere, Cotadeo, 
ungewiss wOj vielleicht in S. Nazar unter dem Namen Theotbert 



§. 4. Herzog Tassilo III. und Theodo IL, 777—788. 301 

das Mönchsgewand empfingen. Die Töchter, bisher ungenannt, 
waren Cotani und Hrodrud, welche in den Klöstern Chelles und 
Laon zum Nonnenschleier gezwungen wurden. Es stehen zwar 
noch mehrere Namen auf der Tassilonischen Familien tafel , als 
erchanperht, durch das beigesetzte d wahrscheinlich als Diakon 
bezeichnet, engilfrid, adalpiric, gepahart, engilwan u. s. w., von 
welchen Mederer (Beitr. 30) namentlich den Gepahart, welcher 
im IX. Jahrhunderte als Dux und begüterter Graf im Grabfeld 
genannt wird, zu einem Nachkommen Tassilo's macht und mög- 
licher Weise als Stammvater der Liutpoldingen erscheinen lässt, 
um dieselben dadurch an das älteste Herrschergeschlecht in Baiern 
anzuknüpfen. Indessen stammen die Schreiber dieser Namen aus 
dem IX. — X. Jahrhunderte und wenn daher auch eine traditionelle 
Erinnerung an Tassilonische Abstammung die Eintragung obiger 
Namen auf der Col. 36 motivirt hätte, so Hesse sich dennoch ihre 
Genealogie hiedurch um so weniger begründen, als auch, und 
zwar vor ihnen, durch einen dieser Schreiber der Name zwenti- 
bald eingetragen wurde, welcher keinesfalls auf einen Zusammen- 
hang mit Tassilo's Familie oder überhaupt mit dem Geschlechte 
der Agilulfinger Anspruch machen kann. 

So war denn durch Karls Gewaltakt das fränkische Geschlecht 
der Agilulfinger nach einem Zeiträume von beinahe dritthalbhun- 
dert Jahren von dem Herzogsstuhle in Baiwarien verdrängt, dem 
es, soweit die Geschichte selbe nachweisen lässt, zwölf Herrscher 
gegeben hat, deren Thaten sie als tapfere, milde und gerechte 
Fürsten bezeichnen lassen. Dass damit das ganze Geschlecht er- 
loschen sei, kann nicht behauptet werden; denn abgesehen von 
der italischen Linie, welche, durch Garibalds I. Sohn Gunwald 
nach Lombardien verpflanzt, diesem Reiche sechs Könige gab und 
zur Zeit des Paul diac. (VI. 35) in den Grafen von Orleans fort- 
lebte, so wissen wir, dass Tassilo noch in Baiwarien Geschlechts- 
verwandte hatte, welche als dessen Blutsverwandte bezeichnet 
werden, z. B. Hiltiprand (Mbk. I b 27) und Machelm, der Gaugraf 
von Wels, welche allerdings vor Tassilo starben, deren Nachkom- 
menschaft wir aber nicht kennen. Desgleichen erhellt aus der 
Freisinger Urkunde von der Uebergabe Erchings (Mbk. I a 49), 
dass Alfrid oder Adalfrid nebst seinen Brüdern und Erbtheilern 
der genealogia agilulfinga angehört haben müssen, da sie hier 
nebst dem Herzoge Tassilo den Gliedern der Dynastie der fagana 
gegenüber gesetzt werden. Ebenso theilt uns im XI. Jahrhunderte 
der Probst Arnold von Emmeran mit, dass zu seinen Lebzeiten 
noch Nachkommen des verbannten Prinzen Lantperht gelebt 
hätten (M. g. IV. 552). Was aber aus diesen Epigonen geworden, 



302 IV. Die letzten Agilulfinger. 

deckt der Staub vermoderter Generationen und verdunkelt der 
Ruhm neu aufblühender Geschlechter. 

Noch einmal betrat Tassilo die Weltbühne, wohl nicht frei- 
willig. Auf dem Reichstage zu Frankfurt im Jahre 794 musste 
er wiederholt um Verzeihung bitten für Alles, was er gegen König 
Pipin, Karl und das Frankenreich durch seine Treulosigkeit ver- 
brochen habe, musste ohne Groll und Hass für sich, seine Söhne 
und Töchter auf alles Recht und jeden Besitz im Herzogthume 
Baiwarien verzichten und empfahl nur seine Kinder der Barm- 
herzigkeit des Königs. Dies versprach der König gnädig und 
Hess über den Akt des Verzichtes eine Urkunde in drei Exem- 
plaren ausfertigen für den Herzog, für das Reichsarchiv und die 
Palastkapelle (M. g. LI. I. 72). So viel lag König Karl daran, der 
vollendeten Thatsache seiner Politik den Stempel voller Recht- 
mässigkeit aufzudrücken, da er sehr wohl wusste, dass das ganze 
Verfahren wider Tassilo der Art gewesen, dass über Anlass und 
Recht zu den ergriffenen Massregeln Zweifel nur allzu begründet 
waren (Waitz III. 107). 

Seitdem verschwand Tassilo aus der Geschichte zwar der 
Zeitgenossen — nicht aus der Erinnerung der Nachwelt. Die 
Romantik, welche das seiner Geburt vorausgehende Bündniss 
seiner Eltern umgab ; die verbitterte Jugend des verlassenen, 
elternlosen Knaben am königlichen Hofe seines Oheims zwar, 
aber dem Sitze der Feinde seines Geschlechtes; sein edler, männ- 
licher Charakter, als er sich losgemacht hatte von den Schlingen 
einer trügerisch aufgezwungenen Vasallität; seine väterliche Sorg- 
falt für sein Volk durch Verbesserung der Volksgesetze und durch 
freigebige Beförderung kirchlicher Institute; dann die verhäng- 
nissvolle Vermählung mit der lombardischen Liutbirga, die gleich 
einer unerbittlichen Norne die für den Untergang ihres Geschlechtes 
geforderte Wiedervergeltung unheilvoll für sich, ihren Gatten und 
ihre Kinder heraufbeschwor; endlich sein unverschuldeter, tra- 
gischer Ausgang, nur bedingt durch den unabänderlichen Gang 
der Völkergeschichte: alles dieses machte ihn zum Liebling der 
Volkspoesie und umschlang sein ereignissreiches Leben mit einem 
Kranze von Sagen und Legenden, die selbst die Geschichte man- 
nigfach beeinflussten. Anders freilich ist das Ende des Tassilo 
der Sage, als des historischen ; denn ihren Helden kann die Volks- 
dichtung nicht untergehen lassen, bevor er nicht zum letzten 
Mittel, zum Gottesgerichtskampfe mit dem Schwerte gegriffen. 
Nachdem also alle Wege der Güte und Versöhnung erschöpft 
sind, lässt sie Tassilo, von der rachedürstenden Liutbirga be- 
schworen, muthig für sein angebornes, unveräusserliches Herr- 
scherrecht eintreten. Aber in blutiger Schlacht unterliegt er theils 



§. 4. Herzog Tassilo III. und Theodo IL, 777—788. 303 

durch die Uebermacht des Feindes, theils durch den Verrath 
treuloser Anhänger. Gefesselt vor seinen mitleidslosen Sieger ge- 
bracht, verhängt dieser die Fürstenstrafe der Blendung über ihn, 
welche durch vorgehaltene glühende Becken ausgeführt wird, 
worauf man den Geblendeten der lebenslangen Klosterhaft über- 
liefert. Sein Ende umgibt die Legende mit dem Schimmer der 
Heiligkeit, nicht ohne eine Art poetischer Gerechtigkeit an seinem 
unbarmherzigen Ueberwinder durch die reumüthigen Gewissens- 
bisse zu üben, mit welchen derselbe Nachts in der Klosterkirche 
zu Lorsch den geblendeten Greis von Engeln zum Altare geleitet 
erblickt. 

"Wo Tassilo starb, ist ungewiss; die Einen meinen zu Ju- 
inieges im Frankenlande, die Mehrzahl glaubt zu Lorsch an der 
Bergstrasse. Auch sein Todesjahr ist unbekannt gleich dem von 
tausend andern Zellengenossen; als Todestag gibt das Nekrolog 
S. Emm. den 5. Januar (Zierngibl, M. A. I. 254), das Lorscher 
Nekrolog den 11. Dezember (Mederer 329). 



Dritte Abtheilung. 



Baiern unter den Karolingen. 



Quitzmann, Aelteste Geschichte der Baiern. 



20 



Baiern unter den Karolingen. 



§. 1. Karl der Grosse, 788-814. 

Nicht nach blutiger Niederlage, nicht durch gänzliche Er- 
mattung des Volkes nach fruchtlosem Widerstände fiel Baiwarien 
zum andern Male unter fränkische Oberherrschaft, sondern weil 
die öffentliche Meinung nicht mehr mit den partikularistischen 
Richtungen der Agilulfingischen Hauspolitik übereinstimmte. Beus 
potens praeliator sine hello et ahsque uUa altercatione regnum Ba- 
warium tradidit in manu Caroli magni regis, sagte die Volks- 
stimme (M. g. I. 17), und das Volk ahnte, dass es eines einigenden 
Geistes, eines starken Armes bedurfte, um es hindurch zu leiten 
durch die Gefahren, die ihm von griechischer Hinterlist und 
Heuchelei, von römisch -pfäffischer Herrschbegier, von slavischer 
Raubsucht und der angebornen unbändigen Freiheitslust bevor- 
ständen. Karl selbst sah in der Erwerbung Baierns nur eine Zu- 
rücknahme eines ihm und seinem Geschlechte treulos und wider- 
rechtlich entzogenen Eigenthums — quia ducatus Baioariae ex 
regno nostro Francorum aliquibus temporibus infideliter per malignes 
homines Odilonem et Tassilonem propinquum nostrum a nobis sub- 
tractus et alienatus fuit, quem nunc . . . ad propriam revoeavimus 
dicionem, sagte er im Jahre der Besitznahme (J. n. 8). Nicht 
Einer von des Herzogs Vasallen wagte es, der öffentlichen Mei- 
nung zu trotzen, und die wenigen Baiwaren, von welchen man 
Widersetzlichkeit befürchtete, wurden in die Verbannung geschickt 
(Ann. Laur.; M. g. 1.172). Dass darunter nur die Geiseln zu ver- 
stehen seien, wie Büdinger (1. 125) will, ist aus den Quellen nicht 
zu schliessen; denn da die Verbannten als Mitwisser und Zu- 
stimmer der angeblichen Felonie befunden wurden — perfidiae ac 
fraudis eorum (nämlich Tassilo's und Theodo's) c&nscii et consen- 
tanei reperti (M. g. 1. 173) so konnten es nicht die seit Jahresfrist 
nach Franzien abgeführten Geiseln gewesen sein. 

20* 



308 Baiern unter den Karolingen. 

Nur die Hunavaren griffen noch im Jahre 788 die Mark 
Friaul und Baiwarien mit zwei Heeren an, wurden aber beider- 
seits mit grossem Verlust in die Flucht geschlagen. In Italien ist 
der Ort ihrer Niederlage gegen den fränkischen Heerbann nicht 
genannt. In Deutschland drangen sie bis an die Ips, jetzt im 
Lande unter der Ens, herauf. Hier trat ihnen aber der baiwa- 
rische Heerbann unter den Befehlen der Sendboten König Karls, 
Grahamann und Audaker, welche mit einem fränkischen Hilfs- 
corps gesendet worden waren, entgegen und empfing sie so tapfer, 
dass sie schleunigst den Weg in ihre Heimat wieder suchten. 
Aber ebenso schleunig kehrten sie wieder, nachdem sie sich von 
ihrer Ueberraschung erholt hatten, um an den Baiwaren für did 
arge Enttäuschung und die entgangene Beute Rache zu nehmen. 
Indessen ging es ihnen auch diesmal nicht besser. Auf demselben 
Schlachtfelde an der Ips erlitten sie wiederholt eine schwere Nie- 
derlage ; die Baiwaren unter der siegreichen Führung Graha- 
manns und Audakers richteten ein furchtbares Blutbad unter 
ihnen an und bei der Verfolgung der Flüchtlinge verschlangen 
einen grossen Theil derselben die Wogen der Donau. 

Noch im Herbste desselben Jahres erschien König Karl zum 
ersten Male in Baiwarien, um sich dem Volke als Gebieter zu 
zeigen und die ersten Anordnungen zu treffen für eine den 
übrigen Reichsprovinzen gleichmässige Verwaltung des Landes. 
Als wesentlichste Veränderung in der bisherigen Regierungsweise 
ist die Aufhebung der herzoglichen Stelle zu betrachten, indem 
in Zukunft die einzelnen Gaue nur von den durch den Franken- 
könig ernannten Gaugrafen unter der Respizienz seiner jährlich 
das Land bereisenden Sendboten verwaltet wurden (V. Car. ; 
M. g. II. 449). Zwar erscheint der Schwager Karls, der alaman- 
nische Gaugraf Gerold in der Berchtoldsbaar, ein bei dem König 
ebenso beliebter, als im Reiche hochangesehener Mann, bis zum 
Jahre 799 als Statthalter Karls, praefectus Bajoariae, mit der 
ausgedehntesten Civil- und Militärgewalt. Auch Graf Audulf und 
Werinhari, seine Nachfolger, finden wir mit besonderer Gewalt 
bekleidet; aber der Herzogstitel wird officiell nicht mehr ange- 
wendet und der Vorzug jener Männer vor den gewöhnlichen Gau- 
grafen gründet sich nur auf ihre missatische Funktion (Mbk. 
I b 103. 118. 122). 

Insbesondere aber wird Ann. Laur. angemerkt, dass der König 
die Befestigung der Gränzen wider die Einfälle der Avaren vor Allem 
in Berücksichtigung gezogen habe. Denn mit der veränderten Stellung 
König Karls zum oströmischen Reiche wurde auch die seit Baierns 
Einverleibung in das Frankenreich unmittelbare Nachbarschaft des 
verhassten und feindseligen Avarenvolkes immer bedenklicher. Der 



§. 1. Karl der Grosse, 788—814. 309 

König hatte zwar im Jahre 781 seine älteste Tochter Hrodrud mit 
dem jugendlichen und ganz unter dem Einflüsse seiner ränkesüchti- 
gen Mutter Irene stehenden Kaiser Konstantin IV. verlobt. Indessen 
von der Hinterlist des griechischen Kabinets, welches allen Machi- 
nationen seiner Feinde in Italien Hilfe angedeihen Hess, gereizt, 
hatte König Karl wahrscheinlich schon in der Besprechung mit 
den griechischen Gesandten zu Capua im Jahre 786 , qui propter 
petendam filiam suam missi fuerant, seine Einwilligung zurück- 
gezogen (Abel, F. I. 516). Der Kaiser oder eigentlich seine Mutter 
ertheilte daher propter negatam sibi regis filiam dem Patrizier 
Theodor, dem Präfekten von Sicilien, den Befehl, die Franken in 
Italien als Feinde zu behandeln und den langobardischen Kron- 
prätendenten Adalgis offen zu unterstützen. Die Griechen wurden 
aber im Herbste 788 von den Langobarden aus Benevent, wo 
jetzt Grimwald herrschte, in Verbindung mit Hadrian von Spoleto 
und einem fränkischen Hilfskorps unter dem Sendboten Winigiso 
in Calabrien vollständig geschlagen (M. g. I. 169 und 175). Um 
dieselbe Zeit Hess König Karl den Oströmern auch die Provinz 
Istrien wegnehmen, welche von nun an den Franken tributpflich- 
tig blieb (Dümmler, Slaven in Dalm. S. XX. 383). Da auf diese 
Weise das Frankenreich die Gränze des Avarenvolkes in weitem 
Bogen umspannte, so wird es erklärlich, dass diese im Jahre 790 
eine Gesandtschaft nach Worms an das fränkische Hoflager ab- 
ordneten, um über FeststeUung der Gränzen zu unterhandeln. 
Dass dabei auch das Verhältniss der karantanischen Slaven, der 
frühern Unterthanen der Avaren, zur Sprache kam (Büdinger I. 
130), ist um so begreiflicher, als dieselben seit den Zeiten Boruths 
und Cheitumars durch den baiwarischen Heerbann den Königen der 
Franken unterworfen worden waren (2. Abth. IV. §. 3. S. 275). Aber 
die Verhandlungen führten keineswegs zum gewünschten Ziele — 
sed belli seminarium et origo contentio et altercatio fuit, sagt Ein. 
Ann. M. g. I. 177, und zeigt schon damit an, dass der Zweck der 
Zusammenkunft an den widersprechenden Forderungen der bei- 
derseits paktirenden Parteien Schiffbruch litt. 

Mit dem Frühjahr 791 erschien auch der ganze fränkische 
Hof zu Regensburg, um bei der Erwartung des bevorstehenden 
Feldzuges dem Kriegsschauplatze so nahe als möglich zu sein; 
denn es handelte sich um nichts Geringeres, als mit dem östlichen 
Räubervolk ein für allemal Abrechnung zu halten und seinen 
verwüstenden Einbrüchen für immer ein Ende zu machen. Des- 
halb hatte König Karl, unbehindert durch militärische Demon- 
strationen von anderer Seite, die ganze Wehrkraft seines grossen 
Reiches aufgeboten — ein unzähliges Heer, wie es vielleicht seit 
Attila nicht mehr die Ufer der Donau gesehen hatten (Erhard, 



310 Baiern unter den Karolingen. 

Kriegsg. I. 324). Vom Norden führten der königliche Kämmerer 
Meginfrid und Graf Theoderich Friesen, Sachsen, Ripuarier und 
Thüringer am linken Ufer der Donau hinab. Am rechten sam- 
melte der König selbst die sieggewohnten Schaaren des frän- 
kischen und alamannischen Heerbannes. Zwischen beiden zogen 
die Baiwaren die Wasserstrasse und deckten den Transport der 
Verpflegungsmittel und übrigen Kriegsbedürfnisse. So rückte das 
gewaltige Heer hinab bis an die Ens und schlug hier auf der 
Höhe des alten Laureacums Lager, theils um unter sich vor dem 
Angriff Fühlung zu bekommen, theils um von den Fortschritten 
der Südarmee Botschaft zu erwarten. Denn Pipin, der König von 
Italien, war hier mit dem Aufgebot des langobardischen Heer- 
bannes in vollem Anmarsch wider die Avarengränze. Nachdem 
er dieselbe überschritten hatte, stiess er auf die feindlichen Ver- 
schanzungen und sah sich alsbald von den Geschwadern des 
pfeilkundigen Reitervolkes umschwärmt. Er nahm die Ersten mit 
stürmender Hand und richtete unter den Letztern ein solches 
Blutbad an, dass sie mit Zurücklassung reicher Vorräthe und 
vieler Gefangener die Flucht ergriffen. Diese Siegesbotschaft er- 
reichte König Karl noch im Lager vor Lorch, der deshalb ein 
dreitägiges Dankgebet anordnete . . . pro sdlute exercitus et pro 
victoria et vindicta super Avaros (M. g. I. 176; V. 623). Hierauf 
allgemeiner Vormarsch gegen den Feind, der sich hinter dem 
Kamp und der Trasen in stark verschanzter Stellung befand. 
Diese wurde im ersten Anlauf erstürmt und die Avaren ergriff 
ein solch lähmender Schrecken, dass sie allen weitern Widerstand 
aufgaben und nur durch die eiligste Flucht dem Schwerte der 
Deutschen zu entrinnen suchten. Hierauf durchzog König Karl 
das Feindesland, 52 Tage lang mit Feuer und Schwert die Avaren- 
verwüstung vergeltend bis hinab an die Mündung der Rab in die 
Donau, und nachdem er auch hier etliche Tage im Standlager 
deu Feind erwartet hatte, der sich aber nicht mehr getraute, eine 
offene Feldschlacht anzunehmen, führte er sein Kriegsheer über 
Sabaria (Steinamanger) nach Baiern zurück, wo er es entliess, 
während Meginfrid und Theoderich ihre Truppen durch Böhmen 
in die Heimat geleiteten. König Karl abör blieb den Winter über 
in Regensburg, wo die Königin Fastrade verweilte und er seinen 
jüngsten Sohn Ludwig von der Armee voraus hingesendet hatte. 
Dieser glorreiche Kampf mit den heidnischen Hunavaren 
machte einen solchen Eindruck auf die Volksfantasie, dass die 
Sage damit den Untergang des Nationalheiligthums im Erklawald 
in Verbindung bringt, welches der Baiwarenherzog nach der Er- 
stürmung der Römerstadt Reginum dem Stamragotte Aer im 
nahen Eichenwalde geweiht hatte. Es habe in einer Irmensäule 



§. 1. Karl der Grosse, 788—814. 311 

von schwarzem Steine bestanden und da in diesem Götterhaine 
noch im VIII. Jahrhunderte nächtlicher Weile von den Anhängern 
des alten Heidenglaubens Götzendienst gehalten worden wäre, so 
habe Kaiser Karl in blutiger Schlacht und mit grossem Verlust 
vieler tapferer Christenritter die Heiden mit Engelshilfe überwunden 
und den Götzenhain ausgerottet (H. R. 54 und 149). 

Das nächste Jahr verbrachte König Karl zu Regensburg mit 
Rüstungen zu einem neuen Feldzuge wider die Avaren, der aber 
nicht zur Ausführung kam, da die Sachsen einen neuen Aufstand 
erregten und den Grafen Theoderich mit seinen Truppen erschlu- 
gen. Da sich nämlich die Avaren in die Pussten zwischen Donau 
und Theiss zurückgezogen hatten, wo ihre Hauptsitze in den be- 
festigten Ringburgen lagen, so Hess Karl zur Erleichterung des 
Stromüberganges eine Schiffbrücke vorbereiten, von welcher als 
Merkwürdigkeit hervorgehoben wird, dass sie geöffnet und ge- 
schlossen werden konnte. Um diese Zeit bildete sich eine Ver- 
schwörung gegen das Leben des Königs, von welcher Waitz 
(HI. 107) muthmasst, dass sie auch Theilnehmer unter den alten 
Anhängern des Agilulfingischen Hauses gefunden haben könnte. 
Die Quellen bieten hiefür gar keine Anhaltspunkte; denn sie er- 
zählen nur, dass sich Pipin, des Königs unechter Sohn von der 
Himiltrude, der bereits — jam clericus — für den geistlichen 
Stand bestimmt war, mit quibusdam Francis, durch die unerträg- 
liche Grausamkeit der Königin Fastrade gereizt, verschworen habe, 
den König und seine echten Söhne zu tödten, um selbst zur 
Herrschaft zu gelangen. Durch den Langobarden Fardulf ver- 
rathen, seien alle Verschwörer in offener Volksversammlung zum 
Tode verurtheilt worden. Da aber Karl den Tod Pipins nicht 
wollte, so habe man diesen für immer in ein Kloster, den offi- 
ziellen Kerker für unnütze Prinzen, eingeschlossen, während die 
übrigen Theilnehmer am Komplote mit dem Schwerte oder mit 
dem Stricke ihren Lohn empfingen (Ann. Einh. und Moiss. ; M. g. 
I. 179 und 299). 

Eine weitere Vorbereitung für einen entscheidenden Angriff 
auf das Avarenland bestand darin, dass König Karl auf den Rath 
einsichtsvoller Männer im Jahre 793 den Versuch machte, zum 
leichtern Transport der Lebensmittel und Kriegsbedürfnisse eine 
Wasserstrasse vom Rhein in die Donau zu bauen. Er begab sich 
mit seinem ganzen Gefolge an den Ort, wo der Kanal, welcher 
die Altmühl mit der Retzat verbinden sollte, begonnen wurde; 
aber Regengüsse und Sumpfboden Hessen den grossartigen Ge- 
danken unausführbar erscheinen, dessen Ausführungsversuch noch 
heutigentags in dem Karlsgraben bei Weissenburg zu erkennen 
ist. Indessen zeigte sich immer mehr, dass diese Rüstungen nicht 



312 Baiern unter den Karolingen. 

mehr nöthig waren, indem bei den Avaren sich als Folge ihrer 
Niederlagen ein Bürgerkrieg — civili hello fatigatis inter se prin- 
cipibus (M. g. I. 182) — unvermeidlich entwickelte. Schon im 
Jahre 795 erklärte sich einer ihrer Tudune bereit, nach Aachen 
zu Taufe und Unterwerfung kommen zu wollen. Bald nach diesem 
fielen ihre beiden Oberhäupter, der Chakan und Jugur, im Partei- 
kampfe. Diesen Zeitpunkt der Verwirrung nützte Markgraf Aerich 
von Friaul, um in Verbindung mit dem Slavenfursten Wonomir 
den Avaren ins Land zu fallen. Durch einen kühnen Handstreich 
erstürmte er nach Uebersetzung der Donau den Hauptring des 
Volkes und seinen Königssitz. Es war dies eine kreisförmige, 
mehrere Meilen umfassende, aus Baumstämmen, Erd- und Mauer- 
werk aufgeführte Verschanzung, welche in ihrem Umfange viele 
Ortschaften deckte und den Raub von Jahrhunderten enthielt. 
Dieser Streifzug fällt in den Anfang des Jahres 796 und die 
Sieger machten eine unermessliche Beute an den daselbst auf- 
gehäuften Schätzen. Der König gab hierauf seinem Sohne Pipin 
Befehl, mit dem baiwarischen und langobardischen Heerbann die 
Eroberung zu vollenden. Die Avaren hatten zwar inzwischen 
wieder einen Chakan gewählt; aber diesem blieb, nachdem Pipin 
wiederholt den Königsring genommen hatte, nichts übrig, als mit 
den übrigen Grossen, den Tarchanen, in Pipins Hand den Huldi- 
gungseid für König Karl zu schwören. Hierauf kam Pipin zu 
Weihnachten mit solchen Schätzen an Gold, Silber und Edel- 
gesteinen nach Aachen, dass die Franken, die doch auch zu plün- 
dern verstanden, vermeinten, bisher arm gewesen zu sein und 
eine bedeutende Entwerthung des Geldes in den nächsten Jahren 
eintrat (Büdinger I. 135). 

Hiemit war der Untergang der Avaren als Volk entschieden. 
Es sind allerdings in den nächsten sechs Jahren noch verschie- 
dene Treubrüche und Empörungen der Avaren verzeichnet; aber 
sie tragen alle den Charakter von Lokalaufständen ohne ernstere 
Bedeutung. Jener Tudun zwar, welcher im Jahre 796 wirklich zu 
Aachen die Taufe empfangen hatte und auf Alkwins Fürbitte nur 
allzu schnell und reich beschenkt entlassen worden war, hatte 
nebst seinem zahlreichen Gefolge Eid und Taufe hinter der Donau 
alsbald vergessen. Markgraf Aerich musste daher im Jahre 797 
wiederholt wider die Empörer ausrücken , während König Pipin 
die Baiwaren nebst einem Langobardenkorps gegen Slaven führte, 
wahrscheinlich solche, die jetzt von der Avarenunterdrückung 
erlöst, keine Herrschaft anerkennen wollten (Dümmler, Oe. A. X. 7). 
Die Expedition war so glücklich, dass Ende des Jahres Avaren- 
Gesandte mit reichen Geschenken in Karls Lager zu Herstelle an 
der Weser eintrafen, um aufs neue Gehorsam zu schwören. Wieder 



§. 1. Karl der Grosse, 788-814. 313 

empörten sie sich nach zwei Jahren und in dem darauf folgenden 
Feldzuge fällt der Statthalter Gerold von verrätherischen Pfeil- 
schüssen vor der Schlacht durchbohrt, während sein nicht minder 
edler Kampfgenosse, der Markgraf Aerich, bei der Belagerung 
von Tersat im Chro watenlande den Heldentod starb. Auch Ge- 
rolds Nachfolger im Kommando war nicht glücklicher. Graf 
Gotram bestand im Jahre 802 bei Güns einen ungünstigen Kampf 
mit den Avaren und wurde mit Kadalhoh und vielen Andern er- 
schlagen (M. g. I. 93). Indessen waren das alles nutzlose Ausbrüche 
einer ohnmächtigen Verzweiflung. Das Schicksal des Volkes war 
entschieden und es wusste selber, dass es dieses Schicksal ver- 
dient hatte. Die Hunavaren selbst gestanden dem Bulgarenchan 
Krum, dass sie durch die Ungerechtigkeit ihrer Häuptlinge und 
Richter, durch ihre Trunksucht, Verschwendung und Habgier 
zum Untergange reif waren (Suidas. Bulgari). So zog denn nach 
zwölfjährigem Kampfe das siegreiche Heer der Baiwaren nach 
Regensburg herauf und mit ihm die vornehmsten Avaren und 
Slaven, um sich dem neuen Kaiser des Abendlandes zu unter- 
werfen. Was von den Avaren nicht unter der Frankenherrschaft 
Schutz suchte, war zu den Bulgaren hinter die Theiss geflohen, 
um dort unter diesem Volke zu verkommen. Da aber, wo einst 
ihr Herrschersitz von geraubten Schätzen strotzte, lag ein Jahr- 
hundert lang die avarische Wüste — Pannoniorum et Avarum 
sölitudines (Chr. Reg.; M. g. I. 600). 

König Karl hatte das Ziel erreicht, welchem hochstrebende 
deutsche Fürsten als einem unbewussten Ideale seit Jahrhunderten 
nachgetrachtet hatten, als er sich im Jahre 800 die Kaiserkrone 
des Abendlandes auf das Haupt setzte (Giesebrecht I. 121). Ihm 
war es gelungen, alle deutschen Völker, die in der angestammten 
Heimath siedelnden, wie die auf römischen Boden ausgewanderten 
Germanen, zu einem Weltreiche zu vereinen, in welchem sie nicht, 
wie zur Zeit der römischen Imperatoren, als Sklaven, Kolonen 
oder Laeti geduldet werden sollten, sondern in welchem sie, 
nachdem sie sich mit dem Schwerte das Land und in demselben 
das Bürger- und Herrenrecht erobert hatten, in massgebender 
Weise in die Bestimmung der Völkergeschicke unsers Welttheiles 
eingreifen mussten. Diese hochwichtige Stellung, welche das 
deutsche Volk freilich erst nach den Kämpfen und Umwälzungen 
eines Jahrtausends erreichen konnte und welche der hochsinnige 
Thronfolger der römischen Imperatoren vorderhand mit der Be- 
festigung seiner Dynastie identifiziren musste, vorzubereiten, war 
der neue Cäsar unausgesetzt bemüht, die geistige wie die mate- 
rielle Entwicklung der Völker seines vom Ebro bis zur Save und 
vom Nordmeer bis zur Adria reichenden Reiches in jeder Weise 



314 Baiern uuter den Karolingen. 

zu fördern. Und Baiwarien, seitdem es ein Theil dieses Völker- 
staates geworden, nahm nicht in untergeordneter Weise die Thä- 
tigkeit dieses aussergewöhnlichen Mannes in Anspruch. 

Hier war es vor Allem die Sicherung und innere Einrichtung 
des neu eroberten Gebietes, welche den Kaiser, der die zweite 
Hälfte des Jahres 803 zu diesem Behufe in Baiern zubrachte, 
beschäftigte. Seit der Besiegung und Vertreibung der Avaren 
hinter die Theiss hatten sich Baiwaren wie Slaven zahlreich in 
dem entvölkerten Lande niedergelassen — ceperunt populi sive 
sclavi vel bagoarii inhdbitare terram unde Uli expulsi sunt huni et 
multiplicari (Conv. Bag. 10). Dieser Landstrich reichte von der 
Ens bis an die Drau und Sau und wurde im Osten von der Donau 
begränzt, über welche Karl seine Eroberung nicht ausdehnen 
wollte. Er umfasste also das römische Ober- und Unterpannonien 
und hiess auch danach limes pannonicus oder avaricus. Dieses 
weite Ländergebiet wurde während des avarischen Krieges nicht 
getheilt, obwohl auch hier im Norden der Statthalter Gerold, im 
Süden der Graf Aerich von Friaul das Kommando führte, sowie 
nach deren Tode Graf Gotram Gerolds, Cadolaus Aerichs Nach- 
folger im Kommando geworden war. Zu Gerolds Nachfolger in 
der Statthalterschaft von Baiwarien war Graf Audulf ernannt 
worden, welchen Alkwin freundschaftlich besorgt warnte, sich 
nicht gleich seinen Vorgängern unbedachter Weise Gefahren aus- 
zusetzen, welche jenen einen ungerächten Tod brachten. Jetzt 
nach Beendigung des Krieges ging der Kaiser an die Organisation 
des eroberten Gebietes zur Sicherung seiner Reichsgränze im 
Südosten (Dümmler, Oe. A. X. 17). Er theilte dasselbe in eine 
südliche und nördliche Markgrafschaft. Zu jener, der Friauler 
Mark, gehörte ausser dem lombardischen Herzogthume von Friaul 
das von Baiwarien abgetrennte Land der Karantanen, der grösste 
Theil der spätem Steiermark, ein Theil von Osttirol, Liburnien, 
Istrien, Krain, Dalmatien und Unterpannonien zwischen Drau und 
Sau. Zur letztern, nämlich der nördlichen Markgrafschaft, gehörte 
alles Land zwischen der Donau und dem Gebirge von der Ens 
hinab bis an die Drau. Dieser weite Länderbezirk erhielt erst 
viel später den Namen marchia orientalis, wohl aber den der 
marcha contra Slavos oder Winidorum marca. In einheimischen 
Quellen, z. B. der Conv. Bag., heisst das Ostland Oriens, orientalis 
plaga, auch terminus regni Bajoariorum in Oriente oder orientalis 
pars Bawarie. Nichtsdestoweniger, da mit dem Aufhören des 
Herzogthumes Baiwarien der administrative Zusammenhang der 
Gaugrafschaften aufgehoben worden war, stand auch diese neu- 
gebildete Ostmark mit dem frühern Herzogthume in keiner direk- 
ten Verbindung, sondern wurde selbständig verwaltet. Daher 



§. 1. Karl der Grosse, 788—811 315 

stand auch der Graf Wernhari, der Nachfolger Gotrams, nicht 
unter Graf Audulf, dem Präfekten von Baiwarien, sondern wird 
mit diesem gleichstehend genannt — cum Audulfo et Werinario 
i. e. cum Baioariis (Chr. Moiss. ; M. g. I. 307). Wenn aber auch 
Graf Wernhari zu Lorch im Traungau die Aufsicht über die 
Waffenausfuhr in Feindesland bethätigte (M. g. I. LI. 133), so 
möchte ich doch nicht mit Dümmler (Oe. A. X. 16) den baiwa- 
rischen Traungau zur Ostmark rechnen, da die Ens immer als 
Baierns Gränzfluss im Osten angesehen wurde (M. g. I. 415) und 
wie schon Waitz bemerkte, nicht selten eine Gränzgrafschaft mit 
der Mark in einer und derselben Hand verbunden war (Waitz 
III. 317). 

Nachdem auf diese Weise die Kolonisirung des gewonnenen 
Landes vorbereitet und gesichert war, sorgte der Kaiser auch 
für die geistige Fortbildung seiner neuen Unterthanen, d. h. für 
ihre Bekehrung durch Regulirung der kirchlichen Institutionen in 
den Gränzlanden. Hier hatte Bischof Arno als Virgils Nachfolger 
die Seelsorge gepflogen, indem er von Zeit zu Zeit Priester nach 
Sklavinien sandte, von denen sich besonders Ingo, aus welchem 
Dümmler (Oe. A. X. 18) irrthümlich einen slavischen Fürsten 
macht, durch seine auf das Verständniss des Volkes berechnete 
Verfahrungsweise einer ausserordentlichen Popularität erfreute, 
und die Liebe zur Annahme des Christenthumes trefflichst zu 
steigern wusste. Er hatte nämlich die Gewohnheit, die gläubigen 
Leibeigenen an seinen Tisch zu setzen und sie herrlich und aus 
vergoldeten Trinkbechern zu traktiren, während sich ihre heid- 
nischen Herren bequemen mussten, vor der Thür am Hundeplatz 
und mit irdenem Geschirr vorlieb zu nehmen — et sie deineeps 
religio christiana suecrevit (Conv. Bag. 7). Mittlerweile hatte Karl, 
damals noch König, auf die Bittvorstellungen der Bischöfe in 
Baiwarien im Jahre 798 den Pabst Leo III. vermocht, einen Me- 
tropolitansitz für das südöstliche Deutschland zu stiften und den- 
selben nach Salzburg zu verlegen, wofür Bischof Arno wohl schon 
im Jahre 796 bei seiner Anwesenheit in Born thätig war. Dem 
neuen Erzbisthum wurden die Diözesen von Seben, Freising, Re- 
gensburg, Passau und Neuburg, welches damals noch nicht mit 
Augsburg vereinigt war, als Suffraganbezirke zugewiesen und da- 
mit eigentlich erst vollendet, was 80 Jahre früher Herzog Theodo I. 
und Pabst Gregor II. bereits beabsichtigt hatten. Insbesondere 
legte nun Karl dem neuen Erzbischofe ans Herz, sich die 
Christianisirung der ihm anvertrauten Heerde angelegen sein zu 
lassen. Arno ging wohl auch unter die Heiden; aber er hatte 
das beschwerliche Geschäft bald satt. Wegen Kränklichkeit an- 
geblich, aber wahrscheinlich der leichtern Beschäftigung mit der 



316 Baiern unter den Karolingen. 

hohen Politik halber kam er bald wieder nach Salzburg und 
erwirkte sich die Erlaubniss vom Kaiser, Theoderich als Land- 
bischof nach Karantanien senden zu dürfen , den er denn auch 
zugleich mit Graf Gerold nach Sklavinien einführte, und ihm 
alles Land bis zur Mündung der Drau in die Donau zur Pastori- 
rung übergab (Conv. Bag. 8). Vergeblich hatte ihn sein gelehrter 
Freund Alkwin gewarnt, durch die rigorose Beitreibung des Zehn- 
tens nicht das Seelenheil von Tausenden aufs Spiel zu setzen; 
denn die Habsucht der fränkischen Priester trug später nicht ge- 
ringe Schuld an dem Verluste eines bedeutenden Theiles des 
neuen Sprengeis. Diese üble Seite des christlichen Klerus zeigte 
sich vorzüglich in dem alle geistlichen Interessen blossstellenden 
Hader zwischen Salzburg und Passau um die kirchliche Ober- 
herrschaft in Pannonien. Schon König Pipin hatte im Jahre 796 
das Land von der Rab bis an die Draumündung dem Bischöfe 
Arn zur Pastorirung übergeben. Demgemäss bestätigte Kaiser 
Karl, wahrscheinlich als er im Oktober 803 zu Salzburg verweilte, 
die Eintheilung zwischen den beiden Diözesen in der Weise, dass 
zu Passau die Ostmark und Oberpannonien bis an die Rab, das 
Land aber von der Rab bis an die Drau zum Metropolitansprengel 
von Salzburg gehören solle. Nichtsdestoweniger verfolgten sich 
später die Vorstände beider Diözesen um Pfründen, Kirchen und 
Klöster und überboten sich gegenseitig an Erdichtungen und 
Fälschungen, um vor einander einen materiellen Vorsprung zu 
gewinnen. 

Einen erwünschten Einblick in den Sittenzustand des Volkes, 
sowie in die kirchlichen Verhältnisse dieses Zeitraumes gewähren 
uns die Dekrete und Canone der Synoden, welche bis zum 
Schlüsse des VIII. Jahrhunderts in Regensburg, Freising, Salz- 
burg und insbesondere zu Reisbach gehalten wurden und an denen 
alle Bischöfe von Baiern, sowie eine grosse Anzahl der Aebte und 
umwohnenden Pfarrherren theilnahmen. Zur Befestigung und 
Förderung der Liebe und Anhänglichkeit zwischen Klerus und 
Gemeinde sollen vor Allem auch die Laien zu den Synoden bei- 
gezogen werden, um sich mit den Priestern im Gebete zu ver- 
einigen und an Heiligkeit immer mehr zuzunehmen. So sollen 
sie auch sündenfrei zur Kirche kommen und dort nicht eitlem 
Geplauder fröhnen, sondern nur des Gebetes pflegen. Es mochte 
wohl vorgekommen sein, wie auch in spätem Zeiten, dass insbe- 
sondere das Frauenvolk dabei mehr der Putzsucht und Eitelkeit, 
als der Frömmigkeit nachging und namentlich die Litaneien nicht 
immer mit der gewünschten Inbrunst, sondern mit etwas welt- 
lichem Geleier — non tarn rusticae — gesungen wurden. Vor 
Allem musste die Gemeinde wiederholt auf die Wichtigkeit des 



§. 1. Karl der Grosse, 788-814. 317 

Sündenbekenntnisses aufmerksam gemacht werden, scheint also 
bisher die Zuneigung zum Beichtstuhle noch keineswegs in erwar- 
teter Zunahme gewesen zu sein, weil man dem Volke das nach- 
ahmenswerthe Beispiel der Griechen, Römer und selbst der Franken 
(d. h. wahrscheinlich der Gallier) vorhalten zu müssen glaubte, 
welche alle Sonntage zur Kommunion gingen. In der Strenge der 
Sonntagsfeier trat einige Erleichterung ein, insofern als es ge- 
stattet wurde, vor der Messe zu ackern, zu säen, Garten- und 
Weinbergsarbeiten zu verrichten und Zäune zu flechten. Dagegen 
galten Ostern und Pfingsten mit den darauffolgenden vier Wochen- 
tagen, Lorenztag, Allerheiligen und Kirchweih als Hochfeste. 
Fasten wurde wiederholt eingeschärft und insbesondere vor der 
Trunksucht gewarnt, von welcher Streithändel und Todtschläge 
erzeugt würden. Die Gläubigen sollten des üblen Missbrauches 
lästerlichen Schwörens entwöhnt werden. Almosengeben hielt man 
zum Seelenheil äusserst zuträglich und insbesondere wurde den 
Bischöfen empfohlen, den vierten Theil der Kircheneinkünfte für 
die Wittwen, Waisen und Armen ihrer Diözese zu verwenden. 
Gastfreundschaft gegen Pilger und Fremde galt für verdienstlich 
und Ehrlichkeit im Handel und Wandel durch rechtes Maass und 
Gewicht wurde für selbstverständlich gehalten. Auch die kirch- 
lichen Ehegesetze scheinen im Volke noch nicht so rechten Ein- 
gang gefunden zu haben, da man in den Synoden für nöthig fand, 
die Verbote wider unerlaubte Ehebündnisse zu wiederholen und 
vor Allem die Winkelehen ohne Zustimmung der Verwandten und 
den priesterlichen Segen zu verdammen. Bei ehelichen Zwistig- 
keiten wegen Beischlafs Verweigerung wurde jetzt auch in Baiwarien 
das aus der Heidenzeit stammende Ordale des Stabsagens in das 
Gottesurtheil des Stehens am Kreuze verwandelt, wobei jedoch 
der Mann, wenn er wollte, sich eine Stellvertreterin wählen konnte. 
Begreiflich herrschte unter dem Volke noch der allgemeine Glaube 
an die Kraft und Geschicklichkeit der Zauberer und Wahrsager, 
sowie der Wettermacher. Solche Individuen wurden selbst von 
Gau- und Centgrafen mit einer gewissen Scheu betrachtet und 
per dliqua praemia nicht selten ohne strenge Untersuchung in 
Freiheit gesetzt. Es sollte deshalb der Erzpriester der betreffen- 
den Diözese mit Vorwissen des Bischofs die Untersuchung leiten, 
welche natürlich in dem Ordale des glühenden Eisens oder des 
heissen Wassers, des altheidnischen Kesselfanges, bestand, und 
obwohl solche Uebelthäter nicht mehr am Leben gestraft wurden, 
so traf sie doch die Einkerkerung bis zur Abbüssung ihrer 
Schuld. 

Bezüglich der Kirchenzucht wurde festgesetzt nach den Be- 
schlüssen des Concils von Chalcedon, dass alljährlich zwei Synoden 



318 Baiern unter den Karolingen. 

abgehalten werden sollen. Keinem Kleriker, von welchem Range 
immer, war es gestattet, sich ohne besondere Erlaubniss seines 
Bischofs oder des Metropoliten an das weltliche Gericht zu wen- 
den; selbst bei einem Streite zwischen Bischöfen und Aebten um 
weltliche Gegenstände soll nur der Erzbischof zur Entscheidung 
und Vergleichung angerufen werden. Erst wenn diese Vermittlung 
erfolglos wäre, stände mit erzbischöflichen Empfehlungsbriefen die 
Berufung an den König frei. Hieraus ergibt sich, dass die kirch- 
liche Gerichtsbarkeit bereits vollkommen organisirt war, wesshalb 
auch jeder Geistliche, der die Dekretalien missachtete, mit Suspen- 
sion seines Amtes bedroht werden konnte, so dass sogar Der- 
jenige, der einen renitenten Priester aufnahm, selbst wenn er 
Laie war, der Exkommunikation verfiel. Allem Klerus war ge- 
boten, Mittwochs und Freitags sich des Fleisch- und Weingenusses 
zu enthalten. Ausgenommen waren nur hohe Feste, wie Ostern 
und Pfingsten, item quando advenit amicus. Solche legitime Ent- 
schuldigungen waren ferner: Krankheit, Krieg, Reise und Aufent- 
halt in der Königspfalz. Um der Völlerei vorzubeugen, soll der 
Geistliche nicht einmal bis zur Sättigung Speise und Wein ge- 
messen und den Mönchen war das Fleisch der Vierfüssler ausser 
bei Krankheit gänzlich untersagt. Besonders wurden die Diakone 
ermahnt, sich der Keuschheit und Nüchternheit im Trünke zu 
befleissen. Kein Geistlicher durfte Weiber, ausgenommen die 
nächsten Blutsverwandten, im Hause haben. Verfehlte er dagegen, 
ward er abgesetzt; war er nur Kleriker, stand ihm die Geisselung 
in Aussicht. Die gewöhnliche Priesterkleidung soll keiner mit der 
Volkstracht — cotzos vel trembüos — vertauschen, auch ist es 
ihnen nur bei grosser Kälte gestattet, sich der Mönchskapuze zu 
bedienen. Zur Priesterweihe durfte kein Leibeigener zugelassen 
werden, wenn er nicht zuvor durch seinen Herrn in des Bischofs 
Hände freigelassen worden war. Ordinirte Priester aber können 
nur mit bischöflicher Erlaubniss von der Darbringung des Mess- 
opfers dispensirt werden. Selbst Bischöfe scheinen nicht immer 
säuberlich mit dem Kirchengut umgegangen zu sein, weil ihnen 
gleich den Aebten und Priestern eingeschärft wird, nur den ihnen 
zustehenden Theil des Kirchenvermögens unter ihre Verwandten 
zu vertheilen, um der Skandalsucht keine Nahrung zu geben. 
Ueberhaupt erhellt aus diesen Beschlüssen die allgemeine Klage 
über die Habsucht der Geistlichkeit; denn die Synoden selbst 
sind veranlasst, den Wucher des Klerus zu verpönen. Aebte und 
Bischöfe scheuten sich nicht, Kirchen, welche dem königlichen 
Fiskus zustanden, oder Edelmannsgüter auf irgend welchen Vor- 
wand hin anzusprechen und wirklich zu annektiren. Endlich 
wurde auch den Uebergriffen der Klöster, gegen welche sich fort- 



§. 1. Karl der Grosse, 788—814. 319 

während die Klagen erneuerten, ein Ende gemacht, indem sie 
unter die Aufsicht der Bischöfe gestellt wurden. Kein Mönch 
sollte eine Pfarre einnehmen, oder sich der geistlichen Gerichts- 
barkeit entziehen. Novizen dürfen nur dann die Gelübde ablegen, 
wenn sie in der Klosterregel vollkommen unterrichtet sich er- 
weisen. Namentlich scheinen sich Adelige dem Kriegsdienste 
durch Kommendation an Klöster entzogen zu haben. Es durfte 
daher Keiner ohne vorgängige Untersuchung des Erzbischofs oder 
Bischofs zum Mönche geschoren werden. Blieb er dann auf seinem 
Gute, so that er Kriegsdienste wie jeder andere Laie. An Gast- 
mählern von Laien theilzunehmen , war den Mönchen untersagt. 
Auch die Aufführung der gottgeweihten Jungfrauen scheint nicht 
immer den kanonischen Regeln entsprochen zu haben; denn man 
musste den Nonnen verbieten, in Männertracht zu erscheinen. 
Selbst Äbtissinnen durften nur mit Erlaubniss des Bischofs Ge- 
schäfte halber das Kloster verlassen und zwar stets in Begleitung 
einer Nonne. Frauenklöster zu betreten, war Jedem verboten, 
ausgenommen dem Priester, der zur Messe oder zum Kranken- 
besuche kam. Um Unfrieden zu vermeiden, soll Niemand im 
Kloster einen Vorzug gemessen, er erwürbe ihn sich denn durch 
gute Handlungen. Wer aber Zwistigkeiten anschürt oder Zänke- 
reien anstiftet, der soll eine so empfindliche Strafe erhalten, dass 
Andere durch die Furcht vor ähnlichem Beginnen abgeschreckt 
werden (M. g. LI. III. 455. 469 ff.). 

Als oberster Landrichter von Baiern gab König Karl zwei 
Capitulare oder Zusatzedikte zur lex Baiw., wahrscheinlich wäh- 
rend seines Aufenthaltes in diesem Lande im Jahre 803. An der 
Spitze derselben steht der Königsbann von 60 Sol. Allen Baiwaren 
wurde es zur Pflicht gemacht, unter dem Kommando der Send- 
boten des Königs die Gränzmark zu schützen. Wer daher die 
königliche Ladung zum Feldzuge (hostis) versäumte, wurde mit 
dem Königsbanne bestraft. Besonders wurde die innige Verbindung 
der Kirchenobern mit den Trägern der Staatsgewalt betont, da 
nur das- Zusammenwirken der Bischöfe und Grafen den Erfolg 
ihrer Wirksamkeit sichere. Die Kirche solle ihre volle Freiheit 
haben, wesshalb sie, sowie auch Wittwen, Waisen und alle Be- 
dürftigen unter den besondern Schutz des Königs gestellt wurden. 
Alle Geistlichkeit und insbesondere die Männer- und Nonnen- 
klöster sollen unter der Zucht und Herrschaft der Bischöfe stehen j 
daher soll auch Niemand einen fremden Kleriker aufnehmen, es 
sei denn, dass derselbe dem Diözesanvorstande vorgestellt und 
von demselben würdig befunden wurde. Wer im Lande mit Ban- 
den Raub, Gewaltthat oder Brandstiftung übte, verfiel dem Kö- 
nigsbann. Alle übrigen Verbrechen, als Strassenraub, Todtschlag, 



320 Baiern unter den Karolingen. 

Ehehruch, Blutschande sollen nach den Bestimmungen des Bai- 
warenrechtes gebüsst werden. Die Rechtshändel werden an ihre 
zuständigen Richter, die königlichen Missen, Gau- und Centgrafen, 
sowie an die königlichen Richter zur Verbescheidung gewiesen, 
wobei das Recht der Appellation an den König vorbehalten wird. 
Rechtsforderungen, welche über die Zeiten Tassilo's zurückgingen, 
sollten von den Missen nicht berücksichtigt werden, ausser wenn 
sie solche angingen, welche sich schon Pipin oder Karl Martel 
kommendirt hatten. Endlich wurde die Kompositionssumme der 
Freigelassenen, sie mochten durch den Denarwurf, in der Kirche 
oder durch eine Urkunde ihre Freiheit erlangt haben, auf 40 Sol. 
festgesetzt, welche, wenn sie in Niemandens Schutz standen, der 
König einzog (M. g. LI. III. 477 und 478). 

Die Bestimmungen über den Heerbann, eigentlich nur wäh- 
rend der Wanderperiode der germanischen Völker und nach ihrer 
Ansiedlung nur noch so lange anwendbar, als die Kriege noch 
einen durchaus lokalen Charakter an sich trugen, musste natür- 
lich Kaiser Karl, der über die Wehrkraft aller deutschen Völker 
gebot und Baiern und Alamannen nach Spanien, Friesen und 
Sachsen nach Avarien und Sklavinien führte, einer durchgreifen- 
den Umbildung unterwerfen. In mancher Beziehung, wenn auch 
nicht immer zum Guten wirkend, hatte ihm hiefür das bereits 
unter seinen Vorfahren immer mehr in Aufnahme gekommene 
Vasallitätssystem bereits vorgearbeitet. Ursprünglich stand na- 
türlich die Wehrpflicht mit dem Grundbesitz und der vollen Frei- 
heit des Besitzers im nothwendigen Zusammenhange. Ich habe 
aber schon (2. Abth. IV. §. 3. S. 282) Gelegenheit gehabt, zu zeigen, 
wie mannigfache Ursachen zusammenwirkten, um den Stand der 
Gemeinfreien zu decimiren. Durch die zahlreichen Vergabungen 
der Agilulfinger aus dem herzoglichen Krongut bildete sich in 
den Urkunden ein wesentlicher Unterschied zwischen den Schen- 
kungen der homines potestativi, im Gegensatz zu denen, welche 
ex causa dominica oder per licentiam ducis Stiftungen machten. 
Die letztern Vergabungen bestanden also in ursprünglichem Kron- 
gut, dessen Lehenträgern der Herzog bereits die Erblichkeit er- 
theilt hatte, wesshalb die Güter auch als proprium und propria 
hereditas bezeichnet werden, während jene homines potestativi als 
allodiale Besitzer angesehen werden müssen. Mit der zunehmenden 
Vertheilung der Allodialgüter und ihrer Unzulänglichkeit für den 
Unterhalt ihrer herabgekoramenen Besitzer drängten sich die 
Letztern zur vasallitischen Kommendation um die reichen Gross- 
grundbesitzer, auf deren Gebiet sich die Hintersassen von den 
verschiedensten Kategorien vom nur zum Waffendienste verpflich- 
teten, sonst freien Vasus bis zum verkäuflichen Leibeigenen 



§. 1. Karl der Grosse, 788-814. 321 

anhäuften. Da aber das Krongut bis auf neue Eroberungen 
grösstenteils vergeben war und selbst Karls Vorfahren zu wider- 
rechtlichen Eingriffen durch Säkularisation des Kirchengutes sich 
gezwungen sahen; anderseits auch erbliche Belehnungen der Krone 
nicht die Vortheile versprachen, welche man bei dem Heimfall 
zeitweiliger Benefizien erwarten durfte, so begünstigte Karl, wie 
schon seine unmittelbaren Vorgänger, das sich zum Seniorat ent- 
wickelnde Benefizialsystem , welches im Stande war, zu den Krie- 
gen des Königs immer eine streitbare Mannschaft zu stellen. 
Wenn daher auch das Lehnsystem nicht die rechtliche Grundlage 
der Heerverfassung war, so muss man doch zugeben, dass es 
dieselbe im Laufe des IX. Jahrhunderts faktisch wurde (Roth, 
Benefizialw. 245). Wie früher die Gemeinfreien, so bildete jetzt 
der Lehnsadel den Kern der Karolingischen Heere, der aber 
allerdings in der dem Deutschen angebornen Treue und Anhäng- 
lichkeit an den Gefolgsherrn auch den Grund zur Zersetzung und 
Auflösung der Heerbannorganisation in sich trug (Waitz IV. 538). 
Jetzt freilich unter des Kaisers strammem Regimente ging Alles 
ganz vortrefflich. Da wusste jeder Lehnsherr, wie viele Streiter 
zu Ross und zu Fuss er auf das erfolgte Aufgebot zum Sammel- 
platze des Heeres zu führen hatte, und wie viele er zur Be- 
wachung von Weib und Kind und zum lokalen Botendienst zu 
Hause lassen dürfe. Es war ihm vorgeschrieben, mit welchen 
Waffen sein Contingent ausgerüstet sein müsse, wie viel Schanz- 
zeug und auf wie lange es auf Rüstwägen mit Kleidern und Le- 
bensmittelvorräthen versehen sein müsse; denn es kam wohl vor, 
dass der Feldzug sich über die gewöhnliche Dauer von drei Mo- 
naten hinauszog und sich sogar bis in den Winter hinein ver- 
längerte. Vor Allem musste auf strenge Mannszucht innerhalb 
der Reichsgränzen gehalten werden, wo nur Holz und Futter an- 
gesprochen werden durfte. Deshalb war ihnen sogar die Marsch- 
ordnung vorgeschrieben, um allenfallsigen Unordnungen ihrer 
Leute augenblicklich zu steuern. Obwohl seit der Zeit des Bo- 
nifaz in den Karolingischen Kapitularien die Befreiung der Geist- 
lichen vom Heerbann- und Waffendienste wiederholt ausgesprochen 
wird, so scheuten sich Bischöfe wie Aebte keineswegs, schwert- 
umgürtet zu Ross zu steigen und ihre Vasallen in den Krieg zu 
fuhren. Es hing dies mit dem kriegerischen Geiste der Kation, 
welcher die Waffenehre über Alles ging, theils mit der Achtung 
zusammen, welche sie durch diese persönliche Dienstleistung neben 
den andern Kronvasallen beanspruchten. Ueberdies waren sie als 
Grossgrundbesitzer im Stande, ganz stattliche Contingente zur 
Reichsarmee zu stellen, und verpflichtet, dieselben in Person ins 
Feld zu führen. Noch besitzen wir die kaiserliche Einberufungs- 

Quitzmann, Aelteste Geschichte der Baiern. 21 



I 322 Baiern unter den Karolingen. 

Ordre an Fulrad, den Abt von Niederaltach (M. b. XL 19), welche 
uns einen Begriff gibt, welche Anforderungen an die Lehensherren 
und insbesondere an die geistlichen Senioren gemacht wurden. 
So nahm Sintbert, der Regensburger Bischof, an dem Avaren- 
Feldzuge vom Jahre 791 persönlich Antheil und verstarb während 
desselben. Doch machen sich hier bereits Immunitätsbestrebungen 
kenntlich. Die Klöster wurden unter dem Gesichtspunkte der 
Heerbannspflicht in drei Klassen eingetheilt; nämlich in solche, 
welche Abgaben und Feldkriegsdienst zu leisten hatten, z. B. 
Tegernsee, Niederaltach und Mondsee — dona et militia facere 
debent; in solche, welche jährliche Abgaben zu entrichten hatten, 
wie Altomünster, Benediktbeuern , später Altach, Matsee und 
Kremsmünster; und in solche, welche ihre Staatspflicht mit Ge- 
beten für den Kaiser, seine Familie und die Reichswohlfahrt — 
sölas orationes — absolvirten, wie Berg und Schönau (Schönach) 
bei Regensburg, Metten, Moosburg und Wessobrunn. Zu den 
Geschenken und Reichnissen wurden besonders Rosse und Waffen 
gerechnet und von Frauenklöstern wurde Heergewand geliefert 
(A. Erhard, b. Kriegsgesch. I. 572 ff.). 

Die Gemeinfreien wurden nach althergebrachter Uebung von 
ihren Cent- und Gaugrafen ins Feld geführt. Da aber der Staat 
ausser den Kriegsmaschinen für nichts sorgte, somit der einzelne 
Wehrmann für sich und etwa sein Ross bezüglich der Ausrüstung 
und der vom Sammelplatze aus auf ein Vierteljahr zu berech- 
nenden Verpflegung Sorge zu tragen hatte, so wurde der Heer- 
banndienst bei dem durch Gutszertrümmerung verringerten Be- 
sitzstand der kleinen Grundbesitzer und bei den sich immer in 
fernere Länder ausbreitenden Feldzügen zu einer für den grössten 
Theil der Gemeinfreien fast unerschwinglichen Last. Dazu kam 
noch, dass bei dem Aufgebot durch den Grafen die ärmern Leute 
der Unterdrückung durch übelwollende Beamte ausgesetzt waren 
und wegen Handhabung einer strengen Mannszucht im Lande 
auf Beute nur im Feindeslande zu rechnen war. Der Kaiser, dem 
diese Uebelstände wohl bekannt waren, wollte aber den Grund- 
pfeiler der alten Wehrverfassung, nämlich den Grundsatz der 
allgemeinen Wehrpflicht, in keiner Weise antasten, da er in dem- 
selben das Gegengewicht gegen die unausbleibliche Ueberwuche- 
rung des Vasallitätssystems erkannte. Sein Bestreben ging also 
dahin, den alten Heerbann in der bisherigen Weise zu erhalten, 
in seiner Organisation aber solche zeitgemässe Veränderungen 
einzuführen, dass durch Erleichterung des Heerbanndienstes auch 
die Minderbegüterten in den Stand gesetzt werden könnten, der 
allgemeinen Waffenpflicht zu genügen. Um diesen Gesichtspunkten 
zu entsprechen, änderte er also das Prinzip, wonach bisher der 



§. 1. Karl der Grosse, 788—814. 323 

Kriegsdienst als eine auf dem freien Grundbesitz ruhende Real- 
last angesehen wurde, in der Weise um, dass durch Heranziehung 
des beweglichen Vermögens die Pflicht zum Heerbann nicht mehr 
als dinglich, auf Allodialbesitz gestützt, erscheinen konnte, son- 
dern an die Person des Freien geknüpft wurde, er mochte Grund- 
besitz haben oder nicht. Um aber diese Ansichten, ohne den 
armen Freien zu sehr zu bedrücken, ins Werk zu setzen, wurde 
die neue Heerbannordnung in nachfolgender Weise festgesetzt. 
Der Freieigenthümer , welcher 3 — später wurde die Zahl auf 4 
und 5 erhöht — Hüben besass — in Baiwarien wurde die Hube 
zu 45 Tagwerken berechnet, s. m. R. V. 145 — war zum persön- 
lichen Dienste im Heerbann verpflichtet. Grundeigenthümer, 
welche weniger Land besassen, als die gesetzliche Quote, waren 
deshalb nicht befreit von der ihnen als Freien zukommenden 
Heeresfolge; sondern sie waren blos verbunden, sich zu Zweit 
oder Dritt zusammen zu thun, um den für die gesetzliche Quote 
Grundbesitz fälligen Wehrmann auf ihre Kosten auszurüsten. 
Ganz das Gleiche galt für die unfreien Landbesitzer. Auch sie 
mussten sich nach dem Verhältniss ihrer Landparzellen vereinigen, 
um die auf ihren Besitz treffende Anzahl an Mannschaft für den 
Kriegsdienst auszurüsten. Aber auch diejenigen Freien, welche 
gar kein Grundeigenthum, aber bewegliche Güter im Werthe von 
5 Sol. besassen, waren nicht vom Heerbann dienste befreit; sie 
hatten die Pflicht , zu fünf zusammenzutreten , um den Sechsten 
auszurüsten. Man hiess das den Konjektus, Zusammenschuss oder 
das Adjutorium. In spätem Bestimmungen wurde das Minimum 
auf 4 und selbst 5 Hüben herabgesetzt; vom Grundbesitz unter 
einer Hube, sowie von den Eigenthumslosen ist gar nicht mehr 
die Rede, und die höchste Zahl der zum Adjutorium Zusammen- 
schiessenden betrug alsdann 4, so dass man annehmen darf, dass 
die Eigenthumslosen auch vom Adjutorium befreit waren (Roth, 
Gesch. d. Benefizialw. 400). Indessen hat die Folgezeit bewiesen, 
dass auch diese Erleichterungen nicht im Stande waren, das 
Heerbannwesen vor gänzlichem Verfall zu retten. 

Die Tschechen oder böhmischen Slaven, Cichu-Windones ge- 
nannt, begannen mit den Daleminziern und Soraben die östlichen 
Gränzen des Frankenreiches zu beunruhigen. Da rückte Karl, 
der älteste von des Kaisers Söhnen, im Jahre 805 mit dem frän- 
kischen Heerbann durch Ostfranken an den Böhmerwald, die 
Sachsen zogen vom Norden die Elbe herauf und der baiwarische 
Heerbann drang unter dem Kommando der Missatischen Mark- 
grafen Audulf und Werinhari von Westen und Süden in Böhmen 
ein. Die drei Heere stiessen nach Uebersteigung des Gebirges 
zusammen; aber die Slaven flohen erschreckt in ihre Wälder. 

21* 



324 Baiern unter den Karolingen. 

Dennoch wurde Lecho, einer ihrer Führer, im Kampfe erschlagen 
(Ann. Fuld.; M, g. I. 353), und nachdem das Land 40 Tage lang 
von dem Heere verwüstet worden war, sah sich König Semela 
zur Unterwerfung gezwungen und gab seine beiden Söhne als 
Geiseln seiner Treue (Ann. Moiss. ; M. g. I. 308). Das Heer ging 
hierauf in seine Standorte zurück und der Kaiser empfing nicht 
in Cham im Baierwald, sondern am Wasgauergebirg , wo er des 
Waidwerks pflegte, die Siegesbotschaft (0. Abel, Geschichtschr. d. 
Vorzeit II. N. 1 und 2). Aber schon im nächsten Jahre musste der 
Heerbann aus Baiwarien, Alamannien und Burgundien wiederholt 
nach Behaim marschiren. Es scheint aber ausser Landesverwü- 
stung nichts ausgerichtet worden zu sein; denn die Annalisten 
bemerken nur, dass die Armee ohne Schaden nach Hause ge- 
kommen sei. Wenn also Contzen (b. Gesch. 235) angibt, dass die 
Böhmen tributpflichtig gemacht worden wären, so ist das ein 
Irrthum. Eher ginge noch an, den Erfolg des Feldzuges vom 
Jahre 805 in dieser Weise zu deuten, obwohl auch da die Mit- 
theilungen der Annalisten nicht bestimmt dafür Beweis liefern. 

Mit der Sorgfalt für das Heerwesen geht auch die Rücksicht 
Hand in Hand, welche Karl dem Strassen- und Brückenbau zu- 
wandte, obgleich die Letztern überhaupt der erleichterten Kom- 
munikation und dem Handel zu Gute kam. Da zog sich längs 
der Slavengränze im Osten ein Königs weg von der Elbe herauf, 
welcher über Erfurt, Forchheim, Bremberg an der Naab nach 
Regensburg ging und von da die Donau entlang hinab nach Lorch 
und durch das Land der Slaven und Avaren in den Orient führte. 
Die königlichen Sendboten Audulf und Werinhari waren mit der 
Beaufsichtigung des Handels beauftragt; denn Ausfuhr von Skla- 
ven, Rossen und Waffen aller Art war verboten, die Letztere in 
Feindesland sogar dem Hochverrathe gleich gestraft. Selbst das 
Verschenken von Waffen an Ausländer war verboten und musste 
die landesherrliche Bestimmung über die Verwendung überzähliger 
Waffen eingeholt werden (Peuker, das deutsche Kriegsw. I. 359). 
Schon in der l. Baiw. (X. 19 — 21) waren die Strassen in den 
Schutz des Landesherrn gestellt. Das Karolingische Capitulare 
vom Jahre 805 beauftragte aber insbesondere die Königsboten, 
auf die Brauchbarkeit der Strassen und Brückenübergänge ein 
sorgfältiges Augenmerk zu richten. Inländische Kaufleute durften 
sich der Gränze nur an bestimmten Orten, den Stapelplätzen 
nähern, wo sie von den damit beauftragten Beamten beaufsichtigt 
werden konnten. Das waren wohl eher Verkehrshindernisse, aber 
geboten, um den an der Gränze lauernden Feinden keinen Vor- 
schub zu leisten. Schon damals waren es vorzüglich die Juden, 
welche sich durch ihre merkantile Thätigkeit bemerkbar machten. 



§. 2. Die Wissenschaft in Baiwarien. 325 

Eine weitere Sorgfalt, welche Karl dem Handel und Verkehr zu- 
wandte, bestand in seiner Berücksichtigung des Münzwesens. 
Schon Pipin hatte die Merowingischen Goldmünzen ausser Cours 
gesetzt und dafür die Silberwährung eingeführt. Durchgreifend 
geschah dieses aber erst durch Kaiser Karl, welcher die Absicht 
hatte, in seinem ganzen Reiche zur Erleichterung des Verkehrs 
einen gleichen Münzfuss einzuführen, nach welchem der Silber- 
solidus zu 12 Denaren ausgeprägt wurde. Indessen erreichte er 
seine Absicht keineswegs, indem die einzelnen Stämme ihre Münz- 
verschiedenheiten noch Jahrhunderte lang beibehielten. So finden 
wir in Baiwarien noch spät den Goldsolidus und auch noch an- 
dere Münzen und Geldwerthe, welche anderwärts keine Geltung 
hatten (Waitz IV. 73). Auch Gleichheit in Maass und Gewicht 
suchte der Kaiser herzustellen, alles zur Erleichterung von Handel 
und Wandel. Es wurden deshalb in der Kaiserpfalz Normai- 
Maasse und Gewichte aufgestellt, nach welchen sich die Verkäufer 
in den verschiedenen Provinzen bei Strafe zu richten hatten. 
Dennoch gelang es nicht, den herkömmlichen Schlendrian und 
damit Ungleichheiten und Unordnungen auszurotten. 

Es mag genügen, gezeigt zu haben, dass Kaiser Karl nach 
allen Seiten hin redlich bemüht war, den Völkern seines Reiches 
durch unablässige Sorgfalt für ihre Wohlfahrt das Unrecht zu 
vergüten, das er ihnen durch seine Eroberungspolitik zugefügt 
hatte. Als er am 28. Januar des Jahres 814 starb, waren seine 
tüchtigem Söhne Karl und Pipin vor ihm aus dem Leben ge- 
schieden und er hinterliess sein kolossales Reich dem Schwäch- 
ling Ludwig, den die Geschichte durch den Beinamen des From- 
men hinlänglich gezeichnet hat. 



§. 2. Die Wissenschaft in Baiwarien. 

Was wir jetzt Wissenschaft nennen, ist eine Verbindung der 
aus dem griechischen und römischen, sogenannten klassischen 
Alterthume herabgeerbten Kenntnisse mit dem germanischen 
Geiste. Die Träger dieser einer andern Kulturperiode angehören- 
den Kenntnisse waren Missionäre und Priester, welche dieselben 
unsern Vorvordern in einer fremden Sprache und mit einem 
neuen, unbekannten Glauben überlieferten. Dennoch würde man 
sich sehr täuschen, die alten Germanen ein kulturloses Volk, oder 
mit dem beliebten Ausdrucke unserer Feinde Barbaren zu nennen, 
weil sie noch keine Bücher schrieben und etwa noch nicht die 
Ausgeburten einer liederlichen Literatur zu lesen verstanden. 
Lange bevor sie mit den herabgekommenen Epigonen eines in 



326 Baiern unter den Karolingen. 

Ausartung begriffenen und deshalb dem Untergange geweihten 
Geschlechtes zusammenstiessen , hatten ihre Weisen und Dichter 
schon über den Anfang und das Ende aller Dinge nachgedacht 
und das Ergebniss ihrer Forschung je nach ihrer dichterischen 
Begabung in tiefsinnigen und ernsten Liederweisen ihren Nach- 
kommen hinterlassen. 

Auch die Baiwaren empfingen ihren Antheil an der aus ger- 
manischem Geiste entsprungenen Weltweisheit. Wissenschaft war 
ihnen weraltwistuom, die Kenntniss der Welt. An der Waag und 
Gran, wie später an den Ufern der Donau und Isar sangen sie 
die Lieder von der grossen Kluft am Anfange der Welt, wo nichts 
war, weder Erde noch Himmel, weder Stern noch Meer, weder 
Baum noch Berg; sangen sie vom grossen Weltfeuer, muspille, 
welches den breiten Erdwasen am Ende der Tage verbrennen 
wird, wenn mit der Götterdämmerung der stuatago, der Sühne- 
tag, ins Land fährt. Aber diese ersten Blüthen einer nationalen 
Poesie haben uns die Verkündiger des neuen Evangeliums ver- 
nichtet, theils aus dünkelhafter Verachtung einer von Barbaren 
stammenden Wissenschaft, theils aus zelotischem Hasse gegen 
heidnische Weisheit. Kaum dass uns einzelne Trümmer des herr- 
lichen Schatzes, Dank der unverwüstlichen Zählebigkeit unseres 
alten Volksglaubens, aus dem frommen Vertilgungskriege gerettet 
wurden, und diese nur indem sie sich meist in das deckende Ge- 
wand des allein geduldeten Glaubensbekenntnisses verbargen. So 
hat uns Zappert (S. XXIX. 302), für dessen schriftstellerische 
Rechtlichkeit F. Pfeiffer wiederholt Bürgschaft leistet, als Ver- 
mächtniss eines jüdischen Rabbi, ein althochdeutsches Schlummer- 
lied mitgetheilt, in welchem die Göttinnen Triwa, Ostara, Hera 
und Zanfana und der einäugige Wodan gebeten werden, des 
Mannes trautes Söhnlein zu behüten und zu beschenken. Das 
Ganze war mit den Schriftzeichen des VIII. — IX. Jahrhunderts 
an das Ende eines hebräischen Wörterbuches geschrieben, von 
welchem nur dieses Fragment noch besteht. Einen andern Ueber- 
rest liefert Karajan (S. XXV. 308), indem er aus einem höchst 
wahrscheinlich in der Salzburger Diözese geschriebenen Codex 
mit Heiligengeschichten einen Hirten- und Wundsegen mittheilt, 
beide in Charakteren des beginnenden IX. Jahrhunderts. Der 
Hirtensegen hat bereits die heidnischen Persönlichkeiten getilgt 
und dafür Christ und S. Martin substituirt, an deren Stelle der 
Herausgeber nach den Regeln der Alliteration Wuotan und Hir- 
min wieder als ursprüngliche Gottheiten einsetzt. Der Wundsegen 
wider den Schlangenbiss enthält in einem sonst unverständlichen 
Amuletspruche unter Ziso eine andere Form des Götternamens 
Ziu oder auch vielleicht den Namen einer keltischen Gottheit, 



§. 2. Die Wissenschaft in Baiwarien. 327 

Ist auf diese Weise erwiesen, dass den Baiwaren die Lieder 
der altgermanischen Götterpoesie bekannt waren, so unterliegt 
es anderseits gar keinem Zweifel, dass auch der Heldensang 
zwischen der Donau und den Alpen zu Hause war; denn wie 
hätte sonst die baierische Wandersage und die Märe von Sever 
und Adaiger in das Reimwerk des rheinischen Sängers der Kaiser- 
chronik Eingang finden können, wie hätte selbst noch im XIV. 
Jahrhunderte der Mönch Bernhard von Kremsmünster Nachricht 
von Adalgers Siegen haben können (1. Abth. III. §. 5 und 2. Abth. 
I. §.2. S. 88 u. 125), wenn die Erzählung dieser Siege sich nicht 
im Volksliede fortgepflanzt hätte. Es ergibt sich hieraus, wie 
solche Sagen und Mären gleich Waldsamen im Winde nach an- 
dern Gegenden vertragen wurden und ich stehe daher auch gar 
nicht an, mit Holland (Gesch. d. altd. Dichtkunst 13) das Hilde- 
brandslied den Baiwaren zu vindiziren. Denn trägt dasselbe auch, 
so wie es uns jetzt vorliegt, mehr sächsische als oberdeutsche 
Sprachbestandtheile an sich, so dass man im Zusammenhalt mit 
dem Fundorte den Aufzeichner für einen Hessen halten darf, so 
ist doch offenbar die ganze den Helden Dietrich von Bern ver- 
herrlichende Dichtung, wovon es nur ein Bruchstück darstellt, 
auf dem Boden Süddeutschlands, vielleicht im Alpenlande ent- 
standen, von wo es bei der nahen Verbindung von Baiern mit 
Fulda durch Sturmi, Eigil und ihre Schüler leichtlich noch als 
traditionelles Lied an letztern Ort gebracht und dort in der 
mitteldeutschen Form aufgeschrieben werden mochte, wie wir es 
nun besitzen. 

Während das Heidenthum ganz Dichtung ist, bringen die 
Träger des Evangeliums die nüchternste Prosa. Für sie handelte 
es sich vor Allem darum, sich dem Volke, dessen Sprache ihnen 
nicht selten fremd, dem aber ihre Bibel und ihre heiligen Bücher 
unverständlich waren, verständlich zu machen. Es war also ein 
gegenseitiges Lernen und zur Unterstützung desselben entstanden 
die grossen Glossenwerke, bestimmt das Verständniss der fremden 
Sprache zu fördern, welche daher ganz oder theilweise von Klo- 
ster zu Kloster verbreitet wurden und deshalb auch eigentlich 
keinen landschaftlichen Charakter an sich tragen können (Holtz- 
mann, Ger. I. 470), obwohl wir dergleichen Sammlungen von 
Mondsee, Tegernsee und andern Klöstern besitzen. Auch ältere 
Werke der Profanliteratur wurden abgeschrieben und mit Glos- 
semmen versehen, welche dann für Jahrhunderte die Grundlage der 
encyklopädischen Bildung ausmachten. 

Die interessanteste Schrift dieser Art sind für uns die soge- 
nannten Kasseler Glossen, weil sie einerseits ein Denkmal der 
noch im VII. und VIII. Jahrhunderte bräuchlichen Sprache der 



328 Baiern unter den Karolingen. 

vindelikischen Romanen darbieten und unzweifelhaft aus Baiern 
nach Fulda gebracht wurden (1. Abth. I. §. 1. S. 6). Sie ent- 
halten ein Wort- und Gesprächbüchlein, welches sich der Haus- 
maier eines Klosters zum erleichternden Verkehr mit seinen roma- 
nischen Knechten aufsetzte (Wackernagel, Ahd. Lesebuch 27). 
Er stellt die Namen der menschlichen Körpertheile an die Spitze ; 
hierauf folgen die Hausthiere (film) vom Ross bis zum Hahn und 
Pfau, dann die verschiedenen Räume eines Hauses, dann die 
bräuchlichen Gefässe, ferner Kleidungsstücke, die Haus- und Feld- 
geräthe, Waffen nennt er nicht; endlich die bei seinen Unter- 
gebenen am häufigsten vorkommenden Gebresten, Leibschäden, 
Buckel, Blindheit, Lahmheit u. s. w. Dazwischen schaltet er ge- 
legentlich Befehle ein, z. B. scher mein Haar, scher meinen Bart; 
er ist also ein Kleriker, ein Mönch. Am Ende folgen die gewöhn- 
lichsten Redensarten und Fragen vom Gehen, Kommen, Verstehen, 
nach Namen und Herkunft. Er macht den Knechten begreiflich, 
dass sie von seinem Wohlwollen abhängen (dürft ist uns dina 
huldi za hapenne), er scheint schlechte Bekanntschaften unter den 
Romanen gemacht zu haben (lugic ist spähe in uualhum, mera 
hapent tolaheiti denne spdhi) und freut sich seiner Selbstkenntniss 
(ih hogazta simplun fona mir selpemo). Die Schrift gibt uns also 
ein ebenso anschauliches Bild von den Bedürfnissen als von dem 
Leben auf einem Klosterhof. 

Für kirchliche Zwecke bedurfte man Verdeutschungen der in 
römischer Sprache gegebenen Formeln. Ein Beispiel davon bietet 
uns die vor obigen Glossen stehende exhortatio ad plebem christia- 
nam, welche gleichfalls von einem Baier, wenn auch nicht ver- 
fasst, doch unverkennbar abgeschrieben wurde (Holtzmann, Kelten 
und Germ. 177). Es ist eine Ansprache an das christgläubige 
Volk vor Empfang der Taufe und insbesondere an die Pathen 
gerichtet und darum besonders interessant, weil sie uns zeigt, 
wie schon damals Fremdworte in das Deutsche eingeführt wurden. 
So braucht der Priester immer fillöl (filiolum) für Taufsohn 
(Wackernagel, Leseb. 24). Einem ähnlichen Zwecke dienten die 
Uebersetzungen einzelner Theile der Evangelien, oder von Wer- 
ken, welche auf die Bekehrung der Heiden Bezug hatten. Bei- 
spiele davon besitzen wir noch in einer Uebersetzung des Evan- 
geliums Mathäi, welches uns in Urkunden des ehemaligen Klosters 
Mondsee aufbewahrt ist, sowie in einer Uebersetzung der Schrift 
Isidors de~ gentium vocatione aus derselben Quelle (Endlicher, 
Fiagm. theod.), welche zwar ursprünglich fränkisch abgefasst war, 
sowie oben die exhortatio ad plebem, aber unverkennbar von dem 
baiwarischen Abschreiber in die Mundart der Baiwaren übertragen 
wurde. 



§. 2. Die Wissenschaft in Baiwarien. 329 

Die den Germanen so ungewohnte Kunstfertigkeit des Schrei- 
bens — man hiess es metaforisch malen — gewann also auch 
bei den Baiwaren immer weitere Ausbreitung. Selbst Laien suchten 
es zu lernen, wie Tassilo III. noch in seinem 29. Lebensjahre an- 
fing, seinen Namenszug zu malen — ut potui caracteres cyrografu 
inchoando depinxi . . (Mbk. I b 22). In der Regel war es aber der 
Klerus, der sich auf diese Kunst verlegte, um die Abschriften der 
gewünschten Bücher anzufertigen und zu verbreiten. Besonders 
an den Dom- und Klosterschulen wurde es geübt und wir be- 
sitzen aus Tegernseer Urkunden des IX. Jahrhunderts noch ein 
dictamen metricum, nach welchem die Schüler im Niederschreiben 
schwieriger Reimzeilen eingeübt wurden (Massmann, Abschwö- 
rungsformeln n. 65), während man dieses exercitium tironum 
lange Zeit für ein gegliedertes Lied hielt. So erwuchsen Bücher- 
schätze und Benediktbeuern soll im VIII. und IX. Jahrhunderte 
die reichste und kostbarste Bibliothek besessen haben. Die frän- 
kische Prinzess Gisela, wahrscheinlich die präsumtive Verlobte 
des langobardischen Adalgis, nahm in Kochel den Schleier und 
war nicht nur selbst des Lesens und Schreibens kundig, sondern 
brachte 21 Handschriften ins Kloster und unterhielt im nahen 
Benediktbeuern besondere Kopisten zur Anfertigung von Ab- 
schriften, deren Namen: Engilhard, Chadold, Tracholf, Rudpert 
und Racholf uns erhalten sind (Hefner, Oberb. Arch. III. 339). 
Wolfold errichtete daselbst sogar eine Schule für die Kinder der 
Proletarier. Niederaltach erwarb sich literarischen Ruf und in der 
Domschule zu S. Emmeran schrieb selbst der Bischof Wikterp, 
der Agilulfinge, bis ins höchste Alter. Die Vorlagen dieser be- 
ginnenden literarischen Thätigkeit waren allerdings zunächst geist- 
liche Schriften der Kirchenväter, Mess- und Kirchenbücher, ein- 
zelne Theile der Bibel und der Evangelien, Legenden und Mirakel. 
Aber allmälig erhob sich der Geist vom Abschreiben zum Selbst- 
schaffen. 

So findet sich unter Dokumenten des Klosters Wessobrunn 
aus dem VIII. Jahrhunderte mitten unter verschiedenen Notizen 
über Maasse, Länder und Städte die Mittheilung eines Gedichtes 
— de poeta — über den Uranfang aller Dinge. Der Verfasser 
beruft sich auf die Ueberlieferung seiner Vorgänger: Das erfrag 
ich aller Forschung hehrste Frucht, dass Erde nicht war, noch 
Ueberhimmel, nicht Baum noch Berg, nicht Stern noch Sonne, 
nicht Mond noch Meer, da war nichts diesseits nichts jenseits 
(ni wiht ni was ented ni wenteq), als nur der Eine allmächtige 
Gott und da waren viele gute Geister mit ihm. Das darauf fol- 
gende Gebet um Glaubensgnade, guten Willen und Weisheit, 
welchem bis auf die Worte ähnlich ein gleiches aus einem Em- 



330 Baiern unter den Karolingen. 

meraner Codex des IX. Jahrhunderts von Massmann (Abschwö- 
rungsf. n. 62) mitgetheilt wird und das dem Ganzen den Namen 
des Wessobrunner Gebetes verschaffte, ist in Prosa abgefasst und 
nur lose mit vorstehendem Gedichte verbunden, als ob es gleich- 
sam in der Uranfänglichkeit Gottes seine Begründung fände. So 
wenig aber jenes mildeste Geisterwesen — mannö mütisto — fast 
in religionsfilosofischer Auffassung eines Zoroaster mit dem aus 
dem starren Judenthume entlehnten, persönlichen und eifersüch- 
tigen Gotte des römisch-katholischen Glaubensbekenntnisses etwas 
gemein hat, ebensowenig können die vorhergehenden Verse dieses 
ersten christlichen Gedichtes in deutscher Sprache ihre Abstam- 
mung aus den Sätzen einer heidnischen Naturfilosofie verleugnen, 
welche noch Jahrhunderte später in den Strofen der Edda nach- 
klingt. Auch in der Form entspricht es ganz den Dichterwerken 
des nordischen Alterthums, indem Kelten und Germanen ihre 
Gesänge nicht durch Strofenbildung , Silbenzählung und Reim 
charakterisirten, sondern durch den gleichen Anlaut (Alliteration) 
einiger betonter Silben derselben Verszeile. So dürfte wohl Bü- 
dingers Ansicht (I. 103), dass in dem Wessobrunner Gebet das 
einfache Bekenntniss der britischen Kirche ausgesprochen sei, 
ziemlich das Rechte treffen, indem wir wissen, dass dieselbe der 
altheidnischen Weisheit nicht so schroff abweisend gegenüber- 
stand, wie die römische. 

Die Freisinger Domschule, welche sich durch eine nicht ge- 
wöhnliche literarische Regsamkeit und durch einen stattlichen 
Schatz von Handschriften auszeichnete (Aretin, Beitr. z. Gesch. u. 
Lit. VII. 230. 509) , erzog uns in dem Bischof Aribo den ersten 
einheimischen Schriftsteller. Derselbe, unzweifelhaft jener Knabe, 
welcher bei Corbinians Beisetzung zu Mais beinahe das Leben 
eingebüsst hätte (Mbk. I a 24), stammte also höchst wahrschein- 
lich aus dem Gebirgslande von Meran. Dass jene, dem Schutze 
Corbinians zugeschriebene, wunderbare Rettung Veranlassung ge- 
geben habe zur Aufnahme des Schützlings in die Domschule zu 
Freising, ist nicht unglaublich und so finden wir Aribo bereits 
im Jahre 749 als Zeuge in Freisinger Urkunden. Im Jahre 753 
war er bereits Erzpriester und erscheint bei Schenkungen bis 
zum Jahre 763 theils als Zeuge, meist aber als Ausfertiger der 
Dokumente. Im letzten Jahre wurde er als Abt dem zu Scharnitz 
neu gestifteten Kloster vorgesetzt und empfing im darauf folgen- 
den nach Bischof Josefs Tode durch Wahl den Stuhl von Frei- 
sing, welchen er bis zum Jahre 784 einnahm. Er war für sein 
Zeitalter nicht ohne Bildung, besass eine allgemeine Kenntniss 
der lateinischen Sprache und zeigt selbst eine, wenn auch nur 
rudimentäre Bekanntschaft mit dem Griechischen; denn seinen 



§. 2. Die Wissenschaft in Baiwarien. 331 

Namen übertrug er in Urkunden häufig in das lateinische haeres 
und wegen Verwandtschaft dieses Wortes mit herus durch eine 
wiederholte Umbildung des griechischen Jcyrios in Cyrinus. Als 
Schriftsteller ist er in der Bibel des alten und neuen Testaments, 
in der Regel S. Benedikts und dessen Vita von Gregor, sowie in 
ähnlichen, seiner Zeit gelesenen Schriften wohl erfahren. Für 
uns hat er am meisten Interesse durch seine Lebensbeschreibun- 
gen von Emmeran und Corbinian. Sie sind zwar in einem theil- 
weise schwülstigen, mit allen Mängeln der vorkarolingischen La- 
tinität behafteten Style geschrieben, und weil sie zur Auferbauung 
der Christgläubigen dienen sollen, mit vielen Wundergeschichten 
versetzt. Aber sie bieten uns für die ersten Jahrzehnte des VIII. 
Jahrhunderts unschätzbare Angaben zur politischen und Kultur- 
geschichte von Baiern, die um so werthvoller sind, als sie von 
einem nächsten Ohrenzeugen stammen. Der Verfasser erzählt 
frisch und lebendig, vorzüglich in der Vita Emmerani, und be- 
darf er auch, wie schon oben (2. Abth. III. §. 4. S. 240) nach- 
gewiesen wurde, einer vergleichenden Kritik besonders in der 
Vita Corbiniani, um seine Nachrichten mit den Angaben anderer 
Schriftsteller und den Zeitverhältnissen in Einklang zu bringen, 
so bietet er uns doch, wenn wir ihn auch nicht als Quellenschrift- 
steller betrachten können, sehr danken swerthe Hilfsmittel, um die 
Geschichte der christlichen Mission in Baiwarien aufzuhellen. In 
der Diplomatik blieb er trotz seiner Missachtung der Genus- und 
Deklinationsregeln lange Zeit Autorität, indem die nachfolgenden 
Urkundenschreiber mit Hochachtung beisetzen: ex ore Heredis 
conscripsi. 

Um dieselbe Zeit, d. h. im Jahre 745, wie wir (2. Abth. IV. 
§. 2. S. 270) gesehen haben, kam der Schotte Virgilius nach Bai- 
warien, welchem Herzog Otilo das Stift S. Peter und den Bischof- 
stuhl von Salzburg zugesagt hatte. Er war ein in jeder Hinsicht 
hochgebildeter Mann, der in religiösen Dingen so frei denken 
gelernt hatte, weil ihm die tausendjährigen Naturkenntnisse der 
druidischen Weisheit zu Gebote standen. So war ihm auch eine 
Kunde von einer uns entgegengesetzten Welt mit andern Men- 
schen zu Ohren gekommen, was bei astronomisch - fysikalischen 
Kenntnissen der Druiden und der Verbindung kühner Seefahrer 
mit Grossirland in Amerika (Kosmos II. 460) nicht überraschen 
kann. Bonifaz, der eifersüchtige Gegner des irischen Weltweisen, 
sah in dieser wissenschaftlichen Behauptung eine Ketzerei und 
veranlasste den Pabst, die gefährliche Lehre von den Gegenfüss- 
lern zu verdammen, was der Pabst Zacharias auch wirklich zur 
Beruhigung seines Generallegaten ausführte (Ep. B. 82), weniger 
aber zum Beweise seiner wissenschaftlichen Unfehlbarkeit, die 



332 Baiern unter den Karolingen. 

wenigst in diesem Punkte Columbus aber erst nach achthalb hun- 
dert Jahren widerlegte. Für uns ist Bischof Virgil von Wichtigkeit 
durch die Errichtung der Klosterschule auf der Inselaue im Chiem- 
see durch seinen Weihbischof, den Griechen Dobda, und insbe- 
sondere durch die unter sein Episkopat fallende Anlegung des 
Verbrüderungs- oder Todtenbuches von S. Peter, welches so oft 
in zweifelhaften Fällen zu Rathe gezogen werden muss, um die 
Irrthümer späterer Zeiten ans Licht zu ziehen und eingebildete 
Rechthaber zur Ruhe zu verweisen. 

Sein Nachfolger auf dem Bischofstuhle zu Salzburg war im 
Jahre 784 der Baiware Arno von Bietelbach (Mbk. I a 58), dessen 
überraschende Laufbahn vom Zögling an der Freisinger Dom- 
schule zum Abte von Elnon in Belgien, zum Bischof und Metro- 
politen von Baiwarien wir bereits kennen gelernt haben (2. Abth. 
IV. §. 4. S. 294). Er war ein praktischer Verstandesmensch, der 
alle ihm zufallenden Geschäfte mit Geschick, Schnelligkeit und 
stets zu seinem Vortheile abzuwickeln wusste. Alkwin, mit dem 
er seit seinem Aufenthalte zu Elnon in einträgliche Verbindung 
getreten war, schätzte ihn wegen seiner Fähigkeiten, sowie wegen 
seiner Brauchbarkeit hoch und fliesst in seinen Briefen über seines 
Lobes. Arno setzte natürlich auch nach seiner Erhöhung diesen 
vortheilhaften Verkehr lebhaft fort. Bald empfängt er von dem 
Direktor der Karolingischen Hochschule Bücher zur Leihe, denn 
dieselben waren ein kostbarer Artikel in jenen Zeiten; bald lässt 
er sich von Alkwin Belehrungen geben über theologische Fragen, 
geistliche Pflichten, insbesondere über die schwierige Aufgabe, die 
wilden Slaven dem Christenthume zu gewinnen; dann wieder 
weiss er seinen hochgestellten Freund durch seinen Kummer zu 
fesseln, dass ihn weltliche Geschäfte, die ihm doch so geläufig 
waren, dass seine Thätigkeit meist von Politik und Administration 
in Anspruch genommen wurde, abhielten, mehr für das Seelenheil 
seiner christlichen Heerde zu thun. Es erhellt hieraus, dass sich 
der gescheidte Arno dem Kreise der Karolingischen Hofgelehrten 
aufs innigste anschloss und in der Hochschule Palatina, welche 
die Trägerin der neuen Bildungsperiode wurde und deren Präsi- 
dium der Kaiser mit dem Namen David führte, seine Stelle als 
latinisirter Aquila einnahm. Dadurch bildete sich nun ein leb- 
hafter Verkehr zwischen Salzburg und der Kaiserpfalz, welcher 
nicht verfehlen konnte, reiche Bildungsmomente in unser Vater- 
land zu tragen. Gelehrte gingen hin und her und vermittelten 
den fortwährenden Austausch. So kam im Jahre 797 der von 
Alkwin besonders hochgeschätzte Wizo, Candidus geheissen, nach 
Salzburg, um Arno in der Einführung der neuen literarischen 
Bildung zu unterstützen; denn der Kaiser, der selbst in seinen 



§. 2. Die Wissenschaft in Baiwarien. 333 

alten Tagen noch die waffenharte Faust an das Schreiberohr 
gewöhnte, hatte mit Missfallen bemerkt, dass die Kleriker in 
ihren Zuschriften eine so ungehobelte Sprache und beillose La- 
tinität zur Schau trügen. Wizo verweilte etliche Jahre bei Arno, 
in beständigem Briefwechsel mit Alkwin. Ein anderer Zögling 
der kaiserlichen Hochschule war Adalbert, den Alkwin seinen 
Schwarzkünstler nannte — mago meo nigro. Auch er brachte 
einige Zeit mit literarischer Beschäftigung in Salzburg zu und 
erwarb sich das Lob eines gutwilligen, demüthigen Menschen, 
gleich brauchbar zu gottesdienstlichen Verrichtungen, wie zu 
wissenschaftlicher Thätigkeit. Dagegen wanderten auch Baiwaren 
an die Hochschule und fanden dort gute Aufnahme, wie z. B. der 
Priester Leidrat von der Familie der Freisinger Domschule, wel- 
cher sich Alkwins Hochachtung in dem Masse erwarb, dass ihn 
Karl auf dessen Empfehlung zum Erzbischofe von Lyon erhob 
(Mbk. I a 81). Er stand auch später mit Alkwin und Arno in 
brieflichem und schriftstellerischem Verkehr. 

Von Arno's literarischer Thätigkeit sind uns zunächst drei 
hinterlassene Werke merkwürdig, nämlich das Congestum Arnonis 
oder der Indiculus Arnonis, die Breves notitiae und ein Formel- 
buch. Das erste ist ein Güterverzeichniss der Salzburger Kirche, 
des Frauenstifts am obern Schloss und der Maxmilianszelle im 
obern Pongau, welches Arno 788, als Karl oaioariam regionem ad 
opus suum recepU, nach den Angaben wahrheitsgetreuer Greise 
durch den Diakon Benedikt hatte anfertigen lassen — wichtig 
durch die Anführung der echten alten Namen, sonst aber durch 
alle Mängel der vorkarolingischen Literatur gekennzeichnet. Besser 
im Styl, sowie in der Latinität sind die Breves notitiae, welche 
später, aber wohl auch noch zur Zeit des Erzbischofs Arn ver- 
fasst sind. Sie enthalten eine kurze Darstellung der Bekehrungs- 
geschichte der Baiwaren, der Auffindung und Neubegründung von 
Juvavo, des Frauenstiftes, der Maxmilianszelle, nebst umständ- 
licher Darlegung des darüber zwischen Virgil und Herzog Otilo 
entstandenen Streites, so dass man annehmen darf, dass die des- 
fallsigen Angaben gleichzeitigen Aufzeichnungen entnommen sein 
müssen. Hieran schliesst sich dann ein bis zu Arno's Tode im 
Jahre 821 fortgeführtes Verzeichniss der Salzburger Schenkungen 
an (J. Anh. 18 und 30). Das Formelbuch enthält Muster zur 
Anfertigung von Briefen und Urkunden, wie sie seit der Mero- 
winger Zeit üblich waren und bietet uns daher werthvolle Auf- 
schlüsse zur Kulturgeschichte des VIII. Jahrhunderts (Rockinger 
in Quellen z. d. Gesch. VII), sowie es durch seine bessere Lati- 
nität schon den Stempel der höhern Schulbildung der Karolin- 
gischen Periode an sich trägt. Ausserdem schloss sich Arno mit 



334 Baiern unter den Karolingen. 

Eifer der vom Kaiserhofe begünstigten literarischen Richtung an; 
er Hess mehr als 150 Bände von Abschriften machen, wie das 
Necrol. Salisb. sagt (M. b. XIV. 369), und machte sich besonders 
dadurch verdient, dass er Alkwins Werke sammelte und in der 
Salzburger Bibliothek aufbewahrte. 

Weitaus die beste Lebensbeschreibung lieferte in jenen Tagen 
der Baiware Eigil. Derselbe war in frühester Kindheit zum Abt 
Sturmi im Aichloh an der Fulda gebracht worden, empfing unter 
den Augen seines Landsmannes seine Bildung und verkehrte mehr 
als 20 Jahre mit demselben. Später wurde er selbst zum Abte 
des Klosters erwählt und stand demselben vom Jahre 814 bis 
822 vor. In seine Zeit fällt die hohe Berühmtheit der Kloster- 
schule zu Fulda, welche, seit 804 Hraban Maurus, der Schüler 
Alkwins, an derselben wirkte, für die vorzüglichste im ganzen 
Frankenreiche angesehen wurde. Eigil schrieb auf die Bitten der 
Nonne Angildrud die Lebensgeschichte seines Lehrers und väter- 
lichen Freundes, des Abtes Sturmi, dieses edlen Pioniers der 
christlichen Civilisation im germanischen Urwalde der Buchonia. 
Wenn man die schlichte, einfache und fehlerfreie Behandlung 
dieser Biografie mit dem Floskelschwulste Aribo's, Willibalds und 
Anderer, mit der holperigen und ungrammatikalen Schreibweise 
Arno's und seiner Kleriker vergleicht, so muss man über die 
Fortschritte staunen, welche die Karolingische Schule unter den 
Geistlichen in wenigen Jahrzehnten zu verbreiten im Stande war 
(M. g. II. 365). 

Aber nicht nur für die literarische Bildung seiner Völker 
war Karl besorgt, auch die den Missionären so verhasste und 
verabscheute Dichtkunst nahm er in seinen Schutz, indem er die 
alten Heldenlieder der Deutschen, die durch den zelotischen Eifer 
der Bekehrer allmälig in Vergessenheit geriethen, wieder, wiewohl 
vergeblich, sammeln Hess; denn diese kaiserliche Sammlung ging 
uns leider verloren. Zwar das Volk hatte sich seine Lieder nie- 
mals ganz nehmen lassen. Man sang bei Festen, bei Hochzeiten, 
man sang bei Leichenschmäusen und in Kirchen; sogar in die 
Litaneien des christlichen Kultes wurden lockere Liedlein ein- 
geschmuggelt und mussten die Salzburger Statuten vom Jahre 
799 gebieten, ut omnis populus . . . absque illecebroso cantico et lusu 
seculari cum letaniis procedant et discant Jcyrie eleison clamare ut 
non tarn rustice ut nunc usque . . . Seitdem aber der Kaiser selber 
dem Volksgesange seine Aufmerksamkeit schenkte, fingen auch 
die Geistlichen an, die poetischen Erzeugnisse ihrer Muttersprache 
höher zu schätzen und sogar je nach ihren Bedürfnissen zu selb- 
ständigen Dichtungen zu verarbeiten. Ein unschätzbares Beispiel 
dieser Art liefert uns das Bruchstück eines Gedichtes vom jüngsten 



§. . Die Wissenschaft in Baiwarien. 335 

Gerichte, welches Schindler unter dem Namen Muspilli (Buchner, 
Beitr. 91 ff.) herausgegeben hat. Es befindet sich dasselbe in 
einem den sermo Augustini contra Judaeos enthaltenden Büchlein, 
welches Arno's Nachfolger, Erzbischof Adalram, dem Enkel Kaiser 
Karls, Ludwig dem Deutschen, mit eingeschriebener Widmung 
überreichte und in welches, wie Schmeller muthmasst, vielleicht 
der Prinz selbst mit ungeübter, orthografisch nachlässiger Hand, 
denn er war seit 826 in Regensburg, das Gedicht aus dem Ge- 
dächtniss eingeschrieben haben mag. Doch scheint es mir nicht 
unpassend, auch an den Freisinger Kleriker Egilolf zu denken, 
welcher in einer Urkunde vom Jahre 818 paedagogus Hludovici 
juvenis genannt wird (Mbk. l b 372). Da Adalrams Dedikation den 
Prinzen mit puer anredet, so konnte dies nicht erst 826, wo er 
als König, oder 828, wo er bereits mit der Gemahlin Hemma 
nach Baiwarien kam, geschehen sein (Mbk. I b 493 und 530). Da- 
gegen passt das Prädikat sehr wohl auf den etwa zehnjährigen 
Prinzen, welchem Adalram 818 jenes Büchlein zum Geschenk 
machte, in dessen leere Blätter der baierische Prinzen - Erzieher 
Egilolf das geistliche Gedicht aus der Erinnerung eingetragen 
haben kann. 

Das poetische Bruchstück besteht aus einigen über 200 
Stäben und ist in der altherkömmlichen Weise der Alliteration 
gedichtet. Mit Sorge sieht die Seele, wenn sie den Leichnam 
liegen lässt, wie sich Engel und des Satans Gesinde um ihren 
Besitz streiten ; denn wehe Dem, der in Finsterniss soll seine 
Frevel sühnen, brennen im Peche. Von dem Abscheiden des Ein- 
zelnen kommt der Dichter auf das Ende der Welt. Wenn dann 
der mächtige König zur Malstatt gebietet, wo der Erdengeschlech- 
ter erscheinen muss jedwedes, da darf kein Erdgeborner das 
Aufgebot versitzen. Auch hier beruft sich der Dichter auf die 
lebendige Ueberlieferung : 

Das hört ich reden der Welt Rechtweise: 
Es soll der Antichrist mit Elias streiten . . . 

Durchaus dramatisch ist nun der Kampf, der dem Unter- 
gange der Welt vorhergeht, geschildert: 
Elias streitet für das ewige Leben, 
will den Rechtschaffenen das Reich erstarken; 
drum soll ihm helfen, der des Himmels waltet. 
Der Antichrist steht bei dem Altfeinde, 
er steht bei dem Satan, der ihn versenken soll; 
deshalb auf der Walstatt wund soll er fallen, 
und sieglos im Streite sinken. 
Doch glauben viel Gottesmänner, dass Elias erliege. 
Sobald Eliases Blut zur Erde träufelt, 
so entbrennen die Berge, es bleibt kein Baum 
auf Erden stehn, die Ströme vertrocknen, 



336 Baiern unter den Karolingen. 

es lechzt das Meer, es loht der Himmel, 

es fallet der Mond und Mittilagart [Erdkreis] brennt, 

es bleibt auf Erden kein Stein. Da fährt der Sühnetag ins Land, 

er fährt, mit Feuer die Völker heimzusuchen: 

da mag kein Mage dem andern vor dem Muspille helfen, 

wenn der breite Wasen in Brand auflodert 

und Feuer und Luft allfressend da hinfegt . . . 

Wenn dann das himmlische Hörn laut hallet und sich Der 
auf den Weg erhebt, der da wägen soll und urtheilen über Todte 
und Lebende, da erhebt sich mit ihm der Heerschaären grösste, 
die ist allesammt so kühn, dass sie Niemand bekämpfen kann» 
dann fährt er zur Malstatt, die da gemarket ist; da ergeht das 
Gericht, von dem geredet worden von je . . . dann kann kein Mann 
eine Meinthat bemänteln ; denn die Hand soll sprechen, das Haupt 
wird sagen, jedwedes der Glieder bis zum kleinen Finger, was er 
unter den Menschen des Mordes vollbracht .... 

So schildert der Sänger den Untergang der Welt und das 
jüngste Gericht. Sein Gedicht ist voll religiöser Tiefe, voll dich- 
terischen Schwunges, voll Mitleid mit der Eitelkeit weltlichen 
Strebens und Ringens, voll heiligen Eifers für die Gerechtigkeit, 
welche er den Richtern nicht um Gabenspende zu verkehren 
empfiehlt, da der Teufel dabei getarnet (in der Tarnkappe) lauert 
und Rechnung hält über Reden und Thaten, voll germanischer 
Waffenfreudigkeit endlich über die unüberwindliche Stärke der 
Heerschaären und die Grösse des Kampfpreises. Das Interessan- 
teste aber ist, dass sich in seinem Gedichte unverkennbare Spuren 
erhalten haben, dass es nach den Strofen eines altheidnischen 
Mythus gedichtet, welcher den Untergang des nordischen Götter- 
geschlechtes in der Götterdämmerung — ragnarokr — enthält. 
Der christliche Dichter hat natürlich die Strofen nach seinem 
Bedürfnisse gemischt und umstellt und die mythischen Persön- 
lichkeiten zu seinem Zwecke durch testamentare Heilige ersetzt; 
aber man sieht überall die eigentlichen Heldengötter des altheid- 
nischen Liedes, welches uns aus nordischer Aufzeichnung in der 
VÖluspa erhalten ist, unter der Verkleidung durchblicken. Denn 
wenn das Hörn Heimdalls, des Wächters an der Regenbogen- 
brücke, erlautet, dann erhebt sich der Heervater zum letzten 
Streit, erhebt sich mit ihm die unüberwindliche Heerschaar der 
Einherier. So fährt er zur Malstatt, die da gemarket ist — Os- 
kopnir, den Äsen und Ungeheuern. Wuotan soll streiten mit dem 
(Fenris-)Wolf, drum soll ihm helfen, der des Hammers waltet 
(Donar). Surtr und Loki erscheinen unter den Bildern des Anti- 
christs und des Altfeindes (Satanas). Aber auch Elias, in welchem 
der christliche Dichter die Persönlichkeiten von Wuotan und 
Donar verbindet, sinkt todwund zur Erde und nun entbrennt 



§. 2. Die Wissenschaft in Baiwarien. 337 

Muspille, das Weltfeuer, um den Erdkreis, Mittilagart, in Brand- 
lohe zu läutern und für ein neues Götter- und Menschengeschlecht 
vorzubereiten. Dass hiebei an keine zufällige Uebereinstimmung 
zu denken ist, sondern nur an eine Verchristlichung des altheid- 
nischen Mythus, habe ich anderwärts (H. R. 202 flF.) erwiesen 
und zugleich gezeigt, dass nach den Skulpturen der mythischen 
Säule in der Domkrypta zu Freising und am Portale des Schot- 
tenklosters zu Regensburg auch die bildende Kunst noch in späten 
Jahrhunderten diese heidnischen Ueberlieferungen zur Verherr- 
lichung des Christenthumes zu benutzen verstand. 

Der Reim, welcher schon in Muspille einige Anklänge erken- 
nen lässt, kam im IX. Jahrhundert vollständig zum Durchbruche 
und so erhalten wir auch in einem Freisinger Codex das älteste 
deutsche Reimlied in drei Strofen auf S. Peter, mit dem Wieder- 
reim Kyrie eleison und darüber stehenden zum Singen dienenden 
Neumen oder Noten (Holland, Gesch. der altd. Dichtkunst 406). 
Wegen Uebereinstimmung zweier Verse mit Otfried I. 7. 28, hat 
man diesen für den Verfasser des Leichs gehalten — gewiss etwas 
voreilig; denn Massmann (Abschwörungsf. z. 64) bemerkt ganz 
richtig, dass Otfried auch aus Muspilli wörtliche Stellen entlehnt 
habe, ohne deshalb für dessen Verfasser gelten zu können. 

Aber auch die Bekanntschaft mit Virgil und den lateinischen 
Dichtern blieb nicht ohne Einwirkung auf die abschreibenden 
Mönche, die sich alsbald veranlasst fühlten, auch ihrerseits, wenn 
auch noch so holperige Hexameter und Pentameter zu schmieden. 
Aus dem IX. Jahrhunderte besitzen wir ein solches Gedicht über 
die Landbischöfe der baierischen Provinz. Es ist in einem Re- 
gensburger Codex von S. Emmeran enthalten und stammt gewiss 
von einem baierischen Kleriker; denn ein Ausländer hätte sich 
wohl nicht zu diesem Gegenstande erhoben. Der Dichter nennt 
der Reihe nach im lateinischen Sechsfuss die Bischöfe von Salz- 
burg, Regensburg, Freising, Passau und Seben. Zur Verherrlichung 
der Salzburger Erzbischöle aber schwingt er sich auf den Kothurn, 
im Distichon auch die Päbste besingend, welche zu ihrer Erhebung 
beigetragen, während die Bischöfe mit einer nüchternen, sich in 
den Versausgängen und Wendungen oft wiederholenden Aufzäh- 
lung begnügen müssen (Pez sc. I. 9). 

Den Schluss dieser literarhistorischen Skizze bildet die Qon- 
versio JBagoariorum et Carantanorum (M. g. Ss. XI; Juv. 7). Sie 
wurde im Jahre 871 von einem ungenannten Salzburger Kleriker 
verfasst, um die Verdienste darzulegen, welche sich das Bisthum 
Salzburg um die Christianisirung der Baiwaren, Kärntner und 
Avaren erworben hat und war ursprünglich bestimmt zu einer 
Vindikation der Metropolitauvorrechte Salzburgs auf Pannonien 

Quitzmann, Aelteste Geschichte der Baiern. 22 



338 Baiern unter den Karolingen. 

gegenüber den Ansprüchen Passaus und der durch den Slaven- 
Apostel Methodius hervorgerufenen slavischen Agitation. Der 
Verfasser erzählt schlicht, einfach und wahrheitsgetreu in ziem- 
lich fliessendem Latein die Bekehrungsgeschichte im südöstlichen 
Deutschland, indem er die einzig authentische Lebensbeschreibung 
Ruperts an die Spitze seiner Darstellung setzt. Er ist nächster 
Ohren- und Augenzeuge der Thatsachen, die er berichtet, und 
kann deshalb die Quellenmässigkeit ansprechen. Er hat sogar 
einige Kenntniss vom Griechischen , denn er schreibt item Ana- 
zefdleos de avaris, freilich statt AnaJcefälaeosis ; aber er kennt doch 
das griechische Wort für summarium. Ausserdem verdanken wir 
seiner Mittheilung wichtige Aufschlüsse über die Geschichte seiner 
Zeit, welche durch Schriftstellereitelkeit und klerikales Privat- 
interesse so heillos verwirrt worden ist, dass man, sovielmal des 
Verfassers Angaben aus- und abgeschrieben worden sind, die 
wiederholte vorurtheilsfreie Lesung seiner Schrift nicht warm 
genug empfehlen kann. Denn nicht nur liegen seiner Erzählung 
Chroniken und Urkunden zu Grunde, auf welche er sich aus- 
drücklich beruft — prout in chronicis imperatorum et regum Fran- 
corum et Bagoariorum scriptum reperimus — und die seitdem 
verloren gegangen sind, sondern es sind ihm noch viele münd- 
liche Traditionen zu Gebote gestanden, welche natürlich später 
keine weitere Aufzeichnung erlebt haben. 



§. 3. König Ludwig, 817 bis zum Vertrag von Verdun 843. 

Kaiser Ludwigs, des grossen Karls kleinlichen Sohnes erste 
That nach seiner Thronbesteigung bestand darin, dass er das 
Riesenwerk seines Vaters, die mit so viel Blut, Gewaltthat und 
Ungerechtigkeit erzwungene Vereinigung der germanischeu mit 
den romanischen Völkern, wieder untergrub. Noch im Todesjahre 
Karls übergab er auf dem Reichstage zu Aachen das Herzogthum 
Baiwarien, natürlich nebst der damit zusammenhängenden ava- 
rischen und karantanischen Mark, seinem erstgebornen Sohne 
Lothar, Aquitanien dem zweiten, Pipin. 

Ueber König Lothars Regierung in Baiern haben wir ausser 
den Angaben der Annalisten nur etliche Urkunden, in welchen 
seine Herrscherjahre neben denen seines Vaters, des Kaisers Lud- 
wig, gezählt werden (Mbk. I b 316. 318. 347. 349. 378 etc.). Seine 
Regierung dauerte aber auch nur kurze Zeit; denn schon nach 
drei Jahren schritt der Kaiser auf dem Reichstage zu Aachen zu 
einer neuen Theilung, indem er Lothar zum Theilnehmer der 
Kaiserwürde erhob und Baiwarien dagegen seinem noch unmün- 



§. 3. König Ludwig, 817 bis zum Vertrag von Verdun 843. 339 

digen dritten Sohne Ludwig ertheilte, für welchen einstweilen das 
Land durch königliche Sendboten, von denen wir Audulf und nach 
ihm Hatto irn Herzogthume kennen, verwaltet wurde. Diese Thei- 
lung geschah im Jahre 817 und wurde 821 auf dem Tage zu 
Neumagen an der Mosel bestätigt. Ob der Heerbann aus Bai- 
warien bei dem Feldzuge des Jahres 817 wider den aufrühre- 
rischen König Bernhard von Italien aufgeboten war, ist zwar 
nicht mit Bestimmtheit ausgesprochen, doch darf man dieses bei 
der geografischen Nachbarschaft und aus dem Ausdrucke ex tota 
Gallia atque Germania congregato summa celeritate magno exercitu 
schliessen. Die Verschwörer, von ihrem Anhange verlassen, mussten 
sich dem Kaiser ergeben und unterlagen im folgenden Jahre der 
öffentlichen Verurtheilung. 

Von grösserer Bedeutung für Baiwarien waren die Ereignisse, 
welche sich an der östlichen Gränze vorbereiteten. Hier hatten 
sich die Ostabodriten und Timotschaner von den Bulgaren los- 
gesagt und 818 zu Heristall die Oberherrschaft des Kaisers an- 
erkannt. Zu gleicher Zeit aber waren Gesandte des Herzogs 
Liudewit in Unterpannonien angekommen, um über die Härte des 
Markgrafen Cadolah von Friaul Klage zu führen. Es war dies 
aber nur ein Vorwand des Herzogs, welcher, auf griechische Hilfe 
zählend und zu diesem Zwecke von dem später nach Konstan- 
tinopel flüchtigen Patriarchen Fortunat von Grado aufgereizt und 
bei dem Bau seiner Festen werkthätig unterstützt, bereits auf 
Empörung sann. Der meutrische Slavenfürst hielt sich auch, 
trotzdem dass in den Jahren 820 und 821 jedesmal drei deutsche 
Armeen sein Land zwischen Drau und Sau verwüsteten, in einem 
uneinnehmbaren Bergschlosse geborgen, bis zum Jahre 822, in 
welchem er aufs neue von einem feindlichen Heere bedroht aus 
seiner Hauptstadt Sissek nach Serbien entfloh und im folgenden 
Jahre nach verschiedenen Umtrieben von dem Chrobatenhäupt- 
ling Liudemusl erschlagen wurde. Damit war also die Empörung 
gänzlich beendet und das Gebiet zwischen Drau und Sau wieder 
der fränkischen Herrschaft unterworfen (Einh. Ann. ; M. g. I. 205 ff. ; 
Dümmler, Oe. A. X. 27). 

Einh. Ann. behaupten zwar, der Kaiser habe seinen Sohn 
Ludwig bereits im Jahre 825 als König nach Baiern gesandt. 
Nach unsern einheimischen Urkunden erweist sich jedoch erst 
826 als das erste Jahr, in welchem König Ludwig nach Baiern 
kam — a. incarn. D. 826 . . . in ipso anno quo filius ejus L. in 
Bawariam evenit (Mbk. I b 493). Der noch nicht zwanzigjährige 
Ludwig erhielt nach der Reichstheilung vom Jahre 817 Baiwarien 
als selbständiges Reich, zwar mit Ausschluss des früher schon 
abgerissenen Nordgaues, dagegen in Verbindung mit der Ostmark, 

22* 



340 Baiern unter den Karolingen. 

mit Pannonien und Kärnten und dadurch mit weiten Gebieten 
nach Osten vergrössert, aber auch mit gefährlicher Nachbarschaft. 
Kein Fürst von Baiern war auch daher zu mehr Feldzügen ge- 
zwungen als Ludwig, in dessen fünfzigjähriger Herrscherperiode 
wir vierzig Heerfahrten zählen. Schon im Jahre 824 hatte Oinor- 
tag, der Chakan von Bulgaren, eine Gesandtschaft an den Kaiser 
gesendet, mit welcher dieser den Baiwaren Machelm zurückschickte, 
um sich über die Absichten des Chakans zu unterrichten. Bald 
darauf erschienen wiederholt bulgarische Gesandte und mit ihnen 
gleichzeitig Abgeordnete der Ostabodriten, welche um Hilfe baten 
wider die feindliche Behandlung, welche ihnen von Seiten der 
Bulgaren seit ihrem Uebertritt unter fränkische Oberherrlichkeit 
widerführe. Es erhellt schon hieraus, dass die Bulgaren, erbost 
über diesen Abfall, mit der angeblichen Gränzberichtigung es 
eigentlich nur auf Wiederunterwerfung der Abodriten abgesehen 
hatten. Demgemäss und obgleich die beiden Gränzmarkgrafen 
Gerold und Baldrich noch x im Jahre 826 keine feindselige Be- 
wegung unter den Bulgaren zu bemerken gemeldet hatten, setzten 
die Letztern 827 nichtsdestoweniger über die Drau, vertrieben 
die Fürsten der dort angesiedelten Slaven und bestellten dafür 
bulgarische Häuptlinge. Deshalb wurde Markgraf Baldrich, der 
Nachfolger Cadolahs von Friaul, 828 auf dem Reichstage zu 
Aachen wegen Fahrlässigkeit abgesetzt und sein Gebiet unter vier 
Grafen vertheilt (M. g. I. 217). Seit Hansitz (Ger. s. II. 128) haben 
sich die Schriftsteller Mühe gegeben, die vier Grafschaften zu 
ermitteln; aber selbst Dümmler (Oe. A. X. 31) gelangt noch zu 
keinem genügenden Resultate. Indess dürften uns Eiuhards Worte 
ziemlich auf die rechte Spur führen; denn da den Istrianern die 
Selbstwahl ihres Herzogs zustand, und ausserdem die südöstliche 
Mark des fränkischen Reiches aus Friaul, Carniola, Kärnten und 
der sogenannten karantanischen Mark, dem heutigen Steiermark, 
gebildet war, so unterliegt es nach den Worten des Annalisten 
kaum einem Zweifel, dass diese vier Gebiete auch die Grafschaften 
bezeichnen, in welche sich die vier den abgesetzten Markgrafen 
Baldrich im Kommando ersetzenden Grafen zu theilen hatten. 
Denn wenn auch die Mark Friaul in der zweiten Hälfte des IX. 
Jahrhunderts zum Königreiche Italien gehörte, so kann sie früher, 
wie auch schon unter Cadolah, zu den südöstlichen Gränzmarken 
gegen Bulgaren und Slaven gerechnet worden sein. Den Gesammt- 
befehl über die Streitkräfte wider die Bulgaren empfing noch im 
Jahre 828 der jugendliche König von Baiwarien, nachdem er vor 
wenig Monden sich mit Hemma vermählt hatte. Der Krieg wurde 
aber lau betrieben und beschränkte sich nur auf Gebietsverwü- 
stung, wie auch die Bulgaren im Jahre 829 einige Orte in Unter- 



§. 3. König Ludwig, 817 bis znm Vertrag von Verdnn 843. 341 

pannonien überfielen und verbrannten. Diese Gegend scheint vor- 
derhand wenigstens dem Feinde preisgegeben worden zu sein, da 
die ^Aufmerksamkeit König Ludwigs durch die Verwicklungen in 
der Familie des Kaisers vorwaltend in Anspruch genommen wurde. 
Dies ist auch der Grund, wesshalb Ludwig Jahre lang nicht mehr 
in die Ostmarken seines Landes kam und wesshalb hier die An- 
kunft des Slavenfürsten Priwina eingefügt werden muss. Die Conv. 
JBagoar. erzählt nämlich, dass der Marahanenhäuptling Priwina, 
von dem Herzoge Moimir vertrieben, zu dem Markgrafen Ratbod 
geflohen und von diesem dem Könige vorgestellt worden sei, 
welcher ihn im Christenthume zu unterrichten befahl und zu 
Traismauer taufen liess. Da nun König Ludwig in den folgenden 
Jahren nicht nach der Ostmark kam, so kann seine Zusammen- 
kunft mit Priwina nur in das Jahr 828 gesetzt werden. Nach 
Dümmlers (Oe. A. X. 33) Auffassung sollte man glauben, dass erst 
nach Priwina's Taufe die Einweihung einer christlichen Kirche zu 
Neitra stattgehabt hätte. Das ist aber nach der Quelle nicht der 
Fall, nach welcher vielmehr Priwina, obwohl noch Heide, als 
duldsamer Fürst erscheint, welchem Erzbischof Adalram von 
Salzburg noch vor seiner Vertreibung durch Moimir in seinem 
heimathlichen Gebiete zu Neitra die Kirche geweiht habe (Conv. 
Bag. 11); denn nach seiner Taufe hatte Priwina nichts mehr in 
Neitra zu gestatten, da er erst nach seiner Vertreibung getauft 
worden war. 

Die folgenden Jahre bis zu dem entscheidenden Vertrage 
von Verdun waren ganz mit den Familienzwisten des kaiserlichen 
Hauses und den dadurch erzeugten Bürgerkriegen der drei altern 
Söhne wider ihren Vater, theils durch blutige Erbschaftshändel 
unter sich nach seinem erfolgten Ableben ausgefüllt. Kaiser Lud- 
wig hatte nämlich dem jüngsten mit der Weifentochter Judith 
erzeugten Sohne Karl — später der Kahle genannt — im Jahre 
829 Alamannien, Rätien nebst einem Theile von Burgund vor 
seinen Söhnen Lothar und Ludwig zugesprochen, worüber diese, 
sowie Pipin, so aufgebracht waren, dass namentlich der Letztere 
auf dem Reichstage zu Compiegne den Vater von der Herrschaft 
vertreiben wollte. Doch gelang dies nicht, weil insbesondere 
König Ludwig — qui in omnibus laboribus patris adjutor ejus 
extitit — im Jahre 870 auf dem Reichstage zu Nimwegen dem 
Kaiser mit seinem Heerbanne redlich zur Seite stand. Aber 
schon nach Kurzem änderte sich die politische Lage. König 
Ludwig, der keinen Zweifel darüber hegte, dass bei seines Vaters 
Schwäche das Reich Karls des Grossen in Trümmer gehen müsse, 
war natürlich darauf bedacht, sich den deutschen Theil desselben 
zu erhalten und war deshalb nicht gewillt, Alamannien nach des 



342 Baiern unter den Karolingen. 

Vaters Absicht an seinen Stiefbruder Karl abzutreten. Statt 
also im Jahre 832 der Ladung zum Reichstage nach Orleans 
Folge zu leisten, bot er den ganzen baierischen Heerbann auf, 
Freie, Knechte und selbst die in den Gränzmarken angesiedelten 
Slaven, besetzte Alamannien und rückte bis an den Rhein in der 
Nähe von Worms vor, in der Absicht, nach dem Eintreffen der 
Ostfranken und Sachsen über den Gränzfiuss zu gehen. Da aber 
diese Vorspiegelungen des westftänkischen Grafen Mathfrid nicht 
nur nicht eintrafen, vielmehr der fränkische und sächsische Heer- 
bann sich mit der Armee des Kaisers zu Trebur jenseits des 
Rheines vereinigte, so sah sich König Ludwig gezwungen, in Eil- 
märschen wieder nach Baiwarien zurück zu gehen, wohin ihm der 
Kaiser nur langsam bis an den Lech nachrückte. Hier Hess er 
den irregeleiteten Sohn zu sich nach Augsburg entbieten, verzieh 
ihm alles Vorgefallene und begnügte sich mit dem eidlichen Ver- 
sprechen , dass er nie mehr Aehnliches beginnen , noch Andere 
darin unterstützen wolle (Ann. Bert.; M. g. I. 425 ff.). 

Noch war aber kein Jahr abgelaufen, so standen die drei 
Söhne schon wieder in Waffen gegen ihren Kaiser und Vater auf 
dem Rothfelde beiKolmar, welches das Volk wegen der gebroche- 
nen Eidschwüre mit treffendem Hohne das Lügenfeld nannte. 
Selbst Pabst Gregor war mit den Aufrührern und mit Ueberredung 
und falschen Versprechungen brachten sie es dahin, dass der 
grösste Theil der Kaiserlichen in einer Nacht das Lager verliess 
und zu ihnen überging. Geht zu meinen Söhnen! rieth der ver- 
lassene Kaiser dem Reste der Treugebliebenen; denn ich will 
nicht, dass Jemand meinethalben Leib und Leben einsetze. Die 
Kaiserin brachten die Verschworenen in die Verbannung nach 
Tortona, den Stiefbruder in das Kloster Prüm ; den Kaiser führte 
Lothar mit sich nach Compiegne und von da in das S. Medard- 
kloster zu Soissons in enge Haft. Hier waren es insbesondere 
die vom Kaiser so sehr geliebten und aus der niedersten Stellung 
erhobenen Bischöfe, welche dem Gefangenen das Leben sauer 
machten und ihn auf alle mögliche Weise zu bestimmen suchten, 
sich zum Mönche scheeren zu lassen, wozu er allerdings besser 
gepasst hätte, als für die Kaiserkrone. Jedoch widerstand er 
hartnäckig ihren Anmuthungen und unwürdigen Quälereien. Als 
König Ludwig von den Bedrängnissen seines Vaters Kunde em- 
pfing, ordnete er den Abt Gozbald von Niederaltach, seinen Erz- 
kapellan, und den Pfalzgrafen Morhard an seinen Bruder Lothar 
ab, um eine anständigere Behandlung für den Kaiser zu erwirken, 
was aber der Besendete sehr übel aufnahm. Eine zweite Gesandt- 
schaft wurde nicht vorgelassen und eine dritte konnte in Gegen- 
wart der Gefangenwärter den Kaiser nur durch Zeichen auf die 



§. 3. König Ludwig, 817 bis zum Vertrag von Verdun 843. 343 

nahende Hilfe vertrösten. Denn da Ludwig erkannte, dass seine 
Fürsprache vergeblich war, verständigte er sich mit seinem Bruder 
Pipin und rief den ganzen deutschen Heerbann zu den Waffen. 
Im Anfange des Jahres 834 rückte er von Frankfurt aus über 
den Rhein, während Pipin mit den Aquitaniern und Neustriern 
schon nahe vor Paris stand. Da entwich Lothar mit seinen Hel- 
fershelfern, den Vater in der Abtei S. Denis zurücklassend. Jetzt 
kamen die Bischöfe wieder, den Schwergekränkten zu versöhnen, 
indem sie ihn mit den Kaisergewändern und Waffen aufs Neue 
bekleideten. Der wieder auf den Thron gesetzte Kaiser that nun 
alles Mögliche, um den noch immer drohenden Lothar durch 
Botschaften zur Versöhnung zu stimmen. Er trat ihm Italien ab, 
so wie es Pipin zur Zeit Karls des Grossen besessen hatte, worauf 
Lothar einen seiner oft gebrochenen Eide schwur und die Ver- 
söhnung fertig war (M. g. I. 427; II. 598 ff.). 

Die Quellen sagen zwar nicht, dass König Ludwig bei seiner 
Unterwerfung zu Augsburg im Jahre 832 auf Alamannien ver- 
zichtet habe. Dennoch hält Dümmler (Of. R. I. 69) nicht mit 
Unrecht einen solchen Verzicht für wahrscheinlich. Sei dem 
indessen, wie immer, so unterliegt es gar keinem Zweifel, dass 
Ludwig nach dem Abfalle der Kaiserpartei auf dem Lügenfelde 
ganz Deutschland unter seiner Herrschaft vereint haben müsse, 
weil er sonst nicht alle germanischen Völker bis zum Kohlen- 
walde, der die Gränze von Auster und Neustrien von alter Zeit 
her bildete, zum jüngsten Feldzuge gegen seinen Bruder Lothar 
hätte aufbieten können. Die unzeitige Vorsorge des Kaisers für 
seinen jüngsten Sohn Karl liess ihn jedoch bald die Verdienste 
Ludwigs um seine Befreiung und Wiedereinsetzung vergessen und 
so hielt dieser im März 838 zu Trient eine Besprechung mit 
Lothar, welche so sehr des Kaisers Verdacht erregte, dass sich 
König Ludwig auf dem folgenden Tage zu Aachen durch einen 
Eid von jeder feindseligen Absicht zu reinigen gezwungen sah. 
Nichtsdestoweniger kam es auf dem Tage zu Nimwegen zu harten 
Worten zwischen Vater und Sohn und der Erstere entzog ihm 
Elsass, Auster, Sachsen, Thüringen und Alamannien. König Lud- 
wig sah sich hiedurch auf sein Baiwarien und die östlichen Vor- 
lande beschränkt, wo ihm noch überdies ein Krieg mit dem 
Slavenherzog Ratimar, höchst wahrscheinlich einem unter bulga- 
rischer Oberhoheit stehenden Nachfolger Liudewits (Dümmler, 
Oe. A. X. 29), bevorstand. Ohne sich selbst in die Ostmarken 
zu begeben, schickte er den Markgrafen Ratbod mit einem grossen 
Heere wider den drohenden Feind, welchen jener auch fast ohne 
auf Widerstand zu stossen in die Flucht trieb. Priwina, welcher 
sich früher mit Ratbod überworfen und nebst seinem Sohne Chozel 



344 Baiern unter den Karolingen. 

zu den Bulgaren und von diesen zu dem Herzoge Ratimar ge- 
gangen war, verlor durch diesen Schlag seinen Zufluchtsort. Er 
überschritt daher die Sau und wendete sich an den Grafen Sa- 
lacho, welcher also wahrscheinlich die karantanische Mark ver- 
waltete, um durch dessen Vermittlung seine Wiederaussöhnung 
mit Ratbod zu bewerkstelligen (Conv. Bag. 10). 

König Ludwig selber sammelte seine Schaaren um Frankfurt, 
um dem bei Mainz stehenden Kaiser den Rheinübergang zu 
wehren. Nachdem dieser aber zu Anfang des Januars 839 den- 
noch stattgefunden, auch der sächsische Heerbann bei dem Kaiser 
eingetroffen war und die Ostfranken, Thüringer und Alamannen, 
welche Ludwig um sich versammelt hatte, zum Kaiser übergegan- 
gen waren, blieb dem Könige nichts übrig, als sich mit dem bai- 
warischen Heerbanne schleunigst wieder in sein Land zurück zu 
ziehen, bei welchem Rückmarsche ihn das kaiserliche Heer, wel- 
ches die Verfolgung bald ganz einstellte, wenig belästigte. Diese 
wiederholte Auflehnung gab dem Kaiser Veranlassung, bei der 
nach König Pipins Tode erneuten Reichstheilung Ludwig ganz zu 
übergehen, indem Lothar die östliche Hälfte des Frankenreiches 
von der Rhone und Maas bis zur Donau, nebst Italien, Karl aber 
die westliche nebst Aquitanien zugesprochen wurde. Ludwig 
musste eidlich Ruhe geloben und zufrieden sein, dass der Kaiser 
seinen Anhängern die confiscirten Güter wieder herausgab. Aber 
schon zu Anfang des Jahres 840 wurde dem Kaiser zu Poitiers 
gemeldet, dass König Ludwig mit Hilfe der Sachsen und Ost- 
franken durch Alamannien bis Frankfurt vorgerückt sei. Er sandte 
deshalb den Erzkapellan Drogo und den Grafen Adalbert, um 
die Stromübergänge am Rhein zu decken. Ludwig aber bezweckte 
dergleichen nicht, sondern wandte sich nordwärts zu den Thürin- 
gern, um sich deren Treue zu versichern. Hier erreichte ihn der 
nachrückende Kaiser (M. g. IL 646) und zwang ihn, über die 
Reichsgränze in das Slavenland zu treten und hier mit vieler 
Mühe und grossen Geschenken sich den Durchzug in sein Land 
zu eröffnen. Der Kaiser verfolgte ihn nicht weiter, zufrieden, den 
Feind aus den Gränzen gedrängt zu haben und die umliegenden 
Völker in der Treue zu befestigen. Vom Alter gebeugt und mit 
schon wankender Gesundheit wendete er sich auf die Salzburg in 
Franken und Hess sich von dort nach Ingelheim bringen, wo er 
im 62. Lebensjahre auf der Rheininsel im Juni 840 starb. 

Nach des Kaisers Tode suchte Lothar, der Aelteste unter 
seinen Söhnen, gestützt auf die ihm schon bei Lebzeiten seines 
Vaters übertragene Kaiserwürde, die Oberherrschaft über seine 
Brüder anzusprechen, welche diese in keiner Weise anzuerkennen 
gewillt waren. König Ludwig rückte zum dritten Male bis an den 



§. 3. König Ludwig, 817 bis zum Vertrag von Verdun 843. 345 

Rhein, um sich die oberdeutschen Lande zu sichern , und ging von 
da nach Sachsenland, um seine Partei zu stärken. Zurückkehrend 
traf er im Oktober vor Frankfurt mit dem Heere Lothars zu- 
sammen, der ihm aber auswich, um vor Allem den kahlen Karl 
durch einen trügerischen Vertrag unschädlich zu machen, während 
sich König Ludwig wiederholt von den Ostfranken, Alamannen, 
Thüringern und Sachsen huldigen Hess. Dann plötzlich im März 
841 brach Lothar bei Worms über den Rhein, indem er etliche 
Anhänger seines Bruders zum Verrath verleitet hatte, umging 
dessen Stellung und nöthigte ihn zum Rückzuge. Da aber Karl 
sich mit seinem Heere bereits der Maas näherte, so ging der 
Kaiser wieder über den Rhein, versäumte aber die günstige Zeit 
zu Aachen mit Osterfeierlichkeiten ; denn kaum hatte König Lud- 
wig Nachricht von der bedrohten Stellung seines Bruders Karl, 
so warf er sich auf den ihm entgegenstehenden fränkischen Grafen 
Adalbert, erschlug ihn und zerstreute in blutiger Schlacht im 
Ries an derWörnitz seine Schaaren. Dann auf freier Bahn über- 
schritt er den Rheinstrom und vollzog vor Chalons seine Ver- 
einigung mit dem Heere seines Halbbruders Karl. Beide nun fest 
durch ihre gleichen Interessen verbunden, machten Lothar Vor- 
schläge zu friedlicher Theilung des väterlichen Erbreiches. Lothar 
verwarf aber alle Unterhandlungen und marschirte gegen Aqui- 
tanien ab, um sich den Hilfstruppen zu nähern, welche ihm sein 
Neffe Pipin, König Pipins Sohn, von daher zuführen sollte. Die 
Verbündeten folgten ihm unmittelbar und stiessen bei Fontanetum 
oberhalb Auxerre auf seine Armee, nachdem er eben seine Ver- 
einigung mit Pipin vollzogen hatte. Lothar, der seinen Gegnern 
bisher immer aalgleich zu entschlüpfen gewusst hatte, musste 
sich nun stark genug zum Entscheidungskampfe halten, der denn 
auch am 25. Juni 841 statthatte und. die Blüthe des fränkischen 
Adels auf beiden Seiten frass. 40,000 Kämpfer, zumeist von ro- 
manischer Rasse, sollen das Schlachtfeld bedeckt haben; aber 
der Sieg blieb den königlichen Brüdern, der Kaiser war zur Flucht 
gezwungen und der Gottesgerichtskampf von Fontenoy hatte 
gegen das Reich Karls des Grossen und für die Selbständigkeit 
der Nationen entschieden. 

Die unheilbare Wunde, welche das Frankenreich durch diesen 
Bürgerkrieg empfangen hatte, wurde von allen Zeitgenossen an- 
erkannt (M. g. 1.568; 11.301.322). Eine kampffähige Kaiserpartei 
auf die Beine zu bringen, war nach der blutigen Niederlage schier 
eine Unmöglichkeit, obwohl Lothar seine Sache noch nicht ver- 
loren gab und ihr durch allerdings sehr gewagte Mittel, wie den 
sächsischen Bauernaufstand der Stellinga, Vertheidiger zu schaffen 
suchte. Aber wie an Macht, so fehlte es ihm an Ausdauer und 



346 Baiern unter den Karolingen. 

Beharrlichkeit, einen entworfenen Plan unbeirrt und siegreich 
durchzuführen. So warf er sich zuerst auf seinen Bruder Ludwig, 
welcher nach dem Siege von Fontenoy auf der Burg zu Salz seine 
Oberherrlichkeit über die Oberdeutschen befestigte, kehrte aber 
ohne seinen Plan zu verfolgen nach Worms zurück, um sich gegen 
Karl zu wenden, welcher die Maas bedrohte, und da sich dieser 
auf Paris zurückzog, so wendete er sich ebenso plötzlich wider 
König Ludwig, der mit einem starken Heere zu Anfang des Jahres 
842 über den Rhein gegangen war, und stromaufwärts von Mainz 
an die Rheinstädte unterwarf, welche ihm bisher widerstanden 
hatten. König Karl folgte dem abgehetzten Heere Lothars auf 
dem Fusse, näherte sich dann plötzlich durch eine Linksschwen- 
kung seiner Marschkolonnen den Bergen des Wasgaues und ver- 
einigte sich am 14. Februar 842 in der Rheinebene vor Strass- 
burg mit dem Heere des Königs Ludwig. 

Hier nun in offener Heerversammlung vor ihren bewaffneten 
Völkern schwuren sich die Könige gegenseitig den Eid der Treue, 
schwuren die Völker nur demjenigen der Fürsten zu Treue und 
Hilfe gewärtig sein zu wollen , welcher seinen Eidschwur halte. 
König Ludwig schwur seinen Eid in der romanischen Sprache 
der Neustrasier, König Karl dagegen legte seinen Schwur in 
deutscher Sprache ab, damit jedes Volk, dem der Eid galt, den- 
selben vollkommen verstünde. Die Völker aber schwuren in der 
Sprache ihres Landes, dass sie denjenigen der Brüder, welcher 
gegen den Andern Schlimmes anzettle, verlassen und alle Dem 
helfen wollten, der in Freundschaft und Brüderlichkeit beharre. 
Dieser dreifache Wechseleid liefert den Beweis von dem fort- 
geschrittenen Selbstgefühle der Völker, welche neben den An- 
sprüchen der Herrscher sich bereits geltend zu machen anfingen 
in nationaler Sonderung, so dass jene nur mit dem Willen und 
der Zustimmung ihrer Völker auf die Durchführung ihrer Absich- 
ten hoffen durften (M. g. I. 438; Waitz III. 584). 

Hierauf sandten die königlichen Brüder nochmals Boten an 
Kaiser Lothar, welcher sich in der Pfalz zu Sinzig an dem Ahr- 
fluss aufhielt, um ihn zu Friede und Freundschaft zu bewegen; 
aber der Kaiser verweigerte jede Unterhandlung, und indem er 
die Abgesandten gar nicht vor sich kommen Hess, rüstete er sich 
aufs Aeusserste. Nun zogen die Heere unverweilt die Rheinebene 
hinab, Karl längs des Gebirges über Weissenburg, Ludwig den 
Strom entlang über Speier nach Worms. Hier und in Mainz, wo 
ihnen Karlmann, der vierzehnjährige Sohn Ludwigs, ein zahlreiches 
Hilfsheer aus Baiwarien und Alamannien zuführte, gaben sie mit 
den Tapfersten ihrer Truppen glänzende Waffenspiele. Dann, 
nachdem sie sich von der Fruchtlosigkeit ihrer Botschaft überzeugt 



§. 3. König Ludwig, 817 bis zum Vertrag von Verdun 843. 347 

hatten, setzten die Verbündeten bei Koblenz über die Mosel und 
vertrieben Lothars Vorhut unter dem Erzbischof Otgar von Mainz, 
dem fränkischen Grafen Hatto und dem Dänenkönige Heriold. 
Der Kaiser zog sich nach Aachen zurück und vertheilte die von 
seinem Grossvater aufgehäuften Schatze mit vollen Händen, um 
sich Anhänger zu erkaufen — vergebliches Bemühen ; denn die 
Rheinlande, Austrasien waren unwiederbringlich verloren. Unauf- 
haltsam gedrängt und von den Seinigen haufenweise verlassen, 
eilte er in wenig kaiserlichem Aufzuge mit Weib und Kindern 
über Chalons und Troyes nach Lyon. 

Die königlichen Brüder, nachdem sie Aachen, die Hauptstadt 
des Reiches, eingenommen hatten, Hessen vor Allem in einer Ver- 
sammlung von Bischöfen und Priestern, quorum aderat pars maxima, 
ihrem Bruder Lothar das Reich absprechen, das er durch Gottes- 
urtheil in der Schlacht verloren und später durch seine Flucht 
selbst aufgegeben habe. Wiederholt sah sich die Geistlichkeit in 
die Entscheidung politischer Angelegenheiten hineingezogen und 
nützte diese Gelegenheit, indem sie sich wie immer auf Seite des 
Siegers stellte, zur Mehrung ihres Einflusses. So hatte schon 
Pabst Stefan, als Pipin die Merowinger vom Throne stiess, die 
vollendete Thatsache durch den geistlichen Segen der Kirche 
bestätigt und die Gewissensbisse des Thronräubers durch nach- 
trägliche Entbinduug von seinem bereits gebrochenen Treueide 
beschwichtigt. So schleuderte Pabst Hadrian den Bannfluch auf 
Tassilo und Desiderius, als sie ihre Selbständigkeit wider Karls 
Eroberungspolitik vertheidigten. Seinen Sohn, den bis zur Ver- 
schwendung kirchenfreundlichen Ludwig, hatte die Geistlichkeit 
schmählich im Stiche gelassen, als die meuterischen Söhne durch 
eidbrüchigen Verrath sich den Sieg über ihren verlassenen Vater 
verschafften, und die ersten Erzbischöfe der christlichen Kirche 
hielten es nicht für schimpflich, sich zu geschäftigen Handlangern 
des unnatürlichen Kerkermeisters Lothar herabzuwürdigen. Jetzt 
kam die rächende Norne auch über diesen und dieselben Helfers- 
helfer seiner frühern Schandthat sprachen bereitwillig nach den 
Wünschen der Sieger das Urtheil über ihn und verdammten den 
flüchtigen Kaiser wegen der Missethat an seinem Vater, wegen 
der Eidesbrüche gegen seine Brüder und der dadurch veranlassten 
Gräuel und Todtschläge zum Verluste des angemassten Reiches 
im Namen des Gottes der Gerechtigkeit (Nidhart Hist. ; M. g. II. 
668). Dass durch solche von den Gewalthabern begünstigte Ein- 
mischung der Priesterschaft in politische Händel die klerikale 
Herrschaft Schritt für Schritt gefördert wurde, bis sie ihren Nach- 
folgern über den Kopf wuchs, beachteten die Herrscher nicht in 
der Befriedigung des augenblicklichen Gewinnes. 



348 Baiern unter den Karolingen. 

Nach dieser Staatsaktion theilten die Brüder das ihnen nach 
Kriegsrecht zugefallene Land , und während sich Karl nach der 
Pfalz von Heristall begab, verfügte sich Ludwig nach dem ihm 
zugefallenen Köln und von dort nach Sachsen, um den Aufstand 
der Stellinga zu unterdrücken. Die durch Lothars trügerische 
Versprechungen gegen ihre Herren aufrührerischen Lassen und 
Leibeigenen, selbst noch in dem Wahn, den altheidnischen Glau- 
ben ihrer Väter wiederherzustellen — qui et christianam fidem 
pene reliquerant — wurden erbarmungslos niedergemetzelt. Von 
den Anführern büssten 140 mit dem Kopfe, 14 wurden an Galgen 
gehenkt und eine zahllose Menge wurde verstümmelt, zum Lohne, 
dass sie dem Rufe ihres Kaisers unvorsichtig Folge geleistet 
hatten (Prud. Ann.; M. g. I. 439). Inzwischen hatte Kaiser Lo- 
thar bei der gänzlichen Erschöpfung seiner Hilfsmittel und der 
tödtlichen Ermattung der ihm noch treu gebliebenen Truppen 
sich von der Unmöglichkeit eines fortgesetzten Widerstandes 
überzeugt und war nun seinerseits seinen Brüdern durch Send- 
boten entgegengekommen, um den Allen erwünschten Frieden 
herbeizuführen. Die Grundlage des Friedensvertrages sollte sein, 
dass ausser Lombardien, Baiwarien und Aquitanien jeder der 
drei Brüder den dritten Theil des übrigen Reiches empfinge. 
Das hatten aber Ludwig und Karl bereits vor der Schlacht von 
Fontenoy vorgeschlagen. Also setzten sie jeder von ihnen vierzig 
Schiedsmänner nieder, welche im Oktober 842 zu Koblenz zu- 
sammentraten, um auf der gegebenen Grundlage die Theilung zu 
vollziehen. So erhielt Lothar ausser dem Kaisertitel und Italien 
alles Land zwischen der Rhone, Saone, der Scheide und dem 
Rhein und dazu Friesenland; Karl verblieb der westliche Theil 
des Frankenreiches von Aquitanien bis an den Kohlenwald im 
Norden, die Maas, Saone und Rhone im Osten. Luodewig endlich 
empfing ausser den Bezirken von Mainz, Worms und Speier am 
linken Rheinufer, alles Land im Osten des Rheinstromes bis an 
das nördliche Meer und die ostwärts gelegenen Gebiete der 
Slavenvölker. Und dies ist der Vertrag von Verdun, welcher im 
August des Jahres 843 besiegelt und beschworen wurde und mit 
welchem eigentlich das deutsche Reich seinen Anfang nahm. 



§. 4. König Ludwig der Deutsehe, 843—876. 

Als dem Könige Ludwig durch den Theikmgs vertrag von 
Verdun zu seinen Baiwaren die Alamannen, Ostfranken, Thüringer 
und Sachsen zugesprochen worden , mochte er sich rühmen , das 
Ziel eines dreizehnjährigen Strebens und Kämpfens errungen zu 



§. 4. König Ludwig der Deutsche, 843-876. 349 

haben. Das neue Reich umfasste die muthigsten und tapfersten 
Völker der Deutschen, durch Abstammung, Sitte und Sprache 
mit einander verbunden, und erwarb daher mit Recht seinem 
Herrscher den Zunamen des Deutschen, obschon er sich vorzugs- 
weise rex Baioariorum nannte. 

Obwohl aber im Süden und Westen durch die Eidschwüre 
der verwandten Völkerfürsten gesichert, war das Reich an den 
andern Gränzen von mächtigen und gefährlichen Nachbarn um- 
lagert. Da drohten im Norden die unbezähmbaren Normannen 
mit ihren räuberischen Seezügen und Wikingsfahrten und hinter 
der Eider die trotzigen Dänen. Im Osten aber umspannte das 
vielstämmige Volk der Slaven die Gränze in hundert Meilen wei- 
tem Bogen und drang mit seinen vorgeschobenen Spitzen tief in 
die deutschen Marken. Da sassen im Norden hinter der untern 
Elbe die Abodriten längs der Ostsee, welche Karl der Grosse 
den Dänen abgerungen. Hinter der Mittelelbe, wo einst die sue- 
vischen Semnonen gesiedelt, wohnten jetzt die unzuverlässigen 
Sorben und hatten die Susler und Daleminzier zwischen Saale 
und Elbe in die thüringische Mark vorgeschoben. In der boiohe- 
mischen Bergfeste hatten sich die Tschechen, noch unter vielen 
Häuptlingen gespalten, niedergesetzt und hinter denselben im 
alten Quadenlande begannen die Marahanen bereits ihre Herr- 
schaft bis an die Karpaten und den alten Siedelort der Baiwaren 
auszubreiten. Jenseits der Donau herab streckte sich das Reich 
der Bulgaren, die Erbschaft der Avaren, von denen nur wenige 
Ueberreste in Oberpannonien unter der dort angesiedelten Slo- 
wakenbevölkerung in baiwarischer Dienstbarkeit verkamen. Zwi- 
schen Drau und Sau behaupteten die baiwarischen Gränzgrafen 
eine zweifelhafte Herrschaft über die pannonischen Slaven und 
gegen die Adria hin zogen sich die Chrobaten, zwischen Anerken- 
nung fränkischer und griechischer Oberherrschaft, je nach dem 
augenblicklichen Bedürfnisse hin und her schwankend. 

So war denn auch der erste Feldzug König Ludwigs im Jahre 
844 wider die Abodriten gerichtet, welche auf Abfall von ihrer 
bisherigen Abhängigkeit vom Reiche sannen. Nachdem aber einer 
ihrer Fürsten, Gostimysl, in der Schlacht gefallen war, unter- 
warfen sich die übrigen Häuptlinge wieder, um der weitern Ver- 
heerung des Landes vorzubeugen. König Ludwig aber ging nach 
Diedeuhofen zu einer Zusammenkunft mit seinen Brüdern, um die 
neue Freundschaft zu stärken. 

Viel ernster und anhaltender war der Kampf mit den Slaven 
in Böhmen und Mährenland. Hier hatte Moimir sich zum Allein- 
herrscher aufgeworfen, andere Fürsten, wie den obengenannten 
Priwina, vertrieben und trug sich mit dem Plane, ein grosses 



350 Baiern unter den Karolingen. 

Slavenreich zwischen der Donau und den Karpaten zu gründen, 
sowie sich der fränkischen Oberherrlichkeit zu entledigen. König 
Ludwig rückte daher in der Mitte August des Jahres 846 wider 
die Marahanen, setzte den Herzog Moimir ab und erhob an dessen 
Stelle seinen Neffen Rastislav zur Herzogswürde. Als er aber 
darauf im Vertrauen auf die christliche Gesinnung von vierzehn 
Tschechenhäuptlingen, welche das Jahr zuvor mit ihrem Gefolge 
zu Regensburg die Taufe empfangen hatten, mit seinem Heere 
durch Böhmen zurückkehrte, sollte er sich in der Wirkung dieser 
heiligen Ceremonie auf die vorzugsweise nach den Pathengeschen- 
ken lüsternen Täuflinge schmählich getäuscht sehen. Denn die 
Böhmaken fielen das durch die Waldgebirge zurückziehende Heer 
der Deutschen im Hinterhalte von allen Seiten an und es be- 
durfte grosser Anstrengungen, um die Armee, wenn auch mit 
bedeutendem Verluste, aus dieser gefährlichen Lage zu befreien. 
Es scheint, dass die Böhmen, den Rückzug der Armee verfolgend, 
in den Nordgau oder die böhmische Mark eingefallen und davon 
theilweise Besitz ergriffen haben ; denn Prud. Ann. sagen zum 
Jahre 847, dass Ludwigs Heer die Slaven zurückgeschlagen habe, 
ita ut, quod ante annum amiserat, reciperet (M. g. I. 443). Es 
musste also im Jahre 846 Land verloren gegangen sein. Nichts- 
destoweniger wiederholten die Böhmen im Jahre 848 ihren Ein- 
fall — Slavi in regnum Hl. hostiliter irruentes . . . Aber König 
Ludwig schickte ihnen Mitte August seinen zweiten Sohn Lud- 
wig III. mit einem Heere entgegen, der sie so in die Enge trieb, 
dass sie durch Gesandte um Frieden baten und Geiseln ihrer 
Treue zu stellen gezwungen wurden (M. g. I. 365). Im darauf 
folgenden Jahre erlitt dagegen das Heer der Deutschen eine em- 
pfindliche Niederlage in Böhmen. Es war Botschaft eingelaufen, 
dass die Böhmaken in gewohnter Weise aut Empörung sännen. 
Da aber König Ludwig erkrankt war, so übergab er den Heer- 
befehl an Thakolf und Ernst, die beiden Grafen der sorabischen 
und böhmischen Mark auf dem Nordgau. Beide waren erprobte 
Heerführer, beide standen hoch im Vertrauen des Königs, beson- 
ders der Letztere — inter amicos regis primus, der noch überdies 
durch die Verheirathung seiner Tochter mit dem Kronprinzen 
Karlmann mit dem königlichen Hause verschwägert war. Die 
Theilung im Heerbefehl wurde aber den Deutschen verderblich; 
denn während Graf Thakolf im ersten Angriff selbst verwundet 
mit den Gesandten der Böhmen verhandelte und das Resultat 
dieser Unterhandlung den übrigen Führern durch Boten zu wissen 
that, griffen einige der Letztern, ohne die Ansicht der Andern 
zu beachten, die Böhmen in plötzlichem Uebei falle an, wurden 
aber vom Feinde mit überlegener Heeresmacht bis in ihr Lager 



§. 4. König Ludwig der Deutsche, 843-876. 351 

zurückgeschlagen , wobei das allmälig in den Kampf verwickelte 
Heer der Deutschen solche Verluste erlitt und so in die Enge 
getrieben wurde, dass sie ihrerseits Geiseln geben mussten, um 
auf dem grossen Heerwege unbelästigt einen schmählichen Rück- 
zug ausführen zu können. Nun meint Huschberg (Scheiern-Wit- 
telsb. 75) , dass die Schuld der Niederlage den Heerbann der 
sorabischen Mark träfe; aber ich denke ganz mit Unrecht. Denn 
da Graf Thakolf den ersten Angriff auf die Böhmen machte, so 
geschah dieser wahrscheinlich von der nördlichen Gränze aus 
gegen das Egerthal, während die Baiern von Südwesten anrückten. 
Da ferner Thakolf die Heerführer durch Boten von seinen Frie- 
densverhandlungen mit den Böhmen in Kenntniss setzte, so können 
darunter um so weniger seine Unterbefehlshaber verstanden wer- 
den, weil er dieselben um sich versammelt hatte. Es können also 
nur jene Heerführer gemeint sein, welche den anrückenden baie- 
rischen Heerbann koinmandirten und deren Anmarsch die über- 
raschten Böhmen zu Friedens- und Geiselanerbietungen geneigt 
machte. Ebenso erklärt sich das Misslingen der ganzen Expedition 
daraus, dass sich die Böhmen mit gesammter Macht auf die ein- 
zelnen, ohne Zusammenhang und gemeinsamen Befehl vorbrechen- 
den Schaaren warfen, eine nach der andern schlugen und so den 
ganzen Heerbann der Baiwaren in die Niederlage der unbeson- 
nenen Angreifer hineinzogen, während Thakolf nach dieser Nie- 
derlage der Baiwaren nichts Anderes zu thun übrig blieb, als 
mit seinen Truppen gleichfalls den Rückmarsch anzutreten (M. g. 
I. 366). Dieses Missgeschick der deutschen Waffen machte die 
Slaven so übermüthig, dass die Sorben an der Elbe in wieder- 
holten Raubzügen bis nach Franken vordrangen, vielleicht auch 
weil das Jahr 850 ein Missjahr war und in ganz Deutschland 
eine solche Hungersnoth herrschte, dass die Menschen auf der 
Strasse todt zur Erde fielen. König Ludwig rückte daher durch 
Thüringen im Jahre 851 in Sorbenland und verheerte dasselbe 
mit Feuer und Schwert, bis sich die Einwohner, vom Hunger ge- 
zwungen, unterwarfen. 

In Pannonien war inzwischen ein slavisches Fürstenthum, 
entstanden. Nachdem nämlich im Jahre 838 der oben genannte 
Priwina durch den Grafen Salaho wieder mit dem Markgrafen 
Ratbod ausgesöhnt worden war, verlieh ihm König Ludwig auf 
die Fürbitte seiner Vasallen einen Strich Landes am Plattensee, 
wo er mit Hilfe und Unterstützung des Salzburger Erzbischofs 
Liutpram eine Stadt, die Mosaburg, anlegte und Kirchen erbaute. 
Sein Eifer im Dienste des Königs und der Kirche, welcher die 
Ansiedelung vieler Slovenen bewirkte, veranlasste auch Ludwig, 
ihm dieses Lehen, das sich in Unterpannonien sehr erweitert 



352 Baiern unter den Karolingen. 

hatte, als eigenes Fürstenthum zu übergeben und ihn im Jahre 
848 auf dem Tage zu Regensburg vor Fürsten und Herren als 
Herzog desselben einzusetzen. Sonst herrschte Frieden auf dieser 
Seite der Gränzmarken, seit Ratimar, der Slowakenherzog, ver- 
trieben worden war und selbst die Bulgaren im Verein mit den 
ihnen unterworfenen Slaven zwischen Drau und Sau schickten 
friedliche Gesandtschaften an den König in den Jahren 845 und 
852. Plötzlich im Jahre 853 brachen sie wieder verheerend über 
die Gränze, man muthmasst, von Karl dem Kahlen durch Sub- 
sidiengelder aufgestachelt — ut fertur, a nostris muneribus invitati, 
sagt der Annalist Prudentius. König Ludwig warf sie zwar sieg- 
reich über die Gränzflüsse; aber er hatte doch den Einfall selbst 
herbeigeführt, da er den Gesandtschaften der unzuverlässigen 
Aquitanier, welche mit den bittersten Beschwerden wider ihren 
König Karl sich an ihn um Abhilfe wendeten, Gehör schenkte. 
Obwohl er nun nicht selber die Hand im Spiele haben wollte, so 
gestattete er dennoch auf Bitten der Unzufriedenen, dass sein 
Sohn Ludwig III. zu Anfang des Jahres 854 mit einem Heere 
von Baiwaren, Alamannen, Franken und Thüringern in Frankreich 
einfiel. Derselbe drang auch unter Landverwüstung über die Loire 
bis nach Aquitanien, fand aber von Seiten der Aufständischen 
so wenig von der versprochenen Unterstützung, dass er seine 
Unternehmung als vollständig missglückt — adventum suum super- 
vacuum — betrachtete und im Herbste desselben Jahres, von 
Karls zügellosen Schaaren lebhaft verfolgt, sich schleunigst nach 
Deutschland zurückzog (Ann. Fuld. und Prud. ; M. g. 1. 368 u. 448). 
Die vier folgenden Jahre waren mit Feldzügen ausgefüllt 
wider die Slaveu, insbesondere in Böhmen und Mähren. Im Früh- 
jahr 855 sandte König Ludwig den Markgrafen Ernst mit einem 
stattlichen Heere unter dem Kommando von mehreren Bischöfen 
wider die Böhmaken, um die Scharte vom Jahre 849 auszuwetzen, 
was wohl nur durch Verheerung des Landes ausgeführt wurde; 
denn Mitte März war der Kriegszug schon zu Ende (Mbk. I b 702). 
Im darauf folgenden Sommer führte der König in Person eine 
Armee wider den Marahanenherzog Rastislav, der sich aber in 
seine Burgen zurückzog, von deren Erstürmung der König aus 
Schonung für seine Truppen Abstand nahm. Als er hierauf nach 
üblicher Landverwüstung mit Feuer und Schwert zurückmarschirte, 
waren die Feinde so keck, das königliche Lager anzugreifen, 
wurden aber für diesen Uebermuth gänzlich geschlagen. Dennoch 
fiel Rastislav nach dem Abzüge der Baiern über die Donau und 
plünderte die im Uferlandstrich gelegenen Orte. Es kann dieses 
nur durch ein heimliches Einverständniss mit dem Markgrafen 
Ratbod geschehen sein, welchen der König kurz darauf seiner 



§. 4. König Ludwig der Deutsche, 843—876. 353 

Würden entsetzte, weil er überwiesen fidem atque jusjurandum 
omni infidelitate fraudavit (M. b. XXVIII a . n. 36). Dagegen hob 
der König die bisher bestandene Theilung der pannonischen oder 
avarischen Mark wieder auf und stellte die gesammte östliche 
Gränzmark, zu welcher freilich Friaul und Dalmatien nicht mehr 
gehörten, unter den Befehl seines Sohnes Karlmann (Dümmler, 
Oe. A. X. 33). Im Sommer des Jahres 856 rückte König Ludwig 
mit gesammter Heeresmacht durch Sorbenland, dessen Häupt- 
linge sich mit ihm vereinten gegen die Daleminzier an der Elbe, 
schlug ihre Truppen aus dem Felde und zwang sie unter Geisel- 
stellung zur Tributleistung. Als er dann durch das westliche 
Böhmen nach Baiern zurückkehrte, unterwarfen sich zwar einige 
Häuptlinge, wohl aber erst nach einem Kampfe, welcher dem 
kaiserlichen Heere nicht unbedeutende Opfer, darunter die 
Grafen Bardo und Erf, kostete. In dem folgenden Jahre 857 
wurde eine neue Expedition gegen Böhmen ausgeführt. Der 
Bischof Otgar von Eichstätt, Pfalzgraf Hruodolt und des Mark- 
grafen Ernst gleichnamiger Sohn führten ihre Mannschaften vor 
die feste Burg des Herzogs Wiztrach, der seit vielen Jahren der 
Macht des Königs getrotzt hatte. Jetzt wurde sein Sohn Slavitah 
daraus vertrieben, welcher sofort zu dem Marahanen Hastislav 
entfloh, während sein Bruder, der bisher als Flüchtling bei dem 
Sorabenfürsten Zistibor gelebt hatte, an seiner Statt eingesetzt 
wurde. Noch im selben Jahre hatte König Ludwig in Trient eine 
Zusammenkunft mit seinem Neffen, Kaiser Ludwig, dem Sohne 
Lothars, welcher zu Prüm Mönch geworden und nach Kurzem 
gestorben war, zur Befestigung des friedlichen Einvernehmens. 
Im Jahre 858 beschloss der König auf dem Tage zu Frankfurt 
einen dreifachen Feldzug wider die östlichen Slaven. Karlmann 
sollte von der Ostmark aus in Marahanien eindringen und Rastislav 
zu Paren treiben, Thakolf wider die Soraben marschiren, welche 
sich wieder stützig zeigten und Prinz Ludwig endlich die Abodri- 
ten und Linonen heimsuchen. Es scheint aber nur die letztere 
Expedition zur Ausführung gekommen zu sein, obwohl auch über 
ihren Erfolg nichts weiter bekannt ist (Dümmler, Ol. R. I. 406). 
Denn König Ludwig Hess sich noch im selben Jahre in ein sehr 
weitaussehendes Unternehmen ein, welches all seine Kräfte und 
militärischen Hilfsmittel in Anspruch nahm. 

Es war nämlich eine Gesandtschaft der angesehensten Pri- 
maten aus Frankreich zu ihm gekommen, um über die traurige 
Lage des Landes, welches von aussen durch die ßaubverwüstungen 
der heidnischen Normannen, von innen durch Tyrannei und Ge- 
waltthat König Karls in gleicher Weise zu Grunde gerichtet 
wurde, bittere Klage zu führen und um abhelfenden Eingriff zu 

Quitzmann, Aelteste Geschichte der Baiern. 23 



354 Baiern unter den Karolingen. 

bitten. König Ludwig überlegte sich wohl, dass man ein solches 
Einschreiten wider seinen Halbbruder weniger aus einer Vorsorge 
für das Volk, als vielmehr aus Annexionslust entsprungen bemän- 
geln dürfte; dennoch entschloss er sich nach der zustimmenden 
Meinung seiner Räthe und seiner redlichen Absicht bewusst, den 
Bitten der Gesandten zu willfahren. In der Mitte August 858 
überschritt er mit seinem Heere bei Worms den Rhein und rückte 
über Chalons bis in die Nähe der aquitanischen Gränze, überall 
die Huldigung der Grossen empfangend. Von da ging er zurück 
bis Brienne an der Aube, wo ihm König Karl gegenübertrat. Da 
aber dessen Heer grösstentheils zu König Ludwig überging, so 
verfolgte dieser den nach Burgund flüchtigen Karl nicht weiter, 
entliess sogar unbesonnener Weise seinen deutschen Heerbann 
in die Heimath, indem er sich ganz den Franzosen anvertraute — 
zum ungünstigen Ausgang des ganzen Unternehmens. Denn da 
sich König Karls Partei wieder stärkte, fielen auch Ludwigs fran- 
zösische Parteigänger ebenso rasch von ihm ab , als sie sich für 
ihn erklärt hatten, und als endlich gemeldet wurde, dass die 
aufständischen Soraben den getreuen Herzog Zistibor erschlagen 
hätten, gab diese Nachricht dem Könige Ludwig die erwünschte 
Veranlassung, sich mit leidlicher Ehre zurückzuziehen — depravato 
omni regno et in nihilo emendato (M. g. II. 230). Nun gingen Boten 
zwischen den beiden Brüdern und ihren Neffen zur Versöhnung, 
von König Ludwigs Seite besonders um den von Karl Abgefalle- 
nen Straflosigkeit zu erwirken , während des Jahres 859 ; aber 
selbst zwei persönliche Zusammenkünfte zu Andernach und Basel 
blieben erfolglos, bis endlich im Jahre 860 der allgemeine Wunsch 
und die Vermittlung der hervorragendsten weltlichen und geist- 
lichen Grossen beider Länder zu Koblenz den Frieden zu Stande 
brachte (M. g. I. 371). 

Der frühreife Drang nach Selbstherrschaft, der schon des 
frommen Ludwigs Söhne zur Empörung gegen ihren Vater hin- 
gerissen hatte, trieb auch den Prinzen Karlmann zu eigenmäch- 
tigen Eingriffen in die Verwaltung der ihm seit sechs Jahren zur 
Oberaufsicht überantworteten Ostmark. Er vertrieb plötzlich alle 
Gränzgrafen, um sie durch andere, ihm ganz ergebene zu ersetzen, 
und soll sogar mit dem mehr als zweideutigen Marahanenfürsten 
Rastislav geheime Verbindungen angeknüpft haben, wodurch der 
dem Könige getreue Slovenenherzog Priwina aufgeopfert und in 
einem Ueberfalle von den Marahanen erschlagen wurde (Dümmler, 
Oe. A. X. 35). In Folge dieser Ereignisse sah sich König Ludwig 
veranlasst, im Jahre 861 auf dem Reichstage zu Regensburg den 
Schwiegervater des Prinzen, den ersten seiner fürstlichen Räthe 
und Heerführer, den Markgrafen Ernst, unter dem Verdachte des 



§. 4. König Ludwig der Deutsche, 843—876. 355 

Hochverrathes — quasi infidelitatis reum — seiner öffentlichen 
Ehren zu entsetzen. Die Grafen Otto, Berengar und Abt Waldo, 
angeblich seine Neffen, wurden aus dem Lande verbannt und 
fanden bei König Karl ehrenvolle Aufnahme; die Grafen Sigihard 
und Gerolt traf die Verweisung vom Hofe auf ihre Güter. Ob- 
wohl nun der König auch seinen Sohn Karlmann im Verdachte 
der Empörung hatte, so wusste sich dieser dennoch 862 zu Re- 
gensburg zu rechtfertigen und blieb im Amte, da er seine Treue 
eidlich versicherte. Der König unternahm aber noch im selben 
Jahre mit seinem Sohne Ludwig eine Heerfahrt wider den rebel- 
lischen König Tabomiusl der Abodriten und zwang ihn zu Unter- 
werfung und Geiselstellung. Während er zurückgekehrt zu Frank- 
furt weilte, traf die Nachricht ein, dass die Ungern, bisher 
unbekannte Feinde, die Gränze verheerten. Da aber bis zu den 
wirklichen Ungerneinbrüchen noch an 30 Jahre verflossen, so 
scheint dieses nur ein Streifzug gewesen zu sein, der keine wei- 
teren Folgen hatte. Aber das eigene schlechte Gewissen erfüllte 
den König fortwährend mit Verdacht gegen Karlmann, so dass 
er offen erklärte, derselbe solle bei seinen Lebzeiten nie mehr 
zu Ehren gelangen. Der verleumdete Prinz, bereits auf dem Wege, 
sich vor seinem Vater zu rechtfertigen, kehrte wieder um, bis es 
ihm gelänge, durch wahrheitsgetreue Sendboten seine Schuldlosig- 
keit darzuthun. König Ludwig aber rückte im Frühjahr 863 gegen 
Kärnten, wo der von Karlmann eingesetzte Graf Gundakar so- 
gleich zu ihm überging, wofür ihm die Markgrafschaft zum Lohne 
wurde, Karlmann aber, von Allen verlassen, landflüchtig wurde, 
da König Ludwig seinen Halbbruder Karl durch einen besondern 
Boten besendete, dass er demselben keinen Aufenthalt gewähre. 
Er unterwarf sich also seinem Vater und blieb in freier Haft zu 
Regensburg, ohne vorderhand in seine Würden wieder eingesetzt 
zu werden. Als aber König Ludwig im nächsten Jahre 864, nach- 
dem er mit dem dem Christenthume geneigten Bulgaren- Chakan 
Bogoris Frieden geschlossen hatte, wobei höchst wahrscheinlich 
die Slaven zwischen Drau und Sau wieder unter fränkische Herr- 
schaft kamen, den Marahanen Rastislav in seiner Bergfeste Do- 
vina, wahrscheinlich dem heutigen Theben, einschloss, dass er 
unter Geiselstellung mit seinen Grossen den Vasalleneid zu 
schwören gezwungen war, entwich Karlmann nach Kärnten, wo 
er von allen Grafen, Gundakar an der Spitze, wieder als Herr 
anerkannt wurde. Der König setzte ihm unmittelbar nach, ver- 
ständigte sich aber in 'einer Unterredung mit ihm, dass er ihn in 
seiner Würde beliess (Dümmler, Of. R. I. 527). Die vollständige 
Bereinigung dieser Anstände ergab sich erst durch eine im Jahre 
865 für seinen Todesfall verabredete Reichstheilung, wonach 

23* 



356 Baiern unter den Karolingen. 

Karlmann Baiwarien und die slavischen Gränzmarken, Ludwig III. 
Franken, Thüringen und Sachsen nebst den dazu gehörigen Mar- 
ken, Karl aber Alamannien, Rätien und Churwalchen empfangen 
sollte. Einstweilen sollten die Söhne bestimmte Pfalzen und den 
Gerichtsbann in kleinern Händeln haben, während Bisthümer, 
Klöster und Grafschaften, sowie alle schweren Verbrechen unter 
dem Gerichtsbanne des Königs verblieben (M. g. I. 467; IL 329). 

Kaum waren auf diese Weise die Verhältnisse mit Karlmann 
geebnet, so entspannen sich Zwistigkeiten mit dem Jüngern Lud- 
wig, welchem der Vater einige Lehen entzogen hatte, um sie 
Karlmann zuzutheilen. Wahrscheinlich auf seine Anreizung hatte 
sich der Gränzgraf Werinhari, welchen Dümmler (Oe. A. X. 39) 
nach Oberpannonien versetzt, herbeigelassen, den Marahanen 
Rastizlav wider den König aufzuhetzen, wesshalb er im Jahre 
865 seiner Würde entsetzt wurde. Jetzt nahm ihn Ludwig III. 
auf, sowie die exilirten Grafen Otto und Berengar, versprach 
ihnen Wiedereinsetzung in Würden und Lehen und sendete den 
Grafen Heinrich wiederholt an Rastislav, ihn zu einem Einfall in 
die Ostmark zu bereden. Auch Graf Gundakar scheint im Kom- 
plot gewesen zu sein, da er um diese Zeit sein Amt verlor und 
es von ihm heisst: multis perjuriis et dölosis machinationibus 
Hludowico regi ejusque filiis saepenumero extitit infidelis. Der 
König, der schon zu Anfang 866 gegen die Wenden im Felde 
gestanden hatte, übergab den Schutz der Ostgränze an Karl- 
mann, welcher sowohl die Marahanen zurückschreckte, als auch 
einen abgefallenen Vasallen, Guntbold zu Paren trieb. Er selbst 
begab sich schleunigst an den Rhein, sammelte in Frankfurt seine 
Getreuen um sich und wusste durch den Erzbischof Liutbert von 
Mainz seinen rebellischen Sohn zu beschwichtigen, so dass zu 
Worms die Versöhnung stattfinden konnte und der jüngere Lud- 
wig im Jahre 867 bereits wieder ein Heer gegen die aufstän- 
dischen Abodriten führte, während der Heerbann aus Baiwarien, 
Alamannien und Franken eine Reservestellung einnahm. 

Endlich nach 11 Jahren, d. h. im Jahre 869, kam König 
Ludwig dazu, den schon 858 gefassten Plan eines allgemeinen 
Angriffes wider die unzuverlässigen, räuberischen Slaven wieder 
aufzunehmen. Die Sorben und Susler, sowie die mit ihnen ver- 
bundenen Böhmaken fielen in die baierische und thüringische 
Gränzmark, verbrannten die Dörfer, überfielen und erschlugen 
einzelne Heerhaufen und schleppten die Weiber in Gefangenschaft. 
Karlmann hatte mit den Marahanen zu thun, bei denen der un- 
getreue Graf Gundakar im Kampfe erschlagen wurde. Jetzt 
sollte der jüngere Ludwig von Thüringen aus die Sorben zu 
Paren treiben, Karlmann mit den Baiern den Neffen des Rastislav, 



§. 4. König Ludwig der Deutsche, 843-876. 357 

Swatopluk, angreifen, während der König selbst wider den Ma- 
rahanenherzog zu ziehen beschloss, als er plötzlich erkrankte und 
den Heerbefehl seinem jüngsten Sohne Karl übergeben musste. 
Indessen ging Alles glücklich; denn Ludwig schlug die Sorben in 
zwei siegreichen Treffen, worauf sie zur frühern Abhängigkeit 
zurückkehrten; die beiden andern Heere zerstörten die ausge- 
dehnten Verhaue und Schanzen der Feinde, heerten das Land 
und zwangen die Böhmen zum Frieden, so dass Alle mit grosser 
Beute nach Hause kehrten. In Folge dieser Ereignisse begab 
sich im mährischen Reiche eine Umwälzung. Swatopluk hatte 
sich nämlich mit seinem Gebiete Karlmann unterworfen; der 
darüber erzürnte Rastislav strebte daher seinem Neffen nach dem 
Leben. Dieser aber, von dem Mordanschlage in Kenntniss ge- 
setzt, kam seinem Oheim zuvor, überwältigte ihn bei der Verfol- 
gung und überlieferte ihn gefesselt den Baiern, worauf dieser im 
Jahre 870 im öffentlichen Gerichtstage von Franken, Baiwaren 
und Slaven zum Tode verurtheilt, vom Könige zur Blendung be- 
gnadigt wurde. Um diese Zeit kam der Grieche Methodius, wel- 
cher mit seinem Bruder Konstantin (Kyrillos) mehrere Jahre in 
Rastislavs Reiche gepredigt und das kyrillische Alfabet für die 
slavische Sprache erfunden hatte, von Rom aus als geweihter 
Bischof zu Herzog Chozel, der nach seines Vaters Priwina Tode 
das slovenische Fürstenthum in Unterpannonien übernommen 
hatte. Methodius brachte die Erlaubniss mit, den Gottesdienst in 
slavischer Sprache halten zu dürfen und erfreute sich daher einer 
sehr guten Aufnahme, sowie grossen Zulaufes, gerieth aber na- 
türlich sogleich in einen heftigen Kampf mit dem eifersüchtigen 
Klerus von Salzburg, der seit 796 Metropolitanrechte in Unter- 
pannonien ansprechen durfte und zu deren Vertheidigung die 
oben angeführte Schrift de conv. Bagoar. et Carant abfassen Hess. 
Methodius wurde auf eine Synode vorgeladen und da er nicht 
nachgeben wollte, dritthalb Jahre im Gefängniss gehalten, woraus 
ihn erst der gegen die baierischen Bischöfe von Pabst Johann VIII. 
geschleuderte Bannfluch erlöste (Dümmler, Oe. A. X. 45), worauf 
dann wahrscheinlich 874 das neugegründete Erzbisthum von Un- 
terpannonien und Mähren vom Könige anerkannt wurde. 

Mittlerweile hatten sich wieder einmal die Prinzen Karl und 
Ludwig wider ihren Vater empört und den Speierergau verwüstet, 
wurden aber Anfang 871 wieder mit dem Könige ausgesöhnt. 
Karlmann aber, durch falschen Verdacht verleitet, liess Swatopluk 
in Verhaft nehmen und empörte dadurch die Marahanen in der 
Weise, dass sie seinen Vetter Sklagamar, obwohl er Priester war, 
unter Bedrohung mit dem Tode zum Herzoge zwangen und die 
Markgrafen Engilskalk und Willihalm angriffen, obwohl sie mit 



358 Baiern unter den Karolingen. 

Verlust zurückgeschlagen wurden. Als aber die Verhaftung Swa- 
topluks sich als ungerecht erwies, beging Karlmann die Unklug- 
heit, dem königlich beschenkten Slavenfursten das baierische Heer 
anzuvertrauen, um es gegen die Aufständischen zu führen. Der 
aufs höchste Erbitterte verständigte sich aber mit seinem Vetter, 
überfiel die nichtsahnenden und sorglos gelagerten Baiern und 
erschlug ihrer eine grosse Zahl nach tapferer Gegenwehr, wobei 
auch die beiden Markgrafen auf dem Platze blieben. König Lud- 
wig konnte nichts thun, als noch im selben Jahre ein Heer unter 
dem Bischöfe Arn von Würzburg und dem Grafen Ruodolt wider 
die aufständischen Böhmen, die Bundesgenossen der Marahanen, 
zu schicken, welches denn auch noch im Spätherbst einen glück- 
lichen Ueberfall ausführte. Im nächsten Jahre begann der böh- 
misch-mährische Krieg aufs neue. Aber der thüringisch-sächsische 
Heerbann hielt sich sehr schlecht und musste bald zurückweichen. 
Die Franken dagegen schlugen die Schaaren der fünf Böhmaken- 
Häuptlinge und verheerten weithin das Land. Weniger günstig 
erging es Karlmann, der mit dem baierischen Heerbanne in 
Mähren einfiel. Er konnte Swatopluks Schlupfwinkel nicht nehmen 
und gerieth beim Rückzuge selbst in grosse Gefahr; denn die 
Marahanen überfielen in seinem Rücken die unter Bischof Embrich 
von Regensburg an der Donau zurückgelassene Bedeckung und 
hieben sie zusammen, so dass der Bischof nur mit Noth entrann 
(Dümmler, Of. R. I. 777). Die Marahanen aber fielen in die Ost- 
mark und brachten noch die Verheerung zur weithin herrschenden 
Hungersnoth des Jahres 873, welche durch furchtbare Heu- 
schreckenschwärme erzeugt wurde. Doch war auch Swatopluk 
des Krieges müde und schickte bereits im Frühjahr 873 einen 
alamannischen Kriegsgefangenen Berhtram mit Friedensvorschlägen 
an den König und nach deren Verwerfung im Jahre 874 den 
Priester Johann von Venedig nach Forchheim. Er versprach 
gegen das Zugeständniss seines ererbten Reiches pünktlich den 
jährlichen Tribut zu zahlen und dem Könige sein ganzes Leben 
lang getreu zu bleiben. So kam denn ein für Deutschland aller- 
dings nicht befriedigender Friede zu Stande, wie er jedoch nach 
den damaligen Verhältnissen allein möglich war. Das Fürsten- 
tum des Herzogs Chozel, dessen Tod (Dümmler, Oe. A. X. 42) 
zwischen 873 und 874 fällt, wurde wieder zur pannonischen Mark 
gezogen. Wenn aber Büdinger (1. 188) behauptet, dass Swatopluk 
schon damals ganz Unterpannonien bis an die Drau besetzt habe, 
so ist das blos eine Muthmassung ohne Quellenbestätigung. 

Am Schlüsse seines thatenreichen Lebens musste König Ludwig 
noch einen Zug wider seinen treulosen Halbbruder Karl unternehmen. 
Ihr Neffe, Kaiser Ludwig, war 875 gestorben und vertragsmässig 



§. 5. König Karlmann ; König Ludwig III. ; Kaiser Karl der Dicke. 359 

sollte seine Krone an Karlmann übergehen. Aber der kahlköpfige 
Karl, von einer Partei gerufen, wusste seinen ihm gegenüber stehen- 
den Neffen Karlmann durch einen Eidschwur zu täuschen, eilte nach 
dessen Rückzuge nach Rom und empfing vom Pabste Johann VIII. 
die Kaiserkrone. Ergrimmt über diese Hinterlist brach König 
Ludwig über den Rhein und heerte das Westreich mit Feuer und 
Schwert, sah sich aber durch seine wankende Gesundheit zum 
Rückzuge veranlasst. Der neugebackene, feige Kaiser wüthete 
zwar mit furchtbaren Drohworten gegen seinen Bruder, aber da- 
bei blieb es; denn während der Rüstungen verschied König Lud- 
wig am 28. August 876 zu Frankfurt. 

Kaiser Karl hoffte zwar — er war ja der erste Chauvin — 
diesen Todesfall benützen zu können, um Frankreichs Gränze bis 
an den Rhein vorzuschieben. Aber sein Neffe Ludwig empfing 
ihn in der Schlacht von Andernach so warm, dass ihm alle chau- 
vinistischen Gelüste gründlich vergingen. Hierauf theilten sich 
König Ludwigs des Deutschen Söhne nach den Bestimmungen des 
Vertrages vom Jahre 865 in sein Reich und Karlmann erhielt 
Baiwarien und die damit zusammenhängenden östlichen Slaven- 
reiche. 



§. 5. König Karlmann, 876-880; König Ludwig HL, 881; 
Kaiser Karl der Dicke, 882—887. 

König Karlmann, der männlichste von den Urenkeln des 
grossen Karls — denn die Nachkommen Lothars und des kahlen 
Karls wetteiferten an Erbärmlichkeit und Ohnmacht mit den ver- 
drängten Merowingischen Epigonen — war ausgezeichnet durch 
hervorragende Eigenschaften des Körpers, wie des Geistes. Ein 
namentlich in den marahanischen Feldzügen erprobter Heerführer, 
bewährte er sich den Seinen ebenso mild, als furchtbar den 
Feinden, gerecht, edel, herablassend und selbst in den Wissen- 
schaften wohl unterrichtet. Von seiner Gattin Hildegarde, der 
Tochter des Markgrafen Ernst, hatte er keine Nachkommenschaft, 
wohl aber aus der Verbindung mit einer Edeldame Liutswinde*) 
einen viel versprechenden Sprössling, welchen er nach dem Stamm- 
vater des Geschlechtes der Pipiniden und Karolingen, dem Bischöfe 
Arnulf von Metz, Arnulf genannt hatte (Regino ehr. ; M. g. I. 591). 



*) Arnulf nannte seine Mutter urkundlich nie Regina, wie er doch wohl 
gethan haben müsste, wenn sie König Karlmanns angetraute Ehegemahlin ge- 
wesen wäre (vgl. M. b. XXVffla 79 ; Mbk. I» 146 etc.), womit die Muthmassungen 
über seine legitime Abstammung fallen. 



360 §• 5- König Karlmann, 876-880; 

Diesem übertrug er die Verwaltung von Karantanien und Panno- 
nien, wie er selbe bei Lebzeiten seines Vaters besessen, während 
die Ostmark unter dem Markgrafen Aribo stand, dem dieselbe noch 
vom Könige Ludwig nach dem Heldentode der Gränzgrafen En- 
gilschalk und Willihalm bei dem verrätherischen Ueberfalle Swa- 
topluks übertragen worden war. 

Nachdem Karlmann noch im Todesjahre seines Vaters mit 
nicht näher bezeichneten Slaven einen Kampf bestand, der wohl 
kaum die Marahanen, mit welchen seit 874 Friede herrschte, an- 
ging (Dümmler, Oe. A. X. 47), rüstete er sich zu einem Heerzuge 
nach Welschland, theils um seines Vaters Ansprüche daselbst 
geltend zu machen, theils um an seinem kaiserlichen Ohm Rache 
zu nehmen für die eidbrüchige Ueberlistung im Jahre 875. Wäh- 
rend Kaiser Karl zu Pavia eine feierliche Zusammenkunft mit 
Pabst Johann VIII. hielt, erschien er daher plötzlich mit einem 
starken Heere von Baiwaren und Slaven in der lombardischen 
Ebene, so dass Karl, von seinen Getreuen verlassen, eilig den 
Weg nach Frankreich einschlug. Aber der Tod war noch eiliger 
und überraschte ihn am Fusse der Alpen in dem Weiler Bries 
(Briancon) an den Folgen der Ruhr. Im Volke sagte man, sein 
jüdischer Leibarzt Zedekias habe ihm anstatt der Arznei einen 
Gifttrank gereicht. Es herrschte aber ungesundes Herbstwetter 
und selbst Karlmanns Heer ward von einer epidemischen Influenza 
so furchtbar dezimirt, dass er trotz des Entgegenkommens der 
italischen Grossen seine Pläne auf Italien aufzugeben und über 
die Alpen zurückzugehen gezwungen war. Er selbst, obwohl im 
kräftigsten Mannesalter — denn er hatte noch nicht das fünf- 
zigste Lebensjahr erreicht — wurde von schwerem Siechthume 
befallen und gelangte in die Heimat nur, indem seine Getreuen 
den tödtlich Erkrankten auf einer Sänfte dahin trugen. 

Inzwischen hatte Arnulf, welcher als Statthalter waltete, den 
Grafen Erambert und Andere vertrieben und Dümmler (Oe. A. 
X. 47) bringt dies mit einem Versuche Arnulfs, sich bei dem be- 
vorstehenden Todesfalle seines Vaters die Herrschaft in Baiwarien 
zu sichern, in Verbindung. Die Quellen lassen sich aber nicht 
darauf auslegen; denn sie sagen: propter quandam dissensionem 
inter Carlmannum, patrem suum et eos factam (Ann. Fuld.; M. g. 
I. 392). Es war also eine Auflehnung gegen die bestehende Herr- 
schaft und nicht gegen eine zukünftige, welche der Vertreibung 
zu Grunde lag. Die Vertriebenen wendeten sich im Jahre 879 
an König Ludwig in., den Bruder Karlmanns, welcher sich be- 
reits der Zustimmung der baierischen Grossen für seine Thron- 
besteigung nach Karlmanns Hintritt versichert hatte, und derselbe 
verglich die Angelegenheit, indem er die Ausgetriebenen wieder 



König Ludwig III., 881; Kaiser Karl der Dicke, 882-887. 361 

in ihre Würden einsetzte, was allerdings manche Missstimmung 
hervorrief. Indess Hess der durch einen Schlagfluss der Stimme 
beraubte Karlmann seinen Bruder Ludwig zu sich bescheiden und 
empfahl ihm schriftlich sich selbst nebst Gattin und Sohn, sowie 
das Reich, indem er ihm die Bisthümer, Abteien und Grafschaften 
überwies. 

Am 22. März 880 verschied er auf seiner Lieblingspfalz zu 
Oetting am Inn nach dritthalbjähriger Lähmung. 

Ludwig III., der Jüngere, König der Franken, Thüringer und 
Sachsen, hatte im Jahre 880 durch friedlichen Austrag mit seinen 
Vettern von Frankreich Lothringen erhalten und auf dem Heim- 
wege bei Thuin im Hennegau den Normannen eine empfindliche 
Niederlage beigebracht. Jetzt, nach Karlmanns Ableben reiste er 
nach Regensburg und empfing auch nach der zustimmenden Hul- 
digung aller Grossen des Landes Baiwarien und die davon ab- 
hängigen Slavenreiche , namentlich Böhmen und Mähren, hatte 
aber den Schmerz, sein einziges, legitimes Söhnlein, Ludwig, 
durch einen unglücklichen Sturz aus dem Fenster der Königspfalz 
zu verlieren (M. g. I. 592). Seinem Neffen Arnulf übergab er 
Kärnten, wie derselbe dieses Land schon zu seines Vaters Leb- 
zeiten besessen und von der festen Mosaburg aus in der Nähe 
des Klagenfurter Sees verwaltet hatte. Aber nur kurze Zeit 
währte seine Herrschaft; denn er starb schon im Januar 882 
nach einer Regierung von 20 Monden. 

Jetzt empfing Karl, der König von Alamannien, alle Kronen, 
welche sein tapferer Vater, Ludwig der Deutsche, unter seine 
Söhne vertheilt hatte. Schon im Jahre 879 war er als Karlmanns, 
seines Bruders, Nachfolger von den lombardischen Grossen ent- 
gegenkommend aufgenommen worden und wurde von ihnen zu 
Ravenna als König von Italien eingesetzt. Im Februar 881 em- 
pfing er zu Rom die Kaiserkrone seines erlauchten Urahns. 
Durch seiner Brüder Hinscheiden fielen ihm die Kronen von ganz 
Deutschland und Lothringen ohne Mühen und Anstrengungen in 
den Schooss. Selbst die Herrschaft des westfränkischen Reiches 
übertrugen ihm später im Jahre 885 die Grossen des Landes, so 
dass er jetzt ohne sein Verdienst und Zuthun alle Reiche wieder 
unter seinem Zepter vereinte, welche sein gewaltiger Urahnherr 
mit den blutigen Kämpfen seines ganzen Lebens zusammen- 
geschweisst hatte. Von diesem cäsarischen Vorfahren war ihm 
aber nichts geblieben als der Name. Das Volk aber schied ihn 
ob seiner beträchtlichen Leibesfülle von dem Gedächtnisse jenes 
Heldenfürsten durch den Zunamen des Dicken. Ein Held wohl, 
aber kein Schmeerbauch, hätte dem grossen Reiche in jenen Tagen 
nothgethan, wo die räuberischen Dänen und Normannen sich 



362 §• 5- König Karlmann, 876-880; 

nicht mehr mit verheerenden Streifzügen an den Seeküsten von 
Friesland und Sachsen bis nach Lothringen und Franzien be- 
gnügten, sondern in keckem Muthe die Flüsse hinaufruderten und 
Paris, Köln und Aachen verheerten. Aber zu solchem Helden- 
werke hatte der Dicke weder Geist noch Muth. Zwar im Som- 
mer 882 war ein allgemeines Aufgebot ergangen im ganzen Reiche 
wider die normannische Räuberfeste Elsloo an der Maas. Ein 
zahlreiches Heer aus allen Gauen von Deutschland, die Baiwaren 
unter Herzog Arnulf an der Spitze, war den Rhein hinabgezogen, 
streitkühn und begierig, die Schmach des deutschen Namens an 
den frechen Räubern zu rächen. Schon waren die Feinde aufs 
Engste umschlossen, zum Aeussersten getrieben, so dass sie be- 
reits an Ergebung dachten ; da knüpfte der Jammerkaiser unter 
bischöflicher Assistenz mit den bereits Verzagenden Unterhand- 
lungen an, wonach der eine Heidenkönig mit etwas Taufwasser 
das stromweis vergossene Christenblut abwusch und dafür als 
kaiserlicher Vasall Reichslehen in Westfriesland empfing; die an- 
dern Heerkönige aber, denen Thor und Odhin höher standen, als 
der allerdings nicht sehr respektabel vertretene Christengott, und 
welche die Methhörner Walhalla's dem Taufwasser vorzogen, 
sollten Urfehde schwören und dafür mit ihrem Raubgut freien 
Abzug und noch überdies ein Hohngeschenk von 2800 Pfunden 
Goldes und Silbers empfangen (Dümmler, Of. R. IL 206). 

Die Schmach dieses Friedensschlusses war unsäglich und das 
tapfere Heer, welches voll Muth und Siegesgefühl ausgezogen und 
redlich im Kampfe sein Blut vergossen, kehrte betrübt über den 
erlittenen Schimpf nach Hause. In Baiern brach nach der Rück- 
kehr der Truppen ein so verheerendes Sterben aus, dass nicht 
selten zwei Leichen in eine Grube begraben wurden (M. g. I. 397). 
Aber auch das kaiserliche Ansehen hatte einen unheilbaren Stoss 
erlitten und die Vasallen scheuten sich nicht im Mindesten, dem 
verächtlichen Oberlehnsherrn höhnisch Trotz zu bieten. In der 
Ostmark gebot Aribo, seit in König Ludwigs des Deutschen Tagen 
die Gränzgrafen Willihalm und Engilschalk dem Verrathe Swa- 
topluks erlegen waren. Als nun deren Söhne zu ihren Jahren 
gekommen waren, hatten sie die Keckheit, von jenem die Mark- 
grafschaft zu fordern, als sei selbe durch Erbrecht auf sie über- 
tragbar. Aribo, der Schwäche des Kaisers wohl bewusst, wendete 
sich um Hilfe an Swatopluk; aber die Jünglinge, von zahlreicher 
Sippe unterstützt, trieben ihn vom Amte mit gewaffneter Hand. 
Zwar der Kaiser, als er Baiern übernahm, bestätigte Aribo in 
der Markgrafschaft; aber die Unruhestifter lachten dieser Bestä- 
tigung, denn sie waren im Besitze. Anders dachte der Marahanen- 
herzog, den Söhnen schon um ihrer Väter willen gram, und 



König Ludwig HL, 881; Kaiser Karl der Dicke, 882-887. 363 

begierig, durch Einmischung in die innern Händel seine gehassten 
Nachbarn in der Ostmark zu schädigen. Also brach er im Som- 
mer 882 über die Donau, hob Werinhari, Engilschalks mittleren 
Sohn, und den Grafen Vezzilo auf und sandte sie an Zunge, 
Händen und Schamtheilen verstümmelt zurück, während die Leute 
ihres Gefolges die Hände einbüssten. Dann verheerte er das Land 
mit Feuer und Schwert und entführte eine Menge Gefangener. 
Da die Jünglinge vom Kaiser selbverständlich keine Hilfe erwarten 
konnten, so wandten sie sich an ihren Nachbar, Arnulf, den Her- 
zog von Kärnten und Pannonien, dem sie für die Ostmark den 
Lehenseid schwuren. Darauf Hess diesem Swatopluk entbieten, 
dass er seine Feinde nicht schützen und durch einen Eidschwur 
sich reinigen solle von dem Verdachte der Mitwissenschaft an 
dem letzten Einfalle der Bulgaren in sein Reich. Da Arnulf 
solche Niedertracht verschmähte, fiel Swatopluk im Sommer 883 
in Pannonien ein und verwüstete, da ihm kein Widerstand geleistet 
wurde, Land und Leute auf das Unmenschlichste mit Brandlegung, 
Mord und Verstümmelung der männlichen Bevölkerung und Hin- 
wegschleppung der weiblichen. Im Jahre 884 suchte er Panno- 
nien wiederholt heim, wie ein blutgieriger Wolf, und heerte da- 
selbst zwölf Tage. Bei seinem Rückzuge griffen Megingoz und 
Poapo, die altern von den Grafensöhnen, seine Nachhut an der 
Donau an, erlitten aber eine vollständige Niederlage und ertran- 
ken auf der Flucht in der Raab. Nachdem diese Fehde dritthalb 
Jahre die Gränzmarken auf die schauderhafteste Weise verwüstet 
hatte, rückte Kaiser Karl mit einem grossen Heere die Donau 
hinab und hatte bei Königstätten eine Zusammenkunft mit dem 
marahanischen Mordbrenner. Die Verhandlung verlief in der 
Weise, wie man es von dem Dicken gewohnt war. Der freche 
Räuber ging gegen einen seiner Meineide straflos aus, nur dass 
man ihm doch keine Entschädigungssumme für seine Raubzüge 
anbot. Dass Aribo wiederholt in seiner Markgrafschaft bestätigt 
wurde, war selbverständlich. Arnulf war aber so ergrimmt über 
diese wiederholte Schmach, dass er sich erst im Jahre 885 ent- 
schliessen konnte, mit Swatopluk Frieden zu schliessen. Dass 
durch obigen Friedensschluss vom Jahre 884, wie Hansitz (G. s. 
1. 165) annahm und Dümmler (Oe. A. X. 48) als zweifellos zugibt, 
ganz Unterpannonien bis zur Drau, mit Ausschluss der Grafschaft 
Dudleipa, mit Mähren völlig vereinigt worden sei und deshalb 
den Namen Grossmähren erhalten habe, vermag ich jedoch aus 
keiner der zu Gebot stehenden Quellen zu entnehmen. Dobner 
(Ann. Bohem. III. 221) glaubte sogar in der hieher bezüglichen 
Stelle der Fulder Annalen den Beweis für diese Abtretung zu 
finden, was Dümmler mit Recht verwirft. Der Verfasser dieses 



364 Baiern unter den Karolingen. 

V. Theiles der Annalen — ein Baier — sucht Alles in mildem 
Lichte zu betrachten: Vituperarunt autem pacem, sagt er, qua 
conservata Pannonia conservata est, qua vero vitiata, per spacium 
tantum isto continuatim tertio anno dimidio instanti Pannonia de 
Hraba flumine ad Orientem tota deleta est. Das heisst doch wohl, 
nachdem der Verfasser vorausgeschickt hat, dass Derjenige, wel- 
cher den Anfang billigte , auch die Folgen sich müsse gefallen 
lassen: sie tadeln den Frieden, durch welchen das unverletzte 
(Unter-) Pannonien erhalten wurde , während das geschädigte 
(Ober-) Pannonien durch eine dritthalbjährige Verwüstung gänzlich 
zerstört worden ist. . . . Das geschah aber sowohl durch die 
Barmherzigkeit, als durch den Zorn Gottes. . . . Die Pannonia 
conservata spricht also eher gegen eine Abtretung dieser Provinz, 
als für dieselbe, wofür in keiner Quelle ein Zeugniss aufgebracht 
werden kann. Und wenn auch im Jahre 892 Arnulfs Gesandte, 
um nach Bulgarien zu kommen, durch Swatopluks Nachstellungen 
gezwungen wurden, den Umweg durch das Slavenfürstenthum 
zwischen Drau und Sau zu nehmen, so übergab der Kaiser an- 
derseits im Jahre 896 Pannonien cum urbe Paludarum — also 
wohl die von Priwina gegründete Mosaburg — in den Schutz 
des Herzogs Brazlav, der zwischen obigen Flüssen herrschte 
(M. g. I. 413). Es musste daher Pannonien noch keineswegs mit 
Mähren vereinigt gewesen sein. 

Die Erbärmlichkeit des Kaisers aber erreichte ihren Höhe- 
punkt, als er im Jahre 886 Paris, das sich fast ein ganzes Jahr 
auf das Tapferste wider das Raubheer der Normannen verthei- 
digt hatte , auf dieselbe schimpfliche Weise im Stiche liess , wie 
er vier Jahre zuvor den schmachvollen Scheinfrieden von Elsloo 
abgeschlossen hatte. Es kann daher nicht überraschen, dass sich 
endlich die öffentliche Meinung seiner Völker von dem Unmanne 
abwandte, der sogar nicht erröthete, die Geheimnisse seines Ehe- 
bettes der Oeffentlichkeit preiszugeben. Auf dem Tage zu Weib- 
lingen im Jahre 887 klagte er seinen Erzkaplan und Kanzler, 
den Bischof Liutwait von Vercelli, des Ehebruchs mit der Kai- 
serin an. Er hatte denselben als brauchbaren Mann von der 
untersten Stufe zur höchsten, ihn selber beherrschenden Macht 
erhoben und der Günstling hatte es auch an Gewaltthat und 
Hochmuth, womit sich Emporkömmlinge verhasst machen, nicht 
fehlen lassen. Richardis aber, die Kaiserin, rühmte sich trotz 
eines mehr als zehnjährigen Ehestandes einer unberührten Jungfern- 
schaft und erbot sich dafür, wenn es dem Ehemanne gefiele, zum 
Gottesurtheile durch den Zweikampf oder den Gang über glühende 
Pflugscharen. Es scheint, dass dem bereits kränkelnden Kaiser 
keines von beiden genehm war; denn Reg. chron. erzählt nur, 



§. 6. Kaiser Arnulf, 887—899. 365 

dass die Kaiserin nach vollzogener Ehescheidung sich in ein selbst 
gestiftetes Kloster zurückzog (M. g. I. 597). Der Kanzler aber 
wurde auf sein Bisthum verwiesen und sollen bei seiner Ent- 
setzung insbesondere die Alamannen sehr thätig gewesen sein, 
denen er freilich durch gewaltsame Entführung der Töchter aus 
den adeligsten Häusern, um sie an seine Nepoten zu verkuppeln, 
einen eigenthümlichen Begriff von der Thätigkeit eines Kirchen- 
fürsten beibrachte. 

Jetzt, auf dem Wege nach seinem Bischofsitze, sprach er bei 
dem wohl mit Recht schon längst mit der Regierung seines Oheims 
unzufriedenen Herzoge Arnulf auf der Mosaburg in Kärnten ein, 
und es mögen da wohl Verabredungen gepflogen worden sein, 
welche weniger von der Dankbarkeit des aus dem Staube erho- 
benen Priesters gegen seinen ehemaligen Wohlthäter, als von der 
Rachsucht des abgedankten Günstlings Zeugniss gaben. Bei der 
anerkannten Unfähigkeit des kläglichen Reichsoberhauptes be- 
durfte es indessen wohl kaum dieser geistlichen Initiative und 
ich befürchtete Arnulfs Charakter zu unterschätzen, wenn ich der- 
selben einen bestimmenden Einfluss auf seine Entschlüsse zu- 
schreiben würde. Die Vornehmsten der Franken, Sachsen, Thü- 
ringer und Baiwaren , ja selbst ein Theil der Alamannen war 
damit einverstanden, dass dem Reichsverderber kein Eid mehr 
zu halten sei. Also luden sie Arnulf ein, die Oberherrlichkeit an- 
zutreten und die Krone zu empfangen (M. g. I. 404). Auf diese 
Aufforderung rückte Arnulf mit einem starken Heere von Bai- 
waren und Slaven nach Trebur, wo sich der Kaiser aufhielt und 
nach Verlauf von drei Tagen blieb dem Letzteren kaum mehr 
ein Diener zur Krankenpflege. Nur der Bischof Liudpert von 
Mainz sorgte noch für seine tägliche Verköstigung , um welche 
der vom Kaiserthrone zum Bettelstabe Herabgesunkene seinen 
Neffen ansprechen liess. Arnulf aber bestimmte ihm etliche Kö- 
nigshöfe in Alamannien zur Subsistenz. Er genoss jedoch der 
ländlichen Zurückgezogenheit nicht lange; denn noch vor Jahres- 
frist starb er — man sagt von seinen Dienern erdrosselt. 



§. 6. Kaiser Arnulf, 887—899. 

Auf dem Tage zu Forchheim, am 10. Dezember 887, war 
Herzog Arnulf von den weltlichen und geistlichen Grossen aller 
deutschen Völker mit Ausnahme der Lothringer und Friesen zum 
deutschen Könige erwählt worden. Man nannte in jenen Tagen 
die Baiwaren häufig Noriker, theils aus althergebrachter Erinne- 
rung an die einst römische Provinz Norikum , wie man auch die 



366 Baiern unter den Karolingen. 

fränkischen Könige als reges Galliae bezeichnete, theils weil die 
letzten Fürsten Karlmann und Arnulf aus den norischen Vor- 
landen den Herzogsstuhl von Baiwarien bestiegen. Aber nicht 
blos dieser Wahlakt, den Karolingischen Institutionen durchaus 
widersprechend, bewies den Verfall der fränkischen Monarchie, 
sondern vielmehr der von den unvertilgbaren Wünschen der 
Völker getragene Drang ehrgeiziger Grosser nach lokaler Stam- 
mesunabhängigkeit. Damals, als König Arnulf zwischen Weih- 
nachten und Ostern 888 zu Regensburg die Huldigung der Baiern, 
.Ostfranken, Sachsen, Thüringer, Alamannen und eines grossen 
Theiles der Slaven empfing, sagt der Fuldaer Annalist, schössen 
die kleinen Könige wie Pilze in die Höhe — multi reguli in 
Europa vel regno Caroli excrevere. In Neustrien hatte sich Graf 
Odo, der tapfere Vertheidiger von Paris, dessen Vater als aben- 
teuernder Krieger über den Rhein gekommen war, zum Könige 
wählen lassen, während in Aquitanien Graf Ramnulf von Poitou 
unter dem Namen des unmündigen Karolingen, Karl des Einfäl- 
tigen die Regierung usurpirte. In Burgund erhob der weifische 
Graf Rudolf das Banner der Unabhängigkeit und stiftete das 
hochburgundische Reich, indess sich Herzog Wido und Ludwig, 
der Sohn des Abenteurers Boso, um Belgien und die Provence 
stritten. In Italien standen sich der obige Wido von Spolet und 
Berengar, der Enkel Ludwigs des Frommen, der Sohn des Mark- 
grafen Ebarhart von Friaul, gegenüber, um die Herrschaft des 
Landes und die damit verbundene Kaiserkrone im Kampfe. 

König Arnulf ordnete zuerst die Verhältnisse in den östlichen 
Marken. Graf Aribo behielt selbverständlich die Verwaltung der 
Ostmark. Engilschalk, der jüngste von den Söhnen des gleich- 
namigen Markgrafen, ein kecker und gewaltthätiger Herr, hatte 
sich durch Entführung einer Bastardtochter Arnulfs den Groll 
des Vaters zugezogen, wusste sich aber wieder in Gunst zu brin- 
gen und erhielt wahrscheinlich die Ambacht von Oberpannonien 
(Dümmler, Oe. A. X. 49). Sein Vetter Ruodpert, der Sohn des 
Markgrafen Willihalm, wurde Gränzgraf in Kärnten. Diese Grafen 
standen aber von jetzt an unmittelbar unter dem Könige. Dann 
begab sich der König nach Worms, um der Entwicklung der 
französischen Angelegenheiten näher zu sein. Seine Anwesenheit 
daselbst aber war hinreichend, dass sich ihm Odo von Neustrien 
unterwarf. Im August wendete sich Arnulf nach dem Elsass gegen 
Rudolf von Burgund, überliess aber die friedliche Beilegung dieser 
Sache der Vermittlung der alamannischen Grossen. Berengar hatte 
inzwischen Wido von Spoleto aus dem Felde geschlagen und als 
Arnulf im November 888 mit einem Heere über den Brenner 
nach Lombardien hinabstieg, unterwarf auch er sich dem Könige, 



§. 6. Kaiser Arnulf, 887-899. 367 

zufrieden, dass ihm dieser den noch immer streitigen Besitz 
Italiens bestätigte. 

König Arnulf hatte zur Zeit noch keine ebenbürtige Nach- 
kommenschaft. Er war daher bedacht, seinen natürlichen Spröss- 
lingen Zwentibold und Ratolf die Nachfolge im Reiche zu sichern 
und hatte die baierischen Grossen bereits für seine Absicht ge- 
wonnen. Auf dem Reichstage zu Forchheim im Jahre 889 machte 
er den fränkischen Grossen dieselbigen Vorschläge. Diese gingen 
aber mit Handschlag nur unter der Voraussetzung darauf ein, 
wenn er von seiner legitimen Gattin keinen Erben hinterlassen 
sollte. Zugleich wurde auch ein Feldzug gegen die Abodriten be- 
schlossen, welche nicht zur Huldigung erschienen waren. Die 
Heerfahrt hatte auch, da sie mit einer bedeutenden Truppen- 
macht ausgeführt, einen raschen Erfolg — parumper rebus prospere 
gestis — (M. g. I. 407), nicht dass der König, ohne etwas aus- 
gerichtet zu haben , nach Frankfurt zurückgekehrt sei (Erhard, 
Kriegsg. I. 418). Um den Friedenszustand in den östlichen Mar- 
ken zu sichern, da die fortwährenden Raubanfälle der Normannen 
und Dänen dringend forderten, mit ihnen einmal Abrechnung zu 
halten, hatte der König in der Fastenzeit des Jahres 890 zu 
Omuntesperch eine Zusammenkunft mit dem Marahanenherzog 
Swatopluk. Ich kann aber nicht aus dieser Mittheilung der Ann. 
Fuld. entnehmen, dass in Folge dieser Besprechung ein feindliches 
Verhältniss eingetreten sei (Dümmler, Oe. A. X. 50). Denn wenn 
ich auch Regino's Nachricht, dass König Arnulf dem Marahanen- 
herzog Böhmen abgetreten habe (M. g. 1.601), nicht zu hoch an- 
schlagen will, da er, dem Lande ferner stehend, manches unter 
einander mischt und auch den mährischen Feldzug des Jahres 
892 in das Jahr 890 hinaufschiebt, so war doch das Verhältniss 
des Reiches zu den Marahanen um diese Zeit ein entschieden 
freundliches, wie denn auch der König noch im Jahre 891 vor 
seinem Zuge wider die Normannen eine wiederholte Friedens- 
botschaft — pro renovanda pace — an Swatopluk absandte. 

Nachdem Arnulf in dieser Weise die Marken gesichert hatte, 
rüstete er sich, wider die unerbittlichen Feinde des Reichsfriedens 
im Nordwesten zu ziehen. Der fränkische Heerbann sammelte 
sich unter der Führung des Erzbischofs Sunderold von Mainz und 
des Grafen Arnolf um Mastricht, erlitt aber am Geulenbache, da 
er unvorsichtig in feindlichen Hinterhalt hei, eine klägliche Nie- 
derlage, wobei die beiden Befehlshaber und viel Volkes erschlagen 
wurden. Auf diese Trauerbotschaft rückte der König mit der 
Hauptmacht aus den östlichen Reichsprovinzen — die Alamannen 
musste er einer Seuche halber zurücklassen — noch im Herbste 
891 über den Rhein. Zwar Erhard (Kriegsg. I. 421. Anm. 2) und 



368 Baiern unter den Karolingen. 

Dümmler (Of. R. II. 350) sprechen den Baiwaren jede Theilnahme 
an dem siegreichen Feldzuge ab, weil die Ann. Fuld. nur von 
Franken ausdrücklich erwähnen, dass sie den König begleitet 
hätten. Da aber Arnulf aus Baiern aufbrach, so ist es ganz un- 
denkbar, dass er, wenn auch nicht den ganzen Heerbann, doch 
wenigstens einen Theil desselben aus diesem Lande aufgeboten 
habe. Zudem versichert Regino ehr.: congregato ex orientalibus 
regnis exercitu (M. g. I. 603), also aus allen östlichen Reichspro- 
vinzen, zu denen doch wohl Baiwarien gehörte. Ausdrücklich aber 
bestätigen die englischen Chroniken die Theilnahme der Baiern: 
mid Fast Francum, and Seaxum and Baegerum . . . Anglosax. 
Chron. Manus Francorum Orientalis aderant ibi, Saxones quippe 
Baiuuerique . . . Ethelwerdi ehr. (Mon. brit. I. 362 und 517). 

Die Feinde hatten sich nach Durchplünderung von Lothringen 
bei Löwen in Brabant gesetzt und an der Dyle verschanzt, um 
daselbst zu überwintern. Aber im Angesichte des in Siegesüber- 
muth höhnenden Feindes stieg der König von seinem Streitrosse, 
befahl seinen Kriegern das Gleiche zu thun und erstürmte nach 
hartnäckigem Widerstände im Fusskampfe das feindliche Lager. 
Zwei normannische Seekönige, Sigifrid und Gotofrid, mit unzäh- 
ligem Volke lagen erschlagen, ganze Schaaren flüchtiger Dänen 
stürzten in die Dyle und zogen sich gegenseitig in den Abgrund. 
Sechzehn der furchtbaren feindlichen Feldzeichen wurden erbeutet 
und im Triumfe nach Regensburg gesendet. So rächte Arnulf 
die deutsche Waffenehre (M. g. 407 und 603). 

Inzwischen war die alte Herzogsstadt der Agilulfingen, der 
Königssitz der Karolingen zu Anfang des August im Jahre 891 
durch einen Ungeheuern Brand ein Raub der Flammen geworden, 
so dass nur die beiden Kirchen zu S. Cassian innerhalb und 
S. Emmeran ausserhalb der Mauer stehen blieben. König Arnulf 
baute aber nach diesem Brandunglück die Stadt wieder auf, 
schöner als zuvor und erweiterte sie im Westen durch einen 
neuen Stadttheil. Das römische Castrum Reginum, nämlich die 
Grundlage des Agilulfingischen Reganesburc, bildete nach dem 
Plane römischer Colonialanlagen am rechten Donauufer ein läng- 
liches Viereck, in welchem sich die Baiwaren nach der Besetzung 
dem Bedürfniss entsprechend eingerichtet hatten. Die östliche 
Halbscheid, wo die geräumige Königspfalz, die Höfe der Grossen 
des Reiches und die Gerichtsstätten lagen, hiess das Königs- 
viertel — pagus regius. Neben ihm gegen Westen erstreckte sich 
das Pfaffenviertel — pagus cleri genannt, weil in ihm die vor- 
züglichsten Kirchen und Klöster mit ihren Amtleuten und Gesinde 
sich befanden. Auch wohnten daselbst von alter Zeit her ausser 
den Geistüchen in einem besondern Bezirke die Juden, meist 



§. 6. Kaiser Arnulf, 887-899. 369 

Kaufleute. Der eigentliche Siedelort der Kaufleute und Händler, 
wie sie in Residenzen und an Handelsplätzen sich niederzulassen 
pflegen, war aber in einer Vorstadt im Westen der Altstadt und 
hiess deshalb das Kaufleutviertel — pagusmercatorum, da wo noch 
heutigen Tags der Name Römling an die ehemaligen aus Italien 
stammenden Handelsleute — urbani inter latinos — erinnert, aber 
nicht an Nachkommen der alten Römer, wie Wittmann (M. A. 
VH. 366) meinte. Arnulf erhob also die Altstadt aufs neue aus 
der Asche, fügte ihr aber an der Westseite als drittes Viertel 
den pagus mercatorum — die civitas nova bei. Er baute sich in 
dieser Neustadt eine Pfalz in der Gegend des Jakobsplatzes, wo 
es lange im Arnoldswinkel hiess und schenkte das ganze Viertel 
nebst 40 Weinbergen über der Donau an das Kloster S. Emmeran, 
mit welchem ausserhalb der Altstadt gelegenen Stifte es auch 
topografisch zusammenhing (Zierngibl, M. A. XIII. 323). 

Die östlichen Verhältnisse hatten sich neuerdings getrübt. 
Nicht, dass Arnulf, wie Regino von Prüm angibt, Böhmen an 
Swatopluk abgetreten hätte; vielmehr scheint der Marahane, als 
erster Panslavist, während des Königs Heeresmacht anderwärts 
beschäftigt war, die günstige Gelegenheit erfasst zu haben, die 
böhmischen Häuptlinge mit Gewalt dem Reiche abtrünnig zu 
machen (Ann. Fuld.; M. g. 1.411). Also begab sich Arnulf in die 
Ostmark, um mit Swatopluk eine Zusammenkunft zu halten, 
welcher natürlich der Mährenfürst auswich. So besprach sich der 
König mit dem treuen Slavenherzog Brazlav zu Hengstfelden über 
einen gemeinsamen Angriff, und schickte eine Gesandtschaft an 
den Bulgarenkönig Wladimir, um den Marahanen die Salzeinfuhr 
aus Bulgarien abzuschneiden. Hierauf brach er mit Baiwaren, 
Franken und Alamannen, woraus Dümmler (Of. R. II. 354) ganz 
unnöthig drei Heere macht, ins Marahanenland und heerte es 
vier Wochen lang, während sich Swatopluk hinter seinen Mauern 
hielt. Von Osten her waren zu gleicher Zeit die Ungern einge- 
fallen, wesshalb man die Märe ersann, König Arnulf habe dieses 
Raubgesindel unkluger Weise zu Hilfe gerufen und ihm dadurch 
den Weg nach Deutschland geöffnet (Sugenheim, Gesch. d. d. Vol- 
kes I. 542). Dieser Volkswahn, dem der gehässige Liutprand 
(M. g. III. 276) zuerst Ausdruck verlieh, ist wiederholt gründlich zu- 
rückgewiesen worden, am besten zuletzt durch Dümmler (Oe. A. 
X. 54), aus dessen Darstellung mit Ueberzeugung hervorgeht, 
dass es vielmehr der oströmische Kaiser Leo war, welcher die 
Magjaren-Ungern, indem er sie wider die ihn bedrängenden Bul- 
garen hetzte und ihnen die Schiffe zum Uebersetzen der Donau 
lieferte, zum Angriff auf das Abendland in den Stand setzte. 
König Arnulf sah sich vielmehr im folgenden Jahre 893 wiederholt 

Quitzmann, Aelteste Geschichte der Baiern. 24 



370 Baiern unter den Karolingen. 

veranlasst, einen Verheerungszug nach Mähren zu unternehmen, 
gerieth aber bei der Rückkehr durch einen im Gebirgslande ge- 
legten Hinterhalt in die grösste Gefahr, aus welcher er nur durch 
Fürbitte der Heiligen, insbesondere seines Schutzpatrons Emme- 
ran, gerettet worden zu sein wähnte. 

In demselben Jahre erreichte die rächende Nemesis die Nach- 
kommen der tapfern Markgrafen Willihalm und Engilschalk, deren 
Eigenmacht und Gewaltthat so namenloses Elend und Unglück 
über Pannonien gebracht hatte. Der jüngere Engilschalk, der 
Schwiegersohn des Königs, hatte sich in seiner Amtsthätigkeit 
durch Hochmuth und Herrschsucht den Hass der baierischen 
Grossen zugezogen. Als er nun unvorsichtig in der Königspfalz 
zu Regensburg erschien, wurde er, bevor er sich dem Könige 
vorstellen konnte, verhaftet und nach dem Wahrspruche seiner 
Feinde geblendet. Hiedurch erschreckt sandte sein Vetter Willi- 
halm Boten an den Herzog Swatopluk. Darüber des Hochverrathes 
angeklagt, wurde er zum Tode durchs Schwert verurtheilt. Sein 
Bruder aber, Graf Rudpert von Kärnten , vielleicht in die ver- 
rätherischen Pläne Willihalms eingeweiht, suchte sich durch die 
Flucht zu den Marahanen zu retten. Der Herzog Swatopluk aber, 
in alter Geschlechtsfeindschaft, Hess ihn mit seinen Gefährten 
heimlich umbringen. Dies war jedoch die letzte Gewaltthat Swa- 
topluks ; denn im Jahre 894 starb er , nachdem er sein Reich 
unter seine Söhne Moimir II. und Swatopluk II. getbeilt und sie zur 
Einigkeit unter sich und zur Feindschaft wider die Franken er- 
mahnt hatte. Seine Söhne aber, durch einen wiederholten Ver- 
heerungseinfall der Ungern bedrängt, die selbst bis nach Panno- 
nien Alles mit Feuer und Schwert verwüsteten und eine Menge 
gefangener Weiber mit sich fortschleppten, schlössen mit König 
Arnulf Frieden im Todesjahre ihres Vaters (M. g. I. 410). 

Noch vor diesem Friedensschlüsse unternahm König Arnulf 
auf wiederholte dringende Bitten des Pabstes und italischer 
Grossen mit dem alamannischen Heerbanne — denn die Baiwaren 
standen in der Ostmark auf Feldwache — seinen ersten Römer- 
zug. Er überstieg trotz des sehr strengen Winters die Alpen, 
schlug den Kaiser Wido über den Po zurück und unterwarf sich 
und seinem mit ihm verbündeten Vetter Berengar ganz Lombar- 
dien. Um dieselbe Zeit erhielt der König Kundschaft von gehei- 
men Ränken, welche in Baiern gegen seine Herrschaft angezettelt 
wurden. Seine Muhme Hildegardis, die Tochter König Ludwigs III., 
welche schon bei der Absetzung ihres Oheims, des Kaisers Karl 
des Dicken, die Hand im Spiele gehabt haben soll, wurde näm- 
lich angeklagt, wider den König und seine Regierung zu intri- 
guiren. Dass dabei der Markgraf Engildeo auf dem Nordgau in 



§. 6. Kaiser Arnulf, 887-899. 371 

diese Anschläge verwickelt gewesen sein muss, erhellt einestheils 
aus der beiderseitigen Verurtheilung, sowie anderntheils daraus, 
dass derselbe schon früher der ränkesüchtigen Prinzessin behülf- 
lich gewesen, gewisse Lehengüter des Eichstätter Bisthumes an 
sich zu ziehen (Falkenstein, Antiq. Nordg. Cod. dip. 16), obgleich 
uns diese Beziehungen noch nicht berechtigen, mit Dümmler 
(Of. R. II. 392) auf eine eheliche Verbindung der Beiden zu 
schliessen. Hildegardis wurde in das Kloster Frauenchiemsee 
verwiesen, erhielt aber bald nachher wieder ihre Freiheit und 
den grössten Theil der eingezogenen Güter (M. g. I. 606). Der 
Markgraf Engildeo aber wurde seiner Würden entsetzt und seine 
Markgrafschaft auf dem Nordgau und im Donaugau erhielt Liuty 
pold, welcher nepos regis genannt wird. Da nun König Arnulf in 
obigem Eichstätter Diplome seine Muhme Hildegarde mit neptis 
bezeichnet, so darf man hieraus den Schluss ziehen, dass Liut- 
pold gleichfalls ein Geschwisterkind des Königs war und zwar, 
wie Dümmler (Oe. A. X. 52) mit grosser Wahrscheinlichkeit an- 
nimmt, ein consanguineus regis durch dessen Mutter Liutswinde. 

Dies geschah im Jahre 895, in welchem an vielen Orten des 
Abendlandes der Boden durch Erdbeben erschüttert wurde. Zu- 
gleich herrschte wahrscheinlich in Folge des vorausgegangenen 
harten Winters weit und breit im deutschen Lande Misswachs, 
so dass namentlich in Baiwarien viele Orte durch die folgende 
Hungerpest ausstarben. In demselben Jahre ernannte König Ar- 
nulf auf dem Reichstage zu Worms seinen natürlichen Sohn 
Zwentibold mit allgemeiner Zustimmung der Optimaten zum 
Könige von Lotharingen und Burgund. Dieser Prinz war höchst 
wahrscheinlich im Jahre 872 in Kärnten geboren (Dümmler, 
de Arnulf o 64) und von dem damals seinem Grossvater Karlmann 
befreundeten Marahanenfürsten Swatopluk über die Taufe geho- 
ben. Dies Ereigniss veranlasste zweifelsohne die Eintragung seines 
Namens in das Verbrüderungsbuch von S. Peter, wo derselbe 
in der Col. 36, ordo ducum vivorum, unterhalb der Familie des 
Herzogs Tassilo auf der fünften Zeile von einer Hand (d) des 
IX. Jahrhunderts eingetragen zu finden ist. Denn wenn Karajan 
in diesem Namen den des Mährenherzogs selbst erkennen will, 
so steht dem offenbar entgegen, dass er unter den baierischen 
Herzogen und ihren Kindern auftritt, was aber bei einem Enkel 
Karlmanns nicht überraschen kann, der im Sprengel des Salz- 
burger Erzbisthumes geboren und getauft wurde. 

Auf dem in Mitte Juli zu Regensburg gehaltenen Reichstage 
erschienen die böhmischen Häuptlinge, an ihrer Spitze Spitignewo, 
und Witizla, welche der verstorbene Swatopluk mit Gewalt sich 
unterworfen hatte, und legten in die Hand des Königs wiederholt 

24* 



372 Baiern unter den Karolingen. 

das Treugelöbniss ab. Zugleich kamen Boten aus Italien und 
brachten Briefe des Pabstes Formosus, in welchen der König so 
dringend aufgefordert wurde, nach Italien zu kommen, dass er 
sich entschloss, noch im Oktober 895 mit einem Heere aus Fran- 
ken und Alamannien dahin aufzubrechen. Rasch wurde ganz 
Oberitalien genommen und in zwei Amtsbezirke getheilt, welchen 
— durch die Adda geschieden — die Grafen Waltfred und Me- 
ginfrid vorgesetzt wurden. Dann ging der Zug nach Rom, welches 
von den Spoletinern vertheidigt im ersten Sturmesanlauf genom- 
men wurde, worauf Arnulf im Februar 896 die Kaiserkrone Karls 
des Grossen empfing. Da sich aber Angildrude, die Wittwe Widos, 
mit ihrem gekrönten Sohne Lambert nach Spoleto zurückgezogen 
hatte, so wendete sich der Kaiser wider sie, um sie zur Unter- 
werfung und Anerkennung seiner Herrschaft zu nöthigen. Aber 
schon war er am Ende seiner Laufbahn angelangt. Von einem 
unheilbaren Kopf leiden ergriffen, welches allmälig in Lähmung 
überging, musste er alle ferneren Pläne zur Unterwerfung Italiens 
aufgeben und langte in grosser Eile, fast flüchtig, wieder auf 
dem deutschen, heimischen Boden an. Man hat allerdings einen 
Vergiftungsversuch, welchen die Wittwe Wido's durch einen be- 
stochenen Kämmerling am Kaiser habe ausführen lassen (Liut- 
prand antapod. ; M. g. III. 283), als die Ursache dieses Leidens 
angegeben. Es scheint dieses aber nur eines der vielen Märchen 
zu sein, womit der Volksglaube plötzliche Erkrankungs- und To- 
desfälle gekrönter Häupter zu erklären bemüht ist. Viel wahr- 
scheinlicher ist es dagegen, dass bei dem Kaiser ein Erbübel 
zum Ausbruch kam; denn es ergriff ihn im gleichen Lebensalter 
wie seinen Vater Karlmann, nämlich zu Ende der vierziger Jahre, 
wurde durch die gleiche Gelegenheitsursache, nämlich den Feld- 
zug nach Italien mit seinen Strapazen , hervorgerufen , äusserte 
sich unter den gleichen Symptomen und führte nach vorüber- 
gehender kurzer Besserung, wie Karlmanns Leiden, durch Läh- 
mung und Schlagfluss zum unvermeidlichen tragischen Ende. 

Nach Regensburg von dem traurigen Römerzuge zurück- 
gekehrt, empfing der Kaiser den griechischen Bischof Lazarus als 
Abgesandten des oströmischen Kaisers Leo und erhielt wohl 
durch denselben die ersten verlässigen Nachrichten über die 
Magjaren - Ungern, von den Byzantinern Türken genannt. Dieses 
finnisch-uralische Volk findet sich zuerst vom VII. — IX. Jahrhun- 
derte unter dem Chan der Chazaren auf den weiten Steppen des 
jetzigen Südrusslands, wo sich dasselbe nach Art der Nomaden 
ursprünglich in sieben Stämme getheilt, von Jagd, Viehzucht und 
gelegentlichen Raubzügen in die benachbarten Länder seinen Un- 
terhalt verschaffte. Auf einem dieser Verheerungsstreifzüge kamen 



§. 6. Kaiser Arnulf, 887-899. 373 

die Ungern im Jahre 862 bis an die Marken des fränkisch -bai- 
warischen Reiches und wurden damals zuerst als bisher unbe- 
kannte Feinde genannt. 30 Jahre später, als Arnulf des wider- 
spenstigen Swatopluks Land verwüstete, ergriffen die lauernden 
Magjaren die günstige Gelegenheit, auf eigene Faust Beute zu 
machen und fielen 892 von Osten her das Reich der Marahanen 
an. Im Jahre 893 veranlasste Kaiser Leo die Ungern zu einem 
Angriffe auf die Bulgaren, welche siegreich bis in die Nähe von 
Konstantinopel vorgedrungen waren, und erleichterte seinen Bun- 
desgenossen durch seine Flotte den vertheidigten und durch Ket- 
ten versperrten Uebergang über die Donau. Die Bulgaren wurden 
in drei Schlachten geschlagen und ihr König Symeon sah sich 
dadurch zum Friedensschlüsse mit den Griechen gezwungen. 
Darüber ergrimmt verbanden sich die Bulgaren mit den Petsche- 
negen, den Erbfeinden der Magjaren, und während diese im Jahre 
894 auf einem neuen Raubzuge nach Mähren und Pannonien ab- 
wesend waren, überfielen sie die zurückgelassene Mannschaft, 
hieben dieselbe nieder und die Petschenegen besetzten den Land- 
strich zwischen Don und Donau. Da nun die rückkehrenden 
Ungern ihr Land besetzt fanden und mit den übermächtigen 
Petschenegen keinen Kampf zu beginnen wagten, so waren sie 
genöthigt, sich in dem ausgeraubten Dakien niederzulassen und 
so wurden sie unmittelbare Nachbarn der Deutschen, indem sie 
die Slovaken in die Karpaten und über die Donau drängten 
(Dümmler, Oe. A. X. 52 — 56). Durch solche dringende Feindes- 
gefahr sah sich Kaiser Arnulf im Jahre 896 veranlasst, dem ge- 
treuen Slowenenherzoge Brazlav zwischen Drau und Sau auch 
das Slavenfürstenthum Chozels und ganz Pannonien zur Beschir- 
mung zu übergeben (M. g. I. 413). 

Während sich auf diese Weise die Verhältnisse in den öst- 
lichen Marken Baiwariens immer ernster gestalteten, ging das 
Marahanenreich Swatopluks mit Riesenschritten seinem Unter- 
gange entgegen, indem sich die innern Zustände desselben immer 
mehr zu einem Bürgerkriege zuspitzten. Bereits im Jahre 897 
erschienen zu Oetting vor dem Kaiser Friedensboten der Mara- 
hanen mit der Bitte, keinen Flüchtlingen aus ihrem Lande als 
Ueberläufern Aufenthalt zu gewähren. Im selben Jahre kamen 
Gesandte der Böhmaken mit Geschenken, um sich über die von 
den Marahanen verübten Bedrückungen zu beschweren. Der Kaiser 
aber entliess sie beschenkt und mit tröstlicher Zusage. Im Mäh- 
renlande aber entwickelte sich jetzt die Gefahr, welche dem 
Reiche Swatopluks aus der Theilung zwischen seine Söhne er- 
wachsen musste. Isanrich, der Sohn des Markgrafen Aribo, wel- 
cher längere Zeit als Geisel am Hofe Swatopluks gelebt hatte, 



374 Baiern unter den Karolingen. 

beredete seinen Vater, die zwischen den Fürstenbrüdern sich 
erhebenden Zwistigkeiten auszubeuten und dieser benützte die- 
selben in so unheilvoller Weise, dass das Marahanenland im Jahre 
898 in vollem Bürgerkriege stand und Moimir, wie Swatopluk II. 
sich gegenseitig nicht nur nach der Herrschaft, sondern sogar 
nach dem Leben strebten. Der Kaiser aber gab seinen Mark- 
grafen Liutpold vom Nordgau und Aribo in der Ostmark Befehl, 
denjenigen zu unterstützen , der seine Hilfe in Anspruch nehmen 
würde. Hierauf machten dieselben einen Einfall in das Gebiet 
der Marahanen und verwüsteten dasselbe mit Feuer und Schwert. 
Zwar wurde Markgraf Aribo nach der Rückkehr der Expedition 
der gegenseitigen Aufhetzung der Mährerfürsten und des dadurch 
veranlassten Friedensbruches überwiesen und deshalb wenigstens 
für einige Zeit seines Amtes entsetzt. Indessen war das Unglück 
angezettelt und die Krankheit des Kaisers begünstigte die Un- 
botmässigkeit der Vasallen. So wurde Graf Erimpert vom Isen- 
gau (Mbk. I b 359), welcher schon vor 20 Jahren gegen Arnulf als 
Statthalter seines Vaters konspirirt hatte, wegen verrätheri scher 
Umtriebe und Aufreizung zum Treubruch durch den Slavenfürsten 
Priznolav verhaftet und vom Markgrafen Liutpold dem Kaiser zu 
Ranshofen in Ketten vorgeführt. 

Ausser den öffentlichen Uebelständen verschärfte noch häus- 
liches Ungemach die Leiden des kaiserlichen Siechthumes. Die 
Kaiserin Uta wurde angeklagt, ihren Leib der Unzucht preis- 
gegeben zu haben, und obwohl sie vor dem zu Regensburg ver- 
sammelten obersten Gerichtshöfe des Reiches durch den Schwur 
von 72 Eideshelfern losgesprochen wurde, blieb ihr nichtsdesto- 
weniger der Makel. In demselben Jahre 899 wurde der Kaiser 
vom Schlage gerührt und in Folge dessen gelähmt. Die hiedurch 
wieder belebten Vergiftungsgerüchte veranlassten Untersuchungen, 
bei welchen natürlich die Folter — certa examinatione (M. g. I. 
414) — die Hauptrolle spielte. Ein Mann Graman, auf solche 
Weise überwiesen, wurde zu Oetting als Majestätsverbrecher ent- 
hauptet, während ein Anderer die Flucht nach Italien ergriff. 
Ein Weib aber mit Namen Rudpurg, welches die Anstifterin des 
ganzen Anschlages gewesen sein soll, wurde zu Aibling an den 
Galgen gehenkt. 

Inzwischen ging das Verhängniss Mährens durch den bruder- 
mörderischen Hass seiner Fürsten und die unbesonnene Verwü- 
stungs- und Plünderungswuth der baiwarischen Gränzkomman- 
danten seinen unabänderlichen Gang. Nach einem verheerenden 
Winterfeldzuge in das Marahanenland brachen die baierischen 
Truppen wiederholt über die Gränze während des Sommers des 
Jahres 899 und befreiten Swatopluk II. aus einer sehr gefähr- 



§. 6. Kaiser Arnulf, 887-899. 375 

liehen Lage, indem sie die Stadt, in welcher derselbe nebst seinen 
Anhängern wie in einem Gefängnisse eingeschlossen gehalten 
wurde, erstürmten und niederbrannten, den Fürsten aber aus 
Barmherzigkeit mit sich nach Baiwarien führten. Isanrich, der 
eigentliche Anstifter des mährischen Krieges, hatte die durch 
denselben entstandenen Wirren benutzt, um sich eines Theiles 
der Ostmark zu bemächtigen und trotzte auf der festen Burg 
von Mautern in aufrührerischer Unbotmässigkeit den Befehlen 
des Kaisers. Arnulf, darüber aufs höchste erzürnt, Hess sich, 
obwohl zum Tode erkrankt und am ganzen Körper gelähmt, in 
ein Schiff legen und fuhr mit seinen Truppen die Donau hinab, 
um sich vor die Feste des rebellischen Vasallen zu legen. Zwar 
Isanrich in hochmüthigem Dünkel that sein Möglichstes, um sich 
wider die überlegene Macht seines Oberlehnsherrn und Kaisers 
zu vertheidigen , sah sich aber binnen Kurzem aufs Aeusserste 
gebracht gezwungen, mit Weib und Angehörigen aus den zerfal- 
lenen Mauern hervorzugehen und sich und die Seinen auf Gnade 
und Ungnade dem Kaiser zu ergeben. Er wurde hierauf in Haft 
genommen und sollte nach Regensburg gebracht werden, um hier 
vor das Gericht gestellt zu werden. Da er aber die Strafe des 
Hochverrathes von demselben zu gewärtigen hatte, so suchte er 
seinen Wächtern zu entwischen. Diesen Plan führte er auch 
unterwegs entweder durch Bestechung der Bedeckungsmannschaft 
oder Hintergehung ihrer Wachsamkeit glücklich aus und entkam 
auf diese Weise zu den Marahanen. Trotz der früher gespielten 
doppelzüngigen Rolle gelang es ihm dennoch, bei dem Fürsten 
Moimir bald wieder das alte Ansehen zu erlangen, und da er als 
Feind und Verfolgter des Kaisers auftreten konnte, so vertraute 
ihm der Marahanenherzog eine entsprechende Mannschaft, mit 
welcher der verschlagene Parteigänger, welcher die Verhältnisse 
in der Ostmark, seines Vaters Amtsbezirk, wohl kannte und auf 
viele geheime Anhänger rechnen konnte, in kurzer Zeit wieder 
einen Theil des zuvor besessenen Landstriches eroberte und sich 
in demselben bei dem bald nachher erfolgten Ableben des Kai- 
sers und unter der stellvertretenden Regierung bis zum Friedens- 
schlüsse mit den Marahanen zu behaupten wusste. 

Der Zug nach Mautern war die letzte That Arnulfs. Leider 
musste er auch noch vor seinem Tode die Unbotmässigkeit seiner 
geistlichen Vasallen inne werden. Er hatte nämlich den Alaman- 
nen Wiching, den der Pabst früher zum Bischof von Neutra kon- 
sekrirt hatte, aus Swatopluks Diensten an seinen Hof gezogen 
und im Jahre 893 zu seinem Erzkanzler erhoben. Jetzt nach 
Bischof Engilmars Ableben gab er ihm das Bisthum von Passau, 



376 Baiern unter den Karolingen. 

Aber der Erzbischof Dietmar von Salzburg verweigerte die Kon- 
sekration als den Kanonen widersprechend, entsetzte ihn im 
Vereine mit seinen Suffraganbischöfen gegen den Willen des 
Kaisers des Bisthums und weihte dafür den Priester Rihhari. 

Kaiser Arnulf aber verschied nach dreijährigem Leiden zu 
Regensburg am 8. Dezember 899 und hinterliess sein bedrohtes 
Reich seinem sechsjährigen Söhnlein Ludwig — einem Kinde. 



§. 7. König Ludwig das Kind, 900—911. 

Als Kaiser Arnulf, der letzte mannhafte Karolinger, die Augen 
schloss, brach über Deutschland eine der unheilvollsten Perioden 
herein, welche die Geschichte aller Völker kennt. Die strammen 
Bande , mit welchen die Karolingische Organisation die einzelnen 
Länder zum Reiche vereinigt hatte, waren vollständig gelöst; ja 
in den verschiedenen Ländern und ihren Provinzen wagten es 
mächtige oder kecke Vasallen, durch die Erschlaffung des Reichs- 
regimentes unter der Krankheit des Kaisers begünstigt, dem 
Wohle der Staatseinheit zu widerstreben und aus der allgemeinen 
Erlahmung Kapital für ihre selbstsüchtigen Bestrebungen zu 
schlagen. An den östlichen Marken aber stand ein furchtbares 
Räubervolk, welches auf der niedersten Stufe der Barbarei und 
durch den Mord seiner Weiber und Kinder aus seinen Sitzen ge- 
worfen und zur Verzweiflung getrieben, darauf angewiesen war, 
sich eine neue Heimat zu erobern und mit unersättlicher Grau- 
samkeit an seinen unglücklichen Nachbarvölkern für das Elend 
Rache nahm, welches ihm selber die Petschenegen zugefügt 
hatten. 

Unter diesen traurigen Aussichten erwählten die deutschen 
weltlichen und geistlichen Fürsten, wie sie es bereits vor drei 
Jahren dem Kaiser eidlich zugesagt hatten (Herman. Aug. ad a. 
897), auf dem Reichstage zu Forchheim am 21. Januar 900 den 
siebenjährigen Ludwig zum Könige der Deutschen — ein Kind, 
in der Hand seiner Erzieher, wo es eines heldenmüthigen Kriegs- 
fürsten bedurft hätte, um den drohenden Stürmen die Stirn zu 
bieten. Trotz der unbezweifelten Abstammung des Gewählten 
erschien doch die Wahl selbst so auffallend, dass Erzbischof 
Hatto von Mainz es für nöthig fand, dieselbe in einem gelegent- 
lich an den Pabst gerichteten Schreiben, dessen Echtheit jetzt 
allerdings angezweifelt wird (Dümmler, Oe. A. X. 78; Giesebrecht 
I. 798), mit der Befürchtung zu entschuldigen, dass sonst das 
deutsche Reich zerfallen würde. Dennoch ist in dem Schreiben 
auffallend, dass damals schon die geistliche Präsumtion erhoben 



§. 7. König Ludwig das Kind, 900—911. 377 

worden sein soll, als bedürfe es der päbstlichen Genehmigung zur 
Wahl eines deutschen Königs. Eine vormundschaftliche Regierung 
während der Minderjährigkeit des königlichen Knaben, wie sie 
Aventin in seiner Weise erfand und Huschberg (Scheiern-Wittelsb. 
97), Waitz (Ranke, Jahrb. I. 8) und Andere annahmen, ist urkund- 
lich in keiner Weise zu beglaubigen, wenigstens insofern man den 
Sachsenherzog Otto damit vermengte (Rintelen, F. III. 337). Man 
weiss nur, dass Erzbischof Hatto, der vertrauteste Freund des 
verstorbenen Kaisers, den grössten Einfluss genoss, Dietmar von 
Salzburg, als Erzkanzler, die Reichsgeschäfte erledigte und die 
Erziehung des jugendlichen Königs der Sorgfalt des Bischofs 
Adalbero von Augsburg anvertraut war (Hundt, Metropol. I. 351). 
Es ist daher leicht begreiflich, dass die Geistlichkeit vor Allen 
diese günstige Lage benutzte, um sich durch klerikale Protektion 
reichlicher Schenkungen zu versichern. 

Von weltlichen Grossen war Otto , der Sachsengraf, ein in 
den Kämpfen mit den Wenden erprobter Held, der nicht minder 
durch seine Weisheit ausgezeichnet seinen Sohn, den nachmals 
so berühmt gewordenen Heinrich den Finkler, zur tüchtigsten 
Stütze seines Alters zur Seite hatte. In Franken standen sich 
zwei hochmächtige Familien gegenüber, die Babenberger und die 
Konradiner, welche um der erbärmlichsten Ursachen halber (ex 
parvis minirnisque rebus, M. g. I. 607) nicht Anstand nahmen, den 
Reichsfrieden zu stören und die blühendsten Provinzen, Franken, 
Hessen, Rheinland, mit Mord, Brand und Plünderung zu erfüllen. 
In Schwaben waren die Mächtigsten unter den Grafen die Kam- 
merboten Erchanger und Perchtold, höchst wahrscheinlich die 
Pfalzgrafen des Königs (Rintelen, F. III. 316). In Baiwarien be- 
sass den grössten Einfluss Liutpold, bald Herzog, bald Markgraf 
genannt, nicht nur wegen seiner Anverwandtschaft mit dem kö- 
niglichen Hause — er heisst nepos, consanguineus, propinquus ca- 
rissimus noster in den Urkunden — als insbesondere durch seine 
amtliche Stellung als Markgraf auf dem Nordgau sowohl, als 
durch reichen Güterbesitz in Baiern, wie in Kärnthen. Neben 
ihm verwaltete Aribo als Markgraf die Ostmark. Unter ihnen 
werden Guntheri, Waltilo, Chadalhoc, Otachar (M. b. XXVIIP 33 
und 203) als Gaugrafen im Osterlande genannt. Aber Keiner 
von Allen ahnte oder würdigte die dem Lande von den Ungern 
drohende Gefahr; denn Alle hatten blos den Blick auf das in 
den letzten Zügen liegende Mährerreich gerichtet. Noch im Som- 
mer des Jahres 900 unternahmen die Baiwaren im Verein mit 
den Böhmaken einen dreiwöchentlichen Verheerungszug nach 
Marahanenland und freuten sich der heimgebrachten reichen 
Beute. Kurz nachher sassen die geistlichen Väter des Volkes, 



378 Baiern unter den Karolingen. 

der Erzbischof Dietmar mit seinen Suffraganen von Freising, 
Eichstätt, Regensburg, Passau und Seben mit den Primaten des 
Landes auf der Synode zu Reisbach und richteten an den Pabst 
Johann IX. eine Beschwerdeschrift, welche weniger von Slavenhass 
als vielmehr von klerikaler Habgier diktirt, aber doch gegen die 
Marahanen gerichtet war. Herzog Moimir hatte nämlich vom 
Pabste die Sendung eines Erzbischofs und zweier Bischöfe erlangt, 
um seinem Lande wieder eine von der baierischen Metropole un- 
abhängige kirchliche Verfassung zu geben. Darüber entbrannte 
der klerikale Ingrimm wegen Befürchtung entfallender Zehnten 
und Schenkungen in hellen Flammen, und während vor dreissig 
Jahren die Conversio Bagoar. et Garant, die Metropolitanrechte 
Salzburgs auf die pannonische Provinz in massvoller Sprache mit 
Thatsachen belegte, ergeht sich das Libell des Erzbischofs Diet- 
mar in inkriminirenden Anklagen wider die Treulosigkeit, Hinter- 
list, Raubsucht und Plünderungswuth der marahanischen Slaven, 
an denen ebenso viel Wahres als Falsches ist , übergeht die viel- 
jährige Priesterthätigkeit des Methodius und sein von Rom selbst 
gegründetes Erzbisthum mit provozirendem Stillschweigen und 
setzt gleichsam einen vollkommenen Unterwerfungszustand voraus, 
wie er etwa bei der zunehmenden Erlahmung der mährischen 
Widerstandskraft in nächste Aussicht gestellt werden mochte 
(Juv. Anh. p. 283). 

Aber der Rächer dieser pfäffischen Ländersucht klopfte be- 
reits an die Pforten; denn nachdem die Ungern im Sommer 900 
von einem Raubzuge aus der lombardischen Ebene zurückgekehrt 
waren, schickten sie angeblich Gesandte, in Wirklichkeit aber 
Kundschafter nach Regensburg, und nachdem diese mit ihrem 
Spürsinne schnell die wahre Sachlage in Baiwarien erkannt hat- 
ten, überflutheten alsogleich ihre windschnellen Reitergeschwader 
die fruchtbare Ostmark bis über die Ens in einer Eile, dass sie 
in einem Tage einen Flächenraum von zehn Meilen in der Länge 
und Breite verheert haben sollen. Allerdings erhob sich auf diese 
Kunde der baiwarische Landsturm in den der Gefahr zunächst 
gelegenen Komitaten und Gauen; aber sie hatten nur das leere 
Nachsehen, denn die flüchtigen Räuber waren mit ihrer Beute 
längst verschwunden. Nur am linken Ufer hatte sich im Grunz- 
witgau eine Ungernschaar versäumt. Rasch setzten Markgraf 
Liutpold und der Bischof Rihhari von Passau über den Strom, 
erreichten die Feinde unterhalb der Ensmündung und erschlugen 
ihrer ohne eigenen Verlust im ersten Anlauf an 1200 theils mit 
dem Schwerte, theils durch Versprengung in die Donau. Darauf 
dankten sie Gott mit lautem Jubelruf für den glorreichen Sieg 
und bauten noch im Spätherbst des Jahres die Feste Anesipurch 



§. 7. König Ludwig das Kind, 900-911. 379 

am Ufer der Ens unweit der Ruinen des römischen Laureacums 
zum Schutze des Landes. 

Das Stift S. Florian musste bei dieser Ungernverheerung be- 
deutend gelitten haben ; denn auf die Fürbitten des Markgrafen 
Liutpold und des Bischofs Rihhari schenkte der König auf dem 
Reichstage zu Regensburg im Jahre 901 demselben als Schaden- 
ersatz die neu erbaute Feste Ensburg nebst allem Zubehör, jedoch 
mit dem Auftrage, die Verteidigung derselben zu übernehmen. 
Der Ungerneinfall im verwichenen Jahre hatte wenigstens den 
baiwarischen Grossen insoweit die Augen über die gemeinsame 
Gefahr geöffnet, dass sie sich den Friedensanträgen der Maraha- 
nen, womit diese auf demselben Reichstage erschienen, nicht 
widersetzten. Dieselben wurden daher genehmigt und der Bischof 
Rihhari nebst dem schwäbischen Grafen Udalrich nach Marahanen- 
land gesendet, um den Eidschwur Moimirs und seiner Häuptlinge 
in Empfang zu nehmen. Auch der Meuterer Isanrich wurde in 
diesen Frieden aufgenommen (Herim. Aug.; M. g. V. 111); er 
scheint also nach der Ostmark zurückgekehrt zu sein. Da er 
aber später nicht mehr genannt wird, auch sein Vater Markgraf 
Aribo um 909, ohne Erben hinterlassen zu haben, verstorben zu 
sein scheint (Juv. 121), so ist es am wahrscheinlichsten, dass der 
unruhige Mann in den nächsten Kämpfen wider die Ungern fiel. 
Durch diesen Friedensschluss war die Möglichkeit gegeben, die 
ungarische Verwüstung vom Abendlande abzuhalten. Hätte man 
das von der abendländischen Kultur bereits gewonnene Reich 
der Marahanen als vorgeschobenen Posten wider die asiatischen 
Räuberhorden in dem Kampfe, welchem die Slaven trotz ihrer 
Tapferkeit nicht gewachsen sein konnten, in grossdenkender Po- 
litik kräftigst unterstützt, so wäre Moimirs Reich nicht unter- 
gegangen, sondern stets eine Vormauer des christlichen Abend- 
landes geblieben. Aber zu solchem Verständniss der politischen 
Situation waren die Staatsmänner an Ludwigs Hofe nicht befähigt, 
oder übersahen die Gefahr, nur mit ihren ehrgeizigen Ränken 
beschäftigt. So blieb den baiwarischen Gränzgrafen allein die 
ganze Last, den verheerenden Ansturm der Raubhorden auszu- 
halten. Aber auch hier blickte man nicht über die nächste Nähe 
hinaus und blieb Liutpolds Beispiel durch die Erbauung der Ens- 
burg ohne Nachahmung. Eine zweckmässige Reichsvertheidigung 
musste von der Rab an oder längs des Wienerwaldes bis hinauf 
an die Drau und Sau alle Vorberge der karantanischen Mark 
mit festen Burgen decken, um durch diesen Festungsgürtel den 
plötzlichen Einbrüchen der Ungern den festesten Damm entgegen- 
zusetzen. Statt dessen aber begnügte man sich mit den vor hun- 
dert Jahren getroffenen Einrichtungen des grossen Karl zur 



380 Baiern unter den Karolingen. 

Gränzwehre, oder unterschätzte wohl auch die Heeresmacht der 
verächtlichen Raubgeschwader nach den ersten, für die Baiern 
glücklich abgelaufenen Zusammenstössen. Denn wiederholt streiften 
die Ungern im Frühjahr 901 sengend und brennend nach Kärnten, 
wurden aber daselbst am Charsamstage von den Baiwaren theils 
niedergehauen, theils in die Flucht geschlagen (M. g. VI. 174; 
IX. 771). 

Während am Hofe des Königsknaben die Babenberger Fehde 
blutig zu Ende gebracht wurde (Dümmler, Of. R. II. 537 ff.), ging 
Swatopluks Marahanenreich seinem Ausgange entgegen. Noch 
einmal im Jahre 902 gelang es Moimir, den Angriff der Ungern 
siegreich abzuschlagen (Ungarii Marahenses petunt pugnaque vidi 
terga verterunt, M. g. V. 1 1 1) ; aber der Feind kehrte mit verstärk- 
ter Macht zurück und das durch die vorhergegangenen Kämpfe 
und Verwüstungen entkräftete Volk erlag seinem Schicksal — et 
bellum in Mar aha cum Ungaris et patria victa (M. g. I. 54). Dass 
unter patria victa eine Niederlage der die Marahanen unter- 
stützenden Franken zu verstehen sei, wie Dümmler (Oe. A. X. 66) 
behauptet, kann ich aus der Stelle selbst nicht entnehmen, son- 
dern beziehe sie vielmehr buchstäblich auf den Untergang des 
Mährerreiches, welchen Dümmler übrigens auch bald nachher, 
nämlich zwischen 905 und 906 ansetzt, da die Ungern im letztern 
Jahre den Daleminziern Hilfe wider die Sachsen brachten, was 
denselben nur möglich gewesen sei, wenn sie das bezwungene 
Marahanenland im Rücken hatten. Nichts blieb von der stolzen 
Nation des Rastislav und Swatopluk, die den Muth hatte, den 
Kampf mit dem fränkischen Reiche aufzunehmen und selbst die 
tapfersten der deutschen Völker mitunter aus seinen Bergen zu- 
rückweichen sah, nichts als ein zertretenes, geknechtetes Volk, 
dessen Trümmer als Flüchtlinge in den Nachbarstaaten Zuflucht 
zu suchen gezwungen waren und deren verwüstetes, mit Ruinen 
bedecktes Land in seiner kleinern westlichen Hälfte spätem An- 
siedlern wenigstens ihren Namen überlieferte. 

Unterdessen scheint keine feindliche Verheerung in der Ost- 
mark stattgefunden zu haben, obwohl die annalistischen Angaben 
in diesem Zeiträume sehr verworren sind. Zwar zum Jahre 903 
berichten die Ann. Alam. von einem bellum Bauguariorum cum 
Ungaris (M. g. I. 54); da aber nichts Näheres darüber verlautet, 
so hat wohl Liutpolds gutes Schwert den drohenden Einfall für 
diesmal abgewendet. Im darauf folgenden Jahre 904 luden die 
baierischen Kommandanten die Fürsten der gegenüber lagernden 
Ungern zu einem Schmause , wobei der Herzog Chussal nebst 
seinem Gefolge erschlagen wurde. Diese Nachricht hat man ver- 
geblich dadurch abzuschwächen gesucht, dass Hansitz (G. s. 1. 182) 



§. 7. König Ludwig das Kind, 900-911. 381 

ad prandium vocati in eine Herausforderung ad praeliandum emen- 
dirt, während Huschberg (Scheiern-Wittelsb. 99) die Einladung der 
Baiwaren im verhöhnenden Sinne verstanden wissen will. Da aber 
die Ann. Ratisb. (M. g. XVII. 583) ausdrücklich von einer interfectio 
Ungarorum magna sprechen, welche sie allerdings, wie die Ann. 
Alain, und S. Gall. ihr Mordmahl (M. g. I. 54 und 77) zum Jahre 
902 berichten, und interfectio wohl richtiger auf einen Todtschlag, 
als auf eine Niederlage gedeutet wird, so kann man nur bei der 
einfachen Mittheilung der verrätherischen That stehen bleiben, 
die zwar immerhin ein politischer Fehler genannt werden mag 
(Büdinger I. 221), von der wir aber zu wenig wissen, um über 
sie schliesslich abzuurtheilen (Dümmler, Of. R. II. 528. n. 25). 

Ausserdem muss der Handelsverkehr auf der Donau in alt- 
hergebrachter Weise stattgehabt haben, wofür uns eine Mauth- 
und Zollordnung, welche zwischen den Jahren 903 und 907 ab- 
gefasst wurde, Bürgschaft leistet und uns zugleich einen Einblick 
in die damaligen Handelsverhältnisse gewährt. Da nämlich von 
Bischöfen, Aebten und Grafen Klagen über Zollbedrückungen er- 
hoben wurden, so erhielt Markgraf Aribo den Auftrag, die An- 
gelegenheit mit den Richtern der Ostmark in Ordnung zu bringen. 
Derselbe besandte also den Erzbischof Dietmar, der 907 in der 
Ungernschlacht fiel, den Bischof Burkhard, der 903 den Stuhl 
von Passau bestieg, und den Grafen Otachar auf einen Tag in 
Raffelstetten und dort beschworen 41 Edle und Freie, darunter 
drei Vikare, dass zu König Ludwigs und Karlmanns Zeiten nach- 
folgende Zollordnung bestanden habe. Schiffe, welche von Westen 
herab den Passauer Wald vorbeifuhren,, um bei Rosdorf oder 
anderwärts Handels halber anzulegen, bezahlten eine halbe Drachme 
Zoll. Schotten — sie waren damals schon als Handelsleute am 
Kontinente bekannt, gaben, wenn sie bis Linz hinab Handel trei- 
ben wollten, von einem Schiffe drei Halbmetzen, vom Salz drei 
Scheffel, von Leibeigenen aber und anderer Waare nichts und 
hatten alsdann volle Handelsfreiheit bis an den Böhmerwald. Für 
Baiwaren bestand die Salzeinfuhr zollfrei, sobald der Schiffsrheder 
beschwor, dass er nur eignen Verbrauch führe. Jeder Freie, der 
die Zollstätte umgangen zu haben überführt wurde, verlor Schiff 
und Ladung; der fremde Leibeigene desgleichen und ward so 
lange in Haft genommen, bis ihn sein Herr auslöste. Baiern oder 
naturalisirte Slaven mochten im Donaulande Lebensmittel, Sklaven, 
Pferde, Hülsenfrüchte und allen nöthigen Hausrath zollfrei kaufen ; 
zogen sie aber einen andern Marktplatz vor, so konnten sie ohne 
Hinderung den Markt auf der Mittelstrasse durchziehen und an 
einem andern Orte dieser Gegend zollfrei kaufen. Gestattete 
ihnen aber der Marktmeister Handelschaft zu treiben, so bezahlten 



382 Baiern unter den Karolingen. 

sie den vorschriftsmässigen Zoll. Salzkarren, welche auf der Heer- 
strasse die Ens überschreiten, zahlen nur an der Url einen vollen 
Scheffel, Schiffe aus dem Traungau fahren zollfrei vorüber. Doch 
gilt dieses nur von den Baiern. Ausländische Slaven aus Rugen- 
und Böhmerland zahlen an den Marktstätten längs des Donau- 
ufers von einem Saum Wachs zwei Maass, jede im Werth eines 
Schotten, von einer Manneslast eine Maass zu demselben Preise. 
Wer Sklaven und Pferde verkaufen will, bezahlt für eine Magd 
oder einen Hengst eine Tremisse, für einen Knecht oder eine 
Stute aber nur den vierten Theil, nämlich eine Saiga. Baiern 
aber und eingeborne Slaven haben freie Handelschaft. Salzschiffe, 
welche den Passauerwald passirt haben , dürfen vor Eperesburg 
nirgend anlegen. Hier erlegt jedes geaichte Schiff, welches drei 
Mann führen, vom Salz drei Scheffel; ebensoviel zu Mautern oder 
wo eben Salzmarkt ist, und alsdann haben sie vollkommene Frei- 
heit zu handeln, wo es ihnen beliebt, ohne Rücksicht auf Grafen- 
bann. Wer aber in das Marahanenland Handel treiben will, be- 
zahlt bei der Hinreise einen Solidus, dagegen hat er die Rückkehr 
frei. Juden aber und andere Kaufleute, welche aus diesem Lande 
kommen, erlegen den herkömmlichen Zoll sowohl von Leibeigenen, 
als von andern Gegenständen (M. b. XXVIII b 203). 

Man lebte sonach in der Ostmark wie im tiefsten Frieden 
und scheint die Nachbarschaft der Magjaren nicht höher ange- 
schlagen zu haben, als die der vor hundert Jahren besiegten und 
seitdem untergegangenen Avaren, mit denen sie allerdings durch 
ihre finnisch-tartarische Abstammung, durch ihre unverständliche 
Sprache, ihre hässlichen Gesichtszüge, sowie durch ihre ganze 
Lebens- und Kampfesweise die meiste Aehnlichkeit darboten. Ein 
mit den Uiguren stammverwandtes Volk, empfingen sie von be- 
nachbarten Slaven den Namen der Ungern, der ihnen im ganzen 
Abendlande geblieben ist, obwohl man sie auch der verwandt- 
schaftlichen Aehnlichkeit halber mit dem der Avaren, Hunavaren, 
Hunnen und Agarener bezeichnete — letzteren Namen vielleicht in 
biblischer Konjektur als Nachkommen der Hagar. Als räuberische 
Nomaden brachten sie den grössten Theil ihres Lebens zu Pferde 
zu und waren geübter im Fernkampfe mit ihren sicher treffenden 
Pfeilen, als Mann gegen Mann mit dem Schwerte. Ihr dicker, 
bis auf drei Zöpfe geschorener Schädel mit den tiefliegenden, 
funkelnden kleinen Augen, ihre hässlichen, gequetschten Gesichts- 
züge flössten den Abendländern einen unüberwindlichen Rassen- 
abscheu ein. Sie verschlangen rohes Fleisch, tranken Blut und 
frassen die zuckenden Herzen der Erschlagenen, so dass man sie 
als die unreinsten Hunde verachtete. Sie siegten nie in mann- 
haftem Angriff, wozu sie meist durch die Peitschenhiebe ihrer 



§. 7. König Ludwig das Kind, 900—911. 383 

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